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	<title>vorgänge 1-2-1972 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>FDP/ SPD- Alternativentwurf für Fristenlösung</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Feb 1972 21:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 1-2/1972, S. 38- 39 (vg) Die FDP- Fraktion des Bundestages und eine SPD- Parlamentarieregruppe haben als Gegenvorschlag zur Indikationsregelung des justizminitser Jahn am 09. Februar einen Alternativvorschlag für die Regelung des § 218 im Bundestag eingebracht, der die Fristenregelung vorsieht. Federführend dür die gruppe waren die Abgeordneten Detlef Kleinert (FDP) und Hans [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 1-2/1972, S. 38- 39</p>
<p><i>(vg) Die FDP- Fraktion des Bundestages und eine SPD- Parlamentarieregruppe haben als Gegenvorschlag zur Indikationsregelung des justizminitser Jahn am 09. Februar einen Alternativvorschlag für die Regelung des § 218 im Bundestag eingebracht, der die Fristenregelung vorsieht. Federführend dür die gruppe waren die Abgeordneten Detlef Kleinert (FDP) und Hans de Wirth (SPD). Der Gesetzentwurf hat (nach FR vom 03.02.1972) folgenden Wortlaut:<br />Die Pragraphen 218- 220 werden durch folgende Vorschriften ersetzt:</i></p>
<p>Paragraph 218<br />(1)Wer in der Zeit zwischen dem 14. Tag und dem Ende des dritten Monats nach Empfängnis die Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, es sei denn, daß der Schwangerschaftsabbruch mit der Einwilligung der Schwangeren nach Beratung durch einen Arzt ihres Vertrauens von einem hierzu fachlich vorgebildeten Arzt vorgenommen wird.<br />(2)Begeht die Schwangere die Tat, kann das Gericht von Strafe absehen, wenn sie in besonderer Bedrängnis gehandelt hat.</p>
<p>Paragraphen 219<br />(1)Wer später als drei Monate nach der Empfängnis die Schwangerschaft abbricht, wird mit der Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, es sei denn, daß der Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Schwangeren von einem hierzu fachlich vorgebildeten Arzt vorgenommen wird und<br />1. der Abbruch nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft notwendig ist, um ernste Gefahr für Leben oder Gesundheit der Schwangeren abzuwenden, oder<br />2. dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß das Kind geistig und körperlich schwer geschädigt sein würde, die Vorraussezungen zu 1. und 2. müssen durch ärztliche Gutachterstellen festgestellt sein.<br />(2)Paragraph 218, Absatz 2 gilt entsprechend.</p>
<p>Paragraph 220<br />Wer die Tat nach Paragraph 218, 219 StGB gegen Willen der Schwangeren, ohne approbierter Arzt mit fachlicher Vorbildung zu sein oder gewerbsmäßig begeht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, in minder schweren Fällen nicht unter sechs Monaten.</p>
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		<title>HU- Appell an Bundesregierung für Fristenlösung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Feb 1972 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 1-2/1972, S. 38 (vg) Der Verbandstag der Humanistischen Union richtet folgenden Appell an die Fraktionen des Bundestages und die Bundesregierung: &#132;In Anbetracht der Tatsache, daß das Bundeskabinett in dieser Woche abschließend die Vorlage des Bundesjustizministeriums zur Frage § 218 behandeln will, bestätigt der Verbandstag der Humanistischen Union. Der am 05. und 06. [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 1-2/1972, S. 38</p>
<p>(vg) Der Verbandstag der Humanistischen Union richtet folgenden Appell an die Fraktionen des Bundestages und die Bundesregierung:</p>
<p>&#132;In Anbetracht der Tatsache, daß das Bundeskabinett in dieser Woche abschließend die Vorlage des Bundesjustizministeriums zur Frage § 218 behandeln will, bestätigt der Verbandstag der Humanistischen Union. Der am 05. und 06. Februar 19721 in Würzburg zusammenkam, erneut daß alle Vorscläge einer Indikationslösung, wie sie das Bundesjustizministerium trotz aller Kritik weiterhin befürwortet, keine sachgerechten Lösungen der rechtlichen Behandlung des Schwangerschaftsabbruches ermöglichen, und daß sie verfahrenstechnisch undurchführbar sind.</p>
<p>Ihre Einführung bedeutet wachsende Rechtsungleichheit, weitere Rechtsumgehungen und benachteiligt nach wie vor die wirtschaftlich schwächeren Teile der Bevölkerung.</p>
<p>Seit August 1970 tritt die Humanistische Union für eine Fristenlösung ein, die sehr bald auch von der FDP vertreten wurde und inzwischen von zahlreichen Abgeordneten der Regierungskoalition und einer Mehrheit der Bevölkerung gewünscht wird.</p>
<p>Der Verbandstag appelliert an die Bundesregierung und an das Parlament, sich nicht länger dieser wirksamen und gerechten Reform zu verschließen.&#147;</p>
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		<title>§ 218: Justizminister Jahns neuer Indikationen- Vorschlag</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Feb 1972 22:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 1-2/1972, S. 38 (vg)Der SPD- Parteitag vom 20.11.1971 hat Justizminister Jahn und den mit ihm einigen Fraktionsgenossn insachen Reform des § 218 eine empfindliche Schlappe bereitet. Eine überwältigegnde Mehrheit sprach sich für die &#132; Fristenlösung&#147; (3 Monate Straffreiheit) und gegen Jahns komplizierte Planungen, den Schwangerschaftsabbruch unter den Bedingungen bestimmter Indikationen freizugeben, aus. [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 1-2/1972, S. 38</p>
<p><i>(vg)Der SPD- Parteitag vom 20.11.1971 hat Justizminister Jahn und den mit ihm einigen Fraktionsgenossn insachen Reform des § 218 eine empfindliche Schlappe bereitet. Eine überwältigegnde Mehrheit sprach sich für die &#132; Fristenlösung&#147; (3 Monate Straffreiheit) und gegen Jahns komplizierte Planungen, den Schwangerschaftsabbruch unter den Bedingungen bestimmter Indikationen freizugeben, aus.</i></p>
<p><i>Der glücklose Justizmintser hat sich daraufhin, indirekt unterstützt von Bundeskanzler Brandt und Fraktionschef Wehner, eine neue Weiterung seines Indikationsmodells ausgedacht oder ausdenken lassen, durch die die von ihm &#132;aus Gewissensgründen&#147; vertretene Indikationslösung zwar ausgedenht, aber nur komplizierter und noch weniger praktikabler wird; zumal dieser Bundesjustizminister bis heute zu sagen nicht in der Lage ist, wie er sich die justiziable Durchführung seiner Gesetzesvorstellung vorstellt.</i></p>
<p><i>Wir folgen mit unserer Information einem Rundbrief der &#132;Sonderstelle für die Reform des § 218 der HU&#147; in Hamburg.</i></p>
<p>Nach der fast allgemeinen Ablehnung des Referententwurfs im November 1971 versprach Justizminster Jahn eine Revidierung seiner Vorschläge. Man müsse &#132;irgendwie&#147; besonderen Notsituationen Rechnung tragen und entsprechende bestimmungen in das Gesetz einbauen.</p>
<p>Das Ergebnis ist eine weitere &#132;Indikation&#147;, nämlich die Straffreistellung in Fällen, in denen &#132;die Schwangere sich in einer besonderen Notlage befindet, die nicht mit ihr zumutbaren Möglichkeiten beseitigt werden kann&#147;.</p>
<p>Wie schon bei den früheren Verlautungen des Ministeriums ist auch hier wieder völlig unklar, wer eigentlich feststellt, ob diese Indikation gegeben ist. Das Justizministerium prüft, ob es eine &#132;unverbindliche Beratungsstelle&#147; sein soll, eine &#132;Person des Vertrauens der Schwangeren&#147;, eine Art Beistand, wobei an Pfarrer, Anwälte, Fürsorger, Lehrer gedacht wird, oder ein von Amts wegen bestellter &#132;Sozial- Konsiliarius&#147;.</p>
<p>Die Gesetzesmacherei des Ministeriums wird allmählich zu einem Skandal, und zwar nicht deswegen, weil man nun einmal keine Fristenlösung will, sondern weil man einfach nicht in der Lage ist, präzise zu sagen, was man überhaupt will.</p>
<p>Schon bei der sogenannten sozialmedizinischen Indikation war es so, daß das Ministerium zunächst ganz unverbindlich recht liberale Meinunge zu dieser Frage erörtern ließ. Ein &#132;Arzt des Vertrauens&#147; der Schwangeren sollte bestimmen, ob ein straffreier Schwangerschaftsabbruch im Falle seiner Patientin vorläge. Ein &#132;Koniliarius&#147;, ein zweiter Arzt, sollte allerdings gehört werden, ohne daß jedoch seine Meinung ausschlaggebend sein sollte. Nur der &#132;Arzt des Vertrauens&#147; sollte entscheiden. Inzwischen hat das Ministerium ganz klammheimlich die Funktion dieser Ärzte völlig geändert. Aus einer Art von &#132;Kollegenberatung&#147; wurde im Gesetztesvorschlag die &#132;allein ausschlaggebende&#147; Instanz. Alles Gerede vom &#132;Arzt des Vertrauens&#147; war deshalb nur Gerede.</p>
<p>Genauso sieht es jetzt wieder aus. Eine Indikation wird einer widerstrebenden Öffentlichkeit geboten, damit sie vielleicht doch die abgelehnte Indikationslösung frißt. Aber was dahinter steht, verschweigt das Ministerium aus einer Mischung von gesetzgeberischer Unfähigkeit und kleinkarierter &#132;Klein- Moritz- Taktik&#147;. Da wird wieder von &#132;unverbindlichen&#147; Beratungsstellen, von &#132;Beiständen&#147; geredet, ohne die Funktion dieser Instanzen aufzuzeigen.</p>
<p>Das einzige Ergebnis dieses etwa zwölften Anlaufs wird sein, daß zu den 15 Paragraphen mit Dutzenden von Absätzen noch ein kleines halbes Dutzend hinzukommen, und daß die Begründung und Kommentierung des Ministeriums anstelle von 80 Seiten dann eben mehr als hundert Seiten füllen wird.</p>
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		<title>§ 218- Reform in der DDR und die katholischen Bischöfe</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/1-2-1972/publikation/218-reform-in-der-ddr-und-die-katholischen-bischoefe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Feb 1972 21:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 1-2/1972, S. 39 (vg) Am 23. Dezember 1971 hat der DDR- Ministerrat in Zusammenarbeit mit dem Politbüro der SED den Beschluß gefaßt, der &#132;Volkskammer&#147; einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem für die Frauen der DDR auf deren Antrag der Schwangerschaftsabbruch für die ersten 3 Monate auf Antrag der Frau straffrei gestellt werden soll. [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 1-2/1972, S. 39</p>
<p><i>(vg) Am 23. Dezember 1971 hat der DDR- Ministerrat in Zusammenarbeit mit dem Politbüro der SED den Beschluß gefaßt, der &#132;Volkskammer&#147; einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem für die Frauen der DDR auf deren Antrag der Schwangerschaftsabbruch für die ersten 3 Monate auf Antrag der Frau straffrei gestellt werden soll. Mit diesem Gesetztesvorschlag, der die Volkskammer gewiß passieren wird, würde die DDR- Gesetzgebung über Schwangerschaftsabbruch, die ohnehin liberalisiert ist, erneut verbessert und auf den Stand der Liberalisierungsdiskussion in der Bundesrepublik gebracht.</i></p>
<p><i>Die katholischen Bischöfe und Bischofskommissare in der DDR (die &#132;Berliner Ordinarienkonferenz&#147;) haben sehr prombt- mit einer Kanzelverlautbarung für den 9. Januar 1972 auf die Absichtserklärung der DDR- Regierung (und des SED- Politbüros) reagiert.</i></p>
<p><i>Um die 218- Debatte möglichst umfangreich zu dokumentieren, veröffentlichen wir hier die DDR- Bischofs- Erklärung:</i></p>
<p>&#132;Mit Bedauern und großer Sorge haben wir am 23. Dezember 1971 durch die Presse den Beschluß des Ministerrates der DDR zur Kenntnis nehmen müssen, daß in einer künftigen gesetzlichen Regelung jede Frau selbst entscheiden kann, ob sie bis zum Ablauf von drei Monaten ihre Schwangerschaft unterbrechen möchte.</p>
<p>Als vor über sechs Jahren die Unterbrechung der Schwangerschaft auf Antrag bei der zuständigen Kommision des Gesundheitswesens gesetzlich erlaubt wurde, haben wir in unserer Erklärung vom 1. November 1965 darauf hingewiesen, daß damit eine unheilvolle Entwicklung für das ganze Volk beginnen würde. Dies wird durch die geplante neue Regelung bestätigt, die nach diesen sechs Jahren wiederum der illegalen Abtreibung steuern soll. Sie wird aber selbst wiederum Anfang eines größeren Schadens sein.</p>
<p>Ebenso wie die katholischen Bischöfe der Länder, in denen Schwangerschaftsunterbrechungen bereits gesetzlich erlaubt wurden, erklären wir in Übereinstimmung mit dem Konzil:&#147; Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuungswürdige Verbrechen.&#147;</p>
<p>Für den Christen ist das werdende Leben nicht der Verfügung und den Interessen des einzelnen oder der Gesellschaft ausgeliefert. Wir bitten und ermahnen daher alle Gläubigen, ihr Gewissen am Gebot Gottes auszurichten, auch wenn in der Öffentlichkeit mit scheinbar guten Gründen andere Meinungen vertreten werden. Jedes menschliche Leben steht unter dem Schutz des Gebots Gottes: Du sollst nicht töten. Es ist die Aufgabe eines jeden Staates, das menschliche Leben zu schützen, zumal das wehrlose Leben des besonderen Schutzes bedarf.</p>
<p>Für die werdende Mutter und für das Kind ist in der sonstigen Gesetzgebung der DDR in besonderer Weise gesorgt, in medizinischer, sozialer, arbeitsrechtlicher und finanzieller Hinsicht. Gerade deshalb ist eine Notlage, die eine Abtreibung rechtfertigen könnte, schwerlich gegeben.</p>
<p>Wenn eine Gesellschaft auf den gesetzlichen Schutz des werdenden Lebens verzichtet, wird sie mit ihrem Bemühen um wahren Humanismus unglaubwürdig.</p>
<p>Eine Praxis der Abtreibung werdenden Lebens bis zum dritten Monat, die allein in die freie Entscheidung der einzelnen Frau gestellt wäre, müßte das Empfinden für den Wert des Menschenlebens überhaupt schwer schädigen.</p>
<p>Für das Lebensrecht des Menschens kann es keine zeitlichen Schranken geben. Ebensowenig wie der Greis darf das Kind im Mutterleib seines Lebens beraubt werden. Der so zu befürchtende Schaden wäre verhängnisvoller als das ebenfalls zu erwartende Sinken der Geburtenziffer.</p>
<p>Wir Bischöfe treten mit dieser Erklärung auch für die Ärzte und Schwestern ein, die nach ihrem christlichen Gewissen und nach ihrem ärztlichen Ethos bei einer Abtreibung nicht mitwirken können. Wir erwarten daß ihnen kein persönlicher und beruflicher Nachteil erwächst, wenn sie entsprechend der durch die Verfassung der DDR garantierten Gewissensfreiheit handeln. Wir Christen sind der Überzeugung, daß unser Festhalten an der Unantastbarkeit und unser Eintreten für den Schutz menschlichen Lebens dem Wohle des einzelnen und der ganzen Gesellschaft dient. Für uns gilt als Gebot Gottes, des Schöpfers: ´Du sollst nicht töten.´&#147;</p>
<p>Berlin, den 3.Januar 1972</p>
<p>Alfred Cardinal Bengsch, Erzbischof, Bischof von berlin, Gerard Schaffran, Bischof von Meißen, Hugo Aufderbeck, Bischof und Commissarius in Schwerin, Johannes Brau, Bischof und Commissarius in Magdebrug, Bernard Huhn, Weihbischof und Generalvikar in Görlitz, Prälat Karl Ebert, Bischöflicher Commisarius in meinigen, und Johannes Kleineidam, Weihbischof in Berlin.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>60 000 Schweizer für Referendum über Abtreibung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/1-2-1972/publikation/60-000-schweizer-fuer-referendum-ueber-abtreibung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Feb 1972 20:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 1-2/1972, S. 40 (vg) In der Schweiz soll die Bevölkerung über freizügigere Bestimmungen bei der Schwangerschaftsunterbrechung in einem Referendum entscheiden. 59 904 Schweizer Bürger haben eine Forderung nach einer solchen Volksabstimmung unterzeichnet, wie das Schweizer Kanzleramt in Bern mitteilte. Nach dem Ablauf der verfassungsmäßigen Prozedur wird die Bevölkerung allerdings erst in etwa [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 1-2/1972, S. 40</p>
<p>(vg) In der Schweiz soll die Bevölkerung über freizügigere Bestimmungen bei der Schwangerschaftsunterbrechung in einem Referendum entscheiden. 59 904 Schweizer Bürger haben eine Forderung nach einer solchen Volksabstimmung unterzeichnet, wie das Schweizer Kanzleramt in Bern mitteilte. Nach dem Ablauf der verfassungsmäßigen Prozedur wird die Bevölkerung allerdings erst in etwa drei Jahren über den Abtreibungsparagraphen abstimmen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/1-2-1972/publikation/60-000-schweizer-fuer-referendum-ueber-abtreibung/">60 000 Schweizer für Referendum über Abtreibung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Abtreibungs- Debatte auch in Österreich</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/1-2-1972/publikation/abtreibungs-debatte-auch-in-oesterreich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Feb 1972 20:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 1-2/1972, S. 40 (vg) Auch in Österreich wird diskutiert über die (begrenzte) strafrechtliche Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs. Wie die Dinge liegen, kann Österreichs SPÖ- Justizminister Christian Broda lediglich einen Indikationsentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches vorlegen. Dieser Entwurf sieht Straflosigkeit für Schwangerschaftsabbruch vor, wenn nach ärtzlichen Urteil eine nicht anders abwendbare &#132;ernste Gefahr&#147; ensteht: [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/1-2-1972/publikation/abtreibungs-debatte-auch-in-oesterreich/">Abtreibungs- Debatte auch in Österreich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 1-2/1972, S. 40</p>
<p>(vg) Auch in Österreich wird diskutiert über die (begrenzte) strafrechtliche Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs. Wie die Dinge liegen, kann Österreichs SPÖ- Justizminister Christian Broda lediglich einen Indikationsentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches vorlegen. Dieser Entwurf sieht Straflosigkeit für Schwangerschaftsabbruch vor, wenn nach ärtzlichen Urteil eine nicht anders abwendbare &#132;ernste Gefahr&#147; ensteht:</p>
<p>a) für Leben oder (körperliche und seelische) Gesundheit der Schwangeren (medizinische Indikation),</p>
<p>b) wenn die &#147;Gefahr&#147; begründet ist in den Umständen, in denen Schwangere zu leben gezwungen ist (soziale Indikation)</p>
<p>c) wenn die &#132;ernste Gefahr&#147; für die seelische Gesundheit der Schwangeren durch Angst verursacht wird, daß das erwartende Kind &#132;unheilbar siech&#147; (eugenische Indikation)oder</p>
<p>d) bei Vergewaltigung gezeugt (ethische Indikation) worden ist.</p>
<p>Falls aber aus diesen Gründen eine &#132;ernste Gefahr&#147; für die Frau nicht begründet werden kann, kann keine &#132;Abtreibung&#147; (auch für den Arzt) dennoch &#132;aus besonderen berücksichtigenswürdigen Gründen&#147; straffrei beliebn, wenn einer der Gründe die Frau in besondere schwere &#132;seelische Bedrängnis&#147; bringt; ein Grund, der spezielle &#132;sozial- medizinische, eugenisch- medizinische und ethisch- medizinische Konfliktsituationen&#147; für die werdende Mutter erzeugt.</p>
<h5>Stellung&shy;nahme des Wiener Kardinals</h5>
<p>Der wiener Erzbischof, Franz Kardinal König, hat natürlich sofort, wie es seine katholische Pflicht ist, zu den Reformplänen der österreichischen Regierung Stellung genommen; und zwar in seiner Neujahrsansprache. Es fällt jedoch- im Unterschied zu Stellungnahmen katholischer Bischöfe in anderen Ländern- auf, daß seine Stellungnahme überaus zurückhaltend ist, daß er ausdrücklich betont, zu strafen, zumal &#132;in Not und Verzweiflung geratene Mütter&#147;, sei ausschließlich Sache des Staates. Die wiener Kathpress gibt folgenden Bericht über Kardinal Königs Ansprache:</p>
<p>Das Anliegen &#132;der Diskriminierten, der Unterpriviligierten, der Vergessenen und Abgeschriebenen&#147;</p>
<p>hat der Wiener Erzbischof Kardinal Franz König in den Mittelpunkt seiner Neujahrsansprache gestellt. Dazu gehören die alten Menschen, aber auch die Kinder, die in einer kinderfeindlichen Umwelt aufwachsen, &#147;vorallem die ungewollten, ungeliebten oder körperlich und geistig behinderten unter ihnen&#147;. In diesem Zusammenhang berührte der Kardinal auch die Frage der Abtreibung: &#147;Für das Leben einzustehen, für das Leben der Alten und Jungen, der Gesunden und Kranken, der Geborenen und Ungeborenen, kann niemals nur eine Marotte, ein Anliegen der religiös Gebundenen sein. Der Mensch muß für den Menschen stehen, ganz gleich, ob er gläubig ist oder nicht&#8230;Wenn diese allgemein menschliche Verpflichtung nicht mehr gesehen wird, was trennt uns dann noch von der Barbarei?&#147;</p>
<p>Zur Stellung von Staat und Kirche in dieser Frage sagte König: &#147;In welchem Ausmaß der Staat eine Handlung mit Strafe belegt, ist eine Sache. Darüber zu befinden, obliegt der gewiß nicht leichten Verantwortung der Abgeordneten. Die Kirche ist kein Instrument, um Strafverschärfung zu propagieren. Es kann niemals ihre Sache sein, nach Gefängnis und Kerker zu rufen. Wohl aber muß sie Nein sagen, wenn die Grenze zwischen Leben und Töten verwischt werden soll, wenn vom Schutz des Lebens, den wir allen zubilligen, das ungeborene Leben ausgenommen sein soll. Wir haben die Todesstrafe für Verbrecher als unmenschlich abgeschafft. Haben unschuldige, wehrlose, ungeborene Kinder nicht auch ein Recht auf Leben? Wogegen sich die Kirche, wogegen sich alle Menschen wehren müssen, ist dies: den Tod zu bagatellisieren, weil er ungeborene Kinder betrifft.&#147;</p>
<p>Es sei allerdings &#132;blind und herzlos&#147;, sagte der Kardinal, &#132;wenn man nicht sieht, welche Not und Verzweiflung die Mütter zu diesem Schritt treibt. Es wäre ein schwerer Vorwurf für die Kirche, wenn man sagen könne, sie kümmere sich mehr um ungeborenes als um geborenes Leben, um die Kinder im Mutterleib mehr als um die Kinder, die zu Tausenden verhungern. Das Leben ist eine Einheit. Wir können die Mütter nicht anklagen, wenn wir ihnen nicht helfen, ihre Kinder unter menschenwürdigen Umständen zur Welt zu bringen und sie unter menschenwürdigen Umständen zu erziehen.&#147; König unterstrich auch die Notwendigkeit einer &#132;verantworteten Elternschaft&#147;, die &#132;die Kenntnis der modernen medizinischen Errungenschaften voraussetzt&#147;. Leben geben wie Leben verhindern, sagt Kardinal König, sei eine Verantwortung vor sich selbst, vor den Mitmenschen, vor der Gesellschaft und vor Gott. Gezeugtes Leben könne nie Privatsache sein.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/1-2-1972/publikation/abtreibungs-debatte-auch-in-oesterreich/">Abtreibungs- Debatte auch in Österreich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Erklärung skandinavischer Bischöfe zum Schwangerschaftsabruch</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Feb 1972 18:30:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 1-2/1972, S. 50- 56 (vg) In Schweden, Dänemark, Norwegen stehen neue Liberalisierungen des Schwangerschaftsabbruch-Rechts bevor. Die Gesetzgebung ist dort zwar überaus liberal, aber es haben sich asoziale Lücken gezeigt. Darum hat inzwischen auch die Konferenz der skandinavischen (katholischen) Bischöfe erneut zum Thema Stellung genommen. Ihr &#132;Hirtenbrief&#148;, nicht geeignet, den Gesetzgebungsvorgang zu beeinflussen, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/1-2-1972/publikation/erklaerung-skandinavischer-bischoefe-zum-schwangerschaftsabruch/">Erklärung skandinavischer Bischöfe zum Schwangerschaftsabruch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 1-2/1972, S. 50- 56</p>
<p><i>(vg) In Schweden, Dänemark, Norwegen stehen neue Liberalisierungen des Schwangerschaftsabbruch-Rechts bevor. Die Gesetzgebung ist dort zwar überaus liberal, aber es haben sich asoziale Lücken gezeigt. Darum hat inzwischen auch die Konferenz der skandinavischen (katholischen) Bischöfe erneut zum Thema Stellung genommen. Ihr &#132;Hirtenbrief&#148;, nicht geeignet, den Gesetzgebungsvorgang zu beeinflussen, hat vor allem &#132;pastoralen&#148; Charakter, wenden sich an &#132;christliche&#148; Gruppen.</i></p>
<p><i>Wir dokumentieren ihn hier, weil seine Argumente auch Interesse haben für die Ansichten katholischer (und teils: evangelischer) Kreise und Institutionen in der Bundesrepublik, die sich bisher noch von der Verhinderung einer Gesetzesänderung Erfolg versprechen.</i></p>
<p>1. Der Drang, sein Leben zu entfalten und es von Angst und Entwürdigung zu befreien, ist eine der tiefsten Kräfte im Kampf und Streben eines jeden Menschen. In einer Zeit wie der unseren mit ihren großen Umwälzungen und neuen Fortschritten in der Herrschaft des Menschen über die Natur und über sein eigenes Dasein wird das, was wir über den Sinn des Lebens, seinen Wert und seine Gesetze denken und glauben, besonders schicksalsträchtig.</p>
<p>Es ist einleuchtend, daß die Bewertung des Menschenlebens in all seinen Phasen, einschließlich der mit dem Lebensbeginn einsetzenden Phase, unser Selbstverständnis tief berührt und in entscheidender Weise die Zukunft bestimmt, in die wir uns hineinbegeben. Die Mentalitätsveränderung, die in der Bewertung des Aborts vor sich zu gehen scheint, und auch die Entwicklung, die in der Gesetzgebung unserer Länder bezüglich der Schwangerschaftsunterbrechung stattgefunden hat, haben deshalb weitgehende Konsequenzen.</p>
<p>Das hier Folgende schreiben wir aus der Grundhaltung und aus den Voraussetzungen heraus, in die wir als katholische Bischöfe gestellt sind. Vor allem wenden wir uns an jene, die &#151; im engeren oder weiteren Sinn &#151; den christlichen Glauben mit uns teilen. Unsere Hoffnung und unser Verstehen richtet sich aber auch an alle Menschen guten Willens, die in dieser Zeit Verantwortung für unsere gemeinsame Weiterentwicklung und unser gemeinsames Schicksal spüren.</p>
<h5 lang="en-US">I. Die Aktua&shy;li&shy;t&auml;ten des Abort&shy;pro&shy;blems</h5>
<p>2. Wir sind uns klar darüber, wie schwierig es ist, in einer Erklärung das Abortproblem zu behandeln: das bedeutet ja, daß wir uns in die persönliche Gewissensnot vieler Menschen hineinbegeben, in einen Lebensbereich, wo viele Faktoren sich geltend machen und die Folgen vielfältig und schwerwiegend sind. Niemand kann die Tatsache übersehen, daß zahlreiche Frauen in den nordischen Ländern und auch anderswo die hier einschlägigen Lebensprobleme dadurch zu lösen suchen, daß sie die Unterbrechung einer unerwünschten Schwangerschaft erwägen oder gar direkt wünschen. Ihr Lebensmilieu fordert sie oft auf, diese Lösung zu suchen, und die Gesellschaft, deren Glied sie sind, öffnet ihnen in bestimmten Fällen den gesetzlichen Zugang dazu. Meinungsbildende Kreise haben sie in der letzten Zeit darauf hingewiesen, daß die Freigabe des Aborts eine Voraussetzung sei für ihre volle menschliche Freiheit und für die Entfaltung ihres Rechtes auf ein glückliches Leben.</p>
<p>Die nordischen Länder haben auf diesem Gebiete Gesetzeswerke ausgearbeitet, die im Vergleich mit anderen Ländern einen Mittelweg darstellen: weder eine absolute Ablehnung des Abortes noch eine völlige Freigabe. Einzelne Indikationen anerkennt das Gesetz als legitim, und diese erhalten dazu in einzelnen Ländern gern eine sehr weite und liberale Auslegung. Wo diese Indikationen nicht vorliegen, wird der Abort als illegal betrachtet. Wir sind hier gezwungen, uns etwas generell auszudrücken, weil die nordischen Länder trotz einzelner Anläufe nicht zu einer Vereinheitlichung auf diesem Gebiete gelangen konnten. Gewisse Unterschiede in der Haltung der nordischen Völker zum vorliegenden Problem machten dies bisher schwierig.</p>
<p>Die zur Zeit geltenden Gesetze, die eine Folge davon sind, daß frühere Verbote immer mehr liberalisiert werden, scheinen die Erwartungen nicht erfüllt zu haben. Es ist eine vorherrschende Auffassung, daß durch diese nicht ganz erreicht wurde, hart geprüften Frauen eine wirklich gute Lösung ihrer Probleme zu bieten. Die von den gesetzlichen Instanzen gegebenen Richtlinien und. Entscheidungen erfahren in einigen unserer Länder Kritik, weil sie willkürlich wirken. Aus diesem Grunde setzen sich manche für eine Revision ein, und zwar sehr oft für eine radikale Liberalisierung der bestehenden Gesetze.</p>
<p>Die christlichen Kirchen können ein so bedeutendes Problem nicht einfach unbeachtet lassen. Sie können sich nicht gleichgültig gegenüber einer Praxis und Gesetzgebung verhalten, bei der es um Leben und Tod einer großen Zahl ungeborener Menschen geht. Jedesmal, wenn dieses Problem auftaucht, hat ganz besonders die katholische Kirche ihre Verantwortung ernst genommen und dies von den ersten Jahrhunderten ihrer Geschichte an. Das Christentum predigt ja keine abstrakte Nächstenliebe. Aus dem, was es verkündigt, sucht es die Konsequenzen zu ziehen, nämlich einer Liebe zu folgen, die das Leben der Menschen aktiv zu beschützen sucht und diesem Leben eine Dimension gibt, die es über den allzu engen Lebenszusammenhang hinausführt. Jahrhundertealte Erfahrung sagt uns, daß die Ehrfurcht vor dem Menschenleben ständig bedroht ist, und daß diese Ehrfurcht nur dann lebendig erhalten werden kann, wenn jeder einzelne Mensch bereit ist, seine Eigeninteressen zu opfern, wenn sich ein Konflikt zwischen Leben und Tod anmeldet.</p>
<p>3. Die moderne Gesellschaftsentwicklung ist zweideutig. In einzelnen Punkten führt sie zu einem besseren Verständnis des Wertes des Menschen. Aber im Gegensatz dazu bedroht sie auf anderen Gebieten die Ehrfurcht, die wir der Integrität und Unverletzlichkeit der menschlichen Person schulden. Wir behaupten nicht, daß die Nachgiebigkeit, die wir in der Abortfrage feststellen, die einzige Bedrohung der Achtung vor dem Leben in unserer modernen Gesellschaft ist. In der heutigen Situation registrieren wir auch andere Bedrohungen, wie blinden Nationalismus, Gewaltmentalität, Rassismus, Wille zu ungehemmtem Profit u.a.m. Dessen ungeachtet deutet die Art, in der die Kampagne für Freigabe des Aborts oft geführt wird, auf eine weitverbreitete Geringschätzung des menschlichen Lebens in seiner ersten Phase hin.</p>
<p>Die Christen, und besonders die Katholiken in unseren Ländern, werden heute einem inneren Zwiespalt gegenüber Forderungen ausgesetzt, die unvereinbar erscheinen. Auf der einen Seite leben sie in einer Gesellschaft, die ihnen die gesetzliche Möglichkeit des Aborts einräumt, wenn schwerwiegende Gründe, wie z.B. die Gesundheit der werdenden Mutter, die Möglichkeiten des werdenden Kindes zu einem sinnvollen Leben, vorhanden sind. Gleichzeitig betrachten sie die Grundsätze der christlichen Ethik als Gewissensverpflichtung und werden ungern die Auflösungstendenzen unterstützen, von denen wir soeben gesprochen haben. Diesen Widerspruch erleben nicht nur die Frauen, denen eine Schwangerschaft als unerwünscht, ja tragisch erscheinen kann. Mitbetroffen sind auch der Vater des Kindes, der Arzt, der Seelsorger, der Sozialarbeiter, der Krankenpfleger und viele andere &#151; Berater, Eltern und Bekannte.</p>
<p>Weiter unten sagen wir diesen ein besonderes Wort. Zuerst aber möchten wir darauf hinweisen, daß die Verantwortung für das empfangene Leben und dessen Schicksal weit hineinreicht in die Gesellschaft und weit über die eigene Situation der Mutter hinausgeht. Hier werden die vorherrschende Auffassung über Sinn und Würde des Sexuallebens, die Erziehung zu einem echt menschlichen Verständnis des Geschlechtslebens, die Ehrfurcht vor der Frau nicht nur als Person, sondern auch als Mutter, wesentlich bestimmend sein.</p>
<p>Wir wissen gut, daß viele Menschen, die sich in dieser Situation befunden haben, einen Ausweg daraus suchen mußten. Aber es ist durchaus nicht gesagt, daß damit auch der innere Konflikt aufhört. Es gibt viele, die verzweifelt und mit Gemütsschäden aus einer solchen Situation hervorgehen. Deshalb ist es um so dringlicher, den Gläubigen eine pastorale Anleitung zu geben, auf die sie ein Recht haben, damit dieses schwere Problem &#151; das die meisten von uns so stark engagiert &#151; sowohl im Licht des Glaubens und auch der Vernunft gewürdigt werden kann.</p>
<p>4. Um die Begriffe zu klären, scheint es uns wichtig, an dieser Stelle zwischen zwei Problemen zu entscheiden, die sicherlich miteinander verbunden, dennoch aber verschieden sind. Erstens: Wie beurteilen wir den Abort ethisch? Welche menschlichen Werte stehen auf dem Spiel, und wozu verpflichten sie uns? Die Antwort bezieht sich darauf, wie wir urteilen und handeln, wenn wir persönlich einem Fall gegenübergestellt werden, bei dem es sich um Leben oder Tod einer menschlichen Leibesfrucht handelt.</p>
<p>Zweitens: Wie sollen wir uns zu der Gesetzgebung auf diesem Gebiet verhalten, in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaft, der wir angehören? Unsere Gesellschaft besteht aus Menschen, deren Lebensauffassung nicht nur die christliche ist, sondern sich über ein weites Feld von Lebensdeutungen und Weltanschauungen spannt. Diese zweite Frage betrifft also unsere Verpflichtungen als Wähler, als Bürger der Gemeinschaft und Menschen mit politischer Verantwortung.</p>
<p>5. Als Person hat jeder Einzelne nach christlichem Glauben seine eigene Bestimmung. Es ist unsere Aufgabe, diese innerhalb der Zeit, in dem Milieu, unter den Lebensbedingungen, in denen wir leben, zu verwirklichen. Für diese Bestimmung müssen wir uns einsetzen, wenn sie bedroht wird. Wie sollen wir das tun? Die Heilige Schrift spricht von &#132;dem neuen Menschen&#148; in Christus. Als Christen sind wir davon überzeugt, daß der Weg zur vollen Menschlichkeit nicht allein über die technische, biologische, soziale und politische Beherrschung der Gegebenheiten und Möglichkeiten des Lebens führt. Eine Haltung und Gesetzgebung, die nur diese Möglichkeiten in Betracht zieht, verrät den Menschen. Dem steht nicht entgegen, daß wir uns mit ganzem Herzen den irdischen und naheliegenden Aufgaben widmen, und zwar in Verbundenheit mit den Menschen, deren Leben wir teilen. Aber das schließt auch ganz gewiß aus, daß wir bei diesen Aufgaben stehenbleiben, als ob diese alles wären.</p>
<p>Der christliche Glaube hält daran fest, daß der Mensch nicht Herr über Leben und Tod ist. Der Mensch hat nicht das Recht, das Leben des einen dadurch zu retten, daß er das Leben des anderen auslöscht. Der Glaube weiß, daß Gott oft großes Leid zum Segen wendet. Er weiß auch, daß sogar das schwache und in vielen Augen &#132;mißglückte&#148; Leben seine positive Bedeutung innerhalb der menschlichen Gemeinschaft hat, wenn deren Gesetz das der Liebe ist. Deshalb weiß der christliche Mensch, daß er nicht immer oder nur das tun soll, was die Landesgesetze zulassen, sondern das, was in sich selbst menschlich und richtig ist.</p>
<p>Wir sind davon überzeugt, daß das christliche Menschenbild den tiefsten Forderungen unserer Menschennatur entspricht und sich nicht ohne schwerwiegende Schäden, sowohl für den Einzelmenschen als auch für die menschliche Gesellschaft, unterdrücken läßt. Wir alle haben Verantwortung für das Leben des Mitmenschen, und diese Tatsache hat mehrere Seiten. Es kann notwendig werden, sich von einer Abhängigkeit frei zu machen, wenn diese nicht länger fördernd und bereichernd ist, sondern im Gegenteil unsere wahre Lebensbestimmung bedroht. Unter Verantwortung zu handeln bedeutet ja gerade oft, zu leiden, zu entsagen, Widerstand zu leisten &#151; und all dieses kann sehr viel kosten.</p>
<p>Das ist ein allgemeines Lebensgesetz. Aber es scheint eine besondere Gültigkeit zu haben für das enge Verhältnis zwischen Mutter und Kind. Die Lebensaufgabe einer Frau erhält eine eigene Prägung von dem Augenblick an, da ihr ein neues Menschenleben anvertraut wird, das ein Teil ihrer selbst ist und doch nicht ihr eigenes Leben. Das zeigt sich deutlich bei den einfühlenden Eigenschaften, die die Mutter entwickelt, wenn sie ihr Kind wünscht und es austragen will. Dies wird aber auch negativ klar in dem aufreibenden seelischen Konflikt, den sie durchlebt, wenn sie glaubt, dieser Aufgabe nicht gewachsen zu sein.</p>
<p>6. In ihrer Sorge für das Menschenleben hat die christliche Kirche immer, von den ersten christlichen Zeiten an, sich entschieden der Praxis der Schwangerschaftsunterbrechung widersetzt und ohne Vorbehalt das Recht der menschlichen Leibesfrucht zum Leben und zur Entwicklung verteidigt. Erörterungen über den Zeitpunkt, an dem der Leibesfrucht der volle und ganze Personwert zugesprochen werden muß, haben unter Theologen und anderen Forschern stattgefunden, sie aber nie an den Kern der Sache gerührt: an das Lebensrecht der Leibesfrucht. Die Veränderungen der Mentalität und Gesetzgebung in unserer eigenen Zeit haben die katholische Kirche in ihrer Auffassung nicht zum Wanken gebracht. Die neuesten kirchlichen Lehrdokumente über diese Fragen sind von einer noch größeren Festigkeit geprägt als die älteren Aussagen. Sowohl die allgemeine Erkenntnis als auch die biologische Forschung unserer Zeit neigen nämlich dazu, den Augenblick der Empfängnis als den einzigen und unbestreitbaren Neubeginn im Leben der Leibesfrucht festzusetzen. Die Leibesfrucht erhält wohl ihre Nahrung aus dem Körper der Mutter, ist aber nicht ein Teil ihres Organismus. Es ist über jeden Zweifel erhaben, daß diese ein eigenes Menschenleben ist, das sich entwickelt. Man braucht nicht nach anderen Gründen zu suchen, um den Standpunkt zu erklären, den das Zweite Vatikanische Konzil eingenommen hat, als es seinen Respekt vor dem Menschenleben dadurch unterstrich, daß es sich von all dem distanzierte, was zum Leben selbst im Gegensatz steht, &#132;wie jede Art Mord: Völkermord, Abtreibung, Euthanasie, und auch der freiwillige Selbstmord&#148; (Pastoralkonstitution in der Welt von heute, Abschnitt 27). Im Abschnitt über die eheliche Liebe und die Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben (Abschnitt 51) heißt es weiter: &#132;Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muß. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit der höchsten Sorgfalt zu beschützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuungswürdige Verbrechen.&#148;</p>
<p>Die Haltung der Kirche besteht also darin, dem Leben Respekt zu zollen, das vom ersten Augenblick an im eigentlichen Sinn menschlichen Leben ist.</p>
<p>7. Diese Haltung der Kirche hat ihre Stärke sowohl in der Folgerichtigkeit der Überlegung als auch in der Ehrfurcht, die sie allem Menschenleben in seinem Werden sichert. Aber als Bischöfe in den nordischen Ländern betrachten wir es als unsere Pflicht, auf eine Reihe von Gesichtspunkten hinzuweisen, die menschliche Situationen betreffen, für die wir eine pastorale Verantwortung fühlen. Diese Gesichtspunkte werden übrigens auch ständig von den vielen hervorgehoben, die mit Verständnis und Sympathie die Verteidigung des Lebensrechtes der Leibesfrucht durch die katholische Kirche verfolgen, ohne sich deswegen an ihren Glauben gebunden zu wissen.</p>
<p>a) Das gleiche christliche Gewissen, das den Gläubigen dazu verpflichtet, die Leibesfrucht als selbständiges Leben zu respektieren, mit der in sich gegebenen Sorgfaltspflicht, verpflichtet ihn auch dazu, persönlich oder durch Institutionen, die er unterstützt, der werdenden Mutter wirksam zu helfen, so daß sie ihre Schwangerschaft ohne schweren Schaden für sich selbst oder ihre Familie vollenden kann. Die eine Verpflichtung bringt auch die andere mit sich, und die christliche Verkündigung kann nicht die eine hervorheben, ohne nicht auch die andere zu unterstreichen. Wer nicht bereit ist, die notwendigen Opfer zu bringen, um seinem Nächsten in einer schwierigen Situation zu helfen, steht als Verteidiger eines strengen und vielfordernden Moralgebotes schlecht da.</p>
<p>b) Weiter kann die Frage auch nicht herausgelöst werden aus ihrem Zusamenhang mit der Sexualität und der sexuellen Erziehung. Wir wissen, welch großen Platz diese Probleme im Bewußtsein unserer Zeitgenossen einnehmen und welche Herausforderung an die christlichen Kirchen sie darstellen. Die Moral und die Sitten der Gesellschaft haben oft, und besonders in bestimmten Epochen und Lebensbereichen, eine harmonische Entwicklung des Sexuallebens eher gehemmt als gefördert. Die Stimme der Kirche würde heute mit mehr Achtung und Aufmerksamkeit gehört, wenn die christlichen Erzieher hier mehr Klarsicht gezeigt hätten. Es ist ja immer leichter, Regeln und Verbote aufzustellen als zu Freiheit und Verantwortung zu erziehen. Gleichwohl unterschätzen unsere Zeitgenossen oft den positiven Einsatz, den die christlichen Kirchen im Verlauf der Zeit als Erzieher auf diesem Gebiet geleistet haben. Leicht richten sie ihren Blick nur auf die Auswüchse der Kurzsichtigkeit und fehlerhaften Bewertung, und sie vergessen gern das Aufbauende und Menschliche. Dies müßte dazu führen, daß die Christen sich um ein möglichst gutes Menschenverständnis auf dem Gebiete des Geschlechtslebens und der sexuellen Erziehung bemühen, um sowohl der Stimme der Vernunft als auch des Glaubens in der Frage des Aborts geltend zu machen.</p>
<p>c) Nur schwer können wir die Anklage übersehen, die heute viele gegen uns erheben: daß wir unerschütterlich das Leben verteidigen, das seine Reife und seinen Platz in der menschlichen Gesellschaft noch nicht erreicht hat, während einzelne Christen in der Leitung der Kirche wie unter den Laien eigenartig schwach und unsicher auch in der heutigen Zeit gegen andere Bedrohungen der Heiligkeit des Lebens reagieren, wie z. B. gegen die Schrecken des Krieges oder die Erniedrigung, die in der Todesstrafe liegt. Die Geschichte der christlichen Kirchen zeigt Merkmale sowohl von Kompromißhandlungen gegenüber der Gewalt als auch einer mutigen Bekämpfung ihrer unglücklichen Folgen. Es ist nicht unsere Aufgabe, Weizen und Unkraut zu sondern, denn jede Epoche hat ihre Sündenregister. Wir wissen nur, daß die Kirche in ihrer Verteidigung des Menschenlebens um so glaubwürdiger wird, je konsequenter sie hier in ihrer Haltung ist.</p>
<p>d) Keineswegs möchten wir den wertvollen Fortschritt verschweigen, der bereits stattgefunden hat durch die größere Sorge für die Frau als menschliche Person und der damit ständig wachsenden Herrschaft, der Frau über ihr eigenes Schicksal. Das sind positive Faktoren, wie auch das wachsende Verständnis dafür, daß die Achtung vor dem Leben auch Achtung vor der Gesundheit im weiteren Sinne bedeutet, vor der Entfaltung, Selbständigkeit und dem Glück jedes einzelnen Menschen.</p>
<h5 lang="en-US">II. Die Verant&shy;wor&shy;tung der Vielen</h5>
<p>8. Was kann die Kirche ihren Gläubigen in der Abortfrage mit ihrer gesellschaftlichen und kulturellen Verflechtung geben? Eine Hilfe, um richtig urteilen und handeln zu können, in Übereinstimmung mit dem göttlichen Gesetz, das die richtige und eigentliche Norm unseres Lebens ist.</p>
<p>Keiner wird bestreiten, daß die letzte Entscheidung eines Menschen in einer schwierigen und verzwickten Situation voll und ganz seine persönliche Wahl sein muß, unter Leitung seines Gewisens und nach reifer Überlegung. Dieses unverlierbare Recht gehört zu unserem Wesen als freie Menschen. Ganz gewiß hat diese Freiheit, die wir besitzen, in sich die Möglichkeiten sowohl für das Gute als auch das Schlechte: Wir können Entscheidungen treffen, die in Übereinstimmung oder im Widerspruch zur echten Menschlichkeit sind. Aber nur in der Anerkennung des Rechtes der anderen auf ihr Leben und ihre Bestimmung finden wir unser eigenes.</p>
<p>Als Christen wissen wir außerdem, daß wir die Freiheit, die wir besitzen, dazu erhalten haben, um das wählen zu können, was die Absicht Gottes mit unserem Leben bekräftigt, denn solchermaßen ist die Freiheit des Christenmenschen. Deshalb muß der Christ die Quellen des Glaubens befragen, um dort Licht und Kraft für die Bewältigung der Probleme und Prüfungen seines Lebens zu holen und so &#151; geleitet von der christlichen Klugheit &#151; die persönlichen und verantwortlichen Entscheidungen zu treffen, die von uns gefordert werden.</p>
<p>Ohne die versteckte Absicht, jemandem vorzuschreiben, was in den konkreten Situationen und Lebensumständen getan werden muß, möchten wir durch dieses Schreiben dem einzelnen helfen, die Grundsätze zu finden, die sich in den verschiedenen Situationen als haltbar erweisen. Deshalb wenden wir uns an die verschiedenen Gruppen, die auf die eine oder andere Weise in eine Situation hineingezogen werden, die zu einem gewollten und herbeigeführten Abort führen kann.</p>
<p>9. Ein möglicher Abort geht in erster Linie die Frau, die werdende Mutter, an. Deshalb wenden wir uns zuerst an diese Frauen. Sie befinden sich in einer gegebenen, schwierigen Situation, in der sie gezwungen sind, den unbedingten Schutz des Menschenlebens zu beurteilen, für die wir uns in dieser Erklärung bereits auf der Grundlage der Kirche zum Anwalt gemacht haben. Wir fordern sie auf, nicht als Menschen zu handeln, die durch ein Gesetz gezwungen sind, sondern als solche, die eine von Liebe geprägte Haltung wählen. Denn nur dadurch, daß sie frei und selbständig die notwendigen Opfer bringt, kann eine christliche Frau ihr eigentliches Zeugnis ablegen.</p>
<p>Selber können sie im Zweifel sein, wieweit dieses Zeugnis irgendeinen Zweck hat, denn sie wissen ja, daß ihre persönliche Entscheidung, wie tapfer sie auch sein mag, nicht ohne weiteres die öffentliche vorherrschende Meinungsbildung ändern wird. Aber ist das nicht auch der Fall für jede Form von Widerstand, den ein Einzelmensch leisten kann?</p>
<p>Welche Motive hat eine Frau, die überlegt, ihre Zuflucht in einem Abort zu suchen? Es kann die Zukunft des Kindes sein, die ihr Sorgen macht. Vielleicht besteht eine wirkliche Gefahr auf Grund von psychischen oder physischen Gebrechen des Kindes. Vielleicht besteht eine große Wahrscheinlichkeit, daß das Kind nicht das Milieu findet, das es braucht, um sich zu entfalten und glücklich zu sein. Solche Fragen kann und soll eine Frau sich stellen: die modernen Untersuchungsmethoden, sowohl die physiologischen wie die psychologischen, gestatten ein sicheres Vorauswissen, und es wäre falsch und unverantwortlich, davor die Augen zu schließen. Es ist eine schwere Verantwortung, Mutter zu werden. Aber welche Faktoren können für die Entwicklung und das Gedeihen des Kindes ausschlaggebender sein als die Überzeugung der Mutter, daß jedes menschliche Wesen seinen Wert erhalten hat, nicht von der Gesellschaft, sondern von Gott? Oder ihre Liebe zu einem möglicherweise kranken Kind? Für uns Christen hat jedes Menschenleben seinen Sinn. Wir rechnen mit der Möglichkeit, daß Gott uns den Sinn und Wert durch einzelne Ereignisse zeigt, die uns im ersten Augenblick verwirren. Vielleicht ist es ein Kampf, der jeden Tag neu gekämpft werden muß. Aber er ist bei weitem nicht sinnlos oder ohne menschlichen Wert.</p>
<p>Weiter kann eine Frau einen Abort auf mehr persönlichen Gründen überlegen. Meistens wird das der Fall sein wegen der Schwierigkeiten, die nach der Geburt des Kindes auftauchen und die dann zu einer Situation führt, die manchmal eine bereits allzugroße Lebensbürde noch schwerer macht (erschöpfte Mutter, Wohnungsnot, Alkoholprobleme daheim und ähnliches). In keiner Weise wollen wir die große Belastung unterschätzen, die einer Frau dadurch auferlegt werden kann; daß sie ein Kind zur Welt bringen soll. Es ist weder unsere Aufgabe noch unsere Meinung, den Müttern Wunderlösungen vorspiegeln zu wollen, die es gar nicht gibt. Und selbst im Hinblick auf die soziale Hilfe, die wir in unseren wohlhabenden Ländern bereitstellen müßten, müssen wir einräumen, daß die gesellschaftliche Hilfe und die private Initiative oft unzureichend sind: sie decken einfach nicht die Bedürfnisse.</p>
<p>Wir fordern die Frauen, die mit den genannten schwierigen Situationen konfrontiert werden, auf, gewissenhaft zu prüfen, was auf dem Spiel steht, genau zu überlegen, was die Kirche ihnen hier sagen will: die volle geistige Dimension und den Appell an Opferwille und Vertrauen, die ihre Lehre beinhaltet. Ein Menschenleben, das unzweifelhaft nicht identisch ist mit dem eigenen Leben der Mutter, ist in Entwicklung. Dieses Leben ist der Sorge und Liebe der Mutter anvertraut. Auch hier müssen wir als Menschen über die engen Regeln hinaussehen, die wir uns oft selber geben, und Ausschau halten nach etwas, was eben größer ist als unser eigenes Ich &#151; etwas, das Gott uns als unsere wahre Bestimmung gezeigt hat. Von christlichem Gesichtspunkt aus kann es nämlich unsere Lebensaufgabe sein, daß wir uns selbstlos und selbstvergessend, mit Christi Leben als Vorbild und Leben und Heil anderer Menschen vor Augen, hingeben. Was in Christi Leben aufleuchtete, verpflichtet uns und gilt in letzter Instanz auch für unser eigenes Leben: sein Leben hinzugeben für den, den man liebt, und damit den tiefsten Sinn des Lebens, das einer erhalten hat, erfüllen. Hier liegt die christliche Lebensweisheit für die Menschen, und damit auch &#151; so glauben wir &#151; das höchste Lebensgesetz.</p>
<p>Wie bereits gesagt, gibt es keine Patentlösung, aber alle Möglichkeiten, die ein keimendes Leben retten können, müssen in Betracht gezogen werden. Die Praxis, das Kind Adoptiveltern zu überlassen, die selber ein Kind zu sich zu nehmen wünschen, wird von den verschiedenen erfahrenen Sozialarbeitern sehr ungleich beurteilt. Sie kann sicher nicht alle Probleme lösen, aber verdient in hohem Grad eine nähere Prüfung.</p>
<p>Abgesehen von dem Extremfall, wo eine Frau als ungeeignet betrachtet werden muß, selber diese verantwortungsbewußte Entscheidung zu treffen, ist es gerade die Frau, die persönlich einen Entschluß fassen muß. Und es ist wichtig, daß sie selbst diese Verantwortung übernimmt, unter anderem weil sie besser im Stand sein wird, den Schwierigkeiten, die sich einstellen, ins Auge zu sehen, als einer Folge ihrer Wahl, wenn sie ihrem Gewissen in freier Entscheidung gefolgt ist, und nachdem sie alle Umstände ihrer persönlichen Situation in Betracht gezogen hat.</p>
<p>10. Der Vater des Kindes hat ähnliche Rechte und Pflichten gegenüber der empfangenen Leibesfrucht wie die Mutter. Wenn auch die Mutter in den Monaten zwischen Empfängnis und Geburt enger an das Schicksal des Kindes geknüpft ist, ist das Kind, das die Mutter trägt, doch auch sein Kind. Seine Anlagen und erblichen Eigenschaften stammen vom Vater wie von der Mutter. Von dem Augenblick an, in dem das Kind empfangen ist, steht auch der Vater in einem größeren Zusammenhang als nur in seinem eigenen und persönlichen. Seine Verantwortung ist dann auch entsprechend.</p>
<p>Diese Verantwortung gilt gegenüber der Situation der Mutter, auch bei einem möglichen Wunsch nach Abort. Die Situation ist zweifelsohne jeweils eine andere, je nachdem, ob die beiden verheiratet sind oder nicht, aber in beiden Fällen ist die Verantwortung des Vaters gleich groß, und diese Verantwortung soll und muß er konkret wahrnehmen in Achtung vor der werdenden Mutter und in Liebe zu ihr. Es ist sowohl sein Recht als auch seine Pflicht, die Sache des Lebens zu vertreten. Aber er ist auch der Letzte, der sich damit begnügen könnte, eine moralische Forderung zu erheben ohne Rücksicht auf all die Folgen, die eine Geburt für die Mutter des Kindes mit sich bringt. Deshalb muß er seine Hilfe anbieten, mit Respekt vor ihrer persönlichen Freiheit, und diese Freiheit schützen, ohne die Mutter ihrem eigenen Schicksal zu überlassen.</p>
<p>11. Der Priester, oder auch andere mögliche geistliche Berater, kann unter den Ersten sein, die in die Situation eingeweiht werden. Wir legen großen Wert darauf, daß der Priester sich ein richtiges Bild von der Rolle macht, die ihm als Ratgeber zugedacht ist, so daß die Menschen, die ihn aufsuchen, jene Haltung finden, die sie von ihm erwarten können sollten.</p>
<p>Des Priesters wichtigste Aufgabe liegt darin, dem Ratsuchenden die besten Möglichkeiten zu zeigen, um eine Wahl treffen zu können, die sowohl menschenwürdig als auch zu verantworten ist. Damit hat der Priester eine sehr wichtige Rolle im Dienst des Lebens. Unter voller Beachtung der gesellschaftlichen und kulturellen Verflechtung, die wir früher skizziert haben, muß er sein theologisches Wissen und seine Mitmenschlichkeit zur Verfügung stellen, besonders für die Frau, die ihn um Rat angeht in der Hoffnung, größere Klarheit zu erhalten, und vielleicht eine Haltung untermauern, von der die Frau fürchtet, daß sie diese nicht allein meistern kann, weder für sich selbst noch ihrem Milieu gegenüber. Sehr oft kann ein Priester auf einzelne Aspekte der Frage hinweisen, die übersehen werden können. Er kann der Frau helfen, zwischen wesentlichen oder weniger wesentlichen Gesichtspunkten zu unterscheiden; er kann sie dann ermuntern, Lösungen zu suchen, an die sie selber nicht gedacht hat. Er kann ihr helfen, ihren Glauben zu vertiefen und den Willen zu festigen, als Christ zu leben und zu handeln. Er kann der werdenden Mutter auch helfen, sich eines möglichen äußeren Druckes, dem sie ausgesetzt ist, bewußt zu werden, und damit beitragen, ihre eigene Freiheit zu schützen, und sie an einen qualifizierten Sozialarbeiter verweisen.</p>
<p>Gerade weil der Priester unter anderem die Aufgabe hat, ihre Freiheit gegen jeden ungebührlichen Druck zu stärken, muß er sich selbst sehr wohl davor hüten, einen solchen Druck auf sie auszuüben. Das würde er tun, wenn er ohne genaue Unterscheidungen sich auf die Autorität der Kirche, auf abstrakte Moralprinzipien berufen oder einfachhin seine eigene Überredungskunst nutzen würde. Die Lehre der katholischen Kirche ist bezüglich der Abortfrage eindeutig genug. Deshalb soll der Priester besonderes Gewicht darauf legen, eine Situation, die in Wirklichkeit so manche schwierigen Seiten hat, nicht zu vereinfachen.</p>
<p>Ungeachtet dessen, was geschieht, nachdem der Priester in der besprochenen Situation mit einer Frau beratenden Kontakt hatte, soll er ihr weiterhin behilflich sein. Eine Frau, die ihr Kind zur Welt bringt, wird täglich auf große Schwierigkeiten stoßen. Sie bedarf aller möglichen Hilfe, um den Folgen der Entscheidung, die sie getroffen hat, gewachsen zu sein. Das gleiche gilt für die Frau, die ihren Entschluß gefaßt und den Ausweg des Aborts gewählt hat. Auch sie muß mit den Konsequenzen ihrer Wahl leben, und der Priester soll auch hier keineswegs Abstand nehmen zu helfen und zu verstehen. Denn durch das Tragen der Last des anderen erfüllen wir das Gesetz Christi (Gal. 6, 2).</p>
<p>12. Noch unmittelbarer als der Priester ist der Arzt in die Abortfrage einbezogen. Er kann um Rat angegangen oder gebeten werden, den Eingriff auszuführen. Er kann auch, entsprechend der Gesetzgebung an manchen Orten, in die Lage kommen, daß er darum gebeten wird, den Fall der kompetenten Instanz zur Entscheidung vorzulegen, oder daß er sogar persönlich mit seiner Stimme entscheiden muß, wie weit ein Aborteingriff gesetzlich begründet ist oder nicht. Die christlichen Ärzte begegnen hier manchen schwierigen Problemen.</p>
<p>Jeder katholische Arzt weiß, daß er, sofern er der Lehre der katholischen Kirche treu sein will, einen geplanten Abort nicht ausführen und auch nicht zu einem Abort raten kann. Er weiß auch, daß er gewisse Operationen vornehmen kann, die einen anderen therapeutischen Zweck haben als die Entfernung der Leibesfrucht, die aber eine Schwangerschaftsunterbrechung mit sich bringen (&#132;Humanae vitae&#8220;, Nr. 15).</p>
<p>Die Gesetzgebungen mehrerer Länder anerkennen ausdrücklich das Recht des Arztes, die Ausführungen eines Abortes aus Gewissensgründen zu verweigern. Eine auf dein Weltkongreß der Ärzte in Oslo am 22. August 1970 angenommene Erklärung (&#132;Oslo-Erklärung&#8220; § 6) gibt einem Arzt das Recht, davon abzusehen, einen Abort auszuführen oder anzuraten, wenn sein Gewissen ihm dies verbietet. In Übereinstimmung mit dieser Haltung halten wir daran fest, daß niemand, nicht einmal die gesetzgebende Behörde irgendeines Landes, das Recht hat, einen Arzt zu zwingen, in dieser ernsten Sache gegen seine Überzeugung zu handeln. Daher ist es für uns schwer einzusehen, daß ein katholischer Arzt mit einer konsequenten Einstellung Mitglied einer Kommission werden kann, deren Aufgabe es ist, die Erlaubnis zu einem konkreten Aborteingriff zu geben, wenn die Voraussetzungen des Gesetzes gegeben sind. Entweder wird er dann nämlich an einer Reihe von Aborten mitwirken oder er wird das Vertrauen mißbrauchen, das die Gesellschaft ihm erweist, indem er die Gesetze des Landes umgeht. Hingegen meinen wir, ethisch gutheißen zu können, daß ein katholischer Arzt ein Gesuch an die kompetente Instanz zur Behandlung innerhalb des Rahmens der Landesgesetze weiterleitet.</p>
<p>Der christliche Arzt darf ebensowenig wie der Priester einen ungebührlichen Druck auf den ausüben, der ihn um Rat angeht. Er kann selbstverständlich offen seinen Standpunkt begründen und erklären, weshalb er den Eingriff nicht ausführen könnte, falls der Abort bewilligt würde. Auch widerspricht es nicht einer katholischen Ärzteethik, aufrichtig und loyal die Möglichkeiten darzulegen, die die Gesetze des Landes bieten. Wenn er in Übereinstimmung mit der früher erwähnten Oslo-Erklärung dafür sorgt, daß ein anderer qualifizierter Arzt die Sache übernimmt, wird er einen Kollegen wählen müssen, von dem er weiß, daß er sich gewissenhaft an das geltende Gesetz hält.</p>
<p>Den Ärzten wie jedem anderen Christen obliegt es &#151; und ihnen vielleicht mehr noch als anderen &#151;, sich mit den Problemen auseinanderzusetzen, die die Abortpraxis stellt, um sich eine begründete Meinung zu bilden auf Grund all der Wissensquellen, die zugänglich sind. Wir wissen, daß die Moraltheologie ihre Fortschritte in großem Maße der Einsicht und den Erfahrungen derer verdankt, die in der konkreten Wirklichkeit arbeiten. Wir wünschen, daß die Arzte immer mehr beitragen können zur Formulierung der christlichen Moral in Verbindung mit den Problemen des Lebens und des Todes. Die Theologen bedürfen ihres fachlichen Beistandes.</p>
<p>Die Ärzte wissen aber auch, daß ihre Autorität bedeutend ist und daß ihre Haltung, was die Ehrfurcht vor dem Leben angeht, eine wichtige Rolle dafür spielt, was andere Menschen als richtig ansehen. Ein christlicher Arzt wird folglich bereits durch seine Haltung zur Förderung einer christlichen Lösung der Abortfrage beitragen können. Im entgegengesetzten Fall wird er sie durch gefühllose Haltung als willkürlich, unmenschlich und unannehmbar in Mißkredit bringen. Je mehr ein Arzt den Abort als eine Lösung der Lebensprobleme ablehnt, um so mehr ist er auch verpflichtet, gangbare Wege vorzuschlagen oder mitzuhelfen, solche anzubahnen, wo sie nicht existieren.</p>
<p>13. Viele der hier soeben angewandten Gesichtspunkte gelten auch für die Sozialarbeiter, die ebenfalls, mehr als es früher vielleicht der Fall war, zur Ausformung der christlichen Ethik betragen können. Besser als die meisten anderen sehen sie, welche konkreten Schwierigkeiten einzelne Frauen dazu bringen, den Abort als einzigen Ausweg aus ihrer Not anzusehen. Sie sind auch gut dazu geeignet, bei den Behörden Maßnahmen zu fördern, die den Zugang zu besseren und menschlicheren Lösungen öffnen, als es der Abort ist.</p>
<p>Sie teilen nicht die sachliche Verantwortung des Arztes, da sie nicht selber den Eingriff ausführen. Aber damit sind sie auch weniger durch Gesetz und Gewohnheit geschützt als die Ärzte. Sie können nicht davon absehen, ihren Klienten in einer der häufigsten und dramatischsten Lebenssituationen im sozialen Sektor zu beraten, ohne auf ihren Beruf zu verzichten. Jedem, der sie um Beistand bittet, müssen sie zur Verfügung stehen. Ihre Verantwortung gegenüber den geltenden Gesetzen ist besonders groß, denn es ist eine ihrer wichtigsten Aufgaben, die Klienten mit all den Möglichkeiten bekannt zu machen, die die Gesellschaft zur Besserung ihrer Lebensbedingungen öffnet überdies sind sie sehr oft Mitglieder einer sozialen Arbeitsgruppe, mit der sie in voller Loyalität zusammenarbeiten sollten. Sie haben den Auftrag bekommen, besonderes Gewicht auf die Lebensumstände zu legen: die physischen, psychischen und ökonomischen.</p>
<p>Das bedeutet nicht, daß sie sich selbst als blinde Werkzeuge einer Gesellschaft ansehen müssen, zu deren Lebensanschauungen und Standpunkten sie keine Stellung nehmen müssen. Sie sollen auch auf Grund ihrer Berufsethik selber jede Situation gewissenhaft und in voller Unabhängigkeit beurteilen. Der Sinn des Gesetzes, auch wenn es äußerlich liberal ist, ist in unseren Ländern ja nicht, von einer Frau den Abort zu verlangen, sondern ihr unter bestimmten, angegebenen Umständen Zugang zum Abort zu ermöglichen. Man braucht deshalb nicht den Abort zu empfehlen, um sich im Rahmen des Gesetzes zu halten. Es ist die Verantwortung der werdenden Mutter zu entscheiden, ob sie von den Möglichkeiten Gebrauch machen will, die ihr das Gesetz eröffnet. Damit liegt die Aufgabe des Sozialarbeiters darin, der Frau zu ermöglichen, eine solche Entscheidung zu fällen und gleichzeitig ihr zu helfen, die gebührende Rücksicht auf das Leben zu nehmen, das sie in sich trägt.</p>
<p>In Übereinstimmung mit dem, was wir früher über den Priester sagten, legen wir Wert auf die fortgesetzte Hilfe, auf den stützenden Kontakt, den ein Sozialarbeiter seinem Klienten gewähren muß, ob er nun die eine oder andere Lösung gewählt hat. In beiden Fällen hat die Wahl Folgen, für deren Bewältigung eine Frau Hilfe braucht. Sowohl die Gerechtigkeit als auch die Liebe fordern, daß die Betreuung weiterdauert, solange ein Bedürfnis dafür besteht.</p>
<p>(Die Absätze 14, 15 und 16, die sich mit ähnlichen Empfehlungen an Krankenpfleger, Verwandte und Erzieher wenden, wurden hier gestrichen.)</p>
<p>17. Oft wird in dem einen oder anderen Zusammenhang in Verbindung mit dem Abort die Frage der Verhütung auftauchen. Das gilt für Gespräche zwischen Lehrer und Schülern, das gilt auch für Fragen, die einem Arzt oder Sozialarbeiter gestellt werden, oft auch einen Priester, Katholiken, die den Abort als Lösung ablehnen, müssen darauf gefaßt sein, nach ihrer Haltung zur Verhütungsfrage gefragt zu werden. Wir haben nicht die Absicht ,einen Fragenkomplex wieder aufzugreifen, den wir bereits im Oktober 1969 in einem Hirtenbrief behandelt haben (Um &#132;Humanae vitae&#8220;). Wir wollen aber hier doch einige Worte über Verhältnis zwischen Abort und Verhütung sagen:</p>
<p>Sozial gesehen, kann die Verhütung ein mögliches Mittel zur Reduzierung der Anzahl der Aborte sein. Wenn eine wirksame Verhütung praktiziert wird, gibt es weniger unerwünschte Schwangerschaften und damit vermutlich eine geringere Anzahl von Aborten. Aber aus verschiedenen Gründen muß man mit einer tatsächlichen Unsicherheit rechnen, gleichgültig welche Form von Verhütung angewandt wird. Viele wenden die Verhütung auch inkonsequent und zufallsbedingt an. Manche Frauen sind dann enttäuscht, wenn sie schwanger werden, und nehmen Zuflucht zum Abort. Sie können und wollen nicht annehmen, daß die Verhütung versagt hat. Auf diese indirekte Weise kann auch die Verhütung zu Aborteingriffen führen, die sonst nicht akut geworden wären. Außerdem muß man voraussehen, daß ein ganz freier Zugang zum Abort eine wirksame Verhütung weniger erforderlich machen kann &#151; mit mehr Aborteingriffen als Ergebnis.</p>
<p>Ethisch gesehen, muß man sagen, daß Abort und Verhütung radikal verschieden sind, weil der Abort ein begonnenes Leben tötet, was die gewöhnlichen Formen der Verhütung nicht tun. Aber in der Praxis wirken beide aufeinander ein, und keiner möge glauben, daß es genügt, in einer Gesellschaft die Massenprävention einzuführen, um den Abort auszurotten.</p>
<h5 lang="en-US">III. Gesetz&shy;ge&shy;bung und Politik</h5>
<p>18. Nachdem wir über den Abort als moralisches Problem gesprochen und uns an die gewandt haben, die in einem konkreten Fall mit der Frage des gewollten Aborts konfrontiert werden können, wollen wir uns nun mit der Abortgesetzgebung befassen, wobei wir besonders daran denken, daß in unseren Ländern ein Liberalisierungsprozeß im Gange ist. Es gehört nämlich mit zur Verantwortung ;der Kirche, auch die Probleme ethisch zu würdigen, die unter die Gesetzgebung des Staates fallen, &#132;wenn die Grundrechte der Person oder das Heil der Seelen dies verlangen&#148; (&#132;Die Kirche in der Welt von heute&#148;, Nr. 76).</p>
<p>19. In der Bewertung der Abortgesetzgebung unserer Länder gehen wir von folgenden prinzipiellen Überlegungen aus:</p>
<p>a) &#132;Die politische Gemeinschaft besteht um des Gemeinwohles willen; in ihm hat sie ihre letztgültige Rechtfertigung und ihren Sinn; aus ihm leitet sie ihr ursprüngliches Eigenrecht ab. Das Gemeinwohl aber begreift in sich die Summe aller jener Bedingungen gesellschaftlichen Lebens, die den Einzelnen, den Familien und gesellschaftlichen Gruppen ihre eigene Vervollkommnung voller und ungehinderter zu erreichen gestatten&#148; (&#132;Die Kirche in der Welt von heute&#148;, Abschnitt 74).</p>
<p>b) Das Gemeinwohl schließt die Wahrung der Rechte und Pflichten des Einzelmenschen ein (&#132;Über die Religionsfreiheit&#8220;, Nr. 6). Die grundlegenden Menschenrechte liegen im Menschen selbst und können deshalb nicht von einer Volksabstimmung oder politischen Mehrheit abgeleitet werden.</p>
<p>c) Die moderne Gesellschaft kann in dem Sinn pluralistisch genannt werden, insofern sie ganz gewiß aus vielen Gruppen und Personen besteht, die ungleiche Auffassungen haben können über die politischen Entscheidungen, innerhalb des Rahmens der grundlegenden Menschenrechte (vgl. &#132;Die Kirche in der Welt von heute&#148;, ebd.). In einer solchen pluralistischen Gemeinschaft dürfen die Sonderauffassungen der einen oder anderen politischen oder religiösen Gruppe nicht als allgemein verpflichtendes Gesetz erzwungen werden auf Kosten der Überzeugung anderer Gruppen. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, daß die einzelnen politischen und religiösen Gruppen einander respektieren und daran festhalten, daß auch Minderheiten berechtigte Forderungen haben können. Es soll auch hier gesagt werden, daß wir als Christen den tiefen Ernst nicht übersehen oder geringschätzen dürfen, das echte Mitgefühl mit der Not der Menschen, die verantwortungsbewußte Gewissenserforschung vieler Gesetzgeber, Ärzte, Sozialarbeiter und anderer, die nicht unsere Überzeugung in dieser schwierigen Sache mit uns teilen.</p>
<p>d) Es ist nicht Aufgabe des Staates, seinen Bürgern das eine oder andere System in seinen Einzelheiten aufzuzwingen, und auch nicht, alle verwerflichen Handlungen mit Strafe zu belegen. Das bedeutet aber indessen nicht, daß die Gesetzgebung mit der Ethik nichts zu tun hat. Jede soziale Frage hat nämlich auch ihre ethische Seite. Deshalb muß der Gesetzgeber damit rechnen, daß die Gesetze des Staates immer eine erzieherische Wirkung auf die ethische Urteilskraft der Bevölkerung haben.</p>
<p>e) Es ist die klare Pflicht des Staates, das Menschenleben zu schützen. Der Staat hat eine besondere Verantwortung für das Leben, das auf die eine oder andere Weise bedroht ist, und auch für das Leben derer, die außerstande sind, für sich selbst zu sorgen, wie die Alten und Invaliden, die geistig Behinderten, die Kranken oder Schwachbegabten. Das gilt auch für das Leben des ungeborenen Menschen. Dem Staat kommt es aber auch nicht zu, die ungleichen Formen menschlichen Daseins zu bewerten, indem er z. B. durch Gesetz den Gesunden ein größeres Recht auf das Leben zusteht als den Kranken, den Begabten ein größeres Recht einräumt als den Unbegabten, den Jungen ein größeres als den Alten usw. Nur wenn der Staat das Recht des schwächeren Individuums auf ein unverkürztes menschliches Dasein beschützt, kann er in Anspruch nehmen, eine Gemeinschaft zu sein, die voll und ganz die Menschenrechte respektiert.</p>
<p>f) Das Gesetz hat sich gewöhnlich der Anwendung von Strafe als dem wirksamsten Mittel in der Verteidigung des Menschenlebens bedient. Aber Strafe ist nicht der einzige und kaum der beste Weg, das Menschenleben zu sichern und für es zu sorgen. Eine positive Gesetzgebung auf dem sozialen, kulturellen und pädagogischen Gebiet kann und muß in wachsendem Maß das ungeborene Leben schützen.</p>
<p>20. Im Lichte der genannten Prinzipien müssen wir für die Abortgesetzgebung folgende Schlüsse ziehen:</p>
<p>a) Weil es außerhalb der Kompetenz des Gesetzes liegt, besondere Fälle des Aborts als ethisch zulässig zu erklären, kann keiner und keine Gesellschaftsmacht freiwilligen Abort nur deshalb als ethisch verantwortbar ansehen, weil das Gesetz die Handlung nicht mit Strafe belegt.</p>
<p>b) Der Gesetzgeber muß seine Verantwortung kennen, so daß das Gesetz nicht &#151; durch seine allgemeine liberalisierende Wirkung &#151; die Tendenz fördert, die man bereits in der ethischen Denkweise des Volkes feststellen kann, nämlich eine wachsende Gleichgültigkeit in der Haltung gegenüber dem Recht des ungeborenen Menschen auf das Leben.</p>
<p>c) Der Gesetzgeber und die Bürger der menschlichen Gesellschaft haben eine gemeinsame Verantwortung dafür, daß die Menschenrechte in der Sozialgesetzgebung, der Sexualunterweisung und einer Reihe anderer Gebiete gewahrt bleiben &#151; die Situation des ungeborenen Kindes mitinbegriffen.</p>
<p>d) Wir lehnen jedes Gesetz ab, durch das irgendein Mensch (besonders der Arzt oder Krankenpfleger) verpflichtet würde, einen freiwilligen Abort vorzunehmen oder dabei zu assistieren. Ein solches Gesetz würde im klaren Widerspruch zur Freiheit des Menschen und seines Gewissens stehen.</p>
<p>e) In gleicher Weise lehnen wir jede Form von Diskriminierung derer ab, die den Abortus provocatus verwerfen, ganz gleich ob die Diskriminierung sie in ihrem Beruf oder auf andere Weise trifft.</p>
<p>f) Als Mindestforderung gilt, daß jeder Frau, die ihr Kind auszutragen wünscht, die Möglichkeit gegeben wird, dies zu tun. Es darf nicht vorkommen, daß Ärzten, Sozialberatern oder anderen gestattet wird, auf sie einen Druck auszuüben, der auf Abort hinzielt. Deshalb muß dafür gesorgt werden, daß einer schwangeren Frau soziale Hilfe nicht verweigert wird, nur weil sie zu einer der Kategorien gehört, für die ein legaler Abort zugestanden wird. Im Gegenteil besteht jeder mögliche Grund für die öffentliche Hand, eine Mutter zu unterstützen, die ihre Schwangerschaft selbst unter schwierigen Verhältnissen zu Ende führen will. Bei einer Frau, die einen Abortus provocatus als mögliche Lösung ablehnt, muß man gewöhnlich voraussetzen, daß sie um die Opfer weiß, die ihre Haltung mit sich bringt, Ihrem Wunsch muß mit Achtung begegnet werden, und sie hat Anspruch auf ärztliche Hilfe und die soziale und finanzielle Unterstützung, die sie benötigt, um ihr Kind zur Welt zu bringen.</p>
<p>g) Jeder stimmberechtigte Bürger ist bis zu einem gewissen Grad mitverantwortlich für die Gesetze seines Landes. Das II. Vatikanische Konzil fordert die Kaholiken auf, im politischen Leben mitzuwirken und an den Wahlen teilzunehmen (&#132;Die Kirche in der Welt von heute&#8220;, Nr. 75). Wenn die Katholiken wählen oder an anderer politischer Wirksamkeit teilnehmen, sollen sie darauf bedacht sein, daß die Gesetzgebung, die sie zu unterstützen wünschen, das Leben fördern und die Menschenrechte schützen soll. Dennoch meinen wir, daß ein Katholik einer Partei seine Stimme geben kann, die in einzelnen Punkten eine Politik vertritt, die nicht mit seiner Überzeugung übereinstimmt &#151; so z. B. einer Partei, die eine zweifelhafte Abortgesetzgebung fördert. Aber unabhängig davon, welche Partei er unterstützt, muß er innerhalb dieser Partei seine christliche Überzeugung geltend machen.</p>
<p>Keines der Prinzipien, auf die wir uns hier gestützt haben, ist der Gesellschaft, der wir angehören, fremd. Unsere grundsätzlichen Standpunkte in der Abortfrage schließen uns, selbst wenn wir nahezu allein sie unverkürzt geltend machen, nicht von der gemeinsamen Verantwortung aus. Jeder Mensch hier im Norden hat seinen Platz auszufüllen, um unsere nordische Kultur menschlicher zu machen. Als Christen obliegt uns außerdem die Pflicht, die Werte des Evangeliums in allen Zusammenhängen zu fördern.</p>
<p>Wir haben unsere Wegweisung in erster Linie gemäß unserer unmittelbaren Verantwortung an die katholischen Christen gerichtet. Aber aus unserer christlichen Grundhaltung heraus sind wir bereit, mit allen zusammenzuarbeiten, bei denen wir damit rechnen, daß sie uns verstehen werden. Die Abortfrage berührt ja ganz fundamentale menschliche Werte. Diese Tatsache sollte die Grundlage zu einem tiefen Verständnis zwischen verantwortungsbewußten Menschen aller Weltanschauungen bilden können. (Nach: Herder-Korrespondenz, 10/1971)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/1-2-1972/publikation/erklaerung-skandinavischer-bischoefe-zum-schwangerschaftsabruch/">Erklärung skandinavischer Bischöfe zum Schwangerschaftsabruch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Das Defizit an Rechtsreform, zum Beispiel im Strafvollzug</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/1-2-1972/publikation/das-defizit-an-rechtsreform-zum-beispiel-im-strafvollzug/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Sep 1972 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>1. Es wird das bleibende Verdienst von Frau Diemer-Nicolaus sein, daß sie im Bundestag &#8211; wenn auch mehrfach erfolglos &#8211; für ein liberal- fortschritliches Straf-, Strafprozeß- und Strafvollzugsrecht eingetreten ist. a) Unteranderem stimmte Frau Diemer- Nicolaus als einzige gegen die Erweiterung der Untersuchungshaft, die überflüssig ist und deshalb eine bloße politische Demonstration darstellt. Wo Untersuchungshaft [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/1-2-1972/publikation/das-defizit-an-rechtsreform-zum-beispiel-im-strafvollzug/">Das Defizit an Rechtsreform, zum Beispiel im Strafvollzug</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>1. Es wird das bleibende Verdienst von Frau Diemer-Nicolaus sein, daß sie im Bundestag &#8211; wenn auch mehrfach erfolglos &#8211; für ein liberal- fortschritliches Straf-, Strafprozeß- und Strafvollzugsrecht eingetreten ist.</p>
<p>a) Unteranderem stimmte Frau Diemer- Nicolaus als einzige gegen die Erweiterung der Untersuchungshaft, die überflüssig ist und deshalb eine bloße politische Demonstration darstellt. Wo Untersuchungshaft zum Schutze der Allgemeinheit notwendig ist, konnte sie ohne eine solche Erweiterung angeordnet werden. Meines Wissens gibt es kein Land in der westlichen demokratischen Welt, in dem so viel Untersuchnungshaft angewandt wird wie in der BRD. Ja, ihre Ausweitung droht weite Bereiche der Strafvollzugsreform illusorisch zu  machen. Denn nach vielen und langen Untersuchungshaften bleibt nicht mehr genügend Zeit übrig für die im modernen Strafvollzug angestrebte Behandlung zum Zwecke der Sozialisation, die ja erst mit der Rechtskraft des Urteils eigentlich beginnen kann. Es folgt dann schon bald die &#8211; ebenfalls notwendige &#8211; vorzeitige Entlassung, sodaß eine ernsthafte Einwirkung im Vollzug auf die Schwächen und Fehlverhaltensweisen des Rechtsbrechers nicht mehr möglich ist. Man beginnt sich dabei nach dem Sinn der Strafvollzugsreform zu fragen.</p>
<p>b) Frau Diemer- Nicolaus hat sich &#8211; ebenfalls auf verlorenem Posten &#8211; immer wieder für die Streichung der sinnlosen kurzen Freiheitsstrafe unter 6 Monaten eingesetzt. Das ist eine Strafe der Phantasielosigkeit. Sie belastet den Strafvollzug, weil sie viel kostet und dort, wo Behandlung zeitlich möglich wäre, Raum und Mittel wegnimmt. Für den Betroffenen hat sie nachgewiesenermaßen nur negative Folgen. Frau Diemer- Nicolaus wußte bei diesen Bemühungen, wie notwendig eine Konzentration der schwachen Kräfte des heutigen Strafvollzuges auf die wirklich behandlungsbedürftigen Fälle ist. Schwach aber ist der Strafvollzug in sachlicher und personeller Beziehung.</p>
<p>Wir können zur Zeit nicht hoffen, daß die genannten Bemühungen von Frau Diemer- Nicolaus noch Erfolg haben. Doch sollten wir nicht müde werden, mit ihr das erkanntermaßen Richtige anzustreben.</p>
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		<title>Ein Brief</title>
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		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Sep 1972 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der BundespräsidentBonn, den 14. August 1972 Sehr verehrte Frau Dr. Diemer-Nicolaus!Zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises, der Ihnen heute von dem Vorsitzenden der Humanistischen Union, Herrn Professor Dr. Walter Fabian, überreicht wird, gratuliere ich Ihnen herzlich.Durch diesen Preis, der jetzt zum viertenmal vergeben wird, findet Ihre langjährige mutige und verdienstvolle Arbeit für die Reform des Strafrechts und [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundespräsident<br />Bonn, den 14. August 1972</p>
<p>Sehr verehrte Frau Dr. Diemer-Nicolaus!<br />Zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises, der Ihnen heute von dem Vorsitzenden der Humanistischen Union, Herrn Professor Dr. Walter Fabian, überreicht wird, gratuliere ich Ihnen herzlich.<br />Durch diesen Preis, der jetzt zum viertenmal vergeben wird, findet Ihre langjährige mutige und verdienstvolle Arbeit für die Reform des Strafrechts und die Verbesserung des Strafvollzugs ihren sichtbaren Ausdruck.<br />Ich selbst habe vor zwei Jahren den mir verliehenen Fritz-Bauer-Preis gern angenommen; denn ich bin überzeugt, daß die Vergabe dieser Auszeichnung dazu beiträgt, auf die Bemühungen all derer aufmerksam zu machen, die sich um eine zeitgemäße Rechtsordnung in unserem Lande bemühen.<br />Ich grüße Sie und alle Teilnehmer der Feierstunde<br />Ihr Heinemann</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/1-2-1972/publikation/ein-brief/">Ein Brief</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Plädoyer für den Pluralismus der Wissenschaften</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/1-2-1972/publikation/plaedoyer-fuer-den-pluralismus-der-wissenschaften/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jun 1972 14:16:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unter Hinweis auf die bürgerlich-liberalen Traditionen der Wissenschaflsfreiheit und des Wissenschaflspluralismus wies Professor Walter Jens, Tübingen, in einer beachtlichen Re-de auf dem Marburger Kongreß auf die Notwendigkeit der Zusammenarbeit der liberalen und sozialistischen Wissenschafter gegen die konservative Reaktion hin. (Die Rede geben wir gekürzt wieder.),,&#8230; Ein Plädoyer für den Pluralismus der Wissenschaften bedeutet damit: Der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/1-2-1972/publikation/plaedoyer-fuer-den-pluralismus-der-wissenschaften/">Plädoyer für den Pluralismus der Wissenschaften</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Unter Hinweis auf die bürgerlich-liberalen Traditionen der Wissenschaflsfreiheit und des Wissenschaflspluralismus wies Professor Walter Jens, Tübingen, in einer beachtlichen Re-de auf dem Marburger Kongreß auf die Notwendigkeit der Zusammenarbeit der liberalen und sozialistischen Wissenschafter gegen die konservative Reaktion hin. (Die Rede geben wir gekürzt wieder.)<br />,,&#8230; Ein Plädoyer für den Pluralismus der Wissenschaften bedeutet damit: Der Antragsteller insistiert darauf, daß an den Universitäten unserer Republik die Behauptung realisiert wird, die vor 100 Jahren, im Oktober 1877, der Rektor der Friedrich-Wilhelm-Universität, es war Hermann Helmholtz, über die Lehrfreiheit an den Hochschulen des Deutschen Reiches aufstellte: ,In diesem Augenblick können auf deutschen Universitäten die extremsten Konsequenzen materialistischer Metaphysik, die kühnsten Spekulationen auf dem Boden von Darwins Evolutionstheorie ebenso ungehindert wie die extremste Vergötterung päpstlicher Autorität vorgetragen werden.&#8216; Lassen wir den Papst und Darwin einmal beiseite &#8230;: Wie steht es in einem Augenblick um die freie Entfaltung materialistischer Metaphysik marxistischer Provenienz, da der Kultusminister des Landes Baden-Württemberg in einem Brief an die ,Hochschullehrer, Lehrer, Verleger und im Kulturbereich Tätigen&#8216; eine Beziehung zwischen dem von linksextremen Gruppen bedrohten Leben der Kinder und jenen ,marxistischen Ideologen und Wissenschaftlern&#8216; herstellt, die, nach Wilhelm Hahn, ,über Jahr-zehnte den Studenten ihre realitätsfernen Theorien, die sich gegen unseren Staat und unsere Gesellschaft richten, mit viel Geist und Rhetorik verkündeten.&#8216;<br />In der Tat, meine Damen und Herren, das Plädoyer für den Pluralismus der. Wissenschaft, das ich Ihnen vorzutragen habe, gilt &#8212; wie das Stuttgarter Schreiben vom 2. Juni 1972 beweist &#8212; Mandanten, deren Recht, als Bürger unter den Bürgern ihre Meinung vertreten zu dürfen, zunehmend bedroht ist. Es gilt den linken Hochschullehrern &#8212; eine verschwindende Minorität, wie man weiß: aber Hahn und die Seinen sprechen davon, daß an unseren Universitäten ,einseitig und in großem Umfang Theorien verkündet werden, die auf eine Unterminierung unseres Staates und unserer Gesellschaft abzielen&#8216;; es gilt den Lehrern und Verlegern, es gilt aber auch jenen Politikern, die, wie die Vertreter der derzeitigen Bundesregierung, eine Amnestie für Demonstrationstäter durchsetzten, die angeblich nach Hahn ,dazu beigetragen hat, politische Gewalttaten als Kavaliersdelikte zu beurteilen, die sogar positiv bewertbar seien`.<br />Meine Damen und Herren, als wir in unserem Kongreßappell darauf verwiesen, daß Disziplinierungsmaßnahmen, die sich heute in erster Linie gegen sogenannte Extremisten richten, morgen schon unbotmäßige Gewerkschafter und Sozialdemokraten, Journalisten, die auf die Materialisation der Sozialgebote unseres Grundgesetzes pochen, oder Lehrer treffen kann, die den Gedanken der Verschwisterung von Demokratie und Sozialismus vertreten, weil sie glauben, daß nur auf diese Weise die bürgerlichen Freiheiten, nun-mehr Freiheiten für alle, realisiert werden können &#8230;, als wir den Kreis der potentiell Bedrohten so weit zogen, da hat man uns vorgeworfen, wir malten schwarz, wo nur grau sei und unterschätzten das Ausmaß jenes liberalen Freiheitsraumes, der doch immer-hin geblieben sei. Da hatte man vergessen, daß bereits vor Jahren, angeklagt mit anderen demokratischen Wissenschaftern, ein Mann wie Ossip Flechtheim &#8212; zeitlebens ein Anwalt des Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und der Gewaltlosigkeit &#8212; von Gerhard Stoltenberg als Verführer der Jugend hingestellt wurde &#8230; Jetzt aber sind es nicht allein die realitätsfernen Theoretiker, die &#8212; dennoch &#8212; mit der Realität Baader-Meinhof identifiziert &#8211;<br />werden: im Zeichen des großen Ketzergerichts stehen fortschrittliche Politiker neben Theologen, beide bezichtigt der Verletzung demokratischer Spielregeln, Vertreter der Massenmedien finden sich seitanseit mit den Regenten der sozialliberalen Koalition, deren Gesetzestätigkeit es zuzuschreiben sei, daß die ,Grenze zwischen Recht und Un-. recht für viele in der jungen Generation fließend geworden sei&#8216;.<br />Professoren, Politiker, Theologen, Verleger, Publizisten, alle rot, alle als Sympathisanten in einem Atemzug mit Terroristen genannt: Wenn das keine Volksfront ist, die in diesem Brief vorgestellt und angeklagt wird, dann weiß ich nicht, was eine Volksfront ist. Hier springt die Katze aus dem Sack &#8212; eine Katze die die Tollwut hat &#8212; Schluß mit der Toleranz gegenüber den Linken heißt die Devise. (. . .)<br />Böll: ein Radikaler! Als ob das verurteilenswert wäre, radikal zu sein! Als ob ,radikal` nicht ein Ehren-Wort der Aufklärer war und mit dem Begriff ,Radikaler` sich als Bürger ausgezeichnet sahen, die dem Übel an die Wurzel gingen, statt nur Symptome zu heilen. ,Daher muß eigentlich ein jeder, welcher die Unvollkommenheit eines gegebenen Zustandes erkennt und auf Heilung desselben denkt, ein Radikaler sein&#8216;: ein Zitat aus Brockhaus&#8216; Conversationslexikon von 1836, ein Satz aus einem Artikel, der, von bürgerlichem Freisinn zeugend, radikale Reform mit der Veränderung auf verfassungsmäßigem Weg identifiziert. So sprach man einst &#8230; und wenn man heute anders spricht und glaubt, sich von den Linken zu trennen, dann trennt man sich in Wahrheit von den fortschrittlichen Elementen bürgerlicher Überlieferung, zerschneidet den Faden, der zum Freiheitsdenken der Aufklärung führt, weil man fürchtet &#8212; und dies zu recht &#8212; daß in der sozialen Demokratie für alle verwirklicht werden könnte, was die Liberalen Einzelnen versprachen! So betrachtet ist die Attacke gegen den Radikalismus, bei der nicht mehr gefragt wird, zu welchem Ziel und mit welchen Mitteln denn die Gesellschaft radikal verändert werden soll, eine Attacke gegen jene humanistische Tradition der Wissenschaft, die es, so bescheiden sie sich auch ausnimmt, in diesem Lande denn doch auch gegeben hat. (. . .)<br />Mögen die Virchow und Mommsen, der alte Achtundvierziger, die Gervinus und Humboldt Ausnahmen gewesen sein, die die Regel bestätigen: daß sich eine scheinbar unpolitische, auf Wertsetzungen verzichtende Wissenschaft der Kontrolle über das von ihr Verlangte begibt und so gerade wegen ih-res unpolitischen Selbstverständnisses mühe-los politisiert werden kann . . ; sie haben Zeic1~en gesetzt, die progressiven Wissenschafter in der heroischen Phase des Bürgertums, und es ist Sache der wahrhaft Liberalen und Sozialisten in diesem Land, ein Erbe fortzusetzen, das die Konservativen verrieten: Rudolf Virchow, zu seiner Zeit wegen ,Reformvorschlägen und politischer Betätigung&#8216; des Amtes enthoben, stünde &#8212; im Zeichen des Stuttgarter Schreibens vom 2. Juni 1972 &#8212; auch heute am Pranger .. .<br />Plädoyer für einen Pluralismus der Wissenschaft &#8230; das meint aber vor allem, nun in einer anderen Bedeutung des Wortes: Vertretung einer \Uissenschaft, die, statt sich selbst genug zu sein, der Sozietät zugewandt ist, der sie dient und die sie infrage stellt, indem sie die bestehende Gesellschaft, vorgriffsartig und vergleichsweise, an einer als möglich vorgestellten humaneren und sozialeren Ordnung der Zukunft mißt: ,Dem Egoismus&#8216;, schreibt Kant in der Anthropologie, ,kann nur der Pluralismus entgegengesetzt werden &#8230;, d. i. die Denkungsart, sich nicht als die ganze Welt in seinem Selbst befassend, sondern als einen bloßen Weltbürger zu betrachten und zu verhalten&#8216;. Pluralismus heißt also, auf die Wissenschaft bezogen, die Privatheit eines. nur sich selbst verantwortlichen Metiers zu leugnen und, mit Kant, ,das Da-sein anderer, mit mir in Gemeinschaft stehender Wesen&#8216; zu realisieren &#8230;und es nicht nur zu realisieren, sondern, Wirklichkeit und Möglichkeit miteinander vergleichend (wer, wenn nicht der Wissenschafter, könnte das?) dazu beitragen, daß die Produktivkräfte, die ein menschenwürdiges Leben für alle gewährleisten können, nicht länger durch soziale Verhältnisse gedrosselt werden, die, wo Reichtum möglich wäre, das Elend belassen. ,Können wir uns der Menge verweigern&#8216;, heißt es in Brechts Galilei, ,und doch Wissenschafter bleiben? &#8230; Ich halte dafür, daß das einzige Ziel der Wissenschaft darin besteht, die Mühseligkeit der menschlichen Existenz zu erleichtern. Wenn Wissenschafter, eingeschüchtert durch selbstsüchtige Machthaber, sich damit begnügen, Wissen um des Wissens willen anzuhäufen, kann die Wissenschaft zum Krüppel gemacht werden und neue Maschinen mögen nur Drangsal bedeuten&#8216;.<br />Ich denke, man kann, in der Sprache der Poesie, nicht exakter umschreiben, was, in der Diktion des philosophierenden Jakobiners aus Königsberg, Pluralismus bedeutet. Pluralismus der Wissenschaft meint, im Kantschen Sinne: allgemeine, objektive Bedürfnisse über partikulare Interessen zu stellen und die Verfügungsgewalt des abstrakten Individuums in der Freiheit der solidarisch Produzierenden aufzuheben. Das heißt konkret: Eine Wissenschaft, die unter ,Praxisbezug` und ,gesellschaftlicher Relevanz&#8216; versteht, die Universität müßte zunächst einmal auftragsfäbig für die herrschende Schicht in dieser Gesellschaft sein, ohne zu bedenken, daß sie damit jene Schicht preisgeben könnte, deren Existenz, mit Werner Hofmann zu reden, den objektiven Möglichkeiten der Gesellschaft am meisten widerspricht &#8230; eine solche unkritische Wissenschaft sollte auf den von Brecht geforderten hippokratischen Eid für alle Wissenschafter lieber verzichten &#8212; es würde ein Meineid daraus.<br />Den Schwur ablegen, ihr Wissen zum Wohle der Menschheit anzuwenden, kann allein eine Wissenschaft, die zum ersten ihre Autonomie &#8212; die Autonomie einer demokratischen Institution selbstverständlich &#8212; zu verteidigen versteht, weil sie weiß, daß sie der Gesellschaft nur als deren kritischer Widerpart und nicht als ein fungibles Element dienen kann, das, beschränkt auf pure Funktionalität, von den jeweils dominierenden Interessen nach Belieben zu manipulieren ist.<br />Den hippokratischen Eid ablegen kann zum zweiten nur eine demokratisch orientierte Wissenschaft, die sich, radikal unterschieden von den nach staatlichem Eingriff verlangen-den Freiheitsbund-Sprechern, allen Plänen zu widersetzen weiß, die eine erweiterte Hochschulkompetenz der Länder, bis hin zur Fachaufsicht, fordern. (..<br />Diese Aufgabe ist uns allen gestellt: Wir haben darauf zu bestehen, daß die Forderung, die Rudolf Virchow vor 130 Jahren auf-stellte: volle und unumschränkte Demokratie, gleiches Recht für jedermann, realisiert wird; wir haben uns dagegen zu wehren, daß die inzwischen auch von der Jungen Union als Reaktionäre gebrandmarkten Vertreter vom Bund Freiheit der Wissenschaft und ihre Interessenwahrer in Ministerien, Parteien, .Massenmedien und Wirtschaft sich auf eine bürgerliche Wissenschaft berufen, deren progressive Vertreter es nicht verdient haben, als Eideshelfer für die Sache der Reaktion her-halten zu müssen: Ein Boot, in dem zugleich ein Platz für Maier und Gervinus ist, gibt es nicht.</p>
<p>Sie waren radikal und sind es heute noch&#8230; radikal wie anno 72 die Thesen des Ahlener Programms und die Sozialartikel jenes Grundgesetzes sind, das, an der Verfassungswirklichkeit gemessen, längst revolutionären Charakter gewonnen hat.<br />Dies alles gilt es zu verteidigen: wir stehen mit dem Rücken zur Wand, wenn wir uns nicht zusammenschließen, Marxisten, Radikaldemokraten und Liberale: Wenn wir uns auch in Zukunft nur in den Verlautbarungen der Hahns vereint wissen wollen und nicht, auf breiter Basis, gewerkschaftlich-solidarisch handeln, dann könnte nicht nur die Wissenschaft in dieser Republik ihre Freiheit verlieren.&#8220;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/1-2-1972/publikation/plaedoyer-fuer-den-pluralismus-der-wissenschaften/">Plädoyer für den Pluralismus der Wissenschaften</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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