<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Mitteilungen Nr. 248 Archive - Humanistische Union</title>
	<atom:link href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Thu, 14 Aug 2025 12:33:38 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0.2</generator>
	<item>
		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/editorial-75/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Jul 2023 11:52:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18750</guid>

					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder, immer noch wird die bürgerrechtspolitische Szene vom Angriff auf die Ukraine und dessen Folgen überschattet. Es scheint sich dabei abzuzeichnen, dass wir mit einem langen Krieg rechnen müssen. Wir sind solidarisch mit der angegriffenen Ukraine – Angriffe auf andere Staaten dürfen niemals akzeptiert werden. Es muss alles getan werden, um den Krieg zu [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/editorial-75/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder,</p>
<p>immer noch wird die bürgerrechtspolitische Szene vom Angriff auf die Ukraine und dessen Folgen überschattet. Es scheint sich dabei abzuzeichnen, dass wir mit einem langen Krieg rechnen müssen. Wir sind solidarisch mit der angegriffenen Ukraine – Angriffe auf andere Staaten dürfen niemals akzeptiert werden. Es muss alles getan werden, um den Krieg zu beenden, ohne dass der Angreifer dadurch belohnt wird. Doch der Schlüssel für das Ende des Angriffs liegt in erster Linie bei der Russischen Föderation und Präsident Putin.</p>
<p>Hohe Wellen schlagen auch die Aktionen der Klimaaktivisten der <em>Letzten Generation</em>. Behörden reagieren mit massiver Repression, Politikerinnen und Politiker stellen die Aktivistinnen und Aktivisten auf eine Stufe mit terroristischen Vereinigungen – ein völlig überzogener Vergleich. Entlarvend ist diese Hetze angesichts der Forderungen der <em>Letzten Generation</em>: Im Kern fordern sie die Umsetzung geltenden Rechts, genannt seien das Pariser Klimaabkommen von 2015, das Deutschland unterzeichnet hat, und die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 (1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20).</p>
<p>Der Klimawandel und seine immer deutlicher sichtbaren Folgen sind auch ein Schwerpunkt des diesjährigen <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2023/">Grundrechte-Reports</a>, den wir gemeinsam mit neun weiteren bürger- und menschenrechtlichen Organisationen herausgeben. Weitere Themen des von der ehemaligen Verfassungsrichterin Susanne Baer der Öffentlichkeit vorgestellten Reports sind die grundrechtlichen Auswirkungen der Maßnahmen anlässlich des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die wachsende Armut in Deutschland. Darüber hinaus werden im Report tödliche Polizeigewalt, rassistische Polizeikontrollen und Grundrechtsverletzungen an geflüchteten Menschen thematisiert sowie Einschnitte in die informationelle Selbstbestimmung und Probleme in der deutschen Justiz behandelt.</p>
<p>Eine der Folgen der weltweiten Klimaerwärmung ist die Migration aus Gebieten, die zunehmend unbewohnbar werden und in denen Kriege und politische Verfolgung die Menschen zur Flucht zwingen. Auf dem Mittelmeer spielen sich täglich Tragödien ab – die Katastrophe vom 14. Juni 2023, bei der ein völlig überfüllter Kutter hunderte Menschen in den Tod riss, ist dafür nur ein Beispiel.</p>
<p>Doch wie reagiert die Europäische Union? Durch das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) schottet sie sich weiter gegen Flüchtende ab, indem sie unter Anderem Schnellverfahren in Haftzentren an den europäischen Außengrenzen ermöglicht. <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/flucht-wird-fuer-gefluechtete-zum-verbrechen/">Die Humanistische Union beurteilt das GEAS in weiten Teilen als menschenrechtswidrig</a>. Denn der Kompromiss untergräbt das Recht auf Asyl und verstößt damit gegen die UN-Flüchtlingskonvention und gegen Artikel 16a des Grundgesetzes.</p>
<p>Aus unserer Sicht hätte die Bundesregierung niemals zustimmen dürfen – doch sie bejubelt den neuen „Asylkompromiss“ als „historischen Erfolg“, wie Bundesinnen- und Heimatministerin Faeser auf Twitter verlauten ließ. „Historisch“ ist er allerdings tatsächlich, steht er doch in unseliger Tradition des „Asylkompromisses“ von 1993, durch den das vormalige Grundrecht auf Asyl (Artikel 16 GG) geschleift wurde.</p>
<p>Auch mit dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und HessenDATA hat sich die HU abermals befasst, nachdem wir uns zuvor an einer Verfassungsbeschwerde beteiligt hatten. Am Donnerstag, 29. Juli wurde das HSOG in geänderter Fassung verabschiedet. Dabei wurde auch ein erst kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zu § 25a verabschiedet, der datenschutz- und polizeirechtlich relevant ist. Wir haben im Vorfeld in einem <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-an-die-abgeordneten-des-hessischen-landtags/">offenen Brief an die Abgeordneten des Hessischen Landtags</a> diese Kurzfristigkeit kritisiert, die jede außerparlamentarische Beteiligung bezüglich des Änderungsantrages verhindert und im Verfahren intransparent ist. Unser Brief wurde sowohl medial als auch von einigen Abgeordneten diskutiert. Gleichwohl wurde der Änderungsantrag ohne Anhörung verabschiedet. Unsere Kritik bleibt dennoch bestehen.</p>
<p>Erfreuliches gibt es aus unserer Bundesgeschäftsstelle zu berichten: Wir begrüßen Dr. Philip Dingeldey, der gemeinsam mit Carola Otte das neue Geschäftsführungs-Team bildet und gleichzeitig die Hauptredaktion unserer Zeitschrift<a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/"> <strong>vor</strong><em>gänge</em></a> übernommen hat. Philip, im Namen des Bundesvorstandes herzlich Willkommen und viel Erfolg bei den anstehenden Aufgaben!</p>
<p>Doch leider gibt es nicht nur gute Nachrichten. Andrea Zielinski, die die Arbeit des Bundesvorstands wesentlich mitgeprägt hat, hat sich entschlossen, ihr Amt ruhen zu lassen. Wir bedauern dies sehr und freuen uns, dass sie die Humanistische Union dennoch weiter durch ihre Arbeit unterstützt, beispielsweise im Landesverband Berlin-Brandenburg.</p>
<p>Schließen will ich mit dem Hinweis auf unsere nächste Mitgliederversammlung: Sie wird am 14./15. Oktober 2023 an historischer Stätte stattfinden: Im Residenzschloss Rastatt, das wir von vielen Veranstaltungen bereits kennen. Im Rahmen der Mitgliederversammlung werden wir den diesjährigen Fritz-Bauer-Preis verleihen. Wir freuen uns, Sie zur Mitgliederversammlung in Rastatt (oder hybrid) begrüßen zu dürfen.</p>
<p>Insgesamt haben zwei Mitglieder des Bundesvorstandes ihre Absicht bekundet, bei der Mitgliederversammlung zurückzutreten – der Bundesvorstand würde dann nur noch aus vier Mitgliedern bestehen. Um die Arbeitsfähigkeit des Bundesvorstandes weiterhin sicherzustellen, sollen bei der Mitgliederversammlung neue Vorstandsmitglieder hinzugewählt werden. Wir rufen interessierte Mitglieder auf, zu kandidieren – nur mit einem arbeitsfähigen Bundesvorstand kann die wichtige Arbeit der Humanistischen Union auch künftig gesichert werden.</p>
<p>Im Namen des Bundesvorstands grüße ich herzlich,</p>
<p>Ihr Stefan Hügel</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/editorial-75/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ressortplanung 2022/23 des Bundesvorstandes der Humanistischen Union</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/ressortplanung-2022-23-des-bundesvorstandes-der-humanistischen-union/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Jul 2023 12:03:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafvollzug]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Inklusion]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18753</guid>

					<description><![CDATA[<p>(Red.) Seit September 2022 ist ein neuer Bundesvorstand der Humanistischen Union im Amt. Seine Mitglieder haben sich die Arbeit nach dem Ressortprinzip aufgeteilt. Die Ressortverantwortlichen sind für die Aktivitäten in ihrem Themenbereich verantwortlich und dienen als Ansprechpartner für Anregungen zu diesem Thema. Der Vorstand hat die zu erwartenden Schwerpunkte der Ressorts besprochen und zugeteilt. Das [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/ressortplanung-2022-23-des-bundesvorstandes-der-humanistischen-union/">Ressortplanung 2022/23 des Bundesvorstandes der Humanistischen Union</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>(Red.) Seit September 2022 ist ein neuer Bundesvorstand der Humanistischen Union im Amt. Seine Mitglieder haben sich die Arbeit nach dem Ressortprinzip aufgeteilt. Die Ressortverantwortlichen sind für die Aktivitäten in ihrem Themenbereich verantwortlich und dienen als Ansprechpartner für Anregungen zu diesem Thema.</em></p>
<p><em>Der Vorstand hat die zu erwartenden Schwerpunkte der Ressorts besprochen und zugeteilt. Das Ergebnis stellen wir hiermit vor. Kritische Anmerkungen und Vorschläge zur Ergänzung sind herzlich willkommen. Zudem stellt der Vorstand im Folgenden seine inhaltlichen Planungen und Ergebnisse der einzelnen Ressorts vor. Die Zuständigkeit zu folgenden inhaltlichen Themen hat sich der Bundesvorstand aufgeteilt.</em></p>
<p><em> </em></p>
<table width="463">
<tbody>
<tr>
<td width="236">Bildung</td>
<td width="227">Dr. Wolfram Grams</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Datenschutz</td>
<td width="227">Stefan Hügel</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Digitalpolitik</td>
<td width="227">Stefan Hügel</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Frauenpolitik</td>
<td width="227">Prof. (. R.) Dr. Marlis Dürkop-Leptihn</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Frieden und Militär</td>
<td width="227">Dr. Andrea Zielinski</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Informationsfreiheit</td>
<td width="227">Stefan Hügel</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Innere Sicherheit und Polizei</td>
<td width="227">Prof. (i. R.) Dr. Johannes Feest</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Kriminalpolitik und Rechtspolitik</td>
<td width="227">Prof. (i. R.) Dr. Johannes Fest</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Künstliche Intelligenz</td>
<td width="227">Stefan Hügel und Thomas Messerer</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Medienpolitik</td>
<td width="227">Thomas Messerer</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Selbstbestimmung</td>
<td width="227">Prof. (i. R.) Dr. Marlis Dürkop-Leptihn</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Soziale Grundrechte</td>
<td width="227">Dr. Wolfram Grams</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Staat und Religion</td>
<td width="227">Dr. Andrea Zielinski</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong> </strong></p>
<h3 class=""><strong>Johannes Feest: Krimi&shy;nal&shy;po&shy;litik, Sicher&shy;heits&shy;po&shy;litik</strong></h3>
<p><strong>Innere Sicherheit und Polizei</strong></p>
<p>„Das Spannungsverhältnis zwischen Bürgerrechten und Polizei beschäftigt die Humanistische Union, und damit auch die Zeitschrift <strong>vor</strong><em>gänge</em> seit ihrer Gründung“, heißt es in einem Editorial von Hartmut Aden und Sven Lüders (<strong>vor</strong><em>gänge</em> Nr. 227/ 2019).</p>
<p>Das begann mit der Forderung nach Polizeikennzeichnung (1968) und nach Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen, beides in engem Zusammenhang mit politischen Demonstrationen. Diese Forderungen haben im Laufe der Jahre spürbare Veränderungen in einzelnen Bundesländern bewirkt. Sie haben jetzt auch Niederschlag im Koalitionsvertrag gefunden, wo es heißt:</p>
<p>„Wir führen eine unabhängige Polizeibeauftragte bzw. einen unabhängigen Polizeibeauftragten für die Polizei des Bundes als Anlaufstelle beim Deutschen Bundestag mit Akteneinsichts-und Zutrittsrechten ein. Wir führen die pseudonyme Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten ein“.</p>
<p>Die Umsetzung dieser Pläne muss von uns weiter beobachtet und gegen Rückschritte verteidigt werden. Auch die Ungleichheiten bei der Ausübung der polizeilichen Definitionsmacht sind seit langem Gegenstand der rechtspolitischen Arbeit der HU. Neuerdings muss diese Kritik am Beispiel des Racial Profiling erneuert werden.</p>
<p>In den letzten Jahren hat sich die HU verstärkt Fragen der Sicherheitstechnologie zugewandt (Lauschangriff; Vorratsdatenspeicherung; Predictive Policing u. ä.). Dabei haben rechtliche Fragen zunehmend an Bedeutung gewonnen und diese sind in Form von Musterprozessen von der HU erfolgreich bis zum Bundesverfassungsgericht verfolgt worden. Die gesetzgeberische Umsetzung solcher juristischer „Siege“ müssen wir kritisch prüfen und notfalls erneut den Rechtsweg beschreiten.</p>
<p>Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Auseinandersetzung mit der (un-)heimlichen Staatsgewalt des Verfassungsschutzes, die in der Forderung „Der Verfassungsschutz muss weg!“ gipfelte. Von der Erfüllung solcher weitreichenden Forderungen sind wir jedoch noch weit entfernt. Es wird darum gehen, diese Diskussion am Leben zu erhalten und sie in umfassendere Fragen der Sicherheitspolitik einzubetten.</p>
<p>In einem Aufsatz, der bis heute Maßstäbe gesetzt hat, argumentierte Winfried Hassemer, dass es bisher „keine progressive Vorstellung von Innerer Sicherheit“ gebe (<strong>vor</strong><em>gänge</em> Nr. 124/1993, 54 ff.). Allzu oft folge man konservativen Deutungen des Handlungsbedarfs und beschränke sich auf „Gesten des Bestreitens und Warnens“. Er hat dazu Ansätze vorgelegt, die weiterentwickelt werden müssten: Sicherheitspolitik dürfe nicht auf Polizeipolitik verengt werden. Sicherheitspolitik ohne Rücksicht auf Jugend, Arbeit, Wohnen, Soziales, Bildung sei „eine auf Dauer hoffnungslose Veranstaltung“ und könne nur als „Teil einer abgestimmten Innenpolitik sinnvoll sein“. Für eine langfristig angelegt Kriminal- und Sicherheitspolitik käme es auf dasselbe Ziel an: „normstabilisierende, solidarisierende Prozesse zu initiieren und zu begünstigen“.</p>
<p>Konservative Politik fordert ständig eine Erweiterung der polizeilichen Kapazitäten. Demgegenüber fragt eine progressive Polizeikritik, wieviel Polizei unsere Gesellschaft wirklich braucht. „Gibt es tragfähige Alternativen zur Polizei oder wenigstens Möglichkeiten, ihre negativen Effekte einzudämmen?“ (Daniel Loick, Hrsg., Kritik der Polizei, 2018). Die HU sollte sich an diesen Diskussionen aktiv beteiligen. Eine erhebliche Entkriminalisierung im Bereich der Massenkriminalität, einschließlich der Drogenkriminalität würde die Möglichkeit eröffnen, einen erheblichen Teil des Polizeibudgets anderen Gemeinschaftsaufgaben (Gesundheit, Bildung etc.) zuzuführen.</p>
<p><strong>Kriminalpolitik</strong></p>
<p>Auch die Kriminalpolitik hat in der Arbeit der Humanistischen Union seit ihren Anfängen eine bedeutende Rolle gespielt. Das zeigt sich allein schon an der großen Zahl von Trägern des Fritz-Bauer-Preises, die diesem Bereich zugeordnet werden können. Diese Tradition gilt es fortzusetzen und im Sinne einer skeptischen Kriminalpolitik weiter zu entwickeln. Dazu ist ein Schwerpunktheft (<strong>vor</strong><em>gänge</em> Nr. 3 oder 4/2023) geplant.</p>
<p>Im Koalitionsvertrag ist der Kriminalpolitik kein eigener Abschnitt gewidmet. Die kriminalpolitischen Vorhaben der Ampel finden sich verstreut unter dem Titel „Innere Sicherheit, Bürgerrechte, Justiz, Verbraucherschutz, Sport“. Die zugrundeliegende kriminalpolitische Konzeption wird in einem Absatz wie folgt zusammengefasst:</p>
<p>„Das Strafrecht ist immer nur Ultima Ratio. Unsere Kriminalpolitik orientiert sich an Evidenz und der Evaluation bisheriger Gesetzgebung im Austausch mit Wissenschaft und Praxis. Wir überprüfen das Strafrecht systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche und legen den Fokus auf historisch überholte Straftatbestände, die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz. Das Sanktionensystem einschließlich Ersatzfreiheitsstrafen, Maßregelvollzug und Bewährungsauflagen überarbeiten wir mit dem Ziel von Prävention und Resozialisierung“.</p>
<p>Vom Ansatz her ist dagegen nur wenig einzuwenden. Allerdings fehlen unter den Beispielen große Bereiche, die nach diesem Maßstab einer gründlichen Revision, wenn nicht gar der Abschaffung bedürfen. Unter diesem Gesichtspunkt werden wir als HU den jetzt anlaufenden Prozess der Gesetzgebung kritisch begleiten. Einige Beispiele dafür, was damit gemeint ist.</p>
<p><strong>Entrümpelung des Strafrechts</strong></p>
<p>Zunächst gilt es einige offensichtlich veralteten Zöpfe abzuschneiden. Unser Strafrecht stellt über weite Strecken ein Sammelsurium der Gefahr- und Moralvorstellungen früherer Epochen dar. In jeder neuen Epoche wird etwas hinzugefügt, während nur selten etwas aus dem Bereich des Strafbaren entfernt wird. Gustav Heinemann hat als Justizminister damit begonnen, Überholtes zu entfernen (z.B. die Strafbarkeit des Ehebruchs und der Kuppelei). Dieses gute Werk wäre jedoch ständig und sogar verstärkt fortzusetzen, wenn das Strafrecht tatsächlich das letzte Mittel sein soll. Vielfach würde das Zivilrecht ausreichen, wenn es darum geht, sozialwidriges Verhalten zu sanktionieren. „Fahren ohne Fahrschein“ und „Ladendiebstahl“ sind herausragende Beispiele dafür, wie Unternehmer und Geschäftsinhaber sich ihrer Kontrollaufgaben entledigt haben und sich des Strafrechts als einer billigen Entlastung bedienen. Zugleich sind es traurige Beispiele einer Verfolgung von Armut („Neue Klassenjustiz“). Diese Entwicklung umzukehren, würde die Strafjustiz ernsthaft entlasten. Der vom Bundesjustizministerium gegenwärtig verfolgte Plan einer Umwandlung derartiger Straftatbestände in Ordnungswidrigkeiten würde diesen Effekt nicht haben, sondern nur den Namen der Bestrafung austauschen.</p>
<p><strong>Strafbefehl </strong></p>
<p>Kein ganz alter Zopf, aber doch einer, der dringend unter das Messer kommen sollte, ist das Strafbefehlsverfahren (§ 407 ff. StPO). Es wurde eingeführt, um Fälle minder schwerer Kriminalität schnell und effektiv auf schriftlichem Wege zu bearbeiten. Je nach Region sind dies bis zu 90 % der Geldstrafen. Der Strafbefehl wird per Post zugestellt. Verurteilte können binnen zwei Wochen Einspruch einlegen und damit eine Hauptverhandlung erwirken. Jedoch erfassen das die Wenigsten – viele Betroffene sind von dem schriftlichen Verfahren und der ungewohnten Rechtssprache überfordert und begreifen weder die Strafe noch deren drohenden Vollstreckung, Diese soziale Ungerechtigkeit verschärft sich, wenn bildungsferne Angeklagte auf einen Einspruch verzichten. Bei Nicht-Zahlung wird aus einer Geldstrafe quasi-automatisch eine Ersatzfreiheitsstrafe. Im Ergebnis dient das Strafbefehlsverfahren zwar einer gewissen Entlastung der Strafgerichtsbarkeit, zugleich trägt es jedoch erheblich zur „neuen Klassenjustiz“ bei. Konsequenz müsste die völlige Beseitigung dieses rechtsstaatswidrigen Verfahrens sein. Leider wird darüber offiziell noch nicht einmal mehr nachgedacht. Bei Beibehaltung des Strafbefehlsverfahrens müsste mindestens gefordert werden, dass der/die Beschuldigte, nach kompetenter Rechtsberatung, dieser Art der Bestrafung zustimmt.</p>
<p><strong>Betäubungsmittelkriminalität </strong></p>
<p>Die Repression gegen Drogenkonsumierende hat in den letzten Jahren ein Rekordniveau erreicht.  Zwei Drittel davon betrifft Cannabis, zumeist den Konsum. Zwanzig Prozent aller Strafgefangenen sitzen wegen Drogendelikten ein, hinzu kommt eine große Zahl, die wegen Beschaffungskriminalität, zumeist Diebstahl verurteilt wurden. Die zur Abwehr von Drogenkonsum in Justizvollzugsanstalten ergriffenen Maßnahmen verursachen zudem drastische Einschränkungen bei den Haftbedingungen der übrigen Gefangenen. Neue Formen der Prävention, Therapie und Schadensminderung werden erst möglich, wenn die Repression einer konstruktiven Regulierung weicht und im Gegensatz zum heute gültigen Abstinenzdogma ein vornehmlich gesundheits-politischer Ansatz mit akzeptanz-/problemorientiertem Schwerpunkt zum Tragen kommt. Ziel wäre eine Regulierung illegaler Substanzen, d. h. ein Abbau repressiver Strukturen zugunsten gesundheitlicher Unterstützungen und Hilfen. Ein erster Schritt wäre die seit langem überfällige Entkriminalisierung von Erwerb, Besitz und Verkauf von Cannabis. Diese wäre wissenschaftlich zu evaluieren und könnte sich als Modell für die Legalisierung anderer, bisher illegaler Drogen erweisen. Die gegenwärtigen Pläne der einschlägigen Ministerien (Cannabis Clubs u. ä.) sind halbherzig und zur Lösung der erwähnten Probleme ungeeignet.</p>
<p><strong>Politisches Strafrecht</strong></p>
<p>Weitgehend obsolet ist auch das politische Strafrecht. Althergebrachte Straftatbestände wie Hochverrat und Landesverrat werden in der Praxis kaum noch angewendet. Der mindestens symbolisch sinnvolle „Friedensverrat“ war 1968 eingeführt, aber schon 2016 wieder abgeschafft worden. Dagegen spielt der, Ende der 19.Jahrhunderts gegen die Sozialdemokratie eingeführte, Straftatbestand der „kriminellen Vereinigung“ (§ 129 StGB) neuerdings erneut eine fatale Rolle bei der Verfolgung gewaltloser Protestbewegungen. Er gestattet eine Ausweitung des Strafrechts durch Vorverlagerung der Strafbarkeit und der Strafverfolgung. Der Straftatbestand müsste wenigstens ausdrücklich auf die durch Erwerbsinteresse motivierte organisierte Kriminalität beschränkt werden. Nachgedacht werden sollte auch über die ausufernde Strafverfolgung wegen § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen).</p>
<p><strong>Strafvollzug</strong></p>
<p>Fritz Bauer war ein Champion des „Freigängertums“. Aber der in der Folge eingeführte Freigang als Möglichkeit, außerhalb der Anstalt einer Ausbildung oder Berufstätigkeit nachzugehen, steht zwar in den Gesetzen, hat aber nur geringe Bedeutung erlangt. Auch der „offene Vollzug“, ursprünglich als Regelvollzugsform gedacht, kümmert unterhalb von zwanzig Prozent dahin. Der geschlossene Strafvollzug erfüllt weder seine überkommenen Abschreckungsziele, noch die neuerdings proklamierten Resozialisierungshoffnungen. Er bedeutet Zwangsarbeit, Zwangsarmut, Zwangszölibat, und verstößt daher gegen grundlegende Menschenrechte. Unter humanistischen Gesichtspunkten spricht daher alles für einen Verzicht auf diese Institution. Gerade weil dies nur ein langfristiges Projekt sein kann, müssen Zwischenziele ernsthaft angestrebt werden. Sofort abgeschafft werden sollte die Ersatzfreiheitsstrafe, ein weiteres Beispiel für die unverhältnismäßige Bestrafung von Armut. Dem wird durch die Pläne des Bundesjustizministeriums, die nur eine Halbierung der Straflänge vorsehen, nicht abgeholfen (vgl. Grundrechtereport 2023). Nachgedacht werden muss jedoch weiterhin auch über die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Inhumanität und Sinnlosigkeit dieser Strafe wurde im Rahmen der Humanistischen Union zuletzt in einem Tagungsbericht von Charlotte Maack thematisiert (<strong>vor</strong><em>gänge</em> 26/1977). Es wäre an der Zeit, darauf wieder zurück zu kommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class=""><a name="_Toc139538291"></a><a name="_Toc139373543"></a><a name="_Toc139294636"></a><strong>Stefan H&uuml;gel: Digital&shy;po&shy;litik</strong></h3>
<p>Digitalpolitik ist inzwischen eine feste Größe in der Bürger- und Menschenrechtsarbeit. Die Humanistische Union arbeitet bereits lange zu den Themen des <strong>Datenschutzes</strong>, der <strong>Informationsfreiheit</strong> und der <strong>Überwachung</strong>.</p>
<p>Seit einigen Jahren gewinnen Verfahren der <strong>Künstlichen Intelligenz</strong> an Bedeutung, so dass auch sie verstärkt der bürgerrechtlichen Begleitung bedarf.</p>
<p><a name="_Toc139538292"></a><a name="_Toc139373544"></a><a name="_Toc139294637"></a><strong>Datenschutz und Informationsfreiheit</strong></p>
<p>Die heutige Gesellschaft ist durch ein starkes Machtgefälle gekennzeichnet, das sich vor allem zwischen Einzelpersonen und (großen) staatlichen und wirtschaftlichen Institutionen zeigt. Institutionen üben i. d. R. durch Informationen Macht über Einzelpersonen aus. Dabei sind zwei Klassen von Informationen zu unterscheiden:</p>
<ul>
<li><strong>Personenbezogene Informationen</strong>, die Personen charakterisieren und weitgehendes Wissen über die Person selbst, ihre Lebensumstände oder ihre Beziehungen enthalten können. Werden solche Informationen preisgegeben, können sie zur Ausübung von Macht genutzt werden. Neben der Sicherheit, dass solche Informationen nicht preisgegeben werden, muss auch stets bekannt sein, welche personenbezogenen Informationen preisgegeben wurden (Grundlage der grundrechtlich geschützten informationellen Selbstbestimmung). Den Schutz der Menschen gegen die Preisgabe dieser personenbezogenen Informationen besorgt der <strong>Datenschutz</strong>.</li>
<li><strong>Öffentliche Informationen</strong> sind die Voraussetzung für eine aktive Teilhabe am öffentlichen Leben und damit für die Demokratie. Öffentliche Institutionen kontrollieren das öffentliche Leben mit Hilfe dieser Informationen. Außerhalb eines eng bemessenen Bereichs, bei dem – beispielsweise zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit – eine Geheimhaltung unbedingt erforderlich ist, sollten solche Informationen öffentlich verfügbar sein – dies regelt die <strong>Informationsfreiheit</strong>.</li>
</ul>
<p>Datenschutz und Informationsfreiheit sind damit zwei Seiten derselben Medaille und wirken zusammen: Sie schützen die einzelne Person gegen übermäßige Machtausübung durch staatliche oder wirtschaftliche Institutionen. Sie sind nicht nur formale Rechte, sondern sie sind Voraussetzung für eine funktionierende demokratische Gesellschaft.</p>
<p>Der Datenschutz ist u. a. durch verschiedene Entwicklungen bedroht:</p>
<ul>
<li>Zunehmende staatliche Überwachung und Datennutzung durch staatliche Behörden, insbesondere Sicherheitsbehörden,</li>
<li>Datennutzung durch Wirtschaftsunternehmen, z. B. zur optimierten Kundenansprache,</li>
<li>Datennutzung durch politische Parteien, z. B. zur gezielten Beeinflussung der Wählerschaft.</li>
</ul>
<p>Besonderes Augenmerk erfordert die Verarbeitung von großen Datenmengen durch Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz, bei denen neue Erkenntnisse durch die massenhafte Verarbeitung und Strukturierung von Daten gewonnen werden (siehe unten).</p>
<p>Die Humanistische Union setzt sich politisch, juristisch und technisch für einen wirksamen Datenschutz ein. Dies umfasst die Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften, insbesondere der europäischen Datenschutz-Grundverordnung und des damit im Zusammenhang stehenden Bundesdatenschutzgesetztes und der Landesdatenschutzgesetze. Spiegelbildlich umfasst es auch die Gesetzgebung zur Informationsfreiheit. Darüber hinaus setzt sich die Humanistische Union politisch für eine Weiterentwicklung im Sinne eines besseren Schutzes der Menschen ein.</p>
<p><a name="_Toc139538293"></a><a name="_Toc139373545"></a><a name="_Toc139294638"></a><strong>Künstliche Intelligenz</strong></p>
<p>Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen bezeichnen Verfahren der Informatik, bei denen die Funktionalität von Programmsystemen, anders als bei „herkömmlicher“ Informatik, nicht explizit algorithmisch programmiert werden, sondern ihr Verhalten anhand von komplexen Datenbeispielen durch schrittweises „Lernen“ entwickelt. Diese Verfahren, die es im Grundsatz bereits seit den 1950er-Jahren gibt, wurden in den letzten Jahren deutlich verbessert und durch die Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit der Hardware praktisch nutzbar gemacht. In einzelnen, jeweils eng begrenzten Bereichen ist es gelungen, menschliche Denkleistung nachzubilden oder punktuell zu übertreffen. Solche Large Language Models (LLM) arbeiten auf Basis von Wahrscheinlichkeiten, ohne „echtes“ semantisches „Wissen“ über den Gegenstandsbereich ihrer Ergebnisse. Aktuell ist das LLM ChatGPT in den Schlagzeilen, das auf der Wissensbasis des World Wide Web erstaunliche „Wissens-“ Leistungen vollbringt – bei ungenügender Datenbasis aber auch stark irreführende Antworten produziert. Wie jeder Computer arbeiten solche Modelle im Kern ebenfalls algorithmisch; die Ergebnisse werden aber durch die Daten bestimmt, die durch einen „universellen“ Lernalgorithmus verarbeitet werden.</p>
<p>Maschinelles Lernen kann in mehreren Bereichen genutzt werden, die beispielsweise zu bürgerrechtlichen Problemen führen können:</p>
<ul>
<li>Die Verarbeitung von Daten über einzelne Personen kann zu sehr differenzierten Charakterisierungen dieser Personen führen, die z. B. für gezielte politische Ansprache genutzt werden können (Targeted Advertising) und die Person damit gezielt beeinflussen und manipulieren.</li>
<li>Verfahren des Maschinellen Lernens können zur Bildmanipulation eingesetzt werden (Deep Fake). Damit können gefälschte Bilder oder Filme gezielt zur Verbreitung gefälschter politischer Botschaften genutzt und die Öffentlichkeit damit getäuscht werden.</li>
<li>Verfahren des Maschinellen Lernens können zur Steuerung autonomer Waffensysteme genutzt werden, die ohne menschliche Kontrolle – und damit ohne bzw. auf Basis nicht vorhersehbarer ethischer Prinzipien – agieren.</li>
<li>Die Nutzung von Large Language Models im Bildungsbereich muss beobachtet werden. Es gibt bereits Beispiele, in denen solche Modelle Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert haben. Es muss untersucht werden, wie die Modelle in die Lehre integriert und ein Missbrauch verhindert werden können.</li>
<li>Transport von Stereotypen und systematische Verzerrungen in der Datengrundlage des Maschinellen Lernens, die zu Diskriminierungen führen (z. B. sog. „programmierter Rassismus“).</li>
</ul>
<p>Die Humanistische Union sieht in der Künstlichen Intelligenz eine Chance, den Menschen in einzelnen Bereichen zu unterstützen und zu Verbesserungen beizutragen, etwa dann, wenn erhebliche Datenmengen zur Modellierung komplexer Sachverhalte genutzt werden – beispielsweise bei Klimamodellen. Wir sehen aber auch erhebliche Risiken aufgrund der großen verarbeiteten Datenmengen und der fehlenden Nachvollziehbarkeit der Verarbeitung, einschließlich der mangelnden Überprüfbarkeit der Validität der Ergebnisse. Trotz erstaunlicher Ergebnisse in Einzelbereichen erwarten wir, dass die universelle Denkleistung des Menschen durch Maschinelles Lernen absehbar nicht nachgebildet werden kann.</p>
<p><a name="_Toc139538294"></a><a name="_Toc139373546"></a><a name="_Toc139294639"></a><strong>Überwachung</strong></p>
<p>2023 jähren sich die Enthüllungen von Edward Snowden zum zehnten Mal. Durch diese Enthüllungen wurde deutlich, in welchem Umfang Massenüberwachung der Telekommunikation stattfindet. Dies wurde durch Erkenntnisse eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages bestätigt.</p>
<p>Seither wurde die Massenüberwachung nicht reduziert, sondern nimmt kontinuierlich zu. Beispielhaft dafür stehen die von Sicherheitspolitikerinnen und -politikern immer wieder propagierte Vorratsdatenspeicherung von Metadaten der Kommunikation und in jüngerer Zeit die Überwachung von Kommunikationsinhalten unter Vorwand des Kinderschutzes (Chatkontrolle). Hier werden auch verstärkt Verfahren der Künstlichen Intelligenz eingesetzt, was eine gemeinsame Behandlung der beiden Themenbereiche nahelegt.</p>
<p>Dies schließt eine anlassbezogene Überwachung der Kommunikation zur Strafverfolgung – unter entsprechenden rechtlichen Vorbehalten – nicht aus. Die Humanistische Union wendet sich jedoch gegen jede anlasslose Massenüberwachung.</p>
<p>Neben staatlicher Überwachung wenden wir uns auch gegen die zunehmende Sammlung von Daten durch Wirtschaftsunternehmen, beispielsweise zur Optimierung der Ansprache der Kundschaft. Mit Sorge betrachten wir die Machtkonzentration in Händen weniger weltweit operierender Unternehmen („GAFAM“). Auch hier werden zunehmend Verfahren der Künstlichen Intelligenz eingesetzt.</p>
<p><a name="_Toc139538295"></a><a name="_Toc139373547"></a><a name="_Toc139294640"></a><strong>Unsere Vorhaben:</strong></p>
<ul>
<li>Wir werden die aktuellen Entwicklungen, Chancen und Risiken im Bereich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit, der Künstlichen Intelligenz und der Überwachung auf der politischen Ebene beobachten und dazu Stellung nehmen – beispielsweise bei der Diskussion und Weiterentwicklung des Artificial Intelligence Act oder der Ausweitung von Überwachungsbefugnissen staatlicher Behörden durch die Erweiterung von Sicherheitsgesetzen.</li>
<li>Dies schließt Stellungnahmen in parlamentarischen Anhörungen ebenso ein wie Pressemitteilungen zu aktuellen Entwicklungen und Beiträge in den <strong>vor</strong><em>gängen</em>, den <em>Mitteilungen</em> und ggf weiteren einschlägigen Publikation (z. B. Grundrechte-Report im Rahmen der Mitarbeit in der Redaktion).</li>
<li>Wir behandeln das Thema Künstliche Intelligenz in einer Schwerpunktausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge</em>.</li>
<li>Wir planen regelmäßige virtuelle Veranstaltungen und Podcasts, bei denen wir u. a. diese Themen behandeln wollen.</li>
<li>Wir beteiligen uns an Veranstaltungen, z.B. dem Chaos Communication Congress (voraussichtlich im Dezember 2023 in Hamburg), der FIfF-Konferenz (voraus. im November 2023 in Berlin) und weiteren; z.B. durch Informationsstände.</li>
<li>Wir beteiligen uns an Arbeitskreisen und kooperieren mit Organisationen, die zur Digitalpolitik arbeiten (z. B. Amnesty International, FIfF).</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class=""><strong>Wolfram Grams: P&auml;dagogik und Bildungs&shy;po&shy;litik</strong></h3>
<p>Die Geschichte der Humanistischen Union belegt ihre Verbundenheit mit pädagogischen und bildungspolitischen Fragen. Trotzdem gerieten Bildungseinrichtungen und das Recht auf Bildung aus ihrem bürgerrechtlichen Blick, wie dies zeitgleich bei vielen Organisationen der Fall war. Das geschah parallel zu einem gesellschaftlichen Prozess der Reduktion des Bildungsbegriffs auf verwertbare Qualifikation. Zunehmend werden die Maßstäbe für Bildungsqualität durch Metriken ersetzt, die sich daran orientieren, welche Rendite aus der gewonnenen Qualifikation in Form lukrativer Stellen und Einkommenssteigerung abgeleitet werden kann.</p>
<p>Diese Tendenz wird durch eine immer weiter auseinanderklaffende Schere beim Zugang zur Bildung verschärft. Armut erschwert diesen Zugang, Reichtum begünstigt ihn. Die soziale Selektion setzt sich weiterhin durch: Unverändert sind an den deutschen Hochschulen und Universitäten vornehmlich die Kinder von Akademiker*innen anzutreffen. Auf der anderen Seite der Schere steht eine zunehmende Zahl von Analphabeten*innen, wie von Jugendlichen, die die Schulen ohne jeden Abschluss verlassen. Diese Probleme kumulieren seit mehreren Jahrzehnten.</p>
<p>Bildungseinrichtungen in Deutschland sind dem Verfall preisgegeben. Allein der im Bereich der Schulen eingetretene Investitionsstau ist eklatant. Desaströs jedoch ist der sich verschärfende Personalmangel in allen Bildungseinrichtungen. Obwohl dieses Problem wegen der erkennbaren demographischen Entwicklung seit Jahren offenkundig ist, wurde seitens der Kultusbürokratien nicht gegengesteuert.</p>
<p>All das steht im Kontrast zu A<strong>rtikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.</strong> Er beinhaltet den Anspruch auf freien Zugang aller zu Bildungseinrichtungen. Das bedeutet, dass dies für alle Menschen gleichermaßen gilt, unabhängig von ihrer Hautfarbe, ihrer kulturellen, sozialen und ethnischen Herkunft, ihrer Sprache, ihrem Alter, ihrer Religion, ihres sozialen Status und auch ihres Vermögens. Zudem hat die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention gezeichnet und damit das Recht auf die Inklusion aller Kinder in das öffentliche Bildungssystem festgeschrieben. Das Recht der Teilhabe behinderter Kinder am Regelunterricht erhält damit den Status eines Menschenrechts.</p>
<p>Den damit vorhandenen Anforderungen können Bildungseinrichtungen gegenwärtig nicht nachkommen. Das deutsche Bildungswesen befindet sich in einer tiefen Krise. Dem Recht auf Bildung kann es nur noch bedingt gerecht werden.</p>
<p>Bildung wird damit erneut zu einem Bürgerrecht, das erkämpft werden muss. Das gilt besonders für die immer größer werdenden benachteiligten Gruppen.</p>
<ul>
<li>Zu diesem Zweck arbeitet die Humanistische Union gegenwärtig in dem Bündnis „Schule muss anders“ mit und beteiligt sich an der Vorbereitung des bundesweiten Aktionstages am 23. September 2023. Die Humanistische Union ist eine der aufrufenden Organisationen des Bündnisses.</li>
<li>Kontinuierlich erscheinen in den <strong>vor</strong><em>gängen</em> wieder Artikel zu den Themenbereichen Bildung, Erziehung und Bildungspolitik.</li>
<li>Etabliert werden soll eine Arbeitsgemeinschaft „Bildung &amp; Erziehung“ für Mitglieder der Humanistischen Union und Interessierte.</li>
<li>Das Ressort „Pädagogik und Bildungspolitik“ muss verknüpft werden mit dem Aufgabenfeld „Soziale Rechte“.</li>
</ul>
<p><strong> </strong></p>
<h3 class=""><strong>Andrea Zielinski: Staat und Kirche, Religionen und Werte&shy;ge&shy;mein&shy;schaften</strong></h3>
<p>„Religionsfreiheit ≄ Freiheit von Religion“ habe ich meinen Artikel zur 1848er Revolution genannt (GEE Journal (2023), Nr. 1, S. 16ff., <a href="https://gee-online.de/journal-archiv)." rel="nofollow noopener">https://gee-online.de/journal-archiv).</a> Darum gebeten wurde ich in meiner Funktion als Vorstand und Ansprechpartnerin der Humanistischen Union, angefragt hat eine – <em>die</em> – religionspädagogische evangelische Zeitschrift. Selbstverständlich war ich froh, dass die HU auf Augenhöhe wahrgenommen wurde. Nun liegt also eine kleine humanistische Stimme in Bücherfächern der Lehrerzimmer der Republik.</p>
<p>So etwas gehörte auch zu meinen Aufgaben. Aber Religion ist für mich als Kultur- und Sozialanthropologin und Psychologin eine politische und soziale Tatsache, die es zu beobachten gilt und deren Handlungsspielräume immer wieder kritisch gewürdigt werden müssen. Die in unserem Grundgesetz verbriefte Trennung von Staat und Kirche wartet noch auf Umsetzung. Die gewährten Freiheiten der Religionsausübungen und der Schutz unterschiedlicher Traditionsgemeinschaften werden hierarchisch vergeben.</p>
<p>Die Privilegierung der Kirchen durch Bund und Länder durch die Staatkirchenverträge wurden darüber hinaus von Johann-Albrecht Haupt kritisiert. Er hat jährlich die Staatsleistungen der Länder an die Kirchen aufgezählt und ist federführend bei der Forderung der Ablösung der Staatskirchenleistungen. Ihm und Kirsten Wiese danke ich herzlich für ihr Engagement im Bereich „Staat und Kirche“.</p>
<p>Und, ob es eine Freiheit von Religion in sensiblen Bereichen unserer Gesellschaft, wie zum Beispiel in der Notfallseelsorge, geben wird, liegt auch an uns.</p>
<p>Der Schwerpunkt „Religionen und Wertegemeinschaften“ wurde von mir breit aufgefasst. Wir erlebten eine kurze und heftige Diskussion in der HU anlässlich der positiven Pressemitteilung des Landesverbands Berlin-Brandenburg zum so genannten Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichtes. Diese Debatte sollten wir auf der Mitgliederversammlung weiterführen. Zudem plane ich, für den <em>Grundrechte-Report</em> einen Artikel zur „Wittenberger Judensau“ zu schreiben.</p>
<p>Ich lasse mein Amt im Vorstand der HU seit 11. April 2023 ruhen und werde wieder in einem wissenschaftlichen Rahmen das eine oder andere genannte Thema aufnehmen. Daher gibt es von meiner Seite auch derzeit keine weiteren Planungen für das Ressort „Staat und Kirche“.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/ressortplanung-2022-23-des-bundesvorstandes-der-humanistischen-union/">Ressortplanung 2022/23 des Bundesvorstandes der Humanistischen Union</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2022/10/2022-10-09_BuVoGruppe2.png" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Die neue Geschäftsführung stellt sich vor</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/die-neue-geschaeftsfuehrung-stellt-sich-vor/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Jul 2023 12:09:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18755</guid>

					<description><![CDATA[<p>(Red.) Seit 1. April hat die Humanistische Union einen neuen Bundesgeschäftsführer. Zusammen mit der langjährigen Geschäftsführerin Carola Otte ist nun auch Philip Dingeldey Geschäftsführer. Daneben ist er auch der hauptamtliche Redakteur der Zeitschrift vorgänge. Philip Dingeldey ist 1990 in Nürnberg geboren, hat im Bachelor Politikwissenschaft und Geschichte in Erlangen-Nürnberg und im Master Politische Theorie in [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/die-neue-geschaeftsfuehrung-stellt-sich-vor/">Die neue Geschäftsführung stellt sich vor</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>(Red.) Seit 1. April hat die Humanistische Union einen neuen Bundesgeschäftsführer. Zusammen mit der langjährigen Geschäftsführerin Carola Otte ist nun auch Philip Dingeldey Geschäftsführer. Daneben ist er auch der hauptamtliche Redakteur der Zeitschrift <strong>vor</strong><em>gänge</em>.</p>
<p>Philip Dingeldey ist 1990 in Nürnberg geboren, hat im Bachelor Politikwissenschaft und Geschichte in Erlangen-Nürnberg und im Master Politische Theorie in Frankfurt a. M., Darmstadt und Blacksburg (Virginia, USA) studiert. Danach war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Philosophie der Universität Greifswald und wissenschaftlicher Mitarbeiter im Knowledge Exchange Lab des Exzellenzclusters „Contestations of the Liberal Script (SCRIPTS)“ an der Freien Universität Berlin. Im Wintersemester 2023/23 hatte er die Gastprofessur für kritische Gesellschaftstheorie an der Justus-Liebig-Universität Gießen inne. Promoviert hat er an der Technischen Universität Darmstadt zur Demokratietheorie im 18. Jahrhundert.</p>
<p>Insbesondere interessiert sich Philip Dingeldey im Rahmen seiner Tätigkeit für die Humanistische Union thematisch für die Trennung von Staat und Kirche, Klimapolitik, soziale Menschenrechte und Demokratisierung. Carola Otte und er arbeiten derzeit an einer Aktivierung der HU mit verschiedenen Veranstaltungsformaten, der Idee von neuen Arbeitskreisen und einer größeren Präsenz auf Twitter.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/die-neue-geschaeftsfuehrung-stellt-sich-vor/">Die neue Geschäftsführung stellt sich vor</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2023/07/image-1600-eaad2fa2f2ab655e50599a33e04471d0.png" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Neue Konzeptideen aus der Geschäftsführung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/neue-konzeptideen-aus-der-geschaeftsfuehrung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Jul 2023 12:48:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18761</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Bundesgeschäftsführung entwickelt derzeit zwei niedrigschwellige Formate, zu deren Teilnahme die Mitglieder der Humanistischen Union eingeladen sind. Erstens plant die Geschäftsführung eine digitale Veranstaltungsreihe per Videokonferenz. Regelmäßig wollen wir einen kurzen Vortrag zu HU-spezifischen Themen anbieten, der daraufhin mit den Teilnehmenden diskutiert werden kann. Der Umfang einer Veranstaltung würde bei circa einer Stunde liegen. Die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/neue-konzeptideen-aus-der-geschaeftsfuehrung/">Neue Konzeptideen aus der Geschäftsführung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesgeschäftsführung entwickelt derzeit zwei niedrigschwellige Formate, zu deren Teilnahme die Mitglieder der Humanistischen Union eingeladen sind.</p>
<p>Erstens plant die Geschäftsführung eine digitale Veranstaltungsreihe per Videokonferenz. Regelmäßig wollen wir einen kurzen Vortrag zu HU-spezifischen Themen anbieten, der daraufhin mit den Teilnehmenden diskutiert werden kann. Der Umfang einer Veranstaltung würde bei circa einer Stunde liegen. Die Vorträge werden einen einführenden Charakter in ein Thema haben und sowohl inhaltlich das Thema beleuchten als auch die dazugehörige HU-Position. Besonders geeignet ist dies für Interessierte, Neumitglieder oder Leute, die neu in eines unserer Themen einsteigen wollen. Geplant sind vier bis sechs Vorträge pro Jahr. Falls Sie selbst Expertise zu einem der HU-Themen haben und sich vorstellen können, einen solchen Vortrag zu halten, dann wenden Sie sich sehr gern an uns unter info@humanistische-union.de.</p>
<p>Zweitens plant die Geschäftsführung einen</p>
<p>Podcast. In einem lockeren Gespräch sollen bei diesem Format die Expertinnen und Experten aus der Humanistischen Union mit der Moderation (lies: der Geschäftsführung) über aktuelle menschen- und bürgerrechtliche Fragen debattieren. Während die Veranstaltungsreihe einführend ist, soll der Podcast einen aktuellen Bezug haben.</p>
<p>Sobald der erste digitale Vortrag beziehungsweise die erste Podcast-Sendung starten, wird die Geschäftsstelle Sie informieren.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Carola Otte und Philip Dingeldey</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/neue-konzeptideen-aus-der-geschaeftsfuehrung/">Neue Konzeptideen aus der Geschäftsführung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Aufruf zur Bildung eines Arbeitskreises „Demokratisierung“</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/aufruf-zur-bildung-eines-arbeitskreises-demokratisierung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Jul 2023 12:54:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18762</guid>

					<description><![CDATA[<p>Es ist allgemein bekannt, dass in der Losung der Humanistischen Union die Forderung „Demokratie stärken“ vorkommt. Gleichwohl wurde dieser Aspekt, wie auch unser Themenfeld „Demokratisierung“ (jenseits der vorgänge) vernachlässigt. Das ist auch kein Wunder, wenn Nichtregierungsorganisationen zunächst einmal Menschen- und Bürgerrechte verteidigen müssen. In dieser Defensivposition kommt man dementsprechend immer seltener dazu, auch noch den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/aufruf-zur-bildung-eines-arbeitskreises-demokratisierung/">Aufruf zur Bildung eines Arbeitskreises „Demokratisierung“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist allgemein bekannt, dass in der Losung der Humanistischen Union die Forderung „Demokratie stärken“ vorkommt. Gleichwohl wurde dieser Aspekt, wie auch unser Themenfeld „Demokratisierung“ (jenseits der <strong>vor</strong><em>gänge</em>) vernachlässigt. Das ist auch kein Wunder, wenn Nichtregierungsorganisationen zunächst einmal Menschen- und Bürgerrechte verteidigen müssen. In dieser Defensivposition kommt man dementsprechend immer seltener dazu, auch noch den Ausbau politischer Partizipation als Bürgerrecht zu fordern und Demokratisierungsmöglichkeiten zu konzipieren/zu skizzieren.</p>
<p>Dies wollen der Bundesvorstand und die Bundesgeschäftsstelle der HU ändern. Bürgerrechtlich aktuell wird die Frage der Demokratisierung durch mehrere Forderungen oder Befunde: Einerseits fordern Umweltbewegungen zusätzliche Institutionen, in denen ausgeloste Bürgerinnern und Bürger (etwa bezüglich klimapolitischer und klimarechtlicher Fragen) deliberieren oder sogar entscheiden können sollen. Insgesamt sind die Debatten zur Futurisierung und Erweiterung der Demokratie überaus lebendig. Andererseits ist auch in Zeiten des Neoliberalismus die Aushöhlung von als demokratisch geltenden Institutionen zu vernehmen (Stichwort: Postdemokratie). Ergänzt wird diese Spannung noch durch menschenfeindliches und antidemokratisches Denken und Handeln von rechter Seite und einem Erstarken des Autoritarismus.</p>
<p>Zudem sind wir davon überzeugt, dass der Demokratisierungsprozess nicht abgeschlossen ist und dass zivilgesellschaftliches Engagement sowie regelmäßige Wahlen (als Akt der Elitenrekrutierung) allein nicht ausreichend demokratisch sind. Die Demokratie und ihre originären Versprechen – wie Gleichheit und politische Beteiligung – können ausgeweitet werden.</p>
<p>Was brauchen wir aus bürgerrechtlicher Perspektive, um Gleichheit und Partizipation zu erreichen? Welcher Grad an Partizipation ist nötig? Wie kann politische Repräsentation um Bürgerbeteiligung ergänzt werden? Welche politischen Kompetenzen müssen den Menschen zukommen?</p>
<p>Dazu möchten wir gerne einen Arbeitskreis gründen, der für die HU eine bürgerrechtlich verträgliche Position der Demokratisierung entwickelt. Denkbar wären als Ergebnisse ein Positionspapier, das dem Vorstand vorgelegt wird, mit den Anspruch, die darin geschilderten Argumente, Forderungen und Ideen zur öffentlichen HU-Position zu machen, bis hin zu größeren Publikationen oder auch ein Intervenieren in die politische Öffentlichkeit mit einem Debattenbeitrag.</p>
<p>Wer Interesse hat, an einem Arbeitskreis, einer Position zur und Konzipierung einer „Demokratisierung“ über die politische Repräsentation hinaus mitzuwirken und damit die HU maßgeblich zu unterstützen und womöglich auch zu prägen, der möge sich gerne beim Co-Bundesgeschäftsführer Philip Dingeldey (E-Mail: <a href="mailto:dingeldey@humanistische-union.de">dingeldey@humanistische-union.de</a>, Tel.: 030/ 2045 0256) melden. Das einfachste Vorgehen wären eine Mailingliste und regelmäßige digitale Treffen via Big Blue Button in den Abendstunden (oder am Wochenende).</p>
<p style="text-align: right;"><em>Philip Dingeldey</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/aufruf-zur-bildung-eines-arbeitskreises-demokratisierung/">Aufruf zur Bildung eines Arbeitskreises „Demokratisierung“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2022/02/Bundestag-1-scaled-e1688648008506.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Aufruf: Rezensionen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/aufruf-rezensionen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Jul 2023 12:56:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18763</guid>

					<description><![CDATA[<p>Sie interessieren sich für menschen- und bürgerrechtliche Literatur? Sie setzen sich gerne kritisch mit gesellschaftspolitischen Themen auseinander? Vielleicht haben Sie dann ja Interesse, für die Humanistische Union Buchbesprechungen und Buchkritiken zu schreiben, die Sie in den Mitteilungen veröffentlichen können. Denn die Bundesgeschäftsstelle der HU möchte gerne in den Mitteilungen wieder mehr Buchbesprechungen unterbringen, und ist [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/aufruf-rezensionen/">Aufruf: Rezensionen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sie interessieren sich für menschen- und bürgerrechtliche Literatur? Sie setzen sich gerne kritisch mit gesellschaftspolitischen Themen auseinander? Vielleicht haben Sie dann ja Interesse, für die Humanistische Union Buchbesprechungen und Buchkritiken zu schreiben, die Sie in den Mitteilungen veröffentlichen können.</p>
<p>Denn die Bundesgeschäftsstelle der HU möchte gerne in den Mitteilungen wieder mehr Buchbesprechungen unterbringen, und ist dabei auf Sie angewiesen. Dadurch ergibt sich auch die Chance, dass die Mitteilungen verstärkt ein Ort von fachlichen Diskussionen der Mitglieder wird.</p>
<p>Wenn Sie für uns Rezensionen schreiben wollen, dann melden Sie sich gerne mit Ihrem Vorschlag bei der Geschäftsstelle der HU (E-Mail: <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>, Tel: 030/ 2045 0256). Wir können dann für Sie die Rezensionsexemplare bei den Verlagen bestellen und Ihnen zuschicken.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Carola Otte und Philip Dingeldey</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/aufruf-rezensionen/">Aufruf: Rezensionen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Gefangenenbezahlung ist verfassungswidrig</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/die-gefangenenbezahlung-ist-verfassungswidrig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Jul 2023 13:06:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafvollzug]]></category>
		<category><![CDATA[Gefangenenbezahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Gefängnis]]></category>
		<category><![CDATA[Haft]]></category>
		<category><![CDATA[Mindestlohn]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[soziale Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Strafen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18764</guid>

					<description><![CDATA[<p>Am 20.06. 2023 hat das Bundesverfassungsgericht eine lange erwartete Entscheidung zu diesem Thema veröffentlicht. Es hat dabei über je eine Verfassungsbeschwerde von Strafgefangenen aus Bayern und aus Nordrhein-Westfalen entschieden. Und es hat die Landesstrafvollzugsgesetze dieser Länder für verfassungswidrig erklärt. Leider hat das Gericht dabei weitergehende Erwartungen enttäuscht. Um die Entscheidung richtig einordnen zu können, ist [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/die-gefangenenbezahlung-ist-verfassungswidrig/">Die Gefangenenbezahlung ist verfassungswidrig</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 20.06. 2023 hat das Bundesverfassungsgericht eine lange erwartete Entscheidung zu diesem Thema veröffentlicht. Es hat dabei über je eine Verfassungsbeschwerde von Strafgefangenen aus Bayern und aus Nordrhein-Westfalen entschieden. Und es hat die Landesstrafvollzugsgesetze dieser Länder für verfassungswidrig erklärt. Leider hat das Gericht dabei weitergehende Erwartungen enttäuscht. Um die Entscheidung richtig einordnen zu können, ist es nötig, wenigstens einen kurzen Blick auf die Geschichte der Gefangenenarbeit und ihrer (durchweg) unbefriedigenden Bezahlung zu werfen.</p>
<p>Ein Rechtsanspruch auf Arbeitsentgelt war in Deutschland erstmals durch das Strafvollzugsgesetz von 1976 eingeführt (vorher war nur eine geringfügige „Arbeitsbelohnung“ gewährt worden). Im Regierungsentwurf hieß es dazu, diese Neuerung folge aus dem Grundsatz, dass der Vollzug der Freiheitsstrafe keine über den Freiheitsentzug hinausgehenden Einschränkungen mit sich bringen sollte. „Die Gewährung eines echten Arbeitsentgelts dient zugleich der Eingliederung, weil sie dem Gefangenen ermöglicht, zum Lebensunterhalt seiner Angehörigen beizutragen, Schaden aus seiner Straftat wiedergutzumachen und Ersparnisse für den Übergang in das normale Leben zurückzulegen&#8220; (RegE, S.67). Konsequent hatte der Alternativentwurf der Strafrechtsprofessoren (1973) eine tarifmäßige Entlohnung der Gefangenen vorgeschlagen, ein Vorschlag, der auch von der Arbeitsgemeinschaft Sozialpolitischer Arbeitskreise (AG SPAK) aufgenommen wurde (1975). Jede(r) Gefangene sollte nach dem für ihn/sie geltenden Tarifvertrag bezahlt werden. In Zweifelsfällen sollte die Verwaltung einen Wert festlegen. Letztlich entschied sich der Gesetzgeber aus Gründen der Praktikabilität für eine pauschale Methode: die Orientierung am durchschnittlichen Entgelt aller Versicherten der Rentenversicherung. Allerdings war bald nicht mehr von einer hundertprozentigen Übernahme dieses Maßstabs die Rede. Am Ende des Gesetzgebungsverfahrens war von einem echten Arbeitsentgelt allerdings keine Rede mehr: man einigte sich auf lächerliche fünf Prozent dieser Bemessungsgrundlage, mit dem Versprechen, dass dieser Prozentsatz im Zeitraum von 1977 bis 1986 stufenweise auf 40 Prozent angehoben werden sollte. Davon ist der Gesetzgeber jedoch später abgerückt, so dass es 20 Jahre lang bei dem „Hungerlohn“ blieb.</p>
<p>Zu einer Erhöhung ist es bisher nur aufgrund von Verfassungsbeschwerden von Gefangenen gekommen. Diese waren im Jahre 1998 erfolgreich, als das BVerfG die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärte. Allerdings ging das Gericht dabei vom Maßstab eines am normalen Arbeitsmarkt orientierten &#8222;echten Arbeitsentgelts&#8220; ab. Stattdessen entwickelte es einen neuen, strafvollzugspezifischen Maßstab: &#8222;Ein gesetzliches Konzept der Resozialisierung durch Pflichtarbeit kann zur verfassungsrechtlich gebotenen Resozialisierung nur beitragen, wenn dem Gefangenen durch die Höhe des ihm zukommenden Entgelts in einem Mindestmaß bewusstgemacht werden kann, dass Erwerbsarbeit zur Herstellung der Lebensgrundlage sinnvoll ist&#8220;. Was das bedeuten sollte, wurde dem damals für den Strafvollzug zuständigen Bundesgesetzgeber überlassen. Auf diese Weise kam eine Erhöhung von fünf auf neun Prozent der Bemessungsgrundlage zustande, ein Kompromiss, der niemandem so recht passte. Es war schon damals klar, dass die ursprünglichen Ziele (Beitrag zum Lebensunterhalt der Angehörigen, Schadenswiedergutmachung, Rücklage für einen Neubeginn in Freiheit) auf dieser Grundlage nicht erreichbar waren. Auf die Problematik des Maßstabes hatte der Berichterstatter des Gerichtes, Konrad Kruis, in einer abweichenden Meinung hingewiesen: „Da der Mensch in seiner existentiellen Befindlichkeit in Frage gestellt wird, wenn er &#8211; aus welchen Gründen auch immer &#8211; einer Ordnung ausgesetzt ist, in der für ihn der Zusammenhang zwischen abverlangter Arbeit und angemessenem (gerechtem) Lohn prinzipiell aufgehoben ist, stellt sich bei Pflichtarbeit die Frage nach dem angemessenen Entgelt im Blick auf die Achtung der Menschenwürde losgelöst vom Resozialisierungsgebot der Verfassung und dem Resozialisierungszweck der Arbeit&#8220;. Das Arbeitsentgelt müsse einen echten Gegenwert darstellen. In seiner Höhe müsse der Wert der geleisteten Arbeit deutlich werden. Er hoffe, dass man diese Entscheidung nicht so verstehen werde, „dass das Bundesverfassungsgericht damit von früheren Wertmaßstäben abrückt&#8220;. Ein bemerkenswert weitsichtiges Statement.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund waren die Erwartungen an die neue Entscheidung des BVerfG hoch gespannt. Diese knüpft jedoch genau an die problematischen Maßstäbe der Vorentscheidung an. Sie verpflichtet die beiden Bundesländer, ein „umfassendes, wirksames und in sich schlüssiges, am Stand der Wissenschaft ausgerichtetes Resozialisierungskonzept zu entwickeln sowie die von ihm zu bestimmenden wesentlichen Regelungen des Strafvollzugs darauf aufzubauen. Der Gesetzgeber müsse die Zwecke, die im Rahmen seines Resozialisierungskonzepts mit der (Gesamt-) Vergütung der Gefangenenarbeit und insbesondere dem monetären Vergütungsteil erreicht werden sollen, im Gesetz benennen und widerspruchsfrei aufeinander abstimmen. Er sei dabei nicht auf ein bestimmtes Regelungskonzept festgelegt, vielmehr sei ihm ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet. In jedem Fall müsse die Angemessenheit der Vergütungshöhe den im Resozialisierungskonzept verfolgten Zwecken entsprechen&#8220;.</p>
<p>Aber ist ein solches Konzept denkbar, aus welchem sich die Vergütungshöhe der Gefangenenarbeit im Strafvollzug ableiten lässt? Das muss ernsthaft bezweifelt werden.</p>
<p>Schon das Konzept der Resozialisierung selbst ist umstritten. Von den Einen wird es psychologisch verstanden als die Beseitigung von Sozialisationsdefiziten („Nachsozialisation&#8220;), von Anderen, eher soziologisch, als Hilfe bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Im Zweifel kann beides erforderlich sein, wenn auch in unterschiedlicher Gewichtung bei verschiedenen Personen. Ob sich daraus klare Vorgaben für die Entlohnung der Gefangenenarbeit ergeben, ist mehr als zweifelhaft. Es spricht vielmehr alles dafür, den arbeitsfähigen Strafgefangenen freizustellen, ob sie arbeiten wollen oder nicht und die arbeitenden Gefangenen als (gefangene) Arbeiter nach den jeweils geltenden Tarifverträgen zu bezahlen.</p>
<p>Die Entscheidung des BVerfG ist streng genommen nur für Bayern und NRW. Indirekt sind jedoch sämtliche anderen Bundesländer betroffen. Sie sind -wenn auch nur indirekt &#8211; dazu verpflichtet, ihre Gesetze den Maßstäben des BVerfG anzupassen. Im schlimmsten Fall könnte dies dazu führen, dass wir es in Zukunft mit 16 verschiedenen Systemen der Gefangenenentlohnung zu tun bekommen, je nach Auslegung des verfassungsgerichtlichen Maßstabes. Vermutlich wird der Strafvollzugsauschuss der Länder versuchen, möglichst viele Länder auf ein gemeinsames Modell einzuschwören. Gelingt das nicht, was angesichts der unterschiedlichen Finanzlage der Länder nicht unwahrscheinlich ist, wird das Chaos groß sein und viele Gefangene werden die Gerichte anrufen. Diese werden sich ihrerseits mit den vagen Maßstäben des BVerfGs auseinandersetzen müssen. Das dürfte das Chaos noch vergrößern. Und letztlich werden alle eine neue Entscheidung dieses Gerichts herbeiwünschen.</p>
<p>Fazit: Aus der Entscheidung ergibt sich, dass dem BVerfG nichts Neues eingefallen ist. Die Länder sollen in ihren Gesetzen die Bedeutung von Arbeit in einem „Resozialisierungskonzept&#8220; klären. Was das in Cent und Euro bedeuten soll, bleibt unklar und dürfte über längere Zeit umstritten sein.</p>
<p>Das sollte niemanden überraschen. Das Gefängnis ist nun einmal kein geeigneter Platz zur Resozialisierung von Straftätern. Wenn man meint, Menschen zur Strafe einsperren zu müssen und sie dort arbeiten lässt, dann ist man verpflichtet, sie regulär zu bezahlen. Der richtige Maßstab dafür ist (mindestens) der gesetzliche Mindestlohn und die Einbeziehung in die Sozialversicherung.</p>
<p>Dass dies teuer werden dürfte, ist kein Argument gegen ein solches Vorgehen. Es wird jedes einzelne Bundesland dazu bringen, an einer radikalen Verringerung der Gefangenenzahlen mitzuwirken. Und damit zu einer wünschbaren Fortentwicklung des Strafvollzugs in Strafanstalten beizutragen.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Johannes Feest</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/die-gefangenenbezahlung-ist-verfassungswidrig/">Die Gefangenenbezahlung ist verfassungswidrig</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2023/07/640px-Celle_JVA_Salinenmoor-1.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Grundrechte-Report 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/grundrechte-report-2023-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Jul 2023 13:09:20 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18768</guid>

					<description><![CDATA[<p>Präsentatorin Susanne Baer: „Zum Schutz der Grundrechte gibt es noch Einiges zu tun“ Am 23. Mai 2023, dem Tag des Grundgesetzes, wurde der diesjährige Grundrechte-Report. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland im Haus der Demokratie in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Der 27. Grundrechte-Report wirft unter dem Titel „Krieg, Klima, Krise“ einen Blick auf [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/grundrechte-report-2023-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">Grundrechte-Report 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a name="_Toc139538303"></a><strong>Präsentatorin Susanne Baer: „Zum Schutz der Grundrechte gibt es noch Einiges zu tun“</strong></p>
<p>Am 23. Mai 2023, dem Tag des Grundgesetzes, wurde der diesjährige <em>Grundrechte-Report. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland</em> im Haus der Demokratie in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Der 27. Grundrechte-Report wirft unter dem Titel „<strong>Krieg, Klima, Krise</strong>“ einen Blick auf die aktuellen Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien anhand konkreter Fälle des Jahres 2022. Der Report analysiert und kritisiert Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen.</p>
<p>Hierzu gehören für das Jahr 2022 grundrechtliche Auswirkungen der Maßnahmen anlässlich des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die wachsende Armut in Deutschland. Darüber hinaus werden im Report tödliche Polizeigewalt, rassistische Polizeikontrollen und Grundrechtsverletzungen an geflüchteten Menschen thematisiert sowie Einschnitte in die informationelle Selbstbestimmung und Probleme in der deutschen Justiz besprochen.</p>
<p>Der Report wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Susanne Baer, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien</strong> an der Humboldt-Universität zu Berlin, präsentierte den Grundrechte-Report in diesem Jahr: „Der Krieg in der Ukraine, die wirtschaftliche Lage, die viele Menschen belastet, und die Klimakrise fordern Politik und Gesellschaft – und sie fordern auch die Grundrechte heraus. Gerade wenn es eng wird, kommt es auf diese Rechte an. Der Grundrechte-Report deckt da Probleme auf. Dass im Familienrecht weiter frauenfeindliche Narrative wirksam werden, erschreckt ebenso wie der geschilderte Umgang mit Angriffen auf die Pressefreiheit. Teils müssen sich Justiz, Verwaltung und Gesetzgeber hier deutliche Kritik gefallen lassen. Ich stimme da nicht allem zu, aber das muss diskutiert werden. Berichtet wird ja auch, wo Gerichte bewegt werden können, um Grundrechte in neuen Konstellationen durchzusetzen – in der Polizeiarbeit, bei Streiks oder „Klimacamps“. Klar ist jedenfalls: Grundrechtsfragen gehen alle an – und um überzeugende Antworten müssen wir ringen“.</p>
<p><strong>Simon Lachner, Aktivist der „Letzten Generation“,</strong> berichtete bei der Pressekonferenz von seinen Erfahrungen mit dem staatlichen Umgang mit Aktionen der Klimaaktivist*innen. Er sagt: „Wie die Engagierten bei der Letzten Generation vom Rechtsstaat behandelt werden ist teils erschreckend. Immer wieder sehe ich meine Freunde, wie sie mit Schmerzgriffen von der Straße gezerrt werden oder in die Justizvollzugsanstalt gesperrt werden – teils ohne Gerichtsverfahren, sondern auf Grundlage des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern. Auch ich war für zwei Nächte in der Justizvollzugsanstalt in München.“</p>
<p><strong>Benjamin Derin, Rechtsanwalt und Mitglied des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV</strong>), resümiert stellvertretend für die gesamte Redaktion des Grundrechte-Reports: „Ob staatliche Überwachung, Ausweitung von Straf- und Polizeigesetzen oder Abbau von sozialen Sicherungen, wir weisen immer wieder darauf hin, wo die Grundrechte in Gefahr sind. Teile von Staat und Politik scheinen aber umgekehrt die Grundrechte mancher Menschen als Gefahr zu betrachten. Das Beharren auf diesen Rechten ist deshalb ein wichtiger Teil des Einsatzes für eine freiheitliche und soziale Gesellschaft für alle.“</p>
<p><strong><em>Grundrechte-Report 2023</em></strong><em> – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland (FISCHER Taschenbuch Verlag).</em> Herausgegeben von: Rolf Gössner, Rosemarie Will, Britta Rabe, Benjamin Derin, Wiebke Judith, Sarah Lincoln, Lea Welsch, Rebecca Militz, Max Putzer, Rainer Rehak. ISBN 978-3-596-70882-6</p>
<p>Der Grundrechte-Report 2023 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richtervereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte</p>
<p>Bezugsmöglichkeiten: Das Buch ist ab sofort über den Buchhandel, den Online-Shop der Humanistischen Union (<a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/grundrechte-report/">https://www.humanistische-union.de/service/shop/grundrechte-report/</a>) und die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>).</p>
<p style="text-align: right;"><em>Die Redaktion des Grundrechtereports</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/grundrechte-report-2023-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">Grundrechte-Report 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Offener Brief der Humanistischen Union an die Abgeordneten des Hessischen Landtags</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/offener-brief-der-humanistischen-union-an-die-abgeordneten-des-hessischen-landtags/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Jul 2023 13:12:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Medienresonanz]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18769</guid>

					<description><![CDATA[<p>&#160; (Red.) Am Donnerstag, 29. Juli wurde in Hessen das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung verabschiedet. Dabei wurde auch ein kurzfristiger Änderungsantrag der Frak-tionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zu § 25a verabschiedetet, der datenschutz- und polizeirechtlich relevant ist. Wir haben im Vorfeld in einem offenen Brief an die Abgeordneten des Hessischen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/offener-brief-der-humanistischen-union-an-die-abgeordneten-des-hessischen-landtags/">Offener Brief der Humanistischen Union an die Abgeordneten des Hessischen Landtags</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Red.) Am Donnerstag, 29. Juli wurde in Hessen das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung verabschiedet. Dabei wurde auch ein kurzfristiger Änderungsantrag der Frak-tionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zu § 25a verabschiedetet, der datenschutz- und polizeirechtlich relevant ist. Wir haben im Vorfeld in einem offenen Brief an die Abgeordneten des Hessischen Landtags diese Kurzfristigkeit, die jede außer-parlamentarische Beteiligung bezüglich des Änderungsantrags verhindert und im Verfahren intransparent ist, kritisiert. Unser Brief wurde sowohl medial als auch von einigen Abgeordneten diskutiert. Gleichwohl wurde der Änderungsantrag ohne Anhörung verabschiedet. Unsere Kritik bleibt dennoch bestehen. Daher drucken wir den Text hier für Sie ab:</em></p>
<p><em> </em></p>
<p>Sehr geehrte Abgeordnete des Hessischen Landtages,</p>
<p>am kommenden Donnerstag, dem 29. Juni, werden Sie, die Abgeordneten des Hessischen Landtages, über den Änderungs-antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf für ein Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vor-schriften und zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei (LT-Drs. 20/11235) in der dritten Lesung abstimmen. Wir, die Bürgerrechtsorganisation Huma-nistische Union, halten dieses Schnellverfahren bei einer so wichtigen Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) für undemokratisch und den Gesetz-gebungsprozess für intransparent. Eine Beteiligung der Zivilgesellschaft zum Änderungsantrag der Regierungsfraktionen wird damit nämlich verunmöglicht.</p>
<p>Der neue Änderungsantrag von CDU und Grünen befasst sich vor allem mit einer Änderung des verfassungswidrigen §25a HSOG. Der neue Änderungsantrag soll den alten §25a durch einen neuen ersetzen. Darin geht es um die automatisierte Anwendung der Datenanalyse von HessenDATA und das Zusammenfügen verschiedener Datentöpfe. Beim kurzfristig eingereichten Änderungsantrag geht es also nicht nur um Formalitäten oder Kleinig-keiten, sondern um Fragen des Daten-schutzes und des Polizeirechts. Kurz gesagt handelt es sich um Angelegenheiten, die der öffentlichen Debatte bedürfen – und zwar nicht nur des Landtags, sondern auch der breiten Öffentlichkeit, der Medien und zivilgesellschaftlicher Organisationen –, wenn man den Begriff Demokratie ernster nehmen möchte. Denn es geht um bürgerrechtliche Fragen, die kontrovers diskutiert werden müssten.</p>
<p>Eine solche Beteiligung wird jedoch durch den straffen Zeitplan verhindert. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde zwar schon im März 2022 eingereicht. Nachdem aber nur einen Monat später das Bundesverfassungsgericht das Verfassungs-schutzgesetz in Bayern kassiert hatte, wurde auch klar, dass Teile des HSOG verfassungswidrig sind. Im März 2023 wurden daraufhin Änderungsanträge eingereicht, und es fand abermals eine Anhörung statt, die inzwischen vom Innenausschuss ausgewertet wurde. Dort kündigten Abgeordnete der Fraktionen CDU und Die Grünen an, bezüglich HessenDATA einen Änderungsantrag einzubringen. Dieser Änderungsantrag liegt Ihnen erst seit 20. Juni dieses Jahres vor.</p>
<p>Trotz dieser Kurzfristigkeit sollen am 27. Juni die zweite und am 29. Juni die dritte Lesung im Hessischen Landtag zum Gesetzentwurf (LT-Drs. 20/8129) und dem dazugehörigen Änderungsantrag statt-finden. In einem solchen Schnelldurchlauf werden zivilgesellschaftliche Organi-sationen und die hessischen Bürgerinnen und Bürger vom Gesetzgebungsprozess ausgeschlossen. Denn in Anbetracht der wenigen verbleibenden Tage und der Komplexität sowohl des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen als auch der Drucksachen, auf die darin Bezug genommen wird, wird es weder möglich sein, in der außerparlamentarischen Öffentlich-keit den Antrag zu diskutieren, noch werden fundierte gutachterliche Stellungnahmen von Bürgerrechts-organisationen wie uns rechtzeitig möglich sein. Der außerparla-mentarischen Öffentlichkeit fehlt damit in einem solchen Verfahren die Möglichkeit, sich differenziert zum Änderungsantrag zu äußern. Die Kurzfristigkeit unterminiert somit das Transparenzgebot und erschwert eine demokratische Debatte enorm.</p>
<p>In der Tat ist in der Geschäftsordnung des Hessischen Landtages eine Anhörung oder Beteiligung von Interessensverbänden oder Bürgerrechtsorganisationen nicht schrift-lich verordnet – anders als dies etwa beim Bundestag der Fall ist. Daher bleibt zivil-gesellschaftlichen Organisationen in Bezug auf den Hessischen Landtag auch keine Möglichkeit der formalen Beschwerde angesichts dieses Schnellverfahrens. Gleichwohl ist die Humanistische Union über diesen Ablauf empört. Wir sind der Meinung, dass ein Gesetzgebungsverfahren, das als demokratisch gelten soll, so nicht ordnungsgemäß sein sollte.</p>
<p>Daher fordern wir den Hessischen Landtag und die Hessische Landesregierung erstens dazu auf, künftig bei Gesetzgebungs-verfahren die Zivil-gesellschaft nicht mehr durch Zeitmangel auszuschließen, sondern sich demokratischen Debatten zu stellen. Zweitens fordern wir den Hessischen Landtag dazu auf, wenigstens die gutachterlichen Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren generell zu veröffentlichen und damit das Transparenz-gebot zu erfüllen.</p>
<p style="text-align: right;"><a name="_Toc139373555"></a><em>Philip Dingeldey und der Bundesvorstand der Humanistischen Unio</em><em>n</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/offener-brief-der-humanistischen-union-an-die-abgeordneten-des-hessischen-landtags/">Offener Brief der Humanistischen Union an die Abgeordneten des Hessischen Landtags</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2023/06/Hessischer_Landtag_Plenarsaal.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Ankündigung: Mitgliederversammlung 2023 und Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2023</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/ankuendigung-mitgliederversammlung-2023-und-verleihung-des-fritz-bauer-preises-2023/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Jul 2023 13:14:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Termine: Bundesverband]]></category>
		<category><![CDATA[Termine: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[Verein; Mitgliederversammlung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18770</guid>

					<description><![CDATA[<p>&#160; Der Bundesvorstand informiert Sie hiermit über die diesjährige Mitgliederversammlung. Diese findet statt: am Wochenende des 14. und 15. Oktober 2023 in der Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte Herrenstraße 18 76437 Rastatt. Auch vergeben wir am selben Ort am Samstagabend, den 14. Oktober 2023, den diesjährigen Fritz-Bauer-Preis. Dieses Mal verleiht die HU [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/ankuendigung-mitgliederversammlung-2023-und-verleihung-des-fritz-bauer-preises-2023/">Ankündigung: Mitgliederversammlung 2023 und Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2023</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Der Bundesvorstand informiert Sie hiermit über die diesjährige <strong>Mitgliederversammlung</strong>. Diese findet statt: am Wochenende des <strong>14. und 15. Oktober 2023</strong> in der</p>
<p><strong>Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte</strong></p>
<p><strong>Herrenstraße 18</strong></p>
<p><strong>76437 Rastatt.</strong></p>
<p>Auch vergeben wir am selben Ort am Samstagabend, den 14. Oktober 2023, den diesjährigen <strong>Fritz-Bauer-Preis</strong>. Dieses Mal verleiht die HU den Preis den Beschwerdeführenden der Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz. Der Fritz-Bauer-Preis wurde von der Humanistischen Union 1968 gestiftet in Erinnerung an ihren Mitbegründer Fritz Bauer, den langjährigen Generalstaatsanwalt von Hessen und sozial engagierten Juristen.</p>
<p>Zudem planen zwei Mitglieder des Bundesvorstandes, bei der kommenden Mitgliederversammlung von ihrem Amt zurückzutreten. Daher wollen wir von der Mitgliederversammlung neue <strong>Vorstandmitglieder</strong> zum bestehenden Bundesvorstand hinzuwählen zu lassen. Dazu fordert der Vorstand, die Mitglieder, die an einer Vorstandstätigkeit interessiert sind, dazu auf, für die kommende Wahl zu <strong>kandidieren</strong>.</p>
<p>Über den genauen Ablauf der Mitgliederversammlung und der Preisverleihung werden wir noch rechtzeitig mit der Tagesordnung informieren.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/ankuendigung-mitgliederversammlung-2023-und-verleihung-des-fritz-bauer-preises-2023/">Ankündigung: Mitgliederversammlung 2023 und Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2023</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
