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	<title>Mitteilungen Nr. 243 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/editorial-65/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2020 21:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 1 &#8211; 2 Liebe Mitglieder, liebe Freunde,Vor Ihnen liegen die dritten Mitteilungen des Jahres und noch immer beschäftigt uns Corona. Es wird nicht das letzte Heft sein, das sich mit dem Thema auseinandersetzt und auch wir als HU werden weiter aufgerufen sein, zwischen den notwendigen Schutzmaßnahmen, die dafür sorgen, dass [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/editorial-65/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 1 &#8211; 2</p>
<p>Liebe Mitglieder, liebe Freunde,<br />Vor Ihnen liegen die dritten Mitteilungen des Jahres und noch immer beschäftigt uns Corona. Es wird nicht das letzte Heft sein, das sich mit dem Thema auseinandersetzt und auch wir als HU werden weiter aufgerufen sein, zwischen den notwendigen Schutzmaßnahmen, die dafür sorgen, dass wir alle gut durch diese Zeit kommen und den übertriebenen Einschränkungen grundlegender Freiheitsrechte zu unterscheiden.</p>
<p>Im Vorstand haben wir uns intensiv mit den Einschränkungen des Versammlungsrechtes beschäftigt. Ein Ergebnis unserer Arbeit ist ein von Mikey Kleinert formuliertes Positionspapier zum Versammlungsrecht, das in diesen Mitteilungen erscheint. Uns interessiert Ihre Meinung hierzu &#150; vielleicht als Kommentar in den nächsten Mitteilungen?</p>
<p>Mit Sicherheit hat Corona den technologischen Wandel beschleunigt. In den ersten Monaten nach Corona haben wir bei der HU &#150; wie alle anderen &#150; gelernt, uns zu Videokonferenzen zu treffen und die inhaltliche Arbeit der Geschäftsstelle aus dem Homeoffice zu organisieren. Gleichzeitig sind so viele Menschen wie noch nie online &#150; beim Arbeiten, in ihrer Freizeit und in ihren politischen Aktivitäten. Dabei sind auch Menschen (und Altersgruppen), die sich dem Internet bisher nicht verbunden fühlten.</p>
<p>Es ist häufig nicht mehr die Frage, ob man etwas online tun will, sondern oft ist dies die einzige mögliche Option. Ohne die Möglichkeit online zu gehen ist man/frau von politischen Debatten und zivilgesellschaftlichen Diskursen abgeschnitten. Das stellt ein weiteres Risiko dar &#150; nicht nur wegen der bekannten Schwächen des politischen Diskurses im Netz &#8211; sondern auch, weil es keinen universellen Zugang gibt. Aus technischen, finanziellen oder persönlichen Gründen können oder wollen etliche Menschen nicht ins Netz. Doch kann die Digitalisierung die Schwelle zu politischer Partizipation auch senken, wenn sie uns kostspielige und zeitaufwendige Anreisen zu politischen Versammlungen erspart. Beide Standpunkte sind legitim und beiden wollen wir als Bürgerrechtsvereinigung gerecht werden.</p>
<p>Wir wollen denjenigen, die es möchten, die Möglichkeit bieten, ohne Anreise an Mitgliederversammlung und HU-Con teilzunehmen. Wir wollen aber auch diejenigen begrüßen, die nicht online teilnehmen können oder wollen. Wir werden daher die nächste Mitgliederversammlung und die Verleihung des Fritz Bauer-Preises als hybride Veranstaltungen abhalten.</p>
<p>Wir können nicht zulassen, dass die Covid19 Pandemie &#150; so ernst sie auch ist &#150; das Recht auf bürgerliches Engagement und politische Partizipation untergräbt. Wir wollen in dieser Krise aber auch neue Wege beschreiten, in denen wir neue Chancen sehen. Wir wollen das Momentum nutzen, das uns die Fortentwicklung digitaler Möglichkeiten der Partizipation eröffnet. In der Krise ist es wichtiger denn je, unseren kritischen Stimmen einen Platz und eine Plattform zu geben, wo sie sich Gehör verschaffen können. Wir laden Sie daher ein, auf welche Art auch immer, teilzunehmen an der Mitgliederversammlung der Humanistischen Union am 24. und 25. April in Potsdam (oder Berlin). Genauere Angaben zu Ort und Zeit erhalten Sie in den nächsten Mitteilungen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/editorial-65/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Zur Versammlungsfreiheit in Zeiten der Pandemie</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/zur-versammlungsfreiheit-in-zeiten-der-pandemie-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2020 20:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Versammlungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 3 &#8211; 4 Die Versammlungsfreiheit gehört zu den unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens. Sie ist konstituierend für die freiheitliche Demokratie, auch wenn sie nicht schrankenlos gewährt wird. In den ersten Monaten des sogenannten &#132;Lockdown&#147; gab es zahlreiche und weitreichende Beschränkungen der Versammlungsfreiheit durch die Allgemeinverfügungen der Länder. Aufgrund [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 3 &#8211; 4</p>
<p>Die Versammlungsfreiheit gehört zu den unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens. Sie ist konstituierend für die freiheitliche Demokratie, auch wenn sie nicht schrankenlos gewährt wird. In den ersten Monaten des sogenannten &#132;Lockdown&#147; gab es zahlreiche und weitreichende Beschränkungen der Versammlungsfreiheit durch die Allgemeinverfügungen der Länder. Aufgrund der zu dem Zeitpunkt noch unbekannten Gefahr des Virus wurden teilweise selbst kleinste Versammlungen unter freiem Himmel komplett verboten und mit unverhältnismäßiger Anwendung von Gewalt durch die Polizei aufgelöst. Obwohl diese bereits mit Hygienekonzepten und einer Begrenzung der Anzahl der Demonstrierenden arbeiteten. Richtigerweise wurden diese Verbote der Versammlungen von den meisten Gerichten rechtswidrig erklärt.</p>
<p>Die Humanistische Union setzt sich dafür ein, dass die Versammlungsfreiheit auch in den schlimmsten pandemischen Lagen, auch zu Zeiten eines weiteren &#132;Lockdown&#147;, weiter gewährleistet wird. Mit stimmigen Hygienekonzepten, Abstand und Vorsicht sollten Versammlungen unter freiem Himmel jederzeit möglich sein. Denn gerade in diesen Ausnahmesituationen müssen die Bürger*innen ihre Versammlungsfreiheit nutzen können, damit die Möglichkeit der Kritik an Regierenden und deren Corona-Auflagen und Maßnahmen weiter gegeben ist.</p>
<p>Die Humanistische Union kritisiert, dass die Versammlungsbehörden der Länder unterschiedliche Anforderungen an Versammlungen stellen. Es darf nicht sein, dass Menschen in Berlin mit Hygieneauflagen demonstrieren dürfen, während Menschen in Hanau mit Hygieneauflagen nicht demonstrieren dürfen. Auch in einem föderalistischen Staat müssen, soweit nicht mit größerer Gefährdungslage begründbar, die gleichen, stimmigen und verhältnismäßigen Hygieneauflagen erteilt werden.</p>
<p>Die Humanistische Union fordert, dass die Regierungen der Länder sich auf einheitliche Hygieneanforderungen in Rahmen von Demonstrationen einigen. Der Zustand, dass uneinheitliche Regelungen für Bürger*innen zum Demonstrieren gelten, obwohl die Gefährdungslage regional nur bedingt unterschiedlich ist, ist äußerst problematisch. Die Länder müssen weiter Vorbereitungen treffen, dass das Demonstrieren auch unter einem zweiten drohenden &#132;Lockdown&#147; möglich bleibt.</p>
<p>Im weiteren Verlauf der Pandemie haben Politiker*innen gefordert, dass Demonstrationen gegen die Corona-Auflagen oder  von Verschwörungstheoretiker*innen und Rechten aus inhaltlichen Gründen, und nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, verboten werden. Soweit diese Versammlungen sich aber an die Grenzen der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit halten, dürfen sie nicht verboten werden. Die Kritik der Demonstrierenden an Corona-Auflagen und Maßnahmen gehört auch zum Wesenskern eines demokratischen Miteinander in diesen Zeiten. Kritik an Auflagen und Maßnahmen muss auch in Rahmen von Versammlungen weiter möglich sein. Wir haben auch gesehen, dass solche Proteste von Verschwörungstheoretiker*innen und Rechten für ihre Zwecke genutzt werden. Auch wenn die Bilder der demonstrierenden Verschwörungstheoretiker*innen und Rechten schwer auszuhalten sind, muss eine liberale Gesellschaft in ihren rechtlichen Grenzen das aushalten. Die Humanistische Union sieht dabei kein Problem, Versammlungen mit notwendigen und stimmigen Hygieneauflagen zu belegen, selbst wenn der Inhalt dieser Versammlungen die Kritik an den genannten Auflagen umfasst.</p>
<p>Die Humanistische Union fordert weiter, dass Politiker*innen sich auf die Seite der Grundrechte stellen und weiter inhaltliche Kritik an kruden Demonstrationen leisten, diese aber nicht aus inhaltlichen Gründen verbieten, sondern die Versammlungsfreiheit gewährleisten. Auch die Humanistische Union stellt sich auf die Seite der Grundrechte, distanziert sich aber von denen, die auf ihre Freiheiten auf Kosten der Gesundheit anderer pochen und mit Verschwörungstheoretiker*innen und Rechten demonstrieren.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>5. Berliner Gespräche der Humanistischen Union</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/5-berliner-gespraeche-der-humanistischen-union/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2020 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berliner Gespräche]]></category>
		<category><![CDATA[Aufmacher]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#8222;Quo Vadis Kirchenarbeitsrecht?&#8220; Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen im Lichte aktueller Rechtsprechung zum kirchlichen Arbeitsrecht In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 5 &#8211; 8 Liebe Mitglieder und Freunde,&#160; die Humanistische Union ist religi&#246;s wie weltanschaulich neutral. Sie versteht ihren Humanismus ausdr&#252;cklich nicht als (Gegen-)Entwurf einer sinnstiftenden Ordnung, nicht als Ersatzreligion oder Weltanschauung. In ihrem religi&#246;s-weltanschaulichem Selbstverst&#228;ndnis unterscheidet [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>&bdquo;Quo Vadis Kirchenarbeitsrecht?&ldquo;  Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen im Lichte aktueller Rechtsprechung zum kirchlichen Arbeitsrecht</p>
<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 5 &#8211; 8</p>
<p>Liebe Mitglieder und Freunde,&nbsp;</p>
<p>die Humanistische Union ist religi&ouml;s wie weltanschaulich neutral. Sie versteht ihren Humanismus ausdr&uuml;cklich nicht als (Gegen-)Entwurf einer sinnstiftenden Ordnung, nicht als Ersatzreligion oder Weltanschauung. In ihrem religi&ouml;s-weltanschaulichem Selbstverst&auml;ndnis unterscheidet sich die Humanistische Union deshalb von anderen humanistischen Verb&auml;nden, die ihren Mitgliedern weltanschauliche Angebote unterbreiten. Die Humanistische Union agiert ausschlie&szlig;lich als B&uuml;rgerrechtsorganisation. Insofern ist es f&uuml;r uns kein Widerspruch, dass unserem Verband neben&nbsp; Atheist*innen und Agnostiker*innen auch zahlreiche Christ*innen sowie Mitglieder verschiedenster Glaubensrichtungen angeh&ouml;ren. Sie alle eint die Forderung nach einer vollst&auml;ndigen Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften und das Eintreten f&uuml;r das Grundrecht der Religionsfreiheit.</p>
<p>Seit dem Jahr 2003 veranstaltet die Humanistische Union die &bdquo;Berliner Gespr&auml;che&ldquo;. Initiiert vom ehemaligen Bundesverfassungsrichter Dr. J&uuml;rgen K&uuml;hling, schafft die Veranstaltungsreihe &#8211; als Gegenst&uuml;ck zu den christlich organisierten &bdquo;Essener Gespr&auml;chen&ldquo; &#8211;&nbsp; einen&nbsp; von kirchlicher Finanzierung unabh&auml;ngigen&nbsp; Raum, in dem grundlegende Probleme des Religionsverfassungsrechts diskutiert werden. Schon die Ersten Berliner Gespr&auml;che waren dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und dem kirchlichen Arbeitsrecht gewidmet. In diesem Jahr kehren wir mit den F&uuml;nften Berliner Gespr&auml;chen zu diesem Ausgangspunkt zur&uuml;ck.</p>
<p>Religionsgemeinschaften wird verfassungsrechtlich ein Selbstbestimmungsrecht garantiert, aber um die Grenzen dieses Rechts wird gestritten. Im Mittelpunkt dieses Streits steht insbesondere das Arbeitsrecht der katholischen und evangelischen Kirche und ihrer Einrichtungen, das zugunsten der Kirchen vom staatlichen Arbeitsrecht abweicht. Diese Abweichung betrifft ca. 1,3 Millionen bei den christlichen Kirchen besch&auml;ftigte Arbeitnehmer*innen.</p>
<p>W&auml;hrend der F&uuml;nften Berliner Gespr&auml;che&nbsp; diskutieren wir &uuml;ber den Konflikt zwischen den Rechten der bei kirchlichen Tr&auml;gern Besch&auml;ftigten und dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht. Wir er&ouml;rtern, inwieweit die EuGH-Entscheidungen von 2018 zur K&uuml;ndigung eines wiederverheirateten Chefarztes und zur zwingenden Konfessionszugeh&ouml;rigkeit einer Diakonie-Mitarbeiterin verfassungsgem&auml;&szlig; sind. Wir debattieren, ob der sogenannte Dritte Weg im kollektiven kirchlichen Arbeitsrecht noch immer verfassungsrechtlich haltbar und arbeitsmarktpolitisch tragf&auml;hig ist. Abschlie&szlig;end stellen wir das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in seinen Grunds&auml;tzen auf den Pr&uuml;fstand.</p>
<p>Die Veranstaltung ist als eine hybride Veranstaltung geplant. Sie k&ouml;nnen sich &uuml;ber unser Anmeldeformular registrieren, um live oder per Videoconferencing (&uuml;ber BigBlueButton) teilzunehmen. Die Anzahl der Pl&auml;tze f&uuml;r die Live-Veranstaltung ist pandemiebedingt begrenzt, wir bitten um Ihr Verst&auml;ndnis.</p>
<p>Die Konferenz findet statt im Frauencomputerzentrum (FCZB), Cuvrystra&szlig;e 1, 10997 Berlin. Als staatlich anerkannter Bildungstr&auml;ger h&auml;lt das FCZB alle Hygienevorschriften und Abstandsregeln ein.</p>
<p>Sie k&ouml;nnen die Veranstaltung auch &uuml;ber live video-streaming auf unserer Website HU-Berliner-Gespraeche.de verfolgen &nbsp; oder zu einem sp&auml;teren Termin dort ansehen.</p>
<p>Im Vorfeld der Veranstaltung ver&ouml;ffentlichen wir die Ergebnisse der bisherigen Berliner Gespr&auml;che sowie Hintergrundinformationen zu den diesj&auml;hrigen Berliner Gespr&auml;chen auf der Website&nbsp;HU-Berliner-Gespraeche.de</p>
<p>Anmeldungen sind ab sofort per Mail unter <a href="mailto:Berliner-Gespr%E4che%40Humanistische-Union.de">Berliner-Gespr&auml;che@Humanistische-Union.de</a> m&ouml;glich und ab Mitte November zus&auml;tzlich &uuml;ber die Website&nbsp;HU-Berliner-Gespraeche.de&amp;nbspnd.</p>
<h5 align="center">PROGRAMM</h5>
<h2 class="auto-created">Freitag 27.11.2020</h2>
<p>Begr&uuml;&szlig;ung und Einf&uuml;hrung</p>
<p>Ab 14:00 &#8211; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <b>Einf&uuml;hrung in die Technik / Einlass </b></p>
<p>14:30&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Begr&uuml;&szlig;ung und Vorstellung der Humanistischen Union&nbsp;<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Werner Koep-Kerstin, Vorsitzender der Humanistischen&nbsp;Union; Berlin</p>
<p>15:00&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Prof. i.R. Dr. Dorothee Frings, M&ouml;nchengladbach<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bdquo;Das kirchliche Individualarbeitsrecht in der Rechtsprechung des EuGH (Egenberger) und des BAG (Chefarzt): Diskriminierungsschutz versus Selbstbestimmungsrecht.&ldquo;</p>
<p>16:00-18:00&nbsp;&nbsp; Teil I &#8211; Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit und Umsetzung der EuGH-Urteile zu &bdquo;Egenberger&ldquo; und &bdquo;Chefarzt&ldquo; Podiumsdiskussion mit anschlie&szlig;ender Publikumsbeteiligung</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">Es diskutieren: </p>
<ul>
<li>Oberkirchenrat Detlev Fey, EKD, Hannover </li>
<li>Rechtsanwalt Peter Stein, Richter a.D., Hamburg </li>
<li>Prof. Dr. Antje Von Ungern-Sternberg, Universit&auml;t Trier</li>
<li>Prof. Dr. Christian Waldhoff, Humboldt-Universit&auml;t zu Berlin </li>
</ul>
<p class="bodytext">Moderation: &nbsp;Rechtsanwalt Dr. Udo Kauss, Humanistische Union, Freiburg </p>
</blockquote>
<h2 class="auto-created">Samstag, 28.11.2020</h2>
<p>10:00&ndash;12:00&nbsp;&nbsp;Teil II &ndash; Das kollektive Arbeitsrecht in kirchlichen &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Einrichtungen&nbsp;Podiumsdiskussion mit anschlie&szlig;ender Publikumsbeteiligung</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">Es diskutieren:</p>
<ul>
<li>Mario Gembuss, Verdi, Berlin </li>
<li>Prof. Dr. Steffen Klumpp, Universit&auml;t Erlangen-N&uuml;rnberg</li>
<li>Uta Losem, Katholisches B&uuml;ro, Berlin </li>
<li>Rechtsanwalt Dr. Till M&uuml;ller Heidelberg, Humanistische Union, Bingen</li>
<li>Christian Twardy, Marburger Bund, Berlin </li>
</ul>
<p class="bodytext">Moderation: &nbsp;Prof. Dr. Kirsten Wiese, Humanistische Union, Bremen<br />&nbsp;</p>
</blockquote>
<p>13:00-15:00&nbsp; Teil III &#8211;&nbsp; Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht &#8211; Quo Vadis?</p>
<p>Podiumsdiskussion mit anschlie&szlig;ender Publikumsbeteiligung</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">Es diskutieren: </p>
<ul>
<li>Prof. Dr. Christoph M&ouml;llers, Wissenschaftskolleg und Humboldt-Universit&auml;t zu Berlin</li>
<li>Prof. i.R. Dr. Bernhard Schlink, Berlin/New York</li>
</ul>
<p class="bodytext">Moderation: &nbsp;&nbsp;Prof. i.R. Dr. Rosemarie Will, Humanistische Union, Berlin<br />&nbsp;(&nbsp;</p>
</blockquote>
<h2 class="auto-created">Zusam&shy;men&shy;fas&shy;sung und Verab&shy;schie&shy;dung:</h2>
<p><b>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </b>Prof.&nbsp; Dr. Kirsten Wiese, Humanistische Union, Bremen&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>
<p><i>Berliner Gespr&auml;che<br />27.-28.&nbsp; November 2020 <br />Ansprechperson: Katharina R&uuml;rup, </i><a href="mailto:ruerup%40humanistische-union.de"><i>ruerup@humanistische-union.de</i></a><i> <br />Registrierungslink: </i><a href="http://www.hu-berliner-gespraeche.de/" target="_blank" rel="noopener"><i>www.HU-Berliner-Gespraeche.de</i></a><br /><i>Webseite: </i><a href="http://www.hu-berliner-gespraeche.de/" target="_blank" rel="noopener"><i>www.HU-Berliner-Gespraeche.de</i></a></p>
<p><i>Unterst&uuml;tzt durch die Bundeszentrale f&uuml;r Politische Bildung</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/5-berliner-gespraeche-der-humanistischen-union/">5. Berliner Gespräche der Humanistischen Union</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Aus der Geschäftsstelle I</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/aus-der-geschaeftsstelle-i-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2020 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: HU-Geschichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 8 &#8211; 8 Im nächsten Jahr runden wir schon wieder. Gefühlt liegt der 50. Geburtstag der Humanistischen Union noch nicht lange zurück, aber ein Blick auf den Kalender belegt, dass wir in weniger als einem Jahr, am 26. August 2021, den 60. Geburtstag der HU begehen dürfen. Das Rentenalter haben [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/aus-der-geschaeftsstelle-i-1/">Aus der Geschäftsstelle I</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 8 &#8211; 8</p>
<p>Im nächsten Jahr runden wir schon wieder. Gefühlt liegt der 50. Geburtstag der Humanistischen Union noch nicht lange zurück, aber ein Blick auf den Kalender belegt, dass wir in weniger als einem Jahr, am 26. August 2021, den 60. Geburtstag der HU begehen dürfen.</p>
<p>Das Rentenalter haben wir noch nicht erreicht – so viel ist klar – und die Themen gehen uns auch nicht aus. Aber wie wollen wir in Zukunft zusammen arbeiten und wie sorgen wir dafür, dass auch die nachwachsenden kritischen Grundrechtsverteidiger*innen ihre Heimat bei der HU finden? Ein Grund mehr, sich mit Kontinuitäten und neue Perspektiven zu beschäftigen – auf der Mitgliederversammlung im April, aber sicherlich auch in anderer Form.</p>
<p>Wir wissen noch nicht, wie genau wir den Geburtstag begehen wollen – der Jubiläumsband zum 50. hat die Latte für alle weiteren Jubiläen doch recht hoch gelegt. Der Bundesvorstand wird sich in seinen nächsten Sitzungen mit dem Thema beschäftigen.</p>
<p>Auch wenn wir als Verband bei diesem Jubiläum über die Zukunft der HU nachdenken müssen und nicht nur in Erinnerung schwelgen dürfen: In den Mitteilungen können wir das allemal! Ich würde gerne von jetzt bis zum Ende des Jubiläumsjahres in den Mitteilungen jeweils etwas aus der Verbandsgeschichte vorstellen. Für dieses Projekt bin ich aber auf Sie/auf Euch angewiesen: Bitte kramt in euren Schubladen und  in eurem Gedächtnis und schickt mir Anekdoten, Dokumente und Fotos von Aktionen der HU, die wir hier vorstellen sollen.</p>
<p>Ich bin gespannt und neugierig und freue mich auf zahlreiche Einsendungen!</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Schon wieder mehr Überwachungsbefugnisse für die deutschen Geheimdienste?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/schon-wieder-mehr-ueberwachungsbefugnisse-fuer-die-deutschen-geheimdienste/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2020 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geheimdienste]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/schon-wieder-mehr-ueberwachungsbefugnisse-fuer-die-deutschen-geheimdienste/</guid>

					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 9 &#8211; 10 Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur &#8222;Anpassung des Verfassungsschutzrechts&#8220; beschlossen. Zukünftig soll es den Geheimdiensten  erlaubt sein,  auch  verschlüsselte Kommunikation über Messenger-Dienste wie Whats-App mitzulesen. Der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst (MAD) sollen künftig die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) einsetzen dürfen. Abermals will die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/schon-wieder-mehr-ueberwachungsbefugnisse-fuer-die-deutschen-geheimdienste/">Schon wieder mehr Überwachungsbefugnisse für die deutschen Geheimdienste?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 9 &#8211; 10</p>
<p>Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur &#8222;Anpassung des Verfassungsschutzrechts&#8220; beschlossen. Zukünftig soll es den Geheimdiensten  erlaubt sein,  auch  verschlüsselte Kommunikation über Messenger-Dienste wie Whats-App mitzulesen. Der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst (MAD) sollen künftig die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) einsetzen dürfen.</p>
<p>Abermals will die Regierungsmehrheit die Befugnisse des Verfassungsschutzes und der anderen deutschen Geheimdienste zur &#132;verdeckten&#147; Überwachung von Bürgern und Bürgerinnen ausweiten. Dabei lässt sich vielfach belegen, dass gerade die Verfassungsschutzbehörden beim Kampf gegen die manifeste Bedrohung durch neonazistische und rassistische Terroristen bisher auf ganzer Linie versagt haben. Statt die Gründe hierfür konsequent zu analysieren (z. B. die Verquickung des Dienstes mit der Neonaziszene durch den Einsatz zahlreicher V-Leute), sollen die Geheimdienste wieder einmal mehr Überwachungsbefugnisse erhalten.</p>
<p>Im Mittelpunkt der geplanten Gesetzesnovelle steht die Zulassung der sog. Quellen-TKÜ: Um verschlüsselte Telekommunikation ausforschen zu können, soll der berüchtigte &#132;Staatstrojaner&#147; nunmehr auch durch die Geheimdienste eingesetzt werden dürfen. Auf &#132;informationstechnische Systeme&#147; wie Handys oder Computer soll heimlich ein Ausforschungsprogramm installiert werden. Zwar wird beteuert, dass dabei nur ganz bestimmte Inhalte erfasst werden sollen &#150; bei der Unsicherheit dieser Methode ist aber keineswegs ausgeschlossen, dass die Geheimdienste durch dieses Verfahren weit mehr höchstpersönliche Informationen erhalten als von politischer Seite behauptet wird. Dies ist ein weiterer Schritt hin zur Totalüberwachung der Bevölkerung.</p>
<p>Vor allem  sei daran erinnert, dass die Gefahrenabwehr und auch die Strafverfolgung von Terroristen  nicht zum gesetzlichen Aufgabenspektrum der Geheimdienste gehört. Zuständig hierfür sind ausschließlich das BKA und die Polizeien der Länder. Dabei wendet insbesondere das BKA Instrumente wie die &#132;Online-Durchsuchung&#147; einschließlich der Quellen-TKÜ von Computern oder Handys längst an. Gegen diese Befugnis für Polizeibehörden der Länder sind schon mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig. Deren Ausgang sollte abgewartet werden können. Denn: Zur &#132;Terrorismusbekämpfung&#147; ist eine entsprechende Ermächtigung der Geheimdienste völlig unnötig. Es ist vielmehr an der Zeit, den ständigen Zuwachs an Befugnissen und Personal bei den Geheimdiensten endlich zu stoppen. Mehr Geld und Befugnisse helfen nicht bei einem Geheimdienst, der seine schon historische Analyseunfähigkeit fortdauernd unter Beweis stellt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/schon-wieder-mehr-ueberwachungsbefugnisse-fuer-die-deutschen-geheimdienste/">Schon wieder mehr Überwachungsbefugnisse für die deutschen Geheimdienste?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Stellungsnahme der HU zum Registermodernisierungsgesetz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/stellungsnahme-der-hu-zum-registermodernisierungsgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2020 15:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Klage gegen das Registermodernisierungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz als Grundrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 10 &#8211; 12 Registermodernisierungsgesetz Im August 2020 legte das Bundesinnenministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Einf&#252;hrung einer Identifikationsnummer vor. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs ist die Einf&#252;hrung einer Identifikationsnummer in die &#246;ffentliche Verwaltung. Damit soll die bisherige Steuer ID als register&#252;bergreifendes Ordnungsmerkmal in alle Register von Bund und L&#228;ndern eingef&#252;hrt werden. [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 10 &#8211; 12</p>
<p>Registermodernisierungsgesetz <br />Im August 2020 legte das Bundesinnenministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Einf&uuml;hrung einer Identifikationsnummer vor. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs ist die Einf&uuml;hrung einer Identifikationsnummer in die &ouml;ffentliche Verwaltung. Damit soll die bisherige Steuer ID als register&uuml;bergreifendes Ordnungsmerkmal in alle Register von Bund und L&auml;ndern eingef&uuml;hrt werden.</p>
<p>Davor hatte&nbsp; die HU schon bei Einf&uuml;hrung der Steuer ID gewarnt. Denn schon in der Auseinandersetzung um die Volksz&auml;hlung 1983 hatte die HU argumentiert, dass eine zentrale Nummer f&uuml;r jede Person es dem Staat erm&ouml;glichen k&ouml;nnte, Daten zusammenf&uuml;hren und Profile &uuml;ber seine B&uuml;rgerinnen erstellen. Dies ist dann im Volksz&auml;hlungsurteil ausdr&uuml;cklich verboten worden.</p>
<p>Die geplante Zusammenf&uuml;hrung personenbezogener Daten unter Verwendung der Steuer-ID verst&ouml;&szlig;t deshalb gegen das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung und ent-spricht den Bef&uuml;rchtungen, die die HU bei der Einf&uuml;hrung der Steuer-ID ge&auml;u&szlig;ert hatte. Bei der Einf&uuml;hrung der Steuer-ID 2007 prophezeite die HU, die Steuer-ID k&ouml;nne bald zu einem Personenkennzeichen werden, das geeignet w&auml;re, alle Bundesb&uuml;rger*innen in ihrer &#8222;ganzen Pers&ouml;nlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren&#8220;. Nachzulesen ist die damalige Kritik vor allem in den Beitr&auml;gen von Sven L&uuml;ders (&#8222;Die SteuerID im Briefkasten? So k&ouml;nnen Sie sich wehren!&#8220; Mitteilungen Nr. 200, Seite 14/15 und &#8222;Beh&ouml;rdliches Ordnungsmerkmal oder Personenkennzeichen?&#8220; in: Mitteilungen Nr. 217, S. 14-15)</p>
<p>Sven L&uuml;ders stellte damals 2012 fest: &#8222;Mit ihrer Eineindeutigkeit eignet sich die Steuer-ID als Personenkennzeichen. Alle Datenbanken, in denen sie gespeichert ist, lassen sich automatisch miteinander abgleichen; mit der ID r&uuml;ckt die umfassende Profilbildung in greifbare N&auml;he.&#8220; Schon 2008 hat deshalb Sven L&uuml;ders&nbsp; die vom Bundesfinanzministerium versprochene Zweckbindung der Steuer-ID als &#8222;reine Mogelpackung&#8220; eingesch&auml;tzt.</p>
<p>Den Referentenentwurf zum Registermodernisierungsgesetz bekam die Humanistische Union am 11. August zugeschickt, mit der Aufforderung im Rahmen der Verb&auml;ndeanh&ouml;rung eine Stellungnahme abzugeben. Der Zeitrahmen war &auml;u&szlig;erst knapp bemessen: bis zum 3. Septem-ber sollte der 83 Seiten lange Entwurf beurteilt werden.&nbsp; Eine ad-hoc gebildete Arbeitsgruppe bestehend aus Rosemarie Will, Mikey Kleinert, Michael Kuhn und Carola&nbsp; Otte b&uuml;ndelte die aus der jahrelangen Auseinandersetzung mit der Steuer-ID (zwischen 2008 und 2012) gewonnene Expertise. Gemeinsam gelang es, die HU-Stellungnahme fristgerecht einzureichen. Sie ist auf unserer Website zu finden unter <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/stellungnahme-registermodernisierungsgesetz/">https://www.humanistische-union.de/nc/aktuelles/aktuelles_detail/back/aktuelles/article/stellungnahme-registermodernisierungsgesetz/</a> und ist vollst&auml;ndig in den neuen Vorg&auml;ngen&nbsp; Heft 230 (Wieder-vereinigung) abgedruckt.</p>
<p>Diese Stellungnahme der HU hat der&nbsp; Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in seinem Gutachten zum Gesetz zitiert&nbsp; (<a href="https://www.bundestag.de/resource/blob/793658/c8c9c4a28cf88a2ae31f81887ec293d9/WD-3-196-20-pdf-data.pdf" target="_blank" rel="noopener">https://www.bundestag.de/resource/blob/793658/c8c9c4a28cf88a2ae31f81887ec293d9/WD-3-196-20-pdf-data.pdf</a>). Auch der wissenschaftliche Dienst best&auml;tigt, dass die vorgeschlagene Ausweitung der Steuer-ID als allgemeines Personenkennzeichen (PKZ) &#8222;erhebliche Schwierigkeiten&#8220; birgt. Wir m&uuml;ssen davon ausgehen das eine PKZ den Umgang des Staates mit unseren pers&ouml;nlichen Daten ebenso grunds&auml;tzlich ver&auml;ndert wie es die Vorratsdatenspeicherung tut. Jedes beim Staat vorhanden Datum zu einer Person kann mit jedem anderen verbunden und abgeglichen werden. Das f&uuml;hrt zu der vom Volksz&auml;hlungsurteil verbotenen Katalogisierung von Personen</p>
<p>Inzwischen&nbsp; ist das Gesetzgebungsverfahren fast unbemerkt weiter gegangen. Die Regierung hat den Entwurf des Innenministeriums beschlossen und zur Stellungnahme an den Bundesrat &uuml;bersandt. Wir, das hei&szlig;t Michael Kuhn und Carola Otte, haben daf&uuml;r gesorgt, dass es auch jetzt im Bundesrat von uns eine aktualisierte Stellungnahme gibt.&nbsp;&nbsp; Der Vorstand wird sich weiter mit der Thematik besch&auml;ftigen und den Gesetzgebungsprozess kritisch begleiten. Dazu rufen wir&nbsp; alle interessierten Mitglieder auf, sich zu beteiligen. Interessenten k&ouml;nnen sich per mail an <a href="mailto:info%40humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a> wenden oder sich telefonisch in der Gesch&auml;ftsstelle zur Mitarbeit melden.&nbsp;</p>
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		<title>Veranstaltungshinweis</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/veranstaltungshinweis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2020 14:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 12 &#8211; 12 Unsere Freunde vom Komitee f&#252;r Grundrechte kommen jetzt auch ins reifere Alter. Sie feiern dieses Jahr &#8211; wie der RAV im letzten Jahr &#8211; ihren 40. Geburtstag. Anders als der RAV &#8211; und wir vor 20 Jahren &#8211; begehen sie den Geburtstag nicht mit einer Publikation, sondern [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 12 &#8211; 12</p>
<p>Unsere Freunde vom Komitee f&uuml;r Grundrechte kommen jetzt auch ins reifere Alter. Sie feiern dieses Jahr &#8211; wie der RAV im letzten Jahr &#8211; ihren 40. Geburtstag. Anders als der RAV &#8211; und wir vor 20 Jahren &#8211; begehen sie den Geburtstag nicht mit einer Publikation, sondern mit einer (online-) Veranstaltungsreihe. Sie beginnt am 2. Dezember 2020 mit einem Gespr&auml;ch zwischen Elke Steven und Roland Roth &uuml;ber Anf&auml;nge und Stationen des Komitees f&uuml;r Grundrechte und Demokratie: &#8222;Baustein im sich ausweitenden Gef&uuml;ge der sozialen Bewegungen. Gr&uuml;ndung und Entwicklung des Grundrechtekomitees&#8220;. Am 16. Dezember sprechen Kerstin Rudek von der BI L&uuml;chow-Dannenberg, Julia von ausgeCO2hlt und Karin Zennig (iL Frankfurt) &#8211; moderiert von Britta Rabe (Grundrechtekomitee) zum Thema:&nbsp; &#8222;Ziviler Ungehorsam &#8211; Motor radikaler Demokratie oder zahnloser Wohlf&uuml;hlprotest?&#8220; Im neuen Jahr geht es am 13. Januar weiter mit einem Gespr&auml;ch zwischen Mich&egrave;le Winkler und&nbsp; Robin Celikates: &#8222;Von Sitzblockaden, F&uuml;nf-Finger-Taktik und Baggerbesetzungen &#8211; Ziviler Ungehorsam in der Praxis&#8220;. Die online-Tetralogie schlie&szlig;t am 27. Januar mit einem Gespr&auml;ch zwischen Lars Bretthauer, Yvonne Franke, Fabian Georgi und Guillermo Ruiz &uuml;ber &#8222;Radikale Menschenrechte!? Wolf-Dieter Narrs materialistisches Konzept der Menschenrechte heute&#8220;. <br />Beginn der Veranstaltung ist jeweils 19:00, Dauer zwei Stunden.</p>
<p>Eine Anmeldung ist per mail an <a href="mailto:40jahre%40grundrechtekomitee.de">40jahre@grundrechtekomitee.de</a> m&ouml;glich.</p>
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		<title>Strikte Beweisverwertungsverbote  Ein Gebot des Rechtsstaats</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/strikte-beweisverwertungsverbote-ein-gebot-des-rechtsstaats/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2020 13:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 13 &#8211; 14 Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom 14. März 2018 heißt es unter der Überschrift &#132;Pakt für den Rechtsstaat&#147; im Unterpunkt &#132;Verfahrensrecht&#147;, dass die Koalitionsparteien &#132;die systematische Kodifizierung der Regeln zur Zulässigkeit von Beweiserhebung und -verwertung&#147; prüfen wollen. Bislang gibt es hierzu keine grundsätzliche gesetzliche Regelung. Vielmehr entscheidet die [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 13 &#8211; 14</p>
<p>Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom 14. März 2018 heißt es unter der Überschrift &#132;Pakt für den Rechtsstaat&#147; im Unterpunkt &#132;Verfahrensrecht&#147;, dass die Koalitionsparteien &#132;die systematische Kodifizierung der Regeln zur Zulässigkeit von Beweiserhebung und  -verwertung&#147; prüfen wollen. Bislang gibt es hierzu keine grundsätzliche gesetzliche Regelung. Vielmehr entscheidet die Rechtsprechung im Einzelfall, indem sie eine Abwägung zwischen dem Strafverfolgungsinteresse und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes vornimmt. Das Ergebnis dieses Abwägungsprozesses ist nahezu nie voraussehbar.</p>
<p>Ein Arbeitskreis der Humanistischen Union hat zur dieser Problematik das Memorandum &#132;Strikte Beweisverwertungsverbote &#150; Ein Gebot des Rechtsstaats&#147; erarbeitet und einen konkreten Gesetzesvorschlag für einen neuen § 244a StPO vorgelegt. Im Sommer dieses Jahres hat die Bundesgeschäftsstelle die Ministerin und alle Mitglieder des Rechtsausschusses angeschrieben und ihnen das Memorandum und den Gesetzesvorschlag übersandt. Die Ministerin ließ durch ihre Staatssekretärin Frau Dr. Margareth Sudoff antworten, dass man sich in ihrem Hause der Problematik sehr bewusst sei und derzeit eine gesetzliche Regelung der Beweisverwertung prüfe und die &#132;Ausführungen zur Thematik sowie lhren Formulierungsvorschlag für ein allgemeines umfassendes Verwertungsverbot [&#133;] in die Prüfung einbeziehen wird.&#147;</p>
<p>Wir drucken hier die Einleitung des Memorandums ab &#150; der vollständige Text kann auf der Homepage der HU nachgelesen oder heruntergeladen werden [URL].</p>
<p><b>Strikte Beweisverwertungsverbote &#150; Ein Gebot des Rechtsstaats</b></p>
<h5>I. Einleitung</h5>
<p>Es ist keine neue Erkenntnis, dass auch die grundsätzlich rechtsstaatliche Ordnung eines Staates in der Praxis der Strafverfolgung Rechtsverletzungen durch Organe des Staates nicht ausschließt (Grünwald, JZ 1966, 489). Das Strafprozessrecht hat deshalb neben der Funktion der Ordnung des Strafverfahrens vor allem auch die Funktion der Begrenzung der Strafverfolgung im Interesse der Rechtsstaatlichkeit und des Grundrechtsschutzes (Grünwald, a.a.O).   Die Erforschung des Sachverhalts und die Bestrafung des Täters soll im Rechtsstaat eben nicht um jeden Preis erfolgen (BGHSt 14, 358), sondern nur auf dem vorgeschriebenen Weg. Deshalb ist ein Angeklagter nicht nur dann freizusprechen, wenn seine Schuld (mangels Beweisen) nicht erwiesen ist, sondern auch dann, wenn der Nachweis seiner Schuld nicht auf prozessordnungsgemäßem Weg geführt werden kann, weil keine in prozessordnungsgemäßem Verfahren zustande gekommen Beweise vorliegen (Wohlers, StV 2008, 434).</p>
<p>Das Gesetz enthält zu dem Konflikt zwischen Strafverfolgungsinteresse und den (Grund-) Rechten des Angeklagten und aller Bürger, deren Ausdruck die Beschränkungen der Strafverfolgung in der StPO sind, indem diese die Zulässigkeit bestimmter Maßnahmen (wie etwa eine Telekommunikationsüberwachung oder eine Wohnungsdurchsuchung) an die Einhaltung gesetzlicher Hürden knüpft, nur ganz rudimentäre Regelungen für bestimmte Einzelfälle (namentlich § 136a Abs. 3 S. 2 StPO im Fall der Folter). Damit überlässt das Gesetz die Verantwortung für die Frage, wann aus einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften bei der Beweisgewinnung die Unverwertbarkeit dieses Beweises im Prozess folgt &#150; mithin auf einem für den rechtsstaatlichen Strafprozess zentralem Gebiet &#150; nahezu vollständig den Strafgerichten und &#150; bis einschließlich zur Anklageerhebung &#150; den Staatsanwaltschaften. <br />Das Auftreten neuer Ermittlungsmethoden (bedingt durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse z.B. auf dem Gebiet der DNA-Analyse) und die beständige Fortentwicklung der technischen Möglichkeiten zur Kommunikation und deren Überwachung (man denke an den gesamten Bereich der Kommunikation über das Internet und über Mobiltelefone) führen dabei auch zu neuen Rechtsfragen auf dem Gebiet der Beweisverwertung (Vgl. bereits Grünwald, a.a.O) Unabhängig von diesen Entwicklungen scheint der Rechtsprechung in den vergangenen Jahrzehnten die Sensibilität für die oben genannten Fragen nahezu vollständig abhandengekommen zu sein (vgl. unten II. 2.). Eine Gesamtschau der jüngeren Rechtsprechung ergibt das Bild einer Verabsolutierung des Strafverfolgungsinteresses (vgl. Dallmeyer, HRRS 2009, 429, 430; vgl. auch bereits Grünwald, a.a.O).</p>
<p>Diese für den Rechtsstaat allgemein und für die (Grund-) Rechte der Bürger bedenkliche Entwicklung kann nur durch eine längst überfällige allgemeine gesetzliche Regelung über die Beweisverwertungsverbote in einen rechtsstaatskonformen Zustand überführt werden (unten V.).</p>
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		<title>Moria und das Elend der deutschen Flüchtlingspolitik</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/moria-und-das-elend-der-deutschen-fluechtlingspolitik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2020 12:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asyl & Migration]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 15 &#8211; 16 Im September rief die Humanistische Union mit den Kollegen von Seebrücke, dem Republikanischen Anwältinnen und Anwälte Verein, der Internationalen Liga für Menschenrechte e.V., dem Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., der Neuen Richtervereinigung &#8211; Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V, Respekt für Griechenland [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 15 &#8211; 16</p>
<p>Im September rief die Humanistische Union mit den Kollegen von Seebrücke, dem Republikanischen Anwältinnen und Anwälte Verein, der Internationalen Liga für Menschenrechte e.V., dem Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., der Neuen Richtervereinigung &#8211; Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V, Respekt für Griechenland e.V., der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V., und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., zur Demonstration in Berlin am Sonntag, dem 20. September 2020 auf. Der Aufruf wurde auf unserer Website veröffentlicht.</p>
<p>Darüber hinaus unterstützten wir den von ProAsyl initiierten und von den Kollegen vom Forum Menschenrechte gezeichneten offenen Brief an die Bundeskanzlerin, den wir im Folgenden abdrucken:</p>
<p>Offener Brief an die Bundeskanzlerin  <br />Frau Bundeskanzlerin <br />Dr. Angela Merkel <br />Bundeskanzleramt <br />Willy-Brandt-Straße <br />110557 Berlin <br />                                   Berlin/Frankfurt am Main, 11. September 2020</p>
<p>Katastrophe von Moria: Soforthilfe und Evakuierung jetzt!</p>
<p>Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,</p>
<p>der EU-Hotspot Moria auf der griechischen Insel Lesbos ist weitgehend zerstört, tausende Schutzsuchende sind obdachlos und ohne Versorgung. Es braucht einen konzertierten europäischen Rettungsplan, die sofortige Evakuierung der Flüchtlinge und die Aufnahme der Menschen in Deutschland und anderen europäischen Staaten. Jetzt! Im Lager Moria lebten vor der Katastrophe über zwölftausend Menschen, circa das Fünffache der offiziellen Kapazität. Sie lebten dort seit Monaten, zum Teil seit Jahren, unter erschütternden Bedingungen, zermürbt von der Perspektivlosigkeit. Mit Verbreitung der Corona-Pandemie wurden sie ab Mitte März 2020 völlig isoliert.</p>
<p>Die beschämende Lage in dem Lager und die Brandkatastrophe sind direktes Ergebnis einer verfehlten europäischen Flüchtlingspolitik &#150; jetzt muss die EU den betroffenen Menschen endlich helfen! Deutschland hat aktuell die EU-Ratspräsidentschaft inne. Wir appellieren an Sie und die Bundesregierung, sich in dieser wichtigen Funktion für folgende Maßnahmen einzusetzen und selbst konkrete Schritte einzuleiten:</p>
<p>1. Katastrophenhilfe jetzt!</p>
<p>Um die verzweifelten Schutzsuchenden kurzfristig zu versorgen (Obdach, Essen, medizinische Versorgung etc.), muss der Katastrophenschutz aktiviert werden. Anstatt Schutzsuchende im Umfeld von Moria mit Polizeigewalt unter freiem Himmel festzusetzen, muss die Erstversorgung der Menschen gewährleistet werden. Es ist gut, dass die deutsche Bundesregierung Griechenland ihre Unterstützung angeboten hat. Katastrophenschutzmaßnahmen reichen aber nicht aus.</p>
<p>2. Sofortiger Beginn der Evakuierung!</p>
<p>Die humanitären Zustände in Moria und den anderen Hotspots auf den griechischen Inseln hätten schon vor dem Brand zur Auflösung der Lager führen müssen. Die dramatische Zuspitzung auf Lesbos macht klar: Die Schutzsuchenden von den griechischen Inseln müssen evakuiert werden!</p>
<p>Einer Katastrophe dieses Ausmaßes kann nicht mit Minimallösungen begegnet werden &#150; wie einem Transfer von 400 unbegleiteten Minderjährigen auf das griechische Festland. Es braucht eine dauerhafte Lösung für alle Betroffenen &#150; und die heißt Aufnahme in anderen europäischen Ländern.</p>
<p>Auf dem griechischen Festland sind bereits tausende Flüchtlinge obdachlos, eine Verlegung der Überlebenden des Brandes auf das griechische Festland ist deswegen auch keine Alternative.</p>
<p>In Deutschland haben sich Bundesländer und hunderte Kommune zur freiwilligen Aufnahme von Geflüchteten bereit erklärt. Diese Bestrebungen dürfen nicht mehr blockiert werden, sie müssen unterstützt und ausgebaut werden. Der Verweis auf eine europäische Lösung darf nicht dazu führen, dass deutsches Handeln verzögert wird.</p>
<p>3. Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik!</p>
<p>Ein &#132;Weiter so&#147; in der europäischen Flüchtlingspolitik kann nach dem Brand von Moria keine Option sein. Die Strategie, Schutzsuchende mit dem Ziel an den Außengrenzen Europas festzuhalten, sie direkt von dort in autoritäre Staaten wie die Türkei zurückzuschicken, obwohl diese ihnen keinen tatsächlichen Schutz bieten, ist gescheitert. <br />Trotzdem setzen die bisher bekannten Vorschläge für eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auf Asylverfahren und Lager an den europäischen Außengrenzen. Nach dem Brand von Moria kann an diesen Plänen nicht mehr festgehalten werden. Bitte nutzen Sie die deutsche Ratspräsidentschaft, um den notwendigen Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik einzuleiten!</p>
<p>Mit ausgezeichneter Hochachtung</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/moria-und-das-elend-der-deutschen-fluechtlingspolitik/">Moria und das Elend der deutschen Flüchtlingspolitik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Aus der Geschäftsstelle II</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/aus-der-geschaeftsstelle-ii-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2020 11:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Personal]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 17 &#8211; 17 Wer in den letzten Monaten in der Geschäftsstelle angerufen hat, kennt sie vielleicht schon: Seit Januar 2020 unterstützt Andrea Trautmann im Rahmen eines Minijobs an zwei Tagen in der Woche Carola Otte bei Buchhaltungs- und Verwaltungsaufgaben. Andrea Trautmann ist gelernte Industriekauffrau. Seit ihrer Berentung 2012 war sie [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/aus-der-geschaeftsstelle-ii-1/">Aus der Geschäftsstelle II</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 17 &#8211; 17</p>
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<p><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Andrea-xs.png" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-3758 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Andrea-xs-325x450.png" alt="Aus der Geschäftsstelle II" width="325" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Andrea-xs-325x450.png 325w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Andrea-xs-542x750.png 542w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Andrea-xs-434x600.png 434w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Andrea-xs-244x337.png 244w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Andrea-xs.png 600w" sizes="(max-width: 325px) 100vw, 325px" /></a></span></p>
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<p>Wer in den letzten Monaten in der Geschäftsstelle angerufen hat, kennt sie vielleicht schon: Seit Januar 2020 unterstützt Andrea Trautmann im Rahmen eines Minijobs an zwei Tagen in der Woche Carola Otte bei Buchhaltungs- und Verwaltungsaufgaben. Andrea Trautmann ist gelernte Industriekauffrau. Seit ihrer Berentung 2012 war sie in Nebentätigkeit in der häuslichen Pflege tätig, jetzt ist sie zurückgekehrt in ihren Ausbildungsberuf. Andrea Trautmann ist vielfältig ehrenamtlich engagiert und auch seit einigen Monaten Mitglied der Humanistischen Union (Ich verspreche, dass wir sie nicht dazu genötigt haben!).  Gewissenhaft arbeitet sie die Rückstände auf und findet sich immer besser in der Geschäftsstelle und ihren Abläufen zurecht. Wir wissen schon nicht mehr, wie es früher ohne sie ging!</p>
<p>Wir freuen uns, dass sie dabei ist und  hoffen, dass sie der Geschäftsstelle noch lange erhalten bleibt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/aus-der-geschaeftsstelle-ii-1/">Aus der Geschäftsstelle II</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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