<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Mitteilungen Nr. 246 Archive - Humanistische Union</title>
	<atom:link href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Fri, 24 Oct 2025 09:11:41 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0</generator>
	<item>
		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/editorial-71/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 May 2022 05:12:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18068</guid>

					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Freunde, der Krieg der Russischen Föderation gegen den souveränen Staat Ukraine dauert an und beherrscht zu recht auch bei uns weiterhin die politische Debatte. Es besteht kein Zweifel über den Aggressor und über das große Leid, das durch diesen Krieg bei den Betroffenen in der Ukraine verursacht wird. Das ist [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/editorial-71/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="Textbody ">Liebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Freunde,</h3>
<p>der Krieg der Russischen Föderation gegen den souveränen Staat Ukraine dauert an und beherrscht zu recht auch bei uns weiterhin die politische Debatte. Es besteht kein Zweifel über den Aggressor und über das große Leid, das durch diesen Krieg bei den Betroffenen in der Ukraine verursacht wird. Das ist nicht zu relativieren und wird auch von der Humanistischen Union nicht relativiert.</p>
<p>Auch in diesem Konflikt, bei den Täter:in und Opfer offensichtlich so klar zu identifizieren sind, und bei dem von furchtbaren Gräueltaten gegen die Zivilbevölkerung berichtet wird, muss es eine politische Debatte geben, wie darauf reagiert werden soll. Die Bundesregierung hat im Einklang mit der NATO entschieden, auch schwere Waffen in das Kriegsgebiet zu liefern und damit die Ukraine in ihrem Kampf gegen den Angreifer zu unterstützen. Gleichzeitig werden wir weiterhin von Russland mit Gas beliefert und unterstützen so durch unsere Zahlungen beide Konfliktparteien gleichzeitig. Der Forderung, Gaslieferungen aus Russland zu stoppen, wird bisher nicht gefolgt – die Abhängigkeit von Russland ist (noch) zu groß. Die Zusammenarbeit mit Russland in den vergangenen Jahren war sicherlich richtig, doch es wurde versäumt, eine Abhängigkeit von einem einzelnen Staat zu vermeiden. Diese unterstreicht damit gleichzeitig die Notwendigkeit einer nachhaltigen Energie- und Klimapolitik. Klimapolitik steht nicht in Konkurrenz zur Sicherheitspolitik, Klimapolitik <em>ist</em> Sicherheitspolitik. Nicht alle haben diesen Weckruf verstanden.</p>
<p>Gleichzeitig wird die Forderung laut, die Unterstützung der Ukraine weiter zu verstärken, beispielsweise durch eine Flugverbotszone direkt in den Konflikt einzugreifen. Doch wollen wir den direkten Konflikt zwischen Atommächten riskieren, der das Risiko der Vernichtung Europas in sich birgt? Das wäre die Konsequenz der militärischen Durchsetzung einer solchen Zone.</p>
<p>Und was soll nach dem Ende des Konflikts passieren? Manche Konservativen frohlocken: Endlich hat die von ihnen diagnostizierte „Wohlstandsverwahrlosung“ ein Ende. Rufe nach Wiederaufnahme der ausgesetzten Wehrpflicht werden laut. Unter dem Jubel der Abgeordneten verkündet Bundeskanzler Scholz ein gigantisches Rüstungsprogramm für die Bundeswehr, in einem Umfang, der das bisher propagierte 2%-Ziel sogar noch übersteigt. Wollen wir wirklich in die Welt der 1980-er Jahre zurückfallen, mit sich gegenüberstehenden Militärblöcken und der ständigen Angst vor dem Atomtod? Wer wie ich in ländlichen Gegenden aufwuchs, bekam die Gefahr durch ständig übende Tiefflieger damals eindringlich demonstriert. Doch der durch die Garantie der gegenseitigen Vernichtung aufrechterhaltene, scheinbare Frieden war eine Illusion. Der Krieg fand statt, nicht nur in Europa, sondern er wurde in vielen Fällen exportiert: nach Korea, nach Vietnam, nach Afghanistan.</p>
<p>Die Humanistische Union hat eine Stellungnahme veröffentlicht, in der wir den völkerrechtswidrigen Überfall auf die Ukraine scharf verurteilten. Dass wir, mit dem Ziel zu differenzieren, wo eine Differenzierung nur schwer möglich ist, auf die Vorgeschichte des Konflikts hingewiesen haben, wurde uns als Rechtfertigung ausgelegt und mit Austritten beantwortet. Dies bedauern wir sehr. Dass wir versäumt haben, auf die Oppositionsbewegung in Russland hinzuweisen, bedauern wir ebenso – wir stehen auch an der Seite der Menschen in Russland, die ein hohes persönliches Risko eingehen, um ihrer Ablehnung  dieses Kriegs eine Stimme zu geben. Die Gräuel des Krieges aber allein Präsident Putin anzulasten, ist fragwürdig: Zu jedem Befehl gibt es einen Menschen, der ihn erteilt und Menschen, die ihn ausführen.</p>
<p>Die Welt nach diesem Krieg wird eine andere sein als die Welt vor diesem Krieg – dies ist eine allzu häufig  strapazierte Floskel. Doch zweifellos wird sich die Außen- und Sicherheitspolitik in Europa verändern. Wie – das können wir jetzt wohl noch nicht sagen. Doch eins ist für uns klar: „Der Frieden ist das erste Menschenrecht“ muss die Leitlinie dafür sein. Ob eine Rückkehr zur Politik der  militärischen Stärke die Lösung ist, bezweifeln wir. Und wir bezweifeln, dass „nie wieder Krieg“, wie die Leitartiklerin des Spiegel vom 7. Mai 2022  behauptet, nicht mehr zeitgemäß sei, gerade jetzt.</p>
<p>Die Covid-19-Pandemie und der Angriff auf die Ukraine beherrschen die Schlagzeilen. Doch die Bürgerrechtsarbeit der Humanistischen Union geht darüber hinaus. So finden sich in dieser Ausgabe der Mitteilungen Dokumente unserer Arbeit zum kirchlichen Arbeitsrecht, zu Staatsleistungen an die Kirchen, zum Beweisverwertungsverbot in der Strafprozessordnung, zum Schangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) und zu den vielfältigen Aktivitäten unserer Landes- und Ortsverbände. Besonders möchte ich hier unsere geplante bundesweite Tagung zum Thema „Triage“ hervorheben, die am 17./18. September 2022 in Marburg stattfinden soll.</p>
<p>Es freut uns sehr, dass der Beirat der Humanistischen Union um zwei Mitglieder und deren umfassende Bürgerrechtliche Kompetenz reicher geworden ist. Wir begrüßen Prof. Dr. Rosemarie Will und Prof. Dr. Kirsten Wiese, die unsere Einladung angenommen haben.</p>
<p>Aus unterschiedlichen Gründen haben sich leider gleichzeitig zwei unserer Vorstandsmitglieder zum Rücktritt entschlossen. Ingmar Kumpmann begründet seinen Rücktritt ab Seite 18; die Position des Bundesvorstands stellt Wolfram Grams ab Seite 16 dar. Auch Lena Rohrbach hat sich leider aus anderen politischen Gründen zum Rücktritt entschieden. Wir bedauern dies sehr und hoffen auf eine weitere Zusammenarbeit in anderem Kontext.</p>
<p>Duch die Rücktritte wird eine Neuaufstellung des Bundesvorstands notwendig. In der für September 2022 geplanten Mitgliederversammlung wird eine Neuwahl erfolgen – wir rufen die Mitglieder der Humanistischen Union zur Kandidatur auf, um unsere Bürgerrechtsarbeit auch in Zukunft zu sichern.</p>
<p>Mit herzlichen Grüßen</p>
<p>Stefan Hügel</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/editorial-71/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Geld sparen und die Umwelt entlasten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/geld-sparen-und-die-umwelt-entlasten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 May 2022 18:47:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18031</guid>

					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder, wir möchten einen erneuten Anlauf unternehmen, die Mitteilungen auf einen elektronischen Versand umzustellen um Kosten einzusparen. Der Druck und der Versand der Mitteilungen sind größere Kostenpositionen im Haushalt der HU. Eine digitale Variante der Mitteilungen hat verschiedene Vorteile: Vielleicht werden nochmal andere Zielgruppen erreicht und es ist im Hinblick auf die Umwelt ressourcensparender. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/geld-sparen-und-die-umwelt-entlasten/">Geld sparen und die Umwelt entlasten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder,<br />
wir möchten einen erneuten Anlauf unternehmen, die Mitteilungen auf einen elektronischen Versand umzustellen um Kosten einzusparen. Der Druck und der Versand der Mitteilungen sind größere Kostenpositionen im Haushalt der HU. Eine digitale Variante der Mitteilungen hat verschiedene Vorteile: Vielleicht werden nochmal andere Zielgruppen erreicht und es ist im Hinblick auf die Umwelt ressourcensparender. Mittlerweile gibt es viele Zeitungen, Zeitschriften und sonstige Informationsmaterialien, die ausschliesslich digital erscheinen. Andererseits ist eine Druck-Ausgabe in der Hand natürlich ansprechender und greifbarer. Die Druckausgaben wird es daher weiterhin geben für diejenigen, die Wert legen auf eine Papierfassung. Die gedruckte Fassung ist auch eine gute Möglichkeit, die HU Veranstaltungen zu präsentieren. Wir bitten alle Mitglieder, die eine Emailadresse bei uns hinterlegt haben, aber die Mitteilungen weiterhin gedruckt erhalten wollen um eine kurze Rückmeldung an die Geschäftsstelle.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/geld-sparen-und-die-umwelt-entlasten/">Geld sparen und die Umwelt entlasten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Stolpersteine im neuen kirchlichen Arbeitsrecht</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/stolpersteine-im-neuen-kirchlichen-arbeitsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 May 2022 18:34:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kirchliches Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18017</guid>

					<description><![CDATA[<p>Im Jahre 2018 hatte der Europäische Gerichtshof eine Zeitenwende im kirchlichen Individualarbeitsrecht herbeigeführt. In seinen Urteilen in Sachen Egenberger und im Chefarztfall hatte der EuGH auf Vorlage des Bundesarbeitsgerichts das bisherige kirchliche Sonderarbeitsrecht zertrümmert. Gestützt vom Bundesverfassungsgericht hatten die Kirchen nach ihrem eigenen Selbstverständnis und durch die staatlichen Arbeitsgerichte nicht überprüfbar besondere Kündigungsgründe praktiziert, wie [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/stolpersteine-im-neuen-kirchlichen-arbeitsrecht/">Stolpersteine im neuen kirchlichen Arbeitsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Jahre 2018 hatte der Europäische Gerichtshof eine Zeitenwende im kirchlichen Individualarbeitsrecht herbeigeführt. In seinen Urteilen in Sachen Egenberger und im Chefarztfall hatte der EuGH auf Vorlage des Bundesarbeitsgerichts das bisherige kirchliche Sonderarbeitsrecht zertrümmert. Gestützt vom Bundesverfassungsgericht hatten die Kirchen nach ihrem eigenen Selbstverständnis und durch die staatlichen Arbeitsgerichte nicht überprüfbar besondere Kündigungsgründe praktiziert, wie etwa Homosexualität, gleichgeschlechtliche Ehe, Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen an katholischen Kliniken, Wiederverheiratung nach Scheidung oder Kirchenaustritt. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies ausdrücklich gebilligt, gestützt auf ein angebliches Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nach der Weimarer Reichsverfassung. Im Chefarztfall wurde einem Chefarzt gekündigt wegen Wiederverheiratung nach Scheidung, da nach katholischem Verständnis die Ehe unauflöslich ist und die staatliche Scheidung nicht akzeptiert wird und folglich bei neuer Verheiratung eine Bigamie vorliegt. Und Frau Egenberger hatte sich bei einem evangelischen Verein beworben für eine befristete Stelle zur Bearbeitung eines Parallelberichts für die Umsetzung der Menschenrechte in Deutschland für die UNO – sie war aber nicht Mitglied der Evangelischen Kirche und wurde deshalb nicht eingestellt, eine bis zu diesem Zeitpunkt übliche Praxis. Beide Maßnahmen erklärte der EuGH für rechtswidrig, da gegen das Verbot der Benachteiligung aus religiösen Gründen verstoßend. Das BAG übernahm diese Rechtsprechung in seinen Urteilen vom 25. Oktober 2018 und 20. Februar 2019.</p>
<p>Die EKD hat diese Rechtsprechung nicht hingenommen, sondern in Sachen Egenberger – Ablehnung der Bewerbung wegen fehlender Mitgliedschaft in einer protestantischen Kirche – Verfassungsbeschwerde eingelegt (Bundesverfassungsgericht 2 BvR 934/19), über die immer noch nicht entschieden ist.</p>
<p>Während andere Arbeitsgerichte nunmehr das allgemeine Arbeitsrecht auch im kirchlichen Bereich anwenden, also keine spezifischen religiösen Kündigungsgründe und keine Benachteiligung bei der Einstellung, hatte Herr Militzer bei der Bewerbung um eine Stelle als Rechtsreferent bei der EKD in Hannover Pech. Ausgeschrieben war eine Stelle für einen Volljuristen für das Referat Grund- und Menschenrechte, Europarecht und Religionsverfassungsrecht. Aufgrund seiner früheren Tätigkeit im nordrhein-westfälischen Landtag konnte Herr Militzer diese Kenntnisse problemlos nachweisen. Bedingung für die Einstellung sollte allerdings die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland sein – was Herr Militzer nicht bieten konnte. Er war seinerzeit aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten, weil er nicht an die jungfräuliche Geburt von Maria glauben mochte. Er bezeichnet sich aber dennoch als gläubiger Christ und glaubt an Jesus, Gott und die Dreifaltigkeit. Wegen fehlender Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD wurde er nicht zum Vorstellungsgespräch gebeten und seine Bewerbung abgelehnt, wogegen er vor dem Arbeitsgericht Hannover klagte – allerdings vergeblich.</p>
<p>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union hat beschlossen, zur Durchsetzung des neuen kirchlichen Arbeitsrechts – das heißt des allgemeinen Arbeitsrechts auch im Bereich der Kirche – Herrn Militzer in diesem Prozess zu unterstützen und ihm für das Berufungsverfahren Rechtsanwalt Dr. Till Müller-Heidelberg, den früheren Bundesvorsitzenden der Humanistischen Union, zur Verfügung zu stellen.</p>
<p>Obwohl der Fall von Herrn Militzer nahezu identisch mit dem Fall Egenberger ist, war die Schadensersatzklage wegen religiöser Diskriminierung auch vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen erfolglos. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat sich zwar nicht die Position der EKD zu eigen gemacht, dass diese neue Rechtsprechung verfassungswidrig wäre, sondern hat verbal behauptet, die Rechtsprechung von EuGH und BAG zu akzeptieren – tatsächlich jedoch hat es dagegen entschieden. Während nach der neuen Rechtsprechung besondere kirchliche Anforderungen wie etwa im vorliegenden Fall die Mitgliedschaft in der EKD nur gestellt werden dürfen, wenn dies (nicht nach dem Selbstverständnis der Kirche! sondern) für die konkrete Tätigkeit „wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt“ erscheint und das heißt nach der Rechtsprechung „notwendig“ ist und folglich nach EuGH und BAG praktisch nur in zwei Fällen noch erlaubt ist, wenn nämlich entweder die Person die Kirche in ihrer Gesamtheit in der Öffentlichkeit repräsentiert und vertritt oder aber ihre Tätigkeit verkündigungsnah ist (natürlich müssen Pfarrer und Diakone und Kirchenpräsidenten die Gebote ihrer jeweiligen Religion verkörpern und glaubwürdig vertreten), hat das LAG Niedersachsen die Auffassung vertreten, auch ein Referent für Menschenrechte, Europarecht und kirchliches Verfassungsrecht müsse dies auf der Basis religiöser Auffassungen tun, was er nur glaubwürdig dokumentieren könne durch seine Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Dass nach den Untersuchungen der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid) nur 50 % der als Baby getauften Personen sich später überhaupt firmen bzw. konfirmieren lassen, nur 3,5 % der Kirchenmitglieder der EKD sonntags zur Kirche gehen, nur 12 % wenigstens einmal im Monat zur Kirche gehen und damit als praktizierende Christen gelten und somit die formale Kirchenmitgliedschaft (mangels Austritt aus der Kirche im Erwachsenenalter) über die religiöse oder christliche Überzeugung wirklich nichts aussagt, konnte das Landesarbeitsgericht nicht davon überzeugen, die formale Kirchenmitgliedschaft dennoch für „notwendig“ zu erachten, um Fragen der Menschenrechte, des Europarechts und des Religionsverfassungsrechts zu bearbeiten. Tatsächlich versucht also das Landesarbeitsgericht Niedersachsen, weiterhin das Selbstverständnis der Kirchen zum Maßstab zu machen, was im kirchlichen Arbeitsrecht gelten soll. Dies kann so nicht hingenommen werden. Der Bundesvorstand hat daher beschlossen, Herrn Militzer auch in der nächsten Instanz zu unterstützen und die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zur Durchführung des Revisionsverfahrens zu finanzieren.</p>
<p>Till Müller-Heidelberg, Bingen</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/stolpersteine-im-neuen-kirchlichen-arbeitsrecht/">Stolpersteine im neuen kirchlichen Arbeitsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ankündigung Mitgliederversammlung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/ankuendigung-mitgliederversammlung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 May 2022 18:36:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18019</guid>

					<description><![CDATA[<p>Am 3. und 4. September trifft sich die Humanistische Union zu ihrer Mitgliederversammlung in Berlin. Begleitet wird die Mitgliederversammlung von einer &#8222;HU-Con&#8220; zur Frage von neuen Berufsverboten gegen Rechts. Neben den üblichen Vereinsdingen müssen wir auch Vorstände nachwählen und einen neuen Vorsitzenden/ eine neue Vorsitzende bestimmen. Seit der Mitgliederversammlung im September 2021 haben wir leider [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/ankuendigung-mitgliederversammlung/">Ankündigung Mitgliederversammlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 3. und 4. September trifft sich die Humanistische Union zu ihrer Mitgliederversammlung in Berlin. Begleitet wird die Mitgliederversammlung von einer &#8222;HU-Con&#8220; zur Frage von neuen Berufsverboten gegen Rechts.<br />
Neben den üblichen Vereinsdingen müssen wir auch Vorstände nachwählen und einen neuen Vorsitzenden/ eine neue Vorsitzende bestimmen. Seit der Mitgliederversammlung im September 2021 haben wir leider drei Mitglieder des Vorstandes verloren: Werner Koep-Kerstin hat den Vorsitz Ende 2021 niedergelegt und dies in den letzten Mitteilungen erläutert. Im Februar ist Ingmar Kumpmann auf Grund von inhaltlichen Differenzen mit den anderen Mitgliedern in Fragen der Bewertung der Coronapolitik der Bundesregierung zurückgetreten. Seinen Rücktritt begründet er hier in den Mitteilungen auf S.18. Wolfram Grams erläutert die Position der Mehrheit des Bundesvorstands auf S.16. Lena Rohrbach ist im März aus dem Bundesvorstand zurückgetreten, da unterschiedliche Einschätzungen zur politischen Reaktionen auf den Krieg in der Ukraine und zur diesbezüglichen Positionierung der HU innerhalb des Vorstandes nicht sinnvoll vereint werden konnten. Sie bleibt der HU und auch dem verbleibenden Bundesvorstand verbunden und wird sich weiterhin für einzelne Projekte einsetzen.<br />
Wir wollen unseren ehrenamtlichen Vorstand erweitern und suchen Kandidatinnen und Kandidaten, die sich bei unserer Mitgliederversammlung im September 2021 zur Wahl stellen.<br />
Auf der folgenden Seite beschreiben wir ausführlicher, was der Vorstand tut, welches Maß an Arbeit damit verbunden ist und was wir uns von unseren neuen Vorstandsmitgliedern wünschen.Für weitere Informationen stehen die Mitglieder des dezeitigen Vorstandes und die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/ankuendigung-mitgliederversammlung/">Ankündigung Mitgliederversammlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kandidatur für den Vorstand</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/kandidatur-fuer-den-vorstand/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 May 2022 18:37:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18021</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Arbeit des Vorstandes Der Vorstand der HU trägt die Gesamtverantwortung für die ganze Organisation, u. a. achtet er darauf, dass die satzungsmäßigen Pflichten eingehalten und die Finanzen ordnungsgemäß geführt werden. Er sollte aus sechs bis zehn Mitgliedern bestehen. Der Vorstand beteiligt sich an der strategischen Weiterentwicklung der Humanistischen Union, sowohl im politischen Bereich als [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/kandidatur-fuer-den-vorstand/">Kandidatur für den Vorstand</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4 class="">Die Arbeit des Vorstandes</h4>
<p>Der Vorstand der HU trägt die Gesamtverantwortung für die ganze Organisation, u. a. achtet er darauf, dass die satzungsmäßigen Pflichten eingehalten und die Finanzen ordnungsgemäß geführt werden. Er sollte aus sechs bis zehn Mitgliedern bestehen. Der Vorstand beteiligt sich an der strategischen Weiterentwicklung der Humanistischen Union, sowohl im politischen Bereich als auch bei großen organisatorischen Fragen z.B. zur Personal- und Finanzierungsstrategie.</p>
<p>Der Vorstand arbeitet eng mit der Bundesgeschäftsstelle zusammen und hat die Funktion des Arbeitgebers für die Mitarbeiter der Geschäftsstelle.</p>
<p>Die Arbeit des Vorstandes ist in Ressorts aufgeteilt, die die Aktivitätsfelder der HU abdecken. Die Ressorts ergeben sich aus den Themen der HU und werden entsprechend der personellen Ressourcen des Vorstandes aktualisiert. Zu den &#8222;Traditionsthemen&#8220; gehören das Verhältnis von Staat-Kirche mit dem kirchlichen Arbeitsrecht, der Datenschutz, das gesamte Sicherheitsrecht, das Recht des Strafvollzuges, die Bio-Ethik mit einem Schwerpunkt bei der Sterbehilfe, die internationale, insbesondere die zivile Konfliktbearbeitung sowie die sozialen Grund- und Menschenrechte.</p>
<p>Der Vorstand trifft sich einmal im Monat, wahlweise in einer Video-Konferenz oder (maximal alle zwei Monate) vor Ort. – Wobei der Tagungsort nicht auf Berlin beschränkt ist, sondern auch die Regionen bzw. Landesverbände einbezieht. Die Vorstandssitzungen per Videokonferenz dauern in der Regel zwischen zwei und drei Stunden; Präsenztreffen finden in der Regel von Samstagnachmittag bis Sonntagmittag statt. Fahrt- und Unterbringungskosten werden erstattet.</p>
<p>Die Vorstandsmitglieder verfolgen aktiv die (politischen) Entwicklungen in ihren Ressorts. Sie planen längerfristige Aktivitäten und können kurzfristig gefordert sein, wenn es darum geht, Stellungnahmen und Pressemitteilungen zu aktuellen Gesetzgebungsprozessen zu verfassen. Dabei werden die Vorstandsmitglieder auch von ihren Vorstandskollegen oder der Geschäftsstelle unterstützt.</p>
<h4 class="">Wen suchen wir?</h4>
<p>Wir freuen uns besonders über neue Vorstände mit juristischer Expertise oder Expertenwissen im Bereich Datenschutz oder der vereinsinternen (Finanz-)verwaltung. In unserem Vorstand möchten wir möglichst vielfältige Perspektiven und Erfahrungshintergründe repräsentieren und freuen uns daher besonders über die Mitwirkung von jüngeren Menschen, Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund.</p>
<p>Wir freuen uns über Ihr/euer Engagement!</p>
<p>Katharina Rürup</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/kandidatur-fuer-den-vorstand/">Kandidatur für den Vorstand</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bericht von der Mitgliederversammlung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/bericht-von-der-mitgliederversammlung-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 May 2022 18:39:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18024</guid>

					<description><![CDATA[<p>Am Samstag, den 19. Februar 2022, trafen sich die Mitglieder der Humanistischen Union zur zweiten hybriden Mitgliederversammlung in der Vereinsgeschichte – keine sechs Monate nach unserer ersten erfolgreichen Mitgliederversammlung im September 2021. Einziger Tagesordnungspunkt der außerordentlichen Mitgliederversammlung war die Ergänzung der 2021 abgestimmten Satzung auf Wunsch des Finanzamtes. Stefan Hügel begrüßt die Anwesenden im Namen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/bericht-von-der-mitgliederversammlung-2/">Bericht von der Mitgliederversammlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am Samstag, den 19. Februar 2022, trafen sich die Mitglieder der Humanistischen Union zur zweiten hybriden Mitgliederversammlung in der Vereinsgeschichte – keine sechs Monate nach unserer ersten erfolgreichen Mitgliederversammlung im September 2021. Einziger Tagesordnungspunkt der außerordentlichen Mitgliederversammlung war die Ergänzung der 2021 abgestimmten Satzung auf Wunsch des Finanzamtes.</p>
<p>Stefan Hügel begrüßt die Anwesenden im Namen des Bundesvorstandes. Er stellt fest, dass die Mitglieder fristgemäß geladen wurden. Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ladung wurden vom Vorstand mit Verweis auf § 10 Einberufung der Mitgliederversammlung zurückgewiesen. Einstimmig ohne Enthaltungen bekräftigten die Anwesenden, dass sie keine Zweifel an der ordnungsgemäßen Einberufung der a.o. Mitgliederversammlung hatten. Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung wurde festgestellt.</p>
<p>Anschließend erläuterte Tobias Baur für den Bundesvorstand Notwendigkeit und Inhalt der Satzungsergänzung. Es genüge nicht, zu bestimmen, dass das Vereinsvermögen bei Auflösung an einen (oder mehrere) gemeinnützige Organisationen falle, es müsse auch ausdrücklich bestimmt werden für welche gemeinnützigen Zwecke die gemeinnützigen Organisationen dieses einzusetzen hätten. Es wird daher folgende Ergänzung (kursiv) vorgeschlagen:</p>
<p>„Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an eine oder mehrere von der Mitgliederversammlung zu bestimmende steuerbegünstigte Körperschaften <em>zwecks Verwendung zur Förderung der Erziehung und Volksbildung, zur Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, zur Förderung des demokratischen Staatswesens oder zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke.</em>“<br />
Die vorgeschlagene Satzungsergänzung wurde einstimmig angenommen. Damit wurde die außerordentliche Mitgliederversammlung beendet. Der Vorstand dankte allen Mitgliedern für ihr Engagement und ihre Unterstützung.</p>
<p>Katharina Rürup</p>
<p>Die vollständige Ergänzte Satzung kann <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/verein/satzung/">hier</a> eingesehen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/bericht-von-der-mitgliederversammlung-2/">Bericht von der Mitgliederversammlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Brief Beweisverwertungsverbot</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/brief-beweisverwertungsverbot/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 May 2022 18:41:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18026</guid>

					<description><![CDATA[<p>Im Frühjahr griff Till Müller-Heidelberg die bisherigen Aktivitäten der HU zum Thema Beweisverwertungsverbot erneut auf und formulierte den hier abgedruckten Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann. &#160; Herrn Bundesminister der Justiz Marco Buschmann, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin Betr. Regelung eines strikten Beweisverwertungsverbotes in der Strafprozessordnung Sehr geehrter Herr Buschmann, gerade für die Liberalen stehen seit jeher [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/brief-beweisverwertungsverbot/">Brief Beweisverwertungsverbot</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Im Frühjahr griff Till Müller-Heidelberg die bisherigen Aktivitäten der HU zum Thema Beweisverwertungsverbot erneut auf und formulierte den hier abgedruckten Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herrn Bundesminister der Justiz Marco Buschmann, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin</p>
<p>Betr. Regelung eines strikten Beweisverwertungsverbotes in der Strafprozessordnung</p>
<p>Sehr geehrter Herr Buschmann,<br />
gerade für die Liberalen stehen seit jeher der Schutz der Bürger vor Übergriffen der Staatsgewalt und der Schutz der Bürger- und Menschenrechte im Mittelpunkt justiz- und verfassungspolitischer Überlegungen. Dazu gehört die Festlegung klarer gesetzlicher Grenzen und Kontrollen bei Eingriffsbefugnissen für Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz, also insbesondere in den Polizei- und Verfassungsschutzgesetzen und in der Strafprozessordnung. Auch das Bundesverfassungsgericht hat bereits häufig die Verfassungsmäßigkeit solcher Eingriffsbefugnisse davon abhängig gemacht, dass im Gesetz strikte Voraussetzungen, Grenzen und Kontrollen &#8211; idR durch Richter &#8211; festgelegt werden. Doch was nützt das alles, wenn die Sicherheitsbehörden oft genug diese Voraussetzungen oder Grenzen überschreiten und dann mit den so rechtswidrig gewonnenen Erkenntnissen die Beschuldigten im anschließenden Strafverfahren konfrontiert werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist dann abzuwägen zwischen dem Schutz des (ja lediglich) Beschuldigten (nicht Verurteilten) und der Schwere des Strafvorwurfes &#8211; eine Abwägung, die in der Praxis fast immer zu Lasten des Bürgers und zum Leerlauf der gesetzlichen Regelung ausfällt.<br />
Die Humanistische Union, die älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation, hat zu dieser Problematik ein Memorandum unter Einbeziehung der Rechtsvergleichung erarbeitet, welches in einen konkreten Gesetzesvorschlag mündet, in ein striktes Beweisverwertungsverbot als Gebot des Rechtsstaates. Wir fügen dieses in der Anlage bei. Es ist auch veröffentlicht worden in der Kriminalpolizeilichen Zeitschrift online der Hochschule der Polizei 5/2018. Der Gesetzesvorschlag lautet:<br />
§ 244 a StPO Beweisverwertungsverbote<br />
(1) Ist eine Beweiserhebung oder die Art ihrer Durchführung ohne Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen oder des gesetzlich zulässigen Umfangs erfolgt, so dürfen ihre Ergebnisse in keiner Weise für das Strafverfahren verwandt oder verwertet werden. Dies gilt auch für Ermittlungsergebnisse, die Straftaten betreffen, die nicht von einem gesetzlichen Straftatengkatalog erfasst werden, für den eine Ermittlungsmaßnahme zugelassen ist.<br />
(2) Absatz 1 gilt auch dann, wenn der Beschuldigte oder Angeklagte der Verwertung zustimmt.<br />
Wir wären dankbar, wenn Sie diesen Gedanken zur Stärkung unseres Rechtsstaates aufgreifen würden. Selbstverständlich stehen wir bzw. der Arbeitskreis, der dieses Memorandum erarbeitet hat, auch zu einem Gespräch oder zur Beratung zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Till Müller-Heidelberg</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/brief-beweisverwertungsverbot/">Brief Beweisverwertungsverbot</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erfolg für die Bürgerrechte &#8211; Schlappe für das bayrische Verfassungsschutzgesetz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/erfolg-fuer-die-buergerrechte-schlappe-fuer-das-bayrische-verfassungsschutzgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 May 2022 18:42:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18028</guid>

					<description><![CDATA[<p>Am 26. April hat das Bundesverfassungsgericht den bayerischen Verfassungsschutz in die Grenzen gewiesen und viele der Überwachungsbefugnisse im bayerischen Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) beanstandet. Wesentliche Teile des Regelwerks sind verfassungswidrig, darunter auch Regelungen zu Staatstrojanern und v.a. die zentrale Norm für Auskunftsersuchen des Landesamts für Verfassungsschutzes. Andere angegriffene Vorschriften gelten bis Ende 31.7.2023 weiter. Das Urteil folgt [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/erfolg-fuer-die-buergerrechte-schlappe-fuer-das-bayrische-verfassungsschutzgesetz/">Erfolg für die Bürgerrechte &#8211; Schlappe für das bayrische Verfassungsschutzgesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 26. April hat das Bundesverfassungsgericht den bayerischen Verfassungsschutz in die Grenzen gewiesen und viele der Überwachungsbefugnisse im bayerischen Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) beanstandet. Wesentliche Teile des Regelwerks sind verfassungswidrig, darunter auch Regelungen zu Staatstrojanern und v.a. die zentrale Norm für Auskunftsersuchen des Landesamts für Verfassungsschutzes. Andere angegriffene Vorschriften gelten bis Ende 31.7.2023 weiter. Das Urteil folgt einer bekannten Linie – Gesetze werden trotz Einwänden von Bürgerrechtsorganisationen und Engagierten verabschiedet – nur um dann vom Bundesverfassungsgericht kassiert zu werden.<br />
Die vorgänge befassen sich in der nächsten Ausgabe ausführlicher mit dem Thema.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/erfolg-fuer-die-buergerrechte-schlappe-fuer-das-bayrische-verfassungsschutzgesetz/">Erfolg für die Bürgerrechte &#8211; Schlappe für das bayrische Verfassungsschutzgesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/brief-an-bundesinnenministerin-nancy-faeser/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 May 2022 18:50:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kritik der Staatsleistungen an Kirchen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18033</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Humanistische Union, vertreten durch Johannes-Albrecht Haupt, begleitet die Entwicklung des von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigten Staatsvertrages . Bereits Anfang des Jahres wurden die Vertreter der Landeskirchen in diesem Zusammenhang angeschrieben. Im April folgte der hier abgedruckte Brief an Bundesinnenministerin Faser. Bis zum Abschluß des Gesetzgebungsprozesses werden wir die Entwicklung genau im Auge behalten. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/brief-an-bundesinnenministerin-nancy-faeser/">Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Die Humanistische Union, vertreten durch Johannes-Albrecht Haupt, begleitet die Entwicklung des von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigten Staatsvertrages . Bereits Anfang des Jahres wurden die Vertreter der Landeskirchen in diesem Zusammenhang angeschrieben. Im April folgte der hier abgedruckte Brief an Bundesinnenministerin Faser. Bis zum Abschluß des Gesetzgebungsprozesses werden wir die Entwicklung genau im Auge behalten.</em></p>
<p>Frau Bundesministerin Nancy Faeser <br />
Bundesministerium des Innern und für Heimat<br />
Alt-Moabit 140<br />
10557 Berlin</p>
<p>Staatsleistungen an die Kirchen</p>
<p>Sehr geehrte Frau Bundesministerin Faeser,<br />
Ihr Haus hat uns mit Schreiben vom 10. Februar 2022 auf Anfrage mitgeteilt, dass derzeit erste Vorüberlegungen stattfinden zu dem im Koalitionsvertrag formulierten Vorhaben der Schaffung eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen an die katholische und die evangelische Kirche; konkrete Gespräche mit den Landesregierungen und/oder den Kirchen – so schreibt Ihr Haus – seien noch nicht geplant oder in der Vorbereitung.<br />
Wir bitten die Bundesregierung und in besonderem Maße Sie, Frau Ministerin, mit Blick auf die über 100jährige Nichterfüllung des Verfassungsauftrags (Artikel 138 Absatz 1 Weimarer Reichsverfassung, Artikel 140 Grundgesetz) bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs nicht nur den „Dialog mit den Ländern und den Kirchen“ (so der Wortlaut des Koalitionsvertrages) zu suchen. Diese sind naturgemäß als Zahlungspflichtige (Länder) und als bisher von den Zahlungen Begünstigte (Kirchen) in besonderem Maße am Inhalt des Grundsätzegesetzes interessiert und als solche selbstverständlich zu beteiligen. Jedoch sollten Sie berücksichtigen, dass inzwischen den Kirchen infolge Mitgliederschwundes weniger als die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland angehört.<br />
Es besteht auch ein gesteigertes Interesse des inzwischen größeren Teils der Bevölkerung, also der Andersgläubigen wie der Konfessionsfreien, an der konkreten Ausgestaltung des Grundsätzegesetzes, denn die gegenwärtigen Zahlungen der Staatsleistungen wie auch eine etwaige Ablösungsentschädigung werden aus dem Gesamtaufkommen der öffentlichen Steuern erbracht, also ungeachtet der Konfessionszugehörigkeit der Steuerzahlenden. Als eine Organisation des säkularen Spektrums der Bevölkerung leiten wir, die Humanistische Union, einen Anspruch darauf ab, dass diese Menschen die Möglichkeit erhalten, zu der geplanten Ablösung der Staatsleistungen und damit zu dem in Aussicht genommenen Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, und zwar bevor die Pflöcke so fest eingeschlagen sind, dass eine öffentliche Einflussnahme nicht mehr möglich ist. Sollten also Expertenrunden, Gesprächskreise oder Anhörungen geplant sein, bitten wir auch das säkulare Spektrum gleichberechtigt zu berücksichtigen.<br />
Zwar ist uns der geringe Organisationsgrad der nicht kirchlich gebundenen oder andersgläubigen Bevölkerungsteile bewusst. Das sollte für die Bundesregierung aber keinen Vorwand dafür darstellen, diese Menschen an dem Gesetzesvorhaben nicht zu beteiligen. Die in Frage kommenden Verbände und Organisationen dürften in Ihrem Hause bekannt sein.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Stefan Hügel, komm. Bundesvorsitzender</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/brief-an-bundesinnenministerin-nancy-faeser/">Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2022/05/Kollekte-scaled.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Klausurtagung Forum Menschenrechte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/klausurtagung-forum-menschenrechte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 May 2022 18:53:05 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18035</guid>

					<description><![CDATA[<p>Im Januar fand die alljährliche Klausurtagung des Forum Menschenrechte statt – zum erneuten Mal als online Veranstaltung. Auch wenn ich das gemeinsame Kaffeetrinken in den Pausen (und das gemeinsame Glas Wein am Abend) sehr vermisst habe, so war das Klausurtreffen auch in dieser Form äußerst anregend. Neben den üblichen Vereinsformalia (Berichten und Entlastungen) gab es [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/klausurtagung-forum-menschenrechte/">Klausurtagung Forum Menschenrechte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Januar fand die alljährliche Klausurtagung des Forum Menschenrechte statt – zum erneuten Mal als online Veranstaltung. Auch wenn ich das gemeinsame Kaffeetrinken in den Pausen (und das gemeinsame Glas Wein am Abend) sehr vermisst habe, so war das Klausurtreffen auch in dieser Form äußerst anregend. Neben den üblichen Vereinsformalia (Berichten und Entlastungen) gab es drei inhaltliche Themenblöcke: „Neuer Bundestag, neue Bundesregierung und Menschenrechte“, „Menschenrechtsarbeit in fragilen Kontexten – Lehren aus Afghanistan“, und „Klimakrise und Menschenrechte – Debatten und Handlungsperspektiven“. Alle drei Blöcke waren hochkarätig besetzt und hervorragend moderiert.</p>
<p>Der erste Themenblock beschäftigte sich zunächst mit den personellen Änderungen in den Ministerien und Ausschüssen und welche Schlussfolgerungen daraus auf die zukünftigen Schwerpunkte abgeleitet werden könnten. In der anschließenden Aussprache ergänzten viele Teilnehmende mit weiteren wichtige Ansprechpartner*innen in Bundestag und Ministerien. Besonders diskutiert wurde die Aufwertung der Menschenrechtsbeauftragten im Außenamt und die Frage, wie die Zusammenarbeit mit der Menschenrechtsbeauftragten und dem Menschenrechtsreferat verbessert werden könne. In einem anschließenden Gespräch stellte die neue Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Renata Alt, MdB (FDP) sich und ihre Themen vor. Als mögliche inhaltliche Schwerpunkte ihrer Tätigkeit nannte sie das Erstarken von autoritären Staaten weltweit und besonders in der EU, die Nachbarstaaten der EU (Belarus, Ukraine) und den Westbalkan sowie die Lage in Afghanistan, im Jemen, Sudan und Burundi. Als weitere Themen, die auf den Ausschuss zukommen würden, nannte sie Menschenrechte im digitalen Raum, Rechte von LGBTQ sowie Medienfreiheit und Debattenkultur in Deutschland. Anschließend diskutierten die Teilnehmenden mit Frau Alt u.a. über die Dominanz außenpolitischer Themen im Ausschuss, und über die Rolle von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten bei der Arbeit des Ausschusses. Frau Alt erklärte abschließend, dass der Ausschuss – und sie als Vorsitzende – zukünftig stärker selber die Schwerpunkte für den Menschenrechts Ausschuss setzen wollten. An die Diskussion mit Frau Alt schloss sich eine Diskussion mit der neuen MR-Beauftragten Luise Amtsberg (Bündnis 90/Die Grünen) an, in der es stark um die angekündigte Aufwertung ihres Amtes ging und was man sich darunter vorzustellen habe. Aus dem Forum wurde angemerkt, dass eine solche geplante Aufwertung nur mit einer „drastische Personalaufstockung“ zu bewältigen sei. Außerdem wurde an die Wichtigkeit der ressortübergreifenden Behandlung von Menschenrechten erinnert.</p>
<p>Im zweiten inhaltlichen Block sprachen Dr. Alema Alema, PRO ASYL, Sara Fremberg, medica mondiale, Generalleutnant a.D. Rainer Glatz, u.a. Beirat Zivile Krisenprävention) über die Menschenrechtsarbeit in fragilen Kontexten und die Lehren aus Afghanistan. Vor dem Hintergrund der politischen Entwicklung in Afghanistan seit dem amerikanischen Truppenabzug im August 2021 berichtete Sara Fremberg über die Arbeit von medica mondiale, bzw. über die Evakuierung ihrer Kolleginnen, die diese Arbeit geleistet haben. Abschließend formulierte sie ihre aktuellen Anliegen an die Bundesregierung: Wiederöffnung der Listen für Evakuierungen, Berücksichtigung von Fraueninteressen bei den Verhandlungen in Doha und ein Bundesaufnahmeprogramm, um Geflüchteten eine sichere Perspektive in Deutschland zu bieten. Dr. Alema, die selber aus Afghanistan flüchten musste, bilanzierte, der Erfolg der Taliban sei nach dem Doha-Abkommen der USA absehbar gewesen. Die Situation habe sich auch unter Präsident Biden nicht verändert. Eine zukünftige Unterstützung Afghanistans knüpfte sie an eine Reihe von Bedingungen: es dürfe keine Entscheidungen zu Afghanistan ohne Beteiligung der afghanischen Zivilgesellschaft geben, auf die Bedingungen der Taliban für Gespräche (Männer sprechen nur mit Männern) dürfe man nicht eingehen. Von Nöten sei eine dauerhafte internationale Solidarität. Generalleutnant a.D. Rainer Glatz berichtete im Anschluss über sein langjähriges Engagement in und zu Afghanistan und erinnert daran, dass er schon 2014/15 eine Evaluierung des Militäreinsatzes gefordert hat. Vor allem kritisierte er die mangelnde Kenntnis über die Situation vor Ort in den Entscheidungsfindungen. Eine der Folgen sei die Anwendung eines UN-Modells für Post-Konfliktsituation in einem Land, gewesen, in dem die Voraussetzungen dafür überhaupt nicht gegeben waren.<br />
Der dritte Block griff ein Thema auf, dass auch die HU zunehmend beschäftigt – z.B. in der Tacheles Veranstaltung Ökozid und Strafrecht – nämlich Klimakrise und Menschenrechte. Die Einleitung thematisierte die aktuelle Entwicklung seit dem Pariser Abkommen, der Anerkennung des Rechts auf eine gesunde Umwelt durch den Menschenrechtsrat und das Urteil des BVerfG zum Klimaschutz. Sébastien Duyck vom Center for International Environmental Law schilderte die von der neuen Bundesregierung angekündigte Klimaaußenpolitik und ging als positives Beispiel u.a. auf die maßgeblich von Deutschland unterstützte ’South African Transition Initiative‘ zur Unterstützung des Ausstiegs aus dem Kohlebergbau ein. Er betonte die zentrale Rolle der Finanzierung von Klimaanpassungsprogrammen. Lisa Badum (MdB, B‘90/Die Grünen, energiepolitische Sprecherin) sah in Deutschlands Mitgliedschaft im MRR und der gleichzeitigen deutschen G7-Präsidentschaft die Chance, die Themen Klimaschutz und Menschenrechte zusammenzubringen. Boris Mijatovic, ebenfalls MdB, B‘90/Die Grünen und Sprecher des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe führte Wirtschaft (Lieferketten, Bergbau) und Indigene als seine Prioritäten aus.</p>
<p>Die Klausurtagung endete mit einem Podium und einer Plenumsdiskussion: „Chinas gefährliche Politik im UN-Menschenrechtssystem. Wer kann das aufhalten?“ mit Inputs von Katrin Kinzelbach, Nora Sausmikat und Wenzel Michalski). Katrin Kinzelbach (Professorin für Internationale Politik der Menschenrechte in Erlangen) begann mit einem historischen Überblick über den Umgang Chinas mit dem UN-Menschenrechtssystem seit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Bis 1989 sei China nicht auf Kritik im Bereich der Menschenrechtsverletzungen vorbereitet gewesen und erst danach hab China die Notwendigkeit eines wirkmächtigen „Gegen-Narrativs“ zum UN-Menschenrechtssystem erkannt. Meilensteine dafür seien, das Weißbuch „über Menschenrechte in China“ 1991, die Gründung von ‚Gongos‘ 1) seit 1993, die „Pekinger Erklärung zur Schicksalsgemeinschaft der Menschheit“ 2017 und 2021 das Weißbuch „China – die bessere Demokratie“gewesen. Nora Sausmikat, promovierte und habilitierte Sinologin, Leiterin des China Desk bei urgewatd e.V., beantwortete die Frage, wie man auf Chinas Aktivitäten reagieren damit, dass ihrer Meinung nach der Westen bis heute nicht versteht, was da passiert. Als ein Beispiel benennt sie die ‚neue Seidenstraße‘. Als wichtigen Kompass für den Umgang mit China empfiehlt sie: „Klimaschutz ohne China ist nicht möglich. – Menschenrechtsschutz auch nicht!“</p>
<p>Die inhaltlich anregende Klausurtagung liess die Berichtende doch etwas unbefriedigt: zur Zeit können wir wenig HU Themen beim Forum einbringen. Themen, wie Asylrecht und Flüchtlingspolitik gehören nichts zu unseren Kernkompetenzen. Es wäre wünschenswert wieder mehr thematische Überschneidungen zu finden &#8211; wie z.B. das Ausländerzentralregister. Mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte ist jetzt eine weitere Organisation aus dem Spektrum der Bürgerrechtsorganisationen dabei &#8211; vielleicht lassen sich auch gemeinsam neue Projekte entwickeln.</p>
<p><em>Katharina Rürup</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/klausurtagung-forum-menschenrechte/">Klausurtagung Forum Menschenrechte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
