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	<title>vorgänge 194: Fünfzig Jahre HU Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/194-vorgaenge/publikation/editorial-29/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 21:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 194, Heft 2/2011, S. 1-3 Die älteste deutsche Bürgerrechtsvereinigung wird ein halbes Jahrhundert alt. Gegründet als gesellschaftliche Antwort auf die antiliberalen sozialen und kulturellen Verknöcherungen des Adenauerstaates, hat die Humanistische Union in den letzten fünfzig Jahren fachkundig und streitbar für bürgerliche Freiheiten und soziale Rechte, für eine Trennung von Staat und Religion [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/194-vorgaenge/publikation/editorial-29/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 194, Heft 2/2011, S. 1-3</p>
<p>Die älteste deutsche Bürgerrechtsvereinigung wird ein halbes Jahrhundert alt. Gegründet als gesellschaftliche Antwort auf die antiliberalen sozialen und kulturellen Verknöcherungen des Adenauerstaates, hat die Humanistische Union in den letzten fünfzig Jahren fachkundig und streitbar für bürgerliche Freiheiten und soziale Rechte, für eine Trennung von Staat und Religion und gegen Einschränkungen des Rechtsstaates .gekämpft.&#150; ein Kampf, der durch die staatlichen Maßnahmen zur Terrorabwehr, die Fort-schritte der Kommunikationstechnologien und die Etablierung einer multireligiösen Gesellschaft an Bedeutung gewonnen hat. Für ihre Gründerzeit stehen so illustre Namen wie Gerhard Szczesny, Fritz Bauer, Alexander Mitscherlich, Ernst Topitsch, Erwin Scheuch, Kurt Sontheimer, Ossip K. Flechtheim &#8211; ein linksliberales Intellektuellen-Milieu, das auch den wissenschaftlich-kulturellen Boden für den parteipolitischen Linksliberalismus bereitete, der sich Ende der sechziger Jahre etablierte. Als Bürgerrechtsorganisation war die HU hernach und ist bis heute Teil der partizipatorischen Protest- und Bewegungsdemokratie, die sich in den letzten Jahrzehnten als Antwort auf ein repräsentatives System entwickelt hat, das zunehmend an eine Grenze stößt, die durch institutionelle Erosion, Legitimations- und Partizipationsverlust markiert ist. Die spezifischen Antworten der HU auf diese Entwicklung lagen weniger in der massenhaften Mobilisierung als vielmehr in der fachkundigen Expertise, mit der sie auf die Einschränkung von Freiheitsrechten reagierte. Diese Expertise begründet auch heute noch die Anerkennung, die ihr selbst ihre Gegner in der Sache zollen. Dem Wirken der HU ist dieses Heft gewidmet.</p>
<p>Die Bundesvorsitzende der HU <i>Rosemarie Will </i>sieht in einer kritischen Bestandsaufnahme die HU an einer Wegscheide, die markiert ist durch den Neueintritt vieler junger Aktiver und das allmähliche Abtreten jener Generation, deren Engagement bereits Ende der sechziger Jahre begann und die seitdem das Bild der HU geprägt hat. Dieser Übergang lasse sich nur in der reflektierten Aneignung dieser Geschichte meistern.</p>
<p><i>Norbert Reichling</i> zeichnet die Geschichte der HU von ihren Anfängen als einer kulturkritischen intellektuellen Avantgarde des Vor-Achtundsechziger-Aufbruchs hin zu einer sachkompetenten und kampagnenfähigen Bürgerrechts-Organisation &#151; eine Entwicklung, die sich nicht immer ohne Friktionen vollzog.</p>
<p><i>Fritz Sack</i> reflektiert eine dieser Friktionen, die öffentliche und verbandsinterne Kontroverse um das Sexualstrafrecht, im Lichte des gesellschaftlichen und kriminalpolitischen Wandels in Deutschland und der eigenen fachlichen Positionierung als Kriminologe und der politischen als Mitglied des HU-Vorstandes &#151; gleichermaßen eine Würdigung und Nachkritik zu fünfzig Jahren HU.</p>
<p><i>Armin Pfahl-Traugbehr </i>erkennt im Humanismus eine Sinnressource, die ihn zur moralischen Grundlage der modernen Gesellschaft prädestiniert. Denn im Gegensatz zu religiösen Leitbildern ist er demokratietheoretisch weniger für Missbrauch anfällig, genießt in den gesellschaftlichen Beziehungen einen höheren Realitätsgehalt und ist über die verschiedenen Kulturen hinweg verallgemeinerbar.</p>
<p><i>Dieter Rulff</i> geht dem deutschen Sonderweg in der Biopolitik nach. Gegen die vormundschaftliche Haltung des Staates in bioethischen Fragen, die sich normativ aus einer widerspruchsvollen Überdehnung des Würdebegriffs speist, setzt er einen gesetzgeberischen Liberalismus, der die Pluralität der gesellschaftlichen Moralvorstellungen zum Ausdruck kommen lässt.</p>
<p><i>Carsten Frerk</i> hat recherchiert, welche staatlichen Leistungen noch immer an die Kirchen fließen, obwohl die Ansprüche bereits 200 Jahre alt sind und seit 90 Jahren der Verfassungsauftrag einer endgültigen Regelung besteht. Die Begründungen, mit denen die Zahlungen aufrechterhalten werden, sind ebenso hanebüchen wie die Summen horrend.</p>
<p><i>Barbara Laubenthal</i> geht der Frage nach, wieso es in Deutschland nicht zu einer bürgerrechtlichen Bewegung illegaler Migranten gekommen ist, die der in Frankreich, Spanien oder der Schweiz vergleichbar wäre. Einen wesentlichen Grund sieht sie in der gemeinsamen (Kolonial-)Geschichte bzw. in der Tradition als Einwohnerland, welche den aufenthalts- und bürgerrechtlichen Ansprüchen der dortigen Migranten eine besondere Legitimation verleihen. An dieser fehlt es in Deutschland.</p>
<p>Für <i>Sabrina Zajak </i>hat sich durch die Verlagerungen politischer Entscheidungen auf Ebenen jenseits der nationalstaatlichen Parlamente das Verhältnis von konventionellen Formen politischer Partizipation und direkt-demokratischer Einflussnahme verschoben. Mit der Internationalisierung der Politik geht eine Ausweitung partizipativer Elemente und gleichzeitig eine Ent-Demokratisierung einher, weshalb es sinnvoll erscheint, die Beteiligungsmöglichkeiten an eine Stärkung der Repräsentation zu koppeln.</p>
<p><i>Jochen Roose</i> konstatiert, dass der Europäisierung der Politik keinesfalls eine Europäisierung der Partizipation gefolgt ist, weder elektoral noch durch organisierte Interessenvertretung oder soziale Bewegungen. Als einen wesentlichen Grund macht er die Abwesenheit einer europäischen Öffentlichkeit und eine entsprechend schwach entwickelte europäische Zivilgesellschaft aus.</p>
<p><i>Markus Holzinger</i> zeigt, dass sich die Tötung Osama bin Ladens in einem Graubereich zwischen der rechtlichen Regelung innerstaatlicher und außerstaatlicher Gewaltanwendung bewegte, der gekennzeichnet ist durch eine Informalisierung der Politik und in der Folge einer Informalisierung und Delegitimierung des Rechts, was den Grundsatz staatlicher Legitimität verletzt, dass der Staat diejenigen Regeln einhält, die er sich selbst auferlegt.</p>
<p><i>Joachim Perels</i> nimmt das fünfzigjährige Bestehen von Amnesty International zum Anlass einer kritischen Würdigung, in der er das Erfolgsgeheimnis an der strikten Orientierung an einer völkerrechtlich verbindlichen Normengrundlage, einer nüchtern-zurückhaltenden Sprache bei den Fallschilderungen und einer Konzentration auf die Verletzung individueller Freiheitsrechte festmacht. Eine Ausweitung der Aktivitäten auf wirtschaftliche und soziale Rechte sieht er eher entsprechend kritisch.</p>
<p>Ein Essay von Tobias Auberger und Wolfram Lamping zur Auswirkung des Lissabon-Urteils auf die legislativen Kompetenzen der nationalen Parlamente und eine Rezension eines Buches über die saarländische Jamaika-Koalition von Herbert Mandelartz runden diese Ausgabe der <i>vorgänge </i>ab, zu der ich Ihnen eine anregende Lektüre wünsche.</p>
<p>Ihr<br />Dieter Rulff</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/194-vorgaenge/publikation/editorial-29/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Die Zukunft erinnern. Zum fünfzigsten Jahrestag der Gründung der Humanistischen Union am 26. August 1961*</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 21:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: HU-Geschichte]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: vorgänge Nr. 194 (2/2011), S. 4-15 Wer seinen fünfzigsten Jahrestag begeht hat Anlass, über seine Zukunft nachzudenken, ungeachtet der Gefahr, dass dabei viel schief gehen kann. Die Verführung zu Pessimismus und Optimismus liegt nahe, wenn die Vergangenheit verklärt und vernebelt wird, der Blick auf die Gegenwart durch fehlerhafte Selbstwahrnehmung getrübt ist und die Zukunft [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: vorgänge Nr. 194 (2/2011), S. 4-15</p>
<p>Wer seinen fünfzigsten Jahrestag begeht hat Anlass, über seine Zukunft nachzudenken, ungeachtet der Gefahr, dass dabei viel schief gehen kann. Die Verführung zu Pessimismus und Optimismus liegt nahe, wenn die Vergangenheit verklärt und vernebelt wird, der Blick auf die Gegenwart durch fehlerhafte Selbstwahrnehmung getrübt ist und die Zukunft bedrohlich, irrlichternd oder verheißungsvoll erlösend erscheint. Derartigen Fehlwahrnehmungen zu entgehen, scheint schwierig zu sein, denn wer nach seiner eigenen Zukunft fragt, fragt nach seiner Existenz. Dass es dennoch geschehen soll, liegt an der Bedrängnis, die für die HU dadurch entsteht, dass ihre Gründungsgeneration nahezu endgültig verschwunden ist und die Generation, die die HU über die letzten Jahrzehnte getragen hat, absehbar in diesem Jahrzehnt von der gesellschaftlichen Bühne abtreten wird. Verschwindet damit die HU, muss sie neu erfunden werden oder lässt sich die Zukunft aus der Vergangenheit erinnern und so durch Neugestaltung in der Gegenwart gewinnen?</p>
<h5>Unser Umgang mit der &#132;glor&shy;rei&shy;chen&#147; Vergan&shy;gen&shy;heit </h5>
<p>Jeder, der Geschichte erzählt, rekonstruiert bekanntermaßen nicht nur Tatsächliches, sondern er versucht, durch die Erzählung die Definitionsmacht über die historischen Ereignisse zu erlangen. In der alltäglichen Bürgerrechtsarbeit der HU findet Erinnern regelmäßig nur dann statt, wenn es lohnend erscheint, die eigenen inhaltlichen Thesen als frühe Erfindungen der HU in der Öffentlichkeit vorzustellen oder wenn der HU Vergangenes vorgehalten wird und sie sich dafür rechtfertigen muss. Ein solcher Umgang mit der Geschichte ist pragmatisch verkürzend, weil er Diskussionsinhalte nur sehr eingeschränkt rekonstruiert. Die näheren Umstände, insbesondere das Auf und Ab der Diskussionen, die Rückschläge, die Kontexte in denen die Diskussionen stattgefunden haben und die Personen, die sie geführt haben, bleiben meistens ausgeblendet. Dadurch wird der Rückgriff auf die Geschichte instrumentell: man benutzt nur das, was man gerade braucht, um die gegenwärtigen Forderungen zu legitimieren. Die Vergangenheit erscheint als ein stetiger Aufstieg der eigenen Ideen, die Vereinsgeschichte wird eine &#132;glorreiche&#147; Geschichte.</p>
<p>Die personellen Brüche, die immer wieder stattgefunden haben, das Verschlafen von wichtigen Bürgerrechtsthemen oder wie qualvoll es war, im Verein konsentierte Positionen zu finden und wie schwierig, diese Positionen in der Öffentlichkeit durchzusetzen, werden kaum erwähnt, geschweige denn als historischer Vorgang analysiert, um daraus Gewinn zu ziehen. Zwar gibt es einige wenige tiefer gehende Analysen der HU- Geschichte [1], aber selten werden aus derartigen Analysen Schlussfolgerungen für die aktuelle Ausrichtung der Bürgerrechtsarbeit gezogen. Im günstigsten Fall rekonstruiert eine junge Generation auf der Suche nach dem, was die HU war und ist, die Geschichte ihrer Altvorderen, um dann auch ihrerseits ihre Deutungen des Historischen zur Legitimation ihrer eigenen Forderungen zu nutzen. Beispielhaft verweise ich auf die Beiträge von Nina Helm [2] und Thymian Bussemer [3] anlässlich des vierzigsten Jahrestages der Gründung der HU. Zum fünfzigsten Jahrestag soll hier nun versucht werden, die eigene Geschichtsdarstellung der HU zu hinterfragen, nicht um ihr die Legitimation abzusprechen, sondern um auch aus den Misserfolgen und Niederlagen etwas für unsere Zukunft zu begreifen.</p>
<p>Am <strike>26</strike>28. August 1961** versammelte sich zur Gründungsversammlung der ersten deutschen Bürgerrechtsorganisation in München &#150; so die Erzählung über den Anfang &#150; die linksliberale intellektuelle Elite der Republik. Sie sei repräsentiert worden vom Vorsitzenden Gerhard Szczesny, damals Abteilungsleiter beim bayerischen Rundfunk, ab 1962 selbständiger Verleger, dem hessischen Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer sowie den Professoren Dr. Alexander Mitscherlich, Dr. René König und Dr. Walter Fabian. Bereits im Sommer 1962 habe die Humanistische Union Ortsverbände oder Stützpunkte in Augsburg, Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Lübeck, Lüneburg, Nürnberg, Saarbrücken, Wuppertal gegründet. Es sei, so Till Müller-Heidelberg in seinem in den Mitteilungen veröffentlichten Beitrag zum vierzigsten Jahrestag der HU, ein Aufbruch gewesen gegen geistige Bevormundung und für &#132;erstrebte Selbstverantwortung und Selbstverwirklichung des Einzelnen.&#147;, so wie es auch bereits im Gründungsaufruf niedergeschrieben worden sei. [4]</p>
<p>Die HU ist unbestritten Bestandteil des Vor-68er-Aufbruches. Das wird nicht nur durch das Gründungsdatum belegt, sondern vor allem durch die Vorwegnahme wichtiger Themen des Umbruchs der bundesrepublikanischen Gesellschaft durch die 68er. [5] Mit ihren Gründungsthemen, wie der Trennung von Kirche und Staat, der Reform des Sexualstrafrechts und der Reform des Strafvollzuges, hat die HU öffentlich auf die ungelösten Probleme der neuen Wohlstandsordnung der Bundesrepublik hingewiesen und sie als gesellschaftlichen Skandal ins Blickfeld gerückt. Dabei ging es der HU sowohl um die eigene Emanzipation ihrer Mitglieder und deren Interessenvertretung als auch um die Vertretung von Randgruppen, wenn sie sich gegen die autoritäre Macht des Staates, der Kirchen und anderer &#150; auch wirtschaftlicher &#150; Verbände wandte. [6] Das wird daran deutlich, dass die HU sexuelle Tabus und die Tabuisierung von Ehe- und Beziehungsproblemen genauso aufzubrechen versuchte, wie sie die Probleme des Bildungsnotstandes oder Probleme im Strafvollzug aufzeigte. Die HU wollte, schaut man in den Gründungsaufruf &#132;für die Wahrung oder Wiederherstellung unserer Grundrechte &#8230; sorgen, die gemeinschaftlichen Werte unseres Staates verteidigen, für eine freie und weltoffene Erziehung, Bildung und Forschung&#147; eintreten und alles tun, was geeignet ist, &#132;die wahre Struktur und Stärke der religiösen, philosophischen, weltanschaulichen, künstlerischen und existentiellen Strömungen in unsrer Gesellschaft zum Vorschein und zur Geltung zu bringen.&#147;[7]</p>
<p>In dieser inhaltlichen Beschreibung war Mehreres angelegt. In erster Linie ging es um die Fixierung auf die Grundrechte, ohne sich auf bestimmte zu konzentrieren. Vielmehr sollten, wenn es nötig werden sollte, alle verteidigt werden. Die, die im Katalog des Grundgesetzes fehlten, sollten erkämpft werden. Die freiheitlich demokratische Ordnung des Grundgesetzes wurde als Verheißung begriffen, die man nicht etwa bekämpfte, sondern einforderte. Ausgehend von der Pluralität der in der Gesellschaft tatsächlich vorhandenen Anschauungen sollten die gemeinsamen gesellschaftlichen Werte formuliert werden. Das war eine Kampfansage an die damalige autoritäre christliche Leitkultur der Adenauerära. [8]</p>
<p>Wie konnte die HU mit diesen Themen zur intellektuellen Avantgarde der frühen 60er Jahre und zum Sprachrohr gesellschaftlich aufstrebender Minderheiten werden? Ist das tatsächlich ein Programm für eine Bürgerrechtsbewegung? Ja!, 1961 war die HU mit ihrem Gründungsaufruf der richtige Verein zur richtigen Zeit, am richtigen Ort. Die HU hat mit dem Bündel ihrer Forderungen den Zeitgeist getroffen und wesentliche Forderungen für den kulturellen und politischen Umbruch der Jahre 1968-1971 vorformuliert. Sie konnte bis 1962 bereits 1.500 Mitglieder gewinnen und wurde bis 1969 eine deutlich sichtbare Organisation mit ca. 4.500 Männern und Frauen, eingeschlossen die sehr starke Studentenorganisation. [9]</p>
<p>Die am 12.12.1964 gegründete Humanistische Studentenunion (HSU) agierte schon 1965 in 25 Ortsgruppen. Sie war in diesen Jahren das Lebenselixier des Vereins, welches die HU in die gesellschaftliche Bewegung hinein trug. Über die HSU fand die Verbindung zwischen der Gründungsgeneration und deren Themen mit den Themen des laufenden kulturellen Umbruchs statt, Themen, gegen die sich Mitglieder der HU zunächst durchaus auch wehrten. In diesen frühen Jahren ihrer Geschichte lebte die HU auch vom unglaublichen Hunger nach Argumenten. Das bessere Argument gehörte zum erfolgreichen Ritual, der nackte Kaiser wurde lächerlich gemacht. [10] In dieser Zeit, die bis heute zu Recht als die stärkste Zeit der HU angesehen wird, haben sich die Grundmuster ihrer Organisationsstruktur und ihre innerverbandlichen Verfahren herausgebildet. Über die Studentenorganisation wurde die nächste Generation rekrutiert, die Generation, die die HU bis in die Gegenwart getragen hat.</p>
<p>Aber warum ist dieser Blick auf den historischen Anfang heroisierend und verklärend? Weil er ein Stück weit suggeriert, die HU sei eine treibende Kraft der 68er Bewegung gewesen. Das aber war sie nicht.</p>
<p>Sie war ein Sammelbecken von konsequent antiautoritär, aber zugleich auch demokratisch-pragmatisch agierenden Kräften des gesellschaftlich, kulturellen Umbruchs. Sie organisierte den Brückenschlag zwischen den Generationen und verhalf den studentischen Forderungen nach Kräften zu einer rechtsstaatlichen Legitimation. So war sie es, die nach der Ermordung Benno Ohnesorgs durch den Polizeibeamten Kurras &#150; trotz des ergangenen Demonstrationsverbotes &#150; die Protestdemonstration in Berlin anmeldete und so wahrscheinlich die offene Revolte verhinderte. [11] Dieses Verhaltensmuster, mitten in einer scheinbar unüberbrückbaren gesellschaftlichen Auseinandersetzungen das Grundgesetz (hier das Demonstrationsrecht) einzufordern, charakterisiert die HU und bezeugt ihren Standpunkt, man müsse die vom Grundgesetz verheißene Ordnung nur konsequent verwirklichen, dann würden die notwendigen gesellschaftlichen Veränderungen auch möglich sein. Den Forderungen der 68er-Bewegung nach grundsätzlichen gesellschaftlichen Änderungen stand sie dementsprechend fremd gegenüber. Die HU geriet deshalb auch unter den Druck der Forderungen ihrer eigenen Studentenorganisation. Dieser Druck führte nicht nur partiell zur Erweiterung des Forderungskataloges der HU, sondern auch zu Brüchen. Der Rückzug des ersten Vorsitzenden Szszesny und anderer aus dem Vorstand war ein solcher Bruch. Die HU war auch in dieser Zeit ihres Aufstiegs eine Organisation für Bewegte aber nicht die Organisation der Bewegung.</p>
<p>Diese Sicht auf die Rolle und die Verdienste der HU in ihrer &#132;glorreichen Zeit&#147;, lässt m. E. klarer erkennen, was die HU damals konnte und was nicht. Sie konnte Ideen aufgreifen und sie in rechtspolitische Forderungen ummünzen, meist indem sie Grundrechte und andere Verfassungsnormen zeitgemäß interpretierte und eine entsprechende Anwendung forderte. Dadurch wurde sie zur Bürgerrechtsorganisation und wirkte in soziale Bewegungen hinein, wurde aber nicht selbst zur Bürgerrechtsbewegung. Diese Rolle verfehlte sie auch schon an ihrem Anfang. Thymian Bussemer beschreibt die HU deshalb zu recht von ihrer Gründung an als einen Honoratiorenclub mit der Fähigkeit zum gesellschaftlichen Katalysator, der das Protestpotenzial dem gesellschaftlichen Mainstream vermittelte. Bussemer hat sehr wahrscheinlich auch recht, wenn er Szczesnys Rückzug aus dem Vorstand damit erklärt, dass dieser nie etwas anderes wollte, als einen elitären Zirkel unabhängiger Linksintellektueller zu gründen und &#132;kalte Füße&#147; bekam, als die nächste Generation auf grundsätzlicheren gesellschaftlichen Änderungen bestand. [12]</p>
<p>Als die 68er Studentenrevolte die HSU als eines ihrer liberalsten Kinder fraß [13], und die Bewegung insgesamt in der Bildung der sozialliberalen Koalition verebbte, begann für die HU ein stetiger Abschwung. Dieser äußerte sich in dem stetigen Verlust von Mitgliedern, durch den die Ressourcen Geld und Zeit für die HU drastisch reduziert wurden und der bereits 1972 zu einem &#132;alarmierenden Rückgang&#147; in der Effektivität der Öffentlichkeitsarbeit führte. [14] Von 1969 an bis 1992 sank der Mitgliederbestand wieder auf das Level von 1962. [15] In der Selbstdarstellung der HU wird dieser Abschnitt ihrer Geschichte als ein Weg beschrieben, den sie von einem Verein der antiklerikalen Aufklärung zur Bürgerrechtsbewegung zurücklegte. [16] Norbert Reichling spricht sogar davon, dass sich die HU vom Kulturpathos ihrer Gründerzeit trennte und den Weg zu einer rechtspolitischen Kampagnenarbeit fand. [17] Solche Beschreibungen übersehen die wiederkehrenden Orientierungsschwierigkeiten [18], die anhaltende Organisationsschwäche und in den achtziger Jahren die Abwanderung linker Bürgerrechtler ins Komitee für Grundrechte und Demokratie.</p>
<p>Als Beleg für die gelungene Neuorientierung nach 1968/69 gelten vor allem die Auseinandersetzungen mit den Terrorbekämpfungsgesetzen der siebziger Jahre. Schaut man sich die zwei wichtigsten Dokumente der Endsiebziger Jahre an, scheint die Neuorientierung tatsächlich gelungen zu sein. Ich beziehe mich zum einen auf das Memorandum der HU zum Sympathisanten-Begriff vom 9. September 1977, unterzeichnet von der Vorsitzenden Dr. Charlotte Maack, maßgeblich formuliert von Jürgen Seifert und zum anderen den Aufruf vom 23. Mai 1978, der überschrieben wurde mit &#132;Die Humanistische Union fragt Bundesregierung und Bundestag: Wo beginnt der Kernbereich des Rechtsstaats?&#147; und der von einer Vielzahl linksliberaler Persönlichkeiten von W. Abendroth über Jürgen Habermas, Uta Ranke-Heinemann, Britta Wolf bis Karl Zinn unterzeichnet wurde. Beide Dokumente erwecken den Anschein, als hätte sich die HU im kalten Herbst der Bundesrepublik in ihrer Bürgerrechtsarbeit neu aufgestellt. In den Dokumenten wird auf zentrale Probleme der staatlichen Antiterrorpolitik reagiert. Die HU findet in diesen Dokumenten zu ihren bis heute vertretenen Grundpositionen zur Sicherheitspolitik. So beschreibt sie die entstandene Lage im Memorandum wie folgt:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">&#132;Seit sechs Jahren wird von der Waagschale der Schutz- und Freiheitsrechte etwas weggenommen und auf die Waagschale der inneren Sicherheit gelegt&#147; </p>
</blockquote>
<p>und ausgehend davon fragt sie:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">&#147;Wo beginnt der unantastbare Kernbereich der freiheitlichen Rechtsordnung in der Bundesrepublik, und wo darf er auch dann nicht angetastet werden, wenn das Risiko der inneren Sicherheit z.B. durch den Ausbau weiterer politischer Attentat zusätzlich belastet wird?&#147; </p>
</blockquote>
<p>Das beste Rezept gegen Terrorismus sei eine offene und zum Dialog fähige Gesellschaft. Es müsse in der Bundesrepublik möglich sein,</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">&#132;ohne Berührungsangst mit möglichen Terroristen zu reden, ehe sie zu jenen stoßen, die Morden für ein Mittel der Politik halten.&#147; </p>
</blockquote>
<p>Das Memorandum gehört im Selbstverständnis der HU zu ihren größten Erfolgen. [19] Der damalige Bundespräsident Walter Scheel machte es sich weitgehend in seiner Ansprache beim Staatsakt für Hanns-Martin Schleyer am 25. Oktober 1977 zu eigen.</p>
<p>Kritisch ist zu dieser glorifizierenden Betrachtung aber anzumerken, dass das Memorandum nicht das ist, wofür es ausgeben wird, nämlich der Beleg für die Verwandlung der HU in eine kampagnenfähige Bürgerrechtsorganisation. Vielmehr bleibt sich die HU auch bei diesen Aktionen zur Sicherheitspolitik treu. Auch angesichts terroristischer Bedrohungen stellt sie sich konsequent gegen den Abbau grundrechtlicher Freiheiten. Sie kritisiert und vermittelt, indem sie Briefe schreibt, setzt sich aber nicht an die Spitze einer Kampagne. Die Fähigkeit zur bürgerrechtlichen Kritik der Sicherheitspolitik hatte die HU schon 1968 im Kampf gegen die Notstandsgesetzgebung erworben und in den siebziger Jahren wurde anlässlich der Terrorgesetzgebung die Auseinandersetzung mit der Sicherheitspolitik durchaus ein starkes Standbein der HU.</p>
<p>Die Kritik an der staatlichen Sicherheitspolitik war nicht das alleinige Thema der HU, auf das sie sich spezialisiert hatte. Die HU behielt vielmehr auch ihre alten Gründungsthemen bei und griff neue auf. [20] Von außen betrachtet erscheint das Themenspektrum der HU zwar zunehmend als bürgerrechtliches Sammelsurium, gleichzeitig wird das bürgerrechtliche Sammelsurium zum Markenzeichen der HU.</p>
<p>Heißt das, dass die HU sich allen wichtigen Themen der jeweiligen neuen sozialen Bewegungen zuwandte? So war es nicht, es fällt vielmehr auf, dass die HU zu großen Themen der siebziger und achtziger Jahre, zu Umwelt- und Naturschutz eher wenig sagte und bei der Antiatomkraftbewegung und der Friedensbewegung kaum in Erscheinung trat. Der Anschluss an diese neuen sozialen Bewegungen gelang ihr, anders als die Einbeziehung von Themen der Studentenbewegung der Jahre 1968/69, nicht. Lediglich an die Frauenbewegung versucht sie, Anschluss zu halten. So trat die HU kämpferisch für die Abschaffung des § 218 StGB ein und forderte im November 1977 mit einer Broschüre ein Antidiskriminierungsgesetz, eine Forderung, die später von der Partei DIE GRÜNEN übernommen wurde. Aber auch bei diesen von der HU durchaus erfolgreich aufgegriffenen Themen wird wieder das typische Muster der HU erkennbar, soziale Themen in erster Linie als rechtspolitische Forderungen zu formulieren. Das steht einer Bürgerrechtsorganisation gut zu Gesicht, macht sie freilich noch nicht zu einer gesellschaftlichen Bewegung.</p>
<p>Ein Thema hingegen verpasst sie nicht, da ist sie vielmehr von Anfang mit dabei. Das ist der Datenschutz. Beim Datenschutz wird sie prominent einer der Geburtshelfer des neuen Grundrechts auf informelle Selbstbestimmung. Nachdem Prof. Dr. Wilhelm Steinmüller [21] im Juli 1971 sein legendäres Gutachten zu den &#132;Grundfragen des Datenschutzes&#147; angefertigt hat, in dem die grundlegenden Rechtsfragen des Datenschutzes erstmalig systematisch ausgearbeitet werden und die Figur der &#132;informationellen Selbstbestimmung&#147; entworfen wird, die dann 1983 im &#132;Volkzählungsurteil&#147; des Bundesverfassungsgerichts eine zentrale Rolle spielte, organisiert sich die HU schnell um dieses Thema. Warum die HU in dieses Thema von Anfang an eingestiegen ist, in andere Themen nicht, ist schwer zu ergründen. Es wäre leicht, einfach zu sagen, es hat an ihren Mitgliedern gelegen; es fällt aber schwer die soziologische Affinität der Mitglieder zu den von ihnen bearbeiteten Thesen zu beschreiben. Unabhängige bürgerliche Liberalität, der sich die Mitglieder nach allgemeinem Eindruck verbunden fühlen, legt eine Offenheit gegenüber fast allen Themen nahe. Aber diese Offenheit funktioniert nur begrenzt. Es scheint so, als ob die Begrenzungen durch die konsequente Orientierung am Grundgesetz entstehen und aus den inhaltlichen Begrenzungen des Grundgesetzes herrühren, auch wenn es der HU punktuell gelingt, Weiterungen der Grundrechte einzufordern. Die HU sicherte sich damit einen festen Platz im Bürgerrechtsspektrum der Bundesrepublik. Wirkungsgeschichtlich war die HU deutlich erkennbar als linksliberale Organisation, die linker und kämpferischer und damit weniger bürgerlich wahrgenommen wurde als z. B. die Gustav-Heinemann-Initiative, aber auch deutlich bürgerlicher und liberaler als das Komitee für Grundrechte. Auf diesem Platz hat sich die HU in den achtziger und neunziger Jahren dann eingerichtet ohne jemals eine kampagnenfähige Organisation zu werden.</p>
<p>Die HU hat sich in diesen Jahren nicht auf Themen spezialisiert wie das andere Organisationen, wie z.B. Pro Asyl, Amnesty u.a., getan haben. Sie hat sich auch nicht internationalisiert. Von gelegentlichen Ausflügen &#150; nach Europa &#150; abgesehen, blieb sie eine nationale, deutsche, in der Bundesrepublik verankerte Organisation. Sie ist auch ein mitgliederbasierter Verein geblieben. Das heißt, sie hat nicht auf einen hauptamtlichen Apparat gesetzt, sondern ihre Geschäftsstelle ist das geblieben, was sie von Anfang an war &#150; ein Ein-Mann- bzw. ein Ein-Frau-Betrieb. Finanziert wurde die HU in allen fünf Jahrzehnten durch ihre Mitglieder und Freunde. So gesehen blieb die HU altmodisch und &#150; wie Norbert Reichling feststellte &#150; &#132;ein sehr zäher Intelligenzlerverein&#147;. [22] Formuliert man das euphorisch wie <strike>Wolfgang</strike>Jürgen Seifert, leistete die HU wichtige gemeinsame Denkarbeit in kleinerem Kreise. Sieht man es kritisch, entfaltete die HU als Bürgerrechtsorganisation Anziehungskraft allenfalls auf Intellektuelle, die mit Hilfe des Vereins an den aktuellen politischen Auseinandersetzungen partizipierten.</p>
<h5>Wer oder was ist die HU gegen&shy;w&auml;r&shy;tig? </h5>
<p>Die hier beschriebene Gegenwart der HU beginnt mit der deutschen Wiedervereinigung. An ihrem Anfang steht das Bemühen der HU, den Anschluss an die ostdeutsche Bürgerrechtsbewegung zu finden, das aber &#150; hier wie überall im politischen System der Bundesrepublik &#150; fehlschlägt. Daran kann auch das engagierte Mitwirken für eine neue gemeinsame deutsche Verfassung im Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder nichts ändern. Ostdeutsche Mitglieder sind im Verein bis heute rar und stabile Ortsgruppen in den neuen Ländern gibt es nicht. Der Verein ist auch zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung eine westdeutsche Organisation. Schon zum vierzigsten Jahrestag hat deshalb Nina Helm festgestellt, die HU erscheine ihr als ein westdeutsches Auslaufmodell. [23] Aber nicht nur das. Sie formulierte sehr scharf, dass vierzig Jahre HU genug seien; sie sah die HU im selbstverschuldeten Abseits. In der HU werde zu selbstverständlich über viele komplexe Zusammenhänge diskutiert und nicht bemerkt, wie abgehoben die Argumentationen verfasst seien und wie wenige Unterstützer damit erreicht würden. Aufgrund ihrer Erfahrungen in der HU Arbeit prognostizierte sie, dass die HU nicht in der Lage sein werde, die Probleme der Gegenwart und Zukunft zu bewältigen.</p>
<p>Natürlich hat die HU trotzdem weitergemacht. Sie feierte ihren vierzigsten Jahrestag unmittelbar nach dem 11. September 2001. Nicht weil sich die HU, sondern weil sich mit dem 11. September die Welt und mit ihr die Bundesrepublik änderte, gelang es der HU wieder, mehr Gewicht als Bürgerrechtsorganisation zu entfalten. Sie ist schnell und konsequent gegen die neuen Sicherheitsgesetzte aufgetreten. Gegen die von Schily und Schäuble inszenierte neue Antiterrorpolitik setzte die HU ihre in den zurückliegenden Jahrzehnten auf diesem Feld erworbene Kompetenz ein und konnte dadurch wieder verstärkt neue Mitglieder gewinnen. Mit ihrer alten, lange gewachsenen Kompetenz in der Sicherheitspolitik war die HU eine sichtbare Stimme gegen die mit der Sicherheitsgesetzgebung einhergehenden Irrationalitäten. [24] Sie schaffte es sogar, mit Einzelaktionen neue Polizeibefugnisse, wie die Online-Durchsuchung zu verhindern. So gelang es Fredrik Roggan mit seiner Verfassungsbeschwerde das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfahlen, wo diese Befugnis zum ersten Mal geregelt war, in Karlsruhe für nichtig erklären zu lassen. Er und die HU mit ihm, wurden damit zum Geburtshelfer des neuen Grundrechts für die Sicherheit und Integrität elektronischer Systeme. Mit ihren Erfolgen entwickelte sich in der HU neues Selbstbewusstsein, aber immer noch keine Kampagnenfähigkeit.</p>
<p>Der Versuch des Bundesvorstandes, eine Kampagne aus Anlass der Verabschiedung der gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung zu entwickeln, scheiterte daran, dass die Ortsverbände die Anregung des Bundesvorstandes nicht aufgriffen. Bis heute arbeiten die Ortsverbände unabhängig vom Bundesvorstand. Sie wählen ihre Arbeitsschwerpunkte selbst. Der Bundesvorstand und die Bundesgeschäftsstelle unterstützen die Ortsverbände auf Anforderung. Eine Abstimmung von Arbeitsprogrammen findet zwischen dem Bundesvorstand und den Ortsverbänden nicht statt. Regelmäßig besteht über die innerverbandliche Zeitung (die Mitteilungen) die Möglichkeit, voneinander zu erfahren, indem jeder über sich berichtet. Als Folge der Selbstständigkeit der Ortsverbände entsteht regional in der Öffentlichkeit ein ganz unterschiedliches Bild von der HU. Das ist solange unproblematisch, wie es sich zu einem Gesamtbild bürgerrechtlicher Arbeit fügt. Arbeitsökonomisch aber ist das nicht, und es beschränkt vor allem die innerverbandliche Willensbildung auf die alle zwei Jahre stattfindende Delegiertenkonferenz und den dazwischen liegenden Verbandstag. Im Übrigen arbeiten alle Gremien völlig unabhängig von einander, was bis zur wechselseitigen Unkenntnis voneinander führt. Auch im zweiten Jahrzehnt des neuen Jahrtausends arbeitet die HU ohne sich thematisch zu beschränken. Ab 2006 begann der Bundesvorstand freilich, sich nach Ressorts zu organisieren und Verantwortlichkeiten für die Ressorts durch die Bundesvorstandsmitglieder herzustellen. Seither wird planmäßiger, weniger sporadisch und systematischer gearbeitet. Arbeitsergebnisse in den einzelnen Ressorts werden ausgewiesen und über so genannte Fachtagungen der Öffentlichkeit präsentiert. Mit diesen Tagungen hat die HU gegenwärtig ihr wichtigstes Arbeitsformat gefunden. Sie erarbeitet die Konzeptionen für diese Tagungen entsprechend ihren bürgerrechtlichen Vorstellungen, lädt Wissenschaftler als Vortragende zu diesen Tagungen ein und dokumentiert deren Ergebnisse. Damit realisiert sie im gegenwärtigen Poltikbetrieb ihren Anspruch auf die Katalysatorenfunktion zwischen den gesellschaftlichen Protestpotenzialen und dem Mainstream der gesellschaftlichen Willensbildung. Sie knüpft dabei nicht an existierende Protestbewegungen zu Bürgerrechtsthemen an, schreibt vielmehr ihre historisch gefundenen Bürgerrechtsthemen im Wesentlichem fort. Am eindrucksvollsten ist dies über die Berliner Gespräche, dem Forum der HU für die Auseinandersetzung über das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften, gelungen.</p>
<p>Die Frage nach der Existenz neuer in diesem Jahrtausend entstandener gesellschaftlicher Protestbewegungen, denen die HU sich anschließen könnte, scheint sich bisher nicht zu stellen, weil diese nicht sichtbar sind. Die beiden gegenwärtigen revolutionären Veränderungen unserer Welt &#150; bewirkt durch die digitale Vernetzung des Einzelnen mit der Welt und den Zugriff des Menschen auf seine eigenen genetischen Grundlagen &#150; scheinen bis heute keine Protestbewegungen außerhalb des offiziellen Politikbetriebes zu bewirken. Die größte sichtbare Aktion zu einem bürgerrechtlichen Thema hat es im letzten Jahrzehnt zur Vorratsdatenspeicherung gegeben. Sie wurde organisiert im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, mit dem die HU eng zusammenarbeitet.</p>
<p>Im Ergebnis der Arbeitsweise der Mitglieder des Bundesvorstandes, sich nach Ressorts zu organisieren, ist die Geschäftsstelle permanent überlastet und gerät immer wieder unter den Druck der selbst gestellten Anforderungen. Die Möglichkeiten, die Geschäftsstelle mit den verfügbaren finanziellen Mitteln zu erweitern sind dabei vollständig ausgereizt, auch angesichts leicht steigender Mitgliederzahlen.</p>
<p>2006 gelang es erstmalig seit 1970, das Blatt in Sachen Mitgliederstärke zu wenden. Seit 2006 sind mehr Mitglieder ein- als ausgetreten. Ursächlich für das Ansteigen der Mitgliederzahlen ist nicht die Arbeit auf einem bestimmten Themenfeld, sondern der Eintritt der HU in die Webkommunikation. 2006 wurde die neue Webseite der HU geschaltet. Seitdem hat die HU Medienkompetenz zurückgewonnen und auf dem Weg über das Netz auch ihre Mitgliederbasis gestärkt. Auch das ist eine Leistung der Geschäftsstelle, deren Fortführung im Zeitalter des Webs 2.0 neue personelle und finanzielle Ressourcen erfordern wird. Nur weil sich die HU den neuen Kommunikationsformen gestellt hat, ist es gelungen, eine neue junge Generation für die Bürgerrechtsarbeit in der HU zu gewinnen.</p>
<p>Zugleich ist dadurch ein Generationsproblem in der HU entstanden. Die oben geschildert Wahrnehmung der HU von Nina Helm zum vierzigsten Jahrestag wird stark zunehmen und mit ihr die innerverbandlichen Konflikte. Ein Vorgeschmack darauf war die Auseinandersetzung in der so genannten Pädophilendiskussion [25], in deren Verlauf 2005 der damalige Vorsitzende Polizeidirektor Reinhardt Mokros, und das frühere Vorstandsmitglied der Bundesverfassungsrichter a.D. Dr. Jürgen Kühling aus der HU austraten. In diesem Konflikt hat die HU nicht das vermocht, was sie bis dahin über Jahrzehnte prägte und auszeichnete: tolerant und geduldig Konflikte auszudiskutieren.</p>
<p>50 Prozent der Mitglieder sind in den letzten zehn Jahren eingetreten. Das ist eine junge Generation um die 30 Jahre. Der zweite große Mitgliederblock in der HU besteht aus Mitgliedern, die in den 60er und 70ziger Jahren eingetreten sind. Die dazwischen liegende Mitgliederschicht beträgt nur 20 Prozent. Damit ist die HU auch personell stark verändert und muss sich fragen, ob sie auch in der veränderten Besetzung das fortführen kann und will, was sich in Jahrzehnten als Honoratiorenclubs vornehmlich bestehend aus Professoren, Juristen und Journalisten entwickelt hat.</p>
<h5>Zukunft als Neuer&shy;fin&shy;dung oder Konti&shy;nu&shy;i&shy;t&auml;t? </h5>
<p>Die Frage, ob die gegenwärtige HU ein zukunftsträchtiges Profil hat, das nur an die Anforderungen der Zukunft angepasst werden muss, ist zu verneinen. Näher liegt es, die HU als ein sympathisches übrig gebliebenes Fossil aus den sechziger und siebziger Jahren zu sehen, das die notwendigen Änderungen versäumt hat. Dies bedeutet, sie muss die versäumten Änderungen schnell nachholen, will sie eine Zukunft haben. Aber manchmal sind es gerade die Fossilien, die scheinbar alles überleben &#8211; wie die Schildkröten, die die eigentliche anthropologische Sensation sind. Sollte das auch für die HU gelten, wäre Anpassung Selbstaufgabe. Deshalb zunächst die Frage nach dem, was die HU ausmacht oder neudeutsch, was die HU als Marke ist.</p>
<p>Die HU ist in Geschichte und Gegenwart ein Verein, der zu einer Vielzahl bürgerrechtlicher Themen langfristig Positionen aufgebaut hat, und die Fähigkeit besitzt, diese ins politische System hinein, hin zu den politischen Parteien zu vermitteln. Dies geschieht nicht, indem sie Druck auf der Straße oder medial aufbaut, dazu ist sie zu klein und finanziell zu ohnmächtig. Sie knüpft vielmehr an die über ihre Mitglieder bestehenden Beziehungen in den Universitäten und andere Institutionen an. Voraussetzung dafür ist ein breites liberales Mitgliederspektrum, über dessen Willensbildung die neuen bürgerrechtlichen Forderungen gefunden werden. Das macht die HU langsam und gelingt nur, wenn sie innerverbandlich einen toleranten Umgang mit Meinungen und Standpunkten praktiziert. Das Gegenteil davon wäre eine große, schnelle, hierarchisch aufgebaute, finanzstarke Organisation, die Themen und Positionen politisch durchsetzt. Ein solches Gebilde ist als Unternehmen denkbar oder aber als Partei, nicht aber als Bürgerrechtsorganisation. Dies zu sehen, bedeutet nicht, die Frage nach der Zukunft der HU beantworten zu können. Alle Trends scheinen vielmehr darauf hinauszulaufen, dass das, was die HU auszeichnet, aufgegeben werden muss. Aber die Geschichte der Bürgerrechtsbewegung lehrt, dass sich Trends verändern bzw. kontextabhängig sind. Man kann etwas wollen und wünschen, anderes verdammen, die Entwicklung wird von den real existierenden Problemen bestimmt werden.</p>
<p>Es ist immer wieder die Notwendigkeit einer Neuorganisation und einer inhaltlichen Profilierung in der HU diskutiert worden. Dabei gehe es vor allem um die Herstellung von Kampagnenfähigkeit, für die neben größerer Öffentlichkeitswirksamkeit eine inhaltliche Profilierung, verbunden mit der Konzentration auf ein Hauptthema bzw. einige wenige Themen gefordert wird. Daneben wird verlangt, die HU solle sich über Deutschland hinaus international vernetzen, um auch international Wirkung zu erzielen.</p>
<h5>Zur Inter&shy;na&shy;ti&shy;o&shy;na&shy;li&shy;sie&shy;rung der B&uuml;rger&shy;rechts&shy;a&shy;r&shy;beit </h5>
<p>Wenn es um die Zukunftsfähigkeit der HU geht, wird wiederkehrend ihre Internationalisierung mindestens aber ihre Europäisierung gefordert. Das ist nicht zwingend und nur z. T. richtig. Zwar ist der Kompetenzverlust des Nationalstaates und der Kompetenzgewinn der EU nicht zu übersehen, aber gleichwohl werden die modernen Bürgerrechtsthemen nicht auf EU-Ebene oder auf der Ebene internationaler Organisationen entdeckt. Von der EU gehen zwar Grundrechtsbeeinträchtigungen aus, aber ihre Bekämpfung muss zuerst national organisiert werden, erst wenn das gelingt ist eine internationale Vernetzung zur Bündelung von Aktivitäten möglich. Betrachtet man die europäische Grundrechtsentwicklung, vollzieht die EU derzeit noch nach, was sich in den Nationalstaaten herausgebildet hat. Das gilt insbesondere für Deutschland mit seinem hohen Grundrechtsstandard. Notwendige neue Grundrechtsstandards werden derzeit noch in den Nationalstaaten entwickelt, bevor sie internationalisiert werden. Natürlich können Grundrechtsprobleme oft, z. B. dann, wenn es um die Geltung von Grundrechten im digitalen Netz geht, nicht mehr nur national gelöst werden. Oft bedarf es in der Tat vereinheitlichte europäische bzw. internationale Ansätze. Diese Ansätze werden aber nicht aus den Erfahrungen der EU gewonnen, sondern es bleibt dabei, dass gerade die bürgerrechtliche Entwicklung ihren Ausgang im Nationalstaat hat. Das gilt ungeachtet, der Tatsache, dass viele Probleme nur grenzüberschreitend gelöst werden können. Die internationale Regelungsnotwendigkeit hat bisher noch nicht dazu geführt, dass die dafür notwendigen Ideen auch in den internationalen Institutionen entstanden wären, vielmehr kommen sie nach wie vor aus den nationalen Rechtsordnungen.</p>
<h5>Zur Kampa&shy;gnen&shy;f&auml;&shy;hig&shy;keit </h5>
<p>Gegenwärtig ist die HU zu klein und zu wenig in der Öffentlichkeit sichtbar, um kampagnenfähig zu sein. Ihr Aufbau ist weder hierarchisch noch durch elektronische Vernetzung und hauptamtliche Apparate geprägt. Hierarchische Gliederung und Vernetzung aber wären für die Organisation von Kampagnen Voraussetzungen. Die Änderung dieses Zustandes scheint gegenwärtig nur möglich zu sein, wenn die HU zusätzliche finanzielle Mittel gewinnt, um einen hauptamtlichen Apparat zu finanzieren und um moderne Netzstrukturen für die elektronische Kommunikation aufzubauen und zu betreiben. Nur dann könnten auch die Presse- und Medienarbeit weiter professionalisiert werden. Damit würde sich aber auch die Themenfindung, Aufarbeitung und Verbreitung von den ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedern auf einen hauptamtlichen Apparat verlagern. Abgesehen von den dadurch entstehenden Kosten wird Bürgerrechtsarbeit damit zur Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Das Bild vieler NGOs ist davon geprägt. Die Katalysatorenfunktion der HU zwischen Protestpotential und gesellschaftlichem Main- stream würde in einem solchen Modell nicht mehr wie bisher über das ehrenamtliche Wirken ihrer Mitglieder in den intellektuellen Eliten laufen, sondern über eine mediale Aufbereitung und Inszenierung. Einzelpersönlichkeiten, müssten unter dem Logo der HU medial Bürgerrechtsinhalte verbreiten und professionelle Lobbyarbeit leisten. Ganz ähnliche Wirkung hätte für die HU eine Konzentration auf ein Kernthema. Geschehe dies, ginge es letztlich nur noch um die Erkämpfung der Definitionsmacht im jeweiligen Themengebiet. Auch dieses wäre nur mit einem hauptamtlichen Apparat zu bewerkstelligen, der seine Wirkung über die Medien und in der politischen Lobby entfalten müsste. Damit würde die Fähigkeit der HU schwinden, die bürgerrechtlichen Grundbedingungen für das Funktionieren einer freiheitlichen Demokratie einzufordern: Die Durchsetzung individueller Selbstbestimmung und die Schaffung der Voraussetzungen dafür. Dieses überzeichnete Bild macht klar, dass es Bürgerrechtsarbeit ohne ehrenamtliche Bürger nicht geben kann.</p>
<p>Aber auch wenn die HU vom ehrenamtlichen Engagement leben muss, wird sie die Organisationsstrukturen ändern müssen. Mindestens müssen sie den veränderten Kommunikationsstrukturen in einer digital vernetzten Welt entsprechen. Dafür scheint die Finanzierung professionellen Personals unerlässlich. Auch wenn dies unausweichlich ist, bleibt Mitgliedergewinnung die wichtigste Maßnahme zur Zukunftssicherung. Dabei dürfen und müssen neue Mitglieder den Verein auch neu erfinden, wichtig ist nur, sie erlernen und erfahren dabei auch die in der Vergangenheit erarbeiteten Positionen, um sie tatsächlich erneuern zu können. Angesichts ihres Generationsproblems hängt die Zukunft der HU zurzeit davon ab, ob es gelingt, die erarbeiteten Positionen auf den einzelnen Feldern der Bürgerrechtsarbeit zwischen den Generationen von Bürgerrechtlern zu vermitteln. Die Tatsache, dass die HU eine Geschichte hat, bedeutet für ihre Zukunft, dass sie mit dieser Geschichte umgehen muss. Das Werben um die neue Generation kann deshalb nicht einfach auf die Themen setzen, die von der neuen Generation eingebracht werden. Wer will, dass es mit der HU weiter geht, muss zunächst ausdauernd um die Vermittlung der Themen in der HU ringen, die in der Vergangenheit die Standards in der bürgerrechtlichen Diskussion geprägt haben. Die Wege, die in der Bürgerrechtsarbeit der HU gegangen worden sind, müssen sichtbar bleiben. Der heutige Zustand darf nicht einfach als Anfang der Zukunft genommen werden. Wer das tut, gerät leicht in Gefahr, zu verkennen, wenn es Rückschritte gibt. Dies zu wissen, ist aber Voraussetzung dafür, dort weiter machen zu können, wo die anderen aufgehört haben.</p>
<p>* Seit 2009 Humanistische Union vereinigt mit der Gustav-Heinemann-Initiative</p>
<p><i>** In der gedruckten Ausgabe war der 28. August 1961 als Gründungsdatum benannt worden. Dies beruht auf einer Verwechslung &#8211; die Gründungsversammlung fand am 26.8.1961 statt. (Online-Redaktion)</i></p>
<p>1 Vgl. Hofmann, Jürgen, Die Humanistische Union, Eine Untersuchung über Struktur und Funktion einer neuen politischen Vereinigung, Diss. an der LMU München 1967; Roos, Alfred, Nicht parlamentarische Politik und Opposition, Die Bürgerrechtspolitik der Humanistischen Union, Vorgänge Heft 3/1993, S. 75 &#150; 89; Hemler, Stefan, Wie die 68er-Revolte eines ihrer liberalen Kinder fraß, Eine kurze Geschichte der Humanistischen Studenten-Union erzählt am Beispiel Münchens, Vorgänge Heft 3/2001, S. 49 &#150; 61.</p>
<p>2 Helm, Nina, Vierzig Jahre sind genug, Kritische Anmerkungen zu Gegenwart und Zukunft der Humanistischen Union, Vorgänge Heft 3/2001, S. 237 &#150; 241.</p>
<p>3 Bussemer, Thymian, Ein Katalysator aber keine Macht in Vorgänge Heft 3/2001, S. 242 &#150; 247.</p>
<p>4 Vgl. Müller-Heidelberg, Till, Von der antiklerikalen Aufklärung zur Bürgerechtsbewegung, Die Humanistische Union, Mitteilung Nr. 162, S. 36 &#150; 39.</p>
<p>5 Dazu ausführlich Hofmann und Ross a.a.O.</p>
<p>6 Vgl. Reichling, Norbert, Zur Gründungsgeschichte der Humanistischen Union und ihrer &#132;Erbschaft&#147;, Thesen zum Vortrag &#132;Ein sehr zäher Intelligenzler Verein&#147; gehalten auf der Tagung &#132;Motiven und Perspektiven der Bürgerrechtsarbeit 26. u. 27. November 2005 in Berlin.</p>
<p>7 &#132;Aufruf zur Gründung einer Humanistischen Union&#147; vom 6. Juni 1961, siehe Webseite der HU.</p>
<p>8 In den zwei zentralen Gründungspersönlichkeiten Gerhard Szczesny und Fritz Bauer fand dies sowohl eine antireligöse wie auch eine christliche Konnotation.</p>
<p>9 Diese Zahl nennt Roos, a.a.O. S. 76.</p>
<p>10 So Reichling, a.a.O.</p>
<p>11 So Bussemer, S. 244.</p>
<p>12 Bussemer S. 243.</p>
<p>13 Hemler a.a.O.</p>
<p>14 So der Geschäftsbericht 1971/72, S. 13 f.</p>
<p>15 Roos, S. 76.</p>
<p>16 Siehe dazu Müller Heidelberg, a.a.O.</p>
<p>17 Norbert Reichling , a.a.O.</p>
<p>18 Dazu ausführlich Roos, a.a.O.</p>
<p>19 So T. Bussemer, S. 245 u. T. Müller-Heidelberg: Ein Leben zwischen Sicherheit und Freiheit, Zum Tod von Jürgen Seifert Mitteilungen Nr. 190, S. 10-11.</p>
<p>20 Siehe z.B. ihre Stellungnahme zur aktiven Sterbehilfe und zur Patientenverfügung.</p>
<p>21 Steinmüller ist seit 1977 Mitglied der HU und bis heute ihr Beiratsmitglied.</p>
<p>22 Reichling, a.a.O.</p>
<p>23 Helm, a.a.O. S. 37.</p>
<p>24 Siehe GHI/HU (Hrsg.), Graubuch Innere Sicherheit. Die schleichende Demontage des Rechtsstaates nach dem 11. September 2001, Norderstedt/Berlin 2009.</p>
<p>25 Die vollständige im Verband dazu geführte Diskussion ist auf der Webseite der HU einsehbar.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/194-vorgaenge/publikation/die-zukunft-erinnern-zum-fuenfzigsten-jahrestag-der-gruendung-der-humanistischen-union-am-26-august/">Die Zukunft erinnern. Zum fünfzigsten Jahrestag der Gründung der Humanistischen Union am 26. August 1961*</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Ein „sehr zäher Intelligenzlerverein“[1]</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/194-vorgaenge/publikation/ein-sehr-zaeher-intelligenzlerverein1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 21:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kultursoziologische Betrachtung zur Genese und Entwicklung der Humanistischen Union, aus: vorgänge Nr. 194, Heft 2/2011, S. 16-26 Die Phase um 1960 kann im Nachhinein als erste zivilgesellschaftliche Gründungswelle in Westdeutschland erkannt werden: Das Entstehungsjahr von Amnesty International und Humanistischer Union brachte nicht ganz zufällig die frühesten stabilen &#8222;Nichtregierungsorganisationen&#8221; jenseits der alten Milieu-Grenzen hervor &#8211; dies [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/194-vorgaenge/publikation/ein-sehr-zaeher-intelligenzlerverein1/">Ein „sehr zäher Intelligenzlerverein“[1]</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kultursoziologische Betrachtung zur Genese und Entwicklung der Humanistischen Union,</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 194, Heft 2/2011, S. 16-26</p>
<p>Die Phase um 1960 kann im Nachhinein als erste zivilgesellschaftliche Gründungswelle in Westdeutschland erkannt werden: Das Entstehungsjahr von Amnesty International und Humanistischer Union brachte nicht ganz zufällig die frühesten stabilen &#8222;Nichtregierungsorganisationen&#8221; jenseits der alten Milieu-Grenzen hervor &#8211; dies war Bestandteil einer seit dem Ende der fünfziger Jahre einsetzenden kulturellen und gesellschaftlichen Öffnungen. Auch andere Neugründungen dieser Phase, z. B. der Stiftung Mitarbeit 1962, zeigen eine langsame Ausweitung von Beteiligungsformen an; denn damals galten Bürgerinitiativen, Petitionen, Gegengutachten etc. noch als &#8222;unkonventionelle&#8221; Einmischung. Die neuen Vereine und Gruppen signalisieren so Schritte auf dem modernisierenden Weg von der &#8222;autoritären Ermächtigungsdemokratie&#8221; (wie der deutsch amerikanische Politologe Karl Loewenstein die frühe Bundesrepublik genannt hatte) hin zu offeneren Formen. Dabei nahmen Medien und Öffentlichkeit eine gewichtige Rolle ein &#8211; sie wurden um 1960 als neue politische Kraft sichtbar. Elaboriertes Argumentieren und öffentliche Kontroversen, die vordem als unberechenbar-gefährlich apostrophierte &#8222;Straße&#8221; und bürgerschaftliche Gruppen wurden allmählich als legitimes Element einer später so getauften &#8222;deliberativen Demokratie&#8221; anerkannt (zur Herausbildung der &#8222;Diskussionslust&#8221; s. Verheyen 2010).[2]</p>
<p>Die Humanistische Union nahm nach ihrer Gründung als &#8222;kulturpolitische Vereinigung&#8221; im Jahr 1961 eine recht rasante Entwicklung. Zwar träumte man gelegentlich wohl von Hunderttausenden, doch auch die wesentlich bescheideneren realen Zahlen zeigten eine Entwicklung in Größenordnungen, auf die die HU heute wehmütig zurück-blicken kann.</p>
<p>XXXXX Grafik<br />1961 1962 1963 1964 1965 1967 1969<br />20 1.500 1.850 2.689 3.623 4.722 4.500</p>
<p>Mit der Gründungsinitiative wurde offenbar ein Bedürfnis getroffen, das nach politischem Ausdruck verlangte. Wodurch und bei wem eigentlich?</p>
<h2 class="auto-created">Intel&shy;lek&shy;tu&shy;elle im CDU-Staat</h2>
<p>Entgegen einem weit verbreiteten und überaus eingängigen Gründungsmythos (vgl. z. B. Müller-Heidelberg 2001: S. 13) war der Startpunkt nicht eine vermeintlich obszöne &#8222;Figaro&#8220;-Inszenierung im Augsburger Theater und der um sie entstandene Zensurskandal; dieser Vorgang spielte sich nämlich erst im Herbst 1962 ab, mithin ein gutes Jahr nach der HU-Gründung. Nicht einer, sondern viele Skandale standen vielmehr an der Wiege dieses Vereins, der an seinem Ausgangspunkt als eine Intellektuellen-Bürgerinitiative bezeichnet werden kann.</p>
<p><b><i>Der Auftakt</i></b></p>
<p>Wenn man eine zentrale Quelle zur Hand nimmt &#8211; den Gründungsaufruf des Journalisten und Verlegers Gerhard Szczesny, der im Juni 1961 an etwa 200 Adressaten verschickt und wenige Wochen später im rororo-Taschenbuch &#8222;Die Alternative&#8220;[3] breit publiziert wurde &#8211; wird die aus vielen Anlässen gespeiste Stimmung der Gründer deutlich:</p>
<p>Der Anfang dieses Texts lautet &#8222;Sechzehn Jahre nach dem Ende der nazistischen und mitten in der Auseinandersetzung mit der bolschewistischen Gewaltherrschaft müssen wir die Erfahrung machen, dass auch ein Staat, in dem die Spielregeln der Demokratie Gültigkeit haben, die Vielgestaltigkeit der Einheitlichkeit, die Toleranz der Parteilichkeit und die Wahrhaftigkeit der Bequemlichkeit opfern kann. Wir sind zu Mitläufern einer Verschwörung geworden, die unsere Entmündigung und Gleichschaltung diesmal im Namen der christlichen Heilslehre verlangt.&#8221; &#8211; Weitere zentrale Stichworte in diesem nicht ganz unpathetischen Dokument erhellen, wogegen und wofür gestritten werden soll: &#8222;christlicher Totalitarismus&#8221;, &#8222;ecclesia militans&#8221;, &#8222;Obskurantismus&#8221;, drohende Pakistanisierung&#8221; sowie &#8222;Ausverkauf aller Errungenschaften, die die Neuzeit vom Mittelalter trennen&#8221; auf der einen Seite, dagegen: &#8222;offene Gesellschaft&#8221;, &#8222;Versachlichung&#8221; und &#8222;Pluralismus&#8221; (Szczesny 1961: S. 36 und passim).</p>
<p>Es geht hier also um kirchliche Machtpositionen. Ein anderes Zitat verdeutlicht die Frontlinie, die da mitten im Kalten Krieg innerhalb einer demokratischen Gesellschaft gezogen werden sollte, genauer: &#8222;Was unsere Vorstellung von den Absichten faschistischer und bolschewistischer Systeme auch dann noch unterscheidet, wenn diese die Geheime Staatspolizei und die Konzentrationslager abgeschafft haben, ist nicht der Wunsch, uns einem anderen ,ganzheitlichen System&#8216; einzuordnen, sondern ist die Überzeugung, dass nur die Freiheit, zwischen sehr verschiedenen Weltdeutungen und Existenzweisen wählen zu können, ein menschenwürdiges Dasein möglich macht.&#8221; (Szczesny 1961: S. 38) Am Rande bemerkt: &#8222;Gleichschaltung&#8221; und andere Chiffren des Vergleichs zwischen NS-Regime und Gegenwart werden hier ganz selbstverständlich bemüht.</p>
<p>Medien- und Kulturzensur standen damit an vorderster Stelle des Interesses: Da wurden philosophische und andere Sendungen im Bayerischen Rundfunk abgesetzt, da gab es organisierte Serien christlicher Empörung über &#8222;zersetzendes&#8221; Theater, eine &#8222;Aktion Saubere Leinwand&#8221; beargwöhnte moderne Filme, die wenig später folgende &#8222;Spiegel&#8220;-Affäre 1962 kann ebenfalls als symptomatisch betrachtet werden. Der Begriff der &#8222;Obszönität&#8221; &#8212; oftmals gegen moderne Kunst bemüht &#8212; erfuhr selbstverständlich eine Auslegung im kirchlichen Verständnis.</p>
<p>Die Kirchenmacht in Vorschulerziehung und Schulen sowie in Universitäten und Medien wurde von Szczesny und seinen Weggefährten als unerträglich bewertet, die gegen die dominante &#8222;Konfessionsschule&#8221; gerichtete Forderung einer Gemeinschaftsschule und kritische Blicke auf Konkordate und Religionsunterricht in der Staatsschule wurden ihr entgegengesetzt. Mit der Polemik Einzelner gegen kirchliche Glaubenssätze konnten sich weitere Zensurprobleme ergeben &#8212; und zwar wegen des Tatbestands der &#8222;Religionsbeschimpfung&#8221;, der bis heute im § 166 des Strafgesetzbuches ein sehr subjektives Moment religiösen &#8222;Friedens&#8221; zu schützen intendiert.</p>
<p>Überkommen-unhaltbare Rechtspositionen und reaktionäre Justiz, auch allgemeine staatliche Übergriffe tauchen in den allerersten Äußerungen noch nicht als selbständiges Thema auf, sondern lediglich als (von kirchlichen Einflüssen z. B.) abgeleitetes Problem. Dies ändert sich aber dann recht schnell, etwa als das Thema &#8222;staatliche Abhörmaßnahmen&#8221; aufgegriffen wurde.</p>
<p>Der Zeitgeist, gegen den Szczesny und seine Freunde auftraten, und seine vielfachen sozialen, mentalen und rechtlichen &#8222;Unterfütterungen&#8221; sind ja aus heutigem Blickwinkel so exotisch, dass an einige Facetten in Stichworten erinnert sei: In den Jahren um 1960 war die Frauen-Gleichberechtigung allein rechtlich noch völlig unabgeschlossen, es existierte ein Kuppelei-Paragraf des Strafgesetzbuchs (§ 180), der das gemeinsame Übernachten Unverheirateter kriminalisierte. Gesellschaftliche Milieus (z. B. Protestanten und Katholiken) lebten in einem hohen Maße voneinander abgeschottet. Sichtbarstes Zeugnis solcher Abgrenzungen waren (in einer absurden Reprise von Schulkämpfen der frühen 20er Jahre) Zäune auf den Schulhöfen solcher staatlichen Schulgebäude, die sich Bekenntnisschulen unterschiedlicher Couleur teilten. Und wer in Politik und Kultur von &#8222;Sittengesetz&#8221;, &#8222;Staatsgefährdung&#8221;, &#8222;Volkskörper&#8221;, &#8222;gesundem Rechtsbewusstsein&#8221; oder &#8222;Schulzucht&#8221; schwadronierte, hatte nicht mit Gelächter, sondern mit breitem Einverständnis zu rechnen.</p>
<p>Das Erstarken des von CDU-geführten Regierungen unterstützten und instrumentalisierten Katholizismus und Konfessionalismus in den fünfziger Jahren ist auch vor dem Hintergrund der NS-Zeit zu verstehen: Kirchlichen Instanzen und Normen als einer vermeintlich gegenüber dem Ansturm des Nazismus intakt gebliebenen Wertordnung wurde die Autorität zugeschrieben, auch zukünftig, nämlich in der uferlose Herausforderungen und mentale &#8222;Entwurzelung&#8221; gebärenden Moderne Halt geben zu können. Die aus kultureller Unsicherheit entstandene Normen-Hypertrophie und die &#8222;Diffamierung des Dagegenseins&#8221; (Sonnemann 1964: S. 36) drohten jedenfalls die Gesellschaft der Bundesrepublik weiter zu begleiten. Und das antibolschewistische &#8222;Abendland&#8221;, in dem konservative Politiker die Bundesrepublik verankert sehen wollten, schien die &#8222;haltlosen Agnostiker&#8220; und andere freisinnige Menschen auf der Linken marginalisieren zu können.</p>
<p><b><i>Ein linksliberales Sammelbecken</i></b></p>
<p>Das &#8222;breite linke Bündnis&#8221; wurde in den siebziger Jahren zu einer häufig (und zu Recht) karikierten politischen Figur; die Humanistische Union kann aber in ihren Anfängen durchaus als ein solches bezeichnet werden. Namen, die zur Illustration dieses Spektrums aufgezählt werden können, zierten meistens die linksliberale Walhalla der Vorstands- und Beiratsmitglieder im HU-Briefkopf: Außer Parteipolitikern aus SPD und FDP sind zu nennen Fritz Bauer (der hessische Generalstaatsanwalt, ehemalige Emigrant und Initiator des Auschwitz-Prozesses), Alexander Mitscherlich (als Außenseiter und Dissident der Ärztezunft und Pionier der Psychoanalyse in Westdeutschland), Ernst Topitsch und Hans Albert (als kritisch-rationale Soziologen), der Politologe und Historiker des &#8222;deutschen Sonderwegs&#8221; Kurt Sontheimer, Erwin Scheuch, der soziologische Empirie in der Bundesrepublik heimisch zu machen sich anschickte, Hartmut von Hentig als Reformpädagoge, der kirchenkritische Publizist und spätere <i>Vorgänge</i>-Redakteur Gerd Hirschauer, der liberale Soziologe Rene König, Ulrich Klug (Strafrechtswissenschaftler und Rechtspolitiker in der FDP), die sozialistischen Remigranten Walter Fabian und Ossip K. Flechtheim, die freisinnigen Kaufleute Otto Bickel und Hans Robinsohn&#8230; Wofür stehen diese Namen und Etiketten?</p>
<p>Das politisch-soziale Spektrum kann für eine Periode, in der dieser Begriff noch keine mehrheitsfähige Phrase war, mit der Metapher des &#8222;Querdenkens&#8221; umschrieben werden &#8212; man könnte auch von einer Bürgerinitiative gegen den Anti-Intellektualismus sprechen. Platz war für Liberale und Linke, Psychoanalytiker und junge Richter, Kaufleute und &#8222;moderne&#8221; Künstler, Schul- und Hochschul-Reformer, einzelgängerische Publizisten und organisierte Freigeistige, für damalige Schickeria-Anwälte wie Horst Mahler und Otto Schily. Auch heute völlig vergessene Völkchen wie &#8222;Positivisten&#8221; (als Fremdetikettierung der kritisch-rationalistischen Denkschule der Soziologie) und &#8222;Linkskatholiken&#8221; fanden hier Aufnahme und Resonanz.</p>
<p>Wichtig für Profil und Dunstkreis dieser Vereinigung wurden vor allem die Ende der 50er Jahre sich allmählich aus dem Abseits herauswagenden bisherigen &#8222;Underdog-Wissenschaften&#8221;. Dazu zählten Politikwissenschaft, Soziologie, Psychologie und Psychoanalyse. Politologie war für den deutschen Rechtskonservatismus als oktroyierte &#8222;Demokratiewissenschaft&#8221; alliierter Provenienz konnotiert und damit als &#8222;Umerziehungswissenschaft&#8221; diskreditiert; auch andere der genannten Disziplinen trugen den ,Makel` der US-amerikanischen Herkunft und galten aus altdeutsch-alt europäischem Blickwinkel von daher als &#8222;zersetzend&#8221; oder &#8222;flach&#8221;.</p>
<p>Szczesny nahm in den Gründungsdokumenten ausdrücklich Bezug auf Exponenten der katholischen Seite und deren Hohn über die Szene der nichtorganisierten Agnostiker und Kirchenskeptiker, die aufgrund ihres Individualismus vernachlässigenswert seien. Er schlug vor, die Herausforderung anzunehmen und die mit einer Organisation verbundenen elitären Unlustgefühle abzuwerfen, um die geistige Freiheit zu retten. Gegen den Vorwurf, bloße &#8222;Debattierklubs&#8221; zu bilden, setzte er die Forderung, man müsse Antworten geben und diese auch durchsetzen &#8222;mit allen Mitteln, derer man sich in einer freien Gesellschaft bedienen kann&#8221; (Vortrag auf der ersten Bundesmitgliederversammlung der HU am 16.11. 1963).</p>
<p>Will man die Organisationsscheu linker und liberaler Intellektueller dieser Zeit ein-schätzen, sollte man sich neben dem nahe liegenden Klischee des &#8222;Individualismus&#8221; auch einige Vorerfahrungen vergegenwärtigen: Die Remigranten aus dem Exil, in der Regel von niemandem ausdrücklich zurückgerufen, litten unter großer Isolation und agierten entsprechend vorsichtig. Das KPD-Verbot hatte nicht nur Stalinisten diskriminiert und eingeschüchtert, sondern ebenso viele unabhängige Sozialisten dem &#8222;fellow traveller&#8220;-Verdacht ausgesetzt. Eine Parteigründung links von der SPD (nämlich die der UAP) war bereits Anfang der 50er Jahre gescheitert. In der SPD und den Gewerkschaften waren nach dem Schritt zum Godesberger Programm kleine versprengte &#8222;Nester&#8221; von Linkssozialisten und wenige konspirativ tätige Trotzkisten unterwegs, und der Rauswurf des SDS und seiner Unterstützer hatte 1959 erneut die &#8222;Grenzen&#8221; und die &#8222;Instrumente&#8221; der Parteiführung aufgezeigt. Die FDP kam nicht als Heimat linksliberalen Engagements in Betracht, erholte sich vielmehr noch von den nationalsozialistischen Unterwanderungsversuchen der fünfziger Jahre und trug ein nationalliberal-deutschnationales Profil nach außen.</p>
<p><b><i>Ein gesamtgesellschaftlicher Aufbruch</i></b></p>
<p>Ein Blick auf die Berufsstruktur der Humanistischen Union (s. Hofmann 1967: S. 70 ff.) gibt weitere Auskunft über ausschlaggebende Faktoren des Anfangserfolgs (und ihre soziologische &#8222;Schlagseite&#8220;): fast 60 Prozent der Mitglieder des Jahres 1966 waren Akademiker, 22 Prozent waren Journalisten, Schriftsteller, Verleger oder Buchhändler &#8212; Medienintellektuelle also, die in dieser Phase über relevanten und wohl auch wachsen-den Einfluss verfügten. Außerdem waren u. a. vertreten: 17 Prozent Studenten, 17 Prozent Hochschullehrer und Lehrer, 13 Prozent technisch-naturwissenschaftliche Intelligenz, 4 Prozent Juristen, 6 Prozent Künstler, 1 Prozent Handwerker und Arbeiter.</p>
<p>Am Beispiel der Journalisten lässt sich ermessen, dass es um eine Alterskohorte des Wandels ging: Die Medien hatten &#8212; ungeachtet all der Kontinuitäten, von denen wir heute wissen &#8212; nach 1945 einen deutlichen Generationenwechsel und eine teilweise durch die Alliierten induzierte rabiate Verjüngung erlebt. In westdeutschen Rundfunk-Redaktionen lag 1949/50 der Altersdurchschnitt bei 32 Jahre, die <i>&#8222;Spiegel&#8220;-</i>Redaktion wies 1952 einen solchen von 30 Jahren auf. Zwar war ab 1950 eine Rückkehr der &#8222;Belasteten&#8221; zu verzeichnen, auch deren erneute Aufstiege und entsprechende Konflikte. Die Gängelung der Jüngeren z. B. durch die Forderung &#8222;objektiver Kommentare&#8221; wich aber allmählich einem neuen Klima, in dem gegen Ende der fünfziger Jahre die &#8222;45er&#8221; tonangebend wurden, diejenigen nämlich, die dieses Jahr als heilsamen Bruch sahen, positive Alliierten- und Westerfahrungen hatten, herumgekommen waren. &#8222;Zeitkritik&#8221; im umfassenden Sinne, das was man ein Jahrzehnt später &#8222;Hinterfragen&#8221; nannte, wurde gestärkt durch ungeschickte Zensurversuche <i>und </i>gesellschaftlichen Stimmungswandel &#8212; und sie wurde nun auch als Presseprodukt verkaufbar.</p>
<p>Eine kritische Fraktion der &#8222;skeptischen Generation&#8221;, die insgesamt so unpolitisch doch nicht war, kann man hier am Werk sehen. Die ihr zugeschriebenen Haupteigenschaften lauteten: ideologiearm und pragmatisch-lösungsorientiert. Solche Ideologie der Ideologielosigkeit wurde später mit guten Gründen kritisiert, doch als Anspruch dieser Alterskohorte auf einen Neubeginn sollte man sie zunächst ernst nehmen; der israelische Deutschland-Reisende Amos Elon nannte sie damals &#8222;leicht konservativer Pessimismus&#8221; (Elon 1964: S. 62).</p>
<p>Damals zeichnete man noch keine Milieu-Lebensstil-Landkarten, wie die heutige Sozialforschung sie entwirft. Aber es geht hier um eine im Wesentlichen kulturell zu umreißende Kohorte oder Gruppe: Da amalgamierten sich politische mit kulturell-habituellen Fragen; Theater, Film und Musik wurden zu den wichtigsten Ausdrucks-formen, und moderne Grafik oder auch radikale Kleinschreibung gerieten zum stillen Erkennungszeichen.</p>
<p>Die HU war somit Bestandteil und zum Teil auch Avantgarde des Vor-1968er-Aufbruchs &#8212; eines Aufbruchs, der an &#8222;Reformstau&#8221; <i>und </i>am subjektiven Leiden ansetzt. Denn: &#8222;1968&#8221; fand von 1958 bis 1966 statt, der wichtigste Teil der heute anerkannten und jenem magischen Jahr zugeschriebenen kulturellen Öffnungen geschah früher als meist vermutet. Auch der Beginn der Auseinandersetzung mit der Geschichte des Nationalsozialismus muss etwa auf das Jahr 1958 datiert werden (vgl. Reichling 2001). Welche Rolle dabei die neue Organisation HU einnehmen könnte, wurde von dem linkskatholischen Publizisten Gerd Hirschauer klar ausgesprochen: Es gehe darum, &#8222;die demokratische Entwicklung eines noch nicht demokratischen Volkes ernster [zu] nehmen als die Befriedigung seiner autoritären Bedürfnisse&#8221; und Kritik an der Regierung zu einer &#8222;produktiven Beschäftigung zu machen (Hirschauer 1961: S. 21 und 24). Da-mit wurde eine Avantgarde-Position reklamiert, aber diese Gruppe schien auf dem Weg von der &#8222;Gefolgschaft&#8221; zur Zivilgesellschaft eine flexible, diskursorientierte, nichtautoritäre Vorhut bilden zu wollen.</p>
<p><i><b>Themen und Ziele</b></i></p>
<p>Primäres Thema der HU waren zunächst Irrationalismen der Mächtigen: unbegründete Privilegien (der Kirchen) sowie überzogene Kontrollversuche des Staates. In der Weiterentwicklung und Ausfächerung ihrer Themen artikulierte sie einerseits stellvertretend ungelöste Probleme der BRD: vor allem die miserable Lage der &#8222;äußeren Randgruppen&#8221; der neuen Wohlstandsordnung (z.B. von Psychiatriepatienten, Heim- und Knastinsassen als Opfern sog. &#8222;besonderer Gewaltverhältnisse&#8221;, also rechtsfreier Räume) als Skandal einer entwickelten Demokratie. In der weiteren Debatte stellte sich dann heraus, dass auch andere Gruppen ähnlicher Diskriminierung ausgesetzt waren &#8212; etwa Schwule, Kinder und Frauen &#8212; und ihre Rechte insofern zum HU-Thema werden mussten. Der Kampf um ein rationales Recht setzte damit &#8212; noch ganz im Sinne des Gründer-Plädoyers für pragmatische Selbstbeschränkung &#8212; an Exzessen an: an der Verrücktheit dumpfer gesellschaftlicher Strafbedürfnisse, an abwegigen Kriminalitäts-, Strafvollzugs- und Heilungstheorien, die im Lichte neuerer soziologischer und psychologischer Erkenntnisse destruiert werden konnten.</p>
<p>Andererseits rangen die HU-Aktiven aber auch um die eigene Emanzipation und Interessenvertretung: Als die &#8222;inneren Randbezirke&#8221; des Wirtschaftswunders könnte man diese Themengruppe überschreiben. Es ging um Autoritarismus in Gesellschaft und Erziehungswesen, um Ehe- und Beziehungsprobleme, Fragen der Sexualität und Bildungsnotstand. Zum äußerst werbewirksamen Stichwort wurde das &#8222;Tabu&#8221;, mit dem sich eine offene Gesellschaft jederzeit auseinander zu setzen habe. Dabei waren psychologische Argumente (in allen Varianten &#8212; psychoanalytischen, aber auch pragmatischen US-amerikanischen) äußerst hilfreich. Sie dienen der Aufdeckung von Unbewusstem, der Analyse des besinnungslosen Autoritarismus und der Kritik von &#8222;Sekundärtugenden&#8221;. Dass Sexualität in allen Varianten (nicht nur als Homosexualität) zu diesen Tabus gehörte, soll ja auch zum zeitweiligen Sponsoring der HU durch die Unternehmerin Beate Uhse geführt haben.</p>
<p>Damit standen also nicht Kleinigkeiten auf der Tagesordnung, sondern nicht weniger als die Durchsetzung von Rationalität und Transparenz in allen Lebensbereichen. Neue Begründungszwänge für alte Verhältnisse wurden geschaffen. Empirie als Argument war noch etwas Ungewohntes, und das &#8222;bessere Argument&#8221; fungierte als heilsames Ritual. Die große Aufgabe erklärt vielleicht auch eine gewisse Forschheit der HU-Aufklärer: Einen CDU-Fraktionsvorsitzenden im Fernsehen psychoanalytisch zu sezieren, wie es Alexander Mitscherlich in einer ARD-<i>Report</i>-Sendung vorführte, mag viel-leicht nicht allen berufsethischen Normen entsprochen haben&#8230; (vgl. Mitscherlich 1966).</p>
<p>Die berufliche Nähe vieler HU-Mitglieder, aber selbstredend auch ihr Aufklärungsoptimismus prädestinierte den Verband zu seinem bildungsreformerischen Engagement in Schulen und Hochschulen: Als Voraussetzung mutiger Bildungsexpansion wurden Bildungsexperimente, Sprachstile und Soziolinguistik debattiert; modernisierte und neue Schulfächer (etwa politische Bildung) und eine stärkere Mitbestimmung der Lernenden standen ohnehin auf der bildungspolitischen Tagesordnung. Die von 1962 bis 1969 tätige Humanistische Studenten-Union agierte äußerst geschickt als radikalreformistische Kraft mit den psychologischen und sozialpolitischen Argumenten, die die HU-,Väter` und ihre Disziplinen bereitstellten (vgl. Kreppe12002).</p>
<p>Die HU als Symptom und als Akteurin der &#8222;Verwestlichung&#8221; lebte in ihren frühen Jahren primär vom unglaublichen gesellschaftlichen Hunger nach Argumenten &#8212; man denke an die Riesenauflagen von Zeitschriften und Buchreihen wie rororo. Die oben genannten publizistischen Netzwerke und Schlüsselpositionen in Verlagen und öffentlich-rechtlichen Sendern waren dabei hilfreich in einer Periode, in der das Leitmedium der Rundfunk war.</p>
<p><b><i>Von der inneren Unsicherheit zur postmodernen Bürgerrechtspolitik?</i></b></p>
<p>Hatte Szczesny in den Gründungsjahren noch vor parteiähnlichen umfassenden Programmatiken gewarnt, so ergab sich mit dem Erstarken der HU und ihres Gestaltungswillens eine deutliche Ausweitung von der &#8222;Abwehr&#8221; zu &#8222;Mitgestaltung&#8221; und &#8222;Einflussnahme&#8221;. Vietnamkrieg, Wirtschaftspolitik, Mietrecht und vieles mehr gerieten in<br />den Fokus der Arbeit. Primäre Arbeitsform des Verbands blieben aber Veranstaltungen, &#8222;Stellungnahmen&#8221; und Memoranden, Gesetzesvorschläge und Gesetzgebungskritik so-wie die publizistische Verbreitung dieser Expertise in Zeitschriften, Broschüren und Buchreihen.</p>
<p>&#8222;Gemeinsame Denkarbeit in kleinen Kreisen&#8221; könnte man das mit Jürgen Seifert nennen, und es ließ ein Selbstbewusstsein erkennen, das z. T. auch auf jugendbewegte Wurzeln zurückgehen mag. Die Humanistische Union leistete sich in diesen späten sechziger Jahren und seither immer wieder eine widersprüchliche Mischung, die andere nicht boten: frontale Angriffe und Entlarvungen <i>und </i>Reformismus, thematische Kampagnen als Lostreten von Dingen, die in der Luft lagen, auch in Sachen Berufsverbote intern sehr umstrittene Bündnisse. Insgesamt bewahrte der Verband aber zumeist das Image eines Honoratiorenvereins mit minimalem Aufwand &#8211; &#8222;Kann man da überhaupt eintreten oder muss man berufen werden?&#8221;</p>
<p><i><b>Transformationen</b></i></p>
<p>APO und Studentenbewegung haben auch diesen Verein &#8222;umgekrempelt&#8221;: Den liberalen Prominenten wurde die Willensbildung oftmals zu anstrengend, was häufiger zum Rückzug als zum Austritt führte. Bereits 1967 erlebte die HU eine Satzungsreform, die die heute so lästigen komplizierten Strukturen jenseits der Mitgliederversammlung ein-baute. Anders ausgedrückt: ab 1968 gab es eine &#8222;freundliche Übernahme&#8221; durch die APO-Generation, bei der ausreichend &#8222;Ältere&#8221; und Autoritäten &#8222;mitspielten&#8221;. Die Gründungs-HU als Projekt der ,nüchtern-fortschrittsgläubigen` Flakhelfer-Konsorte wandelte sich zum Bündnis mehrerer Generationen und damit zu einer komplett anderen Vereinigung. Diese Koalition sehr verschiedener politischer Kräfte funktionierte in der HU erstaunlich lange und effektiv &#8211; mindestens bis hin zur Entzauberung der sozial-liberalen Träume gegen Ende der 70er Jahre. Der Gründer sprach zwar retrospektiv von einem seit 1969 dominanten totalitarismusverdächtigen wirren Utopismus in der HU (Sczcesny 2001), verließ aber tatsächlich den Verband erst in den neunziger Jahren.</p>
<p>Vom Kulturpathos ihrer Gründungszeit hat sich die HU rechtzeitig getrennt und den Verband seit Anfang der siebziger Jahre in zukunftsfähige, nüchternere Politikformen überführt: Eine gewisse Kampagnefähigkeit erwies sich nun vor allem für das Politikfeld &#8222;Rechtspolitik&#8221; &#8211; die großen neuen Themen des Datenschutzes und der informationellen Herrschaft, die Frauenpolitik, die in Form eines juristischen Feminismus betrieben wurde, der über alle Bewegungskonjunkturen hinweg seine Berechtigung erwies (sei es in den Diskussionen um den Strafrechts-Paragraphen 218, um ein Antidiskriminierungsgesetz oder in der Verfassungsdebatte 1990).</p>
<p>Die Kirchenkritik hat sich als Topos der Bürgerrechtsarbeit bis heute erhalten, wenngleich an Bedeutung verloren: Mit einem deutlichen Süd-Nord-Gefälle interessieren sich die HU-Mitglieder für die Fragen von Kirchensteuer, Schul-Kruzifixen und staatlicher Alimentierung kirchlicher Aktivitäten, und die Themen der Religionskritik, humanistischer Lebenshilfe und &#8222;Weltanschauung&#8221; werden nunmehr eindeutig im aus Ost- und West-Freidenkern entstandenen Humanistischen Verband bearbeitet.<br />In ihrem zweiten Jahrzehnt erfuhr die Humanistische Union wohl die größte Resonanz und Wirksamkeit: In ihrer &#8222;Einwirkung&#8221; auf die sozialliberale Koalition &#8212; z. B. in Sachen Strafrecht und Strafvollzug &#8212; sind klare gesetzgeberische Konsequenzen der von ihr vorgetragenen Argumente erkennbar, obschon viele dieser Erfolge hinter den rasch folgenden Enttäuschungen verblassten: Berufsverbote, &#8222;Terroristenprozesse&#8221; und die folgenden innerstaatlichen Feinderklärungen gegen unabhängige Geister wie Peter Brückner und Heinrich Böll verdeutlichten erneut die Differenz zwischen Regierungsund Intellektuellen-Logik.</p>
<p>Viele Widersprüche und Kontroversen können hier nicht einmal an getippt werden &#8212; etwa die Ambivalenz der HU zwischen Friedensbewegung und Westbindung. (Plötzlich gab es in den neunziger Jahren einen Vorsitzenden mit einem lila Kirchentags-Halstuch, und der Gründer trat aus, als die HU das &#8222;Soldaten sind Mörder&#8220;-Zitat verteidigte, was seiner Weltkriegserfahrung entgegenstand.) Die nationale Begrenzung der Bürgerrechtsarbeit ist pragmatisch bis heute gut begründbar. Eine &#8222;Ostblindheit&#8221; aber, wie sie Hannes Schwenger der HU einmal bescheinigte, blieb bis in die jüngere Vergangenheit, z. B. gegenüber der &#8222;allzu katholischen&#8221; Solidarnosc-Bewegung in Polen, in einem gewissen Fremdeln gegenüber der &#8222;Pfarrer-Revolution&#8221; von 1989 oder in fragwürdigen Rekrutierungs- und Verteidigungsversuchen gegenüber den DDR-Juristen spürbar. Dass eine Organisation, die Antidiskriminierungs-Recht und -Politik erfunden haben will, sich selbst immer zu ,fein` blieb für eine Quotierung, muss ebenfalls undiskutiert bleiben.</p>
<p>Die Humanistische Union hat heute das eindeutige Profil einer rechtspolitischen Organisation &#8212; mit dem Bonus einer hohen Kompetenzvermutung in den meisten ihrer Arbeitsfelder und mit dem Schönheitsfehler einer sehr weit gehenden Spezialisierung ihrer Aktiven. Diese hohe Spezialisierung steht in einer unauflöslichen Spannung zur Mitsprache von 1.600 Mitgliedern und auch zur historisch gewachsenen Vielfalt ihrer Beitritts- und Mitgliedschaftsmotive, was im Rahmen von Delegiertenkonferenzen und Verbandstagen zu einem gelegentlich skurrilen Nebeneinander ausgefeiltester Argumente und schlichter linkspopulistischer Gesinnungs-Bekundungen führen kann. Auch der in den letzten Jahren zu verzeichnende Mitgliederzuwachs, der den Altersaufbau des Verbands in erfreulicher Weise normalisiert hat, wird daran wohl wenig ändern, weil die jungen &#8222;Online-Mitglieder&#8221; vermutlich die &#8222;altfränkischen&#8221;, gegenüber allen Vereinfachungsversuchen resistenten Satzungsstrukturen der HU schlicht ignorieren wer-den.</p>
<p><i><b>Wird die HU noch gebraucht?</b></i></p>
<p>Alle Mitgliederorganisationen stecken seit vielen Jahren in einer Krise, weil Individualisierung und Flexibilisierung die Motive für kontinuierliches Engagement aufzuzehren scheinen. Zudem leidet die HU seit Mitte der siebziger Jahre bis in die Gegenwart hin-ein am &#8222;Auswandern&#8221; von Themen in Spezialorganisationen und Selbsthilfegruppen, die auf ihren Arbeitsgebieten klare Kompetenzvorsprünge entwickelt haben. Als Bei-spiele können Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie (1970), IAF &#8212; Verband bi-nationaler Familien (1972), Deutsche Vereinigung für Datenschutz (1977), Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (1979), pro asyl (1986), Mehr Demokratie (1988) aber ebenso die stets mit Bürgerrechtsfragen befasste Neue Frauenbewegung, die Friedensbewegung und die Anti-AKW-Bewegung genannt werden. Auch eine Quasi-Spaltung im Gefolge des Russell-Tribunals 1978 und die Entstehung des Grundrechte-Komitees im Jahr 1980 seien nicht unterschlagen.</p>
<p>Ganz unpathetisch-empirisch gesehen, wird die Humanistische Union in einigen ihrer Interessengebiete auch fürderhin benötigt, weil es sonst schlicht keine qualifizierte Opposition gäbe: Das gilt u. a. für die Felder der Polizeirechts, der Geheimdienstkritik, des Demonstrationsrechts, in denen zwar FDP und Grüne sich zeitweise parlamentarisch profilierten, aber auch in diesen Parteien rückten Bürgerrechtsfragen inzwischen an den Rand der Aufmerksamkeit.</p>
<p>Drei oder vier geschichtliche Situationen hat es seit ihrer Etablierung gegeben, in denen Argumente und Expertise der Humanistischen Union bundesweit stark nachgefragt waren: Dazu zählen die Debatte um die Notstandsgesetze, vielleicht auch die Berufsverbote-Kontroversen, sicher aber die &#8222;Sympathisanten&#8220;-Hetze der siebziger Jahre sowie der Volkszählungsboykott der achtziger Jahre. Diese Erfahrung legte den Grund für eine Funktionsbestimmung der Bürgerrechtsarbeit, die ihr die Aufgabe zuweist, zwischendurch auch leise und bescheiden intellektuelle Vorratsarbeit zu leisten.</p>
<p>Aber möglicherweise lassen sich in der Vergangenheit der HU einige weitere Charakteristika erkennen, die zukünftige Stärke bedeuten können? So können beispielsweise die realiter sehr unkomplizierten Arbeitsweisen in Adhoc-Gruppen eine spezifische Attraktion für Aktivierungswillige darstellen. Dass dieser Verein oftmals eine Spur pragmatischer und &#8222;reformistischer&#8221; als andere linke Formationen auftrat (einschließlich der Gründung von Beratungsstellen), ist im nach 1989 eingetretenen neuesten post-ideologischen Zeitalter ein weiteres Argument für die Fortsetzung.</p>
<p>Und das unbezweifelbare Verdienst, seit den achtziger Jahren viele Kontroversen, eigene Ambivalenzen und tatsächliche Grundrechts-Kollisionen auch im Inneren durch-gehalten und offen gelegt zu haben (etwa beim PorNo-Thema, in der Sterbehilfe-Diskussion oder in der Frage, ob der Verfassungsschutz zu reformieren oder aufzulösen sei) ist angesichts der allmählichen Auflösung weltanschaulicher Lager und politischer Gewissheiten geradezu ein neues Qualitätsmerkmal. Das argumentative Moment garantiert keine Schlagzeilen und schnellen Erfolge, aber es taugt vielleicht dennoch als Markenzeichen, wenn man weniger grobschlächtig und pathetisch als andere formuliert? Was Jürgen Seifert für die Verfassungsordnung der Bundesrepublik postulierte: ein &#8222;Forum&#8221; der Auseinandersetzung statt einer hierarchischen &#8222;Wertekirche&#8221; zu bilden (Seifert 1979: S. 335 ff.), könnte auch eine Funktionsbestimmung für eine lebendige, tabu arme und kooperationsfähige Bürgerrechtsvereinigung sein. Damit an den offensiven und bekennenden Pluralismus der Gründer, der Vielfalt von Relativismus zu unter-scheiden wusste, anzuknüpfen, hieße, an der richtigen Stelle leidenschaftlich zu bleiben.</p>
<p>[1] So das Erzbischöfliche Ordinariat München 1967 &#8212; zit. nach HU-Mitteilungen Nr. 32 (Sept. 1967), 5. 18.</p>
<p>[2] Eine zweite Welle um 1970 brachte etwa die Gesellschaft für bedrohte Völker und Terre des Hommes hervor, eine dritte kann mit der Entstehung von Pro Asyl und Terre des Femmes für die 80er Jahre konstatiert werden (vgl. Roos 1993: S. 77 f.; Wildenthal 2000: S. 1052 f.).</p>
<p>[3] Dieses Bändchen &#8212; 1961 hg. von Martin Walser &#8212; kann ebenfalls als ein Versuch gelesen werden, ungeachtet individualistischer Selbstverständnisse das Unbehagen der &#8222;Intelligenz&#8221; im als konservativ-klerikal empfundenen Meinungsklima zu bündeln und die Notwendigkeit eines Regierungswechsels aus dieser Perspektive zu unterfiittern. Zu den 20 Autoren gehörten u. a. Axel Eggebrecht, Hans M. Enzensberger, Peter Rühmkorf, Inge Aicher-Scholl, Günter Grass, Gerhard Schoenberner und Erich Kuby.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p><i>Elon, Amos </i>1988 [1964]: In einem heimgesuchten Land. Berichte aus beiden Deutschland, Nördlingen</p>
<p><i>Hirschauer, Gerd </i>1961:Bräuchen wir eine neue Regierung? in: Walser, Martin (Hg.): Die Alternative, Reinbek, S. 14-24</p>
<p><i>Hofmann, Jürgen</i> 1967: Die Humanistische Union. Ein Beitrag zur Soziologie der Intellektuellen, München</p>
<p><i>Kreppel, Klaus </i>2002: Linksliberalismus. Das Beispiel der Humanistischen Studenten-Union. In: Faber, Richard/ Stölting, Erhard (Hg.): Die Phantasie an die Macht? 1968 &#8212; Versuch einer Bilanz. Berlin, 5. 82-106</p>
<p><i>Mitscherlich, Alexander</i> 1966: Das Porträt des Rainer Barzel, München</p>
<p><i>Müller-Heidelberg, Till</i> 2001: Die Humanistische Union als älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation, in: Vorgänge, 40. Jg. H.3 (155), S. 13-24</p>
<p><i>Reichling, Norbert </i>2001: Liberale politische Kultur und beginnende Aufklärung über den Nationalsozialismus in der Bundesrepublik der 60er Jahre. Beiträge der Humanistischen Union, in: Vorgänge, 40. Jg. H.3 (155), S. 35-48</p>
<p><i>Roos, Alfred</i> 1993: Nicht-parlamentarische Politik und Opposition, in: Vorgänge, 32. Jg. H.3 (123), S. 175-89</p>
<p><i>Seifert, Jürgen </i>1979: Haus oder Forum. Wertesystem oder offene Verfassung, in: Habermas, Jürgen (hg.): Stichworte zur &#8222;Geistigen Situation der Zeit&#8220;, 1. Bd. Frankfurt/M., 5.321-339</p>
<p><i>Sonnemann, Ulrich</i> 1984 [1964]: Die Einübung des Ungehorsams in Deutschland, Frankfurt/M. Szczesny, Gerhard 1961: Humanistische Union, in: Walser, Martin (Hg.): Die Alternative, Reinbek, S. 36-43</p>
<p><i>Szczesny, Gerhard</i> 2001: &#8222;Den Utopismus und Radikalismus habe ich mir selbst ins Haus geholt&#8221;, in: Vorgänge, 40. Jg. H.3 (155), S. 33 f.</p>
<p><i>Verheyen, Nina</i> 2010: Diskussionslust. Eine Kulturgeschichte des &#8222;besseren Arguments&#8221; in Westdeutschland, Göttingen</p>
<p><i>Wildenthal, Lora </i>2000: Human Rights Advocacy and National Identity in West Germany, in: Human Rights Quarterly, Vol. 22 N. 4, S. 1051-1059</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/194-vorgaenge/publikation/ein-sehr-zaeher-intelligenzlerverein1/">Ein „sehr zäher Intelligenzlerverein“[1]</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die HU und der Punitive Turn</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/194-vorgaenge/publikation/die-hu-und-der-punitive-turn/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 20:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Autobiografische Anmerkungen zu einem Kriminalpolitischen Wandel aus: Vorgänge 194 ( Heft 2/11) S.27-44 Irrita&#173;ti&#173;onen aus den Anf&#228;ngen der HU Ich weiß nicht mehr genau, wann mir die HU als Institution erstmalig begegnet ist. Ich kann mich nicht rühmen, zu den &#132;61ern&#148; zu gehören, zu den ersten begeisterten Mitgliedern, die dem Gründungsaufruf ihres Initiators Gerhard Szczesny [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Autobiografische Anmerkungen zu einem Kriminalpolitischen Wandel</p>
<p>aus: Vorgänge 194 ( Heft 2/11) S.27-44</p>
<h5>Irrita&shy;ti&shy;onen aus den Anf&auml;ngen der HU</h5>
<p>Ich weiß nicht mehr genau, wann mir die HU als Institution erstmalig begegnet ist. Ich kann mich nicht rühmen, zu den &#132;61ern&#148; zu gehören, zu den ersten begeisterten Mitgliedern, die dem Gründungsaufruf ihres Initiators Gerhard Szczesny an zunächst 200 &#132;Persönlichkeiten des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens&#148; auf der Gründungsversammlung am 28.August sowie der ersten öffentlichen Veranstaltung im Dezember 1961 am Gründungsort München folgten. Welch ein Aufschwung für die damit erste deutsche Bürgerrechtsvereinigung: schon im Februar 1962, nur wenige Wochen nach ihrem ersten öffentlichen Auftritt, war die Mitgliederzahl auf 1203 geradezu explodiert.[1]</p>
<p>Der Kontext sowie die Gunst dieser Gründung, denen sicherlich ein Stück ihres spontanen Erfolgs geschuldet ist, liegen &#8211; trotz der liebevoll gepflegten Legende von einem Augsburger Aufführungsverbot für Mozarts Figaro[2] &#150;wohl eher in der Tatsache des Bundestagswahljahrs 1961 begründet. Nur knapp drei Wochen nach der Gründungsversammlung der HU fand am 17.9.1961 der vierte Urnengang für das Bundesparlament statt. Die politische Adenauer-Dämmerung wurde durch das Wahlergebnis ein-geläutet: in der ersten Bundestagswahl mit dem SPD-Kanzlerkandidaten Willy Brandt verlor die CDU ihre absolute Mehrheit, die SPD konnte sich um einige Prozentpunkte aus ihrem 30-Prozent-Ghetto heraushangeln.</p>
<p>Die Bundesrepublik hatte den liberalen Pfad westlicher Demokratien eingeschlagen &#150; sichtbar vor allem in der Wirtschaftspolitik und selbst erfahrbar am viel gerühmten Wirtschaftswunder. Der prominente Gesellschaftsdeuter Ralf Dahrendorf, aus einem sozialdemokratisch-bürgerlichem Milieu kommend, durch die Erfahrung der NaziVerfolgung geprägt, hat diesen Prozess frühzeitig auf seinen &#132;pluralistischen&#148; Begriff gebracht: &#132;Liberalität&#148; als das kulturelle und politische Pendant der wieder in ihren früheren Stand zurückkehrenden Welt der Wirtschaft mit ihrer Konsumvielfalt und Konsumfreiheit, der selbst das Erhardsche Konzept einer &#132;formierten Gesellschaft&#148; als ein Bett des griechischen Unholds Prokrustes erschien. Diese aufkeimende Liberalität wurde erbittert bekämpft, davon zeugte nicht zuletzt der Wahlkampf; bis heute erinnere ich, damals dreißigjährig und noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl mit dem roten Parteibuch der SPD ausgestattet, die erste wirkliche (persönliche) Schlammschlacht der Politik: der 85jährige CDU-Kandidat Adenauer sprach in einer Regensburger Wahlkampf-Rede am 14. August 1961 &#8211; einen Tag nach dem Mauerbau &#150; von dem damals 47jährigen &#132;Willy Brandt alias Frahm&#148;, Monate zuvor hatte Franz-Josef Strauss, damals Verteidigungsminister, unter Anspielung auf Brandts skandinavischen Emigrationsjahre öffentlich gefragt: &#132; Was haben Sie zwölf Jahre lang draußen gemacht? Wir wissen, was wir drinnen gemacht haben.&#148; Solche Ereignisse waren &#150; neben anderen genuin politischen wie der &#132;Erschwerung der Ehescheidung&#148;, &#132;heimliche Zensur von Literatur und Filmen&#8220;[3] &#150; Merkmale eines gesellschaftlichen und politischen Klimas, das zunehmend als repressives Joch restaurativer Richtung empfunden wurde.</p>
<p>Einen weiteren Schlüssel für den frühen Erfolg der HU kann man in den Akteuren und Institutionen erkennen, gegen die sich die Gründer und Mitglieder der ersten Stunde richteten. Es sind keineswegs, wie man vielleicht meinen könnte, die Handelnden auf der politischen Bühne &#150; diese auch, jedoch gleichsam eher nur in der Rolle von Handlangern und Marionetten, nicht von Gestaltern und Waltern der staatlichen Ordnung, die sich die Bundesrepublik nach der nationalsozialistischen Düsternis und Barbarei gegeben hatte. Wem die ersten Akteure der HU, allen voran ihr &#132;spiritus rector&#148; der ersten Jahre, Gerhard Szczesny, als den eigentlichen Widersachern und Feinden Paroli bieten wollten, waren die Vertreter und die Institution der christlichen Kirchen. Als ganz &#132;persönliche Motivation&#148; sagte es ihr Begründer in einem &#132;Interview&#148; mit seinem Enkel im Jahre 2000, zwei Jahre vor seinem Tod und mehr als dreißig Jahre nach dem Verlassen der von ihm gegründeten Bürgerrechtsvereinigung, in diesen Worten: &#132;Meine persönliche Motivation ergab sich aus meinem Einblick in die Einflussnahme der katholischen Kirche und der CSU in die Personal- und Programmpolitik des Bayerischen Rundfunks &#8230; &#8222;[4] Diese Frontstellung wurde ebenso nachhaltig wie wortgewaltig formuliert. &#132;Wir sind zu Mitläufern einer Verschwörung geworden, die unsere Entmündigung und Gleichschaltung diesmal im Namen der christlichen Heilslehre verlangt&#148;, heißt es im Gründungsaufruf der HU, und weiter wird darin die damalige &#132;christlichkonfessionalistische Regierungspraxis&#148; angeprangert, durch die &#132;(d)ie im Grundgesetz der deutschen Bundesrepublik verankerten Rechte &#8230;längst.., ausgehöhlt, wenn nicht außer Kraft gesetzt&#148; seien.[5] Kaum verhohlen wird eine Parallele zum Naziregime gezogen und von einem &#132;christlichen Totalitarismus&#148; gesprochen. Und nicht nur die katholische Kirche, ihre Medien und Kreise klotzten heftig zurück &#150; einschließlich des bis in diese Tage im Politikgeschäft anzutreffenden Kommunismusverdachts &#150;, &#132;&#8230;auch das angesehene Sonntagsblatt des evangelischen Bischofs Lilje&#8230;&#148; reihte sich in die Front der HU-Kritiker in deren Anfangsjahren ein.[6] [7]</p>
<p>Eine letzte Pointe zur &#132;Einbettung&#148; der HU-Gründungsphase in das damalige gesellschaftliche und politische Geschehen sowie zur eigenen Beziehung zur HU: Nicht schon von Beginn an verstand sich die HU als &#132;älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation&#148;, dessen sie sich heute so gerne rühmt &#150; wie der HU-Veteran und Mozart-Kenner, Volkmar Braunbehrens zu Recht &#132;(a)us den Anfängen der HU&#148; berichtet.[8] Obwohl die UNO-Menschenrechtskonvention 1948 und die europäische Menschenrechtskonvention 1950 verabschiedet wurden, Letztere von Deutschland bereits 1952 ratifiziert wurde,gab es in den Anfangsjahren der HU keine Bezugnahme darauf, auch nicht auf die berühmte US-Vorgängerin, der &#132;American Civil Liberties Union (ACLU)&#148;, die weltweit wohl größte Bürgerrechtsvereinigung mit ca. 500.000 Mitgliedern, 200 haupt- und zahlreichen nebenamtlichen Anwälten und regionalen Ablegern in den USA. Nach dem heutigen HU-Selbstverständnis und ihrer Arbeitsweise kommt die ACLU der HU wohl am nächsten.</p>
<p>Ein auf den ersten Blick belangloses Detail verweist auf eine Selbstverständnis-Diskussion in den Anfängen der HU, die die Beziehung zum Raum der Politik ins Licht rückt. Die in Anmerkung 1 erwähnte Dissertation von Jürgen Hofmann ist unter zwei Titeln veröffentlicht: der formellen Version als &#132;Dissertation an der LMU München&#148; und einer verkürzten informellen Version unter der &#132;Herausgabe&#148; der HU &#150; beide aus dem Jahre 1967. Die beiden Texte unterscheiden sich &#150; neben der Weglassung des Anhangs in der HU-Version &#8211; in ihren jeweiligen Untertiteln: während dieser in der offiziellen Version.lautet: &#132;Eine Untersuchung über Struktur und Funktion einer neuen kulturpolitischen Vereinigung&#148;, heißt es in der HU-Version: &#132;Ein Beitrag zur Soziologie der Intellektuellen&#148;.</p>
<p>Ohne in eine philologisch-semantische Überinterpretation eintreten zu wollen, drängt sich die Vermutung auf, dass der originäre Dissertations-Untertitel den HU-Herausgebern des Textes &#150; darunter wohl Szczesny selbst, der bekanntlich bis 1969 HU-Vorsitzender war &#150; zu politiknah formuliert war und diese deshalb das semantische Feld der &#132;Intellektuellen&#148; wegen seiner Konnotation zur &#132;freischwebenden&#148; und &#132;über-parteilichen&#148; Existenz für sich beanspruchten. Insbesondere wohl wollte man sich von den &#132;Niederungen&#148; der Parteipolitik fernhalten. Diese Interpretation legt nicht nur ein bei Hofmann zitiertes Referat von Szczesny aus dem Jahre 1963 nahe, in dem dieser der SPD vorwirft, &#132;&#8230;kulturpolitisch einen Kurs eingeschlagen&#148; (zu haben), &#132;dessen Pragmatismus kaum noch von nacktem Opportunismus zu unterscheiden sei&#8220;.[9] Dies schrieb ein Mitglied der SPD, der Szczesny damals angehörte, der auch ein weiteres SPD-Mitglied in den Gründungsvorstand berief ° und der einer Vereinigung vorstand, deren 192 befragte Mitglieder bei der Bundestagswahl 1965 zu zwei Dritteln die SPD, zu zehn Prozent die FDP und zu zwei Prozent die CDU/CSU als ihre parteipolitische Präferenz nannten. Szczesnys Distanz zur Parteipolitik war wohl mehr als das, es war die politische Attitüde, die in gewisser Weise zum Charakteristikum des typischen &#132;Intellektuellen&#148; gehört und die gerade in dieser Generation anzutreffen war. Diese <br />Distanz hat Szczesny übrigens bis in sein Alter beibehalten, als er der HU bereits Jahrzehnte den Rücken gekehrt hatte. In dem Interview mit seinem Enkel erklärt der Zweiundachtzigjährige: &#8222;Es waren diese Erfahrungen, &#8230;, dass sich &#8230; die uneingeschränkten Inhalte und Ziele einer weltoffenen Kultur- und auch Rechtspolitik erfolgreich nur in einem außerparteipolitischen Rahmen formulieren und propagieren ließen&#8220;.[11]</p>
<p>Diese Bemerkung verweist allerdings nicht auf eine wie immer zu bestimmende Nähe zur APO der sechziger Jahre &#150; dem Modell- und Präzedenzfall einer außerparlamentarischen politischen Bewegung. Im Gegenteil: seine Trennung von der von ihm einst gegründeten Humanistischen Union fiel &#132;&#8230;zusammen mit seiner Distanzierung von der APO&#148;, die er für eine &#132;tief greifende Umstrukturierung der Linken&#148; verantwortlich machte, ,,&#8230;eine Linke, von der wir uns unmissverständlich distanzieren müssen, weil es mit ihr keinerlei Übereinstimmung geben kann&#8230;&#8220;[12] Im Altersinterview steigert Szczesny seine Aversion gegen diese Entwicklung: ,,&#8230;im Namen der HU (wurden) nur noch neomarxistische oder wirre libertinistische Resolutionen verfasst.&#8220;[13]</p>
<p>Das Linke der Studentenbewegung, das Szczesny zuwider war, wurde auch in den eigenen Reihen bekämpft. Als sich die HSU (Humanistische Studenten-Union) an den damaligen Anti-Vietnam-Demonstrationen gegen die USA beteiligten, beeilte sich die HU mit der Feststellung, &#132;dass sie selbst sich nur mit ,kultur- und rechtspolitischen Vorgängen&#8216; innerhalb der Bundesrepublik befasse. ,Eine Stellungnahme zu außen- und weltpolitischen Geschehnissen liegt außerhalb ihres Aufgabenbereichs und ihrer Kompetenz&#8216;.&#8220;[14] Aus heutiger Sicht war das eine wahrlich nicht bürgerrechtskonforme Selbstkasteiung der HU. Man kann diese Haltung deshalb auch als die Sollbruchstelle zwischen dem Gründer der HU und seiner &#132;Gefolgschaft&#148; bezeichnen. Auf jeden Fall lässt sich wohl eine Zäsur innerhalb der Entwicklung der HU feststellen, die Spuren bis heute hinterlassen hat &#150; eine Feststellung, die sicherlich nicht auf einhellige Zustimmung unter den Mitgliedern dieser Bürgerrechtsvereinigung stoßen dürfte.</p>
<h5>Wege und Umwege in die HU</h5>
<p>Bevor ich zu einer brisanten Kontroverse in der HU, die nicht ohne persönliche Verletzungen und Ämterwechsel vor sich ging, komme, möchte ich kurz in einem Zwischenschritt meine eigene Beziehung zur HU dieser Gründungsjahre skizzieren. Zur Zeit der HU-Gründung befand ich mich noch in meinen wissenschaftlichen Aufbaujahren an der Universität Köln &#150; im Prozess einer soziologischen Dissertation eines Themas, das meiner Promotion, nicht aber meinem späteren Arbeitsfeld den Weg bahnte. Intime Kenner der HU wie der Universität Köln mögen bei dem Adjektiv &#132;soziologisch&#148; aufgemerkt haben: die damalige Kölner Soziologie war identisch mit dem Namen Rene König, ein 1937 in die Schweiz emigrierter Soziologe und Ethnologe, der 1949 nach Deutschland zurückkam und für 25 Jahre an der Universität zu Köln Soziologie lehrte, die deutsche Soziologie nach ihrem fast vollständigen Exodus während der Nazi-Zeit neu begründete und damit zum Wegbereiter der us-amerikanischen empirischen Tradition dieser Disziplin wurde. Er prägte mehrere Generationen von Studenten und nahm auch mich für die Soziologie ein, obwohl mein eigentliches Fach die Betriebswirtschaft war.</p>
<p>Und natürlich war König ein wacher Beobachter des politischen und gesellschaftlichen Wiedererstarkens des Deutschen und der Deutschen in der Bundesrepublik &#150; mit der Sensibilität eines Emigranten für die Wiederkehr dessen, vor dem er geflohen war, und der Courage, sich einzumischen und kaschierte braune Vergangenheiten aufzudecken. Seine Reputation und sein öffentliches Wirken verdankten sich nicht nur seinen wissenschaftlichen Leistungen und &#132;Lesungen&#148; im engeren Sinne, sondern seiner kosmopolitischen Orientierung und Weltläufigkeit, mit einem Schuss ins Bohemehafte &#150; Ausdruck seiner deutsch-französischen Herkunft, seines breiten Studiums sowie seiner vielfältigen kulturellen und literarischen Interessen und Beziehungen: König war Intellektueller als Wissenschaftler.</p>
<p>In manchen Zügen &#150; den anti-christlichen zumal, aber auch in der parteipolitischen Ungebundenheit &#150; waren sich Szczesny und König sehr nahe, vielleicht auch hatte Szczesnys publizistische Tätigkeit im Bayerischen Rundfunk beide zusammen gebracht &#150; jedenfalls war es wohl kein Zufall, dass König sich als Gründungsvorstand der HU bereit fand &#150; ja, sich in seinen autobiographischen Erinnerungen der Titelgebung der Humanistischen Union rühmte &#150; unter Rückgriff auf die holländische Praxis, die religiös ungebundenen Mitglieder der Gesellschaft als &#132;Humanisten&#148; zu bezeichnen.[15] Eine kleine Wegstrecke teilten beide auch das Unbehagen über die in die HU eindringende APO-Flut und den vermeintlichen studentischen Radikalismus, der beide dazu brachte, der HU den Rücken zu kehren: &#132;So traten sowohl Szczesny als auch ich selber und in unserem Gefolge viele andere nach ein paar Jahren wieder aus [16], als die Humanistische Union sich weder humanistisch noch als Union gebärdete, sondern nur noch ein Deckname war für ein recht unklares Sammelsurium politisch-radikaler Sekten.&#8220;[17] Allerdings: anders als Szczesny bescheinigte König der Studentenbewegung in seinen Rückbesinnungen eine gewisse Folgerichtigkeit angesichts &#132;eines völlig schrankenlosen Kapitalismus&#148; und immer lauteren &#132;Ruf(es) nach Law and Order.&#8220;[18] Der Schlüssel für diese Differenz zwischen den beiden HU-Gründern lässt sich vielleicht auf diese Formel bringen: Szczesny war literarischer, König soziologischer Intellektueller.[19]</p>
<p>Das Stichwort des &#132;Intellektuellen&#148; gibt Gelegenheit, an ein weiteres Gründungsmitglied der HU zu erinnern. Die HU bewegte sich in den Anfangsjahren in einem gesellschaftlichen Klima, in dem viele Menschen noch eher Distanz als Nähe zur Politik pflegten. Umso bedeutsamer waren Faktoren wie &#132;Prestige&#148; und &#132;Reputation&#148; von Personen, die für eine Politik eintraten. Genau deshalb war die Gründungsbeteiligung von Alexander Mitscherlich, dem Schwiegervater des späteren HU-Vorsitzenden Jürgen Seifert, ebenfalls ein Glücksfall für die HU. Auch er gehörte zu den ausgewiesenen Nazi-Gegnern mit Emigrations- und Gestapo-Erfahrungen, und er verschaffte sich als Psychoanalytiker, Gründer des Frankfurter Sigmund-Freud-Instituts, als Anhänger der kritischen Theorie sowie mit einer Reihe von in die Gesellschaft hineinwirkenden und die Gesellschaft bloß legenden Publikationen bis weit über die Grenzen seiner Wissenschaft hinaus Resonanz und &#150; nicht immer &#150; Akzeptanz.[20]</p>
<p>Mein Kölner soziologisches Studium verschaffte mir nicht nur einen &#132;anderen&#148; Blick auf die Gesellschaft, sondern formte auch eine bewusste politische Orientierung, die an die Stelle der diffusen ländlichen Mentalität konservativer Prägung eines Bauernsohnes aus den ehemaligen deutschen Ostprovinzen trat. Diese politische Bewusstwerdung führte mich in einer Atmosphäre des &#132;Kennedy&#8220;-Aufbruchs, die Willy Brandt verkörperte, zur SPD, der ich &#150; bei aller seitherigen Ernüchterung &#150; bis heute &#132;treu&#148; geblieben bin. Das war nicht immer leicht &#150; als in Köln studentische Demonstrationen die Universität und auch die Stadt durch Sitzblockaden, Sit-ins etc, heimsuchten, ich selbst als damaliger Stadtverordneter nicht einfiel in die Verurteilung meiner Genossen, setzte es manche bösen Worte und regelrechte Schelte.</p>
<p>Mein Eintritt in die Humanistische Union ließ noch einige Jahre auf sich warten &#150; es war das Jahr 1976. Die Umstände hingen mit zwei für mich entscheidenden beruflichen Schritten zusammen. Der erste bestand in meinem weiteren soziologischen Arbeitsfeld, das für die Soziologie weitgehendes Neuland und eine Domäne des Strafrechts einerseits, der Psychiatrie, Psychologie, ja: auch der Biologie anderseits war: abweichendes Verhalten im weitesten Sinne, mit Kriminalität als dem bedeutendsten Teilsaspekt dieses von der deutschen Soziologie bis dahin weitgehend unbeackert gebliebenen Forschungsbereichs, einschließlich der &#150; auch hier weit gefassten &#150; sozialen Kontrolle, mit dem Strafrecht als zentrale Institution der gesellschaftlichen und staatlichen Reaktion auf Normverletzungen aller Art. Für das Beackern dieses Feldes hatte ich mich während eines einjährigen US-Aufenthalts &#150; den größten Teil an der University of California in Berkeley/Cal. &#150; gleichsam aufgerüstet und von dort eine Perspektive importiert, die die deutsche Diskussion in Kriminologie und Soziologie entscheidend erweitert hat, indem sie konsequent Kriminalität und Strafrecht als gesellschaftliche und &#132;politische&#148; Phänomene betrachtete &#150; wie es ein halbes Jahr- hundert zuvor der französische Anthropologe A. Lacassagne auf die plakative Formel gebracht hatte: &#132;Jede Gesellschaft hat die Verbrecher, die sie verdient&#148;. Kritiker dieser Position nennen das Projekt &#132;kritische Kriminologie&#148;, um es auf Distanz zur &#132;eigentlichen&#148; Kriminologie zu halten &#150; und vergessen dabei, dass Wissenschaft nur als &#132;kritische&#148; eine Funktion besitzt.</p>
<p>Aus den USA brachte ich ein Verständnis des kriminologischen Gegenstands mit, das bis heute auf seine uneingeschränkte Akzeptanz unter Kollegen wartet. Es stammt von dem auch international berühmten &#132;Erfinder&#148; des &#132;white collar crime&#148;, dem Soziologen Edwin H. Sutherland. Er reklamierte als wissenschaftliche Zuständigkeit der Kriminologie drei separate, aber zusammenhängende Forschungsfragen: &#132;The Making of Crime, the Breaking of Crime, and the Reaction to Breaking of Crime&#148; &#150; ein Selbstverständnis der Kriminologie, wie man es in deutschen Lehrbüchern, wie etwa dem auflagenstärksten unter ihnen, dem des früheren niedersächsischen Justizministers Hans-Dieter Schwind, vergeblich sucht. Prozesse der &#132;Kriminalisierung&#148; und die so genannte Erforschung der Instanzen sozialer Kontrolle, wie der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Gerichte, des Strafvollzugs sowie der diversen Dienste der Justiz sind deshalb ergiebige &#150; und brisante &#150; Forschungsfelder.</p>
<p>Und noch eins ist anzufügen: die Soziologie zeichnet eine prinzipielle, vielfach empirisch begründete Skepsis gegenüber den Möglichkeiten des Strafrechts als alleinigem Instrument der Kontrolle, ja: auch nur der Reduzierung von Kriminalität aus &#150; R. König sah in ihm gleichsam ein überkommenes, &#132;atavistisches&#148; Relikt der Vormodeme, empirische Forscher erkannten in der Todesstrafe ein Instrument der &#132;Brutalisierung&#148; der Gesellschaft[21], nicht der Reduktion von Kapitalverbrechen etc. Ein Buch von Arno Plack aus dem Jahre 1974 mit dem Titel &#132;Plädoyer für die Abschaffung des Strafrechts&#148; fand viel Widerhall, nicht nur bei den so genannten &#132;Abolitionisten&#148; in Strafrecht und Kriminologie, sondern in der kritischen Kriminologie überhaupt, und wenn auch nur als Ausdruck der Überzeugung, dass das Strafrecht und seine Instanzen die eigenen Ansprüche und Erwartungen notwendig und nachhaltig verfehle, zumal in einer Gesellschaft, deren Entwicklung gemäß dem Titel eines bereits 1979, erschienenen Buches zu charaktierisieren ist: &#132;The Rich Get Richer and The Poor Get Prison  [22]</p>
<p>Der zweite berufliche Schritt, der mich der HU näher brachte, war ein universitärer Orts- und Fakultätswechsel. Ich verließ 1974 nach vier Jahren meine erste Professur für Soziologie an der Universität Regensburg und folgte einem Ruf an die neu gegründete rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Hannover. Hannover war in den siebziger Jahren Ausgangspunkt bis heute nachwirkender justizpolitischer Auf- und Umbrüche. Motor dieser Entwicklung war der legendäre Rechtsanwalt Werner Holtfort, der ein entscheidender Initiator sowohl des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) wie der Strafverteidiger-Vereinigungen war &#150; in dessen Büro übrigens auch der spätere Bundeskanzler Gerhard Schröder juristische Kompetenzen erwarb. Holtfort gehörte zur Gründungsgruppe der rechtswissenschaftlichen Fakultät, die allerdings nach wenigen Jahren die nicht-juristischen Elemente ihrer Ausbildung wie krebsartige Fremdkörper wieder abstieß. Dies war für mich ein Anlass, einem Ruf an die Universität Hamburg zu folgen und mich an dem Aufbau der ersten autonomen kriminologischen Ausbildung in der deutschen Universitätslandschaft zu beteiligen. Hannover ist bekanntlich auch der Herkunftsort bedeutender Funktionsträger der HU: zwei ihrer jüngeren Vorsitzenden &#150; Jürgen Seifert und Ulrich Vultejus &#150; kamen aus Hannover, mit Letzterem teilte ich sogar die gleiche Straße, gelegentliche Nachbarschaftstreffen eingeschlossen.</p>
<p>So entstanden Milieu und Gelegenheit, um Ziel und Arbeit der HU kennenzulernen, mit der geradezu &#132;naturwüchsigen&#148; Folge einer Mitgliedschaft. Diese war zunächst eine &#132;Kartei&#8220;mitgliedschaft, durch sich zunehmend überlappende Interessen und Aktivitäten wurde ich jedoch vertrauter mit der Arbeit der HU, die ihrerseits kriminologische Themen und Methoden in ihre Interessenschwerpunkte inkorporierte beziehungsweise wieder stärker nach vorne rückte. Hinzu kam die Schaffung eines kriminologischen Studiengangs zur beruflichen Fort- und Weiterbildung von Angehörigen justizbezogener Berufe. Das langjährige HU-Vorstandsmitglied aus Lübeck, die Rechtsanwältin Gunda Diercks-Elsner, Absolventin dieses so genannten Kontakt-Studiengangs, überredete mich schließlich, für den Vorstand der HU zu kandidieren, was denn auch zu meiner achtjährigen Zugehörigkeit zum HU-Vorstand von 1997 bis 2005 führte.</p>
<h5>Die HU und das Strafrecht: eine Z&auml;sur?</h5>
<p>Ich komme jetzt zu meinen Erfahrungen als kritischer und strafrechtsskeptischer Kriminologe mit dem Umgang der HU mit einem Politikfeld, auf dem ich mich wissenschaftlich zu Hause wähne und das in der Bürger- und Menschenrechtsarbeit der HU eine durchaus wechselvolle Rolle gespielt hat &#150; und bis heute spielt. Von Beginn meiner Mitgliedschaft im Bundesvorstand an begleitete mich die Auseinandersetzung mit der deutschen Kriminalpolitik jener Jahre gleichsam auf zwei Pfaden&#150; dem professionellen und dem bürgerrechtlichen. Es waren nicht nur getrennte, sondern auseinander driftende Pfade. Beide bedürfen der Erläuterung &#150; der professionelle etwas knapper, der bürgerrechtliche wegen des hier zur Debatte stehenden Kontextes ausführlicher.</p>
<p>Um die professionelle Seite kurz zu skizzieren, möchte ich mich auf einige an anderer Stelle veröffentlichte Texte von mir beziehen, in denen ich mich mit dem inzwischen zum geflügelten Wort gewordenen &#132;punitive turn&#148; wissenschaftlich und kriminalpolitisch beschäftige. In einem längeren Aufsatz, den ich zusammen mit einem Historiker in einem Band über &#132;Unsichere Großstädte?&#8220;[23]verfasst habe, habe ich in dem von mir verantworteten Part &#150;&#132;Der aktuelle Sicherheitsdiskurs&#148; (S. 28 ff.) &#150; vor allem die &#132;repressive Wende in der Strafrechtspolitik&#148; zum Gegenstand meiner Überlegungen gemacht. Der Aufsatz ist Ende der neunziger Jahre entstanden &#150; die Problematik hat mich seither nicht mehr losgelassen und mich natürlich während der gesamten Periode meiner HU-Vorstandstätigkeit begleitet. Auf einer Tagung der &#132;Konkurrenz&#8220;-Organisation der HU, dem &#132;Komitee für Grundrechte und Demokratie&#148;, im September 2000 habe ich meine Überlegungen fortgeführt und später für eine Dokumentation der Tagung ausgearbeitet, deren Hauptakzent auf der präventiven Aufrüstung der Polizei lag,[24] In einer Reihe weiterer Vorträge und Aufsätze habe ich seither diese Entwicklung verfolgt, nachgezeichnet und ihre Generalisierung über die USA hinaus auf andere westliche Länder &#150; so auch auf Deutschland &#150; empirisch ausgewiesen, zuletzt in einer englisch-sprachi~en Publikation unter dem Titel: &#132;Stopping the ,punitive turn&#8216; at the German border&#148;.[25]</p>
<p>Die internationale Diskussion dieser dramatischen kriminalpolitischen Wende hin zu einer Renaissance des repressiven Strafrechts ist entscheidend durch eine preisgekrönte Monographie des wohl prominentesten gegenwärtigen Kriminologen geradezu explodiert. Der schottische, seit etlichen Jahren an der New York University lehrende Kriminologe David Garland hat 2001 eine Studie mit dem Titel &#132;The Culture of Control. Crime and Social Order in Contemporary Society&#148; publiziert.[26] Darin belegt er an einer Reihe von Einzelerscheinungen aus Strafrecht und Kriminalpolitik für die USA sowie für England die Titelthese &#150; u. a. an der Krise der Resozialisierung, dem zunehmenden Rückgriff auf das Gefängnis, der machtvollen und alles durchdringenden Opferperspektive sowie einer Reihe anderer Merkmale. Insgesamt, so eine Schlussfolgerung Garlands, habe die Kriminalpolitik den dominanten Pfad einer rationalen, humanisierenden, wohlfahrtsstaatlichen Entwicklung verlassen und eine regelrechte Kehrtwendung um 180 Grad gemacht &#150; nach einem von ihm mehrfach zitierten Motto des konservativen Nachfolgers von Margret Thatcher, John Major, dass es darauf ankäme, &#132;to condemn more and to understand less&#148;.</p>
<p>Mit einiger Verzögerung ist diese Studie auch ins Deutsche übersetzt worden, nach-dem ihre Aufnahme unter deutschen Kriminologen in ihren Rezensionen zunächst auf den Nenner zu bringen war: das mag ja für die USA zutreffen, nicht jedoch für Deutschland. Der Frankfurter Campus-Verlag hat im Jahre 2008 die deutsche Version unter dem Titel &#132;Kultur der Kontrolle. Verbrechensbekämpfung und soziale Ordnung in der Gegenwart&#148; herausgebracht, einschließlich eines längeren Vorworts von dem Soziologen Axel Honneth und dem Strafrechtler Klaus Günther &#150; beides renommierte Vertreter ihres Faches, die die Einschlägigkeit der Studie auch für die deutsche Situation ohne Vor-behalte ausweisen. Es war der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, der diese Einschätzung bestätigte, als er im Jahr 2000 in einem Vortrag vor Juristen über die repressive Renaissance des Strafrechts gesprochen hat. Die Frankfurter Rundschau hat diesen Vortrag unter dem Titel &#132;Die neue Lust auf Strafe&#148; dokumentiert.[27] Als letztes möchte ich auf die Diskussion um die Entwicklung einer &#132;feindstrafrechtlichen&#148; Sonderbewegung des deutschen Strafrechts hinweisen, die seinem &#132;Erfinder&#148;, dem bedeutenden Strafrechtstheoretiker Günther Jakobs, zwar beträchtliche Kollegenschelte wegen seiner angeblich affirmativen Haltung, jedoch weniger wegen seiner rein tatsächlichen Feststellung eingetragen hat. [28]</p>
<p>Solcherart war mein &#132;kulturelles Vorverständnis&#148; bzw. wissenschaftliches &#132;Kapital&#148; in Bezug auf ein Aktivitätsfeld, von dem ich aus meinen ersten Kontakten zu Repräsentanten und Dokumenten der HU wusste, dass es ein etablierter Themenbereich bürgerrechtlicher Aufmerksamkeit und &#132;Zuwendung&#148; darstellte. Allerdings ist dazu eine wichtige Präzisierung und Konkretisierung erforderlich. Die Beschäftigung der HU mit dem Strafrecht &#150; mit der strafrechtlichen Sozialkontrolle im umfassenden Sinne &#150; ist durchaus selektiver und eher punktueller als grundsätzlicher Art. Weder hat sich die HU zur Diskussion um die Entkriminalisierung, die Entinstitutionalisierung, Entpönalisierung der siebziger und achtziger Jahre sichtbar und nachhaltig hervorgetan, geschweige denn &#132;ketzerischen&#148; Gedanken in Richtung Abschaffung des Strafrechts angehangen, noch hat sie der oben skizzierten kriminalpolitischen Wende Aufmerksamkeit, gar mahnende und Einhalt gebietende Erklärungen oder Einsprüche gewidmet. Sie hat Engagement für Gefängnisarbeit gefordert und gefördert, den Strafvollzug selbst als Institution nicht in Frage gestellt,,die EU-Standards angemahnt &#150; sie hat gerade eine längst fällige und verdienstvolle Tagung zum Strafvollzug organisiert, auf der eine Reihe von ebenso intimen wie kritischen Kennern der Materie zu Wort gekommen sind[29], aber auch hier versäumte sie den Blick über die institutionellen Grenzen des Strafvollzugs hinaus &#150; zugunsten einer im Wesentlichen im Appellativen und im Voluntarismus verharrenden Position [30]Weitgehend taub und unberührt blieb die Humanistische Union in ihrer bisherigen Geschichte gegenüber prinzipiellen Problemen des Strafrechts bezüglich seiner Eignung zur &#132;Lösung&#148; gesellschaftlicher Probleme, seiner &#132;unbeabsichtigten&#148; Nebenfolgen, seiner &#132;populistischen&#148; Instrumentalisierung durch Politik und Medien etc. Darüber kann auch nicht hinwegtäuschen die belegbare intensive Aktivität der HU auf einem Teilgebiet des Strafrechts, dem Sexualstrafrecht, dem im Folgenden die Aufmerksamkeit gilt. Ganz im Gegenteil: im Umgang mit dem Sexualstrafrecht spricht die HU eher mit einer gespaltenen Zunge, nimmt sie das Strafrecht affirmativ und instrumentell in Anspruch, wie wir sehen werden.</p>
<h5>Die HU und das Sexual&shy;straf&shy;recht:</h5>
<h5>im Kreuzfeuer von Moral und Medien</h5>
<p>In dem erwähnten Alters-Interview von Szczesny von 2000 erinnert er sich an die frühen Aktivitäten der HU zur &#8222;Abschaffung der Paragraphen 175 und 218 des Strafgesetzbuches&#8220;, wozu &#132;..,kompetente HU-Mitglieder Dokumentationen &#8230; zur Vorlage im Parlament vorbereitete(n)&#148;. Die Abschaffung des § 175 erfolgte bekanntlich schrittweise &#150; zunächst wurden 1969 die homosexuellen Beziehungen zwischen Erwachsenen straffrei gestellt, die vollständige Streichung des § 175 musste noch bis 1994 warten.</p>
<p>Die &#132;Reform&#148; der strafrechtlich bewehrten Regeln zur Abtreibung bzw. zum Schwangerschaftsabbruch nach § 218 war bekanntlich ein Thema des ganzen vorigen Jahrhunderts &#150; seine Umsetzung nach dem letzten Weltkrieg ein Prozess der Aushandlung und der Erprobung zwischen den politischen Parteien und auch dem Parlament und dem Bundesverfassungsgericht, nicht zu vergessen die Anstrengungen dazu von der &#132;Straße&#148; und den nicht-institutionellen Akteuren aus der Zivilgesellschaft, insbesonderen Feministinnen. Die endgültig gefundene Lösung ist regelungstechnisch ein Verbot mit vielen Ausnahmen, faktisch eine Regelung, die etwa im Jahre 2010 zu 110.0001egalen Schwangerschaftsabbrüchen geführt hat &#150; eine Mischung aus den beiden Modellen der Fristen- und Indikationslösung. Zu den Verfechtern der Straffreiheit der Abtreibung gehörte auch die HU &#150; gleichsam &#132;automatisch&#148; angesichts ihrer erbitterten Gegner aus dem Bereich der Kirchen, der katholischen in Sonderheit, und ihren affinen Akteuren aus der Welt der Politik.</p>
<p>Wie kein anderes Deliktfeld sind die Sexualdelikte paradigmatische Chiffren für sittliche und moralische Konflikte und Kreuzzüge. Darin spiegeln sich zugleich elementare und intime Sozialbeziehungen, und sie sind Elemente und Mikroarenen gesellschaftlicher Macht und Auseinandersetzung. Ihr Code ist der von Moral und Werten, deren Potential in der ihnen angesonnenen Kraft ihrer Universalisierbarkeit liegt &#150; moralische Ansprüche treten auf und zielen auf absolute Geltung und sind prinzipiell nicht negotiabel. Sie sind dem Anspruch nach nicht an Interessen gebunden &#150; sie sind nicht &#132;lobbyfähig&#148; bzw. &#132;bipartisan&#148;, wie es in der amerikanischen Politik für politische Entscheidungen heißt, die nicht politikfähig im Sinne alternativer parteipolitischer Positionen sind. Der bedeutende, zu früh verstorbene französische Soziologe Pierre Bourdieu hat den Absolutheitsanspruch moralischer Forderungen mal dahingehend charakterisiert, dass dieser bereits dadurch verletzt würde, dass man sich ihn zu begründen oder zu rechtfertigen genötigt sieht. Wer solche Ansprüche gleichwohl in Frage stellt, riskiert Reputation und Ausschluss aus der Gemeinschaft. Diese Erfahrung habe ich in der Zugehörigkeit zum HU-Vorstand in sehr direkter Anschauung und Betroffenheit gemacht.</p>
<p>Dazu ist zunächst eine allgemeine Vorbemerkung über die Entwicklung der straf rechtlichen Regulierung des sexuellen Verhaltens im Kontext der oben skizzierten kriminalpolitischen Wende für das Verständnis des HU-internen heftigen Konflikts hilf-reich. Wiederum sei der Diskussion über die deutsche Situation ein kurzer Blick auf die analoge außerdeutsche Erörterung vorausgeschickt. Der oben erwähnte Stichwortgeber des &#132;punitive turns&#148;, David Garland, hat den sexuellen Kindesmissbrauch als Beispiel und Prototyp einer &#132;dämonisierenden&#148; und eskalierenden Kriminalpolitik identifiziert &#150; ,,&#8230;an obsessive focus of media and political discussion, quite out of proportion to the frequency of such offending, or to the amount of harm it does when compared to more structural forms of injury and neglect..&#8220;[31] Garland, dessen Befunde sich auf die USA und England beziehen, steht mit seiner Diagnose nicht allein. Drei Jahre nach ihm nimmt sich Steven Angelides, ein in Geschichte und &#132;gender studies&#148; promovierter australischer Forscher von der renommierten Monash University, des Themas der Pädophilie und der Kindersexualität in historischer Perspektive und um die australischen Erfahrungen erweitert an. Er spricht von einer &#132;veritable explosion of cultural panic and alarming media reportage regarding an apparent ,crisis&#8216; of pedophilia. Und weiter: &#132;Selbst die Frage nach der Irrationalität der Pädophilen-Angst ist vielen schon verhasst&#8220;.[32] Eine weitere &#150; aktuelle &#150; Quelle bietet ein Aufsatz, der gerade in der theoretisch besten Zeitschrift der Kriminologie erschienen ist. Darin wird auf interessante Weise auf der Basis einer historischen Analyse von &#132;pädophilen&#148; Filmen &#150; beginnend mit Fritz Langs ersten Tonfilm &#132;M. Eine Stadt sucht einen Mörder&#148; &#150; eine Gegenüberstellung wissenschaftlicher und &#132;populärer&#148; Kriminologie vorgenommen. Dabei wirdder Wandel des &#132;Bildes&#148; der Pädophilie und des pädophilen Täters zum heute vorherrschenden Profil eines &#132; arguably the most feared and vilified of all ,predatory strangers&#148; [33] nachgezeichnet. Die letzte Stimme zur Bedeutung der Pädophilie in den modernen Gesellschaften ist die in meinen Augen bedeutendste &#150; sie stammt nicht aus der Feder eines kritischen Kriminologen, auch hat sie kein Sexualforscher oder Gender-Spezialist zu Papier gebracht, sondern es ist die Beobachtung des international renommierten polnisch-englischen Soziologen Zygmunt Bauman, der den Umgang der Gesellschaft mit der Pädophilie zum Signum der Sicherheitsgesellschaft gemacht hat. Zustimmend zu einer im &#132;The Guardian&#148; am 24. April 1998 erschienenen Reportage über mehrtägige &#132;Belagerungen einer Polizeistation in einer nordenglischen Kleinstadt, in der einem entlassener Missbrauchstäter Schutz gewährt wurde, schreibt Bauman: &#132; Es gibt nur noch sehr wenige Gruppen von Menschen, die man auf ehrenhafte Weise hassen darf. Pädophile sind genau das Richtige&#8220;[34]</p>
<p>Die für die verschiedenen angelsächsischen Länder ermittelten Befunde lassen sich auch für die Bundesrepublik konstatieren. Die Richtung und Bewegung der deutschen Kriminalpolitik spiegelt sich paradigmatisch in der strafrechtlichen Behandlung des Sexualverhaltens &#150; über die Beispiele der Homosexualität und des Schwangerschaftsabbruchs hinaus. Sowohl in der Periode der Liberalisierung des Strafrechts, die erst mit den so genannten Anti-Terrorgesetzen der siebziger Jahre zur Umkehr kam, standen die Sexualstraftaten &#150; neben Teilen der politischen Straftaten &#150; für eine weitgehende &#132;Entkriminalisierung&#148;, wie sie umgekehrt die kriminalpolitische Verschärfung des Strafrechts in den Jahren danach ganz entscheidend beflügelten, ja, antrieben.Dieser Wandel von einer kriminalpolitischen Liberalisierung zu einer Renaissance strafrechtlicher Repression dem Gebiet des Sexualstrafrechts begründet und legitimiert sich aus einer prinzipiellen Umstellung des grundlegenden &#132;Erzeugungsprinzips&#148; und der Konstruktionslogik des Strafrechts. Der Liberalisierungs- phase lag das Ziel der &#132;Entmoralisierung&#148; zugrunde &#150; nach der Einsicht, dass das Strafrecht keine Moralinstanz darstellt, sondern das Steuerungsmedium des säkularisierten Staates. Diese Trendwende des Sexualstrafrechts trägt die Überschrift &#132;Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung&#148; &#150; unter diesem Bann&#8217;er fand und findet eine ungebremste Verschärfung des Strafrechts statt, die insbesondere den Schutz der Kinder und Jugendlichen als Legitimation zitiert. Stichworte dafür sind die Pornografie zum einen, die Pädophilie zum anderen. Drei deutsche Strafrechtslehrer stellten bereits 2004 fest, dass das Sexualstrafrecht inzwischen zur Speerspitze der kriminalpolitischen Entwicklung überhaupt geworden sei.[35]</p>
<p>Dass der staatliche und gesellschaftliche Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch zum Schwungrad der Punitivität geworden ist, lässt sich am zuverlässigsten an der politischen und legislativen Skandalgeschichte des stufenweisen Ausbaus des zur Zeit des Nationalsozialismus in das Strafrecht eingeführten Instituts der Sicherungsverwahrung ablesen. Dieser geschah wiederholt vor allem mit Blick auf derartige schlimme Straftaten. Es bedurfte bekanntlich erst des Hinweises des Straßburger Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, um den Euphemismus der Sicherungsverwahrung als nicht-strafende Maßregel der Besserung und Sicherung aus der Welt zu schaffen &#150; und damit auch den Bruch des verfassungsrechtlich gesicherten Verbots der rückwirkenden Verhängung von Strafe. Signifikante innerdeutsche Stimmen, zumindest solche, die als institutionalisierte oder selbsternannte Hüter von Recht und Verfassung zu betrachten sind, haben &#150; von Ausnahmen abgesehen &#150; den Spruch aus Straßburg weder antizipiert noch ihn, als er dann ergangen war, ohne Murren akzeptiert. Auch die Stimme der HU war nicht recht vernehmbar.</p>
<h5>Die Geschichte eines internen &#132;Verbandss&shy;treichs&#148;</h5>
<p>Dieser abschließende Teil meiner Überlegungen rekonstruiert meine innerverbandlichen Erfahrungen im Umgang der HU mit dem Problem des sexuellen Kindesmissbrauchs. Tatsächlich erstreckten sich meine einschlägigen Erfahrungen auf die gesamte von 1997 bis 2005 dauernden Zugehörigkeit zum Bundesvorstand der Vereinigung. Obwohl diese eine detailliertere Erörterung verdienten, als ich sie hier leisten kann, ist ihre grobmaschige Skizzierung unverzichtbar.</p>
<p>Meine erste Berührung mit dem Problem des sexuellen Kindesmissbrauchs bzw. der &#150; in dieser Begrifflichkeit &#150;&#132;Pädophilie&#8220; ging auf einen zeitlich genau fixierbaren äußeren Anlass zurück, auf den der HU-Vorstand glaubte reagieren zu sollen. In der FAZ v. 13.1.98 erschien &#150; unter dem Titel: &#132;Komm jetzt &#150; Du hast mich doch lieb&#148; &#150; ein halbseitiger Artikel des bekannten Feuilletonisten Konrad Adam, der eine vernichtende Kritik am Inhalt eines Buches des Soziologen und HU-Beiratsmitglieds Rüdiger Lautmann enthielt, dabei gleichzeitig die Deutsche Forschungsgemeinschaft wegen ihrer Förderpolitik ins Visier nahm, pauschal die Soziologie der Verletzung &#132;natürlicher Gefühle und kultureller Selbstverständlichkeiten&#148; zieh und ihr vorhielt, gesellschaftliche Tabus zu zerstören. Die Überschrift des Artikels entsprach dem &#132;0-Ton&#148; eines der von Laut-mann interviewten pädophilen &#132;Probanden&#148;. Das inkriminierte Buch war vier Jahre zu-vor erschienen und legte auf ungeschminkte Weise die &#132;Binnenwelt&#148; einer Reihe von Pädophilen frei, die es in dieser Weise bislang nicht gab. Es war eine Art Nebenprodukt eines von der DFG geförderten Forschungsprojekts von Lautmann.</p>
<p>Dieser FAZ-Artikel löste einige öffentliche Diskussion aus, rief unmittelbar die DFG-Spitze auf den Plan, die durch ihre Pressereferentin sich mit der Adam-Kritik solidarisierte, fand einige Tage danach eine Aufnahme in der SZ &#150; mit der gleichen Tendenz wie in der FAZ. Der HU-Vorstand bat mich sowie ein weiteres Vorstandsmitglied um einen Lautmann verteidigenden Leserbrief an die SZ. Dieser kam nach mehreren Entwürfen zustande, stieß indessen nicht auf die Abdruckbereitschaft des zuständigen SZ-Redakteurs. Den Leserbrief-Text hatte ich selbst weitgehend entworfen, u. a. auch deswegen, weil ich als damaliger gewählter Fachgutachter der DFG an der Bewilligung des erwähnten Forschungsprojekts mitbeteiligt war.</p>
<p>Bemerkenswert und mit Beobachtungen aus außerdeutschen Zusammenhängen übereinstimmend war schon damals die Konstellation der Akteure der Pädophilie-Kritik. Die FAZ und die SZ stehen für jeweils ein spezifisches Klientel bzw. zielen auf Leserschaften mit zwar differentem ideologischen und politischen Profil, die indessen bezüglich der hier in Rede stehenden Sexualstrafpolitik deutliche Konvergenzen auf-weisen. Der oben erwähnte Garland sieht die von ihm identifizierte Verschärfung der Kriminal- und Strafpolitik aus zwei politischen und gesellschaftlichen Teiltendenzen und partiellen Strömungen geschürt und begünstigt, einer neo-konservativen einerseits, einer neo-liberalen anderseits. Die beiden überregionalen Tageszeitungen FAZ und SZ stehen zweifellos für diese beiden politischen und ideologischen Strömungen, wobei die FAZ den neo-konservativen Part vertritt. Dagegen gehört die SZ wohl dem Selbst- und Fremdverständnis gemäß nahezu ausschließlich zu den medialen Stützen des wirtschaftlichen Neo-Liberalismus, politisch hingegen hat sie eine Affinität zur FDP alten Typs ä la Karl-Herrmann Flach und Ralf Dahrendorf bestehen dürfte.</p>
<p>Für beide mediale Akteure dürfte zutreffen, dass sie nicht unerheblich den gesellschaftlichen und staatlichen Wandel ebenso widergespiegelt wie mitgeprägt haben, dem nach Garland die kriminalpolitische Wende geschuldet ist und den er wie folgt pointiert hat: &#132;War die Parole der sozialen Demokratie nach dem Kriege ökonomische Kontrolle und soziale Befreiung gewesen, so lautete der Rahmen, den die Politik in den 1980er Jahren vorgab, nunmehr ökonomische Freiheit und soziale Kontrolle, &#8222;[36] Auf die Trägerschaft der Pädophilen-Kritik und -verfolgung ist gleich noch einmal zurück zu kommen.<br />Die Skandalisierung der Publikation von Lautmann durch FAZ und SZ ist zwar sachlich, nicht jedoch schon tatsächlich als Ausgangspunkt der innerverbandlichen Kontroverse zu betrachten. Denn Vorboten dieser Diskussion reichen bis in den Beginn der neunziger Jahre zurück &#150; indessen blieben sie in der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt. Als symptomatisch und spätere Vorgänge vorzeichnend sei daran erinnert, dass bereits 1992 eine erste verbandsinterne Kontroverse um den SPD-Vorschlag einer Verjährungsverlängerung des sexuellen Kindesmissbrauchs zu beobachten war, die sich gegen die Ablehnung des damaligen Vorsitzenden U. Vultejus in den HU-Mitteilungen manifestierte.[37] Intensität und Personalisierung der Debatte in der HU um die Pädophilie erreichten ihre bis dahin nicht gekannte Schärfe in der HU-Diskussion um die Sexualstraftaten jedoch erst etliche Jahre später. Erst noch nahm die verbandsinterne Diskussion für einige Zeit den bis dahin eher liberalen Kurs. So beteiligte sich Lautmann noch kurze Zeit nach der gegen ihn gerichteten Kritik in FAZ und SZ an einer öffentlichen gemeinsamen Veranstaltung von HU und dem &#132;Komitee für Grundrechte und Demokratie&#148; im Mai 1998 in Köln zu dem Thema &#132;Sexualität und Recht&#148;. Ebenso berichtete dort der 2009 früh verstorbene, u. a. gegen die lebenslange Freiheitsstrafe streitende, unvergessliche Hartwut-Michael Weber von seinen und seines Mitautors Wolf-Dieter Narr Überlegungen &#132;Zur aktuellen Debatte über Strafverschärfungen für Sexualstraftäter&#8220;[38]. Damals noch eine Routine-Veranstaltung der HU in liberaler Kontinuität ihrer kriminalpolitischen Aktivitäten der Anfangszeit &#150; aus heutiger Sicht eher ein Sakrileg in den Augen dieser Bürgerrechtsorganisation.</p>
<p>Diese &#132;Transformation&#148; von einer strafrechtskritischen zu einer strafrechtsgeneigten Orientierung in Sachen Sexualstrafrecht geschah in einer Radikalität und mit einer fundamentalistischen Konsequenz, die unzugänglich war für rationale Erwägungen der Erforderlichkeit, Geeignetheit und Angemessenheit staatlicher Maßnahmen der Problemlösung, wie es die rechtsstaatlichen &#132;Errungenschaften&#148; moderner Staatlichkeit eigentlich gebieten &#150; das weiter oben berichtete Zitat von Angelides über die Struktur von Moralpaniken, wonach schon die Anmahnung von Rationalität auch in Fragen der Päsosexualität Hass auslösend sei, pointiert die emotionalen Begleitumstände des &#132;Politikwandels&#8220; der HU zu den Sexualstraftaten. Eine vom HU-Bundesvorstand mit satzungsgemßen Beschluss im Juni 2000 einstimmig angenommene &#132;Erklärung zum Sexualstrafrecht&#148; erfuhr wenige Monate später auf einem satzungsgemäß dazu nicht befugten so genannten Verbandstag[39] in Marburg eine knappe Ablehnung.</p>
<p>Diese Erklärung wendete sich &#150; mit Bezug vor allem auf das Sexual- und Jugendstrafrecht &#150; gegen die zunehmende Tendenz, mittels Strafrecht und Repression &#132;den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen .., gewährleisten&#148; zu wollen und setzte dem &#132;das Konzept einer rationalen Kriminalpolitik&#148; entgegen. Als prototypisch für diese Entwicklung der Kriminalpolitik &#132;im Zuge einer unübersehbaren und globalen Rückkehr staatlichen Handelns und Regierens zu dem Mittel der strafrechtlichen Repression und einer ebenso unbestreitbaren Zunahme punitiver Tendenzen in der Gesellschaft&#8230;&#148; wurde der &#132;sexuelle Kindesmissbrauch&#148; herausgestellt, wie wir ihn oben auch als Moment der internationalen Diskussion identifiziert haben.</p>
<p>Dies war der Ausgangspunkt weiterer Attacken und massiven Drucks auf den Bundesvorstand, seine kriminalpolitische Position in Sonderheit zu Fragen des Umgangs mit Sexualstraftaten und &#150;tätern zu korrigieren.</p>
<p>Während die vom Vorstand gewünschte und betriebene Einrichtung eines runden Tisches zur weiteren Diskussion der sachlichen Differenzen zur Frage der Behandlung der Sexualkriminalität nicht zustande kam, betrieben Akteure von inner- und außerhalb der HU eine Kampagne gegen den Vorstand &#150; mit dem Ziel, ihn zu einer strafrechtsaffirmativen Position und Stellungnahme zu Fragen des abweichenden Sexualverhaltens zu bewegen.</p>
<p>Diese Kampagne reichte bis in den Vorstand hinein &#150; bis zum Rücktritt eines seiner Mitglieder wegen der &#150; zuvor im Vorstand diskutierten und einstimmig[40] gebilligten &#150; aktiven Teilnahme dreier anderer seiner Mitglieder an der bis heute dämonisierten &#132;Arbeitsgemeinschaft für Humane Sexualität (AHS)&#148;, von der sich die HU mittlerweile nach jahrelanger Kooperation institutionell getrennt hat. Die drei an der AHS- Sitzung im November 2003 teilnehmenden Vorstandsmitglieder hatten Referate übernommen &#150; so der Autor zu dem Thema: &#132;Die neue Straflust am Beispiel des Sexualstrafrechts&#148;. Der damalige Vorsitzende sprach über &#132;Journalisten als Ermittler &#150; Eingriff in das rechtsstaatliche Strafverfahren&#148;. Nicht jedoch der etwaige Inhalt der Referate war der Stein des Anstoßes, sondern die Teilnahme überhaupt &#150; gleichsam nach Art des berüchtigten &#132;Kontaktverbots&#148; aus Zeiten der Terrorismusbekämpfung, wobei letztere Analogie auch unter dem Stichwort der &#132;Sympathisanten&#8220;-Verfolgung zu ziehen wäre &#150; die die damalige HU übrigens noch öffentlich gegeißelt hat. Die Entwicklung gegen Vor-stand und bisherige Position der HU in Sachen Sexualstrafrecht erhielt eine weitere und sich beschleunigende Dynamik durch zwei andere Faktoren bzw. Akteure. Zum einen betrieb eine &#132;vigilante&#148; Organisation namens &#132;Carechild e.V.&#148; eine militante und diffamierende Hetzjagd gegen vermeintliche Verharmloser und Unterstützer pädophiler Täter. Ihr genügte es, wenn jemand Einwände gegen die mittlerweile vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als verfassungswidrig erklärte Verschärfung der Sicherungsverwahrung mittels nachträglicher Verhängung zu erheben, um ihn der Pädophilie-Sympathie zu zeihen.[41] Adressat solcher E-Mails waren die HU, ihre Beiräte ebenso wie einzelne Mitglieder, deren Carechild sich als Mitstreiter sicher wähnte. Zum anderen hat sich die Sendung &#132;Report&#148; des Bayerischen Rundfunks des Themas in interes-siert-selektiver und Ruf schädigender Weise angenommen. Diese wurde schon tags dar-auf von Carechild zu einer neuerlichen Kampfes-Adresse an die HU genutzt.</p>
<p>Unter weiterer Aktivierung auch des Beirats, sah sich der Vorstand in seiner August-Sitzung 2004 unter buchstäblich fremdbestimmten und demütigenden &#150; wenn auch hingenommenen &#150; Umständen und Verfahren gezwungen, eine dogmatische und straf-rechtsaffirmative Erklärung zum sexuellen Kindesmissbrauch sowie eine Distanzierung von der AHS &#132;einstimmig&#148; zu beschließen, nachdem er noch in seiner vorangegangenen Mai-Sitzung, die vor der genannten Report-Sendung stattfand, einen analogen Beschuss mit einer 6:2-Mehrheit abgelehnt und stattdessen einen alternativen 6:2-Beschluss gefasst hatte, in dem ausdrücklich festgestellt wurde, dass &#132;die HU zu keinem Zeitpunkt Gewalt und Missbrauch gegen Kinder verharmlost hat&#148;. Der Rücktritt des Vorsitzenden und sein anschließender Austritt aus der HU sowie der Verzicht auf eine erneute Kandidatur zweier bisheriger Vorstandsmitglieder auf der Delegiertenkonferenz im Jahre 2005 lassen sich als durchaus intendierte Konsequenz der Kampagnenakteure benennen.</p>
<h5>Schlussfolgerung</h5>
<p>Weitere Einzelheiten dieser durchaus schmerzvollen, erzwungenen und nachhaltigen Wendung der HU in ihrer Haltung zu Sexualstraftaten müssen wir &#150; mit Ausnahme einer einzigen &#150; aussparen. Diese Ausnahme hat es indessen in sich und ist in der seitherigen Diskussion nicht zur Sprache gekommen. Weiter oben haben wir von den Akteuren auf dem Feld der Sexualpolitik gesprochen und an den Anfang die beiden Medien der FAZ und SZ gesetzt. Auf diese Frage ist abschließend zurückzukommen, zumal sie es erlaubt, sie mit Befunden außerhalb Deutschlands zu verknüpfen. Als Akteure gegen die Majorität des damaligen Vorstands, in den einschlägigen Exemplaren und Leserbriefen der &#132;Mitteilungen&#148;, in den Voten im Vorstand selbst, unter den Carechild-geneigten Mitgliedern war eine deutliche Überrepräsentation von weiblichen, ja: &#132;feministischen&#148; Mitgliedern festzustellen. Es ist keine Frage, dass gerade diese Mitgliedergruppe den treibenden Part der Konfrontation mit dem Vorstand bildete. Sie organisierte den Widerstand auf der Marburger Verbandstagung, formulierte militante Leserbriefe und zwang den Vorstand gleichsam in die Knie.</p>
<p>Diese &#150; zugegeben: nicht völlig durchrecherchierte &#150; Behauptung findet eine Entsprechung in der französischen empirischen Untersuchung der Politologin Laune Boussaguet, die in einem Ländervergleich zwischen Frankreich, Belgien und Großbritannien die vorrangige Rolle &#132;militanter Feministinnen&#148; bei der Profilierung anti-pädophiler Strategien in Gesetzgebung und öffentlichem Diskurs ausgemacht hat [42] Bemerkenswert an dieser Parallele ist allerdings nicht nur, nicht einmal in erster Linie die mögliche Konvergenz der Entwicklung, sondern aus der hier von mir vertretenen Perspektive der politische &#150; und damit: kontingente &#150; Charakter der politischen und gesellschaftlichen Gewichtung der Pädophilie auch in der Bundesrepublik. Eine derartige Analyse der Interessen auch in dieser Frage ist nicht gleichzusetzen mit der Relativierung des Problems selbst, hat jedoch im Blick zu halten, dass die &#132;Dinge auch anders sein könnten&#148;. Diese Position ist deutlich zu unterscheiden von einer Position, die ,,&#8230; durch die sittenbildende Kraft des Strafgesetzes einen Damm gegen die Ausbreitung eines lasterhaften Treibens&#8220; zu errichten hoffte, wie Hans-Georg Stümke über die strafrechtliche Verfolgung der Homosexualität berichtet.[43] Zu verlängern und zu verknüpfen sind diese Befunde mit den vorangegangenen akteursbezogenen Überlegungen, die eine Parallelität neoliberaler und punitiver Strategien ausmachten. Die Annahme dürfte eine gewisse Plausibilität für sich haben, dass unsere Beobachtungen durchaus kompatibel sind mit dem Titel des Buches eines englischen Politologen, der die Politik der neoliberalen Thatcher-Jahre auf den Nenner brachte. &#132;The free economy and the strong state&#8220;.[44]</p>
<p>Meine allerletzte Bemerkung knüpft hieran an und wirft einen Blick auf eine ebenso lange wie kluge Anmerkung des Geschäftsführers der HU, Sven Lüders, auf die hier verhandelte Problematik der HU und ihrer Kriminalpolitik, wie sie sich in der Kontroverse um die Haltung zum Sexualstrafrecht darstellt. Anlässlich einer bis ins Gerichtliche getriebenen Auseinandersetzung mit dem Regensburger Bischof Müller im Jahre 2010 verfasst Lüders eine Art Grundsatzposition zu der hier verhandelten Auseinandersetzung &#150; er nennt sie: &#132;Bürgerrechte und Verantwörtung`[45]. So sehr sich diese in Vernunft, Korrektur und Ausgleich in Streit und Auseinandersetzung übt, erfreulich eindeutig jegliche Anflüge von Kontaktverbotsstrategien im Kontext bürgerrechtlicher Arbeit zurückweist, verhilft er dem Strafrecht in Sachen Sexualstrafrecht und Pädophilie zu einer Aufwertung und Profilierung, wie sie in meinen Augen der HU des Beginns und seiner Gründer sowie der frühen Jahrzehnte durchaus fremd waren. Sie lässt die rechts-historische und kriminalpolitische Variabilität des Umgangs mit Sexualstraftaten ebenso aus der Betrachtung wie sie einer moralischen Wieder-Aufladung des Strafrechts Vorschub leistet, die rechtspolitisch und bürgerrechtlich als Rückfall zu werten ist. Auch verfällt Lüders in seiner Argumentation einer &#132;Opfer-Strategie&#148;, die von verschiedener Seite als Null-Summenspiel charakterisiert worden ist: die Strafe des Täters ist die Kompensation und der Nutzen des Opfers. Die Opfer-Orientierung wird damit gleichsam zum eskalierenden Schwungrad der Kriminalpolitik und zur Bedrohung rechtsstaatlicher Sicherungen.</p>
<p>[1] Diese Daten sind der Dissertation von Jürgen Hofmann: Die Humanistische Union. Ein Beitrag zur Soziologie der Intellektuellen, München 1967, entnommen (es handelt sich um die von der HU verantwortete Ausgabe, ohne den methodischen und tabellarischen Anhang).<br />[2] Von solchen für die damaligen &#132;Christen-Demokraten&#148; Anstoß erregenden, &#132;skandalisierbaren&#148; Anlässen aus der Welt von Kunst, Kultur, Film etc. gab es einige. Der Journalist Rudolf Walther erinnert in &#132;der Freitag&#148; Nr. 19 v. 12.Mai unter dem Titel &#132;Kampfstoff Buttersäure&#148; an den Film &#132;die Sünderin&#148; mit Hildegard Knef und Gustav Fröhlich (ein Halbbruder des HU-Mitgründers R. König), der ein Jahrzehnt vor dem Mozart Verbot, im Jahre 1951 &#132;für Monate Thema Nr. 1 in Zeitungen und Zeitschriften&#148; war. Als der legendäre Kölner Kardinal Josef Frings sich über den Film empörte, &#132;wurde der Film in Köln von den Behörden im Handstreich verboten&#148;. Das Bundesverwaltungsgericht hat drei Jahre später die verhängten Aufführungsverbote als rechtswidrig erklärt und damit ein wichtiges Urteil zur Kunstfreiheit nach Art. 5, Abs. [3] GG gesprochen.<br />3 Zit. n. Hofmann, a. a. 0., S. 2.<br />[4] &#132;Den Utopismus und Radikalismus habe ich mir selbst ins Haus geholt&#148;. Ein Interview mit Gerhard Szczesny &#150; geführt von seinem Enkel Christian Szczesny am 15.12,2000, in: Vorgänge 155, 40. Jg. (Sept, 2001), S. 33/34, 33.<br />[5]Zit. n. Hofmann, a. a. 0., S. 5.<br />[6] Diese Informationen sind entnommen aus. Christian Szczesny, Mein Großvater Gerhard Szszesny<br />und die Humanistische Union, in:, S Vorgänge 155, 40. Jg. (Sept, 2001). 25-32, 28.<br />[7]Rene König, Mitstreiter und Mitgründer der HU, berichtet in seinem ersten autobiographischen Text aus dem Jahre 1980 von einer &#132;Welle des Hasses, die mir nach der Gründung der Humanistischen Union von vielen Seiten entgegenschlug&#148; und zitiert wörtlich die Reaktion eines Kollegen<br />mit diesem Ausspruch: &#132;Damit haben Sie sich in Deutschland ganz unmöglich gemacht&#148; und berichtet weiter als &#132;tollstes Stück&#148;, dass ein &#132;Kurzzeit-Minister&#148; seine Berufung an die Universität Bonn &#132;.,.mit der Begründung abschmetterte, der Begründer der Humanistischen Union sei nicht<br />berufungsfähig,..&#148; &#150;vgl. die Wiederveröffentlichung des Textes: Leben im Widerspruch. Versuch einer intellektuellen Autobiographie, in: Rene König Schriften, Bd. 18: Autobiographische Schrif-<br />ten, Hrg. V. Mario und Oliver König, Opladen: Leske und Budrich 1999, S. 9-316, hier: 5.156ff.<br />[8] Volkmar Braunbehrens, Aus den Anfängen der HU. Persönliche Erfahrungen, in: Vorgänge 155, 40.<br />Jg. (Sept, 2001), S. 62-67, 67. Diesem frühen HU-Mitglied verdankt die HU wohl ihren schönen Ursprungsmythos des Figaro-Verbots als Gründungsauslöser der Organisation.<br />[9] Zit. n. J. Hofmann, a, a. 0., S. 6.<br />[10] Es handelte sich um den Studienrat und späteren bayerischen Landtagsabgeordneten Dr. Jürgen<br />Bödderich.<br />[11] Interview von Christian Szczesny (Anm. 3), S. 33.<br />[12] Diese Zitate sind Szczesnys &#132;Abschiedsreferat&#148; auf der Delegiertenkonferenz der HU am 19. April<br />1969 entnommen &#8211; hier zit. n. Christian Szczesny (Anm. 3), S. 32.<br />[13] Ebda., S. 34.<br />[14] Ebda., S. 31.<br />[15] Ob allerdings Königs Behauptung &#150;&#132;ich bin verantwortlich für die Benutzung des Wortes humanistisch&#148; (König, Anm. 6, 5.158) &#150;historisch zutrifft, sei dahingestellt.<br />[16] Die Austritte waren im ersten Jahrzehnt der HU in der Tat erheblich. Die wenigen, mir zugängli-<br />chen Zahlen aus der Dissertation von Hofmann (Anm. 1, S. 15) zeigen für das zweite Jahrfünft eine<br />steigende Mitglieder-Ausstiegsrate von 3 Prozent (1964) bis 9 Prozent (1967). Wie dies verbandsintern diskutiert wurde, wäre interessant zu erfahren.<br />[17] R. König (Anm. 6), S. 157.<br />[18] R. König (Anm. 6), S,198.<br />[19] Deshalb war König auch alles andere als ein den &#132;Rechten&#148; zuzurechnender Intellektueller, wie es Norbert Reichling aus einem Aufsatz für seinen Beitrag im Vorgänge-Jubiläumsheft vor zehn Jah-<br />ren übernommen hat.<br />[20] Gerade hat &#132;der Freitag&#148; Nr. 23 v. 9.6.2011 an Mitscherlichs &#132;Einmischung&#148; in &#132;Die Unwirtlichkeit<br />unserer Städte. Anstiftung zum Unfrieden.&#148; erinnert, die im Jahre 1965 erschien und noch eine halbes Jahrhundert danach mehr denn je als Menetekel lesenswert und dechiffrierend ist.<br />[21] Diese kriminologische Erkenntnis brachte es bis auf die Frontseite der New York Times.<br />[22] Jeffrey Reiman, The Rich Get Richer and The Poor Get Prison: Ideology, Class, and Criminal Jus-<br />tice. Boston u.a.: Pearson Verlag, 7. Aufl. 2004 (zuerst 1979).<br />[23] Martin Dinges und Fritz Sack, Unsichere Großstädte?. In: dies, (Hrsg.), Unsichere Großstädte? Vom Mittelalter bis zur Postmoderne. UKV Universitätsverlag Konstanz GmbH, S. 9 &#8211; 65.<br />[24] Fritz Sack, Prävention als staatliches Sicherheitsversprechen &#150; Wandlungen des Gewaltmonopols in Deutschland. In: Komitee Ihr Grundrechte und Demokratie (Hrsg.), Verpolizeilichung der Bundesrepublik Deutschland. Polizei und Bürgerrechte in den Städten. Köln 2002, S. 21-65. Auf dieser Tagung stellte der derzeitige HU-Vizepräsident, Fredrik Roggan, die These seines Buches &#132;Auf 1 e-<br />galem Wege in einen Polizeistaat&#148; (Bonn 2000) vor.<br />[25] Daniela Klimke, Fritz Sack und Christina Schlepper, Stopping the ,punitive turn at the German bor-<br />der. In: Kury, Helmut &#038; Evelyn Shea (Hrsg.), Punitivity. International Developments. Vol. I: Punitiveness &#150; a Global Phenomenon? Bochum: Universitätsverlag Dr. Brockmeyer 2011, S. 289-340.<br />44 vorgänge Heft 2/2011, S. 27-44<br />[26] David Garland, The Culture of Control. Crime and Social Order in Contemporary Society. Oxford: Oxford University Press 2001.</p>
<p>[27] Winfried Hassemer, Die neue Lust auf Strafe. In: Frankfurter Rundschau v. 20. Dez. 2000, S. 16.<br />[28] Hierzu habe ich mich in dieser Zeitschrift ausführlich geäußert: Juristen im Feindrechtsstaat. In: Vorgänge 2007, H.178, S. 5-26.<br />[29] Jens Puschke (Hg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen. Berlin: Berliner Wissenschaftsverlag 2011.<br />[30] Meine flüchtige Lektüre des Buches von Puschke hat lediglich im Beitrag von Gerhard Rehn fragende Überlegungen zu &#132;Ökonomisierungstendenzen auch im therapeutisch/prognostischen B e-reich&#148; gefunden ( Puschke ibid., S. 81), die über den Tellerrand des Strafvollzugs hinausweisen &#150; das in der angelsächsischen Diskussion über den Strafvollzug identifizierte &#132;principle of less eligibility&#148; aus der Armenhausgesetzgebung des 19. Jahrhunderts ist als &#132;Abstandsgebot&#148; in der deutschen Sozial- und Arbeitsgesetzgebung bekannt, im Strafvollzug kaschiert am Werk.<br />[31] David Garland (Anm. 26), S. 136.<br />[32] Beide Zitate sind entnommen aus: Angelides, Steven, Historicizing Affect, Psychoanalyzing History: Pedophilia and the Discourse of Child Sexuality: In: Journal of Homosexuality, Vol 46(1/2), 2003, S. 79-109, hier: 80 (Übers. FS).<br />[33] Zitat entnommen aus: Kohm, Steven and Pauline Greenhill, Pedophile crime films as popular criminology: A problem of justice? In: Theoretical Criminology, Vol. 15/2, 2011, S. 195-216, hier: 195; Übers. FS:,,&#8230;wohl die gefürchtetsten und verteufeltsten von allen räuberischen Fremden&#8220;.<br />[34] Zygmunt Bauman, Die Krise der Politik. Fluch und Chance einer neuen Öffentlichkeit. Hamburg: Hamburger Edition 2000, S. 20.<br />[35] Duttge, Gunnar, Tatjana Hörnle und Joachim Renzikowski, Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. In: NJW 15/2004, S. 1065-1072.<br />[36] David Garland, Kultur der Kontrolle. Verbrechensbekämpfung und soziale Ordnung in der Gegen-wart. Frankfurt/New York: Campus Verlag 2008, S. 192.<br />[37] Vgl. HU-Mitteilungen Nr. 139-141.<br />[38] Siehe hierzu: Weber, Hartmut-Michael, und Wolf-Dieter Narr: Der Ruf nach Verschärfungen des Sexualstrafrechts. Politische Implikationen eines Bedrohungsszenarios. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, 42.Jg., 1997, S. 313-322; auch: Zur aktuellen Debatte über Strafverschärfungen für Sexualstraftäter. In: Vorgänge 1997, S. 9-17.<br />[39] Der Verbandstag (§ 13 der Satzung) hat anders als die von den dezentral gewählten Mitgliedern der Delegiertenkonferenz (§ 9) nur beratende, keine beschließende Funktion &#150; an ihm kann jedes Mitglied teilnehmen. Beide Organe der HU finden in jährlichem Wechsel statt, d. h. jeweils jedes zweite Jahr. Die Zusammensetzung des Verbandstages hat deshalb wenig demokratische Legitimation und ist leicht beeinflussbar.<br />[40] Die Einstimmigkeit betraf allerdings nicht das &#132;Rücktrittsmitglied&#148;, das an der einschlägigen Vorstands sitzung nicht teilgenommen hatte.<br />[41] Diese Denunziation erfuhren etwa die Grünen-Politiker Christian Ströbele und Claudia Roth. In den E-mails von Carechild e.V. an die HU werden Pädophile als &#132;Kreaturen&#148;, &#132;Abschaum&#148; u. ä. bezeichnet, Unterstützer nennt Carechild &#132;Untote&#148;, die &#8222;zur Strecke zu bringen&#8220; seien, etc.<br />[42] Boussaguet, Laurie:Les faiseuses d&#8217;agenda: Les militantes feministes et 1&#8217;emergence des abus sexuels sur mineurs en Europe. In. Revue francaise de Science Politique, 59/2, avri12009, S. 221-246 &#150; eine Aufsatzfassung des Buches: &#132;La pedophilie. Probleme public &#150; France, Belgique, Angleterre&#148;, Editions Bischof Müller Salloz 2008.<br />[43] Stümke, Hans-Georg: Homosexuelle in Deutschland. Eine politische Geschichte. München 1989, S. 183 f.<br />[44] Gamble, Andrew: The Free Economy and the Strong State. The Politics of Thatcherism. 2. erweiterte und aktualisierte Ausgabe. Houndmills, Basingstoke: Palgrave1994, zuerst 1988.<br />[45] Dieser Text findet sich auf der Homepage der HU unter &#132;Themen: Rechtspolitik: Verbandsnachrichten, Sexualstrafrecht &#8211; 15.07.10&#148;.</p>
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		<title>Humanismus statt Religion als Leitkultur</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 20:20:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Zu den moralischen Grundlagen moderner Gesellschaften, aus: vorg&#228;nge Nr. 194, Heft 2/2011, S. 45-59 I. Einleitung und Frage&#173;stel&#173;lung Die Weimarer Republik gilt in der historischen R&#252;ckschau als eine Demokratie ohne Demokraten, als eine Republik ohne Republikaner. Diese Aussage spielt auf folgenden Sachverhalt an: Einerseits bestanden die Institutionen einer Demokratie, andererseits spiegelte sich diese nicht in [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zu den moralischen Grundlagen moderner Gesellschaften,</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 194, Heft 2/2011, S. 45-59</p>
<h2 class="auto-created">I. Einleitung und Frage&shy;stel&shy;lung</h2>
<p>Die Weimarer Republik gilt in der historischen R&uuml;ckschau als eine Demokratie ohne Demokraten, als eine Republik ohne Republikaner. Diese Aussage spielt auf folgenden Sachverhalt an: Einerseits bestanden die Institutionen einer Demokratie, andererseits spiegelte sich diese nicht in der Gesellschaft wider. Die B&uuml;rger hatten die Normen einer Demokratie nicht verinnerlicht, die politische Kultur zeigte sich noch zu sehr vom Wilhelminischen Obrigkeitsstaat gepr&auml;gt. Eine allgemeine Lehre, die man aus der damit einhergehenden historischen Erfahrung ziehen kann, besteht in der Einsicht: In Demokratien bedarf es nicht nur der auf ihren Prinzipien gr&uuml;ndenden Institutionen und Verfassungsordnungen, auch die Denkungsart und Gewohnheiten ihrer B&uuml;rger m&uuml;ssen von einschl&auml;gigen Wertvorstellungen gepr&auml;gt sein. Der seinerzeitige Juraprofessor und sp&auml;tere Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang B&ouml;ckenf&ouml;rde formulierte dazu 1967 seinen ber&uuml;hmt gewordenen Satz: &bdquo;Der freiheitliche, s&auml;kulare Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.&rdquo;[1]</p>
<p>Doch worin sollten die damit angesprochenen &bdquo;Voraussetzungen&rdquo; konkret bestehen und wie sollten sie begr&uuml;ndet werden? Hierzu &auml;u&szlig;erte sich B&ouml;ckenf&ouml;rde weder in der seinerzeitigen Abhandlung noch in einem sp&auml;teren Text. Die dem &ouml;ffentlich als katholisch gepr&auml;gt geltenden Juristen zugeschriebene Auffassung, damit seien eben die Grundprinzipien des christlichen Glaubens gemeint, l&auml;sst sich aus der Lekt&uuml;re seiner damaligen wie sp&auml;teren Ausf&uuml;hrungen nicht ableiten. Unabh&auml;ngig davon, was nun B&ouml;ckenf&ouml;rde gemeint oder nicht gemeint hat[2], stellt sich die Frage nach der normativen Grundlage f&uuml;r den inneren Zusammenhalt einer offenen Gesellschaft und eines s&auml;kularen Rechtsstaats durchaus. Neue Anst&ouml;&szlig;e in diese Richtung gibt etwa die Rede von der &bdquo;Postdemokratie&rdquo;, wonach unter Beibehaltung der Institutionen das politische Leben in einer Demokratie schwinde[3], oder die Sozialphilosophie des Kommunitarismus, die eine st&auml;rkere Orientierung am Gemeinsinn im Lichte einer in Egoismen zerfallenden Gesellschaft einfordert.[4]</p>
<p>Hier soll f&uuml;r den Humanismus und nicht f&uuml;r die Religion als Leitkultur moderner Gesellschaften am Beispiel von Deutschland pl&auml;diert werden. Dazu bedarf es zun&auml;chst einer Definition von Leitkultur als moralischer Grundlage (2.) und von Religion als Sinnressource f&uuml;r eine offene Gesellschaft (3.). Danach geht es um die Einw&auml;nde gegen die Erhebung von Glaubensauffassungen zu einem Bestandteil von Leitkultur: erstens geschichtsbezogen die Ambivalenz der Religionen (4.), zweitens legitimationstheoretisch die mangelnde Begr&uuml;ndbarkeit (5.) und drittens gesellschaftsbezogen das multireligi&ouml;se Gemeinwesen (6.). Nach Ausf&uuml;hrungen zu den Voraussetzungen f&uuml;r ein Konzept von Leitkultur (7.) und dem Humanismus im s&auml;kularen Selbstverst&auml;ndnis (8.) folgen die Argumente f&uuml;r dessen Erhebung zur Leitkultur: erstens demokratietheoretisch die geringere Missbrauchsm&ouml;glichkeit (9.), zweitens gesellschaftsbezogen der h&ouml;here Realit&auml;tsgehalt (10.) und drittens kultur&uuml;bergreifend die gr&ouml;&szlig;ere Verallgemeinerbarkeit (11.).</p>
<h2 class="auto-created">II. Leitkultur als Bezeichnung der moralischen Grundlagen einer Gesell&shy;schaft</h2>
<p>Da die vorliegende Abhandlung mit dem Begriff &bdquo;Leitkultur&rdquo; arbeitet und so einen in der &ouml;ffentlichen Debatte umstrittenen Terminus nutzt, soll hier zun&auml;chst das hinsichtlich des Geltungsanspruchs und Inhalts damit konkret Gemeinte erl&auml;utert werden. Als &bdquo;Erfinder&rdquo; der &bdquo;Leitkultur&rdquo; gilt der Politikwissenschaftlicher Bassam Tibi, der dazu 1998 im Kontext eines Pl&auml;doyers f&uuml;r Werte-Verbindlichkeit in einer multikulturellen Gesellschaft bemerkte: &bdquo;Die Werte f&uuml;r die erw&uuml;nschte Leitkultur m&uuml;ssen der kulturellen Moderne entspringen, und sie hei&szlig;en: Demokratie, Laizismus, Aufkl&auml;rung, Menschenrechte und Zivilgesellschaft.&#8220;[5] Bei dieser Aussage gilt es, im Kontext der hier zu er&ouml;rternden Problematik, zwei Gesichtspunkte zu beachten: Die genannten Eigenschaften sind nicht auf eine Kultur, Nation oder Religion bezogen, was f&uuml;r ihre interkulturelle, internationale und s&auml;kulare Orientierung spricht. Au&szlig;erdem geht es in dieser Erl&auml;uterung um die inhaltlichen Bestandteile von &bdquo;Leitkultur&rdquo;, aber nicht um eine Definition des damit formal Gemeinten.</p>
<p>Gr&ouml;&szlig;ere Bekanntheit erlangte die Bezeichnung in der breiteren &ouml;ffentlichen Debatte durch Friedrich Merz, dem damaligen Fraktionsvorsitzenden der CDU im Bundestag, der 2000 in einem Artikel der Tageszeitung &bdquo;Die Welt&rdquo; Migranten zur Respektierung der Regeln f&uuml;r das Zusammenleben in Deutschland aufforderte: &bdquo;Ich habe diese Regeln als die ,freiheitliche deutsche Leitkultur&#8216; bezeichnet.&#8220;[6] In dieser Formulierung vermischt sich eine demokratietheoretische mit einer nationalen Kategorie, ohne das damit Gemeinte klar und trennscharf zu erl&auml;utern. Dies l&ouml;ste kritische Einw&auml;nde aus, hatte Merz doch eine Definition des spezifisch &bdquo;deutschen&rdquo; in diesem Kontext unterlassen. Einige Referenzpersonen des CDU-Politikers distanzierten sich von der Berufung auf ihre Auffassung von &bdquo;Leitkultur&rdquo;, da sie nicht national, sondern universalistisch ausgerichtet war.[7] Die Differenzen bestanden also nicht bez&uuml;glich der allgemeinen Auffassung von einer &bdquo;Leitkultur&rdquo;, sondern hinsichtlich der ihr im jeweiligen Verst&auml;ndnis eigenen Begr&uuml;ndungskontexte und Wertvorstellungen.</p>
<p>Doch was sollte man nun unter einem solchen Begriff formal und objektiv verstehen? Hier kann der Blick auf das Verst&auml;ndnis von &bdquo;politischer Kultur&rdquo; weiterhelfen: Die in den Sozialwissenschaften genutzte Bezeichnung steht f&uuml;r Einstellungen und Werte von Individuen, die sie in einer Gesellschaft zu politischen Fragen in einem allgemeinen Sinne entwickelt haben.[8] Das mit &bdquo;Leitkultur&rdquo; Gemeinte kann somit als ein Teil der &bdquo;politischen Kultur&rdquo; gelten und nennt die in ihr dominierenden Auffassungen und Normen. Inhalt einer &bdquo;Leitkultur&rdquo; w&auml;ren demnach die Meinungen und Prinzipien, die eine Gesellschaft mehrheitlich als Orientierungswerte ansieht oder ansehen sollte. Diese Unterscheidung bezieht sich auf die empirische Betrachtung im Sinne einer Beschreibung des Bestehenden oder eine normative Perspektive im Sinne einer Erwartung f&uuml;r die Zukunft. Hier geht es fortan um die Frage, ob mehr im Humanismus oder mehr in der Religion eine Leitkultur f&uuml;r die gegenw&auml;rtige Gesellschaft in Deutschland gesehen werden kann bzw. gesehen werden sollte.</p>
<h2 class="auto-created">III. Religion als Sinnres&shy;source f&uuml;r eine moderne Gesell&shy;schaft</h2>
<p>F&uuml;r den R&uuml;ckgriff auf die eigentlich alte und wieder neue Sinnressource &bdquo;Religion&rdquo; f&uuml;r die normative Ausrichtung des sozialen Miteinanders pl&auml;dierten j&uuml;ngst ganz unterschiedliche Akteure im &ouml;ffentlichen Diskurs. Als Erster soll hier exemplarisch Bundespr&auml;sident Christian Wulff genannt werden, &auml;u&szlig;erte er doch 2010 in einer Rede anl&auml;sslich des 20. Jahrestags der Deutschen Einheit bez&uuml;glich des Verst&auml;ndnisses von Zugeh&ouml;rigkeit in Deutschland: &bdquo;Das Christentum geh&ouml;rt zweifelsfrei zu Deutschland. Das Judentum geh&ouml;rt zweifelsfrei zu Deutschland. Das ist unsere christlich j&uuml;dische Geschichte. Aber der Islam geh&ouml;rt inzwischen auch zu Deutschland.&#8220;[9] Das gesellschaftlich-soziale Miteinander und die historisch-kulturelle Pr&auml;gung werden in dieser &Auml;u&szlig;erung prim&auml;r in religi&ouml;sen Kategorien gesehen. Die Begriffe &bdquo;Aufkl&auml;rung&rdquo; und &bdquo;Humanismus&rdquo; kommen in diesem Kontext nicht vor. Dar&uuml;ber hinaus blendet die Perspektive objektiv die Tatsache aus, dass mindestens ein gutes Drittel der deutschen Gesellschaft als Konfessionslose keiner Religion zugeordnet werden k&ouml;nnen.[10]</p>
<p>F&uuml;r eine einflussreiche Stimme aus dem philosophischen Bereich, die der Religion wieder einen h&ouml;heren Stellenwert als Sinnressource zuschreibt, steht J&uuml;rgen Habermas. Seit 2001 pl&auml;dierte er unter bekundeter Beibehaltung seiner s&auml;kularen Grundposition daf&uuml;r, dass religi&ouml;se Aussagen einen legitimen und notwendigen Platz im &ouml;ffentlichen Vernunftgebrauch h&auml;tten. So bemerkte Habermas: Der liberale Staat &bdquo;darf die Gl&auml;ubigen und die Religionsgemeinschaften nicht entmutigen, sich <i>als solche </i>auch politisch zu &auml;u&szlig;ern, weil er nicht wissen kann, ob sich die s&auml;kulare Gesellschaft sonst von wichtigen Ressourcen der Sinnstiftung abschneidet.&#8220;[11] M&ouml;gliche Wahrheitsgehalte religi&ouml;ser Beitr&auml;ge k&ouml;nnten aber nur dann in verbindliche Entscheidungen der Politik einflie&szlig;en, wenn sie in eine f&uuml;r alle B&uuml;rger allgemein zug&auml;ngliche Argumentation &uuml;bersetzt w&uuml;rden.[12] Worin die gemeinten Potentiale religi&ouml;ser &Uuml;berlieferungen als Sinnressource moderner Gesellschaften bereits bestehen oder bestehen sollten, erl&auml;uterte Habermas in seinen zahlreichen Stellungnahmen aber nicht.</p>
<p>Der Bundespr&auml;sident wie der Philosoph pl&auml;dieren nicht f&uuml;r die Einsetzung von Religion als neue Leitkultur. Indessen wollen sie ihr doch eine herausragende Bedeutung als Inhalt der moralischen Grundlage moderner Gesellschaften einr&auml;umen. Bevor gegen eine solche Auffassung inhaltliche Einw&auml;nde formuliert werden, bedarf es hier einer Definition von &bdquo;Religion&rdquo; als Arbeitsbegriff f&uuml;r die folgende Er&ouml;rterung: Es handelt sich um eine Sammelbezeichnung f&uuml;r unterschiedliche Einstellungen und Praktiken, die auf eine transzendente Dimension zur Erlangung von Orientierung und Sinn f&uuml;r menschliches Leben gerichtet sind. Inhaltlich geht es um den Glauben an einen &bdquo;Gott&rdquo; oder etwas &bdquo;G&ouml;ttliches&rdquo;, wof&uuml;r weder empirische noch rationale Belege vorgebracht werden k&ouml;nnen noch m&uuml;ssen. Der Unterschied zu anderen Sinnsystemen besteht darin, dass im Selbstverst&auml;ndnis der Glaube und nicht das Wissen das konstitutive Erkenntnisprinzip ist. Eine solche Auffassung schr&auml;nkt die M&ouml;glichkeit einer kritischen Pr&uuml;fung von formulierten Positionen demnach erheblich ein.</p>
<h2 class="auto-created">IV. Der geschichts&shy;be&shy;zo&shy;gene Einwand: Die Ambivalenz der Religionen</h2>
<p>Gegen die referierten Forderungen nach einem R&uuml;ckgriff auf Religion als Ressource f&uuml;r eine Leitkultur sollen hier drei Einw&auml;nde auf unterschiedlicher Ebene vorgetragen wer-den. Zun&auml;chst geht es um einen historischen Gesichtspunkt, der in der Ambivalenz der Religionen zum Ausdruck kommt. Dieser und andere Gesichtspunkte sollen hier anhand des Christentums und des Islam er&ouml;rtert werden, handelt es sich doch sowohl um die in Deutschland wie der Welt am weitesten verbreitete Religionen.[13] Beide traten und treten zwar im Namen des &bdquo;Friedens&rdquo; und der &bdquo;Liebe&rdquo; auf, die Geschichte sowohl des Christentums wie des Islam ist indessen auch von Gewaltanwendung gepr&auml;gt. Der Politikwissenschaftler Hans Maier sprach in diesem Kontext von einem &bdquo;Doppelgesicht des Religi&ouml;sen&rdquo; und bemerkte: &bdquo;In aller Vorsicht kann man sagen, dass Religion und Gewalt nicht in einem systematischen Zusammenhang stehen, dass sie aber miteinander historisch-kontingente Verh&auml;ltnisse eingehen, die sich im Laufe der Zeit ver&auml;ndern.&#8220;[14]</p>
<p>Dies erkl&auml;rt sich letztendlich daraus, dass in der gesellschaftlichen Realit&auml;t nicht Religionen, sondern Menschen in deren Namen handeln. In der historischen Gesamtschau kann sowohl bezogen auf das Christentum wie den Islam gesagt werden, dass beide Glaubensformen kontinuierlich zur Legitimation von Gewalt in unterschiedlichster Form dienten. Bereits in der Fr&uuml;hgeschichte des Christentums gingen die Anh&auml;nger unterschiedlicher Interpretationen gegeneinander vor. Gewaltt&auml;tige Unterdr&uuml;ckung und Verfolgung pr&auml;gte auch den Umgang mit Heiden und Juden, &bdquo;Hexen&rdquo; und &bdquo;Ketzern&rdquo;, Andersgl&auml;ubigen und Kolonialisierten. Im Islam war bereits die &uuml;berlieferte Entstehungsgeschichte von Eroberungs- und Unterwerfungskriegen gepr&auml;gt, woran die Nachfolger des Religionsstifters dann nahtlos ankn&uuml;pfen konnten. Einschl&auml;gige milit&auml;rische Expansionen f&uuml;hrten bis nach Europa, wof&uuml;r die teilweise Beherrschung von Spanien und die zweimalige Belagerung Wiens stehen. Auch im Zeitalter der Globalisierung werden weiterhin Religionskriege gef&uuml;hrt.[15]</p>
<p>Gegen den kritischen Hinweis auf die gewaltt&auml;tige Dimension des Glaubens verweist man darauf, dass es sich hierbei um eine Instrumentalisierung oder einen Miss-brauch von Religion handele. Dazu lassen sich wiederum folgende Einw&auml;nde formulieren: Erstens war die Geschichte beider Religionen quantitativ st&auml;rker von dieser denn einer anderen Komponente gepr&auml;gt. F&uuml;r das Christentum l&auml;sst sich erst ab Mitte des 20. Jahrhunderts von einem gegenteiligen Trend sprechen; f&uuml;r den Islam kann eine &auml;hnliche Entwicklung bislang nicht konstatiert werden. Zweitens finden sich in den &bdquo;Heiligen Schriften&rdquo;, in der Bibel wie im Koran, durchaus Stellen, die zumindest symbolisch zur Gewalt gegen&uuml;ber Anders- und Nichtgl&auml;ubigen aufrufen.[16] Diese Forderungen und Positionen dominieren gegenw&auml;rtig nicht die Einstellungen und Verhaltensweisen der meisten Christen und Muslime. Gleichwohl machen solche Aussagen deutlich, dass die bei-den Religion sehr wohl mit derartigen Praktiken in der Geschichte kompatibel waren und es in der Gegenwart noch sein k&ouml;nnten.</p>
<h2 class="auto-created">V. Der legiti&shy;ma&shy;ti&shy;ma&shy;to&shy;ri&shy;sche Einwand: Die mangelnde Begr&uuml;nd&shy;bar&shy;keit</h2>
<p>Als zweiter Einwand gegen den R&uuml;ckgriff auf Religion als Ressource f&uuml;r eine Leitkultur soll hier auf die mangelnde Begr&uuml;nd- und Belegbarkeit von konstitutiven Aussagen ab-gestellt werden. Die Existenz eines &bdquo;Gottes&rdquo; bzw. des &bdquo;G&ouml;ttlichen&rdquo; konnte bislang weder empirisch belegt noch rational bewiesen werden: Niemand hat allgemein nachvollziehbar einen Gott gesehen, die rationalen Gottesbeweise gelten als gescheitert.[17] Dar&uuml;ber hinaus bedarf es der Beachtung folgender Legitimationsprobleme: Selbst wenn es einen Gott gibt, bleibt unklar, ob es der Gott Abrahams oder einer anderen Religion ist. Selbst wenn es der Gott Abrahams ist, bleibt unklar, ob er in einem christlichen, islamischen oder j&uuml;dischen Sinne verstanden werden muss. Selbst wenn Gott in einem christlichen Sinne verstanden werden sollte, bleibt unklar, ob dies in einem katholischen oder protestantischen Sinne geschehen m&uuml;sste. Selbst wenn Gott in einem katholischen Sinne gedeutet werden sollte, bleibt zu kl&auml;ren, ob dies im Sinne des amtierenden Papstes oder einer &bdquo;Theologie der Befreiung&rdquo; geschehen m&uuml;sste.</p>
<p>Religionen formulieren zentrale Annahmen, die nicht einer kritischen Pr&uuml;fung an der Realit&auml;t ausgesetzt werden k&ouml;nnen. Immer dann, wenn dies durch die Benennung einer solchen Ebene geschieht, fehlt es aber an den entsprechenden Belegen. Dies zeigt die Fr&uuml;hgeschichte des Christentums und des Islam: Entgegen allgemeiner Auffassungen lassen sich die angeblichen Auffassungen und Handlungen von Jesus und Mohammed gerade nicht durch historische Quellen genau belegen. Solche liegen f&uuml;r Christentum und Islam weder f&uuml;r die gemeinte geschichtliche Epoche noch von anderer unabh&auml;ngiger Seite vor. Mitunter konnten f&uuml;r die Fr&uuml;hgeschichte beider Religionen so-gar F&auml;lschungen und Manipulationen belegt werden. Unabh&auml;ngig davon, wie hoch deren Anteil sein mag, l&auml;sst sich allgemein ein Mangel an belegtem und sicherem Wissen &uuml;ber die angesprochenen historischen Phasen konstatieren.[18] Gleichzeitig erheben beide Religionen mit Verweis auf ihre Genesis den Anspruch, allein &uuml;ber den richtigen Weg zum Heil f&uuml;r alle Menschen zu verf&uuml;gen.</p>
<p>&Uuml;ber diese Auffassung bemerkte der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt, der sich als skeptischer Christ versteht: &bdquo;Was mich bis heute bei der Berufung auf den christlichen Gott immer wieder st&ouml;rt &mdash; sowohl bei manchen Kirchenleuten als auch bei manchen Politikern &mdash;, das ist die Tendenz zur Ausschlie&szlig;lichkeit, die wir im Christentum antreffen &mdash; und ebenso auch in anderen religi&ouml;sen Bekenntnissen: Du hast unrecht, ich aber bin erleuchtet, meine &Uuml;berzeugungen und meine Ziele sind gottgef&auml;llig.&#8220;[19]</p>
<p>Derartige Absolutheitsanspr&uuml;che k&ouml;nnen auch in einer offenen und pluralistischen Gesellschaft Legitimit&auml;t beanspruchen, sofern sie nicht ein normativer Bestandteil der verbindlichen Gestaltung des sozialen Miteinanders sein wollen. Gleichwohl ist der behaupteten Ausschlie&szlig;lichkeit auch unabh&auml;ngig davon ein latentes Konfliktpotential eigen, trifft sie auf andere Sinnsysteme mit gleich lautenden Anspr&uuml;chen. Da religi&ouml;se Aussagen aber nicht begr&uuml;ndet, sondern geglaubt werden m&uuml;ssen, minimiert sich durch diese Einstellung objektiv die Bereitschaft zu Respekt und Toleranz.</p>
<p><b>VI. Der gesellschaftsbezogene Einwand:<br />Das multireligi&ouml;se Gemeinwesen</b></p>
<p>Und als dritter Einwand gegen den R&uuml;ckgriff auf Religion als Ressource f&uuml;r eine Leitkultur soll hier mit dem Bezug auf die gesellschaftsbezogene Ebene darauf verwiesen werden, dass man es heute in Deutschland mit einem in mehrfacher Hinsicht multireligi&ouml;sen Gemeinwesen zu tun hat. Bereits seit der Reformation und deren Verbreitung lie&szlig; sich f&uuml;r die Mitte Europas schon nicht mehr von religi&ouml;s homogenen Gesellschaften sprechen. Gleichwohl dominierte jahrhundertelang eine Orientierung der Menschen am evangelischen oder katholischen Christentum, wobei je nach Region eine der beiden Interpretationen dieses Glaubens hegemonial war. In den 1960er Jahren geh&ouml;rten in der &bdquo;alten&rdquo; Bundesrepublik Deutschland knapp &uuml;ber die H&auml;lfte der B&uuml;rger der evangelischen und etwas weniger als die H&auml;lfte der B&uuml;rger der katholischen Kirche an. Insofern k&ouml;nnte man angesichts einer derart breiten Akzeptanz des Christentums, das hier aber in einem &uuml;berkonfessionellen Sinne verstanden werden m&uuml;sste, ein sozial verankertes Sinnsystem als Bezugspunkt einer Leitkultur sehen.</p>
<p>F&uuml;r die Gegenwart l&auml;sst sich gleichwohl aus mehreren Gr&uuml;nden nicht mehr von einer solchen monoreligi&ouml;sen Gesellschaft sprechen: Durch den Beitritt der f&uuml;nf neuen L&auml;nder kamen gro&szlig;e Teile von Konfessionslosen als B&uuml;rger hinzu. Au&szlig;erdem gibt es seit Jahrzehnten einen kontinuierlichen Anstieg von Kirchenaustritten, was in der Gesamt-schau zur Herausbildung einer multireligi&ouml;sen Gesellschaft[20] f&uuml;hrte. F&uuml;r die 2000er Jahre gestaltet sich die Aufteilung entsprechend ganz anders: Jeweils knapp unter einem Drittel ist konfessionslos, evangelisch und katholisch, wobei die Reihenfolge der Nennung den quantitativen Verh&auml;ltnissen entspricht. Hinzu kommen noch die Muslime als mit um die vier Prozent st&auml;rkste religi&ouml;se Minderheit. Die Erhebung der Religion, womit ja dann das Christentum gemeint w&auml;re, zum Bestandteil einer Leitkultur w&uuml;rde angesichts der referierten sozialen Entwicklung in der deutschen Gesellschaft demnach mindestens &uuml;ber ein Drittel der Bev&ouml;lkerung kulturell und normativ ausgrenzen.[21]</p>
<p>Statt einer gemeinsamen moralischen Grundlage f&uuml;r die Gesellschaft w&uuml;rde so wohl eher die Basis f&uuml;r eine neue Konfliktlinie gelegt. Best&auml;rkung findet diese Hypothese auch dadurch, dass neuere Umfragen in Deutschland und Europa die geringere Neigung zu Toleranz und st&auml;rkere Orientierung zu Vorurteilen von religi&ouml;s eingestellten Personen konstatieren.[22] Diese Erkenntnisse gelten bezogen auf den jeweiligen &Uuml;berlegenheitsanspruch f&uuml;r Christen, aber auch f&uuml;r Muslime.[23] Ebenso wie sich die Trennung von Religion und Staat als demokratie- und gesellschaftstheoretisch angemessen erwiesen hat, scheint auch eine Trennung von Religion und Leitkultur aus gleichen Gr&uuml;nden sinnvoll zu sein. Ersteres konstatieren auch Repr&auml;sentanten der Kirche, &auml;u&szlig;erte doch etwa Bischof Wolfgang Huber als Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche Deutschlands 2008: &bdquo;Die wechselseitige Unabh&auml;ngigkeit von Staat und Kirche ist eine Errungenschaft &#8230;&ldquo;[24] Gleiches w&uuml;rde f&uuml;r das Verh&auml;ltnis von Leitkultur und Religion um der Vermeidung von Benachteiligung und Konflikten willen gelten.</p>
<h2 class="auto-created">VII. Formale Bedingungen eines inhalt&shy;li&shy;chen Konzeptes der Leitkultur</h2>
<p>In den bisherigen Ausf&uuml;hrungen, welche die Argumente f&uuml;r &bdquo;Religion&rdquo; als Bestandteil einer Leitkultur kritisierten, wurden indirekt bereits einige formale Voraussetzungen f&uuml;r ein solches Konzept benannt. Hier soll noch einmal eine systematische Auflistung dieser unabdingbaren Merkmale erfolgen, bilden sie doch den Ma&szlig;stab f&uuml;r die Pr&uuml;fung der Angemessenheit des Humanismus als Alternative. Zun&auml;chst aber noch einmal zu einem allgemeinen und formalen Verst&auml;ndnis von &bdquo;Leitkultur&rdquo;: Gemeint sind damit Auffassungen und Werte, die das gesellschaftliche Leben pr&auml;gen sollen. Die jeweiligen Inhalte k&ouml;nnen den Individuen nicht vorgeschrieben werden. Insofern steht deren Akzeptanz f&uuml;r den Ausdruck eines freiwilligen Bekenntnisses, aber nicht f&uuml;r rechtliche Verbindlichkeit. Gleichwohl k&ouml;nnen die gemeinten Inhalte der Leitkultur im Sinne eines &bdquo;Geistes der Gesetze&rdquo; (Charles de Montesquieu)[25] auch die Inhalte der Verfassung pr&auml;gen. Dem-nach m&uuml;ssen die angesprochenen Einstellungen und Tugenden auch f&uuml;r alle B&uuml;rger in einer Sozialordnung inhaltlich akzeptabel sein.</p>
<p>Dies beschr&auml;nkt und erweitert gleichzeitig den Basis-Bestand einer Leitkultur: Einerseits kann man ihm im Sinne von Minimalbedingungen nur die Auffassungen und Werte zuordnen, welche in einer offenen und pluralistischen Gesellschaft von den kulturell, politisch oder religi&ouml;s unterschiedlich ausgerichteten Individuen geteilt werden. Handelt es sich aber um ein multikulturell und multireligi&ouml;s gepr&auml;gtes Miteinander, w&uuml;rde die inhaltliche Ausrichtung einer Leitkultur an einer besonderen nationalen oder einer spezifischen religi&ouml;sen Komponente f&uuml;r die jeweils anders Gepr&auml;gten objektiv Benachteiligung und Desintegration bedeuten. Andererseits lassen sich dem Basis-Bestand einer Leitkultur nur Einstellungen und Tugenden zurechnen, welche eine all-gemeine und weite Dimension zur Akzeptanz und Gewinnung von Angeh&ouml;rigen kultureller, politischer oder religi&ouml;ser Minderheiten aufweisen. Die darin enthaltene universelle Komponente pr&auml;gt auch das seit einigen Jahren diskutierte Verst&auml;ndnis von &bdquo;Verfassungspatriotismus&rdquo; (Dolf Sternberger/J&uuml;rgen Habermas).[26]</p>
<p>Und schlie&szlig;lich sei im hier zu er&ouml;rternden Kontext noch auf folgenden Gesichtspunkt verwiesen: Die diskutierte Leitkultur ist eine solche f&uuml;r eine Gesellschaft, die sich &uuml;ber Demokratie und Menschenrechte definiert. Demnach k&ouml;nnen und sollten nur die Auffassungen und Werte Bestandteil einer solchen Leitkultur sein, welche nicht in einem Spannungsverh&auml;ltnis zu den genannten konstitutiven Prinzipien stehen. Die Inhalte einer solchen Leitkultur d&uuml;rfen daher nicht &bdquo;diktaturkompatibel&rdquo; und &bdquo;menschenrechtsfeindlich&rdquo; deutbar sein. Dies schlie&szlig;t gerade Religion als Inhalt einer solchen Leitkultur aus: Zwar akzeptieren etwa die Kirchen als institutioneller Ausdruck des Christentums seit Mitte des 20. Jahrhunderts die Menschenrechte. Deren gesellschaftliche Akzeptanz und juristische Verankerung musste gleichwohl gegen die Kirchen durch Aufkl&auml;rung und S&auml;kularisierung durchgesetzt werden. Aber nicht nur ideengeschichtlich, sondern auch normativ haben die modernen Menschenrechte keine christliche Grundlagen oder Urspr&uuml;nge.[27]</p>
<h2 class="auto-created">VIII. Humanismus als Begriff f&uuml;r ein s&auml;kulares Selbst&shy;ver&shy;st&auml;ndnis</h2>
<p>Bevor nun aufgezeigt werden soll, inwieweit der &bdquo;Humanismus als Leitkultur&#8220;[28] derartige Bedingungen erf&uuml;llt oder nicht, bedarf es einer definitorischen Erl&auml;uterung zum Gemeinten. Dies ist hier aus zwei Gr&uuml;nden notwendig: Die Bezeichnung &bdquo;Humanismus&rdquo; findet mittlerweile inflation&auml;r Anwendung und Verbreitung. Und: &bdquo;Humanismus&rdquo; wird auch mit Religion in Verbindung gebracht.[29] Die vorliegende Abhandlung geht mit ihrem Verst&auml;ndnis zun&auml;chst von einer Sammelbezeichnung f&uuml;r Auffassungen und Bestrebungen in der ldeen- und Realgeschichte aus, welche auf der Achtung vor der Pers&ouml;nlichkeit und W&uuml;rde des Menschen beruhen und eine entsprechende Entwicklung des Einzelnen und Gestaltung der Gesellschaft beabsichtigen. Mit der damit einhergehenden zentralen Orientierung am Menschen k&ouml;nnen bereits zwei Abgrenzungen vorgenommen werden: zum einen von religi&ouml;sen Auffassungen, die an einer besonderen Gottesvorstellung ausgerichtet, zum anderen von nationalistischen Auffassungen, die an einer ethnischen Zugeh&ouml;rigkeit orientiert sind.</p>
<p>Das s&auml;kulare und universalistische Humanismus-Verst&auml;ndnis[30] postuliert mit der Orientierung am Menschen aber keine anthropozentrische Sicht: Die Auffassungen, man sei die &bdquo;Kr&ouml;nung der Sch&ouml;pfung&rdquo; oder man solle sich &bdquo;die Natur untertan machen&rdquo;, ignorieren grundlegende naturwissenschaftliche Erkenntnisse. Danach gilt der Mensch nur als Teil der Natur, die auch ohne ihn, aber er nicht ohne sie auskommen kann. Insofern ist der skizzierten Auffassung ein &ouml;kologisches Bewusstsein unabh&auml;ngig von einer naiven Natur-Romantik eigen. Die Anthropologie des Humanismus kann sich auf die Einsichten der Evolutionsforschung und Soziobiologie st&uuml;tzen, wonach altruistisches und kooperatives Verhalten weder von einem Gott noch dem Weltgeist vorgegeben wurde, sondern eine n&uuml;tzliche Erfindung der Menschen zur Regelung des sozialen Miteinanders ist.[31] Das damit verbundene realistische Bild des Humanismus vom Menschen stellt bezogen auf die Ethik seine Individualit&auml;t und W&uuml;rde ins Zentrum und unter-schl&auml;gt dabei nicht dessen soziale Einbettung ins Gemeinwesen.</p>
<p>Als Maxime f&uuml;r sein Handeln kann der kategorische Imperativ im Sinne Immanuel Kants mit dem Kriterium einer Verallgemeinerbarkeit eigener Prinzipien als gesellschaftliche Normen gelten: &bdquo; &#8230; handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.&rdquo; und: &bdquo;Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden andern jeder-zeit zugleich als Zweck, niemals blo&szlig; als Mittel brauchst.&#8220;[32] So entst&uuml;nde ein Katalog von Merkmalen einer humanistischen Ethik, bestehend u. a. aus den Geboten der Fairness gegen Andere, der Integrit&auml;t als Person, der Minderung von Leid, der Offenheit gegen&uuml;ber Kritik und der Pflicht zum moralischen Verhalten. Ein darauf bezogenes Humanismus-Verst&auml;ndnis kann politisch nicht neutral sein: Das Bekenntnis zu Individualismus und Menschenrechten, Pluralismus und S&auml;kularit&auml;t schlie&szlig;t die Orientierung an Demokratie und Gewaltenkontrolle, Rechtsstaatlichkeit und Volkssouver&auml;nit&auml;t &#8211; und demnach am demokratischen Verfassungsstaat[33] ein.[34</p>
<h2 class="auto-created">IX. Das demokra&shy;tie&shy;the&shy;o&shy;re&shy;ti&shy;sche Argument: Die geringere Missbrauchs&shy;m&ouml;g&shy;lich&shy;keit</h2>
<p>Als erstes Argument f&uuml;r die Forderung &bdquo;Humanismus statt Religion als Leitkultur&rdquo; soll daher auch die demokratietheoretische Dimension der geringeren Missbrauchsm&ouml;glichkeit benannt werden. Hierbei kann von folgender Erkenntnis ausgegangen werden: Im Laufe der Geschichte wurden immer wieder bestimmte Auffassungen, Theorien oder Weltanschauungen zur moralischen Grundlage f&uuml;r die Gestaltung des sozialen Miteinanders erhoben, welche das Wohlergehen der &uuml;berwiegenden Mehrheit der Bev&ouml;lkerung steigern wollten. In der gesellschaftlichen Realit&auml;t gingen damit aber auch immer wie-der Diktaturen und Freiheitseinschr&auml;nkungen, Menschenrechtsverletzungen und Repressionen einher. Mitunter sollte auf dem Weg zum angeblich angestrebten Gl&uuml;ck f&uuml;r Alle oder die Mehrheit mit Gewalt nachgeholfen werden. Dies gilt etwa f&uuml;r die Berufung auf &bdquo;Nation&rdquo; oder &bdquo;Religion&rdquo;, &bdquo;Sozialismus&rdquo; oder &bdquo;Vernunft&rdquo;, etablierten sich doch in deren Namen diktatorische Regime von autorit&auml;ren bis totalit&auml;ren Systemen zur Unterdr&uuml;ckung gro&szlig;er Teile der Bev&ouml;lkerung.</p>
<p>Hierzu findet man im Nachhinein unterschiedliche Deutungen: Entweder besteht die Auffassung, dass es sich dabei um die Konsequenzen von Grundprinzipien handele, welche bereits in den jeweiligen Auffassungen inhaltlich angelegt waren. Oder man postuliert die Einsch&auml;tzung, es handele sich hierbei um den Missbrauch von Wertvorstellungen, die eigentlich ganz andere politische Implikationen hatten. Unabh&auml;ngig von einer Positionierung in dieser Frage, die nach dem jeweiligen konstitutiven Prinzip eines Normensystems auch ganz unterschiedlich ausfallen kann, belegt die historische und politische Erfahrung eine Kompatibilit&auml;t mit diktatorischen Folgen. Daraus ergibt sich f&uuml;r die inhaltliche Ausrichtung der moralischen Grundlagen einer modernen Gesellschaft das Gebot, nur Inhalte und Prinzipien ohne eine Anschlussf&auml;higkeit an solche Konsequenzen zum Bestandteil einer Leitkultur zu machen. Dies schlie&szlig;t &bdquo;Religion&rdquo; in Form des Christentums oder des Islam angesichts einschl&auml;giger Erfahrungen in der Geschichte aber aus.</p>
<p>Demgegen&uuml;ber ist der Humanismus in seiner ideengeschichtlichen Entwicklung immer ganz zentral mit jenen Inhalten verbunden gewesen, welche als normative Bestandsteile heutiger demokratischer Verfassungsstaaten gelten. Dies betrifft insbesondere die &bdquo;Menschenw&uuml;rde&#8220;[35], also die Auffassung, wonach allen Menschen unabh&auml;ngig von Alter, Ethnie, Geschlecht, Herkunft,&rdquo; Religion oder Status aufgrund ihres Menschseins ein Achtungs- und Wertanspruch in Verbindung mit der Gew&auml;hrung einschl&auml;giger Grundrechte zukommt. Man kann in dieser Auffassung das Konstitutionsprinzip und den Leitbegriff moderner demokratischer Verfassungsstaaten sehen. Insofern findet sich die Berufung auf die &bdquo;Menschenw&uuml;rde&rdquo; auch an erster Stelle daf&uuml;r bedeutsamer Erkl&auml;rungen oder Gesetze wie der Franz&ouml;sischen Erkl&auml;rung der Menschen- und B&uuml;rgerrechte von 1789 mit der Aussage &bdquo;Alle Menschen sind frei und gleich an W&uuml;rde und Rechten geboren.&#8220;[36] oder dem deutschen Grundgesetz von 1949 mit der Formulierung &bdquo;Die W&uuml;rde des Menschen ist unantastbar.&#8220;[37] im jeweils ersten Artikel.</p>
<h2 class="auto-created">X. Das gesell&shy;schafts&shy;be&shy;zo&shy;gene Argument: Der h&ouml;here Reali&shy;t&auml;ts&shy;ge&shy;halt</h2>
<p>Das zweite Argument f&uuml;r die Priorit&auml;tensetzung &bdquo;Humanismus statt Religion als Leitkultur&rdquo; bezieht sich auf die gesellschaftliche Ebene und dabei auf den h&ouml;heren Realit&auml;tsgehalt. In diesem Kontext muss noch einmal daran erinnert werden, dass Deutschland nicht mehr ein monoreligi&ouml;ses, sondern ein multireligi&ouml;ses Land ist. Zwar pr&auml;gte das Christentum Einstellungen und Kultur, wobei dies aus der Perspektive humanistischer Auffassungen sowohl mit negativen wie mit positiven Pr&auml;gungen und Wertvorstellungen verbunden war. Gleichwohl f&uuml;hrte die gesellschaftliche Entwicklung der letzten Jahre hinsichtlich der Einstellungen zu Religion in mehrfacher Hinsicht zu einem heterogenen Zustand: Noch nicht einmal zwei Drittel der deutschen B&uuml;rger geh&ouml;ren den christlichen Kirchen an, wovon wiederum ein nicht unbetr&auml;chtlicher Teil dies mehr aus Gewohnheit denn &Uuml;berzeugung ist. Mit knapp einem Drittel besteht ein relativ hoher Anteil von Konfessionslosen. Und die Muslime bilden eine sozial &uuml;beraus relevante religi&ouml;se Minderheit.[38]</p>
<p>Auf Grund dieser sozialen Gegebenheiten und eines kontinuierlichen S&auml;kularisierungsprozesses k&ouml;nnen religi&ouml;se Auffassungen immer weniger die moralische Grundlage f&uuml;r eine moderne und pluralistische Gesellschaft bilden. Ein darauf bezogener Realit&auml;tsgehalt ist nicht nur bezogen auf die mangelnde Begr&uuml;ndbarkeit von Inhalten des Glaubens, sondern auch hinsichtlich deren schwindender Verankerung in der Bev&ouml;lkerung immer weniger auszumachen. Demgegen&uuml;ber k&ouml;nnen die erw&auml;hnten Auffassungen und Grundprinzipien des Humanismus sehr wohl f&uuml;r sich soziale Akzeptanz beanspruchen, bilden sie doch die konstitutive Grundlage f&uuml;r das Selbstverst&auml;ndnis der offenen Gesellschaft und der Verfassungsordnung eines demokratischen Rechtsstaates. Nur durch die Akzeptanz solcher Minimalbedingungen, die der Philosoph John Rawls den &bdquo;&uuml;berlappenden Konsensus&#8220;[39] und der Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel den &bdquo;nicht-kontroversen Sektor&#8220;[40] genannt haben, kann &uuml;berhaupt eine &bdquo;Einheit in Vielfalt&rdquo; im Sinne des Pluralismus funktionieren.</p>
<p>Die Einsicht darin, dass Grundrechte und Individualit&auml;t als Bestandteile der Menschenw&uuml;rde als Bestandteile solcher Prinzipien zu gelten haben, ist gesellschaftlich weiter verbreitet als der besondere Glaube an einen spezifischen Gott. Insofern kommt einem solchen Konzept als moralischer Grundlage einer modernen Gesellschaft auch ein h&ouml;herer Realit&auml;tsgehalt als das der Religion zu. Gegen&uuml;ber solchen Auffassungen bemerkte Papst Benedikt XVI. noch als Kardinaldekan Joseph Ratzinger: &bdquo;Es konstituiert sich eine Diktatur des Relativismus, die nichts als definitiv anerkennt und die als letztes Ma&szlig; nur das Ich und seine Bed&uuml;rfnisse l&auml;sst.&#8220;[41] Hier artikuliert sich &mdash; beabsichtigt oder unbeabsichtigt &#8211; eine Verwechselung von &bdquo;Pluralismus&rdquo; und &bdquo;Relativismus&rdquo;: W&auml;hrend die letztgenannte Auffassung keine allgemein g&uuml;ltigen Normen zugunsten einer indifferenten Duldung aller Wertvorstellungen anerkennt, bildet beim Pluralismus gerade die Akzeptanz von Minimalbedingungen wie etwa der Menschenw&uuml;rde beim Humanismus die Voraussetzung f&uuml;r soziales Miteinander [42]</p>
<p><b>XI. Das kultur&uuml;bergreifende Argument: <br />Die gr&ouml;&szlig;ere Verallgemeinerbarkeit</b></p>
<p>Und als drittes Argument zur St&auml;rkung der Position &bdquo;Humanismus statt Religion als Leitkultur&rdquo; sei auf die kultur&uuml;bergreifende Dimension der gr&ouml;&szlig;eren Verallgemeinerbarkeit verwiesen. Eigentlich handelt es sich um eine Fortsetzung der zuvor vorgetragenen Auffassungen, geht es hier doch ebenfalls um die Frage einer allseitigen Akzeptanz der moralischen Grundlagen f&uuml;r eine moderne Gesellschaft. Eine solche ist nicht mehr monokulturell, sondern multikulturell gepr&auml;gt. Diese Feststellung bezieht sich nicht nur auf die Pr&auml;senz nicht-ethnisch Deutscher, sondern auch auf einen Pluralismus unter den ethnisch Deutschen selbst. Hier soll es aber prim&auml;r um den Gesichtspunkt eines gemeinsamen Normenfundaments auch f&uuml;r B&uuml;rger aus anderen Kulturkreisen gehen. Um ihrer Anerkennung und Integration auf Basis der Grundprinzipien einer offenen Gesellschaft willen, k&ouml;nnen diese im Sinne einer Leitkultur nicht partikular wie &bdquo;christlich&rdquo; oder &bdquo;deutsch&rdquo; sein. Vielmehr bedarf es hier einer kultur&uuml;bergreifenden und universellen Pr&auml;gung solcher Werte.</p>
<p>In diesem Kontext sei auch noch einmal an die einleitend erw&auml;hnte Auseinandersetzung um die Auffassung von einer &bdquo;deutschen&rdquo; und einer &bdquo;europ&auml;ischen&rdquo; Leitkultur erinnert. F&uuml;r ein Verst&auml;ndnis im letztgenannten Sinne fanden Aufkl&auml;rung, Demokratie, Laizismus, Menschenrechte und Zivilgesellschaft als pr&auml;gende Bestandteile Erw&auml;hnung. In ihnen k&ouml;nnen auch die Grundprinzipien des hier vertretenen s&auml;kularen Humanismus ausgemacht werden. Deren Akzeptanz bildet dann auch die einschlie&szlig;ende Dimension von Toleranz, w&auml;hrend die Gegnerschaft zu diesen Wertvorstellungen in einem aus-schlie&szlig;enden Sinne an die Grenzen der Toleranz sto&szlig;en.[43] Hier darf dann auch J&uuml;rgen Habermas zustimmend zitiert werden: &bdquo;In multikulturellen Gesellschaften kann die rechtsstaatliche Verfassung nur Lebensformen tolerieren, die sich im Medium solcher nicht-fundamentalistischer &Uuml;berlieferungen artikulieren, weil die gleichberechtigte Koexistenz dieser Lebensformen die gegenseitige Anerkennung der verschiedenen kulturellen Mitgliedschaften verlangt.&rdquo;[44]</p>
<p>Ein inhaltlicher Gesichtspunkt, der eine kultur&uuml;bergreifende Dimension aufweist, kann im erw&auml;hnten Kantschen kategorischen Imperativ gesehen werden. Hierbei handelt es sich um den besonderen Ausdruck der &bdquo;Goldenen Regel&rdquo;, also dem Grundsatz einer praktischen Ethik, wonach man andere Personen so behandeln soll, wie man von ihnen selbst behandelt werden will. Diese Aufforderung erf&uuml;llt im doppeltem Sinne den Anspruch universeller Pr&auml;gung: Sie geh&ouml;rt zum Normenbestand nahezu aller Kulturen der Welt und sie verf&uuml;gt &uuml;ber eine jahrtausendelange Tradition gesellschaftlicher Verankerung. Obwohl die &bdquo;Goldene Regel&rdquo; wohl im s&auml;kularen Kontext des Konfuzianismus entstand, fand sie auch in vielen Religionen als moralisches Gebot Aufnahme. Daher k&ouml;nnte in ihr nicht nur die Basis f&uuml;r ein interkulturelles Humanismus-, sondern auch f&uuml;r ein interkulturelles Rechtsverst&auml;ndnis gesehen werden.[45] Neuere Erkenntnisse aus dem<br />Bereich der Evolutions- und Verhaltensforschung deuten so etwas dar&uuml;ber hinaus aus anthropologischer Perspektive an.[46]</p>
<h2 class="auto-created">XII. Schlusswort und Zusam&shy;men&shy;fas&shy;sung</h2>
<p>Abschlie&szlig;end soll hier noch einmal auf zwei m&ouml;gliche Einw&auml;nde oder potentielle Missverst&auml;ndnisse der vorgetragenen Auffassung eingegangen werden: Dem Pl&auml;doyer &bdquo;Humanismus statt Religion als Leitkultur&rdquo; geht es nicht darum, dem Gl&auml;ubigen sein Recht auf Religionsfreiheit einzuschr&auml;nken oder der Glaubensgemeinschaft ihr &ouml;ffentliches Wirken zu untersagen. Beide Absichten st&uuml;nden im Gegensatz zu der als konstitutives Prinzip des Humanismus geltenden Menschenw&uuml;rde. Religion d&uuml;rfte aber durch die postulierte Auffassung bez&uuml;glich der Ausrichtung moralischer Grundlagen einer modernen Gesellschaft in die ,zweite Reihe&#8220; -treten. Der den meisten Religionen eigene Anspruch, allein dem Menschen den Weg zum Heil zeigen zu k&ouml;nnen, kann in einer multireligi&ouml;sen Gesellschaft eben nur f&uuml;r die Ebene des Glaubens und nicht f&uuml;r die Politik Legitimit&auml;t beanspruchen. Eine besondere Religion h&auml;tte als Deutungsangebot und Sinnsystem den gleichen Status wie andere Deutungsangebote und Sinnsysteme in einer pluralistischen Sozialordnung.</p>
<p>Ein weiterer Einwand k&ouml;nnte sich auf die Position beziehen, wonach die inhaltlichen Grundprinzipien des s&auml;kularen Humanismus auch die inhaltlichen Grundprinzipien des demokratischen Verfassungsstaates seien. Mit dieser Auffassung verbindet sich keineswegs eine Einstellung im Sinne von &bdquo;Apologie&rdquo; oder &bdquo;Herrschaftslegitimation&rdquo;. Das referierte Postulat geht zun&auml;chst einmal davon aus, dass solche politischen Systeme im historischen Vergleich das bislang h&ouml;chste Ma&szlig; an individueller Freiheit und Sicherheit gew&auml;hrleisteten. Diese Einsicht bedeutet keineswegs die kritiklose Akzeptanz aller gesellschaftlichen und politischen Gegebenheiten in solchen Systemen, gleichwohl aber die Berufung auf deren normative Grundlagen als Ausgangsbasis f&uuml;r Kritik an und Protest gegen bedenkliche Entwicklungen und ungerechte Zust&auml;nde. In keinen anderen Gesellschaftsordnungen kann unter Berufung auf deren konstitutive Prinzipien legale und legitime Kritik an den in Folge eines demokratischen Wahlaktes an die Regierung gelangten Herrschenden ge&uuml;bt werden.</p>
<p>Bilanzierend lassen sich die vorstehenden Ausf&uuml;hrungen wie folgt zusammenfassen: Gegen die Erhebung der Religion als einem Bestandteil oder gar zentralem Prinzip der Leitkultur einer modernen und offenen Gesellschaft sprechen erstens die ambivalente Deutbarkeit von Glaubensgeboten in Richtung Intoleranz, zweitens die mangelnde Begr&uuml;ndbarkeit zentraler Annahmen der Religion und drittens das Bestehen eines multireligi&ouml;sen Gemeinwesens ohne allgemeine Akzeptanz f&uuml;r spezifische Glaubensgebote. Daher d&uuml;rfte eine Erhebung von Religion zur Leitkultur eher f&uuml;r soziale Folgen im Sinne von Desintegration und Konflikttr&auml;chtigkeit stehen. Demgegen&uuml;ber weist der Humanismus als ein auf der Menschenw&uuml;rde gr&uuml;ndendes Sinnsystem bedeutende Vorz&uuml;ge auf, wozu erstens die geringere Missbauchsm&ouml;glichkeit in einem antidemokratischen Sinne, zweitens der h&ouml;here Realit&auml;tsgehalt angesichts einer multireligi&ouml;sen Gesellschaft und drittens die gr&ouml;&szlig;ere Verallgemeinerbarkeit durch seine kultur&uuml;bergreifende Dimension geh&ouml;ren.</p>
<p>[1] Ernst Wolfgang B&ouml;ckenf&ouml;rde, Die Entstehung des Staates als Vorgang der S&auml;kularisation (1967), in: Ernst Wolfgang B&ouml;ckenf&ouml;rde, Recht, Staat, Freiheit. Studien zur Rechtsphilosophie, Staatstheorie und Verfassungsgeschichte, Frankfurt/M. 1991, S. 92-114, hier S. 112.</p>
<p>[2] Vgl. Gerhard Czermak, &bdquo;Der freiheitliche, s&auml;kularisierte Staat &#8230;&rdquo; (Kommentar), in: <a href="http://www.hpd.de/" target="_blank" rel="noopener">www.hpd.de</a>, Nr. 8543 vom 7. Januar 2010.</p>
<p>[3] Vgl. Colin Crouch, Postdemokratie, Frankfurt/M. 2008.</p>
<p>[4] Vgl. Axel Honneth (Hrsg.), Kommunitarismus. Eine Debatte &uuml;ber die moralischen Grundlagen moderner Gesellschaften, Frankfurt/M. 1993.</p>
<p>[5] Bassam Tibi, Europa ohne Identit&auml;t? Die Krise der multikulturellen Gesellschaft, M&uuml;nchen 1998, S. 154.</p>
<p>[6] Friedrich Merz, Einwanderung und Identit&auml;t, in: Die Welt vom 25. Oktober 2000.</p>
<p>[7] Vgl. Tobias D&uuml;rr, Der Leitkulturwart, in: Die Zeit, Nr. 45/2000, Theo Sommer, Einwanderung ja, Ghetto nein, in: Die Zeit, Nr. 47/2000.</p>
<p>[8] Vgl. als neuere Einf&uuml;hrungen u. a. Susanne Pickel/Gert Pickel, Politische Kultur- und Demokratieforschung. Grundbegriffe, Theorien, Methoden, Eine Einf&uuml;hrung, Wiesbaden 2006; Bettina Westle/Oscar W. Gabriel (Hrsg.), Politische Kultur. Eine Einf&uuml;hrung, Baden-Baden 2009.</p>
<p>[9] &bdquo;Vielfalt sch&auml;tzen &ndash; Zusammenhalt f&ouml;rdern&rdquo; &ndash; Rede von Bundespr&auml;sident Christian Wulff zum 20. Jahrestag der Deutschen Einheit (Bremen, 3. Oktober 2010), in: <a href="http://www.bundespraesident.de/" target="_blank" rel="noopener">www.bundespraesident.de</a></p>
<p>[10] Vgl. als kritische, aber polemische Stellungnahmen dazu Henry M. Broder/Reinhard Mohr, Geh&ouml;ren wir Ungl&auml;ubigen auch dazu? in: Der Tagesspiegel vom 6. Oktober 2010; Michael Schmidt-Salomon, Wie blind sind unsere Politiker eigentlich?, in: <a href="http://www.hpd.de/" target="_blank" rel="noopener">www.hpd.de</a>, Nr. 10406 vom 8. Oktober 2010.</p>
<p>[11] J&uuml;rgen Habermas, Religion in der &Ouml;ffentlichkeit. Kognitive Voraussetzungen f&uuml;r den &bdquo;&ouml;ffentlichen Vernunftgebrauch&rdquo; religi&ouml;ser und s&auml;kularer B&uuml;rger, in: J&uuml;rgen Habermas, Zwischen Naturalismus und Religion. Philosophische Aufs&auml;tze, Frankfurt/M. 2005, S. 119-154, hier S. 137.</p>
<p>[12] Vgl. zur Debatte auch Paolo Flores D&#8217;Arcais, Elf Thesen zu Habermas, in: Die Zeit, Nr. 48/2007; J&uuml;rgen Habermas, Babylonisches Stimmengewirr, in: Die Zeit, Nr. 49/2007.</p>
<p>[13] Eine Einbeziehung anderer Religionen w&uuml;rde den Rahmen der vorliegenden Abhandlung sprengen. Entsprechend der vorgenommen Definition rechnet die erw&auml;hnte Sammelbezeichnung den Buddhismus nicht dazu, fehlt ihm doch die transzendente Ebene eines Glaubens an einen &bdquo;Gott&rdquo; oder das &bdquo;G&ouml;ttliche&rdquo;.&nbsp;,</p>
<p>[14] Hans Maier, Das Doppelgesicht des Religi&ouml;sen. Religion -Gewalt &ndash; Politik, Freiburg 2004, S. 17.</p>
<p>[15] Vgl. u.a. Rene Girard, Das Heilige und die Gewalt, Z&uuml;rich 1987; Hans G. Kippenberg, Gewalt als Gottesdienst. Religionskriege im Zeitalter der Globalisierung, M&uuml;nchen 2008.</p>
<p>[16] Vgl. in der Bibel (Neues Testament): Johannes Evangelium 15, Vers 6; Lukas-Evangelium, 19, Vers 27; Matth&auml;us-Evangelium 10, Vers 34f. und 37, 13, Vers 41&pound; und im Koran: Sure 4, Vers 56; Sure 9, Vers 5, 29 und 63 Sure 47, Vers 4.&nbsp;&#8211;&nbsp;&#8211; &#8211;&nbsp;&#8211;</p>
<p>[17] Vgl. u. a. Norbert Hoerster, Die Frage nach Gott, M&uuml;nchen 2005; John Leslie Mackie, Das Wunder des Theismus. Argumente f&uuml;r und gegen die Existenz Gottes, Stuttgart 1985.</p>
<p>[18] Vgl. u.a. Karlheinz Deschner, Der gef&auml;lschte Glaube. Eine kritische Betrachtung kirchlicher Lehren und ihrer historischen Hintergr&uuml;nde, M&uuml;nchen 1988; Hans Jansen, Mohammed. Eine Biographie, M&uuml;nchen 2008.</p>
<p>[19] Helmut Schmidt, Zum Ethos des Politikers, in: Helmut Schmidt, Religion in der Verantwortung. Gef&auml;hrdungen des Friedens im Zeitalter der Globalisierung, Berlin 2011, S. 197-215, hier S. 202.</p>
<p>[20] Der Begriff schlie&szlig;t demnach nicht nur bedeutende Gruppen mit unterschiedlichen religi&ouml;sen Ausrichtungen, sondern auch bedeutende Gruppen mit einer konfessionslosen oder nicht-religi&ouml;sen Haltung in einer Gesellschaft ein. Es geht dabei lediglich darum, dass nicht mehr von einer homogenen religi&ouml;sen Pr&auml;gung des sozialen Miteinanders gesprochen werden kann.</p>
<p>[21] Die Angaben der Zahlen nach Carsten Frerk, R&uuml;ckkehr der Religion?, in: Humanismus aktuell, 11. Jg., Nr. 21/Herbst 2007, S. 18-32, hier S. 19.</p>
<p>[22] Vgl. Beate K&uuml;pper/Andreas Zick, Riskanter Glaube. Religiosit&auml;t und Abwertung, in: Wilhelm Heitmeyer (Hrsg.), Deutsche Zust&auml;nde. Folge 4, Frankfurt/M. 2006, S. 179-188, hier S. 180, 182 und 184.</p>
<p>[23] Vgl. Katrin Brettfeld/Peter Wetzels, Muslime in Deutschland. Integration, Integrationsbarrieren, Religion sowie Einstellungen zu Demokratie, Rechtsstaat und politisch-religi&ouml;s motivierter Gewalt. Ergebnisse von Befragungen im Rahmen einer multizentrischen Studie in st&auml;dtischen Lebensr&auml;umen, Hamburg 2007, S. 140-200.</p>
<p>[24] Wolfgang Huber, &bdquo;Es gibt die Pflicht zur Selbstkritik&rdquo; (Interview), in: Der Spiegel, Nr. 20 vom 10. Mai 2008, S. 46-50, hier S. 50.</p>
<p>[25] Charles de Montesquieu, Vom Geist der Gesetze (1748), herausgegeben von Ernst Forsthoff, (2. Auflage) T&uuml;bingen 1992.</p>
<p>[26] Vgl. Dolf Sternberger; Verfassungspatriotismus (1979), in: Dolf Sternberger, Verfassungspatriotismus. Schriften X, Frankfurt/M. 1990, S. 13-17; J&uuml;rgen Habermas, Apologetische Tendenzen (1986), in: J&uuml;rgen Habermas, Eine Art Schadensabwicklung. Kleine politische Schriften VI, Frankfurt/M. 1987, S. 120-136, hier S. 135. Hier kann nicht n&auml;her auf Begriff und Debatte eingegangen werden, vgl. Jan-Werner M&uuml;ller, Verfassungspatriotismus, Berlin 2010.</p>
<p>[27] Vgl. Armin Pfahl-Traughber, Haben die modernen Menschenrechte christliche Grundlagen und Urspr&uuml;nge? Kritische Reflexionen zu einem immer wieder postulierten Zusammenhang, in: Humanismus aktuell, 3. Jg., Nr.5/November 1999, S. 66-77.</p>
<p>[28] Diesen Titel tr&auml;gt auch ein Buch von Julian Nida-R&uuml;melin, &bdquo;Humanismus als Leitkultur. Ein Perspektivenwechsel, M&uuml;nchen 2006, worin sich Nachdrucke von Aufs&auml;tzen und Reden &uuml;ber Bildung, Kultur und Kunst finden, aber auf die hier zu er&ouml;rternde Thematik weder bezogen auf Humanismus noch auf Leitkultur eingegangen wird.</p>
<p>[29] Vgl. u. a. August Buck, Humanismus. Seine europ&auml;ische Entwicklung in Dokumenten und Darstellungen, Freiburg 1987; Richard Faber/Enno Rudolph (Hrsg.), Humanismus in Geschichte und Gegenwart, T&uuml;bingen 2002.</p>
<p>[30] Vgl. u. a. Joachim Kahl, Weltlicher Humanismus. Eine Philosophie f&uuml;r unsere Zeit, M&uuml;nster 2005; Paul Kurtz, Leben ohne Religion. Eupraxophie (1989), Neustadt 1993.</p>
<p>[31] Vgl. u. a. Matt Ridley, Die Biologie der Tugend. Warum es sich lohnt, gut zu sein, Berlin 1997; Eckart Voland, Grundriss der Soziobiologie, 2. Auflage, Heidelberg &mdash; Berlin 2000, S. 29-134.</p>
<p>[32] Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785), in: Immanuel Kant, Werke in sechs B&auml;nden. Band 3, K&ouml;ln 1995, S. 171-270, hier S. 215 und 226.</p>
<p>[33] Vgl. u. a. Carl J. Friedrich, Der Verfassungsstaat der Neuzeit, Berlin 1953; Christian Starck, Der demokratische Verfassungsstaat. Gestalt, Grundlagen, Gef&auml;hrdungen, T&uuml;bingen 1995.</p>
<p>[34] Vgl. ausf&uuml;hrlicher aus Sicht des Autors: Armin Pfahl-Traughber, Thesen zu einer Theorie es Humanismus, in: Diesseits, 20. Jg., Nr. 77/2006, S. 22&pound;; Armin Pfahl-Traughber, Demokratischer Humanismus, in: Horst Groschopp (Hrsg.), Humanismusperspektiven, Aschaffenburg 2010, S. 87-105.</p>
<p>[35] Vgl. u. a. Paul Tiedemann, Was ist Menschenw&uuml;rde? Eine Einf&uuml;hrung, Darmstadt 2006; Hans Wagner, Die W&uuml;rde des Menschen. Wesen und Normfunktion, W&uuml;rzburg 1992.</p>
<p>[36] Erkl&auml;rung der Menschen und B&uuml;rgerrechte (26. August 1789), in: Walter Grab (Hrsg.), Die Franz&ouml;sische Revolution. Eine Dokumentation. 68 Quellentexte und eine Zeittafel, M&uuml;nchen 1973, S. 37-39, hier S. 37.</p>
<p>[37] Grundgesetz f&uuml;r die Bundesrepublik Deutschland, Berlin 2010, S. 15.</p>
<p>[38] Vgl. allgemein zu diesen Entwicklungen die gesammelten Studien in Detlef Polack, S&auml;kularisierung &mdash; ein moderner Mythos? Studien zum religi&ouml;sen Wandel in Deutschland, T&uuml;bingen 2003; Detlef Polack, R&uuml;ckkehr des Religi&ouml;sen? Studien zum religi&ouml;sen Wandel in Deutschland und Europa II, T&uuml;bingen 2009.</p>
<p>[39] Vgl. John Rawls, Politischer Liberalismus, Frankfurt/M. 1998, S. 219-263.</p>
<p>[40] Vgl. Ernst Fraenkel, Demokratie und &ouml;ffentliche Meinung, in: Ernst Fraenkel, Deutschland und die westlichen Demokratien, Frankfurt/M. 1991, S. 232-260, hier S. 246-249.</p>
<p>[41] Predigt von Kardinaldekan Joseph Ratzinger bei der Messe &bdquo;pro eligendo papa&rdquo;, 18. April 2005, in: <a href="http://www.oecumene.radiovaticana.org/" target="_blank" rel="noopener">www.oecumene.radiovaticana.org</a>.</p>
<p>[42[ Vgl. ausf&uuml;hrlicher zur Kritik an den Positionen des Papstes: Paolo Flores d&#8217;Arcais, Eine Kirche ohne Wahrheit? in: Joseph Ratzinger/Paolo Flores d&#8217;Arcais, Gibt es Gott? Wahrheit, Glaube, Atheismus, Berlin 2006, S. 69-106; Alan Posener, Benedikts Kreuzzug. Der Angriff des Vatikans auf die moderne Gesellschaft, Berlin 2009, S. 19-50.</p>
<p>[43] Vgl. Armin Pfahl-Traughber, Toleranz braucht Grenzen. Ein Pl&auml;doyer f&uuml;r Kulturpluralismus und gegen Kulturrelativismus, in: Vorg&auml;nge, 46. Jg., Nr. 179 vom September 2007, S. 110-119.</p>
<p>[44] J&uuml;rgen Habermas, Anerkennungsk&auml;mpfe im demokratischen Rechtsstaat, in: Charles Taylor, Multikulturalismus und die Politik der Ankerennung (1992). Mit Kommentaren von Amy Gutmann, Steven C. Rockefeller, Michael Walzer, Susan Wolf. Mit einem Betrag von J&uuml;rgen Habermas, Frankfurt/M. 1993, S. 147-196, hier S. 177.</p>
<p>[45] Vgl. u. a. Otfried H&ouml;ffe, Vernunft und Recht. Bausteine zu einem interkulturellen Rechtsdiskurs, Frankfurt/M. 1996; Otfried H&ouml;ffe, Gibt es ein interkulturelles Strafrecht? Ein philosophischer Versuch, Frankfurt/M. 1999.</p>
<p>[46] Vgl. u. a. Stefan Klein, Der Sinn des Gebens. Warum Selbstlosigkeit in der Evolution siegt und wir mit Egoismus nicht weiterkommen, Frankfurt/M. 2010; Michael Tomasello, Warum wir kooperieren, Berlin 2010.</p>
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		<title>Biopolitik und Bürgerstatus</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 20:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bioethik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Über die Neigung des Staates, seine Bürger Mores zu lehren, in: vorgänge Nr. 194 (2/2011), S. 60-68 Abgeordnete sind nur ihrem Gewissen verpflichtet, so sagt es das Grundgesetz. Was verfassungsrechtlich der Normalfall ist, bildet jedoch eine Ausnahme vom politischen Regelfall, bei dem sie dem Fraktionszwang unterworfen sind und nutzenkalkulatorische Erwägungen wie auch das Interesse an [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Über die Neigung des Staates, seine Bürger Mores zu lehren, in: vorgänge Nr. 194 (2/2011), S. 60-68</p>
<p>Abgeordnete sind nur ihrem Gewissen verpflichtet, so sagt es das Grundgesetz. Was verfassungsrechtlich der Normalfall ist, bildet jedoch eine Ausnahme vom politischen Regelfall, bei dem sie dem Fraktionszwang unterworfen sind und nutzenkalkulatorische Erwägungen wie auch das Interesse an gesellschaftlicher Akzeptanz, an Mehrheits- und Machterhalt wie selbstverständlich Eingang in ihre Entscheidungen finden, bisweilen gar ein Hintanstellen moralischer Bedenken erzwingen. Das mag ein Grund sein, weshalb der Abgeordnete in den seltenen Fällen, in denen eine Abstimmung freigegeben wird, seinen normativen Erwägungen umso unverblümter folgt. Die argumentative Hermetik einer Moral, die sich nicht zur Disposition stellen will, sondern Anerkennung verlangt wird geradezu zum Gütesiegel einer so verstandenen parlamentarischen Gewissensfreiheit. Doch ist diese Gewissensfreiheit des Artikels 38 eingebettet in die Gewissensfreiheit aller Bürger nach Artikel 4. Obgleich das Grundgesetz zwischen beiden keine Rangfolge festlegt, besteht ein eigentümliches Spannungsverhältnis, denn was der Abgeordnete unter Berufung auf sein Gewissen entscheidet, würde der Bürger gerne in dem einen oder anderen Fall mit seinem eigenen Gewissen alleine ausmachen. Diesem Begehren begegnet wiederum der Abgeordnete nicht selten mit Argwohn.</p>
<p>Jahrzehntelang war der Dienst an der Waffe Gegenstand eingehender Prüfung der Unwilligen und wer die biopolitischen Debatten des Bundestages der vergangenen Jahre verfolgt hat, sei es zur Stammzellenforschung, zur Präimplantationsdiagnostik oder zu Patientenverfügung und Sterbehilfe, vernimmt schnell einen misstrauischen Grundton gegenüber dem moralischen Urteilsvermögen des Bürgers. Dessen Ethik erscheint bestenfalls als konsequenzialistisch, von egoistischen Motiven geprägt und niederen Nutzenkalkülen durchtränkt. Die gängige Theorie, in der dieser Vorbehalt seinen Ausdruck findet, ist die der schiefen Ebene. Auf ihr führt die kleinste Freiheit, die man dem Bürger gewährt, geradezu automatisch zu den verwerflichsten Handlungen: Was mit therapeutischem Klonen beginnt, endet beim reproduktiven, was zur Vermeidung von Erbkrankheiten diagnostiziert wird, führt zur Auslese von Wunschkindern, wer Töten auf Verlangen gestattet, wird irgendwann auch ohne Verlangen töten.</p>
<p>Das Bild der schiefen Ebene ist populär und lässt die restriktive Haltung des Bundestages in biopolitischen Fragen als einen Akt moralischer Prävention erscheinen. Doch diese Haltung ist nicht unproblematisch, denn sie widerspricht in vielen Fragen dem Willen der Mehrheit der Bevölkerung. Jeder ist früher oder später betroffen von der Art und Weise, wie Sterben hierzulande geregelt wird. Und die Gesellschaft hat eine sehr dezidierte Meinung über die Entscheidungsräume, die dem Einzelnen dabei gegönnt werden sollen. Sie will ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Ein gleiches Maß will sie auch bei Formen vorgeburtlicher Diagnostik und den sich daraus ergebenden Entscheidungen den werdenden Müttern zugestanden wissen.</p>
<p>Nun muss legislatives Handeln nicht unbedingt dem Willen des Volkes folgen. Da es sich um Gewissensentscheidungen handelt, mag mancher Abgeordnete es sogar als Qualität erachten, nicht auf die vox populi zu hören. Wenn jedoch normative Ansprüche gesetzlich reguliert werden, ist es schon erheblich, wie die Bevölkerung darüber denkt. Eine Gesetzgebung, die relevante Teile der Bevölkerung moralisch belehren will, ruft den Widerwillen der so Bevormundeten hervor, ein Parlament, das so einschneidend wie das deutsche in der Biopolitik verfährt, muss folglich gute Gründe auf seiner Seite haben.</p>
<p>Betrachtet man diese Gründe, fällt eine Besonderheit auf, die Deutschlands Gesetzgeber ziemlich einzigartig unter den OECD-Staaten macht. Während in den anderen Staaten die Frage einer liberaleren oder konservativ-klerikalen Haltung in Fragen der Bioethik mit der Vorherrschaft der jeweiligen politischen Lager korreliert, dominiert in Deutschland ein seltsames Bündnis von christlichem Konservativismus und linksbürgerlichem Liberalismus das diskursive Feld. Rot-Grün war die einzige linke Regierung im OECD-Raum, die ein strenges Embryonenforschungsgesetz erlassen hat. Sie konnte sich dabei des konservativen und kirchlichen Zuspruchs sicher sein. Und auch bei der Abstimmung über die Präimplantationsdiagnostik kamen nicht wenige der entschiedensten Gegner einer Freigabe aus den Reihen von SPD und Grünen.</p>
<p>Während aus christlicher Sicht dieser Konservativismus konsequent ist, ist er auf Seiten der parlamentarischen Linken erklärungsbedürftig. Beide berufen sich in keinen Widerspruch duldender Tonlage auf den Würde- und den Lebensschutz des Grundgesetzes. Für eine solche Verfassungsinterpretation geben die Urteile der dritten Gewalt allerdings bislang wenig her. Die Verbindung liegt vielmehr in der naturrechtlichen Betrachtung gesellschaftlicher Verhältnisse, die gleichermaßen der christlichen Moralvorstellungen wie ökologischen Strömungen der Grünen eigen ist und die ihre Wurzel in einer spezifischen sozial-moralischen Melange der bundesrepublikanischen Geschichte findet.</p>
<p>Der Bamberger Sozialwissenschaftler Simon Fink, der diesen Zusammenhang untersucht hat, kommt zu der Erkenntnis, dass die Stärke der konservativen Argumentation nicht in ethischen Erwägungen gründe, sondern in der Tatsache, &#8222;dass die Gegner der verbrauchenden Embryonenforschung eine wichtige diskursive Ressource auf ihrer Seite&#8220; [1] haben. Sie interpretieren die Verfassung als eine Reaktion auf die Erfahrung des Nationalsozialismus, dessen Anfängen es auch heute noch zu wehren gilt. Das moralische Bild der schiefen Ebene schöpft seine Kraft aus dieser historischen Quelle. Dass die beste Vorbeugung gegen einen Rückfall in diese Vergangenheit in einer möglichst restriktiven Haltung liege, ist die argumentative Figur, welche auch linke, sozialdemokratische und grüne Abgeordnete jenseits ihres ansonsten gepflegten Liberalismus, zu einer christlich-konservativen Haltung in biopolitischen Fragen tendieren lässt. Während die aus den Verbrechen des Nationalsozialismus zu ziehenden Lehren in der Gewissensfrage der Kriegsdienstverweigerung gegen Ende der neunziger Jahre vor allem durch die Grünen und ihren Außenminister völlig uminterpretiert wurden und sich seitdem in einer argumentativen Beliebigkeit verlieren, bestimmen diese Lehren in der Biopolitik nach wie vor das diskursive Feld, ohne dass die Schlüssigkeit ihrer aktuellen Anwendung jeweils nachgewiesen würde. Sie drängen den politischen Gegner zuverlässig in die argumentative Defensive, auch wenn dies bisweilen nur um den Preis einer geradezu denunziatorischen Verkehrung der Tatsachen möglich wird. So warnten vor der Abstimmung im Bundestag die Befürworter eines PID-Verbotes in ihrem Positionspapier vor einer Gesellschaft, in der der Staat (sic) darüber entscheide, welches Leben sich entwickeln dürfe und welches nicht und dass mit der PID &#8222;eine Selektion menschlichen Lebens (sic) allein auf Grund einer schweren Erkrankung oder Behinderung wieder (sic) in die deutsche Rechtsordnung eingeführt&#8220; werde.</p>
<p>Ob Begriffe wie &#8222;Selektion&#8220;, &#8222;Lebensunwertes&#8220; und &#8222;Lebenswertes&#8220;, gar &#8222;Holocaust&#8220; im Zusammenhang vorgeburtlicher Diagnostik, Behandlung und der Embryonenforschung oder &#8222;Euthanasie&#8220;  im Kontext der Sterbehilfe verwandt werden, die Konnotationen, die ausgelöst werden sollen, sind eindeutig. Die Worte verfehlen ihre Wirkung nicht, denn man begegnet ihnen im Duktus der Rechtfertigung, kaum einer kommt auf den nahe liegenden Gedanken, dies als Instrumentalisierung, um nicht zu sagen Banalisierung, nationalsozialistischer Verbrechen zum Zwecke der tagespolitischen Auseinandersetzung zurückzuweisen. </p>
<p>Der Rigorismus in der Biopolitik, der seine Bilder der nationalsozialistischen Vergangenheit entlehnt, kann dies nur plausibel machen, indem er eine Verletzung der elementarsten ethischen Norm in Beidem erkennt und zu seinem Anliegen macht: die Verletzung der Würde des Menschen. Dass der Artikel. 1. GG. als eine unmittelbare verfassungsrechtliche Konsequenz aus den Schrecken des Nationalsozialismus formuliert wurde, ist unstrittig. Hingegen ist die Angemessenheit seiner Anwendung auf den Status des Embryonen umstritten. Denn damit werden zwei Erfahrungsgehalte über den gleichen normativen Leisten gebrochen, die im sozial-moralischen Empfinden der Gesellschaft sehr unterschiedlich rangieren. Was die Menschenrechtsverletzungen des NS-Regimes an kollektivem Entsetzen, Scham und Empörung hervorgerufen haben, dürfte sich kaum in gleicher Weise auf die Praxis der Gen-Labore und Befruchtungs-Kliniken übertragen lassen. Solchermaßen ihres sozial-moralischen Resonnanzkörpers entkleidet, drohen Menschenrechtsverletzungen jedoch zu abstrakten Wertverletzungen zu verkommen. Das ist der Preis, der zu zahlen ist, wenn der Begriff der Menschenwürde umstandslos auf den gesamten Bereich der Reproduktionsmedizin ausgedehnt wird. &#8222;Bedenklich ist diese Strategie der moralischen Landgewinnung,&#8220; so der Philosophen Wolfgang Kersting, &#8222;weil sie zur moralischen Zerdehnung und semantischen Entleerung unserer moralischen Grundbegriffe führt. In meinen Augen ist es eine ungeheuerliche Missachtung menschlichen Leids, das Erniedrigen, Quälen und Töten, das Foltern Vergewaltigen und Verwahrlosen von Mitmenschen dem forscherlichen Umgang mit empfindungslosen humanbiologischen Zellansammlungen gleichzusetzen.&#8220; Kersting verweist darauf, dass &#8222;unsere Moralbegriffe (&#133;) eine komplexe Bedeutung (haben), die empirische, ästhetische und imaginative Dimensionen umfasst. Wenn die Begriffe diesen Erfahrungs- und Vorstellungsraum verlassen, werden sie dieser sinngebenden Bedeutungselemente beraubt und verlieren ihre lebensweltliche Verständlichkeit&#8220;. [2]</p>
<p>Die Verfechter des Rigorismus erkennen die Differenz und suchen sie mit konsequenzialistischen Betrachtungen der schiefen Ebene zu überbrücken. Doch das &#8222;Wehret den Anfängen&#8220; ist eine rhetorische Figur, die keine logische Verbindung knüpft, sondern ihre Plausibilität lediglich aus einem impliziten christlich geprägten Menschenbild bezieht. Doch &#8222;mit einer &#8222;Heuristik der Furcht&#8220; (Hans Jonas), die drohende Dammbrüche beschwört, das Schlechte für insgesamt wahrscheinlicher  als das Bessere erklärt und den modernen Menschen überhaupt auf einer schiefen Bahn ins Reich des moralisch Verwerflichen sieht, ist im Streit um die PID nichts gewonnen.&#8220; [3] Was der systematische Theologe Friedrich Wilhelm Graf anlässlich der Gesetzgebung zur PID formuliert hat, gilt gleichermaßen für die anderen Bereiche der Biopolitik. Das in der Anwendung an Missbrauch Mögliche ist kein hinreichender Gradmesser der Norm.</p>
<p>Nun müssen all diese Überlegungen einen konsequenten Vertreter des Würdeschutzes in der Biopolitik nicht anfechten. Er kann sich auf die logische Unabhängigkeit des Moralischen zurückziehen und in der mangelnden gesellschaftlichen Resonanz ein Problem der Vermittlung erkennen, dessen Beseitigung eine Frage der Nachdrücklichkeit ist, mit der dem normativen Postulat Geltung zu verschaffen ist. Die Verfechter eines umfassenden Würdeanspruchs bestehen denn auch auf dessen Unkonditioniertheit, auch wenn dies sie bisweilen in naturrechtliche Fahrwasser bringt, die auf christlichen Quellen verweisen, welche wiederum der Neutralität verfassungsrechtlicher Vorgaben widersprechen.</p>
<p>Gleichwohl bewegen auch sie sich im gesellschaftlichen Feld und sind in dem Zwiespalt, Mehrheiten erringen zu wollen, ohne ihnen Konzessionen machen zu können. Doch gerade weil ihre Position bedingungslose Akzeptanz verlangt, ist sie auf Widerspruchsfreiheit verwiesen, und dies umso mehr, als es auch ihren Intentionen zufolge nicht lediglich eine abstrakte Wertefrage geklärt werden soll, sondern damit zugleich Vorgaben für die strafrechtliche Einordnung der jeweiligen Handlungen gemacht werden.</p>
<p>Unstrittig ist, dass jedem einzelnen lebenden Menschen menschliche Würde zukommt und der Staat entsprechende Achtungs- und Schutzpflichten hat. Kontrovers ist die Frage, wieweit die Anerkennung der Würde in den vorgeburtlichen Prozess reicht und welche rechtliche Einordnung daraus erfolgt.</p>
<p>Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 besagt in ihrem ersten Artikel: &#8222;Alle Menschen sind gleich an Würde und Recht geboren&#8220;. Ein vor-geburtlicher Würdestatus war mit dieser Formulierung nicht festgeschrieben. Die Notwendigkeit einer ethischen Einordnung, die gesellschaftlich normierende, gesetzgeberische Konsequenz verlangt war vielmehr das Resultat der sich ab den sechziger Jahren zuspitzenden gesellschaftlichen Auseinandersetzung um die Abtreibung und darauf folgend einer Debatte um die neu aufkommenden Biotechnologien.</p>
<p>Zwar ist der Begriff der Menschenwürde schon seit der Antike Gegenstand philosophischer Betrachtung, in Völkerrecht und Verfassungen hat er jedoch erst nach dem Zweiten Weltkrieg Eingang gefunden. Seine Verankerung war eine Antwort auf die Gräuel des Nazi-Regimes doch besaß er zugleich eine über diesen Entstehungskontext hinausweisende Dimension. Die Erfahrung verletzter Menschenwürde hat, so Jürgen Habermas, &#8222;eine Entdeckungsfunktion&#8220;, im Lichte historischer Herausforderungen würden jeweils andere Aspekte von ihr aktualisiert, die &#8222;ebenso zu einer weiter gehenden Ausschöpfung des normativen Gehalts verbürgter Grundrechte wie zur Entdeckung und Konstruktion neuer Grundrechte führen&#8220; [4] können. Diese heuristische Funktion der Menschwürde ist jedoch eingebettet in das gleichmäßige Zusammenwirken der liberalen Freiheitsrechte mit den demokratischen, sozialen und kulturellen Teilhaberechten. Damit ist &#8222;die verletzte &#8222;Menschenwürde&#8220; ein Seismograph, der anzeigt, was für eine demokratische Rechtsordnung konstitutiv ist &#8211; nämlich genau die Rechte, die sich die Bürger eines politischen Gemeinwesens geben müssen damit sie sich gegenseitig als Mitglieder einer freiwilligen Assoziation von Freien und Gleichen achten können.&#8220; [5] Mit dieser Dimension ist das Feld abgesteckt, auf dem sich eine gesellschaftliche Intuition von Menschenwürde und ihrer Verletzung ausgebildet hat. Der Würdeschutz des Menschen im vorgeburtlichen Status, wie er prominent vom früheren Richter am Bundesverfassungsgericht Ernst-Wolfgang Böckenförde vertreten wird, geht darüber hinausgeht.</p>
<p>Die Würde, die ein fertiges Wesen auszeichnet, lässt sich nach dessen Worten, &#8222;nicht von seinem Lebensprozess abspalten, muss diesen vielmehr mit umfassen.&#8220; Dieser Lebensprozess des sich ausbildenden  Menschen beginnt für ihn mit der Verschmelzung von Samenzelle- und Ei, dem Abschluss der Befruchtung. Durch sie bilde sich ein &#8222;neues eigenständiges menschliches Lebewesen. (&#133;) Es sind (&#133;) alle Grundvoraussetzungen und Fähigkeiten dafür vorhanden, dass ein individueller Mensch entsteht bzw. sich als solcher entwickelt.&#8220; Daraus folgert Böckenförde: &#8222;Hier und nicht irgendwann später, setzt die Würde des Menschen ein und ebenso die Verpflichtung der Rechts- und Verfassungsordnung, sich schützend vor dieses Leben und seine Entwicklung zu stellen.&#8220; [6]</p>
<p>Diese Verpflichtung bekommt die befruchtete Eizelle allerdings erst zu spüren, seit und sofern sie außerhalb des Mutterleibes Gegenstand ihrer Erforschung und Entwicklung geworden ist. Hingegen war ihre Tötung durch Nidationshemmer noch nie Gegenstand verfassungsrechtlicher Erregung, obgleich diese ungleich zahlreicher geschah und geschieht, als die in den Petrischalen der Labore und Praxen. Man kann in diesem eklatanten Wertungswiderspruch eine nicht explizit gemachte  Rücksichtnahme auf eine von der Gesellschaft geübte und von dieser als moralisch akzeptabel betrachteten Praxis sehen, die nur gegen starke Widerstände zu ändern wäre.</p>
<p>Doch nicht nur bezüglich der Reichweite embryonalen Würdeschutzes muss sich Böckenfördes Festlegung hinterfragen lassen, auch seine Bestimmung des Lebensbeginns erweist sich als ein Axiom, dass sich nicht aus normativen Erwägungen ableitet, sondern definiert wird und mit gleichfalls plausiblen Argumenten auch früher oder später datiert werden kann. Bereits im Vorkernstadium, wenn sich Samen und Einzelle, jedoch noch  nicht die Chromosomen vereinigt haben, sind die Böckenfördeschen Bedingungen menschlichen Lebens gegeben, gleichwohl genießt die befruchtete Eizelle in diesem Stadium laut Embryonenschutzgesetz keinen Rechtsschutz. Aus dieser kurzen Entwicklungsdifferenz &#8222;einen metaphysischen Unterschied (&#8222;Embryo&#8220;, also Mensch versus &#8222;imprägnierte Eizelle&#8220;, also nicht Mensch) abzuleiten, wenn es doch der gleiche Prozess mit biologisch gleichem Endergebnis ist&#8220;, mutet dem Molekularbiologen Jens Reich &#8222;freilich wie ein legalistischer Trick an, um die Verwendung von mehr als drei Eizellen für die mehrstufige Behandlung (bei der künstlichen Befruchtung, der Autor) auch bei uns möglich zu machen.&#8220; [7]</p>
<p>Menschenrechte sind Individualrechte, das bedingt, dass auch der Würdeschutz nur einem Individuum (etwas &#8222;Unteilbarem&#8220;) zukommen kann. Diesen Status hat ein Embryo jedoch noch nicht ungedingt ab der Geburt, denn in den ersten vierzehn Tagen, etwa bis zum Zeitpunkt der Nidation, kann er sich noch teilen. Aus dieser Möglichkeit zieht der Rechtsphilosoph Horst Dreier, den Schluss: &#8222;Solange Mehrlingsbildung möglich ist, stehen Individualität und Identität des Embryos noch nicht fest.&#8220; [8] Von einer genetisch determinierten und kontinuierlichen Entwicklung könne keine Rede sein.</p>
<p>Diese Schlussfolgerung deckt sich  mit der bisherigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht, dass in seinem Urteil zum §218 von 1975 zwar mit Böckenförde festgestellt hat, dass &#8222;wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu&#8220;, zugleich zum Beginn dieser Existenz aber festgehalten hat: &#8222;Leben im Sinne der geschichtlichen Existenz eines menschlichen Individuums besteht nach gesicherter biologisch-physiologischer Erkenntnis jedenfalls vom 14. Tage nach der Empfängnis (Individuation, Nidation) an.&#8220; Auch in seinem zweiten Urteil zum §218 aus dem Jahr 1993 stellte das Bundesverfassungsgericht  auf Einmaligkeit, Unverwechselbarkeit und &#8222;nicht mehr teilbares Leben&#8220; ab. Entsprechend sah es bislang keinen Anlass, die Verwendung von Nidationshemmern zu beanstanden.</p>
<p>Doch hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtssprechung zum §218 den Boden für die restriktiven Formulierungen der ihr folgenden Gesetze zum Embryonenschutz, zur künstlichen Befruchtung und zur PID bereitet. Es hat dem werdenden Leben den gleichen Würdestatus zuerkannt wie seiner Mutter und damit der Frau eine existenzielle Auseinandersetzung mit sich selbst aufgenötigt, denn sie muss damit ihr eigenes Leben zur Disposition stellen, wenn sie eine Abtreibung erwägt. Diese Auseinandersetzung wurde und wird nur dadurch lebbar, dass das Gericht der normativen Gleichheit die rechtliche Ungleichheit folgen ließ. Die Frau, die abtreibt, macht sich strafbar, bleibt aber straflos, der Staat übernimmt sogar die Kosten der strafbaren Handlung und der Embryo, zu dessen Schutz sich das Gericht aufgeschwungen hat, zieht immer den Kürzeren. Die Paradoxie dieses Urteils widerspricht der Normenklarheit, ohne die kein Rechtssystem existieren kann. Indem es den ab Geburt geltenden absoluten Anspruch auf Achtung als freier und gleicher Mensch auf den vorgeburtlichen Status ausweitet, wo auch ein einfachgesetzlicher Schutz hingereicht hätte, untergräbt es die Geltungskraft der Norm, die es doch eigentlich verteidigen soll.</p>
<p>Die einmal implementierte Normasymmetrie hat sich in den Gesetzen, die den embryonalen Status regeln, fortgesetzt in Willkürlichkeiten von Festsetzungen, Ungereimtheiten und Wertungswidersprüchen. So werden der Frau bei der Präimplantationsdiagnostik Erkenntnisse vorenthalten, die sie bei der Pränataldiagnostik gewinnen kann und die Grundlage einer Entscheidung zur Abtreibung sein können; in der Embryonenforschung dürfen keine Embryonen zu diesem Zweck, hergestellt, geklont oder zerstört werden, gleichwohl jedoch importierte Zellen benutzt werden, obgleich diese doch den gleichen Würdestatus haben.</p>
<p>Der Gesetzgeber verfährt in der fundamentalen Frage der Reichweite des Würdeschutzes mittlerweile weit restriktiver als es die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgegeben hat, die Befürworter eines umfassenden embryonalen Würdeschutzes berufen sich dabei gar auf einen gemutmaßten Willen des Bundesverfas- sungsgerichts, obgleich schon vor Jahren dessen frühere Präsidentin Jutta Limbach dem entgegengehalten hat, dass &#8222;für eine autoritative Entscheidung des Bundesverfassungs- gerichts in Fragen der modernen Biotechnologie (. . .) die Zeit noch nicht reif&#8220; sei. Auch wenn dieser Reifepunkt mittlerweile näher gekommen ist, so ist doch kaum zu erwarten, dass die Entwicklung der Bio- und Reproduktionstechnologien das Bundesverfassungsgericht veranlassen werden, seinen mit dem Urteil zum §218 beschrittenen Pfad zu korrigieren.</p>
<p>Der Soziologe Wolfgang van den Daele, von 2001 bis 2007 Mitglied des Nationalen Ethikrates, hat in der Inkonsistenz der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs den Preis für eine gesellschaftlich friedensstiftende Funktion dieses Urteils gesehen. Die rechtssystematisch  schwer verträgliche Konstruktion habe es ermöglicht, einen moralischen Konflikt politisch zu befrieden, der nicht teilbar war, da er einen Wert und kein Interesse zum Gegenstand hatte und somit kaum gesellschaftlich verhandelbar wurde.</p>
<p>Van den Daele erkennt in der &#8222;Faulheit&#8220; der Kompromisse, die im Nationalen Ethikrat und den seinen Empfehlungen folgenden Gesetzgebungen gefunden wurden geradezu den Königsweg aus dem Dilemma, bei nicht verhandelbarer normativer Positionen zu einer politischen (Mehrheits-)Entscheidung kommen zu müssen. Der moralische Pluralismus, der sich in den Positionierungen des Ethikrates und entsprechend im Parlament findet, lässt sich nicht durch eine Meta-Moral aufheben. Die Verfahrenstoleranz, die auch in bioethischen Debatten gepflegt wird, schlägt sich nicht inhaltlich nieder, denn, so van den Daele, &#8222;das Bekenntnis zur Toleranz ist nämlich nicht eine neutrale Position im bioethischen Streit; es nimmt Partei für eine liberale Moral und erlegt denjenigen, die eine restriktive Regulierung für geboten halten, asymmetrische Konzessionen auf. Zu dieser Asymmetrie kommt es, weil in der Gesellschaft Freiheitsrechte, vor allem Selbstbestimmung, im Zentrum der Werteordnung stehen. (..) Nicht die Freiheit ist begründungsbedürftig, sondern die Beschränkung der Freiheit. Diese Beweislastverteilung wirkt auch bei moralischen Ansprüchen.&#8220; [9] Auf diese Zumutung können nach van den Daeles Ansicht, Konservative nur antworten, indem sie moralisch aufrüsten und in bioethischen Fragen der Selbstbestimmung möglichst eindeutige Grenzen setzen. Schon das Üben von Toleranz widerspreche dem Geltungsanspruch der eigenen Moral, denn es räumt die Möglichkeit alternative Sichtweisen ein. Das gleiche gilt für die Nichtentscheidung der in Rede stehenden Normsetzung, denn damit fällt die Allgemeingültigkeit des Wertes der individuellen Disposition anheim &#8211; was alleinig der liberalen Moral, das jeder nach  seiner Überzeugung leben darf, entspricht.</p>
<p>So verständlich das Verlangen ist, zwischen den divergierenden Moralvorstellungen innerhalb eines Ethikrates Waffengleichheit zu ermöglichen, so abstrahiert van den Daeles Betrachtung doch von dem Feld, in dem dessen Deliberation spätestens dann eingebettet ist, wenn sie zum Gegenstand demokratischer Entscheidungsfindung wird. Denn der demokratische Rechtsstaat lebt nicht von vorgängigen normativen Überzeugungen, sondern davon, dass er sich seiner sozial-moralischen Ressourcen immer wieder vergewissert und durch Verfahren sicher stellt, dass sie zum Ausdruck kommen und Mehrheitsverhältnisse sich entsprechend ihrer gesellschaftlichen Gewichtung ändern können. Ihre Unantastbarkeit hat die Würde nicht aus sich heraus, sondern weil sie konstitutiv für die wechselseitige Anerkennung der Mitglieder der Gesellschaft als Freie und Gleiche ist und damit das Fundament eines demokratischen Gemeinwesens gelegt wird. &#8222;Der Begriff der Menschenwürde überträgt den Gehalt einer Moral der gleichen Achtung für jeden auf die Statusordnung von Staatsbürgern, die ihre Selbstachtung daraus schöpfen, dass sie von allen anderen Bürgern als Subjekte gleicher einklagbarer Rechte anerkannt werden. Die Gewährleistung von Menschenrechten erzeugt erst den Status von Bürgern, die als Subjekte gleicher Rechte einen Anspruch darauf haben ich ihrer menschlichen Würde respektiert zu werden.&#8220; [10]</p>
<p>Nun ist es ein Kennzeichen der modernen Gesellschaft, dass sie eine Vielzahl von Lebensentwürfen birgt und ihre Mitglieder unterschiedlichen Moralvorstellungen folgen. Man schaue sich im zur Rede stehenden Zusammenhang nur den unterschiedlichen moralischen Status an, welche die verschiedenen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgruppierungen dem Embryo beimessen, die ein Verfassungsstaat um den Preis seiner Neutralität zu respektieren hat. Eine Gesetzgebung, die nicht eine dauerhafte Divergenz von Mehrheitswillen und Elitediskurs riskieren will, kann diese Pluralität nur einfangen, indem die möglichen Positionen nicht danach bemessen werden, was der Gesetzgeber auf dem Wege der beschriebenen faulen Kompromissbildung für moralisch richtig erachtet, sondern welche Regelung das höhere Maß an gesellschaftlich divergierenden normativen Praktiken ermöglicht.</p>
<p>Eine solche Selbstbeschränkung des Staates wäre kein Ausdruck legislativer Schwäche, sondern offenbarte eine andere Sicht auf das Verhältnis von Bürger und Abgeordneten und steuerte auf diese Weise womöglich dem eigenen Akzeptanzverlust entgegen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Abgeordnete bei seiner Gewissensentscheidungen seine normativen Erwägungen in die allgemeine Gewissensfreiheit aller Bürger demokratisch einbettet.</p>
<p>Dies allerdings verlangt der konservativen Seite die Preisgabe der moralischen Unabdingbarkeit ihrer Position ab. Ihr bleibt der Verweis auf die Legitimität schaffende Funktion eines parlamentarischen Verfahrens, in dem der Bürger sich wieder finden kann. Dieses erleichtert es ihr als Unterlegenen zugleich, die Entscheidung zu akzeptieren, denn sie kann sie als der Demokratie Geschuldetes darstellen und muss sie deshalb keineswegs als moralisch richtig anerkennen. Es liegt in der Natur der Legitimation durch Verfahren, dass es, da es die Entscheidbarkeit des aufgeworfenen Problems garantieren muss, nicht zugleich die Richtigkeit der Entscheidung garantieren kann.</p>
<p>Als der Nationale Ethikrat im Jahr 2003 seine Stellungnahme zur vorgeburtlichen Diagnostik vorlegte, gaben die beiden Ratsmitglieder Eckard Nagel und Jens Reich ein &#8222;ergänzendes Votum&#8220; ab, in dem sie zunächst ihre inhaltliche Übereinstimmung mit der Position der Gegner der Präimplantationsdiagnostik zu Protokoll gaben. Zugleich hoben sie aber hervor, dass sie &#8222;im deutlichen Dissens&#8220; mit deren Position der Auffassung seien, &#8222;dass in einem existentiellen Konflikt die zu treffende Gewissensentscheidung des Individuums frei sein muss und nicht durch ein staatliches Strafgesetz erzwungen werden kann&#8220;. Sie formulierten damit die Erwartung an den Gesetzgeber, nicht das eigene Wollen in Gesetzesform zu gießen, sondern zugunsten der Gewissensentscheidung des Einzelnen zurückzustehen &#8211; auch auf die Gefahr hin, dass diese zur eigenen im Gegensatz steht.</p>
<p>Die Frage, was der Respekt vor dem Leben bedeutet, wie ein würdevolles Sterben sich gestaltet, wird stärker dem Urteil des Einzelnen anheim gestellt in der Erkenntnis, dass eine gesetzliche Festlegung zwar erzwingen kann, aber deshalb noch lange nicht überzeugen muss. Eine solche Vorgehensweise beruft sich auf die Gewissensfreiheit des Artikels 4 des Grundgesetzes. Sie erkennt den Bürger als zu moralischem Handeln fähiges Subjekt an, dem auch durch eine sich vermeintlich aus der Geschichte ergebende gemeinsame ethische Verpflichtung keine Grenzen auferlegt werden können, die von ihm selbst nicht als solche erachtet werden.</p>
<p>Dieser Bürger ist freilich ein anderer als der, der uns in den bisherigen, von Misstrauen in seine möglichen Beweggründe geprägten biopolitischen Debatten begegnet ist. Ihn als moralisches Subjekt anzuerkennen ist eine ungleich anspruchsvollere Haltung. Sie vertraut darauf, dass die Gesellschaft zugleich auch ein Grundverständnis davon entwickeln kann, welche Moralvorstellungen sich im Rahmen des allgemein Zulässigen bewegen. Darin erweist sich letztendlich die Überlegenheit eines Konzeptes, das von der Befähigung des Einzelnen zur Selbstbestimmung ausgeht und deren Stärkung in den Vordergrund stellt. <br /> </p>
<p>1  Fink, Simon (2007): Ein deutscher Sonderweg? Die deutsche Embryonenforschungspolitik im Licht international vergleichender Daten. Leviathan 1/2007, S. 107-128.</p>
<p>2  Wolfgang Kersting (2002): Kritik des genethischen Fundamentalismus, Velbrück Wissenschaft.</p>
<p>3  Friedrich Wilhelm Graf 2011: Biopolitische Kontroversen sind hierzulande immer weltanschaulich geprägt, FAZ vom 22.06.2011.</p>
<p>4  Jürgen Habermas (2010): Das utopische Gefälle. Das Konzept der Menschenwürde und die realistische Utopie der Menschenrechte, Blätter für deutsche und internationale Politik 8/10, S. 46.</p>
<p>5  Habermas a.a.O. S. 46.</p>
<p>6  Ernst-Wolfgang Böckenförde (2011): Einspruch im Namen der Menschenwürde, FAZ vom 15.03. 2011.</p>
<p>7  Jens Reich (2011): Im Zweifel für die Frau. Ein Plädoyer für die Präimplantationsdiagnostik, Blätter für deutsche und internationale Politik 6/11, S. 106.</p>
<p>8  Horst Dreier (2011): PID: Nicht unbedingt ein Verstoß gegen die Verfassung, FAZ vom 22.06.2011.</p>
<p>9  Wolfgang van den Daele (2007): Streitkultur Über den Umgang mit unlösbaren moralischen Konflikten im Nationalen Ethikrat, in: Dieter Gosewinkel, Gunnar Folke Schuppert (Hg.), Politische Kultur im Wandel von Staatlichkeit, WZB Jahrbuch 2007, S. 357-384, hier S. 376.</p>
<p>10  Habermas a.a.O., S. 49.</p>
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		<title>Die verfassungswidrige Alimentierung der Kirchen durch den Staat</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 19:30:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 194, Heft 2/2011, S. 69-76 Die Frage der Staatsleistungen an die Kirchen und ihrer Ablösung nach Art. 140 GG (in Verbindung mit Art 137 Weimarer Reichsverfassung) hat mich seit meiner Studienzeit begleitet. Manchmal stärker, manchmal schwächer. Als ich im Wintersemester 1968/69 an der Universität in Freiburg im Breisgau mein Studium begann (Politikwissenschaft, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 194, Heft 2/2011, S. 69-76</p>
<p>Die Frage der Staatsleistungen an die Kirchen und ihrer Ablösung nach Art. 140 GG (in Verbindung mit Art 137 Weimarer Reichsverfassung) hat mich seit meiner Studienzeit begleitet. Manchmal stärker, manchmal schwächer. Als ich im Wintersemester 1968/69 an der Universität in Freiburg im Breisgau mein Studium begann (Politikwissenschaft, Anglistik, Kunstgeschichte) erschien mir die damalige HSU (Humanistische Studenten-Union), die Hochschulorganisation der HU, am nächsten. Zwei ihrer zentralen Forderungen waren &#132;Trennung von Staat und Kirche&#148; und &#132;Verantwortliche Sexualität&#148;. Ob-wohl sich diese Forderungen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Sphären platzierten, hatten sie doch ein Wesentliches gemeinsam: den Anspruch, Politik und Leben im gemeinsamen Diskurs zu gestalten, ohne Metaphysik, Dogmen oder religiöse Begründungen.</p>
<p>Der erste große Schwung der Demokratiebewegung ergriff nicht nur die HU, sondern auch beispielsweise die damalige FDP, die im Herbst 1974 mit ihrem Thesenpapier &#132;Freie Kirche im Freien Staat&#148; einen Donnerschlag verursachte und in der Politik das forderte, was sich in den seit 1967 ansteigenden Kirchenaustritten mit den Gipfelpunkten 1970 und 1974 in der Bevölkerung spiegelte. Mit dem Thema &#132;Freie Kirche im Freien Staat&#148; hatte die damalige FDP wieder an den Grundsätzen angeknüpft, die in der Nationalversammlung 1919 von den Deutschen Demokraten und ihrem Wortführer Friedrich Naumann gefordert worden waren: Die institutionelle und finanzielle Trennung von Staat und Kirche. Der demokratische Staat brauchte keine religiöse Begründung mehr, die Zeit der Einheit von Thron und Altar war Vergangenheit und das majestätische &#132;Wir von Gottes Gnaden&#148; war durch die republikanische Volkssouveränität beendet worden.</p>
<p>Die institutionelle Trennung von Staat und Kirche erfolgte durch den Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung (&#132;Es gibt keine Staatskirche&#8220;) &#151; auch wenn im Kompromiss des Artikels 137 Absatz 5 mit dem Körperschaftsstatus Religionsgesellschaften erster und zweiter Klasse eingeführt wurden. Als Gegenleistung zur finanziellen Trennung wurde den &#132;erstklassigen Religionsgesellschaften&#148; eine Eigenfinanzierung durch das Recht zur Erhebung von Kirchensteuern gewährt, damit waren sie von der staatlichen Finanzierung unabhängig geworden. Mit Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung wurde dann bestimmt, dass die letzten finanziellen Restbestände der Verflechtungen von Staat und Kirche, d. h: die staatlich Finanzierung der Staatskirchen beendet. d. h. abgelöst werden sollten: &#132;Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstitel beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.&#148;</p>
<p>Die Forderung nach einer Ablösung der Staatsleistungen, als eines besonders krassen Ausdrucks einer überkommenen Identität von feudalen und kirchengemeindlichen Zwecken, hat auch die HU übernommen, Sie schrieb Anfang Oktober 1975 einen Offenen Brief &#132;an die Bundesminister des Inneren und der Finanzen, an die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages, an die Innen-, Finanz- und Kultusminister bzw. &#151; Senatoren der Bundesländer sowie an die Fraktionsvorsitzenden der Landtage&#148; (&#8230;) &#132;über die notwendige Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften.&#148; In diesem Brief heißt es: &#132;Sehr geehrter Herr Minister/Senator. Die derzeitige Finanzsituation des Bundes und der Länder hat verschiedene Überlegungen zur Stabilisierung der öffentlichen Haushalte ausgelöst. Bei der Durchleuchtung der Ausgaben sollte es &#151; offiziellen Verlautbarungen zufolge &#151; keine Tabus geben. Ansprüche sollten auf ihre Legitimation überprüft und Privilegien abgebaut werden. Umso mehr hat es uns erstaunt, dass ein nicht unwesentlicher Bereich der öffentlichen Ausgaben von den Sparüberlegungen offenbar ausgenommen worden ist: Wir meinen die Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften.&#148; Damals (1975) beliefen sich diese Staatsleistungen auf umgerechnet 143 Mio. Euro, heute (2011) sind es rund 460 Mio. Euro. Ein entsprechender Brief heute hätte den gleichen Inhalt: Überall wird gespart und gekürzt, nur nicht bei den Staatsleistungen für die beiden großen Amtskirchen.</p>
<p>An dieser Stelle muss noch einmal ausdrücklich betont werden, dass es sich bei der Forderung nach Ablösung der Staatsleistungen nicht um eine Kritik an den Kirchen handelt, sondern um eine Forderung an die Politik, den Verfassungsbefehl von 1919 zu einer demokratischen Grundlegung unseres Staates umzusetzen. Seit dem Ende der &#132;Einheit von Thron und Altar&#148; braucht der Staat keine religiöse Begründung mehr (Monarchen als &#132;Wir von Gottes Gnaden&#8220;), sondern er beruht auf der Volkssouveränität, wie sie auch im Artikel 20 GG formuliert ist: &#132;Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.&#148; Zu diesem demokratischen Grundsatz stehen die Zahlungen, die sich aus der Zeit der &#132;Einheit von Thron und Altar&#148; her ableiten, in deutlichem Widerspruch. Dass die Kirchen diese Zahlungen verteidigen, das ist verständlich, ob sie dabei klug beraten sind, ist eine andere Frage.</p>
<p>Alle Bundesländer (außer den Freien und Hansestädten Hamburg und Bremen) zahlen diese Staatsleistungen aufgrund vorgeblicher historischer Rechtstitel, was in der gegenwärtigen Diskussion jedoch ohne Belang zu sein scheint, da alle Bundesländer mittlerweile Konkordate und Staat-Kirche-Verträge vereinbart haben, in denen diese Finanzleistungen des Staates neu vereinbart wurden. Der damit einhergehende Versuch, von den unklaren und strittigen historischen Ansprüchen abzulenken, geht jedoch doppelt in eine falsche Richtung.</p>
<p>Ohne eine historische Ableitung gibt es überhaupt keinen Rechtsgrund für die Zahlungen. Der Artikel 138 Absatz 1 WRV mit dem Ablösebefehl wird von den maßgeblichen Vertretern des deutschen Staatskirchenrechts mittlerweile als &#132;Bestandsgarantie&#148; umgedeutet, im Sinne eines Gewohnheitsrechts, da dieser Verfassungsbefehl ja nun seit mittlerweile 92 Jahren nicht umgesetzt worden sei. Gerne wird auch noch der Artikel 173 der WRV angeführt, in dem tatsächlich bestimmt wird, dass die Staatsleistungen garantiert sind, solange kein Grundsätzegesetz für diese Ablösung vom Reichstag beschlossen worden sei. Dieser Artikel 173 WRV ist ausdrücklich nicht in das Grundgesetz übernommen worden. Er stand in den Schluss- und Übergangsbestimmungen der Weimarer Verfassung; das verdeutlicht, dass es sich bei dieser damaligen Garantie nur um eine Übergangslösung handelte.</p>
<p>Tatsächlich haben meine noch laufenden Recherchen im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin (Akten des Kultusministeriums zur Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften) und im Thüringer Hauptstaatsarchiv in Weimar (Akten des Thüringisches Ministerium für Volksbildung über Reichsgesetz über die Ablösung der Staatsleistungen auf Grund der Artikel 138 und 173 der RV) unmissverständlich erwiesen, dass das Reichsministerium des Innern und auch die meisten Reichsländer diesen Verfassungsbefehl sehr ernst genommen haben. Ein Vorentwurf zum Gesetz zur Ablösung der Staatsleistungen (1921) und ein Entwurf des Gesetzes (1924) wurden ausgefertigt und jeweils mit den zuständigen Ministerien in den Reichsländern abgestimmt. Als Zeitrahmen waren zwei Jahre dafür vorgesehen, so lange betrug auch die Beschäftigungsdauer eines eigens dafür eingestellten Sachbearbeiters/Referenten. Durch die Hyperinflation wurde das Tempo erheblich verlangsamt, da die zu klärenden Fragen sich auf andere Themen verschoben. Mit der Reichstagswahl im Herbst 1923 war dann die Mitte-Links-Regierung im Reich beendet und die dann folgenden Mitte-Rechts- und Rechts Rechtsaußen-Regierungen hatten keinerlei Interesse mehr an der Umsetzung. Deutlichster Ausdruck dafür war die Erklärung des Reichsjustizministeriums von 1924 (das einzige Mal, dass ein Vertreter der Bayerischen Volkspartei in Berlin Justizminister war), dass das Bayern Konkordat nicht gegen die Reichsverfassung verstoße. Eine unzutreffende Behauptung, da im Bayern-Konkordat für den Fall einer Ablösung die Fortzahlung in bisheriger Höhe vereinbart worden war &#151; eine Vereinbarung, die, wenn überhaupt, erst nach der Verabschiedung eines Ablösegesetzes des Reichs verfassungskonform gewesen wäre.</p>
<p>Und auch noch ein zweiter Gesichtspunkt verweist auf die Verfassungswidrigkeit aller finanziellen Regelungen in den seit 1919 vereinbarten Konkordaten und Staat-Kirche-Verträgen. Der Staatskirchenrechtler Michael Droege hat dargelegt, dass der Art. 138 Absatz 1 die alte Identität zwischen Feudalstaat und religionsgemeindlichen Zwecke liquidiert hat. Daher brauchen seit 1919 neue finanzielle Vereinbarungen eine säkulare Begründung aus der jetzigen demokratischen Verfassungsordnung. Haben derartige Vereinbarungen eine solche säkulare Begründung nicht, sind sie verfassungswidrig. Im Unterschied z. B. zu den Staatsverträgen mit den Jüdischen Gemeinden &#132;Zur Erhaltung und Pflege des gemeinsamen deutsch jüdischen Kulturerbes und zur Aufrechterhaltung des jüdischen Gemeindelebens&#148;, sind die nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Verträge (außer im Freistaat Bayern) Pauschalzahlungen ohne Zweckbindung, deren Verwendung keinerlei staatlicher Kontrolle unterliegt.</p>
<p>Wird nach einer Begründung gefragt, so wird etwas von &#132;Ausgleichszahlung für Enteignungen&#148; geschrieben oder, als Kurzformel, &#132;1803&#148; als Jahreszahl genannt. Gemeint ist damit der Reichsdeputationshauptschluss, mit dem der mittelalterliche &#132;Flickenteppich&#148; zu einer moderneren Flächenstruktur u. a. dadurch hergestellt wurde, dass die letzten geistlichen Territorien aufgehoben wurden, in denen Fürstbischöfe regierten und von denen drei (Mainz, Köln und Trier) auch Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches waren. Mit dieser Entscheidung hatte sich der weltliche Adel von der religiösen Konkurrenz und Bevormundung befreit, allerdings mit einer Ausnahme. Der Fürstbischof von Mainz bekam ein neues geistliches Territorium, denn er wurde noch gebraucht: er war gleichzeitig der Reichserzkanzler und Reichsvikar, der den Kaiser salbte und krönte. Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches (1806) wurde auch er nicht mehr gebraucht und nach seinem Tod fiel auch dieses Territorium an Bayern. (Eine ausführlichere Darstellung und Widerlegung der historischen Begründungen finden sich in meinem Beitrag zu den 4. Berliner Gesprächen der Humanistischen Union über Religion und Politik, 2010.)</p>
<p>Dieses Programm der weiteren Säkularisierung fand dann einen Höhepunkt und gleichzeitigen Widerspruch seit 1806, als einerseits Kaiser Franz II. abdankte und das Heilige Römische Reich beendet war. In Folge dieser konstitutionellen Veränderung entstand ein ,Freiraum&#8216;, den einige der deutschen Territorialstaaten (mehr oder weniger mit Unterstützung Napoleons) nutzten, um sich als Königreiche zu kreieren (Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg und auch Preußen, dessen Monarch nun nicht mehr nur König in Preußen war, sondern König von Preußen wurde). Gegenüber anderen Adelsherrschaften (Großherzöge, Herzöge, Fürsten, etc.) besteht für die traditionelle Inthronisation von Königen eine besondere Zeremonie: ihre Salbung und Krönung durch einen Bischof, die Überhöhung als &#132;von Gottes Gnaden&#148;. Dafür brauchte es Bischöfe und im Grundsatz der Königreiche &#132;Alimentierung gegen Legitimation&#148; wurden die verwaisten Bischofsstühle neu besetzt und finanziert.</p>
<p>Das Bayern-Konkordat von 1817 ist dafür der beste Beleg, denn einerseits konnte der König seinen Wunsch nach einer einzigen Diözese Bayern nicht umsetzen &#151; schließlich brauchte er nur einen Bischof &#151; und die katholische Kirche setzte die sieben Bistümer durch, andererseits hatten die Bischöfe ihm, als König, einen persönlichen Treueeid zu schwören. Es blieb allerdings auch der einzige derartige Staatsvertrag im 19. Jahrhundert. Um welche &#132;auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln&#148; beruhenden Staatsleistungen es sich im Einzelnen handelt, die abgelöst werden sollen, ist seit 1919 unklar. Nach katholischer Auffassung handelt es sich dabei vorrangig um die Entschädigung von Pachtersatzleistungen (und Baupflichten) der vorgeblichen Enteignungen von 1803. Für die evangelische Kirche ist es die Fortführung der Besoldung ihrer höheren Geistlichen und Kirchenbeamten als frühere Staatsbedienstete, obwohl 1919 die Staatskirche abgeschafft wurde. Auch die katholische Argumentation greift nicht, denn wenn man die 2010 an die Bistümer gezahlten Staatsleistungen von 193 Mio. Euro auf den durchschnittlichen Pachtertrag pro Hektar von 190 Euro umrechnet, wären das rund 10.200 qkm (!) Grundbesitz, der den &#132;enteigneten&#148; katholischen Bischöfen 1803 als persönlicher Dispositionsbesitz gehört hätte &#150; eine mehr als unwahrscheinliche und auch niemals recherchierte oder nachgewiesene Größenordnung.</p>
<p>Im Zuge der paritätischen Behandlung der beiden großen Amtskirchen &#150; bekommt die eine etwas, dann die andere auch &#150;, bekommen nun alle Bistümer und Landeskirchen (außer in Hamburg und Bremen) diese Staatsleistungen. Im Durchschnitt aller Bundesländer werden an die beiden Kirchen pro Kopf der Bevölkerung rund 10 Euro (9,55) gezahlt. Die Bandbreite reicht dabei von 0,59 Euro im Saarland und 1,18 in Nordrhein-Westfalen bis hin zu 12,06 in Rheinland Pfalz und 12,18 in Sachsen-Anhalt.</p>
<p>Die so genannten rechtlichen Grundlagen stellen sich bei einem Vergleich zwischen den Bundesländern als Makulatur heraus. Wenn es korrekte rechtliche Grundlagen gäbe, müssten sie sich in den betreffenden Regionen zeigen. Als Beispiel: Nordrhein-Westfalen (komplett) und Rheinland-Pfalz (bis auf die vormals bayerische Pfalz) sind Rechtsnachfolger Preußens, also auch des Preußen-Konkordats von 1929. Insofern müssten sich also die Staatsleistungen &#150; bezogen pro Kopf der Bevölkerung &#150; in einer ähnlichen Größenordnung bewegen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Nordrhein-Westfalen zahlt (nach dem Saarland) pro Kopf am wenigsten (1,18) und Rheinland-Pfalz gehört in die Spitzengruppe (12,06 Euro). Betrachtet man sich jedoch die Nachkriegsregierungen in den beiden Bundesländern, werden die Unterschiede plausibel. In-sofern ist es zwar richtig, dass Staat-Kirche-Verträge u. a. über die Staatsleistungen ab-geschlossen wurden, diese Staatsleistungen haben jedoch der Höhe nach nicht &#150; wie es zu erwarten wäre &#150; gemeinsame rechtliche Grundlagen, sondern sind das Resultat nahe-zu beliebiger politischer Festsetzung.</p>
<p>Mit welcher, man kann es nicht anders bezeichnen, Brachial Mentalität und Ignoranz die Politiker und ihre kirchlichen Gesprächspartner in dieser Frage der Staatsleistungen vorgehen, das zeigt sich insbesondere in den neuen Bundesländern, in denen die Zahlungen pro Kopf der Kirchenmitglieder alle höher sind, als in den westlichen Bundesländern und sich in Sachsen-Anhalt auf bis 70,35 Euro pro evangelischem Kirchenmitglied (Bundesdurchschnitt; 11,09) und 59,52 Euro für jedes katholische Kirchenmitglied (Bundesdurchschnitt 7,75) belaufen.</p>
<p>Am Beispiel des Freistaates Sachsen soll kurz dargestellt werden, wie, solche Verträge zustande gekommen sind. Der erste Widerspruch zeigt sich bereits in der Landesverfassung von Sachsen, in der in Art. 109 auch der Art. 138 der Weimarer Reichsverfassung übernommen wird, nach dem die Staatsleistungen abgelöst werden sollen. In dem kurz darauf folgenden Artikel 112 der Landesverfassung steht dann lapidar: &#132;Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Leistungen des Landes an die Kirchen werden gewährleistet.&#148; Ein verfassungsrechtliches Unikum, zwei sich gegenseitig ausschließende Bestimmungen in die gleiche Verfassung zu schreiben und das auch noch sozusagen ,in Sichtweite&#8216; zueinander. Das könnte man noch als Schlampigkeit belächeln, denn wer hat schon den Art 138 der Weimarer Reichsverfassung zur Hand oder im Kopf, um den Widerspruch zu bemerken. Den Rechtsbruch gibt es dann aber im Vertrag des Landes Sachsen mit der evangelischen Landeskirche.</p>
<p>Einleitend wird erläutert, dass die Resultate &#132;einer kirchenfeindlichen und atheistisch geprägten Politik zunächst der NS-Machthaber und dann des SED-Systems (&#8230;) tiefe Spuren hinterlassen haben. So ist heute nur noch etwa ein Drittel der Bevölkerung Mitglied in den traditionellen Volkskirchen.&#8220; Das bedeutet eigentlich im Verwaltungsrecht den Fortfall der früheren Voraussetzungen und die Nichtigkeit der früheren Rechtslage. Eigentlich. In den Erläuterungen zur verhandelten und berechneten Summe der Staatsleistungen wird dann ohne einen Hauch von Bezug auf die tatsächliche Situation wiederum munter dargelegt, dass die Staatsleistungen nach Art 140 Grundgesetz und Art. 112 der Landesverfassung gewährleistet seien. Und da in der NS -Zeit und später in der DDR die &#132;altrechtlichen Grundlagen&#148; nicht beachtet worden seien, müsste nun eine Neuberechnung erfolgen, um diese zu zahlenden Staatsleistungen auf eine &#132;neue Schuldgrundlage&#148; zu stellen. Die Leistungen für die höheren Kirchenbeamten werden dann auf der Grundlage, dass die Kirchenbeamten seit 1873 Staatsbeamte waren, nach einem Urteil des Staatsgerichtshofes von 1932 neu (!) berechnet. Auch die Zahl der vom Staat zu bezahlenden Superintendenten wird auf den Stand von 1931 bezogen und die Kosten der Landessynode aufgrund von Gesetzen aus den Jahren 1868 und 1912. Die Versorgungsleistungen werden schließlich in einem Vergleich der Aufwendungen des Haushaltsplanes von 1922 auf das heutige Niveau berechnet. Im Konkordat wird parallel gerechnet und zusätzlich pro Kopf (im Jahr 1996) die Zahl der Katholiken in Sachsen im Jahr 1950 zugrunde gelegt.</p>
<p>Rolf Schwanitz, MdB der SPD aus Plauen, hat diese Mentalität nach einer Diskussion so beschrieben: &#132;Für mich erschreckend war eine bei mehreren Diskutanten klar erkennbare Mentalität frei nach dem Motto ,Ist die Kirche im SED-Staat benachteiligt worden, so geht es jetzt halt mal andersrum&#8216;. Dass in Deutschland der Staat nach GG weltanschaulich neutral zu sein hat, haben zu meinem Erstaunen auch gestandene CDU-Kommunalpolitiker gestern von mir zum ersten Mal gehört.&#148; Dies ist nur ein aktuelleres Beispiel dafür, dass sich in den Jahren seit 1975 die Frage der Ablösung der Staatsleistungen im politischen Raum nicht versachlicht hat, sondern geradezu zu einer &#132;Glaubensfrage&#148; geworden ist.</p>
<p>Um dieses Defizit einer verfassungsrechtlich geforderten säkularen Demokratiebegründung nach 92 Jahren Verfassungsauftrag zu beenden, hat Johann-Albrecht Haupt, der seit rund 20 Jahren im Bundesvorstand der Humanistischen Union für das Thema Staat und Kirche zuständig ist, im Frühjahr 2011 im Namen der HU einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die ersatzlose Beendigung dieser Staatsleistungen formuliert und die seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gezahlten Staatsleistungen der Bundesländern als erfolgte Ablösung betrachtet. Der Gesetzentwurf formuliert, dass die Staatsleistungen ersatzlos beendet werden. Aufgrund seiner Recherchen (bei der ihn Evelin Frerk und ich unterstützt hatten) konnte er für alle Bundesländer (außer Hamburg und Bremen) detailliert auflisten, welche Beträge in welchen Bundesländern seit Gründung der Bundesrepublik gezahlt worden waren: Bis einschließlich 2010 sind es 13.892.718.000 Euro (13,9 Mrd. Euro). Und ebenso sind in der DDR diese Staatsleistungen (vorrangig an die evangelische Kirche) gezahlt worden. In den 40 Jahren des Bestehens der DDR waren es insgesamt 629 Mio. Mark der DDR.</p>
<p>Die Reaktionen der Kirchen und der ihnen nahe stehenden Politiker aller Parteien auf den Gesetzentwurf der HU waren erwartungsgemäß: zum einen habe man klare Verträge, die verpflichtend seien (&#132;pacta sunt servanda&#8220;) und zum anderen seien die Kirchen zur Ablösung bereit. Als einmalige Ablösesumme wurde der 24-fache Betrag der zuletzt gezahlten Jahresbeträge genannt, eine Gesamtsumme von rund 11 Milliarden Euro. Und, wie es der EKD-Ratsvorsitzende bekräftigte: &#132;Rabatt wird nicht gegeben!&#148;</p>
<p>Die kirchlichen Lobbyisten interessierten sich weder dafür, dass seit 1949 bereits rund 14 Milliarden Euro (im gezahlten Nominalwert) an die beiden Kirchen geflossen sind &#151; das sind ja, wie es katholisch formuliert wurde, nur die rechtmäßigen Pachtersatzleistungen für die Enteignungen 1803 &#151;, noch bemerkten sie, dass diese Forderung keine angemessene Ablösung bedeutet, sondern nur eine komplette Verlagerung des Kapitalstocks vom Staat an die Kirchen für die vollständige Weiterzahlung der bisherigen Staatsleistungen als &#132;Ewigkeitsrente&#148; darstellen würde.</p>
<p>Verfassungsrechtliche anerkannte Grundsätze, dass die Ablösung sich nur auf die Zahlungen bezieht, die beim Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung (August 1919) als Pflichtzahlungen des Staates zu bewerten und auch nur im Bezug der damaligen Höhe angemessen abzulösen sind, spielten ebenso keine Rolle.</p>
<p>Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, in das gegen den Widerstand der CDU der Ablösebefehl des Artikels 138 Absatz 1 WRV übernommen worden war, hatte das Parlament damit ohne Übergangsklausel zur Verabschiedung eines geforderten Grundsätzegesetzes verpflichtet. Geht man also davon aus, dass 1950 dieses Grundsätzegesetz korrekt verabschiedet wurde und ist man sogar bereit, die Maximalforderung der Kirchen zu erfüllen, so wäre es das 24-fache des Zahlbetrags von 1950; damals hatten die Bundesländer (umgerechnet) 33 Mio. Euro an die Kirchen bezahlt Die maximale einmalige Ablösesumme hätte 1950 folglich (umgerechnet) 792 Mio. Euro betragen. Rechnet man nun die jährlichen Zahlungen seit 1950 zusammen, so ist diese Summe im Jahre 1963 bereits erreicht und überschritten (mit 805 Mio. Euro). D.h. 1963 sind die Staatsleistungen komplett &#151; auch wenn man die Maximalforderung der Kirchen zugrunde legt&#151; abgelöst gewesen und die seit 1964 geflossenen Gelder (13,1 Milliarden Euro) wurden rechtswidrig bezahlt. Auch wenn es jenseits der politischen Realität ist, bleibt die Frage, ob diese zu Unrecht erhaltenen 13 Mrd. Euro nicht von den Kirchen an die Bundesländer zurück zu erstatten sind.</p>
<p>Seit dem Sommer 2010 ist &#151; nach rund 35 Jahren relativen Stillstands &#151; das Thema der Ablösung der Staatsleistungen wieder im politischen Raum präsent. Der Landesrechnungshof in Schleswig-Holstein hatte erneut kritisiert, dass die Staatsleistungen des Landes aus allen Sparmaßnahmen ausgenommen blieben. Ja, es sogar den Widerspruch gäbe, dass bei sinkenden Mitgliederzahlen der Nordelbischen Kirche, die Zahlungen dennoch weiter steigen würden. Die Missbrauchsfälle sexueller und körperlicher Gewalt, durch die auch die Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche in Mitleidenschaft gezogen wurde, zeitigte auch den Rücktritt des Augsburger Bischofs Walter Mixa. Als bekannt wurde, dass er &#151; aufgrund der Staatsleistungen &#151; seine Pension aus Steuergel-dem erhält, wurden erste Stimmen laut, zumindest die Bischofsgehälter in Bayern nicht mehr vom Staat bezahlen zu lassen. Es mehren sich auch innerkirchlich Stimmen, die nicht mehr zu rechtfertigenden Staatsleistungen aus taktischen Gründen zu beenden, da die Kirchensteuereinnahmen ausreichend seien und der Betrag der Staatsleistungen (2010: 462 Mio. Euro) nur rund 5 Prozent der Einnahmen aus den Kirchensteuern betrage. Die durch sie ausgelöste politische Unruhe und der mit ihnen verbundene Ansehensverlust der Kirchen könnten durch den finanziellen Vorteil kaum aufgewogen werden.</p>
<p>Im Herbst 2010 hat der sich in Gründung befindliche Koordinierungsrat säkularer Organisationen (KORSO) &#8211; mit Förderung durch die Giordano-Bruno-Stiftung &#151; eine Kampagne zur Ablösung der Staatsleistungen initiiert, zu der nun der Gesetzentwurf der Humanistischen Union den argumentativen Grundstein gelegt hat Die Politik ist nun gefordert zu handeln. Auch wenn die Erfolgsaussichten derzeit nicht großartig sind, kenne ich einzelne Stimmen aus dem Bundestag, die davon ausgehen, dass es in zehn Jahren keine Staatsleistungen mehr geben wird.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/194-vorgaenge/publikation/die-verfassungswidrige-alimentierung-der-kirchen-durch-den-staat/">Die verfassungswidrige Alimentierung der Kirchen durch den Staat</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Keine Papiere für alle?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Formen und Grenzen der Politisierung illegaler Migranten in Deutschland, aus: vorg&#228;nge Nr. 194, Heft 2/2011, S. 77-84 &#8222;Papiere f&#252;r alle&#8220; &#8211; unter diesem Motto haben in Frankreich Ende der 1990er Jahre, in Spanien und in der Schweiz um die Jahrtausendwende Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus eine kollektive Legalisierung aller illegal im Land lebenden Migranten gefordert.[1] Die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/194-vorgaenge/publikation/keine-papiere-fuer-alle/">Keine Papiere für alle?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Formen und Grenzen der Politisierung illegaler Migranten in Deutschland,</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 194, Heft 2/2011, S. 77-84</p>
<p>&#8222;Papiere f&uuml;r alle&#8220; &ndash; unter diesem Motto haben in Frankreich Ende der 1990er Jahre, in Spanien und in der Schweiz um die Jahrtausendwende Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus eine kollektive Legalisierung aller illegal im Land lebenden Migranten gefordert.[1] Die Initiatoren der Proteste stammten im franz&ouml;sischen Fall aus Westafrika, im spanischen Fall aus Ecuador und im Schweizer Fall aus dem ehemaligen Jugoslawien. Mit spektakul&auml;ren Aktionen und Demonstrationen mit bis zu 40.000 Teilnehmern gelang es den Migranten, &ouml;ffentliche Debatten &uuml;ber ihre Lebenssituation anzusto&szlig;en und staatliche Reaktionen zu provozieren. In Frankreich und Spanien wurden in Folge der Proteste kollektive Legalisierungsprozesse durchgef&uuml;hrt, die insgesamt 300.000 Menschen einen regul&auml;ren Aufenthalt er&ouml;ffneten. In der Schweiz f&uuml;hrten die Mobilisierungen zu einer breiten Debatte &uuml;ber die bis dahin ignorierte problematische Lebenslage irregul&auml;rer Migranten[2] und zu neuen Formen der institutionalisierten Unterst&uuml;tzung von Einwanderern ohne Aufenthaltsrecht.</p>
<p>Auch in Deutschland leben zwischen 400.000 und 600.000 Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus (Vogel 2009), deren Lebenssituation durch &auml;hnlich prek&auml;re soziale und &ouml;konomische Bedingungen gekennzeichnet ist wie die irregul&auml;rer Migranten in an-deren europ&auml;ischen L&auml;ndern. Bisher sind Einwanderer ohne Aufenthaltsrecht jedoch nicht als politische Akteure in Erscheinung getreten. Ist auch im deutschen Kontext eine Politisierung des Problemfelds illegale Migration in Form von zivilgesellschaftlichen Mobilisierungen und einer Selbstorganisation irregul&auml;rer Migranten vorstellbar? Die These dieses Beitrags lautet, dass in Deutschland zentrale Voraussetzungen f&uuml;r die Entstehung einer Pro-Regularisierungsbewegung nicht vorliegen. Vielmehr existiert ein &bdquo;deutsches Modell&rdquo; des Umgangs mit illegaler Migration, das wesentliche Faktoren beinhaltet, die die Entstehung kollektiver Aktion von Menschen ohne Aufenthaltsstatus erschweren, wenn nicht gar verhindern. Um der These eines &bdquo;deutschen Modells&rdquo; und den daraus resultierenden M&ouml;glichkeiten und Formen der Politisierung nachzugehen, sollen im Folgenden zun&auml;chst die Voraussetzungen f&uuml;r die Entstehung von Pro-Regularisierungsbewegungen dargestellt werden. Darauf folgend wird diskutiert, wie der deutsche Fall sich von anderen europ&auml;ischen L&auml;ndern unterscheidet. In welchen Formen illegale Migration trotzdem politisiert wird und welche Bedingungen zu einer Verbesserung der Lebenssituation irregul&auml;rer Migranten in Deutschland beitragen, wird abschlie&szlig;end thematisiert.</p>
<h2 class="auto-created">Die Entste&shy;hungs&shy;be&shy;din&shy;gungen von Pro-Re&shy;gu&shy;la&shy;ri&shy;sie&shy;rungs&shy;be&shy;we&shy;gungen in Frankreich, Spanien und der Schweiz</h2>
<p>Bei der Entstehung von sozialen Bewegungen marginalisierter Gruppen lassen sich drei wesentliche Einflussfaktoren identifizieren, die in ihrer Interaktion mobilisierungsf&ouml;rdernd wirken. Erstens weist das betroffene Politikfeld spezifische Merkmale auf, die eine Anreiz- und Gelegenheitsstruktur f&uuml;r kollektive Aktion darstellen. Zweitens ist f&uuml;r die kollektive Aktion von so genannten schwachen Interessen das Vorhandensein von Unterst&uuml;tzern unabdingbar. Drittens ist f&uuml;r die Entstehung von erfolgreichen Mobilisierungen von zentraler Bedeutung, dass die Bewegung einen Diskurs entwickeln kann, mit dem sich ihre Forderungen erfolgreich legitimieren lassen. Dazu muss sie im nationalen politischen Kontext rhetorische &bdquo;Zugangspunkte&rdquo; finden.</p>
<p>Die franz&ouml;sischen, spanischen und Schweizer Migrationspolitiken hatten mehrere gemeinsame Merkmale. In allen drei L&auml;ndern existierten vor Ausbruch der Proteste so-wohl informelle als auch offizielle Legalisierungsm&ouml;glichkeiten. &bdquo;Versteckte&rdquo; Legalisierungen waren vor den Protesten ein strukturelles Merkmal franz&ouml;sischer und spanischer Migrationspolitik. In Frankreich fand seit Beginn der Ausl&auml;nderanwerbung in den 1960er Jahren bis in die 1980er Jahre eine strukturelle Umgehung bestehender Kontrollmechanismen statt. In Spanien wurde ein Quotensystem, mit dem Migranten in Herkunftsl&auml;ndern angeworben werden sollten, zur nachtr&auml;glichen Legalisierung von bereits im Land lebenden Migranten genutzt. Vor allem geh&ouml;rten Regularisierungsprozesse zum Instrumentarium der Migrationspolitiken der drei L&auml;nder, und die Erfahrung vorangegangener kollektiver Legalisierungen stellte einen wesentlichen Anreiz f&uuml;r illegale Migranten dar, sich zu organisieren und an die &Ouml;ffentlichkeit zu treten.</p>
<p>Zudem existierte in den drei L&auml;ndern eine Toleranz gegen&uuml;ber illegalem Aufenthalt, die sich in einer partiellen sozialstaatlichen Inklusion manifestierte. In der Schweiz konnten Migranten trotz fehlendem Aufenthaltsrecht sozialversicherungspflichtig arbeiten. In Spanien bestand die M&ouml;glichkeit, sich in der Gemeinde anmelden und so offiziellen Zugang zur lokalen Gesundheitsversorgung zu erhalten. In Frankreich konnten Migranten prinzipiell zu jedem Zeitpunkt eine individuelle Legalisierung beantragen und erhalten.</p>
<p>Auch hinsichtlich der Pr&auml;senz von Unterst&uuml;tzern gab es Gemeinsamkeiten zwischen den drei L&auml;ndern. In Frankreich waren die engsten Verb&uuml;ndeten Arbeitslosenkollektive, die aus der Hausbesetzerbewegung hervorgegangen waren. Im spanischen Fall waren die Hauptunterst&uuml;tzer Antirassismusorganisationen, die sich Ende der 1990er Jahre in Abgrenzung von staatlichen Wohlfahrtsorganisationen gegr&uuml;ndet hatten und zu deren Selbstverst&auml;ndnis ein unkonventionelles Aktionsrepertoire geh&ouml;rte. In der Schweiz wurden die Migranten von den Gewerkschaften unterst&uuml;tzt, die seit den 1990er Jahren eine Positionsverschiebung nach links vollzogen und ihr Aktionsrepertoire versch&auml;rft hatten.</p>
<p>Schlie&szlig;lich basierten die Legitimationsdiskurse der Bewegungen in den drei L&auml;ndern auf &auml;hnlichen Voraussetzungen. Die Protestierer bezogen sich in ihrer Argumentation auf historische Verbindungen zwischen den Herkunftsl&auml;ndern der Migranten und ihren Ankunftsl&auml;ndern. Im franz&ouml;sischen Fall argumentierten die Migranten, dass sie aufgrund der Verdienste ihrer Gro&szlig;v&auml;ter als Kolonialsoldaten im Zweiten Weltkrieg ein moralisches Recht auf einen Aufenthalt in Frankreich h&auml;tten. Im spanischen Fall legitimierten die Migranten ihre Forderung damit, dass sie eine bereits bestehende Zugeh&ouml;rigkeit durch die gemeinsame Geschichte und Sprache postulierten. In der Schweiz begr&uuml;ndeten die Migranten ihre Forderung damit, dass sie zum Teil bereits jahrzehntelang in der Schweiz arbeiteten und zur Entstehung des Schweizer Wohlstands entscheidend beigetragen h&auml;tten.</p>
<h2 class="auto-created">Der gesell&shy;schaft&shy;liche und politische Umgang mit illegaler Migration in Deutschland</h2>
<p>Gegen&uuml;ber den beschriebenen F&auml;llen weist der deutsche Umgang mit illegaler Migration einige bedeutende Unterschiede auf. Der erste betrifft die Migrationspolitik. Bis auf eine liberale Phase in den 1960er Jahren, in der Migranten auch nachtr&auml;glich eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung erhalten konnten (Karakayali 2008: 111-113), ist das deutsche Migrationsregime von einer strikten Verhinderungsmaxime gegen&uuml;ber unerw&uuml;nschter Einwanderung gekennzeichnet. Ab den 1990er Jahren wurde illegale Migration zunehmend als Problem wahrgenommen (Bade 2001). W&auml;hrend die &bdquo;Entdeckung&rdquo; des Problemfelds illegale Migration durchaus gesamteurop&auml;isch stattfand und auch in anderen L&auml;ndern Migrationskontrollpolitiken versch&auml;rft wurden, kommt Deutschland insofern eine Sonderrolle zu, als dass es im europ&auml;ischen Vergleich &uuml;ber eines der restriktivsten Migrationskontrollregime verf&uuml;gt (Vogel/Cyrus 2008). Individuelle Legalisierungsm&ouml;glichkeiten, etwa im Rahmen von H&auml;rtefallregelungen, bestehen in der Regel lediglich f&uuml;r Migranten, die &uuml;ber einen Aufenthaltstitel verf&uuml;gen (Sinn et al. 2005: 39). Kollektive Legalisierungen werden in Deutschland nicht als Police-Instrument genutzt und werden auf &ouml;ffentlich-politischer Ebene nicht als eine Option diskutiert (Bielefeld 2006). Seit den 1990er Jahren wurden die Strafen f&uuml;r illegale Einreise und illegalen Aufenthalt sukzessive erh&ouml;ht (Sinn et al 1995: 33), und die deutsche Migrationskontrolle ist durch ein hoch entwickeltes System von wechselseitigen Zugriffsm&ouml;glichkeiten verschiedener Institutionen auf Daten und interne Kontrollen gekennzeichnet (Sch&ouml;nw&auml;lder et al. 2004: 39).</p>
<p>Im Mittelpunkt der Migrationskontrolle steht mit Paragraph 87 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz eine rechtliche Regelung, die im europ&auml;ischen Kontext einzigartig ist und die weitreichende Folgen f&uuml;r die Lebensrealit&auml;t von Migranten ohne Aufenthaltsrecht hat. Danach sind &ouml;ffentliche Einrichtungen verpflichtet, die Ausl&auml;nderbeh&ouml;rde zu informieren, wenn sie Kenntnis &uuml;ber einen unerlaubten Aufenthalt haben. In der Folge sind illegale Migranten in Krankheitsf&auml;llen und in der Frage des Schulbesuchs ihrer Kinder stark eingeschr&auml;nkt. Irregul&auml;re Migranten versuchen im Alltag nicht aufzufallen und den Kontakt mit &ouml;ffentlichen Institutionen zu vermeiden (Sinn et al. 2005: 62). Obwohl ein Anspruch auf Notfallversorgung besteht, scheuen sich Betroffene h&auml;ufig, einen Arzt oder ein Krankenhaus aufzusuchen. Hinsichtlich des Schulbesuchs von Kindern unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesl&auml;ndern.[3] Grunds&auml;tzlich ist zur Anmeldung eines Kindes in der Schule jedoch eine Meldebescheinigung n&ouml;tig &mdash; eine Voraussetzung, die Eltern ohne Aufenthaltsrecht nicht erf&uuml;llen k&ouml;nnen. In den letzten Jahren allerdings haben einige St&auml;dte und Bundesl&auml;nder Regelungen erlassen, die Schulen von der &Uuml;bermittlungspflicht befreien bzw. festlegen, dass ausl&auml;ndische Sch&uuml;ler keine Meldebescheinigung vorlegen m&uuml;ssen (Laubenthal 2011; Vogel/A&szlig;ler 2010). Zudem beschloss der Bundestag im Juli 2011, Schulen und andere Bildungseinrichtungen von der &Uuml;bermittlungspflicht zu befreien. Empirische Untersuchungen kommen jedoch zu dem Schluss, dass bisher Eltern ihre Kinder aus Angst vor Entdeckung &uuml;berwiegend nicht zur Schule schicken (Bommes/Wilmes: 2007; Sinn et al 2005: 114).</p>
<p>Parallel zur Versch&auml;rfung der Migrationskontrolle l&auml;sst sich in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre jedoch auch eine Zunahme zivilgesellschaftlicher Interventionen f&uuml;r irregul&auml;re Migranten feststellen Dabei geh&ouml;ren drei Akteursgruppen zu den zentralen Unterst&uuml;tzern. Zun&auml;chst sind die Kirchen zu nennen, die vor allem mit Bezug auf das internationale Menschenrechtsregime soziale Rechte einfordern. 2001 legte die Deutsche Bischofskonferenz die erste bundesweit sichtbare Intervention vor, der zahlreiche Publikationen und Stellungnahmen folgten: &bdquo;Auch Menschen in der Illegalit&auml;t haben ein Recht auf Achtung ihrer Menschenw&uuml;rde. (&#8230;). Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung. Die Regelungen, die Deutschland im Rahmen der UN-Kinderkonvention unterzeichnet hat, m&uuml;ssen umgesetzt werden. (&#8230;).Jeder Ausl&auml;nder muss unabh&auml;ngig von seinem Aufenthaltsstatus (&#8230;) Zugang zu den erforderlichen medizinischen Leistungen des Staates erhalten.&rdquo; (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz 2001: 52). Auch das Katholische Forum Leben in der Illegalit&auml;t setzt sich daf&uuml;r ein, &bdquo;(&#8230;) dass Menschen in der ,Illegalit&auml;t` in Deutschland ihre grundlegenden sozialen Rechte in Anspruch nehmen k&ouml;nnen, ohne deshalb die Abschiebung bef&uuml;rchten zu m&uuml;ssen.&#8220;[4]</p>
<p>Weitere Unterst&uuml;tzer sind die Wohlfahrtsverb&auml;nde, die sich mit vielf&auml;ltigen Publikationen und Stellungnahmen f&uuml;r die Gew&auml;hrung sozialer Rechte einsetzen. So hat das Diakonische Werk in Hamburg Berichte &uuml;ber die Zugangsm&ouml;glichkeiten irregul&auml;rer Migranten zu Bildung und zu Arbeitnehmerrechten in Auftrag gegeben (vgl. Mitrovic 2009a und 2009b). Im Jahr 2011 haben der Caritas-Verband und das Deutsche Rote Kreuz ein Handbuch ver&ouml;ffentlicht, das Berater in der Praxis &uuml;ber die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Unterst&uuml;tzung f&uuml;r illegale Migranten informieren soll (vgl. K&ouml;ssler et al. 2011). Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege fordert sicherzustellen, dass &bdquo;(&#8230;) Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalit&auml;t ihren Anspruch auf medizinische Grundversorgung ohne Furcht vor Statusaufdeckung geltend machen k&ouml;nnen. (&#8230;) Kinder und Jugendliche in der aufenthaltsrechtlichen Illegalit&auml;t ohne Furcht vor Statusaufdeckung Zugang zu schulischer Bildung haben.</p>
<p>Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalit&auml;t der Rechtsweg zur Durchsetzung ihrer Rechte ohne Furcht vor Statusaufdeckung offen steht.&rdquo; (Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege 2010: 5). Dabei nutzen auch die Wohlfahrtsverb&auml;nde menschenrechtliche Argumentationsmuster: &bdquo;Der Deutsche Caritasverband fordert, dass internationale Rechtsinstrumente wie die Kinderrechts- und Wanderarbeitnehmerkonvention der Vereinten Nationen vollst&auml;ndig umgesetzt werden (&#8230;)&rdquo; (Caritas e. V. 2008: 54).</p>
<p>Eine dritte Unterst&uuml;tzergruppe besteht aus Organisationen, die themenspezifisch agieren und dabei die fehlende staatliche F&uuml;rsorge gegen&uuml;ber illegalen Migranten im Gesundheitsbereich kompensieren. Seit Mitte der 1990er Jahre sind praxisbezogene Organisationen von Ehrenamtlichen entstanden. Bei den Medinetzen und Medib&uuml;ros handelt es sich um Zusammenschl&uuml;sse von &Auml;rzten, Medizinstudenten und in Pflegeberufen t&auml;tigen Menschen, die eine kostenlose und anonyme medizinische Versorgung anbieten. Zu den Hauptforderungen dieser Organisationen geh&ouml;rt der legale Zugang zu Gesundheitsversorgung. Dazu fordern sie die Abschaffung des Paragraph 87 sowie die Einf&uuml;hrung eines anonymen Krankenscheins.[5] Auch die Bundes&auml;rztekammer fordert einen legalen Zugang zur Gesundheitsversorgung.[6]</p>
<p>Eine letzte Akteursgruppe stellen Kommunen und lokale Verwaltungen dar, die, h&auml;ufig auf der Grundlage von Expertenberichten und in Kooperation mit der lokalen Zivilgesellschaft, Ma&szlig;nahmen einf&uuml;hren, die die Lebenssituation illegaler Migranten verbessern sollen. 2004 beschloss die Stadt M&uuml;nchen auf der Basis von Handlungsempfehlungen[7] unter anderem die Einrichtung eines Fonds zur Deckung von Kosten der medizinischen Behandlung von illegalen Migranten. Auch von der Stadt K&ouml;ln wurde ein Bericht &uuml;ber die Lebenssituation illegaler Migranten in der Stadt in Auftrag gegeben, dessen Empfehlungen vom Rat der Stadt K&ouml;ln angenommen wurden.[8] Die Stadt Frankfurt bietet mit einer &bdquo;Internationalen humanit&auml;ren Sprechstunde&rdquo; anonyme Gesundheitsleistungen an. In Berlin findet seit 2010 eine Interaktion von Senat und Zivilgesellschaft im Rahmen eines Runden Tisches zu Gesundheitsfragen sowie mit dem &bdquo;Berliner B&uuml;ndnis gegen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung&rdquo; statt.</p>
<p>W&uuml;rden irregul&auml;re Migranten in Deutschland &uuml;ber Argumente verf&uuml;gen, um ein Recht auf legalen Aufenthalt erfolgreich zu legitimieren? In den europ&auml;ischen L&auml;ndern, in denen unerw&uuml;nschte Einwanderer zu politische Akteuren wurden, existierten zwei Argumentationsfiguren zur Legitimation der Forderung nach Inklusion: Eine gemeinsame Geschichte von Herkunfts- und Aufnahmeland oder eine Einwanderungstradition in das Aufnahmeland. Ein Blick auf die Herkunftsl&auml;nder von irregul&auml;ren Migranten in Deutschland zeigt ein disparates Nationalit&auml;tenprofil. Sie stammen aus Rum&auml;nien, der Ukraine, Serbien und Montenegro, der T&uuml;rkei, Russland, China, dem Irak, Bulgarien und Indien (Vogel 2009). Es ist anzunehmen, dass vor der EU-Erweiterung im Jahr 2004 Polen die gr&ouml;&szlig;te Gruppe stellten (Sinn et al. 2005: 61). In Bezug auf osteurop&auml;ische Migranten w&auml;re die Entwicklung historisch orientierter Argumentationsmuster (etwa in Bezug auf Nationalsozialismus und deutsche Verbrechen im Zweiten Weltkrieg) zumindest denkbar. Jedoch ist die Illegalit&auml;t von Osteurop&auml;ern durch wiederholte kurze Aufenthalte, eine starke Bindung an das Herkunftsland und die M&ouml;glichkeit, auch nach einer Entdeckung relativ problemlos wieder nach Deutschland einzureisen, gekennzeichnet (Sch&ouml;nw&auml;lder 2004: 35/36). Dementsprechend k&ouml;nnte es sich hier um eine &bdquo;handhabbare Illegalit&auml;t&rdquo; einer Gruppe handeln, deren Problemdruck nicht so gro&szlig; ist, dass er in politische Aktivit&auml;t m&uuml;nden w&uuml;rde. Allerdings k&ouml;nnten andere Nationalit&auml;ten, etwa T&uuml;rken oder Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien, sich durchaus auf eine Einwanderungstradition und damit einhergehende Verdienste berufen und mit dieser Begr&uuml;ndung ein Aufenthaltsrecht fordern.</p>
<h2 class="auto-created">Massen&shy;de&shy;mon&shy;s&shy;tra&shy;ti&shy;onen durch das Branden&shy;burger Tor?</h2>
<p>Ist in Deutschland die Entstehung einer sozialen Bewegung denkbar, in deren Mittelpunkt illegale Migranten selbst stehen, die selbstbewusst in der &Ouml;ffentlichkeit f&uuml;r ihre Rechte eintreten? Der Vergleich des deutschen Kontexts mit L&auml;ndern, in denen Pro-Regularisierungsbewegungen entstanden sind, spricht eher dagegen. Die politischen Kontexte, in denen eine Politisierung des Themas illegale Migration in Form von zivil-gesellschaftlichen Mobilisierungen und einer Selbstorganisation irregul&auml;rer Migranten stattfand, waren durch mehrere Merkmale gekennzeichnet: Erstens einen Umgang mit illegaler Migration, der ein gewisses Ma&szlig; an struktureller Toleranz beinhaltete und trotz des unerlaubten Aufenthalts sozialstaatliche Inklusionsangebote bereithielt. Zudem verf&uuml;gten irregul&auml;re Migranten &uuml;ber die Erfahrung, dass bereits kollektive Legalisierungen stattgefunden hatten, und diese vorausgegangenen Regularisierungen fungierten als ein Anreiz, es quasi &bdquo;erneut zu versuchen&rdquo;. Zweitens standen in allen L&auml;ndern (neugegr&uuml;ndete) Unterst&uuml;tzer mit einem eindeutig politischen und staatskritischen Profil zur Verf&uuml;gung, die zur Durchsetzung ihrer Ziele unkonventionelle Protestformen nutzten. Drittens existierten historische Beziehungen zwischen den Herkunftsl&auml;ndern der Migranten und ihrem Ankunftsland, die die Forderung nach Inklusion argumentativ erm&ouml;glichten.</p>
<p>Zwei dieser drei mobilisierungsf&ouml;rdernden Faktoren lassen sich f&uuml;r den deutschen Fall nicht feststellen. Erstens enth&auml;lt das deutsche Migrationsregime weder Anreize f&uuml;r kollektive Aktion in Form von vorangegangenen Legalisierungsprozessen noch Toleranzstrukturen, die ein Auftreten von illegalen Migranten im &ouml;ffentlichen Raum favorisieren oder zumindest erm&ouml;glichen w&uuml;rden. Vielmehr soll der genannte &Uuml;bermittlungsparagraf die Inanspruchnahme sozialer Rechte und damit auch die M&ouml;glichkeit einer partiellen sozialstaatlichen Inklusion aktiv verhindern. Zwar lie&szlig;e sich argumentieren, dass kollektive Legalisierungsprozesse schlicht kein deutsches Instrument der Migrationspolitik sind und somit nicht als ein Ziel kollektiver Aktion fungieren k&ouml;nnen. Trotz-dem w&auml;re denkbar, dass Mobilisierungen entstehen, etwa f&uuml;r eine verbesserte Gew&auml;hrung sozialer Rechte. Hier zeigt sich jedoch der zweite Unterschied zwischen den drei skizzierten F&auml;llen und Deutschland. Im Gegensatz zu Unterst&uuml;tzern mit einem politischen Selbstverst&auml;ndnis und einem disruptiven Aktionsrepertoire ist die deutsche Unterst&uuml;tzerlandschaft von Akteuren gekennzeichnet, die einen hohen Stellvertretungsanspruch haben und deren Handlungsrepertoire keine unkonventionellen Partizipationsformen beinhaltet. Zwar haben auch in Deutschland, analog zu den Entwicklungen in anderen europ&auml;ischen L&auml;ndern, Ver&auml;nderungen in der Zivilgesellschaft stattgefunden, und es sind neue Akteure im Politikfeld illegale Migration entstanden. Diese Organisationen haben jedoch eher ein soziales denn ein politisches Profil.</p>
<p>Im deutschen Fall greifen ein restriktives Migrationskontrollregime und eine spezifische Form der advokatischen Interessenvertretung ineinander und erschweren eine kollektive Aktion von illegalen Migranten. Zwar g&auml;be es innerhalb der Bev&ouml;lkerung ohne Aufenthaltsrecht durchaus Gruppen, die ein erfolgreiches Framing zur Legitimation einer Forderung nach Inklusion entwickeln k&ouml;nnten. Aufgrund des Mangels an permissiven Elementen des Migrationsregimes und des Fehlens aktionsbereiter Unterst&uuml;tzer liegen jedoch wesentliche Voraussetzungen f&uuml;r die Selbstorganisation irregul&auml;rer Migranten nicht vor, ohne die auch potenziell erfolgreiche Argumentations- und Legitimationsstrategien nicht entwickelt werden k&ouml;nnen.</p>
<p>Trotzdem gibt es in Deutschland eine Entwicklung hinsichtlich der Gew&auml;hrung sozialer Rechte. Sie findet jedoch vorwiegend auf institutionellem Weg und mit einem diskursiven Fokus auf allgemeine Menschenrechte statt. Wohlfahrtsverb&auml;nde und NGOs betreiben mit menschenrechtlich orientierten Diskursen ein aktives Lobbying f&uuml;r illegale Migranten. 2009 wurde eine neue Verwaltungsvorschrift eingef&uuml;hrt, nach der Krankenh&auml;user bei Notfallbehandlungen nicht mehr verpflichtet sind, Daten an die Ausl&auml;nderbeh&ouml;rde weiterzuleiten und NGOs und ihre Mitarbeiter nicht mehr wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt belangt werden k&ouml;nnen.[9] Die k&uuml;rzlich erfolgte Abschaffung der &Uuml;bermittlungspflicht f&uuml;r Schulen stellt eine wichtige politische Ver&auml;nderung im Umgang mit illegaler Migration dar. Zudem haben in den letzten Jahren politische Parteien wiederholt Gesetzesentw&uuml;rfe f&uuml;r eine generelle Aufhebung der &Uuml;bermittlungspflicht eingebracht.[10] Auf lokaler Ebene sind in den letzten Jahren durch die Interaktion von Kommunen und Zivilgesellschaft Verbesserungen beim Zugang zu sozialen Rechten entstanden. Abschlie&szlig;end l&auml;sst sich jedoch festhalten, dass der deutsche politische Kontext wesentliche Merkmale enth&auml;lt, die die Entstehung von Mobilisierungen irregul&auml;rer Migranten unwahrscheinlich machen. Das interessante an sozialen Bewegungen ist freilich ihre Dynamik und Unberechenbarkeit, die sich auch den Instrumenten und Prognosen der sozialen Bewegungsforschung h&auml;ufig entzieht. Trotzdem erscheint eine Massendemonstration von irregul&auml;ren Migranten, die Menschen- und Aufenthaltsrechte einfordern, durch das Brandenburger Tor als unwahrscheinlich.</p>
<p>[1] Die Darstellung von Pro-Regularisierungsbewegungen und den Gr&uuml;nden f&uuml;r ihre Emergenz basiert auf Laubenthal, Barbara (2007): Der Kampf um Legalisierung. Soziale Bewegungen illegaler Migranten in Frankreich, Spanien und der Schweiz. Frankfurt/Main: Campus-Verlag.</p>
<p>[2] Unter irregul&auml;ren Migranten werden hier Migranten verstanden, die &uuml;ber keine Form eines juristischen Aufenthaltsrechts verf&uuml;gen.</p>
<p>[3] Vgl. hierzu <i>K&ouml;ssler</i>, <i>Melanie et al. </i>(2011): Aufenthaltsrechtliche Illegalit&auml;t. Beratungshandbuch 2010. Deutscher Caritas-Verband e.V./Deutsches Rotes Kreuz e.V. :Berlin/Freiburg, S.22-23.</p>
<p>[4] Vgl. <a href="http://www.forum-illegalitaet.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.forum-illegalitaet.de/</a>. Konsultiert am 03.06.2011.</p>
<p>[5] <a href="http://www.medibuero.de/de/News/Bundesweiter_MedibueroAustausch.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.medibuero.de/de/News/Bundesweiter_MedibueroAustausch.html</a>. Konsultiert am 03.06. 2011</p>
<p>[6] <a href="http://www.bundesaerztekammer.de/page.a~p?his=0.2.6578.8260.8265.8506.8507" target="_blank" rel="noopener">http://www.bundesaerztekammer.de/page.a~p?his=0.2.6578.8260.8265.8506.8507</a>. Konsultiert am 03.06.2011.</p>
<p>[7] <i>Anderson, Philipp</i> (2003): &bdquo;Dass sie uns nicht vergessen.&rdquo; Menschen in der Illegalit&auml;t in M&uuml;nchen. Eine empirische Studie im Auftrag der Landeshauptstadt M&uuml;nchen. M&uuml;nchen: Sozialreferat der Stadt M&uuml;nchen.</p>
<p>[8] Vgl. <i>Bommes, Michael/Wilmes, Maren</i> (2007): Menschen ohne Papiere in K&ouml;ln. Eine Studie zur Lebenssituation irregul&auml;rer Migranten. Institut f&uuml;r Migrationsforschung und Interkulturelle Studien, Osnabr&uuml;ck.</p>
<p>[9] Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 18.092009; Drucksache 669/09.</p>
<p>[10] Vgl. zu einem Gesetzesentwurf der SPD im Jahr 2009 und zu menschenrechtlichen Argumentationsmustern <i>Friedrich</i>, <i>David </i>(2011): &bdquo;Illegale Ausl&auml;nder sind nat&uuml;rlich Menschen&rdquo;. Zum Schulzugang statusloser Kinder in Deutschland. Analyse des medialen und politischen Diskurses. Unver&ouml;ff. Hausarbeit, Ruhr-Universit&auml;t Bochum.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Ba<i>de, Klaus J.</i> (2001): Die &bdquo;Festung Europa&rdquo; und die illegale Migration, in: Ders. (Hg..): Integration und Illegalit&auml;t in Deutschland, Rat f&uuml;r Migration e.V., Osnabr&uuml;ck, S. 65-76.</p>
<p><i>Bielefeld, Heiner</i> (2006): Menschenrechte &bdquo;irregul&auml;rer&rdquo; Migrantinnen und Migranten, in: Alt, J&ouml;rg/Bommes, Michael (Hg.): Illegalit&auml;t. Grenzen und M&ouml;glichkeiten der Migrationspolitik. Wiesbaden: VS-Verlag, S. 81-93.</p>
<p><i>Bommes, Michael/Wilmes, Maren</i> (2007): Menschen ohne Papiere in K&ouml;ln. Eine Studie zur Lebenssituation irregul&auml;rer Migranten. Institut f&uuml;r Migrationsforschung und Interkulturelle Studien, Osnabr&uuml;ck.</p>
<p><i>Bundearbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege</i> (Hg.) (2010): Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalit&auml;t. Positionspapier. Berlin.</p>
<p><i>Deutscher Caritas-Verband e. V.</i> (2008): Miteinander Leben. Perspektiven des Deutschen Caritasverbandes zur Migrations- und Integrationspolitik. Grundlagen. Zentrale Botschaften. Erl&auml;uterungen.</p>
<p><i>Karakayali, Serhat</i> (2008): Gespenster der Migration. Zur Genealogie illegaler Einwanderung in der Bundesrepublik Deutschland. Bielefeld: Transcript.</p>
<p><i>K&ouml;ssler, Melanie et al.</i> (2011): Aufenthaltsrechtliche Illegalit&auml;t. Beratungshandbuch 2010. Deutscher Caritas-Verband e.V./Deutsches Rotes Kreuz e.V. :Berlin/Freiburg.</p>
<p><i>Laubenthal, Barbara</i> (2011): The negotiation of social rights of irregular migrants in Germany &mdash; a challenge to the nation-state, in: Ethnic and Racial Studies, Jg. 34, H 8.</p>
<p><i>Mitrovic, Emilija</i> (2009a): Schulbesuch von Kindern illegalisierter MigrantInnen. Leben in der Schattenwelt. Studie zur Situation von Menschen ohne g&uuml;ltige Papiere in Hamburg. Eine Feldstudie im Auftrag des Diakonischen Werks Hamburg. Arbeitspapier 3/ 2009.</p>
<p><i>Mitrovic, Emilija</i> (2009b): Arbeiten in Illegalit&auml;t. Leben in der Schattenwelt. Studie zur Situation von Menschen ohne g&uuml;ltige Papiere in Hamburg. Eine Feldstudie im Auftrag des Diakonischen Werks Hamburg. Arbeitspapier 5/ 2009.</p>
<p><i>Sch&ouml;nw&auml;lder, Karen et al.</i> (2004): Migration und Illegalit&auml;t in Deutschland, AKI-Forschungsbilanz 1. Berlin: Wissenschaftszentrum Berlin f&uuml;r Sozialforschung (WZB).</p>
<p><i>Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz</i> (2001): Leben in der Illegalit&auml;t. Eine humanit&auml;re und pastorale Herausforderung. Bonn.</p>
<p><i>Sinn, Annette et al.</i> (2006): Illegal aufh&auml;ltige Drittstaatsangeh&ouml;rige in Deutschland: Staatliche Ans&auml;tze, Profil und soziale Situation. Forschungsstudie 2005 im Rahmen des Europ&auml;ischen Migrationsnetzwerks. Forschungsberichte des Bundesamtes f&uuml;r Migration und Fl&uuml;chtlinge Bd. 2. N&uuml;rnberg.</p>
<p><i>Vogel, Dita/A&szlig;ler, Manuel</i> (2010): Kinder ohne Aufenthaltsstatus &mdash; illegal im Land, legal in der Schule. Studie f&uuml;r den Sachverst&auml;ndigenrat deutscher Stiftungen f&uuml;r Integration und Migration. Berlin.</p>
<p><i>Vogel, Dita /Cyrus, Norbert</i> (2008): Irregular Migration in Europe &mdash; Doubts about the Effectiveness of Control Strategies. Focus Migration Policy Brief No. 9, March.</p>
<p><i>Vogel, Dita </i>(2009): How many irregular residents are there in Germany? Estimates on the basis of police criminal statistics. Database on Irregular Migration, Working paper No.3. Hamburg Institute of International Economics (HWWI).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/194-vorgaenge/publikation/keine-papiere-fuer-alle/">Keine Papiere für alle?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Weniger Demokratie trotz mehr Partizipation</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 18:31:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Zum Bedeutungswandel politischer Beteiligung in Mehrebenensystemen, aus: vorgänge Nr. 194, Heft 2/2011, S. 85-94 &#8222;Politikverdrossenheit&#8221; und das abnehmende Vertrauen der Bürger in die politischen Parteien wird zu fast jedem Wahltermin erneut öffentlich diskutiert. Jenseits der Unzufriedenheit mit der amtierenden Regierung gibt es verschiedenste empirische Belege, dass das Vertrauen in Politik, Parteien und Parlamente seit den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/194-vorgaenge/publikation/weniger-demokratie-trotz-mehr-partizipation/">Weniger Demokratie trotz mehr Partizipation</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Bedeutungswandel politischer Beteiligung in Mehrebenensystemen,</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 194, Heft 2/2011, S. 85-94</p>
<p>&#8222;Politikverdrossenheit&#8221; und das abnehmende Vertrauen der Bürger in die politischen Parteien wird zu fast jedem Wahltermin erneut öffentlich diskutiert. Jenseits der Unzufriedenheit mit der amtierenden Regierung gibt es verschiedenste empirische Belege, dass das Vertrauen in Politik, Parteien und Parlamente seit den 1970ern abgenommen hat, obwohl die Bürger der Demokratie als Regierungsform zustimmen. Diese Entwicklung lässt sich nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen OECD Ländern feststellen (Dalton 2004). Die Abnahme politischer Beteiligung in etablierten Kanälen ist ein Prozess, der seit dem Aufkommen sozialer Bewegungen diskutiert wird. Seit Ende der neunziger Jahre wird er jedoch zunehmend mit Prozessen der Denationalisierung, d. h. mit der Verschiebung von Entscheidungskompetenzen auf die internationale Ebene, in Verbindung gebracht (Bühlmann und Müller 2008). Die Verlagerung und Ausweitung politischer Entscheidungskompetenzen auf die internationale Ebene stellt den bewegten Bürger und seinen Anspruch auf demokratische Teilhabe vor neue Herausforderungen, da Entscheidungskompetenzen des Nationalstaats beschnitten werden und die Kongruenz von Problemen, Entscheidungen und Partizipationsmechanismen aufbricht.</p>
<p>Dieser Artikel diskutiert Entwicklungstendenzen politischer Partizipation im Kontext einer zunehmenden Internationalisierung der Politik. Das Verhältnis zwischen neueren, direkt-partizipativen Beteiligungsformen und konventionelleren Formen (wie Wahlen und politischen Organisationen), sowie dessen Neujustierung durch die Verlagerung politischer Entscheidungen in Arenen jenseits von Parlamenten steht im Mittelpunkt des Artikels.</p>
<p>In etablierten Demokratien lässt sich eine relativ konstante Ausweitung von direkt partizipativen Beteiligungsmöglichkeiten seit den siebziger Jahren feststellen. Diese Entwicklung ist nicht nur eine Reaktion auf die Herausforderungen der Internationalisierung, sondern in erster Linie ein historischer Entwicklungsprozess, an dem soziale Bewegungen maßgeblich beteiligt waren (Raschke 1985). Politische Partizipation in Deutschland hat sich zunehmend ausdifferenziert und pluralisiert in Hinblick auf die Akteure, die kollektives Handeln organisieren, die Partizipationsformen, über die Beteiligung stattfindet, sowie die Adressaten, die beeinflusst werden sollen. Soziale Bewegungen sind dabei Ausdruck neuer Partizipationsformen, sie sind jedoch auch ein entscheidender Motor, der zur Verbreitung und Institutionalisierung neuer Beteiligungsmöglichkeiten beigetragen hat (Roth und Rucht 2008).</p>
<p>Eine ähnliche Funktion für die Erweiterung des Beteiligungsspektrums wird sich von sozialen Bewegungen auch ,~jenseits des Staates&#8220; erhofft (Steffek et al. 2008). Neue Partizipationsformen jenseits des Staates &#8211; so die Hoffnung &#8211; sollen Defizite auf nationaler Ebene kompensieren können. Die Denationalisierung der Politik hat die Debatte über das Verhältnis von etablierten Beteiligungsformen über Wahlen und politische Großorganisationen und neueren, direkten Formen der Partizipation neu entfacht.</p>
<p>Das Verhältnis repräsentativer und direkt-partizipativer Beteiligungsformen wurde überwiegend mit Bezug auf den nationalstaatlichen Kontext und dessen politische Institutionen bestimmt. Dort finden sich, je nach Demokratieverständnis, Argumente, die für eine Schwächung repräsentativer Strukturen sprechen; insgesamt wird jedoch eher von einem komplementären Verhältnis bzw. einer weiteren Demokratisierung durch die Ausweitung von Partizipationsverfahren ausgegangen.</p>
<p>In diesem Artikel wird argumentiert, dass die Denationalisierung der Politik die Balance zwischen &#8222;alten&#8221; und &#8222;neuen&#8221; Beteiligungsformen aus dem Gleichgewicht bringt: Empirisch lässt sich eine Ausweitung von Partizipationsformen und Gelegenheiten innerhalb sowie jenseits des Staates beobachten. Diese Entwicklung geht jedoch nicht nur auf Kosten repräsentativer Strukturen, sondern schwächt zudem die den neuen Partizipationsformen inhärenten Demokratisierungspotentiale. Was von einigen als Demokratisierung des Regierens jenseits des Nationalstaates gelobt wird, verstärkt Disbalancen zwischen den Ent- und Re-Demokratisierungspotentialen neuer Beteiligungsverfahren, so die These dieses Artikels.</p>
<p>Dieses Argument wird in zwei Abschnitten entwickelt. Zunächst wird ein kurzer Überblick über die &#8222;partizipatorische Revolution&#8221; (Kaase 1982) und die sie begleiten-den Thesen zum Verhältnis konventioneller und unkonventioneller Beteiligungsformen gegeben. Anschließend wird die Transformation politischer Partizipation im Kontext der Abgabe regulativer Kompetenzen an Entscheidungsträger jenseits der Parlamente diskutiert. Der Text schließt mit der Bemerkung, dass trotz der beachtlichen Ausweitung von Partizipationsoptionen in den letzten 20 Jahren dennoch nicht einfach von mehr Demokratie gesprochen werden kann.</p>
<h2 class="auto-created">Die Ausweitung politischer Parti&shy;zi&shy;pa&shy;ti&shy;ons&shy;formen auf nationaler Ebene</h2>
<p>In den fünfziger und sechziger Jahren wurden unter politischer Partizipation vor allem Wahlen sowie Engagement von Bürgern in Parteien oder Verbänden verstanden. Parteien, Verbände und Gewerkschaften waren die zentralen Akteure im politischen Prozess, eingebettet in korporatistischen Strukturen bündelten sie die Interessen ihrer Mitglieder und repräsentierten den Willen der Bürger (Streeck 1999).</p>
<p>Die in den sechziger und siebziger Jahren aufkommende Studenten-, Friedens-, Anti-Atom und Umweltbewegung stellte dieses Verhältnis in Frage. Sie lösten die &#8222;partizipatorische Revolution&#8220; aus, als deren Folge die &#8222;partizipative[n] Neudefinition der Rolle des Bürgers&#8221; gilt (Brand 2010: 123). Seitdem haben sich vor allem unkonventionelle Beteiligungsformen entwickelt.</p>
<p>Mittlerweile zählt die politische Partizipationsforschung um die 70 Partizipationsformen, zu denen konventionelle Formen wie Wahlen und Kontakt zu Politikern ebenso zählen wie unkonventionelle Formen wie Streiks, Petitionen, Bürgerinitiativen, Boykotte, Flash mobs, Medienaktivismus oder politisches Konsumverhalten (Van Deth 2009). Seither wird in Politik und Wissenschaft diskutiert, wie sich neue Partizipationsformen zu konventionellen und etablierten Beteiligungsmöglichkeiten der repräsentativen Demokratie verhalten. Ergänzen sich die verschiedenen Partizipationsformen einfach oder stärken oder schwächen sie sich gegenseitig? Obwohl solche Fragen seit dem Aufkommen neuer sozialer Bewegungen vor allem im Zusammenhang mit der Modernisierungs- und Wertewandelthese diskutiert wurden, haben sie in den beiden letzten Jahr-zehnten an Aktualität gewonnen. Nationale Umfragen bestätigen ein Interesse der Bürger an demokratischer Teilhabe und an Gestaltungsmöglichkeiten &#8222;im Kleinen&#8221; (Gensicke und Geiss 2010). &#8222;Kritische Bürger&#8221; sind politisch interessiert und suchen nach alternativen Beteiligungsformen (Norris 1999). Sie wenden sich aus Unzufriedenheit und mangelnden Gestaltungsmöglichkeiten und wahrgenommener unzureichender Repräsentation von klassischen Formen ab und orientieren sich hin zu flexibleren oder individuellen Beteiligungsformen. Diese Tendenzen werden durch die Denationalisierung der Politik verstärkt, da politische Entscheidungen auf Arenen außerhalb unmittelbarer Reichweite von Parlamenten verlagert werden. Als Reaktion darauf setzen vor allem die Demokratien der OECD-Staaten auf eine Ausweitung direkt partizipativer Beteiligungsverfahren, um der Schwächung repräsentativer Verfahren entgegenzuwirken (Bühlmann und Müller 2008).</p>
<p>Im Folgenden soll ein Überblick über drei Thesen gegeben werden, die die Debatte über das Verhältnis direkter, unkonventioneller Partizipationsformen zu konventionellen Formen bestimmen. Diese sollen hier als (a), Komplementaritätsthese (b) Unterminierungsthese (Entdemokratisierung) und (c) als Demokratiestärkungsthese (Redemokratisierung) bezeichnet werden.[1]</p>
<p>a) Die Komplementaritätsthese geht davon aus, dass Bürger ihre politischen Ziele nunmehr einfach über andere Wege zu erreichen suchen ohne dass davon Effekte auf andere Partizipationsformen zu erwarten wären. Es handelt sich also in erster Linie um eine Weiterentwicklung von Partizipationsformen, die Alternativen zu bestehenden Formen bieten und repräsentative Strukturen somit ergänzen. Eine Zuspitzung dieser These findet man in dem Kompensationsargument: Der empirische Befund wird als Weiterentwicklung demokratischer Beteiligungsformen gedeutet, bei dem das sinkende Engagement in politischen Großorganisationen und etablierten Teilhabekanälen durch den Aufstieg unkonventioneller Beteiligungsformen ausgeglichen wird (Norris 2002). Diese Perspektive bewertet die Entwicklung neuer Beteiligungsformen somit eher positiv, da drohende Demokratiedefizite dadurch verhindert werden. Diese Argumentationslinie hat durch den Prozess der Denationalisierung Auftrieb erhalten. Demnach soll die Schwächung der Teilhabe der Bürger durch Verlagerung politischer Entscheidungen in andere Arenen durch eine Ausweitung von Mitbestimmungsmöglichkeiten in diesen Arenen kompensiert werden.</p>
<p>b) Gegen diese Sichtweise wendet sich die Unterminierungsthese. Diese Argumentationslinie befürchtet eine Schwächung repräsentativer, demokratischer Strukturen durch die Erweiterung von Partizipationsformen. Dabei postuliert die Unterminierungsthese keinen direkten negativen Zusammenhang zwischen dem Aufkommen neuer sozialer Bewegungen sowie direktdemokratischer Verfahren und einem Bedeutungsverlust von Wahlen, Parteien, Verbänden und Gewerkschaften. Vielmehr wird die Verletzung des Prinzips demokratischer Gleichheit auf Grund der geringeren Repräsentativität der Beteiligten an unkonventionellen, neuen Partizipationsformen betont. Empirische Daten zeigen, dass die Verlagerung von Partizipationsformen einher geht mit einer zunehmen-den sozialen Verzerrung, da alternative Beteiligungsformen nicht von allen gesellschaftlichen Schichten gleich genutzt werden (Schäfer 2010; Van Deth 2009). Wahlen bleiben mit Abstand die häufigste politische Beteiligungsform, wohingegen Aktionsformen sozialer Bewegungen sowie direktdemokratische Beteiligungsformen in der Gesamtbevölkerung geringeren Anklang finden. Vor allem besser verdienende Bevölkerungsteile mit höheren Bildungsabschlüssen nutzen stärker alternative Formen als es beispielsweise bei Wahlen der Fall ist. Aus diesem Grund, so das Argument, sind neue Partizipationsformen nicht in der Lage, bereits existierende Ungleichheiten und Schieflagen konventioneller Beteiligungsformen auszugleichen, sondern verstärken diese eher (Van Deth 2009).</p>
<p>c) Die Demokratiestärkungsthese zweifelt den Befund einer stärkeren sozialen Schieflage neuer Beteiligungsformen nicht an. Sie weist jedoch darauf hin, dass den auf sozialstrukturelle Merkmale basierenden Argumenten der Unterminierungsthese ein sehr enges Demokratieverständnis zu Grunde liegt, wodurch wichtige Aspekte der Demokratisierung unberücksichtigt bleiben. Zunächst wird von Vertretern eines weiter gefassten Demokratiemodells die Ausweitung der Beteiligungsverfahren als eigenständiges Merkmal von Demokratisierung und Indikator für eine lebendige Demokratie gewertet (Barber 2003). Aus dieser Sicht wird der bewegte Bürger nicht als ein Krisenindikator der Demokratie verstanden, sondern als ein Motor für politische Reformen und kreatives Potenzial (Geißel 2009). Darüber hinaus wird angenommen, dass alternative Beteiligungsformen eine Reihe demokratieförderlicher Leistungen erbringen, die auch für den Fortbestand der repräsentativen Demokratie zentral sind. Dazu zählt das demokratische Agenda Setting vernachlässigter und marginalisierter Themen ebenso wie die Stärkung der demokratischen Kultur über die öffentliche Orientierung und Diskussion von Werten wie Demokratie, Gleichberechtigung oder Gerechtigkeit und das Einüben einer demokratischen Bürgerkultur durch den argumentativen Austausch zwischen den Bürgern (Della Porta 2005). Zwar ist es nicht ausgeschlossen, dass sich Partikularinteressen gut organisierter, einkommensstarker und bildungsnaher Bevölkerungsschichten durchsetzen; dennoch bietet vor allem die öffentliche Auseinandersetzung Möglichkeiten, Individual- in Kollektivinteressen zu überführen und andere Formen politischer Einflussnahme, beispielsweise über Lobbyismus oder korporatistische Einflussstrukturen, zu korrigieren und somit die Qualität und Repräsentativität demokratischer Prozesse zu erhöhen (Roth und Rucht 2008).</p>
<p>Als weiterer Punkt für die Untermauerung der Demokratiestärkungsthese wird angeführt, dass sich eine Zweiteilung zwischen konventionellen und unkonventionellen Formen empirisch nicht beobachten lässt. Diejenigen, die sich an Protestereignissen oder Bürgerentscheiden beteiligen, gehen mit höherer Wahrscheinlichkeit zur Wahl oder engagieren sich in Parteien (Schäfer 2010). Auch im Zeitverlauf sind die Übergänge zwischen informellen Organisationstrukturen und formelleren Formen fließend. In-formellere Verfahren können sich im Zeitverlauf etablieren und Teil der formalpolitischen Struktur werden. Bestes Beispiel für solch eine Institutionalisierung ist die Umweltbewegung, die neben der Entwicklung einer Reihe von umweltpolitisch relevanten Großorganisationen (z. B. Greenpeace) in der Gründung der Partei &#8222;Die Grünen&#8221; mündete (Rucht und Roose 2001).[2]</p>
<p>Dieser kurze Überblick zeigt verschiedene Sichtweisen auf das Spannungsverhältnis von repräsentativen Beteiligungsverfahren und neueren Beteiligungsformen auf, die jeweils mit empirisch schlüssigen Befunden belegt werden. Letztendlich bleibt die Bewertung eine Frage des zu Grunde liegenden Demokratieverständnisses. Anhänger eines liberal-minimalistischen Demokratieverständnisses, welches repräsentative Elemente der Demokratie betont (zu den wohl bekanntesten Vertretern zählt Schumpeter 1993 [1942]), betrachten diese Entwicklung kritischer als Anhänger eines partizipatorischdeliberativen Demokratiebildes, die Partizipation als fundamentalen Bestandteil von Demokratie betrachten (Barber 2003).</p>
<p>Diese an den Grenzen des Nationalstaates orientierten Argumentationslinien werden durch die Internationalisierung der Politik um eine neue Komponente angereichert: Wenn Entscheidungen auf Ebenen jenseits der demokratischen Kontrolle durch Parlamente verlagert werden, wie können Bürger daran beteiligt werden? Können hier soziale Bewegungen einen ähnlichen Beitrag zu einer &#8222;partizipatorischen Revolution&#8221; leisten wie innerhalb der Nationalstaaten? Ergänzt oder unterminiert die Entwicklung neuer Beteiligungsformen jenseits des Staates konventionelle Formen? Diese Fragen können hier nicht ausführlich diskutiert werden. Vielmehr soll auf zwei Aspekte hingewiesen werden, die andeuten, dass die Ausweitung von Partizipationsformen jenseits des Staates stärkeren Schieflagen unterliegt als auf nationaler Ebene.</p>
<h2 class="auto-created">Die Ausweitung von Parti&shy;zi&shy;pa&shy;ti&shy;ons&shy;formen in Mehre&shy;be&shy;nen&shy;sys&shy;temen</h2>
<p>Seit den neunziger Jahren werden im Kontext der Globalisierungsdebatte die Denationalisierung der Märkte und Regelungsstrukturen und die daraus resultierenden Demokratieprobleme unter Stichworten wie Global Governance öder grenzüberschreitendes Regieren diskutiert (Zürn 1998). Empirisch geht das einher mit dem Anstieg internationaler Organisationen, aber auch der Entwicklung neuer oftmals nichtstaatlicher, transnationaler regelsetzender Organisationen.</p>
<p>Obwohl man sich in der Literatur einig ist, dass man Elemente nationaler Demokratie nicht einfach auf die internationale Ebene übertragen kann, wird die Diagnose eines Demokratiedefizits auf internationaler Ebene von den meisten geteilt (Scharpf und Schmid 1999). Da es keine einheitliche, normative Vorstellung gibt, welche demokratischen Kriterien überhaupt an transnationale Regulierungsformen angelegt werden sollen, findet man in diesem Bereich vor allem abstrakte, theoretische Gedanken. Diskussionen werden darüber hinaus dadurch erschwert, dass es im Vergleich zum nationalen Rahmen keine allgemeinen überblicksartigen Studien zu transnationalen Beteiligungsformen gibt. Empirischen Studien zur Analyse von Partizipationsformen jenseits des Nationalstaates stecken immer noch in den Kinderschuhen (Steffek et al. 2008; Tallberg und Uhlin 2011). Existierende Studien bestätigen jedoch zunächst einen Trend der Ausweitung von Beteiligungsverfahren und Beteiligungsformen in der internationalen Politik. Dazu zählen Analysen zur NGOisierung der Weltpolitik (Brunnengräber et al. 2005) ebenso wie Studien zu transnationalen Aktivistennetzwerken (Keck und Sikkink 1998) und der globalen Zivilgesellschaft (Archibugi und Held 1995).</p>
<p>Damit wird sozialen Bewegungsorganisationen eine ähnliche Funktion wie auf nationaler Ebene zugeschrieben. In der Tat haben soziale Bewegungen auf die Verschiebung von Entscheidungsarenen reagiert. Dies gilt vor allem für die als globalisierungskritisch bezeichneten Bewegungen. Sie entwickeln neue Partizipationsrepertoires (z. B. Sozialforen), vernetzen sich zunehmend über Ländergrenzen hinweg und adressieren neben staatlichen Akteuren auch Regelsetzer jenseits des Nationalstaates (Tarrow 2005). Zürn et al. sprechen von einer zunehmenden Politisierung politischer trans- und supranationaler Organisationen, denn &#8222;die mit neuen Einflussmöglichkeiten ausgestatteten Institutionen werden verstärkt zu Adressaten gesellschaftlicher Ansprüche an effektives und legitimes Regieren &#8212; Ansprüche, die vielfach enttäuscht werden und dann manifeste politische Widerstände erzeugen&#8221; (Zürn et al. 2007: 130). Dabei sind nicht nur internationale, sondern auch transnationale Organisationen und Unternehmen Adressat politischer Forderungen sowie von Demokratisierungs- und Regelungsansprüchen. In diesem Sinne knüpfen globalisierungskritische Bewegungen an die Tradition der siebziger Jahre an. So ist es nicht verwunderlich, dass die in den achtziger Jahren prominente Politisierungsthese (Offe 1985), eine Wiederbelebung erfährt, dieses Mal jedoch für Regieren jenseits des Staates.</p>
<p>So scheinen Bedingungen, die auf nationaler Ebene zu einer Demokratisierung beitrugen, zumindest in Ansätzen auf internationaler Ebene vorhanden zu sein und zu einer Wiederholung der partizipatorischen Revolution &#8222;im Zeitraffer&#8221; beizutragen: Da Regierungsformen jenseits des Staates nur auf sehr schwache Legitimationsressourcen zurückgreifen können, treffen Forderungen zur Ausweitung von Teilhabemöglichkeiten auf große Resonanz. Ähnlich der Kompensationsthese auf nationaler Ebene suggerieren diese Annahmen, dass die Ausweitung von Beteiligungsverfahren auf anderen Ebenen Begrenzungen repräsentativer, demokratischer Gestaltungsmöglichkeiten ausgleichen könnten.</p>
<h2 class="auto-created">Die Neujus&shy;tie&shy;rung der Ent- und Redemo&shy;kra&shy;ti&shy;sie&shy;rungs&shy;thesen</h2>
<p>Entgegen dieser neuen Variante des bereits bekannten Kompensationsarguments möchte ich auf zwei Punkte hinweisen, die andeuten, dass im Kontext der Internationalisierung von Politik Aspekte der Entdemokratisierung (Unterminierungsthese) gestärkt werden, wohingegen Elemente der Redemokratisierung (Demokratiestärkungsthese) eher geschwächt werden: Auf der einen Seite wird die Repräsentativität der beteiligten Gruppen weiter verzerrt; auf der anderen Seite werden ihre Möglichkeiten als demokratisches Korrektiv zu wirken, stärker begrenzt als im nationalstaatlichen Rahmen. Die Gründe dafür sind in der Struktur transnationaler politischer Entscheidungsarenen, den komplexen Mehrebenengefügen und der damit zusammenhängenden erschwerten Organisierung und Vertretung von Interessen zu verorten.</p>
<p>Transnationale Politik ist verglichen mit nationaler Politik viel stärker zerklüftet und fragmentiert. Es gibt keinen übergeordneten institutionellen Rahmen, keine einheitlichen Regulierungsmechanismen oder klar zu zuordene politische Verantwortungen. Ein zentrales Charakteristikum neuer Regulierungsformen jenseits des Nationalstaates ist gerade die Vielfalt der beteiligten Akteure, überlappende und unscharf abgegrenzte Regelungskompetenzen, die Fragmentierung von Machtverhältnissen, unklare und um-kämpfte Legitimationsressourcen, sowie Prozesse der ständigen Redefinition und Neuaushandlung von Regeln und Umsetzungsmechanismen (Djelic und Quack 2003). In viel größerem Maße als in nationalstaatlich gefassten Demokratien sind Machtzuschreibungen diffus und es bleibt häufig umstritten, ob bestimmte Akteure überhaupt Regeln setzen oder an der Regelsetzung beteiligt werden sollten. Daraus ergeben sich verschiedene Konsequenzen für die Ausgestaltung der Unterminierungs- (a) und Demokratiestärkungsthese (b):</p>
<p>(a) Der Mangel an repräsentativen Verfahren ist Kernbestandteil des internationalen Demokratiedefizits. Parlamente spielen kaum eine Rolle &#8212; das Europäische Parlament ist allenfalls in Ansätzen eine Ausnahme. Beteiligung ist in erhöhtem Maße von Ressourcen abhängig, die sich nicht nur auf Zeit und Finanzen erstrecken, sondern auch auf Wissen. So ist es nicht verwunderlich, dass vor allem professionalisierte NGOs oder Think Tanks an politischen Prozessen beteiligt werden und die Bedeutung von Experten basierten Gemeinschaften steigt (Quack 2009). Professionell organisiertes Wissen sowie die Fähigkeit sich als legitimer Vertreter marginalisierter Probleme zu präsentieren, werden häufig zum Zugangskriterium für Partizipation, ohne dass eine öffentliche Rechtfertigung der Legitimität und Gemeinwohlorientierung stattfindet. Häufig beanspruchen Organisationen eine Advokatenrolle, die nicht an die transnationale Organisierung bürgerschaftlicher Interessen und deren Repräsentation geknüpft ist (Steffek und Hahn 2010). Diese Schieflage wird auch nicht durch protestartige Beteiligungsformen ausgeglichen. Im Vergleich zu institutionalisierten Zugangsmöglichkeiten von NGOs verlieren klassische Repertoires sozialer Bewegungen wie Demonstrationen, Straßenprotest oder Initiativen an Bedeutung und sind lediglich eine marginale Form transnationaler Partizipation (Steffek et al. 2008). Das hängt auch damit zusammen, dass komplexe Mehrebenensysteme erhöhte Ansprüche an die transnationale Organisierung und Mobilisierung von Interessen stellen. Dennoch haben soziale Bewegungen Wege und Möglichkeiten für transnationalen Aktivismus gefunden. Neue Koordinationsplattformen (wie z. B. Attac) haben sich entwickelt. Themen- und organisationsübergreifender Kontakt findet auch auf Sozialforen statt, die lokal, national, regional und weltweit organisiert werden (Haug et al. 2007). Technische Neuerungen im Kommunikationsbereich erleichtern die transnationale Vernetzung. Doch lediglich medienwirksame internationale Gipfeltreffen oder Image sensitive Unternehmen werden als Gelegenheit zur transnationalen Protestmobilisierung genutzt. Die meisten Beteiligungsmöglichkeiten beschränken sich auf NGOs und Expertenorganisationen.</p>
<p>b) Schwächung Demokratie stärkender Elemente: Die Ausweitung von transnationalen Partizipationsmöglichkeiten wird häufig mit dem Abbau des Demokratiedefizits gleichgesetzt. Es wird angenommen, Organisationen nehmen ähnliche Demokratie förderliche Funktionen wie auf nationaler Ebenen ein. Sie vermitteln zwischen internationalen Organisationen und Bürgern, beeinflussen die politische Tagesordnung und er-setzten Repräsentation durch Deliberation (Tallberg und Uhlin 2011). Transnationale Politik setzt diesen optimistischen Annahmen jedoch Grenzen. Trotz einer Ausweitung an Beteiligungsoptionen mangelt es an tatsächlichen Möglichkeiten zur demokratischen Korrektur. Komplexe Strukturen der Regelsetzung und Regelumsetzung sowie die Viel-zahl von beteiligten Akteuren &#8212; dazu zählen staatliche Organisationen, Repräsentanten internationaler Organisationen sowie eine große Anzahl von NGOs und Unternehmen &#8212; schwächen die Stimme der Bürger und bieten Raum für die Verschiebung von Zuständigkeiten und Verantwortung. Politische Konflikte werden kaum öffentlich ausgetragen, da internationale Themen jenseits von Krisen in nationalen Medien noch immer eine untergeordnete Rolle spielen. Dadurch werden klassische Funktionen von sozialen Bewegungen wie die öffentliche Thematisierung eines Problems, die Überführung individueller in kollektive Interessen, sowie politisches Agenda Setting geschwächt. Auch deliberative Verfahren können nicht dieselbe Demokratie fördernde Wirkung entfalten, wenn sich statt Bürgern Experten austauschen.</p>
<h2 class="auto-created">Komple&shy;men&shy;ta&shy;rit&auml;t nationaler und inter&shy;na&shy;ti&shy;o&shy;naler Betei&shy;li&shy;gungs&shy;for&shy;men?</h2>
<p>Dieser Artikel gab zunächst einen Überblick über soziale Bewegungen und das Spannungsverhältnis zwischen konventionellen und neueren politischen Beteiligungsformen. Anschließend wurde gefragt, ob sich ähnliche Prozesse auf internationaler Ebene beobachten lassen und inwiefern diese zu einer Neujustierung der Demokratiethesen führt, mit welchen das Verhältnis zwischen repräsentativen und neueren Beteiligungsverfahren beschrieben wird. In der Tat lässt sich eine Ausweitung von Partizipationsmöglichkeiten jenseits des Staates feststellen. In der Literatur wird häufig die Demokratie förderliche Wirkung der Einbeziehung einer transnationalen Zivilgesellschaft betont, die direkte Partizipation anstelle von Repräsentation ermöglicht. Es wurde argumentiert, dass sich das Spannungsverhältnis zwischen repräsentativen und neueren Beteiligungsformen durch die Verlagerung politischer Entscheidungen in Arenen außerhalb parlamentarischer Reichweite verschärft. Vor allem wurde sich gegen die Annahme der Kompensation nationaler durch internationale Beteiligungsformen gewendet. Diese Annahme geht davon aus, dass nationale Demokratien gestärkt würden, indem Gestaltungsspielräume, die in andere politische Arenen verlagert wurden, an die Bürger zurückgegeben werden. Gegenüber dieser Sichtweise wurde argumentiert, dass die Entwicklung neuer Beteiligungsmöglichkeiten vor größeren Herausforderungen in Hinblick auf die soziale Verzerrung demokratischer Teilhabe und die Organisierung und Thematisierung von Interessen als auf nationaler Ebene steht.</p>
<p>Auf nationaler Ebene haben soziale Bewegungen einen wichtigen Beitrag zur Ausweitung und Anerkennung von Partizipationsformen geleistet. Dazu zählen unkonventionelle Beteiligungsformen wie Protest ebenso wie die Demokratisierung politischer Institutionen im Hinblick auf direktdemokratische Verfahren. Transnationale Politik bietet jedoch nicht denselben förderlichen Kontext, der eine Balance zwischen repräsentativen und neuen Partizipationsformen ermöglicht.</p>
<p>Die steigende Bedeutung von Expertenwissen, der Mangel an Binnendemokratie und Repräsentation von Bürgern, mangelnder öffentlicher Diskurs oder die geringen Gestaltungsspielräume trotz Partizipation bestätigen eher die Unterminierungs- als die Demokratiestärkungsthese. Dies liegt auch in den Charakteristika globalen Regierens begründet. Die Komplexität und Instabilität von Mehrebenengefügen erschwert die Zurechnung und Zuschreibung von Regulierungskompetenzen, Verantwortlichkeiten und Betroffenheit. Wer für wen sprechen darf bleibt umstritten und wird überwiegend von den Ressourcen der jeweiligen Organisationen bestimmt.<br />Neue Beteiligungsverfahren, die von Einigen als Demokratisierung des Regierens jenseits des Nationalstaates gelobt werden, bergen nicht unerhebliche Entdemokratisierungspotenziale. Zugespitzt formuliert: Der Internationalisierungsdruck erzeugt weniger Demokratie trotz mehr Partizipation. Deshalb scheint es sinnvoll, die Ausweitung transnationaler Beteiligungsmöglichkeiten an die Stärkung der Repräsentation zu koppeln.</p>
<p>[1] Diese Kategorien wurden als analytische Unterscheidung und Vereinfachung entwickelt. Manche der im Folgenden erwähnten Wissenschaftler lassen sich nicht eindeutig einer Position zuordnen oder ihre Argumente gehen im Einzelnen über diesen hier gelieferten Überblick hinaus.</p>
<p>[2] Die Messung der Wirkung sozialer Bewegungen gestaltet sich jedoch als äußerst schwierig, da neben soziale Bewegungen weitere Akteure an einem Prozess beteiligt sind und deren Wirkungsanteile sich nicht eindeutig erfassen lassen. Auch ist das Handeln von Individuen nicht so zielstrebig, stabil und intentional wie von Rational Choice Theorien vermutet. Vielmehr findet eine Zuschreibung von Erfolg oder Misserfolg im Nachhinein statt, wobei sich die Bewertung des Effekts je nach aktueller Sachlage ändern kann.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
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		<title>Europäisierung ohne Partizipation</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 18:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Einigungsprozess und die Beteiligungslücken, aus: vorgänge Nr. 194, Heft 2/2011, S. 95-103 Vor einer Diskussion, ob es eine Europäisierung der politischen Partizipation gibt, stellt sich zunächst die Frage, ob eine solche Europäisierung überhaupt notwendig ist. Demokratie setzt den Partizipationsgedanken voraus und so liegt die Forderung nach Partizipation nahe (Schmidt 1997). Doch eine generalisierte Partizipationsanforderung [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Einigungsprozess und die Beteiligungslücken,</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 194, Heft 2/2011, S. 95-103</p>
<p>Vor einer Diskussion, ob es eine Europäisierung der politischen Partizipation gibt, stellt sich zunächst die Frage, ob eine solche Europäisierung überhaupt notwendig ist. Demokratie setzt den Partizipationsgedanken voraus und so liegt die Forderung nach Partizipation nahe (Schmidt 1997). Doch eine generalisierte Partizipationsanforderung muss nicht zwingend bedeuten, dass sie in jedem Fall, bei jeder Gelegenheit, in jedem Kontext gleich wichtig ist. In der Tat ist es nicht allzu lange her, dass Partizipation in der Europäischen Union (EU, bzw. ihren Vorläufern) und ihrer Politik als nicht wichtig an-gesehen wurde (vgl. Immerfall/Sobisch 1997: 26). Die europäische Einigung wurde als Elitenprojekt angelegt, das von Experten im objektiv besten Sinne durchgeführt wird und nicht eine Frage von öffentlicher Debatte und Mehrheitsentscheidungen sei (Haller 2009b). Und nicht zuletzt das Friedensprojekt, das nach dem verheerenden Zweiten Weltkrieg mit der europäischen Einigung verbunden wurde, schien eine Bevormundung der Bevölkerung mehr als zu rechtfertigen, hatte doch die Mobilisierung der Massen mit einem überbordenden Nationalismus bereits drei europäischen Kriegen den Boden bereitet. Im historischen Rückblick, die Nachkriegssituation vor Augen, erscheint die Konzeption der europäischen Einigung als Elitenprojekt deutlich weniger befremdlich.</p>
<p>Es mag offen bleiben, ob die Gestaltung der ersten Europäischen Gemeinschaft als technokratische Organisation mit einer beratenden, aber machtlosen Versammlung nationaler Parlamentarier/innen angemessen war. Viel wichtiger ist die Frage, ob sie es heute noch ist und die Antwort auf diese Frage fällt meist, wenn auch nicht immer, recht klar aus: die Partizipation der europäischen Bevölkerung ist erforderlich für eine demokratische Legitimation der EU (Kohler-Koch 2007). Entscheidend ist dabei der Vertiefungsprozess, den die EU in den letzten Jahrzehnten erlebt hat (Wessels 2008). Die Kompetenzen der EU haben über die Zeit kontinuierlich zugenommen. In immer mehr Politikbereichen hat die EU immer weiter gehendes Mitspracherecht, womit gleichzeitig der Handlungsspielraum nationaler Politik eingeschränkt wird. Entsprechend greifen die normativen Ansprüche demokratischer Beteiligung.</p>
<p>Demokratische Partizipation kann auf unterschiedliche Weisen erfolgen (vgl. Rucht 1991). Die Teilnahme an Wahlen ist eine, vielleicht die am nächsten liegende Version politischer Partizipation. Auf jeden Fall ist sie, trotz zurückgehender Wahlbeteiligung (Ohr 2009), die verbreitetste. Ein zweiter Weg ist die Interessenvertretung durch Verbände (Eising 2005). Verbände bündeln politische Positionen, erarbeiten Konzepte und vertreten ihre Anliegen gegenüber den Politiker/innen. Als Drittes sind soziale Bewegungen zu nennen, die mit Protest auf ihre Ziele aufmerksam machen. Alle drei Partizipationswege sollen mit Blick auf die EU im Folgenden diskutiert werden.</p>
<h2 class="auto-created">Europa&shy;wahlen und europ&auml;&shy;i&shy;sierte Natio&shy;nal&shy;wahlen</h2>
<p>Die Beteiligung bei Wahlen zum Europaparlament geht seit langer Zeit zurück (Haller 2009a). In praktisch allen EU-Ländern ist die Beteiligung an Europaparlamentswahlen geringer als an nationalen Wahlen.[1] Die Bürger/innen scheinen sich für die Europawahl schlicht nicht zu interessieren. Verschiedentlich werden Erklärungen vorgeschlagen, die Ursachen jenseits der EU ausmachen wollen, doch Haller (2009a) kann überzeugend zeigen, dass diese Argumente zu kurz greifen. Letztlich zeigen die Appelle, mehr auf die Bürger/innen zuzugehen, ihre Sorgen zu thematisieren und sie parteiübergreifend zur Wahl zu mobilisieren, vor allem die Hilflosigkeit.</p>
<p>Dabei ist diese Entwicklung höchst paradox (Roose 2009). Mit jeder Reform der europäischen Verträge hat das Europaparlament mehr Macht erhalten. Es hat dabei einen weiten Weg zurückgelegt von der beratenden Versammlung bis zum heutigen Parlament, das in einer Reihe von Fragen einer zweiten Kammer gleichkommt. Seine Befugnisse sind noch nicht so umfangreich wie die der meisten nationalen Parlamente, aber in vielen Fragen hat das Europaparlament Mitspracherechte bis hin zu Vetooptionen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Europaparlament durchaus bereit und in der Lage war, seine Macht zu nutzen. Prominente Beispiele waren die Untersuchung von Korruptionsfällen, die zum Rücktritt der Santer-Kommission 1999 führte, und der Widerstand gegen die Berufung von Rocco Buttiglione zum Kommissar 2004 (Wessels 2008: 243). Neben den Vertragsrevisionen wurde die Position des Parlaments durch Entscheidungen des europäischen Gerichtshofs gestärkt. Die Machtverschiebung zugunsten des Europaparlaments und seine zunehmend wichtige Rolle in der EU werden aber keineswegs mit einer höheren Wahlbeteiligung honoriert.</p>
<p>Wenn also das Desinteresse der Menschen nicht an der geringen objektiven Bedeutung des Europaparlaments liegt, woran liegt es dann? Zum einen verpufft der Machtzugewinn des Parlaments, weil den Menschen dieser Machtzugewinn nicht bewusst ist. Die Tatsache, dass das Europaparlament eine wichtigere Rolle spielt, ist durchaus bekannt. Was aber vermutlich wenig bekannt bleibt, ist das Ausmaß dieses Zuwachses, die fundamentalen Änderungen der die Institutionenarchitektur der EU. Und vermutlich muss das Ausmaß dieses Wandels unbekannt bleiben, weil den Menschen die Schwäche des Europaparlaments vor den Veränderungen und damit das Ausmaß des Demokratiedefizits nicht klar und kaum vermittelbar ist.</p>
<p>Denkbar wäre aber auch eine zweite Erklärung. Die Institutionenstruktur ist letztlich nicht entscheidend. Genauso wie der Einfluss der eigenen Wähler/innenstimme nicht realistisch eingeschätzt wird oder zumindest dieser sehr marginale Einfluss kaum einen Effekt auf die Wahrscheinlichkeit hat, zur Wahl zu gehen (Mechtenberg 2011), so mag auch die Wahlteilnahme bei den Europawahlen nicht wesentlich von der wahrgenommenen Einflussstärke der zu wählenden Institution abhängen. Wichtiger ist möglicher-weise die Informiertheit der Wähler/innen. Erst wenn ich die Alternativen kenne oder zumindest einen gewissen Gehalt mit meiner Wahlentscheidung verbinde, ist die Wahl interessant. Notwendig sind dafür nicht Kenntnisse von Wahlprogrammen oder politischen Maßnahmen, aber doch eine gewisse Vertrautheit mit den zur Wahl stehenden Personen, den Konflikten zwischen ihnen und anstehenden Entscheidungen. Für die nationale Politik werden diese Informationen, in stark verkürzter Form, in den täglichen Nachrichten bereitgestellt. Für die EU-Politik gilt dies in weit geringerem Ausmaß. Die Berichterstattung über die EU ist ausgesprochen gering, wenn auch in den europäischen Ländern unterschiedlich (Machill et al. 2006, Roose 2012b). Die geringe Berichterstattung legt möglicherweise den Schluss nahe, dass es kaum Unterschiede in den politischen Positionen gibt und entsprechend keine Konflikte mittels Wahl zu entscheiden sind.</p>
<h2 class="auto-created">Unbalan&shy;cierte Inter&shy;es&shy;sen&shy;ver&shy;tre&shy;tung</h2>
<p>Verbände arbeiten mit Lobbying (Leif/Speth 2006). Sie sprechen Entscheidungsträger direkt an, argumentieren mit Studien und Fakten. Lobbyismus mit unlauterer Einflussnahme und Korruption gleichzusetzen, ist nicht angemessen und wird auch der Komplexität des Phänomens nicht gerecht. Verbände verbreiten selbstverständlich keine neutrale Information, sondern stützen mit ihren Argumenten ihre eigene Position. Andererseits ist diese intentionale Ausrichtung der Argumente kein Geheimnis. Ob diese gerichteten Argumente bei Politiker/innen Gehör finden, hängt wesentlich von deren politischer Grundausrichtung ab. Für diese Grundausrichtung aber wurden sie gewählt. Wenn dieser pluralistische Mechanismus des Lobbying als Verstärkung und Konkretisierung von in demokratischen Wahlen festgelegten Grundausrichtungen greift, ist Lobbyismus ein Vehikel effektiven demokratischen Regierens.[2]</p>
<p>In Parlamenten, dem europäischen wie nationalen, spielen Lobbyisten eine wichtige Rolle, weil die einzelnen Abgeordneten die Komplexität der zu behandelnden Fragen selbst nicht realistisch bearbeiten können. Sie sind auf Informationen von Verbänden angewiesen und der Schlüssel für sie liegt in der Abwägung der konkurrierenden, ihnen vorgetragenen Argumente. Bei der Europäischen Kommission, wie auch bei nationalen Regierungen, ist das Missverhältnis von eigener Expertise und Problemkomplexität nicht ganz so dramatisch, im Grundsatz aber ähnlich. In der EU-Kommission gibt es eine etablierte Tradition der Einrichtung von Expert/innenkommissionen zur Vorbereitung von Gesetzgebung. Die thematisch spezialisierten Generaldirektorate laden Expert/innen aus Wissenschaft und Verbänden zu verschiedenen Themen regelmäßig oder ad hoc ein, um Vorschläge zu entwickeln und beurteilen zu lassen (Wessels 2008: 234ff.). Da die Kommission versucht, den Vorwürfen einer undemokratischen Vorgehensweise mit einer recht breiten Einbindung von zivilgesellschaftlichen Akteuren zu begegnen. Deshalb haben Verbände auf europäischer Ebene recht gute Zugangschancen, um ihre Argumente einzubringen. Gehör finden sie deutlich leichter bei den ihnen thematisch zugewandten Generaldirektoraten. So stoßen beispielsweise Umweltverbände beim Generaldirektorat Umwelt durchaus &#8218;auf offene Ohren, bei dem Generaldirektorat Verkehr ist dies dagegen weit schwieriger. Insgesamt sind die Zugangschancen für europäische Verbände auf EU-Ebene aber recht gut und durchweg besser als etwa auf deutscher nationaler Ebene.</p>
<p>Die Schwierigkeit für zivilgesellschaftliche Verbandsarbeit entsteht an anderer Stelle, nämlich bei der Einrichtung europäischer Verbände selbst. Nicht alle Interessen und nicht alle Gruppen mit Interessen haben die gleiche Aussicht, sich Gehör zu verschaffen, die eigenen Argumente sachgerecht zu untermauern. Klassisch werden starke und schwache Interessen unterschieden (Offe/Wiesenthal 1980). Auch wenn bei den von Offe und Wiesenthal theoretisch abgeleiteten Ursachen schwacher Interessenvertretung Nachfragen und Zweifel angemessen sind, bleibt doch unbestreitbar, dass die Vertretung von Interessen unausgeglichen ist. Rein numerisch gehören zu den starken Interessen auf europäischer Ebene vor allem die Agrarverbände, auch Industrieverbände sind sehr zahlreich vertreten (Eising 2001). Deutlich schwächer, aber dennoch in nennenswerter Zahl auf europäischer Ebene zu finden, sind Nichtregierungsorganisationen, die klassischerweise als schwach angesehene Interessen vertreten wie Umwelt- oder Verbraucherschutz. Dagegen sind in dem einschlägigen Verzeichnis für Lobbyorganisationen Gewerkschaften kaum zu finden. Ob diese Schwäche durch die Repräsentation der Gewerkschaften im Wirtschafts- und Sozialausschuss kompensiert wird, mag bezweifelt werden (Eisele 2008), zumal die dort ebenfalls vertretenen Wirtschaftsinteressen auf zusätzliches Lobbying keineswegs verzichten.</p>
<p>Eine Abschätzung der tatsächlichen Einflusschancen ist weit schwieriger und wurde auf empirischer Basis bisher kaum versucht. Für die Einflusschancen ist nicht primär die Anzahl von Lobbyorganisationen entscheidend, sondern deren Ressourcenstärke und Strategiefähigkeit. In beiden Dimensionen dürften Wirtschaftsverbände der Vertretung von Allgemeininteressen überlegen sein. Die mobilisierbaren Ressourcen im Bereich der Wirtschaft dürften deutlich größer sein als die durch Spenden erhältlichen Ressourcen. Und auch bei der Strategiefähigkeit lässt sich eine Überlegenheit der Wirtschaftsverbände vermuten. Diese Überlegung ergibt sich aus einer Studie zum Umgang von nationalen Umweltorganisationen mit der Europäisierung der Umweltpolitik (Roose 2003). Die nationalen Umweltorganisationen in Deutschland und Großbritannien tun sich ausgesprochen schwer dabei, ihre politische Arbeit von der nationalen auf die europäische Ebene zu verlagern. Neben Kompetenzdefiziten, die sich zumindest mittelfristig beheben ließen, ist dafür die Bindung an eine spezifische Arbeitsweise verantwortlich. Die Mitarbeiter/innen, vor allem aber die Mitglieder und Unterstützer/innen, verfolgen nicht nur substanzielle Politikziele, sondern sie haben auch normative Vorstellungen der &#8222;richtigen&#8221; politischen Arbeitsweise. Teils als normatives Konzept, teils als offensichtlich gültig unterstellte Einschätzungen werden diese Vorstellungen an die Organisationen herangetragen bzw. die Unterstützungsentscheidung beruht auf einer Kongruenz von eigenen Vorstellungen und traditioneller Arbeitsweise der Organisation. Im Resultat ergibt sich so eine Bindung der Organisation an ihre traditionelle Arbeitsweise. Erweist sich diese durch beispielsweise eine starke Basisorientierung als schlecht kompatibel mit dem Politiksystem der EU, so kann sich die Organisation nicht ohne weiteres anpassen.</p>
<p>Eine Anpassung bleibt dennoch möglich. Sie würde darauf beruhen, die Erwartungen an die Organisation durch Lernprozesse zu verändern. Dies ist aber wahrscheinlicher bei Wirtschaftsunternehmen, die durch Arbeitsteilung eine größere Komplexität intern bearbeiten können, als Individuen, die sich nur gelegentlich und kursorisch über eine Organisation informieren, die sie unterstützen.3 Dabei erweisen sich wiederum die geringen Kenntnisse der Bevölkerung über das politische System der EU und die geringe massenmediale Berichterstattung über EU-Politik als Hemmschuh. Den Unterstützer/innen der Umweltorganisationen &#8212; und anderen Vertretungen von Gemeinwohlinteressen wird es ähnlich ergehen &#8212; ist aufgrund der geringen Vorkenntnisse praktisch nicht zu vermitteln, welche speziellen Bedingungen und Notwendigkeiten sich für eine politische Arbeit auf EU-Ebene ergeben. Politische Verbandsarbeit auf europäischer Ebene bleibt so gerade für partizipationsorientierte Verbände besonders schwierig.</p>
<p>Neben der unterschiedlichen Vertretung von Interessen ist eine weitere Verzerrung in der Verbändelandschaft auf europäischer Ebene wichtig. Die Mitgliedsländer sind in den europäischen Verbänden sehr ungleich vertreten. Die Interessenvertretung gegen-über der EU erfolgt zum Teil von Organisationen aus einzelnen Ländern, vielfach aber durch Netzwerke von nationalen Organisationen. In beiden Fällen sind vor allem die jüngeren und die ärmeren, südlichen Mitgliedsländer der EU unterdurchschnittlich vertreten (Charrad 2008).</p>
<h2 class="auto-created">Barrieren des Protestes</h2>
<p>Soziale Bewegungen sind schwerer zu fassen als politische Parteien und Verbände. Verbände gehören zum Teil zu sozialen Bewegungen, doch Bewegungen sind mehr. Sie umfassen zusätzlich informelle Initiativen und zu Ereignissen, Protesten, kommen viele hinzu, die sonst kaum in die Bewegungen eingebunden sind. Soziale Bewegungen manifestieren sich entsprechend vor allem über ihre Aktivitäten.</p>
<p>Ähnlich wie die Verbände sind auch verschiedene Bewegungen mit der Schwierigkeit konfrontiert, dass politische Kompetenzen von der nationalen auf die europäische Ebene verlagert wurden. Entsprechend sind vielfach die politisch Verantwortlichen in der EU zu suchen und bei potenziellen politischen Entscheidungen sind den nationalen Akteuren durch europäische Vorgaben die Hände gebunden. Vielfach bieten sich also europäische und nicht nationale Akteure als Adressaten für Protest an.</p>
<p>Auch zu dieser Frage ist die Datenlage schwierig. Einschlägig sind die Ergebnisse von Protestereignisanalysen, bei denen auf der Basis von Berichten der Tageszeitungen oder Presseagenturen Proteste erhoben und die in den Quellen verfügbaren Informationen festgehalten werden. Problematisch dabei sind die Selektivität der Berichterstattung und die Lücken bei relevanten Angaben. Trotz dieser Schwierigkeiten ist es interessant, möglichen Entwicklungen einer Transnationalisierung oder Europäisierung von Protest nachzugehen.</p>
<p>Eine breite Europäisierung der Protestlandschaft lässt sich nicht feststellen. Die längste mir bekannte Zeitreihe bezieht sich auf Proteste in der Bundesrepublik Deutschland (Rucht 2001). Der räumliche Bezug des Problemverständnisses von Protesten in Deutschland ist über den gesamten Untersuchungszeitraum zwischen 1950 und 2002 dominant national (vgl. Neidhardt/Rucht 1999 und eigene Analysen). Bei jeweils rund der Hälfte der Proteste wird das Problem als ein nationales verstanden. Eine Definition von Problemen als europäisch, international oder bezogen auf einen anderen Kontinent ist vergleichsweise selten. Lediglich in den 1950er und 1960er Jahren waren europäische Problemverständnisse recht häufig, was dominant auf Fragen des Umgangs mit Migrant/innen und die Vertriebenenproblematik zurückging. Die Vertiefung der EU, die mit dem Binnenmarktprojekt und der Vorbereitung und Einführung einer gemeinsamen Währung ab Mitte der 1980er Jahre an Dynamik gewinnt, hat nicht zu einer entsprechenden Orientierung der Proteste geführt. Lediglich 2,6 bis 6,0 Prozent der Proteste (mit verfügbaren Angaben zum räumlichen Problembezug, jeweils 5-Jahres-Zeiträume) haben einen europäischen Fokus. Häufiger sind in dieser Zeit Proteste mit internationalem Bezug (3,7 bis 10,7 Prozent) oder einem Bezug zu anderen Kontinenten (2,9 bis 7,7 Prozent). Auch ein Trend hin zu mehr europäisch verstandenen Protestthemen ist nicht auszumachen.</p>
<p>Andere Daten zu Protestereignissen kommen zu ähnlichen Ergebnissen. Imig und Tarrow (2001) arbeiten mit Nachrichten der Presseagentur Reuter und decken damit nicht ein einzelnes Land, sondern Europa insgesamt ab. Sie gehen von einem recht breiten Verständnis europäischer Proteste aus, wonach Proteste europäisch sind, wenn die Protestursachen auf europäische Akteure bezogen werden, die Teilnehmer/innen aus verschiedenen Ländern kommen oder europäische Akteure auf die Proteste reagieren. Dennoch ist das von ihnen gefundene Niveau an Protesten sehr gering. Den leichten Anstieg am Ende ihres Untersuchungszeitraums, der bis 1997 reicht, interpretieren die Autoren als Trend, was allerdings auf der Basis von nur zwei Jahren eine riskante Einschätzung ist. Analysen zu Umweltprotesten, also Protesten in einem Feld mit stark europäisierten politischen Kompetenzen, zeigen ebenfalls keinen Europäisierungstrend (Rucht 2000).</p>
<p>Die Ursachen für das Ausbleiben einer Europäisierung von Protest sind ähnlich wie bei den Verbänden. Die geringen Vorkenntnisse zu europäischer Politik erweisen sich als erhebliches Mobilisierungshemmnis. Hinzu kommen die Schwierigkeiten einer europäisch koordinierten Protestmobilisierung, die für Erfolgschancen auf EU-Ebene von erheblicher Bedeutung sind. Geographische Distanzen zu einschlägigen Protestorten ist ein weiterer erschwerender Faktor. Diese organisatorisch-technischen Probleme sollten aber in ihrer Bedeutung nicht überschätzt werden. Protestakteure können sehr erfinderisch sein, logistische Probleme zu überwinden und die Kommunikations- und Transportkosten sind in den letzten Jahrzehnten stark gesunken. Der Hauptgrund für die geringe Zahl europäischer Proteste bleibt die Informationslücke über europäische Politik und das europäische Institutionensystem. Die geringe massenmediale Berichterstattung zur EU-Politik hat minimale Vorkenntnisse bei der zu mobilisierenden Basis zur Folge.</p>
<p>Bevor die Dramatik eines politischen Problems und die Notwendigkeit von Protest deutlich werden kann, müssten erst einmal grundlegende Informationen über das politische System und die Politikbereiche vermittelt werden &#8212; ein praktisch unlösbares Problem für Organisator/innen von Protest.</p>
<h2 class="auto-created">Europ&auml;ische &Ouml;ffent&shy;lich&shy;keit und Parti&shy;zi&shy;pa&shy;tion</h2>
<p>Die Politik hat sich europäisiert, nicht aber die Partizipation der Bevölkerung. Dieser Befund gilt für alle drei hier diskutierten Formen der Partizipation. Dabei spielen eine Reihe von Ursachen eine Rolle, die Suche nach den Gründen trifft sich aber in einem wesentlichen Grund: der weitgehenden Abwesenheit einer europäischen Öffentlichkeit. Die massenmediale Berichterstattung über die EU und ihre Politik ist gering. Die Effekte dieser Informationslücke sind enorm, denn ein fundamentales, wenn auch möglicherweise stark vereinfachtes Verständnis politischer Abläufe ist die Ausgangsbedingung für Partizipation. Von der (angeblichen) Komplexität des politischen Institutionensystems der EU sollten wir uns in der Einschätzung nicht blenden lassen. Auch das politische System der Bundesrepublik ist in seinen formalen Abläufen des Zweikammernsystems nicht einfach und die genauen Regeln beispielsweise für die Beteiligung des Bundesrats sind nur Wenigen bekannt. Die Grundkonstellation von Regierungskoalition und Opposition, von grundlegenden politischen Entscheidungen und Alternativen wird aber massenmedial durchaus transportiert. Diese Leistung der radikalen Vereinfachung, der Reduktion von komplexer politischer Materie auf einzelne, unterscheidbare Positionen wird für die nationale Politik geleistet, kaum aber für die europäische. Dies macht es so schwer für die Bevölkerung, Präferenzen bezogen auf EU-Politik zu entwickeln und entsprechend in Wahlen, durch Verbände oder Protest zu artikulieren.</p>
<p>Entsprechend schwach entwickelt ist eine europäisierte Zivilgesellschaft, in der politische Positionen der EU diskutiert und problematisiert würden. Die Abwesenheit von politischer Debatte, gefüttert aus den Institutionen selbst oder aus einer zivilgesellschaftlichen Problematisierung, befördert wiederum das Öffentlichkeitsdefizit. Die fehlende Debatte, der fehlende Konflikt machen die europäische Politik uninteressant für die Bürger/innen und damit für die Medien (Berkel 2006, Roose 2012b). Das Öffentlichkeitsdefizit der EU verstärkt sich selbst.</p>
<p>Ein Ansatz zur Veränderung sieht della Porta in den Europäischen Sozialforen (Porta 2008). Hier kommen meist junge Menschen zusammen, um Fragen sozialer Gerechtigkeit, und andere politische Themen europaweit zu diskutieren. Eine Beteiligung über Sprachbarrieren hinweg wird dabei mit großem Aufwand möglich gemacht (Doerr 2009). So entstehen Ansätze einer mobilisierungsfähigen europäischen Zivilgesellschaft, die sich ihre eigene Öffentlichkeit herstellt. Die Frage, ob dies der Beginn einer europäischen Zivilgesellschaft ist oder ein Mauerblümchen ohne nachhaltige Effekte für die Gesamtsituation, bleibt abzuwarten.</p>
<p>[1] Vgl. parties-and-elections.de. Von dieser Regel gab es bei den beiden letzten Europawahlen jeweils eine Ausnahme: 2009 Luxemburg und 2004 Lettland.</p>
<p>[2] Gleichwohl sind offensichtlich Abweichungen, Verzerrungen durch Lobbying möglich und an der Tagesordnung. Eine solche Verzerrung wäre die Berücksichtigung von Argumenten nicht aufgrund gleichgerichteter Grundperspektiven, sondern aufgrund von anderweitigen Vorteilen. In diesem Fall handelt es sich um Korruption.</p>
<p>[3] Dieses Auseinanderfallen von Erwartungen und Erfordernissen erfolgreicher Zielverfolgung wurde von Schmitter und Streeck (1981), vor allem aber vom organisationssoziologischen Neo-Instititionalismus beschreiben (vgl. Meyer/Rowan 1977, Roose 2012a).</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
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