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	<title>Mitteilungen Nr. 256 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/editorial-96/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Nov 2025 14:10:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union, zwei menschen- und bürgerrechtliche Themen prägen gerade die öffentliche Debatte. Zum einen wird der Diskurs über die Migration und den Umgang mit ihr vor allem durch rechtspopulistische Kräfte bestimmt, deren Narrative aber zunehmend durch andere Parteien übernommen werden. Zum anderen wird die militärische Verteidigung – ausgehend vom Angriffskrieg Russlands gegen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/editorial-96/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union,</p>
<p>zwei menschen- und bürgerrechtliche Themen prägen gerade die öffentliche Debatte. Zum einen wird der Diskurs über die Migration und den Umgang mit ihr vor allem durch rechtspopulistische Kräfte bestimmt, deren Narrative aber zunehmend durch andere Parteien übernommen werden. Zum anderen wird die militärische Verteidigung – ausgehend vom Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine – und damit auch die seit einigen Jahren ausgesetzte Wehrpflicht, die in der Vergangenheit besonders von konservativen Kräften gefordert wurde, inzwischen von einem Großteil des öffentlichen Diskurses als notwendig akzeptiert.</p>
<p>Nachdem wir es zumindest in Europa gewohnt waren, frei in unsere Nachbarländer reisen zu können – zumindest, wenn wir das Privileg besaßen, nicht nur in einem Land der Europäischen Union zu leben, sondern auch dort geboren zu sein – leiden wir inzwischen in Deutschland wieder unter einer rückschrittlichen Politik der nationalen Abschottung, die wir längst überwunden glaubten. Es erschreckt, wie rechtsextremen Narrativen gefolgt und eine erneute Politik der Ausgrenzung von Minderheiten, Migrantinnen und Migranten, gesellschaftlich Benachteiligte betrieben wird.</p>
<p>Gleichzeitig wird inzwischen wieder aktiv Kriegsangst geschürt: Mit einem Angriff auf NATO-Gebiet sei ab 2029 zu rechnen. Die Bevölkerung wird aufgefordert, Vorräte anzulegen, das Militär soll aufgerüstet werden, die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht soll für Personal sorgen. Darüber toben gerade heftige Debatten. Befeuert wird in diesen Diskurs die vermeintliche Notwendigkeit einer Armee, die uns im Ernstfall verteidigt. Junge Menschen sollen wieder zu einem Dienst herangezogen werden, der viel mit Töten, Zerstören und Sterben zu tun hat. Ob Wehrpflichtige in einem modernen Krieg noch mehr sind als Kanonenfutter, wird kaum thematisiert. Zumindest wer der Feind ist, scheinen alle zu wissen: Es ist <em>„der Russe“</em>, der angeblich kein anderes Ziel hat, als die Welt mit Krieg zu überziehen.</p>
<p>Bei solchen Gelegenheiten erinnere ich gerne daran, dass es Deutschland war, das zweimal die Welt mit Kriegen überzogen hat, die Millionen Opfer gekostet haben. Zweifellos hat sich Deutschland seither geändert, und die damaligen Geschehnisse haben mit der zweifellos aggressiven Politik des heutigen Russlands nichts zu tun. Wir täten aber gut daran, aus der Geschichte und unserer historischen Verantwortung zu lernen.</p>
<p>Eine Wiedereinführung der Wehrpflicht würde tief in das Leben und die persönliche Autonomie der Betroffenen eingreifen und ist damit ein zentrales bürgerrechtliches Thema. Nach monatelangem medialem Stakkato ist Umfragen zufolge nun auch in Deutschland die Mehrheit für die Einberufung von Wehrpflichtigen – mindestens unter denen, die selbst nicht damit rechnen müssen, davon betroffen zu sein.</p>
<p>In den vergangenen Tagen wurde von mehreren Vorfällen berichtet, bei denen der Luftraum von NATO-Staaten durch Drohnen verletzt oder GPS-Signale gestört wurden. Ob solche Vorfälle nun völlig neu sind, und ob es angesichts grenznaher NATO-Manöver auch Verletzungen in der anderen Richtung geben kann, wird seltener thematisiert. Entweder wird hier tatsächlich die Verteidigungsfähigkeit der NATO getestet – oder es werden unbedeutende Vorfälle aufgebauscht, um damit Stimmung zu machen. Beides wäre höchst beunruhigend, auch in Verbindung mit der Drohkulisse, bis 2029 sei mit einem Angriff Russlands auf das Gebiet der NATO oder Deutschlands zu rechnen. Wenn es das Ziel ist, in Europa Unsicherheit zu schüren, kann man sich dabei zusätzlich auf die Unterstützung zahlreicher Medien mit ihren Meldungsfluten jedes einzelnen Vorfalls verlassen.</p>
<p>Kriege werden von gesellschaftlichen Eliten geführt und letztlich von der Bevölkerung verloren – auf beiden Seiten. Am Ende werden beide Konfliktparteien behaupten, sie hätten sich gegen die Aggression des Gegners verteidigen müssen, wie bereits Carlo Schmid in den Verhandlungen des Parlamentarischen Rats vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland feststellte. Zweifellos gibt es Kriege, bei denen der Aggressor eindeutig feststeht – manchmal entstehen sie aber auch durch eine Dynamik vieler Einzelereignisse, die irgendwann nicht mehr zu kontrollieren ist. Wenn es zum Äußersten kommt, helfen wohl nur noch gegenseitige Verständigung und ein Mindestmaß an Vertrauen.</p>
<p>Danach sieht es im Moment nicht aus – und das ist die eigentliche Gefahr. Wir wissen nicht, welche diplomatischen Initiativen es hinter den Kulissen gegenüber Russland gibt; die sichtbare Politik setzt jedoch auf Konfrontation, Abgrenzung und Abschreckung durch Hochrüstung. Dieses Prinzip, so glaubt man, sei bereits im <em>Ersten Kalten Krieg</em> erfolgreich gewesen. Vergessen wird, dass die Welt damals mehr als einmal am Rande eines Atomkrieges stand. Eines steht fest: Die Erhöhung der aktuell gerne geforderten Kriegstüchtigkeit bedeutet vor allem, besser darin zu werden, Menschen zu töten.</p>
<p>Auf unserer diesjährigen Mitgliederversammlung haben wir der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke den Fritz-Bauer-Preis verliehen. Denn ein wesentlicher Grund da-für war ihr Engagement bei der Verfolgung von Verbrechen Hitlerdeutschlands, besonders bei der rechtlichen Aufarbeitung des Massakers von Sant’Anna di Stazzema, nachdem die Geschichte der juristischen Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen in der Bundesrepublik wohl auch mit größtem Wohlwollen nur als eine Geschichte des organisierten institutionellen Versagens gelesen werden kann.</p>
<p>Doch das Engagement von Gabriele Heinecke im Verfahren von Sant’Anna di Stazzema ist nur ein kleiner Ausschnitt aus ihrem Wirken: Seit Jahrzehnten vertritt sie antifaschistische Akteure im Spannungsfeld von Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Strafrecht und erwirkt in diesem Zusammenhang grundlegende Entscheidungen der Justiz.</p>
<p>In ihrer beeindruckenden Dankesrede zur Preisverleihung stellt sie dar, wie ihre Arbeit auch im 21. Jahrhundert noch von den zuständigen Behörden – im Fall von Sant’Anna di Stazzema die Staatsanwaltschaft Stuttgart, ironischerweise der Geburtsort Fritz Bauers – erschwert wurde: „Man könnte – frei nach Fritz Bauer – sagen: Wenn ich das Gebäude der Staatsanwaltschaft Stuttgart besucht habe, betrat ich feindliches Inland“, betonte sie in ihrer Rede. Sie beschreibt auch den Verlauf des Verfahrens nach dem Tod von Oury Jalloh im Dessauer Polizeigewahrsam. Beide Fälle scheinen Musterbeispiele dafür zu sein, die Verteidigung staatlicher Institutionen und ihrer Vertreterinnen und Vertreter um jeden Preis durchzusetzen &#8211; das ist die sogenannte Staatsräson. Die Ansprachen zum Fritz-Bauer-Preis mit der Dankesrede und der Laudatio von Jörg Arnold sind in der aktuellen Ausgabe 252 der <strong>vor</strong><em>gänge</em> dokumentiert.</p>
<p>Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Im Namen des Bundesvorstands wünsche ich erhol-same Feiertage und einen guten Start in ein neues Jahr, in dem der innere und äußere Friede bewahrt und gefördert wird – gegen Militarisierung und rechtsextreme Politik</p>
<p>Es grüßt herzlich</p>
<p><em>Stefan Hügel</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/editorial-96/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Bericht zur Mitgliederversammlung 2025</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/bericht-zur-mitgliederversammlung-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Nov 2025 14:22:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verein]]></category>
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		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsextremismus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Samstag, 6.9.2025 Die Mitgliederversammlung der Humanistischen Union beginnt mit der Eröffnung und Begrüßung durch den Bundesvorsitzenden, Stefan Hügel. Die Mitglieder wurden satzungsgemäß und fristgerecht geladen. Till Müller-Heidelberg und Stefan Hügel werden einstimmig zur Tagungsleitung gewählt. Zunächst folgen die Berichte aus den Regionen. In Anbetracht der Abwesenheit vieler Aktiver aus den Orts- und Landesverbänden berichten Carola [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/bericht-zur-mitgliederversammlung-2025/">Bericht zur Mitgliederversammlung 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="">Samstag, 6.9.2025</h3>
<p>Die Mitgliederversammlung der Humanistischen Union beginnt mit der Eröffnung und Begrüßung durch den Bundesvorsitzenden, Stefan Hügel. Die Mitglieder wurden satzungsgemäß und fristgerecht geladen. Till Müller-Heidelberg und Stefan Hügel werden einstimmig zur Tagungsleitung gewählt.</p>
<p>Zunächst folgen die Berichte aus den Regionen. In Anbetracht der Abwesenheit vieler Aktiver aus den Orts- und Landesverbänden berichten Carola Otte und Philip Dingeldey aus den Regionen. Der Landesverband Baden-Württemberg hat sich aufgelöst. Der Ortsverband Marburg hat mit der dortigen Volkshochschule die Veranstaltungsreihe <em>Filme – Fakes –Fakten</em> ins Leben gerufen. Zudem hat der Ortsverband 2025 zusammen mit der Stadt Marburg das „Marburger Leuchtfeuer für Soziale Menschenrechte“ verliehen. 2025 ging der Preis an Helena Steinhaus (Gründerin des Vereins „Sanktionsfrei“). Der Landesverband Berlin-Brandenburg veranstaltete im Februar 2025 das Gespräch zur Bundestagswahl mit Tom Jennissen (Digitale Gesellschaft) über die deutsche Innen- und Netzpolitik statt. Auch im Februar fand in Berlin der Stammtisch zur EU statt. Im Mai nahm der Landesverband an der Berliner Freiwilligenbörse teil. Es gab einen Spendenaufruf zur Sicherung der Geschäftsführungsstelle. Gespendet wurden 4510 Euro (Stand: 17.7.2025). Der Landesverband nimmt am Bündnis gegen die geplante ASOG-Reform teil. Geplant sind Wahlprüfsteine zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses 2026 unter anderem mit Themendiskussionen, Diskussionen mit den Parteien und einem Fragenkatalog.</p>
<p>Es folgen die Berichte aus den Arbeitskreisen. Philip Dingeldey berichtet aus den Arbeitskreisen „Quo vadis, HU?“ und Demokratisierung. Der AK „Quo vadis, HU?“ traf sich monatlich per Videokonferenz, um über die Zukunft des Vereins zu diskutieren. Nachdem einige Fragen zur inhaltlichen und organisatorischen Aufstellung diskutiert worden waren, hat sich der AK zu einer Gesprächsgruppe für bürgerrechtliche Themen entwickelt und litt seit Mitte 2025 unter mangelnder Beteiligung. Daher ist er inzwischen eine Mailingliste. Bürgerrechtliche Themen werden nun im virtuellen Stammtisch debattiert. Der AK Demokratisierung tagte von Oktober 2023 bis August 2025 monatlich per Videokonferenz. Seitdem sind virtuelle Treffen quartalsweise geplant. Der AK hat ein Positionspapier vorgelegt, über das bei der Mitgliederversammlung 2024 diskutiert und positiv abgestimmt wurde. Danach hat sich der AK mit Rosemarie Will und dem Vorstand beraten. Das danach überarbeitete Papier erschien im Februar 2025 als kostenlose Broschüre. Zwei virtuelle Veranstaltungen waren die Folge. Im März fand in Kooperation mit dem Berlin Institut für Partizipation das Webinar „Die Demokratie retten durch mehr Mitbestimmung?“ statt. Dort sprachen und diskutierten Franz-Josef Hanke über Verbesserungsvorschläge zur Kontrolle von Regierungen und Parlamenten und Philip Dingeldey zum AK-Vorschlag zur Einrichtung einer Bürgerkammer. Zudem hielt Letzterer einen Vortrag zur Bürgerkammer im politischen Mehrebenensystem auf der virtuellen Podiumsdiskussion <em>Bürgerbeteiligung zur wohnortnahen Gesundheitsversorgung</em> des DGIV-Arbeitskreises Regionale Gesundheitsversorgung im Juni. Derzeit plant der AK ein strategisch angelegtes Treffen verschiedener NGOs, um zu überlegen, wie Demokratisierungsvorschläge in Anbetracht der neuen Bundesregierung erfolgreich werden können. Stefan Hügel berichtet vom AK „Bürgerrechte in Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz“. Dieser wurde im September 2024 gegründet und traf sich in monatlichen Videokonferenzen. Derzeit ist der AK aber inaktiv.</p>
<p>Auf die Berichte aus den Arbeitskreisen folgt der Bericht des Bundesvorstands durch Stefan Hügel. Im Berichtszeitraum (November 2024 bis August 2025) wurden bei der Zeitschrift <em>vorgänge</em> die Verspätungen der Publikationen der Hefte aufgeholt, sodass die <em>vorgänge</em> zum Jahresende wieder im zeitlichen Takt sein und pünktlich erscheinen werden. Dies und der jährlich mitherausgegebene <em>Grundrechte-Report</em> sind die publizistische Basis der HU. Es gab eine Reihe an Pressemitteilungen. Dominant waren die Themen des Rechtsrucks in Europa und den USA, die Bundestagswahl 2025, Angriffe auf die Zivilgesellschaft vonseiten staatlicher Akteure, die rechte Kampagne gegen die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht, die Friedensfrage im Israel-Palästina-Konfliktes, das (Un-)Sicherheitspaket, die Staatsleistungen der Bundesländer an die Kirchen und die Ersatzfreiheits-strafe. Weitere Aktivitäten waren die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 und Kirsten Wieses gutachterliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des Senators für Inneres und Sport: Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes und anderer Gesetze. Zudem wird heute Abend der Fritz-Bauer-Preis 2025 an Gabriele Heinecke verliehen (siehe den Bericht in dieser Ausgabe).</p>
<p>In der Aussprache werden die Aktivitäten des Bundesvorstandes und die neuen Zuständigkeiten der Bundesgeschäftsführung diskutiert. In Bezug auf die Arbeit des Vorstandes werden die Position in der Causa Brosius-Gersdorf und die rückläufigen Mitgliederzahlen diskutiert. Ulrich Fuchs kritisiert die Einmischung zur Bundesverfassungsrichterwahl. Die HU habe die Position, dass Parteien nicht das Bundesverfassungsgericht besetzen sollten, weshalb sich die HU nicht für eine Kandidatin aussprechen sollte. Wolfram Grams entgegnet, dass es sich in der Causa Brosius-Gersdorf um eine rechte und libertäre Kampagne gegen staatliche Institutionen handle und daher eine Positionierung gerechtfertigt gewesen sei. Philip Dingeldey bemerkt, dass es sich um zwei verschiedene Anliegen handle: Man müsse nicht die Prozedur einer Verfassungsrichterwahl gutheißen, um die gezielte rechte Schmutzkampagne zu kritisieren und zu skandalisieren. Gleichwohl sei die Art, wie Verfassungsrichter gewählt würden, problematisch. Hier arbeite der Vorstand bereits an Ideen, wie eine Richterwahl demokratischer und gewaltengeteilter aussehen könnte. Rosemarie Will sagt, die Kampagne sei auch eine Hetzkampagne gegen die Abschaffung des § 218 StGB (Schwangerschaftsabbruch), da Brosius-Gersdorf dafür einstehe. Zudem zeige sich, dass die CDU/CSU in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs sich weiter nach rechts bewege. Rosemarie Will regt an, dass so etwas deutlicher herausgearbeitet wird und mehr in Bezug auf § 218 unternommen wird.</p>
<p>Zum Mitgliederschwund erklärt Wolfram Grams, dass dieser fast alle Organisationen betreffe, da das Engagement fluider werde und es Atomisierungstendenzen und Polarisierung in der Gesellschaft gebe. Zudem fehle es der HU an Präsenz vor Ort, und die Anzahl an NGOs habe in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Till Müller-Heidelberg sagt, dass die Mitgliederentwicklung seit den 1990er Jahren ein permanentes Schrumpfen zeige – als es noch mehr Veranstaltungen vor Ort und aktive Landesverbände gab –, sodass dies dem aktuellen Bundesvorstand nicht vorgeworfen werden könne. Ulrich Fuchs meint, die HU müsse statt der Meinungsvermittlung die Meinungsbildung durch Argumente in Form von Veranstaltungen der politischen Bildung vor Ort betreiben. Stefan Hügel erklärt, dass die HU eine Mitgliederorganisation sein wolle, aber bei Unzufriedenheit mit der politischen Arbeit gebe es immer seltener einen offenen Diskurs, stattdessen komme es zu Austritten. Zudem seien Veranstaltungen vor Ort heute schlechter besucht, und der Bundesvorstand könne auch nicht alleine deutschlandweit Veranstaltungen organisieren.</p>
<p>In seiner Sitzung vom 3.6.2025 hat der Bundesvorstand einstimmig beschlossen, der Bundesgeschäftsführung drei Themenbereiche als eigene Ressorts zu geben, die diese hauptsächlich und eigenständig inhaltlich betreiben. Die Ressortzuständigkeiten der Vorstandsmitglieder bleiben davon unberührt. Die Themen, die die Bundesgeschäftsführung eigenständig bearbeiten dürfen, sind: Demokratisierung (Zuständigkeit: Philip Dingeldey); Intersektionalität und soziale Menschenrechte (Zuständigkeit: Philip Dingeldey); Datenschutz und Überwachung im Kontext des politischen Rechtsrucks (Zuständigkeit: Carola Otte). Wolfram Grams erklärt, dass der Vorstand die Institution der Entscheidung bleibt, aber die Geschäftsführung Freiräume für Kreativität und Partizipation für eine kooperative Zusammenarbeit brauche. Da es eine massive Rückläufigkeit von Vereinsaktivitäten gibt, sei diese Maßnahme geeignet, um dies aufzufangen und Aktivitäten zu generieren. Zudem bemerkt er, dass der Vorstand der Geschäftsführung die Zuständigkeiten jederzeit entziehen könne. Rosemarie Will erklärt, dass frühere Bundesvorstände sich oft mit der Mitgliederentwicklung befasst und auch nach alternativen Geschäftsmodellen gesucht haben. Dies sei aber stets im Sande verlaufen. Jetzt ginge es aber nicht mehr anders, da die Mitgliedermitarbeit weitgehend fehle.</p>
<p>Philip Dingeldey berichtet zur Mitgliederentwicklung. Der Trend der sinkenden Mitgliederzahlen schreitet fort. Dabei lässt sich statistisch nicht repräsentativ ermitteln, warum Menschen austreten, da die meisten keinen Grund für den Austritt angeben. Austrittsgründe können sein: Tod, Alter und Gesundheit, politische Positionen der HU oder interne Kündigungen, wenn ein nichtzahlendes Mitglied nicht mehr erreichbar ist. Insgesamt wird die HU älter, und es kommen nur wenige junge Mitglieder nach. Zwar sind 2024 mehr Menschen eingetreten als 2023, und auch die Zahl an Austritten wurde geringer. Dennoch übersteigt die Anzahl an Austritten seit Jahren die der Eintritte. Besonders problematisch ist die Mitgliederentwicklung im Jahr 2025, da es kaum zu Eintritten gekommen ist. Carola Otte berichtet zu den Finanzen 2024. Der größte Teil der Finanzierung erfolgt über Mitgliedsbeiträge. Die höchsten Kosten sind die Gehälter des hauptamtlichen Personals, insbesondere seitdem andere Kosten reduziert wurden. 2024 wurde ein Minus von 8.935 Euro erwirtschaftet, da die Ausgaben steigen, aber die Einnahmen sinken. Das Defizit war 2024 geringer als in den Vorjahren – wegen zweier Erbschaften. Für 2025 prognostiziert der Vorstand ein Defizit von 67.000 Euro.</p>
<p>Naomi Imanishi hat den Revisionsbericht für 2022 und 2023 nachgereicht. Geprüft wurden stichprobenartig die Gewinn- und Verlustrechnung, Belege und Buchführung, Bank- und Kassenbestände sowie die Einhaltung der satzungsgemäßen Mittelverwendung. Das Eigenkapital entwickelte sich negativ (2022: -28.112,27 Euro und 2023: weitere -43.601,03 Euro). In der Bilanz werden Nachlässe aus früheren Jahren nicht gesondert ausgewiesen. Dadurch lässt sich nicht nachvollziehen, welcher Anteil des „Gesamtvermögens“ beziehungsweise des Eigenkapitals sich aus Nachlässen und welcher sich aus anderen Einnahmen speist. Der Bericht schlägt vor: Um die Transparenz und Übersichtlichkeit zu erhöhen, sollte der Jahresabschluss sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahrs erstellt werden. Ebenso sollte der Geschäftsbericht den Zeitraum des Geschäftsjahres umfassen und wesentliche Aspekte des Jahresabschlusses berücksichtigen. Es sollte zudem sichergestellt werden, dass eine Revision jährlich zeitnah nach Erstellung des Jahresabschlusses und fristgerecht für die jeweils folgende Mitgliederversammlung erfolgt. So könnten Unstimmigkeiten frühzeitig erkannt und behoben werden. Der Bericht empfiehlt der Mitgliederversammlung: die vorgelegten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 anzunehmen und dem Vorstand Entlastung zu erteilen. Auf Antrag von Till Müller-Heidelberg wird der Bundesvorstand ohne Gegenstimmen für 2022 und 2023 entlastet.</p>
<h3 class="">Sonntag, 7.9.2025</h3>
<p>Am Sonntag werden die eingegangenen Anträge diskutiert und über sie entschieden.</p>
<p><em>Antrag 1: Unvereinbarkeit von Humanistischer Union und AfD</em></p>
<p><em>Antragsteller: Bundesvorstand der Humanistischen Union</em></p>
<p><em>Antragstext:</em></p>
<p>„Die Mitgliederversammlung der Humanistischen Union möge beschließen: Eine Mitgliedschaft in der Humanistischen Union ist mit der Mitgliedschaft in der Partei &#8218;Alternative für Deutschland&#8216; (AfD) nicht vereinbar.</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Programm, Ziele und politische Praxis der AfD sind unvereinbar mit den Zielen der Humanistischen Union, wie sie im § 2 der Satzung festgelegt sind.</p>
<p>Nach der soziologischen Expertise von Wilhelm Heitmeyer wendet sich die AfD gegen die offene Gesellschaft und die Demokratie. Ihr Fundament sei eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Diskriminierung und Gewalt etwa gegen Einwandererinnen und Einwanderer werden als Notwehr ausgegeben. Der autoritäre Nationalismus ziele auf gesellschaftliche und politische Institutionen Er beabsichtige Destabilisierung, Verängstigung und einen Systemwechsel. Björn Höcke vermittelt in seinem Buch <em>Nie zweimal in denselben Fluss</em> die Vorstellung, die Demokratie in Deutschland befände sich in einem letzten Stadium der Degeneration – der Ochlokratie –, die unter Bezug auf das Phasenmodell Machiavellis nur durch eine Alleinherrschaft überwunden werden könne. Dieser Alleinherrscher bedürfe der &#8218;Tugenden&#8216; der Wehrhaftigkeit, Unerbittlichkeit, Weisheit und Härte, die es erneut zu kultivieren gelte. Seine Aufgabe sei es sodann, politische Gegner aus Deutschland auszuschließen. Dazu bedürfe es einer Strategie zur ‚Rückeroberung‘ Deutschlands von vermeintlich fremden Völkerschaften. Unter Bezug auf Sloterdijk fordert Höcke sodann eine ‚Politik der wohltemperierten Grausamkeit‘ im Kontext eines ‚Re-Migrationsprojekts‘. Damit geht es der AfD nicht ‚nur‘ um eine ethnische, sondern zugleich um eine politische ‚Säuberung‘, die mit Hilfe staatlicher Gewalt missliebige politische Kräfte ausschließen soll. Vielfältige Kontakte von Funktionsträgerinnen und -trägern zur rechtsextremen Szene unterstützen die hier beschriebenen politischen Positionen.</p>
<p>Das Grundsatzprogramm der AfD schlägt vergleichsweise moderate Töne an. Gleich-wohl ist die von Höcke vertretene Position erkennbar. Da wird die Forderung laut, das Asylrecht zu schleifen (Absatz 9.1) und die Migration zugunsten einer biologisch begründeten Bevölkerungspolitik zu beenden (Absatz 6.2).</p>
<p>Der menschengemachte Klimawandel wird rigoros geleugnet (Abs. 12.1) und das in der UN-Behindertenrechtskonvention verbriefte Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Absatz 8.2.6) soll für Deutschland nicht gelten.</p>
<p>Diese Begründung des Antrags nimmt nur eine Auswahl der rechtsextremistischen Positionen der AfD auf, die den Maximen der Humanistischen Union widersprechen. Die AfD missachtet die im § 2 der Satzung der Humanistischen Union postulierten Entfaltungsmöglichkeiten unterschiedlicher Auffassungen, die individuelle Lebensgestaltung, die ‚Unabhängigkeit des Staates und seiner Einrichtungen sowie aller Bereiche, in denen gesamtgesellschaftliche und sachliche Aufgaben zu lösen sind‘, die ‚Festigung demokratischer Solidarität und Toleranz, insbesondere auf dem Gebiet der Erziehung‘, das friedliche ‚Zusammenleben aller Menschen im zwischenstaatlichen und inner-staatlichen Verhältnis‘ und den Schutz von Minderheiten vor Diskriminierung.</p>
<p>Eine Mitgliedschaft in der rechtsextremistischen ‚Alternative für Deutschland‘ ist mit der Mitgliedschaft in der Humanistischen Union nicht zu vereinbaren.“</p>
<p>Wolfram Grams führt darüber hinaus an, dass die AfD völkisch sei und menschen-verachtende Positionen vertrete. Sie spreche die Sprache des Unmenschen, wenn von Deportation und „Umvolkung“ die Rede sei. Zudem würde die AfD einen elitären Humanismusbegriff gebrauchen, der exkludierend wirke. Die HU pflege aber einen aufgeklärt-emanzipatorischen Humanismus.</p>
<p>Es entsteht eine intensive Diskussion um den Antrag. Axel Jun meint, dass die Neue Rechte ein Spektrum sei, und nicht alle, die zur Neuen Rechten gezählt werden könnten, Mitglieder der AfD seien, wodurch ein Ausschluss nach Parteizugehörigkeit fehlgehe. Zudem solle die HU Menschen, die Mitglied der AfD sind, aber ihr den Rücken kehren wollen, nicht ausschließen. Vielmehr sei es möglich, Mitglieder der AfD zum Umdenken zu bewegen. Till Müller-Heidelberg stellt fest, dass die völkische Sprache und der Fokus auf die Volkszugehörigkeit auch in Gesetzen und im Grundgesetz zu finden seien. Auch merkt er an, dass man nicht alle Mitglieder auf Parteimitgliedschaften prüfen könne und solle. Das mache den Antrag zu einem Scheinbeschluss. Die schriftliche Begründung des Antrags führe die Migrationspolitik der AfD auf. Das würde aber bedeuten, dass auch eine Mitgliedschaft in der CDU, CSU oder SPD unvereinbar mit einer Mitgliedschaft in der HU sein müsse, da die Migrationspolitik dieser Parteien ähnlich zur AfD sei. Das mache den Antrag abwegig. Rosemarie Will spricht sich ebenfalls gegen den Antrag aus, da er einen Bruch bedeute. Schließlich sei die HU gegen den Radikalenerlass gewesen. Zudem bestehe derzeit keine Gefahr, dass AfD und HU sich inhaltlich annähern. Wolfram Grams verteidigt den Antrag. Die Symbolik sei nötig, um klarzumachen, wo die HU steht und dass sie das Elitenprojekt Faschismus radikaldemokratisch bekämpft. Ulrich Fuchs kritisiert, dass jeder das Recht auf freie politische Meinung und politische Werbung habe. Wenn die HU den Ausschluss von AfD-Mitgliedern beschließe, behindere sie die freie Meinungsentfaltung im Verein und verstoße gegen ihre Satzung. Zudem schreibe die Satzung den Minderheitenschutz vor, und die AfD sei eine Minderheit. Stefan Hügel betont, dass der Vorstand als Antragsteller auf dem Boden der Satzung stünde. Zum einen ginge es um die Frage, wie die HU zu anderen Meinungen stehe, zum anderen, wie sich die AfD zu anderen Meinungen verhalte. Die AfD lehne Satzungen wie jene der HU ab, weil sie unterdrücken wolle, und die HU müsse dafür die AfD ablehnen. Till Müller-Heidelberg bemerkt, dass eine solche Unterdrückung nicht im Parteiprogramm der AfD zu finden sei, sondern nur in Äußerungen von AfD-Politikern. Dann müsse man sich eher von Personen und Äußerungen distanzieren.</p>
<p>Der Antrag wird von keiner Mehrheit unterstützt und ist damit abgelehnt.</p>
<p><em>Antrag 2: Erhöhung der Mitgliedsbeiträge</em></p>
<p><em>Antragsteller: Bundesvorstand der Humanistischen Union</em></p>
<p><em>Antragstext:</em></p>
<p>„Die Mitgliederversammlung möge beschließen:</p>
<ul>
<li>Der reguläre Mitgliedsbeitrag pro Jahr wird von 120 Euro auf 150 Euro erhöht. Dementsprechend werden die ermäßigten Mitgliedsbeiträge von 40 Euro auf 50 Euro beziehungsweise von 80 Euro auf 100 Euro pro Jahr erhöht. Die Erhöhung tritt ab 2026 in Kraft.</li>
<li>Daneben wird für Studierende, Auszubildende und Schülerinnen und Schüler eine kostenlose Probemitgliedschaft für ein Jahr eingeführt und beworben. Bezüglich des Versands von Druckerzeugnissen, die in der Mitgliedschaft inkludiert sind: Probemitglieder erhalten lediglich den Grundrechte-Report in gedruckter Form. Die „Mitteilungen“ und die <em>vorgänge</em> erhalten die Probemitglieder im ersten Jahr nur in digitaler Form.</li>
</ul>
<p>Begründung:</p>
<p>Wie aus dem Revisionsbericht für 2022 und 2023 und aus dem aktuellen Finanzbericht ersichtlich wurde, ist die finanzielle Lage der Humanistischen Union prekär. Während die Mitgliedschaft kleiner wird, ist der Verein mit zahlreichen Kostensteigerungen seit der letzten Erhöhung der Mitgliedsbeiträge konfrontiert. Auch bedingt durch die Inflation haben sich seitdem die Personalkosten für die Bundesgeschäftsführung und der Mindestlohn für die Stelle für Mitgliederservice erhöht, die Mietkosten sind deutlich gestiegen und werden künftig noch weiter steigen. Zahlreiche andere Posten sind auch im Preis gestiegen – wie Papier oder Porto. Während die Ausgaben an-steigen, sinken die Mitgliedszahlen und damit auch die Einnahmen der HU. Folglich muss die Einnahmeseite erhöht werden, um die Weiterarbeit der HU zu gewährleisten. Ein Weg der dauerhaften Sicherung ist die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge, zumal die letzte Beitragserhöhung einige Jahre zurückliegt: Sie wurde auf der Delegiertenkonferenz 2015 beschlossen.</p>
<p>Diese Beitragserhöhung soll flankiert werden durch die Probemitgliedschaft als ein Instrument der Anwerbung für potenzielle Neumitglieder aus der Zielgruppe jüngerer Menschen, die noch über kein volles eigenes Gehalt verfügen. Das soll gerade für diese Gruppe die Beitragserhöhung abschwächen, die Zahl der Mitglieder erhöhen und (bei Erfolg) den Verein etwas verjüngen.</p>
<p>Derzeit besteht bereits die Möglichkeit, einen erhöhten freiwilligen Mitgliedsbeitrag (etwa von 150, 180 oder 200 Euro pro Jahr) zu zahlen. Als weitere Maßnahme soll innerhalb der Mitgliedschaft offensiv darum geworben werden, freiwillig einen erhöhten Beitrag von beispielsweise 250 Euro im Jahr zu zahlen.“</p>
<p>Es entsteht eine Diskussion über den Antrag, Einsparungen und Risiken der Beitragserhöhung. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.</p>
<p><em>Antrag 3: Übertretung der jährlichen Obergrenze von zehn Prozent des Vereinsvermögens für 2025 und 2026</em></p>
<p><em>Antragsteller: Bundesvorstand der Humanistischen Union</em></p>
<p><em>Antragstext:</em></p>
<p>„Die Mitgliederversammlung möge beschließen, für die Jahre 2025 und 2026 die Übertretung der beschlossenen Obergrenze von zehn Prozent des Vereinsvermögens, die jährlich verwendet werden dürfen, zu genehmigen.</p>
<p>Begründung und Erläuterung:</p>
<p>Seit mehreren Jahren besteht ein strukturelles Defizit, das vor allem durch zurückgehende Einnahmen und steigende Ausgaben verursacht ist. Der Finanzplan enthält keine kurzfristigen Ausgaben, die bei sparsamer Haushaltsführung vermeidbar gewesen wären. Daher wird die bei der Delegiertenkonferenz 1997 beschlossene Ober-grenze von zehn Prozent des Vereinsvermögens absehbar regelmäßig überschritten.</p>
<p>Wir erachten die entsprechenden Ausgaben der vorgestellten Finanzplanung für unvermeidbar:</p>
<ul>
<li>Die Ausgaben in der genannten Höhe sind erforderlich, um die Arbeit der Humanistischen Union fortzusetzen.</li>
<li>Die Ausgaben des Vereins wurden in den vergangenen Jahren inflationsbedingt deutlich höher. So stieg die Miete für die Räumlichkeiten der Bundesgeschäfts-stelle 2024 deutlich an, und sie wird auch noch mindestens einmal erhöht werden. Die Gehälter für die hauptamtlichen Mitarbeitenden wurden inflationsbedingt (bislang nur einmal, im April 2023) erhöht. Zudem sind die Kosten für Porto, Papier und Druck sind stark gestiegen.</li>
<li>Die Mitgliederentwicklung hat sich verschärft. Wir beobachten in den vergangenen 15 Jahren einen erheblichen Rückgang der Mitgliederzahlen, der bisher nicht signifikant gestoppt werden konnte.</li>
<li>Das Defizit der Humanistischen Union ist nicht nur finanziell, sondern auch personell. Der derzeitige Bundesvorstand ist zwar seit November 2024 wieder mit der satzungsgemäßen Mindestanzahl von Mitgliedern besetzt, aber deren zeitliche Kapazitäten sind zum Teil sehr begrenzt.</li>
</ul>
<p>Der Bundesvorstand arbeitet gemeinsam mit der Bundesgeschäftsstelle daran, die Finanzsituation zu verbessern:</p>
<ul>
<li>Weiterhin arbeiten Bundesgeschäftsführung und Bundesvorstand an der Akquisition von Fördermitteln.</li>
<li>Eine Verbesserung kann nur erreicht werden, wenn es gelingt, die Humanistische Union wieder als &#8218;politische Heimat&#8216; attraktiv zu machen.</li>
</ul>
<p>Durch die folgenden Maßnahmen soll die Humanistische Union an Attraktivität gewinnen:</p>
<ul>
<li>Weiterhin Online-Angebote verstärken und Veranstaltungen anbieten, beispielsweise in Form von virtuellen Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen.</li>
<li>Stärkere Bewerbung unserer Publikationen – insbesondere <em>vorgänge</em> und <em>Grundrechte-Report</em> – durch Veranstaltungen, die inhaltlich mit diesen Publikationen in Verbindung stehen.</li>
<li>Zusätzlich werden Möglichkeiten ausgeschöpft, Ausgaben zu reduzieren.</li>
<li>Interne Sitzungen (Arbeitssitzungen, Sitzungen des Bundesvorstands, Arbeitskreissitzungen, Redaktionskonferenzen) werden überwiegend virtuell durchgeführt, was zu einer signifikanten Kostensenkung führt (insb. durch den Wegfall von Reisekosten).</li>
<li>Die <em>Mitteilungen</em> sollen weitestgehend virtuell versendet werden. An die Mitglieder wird appelliert, den elektronischen Weg als Standardform der Vereinskommunikation zu wählen – sofern nicht bereits geschehen ist. Zudem werden die Mitteilungen weit-gehend synchron zu den <em>vorgängen</em> verschickt, um Portokosten zu sparen.“</li>
</ul>
<p>Der Antrag wird ohne Gegenstimmen angenommen.</p>
<p>Damit endet die Mitgliederversammlung 2025.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Philip Dingeldey</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/bericht-zur-mitgliederversammlung-2025/">Bericht zur Mitgliederversammlung 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Fritz-Bauer-Preis 2025 an Rechtsanwältin Gabriele Heinecke verliehen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/fritz-bauer-preis-2025-an-rechtsanwaeltin-gabriele-heinecke-verliehen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Nov 2025 14:24:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am Samstag, 6. September 2025, hat die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) den diesjährigen Fritz-Bauer-Preis an die Rechtsanwältin Gabriele Heinecke verliehen. Die Preisverleihung fand im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin statt. Stefan Hügel, der Bundesvorsitzender HU, begründete die Verleihung des Preises an Heinecke folgendermaßen: „Als lange nach Fritz Bauer die juristische Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/fritz-bauer-preis-2025-an-rechtsanwaeltin-gabriele-heinecke-verliehen/">Fritz-Bauer-Preis 2025 an Rechtsanwältin Gabriele Heinecke verliehen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am Samstag, 6. September 2025, hat die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) den diesjährigen Fritz-Bauer-Preis an die Rechtsanwältin Gabriele Heinecke verliehen. Die Preisverleihung fand im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin statt.</p>
<p>Stefan Hügel, der Bundesvorsitzender HU, begründete die Verleihung des Preises an Heinecke folgendermaßen: „Als lange nach Fritz Bauer die juristische Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen endlich Fahrt aufnahm – fast schon zu spät – waren Sie es, die durch Ihr Engagement beim Verfahren gegen die Täter des Massakers von Sant’Anna di Stazzema einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet haben. Das Verfahren um den brutalen Mord von Männern der Waffen-SS am 12. August 1944 an über 500 Menschen wurde noch im 21. Jahrhundert verschleppt und durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart 2012 eingestellt.“</p>
<p>Die Humanistische Union will darüber hinaus mit der Verleihung des Preises Gabriele Heineckes Verdienste bei der rechtlichen Vertretung von Menschen würdigen, die von Unrechtshandlungen oder Menschenrechtsverletzungen – begangen durch Staaten und deren Organe – betroffen und geschädigt wurden. Besonders will die HU dabei Heineckes Rolle im Fall Oury Jalloh und bei der juristischen Aufarbeitung des NS-Massakers von Distomo hervorheben. Zudem verteidigte Heinecke den des zehnfachen Mordes angeklagten Safwan Eid im Lübecker Brandanschlagsprozess (1996–1999), dessen Freispruch am Ende die Staatsanwaltschaft selbst forderte.</p>
<p>Die Laudatio auf Gabriele Heinecke hielt Jörg Arnold. In seiner Rede beschrieb er Heinecke als „Linksanwältin“ im Bereich des politischen Aktivismus, als Verteidigerin von Opfern, Geschädigten und Hinterbliebenen, Bekämpferin der Klassenjustiz sowie als engagierte Strafverteidigerin. „Ich sehe die heutige Preisverleihung an Rechtsanwältin Gabriele Heinecke auch als eine Würdigung ihres Kampfes gegen die Gefährdungen der Strafverteidigung, für ein Selbst- und Fremdverständnis der Strafverteidigung als ein Menschenrecht“, sagte Arnold. Dabei drückte er auch Bewunderung für Heineckes Beharrlichkeit und Geduld in ihrem Einsatz gegen rechtliches und politisches Unrecht aus. „Damit machst Du Mut und gibst Hoffnung, gerade heutzutage der Versuchung von Hoffnungslosigkeit und Pessimismus angesichts des Weltzustandes im Großen wie im Kleinen zu widerstehen“, schloss der Laudator.</p>
<p>In ihrer Dankesrede gab Gabriele Heinecke Einblicke darin, wie langwierig und schwierig die rechtliche Aufklärung in Fällen wie Distomo, Sant’Anna di Stazzema oder Oury Jalloh war, mit welchen Hindernissen sie vonseiten der Staatsanwaltschaft oder auch dem deutschen Staat im Ganzen sie zu kämpfen hat und hatte. Dabei hob sie auch die Rolle des Hamburger Arbeitskreises Distomo hervor, der sich mit der juristischen Aufarbeitung des Massakers in der griechischen Stadt und dem Kampf für Reparationszahlungen durch Deutschland beschäftigt. Dabei resümiert sie: „Die deutsche Erinnerungskultur feiert sich selbst als vorbildlich. In Wahrheit dient sie vor allem der Eigeninszenierung. Es geht nicht darum, den Opfern des Faschismus gerecht zu werden. Der Fall Distomo zeigt das in aller Deutlichkeit. Gespräche mit Überlebenden über Entschädigung werden verweigert. Auch öffentlich wird wahrheits-widrig behauptet, es sei doch längst gezahlt worden. Dabei haben die meisten Opfer der Kriegsverbrechen nie eine Entschädigung erhalten. Stattdessen übt Deutschland politischen Druck aus und verklagt die einst überfallenen Staaten, weil deren Justiz Deutschland zu Entschädigungszahlungen verurteilt hat.“</p>
<p>Flankiert wurde die Preisverleihung durch eine Ausstellung des AK Distomo. Für die musikalische Begleitung sorgte die Cellistin Zeynep Akdil.</p>
<p>Der Fritz-Bauer-Preis wurde 1968 von der Humanistischen Union gestiftet in Erinnerung an ihren Mitbegründer Fritz Bauer, den langjährigen Generalstaatsanwalt von Hessen und sozial engagierten Juristen. Mit dem Preis will die HU Verdienste um die Humanisierung, Liberalisierung und Demokratisierung des Rechtswesens würdigen und Personen auszeichnen, die unbequem und unerschrocken der Gerechtigkeit und Menschlichkeit Geltung verschaffen.</p>
<p>Weitere Informationen zum Fritz-Bauer-Preis finden Sie hier:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/themen/veranstaltungen/buergerrechtspreise/fritz-bauer-preis">https://www.humanistische-union.de/themen/veranstaltungen/buergerrechtspreise/fritz-bauer-preis</a>.</p>
<p>Hier finden Sie die Videoaufnahme der diesjährigen Preisverleihung:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2025/die-verleihung-des-fritz-bauer-preises-2025-an-gabriele-heinecke">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2025/die-verleihung-des-fritz-bauer-preises-2025-an-gabriele-heinecke</a>.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Philip Dingeldey</em></p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Nachruf: Fritz Sack (1931–2025)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/nachruf-fritz-sack-1931-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Nov 2025 14:29:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Sexualstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafvollzug]]></category>
		<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Fritz Sack]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Fritz Sack ist am 18. August 2025 im Alter von 94 Jahren in Berlin verstorben. Mit ihm verliert die deutschsprachige – und weit darüber hinaus reichend auch die internationale – Kriminalsoziologie eine ihrer prägenden Stimmen. Er war Wegbereiter einer kritisch-soziologischen Kriminologie, die Kriminalität nicht als Eigenschaft von Personen, sondern als Ergebnis sozialer Zuschreibungen und institutioneller [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Fritz Sack ist am 18. August 2025 im Alter von 94 Jahren in Berlin verstorben. Mit ihm verliert die deutschsprachige – und weit darüber hinaus reichend auch die internationale – Kriminalsoziologie eine ihrer prägenden Stimmen. Er war Wegbereiter einer kritisch-soziologischen Kriminologie, die Kriminalität nicht als Eigenschaft von Personen, sondern als Ergebnis sozialer Zuschreibungen und institutioneller Praktiken begreift. Sein Denken hat Generationen von Studierenden, Forschenden und Praktiker*innen geschärft, irritiert – und ermutigt.</p>
<p>Fritz Sack hat seine Laufbahn selbst als „kontingent“ beschrieben – geprägt von Abzweigungen und Gelegenheiten, die sich auch anders hätten ergeben können. Geboren 1931 in Neumark/Stare Czarnowo, wuchs er in einer bäuerlichen Welt auf, erlebte Flucht und sozialen Bruch nach 1945 und entwickelte darüber jenen nüchternen Blick, der seine spätere Kriminalsoziologie tragen sollte: Wirklichkeit als Ergebnis geschichtlicher Zufälle, sozialer Lagen und institutioneller Bahnen – nicht als Natur der Dinge. Früh erfuhr er soziale Milieus als „zwei Schichtungssysteme“ (agrarisch und nicht-agrarisch). Er wuchs zwischen unterschiedlichen Sprach- und Weltcodes auf; später führten ihn Umwege über eine Finanzbeamtenausbildung ins Studium und weiter in die Kölner Soziologie um René König – mit der Erfahrung, dass intellektuelle Haltung aus durchlebter Disruption und harter Disziplin erwächst. Diese Biografie erklärt auch seinen beharrlichen Widerspruchsgeist: Er suchte keine glatten Etiketten, sondern tragfähige Perspektiven auf Gesellschaft, Macht und Kriminalisierung.</p>
<p>Sacks wissenschaftliches Programm war früh und klar konturiert: Kriminologie gehört in die Soziologie, nicht in den administrativen Arm des Rechts. Wer verstehen will, warum Menschen als „abweichend“ gelten, muss die Mechanismen der Kriminalisierung untersuchen: Wer definiert welches Verhalten als strafwürdig? Unter welchen politischen, sozialen und medialen Bedingungen gewinnen diese Deutungen Geltung? Damit verschob Sack die Leitfrage der Disziplin – weg vom „Warum wird jemand kriminell?“ hin zum „Wie und warum wird jemand als kriminell bezeichnet?“. Der Labeling-Ansatz war für ihn keine Pose, sondern ein ernsthaftes empirisches Forschungsprogramm.</p>
<p>Geprägt wurde sein Blick durch internationale Erfahrungen. Aufenthalte in den USA Mitte der 1960er Jahre – unter anderem in Columbus und Berkeley – öffneten seinen Horizont für die Chicagoer Schule und die Ethnomethodologie. Aus dieser Reibung gewann er Ideen für ein deutschsprachiges Gegenmodell zur normativ-juristischen Kriminologie. Sein beruflicher Weg führte ihn über Professuren in Regensburg und Hannover 1984 an die Universität Hamburg. Dort gründete er das Aufbau- und Kontaktstudium Kriminologie, aus dem später das Institut für Kriminologische Sozialforschung hervorging – der erste und über Jahre einzige soziologische kriminologische Lehrstuhl in Deutschland. Er engagierte sich in Netzwerken, gründete mit Kolleg*innen die Gesellschaft für inter-disziplinäre wissenschaftliche Kriminologie (GiwK) und war publizistisch präsent, unter anderem im Kriminologischen Journal und in den <em>vorgängen</em>. Nach seiner Emeritierung (1996) prägte er bis 2012 das Institut für Sicherheits- und Präventionsforschung (ISIP) als Ort des Transfers zwischen Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Institutionen.</p>
<p>Wer mit ihm arbeitete, erinnert sich an eine besondere Gesprächskultur. Aus dem ISIP bleibt die wöchentliche Montagsrunde in lebendiger Erinnerung. Über nahezu ein Jahrzehnt fragte Fritz schon beim Hereinkommen nicht „Wie geht es Dir?“, sondern: „Was bedeutet für Dich Post-moderne?“ oder „Was versteht Ihr unter Populismus?“ Wenn ihn ein Thema packte, war es allgegenwärtig: Es begleitete ihn durch Gespräche, Memos und Randbemerkungen; er biss sich fest – nicht pedantisch, sondern aus produktiver Hartnäckigkeit. Genauso oft lautete seine Einstiegsfrage: „Was lesen Sie gerade?“ Diese Fragen waren Einladung und Zumutung zugleich: Sie machten deutlich, dass gemeinsame Arbeit für ihn immer mit gemeinsamem Denken begann – präzise, gegenwartsbezogen und offen für Widerspruch.</p>
<p>Ein prägendes Kapitel seines Wirkens bildet die Hamburger Polizeikommission ab 1998: ein außerparlamentarisches, gesetzlich verankertes Kontrollgremium, das nach harten Auseinandersetzungen um Polizeigewalt installiert wurde, um Fehlentwicklungen zu identifizieren und öffentlich darüber zu berichten. Sack brachte hier seine besondere Mischung aus analytischer Strenge und bürgerrechtlicher Haltung ein. Er insistierte auf niedrigschwellige Beschwerdewege für Bürger*innen wie Bedienstete, auf Einsichtsrechte in Akten, strukturierte Fallaufnahmen und transparente Jahres- und Sonderberichte. Das Gremium war umkämpft; seine spätere Abschaffung wertete Sack als Symptom eines Rollbacks gegen unabhängige Kontrolle.</p>
<p>Inhaltlich blieb Sack darüber hinaus beweglich und streitbar. Er arbeitete zu Terrorismus und politischer Gewalt, zu Polizei und sozialer Kontrolle, zu Medien und Moralpaniken – und er benannte früh, was später als „Punitivität“ breite Debatten bestimmen sollte: die wachsende Strafbereitschaft in neoliberalen Gesellschaften, die soziale und ökonomische Vorgänge durch Härte zu ordnen suchen. Sein Maßstab blieb: empirische Fundierung, theoretische Klarheit, Bereitschaft zu unbequemen Schlüssen. Wissenschaft verstand er als öffentliche Aufklärung.</p>
<p>Besonders deutlich hat Sack dieses Programm in seinem Beitrag Die HU und der punitive turn (<em>vorgänge</em> Nr. 194 aus dem Jahr 2011) ausformuliert. Der Text ist autobiografische Analyse und strafrechtspolitische Diagnose zugleich. Sack zeichnet nach, wie Sexualdelikte – insbesondere der Komplex sexueller Kindesmissbrauch – zur Speerspitze einer breiter werdenden Strafverschärfung wurden: getrieben von Moralpaniken, medienpolitischen Dynamiken und dem Versprechen, gesellschaftliche Konflikte über das Medium des Strafrechts zu lösen. Er zeigt, wie unter dem Banner der sexuellen Selbstbestimmung ein umfassender Ausbau des Sexualstrafrechts vorangetrieben wurde, flankiert von Institutionen wie der Sicherungsverwahrung – ein Feld, in dem schließlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine exzessive Praxis zurechtrückte. Sacks argumentative Pointe: Nicht die Verwerflichkeit einzelner Taten steht zur Debatte, sondern die politische Instrumentalisierung des Strafrechts und ihre Nebenfolgen für Freiheitsrechte.</p>
<p>Diese Analyse war nicht nur akademisch. Sack rekonstruiert darin die heftige innerverbandliche Auseinandersetzung während seiner Zeit im Bundesvorstand der Humanistischen Union (1997–2005): Der Vorstand verabschiedete im Juni 2000 eine Erklärung zum Sexualstrafrecht, die vor einer politisch-medialen Überhitzung warnte und statt zunehmender Repression eine rationale Kriminalpolitik verlangte. Wenige Monate später wurde die Erklärung auf einem Verbandstag in Marburg – formal nicht zuständig – knapp verworfen. Es folgten Kampagnen, Rücktritte und Loyalitätsprüfungen bis in den Vorstand hinein; Auslöser waren unter anderem Debatten um die Skandalisierung sexualstrafrechtlicher Themen in großen Feuilletons und die Einordnung von Kooperationen, die plötzlich unter General-verdacht gerieten. Sack hielt dem die Notwendigkeit einer bürgerrechtlich begründeten Strafrechtskritik entgegen – und zahlte dafür einen Preis. Für ihn blieb diese Episode ein Lehrstück darüber, wie schwer es ist, gegen Wellen moralischer Entrüstung nüchternen Verfassungsrealismus zu verteidigen.</p>
<p>Wer mit ihm zusammenarbeitete, erinnert sich an eine seltene Mischung aus Direktheit und Zugewandtheit. Sack forderte informierte Debatte und schenkte zugleich weiten Vertrauensvorschuss. Er öffnete Räume, verknüpfte Disziplinen, ermunterte zu riskanten Themen und stärkte die, die sich an etablierten Gewissheiten rieben. Er stritt hart inhaltlich und blieb verbindlich; Differenzen waren ihm Antrieb fürs Verstehen, nicht Munition für Lagerdenken.</p>
<p>Dass sich in den vergangenen Jahren ein akademisch-professionell-politischer Backlash gegen kritische Forschungstöne formierte, hat Sack klar diagnostiziert. Resignation war seine Sache nicht. Er hielt an der Idee einer öffentlich verantwortlichen Kriminologie fest – offen für inter-nationale Impulse, konzentriert auf empirische Sorgfalt, verpflichtet einer demokratischen Streitkultur. Gerade deshalb ist sein Werk von besonderer Gegenwartsrelevanz: Wo Sicherheitsdebatten verengt werden, erinnert Sacks Perspektive daran, dass Kontrolle nie neutral ist und dass Strafrecht Konflikte nicht einfach löst, sondern in spezifischer Weise neu ordnet – oft mit ungleichen Folgen.</p>
<p>Fritz Sack hinterlässt Spuren, keine Dogmen. Er hat Begriffe geschärft, Institutionen aufgebaut und Menschen geprägt. Vor allem aber hat er eine Haltung vorgelebt: intellektuelle Redlichkeit, Mut zur Kritik und die Lust am gemeinsamen Denken über Grenzen hinweg. Wir werden seine Stimme vermissen – und sie hören, wenn wir uns die richtigen Fragen zumuten: Wer benennt Probleme? Mit welcher Macht? Aus welchem Interesse? Mit welchen Daten? Und was folgt daraus für eine Kriminologie, die ihrer öffentlichen Verantwortung gerecht werden will?</p>
<p>In Dankbarkeit und Trauer.</p>
<p><em>Daniela Klimke</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/nachruf-fritz-sack-1931-2025/">Nachruf: Fritz Sack (1931–2025)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Aufruf zur Gründung eines „AK Medien“</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/aufruf-zur-gruendung-eines-ak-medien/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Nov 2025 14:32:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[AK Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Aufruf]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Presse- und Meinungsfreiheit sind unabdingbare Voraussetzungen für eine pluralistische Demokratie. Insbesondere Rechtspopulisten und -populistinnen versuchen jedoch weltweit, die Medien unter ihre Kontrolle zu bringen und deren Freiheit einzuschränken. Häufig wird „die Presse“ als „vierte Gewalt im Staat“ bezeichnet. Nach dem Prinzip der Gewaltentrennung müssen Medien staatsfern und allein demokratischen Grundsätzen sowie den Menschenrechen verpflichtet sein. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/aufruf-zur-gruendung-eines-ak-medien/">Aufruf zur Gründung eines „AK Medien“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Presse- und Meinungsfreiheit sind unabdingbare Voraussetzungen für eine pluralistische Demokratie. Insbesondere Rechtspopulisten und -populistinnen versuchen jedoch weltweit, die Medien unter ihre Kontrolle zu bringen und deren Freiheit einzuschränken.</p>
<p>Häufig wird „die Presse“ als „vierte Gewalt im Staat“ bezeichnet. Nach dem Prinzip der Gewaltentrennung müssen Medien staatsfern und allein demokratischen Grundsätzen sowie den Menschenrechen verpflichtet sein. Ganz besonders gilt das für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR), der sich in den letzten Jahren jedoch verstärkten Angriffen – insbesondere von Rechts – ausgesetzt sieht.</p>
<p>Eine gründliche Debatte über Medien und ihre Bedeutung für die Demokratie steht einer Bürgerrechtsorganisation wie der Humanistischen Union (HU) gut an. Er sollte mit dem Wunsch geführt werden, Strukturen des ÖRR zu stärken und dem Zugriff der Politik weitmöglichst zu entziehen. Das könnte beispielsweise durch eine Wahl der Gremien durch die Gebührenzahlenden geschehen.</p>
<p>Solche und weitere Vorschläge könnte ein „Arbeitskreis Medien“ der HU diskutieren. Er könnte über Möglichkeiten eines europa-weiten Diskussionsnetzwerks in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft anstelle der milliardärsgesteuerten angeblichen Social Media nachdenken. Der AK könnte auch Vorschläge für eine Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien durch Gebühren ohne Gängelei durch Landesregierungen und Parteien erörtern.</p>
<p>In einer Zeit, in der die italienische Berlusconi-Holding sich anschickt, auch in Deutschland nennenswerten Einfluss auf private Medien zu gewinnen, sollte der AK auch über wirksame Aufsichts- und Kontrollstrukturen für private Medien sprechen. Auch Möglichkeiten lokaler Medien in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft könnten ein Thema sein. Zudem wären auch Gespräche mit Journalistinnen und Journalisten oder Medienwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler über eine journalistische Berufsethik jenseits von Quote und Klicks sinnvoll.</p>
<p>Darum schlagen wir die Gründung eines „HU-Arbeitskreises Medien“ vor. Vorgesehen ist, dass AK-Mitglieder sich per Videokonferenz für ihre gemeinsame Arbeit treffen. Die genaue Arbeitsweise und die Häufigkeit der Treffen kann in einer konstituierenden Sitzung besprochen werden. Interessierte können sich per Mail an <a href="mailto:akmedien@humr.de">akmedien@humr.de</a> bei Franz-Josef Hanke in Marburg melden.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Franz-Josef Hanke</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/aufruf-zur-gruendung-eines-ak-medien/">Aufruf zur Gründung eines „AK Medien“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Demokratisierung: Warum wir eine Bürgerkammer fordern</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/demokratisierung-warum-wir-eine-buergerkammer-fordern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Nov 2025 14:39:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20256</guid>

					<description><![CDATA[<p>Gerade in einer Zeit, in der das, was wir heute Demokratie nennen, sich in einer Multikrise befindet, werden auch die Rufe nach ihrer Rettung durch Demokratisierung laut – zurecht, wie wir, die Humanistische Union, meinen. Denn regelmäßige Wahlen von Abgeordneten und die Möglichkeit zivilgesellschaftlichem Engagements sind nicht (mehr) ausreichend, um davon zu reden, dass die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/demokratisierung-warum-wir-eine-buergerkammer-fordern/">Demokratisierung: Warum wir eine Bürgerkammer fordern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade in einer Zeit, in der das, was wir heute Demokratie nennen, sich in einer Multikrise befindet, werden auch die Rufe nach ihrer Rettung durch Demokratisierung laut – zurecht, wie wir, die Humanistische Union, meinen. Denn regelmäßige Wahlen von Abgeordneten und die Möglichkeit zivilgesellschaftlichem Engagements sind nicht (mehr) ausreichend, um davon zu reden, dass die Bürgerinnen und Bürger ausreichend demokratisch leben. Vielmehr scheint es eine wachsende Entkopplung von Parlamenten und der Bevölkerung Deutschlands zu geben. Man denke etwa daran, wie wenig deskriptiv der Bundestag die Bevölkerung repräsentiert, was Geschlecht, Hautfarbe, Bildungsgrad, biographischen Hintergrund etc. betrifft. Zudem ist die Rückbindung an und die Kontrolle durch die Wählerschaft denkbar gering.</p>
<p>Vorschläge aus (Zivil-)Gesellschaft und Wissenschaft, um die Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung zu erhöhen, verpuffen jedoch. Schließlich hält Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) den Deutschen Bundestag für den demokratischsten Bürgerrat und die bestmögliche Institution. Damit ignorieren Akteure wie Klöckner zahlreiche empirische Befunde, nicht nur, was den Mangel an bürgerschaftlicher Beteiligung, sondern auch, was den sinkenden Rückhalt von Parteien betrifft. Die Krisen nicht beachtend, ist das ein hilfloses Weiter so.</p>
<p>Wir glauben stattdessen, dass mehr Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung möglich sind, wenn Parlamente institutionell ergänzt werden durch geloste Institutionen und eine Stärkung der direkten Demokratie. Denn dialogische Beteiligungsformate und direkte Demokratie lassen sich vereinen. Mit einer Ergänzung des politischen Systems durch eine weitere Institution sind beide möglich, aufeinander beziehbar und operationalisierbar.</p>
<h3 class="">B&uuml;rgerr&auml;te</h3>
<p>Ein beliebtes Format der Bürgerbeteiligung ist derzeit der Bürgerrat. Mitglieder eines solchen Bürgerrates werden aus den Bürgerinnen und Bürgern ausgelost. Damit können Bürgerräte eher eine adäquate Repräsentation erreichen als Parlamente, indem die gesellschaftliche Vielfalt im Durchschnitt besser wiedergegeben wird als in Eliteinstitutionen. Ihre Ergebnisse sind rechtlich nicht bindend. Unterhalb der Bundesebene werden Bürgerräte inzwischen häufiger als ein Instrument der Bürgerbeteiligung herangezogen, um mehrheitsfähige Kompromissvorschläge zu erzeugen. Auf Bundesebene gab es bereits den Bürgerrat Ernährung. Ob es weitere Bürgerräte auf Bundesebene geben wird, ist derzeit nicht sonderlich wahrscheinlich. Es ist indes erstaunlich, wie stark der Widerstand mancher Berufspolitikerinnen und -politiker auf Bundesebene gegen die Stärkung solcher Beteiligungsformate inzwischen ist, wenn man bedenkt, dass die von Bürgerräten erarbeiteten Empfehlungen/Ergebnisse rechtlich nicht bindend sind und dem Grundgesetz zufolge auch nicht sein können. Man könnte also sagen, der Bundestag solle sich solche Vorschläge anhören müssen – und offenbar gereicht dies zur Empörung.</p>
<p>Denn Bürgerräte könnten eher Kompromisse durch Deliberation erreichen und die Bürgerschaft besser repräsentieren. Das Losverfahren gewährt tatsächliche Chancengleichheit, da der Zufall und nicht eine Position innerhalb einer Partei oder der Bekanntheitsgrad (bei der Wahlentscheidung) zählen. Sie erarbeiten kollegial Vorschläge zu einem spezifischen Problem. Dieses „Amt“ ist also zeitlich und thematisch eng begrenzt. Auf Bundesebene empfehlen wir Bürgerräte in einer Größe von 160 Mitgliedern, um eine ausreichende Repräsentanz der Bürgerschaft zu ermöglichen.</p>
<p>Zwei Probleme haben Bürgerräte aber: Erstens sind sie bisher vorrangig interessant für die akademisierte Bevölkerung, holen also noch nicht die Gesamtbevölkerung ab. Zweitens, ist es eine Schwäche eines Bürgerrates, dass er nur deliberiert und empfiehlt. Im Idealfall liefert ein Bürgerrat also zwar eine vernünftige Beratung, aber, was seine politische Macht betrifft, ist er gänzlich zahnlos. So muss es jedem Bürgerrat klar sein, dass er nur Demokratie simuliert.</p>
<p>Daher stellt sich unter anderem die Frage, wie man Bürgerräte und andere dialogische Formen der Bürgerbeteiligung demokratischer gestalten kann, ihnen also mehr Biss geben kann, ohne dass sie sich zum verfassungswidrigen Gesetzgeber aufschwingen. Auch hier haben wir in unserem Positionspapier <em>Demokratisierung. Vorschläge zur Rettung der Demokratie<a href="#_ftn1" name="_ftnref1"><strong>[1]</strong></a></em> einen Vorschlag erarbeitet: die Bürgerkammer.</p>
<h3 class="">Was ist die B&uuml;rger&shy;kam&shy;mer?</h3>
<p>Notwendig ist aus unserer Sicht eine neue politische Institution, die wir Bürgerkammer nennen. Diese soll dialogische Beteiligungsformate (wie Bürgerräte) auf allen politischen Ebenen ermöglichen, die direkte Demokratie stärken und Berufspolitikerinnen und -politiker kontrollieren. Damit ist die Bürgerkammer eine ergänzende Institution, indem Menschen aus der Bevölkerung demokratische Beteiligung ermöglichen und politische Eliten im Namen der Bürgerinnen und Bürger rechenschaftspflichtig halten.</p>
<p>Die Bürgerkammer soll folgendermaßen aufgebaut sein:</p>
<p>Die Kammer besteht aus allen zwei Jahren neu gelosten Mitgliedern. Somit sind die Amtszeiten beschränkt. Um nicht immer die gesamte Kammer in kurzen Intervallen auszutauschen, soll (ähnlich dem US-amerikanischen Senat) jährlich die Hälfte der Amtsinhaber neu ausgelost werden. So können Neuzugänge auch vom Erfahrungsschatz derjenigen, die bereits ein Amt innehaben, profitieren. Man kann kritisieren, dass zwei Jahre viel zu kurz sind, um politisch tätig zu sein, da es eine lange Einarbeitungsphase gibt. Dem stehen aber das demokratische Prinzip kurzer Amtszeiten und des häufig wechselnden Regierens und Regiertwerdens entgegen. Zwei Jahre erscheinen als denkbarer Kompromiss.</p>
<p>Die Bürgerkammer soll auch aus 160 Mitgliedern bestehen, die bundesweit aus allen Menschen mit passivem Wahlrecht ausgelost werden. Dies könnte auch nach regionalem Proporz erfolgen. Auch andere soziale Faktoren (wie der Prozentsatz an Akademikerinnen und Akademiker oder an bestimmten Minderheiten) ließen sich in das Losverfahren mit einzubeziehen, um eine zufällige und möglichst deskriptive Repräsentation zu ermöglichen.</p>
<p>Wer einmal für ein solches Amt gelost wurde, darf es kein zweites Mal ausüben. Es gilt also das demokratische Iterationsverbot. Dadurch wird auch die Rotation leicht erhöht, und die Chancen der Bürgerinnen und Bürger steigen geringfügig an, einmal im Leben für ein solches Amt gelost zu werden.</p>
<p>Das Amt ist eine Vollzeitstelle (40 Stunden pro Woche). In Anbetracht des Arbeitsaufwandes und der Kompetenzen (siehe unten) erscheinen 40 Stunden bezahlte Arbeit pro Woche notwendig.</p>
<p>Die Mitglieder der Bürgerkammer erhalten Diäten. Diese sind in einer ähnlichen Höhe zu veranschlagen wie die Diäten für Bundestagsabgeordnete. Zudem erhalten sie vom Staat die Garantie, nach der ein-maligen Amtszeit in ihren alten Job zurückzukehren.</p>
<p>Wer für ein solches Amt gelost wird und es nicht übernehmen möchte oder nicht in der Lage ist, in Vollzeit zu arbeiten, kann schriftlich ablehnen. Eine Angabe von Gründen ist dafür nicht notwendig. Denn wichtig für die Demokratie und die individuelle Selbstbestimmung ist Freiwilligkeit.</p>
<p>Die Bürgerkammer handelt als gesamte Institution, die Mitglieder kontrollieren sich gegenseitig und Personen, die bereits ein professionelles politisches Amt innehaben, sind ausgeschlossen.</p>
<p>Es gilt gleiches Rede- und Stimmrecht für die Mitglieder.</p>
<p>Zu Beginn jedes Amtsjahres wählen die Mitglieder der Bürgerkammer eine vor-sitzende Person aus den eigenen Reihen. Diese hat die Aufgabe der Moderation der öffentlichen Sitzungen und die rein administrative Erstellung der Tagesordnung. Der Moderation kommt dabei kein Entscheidungsrecht, ob ein Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung gesetzt wird oder nicht. Maximal ein Tagesordnungspunkt kann von jedem Kammermitglied pro Sitzung angemeldet werden. Dabei ist nicht davon auszugehen, dass es zu 160 unterschiedlichen Tagesordnungspunkten kommt.</p>
<p>Die Sitzungen der Bürgerkammer sind öffentlich, damit die demokratische Transparenz gewährleistet ist. Hinterzimmerdeals sollen verhindert werden.</p>
<p>Die kurzen Amtszeiten, das demokratische Los, das Iterationsverbot, das Verbot der Ämterhäufung schaffen somit nicht weitere (Partei-)Funktionäre. Vielmehr sorgen sie dafür, dass auch Menschen, die keine Elite angehören, zeitweise demokratisch begrenzte Macht zu verschaffen. Doch was genau soll die Bürgerkammer können?</p>
<h3 class="">Was kann die B&uuml;rger&shy;kam&shy;mer?</h3>
<p>Folgende Kompetenzen sollte diese Bürgerkammer haben, um die direkte Demokratie zu fördern, die Bürgerbeteiligung zu erhöhen und Berufspolitikerinnen und -politiker besser zu kontrollieren:</p>
<p>Die Bürgerkammer hat das Recht, geloste monothematische Bürgerräte oder andere dialogische Beteiligungsformate nach Betroffenheit (in Bezug auf ein politisches Thema) bei Bedarf zu spezifischen politischen Problemen oder Fragen einzuberufen. Dann werden wiederum Menschen in Deutschland für einen solchen Bürgerrat ausgelost, die kein professionelles politisches Amt innehaben dürfen. Der Bürgerrat kann zu einem vorab durch die Bürgerkammer gewählten politischen Thema oder einer Fragestellung beraten und diese Ergebnisse durch die Bürgerkammer öffentlich machen. Zu welchen Themen es dialogischen Beteiligungsformate geben soll, obliegt der Bürgerkammer. Die Menschen in Deutschland können jedoch Eingaben machen und so thematische Vorschläge unterbreiten.</p>
<p>Um selbstständig entscheiden zu können, wo politischer Normierungsbedarf besteht, soll die Bürgerkammer auch den (dementsprechend personell und parteiunabhängig aufzustockenden) Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages mit der Erstellung entsprechender Gutachten beauftragen können. So kann auch eine Überforderung des Bundestags oder eine parlamentarische Dysfunktionalität minimiert werden, da auch Bürgerinnen und Bürger inhaltliche politische Arbeit leisten/vorbereiten.</p>
<p>Ein von der Bürgerkammer beispielsweise einberufener Bürgerrat erarbeitet daraufhin eine politische Empfehlung. Sollte diese Empfehlung oder Willensbekundung eine Gesetzesänderung oder ein neues Gesetz vorsehen, geht sie automatisch an den Deutschen Bundestag. Dieser muss eine Befassungspflicht haben. Denn gerade, wenn von einer offiziellen Stelle ein Bürgerrat einberufen wird, müssen sich offizielle Stellen mit den Ergebnissen zumindest befassen, auch wenn die Empfehlungen eines Bürgerrats oder anderen Dialogformats nicht bindend sein dürfen. Der Bundestag kann also die Empfehlung ganz oder teilweise annehmen und damit in Rechtsform gießen oder sie sachlich begründet ablehnen.</p>
<p>Lehnt der Bundestag die Empfehlung begründet ab, geht die Empfehlung/Willensbekundung zurück an die Bürgerkammer. Diese kann dann entscheiden, ob sie der Ablehnung folgt und die Sache auf sich beruhen lässt, oder ob sie die Empfehlung des monothematischen Dialogformats mehrheitlich für verfassungskonform und politisch sinnvoll hält. Wenn Letzteres der Fall ist, kann die Bürgerkammer selbst einen Gesetzesentwurf auf Basis der Empfehlung oder Teilen davon erarbeiten und einen rechtlich verbindlichen Gesetzesvolksentscheid durchführen lassen. Kommt eine Mehrheit für den Entwurf per verbindlichem Volksentscheid zustande, wird dieser zum Gesetz. Dadurch wird der Volksentscheid, der bislang nur auf Landesebene praktiziert wird, als Form der direkten Demokratie auf Bundesebene aufgewertet. Formen der direkten Entscheidung durch die Bürger sind vom Grundgesetz vorgesehen, da nach Art. 20 Abs. 2 GG die vom Volk ausgehende Staatsgewalt nicht nur durch Wahlen und politische Organe, sondern auch Abstimmungen ausgeübt wird. Gleichzeitig wird die Gewaltenteilung ergänzt, da die Bürgerkammer selbst nicht der Gesetzgeber würde, sondern bei Bedarf nur das Initiativrecht eines Referendums hätte. Nur der Bundestag und das Volk per Abstimmung sind legislativ tätig.</p>
<p>Neben der Möglichkeit, über einen solchen Weg Volksabstimmungen zu initiieren, ist die Bürgerkammer befugt, maximal zweimal pro Jahr einen Gesetzesentwurf aus dem Bundestag dem Volk zur Abstimmung zu geben. Dazu benötigt die Bürgerkammer eine Zweidrittelmehrheit ihrer Mitglieder. Dies soll es dem Volk ermöglichen, sich vor schädlichen oder undemokratischen Gesetzen zu schützen. Das ähnelt gewiss der derzeit prominenten und sinnvollen Petition von Open Petition, das Volk solle per direkter Demokratie selbst eine Vetofunktion zu Gesetzentwürfen haben. Die Bürgerkammer institutionalisiert einen solchen Vorschlag aber besser und macht das Ganze leichter operationalisierbar und gleichzeitig realistischer sowie kontrollierter in der Umsetzung. Denn in unserem Modell kommt es weniger auf eine spontan zu mobilisierende kritische Menge des Volkes an. Gleichzeitig führen die Beschränkung der Anzahl solcher Plebiszite und die qualifizierte Mehrheit dazu, dass es nicht zu dauerhaften politischen Blockaden kommt. Dennoch sind zwei solcher Referenden besser als eins. Denn bei nur einem solcher Referenden pro Jahr steht zu befürchten, dass sich die Institutionen gegenseitig taxieren, eventuell lähmen oder ihr Pulver frühzeitig verschießen. Bei zwei möglichen verbindlichen Volksentscheiden über Gesetzesentwürfe pro Jahr wären der Druck und die Gefahr der politischen Lähmung minimiert, aber die Kompetenz der Bürgerkammer wäre nicht grenzenlos: Es käme auch nicht dauernd zu Volksabstimmungen, da dies auch zum Überstrapazieren der direkten Demokratie führen kann.</p>
<p>Die Bürgerkammer kann mit einer Zweidrittelmehrheit bei Nichteinleitung von Ermittlungen gegen Berufspolitiker*innen wegen politischer Vergehen (wie Korruption, Hochverrat und Verstöße gegen das Grundgesetz) oder bei Einstellung der Strafsache durch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungserzwingungs- oder Klageerzwingungsverfahren einleiten, oder dazu eine Kommission einsetzen. Wenn die angeklagte Person für schuldig befunden wird, verliert sie ihr Amt und kann obendrein noch bestraft werden. Die Immunität von Politikerinnen und Politikern würde dazu aufgehoben.</p>
<p>Das erhöht grundgesetzkonform die Mitwirkung an der Willensbildung über den Wahlakt hinaus auf vielfache Weise. Die Bürgerkammer hätte also den Vorteil, dass man eine solche Institution einführen könnte, ohne dass es eine neue Verfassung braucht. Grundgesetzänderungen könnten hierfür ausreichen, da zu den bestehenden Institutionen noch eine weitere dazukommt und die Mandate und viele staatliche Abläufe unberührt bleiben.</p>
<h3 class="">Fazit</h3>
<p>Um dialogische Formate der Bürgerbeteiligung weiter zu etablieren, direkte Demokratie zu fördern, politische Eliten besser zu kontrollieren und so den demokratischen Grad in Deutschland zu erhöhen, schlagen wir also die Einrichtung einer Bürgerkammer vor. Um diese Aspekte zu bewerkstelligen, erscheint es uns sinnvoll, nicht nur Volksentscheide und dialogische/deliberative Beteiligungsformate zu fordern, sondern das Ganze adäquat zu institutionalisieren und somit aufeinander abzustimmen, sodass es einen geregelten Ablauf gibt, wie etwa eine Bürgerratsempfehlung eine Vorbereitung zum Volksentscheid wird.</p>
<p>Die Bürgerkammer wäre eine die Legislative ergänzende Institution im Sinne der Gewaltenteilung und Gesetzgebung. Sie lässt sich in das konstitutionelle Prinzip der Gewaltenteilung eingliedern. Dabei berührt die Bürgerkammer verschiedene Säulen der gegenwärtigen Demokratie: dialogische Elemente (durch die Initiierung von monothematischen Dialogformaten wie Bürgerräten), repräsentative Elemente (durch die Weitergabe von Empfehlungen an den Bundestag und die Kontrollmöglichkeiten gegenüber Abgeordneten) und direktdemokratische Elemente (durch die Möglichkeiten, Gesetzentwürfe zur Abstimmung zu geben).</p>
<p style="text-align: right;"><em>Philip Dingeldey</em></p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/03/Positionspapier_Broschur.pdf">https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/03/Positionspapier_Broschur.pdf</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/demokratisierung-warum-wir-eine-buergerkammer-fordern/">Demokratisierung: Warum wir eine Bürgerkammer fordern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Politische Partizipation – eine provokante Herausforderung für Staatsbürger und Berufspolitiker?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/politische-partizipation-eine-provokante-herausforderung-fuer-staatsbuerger-und-berufspolitiker/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Nov 2025 14:43:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Elitendemokratietheorien betrachten die Demokratie häufig als einen Markt, auf dem Parteien als politische Unternehmer um die Stimmen der Wählerschaft werben und politische Produkte oder Programme anbieten. Joseph Schumpeter meinte etwa, die Bürger hätten lediglich die Aufgabe, sich bei allgemeinen Wahlen zwischen den konkurrierenden politischen Eliten zu entscheiden und ihnen die Regierungsmacht zu übertragen. Nach der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/politische-partizipation-eine-provokante-herausforderung-fuer-staatsbuerger-und-berufspolitiker/">Politische Partizipation – eine provokante Herausforderung für Staatsbürger und Berufspolitiker?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Elitendemokratietheorien betrachten die Demokratie häufig als einen Markt, auf dem Parteien als politische Unternehmer um die Stimmen der Wählerschaft werben und politische Produkte oder Programme anbieten. Joseph Schumpeter meinte etwa, die Bürger hätten lediglich die Aufgabe, sich bei allgemeinen Wahlen zwischen den konkurrierenden politischen Eliten zu entscheiden und ihnen die Regierungsmacht zu übertragen. Nach der Wahl soll sich das Volk aus den politischen Belangen heraushalten und seine passive Rolle akzeptieren. Demokratie sei eine Methode, um mit Hilfe des Elitenwettbewerbs geeignetes Führungspersonal hervorzubringen und zu legitimieren. Fritz Bauer war dagegen der Meinung, dass in der Bundesrepublik von Anfang an eine elitäre Auffassung von Politik geherrscht habe, die den einzelnen Bürger beziehungsweise die einzelne Bürgerin weiterhin zum Untertanen degradiere und politisches Handeln und politische Verantwortung an erster Stelle den institutionalisierten Entscheidungsträgern und Eliten zugestand.</p>
<p>Auch Bundespräsidenten hatten mitunter ein schwieriges Verhältnis zum Staatsvolk als „Souverän“. Theodor Heuss scheute sich beispielsweise nicht, vor dem Volk wie vor einem bissigen Hund zu warnen und dem Parlamentarischen Rat sein berüchtigtes „Cave canem“ („Vorsicht Hund!“) zuzurufen<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a>. Roman Herzog begründete seine Ablehnung der direkten Demokratie wiederum damit, dass es „in vielen Bereichen unrealistisch [ist] anzunehmen, dass die intellektuelle Leistungsfähigkeit, die eine moderne Staatsführung verlangt, bei der Mehrheit des Volkes gegeben ist“<a href="#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a>.</p>
<p>Das Spannungsverhältnis zwischen Bürgerschaft und Berufspolitikertum ist offenkundig. Dies zeigt etwa der Bericht der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ vom 3. Juni 2002. Hier wurden die Befürwortung, aber auch Vorbehalte hinsichtlich direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene deutlich:</p>
<p class="indent"><em>„Die Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich in ihrem Koalitionsvertrag über die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene geeinigt und einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 14/ 8503). Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die bewährten Formen der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie durch direkt-demokratische Elemente zu ergänzen. […] Die Fraktion der CDU/CSU lehnt die dafür notwendige Verfassungsänderung ab, weil direkte Demokratie auch immer mit Kompetenzen bei den Bürgerinnen und Bürgern verbunden sein muss, die über direktdemokratische Formen auf der Kommunal- und Landesebene erst eingeübt werden müssen. Danach sei an eine Erweiterung des Spektrums der politischen Willensbildung auf Bundesebene zu denken, da hier die Sachverhalte komplexer und die Gefahr des populistischen Missbrauchs entsprechend größer seien.“ (Deutscher Bundestag Drucksache 14/8900, 14. Wahlperiode 03.06. 2002)</em></p>
<p>„Parteien streben nach Macht und versuchen dabei, die staatlichen Einrichtungen der politischen Entscheidungsbildung ihrer Kontrolle zu unterwerfen“<a href="#_ftn3" name="_ftnref3">[3]</a>, beschreibt Elmar Wiesendahl das Wesen der Parteien. Seiner Ansicht nach stellt sich daher die Frage, inwieweit die Parteien mit ihrem Machtstreben zur Verwirklichung demokratischer Herrschaftsverhältnisse beitragen. Richard von Weizsäcker kritisierte als Bundespräsident schon 1992, Deutschland sei zu einer Parteiendemokratie geworden. Die Parteien hätten ihre Macht weit über die ihnen im Grundgesetz zugedachte Rolle hinaus ausgedehnt; sie beherrschten die Verfassungsorgane und versuchten zu verhindern, dass sich die Bürgerinnen und Bürger stärker am demokratischen Prozess beteiligen.</p>
<p>In einer Parteiendemokratie führt es zwangsweise zu Schwierigkeiten, wenn den Parteien die Mitglieder davonlaufen: Bundestagsparteien verloren im Zeitraum von 1990 bis 2022 zusammen 1,36 Millionen. Mitglieder (das entspricht 53,9 Prozent), und sie verzeichnen im Jahr 2023 nur noch 1,14 Millionen Mitglieder. Ernsthaft kann kaum bestritten werden, dass diese gravierenden Mitgliederverluste zu einem „Brain drain“ in den Parteien führen und die verbleibenden Mitgliedern den anspruchsvollen Aufgabenstellung, die das Bundesverfassungsgericht formulierte, nicht mehr gerecht werden:</p>
<p class="indent"><em>„Die Parteien sollen die politische Beteiligung der Bürger gewährleisten und die Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen herstellen: Sie sind darüber hinaus Bindeglieder zwischen den einzelnen und dem Staat, Instrumente, durch die der Bürgerwille auch zwischen den Wahlen verwirklicht werden kann, ‚Sprachrohr des Volkes‘. Sie stellen, sofern sie die Regierung stützen, die Verbindung zwischen Volk und politischer Führung her und erhalten sie aufrecht. Als Parteien der Minderheit bilden sie die politische Opposition und machen sie wirksam.“ (BVerfG vom 19.07.1966)</em></p>
<p>In unserer Parteiendemokratie erinnern die demokratiepolitischen Positionen der Regierungsparteien an Debatten zu Zeiten der Aufklärung und insbesondere an Immanuel Kant: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.“ In der repräsentativen Parteiendemokratie kann politische Unmündigkeit als Zustand beschrieben werden, in dem Menschen auf die Entscheidungen von Repräsentantinnen und Repräsentanten politscher Parteien angewiesen bleiben sollen, obwohl sie die Fähigkeit besitzen, selbstständig zu urteilen und zu entscheiden.</p>
<p>Gertrude Lübbe-Wolf, ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht und Rechtswissenschaftlerin, argumentiert für direkt-demokratisches Entscheiden und begründet dies unter anderem mit der Fragwürdigkeit der bei Bundestagswahlen vorgelegten Wahlprogrammen: „Die fertig geschnürten Politikangebotspakete, die die Parteien jeweils anbieten, treffen die Präferenzen einer individualisierten Wählerschaft nicht mehr ausreichend. Jeder, der nicht als Berufspolitiker oder sonstiger Weise seine Existenz auf eine bestimmte Partei gebaut hat, kennt das Problem: das Wählen wird immer schwieriger und zumutungs-reicher – so als dürfte man im Supermarkt die benötigten und gewünschten Lebensmittel nicht einzeln kaufen, sondern nur in nach Art eines Geschenkkorbs fertig arrangierten Zusammenstellungen, bei denen Vieles den eigenen Bedarf und Geschmack auch nicht trifft.“<a href="#_ftn4" name="_ftnref4">[4]</a></p>
<p>Welche politische Partizipation ist den Regierungsparteien auf Bundesebene genehm?</p>
<p>Die Regierungsparteien wiederholen gebetsmühlenartig ihre Aufforderungen an die Bürgerinnen und Bürger, sich für die Demokratie, für den Erhalt der Demokratie und gegen die Angriffe auf die Demokratie zu engagieren. Im auffälligen Kontrast dazu wird der Anspruch auf politische Partizipation insbesondere von Regierungsparteien jedoch nur in konkreten Grenzen akzeptiert: Bei der Wahl werden die Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung aufgerufen, und darüber hinaus wird die Mitgliedschaft und die Aktivität in einer Partei begrüßt. Bei allen anderen Ansprüchen auf politische Mitbestimmung wird sehr genau differenziert: Wenn zivilgesellschaftliche Vereine und Initiativen, die sich für kommunale Belange einsetzen, wird dies gelobt und unterstützt. Anders sieht es auf der bundespolitischen Ebene aus: Hier wird die Arbeit vieler NGOs, die Kritik an politischen Entscheidungen der Regierungsparteien öffentlichkeitswirksam formulieren, mit großem Argwohn beobachtet und sehr kritisch bewertet. Dies machte die CDU/CSU-Fraktion am 21. Februar 2025 mit ihrer kleinen Anfrage an die Bundesregierung deutlich: Vor dem „Hintergrund von Protesten gegen die CDU Deutschlands, die teils von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich finanzierten Organisationen organisiert oder unterstützt wurden“ wurde gefragt, inwiefern sich gemeinnützige Vereine, die zusätzlich noch mit Steuergeldern gefördert werden, parteipolitisch betätigen dürfen, ohne ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu gefährden. 2343 engagierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler reagierten darauf mit einem Brief an Friedrich Merz und Alexander Dobrindt und machten ihre Standpunkte deutlich:</p>
<p class="indent"><em>„Statt eine unabhängige und kritische Zivilgesellschaft einzuschränken, ist es Aufgabe eines verantwortungsvollen Gesetzgebers, das Gemeinnützigkeitsrecht so zu modernisieren, dass zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie, Menschenrechte und Umwelt effektiver unterstützt wird. Dies wurde zuletzt von zahlreichen Rechtsexpertinnen und -experten sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gefordert. Ihre Anfrage erweckt jedoch den Eindruck, dass insbesondere Organisationen, die sich kritisch gegenüber rechtspopulistischen oder demokratiefeindlichen Strömungen äußern, einer besonderen Prüfung unterzogen werden sollen. Eine solche selektive Betrachtung widerspricht unseres Erachtens dem Gebot der Gleichbehandlung und läuft Gefahr, demokratische Engagementstrukturen gezielt zu schwächen.“</em></p>
<p>„Demokratie ist mehr als Wählen“, plakatierten Aktive der „Letzten Generation“ im Kontext der Bundestagswahl 2025 und machten damit auf die Unzufriedenheit vieler engagierter junger Menschen mit der derzeitigen Form der repräsentativen Demokratie deutlich. Die Regierungsparteien vereinbaren immer wieder mit großem Pathos ihr Interesse an neuen Formen des Bürgerdialogs wie etwa Bürgerräte. Die Realität zeigt ein anderes Bild – das zeigt ein kurzer Rückblick: Obwohl im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD 2018 zum Thema Bürgerbeteiligung vereinbart wurde, eine Expertenkommission einzusetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form die parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden könne, wurde diese Kommission nie einberufen. 2021 wurde im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Titel <em>Mehr Fortschritt wagen</em> vereinbart, „die Entscheidungsfindung [zu] verbessern, indem wir neue Formen des Bürgerdialogs wie etwa Bürgerräte nutzen, ohne das Prinzip der Repräsentation aufzugeben.“ Es kam aber nur ein Bürgerrat zum Thema Ernährung zustande; der geplante Bürgerrat zur Aufarbeitung der Corona-Politik kam aufgrund koalitionsinterner Streitigkeiten nicht zustande. Zwar steht im 2025 ausgehandelten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel <em>Verantwortung für Deutschland</em> ein Bekenntnis zur Fortführung „dialogischer Beteiligungsformate wie zivilgesellschaftliche Bürgerräte des Deutschen Bundestages“. CDU/CSU und SPD wollen weitere bundesweite Bürgerräte einberufen. Allerdings findet sich von den Empfehlungen des 2023/24 durchgeführten Bürgerrates „Ernährung im Wandel“ in der schwarz-roten Vereinbarung fast nichts wieder. Auch Bürgerräte als Form der politischen Partizipation der Bürgerinnen und Bürger in Form von Beratung und Erarbeitung von Kompromissvorschlägen stoßen auf entschieden Vorbehalte. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner führt die paternalistische CDU-Linie fort: „Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat sich gegen Bürgerräte ausgesprochen. Die demokratische Legitimierung des Bundestags sei größer als jedes Beteiligungsformat.“</p>
<p>Es bleibt festzustellen, dass die Regierungsparteien mit den durch das Grundgesetz und Richterrecht geschaffenen Parteienprivilegien im Rücken den demokratiepolitischen Diskurs verweigern und sich einer Debatte über bundesweite Volksentscheide und andere Mitbestimmungsmöglichkeiten auf Bundesebene wie institutionell verankerte Bürgerräte, über deren Ergebnisse der Bundestag entscheidet, entziehen.</p>
<p>Lübbe-Wolff, legt in ihrem Buch <em>Demophobie</em> mit ihrem profunden Fachwissen dar, warum „direktdemokratische Formen der politischen Beteiligung“ der Bürgerinnen und Bürger legitimiert werden sollten und schreibt in ihrem Fazit über einschlägige Bedenken: „Oft steht, wo solche Vorbehalte geltend gemacht werden, dahinter auch nur die Erwartung, dass direktdemokratisches Entscheiden, weniger als repräsentativdemokratisches, die eigenen politischen Präferenzen bedienen würde. Und ganz überwiegend handelt es sich um mitgeschleppte ideologische Rückstände einer Demophobie, die einst von jeder Demokratisierung Unheil erwartete.“<a href="#_ftn5" name="_ftnref5">[5]</a></p>
<p>Nachdenkliche Bürgerinnen und Bürger kommen angesichts dieser Gemengelage ins Grübeln und fragen sich: Welcher Art ist eine Demokratie, in der politische Mitbestimmung der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auf Bundesebene nicht selbstverständlich beziehungsweise kein Grundrecht ist?</p>
<p style="text-align: right;"><em>Michael Köhler</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> <a href="https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Joachim-Gauck/Reden/2013/12/131212-Theodor-Heuss-Gedächtnisvorlesung.html">https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Joachim-Gauck/Reden/2013/12/131212-Theodor-Heuss-Gedächtnisvorlesung.html</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> Petersen, Niels 2008: Demokratie und Grundgesetz: Veränderungen des Demokratieprinzips in Art. 20 Abs. 2 GG angesichts der Herausforderungen moderner Staatlichkeit, Preprints of the Max Planck Institute for Research on Collective Goods, Nr. 2008,26, Max Planck Institute for Research on Collective Goods, Bonn.</p>
<p><a href="#_ftnref3" name="_ftn3">[3]</a> Zit. nach Deutscher Bundestag/WD 1 – 080/07 2007: Parteiendemokratie in Deutschland – Parteiendemokratie in Rumänien? Berlin, S. 4, <a href="https://www.bundestag.de/resource/blob/411790/WD-1-080-07-pdf.pdf">https://www.bundestag.de/resource/blob/411790/WD-1-080-07-pdf.pdf</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref4" name="_ftn4">[4]</a> Lübbe-Wolff, Gertrude 2023: Demophobie, Frankfurt am Main, S. 136.</p>
<p><a href="#_ftnref5" name="_ftn5">[5]</a> Ibid., S. 147.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/politische-partizipation-eine-provokante-herausforderung-fuer-staatsbuerger-und-berufspolitiker/">Politische Partizipation – eine provokante Herausforderung für Staatsbürger und Berufspolitiker?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Das Grundrecht auf aktive politische Partizipation: Starke subjektive Teilhaberechte – ein Fall für das Grundgesetz?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/das-grundrecht-auf-aktive-politische-partizipation-starke-subjektive-teilhaberechte-ein-fall-fuer-das-grundgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Nov 2025 14:53:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20258</guid>

					<description><![CDATA[<p>Es fehlt etwas im Grundgesetz, sogar etwas Großes: das Grundrecht auf aktive politische Partizipation über das Wählen hinaus. Eine solche Weiterentwicklung würde eine Lücke füllen und helfen, die Demokratie zu verteidigen.[1] Im Folgenden soll – ausdrücklich als Grobkonzept – die rechtsphilosophische Basis eines solchen Grundrechts dargelegt werden. Es geht also mehr um das Warum, denn [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/das-grundrecht-auf-aktive-politische-partizipation-starke-subjektive-teilhaberechte-ein-fall-fuer-das-grundgesetz/">Das Grundrecht auf aktive politische Partizipation: Starke subjektive Teilhaberechte – ein Fall für das Grundgesetz?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Es fehlt etwas im Grundgesetz, sogar etwas Großes: das Grundrecht auf aktive politische Partizipation über das Wählen hinaus. Eine solche Weiterentwicklung würde eine Lücke füllen und helfen, die Demokratie zu verteidigen.<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> Im Folgenden soll – ausdrücklich als Grobkonzept – die rechtsphilosophische Basis eines solchen Grundrechts dargelegt werden. Es geht also mehr um das Warum, denn das Wie eines solchen Rechts.</p>
<h3 class=""><span style="color: #0080bf;">1. Einleitung</span></h3>
<p>Mit der demokratiepolitischen Notwendigkeit für das Grundrecht sowie für mehr politische Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger hat sich kürzlich Michael Köhler befasst (siehe den Artikel in dieser Ausgabe). Der Ausschluss der Bürgerinnen und Bürger von den politischen Entscheidungen im Bundestag oder anderen Gremien ist allgegenwärtig und wird nur selten öffentlich hinterfragt. Viele Menschen spüren, dass sie nach dem Wahltag keine grundlegenden Einflüsse mehr auf die Entscheidungen haben, die die politischen Repräsentantinnen und Repräsentanten in ihrem Namen treffen. Mit Bürgerräten gibt es aktuell hoffnungsvolle Ansätze, die Bürgerinnen und Bürger stärker einzubeziehen. Aber auch hier bleibt es auf Bundesebene beim „Antäuschen“ von mehr Partizipation: Die Ergebnisse des Bürgerrats Ernährung sind mit dem frühen Ende der Ampelkoalition versandet, und der lang diskutierte Corona-Bürgerrat findet doch nicht statt, obwohl Bürgerräte im neuen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD stehen. Stattdessen gibt es eine Corona-Enquete-Kommission bestehend nur aus Abgeordneten und Sachverständigen ohne jegliche Bürgerbeteiligung<a href="#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a>, als ob den Bürgerinnen und Bürgern selbst bei einem solch unverbindlichen Gremium nicht getraut wird. Gerade Bürgerräte sind dabei ein Instrument, welches sich viele Menschen in Deutschland verstärkt wünschen: Eine repräsentative Umfrage im Zuge der Evaluation des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“ kam zum Ergebnis, dass sich 85 Prozent der Befragten mehr Bürgerräte wünschen.<a href="#_ftn3" name="_ftnref3">[3]</a></p>
<p>Gegen das demokratische „Nachhaltigkeitsdefizit“<a href="#_ftn4" name="_ftnref4">[4]</a> können einerseits neue Strukturen helfen, wie sie etwa der Arbeitskreis „Demokratisierung“ der Humanistischen Union (unter der Mitwirkung des Autors) erarbeitet hat. Kaum jemals wird jedoch über das Staatsdesign hinausgedacht und die bürgerrechtliche Komponente der Situation genauer analysiert. Dabei gibt es in Form des behaupteten Grundrechts auf aktive politische Partizipation noch einen ungehobenen rechtsphilosophischen Schatz.</p>
<h3 class=""><strong>2. Wahlrecht</strong></h3>
<p>Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Grundgesetz ein oft übersehenes, da ungeschriebenes Gebot enthält: das Gebot der Optimierung seiner Prinzipien, wozu auch das Demokratieprinzip gehört, wird aus Art. 20 Abs. 1 GG abgeleitet.<a href="#_ftn5" name="_ftnref5">[5]</a> Das Ziel von Demokratie sollte möglichst direkte Selbstgesetzgebung sein. Größter Ausdruck des Demokratieprinzips ist – bislang – allerdings nur das Wahlrecht jedes und jeder Einzelnen. Die Wählerinnen und Wähler delegieren ihre Staatsgewalt auf gewählte Abgeordnete und können dann jahrelang mit Ausnahme von unverbindlichen Meinungsäußerungen keinen spürbaren Einfluss mehr auf inhaltliche politische Entscheidungen nehmen. Immer wieder wird das Wahlrecht idealisiert und dabei übersehen, wie wenig „feierlich“ es in Art. 38 GG niedergelegt ist. Es liest sich passivisch und findet sich trotz seiner Bedeutung nicht im ersten Teil des Grundgesetzes, sondern als grundrechtsgleiches Recht im Teil „Der Bundestag“, wo es vornehmlich um das Bestücken des Parlaments mit Abgeordneten, nicht das Wahlrecht geht.</p>
<p>Im Jahr 2009 hat das Bundesverfassungsgericht explizit festgestellt, dass das Wahlrecht als das „vornehmste Recht des Bürgers im demokratischen Staat“ aus der Menschenwürde abzuleiten sei:</p>
<p class="indent"><em>„Das Recht der Bürger, in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen und Abstimmungen die öffentliche Gewalt personell und sachlich zu bestimmen, ist der elementare Bestandteil des Demokratieprinzips. Der Anspruch auf freie und gleiche Teilhabe an der öffentlichen Gewalt ist in der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) verankert. Er gehört zu den durch Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG als unveränderbar festgelegten Grundsätzen des deutschen Verfassungsrechts.“ (BVerfG, Urteil vom 30.06.2009, – 2 BvE 2/08 -, Rdnr. 211)</em></p>
<p>Aus der Menschenwürde? Auf den zweiten Blick gibt es da Fragezeichen, denn es gibt einen systematischen Widerspruch! Denn das Wahlrecht ist ein Deutschenrecht (nur für deutsche Staatsbürger), die Menschenwürde aber ist universal und gilt als Jedermannrecht für jeden Menschen. Konsequent müssten nach dieser Auslegung auch Ausländerinnen und Ausländer sowie Kinder das Wahlrecht haben. Diese konzeptuelle Diskrepanz ist meines Wissens bislang noch nicht in Wissenschaft und Öffentlichkeit ausreichend erörtert worden. Das BVerfG hat zudem bislang keine sonderlichen Anstrengungen unternommen, aus der Menschenwürde weitreichendere demokratische Partizipationsrechte abzuleiten als das Wahlrecht. Scheinbar unumstößlich scheint auch daher die Staatsform einer rein repräsentativen Demokratie, die das Grundgesetz verkörpert. Diese ist aber – nicht zuletzt wegen des genannten Optimierungsgebots – keineswegs für alle Zeiten als einziges Instrument verfassungsrechtlich festgeschrieben. So stehen in Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG – wie vom BVerfG im obigen Zitat zurecht betont – Abstimmungen gleichrangig neben Wahlen. Konkreter ausgeführt im Grundgesetz ist bislang jedoch nur das Wahlrecht. Abstimmungen fristen dagegen eine Art juristisches „Blinddarmdasein“. Ihre ausdrückliche Erwähnung im GG spricht dabei dafür, dass direkte Demokratie im Grundsatz auch vorgesehen ist.</p>
<h3 class=""><strong>3. Grundrecht auf aktive politische Parti&shy;zi&shy;pa&shy;tion</strong></h3>
<p>An diesem Punkt der Unvollkommenheit bietet es sich an, das Konzept eines neuen rechtsphilosophischen „Überbaus“ vorzustellen. Die Rede ist vom Grundrecht auf aktive politische Partizipation, welches Bürgerrechte weit über den bisherigen Anspruch auf Wahlen einräumen würde. Mit einem solchen Recht ergäbe sich – je nach Ausgestaltung – ein Anspruch auf die Umsetzung struktureller demokratischer Reformen. Flächendeckende Bürgerräte, verbindliche Volksentscheide auf Bundesebene, die Kombination von Bürgerräten mit Volksentscheiden oder womöglich gar eine Bürgerkammer blieben keine rechtspolitisch schwierigen Unterfangen mehr, sondern entstünden aus subjektivrechtlichen Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger. Ihre politische Beteiligung und Mitbestimmung wären nicht nur ein objektives Ziel, sondern ein individuelles Grundrecht. Es ist klar, dass konkrete Rechte und Reformen nicht ohne Weiteres aus diesem Grundrecht abzuleiten wären. Aber es gäbe einen klaren Impuls für mehr politische Partizipation, im Sinne von Beteiligung und verbindlicher Mitbestimmung über den Wahlakt hinaus, erst über seine öffentliche Diskussion und dann rechtlich.</p>
<p>An dieser Stelle kann nur gestreift werden, dass diese Idee desstarken Grundrechts auf aktive politische Partizipation wie schon das Wahlrecht als zwingender Ausfluss von Würde beziehungsweise politischer Autonomie verstanden werden kann. Da das BVerfG sich (bislang) mit dem Wahlrecht als „vornehmsten“ Recht der Demokratie zufriedengibt, könnte hier insofern von Bürgerwürde die Rede sein, einer die Menschenwürde ergänzenden, nicht einschränkenden demokratischen Teilwürde.<a href="#_ftn6" name="_ftnref6">[6]</a></p>
<p>Wichtig ist, dass Bürgerinnen und Bürger die Chance erhalten, selbst das Grundrecht auf aktive politische Partizipation zu entwickeln. Es ist offenkundig, dass sich Grundrechte typischerweise über sehr lange Zeiträume entwickeln. Oft waren Krisen der Anlass: So fand das Konzept der Menschenwürde, obgleich schon lange bekannt, erst nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Holocaust seinen rechtlichen Niederschlag im Grundgesetz. Das Wahlrecht wiederum begann als Zensuswahlrecht und war bis vor etwas über hundert Jahren für Frauen noch nicht vorgesehen. Es kann jeweils von einem absoluten Wert gesprochen werden, der aber relativ umgesetzt worden ist und wird. So kann es auch mit dem Grundrecht auf aktive politische Partizipation sein, das sich an den intensiven Mitberatungs- und Mitbestimmungsrechten der männlichen Bürger im klassischen Athen orientiert. Sie waren damals nicht in einer Verfassung niedergeschrieben, sondern existierten wie selbstverständlich. Die Polisbürger konnten in den sogenannten Rat der 500 gelost werden, der Gesetze vorbereitete, und hatten zudem das Recht, in der Volksversammlung über diese Gesetzesentwürfe abzustimmen. Steht ein solcher demokratischer Entwicklungsschritt bei uns noch aus? Folgen wir Aristoteles, der den Mensch als zoon politikon beschrieb, wäre die Frage positiv zu beantworten. Ausdrücklich sah Aristoteles für Bürger die „Teilhabe an der Entscheidung“ vor (Arist. Pol. 1278b).</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, das Grundgesetz – wie schon der Name zum Ausdruck bringt – als Provisorium, noch nicht vollendete Verfassung zu betrachten.<a href="#_ftn7" name="_ftnref7">[7]</a> Auf der Zeitachse ist eine Weiterentwicklung nicht nur politisch ratsam, sondern auch rechtlich erlaubt und vorgesehen. Warum nicht ihm das Ideal einer lebendigen egalitären Demokratie einhauchen, gerade jetzt in schwierigen Zeiten? Am Ende ist die Pointe, dass wir Bürgerinnen und Bürger diejenigen sind, die dies wünschen, verlangen und sogar tun könnten. Denn niemand anderes als das Volk selbst ist der Verfassungsgeber, der sich selbst sich neu erfinden kann. Dieses höchste Partizipationsrecht, das der Verfassungsgebung, ist nicht herbeigewünscht, sondern steht etwas versteckt im Grundgesetz. Laut Art. 146 GG, dem Schlussartikel, wären nur wir als Souverän in der Lage, eine neue Verfassung umzusetzen, nicht jedoch der Bundestag, dessen Arbeit auf Gesetze und Grundgesetzänderungen beschränkt ist. Es ist auffällig, dass der Parlamentarische Rat nicht darum herumkam, das Recht auf eine neue Verfassung in Art. 146 GG zu „retten“ und dass es trotz einiger Wünsche aus dem politischen Bereich im Zuge der Wiedervereinigung nicht abgeschafft worden ist – aus guten Gründen! Schon daraus lässt sich –  wie aus Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG –  die Option des Grundrechts auf aktive politische Partizipation herleiten und begründen.</p>
<p>Wie schon dargelegt, ist das hier diskutierte Grundrecht auf aktive politische Partizipation wie jedes andere Recht ein von Menschen auszuhandelnder Wert. Es kann als Vermögen gesehen werden, das wir in uns tragen, welches aber erst bei entsprechend ausreichendem Willen der Gemeinschaft realpolitisch umsetzbar ist. Festzuhalten ist, dass das Partizipationsrecht dort, wo es um eher allgemeine Beteiligungsrechte, nicht um verbindliche Entscheidungsrechte geht, nicht als reines Staatsbürgerrecht ausformuliert werden sollte, sondern auch Nicht-Deutsche und Kinder als Grundrechtsträger in Frage kommen. Für Entscheidungsrechte sollte dagegen die Staatsbürgerschaft Voraussetzung sein. Während also nach dieser Auffassung etwa die Teilnahme an Bürgerräten ein Jedermannrecht sein sollte, wäre die Teilnahme an Volksentscheiden wie Wahlen den Staatsbürgerinnen und -bürgern vorenthalten. Volksentscheide (sowie Bürgerentscheide) sollte es mehr geben, speziell auf Bundesebene. Im Optimalfall sollten Bürger- und Volksentscheiden Bürgerräte vorgeschaltet werden, zumindest sollte damit mehr auf allen Ebenen experimentiert werden. In dem Fall können auch Nicht-Deutsche indirekt Input für Volksentscheide geben.</p>
<h3 class="">4. Fazit</h3>
<p>Das Grundrecht auf aktive politische Partizipation wäre das fehlende Mosaikstück für die Demokratisierung des Grundgesetzes. Es würde einen subjektiv-rechtlichen Anspruch auf breite aktive politische Teilhabe am Gemeinwesen schaffen. Klar ist, dass die in der Broschüre <em>Demokratisierung</em> der HU genannten strukturellen Reformen deutlich durch ein Grundrecht auf aktive politische Partizipation untermauert würden. Die genaue Ausgestaltung ist einer intensiven öffentlichen Debatte zu überlassen.</p>
<p>Wer diesen Weg mitgeht, betritt rechtsphilosophisches und -politisches Neuland. Der politische Wille für ein solches Grundrecht müsste zwangsläufig dazu führen, dass die rein repräsentative Demokratie reformiert wird: zum Beispiel in eine repräsentativ-partizipativ-direkte Demokratie. Das Grundgesetz ist dafür offen. Ob der Wandel erst durch Krise oder vorher durch Vernunft stattfindet, soll hier nicht besprochen werden. Nur so viel: Das Grund-recht auf aktive politische Partizipation wäre ein sehr wirksames Vehikel gegen Polarisierung und Spaltung, denn Bürgerinnen und Bürger, die mitgestalten, sind zufriedener als ohnmächtige Zuschauende.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Clemens Oswald</em></p>
<p><em> </em></p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Ausführlich zum Folgenden vgl. Oswald, Clemens 2024: Fairfassung, Norderstedt.</p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> <a href="https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundestag-coronapandemie-aufklaerung-100.htm">https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundestag-coronapandemie-aufklaerung-100.htm</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref3" name="_ftn3">[3]</a> <a href="https://www.bundestag.de/parlament/buergerraete/buergerrat_th1/Dokumente/kw27-evaluation-1011222">https://www.bundestag.de/parlament/buergerraete/buergerrat_th1/Dokumente/kw27-evaluation-1011222</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref4" name="_ftn4">[4]</a> Kahl, Wolfgang 2021: Juristisches Fachgutachten zur Aufnahme der Nachhaltigkeit in die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, Wuppertal, <a href="https://wupperinst.org/fa/redaktion/downloads/projects/FS_NHS_NRW_FM_A4_Juristisches_Fachgutachten.pdf">https://wupperinst.org/fa/redaktion/downloads/projects/FS_NHS_NRW_FM_A4_Juristisches_Fachgutachten.pdf</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref5" name="_ftn5">[5]</a> Grundlegend Alexy, Robert 1978: Theorie der Grundrechte, Berlin, S. 75-77; sowie ders. 1987: Rechtssystem und Praktische Vernunft, Stuttgart, S. 407f. Konkret für das Demokratieprinzip vgl. Bryde, Brun-Otto 2001: Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes als Optimierungsaufgabe, in: Redaktion Kritische Justiz (Hrsg.): Demokratie und Grundgesetz, S. 57-70 (62f). Bei der gebotenen grundgesetzlichen Sicht des „Demokratieprinzips als Optimierung der freien Selbstbestimmung aller“ solle jederzeit auf allen Ebenen nach weiteren Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger gesucht werden, aktiv an der Gestaltung ihrer Lebensumstände teilzunehmen.</p>
<p><a href="#_ftnref6" name="_ftn6">[6]</a> Ausführlich dazu Oswald, s.o., S. 54-60/80-86/151-153/162f. Ober, Josiah 2017: Demopolis, Cambridge, S. 103ff., drückt es so aus, dass bei gelebter Bürgerwürde („civic dignity“) alle Bürger „groß stehen“ („stand tall“), was für die athenische Demokratie deutlich mehr der Fall gewesen sei als in allen heutigen repräsentativen Demokratien. Dem Rechtswissenschaftler Klaus Ferdinand Gärditz zufolge ist die Menschenwürde nur ein „Teilaspekt“ der (Gesamt-)Würde, da sie „kollektive Mechanismen der Herrschaftslegitimation“ nicht unmittelbar thematisiere. Er unterscheidet noch dazu zwischen individueller und demokratischer Selbstbestimmung, die auf eine „gemeinsame Freiheitsidee“ zurückzuführen seien. Damit unterscheidet er de facto die Menschenwürde von demokratischen Würdeformen. (Vgl. Gärditz, Klaus Ferdinand 2013: Der Bürgerstatus im Lichte von Migration und europäischer Integration, Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, S. 49-156 (106f.))</p>
<p><a href="#_ftnref7" name="_ftn7">[7]</a> Vgl. Dreier, Horst 2009: Das Grundgesetz – eine Verfassung auf Abruf?, Aus Politik und Zeitgeschichte, 20.04.2009, <a href="https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf/">https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf/</a>; Hölscheidt, Sven 2020: Wie viel neues Deutschland ist möglich?, DÖV, S. 69-73 (73).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/das-grundrecht-auf-aktive-politische-partizipation-starke-subjektive-teilhaberechte-ein-fall-fuer-das-grundgesetz/">Das Grundrecht auf aktive politische Partizipation: Starke subjektive Teilhaberechte – ein Fall für das Grundgesetz?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Humanistische Union fordert die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Nov 2025 14:57:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die in § 43 StGB vorgesehene automatische Umwandlung von unbezahlten Geldstrafen in Ersatzfreiheitsstrafen (EFS) gilt mit Recht seit langem als Ärgernis. In zahlreichen Untersuchungen ist gezeigt worden, dass die EFS primär eine Bestrafung von Armut darstellt, die Gefängnisse unnötig füllt und in jeder Hinsicht kriminalpolitisch kontra-produktiv ist. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hat nun die Ergebnisse einer [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/humanistische-union-fordert-die-abschaffung-der-ersatzfreiheitsstrafe/">Humanistische Union fordert die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die in § 43 StGB vorgesehene automatische Umwandlung von unbezahlten Geldstrafen in Ersatzfreiheitsstrafen (EFS) gilt mit Recht seit langem als Ärgernis. In zahlreichen Untersuchungen ist gezeigt worden, dass die EFS primär eine Bestrafung von Armut darstellt, die Gefängnisse unnötig füllt und in jeder Hinsicht kriminalpolitisch kontra-produktiv ist.</p>
<p>Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hat nun die Ergebnisse einer Umfrage bei den Justizministerien der Bundesländer mitgeteilt.<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> Demzufolge sind sich alle Länder darin einig, dass an der Ersatzfreiheitsstrafe festgehalten werden soll. Als Begründung gibt beispielsweise der rheinland-pfälzische Justizminister Philipp Fernis (FDP) Folgendes an: „Eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe wäre der falsche Weg. Ohne sie dürfte die Bereitschaft, eine Geldstrafe zu bezahlen oder durch gemeinnützige Arbeit zu tilgen, deutlich sinken.“<a href="#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a> Ersatzfreiheitsstrafen seien ein Druckmittel zum Eintreiben von Geldstrafen. Diese Begründung ist unhaltbar und die Weigerung der Bundesländer skandalös, die Forderung nach Abschaffung der EFS zu unterstützen.</p>
<p>Die Behauptung, dass die EFS „das Rückgrat der Geldstrafe“ sei, ist eine ungeprüfte Alltagstheorie. Diese könnte nur durch die Abschaffung experimentell überprüft werden, wie es Winfried Hassemer schon 1990 gefordert hatte. Andere Staaten kommen seit langem ohne sie aus (Frankreich) oder haben sie in den vergangenen Jahren faktisch abgeschafft (Dänemark, Schweden).</p>
<p>Ausgerechnet nach schwedischem Vorbild wurde die EFS in Deutschland eingeführt, allerdings mit einer fatalen Modifikation: In Schweden muss in jedem Fall ein Richter entscheiden, ob die Zahlung der Geldstrafe auf Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit beruhte. Nur für den letzteren Fall darf eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Das hat über die Jahre dazu geführt, dass dort praktisch keine EFS mehr angeordnet wird. Es ist befremdlich, dass dies nicht auch in Deutschland so gehandhabt wird.</p>
<p>Denn in Art. 104 Abs. 2 GG heißt es: „Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden“. Vor einer EFS hat ein Gericht jedoch nur eine Geldstrafe verhängt. Wenn diese „uneinbringlich“ ist, tritt an deren Stelle die Freiheitsstrafe (§ 43 StGB). Wann dies der Fall ist, entscheidet hierzulande kein Richter, sondern ein bloßer Rechtspfleger. Dies geschieht unabhängig davon, ob die Uneinbringlichkeit auf Nicht-Wollen oder Nicht-Können beruht. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher leider keinen Anlass gesehen, die Verfassungswidrigkeit dieses Verfahrens zu überprüfen.</p>
<p>Umso mehr müsste es Aufgabe des Gesetzgebers und des Bundesjustizministeriums sein, von sich aus, diese rechtsstaatswidrige Situation zu beseitigen.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Johannes Feest</em></p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> <a href="https://www.rnd.de/politik/trotz-voller-gefaengnisse-keine-reform-der-ersatzfreiheitsstrafe-geplant-VEFXS7OTONGE5LVDV74A3IN4RI.html">https://www.rnd.de/politik/trotz-voller-gefaengnisse-keine-reform-der-ersatzfreiheitsstrafe-geplant-VEFXS7OTONGE5LVDV74A3IN4RI.html</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> <a href="https://www.tagesschau.de/inland/ersatzfreiheitsstrafe-102.html">https://www.tagesschau.de/inland/ersatzfreiheitsstrafe-102.html</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/humanistische-union-fordert-die-abschaffung-der-ersatzfreiheitsstrafe/">Humanistische Union fordert die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Religionszugehörigkeit und christliche Loyalität bekommen wieder mehr Gewicht in der Einstellungspraxis der Kirchen: BVerfG schwächt Rechte von Arbeitnehmenden</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/religionszugehoerigkeit-und-christliche-loyalitaet-bekommen-wieder-mehr-gewicht-in-der-einstellungspraxis-der-kirchen-bverfg-schwaecht-rechte-von-arbeitnehmenden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Nov 2025 15:01:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Humanistische Union kritisiert den gestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29. September 2025 im Fall Egenberger.[1] Die konfessionslose Sozialpädagogin Vera Egenberger hatte sich 2013 bei der Diakonie als Referentin für ein Projekt zu Antirassismus beworben. Trotz passender fachlicher Qualifikationen wurde sie nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Sie machte deshalb Schadensersatz wegen Diskriminierung aufgrund ihrer fehlenden [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/religionszugehoerigkeit-und-christliche-loyalitaet-bekommen-wieder-mehr-gewicht-in-der-einstellungspraxis-der-kirchen-bverfg-schwaecht-rechte-von-arbeitnehmenden/">Religionszugehörigkeit und christliche Loyalität bekommen wieder mehr Gewicht in der Einstellungspraxis der Kirchen: BVerfG schwächt Rechte von Arbeitnehmenden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Humanistische Union kritisiert den gestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29. September 2025 im Fall Egenberger.<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a></p>
<p>Die konfessionslose Sozialpädagogin Vera Egenberger hatte sich 2013 bei der Diakonie als Referentin für ein Projekt zu Antirassismus beworben. Trotz passender fachlicher Qualifikationen wurde sie nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Sie machte deshalb Schadensersatz wegen Diskriminierung aufgrund ihrer fehlenden Religionszugehörigkeit nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend, weil die Diakonie als evangelischer Verein in der Stellenausschreibung eine Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche verlangt hatte. 2018 obsiegte Egenberger mit ihrer Schadensersatzforderung vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG).<a href="#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a> Zunächst hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH), den das BAG angerufen hatte, entschieden, dass Religionsgemeinschaften eine Religionszugehörigkeit nur zum Einstellungskriterium machen dürften, wenn sie „nach der Art der Tätigkeiten oder den Umständen ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung“ darstelle.<a href="#_ftn3" name="_ftnref3">[3]</a></p>
<p>Eine solche Anforderung konnte das BAG für die Referentin-Stelle in dem Projekt „Parallelberichterstattung zur UN-Antirassismuskonvention“ nicht erkennen und sprach Vera Egenberger deshalb Schadensersatz nach dem AGG in Höhe von 3.915,46 Euro zu.</p>
<p>Das BVerfG hob nun diese Entscheidung des BAG aufgrund der Verfassungsbeschwerde des Diakonischen Werkes auf. Das BAG wird deshalb abermals im Fall Egenberger entscheiden müssen.</p>
<p>Das Diakonische Werk hatte Verfassungsbeschwerde erhoben, weil es sich in seinem „Selbstbestimmungsrecht“ nach Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 Weimarer Rechtsverfassung verletzt sah. Danach dürfen Religionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten „selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ ordnen und verwalten.</p>
<p>Das BVerfG entschied, dass das BAG dieses kirchliche Selbstbestimmungsrecht nicht ausreichend berücksichtigt habe. Der Religionsgemeinschaft obliege es, die Notwendigkeit der Kirchenzugehörigkeit für die konkret betroffene Tätigkeit plausibel darzulegen. Die Gerichte müssten diese Darlegung kontrollieren, dürften aber nicht ihre Wertung anstelle der kirchlichen Wertung setzen. Das habe aber das BAG getan.</p>
<p>Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union begrüßt zwar, dass das BVerfG europarechtsfreundlich entscheidet, indem es das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht mehr wie zuvor nahezu schrankenlos gelten lässt. „Unverständlich ist aber, warum das BVerfG es für möglich hält, dass für die Erstellung eines Antirassismus-Berichts die Kirchenzugehörigkeit eine plausible Anforderung ist“, sagt Dr. Kirsten Wiese, Beirätin der Humanistischen Union. „Das eröffnet den Kirchen die Möglichkeit, auch für augenscheinlich verkündungsferne Stellen Religionszugehörigkeit zu verlangen.“</p>
<p>Seit dem Urteil des BAG von 2018 verzichteten zwar viele kirchliche Träger auf die Anforderung der Kirchenzugehörigkeit in ihren Stellenausschreibungen. Allerdings sind die circa 1,8 Millionen Beschäftigten bei kirchlichen Trägern sowie die Bewerber*innen auf dem kirchlich dominierten sozialen Arbeitsmarkt weiterhin nicht frei von den Anforderungen „Kirchenmitgliedschaft und Loyalität zum christlichen Dienstherrn“.</p>
<p>Die Humanistische Union kritisiert schon lange dieses kirchliche Sonderarbeitsrecht und betont stetig, dass das vermeintliche Selbstbestimmungsrecht der Kirchen laut Wortlaut des Grundgesetzes nur ein Selbstverwaltungsrecht im Rahmen der für alle geltenden Gesetze sei.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Kirsten Wiese</em></p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/rs20250929_2bvr093419.html">https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/rs20250929_2bvr093419.html</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> <a href="https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-501-14">https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-501-14</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref3" name="_ftn3">[3]</a> <a href="https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&amp;docid=201148&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1">https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&amp;docid=201148&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/religionszugehoerigkeit-und-christliche-loyalitaet-bekommen-wieder-mehr-gewicht-in-der-einstellungspraxis-der-kirchen-bverfg-schwaecht-rechte-von-arbeitnehmenden/">Religionszugehörigkeit und christliche Loyalität bekommen wieder mehr Gewicht in der Einstellungspraxis der Kirchen: BVerfG schwächt Rechte von Arbeitnehmenden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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