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	<title>vorgänge 101 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>vorgänge Nr. 101 (Heft 5/1989) Jugend an den Rändern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Sep 1989 08:58:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Ausgaben]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Inhalte: G&#246;ssner, Rolf (1989), Politisch motivierter Gewaltakt. Zum Urteil gegen die Journalistin Ingrid Strobl, Vorg&#228;nge, 101, S. 1-4 Meier, Horst (1989), Geheime Dienste im parlamentsfreien Raum. F&#252;nf Minuten Staatsschutzphilosophie, Vorg&#228;nge, 101, S. 5-6 Roth, J&#252;rgen (1989), Schafft das Bet&#228;ubungsmittelgesetz ab!, Vorg&#228;nge, 101, S. 7-12 Naumann, Klaus (1989), Republikaner sind wir doch alle. Zeitgem&#228;&#223;es zum Umgang [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/101/publikation/vorgaenge-nr-101-heft-51989-jugend-an-den-raendern/">vorgänge Nr. 101 (Heft 5/1989) Jugend an den Rändern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Vorg101.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4417 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Vorg101.jpg" alt="vorg&auml;nge Nr. 101 (Heft 5/1989) Jugend an den R&auml;ndern" width="190" height="278"></a></span></p>
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</div>
<h5>Inhalte:</h5>
<p>G&ouml;ssner, Rolf (1989), Politisch motivierter Gewaltakt. Zum Urteil gegen die Journalistin Ingrid Strobl, Vorg&auml;nge, 101, S. 1-4</p>
<p>Meier, Horst (1989), Geheime Dienste im parlamentsfreien Raum. F&uuml;nf Minuten Staatsschutzphilosophie, Vorg&auml;nge, 101, S. 5-6</p>
<p>Roth, J&uuml;rgen (1989), Schafft das Bet&auml;ubungsmittelgesetz ab!, Vorg&auml;nge, 101, S. 7-12</p>
<p>Naumann, Klaus (1989), Republikaner sind wir doch alle. Zeitgem&auml;&szlig;es zum Umgang mit Parteien und Potentialen von rechtsau&szlig;en, Vorg&auml;nge, 101, S. 13-19</p>
<p>Feldhoff, J&uuml;rgen, G&ouml;tting, Ulrike &amp; Knopf, Bernd (1989), Aus dem Kosovo nach Bielefeld: Anatomie einer Fluchtbewegung, Vorg&auml;nge, 101, S. 19-25</p>
<p>Selling, Peter (1989), Datenschutz, Forschungsbehinderung oder was? Ein Praxisbericht aus der empirischen Strafvollzugsforschung, Vorg&auml;nge, 101, S. 26-34</p>
<p>Leif, Thomas (1989), Zwischen basisdemokratischem Anspruch und politischem Proporzkalk&uuml;l. Entscheidungsstrukturen und Strategiebildung in der westdeutschen Friedensbewegung, Vorg&auml;nge, 101, S. 35-47</p>
<p>Benseler, Frank (1989), Literatur in der Studentenbewegung, Vorg&auml;nge, 101, S. 48-61</p>
<p>Busch, Heiner (1989), Die B&uuml;rgerinitiative in der Lederjacke, Anmerkungen zu den Autonomen, Vorg&auml;nge, 101, S. 62-67</p>
<p>Krausz, Rosvita (1989), Punx: &#8222;Normal, ganz normal?&#8220;, Vorg&auml;nge, 101, S. 68-74</p>
<p>Hestermann, Thomas (1989), &#8222;W&uuml;rdet ihr uns lieben, g&auml;be es uns gar nicht&#8220;. Skinheads in Deutschland, Vorg&auml;nge, 101, S. 75-89</p>
<p>Hundseder, Franziska (1989), &#8222;Republikanische Jugendarbeit&#8220;, Vorg&auml;nge, 101, S. 90-94</p>
<p>Wirth, Hans-J&uuml;rgen (1989), Jugendliche und ihre Eltern im Proze&szlig; der Abl&ouml;sung, Vorg&auml;nge, 101, S. 95-105</p>
<p>Ott, Sieghart (1989), Literarischer Maulwurf IVL. Justiz im Dritten Reich, Vorg&auml;nge, 101, S. 106-109</p>
<p>Noll, Adolf H. (1989), Aktuelle Sprachkritik, Vorg&auml;nge, 101, S. 109-111</p>
<p>Becker, Sophinette, Eppler, Erhard &amp; et al., Dietrich Goldschmidt (1989), Frieden mit der Sowjetunion &#8211; eine unerledigte Aufgabe. Ein Memorandum, Vorg&auml;nge, 101, S. 112-116</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Geheime Dienste im parlamentsfreien Raum</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Sep 1989 21:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Fünf Minuten Staatsschutzphilosophie aus vorgänge 101,Heft 5/1989,S.5-6 &#8222;Nicht mehr allein&#8220; &#8211; unter diesem eher an Tanzstundengeflüster erinnernden Titel dachte kürzlich Friedrich Karl Fromme in der FAZ einen bangen Augenblick lang über die Abschaffung des Verfassungsschutzes nach. Wie das? &#8222;In Berlin ist es schon geschehen&#8220;, vermerkt der Chronist unter dem 14. Juli und schreibt die Verfallsgeschichte [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Fünf Minuten Staatsschutzphilosophie</p>
<p>aus vorgänge 101,Heft 5/1989,S.5-6</p>
<p><b>&#8222;Nicht mehr allein&#8220; &#8211; unter diesem eher an Tanzstundengeflüster erinnernden Titel dachte kürzlich Friedrich Karl Fromme in der FAZ einen bangen Augenblick lang über die Abschaffung des Verfassungsschutzes nach. Wie das?</b></p>
<p>&#8222;In Berlin ist es schon geschehen&#8220;, vermerkt der Chronist unter dem 14. Juli und schreibt die Verfallsgeschichte dieser Republik fort: Im neu eingerichteten Kontrollausschuss des Abgeordnetenhauses sitzen jetzt leibhaftig &#8222;zwei Leute von den Alternativen (die Gruppierung ist entschlossener Gegner des Verfassungsschutzes) und ein Republikaner, dessen Partei daraufhin geprüft wird, ob sie vom Verfassungsschutz beobachtet werden solle&#8220;.</p>
<p>Den selbst erhobenen Einwand, ein Amt, &#8222;dem ohnehin weitgehendes Berufsausübungsverbot auferlegt werde, könne kontrolliert werden von wem auch immer&#8220;, läßt der Staatsschutzexperte nicht gelten. Wer entschieden sich ums Ganze sorgt, denkt stets vom Ernstfall her und ahnt, wo all das enden muß. Wird nämlich der Dienst &#8222;eines Tages durch gleiche Beteiligung aller Parteien an der Kontrolle lahmgelegt, könnte er schließlich auch abgeschafft werden&#8220;.</p>
<p>Da ist es gesagt, das böse Wort. Doch erst hier, angesichts schauriger Aussichten, eröffnet politischer Weitblick eine wahrhaft fundamentalistische Alternative: Bevor dienstfremde Kontrolle den Verfassungsschutz zur Strecke bringt, könnte schließlich auch diese Kontrolle abgeschafft werden. Warum also nicht aus der Not eine Tugend machen &#8211; zumal mit dem Abschied von der Kontrolle &#8222;ironischerweise eine an sich selbstverständliche Eigenheit eines Geheimdienstes wiederhergestellt wäre&#8220;? Obgleich bahnbrechend, ist die Idee doch nicht so weit ihrer Zeit voraus, wie es den Anschein hat. Schließlich wurde im Jahr 1981, als erstmals die Alternative Liste im Abgeordnetenhaus vertreten war, der parlamentarische Kontrollausschuß vorsorglich aufgelöst.</p>
<p>Daß die gegenwärtig &#8222;auf ein &#8211; immer noch beachtliches &#8211; Normalmaß&#8220; schrumpfenden Parteien &#8222;in bestimmten kleinen, feinen Gremien &#8230; nicht mehr unter sich bleiben können&#8220;, bestätigte sich nach der Bundestagswahl von 1983. Die neue Mehrheit änderte flugs den Wahlmodus der Parlamentarischen Kontrollkommission &#8211; und die Grünen blieben vor der Tür. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar diese Manipulation mit &#8222;Gründen des Geheimschutzes&#8220; gerechtfertigt, doch zu überzeugend sind die abweichenden Voten zweier Richter, als daß mit dieser Entscheidung noch lange Staatsgeheimnisse zu machen wären.</p>
<p>Wo also unsichere Kantonisten nicht mehr ausgegrenzt werden können und daher der parlamentarischen Aufsicht eine bescheidene Effizienzsteigerung droht, ist die Flucht in die unantastbare &#8222;Eigenheit eines Geheimdienstes&#8220; konsequent. Warum sich auch bei der schlichten realpolitischen Frage aufhalten, ob eine ohnehin ins Gerede gekommene Behörde zur Abwechslung einmal an die kurze Leine zu legen sei. Es scheint in der manichäischen Natur der Sache begründet, den geheimnisumwobenen Dienst an der Staatssicherheit mit dem milden Licht parlamentarischer Öffentlichkeit (die sich regelmäßig auf verschlossene Sitzungszimmer beschränkt) für unvereinbar zu erklären. Dahin kommt es noch, daß ein verfassungsfreundlicher Dienst zur Kontrolle verfassungsfeindlicher Kräfte sich seinerseits von ausgerechnet jenen ideologischen Zersetzern beaufsichtigen lassen muß &#8211; eine ganz und gar verkehrte Welt!</p>
<p>Weg mit dem Verfassungsschutz beziehungsweise seiner Kontrolle &#8211; mit solchen Formeln läßt sich vielleicht noch eine Weile der Glaubensstreit um die stets gefahren umlagerte <i>&#8222;innere Sicherheit&#8220; </i>der Deutschen fortsetzen. Weniger dramatisch inszenierte, aber praktisch folgen reichere Innenpolitik hat sich jedoch demnächst komplexeren Anforderungen zu stellen. Ein Geheimdienst zum Beispiel, dessen gesetzlicher Auftrag es gerade ist, weit im Vorfeld polizeilicher Gefahrenabwehr legale politische Betätigung wider die fdGO zu überwachen, wird sich dort, wo auch eine Fünfprozentklausel nicht mehr hilft, mit der Kontrolle durch den einen oder anderen seiner &#8222;Kunden&#8220; anfreunden müssen.</p>
<p>Man kann diese Pluralisierung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes nüchtern als eine Chance zur effektiveren Sicherung demokratischer Freiheiten begreifen. Wer dagegen am herkömmlichen Sicherheitsphantasma festhält, mag getrost für den geheimen Dienst im parlamentsfreien Raum optieren. Gewiß, ein solches Staatsschutzreservat mag selbst bei hartgesottenen Verfassungsfeinden rechts-staatliche Skrupel wachrufen. Doch schmälert dies keineswegs Frommes Verdienst, in bewegter Zeit an eine sicherheitspolitische Utopie erinnert zu haben. Wer weiß, vielleicht sind wir eines Tages so freiheitlich und ziehen wirklich die Abschaffung des Verfassungsschutzes seiner &#8211; womöglich fruchtlosen &#8211; Kontrolle vor. Die parlamentarische Aufmerksamkeit könnte sich dann anderen Grauzonen zuwenden: den Staatsschutzdezernaten der Kriminalpolizei zum Beispiel. Wie deren Geschichte zeigt, ist es auch jenseits geheimdienstlicher Konspiration noch mühsam genug, eine zu ausufernder Prävention neigende polizeiliche Praxis rechtsstaatlich zu domestizieren und so auf rational nachvollziehbare Gefahrenabwehr zu beschränken.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Schafft das Betäubungsmittelgesetz ab!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Sep 1989 21:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus vorgänge 101,Heft 5/1989,S.7-12 Wir hören es jeden Tag: Der europäische Binnenmarkt kommt. Die letzten Europa-Wahlen haben uns daran erinnert, daß wenigstens auf der Ebene der Symbolik dieser Prozeß auch noch etwas mit uns, den Bürgerinnen und Bürgern, zu tun hat. Der Schwerpunkt dieser europäischen Einigung liegt nach wie vor im Bereich der Wirtschaft. Wir [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/101/publikation/schafft-das-betaeubungsmittelgesetz-ab/">Schafft das Betäubungsmittelgesetz ab!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus vorgänge 101,Heft 5/1989,S.7-12</p>
<p><b>Wir hören es jeden Tag: Der europäische Binnenmarkt kommt. Die letzten Europa-Wahlen haben uns daran erinnert, daß wenigstens auf der Ebene der Symbolik dieser Prozeß auch noch etwas mit uns, den Bürgerinnen und Bürgern, zu tun hat.</b></p>
<p>Der Schwerpunkt dieser europäischen Einigung liegt nach wie vor im Bereich der Wirtschaft. Wir assoziieren EG immer noch mit Konzernen, Mercedes, Banken und vagabundierenden Devisenreserven. Es gibt aber auch einen &#8211; illegalen &#8211; Wirtschaftszweig mit höchsten Wachstumsraten: Das organisierte Verbrechen. Nach einer Schätzung aus Baden-Württemberg (Bundesratsdrucksache 100/89) umfaßt dieser Bereich etwa 10 Prozent des Bruttosozialprodukts in der Bundesrepublik. Das Bundeskriminalamt beziffert die wirtschaftlichen Schäden auf über 10 Mrd. DM jährlich (Pressemitteilung des Bundesministers des Innern vom 27. September 1988). Die untere Grenze des Umsatzes beläuft sich nach Schätzungen des BKA auf 4,4 bis 5,8 Mrd. DM. Einigkeit herrscht auch darin, daß der Anteil der Drogenkriminalität an der organisierten Kriminalität steigt. Allgemein ist zu beobachten, daß immer weitere Bereiche des organisierten Verbrechens in den Drogenhandel eindringen, weil dort die Profitrate höher ist als in allen anderen Sektoren.</p>
<p>Ich halte nichts davon, dieses Phänomen der organisierten Kriminalität aus Gründen der politischen Bequemlichkeit wegzudefinieren, obwohl sie in der Propaganda der Sicherheitsapparate nach und nach den Terrorismus und dessen Bekämpfung ablöst. Polizei und Sicherheitsbürokratie begründen ihre Forderungen nach mehr Geld und mehr Einfluß mit den Gefährdungen dieser neuen Kriminalität.</p>
<p>Schauen wir einmal über den Tellerrand der Bundesrepublik hinaus, so gibt es allen Grund zur Sorge. Der Umsatz dieser Branche wird heute auf 300 bis 500 Mrd. US-Dollar geschätzt (Berndt Georg Thamm: Drogenfreigabe &#8211; Kapitulation oder Ausweg? Hilden 1989, S. 154). Die ungeheure Größe dieses Marktes wird durch folgende Vergleichszahlen deutlich. Die Summe entspricht dem zehnfachen des Haushaltes der EG und der Hälfte des Bruttosozialproduktes der Bundesrepublik Deutschland. Die Verschuldung der Dritten Welt beläuft sich auf 1200 Mrd. DM. In seiner Serie &#8222;Weltmacht Droge&#8220; schrieb der &#8222;Spiegel&#8220; Ende 1988, daß der Drogenhandel binnen weniger Jahre zum größten liquiden Finanzimperium aufgestiegen ist und wegen seines schieren Geld- und damit Korruptionspotentials von niemandem mehr zu kontrollieren ist.</p>
<p>Große Sorgen bereitet den Sicherheitsbürokratien der Europäischen Gemeinschaft die beabsichtigte Öffnung der Grenzen. Mittlerweile haben sich die Staaten des Schengener Abkommens darauf verständigt, den Wegfall der Grenzkontrollen einstweilen aufzuschieben. Heinrich Boge, der Präsident des Bundeskriminalamts, kann sich seinen Angstschweiß erst einmal von der Stirn wischen.</p>
<p>In der Sicherheitsbürokratie wird ungeachtet dieses Zeitgewinns intensiv daran gearbeitet, mit klassischen polizeilichen Maßnahmen der Drogenkriminalität Herr zu werden.</p>
<p><i>Verstärkter Informationsaustausch: </i>Die Informationsgewinnung und -verarbeitung innerhalb der Polizei soll nicht auf schwere Kriminalität beschränkt bleiben. Auch eine Sachbeschädigung in einer Gaststätte könne der entscheidende Ansatz für die Aufklärung von Formen der organisierten Kriminalität sein. Die Zusammenarbeit im nationalen und internationalen Bereich erfordere aufeinander abgestimmte Informationssysteme.</p>
<p><i>Verdeckte Ermittler:</i> Über die geltenden Richtlinien hinaus müsse den Strafverfolgungsbehörden ein ausreichender Spielraum für verdeckte Ermittlungen gegeben werden. Dazu gehöre die Zulässigkeit von Maßnahmen bereits im Vorfeld, d.h., ohne daß ein konkreter Tatverdacht geäußert worden ist. In einem neuen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts vom 3. November 1988 wird dem Einsatz einer halb kriminellen Geheimpolizei der Boden bereitet.</p>
<p><i>Einziehung von Verbrechensgewinnen:</i> Hier hat der Bundesjustizminister mittlerweile einen Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht (Drucksache 418/89 vom 11. 8. 1989), der die Beweisanforderungen an die Herkunft von Vermögen vermindern soll. Zu den bereits geltenden Strafmaßnahmen soll eine Vermögensstrafe hinzu kommen. Hier stellt sich &#8211; wie bei allen anderen Maßnahmen auch &#8211; die Frage, ob diese neuen Formen der Kriminalitätsbekämpfung eine Art Einstiegsdroge werden soll, um sie auch in anderen Bereichen anwenden zu können.</p>
<p><i>Telefonüberwachung &#8211; Kontrollstellen: </i>Der Bundesinnenminister hält eine Ausweitung der Telefonüberwachung bei Delikten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität für unabdingbar. Weiterhin sollen Kontrollstellen verstärkt eingerichtet werden. Der Referentenentwurf vom November 1988 bereitet die Umsetzung dieser Forderungen in ein Gesetz vor. Wir erleben hier erneut einen Pradigmenwechsel von den Sondernormen gegen terroristische Straftaten hin zur Gesetzgebung gegen die organisierte Kriminalität. Es ist eine Frage der Zeit, bis eine solche Praxis gang und gäbe wird (wenn dies nicht schon längst der Fall ist).</p>
<p><i>Kronzeugenregelung:</i> Die angeblich positive Erfahrung mit der sogenannten kleinen Kronzeugenregelung im Betäubungsmittelrecht (§ 31 BTMG) soll Anlaß sein, diese Regelung auch auf den Bereich der organisierten Kriminalität auszudehnen.</p>
<p><i>Ausländische kriminelle Vereinigungen,</i> die ihren Sitz im Ausland haben, aber in der Bundesrepublik Deutschland Straftaten begehen, sollen demnächst vom Generalbundesanwalt verfolgt werden. Rebmanns Superbehörde soll &#8211; gewiß auch aus Gründen der öffentlichen Reputation &#8211; nunmehr auch verstärkt bei der organisierten Kriminalität eingesetzt werden. (Innenpolitik, Information des Bundesministers des Innern, Nr. VII/ 1988, S. 2 ff.). Vielleicht wird dem obersten Verfolger der Republik erneut seine Amtszeit verlängert.</p>
<p>Gehen wir diesen Weg der Repression, so ist auch die Unterstützung der USA beim militärischen Einsatz gegen die Anbauländer konsequent. Polizeistaatliche Drogenbekämpfung muß &#8211; ihrer immanenten Logik folgend &#8211; beim Anbau beginnen und beim Endverbraucher aufhören.</p>
<p>Der Einsatz der Mittel müßte dann auch dem gigantischen Einfluß dieser Drogen-Mafia Rechnung tragen. Der kolumbianische Drogenkrieg nach der Ermordung des Präsidentschaftskandidaten Galan läßt ahnen, welche militärischen Konflikte zu erwarten sind &#8211; wenn es weiterhin im Westen nichts Neues gibt. Die politische Macht und die märchenhaften Profite dieser Banden werden an dem bekannten Ausspruch deutlich, daß Leute, die zwei Jahre als Großdealer arbeiten, ihr gesamtes Leben in Luxus genießen können.</p>
<p>Besonders profitabel sind die Verdienstspannen im Kokaingeschäft. Mitte der achtziger Jahre erzielte ein in Bolivien gekauftes Kilo Kokain den dreißigfachen Preis in der Bundesrepublik. In einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 13. März 1989 erklärte Prof. Wolfram Keup, daß ein Gramm Straßen-Kokain nach seinen Ermittlungen etwa 226 DM kostet. Er geht von einem mittleren Tagesverbrauch in Höhe von 150 DM aus. Thamm weist darauf hin, daß in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre durch die Kokainüberproduktion in Südamerika der Preis gefallen ist. Insgesamt ist er starken Wellenbewegungen unterworfen, nach seinen Angaben schwankt der Preis für 1 g Kokain im Straßenhandel zwischen 140 und 260 DM. Für die vielen Millionen Kokainverbraucher werden mehrere 100 t Kokain jährlich produziert.</p>
<p>Extremen Schwankungen ist auch der Preis für Heroin ausgesetzt. Er pendelt zwischen 140 und 600 DM für 1 g. Keup legt eine mittlere obere Dosis von 1,2 g für seine Berechnungen zugrunde. Er kommt auf einen Tageskonsum im Bereich zwischen 180 und 200 DM.</p>
<p>Anders ist die Situation bei den Cannabis-Produkten (Haschisch und Marihuana). Es ist die billigste Substanz, die von den Konsumenten meist noch aus eigener Tasche bezahlt werden kann. Für 1 g Haschisch wurden zwischen 7 DM und 22 DM gezahlt. Es zeigt sich, daß die großen Profite bei den sogenannten harten Drogen gemacht werden. Diese stehen im Mittelpunkt des Interesses im internationalen Drogenhandel. Immerhin kostete 1 kg Haschisch im Ursprungsland Libanon Mitte der achtziger Jahre zwischen 90 und 200 DM. In der Bundesrepublik erzielte dasselbe Kilo einen Preis von über 12000 DM.</p>
<p>Die medienwirksamen Angaben über beschlagnahmte Drogen dienen der Irreführung der Öffentlichkeit. Die Rede ist nur vom Marktwert, der aber keineswegs mit dem tatsächlichen Schaden für die Händler identisch ist. Diese Beschlagnahmungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit unter 10 Prozent der Konsummenge liegen, sind mit ihrem finanziellen Verlust bereitseinkalkuliert. Ähnlich wie in den Verbrauchermärkten, wo vergammelter Joghurt und geklauter Schnaps auf die Konsumenten abgewälzt wird. Aktionen dieser Art mögen auch die Frustrationserlebnisse der Drogenpolizei besänftigen, willkommene Fototermine für den Minister sind es in jedem Fall. Mit einer wirksamen Bekämpfung des Drogenkonsums haben sie jedoch nichts zu tun.</p>
<p>Eine Verhinderung der Einfuhr ist unmöglich. Der Binnenmarkt wird es noch erschweren, die vielfältigen Importwege zu kontrollieren. Staaten und Gesellschaften in Europa sind auf den Freihandel zugeschnitten &#8211; da kann auch der illegale Zweig der Wirtschaft nicht mehr mit repressiven Mitteln erfolgversprechend bekämpft werden. Wer das Gegenteil behauptet, täuscht vorsätzlich die Öffentlichkeit.</p>
<p>Alfred Stümper, Landespolizeipräsident im Innenministerium Baden Württemberg, warnte bereits Anfang der achtziger Jahre vor dem gezielten Aufbau eines Kokainmarktes in West-Europa. &#8222;Auf Europa rollt eine ungeheure Kokain-Welle zu. Sie ist nicht mehr zu stoppen, kann allenfalls gestört werden, denn in dieses Geschäft ist schon zu viel investiert&#8220; (zit. nach Thamm, S. 265). Die Markt-Sättigung in den USA, verbunden mit einem Preisverfall und einer gleichzeitigen Überproduktion in Süd-Amerika macht den EG-Raum zu einem außerordentlich lukrativen Markt. Hier wird es ebenso wenig wie in den Vereinigten Staaten gelingen, mit den herkömmlichen Polizeimethoden Erfolge zu erzielen &#8211; allenfalls bei der Preisgestaltung. Auch einer europäischen Exekutiv-Polizei (Euro-Cops), wie sie vom Bundeskanzler ersehnt wird, kann ein Durchbruch nicht gelingen. Das Bemühen der Sicherheitsorgane der westlichen Welt gleicht dem eines Hauseigentümers, der sein Hab und Gut mit einem elektrisch geladenen Gartenzaun vor Hochwasser schützen will.</p>
<p>Der ökonomischen Macht und dem politischen Einfluß der Drogen-Mafia steht das namenlose Elend der Suchtmittel-Abhängigen gegenüber. Die noch immer herrschende Politik hat all das nicht verhindern können.</p>
<p>Die offizielle Drogenpolitik ist bankrott! Das Bundesinnenministerium gab folgende Zahlen bekannt: Im Jahre 1988 starben 673 Menschen durch den Gebrauch von Betäubungsmitteln. Dies entspricht einer Steigerung von 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In der ersten Hälfte des Jahres 1989 setzt sich diese dramatische Steigerung um 50 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 1988 fort. In der Bundesrepublik leben gegenwärtig etwa 100000 Abhängige. Von ihnen sind ca. 50 Prozent HIV infiziert.</p>
<p>Kein Abhängiger ist in der Lage, auf längere Sicht die Kosten für seinen Tagesbedarf an harten Drogen selbst zu bezahlen. Er finanziert seinen Eigenbedarf durch Kleindealerei und Beschaffungskriminalität. Von den ca. 12000 Straftaten, die jeden Tag in der Bundesrepublik Deutschland begangen werden, stehen nach Auffassung von Experten viele im Zusammenhang mit dem Drogenhandel. Die Bundesregierung selbst beziffert den Anteil von Raubüberfällen auf Geschäfte, die von Drogenabhängigen begangen werden, auf ca. 13 Prozent. Bei Wohnungseinbrüchen liegt die Zahl bei etwa 10,7 Prozent (Bulletin der Bundesregierung vom 28. 4. 1989). Sie räumt jedoch selbst ein, daß Erkennbarkeit und Erfassung unvollständig sind. So sind offiziell in der Statistik nur 52,3 Prozent der aufgeklärten direkten Betäubungsmittel-Beschaffungsdelikte (Rezeptfälschung, Apothekeneinbruch) Drogenabhängigen zugeordnet worden. Auch beim aufgeklärten Diebstahl oder Raub wird die Drogenabhängigkeit der Täter mitunter nicht erkannt. Die Bundesregierung zieht die &#8211; völlig richtige &#8211; Schlußfolgerung, daß der Anteil von Konsumenten harter Drogen an den aufgeklärten Straftaten auch bei diesen Delikten weit höher liegen dürfte. Wie jede Statistik gibt auch diese nur Durchschnittswerte wieder. In bestimmten Problemzonen großer Städte ist der Anteil noch wesentlich höher. Die Initiative des Hamburger Ersten Bürgermeisters Henning Voscherau hängt gerade mit dieser hohen Konzentration der Drogenkriminalität in Ballungsgebieten zusammen.</p>
<p>Die Folgen dieser Praxis sind fatal. Drogen sind so teuer, weil sie illegal sind. Die Abhängigen, die ohnehin schwachen Glieder dieser Gesellschaft, müssen sich auf illegalem Wege ihren Stoff beschaffen. Zur Finanzierung müssen sie Straftaten begehen. Das Ergebnis dieser doppelten Illegalität ist die Entstehung eines Milieus, das sich jedem sinnvollen &#8211; auch therapeutischen &#8211; Zugriff entzieht. Das Betäubungsmittelgesetz, in der geltenden Fassung seit dem 1. Januar 1982 in Kraft, konnte dem selbstgesteckten Anspruch &#8222;Therapie statt Strafe&#8220; nicht gerecht werden. In ihrem Bericht über die Rechtsprechung nach den strafrechtlichen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes in den Jahren 1985 bis 1987 (Bundestagsdrucksache 11/4329) räumt die Bundesregierung ein, daß 78 Prozent aller eingeleiteten Ermittlungsverfahren auf den Umgang mit geringen Mengen zum Eigenbedarf konzentriert sind. Das ursprünglich angegebene Ziel, sich auf Händler zu konzentrieren und nicht auf die Konsumenten, ist ganz offensichtlich nicht eingehalten worden. Der staatliche Verfolgungswahn hat dazu geführt, daß die Fraktionen von SPD und GRÜNEN Gesetzentwürfe eingebracht haben, um den MitarbeiterInnen von Suchtberatungsstellen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu geben. Die Arbeit dieser Stellen wird bislang durch staatsanwaltschaftliche Zugriffe auf die Karteien erheblich gestört. Wie sollen die Betroffenen Vertrauen zu den BeraterInnen fassen, wenn sie damit rechnen müssen, daß die festgehaltenen Angaben auf dem Schreibtisch der Strafermittler landen?</p>
<p>Alle Versuche, Selbstschädigungen durch Drogengebrauch auf dem Verordnungswege verhindern zu wollen, sind von vornherein aussichtslos. Das Beispiel der USA zeigt, daß all diese Ansätze zu einem Desaster führen müssen. Der einzig richtige Weg, organisierte Kriminalität wirksam zu bekämpfen, liegt darin, dieser Mafia ökonomisch das Wasser abzugraben.</p>
<p>Der Staat muß den Knüppel des Strafrechts aus der Hand geben und den Betroffenen wirksam helfen. Gesellschaftliche Unterstützung und Aufklärung sind die besseren Wege zur Eindämmung des Drogenkonsums. Wir müssen uns damit abfinden, daß unsere Gesellschaft auf lange Sicht mit einem hohen Suchtverhalten leben wird. Es ist naiv zu glauben, Drogen aus der Gesellschaft fernhalten zu können. Aufgabe von Staat und Gesellschaft muß es vielmehr sein, durch Aufklärung und offene Diskussion die Betroffenen wenigstens in die Lage zu versetzen, mit den Suchtstoffen vernünftig umzugehen. Eine genaue Beratung bei der Erstellung der posen und der Qualität der Produkte, ebenso beim Gebrauch von Einweg-Spritzen, würde die Situation ein wenig erträglicher machen. Die bisherige staatliche Drogenpolitik ist Schuld daran, daß immer mehr Menschen auf verdreckten Bahnhofsklos krepieren. Sie treibt harmlose Haschischraucher in die Arme der Dealer, die ein massives Interesse daran haben, Heroin oder Kokain zu verkaufen. Die aggressive Ausdehnung der Märkte (Verkauf auf Schulhöfen) ist das logische Ergebnis der staatlich inszenierten Hoch-Preis-Politik. Die Mafia füllt sich ihre Taschen, die Kleindealer finanzieren ihren Konsum, Kinder und Jugendliche gehen vor die Hunde &#8211; und ein stolzer Minister posiert vor den Augen einer beeindruckten Öffentlichkeit mit einigen Säcken Rauschgift.</p>
<p>Noch immer ist die Forderung nach einer Freigabe der Drogen gesellschaftlich tabuisiert. Dennoch ist in den letzten Jahren einiges in Bewegung geraten. Im Oktober 1986 sprach sich der 20. Jugendgerichtstag für die Legalisierung des Erwerbs und Besitzes von Haschisch und Marihuana in geringen Mengen aus. Eine &#8211; wenngleich vorsichtige &#8211; Abkehr von der bisherigen Drogenpolitik ließ auch die damalige Gesundheitsministerium Rita Süssmuth erkennen. In einem Gespräch mit dem &#8222;Spiegel&#8220; (Nr. 451988) gab sie zu bedenken, daß das Betäubungsmittelgesetz bei Kleinkonsumenten großzügiger sein sollte. Sie betonte allerdings, daß der gewerbsmäßige Handel verboten bleiben müsse und gegen Dealer gar nicht hart genug vorgegangen werden könne. Die Politikerin denkt in der richtigen Richtung, verkennt jedoch die Notwendigkeit, dem gewaltigen ökonomischen Anreiz für den Drogenhandel etwas entgegenzusetzen. In einem Antrag der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion Die GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 11/4936) wird gefordert, Konsumenten nicht mehr zu bestrafen. Darüber hinaus wird die ärztliche Verschreibung von Ersatzstoffen ermöglicht, um ein therapeutisches und soziales Hilfsangebot durch die medizinische Linderung körperlicher Abhängigkeit zu begleiten. Die Verordnung soll über bisherige Modellversuche in einzelnen Ländern hinausgehen und in die Verantwortung des Arztes übertragen werden. Diesen Ärzten soll es auch gestattet sein, gebräuchliche Drogen ihren Patienten zu geben. Abhängige wären dann nicht mehr gezwungen, sich durch Kriminalität das Geld zu beschaffen, um auf verbotenen Wegen ihren Konsum zu befriedigen. Die ärztlich indizierte Abgabe harter Drogen ist die Grundvoraussetzung für eine neue Politik. Eine Freigabe lediglich von Cannabisprodukten greift die wirtschaftliche Substanz der Rauschgiftmafia nicht an. Dennoch muß überlegt werden, inwieweit sie zugänglich sein sollen. Sinnvoll ist es hier, diese Stoffe apothekenpflichtig zu machen.</p>
<p>Durch eine staatlich, beaufsichtigte Herstellung sauberer Drogen wird die Rauschgiftmafia ausgeschaltet. Die Form der Abgabe harter Drogen bedarf noch einer eingehenden konzeptionellen Diskussion. M.E. reicht es nicht aus, wenn der Arzt die Drogen in kleinen Mengen abgibt und die Betroffenen an Ort und Stelle konsumieren. Damit wird zwar einem weiteren Handel Einhalt geboten, den Bedürfnissen der Abhängigen nach ihrer Gemeinschaft wird so freilich nicht Rechnung getragen. Die Freigabe der Drogen muß zuvor jedoch in ganz Westeuropa erfolgen. Geschieht das nicht, besteht selbstverständlich die Gefahr, daß legal in der Bundesrepublik erhaltene Stoffe ins Ausland abwandern und dort mit hohem Gewinn verkauft werden. Allerdings war bisher die Bundesrepublik eines der Länder, die sich stets für eine harte unerbittliche Drogenpolitik eingesetzt haben. Die holländische Regierung steht unter einem erheblichen Druck, ihre bisher liberale Politik zu ändern. Eine Kehrtwende bundesdeutscher Drogenpolitik hätte eine große Signalwirkung in Europa.</p>
<p>Dem Konzept einer Entkriminalisierung wird immer wieder entgegengehalten, daß ein sprunghafter Anstieg des Drogenkonsums zu befürchten sei. Das Beispiel der Niederlande widerlegt diese Befürchtung. Die faktische Entkriminalisierung weicher Drogen führte dazu, daß die Zahl der BenutzerInnen zurückging. Während 1973 etwa 15 Prozent der holländischen Jugendlichen Cannabisprodukte konsumierten, waren es 1983 nur noch etwa drei Prozent. Auch die Zahl der KonsumentInnen harter Drogen ging zurück. Aus Amsterdam wird berichtet, daß die Zahl der Heroin-KonsumentInnen von 12 000 im Jahre 1982 auf 7 000 im Jahre 1989 zurückgegangen und das durchschnittliche Alter der Drogenabhängigen von 26 Jahren 1981 auf30 Jahre 1987 gestiegen ist (vgl. Axel Reeg, Strafrecht in der Drogenpolitik, in: Neue Kriminalpolitik, Heft 2, S. 30, 33).</p>
<p>Die nationalen Regierungen müssen endlich zur Kenntnis nehmen, daß ihre Prohibitions-Politik gescheitert ist. Sie hat den Abhängigen großes Leid zugefügt und gleichzeitig den profitablen Drogenhandel geschaffen. Diese Organisationen bedrohen den Frieden und die politische Stabilität überall in der Welt.</p>
<p>&#8222;Das Versagen der Prohibition hat aus einer Frage der persönlichen Wahl und der persönlichen Gesundheit ein weltweites Drama gemacht. Die daraus resultierende Kriminalität bedroht alle Bürger, ihre Sicherheit und ihre private Freiheit. Noch nie haben untaugliche Gesetze, wenn auch mit gutem Willen erlassen, einen derartigen Schaden angerichtet, seitdem die USA im Jahre 1919 mit ihrer Alkohol-Prohibitions-Politik begannen&#8220; (Politische Resolution der Internationalen Liga für Drogen-Freigabe, Rom I. April 1989, abgedruckt bei Thamm, S. 361/362). Es ist an der Zeit, diese richtigen Einsichten in praktische Politik umzusetzen.</p>
<p><i>Überarbeitete Fassung eines Referats, das der Verfasser am 10. Juni 1989 auf der Delegierten-Konferenz der &#8222;Humanistischen Union&#8220; in Frankfurt vorgetragen hat.</i></p>
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		<title>Republikaner sind wir doch alle</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Sep 1989 21:15:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Zeitgemäßes zum Umgang mit Parteien und Potentialen von rechtsaußen Helmut Ridder zum 70sten Geburtstag aus vorgänge 101, Heft 5/1989,S.13-19 Kaum war die Bundesrepublik vierzig Jahre alt geworden, gerieten die Republikaner in Verruf. Ein guter, ein Ehrenname, verbunden mit den Traditionen bürgerlicher Revolution, Aufklärung und Demokratie wurde gleichsam über Nacht usurpiert. Eine Partei von Rechtsaußen hatte [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zeitgemäßes zum Umgang mit Parteien und Potentialen von rechtsaußen</p>
<p>Helmut Ridder zum 70sten Geburtstag</p>
<p>aus vorgänge 101, Heft 5/1989,S.13-19</p>
<p><b>Kaum war die Bundesrepublik vierzig Jahre alt geworden, gerieten die Republikaner in Verruf. Ein guter, ein Ehrenname, verbunden mit den Traditionen bürgerlicher Revolution, Aufklärung und Demokratie wurde gleichsam über Nacht usurpiert. Eine Partei von Rechtsaußen hatte sich eines Titels bemächtigt, der seit 200 Jahren für &#8222;Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit&#8220; bürgt. Soll er nun für Repression, Ungleichheit und Fremdenhass stehen?</b></p>
<p>Im 19. und dann im 20. Jahrhundert kündete die Selbstbezeichnung des Republikaners von einem anderen, freieren und demokratischen Deutschland. Menschen gingen unter der Fahne der Republik ins Gefängnis, nahmen Verfolgung, Exil und Tod auf sich, weil sie nicht dulden wollten, daß Knechtschaft und Willkür herrschte. Die Republikaner waren jene, die einem Weltbürgertum zum Durchbruch verhelfen wollte, das keine ethnischen Diskriminierungen mehr kannte. Einwanderung, Einbürgerung, Asyl waren in dieser Perspektive Selbstverständlichkeiten. &#8211; Soll das alles nach dem Auftreten einer Partei dieses Namens nicht mehr gelten?</p>
<p>Einen Vorzug wider Willen birgt das Verwirrspiel der Begriffe. Es zwingt uns, den republikanischen Charakter dieser Staatsordnung erneut zu überprüfen. Wenn wir von der Bundesrepublik reden, werden dann Assoziationen von nationalistischer Überheblichkeit, Geltungsbedürfnis, Rechthaberei obrigkeitsstaatlichem Denken, geistiger Selbstgenügsamkeit oder Fremdenfeindlichkeit freigesetzt? Wenn dies der Fall ist &#8211; und ich glaube, es ist so -, dann sollten wir den selbsternannten &#8222;Republikanern&#8220; in einem dankbar sein: daß sie eine Überprüfung republikanischer Normen &#8211; keine Gesinnungsprüfung, wohlgemerkt &#8211; provoziert haben. Denn darin sind wir uns ja wohl einig &#8211; Republikaner, das sind wir alle. Was aber setzt das für Maßstäbe im Umgang mit den erneut sich formierenden Kräften von Rechtsaußen &#8211; den REPs (wie man sie zur Unterscheidung nennen sollte), der ,Deutschen Volks-Union&#8220; (DVU), der altbekannten NPD oder dem rechtsradikalen bis neofaschistischen Umfeld?</p>
<p>Seit Anbeginn dieser Republik hat sich ein Deutungsmuster etabliert, das beansprucht, die schlechthin verbindliche Form des Umgangs mit dissentierenden Kräften zu begründen. Nennen wir es den <i>Mythos der Mitte.</i> Dieser Mythos speist sich aus der selbstbewußten These, es seien die Extremisten von rechts und links gewesen, die in der Spätphase von Weimar die demokratische Mitte zerrieben hätten. Das &#8222;Nie wieder&#8220; der dann so genannten &#8222;freiheitlich-demokratischen Grundordnung&#8220; fand seinen Ausdruck in der &#8222;wehrhaften Demokratie&#8220; und ihrer Parole &#8222;Keine Freiheit den Feinden der Freiheit&#8220;. Über 40 Jahre hinweg suchte man mittels Verfolgung und Verbot jeder Art von &#8222;Anfängen&#8220; zu wehren, wann immer sich Kräfte jenseits der staatserhaltenden Mitte etablieren wollten. Der Schönheitsfehler einer angeblichen &#8222;Mitte&#8220;-Äquilibristik, die sich immer der Linken gegenüber als besonders abwehrbereit profilierte, wurde mit doppelter Integrationsbereitschaft gegenüber dem sogenannten rechten Rand kaschiert. So blieb das Rechtspotential, trotz wiederholter Ausbruchsversuche, in den Bürgerblock eingebunden. Die Politik der &#8222;rechten Mitte&#8220; versorgte diese Klientel mit. Sie tat dies so engagiert, daß die vormaligen <i>Rand</i>wähler im Sprachgebrauch von Unionspolitikern inzwischen zu <i>Stamm</i>wählern befördert worden sind.</p>
<p>Da fragt man sich schon, wer eigentlich der Union den vielzitierten &#8222;Integrationsauftrag&#8220; nach Rechtsaußen erteilt hat? War neben nobler Staatsgesinnung nicht auch eine Selbstverpflichtung im Spiel, die aus verwandtem Geist entsprang? Und wer eigentlich &#8211; außer den Mythenhütern der Mitte &#8211; hat festgelegt, daß es so etwas wie eine &#8222;demokratisch legitimierte Rechtspartei&#8220; außerhalb der Union nicht geben dürfte?</p>
<p>Nun sind sie da, die autonomen Rechtsparteien. Nach der Europawahl ist unübersehbar, daß es sich bei diesem Trend nicht um momentane oder lokal gebundene &#8222;Abweichungen&#8220; von einem angeblich normalen Wählerverhalten handelt. Die offizielle Reaktion glich zunächst jener von ertappten Dieben &#8211; keiner wollte es gewesen sein. Inzwischen ist eine Debatte entstanden, die den Mythos der Mitte wieder aufpolieren möchte.</p>
<p>Die gute alte Parole von der Mitte, die gegen die &#8222;Radikalen&#8220; und damit für &#8222;Wohlstand&#8220; steht, ist wieder da. Und damit das Bild auch ja stimme, müssen die &#8222;Grünen&#8220; mit dran glauben, während die SPD in den Verdacht der Extremisten-Begünstigung gerät. Daß die &#8222;Grünen&#8220; seit Jahren in Kommunal- und Landesparlamenten vertreten sind, über demokratische Legitimation verfügen, daß man ihnen allenthalben fruchtbare Anstöße zugute schreibt und sie &#8211; horribile dictu &#8211; bisweilen auch mit CDU-Fraktionen paktieren &#8211; das alles stört die Mythenhüter wenig. Nachdenkliche Konservative wie Kurt Biedenkopf oder auch Rüdiger Altmann haben freilich genauer hingesehen. Die &#8222;Beschwörung der Mitte allein ist kein Programm&#8220;, gab Biedenkopf zu Protokoll. Die Zeiten, in der die Berufung auf die &#8222;Mitte&#8220; automatisch Mehrheiten sicherte, seien endgültig vorbei. Und je mehr man an den alten Formeln festhalte, desto eher gleiche die Mitte einem &#8222;leeren Gesicht&#8220; (so Michael Krüger), in das ein jeder hineindeuten könne, was er wolle. &#8222;Wischi-Waschi-Mitte&#8220;, nennt das REPChef Franz Schönhuber und verleiht der Analyse eines von Auszehrung gezeichneten Konsensmodells gleich noch die demagogische Spitze.</p>
<p>Ein Blick auf die Wählerpotentiale der alt-neuen Rechtsparteien bestätigt den gegen die &#8222;Mitte&#8220; gerichteten Befund. Bis zu zwei Dritteln der REP-Wählerschaft kommen aus den Unionsparteien, über 10 Prozent aus der anderen Volkspartei der (linken) Mitte. Da spielen Proteststimmen, &#8222;Denkzettel&#8220;, eine große Rolle, die mit Krisenerfahrungen, Abstiegsängsten und Politikverdrossenheit motiviert sind. Der unverhältnismäßig hohe Anteil von Jungwählerstimmen am rechtsextremen Potential signalisiert freilich eine Tiefendimension von Einstellungsveränderungen, die über das naheliegende Schema eines kurzatmigen Sozialprotests hinausweisen. Diese Erstwähler, so Claus Leggewie in seinem gerade erschienenen Buch über die REPs, &#8222;haben nicht mehr das klassische Drei-Parteien-System verinnerlicht; sie haben keine Scheu mehr, auch eine authentische Rechtspartei &#8230; für ,in Ordnung&#8216; zu halten &#8230; Auf paradoxe Weise brechen sie das Extremismus Tabu &#8230;; eine Scheinalternative in der Alternativlosigkeit der Volksparteien.&#8220;</p>
<p>So sind es offenbar nicht die &#8222;Ränder&#8220;, die sich unheilverkündend der &#8222;Mitte&#8220; zu bemächtigen drohen; es sind nicht die &#8222;Grauzonen&#8220;, in denen eine Neurechte Nachwuchsklientel von sogenannten &#8222;Rattenfängern&#8220; angeworben und indoktriniert wird. Was da geschieht, ist zunächst einmal nichts anderes als die Freisetzung des von der staatserhaltenden Mitte selbst herangezogenen Extremismus.</p>
<p>Wo aber im Reich der Mitte klafft der Spalt, aus dem der Rechtsextremismus hervordrängt? Unternimmt man eine Besichtigung dieses metaphorischen Ortes, so wird eine zerklüftete Topographie sichtbar. Ein Urgestein voller tektonischer Verwerfungen zeigt sich, das die Bundesrepublik untergründig mit Deutschland verbindet. Und aus dieser Spannung brechen dann Eruptionen im Weichbild der politischen Landschaft hervor, die in merkwürdigem Kontrast zu der so anheimelnden Flur zu stehen scheinen. Aber genug der Bilder; beginnen wir mit einigen Probebohrungen.</p>
<p>Ein tiefgehender Zwiespalt zieht sich durch die ganze bundesdeutsche Staatsideologie, der immer aufs Neue zur Wiederherstellung von Vergangenheit einlädt. Denn dieser nachfaschistische Staat, der das Gegenteil seines national-sozialistischen Vorgängers sein will, reiht sich andererseits durch den <i>Anspruch auf Identität oder Teilidentität </i>mit dem &#8222;Reich&#8220; in eine zutiefst fragwürdige Kontinuität ein. Die Zweiteilung der Vergangenheit &#8211; eine gute, eine schlechte -, die Differenzierung und Relativierung des NS-Systems, eines angeblich normalen und eines verbrecherischen Weltkrieges &#8211; alle diese Aufspaltungen samt ihrer folgenreichen Schuldprojektionen und Geschichtsrevisionen entspringen diesem Kontinuitätskonstrukt. &#8211; Was soll da gelten?</p>
<p>Eine noch immer Lagerübergreifende <i>Politik des Wiedervereinigungsvorbehalts </i>suggeriert auch dort, wo sie sich in konföderative Gewänder hüllt, es könne doch so etwa wie eine Germania reconstituta geben. Zugleich weiß aber ein jeder, daß eine solche Zusammenballung von Macht der europäischen Staatengemeinschaft härteste Belastungen auferlegen würde und der Konsens mit den Nachbarn deshalb weder absehbar noch das ganze Projekt überhaupt wünschbar ist. Die Tabu-Hüter der &#8222;Mitte&#8220; aber weigern sich, diesen Zwiespalt aufzulösen. Im Gegenteil, er wird gepflegt: Schon lange war nicht mehr so engagiert davon die Rede, die &#8222;Wunde Deutschland&#8220; offenzuhalten. &#8211; Kann da der Wunsch nach einem Wunderheiler überraschen?</p>
<p>Selbst das Paradepferd der &#8222;Mitte&#8220;, der Anspruch, die <i>Westbindung</i> unwiderruflich vollzogen zu haben, lahmt auf einem Bein. Immer war die Orientierung auf den Westen machtpolitisch auf das Ziel der Souveränitätsmaximierung fixiert und damit halbiert. In Sachen bürgerlicher Aufklärung, radikaler Demokratie, unteilbarer republikanischer Rechte blieb ein &#8222;geistiger Westwall&#8220; (Helmut Ridder) erhalten. Inzwischen, da die Bundesrepublik wieder bei Kräften ist, während man die Weltmächte im &#8222;decline&#8220; wähnt, bahnen sich innerkontinentale Verschiebungen an. Der vorerst nur rhetorische Marsch von der angeblich so besonderen &#8222;geopolitischen Lage&#8220; zur ;,Mitte Europas&#8220;, der allerorten und bis hin zum Bundespräsidenten beschritten wird, läßt zumindest die Frage aufkeimen, wie &#8222;westlich&#8220; die Bundesrepublik denn künftig sein soll. Das schafft freie Bahn für die Wiederbelebung der alten Antinomien wie &#8222;deutsche Kultur&#8220; kontra &#8222;westliche Zivilisation&#8220;, deren gemeinsamer Nenner allemal ein &#8222;Sonderbewusstsein&#8220; ist.</p>
<p>Selbst jene, die verbiestert verlangen, daß &#8222;Deutschland deutsch bleiben&#8220; soll, können sich mit gutem Recht auf Traditionsbestände berufen, die bis in das Grundgesetz hineinreichen. Dort nämlich wird mit einem Begriff der <i>Staatsangehörigkeit </i>operiert, der schlicht völkische Wurzeln hat. Eine nebulöse &#8222;Volkszugehörigkeit&#8220; gilt in Artikel 116 des Grundgesetzes als Quelle staatsbürgerlicher Rechte. Das ist vielleicht erklärlich aus dem provisorischen Charakter des Verfassungsaktes von 1949; heute aber droht sich dieser Sprengsatz zu entzünden. Die Verlängerung dieses strukturellen Zwiespalts ist der aktuelle Widerspruch zwischen der bekenntnishaften Formel &#8222;Wir sind kein Einwanderungsland&#8220; und der tagtäglichen Erfahrung, daß dies alles ganz anders ist. Im Widerstreit von Gefühl, Interesse und Ressentiment steht der Weg zur völkischen Regression jedenfalls offen.</p>
<p>Die spät errungene Demokratie verkündet <i>Volkssouveränität </i>&#8211; um sie freilich parteienstaatlich-staatsparteilich anzuleinen, antiplebiszitär zu dämpfen, mittels der 5-Prozent-Klausel zu bevormunden und mit dem als Ersatzsouverän amtierenden Bundesverfassungsgericht spät-konstitutionell zu begrenzen. Ein gewiß effektives und flexibles System, das den Alpdruck nationalsozialistischer Exzesse mittels &#8222;Ausgewogenheit&#8220;, &#8222;Verhältnismäßigkeit&#8220; und &#8222;Übermaßverbot&#8220; zu bannen sucht. Der Preis ist indessen eine weitgehende Verstaatlichung, Verrechtlichung und Bürokratisierung des Politischen, das in unterschiedlicher Gestalt, je nach den historisch-politischen Konjunkturen antipluralistische und populistische Affekte hervorbringt. Und diese beruhen zum guten Teil auf nichts anderem als dem schlichten Interesse, auch einmal gehört zu werden.</p>
<p>Gekrönt wird das Harmoniemodell, das mit republikanischem Pluralismus sowenig gemein hat wie eine geschlossene Anstalt mit der vielzitierten &#8222;offenen Gesellschaft&#8220;, vom <i>&#8222;Konsens der Demokraten&#8220;.</i> Hier zeigt sich das Politikmonopol der &#8222;Mitte&#8220; als &#8222;streitbare Demokratie&#8220;, die mit sicherheitsstaatlicher Totalerfassung, politischen Feinderklärungen und administrativen Zwängen gegen die Dissidenten der sonstigen politischen Vereinigungen zu Felde zieht. &#8222;Grauzone&#8220;, &#8222;Verdacht&#8220;, &#8222;Prävention&#8220;, &#8222;Sympathiesantensumpf&#8220; sind die Leitvokabeln eines Ordnungsdenkens, das die Verteidigung von Verfassung und politischer Kultur noch immer als &#8222;Staatsschutz&#8220; buchstabiert. Polizeiliche Ordnungshüter finden sich in der Rolle von Lückenbüßern wieder, in die Zange genommen zwischen dem politischen Anspruch auf Konfliktlösungen (dem sie misstrauen) und der ehernen Maxime des &#8222;nicht erpreßbaren&#8220; Staates (deren Hohlheit sie erkennen). Endstation der ungestillten Harmoniesehnsüchte ist inzwischen die Option für die neuen Ordnungskräfte von Rechtsaußen.</p>
<p>Ein ungebrochener Fortschritts- oder neuerdings: Modernisierungsoptimismus trägt dazu bei, ein <i>Politikmodell </i>zu verewigen, das sich auf symbolische Handlungen, kulturelle Dämpfungen und die Verwaltung anwachsender Großgefahren beschränkt; ein Politikmodell, dessen Grenznutzen an öffentlicher Glaubwürdigkeit freilich längst erreicht ist, und dessen pyrrhusgleichen &#8222;Erfolge&#8220; in der Maximierung des Mißerfolges bestehen. Sicherheitserwartungen, die routiniert geweckt werden, erfahren ihr Dementi auf dem Fuße, ein Zirkel, der tiefe Breschen in das Gefüge institutioneller wie moralischer Verbindlichkeiten schlägt: New Age- Zeiten, in denen &#8222;neues Denken&#8220; in einfachen Lösungen gesucht wird, denn wo nichts mehr zu gehen scheint, wird alles wieder möglich.</p>
<p>Eine ungerechte, überzogene Bilanz? Vielleicht. Erkennbar bleibt jedoch, daß die Ideologie der &#8222;Mitte&#8220; in das etablierte Politikmodell <i>Zwiespältigkeit </i>eingeschrieben hat und zugleich den Wählern <i>eindeutige </i>Loyalitäten abverlangt. Der Preis dieses bisher ja recht erfolgreichen Modells sind periodisch sich zuspitzende Überforderungskrisen, sein Muster eine Entpolitisierung, in der Interessenartikulationen verkümmern und gegebenenfalls populistisch aufgeladen werden.</p>
<p>Der rechtsextreme Diskurs speist sich aus eben diesen hausgemachten Konsensbrüchen. Deshalb liegt der strategische Ort republikanischer Gegenwehr gerade hier, in der &#8222;Mitte&#8220; und nicht in erster Linie am rechten Rand. Dieser Zusammenhang ist schon einmal mit Präzision und einer damals wohl unabsehbaren Pointe konstatiert worden. &#8222;Der Feind steht in unserem Staate heute weder links noch rechts, sondern in der Mitte&#8220;, hieß es in einer der Reden des Bonner Notstandskongresses im Jahre 1965. Er stehe, fuhr der Redner fort, &#8222;bei jenen halben Demokraten und halben Autokraten, von denen man jedenfalls in einer künftigen innen- oder außenpolitischen Krise eines nicht erwarten kann: daß sie die Errungenschaften unserer freiheitlichen rechts- und sozialstaatlichen Demokratie aus Überzeugung und mit Entschlossenheit verteidigen.&#8220; Die Verabschiedung der Notstandsgesetze gab solcher Skepsis Nahrung, und das Paket der sogenannten Sicherheits- und Sondergesetze des Deutschen Herbstes der endsiebziger Jahre fügte eine weitere Bestätigung hinzu. Inzwischen aber war der Redner von damals als Mann der Mitte sein eigener Kronzeuge geworden: Werner Maihofer, der als Innenminister für die Terroristenhatz verantwortlich zeichnete.</p>
<p>Aber halten wir ein, denn nun interveniert der traditionelle Antifaschismus. Man vermißt Reizworte, Pardon: Schlüsselbegriffe, gewohnte Formeln, historische Bezüge. In der Tat, von &#8222;Antifaschismus&#8220; war bisher nicht die Rede (und es wäre zu fragen, ob dies die Problematik harmloser macht); vom Fortleben nationalsozialistischer Traditionsbestände, vom Wirken der &#8222;Ewiggestrigen&#8220; wurde nicht gesprochen; das Kennwort &#8222;Neofaschismus&#8220; blieb bewußt aus-gespart. &#8211; Ein Zerrbild also, eine Verzeichnung der realen Rutschgefahren nach rechts? Wohl nicht. Pointiert zusammengefaßt ergibt sich der folgende Befund:</p>
<ol>
<li>
<p>Der Vormarsch autonomer Rechtsaußenparteien und die Ansprache einschlägiger autoritärer Potentiale ist ein <em>hausgemachtes </em>Produkt aus dieser &#8222;unserer Mitte&#8220;. </p>
</li>
<li>
<p>Träger dieses Prozesses ist eine <em>neue </em>Rechte, die wohl auf &#8222;alte Kämpfer&#8220; zurückgreift, im allgemeinen aber den Generationssprung in die Nachkriegszeit vollzogen hat. Das spiegelt sich eindeutig und besorgniserregend in ihrer überwiegend jungen Anhängerschaft. </p>
</li>
<li>
<p>Das Signum des &#8222;Neofaschismus&#8220; auf alle diese Gruppierungen pauschal anzuwenden, scheint wenig angemessen. Es sollte vermieden werden, das neue Phänomen eines genuin bundesdeutschen Rechtsextremismus auf den -zweifelsfrei vorhandenen &#8211; Kern tradierter bzw. ,aktivierter NS-Motive zu reduzieren; der Produktionsprozeß rechts abweichenden Verhaltens aus den defizitären Regeln bundesdeutscher Normalität bliebe dann schlechthin unbegriffen, auf historische Analogien verkürzt oder aber verschwörungstheoretisch reduziert. </p>
</li>
<li>
<p>Es wird nicht ausreichen, die Motive des neu-rechten Potentials auf soziale Verelendung, Abstiegsängste und Statusverluste einzuengen. Der Aufstieg der extremistischen Gruppierungen signalisiert tektonische Verschiebungen im gesamten politischen System. </p>
</li>
<li>
<p>Dieses politische System befindet sich auf dem Weg zu einer paradoxen und prekären &#8222;Normalität&#8220;. &#8222;Der Aufstieg der REPs&#8220;, schreibt der Heidelberger Erziehungswissenschaftler Micha Brumlik, &#8222;beweist zunächst lediglich, daß die Bundesrepublik keinen Sonderweg mehr geht, sondern auf europäisches Normalniveau eingeschwenkt ist.&#8220; Mit wachsender Distanz zum Nationalsozialismus &#8222;schwindet auch die Desavouierung des Rechtsextremismus und seine Einbindung in den honorigen Konservatismus.&#8220; </p>
</li>
<li>
<p>&#8222;So ungeheuerlich es klingen mag&#8220;, schließt Brumlik: &#8222;In Zukunft wird es nicht mehr zureichen, sich mit dem Rechtsextremismus nur durch den Hinweis auf Auschwitz auseinander zusetzen&#8220;</p>
</li>
</ol>
<p>Die neuen Wirklichkeiten einer inzwischen vierzigjährigen Republik stellen auch die antifaschistischen Traditionen vor neue Probleme. Da regiert noch überwiegend das Pathos altbackener Appelle wie &#8222;Nazis raus&#8220;, den &#8222;Anfängen wehren&#8220; oder der trotzig-ohnmächtige Mahnruf vom Schoß, der immer noch fruchtbar ist. Solche Formeln wirken immer anachronistischer, je mehr sich die Neue Rechte und ihre Klientel von vordergründigen NS-Bezügen freimacht. Die Beschwörung der NS-Vergangenheit vermag zusehens weniger handlungsrelevante Verbindlichkeiten zu erzeugen. Der Ruf nach Verbotsforderungen, nach Verfassungsschutz, Postzensur oder gar Berufsverboten wird laut, um in eine bisweilen geradezu groteske Konkurrenz zu den eingefahrenen Mechanismen obrigkeitsstaatlicher Radikalenhatz zu treten. Zu beobachten ist ein problematisches Wechselspiel von Kriminalisierung und Moralisierung politischen Verhaltens, das mit republikanischen Idealen wenig gemein hat.</p>
<p>Es ist schon verblüffend: Während Alltagskriminalität oder Übergriffe der Szene gern mittels sozialer oder psychologischer Motivsuche klein-gearbeitet werden, um der Kompetenz von Sozialarbeitern zu genügen, operiert man in Sachen Rechtsextremismus umgekehrt. Da wird mit Sanktionen gedroht und ein &#8211; durchaus fragwürdiges &#8211; Wahlverhalten moralisch indiziert, obwohl doch eigentlich klar sein sollte, daß auch dies von Interessen und Alltagssorgen geleitet ist, die Aufmerksamkeit verdienen &#8211; auch dort, wo unbequemer weise an Tabus gerührt wird, die Moralisierungen einer anderen Art in Frage stellen. Denn die negative Moralisierung rechtsextremer Voten verbindet sich zwanglos mit positiven Moralisierungen, etwa in Gestalt demonstrativer, aber politisch folgenloser &#8222;Ausländerfreundlichkeit&#8220;. Die notwendige Diskussion, wie eine demokratische Ausländer-, Asyl- und Aussiedlerpolitik denn formuliert werden soll, bleibt dabei allzu leicht auf der Strecke &#8211; oder erschöpft sich in bekenntnishaften Parolen wie jüngst auf der Bundesversammlung der &#8222;Grünen&#8220;. Politisch totzulaufen drohen sich antifaschistische Aktionen auch dort, wo sie im Zirkel von Aufmarsch und Gegenaufmarsch verharren. Die &#8222;Wachsamkeit&#8220; kann dann zum Alibi folgenlosen Handelns degenerieren, oder aber den Scheinerfolg eines sich selbst verstärkenden Kreislaufs der Militanz erzeugen. Gerade in solchen Aktionszusammenhängen bleibt der Blick auf den &#8222;Rand&#8220;, die &#8222;Grauzone&#8220; oder die Militanz fixiert, während das, worum es eigentlich zu gehen hat, unbesehen und unbehelligt bleibt: der ganz &#8222;normal&#8220; und unauffällig erzeugte &#8222;Extremismus der Mitte&#8220;.</p>
<p>Äußert sich in dem allzu starren Festhalten an den gewohnten antifaschistischen Ritualen nicht auch eine tiefe Verunsicherung über die veränderten Realitäten einer neuen Unübersichtlichkeit, der man durch die Bekräftigung der gewohnten Frontverläufe entkommen möchte? Wenn wir doch alle Republikaner sind &#8211; macht uns das etwa wehrlos? Dieser Argwohn scheint jedenfalls die Verfassungsschützer der &#8222;Mitte&#8220; ebenso umzutreiben wie manche Traditionsantifaschisten. Aber kann die Reformulierung antifaschistischer Normen anderen als <i>republikanischen </i>Maßstäben unterliegen?</p>
<p>Zu beginnen ist mit einem vielleicht unpopulären Votum gegen Verbote, Sanktionen oder rechtliche Diskriminierungen. Das gern verwendete Schlagwort &#8211; und es ist wirklich eines! &#8211; &#8222;Keine Freiheit den Feinden der Freiheit!&#8220; besagt doch nichts anderes als: &#8222;Keine demokratische Gesetzlichkeit für die zu Feinden der Freiheit Erklärten!&#8220; Sollte also Unfreiheit das Korrelat republikanischer Freiheiten sein? &#8211; Ein fürwahr hintergründiger Appell an das sogenannte Gewaltmonopol des Staates. Doch in einer Republik ist der Staat nichts aus eigenem Recht, und Werturteile auszusprechen über das, was &#8222;normales&#8220; und was &#8222;abweichendes&#8220; politisches Verhalten sei, das steht ihm schon gar nicht zu. Die Gesellschaft, d.h. die verschiedenen politischen Subjekte, rettet &#8222;kein höh&#8217;res Wesen, kein Gott, kein Kaiser, noch Tribun&#8220; &#8211; und eine angeblich &#8222;antifaschistische Wertordnung&#8220; des Grundgesetzes auch nicht.</p>
<p>Keiner kann der Gesellschaft in einer Republik die Arbeit abnehmen, ihre Meinungs- und Interessenkämpfe selbst auszufechten. Die Verfassungsgarantien erstrecken sich auf die Institutionalisierungen dieses öffentlichen Prozesses, nicht auf die von den streitenden Parteien verkündeten Ziele, mögen sie auch noch so unappetitlich sein. So können sich Sanktionen, wo sie denn sein müssen, nur gegen widerrechtliche Mittel wenden, die &#8211; etwa mittels Gewalt &#8211; die verfassungsrechtlichen Verfahren öffentlicher Herrschaft sabotieren, nicht aber gegen Meinungen und Motive. Andernfalls wäre der Schritt zur Politischen oder Gesinnungsjustiz, nun in &#8222;antifaschistischem Gewande&#8220;, nicht mehr weit. Ganz unfreiwillig würde dann der Rechtsextremismus zum Legitimationskitt eines erneuerten &#8222;Reiches der Mitte&#8220; werden, dessen aus Demokratieresistenz geborenen Zwiespältigkeiten jedoch weiterhin versiegelt blieben.</p>
<p>Es blieb die republikanische Pflicht zur politischen Auseinandersetzung, an deren Ende sowohl die Zurückdrängung des Rechtsextremismus wie die Erneuerung republikanischer Identität zu stehen hätte.</p>
<p>Notwendig ist eine Sozial- und Gesellschaftspolitik, die eine Aneignung &#8211; oder gar <i>Wieder</i>aneignung &#8211; der eigenen Lebensbedingungen unterstützt, eine Politik, an der sich der postindustrielle Modernisierungsradikalismus bricht. Von gleichrangiger Bedeutung aber ist die Erfahrbarkeit und Praktizierbarkeit republikanischer Normen, ihre Eindeutigkeit und damit die Absage an alle jene Doppelbödigkeiten, die in den Konsens der Mitte eingeschrieben sind. Schließlich wird es darum gehen, das, was man den &#8222;antifaschistischen Konsens&#8220; nennt, zu entmythologisieren und historisieren und damit erst zu erneuern und veralltäglichen. Das betrifft sowohl eine unpathetische, nicht moralisierende &#8211; obgleich natürlich bewertende &#8211; Sicht der Vergangenheit wie den geschichtskundigen Blick auf die Untiefen einer so problematischen nachfaschistischen (und durchaus nicht präfaschistischen) &#8222;Normalität&#8220;. Die Ächtung rechtsextremistischen Verhaltens ist notwendig, in welcher Distanz zum Nationalsozialismus es sich auch immer wähnen mag. Aber wo solche Ächtung dauerhaft gelingt, da folgt sie zu aller erst aus der gegenwartsgeborenen Überzeugung, daß es auch diese Republik nicht ohne Republikaner geben kann.</p>
<p>&#8222;Weder dem Vergangenen anheimfallen noch dem Zukünftigen&#8220;, lautet das von Karl Jaspers übernommene Motto zu Hannah Arendts großer Studie über die totalitäre Herrschaft: &#8222;Es kommt darauf an, ganz gegenwärtig zu sein&#8220;</p>
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		<title>Aus dem Kosovo nach Bielefeld: Anatomie einer Fluchtbewegung</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Sep 1989 21:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus vorgänge 101, Heft 5/1989,S.19-25 Drei zentrale Konflikte haben auf den ersten Blick nur wenig miteinander zu tun: der Natio&#173;na&#173;li&#173;t&#228;&#173;ten&#173;kon&#173;flikt zwischen der albanischen und der serbischen Volksgruppe im Vielv&#246;l&#173;ker&#173;staat Jugoslawien, die Menschen&#173;rechts&#173;ver&#173;let&#173;zung und politischen Verfol&#173;gungen, welche insbe&#173;son&#173;dere Angeh&#246;rige der albanischen Volksgruppe und der Roma zur Flucht veranlassen, und schlie&#223;lich ein kommunaler Konflikt um den gesicherten [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus vorgänge 101, Heft 5/1989,S.19-25</p>
<h2 class="auto-created">Drei zentrale Konflikte haben auf den ersten Blick nur wenig miteinander zu tun: der Natio&shy;na&shy;li&shy;t&auml;&shy;ten&shy;kon&shy;flikt zwischen der albanischen und der serbischen Volksgruppe im Vielv&ouml;l&shy;ker&shy;staat Jugoslawien, die Menschen&shy;rechts&shy;ver&shy;let&shy;zung und politischen Verfol&shy;gungen, welche insbe&shy;son&shy;dere Angeh&ouml;rige der albanischen Volksgruppe und der Roma zur Flucht veranlassen, und schlie&szlig;lich ein kommunaler Konflikt um den gesicherten Aufenthalt solcher Fl&uuml;chtlinge in der Stadt Bielefeld. Im folgenden soll gezeigt werden, da&szlig; zwischen diesen drei Konflikten ein untrenn&shy;barer Zusam&shy;men&shy;hang besteht. Das Beispiel dieser Flucht&shy;be&shy;we&shy;gung legt mithin den Schlu&szlig; nahe, da&szlig; die klassische Separierung von Au&szlig;en&shy;po&shy;litik, Menschen&shy;rechts&shy;po&shy;litik auf der Basis v&ouml;lker&shy;recht&shy;li&shy;cher Verpflich&shy;tungen und bundes&shy;deut&shy;scher Innen&shy;po&shy;litik einschlie&szlig;&shy;lich kommu&shy;nal&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;scher Belange nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Die unter-&shy;schied&shy;li&shy;chen Ebenen und Bereiche politischen Handelns sind miteinander verzahnt, ohne da&szlig; dieser Tatsache in der Asylpolitik, aber auch in der Arbeit der freien Fl&uuml;cht&shy;lings&shy;i&shy;n&shy;i&shy;tia&shy;tiven, bislang hinreichend Rechnung getragen wird.</h2>
<p><b>Ein Nationalitätenkonflikt im fernen Süden Europas</b></p>
<p>Der serbisch-albanische Konflikt brachte Jugoslawien fast an den Rand einer Militärdiktatur: Am 28. März 1989 wurde über das Kosovo, eine über-wiegend von Albanern bewohnte Provinz der serbischen Teilrepublik Jugoslawiens, die Ausgangssperre verhängt. Die gesamte Region wurde hermetisch abgeriegelt, Demonstrationen der Albaner blutig und mit Waffengewalt niedergeschlagen. Die Zahl der Toten liegt bei weit über hundert, die Zahlen der Verletzten und Verhafteten gehen in die Tausende. Die Säuberungswelle gegen albanische Politiker, Wissenschaftler, Journalisten und Lehrer im Kosovo, zynisch &#8222;Differenzierung&#8220; genannt, hält noch an. Am 23. März hatte das Parlament des Kosovo auf Druck der serbischen Führung einer Verfassungsreform zu-gestimmt, die maßgebliche Autonomierechte der Provinz aufhebt und den serbischen Einfluß in der Provinz sicherstellt. Vier Tage später wurde die Reform auch im Belgrader Bundesparlament angenommen und trat damit in Kraft. Der Parteichef der serbischen Kommunisten, Slobodan Milosevic, hatte die hegemonialen Interessen seiner nationalistischen Anhänger durchsetzen können, mit der Folge, daß der seit Jahrzehnten schwelenden Nationalitätenkonflikt erneut eskalierte.</p>
<p>Der Konflikt um die Autonomiebestrebungen der Albaner und die Hegemonieansprüche der Serben, kurz die &#8222;Kosovo-Frage&#8220; genannt, ist nicht der einzige nationale Konflikt Jugoslawiens, aber sicherlich der derzeit schärfste. Das &#8222;Armenhaus&#8220; Europas, das Kosovo, dessen Arbeitslosenrate viermal so hoch, dessen Pro-Kopf-Einkommen viermal so niedrig ist wie der jugoslawische Durchschnitt, wird neben der albanischen Mehrheit noch von Serben, Moslems und Montenegrinern bewohnt. Zwar war es seit 1946 autonome Provinz, jedoch wurde den Albanern, immerhin der fünftgrößten Volksgruppe in Jugoslawien, keine eigenständige Republik innerhalb der &#8222;Gemeinschaft der gleichberechtigten Nationen und Nationalitäten&#8220; zuerkannt. Schon im März 1981 entluden sich die ethnischen Konflikte in schweren nationalen Unruhen. Tausende von Albanern demonstrierten in der Provinzhauptstadt Pristina für eine eigene Republik. Über die gesamte Provinz wurde für mehrere Wochen der Ausnahmezustand verhängt.</p>
<p>Seit dieser Zeit nehmen die Repressionen gegen die Albaner durch die serbische Zentralgewalt zu. Die Belgrader Zeitung <i>8 Novosti </i>berichtete in ihrer Ausgabe vom 12. Februar 1987, daß zum damaligen Zeitpunkt 800 politische Gefangene albanischer Herkunft inhaftiert waren. Als im Februar dieses Jahres das Zentralkomitee der jugoslawischen Kommunisten den albanischen Parteisekretär des Kosovo, Azem Vlasi, seines Amtes enthob, traten albanische Bergarbeiter der Mine &#8222;Trepca&#8220; in den Hungerstreik und lösten damit einen Generalstreik aus. Unmittelbar darauf kam es zu bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften, nachdem das Bundesparlament der Verfassungsreform zugestimmt und die Autonomierechte aufgehoben hatte. Die Provinz wurde durch serbische und Bundespolizei besetzt und von der Außenwelt abgeriegelt.</p>
<p>Viele Albaner und Roma aus dem Kosovo suchten ihr Menschenrecht in der Flucht. 1988 stellten sie die zweitgrößte Gruppe von Asylsuchenden in der Bundesrepublik. Im Frühjahr dieses Jahres reagierte die deutschen Bundesregierung mit der Androhung einer allgemeinen Visumspflicht für Jugoslawen. Diese Androhung veranlaßte die jugoslawische Regierung zu einer drastischen Einschränkung der Reisepassvergabe, mit der Folge, daß die Zahl der Ausreisenden um über die Hälfte abnahm. Nach diesem &#8222;Erfolg&#8220; verzichtete die deutsche Seite vorläufig auf die Einführung der Visumspflicht. Aus dem Kosovo kommt man derzeit ebenso schwer raus wie rein; die Region ist weitgehend von der Außenwelt abgeschnitten. Ungern gesehen sind auch Journalisten, die über die Geschehnisse berichten wollen, so daß die Pressemeldungen über das Kosovo eher mager ausfallen. Eine deutlichere Sprache sprechen dagegen die Aussagen und Berichte von geflüchteten Albanern.</p>
<h2 class="auto-created">Albaner auf der Flucht vor Menschen&shy;rechts&shy;ver&shy;let&shy;zungen</h2>
<p>&#8222;Immer wieder kam es vor, daß die Fensterscheiben unseres Hauses mit Steinen zerstört wurden, mal war das Dach durch Steinwürfe beschädigt worden, öfter waren es meine Kinder selbst, die durch Steinwürfe Verletzungen davontrugen. Wenn ich die Polizei aufsuchte, wurde ich zurück-gewiesen. Man sagte mir, sie hätten keine Zeit, sich mit solchen Kleinigkeiten abzugeben: ` So berichtet ein albanischer Flüchtling in Bielefeld. In der Folgezeit häuften sich Übergriffe seitens der serbischen Nachbarn Als der Gemeinschaftsbrunnen im Dorf durch eine Chemikalie vergiftet wurde, versorgten die offiziellen Stellen nur serbische Familien mit Trinkwasser. Demonstrationen von Serben mit Parolen wie &#8222;Schlagt die Albaner tot, verbrennt ihre Fahne&#8220; gehören ebenso zum Alltagsleben im Kosovo wie Versuche, Albanern kriminelle Delikte anzuhängen. Ihnen werden Kirchenbrände, Friedhofsschändungen und Vergewaltigungen angelastet. Die Albaner sehen sich den alltäglichen Schikanen ohnmächtig aus-gesetzt. Rechtsstaatliche Beschwerdewege bei den Behörden, bei der Polizei oder das freie Wort in der Presse existieren für sie faktisch nicht. Wer im Kosovo als Albaner den Mund aufmacht und das Unrecht beim Namen nennt, sagen die Flüchtlinge, macht sich nur verdächtig und riskiert, selbst zum Fahndungsobjekt der Polizei zu werden. Immer wieder hört man von Folterungen und Mißhandlungen bei polizeilichen Verhören. Ein Flüchtling, der Flugblätter einer oppositionellen Gruppierung im Kosovo verteilt hatte und dabei verhaftet wurde, schildert seine Erfahrungen mit der Polizei:</p>
<p>&#8222;Die Polizei wollte von mir die Namen der Organisatoren der Flugblattaktion erfahren. Da ich die Frage nicht beantworten konnte und wollte, wurde ich von Polizisten, die sich durch über den Kopf gezogene Mützen mit Sehschlitzen unkenntlich machten, mit Gummistöcken zusammengeschlagen und mit Fußtritten bearbeitet. Drei Tage dauerte das Verhör, dann kam ich schwer verletzt auf eine bewachte Station eines Krankenhauses. Meine Verletzungen wurden aber nur notdürftig versorgt. Das linke Auge, das von einem Stock getroffen war, konnte nicht mehr gerettet werden, es ist erblindet. Der durch die Fußtritte verursachte Leistenbruch muß noch operiert werden. In meinen Schultern und Armen habe ich ständig Schmerzen. Ich habe keine Kraft mehr, einen Gegenstand länger als einige Minuten zu halten oder etwas Schweres anzuheben. Auf meinen Armen sieht man noch die Spuren der Schläge. Nach dem vierwöchigen Krankenhausaufenthalt kam ich wieder in die Einzelzelle. In so einer Zelle kann man nicht liegen, nur auf dem Betonboden hocken und versuchen zu schlafen. &#8230; Um mich zum Sprechen zu bringen, mußte ich immer wieder in einer so engen Zelle stehen, daß ich mich nicht bewegen konnte. Man ließ kaltes Wasser in die Zelle, mal bis in Brusthöhe, mal bis zum Kinn.&#8220;</p>
<p>Ein solches Verhalten der Polizei und Sicherheitskräfte wird von den offiziellen Stellen gedeckt. Die Regierung der Republik Serbien unter dem mittlerweile zum Präsidenten avancierten Populisten Milosevic schürt die Pogromstimmung gegen die albanische Bevölkerungsmehrheit im Kosovo. Jeder politische Protest gegen ethnische Diskriminierung und Repression, der sich gegen die serbische Regierung richtet, wird hart bestraft. Das jugoslawische Strafgesetzbuch bietet genügend Handhabe, um oppositionelle Stimmen im Lande zu unterdrücken. Die Paragraphen 133 (&#8222;feindliche Propaganda&#8220;), 114 (&#8222;konterrevolutionäre Gefährdung der gesellschaftlichen Ordnung&#8220;) und 136 (&#8222;Vereinigung zum Zweck feindlicher Aktivitäten&#8220;) werden, Berichten von <i>amnesty international </i>zufolge, insbesondere gegenüber der albanischen Volksgruppe angewandt. Wer als subversiv geltende Bücher oder Emigrantenzeitschriften besitzt oder Parolen wie &#8222;Kosovo &#8211; Republik&#8220; anbringt, erfüllt bereits den Tatbestand der &#8222;feindlichen Propaganda&#8220;.</p>
<p>Die Gründe für die Flucht der Albaner aus dem Kosovo sind vielschichtig: Ethnische Diskriminierung verbindet sich mit wirtschaftlicher und sozialer Benachteiligung, wie z.B. rechtlicher Benachteiligung der Kinder von Albanern und Roma bei der Kindergeldregelung und der schulischen Versorgung. Zusammen mit den politischen Verfolgungen und Repressalien bilden sie ein Motivbündel, das für die individuelle Entscheidung zur Flucht ausschlaggebend wird. Dennoch wird es sehr schwierig werden, für diese Fluchtgründe in einem Asylverfahren in der Bundesrepublik Anerkennung zu finden. Denn bis heute erkennt die hiesige Rechtsprechung solche Verfolgung grundsätzlich nicht als asylrelevant an, sondern interpretiert sie als Ausfluß legitimer staatlicher Herrschaftssicherung.</p>
<p>Die erste Schwelle, die es für die Kosovo-Flüchtlinge in ihrem Asylverfahren zu überwinden gilt, liegt jedoch noch eine Stufe tiefer. Es kostet sie viel Überwindung, ihre Flucht und ihr Mißtrauen beiseite zu schieben und die Einzelheiten der Flucht, die Verfolgungssituation und Demütigungen, die sie persönlich erfahren haben, genau zu schildern. Wieviel Mut braucht dies, nach all den Erfahrungen, die sie in ihrer Heimat mit Behörden und Polizei gemacht haben? Solche nur zu verständlichen Schwierigkeiten im Asylanhörungsverfahren sowie die Angst, Freunde und Angehörige in der Heimat zu gefährden, verhindern einen entschiedenen Protest von seiten der Flüchtlinge gegen öffentliche Stellungnahmen wie die des jugoslawischen Konsuls in Düsseldorf. Als er im Rahmen eines offiziellen Besuchs beim Bielefelder Oberbürgermeister im April dieses Jahres zu den aktuellen Problemen im Vielvölkerstaat befragt wurde, vertrat er die Meinung, die Albaner aus dem Kosovo flüchteten vornehmlich aus wirtschaftlichen Gründen, nicht jedoch vor irgendwelchen Repressalien. Sie gingen freiwillig und würden von niemandem gedrängt oder aufgehalten. Seine Behauptungen blieben in der Presse unwidersprochen &#8211; trotz Hunderten von Flüchtlingen, deren Schicksal das Gegenteil beweist.</p>
<p>Der Zusammenhang zwischen den drei eingangs genannten Konfliktebenen ist damit aber noch nicht vollständig beschrieben. Die Geschichte der Fluchtbewegung wird komplett, wenn im folgenden die Praxis der Asylgewährung auf der <i>kommunalpolitischen Ebene, </i>d.h. auch die völlig unzureichende Form der Bewältigung dieses Konflikts, betrachtet wird. Die nordrhein-westfälische Stadt Bielefeld wird im Sommer 1988 plötzlich zum Ort der Auseinandersetzung.</p>
<h2 class="auto-created">Keine Zuflucht in Bielefeld</h2>
<p>Etwa 150 Flüchtlinge albanischer Herkunft aus dem Kosovo beantragen beim Ausländeramt der Stadt politisches Asyl. Niemand hat mit ihnen gerechnet, niemand für sie vorgesorgt. Unbekannte Organisatoren haben sie nach Bielefeld vermittelt und überlassen sie hier unvorbereiteten Behörden, einer desinformierten Öffentlichkeit und den eigenen sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten. Die politischen Instanzen und die veröffentlichte Meinung sind wenig geneigt, jugoslawischen Staatsangehörigen ein Recht auf Asyl wegen politischer Verfolgung in ihrem Heimatland zuzugestehen. Die besonderen Bedingungen des Nationalitätenkonflikts im fernen Süden Europas sind hier praktisch unbekannt.</p>
<p>Ein evangelisches Hilfskomitee und der Bielefelder Flüchtlingsrat versuchen, das Grundrecht auf politisches Asyl nach Artikel 16 des Grundgesetzes auch für diese Flüchtlingsgruppe durchzusetzen. Sie stellen Verbindungen zu Rechtsanwälten her, erzwingen amtliche Dolmetscherleistungen bei der Antragstellung und bedrängen die städtischen Behörden, die Mindeststandards einer menschenwürdigen Unterbringung und Versorgung zu gewährleisten. Aus den kinderreichen Familien sind viele an ansteckenden Krankheiten erkrankt und müssen wegen der unzureichenden hygienischen Verhältnisse der Notunterkünfte in Krankenhäusern behandelt werden. Massive sprachliche Verständigungsprobleme und die extreme Verstörung der Flüchtlingsgruppe, die durch die Abwehrreaktionen der deutschen Bevölkerung und der amtlichen Stellen ausgelöst werden, machen die Schritte zur Verbesserung ihrer materiellen und psychischen Lage in der Stadt Bielefeld beschwerlich.</p>
<p>Im Laufe des Winters gewinnt die Flüchtlingsgruppe aus dem Kosovo Kontakte zu Betreuern und Betreuerinnen aus dem Kreis des Hilfskomitees. Sie werden auch in den Ämtern der Stadt korrekter behandelt und erfahren so etwas wie Zugehörigkeit zu einem städtischen Gemeinwesen. Sie haben in Bielefeld erstmalig Schutz vor Verfolgung in ihrem Heimatland gewonnen. Sie können darüber in der Presse und mehrfach auch verantwortlichen Politikern berichten. Sie erfahren eine soziale Mindestsicherung nach dem Bundessozialhilfegesetz. Sie haben durch die Tätigkeit der Anwälte den Schutz eines rechtsstaatlichen Verfahrens bei der Prüfung ihres Asylgesuches.</p>
<p>Dennoch haben die Albaner aus dem Kosovo auch nach einem fast dreivierteljährigen Aufenthalt in der Stadt Bielefeld keinen Anspruch auf einen gesicherten <i>Verbleib erworben.</i> Sie kamen zu einem Zeitpunkt in die Stadt, als die Behörden bereits die Möglichkeiten der Umverteilung nach Süddeutschland regelmäßig nutzten. Die Angst vor einer zwangsweisen Verbringung in die berüchtigten &#8218;Sammellager des Freistaates Bayern begleitete die Flüchtlinge vom ersten Tag ihres Aufenthaltes in Bielefeld an. Informationen über die ausländerfeindliche Stimmung bei den offiziellen Instanzen und bei der ländlichen Bevölkerung in den Unterbringungsstätten der bayerischen Dörfer und Gemeinden, Informationen über sofortige Abschiebung nach Ablehnung ihres Asylgesuches und Gerüchte über Vergewaltigungen und tödliche Auseinandersetzungen im Umkreis der bayerischen Lager verunsichern die Albaner, besonders alleinstehende Frauen mit Kindern und Väter großer Familie. Die psychische Kontinuität der Verfolgung wird er-schreckend deutlich, wenn Angehörige der Roma in der Gruppe der Flüchtlinge ihre Angst vor dem ungewissen Zukunftsschicksal in Bayern ausdrücken. In dieser Situation kommen die Flüchtlinge zu der Überzeugung, daß sie eine zwangsweise Verbringung nach Bayern auch gegen die rechtswirksamen Umverteilungsanordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Bielefeld nicht akzeptieren wollen. Sie protestieren in öffentlichen Erklärungen gegen diese erzwungene Verlängerung ihres Fluchtweges und Verschlechterung ihrer zukünftigen Lebenssituation.</p>
<p>Das evangelische Hilfskomitee und der Bielefelder Flüchtlingsrat erklären sich mit dieser Verweigerung der Flüchtlinge solidarisch und treten in öffentlichen Aktionen auf ihre Seite. Bei der sich anbahnenden Auseinandersetzung geht es im Kern um die Finanzierung des Aufenthaltes der 150 Kosovo-Albaner in Bielefeld, deren Sozialhilfekosten im Falle der Verweigerung dem städtischen Haushalt zugerechnet würden. Die Mehrheit der Parteien und die Mehrheit des Rates der Stadt stellen die Interessen der Flüchtlinge hinter die ökonomischen Ansprüche der einheimischen Bevölkerung zurück. Sie lehnen durch Beschluß des Stadtrates das Verbleiben der Flüchtlinge in Bielefeld ab und beschließen endgültig die Umverteilung. Ein Versuch, in letzter Minute über die Lebensbedingungen in den bayerischen Lagern eine gemeinsame Informationsbasis herzustellen, scheitert: Das bayerische Sozialministerium und die Lagerverwaltung in Zirndorf verweigern den Flüchtlingen und ihren Freunden den Zugang zum Lager. In dieser Situation veröffentlicht der Bielefelder Flüchtlingsrat eine Dokumentation über die Wohnbedingungen in den Massenunterkünften, über die unzureichende Ernährungsform und die generelle Einbehaltung der Sozialhilfe verbunden mit einem geringfügigen Taschengeldanspruch. Diese Lebensbedingungen, die von der bayerischen Asylpolitik bewußt und systematisch herbeigeführt und aufrechterhalten werden, hält der Bielefelder Flüchtlingsrat für menschenunwürdig.</p>
<p>Als Konflikt zwischen den Anforderungen de~ Verwaltungsrechts einerseits und einer menschenwürdigen Asylpolitik andererseits entwickelt sich die Auseinandersetzung zwischen den Flüchtlingen und ihren Unterstützungsgruppen sowie den Behörden und Politikern der Stadt Bielefeld und des Landes Nordrhein-Westfalen zielstrebig in Richtung einer Eskalation. Im Frühjahr 1989 scheitern die letzten Bemühungen, durch politische Interventionen und öffentliche Demonstrationen den Eklat einer zwangsweisen Umverteilung zu vermeiden. Die Entfernung zwischen Bielefeld und dem Sitz der Landesregierung in Düsseldorf erweist sich auch als eine Entfernung zu den sozialen Problemen einer Bevölkerungsgruppe, deren menschenwürdige Behandlung als Ziel sozialdemokratischer Landespolitik aus dem Blickfeld gerät. In der Folge sieht sich die Verwaltung der Stadt Bielefeld zum Handeln veranlaßt. Im Zuge der Anordnungen, Verfügungen und sozialarbeiterischen Planungen ergeht schließlich auch die Anordnung des unmittelbaren Zwanges: die Drohung mit dem Einsatz der Polizeigewalt. Am Morgen der angekündigten Umverteilung, am 2. Mai 1989, blockiert noch eine große Gruppe von Flüchtlingen und Unterstützern die Busse der Stadtverwaltung und hindert die Behördenmitarbeiter an der Durchführung ihrer Anordnungen, ebenso die Polizei am Eingreifen. Vor laufenden Fernsehkameras und unter den aufmerksamen Augen eines Teils der örtlichen Presse wird die Aktion abgebrochen und verschoben.</p>
<p>Aber solche spektakulären Auseinandersetzungen steigern die Angst der Flüchtlinge noch. Sie müssen in der Konfliktsituation die Dramatik ihrer zukünftigen Lebenssituation in Bayern vor-wegnehmend erleben. Die ständige Sorge vor überraschenden neuen polizeimachtgestützten = Umverteilungsaktionen versetzt die Flüchtlingsgruppe in eine unhaltbare Lebenssituation mitten in einer Stadt wie Bielefeld, deren bisher liberale Asylpolitik durch eine rot-grüne Mehrheit im Stadtrat garantiert schien. Der Bielefelder Flüchtlingsrat sieht sich jetzt nicht mehr in der Lage, durch demonstratives Auftreten und symbolische Aktionen den Verweigerungswillen der Flüchtlinge zu stützen. Er fürchtet im Falle eines erneuten Polizeieinsatzes unberechenbare Reaktionen und sieht sich gezwungen, öffentliche Gegenreaktionen einzustellen. Die Kosovo-Flüchtlinge stehen jetzt ganz allein da und sind ihrem Schicksal ohne politische Unterstützung hilflos ausgeliefert. Versuche der Verständigung in letzter Minute scheitern, weil eine ausdrückliche Zustimmungserklärung zur Umverteilung verwaltungsgemäß und bürokratisch korrekt von keiner Seite garantiert werden kann.</p>
<p>Das Ende des Konfliktes ist vorgezeichnet: Staat und Stadt setzen sich konsequent durch und erzwingen die Umverteilung. Trotz der Einwilligung einzelner Flüchtlingsfamilien, die ihre Bereitschaft zur Abreise nach Zirndorf erklären, wird ein geplanter Polizeieinsatz zur Durchsetzung des: Verwaltungshandelns nicht abgesagt. Von weit her &#8211; dem Vernehmen nach aus Bonn &#8211; wird eine große Polizeieinheit von 80 Beamten zur Notunterkunft in Bielefeld beordert und in einer militanten Aktion in den sehr frühen Morgenstunden des 10. Mai 1989 eingesetzt. Flüchtlingen, die aus dem Schlaf gerissen sich im Einzelfall weigern, den Anordnungen zu folgen, werden Handschellen angelegt. Den nicht betroffenen Familien, deren Umverteilung verschoben ist, wird das Verlassen ihrer Räume verboten. Als die ersten Informationen über die machtgestützte zwangsweise Verbringung der Flüchtlinge nach Bayern die Öffentlichkeit erreichen, sind die Busse bereits abgefahren.</p>
<p>Der Bericht über diesen kommunalpolitischen Konflikt um das Bleiberecht der Kosovo-Flüchtlinge in Bielefeld enthält die Geschichte einer Niederlage. Es ist zunächst und unabänderbar die Niederlage einer Gruppe von Flüchtlingen, die in einer westdeutschen Stadt zunächst ein Dreivierteljahr Zuflucht gefunden hat und denen am Ende diese Zuflucht aus Gründen der Staatsräson und der Verwaltungstechnik verweigert wurde. Es ist aber auch die Niederlage jener Öffentlichkeit und politischer Gruppierungen, die für ein &#8211; auch materiell nicht ausgehöhltes &#8211; Grundrecht auf Asyl eintreten. Es ist schließlich die Niederlage einer städtischen Politik, die vor dem Hintergrund einer rigorosen Verwaltungspraxis des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der bayerischen Abschreckungspolitik ihre bisherigen Prinzipien der menschenwürdigen Behandlung von Flüchtlingen verletzte. Diese Niederlage wird besonders deutlich werden, wenn demnächst die Broschüre ausgeliefert wird, die jahrelangen Auseinandersetzungen mit Ausländerfeindlichen Tendenzen in der Stadt Ausdruck geben sollte und den Titel trägt: &#8222;Flüchtlinge sind in Bielefeld willkommen&#8220;.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/101/publikation/aus-dem-kosovo-nach-bielefeld-anatomie-einer-fluchtbewegung/">Aus dem Kosovo nach Bielefeld: Anatomie einer Fluchtbewegung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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