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	<title>Mitteilungen Nr. 255 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/editorial-94/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Aug 2025 12:19:25 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union, Desinformation und politische Hetze gelten heute zu Recht als eine große Gefahr für die Demokratie. Oft werden elektronische – „soziale“ – Medien dafür verantwortlich gemacht. Zumindest werden echte oder vermeintliche Informationen über solche Plattformen schnell verbreitet. Was als Werkzeug für einen weltweiten demokratischen Diskurs dienen könnte, wird als Treiber für [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/editorial-94/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union,</p>
<p>Desinformation und politische Hetze gelten heute zu Recht als eine große Gefahr für die Demokratie. Oft werden elektronische – „soziale“ – Medien dafür verantwortlich gemacht. Zumindest werden echte oder vermeintliche Informationen über solche Plattformen schnell verbreitet. Was als Werkzeug für einen weltweiten demokratischen Diskurs dienen könnte, wird als Treiber für Desinformation und Lügenkampagnen missbraucht. Dies wird begünstigt durch die Verlagerung der öffentlichen Debatte auf privat betriebene Plattformen, die ein Quasi-Monopol gebildet haben und zu weiten Teilen von Oligarchen betrieben und gesteuert werden, die eine eindeutige politische Agenda verfolgen. Durch fehlende demokratische Kontrolle wird dies zusätzlich verstärkt oder überhaupt erst ermöglicht.</p>
<p>Doch machen wir es uns nicht zu einfach, wenn wir nur die sozialen Medien als technisches Werkzeug verantwortlich machen? Die Politikwissenschaftlerin Jeanette Hofmann schränkt ein: „Obwohl sie sicher zur Desinformation beitragen, sind also nicht die Plattformen die wirkliche Gefahr, sondern es sind häufig Regierungsparteien oder wichtige Oppositionsparteien, die einflussreiche Produzierende von Desinformationen sind.“ Auch die traditionellen Massenmedien spielen hier eine Rolle: „Studien zeigen, dass Desinformationen erst durch die Massenmedien in die Breite getragen werden, weil sie nach wie vor ein Publikum erreichen, dass weit über das der sozialen Medien hinausgeht.“ <a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> Desinformation sei ein Symptom des Demokratieverfalls, zu dem alle politischen Kräfte beitragen, wenn sie auf die Manipulation ihrer Wählerschaft zielen – auch mit gezielter Falschinformation. „In diesem Sinne müssen sich die Qualitätsmedien fragen, welchen Beitrag sie in der Bekämpfung von Desinformation spielen wollen. Ist es tatsächlich sinnvoll, über jedes Stöckchen zu springen, das ihnen populistische Politiker:innen hinhalten?“</p>
<p>„Flood the zone with shit.“ So beschreibt der US-amerikanische rechtsextreme Publizist Steve Bannon das Prinzip<a href="#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a>. Wir beobachten momentan generell eine massive Boulevardisierung der Medien. Jede Verlautbarung von US-Präsident Donald Trump wird sofort weitertrompetet. Nehmen wir den <em>Spiegel</em>, ein (immer noch) hochgeachtetes Nachrichtenmagazin: In seiner Online-Ausgabe kann man jedem noch so unbedeutenden Bericht über die jüngste, bald wieder zurückgenommene Ankündigung, Verlautbarung oder Drohung von Trump kaum mehr entgehen. Selbst in der Regierungszeit seines Vorgängers Joseph Biden war er öfter als dieser auf dem Titelblatt der Print-Ausgabe des <em>Spiegels</em> zu sehen. Offensichtlich versteht Trump es gut, auf der Klaviatur der Massenmedien im Sinne seiner eigenen politischen Agenda zu spielen und immer wieder Aufmerksamkeit für sich selbst zu erzeugen – und die Medien unterstützen ihn gewollt oder ungewollt dabei. Diese banal-skandalisierende politische Berichterstattung wird ergänzt durch bedeutungslose Trivialinformationen und eine Flut von Werbung. Zur Trivialisierung der seriösen Medien kommt eine Verstärkung des einseitigen Kampagnenjournalismus. Das ist nicht neu, solche Medien gab es schon immer. Auf Internet-Plattformen ist es aber wesentlich leichter, Reichweite dafür zu erreichen.</p>
<p>Die eigentliche Aufgabe der Medien wäre es, Informationen einzuordnen, zu bewerten, Wichtiges von Unwichtigem zu unter-scheiden und manchmal „Nach-richten“ eben auch nicht zu bringen. Stattdessen wird ebenso aufgeregt wie eilfertig jede neue (Nicht-)Nachricht zugespitzt, aufgebauscht und verbreitet.</p>
<p>In diesem Umfeld gedeihen auch gezielte politische Desinformationskampagnen, die von populistischen und rechtsextremen Medien bis hinein in Parlamentsfraktionen schwappen und mit Falschdarstellungen, Diffamierung und Hetze politischen Einfluss zu nehmen suchen. Nebenbei greift man damit auch die demokratischen Institutionen selbst an.</p>
<p>Dies können wir gerade bei der Besetzung der freiwerdenden Sitze im Bundesverfassungsgericht beobachten, bei der eine massive Diffamierungskampagne gegen die von der SPD nominierte Prof. Dr. Brosius-Gersdorf und mittlerweile auch gegen die zweite Kandidatin, Prof. Dr. Kaufhold, geführt wird, um ihre Nominierung zu verhindern. Offenbar haltlose Vorwürfe, die Kandidatin sei „linksradikal“ und habe in ihrer wissenschaftlichen Arbeit plagiiert, wurden zunächst von rechtsextremen Medien erhoben. Danach fanden diese Berichte den Weg in die Bundestagsfraktion der CDU/CSU, was zunächst zu einer Verschiebung der Wahl führte – mit derzeit ungewissem Ausgang. Dass Desinformation unmittelbar Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt, dürfen wir als demokratische Zivilgesellschaft nicht zulassen!</p>
<p>Um nicht missverstanden zu werden: Selbstverständlich ist es legitim, über die Eignung einer Kandidatin für ein so bedeutungsvolles Amt eine öffentliche Debatte zu führen – bei einem Amt, das vordergründig juristisch, tatsächlich aber auch politisch ist. Auch über politische Positionen von öffentlichen Personen darf gestritten werden. Man kann zudem Zweifel haben am Verfahren zur Benennung von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts, das auf interfraktioneller Einigung hinter verschlossenen Türen beruht. Aber Falschdarstellungen und Lügen dürfen wir nicht tolerieren. In einem offenen Brief hat die Humanistische Union an die Mitglieder der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag appelliert, solche Desinformationskampagnen zurückzuweisen und sich nicht zu Werkzeugen rechter Hetze machen zu lassen.</p>
<p>Skandalös ist auch das Vorgehen deutscher Behörden im Fall Maja T. Trotz einer anderslautenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde Maja T. eilig nach Ungarn abgeschoben und sitzt seitdem unter menschenrechtswidrigen Bedingungen in Isolationshaft. Es geht dabei nicht um die strafrechtlichen Vorwürfe – darüber müssen die zuständigen Gerichte entscheiden. Die Haftbedingungen müssen aber verbessert und Maja T. dafür möglichst schnell nach Deutschland zurückgeholt werden, so fordern wir gemeinsam mit weiteren Bürgerrechtsorganisationen. Dazu darf das offensichtliche Ignorieren des Bundesverfassungsgerichts durch staatliche Behörden in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden und muss Konsequenzen haben.</p>
<p>Zuletzt darf ich zwei Preisträgerinnen beglückwünschen: Die Humanistische Union Marburg verleiht gemeinsam mit der Stadt Marburg jedes Jahr das Marburger Leuchtfeuer an Persönlichkeiten, die sich in vorbildlicher Weise für die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ohne Ansehen ihrer sozialen, gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Stellung eingesetzt haben. In diesem Jahr wurde das Marburger Leuchtfeuer an Helena Steinhaus für ihren Einsatz für einen angstfreien Bezug von Sozialleistungen verliehen. Die Preisträgerin ermutigt Leistungsberechtigte, ihr Recht auf Teilhabe selbstbewusst und ohne Scham wahrzunehmen.</p>
<p>Wie bereits angekündigt, erhält die Rechtsanwältin Gabriele Heinecke den diesjährigen Fritz-Bauer-Preis für ihre Rolle im Fall Oury Jalloh und bei der Aufklärung des NS-Massakers von Sant’Anna di Stazzema, ihr Engagement gegen NS-Ver-brechen und Rechtsextremismus, gegen den Rechtsruck etablierter Parteien, Polizeigewalt, das Erstarken von Parteien wie der AfD, und für die Rechte von Frauen, Geflüchteten, Klima-Aktivistinnen und –Aktivisten sowie für das Versammlungsrecht. Die Verleihung findet im Rahmen der Mitgliederversammlung der HU am 6. September 2025 in Berlin statt, deren Tagesordnung ebenfalls in dieser Ausgabe der Mitteilungen enthalten ist.</p>
<p>Herzliche Grüße</p>
<p><em>Stefan Hügel</em></p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> <a href="https://www.weizenbaum-institut.de/news/detail/desinformation-nicht-unkenntnis-sondern-politische-verortung/">https://www.weizenbaum-institut.de/news/detail/desinformation-nicht-unkenntnis-sondern-politische-verortung/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> <a href="https://www.deutschlandfunk.de/flood-the-zone-warum-trumps-flut-an-dekreten-und-provokationen-methode-hat-100.htm">https://www.deutschlandfunk.de/flood-the-zone-warum-trumps-flut-an-dekreten-und-provokationen-methode-hat-100.htm</a>l.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/editorial-94/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Einladung zur Mitgliederversammlung 2025</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/einladung-zur-mitgliederversammlung-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Aug 2025 12:23:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union lädt alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung 2025 ein. Diese findet statt am Wochenende des 6. und 7. September 2025 im Haus der Demokratie und Menschenrechte Robert-Havemann-Saal Greifswalder Straße 4 10405 Berlin. Alternativ werden Sie auch wieder die Möglichkeit haben, per Videokonferenz (BigBlueButton) teilzunehmen. Wir möchten Sie gerne bitten, sich für die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/einladung-zur-mitgliederversammlung-2025/">Einladung zur Mitgliederversammlung 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union lädt alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung 2025 ein. Diese findet statt am Wochenende des 6. und 7. September 2025 im</p>
<p>Haus der Demokratie und Menschenrechte</p>
<p>Robert-Havemann-Saal</p>
<p>Greifswalder Straße 4</p>
<p>10405 Berlin.</p>
<p>Alternativ werden Sie auch wieder die Möglichkeit haben, per Videokonferenz (BigBlueButton) teilzunehmen.</p>
<p>Wir möchten Sie gerne bitten, sich für die Mitgliederversammlung bei der Bundesgeschäftsstelle vorab anzumelden. Schreiben Sie dazu gerne eine E-Mail an: <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a> (Tel: 030 – 20 45 02 56). Dann können wir Ihnen vorab Informationen (Anträge, Einwahldaten zum Online-Zugang etc.) zuschicken. Für eine digitale Teilnahme empfehlen wir, sich eine halbe Stunde vor Beginn für einen Techniktest einzuloggen.</p>
<p>Sollten Sie bereits am Freitag, 05.09., anreisen, besteht außerdem die Möglichkeit, mit anderen Mitgliedern zu Abend zu essen. Die Bundesgeschäftsführung würde dafür einen Tisch im Restaurant Schoenbrunn (Am Schwanenteich im Volkspark Friedrichshain, 10249 Berlin) reservieren. Geben Sie auch bitte der Bundesgeschäftsstelle Bescheid, falls Sie am gemeinsamen Abendessen teilnehmen möchten, damit eine entsprechende Anzahl an Sitzen reserviert werden kann.</p>
<p>Wir schlagen folgende Tagesordnung für die Mitgliederversammlung vor:</p>
<h3 class=""><em>Samstag, 06.09.2025</em></h3>
<p>13:00-13:30: TOP 1 – Beginn</p>
<ul>
<li>Eröffnung</li>
<li>Wahl der Tagungsleitung und Protokollführung</li>
<li>Beschluss der Geschäftsordnung</li>
<li>Wahl der Antragskommission</li>
<li>Verabschiedung der Tagesordnung</li>
</ul>
<p>13:30-16:00: TOP 2 – Berichte:</p>
<ul>
<li>Berichte aus den Regionen</li>
<li>Berichte aus den Arbeitskreisen</li>
<li>Inhaltlicher Bericht des Bundesvorstands</li>
<li>Bericht zu Finanzen und zur Mitgliederentwicklung 2024</li>
<li>Aussprache</li>
</ul>
<p>16:00 – 16.30 <em>Kaffeepause</em></p>
<p>16:30-18:00: TOP 3 – Modus Operandi</p>
<p>18:00-19:00 <em>Pause</em></p>
<p>19:00-21:00: Fritz-Bauer-Preisverleihung</p>
<p>Ab 21:00: <em>Ausklang</em></p>
<h3 class=""><em>Sonntag, 07.09.2025</em></h3>
<p>10:00-11:30: TOP 4 – Behandlung der Anträge</p>
<p>11:30-12:00: <em>Kaffeepause</em></p>
<p>12:00-13:00: Top 4 – Behandlung der Anträge (Fortsetzung)</p>
<p style="text-align: right;"><em>Der Bundesvorstand der </em><em>Humanistischen Union</em></p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Einladung zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2025 an Gabriele Heinecke</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/einladung-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-2025-an-gabriele-heinecke/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Aug 2025 12:28:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verein]]></category>
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		<category><![CDATA[Berlin: Termine]]></category>
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		<category><![CDATA[Verband: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Zeynep Akdil]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Während der Mitgliederversammlung 2025 vergeben wir am Samstagabend, 6. September 2025, um 19 Uhr den diesjährigen Fritz-Bauer-Preis. Die Preisverleihung findet, wie auch die Mitgliederversammlung, im Haus der Demokratie und Menschenrechte (Robert-Havemann-Saal, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin) und per Videokonferenz statt. Um per Videokonferenz an der Preisverleihung teilzunehmen, klicken Sie bitte, wenn es soweit ist, auf [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/einladung-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-2025-an-gabriele-heinecke/">Einladung zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2025 an Gabriele Heinecke</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Während der Mitgliederversammlung 2025 vergeben wir am Samstagabend, 6. September 2025, um 19 Uhr den diesjährigen Fritz-Bauer-Preis. Die Preisverleihung findet, wie auch die Mitgliederversammlung, im Haus der Demokratie und Menschenrechte (Robert-Havemann-Saal, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin) und per Videokonferenz statt. Um per Videokonferenz an der Preisverleihung teilzunehmen, klicken Sie bitte, wenn es soweit ist, auf folgenden Link: <a href="https://vk1.minuskel.de/b/hu--rgm-ykp-twd">https://vk1.minuskel.de/b/hu&#8211;rgm-ykp-twd</a>.</p>
<p>Dieses Mal verleiht die HU den Preis der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke. Wir wollen damit ihre Verdienste bei der rechtlichen Vertretung von Menschen würdigen, die von Unrechtshandlungen oder Menschenrechtsverletzungen – begangen durch Staaten und deren Organe – betroffen und geschädigt wurden.</p>
<p>Die Laudatio auf Gabriele Heinecke wird Prof. Dr. Jörg Arnold halten. Für musikalische Unterhaltung während der Veranstaltung sorgt Zeynep Akdil. Danach gibt bei einem zwanglosen Empfang die Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen.</p>
<p>Der Fritz-Bauer-Preis wurde von der Humanistischen Union 1968 gestiftet in Erinnerung an ihren Mitbegründer Fritz Bauer, den langjährigen Generalstaatsanwalt von Hessen und sozial engagierten Juristen.</p>
<p>Für die Teilnahme vor Ort an der öffentlichen Preisverleihung bitten wir Sie, sich vorab bei der Bundesgeschäftsstelle anzumelden (E-Mail: <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>, Tel.: 030 / 20 45 02 56).</p>
<p style="text-align: right;"><em>Der Bundesvorstand der </em><em>Humanistischen Union</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/einladung-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-2025-an-gabriele-heinecke/">Einladung zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2025 an Gabriele Heinecke</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Antrag des Bundesvorstandes der Humanistischen Union: Unvereinbarkeit von Humanistischer Union und AfD</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/antrag-des-bundesvorstandes-der-humanistischen-union-unvereinbarkeit-von-humanistischer-union-und-afd/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Aug 2025 12:32:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
		<category><![CDATA[Verein]]></category>
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		<category><![CDATA[AfD]]></category>
		<category><![CDATA[Antrag zur Mitgliederversammlung]]></category>
		<category><![CDATA[Asyl & Migration]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hinweis der Red.: Der Bundesvorstand der Humanistischen Union (HU) möchte auf der Mitgliederversammlung 2025 am 6. und 7. September einen Antrag auf Unvereinbarkeit von HU und AfD stellen. Vorab veröffentlichen wir bereits den Antragstext – samt anschließender Diskussion.   Die Mitgliederversammlung der Humanistischen Union möge beschließen: Eine Mitgliedschaft in der Humanistischen Union ist mit der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/antrag-des-bundesvorstandes-der-humanistischen-union-unvereinbarkeit-von-humanistischer-union-und-afd/">Antrag des Bundesvorstandes der Humanistischen Union: Unvereinbarkeit von Humanistischer Union und AfD</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Hinweis der Red.: Der Bundesvorstand der Humanistischen Union (HU) möchte auf der Mitgliederversammlung 2025 am 6. und 7. September einen Antrag auf Unvereinbarkeit von HU und AfD stellen. Vorab veröffentlichen wir bereits den Antragstext – samt anschließender Diskussion.</em></p>
<p><em> </em></p>
<p>Die Mitgliederversammlung der Humanistischen Union möge beschließen: Eine Mitgliedschaft in der Humanistischen Union ist mit der Mitgliedschaft in der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) nicht vereinbar.</p>
<p><em>Begründung:</em></p>
<p>Programm, Ziele und politische Praxis der AfD sind unvereinbar mit den Zielen der Humanistischen Union, wie sie im § 2 der Satzung festgelegt sind.</p>
<p>Nach der soziologischen Expertise von Wilhelm Heitmeyer wendet sich die AfD gegen die offene Gesellschaft und die Demokratie. Ihr Fundament sei eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Diskriminierung und Gewalt etwa gegen Einwandererinnen und Einwanderer werden als Notwehr ausgegeben. Der autoritäre Nationalismus ziele auf gesellschaftliche und politische Institutionen Er beabsichtige Destabilisierung, Verängstigung und einen Systemwechsel. Björn Höckes vermittelt in seinem Buch <em>Nie zweimal in denselben Fluss</em> die Vorstellung, die Demokratie in Deutschland befände sich in einem letzten Stadium der Degeneration – der Ochlokratie –, die unter Bezug auf das Phasenmodell Machiavellis nur durch eine Alleinherrschaft überwunden werden könne. Dieser Alleinherrscher bedürfe der „Tugenden“ der Wehrhaftigkeit, Unerbittlichkeit, Weisheit und Härte, die es erneut zu kultivieren gelte. Seine Aufgabe sei es sodann, politische Gegner aus Deutschland auszuschließen. Dazu bedürfe es einer Strategie zur „Rückeroberung“ Deutschlands von vermeintlich fremden Völkerschaften. Unter Bezug auf Sloterdijk fordert Höcke sodann eine „Politik der wohltemperierten Grausamkeit“ im Kontext eines „Re-Migrationsprojekts“. Damit geht es der AfD nicht „nur“ um eine ethnische, sondern zugleich um eine politische „Säuberung“, die mit Hilfe staatlicher Gewalt missliebige politische Kräfte ausschließen soll. Viel-fältige Kontakte von Funktionsträgerinnen und -trägern zur rechtsextremen Szene unterstützen die hier beschriebenen politischen Positionen.</p>
<p>Das Grundsatzprogramm der AfD schlägt vergleichsweise moderate Töne an. Gleichwohl ist die von Höcke vertretene Position erkennbar. Da wird die Forderung laut, das Asylrecht zu schleifen (Absatz 9.1) und die Migration zugunsten einer biologisch begründeten Bevölkerungspolitik zu beenden (Absatz 6.2).</p>
<p>Der menschengemachte Klimawandel wird rigoros geleugnet (Abs. 12.1) und das in der UN-Behindertenrechtskonvention verbriefte Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Absatz 8.2.6) soll für Deutschland nicht gelten.</p>
<p>Diese Begründung des Antrags nimmt nur eine Auswahl der rechtsextremistischen Positionen der AfD auf, die den Maximen der Humanistischen Union widersprechen. Die AfD missachtet die im § 2 der Satzung der Humanistischen Union postulierten Entfaltungsmöglichkeiten unterschiedlicher Auffassungen, die individuelle Lebensgestaltung, die „Unabhängigkeit des Staates und seiner Einrichtungen sowie aller Bereiche, in denen gesamtgesellschaftliche und sachliche Aufgaben zu lösen sind“, die „Festigung demokratischer Solidarität und Toleranz, insbesondere auf dem Gebiet der Erziehung“, das friedliche „Zusammenleben aller Menschen im zwischenstaatlichen und innerstaatlichen Verhältnis“ und den Schutz von Minderheiten vor Diskriminierung.</p>
<p>Eine Mitgliedschaft in der rechtsextremistischen „Alternative für Deutschland“ ist mit der Mitgliedschaft in der Humanistischen Union nicht zu vereinbaren.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Wolfram Grams für den Bundesvorstand der Humanistische Union</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/antrag-des-bundesvorstandes-der-humanistischen-union-unvereinbarkeit-von-humanistischer-union-und-afd/">Antrag des Bundesvorstandes der Humanistischen Union: Unvereinbarkeit von Humanistischer Union und AfD</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Kommentar zum geplanten Unvereinbarkeitsbeschluss von HU und AfD</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/kommentar-zum-geplanten-unvereinbarkeitsbeschluss-von-hu-und-afd/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Aug 2025 12:37:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
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		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20075</guid>

					<description><![CDATA[<p>In den letzten Mitteilungen hat der Bundesvorstand angekündigt, auf der kommenden Mitgliederversammlung im September einen Antrag stellen zu wollen, dass eine Mitgliedschaft in der HU und eine Mitgliedschaft in der AfD unvereinbar sein sollen.[1] Was soll damit bewirkt werden? Wollen wir jetzt die von uns bekämpfte Berufsverbots- und Schnüffelpraxis des Staates auf Vereinsbasis einführen, dass [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/kommentar-zum-geplanten-unvereinbarkeitsbeschluss-von-hu-und-afd/">Kommentar zum geplanten Unvereinbarkeitsbeschluss von HU und AfD</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten <em>Mitteilungen</em> hat der Bundesvorstand angekündigt, auf der kommenden Mitgliederversammlung im September einen Antrag stellen zu wollen, dass eine Mitgliedschaft in der HU und eine Mitgliedschaft in der AfD unvereinbar sein sollen.<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> Was soll damit bewirkt werden? Wollen wir jetzt die von uns bekämpfte Berufsverbots- und Schnüffelpraxis des Staates auf Vereinsbasis einführen, dass wir eine Art Verfassungstreueprüfung für die HU einführen und Parteimitgliedschaften abfragen und dann etwaige Mitglieder der AfD rauswerfen? Sicher wird der Bundesvorstand erklären, dass das natürlich nicht beabsichtigt sei – aber was soll dann ein Unvereinbarkeitsbeschluss? Lediglich ein symbolisches Zeichen, wie wir es zu Recht bei der offiziellen Politik kritisieren?</p>
<p>Im Übrigen: Wieso sollen Mitgliedschaften in der AfD und in der HU unvereinbar sein? Der Kernpunkt des Vorwurfs von Verfassungsschutz und Politik gegen die AfD, weshalb sie rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich sei, ist ihr völkisch-abstammungsmäßig geprägtes Volksverständnis, dass sie einen ethnisch-kulturellen Volkstumsbegriff vertrete, der unserer Verfassung widerspreche. Ich habe im Februar 2025 in den <strong>vor</strong><em>gängen</em> dargelegt, dass unser Grundgesetz in Art. 116 ebenfalls eine solche „deutsche Volkszugehörigkeit“ kennt, ebenso wie das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz.<a href="#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a> Das Bundesvertriebenengesetz hat sogar einen § 6 mit der offiziellen Überschrift <em>Volkszugehörigkeit</em>, die mit der deutschen Staatsbürgerschaft nichts zu tun hat. Das kann also kein Grund für einen Unvereinbarkeitsbeschluss sein.</p>
<p>Bleibt die Migrationspolitik. Aber müssen wir dann nicht auch einen Unvereinbarkeitsbeschluss hinsichtlich CDU/CSU und SPD fassen, deren Grenzen-zu-Politik, Verweigerung der Familienzusammenführung (obwohl Art. 6 GG mit dem Schutz von Ehe und Familie nicht nur für Deutsche, sondern für alle Menschen gilt), Zurückweisung von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie Kontrolle der Grenzen nicht nur den Grundpositionen der HU, sondern auch dem Europa- und Verfassungsrecht widerspricht? Brauchen wir dann nicht einen Unvereinbarkeitsbeschluss mit den Regierungsparteien, weil sie unverdrossen eine Vorratsdatenspeicherung wollen, obwohl sowohl der EuGH als auch das BVerfG sie bereits mehrfach für einen Verstoß gegen die Europäische Grundrechtscharta und das Grundgesetz erklärt haben? Und dabei handelt es sich nicht um einzelne Politikfelder, sondern um die Grundpositionen der HU zu Rechtsstaat, Menschen- und Freiheitsrechten und zur freien Entfaltung der Persönlichkeit.</p>
<p>Ein abstrakter Unvereinbarkeitsbeschluss wegen einer Mitgliedschaft nützt der HU nichts. Belassen wir es bei unserer Satzung: Wenn ein Mitglied konkret öffentlich Positionen vertritt, die mit Grundsatzpositionen der HU unvereinbar und damit für die HU schädlich sind, dann kann es auf Antrag des Bundesvorstandes durch die Schiedskommission von der HU aus-geschlossen werden, wie wir es in unserer über 60-jährigen Vereinsgeschichte auch bereits – glücklicherweise nur einmal – erlebt haben.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Till Müller-Heidelberg</em></p>
<p><em> </em></p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> <em>Bundesvorstand der Humanistischen Union</em> 2025: Die Unvereinbarkeit von Humanistischer Union und AfD, in: <em>Mitteilungen</em>, Nr. 254 = H. 2/2025, S. 6. Siehe auch den Antragstext des Bundesvorstands der HU in diesem Heft.</p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> <em>Müller-Heidelberg, Till</em> 2024: AfD versus Verfassungsschutz, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em>, Nr. 247/248 = Jg. 63, H. 3-4, S. 183-190.</p>
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		<title>Unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf des Senators für Inneres und Sport: Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes und anderer Gesetze</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/unsere-stellungnahme-zum-referentenentwurf-des-senators-fuer-inneres-und-sport-gesetz-zur-aenderung-des-bremischen-polizeigesetzes-und-anderer-gesetze/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Aug 2025 12:43:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bremen]]></category>
		<category><![CDATA[Bremisches Polizeigesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Gefährder]]></category>
		<category><![CDATA[Gefährderansprache]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachterliche Stellungnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Kirsten Wiese]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeigesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Stellungnahme]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hinweis der Red.: Der Senator für Inneres und Sport der Freien Hansestadt Bremen hat die Humanistische Union eingeladen, eine gutachterliche Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes und anderer Gesetze zu erarbeiten. Für die HU hat Kirsten Wiese die entsprechende Stellungnahme erarbeitet. &#160; Die Humanistische Union bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Wir [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Hinweis der Red.: Der Senator für Inneres und Sport der Freien Hansestadt Bremen hat die Humanistische Union eingeladen, eine gutachterliche Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes und anderer Gesetze zu erarbeiten. Für die HU hat Kirsten Wiese die entsprechende Stellungnahme erarbeitet.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Humanistische Union bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Wir nehmen im Folgenden zu einzelnen Aspekten des Gesetzentwurfs Stellung. Dies bedeutet nicht, dass es bezüglich aller anderen Aspekte des Entwurfs keine weiteren bürgerrechtlichen Bedenken gäbe.</p>
<h3 class="">A.&nbsp; Vorbe&shy;mer&shy;kung</h3>
<p class="">Die Humanistische Union e.V., vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative, ist eine bundesweit tätige Bürgerrechtsorganisation, die 1961 in München gegründet wurde. Wir engagieren uns für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und wenden uns gegen jede unverhältnismäßige Einschränkung dieses Rechts durch Staat, Wirtschaft oder Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Laut unserer Satzung unterstützen wir Bestrebungen, die „es jedem Menschen gestatten, von den im Grundgesetz garantierten Rechten der individuellen Lebensgestaltung, der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnis-, der Meinungs-, Informations- und Koalitionsfreiheit ohne Furcht vor Nachteilen Gebrauch zu machen“. Hinsichtlich der notwendigen Gefahrenabwehr im Inland treten wir deshalb für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit auch in Krisenzeiten ein. Eine offene Gesellschaft, in der der Staat die Freiheits- und Gleichheitsrechte wahrt und durch soziale Leistungen allen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht, halten wir weiterhin für ein probates Mittel, um Menschen gar nicht erst dazu zu verleiten, die Rechte und Freiheiten anderer zu bedrohen. Wir wollen diese Rechte und Freiheiten nicht für zum Teil nur trügerische Sicherheit opfern und halten wider den Trend zum Präventionsstaat am Rechts- und Sozialstaat fest. Zwar muss der Staat die Bürger*innen vor Straftaten und anderen Gefahren schützen. Allerdings sind polizeiliche grundrechtsbeschränkende Befugnisse nicht das einzige mögliche Mittel der Gefahrenabwehr.</p>
<p class="">In diesem Sinne nimmt die Humanistische Union e.V. seit Jahren zu Entwürfen von Sicherheitsgesetzen in Bund und Ländern Stellung, zuletzt 2022 zum Entwurf des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LT-Drs. 8/1231).</p>
<p class="">Wir begrüßen, dass mit dem Gesetzentwurf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2022 (1 BvR 1345/21) und vom 1. Oktober 2024 (1 BvR 1160/19) sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22.6.2023 (C-579/21) im Bremischen Polizeigesetz umgesetzt werden.</p>
<h3 class="">B.&nbsp; Zu einzelnen Regelungen des Entwurfs</h3>
<p class="">Im Folgenden können wir aus Kapazitätsgründen leider nur zu ausgewählten Punkten Stellung nehmen.</p>
<h4 class="" style="text-align: left;">1. &sect; 30a BremPolG-E: Meldeauf&shy;lage</h4>
<ul>
<li style="text-align: left;">Es wird angeregt, in § 30a Abs. 2 zu ergänzen: „Die Meldeauflage ist zeitlich, örtlich und hinsichtlich der Melde-Häufigkeit auf den zur Abwehr der Gefahr oder Verhütung der Straftat erforderlichen Umfang zu beschränken […]“. So kann auch im Gesetzestext klargestellt werden, was sich aus der Gesetzesbegründung ergibt, dass es vom Anordnungszweck abhängt, wie oft der*die Betroffene sich auf einer Polizeistation melden muss – zum Beispiel täglich einmal oder mehrmals oder einmal wöchentlich.</li>
</ul>
<h4 class="">2. &sect; 31a BremPolG-E: Gef&auml;hr&shy;der&shy;an&shy;sprache, Gef&auml;hr&shy;de&shy;te&shy;n&shy;an&shy;sprache</h4>
<ul>
<li>Wir begrüßen, dass eine Rechtsgrundlage für die Gefährderansprache geschaffen wird. Diese ist aufgrund des mit der Gefährderansprache verbundenen Eingriffs in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG nötig.</li>
<li>Wir regen an, dass die Gefährderansprache nicht bereits zur Abwehr der „Störung der öffentlichen Sicherheit“, sondern erst zur Abwehr einer Gefahr oder einer zukünftigen hinreichend konkretisierten Straftat zulässig sein zu lassen. Der Begriff der „Störung der öffentlichen Sicherheit“ wird durch § 31a BremPolG-E neu eingeführt. Dem Gesetzentwurf ist nicht zu entnehmen, wie dieser Begriff, der aus dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht (Störung der öffentlichen Ordnung, Störung des öffentlichen Friedens) bekannt ist, definiert werden soll. Der Begriff „Störung der öffentlichen Sicherheit“ müsste jedenfalls in § 2 BremPolG-E aufgeführt werden.</li>
<li>Auch die Gesetzesbegründung hilft insoweit nicht weiter. Es bleibt unklar, warum ein bevorstehender Verstoß gegen einen Platzverweis oder eine Wohnungsverweisung nicht unter den Begriff der Gefahr subsumierbar ist. Eventuell könnte in §§ 11 und 12 BremPolG geregelt werden, dass die Polizei verpflichtet ist, bei Erlass eines Platzverweises beziehungsweise einer Wohnungsverweisung die betroffene Person auf die Rechtsfolgen des Nichteinhaltens der Verfügung hinzuweisen.</li>
<li>31a Abs. 1 S. 1 BremPolG-E sollte demnach entsprechend § 12a Abs. 1 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) folgendermaßen formuliert werden: „Verursacht eine Person eine Gefahr oder rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine Straftat begehen wird, kann die Polizei diese Person über die geltende Rechtslage informieren und ihr mitteilen, welche Maßnahmen die Polizei im Fall einer bevorstehenden oder erfolgten Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit oder einer sonstigen Verletzung der öffentlichen Sicherheit voraussichtlich ergreifen wird.“</li>
<li>Aus Gründen der sprachlichen Klarheit könnte zwischen „Gefährderansprache“ und „Gefährderanschreiben“ unterschieden werden. Das „Gefährderanschreiben“ sollte den textlichen Kontakt – elektronisch oder schriftlich – umfassen, während die Gefährderansprache die mündliche Kontaktierung umfasst.</li>
<li>Wünschenswert wäre zudem eine geschlechtsneutrale Formulierung in Bezug auf die „Gefährderansprache“.<br />
Da Minderjährige von jedem Auftreten der Polizei aufgrund ihrer oft noch ungefestigten Persönlichkeit nachhaltig verstört sein können, sollte ähnlich wie im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz in § 31a BremPolG-E festgehalten werden, dass die Gefährderansprache ihnen gegenüber nur in Anwesenheit eines*einer gesetzlichen Vertreter*in stattfinden darf, es sei denn es besteht Gefahr im Verzug, oder gerade die Anwesenheit der gesetzlichen Vertreter*innen würde den Zweck der Gefährderansprache vereiteln.</li>
<li>Hinsichtlich der Gefährdetenansprache sollte genauer festgelegt werden, welche Daten über den*die Gefährder*in an die gefährdete Person übermittelt werden dürfen. Zudem sollte die gefährdete Person bei der Informationsübermittlung darum gebeten werden, dass sie die erhaltenen Daten vertraulich behandeln soll. Dies gilt umso mehr, wenn das Risiko besteht, dass die Annahme, die der Datenübermittlung zugrunde liegt, sich nicht bestätigt.</li>
</ul>
<h4 class="">3. &sect; 34a, Elektro&shy;ni&shy;sche Aufent&shy;halts&shy;&uuml;ber&shy;wa&shy;chung</h4>
<ul>
<li>Die Fußfessel ist jedenfalls ein Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, weil sie das alltägliche Leben der betroffenen Person ändert. Zudem handelt es sich unserer Ansicht nach auch um eine freiheitsbeschränkende Maßnahme, Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG, da durch die Fußfessel erreicht werden soll, dass die Person sich an bestimmten Orten nicht aufhält.</li>
<li>Die elektronische Aufenthaltsüberwachung sollte deshalb auf Fälle von sexueller Gewalt und Beziehungsgewalt, wie sie in § 34a Abs. 1 Nr. 2 erfasst sind, beschränkt werden. Die erste Tatbestandsalternative sollte deshalb gestrichen werden. Eine solche tatbestandliche Beschränkung der Ermächtigungsnorm für die elektronische Aufenthaltsüberwachung würde auch der Gesetzesbegründung entsprechen, laut der der Anwendungsbereich in Fällen von Gewalthandlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung gesehen wird.</li>
<li>Hinsichtlich § 34a Abs. 3 bleibt unklar, warum hier nicht ebenso eine Kopplung polizeilicher Maßnahmen mit Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz stattfindet, wie in §12 Abs. 4 BremPolG.</li>
</ul>
<h4 class="">4. &sect; 62a BremPolG-E: Einwil&shy;li&shy;gung</h4>
<ul>
<li>Eine Einwilligung des*der Betroffenen darf zur alleinigen Rechtfertigung einer polizeilichen Datenverarbeitung nur zulässig sein, wenn die Datenverarbeitung im Interesse der betroffenen Person liegt, zum Beispiel, weil sie zur Durchsetzung ihrer Rechte geschieht. Dafür spricht, dass aufgrund des Ober-Unter-Verhältnisses zwischen Polizei und Bürger*in in allen anderen Fällen nicht von wirklicher Freiwilligkeit der Einwilligung ausgegangen werden kann.<br />
Eine entsprechende Einschränkung der zulässigen Einwilligung sollte bereits in § 62a BremPolG-E erfolgen.</li>
</ul>
<h4 class="">5. &sect; 150b BremPolG-E: Ordnungs&shy;wid&shy;rig&shy;keit</h4>
<ul>
<li>§ 150b sollte gestrichen werden. Es reicht aus, für den Fall der Nicht-Einhaltung der Meldeauflage Zwangsgeld anzudrohen und dieses gegebenenfalls festzusetzen und zu vollstrecken. Ein darüberhinausgehendes Bußgeld ist nicht erforderlich.</li>
</ul>
<p style="text-align: right;"><em>Autorin: Prof. Dr. Kirsten Wiese</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Nachruf: Monika Frommel</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/nachruf-monika-frommel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Aug 2025 12:46:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[§ 218]]></category>
		<category><![CDATA[Monika Frommel]]></category>
		<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine ebenso brillante wie streitbare Frau und Wissenschaftlerin ist nicht mehr unter uns. Sie ist am 30. Mai 2025 im Alter von 78 Jahren verstorben. Sie gehörte zur Avantgarde einer interdisziplinären und, wie sie es nannte, „strafrechtsskeptischen“ Generation der Rechtswissenschaft. Ihr Interesse und ihre Kompetenz umspannten die unterschiedlichsten Aspekte der Kriminalwissenschaften: Empirie, Geschichte, Philosophie und [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine ebenso brillante wie streitbare Frau und Wissenschaftlerin ist nicht mehr unter uns. Sie ist am 30. Mai 2025 im Alter von 78 Jahren verstorben.</p>
<p>Sie gehörte zur Avantgarde einer interdisziplinären und, wie sie es nannte, „strafrechtsskeptischen“ Generation der Rechtswissenschaft. Ihr Interesse und ihre Kompetenz umspannten die unterschiedlichsten Aspekte der Kriminalwissenschaften: Empirie, Geschichte, Philosophie und eine rechtssoziologisch aufgeklärte Kriminologie. Selbst eine Feministin der ersten Stunde, verhielt sie sich zunehmend kritisch gegenüber punitiven Spielarten des Feminismus.</p>
<p>Einige charakteristische Beispiele aus ihren Schriften, in ihren eigenen Worten:</p>
<ul>
<li>Über Jahre begleitete sie den „mühsamen Prozess der Reform des 218 StGB“. Zuletzt überwarf sie sich dabei mit ihren Kolleginnen vom Deutschen Juristinnenbund über die Frage, ob die Forderung nach einer totalen Abschaffung der Bestimmung zielführend wäre.</li>
<li>Sie betonte die Grenzen des Sexualstrafrechts: „Die Faustregel lautet: Klare Fälle von Zwang und Gewalt gehören ins Strafrecht, Grenzfälle ins Zivilrecht, Beziehungsdelikte werden am besten von Familiengerichten geregelt.“</li>
<li>Den Versuch des Opferschutzes durch hohe Strafen kennzeichnete sie als „vergifteten Apfel vom Baum des Punitivismus“.</li>
</ul>
<p>Sie war Professorin für Rechtsphilosophie und Strafrecht an der Universität in Frankfurt am Main und später Direktorin des Instituts für Sanktionsrecht und Kriminologie der Universität Kiel. Viele Jahre leitete sie die Redaktion der einflussreichen Zeitschrift Neue Kriminalpolitik. Dort heißt es in einem ausführlichen Nachruf „Es bleibt die Erinnerung an einen Menschen, der nicht immer einfach war, aber authentisch, liebenswert und absolut verlässlich.“<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a></p>
<p>Bis zuletzt war sie wissenschaftlich und rechtspolitisch aktiv, nicht zuletzt auch im Rahmen der HU, deren Beirat sie seit 1998 angehörte.</p>
<p>Beiträge von Monika Frommel in den <strong>vor</strong><em>gängen</em>:</p>
<ul>
<li>Strategien für eine Reform der 218ff. StGB, <em>vorgänge</em> Nr. 105, 1990, S. 5-12.</li>
<li>Die feministische Forderung nach angemessener Sanktionierung von Gewalt gegen Frauen, in: <em>vorgänge</em> 155, 2001, S. 344-381.</li>
<li>Pädosexualität und Sexualpolitik der Parteien. Eine Debatte, bei der fast alle im Glashaus sitzen, sich aber dennoch gerne mit Steinen bewerfen, in: <em>vorgänge</em> 203, 2013, S. 111-120.</li>
<li>Der Fall Edathy, in: <em>vorgänge</em> 204, 2013, S. 3-9.</li>
<li>Symbolisches Strafrecht, in: <em>vorgänge</em> 212, 2016, 107-114.</li>
<li>Gewalt als attraktive Lebensform, in: <em>vorgänge</em> 219, 2017, S. 91-102.</li>
</ul>
<p>Hinzukommen zwei Beiträge in den <em>Mitteilungen</em> der Humanistischen Union</p>
<ul>
<li>Reform der Sexualdelikte, in: <em>Mitteilungen</em> 172, 2000, S. 83-95</li>
<li>Vergewaltigung: Hände weg vom Sexualstrafrecht, in: <em>Mitteilungen</em> 225, 2015, S. 9-13.</li>
</ul>
<p style="text-align: right;"><em>Johannes Feest</em>.</p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> <em>Herzog, Felix</em> 2025: Zum Gedenken an Monika  Frommel, in: <em>Neue Kriminalpolitik</em>, H. 2, S. 174.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/nachruf-monika-frommel/">Nachruf: Monika Frommel</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Offener Brief an die Unionsfraktion: Wahl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/offener-brief-an-die-unionsfraktion-wahl-von-prof-dr-frauke-brosius-gersdorf-zur-bundesverfassungsrichterin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Aug 2025 12:52:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[alternative Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[CDU]]></category>
		<category><![CDATA[CSU]]></category>
		<category><![CDATA[Frauke Brosiues-Gersdorf]]></category>
		<category><![CDATA[MdB]]></category>
		<category><![CDATA[Offener Brief]]></category>
		<category><![CDATA[Plagiat]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsextremismus]]></category>
		<category><![CDATA[Richterwahl]]></category>
		<category><![CDATA[Schmutzkampagne]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20078</guid>

					<description><![CDATA[<p>Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete der Unionsfraktion, wir, die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, wenden uns an Sie in der Causa Frauke Brosius-Gersdorf und ihre Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht. Wir fordern Sie als politische Repräsentantinnen und Repräsentanten auf, sich nicht vor den Karren der gezielten, offenbar von extrem rechten Medien und Interessenverbänden initiierten Schmutzkampagne gegen Prof. Dr. Brosius-Gersdorf spannen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/offener-brief-an-die-unionsfraktion-wahl-von-prof-dr-frauke-brosius-gersdorf-zur-bundesverfassungsrichterin/">Offener Brief an die Unionsfraktion: Wahl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete der Unionsfraktion,</p>
<p>wir, die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, wenden uns an Sie in der Causa Frauke Brosius-Gersdorf und ihre Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht. Wir fordern Sie als politische Repräsentantinnen und Repräsentanten auf, sich nicht vor den Karren der gezielten, offenbar von extrem rechten Medien und Interessenverbänden initiierten Schmutzkampagne gegen Prof. Dr. Brosius-Gersdorf spannen zu lassen. Ebenso fordern wir Sie auf, ihre Wahl zur Richterin nicht durch falsche Unterstellungen zu verhindern, falls sie, was wir hoffen, ihre Kandidatur aufrechterhält.</p>
<p>Brosius-Gersdorf ist eine allgemein anerkannte Juristin und Hochschullehrerin an der Universität Potsdam und dabei spezialisiert auf Verfassungs- und Sozialrecht. Ihre Expertise und ihr hohes Ansehen in Fachkreisen sollte man anerkennen, selbst wenn man sich mit ihr politisch nicht in allen Punkten einig sein mag. Stattdessen wurde anschließend aus Ihren Reihen Desinformation reproduziert, wodurch die Neubesetzung aller drei Richterposten von der Tagesordnung des Deutschen Bundestags genommen wurde. Wir als älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation halten die Verleumdung von Brosius-Gersdorf als „ultralinks“, „linksradikal“ oder „linksextrem“ und die Unterstellung, sie würde sich in ihren juristischen Entscheidungen von politischen Einstellungen leiten lassen, die im Gegensatz zum demokratischen Spektrum stehen, für nicht hinnehmbar. Wir sind schockiert, wie leicht Akteure, die sich selbst der sogenannten bürgerlichen Mitte zurechnen, mit einem solchen Framing das Geschäft der rechten Konkurrenz betreiben.</p>
<p>Mehrere falsche Vorwürfe kursieren derzeit gegen die Juristin. Das Politikberatungsnetzwerk <a href="https://www.polisphere.eu/de/analyse-zur-kampagne-gegen-frauke-brosius-gersdorf.">Polisphere</a> hat kürzlich nachgewiesen, dass es sich bei den Vorwürfen um eine Kampagne handelt, deren Ursprung zweifelhafte und zum Teil rechtsextreme Medien sind. So begann bereits am 1. Juli 2025 das Onlineportal Apollo News mit der ersten Desinformation, übernommen von NIUS, Tichys Einblick, Junge Freiheit, AUF1 und dem Compact Magazin vom 2. bis 4. Juli – allesamt Akteure am rechten Rand der Gesellschaft, vereint durch das Ziel, Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin zu verhindern. Der zeitliche Zusammenhang mit der Richterwahl und die Häufung der falschen Anschuldigungen zeigen, dass es sich um eine politische Kampagne handelt. Diese Medien versuchen, Brosius-Gersdorfs Arbeit und ihre politischen Positionen auf die Themen Abtreibungsrecht, Impfpflicht, AfD-Verbot, Kopftuch-Debatte und Gendern zu reduzieren, darüber wiederum zu lügen, ihre Reputation durch einen haltlosen Plagiatsvorwurf zu beschädigen und sie somit als Person zu diskreditieren. Teilt die Unionsfraktion des Bundestags etwa diese Agenda? In Anbetracht der politischen Selbstverortung dieser Medien jedenfalls erschreckt es umso mehr, dass diese Kampagne spätestens seit dem 9. Juli in die Mitte der Gesellschaft und des Bundestags wirkt.</p>
<p>Während man beispielsweise über die politische Forderung eines AfD-Verbots oder die Frage, wie eine geschlechtergerechte Sprache aussehen kann/soll, vortrefflich sachlich streiten könnte, wird dies (auch von einigen Unionsabgeordneten) als „ultralinks“ skandalisiert. Sind die Politikerinnen und Politiker aus den Reihen der CDU/CDU, die ebenso ein AfD-Verbot befürworten, nun auch ultralinks?</p>
<p>Andere Teile der Kampagne gegen Brosius-Gersdorf basieren dagegen auf Lügen. So ist die Anschuldigung falsch, die Juristin befürworte die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur Geburt. Sie fordert lediglich, ungewollt Schwangere sollten in der Frühphase der Schwangerschaft legal abtreiben dürfen. Das ist bereits straffrei, aber noch illegal. Dabei handelt es nicht um Extremismus, sondern vielmehr um den Wunsch nach einer Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Ihre Ansichten sind also mit dem Grundgesetz kompatibel. Ob man Brosius-Gersdorf als politisch links verorten mag, ist eine statthafte politische Frage – nicht aber sie dabei als extrem darzustellen.</p>
<p>Doch es geht noch um mehr: Wenn es den beteiligten Alternativmedien gelingt, durch eine solche Kampagne entscheidenden Einfluss auf Entscheidungen des Deutschen Bundestages zu nehmen, nimmt unsere Demokratie und die Institution Deutscher Bundestag erheblichen Schaden. Lassen Sie das nicht zu!</p>
<p>339 Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler haben inzwischen in einer <a href="https://verfassungsblog.de/stellungnahme-zur-causa-frauke-brosius-gersdorf.">öffentlichen Stellungnahme</a> Partei für Brosius-Gersdorf ergriffen. So wie die Unterzeichnenden halten auch wir den öffentlichen Umgang mit Brosius-Gersdorf für eine ungeheuerliche Schmutzkampagne und befürchten den Verfall des respektvollen Umgangs in der demokratischen Gesellschaft. Mehr noch sehen wir mit großer Sorge, wie diese Kampagne eine Verschiebung der öffentlichen Diskursräume nach rechts offenbart und verleumderische Narrative in die Mitte von Politik und Gesellschaft vordringen lässt. Daher fordern wir Sie nachdrücklich dazu auf, die Kampagne gegen Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf zurückzuweisen und ihre Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
<em>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union e.V. und Philip Dingeldey</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/offener-brief-an-die-unionsfraktion-wahl-von-prof-dr-frauke-brosius-gersdorf-zur-bundesverfassungsrichterin/">Offener Brief an die Unionsfraktion: Wahl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>2025 steigen die Staatsleistungen an die Kirchen auf 657 Millionen Euro</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/2025-steigen-die-staatsleistungen-an-die-kirchen-auf-657-millionen-euro/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Aug 2025 13:11:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesländer]]></category>
		<category><![CDATA[Kirchen]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Religion: Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsleistungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hinweis der Red.: Jedes Jahr zahlen die Bundesländer erhebliche Summe an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland. Diese staatlichen Zuwendungen (Staatsleistungen genannt) werden seit Jahrzehnten entrichtet und steigen kontinuierlich an. So stiegen die Staatsleistungen 2025 wieder um 6,2 Prozent und belaufen sich in diesem Jahr auf über 657 Millionen Euro. Die Humanistische Union [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Hinweis der Red.: Jedes Jahr zahlen die Bundesländer erhebliche Summe an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland. Diese staatlichen Zuwendungen (Staatsleistungen genannt) werden seit Jahrzehnten entrichtet und steigen kontinuierlich an. So stiegen die Staatsleistungen 2025 wieder um 6,2 Prozent und belaufen sich in diesem Jahr auf über 657 Millionen Euro. Die Humanistische Union (HU) veröffentlicht seit einiger Zeit die landesbezogenen und die Gesamtbeträge der jährlichen Staatsleistungen an die beiden Kirchen. Damit erinnert sie an den seit über 100 Jahren bestehenden Verfassungsauftrag, diese Zahlungen einzustellen. Die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Zahlen soll als verlässliche Basis dienen für den von der Humanistischen Union geforderten politischen Prozess zur Ablösung.</em></p>
<p><em> </em></p>
<p>Die Ampelkoalition hat ihren im Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 angekündigten „fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ nicht auf den Weg gebracht, ja nicht einmal ein Konzept dafür entwickelt. Im neuen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wiederum werden die Staatsleistungen nicht erwähnt.</p>
<p>In dieser Situation ist die Fortsetzung der kontinuierlichen Berichterstattung über die jährlichen Staatsleistungen der Länder an die christlichen Kirchen (evangelisch und katholisch) weiterhin schon deshalb geboten, weil der Verfassungsauftrag zur Ablösung (Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 138 Absatz 1 Weimarer Reichsverfassung) ja nicht vom Tisch ist, sondern unverändert fort gilt.</p>
<p>Die Durchsicht der Zahlen für das Jahr 2025 aus den Haushaltsplänen der Länder gibt Veranlassung zu einigen Fragen:</p>
<p>Die gesamten Staatsleistungen aller Länder – nach den Ansätzen in den Haushaltsplänen – werden im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr von 618 Millionen Euro auf 657 Millionen Euro anwachsen. Das ist ein Anstieg um 6,2 Prozent. Dieser Anstieg bedarf einer Erklärung, denn in den Jahren davor betrug der durchschnittliche Anstieg nur gut zwei Prozent. Zudem sind zwischen den einzelnen Bundesländern sehr große Unterschiede zu beobachten: Der Anstieg für 2025 gegenüber 2024 liegt zwischen 0,6 Prozent (Rheinland-Pfalz) und 15,3 Prozent (Hessen). Aus den Erläuterungen in Haushaltsplänen der Länder ergeben sich zu den Steigerungsraten keine erhellenden Hinweise. Generell wird – wenn überhaupt – routinemäßig auf die vertragsgemäße Dynamisierung der Leistungen verwiesen, die der Anpassung an die allgemeine Beamtenbesoldung entspreche. Da sich die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Deutschland jedoch recht gleichmäßig entwickelt, erklären sich die starken Abweichungen nach oben, vor allem in den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein, auf diese Weise aber nicht.</p>
<p>Ferner: Unverändert groß ist wie seit eh und je die Divergenz im Volumen der Staatsleistungen zwischen den Bundesländern. Aus der nachstehenden Tabelle 1 ergibt sich: Sehr viel pro Kopf der Bevölkerung zahlen die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen; relativ wenig – wenn man von den vollständig „staatsleistungsfreien“ Stadtstaaten Hamburg und Bremen absieht – das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Eine historisch, juristisch, politisch oder auf andere Weise begründete Erklärung dafür fehlt nach wie vor. Sie ist seit 1919 – soweit bekannt – trotz Verfassungsauftrag niemals auch nur versucht worden. Angesichts der Erosion der Kirchenmitgliedschaft in allen deutschen Ländern, in Ost und West, wird dieser Zustand immer unbefriedigender.</p>
<p>Dieser Pressemitteilung beigefügt ist</p>
<ul>
<li>eine Aufstellung über die Aufgliederung der Staatsleistungen des Jahres 2025 nach Empfängern, Ländern, Einwohnerzahlen und Kirchenmitgliedern,<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a></li>
<li>eine Aufstellung der jährlichen Zahlungen an die Kirchen seit 1949.<a href="#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a></li>
</ul>
<p><strong>Erläuterungen zu den Tabellen:</strong></p>
<p>Die von der Humanistischen Union vorgelegten Übersichten zeigen die für das aktuelle Jahr in den Haushaltsplänen der Länder (außer: Bremen und Hamburg) eingeplanten Staatsleistungen an die beiden Kirchen (Tabelle 1) als auch die seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (1949) geleisteten Zahlungen (Tabelle 2). Die Angaben beruhen auf den Haushaltsplänen der Länder, in Einzelfällen auch auf Auskünften der zuständigen Ministerien oder auf Parlamentsdrucksachen.</p>
<p>Die Übersichten enthalten nur die von den Ländern geplanten beziehungsweise geleisteten positiven Staatsleistungen. Darin nicht enthalten sind die Einnahmeausfälle, die der öffentlichen Hand durch Befreiungen der Religionsgemeinschaften von Steuern, Gebühren und Beiträgen entstehen (sogenannte negative Staatsleistungen). Zu den weiteren Erläuterungen, welche der zweckfreien Zuwendungen hier unter dem Begriff der Staatsleistungen zusammengefasst werden (und welche Zahlungen nicht zu den Staatsleistungen zählen), sei auf die Ausführungen in den früheren Veröffentlichungen verwiesen, insbesondere die Dokumentation in <strong>vor</strong><em>gänge</em> Nr. 208 sowie den Beitrag von Johann-Albrecht Haupt in <strong>vor</strong><em>gänge</em> Nr. 189.</p>
<p>Für weitere Nachfragen zu den aktuellen Staatsleistungen der Länder an die Kirchen können Sie sich an Johann-Albrecht Haupt wenden. Sie erreichen ihn per E-Mail (jahaupt@gmx.de) oder per Telefon (0160 / 977 369 72).</p>
<p><strong>Hinweise zu Tabelle 1 (Staatsleistungen des Jahres 2025):</strong></p>
<p>Spalte 1: Hamburg und Bremen kennen keine Staatsleistungen</p>
<p>Spalten 2 – 4: Nach den Haushaltsplänen/Haushaltsplanentwürfen der Länder für 2025.</p>
<p>Spalte 5: Statistisches Bundesamt (14.06.2024)</p>
<p>Spalten 6 – 8/11 – 13: errechnet.</p>
<p><strong>Hinweise zu Tabelle 2 (Staatsleistungen seit 1949):</strong></p>
<p>Zahlen basierend auf Haushaltsplänen der jeweiligen Bundesländer seit 1949.</p>
<p>Baden-Württemberg (BW): 1949 und 1950 nur Haushaltspläne für Baden und Württemberg-Hohenzollern, die in speziellen Landesarchiven lagern.</p>
<p>Nordrhein-Westfalen (NW) 1949: Interpolation zwischen 1948 und 1950.</p>
<p><strong>Abkürzungen:</strong></p>
<p>BW Baden-Württemberg</p>
<p>BY Bayern</p>
<p>BE Berlin</p>
<p>BB Brandenburg</p>
<p>EK Evangelische Kirche</p>
<p>HE Hessen</p>
<p>KK Katholische Kirche</p>
<p>KM Kirchenmitglieder</p>
<p>MV Mecklenburg-Vorpommern</p>
<p>NI Niedersachsen</p>
<p>NW Nordrhein-Westfalen</p>
<p>RP Rheinland-Pfalz</p>
<p>SL Saarland</p>
<p>STL Staatsleistungen</p>
<p>SN Sachsen</p>
<p>ST Sachsen-Anhalt</p>
<p>SH Schleswig-Holstein</p>
<p>TH Thüringen</p>
<p style="text-align: right;"><em>Johann-Albrecht Haupt</em></p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a>  <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/05/2025-05-13_1-STL-Laender-2025.pdf">https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/05/2025-05-13_1-STL-Laender-2025.pdf</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a>  <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/05/2025-05-13_2-STL-Summen_1949-2025.pdf">https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/05/2025-05-13_2-STL-Summen_1949-2025.pdf</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/2025-steigen-die-staatsleistungen-an-die-kirchen-auf-657-millionen-euro/">2025 steigen die Staatsleistungen an die Kirchen auf 657 Millionen Euro</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Nein, wir sind nicht der HVD; nein, wir erhalten keine Staatsleistungen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Aug 2025 13:15:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kirche & Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Kritik der Staatsleistungen an Kirchen]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Heinrich Bedford-Strohm]]></category>
		<category><![CDATA[Humanismus]]></category>
		<category><![CDATA[Humanistischer Verband Deutschlands]]></category>
		<category><![CDATA[HVD]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Religion: Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsleistungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In der Vergangenheit wurde der Humanistischen Union immer wieder vorgeworfen, sie sei scheinheilig, wenn sie die Staatsleistungen, die die christlichen Kirchen jedes Jahr von den Ländern erhalten, kritisiere, aber doch selbst Staatsleistungen beziehe. Häufig wird diese Kritik von Kirchenvertretern öffentlich vorgetragen. Das Dumme dabei ist nur: Die Humanistische Union bezieht von keinem Bundesland Staatsleistungen und [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In der Vergangenheit wurde der Humanistischen Union immer wieder vorgeworfen, sie sei scheinheilig, wenn sie die Staatsleistungen, die die christlichen Kirchen jedes Jahr von den Ländern erhalten, kritisiere, aber doch selbst Staatsleistungen beziehe. Häufig wird diese Kritik von Kirchenvertretern öffentlich vorgetragen.</p>
<p>Das Dumme dabei ist nur: Die Humanistische Union bezieht von keinem Bundesland Staatsleistungen und hat auch nie welche bezogen! Denn wir sind keine Weltanschauungsgemeinschaft, die Humanismus nur als Religionsersatz betreibt, und wir sind auch keine Religionskritiker. Wir sind eine Bürgerrechtsorganisation, die unter anderem die Trennung von Staat und Kirche einfordert. Als Bürgerrechtsorganisation erhält man keine Staatsleistungen.</p>
<p>Jüngst hat Heinrich Bedford-Strohm, ehemaliger Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, gegenüber der <em>Badischen Zeitung</em> vom 8. Juli 2025 behauptet, die Humanistische Union habe Staatsleistungen erhalten. Bedford-Strohm ist in der Sache ein Wiederholungstäter. Doch er hat diese Falschaussage nicht nur mehrmals gegenüber der Presse aufgestellt, sondern es dieses Mal sogar wider besseren Wissens getan, da er vonseiten der HU durch Johann-Albrecht Haupt bereits früher darauf hingewiesen wurde, dass diese Behauptung nachweislich falsch ist. Bedford-Strohm musste bei der HU abermals um Entschuldigung bitten, hat aber seine Aussagen nicht öffentlich revidiert. Mal schauen, ob er dennoch irgendwann wieder mit den unterstellten Staatsleistungen für die HU um die Ecke kommt.</p>
<p>Wir wollen nett sein und nicht davon ausgehen, dass es sich bei der von Kirchenvertretern getätigten Aussage, wir erhielten Staatsleistungen, um den Willen handelt, den politischen Gegner in Sachen Staatsleistungen zu diskreditieren. Es könnte auch eine schlichte Verwechslung sein. Organisationen wie der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) können als Weltanschauungsorganisation Staatsleistungen erhalten.</p>
<p>Aber hier noch einmal in kurz für Kirchenvertreter: Nein, wir sind nicht der HVD, wir sind die Humanistische Union, und nein, wir erhalten keine Staatsleistungen!</p>
<p style="text-align: right;"><em>Philip Dingeldey</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/nein-wir-sind-nicht-der-hvd-nein-wir-erhalten-keine-staatsleistungen/">Nein, wir sind nicht der HVD; nein, wir erhalten keine Staatsleistungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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