<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>vorgänge 193: Militär und Demokratie Archive - Humanistische Union</title>
	<atom:link href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Sun, 05 Sep 2021 18:59:54 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0.2</generator>
	<item>
		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/editorial-30/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 22:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/editorial-30/</guid>

					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 1-3 Deutschland paradox: Linke Intellektuelle, die eine militärische Intervention in Libyen fordern, um den Vormarsch von Gaddafis Truppen zu stoppen, und eine konservativ-liberale Bundesregierung, die sich gegen die deutsche Beteiligung an diesem Einsatz u. a. mit der Begründung ausspricht, man könne nicht fair Öl Blut fließen lassen. Die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/editorial-30/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 1-3</p>
<p>Deutschland paradox: Linke Intellektuelle, die eine militärische Intervention in Libyen fordern, um den Vormarsch von Gaddafis Truppen zu stoppen, und eine konservativ-liberale Bundesregierung, die sich gegen die deutsche Beteiligung an diesem Einsatz u. a. mit der Begründung ausspricht, man könne nicht fair Öl Blut fließen lassen. Die Bundesregierung weiß die Mehrheit des eigenen Volkes hinter sich, die Intellektuellen fordern die bewaffnete Verteidigung der Menschenrechte und Ermöglichung eines demokratischen Umbruchs im Namen des libyschen Volkes. Die Frage, ob militärische Interventionen Menschenrechte und Demokratie befördern, was die Intellektuellen hoffen, oder ob sie mit ungewissem politischen Ausgang das Leid nur verlängern und auch ins eigene Land tragen, was die Bundesregierung befürchtet, wird nun &#8211; wie zuvor schon im ehemaligen Jugoslawien, in Afghanistan und im Irak &#8211; in der libyschen Wüste beantwortet.</p>
<p>Der Einsatz der alliierten Truppen gehört in die Kategorie der asymmetrischen Konflikte, die den Begriff des Militärischen seit dem Ende der Blockkonfrontation erheblich gewandelt haben. Die &#8222;neuen Kriege&#8221;, wie sie von vielen Analytikern genannt werden, erfordern neue Streitkräfte und neue Waffensysteme, Interventionen verschiedener Abstufungen, die mit zivilem Aufbau und State-Building kombiniert werden. Damit sind neue Anforderungen an die Bundeswehr gestellt, auf die derzeit mit der größten Reform ihrer Geschichte geantwortet wird. Sie wird nicht mehr länger Wehrpflichtarmee sein, der Bürger in Uniform verändert sich, die innere Führung wird dem angepasst werden. Die Frage ist, was aus beiden wird und ob man auch weiterhin von einer Parlamentsarmee wird reden können?</p>
<p>Diese Ausgabe der <i>vorgänge </i>will darauf Antworten geben. Sie widmet sich dem Wandel der demokratischen Armee, den neuen Einsatzmitteln und -konzepten. Die normativen Grundlagen militärischer Interventionen sollen ebenso überprüft werden wie die Erreichbarkeit des Ziels, mit ihnen menschlichere und demokratischere Verhältnisse zu schaffen.</p>
<p><i>Klaus Naumann </i>stellt die Bundeswehrreform auf den Prüfstand und kommt zu dem Fazit, dass sie weit mehr Implikationen hat, als unter den Stichworten innere Strukturen, Kosten, Effizienz und Standortfragen diskutiert wird. Das Dreiecksverhältnis von Politik, Militär und Gesellschaft wird neu austariert, doch findet sich dazu bislang keine Anleitung.</p>
<p><i>Elmar Wiesendahl </i>sieht die Anpassung des demokratischen Grundsatzes der inneren Führung an die neue Einsatzarmee als missglückt an. Derzeit stehen sich zwei Schulen gegenüber, die athenische, welche die Einsatzkräfte eingebettet sieht in ein Konzept vernetzter Sicherheit, das neben militärischen auch polizeiliche und politische Fähigkeiten umfasst. Die spartanische stellt die Konzentration auf die Einsatz- und Kampffähigkeit in den Mittelpunkt. Derzeit ist Sparta auf dem Vormarsch.</p>
<p><i>Andreas Herberg-Rothe</i> und <i>Ralph Thiel</i> konzipieren die Figur des &#8222;demokratischen Kriegers&#8221; als zeitgemäße Fassung des Bürgers in Uniform, die zum einen der Realität des Militärischen und zum anderen dessen Eingebundenheit in Staat und Gesellschaft Rechnung trägt.<br />Ulf von Krause zeigt am Beispiel des Einsatzes in Afghanistan, wie die Eigendynamik des Militärischen die politische Prärogative des Parlaments unterläuft.</p>
<p><i>Matthias Dembinski </i>und <i>Hans Joachim Spanger </i>stellen der NATO-Reform schlechte Noten aus: Der Rückzug auf die frühere Kernaufgabe territoriale Verteidigung ist überflüssig, gegenüber Russland gar kontraproduktiv, bei internationalen Interventionen ist der Ansatz der &#8222;vernetzten Sicherheit&#8221; zwar richtig, doch sollte die NATO nicht den dominanten Akteur spielen, sondern sich den politischen Instanzen wie den UN unterordnen.</p>
<p><i>Wolfgang Merkel </i>widmet sich den Kernfragen, ob und unter welchen Umständen Kriege Demokratie befördern, ob militärische Mittel zur diesem Zweck eingesetzt werden dürfen und ob es Fälle gibt, in denen sie gar eingesetzt werden müssen. Die Implementierung von Demokratien durch Krieg ist historisch gut belegt, doch bedarf es zu deren Dauerhaftigkeit flankierender Maßnahmen der sozialen und politischen Stabilisierung.</p>
<p><i>Hans-Joachim Heintze</i> geht der Frage nach, inwieweit &#8212; wie im Fall Libyen &#8212; die Verteidigung der Menschenrechte völkerrechtlich eine militärische Intervention und damit eine Verletzung der nationalen Souveränität rechtfertigt und wann die Responsibility to protect gar eine Verpflichtung der UN darstellt.</p>
<p><i>Klaus Schlichte</i> sieht die These von den &#8222;neuen Kriegen&#8221; nicht belegt, informelle Kampfformationen wie auch asymmetrische Kämpfe und die damit einhergehende Barbarisierung der Kampfhandlungen habe es immer schon gegeben, auch seien ökonomische Motive nicht neu. Der Begriff &#8222;neue Kriege&#8221; diene eher als Legitimationsressource der Sicherheitsapparate.</p>
<p><i>Jan Helmig</i> gibt einen Überblick über die neuen Waffensysteme, die sich durch höhere Präzision, Geschwindigkeit, Durchschlagskraft und Autonomie auszeichnen. Dadurch werden zwar Opferzahlen gesenkt, aber Erfolge nicht bereits stabilisiert.</p>
<p><i>Markus Holzinger</i> befasst sich mit den Risikotransfer-Kriegen, die durch neue Waffensysteme möglich werden. Sie konzentrieren den Schaden beim Gegner und minimieren das eigene Risiko und das Unbeteiligter. Das senkt die Einsatzschwelle, zugleich bergen die Einsätze erhebliche völkerrechtliche Implikationen.</p>
<p><i>Christian Egbering</i> lotet das Spannungsverhältnis von ziviler und militärischer Konfliktbearbeitung aus. Beide sind gleichberechtigte Bestandteile eines erweiterten Sicherheitsbegriffs, doch die faktische Nachrangigkeit Ersterer wird schon an der materiellen Ausstattung deutlich. Eine Umschichtung müsste einhergehen mit einem Konzept, in dem die militärische Komponente lediglich last resort ist.</p>
<p><i>Ute Finckh</i> zeichnet die Geschichte der Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung nach und kommt zu dem Fazit, dass es nicht nur an materieller Ausstattung, sondern vor allem national wie international an einer kohärenten Gesamtstrategie zum Ausbau entsprechender Kapazitäten mangelt.</p>
<p><i>Karl-Dieter Hoffmann</i> führt auf den Schauplatz des innerstaatlichen Drogenkrieges in Mexiko, der viele Opfer, aber keine Gewinner und Verlierer kennt.</p>
<p>Ich wünsche Ihnen zu dieser Ausgabe der <i>vorgänge </i>eine anregende Lektüre.</p>
<p>Ihr</p>
<p><b>Dieter Rulff<br /></b></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/editorial-30/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Politik des Militärs der Gesellschaft</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/die-politik-des-militaers-der-gesellschaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/die-politik-des-militaers-der-gesellschaft/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Staats- und gesellschaftspolitische Implikationen der Bundeswehrstrukturreform; aus: vorg&#228;nge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 4-13 Obliti privatorum, publica cura te.Spruch im Rektorenpalast der Handelsrepublik Dubrovnik Von der umfangreichsten Reform der Streitkr&#228;fte seit Gr&#252;ndung der Bundeswehr ist die Rede. Das verwundert insofern, als bereits zehn und mehr Jahre einer kontinuierlichen &#8222;Transformation&#8221; hinter uns liegen. Der erste Befund [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/die-politik-des-militaers-der-gesellschaft/">Die Politik des Militärs der Gesellschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Staats- und gesellschaftspolitische Implikationen der Bundeswehrstrukturreform;</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 4-13</p>
<blockquote>
<blockquote>
<blockquote>
<p class="bodytext"><i>Obliti privatorum, publica cura te.<br /></i>Spruch im Rektorenpalast der Handelsrepublik Dubrovnik</p>
</blockquote>
</blockquote>
</blockquote>
<p>Von der umfangreichsten Reform der Streitkr&auml;fte seit Gr&uuml;ndung der Bundeswehr ist die Rede. Das verwundert insofern, als bereits zehn und mehr Jahre einer kontinuierlichen &bdquo;Transformation&rdquo; hinter uns liegen. Der erste Befund lautet also in aller N&uuml;chternheit: Offenbar hat das alles noch lange nicht genug gebracht! Richtet sich der Blick freilich auf den Umfang der absehbaren Aufgaben, die Gr&ouml;&szlig;e der sicherheitspolitischen Herausforderungen und die erwartbar daf&uuml;r zur Verf&uuml;gung gestellten Mittel, so sind auch dieses Mal die Probleme gr&ouml;&szlig;er als die angebotenen L&ouml;sungen. Dennoch ist die Z&auml;sur dieser Monate enorm: die Reduzierung des Streitkr&auml;fteumfangs um etliche zehntausend Soldaten und Zivilangestellte; die Aussetzung der Wehrpflicht und die Neuordnung der freiwilligen Dienste; die Restrukturierung der politischen und milit&auml;rischen F&uuml;hrungsstrukturen; die angek&uuml;ndigten EU-koordinierten R&uuml;stungs- und Sicherheitskooperationen. Und noch etwas wird sich als Z&auml;sur setzend erweisen &ndash; das absehbare und problematische Ende des Afghanistaneinsatzes, auf den das gerade erst verabschiedete strategische Konzept der NATO eine uneindeutige Antwort gibt. Umso mehr sind die nationalen Akteure gefragt, Definitionsst&auml;rke aufzubringen, was man k&uuml;nftig tun und lassen soll, wie man sicherheitspolitisch agieren und mit wem man gemeinsame Sache machen will.</p>
<h2 class="auto-created">Die Politik der Reform</h2>
<p>Ausl&ouml;ser der nunmehr in Gang gekommenen Strukturver&auml;nderungen war der vom Minister zeitweilig in den Rang einer Staatsr&auml;son erhobene Sparzwang der &ouml;ffentlichen Haushalte. Er ist deswegen, nicht nur zu unrecht, viel gescholten worden; man kann dem Diktat der knappen Mittel hingegen auch eine wohlt&auml;tige Seite abgewinnen. Denn nun muss &ndash; endlich &ndash; alles (vieles) auf den Pr&uuml;fstand, was im politisch-milit&auml;risch b&uuml;rokratischen Routinegang bisher au&szlig;en vor geblieben ist. &Uuml;bersehen wird in der gelegentlich aufkommenden Begeisterung &uuml;ber die radikalen Schritte und Schnitte des Ministers freilich allzu leicht, dass es sich bei seinem Vorhaben um nichts weniger handelt, als um eine <i>politische Reform</i>, die in ihren Folgewirkungen jenen am sozialstaatlichen Geb&auml;ude um nichts nachstehen wird &mdash; und die selbst wieder eine endlose Kette an Nachbesserungen, Teilreparaturen und Revisionen nach sich ziehen wird. Verdeckt werden die gravierenden, man sollte schon sagen: <i>staats-</i> und <i>gesellschafts</i>politischen Implikationen des allerneuesten Reformansatzes durch eine Reihe von Argumentations- und Verfahrensschw&auml;chen.</p>
<p>1. Als erste H&uuml;rde zu nennen ist die haushaltspolitische Vorentscheidung &uuml;ber die Reformdimension. Sie besteht nicht prim&auml;r in der Frage, ob es dem Verteidigungsministerium gelingt, den erw&uuml;nschten Sparbeitrag zu erbringen (das wird er nicht); viel brisanter ist, ob sich das Parlament dazu durchringen kann, die notwendige <i>Anschubfinanzierung </i>f&uuml;r die geplanten Eingriffe in Rechnung zu stellen. Geschieht dies nicht, wird es &mdash; wie zuvor &mdash; bei Halbheiten, Vertagungen und partiellen Unterausstattungen bleiben. Es w&auml;re interessant zu beobachten, ob Koalition und Bundestag das notwendige Verhandlungsgeschick zu mobilisieren verm&ouml;gen, die Gew&auml;hrung der Anschubmittel von einer klaren Auftragsbestimmung und nachhaltigen Reformkonzeption abh&auml;ngig zu machen.</p>
<p>2. Zum Zweiten wird sich erst noch zeigen m&uuml;ssen, ob und wie es der Sicherheitspolitik gelingt, mit den inzwischen vorliegenden Vorschl&auml;gen umzugehen.[1] Diese zum Teil radikalen und vorw&auml;rts weisenden Reformanst&ouml;&szlig;e m&uuml;ssen erst noch ins Politische zur&uuml;ck&uuml;bersetzt werden. Dazu ist freilich eine <i>Klarheit &uuml;ber Ziele, Aufgaben, Auftrag, Strukturen und Mittel k&uuml;nftiger Sicherheitspolitik </i>unabdingbar, die zumindest ebenso konsequent sein sollte wie der Vorschlag der Weise-Kommission, die Belegschaft des Ministeriums zu halbieren. Nachdem die erste Ank&uuml;ndigung des Ministers, man werde mittels eines neuen Wei&szlig;buchs zugleich und erstmals eine Strategiedokument vorlegen, inzwischen schon wieder relativiert worden ist, kann man gespannt sein, wie weit der politische Wille reichen wird.</p>
<p>3. Die politische Tragweite der anstehenden oder schon eingeleiteten Ver&auml;nderung wird dadurch &uuml;berspielt, dass die Wehrpflichtfrage nach Art des Hornberger Schie&szlig;ens erledigt wurde. Die taktische Meisterleistung des viel gelobten Ministers bestand darin, einer Leiche den Totenschein auszustellen. Im &Uuml;berschwang der Freude, sich eines ohnehin schon durchl&ouml;cherten &bdquo;Zwangsdienstes&rdquo; entledigt zu haben, wird der Blick getr&uuml;bt f&uuml;r den damit vollzogenen <i>Wechsel des Modells politischer Obligationen des Staatsb&uuml;rgers bzw. der Staatsb&uuml;rgerin</i>; eine Ver&auml;nderung, die sowohl den Sozialtyp des k&uuml;nftigen (Einsatz-)Soldaten um pr&auml;gen, aber auch das Modell staatsb&uuml;rgerlicher Teilhabe beeinflussen wird.</p>
<p>4. Der politische Charakter des angeschobenen Reformwerks wird schlie&szlig;lich dadurch deformiert, dass bisher keine Anstrengungen sichtbar geworden sind, den sicherheitspolitisch &uuml;blich gewordenen <i>Bekenntnissen zum &bdquo; vernetzten Denken &#8220; oder zum &bdquo;Comprehensive Approach&rdquo;</i> in den anstehenden Neuordnungen Gewicht und Stimme zu verleihen. Einstweilen, so scheint es, k&uuml;rzt ein jedes Ministerium vor sich hin. Ein strategischer Geist &uuml;ber den Wassern ist nicht erkennbar.[2] Die gr&ouml;&szlig;te Herausforderung auf diesem Gebiet besteht darin, die Wucherungen einer globalen Sicherheitsvorsorge mit den ebenfalls ausufernden Problemen weltweiter Klima-, Energie- und Ressourcen-Vorsorge in ein produktives Verh&auml;ltnis zu setzen.</p>
<p>Die angepackten wie die einstweilen liegen gelassenen Reformkomplexe bergen also politischen Sprengstoff ersten Ranges. Das Verh&auml;ltnis zwischen Politik, Milit&auml;r und Gesellschaft wird sich in den kommenden Jahren nachhaltig ver&auml;ndern. Die Problem-Punkte dieser drei Bereiche sollen im Folgenden diskutiert werden. Aber zun&auml;chst einmal ein Blick auf die sicherheitspolitische Choreographie! Bisher bewegen sich die Akteursgruppen nach Art einer Reise nach Jerusalem. Immer gibt es einen Stuhl zu wenig, und die Beteiligten balgen sich darum, wer die knappen Sitzfl&auml;chen ergattern kann. Wer jeweils &uuml;brig bleibt, hat den Schwarzen Peter. So beklagt sich das Milit&auml;r &uuml;ber die geringe Anerkennung in der &Ouml;ffentlichkeit und fordert mehr Gegenliebe; die &Ouml;ffentlichkeit hingegen zollt der milit&auml;rischen Institution (wie auch der Polizei oder dem Bundesverfassungsgericht) <i>in abstracto </i>h&ouml;chsten Respekt, will aber f&uuml;r die konkrete Einsatzpraxis der Streitkr&auml;fte immer weniger Verst&auml;ndnis aufbringen, sobald diese allzu &bdquo;robust&rdquo; wird; die Politik wiederum appelliert an die Folgebereitschaft der W&auml;hlerschaft, unternimmt aber mit ihren mageren oder formelhaften Begr&uuml;ndungen der Sicherheitspolitik alles, um die Aufnahmebereitschaft des Publikums zu unterfordern; der Reigen setzt sich fort mit einem Milit&auml;r, das sich viel auf seinen staatsb&uuml;rgerlichen Status zugute h&auml;lt, den Gang in die &Ouml;ffentlichkeit und ihre un&uuml;bersichtlichen Debatten scheut, obwohl doch nur auf diesem Wege mehr Akzeptanz und &Uuml;berzeugung zu erreichen w&auml;re; w&uuml;rden jedoch Spitzenmilit&auml;rs der Aufforderung des letzten Bundespr&auml;sidenten folgen und in die sicherheitspolitische Debatte eingreifen, riefe das reflexartig die Politik auf den Plan, die ihren Primat gef&auml;hrdet s&auml;he; der Ball w&uuml;rde dankbar aufgegriffen von einer Medien&ouml;ffentlichkeit, die in greller Farbe die R&uuml;ckkehr der Reichswehr beschw&ouml;ren w&uuml;rde usw. &mdash; Soviel zu den diversen Umweltproblemen, mit denen die Politik des Milit&auml;rs der Gesellschaft zu rechnen hat. Tritt man einen Schritt zur&uuml;ck von diesem politischen Schaust&uuml;ck und richtet den Blick &uuml;ber die bereits vorliegenden Reformenanalysen und Bestandsaufnahmen hinaus,[3] zeichnen sich auf der Hinterb&uuml;hne gravierende staats- und gesellschaftspolitisch relevante Ver&auml;nderungen ab.</p>
<h2 class="auto-created">Was kommt nach der Wehrpflicht&shy;ge&shy;sell&shy;schaft?</h2>
<p>Mit der angek&uuml;ndigten Aussetzung der Wehrpflicht wird sich mittelfristig sowohl die Sozialfigur des Soldaten ver&auml;ndern als auch das Konzept der Staatsb&uuml;rgerlichkeit und des damit verbundenen gemeinschaftsbezogenen Verpflichtungsmodells. Was die Soldaten betrifft, ist dieser Einschnitt normativ unauff&auml;llig, denn das Soldatengesetz und der Status des &bdquo;Staatsb&uuml;rgers in Uniform&rdquo; werden durch den Wechsel der Wehrform nicht in Mitleidenschaft gezogen. Im &Uuml;brigen ist Artikel 12a GG, auf dem die Wehrpflicht beruht, ausdr&uuml;cklich als eine &bdquo;Kann&#8220;-Bestimmung formuliert, so dass der Gesetzgeber die Wehrform wechseln und die Pflichtforderung aussetzen kann, ohne Wort- und Sinngehalt der Verfassung irgendwie antasten zu m&uuml;ssen. Das ist insofern interessant, als das Grundgesetz, ganz im liberalen Geist, im <i>uniformierten </i>B&uuml;rger offensichtlich kein konstitutives Merkmal vollwertiger Staatsb&uuml;rgerlichkeit erkennen will.[4]</p>
<p>Gleichwohl wird der Statuswechsel hin zu einer kombinierten Freiwilligen-, Zeit- und Berufsarmee, zudem unter Einsatzbedingungen, Ver&auml;nderung im Sozialprofil des Milit&auml;rs nach sich ziehen. Eine ganze Reihe dieser Prozesse sind bereits seit den letzten Jahren in voller Entfaltung. Das mildert den Eindruck, es geschehe nun etwas g&auml;nzlich Neues. Das Milit&auml;r ist durch Standortschlie&szlig;ungen bereits &bdquo;aus der Fl&auml;che&rdquo; verschwunden. Die soziale Sichtbarkeit hat stark abgenommen; sie wird gleichsam kompensiert durch die mediale Pr&auml;senz der Bundeswehr in den Berichten aus den Einsatzgebieten. Das mobilisiert Anteilnahme, die vor allem den Kriegsopfern und Folgen belasteten zuteil wird. Soldaten, so k&ouml;nnte man den Trend pointieren, werden zu Adressaten medialer und karitativer Zuwendung, die &mdash; jenseits allf&auml;lliger Skandalisierungen &mdash; nur wenig &uuml;ber die Billigung der Auslandseins&auml;tze aussagen. Das imagin&auml;re Bild des vormaligen B&uuml;rgersoldaten transformiert sich schrittweise vom &mdash; gern karikierten &#8211; &bdquo;Sozialarbeiter in Uniform&rdquo; hin zum professionellen Sicherheitsakteur, der fern der Heimat im Auftrag der Politik unterwegs ist. Die Umstellung von Landesverteidigung auf globale Sicherheitsvorsorge samt &Auml;nderung der Wehrform verwandelt das Sicherheitsproblem unter der Hand von einer B&uuml;rgerangelegenheit in ein staatspolitisches Versicherungsverh&auml;ltnis, f&uuml;r dessen Erf&uuml;llung nur noch Steuerzahlungen und Experten zust&auml;ndig sind.</p>
<p>Diese Entwicklung hat einen Haken. War das Gesch&auml;ft des Landesverteidigers noch von den legitimatorischen Weihen kollektiver Notwehr gegen unmittelbar erfahrbare &Uuml;bergriffe von au&szlig;en getragen, so pr&auml;sentiert sich der Einsatzsoldat von heute als &mdash; wie die vieldeutige Formel hei&szlig;t &mdash;&bdquo;Instrument&#8220; der deutschen Sicherheitspolitik.[5] Aus dem sp&auml;ten Nachkommen des b&uuml;rgerlichen Besch&uuml;tzers von Heim und Herd ist ein Agent der Staatspolitik geworden, die ihn in &bdquo;Wars of Choice&rdquo; schickt, um Gefahren &bdquo;dort zu begegnen, wo sie entstehen.&rdquo; Das wirft, wie man am afghanischen Beispiel sieht, betr&auml;chtliche Legitimationsprobleme auf; die Folgewirkung f&uuml;r den nunmehr professionalisierten Staatsb&uuml;rger in Uniform ist jedoch von eigener Pr&auml;gnanz. Je fragw&uuml;rdiger und problematischer die politischen Einsatzbegr&uuml;ndungen ausfallen, je mehr sie sich im Verlauf langwieriger Missionen abnutzen, desto st&auml;rker ist der neue Soldat auf professionalistische Selbstbilder zur&uuml;ckgeworfen. Muss er gegebenenfalls mit der ganzen Person f&uuml;r halbe Sachen einstehen, liegt die Option nahe, sich auf die selbstgen&uuml;gsame Haltung zur&uuml;ckzuziehen, den &bdquo;Job gut zumachen&rdquo;, w&auml;hrend Begr&uuml;ndungen und Sinnstiftungen gern dem immer wieder herbeizitierten &bdquo;Primat der Politik&rdquo; anempfohlen werden. Diese Tendenz gibt es bereits, sie ist (noch) nicht stark, aber sie ist vorhanden.[6]</p>
<p>Auslandseins&auml;tze und milit&auml;rischer Professionalismus k&ouml;nnten also zu der paradoxen Situation f&uuml;hren, dass sich ein Soldatentyp entwickelt, der zwar nicht &bdquo;archaischer K&auml;mpfer&rdquo; sein will, aber zur Selbstinstrumentalisierung und zum Jobdenken neigt. Gleichzeitig signalisieren die komplexen Auslandsmissionen jedoch ganz andere Erfordernisse. Der Ruf nach soldatischer Rollendifferenzierung nimmt zu, dringend nachgefragt wird die Ausweitung des Horizonts &uuml;ber das Nur-Milit&auml;rische hinaus. &mdash; Angesichts dieser gegenl&auml;ufigen Tendenzen k&ouml;nnte die eigenartige Lage entstehen, dass das von der Politik und den internationalen Organisationen propagierte und legitimierte Gemeingut &bdquo;kollektive&rdquo; und &bdquo;globale Sicherheit&rdquo; keinen gesellschaftlich zurechenbaren Akteur und Adressaten findet, sondern nur eine hoch professionalisierte Kaste von mobilen Einsatzsoldaten.[7] Das ist nun gewiss ein &uuml;bertriebenes Bild, doch es illustriert drastisch, welche Unw&auml;gbarkeiten die Umstellung auf Sicherheitsvorsorge und Professionalismus mit sich bringt, nachdem die Klammer von Staatsb&uuml;rger, Landesverteidigung und Wehrform aufgel&ouml;st worden ist.</p>
<p>Die Gegentendenz ist in einem klugen Programmsatz der Weise-Kommission angesprochen worden, ohne dass dazu bisher ein koh&auml;rentes politisches Konzept vorgelegt worden w&auml;re. Im Bericht wird angeregt, ein umfassendes Angebot freiwilliger Dienste bereitzustellen, &bdquo;das pers&ouml;nliche, berufliche, gesellschaftliche und sicherheitspolitische Interessen in Einklang bringt. Die M&ouml;glichkeiten k&ouml;nnen von der Pflege, Betreuung und Wohlfahrt &uuml;ber den Bereich Bildung und Erziehung, den Umwelt- und Katastrophenschutz &uuml;ber die Entwicklungshilfe bis eben hin zum Dienst in der Bundeswehr reichen.&#8220;[8] W&uuml;rde die Politik ernsthaft ein solches Angebot formulieren, best&uuml;nde die Chance, die Vers&auml;umnisse der vergangenen Jahrzehnte etwas auszub&uuml;geln. Als der Zivildienst (der kein &bdquo;Ersatzdienst&rdquo; mehr sein sollte) 1977 mit den sog. Postkartenverfahren der Wehrdienstverweigerung de facto zur gleichrangigen Option neben dem Wehrdienst geworden war, hatte man nicht erkannt (erkennen wollen), dass damit unter der Hand eine Ausweitung des Gedankens der Gemeinschaftsdienste vollzogen worden war. Man wollte nur Druck vom Kessel ansteigender Verweigerungsquoten nehmen. Die Chance wurde vertan, zu einer gemeinsamen L&ouml;sung bei den verpflichtenden Gemeinschaftsdiensten zu kommen. Die Obligationsstruktur polarisierte sich einerseits in einen widerwillig absolvierten und wenig attraktiven Wehrdienst und andererseits in einen vorwiegend reaktiv geleisteten Zivildienst. Dem einen hing der Ruch des &bdquo;Zwangdienstes&rdquo; und verletzter &bdquo;Wehrgerechtigkeit&rdquo; in der feldgrauen W&auml;sche, der andere wurde den Makel einer nur ausweichend erbrachten Ersatzleistung nicht los.</p>
<p>Es wird sich nun das staats- wie gesellschaftspolitisch interessante Experiment verfolgen lassen, ob es gelingen wird, die legitimen Anspr&uuml;che an vorsorgenden und gemeinschaftsbezogenen Diensten auf Basis der Freiwilligkeit zu befriedigen. Das Gebot der Dringlichkeit wie die Maxime republikanischer Staatsklugheit w&uuml;rde indes dazu anhalten, diese Frage einer verbindlichen und attraktiven Regelung zuzuf&uuml;hren. Bei allen diesen Diensten, so kann man res&uuml;mieren, verf&uuml;gen B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger um gemeinwohl affine F&auml;higkeiten, die nachzufragen sie dem demokratischen Staat nicht ver&uuml;beln k&ouml;nnten, die aber vorzuenthalten sie begr&uuml;ndungspflichtig sein sollten. Was das f&uuml;r die milit&auml;rischen Dienste bedeuten k&ouml;nnte, l&auml;sst sich aus dem absehbaren Wandel der Streitkr&auml;fte ersehen.</p>
<h2 class="auto-created">Was kommt nach der &bdquo;west&shy;f&auml;&shy;li&shy;schen&rdquo; Milit&auml;&shy;r&shy;or&shy;ga&shy;ni&shy;sa&shy;tion?</h2>
<p>Im Zentrum der milit&auml;rischen Strukturreform stehen Stichworte wie Verschlankung, Effektivierung und Effizienz. Wesentlich weniger ist die Rede &mdash; bisher &mdash; von der milit&auml;rischen Auftragslage, den Streitkr&auml;ftestrukturen und den Wirksamkeitsbedingungen vor-sorgender Sicherheit. Die absehbaren Struktureingriffe bewegen sich noch immer, ganz grob gesagt, auf dem seit dem Zweiten Weltkrieg bestehenden Problemniveau der Vereinheitlichung und Verschmelzung der Teilstreitkr&auml;fte sowie der anh&auml;ngigen Organisationsstrukturen (die sog. Wehrmachtl&ouml;sung). An den zunehmend komplexer gewordenen Auslandsmissionen, die erkl&auml;rterma&szlig;en nicht nur milit&auml;rische Eins&auml;tze sind, l&auml;sst sich jedoch ein sehr viel tiefer greifender Ver&auml;nderungsdruck erkennen. Jenseits der klassisch-modernen (&bdquo;westf&auml;lischen&#8220;) Konstellation zwischenstaatlicher Kriege sind die Streitkr&auml;fte nicht nur mit asymmetrischen Gewaltstrukturen konfrontiert; ihr Auftrag richtet sich auch darauf, mit ihren Mitteln die Bedingungen der M&ouml;glichkeit einer nachhaltigen Sicherheit mitzugestalten. Der letzte Halbsatz ist nur scheinbar schwammig formuliert; in ihm verbirgt sich eine unerh&ouml;rte Herausforderung, wenn nicht &Uuml;berforderung der milit&auml;rischen Zweck- und Organisationsbestimmungen.</p>
<p>Erkannt und thematisiert werden vor allem die Anforderungen &auml;u&szlig;erer Differenzierung, die sich infolge der neuen Einsatz- und Auftragsbedingungen stellen. Der Ruf geht nach engeren Kooperations- und Koordinationsstrukturen zwischen den verschiedenen milit&auml;rischen und zivilen, staatlichen und nichtstaatlichen Akteursgruppen der Missionen. Dabei hat sich in der Bundeswehr eine gewisse Polarisierung der Probleme ergeben. Seit einigen Jahren wird gro&szlig;es Gewicht gelegt auf die sog. zivil-milit&auml;rische Zusammenarbeit (CIMIC), f&uuml;r die spezielle Zust&auml;ndigkeiten bzw. F&auml;higkeiten herangebildet worden sind. Wesentlich geringer entwickelt ist hingegen der deutsche Umgang mit den komplexen Problemen der Aufstandsbek&auml;mpfung (&bdquo;Counterinsurgency&#8220;/COIN).[9] Hier gen&uuml;gt es nicht, CIMIC-Beauftragte bereit zu stellen; vielmehr muss die gesamte operative Praxis auf die Kombination &bdquo;kinetischer&rdquo; (gewaltsamer) und &bdquo;nicht-kinetischer&rdquo; F&auml;higkeiten ausgerichtet werden, von denen die zuletzt genannten kooperative, polizeiliche, informationspolitische und &auml;hnliche Aspekte umfassen. Beides, CIMIC-Auftr&auml;ge wie COIN-Strategien verlangen eine enge Abstimmung mit zivilen Beh&ouml;rden und Organisationen. Dar&uuml;ber hinaus verweisen sie auf einen Integrationszusammenhang in die Gesamtproblematik von Auslandsmissionen, der hier nur angedeutet werden soll.</p>
<p>Kooperationen gestalten sich nicht konfliktlos, denn die Auftragslagen sind auch bei &Uuml;bereinstimmung im Grunds&auml;tzlichen verschieden. Zielkonflikte sind an der Tagesordnung: Wie kann der &bdquo;humanitarian space&rdquo; der Neutralit&auml;t und &Uuml;berparteilichkeit gesichert werden, wenn das Milit&auml;r erkennbar Partei in den Konflikten des Missionsgebiets ist? Wie kann verhindert werden, dass sich die Organisationsmacht des milit&auml;rischen Potentials in eine Definitionsmacht der politischen Ziele &uuml;bersetzt, so dass die &bdquo;Securization&rdquo; s&auml;mtlicher Missionsbelange Ma&szlig;stab setzend wird? Wie kann auftragssensibel zwischen dem milit&auml;rischen &bdquo;use of force&rdquo; und der &bdquo;utility of force&rdquo; unterschieden werden? Wie ist &bdquo;Statebuilding&rdquo; unter Bedingungen laufender Aufstandsbek&auml;mpfung &uuml;berhaupt m&ouml;glich? [10]</p>
<p>Allein diese Fragen lassen erkennen, wie nchdr&uuml;cklich die ver&auml;nderte Auftragslage komplexer Missionen hineinwirkt in die tradierten Organisationsregime der beteiligten Akteursgruppen, nicht zuletzt des Milit&auml;rs. Neben die Erfordernisse &auml;u&szlig;erer Differenzierung tritt die Notwendigkeit innerer Differenzierung. F&uuml;r diesen Vorgang sind beispielsweise Hilfsbegriffe wie &bdquo;Constabulary Force&rdquo; oder &bdquo;Verpolizeilichung&rdquo; gepr&auml;gt worden, die veranschaulichen, wie sich verschiedene Organisationsziele &uuml;berlappen und die Suche nach neuen innerorganisatorischen Handlungsmaximen ansto&szlig;en. Beispielhaft l&auml;sst sich das daran veranschaulichen, dass die hierarchische Top-down-Struktur des Milit&auml;rapparats in den Einsatzgebieten &mdash; ganz &auml;hnlich wie die Entwicklungsarbeit &mdash; mit dem umgekehrten Problem der Bottom-up-Prozesse konfrontiert wird. Wenn &bdquo;Sicherheit&rdquo; oder &bdquo;Statebuilding&rdquo; Zielformulierungen sind, an deren Realisierung auch das Milit&auml;r Anteil hat, und wenn es zutrifft, das beide Zielstellungen sich nicht vom gr&uuml;nen Tisch implantieren lassen, sondern lokalen Aushandlungsprozessen unterliegen, dann wird ersichtlich, welcher Flexibilit&auml;t, Eigenverantwortlichkeit und Improvisationsf&auml;higkeit die milit&auml;rischen &bdquo;Security Enabler&rdquo; bed&uuml;rfen, die hier unmittelbar mit politischen Aufgabenstellungen betraut sind.[11]</p>
<p>F&uuml;r das Berufsbild des Milit&auml;rs hat das gravierende Folgen. Gewiss werden die milit&auml;rischen Kernf&auml;higkeiten sowie entsprechend ausgerichtete Infanterie- und Kampfeinheiten unabdingbar bleiben (und gest&auml;rkt werden m&uuml;ssen), die auch k&uuml;nftig das Selbstbild des Soldaten pr&auml;gen (m&uuml;ssen). Dar&uuml;ber hinaus bedarf es bei Stabilisierungseins&auml;tzen sowohl in laufenden Konflikten wie in der Konfliktnachsorge eines breites Kranzes an F&auml;higkeiten, die &uuml;ber das Kerngesch&auml;ft hinausgehen. In der Milit&auml;rsoziologie wird daher von einem Trend zur Polyvalenz oder sogar zum Semi-Professionalismus gesprochen.[12] Dabei geht es um Kenntnisse und F&auml;higkeiten, die nur bedingt milit&auml;risch auszubilden sind. Eine sehr viel engere Verschmelzung von zivilen und milit&auml;rischen Ausbildungsg&auml;ngen, Karrierestrukturen und Berufsanteilen w&auml;re eine notwendige Folge solcher Trends.[13] Eine andere w&auml;re der qualifizierte R&uuml;ckgriff auf ein &ndash; zu f&ouml;rderndes &ndash; Reservistenpotential mit zivilberuflicher Erfahrung. Eine dritte Konsequenz k&ouml;nnte in der gezielten und mit der Nachhaltigkeit einer Obligation versehenen Nachfrage nach entsprechenden F&auml;higkeitsprofilen bei den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern liegen. Denn das prim&auml;re Ziel der Wehrpolitik liegt heute nicht mehr (nur) in der sozial-vertr&auml;glichen Integration der (Einsatz-)Soldaten, sondern im Transfer ziviler F&auml;higkeiten in die milit&auml;rischen Berufswelt.[14]</p>
<h2 class="auto-created">Politik der Sicherheit ist mehr als Sicher&shy;heits&shy;po&shy;litik</h2>
<p>Das Neuarrangement und Austarieren von Leitmodellen und Organisationsstrukturen macht auch vor der Sicherheitspolitik selbst nicht halt. Bis auf die Vorgaben der Weise-Kommission, des Berichts des Generalinspekteurs und des sog. Otremba-Papiers ist noch wenig Definitives sichtbar geworden. Was aber grunds&auml;tzlich skeptisch stimmt, ist die ressortbegrenzte Dimension des Reformvorhabens. Sicherheitspolitik unterliegt dem Problem, dass sie das, was sie gew&auml;hrleisten will, selbst nicht hervorbringen und garantieren kann. Sicherheit entzieht sich nicht nur der handfesten Definition,[15] sie sperrt sich auch gegen eine monokulturelle Bearbeitung: Es gibt keinen Sicherheitsmonopolisten! Diese Erkenntnis hat sich in Formeln wie &bdquo;Vernetzung&rdquo;, &bdquo;Integration&rdquo;, &bdquo;Koh&auml;renz&rdquo; und &bdquo;Comprehensive Approach&rdquo; niedergeschlagen. &#8211; Was bedeutet das aus einer staatspolitischen Perspektive?</p>
<p>Sagen wir zun&auml;chst, was es nicht bedeuten sollte. Fragw&uuml;rdig w&auml;re, das Zusammenhandeln der vernetzten Akteure und Organisationen unter den Primat sicherheitspolitischen Denkens zu stellen. Das ist eine latente Gefahr, die der Unbestimmtheit und Allgegenwart des Sicherheitskonzepts selbst innewohnt.[16] Gerade weil das Sicherheitsversprechen so vieldeutig ist, l&auml;sst sich alles und jedes in sicherheitsrelevante Materie aufl&ouml;sen &mdash; und dann nur noch durch diese Brille betrachten. Der Verlockung dieser Art von &bdquo;Securization&rdquo; kann nur widerstanden werden, wenn ein konsistentes strategisches Konzept entwickelt wird, dass Auskunft dar&uuml;ber gibt, was Deutschland im Rahmen seiner verschiedenen multilateralen Bindungen tun oder lassen will, um zur eigenen und zur kollektiven Ordnung (Friedensgebot) beizutragen. Das Instrumentarium f&uuml;r diese ausgreifende Zweckbestimmung ist seit der Etablierung des &bdquo;Gesamtkonzepts Zivile Krisenpr&auml;vention&rdquo; (2000) ausgesprochen l&uuml;ckenhaft geblieben.[17] In den j&uuml;ngsten Spar- und Reformanstrengungen ist davon nichts zu entdecken. Das bedeutet jedoch nichts anderes, als dass sich die Politik der eigenen Mittel zur Realisierung ihrer Zielprojektionen und Willenserkl&auml;rungen beraubt.</p>
<p>Staatspolitisch w&auml;ren interministerielle wie parlamentarische Anstrengungen gefordert, mit der Reduzierung der zur Verf&uuml;gung stehenden Mittel zugleich auch die Kr&auml;fte zu b&uuml;ndeln und konzentrieren. Das aber w&uuml;rde eine Strukturreform erfordern, die beispielsweise bis in die Gesch&auml;ftsordnung der Ministerien hineinreicht, indem sie dem Ressortprinzip wo immer notwendig Grenzen setzt, die horizontale F&uuml;hrungsverantwortlichkeiten schafft und strategische Zentren etabliert, die das einl&ouml;sen k&ouml;nnen, was mit der Formel der &bdquo;Comprehensiveness&rdquo; intendiert wurde. Dazu w&auml;re es notwendig, ein &uuml;bergreifendes Spar- und Reformkonzept zu entwickeln, das mindestens die &bdquo;3 Ds&rdquo; (Defence, Development, Diplomacy) integriert.[18]</p>
<p>Sicherheitspolitik st&ouml;&szlig;t auch an &auml;u&szlig;ere Grenzen. Angesichts weit gespannter Bedrohungsszenarien und enger werdender Haushalte ist der Zwang zu multilateraler Kooperation gro&szlig;. Dennoch wird dieser Weg nur sehr z&ouml;gerlich beschritten. Alle B&uuml;ndnispartner im NATO-Bereich k&uuml;rzen trotz besserer Vors&auml;tze vor sich hin, fallen auf bilaterale Kooperationen zur&uuml;ck und lassen das kollektive Instrumentarium der EU v&ouml;llig unbenutzt in der Ecke stehen. Angesichts der schw&auml;chlichen Europ&auml;ischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik scheinen die souver&auml;nit&auml;tspolitischen H&uuml;rden, die sich jeder milit&auml;rischen Integration in den Weg stellen, noch h&ouml;her als zuvor. Vorst&ouml;&szlig;e, die versuchen, aus der sparpolitischen Not eine integrationspolitische Tugend zu machen, sind kaum erkennbar. Deutschland hat mit seiner Unberechenbarkeit in Sachen AWACS-Einsatz in Afghanistan seine b&uuml;ndnispolitische Attraktivit&auml;t nicht gerade erh&ouml;ht.</p>
<p>Staatspolitische Grenzerfahrungen kristallisieren sich zus&auml;tzlich an den weitgesteckten Missionszielen, mit denen man &mdash; unter anderem! &mdash; Sicherheit gew&auml;hrleisten will. Diese unterliegen, wie das Beispiel des Statebuilding demonstriert,[19] einer Hybris eigener Art, die bei absehbarem Misslingen die Reaktion provoziert, sich auf das real- und machtpolitisch Essentielle zu beschr&auml;nken &mdash; und das ist dann doch wieder die milit&auml;risch bewehrte &bdquo;Stabilit&auml;t&rdquo; fragiler und korrupter Regime. So agiert die Politik zugleich &uuml;ber und unter ihren M&ouml;glichkeiten. Oder anders gesagt, die Engf&uuml;hrung der laufenden Sicherheitspolitik nimmt ihr eigenes Scheitern immer schon strukturell vorweg. Der Grund f&uuml;r dieses Politikversagen besteht nicht etwa darin, dass die Regime, denen wir unsere Unterst&uuml;tzung angedeihen lassen, zur Ausbildung demokratischer Grundstrukturen &uuml;berhaupt nicht f&auml;hig w&auml;ren, sondern darin, dass die Entsendestaaten in gouvernementaler Selbstblendung[20] gar nicht mehr in der Lage zu sein scheinen, sich &uuml;ber Staatsfunktionen, &ouml;ffentliche Aufgaben, kollektive Ordnungsressourcen und lokale (&bdquo;vorpolitische&#8220;) Resilienz &uuml;berhaupt zu verst&auml;ndigen. Die versteckte Pointe liegt darin, dass ein Konzept und ein Ma&szlig;stab f&uuml;r das eigene Regierungsgesch&auml;ft (siehe &bdquo;Comprehensiveness&rdquo;) wie f&uuml;r das exportierende Regierungshandeln (siehe &bdquo;Statebuilding&rdquo;) nicht greibar zu sein scheint.[21] In der Krise des Staatsaufbaus in den Interventionsgesellschaften (siehe Afghanistan) spiegelt sich die Blockade der strategischen und Entscheidungsstrukturen in den Entsendestaaten.</p>
<h2 class="auto-created">Staatskunst und Kriegs&shy;hand&shy;werk revisited</h2>
<p>Man braucht nicht erst auf das Werk Gerhard Ritters zur&uuml;ckzugreifen,[22] um zu erkennen, dass mit der laufenden Strukturreform der Bundeswehr mehr ber&uuml;hrt wird als Kosten, Effizienzkriterien oder Truppenst&auml;rken. Sowohl in der Sozialgestalt des Staatsb&uuml;rger in Uniform wie in der Ummodellierung von Staatsb&uuml;rgerlichkeit, in der post-westf&auml;lischen Ver&auml;nderung der Milit&auml;rorganisation wie in den Herausforderungen an die Staatskunst zeigen sich tief greifende Ver&auml;nderungstendenzen im &uuml;berkommenen Dreiecksverh&auml;ltnis von Politik, Milit&auml;r und Gesellschaft. Die Reformpolitik macht bisher nicht den Eindruck, als ob sie sich der Dimensionen ihres eigenen Tuns vollends bewusst w&auml;re.</p>
<p>[1] Das betrifft die Struktur- oder Weise Kommission, den Bericht des Generalinspekteurs sowie das Papier des Staatssekret&auml;rs Otremba.</p>
<p>[2] Man w&uuml;rde sich ein strategisches Dokument nach Art des britischen Strategic Defence and Security Review (&bdquo;Securing Britain in an Age of Uncertainty&#8220;, HM Government, Oktober 2010) w&uuml;nschen. Vgl. dazu Bastian Giegerich/Alexandra Jonas, &bdquo;Not simply a cost-saving exercise&rdquo;? Gro&szlig;britanniens neue Sicherheits- und Verteidigungspolitik. SOWI.Thema, 1/2011: <a href="http://www.sowi.bundeswehr.de/portaUalswinstbw" target="_blank" rel="noopener">http://www.sowi.bundeswehr.de/portaUalswinstbw</a> (27.1.2011).</p>
<p>[3] Vgl. Winfried Nachtwei, Die neue Bundeswehr: Freiwillig und kriegerisch? in: Bl&auml;tter f&uuml;r deutsche und internationale Politik, 1/2011, S. 57-66; Jana Puglierin/Svenja Sinjen, Sparen als Staatsr&auml;son. Zur Debatte &uuml;ber die Bundeswehrreform, in: Internationale Politik 1/2011, S. 56-61.</p>
<p>[4] Vgl. Klaus Naumann, Einsatz ohne Ziel? Die Politikbed&uuml;rftigkeit des Milit&auml;rischen. Hamburg 2008, Kap. III.</p>
<p>[5] Vgl. dazu Klaus Naumann, Soldaten sollen denken. Gestern Kosovo, heute Afghanistan: Die Bundeswehr darf nicht zum blo&szlig;en Instrument der Politik werden, in: Die Zeit, 4.2.20 10.</p>
<p>[6] Vgl. Maren Tomforde, Neue Milit&auml;rkultur(en): Wie ver&auml;ndert sich die Bundeswehr durch die Auslandseins&auml;tze? in: Maja Apelt (Hg.), Forschungsthema Milit&auml;r. Wiesbaden 2009, 5.193-220.</p>
<p>[7] Vgl. Elmar Wiesendahl, Neue Bundeswehr und &uuml;berholte Innere F&uuml;hrung. Ein Ansto&szlig; zur Fortentwicklung eines abgestandenen Leitbilds, in: Wilfried Gerhard (Hg.), Innere F&uuml;hrung &ndash; Dekonstruktion und Rekonstruktion. Bremen 2002, S. 19-38.</p>
<p>[8] Bericht der Strukturkommission der Bundeswehr, Vom Einsatz her denken. Konzentration, Flexibilit&auml;t, Effizienz. Berlin, Oktober 2010, S. 12, vgl. S.28.</p>
<p>[9] Vgl. Timo Noetzel, Germany&#8217;s Small War in Afghanistan: Military Learning amid Politico-strategic Inertia, in: Contemporary Security Policy, 3/20 10, S. 486-508.</p>
<p>[10] Zu den Problemen der COIN-Doctrine vgl. Peter Rudolf, Zivil &#8211; milit&auml;rische Aufstandsbek&auml;mpfung, SWP-Studie S2, Berlin 2010; mit nachdr&uuml;cklicher Skepsis bzgl. der politisch-governementalen Implikationen des COIN-Ansatzes vgl. Wendy Brown, Review Symposium: The New U.S. Ai-my /Marine Corps Counterinsurgency Manual as Political Science and Political Praxis, in: Perspectives on Politics, 2/2008, S. 354 ff.</p>
<p>[11] Vgl. beispielsweise die britische Mikrostudie von Matthew Jackson/Stuart Gordon, Rewiring Interventions? UK PRTs and `Stabilization&#8216;, in: Parameters, 5/2007, S. 647-661.</p>
<p>[12] Vgl. Hans Geser, Die Milit&auml;rorganisation in Zeiten entgrenzter Kriegs- und Friedensaufgaben, in: Elmar Wiesendahl (Hg.), Neue Bundeswehr &ndash; neue Innere F&uuml;hrung? Perspektiven und Rahmenbedingungen f&uuml;r die Weiterentwicklung eines Leitbildes. Baden-Baden 2005, S. 111-128; Karl Haltiner, Erfordern neue Milit&auml;raufgaben neue Milit&auml;rstrukturen? Organisationssoziologische Betrachtungen zur Verpolizeilichung des Milit&auml;rs, in: Sabine Collmer (Hg.), Krieg, Konflikt und Gesellschaft. Aktuelle interdisziplin&auml;re Perspektiven. Hamburg 2003, S. 159-186; Gerhard K&uuml;mmel, Das soldatische Subjekt zwischen Weltrisikogesellschaft, Politik, Gesellschaft und Streitkr&auml;ften, in: Angelika D&ouml;rfler-Dierken/Gerhard K&uuml;mmel (Hg.), Identit&auml;t, Selbstverst&auml;ndnis, Berufsbild. Implikationen der neuen Einsatzrealit&auml;t f&uuml;r die Bundeswehr. Wiesbaden 2010, S. 161-184.</p>
<p>[13] Vgl. Elmar Wiesendahl, Athen oder Sparta &ndash; Bundeswehr, quo vadis? Bremen 2010.</p>
<p>[14] Vgl. Wilfried von Bredow, Kooperations-Professionalit&auml;t. Das neue Profil der Bundeswehr und die notwendige Fortentwicklung der Inneren F&uuml;hrung, in: Elmar Wiesendahl (Hg.), Neue Bundeswehr &ndash; neue Innere F&uuml;hrung?, Baden-Baden 2005, S. 129-140.</p>
<p>[15] Luhmann sprach davon, (Erwartungs-)Sicherheit bedeute, so zu tun, als ob die Zukunft beherrschbar sei.</p>
<p>[16] Vgl. Christopher Daase, Wandel der Sicherheitskultur, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 50/2010, 5. 9-16.</p>
<p>[17] Vgl. Bundesregierung, Gesamtkonzept &bdquo;Zivile Krisenpr&auml;vention, Konfliktl&ouml;sung und Friedenskonsolidierung&rdquo; (2000); zur Kritik des j&uuml;ngsten Berichts der Bundesregierung vgl. Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung, Aktionsplan Zivile Krisenpr&auml;vention: notwendig, nicht l&auml;stig. Kommentar zum 3. Bericht der Bundesregierung. GKKE-Schriftenreihe 52, Bonn/Berlin Oktober 2010.</p>
<p>[18] Vgl. Klaus Naumann, Wenn Verteidigung zu Sicherheit wird. Pl&auml;doyer f&uuml;r die Neujustierung sicherheitspolitischer Strukturen, in: Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte, 10/2010, S. 4-9.</p>
<p>[19] Vgl. Berit Bliesemann-de Guevara/Florian K&uuml;hn, Illusion Statebuilding. Warum sich der westliche Staat so schwer exportieren l&auml;sst. Hamburg 2010.</p>
<p>[20] Darauf aufmerksam macht Claus Offe, Governance &ndash;&bdquo;Empty signifier&#8220; oder sozialwissenschaftliches Forschungsprogramm, in: Gunnar Folke Schuppert/Michael Z&uuml;rn, Governance in einer sich wandelnden Welt. Wiesbaden 2008, S. 61-76.</p>
<p>[21] Vgl. Klaus Naumann, Paradoxe Intervention. Deutschland im afghanischen Transformationskrieg, in: Mittelweg 36, 1/2011, S. 81-108.</p>
<p>[22] Gerhard Ritter, Staatskunst und Kriegshandwerk. Das Problem des &bdquo;Militarismus&rdquo; in Deutschland. 2 Bde. M&uuml;nchen 1954 und 1960.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/die-politik-des-militaers-der-gesellschaft/">Die Politik des Militärs der Gesellschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Bundeswehr auf dem Weg nach Sparta</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/die-bundeswehr-auf-dem-weg-nach-sparta/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 21:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/die-bundeswehr-auf-dem-weg-nach-sparta/</guid>

					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 14-26 I. Einleitung Die Bundeswehr verfügt über eine &#8222;Innere Führung&#8221; genannte Leitkultur, die das Markenzeichen für ihre demokratische Zuverlässigkeit und gesellschaftliche Integration bildet. Dieses Leitkonzept entstand in der Wiederbewaffnungszeit, als es galt, im Bruch mit der verhängnisvollen deutschen Militärtradition eine demokratie verträgliche, gesellschaftlich eingebundene Armee zu schaffen. Dass [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/die-bundeswehr-auf-dem-weg-nach-sparta/">Die Bundeswehr auf dem Weg nach Sparta</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 14-26</p>
<h2 class="auto-created">I. Einleitung</h2>
<p>Die Bundeswehr verfügt über eine &#8222;Innere Führung&#8221; genannte Leitkultur, die das Markenzeichen für ihre demokratische Zuverlässigkeit und gesellschaftliche Integration bildet. Dieses Leitkonzept entstand in der Wiederbewaffnungszeit, als es galt, im Bruch mit der verhängnisvollen deutschen Militärtradition eine demokratie verträgliche, gesellschaftlich eingebundene Armee zu schaffen. Dass es nach dem unsäglichen Leid, welches der rassenideologische Angriffs- und Vernichtungskrieg des Dritten Reiches über die Völker Europas und das eigene Land brachte, überhaupt zur Wiederbewaffnung kam, ist dem Bruch dieser neuen Armee mit der preußisch-militärischen Vergangenheit geschuldet. Nur eine völlig neue geistige Grundlage als &#8222;Armee in der Demokratie&#8221; konnte die Neuaufstellung von Streitkräften in der noch jungen Bundesrepublik Deutschland, einem noch von den verheerenden Kriegsfolgen materiell und geistig geschundenen Land, legitimieren.</p>
<p>Die damals entstandene alte Bundeswehr war ausschließliche Landesverteidigungsarmee und ist in den letzten zwanzig Jahren Schritt für Schritt zu einer internationalen Einsatzarmee transformiert worden. Die Neuaufstellung einer Kriseninterventionsstreitmacht läuft auf einen radikalen Strukturbruch mit der Vergangenheit hinaus, was die Frage aufwirft, ob damit das Leitbild der &#8222;Armee in der Demokratie&#8221; verblasst ist.</p>
<p>Hierfür wird zunächst der Stellenwert der Inneren Führung für die alte Bundeswehr beschrieben und aufgezeigt, dass die Anpassung der Inneren Führung an die neue Einsatzarmee nicht geglückt ist. Infolgedessen findet in der Bundeswehr eine Richtungskontroverse um ihre geistige Neuausrichtung und Identitätsbildung statt, die von den beiden Denkschulen &#8222;Athen&#8221; und &#8222;Sparta&#8221; bestimmt wird. Mit der Ära von zu Guttenberg entwickelt sich die Bundeswehr in Richtung Sparta.</p>
<h2 class="auto-created">II. Innere F&uuml;hrung als Leitkonzept f&uuml;r eine demokra&shy;ti&shy;sche, sozial integrierte Bundeswehr</h2>
<p>Die Innere Führung ist maßgeblich auf den Militärreformer Wolf Graf von Baudissin zurückzuführen. Baudissin sprach anfangs noch vom Inneren Gefüge der neuen Armee, was 1953 dann aber auf den Begriff der Inneren Führung umgetauft wurde. Dieser Terminus ist dann zum Markenzeichen der späteren Bundeswehr aufgestiegen. Baudissin ging es bei der Inneren Führung um etwas Revolutionäres, was einen Bogen zu den Anliegen der preußischen Militärreformer um Scharnhorst schlug und gleichzeitig einen radikalen Bruch mit der unsäglichen deutschen Militärtradition vollziehen sollte. Für ihn zielte das Reformkonzept auf den &#8222;geistigen Überbau&#8221; und die &#8222;Moral der Truppe&#8221; im Sinne von Clausewitz (Wiesendahl 2007: 21), was vom Gegenstandsbereich dem entspricht, was auch als Organisationskultur bzw. Unternehmensphilosophie der Bundeswehr bezeichnet wird. Für Baudissin war Innere Führung jedenfalls eine normative Leitkultur, die den Geist, die Mentalität, die Gesinnung, kurz die &#8222;corporate identity&#8221; der Angehörigen der neu zu schaffenden Armee prägen sollte.</p>
<p>Die 2008 neu gefasste Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 10/1 &#8222;Innere Führung&#8221; der Bundeswehr (BMVg 2008) hält an diesem Begriffsverständnis fest. Sie &#8222;umfasst die geistige und sittliche Grundlage der Streitkräfte. Sie durchdringt das gesamte militärische Leben &#8230;&#8221;. Als ein mehrschichtiges geistiges und moralisches Orientierungs-, Sinnvermittlungs- und Identitätskonzept für die Bundeswehr umfasst sie eine Unternehmensphilosophie, Führungskultur und ein Berufsbild für den Soldaten (Wiesendahl 2005: 27 ff).</p>
<p><b><i>II.1. Unternehmensphilosophie der Bundeswehr</i></b></p>
<p>Mit ihrer Unternehmensphilosophie werden Antworten darauf gegeben, wozu Streitkräfte da sind, für welche grundlegenden Werte sie einstehen und welche Beziehung sie zu Staat und Gesellschaft einnehmen. Der zweite Bereich behandelt die Führungskultur der Bundeswehr, die die Wertmaßstäbe und Normen für das Führungsverhalten und das militärische Zusammenleben vorgibt. Und schließlich gehört zur Inneren Führung ein Berufsleitbild, mit dem das gewünschte Selbstverständnis, die Berufsidentität der Soldatinnen und Soldaten abgesteckt wird.</p>
<p>Die von Baudissin geprägte Unternehmensphilosophie der alten Bundeswehr sah in ihr ein Notwehrinstrument, um die Bundesrepublik gegen einen drohenden Angriff aus dem Osten zu verteidigen. Abschreckung und Verteidigung griffen Hand in Hand, um einen auf deutschen Boden ausgetragenen Krieg zu verhindern. Die Kriegsverhütung besaß also erste Priorität, weil im Versagensvorfall der Abschreckung der drohende atomare Krieg zur Vernichtung all dessen geführt hätte, was es zu verteidigen galt. &#8222;Frieden als Ernstfall&#8221; und &#8222;Armee für den Frieden&#8221; bildeten für dieses Selbstverständnis die von Baudissin eingeführten Schlüsselbegriffe. Die Bundeswehr wurde vom Gesellschaftlichen her als Wehrpflichtarmee, als Bürgerwehr konzipiert. Sie war Notwehr- und Selbstbehauptungsarmee und wurde aus diesem Blickwinkel als Armee im Volk gesehen, die angesichts der realen kommunistischen Bedrohung im engen Schulterschluss mit der Gesellschaft eine Schutz- und Trutzgemeinschaft bildete. Wehrpflicht und Massenumfang der Bundeswehr unterstrichen diese Vorstellung.</p>
<p>Mit der &#8222;Armee in der Demokratie&#8221; wurde die zweite Säule des neuen Selbstverständnisses der bewaffneten Macht eingezogen. Ihre Identität sollte die Bundeswehr ohne jeglichen Eigenwert ausschließlich vom demokratischen Staat und der freiheitlich-pluralistischen Zivilgesellschaft herleiten. Dies hieß zuallererst, sie auf die Werte des Grundgesetzes zu verpflichten und als Parlamentsheer dem zivilen Primat und Oberbefehl zu unterwerfen. Die strikte Bindung an Recht und Gesetz verlieh der Unterordnung Nachdruck.</p>
<p>Zur Gesellschaft hin wurde sie dem Integrationsgebot unterstellt, was bedeutete, jegliche Sui-generis-Rolle abzulegen und sich gegenüber den zivilgesellschaftlichen Einflüssen und Strömungen zu öffnen und diese in sich hineinzulassen. Sowohl in ihrer Geisteshaltung als auch Zusammensetzung sollte die Armee ein Spiegelbild der pluralistischen Gesellschaft abgeben.</p>
<p>Mit der neuen Führungskultur der Inneren Führung trat der Schutz der Menschenwürde in den Mittelpunkt. Nach Baudissin (1969: 157) sollten, &#8222;gleiche Werte für die Armee wie für die zivilen Bereiche des Staates&#8221; gelten, zumal den Soldaten die Werte, die sie zu verteidigen hätten, im militärischen Zusammenleben nicht vorenthalten werden könnten. Zudem hätten Vorgesetzte einen kooperativen Führungsstil zu pflegen, was durch Leitsätze für Vorgesetzte unterstrichen wurde.</p>
<p><b><i>II.2. Staatsbürger in Uniform</i></b></p>
<p>Am stärksten ist die Innere Führung noch mit dem &#8222;Staatsbürger in Uniform&#8221; gleichgesetzt worden. In der Tat handelt es sich um ein Schlüsselkonzept, das auf der individuellen Ebene Soldat und Staatsbürger in einem Leitbild aufgehen lässt. Baudissin bezeichnete &#8222;Soldat und Nichtsoldat &#8230; als zwei verschiedene Aggregatzustände desselben Staatsbürgers&#8221; (1969: 201). Der alte Gegensatz von Soldat und Zivilist wird dadurch aufgehoben. Auf der einen Seite kommt hier wieder die Integrationsnorm ins Spiel, in dem der Soldat sich wie ein Zivilbürger im geistigen und politischen Leben der Gesellschaft bewegt, ohne aus seinem Status irgendeine Sonderheit oder Gegensätzlichkeit abzuleiten. Und von der anderen Seite her steckt in jedem Zivilbürger soviel freiheitlich &#8211; demokratische Gesinnung, dass er aus tiefer staatsbürgerlicher Einsicht zum &#8222;geborenen Vaterlandsverteidiger&#8221; (Scharnhorst) wird, um mit der Waffe in der Hand den Verlust von Recht und Freiheit des deutschen Volkes abzuwehren. Der Staatsbürger in Uniform ist politisch gestimmter, demokratisch überzeugter Wehrbürger. Seine Identität bezieht er aus dem Verteidigungsauftrag, er ist &#8222;Soldat für den Frieden&#8221;.</p>
<h2 class="auto-created">III. Trans&shy;for&shy;ma&shy;tion der Bundeswehr ohne Wandel der Inneren F&uuml;hrung</h2>
<p>Mit ihren drei Komponenten ging die Leitkultur der Inneren Führung in radikaler Form gegen den antidemokratischen, eigen bestimmten militärischen Traditionalismus vor, der in der neu geschaffenen Bundeswehr nicht wieder Wurzeln schlagen sollte. Die Leitkultur zielte auf nichts weniger als darauf, der neuen Armee einen demokratischen Geist einzuimpfen und sie weitgehend in ihrem Innern an menschenwürdige, zivile Verhältnisse und Umgangsformen anzugleichen. Inwieweit dies bei den heftigen Widerständen aus dem Offizierkorps geglückt ist und sich die Bundeswehr de facto die normative Leitkultur der Inneren Führung zu eigen gemacht hat, ist immer umstritten geblieben. Auf der einen Seite haben Kritiker wie Detlef Bald (2005, 2007) immer wieder auf die Kluft verwiesen, die sich zwischen Norm und Wirklichkeit der Inneren Führung in der Bundeswehr auftue. Auf der anderen Seite stellt Wilfried von Bredow (Bredow 2008) die Innere Führung als ein Musterbeispiel gelungener Militärreform dar, die auf einer Stufe mit der Einführung der sozialen Marktwirtschaft stände.</p>
<p>Dem Streit wurde spätestens zu Beginn des 21. Jahrhunderts der Boden entzogen, als mit den verteidigungspolitischen Richtlinien von 2003 (BMVg 2003) die Bundeswehr in eine neue Ära als Einsatzarmee eintrat. In der Tat war mit dem Ende des Ost-West-Konflikts der alte Verteidigungsauftrag der Bundeswehr hinfällig geworden. Und das wiedervereinigte Deutschland nutzte die Spielräume der Souveränität, um sich als europäische Mittelmacht auch des Militärs als Instrument der Außenpolitik zu bedienen. Insofern zog die politische Klasse in der rot-grünen Ära mit der Transformation der Bundeswehr hin zur internationalen Einsatz- und Kriseninterventionsarmee nur die überfällige Konsequenz, um im Einklang mit NATO und UNO beim internationalen Kräftespiel auch militärisch mitspielen zu können.</p>
<p>Zudem wurde mit der veränderten internationalen Krisenlage ab den 1990er Jahren ein Wechsel vom Bedrohungs- hin zum Risikoparadigma vollzogen, was zu einer Neubeurteilung der Rolle der Streitkräfte führte. Hieraus resultierte die Transformation der Bundeswehr zur Einsatzarmee. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien von 2003 (BMVg 2003), die Konzeption der Bundeswehr (BMVg 2004) und das Weißbuch von 2006 (BMVg 2006) liefern hierfür die entsprechenden Grundlagendokumente.</p>
<p>Die unter anderen Zeitumständen entwickelte demokratie- und sozialverträgliche Leitkultur der Inneren Führung konnte in ihrer alten Fassung schwerlich unverändert fortbestehen. Kommt doch eine grundlegend neu aufgestellte und rundum erneuerte internationale Einsatzarmee nicht daran vorbei, auch ihre geistigen und moralischen Grund- lagen, die kollektiv verinnerlichten Gewissheiten, Werthaltungen und Denkweisen, kurz ihre Leitkultur, durch ganzheitlichen Kulturwandel an die neue Aufgaben- und Organisationsstruktur einer Kriseninterventionsarmee anzupassen (Wiesendahl 2002: 19 ff.). Dieser sich über zwei Jahrzehnte hinziehende Transformationsprozess endet jetzt in einer auf 170.000 Mann verkleinerten professionellen Berufsarmee. Dabei wurden Zwecksetzung, Einsatzspektrum, Struktur, Personalstärke, Fähigkeiten und Ausrüstung der Streitkräfte neu justiert, ohne jedoch der Anpassung der Inneren Führung an die neue Einsatzwirklichkeit die gleiche Bedeutung beizumessen. Im Gegenteil vollzog sich der radikale Strukturwandel ohne entsprechenden Kulturwandel der Armee, was fatale Folgen haben sollte.</p>
<p>Dies war den ministeriellen Reformern bei allem Herausschieben der Identitätsfrage für die neue Einsatzarmee zunächst noch klar, so dass es in den verteidigungspolitischen Richtlinien von 2003 (BMVg 2003: Nr. 88) hieß, dass das Konzept der Inneren Führung weiterzuentwickeln sei, &#8222;um es an die neuen Einsatzbedingungen der Streitkräfte anzupassen und die Einbindung der Streitkräfte in die Gesellschaft zu verstärken&#8221;. Dann wurde aber mit dem Weißbuch von 2006 (BMVg 2006: 80) ein diametraler Kurswechsel mit dem Satz vollzogen, dass sich &#8222;die Konzeption der Inneren Führung &#8230; auch im Einsatz bewährt&#8221; habe.</p>
<p>Entsprechend erließ dann der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung Anfang 2008 eine neu gefasste Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 10/1 &#8222;Innere Führung&#8221;, die der Vorgabe, alles möglichst beim Alten zu lassen, folgte (Wiesendahl 2010: 30 ff.). Vor allen Dingen blendet sie die neue Einsatzwirklichkeit der Bundeswehr aus und belässt es beim hergebrachten Leitbild des Staatsbürgers in Uniform. Auch an der Integrationsnorm wird ohne Abstriche so festgehalten, wie sie in der Vorgängerfassung der ZDv 10/1 von 1992 und davor schon 1973 festgeschrieben worden war.</p>
<p>Die neue Vorschrift hält zu sehr an der Bewährungsprämisse der bisherigen Leitvorstellungen fest, als dass sie auf die neu aufgeworfene Identitätsfrage der transformierten Bundeswehr eine Sinn und Orientierung stiftende Wirkung entfalten könnte (Wiesendahl 2010: 29 ff). Die &#8222;Weiter-so&#8220;-Linie der Bundeswehrführung blockiert vor diesem Hintergrund ganz gezielt die überfällige Diskussion darüber ab, inwieweit eine professionelle Einsatzarmee in ihrer Legitimation und ihrem Identitätsverständnis noch zu einer Leitkultur passt, die vor 60 Jahren für eine in Staat und Gesellschaft voll integrierte Abschreckungs- und Verteidigungsarmee mit Staatsbürgern als geborenen Landesverteidigern entwickelt wurde.</p>
<h2 class="auto-created">IV. &bdquo;Athen&rdquo; oder &bdquo;Sparta&rdquo;: Die Neuaus&shy;rich&shy;tung der Bundeswehr</h2>
<p>Weil dem grundlegenden Strukturwandel der Bundeswehr kein erkennbarer Wandel ihrer Leitkultur folgte (Wiesendahl 2005: 18 f), kam die Innere Führung in eine prekäre Lage, die zur Aushöhlung ihres Sinngehalts und zum eklatanten Stellenwertverlust in der Bundeswehr beiträgt. Die Armee ist in ihrem Inneren über die neue Vorschrift hinweggegangen, und für die neueren Unteroffizier und Offiziersjahrgänge, alles Kinder der neuen Einsatzarmee, liefert sie keine nennenswerte Orientierung. Im Gegenteil geht die gelebte Organisationskultur, die dem Einfluss von Afghanistan und der dort relevanten militärischen Feldlager- Subkultur unterliegt (Tomforde 2010: 206 ff; Seiffert 2004: 160 ff), ihre eigenen Wege.</p>
<p>In dieser Gärungs- und Selbstfindungssituation laufen seit Längerem ungerichtete Identitätsbildungsprozesse ab, die sich auf der einen Seite von unten aus der eigensinnigen Verarbeitung von Einsatzerfahrungen der Soldatinnen und Soldaten speisen. Auf der anderen Seite finden unter den Offizieren, in den Aus- und Fortbildungsstätten und in den Leitungsstellen der Bundeswehr, Diskussionen und Meinungsbildungsprozesse statt, die jenseits der erratischen Leitkultur um ein der neuen Einsatzwirklichkeit gerecht werdendes Selbstverständnis der Armee kreisen.</p>
<p>Bei diesen Identitätsbildungsprozessen sind zwei Denkschulen von Gewicht, die um die geistige Neuausrichtung der Bundeswehr rivalisieren (Wiesendahl 2010: 34 ff.).</p>
<p>Die Kontroverse setzt bei der Frage an, mit welchem Bild von Einsatzwirklichkeit, mit welchem Identitätsverständnis und welchem Leitbild des &#8222;Soldaten im Einsatz&#8221; die Bundeswehr auf ihre neue Rolle als Kriseninterventionsarmee reagieren sollte.</p>
<p><b><i>IV.1. Denkschule &#8222;Athen&#8221;</i></b></p>
<p>Die Vertreter der Denkschule &#8222;Athen&#8221; gehen von einem Einsatzbild aus, bei dem es um globale Sicherheitsvorsorge geht, darum, sich anbahnenden Krisen und Konflikten unterschiedlichen Gefahrenspektrums schon am Ort ihres Entstehens und möglichst frühzeitig vorzubeugen. Scheitert dies, greift das Militär im Rahmen der Krisenbewältigung und Friedensstabilisierung Konflikt bändigend ein, um &#8222;post conflict&#8221; im Zusammenspiel mit weiteren politischen und zivilen Akteuren die staatliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Ordnung wiederherzustellen und einen nachhaltigen Frieden zwischen den Konfliktparteien herbeizuführen. Eingebettet in eine Strategie vernetzter Sicherheit, können Einsätze nur durch ein ganzes Bündel an einerseits militärischen und andererseits diplomatischen, entwicklungspolitischen, wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen gelingen. In solchen Einsätzen ist einerseits die Rolle des Militärs auf die Aufgabe zurückgedrängt, Gewalt zu verhindern und einzudämmen, also &#8222;einen dauerhaften Übergang von Gewalt zum Frieden&#8221; abzusichern (Gareis 2009: 114 f). Andererseits wachsen damit dem Militär Polizei ähnliche Aufgaben mit &#8222;sozialen, diplomatischen und helfenden Komponenten&#8221; zu (Bergmann 2008: 3), die weit über den klassischen Kampfeinsatz hinausreichen. Gewaltexpertise reicht damit nicht mehr aus, denn Einsatzstreitkräfte werden aus dieser Sicht zu einer ganzheitlich denkenden, politischen und gesellschaftlichen Verantwortungsinstanz.</p>
<p>Dieses Politische des Einsatzspektrums der Bundeswehr bildet für die Denkschule &#8222;Athen&#8221; den Dreh- und Angelpunkt militärischer Identitätsbildung und für das Selbstverständnis der Soldaten im Einsatz. Sie gewährleisten &#8222;ein sicheres Umfeld für die Tätigkeit anderer, ziviler staatlicher und nichtstaatlicher Akteure&#8221; (Schneiderhan 2007: 20). Soldaten sind nicht mehr nur Kämpfer, also Gewaltexperten, sondern &#8222;militärische Ordnungshüter&#8221; (Franke/Gillner 2009: 41), deren Aufgaben- und Qualifikationsprofil, deren Identität weit über das hergebrachte Militärhandwerkliche hinausreicht (Wiesendahl 2010: 39 ff).</p>
<p>Wie Birk (2007: 68) betont, &#8222;braucht Ressort übergreifende, vernetzte Sicherheitspolitik &#8230; auch Ressort übergreifende und vernetzt denkende und handelnde Offiziere&#8221;, die auf Basis breiter Bildung und wissenschaftlicher Schulung, politischer und sozialer Urteilskraft und Reflexionsfähigkeit die Folgen ihres Handelns überblicken können. Dieser neue Offiziertyp, den der Schweizer General Gustav Däniker (1992: 170 f) als &#8222;miles protector&#8221; bezeichnete, ist Verantwortungsträger und Hüter von Ordnung und gefährdeter Sicherheit (Franke/Gillner 2009), um, wo auch immer, ein friedliches Zusammenleben von Völkern und Menschen zu ermöglichen.</p>
<p>Der neue Soldat und Offizier ist als &#8222;security enabler&#8221; Kämpfer, Polizist, technischer Aufbauhelfer, Diplomat, Schützer, Helfer und Retter in einem. Auch im Auslandseinsatz verfügt er über ein festes ethisches Fundament, das sein Handeln an das Eintreten für Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und Demokratie bindet &#8212; Werte, die für das Grundgesetz und das politische Gemeinwesen der Bundesrepublik stehen (Schmidt 2008: 13).</p>
<p>Für die Athener Denkschule bleibt dieser Soldat als Treuhänder für Sicherheit als Verantwortungsträger der Polis, des Gemeinwesens, vollwertiges Mitglied der Zivilgesellschaft. Er entspricht dem Leitbild des politisch gebildeten, aktiven, politisch und gesellschaftlich integrierten Staatsbürgers und Soldaten (Seiffert 2005: 42).</p>
<p><b><i>IV.2. Denkschule &#8222;Sparta&#8221;</i></b></p>
<p>Die Anhänger der Denkschule &#8222;Sparta&#8221; sehen dagegen die neue Einsatzwirklichkeit der Bundeswehr durch Krieg und Kampf geprägt, wie breit und unterschiedlich sich das tatsächliche Einsatzspektrum der Krisenintervention auch immer gestaltet. Deshalb kehrt die Bundeswehr auch zu ihrem eigentlichen Wesenskern zurück, dem Kampf, der Vorbereitung und Durchführung von Feuergefechten. Einsätze stehen mehr oder minder für Krieg, um durch Androhung und Anwendung militärischer Gewalt einen Gegner niederzuringen. Im Kampf bewähren sich Streitkräfte. Das Konzept vernetzter Sicherheit findet dabei keine weitere Beachtung. Sparta entwickelt, entgegen dem Krisenszenario von &#8222;failing states&#8221;, in Einsatzländern die gefährliche Illusion, durch schieren Einsatz von Militärgewalt Krisenbewältigung, peacebuilding oder gar statebuilding bestreiten zu können.</p>
<p>Nach dem ehemaligen Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Hans-Otto Budde (2005: 113 f) wird das Heer durch die &#8222;Fähigkeit zum Kampf&#8216; zusammengehalten. Nicht mehr der Frieden, sondern der Krieg bildet den Ernstfall. Und der verlangt nach &#8222;Kriegstüchtigkeit&#8221; und &#8222;Bewährung im Gefecht&#8221; (Trull 2007: 7 ff) als einer Einheit.</p>
<p>Entsprechend propagiert dieser Denkansatz das soldatische Leitbild des Kämpfers, des &#8222;miles bellicus&#8221;. Er beherrscht professionell das Kriegshandwerk und gleicht in seiner inneren Antriebskraft und seinem Kampfwillen der, wie es der Heeresinspekteur Budde ausdrückte, mythischen Figur des &#8222;archaischen Kämpfers&#8221; (Winkel 2004). Diesem &#8222;miles bellicus&#8221; ist alles Politische, alles nichtmilitärische Reflexionsvermögen ausgetrieben. Seine Identität, seinen Berufsstolz und seine Sinnerfüllung bezieht der &#8222;miles bellicus&#8221; aus der existentiellen Ausnahmesituation des Kampfes, wofür er sich moralisch durch die Verinnerlichung der &#8222;klassischen Soldatentugenden&#8221;, durch &#8222;(z)eitlose soldatische Werte und tugendhaftes Verhalten&#8221; rüstet (Budde 2008: 31, 33).</p>
<p>Die Ideen des Heeresinspekteurs sind nicht singulär oder neu, sondern decken eine geistige Strömung in der Bundeswehr ab, die auf eine einflussreiche Tradition zurückblickt (de Libero 2006: 31 ff). Sparta mit seinem Berufsleitbild des Kämpfers, des miles bellicus, nimmt den Faden wieder auf, der nach der gescheiterten Revolte von Traditionalisten um die Generale Grashey, Schnez und Karst Ende der Sechziger, Anfang der siebziger Jahre in der Bundeswehr abriss. Schon Anfang der Neunziger wurden erneut im Heer gewichtige Stimmen laut, die zum klassischen Kriegsbild und Kämpfertum zurückkehren und das nie akzeptierte Leitbild der Inneren Führung und des Staatsbürgers in Uniform entsorgen wollten. Insofern sind von Heeresseite Parolen wie &#8222;Krieg als Ernstfall&#8221;, Herstellung von &#8222;Kriegstüchtigkeit&#8221; der Bundeswehr, Kämpferkult und Sonderrolle der Soldaten schon seit Beginn der 1990er in Umlauf gebracht worden (Bald 2005: 153 ff).</p>
<p>Mit Sparta und dem miles bellicus geht das Staatsbürgerliche als Sinn- und Antriebsquelle des Kriegerischen und des Kämpfen des Soldaten verloren, wie auch die überzeitlichen Soldatentugenden mit Demokratie und Zivilgesellschaft nichts zu tun haben. Ihm geht auch die von der ZDv 10/1 &#8222;Innere Führung&#8221; in Ziffer 401 geforderte Fähigkeit ab, &#8222;die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Dienens zu beantworten, d. h. ethische, rechtliche, politische und gesellschaftliche Begründungen für soldatisches Handeln zu vermitteln &#8230;&#8221;. Unter Anhängern Spartas besteht ferner Konsens, dass es für den Einsatzsoldaten auf Kriegshandwerk, Erziehung und Charakterprägung ankomme; dagegen weniger auf professionelle Wissensvermittlung und politische Bildung. Dies geht mit dem Argwohn einher, die Kämpfermoral könne durch zivilgesellschaftliche Liberalitätsnormen und Selbstentfaltungswerte untergraben werden. Infolgedessen sind Soldaten vor &#8222;Individualisierung&#8221; und &#8222;Spaßgesellschaft&#8221; (Budde 2008: 29) zu schützen. Abgewiesen wird das über ständige Integrationsgebot, denn die Gesellschaft bilde für Soldaten ein Gefahrenmoment, indem sie dem fortschreitenden Werteverfall, Konsumismus und Individualismus anheim fällt. Nur auf das Kämpfertum fixiert, wächst dagegen die Tendenz, dem Soldaten erneut eine Sonderrolle und &#8222;Qualität sui generis&#8221; (Royl 2005: 10) einzuräumen.</p>
<p>Sparta steht für ein hermetisches, selbstrefenzielles Verständnis von Militär und Soldatentum, mit dem die Brücken zur politischen Sinnbestimmung der Streitkräfte und zur Integration in die Gesellschaft abgebrochen werden. Sparta verfolgt eine Remilitarisierungs- und Entzivilisierungstendenz der Einsatzarmee Bundeswehr, die mit der bisherigen Leitkultur der Inneren Führung nichts mehr am Hut hat.</p>
<h2 class="auto-created">V. Mit Meilen&shy;s&shy;tie&shy;feln auf den Weg nach Sparta</h2>
<p>Die Bundeswehrführung hat sich zwar selbst die Auseinandersetzung um die geistige Neuausrichtung der Armee eingebrockt. Sie zeigte aber zunächst noch, gegen die wachsenden inneren Widerstände, die Bereitschaft, der hochgehaltenen Inneren Führung weiterhin Respekt zu erweisen, Flagge zu zeigen. Wenn auch unter den jüngeren einsatzerfahrenen Unteroffizieren und Offizieren bis hin zu den Generalstabsoffizieren viele dem Sparta-Leitbild nahe stehen, war in der Ära von Verteidigungsminister Jung und Generalinspekteur Schneiderhan klar, dass Kriegsmentalität und Kämpfertum in der Bundeswehr offiziell nicht geduldet würden. Im Gegenteil, verwahrte sich General Schneiderhan (2008) gegen das vom Inspekteur des Heeres, Budde, propagierte archaische Kämpfer-Idol und identifizierte sich offen mit dem &#8222;miles protector&#8221;.</p>
<p><b><i>V.1. Krieg in Afghanistan</i></b></p>
<p>Diese Position geriet in dem Maße unter Druck, wie die im Norden Afghanistans eingesetzten Truppenkontingente der Bundeswehr immer stärker von aufständischen Taliban in asymmetrische Anschläge und Gewaltaktionen hineingezogen wurden. Die Bemühungen des ehemaligen Verteidigungsministers Franz Josef Jung, die dortigen Geschehnisse weiterhin als Stabilisierungseinsatz abzutun, gerieten zum Desaster. Gleichzeitig wurde die schwarz-gelbe Bundesregierung immer stärker mit Legitimationsnotständen konfrontiert, sowohl gegenüber der Bevölkerung als auch der Armee das in das zehnte Jahr gehende Afghanistan-Abenteuer glaubwürdig zu rechtfertigen. Es tat sich für den Militäreinsatz eine tiefe Akzeptanzkluft auf, weil bis zu drei Viertel der Bundesbürger ihm die Zustimmung verweigerten. Gerade die ansteigende militärische Gewaltsamkeit der Mission weckten in der Bevölkerung tief sitzende antibellizistische Reflexe.</p>
<p>Für Regierung und Bundeswehrführung nahm die Lage kritische Züge an, weil sich gleichzeitig mit dem wachsenden Blutzoll unter den Einsatztruppen das Gefühl verbreitete, von Politik und Gesellschaft in Stich gelassen zu werden. Mit der Amtsübernahme durch zu Guttenberg ist daraufhin eine Tendenzwende eingetreten. Sie wird an der Bellizisierung des offiziellen Sprachgebrauchs sichtbar. Zwar wird weiterhin der Inneren Führung und dem Staatsbürger in Uniform das Wort geredet. Doch gleichzeitig nahmen Minister und Kanzlerin eine Anpassung an die Terminologie des Sparta-Denkansatzes vor und öffneten ihm damit für die Identitätsbildung der Bundeswehr Schleusen.</p>
<p>Ein vorläufiger Gipfelpunkt des begrifflichen Neuanstrichs der Bundeswehr wurde bei der Trauerfeier für die Karfreitag 2010 bei Kundus getöteten Soldaten und bei vorweihnachtlichen Truppenbesuchen des dortigen Feldlagers erreicht, als in einer konzertierten Aktion sowohl der Verteidigungsminister als auch die Bundeskanzlerin die Lage umgangssprachlich mit einem &#8222;Krieg&#8221; gleichsetzten (Haas 2010, Brössler 2010). Westerwelle als verantwortlicher deutscher Außenpolitiker folgte schließlich dieser Linie (SZ v. 11.01.11). Von der zuvor von zu Guttenberg eingeführten Formel &#8222;kriegsähnliche Zustände&#8221; nahm die Kriegsrhetorik ihren Ausgang (Fras/Hebestreit 2010).</p>
<p>Mit der Anpassung der regierungsamtlichen Sprache an den Soldatenjargon gibt die politische Führung weit verbreiteten Strömungen in der Bundeswehr nach, der Armee endlich das zurückzugeben, was ihre Wesensbestimmung ausmacht: den Krieg und das Kämpfen. Sie liefert damit Denkweisen in der Bundeswehr Vorschub, die im Bruch mit einer Vergangenheit, als die alte Bundesrepublik noch eine Politik militärischer Zurückhaltung verfolgte und die Bundeswehr den Frieden als Erstfall zu betrachten hatten, einen Befreiungsschritt sehen, mit dem die Armee zur Normalität, dem Kämpfen und Krieg führen, zurückkehrt.</p>
<p>Für die Leitkultur der aus ihrer &#8222;widernatürlichen&#8221; Fesselung befreiten Bundeswehr heißt dieser Kurswechsel aber, sich in Geist und Gesinnung auf einen Wesenskern zu besinnen, der sie nach Sparta heimführt. Bezeichnenderweise ist keine offizielle Äußerung gefallen, keine richtungweisende Rede des Verteidigungsministers zu vermelden, mit denen dem Vordringen der Kämpferideologie in der Bundeswehr Einhalt geboten wurde. Auch fehlt jedes Wort, ob nun vom Verteidigungsminister, dem Generalinspekteur oder selbst vom Wehrbeauftragten, das, über das Floskelhafte hinaus, den demokratischen Wertbezug der Leitkultur der Bundeswehr hervorkehrt und außer Zweifel stellt, dass jeder Einsatz, alles Kämpfen, sich nur durch die im Grundgesetz verankerten Grundwerte rechtfertigen lassen.</p>
<p><b><i>V.2. Der Luftschlag bei Kundus</i></b></p>
<p>Auch der Umgang der politischen und militärischen Führung der Bundeswehr mit dem durch Oberst i. G. Klein am 4. September 2009 befohlenen Luftschlag gegen vermutete Talibanführer entspricht einem Freifahrtsschein, um dem spartanischen Denken in der Bundeswehr zum Durchbruch zu verhelfen. Galten doch die Anstrengungen aller Verantwortungsträger der Armee unter Einschluss des &#8222;Hüters&#8221; der Inneren Führung, des damaligen Wehrbeauftragten Reinhold Robbe, allein dem Zweck, die offensichtlich unter Missachtung von NATO-Einsatzregeln durchgeführte Operation zur Tötung von Aufständischen vor Angriffen aus der Öffentlichkeit und den Unbilden eines Disziplinarverfahrens zu schützen.</p>
<p>Die Operation ist für die geistigen und moralischen Grundlagen der Bundeswehr von größtem Gewicht, weil erstmalig nach dem Zweiten Weltkrieg ein deutscher Offizier gezielt Aufständische in einem Einsatzland töten ließ und dies unter Inkaufnahme des Todes zahlreicher Zivilisten. Nirgendwo aus dem Spitzenbereich der Bundeswehr heraus wurde eine Stimme laut, die zumindest danach gefragt hätte, ob diese Angriffshandlung sich mit den Prinzipien der Leitkultur der Bundeswehr, der Inneren Führung, decke. Wirft doch der Luftschlag von Kundus hinsichtlich des von Bundeswehroffizieren zu erwartenden vorbildlichen Verhaltens Fragen auf, weil, so der parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Christian Schmidt (2008: 12), von Offizieren im Einsatzland &#8222;politisches Urteilsvermögen, ausgeprägte interkulturelle Kompetenz, Charakterstärke und diplomatisches Fingerspitzengefühl&#8221; erwartet werden. Hinzu treten &#8222;&#8230; soziale, ethische und moralische Urteilskraft&#8221; (Schreiner 2007: 124) sowie &#8222;&#8230; rechtsstaatliches Bewusstsein&#8221; (Schneiderhan 2008: 146).</p>
<p><b><i>V.3. Berufsarmee Bundeswehr</i></b></p>
<p>Der aller jüngste und zugleich folgenreichste Meilenschritt nach Sparta wird jedoch mit dem 1. Juli 2011 vollzogen, an dem das Zeitalter der Bundeswehr als Wehrpflichtarmee endet. Diese Zäsur, die Aussetzung als faktische Abschaffung der Wehrpflicht wird der Bundeswehr ein neues Gesicht geben. Zwar war die Wehrpflicht nie ein legitimes Kind der Demokratie (Theodor Heuß), aber mit ihrem Wegfall stürzt der Grundpfeiler des Legitimationskonzept der Inneren Führung ein, das sich aus dem Selbstverständnis des wehrhaften und voll in die Gesellschaft integrierten Staatsbürgers in Uniform herleitete. Hierfür standen im Laufe der letzten 54 Jahre seit dem 1. April 1956 mehr als 8,5 Millionen eingezogene Wehrdienstleistende gerade, die Militär und Zivilgesellschaft in der Realität des Truppenalltags eng miteinander verzahnten. Auch wenn die Zahl der jährlich Eingezogenen zuletzt unter 60.000 Rekruten fiel, begrenzte sie die dem Militär innewohnende Verselbständigungs- und Isolierungstendenz gegenüber zivilgesellschaftlichen Einflüssen und Strömungen.</p>
<p>Schon ab März 2011 wird die Bundeswehr zur Berufsarmee, in der nur noch Freiwillige dienen. Sie besteht dann ausschließlich aus Zeit- und Berufssoldaten, die das Militärhandwerk zu ihrem Beruf erwählen. Diese Verengung ihrer Rekrutierungsbasis wird für die geistige Ausrichtung und das innere Klima der Bundeswehr weitreichende Folgen haben.</p>
<p>Zu befürchten ist nicht, dass sich die neue Berufsarmee nach der von Seecktschen Manier erneut zum Staat im Staate aufschwingen und politische Machtansprüche anmelden könnte. Nein, die Gefahren für eine &#8222;Armee in der Demokratie&#8221; gehen von zu erwartenden inneren Homogenisierungstendenzen in der Bundeswehr aus, die in ihrer Identität dem Kampf und Kämpfertum huldigt. Der Leitbegriff eng verstandener militärhandwerklicher Professionalität, um den der Weg hin zur Berufsarmee kreist, befördert diese Entwicklung. Hierdurch wird der Boden bestellt, um im Inneren Mentalität, Denken, Fühlen und Handeln der Armee auf das Leitkonzept Sparta auszurichten. Mit ihm ist es um die weitere Integration von Bundeswehr und Gesellschaft nicht gut bestellt, weil es zur Verstärkung militärischer Subkultur kommen wird, deren soldatische Werte und Tugenden sich von zivilgesellschaftlicher Liberalität und Pluralität abgrenzen. Die Zivilität, die einst die Bundeswehr mit ihrer Inneren Führung von anderen Armeen unterschied, wird einem Mehr an Kommiss weichen. Dadurch bringt sich die Bundeswehr gegenüber ihrer gesellschaftlichen Umwelt in eine Randlage, auf die sie mit weiteren monolithischen Abschottungstendenzen reagieren wird. Die Gesellschaft wird dieser Entwicklung größtenteils gleichgültig und desinteressiert gegenüberstehen (Nolte 2008), was aber in der Armee das Gefühl verstärkt, nicht wertgeschätzt und akzeptiert zu werden. Genügend Gründe, um die Integration von Bundeswehr und Gesellschaft gefährdet zu sehen. Nur liefert die Bundeswehr mit ihrer Hinwendung zu Sparta hierfür selbst den Grund, weil in einer postheroischen Gesellschaft wie die der Bundesrepublik alles Kämpferisch-matriarchalische und Kriegerische zu Irritationen führt.</p>
<h2 class="auto-created">VI. Schluss</h2>
<p>Die Bundeswehr hat bei ihrer neuen Identitätssuche den Weg nach Sparta eingeschlagen, ohne dass die fatalen Folgen für eine &#8222;Armee in der Demokratie&#8221; und für die Integration von Bundeswehr und Gesellschaft intern oder öffentlich breiter diskutiert würden. Der besorgniserregenden Entwicklung Einhalt zu gebieten, ist von der gegenwärtigen politischen und militärischen Führung der Armee nicht zu erwarten. Die Opposition fällt aus, weil ihr, den Wehrbeauftragten eingeschlossen, die parlamentarischen Köpfe fehlen, die Sorge um die geistige Fehlentwicklung der Bundeswehr aufbrächten.</p>
<p>Das &#8222;Zentrum für Innere Führung&#8221; der Bundeswehr in Koblenz leidet seit Jahren an geistigem Totalausfall. Jüngst aber fällt dessen Kommandeur, General Bach, als Unterzeichner der &#8222;Koblenzer Erklärung&#8221; (2011) auf, die den Sinngehalt des Staatsbürgers in Uniform verdreht und sich für das Leitbild des Kämpfers stark macht. Mitunterzeichner ist der Wehrbeauftragte a. D. Reinhold Robbe. Vom zivil besetzten, &#8222;Beirat für Innere Führung&#8221; als Wächtergremium ist bei alledem nichts zu vermelden.</p>
<p>So bleiben allein die Medien und die kritische Öffentlichkeit als letzte Instanz, die einen Gegenpol zum problematischen Treiben um die bewaffnete Macht in Deutschland bilden könnte.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p><i>Bald, Detlef</i> (2005): Die Bundeswehr. Eine kritische Geschichte 1955-2005. München</p>
<p><i>Bald, Detlef u. a. (Hrsg.)</i> (2008): Zurückgestutzt, sinnentleert, unverstanden: Die Innere Führung der Bundeswehr. Baden-Baden</p>
<p><i>Baudissin, Wolf Graf von</i> (1969): Soldat für den Frieden. Entwürfe für eine zeitgemäße Bundeswehr. München</p>
<p><i>Bergmann, Robert</i> (2008): Zeitgemäße Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Inneren Führung. In: if plus. Beilage zur Zeitschrift für Innere Führung, Nr. 1, S. 2-13</p>
<p><i>Birk, Eberhard</i> (2007): Abschied vom Bild des Offiziers? In: Gneisenau Blätter, Band 6 (Einsatzarmee und Innere Führung), S. 62-70</p>
<p><i>BMVg</i> (2003): Verteidigungspolitische Richtlinien für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, Berlin</p>
<p><i>BMVg</i> (2006): Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr. Berlin</p>
<p><i>BMVg</i> (2008): ZDv 10/1 Innere Führung. Selbstverständnis und Führungskultur der Bundeswehr. Berlin</p>
<p><i>BMVg</i> (2004): Konzeption der Bundeswehr (KdB). Berlin</p>
<p><i>Bredow, Wilfried von</i> (2008): Militär und Demokratie in Deutschland. Eine Einführung, Wiesbaden</p>
<p><i>Brössler, Daniel </i>(2010): Kriegsweihnachten. In: Süddeutsche Zeitung v. 20.12.2010, S. 3</p>
<p><i>Budde, Hans-Otto</i> (2005): Aktuelle Aspekte zur Transformation des Deutschen Heeres. In: Clausewitz-Gesellschaft e. V. (Hrsg.): Die Jahrbücher der Clausewitz Gesellschaft e. V. Band 1. Jahrbuch 2005, 5. 105-123</p>
<p><i>Budde, Hans-Otto</i> (2008): Das militärische Selbstverständnis des Deutschen Heeres. Ein wichtiger Faktor für den Erfolg im Einsatz. In: Gneisenau Blätter, Band 8, S. 29-34</p>
<p><i>Däniker, Gustav </i>(1992): Wende Golfkrieg &#8211; Vom Wesen und Gebrauch künftiger Streitkräfte, Frauenfeld</p>
<p><i>Franke, Jürgen/Gillner, Matthias</i> (2009): Das Bild des Stabsoffiziers in der Einsatzarmee. In: if Zeitschrift für Innere Führung, Heft 3-4, S. 40-44</p>
<p><i>Fras, Damir/Hebestreit, Steffen</i> (2010): Der Kriegsminister. In: Frankfurter Rundschau v. 22.04.2010, 5. 2</p>
<p><i>Gareis, Sven Bernhard</i> (2009): Militärische Beiträge zur Sicherheit. In: Böckenförde, Stephan/Gareis, Sven Bernhard (Hrsg.): Deutsche Sicherheitspolitik. Opladen, Farmington Hills, S. 99-129</p>
<p><i>Haas, Claude</i> (2010): Krieg ist plötzlich ein tröstendes Wort. In: Die Zeit, Nr. 17 v. 12.04.2010, S. 47</p>
<p><i>Koblenzer Erklärung</i> (2011): veröffentlicht durch das Kuratorium der Karl-Theodor-Molinari-Stiftung des Deutschen Bundeswehrverbandes, Koblenz, 21. Januar 2011</p>
<p><i>Libereo de, Lorentana</i> (2006): Tradition in Zeiten der Transformation: Zum Traditionsverständnis der Bundeswehr im frühen 21. Jahrhundert, Paderborn etc.</p>
<p><i>Nolte, Paul </i>(2008): Fremde Soldaten. Deutschlands Nichtverhältnis zu seiner Armee. Essay. In: Der Spiegel, Nr. 48, S. 184-186</p>
<p><i>Royl, Wolfgang</i> (2005): Soldat Sein mit Leib und Seele. Der Kämpfer als existentielles Leitbild einer Berufsarmee. In: Collmer, Sabine/Kümmel, Gerhard (Hrsg.): Ein Job wie jeder andere? Zum Selbst- und Berufsverständnis von Soldaten, Baden-Baden, S. 9-21</p>
<p><i>Schmidt, Christian</i> (2008): Das Selbstverständnis des Soldaten der Einsatzarmee. In: Gneisenau Blätter. Band 8, S. 10-14</p>
<p><i>Schneiderhan, Wolfgang</i> (2007): Soldat im Zeitalter der Globalisierung. In: Europäische Sicherheit, H. 2, S. 14-20</p>
<p><i>Schneiderhan, Wolfgang</i> (2008): Innere Führung und ihre besonderen Anforderungen im Auslandseinsatz der Streitkräfte. In: Neue Zeitschrift für Wehrrecht, 50 Jg., Heft 4-5, S. 144-149</p>
<p><i>Schneiderhan, Wolfgang</i> (2008): Von Gneisenau über Baudissin nach Kabul &#8211; Innere Führung als Konstante im Wandel? In: Gneisenau Blätter, Band 8, S. 15-19</p>
<p><i>Schneiderhan, Wolfgang</i> (2009): Bundeswehr im Einsatz &#8211; eine Herausforderung für die Innere Führung? In: Gneisenau Blätter, Bd. 9 (Einsatzarmee und Innere Führung), S. 23-27</p>
<p><i>Schreiner, Karl H.</i> (2007): Die Militärelite und die Transformation der Bundeswehr. In: Wiesendahl, Elmar (Hrsg.): Eliten in der Transformation von Gesellschaft und Bundeswehr, Paderborn etc., S. 117-135</p>
<p><i>Seiffert, Anja</i> (2004): Veränderungen des soldatischen Selbstverständnisses unter Einsatzbedingungen. In: Kutz, Martin (Hrsg.): Gesellschaft, Militär; Krieg und Frieden im Denken von Wolf Graf von Baudissin, Baden-Baden</p>
<p><i>Seiffert, Anja </i>(2005): Soldat und Zukunft. Wirkungen und Folgen von Auslandseinsätzen auf das soldatische Selbstverständnis, Berlin</p>
<p><i>Tomforde, Maren</i> (2010): Neue Militärkultur(en). Wie verändert sich die Bundeswehr durch die Auslandseinsätze. In: Apelt, Maja (Hrsg.): Forschungsthema: Militär, Wiesbaden, S. 193-219</p>
<p><i>Trull, Christian</i> (2007): Bildet die Bundeswehr zur Kriegstüchtigkeit aus? In: Das schwarze Barett, Nr. 37,S.7-10</p>
<p><i>Wiesendahl, Elmar</i> (2002): Neue Bundeswehr und überholte Innere Führung. Ein Anstoß zur Fortentwicklung eines abgestandenen Leitbilds. In: Gerhard, Wilfried (Hrsg.): Innere Führung. Dekonstruktion und Rekonstruktion. Bremen, S. 19-3 8</p>
<p><i>Wiesendahl, Elmar</i> (2005): Die Innere Führung auf dem Prüfstand &#8211; Zum Anpassungsbedarf eines Leitbildes. In: Ders. (Hrsg.): Neue Bundeswehr &#8211; neue Innere Führung? Perspektiven und Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung eines Leitbildes, Baden-Baden, S. 17-34</p>
<p><i>Wiesendahl, Elmar</i> (2007): Zur Aktualität der Inneren Führung von Baudissin für das 21. Jahrhundert. Ein analytischer Bezugsrahmen. In: Ders. (Hrsg.): Innere Führung für das 21. Jahrhundert. Die Bundeswehr und das Erbe Baudissins. Paderborn etc., S. 11-28</p>
<p><i>Wiesendahl Elmar</i> (2010): Athen oder Sparta &#8211; Bundeswehr quo vadis? Wissenschaftliches Forum für Internationale Sicherheit. WIFIS-AKTUELL Nr. 44, Bremen</p>
<p><i>Winkel, Wolfgang </i>(2004): Bundeswehr braucht archaische Kämpfer. In. Welt am Sonntag v. 29.04.2004</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/die-bundeswehr-auf-dem-weg-nach-sparta/">Die Bundeswehr auf dem Weg nach Sparta</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Vom Staatsbürger in Uniform zum demokratischen Krieger</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/vom-staatsbuerger-in-uniform-zum-demokratischen-krieger/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 21:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/vom-staatsbuerger-in-uniform-zum-demokratischen-krieger/</guid>

					<description><![CDATA[<p>aus: vorg&#228;nge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 27-35 &#8222;Ehre&#8221;, &#8222;Tugenden&#8221; oder &#8222;Ideale&#8221; scheinen in einer post-modernen Gesellschaft auf den ersten Blick Relikte vergangener Tage zu sein. Dennoch hat gerade der Ehrbegriff in einer Institution wie der Bundeswehr wieder Konjunktur. Verteidigungsminister Thomas de Maiziere hat mit Rekurs auf das Konzept der Ehre sein Amt &#252;bernommen. Zugleich [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/vom-staatsbuerger-in-uniform-zum-demokratischen-krieger/">Vom Staatsbürger in Uniform zum demokratischen Krieger</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 27-35</p>
<p>&bdquo;Ehre&rdquo;, &bdquo;Tugenden&rdquo; oder &bdquo;Ideale&rdquo; scheinen in einer post-modernen Gesellschaft auf den ersten Blick Relikte vergangener Tage zu sein. Dennoch hat gerade der Ehrbegriff in einer Institution wie der Bundeswehr wieder Konjunktur. Verteidigungsminister Thomas de Maiziere hat mit Rekurs auf das Konzept der Ehre sein Amt &uuml;bernommen. Zugleich zehrt die Einsatzrealit&auml;t der Bundeswehr unterschwellig am mit dem Ehrbegriff verbundenen Leitbild des Staatsb&uuml;rgers in Uniform. Das Desinteresse der Gesellschaft an der Bundeswehr und die ausbleibende Anerkennung der Soldaten im Einsatz durch die Gesellschaft f&ouml;rdert eine Entwicklung hin zur Abkapselung einer autonomen und selbstreferenziellen &bdquo;K&auml;mpfer&#8220;-Identit&auml;t, die sich mit ihren eigenen Mitteln der Verst&auml;ndigung Anerkennung schafft &ndash; eine gewaltige Herausforderung f&uuml;r den im Konzept der &bdquo;Inneren F&uuml;hrung&rdquo; entwickelten, am Grundgesetz orientierten zentralen Werte- und Bezugsrahmen der Bundeswehr. Das Konzept des &bdquo;demokratischen Kriegers&rdquo; skizziert demgegen&uuml;ber eine Sozialfigur, die als zeitgem&auml;&szlig;e Verk&ouml;rperung des Staatsb&uuml;rgers in Uniform einer Armee im Einsatz das Potenzial hat, das Spannungsfeld zwischen ziviler Gesellschaft und der Einsatzrealit&auml;t zu &uuml;berbr&uuml;cken.</p>
<h2 class="auto-created">Vernetzte Sicherheit</h2>
<p>Das klassische Kriegsbild ist weitgehend obsolet geworden. Es wird abgel&ouml;st von einem umfassenden Sicherheitsbild, in dem das Milit&auml;r eine absolut gesehen kleinere, aber zugleich qualitativ erweiterte Rolle im Rahmen der sicherheitspolitischen Akteure spielt.[1] Die Kombination der verschiedenen Perspektiven der Bereiche von Au&szlig;en-, Wirtschafts-, Entwicklungs-, Justiz-, Innen- und Verteidigungspolitik macht zunehmend eine umfassende Vorgehensweise in Planung und Durchf&uuml;hrung zur Konfliktl&ouml;sung erforderlich, um auf diese Weise den Anforderungen komplexer Konflikt- bzw. Krisenszenarien gerecht zu werden und dabei sowohl die Ursachen einer Krise bzw. eines Konflikts als auch deren Folgen zu bek&auml;mpfen. Die sicherheitsrelevanten staatlichen und nicht-staatlichen Akteure m&uuml;ssen hierzu ihre Ziele, Prozesse, Strukturen und F&auml;higkeiten bewusst aufeinander abstimmen, verkn&uuml;pfen und sie systematisch in ihr langfristiges Handeln integrieren.</p>
<p>Mit Blick auf die verf&uuml;gbaren Sicherheitsinstrumente des Staates sind Streitkr&auml;fte zwar nicht alles. Sie bleiben jedoch Teil des gesellschaftlichen F&auml;higkeitsspektrums. Die Streitkr&auml;fte sind ein Teil derjenigen Kr&auml;fte, mit denen ein Gemeinwesen auf Angriffe reagiert. Deshalb m&uuml;ssen sie darauf vorbereitet werden, gemeinsam, synchronisiert mit anderen, zivilen Instrumenten der Politik im Rahmen einer umfassenden Antwort auf sicherheitspolitische Herausforderungen eingesetzt zu werden. Die &ouml;ffentliche Akzeptanz dieses Einsatzspektrums bildet das R&uuml;ckgrat gesellschaftlicher R&uuml;ckbindung und Legitimation.</p>
<p>Eins&auml;tze von Streitkr&auml;ften basieren auf souver&auml;nen politischen Entscheidungen im Kontext umfassender Sicherheitsvorsorge, von Krisenmanagement und Krisenvorsorge unter dedizierter Ber&uuml;cksichtigung nationaler Interessen. Jeder Einsatz, jedes Einsatz-Gebiet ist anders. Selbst in ein und demselben Einsatzgebiet gibt es unterschiedliche Bedingungen f&uuml;r die Auftragserf&uuml;llung. In jedem Einsatz werden andere F&auml;higkeiten, ein anderes Auftreten und eine andere Ausr&uuml;stung verlangt. Die Facetten der Einsatzoptionen reichen von Milit&auml;rberatung, UN-Beobachtermissionen &uuml;ber Hilfeleistungen, milit&auml;rische Evakuierungsoperationen, hin zu Stabilisierungsoperationen einschlie&szlig;lich Operationen gegen irregul&auml;re Kr&auml;fte. Sie k&ouml;nnen Eins&auml;tze h&ouml;chster Intensit&auml;t im Rahmen internationaler Konfliktbew&auml;ltigung einschlie&szlig;en, ebenso den Kampf gegen den internationalen Terrorismus.</p>
<p>Das k&uuml;nftige operative Umfeld wird dementsprechend zunehmend durch eine Verwischung der Grenzen zwischen innen und au&szlig;en &mdash; Staatenkrieg und B&uuml;rgerkrieg &mdash; der Rolle von zivilen Kr&auml;ften und Milit&auml;r bestimmt. Es gestaltet sich dynamischer und komplexer als je zuvor. Die hergebrachten klassischen Massenheere haben gegen&uuml;ber vernetzten, modern ausger&uuml;steten und hervorragend ausgebildeten, jedoch im Umfang weitaus geringeren Streitkr&auml;ften keine Chance mehr. Kleine, schlagkr&auml;ftige, hochmobile und flexible Kampfgemeinschaften und -verb&auml;nde bestimmen zunehmend das Einsatzgeschehen. Grundlegend neue Einsatzkonzepte werden m&ouml;glich. Die Beweglichkeit auf strategischer, operativer und taktischer Ebene gewinnt neue Dimensionen. Die eigenen Verluste wie auch die Kolalateralsch&auml;den sinken auf ein nie da gewesenes Niveau.</p>
<p><i>Vernetzte Operationsf&uuml;hrung</i> ist deshalb Kern der Transformation der Bundeswehr und zugleich deren bedeutendste Initiative. Sie zielt auf eine konsequente Vernetzung, von den unterschiedlichen Prozessen in der Einsatzdurchf&uuml;hrung &uuml;ber hierarchische Ebenen und verschiedene Truppen hinweg &mdash; ein komplexer Ansatz, der von Prozessen ausgehend seine Wirkungen auf Strukturen und bis hin zur F&uuml;hrungskultur von Streitkr&auml;ften entfaltet. Mit <i>vernetzter Operationsf&uuml;hrung </i>wird das milit&auml;rische F&auml;higkeitsprofil signifikant verbessert und zugleich der Schulterschluss, die F&auml;higkeit zur Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern bewahrt. Auf Grund der Vielfalt der Aufgaben sowie der Binnendifferenzierung und nicht hierarchischen Vernetzung ben&ouml;tigt eine solche Armee ein einheitliches Selbstverst&auml;ndnis &mdash; das des demokratischen Kriegers.</p>
<h2 class="auto-created">Eine Frage der Ehre</h2>
<p>In kleinen Kampfgemeinschaften ist &bdquo;Ehre&rdquo; zunehmend von Bedeutung. Die Zukunft wird nicht mehr durch gro&szlig;e Kampfverb&auml;nde gekennzeichnet sein, sondern durch Einheiten von 10-40 Personen. Zunehmend bildet sich dort &mdash; als Defensivreaktion auf den empfundenen mangelhaften R&uuml;ckhalt in der Gesellschaft &mdash; die narrative Konstruktion einer &bdquo;K&auml;mpfer-Identit&auml;t heraus, die &uuml;ber einen spezifischen Ingroup -Diskurs getragen wird. Im Gespr&auml;ch mit Soldatinnen und Soldaten, die auf Grund ihrer Gefechtserfahrungen von anderen gern als &bdquo;K&auml;mpfer&rdquo; bezeichnet werden &mdash; die sich teilweise auch selbst so bezeichnen und verstehen &mdash;, &uuml;ber den Sinn ihres Einsatzes, wird dies deutlich:[2]</p>
<p><i>&bdquo;F&uuml;r mich war es eine Ehre, mit all den Kameraden dort gemeinsam zu k&auml;mpfen&#8230; Ich denke, so etwas braucht jeder Einzelne, weil sonst kannst Du ja gleich drin im Lager bleiben, sagen, ich habe keinen Bock mehr, da raus zu fahren. Es geht ja dann nicht mehr ums gro&szlig;e Ganze. Es ist ja dann eigentlich nur noch mein Kamerad zur Linken und mein Kamerad zur Rechten. &#8230; Daf&uuml;r lohnt es sich dann auch zu k&auml;mpfen.&#8220;</i></p>
<p>Ehre erh&auml;lt in der kleinen Kampfgemeinschaft ihre konkrete, personifizierte Bedeutung im Hinblick auf den Kamerad zur Linken und zur Rechten. Diese werden im Einsatz zum wesentlichen Bezugsrahmen. Zwei Erfahrungen sind in diesem Zusammenhang entscheidend:</p>
<ul>
<li>die Erfahrung der Gefahr, k&auml;mpfen zu m&uuml;ssen, m&ouml;glicherweise Verwundung und Tod zu erleben;</li>
<li>die Erfahrung des gesellschaftlichen Desinteresses.</li>
</ul>
<p>Die Re-Aktualisierung von Ehre im Einsatz l&auml;sst sich somit als eine defensive <i>Ingroup</i>-Strategie interpretieren, die auf Grund eines wahrgenommenen Mangels an gesellschaftlicher Anerkennung f&uuml;r einen h&ouml;chst riskanten und lebensbedrohlichen staatsb&uuml;rgerlichen Dienst entsteht und diesen Mangel gruppenspezifisch kompensiert, die diesem Dienst Sinn und Bedeutung gibt. Der Einzelne riskiert dann lieber sein Leben f&uuml;r seine Kameraden als Ausdruck seiner individuellen Ehre, die der Kampfgemeinschaft eine gemeinsame kollektive Identit&auml;t gibt und deren Wertvorstellungen stabil in der Gruppe verankert sind.[3]</p>
<p>Diese Konzeption von Ehre vertr&auml;gt sich jedoch weder mit dem Konzept der inneren F&uuml;hrung noch der unabdingbaren gesellschaftlichen R&uuml;ckbindung. Dieser Begriff von Ehre beruht gerade auf der Verweigerung gesellschaftlicher Anerkennung. Wenn die Gesellschaft der Politik das Mandat erteilt, im Namen eines Einsatzes, zum Beispiel in Afghanistan, deutsche Soldaten in ein Krisen- und Kriegsgebiet zu schicken, dann haben diese Menschen von derselben Gesellschaft jene Unterst&uuml;tzung zu erfahren, die ihnen geb&uuml;hrt. Dazu geh&ouml;ren nicht nur Ressourcen aller Art. Dazu geh&ouml;ren vor allem und prim&auml;r die Unterst&uuml;tzung und der Respekt der Gesellschaft, die diese Menschen losschickt. Eine Gesellschaft, aus der sie kommen, deren Teil und Vertreter sie sind, und in die sie zur&uuml;ckkehren werden: Gesund, verletzt, traumatisiert oder tot.</p>
<p>Der deutsche Soldat ist f&uuml;r viele in der deutschen Gesellschaft vor allem immer noch der Soldat des Zweiten Weltkrieges. Ein stimmiges Berufsbild eines modernen, demokratischen Soldaten gibt es nicht &mdash; und durfte es vielleicht aus der komplexen Gemengelage der deutschen Nachkriegsgeschichte heraus bisher nicht geben. Der Krieg ist den Deutschen fremd geworden. Das ist gut &mdash; solange man keine Kriege f&uuml;hren muss. Der Gedanke, dass Deutsche in einem fernen Land, an einem miserablen Ort sterben und manchmal auch t&ouml;ten, damit andere Menschen in Sicherheit und Frieden leben k&ouml;nnen, erscheint in Deutschland fast ungeh&ouml;rig. F&uuml;r die Frauen und M&auml;nner im Einsatz sind diese Fragestellungen demgegen&uuml;ber ganz real und mit konkreten Inhalten und zahllosen Emotionen gef&uuml;llt. Wie ihre Familienangeh&ouml;rigen m&uuml;ssen sie an jedem neuen Tag einen Weg finden, zwei prinzipiell unvereinbare Welten miteinander zu verbinden: die Kriegsrealit&auml;t im Einsatz und die Friedensrealit&auml;t zu Hause.</p>
<p>Auch die Bundeswehr &mdash; wie alle Streitkr&auml;fte in so genannten &bdquo;postheroischen Gesellschaften&rdquo; &mdash; hat grunds&auml;tzlich ein eher ambivalentes Verh&auml;ltnis zum Konzept der Ehre, denn &bdquo;demokratische Gesellschaften gehen auf Distanz zu soldatischen Leitbildern wie ,Ehre&#8216; oder &sbquo;Opferbereitschaft&#8216;. Sie wollen keine kriegerischen Helden.&#8220;[4] Dennoch war der Begriff der Ehre im Diskurskontext der Bundeswehr Zeit ihres Bestehens pr&auml;sent und bedeutsam. Das Fortdauern der Bedeutung von &bdquo;Ehre&rdquo; im Milit&auml;r hat mit ihrer Funktionalit&auml;t als externes Distinktionsmerkmal gegen&uuml;ber dem Zivilen auf der einen Seite und als interne Strukturierung der sozialen Hierarchie auf der anderen Seite zu tun. Es reichte jedoch nie weit &uuml;ber einen milit&auml;rbezogenen <i>Ingroup-</i>Diskurs hinaus. Mit der Vorstellung des &bdquo;Staatsb&uuml;rgers in Uniform&rdquo; kollidierte es nicht, sondern war in das Konzept der &bdquo;Inneren F&uuml;hrung&rdquo; als wertbezogener Verhaltenskodex eingeschrieben. In den letzten Jahren l&auml;sst sich indes im Zusammenhang mit den Auslandseins&auml;tzen der Bundeswehr eine neue Konjunktur des Themas &bdquo;Ehre&rdquo; beobachten, die &uuml;ber das milit&auml;rische Diskurssystern hinausgeht und den politischen und weiteren &ouml;ffentlichen Diskurs betrifft. Sie manifestierte sich in dem im September 2009 eingeweihten Ehrenmal der Bundeswehr, das unter der Widmung &bdquo;Den Toten unserer Bundeswehr &mdash; F&uuml;r Frieden, Recht und Freiheit&rdquo; den zentralen Ort des Gedenkens an die im Einsatz gefallenen deutschen Soldatinnen und Soldaten darstellen soll[5] oder auch der Existenz von Ehrenhainen in den Einsatzstandorten, in denen der Soldatinnen und Soldaten gedacht wird, die an den jeweiligen Standorten ums Leben gekommen sind.</p>
<p>Wie kann man nun verhindern, dass sich &bdquo;K&auml;mpfer-Identit&auml;ten entwickeln, die ihre Anerkennung aus dem direkten sozialen Umfeld &mdash; der <i>Ingroup </i>&mdash; speisen und sich so vom gesellschaftlichen Diskurs &mdash; und ihren Akteuren: der Politik, der Gesellschaft &mdash; abgrenzen? Eine M&ouml;glichkeit ist die Einf&uuml;hrung von Systemen der sozialen Anerkennung, die diese Dynamik auffangen &mdash; z. B. in Form der &bdquo;Gefechtsmedaille&rdquo;. Im Vergleich zum Ehrenmal in Berlin haben sie den Vorteil, dass sie sich (auch) an Lebende richten. Allerdings bleiben sie Ausdruck eines milit&auml;rischen <i>Ingroup</i>-Diskurses, der &uuml;ber die Bundeswehr hinaus bislang nicht in den gesellschaftlichen Raum auszustrahlen vermag. Einen wichtigen Impuls k&ouml;nnte hier das Konzept des &bdquo;demokratischen Kriegers&rdquo; geben. Diese Sozialfigur birgt angesichts der beschriebenen Herausforderungen und Abgrenzungsdynamiken als zeitgem&auml;&szlig;e Verk&ouml;rperung des &bdquo;Staatsb&uuml;rgers in Uniform&rdquo; einer Armee im Einsatz ein nicht zu untersch&auml;tzendes Potenzial.</p>
<h2 class="auto-created">Demokra&shy;ti&shy;sche Krieger</h2>
<p>Neue Einsatzrealit&auml;ten und die Erweiterung des Sicherheitsbegriffs erfordern in der Armee eines demokratischen Staates nicht nur die Gestaltung und Anpassung von Auftrag, Aufgabe und Funktion, sondern auch die Neu-Gestaltung der Identit&auml;t. Die <i>Innere F&uuml;hrung </i>und als deren sichtbarer Ausweis der <i>Staatsb&uuml;rger in Uniform </i>und zugleich <i>Staatsb&uuml;rger f&uuml;r den Frieden </i>haben der Bundeswehr seit ihrer Gr&uuml;ndung einen unverkennbaren Stempel aufgedr&uuml;ckt. Die Bundeswehr musste organischer Teil des demokratischen Rechtsstaats und lebendiger Teil der Gesellschaft werden. Sie sollte kein exklusives Eigenleben f&uuml;hren. Der Soldat sollte seine milit&auml;rische Aufgabe professionell beherrschen, zugleich aber engagierter demokratischer Staatsb&uuml;rger sein.</p>
<p>Bis in die 1990er Jahre hatte dieses Soldatenbild Bestand: der B&uuml;rger in Uniform, im Herzen Zivilist mit fester Bindung an die freiheitlich demokratische Grundordnung, die er notfalls zu verteidigen haben w&uuml;rde. Angesichts der Abschreckungsszenarien im Ost-West-Konflikt war die Erhaltung des Friedens der eigentliche Ernstfall. Man konnte die &bdquo;Zivilit&auml;t&rdquo; der Streitkr&auml;fte in den Vordergrund r&uuml;cken &ndash; der Soldat als Friedensstifter, Brunnen- und Br&uuml;ckenbauer. Heute wird gefragt, ob dieses Selbstverst&auml;ndnis vor den Anforderungen einer &bdquo;Armee im Einsatz&rdquo; sowie den abzusehenden Ver&auml;nderungen von Krieg und Gewalt in der Weltgesellschaft nicht zu eng gefasst ist. Dem Bild des Staatsb&uuml;rgers in Uniform droht die unterschwellige Aush&ouml;hlung.</p>
<p>Als demokratische Krieger h&auml;tten die Soldaten der Bundeswehr demgegen&uuml;ber eine Identit&auml;t, die den Staatsb&uuml;rger in Uniform einschlie&szlig;t, aber nicht dabei stehen bleibt. Nicht als diejenigen, die Demokratie oder Frieden gewaltsam erzwingen &ndash; dies w&uuml;rde sie &uuml;berfordern und w&auml;re kontraproduktiv. Sondern dadurch, dass durch die Begrenzung und Eind&auml;mmung von Krieg und Gewalt unterschiedliche Formen von demokratischer Selbstbestimmung in der Weltgesellschaft erm&ouml;glicht und erhalten werden k&ouml;nnen.</p>
<p>Das Konzept des demokratischen Kriegers beugt der unterschwelligen Erosion des Staatsb&uuml;rgers in Uniform vor und &uuml;berbr&uuml;ckt das Spannungsfeld zwischen ziviler Gesellschaft und Einsatzrealit&auml;t auf drei Pfeilern:</p>
<ol>
<li>Die Soldatinnen und Soldaten sind B&uuml;rger einer liberalen Demokratie</li>
<li>Sie handeln im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland unter dem Primat der Politik und verf&uuml;gen &uuml;ber republikanische Tugenden.</li>
<li>Als Instrument der Politik, deren T&auml;tigkeit essentiell mit der Androhung und Anwendung von Gewalt verbunden ist, haben sie ein Ethos von Kriegern, das Ihnen erm&ouml;glicht, Gewalt als &auml;u&szlig;erstes Mittel zur Eind&auml;mmung und Begrenzung anderer Gewalt anzuwenden.</li>
</ol>
<p>Auf den ersten Blick erscheint der Begriff des demokratischen Kriegers ein Widerspruch in sich zu sein. Schlie&szlig;lich werden hier sich scheinbar widersprechende Wertesysteme in einer Konzeption zusammen gedacht. Am Modell eines Magneten bzw. dem von Clausewitz favorisierten Modell der Einheit des polaren Gegensatzes von Angriff und Verteidigung l&auml;sst sich bereits methodisch verdeutlichen, dass solch eine wider-streitende Einheit kein logischer Gegensatz sein muss, sondern eine dynamische Wechselbeziehung in einem Kontinuum sein kann. Auf der eine Seite des Extrems steht die demokratische Gleichheit, die nicht gewaltsame L&ouml;sung von Konflikten, auf der anderen die Androhung und zum Teil gewaltsame Erzwingung der Begrenzung von Krieg und Gewalt; auf der einen Seite eine Zivilgesellschaft, auf der anderen ein Subsystem der Gesellschaft, dessen Identit&auml;t durch eine kriegerische Ehre bestimmt ist.</p>
<p>Allerdings: Auch ein &bdquo;demokratischer Krieger&rdquo; ben&ouml;tigt als realer Soldat und reale Soldatin im Kampf eine soziale Anerkennung ihrer ldentit&auml;t(en), um tragf&auml;hig und milit&auml;risch wie gesellschaftlich lebbar zu sein. Deshalb ist eine Strategie erforderlich, die auf die Etablierung eines &ouml;ffentlichen Diskurses abzielt, der die Erfahrungen der Soldatinnen und Soldaten etwa in Afghanistan ernst nimmt, ihnen Raum gibt, sie vermittelbar macht.[6] Daf&uuml;r w&auml;re jedoch ein &bdquo;Einsatz-Narrativ&rdquo; unverzichtbar, in das individuelle Erfahrungen eingeschrieben werden k&ouml;nnen. Das derzeitige weitgehende Fehlen von Fiktionalisierungen der Einsatzwirklichkeit ist daher bedenklich. Die mediale Inszenierung von Einsatz, Kampf und Krieg ist nicht so sehr als Motor einer Re-Militarisierung der Gesellschaft zu sehen, sondern als M&ouml;glichkeit, jene Abkapslung zu verhindern, indem anerkannte Identifikationen angeboten werden. Anerkennung bedeutet in diesem Zusammenhang alles andere als Kritiklosigkeit, sondern begr&uuml;ndet eine gemeinsame Aushandlung von Bedeutung: des Einsatzes f&uuml;r die Gesellschaft und der Erfahrungen des Einzelnen im Einsatz.</p>
<p>Ehre, Tugenden und Ideale geben Orientierung in schwierigem ethisch-moralischem Gel&auml;nde. Die Einsatzwirklichkeit, die Ziele und Bedingungen, unter denen sich die Frauen und M&auml;nner der Bundeswehr in Afghanistan einsetzen, einschlie&szlig;lich der ethischen und moralischen Grundlagen ihres milit&auml;rischen Dienstes in der Bundeswehr, m&uuml;ssen deshalb von einem Grundkonsens und mehr noch auch von der Anerkennung der Bev&ouml;lkerung getragen werden. Selbst wenn mit Ehre, Tugenden und Idealen auch heute und k&uuml;nftig kein Staat mehr zu machen sein sollte, l&auml;sst sich mit ihrer Hilfe vielleicht ein verantwortungsbewusster &bdquo;Staatsb&uuml;rger in Uniform&rdquo; herausbilden mit einem klaren Wertebezug und geleitet von den Tugenden und Idealen eines &bdquo;demokratischen Kriegers&rdquo;.</p>
<h2 class="auto-created">Demokratie und Krieger &mdash; ein Wider&shy;spruch?</h2>
<p>Umstritten ist, ob das unaufhebbare Spannungsfeld, in dem die Soldaten einer demokratischen Gesellschaft grunds&auml;tzlich und immer stehen,[7] auf Grund der Ver&auml;nderungen der Kriegf&uuml;hrung und Aufgabenstellung entweder angepasst oder aber neu gestaltet werden m&uuml;ssen. Eine reine Anpassung an gewandelte Aufgaben wie im Begriff des &bdquo;archaischen K&auml;mpfers&ldquo;[8] w&uuml;rde nicht nur das dynamische Band zwischen Milit&auml;rwesen und Gesellschaft zerrei&szlig;en und zu einem un&uuml;berbr&uuml;ckbaren Riss vertiefen, sondern auch einzelne und m&ouml;glicherweise begrenzte Ver&auml;nderungen absolut setzen. Umgekehrt tendieren Konzeptionen wie die des &bdquo;bewaffneten Sozialarbeiters&rdquo; dazu, das Spezifikum von soldatischem Handeln, die Anwendung und Androhung von Gewalt, zu gering zu sch&auml;tzen.[9] Zwar ist es richtig, dass in modernen Armeen nur ein geringer Teil der Soldaten tats&auml;chlich k&auml;mpft. Insofern ist die viel beschworene Rollendifferenzierung genauso wie die Multifunktionalit&auml;t[10] eine sinnvolle Perspektive, kann jedoch gerade auf Grund der Differenzierung eine relativ konsistente Sinnstiftung f&uuml;r die Soldaten der Bundeswehr nicht erm&ouml;glichen und in einer Sozialfigur verdichten. Ganz im Gegenteil scheint sich in der Multifunktionalit&auml;t die unabdingbare berufliche und soziale Identit&auml;t der Soldaten zu verfl&uuml;chtigen. Demgegen&uuml;ber soll hier mit dem Konzept des &bdquo;demokratischen Kriegers&rdquo; versucht werden, eine Br&uuml;cke zu schlagen, die sowohl dem soldatischen Selbstverst&auml;ndnis gerecht werden kann als auch dessen notwendige R&uuml;ckbindung an eine demokratische Gesellschaft und deren politischen Zielen in der Weltgesellschaft erm&ouml;glicht.[11]</p>
<p>Diese Entwicklung reflektiert den &Uuml;bergang von der Wehrpflicht zur Berufsarmee sowie ein neues Selbstverst&auml;ndnis und gewachsenes Selbstbewusstsein der Waffentr&auml;ger. Fassen wir die vielf&auml;ltigen Ans&auml;tze zusammen, so ist der Krieger oder &bdquo;warrior&rdquo; gekennzeichnet durch eine starke Wertgebundenheit, durch eine klare Distanz gegen&uuml;ber der Zivilgesellschaft sowie durch ein hohes Ma&szlig; an Professionalit&auml;t. Die von Kriegern repr&auml;sentierten Werte spiegeln nicht die Werte der jeweiligen Gesellschaft oder Gemeinschaft wider. Sie sind nicht politisch oder ideologisch gef&auml;rbt, sondern r&uuml;hren allein aus ihrer Organisation und Zugeh&ouml;rigkeit sowie ihren besonderen F&auml;higkeiten her. Am n&auml;chsten kommen ihnen die mittelalterlichen Ritter. Wie diese verstehen sich Krieger als eine gesellschaftliche Elite.[12] Im Gegensatz zu ihren historischen Vorbildern m&uuml;ssen moderne Krieger jedoch gerade in einer Demokratie in eine demokratische Gesellschaft eingebettet bleiben.</p>
<h2 class="auto-created">Gegen&shy;w&auml;r&shy;tige Entwick&shy;lungen</h2>
<p>Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts ist unter Stichw&ouml;rtern wie &bdquo;Risikogesellschaft&rdquo;, reflexive Modernisierung und Globalisierung nicht nur die wissenschaftliche, sondern auch die gesellschaftliche Diskussion &uuml;ber die Auswirkungen der zunehmenden Transformation sozialer und nationaler Identit&auml;ten intensiviert worden. Soziale, politische und &ouml;konomische Entwicklungen entwerteten &uuml;berkommenes Wissen und tradierte Deutungsmuster erforderten neue Orientierungen. Im historischen und gegenwartsbezogenen Kontext wirken kulturelle und soziale Ordnungskonzepte als Orientierung. Unter dem Eindruck der Wandlungsprozesse und Ver&auml;nderungen ihrer Lebenswelt passen Menschen solche Ordnungskonzepte an und organisieren sie neu, um die Welt fassbar und erkl&auml;rbar zu machen.[13] Eine Hilfskonstruktion besteht darin, den gegenw&auml;rtigen Zustand als &Uuml;berwindung des vorherigen zu etablieren, wie &bdquo;post-westf&auml;lisch&ldquo;[14] oder &bdquo;post-national&#8220;.[15] Die Post-Bestimmungen haben jedoch nicht nur das Problem, dass sie einen grundlegenden Trennungsstrich zwischen der vorherigen und der gegenw&auml;rtigen Entwicklung ziehen m&uuml;ssen (&auml;hnlich etwa der Gegensatz von &bdquo;neuen&rdquo; und &bdquo;alten Kriegen)&rdquo;, sondern auch, dass sie die aktuellen Ver&auml;nderungen selbst noch in der Negation durch die Brille des alten Paradigmas sehen. Genau die gleiche Problematik betrifft die verschiedenen &bdquo;Ent-Bestimmungen&rdquo;: Entstaatlichung, Entpolitisierung, Entmilitarisierung, Entzivilisierung, Entterritorialisierung, Entgrenzung. In gewisser Hinsicht wird in diesen Ans&auml;tzen eine vorherige Entwicklung idealtypisch hypostasiert, die es historisch so nicht gegeben hat. Zusammenfassend ist heute zu sagen, dass die Tendenzen zu einer Privatisierung des Krieges entweder auf das subsaharische Afrika begrenzt bleiben oder aber nur eine zeitweilige Bedeutung hatten. Demgegen&uuml;ber ist die historische Entwicklung seit dem 11. September von einer Re-Politisierung des Krieges und der Gewalt gekennzeichnet, werden vor allem die Krieg f&uuml;hrenden Akteure als Repr&auml;sentanten der sie entsendenden Gesellschaft wahrgenommen. Die Re-Politisierung von Krieg und Gewalt verlangt somit die soziale Figur des demokratischen Kriegers.</p>
<p>Das entscheidende Band, das beide Pole dieses dynamischen Verh&auml;ltnisses miteinander verbinden kann, ohne ihre Gegens&auml;tzlichkeit aufzuheben, sind die klassischen republikanischen Tugenden, die in beiden Sph&auml;ren relative Geltung beanspruchen k&ouml;nnen. Als klassische Tugenden gelten seit Platon die Klugheit (Weisheit), Gerechtigkeit, Tapferkeit und M&auml;&szlig;igung.[16] Ohne spezifisches, auf das politische Funktionieren des Gemeinwesens gerichtetes Ethos l&auml;sst sich ein Staat nur unter den Bedingungen einer Diktatur aufrechterhalten.[l7] Vertr&auml;gt sich die republikanische Tugend, da sie auf das Gemeinwesen ausgerichtet ist, nicht unmittelbar mit der liberalen Demokratie, in der das Individuum im Vordergrund steht, kann sie eine vollst&auml;ndig neue Bedeutung als verbindendes Band zwischen demokratischer Gesellschaft und demokratischen Kriegern entfalten.[18] So gew&auml;hrleistet schon f&uuml;r Machiavelli die republikanische Tugend die Freiheit nach au&szlig;en und gleicherma&szlig;en nach innen.[19] Insofern ist die notwendige, wenn auch noch nicht hinreichende Bedingung des demokratischen Kriegers, zugleich republikanischer Soldat zu sein. Hinzu kommt die Begrenzung von Krieg und Gewalt in der Weltgesellschaft, um demokratische Gesellschaften zu erm&ouml;glichen. Eine erneuerte republikanische Tugend wiederum ist das Bindeglied zwischen liberal-demokratischer Gesellschaft und einem Ethos von Kriegern.</p>
<p>[1] Zum Konzept der vernetzten Sicherheit und der Transformation der Streitkr&auml;fte siehe Thiele, Ralph, Trendforschung in der Bundeswehr. In: Zeitschrift f&uuml;r Sicherheits- und Au&szlig;enpolitik, ZFAS (2009) 2, S. 1-1.</p>
<p>[2] Langer, Phil C., Pro Patria Consumor. Die Bedeutung von &bdquo;Ehre&rdquo; f&uuml;r deutsche Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan. Unv. Manuskript. Straussberg 2011.</p>
<p>[3] K&uuml;rsat, E. (2002). Zur Verpflichtung der Ehre.<i> politik unterricht aktuell,</i> Heft 1 (&bdquo;Tod, Ha&szlig; und Ehre &ndash; Zur gesellschaftlichen Funktion m&ouml;rderischer Selbstkonzepte&#8220;), S. 3-11. Abgerufen am 28.11.2010 von <a href="http://www.dta-uni-hannover.de/publik/Ehre.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.dta-uni-hannover.de/publik/Ehre.html</a>.</p>
<p>[4] Breuer, I. (2007, 1.11.). Wie gedenken demokratische Staaten ihrer milit&auml;rischen Toten? Eine Tagung am Wissenschaftszentrum Berlin. <i>Deutschlandfunk</i>. Abgerufen am 17.12.2010 von <a href="http://www.dradio.de/dlf/sendungenlstudiozeit-ks/692526" target="_blank" rel="noopener">http://www.dradio.de/dlf/sendungenlstudiozeit-ks/692526</a>.</p>
<p>[5] Siehe dazu den Internetauftritt des Bundesministeriums der Verteidigung zum Ehrenmal unter <a href="http://www.bmvg/" target="_blank" rel="noopener">http://www.bmvg</a>. de/portal/a/bmvg/kcxm1/04_Sj 9 SPykssyOxPLMnMzOvMOY_Qj zKLd4k3 MjA 1 B cmB2CbuxvqREIYSXMzNHCIGVhiUkqrv65Gfm6rvrR-gX5AbG1Hu6KgIAO1N22A!/delta/ base64xm1/L2dJQSEvUUt3QS80SVVFLz ZfRF8zVjF0?yw_contentURL=%2FC 1256F 1200608B 1 B % 2FW283FD7T555INFODE %2Fcontent.jsp (zuletzt abgerufen am 28.11.2010).</p>
<p>[6] Dies d&uuml;rfte gerade im Hinblick auf die Besorgnis erregende Zunahme post-traumatischer Belastungsst&ouml;rungen bei Soldatinnen und Soldaten aus Afghanistan wesentlich sein, kann doch das Gef&uuml;hl der Nicht-Vermittelbarkeit des Erlebten, das eng mit der Wahrnehmung von Desinteresse oder Ablehnung durch &bdquo;die Gesellschaft&rdquo; zusammenh&auml;ngt, als zentraler Faktor f&uuml;r die psychosoziale Dynamik der Entstehung von Traumatisierungen angesehen werden; vgl. dazu Wizelman, L. (2009). <i>Wenn der Krieg nicht endet.</i> <i>Schicksale von traumatisierten Soldaten und ihren Angeh&ouml;rigen. </i>Bonn: Balance 2009.</p>
<p>[7] Die diesbez&uuml;gliche Literatur ist notwendigerweise im angloamerikanischen Raum ausgesprochen vielf&auml;ltiger, da es dort eine wesentliche l&auml;ngere Diskussion dieses Spannungsverh&auml;ltnisses gibt.</p>
<p>[8] Royl, Wolfgang, Soldat sein mit Leib und Seele. Der K&auml;mpfer als existenzielles Leitbild einer Berufsarmee. In: Sabine Collmer und Gerhard K&uuml;mmel, Ein Job wie jeder andere? Zum Selbst- und Berufsverst&auml;ndnis von Soldaten. Baden-Baden 2005, S. 9-21.</p>
<p>[9] Hinweis von Wilfried von Bredow.</p>
<p>[10] Karl Haltiner und Gerhard K&uuml;mmel, Die Hybridisierung der Soldaten. Soldatisches Subjekt und Identit&auml;tswandel. In: Gerhard K&uuml;mmel (Hrsg.), Streitkr&auml;fte im Einsatz: Zur Soziologie milit&auml;rischer Interventionen. Baden-Baden 2005, S. 47-54.</p>
<p>[11] Haltiner/K&uuml;mmel entwickeln methodisch eine &auml;hnliche Position im Begriff des Hybrid Soldier, der verschiedene und gegens&auml;tzliche Bereiche in sich ausbalancieren muss; Haltiner/K&uuml;mmel.</p>
<p>[12] Dem widersprechen zum Teil die Ergebnisse der historischen Anthropologie bez&uuml;glich des Ehrbegriffs, des Begriffs des Spiels sowie des &uuml;bergreifenden agonalen Regelwerks sozialer Interaktionen, s&auml;kularisiert in Konzepten wie Fairness, Anerkennung, Gegenseitigkeit usw.; Huizinga, Joh., Homo ludens (1939 bzw. 1945). Von den Wertbegriffen stehen Krieger in meinem Verst&auml;ndnis denjenigen von Rittern n&auml;her als denjenigen von K&auml;mpfern.</p>
<p>[13] G&ouml;tsch, Silke und K&ouml;hle-Hezinger, Christel (Hgsg.), Komplexe Welt. Kulturelle Ordnungssysteme als Orientierung, M&uuml;nster u.a 2003.</p>
<p>[14] Schneckener, Ulrich, Post-Westfalia trifft Pr&auml;-Westfalia. In: Egbert Jahn/Sabine Fischer/Astrid Sahm (Hg.): <i>Die Zukunft des Friedens</i>, Wiesbaden 2005, S. 189-211.</p>
<p>[15] Zangl, Bernhard Von der nationalen zur post-nationalen Konstellation. Die Transformation globaler Sicherheitspolitik. In: Astrid Sahm/Egbert Jahn/Sabine Fischer (Hg.): <i>Die Zukunft des Friedens weiterdenken, </i>Wiesbaden 2005, S. 159-188.</p>
<p>[16] Pieper, Josef <i>Das Viergespann &mdash;Klugheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit, Ma&szlig;.</i> M&uuml;nchen 1998.</p>
<p>[17] Siehe hierzu den Sammelband von Herfried M&uuml;nkler und Harald Bluhm (Hrsg.), Forschungsberichte der interdisziplin&auml;ren Arbeitsgruppe &bdquo;Gemeinwohl und Gemeinsinn&rdquo; der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften; Arbeitsgruppe der BBAW: BD 1. Berlin 2001.</p>
<p>[18] Stichwort Republicanism. In: The Blackwell Encyclopaedia of Political thought. Edited by David Miller et. al. Oxford 2004.</p>
<p>[19] Llanque, Marcus, Politische Ideengeschichte. Ein Gewebe politischer Diskurse. S. 159. M&uuml;nchen 2008.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/vom-staatsbuerger-in-uniform-zum-demokratischen-krieger/">Vom Staatsbürger in Uniform zum demokratischen Krieger</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Lehren aus dem Afghanistan-Einsatz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/die-lehren-aus-dem-afghanistan-einsatz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 20:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/die-lehren-aus-dem-afghanistan-einsatz/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Bundeswehr zwischen Eskalationsdynamik und Parlamentsvorbehalt; aus: vorg&#228;nge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 36-44 Die Stufen der Eskalation Am 28.01.2011 hat der Deutsche Bundestag das Mandat f&#252;r die deutsche Beteiligung an der Internationalen Sicherheitsunterst&#252;tzungstruppe (ISAF) verl&#228;ngert. Dieses war die 23. Mandatsentscheidung f&#252;r die Afghanistaneins&#228;tze seit 2001. Acht davon bezogen sich auf die Operation Enduring Freedom [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/die-lehren-aus-dem-afghanistan-einsatz/">Die Lehren aus dem Afghanistan-Einsatz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundeswehr zwischen Eskalationsdynamik und Parlamentsvorbehalt;</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 36-44</p>
<h2 class="auto-created">Die Stufen der Eskalation</h2>
<p>Am 28.01.2011 hat der Deutsche Bundestag das Mandat f&uuml;r die deutsche Beteiligung an der Internationalen Sicherheitsunterst&uuml;tzungstruppe (ISAF) verl&auml;ngert. Dieses war die 23. Mandatsentscheidung f&uuml;r die Afghanistaneins&auml;tze seit 2001. Acht davon bezogen sich auf die Operation Enduring Freedom (OEF) und 15 auf ISAF. Dabei wurde mit 11 Mandatsbeschl&uuml;ssen die Beteiligung der Bundeswehr an den milit&auml;rischen Eins&auml;tzen in Afghanistan in den letzten neun Jahren ausgeweitet, und zwar hinsichtlich der Dimensionen &bdquo;zahlenm&auml;&szlig;iger Umfang&rdquo;, &bdquo;Gr&ouml;&szlig;e des Einsatzraumes&rdquo; und &bdquo;milit&auml;rische Intensit&auml;t&rdquo;. Dazu kam die Entscheidung der Bundesregierung zur &Uuml;bernahme der Aufgaben einer Quick Reaction Force in der Nordregion durch die Bundeswehr, die ohne Mandats&auml;nderung erfolgte.</p>
<p>Anfang 2002 umfasste das deutsche Kontingent insgesamt 1.300 Soldaten in zwei Eins&auml;tzen &ndash; 100 Soldaten der Spezialkr&auml;fte als Teil der Operation zur Bek&auml;mpfung des internationalen Terrorismus (Operation Enduring Freedom &ndash; OEF) und 1.200 Soldaten als Teil der Internationalen Sicherheitsunterst&uuml;tzungstruppe (International Security Assistance Force &ndash; ISAF). In den folgenden Jahren wurde der deutsche ISAF-Anteil Schritt f&uuml;r Schritt erh&ouml;ht und erreichte mit dem Mandat vom Februar 2010 eine Obergrenze von 5.350 Soldaten.</p>
<p>Parallel dazu wurde der Einsatzraum des deutschen ISAF-Kontingents kontinuierlich ausgeweitet (die 100 Soldaten im Rahmen von OEF durften von Anfang an im gesamten Land eingesetzt werden). Es war zun&auml;chst auf den Gro&szlig;raum Kabul beschr&auml;nkt, sein Einsatzraum wurde anschlie&szlig;end auf zwei Provinzen im Nordosten des Landes ausgeweitet (Kundus und Feyzabad), danach auf die gesamte Nordregion, in der Deutschland auch die F&uuml;hrung der Koalitionstruppen &uuml;bernahm, und schlie&szlig;lich &ndash; im Falle von besonderen Lagen und zeitlich begrenzt &ndash; auf Gesamtafghanistan.[1]</p>
<p>Gleichzeitig entwickelten sich Ausr&uuml;stung, Bewaffnung und Einsatzregeln der Bundeswehr immer weiter in Richtung von Kampf und Krieg, von leichter Bewaffnung am Anfang hin zum Einsatz von gepanzerten Fahrzeugen, Tornado-Aufkl&auml;rungsflugzeugen und Artillerie.</p>
<p>Tabelle S. 37: &nbsp;Eskalationsschritte Afghanistaneins&auml;tze <br />XXXXXXXX</p>
<p>Diese kontinuierliche Ausweitung in drei Dimensionen wird als Eskalation interpretiert, zun&auml;chst in einem rein deskriptiven Sinn, dann aber auch normativ. Denn die Entscheidungen zu einer kontinuierlichen Ausweitung der milit&auml;rischen Beteiligung in Afghanistan waren so nicht beabsichtigt, wie auch der ehemalige Bundesverteidigungsminister von 2002-2006, Dr. Peter Struck, in einer TV-Reportage 2010 einr&auml;umte. Er erkl&auml;rte: &bdquo;Dass wir in die Situation geraten k&ouml;nnen, wie die Sowjetunion dort oder die Briten als Besatzungsmacht, das hat niemand im Kopf gehabt, niemand. Wir haben auch gedacht, wir sind in zwei oder drei Jahren da drau&szlig;en.&#8220;[2]</p>
<p>Es stellt sich die Frage, wie diese Eskalation zu erkl&auml;ren ist, insbesondere vor dem Hintergrund der formal starken Position des Deutschen Bundestages (,&sbquo;Parlamentsarmee&#8220;).</p>
<p><b>Die Motive der Erstentscheidungen:<br />Solidarit&auml;t mit den USA und den Vereinten Nationen</b></p>
<p>Die Wurzeln dieser nicht beabsichtigten Eskalationsdynamik lagen nach den Ergebnissen einer umfassenden Analyse des Autors (von Krause 2010) bereits in den Erstentscheidungen von 2001. In der &auml;u&szlig;erst emotionalisierten Atmosph&auml;re nach dem 11. September hatten die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag den USA (uneingeschr&auml;nkte) Solidarit&auml;t zugesichert. Die Bev&ouml;lkerung stand damals mehrheitlich hinter diesen Erkl&auml;rungen. Als die USA dann im Rahmen ihres &bdquo;War on Terrorism&rdquo; B&uuml;ndnissolidarit&auml;t einforderte, war die Bundesregierung bereit, dem zu folgen und sich mit einem kleinen Kontingent von Spezialkr&auml;ften im Rahmen der Operation OEF auch am Kampfeinsatz in Afghanistan zu beteiligen. Bundeskanzler Schr&ouml;der erkl&auml;rte in der OEF-Mandatsdebatte am 16.11.2001: &bdquo;Wir erf&uuml;llen damit die an uns gerichteten Erwartungen unserer Partner und wir leisten das, was uns objektiv m&ouml;glich ist und was politisch verantwortet werden kann. Aber mehr noch: Durch diesen Beitrag kommt das vereinte und souver&auml;ne Deutschland seiner gewachsenen Verantwortung in der Welt nach.&ldquo;[3]</p>
<p>Allerdings ben&ouml;tigte der Bundeskanzler zur Durchsetzung dieser Absicht im Parlament &mdash; das aufgrund des Konstrukts der &bdquo;Parlamentsarmee&rdquo; des Bundesverfassungsgerichts mit einer Vetoposition ausgestattet ist &mdash; die Vertrauensfrage. Dadurch wurde verhindert, dass der Deutsche Bundestag seine Kontrollaufgabe vorrangig problembezogen wahrnahm. Vielmehr wurde die Sachentscheidung durch die Frage des Machterhalts der rot-gr&uuml;nen Regierung &uuml;berlagert.</p>
<p>Knapp drei Wochen sp&auml;ter &mdash; Anfang Dezember 2001 &mdash; wurde auf der UN-Konferenz auf dem Petersberg bei Bonn die Einsetzung einer afghanischen Interimsregierung beschlossen, die durch internationales Milit&auml;r (ISAF) unterst&uuml;tzt werden sollte. Die Vereinten Nationen riefen die Mitgliedstaaten auf, sich an der Mission zu beteiligen. Die Bundesregierung war aus Solidarit&auml;t mit der Weltorganisation,[4] aber wohl auch im Hinblick auf ihr mittelfristiges Streben nach einem st&auml;ndigen Sitz im Sicherheitsrat[5] und um eines kurzfristigen Prestigegewinns willen[6], bereit, sich an ISAF zu beteiligen bzw. 12 Monate sp&auml;ter sogar deren F&uuml;hrung mit zu &uuml;bernehmen. Sp&auml;ter wurden Eskalationsentscheidungen mit durch die Motivation bestimmt, das deutsch-amerikanische Verh&auml;ltnis zu kitten, das nach der Nichtbeteiligung Deutschlands am Irak-Krieg stark besch&auml;digt war.[7]</p>
<h2 class="auto-created">Unpr&auml;ziser und unrea&shy;lis&shy;ti&shy;scher politischer Zweck</h2>
<p>Der Entscheidungsprozess zur Beteiligung an ISAF verlief unter extremem Zeitdruck. Auch wenn durchaus umfangreiche Informationen &uuml;ber die Verh&auml;ltnisse im Einsatzland verf&uuml;gbar gewesen w&auml;ren (vgl. von Krause 2010: 101 ff.), so ist davon auszugehen, dass diese in der kurzen Zeit nicht verarbeitet wurden. Hierin liegt ein Grund, dass Deutschland mit sehr unklaren Vorstellungen in die Eins&auml;tze ging. Dieses best&auml;tigte der damalige Fraktionsvorsitzende der SPD, Dr. Peter Struck, retrospektiv in einem TV-Interview: &bdquo;Wir sind da schon &ndash; das will ich gerne zugeben &ndash; etwas blau&auml;ugig oder auch etwas naiv an die Sache herangegangen, weil wir davon ausgingen, dass die Afghanen die ausl&auml;ndischen Truppen als Hilfe ansehen und uns f&uuml;r den Wiederaufbau des Landes nat&uuml;rlich freudig begr&uuml;&szlig;en w&uuml;rden.&ldquo;[8] Auch fehlte in Deutschland zu der Zeit eine Debatte dar&uuml;ber, was unsere nationalen Interessen sind &ndash; und sie fehlt immer noch. Vielmehr wurden und werden B&uuml;ndnisinteressen ohne weitere Diskussion mit deutschen Interessen gleichgesetzt. Somit bestimmte Multilateralismus bis in die j&uuml;ngste Zeit hinein ma&szlig;geblich die deutschen Entscheidungen.</p>
<p>Die Zielsetzung f&uuml;r die ISAF-Beteiligung &ndash; Clausewitz spricht vom &bdquo;politischen Zweck&rdquo; &ndash; war daher anfangs nur sehr vage beschrieben. Die Bundesregierung formulierte, Deutschland wolle einen &bdquo;Beitrag zur Implementierung des auf dem Petersberg in Gang gesetzten nationalen Vers&ouml;hnungsprozesses in Afghanistan&rdquo; leisten.[9] Diesem weit gefassten politischen Zweck stand eine zun&auml;chst sehr begrenzte milit&auml;rische Zielsetzung gegen&uuml;ber, n&auml;mlich die Unterst&uuml;tzung der Interimsregierung in der Region Kabul.[10] F&uuml;r mehr h&auml;tten die verf&uuml;gbaren milit&auml;rischen Kr&auml;fte und Mittel auch nicht gereicht.</p>
<p>Deutlich nach den ersten Entscheidungen[11] formulierte dann die Bundesregierung in mehreren &bdquo;Afghanistankonzepten&rdquo; ehrgeizige und z. T. unrealistische Zielvorstellungen. Beispiele daf&uuml;r sind die Fiktion einer starken Zentralregierung, Demokratisierung nach westlichen Vorstellungen sowie die St&auml;rkung der Zivilgesellschaft, darunter auch &bdquo;der Rolle der Frauen und der Verwirklichung ihrer Rechte&rdquo; (vgl. ebenda, S. 1). Dieses entsprach kaum den Gegebenheiten eines Landes, das nach Jahrzehnten von Krieg und B&uuml;rgerkrieg durch v&ouml;llig zusammengebrochene staatliche Strukturen, tiefe ethnische und regionale Konflikte, eine mittelalterliche Gesellschaft auf dem Lande, Armut, Drogenanbau und ausgepr&auml;gte Korruption gekennzeichnet war. In dieser Diskrepanz zwischen politischem Zweck und milit&auml;rischer Zielsetzung lag der erste Faktor, der eine Eskalationsdynamik in Gang setzte. Denn im Laufe der Zeit wurde klar, dass der breit formulierte politische Zweck nur bei Ausf&auml;cherung des milit&auml;rischen Einsatzes in das Land hinein erreichbar w&auml;re. Hieraus resultierte entsprechender Mehrbedarf an milit&auml;rischen Ressourcen, der letztlich niemals voll abgedeckt wurde. Erst Ende 2010 erfolgte die Reduzierung dieser weitreichenden Zielvorstellungen, weg von dem &ndash; wie Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg es formulierte &ndash;&bdquo;Tr&auml;umen von einer Westminster-Demokratie&#8220;[12] hin zum Er&ouml;ffnen einer Exit-Option, die als &bdquo;&Uuml;bergabe in Verantwortung&rdquo; bezeichnet wird (Bundesregierung 2010). Dieses l&auml;sst &bdquo;am Horizont&rdquo; erstmals einen politischen Zweck sichtbar werden, der erreichbar scheint.</p>
<h2 class="auto-created">Die Diskrepanz zwischen Zielen und Mitteln</h2>
<p>Eine dauerhafte Stabilisierung Afghanistans kann nicht allein mit milit&auml;rischen Mitteln gelingen, sondern bedarf eines umfassenden, vernetzten Ansatzes (Konzept der &bdquo;Vernetzten Sicherheit&#8220;). Dabei kommt nicht-milit&auml;rischen Instrumenten eine hohe Bedeutung zu. Dieser Ansatz konnte von Deutschland auch in internationale Zielvorstellungen eingebracht werden, wo er als &bdquo;Comprehensive Approach&rdquo; bezeichnet wird. Eine Sch&auml;tzung besagt, dass die milit&auml;rischen Anteile an der Zielerreichung 20 Prozent und die nicht-milit&auml;rischen 80 Prozent betragen sollten (vgl. von Krause 2010: 58). Bei der Realisierung der anvisierten Ziele entspricht der Ressourceneinsatz dieser konzeptionellen Vorstellung jedoch in keiner Weise. Vielmehr ist das Verh&auml;ltnis der milit&auml;rischen zu den nicht-milit&auml;rischen Anteilen mit ca. 70:30 nahezu entgegengesetzt (vgl. ebenda: 162 ff.). Dieses drastische Zur&uuml;ckbleiben der nicht-milit&auml;rischen Missionsanteile f&uuml;hrte zunehmend zur Dominanz milit&auml;rischer Aspekte in den Entscheidungsprozessen &mdash; ein zweiter gewichtiger Faktor der Eskalationsdynamik. Forderungen der milit&auml;rischen F&uuml;hrung der NATO nach mehr Kr&auml;ften und Mitteln zur Beherrschung einer erodierenden Sicherheitslage l&ouml;sten immer weitere Eskalationsschritte aus &mdash; zun&auml;chst im S&uuml;den und Osten, ab 2007 auch im Einsatzgebiet der Bundeswehr im Norden. Deutschland fand sich nach dem Hineinschlittern in die Eins&auml;tze auf einer &bdquo;Rutschbahn&rdquo; bzw. &bdquo;schiefen Ebene&rdquo; wieder.</p>
<h2 class="auto-created">Die Dominanz der Bundes&shy;re&shy;gie&shy;rung im gesell&shy;schaft&shy;li&shy;chen Diskurs</h2>
<p>Die Theorie des Demokratischen Friedens postuliert, dass die Exekutive beim Einsatz von Milit&auml;r als Mittel der Politik u. a. durch die &bdquo;Aversion der B&uuml;rger&rdquo; gegen Krieg und durch die demokratischen Institutionen gebremst w&uuml;rde (vgl. z.B. M&uuml;ller 2002). Solche &bdquo;Bremswirkungen&rdquo; sind f&uuml;r die Afghanistaneins&auml;tze bis 2008 jedoch kaum feststellbar.</p>
<p>In der deutschen Gesellschaft herrscht als Teil einer &bdquo;Zivilmachttradition&#8220;[13] die Meinung vor, der Einsatz von Milit&auml;r sei nur gerechtfertigt, wenn dieser den tradierten Vorstellungen, wie &bdquo;Verteidigung&rdquo;, ,Sch&uuml;tzen&rdquo; und &bdquo;Helfen&rdquo; entspr&auml;che. Die von Verteidigungsminister Peter Struck formulierte Metapher von der &bdquo;Verteidigung der Sicherheit Deutschlands auch am Hindukusch&ldquo;[14] kann als bewusstes Ankn&uuml;pfen an diese Denkweise interpretiert werden. Die deutsche Politik &mdash; sowohl Regierung als auch Parlament &mdash; war daher bem&uuml;ht, das Bild der Afghanistaneins&auml;tze so zu &bdquo;sch&ouml;nen&rdquo;, dass es diesem vorherrschenden Denken entsprach. Insbesondere vermied man jeden Bezug zu Begriffen wie &bdquo;Gewalt&rdquo; und &bdquo;Krieg&rdquo;. Dem diente auch die Vorstellung einer strikten Trennung von OEF als &bdquo;Kampfeinsatz&rdquo; und ISAF als &bdquo;Stabilisierungseinsatz&rdquo; (vgl. Naumann 2008: 8), die sp&auml;testens ab 2006 eine Fiktion war.</p>
<p>Weil die Medien an dieser Darstellung zun&auml;chst mitwirkten, auch wenn es seit 2003 immer wieder zu Todesopfern unter den deutschen Soldaten kam, und zwar auch durch Kriegshandlungen,[15] wurde die Eskalation nicht durch die &ouml;ffentliche Meinung gebremst. Seit dem Jahr 2008 wurde in der Gesellschaft dann aber immer mehr bekannt, dass die Soldaten der Bundeswehr mitnichten &bdquo;bewaffnete Entwicklungshelfer&rdquo; waren, sondern dass sie k&auml;mpften, starben und auch t&ouml;teten. H&ouml;hepunkt dieses &bdquo;Bewusstseinswandels&rdquo; waren die Wochen nach der Bombardierung von zwei Tanklastwagen bei Kundus im September 2009. Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg formulierte in einem TV-Interview pointiert: &bdquo;So grauenvoll die Wirkungen des 4. Septembers auch waren, so wichtig ist dieser 4. September mit Blick darauf, welche Defizite wir in dem Afghanistaneinsatz zu erkennen haben und welche m&ouml;glicherweise lange auch unter Verschluss gehalten wurden [&#8230;] &uuml;ber alle Parteigrenzen hinweg.[16]</p>
<p>Durch solche Ereignisse wurde der Druck von Medien und &Ouml;ffentlichkeit so stark, dass die Bundesregierung ihre Position ver&auml;ndern musste. Heute qualifiziert sie den Einsatz v&ouml;lkerrechtlich offiziell als &bdquo;nicht internationalen bewaffneten Konflikt&ldquo;[17] Dar&uuml;ber hinaus haben sich inzwischen zun&auml;chst der ehemalige Verteidigungsminister und danach auch Bundeskanzlerin Angela Merkel der umgangssprachlichen Formulierung &bdquo;Krieg&rdquo; angeschlossen[18], nicht hingegen Au&szlig;enminister Guido Westerwelle.</p>
<p>In der &Ouml;ffentlichkeit stieg die Ablehnung der Afghanistaneins&auml;tze durch die Bev&ouml;lkerung auf inzwischen &uuml;ber 70 Prozent, wobei interessanterweise nach einer Woche intensiver &ouml;ffentlicher Diskussion nach dem Kundus-Vorfall die Ablehnungsquote kurzfristig signifikant um 12 Prozentpunkte auf unter 60 Prozent gefallen war[19] &mdash; ein Indiz daf&uuml;r, dass verst&auml;rkte Information die Akzeptanz der Politik erh&ouml;hen kann?[20]</p>
<h2 class="auto-created">Die Kontroll&shy;schw&auml;&shy;chen des Parlaments</h2>
<p>Mit dem &bdquo;Streitkr&auml;fteurteil&rdquo; von 1994 hatte das Bundesverfassungsgericht &mdash; ganz im Sinne der &bdquo;Theorie des Demokratischen Friedens&rdquo; &mdash; dem Deutschen Bundestag eine vergleichsweise starke Position bei Eins&auml;tzen der Bundeswehr im Ausland zugewiesen (&bdquo;Parlamentsarmee&ldquo;). Ist das deutsche Parlament hinsichtlich der Afghanistaneins&auml;tze seiner damit &uuml;bertragenen Verantwortung gerecht geworden? Hier sind Zweifel angebracht. Zeitdruck, Emotionalisierung und mangelnde Informationsverarbeitung bei den Erstentscheidungen lassen nur einen Schluss zu: Deutschland ist in diese Eins&auml;tze hineingeschlittert &mdash; und das Parlament hat das nicht verhindert. Dabei fehlte es nicht an warnenden Stimmen. Als Beispiel sei die fast prophetisch klingende pers&ouml;nliche Erkl&auml;rung des Abgeordneten Helmut Rauber (CDU), Reserveoffizier und zu der Zeit Pr&auml;sident des Verbandes der Reservisten der Bundeswehr, in der ersten ISAFMandatsdebatte zitiert: &bdquo;Afghanistan ist zweimal so gro&szlig; wie die Bundesrepublik Deutschland, besitzt aber mit 25 Millionen Einwohnern gerade mal ein Drittel unserer Gr&ouml;&szlig;e. Zu glauben, mit circa 5.000 Soldaten Sicherheit in diesem Land zu schaffen und das in einem Zeitraum von 6 Monaten, ist schlicht eine Illusion [&#8230;]. Jeder Automatismus bei der Entsendung deutscher Truppen ins Ausland ist abzulehnen. Was aber eingefordert werden muss, sind Mindestbedingungen, die sich an den vitalen Interessen Deutschlands ebenso zu orientieren haben wie an einer klaren politischen Konzeption einschlie&szlig;lich einer Exit-Strategie mit einem zeitlichen und finanziellen Rahmen. Wer sich aus Gr&uuml;nden einer Friedensschaffung und Friedenssicherung in Afghanistan engagiert, der muss schon schl&uuml;ssig die Frage beantworten, warum dann nicht im Nahen Osten, in Kaschmir, in Indonesien, in Angola, in Ruanda, im Sudan, im Kongo, in Sri Lanka usw.&#8220;[21] Auch danach erhielten alle beantragten Afghanistanmandate Zustimmung im Parlament. Woran liegt diese &bdquo;Kontrollschw&auml;che&rdquo; des Bundestages?</p>
<p>Zum einen &uuml;bt die Bundesregierung im parlamentarischen Verfahren &uuml;ber das &bdquo;Agenda Setting&rdquo; erheblichen Einfluss aus. Ihr obliegt die Mandatsformulierung, d. h., sie allein bestimmt den Inhalt, der Bundestag kann nur en bloc zustimmen oder ablehnen. Mit der Vertrauensfrage &bdquo;erpresste&rdquo; Bundeskanzler Schr&ouml;der in den Augen vieler Abgeordneter sogar die Koalition bei der OEF-Entscheidung.[22] Zwar hat das Parlament Wege gefunden, kleinere Korrekturen durchzusetzen, z. B. durch informelle Einflussnahme im Vorfeld der Mandatsformulierung, Protokollerkl&auml;rungen oder begleitende Notizen &mdash; wobei die Opposition von diesen inoffiziellen Einflussm&ouml;glichkeiten weitgehend ausgeschlossen ist (vgl. von Krause 2010: 185). Die Exekutive dominiert aber deutlich auch den parlamentarischen Prozess. Andererseits ist der &bdquo;Kontrolleifer&rdquo; von Koalitionsfraktionen gegen&uuml;ber &bdquo;ihrer&rdquo; Regierung auch gering. Das wirkt sich insbesondere in Zeiten einer Gro&szlig;en Koalition aus. Auch z&ouml;gert nach Regierungswechseln eine neue Opposition zun&auml;chst, von eigenen fr&uuml;heren Entscheidungen abzur&uuml;cken, so dass Mandatsentscheidungen ein hohes Ma&szlig; an Pfadabh&auml;ngigkeit aufweisen. Hinzu kommt, dass im Deutschen Bundestag bei Mandatsdebatten ein Hang zur Detaildiskussion feststellbar ist, es fehlt weitgehend eine &uuml;bergreifende Diskussion der strategischen Ziele des Engagements und des Standes der Zielerreichung (vgl. auch Naumann 2008: 12.f.). Hearings, wie im US-Senat &uuml;blich, vermisst man vollst&auml;ndig. Und schlie&szlig;lich leidet die parlamentarische Kontrollt&auml;tigkeit unter einem Spannungsverh&auml;ltnis zwischen milit&auml;rischer Geheimhaltung und &Ouml;ffentlichkeit. Um das plakative Bild weiterzuf&uuml;hren: Auf der schiefen Ebene sind keine &bdquo;parlamentarischen Bremsspuren&rdquo; erkennbar.</p>
<h2 class="auto-created">Die Lehren aus Afghanistan</h2>
<p>Aus dem Beispiel Afghanistan sollten eine Reihe von Lehren f&uuml;r k&uuml;nftige Entscheidungen &uuml;ber Auslandseins&auml;tze der Bundeswehr gezogen werden:</p>
<p>Zun&auml;chst ist bei Erstentscheidungen f&uuml;r Auslandseins&auml;tze &mdash; auch bei Emotionalisierung und Zeitdruck &mdash; mehr Sorgfalt einzufordern. Durch eine pr&auml;zise und realistische Zweck- und Zielbestimmung ist ein &bdquo;Hineinschlittern&rdquo; in einen Einsatz zu vermeiden. Denn das Beispiel Afghanistan zeigt, wie schwer es ist, aus einem Einsatz wieder herauszukommen, wenn man sich erst einmal auf der schiefen Ebene befindet.</p>
<p>Zum Zweiten sollte die Position des Deutschen Bundestages gest&auml;rkt werden, um der Idee der Parlamentsarmee mehr Geltung zu verschaffen. Die beiden Mandate aus 2010 und 2011 deuten zwar darauf hin, dass eine st&auml;rkere Ausgewogenheit zwischen Regierung und Opposition zu mehr kritischer parlamentarischer Kontrolle f&uuml;hren kann. So enth&auml;lt das j&uuml;ngste Mandat vom 28.01.2011 keine weitere Eskalation, vielmehr wird die Exit-Option betont (allerdings nur in der Mandatsbegr&uuml;ndung, nicht hingegen im rechtlich verbindlichen Teil). Um die Position der Opposition aber auch formal zu st&auml;rken, sollte die konstitutive Zustimmung des Bundestages zu bewaffneten Eins&auml;tzen der Bundeswehr bei Erst- und Eskalationsentscheidungen an eine qualifizierte Mehrheit gebunden werden &mdash; analog der Erkl&auml;rung des Verteidigungsfalls nach Art. 115a des Grundgesetzes.[23] Dann m&uuml;sste sich die Regierung im Vorfeld der Formulierung eines Mandats nicht nur mit den Koalitionsfraktionen abstimmen, sondern auch die Opposition einbeziehen, was in der derzeitigen parlamentarischen Praxis kaum erfolgt. Und das Parlament sollte Verfahren f&uuml;r eine strategische Kontrolle der Eins&auml;tze entwickeln, z. B. ein umfassendes zivil-milit&auml;risches Mandat (vgl. von Krause 2010: 195f.).</p>
<p>Drittens sollten Regierung und Parlament aus dem Afghanistanbeispiel lernen, dass Zielsetzung und Charakter solcher Eins&auml;tze mit mehr Offenheit kommuniziert werden m&uuml;ssen, um R&uuml;ckhalt bei der Bev&ouml;lkerung zu gewinnen. F&uuml;r das vermittelte Afghanistanbild trifft das seit 2010 in Ans&auml;tzen zu. Allerdings fehlt bei der jetzt erkennbaren Betonung einer k&uuml;nftigen Exit-Option eine &uuml;berzeugende Begr&uuml;ndung f&uuml;r die Weiterf&uuml;hrung des Engagements bis dahin. Eine solche m&uuml;sste aus Sicht des Autors die Bedeutung Afghanistans f&uuml;r die regionale Stabilit&auml;t betonen, und d&uuml;rfte nicht auf der verk&uuml;rzten Argumentation beharren, Deutschlands Sicherheit werde gegen die Taliban in Afghanistan verteidigt. Denn diese sind schon seit Jahren aus dem Land in die Nachbarstaaten verdr&auml;ngt worden sind.</p>
<p>Viertens ist die &uuml;berf&auml;llige Aufgabe anzugehen, in einer breiten Debatte zwischen Politik, Wissenschaft und Gesellschaft deutsche Interessen zu definieren und Kriterien f&uuml;r k&uuml;nftige Auslandseins&auml;tze der Bundeswehr zu formulieren. Dazu sind derzeit noch keine Ans&auml;tze zu erkennen. Da sich die Politik seit Jahren vor dieser Aufgabe &bdquo;dr&uuml;ckt&rdquo;, sollten Wissenschaft und Medien einen solchen Diskurs ansto&szlig;en, um die Politik zur Erf&uuml;llung ihrer &bdquo;Hausaufgaben&rdquo; zu bewegen. M&ouml;gen die vorstehenden &Uuml;berlegungen einen Beitrag dazu leisten.</p>
<p>[1] Vgl. Bundestagsdrucksache 15/5996 vom 21.09.2005, S. 3.</p>
<p>[2] ZDF, Frontal Dokumentation &bdquo;Sterben f&uuml;r Afghanistan&rdquo; am 16.03.2010, eigene Transkription.</p>
<p>[3] Bundestagsplenarprotokoll 14/202 vom 16.1 &#8222;1.200&#8220;1, S. 19857.</p>
<p>[4] Gerhard Schr&ouml;der schrieb dazu in seinen Memoiren: &bdquo;Wir hatten gemeinsam mit den B&uuml;ndnispartnern den Weg zu einem politischen Neuanfang des vom B&uuml;rgerkrieg zerst&ouml;rten Afghanistan milit&auml;risch, aber auch politisch abzusichern. F&uuml;r diesen politischen Neubeginn hatten wir mit der Einladung der UN-Konferenz &uuml;ber die Zukunft Afghanistans auf dem Petersberg bei Bonn selbst die Weichen gestellt. Wir waren dazu pr&auml;destiniert, weil die Afghanen gegen&uuml;ber Deutschland ein besonderes Vertrauen zeigten&rdquo;. (Schr&ouml;der 2006: 181).</p>
<p>[5] Vgl. f&uuml;r eine umfassende Darstellung und Kritik dieses Vorhabens Hellinann/Roos 2007.</p>
<p>[6] Christian Hacke wertete die Unterzeichnung des Petersberg-Abkommens als &bdquo;einen H&ouml;hepunkt au&szlig;enpolitischen Ansehens der Regierung Schr&ouml;der/Fischer&rdquo; (Hacke 2005: 9).</p>
<p>[7] Vgl. f&uuml;r einen entsprechenden Beleg vgl. von Krause 2010: 153 f.</p>
<p>[8] ZDF, Frontal-Dokumentation &bdquo;Sterben f&uuml;r Afghanistan&rdquo; am 16.03.2010, eigene Transkription.</p>
<p>[9] Antrag der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 14/7930 vom 21.12.2001.</p>
<p>[10] Vgl. Antrag der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 14/7930 vom 21.12.2001, S. 3 f.</p>
<p>[11] Das erste Afghanistankonzept war auf den 0 1.09.2003 datiert (Bundesregierung 2003).</p>
<p>[12] ZDF-Sendung Maybrit Illner, &bdquo;Nobelpreis f&uuml;r Obama. Lasst uns mit seinem Krieg in Frieden?&rdquo; am 10.12.2009, eigene Transkription.</p>
<p>[13] Vgl. zum Zivilmachtkonzept Maul! 1990/1991.</p>
<p>[14] Bundestagsplenarprotokoll 15/17 vom 20.12.2002, S. 1314.</p>
<p>[15] Z. B. 07.06.2003 4 tote Soldaten in Kabul, 14.11.2005 1 Toter und am 10.05.2007 3 Tote, jeweils bei/in Kundus (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 05.10.2010 &bdquo;Chronologie: Bisher 36 tote Soldaten in Afghanistan&#8220;).</p>
<p>[16] ZDF-Sendung &bdquo;Die Afghanistan-L&uuml;ge&rdquo;, am 08.04.2010, eigene Transkription.</p>
<p>[17] Bundestagsplenarprotokoll 17/22 vom 10.02.2010, S. 1896 f.</p>
<p>[18] So sprach Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg zun&auml;chst von &bdquo;kriegs&auml;hnlichen Zust&auml;nden&rdquo; (vgl. Bundestagsplenarprotokoll 17/09 vom 03.12.2009, S. 682), dann davon, dass man &bdquo;umgangssprachlich von Krieg sprechen&rdquo; k&ouml;nne (vgl. &bdquo;Guttenberg spricht von Krieg in Afghanistan&rdquo; in: Spiegel-Online v. 04.04.2010). Und wenige Tage sp&auml;ter folgte ihm Bundeskanzlerin Merkel (vgl. &bdquo;Nach Guttenberg spricht auch Merkel umgangssprachlich von Krieg` in: Focus Online v. 07.04.2010).</p>
<p>[19] Vgl. ARD &ndash; Deutschland TREND Mai 2010.</p>
<p>[20] Dass die Ablehnungsrate danach wieder anstieg, ist auf einen erheblichen Vertrauensverlust bei der Bev&ouml;lkerung in die Informationspolitik der Bundesregierung zur&uuml;ckzuf&uuml;hren, weil danach Informationen &uuml;ber den Kundus -Vorfall nur scheibchenweise an die &Ouml;ffentlichkeit gelangten.</p>
<p>[21] Bundestagsplenarprotokoll 14/210 vom 22.12.2001, S. 20858.</p>
<p>[22] Belege daf&uuml;r bei von Krause 2010: 184 f.</p>
<p>[23] Die Entscheidung zum Einsatz der Bundeswehr in 5.000 km Entfernung erscheint nicht weniger gewichtig als die zur Verteidigung des eigenen Landes bei einem Angriff, wo die Notwendigkeit zum Einsatz der Streitkr&auml;fte eigentlich auf der Hand liegt.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p><i>ARD&ndash;DeutschlandTREND </i>Mai 2010 <a href="http://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bundesweit/arddeutschlandtrend/2010/mai/" target="_blank" rel="noopener">http://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bundesweit/arddeutschlandtrend/2010/mai/</a> (Zugriff: 18.02.2011).</p>
<p><i>Bundesregierung </i>2003: Das Afghanistankonzept der Bundesregierung vom 01.09.2003. <a href="http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0%C2%842635%2C00.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0&bdquo;2635,00.pdf</a> (Zugriff: 26.08.2009). Berlin 2003.</p>
<p><i>Bundesregierung </i>2010: Auf dem Weg zur &Uuml;bergabe in Verantwortung: Das deutsche Afghanistan-Engagement nach der Londoner Konferenz. <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/RegionaleSchwerpunkte/AfghanistanZentralasien/AktuelleArtikel/100126-afghanistan-papier%2CnavCtx=297244.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/RegionaleSchwerpunkte/AfghanistanZentralasien/AktuelleArtikel/100126-afghanistan-papier,navCtx=297244.html</a> (Zugriff: 30.01.2010). Berlin 2010.</p>
<p><i>Hacke</i>, <i>Christian </i>2008: 60 Jahre Au&szlig;enpolitik der Bundesrepublik Deutschland. In: Schwarz, Hans-Peter 2008 (Hg.): Die Bundesrepublik Deutschland. Eine Bilanz nach 60 Jahren. K&ouml;ln u. a. 2008, S. 487-510.</p>
<p><i>Hellmann, Gunther/Roos, Ulrich</i> 2007: Das deutsche Streben nach einem st&auml;ndigen Sitz im UN-Sicherheitsrat. Analyse eines Irrwegs und Skizzen eines Auswegs. INEF Report 92/2007. Duisburg 2007.</p>
<p><i>Maull, Hanns W.</i> 1990/1991: Germany and Japan: The New Civilian Powers. In: Foreign Affairs, Jg. 69, H. 5, S. 91-105.</p>
<p><i>M&uuml;ller, Harald</i> 2002: Antinomien des demokratischen Friedens. In: Politische Vierteljahresschrift, Jg. 43, H. 1, S. 46 -81.</p>
<p><i>Naumann, Klaus </i>2008: Einsatz ohne Ziel? Die Politikbed&uuml;rftigkeit des Milit&auml;rischen. Hamburg 2008.</p>
<p><i>Schr&ouml;der, Gerhard</i> 2006: Entscheidungen. Mein Leben in der Politik. Hamburg 2006.</p>
<p><i>von Krause, Ulf</i> 2010: Die Afghanistaneins&auml;tze der Bundeswehr. Politischer Entscheidungsprozess mit Eskalationsdynamik. Wiesbaden 2010.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/die-lehren-aus-dem-afghanistan-einsatz/">Die Lehren aus dem Afghanistan-Einsatz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der Berg kreißte und gebar eine Maus</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/der-berg-kreisste-und-gebar-eine-maus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 20:14:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/der-berg-kreisste-und-gebar-eine-maus/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das neue strategische Konzept der NATO; aus: vorg&#228;nge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 45-52 Mit dem im November 2010 verabschiedeten strategische Konzept unternahm die NATO unter dem Motto &#8222;Active Engagement &#8211; Modern Defence&#8221; abermals den Versuch, sich neu aufzustellen und Antworten auf die Frage nach ihrer Rolle in der Welt, ihrer Bedrohungseinsch&#228;tzung und ihrer Strategie [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/der-berg-kreisste-und-gebar-eine-maus/">Der Berg kreißte und gebar eine Maus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das neue strategische Konzept der NATO;</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 45-52</p>
<p>Mit dem im November 2010 verabschiedeten strategische Konzept unternahm die NATO unter dem Motto &bdquo;Active Engagement &ndash; Modern Defence&rdquo; abermals den Versuch, sich neu aufzustellen und Antworten auf die Frage nach ihrer Rolle in der Welt, ihrer Bedrohungseinsch&auml;tzung und ihrer Strategie der Sicherheitsgew&auml;hrung zu geben. Im Vorfeld war das Papier mit viel Aplomb angek&uuml;ndigt worden. Generalsekret&auml;r Anders Fogh Rasmussen versprach nichts weniger als eine &bdquo;roadmap for the next ten years&rdquo; und einen &bdquo;Aktionsplan, der in aller Klarheit die konkreten Schritte der NATO vorzeichnen&rdquo; werde. Das Konzept sei nichts weniger als die Blaupause f&uuml;r die Version NATO 3.0.[1]</p>
<p>Verglichen mit den bombastischen Ank&uuml;ndigungen fiel das Ergebnis bescheiden aus. Das neue Strategische Konzept vermag nicht als Wegweiser zu fungieren. Statt eines konkreten Fahrplans zur Neuausrichtung der Allianz enth&auml;lt das Dokument ein wenig von allem: eine R&uuml;ckbesinnung auf die Kernfunktion der Territorialverteidigung und eine Best&auml;tigung der globalen Ausrichtung; ein Bekenntnis zur Kooperation mit Russland und Vorsorge gegen die Risiken, die gemeinhin Russland zugeschrieben werden; ein Bekenntnis zur atomwaffenfreien Welt und zur nuklearen Abschreckung; als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung die Ank&uuml;ndigung einer Rationalisierung und Konsolidierung der Kommandostruktur und zugleich die Beanspruchung neuer Aufgaben, von denen die Raketenabwehr nur die prominenteste, die Cyber- und Energiesicherheit weitere sind. All dies ist Additiv, teils widerspr&uuml;chlich und voraussichtlich nicht umsetzbar. Vor allem gibt das Konzept der NATO auf Kernfragen wie ihrem Verh&auml;ltnis zu Russland und ihrem Beitrag zu einer globalen Friedensordnung ungen&uuml;gende oder sogar falsche Antworten. Konkrete Aussagen zur Zukunft der nuklearen Strategie und Bewaffnung des B&uuml;ndnisses wurden ganz vertagt.</p>
<h2 class="auto-created">Die Kernmis&shy;sion: kollektive Vertei&shy;di&shy;gung</h2>
<p>Das neue strategische Konzept r&uuml;ckt neben den Aufgaben des Krisenmanagements und der kooperativen Sicherheit die kollektive Verteidigung und damit den Artikel 5 des Washingtoner Vertrages wieder ins Zentrum. Die &bdquo;gr&ouml;&szlig;te Verantwortung&rdquo; der Allianz sei es, &bdquo;unsere Bev&ouml;lkerungen vor einem Angriff zu sch&uuml;tzen und zu verteidigen&#8220;.[2] Dieses Bekenntnis &uuml;berrascht angesichts der Entwicklung der letzten Jahrzehnte, denn auf Grund fehlender milit&auml;rischer Bedrohungen des B&uuml;ndnisgebiets verk&uuml;mmerte die kollektive Verteidigung immer mehr zu einer Restfunktion. Stattdessen machte die NATO unter der Drohung &bdquo;out of area or out of business&rdquo; die Krisenintervention zu ihrer Sache &mdash; zun&auml;chst unter dem Vorzeichen des Menschenrechtsschutzes und nach 2001 auch der Terrorismusbek&auml;mpfung. Der Wandel von einem &bdquo;statischen&rdquo; B&uuml;ndnis zur Verteidigung europ&auml;ischen Territoriums zu einem &bdquo;Expeditionsb&uuml;ndnis&rdquo;, das Streitkr&auml;fte global zur Verteidigung der Freiheit einsetze, so der fr&uuml;here amerikanische Pr&auml;sident Bush auf dem NATO-Gipfel in Riga 2006, hat sich seitdem noch einmal dramatisch beschleunigt.[3] Waren zur Zeit des Riga-Gipfels ca. 50.000 NATO Truppen jenseits des traditionellen Perimeters im Einsatz, stieg diese Zahl bis zum n&auml;chsten Gipfeltreffen in Bukarest 2008 auf 60.000 und erreichte 2010 143.000. Parallel zu diesem Aufwuchs erodierte freilich die &ouml;ffentliche Zustimmung und politische Bereitschaft zum globalen Krisenmanagement.</p>
<p>Das Bekenntnis zur&uuml;ck zur territorialen Verteidigung ist allerdings in erster Linie nicht dieser Ern&uuml;chterung zu verdanken, sondern der Kritik einiger der neuen Mitglieder, die NATO sch&uuml;tze ihre Sicherheit nicht angemessen gegen die Bedrohung eines in ihren Augen seit 2008 deutlicher zu Tage getretenen russischen Revisionismus. Insbesondere sei es ein Fehler gewesen, &bdquo;nicht mit der eigentlichen Verteidigungsplanung im Sinne des Artikels 5 zu beginnen, nachdem die NATO erweitert worden war&#8220;.[4] Dagegen halten die USA unbeirrt an der globalen Orientierung fest und wollen die Zusagen der NATO &#8211; Russland Grundlagenakte von 1997 nicht in Frage stellen, keine Nuklearwaffen und keine substantiellen Kampftruppen dauerhaft in den neuen Mitgliedstaaten zu stationieren.</p>
<p>Das strategische Konzept versucht nunmehr einen Spagat, indem es einerseits die kollektive Verteidigung in den Mittelpunkt r&uuml;ckt und andererseits deren Bedeutung entgrenzt. War der Begriff der kollektiven Verteidigung traditionell auf die territoriale Integrit&auml;t und die Verteidigung der B&uuml;ndnisgrenzen bezogen, kann nach Ansicht von Rasmussen Verteidigung nun vieles bedeuten und &uuml;berall ihren Ausgang nehmen: &bdquo;It can start in Kandahar. It can start in cyberspace. And NATO needs to be able to defend across the spectrum.&rdquo;[5] In diesem Sinne listet das Konzept acht Bedrohungen auf, angefangen von der Verbreitung von Raketen &uuml;ber Cyberangriffe bis zur Energiesicherheit. Diese Entgrenzung erlaubt es, die konkreten Kapazit&auml;ten und Ma&szlig;nahmen ebenfalls in einer &uuml;bergreifenden Weise festzulegen. So fordert das strategische Konzept den weiteren Ausbau von mobilen und verlegbaren konventionellen Streitkr&auml;ften, &bdquo;to carry out both Article 5 responsibilities and the Alliance&#8217;s expeditionary operations&rdquo; (Strategie Concept, 5). In der Substanz bleiben die Ma&szlig;nahmen der NATO zur R&uuml;ckversicherung ihrer neuen Mitglieder zwar unterhalb der erw&auml;hnten &bdquo;roten Linie&rdquo;, gehen aber weit &uuml;ber das Bisherige hinaus, etwa indem unter dem Codewort &bdquo;Eagle Guardian&rdquo; Anfang 2010 Notfallplanungen von Polen auf die baltischen Staaten ausgedehnt wurden oder die USA am 9. Dezember 2010 ank&uuml;ndigten, eine Einheit von Kampfflugzeugen in Polen zu stationieren. Angesichts der massiven milit&auml;rischen &Uuml;berlegenheit der NATO ist ein Widerspruch zwischen diesen Ma&szlig;nahmen und der Versicherung des Generalsekret&auml;rs, das B&uuml;ndnis betrachte Russland als Partner, kaum zu kaschieren.</p>
<h2 class="auto-created">Die wirkliche Mission: Krisen&shy;ma&shy;na&shy;ge&shy;ment</h2>
<p>Neben dem Bekenntnis zur kollektiven Verteidigung, beschloss die NATO ihre Rolle bei counter-insurgency Operationen und bei Stabilisierungs- und Wiederaufbaumissionen zu erh&ouml;hen. Im neuen strategischen Konzept hei&szlig;t es dazu, dass sich die NATO engagieren werde, &bdquo;wo dies m&ouml;glich und wenn dies erforderlich ist, um Krisen zu verhindern, Post-Konflikt-Situationen zu stabilisieren und den Wiederaufbau zu unterst&uuml;tzen&rdquo;. Dass die NATO ihre globale Orientierung beibehalten will, st&uuml;tzt sich im Wesentlichen auf zwei Begr&uuml;ndungen. Zum einen sei die Sicherheit der NATO-Mitglieder nunmehr auch durch Ereignisse fern ihrer Grenzen bedroht. Zum anderen geschieht dies im Namen der internationalen Stabilit&auml;t und Sicherheit. Mit dem so angestrebten &bdquo;Krisenmanagement f&uuml;r das 21. Jahrhundert&rdquo; gehen zwei grundlegende Anforderungen einher. Zum einen bed&uuml;rfe es robuster, mobiler, schnell einsetzbarer und durchhaltef&auml;higer konventioneller Verb&auml;nde, zum anderen der Konzertierung milit&auml;rischer und ziviler Ma&szlig;nahmen. Hierf&uuml;r hat sich in der NATO der Begriff &bdquo;comprehensive approach&rdquo;, in der deutschen Fachterminologie der Begriff &bdquo;vernetzte Sicherheit&rdquo; eingeb&uuml;rgert. Sie verlangt im Idealfall von den milit&auml;rischen und den zivilen Kr&auml;ften &mdash; unter Einschluss auch von Nichtregierungsorganisationen &mdash;, dass sie ihre Eins&auml;tze gemeinsam planen, in komplement&auml;ren Rollen ausf&uuml;hren und sich wechselseitig unterst&uuml;tzen, um so &bdquo;die Koh&auml;renz und Effektivit&auml;t&rdquo; zu st&auml;rken. Und sie folgt der Erkenntnis, dass jegliche Intervention entlang des Konfliktzyklus (Pr&auml;vention, Vermittlung, Stabilisierung, Wiederaufbau) keinerlei Erfolg verspricht, wenn sie allein auf milit&auml;rischen Schultern ruht.</p>
<p>F&uuml;r die NATO ist die zivil-milit&auml;rische Kooperation kein neues Feld, wie die zahllosen CIMIC-Handb&uuml;cher und Einsatzregeln dokumentieren. Allerdings sind die Erfahrungen im besten Fall gemischt. Dies hat zum einen b&uuml;ndnisspezifische Gr&uuml;nde, da die NATO etwaigen Beschr&auml;nkungen ihrer Handlungsfreiheit immer mit &auml;u&szlig;erster Zur&uuml;ckhaltung begegnet ist. Dass die Allianz an ihrer F&uuml;hrungsrolle unbeirrt festh&auml;lt, dokumentieren nicht zuletzt die Ausf&uuml;hrungen ihres Generalsekret&auml;rs. Er wird nicht m&uuml;de, die NATO als &bdquo;hub&rdquo; der globalen Krisenbew&auml;ltigung zu vermarkten, bei der das &bdquo;Netz der Sicherheitspartnerschaften&rdquo; zusammenl&auml;uft und die als &bdquo;Zentrum der Konsultation &uuml;ber internationale Sicherheitsfragen&rdquo; fungiert, wie er 2010 auf der M&uuml;nchener Sicherheitskonferenz ausf&uuml;hrte. Zum anderen hat es sich in der Praxis als au&szlig;erordentlich schwierig erwiesen, milit&auml;rische und zivile Ans&auml;tze der Krisenbearbeitung und der Friedenskonsolidierung auf einen Nenner zu bringen. Ohne sich mit den ambivalenten Erfahrungen in Afghanistan ungeb&uuml;hrlich aufzuhalten, bekr&auml;ftigte die NATO in Lissabon dennoch ihren &bdquo;unverzichtbaren Beitrag&rdquo; zum internationalen Krisenmanagement und beschloss, ihre Rolle dahingehend aufzuwerten, dass sie nunmehr auch eine &bdquo;angemessene, aber moderate Einheit zum zivilen Krisenmanagement&rdquo; einzurichten plant, &bdquo;um effektiver die Verbindung mit den zivilen Partnern wahrnehmen zu k&ouml;nnen&rdquo;.</p>
<p>Abgesehen davon, dass die Europ&auml;ische Union weit geeigneter ist, um die zivile und die milit&auml;rische Krisenbew&auml;ltigung zu integrieren, l&auml;uft der &bdquo;comprehensive approach&rdquo; der NATO in der Praxis darauf hinaus, die zivilen Anstrengungen der milit&auml;rischen Logik zu unterwerfen. Kein Wunder, dass die meisten zivilen Akteure, aber auch die Vereinten Nationen vor einer so verstandenen Kooperation mit der NATO zur&uuml;ckschrecken.</p>
<h2 class="auto-created">Die verpasste Mission: europ&auml;ische Sicher&shy;heits&shy;part&shy;ner&shy;schaft</h2>
<p>W&auml;hrend sich die NATO in der globalen Krisenbew&auml;ltigung zu den neu usurpierten Rollen bekennt, verlegt sie sich in der europ&auml;ischen Sicherheit auf allzu tradierte Muster. So beschr&auml;nkt sie sich weiterhin auf den sehr begrenzten Rahmen einer &bdquo;kooperativen Sicherheit&rdquo; mit jenen europ&auml;ischen Staaten, die dem B&uuml;ndnis (bislang) nicht angeh&ouml;ren. Und sie l&auml;sst auch nicht erkennen, wie sie den Widerspruch zu l&ouml;sen trachtet, &bdquo;ungeteilte Sicherheit&rdquo; sowohl f&uuml;r &bdquo;alle Staaten der Euro-Atlantischen Gemeinschaft&rdquo; als auch exklusiv f&uuml;r die &bdquo;NATO-Mitglieder auf beiden Seiten des Atlantik&rdquo; garantieren zu wollen. Beide Bekenntnisse finden sich in den Lissaboner Verlautbarungen, doch nur eines funktioniert. Dass sich hier ein Widerspruch auftun k&ouml;nnte, findet sich im neuen strategischen Konzept ebenso wenig wie &Uuml;berlegungen dazu, die beiden konkurrierenden Prinzipien in Einklang zu bringen &mdash; die europ&auml;ische Sicherheit mit oder gegen Russland aufzubauen. Allenfalls auf lange Sicht und letztlich &bdquo;durch die Integration aller europ&auml;ischen Staaten, die dies w&uuml;nschen, in die Euro Atlantischen Strukturen&rdquo; &mdash; also in die NATO &mdash; solle ein &bdquo;Europe whole and free&rdquo; entstehen k&ouml;nnen. Das jedoch ist ein gradueller Prozess, und im unausgesprochenen Verst&auml;ndnis der Allianz stellt Russlands Aufnahme nicht den Beginn, sondern im g&uuml;nstigsten Fall den Endpunkt dieses Prozesses dar.</p>
<p>In der Zwischenzeit m&uuml;ssen sich beide Seiten mit dem Bekenntnis begn&uuml;gen, dass ihre Sicherheit &bdquo;verflochten&rdquo; sei. Dieser Hinweis soll noch einmal &mdash; bekr&auml;ftigend &mdash; die wechselseitigen Versicherungen unterstreichen, dass sich die beiden Seiten nicht l&auml;nger bedrohen: &bdquo;Dies allein trennt die Vergangenheit und die Zukunft der NATO-Russland-Beziehungen&rdquo;. Allerdings wurde diese Trennlinie nicht erst in Lissabon gezogen, sondern geh&ouml;rt seit zwei Jahrzehnten zum Standardrepertoire der Ost-West-Rhetorik. An den realen Widerspr&uuml;chen und Spannungen hat dies rein gar nichts ge&auml;ndert, und es sollte mittlerweile auch der NATO gel&auml;ufig sein, dass qualitativ neue Beziehungen mit Russland mehr verlangen. Doch solange die Kehrseite der &bdquo;verflochtenen Sicherheit&rdquo; &mdash; das Sicherheitsdilemma &mdash; nicht einmal wahrgenommen, geschweige denn bearbeitet wird, ist jenseits atmosph&auml;rischer Aufheiterungen eine nachhaltige &Auml;nderung nicht zu erwarten. Wenn etwa die Erweiterung der Allianz &mdash; wie in Lissabon &mdash; als &bdquo;substantieller Beitrag f&uuml;r die Sicherheit der Alliierten&rdquo; dargestellt wird, ist per definitionem die Wirkung f&uuml;r Russland genau umgekehrt.</p>
<p>Leider ist die NATO immer noch weit davon entfernt, substantielle Vorschl&auml;ge oder gar Konzessionen an Russland zu unterbreiten. Vielmehr begn&uuml;gt sie sich mit atmosph&auml;rischen Ouvert&uuml;ren, die den &bdquo;neuen Start&rdquo; und die &bdquo;grundlegend neue Phase in den Beziehungen zwischen der NATO und Russland&rdquo; beschw&ouml;ren. Auch das ist ein vertrautes Muster, das schon bei den Kooperationsgipfeln 1997 und 2002 lediglich dazu taugte, vor&uuml;bergehend das Klima &mdash; und die russische Seite &mdash; milde zu stimmen. Heute will die NATO dar&uuml;ber hinaus Russland f&uuml;r die &bdquo;eigentlichen Bedrohungen&rdquo; gewinnen &mdash; den Terrorismus, die Proliferation, die Piraterie und &bdquo;zuallererst&rdquo; Afghanistan. Dies folgt zwar der Logik des <i>tertium datur </i>&mdash; wenn Du Deine Differenzen nicht l&ouml;sen kannst, verlege das Spielfeld &mdash;, hat aber immerhin den potentiellen Vorteil, in der Praxis so etwas wie eine Kooperationsroutine zu entwickeln.</p>
<p>Auf der Grundlage der gemeinsam seit 2009 erarbeiteten &bdquo;Joint Review of 21 Century Common Security Challenges&rdquo; sollen solche &bdquo;praktischen Kooperationsprojekte&rdquo; vor allem auch dazu beitragen, die einzige relevante Kooperationsplattform &mdash; den NATO-Russland-Rat &mdash; mit jener Substanz auszustatten, die er bislang vermissen lie&szlig;. Dass sich allerdings Russland damit zufrieden geben wird, allein die NATO-Agenda abzuarbeiten, steht kaum zu erwarten. Und die ziemlich umstandslose Zur&uuml;ckweisung des moderaten Vorschlags f&uuml;r einen Europ&auml;ischen Sicherheitsvertrag l&auml;sst kaum erwarten, dass sich die NATO russischen Sicherheitsvorstellungen anzun&auml;hern geneigt ist. Gleiches gilt f&uuml;r die Gestalt des NATO-Russland-Rats als blo&szlig;em Konsultativorgan, der selbst bei gemeinsamen Aktionen weder bindende Beschl&uuml;sse fasst noch gar eine operative Bedeutung erlangen konnte.</p>
<h2 class="auto-created">Die neueste Mission: die Multi&shy;la&shy;te&shy;ra&shy;li&shy;sie&shy;rung der Rakete&shy;n&shy;ab&shy;wehr#</h2>
<p>Mit erstaunlich wenig Diskussionen einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf eine neue Dimension der gemeinsamen Verteidigung: die Abwehr ballistischer Raketen. Damit beansprucht die NATO eine aktive Rolle in einem umw&auml;lzenden Transformationsprozess, in dessen Zuge nicht nur die Kooperation mit Russland, sondern auch die nukleare Abschreckung mit ihrer seit 50 Jahren &uuml;berragenden Bedeutung f&uuml;r die Sicherheitspolitik unter die R&auml;der kommen k&ouml;nnte. Ob die NATO mit ihrer Entscheidung, die amerikanischen Raketenabwehrpl&auml;ne in Europa als &bdquo;nationalen Beitrag zur NATO-Architektur der Raketenabwehr&rdquo; willkommen zu hei&szlig;en, auch Mitspracherechte &uuml;ber die Ausgestaltung dieser Transformation erh&auml;lt und ob L&auml;nder wie Deutschland destabilisierende Entwicklungen verhindern k&ouml;nnen, bleibt das gro&szlig;e Fragezeichen.</p>
<p>In den USA ist die Raketenabwehr mittlerweile politisch nicht mehr umstritten; fraglich ist allenfalls noch die technologische Umsetzung. Die Entscheidung der Regierung Obama, die amerikanischen Raketenabwehrpl&auml;ne neu auszurichten, stellt daher auch nur eine graduelle Kurs&auml;nderung dar. Obama begr&uuml;ndete die Abkehr von der einst unter Bush angestrebten dritten Stellung (&bdquo;Third Site&#8220;) des nationalen Abwehrsystems (die beiden anderen befinden sich in Kalifornien und Alaska) &mdash; bestehend aus einer Radaranlage in Tschechien und zehn in Polen zu stationierenden Abwehrraketen &mdash; mit einer ver&auml;nderten Bedrohungslage. Die in fr&uuml;heren Geheimdienstberichten bereits f&uuml;r 2015 erwartete Entwicklung von iranischen Langstreckenraketen, die auch die USA bedrohen k&ouml;nnten, wurde dahingehend modifiziert, dass sich der Iran auf die Stationierung von Mittelstreckenraketen konzentriere, die Europa bedrohten. Zu deren Abwehr sei ein dezentraler, in Phasen ausbauf&auml;higer Ansatz (&bdquo;phased adaptive approach&#8220;) besser geeignet. Bereits in diesem Jahr sollen erste Exemplare der erprobten Standard Missile 3 -(SM-3) der Variante Block IA auf Schiffen der Aegis-Klasse im Mittelmeer stationiert werden. In weiteren Ausbaustufen w&uuml;rden ab 2015 eine Radaranlage in S&uuml;dosteuropa, leistungsf&auml;higere Raketen in Rum&auml;nien und ab 2018 erneut auch in Polen folgen. Diese Abfangraketen sollen ab 2020 durch eine neu entwickelte Variante (SM-3 Block IIB) ausgetauscht werden, die den Planungen zufolge wiederum &uuml;ber die F&auml;higkeit zur Abwehr von Interkontinentalraketen verf&uuml;gen wird.</p>
<p>Dass Obamas Kurswechsel in Moskau dennoch auf verhaltenes Interesse und in vielen westeurop&auml;ischen Hauptst&auml;dten auf Zustimmung stie&szlig;, h&auml;ngt mit der gleichzeitig verk&uuml;ndeten politischen Neuausrichtung zusammen. Der &bdquo;phased adaptive approach&rdquo; soll in Kooperation mit Russland und in multilateraler Zusammenarbeit innerhalb der NATO realisiert werden. Beide Angebote sind allerdings wesentlich nebul&ouml;ser als die Planung der Abwehrarchitektur selbst. Wie Russland einbezogen werden k&ouml;nnte, ist &uuml;ber symbolische Akte der Kooperation hinaus vollkommen offen. Sicher ist einzig, dass die USA weder zum Technologietransfer bereit sind noch zum Aufbau eines integrativen Abwehrschirms, zu dem Russland zentrale Elemente beitragen k&ouml;nnte. Eine Beteiligung Moskaus an den Entscheidungsverfahren w&uuml;rde allein schon an den extrem zeitkritischen Abl&auml;ufen scheitern. Dar&uuml;ber hinaus lehnt auch die Regierung Obama r&uuml;stungskontrollpolitische Beschr&auml;nkungen der amerikanischen Handlungsfreiheit ab. Eine derart eingeschr&auml;nkte Kooperation gilt aus russischer Sicht als unzureichend, und Moskau besteht auf einer substantiellen Mitwirkung als Bedingung f&uuml;r eine Beteiligung an dem amerikanischen bzw. NATO System. Es ist daher zu bef&uuml;rchten, dass die Raketenabwehr erneut zum Stolperstein der westlich-russischen Beziehungen wird. Zur Erinnerung: Auch die von Bush geplante Stationierung eines Radars und von zehn Abwehrraketen empfand Russland nicht per se als Bedrohung, sondern argw&ouml;hnte, dass dieses System schnell und unkontrollierbar aufwachsen k&ouml;nnte. Mit der gleichen M&ouml;glichkeit sieht sich Moskau in der vierten Ausbaustufe des &bdquo;phased adaptive approach&rdquo; konfrontiert.</p>
<p>Auch das Angebot der USA, den &bdquo;phased adaptive approach&rdquo; innerhalb der NATO aufzubauen, bleibt bez&uuml;glich seiner Reichweite &ndash; etwa mit Blick auf die gemeinsame Entscheidung &uuml;ber die kritischen dritten und vierten Ausbaustufen &ndash; h&ouml;chst vage. Zum einen haben die USA durch bilaterale Vertr&auml;ge mit den Stationierungsl&auml;ndern sichergestellt, das ihr Programm auch au&szlig;erhalb der NATO realisiert werden kann: Zum&#8220; anderen fallen die Beitr&auml;ge der europ&auml;ischen Verb&uuml;ndeten zu dem nominell gemeinsamen System h&ouml;chst bescheiden aus. Um einen Rahmen zu finden, unter dem der &bdquo;phased adaptive approach&rdquo; in die Allianz eingebettet werden kann, zauberte der Generalsekret&auml;r im Oktober 2010 &uuml;berraschend den Vorschlag aus dem Hut, eine NATO-weite Kontroll- und Kommandostruktur zu schaffen, in die nationale Raketenabwehrvorhaben integriert werden k&ouml;nnen. Deren Kosten bezifferte Rasmussen auf bescheidene 200 Millionen Euro &mdash; verteilt &uuml;ber 10 Jahre.[6] Dar&uuml;ber hinaus h&auml;tte Europa aber nur wenig zu bieten.</p>
<p>Dieses Ungleichgewicht wirft schlie&szlig;lich eine weitere Frage auf. Bushs Stationierungspl&auml;ne in Europa sollten erkl&auml;rterma&szlig;en das amerikanische Territorium gegen iranische Interkontinentalraketen sch&uuml;tzen. Obamas System dagegen dient zun&auml;chst ausschlie&szlig;lich dem Schutz der Europ&auml;er gegen die wahrscheinlichere Bedrohung durch iranische Mittelstreckenraketen. Dass der amerikanische Steuerzahler Bushs Pl&auml;ne finanziert h&auml;tte, erscheint nachvollziehbar; dass der amerikanische Kongress seine Zustimmung zur Finanzierung eines Abwehrsystems gibt, das ausschlie&szlig;lich die Europ&auml;er sch&uuml;tzt und zu dem die EU-Staaten lediglich symbolisch beitragen, ist kaum zu erwarten.</p>
<h2 class="auto-created">Empfehlungen</h2>
<p>Ziel des neuen Strategischen Konzepts war es, die NATO zukunfts- und friedenstauglich zu machen. Das Ergebnis ist bescheiden und eine weitere verpasste Gelegenheit. Es verharrt in Vergangenheit und Gegenwart und ist mit seiner Unentschiedenheit zwischen einer sehr traditionell verstandenen kollektiven Verteidigung und einer unzureichend ausgestalteten internationalen Stabilisierungsrolle weit davon entfernt, die notwendige Orientierung zu bieten.</p>
<p>Das Bekenntnis zum internationalen Krisenmanagement reflektiert immerhin, dass europ&auml;ische Sicherheit auch k&uuml;nftig vor allem von Kriegen und B&uuml;rgerkriegen, Staatsversagen und rechtsfreien R&auml;umen au&szlig;erhalb Europas betroffen sein wird. Zwar bekennt sich die NATO dazu, dass milit&auml;rische Mittel in derartigen Szenarien nur eine begleitende, die zivile Krisenpr&auml;vention und den Wiederaufbau unterst&uuml;tzende Rolle spielen k&ouml;nnen. Dies schl&auml;gt sich im Konzept der &bdquo;vernetzten Sicherheit&rdquo; nieder. Allerdings wird dieser Ansatz nur dann eine Chance haben, wenn die NATO ihn nicht l&auml;nger in einer hegemonialen Variante pr&auml;sentiert, bei der die Allianz im Zentrum steht und den zivilen Akteure sowie der VN einen Platz an ihrer Peripherie zuweist. In dieser Form muss er scheitern, weil er die ohnedies prek&auml;re politische Unterst&uuml;tzung f&uuml;r ein solches Engagement &uuml;berfordert und weil er die Bereitschaft anderer Organisationen zur Unterordnung &uuml;bersch&auml;tzt. Die &bdquo;vernetzte Sicherheit&rdquo; wird nur dann funktionieren k&ouml;nnen, wenn die NATO eine begleitende Rolle einnimmt und die F&uuml;hrung anderen, und hier insbesondere den Vereinten Nationen &uuml;berl&auml;sst &mdash; von dem inh&auml;renten Spannungsverh&auml;ltnis zwischen der Logik ziviler und milit&auml;rischer Friedenssicherungsma&szlig;nahmen ganz zu schweigen.</p>
<p>Der R&uuml;ckzug auf die fr&uuml;here Kernaufgabe der territorialen Verteidigung ist dagegen angesichts der realen Bedrohungslage und der milit&auml;rischen Kr&auml;fteverh&auml;ltnisse ebenso &uuml;berfl&uuml;ssig wie kontraproduktiv. Russland ist und bleibt zwar aus vielerlei Gr&uuml;nden ein schwieriger Partner, aber eben auch ein wichtiger; und das alte Versprechen &bdquo;Europe, whole and free&rdquo; bleibt die genuine Gestaltungsaufgabe, der sich auch die NATO unterzuordnen hat. Daher gilt es trotz der ordnungspolitischen Differenzen mit Russland Sicherheit als gemeinsames Projekt zu organisieren sowie die Dynamik des Sicherheitsdilemmas ernst zu nehmen und konstruktiv zu bearbeiten.[7] Das ist im &Uuml;brigen der einzig Erfolg versprechende Ansatz einer Einflussnahme auf die politische Entwicklung in Russland selbst. Ausgrenzung und Abgrenzung helfen hier nicht; die Einladung zur Mitwirkung ist wichtiger als die Risikovorsorge.</p>
<p>Bereits heute ist absehbar, dass die Raketenabwehr ein weiteres Mal zum Stolperstein der westlich-russischen Beziehungen werden wird. Entgegen der hochfliegenden und teilweise naiven Erwartungen, die Raketenabwehr lie&szlig;e sich kooperativ organisieren und zum Kern der Zusammenarbeit mit Russland machen, beurteilen wir die Kooperationsm&ouml;glichkeiten skeptisch. Die Chancen der Einbeziehung Russlands, die sich bieten, sollte die NATO aber nutzen. Erstens sollten die Gespr&auml;che im NATO-Russland-Rat &uuml;ber Stand und Gefahren der Proliferation nicht unverbindlich bleiben, sondern zu praktischen Ergebnissen f&uuml;hren. Konkret sollte die NATO zusagen, die Entscheidung &uuml;ber die dritte und vierte Ausbaustufe des &bdquo;phased adaptive approach&rdquo; von der gemeinsam festgestellten Bedrohungslage abh&auml;ngig zu machen. Zweitens sollte Moskau an der Festlegung der Bedingungen, die zur Startfreigabe von Abwehrraketen vorliegen m&uuml;ssen (&bdquo;pre-delegation&#8220;), beteiligt werden. Dennoch bleibt die Raketenabwehr ein Feld der Beziehungen, das auf Dauer mehr Vertrauen konsumieren als produzieren wird.</p>
<p>[1] Anders Fogh Rasmussen: The New Strategie Concept: Active Engagement: Modern Defence, Speech at the German Marshall Fund of the US, 8. Oktober 2010, <a href="http://www.nato.int/cps/en/natolive/opinions_66727.htm" target="_blank" rel="noopener">www.nato.int/cps/en/natolive/opinions_66727.htm</a>.</p>
<p>[2] Active Engagement, Modern Defence. Strategie Concept For the Defence and Security of The Members of the North Atlantic Treaty Organization, S. 4 (im Folgenden zitiert im Text als Strategie Concept).</p>
<p>[3] Address by the President of the United States, George W. Bush, at the Riga Summit, abrufbar unter: <a href="http://www.rigasurnmit.lv/enlidlnewsinlnid%21258/" target="_blank" rel="noopener">www.rigasurnmit.lv/enlidlnewsinlnid!258/</a>.</p>
<p>[4] Valdas Adamkus et.al., An Open Letter to the Obama Administration from Central and Eastern Europe, Radio Free Europe, 16.7.2009.</p>
<p>[5] Vgl. Rasmussen, The New Strategie Concept (Fn. 1), S. 2.</p>
<p>[6] Anders Fogh Rasmussen, NATO needs a Missile Defense, NYT, 21.102010.</p>
<p>[7] Vgl. Hierzu auch die konkreten Vorschl&auml;ge f&uuml;r eine Vertiefung der Kooperation mit Russland: Matthias DembinskiBarbara Schumacher/Hans-JoachimSpanger, Reset Revisited &ndash; Zur Programmierung europ&auml;ischer Sicherheit, Frankfurt: HSFK-Report 6/2010.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/der-berg-kreisste-und-gebar-eine-maus/">Der Berg kreißte und gebar eine Maus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Demokratie „durch Krieg? *</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/demokratie-durch-krieg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 20:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/demokratie-durch-krieg/</guid>

					<description><![CDATA[<p>aus: vorg&#228;nge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 53-78 I. Einleitung Drei Theoriestr&#228;nge und empirische Forschungslinien sollen in dieser Abhandlung zusammengef&#252;hrt werden, die sich bisher, wenn &#252;berhaupt, nur unzureichend wechselseitig informiert haben. Dies ist zum Einen die empirische Forschung zum &#8222;Demokratischen Frieden&#8221;, die bisher fast exklusiv von den Spezialisten der Internationalen Beziehungen gef&#252;hrt wurde. Diese verwenden [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/demokratie-durch-krieg/">Demokratie „durch Krieg? *</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 53-78</p>
<h2 class="auto-created">I. Einleitung</h2>
<p>Drei Theoriestr&auml;nge und empirische Forschungslinien sollen in dieser Abhandlung zusammengef&uuml;hrt werden, die sich bisher, wenn &uuml;berhaupt, nur unzureichend wechselseitig informiert haben. Dies ist zum Einen die empirische Forschung zum &bdquo;Demokratischen Frieden&rdquo;, die bisher fast exklusiv von den Spezialisten der Internationalen Beziehungen gef&uuml;hrt wurde. Diese verwenden zwar zum Teil ausgefeilte statistische Methoden, aber folgen nicht selten einem rudiment&auml;ren Verst&auml;ndnis von Demokratie und der interdependenten Funktionsweise ihrer Institutionen. Sie sind mehr Kriegs- und Friedens-, aber kaum Demokratieforscher.[1] Es fehlt die Verschr&auml;nkung von vergleichender Regimeforschung und den Spezialisten der Internationalen Beziehungen.[2] Da ist zum Zweiten die rechtlich-normative Frage der Legalit&auml;t, die vor allem von V&ouml;lkerrechtlern er&ouml;rtert wird. Zum Dritten sind es moralphilosophische Fragen, wie sie in der politischen Ethik zum gerechten Krieg gestellt werden. So wie sich Philosophen bei der Frage von gerechten und ungerechten Kriegen nicht von der v&ouml;lkerrechtlichen Legalit&auml;tsfrage abkoppeln und die empirischen Ergebnisse der Kriegsforschung ignorieren k&ouml;nnen, muss Letztere, wenn sie sich nicht auf statistische Korrelationen mit zum Teil fragw&uuml;rdiger Datenbasis zur&uuml;ckziehen will, die normativen Fragen ernst nehmen. Andernfalls werden sie bei der gro&szlig;en politischen Frage, ob Kriege im Namen der Humanit&auml;t und Demokratie gef&uuml;hrt werden d&uuml;rfen und erfolgreich gef&uuml;hrt werden k&ouml;nnen, nicht viel beizutragen haben. Die Politikwissenschaft w&uuml;rde dieses genuin politische Terrain dann allein den Normwissenschaften der Jurisprudenz und Philosophie &uuml;berlassen. Es geht also um nichts weniger, als die statistischen Korrelationsanalysen der <i>Democratic&ndash;Peace</i>-Forschung an eine theoretisch gehaltvolle komparative Demokratieforschung heranzuf&uuml;hren und an die juristische und philosophische Normendebatte anzuschlie&szlig;en. Immanuel Kant modulierend sollen deshalb folgende drei gro&szlig;e Fragen gestellt, beantwortet und miteinander verbunden werden:</p>
<ol>
<li>Empirie: Was wissen wir?</li>
<li>Recht: Was d&uuml;rfen wir tun?</li>
<li>Moral: Was sollen wir tun?</li>
</ol>
<p><b>II. Empirie &#8211; <i>Demokratischer Frieden: Was wissen wir?</i></b></p>
<p>In den Definitivartikeln seiner Friedensschrift formuliert Immanuel Kant drei entscheidende Voraussetzungen zum &bdquo;ewigen Frieden&rdquo;: Die Einzelstaaten sollen im Inneren auf republikanischen Verfassungen beruhen, das V&ouml;lkerrecht soll auf einem f&ouml;derativen Zusammenschluss freier Staaten gr&uuml;nden und durch die Erg&auml;nzung um ein &ouml;ffentliches Menschenrecht zu einem Weltb&uuml;rgerrecht fortgeschrieben werden. Erst wenn man sich in einer kontinuierlichen Ann&auml;herung an die Verwirklichung aller drei Staatsmaximen befindet, d&uuml;rfe man &bdquo;sich schmeicheln&rdquo;, den Weg zum &ouml;ffentlichen Frieden zu beschreiten (Kant [1795] 2005: 24).</p>
<p>Kants Thesen wurden in der politikwissenschaftlichen Disziplin der Internationalen Beziehungen zum Ausgangspunkt genommen, um &uuml;ber Kant hinaus vor allem folgende Fragen zum Zusammenhang von Krieg und Demokratie empirisch zu pr&uuml;fen:</p>
<ul>
<li>F&uuml;hren Demokratien weniger Kriege als Autokratien?</li>
<li>Ziehen Demokratien gegen Demokratien in den Krieg?</li>
<li>Sind Kriege Geburtshelfer von Demokratien?</li>
<li>Verringern sich mit ansteigender Quantit&auml;t und Qualit&auml;t der Demokratien auch die Anzahl der Kriege?</li>
</ul>
<p>Ein wichtiges Caveat soll an dieser Stelle dezidiert formuliert werden: Demokratien beruhen auch, vermutlich sogar ganz &uuml;berwiegend, auf internen Faktoren. Die wichtigsten sind: wirtschaftliche Entwicklung, Bildung, Entsch&auml;rfung der Klassengegens&auml;tze, Entstehung von Mittelschichten, rechtsstaatliche Traditionen, interpersonelles Vertrauen und vor allem die Bereitschaft von Eliten, sich zu den fundamentalen Spielregeln einer konstitutionellen demokratischen Ordnung zu bekennen (u. a. Merkel 2008). Davon wird hier zun&auml;chst aber nicht die Rede sein. Erst am Schluss werde ich auf diese Sachverhalte zur&uuml;ckkommen, wenn es um die unverzichtbare Kooperation der Interventions- und Besatzungskr&auml;fte mit den relevanten &bdquo;Binnenakteuren&rdquo; eines zu demokratisieren-den Landes geht. Zun&auml;chst soll der Zusammenhang von Krieg und Demokratie gekl&auml;rt werden.</p>
<h2 class="auto-created">II.1. F&uuml;hren Demokratien weniger Kriege als Autokra&shy;tien?</h2>
<p>Die Antwort hei&szlig;t: Nein. Nahezu alle Studien kommen zu dem eindeutigen Ergebnis, dass Demokratien kaum weniger Kriege als nicht demokratische Regime f&uuml;hren. Wenn man weiter fragt, ob bei solchen kriegerischen Auseinandersetzungen die Demokratien eher Verteidiger als Angreifer sind, f&auml;llt das statistische Ergebnis f&uuml;r die Demokratien nicht schmeichelhafter aus: Auch Demokratien f&uuml;hren Angriffskriege (SmalUSinger 1976; Russett/Oneal 2001; Hasenclever/Wagner 2004). Erleichtert wird dies w&auml;hler- und kostensensiblen Demokratien durch die Tatsache, dass vor allem unter ausw&auml;rts gef&uuml;hrten &bdquo;Hightech&#8220;-Kriegen keineswegs immer die Bev&ouml;lkerung der Krieg f&uuml;hrenden Demokratie leidet, wie das Kant noch anzunehmen schien (Kant [1795] 2005: 12-13). Statistisch gesehen gewinnen Demokratien zudem in der Regel die Kriege (1816-1992: 81 Prozent zu 19 Prozent), schmieden gemeinsame Kriegs- und Verteidigungsallianzen und haben in Kriegen deutlich weniger Opfer zu beklagen als Nichtdemokratien: &bdquo;democracies choose their wars more wisely, tend to win them and suffer fewer casualities, are less likely to initiate crises, rarely fight preventive wars&rdquo; (Mansfield/Snyder 2002: 300).</p>
<p>Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Demokratien hinsichtlich ihrer Kriegsbereitschaft und der Involvierung in kriegerische Konflikte. So sind es nicht kleine Demokratien wie die Schweiz, Schweden oder &Ouml;sterreich, sondern die ehemaligen Kolonialm&auml;chte Frankreich und Gro&szlig;britannien und insbesondere die Hegemonial-macht USA, die nach 1945 Kriege f&uuml;hrten (Brock et al. 2006: 6). In der Periode von 1946 bis 2002 intervenierten die USA 13, Frankreich acht- und Gro&szlig;britannien sechs-mal milit&auml;risch in andere Staaten. Die Entwicklung moderner Hightech-Waffen, die Strategie &bdquo;chirurgischer Schl&auml;ge&rdquo; und der zunehmende Einsatz privater Milit&auml;rfirmen hat die Kosten f&uuml;r demokratische Interventionsstaaten kalkulierbar und vermittelbarer gemacht. Das Kantsche Argument, dass Republiken nur schwerlich die Sch&auml;den und Kosten zu tragen bereit sind, d&uuml;rfte unter dieser Entwicklung zunehmend weniger eine Restriktion f&uuml;r die Kriegsbereitschaft gro&szlig;er demokratischer Staaten sein. Johan Galtungs Diktum (1996), dass Demokratien besonders &bdquo;selbstgerecht&rdquo; und &bdquo;kriegerisch&rdquo; seien, d&uuml;rfte deshalb auch in Zukunft Bestand haben. Dies gilt jedoch (fast) ausschlie&szlig;lich f&uuml;r kriegerische Auseinandersetzungen zwischen Demokratien und Autokratien.</p>
<h2 class="auto-created">II.2. F&uuml;hren Demokratien gegen Demokratien Krieg?</h2>
<p>Wie steht es mit der These, dass Demokratien gegen Demokratien keine Kriege f&uuml;hren. Die Kantsche Proposition, dass Demokratien (Republiken) keine Kriege gegen Demokratien (Republiken) f&uuml;hren, hat sich in den statistischen Analysen als au&szlig;erordentlich robust erwiesen (u. a. Rummel 1983; Doyle 1986, 2005; Russett 1993; Russett/Oneal 2001). Die <i>Democratic-Peace</i>-Forschung bezeichnet das als &bdquo;dyadic peace phenomenon&rdquo; (Kinsella 2005), um dezidiert gleichzeitig zu betonen, dass der Liberalismus keineswegs &bdquo;inherently peace loving&rdquo; sei (u. a. Doyle 1983: 206). Die Behauptung, dass dies alles nur ein Artefakt der bipolaren Ost-West-Konfrontation sei, lie&szlig; sich nach 1989 nicht mehr halten. Auch nach 1991 gab es keine bewaffneten Konflikte zwischen rechtsstaatlichen Demokratien. Die f&uuml;r die Periode nach 1945 bisweilen angef&uuml;hrten Beispiele von Kriegen zwischen Demokratien &uuml;berzeugen wenig, da es sich bei den Interventionsstaaten nicht um entfaltete rechtsstaatliche Demokratien handelt. Dies gilt f&uuml;r die rassistischen &bdquo;Apartheitsdemolcratien&rdquo; S&uuml;dafrikas und Rhodesiens und ihre Interventionen in Botswana ebenso wie f&uuml;r die kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Indien und Pakistan[3] Hier handelt es sich um den Konflikt der defekten Demokratie Indien mit dem best&auml;ndig zwischen hybriden und offen autorit&auml;ren Regimeformen changierenden Pakistan. Bleiben nur noch die Grenzscharm&uuml;tzel zwischen dem (optimistisch) als noch liberal eingestuften Ecuador und dem defekt-demokratischen Peru (1981, 1984). Freedom House and Polity IV weisen f&uuml;r Indien, Pakistan, Peru und Ecuador folgende Werte aus:</p>
<p>XXXXXXX<br />Grafiken Seite 56</p>
<p>Das normative Argument, dass ein Krieg zwischen Demokratien nicht mit deren grundlegenden Wertmustern vereinbar sei (M&uuml;ller/Wolff 2006: 68), und das strukturelle Argument, dass in einer Demokratie weit mehr institutionelle Kontrollen und prozedurale Hindernisse vor dem Kriegseintritt eines Landes st&uuml;nden, besitzen eine erhebliche &Uuml;berzeugungskraft (Mansfield/Snyder 2002: 300). Erg&auml;nzt durch die Hinweise, dass Demokratien generell mehr zu Verhandlungen und Kompromissen neigen, untereinander wirtschaftlich eng verflochten und in vielen internationalen Organisationen gemeinsam Mitglieder sind, sich untereinander vertrauen,[4] verschr&auml;nken sich beide Argumente &mdash; von Kant gar nicht weit entfernt &mdash; zu einer &uuml;berzeugenden Erkl&auml;rung f&uuml;r das Ausbleiben rein &bdquo;demokratischer Kriege&rdquo;. Die Argumentation, dass es vor allem die demokratischen Institutionen, Verfahren und fest verankerte demokratische Werte sind, die Kriege zwischen Demokratien von deren politischer Agenda genommen haben, verweist darauf, dass die demokratische Friedensthese sich allein auf konsolidierte Demokratien beziehen m&uuml;sste, denn nur in diesen wirken die demokratischen Institutionen in der beschriebenen Krieg verhindernden Weise. In &Uuml;bergangsregimen, defekten und unkonsolidierten Demokratien entfalten die Institutionen nicht die gleiche verhaltenspr&auml;gende Kraft (Merkel 2004). Deshalb sind auch die Beispiele von Kriegen zwischen &bdquo;Demokratien&rdquo;, wie sie bisweilen in der &bdquo;Democratic-Peace&#8220;-Forschung angef&uuml;hrt werden, irre-f&uuml;hrend und enth&uuml;llen ein konzeptionelles Unverst&auml;ndnis, was Demokratien ausmacht. Allein der rasche Blick in die Polity-IV-Daten ist theoretisch unzureichend; er verschleiert den spezifischen Blick auf jene demokratischen Institutionen und Verfahren (Parlament, Wahlen, Medien), die in etablierten Demokratien besonders hohe H&uuml;rden f&uuml;r jede Kriegsbeteiligung stellen.[5]</p>
<h2 class="auto-created">II.3. Erweisen sich Kriege als Geburts&shy;helfer von Demokra&shy;tien?</h2>
<p>Die Frage nach dem Zusammenhang zwischen Demokratie und Krieg l&auml;sst sich umkehren. Sie lautet dann: Erweisen sich Kriege als Geburtshelfer von Demokratien? Das sprunghafte Anwachsen der Demokratien nach dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg deutet auf einen empirischen, wenn nicht gar kausalen Zusammenhang hin (siehe Abbildung 1).</p>
<p>XXXX Grafik Seite 57<br /><i>Abbildung 1</i>: Demokratieentwicklung 1816-2000</p>
<p>Die spektakul&auml;ren Demokratisierungserfolge nach dem Zweiten Weltkrieg suggerieren dies in einem besonderen Ma&szlig;e. L&auml;nder wie Deutschland mit ihren m&ouml;rderischen Diktaturen des totalit&auml;ren Nationalsozialismus und Japan mit seiner militaristischen Autokratie haben sich nach Krieg und Kriegsniederlage au&szlig;erordentlich rasch zu stabilen rechtsstaatlichen Demokratien gewandelt. Die weichen autorit&auml;ren und weniger repressiven Regime des italienischen Faschismus und des auch schon vor 1938 autorit&auml;rkorporatistisch regierten &Ouml;sterreichs m&uuml;ssen als weitere Beispiele f&uuml;r die Demokratisierungschancen von Diktaturen nach erlittenen Kriegsniederlagen gelten. Der Fall der griechischen Obristen nach dem Zypern-Abenteuer im Jahre 1974 und die Niederlage der argentinischen Gener&auml;le im Falklandkrieg 1982 best&auml;tigen diese These. Empirisch ist es nicht von der Hand zu weisen, dass die beiden Weltkriege zu einer Ausbreitung der Demokratie gef&uuml;hrt haben, auch wenn sie nicht prim&auml;r mit diesem Ziel und schon gar nicht aus diesem Grunde gef&uuml;hrt wurden.[6] Zugleich fallen freilich auch Gegenbeispiele ein: Panama 1989, Haiti 1994, vielleicht auch Bosnien 1995, Afghanistan[7] und Irak. F&uuml;r die Kl&auml;rung der Ursachen erfolgreicher und scheiternder Demokratisierung bleiben diese F&auml;lle zwar aufschlussreich, statistisch gesehen sind sie jedoch blo&szlig; anekdotisch.</p>
<h2 class="auto-created">II.4. Mehr Demokratien &mdash; weniger Kriege?</h2>
<p>Eine skandinavische Studie mit statistisch verfeinerten Methoden aus dem Jahre 2004 hat dann tats&auml;chlich gezeigt, dass von Demokratien durchgef&uuml;hrte Interventionen zu einem moderaten Anstieg der Demokratiewerte auf der 21 Punkte umfassenden Autokratie-Demokratie-Skala von Polity IV f&uuml;hrten (Gleditsch et al. 2004: 26-27).</p>
<p>Dieses Ergebnis erkl&auml;rt sich auch aus folgendem Zusammenhang: Demokratien tendieren dazu, Kriege zu gewinnen. Autokratische Regime werden durch Kriegsniederlagen destabilisiert und h&auml;ufig in einen demokratischen Regimewechsel getrieben. Demokratien tauschen bei Kriegsniederlagen zwar meist ihre Regierungen aus, wechseln aber nicht den Charakter des politischen Regimes. Ergo l&auml;sst sich zumindest statistisch die Aussage belegen, dass die von Demokratien gegen Autokratien meist erfolgreich gef&uuml;hrten Kriege zu einer weltweiten Anhebung des Demokratieniveaus beitragen. Wenn man zudem die Tatsache ber&uuml;cksichtigt, dass Demokratien keine Kriege gegen Demokratien f&uuml;hren, l&ouml;st sich auch das scheinbare Paradox, dass eine anf&auml;ngliche Ausweitung von Kriegen mittelfristig zu deren R&uuml;ckgang f&uuml;hren kann.[8]</p>
<p>Trifft dies tats&auml;chlich zu oder haben wir es hier mit einem Versuch statistischer Spiegelfechterei zu tun? Ich meine, mindestens drei zus&auml;tzliche Fragen m&uuml;ssen f&uuml;r eine belastbare Aussage noch beantwortet werden:</p>
<ul>
<li>Wie stabil sind diese oktroyierten Demokratien?</li>
<li>Um welche Art von Demokratien handelt es sich?</li>
<li>Sind diese Demokratien tats&auml;chlich untereinander friedfertiger als andere Regime?</li>
</ul>
<p>Sieht man wiederum von den Musterf&auml;llen Japan und Deutschland ab, zeigen statistisch repr&auml;sentativere Studien (Gates/Strand 2004), dass Demokratien, wenn sie von au&szlig;en oktroyiert sind und auf eine Kriegsniederlage folgen, instabiler und weniger dauerhaft sind als politische Regime, die sich weitgehend endogen demokratisiert haben. Dies l&auml;sst sich neoinstitutionell mit der oft fehlenden Kontextpassung der neuen Institutionen (March/Olsen 1984: &bdquo;logic of appropriateness&rdquo;) und der mangelnden Komplementarit&auml;t von informellen sozialen und formellen politischen Institutionen (North 1990; Lauth 2004) erkl&auml;ren. Ein schnelles Oktroy von au&szlig;en kann dann nicht zu stabilen politischen Ordnungen f&uuml;hren, wenn nicht im Lande selbst starke Binnenakteure einen solchen Demokratisierungsprozess unterst&uuml;tzen. Erst ein grunds&auml;tzliches &bdquo;elite settlement&rdquo; der st&auml;rksten politischen Kr&auml;fte vermag formalen demokratischen Institutionen Geltungskraft verschaffen (Merkel 2008). Eine solche sich stets wiederholende Regelbefolgung f&uuml;hrt zu einer faktischen Institutionalisierung von zun&auml;chst formalen Institutionen. Im positiven Fall &auml;ndern sich informelle Institutionen und Verhaltensweisen von Eliten sowie der Bev&ouml;lkerung und passen sich den Funktionsweisen der formellen Institutionen an. Insofern k&ouml;nnen demokratische Eliten unter einer internationalen Supervision zu einer Institutionalisierung der Demokratie beitragen, ein zwingend determiniertes Resultat stellt die Demokratie allerdings keineswegs dar. Demokratische Interventionen f&uuml;hren nicht selten zu kurzfristigen Demokratieerfolgen. L&auml;ngerfristig sind stabile demokratische Regimeformen nach einer bewaffneten Intervention eher die Ausnahme denn die Regel (Gleditsch et al. 2004: 33).</p>
<p>XXXXXXX<br />Grafik Seite 59<br /><i><br />Abbildung 2</i>: Staaten in B&uuml;rgerkriegen (Intrastate), 1945-1997</p>
<p><i>Anmerkung</i>: Erfasst sind alle Staaten, die von 1945 bis 1997 einen B&uuml;rgerkrieg erlebten. Die Kriegsdaten entstammen dem Correlate of War (COW) Project (Sarkees 2000). COW definiert einen B&uuml;rger-krieg als anhaltende gewaltt&auml;tige Auseinandersetzung, in welche die staatliche Armee und die Kr&auml;fte anderer Gruppen im Kampf um die Zentralmacht oder im Rahmen lokaler Konflikte involviert sind, mit mehr als 1000/Kriegsjahr (Soldaten und Zivilisten). Die Einteilung in Demokratie, hybride Regime und Autokratie erfolgte anhand des Polity-IV-Datensatzes (Marshall/Jaggers 2002). Polity IV kodiert Staaten anhand verschiedener Regimecharakteristika auf einer Skala von 10 bis -10. Dabei gelten Staaten mit Polity IV-Werten gr&ouml;&szlig;er oder gleich 7 als Demokratien; Staaten zwischen 6 und -6 als hybrides Regime und Staaten mit Polity IV-Werten kleiner gleich -7 als Autokratien.</p>
<p>Am h&auml;ufigsten streifen die Nachkriegsordnungen ihren offen autokratischen Charakter ab und werden zu hybriden Regimen, selten aber zu konsolidierten Demokratien.</p>
<p>Diese Erkenntnis bringt zwei wichtige Implikationen f&uuml;r unsere demokratische Friedensthese mit sich. Erstens sind institutionell inkonsistente hybride Regime weniger stabil als Autokratien und noch viel weniger als Demokratien. Zweitens sind solche Zwischenregime statistisch gesehen signifikant gewaltbereiter, kriegsanf&auml;lliger und b&uuml;rgerkriegsgef&auml;hrdeter als reife Demokratien oder stabile autokratische Systeme (Mansfield/Snyder 1995; 2002; 2005).</p>
<p>Es ist also zwischen konsolidierten Demokratien und sich demokratisierenden Staaten zu unterscheiden. Die Differenz ist kardinal. Sie entscheidet nicht selten &uuml;ber Krieg und Frieden.[9] In prek&auml;ren &Uuml;bergangsregimen greifen die bedrohten Eliten des autokratischen <i>Ancien Regime </i>im neuen politischen Wettbewerb h&auml;ufig zu jenen Strategien, die am schnellsten die h&ouml;chsten Wahl- und Machtpr&auml;mien versprechen. Dies sind typischerweise nationalistische und ethnische Mobilisierungen oder riskante, aber innenpolitisches Prestige versprechende au&szlig;enpolitische Aggressionen.[10] Solche Strategien werden nur wenig von den obsoleten alten und die noch unzureichend verhaltenspr&auml;genden neuen Institutionen moderiert. Die sich &ouml;ffnende Schere zwischen ansteigender politischer Mobilisierung auf der einen und niedriger sozialer Integrationskraft der Institutionen auf der anderen Seite (Huntington 1968) m&uuml;ndet dann nicht selten in kurzfristiges r&uuml;cksichtsloses, gewaltt&auml;tiges politisches Handeln. Erleichtert wird dies auch durch die noch wenig einge&uuml;bte und wirksame &bdquo;accountability&rdquo; zwischen den Regierenden und ihren W&auml;hlern. Insgesamt besteht eine 60 Prozent h&ouml;here Wahrscheinlichkeit, dass sich demokratisierende Regime in Kriege verwickelt sind als Staaten, die sich nicht in einem demokratischen Regimewandel befinden (Mansfield/Snyder 1995: 13). Die Gefahr kriegerischer Konflikte ist in der ersten Phase der Demokratisierung besonders ausgepr&auml;gt. &Uuml;bergangsregime, die sich nicht rasch konsolidieren, sind nicht nur qua definitionem instabiler als Demokratien oder Autokratien, sondern wesentlich &ouml;fter in B&uuml;rgerkriege verwickelt als andere Regime, wie Abbildung 2 oben deutlich zeigt.</p>
<p>Die zentrale Aussage von Kants &bdquo;demokratischem Frieden&rdquo; muss also pr&auml;zisiert werden: Es sind reife Demokratien, die nicht gegeneinander in den Krieg ziehen. Der Mainstream der demokratischen Friedensforschung vernachl&auml;ssigt diese wichtige analytische Differenzierung. Geographisch gesehen konzentrieren sich zudem Demokratien und Autokratien. Demokratische Regionen wie Europa, Nordamerika und zunehmend auch Lateinamerika heben sich von fast reinen Diktaturregionen wie dem arabisch islamischen G&uuml;rtel des Maghrebs[11] und des Nahen Ostens sowie den zentralasiatischen Regionen deutlich ab. Demokratien st&uuml;tzen Demokratien, wie auch autorit&auml;re Regime sich in regionalen Clustern gegen&uuml;ber demokratischen Regimewandel immunisieren (siehe Abbildung 3). Insofern stand die demokratische Dominotheorie der Neokonservativen um Paul Wolfowitz auf empirisch t&ouml;nernen F&uuml;&szlig;en. Selbst wenn sich der Irak nach der Intervention von 2003 rasch demokratisiert h&auml;tte, w&auml;ren die Konsolidierungschancen des neuen demokratischen Irak ebenso wenig wahrscheinlich gewesen wie gegenw&auml;rtig die erfolgreiche Ausbreitung des demokratischen Regimevirus in der tief autokratischen Region des <i>Greater Middle East.</i></p>
<p>XXXXXX<br />Grafik Seite 61<br /><i>Abbildung 3:</i> Cluster und Regimetypen</p>
<p>Treffen die zuletzt gemachten Anmerkungen zu &mdash; und die empirischen Untersuchungen st&uuml;tzen sie (u. a. Mansfield/Snyder 1995; 2002; 2005; Gates/Strand 2004; Gleditsch et al. 2004) &mdash;, so m&uuml;sste dies f&uuml;r die Akteure &bdquo;demokratischer Interventionen&rdquo; mindestens drei handlungsrelevante Konsequenzen nach sich ziehen:</p>
<ul>
<li>Zum einen w&auml;ren Interventionen, die es nur darauf anlegen, die autokratischen F&uuml;hrer aus der Macht zu dr&auml;ngen, weder f&uuml;r die Demokratie noch f&uuml;r den Frieden auf n&auml;here Sicht besonders Erfolg versprechend. Denn solche &bdquo;Demokratien&rdquo; drohen unvollst&auml;ndig und instabil zu bleiben, und damit erh&ouml;ht sich auch die Kriegsgefahr.</li>
<li>Zum anderen legen sie nahe, dass demokratische M&auml;chte, die intervenieren, so lange das neue Regime st&uuml;tzen sollten, bis es sich auf der Demokratie-Skala aus der Zone gewaltbereiter hybrider Regime herausbewegt hat. Wie weit eine solche Bereitschaft auf Seiten der Interventionsm&auml;chte besteht, ist vor jeder bewaffneten Intervention zu pr&uuml;fen. Besteht sie nicht, kann eine milit&auml;rische Intervention weder die Befriedung noch die Demokratisierung eines Landes als legitimen Rechtfertigungsgrund f&uuml;r einen <em>bellum iustum </em>reklamieren.</li>
<li>Zum Dritten wissen wir, dass regional isolierte Demokratien in Einzelf&auml;llen zwar &uuml;berleben k&ouml;nnen, ihre durchschnittliche Lebensdauer aber signifikant geringer ist als in Regionen, in denen Nachbarstaaten stabile Demokratien sind. Die Idee, ein leuchtendes Demokratievorbild in einer tief autokratischen Region zu etablieren, um in einem Dominoeffekt die anderen Autokratien zum Einsturz zu bringen, kann empirisch nicht gest&uuml;tzt werden. Das Gegenteil ist der Fall: In der Regel bleiben solche &bdquo;Demokratien&rdquo; instabil, krisenanf&auml;llig, gewaltbereit und von geringer Lebensdauer. Es k&ouml;nnte also der Fall eintreten, dass die Bedrohung des regionalen Friedens und die Schwere der Menschenrechtsverletzungen, die legitimen Anlass zu einer kurzfristigen Intervention gegeben haben, nach dieser zunehmen und damit den Interventionsgrund im Nachhinein desavouieren.</li>
</ul>
<p>Eine erste Zusammenfassung dieser empirisch fundierten &Uuml;berlegungen lautet: Die Welt wird insgesamt demokratischer, wenn nicht nur die Demokratisierung eingeleitet wird, sondern auch die weitere Konsolidierung der Demokratie erfolgreich verl&auml;uft. Es gilt also bei Interventionen, nicht nur den Diktator zu st&uuml;rzen, die Demokratisierung einzuleiten, sondern vor allem auch die Konsolidierung der neuen Demokratie zu st&uuml;tzen. Nur dann w&uuml;rden sowohl innerstaatliche wie l&auml;ngerfristig auch zwischenstaatliche Kriege abnehmen. Diese empirischen Erkenntnisse sind f&uuml;r die ethisch-normative Frage des<i> ius ad bellum</i> und des <i>ius post bellum </i>von Bedeutung (siehe unten).</p>
<p>Ber&uuml;cksichtigt man diese wichtigen qualifizierenden Einschr&auml;nkungen zum demokratischen Frieden, k&ouml;nnte dann statistisch gesehen ein informierter &bdquo;demokratischer Dschihad&rdquo; (Gleditsch et al. 2004) die Welt n&auml;her zu Kants ewigen Frieden bringen? Die Antwort lautet: Nein. Denn nicht die global festgestellten moderaten Zuw&auml;chse auf der Demokratieskala sind entscheidend, sondern ob autokratische Regime sich tats&auml;chlich zu stabilen rechtsstaatlichen Demokratien wandeln. Denn wie gezeigt, k&ouml;nnen kleine &bdquo;demokratische Fortschritte&rdquo; auf der Demokratieskala stabile autokratische Regime in die kriegsanf&auml;llige Zone der hybriden Regime bringen. Vor allem k&auml;me nat&uuml;rlich der berechtigte Einwand, der gute Zweck (Demokratie und Frieden) k&ouml;nne nicht die schlechten Mittel (Krieg) rechtfertigen. &Uuml;berdies wissen wir seit David Hume, dass der umstandslose Schluss vom Sein aufs Sollen nichts als ein naturalistischer Fehlschluss ist. Allein aufgrund der vagen statistischen Annahme, dass mit der Zunahme konsolidierter Demokratien auch die kriegerische Gewalt zur&uuml;ckginge, lassen sich nat&uuml;rlich keine &bdquo;demokratischen Angriffskriege&#8220;[12] gegen jedwede Diktaturen ohne weitere Kriegsgr&uuml;nde legitimieren.</p>
<p>Allerdings weisen uns die Statistiker des 20. Jahrhunderts auch darauf hin, dass der innerstaatlichen Gewalt massenm&ouml;rderischer Regime mehr Menschen zum Opfer gefallen sind als in den beiden Weltkriegen zusammen (Rummel 1994; Gleditsch et al. 2004: 13). Auch wenn wir nicht einem r&uuml;den Utilitarismus der Zahl folgen, kann dies ein empirisches und normatives Argument sein, die Souver&auml;nit&auml;tsschranke der Westf&auml;lischen Staatenwelt zu liften und milit&auml;rische Interventionen in das Hoheitsgebiet souver&auml;ner Staaten auch jenseits des Verteidigungskrieges rechtlich und politisch immer dann zu erleichtern, wenn solche massiven Massaker verhindert werden k&ouml;nnen. Darf dies eine demokratische Wertegemeinschaft? Und wenn ja, unter welchen Umst&auml;nden darf sie es? Wie hoch k&ouml;nnten die Kosten sein? Diese Fragen sollen auf der rechtlichen und an-schlie&szlig;end auf der moralphilosophischen Ebene gepr&uuml;ft werden.</p>
<p><b>III. Recht &mdash; Internationales Recht: Was d&uuml;rfen wir? </p>
<p></b><i><b>III.1. Verteidigungskrieg</b></i></p>
<p>Im modernen V&ouml;lkerrecht, das in der Vergangenheit im Gegensatz zu seinem Namen vor allem ein Staatenrecht war (Preu&szlig; 2000), hat sich &uuml;ber Grotius ([1625] 1950) und insbesondere nach dem Westf&auml;lischen Frieden (1648) die Lehre des <i>bellum iustum </i>aus dem scholastischen Mittelalter zum <i>ius ad bellum </i>der Neuzeit gewandelt. Jeder souver&auml;ne Staat konnte selbst entscheiden, ob der Krieg ein angemessenes Mittel seiner Selbsterhaltung ist. Der Krieg wurde in den ber&uuml;hmten Worten von Clausewitz zur &bdquo;Fortsetzung des politischen Verkehrs mit Einmischung anderer Mittel.&rdquo; [13]</p>
<p>Mit dem Kellog-Briand-Pakt von 1928 wurde der Krieg erstmals als &bdquo;Mittel der L&ouml;sung internationaler Streitf&auml;lle&rdquo; vertraglich untersagt. Aber erst die traumatische Erfahrung des Zweiten Weltkrieges f&uuml;hrte zu einer universalen &Auml;chtung der Gewaltanwendung in Art. 2, Nr. 4 der UNO-Charta vom 26. Juni 1945. Die Einmischung mittels Krieg wurde v&ouml;lkerrechtlich illegalisiert (Preu&szlig; 2000: 118). Als erste materielle Ausnahme wurde das individuelle und kollektive Selbstverteidigungsrecht gegen&uuml;ber der Aggression von Drittstaaten zugelassen. Wie die Notwehr des Individuums wird auch die kollektive Selbstverteidigung als ein &bdquo;naturgegebenes&rdquo; und damit nicht aufhebbares Recht bezeichnet. Der Sicherheitsrat hat dieses Recht aber nicht zu gew&auml;hren, wohl aber gegebenenfalls zu begrenzen, wie Art. 51 der UNO-Charta festlegt (Merkel 2000). Kapitel VII der UNO-Charta (Art. 39-51) verankert die zweite Ausnahme. Nach ihr kann der Sicherheitsrat eine Milit&auml;raktion mandatieren, wenn er eine Bedrohung oder Verletzung des Friedens festgestellt hat.</p>
<p><b><i>III.2. Humanit&auml;re Intervention</i></b></p>
<p>Das Gewaltverbot ist im V&ouml;lkerrecht unbestritten und muss mit Artikel 2 (4) der UNO-Charta als universales<i> ius cogens </i>gelten (Sima 2000: 11). Werden aber etwa mit Genozid, Massakern und Massenvertreibung friedensgef&auml;hrdende Verst&ouml;&szlig;e gegen fundamentale Normen der internationalen Gemeinschaft verletzt, ergeben sich &uuml;ber Art. 24 der Charta Verpflichtungen f&uuml;r den Sicherheitsrat, diesen entgegenzuwirken.</p>
<p>Wie weit diese Verpflichtung auch jenseits einer Mandatierung durch den Sicherheit gehen kann, dar&uuml;ber ist sp&auml;testens seit dem NATO-Angriff auf die Republik Jugoslawien im Kosovokrieg (1999) im V&ouml;lkerrecht eine neue Debatte entbrannt (Merkel 2000: 86 ff). In einer &bdquo;humanit&auml;ren Intervention&rdquo; sollten die Massaker an der kosovarischen Bev&ouml;lkerung und die ethnischen S&auml;uberungen durch die Serben unterbunden werden. Ein Mandat des Sicherheitsrats lag jedoch nicht vor, da Russland drohte, dies durch ein Veto zu verhindern.</p>
<p>Die Analogie zu dem Massenmord an den europ&auml;ischen Juden ist nicht nur unzul&auml;ssig, sondern auch &uuml;berfl&uuml;ssig. Auch ohne sie l&auml;sst sich ein <i>ius ad bellum </i>in engen normativen Grenzen rechtfertigen, und damit auch der Kriegseintritt der NATO. Eine solche Rechtfertigung hat unter anderem der Hamburger Strafrechtler und Rechtsphilosoph Reinhard Merkel auf das Rechtsprinzip der &bdquo;Nothilfe&rdquo; gegr&uuml;ndet.[14] So wie die Notwehr ein Naturrecht ist, ist die Nothilfe zu Gunsten rechtswidrig bedrohter Dritter im Straf-recht eine unbestritten geltende fundamentale Norm. Art. 51 der UNO-Charta erkl&auml;rt dieses Grundprinzip auch auf Staaten f&uuml;r anwendbar. Das V&ouml;lkerrecht erkennt heute zunehmend auch Ethnien und Religionsgemeinschaften, ja sogar Individuen, als &bdquo;Tr&auml;ger &uuml;berstaatlich verbindlicher Rechtspositionen&rdquo; an (Hailbronner 2007: 169ff). Dazu z&auml;hlen das Recht auf Leben, k&ouml;rperliche Unversehrtheit sowie der Schutz vor Vertreibungen. Rechtswidrige Angriffe eines Staates auf diesen engeren Kern der negativen Menschenrechte seiner eigenen B&uuml;rger verletzen daher nicht nur objektives V&ouml;lkerrecht, sondern auch international anerkannte subjektive Rechte der Betroffenen. Als solche sind die Rechtspositionen der Opfer nothilfef&auml;hig. Damit &ouml;ffnet sich die &bdquo;prinzipielle M&ouml;glichkeit eines Durchgriffsrechts der internationalen Gemeinschaft auf die Legitimationsgrundlagen des souver&auml;nen Staates&rdquo; (Merkel 2000: 81).</p>
<p>Der Einwand &uuml;brigens, dass auch eine so begr&uuml;ndete Intervention stets einer Erm&auml;chtigung durch den Sicherheitsrat bed&uuml;rfe, geht fehl. Denn &bdquo;sowenig der Sicherheitsrat nicht bestehende Rechte der Staaten gegeneinander begr&uuml;nden kann, sowenig kann er bestehende beseitigen&rdquo; (ibid: 79-80). F&uuml;r eine solche Kompetenz zur Rechtssetzung wie zur Rechtsaberkennung fehlt dem Sicherheitsrat jegliche Befugnis. Nothilferechte sind Selbsthilferechte und als solche gerade dadurch definiert, dass ihre Rechte au&szlig;erhalb der Verfahren einer rechtlichen Friedensordnung durchgesetzt werden. &bdquo;Da&rdquo; so Reinhard Merkel, &bdquo;jeder Beschluss des Sicherheitsrats vom einfachen, Begr&uuml;ndungslosen, etwa rein egoistisch motivierten Veto jedes seiner f&uuml;nf st&auml;ndigen Mitglieder verhindert werden kann, w&auml;re ein Recht, dessen Existenz von einem solchen Beschluss ab-hinge, offensichtlich wertlos und damit inexistent&rdquo; (ibid.). Dies mag im nicht immer klar deduzierenden positivistischen V&ouml;lkerrecht strittig sein, folgt man der strengeren Subsumptionslogik der Rechtsprinzipien, kann an einem solchen &bdquo;internationalen Nothilferecht&rdquo; kein Zweifel bestehen.</p>
<p>In extremen F&auml;llen gravierender Menschenrechtsverletzungen gibt es also das Recht Dritter zur Nothilfe. Was &bdquo;gravierende Menschenrechtsverletzungen&rdquo; sind, ist im internationalen Recht freilich keineswegs zweifelsfrei definiert. Klar ist, dass sie sowohl eine qualitative als auch eine quantitative Dimension des Au&szlig;ergew&ouml;hnlichen, Ungeheuerlichen haben m&uuml;ssen. Qualitative Kriterien wie Recht auf Leben, k&ouml;rperliche Unversehrtheit, Schutz gegen Vertreibungen habe ich schon genannt. Sie sind die global konsensf&auml;higen universellen Menschenrechte. Es d&uuml;rfte der herrschenden Meinung ganz entsprechen, dass es sich hierbei nur um den engen Kern der fundamentalen negativen Abwehrrechte handeln kann.</p>
<p>Unklar bleibt jedoch das quantitative Kriterium. Gen&uuml;gen die historisch eher wenig hervorstechenden Vertreibungen und Massaker im Kosovo? Bedarf es der Ermordung von 400 000 B&uuml;rgern, wie sie Saddam Hussein zugeschrieben wird? [15] Oder haben wir hier in den Dimensionen von Kambodscha, Ruanda oder gar dem Holocaust zu denken? Einleuchtend erscheint die Interventionsgrenze da, wo der Staat selbst seine prim&auml;re, ihn allererst legitimierende Funktion, n&auml;mlich die Garantie des inneren Friedens, in einer Weise verletzt, die ihn selber nicht mehr als <i>protector</i>, sondern als <i>hostis populi </i>erscheinen l&auml;sst. Dieses durchaus hobbesianische Argument ist in seiner abstrakten Bedeutung plausibel. Es bleiben dennoch schwierige Fragen seiner Pr&auml;zisierung. Vor allem diese: Wann genau wird die Grenze &uuml;berschritten, wo der Leviathan selbst die gewaltt&auml;tige Herstellung des Naturzustandes, in diesem Falle den <i>bellum unius contra omnes</i>, betreibt? Wo solche Grenzen weder substantialistisch noch arithmetisch bestimmt werden k&ouml;nnen, werden sie im Recht und in der Politik prozeduralisiert und einer Schiedsinstanz &uuml;bertragen. Wenn diese aber, wie der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, von vetoberechtigten, also blockadebefugten Mitgliedern besetzt ist, die selbst flagrant die Menschenrechte verletzen[l6], wird eine solche Entscheidung normativ zur Farce. W&auml;re in einer solchen Situation nicht eine demokratische &bdquo;Koalition von Willigen&rdquo; normativ legitimiert, ohne UN-Mandat zu intervenieren? Das V&ouml;lkerrecht sagt hier keineswegs grunds&auml;tzlich &bdquo;Nein&rdquo;, wie ich mit dem Begriff der Nothilfe zu zeigen versucht habe. Wie f&uuml;r die kollektive Selbstverteidigung muss die Nothilfe als ein &bdquo;naturgegebenes Recht&rdquo; gelten, auf das man sich so lange berufen kann, bis der Sicherheitsrat seinen Obliegenheiten nachkommt (Senghaas 2000: 108). Es gibt also rechtlich akzeptierte Gr&uuml;nde f&uuml;r eine humanit&auml;re Intervention unter Verletzung der staatlichen Souver&auml;nit&auml;t (Delbr&uuml;ck 1999: 139ff). Ich halte dies gegen&uuml;ber der Verabsolutierung der staatlichen Souver&auml;nit&auml;t des westf&auml;lischen Staatensystems f&uuml;r einen, wenn nicht den bedeutsamsten humanit&auml;ren Fortschritt von einem internationalen Staatenrecht zu einem Weltb&uuml;rgerrecht (&auml;hnlich auch: H&ouml;ffe 1999: 352ff).</p>
<p><b><i>III.3. Demokratische Interventionen</i></b></p>
<p>Humanit&auml;re Interventionen werden mit der flagranten Verletzung des Kerns der negativen Menschenrechte begr&uuml;ndet. Die Akzeptanz dieser legitimierenden Begr&uuml;ndung gewinnt im internationalen Recht eine wachsende Bedeutung. Menschenrechte gelten zu-nehmend als v&ouml;lkergewohnheitsm&auml;&szlig;ig gesch&uuml;tzt, teilweise werden sie sogar als <i>ius cogens </i>angesehen (Reisman 1990; Tomuschat 1993; Chesterman 2001). Damit wird ihnen nicht mehr nur eine abgeleitete, sondern eine grundlegende Rolle zugewiesen. Dies begrenzt und konditioniert die Souver&auml;nit&auml;t der Staaten in den internationalen Beziehungen. Tomaschut spricht davon, dass Staaten &bdquo;just instrumentalities&rdquo; (1993: 199) gegen&uuml;ber den fundamentalen (negativen) Menschenrechten seien. Nico Krisch (2004: 202ff) spricht gar von einer &bdquo;liberalen Revolution im V&ouml;lkerrecht&rdquo;. Gilt diese auf humanit&auml;re Interventionen gerichtete Argumentation auch f&uuml;r &bdquo;demokratische Interventionen&rdquo;, also f&uuml;r Interventionen zur Herstellung einer demokratischen politischen Ordnung im Falle massiver Verletzung der positiven Menschenrechte?</p>
<p>Gilt es etwa f&uuml;r den Fall, in dem den Herrschaftsunterworfenen insgesamt oder einem Teil von ihnen aus rassischen, ethnischen oder geschlechtsspezifischen Gr&uuml;nden das Wahlrecht oder wichtige politische, zivile und soziale Beteiligungsrechte vorenthalten werden? Die Antwort lautet: Nein. Positive Menschenrechte, also Teilhaberechte, haben nicht dasselbe legitimatorische Gewicht wie negative Schutzrechte (H&ouml;ffe 1999: 79). Ich kenne keinen nennenswerten Rechtsphilosophen oder V&ouml;lkerrechtler, der eine andere Position vertreten w&uuml;rde. W&auml;re denn auch irgendjemand ernsthaft auf die Idee gekommen, 1970 vor der Einf&uuml;hrung des Frauenwahlrechts in die Schweiz einzumarschieren oder in dem wohlgeordneten autorit&auml;ren Regime Singapurs zu intervenieren? Selbst bewaffnete Interventionen in S&uuml;dafrika und Rhodesien zu Zeiten der Apartheid standen nie zur Debatte. Auch die schwere politische und zivilrechtliche Diskriminierung der Frauen in Saudi-Arabien wurde von niemandem als ernsthaften Interventionsgrund angesehen. Nat&uuml;rlich muss die Schwelle jeder milit&auml;rischen Intervention sehr hoch gelegt werden. Dies nicht nur wegen der Gefahr der Ausweitung milit&auml;rischer Konflikte oder den fast unvermeidbaren &bdquo;Kollateralopfern&rdquo; solcher Interventionen, sondern es gilt vor allem auch, um die legitimen Anspr&uuml;che und Funktionen der einzelstaatlichen Souver&auml;nit&auml;t als allgemeines Krieg vermeidendes Rechtsgut in den internationalen Beziehungen zu bewahren. Allerdings ist die Souver&auml;nit&auml;t der Staaten kein sich selbst begr&uuml;ndender Endzweck, sondern er gr&uuml;ndet sich auf die best&auml;ndige Legitimation des Staates durch seine B&uuml;rger.</p>
<p>Erledigt sich damit die Diskussion um die Bedeutung und Legitimit&auml;t von &bdquo;demokratischen Interventionen&rdquo;? Ich meine: nein. Allerdings k&ouml;nnen &bdquo;demokratische Interventionen&rdquo; nie allein mit dem Argument der Herstellung demokratischer Verh&auml;ltnisse begr&uuml;ndet werden. Demokratische Interventionen k&ouml;nnen nur im Zusammenhang mit einer humanit&auml;ren Intervention, gewisserma&szlig;en als der (erfolgreiche) Abschluss eines humanit&auml;ren Interventionsauftrags oder nach der Niederlage diktatorischer Regime infolge der von ihnen initiierten Angriffskriege (Deutschland, Japan, Italien 1945) verstanden und legitimiert werden. Die Vermeidung erneuter Massaker oder eines weiteren Angriffskriegs sind f&uuml;r ein Demokratisierungsprotektorat die legitimierenden Rechtsg&uuml;ter. Demokratische Interventionen im Gefolge von Interventionen zur Sicherung humanit&auml;rer Ziele erscheinen plausibel, legitim und in Grenzen auch legal. Demokratisch intervenieren bedeutet dann die Bereitschaft, &uuml;ber eine Art Protektorat anstelle oder gemeinsam mit legitimierten und nicht inkriminierten Repr&auml;sentanten Rechtsstaat und Demokratie aufzubauen. Die klarsten Beispiele daf&uuml;r waren in den letzten zehn Jahren zweifellos Bosnien-Herzegowina, Afghanistan und Irak. Bei allen drei Interventionen ist die Demokratisierung alles andere als gesichert. Ein Blick auf die F&auml;lle von Demokratisierungsprotektoraten seit 1945 stimmt nur wenig optimistischer (siehe Tabelle 2).</p>
<p>XXXXXX Seite 66/67<br /><i>Tabelle 2:</i> Externe Beaufsichtigung der Demokratisierung nach milit&auml;rischer Intervention nach 1945</p>
<p><b>*</b> Ich danke meiner Mitarbeiterin Sonja Grimm f&uuml;r die Bereitstellung der Tabelle.</p>
<ol>
<li>Der territoriale Status des Kosovo ist noch nicht festgelegt, deshalb liefern Polity IV and Freedom House keine Einsch&auml;tzung.</li>
<li>Polity IV-Werte 10 Jahre nach Interventionsende. Einsch&auml;tzung f&uuml;r Haiti, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Osttimor, Afghanistan und Irak von 2002, in Klammern 2003.</li>
<li>Freedom House: politische Rechte, B&uuml;rgerrechte. Bewertung durch Freedom House seit 1973 verf&uuml;gbar. Bewertung 10 Jahre nach Interventionsende. Einsch&auml;tzungen f&uuml;r Haiti, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Osttimor, Afghanistan und Irak von 2004; in Klammer politische Rechte, B&uuml;rgerrechte von 2005.</li>
<li>Bei Polity IV gilt ein Land als Demokratie, wenn es mindestens 6 Punkten (von 10) erh&auml;lt. Freedom House bezeichnet ein Land als &#8222;frei&#8220;, wenn es eine durchschnittliche Bewertung von 2,5 und besser hat (1 frei, 7 unfrei).</li>
</ol>
<p>Quellen: Marshall/Jaggers (2003); Freedom House (2005); eigene Recherche.</p>
<p>Von den 14 F&auml;llen solcher Friedens- und Demokratisierungsprotektorate sind neben Deutschland, Japan und &Ouml;sterreich nur die wenig bedeutsamen F&auml;lle wie Panama und Grenada zu verzeichnen. Die F&auml;lle Bosnien-Herzegowina, Kosovo oder Osttimor sind noch zu jung, um den Demokratisierungserfolg sicher diagnostizieren zu k&ouml;nnen. Afghanistan und noch mehr der Irak sind weit von dem Ziel einer stabilen Demokratie, eines Rechtstaates, ja gar einer gesicherten Staatlichkeit entfernt. Aber auch wenn der realhistorische Blick zu strenger Zur&uuml;ckhaltung bei &bdquo;demokratischen Kreuzz&uuml;gen&rdquo; mahnt, werden strikte Gegner zu begr&uuml;nden haben, warum es besser sein sollte, die von Massenmord und brutalen Menschenrechtsverletzungen bedrohten Bev&ouml;lkerungen nicht zu sch&uuml;tzen und diesen Schutz nachhaltig durch eine rechtstaatliche Demokratie zu sichern. Jenseits des nationalegoistischen Zynismus und der Verabsolutierung des Westf&auml;lischen Souver&auml;nit&auml;tsdenkens lassen sich kaum konsistente Begr&uuml;ndungen finden.</p>
<h2 class="auto-created">IV. Moral &mdash; Gerechte Inter&shy;ven&shy;ti&shy;o&shy;nen: Was sollen wir tun?</h2>
<p>Wenn wir mit dem modernen V&ouml;lkerrecht eine humanit&auml;re Intervention f&uuml;r rechtfertigungsf&auml;hig halten, ist damit noch nicht die <i>Pflicht </i>zu intervenieren indiziert. Gibt es eine solche? Kann es sie &uuml;berhaupt geben? Und wenn es sie denn gibt, gebietet dann die humanit&auml;re Intervention die Erf&uuml;llung bestimmter Pflichten nicht nur <i>zum </i>und <i>im</i>, sondern auch <i>nach </i>dem Kriege? Pflichten also, die deutlich &uuml;ber das hinausgehen, was wir als v&ouml;lkerrechtliche Gebote des so genannten &bdquo;humanit&auml;ren V&ouml;lkerrechts&rdquo; kennen? Und wenn uns hier unsere Gerechtigkeitsintuitionen ein &bdquo;Ja&rdquo; suggerieren, l&auml;sst sich diese Entscheidung auch zustimmungsf&auml;hig begr&uuml;nden?</p>
<p>Wenn ich recht sehe, so h&auml;lt das V&ouml;lkerrecht auf diese Fragen derzeit noch keine zu-reichenden Antworten bereit. Noch immer scheint sich Hans Kelsens Diktum zu best&auml;tigen, dass das V&ouml;lkerrecht ein &bdquo;primitives Recht&rdquo; ist &mdash; primitiv, weil es weder die Durchsetzungs- und Sanktionsm&ouml;glichkeiten noch die Vollst&auml;ndigkeit und Differenziertheit des nationalen Rechts besitzt. Ich will deshalb nach Argumenten in der politischen Ethik suchen, die diese L&uuml;cke f&uuml;llen k&ouml;nnten [17]</p>
<p><i><b>IV.1. Ius ad bellum</b></i></p>
<p>Intervenieren oder nicht &mdash; das ist auch in der modernen Moraltheorie gerechter Kriege die erste Frage (Walzer 2000; 2003; 2005). Massaker, ethnische S&auml;uberungen und Staatsterrorismus &mdash; seien sie im fr&uuml;heren Jugoslawien, im Kaukasus, im Nahen Osten oder in Afrika &mdash; begr&uuml;nden ein moralisches Recht, bisweilen gar eine Pflicht, zur bewaffneten Intervention. Dies ist eine der Grundaussagen der modernen Theorie gerechter Kriege (ibid.). Insgesamt ist die Zur&uuml;ckhaltung gegen&uuml;ber humanit&auml;ren Interventionen in weiten Bereichen der politischen Ethik geringer als im internationalen Recht, da die Souver&auml;nit&auml;t der Staaten nach au&szlig;en unaufl&ouml;slich an die Legitimation des Staates nach innen gekoppelt wird. Nur ein Staat, der nicht zum <i>hostis populi </i>geworden ist und daher eine gewisse innere Legitimation besitzt, kann auch nach au&szlig;en volle Souver&auml;nit&auml;t f&uuml;r sich reklamieren.[l8]</p>
<p>Aus dieser legitimatorischen Abh&auml;ngigkeit ergibt sich eine Superiorit&auml;t des fundamentalen Menschenrechts auf Leben vor dem Rechtsgut der staatlichen Souver&auml;nit&auml;t. Im Falle von fl&auml;chendeckenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelangt die G&uuml;terabw&auml;gung zwischen staatlicher Souver&auml;nit&auml;t und den Schutz vor Genoziden oder Demoziden mehrheitlich zu einem eindeutigen Schluss: im Zweifel f&uuml;r die Intervention (Walzer 2003; H&ouml;ffe 2000: 169; Bass 2004).[19] Dieter Senghaas (2000: 105) spricht gar davon, dass in solchen F&auml;llen &bdquo;Intervention nicht nur erlaubt, sondern geboten&rdquo; sei.</p>
<p>Auch in der ethischen Diskussion &uuml;ber gerechte Kriegsgr&uuml;nde werden internationale, multilaterale Interventionen, idealiter vom UN-Sicherheitsrat mandatiert, vorgezogen.</p>
<p>Was ist aber, so die immer wieder aktuelle Frage, wenn sich diese multilateralen L&ouml;sungen nicht er&ouml;ffnen oder nachgerade vom Sicherheitsrat verhindert werden? Was, wenn Frankreich symbolisch blo&szlig; harmlose Truppenfragmente nach Ruanda schickt? Was, wenn sich die Westeurop&auml;er zur Beendigung ethnischer Massaker nicht zu einem Eingreifen in Ex-Jugoslawien entschlie&szlig;en k&ouml;nnen? Was, wenn das Menschenrechte verletzende Mitglied des Sicherheitsrats, die Volksrepublik China, sein Veto einlegt? Was, wenn UNO-Truppen die Deportation und anschlie&szlig;ende Exekution von 7 000 M&auml;nnern, Frauen und Kindern aus n&auml;chster N&auml;he in Srebrenica beobachten, aber nicht verhindern?</p>
<p>Derjenige, der nicht eingreift, wird sich die H&auml;nde schmutzig machen,[20] gleichg&uuml;ltig, ob er aus politischem Kalk&uuml;l, zynischem Desinteresse oder gesinnungspazifistischer Abstinenz <i>nicht </i>handelt. &bdquo;Solange wir nicht mit Sicherheit mit der F&auml;higkeit und Bereitschaft der UNO rechnen k&ouml;nnen, dergleichen zu tun, m&uuml;ssen wir nach einseitigen Interventionen suchen und damit leben&rdquo; (Walzer 2003: 96). Humanit&auml;re Interventionen sind auch gegen ein Veto des Sicherheitsrats ethisch (und auch rechtlich) zu rechtfertigen. Nimmt man das ethische und rechtliche Gebot der Notwehr und Nothilfe ernst, so steht es als &bdquo;naturrechtliches&rdquo; Prinzip &uuml;ber den Beschl&uuml;ssen oder Beschlussunterlassungen staatlicher oder internationaler Instanzen. Es muss aber gegen&uuml;ber dem Gut des Gewaltverbots und der Gefahr seiner Erosion abgewogen werden.</p>
<p>Allerdings bedarf es jenseits der massiven Verbrechen gegen die Menschlichkeit als fundamentalen Grund noch zwei weiterer Legitimationsgr&uuml;nde, die beim moralischen <i>ius ad bellum </i>zu erf&uuml;llen sind: Es muss erstens eine begr&uuml;ndete Aussicht auf Erfolg geben und zweitens die Bereitschaft, so lange im Interventionsland zu bleiben, bis man dort zumindest &bdquo;well-ordered people&rdquo; (Rawls 2002) zur&uuml;ckl&auml;sst, die ein erneutes Auf-keimen von staatlich angeordneten Massakern oder B&uuml;rgerkriegen unwahrscheinlich machen (Bass 2004: 386, 406).</p>
<p>Diese beiden Legitimationsbedingungen werfen jedoch in der Empirie erhebliche Probleme auf. Die moralphilosophisch begr&uuml;ndbare Pflicht verlangt eine risikofreudige, kostenblinde Intervention mit langem Atem. Demgegen&uuml;ber sind demokratische &Ouml;ffentlichkeiten jedoch opfersensibel, risikoscheu und kostenbewusst. Die B&uuml;rger und W&auml;hler eines demokratischen Interventionsstaats tendieren deshalb dazu, lang anhaltende Okkupationen dann abzulehnen, wenn die Kosten an eigenen Ressourcen und Leben hoch sind.[21] Eine Regierung, die sich diesen Pr&auml;ferenzen verweigert, l&auml;uft Gefahr, abgew&auml;hlt zu werden. Insofern gibt es in Demokratien eine institutionell eingebaute Schranke ihrer Interventionsf&auml;higkeit. Nat&uuml;rlich vermag dieses &bdquo;reale Sein&rdquo; nicht die moralische Norm des Sollens zu desavouieren. Aber rationale demokratische Regierungen m&uuml;ssen diese Beschr&auml;nkungen bei jeder Interventionsentscheidung a priori ins Kalk&uuml;l ziehen.</p>
<p><b><i>IV.2. Ius in bello</i></b></p>
<p>Wie im V&ouml;lkerrecht sind auch in der politischen Ethik zwei Bedingungen f&uuml;r das &bdquo;Recht im Kriege&rdquo; kategorisch: die Trennung der Kombattanten von Nichtkombattanten und die Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit der Mittel (Walzer 2000: 127ffl. Dieses Prinzip ist normativ ebenso fraglos konsentiert, wie es<i> de facto </i>ignoriert wird. Die offensichtlichste &Uuml;bertretung geschieht bei der absichtsvollen oder den auch im Zeitalter der Hightech-Kriege unvermeidbaren &bdquo;Kollateralt&ouml;tungen&rdquo; von Zivilisten. Die dem Recht eigene bin&auml;re Unterscheidung von Recht und Unrecht hilft nur bedingt bei der Kl&auml;rung der Frage, ob eine humanit&auml;re Intervention insgesamt deshalb unzul&auml;ssig ist, weil das <i>ius in bello </i>verletzt wurde. Die Rechtsnorm, dass kein Unschuldiger get&ouml;tet werden darf, ist zweifelsfrei und muss es bleiben. Sie darf als Norm nicht angetastet werden. Wird die Norm aber zu einem absoluten Gebot in jeder Situation erhoben, so f&uuml;hrt sie zu einem faktischen Handlungsverbot f&uuml;r jegliche humanit&auml;re Intervention. Ein solcher Rechtsabsolutismus w&uuml;rde sich, dem verantwortungsarmen Gesinnungspazifismus nicht un&auml;hnlich, der moralischen Pflicht entziehen, Massenmord und Massenvertreibung zu unterbinden.</p>
<p>Utilitaristen argumentieren anders. Sie erliegen der Versuchung, Menschenleben aufzurechnen: Die Kollateralt&ouml;tung von hunderten Zivilisten ist hinzunehmen, um Hunderttausende zu retten. Dies w&uuml;rde f&uuml;r die Bombardierung Serbiens im Kosovokrieg ebenso gelten, wie es auch die gezielte Bombardierung Bagdads im zweiten Irakkrieg legitimieren k&ouml;nnte. &Uuml;berzeugt uns das? Ich glaube nicht. Machiavellis machttaktisches Rezept &bdquo;Wo die Tat anschuldigt, entschuldigt das Ergebnis&rdquo;, l&auml;sst sich auch als humanitaristisch-utilitaristisch gewendete Maxime kaum legitimieren.</p>
<p>Gibt es einen Mittelweg zwischen dem &bdquo;Absolutismus der Theorie der Rechte&rdquo; und der &bdquo;radikalen Flexibilit&auml;t des Utilitarismus&rdquo; (Walzer 2003: 64)? Michael Walzer versucht einen solchen zu beschreiten. &bdquo;Wie k&ouml;nnen wir&rdquo;, schreibt er, &bdquo;mit unseren Prinzipien und Verboten danebenstehen und zuschauen, wie die moralische Welt zerst&ouml;rt wird, in der diese Prinzipien und Verbote ihren Halt haben? Wie k&ouml;nnen wir, die Gegner des Mordes, uns nicht dem Massenmord entgegenstellen &mdash; selbst wenn der Wider-stand verlangt, dass wir &#8230; schmutzige H&auml;nde bekommen&rdquo; (ibid: 66). Walzer nennt solche Situationen den &bdquo;&auml;u&szlig;ersten Notfall&rdquo;, einen Begriff, den er Winston Churchill entliehen hat.</p>
<p>&bdquo;&Auml;u&szlig;erste Notf&auml;lle&rdquo; sind Situationen, in denen die drohende Katastrophe die Fundamente der Menschheit bedroht und die Moral selbst entwertet; Situationen, in denen unmoralisches Handeln unumg&auml;nglich ist, auch wenn es die T&ouml;tung Unschuldiger ein-schlie&szlig;t. Der Holocaust w&auml;re ein solcher Notfall gewesen. Walzer (2003) und Rawls (2002) argumentieren &uuml;brigens auch, dass die Bombardierung deutscher St&auml;dte bis 1941 zwar nicht gerechtfertigt, aber moralisch doch hingenommen werden konnte, solange ein Sieg des die moralischen Grundfeste der Zivilisation auflc&uuml;ndigenden Naziregimes nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Bombardierung deutscher St&auml;dte 1944 und 1945 am Ende eines schon entschiedenen Krieges seien jedoch weder zu rechtfertigen noch moralisch hinzunehmen.</p>
<p>Abzulehnen ist, und ich folge hier Walzer, auch die Art der Kriegsf&uuml;hrung im Kosovo und im Irak. Eine f&uuml;r die Interventionsmacht &bdquo;risikolose Kriegsf&uuml;hrung&rdquo;, n&auml;mlich aus gro&szlig;er H&ouml;he Bomben abzuwerfen und Kollateralt&ouml;tungen hinzunehmen, um die eigenen Soldaten zu schonen, ist politisch erkl&auml;rbar, moralisch aber weder mit Walzer noch mit dem <i>ius in bello </i>zu vereinbaren. Aus dem Kosovo wissen wir zudem, dass der Luftkrieg noch einmal zu einer Versch&auml;rfung der serbischen Massaker und Vertreibungen gef&uuml;hrt hat. Opfer, die urs&auml;chlich zweifellos das Milosevic-Regime zu verantworten hat. Die Art der NATO-Kriegsf&uuml;hrung hat jedoch die Opferzahl in die H&ouml;he getrieben.<br />Dies ist die Form einer humanit&auml;ren Intervention, die ihren gerechten Interventionsgrund zu desavouieren droht.</p>
<p><b><i>IV.3. Ius post bellum</i></b></p>
<p>Humanit&auml;re Interventionen verlangen nach einem anderen Ende als Verteidigungskriege. Das <i>ius ad bellum </i>muss enger an das <i>ius post bellum </i>gebunden werden. Dies hat Folgen. Folgen insbesondere f&uuml;r die Pflichten derer, die intervenieren, aber auch f&uuml;r die internationale Gemeinschaft insgesamt. Und hier kommt die Demokratie wieder ins Spiel. Anders als das V&ouml;lkerrecht sehe ich erzwungene Regimewechsel hin zu Rechtsstaat und Demokratie nach einer humanit&auml;ren Intervention nicht nur als zul&auml;ssig, sondern auch als geboten an. Denn das Recht zum Kriege, n&auml;mlich die Unterbindung schwerster Verbrechen gegen die Menschlichkeit, bedarf zu seiner vollen Rechtfertigung der Erg&auml;nzung durch das <i>Recht nach dem Kriege</i>. Dies ist vor allem die Verpflichtung der Interventionsm&auml;chte, den Kriegseintrittsgrund, das hei&szlig;t die Menschenrechtsverletzungen, nachhaltig zu verhindern. Dies geschieht, wie wir aus den vorgetragenen empirischen Erkenntnissen der Kriegs- und Demokratieforschung wissen, am besten, wenn Rechtsstaat und Demokratie etabliert werden. Es gibt bei humanit&auml;ren Interventionen eine normativ wie logisch unl&ouml;sbare Kopplung des <i>ius ad </i>an das <i>ius post bellum</i>[22]. Humanit&auml;re Interventionen m&uuml;ssen durch demokratische Interventionen erg&auml;nzt und damit zu ihrem Ende gebracht werden (Keohane 2003: 275ff). Hybride Regime erf&uuml;llen diesen Zweck nicht. Denn gerade bei ihnen ist, wie gezeigt, die Kriegs- und Gewaltneigung am gr&ouml;&szlig;ten.</p>
<p>Diese Maxime w&uuml;rde vom geltenden V&ouml;lkerrecht nicht gedeckt werden. Auch der Mainstream der Theorie des gerechten Krieges w&uuml;rde dies als einen zu tiefen Eingriff in die nationale Souver&auml;nit&auml;t oder das Selbstbestimmungsrecht der V&ouml;lker ablehnen. Pr&auml;zise, aber ebenfalls zur&uuml;ckhaltend, nennt Brian Orend (2000: 217-263) f&uuml;nf Bedingungen f&uuml;r ein moralisches <i>ius post bellum</i>:(1) eine Beendigung des Krieges, wenn seine Ziele erreicht sind; (2) rechte Absicht, das hei&szlig;t vor allem keine Revanche; (3) Koop eration mit einer legitimierten Autorit&auml;t des Landes, die zumindest die Menschenrechte respektiert; (4) keine Kollektivbestrafung und (5) die Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit der Mittel.</p>
<p>Von Rawls bis Walzer gilt das Gebot: Siegerm&auml;chte sollten so schnell wie m&ouml;glich das Land verlassen. Das Recht auf politische Selbstbestimmung der besiegten Nation gebietet dies. Deshalb sei es die Unterst&uuml;tzungspflicht der Sieger gegen&uuml;ber den Besiegten, &bdquo;dass die belasteten Gesellschaften ihre eigenen Angelegenheiten in vern&uuml;nftiger und rationaler Weise selbst regeln k&ouml;nnen und dass sie schlie&szlig;lich einer Gesellschaft wohlgeordneter V&ouml;lker beitreten&rdquo; (Rawls 2002: 137). Dem kann schwerlich widersprochen werden. Indes, Rawls&#8216; und Orends Ausf&uuml;hrungen gen&uuml;gen nicht. Denn was ist, wenn es ein solches Demos gar nicht gibt, sondern nur V&ouml;lker, Ethnien, Religionsgemeinschaften, also nur Fragmente eines Staatsvolkes, die untereinander zutiefst verfeindet sind und ohne die Besatzung durch fremde Truppen rasch in einen B&uuml;rgerkrieg verfielen? Was ist, wenn die herrschende Kultur eines Landes zur massiven Unterdr&uuml;ckung von Minderheitsethnien, Religionsgemeinschaften oder Frauen tendieren? Darf man die Gesellschaft dann auch nicht, wie Rawls sagt, &bdquo;rekonstruieren&rdquo;? War &bdquo;Re-education&rdquo; f&uuml;r das nach nazistische Deutschland angemessen, w&auml;hrend die externe Einmischung in kulturell impr&auml;gnierte Unterdr&uuml;ckung anderer L&auml;nder oder Zivilisationskreise illegitim w&auml;re? Welches w&auml;ren dann die Argumente?</p>
<p>Nach Walzer, Rawls und anderen ist ein extern erzwungener Regimewandel f&uuml;r eine &bdquo;normale&rdquo; Diktatur nicht legitim. Ausnahmen bilden nur Genozidstaaten (Walzer 2000: 107). Hier wird die Neuordnung der Politik und gegebenenfalls sogar der Gesellschaft als ein legitimer Akt einer humanit&auml;ren Intervention angesehen. So h&auml;lt Walzer die extern erzwungene und beaufsichtigte Demokratisierung Deutschlands zwar f&uuml;r gerecht-fertigt, jene Japans nach 1945 jedoch nicht. Auch wenn die Grausamkeiten der japanischen Besatzungsmacht in Nanjing (1937/38) nicht mit dem m&ouml;rderischen Irrsinn des Holocaust gleichgesetzt werden k&ouml;nnen, waren die barbarischen Massaker der Japaner an den Chinesen ebenfalls jenseits der begreifbaren Vernunft. &Uuml;berhaupt verfehlt die fast alleinige Kopplung der legitimen Neuordnung eines politischen Systems an die Grausamkeiten des Gewaltregimes zuvor den eigentlichen Punkt: n&auml;mlich die Verhinderung zuk&uuml;nftiger Verbrechen gegen die Menschlichkeit, des Ausbruchs m&ouml;rderischer B&uuml;rgerkriege und die Aussicht, eine friedliche Gesellschaft und ein faires politisches System zu hinterlassen. Das <i>ius post bellum </i>so verstanden, ist integraler Bestandteil gerechter Legitimationsgr&uuml;nde f&uuml;r den Krieg (Bass 2004: 412). Da demokratische Gesellschaften und abw&auml;hlbare Regierungen h&auml;ufig solche langfristigen Kosten scheuen, wird durch das Kriterium des <i>ius post bellum </i>die Schwelle f&uuml;r gerechte Kriege gehoben und deren Zahl gesenkt. Ich will diese &Uuml;berlegungen abschlie&szlig;end am Beispiel des Irakkrieges diskutieren.</p>
<h2 class="auto-created">V. Conclusio</h2>
<p>Der offizielle Kriegsgrund der USA, die Massenvernichtungswaffen im Irak, erwies sich als Selbstt&auml;uschung, wenn nicht, wof&uuml;r vieles spricht, er von Anbeginn an als arg-listige T&auml;uschung der Welt durch deren Hegemonialmacht angelegt war. Falls es einen ethisch haltbaren Grund f&uuml;r den zweiten Irakkrieg gegeben hat, dann den, dass Saddam Hussein einer der blutr&uuml;nstigsten Diktatoren des ausgehenden 20. Jahrhunderts gewesen ist und zuk&uuml;nftige Opfer vermieden werden sollen. 400000 B&uuml;rger Iraks wurden nach Sch&auml;tzungen von Amnesty International von seinem Regime ermordet: Kurden, Schiiten, politische wie pers&ouml;nliche Feinde. Rund 1 Million Tote sind in dem &mdash; von den USA unterst&uuml;tzten &mdash; Angriff der Truppen Saddams auf den Iran zu beklagen. Dies wiegt schwer. Allerdings k&ouml;nnte man einwenden, dass dies die Vergangenheit war und Saddams Repressionsm&ouml;glichkeiten nach dem Massaker an den schiitischen Marsch-Arabern (1991) aus der Luft kontrolliert und damit eingeschr&auml;nkt wurden. Dennoch musste bef&uuml;rchtet werden, dass jede Lockerung der Kontrolle dem Regime erneut die M&ouml;glichkeiten zu Repression, Folter und &mdash; wenn politisch opportun &mdash; auch Massenmord gegeben h&auml;tte. Eine Lockerung dieses Luftkontrollregime h&auml;tte das <i>ius post bellum</i> nach dem ersten Golfkrieg verletzt.</p>
<p>Das <i>ius ad bellum </i>bleibt aus der Perspektive der Theorie des gerechten Krieges f&uuml;r den Angriff auf den Irak umstritten. Das <i>ius in bello </i>wurde jedoch eindeutig durch die Form der Bombardements verletzt. Dies entbindet jedoch nicht, &uuml;ber die Situation nach dem Kriege nachzudenken. Nicht zuletzt auch, weil der Irakkrieg als paradigmatischer Fall f&uuml;r die Pflichten der Sieger zu einer &bdquo;gerechten Besatzung&rdquo; nach einer humanit&auml;ren Intervention dienen kann.</p>
<p>Meine These lautet: Ein fr&uuml;hzeitiger Abzug der Amerikaner, Briten und der symbolischen Reste der Kriegskoalition w&auml;re eine flagrante Verletzung der Nachkriegspflichten der Siegerm&auml;chte. Irak ist ein tief gespaltenes Land. Kurden misstrauen den Arabern, Schiiten den Sunniten, Gem&auml;&szlig;igte den Radikalen, Klerikale den S&auml;kularen, Anh&auml;nger des Baath-Regimes allen anderen. Die Regimeverbrechen der Vergangenheit, die vor allem von Sunniten begangen wurden, pr&auml;destinieren nun ihre gesamte Volksgruppe als Revancheziel von Diskriminierung und Repression. Die Kurden haben l&auml;ngst einen Parastaat gebildet. Alle drei (nach Jellinek) fundamentalen Elemente eines Staates sind im heutigen Irak umstritten: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsmacht. Die Durchsetzung des Gewaltmonopols, des Beginns jeglicher Staatlichkeit, liegen auch sechs Jahre nach Beginn des Krieges in weiter Ferne. Das Gleiche gilt f&uuml;r die Nationenbildung. Insofern war die Redemokratisierung Deutschlands nach 1945 fast ein Kinderspiel. Im Irak droht ohne ein treuh&auml;nderisches Protektorat eher der Hobbes&#8217;sche Naturzustand, als dass wir auf Rawls&#8216; Perspektive der &bdquo;well-ordered people&rdquo; hoffen d&uuml;rfen. Ein R&uuml;ckzug der Amerikaner w&uuml;rde nicht endlich einen ungerechten Krieg beenden. Er w&uuml;rde im Gegenteil einen kaum gerechtfertigten Krieg nur noch ungerechter machen. Wenn es &uuml;berhaupt noch einen humanit&auml;ren Sinn jenseits des Sturzes einer menschenrechtsverletzenden Diktatur gibt, dann jenen, den Irak nicht den schiitischen und sunnitischen B&uuml;rgerkriegsparteien zu &uuml;berlassen. Diese These gr&uuml;ndet sich auch auf die empirisch robuste Erkenntnis von Mansfield und Snyder (2002: 334), dass politische Regime in ihrer Demokratisierungsphase insbesondere dann kriegsanf&auml;llig sind, wenn die zentralen staatlichen Institutionen schwach sind. Der Irak erscheint daf&uuml;r wie ein Musterbeispiel.</p>
<p>Allerdings bedarf es, wie stets nach humanit&auml;ren Interventionen, einer neutralen Besatzungsmacht, eines &bdquo;moralischen Agenten&rdquo;, wie Walzer formuliert. Dieser k&ouml;nnen die USA nicht mehr sein. Ohne die St&auml;rke und Einsatzbereitschaft der US-Armee ist aber auch das Ausbrechen eines m&ouml;glichen B&uuml;rgerkriegs kaum zu vermeiden. Die USA, die ja von Anfang an nur auf begrenzte Akzeptanz, wenn nicht offene kulturelle und politische Feindseligkeit stie&szlig;en, haben nach Folter, Guantanamo und den sexuellen Dem&uuml;tigungen von Abu Ghraib vollends ihre Rolle als &bdquo;moral agent&rdquo; verloren. Das ist das Dilemma der gegenw&auml;rtigen Situation. Die USA m&uuml;ssen erleben, wie die letzten Verb&uuml;ndeten sie im Nachkriegsirak alleine lassen. Es r&auml;cht sich, dass man nicht eine feste multilaterale Allianz auf Fakten (Massaker,Menschenrechtsverletzungen) aufzubauen versucht hat, sondern den Popanz eines den Weltfrieden mit Massenvernichtungswaffen bedrohenden Saddam Hussein aufgebaut hat. Allerdings d&uuml;rften auch dann Deutschland und Frankreich der Allianz nicht beigetreten sein. F&uuml;r ein erfolgreiches B&uuml;ndnis einer humanit&auml;r-demokratischen Intervention h&auml;tten die USA nicht imperial diktieren und die (meisten) Europ&auml;er nicht bequem abseits stehen d&uuml;rfen [23] Arabische und islamische Staaten h&auml;tten &uuml;berzeugt werden m&uuml;ssen, beim multilateralen Aufbau des Landes mitzuhelfen. Nur dann h&auml;tte aus der feindlichen US-Okkupation eine multilaterale treuh&auml;nderische Besatzung werden k&ouml;nnen. Die treuh&auml;nderische Besatzung h&auml;tte auf eine faire, ethnisch-religi&ouml;se Verfassung und ihre Umsetzung dr&auml;ngen m&uuml;ssen. Erst dann h&auml;tte es die Chance einer nachhaltigen Demokratisierung gegeben.</p>
<p>Das klingt wie die Quadratur des Kreises, was es sechs Jahre nach der Invasion auch geworden ist. Dies weist nicht nur auf viele Fehler hin, die vor allen Dingen von der Hauptinterventionsmacht, den USA, begangen wurden, sondern auch auf die Verletzung einer der kategorialen Bedingungen f&uuml;r einen gerechten Krieg hin &mdash; n&auml;mlich der Erfolgswahrscheinlichkeit der Intervention. Ist diese nicht gegeben, sind Kriege sowohl nach der klassischen Lehre des <i>bellum justum </i>wie der modernen Theorie gerechter Kriege nicht zu rechtfertigen. Dies mag Pazifisten wie Realisten gleicherma&szlig;en beruhigen. Eine wei&szlig;e Weste werden sie sich dennoch nicht umh&auml;ngen k&ouml;nnen. &Uuml;berzeugend schreibt H&ouml;ffe im Grundsatz (H&ouml;ffe 2000: 169). &bdquo;Nothilfe ist eine rechtsmoralisch unstrittige Praxis; unterlassene Nothilfe ist kein Ausdruck &uuml;berlegener Moral&rdquo;, wie interventionsablehnende Pazifisten sich selbst und ihrer Umwelt suggerieren, &bdquo;sondern entweder das Eingest&auml;ndnis fehlenden K&ouml;nnens &#8230; oder aber der Ausdruck fehlenden Willens&rdquo;. Man &bdquo;dr&uuml;ckt sich&rdquo; vor der moralischen Verantwortung und bel&auml;sst es bei wohlfeilen Resolutionen der Betroffenheit und Emp&ouml;rung.</p>
<p>Nicht nur Walzers Moralphilosophie des gerechten Krieges oder I-l&ouml;ffes Eintreten f&uuml;r die humanit&auml;re Nothilfe, sondern Goethes bei&szlig;ende Kritik an den philisterhaften Spie&szlig;ern seiner Zeit kann auch heute noch gegen&uuml;ber Realisten, Pazifisten und national-isolationistischen Egoisten Geltung beanspruchen &mdash; denn &bdquo;nichts Bessers wei&szlig; ich mir an Sonn- und Feiertagen als ein Gespr&auml;ch von Krieg und Kriegsgeschrei, wenn hinten, weit, in der T&uuml;rkei die V&ouml;lker aufeinander schlagen. Man steht am Fenster, trinkt sein Gl&auml;schen aus und sieht den Fluss hinab die bunten Schiffe gleiten; dann kehrt man abends froh nach Haus und segnet Fried und Friedenszeiten. &hellip;..Herr Nachbar, ja! so lass ich&#8217;s auch geschehn: sie m&ouml;gen sich die K&ouml;pfe spalten, mag alles durcheinandergehn; doch nur zu Hause bleib&#8217;s beim alten&rdquo; (Faust I, &bdquo;Vor dem Tor&#8220;).</p>
<p><b>*</b> Der Beitrag ist in einer fr&uuml;heren englischen Version erschienen in: Merkel, Wolfgang/Grimm, Sonja (eds.) (2008): War and Democratization. Legality, Legitimacy and Effectiveness, London/New York: 31-52.</p>
<p>[1] Eine r&uuml;hmliche Ausnahme stellen Mansfield/Snyder (2002) dar.</p>
<p>[2] Dies umso mehr, als es sich in den vergangenen drei Jahrzehnten h&auml;ufiger um inner- als um zwischenstaatliche Kriege handelte. Sie sind viel eher aus der politischen Regimeforschung als mit den Theorien der Internationalen Beziehungen zu verstehen.</p>
<p>[3] Vgl. die indischen Interventioilen in Pakistan 1965/66, 1971/72, 1981, 1984-1987.</p>
<p>[4] Doyle (1997) argumentiert, dass es vor allem die Tatsache ist, dass Demokratien grunds&auml;tzlich Demokratien vertrauen, nicht jedoch Autokratien. Kriege zwischen Demokratien sind unwahrscheinlich, Kriege zwischen Demokratien und Diktaturen jedoch nicht.</p>
<p>[5] Ein besonderes Beispiel f&uuml;r das unterkomplexe Verst&auml;ndnis von Demokratie bietet Sebastian Rosa-to (2003: 589-590), der auf inkonsistenten Quellen basierend kurzerhand Gro&szlig;britannien im 19. Jahrhundert, Belgien am Ende des 19. Jahrhunderts, Iran 1953, Indonesien 1957 und Nicaragua 1984 zu Demokratien erkl&auml;rte.</p>
<p>[6] Gleichwohl begr&uuml;ndeten sowohl Wilson als auch Roosevelt den Eintritt der USA in die beiden Weltkriege vor allem damit, Demokratie verteidigen zu wollen.</p>
<p>[7] Zu den F&auml;llen Somalia, Haiti, Bosnien, Afghanistan vgl. Zangl/Z&uuml;rn (2003: 224-245).</p>
<p>[8] Dass auch dies noch l&auml;ngst keine Legitimation f&uuml;r &bdquo;demokratische Angriffskriege&rdquo; ist, wird im weiteren Verlauf meiner Argumentation deutlich.</p>
<p>[9] Auch deshalb ist der rasche Blick auf die Demokratie Jahreswerte von Polity IV und Freedom House unzureichend, weil der Index h&auml;ufig nichts &uuml;ber den Zeitverlauf der Demokratisierung enth&uuml;llt.</p>
<p>[10] Die Okkupation Zyperns 1973 durch die griechischen Obristen und der Falklandkrieg der argentinischen Gener&auml;le 1982 verdeutlichen das existenzielle Risiko solcher au&szlig;enpolitischen Legitiinationsstrategien. Die Balkankriege in den 1990er Jahren und die religi&ouml;s sektiererischen Machtkonflikte im Irak zeigen die Gefahr primordialer Mobilisierungen.</p>
<p>[11] Dies gilt auch nach dem Sturz der Diktaturen in Tunesien und &Auml;gypten sowie den Protestaktionen in anderen arabischen Staaten.</p>
<p>[12] &bdquo;Demokratischer Angriffskrieg&rdquo; soll hier hei&szlig;en: Kriege von Demokratien mit dem Ziel begonnen, die angegriffenen Autokratien zu demokratisieren.</p>
<p>[13] Zit. nach Preu&szlig; in Merkel (2000: 118).</p>
<p>[14] Dennoch kommt Reinhard Merkel zu dem Urteil, dass im konkreten Fall des Kosovo-Krieges die milit&auml;rische Intervention der NATO v&ouml;lkerrechtlich illegal und rechtsethisch illegitim war. Zur Begr&uuml;ndung siehe Merkel (2000: 66-98).</p>
<p>[15] Die rund eine Million Toten nicht mitgerechnet, die infolge von Saddams v&ouml;lkerrechtlich illegalen Angriff im Irak-Iran-Krieg beklagt werden.</p>
<p>[16] Dies gilt in erster Linie f&uuml;r China, aber auch f&uuml;r Russland und bisweilen selbst f&uuml;r die Demokratie USA.</p>
<p>[17] Ich ben&uuml;tze dabei die nicht nur im Recht, sondern auch in der politischen Ethik und Moralphilosophie gebr&auml;uchlichen Termini des &bdquo;ius&rdquo;.</p>
<p>[18] Diese Position wird insbesondere unter den Positivisten des V&ouml;lkerrechts nicht anerkannt. Staatliche Souver&auml;nit&auml;t wird so zum sich selbst gen&uuml;genden Selbstzweck. Auch massenm&ouml;rderische totalit&auml;re Regime verlieren in dieser &uuml;bersichtlichen positivistischen Welt nicht ihre staatliche Souver&auml;nit&auml;t.</p>
<p>[19] Vergleiche auch das Memorandum von sechzig amerikanischen Intellektuellen von Huntington &uuml;ber Fukuyama bis hin zu Rorty, Walzer und Etzioni, in dem sie sich im Extremfall f&uuml;r die Verteidigung universeller (negativer) Menschenrechte auch mit Waffengewalt aussprechen (Huntington et al. 2002). Anders der &bdquo;Offene Brief&#8216; von deutschen Intellektuellen der &bdquo;zweiten Reihe&rdquo;, die dies am Beispiel des Irakkrieges ablehnen.</p>
<p>[20] Zum ethischen Problem der &bdquo;dirty hands&rdquo; siehe u. a. Sutherland (1995), Walzer (1973).</p>
<p>[21] Dies ist sp&auml;testens ab 2006 die Situation in den USA, nachdem die Opferzahl der Amerikaner w&auml;hrend der Besatzung im Irak anstiegen; a forteriori war dieser demokratische &Ouml;ffentlichkeitsmechanismus in den letzten Jahren des Vietnamkrieges zu beobachten.</p>
<p>[22] Walzer (2000: 123): &bdquo;The theory of ends in war is shaped by the same rights that justify the fighting in the first place.&rdquo;</p>
<p>[23] Allein die Briten unter Tony Blair stellten ein nennenswertes Kontingent. Italien und Polen w&auml;ren gerne mit symbolischen Truppenst&auml;rken auf der Siegerseite gestanden. Der spanische Ministerpr&auml;isident Aznar wollte insbesondere seine rechtskonservative Gesinnungstreue gegen&uuml;ber der Bush-Administration unter Beweis stellen.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p><i>Andreatta, Filippo</i> (2005), Democrazia Politica Internazionale: Pace democratica e democratizzazione del sistema internazionale, in: Rivista Italiana di Scienza Politica, 35 (2), S. 213-234.</p>
<p><i>Bass, Gary J. </i>(2004), Jus post bellum, in: Philosophy and Public Affairs, 32 (4), S. 384-412.</p>
<p><i>Brock, Lothar/Geis, Anna/M&uuml;ller, Harald</i> (2006), Democratic Wars. Looking at the Dark Side of Democratic Peace, Houndmills.</p>
<p><i>Cedermann, Lars-Erik/Gleditsch, Kristian S.</i> (2004), Conquest and Regime Change: An Evolutionary Model of the Spread of Democracy and Peace, in: International Studies Quarterly, 48 (3), S. 603-629.</p>
<p><i>Chesterman, Simon</i> (2001), Just War or Just Peace? Humanitarian Intervention and International Law, Oxford, Kap. 3.</p>
<p><i>De Mesquita, Bruce B./Morrow, James D./Siverson, Randolph M./Smith, Alastair</i> (1999), An Institutional Explanantion of the Democratic Peace, in: American Political Science Review, 93 (4), S. 791-807.</p>
<p><i>Delbr&uuml;ck, Jost</i> (1999), Effektivit&auml;t des UN-Gewaltverbots. Bedarf es einer Modifikation der. Reichweite des Art. 2 (4) UNO-Charta?, in: Die Friedenswarte, 74 (1/2), S. 139-158.</p>
<p><i>Doyle, Michael W.</i> (1983), Kant, Liberal Legacies and Foreign Affairs, Part I, in: Philosophy and Public Affairs, 12 (3), S. 205 235.</p>
<p><i>Doyle, Michael W.</i> (1986), Liberalism and World Politics, in: American Political Science Review, 80: (4), S. 1151-1169.</p>
<p><i>Doyle, Michael W.</i> (1997), Ways of War and Peace, New York.</p>
<p><i>Doyle, Michael W. </i>(2005), Three Pillars of the Liberal Peace, in: American Political Science Review, 99 (3), S. 463-466.</p>
<p><i>Farber, Henry S./Gowa, Joanne</i> (1997), Common Interests or Cornmon Polities? Reinterpreting the Democratic Peace, in: Journal of Politics, 59 (2), S. 393 -417.</p>
<p><i>Freedom House</i> (2005), Freedom in the World. Country Ratings 1972-2005: <a href="http://www.freedomhouse.org/uploads/fiw/FIWAlIScores.xls" target="_blank" rel="noopener">http://www.freedomhouse.org/uploads/fiw/FIWAlIScores.xls</a> (Download: 22. Januar 2006).</p>
<p><i>Freedom House</i> (2007), Freedom in the World. Country Ratings 1972-2007: <a href="http://www.freedomhouse.org/uploads/fiw/FIWAlIScores.xls" target="_blank" rel="noopener">http://www.freedomhouse.org/uploads/fiw/FIWAlIScores.xls</a> (Download: 8. Oktober 2007).</p>
<p><i>Galtung, Johan</i> (1996), Democracy: Dictatorship = Peace: War?, in: Galtung, Johan (1996), Peace by Peaceful Means: Peace and Conflict, Development and Civilisation, London, S. 49-59.</p>
<p><i>Gates, Scott/Strand, Harvard</i> (2004), Military Intervention, Democratization, and Post-Conflict Political Stability, Ms. Montreal.</p>
<p><i>Gleditsch, Kristian S./Ward, Michael D.</i> (1997), Double Take: A Re-examination of Democracy and Autocracy in Modern Polities, in: Journal of Conflict Resolution, 41 (3), S. 361-383.</p>
<p><i>Gleditsch, Nils Petter/Christiansen, Lene Siljeholm/Hegre, H&agrave;rvard </i>(2004), Democratic Jihad? Military Intervention and Democracy, Ms. Oslo.</p>
<p><i>Grotius, Hugo</i> ([1625] 1950), Hugo Grotius: De Jure Belli Ac Pacis Libri Tres. Drei B&uuml;cher vom Recht des Krieges und des Friedens, Paris 1625. Neuer deutscher Text und Einleitung von Walter Sch&auml;tzel. T&uuml;bingen 1950, III.</p>
<p><i>Gurr, Ted Robert</i> (1974), Persistence and Change in Political Systems, 1800-1971, in: American Political Science Review, 68 (December), S. 1482 -1504.</p>
<p><i>Gurr, Ted Robert/Jaggers, Keith/Moore, Will H.</i> (1989), Polity II Codebook. Unpublished manuscript, University of Colorado (see below for an electronic copy).</p>
<p><i>Gurr, Ted Robert/Jaggers, Keith/Moore, Will H.</i> (1990), The Transformation of the Western State: The Growth of Democracy, Autocracy, and State Power since 1800, in: Studies in Comparative International Development, 25 (Spring), S. 73-108.</p>
<p><i>Hailbronner, Kay</i> (2007), Der Staat und der Einzelne als V&ouml;lkerrechtssubjekte, in: Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.), V&ouml;lkerrecht, 4. Aufl., Berlin.</p>
<p><i>Hasenclever, Andreas/Wagner, Wolfgang</i> (2004), From the Analysis of a Separate Democratic Peace to the Liberal Study of International Conflict, in: International Politics, 41 (4), S. 465-471.</p>
<p><i>H&ouml;ffe, Otfried </i>(1999), Demokratie im Zeitalter der Globalisierung, M&uuml;nchen.</p>
<p><i>H&ouml;ffe, Otfried</i> (2000), Humanit&auml;re Intervention? Rechtsethische Uberlegungen, in: Merkel, Reinhard (Hrsg.), Der Kosovo-Krieg und das V&ouml;lkerrecht, Frankfurt a. M., S. 167-186.</p>
<p><i>Huntington, Samuel P. </i>(1968), Political Order in Changing Societies, New Haven/London.</p>
<p><i>Huntington, Samuel P. et al.</i> (2002), What We Are Fighting For: A Letter from America, New York.</p>
<p><i>Jaggers, Keith/Gurr, Ted Robert </i>(1995), Transitions to Democracy: Tracking Democracy&#8217;s Third Wave with the Polity III Data, in: Journal of Peace Research, 32 (November), S. 469-482.</p>
<p><i>Kant, Immanuel</i> ([1795] 2005), Zum ewigen Frieden, Stuttgart.</p>
<p><i>Keohane, Robert O. </i>(2003), Political Authority after Interventions: Gradations in Sovereignty, in:&nbsp; Holzgrefe, Jeff L./Keohane, Robert O. (Hrsg.), Humanitarian Intervention: Ethical, Legal, and Political Dilemmas, Cambridge, Md., S. 275-298.</p>
<p><i>Kersting, Wolfgang </i>(2000), Bewaffnete Intervention als Menschenrechtsschutz, in: Merkel, Reinhard (Hrsg.), Der Kosovo-Krieg und das V&ouml;lkerrecht, Frankfurt a.M., S. 187-231.</p>
<p><i>Kinsella, David</i> (2005), No Rest for the Democratic Peace, in: American Political Science Review, 99: (3), S. 453-458.</p>
<p><i>Krisch, Nico</i> (2004), Amerikanische Hegemonie und liberale Revolution im V&ouml;lkerrecht, in: Der Staat 43, S. 267-297.</p>
<p><i>Lauth, Hans-Joachim</i> (2004), Demokratie und Demokratiemessung, eine konzeptionelle Grundlegung f&uuml;r den interkulturellen Vergleich, Wiesbaden.</p>
<p><i>Mansfield, Edward D./Pevehouse, Jon</i> (2006), Democratization and International Organizations, in: International Organization, 60 (1), S. 137-167.</p>
<p><i>Mansfield, Edward D./Snyder, Jack</i> (1995), Democratization and the Danger of War, in: International Security, 20 (1), S. 5-38.</p>
<p><i>Mansfield, Edward D./Snyder, Jack </i>(2002), Democratic Transitions, Institutional Strength, and War, in: International Organization, 56 (2), S. 297-237.</p>
<p><i>Mansfield, Edward D./Snyder, Jack</i> (2005), Electing to Fight. Why Emerging Democracies Go To War, Cambridge/London.</p>
<p><i>March, James G./Olson, Johan P.</i> (1984), The New Institutionalism: Organizational Factors in Political Life, in: American Political Science Review, (78), S. 738-749.</p>
<p><i>Marshall, Monty G./Jaggers, Keith </i>(2002), Polity IV Dataset. College Park, Md., Center for International Development and Conflict Management, University of Maryland.</p>
<p><i>Marshall, Monty G./Jaggers, Keith</i> (2003), Polity IV Country Reports 2003, in: <a href="http://www.cidcm.umd.edu/polity/country_reports/report.htm" target="_blank" rel="noopener">http://www.cidcm.umd.edu/polity/country_reports/report.htm</a> (Download: 20. Juli 2005).</p>
<p><i>Marshall, Monty G./Jaggers, Keith </i>(2006), Polity IV Project. Political Regime Characteristics and Transitions, 1800-2004: <a href="http://www.cidcm.umd.edu/polity/" target="_blank" rel="noopener">http://www.cidcm.umd.edu/polity/</a> (Download: 12. April 2006).</p>
<p><i>McLoughlin, Sara/Gates, Scott/Hegre, H&agrave;rvard</i> (1999), Evolution in Democracy-War Dynamics, in: Journal of Conflict Resolution, 43 (6), S. 771-792.</p>
<p><i>Merkel, Reinhard/Wittmann, Roland</i> (Hrsg.) (1996), &bdquo;Zum Ewigen Frieden&rdquo; &mdash; Grundlagen, Aktualit&auml;t und Aussichten einer ldee von Immanuel Kant, Frankfurt a. M.</p>
<p><i>Merkel, Reinhard </i>(2000), Das Elend der Besch&uuml;tzten. Rechtsethische Grundlagen und Grenzen der sog. Humanit&auml;ren Intervention und die Verwerflichkeit der NATO-Aktion im Kosovo-Krieg, in:&nbsp; Merkel, Reinhard (Hrsg.), Der Kosovo-Krieg und das V&ouml;lkerrecht, Frankfurt a. M., S. 66-98.</p>
<p><i>Merkel, Wolfgang </i>(2004), Embedded and Defective Democracies, in: Croissant, Aurel/Merkel, Wolfgang (Hrsg.), Special Issue of Democratization: Consolidated or Defective Democracy? Problems of Regime Change, 11 (5), S. 33-58.</p>
<p><i>Merkel, Wolfgang</i> (2010), Systemtransformation, 2. erw. Aufl., Wiesbaden.</p>
<p><i>Merkel, Wolfgang/Grimm, Sonja</i> (eds.), <i>War and Democratization. Legality, Legitimacy and Effectiveness, London/New York.</i></p>
<p><i>M&uuml;ller, Harald/Wolff Jonas </i>(2006), Democratic Peace: Many Data, Little Explanation?, in: Geiss, Anna/Brock, Lothar/M&uuml;ller, Harald (Hrsg.), Democratic Wars. Looking at the Dark Side of Democratic Peace, London, S. 41-73.</p>
<p><i>North, Douglass C.</i> (1990), Iustitutions, Institutional Change and Economic Performance, Cambridge.</p>
<p><i>Orend, Brian</i> (2000), War and International Justice: A Kantian Perspective, Waterloo, Ont.</p>
<p><i>Preu&szlig;, Ulrich K.</i> (2000), Der Kosovo-Krieg, das V&ouml;lkerrecht und die Moral, in: Merkel, Reinhard (Hrsg.), Der Kosovo-Krieg und das V&ouml;lkerrecht, Frankfurt a.M., S. 115-137.</p>
<p><i>Rawls, John </i>(2002), Das Recht der V&ouml;lker, Berlin/New York.</p>
<p><i>Reisman, W. Michael </i>(1990), Sovereignty and Human Rights in Contemporary Intei7iational Law, in: American Journal of International Law 84, S. 86Er876.</p>
<p><i>Rosato, Sebastian</i> (2003), The Flawed Logic of Democratic Peace Theory, in: American Political Science Review, 97 (4), S. 585-602.</p>
<p><i>Rosato, Sebastian</i> (2005), Explaining the Democratic Peace, in: American Political Science Review, 99 (3), S. 467-472.</p>
<p><i>Rosen, Gary</i> (Hrsg.) (2005), The Right War? The Conservative Debate on Iraq, Cambridge.</p>
<p><i>Rummel, Rudolph J.</i> (1983), Libertarianism and International Violence, in: Journal of Conflict Resolution, 27 (1), S. 27-71.</p>
<p><i>Rummel, Rudolph J. </i>(1994), Focus on: Power, Genocide, and Mass Murder, in: Journal of Peace Research, 31 (1), S. 1-10.</p>
<p><i>Russett, Bruce M.</i> (1993), Grasping the Deinocratic Peace: Principles for a Post-Cold-War, Princeton.</p>
<p><i>Russett, Bruce M./Oneal, John</i> (2001), Triangulating Peace: Democracy, Interdependence, and International Organizations, New York.</p>
<p><i>Sarkees, Merideth Reid </i>(2000), The Correlates of War Data on War: An Update to 1997, in: Conflict Management and Peace Science, 18 (1), S. 23-144.</p>
<p><i>Senghaas, Dieter </i>(2000), Recht auf Nothilfe., In: Merke!, Reinhard (Hrsg.) (2000), Der Kosovo-Krieg und das V&ouml;lkerrecht, Frankfurt a. M., S. 99-114.</p>
<p><i>Senghaas, Dieter </i>(2004), Zum irdischen Frieden, Frankfurt a. M.</p>
<p><i>Sima, Bruno </i>(2000}, Die NATO, die l JN und milit&auml;rische Gewaltanwendung, in: Merke!, Reinhard (Hrsg.), Der Kosovo-Krieg und das V&ouml;lkerrecht, Frankfurt a. M., S. 9-50.</p>
<p><i>Sutherland, Sharon L. </i>(1995), The Problem of Dirty Hands in Politics: Peace in the Vegetable Trade, in: Canadian Journal of Political Science, 28 (3), S. 479-507.</p>
<p><i>Slantchev, Branislaw L./Alexandrova, Anna/Gartzke, Erik </i>(2005), Probabilistic Causality, Selection Bias, and the Logic of the Democratic Peace, in: American Political Science Review, 99 (3), S. 459-462.</p>
<p><i>Small, Melvin/Singer, J. David </i>(1976), The War-proneness of Democratic Regimes, 1816-1965, in: The Jerusalem Journal of International Relations, 1 (April), S. 50-69.</p>
<p><i>Tomuschat, Christian </i>(1993), Obligations Arising for States Without or Against Their Will, in: Recueil des cours de 1&#8217;Academie internationale de la Haye 241 (1993-IV), S. 195-374.</p>
<p><i>Walzer, Michael</i> (1973), Political Action: The Problem of Dirty Hands, in: Philosophy and Public Affairs, 2 (2), S. 160-180.</p>
<p><i>Walzer, Michael</i> (2000), Just and Unjust Wars: a Moral Argument with Historical Illustrations, Harmondsworth (3rd ed.).</p>
<p><i>Walzer, Michael</i> (1992), Zivile Gesellschaft und amerikanische Demokratie, Berlin.</p>
<p><i>Walzer, Michael</i> (2003), Erkl&auml;rte Kriege &mdash;Kriegserkl&auml;rungen, Hamburg.</p>
<p><i>Walzer Michael</i> (2005), Arguing about War, New Haven/London.</p>
<p><i>Ward, Michael D./Gleditsch, Kristian S. </i>(1998), Democratizing for Peace, in: American Political Science Review, 92 (1), S. 51-61.</p>
<p><i>Zangl, Bernhard/Z&uuml;rn, Michael</i> (2003), Frieden und Krieg, Frankfurt a. M.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/demokratie-durch-krieg/">Demokratie „durch Krieg? *</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Müssen die UN Menschenrechte mit militärischen Mitteln durchsetzen?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/muessen-die-un-menschenrechte-mit-militaerischen-mitteln-durchsetzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 19:25:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/muessen-die-un-menschenrechte-mit-militaerischen-mitteln-durchsetzen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Zur Reichweite der Responsibility to Protect (R2P); aus: vorgänge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 79-87 Jüngst meldeten Nachrichtenmagazine: &#8222;Sarkozy geht aufs Ganze: Am Freitag, wenn sich die EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel zum Sondergipfel treffen, will er nicht nur eine Flugverbotszone vorschlagen. Sarkozy werde seine Partner in der Europäischen Union von Bombardements zu überzeugen versuchen.&#8220;[1] [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/muessen-die-un-menschenrechte-mit-militaerischen-mitteln-durchsetzen/">Müssen die UN Menschenrechte mit militärischen Mitteln durchsetzen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Reichweite der Responsibility to Protect (R2P);</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 79-87</p>
<p>Jüngst meldeten Nachrichtenmagazine: &#8222;Sarkozy geht aufs Ganze: Am Freitag, wenn sich die EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel zum Sondergipfel treffen, will er nicht nur eine Flugverbotszone vorschlagen. Sarkozy werde seine Partner in der Europäischen Union von Bombardements zu überzeugen versuchen.&#8220;[1] Obwohl die EU-Partner dem französischen Präsidenten die Gefolgschaft verweigerten, so steht dahinter doch die Frage, mit welchen Mitteln die internationale Gemeinschaft den bedrängten Aufständischen in Libyen zur Hilfe kommen kann. Damit stehen die Völkerrechtler ein weiteres Mal vor dem ungelösten Problem, inwieweit Menschenrechte legitimer Weise mit militärischen Mitteln von außen in einem Staat gegen den Willen des Hoheitsinhabers erzwungen werden können. Seit dem Kosovo-Krieg von 1999 hält die intensive Debatte über die humanitäre Intervention an, die durch sehr kontroverse Positionen gekennzeichnet ist und mit der Responsibility to protect (R2P) eine neue Dimension bekam. Brisant ist vor allem, dass eine solche Intervention im Widerspruch zu der bislang auch durch das moderne Völkerrecht geheiligte Souveränität der Staaten steht.</p>
<h2 class="auto-created">I. Rechts&shy;dog&shy;ma&shy;ti&shy;sche Einordnung</h2>
<p>Zwei grundlegende Normen des modernen Völkerrechts schützen die Souveränität der Staaten. Zum Ersten handelt es sich um das Gewaltverbot, gegen das die NATO- Staaten am 24. 3. 1999 mit Bombenangriffen auf das Staatsgebiet Serbiens verstießen. Die zweite Norm ist das Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten. Diese Norm gehört ebenfalls zu den Grundregeln des Völkerrechts und schützt die staatliche Souveränität.[2] Auch dagegen verstießen die NATO &#8211; Staaten. Die Geltung des Gewalt- und Einmischungsverbots wurde 1986 durch den Internationalen Gerichtshof in Nicaragua vs. USA unterstrichen und ausgeführt, dass die Gestaltung des politischen, sozialen und wirtschaftlichen Systems ebenso wie die Außenpolitik eines Staates dessen innere Angelegenheit sind. In diese dürften sich andere Staaten weder politisch noch militärisch direkt oder indirekt einmischen.[3] Selbst schwere Menschenrechtsverletzungen rechtfertigen nicht automatisch die Permeabilität des Gewalt- und Interventionsverbots.</p>
<p>Die Tatsache, dass das jugoslawische Regime bis zum Frühjahr 1999 schwere Menschenrechtsverletzungen im Kosovo beging, keine Demokratie war und diktatorisch regiert wurde berechtigte die NATO also nicht per se zur Gewaltanwendung (Loquai 2000, 68). Zu fragen ist daher, ob die Intensität der Menschenrechtsverletzungen im Kosovo von der NATO als Rechtfertigungsgrund angeführt werden kann.</p>
<h2 class="auto-created">II. Stellung der Menschen&shy;rechte im V&ouml;lkerrecht</h2>
<p>Die Menschenrechte haben in den letzten Jahrzehnten eine solche Kodifizierung erfahren, dass massenhafte und schwere Menschenrechtsverletzungen heute nicht mehr eine innere Angelegenheiten von Staaten sind. Sie verstoßen vielmehr gegen Völkerrecht. Daher befasst sich die UNO mit Menschenrechtsverletzungen, die die Kompetenz aus ihrer Charta herleitet. Die Art und Weise der Befassung unterliegt dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Je schwerer die Menschenrechtsverletzung ist, desto durchgreifender muss die Reaktion der Staatengemeinschaft sein. Die menschenrechtliche Kompetenz der UNO hat in den letzten Jahrzehnten zu einer enormen Relativierung der staatlichen Souveränität geführt, die bis zum Interventionsrecht reicht. Bei einer solchen humanitären Intervention handelt es <i>sich um das militärische Eingreifen in den Hoheitsbereich eines Staates, um dessen Staatsangehörige vor existentieller Bedrohung, insbesondere massiven Menschenrechtsverletzungen, zu schützen.</i> Dabei ist es unerheblich, ob die Bedrohung vom Staat selbst ausgeht oder durch das Abgleiten eines Staates in die Anarchie entsteht (Greenwood 1993, 93).</p>
<p>Dass der UN-Sicherheitsrat die Kompetenz zur Einleitung einer humanitären Intervention hat, ergibt sich aus seiner Hauptverantwortung für die Aufrechterhaltung des Weltfriedens. Daraus leitet sich ab, dass er sich mit <i>allen </i>Situationen befassen kann, die den Frieden gefährden. Dabei muss es sich <i>nicht </i>ausschließlich um internationale Konflikte handeln. Auch die bedrohliche Lage innerhalb eines Staates, beispielsweise durch massenhafte Menschenrechtsverletzungen hervorgerufen, kann als objektive Bedrohung des Weltfriedens angesehen werden und ein Tätigwerden des Rates begründen. Jedoch liegt die Entscheidung über die Art und Weise der Befassung mit einem friedensgefährdenden Konflikt allein in der Kompetenz der Mitglieder des Sicherheitsrates.</p>
<p>Nach dem Ende des Ost-West-Gegensatzes hat sich der Sicherheitsrat für bedrohte Menschen mit aller Konsequenz &#8212; d. h. auch mit militärischen Mitteln &#8212; eingesetzt. Dies ist zweifellos ein historischer Durchbruch. Damit wurden Standards gesetzt, die verteidigt werden müssen (Gading 1996, 222). Eine Schlüsselrolle bei der Hinwendung der UNO zu humanitären Interventionen nimmt die Resolution 688 (1991) zur Notlage der irakischen Zivilbevölkerung ein, die die Reaktion des UN-Sicherheitsrats auf die Menschenrechtsverletzungen im Irak am Ende des Zweiten Golfkrieges darstellte. Der Rat wurde tätig, um das sich vor den Augen der Weltöffentlichkeit abspielende Flüchtlingsdrama der Kurden und die Verfolgung der Schiiten zu beenden. Damit begab sich der UN-Sicherheitsrat auf den Weg zur Befassung mit massenhaften und schweren Menschenrechtsverletzungen. Hinsichtlich Somalias, Bosniens, Haitis, Ruandas, Albaniens und Zaires wurde festgestellt, dass die dort begangenen Rechtsverletzungen eine friedensbedrohende Dimension hatten (Heintze 2001, 63). Die menschenrechtsschützende Praxis des UN-Sicherheitsrat ist zu würdigen, denn damit wurden dem völkerrechtlichen Menschenrechtschutz &#8222;Zähne&#8221; gegeben. Die UNO war nicht länger nur ein &#8222;bellender Hund&#8221; und bedrohte Menschen auf der ganzen Welt konnten grundsätzlich auf wirksame Hilfe hoffen.</p>
<h2 class="auto-created">III. Pflicht zur Humanit&auml;ren Inter&shy;ven&shy;tion?</h2>
<p>Wenn ein Interventionsrecht des UN-Sicherheitsrates konstatiert wird, so stellt sich die Frage, ob es auch eine Pflicht der UNO zur Intervention gibt. Dabei handelt es sich nicht um ein theoretisches Problem. Vielmehr haben sich die Staaten mit der UNO in einem System kollektiver Sicherheit zusammengefunden und sich verpflichtet, gemeinsam gegen Rechtsbrecher aufzutreten. Ein Rechtsgut, das dem Schutz dieses Systems unterliegt, sind die Menschenrechte. Folglich muss an sich, z. B. bei einem Völkermord, von einer Interventionspflicht der rechtstreuen Staaten ausgegangen werden (Schabas 2008, 189). Eine solche legalistische Betrachtungsweise scheitert aber an dem Umstand, dass es sich bei beim UN-Sicherheitsrat nicht um ein rechtliches, sondern um ein politisches Organ handelt. Da es keine objektiven Kriterien für das Vorliegen einer Friedensbedrohung gibt, bleibt es völlig dem Gutdünken des Rates vorbehalten, welche Situationen er als friedensbedrohend ansieht. Mehr noch, der Rat entscheidet letztlich selbst, mit welchen Situationen er sich wie beschäftigt. Folglich kann er auch in ähnlich gelagerten Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Es liegt auf dieser Linie, dass der UN-Sicherheitsrat hinsichtlich jedes einzelnen Einschreitens bei Menschenrechtsverletzungen unterstrich, es handle sich nicht um einen Präzedenzfall.</p>
<p>Eine Untersuchung der menschenrechtsrelevanten Entscheidungen belegt diese Haltung. Im Falle der Menschenrechtsverletzungen im Irak 1991 zog es der Rat vor, überhaupt nicht nach Kapitel VII der UN-Charta tätig 71 werden, Folglich findet sich hier auch kein Beleg für eine Interventionspflicht. Letztlich stellte der Rat außerhalb des Kapitel VII fest, bei den grenzüberschreitenden Fluchtbewegungen aus dem Irak handle sich um eine regionale Friedensbedrohung. Anstatt weitere Maßnahmen anzudrohen, wurde die irakische Regierung lediglich aufgefordert, die Menschenrechte zu achten. Demgegenüber hat der Rat die Verweigerung der humanitären Hilfe innerhalb Somalias unter Kapitel VII zur Friedensbedrohung erklärt und militärische Zwangsmaßnahmen ergriffen.</p>
<p>Gleichwohl kann daraus nicht eine generelle Interventionspflicht bei humanitären Katastrophen abgeleitet werden, da der Rat sein Tätigwerden mit dem dringenden An-trag der Regierung Somalias (&#8222;urgent calls from Somalia&#8220;) begründete und die Resolution 794 (1992) als absolute Ausnahme bezeichnete (Herbst 2000, 242). Bewertet man diese Argumentation des UN- Sicherheitsrates völkerrechtlich, so lag hier an sich keine humanitäre Intervention vor, denn schließlich wurde auf Wunsch der somalischen Regierung gehandelt. Es ist bezeichnend für die Zögerlichkeit des Rates, dass er zu dieser Begründung für das militärische Tätigwerden in Somalia griff: schließlich war allgemein bekannt, dass Somalia ein &#8222;failed state&#8221; war, in dem es keine effektive Regierung mehr gab.</p>
<p>Interessant im Hinblick auf eine Interventionspflicht war die Ruanda-Krise. Hier wurde nämlich gerade von afrikanischen Staaten &#8212; die zuvor zu den striktesten Interventionsgegnern gehörten &#8211; behauptet, die UNO habe eine Verpflichtung, sich um die ruandische Bevölkerung zu sorgen.[4] Dennoch wurde diese Einschätzung nicht umgesetzt, denn die Mitgliedsstaaten waren nicht bereit, Truppen für eine humanitäre Intervention bereitzustellen.</p>
<p>Die Beispiele belegen, dass es eine Pflicht zur humanitären Intervention bislang nicht gibt. Es lässt sich lediglich ein Interventionsrecht des Sicherheitsrates bei schweren Menschenrechtsverletzungen konstatieren, nicht aber eine Interventionspflicht. Die von Senghaas angenommene &#8222;Art Rechtspflicht&#8221; des Sicherheitsrates zur Intervention, die die Intervention nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten erscheinen lässt (Senghaas 1999, 136) ist weder als herrschende Auffassung der Völkerrechtswissenschaft noch als Staatenpraxis nachweisbar.</p>
<h2 class="auto-created">IV. Die NATO-&shy;In&shy;ter&shy;ven&shy;tion in Jugoslawien</h2>
<p>Der Kosovo hat die Defizite bei der Durchsetzung des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes deutlich gemacht. Unstrittig ist, dass die serbische Staatsmacht dort schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen gegenüber der albanischstämmigen Bevölkerung beging. Allerdings sind die Details umstritten. So wird von Politikern als Rechtsfertigung für die Intervention angeführt, dort habe ein Völkermordverbrechen stattgefunden. Dies ist ebenso zu hinterfragen wie die Rolle, die die UCK gespielt hat. Ihre Aktionen haben den serbischen Sicherheitskräften erhebliche Verluste beigebracht, was diese wiederum zu Überreaktionen veranlasste. Als es im Frühjahr 1998 zu einer bedenklichen Zuspitzung der Lage der albanischstämmigen Zivilbevölkerung im Kosovo kam, beschloss der UN-Sicherheitsrat mit seiner Res. 1160 (1998) &#8212; gestützt auf Kapitel VII der Charta &#8212; eine Aufforderung an Belgrad, eine politische Lösung des Problems anzustreben. Nach einer Verschärfung der Auseinandersetzungen wurde die Forderung nach Militärschlägen gegen Jugoslawien laut. Der UNO-Sicherheitsrat er-wies sich allerdings wegen der Haltung Russlands und Chinas als handlungsunfähig. Dies belegt offenkundig die praktischen &#8212; nicht die juristischen &#8212; Defizite bei der internationalen Durchsetzung von Menschenrechten.</p>
<p>Daraufhin erklärte die NATO, &#8222;unter diesen außergewöhnlichen Umständen&#8221; sei &#8222;die Drohung mit und gegebenenfalls der Einsatz von Gewalt durch die NATO gerechtfertigt.&#8220;[5] Da das &#8222;Gewaltmonopol&#8221; aber beim UNO-Sicherheitsrat liegt, ist eine Selbstmandatierung anderer Organisation rechtswidrig. Die NATO war der erstmalige &#8222;Nutzer&#8221; solcher politischer Denkkonzepte, indem sie am 24. März 1999 mit Luftangriffen auf das jugoslawische Territorium ohne Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat begann. Damit ermangelte es eines völkerrechtlichen Rechtfertigungsgrundes.</p>
<p>Selbst Autoren, die die NATO-Intervention letztlich befürworteten, anerkennen, dass der Einsatz &#8222;rechtlich als prekär angesehen werden musste.&#8221; Gleichwohl schließen sie daraus nicht auf eine Rechtswidrigkeit der Vorgehensweise. Vielmehr wird aus dem &#8222;Nichthandeln&#8221; des Rates die Möglichkeit der Rechtfertigung eines bewaffneten Eingreifens aus notstandsähnlichen Erwägungen abgeleitet (Frowein 2001, 898). Weiterhin wird aus dem Kosovo-Krieg gefolgert, dass das Gewaltmonopol der UNO &#8222;nicht mehr unangefochten gilt.&#8221; (Stein 2002, 21) Stattdessen werden Kriterien genannt, nach denen ein nicht-UN-autorisierter Gewalteinsatz in Zukunft möglich sein sollte. Im Zentrum steht dabei die Forderung, dass Sicherheitsrat und die Generalversammlung erfolglos angerufen und mit der Sache befasst worden sein müssen. Zudem muss es sich um schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen handeln und Maßnahmen der friedlichen Streitbeilegung versucht worden sein. Die Operation ist ferner auf das humanitäre Anliegen zu beschränken und muss dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgen. Schließlich sei nur eine Gruppe von Staaten, nicht aber eine Hegemonialmacht allein, zur Intervention berechtigt (Stein 2002, 32). Diese Kriterien sind bislang allerdings nur in der Literatur erwogen worden. Eingang in eine völkerrechtliche Vereinbarung haben sie noch nicht gefunden.</p>
<p>Die Bestrebungen, Kriterien für völkerrechtsgemäße humanitäre Interventionen aufzustellen, entspringen vor allem dem moralischen Dilemma, dass rechts treue Staaten auf schwerste Menschenrechtsverletzungen reagieren müssen und die betroffenen Menschen nicht ihrem Schicksal überlassen können. Gleichwohl stoßen diese Kriterien wiederum sehr schnell an politische und Machbarkeitsgrenzen. Das zeigte sich, als kurz nach der Kosovo-Intervention indonesische Milizen in Ost-Timor ein Blutbad anrichteten, um die Unabhängigkeit dieses Volkes zu verhindern. Hier ließ die humanitäre Intervention auf sich warten, weshalb sich wiederum erneut die Frage stellte, ob der Westen denn nicht auch bei den humanitären Interventionen Doppelstandards &#8212; je nach politischer Opportunität &#8212; anlegt (Sassoli 2000, 207).</p>
<h2 class="auto-created">V. Die &bdquo;Respon&shy;si&shy;bi&shy;lity to Protect&rdquo; (R2P)</h2>
<p>Zweifellos hat die NATO-Intervention zahlreiche völkerrechtliche Probleme aufgeworfen. Zugleich wurden Denkanstöße gegeben. So fragte der ITN- Generalsekretär auf dem Millenniums-Gipfels der Vereinten Nationen, wie auf Menschenrechtsverletzungen vom Schlage des Völkermords in Ruanda und des Massakers in Srebenica zu antworten sei, wenn humanitäre Interventionen aus Rücksicht auf die staatliche Souveränität nicht zulässig seien. Eine Antwort versuchte die &#8222;Internationale Kommission zur Intervention und Staatensouveränität&#8221; (ICISS) zu geben, deren umfangreicher Bericht 2001 vom kanadischen Außenministerium vorgelegt wurde (Williams 2002, 10). Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass sich eine Theorie und Praxis der humanitären Interventionen herauszubilden beginne, deren rechtliche Grundlage letztlich eine Verpflichtung sei, bedrängten Menschen Schutz zu gewähren. Dieser Gedanke der Schutzgewährung liege dem individualschützenden Völkerrecht zugrunde. So verpflichtet das humanitäre Völkerrecht die am bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien, Nichtkombattanten zu schützen. Das Flüchtlingsrecht ermächtigt den IJNHCR, für den Schutz der Flüchtlinge einzutreten. Die Idee der Schutzverpflichtung ist somit nicht neu. Offen bleibt allerdings die Frage, wie der Schutz durchgesetzt werden kann und ob er gar zu erzwingen ist. Darauf gibt das Völkerrecht bislang keine Antwort. Es bleibt folglich lediglich der Weg über den UN-Sicherheitsrat und über die Feststellung einer Friedensbedrohung. Nur dann ist eine humanitäre Intervention gerechtfertigt. Auch der Kosovo-Krieg hat bislang nicht zur Entstehung neuer: Völkerrechtsnormen geführt.</p>
<p>Zu bedenken ist weiterhin, dass die humanitäre Intervention nicht dazu in der Lage ist, den Konflikt tatsächlich langfristig zu lösen. Die humanitäre Intervention hat nämlich nur eine &#8222;trügerische Faszination&#8221; (Hilpold 1999, 157). Kosovo und Osttimor zeigen, dass der Wiederaufbau einer friedlichen Post-Konflikt-Gesellschaft außerordentlich aufwendig ist und eine Kraftanstrengung der gesamten Staatengemeinschaft erfordert (Bothe/Marauhn 2000, 156). Schlussendlich landen die Probleme krisengeschüttelter und von Konflikten betroffener Gesellschaften dann doch wieder bei der UNO, weshalb sie auch bei der Entscheidung zu einer humanitären Intervention das Sagen haben muss.</p>
<p>Die Empfehlungen der ICISS wurden im Jahr 2001 veröffentlicht. Sie betrachten die staatliche Souveränität in einem anderen Licht, sie wird als Instrument zum Schutz der Bevölkerung verstanden. Staaten, die schwerste Menschenrechtsverletzungen dulden oder begehen, können sich nicht hinter dem Schutzschild Souveränität verstecken. Solche Verbrechen werden in einen internationalen Zusammenhang gestellt. Dann nämlich, wenn ein Staat nicht willens oder in der Lage ist, seine Bevölkerung vor Genozid, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen, geht die Verpflichtung zum Schutz auf die anderen Mitglieder der internationalen Gemeinschaft über. Mit dem Übergang dieser Verantwortung zum Schutz an die anderen Mitglieder der internationalen Gemeinschaft &#8212; und damit zumindest einer teilweisen und temporären Einschränkung der Souveränität des betroffenen Staates &#8212; soll der Staat dazu gebracht werden, sich wieder völkerrechtskonform zu verhalten. Macht sich ein Staat schwerer Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, so hat die internationale Gemeinschaft nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zu intervenieren.</p>
<p>Die R2P umgeht ausdrücklich nicht den kontroversen Begriff der humanitären Intervention, revolutioniert aber dennoch die Interpretation der völkerrechtlichen Pflichtenlage, denn sie gibt den Menschenrechten im Konflikt Vorrang vor dem Rechtsgut der staatlichen Souveränität. Doch diese Herangehensweise ist in erster Linie ein rechtstheoretisches Problem. Von praktischer Bedeutung ist demgegenüber, dass sich die R2P nicht lediglich auf die (möglicherweise militärische) Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen beschränkt. Vielmehr umfasst das Konzept auch die Bereiche der Prävention (&#8222;Responsibility to Prevent&#8220;), der Reaktion (&#8222;Responsibility to React&#8220;) und des Wiederaufbaus (&#8222;Responsibility to Rebuild&#8220;). Die Schutzverantwortung wird damit als Prozess verstanden, der die militärische Intervention dann vorsieht, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft wurden.</p>
<p>Das Konzept der R2P Expertengruppe fand schließlich Eingang in die UN-Dokumente des UN-Generalsekretärs und in den Abschlussbericht des UN-Weltgipfels im September 2005. Ausdrücklich wird darin festgestellt, dass zwar die Regierungen für den Schutz ihrer Bevölkerungen verantwortlich sind. Falls sie aber nicht willens oder nicht in der Lage sind, ihrer Verantwortung nachzukommen, geht diese Verantwortung auf die internationale Gemeinschaft über. Sie soll mit friedlichen Mitteln die Bevölkerung schützen. Auch in Sicherheitsratsresolutionen finden sich Bezüge auf das Konzept, so in der Resolution &#8222;Protection of civilians in armed conflict&#8220;[6] und den Resolutionen zur Entsendung von UN-Friedenstruppen nach Darfur.[7] Selbst in der Libyen-Resolution von 2011 wird die R2P genannt.[8]</p>
<h2 class="auto-created">VI. Darf oder muss Gewalt angewendet werden?</h2>
<p>Die R2P zielt darauf ab, Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, so sind durch die internationale Gemeinschaft nichtmilitärische Zwangsmaßnahmen gegen den Verursacherstaat der Rechtsverletzungen zu ergreifen. Sind diese erfolglos, so ist als ultima ratio auch eine militärische Intervention zum Schutz der Bevölkerung vorgesehen. Als <i>erstes </i>Kriterium für die Anwendung von Waffengewalt nennt die R2P daher, dass die Gewalt das letzte Mittel (last resort) der Einwirkung auf den Rechtsverletzer ist. Als <i>zweites </i>Kriterium wird der gerechte Grund für die Intervention genannt (just cause). Voraussetzung ist demnach eine akute Bedrohung des Lebens einer großen Anzahl von Menschen oder eine ethnische Säuberung und die Unwilligkeit oder Unfähigkeit des Staates, dagegen vorzugehen. Das dritte Kriterium ist die aufrichtige Absicht der intervenierenden Staaten (right intention). Das ausschließlich Ziel muss die Überwindung der Leiden der Menschen sein. Die Herbeiführung des Sturzes einer Regierung ist grundsätzlich kein legitimes Ziel der R2P. Um die aufrichte Absicht der militärischen Intervention deutlich zu machen, ist ein multilaterales Vorgehen anzustreben. Das vierte Kriterium ist die Verhältnismäßigkeit (proportional means) des Vorgehens anzuführen. Demnach darf der Umfang, die Dauer und Intensität des Eingriffs nicht über das Ziel des Schutzes der Zivilbevölkerung hinausgehen. Das fünfte Kriterium umfasst die Forderung nach vernünftigen Erfolgsaussichten (reasonable prospects) der militärischen Intervention. Demnach ist von solchen Maßnahmen abzusehen, wenn zu erwarten ist, dass sich die Lage der Bevölkerung nach der Intervention verschlechtert.</p>
<p>Die Kriterien klingen vernünftig und sind nachvollziehbar. Allerdings werfen sie die Frage auf, von wem und wie die Nachweise für die infrage stehenden Verbrechen, die den Einsatz militärischer Gewalt legitimieren würden, erbracht werden können. Aber selbst wenn es eindeutige Beweise gäbe, so ist die Entscheidung über einen Einsatz immer noch abhängig vom politischen Willen. Das machte der Irak-Krieg der USA 2003 offenkundig. Hier gab es hinreichende Erkenntnisse darüber, dass der Irak 2003 nicht mehr über Massenvernichtungswaffen verfügte, was durch die satellitengestützte und Luftaufklärung wie durch die Vor-Ort-Kontrollen des Leiters der UN-Rüstungskontrollkommission Hans Blix bestätigt wurde. Dennoch setzten sich die USA und Großbritannien über die Beweise hinweg und arbeiteten mit Lügen (Ehrenberg 2010, 147). Letztlich ist somit die politische Instanz, die die Entscheidung über den Einsatz trifft, gefragt. Sie wird in der R2P adressiert, indem das Kriterium der &#8222;right authority&#8221; angeprochen wird. Entsprechend dem völkerrechtlichen Gewaltmonopol beim UN-Sicherheitsrat muss jeder Einsatz militärischer Gewalt durch den Sicherheitsrat legitimiert werden. Freilich zeigt sich in der Praxis, dass der Sicherheitsrat entgegen seinem Mandat oftmals politisch blockiert ist. Das hat in der Vergangenheit im Falle Koreas 1950 dazu geführt, dass sich auf der Grundlage der Resolution &#8222;Uniting for Peace&#8221; die UN-Generalversammlung mit dem Problem beschäftige und Empfehlungen aussprach. Freilich sind derartige Resolutionen nicht verbindlich und ermächtigen nicht zur Anwendung von Gewalt. Denkbar wäre auch ein Tätigwerden der Regionalorganisationen nach Kapitel VIII der UN-Charta, die allerdings nachträglich die Zustimmung des Sicherheitsrats anfordern müssten. So gingen der UN-mandatierten humanitären Intervention 1994 in Haiti zahlreiche Debatten und Beschlüsse der OAS voraus.</p>
<p>Freilich gefährdet die durch die R2P angestrebte Legalisierung der Gewaltanwendung zugunsten des Menschenrechtsschutzes das strikte völkerrechtliche Gewaltverbot, so dass vielfach befürchtet wird, dieses Instrument könne für politische Zwecke missbraucht werden. Insbesondere Entwicklungsländer befürchten dies, während China und Russland am Souveränitätsdogma festhalten. Notwendig ist angesichts dieser divergierenden Auffassungen eine weitere Diskussion dieses Konzepts, um zu verhindern, dass die Völkerrechtsordnung immer weiter in unterschiedliche Rechtskreise zerfällt. Das Beispiel des Kosovo, wo auch zwei Jahre nach der einseitigen Unabhängigkeitserklärung immer noch kein Konsens über den Status herbeigeführt wurde, ist symbolisch für die Zerbröselung der Völkerrechtsordnung durch die Unfähigkeit der Großmächte zur Akzeptanz eines Kompromisses. Das Menschenrechtsthema, die Abwendung von völkerrechtlichen Verbrechen an unschuldigen Menschen, ist zu wichtig, als dass man es politischen Ränkespielen überlassen könnte. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass die R2P immer deutlichere &#8211; auch völkerrechtliche Gestalt annimmt, obwohl es sich nach wie vor um ein politisches Konzept handelt. Zu dieser Fortentwicklung kommt es vor allem durch den Umstand, dass der UN-Generalsekretär regelmäßige Berichte über die &#8222;Umsetzung der Schutzverantwortung&#8221; vorlegt. Damit ergeht es den Ergebnissen des Millenniumsgipfels anders als sonstigen Resolutionen der UN-Generalversammlung, die oftmals direkt ins Grab der ungelesenen Dokumente wandern. Der jüngste Bericht[9] ist aufschlussreich und zeigt, dass das Konzept weiterhin große internationale Aufmerksamkeit genießt.</p>
<p>[1] Spiegel online vom 10.3.2011 (www. Spiegel.de, letzter Zugriff am 14.3.2011).</p>
<p>[2] UN-Doc. A/2625 [XXV].</p>
<p>[3] Case concerning Militaiy an Paramilitary Activities in and against Nicaragua, ICJ Reports 1986, S. 14</p>
<p>[4] So Nigeria in UN-Doc. S/PV.3368, S. 3.</p>
<p>[5] In: Internationale Politik, Nr. S/1999, S. 91 f.</p>
<p>[6] UN-Doc. S/1674 (2006).</p>
<p>[7] UN-Doc. S/1706 (2006) S/1755 (2007).</p>
<p>[8] UN-Doc. S/1979 (2011).</p>
<p>[9] UN-Doc. A/63/677.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p><i>Michael Bothe/Thilo Marauhn </i>2000: The United Nations in Kosovo and East Timor &#8212; Problems of a Trusteeship Administration, in: International Peacekeeping, S. 156-165.</p>
<p><i>Jochen Frowein </i>2001: Der Stellenwert des Völkerrechts in internationalen Konflikten, Hamburg.</p>
<p><i>Heike Gading </i>1996: Der Schutz grundlegender Menschenrechte durch militärische Maßnahmen des Sicherheitsrates &#8212; das Ende staatlicher Souveränität?, Berlin.</p>
<p><i>Christopher Greenwood</i> 1993: Gibt es ein Recht auf humanitäre Intervention?, in: Europa Archiv, 5. 80-100.</p>
<p><i>Hans-Joachim Heintze</i> 2001: Wann darf und muss die Staatengemeinschaft intervenieren?, in: Jörg Calließ (Hrsg.) Vom Gebrauch des &#8222;traurigen Notmittels&#8221; Krieg, Loccum 2001, S. 63-80.</p>
<p><i>Jochen Herbst </i>2000 Rechtskontrolle des tJN-Sicherheitsrates, Frankfurt/M.</p>
<p><i>Peter Hilpold </i>1999: Auf der Suche nach Instrumenten zur Lösung des Kosovo-Konfliktes: Die trügerische Faszination von Sezession und humanitärer Intervention, in: Joseph Marko (Hrsg.), Gordischer Knoten Kosovo/a: Durchschlagen oder entwirren? Baden-Baden, S. 157-180.</p>
<p><i>Heinz Loquai</i> 2000: Der Kosovo-Konflikt &#8212; Wege in einen vermeidbaren Krieg, Baden-Baden.</p>
<p><i>Marco Sassoli </i>2000: The legal qualification of the conflicts in former Yugolavia: double standards or new horizons for international humanitarian law, in: S. Yee/W. Tieya/H. Li (Hrsg.) International Law and the Post-Cold War World: Essays in Memory of Li Haopei (Routledge Studies in International Law), New York, S. 207-230.</p>
<p><i>William A. Schabas</i> 2008: &#8222;Die verabscheuungswürdige Geißel&#8221;: Völkermord, 60 Jahre danach, in: Gerd Hankel (Hg.), Die Macht und das Recht, Hamburg, S. 189-200.</p>
<p><i>Dieter Senghaas</i> 1999: Der Grenzfall: Weltrechtsordnung vs. Rowdystaaten, Sicherheit und Frieden 3/1999, S. 136-140.</p>
<p><i>Thorsten Stein </i>2002: Welche Lehren sind aus dem Eingriff der NATO im Kosovo zu ziehen?, in: Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission (Hrsg.), Eingriff in die inneren Angelegenheiten fremder Staaten zum Zwecke des Menschenrechtsschutzes, Heidelberg, S. 21-35.</p>
<p><i>Christian Tomuschat</i> 2002: (ed.), Kosovo and the International Community &#8212; A Legal Assessment, The Hague.</p>
<p><i>Christian Tomuschat</i> 2002: Menschenrechtsschutz und innere Angelegenheiten, in: Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission (Hrsg.), Eingriff in die inneren Angelegenheiten fremder Staaten zum Zwecke des Menschenrechtsschutzes, Heidelberg, S. 7-17.</p>
<p><i>Jan Williams</i> 2002: Nur das letzte Mittel, in: Vereinte Nationen 2002, S. 10-14.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/muessen-die-un-menschenrechte-mit-militaerischen-mitteln-durchsetzen/">Müssen die UN Menschenrechte mit militärischen Mitteln durchsetzen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die „neuen Kriege sind die alten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/die-neuen-kriege-sind-die-alten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/die-neuen-kriege-sind-die-alten/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Begrifflichkeit befriedigt lediglich das Legitimationsbed&#252;rfnis der Sicherheitsapparate; aus: vorg&#228;nge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 88-93 Publikationen zum Thema Krieg durften immer schon auf einen weiten Leserkreis hoffen. Mit den Anschl&#228;gen vom 11. September 2001 hat sich f&#252;r das Thema aber offenbar noch eine zus&#228;tzliche Aufmerksamkeitspr&#228;mie ergeben. Der Begriff f&#252;llte eine L&#252;cke: Bis zum Ende [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/die-neuen-kriege-sind-die-alten/">Die „neuen Kriege sind die alten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Begrifflichkeit befriedigt lediglich das Legitimationsbed&uuml;rfnis der Sicherheitsapparate;</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 88-93</p>
<p>Publikationen zum Thema Krieg durften immer schon auf einen weiten Leserkreis hoffen. Mit den Anschl&auml;gen vom 11. September 2001 hat sich f&uuml;r das Thema aber offenbar noch eine zus&auml;tzliche Aufmerksamkeitspr&auml;mie ergeben. Der Begriff f&uuml;llte eine L&uuml;cke: Bis zum Ende der Sowjetunion erschienen selbst in Teilen der Wissenschaft alle kriegerischen Konflikte als blo&szlig;e &bdquo;Stellvertreterkriege&rdquo; der Superm&auml;chte. Mit dem Ende des Ost-West-Konflikts fehlte es an Kategorien, die Vielfalt der innerstaatlichen Kriege au&szlig;erhalb Europas zu kennzeichnen. Die besondere Konjunktur der Redeweise von den &bdquo;neuen Kriegen&rdquo; hatte aber auch damit zu tun, dass sich global f&uuml;r staatliche Sicherheitsagenturen ein Legitimierungsbed&uuml;rfnis aufgetan hat, f&uuml;r dessen Befriedigung neue Leitkonzepte dringend n&ouml;tig geworden waren.</p>
<p>Der eigent&uuml;mliche Erfolg, den der Begriff der &bdquo;neuen Kriege&rdquo; in den letzten zehn Jahren hatte, so die These dieses Beitrags, ist weniger durch empirische Ver&auml;nderungen begr&uuml;ndet als durch diese Ver&auml;nderungen der Wahrnehmung und Bewertung eines bis dahin nur marginal zur Kenntnis genommenen Kriegsgeschehens au&szlig;erhalb Europas und, zu Beginn der 1990er Jahre, auch an dessen R&auml;ndern.</p>
<p>Von einer Epochenwende zwischen &bdquo;alten&rdquo; und &bdquo;neuen&rdquo; Kriegen kann aber, wie im Folgenden entlang der einschl&auml;gigen wissenschaftlichen Beitr&auml;ge gezeigt werden soll, keine Rede sein. Mit dem Ausdruck &bdquo;alte&rdquo; Kriegen wurde dabei unterstellt, dass das bisherige Kriegsgeschehen auf der Welt der Logik gehorcht h&auml;tte, die Carl von Clausewitz und andere als die Logik des Krieges zwischen Staaten formuliert hatten. Demnach st&uuml;nden sich im Krieg klar unterscheidbare, staatlich organisierte Akteure gegen&uuml;ber, die nach politischen Vorgaben von Regierungen handeln. Martin van Creveld (1999) und Mary Kaldor (1998) glaubten zu entdecken, dass dieses Bild des Krieges f&uuml;r die Gegenwart unzutreffend geworden sei und sprachen deshalb von &bdquo;neuen Kriegen&rdquo;: Die Kriege seit Beginn der 1990er Jahre seien von der Habgier der Akteure gepr&auml;gt, von einer Barbarisierung der Gewaltpraktiken und von einer Entstaaatlichung, ja Entpolitisierung. Herfried M&uuml;nkler (2002) hat diese Thesen in Deutschland popul&auml;r gemacht.</p>
<p>Kritiker der These von den &bdquo;neuen Kriegen&rdquo; haben vor allem darauf hingewiesen, dass mindestens seit dem Zweiten Weltkrieg innerstaatliche Kriege mit ganz anderen Kategorien zu begreifen seien, als sie die theoretische Fassung von Clausewitz nahelegen w&uuml;rde (vgl. Marchal/Messiant 2001, Marchal 2003, Matthies 2004; Schlichte 2002, 2006). Nach wie vor wird in den innerstaatlichen Kriegen in Afrika und Asien, nachlassend auch in Lateinamerika, um den Wechsel des Regimes, um Sezession oder Autonomie, oder aber um politische Umgestaltung gek&auml;mpft. Weder an den politischen, Hintergr&uuml;nden noch an den Gewaltpraktiken oder an den Motiven der K&auml;mpfenden hat sich etwas grundlegend ver&auml;ndert (vgl. Gantzel/Meyer-Stamer 1986, Jung et al. 2003).</p>
<p>Das Bild des Krieges in der europ&auml;ischen Geschichte sei zudem idealisiert und h&auml;tte mit den tats&auml;chlichen Gewalterfahrungen etwa im Ersten oder Zweiten Weltkrieg eben-so wenig zu tun wie mit den Kriegen au&szlig;erhalb dieses historischen Erfahrungsraumes. In einem zentralen Aufsatz hatte Stathis Kalyvas (2001), ein Spezialist f&uuml;r den griechischen B&uuml;rgerkrieg in den 1940er Jahren, schon auf die mangelnde empirische Begr&uuml;ndetheit der &bdquo;neue Kriege&#8220;-These hingewiesen. Umfangreichere Studien wie von Kahl/Teusch (2004) und Chojnacki (2004) haben kurz danach systematisch nachgewiesen, dass sich die Thesen von Kaldor und M&uuml;nkler nicht empirisch belegen lassen.</p>
<p>Warum aber sind diese Thesen dennoch so erfolgreich gewesen? Publikationen mit dieser These sind nicht nur kommerziell erfolgreich, sondern werden bis heute breit rezipiert. Herfried M&uuml;nklers Essay wurde sogar von der Bundeszentrale f&uuml;r Politische Bildung in Lizenz &uuml;bernommen und mit gro&szlig;er Auflage g&uuml;nstig vertrieben.</p>
<p>Das oben angesprochene Orientierungsbed&uuml;rfnis erkl&auml;rt diesen Erfolg nur zum Teil. Die &bdquo;neue Kriege&#8220;-These ist auch deshalb so popul&auml;r, weil sie im politischen Feld funktional ist. Die Publikationen zum Thema lassen sich wohl am ehesten lesen als Beitr&auml;ge zur Etablierung einer &bdquo;legitimen Problematik&rdquo;, in der sich politische Ordnungsvorstellungen und theoretische Haltungen vermischen. Damit soll nicht insinuiert werden, es handele sich um absichtsvolle Konstruktionen. Instrumentell ist nur der Gebrauch, der von diesen Thesen im politischen Feld vor allem von Sicherheitsagenturen gemacht wird, die nach dem Ende des Ost-West-Konflikts auf verzweifelter Suche nach einer legitimierenden Identit&auml;t und einer plausiblen Agenda sind (vgl. Bigo 2010)</p>
<h2 class="auto-created">Entstaat&shy;lichte Kriege?</h2>
<p>Regierung, Armee, Volk &mdash; diese Dreiteilung sei in den laufenden Kriegen immer weniger zu beobachten, stattdessen sei eine &bdquo;Entstaatlichung des Krieges&rdquo; (M&uuml;nkler 2002: 33) erkennbar. All jene Grenzziehungen, die den klassischen Krieg kennzeichneten, wie die zwischen Kombattanten und Zivilisten, zwischen eigenem und.fremden Territorium, zwischen &Ouml;konomie und Politik, und eben auch zwischen Regierung, Armee und Volk oder Bev&ouml;lkerung, schw&auml;nden dahin und seien f&uuml;r die Realit&auml;t des Krieges immer weniger ma&szlig;geblich.</p>
<p>Nicht nur die Geschichte der Kolonialkriege, sondern selbst des Zweiten Weltkriegs zeigt jedoch, dass eine Delegation der Gewalt an informelle Truppen, die Bewaffnung von Milizen und die Eigeninitiative von Vigilanten seit jeher zum Gesicht des Krieges geh&ouml;ren. Es ist eher eine Idealisierung der europ&auml;ischen Kriege als &bdquo;staatlich gehegte&rdquo; Kriege, die die heutigen innerstaatlichen Kriege als ungeregelt und entstaatlicht erscheinen lassen.</p>
<p>Aber auch der Vergleichspunkt ist nicht real: Das Bild vom &bdquo;gehegten Krieg&rdquo;, der in Europa seit dem Westf&auml;lischen Frieden dominiert habe, ist eher das Resultat einer idealisierenden Milit&auml;rgeschichtsschreibung. Die Hinweise, die sich aus der historischen Literatur &uuml;ber die Realit&auml;t der kriegerischen Gewalt au&szlig;erhalb Europas ergeben, erwecken weiteren Zweifel an der These der Verstaatlichung des Krieges. Jede Kolonialgeschichte ist voll von Geschichten irregul&auml;rer Gewalt. Im historischen L&auml;ngsschnitt ist die staatliche Hegung des Krieges auch in Europa die Ausnahme, und sie scheint auch f&uuml;r die Kriegsgeschichte nach 1945 keineswegs typisch gewesen zu sein (vgl. Kalyvas 2004). Umgekehrt l&auml;sst sich die Gewalt der Kriegsakteure in den vermeintlich &bdquo;neuen&rdquo; Kriegen ebenso gut als Teil einer kriegerischen Staatsbildung lesen (Schlichte 2009), die nicht gewaltsamer ist, als es die Geschichte des Staates in Europa war.</p>
<h2 class="auto-created">Habgier als Motiv</h2>
<p>Vor allem vom Motiv der Bereicherung und materiellen Besserstellung sollen die Akteure der &bdquo;neuen Kriege&rdquo; geleitet sein. &Ouml;konomisch, so der Kern dieser These, beruhen &bdquo;neue Kriege&rdquo; nicht mehr auf der Umstellung der Produktion auf Kriegswirtschaft, wie in gro&szlig;en Staatenkriegen, sondern auf Pl&uuml;nderung bzw. auf der Monopolisierung von Reichtumsquellen, wie etwa Exporteink&uuml;nften. Im Dienste der Weltbank hatten sich da-her in j&uuml;ngerer Zeit auch &Ouml;konomen des innerstaatlichen Krieges angenommen und versucht, ihre Entstehung und innere Dynamik zu modellieren (vgl. Collier 1999). Die theoretische Figur, auf der diese Interpretation ruht, ist ein utilitaristischer Individualismus, die Gewalt h&auml;ngt ab von &bdquo;incentives&rdquo;. Gewaltrisiken seien dort hoch, wo der Export von Prim&auml;rg&uuml;tern eine gro&szlig;e Rolle spielt. Je st&auml;rker ein Land vom Export weniger Rohstoffe abh&auml;nge und je &auml;rmer die Bev&ouml;lkerung sei, so die These, desto gr&ouml;&szlig;er ist die Gefahr eines innerstaatlichen Gewaltkonflikts. Den Herausforderern der staatlichen Macht ginge es nur um die Aneignung dieser Rohstoffrenten.</p>
<p>Die international anwachsende Literatur zu dem, was zusammenfassend &bdquo;Kriegs&ouml;konomien&rdquo; genannt wird, schien diese Einsch&auml;tzung zu best&auml;tigen (Le Billon 2000). Die Verf&uuml;gung &uuml;ber Erd&ouml;l, Diamanten, Kunstsch&auml;tze, Eisenerz und andere mineralische Rohstoffe spielt in vielen Konflikten bis heute eine Rolle. &Uuml;berall &uuml;berwiege bei den Krieg f&uuml;hrenden Parteien das materielle Interesse an der Aneignung dieser G&uuml;ter, w&auml;hrend demgegen&uuml;ber politische Zielsetzungen an Bedeutung verloren h&auml;tten.</p>
<p>Die Motivationen der Akteure in zeitgen&ouml;ssischen Kriegen lassen sich deshalb aber nicht auf &ouml;konomische Interessen reduzieren, ebenso wenig wie das Motiv der materiellen Besserstellung in fr&uuml;heren Kriegen bedeutungslos war. Und die Tatsache, dass sich staatliche wie nicht-staatliche Kriegsakteure auch materiell reproduzieren m&uuml;ssen, ist eigentlich ein Gemeinplatz. Die &bdquo;Bedarfsdeckung des politischen Verbandes&rdquo;, wie es bei Max Weber hei&szlig;t, ist f&uuml;r alle organisierten Kriegsakteure zu allen Zeiten eine Notwendigkeit gewesen. So verdienstvoll es ist, mit der Betonung der &ouml;konomischen Dimension jedes Krieges die Vereinseitigungen des kulturellen Essentialismus zu &uuml;berwinden, der etwa in der Interpretation der Kriege im ehemaligen Jugoslawien eine gro&szlig;e Rolle gespielt hat, so wenig sollte die Entdeckung dieser Dimension zu neuen Vereinseitigungen f&uuml;hren.</p>
<h2 class="auto-created">Barba&shy;ri&shy;sie&shy;rung der Gewalt</h2>
<p>In den Kriegen der Gegenwart l&auml;sst sich, so eine weitere These der Proponenten der &bdquo;neuen Kriege&rdquo;, eine Entgrenzung der Gewalt beobachten. Nicht mehr die Unterst&uuml;tzung durch die Zivilbev&ouml;lkerung ist das Ziel der Gewaltstrategien, sondern der r&uuml;cksichtslose Einsatz massiver Gewalt gegen&uuml;ber Zivilisten ist das Kennzeichen der neuen Kriege. Zur Unterst&uuml;tzung dieser Thesen werden vor allem Beispiele aus den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien und in Westafrika angef&uuml;hrt, die als Belege f&uuml;r eine Entgrenzung der Gewalt dienen sollen. In den dort beobachteten &bdquo;bestialischen&rdquo; Praktiken (Heupel/ Zangl 2003:11) seien zwar wenigstens teilweise rationale Strategien erkennbar, die Gewalt ist aber einigen Autoren zufolge tendenziell anomisch. Die Gewalthandlungen richteten sich in den neuen Kriegen nicht mehr gegen den milit&auml;rischen Gegner, sondern gegen die Zivilbev&ouml;lkerung, und nur eine &bdquo;einfache, apolitische Gewalt&rdquo; sei zu beobachten (de Soysa/Gleditsch 1999: 29).</p>
<p>Die gleichzeitige Anwesenheit von sehr unterschiedlichen Gewaltpraktiken kennzeichnet das Kriegsgeschehen sp&auml;testens seit dem Zweiten Weltkrieg. Der empirische Nachweis f&uuml;r einen grunds&auml;tzlichen Wandel der Gewaltpraktiken ist nicht nur aus methodischen Gr&uuml;nden schwierig. Es fehlen auch die Voraussetzungen daf&uuml;r, den moralischen Charakter von Gewaltpraktiken wissenschaftlich zu bewerten. Warum die Gewalt der innerstaatlichen Kriege &bdquo;bestialisch&rdquo; ist, w&auml;hrend die Qualen der Lager im Zweiten Weltkrieg sich noch als &bdquo;politisch&rdquo; begreifen lassen sollen &mdash; f&uuml;r solche Urteile fehlen der Wissenschaft wohl noch die Kriterien.</p>
<p>Der Blick auf das, was im Krieg geschieht, offenbart jedenfalls keinen gravierenden Unterschied zwischen vergangenen Zeiten und der Gegenwart. Es l&auml;sst sich nicht er-kennen, dass sich zeitgen&ouml;ssische Kriege im Hinblick auf die in ihnen eingesetzten Gewaltpraktiken grunds&auml;tzlich von fr&uuml;heren unterscheiden. Schon ein kursorischer Vergleich von klassischen Dekolonisationskriegen, etwa in Algerien oder Indochina in den 1950er und 1960er Jahren, oder Berichten &uuml;ber den Krieg der jugoslawischen Partisanen gegen die Wehrmacht mit gegenw&auml;rtigen Kriegen macht dies deutlich.</p>
<p>Empirisch l&auml;sst sich f&uuml;r alle Kriege nach 1945 zeigen, dass die Ph&auml;nomene, die von heutigen Autoren als &bdquo;barbarisch&rdquo; von &bdquo;normalen&rdquo; Gewaltpraktiken unterschieden wer-den, gleichzeitig vorkommen. Gewiss besteht ein Unterschied zwischen dem Krieg straff hierarchisch gef&uuml;hrter Armeen und den Zusammenst&ouml;&szlig;en von kleinen, nur lose strukturierten Rebellenbewegungen. Doch alle vorliegenden dichten Beschreibungen von kriegerischen Konflikten nach 1945 verdeutlichen nur, dass in der Realit&auml;t die Kriegf&uuml;hrung von der Ungleichzeitigkeit von Gewaltformen gepr&auml;gt ist, zu der der stabsm&auml;&szlig;ig organisierte und kontrollierte Gewalteinsatz genauso geh&ouml;rt wie Ph&auml;nomene der Entgrenzung der Gewalt. Im parallelen Auftreten von Bombardements aus der Luft, Hinterhalten der Guerilla und Raubz&uuml;gen in D&ouml;rfern wird die Gleichzeitigkeit von hochmoderner und traditionaler Kriegf&uuml;hrung offensichtlich, wie sie das Kriegsgeschehen seit dem Zweiten Weltkrieg pr&auml;gen.</p>
<h2 class="auto-created">Die Politik der &bdquo;neuen Kriege&rdquo;</h2>
<p>Wenn westliche Beobachter die Ver&auml;nderung politischer Herrschaft au&szlig;erhalb der OECD interpretieren, dann hat sich daf&uuml;r der Begriff des &bdquo;Staatszerfalls&rdquo; eingeb&uuml;rgert. Demnach nisten sich in diesen unkontrollierten Zonen kriminelle und terroristische Netzwerke ein, die den Frieden und den Wohlstand in diesen Teilen der Welt, aber auch im Westen bedrohen. Das Ineinanderschieben von gewaltsamen Konflikten um politische Herrschaft, von &bdquo;organisierter Kriminalit&auml;t&rdquo; und von &bdquo;globalem&rdquo; Terrorismus droht sich zu einer neuen legitimen Problematik zu verdichten, die f&uuml;r die unterschiedlichsten institutionellen Rhetoriken und Legitimationsdiskurse verwendbar wird. Es gibt nicht blo&szlig; eine Konjunktur f&uuml;r Sicherheitsexperten: Die Rede von Bedrohungen ist selbst schon eigendynamisch geworden.</p>
<p>So gibt es viele Gr&uuml;nde, die These der &bdquo;neuen Kriege&rdquo; abzulehnen: Der <i>erste </i>betrifft die Frage der gesteigerten Aufmerksamkeit. Den Debatten &uuml;ber &bdquo;neue Kriege&rdquo;, &uuml;ber Kriegs&ouml;konomien und, nach dem 11. September, auch &uuml;ber den Terrorismus muss man zugute halten, dass sie ein Thema wiederentdeckt haben, das in der Politikwissenschaft lange ein Randdasein f&uuml;hrte, n&auml;mlich den innerstaatlichen Krieg. Doch wo immer neue Aufmerksamkeiten entstehen, ist zu pr&uuml;fen, ob das behauptete Wachstum tats&auml;chlich vorhanden ist oder ob es sich nicht um ein Produkt eben dieser erh&ouml;hten Aufmerksamkeit handelt. Der <i>zweite </i>Grund betrifft die Quellenlage. Der &bdquo;selection bias&rdquo; bei der Auswahl der Belege ist eklatant, und keine der Thesen l&auml;sst sich empirisch wirklich belegen.</p>
<p>Der <i>dritte </i>Grund r&uuml;hrt aus dem politischen Gebrauch des Konzepts: Das Legitimierungsbed&uuml;rfnis der staatlichen Apparate, die Verunsicherung oder auch nur Nachdenklichkeit der Bev&ouml;lkerung und die Pr&auml;mie, die sich Wissenschaftlern bietet, die zum Thema etwas anzubieten haben, treffen sich in diesem Diskurs &uuml;ber die neuen Bedrohungen. Der &bdquo;globale Terrorismus&rdquo;, das &bdquo;Scheitern von Staaten&rdquo; wie auch die &bdquo;organisierte Kriminalit&auml;t&rdquo; &mdash; das sind die Schl&uuml;sselworte der heutigen Sicherheitspolitik. Als &bdquo;neue Herausforderungen&rdquo; machen sie erforderlich, dass 2009 auf der Welt 1531 Milliarden US-Dollar f&uuml;r den Erhalt und Ausbau von Milit&auml;r, Polizei und Geheimdiensten ausgegeben wurden, eine Steigerung um 49 Prozent seit dem Jahr 2000 (SIPRIYearbook 2010). W&auml;hrend die Zahl der pro Jahr gef&uuml;hrten Kriege seit 1992 r&uuml;ckl&auml;ufig ist, kommt die These von den &bdquo;neuen Kriegen&rdquo; einem globalen Sicherheitssystem gerade recht, das neue Bedrohungen braucht, um seine Existenz zu sichern.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Bigo, Didier (2010): Sicherheit und Itilmigration. Zu einer Kritik der Gouvernmentalit&auml;t des Unbehagens, in: Margarete Misselwitz / Klaus Schlichte (Hg.) 2010: Politik der Unentschiedenheit. Die internationale Politik und ihr Umgang mit Kriegsfl&uuml;chtlingen, Bielefeld: Transkript, 39-76.</p>
<p>Le Billon, Philippe (2000), The Political Economy of War. An annotated bibliography, London: Overseas Development Institute.</p>
<p>Chojnacki, Sven (2004), &raquo;Wandel der Kriegsformen? &ndash; Ein kritischer Literaturbericht&laquo;, Leviathan, Jg. 32, H. 3, 5. 402-424.</p>
<p>Collier, Paul, (1999), On the Economic Consequences of Civil War&#8216;, Oxford Ec onomics Papers, Jg. 51, H. 4, S. 168-183.</p>
<p>Creveld, Martin van (1998), Die Zukunft des Krieges, M&uuml;nchen.</p>
<p>Gantzel, Klaus J&uuml;rgen / Meyer-Stamer, J&ouml;rg 1986: Die Kriege nach dem Zweiten Weltkrieg. Daten und Tendenzen, Hamburg.</p>
<p>Heupel, Monika /Zangl, Bernhard 2004: Von &bdquo;alten&rdquo; und &bdquo;neuen&rdquo; Kriegen &ndash; Zum Gestaltwandel kriegerischer Gewalt. In: Politische Vierteljahresschrift, Heft 3, 46&ndash;369.</p>
<p>Jung, Dietrich / Schlichte, Klaus / Siegelberg, Jens (2003), Kriege in der Weltgesellschaft. Strukturgeschichtliche Erkl&auml;rung kriegerischer Gewalt (1945-2002), Wiesbaden.</p>
<p>Kahl, Martin / Teusch, Ulrich (2004): Sind die &gt;neuen Kriege</p>
<p>Kaldor, Mary (1999), New and old wars. Organized violence in a global era, Stanford, Cal.</p>
<p>Kalyvas, Stathis (2001), New wars, old wars &ndash; is the distinction valid?, in: World Politics, Jg. 54, H. 1, S.99-118</p>
<p>Kalyvas, Stathis (2004), The Ontology of &bdquo;Political Violence&rdquo;: Action and Identity in Civil Wars, unpubl. Ms.</p>
<p>Kaufmann, Franx-Xaver (2004), Sozialstaatliche Solidarit&auml;t und Umverteilung im internationalen Wettbewerb,</p>
<p>Marchal, Roland (2000), Atomisation des fins et radicalisme des moyens. De quelques conflits africains, in: Critique internationale, H. 6, S. 159-175.</p>
<p>Marchal, Roland (2003), Conclusion, Ders. /Hassner, Pierre (Hg.): Guerres et societes. Etat et violence apres la Guerre froide, Paris: Karthala, 356-379.</p>
<p>Marchal, Roland/Messiant, Christine (2001), Les guerres civiles &auml; 1&#8217;ere de la globalisation. Nouvelles realites et nouveaux paradigmes, in: Critique internationale, H. 18, S. 91 -112</p>
<p>Matthies, Volker 2004: Eine Welt voller neuer Kriege ?, in : Der B&uuml;rger im Staat, 54. Jg., Heft 4, 185-190.</p>
<p>M&uuml;nkler, Herfried (2002), Die neuen Kriege, Reinbek: Rowohlt.</p>
<p>Schlichte, Klaus (2002), Neues &uuml;ber den Krieg? Einige Anmerkungen zum Stand der Kriegsforschung in den Internationalen Beziehungen, in: Zeitschrift f&uuml;r Internationale Beziehungen, 9, 1, 113-138</p>
<p>Schlichte, Klaus 2006: Staatsbildung oder Staatszerfall? Zum Formwandel kriegerischer Gewalt in der Weltgesellschaft, in: Politische Vierteljahresschrift 47. Jg., Heft 4, 547-570.</p>
<p>Schlichte, Klaus 2009: In the Shadow of Violence. The politics of anned groups, Frankfurt a.M.: Campus.</p>
<p>SIPRI-Yearbook 2010: Stockholm Institute for Peace Research, Yearbook 2010, (<a href="http://www.sipri.org/yearbook/2010/05" target="_blank" rel="noopener">http://www.sipri.org/yearbook/2010/05</a>, Letzter Zugriff am 1. M&auml;rz 2011)</p>
<p>Soysa de, I. / Gleditsch, Peter (1999), To Cultivate Peace: Agriculture in a World of Conflict, PRIOReport 1/1999, Oslo.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/die-neuen-kriege-sind-die-alten/">Die „neuen Kriege sind die alten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Militär im 21. Jahrhundert</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/militaer-im-21-jahrhundert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 18:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/militaer-im-21-jahrhundert/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Technische Entwicklungen und ihre Auswirkung auf die Kriegsf&#252;hrung; aus: vorg&#228;nge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 94-106 I. Einf&#252;hrung Kriege und Konflikte sind einem grundlegenden Wandel unterworfen.[1] Zwischenstaatliche Auseinandersetzungen werden zunehmend von religi&#246;s, ethnisch, ideologisch oder tribal definierten Konflikten &#252;berlagert, die nationalstaatliche Grenzen &#252;ber- bzw. unter-schreiten (Take 2006: 103). Das Bild des Krieges wird dabei, vor [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/militaer-im-21-jahrhundert/">Militär im 21. Jahrhundert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Technische Entwicklungen und ihre Auswirkung auf die Kriegsf&uuml;hrung;</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 94-106</p>
<h2 class="auto-created">I. Einf&uuml;hrung</h2>
<p>Kriege und Konflikte sind einem grundlegenden Wandel unterworfen.[1] Zwischenstaatliche Auseinandersetzungen werden zunehmend von religi&ouml;s, ethnisch, ideologisch oder tribal definierten Konflikten &uuml;berlagert, die nationalstaatliche Grenzen &uuml;ber- bzw. unter-schreiten (Take 2006: 103). Das Bild des Krieges wird dabei, vor allem in westlichen Gesellschaften, aber immer weniger von unmittelbaren oder pers&ouml;nlichen Erfahrungen und Eindr&uuml;cken gepr&auml;gt, sondern zunehmend durch mediale Berichterstattung beeinflusst, wobei oftmals in hohem Ma&szlig;e unblutige und technische Darstellungen transportiert werden. Ungeachtet euphemistischer Berichte &uuml;ber z. B. &bdquo;chirurgische Luftschl&auml;ge&rdquo; bleiben Kriege und bewaffnete Konflikte aber ein h&auml;ufig weiterhin mit &auml;u&szlig;erster Brutalit&auml;t ausge&uuml;bter, tendenziell eher nicht-technischer Akt, in dem &Auml;xte, Messer, Kn&uuml;ppel, Macheten und Kleinwaffen die dominierenden Kriegsger&auml;te sind (vgl. M&uuml;nkler 2002; Kaldor 1999). Damit ist die Mehrzahl gegenw&auml;rtiger Konflikte nachgerade nicht an die technisierte Kriegsf&uuml;hrung westlicher Streitkr&auml;fte angelehnt. Gleichwohl stellt gerade diese in den Medien einen wichtigen Ankn&uuml;pfungspunkt dar oder wird &uuml;berh&ouml;ht als Ma&szlig; aller Dinge dargestellt. Tats&auml;chlich haben technische Neuerungen in der Kriegsf&uuml;hrung der vergangenen Jahrhunderte oft &uuml;ber Sieg oder Niederlage entschieden, beispielsweise die Entwicklung des Schie&szlig;pulvers, des Flugzeugs oder der Atombombe.</p>
<p>Wenn heutzutage diesbez&uuml;glich von einer Revolution in milit&auml;rischen Angelegenheiten (<i>Revolution in Military Affairs</i>, RMA) gesprochen wird, bezieht sich das in erster Linie auf die technische Dimension. In der Tat werden zahlreichen Neuerungen und Ver&auml;nderungen im Milit&auml;rwesen zwar an technische Innovationen zur&uuml;ck gebunden. Eine solche Engf&uuml;hrung unterschl&auml;gt jedoch gesellschaftliche Ver&auml;nderungen, die ma&szlig;geblichen Einfluss auf die Kriegsf&uuml;hrung genommen haben. Zu nennen sind hier beispielsweise organisatorische Umstrukturierungen oder Industrialisierungsprozesse, die zumindest implizit weitere Entwicklungen erst erm&ouml;glicht haben (vgl. Boot 2006; van Creveld 2006). Und auch das Milit&auml;rische selbst ist heutzutage vielschichtiger, als es noch z. B. w&auml;hrend des Zweiten Weltkriegs der Fall war. Zivil-milit&auml;rische Kooperationen, <i>Peace Keeping </i>und <i>State Building </i>sind zugeh&ouml;rige Schlagworte, die verdeutlichen, dass es nicht mehr alleine um das Ausf&uuml;hren von Kampfhandlungen geht. Zwar lie&szlig;e sich somit in vielen F&auml;llen durchaus berechtigter Weise fragen, inwiefern der mit gegenw&auml;rtigen Ver&auml;nderungen im Milit&auml;rwesen assoziierte Revolutionsbegriff eine inflation&auml;re Verwendung erf&auml;hrt und vielerorts von vielmehr lediglich evolution&auml;ren technischen Entwicklungsschritten gesprochen werden sollte (vgl. Helmig 2008). Eine Ver&auml;nderung im System stellt n&auml;mlich nicht zwangsl&auml;ufig eine transformative &Auml;nderung des Systems selbst dar. Dennoch sind in vielen F&auml;llen aktuelle technologische Fortschritte zu beobachten, die abseits der Diskussion von Evolution und Revolution ma&szlig;geblichen Einfluss auf die Art der modernen Kriegsf&uuml;hrung nehmen.</p>
<p>Entsprechend werden nachfolgend ausgew&auml;hlte aktuelle, vor allem in den US-Streitkr&auml;ften vorherrschende, milit&auml;r-technologische Trends skizziert, um somit einen kursorischen &Uuml;berblick &uuml;ber ma&szlig;gebliche Entwicklungen und ihre potenziellen Auswirkungen zu gegeben. Grunds&auml;tzlich l&auml;sst sich n&auml;mlich zwar auch beobachten, dass neue Technologien und Kommunikationsmittel einen relativen Anstieg der milit&auml;rischen Kapazit&auml;ten von technisch unterlegenen Kr&auml;ften erm&ouml;glichen. Aber auch hier lassen sich bereits, zumeist abermals auf &uuml;berlegenen Technologien basierende, Gegenstrategien westlicher Staaten identifizieren, die wiederum deren starke Technikzentriertheit verdeutlicht. So zeigt sich aktuell, &bdquo;dass sich zentrale Elemente der RMA und der Gedanke einer &uuml;ber Informationstechniken (IT) vernetzten Kriegsf&uuml;hrung inzwischen vom zwischenstaatlichen Szenario emanzipiert haben. Sie werden auch f&uuml;r die Aufstandsbek&auml;mpfung (<i>counter insurgency</i>) oder die Terroristenjagd als zentrale Erfolgsrezepte an-gesehen&rdquo; (M&uuml;ller/Sch&ouml;rnig 2010: 16, Hervorh. im Original). Die vielfach zitierten<i> boots on the ground </i>als Gegenpol einer entmenschlichten und hochtechnisierten Kriegsf&uuml;hrung stellen in dieser Hinsicht insofern nicht notwendigerweise einen Widerspruch dar, sondern k&ouml;nnen vielmehr als zwei Seiten einer Medaille verstanden werden. Zumindest wenn man das Ideal eines waffentechnisch hochger&uuml;steten und vernetzt agierenden Soldaten zugrunde legt. Insofern wird im Folgenden der Schwerpunkt auf gegenw&auml;rtige technologische Trends gelegt, da der Einsatz von hochwertiger Milit&auml;rtechnologie weiterhin wesentliches Merkmal von milit&auml;rischen Auseinandersetzungen &mdash; zumindest unter Beteiligung westlicher Streitkr&auml;fte &mdash; bleibt. &bdquo;RMA und die Transformation westlicher Streitkr&auml;fte hin zu Hightech-Armeen sind in den K&ouml;pfen milit&auml;rischer Planer also mitnichten &uuml;berholt&rdquo; (M&uuml;ller/Sch&ouml;rnig 2010: 17). Und auch in ihrer expliziten Abgrenzung zu auf einem geringeren technologischen Stand befindlichen Streitkr&auml;ften oder irregul&auml;ren K&auml;mpfern, wie es sich h&auml;ufig im Konzept der asymmetrischen Kriegsf&uuml;hrung wiederfindet, bleibt die technologische Komponente als Antipode zwangsl&auml;ufig bestehen. Westliche milit&auml;rische Dominanz setzt somit eine technologische &Uuml;berlegenheit auf zumindest einer Seite voraus, die es nachfolgend genauer zu diskutierten und auf ihre Auswirkungen auf die Kriegsf&uuml;hrung bzw. R&uuml;stungskontrollans&auml;tze zu befragen gilt.</p>
<h2 class="auto-created">II. Aktuelle milit&auml;r&shy;tech&shy;no&shy;lo&shy;gi&shy;sche Trends</h2>
<p>Aktuelle milit&auml;rische Transformationsprozesse k&ouml;nnen in der Regel nicht monokausal erkl&auml;rt werden, sondern m&uuml;ssen mit verschiedenen, zum Teil parallel verlaufenden Entwicklungen in Bezug gesetzt werden.[2] Diese Diversit&auml;t findet sich auch auf technischer Ebene wieder, wo sowohl bestehende Waffensysteme, die jedoch eine z. T. neue Anwendung erfahren, als auch zuk&uuml;nftige Technologien aufeinander treffen. Im Wesentlichen sind hinsichtlich der grunds&auml;tzlichen technischen Entwicklungslinien vor allem Verbesserungen im Bereich der Pr&auml;zision Geschwindigkeit, Wirkung, Autonomie, Vernetzung sowie relative Bedeutungszuw&auml;chse &ouml;konomischer Leitlinien zu nennen. Als nach au&szlig;en derzeit wohl sichtbarste Elemente dieser Trends k&ouml;nnen sicherlich der vermehrte Einsatz von Computersystemen, lasergelenkte Bomben sowie der steigende Einsatz von Drohnen, bewaffnet und unbewaffnet, gelten. Ohne eine entsprechende Vernetzung untereinander k&ouml;nnen die einzelnen Komponenten jedoch nicht ihre volle Wirkung entfalten. In der Gesamtheit beziehen sich die F&auml;higkeiten dieser Technologien auf &bdquo;die Eigenschaften der Pr&auml;zision, Geschwindigkeit und Flexibilit&auml;t, die es als Effekte erm&ouml;glichen sollen, Masse, Feuerkraft und Opfer zu reduzieren und durch Informations&uuml;berlegenheit auszugleichen&rdquo; (Minkwitz 2008: 68). Nachfolgend werden wesentliche technische Entwicklungslinien kursorisch angerissen. Notwendigerweise muss eine solche Darstellung in vielen Bereichen jedoch an der Oberfl&auml;che verharren, wenn-gleich zumindest grundlegende Trends verdeutlicht werden sollen.</p>
<p><b><i>II.1. Pr&auml;zision</i></b></p>
<p>Die derzeit vielleicht (auch medial) sichtbarste milit&auml;rtechnische Errungenschaft ist die Steigerung der Genauigkeit des Waffeneinsatzes. Vor allem zahlreiche auf z. B. Internetplattformen eingestellte Videos zeigen, mit welcher Pr&auml;zision Waffen ihre Wirkung entfalten k&ouml;nnen. Im gro&szlig;en Stil wurden solche Darstellungen w&auml;hrend des Golfkrieges Anfang der 1990er Jahre von den US-Streitkr&auml;ften in den Medien aktiv verbreitet. Ins-besondere von f&uuml;r Radar schwer zu erfassenden Flugzeugen wurden nach Angaben des US-Milit&auml;rs lasergesteuerte Bomben punktgenau ins Ziel gebracht, um so mit minimalem Aufwand maximale Wirkung zu erzielen sowie Opfer unter der Zivilbev&ouml;lkerung &ndash; noch dazu bei m&ouml;glichst gro&szlig;em Eigenschutz &ndash; zu vermeiden. Insofern scheint der gegenw&auml;rtige Fokus auf Pr&auml;zision und Opfervermeidung auch die damit einhergehende verst&auml;rkte Relevanz von Luftstreitkr&auml;ften zu erkl&auml;ren.</p>
<p>Bereits im Vietnamkrieg erm&ouml;glichte der erstmalige Einsatz lasergesteuerter Bomben die pr&auml;zise Zerst&ouml;rung von Zielen, die zuvor zahl- und v. a. verlustreichen Angriffen standgehalten hatten. In der Folge fanden lasergelenkte Waffen insbesondere im US-Arsenal eine rasante Verbreitung. W&auml;hrend noch im ersten Golfkrieg (1991) nur 8 Prozent der eingesetzten Waffen pr&auml;zisionsgesteuert waren, stieg ihr Anteil im zweiten Golfkrieg (2003) &#8211; bereits :auf 64, Prozent (ebd.: 71). Pro Einsatz mit weniger Eins&auml;tzen und Bomben auszukommen sowie das Potenzial, sowohl eigene als auch Verluste unter der Zivilbev&ouml;lkerung durch den Einsatz von Pr&auml;zisionswaffen zu minimieren, rechtfertigten die h&ouml;heren Anschaffungskosten. Das Image vom sauberen Krieg mit punktgenauen chirurgischen Luftschl&auml;gen ist ma&szlig;geblich durch den Einsatz lasergelenkter Waffen gepr&auml;gt. Auch andere Staaten holen in dieser Hinsicht auf und f&uuml;hren zunehmend pr&auml;zisere Waffensysteme ein, um auch &uuml;ber gro&szlig;e Distanzen hinweg effektiv und effizient Ziele angreifen zu k&ouml;nnen.</p>
<p>Pr&auml;zision ist jedoch nicht ausschlie&szlig;lich an genauer zu steuernde Bomben gekoppelt, sondern zu einem mindestens ebensolchen Ma&szlig;e auch an exakte Zielinformationen gebunden. Luftangriffe z. B. in Afghanistan und Pakistan, bei denen wiederholt Zivilisten oder eigene Truppen ums Leben kamen, zeigen, dass abstandsgest&uuml;tzte Aufkl&auml;rungsmittel oftmals nicht gen&uuml;gen, um ausreichende Zielinformationen zu erlangen. Ohne genaueste Zielinformationen bleibt Pr&auml;zision eine hypothetische und damit wirkungslose Gr&ouml;&szlig;e. Zielinformationen k&ouml;nnen in diesem Zusammenhang auf eigenen, mitgef&uuml;hrten Aufkl&auml;rungs- und Zielbeleuchtungsmitteln wie Sensoren (Radar, Optronik) und Designatoren, aber auch auf boden-, luft-, see- oder weltraumgest&uuml;tzten Systemen basieren.[3] Ohne entsprechende zeitnahe Weitergabe dieser Informationen l&auml;uft der Vorteil einer potentiellen Pr&auml;zision aber ins Leere. Und genau hier setzen aktuelle Ans&auml;tze an, mittels technischer Entwicklungen sensorische L&uuml;cken zu schlie&szlig;en und zus&auml;tzliche Fertigkeiten zu erm&ouml;glichen. So sollen beispielsweise Radarger&auml;te in Zukunft nicht nur erfassen, sondern gleichzeitig Karten abbilden oder auch zum gezielten elektronischen St&ouml;ren eingesetzt werden k&ouml;nnen.[4] Als Gegentrend dieser sensorischen Leistungssteigerungen kann seit L&auml;ngerem der vermehrte Bezug auf Technologien beobachtet werden, sich durch z. B. spezifische Formgebung (z. B. &bdquo;Tarnkappen&rdquo;) der Erfassung zu entziehen.</p>
<p><b><i>II.2. Geschwindigkeit</i></b></p>
<p>Neben gesteigerter Pr&auml;zision ist auch eine Zunahme der Geschwindigkeit f&uuml;r gegenw&auml;rtige milit&auml;rtechnologische Entwicklungen charakterisierend. Dies passiert auf vornehmlich zwei Ebenen: Zum einen mittelbar im Sinne einer verringerten Zeitspanne zwischen Erfassung bzw. Aufkl&auml;rung und Beginn der Zielbek&auml;mpfung und zum anderen die Geschwindigkeit zwischen Ausl&ouml;sen und Wirkung im Ziel der Waffe selbst. F&uuml;r den ersten Fall ist eine Steigerung der Reaktionsgeschwindigkeit zu unterstellen, die durch z. B. eine dauerhafte &Uuml;berwachung des Gefechtsfeldes erreicht werden kann. Instruktiv ist in dieser Hinsicht beispielsweise der Einsatz von Drohnen, die ausgestattet mit einer gro&szlig;en Reichweite bzw. damit verbundener langer Verweildauer im Gefechtsgebiet entsprechend rasch auf Bedrohungen reagieren k&ouml;nnen. Eng hiermit verbunden sind Kostenerw&auml;gungen, die auch urspr&uuml;nglich antiquiert erscheinende Propellerflugzeuge wieder attraktiv f&uuml;r spezifische Missionen (wie <i>Counter Insurgency</i>, COIN) erscheinen lassen. Und auch Drohnen werden vermehrt mit eigenen Bordwaffen ausger&uuml;stet, um die so genannte <i>sensor-to-shooter-</i>Spanne weiter zu verringern.</p>
<p>Neben einer angestrebten Verk&uuml;rzung der Zeit zwischen Erfassung und Bek&auml;mpfung sind dar&uuml;ber hinaus Entwicklungen zu beobachten, die quasi das oberste Ende der Geschwindigkeitsskala abdecken. Hier sind vor allem Energiewaffen zu nennen, die mit Lichtgeschwindigkeit ihr Ziel erreichen und somit kaum Zeit zur Abwehrreaktion lassen. Allerdings bestehen gerade bei h&auml;ufig als unmittelbar vor dem Durchbruch stehend dargestellten Laser-Waffen technische H&uuml;rden fort, so dass mit einem kurzfristigen Einsatz weiterhin vorerst nicht zu rechnen ist, auch wenn die milit&auml;rischen und &ouml;konomischen Vorteile vielfach verlockend erscheinen (vgl. Helmig 2011). Ausdr&uuml;cklich die Kostenvorteile sind bei Energiewaffen hervorzuheben, da z. B. Lasersch&uuml;sse gegen h&auml;ufig billige Drohnen im Vergleich zum Einsatz teurer Abfangraketen vergleichsweise effizient sind (Singer 2010: 64). Daneben k&ouml;nnen auch Systeme, die im Zusammenhang mit einer Militarisierung des Weltraums genannt werden, im Sinne einer versuchten Geschwindigkeitssteigerung interpretiert werden. An erster Stelle stehen hierbei hypersonische Flugk&ouml;rper[5], deren erste Prototypen fr&uuml;he Entwicklungsstadien erreicht haben. Ausschlaggebend f&uuml;r die Entwicklung sei hie,r nach Ansicht von Experten, dass mit der gegenw&auml;rtigen Konzentration auf asymmetrische Konflikte zu wenig Augenmerk auf konventionelle Szenarien gelegt w&uuml;rde (vgl. Harrington Lee 2011: 28). Gerade durch die Entwicklung neuer Waffensysteme in China, aber auch Iran k&ouml;nnten die USA n&auml;mlich zuk&uuml;nftig mit dem Problem konfrontiert werden, nicht mehr global quasi uneingeschr&auml;nkten territorialen Zugang zu haben. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass explizit gegenw&auml;rtige mit zuk&uuml;nftigen Konfliktszenarien kontrastiert werden und auf gro&szlig;e Distanzen, restriktive Zugangsm&ouml;glichkeiten und hohe Geschwindigkeiten abgestellt wird. Dezidiert wird somit die Abgrenzung zu asymmetrischen Konflikten gesucht, grunds&auml;tzlich jedoch der technische Vorsprung als Ansatz dargestellt, zuk&uuml;nftig milit&auml;rische &Uuml;berlegenheit zu sichern (ebd.: 31).</p>
<p><b><i>II.3. Wirkung</i></b></p>
<p>Neben Pr&auml;zision und Geschwindigkeit scheint gegenw&auml;rtig auch die Wirkung von Waffen selbst verst&auml;rkt ins Interesse der Milit&auml;rs zu geraten. Hier sind Diskussionen um Effektivit&auml;tssteigerungen, z. B. von &bdquo;Bunker-Buster&rdquo;, die auch tief verbunkerte Ziele effektiv zerst&ouml;ren sollen, sowie von kleineren Bomben und Raketen, instruktiv. Kleinkalibrige Bomben (z. B. <i>Small Diameter Bombs)</i> sollen nicht nur die Gefahr von Kollateralsch&auml;den &mdash; und damit eventuell verbundene negative politische Nebenwirkungen &mdash; verringern, sondern sie erm&ouml;glichen prinzipiell auch die Mitnahme einer gr&ouml;&szlig;eren Menge an Bomben. Somit k&ouml;nnen potenziell mehrere Ziele w&auml;hrend einer Mission an-gegriffen werden. Die Spezifikationen scheinen hierbei vor allem den j&uuml;ngsten Erfahrungen im Irak und Afghanistan Rechnung zu tragen, wo zum Teil ad hoc unterschiedliche Ziele bek&auml;mpft werden m&uuml;ssen, die dabei h&auml;ufig noch in urbanen R&auml;umen liegen. Daneben tragen kleinere Waffen auch einem Effizienzgedanken Rechnung, indem z. B. keine hochwertigen Waffen gegen tendenziell billige Ziele eingesetzt werden. Auch Energiewaffen sollen abgestuft flexibel auf unterschiedliche Anforderungen reagieren k&ouml;nnen.</p>
<p>In Hinblick auf Kosten-Nutzen-Relationen sowie auf Kollateralsch&auml;den zeigt sich eindr&uuml;cklich, dass der Wunsch nach milit&auml;rischer Flexibilit&auml;t auch mit gegenw&auml;rtigen asymmetrischen Konfliktbedingungen korrespondiert, wo z. T. hochwertige und in der Anschaffung sehr teure Waffensysteme gegen vergleichsweise g&uuml;nstig zu beschaffende Ziele eingesetzt werden (m&uuml;ssen). Mit der Entwicklung neuerer Raketen und Bomben wird entsprechend nicht nur dem Problem eines <i>over kills </i>bzw. einer Unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit des Einsatzes Rechnung getragen, sondern auch den gestiegenen Kosten des Waffeneinsatzes. Auch wenn es zynisch klingen mag, kann nat&uuml;rlich hinterfragt wer-den, ob der Einsatz einer mehrere Hunderttausend Dollar teuren Rakete gegen einen billigen Pkw &bdquo;lohnt&rdquo;, wenn vergleichbare Wirkungen auch mit anderen Waffen erreicht werden k&ouml;nnen. Auch in anderen L&auml;ndern gehen Entwicklungen in vergleichbare Richtungen. &Ouml;konomische Leits&auml;tze scheinen bei den skizzierten Entwicklungen zumindest zus&auml;tzlich zur Opfervermeidung wichtiger Motivator zu sein. Auch Drohnen k&ouml;nnen in dieser Hinsicht als vergleichbarer Trend interpretiert werden, Wirkung flexibel und kosteng&uuml;nstig zu erzielen. Als logische Konsequenz wird bereits die Verbindung von Drohnen mit Energiewaffen diskutiert.</p>
<p><i><b>II.4. Autonomie</b></i></p>
<p>Sinnbildlich f&uuml;r aktuelle technologische Entwicklungen ist sicherlich der Einsatz unbemannter und autonom oder halb-autonom agierender Systeme. Entsprechend sehen M&uuml;ller und Sch&ouml;rnig Drohnen sogar als exemplarisch f&uuml;r eine RMA (vgl. Miiller/Sch&ouml;rnig 2010). Allerdings verl&auml;uft die weltweite Indienststellung unterschiedlich. &bdquo;Unter den inzwischen mehr als 40 Staaten weltweit, die milit&auml;rische Drohnen besitzen, befinden sich nur wenige Nicht-OECD-Staaten. Die Entwicklung wird von den USA und Israel angef&uuml;hrt&rdquo; (ebd.: 20). In diesen Staaten erf&auml;hrt die Implementierung solcher Systeme aber eine rasante Steigerung. Die absolute Anzahl unbemannter Luftfahrzeuge hat sich seit 2003 von wenigen Systemen auf mehr als 7.000 vervielfacht, bei Bodensystemen beziffert sich diese Steigerung sogar auf &uuml;ber 12.000, die vor allem f&uuml;r Missionen gedacht sind, die h&auml;ufig mit <i>dirty, dull, dangerous, </i>also dreckig, langweilig und gef&auml;hrlich umschrieben werden (vgl. Sch&ouml;rnig 2010). Drohnen decken dazu technisch ein breites Spektrum ab. Hochfliegende, mehrere Tage in der Luft bleibende Drohnen bis zu Maschinen, die in Form und Gr&ouml;&szlig;e Kolibris &auml;hneln oder selbstst&auml;ndig zu Land oder zu Wasser agierende Systemen zeigen, welche technischen Fortschritte bereits erzielt wurden. Mit der technischen Leistungsf&auml;higkeit steigen zudem auch kontinuierlich die Kapazit&auml;ten der autonomen Datenverarbeitung. Nach Singer (2009) zeichnen sich Roboter zwar durch die F&auml;higkeit aus, eigenst&auml;ndig Ver&auml;nderungen der Umwelt wahrzunehmen und diese so zu verarbeiten, dass schlie&szlig;lich aktiv Einfluss auf die Umwelt genommen werden kann. Aber bereits unterhalb dieser recht hohen definitorischen Schwelle finden sich zahlreiche Beispiele, welche Ausma&szlig;e computergest&uuml;tzte Technologien nehmen. W&auml;hrend beispielsweise beim US-Jagdflugzeug F-22 <i>Raptor</i>, welches derzeit als weltweit bester Luft&uuml;berlegenheitsj&auml;ger gilt, noch 1,7 Millionen Zeilen Code f&uuml;r die komplexe Avionik programmiert wurden, sind es bei der F-35 <i>Lightning II</i>, dem angestrebten Standardkampfflugzeug der US-Luftwaffe, bereits 4,5 Millionen Zeilen Code.[6] Auch z. B. seegest&uuml;tzte Systeme, wie das US-Warn- und Feuerleitsystem <i>Aegis</i>, basieren auf hochkomplexen Computerprogrammen.[7] Die Systeme bereiten dabei f&uuml;r den Bediener Bedrohungen visuell oder akustisch auf. Die daraus zu ziehenden Entscheidungen obliegen somit zwar weiterhin dem Menschen, die m&ouml;glichen Handlungsoptionen sind aber quasi vorselektiert. Dar&uuml;ber hinaus bieten die Systeme selbst wiederum ein Einfallstor f&uuml;r gegnerische Angriffe, sei es durch z. B. Computerviren oder durch die gezielte Lahmlegung elektronischer Komponenten durch St&ouml;rma&szlig;nahmen. Nichtsdestotrotz d&uuml;rfte die sich abzeichnende R&uuml;stungsspirale im Bereich der Forschung und Entwicklung, aber auch des tats&auml;chlichen Einsatzes (halb)autonomer Systeme kaum noch aufzuhalten sein. In Zukunft sind daher vermehrt Roboter auf dem Gefechtsfeld zu erwarten.</p>
<p><b><i>II.5. Vernetzung und Cyberwar</i></b></p>
<p>Vernetzung, Digitalisierung und Informationstechnologie gewinnen zu Gunsten von einzelnen milit&auml;rischen Systemen immer mehr an Bedeutung. In dieser Hinsicht ist das Informationszeitalter auch im Milit&auml;rischen angekommen. &Uuml;berhaupt ist Vernetzung oder <i>network centric warfare</i> (NCW) eines der zentralen Schlagworte gegenw&auml;rtiger milit&auml;rischer Transformationsprozesse und die Verbindung verschiedener milit&auml;rischer Elemente zu einem &bdquo;System der Systeme&rdquo; zentrales Element der RMA. NCW verweist &bdquo;auf die erhebliche Steigerung milit&auml;rischer Kampfkraft durch die unmittelbare, computergest&uuml;tzte Integration von r&auml;umlich zerstreuten Aufkl&auml;rungseinheiten, Waffensystemen und F&uuml;hrungskr&auml;ften&rdquo; (van Boemcken 2008: 82). Die vernetzte Operationsf&uuml;hrung auf Grund verbesserter Kommunikation und Informationsverarbeitung basiert dabei wesentlich auf neue Technologien. &bdquo;So erzeugt die RMA &mdash; zumindest in der Theorie &mdash; eine Multiplikation der Wirkung weit &uuml;ber die Summe der F&auml;higkeiten einzelner Elemente hinaus&rdquo; (M&uuml;ller/Sch&ouml;rnig 2010: 18).</p>
<p>Vernetzung kann auf zwei Ebenen konzeptualisiert werden. Zum einen physisch als z. B. Ausr&uuml;stung von Soldaten mit Kommunikationsmitteln, die einen st&auml;ndigen Austausch mit anderen Einheiten erm&ouml;glichen. Wesentlicher Ansatz ist hierbei, eine ebenengerechte Bereitstellung aller lagerelevanten Informationen in Echtzeit zu erm&ouml;glichen, um somit sowohl die operative Einsatzgeschwindigkeit konstant hoch zu halten als auch Planungszeiten durch die Verbesserung des da f&uuml;r notwendigen Informationsstandes der jeweiligen F&uuml;hrungsebene zu vermindern. Die Bereitstellung wesentlicher Informationen soll zudem eine verbesserte Auswahl der Wirkmittel erm&ouml;glichen, um Kollateralsch&auml;den zu vermeiden und erm&ouml;glicht dar&uuml;ber hinaus gleichzeitige Operationen taktisch vernetzter Einheiten. Zum anderen beinhaltet der Gedanke der Vernetzung jedoch auch eine quasi virtuelle Komponente, in dem durch den Verbund der Systeme neue Handlungsoptionen er&ouml;ffnet werden. In diesem Zusammenhang verweist NCW auf ein im Verbund gemeinsam geteiltes Lagebild, welches neben schnelleren Entscheidungsprozessen ein &bdquo;kollektives Bewusstsein&rdquo; (van Boemcken 2008: 87) mit M&ouml;glichkeiten zur Selbst-Synchronisation schafft. Abseits der rein technischen Diskussionen wird jedoch deutlich, dass Informationen und damit verbunden dem Datenmanagement als Aspekte der Kriegsf&uuml;hrung eine gesteigerte Bedeutung zukommen. Informationshoheit auf allen Ebenen der Kriegsf&uuml;hrung, vom einzelnen Soldaten bis zur milit&auml;rischen F&uuml;hrung und in allen f&uuml;nf Dimensionen milit&auml;rischen Handelns inklusiver ad&auml;quater Informationsdistribution wird dabei als entscheidend angesehen. Informationshoheit &mdash; verstanden als &Uuml;berlegenheit &mdash; gelingt demnach aber nur durch ein zielf&uuml;hrendes Informationsmanagement. Gleichwohl scheint hier noch keine abschlie&szlig;ende L&ouml;sung gefunden worden zu sein, wenngleich verschiedene Ans&auml;tze &mdash; &uuml;ber nur lokal verf&uuml;gbares Wissen oder auch die verst&auml;rkte Einbindung von Nachrichtendiensten &mdash; in der &bdquo;Erprobung&rdquo; zu sein scheint. Zudem wurden gerade in j&uuml;ngster Zeit wiederholt die Gefahren, die mit einer zunehmenden Vernetzung sowohl im zivilen als auch milit&auml;rischen Bereich einhergehen, augenscheinlich. Der Einsatz eines hochwertig programmierten Virus&#8216; (<i>Stuxnet</i>) mit dem Ziel, offenbar zivile bzw. milit&auml;rische iranische Industrieanlagen zu sch&auml;digen, d&uuml;rfte in dieser Hinsicht Ma&szlig;st&auml;be gesetzt haben. Nicht umsonst wurde im Nachgang die Einrichtung eines Nationalen Cyberabwehrzentrum (NCAZ mit Sitz in Bonn) der Bundeswehr verst&auml;rkt in den Medien thematisiert, auch wenn die Einrichtung letztendlich schon seit l&auml;ngerem beschlossen war.</p>
<p>In den USA wurde Mitte 2010 das <i>US Cyber Command </i>(CYBERCOM) in Dienst gestellt. Ihm liegt die Annahme zugrunde, dass in Zukunft Cyber-Angriffe konventionelle Angriffe mindestens erg&auml;nzen werden. Laut Medienberichten registrierte das Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz 2009 1.600 Angriffe auf Regierungsnetze, 2010 waren es bereits weit &uuml;ber 2.000 Attacken.[8] Dass solche Attacken nicht ausschlie&szlig;lich virtuell verlaufen, sondern konkrete Sch&auml;den anrichten k&ouml;nnen, haben nicht zuletzt die durch <i>Stuxnet </i>verursachten Defekte in iranischen Atomanlagen verdeutlicht. Aber auch schon fr&uuml;her wurden die Potenziale von Cyber-Attacken deutlich. Im April 2007 wurden durch einen Cyber-Angriff Server in Estland in Mitleidenschaft gezogen. Im Nachgang wurde zwar Russland als Urheber der Angriffe beschuldigt, jedoch kam es im Endeffekt nur zu einer einzigen Verhaftung. Dies unterstreicht einmal mehr die Schwierigkeit, T&auml;ter und Herkunft solcher Angriffe mit herk&ouml;mmlichen Mitteln aufzukl&auml;ren (vgl. Keymer 2010: 20). Demgem&auml;&szlig; erweist sich eine verst&auml;rkte Vernetzung als Janusk&ouml;pfig. Zwar werden F&auml;higkeitszuw&auml;chse m&ouml;glich, allerdings erm&ouml;glicht es prinzipiell konventionell unterlegenen Gegner oder sogar Einzelpersonen unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ige Einflussm&ouml;glichkeiten.</p>
<p><b><i>II.6. &Ouml;konomisierung</i></b></p>
<p>Ein weiterer, h&auml;ufig nur am Rande thematisierter Aspekt einer letztendlich auch technologischen Ver&auml;nderung in den Streitkr&auml;ften ist die zunehmende &Ouml;konomisierung. Hier deutet sich ein Trend an, der z. B. bei Beschaffungsma&szlig;nahmen, aber auch Einsatzparametern ma&szlig;geblich von Kostenrestriktionen getrieben zu sein scheint. Im Unterschied zu fr&uuml;heren Beschaffungen ist offensichtlich, dass zunehmend weniger spezialisierte Systeme angeschafft werden, sondern vielmehr standardisierte Plattformen f&uuml;r eine Vielzahl unterschiedlicher Missionsprofile eingesetzt werden. Dies setzt eine entsprechende Umr&uuml;stbarkeit und Flexibilit&auml;t voraus. Wesentliche Motivation d&uuml;rfte in einer zunehmend angespannten Haushaltslage und weniger in einer imperativen Opfervermeidung zu suchen sein, wenngleich die Grundidee selbst vor allem auch in zivilen Wirtschaftszweigen zu finden ist. Entsprechend l&auml;sst sich hier eine Entwicklung identifizieren, Applikationen oder Verfahren aus dem zivilen Bereich f&uuml;r milit&auml;rische Anwendungen nutzbar zu machen.</p>
<p>Aber auch bei genuin milit&auml;rischen Systemen wie gepanzerten Fahrzeugen, die z. T. explizit eben nicht auf zivilen M&auml;rkten Absatz finden, wird zunehmend auf Grundlage z. B. eines Chassis eine regelrechte Fahrzeugfamilie entwickelt. In dieser Hinsicht &auml;u&szlig;erten sich beispielsweise hohe US-Milit&auml;rs bereits in der Planungsphase f&uuml;r die Entwicklung eines neuen Standardbombers dahingehend, dass dieser als Ausgangsplattform f&uuml;r zuk&uuml;nftige Entwicklungen dienen m&uuml;sse, um entsprechend den unterschiedlichen Missionen ausreichend Potenzial f&uuml;r Anpassungen bereitzuhalten, da er ggf. f&uuml;r die n&auml;chsten 50 bis 80 Jahre in Dienst gestellt werden k&ouml;nnte. Gestiegene Entwicklungskosten wirken demnach letztendlich bei der systemischen Ausdifferenzierung prohibitiv, so dass mit einem Basismuster verschiedene Aufgabenprofile erf&uuml;llt werden m&uuml;ssen &mdash; was wiederum allerdings die origin&auml;ren Entwicklungskosten nach oben treibt, da dieses Ausgangsmuster entsprechend aufw&auml;ndiger konstruiert werden muss. Auch in diesem Fall ist die mit Problemen behaftete Entwicklung des Mehrzweckkampfflugzeuges F-35 erw&auml;hnenswert, das in drei unterschiedlichen Ausf&uuml;hrungen, jedoch auf Basis eines Ausgangsmusters, schlie&szlig;lich mindestens vier verschiedene Flugzeugtypen &mdash; mit jeweiligen Untermustern &mdash; ersetzen soll. Die Einf&uuml;hrung ganzer Plattformfamilien verringern zwar die Kosten f&uuml;r Wartung und Instandsetzung, kann jedoch &mdash; gerade bei zivil beschafften Mustern &mdash; Abh&auml;ngigkeiten von Einzelanbietern schaffen.</p>
<h2 class="auto-created">III. Impli&shy;ka&shy;ti&shy;onen f&uuml;r Kriegs&shy;f&uuml;h&shy;rung und Regulie&shy;rungs&shy;m&ouml;g&shy;lich&shy;keiten</h2>
<p>Die skizzierten Trends haben zum Ziel, effektiv und effizient eine auf technologischem Vorsprung basierende milit&auml;rische &Uuml;berlegenheit herzustellen und zu erhalten. Diese &Uuml;berlegenheit soll zudem den normativen Anspr&uuml;chen gerecht werden, vor allem eigene aber auch fremde Opfer zu vermeiden. Eine technologische &Uuml;berlegenheit kann jedoch nachgerade dazu f&uuml;hren, gerade solche Strategien zu st&auml;rken, die bewusst auf technische L&ouml;sungen verzichten und mit explizit asymmetrischen Ans&auml;tzen z. B. auf hohe Opfer-zahlen setzen. An erster Stelle ist in dieser Hinsicht an Terrorismus zu denken, dessen &bdquo;Propaganda der Tat&rdquo; (Eiter 2008) gezielt auf m&ouml;glichst hohe Opferzahlen bei gleich-zeitiger maximaler medialer Aufmerksamkeit abzielt. Insofern gew&auml;hren angesichts eines Primats der Opfervermeidung in asymmetrischen Konflikten moderne Kommunikations- und Informationsmedien vermeintlich unterlegenen Kr&auml;ften einen Angriffspunkt. Nicht umsonst sind Terroranschl&auml;ge in der Regel medial inszeniert bzw. bed&uuml;rfen, ungeachtet ihres &bdquo;milit&auml;rischen Erfolges&rdquo;, einer gro&szlig;en medialen Aufmerksamkeit, um ihre volle Wirkung zu entfalten. Westliche Streitkr&auml;fte haben diese Schw&auml;che aber offen-bar erkannt, wie die verst&auml;rkte Einbeziehung der Medien dokumentiert (vgl. Eiter 2005). Dar&uuml;ber hinaus sind jedoch weiterhin technische Ans&auml;tze offenbar Mittel der Wahl, wenn es um eine asymmetrische Kriegsf&uuml;hrung geht. Aus der Luft sollen beispielsweise improvisierte Sprengs&auml;tze (<i>Improvised Explosive Device</i>, IED) aufgekl&auml;rt werden und die nahezu st&auml;ndige Verf&uuml;gbarkeit von Drohnen &mdash; bewaffnet oder unbewaffnet &mdash; setzt Aufst&auml;ndische und Terroristen untern einen permanenten Aufkl&auml;rungs- und damit Verfolgungsdruck. Mittels eines Informationsvorsprungs und eines &uuml;berlegenen operativen Tempos sollen schlie&szlig;lich auch die Gegner erfasst werden, die sich nachgerade durch die Spezifizit&auml;t ihrer Strategie regul&auml;ren Kampfhandlungen entziehen. Technisch nachrangige Gegner werden dazu jedoch m&ouml;glicherweise verst&auml;rkt zu Mitteln gezwungen, ihre Unterlegenheit durch ein hohes Ma&szlig; an &mdash; &ouml;ffentlichkeitswirksamer &mdash; Brutalit&auml;t zu kompensieren.</p>
<p>Auch regul&auml;re Gegner, die aus technologischen oder finanziellen Gr&uuml;nden den Weg zu hoch technisierten Streitkr&auml;ften nicht mitgehen k&ouml;nnen, k&ouml;nnten sich gezwungen sehen, perzipierte Nachteile durch disproportionale Mittel auszugleichen. An erster Stelle steht in dieser Hinsicht sicherlich das Streben nach Massenvernichtungswaffen. Nordkorea und Iran werden in diesem Zusammenhang als Beispiele der Strategie genannt, der milit&auml;rtechnischen &Uuml;berlegenheit der USA durch Abschreckung zu begegnen (vgl. Smith 2006). Aber auch hier zeigt sich wieder, dass in westlichen Staaten vor allem mit technischen Mitteln darauf reagiert wird. Die Einf&uuml;hrung von Raketenabwehrsystemen ist schlie&szlig;lich dazu konzipiert, eine begrenzte Zahl m&ouml;glicherweise mit Massenvernichtungswaffen best&uuml;ckter ballistischer Raketen abzufangen. Damit einher geht der zumindest implizite Wunsch, die eigene politische und milit&auml;rische Handlungsf&auml;higkeit auch angesichts solcher Bedrohungen aufrecht zu erhalten und die der politischen Gegner demgegen&uuml;ber zu begrenzen.</p>
<p>Die eigene Handlungsf&auml;higkeit ist dabei eng mit einer auch medial vermittelten Toleranzgrenze verbunden. Diese ergibt sich neben den finanziellen Kosten ma&szlig;geblich auch aus den politischen Kosten, welche wiederum eng mit einer zunehmend geringer werdenden Opfertoleranz verbunden ist. Grunds&auml;tzlich wird hier westlichen, postheroischen Gesellschaften eine niedrigere Toleranzgrenze unterstellt. Genau hier setzen kritische Betrachtungen an, denn mit einer Technisierung des Krieges ist ein damit einher-gehender Risikotransfer verbunden. Das Risiko wird zunehmend auf lokale Verb&uuml;ndete sowie in letzter Konsequenz auf Zivilisten abgew&auml;lzt, was sich in entsprechenden Disproportionen zwischen Verlusten westlicher Milit&auml;rs und lokaler Zivilbev&ouml;lkerung widerspiegelt (vgl. Shaw 2008: 157). Gerade bei dem Einsatz von Drohnen wurde &uuml;berdies wiederholt auf den Aspekt einer Entmenschlichung hingewiesen, wenn z. B. Waffen aus gro&szlig;er Distanz ausgel&ouml;st werden und somit kein direkter Bezug zum T&ouml;ten mehr gegeben ist, sondern dies qua Knopfdruck wie in Computerspielen vollzogen wird.[9] Die Analogie zu Computerspielen und der spielerische Charakter der modernen Kriegsf&uuml;hrung verweist somit auf einen der Kernpunkte der Debatte im Zuge der RMA. Eine zunehmende entpersonalisierte und automatisierte Kriegsf&uuml;hrung wirft nicht nur ethische und moralische Probleme auf, sondern auch konkrete rechtliche Fragestellungen, auf die bisher nur unzureichend Antworten gefunden wurden. Inwiefern &uuml;berl&auml;sst man beispielsweise Drohnen die autonome Entscheidung, Waffen auszul&ouml;sen? Auch bei Energiewaffen stellt sich die Frage nach rechtm&auml;&szlig;igen Einsatzkriterien, die sowohl dem Schutz der Kombatanten, aber auch von Zivilisten ausreichend Rechnung tragen. Die Debatte um nicht-letale Waffensysteme ist in dieser Hinsicht instruktiv, da die Wahrscheinlichkeit eines Waffeneinsatzes steigen kann, je weniger Opfer zu erwarten sind (vgl. Davison 2009).</p>
<p>Aus den skizzierten technischen Entwicklungslinien ist allerdings deutlich geworden, dass eine umfassende Regulierung nur schwer umzusetzen ist. Dies gilt umso mehr, wenn RMA als nicht ausschlie&szlig;lich milit&auml;risches Ph&auml;nomen verstanden wird, sondern als in zahlreichen Belangen eng mit zivilgesellschaftlichen Entwicklungen verbundenes. Bereits jetzt entstammen die meisten milit&auml;r-technologischen Neuerungen aus zivilen Bereichen. Schwierigkeiten bei der Kontrolle der Weitergabe von so genannten <i>dual-use</i>-G&uuml;tern zeigt, dass eine restriktive Implementierung von Sanktionsma&szlig;nahmen h&auml;ufig ins Leere l&auml;uft. Und auch der Kerngedanke der RMA selbst steht dem entgegen, da aktuelle technologische Trends tendenziell nicht durch Transparenz und Verifikation &mdash; als Schl&uuml;sselelemente der R&uuml;stungskontrolle &mdash; begegnet werden k&ouml;nnen. Vielversprechender als eine umfassende Kontrolle scheint zu sein, spezifische Systeme bzw. den Einsatz von Waffensystemen selbst zu reglementieren. Hier gibt es durchaus Beispiele, die zeigen, dass neuartigen Waffensystemen bzw. das Potenzial, diese zu entwickeln oder einzusetzen, Grenzen gesetzt werden k&ouml;nnen (vgl. Neuneck/Mutz 2000). So ist eine umfassende Bewaffnung des Weltraums (bisher) verhindert worden und auch f&uuml;r den Einsatz von Raketenabwehr- bzw. Energiewaffen gab oder gibt es rechtliche Grenzen. Dies durchzusetzen erfordert jedoch nicht nur eine internationale politische &Uuml;bereinstimmung, sondern gerade von milit&auml;risch f&uuml;hrenden Staaten ein gewisses Ma&szlig; an &bdquo;Selbstdisziplin&rdquo;. Ob dieses, gerade angesichts der verlockend erscheinenden Vorteile einer milit&auml;r-technologischen &Uuml;berlegenheit, zu erreichen sein wird, ist indes zweifelhaft. Insbesondere in Anbetracht einer m&ouml;glichst umfassenden Opfervermeidung d&uuml;rfte der Verzicht auf eine zumindest potenziell erreichbare technische &Uuml;berlegenheit nur schwer zu vermitteln sein.</p>
<h2 class="auto-created">IV. Fazit</h2>
<p>Es w&auml;re wohl Wunschdenken, den Prozess einer zunehmenden milit&auml;rischen Technisierung aufhalten oder umkehren zu wollen. Und dies muss auch gar nicht w&uuml;nschenswert sein, zeigen doch unterschiedliche Studien, dass die Opferzahlen durch z. B. den Einsatz von pr&auml;ziseren Waffen insgesamt gesunken sind (vgl. Shaw 2008). Aber technische Mitteln alleine reichen nicht aus, um politische Ziele zu erreichen und sind ohnehin nur als Ultima Ratio zu verstehen. Denn nachgerade aktuelle, aber auch vergangene milit&auml;rische Interventionen haben gezeigt, dass milit&auml;r-technologische &Uuml;berlegenheit alleine nicht ausreicht, um dauerhaft Frieden zu schaffen. In diesem Sinne w&auml;re eine umfassendere Debatte &uuml;ber die technischen M&ouml;glichkeiten und Grenzen w&uuml;nschenswert, um hier ein z. T. zu idealistisches Bild eines &bdquo;sauberen Krieges&rdquo; mit &bdquo;chirurgischen Angriffen&rdquo; und &bdquo;Enthauptungsschl&auml;gen&rdquo; zu relativieren. Nur zu leicht suggeriert eine technologisch bedingte milit&auml;rische &Uuml;berlegenheit &mdash; h&auml;ufig zus&auml;tzlich bildhaft bzw. sprachlich &uuml;berh&ouml;ht dargestellt &mdash; politische &Uuml;berlegenheit oder die leichtfertige Durch- und Umsetzung politischer Ziele. Vielerorts herrscht ein Technologieoptimismus vor, ohne dass entweder die versprochenen technischen Durchbr&uuml;che tats&auml;chlich absehbar sind oder aber notwendigerweise mit politischen Erfolgen korrespondieren m&uuml;ssen. Die viel zitierten <i>boots on the ground </i>k&ouml;nnen auch durch Informations- und Luft&uuml;berlegenheit nicht ersetzt, sondern bestenfalls nur erg&auml;nzt werden. Technik kann kulturelle Kompetenz nicht ersetzen. In dieser Hinsicht muss zudem auch kritisch hinterfragt werden, welche Rolle politische Entscheidungstr&auml;ger bei automatisiert ablaufenden oder zumindest auf m&ouml;glichst schnelle Entscheidungen optimierte Verfahrensabl&auml;ufe spielen. Und auch inwiefern Technologie zum Agens gesellschaftlicher Entwicklungen wird bzw. das Verh&auml;ltnis zwischen Gesellschaft und Technik insgesamt, bedarf einer kritischen Betrachtung (vgl. Peoples 2010).</p>
<p>Erschwerend d&uuml;rften sich mittelfristig zudem die mit einer steigenden Technologisierung verbundenen finanziellen Kosten auswirken. Insbesondere in Zeiten knapper Kassen sehen sich viele Streitkr&auml;fte einem tief greifenden Kostendruck ausgesetzt, der die &bdquo;Wunschlisten&rdquo; der Milit&auml;rs schnell auf realit&auml;tsn&auml;here Ma&szlig;e beschneiden d&uuml;rfte. Die mit der postnationalen Konstellation einhergehende thematische Ausdifferenzierung und Verbreitung der Aufgabengebiete konfligiert in dieser Hinsicht mit einer prohibitiv wirkenden Finanzlage. Hier treffen zwei grunds&auml;tzlich widerspr&uuml;chliche Trends aufeinander, die in ihrem Kern exklusiv sind und nur durch richtige strategische Schwerpunktsetzung ansatzweise gel&ouml;st werden k&ouml;nnen. Offen bleibt hierbei derzeit jedoch, ob bei einem begrenzten fiskalischen Rahmen der Risikotransfer eher noch zunimmt. Es bedarf einer verst&auml;rkten Diskussion der ethischen, moralischen und rechtlichen Begleiterscheinungen der durch neue Technologien bedingten Auswirkungen auf die Kriegsf&uuml;hrung.</p>
<p>[1] F&uuml;r zahlreiche Verbesserungsvorschl&auml;ge und inhaltliche Kritik bin ich Enrico Milani zu gro&szlig;em Dank verpflichtet.</p>
<p>[2] Insofern grenzt sich der Transformationsbegriff an dieser Stelle zu zum Teil in Bezug auf die Bundeswehr anderweitig gebrauchten Verwendungen ab, die vor allem auf den Umbauprozess hin zu einer Armee im Einsatz rekurrieren.</p>
<p>[3] Komplementiert wird dies z. B. durch nachrichtendienstliche Erkenntnisse und Aufkl&auml;rungsergebnisse anderer Teilstreitkr&auml;fte oder Alliierter.</p>
<p>[4] Auch in anderen Spektralbereichen sind Miniaturisierungen bei gleichzeitigen Wirkungssteigerungen zu beobachten.</p>
<p>[5] Hypersonisch meint Geschwindigkeitsbereich oberhalb von Mach 5.</p>
<p>[6] Vgl. <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/F-22#Avionics" target="_blank" rel="noopener">http://en.wikipedia.org/wiki/F-22#Avionics</a> sowie <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Lockheed_Martin_F-35" target="_blank" rel="noopener">http://de.wikipedia.org/wiki/Lockheed_Martin_F-35</a>, abgerufen am 04.03.2011.</p>
<p>[7] Die Komplexit&auml;t f&uuml;hrt allerdings auch zu Problemen in der Entwicklung. Software -Schw&auml;chen haben unter anderem dazu gef&uuml;hrt, dass sich die geplante Einf&uuml;hrung der F-35 immer wieder verz&ouml;gert hat. Zudem kann die Darstellung selbst zu einer informationellen &Uuml;berlastung f&uuml;hren, wie der versehentliche Abschuss eines iranischen Verkehrsflugzeuges 1988 durch ein US-Kriegsschiff zeigt (vgl. auch van Boemcken 2008: 93ff.).</p>
<p>[8] Hauptziel sei den Angaben zufolge vor allem das Ausw&auml;rtige Amt. Demnach soll China haupts&auml;chlich verantwortlich f&uuml;r diese Angriffe sein, ohne das dies jedoch zu beweisen sei. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung am Sonntag, 20.12.2010, S. 6.</p>
<p>[9] Damit wird jedoch nicht der zum Teil hohe emotionale Druck von den Piloten genommen. Durch die nahezu permanente &Uuml;berwachung durch Drohnen sehen sich Piloten beispielsweise mit dem Problem konfrontiert, z. T. als Beobachter den Tod von Kameraden mit ansehen zu m&uuml;ssen, ohne die M&ouml;glichkeit zum Eingreifen zu haben.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p><i>Benbow, Tim</i> 2004: The magic bullet? Understanding the &#8218;revolution in military affairs&#8216;, London</p>
<p><i>Boot, Max</i> 2006: War Made New. Technology, Warfare, and the Course of History, 1500 to Today, New York</p>
<p><i>Boemcken, Mark van</i> 2008: Network Centric warfare oder die Automatisierung des Krieges, in: Helmig, J./Sch&ouml;rnig, N. (Hrsg.). Die Transformation der Streitkr&auml;fte im 21. Jahrhundert. Milit&auml;rische und politische Dimensionen der <i>Revolution in Militafy Affairs</i>, Frankfurt a.M., S. 81-101</p>
<p><i>Cebrowski, Arthur /Garstka, John</i> 1998: Network Centric Warfare. Its Origin and Future, in: <i>U.S. Naval Institute Proceedings</i>, 124:1, S. 28-35</p>
<p><i>Creveld, Martin L. van</i> 2006: The Changing Face of War. Lessons of Combat, from the Marne to Iraq, New York</p>
<p><i>Davison, Neil</i> 2009: ,Non-lethal&#8216; Weapons, Houndmills, Basingstoke, Hampshire</p>
<p><i>Elter, Andreas</i> 2005: Die Kriegsverk&auml;ufer. Geschichte der US -Propaganda 1917-2005, Frankfurt a. M.</p>
<p><i>Elter, Andreas </i>2008: Propaganda der Tat. Die RAF und die Medien, Frankfurt a. M.</p>
<p><i>Fulghum, David A</i>. 2009: Mysteries and Secrets. If you don&#8217;t know about it, China Lake has it, in: <i>Aviation Week &amp; Space Technology</i>, September 28/2009, S. 64&mdash;66</p>
<p><i>Harrington Lee, Caitlin</i> 2011: Hypersonic Boom, in: <i>Jane &#8217;s Defence Weekly,</i> Vol. 48, Nr. 4, 26. Januar 2011, S. 28-31</p>
<p><i>Helmig, Jan</i> 2008: Zum Verh&auml;ltnis von milit&auml;rischer Revolution und Evolution aus historischer Perspektive. Viel L&auml;rm um nichts?, in: Helmig, J./Sch&ouml;rnig, N. (Hrsg.). Die Transformation der Streitkr&auml;fte im 21. Jahrhundert. Milit&auml;rische und politische Dimensionen der <i>Revolution in Military Affairs</i>, Frankfurt a. M., S. 33-48</p>
<p><i>Helmig, Jan </i>2011: Startschuss f&uuml;r Laser? &Ouml;sterreichische Milit&auml;rzeitschrift, 21201 l, im Erscheinen.</p>
<p><i>Kaldor, Mary </i>1999: New and Old Wars. Organized Violence in a Global Era, Cambridge</p>
<p><i>Keymer, Eleanor</i> 2010: The Cyber-War, in: <i>Jane&#8217;s Defence Weekly</i>, Vol. 47, Nr. 39, 29. September 2010, 5. 20-23</p>
<p><i>Krepinevich, Andrew Jr.</i> 1994: Cavalry to Computer. The Pattern of Military Revolutions, in: <i>National Interest</i>, 37 (Fall 1994), S. 30-42</p>
<p><i>Minkwitz, Olivier </i>2008: Die technologische Komponente der milit&auml;rischen Transformation, in: Helmig, J./Sch&ouml;rnig, N. (Hrsg.). Die Transformation der Streitkr&auml;fte im 21. Jahrhundert. Milit&auml;rische und politische Dimensionen der <i>Revolution in Military Affairs</i>, Frankfurt a. M.:, S. 63-80</p>
<p><i>M&uuml;ller, Harald/Sch&ouml;rnig, Niklas </i>2010:. Drohnenkrieg: Die konsequente Fortsetzung der westlichen Revolution in Military Affairs, in: <i>Aus Politik und Zeitgeschichte, </i>Nr. 50, S. 16-23</p>
<p><i>M&uuml;nkler, Herfried </i>2002: Die neuen Kriege, Reinbek bei Hamburg</p>
<p><i>Neuneck, G&ouml;tz/Mutz, Reinhard</i> 2000: Vorbeugende R&uuml;stungskontrolle. Ziele und Aufgaben unter besonderer Ber&uuml;cksichtigung verfahrensm&auml;&szlig;iger und institutioneller Umsetzung im Rahmen internationaler R&uuml;stungsregime, Baden-Baden</p>
<p><i>Peoples, Columba </i>2010: Justifying Ballistic Missile Defence. Technology, Security and Culture, Cambridge</p>
<p><i>Sch&ouml;rnig, Niklas</i> 2010: Die Automatisierung des Krieges, <i>HSFK Standpunkt</i>, 5/20 10, Frankfurt a. M.</p>
<p><i>Shaw, Martin </i>2006: &bdquo;Risikotransfer-Militarismus&rdquo; und die Relegitimierung des Krieges in der Weltgesellschaft, in: Bonacker, Thorsten/Weller, Christoph (Hrsg.). Konflikte der Weltgesellschaft. Akteure &mdash; Strukturen &mdash; Dynamiken, Frankfurt a. M., S. 151-173</p>
<p><i>Smith, Derek D.</i> 2006: Deterring America. Rogue States and the Proliferation of Weapons of Mass Destruction, Cambridge, MA</p>
<p><i>Singer, Peter</i> 2009: Wired for War. The Robotics Revolution and Conflict in the 21 S Century, New York</p>
<p><i>Singer, Jeremey </i>2010: Fighting with Light, <i>Air Force Magazine</i>, February 2010, S. 64-67</p>
<p><i>Take, Ingo</i> 2006: Die Schattenseite der Weltgeselischaft &mdash; Die transnationale Vernetzung von Gewaltakteuren als weltgesellschaftliche Herausforderung, in: Bonacker, Thorsten/Weller, Christoph (Hrsg.). Konflikte der Weltgesellschaft. Akteure &mdash; Strukturen &mdash; Dynamiken, Frankfurt a. M., S. 103-126</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/militaer-im-21-jahrhundert/">Militär im 21. Jahrhundert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
