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	<title>vorgänge 132 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995) Inszenierung politischer Kampagnen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Dec 1995 14:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Ausgaben]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Inhalte: Geiling, Heiko (1995), &#8222;Chaos-Tage&#8220; in Hannover. Vom Ereignis zum Mythos, Vorg&#228;nge, 132, S. 1-6 Walther, Hendrik (1995), Die Ausdehnung des Kriminalit&#228;tskonzeptes auf den Krieg: ein Schritt zur Rechtfertigung weiterer Kriege?, Vorg&#228;nge, 132, S. 7-12 Gl&#246;tzner, Johannes (1995), Der bayerische B&#252;rgerentscheid-Volksentscheid, Vorg&#228;nge, 132, S. 12-13 Incesu, Lotte (1995), Frauen an die (soziale) Front? Zur Diskussion [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/132-vorgaenge/publikation/vorgaenge-nr-132-heft-41995-inszenierung-politischer-kampagnen/">vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995) Inszenierung politischer Kampagnen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Vorg132.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4805 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Vorg132.jpg" alt="vorg&auml;nge Nr. 132 (Heft 4/1995) Inszenierung politischer Kampagnen" width="190" height="275"></a></span></p>
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</div>
<h5>Inhalte:</h5>
<p>Geiling, Heiko (1995), &#8222;Chaos-Tage&#8220; in Hannover. Vom Ereignis zum Mythos, Vorg&auml;nge, 132, S. 1-6</p>
<p>Walther, Hendrik (1995), Die Ausdehnung des Kriminalit&auml;tskonzeptes auf den Krieg: ein Schritt zur Rechtfertigung weiterer Kriege?, Vorg&auml;nge, 132, S. 7-12</p>
<p>Gl&ouml;tzner, Johannes (1995), Der bayerische B&uuml;rgerentscheid-Volksentscheid, Vorg&auml;nge, 132, S. 12-13</p>
<p>Incesu, Lotte (1995), Frauen an die (soziale) Front? Zur Diskussion um allgmeine Dienstpflicht, Vorg&auml;nge, 132, S. 14-19</p>
<p>Mayer-Freiwaldau, Rudolf (1995), Kongruenz und Diskrepanz von Sprache und K&ouml;rpersprache im Alltag, Vorg&auml;nge, 132, S. 20-22</p>
<p>Albrecht, Richard (1995), Politik und mehr. Zum 20. Todestag von Hannah Arendt, Vorg&auml;nge, 132, S. 23-26</p>
<p>Seifert, J&uuml;rgen (1995), Anwalt mit aufrechtem Gang. Heinrich Hannover zum 70sten, Vorg&auml;nge, 132, S. 27-28</p>
<p>Sommerfeld, Christa (1995), Auf dem Weg in die rechtliche und soziale Ungleichheit. Der Abbau von B&uuml;rgerrechten der Erwerbslosen und SozialhilfebezieherInnen, Vorg&auml;nge, 132, S. 29-39</p>
<p>Greven, Michael Th. (1995), Kampagnenpolitik, Vorg&auml;nge, 132, S. 40-54</p>
<p>Baringhorst, Sigrid (1995), &Ouml;ffentlichkeit als Marktplatz &#8211; Solidarit&auml;t durch Marketing?, Vorg&auml;nge, 132, S. 55-67</p>
<p>von Beyme, Klaus (1995), Trouble in Paradise. Brent Spar &#8211; kommt eine neue internationale Politik in Sicht?, Vorg&auml;nge, 132, S. 68-71</p>
<p>Seifert, J&uuml;rgen (1995), Medienkampagnen mit Feindbildern und strategische Interaktion, Vorg&auml;nge, 132, S. 72-81</p>
<p>Lohr, Stephan (1995), Journalismus, Moral und Medienpolitik, Vorg&auml;nge, 132, S. 82-88</p>
<p>Spoo, Eckart (1995), Journalismus und Moral, Vorg&auml;nge, 132, S. 89-97</p>
<p>Perels, Joachim (1995), Geschichtsrevision durch &ouml;ffentliche Kampagnen: Die Gruppe um Rainer Zitelmann, Vorg&auml;nge, 132, S. 98-103</p>
<p>Meier, Horst (1995), Von &#8222;geistigen&#8220; und wirklichen Brandstiftern. Zum Attentat auf die Druckerei der &#8222;Jungen Freiheit&#8220;, Vorg&auml;nge, 132, S. 104-108</p>
<p>Guha, Anton-Andreas (1995), Pressekampagnen: Anmerkungen wider einen Mythos, Vorg&auml;nge, 132, S. 109-117</p>
<p>Ott, Sieghart (1995), Literarischer Maulwurf LXXI. Das Recht als Friedens- und Herrschaftsinstrument, Vorg&auml;nge, 132, S. 118-124</p>
<p>Macke, Carl-Wilhelm (1995), Lexikonartikel und Gef&auml;ngnisbriefe, Vorg&auml;nge, 132, S. 125-128</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/132-vorgaenge/publikation/vorgaenge-nr-132-heft-41995-inszenierung-politischer-kampagnen/">vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995) Inszenierung politischer Kampagnen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>„Chaos-Tage&#8220; in Hannover</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Dec 1995 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vom Ereignis zum Mythos aus: vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995), S. 1-6 Wieder einmal sorgt sich die Landeshauptstadt Hannover um ihr Image. Über lange Jahre im unvermeidlichen Wettbewerb der Städte mehr oder minder zu Unrecht als graue Maus gehandelt, sieht sich Hannover seit dem Sommer 1995 Plötzlich als Synonym für &#132;Chaos-Tage&#148;. Nicht die mit großen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/132-vorgaenge/publikation/chaos-tage-in-hannover-vom-ereignis-zum-mythos/">„Chaos-Tage&#8220; in Hannover</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Vom Ereignis zum Mythos</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995), S. 1-6</p>
<p>Wieder einmal sorgt sich die Landeshauptstadt Hannover um ihr Image. Über lange Jahre im unvermeidlichen Wettbewerb der Städte mehr oder minder zu Unrecht als graue Maus gehandelt, sieht sich Hannover seit dem Sommer 1995 Plötzlich als Synonym für &#132;Chaos-Tage&#148;. Nicht die mit großen Erwartungen besetzte Weltausstellung Expo 2000, die, wie es der Rücktritt ihres Geschäftsführers jüngst signalisierte, nicht so recht voranzukommen scheint, und auch nicht die Eskapaden des eigenwilligen Ministerpräsidenten Schröder, sonder jugendliche Punks sind es, die für Aufregung im Land sorgen und Hannover negative Schlagzeilen bescheren.<br />Zwischen dem 3. und 5. August 1995 war es wie nahezu an jedem ersten Augustwochenende seit 1982 zwischen Polizei und Jugendlichen zu Auseinandersetzungen gekommen, in deren Verlauf 244 Polizisten und etwa 200 Jugendliche verletzt, ein Geschäft geplündert und Sachschäden in Höhe von 550.000 DM angerichtet worden sein sollen. 1200 Jugendliche wurden in Gewahrsam, etwa 40 festgenommen. Insgesamt wurden 269 Strafverfahren eingeleitet. Der hannoversche Polizeipräsident &#150; der die ihm zugewiesene Verantwortung mit der Bemerkung, er sei nur ein einfacher Beamter, zurückweisen wollte &#150; mußte drei Wochen nach den Ereignissen seinen Rücktritt einreichen. Wenig später beschloß der niedersächsische Landtag mit den Stimmen von CDU und Grünen die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Polizeiführung und ihre Taktik sahen sich heftigen Vorwürfen ausgesetzt.<br />Allgemeines Erstaunen rief die lokale SPD hervor, die sich auf ihrem Unterbezirksparteitag, 14 Tage nach den turbulenten Ereignissen, jeglicher Debatte der hannoverschen &#132;Chaos-Tage&#148; verweigert hatte. Von Vertretern der CDU wurde dies weidlich genutzt, die bisher eher konturlos wahrgenommene eigene Oppositionsrolle entlang von law-and-order-Forderungen populistisch zu profilieren.<br />Allein schon diese Ereignisskizze läßt erkennen, daß die von den Medien zusätzlich hochgespielten Vorfälle ausschließlich unter ordnungspolitischen bzw. polizeitaktischen Gesichtspunkten betrachtet werden. Diesem Sog publicityträchtiger Gewaltszenarien scheint sich auch die lokale Politik nicht entziehen zu können, zumal 14 Tage nach der unvermeidlich erscheinenden Neuauflage der &#132;Chaos-Tage&#148; im nächsten Jahr sich die Kommunalwahlen anschließen werden, die angesichts des stetigen Abwärtstrends der hannoverschen SPD den Genossen eher als Drohung denn als Auftrag erscheinen. Daß es beim nächsten Mal mit den Punks ganz anders ablaufen wird, weil auf eine Verstärkung der Polizeikräfte gesetzt werden soll, so der designierte neue Polizeipräsident, und damit zugleich die Profilierung als politischer Garant für Sicherheit und Ordnung möglich wird, scheint in Hannover eine weitverbreitete Illusion zu sein. Nachfragen im Sinne einer kritischen Bestandsaufnahme scheinen derzeit kein Gehör zu finden. Dazu hier nur einige Anmerkungen, bevor ich zur Charakterisierung der jugendlichen Punk-Szene und zu möglichen alternativen Umgangsweisen mit deren Provokationen komme.</p>
<p>Die &#132;Chaos-Tage&#148; haben sich mittlerweile zu einem Mythos verselbständigt, der über den kleinen Kreis der seit 1982 agierenden lokalen Jugendszene weit hinausreicht und eine überregionale Anziehungskraft und Dynamik entwickelt. Angelegt wurde der Mythos bereits 1984, als der damalige niedersächsische Innenminister Egbert Möcklinghoff CDU eine polizeiliche &#132;Punker-Datei&#148; einrichten ließ, in der Personen registriert wurden, von denen erwartet wurde, daß sie gegen öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen werden. Im öffentlichen, auch von der damaligen SPD begleiteten Protest gegen diese Datei erhielten die hannoverschen Jugendlichen rege Unterstützung aus anderen Städten, so daß Hannover auch in den Folgejahren regelmäßig von 500 bis 1000 Punks &#132;heimgesucht&#148; wurde. Bei Musik und viel Bier waren diese von der lokalen Öffentlichkeit mißtrauisch bis feindselig beobachteten Treffen immer wieder mit Auseinandersetzungen zwischen Punks und Polizei oder Punks und Skinheads verbunden. Das nachrichtenarme Sommerloch des ersten Augustwochenendes ist für die öffentlichkeitswirksame Selbstdarstellung der Punks wie geschaffen. Wenn auch mit gegenteiligen Intentionen und Aufgaben betraut, gilt dies nicht minder für das sorgsam beobachtete Agieren der Polizei. Mangels politischer organisatorischer Alternativen im Umgang mit den Jugendlichen, blieb ihr nichts anderes übrig, die ihr sowohl von den Punks als auch von der Öffentlichkeit zugewiesene Ordnungshüter-Rolle zu akzeptieren und so zum jährlichen Gelingen der &#132;Chaos-Tage&#148; beizutragen. Die Medienöffentlichkeit erfreut sich regelmäßig über die Abwechslung während der Saure-Gurken-Zeit und hat diesen Termin seit Jahren fest gebucht.<br />Hinzu kommt, daß der Termin der &#132;Chaos-Tage&#148; auf einen verkaufsoffenen Samstag des Sommerschlußverkaufs fällt und darüber hinaus in dieser Zeit das in Hannover beliebte Maschseefest gefeiert wird; zwei vom Kommerz geprägte Ereignisse, die im Licht der gegen &#132;konsumistische Spießbürger&#148; gerichteten Ideologie der Punks keine bessere Kontrastfolie zu den auf &#132;Spaß und Action&#148; zielenden Provokationen der bunt haarigen Jugendlichen liefern können. Entsprechend war von den Jugendlichen kalauernd angekündigt worden, &#132;Hannover in Schutt und Asche zu legen&#147; und dabei auch Atombomben und C-Waffen mitzubringen. Einige schon frühzeitig in die Stadt gereiste Punks setzten diese Drohung um, indem sie etwas mitgebrachte Asche und Schutt auf Hannovers erste Einkaufsstraße streuten.</p>
<p>Wie schon in den Jahren zuvor, war von Seiten der Politik oder der Jugendverwaltung auch 1995 wenig zu erfahren, wie denn nun mit den Punks über polizeiliche Sicherungsmaßnahmen hinaus umgegangen werden sollte. Das sonst sich so gern selbstdarstellende offizielle Hannover schien auf Tauchstation im Urlaub oder weilte, wie der Oberbürgermeister nebst Oberstadtdirektor, in der japanischen Partnerstadt Hiroshima, um den Opfern des Atombombenabwurfes zu kondolieren. An kleinere Schlägereien und Sachbeschädigungen offenbar seit zwölf Jahren gewöhnt, vertraute man allein auf die Erfahrung der Polizei, die zuletzt 1994 600 von 800 Jugendlichen kurzfristig in Gewahrsam genommen hatte und für dieses Jahr eine flexible Strategie der Deeskalation vorgesehen hatte. Experten des hannoverschen Jugendamtes, die sich an dieser Strategie mit eigenen vertrauensbildenden Maßnahmen beteiligen wollten, direktes Ansprechen der anreisenden Punks über die hannoverschen Jugendszenen und das Bereitstellen von Plätzen und Unterkünften, wurden zurückgepfiffen, da niemand aus dem Politikbereich dafür öffentlich geradestehen wollte. Ungewöhnlich war im Vorfeld die rege Betriebsamkeit in den informellen Kommunikationsnetzen der Jugendszenen. Auf Flugblättern, in Fanzines und wohl erstmalig auch im Internet wurde für das Treffen in Hannover massiv geworben. Der Kreis der Angesprochenen ging über die engeren Punk-Szenen hinaus. Sogar Punk-Bands aus den USA und aus England hatten sich angekündigt. Auch waren bereits eine Woche zuvor sogenannte &#132;Autonome&#148; angereist, die die hannoversche Szene um Hausbesetzer und Punks massiv unter Druck setzten, sich auf militante Aktionen vorzubereiten. Auch glaubte man, Skinheads und Hooligans aus dem europäischen Ausland unter den letztendlich etwa 2500 angereisten Jugendlichen gesehen zu haben.<br />Daß sich schließlich in diesem Jahr die schon üblichen Scharmützel zwischen Polizei und Jugendlichen zu regelrechten Straßenschlachten ausweiteten, scheint sich nicht auf eine einzige der möglichen Ursachen zurückführen zu lassen. Vielmehr ist davon auszugehen, daß erst die verschiedenen Bedingungen in einem spezifischen Zusammenspiel dem Mythos zu einer unerwartet gewalttätigen Dynamik verhalfen. Dieses Zusammenspiel war nach dem schon gewohnten Abtauchen von Politik und Verwaltung vom polizeistrategischen Wechsel zwischen Eingreifen und Tolerieren geprägt. Dieses erfolgversprechende Konzept der Polizei wurde allerdings in den eigenen Reihen blockiert. Beobachter ließen durchblicken, daß Gegner der niedersächsischen Polizeireform die ,&#147;Chaos-Tage&#148; dafür benutzten, die Reformbefürworter &#132;auflaufen&#148; zu lassen. Sie gaben die Anweisungen der Einsatzleitung in zynischer und widersprüchlicher Form an die Einsatzkräfte weiter und trugen so zum allgemeinen Chaos erheblich bei. Zwar wurden die citynahen Einkaufsstraßen sowie auch das gleichzeitig stattfindende Maschseefest von Jugendlichen &#132;freigehalten&#148;, doch dafür wurden diese von der Polizei in die ohnehin mit sozialem und politischem Zündstoff beladene Nordstadt abgedrängt. Viele der angereisten Punks, die nach eigenen Aussagen &#132;keinen Stress wollten&#148;, wurden, mal sanfter, mal härter, unfreiwillig in das Zentrum der nachfolgenden Turbulenzen &#132;geleitet&#148;. Obwohl Jugendzentren und die Hausbesetzer-Szene der Nordstadt im Vorfeld ihre Distanz zu den &#132;Chaos-Tagen&#148; signalisiert hatten, wurden ihnen die Punks und vor allem die angereisten &#132;Straßenkämpfer&#148; von der entsprechend chaotisierten Polizeitaktik nahezu aufgenötigt, so daß es in der Konsequenz zu unbeabsichtigten Solidarisierungseffekten zwischen den verschiedenen Jugendlichen kam. In dieser unübersichtlichen Gemengelage der ohnehin engen Nordstadt fiel es kleineren, zweifellos auf gewalttätige Auseinandersetzungen ausgerichteten Gruppierungen nicht schwer, zwischen Zuschlagen und Abtauchen zu changieren und dabei die allgemeine Unübersichtlichkeit sowohl für die Polizei als auch für die übrigen Jugendlichen noch zu verstärken. Der Konflikt nahm seinen Lauf.<br />Abseits der spektakulären Bilder brennender Straßenbarrikaden und verletzter Menschen wurde nur ganz selten ein Blick riskiert, der auf die Kultur der Punks und somit auf die möglichen Intentionen der Jugendlichen gerichtet war. Dies scheint mir unerläßlich zu sein, um in der Distanz zu den Ereignisse Reflexion zu ermöglichen und somit dem scheinbaren &#132;Wiederholungszwang&#148; &#132;Chaos-Tage&#148; angemessen entgegenwirken zu können. Allein die Tatsache, daß Jugendliche sich auch heute noch der Punk-Szene zurechnen, mag manches Erstaunen hervorrufen. Denn der auch als Müllkultur der Arbeiterjugend&#8220; charakterisierte Punk war ursprünglich 1976/77 mit den &#132;Sex Pistols&#148; u.a. Jonny Rotten und dem Punk-Rocker Sid Vicious »live fast, die young&#8220; verbunden, mit einer Musik, die als kollektiv-stiftender Hintergrund fungierte für mehr oder minder selbstbestimmte Milieus arbeitsloser englischer Jugendlicher. Die Musik war einfach bis Primitiv, ohne aufwendige technische Anlage und symbolisierte die Idee eines sich selbstorganisierenden Chaos, in dem keiner über dem anderen stehen und somit keinerlei hierarchische Strukturen existieren sollten. Angesichts der damals wie heute aussichtslosen Berufsperspektive vieler Jugendlicher galt es, eingefleischte Formen der industriegesellschaftlichen Arbeitsethik zu demontieren, Hörgewohnheiten und Moden eingebildeter Kunst- und Kulturexperten so Phisticates zu beleidigen und sich dabei auch nicht von der Vermarktung des eigenen neuen Stils irritieren zu lassen. Ob in Musik, Mode, Tanz Pogo und Alltagsethik der Jugendlichen, überall stand Dilletantismus vor Perfektion, Schäbigkeit vor Snobismus, Anarchie vor Subordination und &#132;no future&#148; vor Karrieredenken. Den ihr zugewiesenen gesellschaftlichen Rand durchaus phantasievoll und kreativ besetzend, dabei der übrigen Gesellschaft das auf den Kopf gestellte Spiegelbild vorhaltend, schwappte der Punk über die Berliner Hausbesetzer-Szene zu Beginn der 1980er Jahre auch nach Deutschland über.</p>
<p>So auch nach Hannover, an dem wie an allen übrigen deutschen Provinzmetropolen keine der verschiedenen sozialen Bewegungen und Jugendkulturen spurlos vorbeigegangen ist. Die föderalistische Besonderheit großstädtischer Infrastrukturen bei relativer Überschaubarkeit und sozialer Kontrolle war und ist in diesen Städten immer mit einer Aufwertung des Abweichenden verbunden. Mit ablehnenden Reaktionen und Vorurteilen gegenüber einigen wenigen sich zum Punk bekennenden Jugendlichen wurde und wird deren angestrebte negative Identität immer wieder durch die lokalen Öffentlichkeiten bestätigt.<br />Unabhängig von der Frage, ob die heutigen Generationen der Punk-Jugendlichen mit der Geschichte und den Ikonen des Punk etwas anzufangen wissen, scheint mir von Bedeutung zu sein, daß die gesellschaftlichen Bedingungen, die den Punk seinerzeit hervorgebracht haben, aus der Perspektive der Jugendlichen keine gravierenden Veränderungen erfahren haben, 1995 sehen sich in Deutschland mindestens 1,4 Millionen junge Leute in prekären sozialen Situationen: sei es, daß sie keine Lehrstelle haben, ohne Job nach der Lehre dastehen, sich als Sozialhilfeempfänger durchschlagen oder gar als Obdachlose umherirren. Insofern spiegeln die in Jugendkulturen ständig fluktuierenden kulturellen Ausdrucksformen eines von seinen Ansprüchen ohnehin nie authentischen Punk einen Realismus wider, der durch alle Vermarktungsstrategien hindurch Formen und Lebensstile negativer Identität auf Dauer gewährleistet, Entgegen der selbst von der häufig altbacken und elitär argumentierenden gesellschaftlichen Linken vorgebrachten Klage von der &#132;Armanisierung&#148; der Jugend mit ihren individualistisch-vagabundierenden Lebensstilen abseits realistischer politischer Partizipation, wie noch zu Zeiten der neuen sozialen Bewegungen, birgt die jugendliche Praxis negativer Identität offenbar attraktive Möglichkeiten symbolischer Kreativität. Statt nun über Politikverdrossenheit zu jammern, sollten diese Möglichkeiten ausgelotet werden, um so vielleicht den von Jugendlichen als überkommen wahrgenommenen traditionellen Begriff des Politischen und der Partizipation mit neuem Leben füllen zu können. Dazu gehört allerdings, die unterschiedlichen Perspektiven der vielfältigen Jugendkulturen, hier insbesondere des Punk, erst einmal wahrzunehmen. Nicht zuletzt auch im Interesse einer Profanisierung des Mythos &#132;Chaos-Tage&#148; Tage&#8220; sollten dabei mindestens vier Dimensionen berücksichtigt werden, die ich abschließend nur skizzieren kann.<br />Wie bei allen Jugendkulturen sollte auch bei den Punks die entwicklungspsychologische Dimension des jugendlichen Verhaltens nicht vergessen werden. Obwohl häufig als altbekannte Tatsache hingestellt, findet sich diese im alltäglichen Umgang mit Jugendlichen immer wieder zu wenig berücksichtigt. Jugendliche im Alter von 14 bis 20 Jahren durchlaufen eine Stufe der Orientierung, an der sie das sogenannte Drama der Individuation zu bewältigen haben. Sie sind gezwungen, sich als relativ autonome Individuum wahrnehmen zu müssen, und sie fühlen sich herausgefordert, dabei von anderen Menschen als solche auch anerkannt zu werden. In diesem überaus widersprüchlichen und schwierigen Prozeß können sich auf Seiten der Jugendlichen heftige Reaktionen der Identifizierung wie auch der Ablehnung und Abgrenzung zur Welt der Erwachsenen und deren Normen ergeben. Zu dieser Phase der Selbstvergewisserung und Identitatsfindung gehört das Kokettieren und Spielen mit umstrittenen Symbolen der Gewalt, der Sexualität oder auch politischer Ideologien. In der Regel handelt es sich um gesellschaftlich negativ wie positiv hoch besetzte Symbole, bei deren Handhabung sich die Jugendlichen sicher sein können, daß die Erwachsenenwelt darauf  &#132;anspringt&#147;.<br />Die schräg-schrille Musik, die scheinbar rücksichtslose Körperlichkeit des Pogo-Tanzens, die allen Konventionen zuwiderlaufende Kleidung sowie das öffentliche Bier-Saufen und Schnorren der Punks ist zwar den konventionellen Regeln des sozialen Lebens entgegengesetzt, birgt zugleich aber in ihrem spezifischen Hedonismus auch eine ästhetisch-kulturelle Dimension, die sich den Jugendlichen offenbar als Attraktion darstellt. Nach dem Motto &#132;I don`t know what I want, but I know how to get it&#148; läßt sich jeder bekennende Punk-Jugendliche in der Öffentlichkeit auf unsichere und häufig auch spannungsgeladene Situationen ein. Es sind die in der Regel prompten Gegenreaktionen der sich von den Punks provoziert fühlenden Öffentlichkeit die als Salz in der Suppe das tägliche Einerlei der Jugendlichen aufwerten. Ohne den jeweiligen konventionell-bürgerlichen Gegenpart auf der öffentlichen Bühne würde diese jugendspezifische Form des absurden Theaters ins Leere laufen.<br />Im Unterschied zur distanzierten, kontemplativen Betrachtung von Gegenständen der Kunst und Kultur gestalten sich die Punks damit einen Erlebnisraum, der über die symbolische Darstellung bzw. über das spielerische Probehandeln hinausführt. In der nicht selten schockierenden Selbstinszenierung des Einbringens der gesamten Person mit all ihrer sinnlichen Körperhaftigkeit bewegen sich Punks im Grenzbereich von abstrakter Militanz, abgrenzender Symbolik und ästhetischer Raffinesse. Sie erinnern an die Tradition der sich selbst zu Kunstwerken stilisierenden und dabei den herkömmlichen Kunstbegriff demontieren &#8211; den Situationisten der 1920er Jahre, deren gegen die Ästhetik der Langeweile gerichteten subversiven Provokationen, ebenso wie die der heutigen Punks, ohne die Abwehrbereitschaft des Establishments verpufft wären.<br />&#132;Spaß haben&#148;, &#132;verschärfte Abenteuer erleben&#148;, sich dabei inmitten abgelegter Accesoires der Umwelt stilistisch als &#132;Müllkultur&#148; positionieren und vor allem die gewohnte Unterdrückung der Aggressivität bei Bier und Pogo ausleben zeichnen das geläufige Bild des Punk-Hedonismus. Nun erscheint jede an diese Kultur herangetragene Interpretation, die deren politische Dimension zu fixieren sucht, den Jugendlichen als fremdbestimmt und als Versuch, die negative Identität des Punk zu neutralisieren. Andererseits ist nicht von der Hand zu weisen, daß der Punk als negative Kontrastfolie des konventionellen gesellschaftlichen Lebens auf diese Gesellschaft angewiesen ist, weil er auf deren uneingelöste Versprechen abgrenzend reagiert und sich zudem in gesellschaftlicher Kritik auf der Ebene der übrigen Außenseiter bewegt. Im Unterschied zu ideologisch verquer aufgeladenen Skinheads mit ihren stumpfsinnigen Ressentiments gegen alles sozial Schwache stellt sich im demonstrativen Außenseitertum der Punks gleichsam eine alltägliche Nähe und Sensibilität mit den gesellschaftlichen Verlierern her. Diese vielen Jugendlichen eher unbewußte gesellschaftskritische Dimension des Punk kann von ihnen nie ausdrücklich ideologisch oder traditionell-organisatorisch bekundet werden, da dies einer gesellschaftlichen Gleichschaltung bzw. Neutralisierung der für die Punk-Kultur existentiellen negativen Identität gleichkäme. Insofern muß auch jedes pädagogische oder politische Integrationsangebot die Existenzberechtigung des Punk in Frage stellen, obgleich sowohl Politik wie Pädagogik zur Zeit alles andere als ein handlungs- und gestaltungsfähiges Bild liefern. Stattdessen läßt sich der Eindruck gewinnen, daß das anwachsende Legitimations- und Machtvakuum des politischen Systems gerade im Punk eine jugendspezifische Antwort erfährt. Denn wer sonst als die Punks schafft es heute auf der hedonistischen Grundlage musikalisch-körperlicher Selbstinszenierungen, nachhaltige gesellschaftliche Konflikte zu provozieren?</p>
<p>Wollen jedoch gesellschaftliche Kräfte die ihr von den Punks, bei Gelegenheiten wie den hannoverschen &#132;Chaos-Tagen&#148;, zugewiesene Komplizenschaft zurückweisen, und wollen sie gar das auch in anderen Jugendkulturen latente gesellschaftskritische Moment aufgreifen, bedarf es des Muts zum Risiko. Zunächst einmal muß die ohnehin unabweisbare Existenz offener Jugendkulturen auch wirklich anerkannt werden. So muß sich z.B. die hannoversche Öffentlichkeit darüber im Klaren sein, daß mit den Punks, die keine offiziellen Ansprechpartner und Strukturen repräsentieren, nicht so umgegangen werden kann, wie mit straff organisierten Schützenvereinen oder traditionellen Jugendverbänden. Schon gar nicht reicht es aus, sich allein hinter der Polizei zu verschanzen, da dies nur die gängige Pflege des Mythos &#132;Chaos-Tage&#148; fortsetzen würde.</p>
<p>Stattdessen ist auf eine offenere politische Kultur zu setzen, die immer auch Rückschläge und Ablehnungen einkalkuliert. Der Vielfalt jugendkultureller Selbstdarstellungen ist unter Beachtung von Mindeststandards gesellschaftlicher Regeln öffentlicher Raum zuzugestehen, um so überhaupt die Grenzbereiche des Zumutbaren, auf die ein Großteil der Punk-Inszenierungen abzielt, ausloten zu können. Wenn im Jahr 2000 im Interesse der Weltausstellung in Hannover für mindestens sechs Monate in nahezu jeder Beziehung ein Ausnahmezustand in Kauf genommen werden wird, sollte die Stadt in der Lage sein, jährlich ein Wochenende so vorzubereiten, daß der Besuch einiger Hundert Punks als gegenseitige Bereicherung erfahren werden kann. Dazu gehört die Bereitstellung einer angemessenen Infrastruktur von Plätzen und Räumen, um wenigstens dem &#132;stressfreien&#148; Teil der Punk-Aktivitäten, Musik und Tanz, ein Angebot zu machen. Wichtig sind vor allem lokale Initiativen, die ohne jede Umarmungstaktik sich für die Jugendlichen bereithalten, um ihnen bei Bedarf das bisher im Rücken der Polizeiketten verborgene Hannover zu öffnen. Und warum sollte es völlig auszuschließen sein, daß die hannoverschen Ratsmitglieder, mit Oberbürgermeister und Oberstadtdirektor an der Spitze, bei dieser Gelegenheit auf die finanzielle Notlage der Stadt hinweisen, indem sie die überwiegend symbolisch gefärbten Aktivitäten der Jugendlichen mit einer eigenen Performance ergänzen. Sie könnten dabei den anreisenden Punks entgegengehen und sie im Sinne von &#132;Haste mal ne Mark, ey?&#148; anschnorren. Sie würden unter Beweis stellen, daß abseits der nicht nur für Jugendliche langweilig inszenierten symbolischen Politik noch phantasievolle Risikobereitschaft bei Verantwortlichen existent ist. Auf die von jedem Politiker gemiedene Gefahr hin, sich der möglichen Lächerlichkeit auszusetzen, würden sie in Distanz zur gerade bei Jugendlichen ohnehin unglaubwürdig gewordenen Rolle der Politik ihre Bereitschaft dokumentieren, das Andere im Fremden überhaupt wahrnehmen zu wollen. Dem Image Hannovers würde dies nur gut tun. Allerdings wird mittlerweile keinem der hannoverschen Politiker dieser eigentlich alltägliche Mut zum Risiko mehr zugetraut, zumal die Kommunalwahlen 1996 jede polarisierende Profilierung zu verhindern scheinen.</p>
<p><i>Eines jedoch steht fest: Die Jugendlichen werden nicht einfach von der Bildfläche verschwinden.</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/132-vorgaenge/publikation/chaos-tage-in-hannover-vom-ereignis-zum-mythos/">„Chaos-Tage&#8220; in Hannover</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Die Ausdehnung des Kriminalitätskonzepts auf den Krieg: ein Schritt  zur Rechtfertigung weiterer Kriege?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Dec 1995 18:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995), S. 7-11 Die vorherrschende Sichtweise auf das Verhältnis moderner Gesellschaften zum Krieg laßt sich folgendermaßen skizzieren: Gab es früher einen quasi ungeregelten Zustand der Barbarei und sah man später dann den Krieg als legitimes Mittel und Fortsetzung der Politik an, so ist seit Ende des letzten Jahrhunderts &#8211; verstärkt [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/132-vorgaenge/publikation/die-ausdehnung-des-kriminalitaetskonzepts-auf-den-krieg-ein-schritt-zur-rechtfertigung-weiterer-kri/">Die Ausdehnung des Kriminalitätskonzepts auf den Krieg: ein Schritt  zur Rechtfertigung weiterer Kriege?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995), S. 7-11</p>
<p>Die vorherrschende Sichtweise auf das Verhältnis moderner Gesellschaften zum Krieg laßt sich folgendermaßen skizzieren: Gab es früher einen quasi ungeregelten Zustand der Barbarei und sah man später dann den Krieg als legitimes Mittel und Fortsetzung der Politik an, so ist seit Ende des letzten Jahrhunderts &#8211; verstärkt vor allem durch die katastrophalen Auswirkungen zweier Weltkriege &#8211; ein Prozeß in Gang gekommen, in dem durch zunehmende rechtliche Übereinkünfte und Verträge das Führen von Kriegen geregelt und erschwert wird und in letzter Konsequenz verhindert werden soll. Dieser kontinuierliche Fortschritt drückt sich momentan unter anderem in der Einsetzung von UN-Tribunalen zur Aufklärung von Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda aus. Die damit verbundene Hoffnung ist, zukünftige Kriege durch die Kriminalisierung der Urheber, also von Staaten und ihren Führungen, verhindern zu können. Daher werden diese Bestrebungen der Etablierung und Ausweitung strafrechtlicher Kontrolle in Hinblick auf das Führen von Kriegen weitgehend und mehr oder weniger quer durch alle politischen Lager begrüßt.</p>
<p>Diese eher optimistisch stimmende Situationsbeschreibung beruht allerdings einerseits auf einer falschen Analyse der Vergangenheit und läßt andererseits denkbare negative Konsequenzen einer solchen Entwicklung für die Zukunft unberücksichtigt. Erstens diente die zunehmende Verrechtlichung der Kriegsführung im ablaufenden Jahrhundert weniger der Einschränkung oder gar Verhinderung von Kriegen, sondern vielmehr als deren Legitimation, zweitens bietet das innerhalb staatlicher Systeme längst gescheiterte Instrument des Strafrechts erst recht für die Lösung zwischenstaatlicher Konflikte keinen Anlaß für optimistische Prognosen.</p>
<h2 class="auto-created">Verrecht&shy;li&shy;chung als Legiti&shy;ma&shy;tion</h2>
<p>Einerseits waren bis in unser Jahrhundert hinein Kriege ein anerkanntes Mittel vorstaatlicher und staatlicher Machtausübung, die nicht nur nicht verboten waren, sondern geradezu konstituierend für die moderne Staatenwelt (&#8222;War makes states&#8221;, Tilly1985: 170). Kriege waren nach Clausewitz die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. Die Frage der Verantwortlichkeit war unproblematisch: Durch die hierarchische Struktur der meisten staatlichen Systeme waren die Herrscher und wenige in ihrem Umfeld für die Entscheidung über Krieg und Frieden politisch und allenfalls moralisch verantwortlich, gleichzeitig aber in keinem Fall strafrechtlich dafür heranzuziehen.</p>
<p>Andererseits ist es durchaus nicht so, daß die Kriege der Vergangenheit besonders &#8222;barbarisch&#8221; waren: Opfer dieser Auseinandersetzungen waren fast ausschließlich Soldaten oder Söldner, weniger häufig dagegen Zivilisten und Unbeteiligte, Blutige Massaker, in denen unterschiedslos gemordet wurde, gab es (z.B. bei den Assyrern, den Römern, in den Kreuzzügen usw.; vgl. Freeman 1995; 219f), waren aber aus vielen Gründen sehr wahrscheinlich eher die Ausnahme denn die Regel. Da keine Weltgemeinschaft in heutigem Sinn existierte, sondern lediglich regional bedeutsame Mächte, gab es auch kein allgemein gültiges Völkerrechtssystem. Trotzdem ist die Annahme, darum seien Kriege früher besonders alltäglich und grausam gewesen, und die Fortschritte der Zivilisation hatten zu einer Humanisierung in dieser Hinsicht beigetragen, unbegründet: &#8222;The historical and anthropological records strongly suggest &#8230; that the frequency, organisation and destructiveness of warfare increased substantially with permanent settlement and with civilization. If we interpret the transformation from ,barbarism` to ,civilization` in terms of inreasing cultural and social complexity and power, then the hypothesis that this transformation was associated with the humanization of warfare is false.&#8221; (Freemann 1995: 217ff.).</p>
<p>Erst spät wurde mit dem Versuch begonnen, die politisch Verantwortlichen auch in einem strafrechtlichen Sinne zu verurteilen. Die Verbannung Napoléons war in dieser Hinsicht ein Beginn; er wurde allerdings weniger wegen eines juristischen, sondern vielmehr wegen eines politischen Verstoßes gegen den Frieden zur Rechenschaft gezogen. Erst der letzte deutsche Kaiser, Wilhelm II., sollte das Ziel strafrechtlicher Sanktionen werden, vor allem wegen des Bruchs der Neutralität Belgiens und des unbeschränkten U-Boot-Kriegs während des Ersten Weltkriegs. Die Absicht, an Wilhelm II. ein Exempel zu statuieren, war vordergründig das Ergebnis eines besonders schrecklichen Krieges, erst der Zusammenbruch der Monarchien bzw. der politische Machtverlust monarchischer Herrscher in dieser Zeit ließ den Gedanken einer (auch strafrechtlichen) Rechtfertigungspflicht gegenüber der Welt-Bevölkerung wirksam werden. Die Niederlande weigerten sich allerdings (unter Verweis auf die Traditionen des Völkerrechts), den Kaiser auszuliefern, so daß auch die zahllosen ungeklärten juristischen und praktischen Probleme im Hinblick auf eine Anklageerhebung nicht mehr gelöst wurden.<br />So waren die Kriegsverbrecherprozesse nach Ende des Zweiten Weltkriegs die erste tatsächlich vollzogene Anwendung strafrechtlicher Instrumente auf politisch für einen Krieg Verantwortliche. Allerdings bezogen sich die Anklagepunkte beispielsweise der Nürnberger Prozesse nur auf einen kleinen Teil möglicher Verbrechen und ließ die zerstörerischsten Formen der Kriegsführung unbestraft unter anderem deswegen, weil die Alliierten Angst hatten, ihr eigenes Verhalten könnte ebenfalls thematisiert werden (vgl. Jochnik/Normand 1995: 89).</p>
<p>Bis zur Einrichtung der Tribunals für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda hat sich allerdings kaum etwas getan; die Prozesse gegen die Verantwortlichen des Zweiten Weltkriegs blieben, vor allem aufgrund der Ost-West-Auseinandersetzung, ohne praktische Nachwirkungen (Bouchet-Saulnier 1995: 10; Donner 1995;172f).<br />Hat sich tatsächlich wenig getan, so besteht weitgehende Übereinstimmung darüber, daß auf der juristischen Seite durch das &#8222;Verbot&#8221; des Krieges ein wesentlicher Fortschritt zu verzeichnen sei, Art. 4 Ziff. 2 (in Verbindung mit Art. 51) der UNO-Satzung legt ein allgemeines Gewaltverbot fest, durch das Kriege grundsätzlich nicht mehr erlaubt sind: &#8222;Der Krieg ist als Mittel der internationalen Politik verboten und geächtet. Eine Rechtfertigung des Krieges gibt es nicht&#8220; (Kimminich 1980; 216).</p>
<p>Demgegenüber zeigen Chris af Jochnick und Roger Normand, daß von Anfang an die entsprechenden Konferenzen (beispielsweise in Den Haag und Genf) &#8211; entgegen den öffentlichen Verlautbarungen und diplomatischen Erklärungen &#8211; weniger den Schutz der Zivilbevölkerung oder gar ein Verbot von Kriegen zum Ziel hatten, sondern vielmehr die bestehende Praxis der Kriegsführung legalistisch im System der internationalen Staatenwelt absichern sollten:&#8222;.., the laws of war have facilitated rather than restrained wartime-violence. Through law, violence has been legitimated&#8220; (Jochnik/Normand 1995: 50).<br />Verbieten die internationalen Übereinkünfte zwar ganz allgemein Angriffskriege und unnötige Gewaltanwendung gegen die Zivilbevölkerung, so haben in der Realität die Prinzipien der militärischen Notwendigkeit ein größeres Gewicht und werden im Zweifelsfalle durchgesetzt. In ihrer Analyse des zweiten Golfkriegs zeigen sie, daß das Völkerrecht weniger die Schrecken des Krieges verhindert hat, sondern im Gegenteil im Namen eben dieses Rechts der Begriff der militärischen Notwendigkeit weiter ausgedehnt wurde und erhebliche Opfer an Zivilisten und die Zerstörung ziviler Infrastruktur (Kraftwerke, Industrieanlagen) legitimiert wurden. Folglich erweist sich das bisherige Kriegsvölkerrecht nicht nur als unprobates Mittel zur Verhinderung zukünftiger Kriege, sondern ganz im Gegenteil, es bildet eher eine Legitimationsgrundlage für das Führen von Kriegen, auf die sich die Beteiligten zur Absicherung der eigenen Rolle berufen.<br />Allerdings sagt dies noch nichts darüber aus, ob es nicht trotzdem sinnvoll sein könnte, das Völkerrecht eher noch zu stärken und dadurch die gewünschten Ziele doch noch zu erreichen (so auch Normand/Jochnik 1995: 389).</p>
<h2 class="auto-created">Ziele und Folgen einer Krimi&shy;na&shy;li&shy;sie&shy;rung kriege&shy;ri&shy;scher Gewalt</h2>
<p>Selbst von vehementen Befürwortern einer Ausweitung des Kriminalitätskonzepts auf kriegerische Handlungen wird nicht die Hoffnung geäußert, daß dies tatsächlich Kriege oder eine nennenswerte Zahl von Kriegsverbrechen verhindern könnte (Bouchet-Saulnier 1995: 10). Herbert Jäger, der sich mit solchen Erscheinungen der &#8222;Makrokriminalität&#8221; seit Jahren beschäftigt und sich für deren strafrechtliche Sanktionierung einsetzt, sieht vor allem eine symbolische Bedeutung in eventuellen Anklageerhebungen und Strafverfahren. Der praktische Nutzen bliebe auf einige wenige &#8222;Exempel&#8220; begrenzt (Jäger 1993: 266).<br />Angesichts einer Welt, in der pausenlos Kriege geführt werden, stehen Kriminalisierungsversuche unter dem Zwang, selektiv nur bestimmte Vergehen zu beurteilen und können daher nur realisiert werden, wenn man von vorneherein auf den Gleichheitsgedanken im Recht verzichtet (Jäger 1993; 265). Da aber die bisherige Praxis sowohl die der Gesetzgebung und der Rechtsprechung wie auch die der Wissenschaft vor der &#8222;Makrokriminalität&#8221; scheitert, diese zumeist nicht einmal zur Kenntnis nimmt, dient eine verstärkte Anwendung des Kriminalitätskonzepts wenigstens einem wachsenden Problembewusstsein (Jäger 1991: 25). Mit dem Kriminalitätskonzept hat man sich allerdings auch die Strafe mit eingehandelt, die es zu begründen gilt: die klassischen Strafziele wie Prävention, Resozialisierung oder Besserung greifen bei politischen Massenmördern oder Schreibtischtätern wohl nur sehr begrenzt, während es andererseits eine nachvollziehbare Beziehung zwischen Schuld und Strafe ebenfalls kaum eben dürfte. Als Begründung der zwangsläufig einer Kriminalisierung folgenden Strafe bleiben nur längst überwunden geglaubte Argumente wie die der Vergeltung und Stigmatisierung (Jäger 1993: 270/1).</p>
<p>Selbst bei einem Vorhandensein rechtlicher Instrumente, die es heute noch nicht gibt, fehlen die Mittel zur praktischen Durchsetzung des Verfahrens und der daraus resultierenden Sanktionen: die Gefahr besteht, daß nur diejenigen, die aus kriegerischen Konflikten als Unterlegene hervorgehen, auch tatsächlich belangt werden. Das würde weniger das Risiko erhöhen, Kriege zu beginnen als vielmehr, sie zu verlieren (Jäger 1993; 272), und nicht im Geringsten zu einer friedlicheren Welt führen.<br />Allerdings wird nicht nur die Auswahl der Angeklagten, sondern erst recht die Formulierung der entsprechenden Strafgesetze bzw., die Berufung der Richter und Ankläger noch mehr als dies schon im innerstaatlichen Strafrecht der Fall ist, davon abhängen, welche Machtinteressen sich in diesem Fall auf der internationalen Bühne der Politik durchsetzen können.</p>
<p>Die Geschichte der zunehmenden Verrechtlichung der Kriegsführung hat gezeigt, daß sich staatliche Machtausübung nicht etwa vom Recht einschränken läßt, sondern sich seiner bedient. Eines der wichtigsten Ziele des Völkerrechts sollte ursprünglich die Absicherung der Trennung zwischen Kombattanten und Zivilisten sein, um einen höchstmöglichen Schutz für die Zivilbevölkerung zu erreichen. Das zynische Fazit der letzten hundert Jahre könnte allerdings lauten: Der juristische Schutz der Zivilbevölkerung nimmt immer mehr zu, während der tatsächliche immer mehr abnimmt. Noch nie wurden in Kriegen und kriegerischen Auseinandersetzungen verhältnismäßig so viele Zivilisten getötet wie in diesem Jahrhundert (absolut sowieso).<br />Während man also auf die &#8222;barbarischen&#8221; Kriege vergangener Zeiten hinabblickt, stellen sich die heutigen &#8222;zivilisierten&#8221;, unter anderem wegen der modernen Waffentechnik, als zumindest nicht weniger &#8222;barbarisch&#8221; heraus (Guha: 26), nimmt man allein nur das Niveau an Schrecken und Zerstörung.<br />Angesichts einer weltweit repressiven Kriminalpolitik, die unter dem Motto &#8222;war on crime&#8221; steht, wird eine verstärkte Anwendung des Kriminalitätskonzepts auf kriegerische Konflikte diese nicht etwa verhindern, sondern eher noch verschärfen: Es gäbe dann zwei verschiedene Arten von Kriegen, einerseits den kriminellen und andererseits den zur Bekämpfung krimineller Kriege, der als ein &#8222;war on criminal wars&#8221; mit Rückendeckung eines internationalen Völkerstrafrechts geführt würde. Die langst überwunden geglaubte &#8222;Ethik des gerechten Kriegs&#8221; wäre nicht etwa passé (so Krell 1994: 34 oder Kimminich 1980: 218), sondern würde &#8211; unter Umständen als Strafaktionen zur Durchsetzung internationalen Rechts umdefiniert &#8211; neu begründet (anderer Meinung ist z.B. Krell 1994: 36).</p>
<h2 class="auto-created">Krimi&shy;na&shy;li&shy;sie&shy;rung von Kriegen?</h2>
<p>Das Kriminalitätskonzept ist ursprünglich als ein Machtinstrument zur Bewältigung innerstaatlicher Konflikte entstanden, dessen strukturelle Ungleichheit ist heute &#8222;nur in die Prämissen versickert, also die Beschreibung strafwürdigen Unrechts, die Verfahrensregeln oder die Beschwerdemacht&#8221; (Thoss 1993: 305). Darum ist die Anwendung dieses Konzepts auf den Krieg und ähnliche zwischenstaatliche Konflikte auch weniger ein Problem der Funktionsfähigkeit: obwohl es an den notwendigen Voraussetzungen (Rechtskonstruktionen, Durchsetzungs- und Sanktionsmittel) momentan fast völlig fehlt und sich die Eignung erst herstellen lassen müßte, so ist eine solche Ausweitung doch grundsätzlich möglich und denkbar (vgl. Jäger 1993: 266/7). Vieler schwerer wiegt, daß es sich bereits als innerstaatliches Konfliktlösungsinstrument als unzureichend erwiesen hat (vgl. Hulsman 1986).<br />Zudem ist die Strategie der Kriminalitätsbekämpfung durch härtere Strafen, zunehmende Überwachung und längere Gefängnisstrafen längst gescheitert. Interessanterweise beruhen viele, auch aus diesem Scheitern resultierende, Konzepte einer &#8222;fortschrittlicheren&#8221; Kriminalpolitik auf Mechanismen, die auf zwischenstaatlicher Ebene zur Bewältigung kriegerischer Konflikte seit Jahrtausenden bekannt sind. Beratung, Versöhnung, Schlichtung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsgerichtsbarkeit, Wiedergutmachung, Täter-Opfer-Ausgleich usw. Debiel 1994: 7-9). Daß ausgerechnet Vertreter einer Abrüstung im Krieg gegen die Kriminalität für genau diese Strategie gegen die &#8222;Makrokriminalität&#8221; eintreten, gehört zu den Ironien der kriminalpolitischen Diskussion.</p>
<p>Was spricht in dieser Situation für die Ausweitung des Kriminalitätskonzepts auf den Krieg? Das Strafrecht weist einzelnen Menschen mittels des Begriffs der &#8222;Schuld&#8221; die Verantwortung für bestimmte Handlungen zu. Obwohl es in unserer Welt kaum eine Situation gibt, in der jemand wirklich völlig frei und selbstbestimmt entscheidet, besteht die Leistung des Strafrechts gerade darin, abstrakt und fast kontrafaktisch gegenüber dem ihm unterworfenen Individuum auf dessen Eigenverantwortlichkeit für seine Handlungen zu bestehen. Dies macht die Modernität und geradezu Humanität des Strafrechts aus (Jäger 1993: 263).<br />Es gab früher in einem von einem absoluten Herrscher geführten Staat klare persönliche Verantwortungen, allerdings auch nicht die Notwendigkeit einer zusätzlichen Legitimation kriegerischer Gewalt. Heute, wo ein &#8222;unübersichtliches&#8221; &#8222;politisches System&#8221; existiert, besteht diese Notwendigkeit sehr wohl, läßt sich Verantwortung bzw. Schuld aber nicht mehr so einfach zuschreiben und wird darum zum Problem. Das Strafrecht wäre in der Lage, diese Zuschreibung vorzunehmen. Es wäre um den Preis seiner Instrumentalisierung, die Kriege nicht etwa undenkbarer machen, sondern sie lediglich &#8211; unter Umständen unter neuem Namen &#8211; auf eine allerdings moderne Art und Weise legitimieren wurde.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>&#8211; Bouchet-Saulnier, Fran oise (1995): &#8222;Nie wieder?!&#8221; Größe und Elend des humanitären Völkerrechts; in: die tageszeitung vom 28.1- 29.01.1995, S.10<br />&#8211; Brügel, J. W. (1958): Das Schicksal der Strafbestimmungen des Versailler. Vertrags; in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte. Jg. 6, 1958, S. 263-270<br />&#8211; Debiel, Tobias (1994): Kriegerische Konflikte, friedliche Streitbeilegung und die Vereinten Nationen, <br />&#8211; in: Aus Politik und Zeitgeschichte. B2 vom 14.01.1994, S. 3-17 <br />&#8211; Donner, Michael (1995): Die Begrenzung bewaffneter Konflikte durch das jus ad bellum, in: Archiv des Völkerrechts. Bd. 33, H. 1/2, Mai 1995; 5.168-218<br />&#8211; Eisenberg, Ulrich (1980). Kriminologisch bedeutsames Verhalten von Staatsführungen und ihren Organen; in: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform. Jg. 63, H.4, 1980, 5.217-231<br />&#8211; Freeman, Michael (1995): Genocide, civilisation and modernity; in: British Journal of Sociology, Vol. 46, No, 2, June 1995, S. 207-223 <br />&#8211; Guha, Anton-Andreas (1995): Kriege werden immer &#8222;zivilisierter«, in. vorgänge. Nr. 130, Jg. 34, H. 2 (Juni) 1995, S. 21-27<br />&#8211; Hulsman, Louk H.C. (1986): Critical criminology and the concept of crime; in: Contemporary Crisis; Vo1.10, 1986; S, 63-80<br />&#8211; Jäger, Herbert (1991): Kriminalpolitik und kriminelle Politik; in: Neue Kriminalpolitik, Jg. 3, H. 3, August 1991. S. 22-25<br />&#8211; Jäger, Herbert (1993): Menschheitsverbrechen und die Grenzen des Kriminalitätskonzeptes. Theoretische Aspekte der Einsetzung eines UN-Kriegsverbrechertribunals; in: Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Jg. 76, N. 3, 1993. S. 259-275<br />&#8211; Jochnick, Chris af/Normand, Roger (1994): The Legitimation of Violence: A Critical History of the Laws of War: in: Harvard International Law Journal, Vol. 35, N.1,1994, S. 49-95<br />&#8211; Kempski, Jürgen von (1947): Krieg als Straftat. in: ders.: Schriften, Bd. 2: Recht und Politik, hg. v. A. Eschbach. Frankfurt/M. 1992, S. 221-235<br />&#8211; Kimminich, Otto 1980): Der gerechte Krieg im Spiegel des Völkerrechts; in: Friedensanalysen 12: Der gerechte Krieg: Christentum, Islam, Marxismus. Red. R. Steinweg, Frankfurt/M. 1980, S. 206-223<br />&#8211; Kramer, Ronald C. (1994): State Vlolence and Violent Crime; in: Peace Review, Vol. 6, N. 2, 1994, S.171-175<br />&#8211; Krell, Gert (1994): Wie der Gewalt widerstehen? Die Frage legitimer Gegengewalt als ethisches und politisches Problem; in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B2 vom 14.01.1994. S. 29-36<br />&#8211; Normand, Roger/Jochnick, Chris af(1994): Legitimation. of Violence: A Cnitical Analysis of the Gulf War; in: Harvard International Law Journal, Vol. 35, N. 2, 1994, S. 387-416<br />&#8211; Puttkarner, Ellinor von (1948/49): Die Haftung der politischen und militärischen Führung des Ersten Weltkriegs für Kriegsurheberschaft und Kriegsverbrechen; in: Archiv des Völkerrechts, Bd.1, 1948/49, 5.424-449<br />&#8211; Thoss, Peter (1993): Makrokriminalität und der Ursprung des Strafrechts; in: L. Böllinger/ R. Lautmann (Hg.): Vom Guten, das noch stets das Böse schafft. Frankfurt/M.19939 S. 300-306<br />&#8211; Tilly, Charles 1985): War Making and State Making as Organized Crime; in: P.B. EvanslD. RueschemeYer/l SkocPol (eds.): Bringing the State Back In. Cambridge 1985, 5.169-191</p>
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		<title>Der bayerische Bürgerentscheid-Volksentscheid</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/132-vorgaenge/publikation/der-bayerische-buergerentscheid-volksentscheid/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 20 Dec 1995 18:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: vorgänge 132 (Heft 4/1995) S. 12/13 Wovon andere Bundesländer nur träumen, die Bayern haben&#8217;s geschafft: Am 1. Oktober war der Volksentscheid &#132;Mehr Demokratie&#148; in Bayern erfolgreich. In der Bayerischen Verfassung (Art. 7 und Art. 74) waren bisher nur landesweite Volksbegehren und Volksentscheide vorgesehen, nicht aber solche auf kommunaler Ebene. In den letzten vierzig Jahren [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/132-vorgaenge/publikation/der-bayerische-buergerentscheid-volksentscheid/">Der bayerische Bürgerentscheid-Volksentscheid</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: vorgänge 132 (Heft 4/1995) S. 12/13</p>
<p>Wovon andere Bundesländer nur träumen, die Bayern haben&#8217;s geschafft: Am 1. Oktober war der Volksentscheid &#132;Mehr Demokratie&#148; in Bayern erfolgreich.</p>
<p>In der Bayerischen Verfassung (Art. 7 und Art. 74) waren bisher nur landesweite Volksbegehren und Volksentscheide vorgesehen, nicht aber solche auf kommunaler Ebene. In den letzten vierzig Jahren waren in Bayern sechs Volksentscheide durchgeführt worden. In diesem siebenten, vom Oktober 1995, entschied sich das bayerische Volk dafür, daß in Zukunft auch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene durchgeführt werden können. So lautet der neue Art. 7 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung: &#132;Der Staatsbürger übt seine Rechte aus durch Teilnahme an Wahlen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sowie Volksbegehren  und Volksentscheiden.&#148;</p>
<p>In die Wege geleitet wurde dieser Volksentscheid von der Bürgeraktion &#132;Mehr Demokratie in Bayern&#148;, die von allen möglichen Parteien und Vereinigungen unterstützt wurde, von der SPD über die Grünen zur Bayernpartei, vom Bund Naturschutz &#8211; über die Katholische Landjugendbewegung bis zur Humanistischen Union, die von Anfang an aktiv mit von der Partie war. Schließlich wurde das Volksbegehren auch von vielen Wissenschaftlern unterstützt, die das &#132;Münchner Manifest&#148; unterzeichneten.<br />Die erste Hürde &#8211; das Volksbegehren &#8211; wurde im Februar glatt mit den Unterschriften von 1 ,2 Millionen Bürgerinnen und Bürgern,also 13,7 Prozent der Wahlberechtigten genommen. Eine Partei allerdings hatte das Volksbegehren nicht unterstützt: die regierende CSU. Ihr passte die kommunale Mitbestimmung gar nicht ins Konzept. Um &#8211; aus ihrer Sicht &#8211; Schlimmstes zu verhindern, nutzte die Landtagsmehrheit die Möglichkeit des Art. 74, Absatz 4 der Bayerischen Verfassung: &#132;Wenn der Landtag das Volksbegehren ablehnt, kann er dem Volk einen eigenen Gesetzentwurf zur Entscheidung mit vorlegen.&#148;</p>
<p>Im Juli 1995 beschloß also die CSU-Landtagsmehrheit einen Gesetzentwurf, der so gestaltet ist, daß Bürgerentscheide in der Praxis kaum vorkommen können. Ohne auf die Unterschiede im einzelnen einzugehen, seien doch die wichtigsten genannt.<br />Die CSU wollte die Volksentscheide nicht in der Verfassung verankern, so daß &#8211; wäre der &#132;Landtags-Entwurf&#148; angenommen worden &#8211; das Gesetz ohne weiteres durch eine einfache Mehrheit im Landtag hätte geändert werden können.<br />Die CSU wollte dem Bürgerbegehren noch die Hürde eines Bürgerantrags vorschalten. Die CSU wollte die Unterschriftsleistung der Bürgerbegehren zeitlich und örtlich begrenzen (z.B. sollte nur in &#132;Eintragungsräumen der Gemeinde&#148; gültig unterschrieben werden dürfen).<br />Die CSU wollte ein 25-Prozent-Zustimmungsquorum einführen, d.h. Mehrheitsentscheidungen sollten ungültig sein, wenn diese Mehrheit nicht mindestens 25 Prozent aller Stimmberechtigten ausmacht. Damit sollte verhindert werden, daß eine Minderheit &#132;das Sagen habe&#148; und ihre Wünsche durchsetze (&#132;Mehr Demokratie in Bayern&#148; sieht kein Quorum vor).</p>
<p>Nun. Das Gegenteil wäre der Fall, wie Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen, z.B. aus Baden-Württemberg: Dort gilt ein 30-Prozent-Quorum, das verhinderte, daß bei einer ganzen Reihe von Bürgerentscheidungen der Mehrheitswille mißachtet wurde. Nur zwei Beispiele: In der Gemeinde Rottenburg sollte ein katholisches Gymnasium gebaut werden. Dagegen wandten sich Bürger und forderten statt dessen ein zweites städtisches Gymnasium; beim Bürgerentscheid vom 5.9.93 stimmten 5484 (60,8%) für das städtische Gymnasium, 3531 dagegen. Gebaut wurde statt dessen das katholische Gymnasium, weil die Ja-Stimmen für das Bürgerbegehren und damit das städt. Gymnasium nur 22,3 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachten. Die Abstimmungsbeteiligung war bei 36,8 Prozent gelegen; klar: viele Bürger &#8211; vor allem ältere &#8211; tangierte die Frage nicht. Das Quorum verhinderte hier die demokratisch sinnvolle Mehrheitsentscheidung der Betroffenen und Interessierten. Die Minderheit setzte sich durch. Noch deutlicher und gravierender geschah solches 1986 in Reutlingen: Der dortige Stadtrat wollte einen Atombunker bauen. Eine Bürgerinitiative suchte das zu verhindern. Beim Bürgerentscheid stimmten 16.784 gegen den Bunker und nur 2126 dafür. Für das Bürgerbegehren hatten damit 24 Prozent gestimmt (gegenüber 3 % Bunkerbefürworter), das Quorum wurde damit nicht erfüllt, der Atombunker daraufhin mit 5 Millionen Mark gebaut. 11,2 Prozent der Abstimmenden hatten sich gegen 88,2 Prozent durchgesetzt!</p>
<p>Im übrigen: Gäbe es ein entsprechendes Quorum auf Landesebene und bei anderen politischen Entscheidungen, wären fast alle Volksabstimmungen in Bayern gescheitert, und es gäbe in vielen Gemeinden keinen Bürgermeister. Und: Man vergißt nur allzu leicht, und die CSU vergißt es nur allzugern, daß sie selbst, die sich so sehr mit ihrer absoluten Mehrheit im Bayerischen Landtag brüstet, bei der letzten Landtagswahl nicht einmal die Stimmen von 35 Prozent aller Wahlberechtigten hinter sich brachte.</p>
<p>Die Bayerische Staatsregierung und die CSU machte in den Wochen vor dem Volksentscheid massiv Stimmung gegen den &#132;Gesetzesentwurf des Volksbegehrens&#148; und suchte Panik zu machen: Bürgerentscheide ohne die CSU-Hürden würden zum Abbau von Arbeitsplätzen und &#8211; zur Blockierung des sozialen Fortschritts etc. führen, und sie seien undemokratisch, denn &#8211; so heißt es in der Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung vom 11.4.95: &#132;Es genügt also im Extremfall, wenn nur eine Person zur Abstimmung geht und für den Antrag stimmt.&#147; Nun: Das gilt ebenso für jede Wahl! Noch ein Faktor wird von Kritikern am Gesetzentwurf &#132;Mehr Demokratie&#148; ins Feld geführt: Bürgerinnen einzelner Gemeinden könnten nach dem &#132;St.-Florians-Prinzip&#148; entscheiden und alles, was lästig ist oder stören könnte oder was stinkt etc., ablehnen und anderen Gemeinden aufbürden. Diese Gefahr besteht in der Tat! Nur. Sie bestand schon immer. Und sind vielleicht Gemeinderäte davor in ihren Abstimmungen gefeit? Und: Für manches unsinnige und kostenintensive Projekt könnten eher Gemeinderatsmehrheiten gewonnen werden als Bürgerentscheidszustimmungen.</p>
<p>Für interessierte Unternehmen ist es leichter und billiger, die paar Gemeinderäte durch Einladungen und Geschenke (um es nicht drastischer auszudrücken) zu gewinnen als Hunderte oder Tausende von Bürgerinnen.</p>
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		<title>Frauen an die (soziale) Front?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Dec 1995 18:15:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Zur Diskussion um eine allgemeine Dienstpflicht aus: vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995), S. 14-19 Alle Jahre wieder taucht in unterschiedlichen Begründungszusammenhängen die Forderung nach Einführung einer &#132;allgemeinen Dienstpflicht&#148; auf. Derzeit zählen zu ihren prominentesten Befürwortern; Bundespräsident a.D. Richard von Weizsäcker [1], Bundesarbeitsminister Norbert Blüm, und &#8211; last not least &#8211; auch Bundeskanzler Kohl [2]. Auf [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Diskussion um eine allgemeine Dienstpflicht</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995), S. 14-19</p>
<p>Alle Jahre wieder taucht in unterschiedlichen Begründungszusammenhängen die Forderung nach Einführung einer &#132;allgemeinen Dienstpflicht&#148; auf. Derzeit zählen zu ihren prominentesten Befürwortern; Bundespräsident a.D. Richard von Weizsäcker [1], Bundesarbeitsminister Norbert Blüm, und &#8211; last not least &#8211; auch Bundeskanzler Kohl [2]. Auf dem Bundesparteitag der CDU 1994 scheiterte nur knapp die Forderung der Jungen Union, die Aufhebung der Wehrpflicht und ihren Ersatz durch eine allgemeine Dienstpflicht ins Grundsatzprogramm der Union auf zunehmen. [3]<br />Die Einbeziehung der Frauen steht nicht im Vordergrund der seit Anfang der neunziger Jahre erneut aufgeflammten Debatte. Zunder sind vielmehr die Themen &#132;Pflegenotstand&#148;, Klagen über eine bestehende &#132;Wehrungerechtigkeit&#148; (ein Stichwort, das Frauen allerdings aufhorchen lassen muß!) und die Diskussion über eine mögliche Abschaffung der Wehrpflichtigenarmee überhaupt.</p>
<p>Die Situation ist insoweit neu, als in den Jahren nach der deutschen Einigung und der Beendigung des Warschauer Paktes die Gesamtstärke der Bundeswehr reduziert worden ist. Politiker befürchten, daß bei einer weiteren Verkleinerung der Bundeswehr eine bereits bestehende &#132;Wehrungerechtigkeit&#148; verschärft würde. Nach Schätzungen würde bei Unterschreiten der Marke von 100.000 Grundwehrdienstleistenden nur noch ein Viertel eines jeden Altersjahrgangs die allgemeine Wehrpflicht in der Bundeswehr ableisten, und nur zwei von drei als wehrdiensttauglich Eingestuften würden tatsächlich eingezogen. [4] Kriegsdienstverweigerer dagegen werden zu nahezu 100 Prozent zum Zivildienst einberufen.[5] Derzeit leisten fast ebenso viele Zivildienst wie den Grundwehrdienst. Nach Zahlen der Bundesregierung standen im Juli 1995 148.000 Grundwehrdienstleistende 137.000 Zivildienstleistenden gegenüber.<br />Von einer Abschaffung oder Reduzierung der Wehrpflicht ist auch der Zivildienst betroffen. Zwar konnte eine verkleinerte Bundeswehr wahrscheinlich durchaus ohne Wehrpflichtige auskommen, ein Ende des Zivildienstes würde die sozialen Dienste jedoch schwer treffen. Damit träte nämlich der Personalmangel im sozialen Sektor offen zutage. Bislang wurde das tatsächliche Ausmaß dieses Mangels durch den Zivildienst kaschiert. Schon jetzt hat sich die Tätigkeit der Zivildienstleistenden in Richtung auf individuelle Schwerbehindertenbetreuung, Mitarbeit in den Mobilen Sozialen Hilfsdiensten und schwere Pflegetätigkeit verlagert.[6] Über 50 Prozent der Zivildienstleistenden sind in stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen tätig. [7] Grundsätzlich gilt, daß Zivildienstleistende arbeitsmarktneutral beschäftigt werden müssen, d.h. niemandem anders die Arbeit wegnehmen dürfen. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Zumindest für die Trägerorganisationen sind die Zivildienstleistenden konkurrenzlos billig.</p>
<p>Nach dem Motto &#132;Alle müssen etwas tun&#148; könnte gemäß dem Willen von &#8211; fast ausschließlich männlichen &#8211; Politikern aller politischer Couleur der vollständige oder teilweise Wegfall der Wehrpflicht durch die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht aufgefangen werden. Auf vielen Tätigkeitsfeldern gibt es einen Bedarf. So konnten über Bundeswehr und Sozialwesen hinaus dann etwa auch die anderen personell unterbesetzten Dienste (vom Umweltschutz bis zur Entwicklungshilfe) mit vergleichsweise billigem Personal aufgefüllt werden. In diesen Rahmen passt auch die Diskussion um die Schaffung eines zivilen Hilfscorps für humanitäre Auslandseinsätze, die letztes Jahr in der parlamentarischen Sommerpause vom Zaun gebrochen worden wurde [8]. Womöglich könnte eine allgemeine Dienstpflicht sogar noch die Wehrpflichtigenarmee legitimieren.</p>
<p>In einer allgemeinen Dienstpflicht sehen ihre Befürworter [9] schließlich gerade für junge Leute eine &#132;Schule des sozialen Lernens&#148;, die Hilfsbereitschaft und Solidarität fördern könnte. Die Konzepte dazu unterscheiden sich nach Personenkreis und Einsatzfeldern. Die meisten, wenn auch nicht alle, wollen auch die jungen Frauen in die Dienstpflicht mit einbeziehen. Vereinzelt gibt es Stimmen, die ein soziales Pflichtjahr nur für Männer fordern [10], sozusagen zwecks &#132;Erziehung des neuen Mannes&#148;. Das klingt zwar gut, ist aber nicht realistisch. Wenn eine allgemeine Dienstpflicht kommt, dann auch für die Frauen. Das legt bereits die aktuelle Diskussion über die sogenannte Wehrgerechtigkeit nahe. Auch rechtliche Gesichtspunkte lassen eine Einbeziehung der Frauen als wahrscheinlich erscheinen.<br />Die Schaffung einer allgemeinen Dienstpflicht setzt eine Grundgesetzänderung voraus. Derzeit darf nach Art. 12 Abs. 2 GG niemand <i>&#132;zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen Dienstleistungspflicht.&#147;</i> Damit hat sich der Verfassungsgeber zu Recht abgesetzt von totalitärer Gemeinschaftsideologie und einen ausdrücklichen Schlußstrich gezogen gegen Zwangsrekrutierungen. Angeknüpft wird in dem gerade zitierten Verfassungsartikel an eine &#132;bestimmte Arbeit&#148;, an deren &#132;Herkömmlichkeit&#147;, d.h, an eine bereits bestehende Pflichtentradition und die gibt es außer der Wehrpflicht so nicht und schließlich an die &#132;Gleichheit für alle&#148;, und damit taucht auch die Geschlechterfrage auf. Schon jetzt ist im Ernstfall an den Einsatz von Frauen gedacht.<br />Auch wenn Art. 12a GG den Dienst an der Waffe für Frauen ausdrücklich ausschließt, gilt im Verteidigungsfall, daß Frauen in die zivilen Dienstpflichten, d.h. in militärische Konzepte einbezogen werden. So heißt es in Abs. 4: <i>&#132;Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten und militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden.&#148;</i></p>
<p>Wollte man also das Grundgesetz zugunsten der Einführung einer allgemeinen Dienstflicht andern, läge es nahe, diese Dienstpflicht auch auf die Frauen zu erstrecken. Die Wehrpflicht könnte z.B. als ein Pflichtdienst unter anderen ausgestaltet werden. Die Einsatzfelder konnten dann evtuell. geschlechtsspezifisch verteilt werden, Stichwort &#132;Mädchenarmee im Schwesternkittel&#148;, oder den Frauen winkt gar unter der Fahne der Gleichberechtigung ebenfalls der Waffenrock.<br />Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht bedeutet nicht mehr Gleichberechtigung. Im Gegenteil; Nach wie vor leisten Frauen zwei Drittel aller gesellschaftlichen Arbeit. In der Bundesrepublik werden 53 Milliarden Stunden Erwerbsarbeit geleistet, davon ein Drittel von Frauen. Dazu kommen 58 Milliarden Stunden Familienarbeit, die fast ausschließlich von Frauen geleistet werden [11]. Lediglich 1 Prozent der Vater nehmen Erziehungsurlaub. Erwerbstätige Frauen verdienen durchschnittlich nur zwei Drittel im Vergleich zu Männern. Aus Arbeitgebersicht tragen Frauen ein &#132;Schwangerschafts- und Pflegetätigkeitsrisiko&#147;. [12] Die Folge sind Benachteiligungen bei Einstellung, Beförderung und Personalentwicklungsmaßnahmen für Frauen im Beruf. Frauen sind überproportional von Erwerbslosigkeit betroffen, was erhebliche Auswirkungen auf ihre soziale Sicherung hat. Frauenrenten sind ein Drittel bis zur Hälfte niedriger als die Renten von Männern. [13] Die Altersarmut ist eine Folge der weiblichen Biographie. Frauen weisen oft aufgrund von Haushaltsführung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeiten Lücken im Aufbau eigener Rentenanwartschaften auf. Negativ wirken sich auch die geringeren Verdienstmöglichkeiten von Frauen aus. Mehr als zwei Drittel der etwa zwei Millionen ehrenamtlichen Helfer der Wohlfahrtsverbände sind Frauen, die oftmals ohne Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung sich für die Gesellschaft engagieren.[14] Auch das Freiwillige Soziale Jahr unter Bedingungen, die man nur als &#132;Ausnutzen&#148; bezeichnen kann, wird übrigens hauptsächlich von Mädchen absolviert. [15]</p>
<p>Bis jetzt jedenfalls werden keineswegs alte Menschen einfach von ihren Familienangehörigen in Pflege- oder Altenheime abgeschoben. Familiäre Pflege ist fast immer Aufgabe weiblicher Familienangehöriger, der Ehefrauen, Töchter, Schwiegertöchter. Frauen halten das soziale Netz zusammen. [16] In den sozialen und pflegerischen Berufen sind Frauen überrepräsentiert, meist schlecht bezahlt, überfordert, &#132;ausgebrannt&#148; und bisher fast ohne berufliche Entwicklungschancen. [17] Die Pflege alter und behinderter Menschen zu Hause war bis dato auch fast ausschließlich Sache der Frauen. Frauen haben daher keinen Nachholbedarf in Sachen &#132;sozialer Pflichtdienst an der Gemeinschaft&#148;. Und solange es keine gleichen Rechte für Frauen gibt, kann von gleichen Pflichten nicht die Rede sein. Wer sie bei Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht mit den Männern gleich behandelt, behandelt sie tatsächlich ungleich, schafft neue Ungerechtigkeiten. [18]<br />Eine allgemeine Dienstpflicht läuft höchstens darauf hinaus, Frauen in ihrer klassischen Rolle als unsichtbare, unbezahlte und politisch einflusslose soziale Reservearmee festzunageln. Das alte Klischee wird wiederbelebt: Frauen als Sorgende, Behütende, ehrenamtlich und unentgeltlich soziale Dienste Leistende. Sollen nun wieder die Frauen für die Beseitigung gesellschaftlicher Mißstände herhalten, die Lückenbüßerinnen spielen?</p>
<p>Es ist ja gerade die Krux an den Sozial- und Pflegeberufen, daß sie als eine Domäne der Frau, verbunden mit dem Ideal des Helfens und Dienens betrachtet wurden. Und warum wird Dienst am Nächsten eigentlich nur dann als charakterbildend und glückbringend angesehen, wenn er unentgeltlich geleistet wird? Ein wirklicher Beitrag zur Gleichberechtigung ebenso wie zu einer Behebung des sog. &#132;Pflegenotstandes&#148; wäre eine gründliche Reform der sozialen und pflegerischen Berufe mit dem Ziel einer angemessener Bezahlung, besseren Arbeitsbedingungen und Aufstiegschancen und sozialer Anerkennung.</p>
<p>Dringend notwendig ist ein Altenpflegegesetz.  [19] Gegenwärtig wird die Altenpflegeausbildung nicht bundeseinheitlich, sondern nach landesrechtlichen Vorschriften durchgeführt. Es muß sichergestellt werden, daß den im Pflegeversicherungsgesetz vorgesehenen Sachleistungen der häuslichen Pflege auch ein ausreichendes Angebot an fachkompetenten Pflegekräften gegenübersteht. Will man die Krankenpflegeberuf attraktiver machen, sind auch der Einstieg in den Hochschulbereich und berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen erforderlich.<br />Der Pflegebereich leidet darunter, daß Fachkräfte fehlen. Dies hängt mit den schlechten Arbeitsbedingungen und Imageproblemen zusammen. Er ist auch Ausdruck davon, daß Frauen diese Art von Arbeitsteilung, möglichst unsichtbar unbezahlte oder unterbezahlte Leistungen für die Gesellschaft zu erbringen und sich für den Dienst am Nächsten aufzuopfern, nicht mehr akzeptieren. [20] In der Schweiz z.B, verdient eine Krankenschwester das Doppelte wie in Deutschland. Hierzulande geben viele Krankenschwestern und Altenpflegerinnen nach wenigen Jahren ihren Beruf auf; wegen schlechter Bezahlung, ungünstiger Dienstzeiten, geringer gesellschaftlicher Anerkennung, fehlender Aufstiegschancen, hoher psychischer und z.T. auch physischer Belastungen und geringen Kompetenzen im Vergleich zu den Ärzten. Qualifizierte Kräfte lassen sich nur gewinnen, ausbilden und bei der Stange halten, wenn Berufsbildung, Arbeitsbedingungen und Bezahlung aufgewertet werden.<br />Eine Verpflichtung von Laien verschärft die Probleme nur noch. Denn dadurch wird erst recht das Berufsbild der Pflegefachkräfte abgewertet und das Lohnniveau gedrückt. Die schon jetzt überlasteten Fachkräfte wären zusätzlich damit beschäftigt, unqualifizierte und womöglich auch noch unmotivierte Mitarbeiter anzuleiten. Eine weitere Verschiebung des Verhältnisses von unqualifizierten zu qualifizierten Arbeitskräften würde zu einer Verschlechterung der Pflege der Betroffenen und der Atmosphäre in den Einrichtungen führen. Kranken und alten Menschen ist eine Entprofessionalisierung des Pflegebereichs nicht zuzumuten. Die Bürgerinnen und Bürger werden mit hohen Sozialabgaben belastet, und wenn sie dann tatsächlich Hilfe benötigen, wird ihnen nicht einmal eine fachgerechte Pflege ermöglicht! Pflegebedürftige Menschen haben einen Anspruch auf kontinuierliche qualifizierte Betreuung, die Geborgenheit und Vertrauen vermittelt. Unfreiwillig arbeitende Menschen, schlecht ausgebildet und ständig wechselnd, können diesen Anspruch selbst bei hohem persönlichen Engagement nicht erfüllen. Gerade von der jetzt eingeführten Pflegeversicherung wird eine Entlastung und Professionalisierung erwartet. Darin findet auch die Erfahrung Niederschlag, daß Pflege qualifizierte Begleitung notwendig macht.</p>
<p>Auf billige Pflichtdienstleistende zu hoffen, wäre kurzsichtig und arbeitsmarktpolitisch fatal. Der Pflegenotstand würde nur noch weiter verfestigt. Mit einem staatlichen Pflichtdienst würde der Mangel an Fachkräften nur verdeckt. Schon heute arbeiten im Pflegebereich einschließlich der Zivildienstleistenden 70 Prozent unausgebildete Hilfskräfte. Der Knall käme später, aber dann umso heftiger. Und soweit auch ein Bedarf an weniger qualifizierten Arbeitskräften bestehen sollte, so ist daran auf dem Arbeitsmarkt kein Mangel, sind es doch gerade diese, die bei den Umstrukturierungsprozessen in der modernen Arbeitswelt auf der Strecke bleiben. Mit Sicherheit wären die Auswirkungen eines unbezahlten Zwangsdienstes auf den Arbeitsmarkt negativ.</p>
<p>Natürlich ist es ein Problem, daß in Zukunft verstärkt Kostenbelastungen für die Betreuung und Pflege älterer hilfsbedürftiger Menschen auf die Gesellschaft zukommen. Faktoren hierfür sind die Entwicklung der Alterspyramide, gewandelte Familienstrukturen, berufliche Integration der Frauen, zunehmende Individualisierung und die Distanz zwischen den Generationen, die durch die arbeitsmarktbedingte räumliche Mobilität erzwungen wird. Aber unsere Gesellschaft, eine der reichsten der Welt, muß sich endlich von der Erwartung verabschieden, soziale und pflegerische Versorgung quasi zum Nulltarif von den Frauen zu erhalten. Gesellschaftlich notwendige Arbeit muß angemessen bezahlt werden, Die Kostenexplosion im Gesundheitswesen darf auch nicht ausgerechnet zu Lasten derjenigen im Gesundheitsbetrieb aufgefangen werden, die an der untersten Skala stehen, nämlich der Pflegekräfte.<br />Jeder weiß, daß die Kostenlawine woanders zu suchen ist, im übrigen dort, wo vornehmlich Männer daran verdienen (z.B. Pharmaindustrie, medizinische Großgeräte). Bei der Diskussion geht es tatsächlich um nichts anderes als um ein gesellschaftliches Verteilungsproblem hinsichtlich bisher unterbezahlter Pflegekräfte. [21] Wir dürfen es nicht hinnehmen, daß der Staat für sozial notwendige Aufgaben auf den bequemen Weg des Zwanges zurückgreift, anstatt dafür zu sorgen, daß zu angemessenen Marktpreisen genügend qualifizierte Leute in den Pflegeberufen zur Verfügung stehen.</p>
<p>Ein allgemeiner Zwangsdienst setzt außerdem einen hohen Verwaltungsapparat voraus, Es gibt seriöse Berechnungen [22], nach denen sich ein solcher Dienst gar nicht rechnet &#8211; wegen des hohen Verwaltungsaufwandes und der kurzen Dienstdauer; volkswirtschaftlich betrachtet wäre er gänzlich ineffektiv, da menschliche Ressourcen nicht entsprechend ihren Fähigkeiten eingesetzt werden.<br />Nicht umsonst gibt es in keinem Staat in Europa einen derartigen Pflichtdienst. Vieles spricht dafür, daß die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht mit internationalem Recht, namentlich den Zwangsarbeitsverboten des Art. 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation über Zwangs-und Pflichtarbeit nicht in Einklang steht. [23] Diese Abkommen haben in der Bundesrepublik zwar nur den Rang einfachen Rechts, das internationale Signal wäre jedoch verheerend. &#132;Soziales Denken&#8220; kann nicht zwangsweise von oben verordnet werden. Dies gilt besonders für heikle Pflegebeziehungen, die auch auf der Seite der Pflegenden zu hohem Streß oder Erkrankung führen können. Werden Jugendliche dazu verpflichtet, kann dies motivationszerstörend wirken. Menschen ohne ethische Motivation, ohne physische und psychische Eignung zur Pflege zu verpflichten, ist fahrlassig. Darüber hinaus kann dies auch zu Staatsverdrossenheit führen: Jugendliche, die zu etwas gezwungen werden, was andere Gruppen nicht leisten können oder wollen, können sich leicht als Sündenböcke für gesamtgesellschaftliche Defizite, die sie nicht zu verantworten haben, fühlen. Bereits das Beispiel der Zwangsinstitution Bundeswehr zeigt, daß der Grundwehrdienst die Staatsgesinnung nicht eben fördert. Die meisten Wehrpflichtigen gehen auf Tauchstation. Ein Pflichtdienst ist staatlich verordnetes Obrigkeitsdenken, das gerade nicht zu Engagement und Mitarbeit in der Gesellschaft einlädt.</p>
<p>Das Grundgesetz mahnt uns zu Recht, sehr zurückhaltend umzugehen mit der Inanspruchnahme des Einzelnen für den Staat. Zwangsverpflichtungen stehen einem liberalen Bürgerstaat entgegen. Das Zwangsarbeitsverbot leitet sich aus der in Art. 1 GG geschützten Würde des Menschen ab. Der Staat darf nicht über eine beliebige Gruppe von Bürgern zu gemeinschaftlichen Zwecken verfügen. Ein Sonderopfer zu Lasten junger Leute ist nicht einsichtig, ein nicht anders zu behebender Notstand liegt nicht vor. Deshalb ist es im übrigen fraglich, ob selbst eine Verfassungsänderung zugunsten einer allgemeinen Dienstpflicht möglich wäre [24], denn eine solche stünde in Widerspruch zur freiheitlichen Selbstbestimmung der Person, welche das Prinzip der Menschenwürde bestimmt.</p>
<p>Was sind die Alternativen? Im Pflegebereich bestehen sie in der Reform des Pflegesystems. Wenn man sogenannten Gemeinsinn will, dann muß man freiwillige Initiativen, Nachbarschaftshilfen, Zusammenarbeit zwischen Profis und Laien, Einrichtungen der Selbsthilfe fördern, Soziales Engagement darf dann nicht &#8211; wie bisher &#8211; faktisch bestraft werden. Dies gilt auch für die sog., von Frauen erbrachten &#132;Familienleistungen&#147;, die bisher gesellschaftlich vernachlässigt wurden.</p>
<p><b>Verweise</b></p>
<p>1 als noch amtierender Bundespräsident am 5.10.1993 auf der 34. Kommandeurtagung der Bundeswehr in Mainz; zit. nach Wolfgang Beywl, Pflichtdienst für alle (Männer): Lösungsweg oder Sackgasse? FR vom 12.8,94<br />2 so in einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung; zitiert nach FR vom 27.12.93<br />3 vgl. Ekkehardt Lappert, Allgemeine Dienst-Pflicht als sicherheits- und sozialpolitischer Ausweg? Das Parlament vom 3.2.95<br />4 vgl. Beywl, a.a.O.<br />5 vgl. Bernd Müllender, Neuer Zwangsdienst für überschüssige Soldaten? taz vom 31.5.91 <br />6 nähere Angaben über die Einsatzbereiche von Zivildienstleistenden im Jahre 1993 sind aufgeführt in: Die Welt vom 8.4.94<br />7 aus: Pressemitteilung Nr.86 des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.6.95<br />8 hierzu u. a. SZ vom 11.8.94; Focus vom 8.8.94 <br />9 z.B. der ehemalige Bundespräsident v. Weizsäcker, a.a.O. : &#132;Die Vorzüge einer allgemeinen Dienstpflicht als Ergänzung zur Wehrpflicht sind ernsthaft zu prüfen &#8230; Ein solcher Gedanke zielt auf dreierlei, auf die Deckung eines drängenden gesellschaftlichen Bedarfs im Sinne einer erweiterten Sicherheit, auf eine höhere innere Bereitschaft junger Bürger zur Mitverantwortung und auf eine Lösung des Problems mangelnder Dienstgerechtigkeit &#8230;<br />10 so der rheinland-Pfälzische Sozialminister Florian Gerster; siehe auch Warnfried Dettling, Solidarität &#150; neu buchstabiert. Die Zeit vom 5.3.93<br />11 Quelle: Frauen in der Bundesrepublik, hg. von der Bundesregierung; zit, nach Heide Hering, Stellungnahme zur Anhörung &#132;Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern&#148; der Gemeinsamen Verfassungskommission am 5.11.92 <br />12 siehe hierzu Beywl, a.a.O.<br />13 Die durchschnittliche Versicherungsrente für Frauen in den alten Ländern betrug nach dem Sozialbericht 1993 nur 761 DM, vgl. BR-Drs.250/94, S.93<br />14 Wie weit gerade das soziale Ehrenamt von Frauen wahrgenommen wird, dokumentiert das Ergebnis der Cantaskonferenz Deutschland 1991: Von den ca. 28000 erfaßten HelferInnen waren 92,6% Frauen. Zit. nach Sozialbericht 1993, BR-Drs.250/94, S.94. Das politische Ehrenamt hingegen ist fest in männlicher Hand. In diesem Bereich sind Forderungen, wie sie für den Sektor des helfenden Ehrenamtes zunehmend laut werden, z.B. nach Auslagenerstattung, längst umgesetzt.<br />15 Im Saarland wurde das Freiwillige Soziale Jahr nach Zahlen aus dem Jahr 1990 von etwa 200 Jugendlichen absolviert (rund 95% Mädchen). Sie erhielten beim DPWV 220 DM Taschengeld, Sozialversicherungsleistungen, Wohnung und Verpflegung. Angaben nach Saarbrücker Zeitung vom 18.10.90<br />16 vgl. hierzu die Studie &#132;Die Pflegebereitschaft der Töchter&#148;, hg, im Juli 1988 von der (damaligen) Bevollmächtigten der Hessischen Landesregierung für Frauenangelegenheiten<br />17 Anne Klein, Frauen sollen die Lücken stopfen. Volksblatt Berlin vom 18.10.90<br />18 so Dettling, a.a.O.<br />19 Den Entwurf eines solchen Altenpflegegesetz hat der Bundesrat &#150; auf Initiative des Landes Hessen &#150; in den Bundestag eingebracht, BR-Drs.13/1208<br />20 Interessant ist der auffallend geringe Anteil jüngerer Frauen, die ehrenamtliche Tätigkeiten übernehmen, siehe hierzu den Sozialbericht 1993, a.a.O., S. 94<br />21 Dieser Auffassung ist auch Michael Köhler, Allgemeine Dienstpflicht für junge Erwachsene? ZRP 1995, S.140 ff.<br />22 Angela Merkel, Dienstpflicht ist kein Ausweg. Die Welt vom 21.2.94; siehe auch Beywl, a.a.O. <br />23 hierzu ausführlich Köhler, a.a.O.<br />24 so Köhler, a.a.O.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Kongruenz und Diskrepanz von Sprache und Körpersprache im Alltag</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Dec 1995 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995), S. 20-22 In diesem Herbst ist die deutsche politische Szene reich an mythischen Szenarien. Aber mythisch-dramatische Konstellationen finden sich nicht nur in der Politik, sondern auch im sogenannten Geschäftsleben, in der Kleingruppe, in der Familie, in Freundschaften. Auch wenn man annehmen muß, daß nur das Spektakuläre eine Chance hat, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/132-vorgaenge/publikation/kongruenz-und-diskrepanz-von-sprache-und-koerpersprache-im-alltag/">Kongruenz und Diskrepanz von Sprache und Körpersprache im Alltag</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995), S. 20-22</p>
<p>In diesem Herbst ist die deutsche politische Szene reich an mythischen Szenarien. Aber mythisch-dramatische Konstellationen finden sich nicht nur in der Politik, sondern auch im sogenannten Geschäftsleben, in der Kleingruppe, in der Familie, in Freundschaften. Auch wenn man annehmen muß, daß nur das Spektakuläre eine Chance hat, bemerkt zu werden, so kann man doch davon ausgehen, daß, vermittelt durch Medien oder durch sie induziert, Mythenbildung stattfindet. Dabei werden archetypische Konstellationen fast unkennbar nachgestellt (woraus man schließen könnte, daß die Mythosforscher und die Tiefenpsychologen gescheite Analysen gemacht haben), die typische sprachliche und körpersprachliche Aktionen im zwischenmenschlichen &#132;Betrieb&#148; enthalten bzw. durch sie manifestiert werden.</p>
<p>Kommunikation durch Sprache und Körpersprache geschieht nicht im luftleeren Raum. Sie wird situativ ermöglicht, stimuliert oder ist von der originären Art ihrer Protagonisten geprägt so daß diese stärker die Situation gestalten und beeinflussen als umgekehrt.<br />Personen, Dinge, Ereignisse werden mit Symbolen bezeichnet. Die Symbole sind nicht die Ereignisse und die Personen und die Dinge selbst, dies ist eine Binsenweisheit. Auch Gesten und Sprachen stellen ihrerseits eine andere Wirklichkeit dar, als das was sie ausdrücken sollen.<br />Nonverbale Kommunikation umfaßt die gesamte Inszenierung mit Kulissen, Kostümen, Beleuchtung, Beschallung, mit Gerüchen, Geschmäckern, Testwahrnehmungen. In diese, oder besser gesagt auf diese, nonverbale Kommunikation wird Sprache draufgesetzt, die, wenn sie gesprochen wird, mehr ist als nur Informationsübertragung.<br />Auch Sprache hat ihre eigene Geste. In der Szenerie der Kommunikation laufen wechselseitig, sequentiell oder gleichzeitig, Sendung und Informationsaufnahme ab. Die Form der Rezeption stellt in der Regel auch einen Feedback-Prozeß dar, der demjenigen, der Botschaften aussendet, meldet, wie seine Informationen aufgenommen worden sind. Eben dieser wechselseitige Austauschprozeß begründet Kommunikation.</p>
<p>Wie aber werden Symbole und Gesten, wird Sprache verstanden? Beim Adressaten wird es darauf ankommen, ob er die vermittelten Symbole kennt, also sie für sich übersetzen kann. Der kreative Kommunikationspartner wird jedoch sowohl als Agent wie auch als Rezipient Abweichungen von bekannten Symbolen einführen, um dadurch seinem Kommunikationsbeitrag zusätzliches Leben einzuhauchen, Aufmerksamkeit zu erlangen und um auch aus dem Feedback des Adressaten abzulesen, ob bei der Aufnahme der Nachricht ebenfalls kreativ, das kann auch heißen: sinnverschiebend, wahr und aufgenommen wurde. Eine solche Kommunikation unterscheidet sich vom bloßen Jasagen und Zustimmen oder auch von dem krassen Nein-sagen ohne Kompromisse. So ist der Diskurs mit dem Ziel eines Kompromisses ein besonders gutes Beispiel für Kreativität in der Kommunikation.</p>
<p>Wer verfolgte in der Bundesrepublik nicht das Spektakel, das die sozialdemokratische Partei bzw. ihre Führung in den letzten Monaten bietet. Da gibt es natürlich verschiedene Kraftfelder und Spannungen, die zu Dauerkonflikten hochstilisiert worden sind. Der Partei- und Fraktionsvorsitzende auf der einen Seite, die SPD-Ministerpräsidenten, der Parteivorstand und das Schattenkabinett. Eigentlich braucht man die Texte bei Fernsehpressekonferenzen oder Berichten über SPD-Gremiensitzungen gar nicht mehr zu kommentieren, man könnte den Ton abstellen, um zu sehen, was wirklich gemeint ist und nicht nur was geredet wird. Mit der müden Geste des Resignierten versucht der Vorsitzende neue Solidarität zu beschwören. Die stärkebewußten Brüder wie Schröder und Lafontaine zeigen sich stets kraftvoll, lachend, scheinbar von keiner Sorge getrübt. Und bald werden sie den &#132;Dolch im Gewande&#148; zum Sprechen bringen, sagen ihre Gesten. Davor wiederum fürchtet sich der Vorsitzende, auch wenn er sich betont &#132;honorig&#148; gibt. Wenige Wochen vor dem Parteitag, bei dem der Vorsitzende bestätigt werden will und seinen neuen Geschäftsführer präsentieren möchte, betreiben die &#132;Brüder&#148; unter dem Deckmantel von kollektiver Leitung die Demontage ihres Parteibruders. Wenn das Spiel lang genug dauert, wird sich die Entfernung zum Parteivolk und nicht nur zum &#132;allgemeinen Deutschen vor dem Fernseher&#148; gefährlich wachsen. Denn dies haben Anhänger wie Neutrale und Gegner gemeinsam; Sie verabscheuen Brudermord.<br />Wenn es nicht abgesprochen war, so war es gut inszeniert: Die freudige Überraschung des CDU-Parteivorsitzenden und Kanzlers bei Überreichung des Plüschlöwen am Beginn des CDU-Parteitags im Oktober. Schwere Männer haben es so an sich: Sie können mit grinsender Gelassenheit das ignorieren, was die Ironie in der Geste ist. Dies ist dem Bundeskanzler gelungen, und seine Gestik und Intonation (abgesehen davon, daß er zu jenen Deutschen gehört, die ihre Sprache besonders schlecht sprechen) drückten als situativen Kontext selbstverständlich den Fortbestand der bestehenden CDU-Führung aus, der durch nichts in Frage zu stellen sei. Diese positive Resonanz wurde von den Regisseuren so in den Vordergrund gespielt, daß &#132;Frauenquote&#148; und &#132;Bürgermitbestimmung&#148; am dünnen Schwanz des Programms relativ unbedeutend geworden sind, auch wenn sie nicht nach dem Willen des &#132;großen Vorsitzenden&#148; verlaufen sein sollten.</p>
<p>Betrachten wir also die dargestellten Situationen. Prinzipiell haben wir davon auszugehen, daß das Gelingen einer beabsichtigten Kommunikation von der auf Kongruenz gerichteten Verhaltensweise der Beteiligten abhängt.<br />Folgende fünf Elemente der Körpersprache lassen sich im Verlauf der Kommunikationsprozesse analytisch unterscheiden: Körperhaltung, Abstand, Gestik, Mimik, Tonfall der Sprache und anderer akustischer Äußerungen.<br />Um es noch mal zu sagen: Kongruenz und Diskrepanz sind die Maßstäbe, die interessant sind im Hinblick auf die einzelnen Verständigungsebenen, daß heißt innerhalb dieser Ebenen und zwischen den Ebenen. Ein Signal für sich alleine hat keine Aussagekraft, sondern muß in Beziehung gesetzt werden zu den Elementen im situativen Umfeld.</p>
<p>Die Kommunikationssituation läßt sich analytisch in drei Ebenen aufteilen (die im Kommunikationsgeschehen unteilbar sind):</p>
<p><i>Resonanzfelder</i>, morphische (Sheldrake hat mit seiner Theorie damit eine Alternative zum Gehirnspuren-Theorem in der Gehirn- und Gedächtnisforschung entwickelt). Sie stellen so etwas wie kollektive Gedächtnisfelder dar, die um so starker wirken, je mehr Menschen und je intensiver sie genutzt werden. Wie schon immer ist es die Werbepsychologie, die instinktiv die Existenz solcher Felder nutzt bzw. selbst neue aufbaut. Resonanzfelder sind &#132;ererbt&#148;, oder aufgesucht, oder entstehen (auch ungerufen) und bauen sich selbst wieder ab. Sich ihnen nur passiv auszuliefern, sich von ihnen unterhaltend in Schwingung bringen lassen, macht uns zwar ruhiger, aber auch inaktiver, und schließlich abgestumpft, eher aber disponierter für weitere Resonanzräume dieser Art (die auf passiven Konsum abzielen). Solche Resonanzfelder können aber auch als Stimulans genommen werden und so günstige Räume für Selbstgesteuerte Aktivitäten darstellen. Es gilt, solche Resonanzfelder aufzuspüren. Telepathie und Intuition, auch Kreativität, beruhen überwiegend darauf, sich &#132;auf Empfang bzw. Sendung&#148; einzustellen.</p>
<p><i>Körpersprache</i>, die alle motorischen Aktionen im Kommunikationsprozeß umfaßt, die von den Kommunikationspartnern &#132;gesendet&#148; werden, also Ortsveränderung, Gestik und Mimik. Die Körpersprache repräsentiert die Beziehungsebene zwischen den Kommunikationspartnern und wird teilweise als &#132;analog&#148; bezeichnet. Birkenbihl (Signale des Körpers, 1994) spricht im Hinblick auf die Übereinstimmung von Sprache und Körpersprache von Selbst-Synchronizität, während sie als Synchronie die Übereinstimmung der körpersprachlichen Signale der Kommunikationspartner bezeichnet. Elemente der Synchronie sind Rhythmus und &#132;Ton(us)&#148; der Körpersprache (&#132;Es ist schwieriger, ohne Worte zu lügen&#8220;). Für den Sachverhalt &#132;Synchronie&#148; würde ich gerne in Analogie zum morphischen Resonanzbegriff von Sheldrake den Begriff &#132;motorische Resonanz&#148; einführen. Körpersprache muß zugelassen, gelernt und angewandt werden. Es geht also um den Mut zur Expression seiner körperlichen Motionen, die mit den inneren (Gefühlen) in Kongruenz gebracht werden sollten. Dadurch entsteht bei den Kommunikationspartnern eine höhere Akzeptanz, weil ihnen durch die Kongruenz &#8211; auch mit den sprachlichen Inhalten &#8211; eine höhere Glaubwürdigkeit signalisiert wird. (Auch die Lehre von den Handlungstypen nach Satir bedeutet nicht, daß man auf Handlungsmuster für immer festgelegt ist. Allerdings bedarf es entsprechender Bemühungen, um die Neigung zu bestimmten Reaktionsmustern, die wahrscheinlich auch durch entsprechende morphische Resonanzfelder gestützt werden, zu schwächen bzw. aufzulösen). Mehr Körpersprache zuzulassen hat auch den Effekt, daß motorische Frustrationen weniger leicht entstehen, die Emotionen erzeugen, vorausgesetzt, sie ist kongurent in sich und mit dem was gesagt wird.</p>
<p><i>Die gesprochene Sprache</i> bezieht sich in der Regel auf den inhaltlichen Aspekt der Kommunikation und wird von den genannten Autoren als &#132;digital&#148; bezeichnet. Übersehen wird von vielen Autoren, daß die Sprache auch einen formalen Aspekt in dem Sinne hat, daß unterschiedliche Inhalte, Situationen etc. eine je spezifische Kongruenz von Inhalt und Form der benutzten Sprache erfordern, sowohl bei der gesprochenen als auch bei der geschriebenen Sprache. Die gesprochene Sprache &#8211; auch die gedruckte/geschriebene sollte <i>laut</i> gelesen werden! &#8211; kann durch mehr Ausdruck in Ton, Rhythmus, Wortwahl und Syntax die Inhalte, die sie transportieren will, plastischer und damit verständlicher machen. Sie regt damit die Körpersprache an, sich ebenfalls stärker auszudrücken. Beide werden dadurch immer kongruenter, der Sprechend immer glaubwürdiger werden. Kongruenz sollte schließlich mit den morphischen Feldern (bezogen auf Kommunikationspartner und Kommunikations-Situationen) hergestellt werden, um die Kommunikation besonders wirkungsvoll zu machen. Nicht vergessen werden sollte, daß die &#132;verschiedenen Sprachen&#148; (Alltags-, Fach-, poetische Sprache etc.) ihre je eigene, inhaltsabhängige Form haben sollten, so daß eine Art innerer Kongruenz in der Sprache selbst liegt.</p>
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		<title>Politik und mehr.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Dec 1995 17:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zum 20. Todestag von Hannah Arendt aus: vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995), S. 23-26 Auch ein deutsches Leben: 1906 hineingeboren in diese unsere Moderne mit ihren Welt- und Weltanschauungs- und Weltvernichtungskriegen, aufgewachsen im ostpreußischen Königsberg, in einem liberalen deutsch jüdischen Milieu. Die junge Frau studiert in Heidelberg und auch bei Karl Jaspers, Martin Heidegger und [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zum 20. Todestag von Hannah Arendt</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995), S. 23-26</p>
<p>Auch ein deutsches Leben: 1906 hineingeboren in diese unsere Moderne mit ihren Welt- und Weltanschauungs- und Weltvernichtungskriegen, aufgewachsen im ostpreußischen Königsberg, in einem liberalen deutsch jüdischen Milieu. Die junge Frau studiert in Heidelberg und auch bei Karl Jaspers, Martin Heidegger und Edmund Husserl. Sie engagiert sich nach ihren flinken Doktorat 1928 in der zionistischen Bewegung in Deutschland. Das ist den neuen deutschen Herren nicht genehm: Flucht also schon 1933 nach der Machtübergabe, -übernahme und -ausübung durch die Nationalsozialisten. Illegalität im Nachbarland Frankreich. Dort wieder aktiv in der jüdischen Rescue-Arbeit, um zu retten, wer immer aus Deutschland zu retten ist. Günther Anders &#8211; später bedeutender sozial-philosophischer Kritiker des Atomzeitalters &#8211; ist ihr Lebensgefährte. Beide können nach der Besetzung des größten Teils von Frankreich durch deutsche Truppen in die USA fliehen. Wieder Arbeit in jüdischen Hilfskomitees, aber auch: intellektuelle Aufarbeitung all dessen, was geschah; und warum es so geschehen konnte, zäh, verbissen, gegen Widerstände.</p>
<p>Das bis heute wichtigste Ergebnis diverser Jahre auch des Zweifels an allen Möglichkeiten der <i>conditio humana </i>und Mit-Menschlichkeit ist ein Buch, das als Bibel des Antitotalitarismus gilt; Hannah Arendts 1961 erschienene wissenschaftliche Trilogie <i>The Origins of Totalitarism</i> (dt.: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft). Auch diesem Buch fehlt, wie Manès Sperber als Zeitgenosse in seinem Epochenroman <i>Wie eine Träne im Ozean </i>einleitet jede &#132;tröstliche Moral&#148;. Denn auch für Hannah Arendt&#8217;s Studie zur totalitären Herrschaft gilt als Angebot für uns Leser: Mit der Autorin &#132;die Einsamkeit teilen&#148;, also an einer paradoxen Form von Gemeinschaft teilhaben in der, so Manès Sperber, &#132;jene zueinanderfinden, die aus der gleichen Quelle den Mut schöpfen müssen, ohne Illusionen zu leben.&#148;</p>
<p>In den Kalten-Kriegs-Jahren der Fünfziger wird Hannah Arendt bekannter, schließlich prominent und Professorin an der New School for Social Research in New York. Bis sie, nach zwei Jahrzehnten produktiver akademischer Lehr- und politischer Publikationstätigkeit, neunundsechzigjährig, stirbt.<br />Auschwitz &#8211; was das war, wie es dazu kommen konnte und wie es künftig verhindert werden kann: Das bestimmte Hannah Arendts Denken und Handeln. Und das Wissen um die und ihre eigene Vergänglichkeit war die einzige und letzte Gewißheit der politischen Zeitgenossin, Soziologin und Philosophin.</p>
<p><i>Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft </i>kann auch als ausgreifende Zeitdiagnose gelesen werden. Was die Autorin etwa zum Imperialismus ausführt, behandelt die auch ideengeschichtlich hergeleitete Zerstörung des alten Europa durch den und im Ersten Weltkrieg. Und der zweite Teil des 750-Seiten-Werks läßt sich immer noch lesen als kundige Variation über einen geschichtlich-allgemeinen Prozeß der Entbindung von Traditionsbeständen, Verweltlichung und Modernisierung, kurz: Es geht um &#132;Entzauberung&#148; (Max Weber). Ein Prozeß, der im totalitären Zeitalter von Massen und Zerfall wohl beschreibbar, aber nach Hannah Arendt nicht erklärbar ist: &#132;Zu erklären ist das totalitäre Phänomen aus seinen Elementen und Ursprüngen so wenig und vielleicht noch weniger als andere geschichtliche Ereignisse von großer Tragweite.&#148;<br />Und auch wenn, oder vielleicht gerade weil, die politische Wissenschaftlerin und Publizistin Hannah Arendt immer einem beschreibend-identifizierenden Zugriff zum Totalitären verpflichtet blieb, insofern Erscheinungen beschrieb und phänomenologisch verfuhr, so können doch auch heute noch einzelne Seiten, Hinweise und Facetten ihrer kritischen Einschätzung von totalitärer Politik im 20. Jahrhundert wenn nicht in jeder Einzelheit, so doch wenigstens in der allgemeinen Tendenz stimmig klingen: &#132;Totalitäre Politik ist nicht Machtpolitik im alten Sinn, auch nicht im Sinn einer noch nie da gewesenen Übertreibung und Radikalisierung des alten Strebens nach Macht nur um der Macht willen, hinter totalitärer Machtpolitik wie hinter totalitärer Realpolitik liegen neue, in der Geschichte bisher unbekannte Vorstellungen von Macht und Realität überhaupt. Auf diese Begriffsverschiebung kommt alles an, denn sie, und nicht bloße Brutalität, bestimmt die außerordentliche Schlagkraft wie die ungeheuerlichen Verbrechen der totalen Herrschaft. Es handelt sich bei totalitären Methoden nicht um Rücksichtslosigkeit, sondern um die völlige Nichtachtung aller berechenbaren äußeren Konsequenzen, nicht um chauvinistische Gräueltaten, sondern um die Nichtachtung aller nationalen Interessen und die völlige Wurzellosigkeit derer, die sich der Bewegung als solcher verschrieben haben, nicht um die vulgäre Durchsetzung irgendwelcher personaler oder Cliqueninteressen, sondern um die ruchlose Verachtung aller Zweckmäßigkeitserwägungen &#8230; . Der unerschütterliche Glaube an eine ideologisch-fiktive Welt, die es herzustellen gilt, hat die politischen Verhältnisse der Gegenwart tiefer und entscheidender erschüttert, als Machthunger oder Angriffslust es je hätten tun können.&#148; &#132;Der Machtbegriff der totalen Herrschaft&#148; &#8211; so faßte Hannah Arendt seine Wirksamkeit zusammen &#8211; &#132;beruht ausschließlich auf der Kraft und der Stärke, welche durch Organisation und reibungsloses Funktionieren zu erreichen ist.&#148;<br />In ihrem 1964 in Deutschland veröffentlichten Eichmann -Prozeß hat Hannah Arendt in der Eichmann-Figur als tüchtigem SS Bürokraten und Völkermord-Organisator ihren Kerngedanken zur Beschreibung von Genozid und Massenmord, seiner Planung, Organisation und Durchführung im arbeitsteiligen Verfahren popularisiert; grad so, als wollte sie als Überlebende am zwei Jahrzehnte vor Auschwitz und Treblinka verstorbenen Prager Juden Franz Kafka, über den Hannah Arendt schon 1948 schrieb und aus dessen künstlerischen Visionen und Negativutopien sie als Wissenschaftlerin und Publizistin viele Anregungen erfuhr, eine moralische Schuld abtragen. Geht es doch im Romanfragment <i>Der Prozeß </i>auch um die Festnahme eines Unschuldigen durch eine mächtige Organisation, die gegen einzelne Menschen ein sinnloses Gerichtsverfahren organisiert. Dies ist &#8211; so Franz Kafka &#8211; &#132;Eine Organisation, die nicht nur bestechliche Wächter, läppische Aufseher und Untersuchungsrichter beschäftigt, sondern die weiterhin jedenfalls eine Richterschaft hohen und höchsten Grades unterhält, mit dem zahllosen, unumgänglichen Gefolge von Dienern, Schreibern, Gendarmen, vielleicht sogar Henkern &#8230;&#148;</p>
<p>Kafka wird auch das mit Blick auf Hannah Arendts Bürokratie-Kritik nicht einmal unzutreffende Bonmot, daß viele sogenannte Wissenschaftler, wenn sie nur die Welt von Dichtern und Künstlern auf eine andere Ebene transponierten, zu Ansehen Ruhm und Bedeutung gelangten, zugeschrieben. Nur: Diese Kritik träfe keineswegs nur Hannah Arendt. Und auch ihre wissenschaftlichen Wissensdefizite gerade in ihrem Hauptfeld Totalitarismus- und Völkermord-Beschreibung, -Analyse und -Kritik sind unverkennbar. Etwa immer dann, wenn Hannah Arendt alle Vorformen des später Holocaust genannten staatlich geplanten, organisierten und exekutierten, fabrikmäßig ablaufenden Vernichtungskrieg und Massenmord gegen europäische Juden durch deutsche Staatsfunktionäre für einzigartig erklärt. Und damit auch so gar nichts von Vorläufern, also Deutschsüdwest vor dem Ersten Weltkrieg, während des Ersten Weltkriegs gegen Armenier &#132;hinten in der Türkei&#148; und während des Zweiten Weltkriegs gegen Serben im kroatischen Separatstaat wissen will &#8230;<br />Für intellektuell bedeutungsvoll, damit über bloß publizistisch -aktuelle Zeitdiagnose hinausgehend halte ich nicht nur Hannah Arendts Antitotalitarismus -trilogie wie ihren Eichmann -Prozeßbericht, sondern auch ihr zuerst 1958 veröffentlichtes Lese-Buch, <i>The Human Condition</i> (dt.: Vita Activa oder Vom Tätigen Leben). Hier geht es um Bedingungen unseres im Kleinen vergemeinschafteten und im Großen vergesellschafteten Lebens, damit unserer <i>conditio humana</i>. Etwa, wenn die politische Philosophin im geschichtlichen Teil über die soziale Ordnung mittelalterlicher Ständegesellschaften ausführt: &#132;Kein Eigentum haben hieß, keinen angestammten Platz in der Welt sein eigen zu nennen, also jemand zu sein, den die Welt nicht vorgesehen hatte.&#148; Und wer &#132;Eigentum&#148; durch bezahlte Erwerbsarbeit ersetzt, befindet sich, nolens volens, plötzlich in unserer Moderne. Ähnlich &#132;modern&#148; präsentiert sich Hannah Arendts Hinweis zur zentralen Rolle des Konformismus als Merkmal aller Gesellschaft, damit jeder Vergesellschaftung von Menschen. Es geht immer um &#132;zahllose Regeln, die alle darauf hinauslaufen, die Einzelnen gesellschaftlich zu normieren, sie gesellschaftsfähig zu machen, und spontanes Handeln wie hervorragende Leistungen zu verhindern.&#148;</p>
<p>Hannah Arendts Zwischenlage zwischen Innen und Außen nicht ausgeschlossen zu sein und auch nicht völlig dazugehören, ist es, die etwas, das ich für moralisch und erkenntnispraktisch zentral wichtig halte, ermöglicht: Intellektuell Unannehmbares annehmen, Unaussprechliches aussprechen und letztlich damit Undenkbares denken. Denn ohne das, was in der internationalen sozialwissenschaftlichen Destruktionsforschung, etwa zum Völkermord/Genozid, thinking the unthinkeable genannt wird, lassen sich gerade heute epochale Vernichtungsprozesse und Destruktionsereignisse wie Genozid/Völkermord nicht angemessen beschreiben, erklären und begreifen.<br />Wenn es eine Kernfunktion von Sozialwissenschaften ist, bisher unsichtbare Prozesse in der Welt des Sozialen sichtbar zu machen und bisher unverstandene soziale Vorgänge zu beschreiben, verstehen und begreifen zu lernen, dann war Hannah Arendt eine bedeutende politische Wissenschaftlerin des 20. Jahrhunderts. Und daß Staaten in unserer Zeit, namentlich der Holocaust-nationalistische und der Gulag-stalinistische, als solche und aktiv und bewußt Verbrechen begehen, nicht irgendwelche, sondern Verbrechen an der Menschheit, daß also Staaten als solche kriminell handeln und Kapitalverbrechen begehen, diese scheinbare Paradoxie mußte auch erstmals wissenschaftlich durchdacht, intellektuell bewältigt und öffentlich ausgesprochen werden, ohne daß die moralische Persönlichkeit an ihren Einsichten selbst verzweifelt.</p>
<p>Der Preis ist die Preisgabe verbindlicher staatsbürgerlicher Sicherheiten und Gewißheiten. Hinter der glatten Fassade der Normalität steckt, wie Hannah Arendt vorführt, der Abgrund, das Böse, das auch als Banalität daherkommen kann. Jede totalitäre Welt ist eine ungebändigt -furchtbare soziale Welt,  und zugleich eine verkehrte Wirklichkeit, die doch erweislich wirklich war und ist und, weil strukturell eingelassen in jede bürgerliche Ordnungsnormalität, werden könnte. So gesehen, gibt es, zuendegedacht, nur eine letzte human-bürgerliche Gewissheit: Daß unser Leben endlich ist und unsere Leben erst mit dem Tod zuende sind. Auch das Leben der Hannah Arendt ging zusende, am 4. Dezember 1975.</p>
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		<title>Anwalt mit aufrechtem Gang</title>
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		<pubDate>Wed, 20 Dec 1995 17:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Heinrich Hannover zum 70sten aus: vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995), S. 27-28 Ein streitbarer Jurist ein kritischer Historiker der politischen Justiz der Weimarer und Bonner Republiken und ein Autor guter Jugendbücher wurde am 31. Oktober 1995 siebzig Jahre. Die größte Beachtung verdient er als Rechtsanwalt. Heinrich Hannover stammt aus der Generation die noch durch die [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heinrich Hannover zum 70sten</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995), S. 27-28</p>
<p>Ein streitbarer Jurist ein kritischer Historiker der politischen Justiz der Weimarer und Bonner Republiken und ein Autor guter Jugendbücher wurde am 31. Oktober 1995 siebzig Jahre. Die größte Beachtung verdient er als Rechtsanwalt.</p>
<p>Heinrich Hannover stammt aus der Generation die noch durch die Hitler-Jugend geprägt worden war; doch er hat den demokratischen Neuanfang als Chance begriffen. Er ist seit 1954 Rechtsanwalt in Bremen. Als Anwalt der sich als demokratischer Sozialist versteht, hat er die Schattenseiten der Bundesrepublik nicht nur aus nächster Nähe kennen gelernt sondern vielfach auch am eigenen Leib erfahren. Hannover hat Kommunisten vertreten &#8211; und damit in Kauf genommen, wie ein Kommunist behandelt zu werden. Er hat in Stammheim verteidigt &#8211; und mußte erfahren daß er damit für die Bundesanwaltschaft zum Feind wurde. Er hat versucht, NS-Verbrechen vor Gericht zu bringen (so den Mord an an dem KPD-Führer Ernst Thälmann in Buchenwald) &#8211; und konnte nicht verhindern daß Mord ungesühnt blieb. Er hat sich für die juristische Rehabilitierung von Carl von Ossietzky eingesetzt.</p>
<p>Hannover gehört zu jenen Juristen, die frühzeitig auf die Gefahren der Notstandsgesetzgebung aufmerksam gemacht und wesentlich zum Entstehen der Antinotstandsbewegung beigetragen haben. Die &#132;Humanistische Union&#147; hat ihm 1973 den Fritz-Bauer-Preis verliehen. Charlotte Maack hat für &#132;die Humanistische Union&#147; dazu bei der Preisverleihung gesagt: <i>&#132;Wir wollen &#132;ihn stellvertretend</i>&#147;<i> für alle jene Rechtsanwälte auszeichnen, die sich in den gegenwärtig anstehenden politisch-strafrechtlichen Verfahren &#8211; z.B, gegen Angehörige der Baader-Meinhof Gruppe &#8211; exponieren und sich damit ihre Integrität anzweifelten Diskriminierungen aussetzen</i>&#147; (vorgänge Nr. 5 1973, S. 147; Heinrich Hannover ist in seiner Rede auch auf die damalige Diffamierengskampagne eingegangen ebd. S. 159f). Rudolf Wiethöher hat eine bemerkenswerte Laudation &#132;über die Parteilichkeit der Justiz&#147; gehalten (ebd. S.148ff.) .</p>
<p>Heinrich Hannover gehört zu den großen Verteidigern in Politischen Strafsachen der Nachkriegszeit. Als Verteidiger hat er darauf bestanden, seine Unabhängigkeit als Anwalt zu wahren; was bei Ulrike Meinhof dazu führte daß die Inhaftierte ihm das Mandat entzog. In Kommunistenprozessen und Verfahren von Kriegsdienstverweigerern hatte er gelernt, daß es gerade dann, wenn es um Gesinnung geht, auf die Kunst des Juristen ankommt, Als Verteidiger von Karl-Heinz Roth hat er zusammen mit Sebstian Cobler vielen jungen Anwälten Mut gemacht und gezeigt, daß es trotz der Schieflage in der &#132;Waffengleichheit&#148; vor Gericht einem Anwalt (der sein juristisches Handwerk versteht) gelingen kann, einen Freispruch zu erreichen. Das hat damals mehr bewirkt als theoretische Aufsätze über den Nutzen der &#132;Scheißlegalität&#148;.</p>
<p>Auch als Schriftsteller hat Heinrich Hannover zum Entstehen einer neuen, kritischen Juristengeneration beigetragen. Das gilt insbesondere für die Bücher (mit Elisabeth Hannover-Drück) über <i>Politische Justiz 1918-1933 </i>sowie über den <i>Mord an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht</i>. Wichtig sind auch die Berichte über Prozesse, an denen er beteiligt war. Hinweisen will ich noch auf das heute verschollene Büchlein <i>Politische Diffamierung der Opposition</i> (1962). Die Begriffe, die Hannover damals prägte (und Gustav Heinemann durch ein Vorwort abzusichern suchte), verraten viel über diese (heute meist verdrängte) Zeit: Wer die Berührung mit Kommunisten nicht scheute, den traf der Vorwurf der <i>Kontaktschuld</i>; wurde ein Argument gebraucht, das bei Kommunisten auch auftauchte, fiel dies unter das Verdikt der Konsensschuld; wenn Opposition damit nicht mundtot zu machen war, hieß es einfach: <i>Ihr nützt den Kommunisten</i>.<br />Den aufrechten Gang von Heinrich Hannover hat Ausgrenzung nicht gekrümmt.</p>
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		<title>Auf dem Weg in die rechtliche und soziale Ungleichheit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/132-vorgaenge/publikation/auf-dem-weg-in-die-rechtliche-und-soziale-ungleichheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Dec 1995 17:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitslosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgrenzung]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichheit]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Abbau von Bürgerrechten der Erwerbslosen und SozialhilfebezieherInnen aus: vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995), S. 29-39 Der Sozialabbau, wie er gegenwärtig von der Bundesregierung im Einvernehmen mit den Wirtschaftsverbänden betrieben wird, bedeutet für BezieherInnen von Sozialleistungen nicht nur materielle Einbußen. Wenn man die Gesetzesänderungen und die Verstöße gegen geltendes Recht in den letzten Jahren betrachtet, [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Abbau von Bürgerrechten der Erwerbslosen und SozialhilfebezieherInnen</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995), S. 29-39</p>
<p>Der Sozialabbau, wie er gegenwärtig von der Bundesregierung im Einvernehmen mit den Wirtschaftsverbänden betrieben wird, bedeutet für BezieherInnen von Sozialleistungen nicht nur materielle Einbußen. Wenn man die Gesetzesänderungen und die Verstöße gegen geltendes Recht in den letzten Jahren betrachtet, beinhaltet er als Wesenselement den Abbau von Bürgerrechten &#8211; und dies in beachtlichem Ausmaß.<br />Ohne Zweifel sind die noch verbliebenen Bürgerrechte der Gesamtbevölkerung im Visier. Hier soll sich aber auf einige Bereiche innerhalb des sozialpolitischen Spektrums konzentriert werden. Ich halte dies auch deshalb für notwendig, weil in den gegenwärtigen Beiträgen um den Abbau des Sozialstaats und die Verarmung wachsender Teile der Bevölkerung der Akzent der Kritiker vorwiegend auf die materielle Notlage gesetzt wird. Diese ist unbestritten, aber der Abbau bedeutet eben weit mehr. Darauf haben bislang nur wenige Autoren hingewiesen(1); darüber hinaus aber entsteht in der Medienöffentlichkeit der Eindruck, als müsse eben überall gespart werden, als träfe es eben alle. Dabei gerät die wachsende rechtliche Ungleichheit leicht aus dem Blick.</p>
<p>Es wäre deshalb jetzt vonnöten, diese Entwicklung anhand der gegenwärtigen und der geplanten Gesetzeslage, der Praxis von Sozialbürokratien und der von einzelnen Unternehmen zu präzisieren. Zuvor sollen anhand weniger Beispiele aus dem Gesundheitsbereich Datenmissbrauch, Überwachung und Eingriffe in Persönlichkeitsrechte im Hinblick auf die Gesamtbevölkerung skizziert werden, um zu verdeutlichen, daß der Abbau von Grundrechten alle trifft, insbesondere aber BezieherInnen von Sozialleistungen. Sie erfahren diese Eingriffe mit besonderer Intensität und stellen quasi ein Exerzierfeld dar, innerhalb dessen weitere Einschränkungen für die Gesamtbevölkerung &#8222;erprobt&#8221; werden. Dies bedeutet nicht, daß damit die erwerbslose Bevölkerung aus dem Blickfeld gerät. Ihr werden zunehmend und offensiv Spielräume und Rechte genommen. In dem Maße, wie sie über Lohnarbeit nicht mehr diszipliniert werden kann, müssen Kontrollen auf anderen Ebenen installiert werden, damit sich hier kein Unruhe und Protestpotential entwickelt.</p>
<h2 class="auto-created">Daten&shy;mi&szlig;&shy;brauch und b&uuml;rger&shy;recht&shy;liche Beschr&auml;n&shy;kungen</h2>
<p>Grundsätzlich sind bei einer differenzierteren Betrachtung zwei Ebenen des Abbaus von Bürgerrechten zu unterscheiden: Verstöße gegen geltendes Recht (z.B. Datenmissbrauch, Praxis von Behörden) sowie Gesetzesänderungen, die die Einschränkung perse enthalten, also vom Gesetzgeber gewollt sind.</p>
<p>In seinem Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 1993/94 stellte der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Joachim Jacob (CDU), fest: &#8222;Ein zentrales Thema für den Datenschutz ist die seit den letzten Jahren feststellbare Zunahme der Kontroll- und Überwachungsverfahren. Allein im Bereich der Sozialleistungen wurden mehr als ein Dutzend solcher Kontrollverfahren eingeführt.&#8220;(2) Diese Beobachtung sollte alarmieren, insbesondere, wenn man bedenkt, wie zurückhaltend und zögerlich der Beauftragte im Anschluss daran dieses Terrain sondiert und zum anderen, wenn man berücksichtigt, daß das Feld des Datenschutzes nur ein Aspekt des Abbaus von demokratischen Grundrechten darstellt. Wenn man sich nämlich in die Gesetzesänderungen, Erlasse und Verwaltungsvorschriften im Gesundheits- und Sozialbereich der letzten Jahre vertieft, dann wird deutlich: Demokratische Grundrechte, die in den &#8222;Überarbeitungen&#8221; des Grundgesetzes sukzessive ohnehin zahlreiche Einschränkungen erfahren haben, werden für die Gesamtbevölkerung verstärkt zurückgenommen. Grundrechte werden aber nicht nur eingeschränkt, sondern darüber hinaus in ihrem Wesensgehalt verletzt, wie sich am Beispiel des Asylrechts veranschaulichen ließe. Insbesondere gilt dies für die BezieherInnen von Sozialleistungen, doch finden hier im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) und des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) noch weitreichendere Einschränkungen statt.</p>
<p>Man könnte von einem hierarchischen Kontroll- und Abbausystem sprechen, wo in unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen mit verschiedenen Geschwindigkeiten bürgerliche Rechte angegriffen werden. Dabei wird noch einmal zwischen LeistungsbezieherInnen differenziert: Unter besonderem Druck stehen die Flüchtlinge, deren materielle und gesundheitliche Versorgung nur noch Minimalstandards genügt und deren Überwachung mittels des Ausländerzentralregisters nahezu lückenlos ist. Gegen Einschränkungen in ihren Persönlichkeitsrechten durch &#8222;Sondergesetze&#8221; (Pro Asyl) muß zukünftig viel stärker vorgegangen werden, und sie müssen genau dahingehend geprüft werden, inwieweit sie auf andere gesellschaftliche Gruppen verallgemeinert werden (s.u.). Ihnen folgt die wachsende Gruppe derer, die Leistungen nach dem BSHG und dem AFG beziehen. Eingeschränkte Persönlichkeitsrechte sind in beiden Gesetzeswerken konstitutiv angelegt.</p>
<p>Das sogenannte Föderale Konsolidierungsprogramm (FKP) von 1993 stellte den Beginn einer neuen Dimension des Eingriffs in Bürgerrechte dar und wurde gefolgt von vier AFG -Veränderungen innerhalb von zwei Jahren, die allesamt nicht nur die materiellen Notlagen verschärften, sondern überdies Kontroll- und Überwachungssysteme für Erwerbslose und SozialhilfebezieherInnen ausbauten (s.u.).<br />Es sind im wesentlichen die Personengruppen im Visier, die nicht lohnabhängig eingebunden und von staatlichen Leistungen abhängig sind. Für den sukzessiven Ausbau eines Sicherheitsstaats, der nur noch seiner Klientel zu dienen scheint, wären zahlreiche Belege aufzuführen. Zu erwähnen seien hier nur das Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität oder der bislang völlig unkontrolliert angelegte Aufgabenbereich von EUROPOL. Sie tragen den Abbau von Bürgerrechten als Bestandteil in sich. Dazu gehört ebenfalls das Ausländerzentralregister, aus dem sich u.a. Polizei, Strafverfolger und Geheimdienste bedienen.(3) Hinzuzählen ist auch die Entwicklung am Arbeitsplatz: Aushöhlung der Mitbestimmungspflicht und des Arbeitsrechts durch Strategien der Flexibilisierung, computergesteuerte Überwachung und &#8212; wie der Datenschutzbeauftragte hervorhebt &#8212;&#8222;ein völlig unzureichender Arbeitnehmerdatenschutz&#8220;.(4) In einem höchstrichterlichen Urteil wurde vor kurzem entschieden, daß das Abhören von Telefonaten zwischen Angestellten und Kunden zulässig ist.(5) Der Schutz von Persönlichkeit und Privatsphäre gilt weniger denn je. Sowohl Staat als auch Unternehmen sind an diesem Terrain interessiert, in dem sich Unabwägbares, Unzugängliches und Verwertbares bewegen könnte.</p>
<h2 class="auto-created">Kranken&shy;daten als Fundgrube</h2>
<p>Die Krankenversicherungskarte hat 1992, nahezu unbeachtet, eine neue Dimension der Kontrolle gesundheitsbezogenen Verhaltens eröffnet. Sie wirkte, rückblickend, wie das Öffnen einer Schleuse, wie der ideologische Auftakt für die nachfolgenden Überwachungsmaßnahmen im Gesundheitsbereich. Im Zuge der Einführung der Chip-Karte wurde von den Krankenkassen der &#8222;Medizinische Dienst&#8221; eingerichtet, dem sämtliche Daten der Versicherten zur Verfügung stehen. Seine Aufgaben sind u.a. die Kontrolle bei &#8222;begründetem Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit&#8221;, bei der Beantragung von Kuren, bei der Bewilligung von Leistungen aus der Pflegeversicherung u.a. Mußte früher bei der Weitergabe von Patientendaten der/die Versicherte um die Einwilligung ersucht werden, so kann jetzt dieser Medizinische Dienst alle Daten z.B. an andere Sozialleistungsträger weitergeben, da er ja &#8222;Gutachten&#8221; erstellt und das Arztgeheimnis nicht gilt.(6) Und dieser Medizinische Dienst tut es, wie der Datenschutzbeauftragte feststellt. Er verweist hier auf eine generelle Problematik: die Gesundheitsdaten auf der Krankenversicherungskarte &#8222;unterliegen dort nicht der ärztlichen Schweigepflicht&#8221;; darüber hinaus gilt der Persönlichkeitsschutz nicht für Betreiber eines Computernetzes, über das Daten zur Verfügung gestellt werden können.(7)</p>
<p>Dieser Aufweichung der Schweigepflicht und damit des Persönlichkeitsschutzes folgt die neuerliche Absicht des Gesundheitsministeriums: Ab 1.1.1996 müssen ÄrztInnen persönliche Sozialdaten von Patienten an die Krankenkassen (ausgenommen die Ortskrankenkassen) weitergeben, die weit über den Datenbestand der Krankenversicherungskarte hinausreichen. Es dürfte fraglich sein, ob sich die Firma Debis (ein Unternehmen von Daimler-Benz), die sämtliche Daten sammeln und verarbeiten soll, an die Schweigepflicht gebunden fühlen wird.(8) Offenbar wird zukünftig eine große Chance darin gesehen, über den Gesundheitsbereich an hochsensible Privatdaten zu gelangen und die (noch verbliebene) Privatsphäre auszuspähen.<br />Die mittels der Krankenversicherungskarte im Verein mit der Gesundheitsreform intendierte Kontrolle von PatientInnen und ÄrztInnen führte in der Praxis bereits zum &#8222;Risk-Sharing&#8221; zwischen Pharmaunternehmen und Versicherungsträgern: &#8222;Die Unternehmen erklären sich bereit, die Ärzte vor allem bei teuren Medikamenten gezielt zu beraten, um die Verschreibung auf die wirklich notwendigen Fälle zu beschränken, erwarten aber dafür, von den Versicherungsträgern ausführliche, gerade im Rahmen ihrer Marketingstrategien verwertbare Angaben über Ärzte und Patienten zu erhalten.&#8221;(9)</p>
<p>Anhand dieser Beispiele werden die Intentionen deutlich: Neben dem politischen Willen, ungleiche Lebensbedingungen zu etablieren, geht es um Kostensenkung für die Sozialleistungsträger und die Verfügbarmachung der gesammelten Daten zur Erschließung neuer Märkte für Unternehmen &#8212; und zwar durch mehr Kontrolle. Und es sind nicht nur die Pharma-Unternehmen, die von der Hysterie des Datensammelns profitieren. So weist z.B. Simitis auf einen Aspekt hin, der auch für sämtliche anderen Chip-Karten, für ISDN, für die BahnCard in Verbindung mit der Visa-Karte und andere gilt: Das alltägliche Verhalten wird registriert, und es wird auf diese Weise möglich, &#8222;nicht nur sehr viel gezielter auf die Betroffenen einzuwirken, sondern auch die Informationen zu ihrer Person weitaus intensiver als bisher zu kommerzialisieren.&#8221;(10)</p>
<p>Die staatliche und privatwirtschaftliche Nutzung der sogenannten Neuen Technologien hat in der Praxis mit dem Recht auf &#8222;informationelle Selbstbestimmung&#8221; nur noch wenig zu tun, weil unter Ausschluß der Öffentlichkeit kontinuierlich personenbezogene Daten verarbeitet, abgeglichen und weitergeleitet werden. Einzelne Informationen dringen zwar von Zeit zu Zeit nach &#8222;draußen&#8221;, aber sie erscheinen zerstückelt, zusammenhanglos und vor allem vernünftig.<br />Gesetzesverstöße und Abbau von Grundrechten über Gesetzesänderungen sind kein Novum der letzten Jahre. Bereits 1980 stellte Hirsch fest, daß &#8222;herkömmliche rechtsstaatliche Normen und Verfassungsregeln nach und nach ausgehöhlt werden&#8221; und &#8222;verfassungswidriges Handeln staatlicher Institutionen zum kaum mehr beachteten Alltagsfall&#8221; wird.(11) Neu ist die aggressive Intensität, begleitet von Diffamierungen, Falschmeldungen in den Medien und verschärften Kontrollen durch die Behörden.<br />Datenabgleich und -weiterleitung werden offenbar besonders intensiv von den Arbeits- und Sozialverwaltungen sowie den Versicherungsträgern praktiziert.</p>
<h2 class="auto-created">Abbau von B&uuml;rger&shy;rechten bei den Erwerbs&shy;losen</h2>
<p>Wie bereits betont, ist der Mißbrauch persönlicher Daten nur ein Aspekt des Abbaus; hierin sieht der Datenschutzbeauftragte noch &#8222;viel Handlungsbedarf&#8221;, weil &#8222;allzu oft hinter dem Rücken der Versicherten Daten erhoben und verarbeitet&#8221; werden.(12) Von ihm aufgeführt werden zahlreiche Verstöße von Arbeitsverwaltungen und immer häufiger pauschalierte Datenübermittlungen und -abgleich von Leistungsträgern.(13) Zum Teil aber finden Datenabgleich und -weitergabe als Personenkontrolle bei Erwerbslosen legal statt.</p>
<p>Ein Beispiel: Auch geringfügig Beschäftigte müssen, selbst wenn keine Sozialbeiträge entrichtet werden, durch den Arbeitgeber der AOK gemeldet werden, diese Daten werden an die Zentraldatei der Rentenversicherung weitergeleitet. In Abständen gleicht die Bundesanstalt ihre Daten mit dieser Zentraldatei ab, um illegal Beschäftigte zu ermitteln. Auch hier wieder das Prinzip der Rasterfahndung: Alle sind verdächtig.</p>
<p>Bei der Bundesanstalt für Arbeit (BA) existiert die sogenannte Historikdatei als Forschungsdatei des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung. Sie enthält ab 1974 Daten über Erwerbslose, wie z.B. Versicherungsnummer, Schul- und Berufsausbildung, Stellung im Beruf, Einkommen u.a. Insgesamt existieren dort ca. 800 Millionen Datensätze(14); die Datei gilt als &#8222;datenschutzrechtlich problematisch&#8220;(15), weil offenbar die Modalitäten des Zugriffs nicht geklärt sind. Ein weiteres Feld des Datenmissbrauchs durch die Arbeitsverwaltungen ist die &#8222;Computerunterstützte Arbeitsvermittlung (CoArb)&#8221;, die den Datenschutzbeauftragten seit 1992 beschäftigt. Moniert wurde mehrfach die Speicherung von Beratungsvermerken (z.B. gefühlsgeladene Äußerungen über Erscheinungsbild und Verhalten von Erwerbslosen, oder die Kennzeichnung von vermeintlichen Alkoholikern mit &#8222;YYY&#8221; als Symbole für Sektkelche u.a.). Zwar gibt es inzwischen einen Runderlass der BA, der dies verbietet, aber die Praxis sieht offenbar anders aus. Hinzu kommt, daß das CoArb-System so programmiert ist, daß Inhalte einzelner Beratungsvermerke nicht gelöscht werden können, es sei denn, das gesamte Bewerberangebot &#8212; dies widerspricht eindeutig dem Sozialgesetzbuch ( § 84 SGB X).(16)</p>
<p>Hierzu zählt auch der Datenabgleich zwischen Arbeitsämtern und Krankenkassen, selbst wenn die Betroffenen auskunftsbereit sind.(17) Überhaupt zeigt die Praxis von SachbearbeiterInnen immer wieder, daß die generalisierte Unterstellung des Missbrauchs quasi die Legitimation schafft, Persönlichkeitsrechte zu ignorieren. Weitergehende Beschränkungen von Persönlichkeitsrechten sind im Arbeitsförderungsgesetz von Beginn an intendiert und erfahren gegenwärtig massiven Aufwind: Die Eigentumsgarantie gilt nicht für Erwerbslose. Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe wurden gekürzt, Kirchensteuer wird auch von Konfessionslosen bzw. Andersgläubigen abgezogen. Die Bundesregierung plant jetzt, die sogenannte originäre Arbeitslosenhilfe ganz zu streichen; auf sie hat u.a. Anspruch, wer mindestens fünf Monate beitragspflichtig gearbeitet hat. Der Staat übt demnach den Zugriff auf Eigentum, das durch Beiträge bzw. Steuerabgaben erwirtschaftet wurde. Der Gesetzgeber hat sich, dies hebt der Sozialrechtler Epsen hervor, weit mehr Gestaltungsspielräume bei dem Zugriff auf Sozialleistungen als bei anderen Arten von Besitz erlaubt. Rechtlich ungeklärt bleibt, ob er das Existenzminimum immer weiter absenken und grenzenlos kürzen kann.(18)<br />Die Angriffe auf die Eigentumsgarantie durch die Bundesregierung zielen inzwischen noch weiter: Die Arbeitslosenhilfe, die jährlich neu beantragt werden muß, soll voraussichtlich ab dem 1.7.1996 sowohl bei Übergang von Arbeitslosengeld auf Arbeitslosenhilfe, als auch bei Weiterbewilligung sukzessive weiter gekürzt werden. Hier ist ganz eindeutig eine beschleunigte &#8222;Rutsche&#8221; nach unten intendiert, die sowohl materiell als auch von der Vermittlung her immer schlechter stellt. Auf der psychischen Ebene bedeutet diese Herabbemessung die sukzessive Entwertung und Demoralisierung; man hat persönlich versagt. Hierzu ist auch die Anrechnung von Vermögen bei dem Bezug von Arbeitslosenhilfe zu zählen.<br />Der Gesetzgeber erlaubt hier den Datenabgleich zwischen Arbeitsverwaltung und Finanzamt. Wie von einem Vertreter des Arbeitsministeriums auf telefonische Anfrage zu erfahren war, wird derzeit im Ministerium darüber diskutiert, das Bankgeheimnis &#8222;zu lockern&#8221;. Geplant ist auch die generelle Kürzung der Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld. Gleichgültig, wie lange eine Person in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat, soll sie bis zum fünfzigsten Lebensjahr nur noch maximal ein Jahr Arbeitslosengeld erhalten. Hier soll ganz konkret in erwirtschaftetes Eigentum eingegriffen werden.</p>
<p>Das AFG sieht die Gemeinschaftsarbeit unabhängig von der jeweiligen Qualifikation vor. In ihrem neuen Änderungsentwurf ergänzt die Bundesregierung diese Form des kollektiven Arbeitseinsatzes mit der &#8222;Saisonarbeit&#8221; (1994 unter dem Stichwort <i>&#8222;Ernteeinsatz&#8221;</i> bereits geplant, dann aber aufgrund von Protesten zurückgezogen), sowie dem <i>&#8222;Trainingsprogramm&#8221;</i>. Der Paragraph 2 der bestehenden <i>Zumutbarkeitsanordnung erlaubt sogar ausdrücklich den Arbeitseinsatz von Erwerbslosen für befristete Zeit, ohne arbeitsrechtlichen Schutz, ohne Berücksichtigung der Ausbildung</i> &#8212; so bereits geschehen bei der Beseitigung von Hochwasserschäden im Spätwinter 1994 in einigen Gemeinden. <i>Diese Form des erzwungenen Arbeitseinsatzes</i> ist im AFG zwar bereits seit 1982 (unter der sozialliberalen Regierung) installiert, aber nach meiner Kenntnis wurde dieser Paragraph hier das erste mal umgesetzt. <i>Aber auch im Rahmen der Zumutbarkeitsanordnung gilt nach sechs Monaten Arbeitslosigkeit generell kein voller Berufs- und Statusschutz mehr: Es gelten Arbeiten der niedrigeren Qualifikationsstufe und mit weniger Lohn als zumutbar.</i> Der berufliche Bildungsgrad wird sukzessive entwertet.(19)</p>
<p>Begründet werden die Einschnitte u.a. durch das Finanzministerium mit dem persönlichen Versagen der Langzeitarbeitslosen: &#8222;Nichtarbeitsmarktbezogene Gründe für fortbestehend Erwerbslosigkeit gewinnen an Gewicht&#8221; so die fast elegante Umschreibung.(20)<br /><i>Jede Form des Zwangsdienstes stellt ein undemokratisches Element dar.</i> In den letzten Jahren wird er offenbar vor allem für diejenigen gesellschaftlich akzeptabel, die Sozialleistungen beziehen. Es wird ersichtlich, <i>daß die Eingriffe in den Berufsschutz, die Beschränkung bzw. Abschaffung der freien Berufswahl legitimiert werden</i> mit dem <i>kollektiven Verdacht des Mißbrauchs, des Versagens</i> &#8212; kurz: der persönlichen Schuld. Schleichend verändert sich so unser Normengefüge, indem die Maßstäbe für &#8222;Recht&#8221; verschoben werden.</p>
<h2 class="auto-created">Sozial&shy;hil&shy;fe&shy;bezug recht&shy;fer&shy;tigt fast alles</h2>
<p>Der Berufsschutz hat bei Sozialhilfebezug keinerlei Geltung mehr; <i>zumutbar ist alles</i>, und zwar nicht nur jedweder Job, sondern <i>auch der Zwangsdienst</i> (die sogenannte gemeinnützige Arbeit). Er wird mit dem stufenweisen Entzug der Sozialhilfe bei Ablehnung der Arbeit sanktioniert. Für 1 bis 4 DM pro Stunde werden die Betroffenen im Gartenamt, auf Sportplätzen, Schwimmbädern oder auch bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege eingesetzt &#8212; <i>ohne arbeitsrechtlichen Schutz und ohne Sozialversicherung.</i><br />Das BSHG enthält überhaupt eine Fülle von Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte, die in Kauf genommen werden müssen, um staatliche Leistungen zu erhalten. Genannt seien hier die Prüfung der Unterhaltspflicht bei Verwandten ersten Grades oder die Kontrolle von möglichem Vermögen. Gerichte legen fest, wie viel Kleidungsstücke einer Sozialhilfebezieherin zustehen (&#8222;Drei Hosen und Pullover sind genug&#8220;(21), ob eine Konfirmationsfeier notwendig ist oder die Sozialämter prüfen, ob eine Matratze wirklich verbraucht ist. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht müssen (angemeldete) Kontrollbesuche in der Wohnung durch MitarbeiterInnen des Sozialamtes zugelassen werden. Der Katalog wäre um viele Beispiele zu ergänzen, aber das wenige dürfte aufzeigen, wie intensiv SozialhilfebezieherInnen per Gesetz und Rechtsprechung in ihren rechtlichen Spielräumen eingeengt werden. Dies geschieht seit Bestehen des BSHG und erfährt breite Akzeptanz, weil diese Angriffe als &#8222;Pflichten&#8221; angesehen werden, die BezieherInnen von Leistungen im Gegenzug haben. Unterfüttert werden sie durch Kampagnen gegen das &#8222;Schmarotzertum&#8221;.</p>
<p>Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang § 117 BSHG, der im Rahmen des Föderalen Konsolidierungsprogramms im Juni 1993 geschaffen wurde. Darin werden die Sozialhilfeträger befugt, Informationen über die &#8222;wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse&#8221; gegenüber anderen Leistungsträgern (z.B. Bundesanstalt für Arbeit, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherung), anderen Sozialhilfeträgern (die im Gesetzestext nicht näher benannt sind), anderen Stellen, wie z.B. bei den &#8222;wirtschaftlichen Unternehmen&#8221; von Sozialhilfeträgern, bei Kreisverwaltungsbehörden und Gemeinden im Wege des &#8222;automatisierten Datenabgleichs&#8221; zu übermitteln. Im Kommentar heißt es kritisch: &#8222;Die daher notwendigen Datenübermittlungen berühren in erheblicher Weise das Grundrecht auf ,informationelle Selbstbestimmung&#8216; im Sinne von Art. 2 GG&#8220;(22). Man weiß um die fehlende rechtliche Durchsetzungskraft des Datenschutzbeauftragten und kann deshalb unbekümmert Bedenken oder Beanstandungen ignorieren, wenn der Wille zur verstärkten Kontrolle vorhanden ist.<br />Die Bundesregierung begründete diese Eingriffe mit ihrer Aufgabe der Mißbrauchskontrolle und dem dadurch erforderlichen &#8222;generellen Abgleich&#8220;(23); erst dadurch könne man erfahren, ob ein Verdacht begründet sei. &#8222;Genereller Abgleich&#8221; aber bedeutet &#8212; wieder im Geiste der Rasterfahndung &#8212; die Erfassung von Sozialdaten einer ganzen Personengruppe. Zumindest vordergründig widerspricht dieses Vorgehen allerdings den Grenzen, die auch im Rahmen der Amtshilfe gesetzlich vorgeschrieben sind, nämlich, die Erfassung ganzer Personengruppen nicht zuzulassen ( § 68 SGB X).</p>
<p>Aus der geplanten Sozialhilfereform, die auch das materielle Existenzminimum absenken will, sei lediglich eine Neuformulierung herausgegriffen, die weitreichende Folgen für den Persönlichkeitsschutz haben wird: Danach sollen Mitbewohner einer Wohngemeinschaft &#8212; so wie bei einer eheähnlichen Gemeinschaft &#8212; gegenüber einem Mitbewohner oder einer Mitbewohnerin unterhaltspflichtig sein, wenn dieser/diese sozialhilfebedürftig wird. Verweigert die betreffende Person die Auskünfte über Einkommen und Vermögen der übrigen MitbewohnerInnen, so kann das Sozialamt Auskünfte sowohl bei den Finanzämtern als auch bei deren Arbeitgebern über sie einholen. In einem solchen Fall werden Persönlichkeitsrechte auch von unbetroffenen Personen verletzt. Jede WG würde sich zukünftig hüten, eine Person mit Anspruch auf Sozialhilfe aufzunehmen.</p>
<p>Auf welche Rechtsprechung sollten sich Erwerbslose oder SozialhilfebezieherInnen berufen, wenn diese Rechtsprechung selbst Bürgerrechte beschneidet? Betrachtet man die Armutspolitik im historischen Rückblick, so muß man feststellen, daß auf die Armutsbevölkerung nicht erst heute ein besonderer Blick gerichtet ist, der deren rechtliche Gleichstellung als Zumutung empfindet: bis 1918 hatten Arme, die Unterstützungsleistungen erhielten, das aktive und passive Wahlrecht verloren, und ihre Freizügigkeit wurde eingeschränkt.(24)</p>
<h2 class="auto-created">Die minimale Gesund&shy;heits&shy;ver&shy;sor&shy;gung wird geprobt</h2>
<p>Auf legalisierte Datentransfers und Überwachungssysteme ist bereits hingewiesen worden. Vordringliches Gebot ist die Kostensenkung im Gesundheitsbereich, die nach Auffassung der Bundesregierung eine Kontrolle der Versicherten und Reduzierung ärztlicher Leistungen notwendig mache.</p>
<p>Ein &#8222;Erprobungsfeld&#8221; stellen die Flüchtlinge dar. Ihre soziale und rechtliche Situation ist derart geschwächt, daß Einschränkungen unbeschadet durchgesetzt werden können, wobei man sich der Zustimmung eines großen Teils der Bevölkerung gewiß sein kann. Der Verdacht, daß es sich in der Tat um einen Erprobungsraum handeln könnte, wird genährt durch die Auswirkungen der letzten Gesundheitsreform: Die Kliniken haben ihre Leistungen auf allen Ebenen eingeschränkt, teure Behandlungsformen werden für Kassenpatienten vermieden; die Zwei-Klassen-Medizin hat sich längst etabliert.(25) Hier zeigen sich Tendenzen, die für Flüchtlinge bislang ganz konkret im &#8222;Asylbewerberleistungsgesetz&#8221; rechtlich festgeschrieben sind. Inzwischen plant die Bundesregierung ein &#8222;Ausländerleistungsgesetz&#8221;, das Ende Juli 1995 dem Kabinett vorgelegt worden ist. Wie der veränderte Name verdeutlicht, betrifft die geplante Regelung jetzt nicht mehr nur (Kriegs-)Flüchtlinge sondern auch sozialhilfebedürftige MigrantInnen mit Duldung oder Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Die Kernpunkte der Neuregelung sind: Sie erhalten keine Sozialhilfe (mehr), sondern Sachleistungen wie z.B. &#8222;Freßpakete&#8221;; sie erfahren eine medizinische Versorgung nur noch bei &#8222;akuten Krankheiten und Schmerzzuständen&#8221;; es soll eine flächendeckende erkennungsdienstliche Behandlung von Bürgerkriegsflüchtlingen durchgeführt werden. Darüber hinaus werden neue Möglichkeiten der Datenübermittlung in der Ausländerdatenverordnung geschaffen.(26)</p>
<p>Hier ist folglich eine Ausweitung der Angriffe auf Bürgerrechte, ausgehend von den Flüchtlingen, beabsichtigt. Was dies alltäglich für die Krankenversorgung bedeutet, darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen hin: SozialamtssachbearbeiterInnen bis hin zum Hausmeister in Lagern entscheiden über die Krankenscheinvergabe, Unsicherheit bei Ärzten über die Kostenerstattung, zeitaufwendige Prüfverfahren, z.T. ohne, daß die prüfenden ÄrztInnen die Patienten und Patientinnen zu Gesicht bekommen haben.(27) Die Freiburger &#8222;Ärzte-Initiative für Flüchtlinge&#8221; sieht hierin den &#8222;Einstieg in die Billigmedizin für die Armen&#8221;, und sie prognostiziert: &#8222;An den Schwächsten wird ausprobiert, was für die allgemeine Krankenversicherung geplant ist &#8211; eine Absicherung nur der sogenannten medizinischen Grundversorgung.&#8221;(28)</p>
<p>Besonders am Beispiel der Gesundheitsversorgung läßt sich veranschaulichen, daß in der Einführung von Beschränkungen der Persönlichkeitsrechte in einer hierarchischen Abfolge vorgegangen wird: Erprobung am relativ rechtlosen Teil der Bevölkerung, von dem keinerlei Widerstand zu erwarten ist, über die Verallgemeinerung bei der Armutsbevölkerung, die sich erfahrungsgemäß in hohem Maße drangsalieren läßt, bis hin zu Gesamtbevölkerung. Bei einer derartigen Salami-Taktik, die sich über längere Zeiträume hinzieht und immer nur in Bruchstücken in die Medienöffentlichkeit dringt, kann sich Protest kaum formieren, bedenkt man die atemlose Informations- und Desinformationsflut, die es kaum noch erlaubt, Wesenszusammenhänge sichtbar werden zu lassen.</p>
<h2 class="auto-created">Auf dem Weg in die rechtliche und soziale Ungleich&shy;heit</h2>
<p>Der Abbau von Bürgerrechten bei den Erwerbslosen und SozialhilfebezieherInnen ist für den Staat und seine Institutionen mit wichtigen Strategien verbunden: <i>Massenarbeitslosigkeit und Armut könnten die Desintegration eines großen Teils der Bevölkerung bedeuten.</i> Dieser ist nicht oder nicht mehr in den Disziplinarapparat der Lohnarbeit eingebunden und muß deshalb über andere Zusammenhänge kontrolliert werden. <i>Und je mehr ihre Rechte eingeschränkt werden, desto stärker ist Kontrolle möglich.</i></p>
<p>Es drückt sich eine bestimmte Haltung der herrschenden Eliten zu dem Teil der Bevölkerung aus, der von sozialstaatlichen Leistungen abhängig ist. Unter dem verschärften Primat der Leistungsethik und dem politischen Willen, den Sozialstaat auf ein Minimum an Standards herunterzufahren, heißt die Botschaft an sie: <i>Sie sind nicht verwertbar und deshalb weniger Wert. Mit dieser Haltung wird das Existenzminimum weiter abgesenkt, und viele werden aus dem Leistungsbezug abgedrängt in ungesicherte, unterbezahlte Beschäftigungsverhältnisse, Leiharbeit u.ä.</i> Allenfalls in diesen Sektoren finden sie phasenweise Verwendung. Dieser Prozeß ist offenbar politisch gewollt, denn in begrenztem Umfang werden billige Arbeitskräfte gebraucht. Unterstützung leisten hierzu die Arbeits- und Sozialämter, indem <i>sie derartige Niedriglohn-Beschäftigungen aufzwingen.</i></p>
<p>Für den betroffenen Personenkreis bedeutet diese entwertende Haltung eine enorme psychische Belastung. Sie wird keineswegs dadurch gemildert, daß wohlmeinende WissenschaftlerInnen, KirchenvertreterInnen u.a. äußern, Arbeitslosigkeit führe zu psychischen Störungen, Alkoholismus oder Depressionen. Derartige parteiische Mutmaßungen verstärken den Druck auf die Erwerbslosen, daß mit ihnen etwas nicht stimmen muß. Um es deutlich hervorzuheben: Weniger das Fehlen von Lohnarbeit stellt eine Belastung dar als vielmehr die materielle Verarmung und die Diffamierung mit all ihren rechtlichen und sozialen Konsequenzen.<br />Man braucht die Personalisierung von ökonomischen Ausgrenzungsprozessen. Und Personalisierung heißt auch, daß Kategorien von &#8222;Recht&#8221;, &#8222;Gerechtigkeit&#8221; oder &#8222;Gleichheit&#8221; weiter an Bedeutung verlieren. Im Rahmen der ersten einschneidenden Kürzungen bei der Armutsbevölkerung im Jahr 1993 rief die damalige ÖTV-Vorsitzende Wulf-Mathies der Bundesregierung zu: &#8222;Ja, haben Sie denn kein Herz?&#8221; Armut &#8212; eine Herzenssache, eine Sache für selbstgefällige und eigentlich unverdiente Wohlfahrt? Eine derartige Veränderung der rechtlichen und politischen Verfassung dieser Republik verschärft nicht nur faktisch Ungleichheit in der Bevölkerung, sondern sie schweißt auch diejenigen zusammen, die von der Ungleichheit (noch) profitieren &#8212; gegen diejenigen, die durch ihre Erwerbslosigkeit und Verarmung Ansprüche an den verbliebenen Sozialstaat stellen.</p>
<p>Eine derartige Veränderung der rechtlichen und politischen Verfassung dieser Republik verschärft nicht nur faktisch Ungleichheit in der Bevölkerung, sondern sie schweißt auch diejenigen zusammen, die von der Ungleichheit (noch) profitieren, &#8212; gegen diejenigen, die durch ihre Erwerbslosigkeit und Verarmung Ansprüche an den verbliebenen Sozialstaat stellen.</p>
<h2 class="auto-created">Verweise</h2>
<p>1 Freyberg, Thomas von: Bedingungen und Möglichkeiten einer sozialen Großstadtstrategie in Frankfurt am   Main, in: Bartelheimer, Peter et al. (Hrsg.): Vorarbeiten zu einer Frankfurter Armutsberichterstattung, Offenbach, 1994; Koch, C.: Umbau des Sozialstaats &#8211; ist das ernst gemeint?, in: Leviathan, 4, 1993; Schaarschuch, Andreas: Spaltung der Gesellschaft und soziale Bürgerrechte, in: Widersprüche, 54/1995<br />2 15. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz, 1993-1994, Bonn 1995, S. 30<br />3 Frankfurter Rundschau vom 1.7.1995<br />4 15. Tätigkeitsbericht, a.a.O., S. 110<br />5 Frankfurter Rundschau vom 31.8.1995<br />6 Siehe dazu ausführlich: Arbeitsgruppe Krankenversicherungskarte: Die Krankenversicherungskarte gefährdet ihre Gesundheit&#8220;, Bonn 1992, mit ergänzender Anlage auf dem Stand von 1994<br />7 15. Tätigkeitsbericht, a.a.O., S. 259<br />8 Süddeutsche Zeitung vom 19.9.1995<br />9 Frankfurter Rundschau vom 19.6.1995<br />10 Simitis, S.: in: Frankfurter Rundschau vom 19.6.1995<br />11 Hirsch, Joachim: Der Sicherheitsstaat. Das Modell Deutschland, seine Krise und die neuen sozialen Bewegungen, Frankfurt 1980,    S. 112<br />12 15. Tätigkeitsbericht, a.a.O., S. 37<br />13 Frankfurter Rundschau vom 27.4.95<br />14 In der Regel liegen pro Versichertem mehrere Datensätze vor, da die berufliche Biographie häufig einen Arbeitgeberwechsel oder den Übergang in die (zeitweilige) Arbeitslosigkeit enthält. Jeder neue Abschnitt bedeutet einen neuen Datensatz für die betreffende Person.<br />15 15. Tätigkeitsbericht, a.a.O., S. 207<br />16 15. Tätigkeitsbericht, a.a.O., S. 197<br />17 15. Tätigkeitsbericht, a.a.O., S. 172<br />18 Frankfurter Rundschau vom 19.7.1995<br />19 Zur Entwicklung von Arbeitseinsätzen und Zwangsdiensten: Rein, Harald: Eine Vergangenheit, die nicht endet. Arbeitseinsatz für Erwerbslose und SozialhilfebezieherInnen auf dem Vormarsch, in: links, 302/303, 1995<br />20 Entwurf des Finanzministeriums vom 11.8.1993 zum &#8222;Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramm&#8221; (SKWP)<br />21 Frankfurter Rundschau vom 19.7.95<br />22 BSHG-Lehr- und Praxiskommentar, Baden-Baden, Stand 1.7.1994, S. 920<br />23 BSHG-Lehr- und Praxiskommentar, a.a.O., S. 921<br />24 Zitiert nach Rudolph, Andrea: Die Kooperation von Strafrecht und Sozialhilferecht bei der Disziplinierung von Armen mittels Arbeit: vom Arbeitshaus bis zur gemeinnützigen Arbeit, Frankfurt 1995, S. 69f.<br />25 Der Spiegel, 15/1995<br />26 Presseerklärung von Pro Asyl vom 27.3.1995<br />27 Interne Vorlage zum geplanten Ausländerleistungsgesetz auf der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen in Göttingen vom 4. bis 6.8.1995<br />28 Frankfurter Rundschau vom 24.5.1995</p>
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		<title>Kampagnenpolitik</title>
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		<pubDate>Wed, 20 Dec 1995 17:01:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In: Vorgänge 132, S. 40-54 In den Medien wird seit einiger Zeit der Kampagne als besonderer Form der Politik große Aufmerksamkeit geschenkt, und auch die Kollegen aus den Sozialwissenschaften stehen nicht zurück. Während Ulrich Beck seinen &#8222;Erfindungen des Politischen&#8220; euphorisch die Erkenntnis nachreicht, mit den Kampagnen von &#8222;Greenpeace&#8220; gegen den Shellkonzern sei in Gestalt des [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/132-vorgaenge/publikation/kampagnenpolitik-1/">Kampagnenpolitik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Vorgänge 132, S. 40-54</p>
<p>In den Medien wird seit einiger Zeit der Kampagne als besonderer Form der Politik große Aufmerksamkeit geschenkt, und auch die Kollegen aus den Sozialwissenschaften stehen nicht zurück. Während Ulrich Beck seinen &#8222;Erfindungen des Politischen&#8220; euphorisch die Erkenntnis nachreicht, mit den Kampagnen von &#8222;Greenpeace&#8220; gegen den Shellkonzern sei in Gestalt des weltweiten Verbraucherboykotts endlich das adäquate &#8222;demokratische Mittel&#8220; der sich abzeichnenden &#8222;Weltgesellschaft&#8220; gefunden, mit dem die (Welt-)-Bürger und (Welt-)Bürgerinnen &#8222;direkt&#8220; auf die globale (Sub-)Politik Einfluß gewinnen könnten, schwant der skeptischen Gesine Schwan &#8211; wie im Übrigen schon vorher dem Feuilleton der FAZ &#8211; völlig zurecht, daß sich solche politische Spontaneität und Unmittelbarkeit zu einer Gefahr für die &#8222;bewährten Institutionen&#8220; der repräsentativen Demokratie und der Gewaltenteilung aus wachsen könnten. Ob diese allerdings angesichts der neuen Entwicklungen einfach so bleiben könnten, wie sie sich &#8222;seit Jahrhunderten&#8220; bewährt haben, stellt sich ihr nicht als naheliegende Frage.Auffälliger als der normative Gegensatz ist die bei allen Beiträgen der aktuellen Debatte implizierte und für zutreffend gehaltene Unterstellung, politische Kampagnen seien ein neues Phänomen der Politik, dessen sich informelle und extrakonstitutionelle Akteure bedienten, um solchermaßen außerhalb des Institutionengefüges der repräsentativen Demokratie &#8211; und gelegentlich auch außerhalb des rechtlich Zugelassenen &#8211; auf den für normal gehaltenen Gang der Politik unbotmäßig Einfluß auszuüben. Hier wird also mit einem unterschwelligen Gegensatz gearbeitet, in dem &#8222;Kampagne&#8220; für das unnormale, außeralltägliche, gelegentlich auch illegale und von unlegitimierten Akteuren veranstaltete, reguläre &#8222;Politik&#8220; demgegenüber für die Routinen des professionellen Geschäfts von dazu Berufenen in dazu geschaffenen Institutionen gehalten wird. Meine These ist, daß die Sache so nicht stimmt, daß hier ganz an der Oberfläche aktueller Ereignisse argumentiert und einäugig beobachtet wird. Kampagnen sind weder ein neues Phänomen in der &#8211; vor allem demokratischen &#8211; Politik, noch bleiben sie extrakonstitutionellen oder informellen Akteuren vorbehalten. Sie finden auch keineswegs stets außerhalb oder gar gegen die Institutionen der repräsentativen Demokratie statt, sondern vielmehr häufig in ihnen und durch sie vermittelt. Kampagnen &#8211; dazu gleich mehr &#8211; als eine spezifische Form der politischen Mobilisierung von Unterstützung, sind in ihren Mitteln, Durchführungs- und Erfolgsbedingungen stets abhängig von der historisch besonderen Form der &#8222;Öffentlichkeit&#8220;, deren sie bedürfen und an die sie sich richten. Die haben sich aber mit der Heraufkunft einer politischen Gesellschaft verändert, in der tatsächlich alles zum politischen Problem, damit aber auch zum Anlaß oder Inhalt politischer Kampagnen und Entscheidungen werden kann (Greven 1995a). Hier schließlich und bei der neuartigen &#8222;audiovisuellen Mediatisierung&#8220; der Öffentlichkeit haben ökonomisch, institutionell und technisch bedingte Veränderungen der letzten Zeit so massiv auf die Art der Möglichkeit von Kampagnen Einfluß genommen, daß mit neuartigen Phänomenen auch neuartige Probleme und Gefahren entstanden sind, von denen nachfolgend einige diskutiert werden sollen.</p>
<h5 align="center">I.</h5>
<p>Was also ist eine Kampagne? In der Wissenschaft wird der Ausdruck gelegentlich in ausführlichen Analysen verwendet &#8211; als verstünde er sich von selbst &#8211; aber nicht weiter analytisch geklärt oder gar in einen analytischen Zusammenhang gestellt; ein gutes Beispiel dafür ist die ansonsten überzeugende und materialreiche Analyser der Kampagnen im Zusammenhang der Kandidatur Kurt Waldheims zum österreichischen Staatspräsidenten.In der Wirtschaft beispielsweise wird aussagekräftig von einem &#8222;Werbefeldzug&#8220; gesprochen, wenn es darum geht, der Konsumentenöffentlichkeit den Namen eines bestimmten Produkts &#8222;einzuhämmern&#8220; oder Marktanteile zu &#8222;erobern&#8220;. Die amerikanische Öffentlichkeit benutzt das Wort seit eh und je, um die Anstrengungen der Kandidaten aber auch der um Wiederwahl bemühten Präsidenten &#8211; meines Wissens gab es noch keine Kandidatin -, ausreichend Aufmerksamkeit und Unterstützung bei den Medien, den Spendern und in der Wählerschaft zu gewinnen, zu bezeichnen. Rainer Barschel und Björn Engholm sahen sich zu Zeiten wechselseitig einer &#8222;Rufmordkampagne&#8220; ausgesetzt, und Abtreibungsgegner engagieren sich in einer &#132;Kampagne für das Leben&#8220; unerwünschter Kinder, während die Friedensbewegung es immer mal wieder, bisher erfolglos, mit einer &#8222;Kampagne für Abrüstung&#8220; versuchte. Die indische Regierung war in den sechziger Jahren mit einer Alphabetisierungskampagne relativ erfolgreich, verschiedene italienische Regierungen blieben bei ihren zahlreichen Kampagnen gegen &#8222;tangentiopolis&#8220; unterschiedlich erfolgreich (und glaubwürdig), die SPD in Nordrhein-Westfalen versuchte es in den sechziger Jahren &#8211; aus der Opposition heraus &#8211; mit dem &#8222;Blauen Himmel über der Ruhr&#8220;, und die bayerische Staatsregierung engagiert sich im Augenblick mit allen Mitteln in einer Kampagne gegen des sogenannte Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Was haben diese Vorgänge bei aller Verschiedenheit gemeinsam? Sie zeigen zunächst, daß in der politischen Gesellschaft tatsächlich alles politisiert werden kann, daß die Politik keineswegs auf spezifische Regelungsprobleme oder das &#8222;politische System&#8220; begrenzt ist, wie uns manche szientistische Theorien weismachen wollen.Stets geht es bei einer Kampagne um die zielgerichtete Mobilisierung einer Öffentlichkeit aufgrund eines Plans, um die gewissermaßen strategische Herbeiführung eines öffentlichen Meinungsklimas, das, je nach dem, sich für oder gegen etwas, für oder ge-gen jemanden, als Unterstützung oder Protest oder in einer Verhaltensänderung auswirken soll. Bei der politischen Kampagne soll dabei das veränderte Meinungsklima eine veränderte Lage für politische Entscheidungen herbeiführen. Dafür werden auf Zeit besondere Anstrengungen und Ressourcen eingesetzt, anderes zurückgestellt; eine Kampagne ist Ausdruck einer gewissen Priorität und Dringlichkeit, die von ihren Initiatoren ihrem Anliegen beigemessen werden. Eine Kampagne hat also &#8211; neben einem bestimmten Träger- oder Unterstützerkreis, einem Limit an Ressourcen und einem einigermaßen präzisierten Ziel &#8211; stets auch einen begrenzten Zeitrahmen. Eine endlose Kampagne wäre keine, sondern &#8222;normale&#8220; Politik. Auch wenn nicht alle eingesetzten Ressourcen und Mittel einer Kampagne, etwa Spenden der Industrie oder versteckte Honorare für journalistische Meinungsmacher, aber auch organisatorische und sonstige &#8222;Hilfen&#8220; verschiedener Parteien in der Friedensbewegung, öffentlich sichtbar werden oder werden sollen, so ist das Ziel einer Kampagne doch stets auf die Öffentlichkeit gerichtet und erreicht nur in ihr die kampagnenspezifische Form. Eine clandestine Kampagne wäre ein Widerspruch in sich &#8211; oder besser: eine Intrige. Das Spezifikum einer Kampagne als politisches Mittel oder als politische Form liegt also weder in bestimmten Trägern oder Akteuren, noch in bestimmten Zielen oder Absichten und eben auch nicht in der Frage eines Gegensatzes konstitutioneller oder extrakonstitutioneller Politik.</p>
<h5 align="center">II.</h5>
<p>Auch wenn der Kampagne schon wegen ihres zeitlich begrenzten und besondere Anstregungen zumindest suggerierenden Charakters etwas Außeralltägliches anhaftet, so sind Kampagnen doch keineswegs ein der Demokratie fremdes oder wie manche behaupten, ihr vor allem gefährliches Element. Demokratische Politik kann vielmehr ohne Kampagnen gar nicht richtig funktionieren und ist historisch nie ohne sie ausgekommen. Die Lösung der meisten politischen und gesellschaftlichen Probleme, vor die sich in der komplexen politischen Gesellschaft Regierungen heute gestellt sehen, ließe sich nicht allein durch die Kombination von Gesetzgebung, Regierungshandeln und administrativer Praxis bewerkstelligen. Schon immer und legitimerweise besaß die Demokratie als Regierungspraxis einen populistischen Zug, der sich einerseits aus dem Wiederwahlwunsch der auf Zeit Regierenden ergab und der andererseits über die Rückkopplung bei den seltenen Wahlen hinaus für ein gewisses Maß an Responsivität zu sorgen hatte. Nur extreme Anhänger eines &#8222;repräsentativen Absolutismus&#8220; im Sinne &#8222;demokratischer Eliteherrschaft&#8220; vertraten modellhaft die Ansicht, daß allein im Wahlkampf diese Rückkopplung stattzufinden habe, daß es ansonsten aber gerade auf eine möglichst vollständige Abkopplung der auf Zeit legitimierten Regierung vom potentiellen Einfluß des Wahlvolkes ankomme, um vernünftiges Regieren zu ermöglichen. Von der Wirklichkeit sind diese Modellüberlegungen weit entfernt; sie ist heute eher durch das andere Extrem eines permanenten Wahlkampfes, jedenfalls durch eine mindestens demoskopisch ermittelte ständige Rückkopplung der Regierenden auch während der Legislaturperiode charakterisiert. Und gerade Regierungen reagieren auf festgestellte Unterstützungsdefizite für bestimmte Politikvorhaben mit zielgerichteten Kampagnen, bei denen nicht nur in letzter Zeit Parteiwerbung und Mobilisierung für Regierungspolitik häufig ineinander verschwimmen. Jürgen Seifert hat in einem glänzenden Beitrag gezeigt, daß darüber hinaus nicht nur die jeweilige Regierung, sondern auch einzelne Behörden und &#8222;Dienste&#8220; in den sog. &#8222;Sicherheitskampagnen&#8220; (z.B. gegen die sog. &#8222;organisierte Kriminalität&#8220; und für den &#8222;großen Lauschangriff&#8216;) massiv über die Medien vermittelt in den politischen Willens-bildungsprozeß hineinwirken und ihre institutionellen Sonderinteressen vertreten. (Seifert, 1995, 42ff) Aber über dieses zu allen Zeiten inhärente populistische Element der demokratischen Regierungsform hinaus machen heutzutage die komplizierten Anforderungen für die Umsetzung politischer Steuerung in gesellschaftliche Funktionsbereiche Kampagnen funktional notwendig. Das traditionelle Steuerungsrepertoire interventionistischer Politik, also der Einsatz von gesetzlichem Zwang oder von monetären (positiven wie negativen) Anreizen, reicht in vielen neuen Politikfeldern heute deswegen nicht aus, weil mit diesen relativ &#8222;groben&#8220; Mitteln die gewünschten Steuerungseffekte &#8211; in der Regel ja Verhaltensänderungen großer Bevölkerungsgruppen &#8211; nicht erreichbar sind. Hinzukommen muß verhaltensrelevante &#8222;Überzeugung&#8220; &#8211; und diese ist mit Zwang oder Geld allein häufig nicht zu erreichen. Die Politik kann dabei in der durch Traditionsverlust, Individualisierung und moralischen Relativismus zunehmend charakterisierten politischen Gesellschaft zur Herstellung solcher &#8222;Überzeugung&#8220; oder gar verhaltensrelevanter Einstellungen auch auf keine soziokulturellen Bestände mehr zurückgreifen, sondern muß sie in politischen Kampagnen selbst herzustellen versuchen. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der deutschen Bevölkerung wäre zum Beispiel offenkundig bereit, sich die Bequemlichkeiten des Individualverkehrs auch noch ziemlich viel mehr kosten zu lassen als bisher schon. Wenn das richtig ist, dann scheidet eine Verteuerung des Autofahrens als Steuerungsmittel für eine gewünschte Verringerung des individuellen Verkehrsaufkommens für jene weiten Teile der Bevölkerung aus, für die größere Ausgaben fürs Autofahren nicht schon ein Existenzproblem darstellen und da sich das Autofahren aus verfassungsrechtlichen Gründen auch nicht einfach einschränken oder verbieten ließe, funktioniert auch das Recht nur als Mittel der Regulierung, aber nicht der substanziellen Verminderung des Verkehrsaufkommens.Wenn man andererseits sieht, wie schnell ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland in den letzten Jahren ohne gesetzlichen Zwang oder relevante monetäre Anreize dazu gebracht wurde, den eigenen Hausmüll in teils aufwendigen Verfahren zu trennen, in manchen Küchen oder Kellern in bis zu vier oder fünf Behältern zeitweise zwischen-zulagern und ihn teils kostenlos an Sammelstellen abzuliefern, dann ist dies ein alltägliches Beispiel für den Erfolg des Steuerungsmittels &#8222;Überzeugung&#8220;, das ohne Kampagnen nicht auskäme. Ähnliche Fälle ließen sich aus der Gesundheitspolitik, aber zum Beispiel auch aus dem scheinbar ganz anderen Feld der Europapolitik nennen, wo immer wieder verschiedene europäische Regierungen &#8211; seien sie schon Mitglied der EU oder wollten sie es erst werden &#8211; in großen Kamgagnen mit durchaus wechselndem Erfolg, wie die Beispiele Norwegens und der Schweiz zeigen, darum besorgt sein mußten, bei ihren Bevölkerungen ausreichendes Verständnis für ihre Vorhaben zu besorgen. Kampagnen sind also, anders als die aktuelle Mediendebatte auch die Fachleute glauben machen will, weder ein neues Phänomen demokratischer Politik, noch sind sie auf nichtetablierte politische Akteure wie &#8222;Greenpeace&#8220; beschränkt. Unter bestimmten Gesichtspunkten sind sie sogar ein funktional notwendiges Steuerungsmittel oder werden es immer mehr &#8211; auch und gerade einer Regierungsweise, die sich nicht allein auf immer mehr gesetzlichen Zwang oder steuernde Eingriffe in primäre Vermögens- und Einkommensverteilungen als &#8222;Regierungskunst&#8220; verlassen will.</p>
<h5 align="center">III.</h5>
<p>Selbst wenn Kampagnen also der Demokratie, auch in ihrer repräsentativ verfaßten Form, keineswegs fremd gegenüberstehen, sondern in ihr durchaus funktional eingepasste Aufgaben zu erfüllen vermögen, so heißt das andererseits nicht, daß nicht bestimmte Formen oder die Dominanz von Kampagnenpolitik sich nicht zu einem Problem aus wachsen könnten. Es wurde bereits festgestellt, daß selbstverständlich und zu allen Zeiten seit den antiken Formen der Demokratie die auf die Mobilisierung der Öffentlichkeit zu einem bestimmten Zweck gerichtete Kampagne von den gesellschaftlich und technisch vorhandenen Möglichkeiten und Ressourcen abhängig und geprägt war. Die direkte Rede, die Flug- oder Plakatschrift, der Leitartikel gesellschaftsweit verbreiteter Tages- oder Wochenblätter, der Rundfunk und schließlich das Fernsehen prägen technisch bestimmte Entwicklungsstufen der politischen Kommunikation, die in Verbindung mit den anderen gesellschaftlichen und ökonomischen Faktoren für die unterschiedliche Gestalt und Wirkungsmöglichkeit politischer Kampagnen verantwortlich sind.So war in der antiken Stadtdemokratie mit ihrer unmittelbaren personalen Kommunikation in der zentralen Versammlung die Demagogie, die direkte Ansprache und wahrhaft mitreißende Rede ein zentrales Mittel jeder Kampagne &#8222;&#8230; und es steht unzweifelhaft fest, daß Demokratie und Rhetorik sich hier wechselseitig befruchtet und vorwärtsgetrieben haben&#8220; (Bleicken, 1994, S. 391). Die Kunst der Rede und Überzeugung, durchaus auch der Überredung und Manipulation, wurde daher in eigenen Rhetorenschulen gegen Geld gelehrt, und die Kunst der Rede war in diesem kulturellen Kontext natürlich wie überall eine ungleich verteilte, aber zum Teil in Form der sogenannten Sykophanten auch käuflich erwerbbare Ressource für eine erfolgversprechende Kampagne. Daneben haben bei den relativ kleinen und überschaubaren Personengruppen, die überhaupt relevant werden konnten, natürlich Stimmenkauf, Bestechung und alle Möglichkeiten des ökonomisch oder anders ausgeübten Drucks oder Versprechungen im Falle von Wohlverhalten immer schon als Mittel der strategisch geplanten Kampagne gegolten. Wo immer es heute, wie zum Beispiel in Parlamenten oder Parteigremien, um genau abgegrenzte und überschaubare Stimmkörperschaften geht, liegen dieselben strukturellen Bedingungen vor, so daß man sich über das gelegentliche Sichtbarwerden solcher clandestinen Aspekte von Kampagnen nicht allzu sehr wundern sollte. Aber die Öffentlichkeit einer modernen Massendemokratie kann man nicht bestechen oder kaufen oder ihr irgendwelche Ämter anbieten, auch wenn Versprechungen natürlich seit jeher zum normalen Repertoire des öffentlichen Kampfes um Unterstützung gehörten. Auch die auf Überzeugung angelegte Rede des Demagogen erreicht in ihrer unmittelbaren Wirkung in Relation zu der gesamten Bürgerschaft einer modernen politischen Gesellschaft nur noch einen kleinen Ausschnitt, während ihre Wirkung auf diesen weiteren Kreis, zumeist das eigentliche Ziel, vollständig von dem Ausschnitt und der Art der medialen Übermittlung durch die modernen Massenkommunikationsmittel abhängig wird. Damit gewinnt die Frage, wer über diese verfügen und ihren Einsatz bestimmen kann, zentrale politische Bedeutung. Die politisch geförderte Verbreitung des symbolisch &#8222;Volksempfängers&#8220; getauften Radios durch die Nationalsozialisten und sein strategisch monopolisierter Einsatz zeigen den einen Extremfall, in dem der Besitz totaler politischer Macht mit der monopolisierten direkten Verfügung über das zentrale Kommunikationsmittel für politische Kampagnen zusammenfällt. In diesem Extremfall ist also die Verfügung über die zentralen Mittel der Kampagnen direkt, aber die Kommunikation basierend auf modernen Übertragungstechniken bereits indirekt. Letzteres hat bedeutsame Wirkungen, weil zum Beispiel der Empfang durch den Adressaten der Kampagne zumeist in der Vereinzelung der Privatsphäre geschieht und durch die Initiatoren kaum noch kontrolliert werden kann. Auch tut die Vereinzelung selbst ihre Wirkung, weil sie die emergenten Effekte gemeinschaftlicher oder kollektiver Ereignisse oder Empfindungen im Guten wie im Schlechten unterbindet. Seit Politik unter modernen Bedingungen der freiheitlichen Demokratie aber auf die indirekte Ansprache eines Massenpublikums angewiesen ist, haben die Medien der Meinungs- und Informationsvermittlung über diese strukturell oder technisch bedingten Effekte hinaus eine bedeutsame und eigenständige Rolle gewonnen und vor allem begonnen, die politischen Prozesse und die Art ihrer Planung und Durchführung selbst zu bestimmen. So ist die direkte Ansprache an das Publikum in Kundgebungen oder das beliebte Händeschütteln der Kandidaten in Fußgängerzonen nur noch für besondere Funktionen reserviert, bei denen es auf die unmittelbar Beteiligten kaum noch ankommt, weil sie mehr oder weniger nur ihrerseits zum Mittel einer geschickten Inszenierung geworden sind, durch die vermittels der Medien Popularität und Volksverbundenheit der Kandidaten dem zuschauenden Publikum suggeriert werden sollen. Das kann den politischen Akteuren, die in der pluralistischen Demokratie mit ihrem vielfältigen Mediensystem nicht mehr direkt über die Medien verfügen können, freilich nur erfolgversprechend gelingen, wenn sie ihrerseits Medienpräsenz und den Medieneinsatz im Sinne ihrer Ziele zu beeinflussen vermögen. Auch wo etwa auf einem Wahlparteitag heute eine Partei vor hunderten von Delegierten ihren Führungskräften Gelegenheit zur Selbstdarstellung und den Anwesenden zur Beifallskundgebung (Jetzt gehts lo-os&#8220;) gibt, tritt der entscheidende und auch stra-tegisch angezielte Effekt doch durch die Vermittlung dieses ansich relativ begrenzten Ereignisses durch die Massenmedien ein. Die Planung, interne Struktur und Inszenierung eines Parteitages ist daher heute auch, ganz wie in einem Drehbuch, auf Medienwirkung beim Publikum hin festgelegt. Auch bei der Planung von Parlamentsdebatten, etwa des Zeitpunktes, zu dem die Regierungen oder Vertreter der Landesregierungen von ihrem Rederecht Gebrauch machen, wird ganz den Rhythmen und Tagesabläufen der Massenmendien angepaßt. Eine Parlamentsrede nach dem Redaktionsschluss der Hauptnachrichtensendungen oder der nationalen Zeitungen bleibt die Aufgabe von Hinterbänklern, und sie steht in der Gefahr, wie bedeutsam auch immer ihr Inhalt gewesen sein mag, auf dem schnelllebigen Informationsmarkt der Massenmedien bis zum Redaktionsschluss des nächsten Tages schon durch aktuellere Ereignisse und Nachrichten überholt zu werden.Der Kampf um die Öffentlichkeit ist zuerst ein Kampf um die Wahrnehmung der Massenmedien, insbesondere des Fernsehens. Gelingt dieser Schritt nicht oder nicht so wie beabsichtigt, dann ist jegliche Kampagne schon im Vorfeld gescheitert &#8211; denn &#8222;&#8230;über den Nachrichten wert von Ereignissen entscheiden allein die internen Medienfaktoren&#8220;, schreibt Thomas Meyer, auch auf dem Hintergrund seiner praktisch-politischen Erfahrungen in einem weiterführenden theoretischen Essay über &#8222;Die Transformation des Politischen&#8220; auch und vor allem durch die Macht des Fernsehens (1994, vor allem Teil V.). Besonders der zweite Aspekt hat inzwischen ein problematisches Gewicht gewonnen, weil damit den Medien und insbesondere heute dem Fernsehen gewissermaßen politisch konstitutionell eine Rolle zugewachsen ist, die in dem ursprünglichen Modell der repräsentativen Demokratie so nicht vorgedacht und institutionell eingefügt worden ist.Dieses ursprüngliche Modell von &#8222;Öffentlichkeit&#8220; &#8211; von Habermas in seiner berühmten Habilitationsschrift rekonstruiert und demokratietheoretisch-normativ expliziert (1962) &#8211; war geprägt durch die Vorstellung, daß ein pluralistischer freier Zeitungsund später Medienmarkt gerade über die inhärent wirksamen Mechanismen der ökonomischen, weltanschaulichen und politischen Konkurrenz der Bürgerschaft ein multiperspektivisches, sich wechselseitig relativierendes und kontrollierendes &#8222;Bild&#8220; der politischen Wirklichkeit vermitteln könnte, das ihr eine eigene Urteilsbildung ermöglichen und sie vor einseitiger Manipulation schützen sollte. Schon immer waren einige Annahmen dieses Modells für die Bürgerschaft als ganze gesehen allzu optimistisch, weil sie, um es in zeitgenössischer Theoriesprache zu sagen, die Transaktionskosten der Informationsaufnahme vernachlässigten und grundlegende Interessendifferenzen ignorierten. Oder, um es viel einfacher auszudrücken: Anders als im normativ imprägnierten Demokratiemodell der politischen Öffentlichkeit hat sich im Alltag der modernen politischen Gesellschaft immer nur eine kleine Minderheit regelmäßig politisch informiert, die Mehrheit selbst der politisch Interessierten liest nur eine Zeitung &#8211; und zwar immer diesselbe. (siehe als generelle Einführung mit vielen empirischen Befunden zur Mediennutzung und -wirkung in der Bundesrepublik: Kaase, M./Schulz, W., 1989). Außerdem sind fortbestehende Differenzen und politische Gegensätze nicht nur Ausdruck eines mißlun-genen Diskurses, sondern verweisen auf Interessengegensätze und einen vermachten Mediensektor. (Greven, 1995b) Es kann also keine Rede von der normativ unterstellten &#8222;Multiperspektivität&#8220; sein; auf der Ebene der meisten Bürger und Bürgerinnen ist der wenn überhaupt auf dem Medienmarkt noch vorhandene Pluralismus auf die Identifikation mit einer Zeitung und einem Sender beziehungsweise dessen &#8222;anchorman&#8220; reduziert. Damit aber wird der regelmäßige Leser in seinem &#8222;Bild&#8220; der politischen Wirklichkeit abhängig von dem mit welchen Motiven auch immer durch das Medium vermittelten.Um vieles intensiver, weil nicht allein auf die bewußt vermittelten oder weggelassen Informationen beschränkt, sondern Information und Kommentar, Bild, Ton, Atmosphäre und Stimmung pseudorealistisch in einem Gesamtkonstrukt dem bewußt wie unbewußt Rezipierenden als &#8222;Wirklichkeit&#8220; nahebringend und nahelegend, wirkt gegenüber der Zeitung das Fernsehen. Empirisch wissen wir heute um die ganz eindeutige Dominanz des durch das Fernsehen vermittelten Gesamtbildes der politischen Wirklichkeit. Und damit gewinnt politisch und normativ die Frage zentrale Bedeutung: Wer verfügt heute realiter über die Macht, im und vermittels des Fernsehen mit solcher problematischen und für viele durch kaum noch etwas ausbalancierten Intensität auf die politische Wirklichkeitskonstruktion der Bevölkerung Einfluß zu nehmen?Lange Zeit schon war die Diskussion sich durchaus der imprägnierenden Gewalt des Fernsehens bewußt, konzentrierte sich aber auf die Frage des Parteieneinflusses. Die Frage nach der eigenständigen Macht und Wirkung der Medien blieb latent. Den Parteien wurde durchaus realistisch unterstellt, die Medien und vor allem das öffentlichrechtliche Fernsehen in Deutschland zu ihren Zwecken zu mißbrauchen und durch Personalpolitik und andere Wege der Einflußnahme die &#8222;Freiheit und Unabhängigkeit&#8220; dieses Mediums zu unterminieren und damit seine eigenständige Kontrollfunktion in der Demokratie auszuhebeln. Aus dieser Perspektive hatte es eine gewisse Rationalität, sich von der Zulassung privater Fernsehsender auch mehr Information und Kontrolle zu versprechen. Aber diese Perspektive war von vorne herein einseitig und falsch, wie schon damals der Blick auf den privaten und kommerziellen Fernsehmarkt in den USA hätte zeigen können. (Postman, 1985) Mit dem nun zunehmend auch in Europa hinzugekommenen privaten Fernsehmarkt haben sich analog zu den Printmedien die dort früher heiß diskutierten Fragen der privaten Verfügungsmacht, der Monopolbildung, des Einflusses der Werbekundschaft usw. hinzugesellt. Selten aber wurde nach der genuinen Machtbasis der in den Medien selbst Arbeitenden gefragt, also der Meinungsmacher und Trendsetter unter den Journalisten, deren medial geborene &#8222;Popularität&#8220; ihnen heute eine eigenständige Machtposition in den Medien hat zuwachsen lassen, mit der sie die rezipierte &#8222;politische Wirklichkeit&#8220; eines Massenpublikums, das in anderer Gestalt im Sinne der Demokratievorstellung doch als der demokratische Souverän fungieren soll, fast nach belieben zu manipulieren vermögen, wenn unter ihnen erst einmal die Konkurrenz ausgeschaltet ist. Was Th. W. Adorno generell über die &#8222;Kulturkritiker&#8220; feststellte, gilt für die &#8222;Wirklichkeitskonstrukteure&#8220; des Fernsehens in besonderem Maße: &#8222;Das Vorrecht von Stellung und Information erlaubt ihnen, ihre Ansicht zu sagen, als wäre sie die Objektivität&#8220; (1976, S.9). Welcher Politiker oder welche Politikerin hätte denn heute noch eine politische Zukunftschance, wenn sich die Meinungsmacher erst einmal darüber einig wären, daß er oder sie sie nicht verdiente &#8211; hieße er nun früher Möllemann oder Krause oder demnächst vielleicht &#8230; Scharping. Das über die Medien geprägte Gliche, wie zufällig auch immer entstanden, erweist sich als resistent und von den Betroffenen einfach nicht abzuschütteln. Schließlich war Herr Möllemann nicht der einzige Lehrer, den es in die Politik verschlagen hatte &#8211; und unter den Fachleuten schnitt er bei nüchterner Betrachtung vor allem als Bildungs- und Wissenschaftsminister keineswegs so schlecht ab, wie das mediengeprägte Image vom prinzipienlosen Aufsteiger (auf welche Minderheit von Berufspolitikern träfe letzteres nicht zu?) unverrückbar suggerierte. Selten und untersuchenswerte Ausnahmen scheinen mir die Beispiele, in denen sich einzelne Persönlichkeiten gegen ein längere Zeit schier einhelliges Negativbild in den Medien positiv zu behaupten vermochten, wie Helmut Kohl im letzten Drittel der heute fast vergessenen achtziger Jahre. Oder ein Beispiel auf ganz anderer Ebene: Wer wüßte schon etwas über den jahrelangen blutigen Bürgerkrieg in Angola, der parallel zu den medienbeachteten Kriegen erst am Golf und dann im ehemaligen Jugoslawien ein Vielfaches an Toten und Grausamkeit mit sich brachte? Wäre das alleine durch die geographische Nähe und unser politisches Interesse geprägt, warum war dann der sogenannte &#8222;Biafrakrieg&#8220; Anfang der siebziger Jahre ein europäisches Medienereignis erster Güte &#8211; von dem wir dank ausführlicher Untersuchungen inzwischen wissen, daß es nahezu ausschließlich als Ergebnis einer mit vielen Millionen Dollar durch die biafranischen Sezessionisten bezahlten Werbekampagne einer professionellen Schweizer Agentur produziert wurde. Erinnern Sie sich vielleicht noch Ihrer moralischen Empörung über den Tod so vieler Christenkinder? Haben Sie damals vielleicht auch gespendet &#8211; und ohne es zu wissen, damit vor allem die Waffeneinkäufe der Sezessionisten finanziert?Halten wir vorläufig das prinzipiell Neuartige fest: Heute ist innerhalb der Medien, insbesondere des Fernsehens, eine in den Dimensionen und Auswirkungen neuartige Machtbasis entstanden, die es einigen wenigen erlaubt, die politische dominante Wirklichkeitskonstruktion unkontrolliert und einseitig zu beeinflussen oder zu manipulieren. (Schulz, 1990) Aus einem Medium der Machtkontrolle ist damit ein im verfassungsmäßigen Gefüge der parlamentarischen Demokratie so jedenfalls nicht vorgesehener eigenständiger Macht- und Einflussbereich entstanden, in dem inzwischen einige wenige Personen &#8211; wobei es hier im Augenblick auf die Unterscheidung zwischen der Macht von privaten Eigentümern oder der genuinen Medienmacht von journalistischen Meinungsmachern gar nicht ankommt &#8211; das unkontrollierte Sagen haben.</p>
<h5 align="center">IV.</h5>
<p>Nun liegen mögliche Einwände gegen eine solche Sicht der Dinge natürlich sofort auf der Hand, zuvorderst wahrscheinlich der Verdacht, eine solche Argumentation könnte oder sollte gar dazu dienen, die Meinungsfreiheit, von der die angesprochenen Journalisten ja schließlich nur Gebrauch machten, und förderhin sogar die demokratisch so wichtige Pressefreiheit, einzuschränken oder zu regulieren. Beides ist jedenfalls keineswegs meine Absicht; und jeder Versuch, die angesprochene Machtkonstellation demokratisch oder demokratieadäquat einzubinden oder zu legitimieren, wird sich an dem unverrückbaren Maßstab der zu schützenden Grundrechte bewähren müssen.Dies normativ ebenso wie jedenfalls in der Tendenz nach die oben skizzierte Mediatisierung der Politik in Rechnung gestellt, ergibt sich freilich ein Dilemma zwischen den Grundrechten der Journalisten und dem Grundsatz der Pressefreiheit einerseits sowie dem Grundprinzip der Demokratie andererseits, nach dem es keine unlegitimierten politischen Machtbasen und Privilegien geben dürfe, das praktisch politisch nicht so einfach aufzulösen wäre &#8211; was hier aber auch gar nicht die erste Absicht darstellt. Hier geht es zunächst um eine möglichst zutreffende Erkenntnis und Analyse der zugrundeliegenden Probleme. Immerhin hat die normative demokratische Theorie offenkundig nicht damit gerechnet, daß aus der Ausübung eines ihrer elementaren Grundrechte &#8211; und eine Demokratie ohne unbeschränkte Meinungsfreiheit wäre immer im Kern beschädigt &#8211; unter bestimmten Verhältnissen und vermittels technischer Großsysteme eine Gefährdung des demokratischen Prozesses und eine schier unbeschränkte Machtausübung erwachsen könnte. Immerhin könnte man für&#8217;s erste gedanklich überprüfen, ob die institutionellen Vorkehrungen, die in der Demokratie ansonsten für den legitimierten und kontrollierten Umgang mit der Macht getroffen werden, nicht auch hier Abhilfe schaffen könnten? Das hieße im Gedankenexperiment zunächst einmal davon auszugehen, daß wer im Mediensystem auf dem angedeuteten Wege über soviel politische Macht verfügen könnte, eigentlich als der Inhaber eines politischen Amtes anzusehen sei. Aber wie wäre er dann legitimiert? Wer hätte ihn gewählt? Wo wären die Kompetenzen und Grenzen seines Amtes beschrieben? Wem wäre er Rechenschaft pflichtig? Wie könnte er kontrolliert werden? Wodurch würde seine Amtszeit begrenzt? Und nochmals: Wie wäre das alles mit Meinungs- und Pressefreiheit vereinbar? Der Zusammenhang, in dem sich diese Fragen eher am Rande ergaben, soll aber nicht vergessen werden. Wo die interne Logik und Funktionsweise des Fernsehens prägend für die Formen des Politischen wird, und ein Element davon ist (worauf ich gleich zurückkomme) der neuartig verstärkte Zwang zur Kampagne, da stellt sich die Frage nach der politischen Legitimation über den üblichen engeren Rahmen der politischen Institutionen und Akteure hinaus. Es stellt sich hier aber vor alle die Frage nach der sich tendenziell abzeichnenden Gestalt des Politischen von Morgen. Die These ist, im Zusammenwirken aller Faktoren wird aus der Kampagne als einem gelegentlichen Mittel der Politik in der Zukunft der politischen Gesellschaft Kampagnenpolitik zur verherrschenden Alltagserscheinung.</p>
<h5 align="center">V.</h5>
<p>Die Faktoren, die zu dieser Tendenz beitragen und die Probleme, die sich aus ihr ergeben, liegen auf der Hand. Wie bereits festgestellt, gehört die thematische und sachliche Priorisierung, die Konzentration von Aktivitäten und Mitteln ebenso wie der abgesteckte Zeitrahmen zum Wesen politischer Kampagnen. Diese Tendenzen werden durch die innere Funktionslogik des Fernsehens eigentümlich verstärkt und vervielfacht. Oft wurde schon die medienspezifische Kurztakttigkeit der Redebeiträge, der Zwang zum eindrucksvollen Bild, der Wiedererkennungswert einerseits, der Zwang immer neue Sensationen zu bieten andererseits, schließlich zur Inszenierung von Ereignissen und ihres visualisierbaren Rahmens analysiert, die das Fernsehen unter den heutigen Bedingungen allen Akteuren offenkundig unvermeidlich aufnötigt. Politiker und Politikerinnen lassen sich (heimlich) in der Kunst fernsehgerechter Kommunikation schulen, lernen Stereotype zu prägen, mit denen das Publikum sie sogleich identifizieren kann (und aus dem selben Grund abrupte Frisur- oder Brillenwechsel zu vermeiden), versuchen in kurzen Sätzen unter Vermeidung von Fachterminologie zu sprechen, bemühen sich aber auch um die Kunst, das Wort nicht wieder abzugeben und der Antwort auf die eine gestellte Frage stets noch jene Aussagen anzuhängen, um deren Vermittlung es ihnen gerade zu tun ist. Das alles mag man bei den weniger Talentierten erkennen und belächeln. Aber die tiefliegenden Konsequenzen einer Politik, die entweder fernsehgerecht zubereitet zu werden vermag oder im arcanum professioneller Regierungs- oder gar Verwaltungspraxis verschwindet, ist für die Zukunft der Demokratie höchst bedenklich und gefährlich. Kampagnenpolitik mit ihrem Zwang zur Konzentration verlangt also nach einem höchst reduktionistischen Politikverständnis. Der immer komplizierteren Verflechtung der Probleme und erst recht der Wege ihrer möglichen Lösung steht der medial verstärkte Zwang zur strikt vereinfachenden Kampagne gegenüber. Glatte Alternativen, in der Praxis von Politikverflechtung und Kompromißsuche gerade nicht geboten, bestimmen die politische Kommunikation in Kampagnen. Zum Beispiel werden komplexe Sachfragen als politische Konkurrenzen personalisiert, die Lösung der solchermaßen konstituierten Personalfrage wiederum fälschlich als die Entscheidung in der Sache ausgegeben. Andererseits ergibt die medial erzeugte Personalisierung und die Medienpopularität in anderen Politikarenen manchmal eine nicht durch Wahlen oder Ämter legitimierte eigenständige Machtbasis &#8211; wie etwa im Falle von Heiner Geissler in der CDU oder von Joschka Fischer bei den Grünen und darüber hinaus. Der gewisse Zwang, gerade auch für Nachwuchspolitiker, politischen Einfluß innerhalb der Partei über den Umweg von Medienreputation aufzubauen, provoziert neben der &#8222;Pflege&#8220; bestimmter Kontakte auch ein spezifisches Kalkül in der Wahl von Themen und zwingt andererseits der innerparteilichen Kommunikation andere Formen auf. Gremien verlieren an Bedeutung, der Zugang zu bestimmten Medien wird entscheidend. Aber immer bleibt die Ambivalenz aus der Sicht der Politiker und Politikerinnen zu beachten, die sich aus der eigenen Machtstellung der Medienakteure ergibt.Interessant ist die Verkopplung beider Ebenen wie etwa in der teilweise fernsehvermittelten Wahl des letzten SPD-Vorsitzenden. Die ursprünglich als eine der innerparteilichen Demokratie und Kohäsion förderlich gedachte Idee einer kompetitiven Urwahl des oder der Vorsitzenden änderte in dem Augenblick vollständig ihren Charakter,als Fernsehanstalten sich der Sache bemächtigten. Aus innerparteilichen Versammlungen, auf denen die Mitglieder mobilisiert und Kandidaten und Kandidatin auch kritisch befragt werden sollten, aus Mitgliederdiskussionen und interner Meinungsbildung, wurden, vor allem in der plötzlich durch Live-Übertragung zentral gewordenen Abschlußveranstaltung in Düsseldorf, die nachträglich alle anderen Veranstaltungen relativierte, eine nationenweite mediengerecht inszenierte politische Show-Veranstaltung der Kandidaten und der Kandidatin, an deren Ergebnissen die Partei heute noch herumwürgt. Die im wesentlichen durch Fernsehnachrichten und Politiker-Talkshows konstituierte politische Öffentlichkeit verträgt schon aus rein internen Medienfunktionsgründen kaum mehr als drei Themen zur selben Zeit. Während man die Lektüre einer Zeitung im Laufe eines Tages bei vielfältigen Gelegenheiten zeitlich selbst steuern kann, was Unterbrechungen und auch nochmaliges Lesen oder Nachschauen ermöglicht, was wiederum auch die Rezeption längerer Dokumente oder zum Beispiel Reden ermöglicht, zwingen die Fernsehnachrichten den Konsumenten ihre Spartenverteilung, Rhythmen und Zeitlogik auf. Nicht nur wenige Themen, auf die Sparten Politik, Sport, Kultur, &#8222;Menschliches&#8220; nach vermeintlichem Konsumentenwunsch stereotyp verteilt, sondern auch deren Präsentation in wenigen Augenblicken &#8211; buchstäblich! &#8211; wird dadurch erzwungen. Ein Wortbeitrag von &#8222;1:30&#8220; in den Hauptfernsehnachrichten gilt für den Berufspolitiker bereits als außergewöhnliche Chance, seine &#8222;message rüber zu bringen&#8220;; sie wird nur wenigen und tendenziell immer denselben eingeräumt. Ein solches &#8222;Statement&#8220;, etwa zwischen 20:00 und 20:15 Uhr in der ARD, kann manchmal bereits das Ergebnis einer in diesem Augenblick schon gelungenen politischen Kampagne darstellen, ein anderes Mal sie mit einem Schlag &#8222;lostreten&#8220;. Die Entscheidung darüber fällt eine anonyme Programmkonferenz, die heute das politische &#8222;agenda-setting&#8220; in Deutschland, wenn schon nicht monopolisiert, so doch wie niemand sonst beeinflußt. Die öffentlich wahrnehmbare politische Agenda von Sachfragen und anstehenden Problemen wird auf diese Weise gegenüber der Vielschichtigkeit des komplexen politischen Prozesses in einer Weise reduziert, die mit den normativen Vorstellungen der Demokratie keineswegs mehr in Einklang zu bringen ist. &#8222;Agenda-setting&#8220; und &#8222;issue-placement&#8220;, ursprünglich dem analytischen Fachchinesisch der Politikwissenschaft entstammend, beschreiben heute mediengerechte professionelle Praktiken von Politikern und Journalisten, die ein wesentliches Machtpotential beinhalten und die Form der politischen Kommunikation und damit der Politik selbst verändert haben. Kampagnenpolitik unterscheidet sich also von dem berühmten &#8222;Bohren dicker Bretter&#8220; &#8211; das natürlich anderswo und der Öffentlichkeit in der Regel unsichtbar weiterhin geschieht &#8211; durch ihre Tendenz, Probleme zu simplifizieren oder, was manchmal dasselbe ist, zu personalisieren, kurzfristige den langfristigen Lösungen vorzuziehen, vor allem aber das Populäre aufzugreifen und das Unbequeme liegen zu lassen, von der Hand in den Mund zu leben, statt in die Zukunft zu investieren.</p>
<h5 align="center">VI.</h5>
<p>Mehr und mehr ist heute aber auch die Chance zur relevanten Partizipation in öffentlichen Angelegenheiten an die Fähigkeit gebunden, erfolgreiche Kampagnen zu starten; Wer dazu nicht in der Lage ist, hat kaum eine Chance, Gehör zu finden. Politische Chancengleichheit zeigt sich hier für einzelne wie kollektive Akteure höchst ungleich verteilt.Wie gezeigt, verfügen Regierungen, Parteien, wohl auch etablierte Verbände und vielleicht die großen Kirchen und die in den Medien selbst Mächtigen heute über diese Chance zuerst.In den Parteien gibt es &#8211; angestoßen durch &#8222;Politikverdrossenheit&#8220;, Mitgliederschwund und mangelndes Engagement&#8220;, aber auch bedingt durch machtpolitische Überlegungen strategisch denkender Politikprofis &#8211; seit längerem Überlegungen, die traditionelle Form der tief in einem bestimmten Milieu verankerten Mitglieder- und Partizipationspartei durch effektivere und &#8222;schlankere&#8220; Organisationsformen zu ersetzen. Eigentlich brauchte die politische Führungsgruppe, so der ehemalige Chefdenker der CDU-Zentrale Peter Radunski (1993), die Unterstützung der &#8222;Mitgliedschaft&#8220; nur als Legitimationsbasis für ihr eigenes Handeln, als gelegentlich für politische Kampagnen und Wahlkämpfe kurzfristig mobilisierbare Unterstützungsszene und als Spender beziehungsweise Finanziers. Könnte man den ganzen komplizierten Massenapparat eines tief gestaffelten Systems der Mitgliederpartizipation, von der Ortsgruppe bis zum Präsidium, der noch dazu aus der Sicht der Parteioberen gelegentlich unkalkulierbare Tendenzen zur Selbstständigkeit zeigt und Außenseitern und Konkurrenten unwillkommene Chancen zur innerparteilichen Gegenmobilisierung anbietet, nicht durch eine politische Form ersetzen, bei der das notwendige Geld &#8211; das meiste stammt sowieso nicht mehr aus den Mitgliedsbeiträgen &#8211; durch Spendenkampagnen und Fundraising aufgebracht, die eigentliche politische Arbeit aber durch bezahlte Professionelle und Stäbe von Experten erledigt wird? Man könnte das auch als &#132;Amerikanisierung&#8220; des Parteiwesens bezeichnen und gesellschaftlich durch die Tendenzen zur Individualisierung und nachlassende Bindungs und Loyalitätsbereitschaft gestützt ansehen. Jedenfalls zeigen solche nach wie vor virulenten Überlegungen in den Parteizentralen, daß die Zukunft der klassischen Mitgliederpartei und damit ja auch eines jedenfalls in Europa wichtigen Elements politischer Partizipation und Demokratie keineswegs gesichert ist.Das viel bestaunte Medienereignis(!) &#8222;Greenpeace&#8220;, ein &#8222;kleiner Verein&#8220;, der ja eigentlich eher ein professionell geführter Tendenz-Konzern ist, der sich über den Erfolg seiner Kampagnen refinanzieren muß, weist eher auf Versuche außerhalb des machtpolitischen Establishments hin, angesichts der Zwänge von Kampagnenpolitik in der politischen Gesellschaft und einer eindeutigen Dominanz der etablierten Akteure mit ihren überlegenen Ressourcen, Auswege aus einer Überforderung des klassischen Partizipationsrepertoires der meisten Bürger und Bürgerinnen zu finden. Schon immer standen den Möglichkeiten der etablierten Akteure, Kampagnen zu lancieren, ja die Instrumente und Möglichkeiten der nicht-organisierten Bevölkerung gegenüber. Vieles was seit den Siebzigern zunächst unter dem Stichwort &#8222;Bürgerinitiativen&#8220;, später dann der angeblich so neuen sozialen Bewegungen thematisiert wurde, besitzt ja neben anderem auch den Aspekt der Kampagnenform und weist viele der Charakteristiken aber auch Probleme auf, die hier angesprochen wurden. Wesentlich war und ist diesen partizipationsbasierten Kampagnen freilich der freiwillige, ehrenamtliche und nicht-professionelle Charakter. Das macht den Erfolg, ja schon das Auftreten dieser Formen so unsicher. Was am Beispiel &#8222;Greenpeace&#8220; allen auffällt und manche aus der Sicht partizipatorischer Demokratievorstellungen gegen den Strich geht, ist die eigentümliche Verbindung eines &#8222;eigentlich&#8220; für partizipatori-sche Politik reservierten Themas mit internen Strukturen und erfolgsorientierten Handlungsformen, die ansonsten eher aus dem gewerblichen und etablierten Bereich bekannt sind. Aber immerhin hat &#8222;Greenpeace&#8220; noch eine nicht beliebige und &#8211; wenn man so will &#8211; idealistische Zielfestlegung. Es bleibt damit immer noch Symptom für eine in der Forschung seit langem beobachtete Professionalisierung und Institutionalisierung des &#8222;Bewegungssektors&#8220; (Roth, 1994, S. 182ff.), der sich freilich intern inzwischen in den stark demokratieorientierten partizipativen und in den eher instrumentell auf bestimmte Ziele festgelegten Zweig aufzuspalten scheint; dem letzteren kann man sich auch durch Mitgliedsbeiträge oder Spenden und ohne eigene regelmäßige Aktivität verbunden fühlen. Hier entstehen folglich eigene Berufsmuster und Rollen, Bewegungsunternehmer oder &#8211; Sekretäre, die politisches Verständnis und Engagement mit höchst professionellem Wissen und Vorgehen verbinden und die &#8211; um es mit Max Weber zu sagen &#8211; nicht nur für ihr Engagement, sondern auch von ihm leben können und müssen. Ihre wesentliche Qualifikation besteht in der Fähigkeit, mit den ihnen zur Verfügung gestellten Ressourcen in dem festgelegten Bereich Kampagnen zu planen, anzuzetteln und erfolgreich durchzuführen. Dabei kommt es zu einer eigenartigen Vermischung von politisch-charismatischen und rein management- oder berufsorientierten Aspekten, die vielleicht nur ein Übergangsphänomen darstellen, in das das ideelle Engagement, das den Ausgangspunkt bildete, ungleichzeitig noch hineinreicht. In den USA tritt uns seit längerem bereits in Gestalt bestimmter Anwaltsbüros, sogenannter public- interest- firms und von fund- raising- agencies die professionalisierte Akteurokonstellation von Kampagnenpolitik entgegen; es steht zu erwarten, daß auch hier mit ihr zu rechnen ist. Dieses Stadium ist erreicht, wenn sich die professionelle Fähigkeit zur Gestaltung einer erfolgreichen Kampagne weitgehend von allen Inhalten gelöst hat und ganz kommerziell betrieben wird, ohne daß es auf den Inhalt der Kampagne negativ abfärbt. Die wesentliche Klippe ist das Glaubwürdigkeitsproblem, bei dem bisher die Kirchen oder andere non-profit- Einrichtungen einen Vorsprung hatten, der vielfältig und auch kulturell durch lange Traditionen bedingt ist. Wenn aber eine generelle öffentliche Rechenschaftspflicht und Überwachung &#8211; wie zum Teil schon in den USA existent &#8211; hier Zweifel beseitigen hilft oder sogar deutlich zu machen vermag, daß der ehrlich ausgewiesene &#8222;Erfolgsanteil&#8220; der public- interest- firms, aufgrund eines effektiveren Managements niedriger liegt als der für die Endzwecke letztlich vorenthaltene beispielsweise bei einigen Kirchen, dann stellt sich die Sache hinsichtlich der zukünftigen Entwicklungschancen und auch vielleicht politisch-moralisch keineswegs mehr so eindeutig dar. So kann man denn in der Zukunft der politischen Gesellschaft Profis anheuern, die eine Spendenaktion für vergewaltigte Frauen im ehemaligen Jugoslawien und für die Einrichtung von Betreuungseinrichtungen trotz ihrer, sagen wir zwanzig prozentigen Erfolgsbeteiligung, schneller und &#8211; wohlgemerkt auch für die betroffenen Frauen &#8211; erfolgreicher &#8222;hochziehen&#8220;, als das jede Bürgerinitiative oder soziale Bewegung vermöchte. Und warum sollte am Ende eine solche &#8222;Firma&#8220; denn überhaupt noch eines Auftraggebers bedürfen und sich nicht gleich selbst auf dem &#8222;Spendenmarkt&#8220; mit einem aussichtsreichen Thema zu placieren versuchen? So gesehen zeigt sich in dieser Zukunftsperspektive vielleicht andeutungsweise, wie eine immer dominanter werdende Kampagnenpolitik und die mit ihr verbundenen strukturellen Effekte langfristig den gesellschaftlichen Humus bürgerlicher politischer Partizipation austrocknen und die vielfältigen Formen des politischen und sozialen Engagements auch in diesen Bereichen durch professionelles und kommerziell vermarktetes Handeln ersetzen könnten. Daß in der politischen Gesellschaft alles politisiert zu werden vermag, heißt nicht, daß es noch in den traditionellen Formen ehrenamtlichen Engagements oder der Europa typischen Parteiorganisationen zu geschehen hätte. Kommerzialisierung und Professionalisierung machen auch vor der Politik nicht halt; wer dabei nur auf die steigenden Einkommen der Politiker achtet, verkennt die Tiefendimension und Radikalität des sich vollziehenden Wandels.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/132-vorgaenge/publikation/kampagnenpolitik-1/">Kampagnenpolitik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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