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Verfas­sungs­be­schwerde gegen Online-­Durch­su­chungen in Bayern

Mitteilungen10/2008Seite 28

Aus: Mitteilungen Nr. 202 S.28

Zweieinhalb Monate nach der Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes zu Online-Durchsuchungen hat die SPD das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet. Landtagsabgeordnete der SPD-Fraktion (u.a. ein HU-Mitglied) erhoben am 24. September 2008 Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Das darin erlaubte heimliche Betreten einer Wohnung, um Späh-Programme auf Computern zu installieren, verletze das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, argumentieren die Beschwerdeführer. Aber auch darüber hinaus verstoße die bayerische Regelung gegen die Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht Ende Februar in einem Grundsatz-Urteil zu Online-Durchsuchungen aufgestellt habe. Zudem fehlten im Polizeiaufgaben- wie auch im Verfassungsschutzgesetz eigenständige Regelungen über den Richtervorbehalt für die Genehmigung von Online-Durchsuchungen.

Die Verfassungsbeschwerde wurde von der Bundesvorsitzenden der Humanistischen Union, Prof. Dr. Rosemarie Will, erarbeitet und beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ausführliche Informationen zur Beschwerde finden sich auf der HU-Internetseite: https://www.humanistische-union.de/ shortcuts/onlinedurchsuchung/.

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