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	<title>vorgänge 190: Die Erosion der Demokratie Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/190-vorgaenge/publikation/editorial-26/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 21:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 190, Heft 2/2010, S. 1-3 Es war der Euphorie des Augenblicks geschuldet, dass nach dem Untergang der kommunistischen Regime 1989 die Demokratie als die weltweit dominierende Staatsform gefeiert und ihr dauerhafter Bestand erwartet wurde. Keine zehn Jahre später diagnostizierte Ralf Dahrendorf, dass &#8222;die Form der Demokratie, die viele von uns 1989 im [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 190, Heft 2/2010, S. 1-3</p>
<p>Es war der Euphorie des Augenblicks geschuldet, dass nach dem Untergang der kommunistischen Regime 1989 die Demokratie als die weltweit dominierende Staatsform gefeiert und ihr dauerhafter Bestand erwartet wurde. Keine zehn Jahre später diagnostizierte Ralf Dahrendorf, dass &#8222;die Form der Demokratie, die viele von uns 1989 im Sinn hatten, in ernste und tiefe Schwierigkeiten geraten&#8220; sei. Die Wähler würden sie als einen Konsumartikel betrachten, die Parlamente hätten einen Großteil ihrer Macht verloren, Kontrolle und Legitimität befänden sich in der Krise, die mit einer Krise des Nationalstaates einhergehe. Dahrendorf nannte diese Entwicklung &#8222;Post-Demokratie&#8220;, ein Begriff, den Jahre später Colin Crouch mit ähnlicher Diagnose popularisieren sollte und der heute zu den gängigen Krankheitsbefunden der Demokratie zählt.</p>
<p>Nun ist die Rede von der Krise der Demokratie fast so alt wie diese selbst. Sogar zu ihrer Hochzeit in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts war sie begleitet von Untergangsszenarien. Während für konservative Theoretiker in der Überdehnung demokratischer Partizipation und der Anspruchsinflation von Verbänden, Gewerkschaften und Transferempfängern der Keim der Unregierbarkeit angelegt war, prognostizierte ihr linkes Gegenüber einen wachsenden Legitimitätsverlust auf Grund der gesteigerten Notwendigkeit System stabilisierender Interventionen des spätkapitalistischen Staates. Beide Voraussagen sind nicht eingetreten, doch ist das kein Anlass zur Entwarnung. Denn der demokratische Staat hat zwar wider seinerzeitiger Erwartung den Einfluss der Verbände und seine Interventionen drastisch reduziert &#8211; ist nun aber gerade deshalb in eine Krise geraten, aus der herauszukommen bislang noch kein Passepartout gefunden wurde.</p>
<p>Auch mit dieser Ausgabe der vorgänge wird keiner präsentiert, ihr Anliegen ist vielmehr, sich anhand verschiedener Theorien und Therapien ein möglichst umfassendes Bild vom aktuellen Zustand der Demokratie zu machen.</p>
<p><i>Sandra Seubert </i>geht der Frage nach, inwieweit die Demokratie unter transnationalen Bedingungen noch auf den Bürger als gleichermaßen Autoren und Adressaten der Gesetzgebung bauen, d. h. ihre legitimatorischen Grundlagen reproduzieren kann.</p>
<p><i>Dirk Jörke</i> erkennt in der Theorie der Postdemokratie einen Bruch mit den bisherigen Krisendiagnosen, da ihre Analyse zwar triftig ist, ihr normativer Defaitismus aber keinen Fortschritt, keine Besserung zulässt. Den Ausweg aus diesem Dilemma sieht er in der Demokratie als normatives Leitbild eines Protestes, der sich gegen die postdemokratischen Zustände wendet.</p>
<p><i>Eike Hennig </i>wirft den Theoretikern der Postdemokratie vor, ohne empirische Substanz ein schwarzes Bild der Demokratie zu malen, aus dem sich keine Handreichung ableiten lässt, den bestehenden Deformationen zu begegnen. Bei deren Analyse versage die Postdemokratie-Theorie.</p>
<p><i>Claus Leggewie </i>sieht die bestehenden Demokratien für die Herausforderung des Klimawandels schlecht gewappnet und mahnt umfassende institutionelle Reformen und einen innovativen und investiven Push auf europäischer und globaler Ebene an. Um diese ins Werk zu setzen, ist eine Demokratisierung der liberalen Demokratie erforderlich.</p>
<p>Für <i>Ingolfur Blühdorn </i>korrespondiert die Postdemokratie mit einer von deren Theoretikern vernachlässigten Veränderung gesellschaftlichen Bewusstseins, dem Wandel vom Bürger zum (Politik-)Konsumenten. Dieser Wandel markiert die postdemokratische Wende, hinter der es kein normativ unterfüttertes Zurück mehr gibt. Damit sind einer nachhaltigen Politik Grenzen gesetzt, die sie, gemessen an den Erfordernissen des Klimawandels, als ungenügend ausweist.</p>
<p><i>Reinhard Heil</i> untersucht, inwieweit die von Chantal Mouffe und Ernesto Laclau aus dem Spannungsverhältnis von Demos und liberalem Subjekt entwickelte Theorie einer radikalen und pluralen Demokratie dazu angetan sind, der grassierenden Politikverdrossenheit zu begegnen.</p>
<p>Auf die Komplexität des Politischen sind für <i>Arthur Benz </i>weder Deliberation noch Reduktion die passende Antwort, diese liegt vielmehr in einer Theorie komplexer und reflexiver Demokratie, zu der die Stärkung der Bürger und Parlamente ebenso gehört wie der Leistungswettbewerb zwischen Gebietskörperschaften und Staaten und die Ermöglichung innovativer Verfahren.</p>
<p>Feministische Demokratietheorie, so <i>Claudia Ritzi</i>, gibt auf den Mangel, dass mit der staatsbürgerlichen Gleichheit der Frau keinesfalls deren politische Gleichstellung korrespondiert, zwei Antworten: eine gleichheitsorientierte, welche auf temporäre Förderung der Frauen abzielt, und eine differenzorientierte, welche die institutionelle Berücksichtigung der Unterschiede verlangt.</p>
<p><i>Sascha Kneip </i>analysiert die Bedingungen, die das Verhältnis von Politik und Verfassungsgerichtsbarkeit zu einer Erfolgsgeschichte für die Gerichte selbst und für die nationalen Demokratien haben werden lassen und gibt einen skeptischen Ausblick auf die Europäisierung der Verfassungsgerichtsbarkeit.</p>
<p><i>Thomas Meyer </i>sieht die Politik den Eigengesetzen einer vom Zwang zur Skandalisierung und Hang zur politischen Stromlinienförmigkeit geprägten medialer Öffentlichkeit unterworfen. Auch die neuen Kommunikationswege des Internets bergen nicht das demokratische Potenzial, das sich viele von ihm erwarten.</p>
<p><i>Otmar Jung </i>widerlegt die gängigen Vorurteile gegen direkte Demokratie.</p>
<p>In seinem Essay analysiert <i>Joachim Raschke </i>die strategische Position der Grünen im Fünf-Parteien-System. Diese ist bestimmt durch die gegebene Zuordnung zu einem linken Lager und die Schwäche, weder eine Links-Strategie noch eine Lager übergreifende Strategie offensiv verfolgen zu können, zumal die ökonomische und die normative Orientierung der Anhängerschaft gegenläufig gerichtet sind.</p>
<p><i>Armin Pfahl-Traughber</i> hält die Gleichsetzung von Antisemitismus und Islamophobie für unstatthaft, da es sich bei Letzterer um keine Diskriminierungsideologie handelt. Auch die korrektere Rede vom Antimuslimismus birgt die Gefahr einer Verharmlosung des Antisemitismus.</p>
<p><i>Konrad Ott</i> analysiert die Fiskalpolitik der Partei &#8222;Die Linke&#8220; und bescheinigt ihr eine fehlende normative Legitimität, rechtliche Fragwürdigkeit und im Ergebnis ein haushalts- und sozialpolitisches Scheitern.</p>
<p>Ich wünsche Ihnen zu dieser Ausgabe der <i>vorgänge </i>wie immer eine anregende Lektüre.</p>
<p>Ihr</p>
<p>Dieter Rulff</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/190-vorgaenge/publikation/editorial-26/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Wo findet Demokratie ihre Bürger?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/190-vorgaenge/publikation/wo-findet-demokratie-ihre-buerger/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 21:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ressourcen des Bürgerschaftlichen unter den Bedingungen der De-Nationalisierung, aus: vorgänge Nr. 190, Heft 2/2010, S. 4-16 Die traditionelle Antwort auf die Frage &#8222;Wo findet die Demokratie ihre Bürger?&#8220; lautet: In Nationalstaaten verstanden als territoriale Einheiten, in denen ihnen ein Rechtsstatus gewährt wird, der an Staatsangehörigkeit gebunden ist und politische Mitgliedschaft über die Teilnahme an formalen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ressourcen des Bürgerschaftlichen unter den Bedingungen der De-Nationalisierung,</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 190, Heft 2/2010, S. 4-16</p>
<p>Die traditionelle Antwort auf die Frage &#8222;Wo findet die Demokratie ihre Bürger?&#8220; lautet: In Nationalstaaten verstanden als territoriale Einheiten, in denen ihnen ein Rechtsstatus gewährt wird, der an Staatsangehörigkeit gebunden ist und politische Mitgliedschaft über die Teilnahme an formalen Wahlen realisiert. Die Selbstverständlichkeit dieser Antwort wird zunehmend in Zweifel gezogen: Bürger üben ihre Bürgerschaftlichkeit auch in anderen Zusammenhängen aus, physisch durch Aktivitäten, die den Nationalstaat transzendieren, und funktional in sozialen Sphären, die nicht als &#8222;politisch&#8220; in einem engeren Sinne gelten, wie die Familie und der ökonomische Bereich.[1] Unterschiedliche Auffassungen darüber, wo man bürgerschaftliche Aktivitäten lokalisieren soll, führen zu Kernfragen der Demokratie und der Bürgerschaft heute.</p>
<p>Es gibt die häufige Kritik, dass die theoretische Sprache die gegenwärtigen Transformationen von Bürgerschaft nicht hinreichend einfange. Was sich vollziehe, so wird gesagt, sei eine Reinterpretation von Bürgerschaft, vorangetrieben durch Akteure einer transnationalen Zivilgesellschaft.[2] Die Neu-Erfindung des Bürgerschaftlichen (&#8222;reinvention of citizenship&#8220;) verweist aus dieser Perspektive auf die Wiederaneignung von Sphären des Handelns, die lokale Knoten haben können, wie etwa die &#8222;globale Stadt&#8220; oder durch kommunikative Netzwerke gebildet werden, die sich um globale Ereignisse wie etwa das Weltsozialforum herum intensivieren. Die Bedeutung des formalen Bürgerstatus werde verringert und informelle Formen des Bürgerschaftlichen würden sich herausbilden: Aktivitäten, Praktiken, Identitäten und Solidaritäten von Personen, die nicht Bürger in einem formalen rechtlichen Sinne sind und/oder die in Sphären handeln, die traditionelle politische Orte transzendieren.</p>
<p>Im Folgenden soll die Diskussion um eine Neuinterpretation des Bürgerschaftlichen mit Blick auf einen wesentlichen Konflikt analysiert werden: einer gleichzeitigen Vertiefung und Ausweitung unseres Verständnisses von Bürgerschaft. Wie deutlich werden wird, stellt ein Verständnis von Bürgerschaft, dem ein bestimmtes normatives Konzept politischer Autonomie zu Grunde liegt, ein normativ anspruchsvolles und, angesichts gegenwärtiger Entwicklungen der De-Nationalisierung, zugleich in hohem Maße herausforderndes Projekt dar. Da die Befugnis zur Rechtsetzung (Autorisierung) als wesentliches Element von Bürgerschaft betrachtet wird, ist dieses Verständnis an institutionelle Vorbedingungen geknüpft. Aber gerade diesen Bedingungen wird vorgeworfen, sich eher zu einem Hindernis denn einer Ermöglichungsbedingung der Demokratie entwickelt zu haben. Versuche, diese Hindernisse zu überwinden, sind mit dem Problem konfrontiert, zwei Dimensionen vermitteln zu müssen: Bürgerschaft als Institution und Bürgerschaft als Aktivität. Die Idee von Bürgerschaft wird ihres umfassenden und am Ende emanzipatorischen Gehalts beraubt, wenn wir eine dieser Dimensionen auflösen. Ein reduktionistischer Ansatz würde zu Konfusionen führen und den normativen Gehalt politischer Bürgerschaft verzerren. Die Frage ist, wie Begriffsentleerungen vermieden und gleichwohl transformative Potentiale eingeschlossen werden können. Es ist das anspruchsvolle und komplexe Projekt des Entwurfs einer Theorie der Bürgerschaft unter Bedingungen der De-Nationalisierung, dessen Ausgangspunkte und Thesen hier lediglich in groben Zügen skizziert werden können.</p>
<h2 class="auto-created">I. B&uuml;rger&shy;schaft als Politische Autonomie </h2>
<p>Was macht den normativen Kern moderner Bürgerschaft aus? Sind es die rechtlichen Garantien persönlicher Freiheit? Sind es die über Nationalität als Staatsangehörigkeit vermittelten Zugehörigkeitsgefühle? Diese Elemente bestimmen zwar den Rahmen, in dem sich die moderne Idee der Bürgerschaft entwickelt hat. Der normative Kern wird jedoch durch eine politische Idee der Bürgerschaft bestimmt, die sich auf ein bestimmtes Verständnis politischer Freiheit als kollektiver Selbstbestimmung bezieht. Die &#8222;Erfindung politischer Bürgerschaft&#8220; (&#8222;invention of citizenship&#8220;) geht auf die revolutionären Momente zurück, in denen die ersten modernen Verfassungen entworfen wurden.[3] Der Konstitutionalismus hat einen inhärent politischen Charakter: Sein Ziel war und ist niemals nur der Schutz individueller Rechte, sondern die Konstitution eines Rahmens, der die Realisierung öffentlicher Freiheit möglich macht.[4] In dieser Behauptung steckt nicht nur eine historische, sondern v. a. eine normative These: so sollten wir die Idee politischer Bürgerschaft verstehen, wenn wir wesentlich normative Errungenschaften der Moderne erhalten wollen.</p>
<p>Diese politische Idee von Bürgerschaft kommt in den Theorien von Rousseau und Kant einflussreich zum Ausdruck.[5] Die hier angelegte Konzeptualisierung von politischer Autonomie ist normativ anspruchsvoll und gerade deshalb in hohem Maße herausfordernd angesichts der Transformationen des Bürgerschaftlichen heute. Die Idee politischer Autonomie als &#8222;Selbstgesetzgebung&#8220; impliziert, dass eine BürgerIn eine Person ist, die berechtigt ist, sich die Gesetze, denen sie unterworfen ist, selbst zu geben. Nur so kann sie Freiheit in gesellschaftlichen Beziehungen erreichen. Dies ist natürlich ein hochabstraktes normatives Ideal und es gibt viele Unterschiede zwischen Rousseau und Kant mit Blick darauf, wie es im Einzelnen auszubuchstabieren ist. Die beiden unterscheiden sich bekanntlich nicht nur hinsichtlich der Frage, ob sich selbst Gesetze zu geben heißen muss, tatsächlich über jedes Gesetz selbst abzustimmen. Kant macht zudem im Unterschied zu Rousseau eine schärfere Unterscheidung zwischen moralischen und juridischen Gesetzen, und das gibt seiner politischen Theorie einen liberalen Charakter (mit den Vorteilen und Schwierigkeiten, die damit zusammenhängen). Nichtsdestotrotz gibt es eine wichtige Gemeinsamkeit: Bürgerschaft ist ein Status, der rechtlich konstituiert ist und in einem Akt der rechtlichen Autorisierung kulminiert. Welche Praktiken auch immer man als den formellen Prozeduren der Gesetzgebung vorhergehend begreift, Bürgerschaft kann niemals nur als Praxis begriffen werden. Die Bereitschaft, soziale Beziehungen rechtlich zu regulieren, hat bestimmte institutionelle Implikationen, die nicht abgestreift werden können, ohne die Idee selbst zu überdehnen. Die grundlegende institutionelle Bedingung ist die Errichtung einer Erzwingungsgewalt, die das Recht durchsetzen kann. Die Bindung dieser rechtlichen Erzwingungsgewalt an ihren legitimatorischen Ursprung, den Willen des Volkes, macht es nicht nur nötig, das Volk als kollektive Entität zu bestimmen und sich mit Fragen des Ein-und Ausschlusses zu befassen, sondern auch Prozeduren ins Leben</p>
<p>zu rufen, die es erlauben, so etwas wie einen &#8222;Volkswillen&#8220; zu ermitteln.[6] <br />Ein theoretischer Ansatz wie dieser, der den Prozess kollektiver Selbstbestimmung als rechtlich vermittelt begreift, scheint auf den ersten Blick gut gerüstet, um sich an Wandel anzupassen. Rechtlich kodifizierte Institutionen lassen sich als Institutionen zweiter Ordnung begreifen, in dem Sinne, dass der Prozess der Institutionalisierung selbst noch einmal reflexiv gemacht werden kann.[7] Dadurch kann er sowohl für organisatorische als auch für normative Ansprüche geöffnet werden, die sich aus einer universalistischen Moral und Forderungen nach öffentlicher Rechtfertigung ergeben. Ein Ansatz, der Demokratie und rechtliche Autorisierung so zusammenbindet, dass eine Selbsttransformation des demos prinzipiell möglich ist, müsste den idealen Reflexionsrahmen für die gegenwärtig zu beobachtenden Transformationen bieten. Aber zu dieser Schlussfolgerung sollte man sich nicht zu rasch hinreißen lassen. Rechtlich vermittelte kollektive Selbstgesetzgebung unterliegt inhärenten Beschränkungen und ist abhängig von anspruchsvollen sozialen Praktiken jenseits des Rechts.[8]</p>
<h2 class="auto-created">II. B&uuml;rger&shy;schaft als Institution und als Praxis </h2>
<p>Da Institutionen durch Praktiken lebendig gehalten werden und nicht unabhängig von den Individuen existieren, die in ihnen handeln, mag es zunächst etwas künstlich erscheinen, Bürgerschaft als Institution und Bürgerschaft als Praxis gegenüberzustellen. Aber die Unterscheidung dieser beiden Aspekte wirft ein Licht auf einige Probleme im gegenwärtigen Nachdenken über die Zukunft des Bürgerschaftlichen.</p>
<p>Warum ist es bedeutsam, Bürgerschaft als Institution und als Institutionen schaffend zu beschreiben? Institutionen haben eine organisatorische und eine normative Funktion: Sie sollen einerseits die Ziele, für die sie eingesetzt sind, effizient erfüllen und andererseits normative Orientierung vermitteln und auf diese Weise Individuen an sich binden. Eine Institution muss einen zweifachen Test bestehen: &#8222;making sense&#8220; und &#8222;being fit for its mission&#8220; (Offe 1996). Institutionen sind mit einer impliziten Moraltheorie ausgestattet und verkörpern eine bevorzugte Weise, das Leben in Gemeinschaft zu leben. Erfolgreiche Institutionen verbinden Individuen und machen sie zu &#8222;Mitbewohnern&#8220; in einem institutionellen Regime. Um dies zu leisten, müssen sie auf Dauer angelegt sein und öffentliche Anerkennung finden.[9]</p>
<p>Was bedeutet es nun, Bürgerschaft als eine auf Dauer angelegte Institution zu begreifen? Der Charakter der Dauerhaftigkeit ergibt sich zunächst aus dem formalen Rechtsstatus, den eine Person gewinnt, wenn sie BürgerIn ist. Es gibt formalisierte und restriktive Prozeduren, um diesen Status anzunehmen. Für jemanden, der nicht in diesen Status hineingeboren ist, ist es nicht ohne Weiteres möglich, ihn zu erlangen, und wenn man ihn hat, hat man ihn häufig ein Leben lang.[10] Die normative Begründung hierfür ist darin zu sehen, dass Mitgliedschaftsrechte bestimmen, wer Anteil an der Volkssouveränität hat. Das Volk muss in der Lage sein zu entscheiden, wer Teil des Volkes ist. So gesehen ist es nicht nur der Staat als organisatorische Einheit, sondern auch die Demokratie als institutionell vermittelte Form kollektiver Selbstbestimmung, die Schließung verlangt, um Dauerhaftigkeit zu erreichen.</p>
<p>Daraus folgt freilich nicht, dass das Volk über die Kriterien der Schließung völlig frei verfügen kann. Es muss seine Praktiken der Inklusion und Exklusion entlang von Prinzipien prüfen, die es als für sich selbst bindend anerkannt hat. Betont man auf diese Weise den auf Dauer angelegten Charakter von Institutionen, wird man anfällig für den Vorwurf, die historische Genese in den Hintergrund zu drängen. Wir assoziieren Bürgerschaft heutzutage mit dem Nationalstaat, aber der Prozess der Nationalisierung von Bürgerschaft hat sich zu einem bestimmten geschichtlichen Zeitpunkt vollzogen und war hoch ambivalent: einerseits ermöglichend &#8211; mit Blick auf die Schaffung eines institutionellen Gehäuses, in dem Prozesse der kollektiven Selbstbestimmung einen Ort finden können &#8211; andererseits unterdrückend &#8211; mit Blick auf ethnische Minoritäten und andere zunächst ausgeschlossene Kategorien von Personen.[11] Diese Entwicklung ist, wie es scheint, an ein Ende gekommen. Die nationalstaatliche Verfasstheit von Bürgerschaft ist konfrontiert mit Defiziten in funktionaler und normativer Hinsicht. Sowohl ihre Effektivität als auch ihre Legitimität werden in Frage gestellt. Dies führt zu einer Entfremdung der Bürger von ihren Institutionen und betrifft daher das zweite Merkmal erfolgreicher Institutionen: ihre öffentliche Anerkennung.</p>
<p>Öffentliche Anerkennung hat eine empirische und eine normative Dimension: Empirisch drückt sich die Anerkennung, die einer Institution entgegengebracht wird, in unbefragter Akzeptanz und tatsächlichem Befolgen der Anforderungen, die sie an Individuen stellen, aus. Institutionen etablieren Standards, die signalisieren, welches Verhalten sanktioniert wird, und welches Zustimmung erhält. Dies hat einen sozialisierenden Effekt: Regeln werden zur Gewohnheit und je mehr Individuen sie internalisieren, desto mehr erscheinen sie als selbstverständlich. Darin liegt die entscheidende Ambivalenz, die in der klassischen Institutionentheorie diskutiert und als &#8222;falsche Naturalisierung&#8220; kritisiert wird.[12] Aus einer normativen Perspektive können Institutionen nur dann auf Befolgung rechnen, wenn sie ihren Legitimitätsanspruch rechtfertigen, und einen Legitimitätsglauben in Individuen hervorzurufen vermögen. Unter welchen Umständen kann die Institution der Bürgerschaft berechtigterweise Legitimität beanspruchen? Formell: Wenn die Prozeduren des Erwerbs vorhersagbar sind und nicht einfach umgangen werden können. Substantiell: mit Blick auf das Ethos, den normativen Kern, der Institution: Wenn sie Individuen ihre Ansprüche einsichtig machen kann, wenn sie vermitteln kann, inwiefern ihre Existenz ein Gut darstellt, das sie für Individuen bedeutsam macht. Das Gut der Bürgerschaft hat eine individuelle und eine kollektive Seite: es bezieht sich auf Ansprüche und Privilegien, die effektive Garantie von Rechten, die eine Person mit diesem Status geltend machen kann, und sie bezieht sich auf ein gemeinschaftliches Gut, dass sich als politische Lebensform, die man mit anderen teilt, realisiert.[13] Ein effektiver Legitimitätsglaube setzt voraus, dass die normative Kernidee intakt und lebendig ist und stetig in alltägliche Praktiken übersetzt wird. Man teilt ein bestimmtes Verständnis mit anderen darüber, was es heißt, ein Bürger einer bestimmten politischen Gemeinschaft zu sein, welche Rechte und Pflichten damit einhergehen.</p>
<p>Wenn die Kernidee von Bürgerschaft als politische Autonomie (im obigen Sinne) verstanden wird, so verlangt dies eine wechselseitige Anerkennung als freie Personen mit gleichen Rechten auf individuelle und kollektive Selbstbestimmung. Obwohl gleiche Rechte eine zentrale Voraussetzung ihrer Realisierung sind, verweist die Idee doch auf umfassendere Bedingungen.[14] Die Realisierung politischer Freiheit setzt Beziehungen der Reziprozität voraus und tatsächliche Erfahrungen der Gleichheit in sozialen Interaktionen. Diese Bedingungen bestimmen den &#8222;fairen Wert formaler Rechte&#8220; (Rawls). Den Status &#8222;als Gleiche&#8220; zu genießen, bezieht sich auf ein &#8222;standing&#8220;, das Personen in Beziehung zu anderen Personen haben. Um diese Dimension der relationalen Gleichheit zu explizieren formuliert Nancy Fraser den Grundsatz der &#8222;partizipatorischen Parität&#8220;. Partizipatorische Parität meint, als vollwertiger Partner in sozialen Kooperationen anerkannt zu sein: als gleicher unter gleichen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Auf einer Basis der Gleichheit zu interagieren setzt nicht &#8222;sameness&#8220;, im Sinne von Identität voraus, sondern den gleichen moralischen Wert von Personen.[15] Der Grundsatz der partizipatorischen Parität vertieft unser Verständnis von effektiver Bürgerschaft. Über formale Rechtsgleichheit hinausgehend, bezieht es sich auf die Bedingungen, unter denen Personen tatsächlichen effektiven Gebrauch von ihren Rechten machen können.</p>
<p>Was verlangt dies von Institutionen? Partizipatorische Identität wird als Basis für gerechte und demokratische Institutionen eingeführt, zugleich stellen gerechte und demokratische Institutionen aber die strukturellen Voraussetzungen dafür dar, partizipatorische Parität tatsächlich zu verwirklichen. Ob Personen zu der Art von Personen werden können, die sie &#8211; normativ betrachtet &#8211; sein sollen, hängt von den aktuellen Erfahrungen ab, die sie, nicht nur, aber auch, mit Institutionen machen: Gibt es die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen, wird man als berechtigt und fähig betrachtet, für sich selbst zu sprechen, oder schlagen einem Misstrauen und Bevormundung entgegen? Daraus folgt, dass die öffentliche Anerkennung und der Glaube an die Legitimität von Bürgerschaft als Institution selbst wiederum von institutionellen Arrangements abhängt, die Potentiale für Praktiken der &#8222;Verbürgerschaftlichung&#8220; (&#8222;citizenization&#8220;, wie James Tully es nennt) enthalten.</p>
<p>Wenn der Status relationaler Gleichheit, wie oben dargestellt, auf die Realisierung von politischer Freiheit bezogen ist, dann hat diese Gleichheit in jedem Fall eine soziale Bezugsgruppe: es ist eine Gleichheit zwischen Mitgliedern und sie geht insofern mit Exklusivität einher.[16] Die vertiefende Dimension moderner Bürgerschaft ist damit verbunden von politischer Macht tatsächlich effektiven Gebrauch zu machen. Demokratisierung ist in diesem Sinne ein Prozess, in dem es um Ermächtigung und Statusgleichheit geht, jene Voraussetzungen also, die Bürger in die Lage versetzen, tatsächlich effektive Kontrolle über die Bedingungen zu erlangen, unter denen sie leben.[17]</p>
<h2 class="auto-created">III. B&uuml;rger&shy;schaft als Aktivit&auml;t </h2>
<p>Um öffentliche Anerkennung sicherzustellen, müssen Institutionen in der Lage sein, Individuen an sich zu binden und ihre Praktiken zu motivieren. Eine gewisse Ambivalenz sollte dabei freilich nicht übersehen werden. Institutionen stellen nicht automatisch und notwendigerweise eine ermöglichende Bedingung sozialer Praxis dar, sie können diese genauso gut auch beschränken durch die Logik der Verantwortungsteilung und Delegation von Zuständigkeit. So argumentiert Rousseau, wenn er dem korsischen Volk in seinem Entwurf einer Verfassung für Korsika empfiehlt, lieber die Straßen selbst zu pflastern, als diese Aufgabe an eine staatliche Instanz zu delegieren. Darin drückt sich ein Verdacht gegen die Etablierung administrativer Macht aus, die als Kette bürgerschaftlicher Aktivität und Quelle von Herrschaft betrachtet wird. Republikanische Denker legen Wert auf zivile Pflichten und das schließt die Präferenz für Bürgerdienste anstelle institutioneller Erfüllung öffentlicher Aufgaben ein. Was hier zur Debatte steht, ist das Verhältnis von Zivilgesellschaft und Bürokratie im modernen Staat. Demokratie braucht Handlungsräume. Um BürgerIn zu werden, brauchen BürgerInnen soziale Kontexte, die in dem Sinne ermächtigen, dass sie individuelle Dispositionen, die Stimme zu erheben und sich einzumischen befördern. Aber dies sollte als etwas verstanden werden, das ein institutionelles Design inkorporieren kann und inkorporieren muss, gerade weil der öffentlichen Anerkennung von Institutionen eine sozialisierende Wirkung zugrunde liegt: ihre &#8222;Moralität&#8220; wird internalisiert.</p>
<p>Das Verhältnis zwischen staatlicher Bürokratie und bürgerschaftlichem Engagement bleibt ambivalent und die ermöglichenden und beschränkenden Potentiale institutioneller Arrangements sind stets von Neuem kritisch zu prüfen.[18] Heute scheint die größere Gefahr der Entmutigung bürgerschaftlicher Aktivität freilich aus einer anderen Richtung zu kommen. Politische Autonomie wird durch systemische Prozesse in der ökonomischen Sphäre unterminiert, die das Ethos demokratischer Institutionen in einer Weise schwächen, dass sie die Bürger kaum noch als ihre eigenen erkennen und sich selbst nicht länger als Autoren hinter den Handlungen ihrer Regierungen betrachten können. Entzug von Vertrauen in Institutionen ist ein komplexer Prozess, der letztendlich jedoch die Struktur sozialer Beziehungen beeinflusst und die Tiefe sozialer Integration bestimmt. Eine zivile Kultur der Kooperation und der wechselseitigen Verantwortung wird von Anreizen intensivierten individuellen Wettbewerbs hintertrieben. Die alltäglichen Erfahrungen unter Bedingungen eines &#8222;neuen Geistes des Kapitalismus&#8220; lassen ein Gefühl der Machtlosigkeit sich ausbreiten. Ohne positive Resonanz aus der Lebenswelt, ohne &#8222;Widerlager im Sozialen&#8220; (Offe) liegt die politische Rhetorik der Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements kraftlos über systemisch induzierten Prozessen der Transformation. Die Erfahrung, regiert zu werden, statt selber zu regieren, produziert nicht länger nur Affekte gegen die politische Elite, sondern affiziert ein System, das nicht in der Lage ist, ökonomische Macht effektiv zu steuern, im Ganzen. Das Ergebnis ist: Entfremdung von der Demokratie.</p>
<p>Die bisherige Argumentation impliziert die Schlussfolgerung: Wenn Demokratien auch in Zukunft Bürger finden wollen, müssen die Bürger auch irgendwo Demokratie finden. Die Herausforderung besteht darin, ein institutionelles Ethos neu zu beleben, dass Erfahrungen der Freiheit und Gleichheit in kollektiver Selbstbestimmung möglich macht und die normativen Prinzipien, die bestehende Institutionen zu verkörpern vorgeben, in institutionelle Reformen zu übersetzen. Partizipatorische Parität kann als soziale Voraussetzung politischer Autonomie begriffen werden. Sie entfaltet sich letztendlich sozialen Kooperationen des alltäglichen Lebens. Die Herausbildung von &#8222;habits of the heart&#8220; konstituiert einen stabilen Teil der Persönlichkeit und daher können diese Haltungen politische Aktivität in einem engen Sinn überschreiten und sich auch in anderen sozialen Sphären realisieren. Bürgerschaft drückt sich in bestimmten Dispositionen und Tugenden aus und kann und sollte daher auch in Kontexten niederschlagen wie der Familie oder dem Wirtschaftsleben. Nur so kann eine politische Theorie des Bürgerschaftlichen gegen Vorwürfe der Abstraktheit verteidigt werden.[19]</p>
<p>An diesem Punkt stellt sich die Frage, ob die hier skizzierte Vorstellung von Bürgerschaft in eine eher republikanische oder liberale Richtung tendiert. Schließlich ist es die republikanische Tradition politischen Denkens, die die Bedeutung von Gewohnheiten des Herzens betont, während die Betonung der Autonomie sozialer Sphären ein liberaler Impuls ist. Zur Notwendigkeit einer normativen Kongruenz verschiedener sozialer Sphären gäbe eine Menge zu sagen, ebenso wie zu der Frage, inwieweit sich dies mit liberalen Prinzipien verträgt und welche politischen Regulierungsmaßnahmen angebracht erscheinen. Probleme liberaler Selbstbeschränkung verfolgen Theorien politischer Bürgerschaft, die über formale Gleichheit hinausgehen wollen. Aber so viel sollte festgehalten werden: Liberale Selbstbeschränkung ist nur insofern ein Wert als sie als eine politische Praxis verstanden wird. Das bedeutet, dass es die Bürger selbst sind, die in öffentlichen Diskursen herausfinden müssen, wo die Grenzen des Privaten in speziellen Konflikten jeweils verlaufen und die Frage der (relativen) Autonomie sozialer Sphären letztlich mit Blick auf die Idee freier und gleicher Bürgerschaft beantworten müssen.</p>
<p>Moderne Republikaner wollen die Autonomie sozialer Sphären in der Regel auch nicht völlig abschaffen. Aber sie verweisen zu Recht auf deren Relevanz für die Reproduktion von Bürgerschaft als Aktivität. Machtbeziehungen entfalten sich meist in Sphären, die privat in dem Sinne sind, dass sie sich direkter politischer Einflussnahme entziehen. Philip Pettit etwa legt in seiner Theorie des Republikanismus auf dieses Problem einiges Gewicht. Er argumentiert für einen strukturellen Egalitarismus als Charakteristikum des sozialen Lebens in einer Republik. Bürgerschaftliches Leben setzt eine Offenheit voraus, die sich nur als Ergebnis intersubjektiver Gleichheit ergibt, die wiederum auf strukturellem Schutz vor den willkürlichen Effekten sozialer Macht basiert. Freiheit als Nicht-Beherrschung ist ein politisches Ideal, das auf der Kontrolle von Macht in der so genannten Privatsphäre basiert: der Familie und dem Arbeitsplatz.</p>
<p>Der systematische Schutz gegen willkürlichen Gebrauch von Macht, den liberal-republikanische Theorien wie die Pettit&#8217;sche anvisieren, verweisen auf institutionelle Strategien, um normative Kongruenz zwischen verschiedenen sozialen Sphären herzustellen. Was mit einer solchen Perspektive einhergeht, ist ein gewisser institutioneller Optimismus, der mit einem spill-over von der institutionellen Moralität zu den Praktiken des alltäglichen Lebens rechnet. Bürger werden nicht geboren, sondern gemacht, und ihre Sozialisation beginnt lange bevor sie die öffentliche Sphäre betreten. Das Argument, das aus dieser Perspektive folgt, ist, dass ein Vertiefen der Demokratie auf ein Stärken der Potentiale zur effektiven Steuerung der sozialen Sphären hinausläuft, die die Sozialisation von Bürgern beeinträchtigen können. Vorausgesetzt wird eine starke politische Gemeinschaft, in der soziale Praktiken vorhanden sind, die die Realisierung von Freiheit als Nicht-Beherrschung als ein gemeinsames Gut und Ermöglichungsbedingung politischer Autonomie sichern.</p>
<p>Nicht das Ziel an sich, sondern die Voraussetzungen gesellschaftlicher Integration sind es, die in Kontrast zu gewissen Ansätzen transnationaler Demokratie stehen. In Übereinstimmung mit Pettit argumentiert etwa David Held, dass politische Autonomie von institutionellen Strukturen abhängt, die in der Lage sind &#8222;to cut across all key domains of power where power shapes and affects people&#8217;s life chances with determinate effects on and implications for their political agency&#8220; (Held 1999, 105). Dabei sind wir freilich heute mit dem verwirrenden Faktum konfrontiert, dass institutionelle Strukturen, die &#8222;fit&#8220; für die Mission der Machtbändigung in diesem Sinne sind, ihren Rahmen ausweiten und die nationale Ebene transzendieren müssen. Das Kernproblem, das Konzeptionen transnationaler Demokratie plagt (bzw. plagen <i>sollte</i>), ist freilich, Wege zu finden, die notwendigen institutionellen Reformen mit dem Selbstverständnis von Bürgern als Autoren und Unterstützern dieser Prozesse zu vermitteln.</p>
<h2 class="auto-created">IV.&nbsp;Dynamiken moderner B&uuml;rger&shy;schaft </h2>
<p>Die vorangegangenen Reflektionen sollten deutlich machen, dass die Dynamiken moderner Bürgerschaft in zwei Richtungen weisen: eine gleichzeitige Vertiefung und Ausweitung unseres Verständnisses von Bürgerschaft. Die zentrale Herausforderung besteht darin, diese beiden Richtungen zu vermitteln, die Bedeutung von Bürgerschaft unter veränderten Bedingungen zu reinterpretieren, ohne die normative Essenz zu verwischen.</p>
<p>Zur ersten Richtung: Unser Verständnis dessen, was es heißt, als Gleiche zu interagieren und als vollwertige Partner in sozialen Kooperationen anerkannt zu sein, hat sich im Verlauf der historischen Entwicklung vertieft. Immer mehr Kategorien von Personen sind eingeschlossen, immer mehr substantielle Voraussetzungen werden formuliert, ein dichtes Netzwerk von Institutionen ist notwendig, um die Realisierung zu unterstützen. Aber je mehr unser Verständnis von Rechten und Pflichten und ihren sozialen Voraussetzungen sich vertieft, desto stärker wächst die Notwendigkeit, einen Sinn für Gemeinschaftlichkeit und Solidarität zwischen jenen zu schaffen, die eine politische Gemeinschaft teilen. Auf der anderen Seite weitet sich unser Verständnis von Bürgerschaft aus. Um politische Autonomie als kollektive Selbstbestimmung zu verteidigen, müssen institutionelle Strukturen sich über den Nationalstaat hinaus erweitern. Angesichts der normativen Dynamik einer universalistischen Moral können Rechte und Pflichten außerdem nicht länger so konzeptualisiert werden, als könnten sie auf die Mitglieder einer Nation beschränkt werden.</p>
<p>Innerhalb demokratischer Nationalstaaten haben sich Transformationen von Mitgliedschaftsregeln vollzogen und neue, transnationale Formen von Bürgerschaft haben sich herausgebildet. Es war Hannah Arendt, die die Spannungen einer Situation, in der sich eine ständige Notwendigkeit der Schließung wie der Infragestellung politischer Grenzen ergibt, eindruckvoll beschrieben hat. Es ist interessant, wie viel Gewicht sie auf das Erfordernis eines rechtlich konstituierten Rahmens legt, während sie gleichzeitig das Politische als Praxis versteht, das sich jenseits des Rahmens entfaltet. In ihrem Fall ist es die Instabilität und Flüchtigkeit des Handelns selbst, die externe Stabilisierung erfordert. Externe Stabilisierung wird durch das &#8222;Gehege des Rechts&#8220; gewährleistet, durch Institutionen, die nichtsdestotrotz stets fragil bleiben und immer wieder aufs Neue mit einem gemeinsamen Geist gefüllt werden müssen, der durch kommunikative Praxis entsteht. In ihrer Debatte mit Karl Jaspers insistiert Arendt, dass republikanische Bürgerschaft und Weltbürgerschaft niemals ein und dasselbe sein können (Arendt 1989: 99ff.). Obwohl sie zugesteht, dass wir unter kosmopolitischen Bedingungen leben, in dem Sinne, dass die Menschheit als Ganze von bestimmten Ereignissen betroffen ist, ist sie der Auffassung, etwas wie Weltbürgerschaft sei eine Chimäre.</p>
<p>Das Politische ist abhängig von einer wechselseitigen Kooperation, die nah genug ist, um die Möglichkeiten gemeinsamen Handelns stets offen zu halten (Arendt 1992: 1995). Um eine lebendige Beziehung zu seinen Mitbürgern zu unterhalten, braucht es eine gemeinsame Gegenwart, und das bedeutet, dass wir in der Lage sein müssen, relevante Erfahrungen miteinander zu teilen. Nichtsdestotrotz sind zum ersten Mal in der Geschichte alle Menschen der Erde aufgrund von technischen Entwicklungen in eine gemeinsame Gegenwart gezwungen, aber dies gründet nicht in einer gemeinsamen Vergangenheit und garantiert keine gemeinsame Zukunft. Vielleicht machen wir alle dieselbe Erfahrung (z.B. Machtlosigkeit), aber wir sind fern davon, sie zu teilen. Angst vor globaler Zerstörung führt bloß zu negativer Solidarität. Positive Solidarität basiert auf gemeinsamer Verantwortung, die institutionell vermittelt ist und mit der daher politisch umgegangen werden kann. Globale Verantwortung ist unerträglich, argumentiert Arendt, und sie führt zu nichts anderem als Rebellion und Apathie. Arendts Argument bezüglich der gemeinsamen Grundlage des Politischen basiert nicht auf Abstammung oder vorpolitischer Homogenität. Der Begrenztheit der Polis ist nicht ethnisch oder kulturell begründet. Die Polis wird verstanden als Organisationsstruktur, die aus gemeinsamem Handeln und Sprechen erwächst (ebd.: 192). Sie hängt immer von der Lebendigkeit ihrer Praktiken ab, sie kann zusammenbrechen und an einem anderen Ort zu einer anderen Zeit neu gegründet werden, aber sie muss irgendwo gegründet werden.[20]</p>
<p>Obwohl das Politische ein unbegrenzter Prozess ist, kann die Polis nicht etwas sein, was ständig in Bewegung ist. Die gemeinsame Vergangenheit, von der Arendt spricht, beginnt mit einem Gründungsakt und sie muss fortgesetzt werden in einer Praxis des Geschichtenerzählens, durch die die gemeinsamen Werte der politischen Gemeinschaft zum Ausdruck gebracht werden. Dieses Geschichtenerzählen schafft eine kollektive Identität. Es ist als dynamische Form der Integration zu verstehen, die offen ist für Neuankömmlinge. Gleichwohl fürchtet sich Hannah Arendt vor einer Welt, in der alle menschlichen Erfahrungen, historischen Ereignisse und Traditionen ihres Gewichts beraubt werden und ihre Bedeutung verlieren. Sie ist, was die Anforderungen wechselseitigen Verstehens betrifft, die erfüllt sein müssen, damit die Menschheit politisch vereint sein könnte, wesentlich skeptischer, als es Jaspers war.</p>
<p>Aus der Arendt&#8217;schen Perspektive ergibt sich eine offensichtliche Spannung: Die Schrankenlosigkeit des Handelns, die potentiell ein endloses Netzwerk von Beziehungen stiftet, stößt sich an der prinzipiellen Notwendigkeit zur Schließung des politischen Raums. Die Schließung des politischen Raums ist ein Erfordernis der Demokratie, aber sie kann die Demokratie auch bedrohen, wenn Personen, die einen legitimen Anspruch auf Teilnahme haben, von Prozeduren der Entscheidungsfindung ausgeschlossen sind. Diskursethische Ansätze der Demokratietheorie empfehlen sich, um dieses Problem anzugehen. Die Diskurstheorie fasst im Prinzip jeden Menschen als moralisches Wesen auf, mit dem man eine Konversation der Rechtfertigung teilen kann. Wir sind verpflichtet, in eine solche Konversation einzutreten, wenn die Entscheidungen, die im Rahmen begrenzter Gemeinschaften getroffen werden, auch Außenstehende betreffen. Im Rahmen eines solchen Zugangs drängt sich freilich die Frage auf, wie der Unterschied zwischen einem allgemeinen Prinzip der Legitimität und einem Prinzip der Demokratie zu bestimmen ist. Wie Seyla Benhabib zu Recht betont, kann ein moralisches Prinzip der Legitimität nicht ohne weitere Prämissen auf das Feld politischer Mitgliedschaft übertragen werden. Eine wesentliche Prämisse dreht sich, wie skizziert, um die Idee der Autorenschaft der rechtlichen Normen, denen man unterworfen ist. Auch Habermas formuliert das Prinzip der Demokratie daher im Unterschied zum Diskursprinzip mit Bezug auf das Recht als Medium der Selbstbestimmung. In seinen jüngsten Überlegungen zu global governance ringt er mit den Beschränkungen, die sich aus dieser Prämisse ergeben. Ein Ausweg aus den Problemen der Legitimität könnte darin bestehen, die interne Verbindung zwischen Recht und Demokratie, Verfassung und Staat zu lösen. Habermas bezieht sich in diesem Zusammenhang positiv auf die liberale Verfassungstradition der &#8222;Herrschaft der Gesetze&#8220;, die eher durch eine Macht begrenzende als eine Macht konstituierende Funktion gekennzeichnet ist (Habermas 2005: 328). Sie soll besser geeignet sein, Rechtsetzungsprozesse jenseits des Nationalstaats zu beschreiben. Dabei tut sich freilich eine Spannung zu den anspruchsvollen nationalstaatlichen legitimatorischen Voraussetzungen der Rousseau- und Kantischen Tradition auf. Die Last, Entscheidungen auf irgendeine Form von demokratischer Willensbildung zurückzuführen und dadurch Legitimität zu vermitteln, hänge an einem seiden Faden und sei schon heute &#8222;bis an die Grenze des normativ erträglichen belastet&#8220; (ebd.: 344). Habermas schlussfolgert, dass wir vor einer unkomfortablen Alternative stehen: entweder die &#8222;anspruchsvolle Idee der Verfassung einer sich selbst verwaltenden Assoziation freien und gleicher Bürger preis(zu)geben und uns mit einer soziologisch ernüchterten Interpretation der Rechtsstaaten und Demokratien zufrieden(zu)geben (&#8230;), oder die verbleichende Idee der Verfassung vom nationalstaatlichen Substrat (zu) lösen und in der postnationalen Gestalt einer politisch verfassten Weltgesellschaft wieder(zu)beleben&#8220; (ebd.: 345). Doch es ist zweifelhaft, inwieweit wir uns, was die zweite Alternative betrifft, allein auf die Kräfte einmal eingegangener vertraglicher Selbstverpflichtung verlassen können. Es ist zweifelhaft, ob rechtliche Konstruktionen, die von politischen Eliten eingeführt wurden, genügend Loyalität erzeugen und ob &#8222;dünne Identitäten&#8220; als Basis hinreichen für die Sozialisation zukünftiger Bürger.[21] Wie dem auch sei, es lässt sich einwenden, dass die Idee von Bürgerschaft als Autorenschaft ohnehin eine hoch abstrakte idealisierte Norm beschreibt, die bereits in unvermeidbarer Weise gedehnt wird, wenn sie auf die Institutionen moderner nationalstaatliche verfasster Demokratien angewendet wird. Warum sollte die Dehnung also an den nationalstaatlichen Grenzen halt machen? Die Frage ist schwer zu beantworten. Erinnert werden sollte hier aber zunächst an das, was nicht beliebig gedehnt werden kann: die Erfahrungen von Bürgern &#8222;Democratic states (&#8230;) require a form and level of &#8218;peopleness&#8216; that is not required in other forms of government&#8220; (Calhoun 2002: 153). Angesichts von Diagnosen der Entfremdung, der &#8222;Auswanderung&#8220; der Bürger und der &#8222;Entlebendigung&#8220; von Institutionen, scheint die Frage, wo die Demokratie ihre Bürger findet, alles andere als trivial. Bei der Suche nach einer Antwort sollten sowohl legalistische als auch aktivistische Verkürzungen der Konzeptualisierung von Bürgerschaft vermieden werden.[22] Was ist nötig, damit wir uns (wieder) als Autoren begreifen können? Es geht dabei um das Bestimmen einer Schwelle tatsächlicher Teilnahme und effektiver Kontrolle, jenseits derer die Idee der Demokratie ihrer Bedeutung beraubt wird, und gleichzeitig darum, diese Idee auf die strukturellen Bedingungen zu beziehen, die die Verwirklichung einer solchen Praxis unterstützen. Das Ethos demokratischer Institutionen wieder aufzubauen, und zwar von unten nach oben, ist die wesentliche Aufgabe demokratischer Theorie und Praxis und wesentliche Bedingung dafür, dass sich Praktiken der &#8222;Verbürgerschaftlichung&#8220; ausbreiten können.</p>
<p>[1] Saward 2006, Brettschneider 2007. Diese Dynamik führt zu verschwimmenden Grenzen zwischen dem Öffentlichen und dem Privaten (Seubert 2010).</p>
<p>[2] Sassen 2008: Kap. 6, Fraser 2008: Kap. 2 und 5, Steffek/Nanz 2008, Zürn 2010.</p>
<p>[3] Fahrmeir 2007: Kap. 2.</p>
<p>[4] &#8222;In keinem seiner Ursprungländer erschöpft sich der moderne Konstitutionalismus in der Idee der Begrenzung der Staatsmacht&#8220; (Preuss 1994:26).</p>
<p>[5] Rousseau [1762] (1977): 1/8, Kant [1798] (1985): 196. Vgl. andere Modelle von Bürgerschaft in Carter 2001, Kap. 7, Hutchings/Dannreuther (Hg.) 1999: Teil I.</p>
<p>[6] Die moralische Rechtfertigung der Schließung des politischen Raums wird von Seyla Benhabib als <i>Paradox demokratischer Legitimität </i>charakterisiert (Benhabib 2006: 17ff.).</p>
<p>[7] Für Jürgen Habermas sind Demokratie und Rechtsetzung inhärent miteinander verknüpft. Er charakterisiert rechtliche Normen als &#8222;intentionale, reflexive, auf sich selbst anwendbare Schicht von Handlungsnormen&#8220; (1992: 142). Aus dieser Perspektive ist die Selbst-Transformation des souveränen Volkes möglich, weil die <i>Moralität des Rechts</i> von einem Diskurprinzip der Legitimität bestimmt wird: Eine diskursive Moral ist die Basis legitimen Rechts.</p>
<p>[8] Hier unterscheiden sich abermals republikanische (rousseauische) und liberale (kantische) Sichtweisen voneinander.</p>
<p>[9] &#8222;Institution&#8220; ist in den Sozialwissenschaften ein notorisch umstrittenes Konzept. Ich beschränke mich hier auf drei (hoffentlich eher unstrittige) Merkmale, die Rahel Jaeggi diskutiert (vgl. Jaeggi 2009). Das dritte hier erwähnte Merkmal ist der <i>rechtliche </i>Charakter von Institutionen (der freilich nur für formelle Institutionen gilt).</p>
<p>[10] Nationalstaaten sind nach wie vor eifrig dabei diese <i>domaine réservé </i>zu beschützen. Obwohl z.B. die doppelte Staatsbürgerschaft seit den 90er Jahren häufiger üblich geworden ist, finden sich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, meist Staaten, die die doppelte Staatsbürgerschaft <i>tolerieren</i>, aber nicht <i>akzeptieren</i>. Als einziges Einwanderungsland akzeptiert Schweden die doppelte Staatsbürgerschaft (Faist/Kivisto 2007: 7).</p>
<p>[11] Fahrmeir 2007, Sassen 2008: 447ff. Zum unterdrückenden Charakter von Politiken des &#8222;Nation-Building&#8220; vgl. Kymlicka 2007 61ff.</p>
<p>[12] Seubert 2007. Die Macht von Institutionen und ihrer Rolle Kritik und Konsens im Gleichgewicht zu halten, wird in Luc Boltanskis <i>Adorno Lectures </i>neu aufgegriffen (Boltanski 2008: 82ff).</p>
<p>[13] Eine Gesellschaft besteht aus Individuen, die sie bilden und deren Beziehungen untereinander. Kollektive Güter wie Gemeinschaftlichkeit, Kultur und die kollektive Dimension von Bürgerschaft sind nicht reduzierbar auf individuelle Güter. Nichtsdestotrotz können sie nur als Gut beurteilt werden, wenn sie von Individuen anerkannt und unterstützt werden (vgl. Castiglione/Warren 2006: 4).</p>
<p>[14] Für eine Kritik an &#8222;abstract citizenship&#8220; vgl. Brettschneider 2007). Brettschneider macht deutlich, dass es keinesfalls offensichtlich ist, wie Rawls in dieser Hinsicht gelesen werden sollte, spricht sich jedoch überzeugend für eine &#8222;starke&#8220; Lesart aus.</p>
<p>[15] Die Frage, welche Anzahl von Gütern und Ressourcen nötig sind, um einen Status eines Gleichen zu genießen, bleibt bis auf Weiteres offen. Oder man sollte besser sagen, die Frage partizipatorischer Parität kommt vor jeder Frage der Verteilung. Relationale Gleichheit ist die Basis auf der Verteilungsfragen gerecht (und demokratisch) entschieden werden können.</p>
<p>[16] Nancy Fraser unterscheidet zwischen Partizipatorischer Parität als &#8222;process notion&#8220; und participatorischer Parität als &#8222;outcome notion&#8220; (Fraser 2008: 28f.).</p>
<p>[17] Dieser Aspekt wird von Cristina Lafont in ihrem kritischen Kommentar zu James Bohman&#8217;s &#8222;Democracy across borders&#8220; betont (Lafont 2010: 17f.).</p>
<p>[18] DiesesProblemhabeichausführlicherdiskutiertin:Seubert2009(bes.Kap.7).</p>
<p>[19] Die Bezüge für diesen Vorwurf gehen zurück auf die Marx&#8217;sche Attacke auf das Doppelleben des Liberalismus in &#8222;Über die Judenfrage&#8220; (Brettschneider 2007: 20).</p>
<p>[20] Craig Calhoun stellt in diesem Zusammenhang ebenfalls einen interessanten Bezug zu Arendt und ihrer Idee von &#8222;Gründung&#8220; als Welt-Erschaffung her. Er interpretiert dies als kollektive Formung von Kultur, der Erzeugung von diskursiv vermittelten &#8222;social imaginaries&#8220; und streicht heraus, dass die Verfassung als rechtlicher Rahmen ergänzt werden müsse durch einen Begriff der Verfassung als Erzeugung konkreter sozialer Beziehungen (Calhoun 2002: 152).</p>
<p>[21] Für eine Kritik an &#8222;dünnen Identitäten&#8220;, die in vielen kosmopolitischen Zugängen im Allgemeinen und in der Habermas&#8217;schen Konzeption von &#8222;Verfassungspatriotismus&#8220; im Besonderen angelegt sei, vgl. Calhoun 2002: 149ff. Habermas bezieht sich in diesem Zusammenhang auf eine &#8222;Normwirkungshypothese&#8220;: die allmähliche Internalisierung des Geistes eines &#8222;zunächst nur deklamatorisch anerkannten Wortlauts von Vorschriften&#8220; vermag &#8222;zirkulär selbstbezügliche Lernprozesse&#8220; auszulösen und das Selbstverständnis von Akteuren zu transformieren (Habermas 2005: 333).</p>
<p>[22] Aktivistische Verkürzungen finden sich in manchen Ansätzen kritischer Demokratietheorie. Vgl. etwa die Gegenüberstellung von &#8222;modern citizenship&#8220; und &#8222;co-operative citizenship&#8220; bei James Tully, wobei Letzteres als dezidiert informelle Form der Wiederaneignung von Handlungssphären gedacht ist, die in der Moderne an den Staat und Korporationen delegiert wurden (Tully 2009: 22).</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Arendt, Hannah </i>1989: Karl Jaspers: Bürger der Welt, in: Arendt, Hannah: Menschen in finsteren Zeiten, München/Zürich, 99-112</p>
<p><i>Arendt, Hannah </i>1992: Vita Activa, München</p>
<p><i>Benhabib, Seyla </i>2006: Another Cosmopolitanism, Oxford</p>
<p><i>Brettschneider, Corey</i> 2007: The Politics of the Personal: A Liberal Approach, in: American Political Science Review, Vol. 101, No.1, 19-31</p>
<p><i>Calhoun, Craig </i>2002: Imagining Solidarity: Cosmopolitanism, Constitutional Patriotism and the Public Sphere, in: Public Culture 14 (1), 147-171</p>
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<p><i>Boltanski, Luc </i>2010: Sozialphilosophie und Sozialkritik, Frankfurt a. M.</p>
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<p><i>Fraser, Nancy </i>2008: Scales of Justice, Cambridge, UK/Malden, USA</p>
<p><i>Habermas, Jürgen </i>1992: Faktizität und Geltung, Frankfurt a. M.</p>
<p><i>Habermas, Jürgen</i> (2005): Eine politische Verfassung für die pluralistische Weltgesellschaft?, in: Habermas, Jürgen: Zwischen Naturalismus und Religion, Frankfurt a. M., 324-366</p>
<p><i>Held, David </i>1999: The transformation of political community: rethinking democracy in the context of globalization, in: Shapiro, Ian/Hacker-Cordón, Casiano (Hg.), Democracy&#8217;s Edges, Cambridge, 84-111</p>
<p><i>Hutchings, Kimberley/Dannreuther, Roland (Hg.)</i> 1999: Cosmopolitan Citizenship, Houndsmills &amp; London.</p>
<p><i>Jaeggi, Rahel</i> 2009: Was ist eine (gute) Institution?, in: Forst, Rainer et.al. (Hg.), Sozialphilosophie und Kritik, 528-544</p>
<p><i>Kant, Immanuel</i> [1798] 1985: Der Streit der Fakultäten, in: Schriften zur Geschichtsphilosophie, Stuttgart, 183-200</p>
<p><i>Kymlicka, Will</i> 2007: Multicultural Odysseys, Oxford.</p>
<p><i>Lafont, Cristina </i>2010: Can democracy go global? Critical Comment on &#8222;Democracy across Borders: from Demos to Demoi&#8220; by James Bohman, in: Ethics and Global Politics, Vol. 3, No. 1, 13-19</p>
<p><i>Offe, Claus </i>1996: Designing Institutions in East European Transitions, in: Goodin, Robert E. (Hg.), The Theory of Institutional Design, Cambridge, 199-226</p>
<p><i>Pettit, Philip </i>1997: Republicanism, Oxford</p>
<p><i>Preuss, Ulrich K. </i>1994: Der Begriff der Verfassung und seine Beziehung zur Politik, in: Preuss, Ulrich K. (Hg.), Zum Begriff der Verfassung, Frankfurt a.M., 7-33</p>
<p><i>Rousseau, Jean-Jacques </i>[1762] 1977: Der Gesellschaftsvertrag, in: Politische Schriften Vol. 1, Paderborn.</p>
<p><i>Rousseau, Jean-Jacques </i>[1765] 1989: Entwurf einer Verfassung für Korsika, in: Kulturkritische und politische Schriften Vol. 2, hg. von M. Frontius, Berlin, 373-427</p>
<p><i>Sassen Saskia</i> 2008: Das Paradox des Nationalen, Frankfurt a. M.</p>
<p><i>Scheuerman, William E. </i>2008: Global Governance without Global Government? Habermas on Postnational Democracy, in: Political Theory, Vol. 36, No. 1, 133-151</p>
<p><i>Saward, Michael </i>2006: Democracy and Citizenship: Expanding Domains, in: The Oxford Handbook of Political Theory, hg. von J. Dreyzek/B. Honnig/A. Philips , Oxford, 85-105</p>
<p><i>Seubert, Sandra </i>2007: Institutionen als Erfahrungsraum. Überlegungen zu den Ermutigungsbedingungen sozialer Kooperation, in: Brodocz, André (Hg.), Erfahrung als Argument, Baden-Baden, 189204</p>
<p><i>Seubert</i>, <i>Sandra </i>2009: Das Konzept des Sozialkapitals. Eine demokratietheoretische Analyse, Frankfurt a. M./New York</p>
<p><i>Seubert, Sandra </i>2010: Privatheit und Öffentlichkeit heute: ein Problemaufriss, in: Seubert, Sandra/Niesen, Peter (Hg.), Die Grenzen des Privaten, Baden-Baden, 9-22</p>
<p><i>Steffek, Jans/Nanz, Patricia </i>2008: Civil Society Participation in European and Global Governance: A Cure for the Democratic Deficit?, New York</p>
<p><i>Tully, James</i> 2009: The Crisis of Global Citizenship, Manuscript</p>
<p><i>Villa, Dana </i>2008: Public Freedom, Princeton/Oxford</p>
<p><i>Zürn, Michael</i> 2010: Die Politik wandert aus, in: Die Zeit Nr. 13, 25. März.</p>
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		<title>Was kommt nach der Postdemokratie?</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 21:19:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 190, Heft 2/2010, S. 17-25 I. Die Malaise der Demokratie Die Diagnose ist bekannt: Das liberal-demokratische Modell, demzufolge die Bürgerinnen und Bürger mittels Wahlen die gesellschaftliche Entwicklung beeinflussen, scheint die Realität insofern nicht mehr angemessen zu beschreiben, als die gewählten Repräsentanten den in sie gesetzten Erwartungen kaum noch entsprechen können. Ihnen sind, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 190, Heft 2/2010, S. 17-25</p>
<h2 class="auto-created">I. Die Malaise der Demokratie </h2>
<p>Die Diagnose ist bekannt: Das liberal-demokratische Modell, demzufolge die Bürgerinnen und Bürger mittels Wahlen die gesellschaftliche Entwicklung beeinflussen, scheint die Realität insofern nicht mehr angemessen zu beschreiben, als die gewählten Repräsentanten den in sie gesetzten Erwartungen kaum noch entsprechen können. Ihnen sind, bildlich gesprochen, die Hände gebunden. Ursächlich hierfür ist in erster Linie die &#8222;großflächige Auslagerung formaler Entscheidungskompetenzen und faktischer Entscheidungsgewalt aus den politischen und politisierbaren Entscheidungsarenen der Nationalstaaten in internationale Exekutivorgane oder Regulierungsagenturen&#8220; (Streeck 2009: 22). Zu nennen sind hier vor allem die Organe der Europäische Union wie Kommission, EZB und EuGH, die Welthandelsorganisation und die Weltfinanzinstitutionen (Weltbank, IWF), die bei der politischen Gestaltung gegenüber nationalstaatlichen Regierungen und Parlamenten in den letzten Jahrzehnten erheblich an Einfluss gewonnen haben.[1] Darüber hinaus hat sich eine Vielzahl von Regimes und Organisationen, teilweise rein privater Natur, in den vergangenen Jahren immer mehr Regelungskompetenzen angeeignet. Es bilden sich neue Formen des Regierens heraus, die einer demokratischen und auch einer zivilgesellschaftlichen Kontrolle weitgehend entzogen sind. Immer mehr Entscheidungsmaterien werden in nationale wie transnationale &#8222;PublicPrivate-Policy-Networks&#8220; (Greven 2005) ausgelagert. Was aber erst einmal privatisiert worden ist &#8211; man denke hier nur an den Bereich, den man früher einmal als die &#8222;öffentliche Daseinsfürsorge&#8220; bezeichnet hat -, ist nur schwer wieder unter demokratische Kontrolle zu bringen, stehen dem doch die Eigentumsrechte der Anteilseigner entgegen. Somit wird auch der sozialdemokratischen Inanspruchnahme des liberaldemokratischen Modells, der zufolge eine sozial gerechte Gesellschaft mittels parlamentarischer Gesetzgebungsprozesse politisch erreich- und gestaltbar sein soll, zunehmend ihre Grundlage entzogen.</p>
<p>Vollständig losgelöst von demokratischer Einflussnahme agieren zudem globale Rating-Agenturen wie &#8222;Moody&#8217;s Investors Service&#8220; und &#8222;Standard &amp; Poor&#8217;s Ratings Group&#8220;. Dort ist ein ebenso spezifisches wie wirkmächtiges Wissen nahezu monopolisiert. Einzig dem Ziel der Einschätzung der Kreditwürdigkeit privater und öffentlicher Gläubiger verpflichtet, führen deren expertokratische Einstufungen zu einem erheblichen Anpassungsdruck an die Erwartungen der internationalen Finanzmärkte, um eine Abstufung und damit finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden. Zu welchen weit reichenden Folgen deren Einstufungen führen können, lässt sich aktuell im europäischen Finanzraum beobachten. Den europäischen Regierungen bleibt nichts anderes übrig, als den Euro durch massive Kreditversprechen zu stützen. Hier zeigt sich in besonders drastischer Weise, wie stark der demokratische Entscheidungsspielraum durch die internationalen Finanzmärkte inzwischen eingeschnürt worden ist. Und dies nicht nur aufgrund einer vermeintlichen Alternativlosigkeit der getroffenen Entscheidungen, sondern auch mit Blick auf die haushaltspolitischen Konsequenzen, die die finanziellen Garantien zeitigen werden. Angesichts einer inzwischen endemischen Haushaltskrise, nicht zuletzt auf kommunaler und regionaler Ebene, steht zu befürchten, dass der Gestaltungsspielraum demokratisch legitimierter Parlamente weiter schrumpfen wird. Schon heute sind viele der so genannten freiwilligen Leistungen etwa der Kommunen dem Diktat der Haushaltsdisziplin geopfert worden. Welche Folge die jüngsten Kreditbürgschaften für die Politik der nächsten Jahrzehnte haben wird, mag man sich lieber erst gar nicht vorstellen. Denn wo Haushaltslöcher einen vermeintlichen Sparzwang erzeugen, bleibt für demokratische Politik, die ja Gesellschaft immer auch gestalten soll, kein Raum.</p>
<p>Wirft man einen Blick auf die Reaktionen des Demos auf die hier nur angedeuteten Entwicklungen, so sehen wir uns seit mehreren Jahren mit einer insgesamt zunehmenden Wahlverweigerung und Politikverdrossenheit konfrontiert (vgl. Hay 2007). Dabei handelt es sich um Entwicklungen, die sich in nahezu sämtlichen OECD-Staaten, aber auch in vielen der neuen Demokratien Osteuropas beobachten lassen. Ist die empirische Politikforschung bislang davon ausgegangen, dass es sich dabei jedoch nicht um eine zunehmende Ablehnung demokratischer Ideale, sondern nur der jeweiligen politischen Eliten handelt, so zeigen neuere Erhebungen nun auch eine wachsende Unzufriedenheit mit der Demokratie als solcher. Dabei ist zu beachten, dass dieser Demokratieverdruss besonders stark bei einkommens- und bildungsschwachen Schichten ausgeprägt ist (vgl. Embacher 2009). Folgerichtig verweigern diese Menschen auch zu einem signifikant höheren Maße den Gang zur Wahlurne (vgl. Schäfer 2010).</p>
<p>Die gegenwärtige Krise der Demokratie wird im politischen Feuilleton und auch in der Politikwissenschaft breit diskutiert. Zwar lässt sich dieser Krisendiskurs seit gut 20 Jahren beobachten, doch handelt es sich um eine Kritik an den nicht erfüllten und vielleicht auch nicht erfüllbaren Versprechen der Demokratie, die auf eine lange Tradition zurückblicken kann (vgl. Bobbio 1988). Wenn nun seit einiger Zeit die Rede von der &#8222;Postdemokratie&#8220; an Aufmerksamkeit gewonnen hat, so scheint dies zunächst also nicht mehr als alter Wein in neuen Schläuchen zu sein. Und doch bezeichnet der Begriff einen Bruch mit den bisherigen Debatten über die Zukunft der Demokratie. Denn diese waren entweder, im realistischen Zweig, dadurch geprägt, zu hohe normative Erwartungen an die Praxis der Demokratie abzuschwächen. Man müsse sich schlichtweg damit abfinden, dass auch demokratische Gesellschaften keine politische und schon gar keine soziale Gleichheit verwirklich können. Demokratische Regime würden sich vielmehr darin auszeichnen, dass der Machtwechsel unblutig erfolgt und die politischen Eliten eine gewisse Responsivität gegenüber den Interessen und Bedürfnissen ihrer Wähler aufweisen.[2] Oder aber die Kritik an vermeintlichen Fehlentwicklungen der Demokratie gab Anlass, nach neuen Verfahren und Modernisierungsmöglichkeiten der Demokratie zu suchen. Charakteristisch hierfür sind etwa Theorien der Wirtschaftsdemokratie, der partizipativen, der deliberativen oder auch jüngst der kosmopolitischen Demokratie. All diesen Modellen gemeinsam ist die Annahme, dass die moderne Demokratie im vollen Sinne nicht, oder besser, noch nicht existiert und erst eine Ausweitung und Vertiefung demokratischer Strukturen und Institutionen die Demokratie wird verwirklichen können. In diesem Sinne ist die moderne Demokratie immer auch ein &#8222;unvollendetes Projekt&#8220; (Habermas) gewesen, das Anlass für die Forderung nach immer mehr Demokratie gegeben hat. Ganz im Sinne von John Dewey wurde und wird davon ausgegangen, dass die einzig &#8222;Kur gegen die Leiden der Demokratie mehr Demokratie&#8220; ist (1996: 127).</p>
<p>Der Begriff der &#8222;Postdemokratie&#8220;, und gerade darin steckt sein provokatives Potential, steht quer zu diesen Strategien einer soziologischen Abklärung einerseits und eines demokratietheoretischen Fortschrittsoptimismus andererseits, insofern er sich weder affirmativ mit der Realität moderner Demokratie bescheidet noch davon ausgeht, dass die Demokratie weiterhin &#8222;im Kommen&#8220; (Derrida) bleibt. Im nächsten Abschnitt sollen zunächst die Grundzüge der Theorie(n) der Postdemokratie vorgestellt werden (2), um dann in einem letzten Schritt einen konzeptionellen Vorschlag zu unterbreiten, der die Diagnose der Postdemokratie zwar ernst nimmt, jedoch den damit verbundenen normativen Defätismus durch eine Neubestimmung des Demokratiebegriffs zu überwinden trachtet (3).</p>
<h2 class="auto-created">II. Theorien der Postde&shy;mo&shy;kratie </h2>
<p>Der Begriff der &#8222;Postdemokratie&#8220; hat in den vergangenen zwei, drei Jahren eine erstaunliche Konjunktur erlebt. War er zu Beginn des neuen Jahrhunderts nur wenigen professionellen Beobachtern der politischen Theorie vertraut, so ist er zumindest im deutschen Sprachraum spätestens seit der Übersetzung des gleichnamigen schmalen Bandes von Colin Crouch (2008) nahezu ubiquitär. Er findet sich nicht nur immer öfter im politischen Feuilleton, sondern verfügt auch über einen Eintrag bei Wikipedia und die Trefferquote in Online-Suchmaschinen wächst täglich. Immer mehr politikwissenschaftliche Artikel beziehen sich teils affirmativ, zumeist aber kritisch auf die Rede von der Postdemokratie und inzwischen ist der Begriff auch in einem etablierten Handwörterbuch der Politik verewigt worden (Nohlen 2009). Der Begriff scheint somit das Potential zu besitzen, ein weit verbreitetes Unbehagen an der demokratischen Realität zu bündeln. Doch der Terminus &#8222;Postdemokratie&#8220; ist alles andere als trennscharf, was auch daran liegt, dass er unterschiedlichen Kontexten entstammt.[3]</p>
<p>Eine apologetische Bedeutung gewinnt &#8222;Postdemokratie&#8220; im lateinamerikanischen Kontext bei dem argentinischen Sozialwissenschaftler Norberto Ceresole, der ihn Ende der 1990er Jahre mit Blick auf das neopopulistische Regime in Venezuela gebraucht. Für Ceresole stellt die plebiszitär gesicherte Regierungsgewalt von Hugo Chávez eine begrüßenswerte Alternative zur traditionellen liberal-repräsentativen Demokratie dar (vgl. Richter 2006). Im akademischen Kontext handelt es sich meines Wissens jedoch um die einzig affirmative Verwendungsweise. Es überwiegt ein negativer Begriffsgebrauch, mit dem eklatante Defizite etablierter Demokratie benannt und auch beklagt werden.</p>
<p>So bei Sheldon Wolin am Ende seines Buches über Tocqueville. Dort aktualisiert er die Despotismus-Kritik des französischen Demokratieanalytikers. In den USA herrsche eine Kultur, in der Freiheit mit dem Recht auf Konsum gleichgesetzt werde, mit der Folge, dass politische Handlungen nur noch als Artikulation individueller Präferenzen wahrgenommen würden. Auf der Strecke bleibe dabei jenes Moment gemeinschaftlicher Politik, welches Tocqueville als die Substanz der amerikanischen Demokratie beschrieben hat: &#8222;What is crucial to the appearance of despotism is the virtual disapperence of the culture of participation and its replacement by a culture of privatism, isolation, and [&#8230;] consumerism&#8220; (2001: 570). Ganz wie Tocqueville es prophezeit hat, handelt es sich in postdemokratischen Zeitalter laut Wolin um einen milden Despotismus, der die Bürger nicht zwingt, sondern auf sanfte Weise in ihrer &#8222;consumer sovereignity&#8220; bestätigt.[4]</p>
<p>Im europäischen Kontext erscheint &#8222;Postdemokratie&#8220; erstmals 1995 bei Jacques Rancière in dem Essay <i>La Mésentente </i>(dt. 2002). Dort entwickelt er die These, dass in modernen Gesellschaften demokratische Politik durch die &#8222;Herrschaft der Meinungsbefragung&#8220; sowie einen routinierten politischen Betrieb, der sich auf Expertenwissen stützt, ersetzt worden sei. Der Raum des politischen Streits, welcher laut Rancière für die Demokratie konstitutiv ist, sei mithin verschwunden. Politik bestünde nur noch aus der Verwaltung gesellschaftlicher Interessen: &#8222;Die Post-Demokratie ist die Regierungspraxis und die begriffliche Legitimierung <i>nach dem Demos</i>, einer Demokratie, die die Erscheinung, die Verrechnung und den Streit des Volks liquidiert hat&#8220; (2002: 111, Herv. i. O.). Mit Wolin teilt Rancière mithin einen melancholischen, mitunter gar zornigen Blick auf eine vergangene Epoche der Demokratie.</p>
<p>Diese Einschätzung trifft auch auf die Diagnose von Colin Crouch zu. Dieser hatte 2001 zunächst auf Italienisch, dann 2004 auf Englisch einen zu einem Essay ausgebauten Vortrag veröffentlicht, in dem er nicht zuletzt seine Enttäuschung über die Politik des Dritten Weges von Tony Blair, zu dessen Stichwortgebern er neben Anthony Giddens einst gehörte, zum Ausdruck bringt. Obwohl dem Band sein essayistischer Charakter deutlich anzumerken ist, handelt es sich um den bisher systematischsten Beitrag zur Postdemokratiedebatte.</p>
<p>Laut Colin Crouch zeichnet sich ein postdemokratisches Regime durch folgende Struktur aus: Die Institutionen der parlamentarischen Demokratie &#8211; periodische Wahlen, Wahlkämpfe, Parteienkonkurrenz, Gewaltenteilung &#8211; sind auf der einen Seite formal gesehen völlig intakt; und eben dadurch unterscheidet es sich grundlegend von prädemokratischen Herrschaftsformen. Doch auf der anderen Seite stimmt die dahinter stehende Figur der Legitimation politischen Handelns durch die Partizipation des Volkes nicht mehr mit den realen Gegebenheiten überein. Der öffentliche Wahlkampf ist Crouch zufolge ein von rivalisierenden Teams professioneller Spindoctors kontrolliertes Spektakel. Sie bestimmen die politische Agenda durch die Auswahl und anschließende Inszenierung von wenigen Themen, die zudem immer stärker personalisiert werden. Die meisten Bürger spielen dabei lediglich eine passive, stille, bisweilen gar apathische Rolle, unfähig zur eigenen Gestaltung der politischen Auseinandersetzung. Im Rücken dieser Inszenierung des &#8218;Wahlspiels&#8216; findet der tatsächliche politische Prozess statt, und zwar in Form einer privatisierten Interaktion zwischen gewählten Regierungen und Eliten, die größtenteils die Interessen wirtschaftlich starker Akteure vertreten. An die Stelle einer durch Wahlen vermittelten Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an den politischen Entscheidungen sind also, laut Crouch, intransparente Verhandlungen getreten und der demokratische Prozess dient einzig der Erzeugung von Massenloyalität.</p>
<p>Für Crouch wird der Übergang von der Demokratie zur Postdemokratie von der Schwächung der Arbeiterbewegung und ihrer Organisationsformen begleitet: &#8222;My central contentions are that, while the forms of democracy remain fully in place &#8211; and today in some respects are actually strengthened &#8211; politics and government are increasingly slipping back into the control of privileged elites in the manner characteristic of predemocratic times; and that one major consequence of this process is the growing impotence of egalitarian causes&#8220; (2004: 6). Die Institutionen der Demokratie leisten also nicht mehr das, was sie einst versprochen haben, nämlich nicht nur die Inklusion möglichst der ganzen Bevölkerung in die Politik, sondern über dieses Vehikel auch die Angleichung der Lebensverhältnisse. Hauptverantwortlich hierfür seien der Zusammenbruch korporatistischer Arrangements und der damit einhergehende Machtzuwachs global agierender Firmen, die sich nicht mehr einzelnen Gemeinwesen verpflichtet fühlen.</p>
<p>Am Ende des Buches finden sich Überlegungen zu den Aussichten einer Vitalisierung demokratischer Impulse. Crouch diskutiert in diesem Zusammenhang lokale Demokratiemodelle ebenso wie die Möglichkeiten eines Wiedererstarkens klassischer sozialdemokratischer Parteipolitik und auch neue Formen der politischen Beteiligung in globalen sozialen Bewegungen. Insgesamt herrscht jedoch ein resignativer Ton vor, zumindest mit Blick auf die eingespielten Rituale (post)demokratischer Politik. Und doch findet sich ganz am Ende eine Bemerkung, die daran erinnert, dass die (sozial)demokratischen Errungenschaften der Mitte des 20. Jahrhunderts kein Geschenk der herrschenden Eliten gewesen sind, sondern in nicht immer nur gewaltfreien politischen Kämpfen erreicht worden sind. Mit anderen Worten, eine Wiederbelebung der Demokratie über parlamentarische oder auch <i>zivil</i>gesellschaftliche Wege scheint er für wenig aussichtsreich zu halten. Darauf deutet zumindest seine Bemerkung zu einer allzu wohlfeilen Kritik an der Antiglobalisierungsbewegung hin: &#8222;We must ask ourselves: without a massive escalation of truly disruptive actions of the kind that those demonstrators advocate, will anything reverse the profit calculations of global capital enough to bring its representatives to the bargaining table, to force an end to child slavery and other forms of labour degradation?&#8220; (2004: 123).</p>
<h2 class="auto-created">III. Von der Postde&shy;mo&shy;kratie zur Demokratie als Protest </h2>
<p>Die Diagnose der Postdemokratie, insbesondere wie sie von Crouch entwickelt wird, kann sich auf empirische Evidenz berufen. Der Einwand, reale Demokratien würden immer und notwendig die demokratischen Ideale verletzen, ist insofern wenig überzeugend, als der semantische Kern des Demokratiebegriffs zumindest egalitäre Partizipationsmöglichkeiten beinhaltet, wie immer diese dann auch umgesetzt werden.[5] In einer Welt, in der sich die überwiegende Mehrheit unkontrollierbaren Kräften wie den Finanzmärkten ausgesetzt sieht, verkommen demokratische Verfahren jedoch zu folkloristischen Ritualen. Der Begriff der &#8222;Postdemokratie&#8220; erweist sich daher als ein Stachel in der politischen Kultur westlicher Gesellschaften. Er verweist darauf, dass die Erzählung von der Souveränität des Volkes nicht, oder zumindest immer weniger mit der Realität eines Finanzmarktkapitalismus übereinstimmt. Gleichwohl ist die Rede von postdemokratischen Verhältnissen auch Ausdruck einer Verlegenheit. Altvertrautes verschwindet, doch man weiß nicht so recht, was kommen wird. Und er ist Ausdruck einer neuen Unübersichtlichkeit. Postdemokratische Systeme zeichnen sich durch ein komplexes und widersprüchliches Nebeneinander von demokratischen und expertokratischen, von staatlichen und privaten, von nationalen und globalen Formen des Regierens aus. Damit ist diesen politischen Regimes eine grundlegende Ambivalenz eingeschrieben: Demokratische Beteiligungsformen werden einerseits eingefordert und in Wahlkämpfen regelmäßig inszeniert, andererseits frustriert, insofern der Gegenstandsbereich des demokratisch zu entscheidenden schrumpft.</p>
<p>Auch fällt es schwer, sich von den Versprechen der Demokratie zu lösen. Ein Umstand, der nicht zuletzt die Kritik an der Postdemokratietheorie motiviert (vgl. Richter 2006). Gerade weil demokratische Ideale in den politischen Praktiken von den Parlamentsdebatten bis hin zu Selbstverwaltungsgremien, aber auch in akademischen Diskursen immer wieder beschworen werden, sind wir ihnen so sehr verhaftet. Daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass es sich bei der Rede von der &#8222;Postdemokratie&#8220; nur um eine vorübergehende Konjunktur handelt, um eine begriffliche, aber auch normative Suchbewegung, die uns wohl noch einige Jahre beschäftigen wird. Wohin kann diese Suche führen?</p>
<p>a) Ein erster Weg besteht darin, den normativen Gehalt des Demokratiebegriffes der neuen &#8222;postnationalen Konstellation&#8220; schlichtweg anzupassen. In den vergangenen Jahren sind unzählige Beiträge, die in diese Richtung zielen, erschienen. Als &#8222;demokratisch&#8220; werden dabei politische Arrangements ausgewiesen, die entweder eine wie auch immer beschränkte Form der öffentlichen Kontrolle gewährleisten, sei es durch die Veröffentlichung von Verhandlungsdokumenten im Internet oder durch die Beteiligung von NGOs an transnationalen Regimes.[6] Oder aber der demokratische Charakter von Entscheidungsprozessen wird anhand ihrer epistemischen Qualität beurteilt. Dabei lässt sich unterscheiden zwischen einem Zweig, der im Anschluss an die Diskurstheorie von Jürgen Habermas den epistemischen Charakter deliberativer Verfahren zu einem Demokratiesurrogat erhebt,[7] und einem Zweig, der die demokratische Qualität anhand des Outputs der Entscheidungen, also anhand der Politikergebnisse zu messen versucht.[8] Die Hoffnung ist, auf diese Weise die Interessen und Bedürfnisse der von den Entscheidungen möglicherweise Betroffenen zu berücksichtigen. Allerdings geschieht dies ohne deren Beteiligung und größtenteils auch ohne demokratische Ernennung der deliberierenden Eliten.[9]</p>
<p>b) Ein zweiter Strang verweigert sich dieser semantischen Entkernung des Demokratiebegriffs und geht insofern über die Diagnose der Postdemokratie von Colin Crouch einen kleinen, aber entscheidenden Schritt hinaus, als von einem bevorstehenden oder bereits eingetretenen Ende der Demokratie ausgegangen wird. Bereist vor 17 Jahren hat Jean-Marie Guéhenno (1993) angesichts eines prognostizierten Niedergangs des Nationalstaates die demokratische Epoche verabschiedet. Seiner Diagnose sind jedoch nur wenige gefolgt. Auch heute handelt es sich bei derartigen Abgesängen auf die Demokratie, so überzeugend sie auch empirisch sein mögen, um eine Minderheitenposition, was übrigens auch für die etwas schwächere These von der Postdemokratie zutrifft. Zu stark scheint nach wie vor die Anziehungskraft demokratischer Ideale zu sein, als dass man sich deren historische Überlebtheit einräumen möchte. Einer der wenigen Autoren, die sich angesichts einer Realität, die so gar nicht mit diesen Idealen in Übereinstimmung zu bringen ist, &#8222;von der vertrauten normativen Idee der Demokratie&#8220; verabschieden, ist Michael Th. Greven. Gerade insofern er sich damit explizit gegen &#8222;die permanente Anpassung&#8220; der Demokratie &#8222;an eine Realität, die sich ihr nicht fügen will&#8220; (2009: 73) wendet, ist diese angemahnte Verabschiedung des Demokratiebegriffs verlockend. Dennoch scheint mir diese Strategie, so sehr deren Motive auch überzeugen, aus zwei Gründen nicht zielführend zu sein. Erstens ist nicht zu erwarten, dass sie sich über den Kreis einiger weniger Politikwissenschaftler hinaus wird durchsetzen können. Zu viele Verwender des Demokratiebegriffs werden seine Versprechensdimension weiter in Anspruch nehmen wollen. Eine politische Theorie, die sich als Demokratiewissenschaft begreift (vgl. Niesen 2007), kann ebenso wenig auf ihn verzichten wie die Angehörigen der politischen Klasse, die ihre Profession mit dem Versprechen der Demokratie in Verbindung bringen, weil sie sich davon eine erhebliche Legitimationssteigerung erhoffen. Aber auch politische Bewegungen werden kaum auf die performative Kraft des Demokratiebegriffes verzichten können. Dies verweist auf den zweiten Grund, der gegen eine Verabschiedung des Demokratiebegriffs spricht: Er besitzt eine Semantik, die politische Kämpfe zu motivieren vermag, und zwar nicht zuletzt solche Kämpfe, die sich den Entdemokratisierungsprozessen entgegenstellen.</p>
<p>c) Um nicht missverstanden zu werden: Es geht mir im Folgenden nicht darum, ein Loblied auf die Neuen Sozialen Bewegungen, eine vermeintlich transnationale Zivilgesellschaft oder auf NGOs zu singen. Diese Phänomene werden in den entsprechenden Beiträgen allzu schnell als Demokratiesurrogate gefeiert, ohne einen empirisch gesättigten Blick auf deren beschränkte Einflussmöglichkeiten zu werfen.10 Es gibt mithin wenig Anlass anzunehmen, dass diese politischen Kräfte Träger demokratischer Souveränität werden können, es sei denn um den Preis einer erheblichen semantischen Transformation des Demokratiebegriffs. Um dieser Gefahr zu entgehen, sollen auch nicht länger politische Systeme oder supranationale Verbände wie die Europäische Union als &#8222;demokratisch&#8220; begriffen werden. Hier ist der Diagnose der Postdemokratie beizupflichten. Um den Demokratiebegriff jedoch nicht gänzlich &#8211; also inklusive seines normativen Gehalts &#8211; zu verabschieden, möchte ich vorschlagen, als &#8222;demokratisch&#8220; solche politischen Kämpfe zu qualifizieren, die sich gegen jene Entscheidungen politischer wie ökonomischer Eliten und die diesen zugrunde liegenden Herrschaftsstrukturen richten, welche den beiden Versprechen der Demokratie auf politische und soziale Inklusion entgegenstehen. Ganz in diesem Sinn begreift Sheldon Wolin Demokratie als eine Form des Protestes, eine &#8222;crystallized response to deeply felt grievances or needs on the part of those whose main preoccupation is to scratch out a decent existence&#8220; (2004: 603). Ein solcher Protest kann auf vielfältige Weise erfolgen und er muss nicht immer den etablierten Kanälen liberal-demokratischer Regime entsprechen, darf, um als demokratisch zu gelten, aber die Grenzen eines zivilen Ungehorsams nicht überschreiten. Dies führt zurück auf die Schlussbemerkung von Crouch. Insofern er eine allzu reflexhafte Kritik an Globalisierungsgegnern zurückweist, wirft er die Frage der Notwendigkeit, aber auch der Legitimität von Formen des Protestes auf, die sich den Spielregeln der parlamentarischen Willensbildung nicht fügen wollen. Dabei erinnert er an die Geschichte der Arbeiterbewegung, die wesentlich zur Einführung des allgemeinen Männerwahlrechts, aber auch sozialstaatlicher Errungenschaften beigetragen hat. Und dabei bediente sie sich Mittel, die oftmals nicht den legitimierten Prozeduren der politischen Auseinandersetzung entsprachen. Es handelte sich um Formen des politischen Kampfes, die erst jene normativen Strukturen und Institutionen hervorbrachten, die wir heute als &#8222;demokratisch&#8220; bezeichnen und die immer mehr an Bedeutung verlieren.</p>
<p>[1] Das muss nicht unbedingt mit einem Machtverlust nationalstaatlicher Regierungen einhergehen; behauptet wird lediglich, dass die demokratische Programmierung des Regierungshandelns abgenommen hat.</p>
<p>[2] Beispiele hierfür sind Schumpeter Sartori (1997) und Luhmann (1983).</p>
<p>[3] Vgl. zum Folgenden auch den Überblick von Buchstein/Nullmeier (2006).</p>
<p>[4] Zum Zusammenhang von Postdemokratie und Konsumentensouveränität vgl. auch die Analyse von Blühdorn (2006).</p>
<p>[5] Vgl. zu diesen Versprechen der Demokratie Christiano (1996).</p>
<p>[6] Einen Überblick über derartige Neukonzeptionalisierungen der Demokratie vermitteln die Beiträge von Archibugi/Held (1995), Archibugi (2003) und Held (2007).</p>
<p>[7] Vgl. unter vielen anderen Habermas (1998, 2005), Neyer (2009) und &#8211; in einer stärker republikanischen Variante &#8211; Bohman (2007).</p>
<p>[8] Zur Umstellung von der Input- zur Outputlegitimation demokratischer Regimes vgl. Kraus (2004).</p>
<p>[9] Vgl. hierzu ausführlicher Buchstein/Jörke (2007).</p>
<p>[10] Beispiele hierfür sind etwa Slaughter (2004) und Bohman (2007). Wenn denn tatsächlich empirisch solide geforscht wird, dann fallen die Ergebnisse ernüchternd aus; vgl. Nanz/Steffek (2007).</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p>Arch<i>ibugi, Danielle</i> (Hg.) 2003: Debating Cosmopolitics, London</p>
<p><i>Archibugi, Danielle/Held, David</i> (Hg.) 1995: Democracy and the Global Order: From the Modern State to Cosmopolitan Governance, Cambridge</p>
<p><i>Blühdorn, Ingolfur</i> 2007: billig will ich. Post-demokratische Wende und simulative Demokratie, in: Forschungsjournal Neue Soziale Bewegungen 19 (4), 72-82</p>
<p><i>Bobbio, Noberto</i> 1988: Die Zukunft der Demokratie, Berlin</p>
<p><i>Bohman, James</i> 2007: Democracy across Borders. From Demos to Demoi, Cambridge, MA</p>
<p><i>Buchstein, Hubertus/Nullmeier, Frank</i> 2006: Einleitung: Die Postdemokratie-Debatte, in: Forschungsjournal Neue Soziale Bewegungen 19 (4), 16-22</p>
<p><i>Buchstein, Hubertus/Jörke, Dirk</i> 2007: Redescribing Democracy, in: Redescriptions. Yearbook of Political Thought and Conceptual History 11, 147-164</p>
<p><i>Christiano, Thomas </i>1996: The Rule of the Many. Fundamental Issues in Democratic Theory, Boulder, CO</p>
<p><i>Crouch, Colin</i> 2004: Post-Democracy, Cambridge</p>
<p><i>Dewey, John</i> 1996: Die Öffentlichkeit und ihre Probleme (amerik. 1927), Berlin</p>
<p><i>Embacher, Serge </i>2009: Demokratie! Nein danke? Demokratieverdruss in Deutschland. Die neue Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin</p>
<p><i>Greven, Michael Th.</i> 2005: The Informalization of Transnational Governance. A Threat to Democratic Government, in: Edgar Grande/Louis W. Pauly (Hg.), Complex Sovereignity, Toronto, 261-284</p>
<p><i>Greven, Michael Th. </i>2009: War die Demokratie jemals &#8222;modern&#8220;? Oder: des Kaisers neue Kleider, in: Berliner Debatte Initial 20 (3), 67-73</p>
<p><i>Guéhenno, Jean-Marie</i> 1993: La fin de la démocratie, Paris</p>
<p><i>Habermas, Jürgen</i> 1998: Die postnationale Konstellation, Frankfurt/M</p>
<p><i>Habermas, Jürgen</i> 2005: Eine politische Verfassung für die pluralistische Weltverfassung? In: ders., Zwischen Naturalismus und Religion, Frankfurt/M., 324-365</p>
<p><i>Hay, Colin</i> 2007: Why we hate Politics, Cambridge</p>
<p><i>Held, David</i> 2007: Soziale Demokratie im globalen Zeitalter, Frankfurt/M</p>
<p><i>Kraus, Peter A. </i>2004: Politik in Europa. Zur Unterscheidung von Input- und Output-Legitimation bei Fritz W. Scharpf, in: Leviathan 32 (4), 558-567</p>
<p><i>Luhmann, Niklas</i> 1983: Legitimation als Verfahren (1. Aufl. 1969), Frankfurt/M</p>
<p><i>Nanz, Patrizia/Steffek, Jens</i> 2007: Zivilgesellschaftliche Partizipation und die Demokratisierung internationalen Regierens, in: Peter Niesen/Benjamin Herborth (Hg.), Anarchie der kommunikativen Freiheit, Frankfurt/M., 87-110</p>
<p><i>Neyer, Jürgen</i> 2009: Die Stärke deliberativer politischer Theorien und das Elend der orthodoxen Demokratietheorie. Eine Replik auf Marcus Höreth, in: Zeitschrift für Politikwissenschaft 19 (3), 331-358</p>
<p><i>Niesen, Peter</i> 2007: Politische Theorie als Demokratiewissenschaft, in: Gerhard Göhler/Hubertus Buchstein (Hg.), Politische Theorie und Politikwissenschaft, Wiesbaden, 126-155</p>
<p><i>Nohlen, Dieter </i>2009: Lexikon der Politikwissenschaft, 4. Auflage, München</p>
<p><i>Ranciere, Jacques</i> 2002: Das Unvernehmen, Frankfurt/M</p>
<p><i>Richter, Emanuel </i>2006: Das Analysemuster der &#8218;Postdemokratie&#8216;. Konzeptionelle Probleme und strategische Funktionen, in: Forschungsjournal Neue Soziale Bewegungen 19 (4), 23-37</p>
<p><i>Sartori, Giovanni</i> 1997: Demokratietheorie (engl. 1987), Darmstadt</p>
<p><i>Schäfer, Armin</i> 2010: Kompensiert bürgerliches Engagement den Rückgang der Wahlbeteiligung? BBE-Newsletter 4/2010</p>
<p><i>Slaughter, Ann-Marie</i> 2004: A New World Order, Princeton</p>
<p><i>Streeck, Wolfgang</i> 2009: Von der gesteuerten Demokratie zum selbststeuernden Kapitalismus. Die Sozialwissenschaften in der Liberalisierung, in: WestEnd. Neue Zeitschrift für Sozialforschung 6 (1), 13-33</p>
<p><i>Wolin, Sheldon</i> 2001: Tocqueville between two worlds, Princeton/Oxford</p>
<p><i>Wolin, Sheldon</i> 2004: Politics and Vision. Expanded Edition, Princeton/Oxford</p>
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		<title>Totgesagte leben lange</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 20:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Zum Aussagewert postdemokratischer Theorien*, aus: vorgänge Nr. 190, Heft 2/2010, S. 26-34 &#8222;Government of the people, by the people, for the people shall not perish from the earth&#8220; Abraham Lincoln, Gettysburg Adress vom 19. Nov. 1863 Postdemokratie bezeichnet jene Form der Herrschaft, bei der die demokratischen Institutionen formal weiterhin intakt bleiben und sich doch in [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Aussagewert postdemokratischer Theorien*,</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 190, Heft 2/2010, S. 26-34</p>
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<p class="bodytext"><i>&#8222;Government of the people, by the people, for the people shall not perish from the earth&#8220; </i>
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<p class="bodytext">Abraham Lincoln, Gettysburg Adress vom 19. Nov. 1863 </p>
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<p>Postdemokratie bezeichnet jene Form der Herrschaft, bei der die demokratischen Institutionen formal weiterhin intakt bleiben und sich doch in der Substanz grundlegend ändern. Die Prozedur freier, gleicher, unmittelbarer, allgemeiner Wahlen zur Legitimation von Macht und Führungspersonal auf Zeit gilt weiterhin, ohne dass es jedoch tatsächlich Wahlmöglichkeiten und Selbstbestimmung für das Volk gibt. Die reale Politik wird hinter geschlossenen Türen von gewählten Regierungen und ökonomischen Eliten &#8222;gemacht&#8220;. Vordemokratische und demokratische Merkmale werden zu &#8222;vollkommen neuen, genuin postdemokratischen Aspekten kombiniert&#8220; (Crouch 2008: 10, 13, 99).</p>
<p>Zweifellos: Seit dem Herbst 2008 gibt es Tage rapiden Wandels, Ereignisse überschlagen sich. Demokratie ist herausgefordert &#8211; wie früher auch oftmals schon (Heller 1930). Seit den 1990er Jahren triumphiert die Globalisierung mit ihrer Verdichtung und Zusammenfassung von Zeit und Ort. Die Welt stellt sich um. Zu Europa und Nordamerika kommen China und Indien, Brasilien klopft an. Gleichzeitig sind weite Teile der Erde vernachlässigt. Die Wanderschaft nimmt zu, &#8222;push &amp; pull&#8220;, nur raus aus dem Weltdorf in die Slums und Kontore der wachsenden Millionenstädte, Lagos grüßt, und alles kommt in L.A. zusammen. In verschiedensten Bereichen kriselt es. Jede Krise ist tief greifend und eigensinnig genug: Im Mississippi-Delta explodiert &#8222;Deepwater Horizon&#8220;; die Beziehung der realen Finanzströme zur Produktion, der so genannten &#8222;Realwirtschaft&#8220;, rennt aus dem Ruder, wird prekär; die flaue Produktion bringt schlechte Zeiten für &#8222;überflüssige&#8220; Massenarbeiter; Menschen mischen sich mit schlimmen Folgen und wachsenden Kosten ins Klima ein; Fundamentalismen wachsen seit dem 11. September 2001 zu ungeahnter Größe, reduzieren und liquidieren Komplexität; Weltpolitiker hantieren frei mit der Milliarde als kleinster Rechnungseinheit (bei struktureller Überschuldung nahezu aller Staaten) &#8211; also an Herausforderungen, und viele sind nachgerade ein GAU, herrscht kein Mangel. Wer hat noch den Überblick, wer kann den Ablauf ordnen, wer kann die Probleme lösen, wer geht damit &#8222;professionell&#8220; um?</p>
<p>Zweifellos: Es sind schwere Zeiten für die Demokratie, die als System unter Stress am Gleichgewicht von Anforderungen, Unterstützung, Aufgaben und Leistungen festhält, und auch für Demokratien, die (von Berlusconi bis Obama) zur effizienzbedachten &#8222;leader democracy&#8220; mutieren.[1] Nicht nur in der Bundesrepublik ist ein von Politik enttäuschter Individualismus und Pragmatismus vorherrschend.[2] Man kann kaum behaupten, dass ein aufgeklärtes Volk sich selbst beherrscht und der Politik vom Volk, durch das Volk, für das Volk zum Primat über Wirtschaft, Finanzen und menschliche &#8222;Laster&#8220; verhilft. Gab es das jemals? Es wird gewählt, so oder so, Misstrauen prägt den Bezug der Politiker zum Volk sowie den des Volkes zu Politikern und Parteien. Man/Frau wählt, meist, wenngleich abnehmend und wechselnd. In der Bundesrepublik geschieht nun, was andere Demokratien länger schon exerzieren und, daran sei erinnert, in der deutschen Geschichte stieg die Wahlbeteiligung nicht nur mit Brandts Wagnis, sondern auch mit dem Aufstieg der NSDAP und in den dumpfen Tagen des &#8222;CDU-Staates&#8220;. Gesetzt wird heute nicht mehr auf das Gemeinwesen, sondern auf eigene Fähigkeiten. An sich vertraut man der Demokratie, wendet sich aber von ihren politischen Einrichtungen ab, zufrieden ist man mit funktionalen Instituten wie Polizei und Justiz. Es mehren sich (ausgehend von den USA) Tendenzen, sich eine bessere Welt zu kaufen und sog. &#8222;gated areas&#8220; mit eigenen Systemen einzurichten.</p>
<p>Der Anspruch (auch die Leistung) der Demokratie ebenso der Glaube an das Lernvermögen dieses Herrschaftssystems besteht darin, dass evolutionär mit immer neuen Aufgaben (&#8222;positiv&#8220;) eine immer neue &#8222;Ausdehnung des materiellen Rechtsstaatsgedankens&#8220; (vulgo der Demokratie) korreliert (Heller 1930: 451). Immer neu dreht es sich entsprechend einer demokratischen, politischen Entscheidung um die &#8222;Unterordnung der Lebensmittel unter die Lebenszwecke&#8220; (Heller 1930: 461). Demokratie meint normativ wie praktisch ein offenes, gestresstes System im Gleichgewicht von Teilnahme, Teilhabe, Kritik, Unterstützung, Lernen, Kommunikation und Macht. Vor einer Idealisierung dieses Herrschaftssystems, vor seiner Vergesellschaft zum Wunschbild idealisierter Werte muss man sich hüten (Schmidt 2000: 489 ff.; Jörke 2005), beides überfordert Demokratie. Vom Ansatz her müssen gerade postdemokratische Beiträge ihre normativen wie praktischen Bewertungsmaßstäbe, die historischen Beispiele und das komparative Vorgehen klarstellen, schnell fließen sie sonst mit im breit verästelten Diskurs der normativen Demokratiekritiken.</p>
<p>Geht man, normativ demokratietheoretisch wie real demokratiepolitisch, von solch einer Ausgangsperspektive aus, dann kann man fragen, ob die Beiträge zur Postdemokratie ernstzunehmende Anstöße geben, um entweder über eine Erschöpfung der Demokratie nachzudenken, oder ob man sie als eine der vielen modischen Präfix-Debatten zurückweist. Hieraus ergibt sich der Aufbau: (I) Einer Rückbesinnung auf den Ursprungsmythos der Demokratie und ihr Pathos folgt (II) eine kritische Darstellung post-demokratischer Positionen, wie sie &#8211; ohne jede Bezugnahme &#8211; einmal den Verfall des Volkes im Konsumismus (Wolin 2001) und zum anderen die Befreiung von Herrschaft, Ökonomie und Öffentlichkeit vom Primat demokratischer Politik (Crouch 2008) ansprechen. Leitmotiv ist die Frage (III), ob sich Demokratie verschleißt, so dass sich Systeme wie die Wirtschaft und die Finanzen verselbständigten. Lincoln warnt vor solchen Erosionen; Wolin (2001: 9) erinnert daran mit Blick auf Tocquevilles Mahnung zur &#8222;Gleichheit in Freiheit&#8220; bzw. seiner Warnung vor einer Allmacht der Mehrheit: &#8222;Eine mögliche Aufgabe heutiger Theoretiker besteht darin&#8230;, eine fliehende demokratische Gegenwart zurückzuholen, um neuen Formen der Despotie entgegenzuwirken.&#8220;</p>
<h2 class="auto-created">I. Demokratie </h2>
<p>Demokratie ist ein umfassendes Ziel, ein immanenter Anspruch auf Rechte der Bürger und Menschen, und von Anfang an ist sie gefährdet: Der Terror der französischen Revolution, der Bürgerkrieg und die lange Geschichte der schwarzen Ungleichheit in den USA, in Deutschland die nationalliberale Einbettung in ein demokratisch verkleidetes System der &#8222;negativen Politik&#8220; des zu Macht und Beamtenkontrolle unfähigen Parlaments (M. Weber), der Regress parlamentarischer Demokratien in Italien, Deutschland und Spanien in faschistische Regime seien beispielhaft genannt. Probleme begleiten beide Komponenten der Demokratie[3], nämlich den Souverän, &#8222;Demos&#8220; (die Gemeinde, die freie Bürgerschaft), und die Ordnung, &#8222;Kratos&#8220; (die geregelte Herrschaft, die Macht): Das Volk kann zu wenig aufgeklärt, in Teilen &#8222;verfassungsfeindlich&#8220;, &#8222;fundamentalistisch&#8220;, antipluralistisch sein, es kann sich zu wenig beteiligen, zu kurzfristig denken und fixiert sein auf Gratifikationen des sozialen Systems, selbst wenn Kürzungen und Umgewichtungen bedacht werden müssten. Auf Seiten der Herrschaft können sich Eliten Mehrheitsentscheidungen widersetzen, Gegensysteme zu öffentlichen Einrichtungen aufbauen, privat organisierte Systeme entziehen sich demokratischer Kontrolle, die Orientierung an kurzfristigen, maximalen Profiten kann dominieren, eine internationale Aushöhlung demokratischer Standards ist denkbar, bedeutende Reibungsverluste zwischen Machtebenen und Institutionen sind vorstellbar, demokratisch bestenfalls abgeleitet legitimierte Bündnisse können erhebliche Bedeutung gewinnen.</p>
<p>All dies &#8211; in immer neuen Mischungen &#8211; bestimmt demokratische Realitäten seit Geburt der Demokratien am Ende des 18. Jahrhunderts, nichts verliert sich im weltweiten Siegeslauf im 20. Jahrhundert. Man tut gut daran (dies lehrt vor allem der nordamerikanische Anfang), Demokratie als Herrschaftsordnung zu diskutieren, nicht mit jeder Problembeseitigung und Menschheitsbeglückung zu überfordern. Man ist gut beraten, an Minima festzuhalten wie verfassten Freiheitsrechten, Pluralismus, Wahlen, einer der Verfassung verpflichteten Regierung auf Zeit, Gewaltenteilung, Mehrheitsentscheidung. Segensreich ist die Bindung von Demokratie an rechtsstaatliche Konfliktlösungen durch allgemeine Verfahren und Gesetze. Trotz all dem bleibt genug an überschießendem Pathos und Ursprungsmythos.</p>
<p>&#8222;We the People&#8220; (als &#8222;Wir sind das Volk&#8220; wirken diese Worte bis in die Leipziger Montagsdemonstrationen 1989): Das ist das Pathos der Demokratie, konträr zu der von &#8222;Regentenpflicht&#8220; durchdrungenen monarchistischen Stiftungsformel, in Opposition zu &#8222;volksdemokratisch&#8220; entfremdeten Apparaten und Machthabern. Die einen werden Bürger, nehmen ihr Geschick in die eigene Hand, beanspruchen das Primat für demokratische Politik; den anderen, den Untertanen, werden Rechte und Pflichten aus &#8222;landesväterlicher Gesinnung&#8220; gewährt. Die freie Bürgerschaft (nicht die Menschheit) beherrscht sich selbst. Misslingt dies[4], droht eine unaufgeklärte Herrschaft der Genossen des Volkes oder der Klasse. Ein demokratischer Souverän, das Volk mit seinen pluralistischen Organisationen, wird im Staatsgebiet zum Subjekt, bestimmt seine demokratischen Grundsätze und über Repräsentanten und Organe Form und Inhalt der Staatsmacht. Das private Eigentum z.B. kann per Gesetz in Schranken gewiesen werden. Ob und in welchem Maße der Staat liberal oder sozial zu sein hat, das entwickelt sich seit Ende des 19. Jahrhunderts zu einer politischen Grundsatzfrage (Heller 1930). Gerade der demokratische soziale Rechtsstaat startet als politisches Projekt, während sich Führer und autoritärer Staat als omnipotente Glaubensobjekte anpreisen.</p>
<p>Nach dem Zweiter Weltkrieg steht Demokratie (in Westeuropa und Nordamerika) positiv für Teilhabe, erfolgreiche Regierung, Konjunktur, Frieden, soziale Sicherheit und Wohlstand. Die Systemkonkurrenz mit dem Osten wird kapitalistisch und demokratisch gewonnen, am Ende 1989/90 wird sogar die Erfüllung der Geschichte beschworen. Dann aber, noch vor der Finanz- und Wirtschaftskrise ab September 2008 und vor der Eurokrise vom Frühjahr 2010, zeichnet sich ein Abschwung der &#8222;großen Erzählung&#8220; Demokratie ab.</p>
<p>Postdemokratie markiert einen vorläufigen Endpunkt der neuen Skepsis gegenüber demokratischer Herrschaft. Einige Einzelpunkte dieser Wandlung seien stellvertretend angesprochen: Der Aufschwung asiatischer, autoritärer Schwellenstaaten, darunter vor allem (seit 1965) die Top-Down-Erfolge der Erziehungsdiktatur in Singapur mit der Elitenführung durch die &#8222;People&#8217;s Action Party&#8220;. Wahlen wurden nur noch als Rauchschleier wahrgenommen, hinter dem die Führung anwuchs[5]. Die Wachstums- und Umweltthematik (1972), Umweltkatastrophen (seit 1976), Ozonloch (1985) und Klimafrage. Schließlich die umfassenden Regulierungsbedürfnisse eines als &#8222;Weltrisikogesellschaft&#8220; (U. Beck) betrachteten Globus.</p>
<p>Neue Regierungsformen wie (global) Governance[6], vielfältige öffentlich-private &#8222;Partnerschaften&#8220;, Staatenbündnisse und, überhöhend formuliert, eine um die bedrohten Werte und Ressourcen gruppierte (Welt)Zivilgesellschaft &#8211; all dies tritt neben das demokratische Primat der guten Regierung für ein gutes Leben. Regenbogenkoalitionen, vielfältige soziale Bewegungen und charismatisch auftretende demokratische Führer beanspruchen eine Weiterentwicklung, insbesondere eine Inter- und Transnationalisierung der Demokratie und der Bürgerrolle. Sie geben für apokalyptische Problemhierarchien, für entsprechend bedrohte Besonderheiten und einen aktivierten Staat den klassischen, abstrakten Universalismus auf und überschreiten das traditionelle demokratische Handlungsfeld von Staatsgebiet, Staatsbürgerschaft und Staatsgewalt. Demokratie verlässt die Republik, schaut auf die Welt. Gewichtige Probleme überschreiten nationale Grenzen, erreichen jeden Hinterhof, nähren gleichwohl Tendenzen zur Abschließung(NIMBY, &#8222;gated areas&#8220;). Globalisierung bezeichnet beide Tendenzen, die Öffnung wie die Schließung. Hier haben Demokrat(i)en Inklusion zu lernen. Sie starten, im Konflikt von Menschen- und Bürgerrechten, im Widerstreit von Isolation wie Schutzzoll und Öffnung wie Freihandel als Herrschaft über ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Bürgerschaft. Verstand sich der Ursprungsmythos eher homogen und republikanisch, so bildet sich ab 1980 bei allen Widersprüchen im Zusammenspiel von sozialen Bewegungen, Governance, internationalen Staats- wie Interessenbündnissen und postparlamentarischer &#8222;leader democracy&#8220; eine neue Sichtweise heraus.</p>
<p>Postdemokratie ist die skeptische Variante dieses Diskurses. Bestimmend wird das weltbürgerliche, ökologische und menschenrechtliche Stellvertreterhandeln der Aktivisten, globalen Risiken werden grenzüberschreitende Kooperationen von Bewegungen und Staaten gegenübergestellt. Bezogen auf &#8222;das Volk&#8220; spielen die Rückkopplung und Wirkung dieser neuen Ausrichtung der Demokratie kaum mehr eine Rolle: Für Abraham Lincoln dagegen war im US-Bürgerkrieg (1861-65) neben der Herkunft aus dem Volk die zweifache Bindung der Regierung an und für das Volk maßgeblich. Gerade in einer Krise rechtfertigt die dichte Verbindung zum Volk das Fortbestehen der demokratischen Regierung.</p>
<p>Deutet dagegen das um 2000 &#8211; auch im Internet mittels Wikipedia, Krimpedia und einer eigenen Plattform &#8211; aufsteigende Wort Postdemokratie eine neue Sichtweise jenseits der demokratischen Republiken und der Minimaldefinition an? Beginnt ein &#8222;postdemokratische[s] Zeitalter&#8220; (Crouch 2008: 99)? Taugt Postdemokratie, um aktuelle Fragen zu demokratisch ungehegt umherschweifende Heuschrecken, Finanzmonster und gierig-geile Spekulanten zu verstehen und in Regierungshandeln umzusetzen, so dass Demokratie, wie Lincoln mahnt, gerade in der Bedrängnis nicht von der Erde verschwindet?[7]</p>
<h2 class="auto-created">II. Post &ndash; Demokratie? </h2>
<p>Braucht es des Anstoßes postdemokratischer Überlegungen? Ist dieser Diskurs mit seinen Deutungen und dramatischen Worten demokratisch hilfreich? Demokratiedebatten sind selbstkritisch und reflexiv, Subjekt und Objekt, Aktivität und Passivität, Entscheidung, Anforderung und Unterstützung sind keine festen Größen, sondern ergeben sich aus den Wechsel- &#8222;Spielen&#8220; von &#8222;Problem&#8220;, &#8222;Demos&#8220; und &#8222;Kratos&#8220;. Kurz- und langfristige, selbst- und fremdbestimmte Anforderungen, Unterstützungen und Entscheidungen ergeben eine Offenheit, durchaus mit einem Unbehagen an der Demokratie, worauf beide Seiten, das Volk und die Herrschaft, mit Reduktionen der Komplexität reagieren. Es gibt Leitwerte (im Grundgesetz sind es die Menschenwürde sowie die demokratische Sozial- und Rechtsstaatlichkeit), aber es gibt keinen festen Kurs, kein fixes Ziel (Heller 1930). Politische Herrschaft wie politische Urteile folgen und ergeben sich aus dem Zusammenspiel von Zielen, Aufgaben und Lösungen. Auf Zeit und von Wahl zu Wahl wird Vertrauen vergeben und entzogen, es ergeben sich Mischungen von Kontinuität und Wandel, von Lernen und Pathologie, von Erfolg und Niederlage. Alles gilt auf Zeit, muss sich immer neuen Erkenntnissen und Willensbildungen stellen. Es gibt (seit Rousseau) eine Faszination für Entwicklungsdiktaturen, wo Einfachheit, Entscheidung und Lernen nicht pluralistisch zerrieben werden. Die neue Form dieser Kritik ist die Kopplung von Führung und Beratung, hierauf hinzuweisen ist ein Aktivposten von Crouch (2008: 91 ff.).</p>
<p>Kurz, bezüglich ihrer objektiven Makroannahmen wie der lebensweltlichen Mikroaussagen gehört ein komplexes, offenes Bild der Rückkopplungen (Eastons &#8222;systematic feedback loop&#8220;) zum Kernbestand von Demokratie und charakterisiert ihren Prozess der Legitimation. Hieraus ergibt sich &#8211; lange bevor die Theorie der Postdemokratie aufkam &#8211; ein differenziertes Spektrum zur Erforschung und Beurteilung der demokratischen Komponenten.[8] Demokratie &#8222;funktioniert&#8220;, wenn sich im Schnitt ein Prozessgleichgewicht von Forderung, Unterstützung und Leistung ergibt. Zwischen Wert, der Verfassung, und Konkretisierung, der Verfassungswirklichkeit, ebenso zwischen Institutionen (an sich) und Repräsentanten wie Organisationen (für sich) wird unterschieden, wenn Krise, Erosion oder Akzeptanz einer Demokratie diskutiert werden. Eine Krise liegt vor, wenn besagtes Gleichgewicht mindestens zeitweilig nicht besteht; von Erosion wird geredet, wenn positive Bewertungen abnehmen und Zweifel an Effizienz und Lösungskompetenz anwachsen. Während weiterhin gewählt wird, bezeichnen Nichtwählen und Politikverdrossenheit Perspektiven, mit denen die abnehmende Akzeptanz der demokratischen Werte und/oder der Repräsentanten erforscht wird.</p>
<p>Zu diesen Diskussionen tritt um 2000 mit hohem Anspruch auf Originalität, aber ohne Anbindung an Demokratietheorien und Vorläuferdebatten (der 1960/70er Jahre) etwa zur Regierbarkeit, Transformation, Demokratisierung der Postdemokratie-Diskurs hinzu. Es ist eine weitere Post-Wortbildung, die einen Zustand &#8222;auf dem Weg&#8220; (Jörke 2005) umschreibt, essayistisch, normativ, locker, ohne Methode, mit moderatem sozialwissenschaftlichen Aufwand und schwacher Empirie (so Offe über Crouch). Es heißt (Buchstein/Nullmeier in Postdemokratie 2006: 16 ff.), dass tabuisierte Fragen, die sich aus dem Verständnis der Politikwissenschaft als Demokratiewissenschaft ergeben, durch Postdemokratie kritisch aufgeschlossen werden. Diese Töne finden sich aber schon in Demokratiebeiträgen und begleiten die Demokratiegeschichte.</p>
<p>Zuerst wird es postindustriell (Touraine 1969, Bell 1973) mit einem neuen Blick auf Dienstleistungen und Arbeit bei nachwirkender Produktion. Dann äußert sich (zuerst in Kanada, in Quebec) eine &#8222;stille Revolution&#8220; (Inglehart 1977) als postmaterialistischer Wertewandel, weg von Sicherheit zu Selbstverwirklichung und Altruismus. Überhöhend werden anstelle moderner, geschlossener Theoriegebäude die Formen postmodernen Wissens umschrieben (Lyotard 1979). Die &#8222;großen Erzählungen&#8220; der Moderne, die universalgeschichtlich um einen theoretischen Zentralbegriff (Freiheit, Befreiung) zielsicher (nicht offen, wie die praktische Demokratie) zu einem Ziel führen, weichen Teileinsichten und Pragmatiken. Die Postmoderne versteht sich als &#8222;Anti-Modell des stabilen Systems&#8220; (Lyotard). Die geschlossene Erzählung &#8222;zerstreut sich in Wolken&#8220;, wobei denotative, präskriptive, deskriptive Elemente als Splitter in den neuen Essays erhalten bleiben. Post-Debatten klingen wie Wissenschaft (vor diesem Klang warnt Wittgenstein), nur &#8222;der&#8220; Wertewandel mit seinen Typen und Mischformen wird definiert und erforscht, kritisiert. In den 80er Jahren erfolgt, ausgehend von &#8222;postcolonial studies&#8220;, eine epistemologische Wende der Post-Debatten zur diskurstheoretischen und programmatischen Aufladung. Die Programmatik beansprucht das Eintreten für &#8222;underdogs&#8220; mit schwacher Vertretung oder eben für tabuisierte Themen. Dafür ist man auf dem Weg, es zieht sich eine entsprechende Schwelle durch die wissenschaftlichen Gemeinden. In den Post-Debatten wird es hybrid, feste Untersuchungseinheiten, widerspruchsfreie Begriffe lösen sich auf, Ströme, globale Beziehungen, vielschichtige, ungleichzeitige, polyethnische Räume werden zum Thema. Wirklichkeit wird als soziale Konstruktion unter Beteiligung auch wissenschaftlicher Deutungen betrachtet, das Erklärungsmonopol der Wissenschaft weicht einer Deutungsvielfalt, was je wichtig gewesen ist, löst sich auf, verliert seine unterstellte essentialistische Einheit, wirkt nach, bildet Mischformen, Überlagerungen, hybride Gebilde, zu denen Grenzgänger, Nomaden gehören.</p>
<p>Postpositivismus, Postrealismus, Poststrukturalismus sind erkenntnistheoretische Stichworte, die das Wissen über die soziale Welt relativieren. In rasender Folge wird nun jedem Charakteristikum, das essentialistisch gewirkt hat, ein &#8222;Post&#8220; vorgestellt: von post-kommunistisch, -marxistisch, -national, -kolonial, -imperialistisch, -feministisch, -säkular, -anarchistisch bis zu post-demokratisch reichen die sicher nicht umfassendaufgezählten Übergänge. Zu den vorherigen Post-Definitionen als einem &#8222;Danach&#8220; in der Zeitfolge oder als einem &#8222;Danach&#8220; mit Änderung und Geltungsverlust kommt mit viel Wortgeklingel eine erweiterte Bedeutung: das Post als Konstrukt mit Wertungen, vielfachen Verbindungen diverser Deutungen und Zeitebenen. Vor allem soll, was worin die Programmatik für &#8222;underdogs&#8220; besteht, die eurozentristische Enge der modernen Beiträge alter, gelehrter Männer überwunden werden.</p>
<p>Postdemokratie, in verschiedenen Ausprägungen, verweist auf die formale Geltung der Demokratie bei ihrer gleichzeitigen Entleerung. Verwiesen wird auf Substanzverlust bei Kontinuität wichtiger formaler Minimalmerkmale, vor allem der Wahl und der delegierten Regierung auf Zeit. Die Akzente der einzelnen Beiträge sind verschieden: Crouch betrachtet auf der Makroebene die Herrschaftsseite, die unkontrollierten Medien, Firmen, Parteien und die &#8222;Politik hinter verschlossenen Türen&#8220;. Er verweist auf die unkontrollierte Einflussnahme von globalen Unternehmen, Parteien und Medien im Zusammenspiel mit der politischen Elite. Wolin hebt die demokratische Mimikry eines &#8222;democratic despotism&#8220; hervor, unterstreicht auf der Mikroebene den Rückzug des Volkes in Konsumkultur (&#8222;consumerism&#8220;). Er (2001: 570) zeichnet den &#8222;postdemocratic man&#8220; als Typ, der sich frei fühlen möchte, wenn er geführt wird. Demokratie wird zur menschenfreundlichen Geste, die heute als Wohlfahrt eingerichtet wird (Wolin 2001: 572). Übereinstimmend betonen beide Positionen, die formal demokratisch legitimierte Macht sei faktisch nicht demokratisch; maßgebliche Machtpositionen bleiben unkontrolliert, große Teile der Wählerschaft sind nicht aufgeklärt. Jörke betont &#8222;Postparlamentarismus&#8220; und die geringe Beteiligung vor allem der Unterschichten. Er setzt auf &#8222;global Governance&#8220;, obwohl er dort gleichzeitig große Demokratiedefizite sieht. Jörke argumentiert am ehesten wissenschaftlich, empirisch abgewogen mit einer gegenüber Crouch und Wolin begrenzten Aussagenreichweite.</p>
<h2 class="auto-created">III. Und jetzt? Von der Postde&shy;mo&shy;kratie zur Demokratie </h2>
<p>Mit &#8222;Und jetzt?&#8220; schließt Crouch (2008: 133 ff., bes. 155, 157). Er sieht die &#8222;Gesundheit&#8220; der auf Gleichheit reduzierten Demokratie bedroht. Jörke (2005: 491) endet mit der &#8222;Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen&#8220; im Nebeneinander supranationaler Demokratiedefizite und nationalstaatlich fortexistierender grundlegender demokratischer Institutionen. Wolin (2001: 569 f.) folgert von Tocqueville aus, die &#8222;totalitäre Demokratie&#8220; (Faschismus, Stalismismus) sei passee, durchgesetzt habe sich der postdemokratische &#8222;democratic despotism&#8220; über verführte, verkümmerte, verantwortungslose Individuen (&#8222;a society of stunted individuals&#8230; emptied of political responsibility&#8220;). Ohne weit greifende normative Verweise kommt kein Postdemokratie-Beitrag aus. Gelten soll das für die ganze Welt! (Jörke ist noch am ehesten offen für Empirie.) Programmatisch sind die Beschreibungen skeptisch (Wolin), anklagender Alarm vom Ton &#8222;5 vor 12&#8220; (Crouch). Gleichwohl werden anspornende Aktivitäten &#8222;unabhängiger Initiativen&#8220; gefordert (Crouch 2008: 142), es geht um den Sprung aus dem schlimmen Ist-Zustand. Das bleibt ebenso widersprüchlich wie die Einordnung der Befunde als Mahnruf oder als evolutionärer Befund für ein neues Zeitalter. Wenn alle Stricke reißen, dann landen &#8222;wir&#8220; in der Kälte der Unordnung, dafür wird die Thermodynamik beschworen: &#8222;Über lange Zeiträume hinweg müssen wir uns&#8230; auf die Entropie der Demokratie gefasst machen&#8220; (Crouch 2008: 20). Wenn die Ursache für &#8222;Demokratiedistanz und Politikverdruss&#8220; tatsächlich nicht im Grundsatz, sondern konkret in der Art der Politikführung begründet liegt (Embacher 2009: 128; abgeschwächt dazu Arzheimer 2002: 205 ff.), dann malt Crouchs Menetekel auf der Hand liegende, mit Alltagswissen und Alltagskommunikation vielfach korrespondierende Kritikpunkte an die Wand. Ohne größere Theoriediskussionen und Datenanalysen (Offe9) werden wohlfeile, gängige Deutungen verdoppelt. Solche postdemokratischen Konstrukte und Diskurse sind an der Abwertung von Demokratie als ständig neu herzustellender Machtpraxis beteiligt. Dies gilt auch für Sheldon S. Wolin; er betont zwar die Rolle des demokratischen Subjekts, zeichnet aber ohne jeden Handlungsspielraum ein durch und durch schwarzes Bild verkommener Konsumenten, die keine Bürger mehr sind. Keiner der vorgestellten postdemokratischen Beiträge mündet in eine diskutable Handreichung, wie im Zeichen von Globalisierung auf Seiten der Herrschaft die Kontrolle über ökonomische und politische Eliten verbessert werden kann, und wie der Souverän global lernt und gleichwohl einen demokratischen Handlungszusammenhang findet und seine lokale Lebenswelt verbessert.</p>
<p>Geschildert und locker verglichen werden Aspekte der demokratischen Erosion (im Westen), zwischen Präsidial- und Parlamentsverfassungen wird nicht unterschieden, die verschiedenen Geschichten und Zugänge zum Rechts- und Sozialstaat bleiben so unbehandelt wie die differenten Rollen der Parteisysteme und Wählerkulturen. In der Summe warnen die postdemokratischen Essays, Demokratie als Norm und Praxis ist auf Erden noch nicht ganz verschlissen, aber keine Deutung mündet in Analysen zum möglichen Stopp der Erosion, zur Rückgewinnung politischer Handlungsräume, zur Beschreibung kleiner, gelungener Beispiele &#8211; vielleicht in Kanada (dazu Richter im Forschungsjournal 2006: 23 ff.). Aus den Beiträgen ist folglich nichts zu lernen, wenn es um die demokratische politische Kultur in der Mischung von lokaler Begrenzung, Mitmachen und aktiver Teilnahme geht. Moderne, neben dem Individuum auch Gruppen und Kulturen fördernde liberale Vorstellungen (Kymlicka 1999) setzen solche Lernprozesse der Reflexivität voraus. Aus dieser Sicht hilft das &#8222;Post&#8220; nicht der demokratischen Demokratiedebatte. Es endet im Zerfall (Wolin) oder mündet in Willenserklärungen und &#8222;von außen&#8220; beschworene Hoffnungen. Der &#8222;unvermeidlichen Entropie der Demokratie&#8220; ist anders nicht zu entgehen (Crouch 2008: 133, 142). Wie geht&#8217;s in diese &#8222;vitale Demokratie der Zukunft&#8220;: &#8222;Es muss gelingen, die Unzufriedenheit auf die wahre Ursache dieser Probleme zu lenken: die großen Unternehmen und ihr ausschließlich profitorientiertes Verhalten, das Gemeinschaften zerstört und auf der ganzen Welt die Verhältnisse instabil werden lässt&#8220; (Crouch 2008: 151 f.). Nicht einmal über diese &#8222;wahre Ursache&#8220; herrscht Klarheit unter den Postdemokraten: Wolin zielt auf dekadente Konsumenten, Jörke auf Bündnisse mit Demokratiedefiziten. Damit sind die Problemfelder bezeichnet: Interessen, Einstellungen, Verhalten und Institutionen. Postdemokratische Beiträge versagen bei der Analyse.</p>
<p><b>* </b>Für Diskussion, Fragen, Kritik und Korrekturen danke ich P.L.</p>
<p>[1] Dazu Claudia Ritzi, Gary S. Schaal, Politische Führung in der &#8222;Postdemokratie&#8220;, in: APuZ 2-3/10: 9-15. 1923 setzt Carl Schmitt Demokratie und autoritären Staat auf Basis der Identität von Führer und Volk gleich (mit Blick auf Mussolini und Lenin). Das Volk versteht nur zugespitzte Fragen (es ist deliberationsunfähig) und antwortet mit Ja oder Nein (Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2. Aufl. München/Leipzig 1926). Dies steht hinter &#8222;leadership&#8220; &#8211; Debatten.</p>
<p>[2] Dazu Eike Hennig, Das Unbehagen in der Mitte, in: Kommune Jg. 28., H. 1, 2010: 24-26.</p>
<p>[3] Vgl. Hans Vorländer, Demokratie, München 2003, S. 13 ff.; Wilfried Nippel, Antike oder moderne Freiheit? Frankfurt 2008. Zur Darstellung &#8222;der&#8220; Demokratietheorien vgl. Schmidt 2000.</p>
<p>[4] Die antike Lehre der Staatsverfassungen kontrastiert seit Aristoteles jeder guten eine despotische Form (Schmidt 2000: 34 ff.). Es gibt die Herrschaft des Einen (Monarchie &#8211; Tyrannei), der Wenigen (Aristokratie &#8211; Oligarchie) und der Vielen. Der gleichberechtigten Bruderschaft (Politie) steht negativ Demokratie als Herrschaft jener &#8222;armen Freien&#8220; gegenüber, die tun, was ihnen gefällt. Eine jüngere Lehre (Polybios) betrachtet Demokratie positiv im Kontrast zur Ochlokratie, der Pöbelherrschaft. Laut Rousseau (1762) würde sich nur &#8222;ein Volk von Göttern&#8220; demokratisch regieren und sich eine &#8222;so vollkommene Regierung&#8220; geben. Bekannt ist Churchills Urteil (1947), Demokratie sei die schlechteste Regierungsform außer allen anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert würden (dazu Schmidt 2000: 539).</p>
<p>[5] Vgl. Humphrey Hawksley (Democracy kills, London 2009) als Beispiel für viele.</p>
<p>[6] Dazu Maria Behrens (Hg.): Globalisierung als politische Herausforderung, Wiesbaden 2005.</p>
<p>[7] &#8222;Legt den Kapitalismus an die Leine!&#8220; (FR vom 29.3.10: 4): Merkel fragt nach dem &#8222;Primat der Politik&#8220;, Habermas fordert &#8222;ein bisschen politisches Rückgrat&#8220; (dazu FR vom 21.5.10: 29), während die Finanzkrise die Demokratie bedroht: &#8222;Das Parlament als Statist&#8220;: FR vom 2./3.6.10: 6/7.</p>
<p>[8]. Die Messung der Differenz von Ideal und Realität steht im Kern dieser Demokratieforschung. Vgl. David Easton, A Systems Analysis of Political Life, New York 1965; Gabriel A. Almond, Sidney Verba, The Civic Culture, Princeton 1963; Arzheimer 2002; Schmidt 2000: 268 ff., 294 ff., 307 ff.</p>
<p>[9] Claus Offe, Rez. von Crouch: FAZ vom 22. 9. 2008: 37.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Arzheimer, Kai </i>2002: Politikverdrossenheit, Wiesbaden</p>
<p><i>Crouch, Colin </i>2008 [2003]: Postdemokratie, Frankfurt</p>
<p><i>Embacher, Serge</i> 2009: &#8222;Demokratie! Nein danke?&#8220;, Bonn</p>
<p><i>Heller, Hermann </i>1930: Rechtsstaat oder Diktatur?, in: Ges. Schriften, 2. Bd, Leiden 1971, 443 -462</p>
<p><i>Jörke, Dirk </i>2005: Auf dem Weg zur Postdemokratie, in: Leviathan Jg. 33, H. 4, S. 482-491</p>
<p><i>Kymlicka, Will</i> 1999: Multikulturalismus und Demokratie, Hamburg</p>
<p><i>Postdemokratie, Themenheft </i>2006: Forschungsjournal Neue Soziale Bewegungen H. 4</p>
<p><i>Schmidt, Manfred G. </i>2000 [1995]: Demokratietheorien, Opladen</p>
<p><i>Wolin, Sheldon S.</i> 2001: Tocqueville between two worlds, Princeton / Oxford</p>
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		<title>Klimaschutz erfordert Demokratiewandel</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 19:30:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorg&#228;nge Nr. 190, Heft 2/2010, S. 35-43 F&#252;r John Schellnhuber, zum 60. Geburtstag Wolfgang Harich, der kommunistische Abweichler, hat bereits 1975 die &#214;ko-Diktatur, den &#8222;starken, hart durchgreifenden Zuteilungsstaat&#8220; und den &#8222;asketischen Verteilungsstaat&#8220; als einzigen Weg benannt, die bedrohte Biosph&#228;re zu erhalten. Aktuelle Klimaschutz- und Anpassungsprogramme sind weit davon entfernt, aber auch sie haben oft [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorg&auml;nge Nr. 190, Heft 2/2010, S. 35-43</p>
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<p class="bodytext"><i>F&uuml;r John Schellnhuber, zum 60. Geburtstag </i></p>
</blockquote>
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<p>Wolfgang Harich, der kommunistische Abweichler, hat bereits 1975 die &Ouml;ko-Diktatur, den &#8222;starken, hart durchgreifenden Zuteilungsstaat&#8220; und den &#8222;asketischen Verteilungsstaat&#8220; als einzigen Weg benannt, die bedrohte Biosph&auml;re zu erhalten. Aktuelle Klimaschutz- und Anpassungsprogramme sind weit davon entfernt, aber auch sie haben oft den Geruch des Paternalismus oder Ausnahmeregimes. Haben Demokratien nur die Wahl zwischen Pest und Cholera, indem sie ihre Freiheit entweder durch &ouml;kologische Katastrophen oder durch &ouml;kologische Ausnahmeregime verlieren?</p>
<h2 class="auto-created">Demokra&shy;tie-Audit </h2>
<p>Der Klimawandel, der in vielen Belangen eine Heuristik k&uuml;nftiger Verh&auml;ltnisse darstellt (Leggewie/Welzer 2009, Welzer/Soeffner/Giesecke 2010), testet auch die Zukunftsf&auml;higkeit etablierter und neuer Demokratien. Im Westen geht man selbstverst&auml;ndlich davon aus, dass Demokratien im Umweltschutz erfolgreicher agieren als Autokratien, aber bislang ist empirisch nicht eindeutig belegt, ob und wie Demokratiequalit&auml;t und Umweltperformanz zusammenh&auml;ngen (Saretzki 2007). W&uuml;nschenswert ist ein umfassendes Demokratie-Audit (Kaiser/Seils 2005), das die umwelt- und klimapolitische Leistungsf&auml;higkeit von Wettbewerbs- und Konkordanzdemokratien im angloamerikanischen und zentraleurop&auml;ischen Raum pr&uuml;ft, dabei auch die &#8222;neuen Demokratien&#8220; in Ostmitteleuropa und in den Schwellenl&auml;ndern betrachtet und, da seit 1990 die scharfe Dichotomie zwischen Demokratie und Diktatur gewichen ist, auch Ein-Parteien-Systeme wie die VR China einbezieht, da sie im Bereich der Energieeffizienz neuerdings erstaunlich erfolgreich sind.</p>
<p>Qualit&auml;t und Performanz von Demokratien werden &uuml;blicherweise gemessen a) an ihrem Input, also an der effektiven Beteiligung der B&uuml;rger und der &#8222;Responsivit&auml;t&#8220; der Volksvertreter, und b) an ihrem Output, der politischen Leistungsf&auml;higkeit in Gestalt effektiven und effizienten Handelns der Exekutive, das auch als &#8222;politische Produktivit&auml;t&#8220; bezeichnet wird (Brusis 2008). Gute Klima-Governance besteht in einer deutlichen und nachhaltigen Verringerung der Treibhausgasemissionen durch die Verbreitung nicht-fossiler Energietr&auml;ger, durch Effizienzprogramme und einen ganzen Kranz von Einspareffekten in den drei Hauptverursacherfeldern Mobilit&auml;t, Ern&auml;hrung und Landnutzung. Dieses ehrgeizige Programm erfordert die Mitwirkung der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, konventionell via Wahlen, in diesem Fall aber auch &uuml;ber selbst initiierte Verhaltens- und Lebensstil&auml;nderungen.</p>
<p>Klimapolitik setzt spontan auf gesetzlich, regulativ oder &uuml;ber Marktanreize vermittelte Top-Down-Policies. Doch belegen die Widerst&auml;nde, die beispielsweise eine Solarverordnung in der Stadt Marburg oder der qua EU-Regulierung verordnete Ersatz konventioneller Gl&uuml;hbirnen durch Energiesparlampen hervorgerufen hat, die Notwendigkeit, f&uuml;r klimaadministrative Akte nicht nur die ber&uuml;hmte &#8222;Akzeptanz&#8220; anzustreben, sondern auch eine aus Einsicht und &Uuml;berzeugung geborene Mitwirkung kritischer Verbraucher. In &ouml;konomischer Terminologie hei&szlig;t das: den erhofften Ergebnisnutzen (wie Kostenersparnisse und Gewinnaussichten &#8222;gr&uuml;nen Wachstums&#8220;) mit intrinsischem Prozessnutzen zu verbinden (Frey 2006), die in der Mitwirkung an allgemein f&uuml;r gut befundenen Zielen zur Sicherung welt&ouml;ffentlicher Kollektivg&uuml;ter liegen.</p>
<p>Die erw&auml;hnte Responsivit&auml;t liberaler Demokratien kann klimapolitisch ebenso ein Problem sein wie die fehlende Legitimation &#8222;scharfer&#8220; Ma&szlig;nahmen. Deshalb werden &auml;u&szlig;ere Herausforderungen <i>der </i>Demokratie neuerdings richtigerweise erg&auml;nzt durch die Betrachtung von Herausforderungen <i>durch die </i>Demokratie (Brodocz et. al. 2008, Latour 2008, auch schon Offe/Guggenberger 1984). Defizite liegen erstens in der globalen Entgrenzung und den Demokratiem&auml;ngeln supra- und transnationaler Regulierung, zweitens im beschr&auml;nkten Zeithorizont, den sich demokratische Politik &uuml;blicherweise gibt. Klimawandel erfordert zum einen ein bisher ungekanntes Ma&szlig; grenz&uuml;berschreitender Kooperation, zum anderen spannt er den politischen Normalbetrieb in ein Zeitkorsett, das auf Grund der schlichten Physik des Klimawandels zunehmend enger wird.</p>
<h2 class="auto-created">Running out of time</h2>
<p>F&uuml;r die Abwendung des gef&auml;hrlichen Klimawandels steht nicht mehr viel Zeit zur Verf&uuml;gung. Binnen ein oder zwei Legislaturperioden m&uuml;ssen <i>alle </i>Staaten der Welt jene Ma&szlig;nahmen implementieren, die 2020 ff. greifen m&uuml;ssen, damit bis 2050 (nur ein bis zwei Generationen weiter) jeder Mensch auf der Erde nicht mehr als eine Tonne Kohlendioxid pro Jahr emittiert (zum Vergleich: derzeit st&ouml;&szlig;t im Durchschnitt ein US-Amerikaner j&auml;hrlich ca. 19 t und ein Deutscher ca. 11 t CO2 aus). Gelingt das nicht, werden unsere Nachfahren in einer Vier- oder Mehr-Grad-Welt mit h&ouml;chst unangenehmen Seiten leben m&uuml;ssen (WBGU 2009).</p>
<p>Diese neue Zeitrechnung ist eine Provokation f&uuml;r liberale Gesellschaften, die sich mit &#8222;der Natur&#8220; fertig w&auml;hnten und, trotz aller Katastrophen und R&uuml;ckschl&auml;ge, stets einen nach vorne offenen M&ouml;glichkeitstraum vor sich liegen sahen. Die Figur der Endlichkeit (des wirtschaftlichen Wachstums, der nat&uuml;rlichen Ressourcen, der verf&uuml;gbaren Zeit) dr&auml;ngt das in der Neuzeit auf &#8222;Un-Endlichkeit&#8220; programmierte Selbstbewusstsein ebenso in die Enge wie die im Zyklus von Wahlen verhafteten Politiker. Ihr Zeitrhythmus ist kurzfristig, oft auch kurzatmig auf die jeweilige Legislaturperiode ausgerichtet und durch permanente Wahlk&auml;mpfe und langwierige Inauguralphasen neuer Regierungen weiter verk&uuml;rzt. Wo sich politische Instanzen den Unternehmensrhythmen anpassen, ger&auml;t Politik zus&auml;tzlich in den Sog volatiler Quartalsbilanzen und B&ouml;rsenbarometer; kongenial unterwirft sich der politische Betrieb dem Diktat monatlicher Meinungsumfragen.</p>
<p>Der &#8222;shortermism&#8220; (Giddens 2009) der politischen Aufmerksamkeit kontrastiert auff&auml;llig mit den dilatorischen Methoden der Dissensbearbeitung und Kompromissfindung in politischen Verhandlungsarenen, in denen man schwer l&ouml;sbare Probleme &#8222;auf die lange Bank&#8220; schiebt und auf Zeit spielt. Darunter fallen gerade die gro&szlig;en Reformagenden westlicher Demokratien (demografischer Wandel, Kostenexplosion im Gesundheitswesen, Massenarbeitslosigkeit und Staatsverschuldung), die in einer Mischung aus kampagnenbezogener Hektik und permanenter Verschiebung traktiert werden. Der performative Widerspruch demokratischer Staatlichkeit (und ein Hauptgrund f&uuml;r den Verfall von Output-Legitimit&auml;t) liegt mithin darin, dass Mega-Probleme durch nerv&ouml;se politische Kommunikation latent gehalten, L&ouml;sungen daf&uuml;r aber <i>ad calendas graecas </i>vertagt werden.</p>
<p>Dilatorische Politik ist nicht per se ein &Uuml;bel. Zeitgewinn ist f&uuml;r die Bewahrung von Stabilit&auml;t oftmals erforderlich, und das Ringen darum reagiert auf die Kontingenzen und Risiken moderner Gesellschaften, die ja in der Regel einfache Bescheide und klare Entscheidungen nicht erlauben (G&uuml;nther 2006). Die unaufhebbare Zukunftsunsicherheit wird in Rituale der Konsensfindung und Routinen der Aushandlung &uuml;berf&uuml;hrt. Auf diese Weise geht politische Macht mit Risiken um, denn ebenso wenig wie der Markt verf&uuml;gt sie &uuml;ber eine &#8222;systemeigene Wirkungstechnologie, die es erlaubte, Ressourcen zu dosieren und Fehler zu erkennen&#8220; (Luhmann 2000:433). Wer die dicken Bretter inkrementeller Politik bohren will, muss hin und wieder abwarten und etwas &#8222;aussitzen&#8220;, bis sich die Dinge eventuell von selbst erledigt haben, Interessenlagen sich &auml;ndern, Gem&uuml;ter sich beruhigen, W&auml;hler vergessen oder resignieren. Aufschieben und Abwarten werden im Vertrauen darauf gerechtfertigt, die Wachstumsdynamik kapitalistischer &Ouml;konomien und die sozialstaatliche Inklusion werde &#8222;morgen&#8220; Gelegenheit zur L&ouml;sung von politischen Konflikten bieten, die &#8222;heute&#8220; unl&ouml;sbar scheinen.</p>
<p>So sind liberale Demokratien in einem Dilemma: Dilatorische und inkrementelle Strategien sch&uuml;tzen vor den Illusionen identit&auml;rer Demokratie, die von Rousseau bis Carl Schmitt auf einen demokratiefeindlichen Dezisionismus hinauslaufen. Andererseits stellt die Kombination der &ouml;kologischen mit der fiskalischen Krise die Erbschaft der b&uuml;rgerlichen Revolution mit ihrem Fortschritts- und Wachstumsoptimismus und mit ihrer Politik des Durchwurstelns in Frage. Die Absorption von Unsicherheit und die Entsch&auml;rfung von Konflikten durch Zeitspiel sto&szlig;en an ihre Grenzen, wo sich Risiken, die man glaubte, durch Umverteilung bew&auml;ltigen zu k&ouml;nnen, vor allem beim gef&auml;hrlichen Klimawandel, in basale Gefahren zur&uuml;ckverwandeln. Die ungl&auml;ubige Reaktion der seit den 1990er Jahren gut informierten &Ouml;ffentlichkeit und die Renitenz so genannter Klima-Skeptiker zeugen von der Kr&auml;nkung, die ein ganz auf Zukunftsverzehr ausgelegtes Industriesystem erfahren hat.</p>
<p>Dieses Dilemma ist ein Einfallstor f&uuml;r Demokratieskepsis und autorit&auml;re Fantasien des &#8222;Durchregierens&#8220;. Seit l&auml;ngerem schon werden die &#8222;Grenzen der Mehrheitsdemokratie&#8220; (Offe/Guggenberger 1984) thematisiert, wonach Mehrheiten nicht guten Gewissens tief greifende und irreversible Entscheidungen f&auml;llen d&uuml;rfen, die a) Populationen au&szlig;erhalb ihrer Grenzen massiv betreffen und b) k&uuml;nftigen Generationen ihre Handlungsfreiheit nehmen. R&auml;umlich wie temporal ist die demokratiepolitisch unhaltbare Kluft zwischen Entscheidungsberechtigten und Entscheidungsbetroffenen (bzw. Autoren und Adressaten von Gesetzgebung und Rechtssprechung) gewachsen. Demonstriert wurde diese Diskrepanz an einem Umwelt- und Energiepolitischen Thema der ersten Stunde, am Ausbau der Kernenergie, weil die Entsorgung nuklearen Abfalls mit langen Halbwertzeiten und unklaren Endlagerst&auml;tten ungeahnte Konsequenzen hat. Heute stellt aber nicht nur die Irreversibilit&auml;t solcher Entscheidungen ein Problem dar, ebenso schwer wiegt die Notwendigkeit ihrer rasanten Beschleunigung &#8211; <i>jetzt </i>muss im Blick auf den Klimawandel entschieden werden, was sein &#8222;Umkippen&#8220; in eine Katastrophe in zehn, zwanzig oder hundert Jahren vermeiden soll.</p>
<h2 class="auto-created">M&auml;ngel globalen Regierens</h2>
<p>Global-r&auml;umlich ist eine weitere Frage, wie sich Demokratien &#8222;nach ihrem Sieg&#8220; 1990 im Rahmen demo-autorit&auml;rer Mischregime wie der <i>Gruppe der 20 </i>(G 20) bew&auml;hren, denen als Quasi-Weltregierung die Bearbeitung der Klima- und Finanzkrise &uuml;bertragen sind. W&auml;hrend sich Weltm&auml;rkte und Weltgesellschaft rapide formiert haben, sind kosmopolitische Normierungen und Regulierungen nur tastend und sektoral begrenzt vorangekommen. Die demokratiepolitische Problematik besteht darin, dass herk&ouml;mmliche Government-Entscheidungen nationalstaatlich verfasster Regierungen und Verwaltungen in Netzwerke grenz&uuml;berschreitender Abstimmung, Koordination und Verhandlung aufgehen, diese aber keine erkennbare demokratische Legitimation besitzen. Beteiligt sind in erheblichem Umfang private und semi-staatliche Akteure, die ebenfalls ohne formale Legitimation und Rechenschaftspflicht agieren. In dieser Mehrebenenpolitik wirken systemisch getrennte Steuerungsmechanismen zusammen: autoritative Lenkung durch staatliche Exekutiven und supranationale Governance, Koordinierungsinstanzen an der Schnittstelle privater und &ouml;ffentlicher Akteure (PPP) und korporative Organe, darunter machtvolle Unternehmens- und Bankenkonglomerate.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund hat sich mit der Verabschiedung der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) auf dem Rio-Gipfel 1992 und mit dem 2005 in Kraft getretenen Kyoto-Protokoll eine <i>Global Climate Governance </i>entwickelt, die im Verbund mit supranationalstaatlichen Programmen, Organisationen und Protokollen einen <i>Regime Complex </i>der internationalen Klimapolitik bilden (Keohane/Victor 2010). Auch hier fragt sich, wie sich solche hybriden Regime legitimieren lassen beziehungsweise wie sie ohne direkte Rechenschaftspflicht legitimiert werden. Das geschieht nicht auf klassische Weise durch Wahlen und Abstimmungen, und auch, wo supranationale Organe einer parlamentarisch-ministeriellen Teilkontrolle ausgesetzt sind (wie im Fall der Europ&auml;ischen Kommission), bleibt die Rede vom Demokratiedefizit. Ersatzweise treten klimapolitische Gruppen, auch Menschenrechts- und Fl&uuml;chtlingsorganisationen advokatorisch f&uuml;r weltkollektive G&uuml;ter, f&uuml;r k&uuml;nftige Generationen oder f&uuml;r Gaia auf den Plan, bet&auml;tigen sich vielgliedrige B&uuml;rger- und Verbrauchergruppen und mobilisieren Protestinitiativen (Leggewie 2003).</p>
<p>Wenn die G 8/G 20 ihre im Juli 2009 beim Gipfel in L&#8217;Aquila eingegangene Verpflichtung umsetzen wollte, die 2-Grad-Leitplanke einzuhalten, setzte das einen immensen Fortschritt freiwilliger globaler Kooperation und kosmopolitischer Mobilisierung voraus. Bis 1990 war das internationale System durch die bipolare Kontrolle zweier &#8222;Superm&auml;chte&#8220;, ferner durch regionale Hegemoniem&auml;chte und einen UN-gest&uuml;tzten, sektoralen oder regionalen Multilateralismus beherrscht (Keohane/Moravcik/Macedo 2009). Seither vermochten sich weder die USA als &#8222;einzige verbliebene Supermacht&#8220; durchzusetzen, noch konnte ein von IWF, Weltbank und anderen Bretton Woods-Instanzen im Washington-Konsens formulierte Marktregulierung oder ein generalisierter UN-Multilateralismus die L&uuml;cke zu f&uuml;llen. Das relative Scheitern des &#8222;Klimagipfels&#8220; in Kopenhagen (der freilich das &#8222;Zwei-Grad-Ziel&#8220; noch einmal bekr&auml;ftigt hat) zeugt von diesem Versagen.</p>
<p>Neue Akteure und Konstellation der zwischenstaatlichen Politik sind seither aufgekommen. Als Erweiterung der G 7/8 ins Leben gerufen wurde das Gremium der G 20, konkret in Reaktion auf die schwere Finanzkrise 1997 in Asien und gerade in diesen Tagen mit dem Auftrag einer nachhaltigen Reform und Kontrolle des Weltfinanzsystems. Die Gruppe der 20 repr&auml;sentiert rund 85 Prozent des Weltsozialproduktes und zwei Drittel der Weltbev&ouml;lkerung. Ihr Aufstieg war unvermeidlich; in einer globalisierten &Ouml;konomie bringen L&auml;nder wie Indien und Brasilien das Gewicht ihrer multinationalen Grossunternehmen ein und L&auml;nder wie China gewaltige W&auml;hrungsreserven. Wird und soll diese &#8222;bunte Truppe&#8220; die neue, aus der Systemkrise geborene Weltregierung sein? Und wie vertragen sich liberale Demokratien westlichen Typs mit Regimen, die zum geringeren Teil Demokratien sind (wie Indien und Indonesien), zum gr&ouml;&szlig;eren Teil aber demo-autorit&auml;re Systeme wie die T&uuml;rkei oder gar keine Demokratien wie Saudi-Arabien?</p>
<p>Zwar haben sich nach dem Wegfall der sozialistischen Alternative vielerorts formale Demokratie und Kapitalismus durchgesetzt, aber der f&uuml;r den nordatlantischen Westen typische Konnex zwischen &ouml;konomischer und politischer Freiheit existiert in vielen G20-L&auml;ndern nicht. Mit der G 20 muss sich die Weltpolitik exemplarisch auf eine Art demo-autorit&auml;res Mischregiment einstellen, in dem liberale Demokraten mit autorit&auml;ren Herrschern ganz unterschiedlicher Couleur zusammenwirken, f&uuml;r die weder das demokratische Ideal noch das marktwirtschaftliche Modell des Westens noch eine Richtschnur sind. Das Gremium ist bisher eher eine Clearingstelle, aus der kein Primus inter pares herausragt, neben einem instabilen Duumvirat der USA und Chinas. Das ist kein geordneter Multilateralismus, sondern eine verschachtelte Struktur, die eher an die Anarchie der Staatenwelt im 19. Jahrhundert erinnert als an eine Matrix globalen Regierens im 21. Jahrhundert.</p>
<h2 class="auto-created">Was tun? </h2>
<p>Die politischen Eliten setzen die gewohnte inkrementelle Politik fort, wo beherzte transformative Schritte notwendig (und auch m&ouml;glich!) w&auml;ren; und sie verharren im nationalstaatlichen Rahmen, wo globale Probleme globale Kooperation nach sich ziehen m&uuml;ssten. Es ist nicht so, dass f&uuml;r die Erfordernisse der Umwelt-, Klima- und Energiepolitik der Instrumentenkasten nicht mehr angemessen w&auml;re, der mit den &#8222;drei G&#8220; best&uuml;ckt ist: Geld (&ouml;konomische Anreizen), Gesetze (politisch-rechtliche Regulierung) und gute Worten (persuasive Programme). F&uuml;r Die Gro&szlig;e Transformation in eine nachhaltige und gerechte Weltgesellschaft und Weltwirtschaft mangelt es nicht an &#8222;Policies&#8220;, die Probleme liegen im politischen Prozess (politics) und in der mangelnden &Uuml;bersetzung normativer Konzepte wie der Zwei-Grad-Leitplanke in ein verbindliches Abkommen (polity).</p>
<p>Anzustreben ist die Weiterentwicklung der Grundrechte (im Sinne von T.H. Marshall 1992) von den b&uuml;rgerlichen Freiheitsrechten &uuml;ber politische Beteiligungsrechte und soziale Rechte f&uuml;r alle (Voll-)Mitglieder einer staatlich verfassten Gesellschaft in Richtung auf &ouml;kologische Grundrechte oder Staatsziele, wie sie in Art. 20a GG vorgepr&auml;gt sind: &#8222;Der Staat sch&uuml;tzt auch in Verantwortung f&uuml;r die k&uuml;nftigen Generationen die nat&uuml;rlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsm&auml;&szlig;igen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Ma&szlig;gabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.&#8220;</p>
<p>Wie k&ouml;nnen unter diesem Signum parlamentarische Demokratien ihr <i>Business as usual </i>&uuml;berwinden und die ihnen zugetraute &Uuml;berlegenheit in der Lieferung effektiven Outputs auch angesichts versch&auml;rfter Probleme unter Beweis stellen? Antworten darauf sind nicht leicht zu finden, sie liegen wohl in der Beschleunigung ihrer Prozeduren. Dazu kann man auf drei Ebenen vorgehen:</p>
<ul>
<li><strong>Institutionelle Reformen:</strong> Analog zur Geschlechterpolitik ist eine Art Climate Mainstreaming anzuraten, d.h. eine Politik der Dekarbonisierung quer durch alle Ressorts und Klimavertr&auml;glichkeitspr&uuml;fungen bei allen Gesetzesvorhaben. Notwendig sind mehr interministerielle Koordination, Klima-Kabinette und neue Zuschnitte von Ministerialressorts. </li>
<li><strong>Big Push:</strong> Nur mit &ouml;ffentlichen Infrastrukturinvestitionen, Marktanreizen f&uuml;r private Verbraucher und der massiven Konzentration von Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Bereich der Erneuerbaren Energien k&ouml;nnen eine klimafreundliche Infrastruktur und &ouml;kologische Re-Urbanisierungsinitiativen weltweit erreicht werden, flankiert durch einen weltweiten und umfassenden Emissionshandel (WBGU 2009). </li>
<li><strong>Europ&auml;isierung und Globalisierung:</strong> Es ist angebracht, solche Reformen auf die europ&auml;ische Ebene auszudehnen, zumal sich der Aufbau eines Supersmart-Grid nur europaweit und kontinental&uuml;bergreifend verwirklichen l&auml;sst. Auch ein europ&auml;ischer und mittelfristig globaler Einspeisetarif f&uuml;r erneuerbare Energien w&uuml;rde zur einer effizienten Allokation von Ressourcen f&uuml;hren; es w&uuml;rde dort investiert, wo Photovoltaik-Anlagen sich wirklich lohnen, und nicht dort, wo die h&ouml;chsten staatlichen Subventionen zu beziehen sind. Klimapolitik ist heute Au&szlig;en- und Geopolitik, die, solange globale Abkommen an nationalstaatlichen Souver&auml;nit&auml;tsvorbehalten scheitern, &#8222;von unten&#8220; mit subglobalen Klimaallianzen und Energieverb&uuml;nden fundiert werden und sich der Hilfe internationaler Nicht-Regierungs-Organisationen bedienen kann. (WBGU 2010) </li>
</ul>
<p>&Ouml;kologische Grundrechte, beschleunigte Gesetzgebung, Anreizprogramme und globale Kooperation bed&uuml;rfen ihrerseits einer Legitimationsgrundlage, anders gesagt: einer Demokratisierung der liberalen Demokratie. Dazu sind noch mehr institutionelle Fantasie und politischer Wagemut erforderlich, etwa in folgende Richtungen:</p>
<ul>
<li><strong>Deliberative Wissensregime:</strong> Was Klimawandel ist, welche Dynamiken und Folgen er haben kann und welche Vorkehrungen man dagegen w&auml;hlen kann, speist sich wesentlich aus dem Sachverstand von Wissenschaftlern in globalen Wissensregimen wie dem <em>Intergovernmental Panel on Climate Change </em>(IPCC) und anderen wissenschaftlichen Beratungsgremien. Ihnen mangelt es an Legitimit&auml;t, wo sie als &#8222;Rat der Weisen&#8220; politische Entscheidungen dezisionistisch oder technokratisch informieren; andererseits fehlt oft die sachlich gebotene Beziehung von Beratungsgremien zum effektiven Entscheidungshandeln. Gr&ouml;zinger (1997) hat eine aus Wissenschaftlern besetzte <strong>&#8222;konzeptive Gewalt&#8220;</strong> (neben Exekutive, Legislative und Judikative) ins Gespr&auml;ch gebracht, eine eigenst&auml;ndig legitimierte Vorschlagskammer, die kein Bestimmungsrecht hat und nicht als Vetoinstanz auftreten kann, Parlamente und Ministerialb&uuml;rokratien aber unter Begr&uuml;ndungszwang setzt. Wichtig ist, dass sich solche Fachkollegien dem &#8222;Laienverstand&#8220; stellen und auch in hybriden Konstellationen die Kraft des besseren Arguments zur Geltung kommt (B&ouml;schen 2005; Schaal/Ritzi 2009). </li>
<li>In der Diskussion sind ferner <strong>Wahlrechts- und Abstimmungsmodalit&auml;ten</strong>, in denen eine st&auml;rkere Zukunftsorientierung eingebaut ist; ein (problematischer) Vorschlag ist die &Uuml;bertragung von Stimmen auf Eltern von Kindern in der (vermutlich irrigen) Erwartung, dass die mehrfach Stimmberechtigten dann nicht ihre unmittelbaren Gegenwartsinteressen ins Zentrum r&uuml;cken, sondern die Interessen k&uuml;nftiger Generationen (Stiftung 2009). <em>Public goods</em> (welt&ouml;ffentliche Kollektivg&uuml;ter) k&ouml;nnen im politischen Alltagsgesch&auml;ft, das in der Regel von organisierten Interessen mit egoistischen Nutzenkalk&uuml;len und kurzfristigem Horizont beherrscht ist, besser Ber&uuml;cksichtigung finden, wenn B&uuml;rgerinitiativen, Nicht-Regierungs-Organisationen und soziale Bewegungen, die &uuml;bergeordnete Ziele vertreten, ein weit reichendes <strong>Konsultationsrecht </strong>erhalten. </li>
<li>Schlie&szlig;lich muss man &uuml;ber <strong>Reformen des Parteienwesens </strong>nachdenken. Zu konstatieren ist in der B&uuml;rgergesellschaft einerseits die wachsende Entfremdung vom Betrieb der Berufs- und Parteipolitik, anderseits w&auml;chst die Bereitschaft, in umwelt-, energie- und klimapolitischer Hinsicht &#8222;von unten&#8220; t&auml;tig zu werden. Was (trotz des Aufstiegs gr&uuml;ner Parteien) fehlt, ist die ad&auml;quate B&uuml;ndelung und Vertretung auf der parlamentarischen Ebene, worauf die Akteure angewiesen sind, um ein Gef&uuml;hl der Selbstwirksamkeit zu erreichen, disparate Ans&auml;tze zu kommunizieren und sie in ein &uuml;bergreifendes Innovationsszenario einzubauen. Das klassische pluralistische Aggregationsmuster beruhte auf zahlender Mitgliedschaft und privater und/oder staatlicher Parteienfinanzierung; es ist fraglich, ob es vor allem den Volksparteien gelingen wird, den verstreuten Keimen und Kernen, den fluiden Netzwerken nachhaltigen Wirtschaftens auch ohne feste Mitgliedschaften den notwendigen Entfaltungsraum zu bieten. Anzukn&uuml;pfen w&auml;re hier an bestehende Kommunikationsgemeinschaften, beispielsweise in Arbeitsteams, Berufsvereinigungen, Vereinen, Schulen und dergleichen, die allerdings durch verstreute Massenmedien sehr stark verformt sind. </li>
</ul>
<p>Fazit: Die Aussicht eines gef&auml;hrlichen Klimawandels und die Ma&szlig;nahmen der Klimaschutz- und Klimaanpassungspolitik setzen temporal wie r&auml;umlich die Normalform demokratischen Regierens unter Druck. Es besteht aber kein Anlass, die Probleml&ouml;sungsf&auml;higkeit autorit&auml;rer Klimaregime zu preisen. Deren Herausforderung ist eher ein Ansporn f&uuml;r die Modernisierung der Demokratie, &auml;hnlich wie die bis 1990 bestehende Systemkonkurrenz mit den in keiner Hinsicht &uuml;berlegenen realsozialistischen Staaten. Notwendig ist eine erweiterte Legitimationsbasis f&uuml;r lokale, regionale, nationale und supranationale Regime, durch die Verbesserung der Wissensgrundlagen demokratischer Prozeduren, ihre normativ fundierte und durch alternative Lebensstile gest&uuml;tzte Beschleunigung und die Erh&ouml;hung ihrer deliberativen Qualit&auml;ten. Mehr und im Sinne von Benjamin Barber &#8222;dickere&#8220;, nicht weniger Partizipation der B&uuml;rgergesellschaft steht somit auf der Tagesordnung.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Barber, Benjamin </i>1994: Starke Demokratie &#8211; &Uuml;ber die Teilhabe am Politischen Berlin</p>
<p><i>Ders. </i>1998: A Place for Us: How to Make Society Civil and Democracy Strong. New York</p>
<p><i>B&ouml;schen, Stefan</i> 2005 : &#8222;Reflexive Wissenspolitik: Zur Formierung und Strukturierung von Gestaltungs&ouml;ffentlichkeiten.&#8220; In: Bogner, A./Torgersen, H. (Hg.): Wozu Experten? Wiesbaden, S. 241263</p>
<p><i>Brodocz, Andr&eacute;/ Llanque, Marcus/ Schaal, Gary S.</i> <i>(Hg.)</i> 2008: Bedrohungen der Demokratie, Wiesbaden</p>
<p><i>Brusis, Martin </i>2008: &#8222;Reformf&auml;higkeit messen? Konzeptionelle &Uuml;berlegungen zu einem Reformf&auml;higkeitsindex f&uuml;r OECD-Staaten.&#8220; In: Politische Vierteljahresschrift, Bd. 49, H. 1, S. 92-113</p>
<p><i>Frey, Bruno/Stutzer Alois </i>2002: &#8222;Prozessnutzen in der Demokratie&#8220;. In: Rehbinder/ Usteri (Hg.), Gl&uuml;ck als Ziel der Rechtspolitik, Bern, 193-209</p>
<p><i>Giddens, Anthony</i> 2009: The Politics of Climate Change, Oxford</p>
<p><i>G&uuml;nther, Klaus</i> 2006: Politik des Kompromisses. Dissensmanagement in pluralistischen Demokratien, Wiesbaden</p>
<p><i>Harich, Wolfgang</i> 1975: Kommunismus ohne Wachstum? Babeuf und der &sbquo;Club of Rome&#8216;, Reinbek</p>
<p><i>Kaiser, Andr&eacute;/Seils, Eric </i>2005: Demokratie-Audits. Zwischenbilanz zu einem neuen Instrument der empirischen Demokratieforschung. In: Politische Vierteljahresschrift Bd. 46, H. 1, S. 133-43</p>
<p><i>Robert O. Keohane/Stephen Macedo/Andrew Moravcsik</i> 2009: &#8222;Democracy-Enhancing Multilateralism&#8220;. In: International Organization , Bd. 63, H. 1, p. 1-31</p>
<p><i>Keohane, R. O./Victor, D. G. </i>2010: The Regime Complex for Climate Change. The Harvard Project on International Climate Agreements. Discussion Paper 10-33. Cambridge, MA</p>
<p><i>Latour, Bruno </i>2008: Wir sind nie modern gewesen: Versuch einer Symmetrischen Anthropologie, Frankfurt/Main</p>
<p><i>Leggewie, Claus</i> 2003: Die Globalisierung und ihre Gegner, M&uuml;nchen</p>
<p><i>Ders./ Welzer Harald</i> 2009: Das Ende der Welt, wie wir sie kannten. Klima, Zukunft und die Chancen der Demokratie, Frankfurt am Main</p>
<p><i>Luhmann, Niklas</i> 2000: Die Politik der Gesellschaft, Frankfurt/Main</p>
<p><i>Marshall, Thomas H. </i>1992: B&uuml;rgerrechte und soziale Klassen. Zur Soziologie des Wohlfahrtsstaates, Frankfurt am Main</p>
<p><i>Saretzki, Thomas</i> 2007: &#8222;Demokratie und Umweltpolitik: Konzeptionelle und methodologische Probleme der makroquantitativ ausgerichteten vergleichenden Umwelt- und Demokratieforschung&#8220;, in: Politische Vierteljahresschrift, Sonderheft 39: &#8222;Politik und Umwelt&#8220;, 409-429</p>
<p><i>Ders.</i> 2010: &#8222;Strategie als Herausforderung f&uuml;r die deliberative Demokratietheorie&#8220;, in: J. Raschke/R. Tils (Hg.): Strategie in der Politikwissenschaft. Konturen eines neuen Forschungsfelds, Wiesbaden, 121-150</p>
<p><i>Schaal, Gary S./Ritzi, Claudia</i> 2009: Empirische Deliberationsforschung. Max Planck-Institut f&uuml;r Gesellschaftsforschung, Working Paper 09/9. K&ouml;ln</p>
<p><i>Stiftung f&uuml;r die Rechte zuk&uuml;nftiger Generationen </i>2009: Generationengerechtigkeit, das Wahlrecht durch Eintragung und weitere Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen, <a href="http://www.generationengerechtigkeit.de/images/stories/Publikationen/positionspapiere/pp_kinderrechte.pdf" target="_blank" rel="noopener">www.generationengerechtigkeit.de/images/stories/Publikationen/positionspapiere/pp_kinderrechte.pdf</a></p>
<p><i>WBGU </i>2009: Kassensturz f&uuml;r den Weltklimavertrag &#8211; Der Budgetansatz, Berlin</p>
<p><i>WBGU </i>2010: Klimapolitik nach Kopenhagen: Auf drei Ebenen zum Erfolg, Berlin</p>
<p><i>Welzer, Harald/ Soeffner, Hans-Georg, Hiesecke, Dana</i> 2010: Klimakulturen. Soziale Wirklichkeiten im Klimawandel, Frankfurt am Main</p>
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		<title>Nachhaltigkeit und postdemokratische Wende</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 19:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Zum Wechselspiel von Demokratiekrise und Umweltkrise; aus: vorg&#228;nge Nr. 190, Heft 2/2010, S. 44-54 I. Demokra&#173;ti&#173;sche und &#246;kologische Nachhal&#173;tig&#173;keit In Anbetracht der sich zuspitzenden Nachhaltigkeitskrise einerseits und der verbreiteten Klage &#252;ber die Erosion der Demokratie andererseits ist die Frage nach der Zukunftsf&#228;higkeit der Demokratie in modernen Konsumentengesellschaften eine Zentralfrage geworden (z.B. H&#246;ffe 2009; Leggewie und [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Wechselspiel von Demokratiekrise und Umweltkrise;</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 190, Heft 2/2010, S. 44-54</p>
<h2 class="auto-created">I. Demokra&shy;ti&shy;sche und &ouml;kologische Nachhal&shy;tig&shy;keit</h2>
<p>In Anbetracht der sich zuspitzenden Nachhaltigkeitskrise einerseits und der verbreiteten Klage &uuml;ber die Erosion der Demokratie andererseits ist die Frage nach der <i>Zukunftsf&auml;higkeit der Demokratie </i>in modernen Konsumentengesellschaften eine Zentralfrage geworden (z.B. H&ouml;ffe 2009; Leggewie und Welzel 2009). Sie hat zwei Dimensionen: Erstens geht es um den derzeitigen Zustand und die weiteren Entwicklungsaussichten &#8211; also um die Nachhaltigkeit &#8211; der Demokratie, die in vielen fortgeschrittenen Industrienationen deutliche Erm&uuml;dungserscheinungen zeigt. Zweitens geht es um die Frage, inwieweit demokratische Strukturen in der Lage sind zu bew&auml;ltigen, was derzeit oft als die wichtigste Herausforderung an die Menschheit bezeichnet wird, n&auml;mlich die sich zuspitzende Klima- und Umweltkrise. Beide Fragen sind analytisch klar voneinander getrennt, in der Praxis jedoch wechselseitig miteinander verbunden. In der ersten Dimension geht es weniger darum, das m&ouml;gliche Ende der Demokratie zu verk&uuml;nden, als vielmehr, eine angemessene Beschreibung ihrer sich derzeit vollziehenden Transformation zu finden (z.B. Cain et al. 2003; Bl&uuml;hdorn 2007, 2009a; Crouch 2008). In der zweiten Dimension geht es um die erneute Betrachtung des Verh&auml;ltnisses von Demokratie und &Ouml;kologie und des alten Verdachtes, dass demokratische Strukturen m&ouml;glicherweise grunds&auml;tzlich ungeeignet sind, um die Umweltkrise in den Griff zu bekommen.</p>
<p>Jeweils f&uuml;r sich werden beide Fragen derzeit breit diskutiert, doch erstens sind die beiden Debatten noch stark voneinander isoliert, d.h. Demokratiekrise und Nachhaltigkeitskrise werden nur selten zusammengedacht. Zweitens spielen in beiden Einzeldiskussionen Leitbegriffe und Glaubenss&auml;tze eine zentrale Rolle, die dringend der kritischen Nachfrage bed&uuml;rfen. Drittens bleibt selbst dort, wo die beiden Fragen wenigstens versuchsweise zusammengebracht werden, die Verbindung zwischen den beiden Dimensionen der Zukunftsf&auml;higkeit der Demokratie unklar: Es wird vermutet, dass Parteien-, Politik- und Demokratieverdrossenheit nicht zuletzt darauf zur&uuml;ckzuf&uuml;hren sind, dass die B&uuml;rger das Vertrauen in den ernsthaften Willen und die F&auml;higkeit der politischen Eliten und demokratischen Institutionen verloren haben, die anstehenden Zukunftsprobleme zu l&ouml;sen (z.B. Embacher 2009). Umgekehrt glauben gerade in den emanzipatorischen Bewegungen verwurzelte Akteure, dass eine Wende zur Nachhaltigkeit ausschlie&szlig;lich durch eine St&auml;rkung demokratischer Partizipation, Repr&auml;sentation und Legitimation zu bewerkstelligen sei (z.B. Leggewie und Welzel 2009). Doch wie tragf&auml;hig diese Vermutungen wirklich sind und welcher Art die Verbindung der beiden Nachhaltigkeitsfragen tats&auml;chlich ist, bleibt unklar &#8211; auch weil es dort, wo die beiden Fragen gleichzeitig ins Visier genommen werden, oft an analytischer Sch&auml;rfe fehlt und unbegr&uuml;ndete normative Annahmen die Perspektive verzerren (z.B. H&ouml;ffe 2009; Leggewie und Welzel 2008, 2009; Siller 2010).</p>
<p>Damit sind die Ziele f&uuml;r diesen Beitrag umrissen: Er soll die jeweiligen Diskussionen &uuml;ber die Demokratiekrise und die Umweltkrise enger miteinander in Verbindung bringen, in beiden Einzeldiskussionen kritische Akzente setzen und die wechselseitige Beziehung der beiden Dimensionen der Zukunftsf&auml;higkeit der Demokratie neu beleuchten. Nach einem kurzen Blick auf konkurrierende Diagnosen zum Zustand der Demokratie wird es zun&auml;chst um Demokratieskepsis und Demokratievertrauen im Kampf gegen die &ouml;kologische Krise gehen. Im Anschluss werden die Aussagen zur Demokratiekrise einerseits und die zur Reichweite der Demokratie als Mittel gegen die Umweltkrise andererseits kritisch betrachtet. Dabei wird in Abgrenzung zu dem popul&auml;ren <i>schwachen </i>Begriff der &#8222;Postdemokratie&#8220; (vgl. Crouch 2008; Buchstein und Nullmeier 2006; J&ouml;rke in diesem Heft) ein <i>st&auml;rkeres </i>Verst&auml;ndnis des Begriffs entwickelt. Auf dieser Grundlage wird abschlie&szlig;end die Beziehung zwischen den beiden Dimensionen der Zukunftsf&auml;higkeit der Demokratie erneut untersucht und vor allem die Fatalit&auml;t des Zusammenspiels von Demokratiekrise und &ouml;kologischer Krise herausgestellt.</p>
<h2 class="auto-created">II. Demokra&shy;tie&shy;krise: Konkur&shy;rie&shy;rende Diagnosen </h2>
<p>Seit Langem beobachten Politikwissenschaftler und politische Journalisten in entwickelten demokratischen Industriegesellschaften eine Krise der Demokratie (vgl. z.B. Maier 2000; Dalton 2004; Wiesendahl 2006; Brodocz 2008; Embacher 2009). Ihre Diagnose bezieht sich erstens, auf Seiten der B&uuml;rger, auf die Feststellung einer abnehmenden Bereitschaft zur politischen Organisation und Partizipation, auf das schwindende Vertrauen in die F&auml;higkeit und den Willen politischer Eliten, die Interessen der B&uuml;rger angemessen zu vertreten, und auf die zunehmende Konzentration der B&uuml;rger auf das Management ihres eigenen, immer anspruchsvoller und vielschichtiger werdenden Lebens. Zweitens bezieht sich diese Diagnose, auf der Seite der Regierenden, auf deren &#8211; nat&uuml;rlich nicht offen ausgesprochenes &#8211; abnehmendes Vertrauen in partizipatorische Verfahren gerade angesichts steigender Problemkomplexit&auml;t und hohen Entscheidungsdrucks, auf die zunehmende Entparlamentarisierung, Personalisierung und Pr&auml;sidentialisierung der Politik, auf den Glauben an die h&ouml;here Effizienz des Marktes, und auf die wachsende Bedeutung von vermeintlich entpolitisierten Expertenkommissionen, professionellen Politikberatern und verschiedenen Beh&ouml;rden und Agenturen, die nicht demokratisch, sondern durch die ihnen zugeschriebene Sachkompetenz legitimiert sind. Drittens bezieht sich die Diagnose auf die Feststellung, dass gesellschaftliche Funktionssysteme, soziale Interaktionshorizonte und die von der Politik zu regelnden Problemzusammenh&auml;nge l&auml;ngst &uuml;ber den demokratisch verfassten Nationalstaat hinausgewachsen sind, ohne dass sich jenseits des Nationalstaates ernstzunehmende demokratische Institutionen herausgebildet h&auml;tten. Schon innerhalb des Nationalstaats ist die offizielle Politik &#8211; und damit die demokratischen Institutionen &#8211; nur noch eines von vielen Zentren der Macht und hat nur sehr begrenzte Steuerungsf&auml;higkeit. Noch mehr jedoch wird die Macht des demokratischen Souver&auml;ns durch die fortschreitende Transnationalisierung beschr&auml;nkt.</p>
<p>Da es wenig Anzeichen gibt, dass sich an dieser Lage und Entwicklung etwas Grunds&auml;tzliches &auml;ndern k&ouml;nnte, scheint es um die Zukunftsf&auml;higkeit der Demokratie nicht gut bestellt. Der von Colin Crouch in die Diskussion eingebrachte Begriff der &#8222;Postdemokratie&#8220; scheint schon ihren endg&uuml;ltigen Niedergang zu verk&uuml;nden. Crouch spricht von einer &#8222;unvermeidlichen Entropie der Demokratie&#8220; und von Ver&auml;nderungen, die so machtvoll und tief greifend seien, dass eine erneute Umkehrung des Entwicklungstrends kaum vorstellbar sei (Crouch 2008: 133). Sein Modell der Postdemokratie beschreibt einen Zustand der demokratischen Ersch&ouml;pfung, Ern&uuml;chterung und Entt&auml;uschung (ibid: 30), in dem zwar die wesentlichen Institutionen und Rituale der Demokratie formal erhalten bleiben, die meist &#8222;passiven, schweigenden, ja sogar apathischen&#8220; B&uuml;rger aber keinen wirklichen Einfluss mehr auf die Politik haben (ibid: 10). Diese werde vielmehr unter weit gehendem Ausschluss der demokratischen &Ouml;ffentlichkeit &#8211; und oftmals auf transnationaler Ebene &#8211; zwischen politischen Eliten und wohl organisierten, insbesondere wirtschaftlichen, Interessengruppen ausgehandelt (ibid.).</p>
<p>Solche Diagnosen des demokratischen Niedergangs sind allerdings nicht unumstritten. Ihnen widerspricht zun&auml;chst die Tatsache, dass sich trotz des geringen Vertrauens in demokratische Institutionen demokratische Werte heute h&ouml;herer gesellschaftlicher Zustimmung erfreuen denn je (vgl. Embacher 2009). Robert Dahl (2000), Chantal Mouffe (2000) und viele andere sprechen hier von einem <i>demokratischen Paradox</i>. Russell Dalton ist ein prominentes Beispiel f&uuml;r diejenigen, die zwar gewisse Transformationserscheinungen feststellen, dabei aber nicht m&uuml;de werden zu betonen, dass die B&uuml;rger westlicher Demokratien zu keinem fr&uuml;heren Zeitpunkt so viele Partizipationsm&ouml;glichkeiten hatten und so regen Gebrauch von ihnen gemacht haben wie heute (z.B. Dalton 2004). Ronald Inglehart findet auch in seinen j&uuml;ngsten Arbeiten zur &#8222;human development sequence&#8220; (z.B. Inglehart und Welzel 2005; Inglehart 2008) seine alten Thesen der &#8222;stillen Revolution&#8220; (z.B. Inglehart 1977, 1997) best&auml;tigt, dass der fortlaufende Prozess der Modernisierung immer mehr Demokratisierung mit sich bringe, die Autorit&auml;t der Eliten immer weiter einschr&auml;nke und die partizipatorisch-demokratische Kultur immer tiefer verankere. Dies widerspricht der Diagnose der Postdemokratie. Aber auch Crouch verwendet diesen Begriff eigentlich nur als polemischen Reizbegriff, mit dem er gegen beobachtete Tendenzen der Entpolitisierung und Elitenherrschaft mobilisieren will (Crouch 2008: 133ff). Tats&auml;chlich hat sich die Demokratie als &auml;u&szlig;erst entwicklungs- und anpassungsf&auml;hig erwiesen, und so ist es vielleicht nicht verwunderlich, dass Otfried H&ouml;ffe ihr j&uuml;ngst sogar &#8222;ein hohes Ma&szlig; an Zukunftsf&auml;higkeit&#8220; bescheinigt hat (H&ouml;ffe 2009: 243f): &#8222;In ihrem west- und nordeurop&auml;ischen Zuschnitt erm&ouml;glicht die moderne Demokratie, allen drei Kriterien f&uuml;r Zukunftsf&auml;higkeit, der Freiheit, der Gleichheit und der Sicherheit, gleicherma&szlig;en zu gen&uuml;gen&#8220; (H&ouml;ffe 2009: 253).</p>
<h2 class="auto-created">III. &Ouml;kologische Krise: Demokra&shy;ties&shy;kepsis und Demokra&shy;tie&shy;ver&shy;trauen</h2>
<p>Die zweite Dimension der Zukunftsf&auml;higkeit der Demokratie, d. h. die Frage, inwieweit demokratische Strukturen geeignet sind, den &Uuml;bergang zu einer nachhaltigen Gesellschaftsform zu organisieren, spielt bei H&ouml;ffe eine nur nebengeordnete Rolle. Dabei bedeutet gerade die sich zuspitzende Klimakrise eine erhebliche Herausforderung f&uuml;r die Demokratie und gerade im Bereich der Umweltpolitik haben Zweifel an der Leistungsf&auml;higkeit der Demokratie eine lange Tradition. Schon in den Fr&uuml;hzeiten der Umweltbewegung hatten die Denkans&auml;tze vieler intellektueller Gr&uuml;ndungsv&auml;ter durchaus auch autorit&auml;re Untert&ouml;ne (z.B. Ehrlich 1971; The Ecologist 1972; Schumacher 1973; Gruhl 1975). Zwar waren es dann gerade die emanzipatorisch-partizipatorischen neuen sozialen Bewegungen, die das Umweltthema auf die politische Agenda gebracht und dort fest verankert haben, doch die &ouml;kologischen Werte der Selbstbeschr&auml;nkung, Selbstbeherrschung und Selbstverpflichtung im Namen einer intakten nat&uuml;rlichen Umwelt blieben immer in einem Spannungsverh&auml;ltnis zu den demokratisch-emanzipatorischen Werten der Selbstbefreiung, Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung. Weder die sozialen Bewegungen und die aus ihnen hervorgegangenen politischen Akteure noch die politische Theorie haben diese Spannung je wirklich aufl&ouml;sen k&ouml;nnen.</p>
<p>Zu den konstitutiven Elementen dieser Spannung geh&ouml;rt, dass die Demokratie anthropozentrisch und nur eingeschr&auml;nkt in der Lage ist, das angemessen zu repr&auml;sentieren, was keine Stimme hat und sich nicht in elektoral relevanter Weise artikulieren kann. Weiter ist die Demokratie sowohl auf der Seite der W&auml;hler als auch auf der, der Gew&auml;hlten stark gegenwartsfixiert. Sie priorisiert die Interessen des jeweiligen Moments, denkt in kurzen Zeitabschnitten (z.B. Wahlperioden oder Konjunkturzyklen) und tut sich schwer damit, der Zukunft angemessenes Gewicht zu geben. Au&szlig;erdem tendiert die Demokratie zum Kompromiss, auch dort wo Kompromissl&ouml;sungen umweltpolitisch nicht zielf&uuml;hrend sind. Viertens sind demokratische Verfahren langsam und ressourcenaufwendig &#8211; und vor allem immer zu langsam und zu teuer f&uuml;r die jeweils akute Krise. Zudem richtet die Demokratie ihre Politik nach der aggregierten Mehrheit aus, doch die Pr&auml;ferenzen der Mehrheit entsprechen nur selten dem im Sinne von Nachhaltigkeit und &Ouml;kologie Vern&uuml;nftigen. Weiter ist die Demokratie geographisch beschr&auml;nkt. Sie tut sich schwer damit, stabile Legitimation f&uuml;r Politiken zu schaffen, von denen vor allem Menschen in anderen L&auml;ndern oder gar Erdteilen profitieren sollen, die aber den W&auml;hlern im eigenen Lande Kosten oder Beschr&auml;nkungen auferlegen. Und schlie&szlig;lich ist die Demokratie grunds&auml;tzlich emanzipatorisch, d.h. sie zielt immer auf die Expansion pers&ouml;nlicher Rechte und die Verbesserung der pers&ouml;nlichen Lebensumst&auml;nde. Sie ist damit ungeeignet f&uuml;r jede Form von die Mehrheit betreffenden Einschr&auml;nkungen pers&ouml;nlicher Freiheiten und materieller Erwartungen, wie immer unverzichtbar solche Beschr&auml;nkungen &ouml;kologisch auch sein m&ouml;gen.</p>
<p>Schon Hans Jonas hatte in seinem 1979 ver&ouml;ffentlichten Buch <i>Das Prinzip Verantwortung</i> daher ge&auml;u&szlig;ert, &#8222;nur eine Elite&#8220; k&ouml;nne &#8222;ethisch und intellektuell&#8220; die erforderliche &#8222;Zukunftsverantwortung &uuml;bernehmen&#8220; und dachte &uuml;ber &#8222;eine wohlwollende, wohlinformierte und von der richtigen Einsicht beseelte Tyrannis&#8220; nach (Jonas 1984: 262). Allerdings war es dann gerade das Misstrauen gegen&uuml;ber den gesellschaftlichen Eliten, gepaart mit dem neuen politischen Selbstvertrauen einer durch Wirtschaftswachstum und Bildungsexpansion zu erheblichem Selbstbewusstsein gelangten neuen Mittelschicht, die die <i>partizipatorische Revolution </i>(Kaase 1982, 1984) ausl&ouml;sten und der Ansicht zum Durchbruch verhalfen, dass &Ouml;kologie und Demokratie untrennbar miteinander verbunden seien.</p>
<p>Im Zeichen der sich zuspitzenden Klima- und Nachhaltigkeitskrise sind die Zweifel an der Demokratie jedoch erneut gewachsen. Die Bef&uuml;rchtung, dass es ihr sowohl am Willen als auch an der F&auml;higkeit fehlt, die z. B. vom Weltklimarat dringend eingeforderten Ma&szlig;nahmen zur Abwendung einer sozialen und &ouml;kologischen Katastrophe zu implementieren, hat sich auch dadurch verst&auml;rkt, dass die kulturelle Pluralisierung von Wertvorstellungen und Lebensentw&uuml;rfen den Glauben an eine einheitliche authentische Vernunft und damit die Grundlage f&uuml;r den demokratischen Konsens geschw&auml;cht hat. Umweltrelevante Themen wie Klimawandel, Energiesicherheit oder die Umweltbilanz &ouml;kologischer Lebensmittel &uuml;bersteigen in ihrer Komplexit&auml;t bei Weitem das Wissen, die Vorstellungskraft und das Urteilsverm&ouml;gen selbst &uuml;berdurchschnittlich gebildeter B&uuml;rger. Gezielt beschleunigte Innovation, Mobilit&auml;t und Flexibilisierung f&uuml;hren erstens zu immer <i>schnellerer </i>Ver&auml;nderung und zweitens, zusammen mit der fortschreitenden funktionalen Ausdifferenzierung sozialer Systeme, zu immer <i>komplexer </i>und <i>un&uuml;bersichtlicher </i>werdenden Ver&auml;nderungsprozessen. Unsicherheit und Unkalkulierbarkeit sind so zum zentralen Charakteristikum moderner Gesellschaften geworden (vgl. Beck 2007), und man kann immer weniger erwarten, dass der demokratische Souver&auml;n vorsorgende Entscheidungen f&uuml;r eine v&ouml;llig unkalkulierbare Zukunft trifft: Beschleunigung und Nachhaltigkeit sind zwei direkt miteinander konfligierende Prinzipien. Und da der &#8222;&ouml;kologische Fu&szlig;abdruck&#8220; (Rees und Wackernagel 1996) moderner Konsumentendemokratien oft um ein Vielfaches die Gr&ouml;&szlig;e ihres nationalen Territoriums &uuml;bersteigt, vernachl&auml;ssigen demokratische Verfahren nicht nur die nicht-menschlichen Interessen und die Belange zuk&uuml;nftiger Generationen, sondern auch die Interessen derer, die nicht zum demokratischen Gemeinwesen geh&ouml;ren, gleichwohl aber von dessen Entscheidungen massiv betroffen sind. Die Externalisierung &ouml;kologischer und sozialer Kosten ist heute also in mehrfacher Hinsicht strukturell in der Demokratie verankert.</p>
<p>All dies n&auml;hrt den Verdacht, dass im Kampf gegen die &ouml;kologische Krise die Demokratie tats&auml;chlich eher Teil des Problems als Teil einer aussichtsreichen L&ouml;sungsstrategie sein k&ouml;nnte. Bereits Ende der neunziger Jahre sprach die kanadische Umweltethikerin Laura Westra von &#8222;Demokratieversagen&#8220; angesichts der Umweltkrise (Westra 1998: 53-80). Insbesondere die Vorstellung, &#8222;dass die Entscheidungen und Pr&auml;ferenzen der Mehrheit in den demokratischen, reichen L&auml;ndern als absolut und jenseits der Diskussion gesehen werden sollten&#8220; (ibid: 3), erschien ihr problematisch, und &#8222;die unhinterfragte Akzeptanz des Primats demokratischer Institutionen&#8220; bedeutete f&uuml;r sie ein &#8222;wesentliches Hindernis&#8220; f&uuml;r eine erfolgreiche Umweltpolitik (ibid: 58). Die einzige Hoffnung auf wirksame Ver&auml;nderung lag f&uuml;r Westra in noch zu schaffenden &#8222;globalen Regulierungsinstitutionen, die paternalistisch in unserem Namen handeln&#8220; (ibid: 198). Was ihr vorschwebte, war ein interdisziplin&auml;r besetzter &ouml;kologischer Rat, der &#8222;die Rolle des weisen Mannes aus der aristotelischen Lehre &uuml;bernehmen&#8220; solle (ibid.).</p>
<p>In vergleichbarer Weise sprach sich j&uuml;ngst auch Anthony Giddens sehr deutlich f&uuml;r den Staat als den zentralen umweltpolitischen Akteur aus. Nicht ohne vor den Fehlern des Sozialismus zu warnen, fordert Giddens eine R&uuml;ckkehr zu zentralisierter Planung (ibid: 91-128) und einen &#8222;Gew&auml;hrleistungsstaat&#8220;, der stark genug sein soll, ambitionierte Zielvorgaben beim Klimaschutz nicht nur zu formulieren, sondern auch in verl&auml;sslicher Art und Weise durchzusetzen (ibid: 7, 69). Nat&uuml;rlich m&uuml;sse dieser Planungsstaat &#8222;mit demokratischen Freiheiten in Einklang gebracht werden&#8220; (ibid: 96), doch den von den sozialen Bewegungen so betonten Wert der partizipatorischen Demokratie h&auml;lt Giddens eigentlich f&uuml;r umweltpolitisch nicht zielf&uuml;hrend und f&uuml;r mit Werten des Klimaschutzes auch nicht wirklich verbunden (ibid: 56). Giddens spricht sich klar f&uuml;r eine Entpolitisierung der Klimapolitik aus: &#8222;Der Klimawandel sollte aus dem rechts-links Kontext herausgehoben&#8220; und &#8222;jenseits der unmittelbar parteipolitischen Rhetorik&#8220; bearbeitet werden (ibid: 114). An die Stelle von Westras interdisziplin&auml;rem Rat tritt bei Giddens ein entpolitisiertes &#8222;cross party framework&#8220; (ibid: 7, 113f), das vom Druck parteipolitischer Interessen und kurzer Regierungszyklen befreit sein soll.</p>
<p>Aus der Perspektive der emanzipatorischen sozialen Bewegungen und der aus ihnen hervorgegangenen politischen Akteure sind dies schwer ertr&auml;gliche &Uuml;berlegungen. Entsprechend vehement verteidigt z. B. Peter Siller (2010) den demokratischen Ansatz. Siller betont, dass Entpolitisierung und Expertenherrschaft gar keine Option sein k&ouml;nnen, weil n&auml;mlich &#8222;aus naturwissenschaftlichem Sachverstand noch keine normativ-politische Perspektive folgt&#8220;. In der Tat sind die empirischen Datensammlungen zum Beispiel des Weltklimarates einerseits und die Interpretation dieser Daten sowie die gesellschaftlichen Normen der Akzeptabilit&auml;t von Umweltver&auml;nderungen und ihren sozialen Konsequenzen andererseits zwei verschiedene Dinge (vgl. H&ouml;ffe 2009: 280-284). Siller kritisiert daher &#8222;die latente Demokratieskepsis eines Teils der Umweltaktivisten&#8220; und insistiert, &#8222;dass eine L&ouml;sung der Klimakrise nur demokratisch zu bewerkstelligen&#8220; sei. Ganz &auml;hnlich fordern z. B. auch Claus Leggewie und Harald Welzel, dass &#8222;politische und b&uuml;rgerschaftliche Partizipation&#8220; ein &#8222;integraler Bestandteil einer k&uuml;nftigen <i>Klimapolitik von unten</i>&#8220; sein m&uuml;sse (Leggewie und Welzel 2008: 29). Der Umbau der Industriegesellschaft k&ouml;nne nur funktionieren, &#8222;wenn er als Projekt angelegt wird, in das sich die Gesellschaftsmitglieder identit&auml;r einschreiben k&ouml;nnen, ihn also als <i>ihr </i>Projekt begreifen&#8220; (ibid: 30). Das wiederum setze voraus, dass &#8222;das Politikangebot partizipatorisch und aktivierend gedacht ist&#8220; (ibid: 30).</p>
<h2 class="auto-created">IV. Argumen&shy;ta&shy;ti&shy;ons&shy;fehler und Begriffs&shy;sch&auml;r&shy;fungen </h2>
<p>Im Sinne der emanzipatorischen Bewegungstradition sind diese Argumentationsmuster verst&auml;ndlich. Siller, Leggewie und Welzel begehen jedoch den Fehler, von der unbestrittenen Untauglichkeit der Expertokratie zu schnell auf die gr&ouml;&szlig;ere Tauglichkeit partizipatorisch-demokratischer Ans&auml;tze zu schlie&szlig;en. Den oben erw&auml;hnten Bedenken gegen die Demokratie setzen sie jedoch nichts entgegen und ihre Behauptung, dass eine L&ouml;sung der Klimakrise nur demokratisch zu bewerkstelligen sei, weil n&auml;mlich &Ouml;kologie und Demokratie untrennbar miteinander verbunden seien, hat allenfalls als normative Forderung Bestand, nicht aber aus der Perspektive der empirischen Politikwissenschaft oder der politischen Theorie. Im Gegenteil muss man klar feststellen, dass es zwischen &Ouml;kologie und Demokratie keinen notwendigen Zusammenhang gibt, selbst wenn in demokratisch verfassten Gesellschaften, der Tendenz nach ein h&ouml;heres Umweltbewusstsein und strengere Umweltstandards zu beobachten sind als in Nichtdemokratien. W&auml;hrend also die einen den Fehler begehen, von der berechtigten Sorge &uuml;ber die Untauglichkeit der Demokratie &uuml;bereilt auf die gr&ouml;&szlig;ere Tauglichkeit der Expertenherrschaft zu schlie&szlig;en, begehen die anderen den umgekehrten Fehler. Die einen &uuml;bersehen, dass es weder Grund zu der Annahme gibt, dass Experten Politikziele richtig festlegen k&ouml;nnten, noch zu dem Glauben, diese Ziele seien dann auch tats&auml;chlich praktisch durchsetzbar. Die anderen &uuml;bersehen erstens, dass die Behauptung einer notwendigen Verbindung zwischen Demokratie und &Ouml;kologie schon immer auf t&ouml;nernen F&uuml;&szlig;en stand, und zweitens, dass gerade in j&uuml;ngerer Zeit der Prozess der gesellschaftlichen Modernisierung demokratische Werte und Institutionen in einer Weise verwandelt hat, die dem &ouml;kologischen Demokratievertrauen vollends den Boden entzieht.</p>
<p>Zum Beleg sei, neben den bereits angesprochenen Faktoren, vor allem auf den in der Demokratietheorie wie auch in der Nachhaltigkeitsdebatte vernachl&auml;ssigten Werte- und Kulturwandel verwiesen, mit dem sich herausgebildet hat, was in Analogie zu Zygmunt Baumans Theorem der &#8222;fl&uuml;chtigen Moderne&#8220; (Bauman 2003) mit dem Oxymeron <i>fl&uuml;chtige Identit&auml;t </i>beschrieben werden k&ouml;nnte. Dieser Begriff zielt auf den in den Kulturwissenschaften l&auml;ngst anerkannten Umstand, dass in fortgeschrittenen westlichen Gesellschaften das b&uuml;rgerlich-modernistische Ideal der unit&auml;ren und stabilen Identit&auml;t, das zuletzt von den neuen sozialen Bewegungen emphatisch erneuert worden war, abgel&ouml;st worden ist vom &#8211; oder besser erg&auml;nzt worden ist um das &#8211; eigentlich in sich widerspr&uuml;chliche Ideal der fragmentierten und flexiblen Identit&auml;t. Denn unter den Bedingungen heutiger Wettbewerbs- und Konsumgesellschaften ist die alte Idealvorstellung des <i>identischen Subjekts </i>mit all ihren Implikationen von Konsistenz, Konsequenz, Moralit&auml;t und Selbstdisziplin kontraproduktiv und zur Belastung geworden. Flexibilit&auml;t, Vielseitigkeit, Mobilit&auml;t und Innovationsbereitschaft sind demgegen&uuml;ber nicht nur unbedingte Konditionen des modernen Arbeitsmarktes und beruflichen Erfolges, sondern sie scheinen auch ein breiteres Spektrum an M&ouml;glichkeiten f&uuml;r ein volleres und erf&uuml;llteres Leben zu er&ouml;ffnen. Sie versprechen zus&auml;tzliche Optionen zur Selbstverwirklichung und Selbsterfahrung.</p>
<p>Gerade in den fortschrittlichen gesellschaftlichen Milieus ist das Selbstverst&auml;ndnis und Identit&auml;tsideal daher vielschichtiger, flexibler, innovationsoffener und toleranter gegen&uuml;ber internen Widerspr&uuml;chlichkeiten geworden. Allerdings ist dieses von der Wirtschaft eingeforderte und von den B&uuml;rgern selbst pr&auml;ferierte neue Selbstverst&auml;ndnis erstens fundamental nicht-nachhaltig, und zweitens bedeutet es eine erhebliche Herausforderung f&uuml;r die Demokratie. Nicht-nachhaltig ist dieses Identit&auml;tsideal (a) insofern es <i>per definitionem</i> flexibel, fl&uuml;ssig und fl&uuml;chtig, also eben gerade nicht konsequent, konsistent und konstant ist; (b) insofern es vor allem auf die unmittelbare Gegenwart fixiert ist und sich in seiner st&auml;ndigen Neukonstruktion weder der Vergangenheit noch der Zukunft in besonderem Ma&szlig;e verpflichtet f&uuml;hlt; und (c) insofern es als Medium der Selbstverwirklichung, Selbstartikulation und Selbsterfahrung ganz wesentlich auf Konsumhandlungen setzt, wobei es vor allem auf den Symbol- und Neuigkeitswert der Konsumg&uuml;ter ankommt, die entsprechend immer m&ouml;glichst schnell wieder ausgetauscht werden m&uuml;ssen.</p>
<p>Eine Herausforderung f&uuml;r die Demokratie bedeutet dieses zeitgen&ouml;ssische Identit&auml;tsideal erstens, weil man im gleichen Ma&szlig;e, wie dieses Selbstverst&auml;ndnis zur gesellschaftlichen Norm wird, davon ausgehen muss, dass die B&uuml;rger eben diese Norm und die auf sie gegr&uuml;ndeten Interessen in den demokratischen Prozess einspeisen werden und repr&auml;sentiert sehen wollen (vgl. Bl&uuml;hdorn 2006). Damit verdunkeln sich die Aussichten auf eine demokratisch organisierte und dennoch effektive Strategie gegen die Nachhaltigkeitskrise, und technokratische, expertokratische und autorit&auml;re Ans&auml;tze erhalten weiteren Auftrieb. Zweitens erscheinen aus der Perspektive des neuen Selbstverst&auml;ndnisses und Identit&auml;tsideals demokratische Institutionen und Verfahren nicht mehr wirklich als effizient. Angesichts der Komplexit&auml;t der gesellschaftlichen Probleme und der Beschleunigung des pers&ouml;nlichen Lebens erscheint es effizienter, demokratische Verantwortlichkeiten an geeignete <i>service provider </i>zu delegieren, um sich selbst ganz auf sein<i> life management </i>konzentrieren zu k&ouml;nnen. Drittens haben die etablierten demokratischen Institutionen erhebliche Schwierigkeiten, sich auf das ver&auml;nderte Selbstverst&auml;ndnis und Identit&auml;tsideal der B&uuml;rger einzustellen. Die Krise der Parteien und die &uuml;brigen viel zitierten Indikatoren der Demokratiekrise zeigen unmissverst&auml;ndlich, dass die etablierten Begriffe und Verfahren der Repr&auml;sentation, Legitimation und Partizipation f&uuml;r die B&uuml;rger immer weniger Sinn machen, und einstweilen ist keineswegs sicher, ob und wie diese Begriffe den ver&auml;nderten Bedingungen angepasst werden k&ouml;nnen. Stattdessen beobachten wir vor allem, dass die verbreitete Klage &uuml;ber bestehende Demokratiedefizite erstaunlich wenig demokratische Mobilisierung hervorruft.</p>
<p>Zusammen bilden diese Entwicklungen den Kern dessen, was ich in Anlehnung an Colin Crouch, aber auch in bewusster Abgrenzung zu ihm, als <i>postdemokratische Wende </i>bezeichnet habe (vgl. Bl&uuml;hdorn 2006, 2007, 2009a). W&auml;hrend Crouch sich auf seinen eigenen Zentralbegriff nicht wirklich einl&auml;sst, sondern uneingeschr&auml;nkt an den traditionellen Normen der Demokratie festh&auml;lt, &ouml;ffnet sich der Begriff der postdemokratischen Wende der Tatsache, dass demokratische Werte und Erwartungen sich im fortlaufenden Prozess der Modernisierung entsprechend den gewandelten Formen des Selbstverst&auml;ndnisses grunds&auml;tzlich ver&auml;ndert haben. Im Gegensatz zu Crouchs <i>schwachem </i>Begriff der Postdemokratie wird mit der postdemokratischen Wende also ein <i>starkes </i>Verst&auml;ndnis des Begriffs vorgeschlagen. Es geht davon aus, dass f&uuml;r die B&uuml;rger moderner Konsumentendemokratien <i>mehr Demokratie wagen </i>nicht mehr unbedingt erstrebenswert ist, sondern vielmehr schnell kontraproduktiv wird. Es betont, dass im Gegensatz zu den Thesen von Inglehart der fortlaufende Prozess der Modernisierung nicht nur die Demokratisierung vorantreibt, sondern gleichzeitig auch die kulturellen Ressourcen auszehrt, die f&uuml;r die Demokratie eine unverzichtbare Grundlage sind.</p>
<h2 class="auto-created">V. Demokratie und Nicht-Nach&shy;hal&shy;tig&shy;keit</h2>
<p>Der revidierte Begriff der Postdemokratie wirft ein grunds&auml;tzlich neues Licht auf die Frage der Zukunftsf&auml;higkeit der Demokratie. H&ouml;ffes sorglos-positives Urteil, das weder die Demokratie selbst ernsthaft in Gefahr sieht noch ihre F&auml;higkeiten bei der Bew&auml;ltigung anstehender Zukunftsfragen bezweifelt, erscheint nun weitgehend unbegr&uuml;ndet.</p>
<p>Im Hinblick auf die erste Dimension unserer Ausgangsfrage wird deutlich, dass wir es in der Tat mit einer tiefen Krise der Demokratie zu tun haben. Sie hat ihre Ursache aber wohl weniger in der Unf&auml;higkeit der Politik, die dr&auml;ngenden Zukunftsfragen zu l&ouml;sen, als in der postdemokratischen Wende, d.h. im Prozess der Modernisierung, der die modernistischen Grundlagen und kulturellen Ressourcen aufgezehrt hat, auf denen moderne Demokratien gr&uuml;ndeten. Die Demokratie ist dadurch nicht grunds&auml;tzlich in ihrem Bestand bedroht; in keiner gefestigten Demokratie k&uuml;ndigt sich eine offizielle Verabschiedung von demokratischen Prinzipien an. Aber die Erscheinungsform der Demokratie ist ein weiteres Mal dabei sich zu &auml;ndern, und Schl&uuml;sselkategorien wie Partizipation, Repr&auml;sentation und Legitimit&auml;t werden grunds&auml;tzlich neu bestimmt (vgl. Bl&uuml;hdorn 2007a, 2009a). Crouchs Begriff der Postdemokratie ist zur Beschreibung dieser neuen Erscheinungsform(en) jedoch wenig geeignet. Er ist ein vor allem r&uuml;ckw&auml;rts gewandter und negativ bestimmter Begriff, er leuchtet nicht aus, in welchem Sinne die so genannte Postdemokratie m&ouml;glicherweise den (ver&auml;nderten) demokratischen Bed&uuml;rfnissen heutiger B&uuml;rger entspricht, und weil Crouch an den &uuml;berkommenen demokratischen Normen einfach festh&auml;lt, ohne auch nur in Erw&auml;gung zu ziehen, dass sie ihre G&uuml;ltigkeit verloren oder ver&auml;ndert haben k&ouml;nnten, hat er auf die sich herausbildende neue Erscheinungsform der Demokratie nur eine verzerrte Perspektive.</p>
<p>Bez&uuml;glich der zweiten Dimension der Ausgangsfrage, also der Klimakrise, ist deutlich geworden, dass es f&uuml;r demokratischen Optimismus wohl nicht viel Grund gibt. Von der Demokratie jenseits der postdemokratischen Wende ist eine Gesellschaftstransformation zur Nachhaltigkeit kaum zu erwarten. Wenn es &uuml;berhaupt eine Aussicht f&uuml;r eine partizipatorisch organisierte, demokratisch legitimierte und &ouml;kologisch effektive Nachhaltigkeitspolitik gibt, dann nur, wenn zun&auml;chst gro&szlig;e Anstrengungen daran gesetzt werden, das normative Kapital und die kulturellen Ressourcen zu regenerieren, die eine demokratische Politik der Nachhaltigkeit unverzichtbar ben&ouml;tigt, die der fortlaufende Modernisierungsprozess aber aufgezehrt hat. In der Praxis w&uuml;rde das vor allem die aktive Repolitisierung und Neuverhandlung der gesellschaftlichen Vorstellungen von Freiheit, Individualit&auml;t, Identit&auml;t, Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung bedeuten. Politisch ist dies ein Minenfeld, doch solange eine solche Neubestimmung ausbleibt, kann ein Mehr an Demokratie die Klima- und Nachhaltigkeitskrise nur vertiefen. Doch daraus folgt eben keineswegs, dass technokratische, expertokratische und autorit&auml;re Ans&auml;tze etwa aussichtsreicher w&auml;ren. Zu dieser Annahme gibt es keinerlei Grund, nicht zuletzt, weil auch der <i>technologische fix </i>und die expertokratischen Ans&auml;tze ohne den angesprochenen Werte- und Kulturwandel am Ende nicht zum Erfolg f&uuml;hren k&ouml;nnen. Wir befinden uns also in einem veritablen Dilemma, in dem eine fortgesetzte <i>Politik der Nicht-Nachhaltigkeit </i>(vgl. Bl&uuml;hdorn 2007b, 2008, 2009b; Bl&uuml;hdorn und Welsh 2008), also der immer erneuten Versuche zu stabilisieren, was sich letztlich doch nicht stabilisieren l&auml;sst, die wahrscheinlichste Perspektive ist. Die Empirie best&auml;tigt diesen Befund.</p>
<p>Hinsichtlich der Verbindung zwischen Demokratie und Nachhaltigkeit einerseits und Demokratiekrise und &ouml;kologischer Krise andererseits k&ouml;nnen wir abschlie&szlig;end festhalten, dass es diese Verbindung tats&auml;chlich gibt. Sie besteht aber nicht darin, dass die Nachhaltigkeitskrise nur durch mehr demokratische Partizipation, Repr&auml;sentation und Legitimation gel&ouml;st werden kann, sondern darin, dass die Demokratie durch die postdemokratische Wende selbst in ihrer Zukunftsf&auml;higkeit bedroht ist, und die postdemokratisch gewendete Demokratie die &ouml;kologische Krise weiter versch&auml;rft und zum entscheidenden Mittel f&uuml;r den Erhalt des Nicht-Nachhaltigen wird. Fatal ist, dass derzeit weder eine begr&uuml;ndete Hoffnung auf eine Erneuerung der ersch&ouml;pften kulturellen Ressourcen f&uuml;r eine zukunftsf&auml;hige Demokratie besteht noch eine Hoffnung, dass expertokratisch-autorit&auml;re F&uuml;hrung einen Weg aus der Klimakrise weisen k&ouml;nnte. Vielmehr ist zu bef&uuml;rchten, was jedermann l&auml;ngst ahnt, was aber weder im politischen noch im wissenschaftlichen Betrieb offen ausgesprochen werden darf: dass n&auml;mlich Demokratiekrise und &Ouml;kologiekrise, sich gegenseitig verst&auml;rkend, wohl noch tiefer in die Sackgasse hineinf&uuml;hren werden.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Bauman, Zygmunt</i> 2003: Fl&uuml;chtige Moderne, Frankfurt/M.</p>
<p><i>Beck, Ulrich</i> 2007: Weltrisikogesellschaft: Auf der Suche nach der verlorenen Sicherheit, Frankfurt/M.</p>
<p><i>Bl&uuml;hdorn, Ingolfur </i>2006: billig will Ich: Post-demokratische Wende und Simulative Demokratie, in: Forschungsjournal Neue Soziale Bewegungen 19 (4), 72-83</p>
<p><i>Bl&uuml;hdorn, Ingolfur </i>2007a: The Third Transformation of Democracy: On the Efficient Management of Late-modern Complexity, in: Ingolfur Bl&uuml;hdorn, Uwe Jun (Hg.), Economic Efficiency &#8211; Democratic Empowerment. Contested Modernisation in Britain and Germany, Lanham, 299-331</p>
<p><i>Bl&uuml;hdorn, Ingolfur</i> 2007b: Sustaining the Unsustainable. Symbolic Politics and the Politics of Simulation, in: Environmental Politics 16 (2), 251-275</p>
<p><i>Bl&uuml;hdorn, Ingolfur </i>2008: Klimadebatte und Postdemokratie: Zur gesellschaftlichen Bew&auml;ltigung der Nicht-Nachhaltigkeit, in: Transit. Europ&auml;ische Revue 36, 46-64</p>
<p><i>Bl&uuml;hdorn, Ingolfur </i>2009a: Democracy beyond the Modernist Subject: Complexity and the Late-modern Reconfiguration of Legitimacy, in: Ingolfur Bl&uuml;hdorn (Hg.), In Search of Legitimacy. Policy Making in Europe and the Challenge of Societal Complexity, Opladen, 17-50</p>
<p><i>Bl&uuml;hdorn, Ingolfur</i> 2009b: Locked into the Politics of Unsustainability, in: Eurozine, 30. Oktober 2009 <a href="http://www.eurozine.com/articles/2009-10-30-bluhdorn-en.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.eurozine.com/articles/2009-10-30-bluhdorn-en.html</a></p>
<p><i>Bl&uuml;hdorn, Ingolfur, Welsh, Ian (Hg.)</i> 2008: The Politics of Unsustainability. Eco-Politics in the Post-Ecologist Era, London</p>
<p><i>Brodocz, Andr&eacute;, Llanque, Marcus, Schaal, Gary S. </i>(Hg.) 2008: Bedrohungen der Demokratie, Wiesbaden</p>
<p><i>Cain, Bruce, Dalton, Russell, Scarrow, Susan </i>(Hg.) 2003: Democracy Transformed? Expanding Political Opportunities in Advanced Industrial Democracies, Oxford</p>
<p><i>Crouch, Colin </i>2008: Postdemokratie, Frankfurt/M.</p>
<p><i>Dahl, Robert</i> 2000: A Democratic Paradox?, in: Political Science Quarterly 115 (1), 35-40</p>
<p><i>Dalton, Russell</i> 2004: Democratic Challenges, Democratic Choices, Oxford</p>
<p><i>Ehrlich, Paul </i>1971: The Population Bomb, London</p>
<p><i>Embacher, Serge</i> 2009: Demokratie! Nein Danke ?, Bonn</p>
<p><i>Giddens, Anthony </i>2009: The Politics of Climate Change, Cambridge</p>
<p><i>Gruhl, Herbert</i> 1975: Ein Planet wird gepl&uuml;ndert, Frankfurt/M.</p>
<p><i>H&ouml;ffe, Otfried </i>2009: Ist die Demokratie zukunftsf&auml;hig?, M&uuml;nchen.</p>
<p><i>Inglehart, Ronald</i> 1977: The Silent Revolution: Changing Values and Political Styles Among Western Publics, Princeton</p>
<p><i>Inglehart, Ronald </i>1997: Modernization and Postmodernization. Cultural, Economic, and Political Change in 43 Societies, Princeton</p>
<p><i>Inglehart, Ronald</i> 2008: Changing Values among Western Publics from 1970 to 2006, in: West European Politics 31 (1), 130-146</p>
<p><i>Inglehart, Ronald/Welzel, Christian </i>2005: Modernization, Cultural Change and Democracy: The Human Development Sequence, Cambridge</p>
<p><i>Jonas, Hans</i> 1984: Das Prinzip Verantwortung, Frankfurt/M</p>
<p><i>Kaase, Max</i> 1982: Partizipatorische Revolution &#8211; Ende der Parteien?, in: Joachim Raschke (Hg.), B&uuml;rger und Parteien: Ansichten und Analysen einer schwierigen Beziehung, Bonn, 173-189</p>
<p><i>Kaase, Max</i> 1984: The Challenge of the Participatory Revolution in Pluralist Democracies, in: International Political Science Review 5 (3), 299-318</p>
<p><i>Leggewie, Claus/Welzer, Harald </i>2008: K&ouml;nnen Demokratien den Klimawandel bew&auml;ltigen?, in: Transit. Europ&auml;ische Revue 36, 27-45</p>
<p><i>Leggewie, Claus / Welzel, Harald</i> 2009: Das Ende der Welt, wie wir sie kannten. Klima, Zukunft und die Chancen der Demokratie, Frankfurt/M.</p>
<p><i>Maier, J&uuml;rgen </i>2000: Politikverdrossenheit in der Bundesrepublik Deutschland. Dimensionen, Determinanten, Konsequenzen, Opladen</p>
<p><i>Mouffe, Chantal</i> 2000: The Democratic Paradox, London</p>
<p><i>Rees, William / Wackernagel, Mathis</i> (1996) Our Ecological Footprint, Gabriola Island, BC, New Society</p>
<p><i>Schumacher, E.F. </i>1973: Small is Beautiful, London,</p>
<p><i>Siller, Peter</i> 2010: Demokratie und Klimawandel: &Ouml;kologen als Vordenker einer Expertokratie? <a href="http://www.boell.de/stiftung/akademie/akademie-postdemokratie-expertokratie-8729.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.boell.de/stiftung/akademie/akademie-postdemokratie-expertokratie-8729.html</a> [3. Juni 2010]</p>
<p><i>The Ecologist </i>1972: A Blueprint for Survival, London</p>
<p><i>Wiesendahl, Elmar</i> 2006: Mitgliederparteien am Ende? Eine Kritik der Niedergangsdiskussion, Wiesbaden</p>
<p><i>Westra, Laura </i>1998: Living in Integrity: A Global Ethic to Restore a Fragmented Earth, Lanham</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Radikale und plurale Demokratie</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 18:26:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorg&#228;nge Nr. 190, Heft 2/2010, S. 55-63 Gegenstand des folgenden Beitrags[1] ist die von Ernesto Laclau und Chantal Mouffe entwickelte Konzeption einer radikalen und pluralen Demokratie. In den beiden ersten Abschnitten des Beitrags werden der Hintergrund und die Theorie radikaler Demokratie skizziert. Der dritte Abschnitt rekonstruiert Mouffes Kritik der liberalen und deliberativen Demokratietheorie. Abschlie&#223;end [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorg&auml;nge Nr. 190, Heft 2/2010, S. 55-63</p>
<p>Gegenstand des folgenden Beitrags[1] ist die von Ernesto Laclau und Chantal Mouffe entwickelte Konzeption einer radikalen und pluralen Demokratie. In den beiden ersten Abschnitten des Beitrags werden der Hintergrund und die Theorie radikaler Demokratie skizziert. Der dritte Abschnitt rekonstruiert Mouffes Kritik der liberalen und deliberativen Demokratietheorie. Abschlie&szlig;end wird der Frage nachgegangen, inwiefern ihre Theorie in der Lage ist der gegenw&auml;rtigen Politikverdrossenheit entgegen zu wirken. Dabei wird auch er&ouml;rtert, ob die radikale Demokratie dem Anspruch G. Sartoris gerecht wird, wonach der Fortbestand einer Demokratie auf Grunds&auml;tzen und Mechanismen beruhen m&uuml;sse, die &#8222;den geistigen Horizont des Durchschnittsb&uuml;rgers&#8220; (Sartoris 2006:23) nicht &uuml;bersteigen.</p>
<h2 class="auto-created">Diagnose </h2>
<p>Mit J&ouml;rke (2006) kann man von einer Rationalisierung des Demokratiebegriffs im zeitgen&ouml;ssischen Diskurs sprechen. Rationalisierung bedeutet, dass sich eine Verschiebung von der input- bzw. zweckorientierten hin zur output- bzw. mittelorientierten Legitimierung von Demokratie feststellen l&auml;sst: &#8222;Politische Beteiligung wird nicht als Zweck, sondern als eines mehrerer m&ouml;glicher Mittel f&uuml;r die Erh&ouml;hung des Rationalit&auml;tsgrades kollektiv verbindlicher Entscheidungen betrachtet&#8220; (J&ouml;rke 2006: 257). Konzepte wie &#8222;good governance&#8220;, &#8222;effektive Probleml&ouml;sung&#8220; oder &#8222;Gemeinwohl&#8220; bestimmen den aktuellen Diskurs. Es wird weniger gefragt, ob eine politische Entscheidung demokratisch (unter Partizipation der B&uuml;rger) zustande gekommen ist, sondern ob sie rational ist, ob sie dem Gemeinwohl zugute kommt. Diese Rationalisierungstendenz, die sich in den meisten theoretischen &Uuml;berlegungen zum Demokratiebegriff findet, l&auml;sst sich unter anderem damit erkl&auml;ren, dass immer mehr politische Entscheidungen nicht mehr auf nationalstaatlicher Ebene getroffen werden. Die Einbindung der B&uuml;rger in den demokratischen Prozess wird immer aufwendiger und komplexer und setzt bei den Partizipierenden nicht wenig Wissen voraus. Zum Tragen kommt auch ein allgemeines Misstrauen gegen&uuml;ber dem Volk (welches bekanntlich stets mit &#8222;Herz und Magen&#8220; denkt, aber nie mit dem Hirn).</p>
<p>Der Begriff <i>Politikverdrossenheit</i>[2] wird unberechtigterweise gerne mit <i>Parteienverdrossenheit </i>gleichgesetzt und kann nur sehr eingeschr&auml;nkt als analytischer Begriff gebraucht werden. Bis zum Ende der achtziger Jahre galten nicht nur die Wahlverweigerung und die Zuwendung zum rechtsextremen Spektrum als deutliches Zeichen von Politikverdrossenheit, sondern auch die &#8222;Wahl gr&uuml;ner und bunter Listen&#8220; (Arzheimer 2002: 180) und allgemein das Engagement in den so genannten Neuen sozialen Bewegungen. Ab wann man von Politikverdrossenheit spricht, h&auml;ngt vom jeweiligen Politikverst&auml;ndnis ab. &Auml;hnliches gilt f&uuml;r die Rede von der Krise der Demokratie, die man aus einer anderen Perspektive durchaus als Chance begreifen kann.</p>
<p>Auch Chantal Mouffe, einer Hauptvertreterin der radikalen Demokratietheorie, zufolge befindet sich die liberal-demokratische Demokratie in einer schweren Krise. Sie wird nicht nur von rechten populistischen Str&ouml;mungen unter Druck gesetzt, sondern es &#8222;herrscht selbst unter jenen, die dem Ruf der Demagogen widerstehen, eine ausgesprochen zynische Einstellung gegen&uuml;ber Politik und Politikern, was einen korrosiven Einfluss auf die Koh&auml;sionskraft demokratischer Werte hat&#8220; (Mouffe 2008: 85).</p>
<p>Stand vor 1989 der orthodoxe Marxismus im Zentrum der radikaldemokratischen Kritik, so sind es heute die deliberative Demokratietheorie und die Politik des so genannten Dritten Weges (Beck/Giddens). Auf die radikaldemokratische Kritik des Dritten Weges kann im Folgenden nicht eingegangen werden. Kurz gesagt, im Verst&auml;ndnis der Radikaldemokratie steht der Dritte Weg f&uuml;r die vollst&auml;ndige Akzeptanz der neoliberalen Dogmen und f&uuml;r den Versuch, die Aush&ouml;hlung aller demokratischen Grundwerte als demokratischen Fortschritt zu verkaufen. Die Ideologie des Dritten Weges l&auml;sst sich mit dem Akronym TINA (There Is No Alternative) beschreiben. Es wundert wenig, dass eine solche Politik entpolitisierend wirkt. Wenn es keine Alternative zum Bestehenden gibt, gibt es auch keinen Grund f&uuml;r politische Partizipation. (Vgl. Mouffe 2007b)</p>
<h2 class="auto-created">Radikale und plurale Demokratie</h2>
<p>Die Theorie radikaler Demokratie reagiert, wie die deliberative Demokratietheorie, auf die gesellschaftlichen Ver&auml;nderungen, die allgemein mit den Begriffen Postmoderne oder Sp&auml;tmoderne bezeichnet werden. Zu den radikaldemokratischen Autoren z&auml;hlen unter anderem &Eacute;tienne Balibar, Jacques Derrida, Ernesto Laclau, Claude Lefort, Chantal Mouffe und Jacques Ranci&egrave;re. Diese Autoren und Autorinnen gehen davon aus, dass sich Demokratie nicht mittels des Bezugs auf transzendentale Rechts- oder Vernunftprinzipien gr&uuml;nden l&auml;sst. Sie vertreten jedoch unterschiedliche, nicht auf einander reduzierbare Positionen. Die folgende Darstellung orientiert sich an den Arbeiten Ernesto Laclaus und Chantal Mouffes.</p>
<p>Radikale Demokratie im Sinne Laclaus und Mouffes bedeutet nicht einfach direkte Demokratie oder Basisdemokratie, sondern stellt eine &#8222;Reformulierung der liberal-demokratischen Ideologie&#8220;[3] (Laclau/Mouffe 1991:224) dar. Laclau und Mouffe m&ouml;chten eine linke Alternative zum gescheiterten Kommunismus und zur ebenfalls als gescheitert zu betrachtenden Sozialdemokratie aufweisen, ohne den Sozialismus vollst&auml;ndig aufzugeben. Sie entwickeln ihren Demokratiebegriff entlang einer Kritik des Marxismus und aus dem Marxismus heraus, weisen aber ausdr&uuml;cklich darauf hin, dass der Marxismus nur &#8222;eine der Traditionen [ist], aus der heraus es m&ouml;glich ist, diese neue Politikkonzeption zu formulieren&#8220; (Laclau/Mouffe 1991: 36).</p>
<p>Moderne Demokratie wird durch ein Paradox, durch die unaufl&ouml;sbare Spannung zwischen Demokratie und Liberalismus, bestimmt. &#8222;Was also modern an der modernen Demokratie ist, das ist die Artikulation zweier heterogener Traditionen: der liberalen, die nicht notwendigerweise demokratisch ist, und der demokratischen, die nicht notwendigerweise liberal ist.&#8220; (Marchart 2008: 11) Die wichtigsten Werte der demokratischen Tradition sind Gleichheit und Volkssouver&auml;nit&auml;t, die der liberalen Tradition lauten dagegen individuelle Freiheit und Menschenrechte. Das, was die radikale Demokratie auszeichnet, ist ihr Verh&auml;ltnis zu diesem Paradox: Sie versucht gerade nicht, diese beiden Traditionen miteinander zu vers&ouml;hnen, sondern sieht in diesem Paradox den eigentlichen Kern der modernen Demokratie. Das Verh&auml;ltnis zwischen Demokratie und Liberalismus muss immer wieder aufs Neue ausgehandelt, neu artikuliert werden.</p>
<p>Der Diskurs der radikalen Demokratie ist anti-essentialistisch in zweierlei Hinsicht: Weder der klassische Essentialismus &#8211; Laclau und Mouffe sprechen vom &#8222;Essentialismus der Totalit&auml;t&#8220; &#8211; noch der &#8222;Essentialismus der Elemente&#8220;, dass hei&szlig;t die &#8222;postmoderne Konzeption einer Fragmentierung des Sozialen, die sich weigert, den Fragmenten irgendeine Art relationaler Identit&auml;t zu geben&#8220; (Laclau/Mouffe 1991: 28), k&ouml;nnen Grundlage demokratischer Politik sein. Beispiele f&uuml;r Essentialismen der Totalit&auml;t sind der Marxismus und Francis Fukuyamas Versuch, die Demokratie in der menschlichen Natur zu gr&uuml;nden. Zwar ist dem Marxismus sp&auml;testens seit Kautsky klar, dass die Arbeiterklasse, um sich als Klasse bewusst zu werden, auf die Vermittlung von Intellektuellen angewiesen ist, diese Vermittlung hatte jedoch eine &#8222;epistemologische Basis: sozialistische Intellektuelle <i>lasen </i>in der Arbeiterklasse deren objektive Bestimmung&#8220; (Laclau/Mouffe 1991: 134). Die &#8222;Arbeiterklasse&#8220; hat eine Identit&auml;t (an sich), derer sie sich nur noch bewusst werden muss (f&uuml;r sich). Francis Fukuyama geht davon aus, dass die Demokratie diejenige Regierungsform sei, die der menschlichen Natur am ehesten entspricht. Aus diesem Grund sei die Demokratie &uuml;berall auf der Welt auf dem Vormarsch. Fukuyama gr&uuml;ndet damit die Demokratie in der (objektiven) Natur des Menschen.</p>
<p>Beispiele f&uuml;r Essentialismen der Elemente sind der postmoderne und der liberale Pluralismus. Beide gehen von einer vollst&auml;ndigen Gleichberechtigung aller Elemente aus und verlieren dabei die Machtverh&auml;ltnisse aus den Augen.</p>
<p>Verfehlt wird von all diesen Essentialismen das eigentliche Wesen der Gesellschaft, ihre antagonistische Natur, durch die der Kampf um den &#8222;leeren Ort der Macht&#8220; (Lefort) auf Dauer gestellt wird. Beide Essentialismusformen denken Gesellschaft als Totalit&auml;t, entweder als organische Totalit&auml;t (die Gesellschaft ist ein Ganzes und jeder hat in diesem Ganzen einen Platz) oder als Totalit&auml;t der Elemente (die Gesellschaft ist nicht mehr als ihre Teile).</p>
<p>Auch wenn in einer Demokratie niemand von sich behaupten kann, &uuml;ber die &#8222;Macht der Gr&uuml;ndung&#8220; zu verf&uuml;gen, bleiben Machtverh&auml;ltnisse f&uuml;r demokratische Gesellschaften konstitutiv. Die Idee einer machtfreien Gesellschaft lehnen Laclau und Mouffe ab; Aufgabe radikaler Demokratie sei es nicht, auf eine machtfreie Gesellschaft hinzuarbeiten, sondern Machtformen zu entwickeln, die mit den demokratischen Werten vereinbar sind (vgl. ebd.). Das, was wir als soziale Objektivit&auml;t wahrnehmen, ist immer ein Produkt von Machthandlungen.[4]</p>
<p>Die Theorie radikaler Demokratie versteht die Identit&auml;t eines Individuums als von den Machtverh&auml;ltnissen bestimmt, in denen es sich bewegt. Die Macht konstituiert die Identit&auml;ten &uuml;berhaupt erst, das hei&szlig;t, es gibt keine vorg&auml;ngigen Identit&auml;ten, keine Essenz, die sich repr&auml;sentieren lie&szlig;e. Jeder Akteur ver&auml;ndert im Moment seines Eintritts in einen Diskurs seine Identit&auml;t. &#8222;Wenn beispielsweise eine &sbquo;rassische&#8216; oder kulturelle Minorit&auml;t ihre Identit&auml;t unter neuen sozialen Verh&auml;ltnissen behaupten will, wird sie neue Situationen einberechnen m&uuml;ssen, die unausweichlich diese Identit&auml;t transformieren.&#8220; (Laclau 2002: 58)</p>
<p>Die gesellschaftstheoretische Grundannahme von Laclau und Mouffe lautet, dass so etwas wie <i>die </i>Gesellschaft nicht existiert (vgl. Laclau/Mouffe 1991: 143) und deswegen auch nicht objektiv repr&auml;sentiert werden kann. Die Nichtrepr&auml;sentierbarkeit und die Undurchsichtigkeit des Sozialen avancieren zu den Bedingungen von Demokratie selbst (vgl. Laclau 2002: 125-149). G&auml;be es Gesellschaft als solche, als objektiv beschreibbare, so g&auml;be es keine Politik, da sich dann in letzter Konsequenz alle politischen Fragen auf epistemologische Fragen reduzieren lie&szlig;en: &#8222;da es einen Grund des Sozialen vor jeder sozialen Auseinandersetzung <i>gibt</i>, setzt sich am Ende derjenige mit dem richtigen Wissen durch. Politik ist dann nicht eine Sache radikaler Konstruktion, sondern vielmehr die dialektisch-sokratische Betrachtungsweise dessen, was essentiell <i>ist</i>.&#8220; (Laclau/Mouffe 1991: 30) Gegen diese &#8211; in der Theorie lange &uuml;berholte, aber alltagspraktisch noch sehr lebendige &#8211; Vorstellung argumentieren Laclau und Mouffe diskurstheoretisch.</p>
<p>Das Denken von Laclau und Mouffe ist, &uuml;ber den Umweg des Marxismus, eher von Hegel als von Kant gepr&auml;gt. Sie distanzieren sich zwar von Hegel, ihr Subjekt- und Gesellschaftsbegriff ist aber eindeutig dialektischer Natur. Mit den beiden Namen Kant und Hegel ist das Feld der Auseinandersetzung bereits benannt. <i>In nuce </i>kann man sagen, dass in den an Kant orientierten Theorien ein Subjekt &#8222;als vorpolitische Kategorie dem eigentlichen politischen Geschehen, &uuml;ber dessen angemessene institutionelle und rechtliche Einbettung nachgedacht werden soll, vorausgesetzt wird&#8220; (Fl&uuml;gel-Martinsen 2008: 127). Hegel versteht dagegen das Subjekt nicht als etwas Zeitloses, sondern als das Produkt sozialer Strukturen.</p>
<p>Im Verst&auml;ndnis Laclaus und Mouffes sind Diskurse das Produkt von Artikulationen. Eine Artikulation ist eine &#8222;<i>politische Konstruktion </i>von ungleichen Elementen&#8220; (ebd.). Die Artikulation erzeugt einen Diskurs, in dem die Elemente in einem notwendigen Verh&auml;ltnis zueinander stehen; sie legt fest, was sich sagen l&auml;sst und was nicht. Eine durch die Artikulation erzeugte diskursive Totalit&auml;t bestimmt zwar alle in ihr enthaltenen Momente, sie ist aber lediglich eine m&ouml;gliche Artikulation. Kein Diskurs ist in der Lage, die Identit&auml;t seiner Momente auf Dauer vollst&auml;ndig festzulegen. Auch wird eine Gesellschaft immer von unterschiedlichen Diskursen bestimmt. Laclaus und Mouffes Diskursbegriff ist sozusagen in der Mitte zwischen den beiden Essentialismusformen angesiedelt. Ein Diskurs etabliert auf der einen Seite einen Verweisungszusammenhang, der alle seine Elemente bestimmt, also totalisiert, auf der anderen Seite ist es zuf&auml;llig, wie der Diskurs artikuliert wird.</p>
<p>Eine Artikulation wird hegemonial, wenn es ihr gelingt, immer weitere Bereiche der Gesellschaft ihrem Deutungsmuster zu unterwerfen. Hegemoniale Diskurse geben der Gesellschaft ein Zentrum, das hei&szlig;t sie erwecken den Anschein, dass sie in der Lage sind zu sagen, was die Gesellschaft wirklich <i>ist </i>beziehungsweise was ihr <i>fehlt</i>. Laclau und Mouffe sprechen von hegemonialen Knotenpunkten, ein Konzept, das sie von dem franz&ouml;sischen Psychoanalytiker Jacques Lacan &uuml;bernommen haben. Ein hegemonialer Knotenpunkt ist ein Zentrum, von dem aus alle anderen Elemente des Diskurses ihre Bedeutung erhalten.</p>
<p>Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Der Signifikant Solidarnosc(Solidarit&auml;t) avancierte in Polen vom Namen einer Gewerkschaft, die die besonderen Interessen der Arbeiter vertrat, zum Ausdruck des Verlangens beinahe aller Polen. Bedingung daf&uuml;r, dass dieser Signifikant weiten Teilen der polnischen Gesellschaft ein Zentrum geben konnte, ist seine zunehmende Entleerung. Zwar stand Solidarnoscanfangs f&uuml;r das Verlangen einer bestimmten Gesellschaftsgruppe, aber der Anteil der Bev&ouml;lkerung, der sich mit diesem Signifikanten identifizieren konnte, nahm stetig zu (Kirchen, Intellektuelle &#8230;). Mit dieser Ausweitung verliert der Signifikant zunehmend an konkreter Bedeutung. Der entleerte Signifikant Solidarnosc steht zuletzt nicht mehr f&uuml;r die Bestimmung dessen, was genau Solidarit&auml;t ist, sondern f&uuml;r die allgemeine Ablehnung von allem Unsolidarischen. Geeint wurde die Solidarnosc-Bewegung nicht durch den Bezug auf etwas allen Gemeinsames, sondern durch die gemeinsame Ablehnung des bestehenden Systems aus den unterschiedlichsten Gr&uuml;nden. Es ist nicht notwendig, eine positive Bestimmung von Solidarit&auml;t zu entwickeln, wenn man wei&szlig;, was unsolidarisch ist.</p>
<h2 class="auto-created">Mouffes Kritik der delibe&shy;ra&shy;tiven Demokra&shy;tie&shy;the&shy;orie (Habermas) und des Konsti&shy;tu&shy;ti&shy;o&shy;na&shy;lismus (Rawls)</h2>
<p>Deliberation und Demokratie geh&ouml;ren seit der Antike zusammen. Die deliberative Demokratietheorie ist eine Reaktion auf das in der zweiten H&auml;lfte des 20. Jahrhunderts sich durchsetzende &#8222;aggregative Modell&#8220; (Joseph Schumpeter) von Demokratie. Das Aggregationsmodell versucht, mit den Herausforderungen der Massendemokratie umzugehen; es geht davon aus, dass &#8222;mit der Entwicklung der Massendemokratie&#8220; die &#8222;Volkssouver&auml;nit&auml;t, wie sie im klassischen Demokratieverst&auml;ndnis verstanden wurde, inad&auml;quat geworden&#8220; (Mouffe 2008: 86) sei. Der Fokus verschiebt sich vom Volk auf die Partei. Das aggregative Modell verf&auml;hrt deskriptiv und nicht normativ, es geht davon aus, dass Begriffe wie &#8222;Allgemeinwillen&#8220; oder &#8222;Gemeingut&#8220; in pluralen Gesellschaften an Relevanz verlieren und auf &#8222;[p]opulare Partizipation in der Entscheidungsfindung&#8220; (ebd.) m&ouml;glichst verzichtet werden sollte. Das Erzielen von Interessenskompromissen erm&ouml;gliche eher Stabilit&auml;t und Ordnung als Versuche, einen Konsens bez&uuml;glich des Gemeinguts zu erreichen. Auf den mit diesem Modell einhergehenden Verlust der normativen Dimension reagierten unter anderen zwei der bekanntesten politischen Theoretiker, J&uuml;rgen Habermas und John Rawls.</p>
<p>Der an Kant orientierte Subjektbegriff ist Laclau und Mouffe zufolge nicht nur allgemein ein Schwachpunkt der liberalen Demokratietheorie, sondern er bestimmt auch das politische Denken von Rawls und Habermas. Deren Subjekt- und Gesellschaftsbegriff sei defizit&auml;r, er habe mit der Lebenswelt der Menschen nur wenig zu tun. Die liberale Demokratietheorie basiert auf Rationalismus, Individualismus und einem abstrakten Universalismus. Im liberalen Szenario werden politische Akteure als rationale Individuen betrachtet, die nur in ihrem Eigeninteresse handeln &#8211; bestenfalls eingeschr&auml;nkt durch Moralit&auml;t. Das von den Leidenschaften ges&auml;uberte Reich der Politik wird als Feld konkurrierender Interessen konzipiert.&#8220; (Mouffe 2007a: 42)</p>
<p>Die deliberative Demokratietheorie im Ausgang von Habermas reagiert auf die mit dem Aggregationsmodell einhergehende Entfremdung der B&uuml;rger von der Demokratie. Einerseits akzeptiert die deliberative Demokratietheorie den weltanschaulichen Pluralismus als unhintergehbar, andererseits gibt sie aber den Glauben an einen moralischen Konsens nicht auf. Rawls argumentiert dagegen konstitutionalistisch, das hei&szlig;t, er geht davon aus, dass bestimmte Grunds&auml;tze dem demokratischen Prozess vorhergehen und diesem &uuml;berhaupt erst seine Legitimation verleihen. Die Ideen von Freiheit und Gleichheit sind in diesem Verst&auml;ndnis notwendige Voraussetzung f&uuml;r die Demokratie, die genaue Ausarbeitung dieser Ideen ist Aufgabe der politischen Theorie. Rawls und Habermas versuchen beide auf unterschiedliche Art und Weise, die liberale (Freiheit) und demokratische (Gleichheit) Tradition miteinander zu vers&ouml;hnen.</p>
<p>Habermas kritisiert Rawls&#8216; Ansatz als undemokratisch, da Prinzipien in die Verfassung Eingang finden, die nicht der demokratischen Kontrolle unterworfen sind. Habermas argumentiert prozeduralistisch: dem demokratischen Prozess werden keine Prinzipien vorausgesetzt, sein Verlauf muss aber bestimmten Verfahrensprinzipien gerecht werden. Reiner Prozeduralismus, so Rawls&#8216; Kritik, weist jedoch keine &#8222;konstitutionellen Grenzen&#8220; auf, verbindlich ist das, &#8222;was eine Mehrheit (oder sonst eine Vielzahl) beschlie&szlig;t&#8220; (Rawls 1985: 226f.). Gegen diese Willk&uuml;rgefahr setzt Habermas den rationalen Diskurs: Recht kann nur dann demokratisches Recht sein, wenn es &#8222;die Zustimmung aller Betroffenen als Teilnehmer eines praktischen Diskurses finden&#8220; (Habermas 1986: 12) kann. In einem solchen rationalen Diskus wird gepr&uuml;ft, &#8222;ob eine strittige Norm die Zustimmung aller findet oder finden k&ouml;nnte&#8220; (Habermas 1994: 134). F&uuml;r Habermas stehen Rechtsstaat und Demokratie nicht im Widerspruch zueinander, sondern h&auml;ngen direkt voneinander ab, er begreift individuelle Rechte und Volkssouver&auml;nit&auml;t als gleichurspr&uuml;nglich. Rawls wie Habermas geht es nicht einfach um das Erreichen eines Konsenses, verstanden als &Uuml;bereinstimmung, erzielt werden soll vielmehr ein rationaler Konsens.</p>
<p>Die Deliberation ist in ihrer Reichweite eingeschr&auml;nkt, da sich nicht alle gesellschaftlich relevanten Fragen mittels des Bezugs auf eine allgemeing&uuml;ltige Rationalit&auml;t beantworten lassen. Was man beispielsweise unter einem guten Leben versteht, ist von subjektiven, nicht verallgemeinerungsf&auml;higen, Pr&auml;missen abh&auml;ngig. Grundlegende politische Fragen, genau wie moralische Fragen, sind dagegen unabh&auml;ngig von ihrem Kontext nach Habermas rational beantwortbar. Die deliberativen Theorien folgen dem Aggregationsmodell insofern, &#8222;dass unter modernen Bedingungen eine Pluralit&auml;t von Werten und Interessen ber&uuml;cksichtigt werden und auf Konsens bez&uuml;glich dessen, was Rawls umfassende Vorstellungen religi&ouml;ser, moralischer oder philosophischer Natur nennt, verzichtet werden muss&#8220; (Mouffe 2008: 92). Dieser Verzicht verunm&ouml;glicht es aber nicht, politische Fragen, die verallgemeinerungsf&auml;hig sind, rational zu beantworten. &#8222;Gesetzt, die Prozeduren der Deliberation sichern Unparteilichkeit, Gleichheit, Offenheit und die Abwesenheit von Zwang, so werden sie die Deliberation in Richtung verallgemeinerungsf&auml;higer Interessen f&uuml;hren, auf die sich alle Teilnehmer einigen k&ouml;nnen, was legitime Ergebnisse produziert.&#8220; (Ebd.)</p>
<p>Mouffe betrachtet es als eine Schw&auml;che dieser Theorien, dass sie zwar den Wertepluralismus anerkennen, gleichzeitig aber versuchen, einen (kommunikativen) Bereich auszuweisen, in dem dieser keine G&uuml;ltigkeit besitzt, und es deswegen m&ouml;glich ist, einen echten Konsens zu erzeugen. Rawls unterscheide zwischen &Ouml;ffentlichem und Privatem, Habermas zwischen Prozedur und Substanz respektive zwischen Moral und Ethik. Beide versuchen so den Bereich des Politischen vor dem Wertepluralismus zu sch&uuml;tzen. Keiner von ihnen kann diese Trennung aber wirklich aufrechterhalten. Beide Autoren, so Mouffe, verfehlen das paradoxe Wesen der modernen Demokratie: Sie versuchen, die Spannung zwischen &#8222;der Logik der Demokratie und der Logik des Liberalismus&#8220; (Mouffe 2008: 95) aufzuheben. Die Theorie radikaler Demokratie kennt dagegen keinen Bereich, der dem Wertepluralismus entzogen w&auml;re, weder Prozeduren noch Prinzipien. Dem Bereich des Politischen ist nichts vorg&auml;ngig, es gibt nichts, das als normatives Reservoir dienen k&ouml;nnte. &#8222;Aus dieser Perspektive betrachtet h&auml;ngt das Zugeh&ouml;rigkeitsgef&uuml;hl zur Demokratie und der Glaube an den Wert ihrer Institutionen nicht davon ab, dass ihnen ein intellektuelles Fundament gegeben wird. Sie sind in ihrer Natur dem n&auml;her, was Wittgenstein &sbquo;Das leidenschaftliche Sich-entscheiden f&uuml;r ein Bezugssystem&#8216; nennt&#8220; (Mouffe 2008: 99).</p>
<h2 class="auto-created">Wirkung </h2>
<p>Kann die/der Durchschnittsb&uuml;rger/in die Theorie radikaler Demokratie verstehen? Vielleicht &#8211; wahrscheinlich aber nicht. W&auml;re ein Nichtverstehenk&ouml;nnen ein ernsthafter Einwand gegen die radikale Demokratie? Sicher nicht. F&uuml;r den Laien sind die radikale Demokratie und die Demokratietheorien von Habermas und Rawls unverst&auml;ndlich, die Prinzipien, um die es geht, sind dagegen jedem gel&auml;ufig. Der liberale politische Philosoph Richard Rorty schreibt: &#8222;Diskussionen &uuml;ber allgemeine philosophische Fragen k&ouml;nnen nicht der Gegenstand der t&auml;glichen Politik sein; dies bedeutet jedoch nicht, dass sie unwichtig w&auml;ren; denn das, was wir f&uuml;r unsere Antworten auf diese Fragen halten, pr&auml;gt unsere tieferen Einstellungen gegen&uuml;ber der &ouml;ffentlichen Kultur und dem politischen Handeln.&#8220; (Rorty nach Mouffe 2008: 49). Ziel der radikalen Demokratie ist es nicht nur, die B&uuml;rger st&auml;rker in den Prozess der politischen Entscheidungsfindung einzubeziehen, sondern die Etablierung eines neuen Politikverst&auml;ndnisses. Dazu muss sich aber nicht nur das Politikverst&auml;ndnis der B&uuml;rger ver&auml;ndern, sondern auch das ihrer Repr&auml;sentanten. Gegenw&auml;rtig zeichnen Konsens statt Dissens, geschlossene Reihen statt innerparteilicher Diskussion, pragmatisches Handeln (Sachzwanghandeln) statt politischem Gestaltungswille die heutige Politik aus. Der Demokratiebegriff bestimmt in nicht geringem Umfang, was als politisch machbar begriffen wird und was nicht, was politisch legitim ist und was nicht. Eine andere Demokratie muss nicht nur gelebt, sondern auch gedacht werden.</p>
<p>Bedingt durch die zunehmende &#8211; von der Radikaldemokratie bejahte &#8211; Pluralisierung wird es jedoch immer schwerer, ein hegemoniales Projekt zu etablieren. Das ist auf der einen Seite positiv, da so die Bedrohung der Demokratie durch den Totalitarismus geringer wird, auf der anderen Seite wird dadurch jede politische Ver&auml;nderung erschwert und der <i>status quo </i>zementiert. Laclau und Mouffe haben auf die &#8222;Politikverdrossenheit&#8220; keine Antwort, die sich in ein Wahlprogramm schreiben und einfach umsetzen lie&szlig;e. Sie sind aber der festen &Uuml;berzeugung, dass eine andere Art von demokratischer Politik m&ouml;glich ist und dass sich daf&uuml;r zu k&auml;mpfen lohnt.</p>
<p>[1] F&uuml;r Hinweise und Kritik danke ich der Projektgruppe Radikaldemokratie des Heidelberger Instituts f&uuml;r Kulturforschung (<a href="http://www.radikal-demokratie.de/" target="_blank" rel="noopener">www.radikal-demokratie.de</a>&nbsp; insbesondere Carsten B&uuml;nger, Jan M&uuml;ller, Jan Sch&auml;fer, Felix Trautmann, Andreas Wagner, Marc Ziegler) und Matthias Sch&ouml;nberg.</p>
<p>[2] Vgl. zum Begriff &#8222;Politikverdrossenheit&#8220; und den ihm zeitlich vorausgehenden Konzeptionen Arzheimer 2002.</p>
<p>[3] Ideologie wird von Laclau in einem nicht pejorativen und weiten Sinne verstanden: Sie &#8222;ist eine Dimension, die zur Struktur jeder m&ouml;glichen Erfahrung geh&ouml;rt&#8220; (Laclau 2002: 191; vgl. Laclau 2007: 39).</p>
<p>[4] In Habermas&#8216; Modell ist das Aus&uuml;ben von Macht generell undemokratisch. Je weniger machtbestimmt eine soziale Beziehung ist, desto demokratischer ist sie. Laclau und Mouffe gehen dagegen davon aus, &#8222;dass es die Machtbeziehungen selbst sind, die das Soziale konstituieren&#8220; (Mouffe 2007a: 44).</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Arzheimer, Kai</i> 2002: Politikverdrossenheit. Bedeutung, Verwendung und empirische Relevanz eines politikwissenschaftlichen Begriffes, Wiesbaden, VS-Verlag</p>
<p><i>Fl&uuml;gel-Martinsen, Oliver </i>2008: Grundfragen politischer Philosophie. Baden-Baden, Nomos</p>
<p><i>Habermas, J&uuml;rgen</i> 1986: Treffen Hegels Einw&auml;nde gegen Kant auch auf die Diskursethik zu?, in: Ders.: Erl&auml;uterungen zur Diskursethik. Frankfurt am Main 1991, Suhrkamp, 9-30</p>
<p><i>Habermas, J&uuml;rgen</i> 1994: Faktizit&auml;t und Geltung. Beitr&auml;ge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtstaats, Frankfurt a. M., Suhrkamp</p>
<p><i>J&ouml;rke, Dirk </i>2006: Wie demokratisch sind radikale Demokratietheorien?, in: Heil, Reinhard / Hetzel, Andreas (Hg.). 2006: Die unendliche Aufgabe &#8211; Kritik und Perspektiven der Demokratietheorie. Bielefeld, transcript, S. 253 -266</p>
<p><i>Laclau, Ernesto</i> 2007: Ideologie und Post-Marxismus, in: Nonhoff, Andreas (Hg.) (2007): Diskurs radikale Demokratie Zum politischen Denken von Ernesto Laclau und Chantal Mouffe, Bielefeld, transcript, S. 24-39</p>
<p><i>Laclau, Ernesto</i> 2002: Emanzipation und Differenz, Wien, Turia und Kant</p>
<p><i>Laclau, Ernesto / Mouffe, Chantal</i> 1991: Hegemonie und radikale Demokratie: zur Dekonstruktion des Marxismus, Wien, Passagen</p>
<p><i>Marchart, Oliver</i> 2008: &Auml;quivalenz und Autonomie. Vorbemerkungen zu Chantal Mouffes Demokratietheorie, in: Mouffe, Chantal, 2008: Das demokratische Paradox. Wien: Turia und Kant, S. 7-14</p>
<p><i>Mouffe, Chantal</i> 2008: Das demokratische Paradox, Wien, Turia und Kant</p>
<p><i>Mouffe, Chantal</i> 2007a: Pluralismus, Dissens und demokratische Staatsb&uuml;rgerschaft; in: Nonhoff, Andreas (Hg.). 2007: Diskurs radikale Demokratie Zum politischen Denken von Ernesto Laclau und Chantal Mouffe, Bielefeld, transcript, S. 41-53</p>
<p><i>Mouffe, Chantal </i>2007b: &Uuml;ber das Politische. Wider die kosmopolitische Illusion, Frankfurt a. M., Suhrkamp</p>
<p><i>Rawls, John </i>1985: Justice as Fairness. Political not Metaphysical, in: Philosophy and Public Affairs, S. 223-251</p>
<p><i>Sartori, Giovanni </i>2006: Demokratietheorie, Darmstadt, WBG</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Blockiert durch Komplexität?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Demokratie in Mehrebenensystemen föderaler und transnationaler Politik; aus: vorgänge Nr. 190, Heft 2/2010, S. 64-72 Der Staat kehrt zurück, aber die Demokratie leidet. So kann man die Folgen der jüngsten Finanzmarktkrise auf einen knappen Nenner bringen. Regierungen westlicher Staaten können durch koordiniertes Handeln in wirtschaftliche Abläufe eingreifen, selbst wenn diese Staatengrenzen überschreiten. Aber sie scheinen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Demokratie in Mehrebenensystemen föderaler und transnationaler Politik;</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 190, Heft 2/2010, S. 64-72</p>
<p>Der Staat kehrt zurück, aber die Demokratie leidet. So kann man die Folgen der jüngsten Finanzmarktkrise auf einen knappen Nenner bringen. Regierungen westlicher Staaten können durch koordiniertes Handeln in wirtschaftliche Abläufe eingreifen, selbst wenn diese Staatengrenzen überschreiten. Aber sie scheinen in ihrem Handeln weniger dem Willen der Bürgerinnen und Bürger zu folgen als vielmehr den Zwängen der Krisen und der Dynamik internationaler Verhandlungen. Entscheidungen werden als alternativlos präsentiert und von Parlamenten unter Zeitdruck ratifiziert. Kritische Diskussionen in Parteien und Verbänden bleiben dann folgenlos. Wenn kurzfristig keine Entscheidungen getroffen werden, stilisieren Medien Politik als Dauerstreit, ohne den Wählerinnen und Wählern zu vermitteln, wer wofür verantwortlich ist. Nicht nur die globalen Märkte, sondern auch Politik erscheint so komplex geworden zu sein, dass demokratische Willensbildungs- und Kontrollverfahren nicht mehr funktionieren können.</p>
<p>Die jüngste Finanzkrise hat nur ein strukturelles Problem der Demokratie verschärft und dadurch augenfällig gemacht, dessen Ursachen im gesellschaftlichen Wandel und in der Entwicklung von Mehrebenensystemen der Politik liegen. Diese Veränderung beobachten wir schon seit Längerem, und Komplexität der Politik ist alles andere als ein neues Thema. Schon vor etwa 40 Jahren entfaltete sich in der deutschen Sozialwissenschaft eine Kontroverse um diese Problematik (Luhmann 1969; Naschold 1972; Scharpf 1970). Seinerzeit schon erkannte man, dass Regieren ein hohes Maß an Fachwissen und Urteilsfähigkeit sowie die Berücksichtigung vieler Interessen erfordert, weshalb Ansprüche auf umfassende Bürgerbeteiligung die Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen können.</p>
<p>Ohne Zweifel kann Demokratie durch Komplexität gefährdet werden. Allerdings bietet nur ein demokratisches Regierungssystem die Chance, Politik so zu organisieren, dass die Komplexität von gesellschaftlichen Problemen und aus ihnen folgenden öffentlichen Aufgaben in Verfahren bewältigt werden kann. Es kommt also darauf an, diese Qualität demokratischer Systeme zu begreifen, um sie dann durch geeignete Reformen zu verbessern. Viele Vorschläge zur Demokratiereform laufen dagegen auf eine Vereinfachung der politischen Strukturen und Prozesse hinaus. Sie stiften mehr Schaden als Nutzen. Statt einfacher Reformmodelle benötigen wir daher zunächst eine Aufklärung der Demokratietheorie und &#8211; wie Michael Greven zu Recht betonte (Greven 1999: 221232) &#8211; eine entsprechende politische Bildung, um Demokratie zu stabilisieren und zu revitalisieren.</p>
<h2 class="auto-created">Komplexit&auml;t des Politischen</h2>
<p>Jede Demokratietheorie muss mit der Analyse der Herausforderungen und Probleme beginnen, die sich aus der Komplexität des Politischen ergeben. Gemeint ist damit die Differenzierung, Interdependenz und Dynamik gesellschaftlicher und politischer Strukturen. Als zunehmend komplex erweisen sich Entscheidungsgegenstände (policies), Konfliktstrukturen (politics) und Entscheidungsstrukturen (polity).</p>
<p>Dass gesellschaftliche Probleme in der Moderne komplex geworden sind, muss nicht weiter begründet werden. In entwickelten Gesellschaften verfügen Menschen über vielfältige Optionen, ihre Ziele und Interessen zu verwirklichen, erzeugen durch ihr Handeln aber auch Folgen, die sie nicht einkalkulieren oder nicht intendieren. Die technologische Entwicklung hat zu beschleunigten Veränderungen geführt, wobei ökonomische, ökologische oder politische Krisen rasche Umbrüche in weiten Teilen der Welt auslösen können. Politik muss Folgen des Klimawandels, des Wandels der Bevölkerungsstruktur, von Börsenspekulationen oder des internationalen Terrorismus bewältigen, die durch vielfältige, nur bedingt beherrschbare Faktoren verursacht sind. Wurde in den 1970er Jahren noch über die Regierbarkeit in Staaten diskutiert, stellt sich heute das Problem der Regierbarkeit in globalen Zusammenhängen oder transnationalen Gesellschaften.</p>
<p>Der beschleunigte gesellschaftliche Wandel wirkt sich auf die politische Strukturierung von Gesellschaften aus (Bartolini 2005). Duale Konfliktstrukturen, die im Zeitalter der Industrialisierung entstanden und sich verfestigten, haben sich inzwischen aufgelöst. Soziologen beobachten eine Individualisierung von Gesellschaften, in der Interessen instabil geworden sind und die Bereitschaft zur kollektiven Interessenvertretung abgenommen hat. Gleichzeitig haben sich Interessenverbände und Parteien ausdifferenziert, wobei sie mehrere überlappende Konfliktlinien konstituieren. Wirtschaftliche und soziale Interessen lassen sich kaum mehr auf den Konflikt zwischen Arbeit und Kapital reduzieren. Hinzugekommen sind funktionsbezogene und territoriale Interessenkonflikte. Entsprechend hat sich die Zahl der Parteien in Parlamenten und der Organisationen, die an der politischen Willensbildung mitwirken, erhöht.</p>
<p>Komplexer geworden sind schließlich die Entscheidungsstrukturen in Regierungssystemen. Eine Ursache dafür liegt in der funktionalen Differenzierung von Regierungs- und Verwaltungsorganisationen, die angesichts der Interdependenzen zwischen Aufgabenfeldern mehr Koordination zwischen Funktionsbereichen erfordert. Darüber hinaus müssen immer mehr Entscheidungen zwischen Zuständigkeitsräumen ausgehandelt werden, sei es innerhalb von territorial differenzierten Staaten oder zwischen Staaten. <br />Regieren überschreitet die Grenzen etablierter staatlicher Institutionen und findet immer mehr in Mehrebenensystemen statt.</p>
<p>Für die Demokratie ergeben sich daraus drei zentrale Probleme: Erstens erzeugen politische Entscheidungen vielfach unintendierte Effekte oder sie lösen Wirkungen aus, die nicht direkt auf Regierungshandeln zurückgeführt werden können. Unter diesen Bedingungen lassen sich gute und schlechte Politik nur schwerlich unterscheiden. Zweitens werden Entscheidungsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger zunehmend intransparent, weil viele Akteure mitwirken und Entscheidungen ausgehandelt werden, wobei regelmäßig Experten oder Vertreter organisierter Interessen involviert sind. Minister oder Verwaltungsbeamte, die für bestimmte Aufgabenbereiche zuständig sind, können wegen der Mitentscheidung anderer Akteure leicht Verantwortung für Politikergebnisse abwälzen. Drittens können bei Entscheidungen, die über Zuständigkeitsräume von Staaten oder regionalen bzw. lokalen Gebietskörperschaften hinauswirken, nicht alle Betroffenen mitwirken oder zuständige Regierungen zur Rechenschaft ziehen. Demokratische Selbstbestimmung des Volkes funktioniert nur noch begrenzt, wenn Räume der Willensbildung, der Entscheidung und der Wirkung von Politik nicht kongruent sind.</p>
<p>Die direkte Verantwortungs- und Kontrollbeziehung zwischen Amtsinhabern, die politische Entscheidungen treffen, und denen, die von Entscheidungen betroffen oder als Bürgerinnen und Bürger an ihnen beteiligt sind, ist also durch die Komplexität des Politischen gestört. Damit ist eine fundamentale Voraussetzung von Demokratie in Frage gestellt, die es ermöglicht, dass Regieren auf den Willen eines &#8222;demos&#8220; zurückgeführt und somit legitimiert werden kann.</p>
<h2 class="auto-created">Irrwege der Komple&shy;xi&shy;t&auml;ts&shy;re&shy;duk&shy;tion</h2>
<p>Diese Probleme der Demokratie werden in Wissenschaft und Praxis schon seit längerem diskutiert. Aufmerksamkeit erregen dabei vor allem Vorschläge, die darauf gerichtet sind, den gordischen Knoten der Problematik zu durchschneiden und Komplexität zu reduzieren. Solche Empfehlungen sind aber entweder nicht realisierbar, sie gehen an den eigentlichen Herausforderungen vorbei oder reduzieren im Endeffekt die Demokratiequalität.</p>
<p>Angesichts der komplexen Entscheidungsprobleme sowie der transnationalen und sektoralen Verflechtung von Aufgaben plädieren manche Theoretiker für eine deliberative Demokratie (Dryzek 2002). Sie erhoffen sich von der Beteiligung möglichst aller Betroffenen bzw. ihrer Vertreter sowie von Verhandlungen, die sich am Ideal eines herrschaftsfreien Diskurses orientieren, dass sowohl die Qualität von politischen Entscheidungen als auch ihre Akzeptanz zunehmen. Deliberation hat dabei den Vorteil, dass sie institutionelle und territoriale Grenzen überschreiten kann. Bei komplexen Aufgaben, zumal wenn sie unter Zeitdruck und Unsicherheit bewältigt werden müssen, stellt sich aber das Problem der Entscheidungsfähigkeit. Praktische Beispielsfälle für deliberative Verfahren zeigen zudem, dass in ihnen in der Regel Experten dominieren, weil sie an Wissen und Argumentationsfähigkeit überlegen sind. Deliberative Demokratie kann somit leicht in eine Herrschaft der Experten mutieren, die bekanntlich nie wie Platons Philosophenkönige agieren, sondern besondere Interessen durchsetzen.</p>
<p>Vertreter des Modells der partizipativen Demokratie (Barber 2008) kritisieren die Intransparenz von Strukturen und Verfahren der repräsentativen Demokratie und ihre mangelnde Responsivität. Sie nehmen an, dass die demokratische Legitimität politischer Entscheidungen zunimmt, wenn Bürgerinnen und Bürger direkt beteiligt werden. Diese sollen entweder Entscheidungen initiieren, ihre Meinungen in Befragungen oder Versammlungen äußern oder in Referenden Entscheidungen treffen können. So populär diese Vorschläge sind, so kritisch muss man ihre Realisierbarkeit und ihre Folgen untersuchen. Ihre Verfechter ignorieren, dass individuelle Interessen nicht einfach durch Meinungsäußerungen oder Wahlakte in legitime kollektive Entscheidungen transformiert werden können. Politik benötigt eine Agenda und Entscheidungsoptionen, auf die sich demokratische Partizipation bezieht, dadurch aber nicht erzeugt werden können. Zudem wird das Modell den angesprochenen Herausforderungen an Demokratie nicht gerecht, auch wenn es als Ergänzung zu etablierten Verfahren der repräsentativen Demokratie oder in lokalen Zusammenhängen nützlich sein mag.</p>
<p>Theoretiker und Praktiker, die für sich beanspruchen, den bisher dargestellten Vorschlägen eine realistische Perspektive entgegenzusetzen, favorisieren Reformen, die die Komplexität von Entscheidungsstrukturen reduzieren. Dazu gehören Modelle der Mehrheitsdemokratie, welche die politische Führung und die Entscheidungsfähigkeit in Regierungssystemen stärken sollen (z.B. Arnim 2009). Dazu gehören aber auch Vorschläge, die auf eine Entflechtung von Ebenen zielen. Diese haben bekanntlich die jüngsten Diskussionen um die Verfassung der EU und die Reform des deutschen Bundesstaats geprägt. Erfahrungen mit jüngsten Reformbemühungen wecken jedoch Zweifel, ob es angesichts der Komplexität von Aufgaben praktikabel ist, die institutionelle Komplexität von Regierungssystemen zu reduzieren (Benz 2002). Abgesehen von der Paradoxie, dass realistische Theoretiker zu nicht realisierbaren Vorschlägen tendieren, ist auch auf negative Folgen dieser Modelle hinzuweisen. Mehrheitsdemokratische Verfahren mögen zwar Entscheidungen erleichtern und beschleunigen, aber sie eignen sich nicht, komplexe Konflikte pluralistischer Gesellschaften zu lösen. Sie können, wie der britische Fall illustriert, eine Fragmentierung von Parteiensystemen nicht verhindern. Unter dieser Bedingung erzeugen sie keine klaren Regierungsmehrheiten und wirken kontraproduktiv. Kompetenzen zwischen Ebenen können zwar formal getrennt werden. Aber komplexe Aufgaben erfordern nichtsdestoweniger Koordination zwischen Ebenen, die in föderalen Trennsystemen informell und intransparent erfolgt. Auch dies bewirkt mehr Nachteile als Vorteile für die Demokratie.</p>
<p>Die vielfach diskutierten Demokratiedefizite können also durch eine Reduktion von institutioneller Komplexität nicht verringert werden. Um zu erkennen, wie Demokratie unter den heutigen Bedingungen von Differenzierung, Interdependenz und Dynamik der globalisierten Gesellschaft funktionsfähig erhalten werden kann, bedarf es der Leitideen, die auf einer Theorie komplexer Demokratie gründen. Diese kann in groben Zügen wie folgt skizziert werden.</p>
<h2 class="auto-created">Demokratie als kollektiver Lernprozess &ndash; Elemente einer Theorie komplexer Demokratie </h2>
<p>In aktuellen Debatten, die hier nur verkürzt zusammengefasst werden können, wird Demokratie meistens auf einen Prozess der Beteiligung, der Deliberation oder der Entscheidungsfindung reduziert. Dabei lehrt schon die Ideengeschichte, dass eine solche Betrachtungsweise wesentliche Aspekte ausblendet. Der moderne Begriff der Demokratie, der die Entwicklung westlicher Regierungssysteme leitete, beruht auf Konzeptionen einer Mischverfassung, mit der Macht auf verschiedene Institutionen aufgeteilt wird, auf der vor allem in den oberitalienischen Stadtstaaten entstandenen Idee der funktionalen Differenzierung von Entscheidungsstrukturen, sowie auf der Transformation des mittelalterlichen Begriffs der Repräsentation in ein neuzeitliches Verständnis, wonach Macht auf der Basis von Vertrauen und Verantwortung übertragen wird. Folglich erfolgte Demokratisierung nicht einfach dadurch, dass Souveränität auf das Volk überging und Parlamente wie Regierungen in allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl bestimmt wurden. Dies waren nur Schritte in einem Prozess der institutionellen Differenzierung von Herrschaftsordnungen. Herrschaft wurde zu einem geregelten Prozess kollektiven Handelns, dessen Ergebnisse von Bürgerinnen und Bürgern als dem Gemeinwohl entsprechend anerkannt werden.</p>
<p>Damit kollektive Entscheidungen diesen Anforderungen genügen, müssen Bürgerinnen und Bürger zunächst in der Lage sein, frei ihre Meinung über öffentliche Angelegenheiten zu bilden und ihren Willen zu äußern, sie müssen effektiv auf politische Entscheidungen einwirken können, und zwar mit der gleiche Chance wie alle anderen, Entscheidungen zu beeinflussen. Diese Voraussetzungen sind durch die Trias von Freiheitsrechten, Beteiligungsrechten und sozialen Rechten erfüllt (Marshall 1992). Angesichts der beobachtbaren Vergrößerung gesellschaftlicher Ungleichheit ist vor allem die Bedeutung sozialer Rechte zu betonen, ohne die Freiheit zu einer Leerformel gerät. Sie wurden auf der Basis gleicher Beteiligungsrechte durchgesetzt, sind aber durch Globalisierung gefährdet, wenn Politik Umverteilung durch die Märkte hinnimmt in der Annahme, sie könnte im Wettbewerb der Staaten nicht korrigiert werden. In Deutschland wird inzwischen vielfach das Verfassungsgericht bemüht, um die sozialen Voraussetzungen von individuellen Freiheits-und Gleichheitsrechten zu sichern. Die Justizialisierung schwächt aber die Demokratie, die durch Gewährleistung von Rechten ihre eigenen Funktionsbedingungen erzeugen muss.</p>
<p>Umso wichtiger ist die Stabilisierung jener institutionellen Strukturen, die legitime kollektive Entscheidungen ermöglichen. Diese entstanden mit der Erfindung der repräsentativen Demokratie, also durch eine fundamentale Transformation des Demokratiebegriffs. Wurde dieser seit der Antike mit der Herrschaft der Vielen identifiziert, ohne dass man verstand, wie eine Vielzahl von Individuen regieren kann, erkannten Theoretiker der modernen Demokratie die Machtdifferenzierung zwischen Repräsentanten und Repräsentierten, aber auch deren wechselseitige Abhängigkeit als grundlegend für demokratische Herrschaft (Pitkin 1972). Sie erst ermöglichen effektives Regieren, das an den Willen des Volkes gebunden ist. Das Konzept der demokratischen Repräsentation wurde in der Entwicklung westlicher Regierungssysteme mit der Idee der Gewaltenteilung kombiniert (Riklin 2005). Teilung sollte Macht beschränken, um eine Tyrannei der Mehrheit zu vermeiden und Manipulationen von Parteienkonkurrenz zu unterbinden. Die effektive Macht von Regierungen wurde an Gesetze gebunden, die von Parlamenten beschlossen werden und deren Einhaltung von Gerichten kontrolliert wird.</p>
<p>Diese institutionelle Differenzierung von Herrschaft impliziert, dass es keine Identität von individuellen Interessen und Gemeinwohl geben kann. Beide können nur im politischen Prozess einander angenähert und durch Entscheidungen immer nur vorläufig in Übereinstimmung gebracht werden, wobei beide in diesem Prozess erst definiert werden, wenn komplexe Materien zu bewältigen sind. Bürgerinnen und Bürger können in der Regel erst auf der Basis von Politikangeboten von Parteien oder von Entscheidungen der Regierenden ex post beurteilen, welche Politik für sie akzeptabel ist. Ebenso können Parlamente nicht bestimmen, welche Ergebnisse Regierungen in Verhandlungen mit Interessenvertretern oder anderen Regierungen erreichen können, sondern nur nachträglich definitiv beurteilen, ob Regierungen dabei ihrer Verantwortung gerecht geworden sind. In der Gewaltenteilung demokratischer Regierungssysteme, in der Prozessdifferenzierung zwischen Agenda-Definition, Verhandlungen, Entscheidung und Kontrollen und im Verhältnis zwischen Repräsentanten und Repräsentierten werden daher keine stringenten Schlussfolgerungen aus Prämissen abgeleitet, vielmehr werden Positionen, Präferenzen und Entscheidungen ausgehandelt oder wechselseitig angepasst. Demokratie ist daher als kollektiver Lernprozess zu begreifen. Legitimität beruht darauf, dass immer anders entschieden werden kann. Deswegen ist die Vorstellung einer Legitimationskette von den Wählerinnen und Wählern zu den Regierenden problematisch. Vielmehr verlaufen in einer komplexen Demokratie Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in verschiedenen Arenen, die nur lose miteinander verkoppelt sind, sich aber immer wechselseitig beeinflussen. Gerade diese Struktur ermöglicht die kontinuierliche Annäherung individueller und allgemeiner Interessen, ohne dass diese definitiv übereinstimmen können. Demokratische Legitimation beruht, so gesehen, auf der institutionellen Begrenzung von Macht, die alle Beteiligten, also auch Bürgerinnen und Bürger, zwingt zu lernen.</p>
<p>Dieser kollektive Lernprozess erfordert eine Balance von Macht in Bezug auf Funktionen der Initiativen und Agenda-Definition, der Entwicklung von alternativen Politikangeboten, der Aushandlung von Kompromissen, der Entscheidung und der Kontrolle, welche die Revidierbarkeit von Entscheidungen in allen Phasen sichert. Gefährdet wird diese Balance, wenn ausschließlich Regierungen und ihre Experten die Agenda bestimmen, wenn keine Alternativen zur Diskussion stehen, wenn Parlamente nur ratifizieren oder blockieren, da sie Verhandlungen und Optionen nicht durchschauen, wenn Regierungen sich Kontrollen entziehen, weil sie Verantwortung auf andere abwälzen, oder wenn Kontrollen auf Gerichte verlagert und damit entpolitisiert werden. Stabilisierung von Demokratie erfordert daher, die Machtbalance immer wieder neu auszutarieren. Dazu muss Demokratie sich auf sich selbst beziehen, also reflexiv werden (Schmalz-Bruns 1995).</p>
<h2 class="auto-created">Optionen einer Demokra&shy;tie&shy;re&shy;form</h2>
<p>In praktischer Hinsicht stellen sich damit die Fragen, wie unter der Bedingung zunehmender Komplexität demokratisches Lernen revitalisiert werden kann und wie es gelingen kann, die Machtbalance in der differenzierten Herrschaftsordnung zu stabilisieren. Antworten auf diese Fragen können nur in einem ständigen Dialog zwischen Theorie und Praxis gefunden werden, der in der Bundesrepublik verbesserungsbedürftig ist. Im Folgenden sind Ideen skizziert, die in einem solchen Dialog zu diskutieren wären.</p>
<p>Demokratisches Lernen erfordert alternative und innovative Politikangebote. Dazu bedarf es einer Öffnung von Agenden der Politik, einer Konkurrenz um Ideen für Problemlösungen sowie einer Förderung experimenteller Politik. Dem könnten folgende Vorkehrungen dienen:</p>
<ul>
<li>Gegen die Dominanz von Exekutiven und Experten bei der Bestimmung dessen, was Gegenstand politischer Verhandlungen und Entscheidungen wird, helfen Bürgerinitiativen. Gestärkt werden könnte auch die Initiativmacht von Parlamenten, sei es gegenüber der eigenen Regierung oder, analog dem Modell der Subsidiaritätskontrolle in der EU, gegenüber Regierungen anderer Ebenen. </li>
<li>Angesichts eines geschwächten Parteienwettbewerbs und populistischer Orientierung von Politikern an medial erzeugten Meinungsströmungen können Mehrebenenstrukturen genutzt werden, um die Innovationsfähigkeit der Demokratie durch Leistungswettbewerb zwischen Gebietskörperschaften und Staaten zu fördern. Das Verfahren setzt, anders als der Steuerwettbewerb, Regierungen und Parlamente nicht dem Zwang aus, sich an vermeintlich besten Lösungen anzupassen, vielmehr fördert es den Transfer von Ideen und den Vergleich von realisierten Entscheidungen, die im politischen Prozess auf Umsetzbarkeit unter den spezifischen Bedingungen eines Staates, einer Region oder einer lokalen Gebietskörperschaft geprüft werden. Leistungswettbewerb produziert somit Alternativen und stimuliert öffentliche Diskurse (Benz 2009: 220). </li>
<li>Politische Innovationen entstehen, wenn Bereiche für Experimente eröffnet werden. In Mehrebenensystemen können diese durch überlappende Kompetenzen und Möglichkeiten des opt-outs von zentralen Regeln oder intergouvernementalen Vereinbarungen gefördert werden. </li>
</ul>
<p>Initiativen, Ideen und Experimente fördern Lernfähigkeit in Regierungssystemen. Demokratische Lernfähigkeit setzt zudem die Rückkopplung zwischen Regierung, Parlament und Wählerschaft voraus, die im Grundsatz der Verantwortung der Repräsentanten gegenüber den Repräsentierten angelegt ist. In komplexen Entscheidungssituationen, besonders wenn sie mit Zeitdruck verbunden sind, versuchen Regierungen, sich ihrer Verantwortung zu entziehen, indem sie auf Sachzwänge oder die Mitentscheidung von Verhandlungspartnern verweisen. Diese Rechtfertigung wird in wissenschaftlichen Studien häufig nachvollzogen, indem die Inkongruenz von Aufgaben und Kompetenzen als unlösbares Demokratieproblem dargestellt wird. Doch lässt sich die Problematik auflösen, wenn Verantwortung und Rechenschaft unterschieden werden. Dann kann sich erstere umfassend auf die Folgen der Machtausübung erstrecken, gleichgültig wie weit diese reichen und ob sie erkennbar sind oder nicht. Rechenschaft schuldig sind Regierungen hingegen nur gegenüber den Parlamenten und der Bürgerschaft der politischen Einheit, in der sie gewählt worden sind. Im Unterschied zur Verantwortung, die sich auf materielle Politikergebnisse erstreckt und über Grenzen hinausreichen kann, ist Rechenschaft eine formale Verpflichtung, die institutionell begrenzt ist. Durch formale Rechenschaftspflicht gegenüber der Bürgerschaft oder deren Vertretern in Parlamenten kann aber umfassende Verantwortlichkeit auch für &#8222;externe&#8220; Effekte politischer Entscheidungen eingefordert werden (Risse 2006).</p>
<p>Die Unterscheidung zwischen der externen und der internen Dimension demokratischen Regierens enthält allerdings eine weitere Problematik für kollektives Lernen, wenn externe Effekte in intergouvernementalen Verhandlungen bearbeitet werden. Verstehen sich dann Parlamente als &#8222;Veto-Spieler&#8220;, die nur noch ratifizieren oder blockieren können, kommt entweder der repräsentierte Wille der Bürger nicht zum Tragen oder werden Entscheidungen verhindert. Deswegen müssen Parlamente ihre Meinung in einem erweiterten Horizont bilden und in die Lage versetzt werden, Verhandlungen begleitend zu beobachten, um entweder rechtzeitig durch Meinungsäußerungen gegenüber Regierungen zu intervenieren oder um bei ihren Entscheidungen die Spielräume für Verhandlungslösungen berücksichtigen zu können. Dazu können interparlamentarische Beziehungen beitragen, die sich etwa in der EU bereits deutlich entwickelt haben (Crum/ Fossum 2009). Parlamente erweitern damit ihre Perspektiven und können strategisch handeln, zugleich können sie Politik in Mehrebenensystemen gegenüber ihren Bürgerschaften vermitteln und Öffentlichkeit herstellen.</p>
<p>Reflexive Demokratie verwirklicht sich schließlich in einer ständigen Fortentwicklung der Verfassung von Demokratie selbst, wodurch Machtverschiebungen und -konzentrationen korrigiert werden. Verfassungsreformen sind bekanntlich schwierig zu verwirklichen. Institutionelle Innovationen können aber durch Verfassungsexperimente angestoßen werden (Bednar 2010). Mehrebenensysteme bieten die erforderliche Differenzierung, um solche Experimente zu ermöglichen.</p>
<p>Komplexität muss also Demokratie nicht blockieren, auch steht sie Reformen nicht entgegen. Die institutionelle Komplexität des politischen Systems bietet auch eine Chance für Demokratie.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Arnim, Hans Herbert von,</i> 2009: Mehrheitswahl und Partizipation, in: Strohmeier, Gerd (Hrsg.), Wahlsystemreform (Zeitschrift für Politikwissenschaft, Sonderband 2009). Baden-Baden, Nomos, 183210</p>
<p><i>Barber, Benjamin R.,</i> 2008: Strong Democracy: Participatory Politics for a New Age. Berkeley/Cal., University of California Press (20th anniversary ed.)</p>
<p><i>Bartolini, Stefano,</i> 2005: Restructuring Europe. Centre Formation, System Building and Political Structuring Between the Nation State and the European Union. Oxford, Oxford University Press</p>
<p><i>Benz, Arthur,</i> 2002: Lehren aus entwicklungsgeschichtlichen und vergleichenden Analysen. Thesen zur aktuellen Föderalismusdiskussion, in: Benz, Arthur/ Lehmbruch, Gerhard (Hrsg.), Föderalismus (PVS-Sonderheft 32). Wiesbaden, Westdeutscher Verlag, 391-403</p>
<p><i>Benz, Arthur,</i> 2009: Politik in Mehrebenensystemen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.</p>
<p><i>Crum, Ben/ Fossum, John Erik,</i> 2009: The Multilevel Parliamentary Field: a framework for theorising representative democracy in the EU, in: European Political Science Review 1, 249-271</p>
<p><i>Dryzek, John, </i>2002: Deliberative Democracy and Beyond: Liberals, Critics, Contestations. Oxford, Oxford University Press</p>
<p><i>Greven, Michael Th., </i>1999: Die politische Gesellschaft. Kontingenz und Dezision als Problem des Regierens und der modernen Demokratie. Opladen, Leske &amp; Budrich</p>
<p><i>Luhmann, Niklas,</i> 1969: Komplexität und Demokratie. Zu Frieder Naschold: &#8222;Demokratie und Komplexität&#8220;, in: Politische Vierteljahresschrift 10, 314-325</p>
<p><i>Marshall, Thomas H.,</i> 1992: Bürgerrechte und soziale Klassen. Frankfurt a. M., New York, Campus</p>
<p><i>Naschold, Frieder, </i>1972: Organisation und Demokratie. Untersuchung zum Demokratisierungspotential in komplexen Organisationen. Stuttgart u. a., Kohlhammer (3. Aufl.)</p>
<p><i>Pitkin, Hanna Fenichel, </i>1972: The Concept of Representation. Berkeley: University of California Press</p>
<p><i>Riklin, Alois,</i> 2005: Machtteilung. Geschichte der Mischverfassung. Darmstadt, Wissenschaftliche Buchgesellschaft</p>
<p><i>Risse, Thomas, </i>2006: Transnational Governance and Legitimacy, in: Benz, Arthur/ Papadopoulos, Yannis (Hg.), Governance and Democracy. London, Routledge, 179-199</p>
<p><i>Scharpf, Fritz W., </i>1970: Demokratietheorie zwischen Utopie und Anpassung. Konstanz, Universitätsverlag</p>
<p><i>Schmalz-Bruns, Rainer, </i>1995: Reflexive Demokratie. Die demokratische Transformation moderner Politik. Baden-Baden, Nomos</p>
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		<title>Gleich &#8211; gleicher &#8211; ungleich?</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 17:33:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Feministische Perspektiven auf die Krise der Demokratie; aus: vorg&#228;nge Nr. 190, Heft 2/2010, S. 73-81 Im Zentrum feministischer Analysen zu Erosionstendenzen der Demokratie stehen weder die Konsequenzen der Globalisierung noch der massenmediale Wandel oder die &#214;konomisierung bzw. Postdemokratisierung moderner Gesellschaften. Aus feministischer Perspektive liegt die Wurzel vieler demokratischer Probleme tiefer: Sie resultieren aus einem unterkomplexen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Feministische Perspektiven auf die Krise der Demokratie;</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 190, Heft 2/2010, S. 73-81</p>
<p>Im Zentrum feministischer Analysen zu Erosionstendenzen der Demokratie stehen weder die Konsequenzen der Globalisierung noch der massenmediale Wandel oder die &Ouml;konomisierung bzw. Postdemokratisierung moderner Gesellschaften. Aus feministischer Perspektive liegt die Wurzel vieler demokratischer Probleme tiefer: Sie resultieren aus einem unterkomplexen Gleichheitsverst&auml;ndnis, das Eingang in eine Vielzahl politischer Institutionen und Entscheidungsverfahren gefunden hat und das die Funktionalit&auml;t und Stabilit&auml;t moderner Demokratie zunehmend gef&auml;hrdet, da es die gleiche Integration aller B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger in den politischen Prozess erschwert.</p>
<p>Das in diesem Kontext von vielen Feministinnen kritisierte &#8222;einfache&#8220; Gleichheitsverst&auml;ndnis[1] kommt heute nur noch selten so klar zum Ausdruck wie in den Worten der amerikanischen Unabh&auml;ngigkeitserkl&auml;rung: &#8222;We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal[&#8230;]&#8220;. Es pr&auml;gt jedoch zweifelsohne (und in vielerlei Hinsicht auch aus gutem Grund) jegliche Form moderner Rechtsstaatlichkeit und demokratischer Entscheidungsformen. Nach Ansicht feministischer Autorinnen geht die Annahme der Gleichheit aller B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger in modernen Gesellschaften heute weit &uuml;ber die Anerkennung gleicher Rechte und Pflichten hinaus &#8211; und damit zu weit. Die mangelnde Ber&uuml;cksichtigung, teilweise sogar theoretische Leugnung, der grundlegenden Verschiedenheit der Menschen im Kontext politischer Einfluss- und Entscheidungsm&ouml;glichkeiten sei nicht mehr nur Ausdruck der Rechtsgleichheit aller B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, sondern f&uuml;hre auch zur Diskriminierung von Differenz. Diese diskriminierenden Elemente des modernen Gleichheitsverst&auml;ndnisses seien zwar kein neues Merkmal demokratischen Handelns am Beginn des 21. Jahrhunderts &#8211; sie w&uuml;rden durch Pluralisierungs- und Modernisierungsprozesse jedoch in ihrer Bedeutung verst&auml;rkt.</p>
<p>&#8222;Equality [is] conceived as sameness&#8220;, kritisiert entsprechend Iris Marion Young (Young 1989: 250). Das emanzipatorische Streben nach der politischen Gleichheit aller B&uuml;rger (und sp&auml;ter auch B&uuml;rgerinnen) sei in der modernen Staatstheorie und politischen Praxis in einem schleichenden Prozess zunehmend mit dem Ideal des Gleichseins verwoben worden. Heute bestehe ein impliziter, aber nicht notwendiger Zusammenhang zwischen den Idealen der Inklusion und Partizipation aller B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, ihrer Gleichbehandlung und der Annahme der Generalisierbarkeit ihrer Interessen. Wer &ouml;ffentlich agiere, solle von seiner individuellen und kulturell gepr&auml;gten Lebenssituation abstrahieren und einen allgemeinen Standpunkt einnehmen, der alle partikularen Perspektiven und Erfahrungen transzendiere. &#8222;But such an impartial general perspective is a myth&#8220;, urteilt Young mit dem Verweis auf die Pr&auml;gekraft und Vielfalt von Identit&auml;ten und identit&auml;tsstiftenden Gruppen in modernen Gesellschaften (Young 1989: 257; vgl. auch Young 1987).</p>
<p>Der R&uuml;ckzug vieler B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger aus dem politischen Leben, die Politikverdrossenheit und damit verbundenen Responsivit&auml;tsprobleme moderner Demokratien k&ouml;nnen aus feministischer Perspektive also als Reaktionen auf politische Institutionen und Entscheidungsmechanismen, deren universalistisches Gleichheitsverst&auml;ndnis in immer st&auml;rkerem Kontrast zu den sich pluralisierenden Lebensweisen stehen, interpretiert werden.[2] W&auml;hrend lange Zeit vor allem Frauen trotz der rechtlichen Gleichstellung Zur&uuml;ckhaltung gegen&uuml;ber dem demokratischen Leben ge&uuml;bt haben, wirken sich die subtilen Ausgrenzungsmechanismen der &#8222;einfachen&#8220; Gleichheit in pluralistischen Gesellschaften auch auf die politische Situation vieler M&auml;nner aus. Wenn B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger nicht den Eindruck haben, in ihrer (vorpolitischen) Verschiedenheit[3] anerkannt und ber&uuml;cksichtigt zu werden, dann ziehen sie sich aus dem politischen Prozess zur&uuml;ck &#8211; sofern in diesem nicht gerade die gruppenspezifischen Interessen verhandelt werden. Diese Entwicklung wurde in den letzten Jahren angesichts der schwindenden Bedeutung von Klassenunterschieden im &#8222;postsozialistischen Zeitalter&#8220; und dem wachsenden Einfluss pluralistischer Identit&auml;ten verst&auml;rkt sichtbar (vgl. Pateman 2001: 10f.).</p>
<p>Vor dem Hintergrund dieser These erscheint die Rekonzeptionalisierung von Gleichheit und Ungleichheit aus feministischer Perspektive als eine Existenzbedingung moderner Demokratien. Im Folgenden werden zwei Ans&auml;tze vorgestellt, wie ein modernes Gleichheitsverst&auml;ndnis aussehen k&ouml;nnte.</p>
<h2 class="auto-created">Diffe&shy;ren&shy;zierte Gleichheit</h2>
<p>Nicht nur Feministinnen haben differenzierte Gleichheitsbegriffe ausgearbeitet. Schon Mitte des 20. Jahrhunderts &#8211; also rund zwei Jahrzehnte vor der Ver&ouml;ffentlichung der ersten gleichheitskritischen Arbeiten der Neuen Frauenbewegung[4] &#8211; legte der britische Soziologe Thomas Marshall (1992 [1947]) in seinen Studien zum &#8222;demokratischen Wohlfahrtskapitalismus&#8220; die einflussreiche Unterscheidung zwischen dem rechtlichen, dem politischen und dem sozialen Gleichheitsaspekt vor, wobei die drei Begriffsdimensionen der Gleichheit aus heutiger Perspektive auch mit dem demokratischen Selbstverst&auml;ndnis einer politischen Gemeinschaft in Verbindung gebracht und als in einem interdependenten Spannungsverh&auml;ltnis zueinander stehend rekonstruiert werden k&ouml;nnen (vgl. Schwinn 2001). Der rechtliche Aspekt der Gleichheit bezieht sich dabei auf das f&uuml;r moderne Gesellschaften zentrale Ideal der gleichen Rechte und Rechtsprechung f&uuml;r alle Gesellschaftsmitglieder. Politische Gleichheit hingegen kommt nicht nur durch gleiche Beteiligungsrechte zum Ausdruck, sondern besteht, wenn de facto alle B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger gleicherma&szlig;en die Herrschaftsordnung bestimmen, kontrollieren und legitimieren. Der soziale Aspekt der Gleichheit bezieht sich bei Marshall auf die angemessene Verteilung sozialer und materialer G&uuml;ter und F&auml;higkeiten als Bedingung f&uuml;r politisches Handeln in einer Gesellschaft (Schwinn 2001: 218f.).</p>
<p>Auch wenn Feministinnen nur selten explizit zwischen diesen drei Gleichheitsaspekten differenzieren, pr&auml;gt eine entsprechende oder &auml;hnliche Unterscheidung ihre Argumentationen doch immer dann, wenn sie auf das Ungen&uuml;gen gleicher Rechte zur Erreichung politischer Gleichstellung verweisen (z.B. Fraser 2001). Dass die formale Anerkennung von Frauen als vollwertige Mitglieder demokratischer Gemeinschaften bislang nicht ausgereicht hat, um ihnen gleiche Lebenschancen und politische Teilhabe wie den m&auml;nnlichen B&uuml;rgern zu sichern, ist dabei unumstritten. Noch immer haben auch politische Institutionen nach Ansicht der &uuml;berwiegenden Mehrzahl der Feministinnen ein Geschlecht und tragen zur (Re-)Produktion geschlechtsspezifischer Rollen und Verhaltensmuster bei (Sauer 2001: 52; vgl. auch Holland-Cunz 1999: 128f.). In dieser Situation liegt nicht nur ein zentrales Gerechtigkeitsdefizit moderner Gesellschaften begr&uuml;ndet (Young 1990), sie stellt angesichts der Integrationsprobleme moderner Gesellschaften auch zunehmend ein funktionales Problem dar.</p>
<p>So viel Einigkeit unter Feministinnen &uuml;ber diese Annahmen und Beobachtungen besteht, so unterschiedlich sind die theoretischen Konsequenzen, die sie daraus ziehen. W&auml;hrend die so genannten &#8222;gleichheitsorientierten&#8220; Wissenschaftlerinnen davon &uuml;berzeugt sind, dass Geschlechtsunterschiede in der gesellschaftlichen Praxis letztendlich keine Rolle spielen und lediglich tempor&auml;re F&ouml;rderungsma&szlig;nahmen f&uuml;r Frauen ergriffen werden m&uuml;ssten, fordern &#8222;Differenztheoretikerinnen&#8220; die dauerhafte und institutionalisierte Ber&uuml;cksichtigung der Verschiedenheit von M&auml;nnern und Frauen im demokratischen politischen Prozess (vgl. Fraser 2001: 67; Holland-Cunz 1999: 123f.; Kreisky 2004). Beide Perspektiven sollen im Folgenden beispielhaft anhand der gleichheitskritischen Arbeiten von Anne Phillips und Iris Marion Young beleuchtet werden.</p>
<h2 class="auto-created">Ungleich&shy;heit aufgrund fehlender Rollen&shy;muster &ndash; die gleich&shy;heits&shy;the&shy;o&shy;re&shy;ti&shy;sche Position </h2>
<p>Mit ihrem Pl&auml;doyer f&uuml;r &#8222;faire Repr&auml;sentation&#8220; machte die britische Politikwissenschaftlerin Anne Phillips in den 1980er Jahren auf Gerechtigkeitsprobleme in den westlichen Demokratien aufmerksam. Phillips kritisierte vor allem die mangelnde Inklusivit&auml;t des demokratischen Prozesses in westlichen Gesellschaften als ein gleichheitstheoretisches Problem. Nicht nur die Interessen von Frauen k&auml;men in der politischen Entscheidungsfindung nicht angemessen zum Ausdruck, sondern auch Minderheitspositionen f&auml;nden h&auml;ufig zu wenig politische Beachtung. Dieser de facto Ausschluss von Teilen der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger bzw. ihrer Interessen sei nicht die Konsequenz rechtlicher Exklusionen, sondern resultiere aus gewohnheitsm&auml;&szlig;igen Denk- und Diskussionsmustern und der ungleichen Repr&auml;sentation verschiedener Bev&ouml;lkerungsgruppen in den Entscheidungsgremien. Gleichheit bzw. Ungleichheit sind hier also das Resultat von gleicher bzw. ungleicher Sichtbarkeit im und Einflussnahme auf den politischen Prozess.</p>
<p>Um die Pluralit&auml;t moderner Gesellschaften angemessen im demokratischen Prozess abzubilden, m&uuml;sste die Vielfalt der Meinungen und Lebensformen (auch wenn sie in keinem direkten Bezug zur politischen Entscheidungsfindung stehen) st&auml;rkeren Eingang in die politischen Institutionen finden. Daher pl&auml;diert Phillips (wie auch viele andere differenztheoretische Autorinnen (vgl. Kreisky 2009: 29f.)) f&uuml;r eine vor&uuml;bergehende &#8211; bis zur Beseitigung der ungleichen Einflussm&ouml;glichkeiten andauernde &#8211; quotierte Besetzung repr&auml;sentativer Gremien. Frauen und andere gesellschaftliche Gruppen sollen nicht nur gem&auml;&szlig; ihrer ideologischen Positionierung, sondern auch proportional zu ihrer zahlenm&auml;&szlig;igen Relevanz in den Parlamenten vertreten sein. Neben der bereits existierenden &#8222;Politik der Ideen&#8220;, also dem institutionalisierten Ausdruck inhaltlicher Positionen, die &uuml;ber Wahlk&auml;mpfe vermittelt werden und die wesentlich entlang der Parteilinien verlaufen, fordert sie einer &#8222;Politik der Pr&auml;senz&#8220; in den Parlamenten und in anderen Repr&auml;sentationsgremien. Diese &#8222;zweite Dimension politischer Repr&auml;sentation&#8220; sei heute notwendig, da die historisch gewachsene Verortung von Parteien auf dem Rechts-Links-Spektrum die Interessen der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger nicht mehr zufrieden stellend widerspiegeln k&ouml;nne (Phillips 1995: 42).</p>
<p>Phillips will durch die quotierte Repr&auml;sentation die Gerechtigkeit repr&auml;sentativer demokratischer Systeme auf der symbolischen Ebene st&auml;rken und somit mittelfristig zur Revitalisierung der Demokratie beitragen (Phillips 2001: 237f.). &#8222;Because the modern age makes identity more problematic (much less taken for granted), it also makes recognition far more important to people&#8217;s well-being; and if your way of life is not recognized as of equal value with others, this will be experienced as a form of oppression&#8220; (Phillips 1995: 40). Dabei ist sie sich im Klaren dar&uuml;ber, dass die zum Bev&ouml;lkerungsanteil einer Gruppe proportionale Repr&auml;sentation nur in Bezug auf einige wenige Merkmale verwirklicht werden kann. Eine faire Auswahl der Quotierungsmerkmale, die die jeweiligen Gleichheitsdefizite ausgleiche, h&auml;lt sie jedoch f&uuml;r m&ouml;glich. Allerdings m&uuml;sse f&uuml;r jeden Staat spezifisch analysiert und ausgehandelt werden, welche Gruppen diese politischen Sonderrechte erhalten sollen (Phillips 1995: 469f.).</p>
<p>Bef&uuml;rchtungen, wonach Quotierungen zu einer &Uuml;berpolitisierung von Gruppendifferenzen (statt zu gesellschaftlicher Integration), zu der &uuml;berm&auml;&szlig;igen Ber&uuml;cksichtigung von Partialinteressen und zur Erosion fundamentaler Repr&auml;sentationsprinzipien f&uuml;hren k&ouml;nne, antizipiert Phillips. Solche negativen Konsequenzen ihres &#8222;fairen Repr&auml;sentationsmodells&#8220; will sie durch die Betonung der ideen- und nicht gruppengeleiteten Entscheidungsfindung ausschlie&szlig;en. Nur weil sie gruppenspezifisch ausgew&auml;hlt wurden, k&ouml;nnten und m&uuml;ssten die Repr&auml;sentanten laut Phillips keine homogenen oder statischen Gruppeninteressen vertreten (Phillips 1995: 167). Frauen m&uuml;ssten also bei Abstimmungen nicht zwingend die Interessen der Mehrheit der Frauen vertreten &#8211; ihre Anwesenheit allein gen&uuml;ge schon zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit.</p>
<p>Die quotierte Repr&auml;sentation ohne gruppenspezifische Mandate ist f&uuml;r Phillips also der Schl&uuml;ssel zu einer gerechteren Gesellschaft ohne das Manko ungleicher Einflussm&ouml;glichkeiten einzelner Bev&ouml;lkerungsgruppen. Ihre implizite These, wonach die mangelnde Artikulation verschiedener Interessen und Lebensperspektiven das wesentliche Gerechtigkeitsproblem in modernen Demokratien ist und die &Uuml;berzeugung, dass dieses durch blo&szlig;e Pr&auml;senz verschiedener gesellschaftlicher Gruppen in den politischen Entscheidungsgremien gel&ouml;st werden k&ouml;nne, ist jedoch umstritten. Viele Feministinnen teilen zwar Phillips Repr&auml;sentationskritik, bem&auml;ngeln sie aber als zu zaghaft und fordern eine st&auml;rkere Abkehr von liberalen Repr&auml;sentationsmodellen und dem Ideal der universalen Gleichheit (vgl. Holland-Cunz 1998: 98). Sie halten demokratietheoretische &Uuml;berlegungen wie diejenige von Iris Marion Young f&uuml;r zielf&uuml;hrender, die eine weit reichende Umorganisation der politischen &Ouml;ffentlichkeit und eine St&auml;rkung der Partizipationsm&ouml;glichkeiten in modernen Demokratien vorsehen.</p>
<h2 class="auto-created">Ungleich&shy;heit durch Unter&shy;dr&uuml;&shy;ckung &ndash; die diffe&shy;renz&shy;the&shy;o&shy;re&shy;ti&shy;sche Position </h2>
<p>Auch Iris Marion Young fordert Sonderrechte f&uuml;r diskriminierte Gruppen: &#8222;[&#8230;] where differences in capacities, culture, values and behavioral styles exist among groups, strict adherence to a principle of equal treatment tends to perpetuate oppression or disadvantage. The inclusion and participation of everyone in social and political institutions therefore sometimes requires the articulation of special rights that attend to group differences in order to undermine oppression and disadvantage&#8220; (Young 1989: 251). Allerdings strebt sie nicht in erster Linie Quoten in repr&auml;sentativen Organen, sondern eine umfassende Gleichheit des Zugangs zu der politischen &Ouml;ffentlichkeit an, da dieser besonders stark durch die unterschiedliche Pr&auml;senz und Anerkennung der formal gleichberechtigten Gesellschaftsmitglieder verzerrt sei.</p>
<p>Young schlie&szlig;t damit an die &Ouml;ffentlichkeitskritik von Carole Pateman (1988; 1989) an, die anhand einer ideengeschichtlichen Analyse des Kontraktualismus die in den Gesellschaftsvertr&auml;gen vorgesehene Trennung zwischen der &ouml;ffentlichen und der privaten Sph&auml;re als zentrale Ursache f&uuml;r die bis in moderne Gesellschaften fortwirkende Diskriminierung von Frauen identitifiziert. &#8222;The dichotomy between the private and the public is central to almost two centuries of feminist writing and political struggle; it is, ultimately, what the feminist movement is about&#8220; (Pateman 1989: 118). Durch den politischen Nichteingriff in den privaten Raum werde das Andauern der Unterdr&uuml;ckung der Frauen erm&ouml;glicht und zugleich durch die geschlechtsneutrale Beschreibung der &ouml;ffentlichen Strukturen, die traditionell m&auml;nnlich dominiert sind, verschleiert.</p>
<p>In &#8222;Justice and the Politics of Difference&#8220; (1990) pr&auml;zisiert Young diese Analyse der subtilen Unterdr&uuml;ckungsmechanismen, die das Fortbestehen von Ungleichheit zwischen den Mitgliedern verschiedener sozialer Gruppen trotz ihrer rechtlichen Gleichstellung erm&ouml;glichen. Sie unterscheidet dabei zwischen &#8222;five faces of oppression&#8220;, unter denen vor allem viele Frauen gleich in mehrfacher Hinsicht zu leiden h&auml;tten (Young 1990: 48ff.): &ouml;konomische Ausbeutung, die Ausgrenzung einzelner Menschen oder Gruppen aus dem gesellschaftlichen Leben, Machtlosigkeit, kulturimperalistische Praktiken und willk&uuml;rliche Gewalt. Formalisierte Unparteilichkeit (in der Terminologie Marshalls: die ausschlie&szlig;liche Beachtung des rechtlichen Aspekts der Gleichheit) k&ouml;nne angesichts der h&auml;ufig subtil wirkenden Unterdr&uuml;ckungsmechanismen nicht zu einer gerechten Gesellschaft f&uuml;hren, da dann die Werte und Interessen der zun&auml;chst privilegierten Gruppen als Standards gesetzt w&uuml;rden, deren Anspr&uuml;che aus kulturellen, geschlechtlichen, &ouml;konomischen oder sozialen Gr&uuml;nden nicht alle B&uuml;rger und Gruppen erf&uuml;llen k&ouml;nnen. Die Gleichbehandlung aller Gesellschaftsmitglieder f&uuml;hre somit zu einer Verfestigung bestehender Ungleichheiten. An die Stelle des bislang in der politischen Theorie dominanten &#8222;ideal of assimiliation&#8220; m&uuml;sse deshalb das &#8222;ideal of diversity&#8220; (Young 1990: 158) treten, wonach Gruppendifferenzen im politischen Prozess anerkannt und in diesen eingespeist werden.</p>
<p>Um das &#8222;Ideal der Vielfalt&#8220; umsetzen zu k&ouml;nnen, will Young die Vertretung einzelner Bev&ouml;lkerungsgruppen und ihrer Interessen verbessern. Dabei strebt sie keine proportionale Repr&auml;sentation an, sondern will &uuml;ber eine partizipationsorientiertere Gestaltung des demokratischen Systems, z. B. durch die Einf&uuml;hrung von Nachbarschaftsversammlungen wie auch Benjamin Barber (1984) sie fordert, die Perspektiven bislang unterdr&uuml;ckter Gruppen st&auml;rker in den &ouml;ffentlichen Prozess einspeisen: &#8222;This principle of group representation, finally does not necessarily imply proportional representation [&#8230;]. With the principle I argue for here, however, I am concerned with the representation of group experience, perspectives, interests. Proportional representation of group members may sometimes be too little or too much to accomplish that aim.&#8220; (Young 1990: 187)</p>
<p>Zur Realisierung einer angemessenen &#8222;Gruppenrepr&auml;sentationen&#8220; fordert sie eine Reihe von Ma&szlig;nahmen: So sollen die Mitglieder der unterdr&uuml;ckten Gruppen, u. a. durch &ouml;ffentliche Gelder, darin unterst&uuml;tzt werden, sich selbst politisch zu organisieren. Sie sollen in demokratischen Foren zusammentreffen, strittige Fragen diskutieren, Stellungnahmen formulieren und sie in Nachbarschaftsversammlungen vorstellen. Zudem sollen benachteiligte Gruppen Vetomacht in Hinblick auf politische Ma&szlig;nahmen erhalten, die sie direkt betreffen. Beispielsweise k&ouml;nnte demnach keine Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch im Parlament verabschiedet werden, der die weiblichen Mitglieder nicht zugestimmt haben (Young 1990: 184).</p>
<p>Young fokussiert in ihren theoretischen Analysen also auf die sozialen und politischen Gleichheitsaspekte &#8211; wobei sie zwischen diesen meist nicht explizit unterscheidet. Eine inklusive politische &Ouml;ffentlichkeit, die durch konventionelle und unkonventionelle Partizipationsformen gebildet wird, ist in ihrem Werk eine notwendige Bedingung f&uuml;r eine gerechte Gesellschaft (vgl. Young 2001). Zu Wort kommen in dieser &Ouml;ffentlichkeit <br />&#8211; und das ist in Bezug auf die Frage nach dem Bezugspunkt politischer Gleichheit bedeutungsvoll &#8211; vor allem die &Auml;u&szlig;erungen identit&auml;rer Gruppen. Die Gruppe tritt also bei Young partiell an jene Stellen, an denen in anderen Theorien die Rede vom Individuum ist. Diese Ersetzung bildet f&uuml;r die Autorin eine Br&uuml;cke, mit deren Hilfe das Dilemma zwischen dem Pl&auml;doyer f&uuml;r die Anerkennung von Differenz bei gleichzeitiger Ablehnung ungleicher Machtverh&auml;ltnisse zwischen verschiedenen Teilen der Gesellschaft in Bezug auf ihren politischen Einfluss &uuml;berwunden werden soll. So sind Gruppen bei Young als identit&auml;re Gemeinschaften und nicht als Interessensverb&auml;nde definiert. Durch ihren Zusammenschluss und das gemeinsame Handeln in der &Ouml;ffentlichkeit k&ouml;nnen differierende Identit&auml;ten gleichberechtigt in den &ouml;ffentlichen Diskurs eingehen, ohne dass bef&uuml;rchtet werden m&uuml;sse (hier wird Youngs Anbindung an die deliberative Demokratietheorie deutlich), dass die Anerkennung der Gruppendifferenzen ungerechte Ergebnisverzerrungen zur Folge hat.</p>
<p>Gerechte Gleichheit ist f&uuml;r Young also im Gegensatz zu Phillips nicht das Resultat einer proportionalen Repr&auml;sentation verschiedener Bev&ouml;lkerungsgruppen, sondern die gelungene Verbindung rechtlicher und sozialer Aspekte vor dem Hintergrund des Ma&szlig;stabes des gleichen politischen Einflusses aller B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger einer Gemeinschaft. Von einem &#8222;einfachen&#8220; demokratischen Gleichheitsverst&auml;ndnis unterscheidet sich diese Perspektive durch eine weit reichende, institutionalisierte St&auml;rkung gesellschaftlicher Gruppen, deren Stimmen bislang zu wenig Gewicht im politischen Diskussions- und Entscheidungsprozess haben &#8211; vor allem jenseits der gew&auml;hlten Entscheidungsgremien.</p>
<h2 class="auto-created">Fazit </h2>
<p>Vor dem Hintergrund der grundlegenden Kritik an den ungleichen Einflussm&ouml;glichkeiten vieler B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger in modernen Demokratien ist es aus feministischer Perspektive kaum verwunderlich, dass immer mehr Menschen auf die Nutzung anspruchsvoller politischer Partizipationsformen verzichten und vielleicht sogar als politikverdrossen gelten m&ouml;gen, w&auml;hrend zugleich die Wertsch&auml;tzung der Demokratie als Staatsidee auf hohem Niveau verbleibt (vgl. Westle/Niedermayer 2009; Huth 2004). Die Partizipationsenthaltung und andere &#8222;Erosionsprozesse&#8220; der Demokratie, die seit einigen Jahren in der Politikwissenschaft intensiv diskutiert werden, k&ouml;nnen demnach im Wortsinne als Verschlei&szlig;-oder Abtragungsprozesse verstanden werden &#8211; die zu Tage bringen, mit welchen Defiziten die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Bezug auf die faktische Gleichstellung aller B&uuml;rger im politischen Entscheidungsprozess behaftet sind.</p>
<p>Beim Nachdenken &uuml;ber m&ouml;gliche Ursachen der demokratischen Krise und Reaktionsm&ouml;glichkeiten darauf ist feministische Literatur angesichts der darin enthaltenen Reflexionen &uuml;ber (Un-)Gleichheit als normative und praktische Erfolgsbedingung demokratischen Handelns also durchaus lesenswert. So scheint sich das Problem der mangelnden Gleichheit wie ein roter Faden beispielsweise durch alle vier Arten von &#8222;Bedrohungen der Demokratie&#8220; zu ziehen, die Brodocz, Llanque und Schaal (2008) in ihrem gleichnamigen Sammelband identifizieren. Die darin diskutieren Risiken der &#8222;Entgrenzungen&#8220;, &#8222;Leistungsgrenzen&#8220;, &#8222;funktionalen Selbstblockaden&#8220; und &#8222;normativen Selbst&uuml;berforderungen&#8220; der Demokratie stehen allesamt in enger Verbindung zu Fragen der gleichen Anerkennung, gleichen Einflussnahme und gleichen Beteiligung aller Adressatinnen und -adressaten politischer Entscheidungen (vgl. Brodocz et al. 2008a: 16ff.). Die Arbeiten sowohl gleichheits- als auch differenztheoretisch argumentierender Autorinnen, die in diesem Aufsatz beispielhaft anhand der zentralen Aussagen von Anne Phillips und Iris Marion Young dargestellt wurden, k&ouml;nnen auch angesichts der scheinbar &#8222;&uuml;berlebenswichtigen Weltprobleme&#8220; wichtige Denkanst&ouml;&szlig;e geben (Holland-Cunz 1999: 121). Feministische Theoriebildung ist also entgegen aller anders lautenden Rufe am Beginn des 21. Jahrhunderts ganz und gar nicht marginal geworden.</p>
<p>Dass die Diskussion &uuml;ber Gleichheit und Differenz dabei noch l&auml;ngst nicht zu einem befriedigenden Ende gekommen ist, zeigt die vielf&auml;ltige Kritik, die an den Arbeiten von Phillips und Young ge&uuml;bt wurde (vgl. Ritzi 2010). So warnt beispielsweise Nancy Fraser eindringlich vor einer &#8222;Pattsituation&#8220; bzw. &#8222;theoretischen Sackgasse&#8220;, die aus einer &uuml;bertriebenen Polarisierung von Gleichheit und Differenz zu resultieren drohe (Fraser 2001: 73ff.). Statt einseitig f&uuml;r oder gegen die Anerkennung der Verschiedenheit von Lebensentw&uuml;rfen, Einstellungen und kulturellen Werten in modernen Gesellschaften zu pl&auml;dieren, verweist sie auf die Bedeutung einer kritischen Theorie der Anerkennung, die die Differenz auf den Pr&uuml;fstand ihrer Konsequenzen f&uuml;r die soziale Gerechtigkeit stellt und somit an Fragen der &ouml;konomischen (Un-)Gleichheit r&uuml;ckbindet.</p>
<p>Unabh&auml;ngig davon, wie man Frasers Theorie der Anerkennung oder die Arbeiten von Young, Pateman und Phillips im Einzelnen bewertet, spielt der Begriff der Gleichheit eine Schl&uuml;sselrolle in der Analyse der &#8222;Erosionstendenzen&#8220; moderner Demokratien &#8211; und er sollte dies auch in Bezug auf Gegenma&szlig;nahmen zu diesen Entwicklungsprozessen tun.</p>
<p>[1] Im Kontext feministischer Arbeiten entspricht die Terminologie &#8222;einfache&#8220; bzw. &#8222;komplexe&#8220; Gleichheit nicht den gleichlautenden Begrifflichkeiten von Michael Walzer (1983). Stattdessen wird die politische Nichtbeachtung von Differenz als (zu) &#8222;einfache Gleichheit&#8220; kritisiert und entsprechende Gegenkonzepte werden z. T. als Vorstellungen &#8222;komplexer&#8220; bzw. &#8222;differenzierter&#8220; Gleichheit bezeichnet.</p>
<p>[2] So spricht beispielsweise die Tatsache, dass Frauen trotz der formalen Gleichstellung noch immer in schw&auml;cherem Umfang politisch partizipieren als M&auml;nner daf&uuml;r, dass sie sich trotz der hohen Wertsch&auml;tzung der Demokratie weniger mit den demokratischen Institutionen identifizieren k&ouml;nnen als es bei M&auml;nnern der Fall ist (vgl. f&uuml;r empirische Daten zur Partizipationsintensit&auml;t den ersten Gender-Datenreport des Bundesministeriums f&uuml;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Cornelie&szlig;en 2005)).</p>
<p>[3] Die Pluralisierung politischer Einstellungen steht naturgem&auml;&szlig; in einem engen Verh&auml;ltnis zu den demokratischen Entscheidungsprozessen und f&uuml;hrt folglich nicht zur Entpolitisierung der betroffenen B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger.</p>
<p>[4] Die &#8222;Entdeckung&#8220; des Feminismus wird h&auml;ufig auf das sp&auml;te 18. Jahrhundert datiert, als beispielsweise Olympe de Gouges eine &#8222;Erkl&auml;rung der Rechte der Frau und B&uuml;rgerin&#8220; (1791) publizierte. Nach der Durchsetzung der Rechtsgleichheit von Frauen und M&auml;nnern wurde nach dem Beginn des 20. Jahrhunderts viele Jahre lang kaum feministische Theoriebildung betrieben. Aus diesem Grund wird die feministische Bewegung, die in den 1960er Jahren entstand, h&auml;ufig als &#8222;Neue Frauenbewegung&#8220; bezeichnet (f&uuml;r einen metatheoretischen &Uuml;berblick vgl. Holland-Cunz 1998: 19 ff.).</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Barber, B.</i> 1984: Strong Democracy: Participatory Politics for A New Age. Berkeley, University of California Press</p>
<p><i>Brodocz, A./ Llanque, M./ Schaal, G. S. </i>2008 (Hrsg.): Bedrohungen der Demokratie. Wiesbaden, VS Verlag f&uuml;r Sozialwissenschaften</p>
<p><i>Brodocz, A./ Llanque, M./ Schaal, G. S. </i>2008a: Demokratie im Angesicht ihrer Bedrohungen. In: dies. (Hrsg.): Bedrohungen der Demokratie. Wiesbaden, VS Verlag f&uuml;r Sozialwissenschaften, S. 11-26</p>
<p><i>Cornelie&szlig;en, W.</i> (Hrsg.) 2005: Gender-Datenreport. 1. Datenreport zur Gleichstellung von Frauen und M&auml;nnern in der Bundesrepublik Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums f&uuml;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Im Internet verf&uuml;gbar unter <a href="http://www.bmfsfj.de/Publikationen/genderreport/root.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.bmfsfj.de/Publikationen/genderreport/root.html</a>, zugegriffen am 12. April 2010</p>
<p><i>Fraser, N. </i>2001: Die halbierte Gerechtigkeit. Frankfurt a. M., Suhrkamp</p>
<p><i>Holland-Cunz, B. </i>1998: Feministische Demokratietheorie. Thesen zu einem Projekt. Opladen, Leske &amp; Budrich</p>
<p><i>Holland-Cunz, B.</i> 1997: &#8222;Gender Gap&#8220; in der Demokratie. Feministische politische Theorie und die Frage der Repr&auml;sentation. In: Spiegel der Forschung 14(2), S. 2-7</p>
<p><i>Huth, I. </i>2004: Politische Verdrossenheit. Erscheinungen und Ursachen als Herausforderungen f&uuml;r das politische System und die politische Kultur der Bundesrepublik Deutschland im 21. Jahrhundert. M&uuml;nster, Lit Verlag</p>
<p><i>Kreisky, E. </i>2004: Geschlecht als politische und politikwissenschaftliche Kategorie. In: Rosenberger, S. K./ Sauer, B. (Hrsg.): Politikwissenschaft und Geschlecht. Wien, Facultas, S. 23-43</p>
<p><i>Marshall, T. H.</i> 1992: B&uuml;rgerrechte und soziale Klassen. Zur Soziologie des Wohlfahrtsstaates, Frankfurt a.M./ New York, Campus</p>
<p><i>Pateman, C. </i>1988: The Sexual Contract. Stanford, Stanford University Press</p>
<p><i>Pateman, C. </i>1989: The disorder of women: democracy, feminism, and political theory. Stanford, Stanford University Press</p>
<p><i>Phillips, A. </i>1995: The Politics of Presence. Political Representation of Gender, Ethnicity, and Race. Oxford / New York, Oxford University Press</p>
<p><i>Phillips, A. </i>2001: Feminism and Politics. Oxford / New York, Oxford University Press</p>
<p><i>Ritzi, C. </i>2010: Gerechtigkeit durch (Un-) Gleichheit? Feministische Demokratietheorie als Kritik an der &sbquo;einfachen&#8216; Gleichheit. In: Lembcke, O./ Ritzi, C./ Schaal, G. S. (Hrsg.): Zeitgen&ouml;ssische normative Demokratietheorien. Wiesbaden: VS Verlag f&uuml;r Sozialwissenschaften, i. E.</p>
<p><i>Sauer, B.</i> 2001: Die Asche des Souver&auml;ns. Staat und Demokratie in der Geschlechterdebatte. Frankfurt a. M./New York, Campus</p>
<p><i>Schwinn, T.</i> 2001: Staatliche Ordnung und moderne Sozialintegration. In: K&ouml;lner Zeitschrift f&uuml;r Soziologie und Sozialpsychologie, Jg. 53 (2), S. 211-232</p>
<p><i>Young, I. M.</i> 1987: Impartiality and the Civic Public: Some Implications of Feminist Critiques of Moral and Political Theory. In: Cornell, D./ Benhabib, S. (Hrsg.): Feminism as Critique. Cambridge: Cambridge University Press, S. 56-76</p>
<p><i>Young, I. M. </i>1989: Polity and Group Difference. A Critique of the Ideal of Universal Citizenship. In: Ethics 99 (2), S. 250-274</p>
<p><i>Young, I. M.</i> 1990: Justice and the Politics of Difference. Princeton, Princeton University Press</p>
<p><i>Walzer, M.</i> 1983: Spheres of Justice. A Defense of Pluralism and Equality. New York, Basic Books</p>
<p><i>Westle, B./ Niedermayer, O.</i> 2009: Orientierungen gegen&uuml;ber der Demokratie. In: K&uuml;hnel, S./ Niedermayer, O./ Westle, B. (Hrsg.): W&auml;hler in Deutschland. Sozialer und politischer Wandel, Gender und Wahlverhalten. Wiesbaden, VS Verlag f&uuml;r Sozialwissenschaften, S. 11-29</p>
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		<title>Die Verfassung der Demokratie</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/190-vorgaenge/publikation/die-verfassung-der-demokratie/</link>
		
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 17:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das Spannungsverh&#228;ltnis von Rechtsstaatlichkeit und Souver&#228;nit&#228;t aus: vorg&#228;nge Nr. 190, Heft 2/2010, S. 82-91 I. Einleitung Dass das (vermeintliche) Spannungsverh&#228;ltnis von Demokratie und Rechtsstaat kein rein akademisches ist, lie&#223; sich k&#252;rzlich auf recht anschauliche Art und Weise in Br&#252;ssel beobachten. W&#228;hrend des EU-Gipfels Ende M&#228;rz zur Rettung des finanziell angeschlagenen EU-Mitglieds Griechenland lie&#223; Bundeskanzlerin Angela [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Spannungsverh&auml;ltnis von Rechtsstaatlichkeit und Souver&auml;nit&auml;t</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 190, Heft 2/2010, S. 82-91</p>
<h2 class="auto-created">I. Einleitung </h2>
<p>Dass das (vermeintliche) Spannungsverh&auml;ltnis von Demokratie und Rechtsstaat kein rein akademisches ist, lie&szlig; sich k&uuml;rzlich auf recht anschauliche Art und Weise in Br&uuml;ssel beobachten. W&auml;hrend des EU-Gipfels Ende M&auml;rz zur Rettung des finanziell angeschlagenen EU-Mitglieds Griechenland lie&szlig; Bundeskanzlerin Angela Merkel verlauten, dass sich Deutschland im Rahmen des Rettungsversuchs f&uuml;r Griechenland aus Angst vor Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht strengstens an die europ&auml;ischen Vertr&auml;ge zu halten gedenke. Diese, so die Kanzlerin, schl&ouml;ssen eine gemeinschaftliche Nothilfe f&uuml;r Griechenland definitiv aus. Wie die <i>S&uuml;ddeutsche Zeitung </i>dokumentierte, schlug daraufhin &#8222;der Regierungschef eines s&uuml;deurop&auml;ischen Landes mit besonders hohen Schulden vor, doch mal dar&uuml;ber nachzudenken, ob sie nicht die Richter am Verfassungsgericht austauschen k&ouml;nne. Beobachter berichten&#8220;, so die SZ weiter, &#8222;den Deutschen habe es doch tats&auml;chlich f&uuml;r einige Augenblicke die Sprache verschlagen&#8220; (<i>S&uuml;ddeutsche Zeitung </i>vom 27./28. M&auml;rz, S. 2).</p>
<p>Die Vorstellung, man k&ouml;nne und solle unliebsame Richterinnen und Richter austauschen, um den politischen Willen durchzusetzen, ist keineswegs so absurd, wie er heute und gerade aus bundesdeutscher Sicht zun&auml;chst anmutet. Noch in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts drohte der damalige US-Pr&auml;sident Franklin D. Roosevelt damit, die Zusammensetzung der Richterschaft am US-Supreme Court zu ver&auml;ndern, wenn dieser nicht den Widerstand gegen seine New-Deal-Reformgesetzgebung aufgebe. Der so genannte &#8222;Court-Packing Plan&#8220; sah vor, die Anzahl der Richter von 9 auf bis zu 15 zu erh&ouml;hen, um so eine Mehrheit im widerspenstigen Obersten Gericht f&uuml;r den New Deal herzustellen. Dass es am Ende nicht dazu kam, ist nur einer rechtzeitigen &Auml;nderung der Rechtsprechung des Supreme Court zu verdanken, die sich noch heute im gefl&uuml;gelten Wort vom &#8222;switch in time that saved nine&#8220; widerspiegelt.</p>
<p>Auch in der Bundesrepublik erinnert man sich an manches Lamento von Regierungsvertretern, die nach verlorenen Prozessen in Karlsruhe zumindest den heimlichen Wunsch erkennen lie&szlig;en, die Zusammensetzung der Karlsruher Richterbank nach ihren W&uuml;nschen beeinflussen zu k&ouml;nnen. Und auch der gerade demissionierte Horst K&ouml;hler lie&szlig; es sich zur Amteinf&uuml;hrung des neuen Pr&auml;sidenten des Bundesverfassungsgerichts Mitte Mai 2010 nicht nehmen, das Gericht eindringlich daran zu erinnern, dass es nicht als &#8222;Ersatz f&uuml;r Politik&#8220; gedacht sei und dass es eine &#8222;Anomalie demokratischer Politik&#8220; darstelle, wenn das Gericht &#8222;rechtspolitisches Agenda-Setting&#8220; betreibe (K&ouml;hler 2010: 4).</p>
<p>Diese eher anekdotischen Evidenzen verweisen auf ein grunds&auml;tzliches demokratietheoretisches Problem, das heute noch so aktuell ist wie vor mehr als 200 Jahren, als der US-Supreme Court zum ersten Mal ein Gesetz f&uuml;r verfassungswidrig erkl&auml;rte: die so genannte &#8222;counter majoritarian difficulty&#8220; (vgl. klassisch Bickel 1986) &#8211; das Problem also, dass in modernen Demokratien demokratisch nur schwach legitimierte Verfassungsrichter den Willen der &#8211; meist direkt legitimierten &#8211; politischen Mehrheit konterkarieren k&ouml;nnen. W&auml;hrend die Anh&auml;nger einer starken Rechtsstaatlichkeit argumentieren, dass ohne den konstruktiven Beitrag von Verfassungsgerichten die Demokratie deutlich schlechter funktionieren w&uuml;rde, als sie es derzeit tut, verweisen die Gegner einer starken Verfassungsgerichtsbarkeit auf die angesprochene grundlegende demokratietheoretische (und legitimatorische) Problematik einer starken Verfassungsgerichtsbarkeit. Demokratische Verfahren verl&ouml;ren, so diese Kritiker, mehr und mehr ihren Wert, wenn wichtige Entscheidungen nicht mehr von den gew&auml;hlten demokratischen Repr&auml;sentanten, sondern von nur indirekt gew&auml;hlten Richterinnen und Richtern getroffen w&uuml;rden. Aus einem &sbquo;Regieren mit Richtern&#8216; (so der Buchtitel des Politikwissenschaftlers Alec Stone Sweet (Stone Sweet 2000)) sei mehr und mehr eine &#8222;Regierung der Richter&#8220; geworden, der Einhalt zu gebieten sei.</p>
<p>Aber trifft diese Kritik tats&auml;chlich zu? Ist es f&uuml;r Demokratien wirklich problematisch, wenn nur schwach legitimierte Richterinnen und Richter &uuml;ber die Inhalte der Politik mitbestimmen? Und unter welchen institutionellen und faktischen Gegebenheiten ist dies &uuml;berhaupt der Fall? Diesen Fragen will der vorliegende Beitrag in f&uuml;nf Schritten nachgehen. Zun&auml;chst soll kurz danach gefragt werden, inwiefern &uuml;berhaupt ein Spannungsverh&auml;ltnis zwischen Rechtsstaat und Demokratie bzw. zwischen Verfassungsgerichtsbarkeit und Mehrheitswillen vorliegt. In einem zweiten Schritt wird dann genauer die Legitimationsfrage von Verfassungsgerichten in modernen Demokratien untersucht, bevor drittens etwas genauer betrachtet wird, was Verfassungsgerichte zum Funktionieren von Demokratien beitragen. Nach der Bestimmung eines optimalen Verh&auml;ltnisses zwischen Verfassungsgerichtsbarkeit und politischem Prozess wird schlie&szlig;lich f&uuml;nftens ein Blick auf die stattfindenden Transnationalisierungsprozesse geworfen und danach gefragt, welcher Zukunft sich die (nationale) Verfassungsgerichtsbarkeit gegen&uuml;ber sieht.</p>
<h2 class="auto-created">II. Rechtsstaat und Demokratie &ndash; ein Spannungs&shy;ver&shy;h&auml;lt&shy;nis? </h2>
<p>Ob man zwischen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ein Spannungsverh&auml;ltnis erkennt oder nicht, h&auml;ngt in erster Linie davon ab, zu welchem Demokratieverst&auml;ndnis man neigt. Versteht man unter &#8222;Demokratie&#8220; (lediglich) die Herstellung allgemeinverbindlicher Entscheidungen durch Mehrheitsentscheid, so ist in diesem Modell naturgem&auml;&szlig; wenig Platz f&uuml;r starke rechtsstaatliche Eingriffe und ein aktives Agieren rechtsstaatlicher Akteure. Verfassungsgerichte haben in diesem Modell h&ouml;chstens die Aufgabe, das Funktionieren des demokratischen (Mehrheits-)Verfahrens selbst zu &uuml;berwachen und zu gew&auml;hrleisten. Die Annullierung von Gesetzen, die auf formal korrektem Wege zustande gekommen sind, erscheint aus dieser Sicht als &#8222;undemokratisch&#8220;. Begreift man Demokratie hingegen als ein System, das den Prozess partizipativer Willensbildung im Rahmen allgemeiner Grundrechte gew&auml;hrleistet, die f&uuml;r jeden B&uuml;rger in gleicher Weise gelten, l&ouml;st sich der vermeintliche Gegensatz von Rechtsstaat und Demokratie &#8211; zumindest auf der konzeptionellen Ebene &#8211; weitestgehend auf. Die Verfassung und ihre Normen benennen idealtypisch jene Rechte, die sich die B&uuml;rger eines demokratischen Gemeinwesens gegenseitig zuerkannt haben und die auch durch demokratischen Mehrheitsbeschluss nicht ohne Weiteres eingeschr&auml;nkt werden d&uuml;rfen. Die Entscheidung dar&uuml;ber, ob ein Mehrheitsbeschluss diese gegenseitig einger&auml;umten Rechte verletzt, kann schon rein logisch nicht dieser gleichen Mehrheit &uuml;berlassen werden &#8211; sie erfordert vielmehr eine externe Instanz, einen &#8222;H&uuml;ter der Verfassung&#8220;, der unabh&auml;ngig von politischen Mehrheitsverh&auml;ltnissen &uuml;berpr&uuml;fen kann, ob eine Rechtsverletzung und ein Versto&szlig; gegen die Verfassung vorliegt oder nicht.</p>
<p>Diese Aufgabe ist in liberalen Demokratien in der Regel Verfassungsgerichten &uuml;bertragen. Hierin liegt die besondere Logik liberaldemokratischer Institutionen: Der Schutz der Rechte und Verfahren, die die liberale Demokratie definieren, wird nicht den politischen Instanzen selbst &uuml;bertragen, sondern einem externen Schiedsrichter, der selbst nicht Teil des politischen Spiels ist. Verfassungsgerichte sind damit wichtige demokratische Akteure: Sie kontrollieren von einer Metaposition aus das Funktionieren der demokratischen Institutionen und bestimmen im Konfliktfall &uuml;ber ihre Geltung. Fragen des Wahlrechts, der Geltung politischer Freiheits- und b&uuml;rgerlicher Abwehrrechte und die Bestimmung der Reichweite der Grundrechte &#8211; um nur einige Beispiele zu nennen &#8211; sind somit legitime Gegenst&auml;nde verfassungsgerichtlicher &Uuml;berpr&uuml;fung und Supervision.</p>
<p>Dies bedeutet nicht, dass das Agieren von Verfassungsgerichten in der Praxis konfliktfrei oder unumstritten w&auml;re; es zeigt aber, dass die Vorstellung, Rechtsstaatlichkeit im Allgemeinen und Verfassungsgerichtsbarkeit im Besonderen seien ein Fremdk&ouml;rper in einer Demokratie, zur&uuml;ckgewiesen werden kann.</p>
<p>Das theoretische Argument wird durch einen Blick in die Empirie gest&uuml;tzt. Es gibt zu Beginn des 21. Jahrhunderts praktisch kein politisches System, das wir als Demokratie bezeichnen w&uuml;rden, das nicht zugleich eine <i>rechtsstaatliche </i>Demokratie ist. Auch die Verfassungsgerichtsbarkeit hat einen &#8222;Siegeszug&#8220; angetreten, der seinesgleichen sucht: In nahezu allen zeitgen&ouml;ssischen Demokratien existieren entweder Oberste Gerichte, die neben ihrer normalen T&auml;tigkeit auch mit der Auslegung der Verfassung und der Beilegung verfassungsrechtlicher Streitigkeiten beauftragt sind (&#8222;amerikanisches Modell&#8220;), oder aber spezialisierte Verfassungsgerichte, die ausschlie&szlig;lich &uuml;ber verfassungsrechtliche Fragen und Verfahren entscheiden (&#8222;europ&auml;isches Modell&#8220;). Selbst Gro&szlig;britannien, die Mutter der Parlamentssouver&auml;nit&auml;t, hat im Jahr 2009 ein Oberstes Gericht institutionalisiert, das zwar nach wie vor keine Normenkontrollkompetenz besitzt, aber doch faktisch Rechtsakte an den (ungeschriebenen) Grunds&auml;tzen der Verfassung &uuml;berpr&uuml;fen kann (wie dies bislang schon die Lordrichter des House of Lords getan haben). Moderne demokratische Systeme weisen also faktisch immer beide Komponenten auf: die partizipative <i>und </i>die rechtsstaatliche.</p>
<h2 class="auto-created">III. Die Legiti&shy;ma&shy;ti&shy;ons&shy;frage </h2>
<p>Gleichwohl ist nicht von der Hand zu weisen, dass Verfassungsgerichte &uuml;ber eine nur geringe Input-Legitimation verf&uuml;gen. Ihre Richter werden &#8211; anders als Abgeordnete oder Pr&auml;sidenten &#8211; nicht direkt von den B&uuml;rgern gew&auml;hlt, sondern mittels mitunter f&uuml;r den B&uuml;rger undurchsichtiger, indirekter Verfahren. Nicht ohne Grund wird auch in der Bundesrepublik in regelm&auml;&szlig;igen Abst&auml;nden dar&uuml;ber diskutiert, wie die Wahl der Bundesverfassungsrichter &#8222;demokratischer&#8220;, also vor allem transparenter und &ouml;ffentlicher gestaltet werden k&ouml;nnte. So w&uuml;rde es sicher die Input-Legitimation des h&ouml;chsten deutschen Gerichts erh&ouml;hen, wenn die Wahl der vom Bundestag zu bestellenden Richter nicht mehr durch den Richterwahlausschuss, sondern durch das Plenum des Bundestages erfolgen w&uuml;rde &#8211; wie dies im Grundgesetz eigentlich auch vorgesehen ist. Dies scheint letztlich aber eine eher marginale Frage zu sein. Viel wichtiger f&uuml;r die Input-Legitimation des Gerichts ist es, dass seine Richter mit 2/3-Mehrheit gew&auml;hlt werden m&uuml;ssen. Dieses Erfordernis sorgt daf&uuml;r, dass sich die beiden gro&szlig;en Volksparteien CDU/CSU und SPD auf geeignete Kandidaten einigen m&uuml;ssen &#8211; und verhindert so Parteig&auml;nger der einen oder anderen Seite im Gericht.</p>
<p>&Uuml;ber die Diskussion des Wahlverfahrens wird h&auml;ufig vergessen, dass sich Legitimation nicht nur &uuml;ber entsprechende Input-, sondern auch &uuml;ber Outputleistungen generieren kann (siehe zu dieser Unterscheidung klassisch Easton 1965). Gerade dem Bundesverfassungsgericht gelang es in den nun fast 60 Jahren seines Bestehens, sich &uuml;ber die Akzeptanz seiner Urteile in der Bev&ouml;lkerung allm&auml;hlich eine hohe institutionelle Legitimation zu verschaffen, die auch bei einzelnen strittigen Urteilen nicht prinzipiell in Frage gestellt wird. Die Zustimmungs- und Vertrauensraten des Bundesverfassungsgerichts sind heute sogar um ein Vielfaches h&ouml;her als die der politischen Akteure Bundesregierung, Bundestag oder jene der politischen Parteien. Lediglich die Bundespr&auml;sidenten konnten in der Vergangenheit mit &auml;hnlich hohen Vertrauenswerten aufwarten (vgl. Abbildung 1).</p>
<p>F&uuml;r das Bundesverfassungsgericht ist diese hohe empirische Legitimation eine seiner wichtigsten Handlungsressourcen. Verfassungsgerichte sind auf die Durchsetzung ihrer Urteile durch andere &#8211; politische &#8211; Akteure angewiesen. Diese Durchsetzung gelingt ihnen umso besser, je h&ouml;her die Zustimmungsraten zu ihrer Arbeit in der Bev&ouml;lkerung sind. Rationale politische Akteure k&ouml;nnen es sich unter diesen Umst&auml;nden nicht ohne Weiteres leisten, Urteile des Gerichts zu ignorieren oder zu unterlaufen.</p>
<p>Betrachtet man die Ver&auml;nderung der Zustimmungsraten &uuml;ber die Zeit, k&ouml;nnte man zu dem Schluss gelangen, dass die wachsenden Zustimmungswerte f&uuml;r das Bundesverfassungsgericht auf Kosten der Zustimmung f&uuml;r die politischen Akteure gingen. In den 1970er und 1980er Jahren lagen die Zustimmungsraten f&uuml;r das Bundesverfassungsgericht, den Bundestag und die Bundesregierung nahezu gleichauf (vgl. Kneip 2009: 201); erst Mitte der 1980er Jahre stieg die Zustimmung f&uuml;r das Gericht, w&auml;hrend die f&uuml;r Regierung und Parlament zu sinken begann. Verringerte sich also m&ouml;glicherweise das Verrauen in die Politik gerade durch das erfolgreiche Agieren des Bundesverfassungsgerichts?</p>
<p>XXXXX Grafik<br />Abbildung 1: Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht und politische Akteure (2006)</p>
<p>Eine solche monokausale Schlussfolgerung griffe zweifellos zu kurz. Verfassungsgerichtliches Eingreifen <i>per se </i>kann die Akzeptanz legislativer oder exekutiver Entscheidungen weder erh&ouml;hen noch verringern. Gleichwohl k&ouml;nnte ein h&auml;ufigeres Annullieren von Gesetzen durch das Bundesverfassungsgericht dazu gef&uuml;hrt haben, dass sich in der &Ouml;ffentlichkeit der Eindruck verfestigte, die politischen Akteure machten ihre Arbeit schlecht &#8211; wodurch sich mittelbar auch deren empirische Legitimation h&auml;tte verringern k&ouml;nnen. Allerdings zeigt sich empirisch, dass das Bundesverfassungsgericht im Zeitverlauf keineswegs h&auml;ufiger in &#8222;die Politik&#8220; eingriff und Normen annullierte. Betrachtet man die Annullierungsquote (also den Anteil von Annullierungen an allen Verfahren), l&auml;sst sich kein signifikanter Anstieg &uuml;ber die Zeit feststellen. Allenfalls ist denkbar, dass bestimmte &#8222;spektakul&auml;re&#8220; Verfahren (wie zuletzt jene um die Hartz-IV Berechnung, die Online-Durchsuchung oder das Luftsicherheitsgesetz) von den B&uuml;rgern st&auml;rker wahrgenommen werden und sich so als &#8222;Niederlagen&#8220; der Politik in der &ouml;ffentlichen Wahrnehmung festsetzen.</p>
<p>Allerdings: Der Streit um die richtige Verfassungsauslegung ist keine Frage von Sieg oder Niederlage. Demokratietheoretisch ist es sogar zu begr&uuml;&szlig;en, wenn Parlament und Regierung auf der einen und Gericht auf der anderen Seite als &#8222;Erst- und Zweitinterpret&#8220; (Paul Kirchhof) der Verfassung gemeinsam um die richtige Auslegung von Verfassungsnormen ringen. Betrachtet man Demokratie &#8211; wie oben vorgeschlagen &#8211; als <i>rechtsstaatliche </i>Demokratie, ist diese Art der Arbeitsteilung nicht nur unproblematisch, sondern sogar gewollt. Das Bundesverfassungsgericht tritt schlie&szlig;lich nur dann auf den Plan, wenn es von anderen Akteuren eingeschaltet wird. Passiert das, zeigt dies nur, dass die mit demokratischer Mehrheit getroffene Entscheidung des Parlaments oder der Regierung verfassungsrechtlich umstritten ist. Entscheidet das Gericht tats&auml;chlich gegen eine getroffene Regelung, tut es dies nicht gegen einen demokratischen Willen, sondern zu Gunsten der von allen B&uuml;rgern idealtypisch geteilten Grundlagen der Verfassung.</p>
<h2 class="auto-created">IV. Die Leistung der Verfas&shy;sungs&shy;ge&shy;richte f&uuml;r die Demokratie </h2>
<p>Diese demokratietheoretisch positiv gewendete Sichtweise l&ouml;st aber noch nicht das Problem, dass mit ihr keine Grenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit benannt sind. W&uuml;rden auch gew&ouml;hnliche Policyfragen durch ein Verfassungsgericht entschieden statt durch ein hierzu legitimiertes Parlament, w&uuml;rde die Demokratie zweifellos eher geschw&auml;cht als gest&auml;rkt; die Legitimationskette zwischen den Interessen und Pr&auml;ferenzen der B&uuml;rger und den Entscheidungen selbst w&uuml;rde br&uuml;chig. &#8222;Weniger Politik&#8220; f&uuml;hrte dann zugleich zu &#8222;weniger Demokratie&#8220;. Meist entz&uuml;ndet sich die Kritik am Agieren von Verfassungsgerichten gerade an F&auml;llen, in denen eine Grenz&uuml;berschreitung von Seiten des Gerichts vermutet wird. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch, zur Verm&ouml;gensteuer und zum Kruzifixstreit m&ouml;gen beispielhaft f&uuml;r solche Verfahren stehen, in denen dem Gericht &#8211; zu Recht oder zu Unrecht &#8211; vorgeworfen wurde, &#8222;zu weit&#8220; in die Politik hineinregiert und sich zum &#8222;Ersatzparlament&#8220; oder zum &#8222;Gegenspieler der Politik&#8220; gemacht zu haben. Wie aber soll man entscheiden, wie weit &#8222;zu weit&#8220; ist? Wann muss das Gericht der Politik in den Arm fallen &#8211; und wann darf es dies unter keinen Umst&auml;nden tun?</p>
<p>Eine M&ouml;glichkeit, diese Frage zu beantworten, liegt in der demokratietheoretisch begr&uuml;ndeten Unterscheidung zwischen einem funktionalen und einem dysfunktionalen Agieren von Verfassungsgerichten. Vereinfacht kann man argumentieren, dass Verfassungsgerichte dann demokratiefunktional agieren, wenn sie die Funktionsf&auml;higkeit der <i>Kernregime </i>einer Demokratie sicherstellen, also vor allem das Funktionieren eines demokratischen Wahlrechts, der politischen Freiheits- und der b&uuml;rgerlichen Abwehrrechte. Dar&uuml;ber hinaus geh&ouml;rt zu ihrer Aufgabe, die Funktionsf&auml;higkeit der horizontalen (und gegebenenfalls auch der vertikalen) Gewaltenkontrolle sicherzustellen. Demokratietheoretisch dysfunktional agieren sie dann, wenn sie jenseits der Sicherung dieser Kernregime in die legitime Gesetzgebungst&auml;tigkeit eines Parlamentes eingreifen.</p>
<p>Die Qualit&auml;t eines demokratischen Systems wird geschw&auml;cht oder verringert, wenn Verfassungsgerichte ihre Kompetenzen auf Kosten der Legislative und der Exekutive &uuml;berdehnen. Ebenso nachteilig f&uuml;r die Qualit&auml;t einer Demokratie ist der umgekehrte Fall, wenn ein Gericht die ihm demokratietheoretisch zugewiesenen Funktionen nicht erf&uuml;llt und Besch&auml;digungen der Kerninstitutionen durch andere politische Akteure hinnimmt, ohne dagegen zu intervenieren. Dieser Gedanke ist alles andere als trivial: Er verdeutlicht, dass Verfassungsgerichte sowohl durch ihr <i>Agieren </i>als auch durch ihr <i>Nichtagieren </i>demokratiefunktional oder &#8211; dysfunktional handeln k&ouml;nnen. Anders gesagt: Verfassungsgerichte handeln nicht schon dann &#8222;demokratisch&#8220;, wenn sie sich weitgehend &#8222;aus der Politik heraushalten&#8220;. Im Gegenteil: Eine Nichtintervention bei angeblich &#8222;politischen Fragen&#8220; kann ebenso demokratiedysfunktional wirken wie eine Intervention bei tats&auml;chlich prim&auml;r &#8222;politischen Fragen&#8220;.</p>
<p>Von dieser Warte aus betrachtet sollte richterliche Zur&uuml;ckhaltung umso st&auml;rker verlangt werden k&ouml;nnen, je weiter sich der zu entscheidende Rechtsstreit von den Kerninstitutionen der Demokratie entfernt. Insbesondere die Ausgestaltung der sozio&ouml;konomischen Grundlagen einer Gesellschaft muss dem demokratischen Prozess, den dort agierenden Akteuren und letztlich der freien Meinungs- und Willensbildung des demokratischen <i>demos </i>&uuml;berlassen bleiben &#8211; soweit die Verfassung hierzu keine konkreten Vorgaben postuliert.</p>
<h2 class="auto-created">V. Gibt es ein optimales Verh&auml;ltnis zwischen Verfas&shy;sungs&shy;ge&shy;richts&shy;bar&shy;keit und Politik?</h2>
<p>Diese allgemeinen demokratietheoretischen &Uuml;berlegungen erlauben noch keine Antwort auf die Frage, welche institutionellen Regelungen hilfreich sein k&ouml;nnen, um das Verh&auml;ltnis zwischen Verfassungsgerichtsbarkeit und Politik positiv zu gestalten. Hier sind drei Faktoren zu nennen: eine hinreichende institutionelle Unabh&auml;ngigkeit des Gerichts, seine institutionelle St&auml;rke sowie eine demokratiefunktionale Handlungsorientierung, wie sie eben beschrieben wurde.</p>
<p>Institutionelle <i>Unabh&auml;ngigkeit </i>meint vor allem eine personelle Unabh&auml;ngigkeit der Richterinnen und Richter von politischer Einflussnahme. Insbesondere die Wahl der Verfassungsrichter ist hier von besonderer Bedeutung. Die Aussicht auf politisch und rechtsdogmatisch &#8222;neutralere&#8220; Richter nimmt mit steigendem Mehrheitserfordernis f&uuml;r die Wahl der Richter zu: Sieht ein Wahlverfahren die Notwendigkeit von Supermajorit&auml;ten zur Berufung eines Richters vor (m&uuml;ssen also in der Regel auch oppositionelle Akteure an der Auswahl der Richter beteiligt werden), ist damit eine h&ouml;here Wahrscheinlichkeit verkn&uuml;pft, dass nicht Parteig&auml;nger der jeweils regierenden Mehrheiten ins Richteramt gelangen, sondern politisch und rechtsdogmatisch gem&auml;&szlig;igtere und in diesem Sinne neutralere Kandidaten. Das kooperative Auswahlverfahren der Richterinnen und Richter f&uuml;r das Bundesverfassungsgericht, das in der Vergangenheit in dieser Hinsicht &uuml;beraus erfolgreich war, kann als Beleg f&uuml;r diese These gesehen werden.</p>
<p>Die gr&ouml;&szlig;te Unabh&auml;ngigkeit f&uuml;r die Zeit nach der Bestellung als Richter versprechen solche Institutionenordnungen, die die Amtszeiten der Richter auf eine festgelegte Zeitdauer ohne Wiederwahlm&ouml;glichkeit festschreiben. Hier besteht f&uuml;r Richter in der Regel kein Anreiz, Entscheidungen an den Pr&auml;ferenzen und Interessen politischer Mehrheiten auszurichten, die andernfalls f&uuml;r eine Wiederwahl vielleicht gebraucht w&uuml;rden.</p>
<p>F&uuml;r die institutionelle <i>St&auml;rke </i>eines Verfassungsgerichts ist entscheidend, dass es mit ausreichenden Kompetenzen ausgestattet und ein breiter Zugang zum Gericht institutionalisiert ist, dass also viele verschiedene Akteure &#8211; Verfassungsorgane, Parteien, gesellschaftliche Gruppen, B&uuml;rger &#8211; Zugang zum Gericht erhalten. W&auml;hrend die formalen Kompetenzen Auskunft &uuml;ber die <i>potenzielle </i>St&auml;rke von Gerichten geben, entscheidet die Offenheit des Gerichtszugangs dar&uuml;ber, ob und wie h&auml;ufig diese Kompetenzen &uuml;berhaupt ausgespielt werden k&ouml;nnen. Ein mit starken Kompetenzen ausgestattetes Gericht, das von niemandem angerufen werden kann, w&auml;re ebenso wirkungslos wie ein h&auml;ufig angerufenes Gericht, das aber keine Kompetenzen auszuspielen hat. Demokratietheoretisch ist im Licht der hier diskutierten Fragen zu begr&uuml;&szlig;en, wenn m&ouml;glichst vielen Kollektivakteuren und Individuen der Zugang zur Normenkontrolle (oder zur &Uuml;berpr&uuml;fung exekutiver Akte) erm&ouml;glicht wird; empirisch ist aber nicht zu vernachl&auml;ssigen, dass die &Ouml;ffnung des Klagerechts mitunter zu einer unter Effizienzgesichtspunkten m&ouml;glicherweise nachteiligen Zunahme von Vetopunkten und -akteuren im politischen System f&uuml;hrt.</p>
<p>Schlie&szlig;lich ist f&uuml;r ein gedeihliches Miteinander zwischen Verfassungsgerichtsbarkeit und Politik eine demokratiefunktionale <i>Handlungsorientierung </i>eines Verfassungsgerichts vonn&ouml;ten. Ein mit starken Kompetenzen und gro&szlig;er Unabh&auml;ngigkeit ausgestattetes Gericht, das die Politikformulierung vollends von der Legislative auf sich selbst verlagerte, w&uuml;rde zweifelsohne die demokratische Qualit&auml;t des entsprechenden politischen Systems verringern, statt sie zu verbessern. Nur dann, wenn ein Verfassungsgericht die demokratieimmanenten Grenzen seiner Funktionsaus&uuml;bung beachtet, wird es in positiver Weise auf demokratisches Regieren einwirken.</p>
<p>Die Verlagerung politischer Entscheidungen von gew&auml;hlten politischen Akteuren auf demokratisch nur schwach legitimierte Gerichte f&uuml;hrt also nur unter drei Bedingungen zu einer St&auml;rkung der Demokratie: Die Gerichte m&uuml;ssen neutral und unabh&auml;ngig von politischer Einflussnahme agieren k&ouml;nnen, &uuml;ber ausreichende Kompetenzen zur Sanktionierung von Verfassungsverst&ouml;&szlig;en verf&uuml;gen und diese zugewiesenen Kompetenzen in demokratiefunktionaler Art und Weise aus&uuml;ben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Ent<i>politisierung</i> mancher Entscheidungen zu einer schleichenden Ent<i>demokratisierung </i>f&uuml;hrt.</p>
<p>Empirisch lassen sich hinsichtlich des beschriebenen Verh&auml;ltnisses zwischen Verfassungsgerichtsbarkeit und Politik gr&ouml;&szlig;ere Varianzen erkennen. Schon im Rahmen der EU-27 lassen sich gr&ouml;&szlig;ere Unterschiede bez&uuml;glich der institutionellen Unabh&auml;ngigkeit und St&auml;rke der Verfassungsgerichte (bzw. Obersten Gerichte) der Mitgliedstaaten feststellen (vgl. hierzu Kneip 2009: 148 ff.). Gleiches gilt auch f&uuml;r den demokratiefunktionalen Urteilsoutput der Gerichte, wenngleich ausf&uuml;hrliche Studien hierzu noch ausstehen. <i>Cum grano salis </i>wird man aber festhalten k&ouml;nnen, dass die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit nach 1945 nicht nur eine Erfolgsgeschichte f&uuml;r die Gerichte selbst, sondern auch f&uuml;r die jeweiligen nationalen Demokratien war. Weder die deutsche Demokratie nach 1945 noch die jungen Demokratien Mittel- und Osteuropas h&auml;tten sich nach 1990 ohne das positive Agieren der jeweiligen Verfassungsgerichte so schnell konsolidieren k&ouml;nnen, wie dies geschehen ist (siehe zu Mittel- und Osteuropa Sadurski 2002). Insofern stellt das 20. Jahrhundert nicht nur einen Triumph der Demokratie einerseits und des Rechtsstaats andererseits dar, sondern vor allem auch einen Triumph der institutionellen Verbindung beider, die sich in einer spezialisierten Verfassungsgerichtsbarkeit manifestiert.</p>
<h2 class="auto-created">VI. Ausblick: Entwertet die Trans&shy;na&shy;ti&shy;o&shy;na&shy;li&shy;sie&shy;rung die (nationale) Verfas&shy;sungs&shy;ge&shy;richts&shy;bar&shy;keit? </h2>
<p>Fraglich ist allerdings, ob sich die Erfolgsgeschichte nationaler Verfassungsgerichtsbarkeit(en) auch unter den Bedingungen zunehmender Transnationalisierungsprozesse fortschreiben lassen wird. Angesichts zunehmender Animosit&auml;ten zwischen Gerichtsbarkeit und Politik in der Europapolitik und andauernder Rivalit&auml;ten zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europ&auml;ischen Gerichtshof fragte <i>DER SPIEGEL </i>k&uuml;rzlich gar, ob das Bundesverfassungsgericht Gefahr laufe, am Streit um Europa &#8222;zu scheitern&#8220; (<i>Der Spiegel </i>21/2010: 36 f.). Tats&auml;chlich l&auml;sst sich heute schon beobachten, dass Teile des politischen Entscheidungsprozesses aus der nationalen Handlungsarena in inter- oder supranationale Arenen verlagert werden &#8211; und mit ihnen die M&ouml;glichkeit, Akteure auf diesen Gebieten national f&uuml;r ihre Entscheidungen politisch und/oder verfassungsrechtlich haftbar zu machen. Ob nationale Verfassungsgerichte unter diesen Umst&auml;nden ihre machtvolle Stellung in Zukunft werden behaupten k&ouml;nnen, ist zumindest fraglich.</p>
<p>Zum anderen hat sich gerade im Mehrebenensystem der Europ&auml;ischen Union l&auml;ngst ein hybrides Verfassungssystem entwickelt, in dem durch mehrere Akteure gleichzeitig mehr oder weniger offen Verfassungsrechtsprechung ausge&uuml;bt wird. Insbesondere der Europ&auml;ische Gerichthof (EuGH) ist hier in Konkurrenz zum Bundesverfassungsgericht getreten und beansprucht &#8211; gest&uuml;tzt auf die europ&auml;ischen Vertr&auml;ge, diese aber mitunter extensiv auslegend &#8211; Kompetenzen in Bereichen, die bislang der nationalen Gerichtsbarkeit vorbehalten waren. Es l&auml;ge durchaus in der Logik einer sich immer enger verzahnenden Europ&auml;ischen Union, mehr Kompetenzen von der nationalen auf die europ&auml;ische Gerichtsbarkeit zu verlagern, um die beschriebenen Verluste an Sanktionsm&ouml;glichkeiten supranational wieder einzuholen. Allerdings hat insbesondere der Europ&auml;ische Gerichtshof bislang noch nicht bewiesen, dass er einen &auml;hnlich dichten Grundrechtsschutz gew&auml;hrleisten kann und will, wie dies die nationale Verfassungsgerichtsbarkeit und insbesondere das Bundesverfassungsgericht &uuml;ber Jahrzehnte hinweg getan haben. Der EuGH hat seit den 1970er Jahren &uuml;ber die Postulierung der Suprematie und der Direktwirkung europ&auml;ischen Rechts die Vertragspflichten der Mitgliedstaaten einseitig in subjektive &#8211; wirtschaftsliberale &#8211; Rechte von Unternehmen und Individuen umgedeutet, wie etwa Fritz Scharpf zu Recht kritisiert hat (Scharpf 2008: 21). Ob sich dies durch die nun in EU-Recht inkorporierte Grundrechtecharta &auml;ndern wird, ist heute noch nicht abzusehen. Immerhin besteht damit die Chance, dass sich die einseitige Bezugnahme des EuGH auf wirtschaftsliberale Grundfreiheiten zugunsten demokratischer und sozialer Grundrechte abschw&auml;chen wird. Solange ein umfassender Grundrechtsschutz auf europ&auml;ischer Ebene aber nicht gew&auml;hrleistet ist, w&auml;re eine weitere Verlagerung verfassungsgerichtlicher Kompetenzen der Qualit&auml;t der nationalen Demokratien eher abtr&auml;glich.</p>
<p>Problematisch w&auml;re eine solche Verlagerung auch deshalb, weil die Legitimit&auml;t und Akzeptanz verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung in der Bev&ouml;lkerung nicht zuletzt davon abh&auml;ngt, dass sie in einem einheitlichen &ouml;ffentlichen (Diskurs-)Raum und in einer von den B&uuml;rgern geteilten politischen Kultur stattfindet. All dies ist in einem Europa der 27 zumindest von heute aus betrachtet nicht oder nur sehr rudiment&auml;r der Fall.</p>
<p>Allerdings ist noch nicht ausgemacht, ob sich die Entwicklung des Europ&auml;ischen Rechtsraums unter allen Umst&auml;nden zugunsten der europ&auml;ischen Ebene fortsetzen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bislang nicht materiell durch den EuGH binden lassen, sondern insbesondere mit seinen Entscheidungen zu &#8222;Solange I und II&#8220;, &#8222;Maastricht&#8220; und &#8222;Lissabon&#8220; auf die Rechtsfortbildung durch den Europ&auml;ischen Gerichtshof reagiert und dieser tendenziell Einhalt geboten. Derzeit scheint relativ offen, inwieweit angebliche oder tats&auml;chliche Harmonisierungs- und Sachzw&auml;nge, die von der EU-Ebene ausgehen, ihre Grenzen im nationalen Verfassungsrecht (und der entsprechenden Rechtsprechung) finden werden. Der besondere &Auml;nderungsdruck, dem nationale Verfassungen im Mehrebenensystem ausgesetzt sind, stellt, wie am Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts studiert werden kann, nicht sofort die Grundentscheidungen dieser Verfassungen zur Disposition, solange sich nationale Verfassungsgerichte weiter als H&uuml;ter dieser Ordnung begreifen. Die Erfolgsgeschichte der Verfassungsgerichtsbarkeit ist, so scheint es, noch lange nicht an ihrem Ende angelangt.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Bickel, Alexander M. </i>1986: The Least Dangerous Branch: The Supreme Court at the Bar of American Politics. 2nd edition, New Haven, Yale University Press</p>
<p><i>Easton, David </i>1965: A Systems Analysis of Political Life, New York, Wiley</p>
<p><i>Kneip, Sascha </i>2009: Verfassungsgerichte als demokratische Akteure. Der Beitrag des Bundesverfassungsgerichts zur Qualit&auml;t der bundesdeutschen Demokratie, Baden-Baden, Nomos</p>
<p><i>K&ouml;hler, Horst</i> 2010: Das Bundesverfassungsgericht ist kein Ersatz f&uuml;r Politik, Rede von Bundespr&auml;sident Horst K&ouml;hler am 14. Mai 2010 in Karlsruhe, <a href="http://www.bundespraesident.de/" target="_blank" rel="noopener">www.bundespraesident.de</a></p>
<p><i>Sadurski, Wojciech</i> (Hg.) 2002: Constitutional Justice, East and West. Democratic Legitimacy and Constitutional Courts in Post-Communist Europe in a Comparative Perspective, The Hague, Kluwer</p>
<p><i>Scharpf, Fritz W.</i> 2008: &#8222;Der einzige Weg ist, dem EuGH nicht zu folgen&#8220;, Interview in: Mitbestimmung 7/8 2008, S. 18-23</p>
<p><i>Stone Sweet, Alec</i> 2000: Governing with Judges. Constitutional Politics in Europe, Oxford, Oxford University Press</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/190-vorgaenge/publikation/die-verfassung-der-demokratie/">Die Verfassung der Demokratie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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