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	<title>vorgänge Nr. 216: Rechtspopulismus / Rechtsextremismus Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/editorial-51/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Dec 2016 17:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 216 (4/2016), S. 1-3 Die Ergebnisse der letzten Landtagswahlen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt zeigen, wie einflussreich Rechtspopulismus und Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland geworden sind. Die Erfolge der AfD bei diesen Wahlen waren keine Überraschung mehr. Sie bestätigen die Vermutung, dass 10 bis 20 Prozent der deutschen WählerInnen grundsätzlich [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/editorial-51/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 216 (4/2016), S. 1-3</p>
<p>Die Ergebnisse der letzten Landtagswahlen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt zeigen, wie einflussreich Rechtspopulismus und Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland geworden sind. Die Erfolge der AfD bei diesen Wahlen waren keine Überraschung mehr. Sie bestätigen die Vermutung, dass 10 bis 20 Prozent der deutschen WählerInnen grundsätzlich bereit sind, &#132;rechts&#147; zu wählen. Blicken wir über die Landesgrenzen, wird das Problem noch größer: Mit der Wahl Donald Trumps zum neuen Präsidenten der USA konnte jemand, der sich um Fakten nicht kümmert, in einer der ältesten Demokratien den Wahlsieg erringen. Grund genug für die vorgänge, sich mit den Hintergründen des Aufstiegs von Rechtspopulismus und Rechtsradikalismus zu befassen. Im Schwerpunkt dieser Ausgabe versuchen wir zunächst, diese Bewegungen grundsätzlich zu erfassen, analysieren dann die Landtagswahlen und werfen einen Blick auf die rechtspopulistischen Bewegungen in Europa. Weiterhin beschäftigen wir uns mit dem aktuellen NPD-Parteiverbotsverfahren und einem Vordenker der Rechten aus der Weimarer Republik.</p>
<p><b>Hans-Gerd Jaschke </b>untersucht seit Jahren das Parteienspektrum rechts der Union. Sein Beitrag in dieser Ausgabe befasst sich mit den Ursachen der AfD-Wahlerfolge. Dafür sieht er zwei wesentliche Gründe: den langanhaltenden Erosionsprozess der etablierten Parteien, und die tiefgreifenden Veränderungen im internationalen Umfeld. Dennoch zweifelt er an einem längerfristigen Erfolg der AfD. Seine Zweifel begründet er mit der bisherigen Entwicklung rechter Parteien in der Bundesrepublik. Er zeichnet die Geschichte von SRP, NPD, DVU, den Republikanern und Schill-Partei nach, die nach Erfolgen relativ schnell wieder von der Bildfläche verschwanden. Für die AfD skizziert er drei denkbare Szenarien: ein allgemeiner Rechtsruck, in dem die CDU/ CSU die AfD verdrängt; eine dauerhafte Stabilisierung der Partei oder ein Zerreiben an den innerparteilichen Krisen. Welches Szenario sich durchsetze, sei derzeit offen &#150; dringend nötig sei jedoch, so Jaschke, dass die Zivilgesellschaft Gegenöffentlichkeiten bildet.</p>
<p><b>Christoph Kopke</b> und <b>Alexander Lorenz </b>befassen sich mit dem Niedergang der NPD einerseits und der Radikalisierung der AfD andererseits. Die NPD, die zunächst als gemäßigte Partei antrat, durchlief seit den 1990er Jahren einen Radikalisierungsprozess. Zeitgleich begann ihr Aufstieg, verbunden mit Wahlerfolgen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Ihr Niedergang erfolgte parallel zum Aufstieg der AfD, den die Autoren in fünf Entwicklungsphasen darstellen: die Gründung als Anti-Europa-Partei; erste innerparteiliche Auseinandersetzungen über Mitglieder, die früher rechtsradikalen Parteien angehörten; der Flügelkampf zwischen neoliberalen und radikalnationalistischen Positionen; die Niederlage Bernd Luckes und dessen Ausscheiden; die Entwicklung der AfD unter Frauke Petry zu einer nationalpopulistischen &#132;Anti-Bundesrepublik-Partei&#147;, die die zunehmende Polarisierung der Bevölkerung für sich zu nutzen versucht. Trotz der Wahlerfolge hält die AfD an ihrer fundamentaloppositionellen Strategie fest und steht &#8211; so Kopke/Lorenz &#150; momentan auf der Schwelle zur Nationalen Opposition.</p>
<p>Der Beitrag von <b>Fabian Virchow</b> geht der Frage nach, wie die Politik der AfD angemessen begrifflich charakterisiert werden kann: Ist sie eine Partei des Rechtspopulismus? Der Autor betrachtet sie zunächst als Partei rechts von der CDU/CSU, schließt jedoch nicht aus, dass die extreme Rechte bald zentrale Schlüsselstellungen innerhalb der Partei besetzt und das politische Profil dominiert. Im Folgenden setzt er sich mit dem Verhältnis von Rechtspopulismus und Rechtsextremismus auseinander, zwischen denen nach Virchow ein weltanschauliches Nahverhältnis bestehe. Er stellt die Schwierigkeiten dar, die mit begrifflichen Abgrenzungsversuchen von neuer, radikaler und extremer Rechter sowie Faschismus verbunden sind.</p>
<p><b>Richard Koch</b> und <b>Walter Ruhland </b>werten die 2016 durchgeführten Landtagswahlen sowie die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus aus. Mit diesen Wahlen haben sich die Mehrheitsverhältnisse in den Landtagen grundlegend verändert. Die Auswertung der beiden Autoren zeigt, dass die AfD von allen sozialen Gruppen gewählt wurde, besonders erfolgreich jedoch bei Arbeitslosen und Arbeitern sowie bei denen war, die einen Abschluss Mittlerer Reife haben. Zentrales Motiv für die Wahlentscheidung war für viele die Flüchtlingspolitik. Koch und Ruhland gehen auch auf die weiteren Gründe für die AfD-Erfolge ein und untersuchen die Wählerwanderungen. Auch wenn die AfD überwiegend als Partei wahrgenommen werde, die sich für strengere Asylgesetze und eine Begrenzung der Aufnahme von Flüchtlingen einsetze, warnen sie davor, dass man nicht damit rechnen kann, dass die Zustimmung zur AfD mit dem Rückgang der Flüchtlingszahlen automatisch auch zurückgehe. Ob sich die AfD ähnlich etablieren könne wie rechtspopulistische Parteien in den Niederlanden, Frankreich oder Österreich, sei noch nicht abzusehen. Allerdings ergaben Umfragen im Jahre 2008 &#150; also lange vor der Flüchtlingskrise &#150; bei 21 % der Bevölkerung ausländerfeindliche Einstellungen.</p>
<p>Der Beitrag von <b>Jörg Ukrow </b>liefert eine alarmierende Bestandsaufnahme der (Wahl-) Erfolge rechtspopulistischer und rechtsextremer Bewegungen und Parteien in Europa. Ukrow zeigt, wie diese Parteien nicht nur in vielen Mitgliedsstaaten Erfolge zu verzeichnen haben, sondern auch im Europaparlament stark vertreten sind. Er setzt sich mit den Ursachen dieser Entwicklung auseinander &#150; etwa Fragen der Sicherheit in ihren unterschiedlichen Facetten (innere Sicherheit, soziale Sicherheit, äußere Sicherheit). Bei vielen löse die Art und Weise der zunehmenden Europäisierung Zweifel an der Transparenz und den realen Gestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten aus. Die Politik- und Demokratieverdrossenheit werde aber auch durch sozioökonomische Ungleichheit, die Prekarisierung ganzer Bevölkerungsschichten sowie den Bedeutungsverlust von Volksparteien und Gewerkschaften verstärkt. Aus einer demokratischen Perspektive gebe es besorgniserregende Übereinstimmungen zwischen den Mitgliedsstaaten. Ukrow belässt es jedoch nicht bei der Beschreibung des gegenwärtigen Zustands, sondern geht ausführlich auf rechtliche Instrumente und finanzielle Hebel gegen den weiteren Durchmarsch der Rechtspopulisten ein. Dass sich ein weltoffenes, integrationsfreundliches Europa gegen diese Herausforderungen wehren kann, daran bestehen für ihn keine Zweifel. Ohne eine breite europäische Öffentlichkeit und entsprechenden Druck aus der Zivilgesellschaft gehe es jedoch nicht.</p>
<p>Mit einem vorläufigen Verlierer des rechtspopulistischen Aufschwungs &#150; der NPD &#150; befasst sich der Beitrag von <b>Rosemarie Will</b>. Sie geht auf die demnächst anstehende Entscheidung im Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgerichts ein, setzt sich aber auch mit den generellen rechtsstaatlichen Anforderungen an Parteiverbote auseinander. Nach ihrer Einschätzung ist die Rechtslage höchst umstritten: sowohl die tatbestandlichen Voraussetzungen, als auch die Abwägung mit dem zu schützenden Rechtsgut und die Rechtsfolgen eines Verbotes stünden zur Disposition des Gerichts. Ob das Gericht den Mut habe, die erforderlichen Korrekturen an der bisherigen Rechtsprechung vorzunehmen, wird sich in wenigen Wochen zeigen. Dabei wird auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention zu beachten sein, denn es ist davon auszugehen, dass die NPD im Falle einer Niederlage eine Individualbeschwerde in Straßburg erheben wird. Über die dortigen Erfolgsaussichten schrieb schon 2001 ein Doktorand des heutigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle: &#132;Ein deutsches Verbot der NPD durch das Bundesverfassungsgericht würde einer Überprüfung nach den gegebenen Umständen wohl ebenfalls nicht standhalten.&#147;</p>
<p>Den Schwerpunkt beschließt ein Beitrag von <b>Herbert Mandelartz</b>, der sich mit einem rechten Vordenker befasst: Carl Schmitt. Er befasst sich mit dem Vorwort zu der &#132;geistesgeschichtliche(n) Lage des heutigen Parlamentarismus.&#147; Dort heißt es: &#132;Zur Demokratie gehört also notwendig erstens Homogenität und zweitens &#150; nötigenfalls &#150; die Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen.&#147; Obwohl die Auseinandersetzungen mit Carl Schmitt bereits Bibliotheken füllen und diese Textstelle schon fast 100 Jahre bekannt ist, wird sie hier zum ersten Mal problematisiert.</p>
<p>Neben dem Schwerpunkt enthält auch diese Ausgabe der vorgänge Beiträge zu aktuellen Themen: Wir geben einen Überblick über eine neue Klage gegen die BND-Auslandsüberwachung, stellen den Entwurf einer Digitalen Grundrechtscharta für Europa vor oder befassen uns mit den Auswirkungen einer jüngst ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Anforderungen an verbindliche Patientenverfügungen.</p>
<p>Wir wünschen Ihnen mit eine anregende Lektüre und allen Leserinnen und Lesern der vorgänge einen guten Start ins Wahljahr.</p>
<p><i>Herbert Mandelartz und Sven Lüders<br />für die gesamte Redaktion</i></p>
<p><b>Vorschau</b></p>
<p>Heft 217 (1/2017) Der Islam als Herausforderung für das deutsche <br />Religionsverfassungsrecht</p>
<p>Heft 218 (2/2017) Rückkehr zum gerechten Krieg?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/editorial-51/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Volksgemeinschaft und nationale Identität</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/volksgemeinschaft-und-nationale-identitaet-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Dec 2016 16:37:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Geschichte und Entwicklung des Parteienspektrums rechts der Unionsparteien, in: vorg&#228;nge Nr. 216 (4/2016), S. 5-13 Die Erfolge rechtsextremer, insbesondere rechtspopulistischer Parteien in Europa und Deutschland sind eine Herausforderung f&#252;r Politik und Politikwissenschaft. Im folgenden Text ist die Geschichte und Entwicklung der Parteien rechts von CDU/CSU der Ansatzpunkt zum Verst&#228;ndnis gegenw&#228;rtiger Entwicklungen. Vor diesem Hintergrund skizziert [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/volksgemeinschaft-und-nationale-identitaet-1/">Volksgemeinschaft und nationale Identität</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Geschichte und Entwicklung des Parteienspektrums rechts der Unionsparteien,  in: vorg&auml;nge Nr. 216 (4/2016), S. 5-13</p>
<p><i>Die Erfolge rechtsextremer, insbesondere rechtspopulistischer Parteien in Europa und Deutschland sind eine Herausforderung f&uuml;r Politik und Politikwissenschaft. Im folgenden Text ist die Geschichte und Entwicklung der Parteien rechts von CDU/CSU der Ansatzpunkt zum Verst&auml;ndnis gegenw&auml;rtiger Entwicklungen. Vor diesem Hintergrund skizziert Hans-Gerd Jaschke drei Szenarien, erstens: Das Zur&uuml;ckdr&auml;ngen der AfD durch eine rechtsgerichtete Politik der Unionsparteien beruht auf historischen Vorbildern. Zweitens: Eine Stabilisierung des Rechtspopulismus in Gestalt der AfD w&uuml;rde von der Partei den schwierigen Weg von der Gesinnungs- zur Verantwortungsethik abverlangen. Und drittens: Eine Unterwanderung der AfD durch rechtsextremistische Kr&auml;fte ist durchaus denkbar, weil sie eine Magnetfunktion auf die rechtsextreme Szene aus&uuml;bt. Auch f&uuml;r diese Option, die zu einem Scheitern der Partei f&uuml;hren w&uuml;rde, gibt es historische Vorbilder.</i></p>
<p>Jahrzehntelang galt der auf Franz-Josef Strau&szlig; zur&uuml;ckgehende, in den Unionsparteien bis heute gepflegte und gern &ouml;ffentlich beschworene Imperativ, rechts von der Union d&uuml;rfe es keine demokratisch legitimierte Partei geben. Das Erstarken der Alternative f&uuml;r Deutschland (AfD) als solche bedroht dieses Bekenntnis noch nicht wirklich, denn Rechtsau&szlig;enparteien wie die NPD, DIE REPUBLIKANER und andere haben immer wieder Wahlerfolge verzeichnet, wenn auch nur f&uuml;r wenige Legislaturperioden. Eine verl&auml;ssliche Prognose zur Nachhaltigkeit der AfD-Wahlerfolge ist aus heutiger Sicht kaum m&ouml;glich. Dennoch stellt sich die Frage danach mit gro&szlig;er Dringlichkeit, denn eine Reihe von zweistelligen Wahlergebnissen f&uuml;r die AfD in einigen Bundesl&auml;ndern m&uuml;ssen zu denken geben.</p>
<p>Es sind zwei Entwicklungen, die ein l&auml;ngerfristiges oder gar dauerhaftes Erstarken einer ernsthaften Konkurrenz f&uuml;r die Unionsparteien rechts au&szlig;en m&ouml;glich machen k&ouml;nnten: Da ist zum einen der langanhaltende Erosionsprozess der etablierten Parteien, die an Mitgliedern und an W&auml;hlerstimmen einb&uuml;&szlig;en. Ihr Glaubw&uuml;rdigkeitsdefizit hat nachhaltige Z&uuml;ge angenommen und vielf&auml;ltige politische, aber auch gesellschaftliche Ursachen. Man denke etwa an Prozesse der Individualisierung, die auch anderen Gro&szlig;organisationen wie Kirchen und Gewerkschaften Probleme bereiten, weil Menschen heute weniger geneigt sind, sich l&auml;ngerfristig zu binden. Denn die naturw&uuml;chsigen politischen und sozialmoralischen Milieus, die lange Jahre die politischen Lager getragen haben, schmelzen dahin. Im Ergebnis hat auch die AfD davon profitiert: W&auml;hrend Rechtsau&szlig;enparteien bisher nur der Einzug in Kommunal- und Landesparlamente gelang, steht die AfD vor dem Einzug in den Deutschen Bundestag. Das ist eine Konstellation, die es seit den 1950er Jahren nicht mehr gegeben hat.</p>
<p>Zum anderen haben sich tiefgreifende Ver&auml;nderungen im internationalen Umfeld herausgebildet. Rechtsextreme, nationalistisch-fremdenfeindliche und rechtspopulistische Parteien haben gro&szlig;e und auch nachhaltige Erfolge in Skandinavien, den Niederlanden, Belgien, Frankreich, &Ouml;sterreich und in Ungarn. Sie sind dort stabile Faktoren der Politik geworden, die, wie etwa die FP&Ouml; in &Ouml;sterreich oder auch der Front National in Frankreich, durchaus Chancen haben, Regierungspartei zu werden. Folgt man Minkenbergs Systematik der europ&auml;ischen Rechten seit 1990, dann haben rechtsextremistische Parteien in vier europ&auml;ischen L&auml;ndern dauerhafte Erfolge, ethnozentristische in sieben, rechtspopulistische in sieben und religi&ouml;s-fundamentalistische in einem (2013: 15). Bei all solchen Unterschieden ist die Ablehnung von Immigranten und Immigration ihr zentrales Thema und das entscheidende Motiv f&uuml;r ihre Wahlerfolge (Arzheimer 2008: 373ff.). Volksgemeinschaft und nationale Identit&auml;t, die zentralen Bezugskategorien des rechtsextremen Denkens schlechthin, scheinen in den 2000er Jahren wieder eine ungeahnte Bindekraft zu entwickeln. Beide Entwicklungen, Europa und die nachlassende Attraktivit&auml;t der etablierten Parteien, begr&uuml;nden die Sorgen vor einer dauerhaften Verschiebung des deutschen Parteiengef&uuml;ges nach rechts. Dies h&auml;tte tiefgreifende Folgen, nicht nur f&uuml;r Regierungsbildungen, sondern auch f&uuml;r politische Inhalte: Die etablierten Parteien m&uuml;ssen die W&auml;hlerschaft der Rechten bedienen, und sie tun es, indem sie deren Themen aufgreifen und Konzessionen machen.</p>
<p>Es gibt jedoch auch gute Gr&uuml;nde, an der Langfristigkeit der rechten Wahlerfolge zu zweifeln. Ein Blick auf die Geschichte und Entwicklung rechter Parteien im Nachkriegsdeutschland legt die These nahe, dass Deutschland wieder einmal einen Sonderweg geht und ein dauerhafter Erfolg rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien unwahrscheinlich ist. Im Gegensatz zu europ&auml;ischen Nachbarn konnte der parteienf&ouml;rmige Rechtsextremismus in Deutschland aufgrund der Nachwirkungen des Nationalsozialismus nur zeitweilige und begrenzte Erfolge aufweisen. Das Stigma des Nationalsozialismus bewirkt starken Druck auf alle Parteien, die als rechts(extrem) gelten, und hat vielfach zu innerparteilichen Zerw&uuml;rfnissen gef&uuml;hrt, die das Scheitern dieser Parteien insgesamt eingeleitet haben. Neben dem &ouml;ffentlichen Druck waren gem&auml;&szlig;igt rechte Parteien immer auch Anziehungspunkte f&uuml;r extremistische Kr&auml;fte, so dass auch rechtspopulistische Parteien rasch in den Dunstkreis des Neonazismus gerieten und ihre Chancen bei Wahlen so geschm&auml;lert wurden. <br />&nbsp;Neben diesen historisch bedingten Legitimationsdefiziten und als Folge davon weisen Rechtsau&szlig;enparteien in Deutschland weitere strukturelle Begrenzungen auf: Das Organisations- und Professionalisierungsdefizit, sichtbar etwa in den Instabilit&auml;ten der Parteiengef&uuml;ge und amateurhaft auftretenden Abgeordneten, f&uuml;hrt zu permanenten internen Auseinandersetzungen. Schlie&szlig;lich: Das Programmdefizit, erkennbar am Lavieren zwischen Konservatismus und Nazismus, verst&auml;rkt eher noch interne Konflikte. Deshalb sind die Parteien bis heute im Kern Protest- und nicht Programmparteien, W&auml;hler dr&uuml;cken ihren Protest aus, nicht aber die Zustimmung zu tats&auml;chlichen politischen Alternativen.</p>
<p>Die nachfolgenden &Uuml;berlegungen gehen diesen Thesen aus einem historischen Blickwinkel nach. Zun&auml;chst wird die Parteienlandschaft rechts der Unionsparteien nachgezeichnet, bevor dann drei Szenarien m&ouml;glicher k&uuml;nftiger Entwicklungen des Parteienspektrums rechtsau&szlig;en skizziert werden.</p>
<h5>Nazistische und neona&shy;zis&shy;ti&shy;sche Parteien (SRP, NPD)</h5>
<p>Es gab und gibt in der Geschichte der Bundesrepublik immer wieder Parteien, die sehr eng an Auftreten und Programmatik der NSDAP orientiert waren oder sind. Zu nennen sind zun&auml;chst die Sozialistische Reichspartei (SRP), die 1952 wegen ihrer Wesensverwandtschaft mit der NSDAP vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde. In ihr hatten sich &#8211; wenige Jahre nach Kriegsende &#8211; ehemalige Aktivisten der NSDAP versammelt, die es noch einmal versuchen wollten. Das Verbot hatte beachtliche Wirkungen, denn es dauerte lange, bis es wieder nennenswerte Versuche geben sollte, eine NS-&auml;hnliche Partei in Deutschland zu formieren.</p>
<p>Die zun&auml;chst deutschnationale NPD wurde 1964 gegr&uuml;ndet als erfolgreiche Sammlungsbewegung verschiedener kleiner Rechtsau&szlig;enparteien. Sie war keineswegs eine Partei der Modernisierungsverlierer: &#8222;Mehr als ein Viertel der Parteimitglieder (stammten) aus den Berufsgruppen Einzelh&auml;ndler, Bauern und Handwerker. Akademiker mit etwa 5 Prozent und der &ouml;ffentliche Dienst mit 7 Prozent waren leicht &uuml;berrepr&auml;sentiert, Berufssoldaten mit 3,3 Prozent elfmal so h&auml;ufig in der NPD zu finden wie in der Gesamtbev&ouml;lkerung&#8220; (Prasse 2010: 40). Die soziale Basis der NPD in den 1960er Jahren deutet darauf hin, dass zu dieser Zeit ein beachtliches autorit&auml;r-nationalistisches Milieu an den R&auml;ndern und rechts der Unionsparteien Unzufriedenheit mit der politischen Entwicklung und den demokratischen Reformen in der Bundesrepublik artikulierte.</p>
<p>Die NPD entwickelte sich nach vielen innerparteilichen Krisen und Auseinandersetzungen seit Anfang der 1990er Jahre zu einer mehr und mehr offen nazistischen Partei. Ma&szlig;geblich hierf&uuml;r war die Wahl des Holocaust-Leugners G&uuml;nter Deckert zum Parteivorsitzenden 1991 und die &Ouml;ffnung der Partei f&uuml;r das gewaltbereite, NS-orientierte Milieu der Kameradschaften durch den Parteivorsitzenden Udo Voigt nach 1996 (Salzborn 2015: 41ff.). Ma&szlig;geblich f&uuml;r die innerparteiliche Radikalisierung war auch die jahrzehntelange Erfahrung parlamentarischer Misserfolge auf der Basis rechtskonservativ-deutschnationaler Konzepte. Seit 1996 ist die Partei gepr&auml;gt von NS-affinen Personen, Programmen und Strategien. Der Verbotsprozess am Bundesverfassungsgericht und die &ouml;ffentlichen Debatten dar&uuml;ber haben auch von au&szlig;en die Partei in der Ecke ganz rechtsau&szlig;en, eben au&szlig;erhalb der Verfassung stehend, &#8222;festgenagelt&#8220;. Obwohl sie &uuml;ber einige Jahre vor allem in Ostdeutschland als &#8222;K&uuml;mmerer&#8220;-Partei auftrat und auch von einem Teil der W&auml;hlerschaft so wahrgenommen wurde, kann sie heute nicht mehr als ernsthafte wahlpolitische Alternative auftreten. Nachdem die NPD in Sachsen zwei Legislaturperioden im Landtag vertreten war, schied sie im September 2016 mit 3 Prozent der Zweitstimmen auch in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Landtag aus. Damit ist die NPD auf ganzer Linie gescheitert: Sowohl der gem&auml;&szlig;igte deutschnationale wie auch der nazistische Weg sind keine Perspektive. Was bleibt, ist ein Beziehungsnetzwerk, das f&uuml;r den organisierten Rechtsextremismus immer noch bedeutend ist als Plattform, Medium und kommunikative Schnittstelle.</p>
<p>DIE RECHTE, 2012 unter Federf&uuml;hrung von Christian Worch gegr&uuml;ndet, und &#8222;Der III. Weg&#8220;, 2013 aus Abtr&uuml;nnigen des NPD-Landesverbandes Rheinland-Pfalz gegr&uuml;ndet, sind neuere Versuche von Parteigr&uuml;ndungen in der Tradition der NSDAP. Man k&ouml;nnte versucht sein, beide schon jetzt als gescheitert zu betrachten, doch die skeptische, aber realistische Prognose von Wahlerfolgen im Promille-Bereich wird der Sache nicht gerecht. Plausibler erscheint die Annahme, dass nach den zahlreichen Vereinsverboten seit den 1990er Jahren nun Organisationsformen opportun sind, die eine &#8222;Ausweichstruktur f&uuml;r verbotene Kameradschaften&#8220; versprechen (Kopke 2016: 79) und allgemein eine &#8222;h&ouml;here Verbotsfestigkeit&#8220; aufweisen (Menhorn 2014: 210). Parteistrukturen er&ouml;ffnen militanten Gruppen derzeit bessere propagandistische Plattformen und Mobilisierungschancen als strukturarme Kameradschaften und Vereinigungen. Das verweist zur&uuml;ck auf die funktionale Bedeutung der NPD f&uuml;r den Rechtsextremismus insgesamt: Sie verf&uuml;gt &uuml;ber gewachsene Infrastrukturen, Kommunikations- und Mobilisierungsnetzwerke, und nicht zuletzt fungiert sie als Sozialisationsfaktor f&uuml;r rechtsextreme politische Karrieren.</p>
<h5>Die &bdquo;Ewig&shy;gest&shy;rigen&ldquo; (DVU)</h5>
<p>Bed&uuml;rfte es weiterer Beispiele f&uuml;r das Konzept der &#8222;politischen Generationen&#8220; (Schelsky), so lie&szlig;e sich auf die Deutsche Volksunion (DVU) verweisen. Hier versammelten sich &uuml;berwiegend diejenigen, die das Dritte Reich als junge M&auml;nner erlebten, vom Nationalsozialismus angetan waren, Funktionen &uuml;bernahmen und das Kriegsende und die neue Bundesrepublik als Entt&auml;uschung, als von den Siegerm&auml;chten aufgezwungene Ordnung erlebten. Der M&uuml;nchener Verleger Gerhard Frey hatte in den 1950er Jahren mit der Herausgabe der National-Zeitung diese Klientel erfolgreich umworben und einschlie&szlig;lich Buch- und Devotionalienhandel ein kleines publizistisches Imperium aufgebaut, dem es inhaltlich und politisch darum ging, die Biographien der Ewiggestrigen reinzuwaschen. Erst sp&auml;t, 1987, gr&uuml;ndete Frey die DVU-Liste D als autorit&auml;re, von ihm selbst gef&uuml;hrte und finanzierte Partei. Sie erreichte den Einzug in die Landtage von Bremen (1991), Schleswig-Holstein (1992), Brandenburg (1999 und 2004) und ihr bestes Ergebnis mit 12,9 Prozent in Sachsen-Anhalt (1998). Neben den Ewiggestrigen war es zeitweise gelungen, auch die Gruppe der Wende-Verlierer anzusprechen. 2001 ging die DVU in der NPD auf, nachdem ihre Kern-Klientel nach und nach verstorben war.</p>
<p>Die Arbeit der DVU-Abgeordneten in den Landtagen war gepr&auml;gt von &#8222;Politikunf&auml;higkeit, ihrer fachlichen Inkompetenz sowie ihrer rhetorischen Ausf&auml;lle&#8220;, Nicht-Beteiligung an der parlamentarischen Ausschussarbeit sowie Missbrauch von Fraktionsgeldern (Hoffmann/Lepszy 1998: 8). Zerw&uuml;rfnisse in den Fraktionen waren an der Tagesordnung, die beiden in Bremen und Schleswig-Holstein zerbrachen bereits nach kurzer Zeit. Insofern best&auml;tigen sich hier besonders drastisch unsere Ausgangsannahmen von den Legitimations-, Organisations- und Professionalisierungsdefiziten von rechtsextremen Parteien in Deutschland.</p>
<p>Die DVU war eine Besonderheit im parteif&ouml;rmigen deutschen Rechtsextremismus, denn sie bediente durch publizistisch-kulturelles Reinwaschen vor allem die Generation der &#8222;ewiggestrigen&#8220; Mitl&auml;ufer und Funktion&auml;re der NSDAP, die nach 1945 in der Mitte der Gesellschaft durchaus sozial integriert waren, von ihren Lebensgeschichten her sich gleichwohl ausgegrenzt und diffamiert f&uuml;hlten. Dabei handelte es sich nicht nur um eher unauff&auml;llige Angeh&ouml;rige des Kleinb&uuml;rgertums und der aufstrebenden Mittelschichten im Nachkriegsdeutschland, sondern auch um Angeh&ouml;rige von gesellschaftlichen Eliten wie ehemalige Reichswehr-Offiziere oder auch angesehene Wissenschaftler. Ein besonders s&uuml;ffisantes Beispiel hierf&uuml;r ist der renommierte M&uuml;nchener Verfassungsrechtler und bekannte Grundgesetz-Kommentator Theodor Maunz. Nach dessen Ableben im Jahr 1993 offenbarte Gerhard Frey, dass Maunz seit Ende der 1960er Jahre sein Berater gewesen war und unter einem Pseudonym regelm&auml;&szlig;ig Artikel f&uuml;r die National-Zeitung verfasst hatte. [1]</p>
<p>Der Fall steht exemplarisch f&uuml;r eine NS-belastete politische Generation, die im Nachkriegsdeutschland berufliche Karriere machte, gleichwohl aber den Verf&uuml;hrungen des Nationalsozialismus, die ihre Jugend gepr&auml;gt hatten, nicht oder nicht g&auml;nzlich widerstehen konnte. Dieser Teil des rechtsextremen Nachkriegsgeb&auml;udes scheint heute, generationsbedingt, mehr als bauf&auml;llig. Er ist Geschichte geworden.</p>
<h5>Rechts&shy;po&shy;pu&shy;lismus (REPUBLI&shy;KANER, Schill-&shy;Partei, AfD)</h5>
<p>Bei den Landtagswahlen 2016 in Baden-W&uuml;rttemberg zog die AfD mit 15.1 Prozent und 23 Abgeordneten in den Landtag ein. Nur wenige Monate sp&auml;ter spaltete sich die Fraktion, nachdem der vom Vorstand beantragte Ausschluss des Abgeordneten Gedeon gescheitert war. 13 Abgeordnete folgten dem Fraktionschef und Co-Bundesvorsitzenden Meuthen und bildeten eine eigene, neue Fraktion. Hintergrund waren antisemitische &Auml;u&szlig;erungen und Publikationen Gedeons sowie Verharmlosungen des Holocaust, die der Gro&szlig;teil der Mehrheitsfraktion nicht hinnehmen wollte. Der Vorgang verdeutlicht, wie sehr eine rechtspopulistische Partei, der an Distanz zum offenen Rechtsextremismus gelegen ist, unter Druck ger&auml;t, wenn sie mit eben diesem Rechtsextremismus in Verbindung gebracht werden kann.</p>
<p>Mehr als zehn Jahre zuvor hatte die Partei Rechtsstaatliche Offensive, besser bekannt als Schill-Partei, in Hamburg einen bemerkenswerten Aufstieg hingelegt. Bei den B&uuml;rgerschaftswahlen 2001 erreichte sie aus dem Stand 19.4 Prozent der Stimmen. Ihr Vorsitzender Ronald Schill, ein ehemaliger Amtsrichter, wurde Innensenator in einer Koalition mit CDU und FDP. Kernthema der Partei waren die harten Spr&uuml;che des als &#8222;Richter Gnadenlos&#8220; gepriesenen Schill. Doch der Niedergang der Partei kam relativ schnell. Neben innerparteilichen Grabenk&auml;mpfen, pers&ouml;nlichen Verfehlungen und unprofessionellem Verhalten waren es dauerhafte Unterwanderungsversuche aus dem rechtsextremen Lager, die der jungen Partei zu schaffen machten. Damit reihte sich die Schill-Partei ein in die Problematik deutscher rechtspopulistischer Parteien, n&auml;mlich &#8222;dass sie eine unwiderstehliche Sogwirkung auf Gruppierungen und subkulturelle Milieus im rechtsextremen Lager aus&uuml;ben. Selbst gem&auml;&szlig;igte Vertreter des Rechtspopulismus sind nicht davor gefeit, durch rechtsextreme Personen und Gruppen unterwandert zu werden, die auf diese Weise aus der politischen Isolierung heraustreten wollen&#8220; (Decker/Hartleb 2006: 202).</p>
<p>Die Probleme der AfD mit ihrem rechten Fl&uuml;gel und das Scheitern der Schill-Partei folgen einem Muster, das sich in der ersten bedeutenden rechtspopulistischen Partei in Deutschland in den Jahren 1989 bis 1994 abgezeichnet hatte. Die Republikaner waren eine Abspaltung aus der CSU, betrieben von Christsozialen, die mit dem von Franz-Josef Strau&szlig; eingef&auml;delten Milliardenkredit an die DDR unzufrieden waren und den Kurs der rechten Mitte seitens der CSU nicht teilten. Die Republikaner setzten auf die Bierzelt-Rhetorik ihres Vorsitzenden Sch&ouml;nhuber. Die fremdenfeindliche Programmatik hatte Erfolg: 1989 gelangen der Einzug ins Europ&auml;ische Parlament und ins Abgeordnetenhaus von Berlin. Zwischen 1992 und 2001 war die Partei im Stuttgarter Landtag vertreten. Ma&szlig;geblich f&uuml;r den Niedergang der Partei waren innerparteiliche Konflikte um einen moderat konservativen oder eher rechtsextremistischen Kurs, aber auch das Verblassen des Asyl-Themas Mitte der neunziger Jahre. Die Bem&uuml;hungen der aus der b&uuml;rgerlichen Mitte kommenden Partei um b&uuml;rgerliche Akzeptanz wurden jedoch immer wieder konterkariert durch rechtsextreme Stigmata: Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz seit 1992 r&uuml;ckte die Partei in das rechtsextreme Umfeld, dar&uuml;ber hinaus entwickelten auch die Republikaner eine Sogwirkung auf Rechtsextremisten. Sch&ouml;nhuber sagte beim Bundesparteitag 1988: &#8222;Aber als wir dann pl&ouml;tzlich drei Prozent hatten, da dr&auml;ngten eine Menge von Menschen in unsere Partei hinein, die davon ausgingen, nachdem sie bei anderen Parteien gescheitert sind, bei uns Staatssekret&auml;r wenn nicht gar Minister zu werden &#8230;&#8220; (Jaschke 1994: 88). Das Scheitern der Republikaner kann auf ein Muster zur&uuml;ckgef&uuml;hrt werden, mit dem alle Parteien rechts von der Union konfrontiert sind: Organisations-, Programm- und Professionalisierungsdefizite unter den Rahmenbedingungen einer Magnetfunktion f&uuml;r den organisierten Rechtsextremismus.</p>
<h5>Wie geht es weiter? </h5>
<p>Die Zukunft des Parteienspektrums rechts der Unionsparteien<br />Der Aufstieg der AfD einerseits und das Verschwinden der NPD aus den Landtagen von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern andererseits sind Meilensteine f&uuml;r die Entwicklung der Rechtsau&szlig;enparteien. Parteien der &#8222;Ewiggestrigen&#8220; wie die DVU k&ouml;nnen wohl historisch als erledigt angesehen werden, sie haben es nicht vermocht, eine neue Generation f&uuml;r die alten Themen zu rekrutieren. Dies steht aber auch f&uuml;r das allm&auml;hliche Verschwinden eines stabilen rechtskonservativ-nationalistischen politischen Milieus mit offenem Anschluss an den Nazismus. Innerhalb des politischen Lagers rechts von der Union erfolgt eine Verschiebung von offen rechtsextremen Inhalten und Taktiken hin zu populistischen Methoden. Inhalte und Botschaften haben sich jedoch kaum ver&auml;ndert: Volksgemeinschaft und nationale Identit&auml;t sind Bezugsrahmen sowohl von NPD wie auch von AfD. An die Stelle eines &uuml;berschaubaren rechtsextremen Milieus tritt eine Wechselw&auml;hlerschaft aus allen politischen Lagern, die ein Ventil suchen f&uuml;r Protest und Ressentiment. Vor diesem Hintergrund sind drei Szenarien einer k&uuml;nftigen Entwicklung denkbar.</p>
<p>Der Ansatz von CDU und CSU betont seit Jahrzehnten, es d&uuml;rfe keine legitimierte Partei rechts der Union geben. Er war erfolgreich beim Zur&uuml;ckdr&auml;ngen kleiner rechtskonservativer Parteien (Deutsche Partei, Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten) bis zur Bundestagswahl 1961, als aus einem Mehrparteien- ein Dreiparteiensystem wurde (CDU/CSU, SPD, FDP), das bis zum Aufstieg der Gr&uuml;nen nach 1980 Bestand haben sollte. Der Ansatz funktionierte ein weiteres Mal beim Zur&uuml;ckdr&auml;ngen der NPD nach 1969, als diese Partei mit 4,3 Prozent bei der Bundestagswahl scheiterte, aber dennoch in sieben L&auml;nderparlamenten vertreten war. Die Union &uuml;bernahm praktisch Themen und Deutungen der NPD, etwa in der scharfen Abgrenzung von der entspannungsorientierten Ostpolitik Willy Brandts. Auf diese Weise gelang es ihr, die verlorengegangenen W&auml;hler zur&uuml;ckzugewinnen und die NPD entscheidend zu schw&auml;chen. Heute ist es die CSU, die auf diesen strategischen Ansatz setzt. W&uuml;rde er intensiviert, indem auch die CDU ihm folgt, w&uuml;rde das einen Rechtsruck des gesamten politischen Spektrums bedeuten: Die AfD selbst w&uuml;rde wom&ouml;glich schw&auml;cher, aber zentrale Ideen wie etwa eine restriktive Fl&uuml;chtlingspolitik, ein abgeschottetes Europa und eine Politik der harten Hand in der inneren Sicherheit w&auml;ren die Folgen. Ein politisches Klima des weltoffenen Miteinanders sowie der Vielfalt und nicht zuletzt der Vorrang der Menschenrechte w&auml;ren in einem solchen Szenario deutlich in der Defensive.</p>
<p>Ein zweites Szenario geht aus von einer dauerhaften Stabilisierung der rechtspopulistischen AfD, &auml;hnlich wie in anderen europ&auml;ischen L&auml;ndern. Immerhin ist die Partei nach der erfolgreichen Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 18. September 2016 (14,2 Prozent) in zehn Landtagen vertreten. Eine Stabilisierung kann jedoch nur gelingen, wenn die AfD interne Konflikte &uuml;berwindet und zu Geschlossenheit findet, indem sie sich von einer Protest- zu einer Programmpartei entwickelt und indem sie Stammw&auml;hlerschaften wenigstens in Ans&auml;tzen bildet. Dies w&auml;re aber auch ein Weg von einer &#8222;Gesinnungsethik&#8220; zu einer &#8222;Verantwortungsethik&#8220; (Max Weber), indem die Partei ihre zentrale, aber nicht nachhaltige Ressource eines Protestforums gegen die &#8222;Alt-&#8222; oder auch &#8222;Systemparteien&#8220; erweitert zugunsten einer Regierungsalternative. Die Gr&uuml;nen haben f&uuml;r diesen Weg von einer Protestbewegung zu einer regierungsf&auml;higen Alternative viele Jahre gebraucht und viele Konflikte austragen m&uuml;ssen.</p>
<p>Ein drittes denkbares Szenario geht aus von schweren innerparteilichen Krisen in der AfD, die zu einem Verschwinden von der politischen B&uuml;hne in die relative Bedeutungslosigkeit f&uuml;hren. Krisenmomente sind neben geringer politischer Erfahrung und mangelnder Professionalit&auml;t im parlamentarischen Gesch&auml;ft und im Umgang mit Medien vor allem die Magnetwirkung auf die nazistische Szene. Eine auch nur ansatzweise skandaltr&auml;chtige Unterwanderung durch Neonazis mit Gewalt-Biografien w&auml;re das Ende der AfD. Die Republikaner haben ein vergleichbares politisches Schicksal zu Beginn der 1990er Jahre erlitten. Bei dieser Perspektive unseres dritten Szenarios w&uuml;rden Parteien rechts von der Union zwar weiterhin einen kleinen Rand &uuml;berzeugter Rechtsextremisten vertreten, sie w&uuml;rden auch logistischer und organisatorischer Ansprechpartner f&uuml;r die rechtsextreme Szene werden oder bleiben, aber dieser Weg w&uuml;rde zu einem Erstarken des au&szlig;erparlamentarisch aktiven Rechtsextremismus f&uuml;hren.</p>
<p>Welches der beschriebenen drei Szenarien der k&uuml;nftigen Entwicklung von Parteien rechts der Union nahekommt, kann hier nicht entschieden werden. Der zuletzt genannte Gedanke, eine St&auml;rkung der au&szlig;erparlamentarischen Rechten in Deutschland in den diversen Formen von Pegida, Hogesa, Identit&auml;rer Bewegung und diversen Internet-Aktivit&auml;ten, erscheint jedenfalls wahrscheinlich. Es geh&ouml;rt zu den Schattenseiten des Internets und der neuen Medien, dass rassistische und gewaltverherrlichende Inhalte weite Verbreitung finden und in kurzer Zeit mobilisiert werden k&ouml;nnen. Hier sind nicht nur die Instrumente der Sicherheitsbeh&ouml;rden gefragt, wenn es um Straftaten geht, hier ist die Zivilgesellschaft insgesamt herausgefordert, Gegen&ouml;ffentlichkeiten zu bilden und zu st&auml;rken.</p>
<p><b>HANS-GERD&nbsp;JASCHKE</b><i>&nbsp;&nbsp; Prof.</i></p>
<p>Dr. phil. habil., Jahrgang 1952, ist promovierter Politikwissenschaftler und habilitierte sich 1991 mit einer Studie &uuml;ber Streitbare Demokratie und Innere Sicherheit. Er lehrt nach der Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universit&auml;t Frankfurt (1979-1991) und am Frankfurter Institut f&uuml;r Sozialforschung (1992-1995), seit 1996 Politikwissenschaft am FB Polizei und Sicherheitsmanagement an der Hochschule f&uuml;r Wirtschaft und Recht Berlin. Zwischenzeitlich (2002-2007) war er Leiter des Fachbereichs Rechts- und Sozialwissenschaften an der Polizei-F&uuml;hrungsakademie bzw. Deutschen Hochschule der Polizei in M&uuml;nster. Im September 2016 &uuml;bernahm er die wissenschaftliche Begleitung des Berliner Landesprogramms Radikalisierungspr&auml;vention bei der Landeskommission Berlin gegen Gewalt.</p>
<h5>Literaturverzeichnis</h5>
<p>Arzheimer, Kai 2008: Die W&auml;hler der extremen Rechten 1980 &#8211; 2002, Wiesbaden.</p>
<p>Botsch, Gideon 2016: &#8222;Nationale Opposition in der demokratischen Gesellschaft. Zur Geschichte der extremen Rechten in der Bundesrepublik Deutschland, in: Handbuch Rechtsextremismus, hrsg. von Fabian Virchow et al., Wiesbaden, S. 43-82, Wiesbaden, S. 191-215.</p>
<p>Decker, Frank/Hartleb, Florian 2006: Populismus auf schwierigem Terrain. Die rechten und linken Herausfordererparteien in der Bundesrepublik, in: Frank Decker (Hrsg.), Populismus, Wiesbaden.</p>
<p>Hoffmann, J&uuml;rgen/Lepszy, Norbert 1998: Die DVU in den Landesparlamenten: inkompetent, zerstritten, politikunf&auml;hig, Sankt Augustin.</p>
<p>Jaschke, Hans-Gerd 2016: Strategien der extremen Rechten in Deutschland nach 1945, in: Handbuch Rechtsextremismus, hrsg. von Fabian Virchow et al., Wiesbaden, S. 115-134.</p>
<p>Jaschke, Hans-Gerd 1994 (3. Aufl.): Die Republikaner. Profile einer Rechtsau&szlig;en-Partei, Bonn.</p>
<p>Kopke, Christoph 2016: &#8222;Der III. Weg&#8220;, in: Friedrich Burschel (Hrsg.), Durchmarsch von rechts, Berlin, S. 79-87.</p>
<p>Menhorn, Christian 2014: Die Bedeutung von Parteistrukturen f&uuml;r das neonationalsozialistische Spektrum, in: Jahrbuch f. Extremismus- und Terrorismusforschung 2014 (I), hrsg. von Armin Pfahl-Traughber, S. 207-239.</p>
<p>Minkenberg, Michael 2013: Die europ&auml;ische radikale Rechte und Fremdenfeindlichkeit, in: West und Ost: Trends, Muster und Herausforderungen, in: Rechtsextremismus in Europa, hrsg. von Ralf Melzer und Sebastian Serafin, Berlin, S. 9-39.</p>
<p>Prasse, Jan-Ole, 2010: Der kurze H&ouml;henflug der NPD, Marburg.<br />Salzborn, Samuel, 2015: Rechtsextremismus. Erscheinungsformen und Erkl&auml;rungsans&auml;tze, Baden-Baden.</p>
<h5>Anmerkungen:</h5>
<p>1 Vgl. die Hinweise in DER SPIEGEL 42/1993 (<a href="http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13680349.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13680349.html</a>)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/volksgemeinschaft-und-nationale-identitaet-1/">Volksgemeinschaft und nationale Identität</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Auf dem Weg in die „Nationale Opposition“?</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Dec 2016 16:18:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsextremismus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorg&#228;nge Nr. 216 (4/2016), S. 15-28 Nach ihrer Niederlage bei der Bundestagswahl 1969 konnte die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) nicht mehr an ihre Landtagswahlerfolge der 1960er Jahre ankn&#252;pfen. Dennoch schaffte die rechtsextreme Partei in den 1990er Jahren ein politisches Comeback. Seit 2013 erw&#228;chst der NPD in Gestalt der &#8222;Alternative f&#252;r Deutschland&#8220; (AfD) eine parteipolitische [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/auf-dem-weg-in-die-nationale-opposition-1/">Auf dem Weg in die „Nationale Opposition“?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorg&auml;nge Nr. 216 (4/2016), S. 15-28</p>
<p><i>Nach ihrer Niederlage bei der Bundestagswahl 1969 konnte die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) nicht mehr an ihre Landtagswahlerfolge der 1960er Jahre ankn&uuml;pfen. Dennoch schaffte die rechtsextreme Partei in den 1990er Jahren ein politisches Comeback. Seit 2013 erw&auml;chst der NPD in Gestalt der &#8222;Alternative f&uuml;r Deutschland&#8220; (AfD) eine parteipolitische Konkurrenz. Je st&auml;rker die AfD sich politisch nach rechts bewegt, umso mehr d&uuml;rfte sie auch f&uuml;r bisherige Anh&auml;ngerinnen und Anh&auml;nger der NPD attraktiv erscheinen. Zeitgleich mit dem Einzug der AfD in die Landesparlamente von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern verlor die NPD ihre dortigen parlamentarischen Vertretungen. </i></p>
<h5>Der Niedergang der NPD und die Radika&shy;li&shy;sie&shy;rung der AfD </h5>
<p>Am 4. September 2016 scheiterte die NPD mit einem Wahlergebnis von drei Prozent an der F&uuml;nf-Prozent-H&uuml;rde und verpasste damit den Wiedereinzug in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern (vgl. Landeswahlleiterin Mecklenburg-Vorpommern 2016). Auch zwei Wochen sp&auml;ter, bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin, setzte sich der Abw&auml;rtstrend f&uuml;r die Partei fort. In der Bundeshauptstadt entfielen lediglich 0,6 Prozent der Zweitstimmen auf die NPD (vgl. Landeswahlleiterin Berlin 2016). Im Interview mit DS-TV, dem Internetmagazin der zentralen Parteizeitung Deutsche Stimme, machte Anfang Oktober 2016 der amtierende NPD-Parteivorsitzende Frank Franz in erster Linie die Berichterstattung w&auml;hrend der Wahlk&auml;mpfe f&uuml;r das schlechte Abschneiden seiner Partei verantwortlich und bem&uuml;hte sich um Schadensbegrenzung:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">&#8222;Dass es am Ende nicht gereicht hat, obwohl wir einen sehr intensiven und guten Wahlkampf gef&uuml;hrt haben, das ist zweifellos bitter. Aber wir sahen uns einem Trend gegen&uuml;ber, der leider nicht f&uuml;r die NPD war, sondern f&uuml;r die Konkurrenz. Aber ein Trend kann sich auch wieder umkehren und deswegen, wie gesagt, werden wir unvermindert und mit der gleichen Intensit&auml;t und mit der gleichen Kraft weitermachen. [&#8230;] Gescheitert sind wir schlussendlich an diesem besagten Trend. Die Medien waren im Grunde pausenlos damit besch&auml;ftigt, dem W&auml;hler zu suggerieren, dass sie eine erfolgreiche NPD w&auml;hlen k&ouml;nnen, indem sie ihr Kreuz bei der AfD machen. Das war ein Trend, gegen den wir schlicht und ergreifend machtlos waren. Dagegen konnten wir nichts ausrichten. Wir h&auml;tten doppelt soviel machen k&ouml;nnen, wir h&auml;tten doppelt soviel Plakate raush&auml;ngen k&ouml;nnen, doppelt soviel Geld ausgeben k&ouml;nnen, es h&auml;tte am Wahlergebnis nicht viel ge&auml;ndert. Insofern sehe ich kein Versagen im Wahlkampf der NPD.&#8220; (DS-TV 2016)</p>
</blockquote>
<p>Im 62. Jahr ihres Bestehens hat die &auml;lteste Rechtspartei der Bundesrepublik Deutschland mit einigen Problemen zu k&auml;mpfen. In verschiedenen Regionen wenden sich einzelne Parteimitglieder und Aktivist_innen vom Kurs des intern umstrittenen Bundesvorsitzenden Franz ab und schlie&szlig;en sich den radikaler agierenden neonazistischen Kleinparteien Die Rechte bzw. Der III. Weg an (vgl. Puls 2015; Kopke 2016). Zudem scheinen eine desolate Finanzierung als auch das laufende Verbotsverfahren gegen die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht eine breite Mobilisierung der eigenen Klientel und den Handlungsspielraum der NPD einzuschr&auml;nken.</p>
<p>Demgegen&uuml;ber befindet sich die AfD seit ihrer Gr&uuml;ndung im Jahr 2013 auf einem anhaltenden Erfolgskurs. In den vergangenen zwei Jahren gelang es ihr, bedeutende bundesweite Wahlerfolge (Bundestagswahl 2013: 4,7 Prozent; Europawahl 2014: 7,1 Prozent) zu erzielen und in bislang 11 Landesparlamente einzuziehen. Einer Emnid-Umfrage vom 16. Oktober 2016 zufolge k&auml;me die Partei bei Bundestagswahlen derzeit auf bundesweit 13 Prozent und damit auf Platz drei hinter CDU und SPD und noch vor B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen (vgl. Reuters 2016). Kennzeichnend f&uuml;r die Partei ist ihre dynamische Entwicklung innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums. &#8222;Die AfD von heute&#8220;, so der Sozialwissenschaftler Alexander H&auml;usler, &#8222;hat nicht mehr die gleiche Ausrichtung wie in ihrer Gr&uuml;ndungsphase. Sie hat im Laufe ihres dreij&auml;hrigen Bestehens einige Metamorphosen vollzogen&#8220; (H&auml;usler 2016a: 12). Sp&auml;testens ab dem Herbst 2014 k&ouml;nnen wir eine unter der Federf&uuml;hrung nationalkonservativer Protagonist_innen und Netzwerke forcierte zunehmende Radikalisierung der Partei nach rechts feststellen, die vornehmlich von den Vorsitzend_innen der ostdeutschen Landesverb&auml;nde betrieben wird. Hintergrund und Resonanzboden dieser Radikalisierung ist jene &#8222;seltsam b&uuml;rgerlich-fundamentalistische Protestbewegung [&#8230;], die sich&#8220; in den vergangenen Jahren &#8222;aus den antisemitischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sogenannter Montagsmahnwachen f&uuml;r den Frieden, PEGIDA-B&uuml;ndnissen, &#8218;Identit&auml;ren&#8217;, &#8218;Reichsb&uuml;rgern&#8217;, Anh&auml;ngern von Verschw&ouml;rungsmythen, ultranationalistischen Fu&szlig;ballfans, der Hooligan-Szene, rechtsextremen und neurechten Netzwerken sowie frustrierten &#8218;Wutb&uuml;rgern&#8217;&#8220; gebildet hat (Botsch/Kopke et al. 2015: 166). Die europ&auml;ische Krise der Fl&uuml;chtlingspolitik 2015/2016 befeuerte diese Stra&szlig;enproteste zus&auml;tzlich. Sie bildeten nicht nur in Ostdeutschland die &#8222;Bugwelle rassistischer Mobilisierung&#8220; (Jentsch 2016:&nbsp;39). Im Kern richten sich die Forderungen der Demonstrierenden gegen die Aufnahme weiterer Asylsuchender und Migrant_innen sowie pauschal gegen &#8218;den Islam&#8217; und gegen Muslime im Allgemeinen, die vorwiegend als Bedrohung begriffen und dargestellt werden. In den gehaltenen Reden und Ver&ouml;ffentlichungen wird in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Ressentiments gegen Bundespolitiker_innen, insbesondere gegen Kanzlerin Angela Merkel, transportiert, die mit der (diffusen) Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und der pluralistischen Gesellschaft der Bundesrepublik einhergehen. Kritische Berichterstattung wird undifferenziert als &#8222;L&uuml;genpresse&#8220; diffamiert. Einen innerparteilichen H&ouml;hepunkt fand dieser Radikalisierungsprozess mit dem Bundesparteitag am 4. und 5. Juli 2015 in Essen, in dessen Folge die wirtschaftsliberalen Kr&auml;fte um den AfD-Gr&uuml;nder Bernd Lucke von den nationalkonservativen Funktion&auml;ren um Frauke Petry und Alexander Gauland zuerst aus den F&uuml;hrungspositionen und schlie&szlig;lich ganz aus der Partei verdr&auml;ngt wurden (vgl. Botsch 2016a: 67; H&auml;usler/Roeser et al. 2016b: 42ff.). Die Folge dieses anhaltenden Rechtskurses ist, so der Politikwissenschaftler Gideon Botsch, dass die &#8222;&ouml;ffentlich wahrnehmbaren Repr&auml;sentantinnen und Repr&auml;sentanten [&#8230;] sich immer &ouml;fters eines fundamentaloppositionellen, teilweise sogar v&ouml;lkischen Jargons [bedienen, Anm. d. A.], so dass die Abgrenzung vom Rechtsextremismus schwieriger wird.&#8220; (Botsch 2016a: 67).</p>
<p>Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob angesichts der j&uuml;ngeren Entwicklung die AfD bereits als Teil jenes politischen Lagers betrachtet werden kann, das sich nach Botsch selbst als &#8222;Nationale Opposition&#8220; (vgl. Botsch 2016a) versteht. Wie eingangs umschrieben, k&ouml;nnen wir feststellen, dass die Wahlantritte der AfD konkrete Auswirkungen auf die bisher existenten Parteien am rechten Rand, allen voran auf die NPD, gehabt haben. Nach H&auml;usler zeigt sich dies &#8222;sowohl in W&auml;hler- und Mitgliederabwanderungen&#8220; wie auch darin, &#8222;dass in Wahlk&auml;mpfen &auml;hnliche Themen und Forderungen bedient worden sind. Eine Aufgabe f&uuml;r die k&uuml;nftige Forschung zum deutschen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus [liegt, Anm. d. A.] in der Untersuchung von m&ouml;glichen Korrelationen zwischen der realpolitischen Praxis der AfD mit Aktivit&auml;ten von Parteien des rechten Randes.&#8220; (H&auml;usler 2016b: 244).</p>
<h5>Die NPD &ndash; Partei der &bdquo;Nationalen Opposition&ldquo;</h5>
<p>Im November 1964 gr&uuml;ndete sich in Hannover die NPD (vgl. u.a. Niethammer 1969; Hoffmann 1999; Backes/Steglich 2007; Virchow/Dornbusch 2008; Botsch/Kopke 2009; Pfahl-Traughber 2009; Missy 2013). Somit ist die noch heute auftretende Partei zugleich eine der &auml;lteren Parteien der Bundesrepublik Deutschland. Die Gr&uuml;ndung der NPD erfolgte als ein Zusammenschluss von gro&szlig;en Teilen der Deutschen Reichspartei (DRP) und weiterer kleinerer Rechtsparteien. Ihr Aufstieg in den 1960er Jahren erinnert an den Erfolg der AfD der Gegenwart: In den Jahren 1966 bis 1968 gelang der rechtsradikalen NPD in dichter Folge der Einzug in eine Reihe von Landesparlamenten. So schaffte die Partei zun&auml;chst 1966 den Einzug in die Landtage von Bayern und Hessen, 1967 folgten Wahlerfolge in Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Nach der Wahl in Baden-W&uuml;rttemberg vom 28. April 1968 war die NPD in sieben Landesparlamenten mit insgesamt 61 Abgeordneten vertreten.</p>
<p>Im Gegensatz zu der 1952 wegen ihrer allzu offenen Ankn&uuml;pfung an den Nationalsozialismus verbotenen Sozialistischen Reichspartei (SRP) oder gar im Vergleich zur historischen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) trat die NPD deutlich gem&auml;&szlig;igter auf. Hinsichtlich Struktur, Ideologie, Programmatik und taktischer Ausrichtung waren gravierende Unterschiede gegen&uuml;ber der NSDAP festzustellen, die verdeutlichten, dass die NPD &#8222;keine legal taktierende Ersatzorganisation der NSDAP&#8220; war (Niethammer 1969: 260). Der Politologe Kurt Sontheimer kennzeichnete damals das &#8222;Ideengut&#8220; der NPD als &#8222;eine an die Verh&auml;ltnisse der Bundesrepublik angepasste Neuauflage desselben diffusen Ideenkonglomerats, das die Weimarer Opposition von rechts gegen die Republik einsetzte&#8220; (Sontheimer 1971: 145). Nach dem f&uuml;r die NPD unerwarteten Scheitern an der F&uuml;nf-Prozent-H&uuml;rde bei den Bundestagswahlen 1969 geriet die Partei in eine tiefe Krise, aus der sie sich erst nach etwa zwei Jahrzehnten wieder relativ erholen konnte. Trotz in den 1970er Jahren erfolgter formaler Abgrenzungen gegen&uuml;ber dem entstehenden offenen Neonazismus, die freilich vor dem Hintergrund einer neu entstandenen neonationalsozialistischen (Jugend-)Szene seit den fr&uuml;heren 1990er Jahren unter dem Parteivorsitzenden Udo Voigt nach und nach zur&uuml;ckgenommen wurde, blieb die NPD immer Systemopposition. Selbst vor&uuml;bergehend erfolgreiche Parteibildungsprozesse, die eher einen &#8222;modernisierten Rechtsextremismus&#8220; (Fascher 1994) repr&auml;sentierten, der aus dem Schatten der NS-Vergangenheit hervortreten wollte, wie etwa die CDU/CSU-Abspaltung DIE REPUBLIKANER (REP) (Vgl. Jaschke 1993) oder das zeitweilig von Teilen der NPD forcierte B&uuml;ndnisprojekt &#8222;Deutsche Liga f&uuml;r Volk und Heimat&#8220; konnten die Partei von dieser Ausrichtung nicht abbringen. Es war vor allem der damalige Parteivorsitzende und Chefstratege der NPD, Udo Voigt, der &#8222;dem rechtspopulistischen Weg einer Protestpartei eine bewusste Absage erteilt&#8220; hatte. (Botsch 2011: 59). Im Gegenteil: Die NPD hat seit den 1990er Jahren verst&auml;rkt einen klaren Radikalisierungsprozess durchlaufen und ist heute als eine &uuml;berwiegend neonationalsozialistische Partei aufzufassen. Damit ist die NPD in erster Linie eine radikalnationalistische Weltanschauungspartei, deren wesentliche Grundlage ein rassistisches Verst&auml;ndnis von Volk als Abstammungsgemeinschaft und davon abgeleitet ein v&ouml;lkischer Nationalismus ist. Grunds&auml;tzlich verh&auml;lt sich die Partei dabei fundamentaloppositionell. Ihr parlamentarisches Wirken zielt (bzw. zielte) nicht auf konkrete Probleml&ouml;sungen, sondern diente vorrangig der Propagierung &uuml;bergeordneter Ziele und der &#8222;Demaskierung&#8220; herrschender Verh&auml;ltnisse. In der politischen Praxis orientierte sich die NPD in den vergangenen beiden Jahrzehnten stark auf Stra&szlig;enmobilisierung (&#8222;Aufm&auml;rsche&#8220;) und suchte den engen Schulterschluss mit den neonazistischen, formal unabh&auml;ngigen &#8222;Kameradschaften&#8220;. Diese junge aktivistische Klientel bildete zudem das Hauptreservoir zur Gewinnung neuer Mitglieder und Funktion&auml;r_innen.</p>
<p>Der NPD gelang seit Mitte der 1990er Jahre auch bei Wahlen ein Wiederaufstieg, der ihr allgemein lang nicht zugetraut worden war. Dies schlug sich nicht nur bundesweit in einigen hundert kommunalen Mandaten nieder, sondern auch in der parlamentarischen Pr&auml;senz in den Landtagen von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Bei anderen Landtagswahlen scheiterte die NPD vergleichsweise knapp.<br />Parallel zum Aufstieg der AfD erfolgt nun offenbar der parlamentarische Niedergang der NPD. Zwar wurde die NPD schon oft verfr&uuml;ht f&uuml;r tot erkl&auml;rt, aber neben dem &uuml;blichen Gegenwind aus Politik und Zivilgesellschaft ist sie nun mit einer konkurrierenden Partei konfrontiert, die ihr ernsthaft den hegemonialen Platz im politischen Spektrum rechts von der Union dauerhaft streitig machen k&ouml;nnte.</p>
<h5>Die AfD &ndash; der Weg zur &bdquo;funda&shy;men&shy;ta&shy;l&shy;op&shy;po&shy;si&shy;ti&shy;o&shy;nellen Bewegungs&shy;partei&ldquo;</h5>
<p>Zur Gliederung der eingangs erw&auml;hnten Metamorphose der AfD schl&auml;gt H&auml;usler eine Einteilung in f&uuml;nf Entwicklungsphasen vor, die hier kurz vorgestellt werden soll (vgl. H&auml;usler 2016a: 12ff.).</p>
<p>In ihrer ersten Entwicklungsphase (von der Gr&uuml;ndung im Februar 2013 bis zum Herbst 2014) schaffte die AfD dank ihrer Selbstinszenierung als standortnationalistische und wirtschaftsliberale &#8218;Anti-Euro-Partei&#8217; unter der F&uuml;hrung des Wirtschaftsprofessors Bernd Lucke, welcher der Partei eine &#8222;hohe mediale Pr&auml;senz und den Anschein fachlicher Seriosit&auml;t&#8220; verschaffte, den politischen Aufstieg (H&auml;usler 2016a: 12). Im Au&szlig;enbild dominierte das neoliberale wirtschaftspolitische Profil. Die &uuml;berwiegende Mehrheit der Funktionstr&auml;gerinnen und Funktionstr&auml;ger setzte sich aus ehemaligen Mitgliedern der Unionsparteien CDU/CSU, der FDP sowie aus einstigen Angeh&ouml;rigen rechtspopulistischer und rechtsradikaler Kleinparteien, wie den REP, dem Bund freier B&uuml;rger (BFB) oder der &#8218;Anti-Islam-Partei&#8217; Die Freiheit, zusammen. Politisch pr&auml;gten die AfD in jener Zeit &#8222;drei unterschiedliche Milieus, die politisch allesamt rechts der Unionsparteien zu verorten sind: ein marktradikales/nationalliberales Milieu, ein nationalkonservatives Milieu und ein rechtsradikales Milieu&#8220; (ebd.).</p>
<p>Die zweite Entwicklungsphase (Herbst 2014 bis Fr&uuml;hjahr 2015) wurde durch die Erfolge der AfD-Landesverb&auml;nde in Brandenburg, Sachsen und Th&uuml;ringen bei den Landtagswahlen Mitte September 2014 eingeleitet (vgl. u.&nbsp;a. Kopke/Lorenz 2016: 221ff.). Sie zeichnete sich durch die innerparteiliche Auseinandersetzung &uuml;ber den Umgang mit der fr&uuml;heren, rechtsextremen Zugeh&ouml;rigkeit einzelner Parteimitglieder, das ambivalente Verh&auml;ltnis der AfD zu den Demonstrationen der Patriotischen Europ&auml;er gegen die Islamisierung des Abendlandes (PEGIDA) (vgl. Korsch 2016) und den sich konsolidierenden innerparteilichen rechten Fl&uuml;gel aus.</p>
<p>Die dritte Phase (Fr&uuml;hjahr 2015 bis Anfang Juli 2015) kann als Phase des offenen &#8218;Fl&uuml;gelkampfes&#8217; bezeichnet werden. W&auml;hrend die Anh&auml;nger_innen des neoliberalen und pro-atlantischen Kurses um Lucke sich gegen eine Hinwendung zu radikalnationalistischen Positionen und gegen die Fokussierung auf das Thema (Anti-)Islam aussprachen, stie&szlig;en sie seitens des nationalkonservativen Fl&uuml;gels auf vehementen innerparteilichen Widerspruch. Gemeinsam mit dem AfD-Landesvorsitzenden von Sachsen-Anhalt, Andr&eacute; Poggenburg, initiierte der Th&uuml;ringer AfD-Vorsitzende Bj&ouml;rn H&ouml;cke Anfang M&auml;rz 2015 die Erfurter Resolution, um offen f&uuml;r innerparteiliche Unterst&uuml;tzung gegen den Kurs der Wirtschaftsliberalen zu mobilisieren. Dieses Grundsatzpapier forderte, dass sich die AfD in erster Linie &#8222;als Bewegung unseres Volkes gegen die Gesellschaftsexperimente der letzten Jahrzehnte (Gender Mainstreaming, Multikulturalismus, Erziehungsbeliebigkeit usf.)&#8220; sowie &#8222;als Widerstandsbewegung gegen die weitere Aush&ouml;hlung der Souver&auml;nit&auml;t und der Identit&auml;t Deutschlands&#8220; aufstellen sollte (Der Fl&uuml;gel 2015). Der medienwirksame Aufstieg der Partei, die vergangenen Wahlerfolge und die Sto&szlig;richtung der Erfurter Resolution n&auml;hrten zunehmend die Hoffnungen der Anh&auml;ngerinnen und Anh&auml;nger der jungkonservativen &#8218;Neuen Rechten&#8217; auf ein erfolgreiches Parteiprojekt rechts der CDU/CSU, ohne dass der &#8218;Geruch des Dritten Reiches&#8217; an ihm haften w&uuml;rde (vgl. Kellershohn 2016). Verschiedene Akteur_ innen, Netzwerke und publizistische Projekte der &#8218;Neuen Rechten&#8217; (vgl. Langebach/ Raabe 2016) verfolgten bis dato kritisch, jedoch wohlwollend die Entwicklung der AfD und versuchten, von au&szlig;en Einfluss auf sie zu nehmen. Vereinzelt traten Vertreter_ innen dieses Spektrums in die Partei ein und fanden sich dort mit Gleichgesinnten zusammen. Das Lucke-Umfeld reagierte, wenngleich weniger erfolgreich, mit der Deutschland-Resolution auf den Rechtstrend der Partei.</p>
<p>Phase vier der Entwicklung (Juli 2015 bis August/September 2015) begann mit dem Bundesparteitag Anfang Juli in Essen, der als entscheidende Wegmarke in die noch junge Parteigeschichte eingehen sollte. Im offen ausgetragenen Kampf um die F&uuml;hrungsrolle unterlag Bernd Lucke seiner Konkurrentin Frauke Petry deutlich bei der dort vollzogenen Kampfabstimmung. Petry und der neue Parteivorstand erlangten ihren Sieg &uuml;ber Lucke vor allem durch die Unterst&uuml;tzung des rechten Parteifl&uuml;gels, der sich vornehmlich aus dem F&uuml;hrungspersonal der ostdeutschen Landesverb&auml;nde rekrutierte. Diese Zeit ist durch einschneidende personelle und politische Ver&auml;nderungen innerhalb der Partei gekennzeichnet und kann &#8222;bislang als bedeutungsvollste Ver&auml;nderungsphase in der Geschichte der AfD gelten.&#8220; (H&auml;usler 2016a: 14). Die Notwendigkeit der Verdr&auml;ngung der (Wirtschafts-)Liberalen aus der Partei bezeichnete der Brandenburgische AfD-Abgeordnete und Landesvize Andreas Kalbitz in der R&uuml;ckschau als notwendigen und erfolgreichen &#8222;S&auml;uberungsprozess&#8220;. Der Fl&uuml;gel h&auml;tte &#8222;es damals geschafft, die U-Boote der Globalisierung, des Proamerikanismus aus dieser Partei zu entfernen [&#8230;], weil sonst die letzte M&ouml;glichkeit der demokratischen Opposition gegebenenfalls verloren gegangen w&auml;re.&#8220; (Kalbitz 2016). Auch Alexander Gauland, stellvertretender AfD-Bundessprecher und Parteivorsitzender in Brandenburg, w&uuml;rdigte die Erfurter Resolution als entscheidenden Schritt, denn</p>
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<p class="bodytext">&#8222;sie war der Weg zu einer neuen Bewegungspartei, die mit diesem Elend der Altparteien und dieser Schicht von Funktion&auml;ren Schluss macht! Und da bin ich ganz bei meinem Freund Bj&ouml;rn H&ouml;cke, wir m&uuml;ssen jetzt vorw&auml;rts marschieren und wir werden gemeinsam vorw&auml;rts marschieren!&#8220; (Gauland 2016).</p>
</blockquote>
<p>Das Ausscheiden des Lucke-Fl&uuml;gels infolge des verst&auml;rkten Rechtsrucks und der innerparteilichen Machtverschiebung leitete die f&uuml;nfte, anhaltende Entwicklungsphase (ab Sommer 2015), den Wandel hin zu einer nationalpopulistischen &#8222;Anti-Bundesrepublik-Partei&#8220; (Escher 2016: 181) ein. Im Sommer 2015 dominierten im Kontext der steigenden Zahl Gefl&uuml;chteter aus den Kriegsgebieten des Nahen und Mittleren Osten die Themen Flucht und Asyl die &ouml;ffentliche Debatte. Dieser medial aufgeregt gef&uuml;hrte Diskurs brachte eine zunehmende Polarisierung und eine breite Mobilisierung rassistischer und demokratiefeindlicher Ressentiments in Teilen der deutschen Bev&ouml;lkerung mit sich, die die AfD mit einer sogenannten &#8222;Herbstoffensive&#8220; gegen &#8222;Asylchaos und Eurokrise&#8220; im &#8218;PEGIDA-Format&#8217; (Demonstrationen, Kundgebungen) zu befeuern und f&uuml;r sich zu nutzen versuchte. F&uuml;r weitere Zuspitzungen und starke emotionale Aufladungen der Debatte sorgten die Anschl&auml;ge der Terrororganisation Islamischer Staat in Paris Mitte November 2015 und die Diskussion &uuml;ber die massiven sexuellen &Uuml;bergriffe in der Silvesternacht 2015/2016 in K&ouml;ln.</p>
<p>Das erst Anfang Mai 2016 verabschiedete, inkoh&auml;rente Grundsatzprogramm mit seiner &#8222;unsolidarischen und antiemanzipatorischen Programmatik&#8220; (Kurth/Salzborn 2016: 52) l&auml;sst sich nach Botsch zusammenfassend als &#8222;reaktion&auml;r&#8220; (Botsch 2016b: 75) bezeichnen und offenbart deutliche Positionen eines ethnisch bis v&ouml;lkisch fundierten Nationalismus, der seinen Niederschlag bereits zuvor in den AfD-Programmen der Landtagswahlen in Baden-W&uuml;rttemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt im M&auml;rz fand (Vgl. Begrich/Begrich 2016; Hensel/Geiges et al. 2016). Hier zeigt sich, dass gleich der fr&uuml;hen NPD &#8222;auch die AfD deutlich in der &#8218;nationaldemokratischen&#8217; Tradition eines Vulg&auml;rdemokratismus verankert ist, der seinerseits mit zentralen Elementen der repr&auml;sentativen, parlamentarischen Demokratie im Sinne des Grundgesetzes in Spannung steht.&#8220; (Botsch 2016b: 71).</p>
<p>Trotz der j&uuml;ngsten Wahlerfolge halten vor allem die Vertreter_innen der ostdeutschen AfD-Landesverb&auml;nde, allen voran Alexander Gauland, an der fundamentaloppositionellen Strategie, einer &#8222;Opposition aus Prinzip&#8220; (Otto Kirchheimer) fest. In seiner Rede auf dem &#8222;2. Kyffh&auml;usertreffen des Fl&uuml;gels&#8220; Anfang Juni 2016 bekr&auml;ftigte Kalbitz diesen Kurs:</p>
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<p class="bodytext">&#8222;Wir haben innerhalb eines etwas &uuml;berarbeitungsbed&uuml;rftigem parlamentarischen Systems diese Arbeit zu leisten, ohne uns zu korrumpieren, ohne uns selber zu korrumpieren, und deshalb ist es ganz klar: wir wollen keine gro&szlig;e Koalition! Es kann uns nicht darum gehen, m&ouml;glichst schnell mit den etablierten Parteien ins Bett zu springen, um irgendwelche P&ouml;stchen zu kriegen. Nein, wir wollen den Wandel, wir wollen den grundlegenden Wandel in unserem Land!&#8220; (Kalbitz 2016).</p>
</blockquote>
<p>Die AfD, die sich in erster Linie als &#8222;fundamentaloppositionelle Bewegungspartei&#8220; (H&ouml;cke zit. n. Bregrich 2016a: 5), als rechte Sammlungspartei versteht, besitzt ihrem Selbstverst&auml;ndnis nach eine tendenziell anti- und au&szlig;erparlamentarische Ausrichtung (ebd.). Insofern hat sie kein Interesse an konkreter, politischer Sacharbeit und Problembew&auml;ltigung. Die Landesparlamente haben f&uuml;r die AfD zuallererst eine instrumentelle Funktion. Gleich der NPD, werden Kommunalvertretungen und Landtage</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">&#8222;vor allem als B&uuml;hne gesehen, um f&uuml;r die Menschen als Partei sichtbar zu sein und f&uuml;r die eigene Ideologie zu werben. Das Parlament wird als Kampfort verstanden, um die politischen Gegner und &#8218;das System der Altparteien&#8217; blo&szlig;zustellen. Zudem er&ouml;ffnen Landtage den Zugang zu vielf&auml;ltigen Ressourcen, wie etwa &ouml;ffentlichen Geldern, einer funktionierenden Infrastruktur oder &#8211; &uuml;ber das Instrument der Anfragen &#8211; Fakten und Daten zur Unterf&uuml;tterung ihrer aggressiven Propaganda.&#8220; (Begrich 2016a: 5).</p>
</blockquote>
<p>Bevorzugt setzt die AfD auf die &#8218;Mobilisierung der Stra&szlig;e&#8217;. Dabei folgt sie neurechten &Ouml;ffentlichkeitsstrategien, die schlussendlich darauf abzielen, den &ouml;ffentlichen Diskurs insgesamt nach rechts zu verschieben, indem man sich als vermeintlicher Tabubrecher und als ehrliche Anti-Establishment-Partei inszeniert. Dies dr&uuml;ckt sich bspw. im Bem&uuml;hen aus, Begrifflichkeiten mit eindeutigem nationalsozialistischem bzw. rechtsradikalem Bezug oder Kampagnenthemen, die man bisher nur aus dem Lager der extremen Rechten kannte, mit teils vulg&auml;rem, teils aggressivem Duktus salonf&auml;hig zu machen (vgl. Kemper 2016). &#8222;Die AfD-Positionierungen erfolgen jeweils lautstark und medienwirksam und werden &#8211; wenn sie dann als rassistisch oder menschenfeindlich charakterisiert werden &#8211; nicht zur&uuml;ckgenommen, sondern nur relativiert und so in der Diskussion gehalten.&#8220; Dahinter verbirgt sich die Absicht: &#8222;Die Erringung einer kulturellen Hegemonie &uuml;ber das, was als diskutabel in einer Demokratie gilt&#8220; (Kurth/ Salzborn 2016: 53). Dass diese Strategie der kalkulierten Provokation durchaus verf&auml;ngt, bemerkt auch Udo Past&ouml;rs, ehemaliger NPD-Bundesvorsitzender und &#8218;Hardliner&#8217; der Partei in Mecklenburg-Vorpommern, im Gespr&auml;ch mit einem Kamerateam des ARD-Politikmagazins Panorama w&auml;hrend des Landtagswahlkampfs 2016:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">&#8222;Die nehmen ja eins zu eins, was wir seit Jahrzehnten fordern und sind damit offensichtlich erfolgreich. [&#8230;] Schauen Sie sich die Reden von Herrn H&ouml;cke an. Der kopiert mich, ich geh daf&uuml;r ins Gef&auml;ngnis oder werde zumindest verurteilt daf&uuml;r, was ich sage, und der fischt mit seinen Reden irgendwo am rechten Rand ab.&#8220; (Past&ouml;rs zitiert nach: Panorama 2016).</p>
</blockquote>
<p>Aktuell wird seitens der AfD der gezielte Versuch, das deutsche Volk durch ein anderes zu ersetzen, herbeifantasiert: diese &#8222;Umvolkung&#8220;, der &#8222;gro&szlig;e Austausch&#8220; &#8211; der &#8222;von oben verordnete Multikulti-Umsturz&#8220; (Thorsten Wei&szlig; zit. n. Roeser 2016) sei bereits voll im Gange. Es drohe der &#8222;gleichgeschaltete Einheitsmensch&#8220; (H&ouml;cke zit. n. Kemper 2016: 106). Damit wird erkennbar versucht, das 2015 entstandene Protestmilieu gegen die Fl&uuml;chtlingspolitik der Bundesregierung bzw. gegen die Ansiedlung Gefl&uuml;chteter in der N&auml;he der eigenen Wohnung anzusprechen und an sich zu binden. Vorneweg sind dabei die bereits erw&auml;hnten AfD-Landesvorsitzenden H&ouml;cke, Poggenburg und Gauland. Letzterer warf den Parteien im Bundestag im Sommer 2016 &ouml;ffentlich vor, sie vertr&auml;ten &#8222;eine Politik der menschlichen &Uuml;berflutung&#8220;. Es handle sich dabei um den &#8222;Versuch, das deutsche Volk allm&auml;hlich zu ersetzen durch eine aus allen Teilen dieser Erde herbeigekommene Bev&ouml;lkerung&#8220; (Gauland zit. n. F.A.S. 2016). Das Szenario des &#8218;ausgetauschten Volkes&#8216; h&auml;ngt mit einem der z&auml;hesten Mythen zusammen, dem die extreme Rechte seit Jahrzehnten nachh&auml;ngt und den sie immer wieder in verschiedenen Kompositionen neu kreiert: Es ist die Paranoia vor dem angeblichen &#8222;Volkstod&#8220;, dem biopolitischen Niedergang bzw. Aussterben des deutschen Volkes (vgl. Botsch/Kopke 2016).</p>
<h5>Fazit und Ausblick</h5>
<p>Die Prognose des heutigen NPD-Vorsitzenden Franz aus dem Jahr 2013, dass die AfD &#8222;eine Eisbrecher- und T&uuml;r&ouml;ffner-Funktion f&uuml;r die viel weitergehende EU-Kritik der NPD&#8220; &uuml;bernehmen, &#8222;die Rolle des n&uuml;tzlichen Wegbereiters&#8220; spielen und somit neue W&auml;hlerschichten f&uuml;r die Nationaldemokraten erschlie&szlig;en w&uuml;rde, erwies sich offenbar als Fehleinsch&auml;tzung (Franz zit. n. Sager 2016). Das Gegenteil trat ein. &#8222;Die NPD ist f&uuml;r uns eine konkurrierende Partei&#8220;, wehrte der AfD-Spitzenkandidat Sachsen-Anhalts, Andr&eacute; Poggenburg, die Vereinnahmungsversuche der NPD-Initiative &#8222;Erststimme AfD, Zweitstimme NPD&#8220; vor den Landtagswahlen im M&auml;rz 2016 auf ZEIT ONLINE-Nachfrage ab. Man habe zwar &#8222;&auml;hnliche Ziele, aber die L&ouml;sungsans&auml;tze sind andere.&#8220; (zit n. Steffen 2016). &Auml;hnlich der NPD misstraut auch die AfD &#8222;der Regierung weniger als den Parlamenten, der Verwaltung weniger als der Regierung und am wenigsten der Justiz, sofern diese aus den vermeintlichen Fesseln der Parteienmacht befreit sei.&#8220; (Botsch 2016b: 75). Gegen den demokratischen Verfassungsstaat und gegen die moderne, pluralistische Verfasstheit der bundesdeutschen Gesellschaft, die sie ver&auml;chtlich als &#8222;links-gr&uuml;n-versifftes 68er-Deutschland&#8220; (Meuthen zitiert nach Steffen&nbsp;2016a) bezeichnet, bringt sie ihren exklusiven Nationalismus in Stellung:</p>
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<p class="bodytext">&#8222;Volk, Liebe, Kunst, Kultur und Humor eines Volkes sind nicht im Grundgesetz ausgedr&uuml;ckt, sie sind das, was uns ausmacht, was uns in der Geschichte ausgemacht hat, und sie gehen weit &uuml;ber das hinaus, was eine Verfassung darstellt. Wir lieben nicht die Verfassung, wir lieben unser Volk. Aber wir wissen, dass die Verfassung richtig und n&uuml;tzlich ist, und wir stehen f&uuml;r sie ein, sie ist ein Kleid, das man ver&auml;ndern kann. Identit&auml;t, Nationales, Kultur kann man nicht ver&auml;ndern. Sie ist uns angeboren und sie ist etwas, was wir alle zum Leben brauchen.&#8220; (Gauland 2016)</p>
</blockquote>
<p>Daf&uuml;r setzt die AfD auf einen allgemeinen, mindestens mehrheitlich vorhandenen, einheitlichen Volkswillen, den sie durch direkt- und identit&auml;rdemokratische Politikvorstellungen verwirklicht sehen will. &#8222;Immerhin &#8211; und hier unterscheidet die AfD sich grundlegend von der NPD &#8211; l&auml;sst sich nicht erkennen, dass sie das Motiv der organischen, urspr&uuml;nglichen und auf gemeinsamer Abstammung basierenden Volksgemeinschaft programmatisch mobilisiert. Der Begriff der Volksgemeinschaft taucht im Parteiprogramm nicht auf.&#8220; (Botsch 2016b: 75). Programmatisch betrachtet ist die AfD momentan keine genuin rechtsradikale Partei. Die politische Praxis der AfD verlangt es hingegen, dass auch interne oder &ouml;ffentliche &Auml;u&szlig;erungen von Funktionstr&auml;gerinnen und Funktionstr&auml;gern Bestandteil der Analyse und Bewertung sein m&uuml;ssen. Ob und inwieweit die st&auml;rker im v&ouml;lkisch-identit&auml;ren Milieu verankerten Str&ouml;mungen der Partei, allen voran &#8222;Der Fl&uuml;gel&#8220; und die &#8222;Patriotische Plattform&#8220;, radikalnationalistische Vorstellungen tradieren, lie&szlig;e sich nur aus einer breiteren Analyse des programmatischen Materials der AfD erschlie&szlig;en (vgl. ebd.) Eine weitere Unterscheidung k&ouml;nnen wir auf der Ebene der Mitgliederrekrutierung feststellen: Im Gegensatz zur NPD entstand die AfD zun&auml;chst als eine Abspaltung von den Unionsparteien und gr&uuml;ndete sich nicht aus dem &#8222;nationalen Lager&#8220; heraus. Aktuell erinnert die Entwicklung der Partei in einigen Z&uuml;gen an den eingangs erw&auml;hnten Werdegang der NPD in den Jahren 1966 bis 1968 und an den Aufstieg der REP Ende der 1980er/Anfang der 1990er Jahre (vgl. Jaschke 1993). Ein Vergleich mit der Entwicklung der REP bez&uuml;glich der politischen Sozialisation ihrer Mitglieder ist &auml;u&szlig;erst aufschlussreich. &#8222;Das Verhalten eines Gro&szlig;teils der Aktivisten&#8220;, so der Politikwissenschaftler Hans-Gerd Jaschke, &#8222;ist vorgepr&auml;gt durch die politische Sozialisation rechts von der Union, zumal in DVU und NPD.&#8220; (Jaschke 1993: 30). Sein Befund um die politische Strategie der damaligen REP offenbart Parallelen zur heutigen F&uuml;hrungsebene der AfD: &#8222;Sie wissen, welche Deutungen und Strategien zum politischen Abseits f&uuml;hren, und vermeiden sie nach Kr&auml;ften. Sie wissen, wie Signale und Botschaften zeitgem&auml;&szlig; zu verschl&uuml;sseln sind, um die Rechtsau&szlig;en-Klientel bei der Stange zu halten und neue, j&uuml;ngere W&auml;hlerschichten anzusprechen&#8220; und wissen &#8222;rechte Inhalte so zu verpacken, dass populistische, w&auml;hlerwirksame Effekte dabei herauskommen.&#8220; (ebd.).</p>
<p>In der Anfangszeit bem&uuml;hte sich die AfD-F&uuml;hrung um eine deutliche Abgrenzung zum verfassungsfeindlichen Rechtsextremismus. Dies hat sich inzwischen ge&auml;ndert. Momentan, so der Gesamteindruck, steht die AfD auf der Schwelle zur &#8222;Nationalen Opposition&#8220;. Es hat den Anschein, dass ein Gro&szlig;teil der Partei darauf dr&auml;ngt, einen Schritt weiter zu gehen.</p>
<p><b>CHRISTOPH&nbsp;KOPKE</b><i>&nbsp;&nbsp; Jahrgang 1967, Diplom-Politologe, Dr. phil. Seit 2015 Professor f&uuml;r Politikwissenschaft und Soziologie an der Hochschule f&uuml;r Wirtschaft und Recht in Berlin. Letzte Ver&ouml;ffentlichungen u.a.: Kontinuit&auml;t des Antisemitismus: Israel im Blick der extremen Rechten, in: Olaf Gl&ouml;ckner/Julius H. Schoeps (Hrsg.): Deutschland, die Juden und der Staat Israel. Eine politische Bestandsaufnahme. Hildesheim/Z&uuml;rich/New York 2016, S.&nbsp;285-313 (mit Gideon Botsch); Die extreme Rechte als Wahlkampfakteur, in: Fabian Virchow/Martin Langebach/ Alexander H&auml;usler (Hrsg.): Handbuch Rechtsextremismus. Wiesbaden 2016, S.&nbsp;225-256.</i></p>
<p><i>ALEXANDER&nbsp;LORENZ&nbsp;&nbsp; Jahrgang 1987, B.A., studierte Geschichte und Religionswissenschaften an der Universit&auml;t Potsdam. Redakteur der Online-Zeitschrift Medaon &#8211; Magazin f&uuml;r j&uuml;disches Leben in Forschung und Bildung. Freiberufliche T&auml;tigkeiten in der historisch-politischen Bildungsarbeit. Letzte Ver&ouml;ffentlichung u.a.: &raquo;Ich kenne keine Fl&uuml;gel, ich kenne keine Str&ouml;mungen. Ich kenne nur die Brandenburger AfD&laquo;. Die Alternative f&uuml;r Deutschland (AfD) in Brandenburg im Fr&uuml;hjahr 2015, in: Alexander H&auml;usler (Hrsg.): Die Alternative f&uuml;r Deutschland. Programmatik, Entwicklung und politische Verortung. Wiesbaden 2016, S. 221-235. (mit Christoph Kopke). </i></p>
<h5>Literaturverzeichnis</h5>
<p>Backes, Uwe/Steglich, Henrik (Hrsg.) 2007: Die NPD. Erfolgsbedingungen einer rechtsextremistischen Partei, Baden-Baden.</p>
<p>Begrich, Pascal 2016a: Fundamentaloppositionelle Bewegungspartei. Die AfD und ihr Verh&auml;ltnis zur Parlamentsarbeit, in: miteinanderthema, H.3, S. 5.</p>
<p>Begrich, David/Begrich, Pascal 2016: Volk &#8211; Nation &#8211; Identit&auml;t. Das Wahlprogramm der AfD Sachsen-Anhalt, in: miteinanderthema, H.3, S. 6-11.</p>
<p>Botsch, Gideon 2011: Die extreme Rechte als &#8222;nationales Lager&#8220; &#8211; &#8222;Vers&auml;ulung&#8220; im lebensweltlichen Milieu oder Marsch in die Mitte der Gesellschaft?, in: Kopke, Christoph (Hrsg.): Die Grenzen der Toleranz. Rechtsextremes Milieu und demokratische Gesellschaft in Brandenburg. Bilanz und Perspektiven, Potsdam, S. 57-81.</p>
<p>Botsch, Gideon 2016a: &#8218;Nationale Opposition&#8217; in der demokratischen Gesellschaft. Zur Geschichte der extremen Rechten in der Bundesrepublik Deutschland, in: Virchow, Fabian/Langebach, Martin/H&auml;usler, Alexander (Hrsg.): Handbuch Rechtsextremismus (= Edition Rechtsextremismus), Wiesbaden, S. 43-82.</p>
<p>Botsch, Gideon 2016b: Wahre Demokratie und Volksgemeinschaft. Ideologie und Programmatik der NPD und ihres rechtsextremen Umfelds, Wiesbaden.</p>
<p>Botsch, Gideon/Kopke, Christoph 2016: Der &#8222;Volkstod&#8220;. Zur Kontinuit&auml;t einer extrem rechten Paranoia, in: Claus, Robert/Lang, Juliane/Peters, Ulrich (Hrsg.): Antifeminismus in Bewegung, Hamburg (im Erscheinen).<br />Botsch, Gideon/Kopke, Christoph 2009: Die NPD und ihr Milieu. Studien und Berichte, M&uuml;nster/Ulm.</p>
<p>Botsch, Gideon/Kopke, Christoph/Lorenz, Alexander 2015: Wie agiert die Alternative f&uuml;r Deutschland&#8220; vor Ort? Das Fallbeispiel Brandenburg, in: Zick, Andreas/K&uuml;pper, Beate (Hrsg.): Wut, Verachtung, Abwertung. Rechtspopulismus in Deutschland, hrsg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung von Ralf Melzer und Dietmar Molthagen, Bonn, S. 146-166.</p>
<p>Escher, Clemens 2016: Die AfD als Anti-Bundesrepublik-Partei, in: Benz, Wolfgang (Hrsg.): Fremdenfeinde und Wutb&uuml;rger. Verliert die demokratische Gesellschaft ihre Mitte?, Berlin, S. 181-192.</p>
<p>Fascher, Eckhard 1994: Modernisierter Rechtsextremismus? Ein Vergleich der Parteigr&uuml;ndungsprozesse der NPD und der Republikaner in den sechziger und achtziger Jahren, Berlin.</p>
<p>Hensel, Alexander/Geiges, Lars/Pausch, Robert/F&ouml;rster, Julika 2016: Die AfD vor den Landtagswahlen 2016. Programme, Profile und Potenziale (= OBS-Arbeitspapier 20), hrsg. von der Otto-Brenner-Stiftung, Frankfurt a. Main, abrufbar unter <a href="https://www.otto-brenner-shop.de/uploads/tx_mplightshop/AP20_AFD.pdf" target="_blank" rel="noopener">https://www.otto-brenner-shop.de/uploads/tx_mplightshop/AP20_AFD.pdf</a> (Abruf v. 16.10.2016).</p>
<p>H&auml;usler, Alexander 2016a: Die AfD: eine rechtspopulistische Partei im Wandel. Ein Zwischenbericht (= diskurs), hrsg. vom DGB-Bundesvorstand, Berlin.</p>
<p>H&auml;usler, Alexander 2016b: Ausblick, in: Ders. (Hrsg.): Die Alternative f&uuml;r Deutschland. Programmatik, Entwicklung und politische Verortung, Wiesbaden, S. 239-245.</p>
<p>H&auml;usler, Alexander/Roeser, Rainer/Scholten, Lisa 2016: Programmatik, Themensetzung und politische Praxis der Partei &#8222;Alternative f&uuml;r Deutschland&#8220; (AfD). Eine Studie im Auftrag der Heinrich B&ouml;ll Stiftung, Dresden, abrufbar unter <a href="http://www.weiterdenken.de/sites/default/files/uploads/2016/08/haeusler_roeser_scholten_afd_2016-08.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.weiterdenken.de/sites/default/files/uploads/2016/08/haeusler_roeser_scholten_afd_2016-08.pdf</a> (Abruf v. 17.10.2016).</p>
<p>Hoffmann, Uwe 1999: Die NPD. Entwicklung, Ideologie und Struktur, Frankfurt a. Main.</p>
<p>Jaschke, Hans-Gerd 1993: Die &#8222;Republikaner&#8220; Profile einer Rechtsau&szlig;en-Partei, Bonn, 2. akt. u. erw. Auflage.</p>
<p>Jentsch, Ulli (2016): Jeden Montag Deutschland retten. PEGIDA und Co. ver&auml;ndern das politische Klima, in: Heinrich-B&ouml;ll-Stiftung (Hrsg.): Ideologien der Ungleichwertigkeit (= Schriften zur Demokratie, Band 42), Berlin, S. 37-44.</p>
<p>Kellershohn, Helmut 2016: Risse im Geb&auml;lk. Fl&uuml;gelk&auml;mpfe in der jungkonservativen Neuen Rechten und in der AfD, in: H&auml;usler, Alexander (Hrsg.): Die Alternative f&uuml;r Deutschland. Programmatik, Entwicklung und politische Verortung, Wiesbaden, S. 181-200.</p>
<p>Kemper, Andreas 2016: &#8222;&#8230; die neurotische Phase &uuml;berwinden, in der wir uns seit siebzig Jahren befinden&#8220; Zur Differenz von Konservatismus und Faschismus am Beispiel der &#8222;historischen Mission&#8220; Bj&ouml;rn H&ouml;ckes (AfD), hrsg. von der Rosa-Luxemburg-Stiftung Th&uuml;ringen, Jena.</p>
<p>Kopke, Christoph 2016: Der III. Weg. Personal, Auftreten und Inhalte einer neonazistischen Kleinpartei, in: Burschel, Friedrich (Hrsg.): Durchmarsch von Rechts. V&ouml;lkischer Aufbruch: Rassismus, Rechtspopulismus, rechter Terror (= Manuskripte &#8211; Neue Folge, Band 17), hrsg. von der Rosa-Luxemburg-Stiftung, Berlin, S. 79-87.</p>
<p>Kopke, Christoph/Lorenz, Alexander 2016: &#8222;Ich kenne keine Fl&uuml;gel, ich kenne keine Str&ouml;mungen. Ich kenne nur die Brandenburger AfD&#8220; Die Alternative f&uuml;r Deutschland (AfD) in Brandenburg im Fr&uuml;hjahr 2015, in: H&auml;usler, Alexander (Hrsg.): Die Alternative f&uuml;r Deutschland. Programmatik, Entwicklung und politische Verortung, Wiesbaden, S. 221-235.</p>
<p>Korsch, Felix 2016: &#8222;Nat&uuml;rliche Verb&uuml;ndete&#8220;? Die Pegida-Debatte in der AfD zwischen Anziehung und Ablehnung, in: H&auml;usler, Alexander (Hrsg.): Die Alternative f&uuml;r Deutschland. Programmatik, Entwicklung und politische Verortung, Wiesbaden, S.111-134.</p>
<p>Kurth, Alexandra/Salzborn, Samuel 2016: Die AfD als Herausforderung f&uuml;r die politische Bildung, in: Journal f&uuml;r politische Bildung, Jg. 6, H. 3, S. 50-55.</p>
<p>Langebach, Martin/Raabe, Jan 2016: Die &#8218;Neue Rechte&#8217; in der Bundesrepublik Deutschland, in: Virchow, Fabian/Langebach, Martin/H&auml;usler, Alexander (Hrsg.): Handbuch Rechtsextremismus (= Edition Rechtsextremismus), Wiesbaden, S. 561-592.</p>
<p>Missy, Stefan 2013: Das politische Profil der &#8222;neuen&#8220; NPD: Organisatorischer Wandel, ideologische Radikalisierung und strategisches Konzept einer &#8222;systemfeindlichen&#8220; Partei. M&uuml;nchen ( = Diss. Phil.; LMU M&uuml;nchen).</p>
<p>Niedermayer, Oskar/Hofrichter, J&uuml;rgen 2016: Die W&auml;hlerschaft der AfD: Wer ist sie, woher kommt sie und wie weit rechts steht sie?, in: ZParl. Zeitschrift f&uuml;r Parlamentsfragen, Jg. 47, H. 2, S. 267-285.</p>
<p>Niethammer, Lutz 1969: Angepa&szlig;ter Faschismus. Politische Praxis der NPD, Frankfurt a. Main.</p>
<p>Pfahl-Traughber, Armin 2009: Die &#8222;alte&#8220; und die &#8222;neue&#8220; NPD. Eine vergleichende Betrachtung zu Gefahrenpotential und Profil, in: Braun, Stephan/Geisler, Alexander/Gerster, Martin (Hrsg.): Strategien der extremen Rechten, Wiesbaden, S. 77-91.</p>
<p>Puls, Hendrik 2015: &#8222;Die Rechte&#8220; als neue Bewegungspartei des Neonazismus, in: Forschungsjournal Soziale Bewegung, Jg. 28, H. 1, S. 160-165.</p>
<p>Reisigl, Martin 2012: Rechtspopulistische und faschistische Rhetorik &#8211; Ein Vergleich, in: Totalitarismus und Demokratie, Jg. 9, H. 2, S. 303-323.</p>
<p>Roeser, Rainer 2016: AfD-Nachwuchs auf dem Weg ins Parlament, in: blick nach rechts vom 30.09.2016, abrufbar unter <a href="http://www.bnr.de/artikel/hintergrund/afd-nachwuchs-auf-dem-weg-ins-parlament" target="_blank" rel="noopener">http://www.bnr.de/artikel/hintergrund/afd-nachwuchs-auf-dem-weg-ins-parlament</a> (Abruf v. 18.10.2016).</p>
<p>Sontheimer, Kurt 1971 [1968]: Antidemokratisches Denken in der Bundesrepublik, in Ders.: Deutschland zwischen Demokratie und Antidemokratie, M&uuml;nchen, S. 139-171.</p>
<p>Virchow, Fabian/Dornbusch, Christian (Hrsg.) 2008: 88 Fragen und Antworten zur NPD. Weltanschauung, Strategie und Auftreten einer Rechtspartei &#8211; und was Demokraten dagegen tun k&ouml;nnen, Schwalbach/Ts.</p>
<h5>Quellen </h5>
<p>Der Fl&uuml;gel 2015: Erfurter Resolution, abrufbar unter <a href="http://www.derfluegel.de/2015/03/14/die-erfurter-resolution-wortlaut-und-erstunterzeichner/" target="_blank" rel="noopener">http://www.derfluegel.de/2015/03/14/die-erfurter-resolution-wortlaut-und-erstunterzeichner/</a> (Abruf v. 10.10.2016).</p>
<p>Die Landeswahlleiterin/Landesamt f&uuml;r innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern 2016: Landtagswahl am 4. September 2016, Kurz&uuml;berblick, abrufbar unter <a href="http://www.mv-laiv.de/Wahlen/Landtagswahlen/2016/" target="_blank" rel="noopener">http://www.mv-laiv.de/Wahlen/Landtagswahlen/2016/</a> (Abruf v. 15.10.2016).</p>
<p>Die Landeswahlleiterin f&uuml;r Berlin 2016: Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2016, Endg&uuml;ltiges Ergebnis, abrufbar unter <a href="https://www.wahlen-berlin.de/wahlen/BE2016/afspraes/zweitstimmen_gemeinde-1-berlin_gesamt.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.wahlen-berlin.de/wahlen/BE2016/afspraes/zweitstimmen_gemeinde-1-berlin_gesamt.html</a> (Abruf v. 10.10.2016).</p>
<p>DS-TV 27-16 2016: Wie geht&#8217;s weiter? Herbstinterview mit dem NPD-Parteivorsitzenden Frank Franz, ver&ouml;ffentlicht am 07.10.2016, abrufbar unter <a href="https://www.youtube.com/watch?v=W8IRMJm6u5M" target="_blank" rel="noopener">https://www.youtube.com/watch?v=W8IRMJm6u5M</a> (Abruf v. 10.10.2016). Typoskript der Videoabschrift.</p>
<p>F.A.S. 2016: Gaulands Rede im Wortlaut, in: FAZ.NET vom 05.06.2016, abrufbar unter: <a href="http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/zum-nachlesen-gaulands-rede-im-wortlaut-14269861.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/zum-nachlesen-gaulands-rede-im-wortlaut-14269861.html</a> (Abruf v. 15.10.2016).</p>
<p>Gauland, Alexander 2016: Rede des Landesvorsitzenden der AfD Brandenburg und Fraktionsvorsitzenden der AfD im Brandenburger Landtag Dr. Alexander Gauland anl&auml;sslich des 2. Kyffh&auml;usertreffens des Fl&uuml;gels am 4. Juni 2016, ver&ouml;ffentlicht am 07.06.2016, abrufbar unter <a href="https://www.youtube.com/watch?v=d1m_atNKRN4" target="_blank" rel="noopener">https://www.youtube.com/watch?v=d1m_atNKRN4</a> (Abruf v. 16.10.2016). Typoskript der Videoabschrift.</p>
<p>Kalbitz, Andreas 2016: Rede des stellv. Sprechers der AfD Brandenburg und Mitglied des Landtags Brandenburg Andreas Kalbitz anl&auml;sslich des 2. Kyffh&auml;usertreffens des Fl&uuml;gels am 4. Juni 2016, ver&ouml;ffentlicht am 14.06.2016, abrufbar unter <a href="https://www.youtube.com/watch?v=oRSOaacPsqA" target="_blank" rel="noopener">https://www.youtube.com/watch?v=oRSOaacPsqA</a> (Abruf v. 16.10.2016). Typoskript der Videoabschrift.</p>
<p>Panorama 2016: NPD und AfD: Original und Kopie?, Sendung vom 01.09.2016, Protokoll der Sendung abrufbar unter <a href="https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2016/panorama6532.pdf" target="_blank" rel="noopener">https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2016/panorama6532.pdf</a> (Abruf v. 15.10.2016).</p>
<p>Reuters 2016: AfD in Umfrage drittst&auml;rkste Partei im Bund, in: ZEIT ONLINE vom 16.10.2016, abrufbar unter <a href="http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-10/alternative-fuer-deutschland-afd-gruene-umfrage" target="_blank" rel="noopener">http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-10/alternative-fuer-deutschland-afd-gruene-umfrage</a> (Abruf v. 17.10.2016).</p>
<p>Sager, Tomas 2016: NPD im Sturzflug?, in: blick nach rechts vom 14.09.2016, abrufbar unter <a href="http://www.bnr.de/artikel/hintergrund/npd-im-sturzflug" target="_blank" rel="noopener">http://www.bnr.de/artikel/hintergrund/npd-im-sturzflug</a> (Abruf v. 20.10.2016).</p>
<p>Steffen, Tilman 2016: NPD dient sich der AfD an, in: ZEIT ONLINE vom 07.03.2016, abrufbar unter <a href="http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-03/landtagswahlen-npd-afd-allianz-koalition-erststimme" target="_blank" rel="noopener">http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-03/landtagswahlen-npd-afd-allianz-koalition-erststimme</a> (Abruf v. 17.10.2016).</p>
<p>Steffen, Tilman 2016a: AfD gegen AfD gegen AfD, in: ZEIT ONLINE vom 06.07.2016, abrufbar unter <a href="http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-07/alternative-fuer-baden-wuerttemberg-joerg-meuthen-wolfgang-gedeon-afd" target="_blank" rel="noopener">http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-07/alternative-fuer-baden-wuerttemberg-joerg-meuthen-wolfgang-gedeon-afd</a> (Abruf v. 18.10.2016).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/auf-dem-weg-in-die-nationale-opposition-1/">Auf dem Weg in die „Nationale Opposition“?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, Neonazismus</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/rechtsextremismus-rechtspopulismus-neonazismus-1/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 21 Dec 2016 16:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Zur Bezeichnungspraxis empirisch gelegentlich komplexer Ph&#228;nomene. In: vorg&#228;nge Nr. 216 (4/2016), S. 29-37 Rechtspopulismus, Rechtsextremismus, Neue Rechte, Radikale Rechte &#8211; und wo steht die AfD? Die Abgrenzung und Einordnung ist nicht einfach. Fabian Virchow gelingt dies unter Auswertung der Literatur und der empirischen Befunde. Er schlie&#223;t nicht aus, dass sich die AfD in absehbarer Zeit [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/rechtsextremismus-rechtspopulismus-neonazismus-1/">Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, Neonazismus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Bezeichnungspraxis empirisch gelegentlich komplexer Ph&auml;nomene. In: vorg&auml;nge Nr. 216 (4/2016), S. 29-37</p>
<p><i>Rechtspopulismus, Rechtsextremismus, Neue Rechte, Radikale Rechte &#8211; und wo steht die AfD? Die Abgrenzung und Einordnung ist nicht einfach. Fabian Virchow gelingt dies unter Auswertung der Literatur und der empirischen Befunde. Er schlie&szlig;t nicht aus, dass sich die AfD in absehbarer Zeit zu einer Partei entwickelt, in der die extreme Rechte zentrale Schl&uuml;sselpositionen besetzt und das politische Profil dominiert. </i></p>
<p>Mitte September 2016 teilte Kai Griffke als Chefredakteur der Tagesschau mit, dass in der Berichterstattung &uuml;ber die Alternative f&uuml;r Deutschland (AfD) in Zukunft nicht mehr generell die Bezeichnung &#8250;rechtspopulistisch&#8249; verwendet w&uuml;rde, um die Partei politisch einzuordnen. Sprecher*innen anderer &ouml;ffentlich-rechtlicher Sendeanstalten best&auml;tigten diese Entscheidung, wiesen zugleich jedoch ebenfalls darauf hin, dass dies keineswegs bedeute, diese Charakterisierung gar nicht mehr verwenden zu wollen. [1] Bereits Ende 2015 &#8211; einige Monate vor den Landtagswahlen in Baden-W&uuml;rttemberg und Rheinland-Pfalz &#8211; hatte der S&uuml;dwestrundfunk (SWR) eine &auml;hnliche Entscheidung getroffen, die von Vertreter*innen demokratischer Parteien insbesondere angesichts der fortgesetzten Entwicklung der AfD nach rechts scharf kritisiert wurde (Neuerer 2015). Seitens der AfD wurden diese Ver&auml;nderungen in der Bezeichnungspraxis hingegen wohlwollend kommentiert, da man sich durch sie als demokratisch geadelt sah (Petry 2016).</p>
<p>Die Diskussion, welche Begrifflichkeit die AfD angemessen charakterisiert, begleitet die Partei seit ihrer Gr&uuml;ndung und ber&uuml;cksichtigt in der Regel programmatische Dokumente, &Auml;u&szlig;erungen und Aktivit&auml;ten von AfD-Funktionstr&auml;ger*innen sowie die politische Herkunft ihres Personals (Berbuir 2015; Anan 2016; Ceyhan 2016). Die Partei selbst nutzt unterschiedliche Selbstcharakterisierungen. Die Bezeichnungspraxis hinsichtlich der AfD, aber auch bez&uuml;glich anderer politischer Organisationen rechts der CDU/CSU, ist zudem r&uuml;ckgebunden an die theoretischen Ans&auml;tze und Konzeptualisierungen der jeweiligen Forschenden. In den folgenden Abschnitten werden handlungsf&auml;hige politische Organisationen und Netzwerke rechts von CDU/CSU vorgestellt und hinsichtlich der sie gegenstandsangemessen bezeichnenden Begrifflichkeiten diskutiert. [2]</p>
<h5>Ist die AfD eine Partei des Rechts&shy;po&shy;pu&shy;lis&shy;mus?</h5>
<p>Sp&auml;testens im Anschluss an den AfD-Parteitag in Essen am 4. Juli 2015 und der an der Absetzung des Parteivorsitzenden Bernd Lucke ablesbaren Entwicklung nach rechts findet sich in wissenschaftlichen Studien zur Partei regelm&auml;&szlig;ig die Bezeichnung &#8250;rechtspopulistisch&#8249; (vgl. etwa Bebnowski 2015; Decker 2016; H&auml;usler 2015, 2016; H&auml;usler/Roeser 2016; Lewandowsky 2015, 2016). Hinsichtlich einer solchen Charakterisierung steht weniger ein spezifischer, als populistisch im Sinne von emotionalisierend, personalisierend und vereinfachend verstandener Politik- und Kommunikationsstil im Vordergrund (Merkle 2016), sondern &#8211; entsprechend des Populismus als &#8250;d&uuml;nne Ideologie&#8249; &#8211; ein &#8222;Deutungsschema, das die Welt moralistisch als Dualismus von gutem Volk und korrupten Eliten wahrnimmt&#8220; (Priester 2016: 547) und im Falle des Rechtspopulismus zus&auml;tzlich mit einer nativistisch grundierten Gegen&uuml;berstellung arbeitet, mittels derer die Anspr&uuml;che der &#8250;Anderen&#8249; bzw. der &#8250;Fremden&#8249; auf politische und soziale Teilhabe zugunsten des als ethnisch homogen verstandenen &#8250;Volkes&#8249; abgewiesen werden. Diese auf Identit&auml;tsstiftung zielende nationalistische Programmatik greift vielfach produktivistische Denkfiguren (Berlet/Lyons 2000) auf und kann so gegen all diejenigen in Stellung gebracht werden, die als unproduktiv charakterisiert werden &#8211; seien es die &#8250;faulen Griechen&#8249; (Bickes et al. 2012), gesellschaftlich marginalisierte Gruppen wie etwa Wohnungslose oder Sinti und Roma, k&uuml;rzlich Zugewanderte &#8211; oder in antisemitischer Aufladung &#8211; das Judentum (Waldbauer 2007; Foxman 2010; Holz/Weyand 2014).</p>
<p>Die Tragf&auml;higkeit des Begriffs &#8250;Rechtspopulismus&#8249; ist mit Blick auf das komplexe und dynamische Kr&auml;fteverh&auml;ltnis zwischen v&ouml;lkisch-nationalistischen, neoliberalen, extrem rechten und nationalkonservativen Netzwerken und Akteur*innen in der AfD jedoch nicht unumstritten. Korsch (2014) pl&auml;diert mit Blick auf die Fr&uuml;hphase der Partei f&uuml;r eine Charakterisierung als marktradikal und neokonservativ, um spezifische programmatische Orientierungen der AfD wie etwa Forderungen nach Erhalt bzw. St&auml;rkung heteronormativer Familienkonzepte w&uuml;rdigen zu k&ouml;nnen. Friedrich (2015) konstatiert eine Verschiebung und Erweiterung der von der AfD aufgerufenen Themen, in deren Zuge die urspr&uuml;nglich national-neoliberale Orientierung in den Landtagswahlk&auml;mpfen in Brandenburg, Th&uuml;ringen und Sachsen durch einen nationalistisch aufgeladenen Kriminalpopulismus (Butterwegge 2013) erweitert wurde. Plehwe und Schl&ouml;gl (2014) zeichnen die genealogische Einbindung wichtiger Akteur*innen der AfD in neoliberal-europakritische Netzwerke auf internationaler Ebene nach, durch die ein Verst&auml;ndnis dieser Partei als rechtsliberal und rechtsreligi&ouml;s erst verst&auml;ndlich werde (Plehwe 2016).<br />W&auml;hrend die zur Charakterisierung der AfD verwendeten Begrifflichkeiten nicht zuletzt aufgrund der Ver&auml;nderung der Partei selbst, aber auch der unterschiedlichen theoretischen Brillen der Analysierenden variierten, wird die Partei doch gemeinhin als politisches Projekt rechts der CDU/CSU betrachtet. Dies ist insofern auch nicht verwunderlich, stammt doch ein hoher Prozentsatz der Funktionstr&auml;ger*innen entweder aus den Unionsparteien, denen zumindest die CDU als &#8250;sozialdemokratisiert&#8249; gilt, sowie aus einer Vielzahl an nationalkonservativen, rechtspopulistischen und extrem rechten Parteien, Zirkeln, Netzwerken und Vereinigungen. Dabei ist nicht auszuschlie&szlig;en, dass sich die AfD &#8211; vergleichbar mit der Partei Die Republikaner in den 1980er Jahren &#8211; in absehbarer Zeit zu einer Partei entwickelt, in der die extreme Rechte zentrale Schl&uuml;sselpositionen besetzt und das politische Profil dominiert. Die Wirkm&auml;chtigkeit der von Peter Dudek und Hans-Gerd Jaschke beschriebenen &#8250;rechtsextremen Stammkultur&#8249; (Dudek/Jaschke 1984) sowie deren Strategief&auml;higkeit sollten jedenfalls nicht untersch&auml;tzt werden.</p>
<h5>Rechts&shy;po&shy;pu&shy;lismus und Rechts&shy;ex&shy;tre&shy;mismus</h5>
<p>Der Begriff &#8250;Rechtsextremismus&#8249; wird in der Bundesrepublik Deutschland zum einen von den Nachrichtendiensten und Innenministerien genutzt, die ihn im Rahmen der Extremismustheorie als Teil einer Ordnungssystematik nutzen und dar&uuml;ber bestimmte politische Akteure als verfassungswidrig markieren. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu den Verboten der Sozialistischen Reichspartei (1952) und der Kommunistischen Partei Deutschlands (1956) wird die Verfassungswidrigkeit insbesondere bei fehlender Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, der Ablehnung von Volkssouver&auml;nit&auml;t und Gewaltenteilung, der Gesetzm&auml;&szlig;igkeit der Verwaltung und der Unabh&auml;ngigkeit der Gerichte sowie des Mehrparteienprinzips und des Rechts auf verfassungsm&auml;&szlig;ige Bildung und Aus&uuml;bung einer Opposition konstatiert. Die insbesondere von Uwe Backes und Eckard Jesse entwickelte normative Extremismus-Theorie arbeitet zentral mit der distinkten Gegen&uuml;berstellung von &#8250;Extremismus&#8249; und &#8250;Demokratie&#8249;, der zufolge den politischen Akteur*innen der demokratischen Mitte an den R&auml;ndern die Extreme als klar abgrenzbar und randst&auml;ndig gegen&uuml;berstehen. Dies ist empirisch jedoch &#8211; wie die sogenannten &#8250;Mitte&#8249;-Studien des Bielefelder Instituts f&uuml;r Interdisziplin&auml;re Konflikt- und Gewaltforschung sowie der Leipziger Studiengruppe um Elmar Br&auml;hler und Oliver Decker zeigen &#8211; hinsichtlich politischer Einstellungen nicht haltbar (St&ouml;ss 2010; Virchow 2016a). Der Extremismus-Theorie gelten politische Ph&auml;nomene als rechtsextremistisch, die sich unter Nichtanerkennung des Ethos fundamentaler Menschengleichheit gegen grundlegende Werte und Verfahrensregeln demokratischer Verfassungsstaaten richten (Backes 2006). Pfahl-Traughber versteht darunter &#8222;eine Sammelbezeichnung f&uuml;r antidemokratische Auffassungen und Bestrebungen mit traditionell politisch rechts einzuordnenden Ideologieelementen&#8220;, d.h. Nationalismus, Autoritarismus, Antipluralismus und Ideologie der Ungleichheit (1993: 18). Zugleich wird der Begriff &#8250;Rechtsextremismus&#8249; auch von Forschenden und Autor*innen verwandt, die sich der normativen Extremismus-Theorie nicht zuordnen (lassen). Jaschke versteht aus politikwissenschaftlicher Perspektive darunter in einer vielfach aufgegriffenen Definition &#8222;die Gesamtheit von Einstellungen, Verhaltensweisen und Aktionen, organisiert oder nicht, die von der rassisch oder ethnisch bedingten sozialen Ungleichheit der Menschen ausgehen, nach ethnischer Homogenit&auml;t von V&ouml;lkern verlangen und das Gleichheitsgebot der Menschenrechts-Deklaration ablehnen, die den Vorrang der Gemeinschaft vor dem Individuum betonen, von der Unterordnung des B&uuml;rgers unter die Staatsr&auml;son ausgehen und die den Wertepluralismus einer liberalen Demokratie ablehnen und Demokratisierung r&uuml;ckg&auml;ngig machen wollen&#8220; (1994: 31). St&ouml;ss schl&auml;gt als Kurzformel zur inhaltlichen Charakterisierung die Bezeichnung &#8250;v&ouml;lkischer Nationalismus&#8249; vor und subsummiert unter &#8250;Rechtsextremismus&#8249; neben (neo)faschistischen, auch deutschnationale beziehungsweise nationalistisch-konservative Konzepte (St&ouml;ss 2010). Die Formulierung &#8250;extreme Rechte&#8249; nimmt den Kern der Definition Jaschkes auf, stellt jedoch durch die adjektivische Konkretisierung die Verbindung zu anderen Konzepten und Str&ouml;mungen der politischen Rechten her, die auf der Grundannahme basieren, dass soziale Hierarchien unausweichlich, nat&uuml;rlich oder erstrebenswert sind.</p>
<p>Zu den Organisationen und politischen Akteur*innen, die als extrem rechts bzw. rechtsextrem charakterisiert werden, geh&ouml;ren neben der bereits 1964 gegr&uuml;ndeten Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) heute insbesondere die Partei Die Rechte und die Partei Der III. Weg. Die am 27. Mai 2012 in Hamburg gegr&uuml;ndete Partei Die Rechte hat mit ihren &uuml;ber 500 Mitgliedern ihren Aktionsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen, tritt aber zunehmend auch in anderen Bundesl&auml;ndern auf. Ihr Vertreter im Stadtrat von Dortmund begehrte im November 2014 zu wissen, wie viele Juden in der Stadt leben w&uuml;rden. An anderen Orten organisierte sie Aktionen gegen Gefl&uuml;chtete und Einwanderung. Ihr Gr&uuml;nder Christian Worch hatte die Partei unter Beteiligung ehemaliger F&uuml;hrungsmitglieder der DVU gegr&uuml;ndet; wichtige Positionen werden von Aktivist*innen inzwischen verbotener neonazistischer Vereinigungen besetzt. Insbesondere in S&uuml;ddeutschland ist die Partei Der III. Weg aktiv, die am 28. September 2013 in Heidelberg gegr&uuml;ndet wurde. Dem Parteivorsitzenden Klaus Armstroff (ex-NPD) stehen auch hier Kader verbotener Vereinigungen zur Seite. Die Partei erinnert in der Inszenierung ihrer Aufm&auml;rsche an die im Februar 1995 verbotene Freiheitliche Deutsche Arbeiter-Partei sowie die Fr&auml;nkische Aktionsfront (Verbot im Januar 2004). Daneben existiert eine Vielzahl an vor allem lokal oder regional aktiven neonazistischen Kameradschaften, die Flugblattverteilungen durchf&uuml;hren, Schulungsabende veranstalten und zu Demonstrationen mobilisieren. Zum Teil f&uuml;hren sie explizit die Bezeichnung &#8250;nationale Sozialisten&#8249; im Gruppennamen. F&uuml;r diese Str&ouml;mung der extremen Rechten hat sich die Bezeichnung &#8250;neonazistisch&#8249; durchgesetzt, da sich diese Gruppen regelm&auml;&szlig;ig positiv auf F&uuml;hrungspersonal, Symbolfiguren (z.B. Hitler, He&szlig;, Wessel) und Politik des Nationalsozialismus beziehen und diese/s rehabilitieren m&ouml;chten. Der Neonazismus ist eine Teilmenge der extremen Rechten.</p>
<p>Zwischen der extremen Rechten und dem Rechtspopulismus besteht ein weltanschauliches Nahverh&auml;ltnis. Der Rechtspopulismus teilt mit der extremen Rechten beispielsweise die Ablehnung sichtbaren muslimischen Lebens sowie die Ausgrenzung der muslimischen Kultur bis hin zur Forderung nach Massenabschiebungen. Argumentieren die einen vor allem rassistisch, so die anderen st&auml;rker kulturalistisch. Meist fehlt rechtspopulistischen Gruppen jedoch der aggressive Antisemitismus der neonazistischen Rechten. Zudem betreiben rechtspopulistische Akteur*innen seltener Fundamentalopposition; sie setzen st&auml;rker auf eine graduelle Ver&auml;nderung nach Ma&szlig;gabe v&ouml;lkisch-nationalistischer Imperative.</p>
<h5>&rsaquo;Neue Rechte&lsaquo;, Faschismus und Radikale Rechte</h5>
<p>Neben den genannten parteipolitisch auftretenden extrem rechten Parteien und Gruppierungen sind in j&uuml;ngerer Zeit auch extrem rechte Projekte wie das Institut f&uuml;r Staatspolitik einer breiteren &Ouml;ffentlichkeit bekannt (gemacht) geworden. Dieses zielt mit Seminaren, Publikationen und Aktionen auf die Vernetzung und Qualifizierung einer v&ouml;lkisch gesinnten Gegenelite in der Tradition von antidemokratischen und menschenrechtsfeindlichen Denkern des Jungkonservatismus beziehungsweise der Konservativen Revolution der Weimarer Republik und auf die metapolitische Besetzung und Umdeutung von Begriffen. Seitdem an vielen Orten Proteste gegen die Unterbringung von Gefl&uuml;chteten stattfinden, hat diese Str&ouml;mung sich st&auml;rker auch direkt an rassistischen Kampagnen beteiligt. Sie zielt darauf ab, solche Protestaktionen durch Regelverletzungen zu einer Ablehnung des demokratischen Systems zu radikalisieren. Ob der f&uuml;r dieses Spektrum vielfach genutzte Begriff &#8250;Neue Rechte&#8249;, in dem eine Abgrenzung zum historischen Faschismus mitschwingt, in diesem Kontext zur Erkl&auml;rung taugt (Langebach/Raabe 2016), ist nicht zuletzt angesichts der Rolle der Jungkonservativen als Wegbereiter des Nationalsozialismus fraglich.</p>
<p>Der Begriff &#8250;Faschismus&#8249; findet in der deutschsprachigen wissenschaftlichen Debatte vor allem f&uuml;r historische Erscheinungsformen Verwendung (Bauernk&auml;mper 2006; Schlemmer/Woller 2014) sowie in der inzwischen eher randst&auml;ndigen marxistisch beeinflussten Forschung, die nicht nur nach den ideologischen Profilen, sondern auch nach gesellschaftlichen Randbedingungen und den in Programm und politischer Praxis jeweils erkennbar werdenden (Klassen)Interessen fragt. Die auch in Deutschland rezipierte Definition von Griffin, der Faschismus idealtypisch als politische Ideologie bezeichnet hat, deren mythischer Kern populistisch-nationalistisch ausgerichtet sei und eine nationale &#8250;Neugeburt&#8249; anstrebe (Griffin 1993), ist nicht unwidersprochen geblieben. Neben einer Unterbewertung der Dimensionen von Gewalt und Rassismus vernachl&auml;ssigt dieser prim&auml;r auf die Weltanschauung fokussierte Ansatz auch wichtige Merkmale wie den Korporatismus und die permanente Mobilisierung, die den Faschismus etwa von Milit&auml;rdiktaturen unterscheidet.</p>
<p>Der in der internationalen Forschung vielfach verwendete Begriff der &#8250;radikalen Rechten&#8249; ist in Deutschland wenig verbreitet. Bis in die fr&uuml;hen 1970er Jahre wurde er von den Nachrichtendiensten zur Charakterisierung verfassungsfeindlicher Aktivit&auml;ten und Organisationen verwandt. Da jedoch radikale Kritik an gesellschaftlichen Strukturen und Zust&auml;nden nicht notwendig auch gegen die Grundlagen der Verfassung gerichtet sein m&uuml;ssen, wurde mit der Einf&uuml;hrung des Begriffs &#8250;Extremismus&#8249; eine Unterscheidungsm&ouml;glichkeit geschaffen. F&uuml;r die Beh&ouml;rden gelten seitdem Personen und Vereinigungen als rechtsradikal, die deutlich rechts von der politischen Mitte stehen, allerdings in Zielsetzung und Aktivit&auml;t im Rahmen der Verfassung verbleiben. Tats&auml;chlich findet diese Bezeichnung aber kaum Verwendung.</p>
<p>Dass die Grenzen aufgrund der Verfasstheit des Gegenstandes empirisch nicht immer scharf zu fassen sind, schl&auml;gt sich auch in der Definition Minkenbergs nieder, der mit dem Begriff &#8250;radikale Rechte&#8249; arbeitet und darunter auch politische Akteur*innen fasst, die &#8222;die geltende demokratische Ordnung als solche nicht in Frage stellen, jedoch durch R&uuml;ckgriff auf den ultranationalistischen Mythos eine Radikalisierung nach rechts und damit eine Revision der Verfassungswirklichkeit bzw. einzelner Normen anstreben&#8220; (Minkenberg 1998: 34). Diese Begrifflichkeit mag auch auf aktuelle Mobilisierungen wie die PEGIDA zutreffen. Diese sind auch mit Bezeichnungen wie Emp&ouml;rungsbewegung oder Ressentimentbewegung belegt worden; das ist insofern relevant, weil damit eine bedeutsame Antriebskraft der kontinuierlichen Aktivierung markiert wird, wie es sie im Bereich der au&szlig;erparlamentarischen Rechten in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben hat, greift aber zu kurz, wenn nicht zugleich auch die politische Ladung in Form nationalistischer und rassistischer Deutung gesellschaftlicher Vorg&auml;nge deutlich gemacht wird (Virchow 2016b).</p>
<p><b>Fabian&nbsp;Virchow&nbsp;</b><i>&nbsp; Jg. 1960, Dr. rer. pol., Professor f&uuml;r Theorien der Gesellschaft und Theorien politischen Handelns an der Hochschule D&uuml;sseldorf, letzte Ver&ouml;ffentlichung als Mitherausgeber: Handbuch Rechtsextremismus (2016); arbeitet derzeit u.a. zur Wirkung von Verboten extrem rechter Vereinigungen.</i></p>
<h5>Literatur</h5>
<p>Anan, Deniz 2016: National, liberal, konservativ, populistisch? Die Programmatik der AfD, in: Mitteilungen des Instituts f&uuml;r Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung, Jg. 26, S. 61-71.</p>
<p>Backes, Uwe 2006: Politische Extreme. Eine Wort- und Begriffsgeschichte von der Antike bis in die Gegenwart. G&ouml;ttingen: Vandenhoeck &amp; Ruprecht.</p>
<p>Bebnowski, David 2015. Die Alternative f&uuml;r Deutschland: Aufstieg und gesellschaftliche Repr&auml;sentanz einer rechten populistischen Partei. Wiesbaden: Springer VS.</p>
<p>Berbuir, Nicole/Lewandowsky, Marcel/Siri, Jasmin 2015: The AfD and Its Sympathisers: Finally a Right-Wing Populist Movement in Germany? in: German Politics, Jg. 24, H. 2, S.&nbsp;154-178.</p>
<p>Berlet, Chip/Lyons, Matthew N. 2000: Right-Wing Populism in America. Too Close For Comfort. New York/London: The Guilford Press.</p>
<p>Bickes, Hans/Butulussi, Eleni/Otten, Tina/Schendel, Janina/Sdroulia, Amalia/Steinhof, Alexander 2012: Die Dynamik der Konstruktion von Differenz und Feindseligkeit am Beispiel der Finanzkrise Griechenlands: H&ouml;rt beim Geld die Freundschaft auf? M&uuml;nchen: Iudicium.</p>
<p>Butterwegge, Christoph 2013: Sarrazynismus, Rechtspopulismus und Rassismus. Das neu-alte Sprechen &uuml;ber Migration und Integration, in: Roth, Hans-Joachim/Terhart, Henrike/Anastasopoulos, Charis (Hrsg.): Sprache und Sprechen im Kontext von Migration. Wiesbaden: Springer VS, S. 85-102.</p>
<p>Ceyhan, Sara 2016: Konservativ oder doch schon rechtspopulistisch? Die politische Position der AfD-Parlamentskandidaten im Parteienvergleich, in: Zeitschrift f&uuml;r Politikwissenschaft, Jg. 26, H. 1, S. 49-76.</p>
<p>Decker, Frank 2016. Die &#8250;Alternative f&uuml;r Deutschland&#8249; aus der vergleichenden Sicht der Parteienforschung, in: H&auml;usler, Alexander (Hrsg.): Die Alternative f&uuml;r Deutschland. Programmatik, Entwicklung und politische Verortung. Wiesbaden: Springer VS, S.&nbsp;7-23.</p>
<p>Dudek, Peter/Jaschke, Hans-Gerd 1984: Entstehung und Entwicklung des Rechtsextremismus in der Bundesrepublik: Zur Tradition einer besonderen politischen Kultur. Wiesbaden: Verlag f&uuml;r Sozialwissenschaften.</p>
<p>Foxman, Abraham H. 2010: Jews &amp; Money: The Story of a Stereotype. New York: Palgrave Macmillan.</p>
<p>Friedrich, Sebastian 2015: Der Aufstieg der AfD. Neokonservative Mobilmachung in Deutschland. Berlin: Bertz+Fischer.</p>
<p>Griffin, Roger 1993. The Nature of Fascism. London: Routledge.</p>
<p>H&auml;usler, Alexander 2016: Die AfD als rechtspopulistischer Profiteur der Fl&uuml;chtlingsdebatte, in: Decker, Oliver/Kiess, Johannes/Br&auml;hler, Elmar (Hrsg.): Die enthemmte Mitte: autorit&auml;re und rechtsextreme Einstellung in Deutschland. Die Leipziger &#8250;Mitte&#8249;-Studie 2016. Gie&szlig;en: Psychosozial-Verlag, S. 167-178.</p>
<p>H&auml;usler, Alexander/Roeser, Rainer 2016: Die &#8250;Alternative f&uuml;r Deutschland&#8249; &#8211; eine Antwort auf die rechtspopulistische L&uuml;cke? in: Braun, Stefan/Geisler, Alexander/Gerster, Martin (Hrsg.): Strategien der extremen Rechten: Hintergr&uuml;nde &#8211; Analysen &#8211; Antworten. Wiesbaden: Springer VS, S. 101-128.</p>
<p>H&auml;usler, Alexander 2015: Zerfall oder Etablierung? Die Alternative f&uuml;r Deutschland (AfD) als Partei des Rechtspopulismus, in: Zeitschrift f&uuml;r Geschichtswissenschaft, Jg. 63, H.&nbsp;9, S. 741-758.</p>
<p>Holz, Klaus/Weyand, Jan 2014: Arbeit und Nation. Die Ethik nationaler Arbeit und ihre Feinde am Beispiel Hitlers. In: Voigt, Sebastian/S&uuml;nker, Heinz (Hrsg.): Arbeiterbewegung &#8211; Nation &#8211; Globalisierung. Weilerswist: Velbr&uuml;ck, S. 202-228.</p>
<p>Jaschke, Hans-Gerd 2001: Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Begriffe, Positionen, Praxisfelder. Opladen: Westdeutscher Verlag.</p>
<p>Korsch, Felix 2014. Nationalkonservativ und marktradikal. Eine politische Einordnung der &#8250;Alternative f&uuml;r Deutschland&#8249;. Berlin: RLS.</p>
<p>Langebach, Martin/Raabe, Jan 2016. Die &#8250;Neue Rechte&#8249; in der Bundesrepublik Deutschland, in: Virchow, Fabian/Langebach, Martin/H&auml;usler, Alexander (Hrsg.): Handbuch Rechtsextremismus. Wiesbaden: Springer VS, S. 561-592.</p>
<p>Lewandowsky, Marcel 2015: Eine rechtspopulistische Protestpartei? Die AfD in der &ouml;ffentlichen und politikwissenschaftlichen Debatte, in: Zeitschrift f&uuml;r Politikwissenschaft, Jg. 25, H. 1, S. 119-134.</p>
<p>Lewandowsky, Marcel 2016. Rechtspopulismus in Deutschland. Eine empirische Eiordnung der Parteien zur Bundestagswahl 2013 unter besonderer Ber&uuml;cksichtigung der AfD, in: Politische Vierteljahresschrift, Jg. 57, H. 2, S. 247-275.</p>
<p>Merkle, Susanne 2016: Populistische Elemente in der Kommunikation der Alternative f&uuml;r Deutschland. Eine qualitative Analyse von Wahlwerbung und Pressemitteilungen im Europawahlkampf 2014, in: Holtz-Bacha, Christina (Hrsg.): Europawahlkampf 2014. Wiesbaden: Springer VS, S. 129-152.</p>
<p>Minkenberg, Michael 1998: Die neue radikale Rechte im Vergleich. USA, Frankreich, Deutschland. Opladen/Wiesbaden: Westdeutscher Verlag.<br />Neuerer, Dietmar 2015: AfD ist pl&ouml;tzlich nicht mehr rechtspopulistisch, abrufbar unter <a href="http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/swr-und-alternative-fuer-deutschland-afd-ist-ploetzlich-nicht-mehr-rechtspopulistisch/12670452.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/swr-und-alternative-fuer-deutschland-afd-ist-ploetzlich-nicht-mehr-rechtspopulistisch/12670452.html</a> [Aufruf: 26.10.2016].</p>
<p>Petry, Frauke 2016: Tagesschau erkennt AfD als demokratisch legitimierte Partei an, abrufbar unter <a href="https://www.facebook.com/Dr.Frauke.Petry" target="_blank" rel="noopener">https://www.facebook.com/Dr.Frauke.Petry</a>. (Eintrag vom 18.10.2016 um 23:55 Uhr) [Aufruf: 26.10.2016].</p>
<p>Pfahl-Traughber, Armin 1993: Rechtsextremismus. Eine kritische Bestandsaufnahme nach der Wiedervereinigung. Bonn: Bouvier.</p>
<p>Plehwe, Dieter 2016: Alternative f&uuml;r Deutschland? Europ&auml;ische und transatlantische Dimnsionen des neuen Rechtsliberalismus, in: H&auml;usler, Alexander (Hrsg.): Die Alternative f&uuml;r Deutschland. Programmatik, Entwicklung und politische Verortung. Wiesbaden: Springer VS, S. 53-66.</p>
<p>Plehwe, Dieter/Schl&ouml;gl, Matthias 2014: Europ&auml;ische und zivilgesellschaftliche Hintergr&uuml;nde der euro(pa)skeptischen Partei Alternative f&uuml;r Deutschland (AfD). Discussion Paper SP III 2014-501r. Berlin: WZB.</p>
<p>Priester, Karin 2016: Rechtspopulismus &#8211; ein umstrittenes theoretisches und politisches Problem, in: Virchow, Fabian/Langebach, Martin/H&auml;usler, Alexander (Hrsg.): Handbuch Rechtsextremismus. Wiesbaden: Springer VS, S. 533-560.</p>
<p>St&ouml;ss, Richard 2010: Rechtsextremismus im Wandel. Berlin: FES.</p>
<p>Virchow, Fabian 2016a: &#8250;Rechtsextremismus: Begriffe &#8211; Forschungsfelder &#8211; Kontroversen, in: Virchow, Fabian/Langebach, Martin/H&auml;usler, Alexander (Hrsg.): Handbuch Rechtsextremismus. Wiesbaden: Springer VS, S. 5-40.</p>
<p>Virchow, Fabian 2016b: PEGIDA: Understanding the emergence and essence of nativist protest in Dresden, in: Journal of Intercultural Studies, Jg. 37, H. 6, S. 541-555.</p>
<h5>Anmerkungen</h5>
<p>1 Vgl. <a href="https://www.welt.de/politik/deutschland/article158897276/Tagesschau-nennt-AfD-nicht-mehr-rechtspopulistisch.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.welt.de/politik/deutschland/article158897276/Tagesschau-nennt-AfD-nicht-mehr-rechtspopulistisch.html</a> [Aufruf: 26.10.2016].</p>
<p>2 Der Beitrag befasst sich insbesondere mit der deutschsprachigen Forschung und Diskussion.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/rechtsextremismus-rechtspopulismus-neonazismus-1/">Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, Neonazismus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Rechtspopulisten der AfD auf dem Vormarsch?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/rechtspopulisten-der-afd-auf-dem-vormarsch/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 21 Dec 2016 15:49:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Analyse der Landtagswahlen 2016. In: vorg&#228;nge Nr. 216 (4/2016), S. 39-45 Der folgende Beitrag fasst die Ergebnisse der Wahlanalysen zu den Landtagswahlen 2016 [1] zusammen. Die beiden Autoren gehen vor allem auf folgende Fragen ein: Wie ver&#228;ndert sich die Parteienlandschaft durch die AfD? Wer w&#228;hlte die AfD? Warum wird die AfD gew&#228;hlt? Wie wird [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/rechtspopulisten-der-afd-auf-dem-vormarsch/">Rechtspopulisten der AfD auf dem Vormarsch?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Analyse der Landtagswahlen 2016. In: vorg&auml;nge Nr. 216 (4/2016), S. 39-45</p>
<p><i>Der folgende Beitrag fasst die Ergebnisse der Wahlanalysen zu den Landtagswahlen 2016 [1] zusammen. Die beiden Autoren gehen vor allem auf folgende Fragen ein: Wie ver&auml;ndert sich die Parteienlandschaft durch die AfD? Wer w&auml;hlte die AfD? Warum wird die AfD gew&auml;hlt? Wie wird die AfD von ihren Anh&auml;ngern und der Bev&ouml;lkerung wahrgenommen?</i></p>
<h5>1. Wandel der Partei&shy;en&shy;land&shy;schaft</h5>
<p>Nach ihrer Gr&uuml;ndung am 6. Februar 2013 in Berlin als Reaktion auf die Euro-Rettungspolitik verfehlte die AfD bei der Bundestagswahl 2013 mit 4,7% nur knapp den Einzug in das Parlament. Bei der Europawahl 2014 erreichte sie bereits 7,1% der Stimmen und ist seit 2014 in den Landtagen von Sachsen (9,7%), Th&uuml;ringen (10,6%) und Brandenburg (12,2%) vertreten. Bei den B&uuml;rgerschaftswahlen in Hamburg im Februar 2015 und in Bremen im Mai 2015 kam sie mit 6,1% bzw. 5,5% jeweils knapp &uuml;ber die 5%-H&uuml;rde. In den Landtagswahlen 2016 erreichte die AfD durchweg zweistellige Ergebnisse. Dabei erzielte sie in Ostdeutschland besonders hohe Stimmenanteile.</p>
<p>In alle f&uuml;nf 2016 neu gew&auml;hlten Landtage ist die AfD mit Fraktionsst&auml;rke eingezogen. Die bisherigen Mehrheitsverh&auml;ltnisse dort haben sich dadurch grundlegend ver&auml;ndert, was in einigen Bundesl&auml;ndern zu bislang eher un&uuml;blichen Regierungskoalitionen gef&uuml;hrt hat.</p>
<h5>2. Wer w&auml;hlte die AfD?</h5>
<p>Die AfD hat zum einen bisherige W&auml;hler anderer Parteien f&uuml;r sich gewinnen k&ouml;nnen, profitierte aber besonders von der in allen L&auml;ndern gestiegenen Wahlbeteiligung. Der Anstieg der Wahlbeteiligung reicht von 4,7% in Baden-W&uuml;rttemberg bis zu 10,1% in Mecklenburg-Vorpommern.</p>
<h2 class="auto-created">W&auml;hler&shy;wan&shy;de&shy;rungen zur AfD</h2>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" border="1" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Koch1.jpg" width="380" height="280" alt=""></p>
<p>Quelle: Statistische Landes&auml;mter, Infratest-dimap, Angaben in Tausend</p>
<p>Fasst man die W&auml;hlerwanderungen dieser Landtagswahlen zusammen, so zeigt sich, dass die AfD die meisten Stimmen (37%) von ehemaligen Nichtw&auml;hlern bekam. Dies erkl&auml;rt zu einem gro&szlig;en Teil auch die Zunahme der Wahlbeteiligung. 23% ihrer Stimmen stammen von ehemaligen W&auml;hlern &bdquo;sonstiger Parteien&ldquo; wie etwa der NPD. 13% der AfD-W&auml;hler haben zuletzt die SPD, 12% die CDU, 7% DIE LINKE, 6% die Gr&uuml;nen und 3% die FDP gew&auml;hlt.</p>
<p>Die AfD wurde von allen sozialen Gruppen gew&auml;hlt, wenngleich in unterschiedlichem Ma&szlig;e. In allen Wahlen 2016 wurde die AfD deutlich h&auml;ufiger von M&auml;nnern als von Frauen gew&auml;hlt. Der Stimmenanteil bei M&auml;nnern im Vergleich zu Frauen liegt etwa in Baden-W&uuml;rttemberg bei 18% zu 12% und in Sachsen-Anhalt bei 28% zu 20%. Nach Altersgruppen erreichte die AfD deutlich &uuml;berdurchschnittliche Anteile bei den 30- bis 44-J&auml;hrigen; in Berlin dagegen bei den ab 45-J&auml;hrigen. Bei den B&uuml;rgern mit einfacher oder mittlerer Bildung erzielte die Partei deutlich h&ouml;here W&auml;hleranteile als bei Hochschulabsolventen. Besonders erfolgreich war die AfD in allen Landtagswahlen 2016 bei Arbeitslosen und Arbeitern.</p>
<h2 class="auto-created">Wahlent&shy;schei&shy;dungen f&uuml;r die AfD in sozialen Gruppen</h2>
<p><img decoding="async" border="1" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Koch2.jpg" width="380" height="471" alt=""><br />Quellen: Forschungsgruppe Wahlen / Prozentwerte</p>
<p>Wie die folgende Tabelle f&uuml;r Baden-W&uuml;rttemberg und Sachsen-Anhalt zeigt, unterscheidet sich die soziale Zusammensetzung der AfD-W&auml;hlerschaft von der anderer Parteien (hier exemplarisch die SPD) vor allem durch einen deutlich h&ouml;heren Anteil an Arbeitern und&nbsp; geringeren Anteil an Angestellten.</p>
<h2 class="auto-created">Sozial&shy;struktur der W&auml;hler&shy;schaften SPD/AfD</h2>
<p><img decoding="async" border="1" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Koch3.jpg" width="380" height="204" alt=""></p>
<p>Prozentuale Anteilswerte</p>
<h5>3. Warum wird die AfD gew&auml;hlt?</h5>
<p>Die vergleichsweise starke Mobilisierung von bisherigen Nichtw&auml;hlern durch die AfD legt die Vermutung nahe, dass die AfD ein Sammelbecken von Personen ist, die mit der derzeitigen Politik unzufrieden sind und glauben, in der AfD eine Partei gefunden zu haben, die ihrer Unzufriedenheit aber auch ihren Sorgen und &Auml;ngsten eine Stimme verleihen k&ouml;nnte.</p>
<p>Jeweils rund zwei Drittel der AfD-W&auml;hler gaben in den Nachwahlbefragungen an, die Partei &bdquo;aus Entt&auml;uschung &uuml;ber andere Parteien&ldquo; gew&auml;hlt zu haben. Jeweils etwa die H&auml;lfte der AfD-Anh&auml;nger nannte als Wahlmotiv, den anderen Parteien einen &bdquo;Denkzettel&ldquo; verpassen zu wollen. Aber ebenfalls etwa jeder Zweite sagte, er habe die Partei wegen ihrer politischen Forderungen gew&auml;hlt. Obwohl es sich um Landtagswahlen handelte, war der prim&auml;re Adressat hierbei die Bundesregierung. Z.B. in Berlin: 72% der Wechsler zur AfD nannten die Fl&uuml;chtlingspolitik als wahlentscheidendes Thema, mit gro&szlig;em Abstand folgten Innere Sicherheit (45%), Soziale Gerechtigkeit (28%) sowie Wirtschaft und Arbeit (14%). [2]</p>
<p>Die Anh&auml;nger der AfD zeigten sich generell mit der Politik der Bundesregierung unzufrieden, insbesondere aber mit deren Fl&uuml;chtlingspolitik und zwar in einem Ausma&szlig;, das sie deutlich von den Anh&auml;ngern der anderen Parteien unterscheidet. In allen Bundesl&auml;ndern, in denen gew&auml;hlt wurde, &auml;u&szlig;erten mindestens neun von zehn AfD-W&auml;hler die Sorge, &bdquo;dass der Islam zu stark wird&ldquo; und &bdquo;dass die Kriminalit&auml;t ansteigen wird&ldquo;.</p>
<h5>4. Wahrnehmung der AfD durch Anh&auml;nger und Bev&ouml;lkerung</h5>
<p>Auf die Frage, wof&uuml;r sich die AfD vor allem einsetzt, nannten Bev&ouml;lkerung wie Anh&auml;nger am h&auml;ufigsten: &bdquo;den Zustrom von Fl&uuml;chtlingen begrenzen (74% bzw. 93%), strengere Asylgesetze (73% bzw. 95%), die deutsche Kultur verteidigen (59% bzw. 90%).&ldquo; F&uuml;r die Mehrheit ihrer Anh&auml;nger steht auf der politischen Agenda der AfD die Bek&auml;mpfung der Kriminalit&auml;t (80%), eine st&auml;rkere B&uuml;rgerbeteiligung (71%) und die Abschaffung des Euro (57%), aber nur f&uuml;r 46% die soziale Gerechtigkeit. [3]</p>
<p>Die Kernkompetenzen der AfD liegen f&uuml;r die weit &uuml;berwiegende Mehrheit ihrer W&auml;hler zuallererst in der Fl&uuml;chtlingspolitik. An zweiter Stelle steht die Kriminalit&auml;tsbek&auml;mpfung. Andere Kompetenzfelder wie soziale Gerechtigkeit oder Familienpolitik nannten nur Minderheiten. <br />Fast alle AfD-W&auml;hler, aber auch mehr als ein Drittel der Gesamtbev&ouml;lkerung fanden es gut, dass die Partei den Zuzug von Ausl&auml;ndern begrenzen will. [4] W&auml;hrend alle AfD-Anh&auml;nger der Meinung zustimmten, &bdquo;die etablierten Parteien sollten ihre Politik &auml;ndern und vieles von dem &uuml;bernehmen, was die AfD fordert&ldquo;, waren nur 19% der Bev&ouml;lkerung und noch weniger Anh&auml;nger der anderen Parteien dieser Meinung. F&uuml;r jeweils &uuml;ber 90% der AfD-W&auml;hler in diesen Bundesl&auml;ndern l&ouml;st die Partei zwar keine Probleme, nennt die Dinge aber beim Namen. Immerhin 51% der Bev&ouml;lkerung waren ebenfalls dieser Ansicht. Dennoch meinten fast 87% ihrer W&auml;hler in Baden-W&uuml;rttemberg, die AfD sollte an der Regierung beteiligt werden. In der Bev&ouml;lkerung konnten sich dies 25% vorstellen. Wiederum fast alle AfD-W&auml;hler in Baden-W&uuml;rttemberg (93%) waren &uuml;berzeugt, dass die Partei n&auml;her an den Sorgen der B&uuml;rger ist als die anderen Parteien. Ihre W&auml;hler in Baden-W&uuml;rttemberg und Rheinland-Pfalz waren sich dar&uuml;ber hinaus weitgehend darin einig (92% bzw. 81%), dass die AfD von den Medien unfair behandelt werde. Kritisch sah etwa die H&auml;lfte der Anh&auml;nger und drei Viertel der Bev&ouml;lkerung, dass sich die Partei nicht genug von rechtsradikalen Politikern distanziert.</p>
<h5>Fazit und Ausblick</h5>
<p>Der AfD gelang 2016 mit durchweg zweistelligen Stimmenanteilen auf Anhieb der Einzug in die Landtage aller Bundesl&auml;nder, in denen gew&auml;hlt wurde. In Mecklenburg-Vorpommern wurde die AfD sogar zur zweitst&auml;rksten Partei vor der CDU. Weder interne Querelen wie die Spaltung der AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag oder der F&uuml;hrungsstreit zwischen den beiden Parteivorsitzenden oder die eine oder andere verbale Entgleisung von F&uuml;hrungspersonen der Partei noch das Abflauen des Fl&uuml;chtlingszustroms nach der Schlie&szlig;ung der Balkanroute haben der AfD bislang geschadet. Die AfD erzielte zwar &uuml;berdurchschnittliche W&auml;hleranteile bei Arbeitern, Arbeitslosen und B&uuml;rgern mit einfacher Bildung, erreichte jedoch auch W&auml;hler aus anderen sozialen Gruppen. Als dominantes Motiv, die AfD zu w&auml;hlen, nannten ihre W&auml;hler die restriktive Haltung der Partei in der Fl&uuml;chtlingsthema. Damit konnte die AfD auch in erheblichem Umfang ehemalige Nichtw&auml;hler mobilisieren.</p>
<p>In Politik und Medien wird f&uuml;r den Aufschwung der Rechtspopulisten h&auml;ufig die Fl&uuml;chtlingspolitik von Bundeskanzlerin Merkel (womit zumeist die &Ouml;ffnung der Grenzen im September 2015 gemeint ist) verantwortlich gemacht. Tats&auml;chlich ist die Wahlneigung f&uuml;r die AfD nach September 2015 in kurzer Zeit stark angestiegen. Lag die AfD z.B. in Baden-W&uuml;rttemberg und in Sachsen-Anhalt im September 2015 bei der sog. &bdquo;Sonntagsfrage&ldquo; jeweils bei nur 5%, erreichte sie im Februar 2016 bereits 12% bzw. 17%. Auch in Th&uuml;ringen neigten im September 2015 erst 9 % zur AfD, im Juni 2016 waren dies bereits 19%. [5] Dennoch lassen sich die Wahlerfolge der AfD nicht allein durch den massiven Zustrom von Fl&uuml;chtlingen nach Deutschland Ende 2015/Anfang 2016 erkl&auml;ren. Die &bdquo;Fl&uuml;chtlingskrise&ldquo; scheint vielmehr als Verst&auml;rker von einer bereits vorhandenen Furcht vor sozialem Abstieg und dem Gef&uuml;hl pers&ouml;nlicher Benachteiligung gewirkt zu haben.</p>
<p>Ob sich die AfD in Deutschland &auml;hnlich etablieren kann, wie rechtspopulistische Parteien in Nachbarl&auml;ndern wie den Niederlanden, &Ouml;sterreich, Frankreich oder der Schweiz, l&auml;sst sich noch nicht absehen. Im Unterschied zu &auml;hnlich orientierten Parteien in Deutschland in der Vergangenheit, wie etwa der Schill-Partei in Hamburg, oder auch im Unterschied zu offen rechtsradikalen Parteien wie der NPD, ist es der AfD in der kurzen Zeit ihrer Existenz gelungen, zu einer ernst zu nehmenden Konkurrenz f&uuml;r alle Parteien zu werden und zwar nicht nur in Ostdeutschland. Die Partei hat sich zu einem Sammelbecken f&uuml;r B&uuml;rger entwickelt, die sich au&szlig;erhalb des etablierten Parteienspektrums verorten, ohne in ihrer gro&szlig;en Mehrheit als rechtsradikal gelten zu k&ouml;nnen. Untersuchungen zu Rechtsradikalismus und Fremdenfeindlichkeit haben gezeigt, dass der Anteil in der Bev&ouml;lkerung mit einem rechtsradikalen Weltbild relativ gering ist, jedoch Fremdenfeindlichkeit zu hohen Anteilen bis in die Mitte der Gesellschaft verbreitet ist. So zeigten 2008, also lange vor der Fl&uuml;chtlingskrise, in Deutschland 21%, darunter im Westen 18% und im Osten 32% ausl&auml;nderfeindliche Einstellungen. [6] W&uuml;rde man diese Zahlen als Indikator f&uuml;r das W&auml;hlerpotential der AfD heranziehen, so h&auml;tte sie dieses noch nicht voll ausgesch&ouml;pft. Wie derzeit schon erkennbar, kann man nicht unbedingt damit rechnen, dass bei einem weiteren R&uuml;ckgang des Fl&uuml;chtlingszustroms auch die Zustimmung zur AfD deutlich abnimmt. Wie die Beispiele von Ungarn oder Polen zeigen, die sich gegen Fl&uuml;chtlinge weitgehend abschotten, reicht allein die Furcht vor einer m&ouml;glichen &bdquo;&Uuml;berfremdung&ldquo; offensichtlich als Mobilisierungsquelle f&uuml;r rechtspopulistische Parteien aus. Die erwartbaren Probleme in Deutschland bei der Integration von Asylberechtigten und der R&uuml;ckf&uuml;hrung von Fl&uuml;chtlingen ohne Bleiberecht in ihre Heimatl&auml;nder d&uuml;rften der AfD noch l&auml;ngere Zeit gen&uuml;gend Zulauf bringen.</p>
<p><i>DR.&nbsp;RICHARD&nbsp;KOCH&nbsp; (Jg. 1948) war zuletzt Leiter des Referats Meinungs-forschung und Evaluation im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und ist seit 2009 freier Politik- und Sozialwissenschaftler in Berlin.</i></p>
<p><i>DR.&nbsp;WALTER&nbsp;RUHLAND&nbsp; (Jg. 1947) ist gesch&auml;ftsf&uuml;hrender Gesellschafter von Polis. Das Institut f&uuml;hrt Studien im Bereich der empirischen Sozialforschung durch.</i><br />&nbsp;<br /><b>Anmerkungen:</b></p>
<p>1 Diese Ergebnisse beruhen grunds&auml;tzlich auf den Wahlberichten der Forschungsgruppe Wahlen, wenn keine andere Quelle angegeben ist. Dabei liegen bestimmte Zahlen nicht f&uuml;r alle L&auml;nder vor.</p>
<p>2 Infratest-dimap, Tagesschau vom 18.09.2016.</p>
<p>3 IfD Allensbach, Umfragen 11054, 04/2016.</p>
<p>4 Infratest-dimap, Tagesschau vom 18.09.2016.</p>
<p>5 Wahlrecht.de: Wahlen, Wahlrecht und Wahlsystem.</p>
<p>6 Oliver Decker und Elmar Br&auml;hler: Bewegung in der Mitte. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2008 mit einem Vergleich von 2002 bis 2008 und der Bundesl&auml;nder, S. 24.</p>
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		<title>Wächst Europa an seinen rechtspopulistischen Feinden?</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Dec 2016 15:37:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Europ&#228;ische wehrhafte Demokratie und Schutz der Grundwerte in der EU. In: vorg&#228;nge Nr. 216 (4/2016), S. 47-67 Der rechtspopulistische und rechtsextremistische Bewegungen und Parteien gewinnen zunehmend an Einfluss in der Europ&#228;ischen Union (EU). Das gilt f&#252;r osteurop&#228;ische Staaten wie sog. alte Demokratien Westeuropas, gef&#228;hrdet die normativen und demokratischen Grundlagen der EU und beeintr&#228;chtigt deren au&#223;enpolitische [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Europ&auml;ische wehrhafte Demokratie und Schutz der Grundwerte in der EU. In: vorg&auml;nge Nr. 216 (4/2016), S. 47-67</p>
<p><i>Der rechtspopulistische und rechtsextremistische Bewegungen und Parteien gewinnen zunehmend an Einfluss in der Europ&auml;ischen Union (EU). Das gilt f&uuml;r osteurop&auml;ische Staaten wie sog. alte Demokratien Westeuropas, gef&auml;hrdet die normativen und demokratischen Grundlagen der EU und beeintr&auml;chtigt deren au&szlig;enpolitische Handlungsf&auml;higkeit. J&ouml;rg Ukrow benennt in seinem Beitrag Ursachen dieser Entwicklung, beschreibt die Gefahren, die der Union nach innen wie au&szlig;en daraus erwachsen, und skizziert m&ouml;gliche politische wie rechtliche Schritte zur aktiven Bek&auml;mpfung der rechtspopulistischen Parteien, die bisher ungeachtet ihrer nationalistischen Ausrichtung enorm von der finanziellen F&ouml;rderung durch die EU profitieren. </i></p>
<h5>Verst&auml;rkte europ&auml;ische Zusam&shy;me&shy;n&shy;a&shy;r&shy;beit der Rechts&shy;po&shy;pu&shy;listen &ndash; eine Dystopie*</h5>
<p>24. M&auml;rz 2017: Am Vorabend der offiziellen Feiern zum 60. Jahrestag der Unterzeichnung der R&ouml;mischen Vertr&auml;ge kommen der neu gew&auml;hlte italienische Ministerpr&auml;sident Beppe Grillo, der ungarische Ministerpr&auml;sident Viktor Orban, der polnische Regierungschef Jaros?aw Kaczinski, der &ouml;sterreichische Bundespr&auml;sident Norbert Hofer und der designierte niederl&auml;ndische Ministerpr&auml;sident Geert Wilders zusammen und beschlie&szlig;en einen f&uuml;nf-Punkte-Plan f&uuml;r ein &#8222;Europa der Sicherheit und des Rechts&#8220;. Bestandteile eines kurzfristig umzusetzenden Aktionsplans sind die dauerhafte R&uuml;ckkehr zu Grenzkontrollen an den Au&szlig;engrenzen ihrer L&auml;nder, die Festlegung von Kontingenten f&uuml;r Muslime auf dem Arbeitsmarkt, die Begrenzung von Leistungen f&uuml;r Muslime innerhalb der sozialen Sicherungssysteme der EU-Mitgliedstaaten, die K&uuml;ndigung der Europ&auml;ischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Fl&uuml;chtlingskonvention sowie die Aussetzung der Grundrechte-Charta der EU. &#8222;Wir wollen eine Absicherung der abendl&auml;ndischen Kultur und ihrer Werte. Die EU hat hierbei versagt. Wir bieten den &uuml;brigen Mitgliedstaaten der EU Verhandlungen &uuml;ber ein neues Projekt Europa an &#8211; ein Europa der Vaterl&auml;nder statt eines undemokratischen Superstaates. Sollten diese Verhandlungen keinen Erfolg haben, werden wir die EU gemeinsam verlassen&#8220;, hei&szlig;t es in der Abschluss-Erkl&auml;rung des neu eingerichteten &#8222;Gipfels der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts&#8220;. Der russische Pr&auml;sident Wladimir Putin begr&uuml;&szlig;t die Erkl&auml;rung gemeinsam mit dem US-Pr&auml;sidenten Donald Trump als &#8222;Grundlage f&uuml;r eine neue Ara der Kooperation und Sicherheit zwischen San Francisco und Wladiwostok&#8220;. Die Umfragewerte von Marine Le Pen signalisieren wenige Tage danach ihren Sieg im zweiten Wahlgang bei den franz&ouml;sischen Pr&auml;sidentschaftswahlen.</p>
<p>Diese aus b&uuml;rgerrechtlicher Perspektive erschreckende Vision erscheint mit Blick auf j&uuml;ngste Entwicklungen nicht mehr v&ouml;llig abwegig. Sicherheit in ihren verschiedenen Facetten &#8211; innere Sicherheit, soziale Sicherheit, &auml;u&szlig;ere Sicherheit &#8211; ist aus Sicht vieler B&uuml;rger in der EU bedroht.1 Mit dieser Angst agieren rechtspopulistische Kr&auml;fte zunehmend erfolgreich. Die dramatische Ausbreitung anti-europ&auml;ischer wie anti-demokratischer Einstellungen bis in die gesellschaftliche Mitte von Mitgliedstaaten der EU2 ist eine Reaktion auf diese Angst und f&ouml;rdert zugleich den Erfolg von Rechtspopulisten. Ihr Aufstieg erfolgt zeitgleich mit einer Verallt&auml;glichung,3 ja einem Erodieren des Charismas der europ&auml;ischen Integration. Ein demokratisch vereintes Europa, wie z.B. in der Pr&auml;ambel des Grundgesetzes als Zielperspektive aufgezeigt,4 ist nach dem Brexit-Votum offenbar in weite Ferne ger&uuml;ckt. Erste politische Bem&uuml;hungen, dem desintegrativen Potential dieses Votums mit einer Initiative f&uuml;r ein b&uuml;rgern&auml;heres, demokratischeres und sozialeres Europa zu begegnen,5 drohen im Sande zu verlaufen. Ein st&auml;rker integriertes Europa scheint den Demokratie-Test nicht zu bestehen. Die gescheiterten Referenden zur geplanten Europ&auml;ischen Verfassung in Frankreich und den Niederlanden wirken hier als fortdauerndes Menetekel. Der Zeitgeist weist offenbar zunehmend zur&uuml;ck in eine nationalistische und anti-demokratische Richtung.6</p>
<h5>Rechts&shy;po&shy;pu&shy;lis&shy;ti&shy;sche Grenzen des Wachstums f&uuml;r ein vereintes Europa?</h5>
<p>Demokratie kann es in der EU als repr&auml;sentativ-demokratischem Staaten- und Verfassungsverbund7 nur als Mehrebenen-Demokratie8 geben. Vertiefung wie Erweiterung dieses Integrationsverbundes bed&uuml;rfen einer demokratischen Legitimation auf den Ebenen der Union wie der Mitgliedstaaten. Sp&auml;testens nach der prim&auml;rrechtlichen Verankerung dieses demokratischen Legitimationsverbundes in Art. 10 EUV folgt aus diesem Verbund, dass Gef&auml;hrdungen des demokratischen Prozesses auf einer der Ebenen unmittelbare Auswirkungen auf die Funktionsf&auml;higkeit des Verbundes insgesamt begr&uuml;nden k&ouml;nnen. Zudem ger&auml;t auch eine immer engere Union als Zielperspektive der EU9 ins Wanken, wenn das repr&auml;sentativ-demokratische Movens auf einer der beiden demokratischen Legitimationsebenen ins Stottern ger&auml;t.10</p>
<p>F&uuml;r viele EU-B&uuml;rger ist die zunehmende Europ&auml;isierung des demokratischen Prozesses intransparent und l&ouml;st Zweifel an den eigenen Mitwirkungsm&ouml;glichkeiten aus.11 Die Zunahme der sozio&ouml;konomischen Ungleichheit, die Prekarisierung der unteren Schichten, der Bedeutungsverlust von Volksparteien, Gewerkschaften und anderen gro&szlig;en kollektiven Organisationen, die f&uuml;r die politische Sozialisation gerade des unteren Schichtungsdrittels der Gesellschaft eine wichtige Rolle im 20. Jahrhundert spielten, blockierte Aufstiegschancen und gebrochene Aufstiegsversprechen haben in der gesamten EU die Politik- und Demokratieverdrossenheit bildungsferner B&uuml;rger gen&auml;hrt12 und bef&ouml;rdern einen Prozess der &#8222;Aush&ouml;hlung&#8220; der europ&auml;ischen Demokratien.13</p>
<p>Zus&auml;tzliche Gef&auml;hrdungen der demokratischen Legitimationsf&auml;higkeit einer Union Europas drohen durch eine politische Str&ouml;mung, die sowohl in der politikwissenschaftlichen Forschung als auch in der politischen und medialen &Ouml;ffentlichkeit als &#8222;Rechtspopulismus&#8220; bezeichnet wird.14 Zwar tritt diese Str&ouml;mung nicht als monolithischer gesamteurop&auml;ischer Block in Erscheinung. Die kulturelle und historische Vielfalt innerhalb der EU wirkt gerade bei Parteien, die sich auf das jeweilige nationale Erbe als Bezugspunkt fixieren, hemmend bei der Verdichtung rechtspopulistischer Vernetzung.</p>
<p>So beziehen sich rechtspopulistische Kr&auml;fte in Ost- und Mitteleuropa aufgrund ihrer Traditionen meist auf autorit&auml;re Politikkonzepte aus der ersten H&auml;lfte des 20. Jahrhunderts. Dagegen inszenieren sich die Rechtspopulisten in den alten Demokratien mitunter als &#8222;wahre Vertreterin&#8220; der demokratischen Traditionen und Werte ihres Landes. Das Nebeneinander von gemeinsamer Abwehr-Haltung und nationalen Besonderheiten im Konzept der &#8222;Fremden&#8220;-Entrechtung zeigt sich auch im Identit&auml;tsverst&auml;ndnis der Rechtspopulisten: Von einem antisemitischen Grundkonsens kann keine Rede mehr sein, wohl aber von einem anti-muslimischen Kern von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. In Osteuropa erscheinen die &#8222;Feindgruppen&#8220; in der Regel anders und breiter gefasst als in Westeuropa, der Hass ist h&auml;ufig aggressiver und richtet sich vornehmlich gegen Juden, ethnische Minderheiten und Homosexuelle.15 Hier mag die kulturelle Pr&auml;gung von vier Jahrzehnten real existierender sozialistischer Moral ebenso fortwirken wie das orthodoxe, katholisch-verklemmte Erbe von Jahrhunderten. Auch die &Auml;ngste gegen&uuml;ber einer globalisierten Welt scheinen in osteurop&auml;ischen L&auml;ndern weiter verbreitet. Insofern wirkt sich m&ouml;glicherweise die versp&auml;tete Integration dieser L&auml;nder in den europ&auml;isch-transatlantischen Wirtschafts- und Werteverbund &auml;hnlich problematisch aus wie die versp&auml;tete Nationenbildung Deutschlands im 19. Jahrhundert: &Uuml;bersteigerter Nationalismus wirkt als Folge zu lange unterdr&uuml;ckten Selbst-Bewusstseins.</p>
<p>Zwar unterscheiden sich historische Herkunft, politische Programmatik und W&auml;hlermilieus rechtspopulistischer Parteien in nicht unerheblichem Umfang. Bei den Positionierungen zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen gibt es, je nach Thema, inhaltliche Schnittfl&auml;chen zu rechten wie linken Positionen im parteipolitischen Spektrum.16 Doch wenn rechtspopulistische Bewegungen in so unterschiedlichen L&auml;ndern wie D&auml;nemark, Frankreich, Italien, den Niederlanden, &Ouml;sterreich, Polen, der Slowakei, oder Ungarn immer st&auml;rker werden, muss es gemeinsame und (daher) systemische Ursachen geben. Diese w&uuml;rden durch die schwerpunktm&auml;&szlig;ige oder gar alleinige Betrachtung nationaler Erfolgsfaktoren ausgeblendet. Aus demokratischer Perspektive gibt es im organisierten Rechtspopulismus in Europa besorgniserregende &Uuml;bereinstimmungen, die ungeachtet des Gebots differenzierender Analyse eine gemeinsame Betrachtung rechtfertigen.</p>
<h5>Rechts&shy;po&shy;pu&shy;lis&shy;ti&shy;sche Erfolge in der EU &ndash; eine Zwischen&shy;bi&shy;lanz</h5>
<p>Nicht nur in &Ouml;sterreich (Freiheitliche Partei &Ouml;sterreichs, FP&Ouml;), den Niederlanden (Partij voor de Vrijheid, PVV), im Baltikum (z.B. Lettland: Te?vzemei un Bri?vi?bai/LNNK) und in Skandinavien (z.B. Schweden: Sverigedemokraterna, SD; D&auml;nemark: Dansk Folkeparti, DF) ist rechtspopulistischen Parteien inzwischen &#8211; z.&nbsp;T. schon wiederholt &#8211; der Sprung in die jeweiligen nationalen Parlamente gelungen. In Finnland (Perussuomalaiset, kurz Perus; deutsch seit 2012: Die Finnen), Polen (Prawo i Sprawiedliwos?c?, PiS), Ungarn (Fidesz17 &#8211; Magyar Polg&aacute;ri Sz&ouml;vets&eacute;g; deutsch: Fidesz &#8211; Ungarischer B&uuml;rgerbund), in der Slowakei und in Kroatien sind rechtspopulistische Kr&auml;fte sogar seit einiger Zeit Teil von Regierungskoalitionen.18</p>
<p>Wahlerfolge haben Rechtspopulisten aber nicht nur auf der Ebene der Mitgliedstaaten der EU vorzuweisen. Ungeachtet ihrer Fundamental-Kritik an der EU ist es rechtspopulistischen Kr&auml;ften auch gelungen, ihre Stellung innerhalb des Europ&auml;ischen Parlaments (EP) auszubauen und finanzielle F&ouml;rderungen seitens der EU zu aktivieren.</p>
<p>Rechtspopulistische und -extremistische Parteien und W&auml;hlergruppen konnten bei den Wahlen zum EP im Mai 2014 rund 140 von 751 Sitzen erobern. In Frankreich wurde der Front National (FN) mit 26&nbsp;% der Stimmen st&auml;rkste Kraft, im Vereinigten K&ouml;nigreich wurde dies die United Kingdom Independent Party (UKIP) mit sogar 28&nbsp;% der Stimmen. In Ungarn errang die rechtspopulistische Fidesz-Partei von Regierungschef Viktor Orban 51,5&nbsp;% der Stimmen, die rechtsextreme Partei Jobbik erzielte hier zudem 14,7&nbsp;%. In Polen gewann die rechtspopulistische PiS (deutsch: Recht und Gerechtigkeit) 31,78&nbsp;% der Stimmen und der Kongres Nowej Prawicy (KNP, deutsch: Kongress der Neuen Rechten) 7,2 % der Stimmen. In D&auml;nemark wurde die DF mit 23&nbsp;% der Stimmen st&auml;rkste Partei, in &Ouml;sterreich erzielte die rechtspopulistische FP&Ouml; fast 8&nbsp;% Zuwachs und landete mit 20,5&nbsp;% auf dem dritten Platz. Gleiches gelang der rechtspopulistischen Partei Die Finnen mit fast 13&nbsp;% der Stimmen.</p>
<p>Allerdings konnten rechtspopulistische Parteien nicht &uuml;berall in Europa Stimmengewinne verzeichnen. In Belgien, Italien und den Niederlanden verloren der Vlaams Belang (VB), die Lega Nord (LN) und die Partij voor de Vrijheid (PVV) zwischen drei und sechs Prozent. Auch in den von der Wirtschafts- und Finanzkrise seit 2007/2008 besonders betroffenen EU-Mitgliedstaaten Griechenland und Spanien blieben rechtspopulistische Parteien ohne besondere Wahlerfolge. Es gibt zudem auch weiterhin Mitgliedstaaten wie Irland oder Portugal, in denen rechtspopulistische oder -extremistische Parteien zumindest seit deren EU-Mitgliedschaft keine Rolle mehr spielen.19</p>
<p>Ob der politische Erfolg von rechtspopulistischen Parteien wie des FN &uuml;ber das Mehrheitswahlrecht wie in Frankreich auch weiterhin einged&auml;mmt werden kann, erscheint offen. Aber selbst wenn es weiterhin &#8222;republikanische&#8220; Absprachen zur Vermeidung von rechtspopulistischen Erfolgen in Stichwahlen geben sollte,20 zeichnet sich doch eine Pr&auml;gung der politisch-programmatischen Agenda f&uuml;hrender Repr&auml;sentanten anderer Parteien durch Anleihen bei rechtspopulistischen Positionen ab.21 Insbesondere in Referenden wie z.B. der Abstimmung in den Niederlanden zum EU-Ukraine-Assoziierungsabkommen (am 6. April 2016)22 gewinnen rechtspopulistische Positionen ein erhebliches Gewicht.</p>
<p>Dies mag eine weitere programmatische Gemeinsamkeit rechtspopulistischer Bewegungen in Europa bef&ouml;rdern: Sie k&auml;mpfen f&uuml;r eine St&auml;rkung der plebiszit&auml;ren Demokratie im Verfassungsgef&uuml;ge ihrer Heimatl&auml;nder. Wo sie &#8211; wie in Ungarn &#8211; an der Macht sind, bedienen sie sich dabei auch des Instruments der manipulativen Befragung, um anti-humanit&auml;re und anti-pluralistische Ressentiments zus&auml;tzlich zu bef&ouml;rdern.23</p>
<p>Nach den Wahlen vom Mai 2014 haben sich im EP acht Fraktionen24 gebildet, von denen zwei ein rechtspopulistisches Profil aufweisen: Die Fraktion &#8222;Europa der Freiheit und der direkten Demokratie&#8220; mit aktuell 45 Abgeordneten und die Fraktion &#8222;Europa der Nationen und Freiheit&#8220; mit aktuell 38 Fraktionsmitgliedern.</p>
<p>St&auml;rkste Kr&auml;fte innerhalb der Fraktion &#8222;Europa der Freiheit und der direkten Demokratie&#8220; sind die britische United Kingdom Independent Party25 mit derzeit 22 und die italienische F&uuml;nf-Sterne-Bewegung mit 17 Abgeordneten. Weitere Abgeordnete kommen aus Schweden, Frankreich, Litauen, Polen und Tschechien.</p>
<p>St&auml;rkste Kraft innerhalb der Fraktion &#8222;Europa der Nationen und Freiheit&#8220; ist der franz&ouml;sische Front National (FN) mit 20 MdEP. Der Fraktion geh&ouml;ren ferner 5 Mitglieder der italienischen Lega Nord, je vier Mitglieder der &ouml;sterreichischen FP&Ouml; und der niederl&auml;ndischen Partei f&uuml;r die Freiheit (PVV) sowie Abgeordnete des polnischen KNP, des belgischen Vlaams Belang (VB), aus dem Vereinigten K&ouml;nigreich und Rum&auml;nien an.</p>
<p>Mit Blick auf die inhaltlich-programmatischen Schnittmengen zwischen diesen Fraktionen erscheint weder eine thematische noch eine organisatorische Ann&auml;herung von vornherein ausgeschlossen.26 Einen gewissen Schutz vor einer solchen Ann&auml;herung bietet allerdings die offene F&uuml;hrungsfrage in einer solchen kooperativen Verdichtung.</p>
<p>Als besonderes Problem f&uuml;r eine aktive Eind&auml;mmungspolitik gegen&uuml;ber dem Einfluss rechtspopulistischer Kr&auml;fte auf die EU erweist sich im &Uuml;brigen, dass einzelne Parteifamilien des konservativ-liberalen Spektrums bereit waren und sind, entsprechende Parteien in ihrer Parteifamilie bzw. in ihrer EP-Fraktion aufzunehmen. Die fortdauernde Mitgliedschaft der Fidesz-Partei in der EVP und deren EP-Fraktion sowie das gelegentliche Hofieren dieser Partei auch mit Blick auf innerstaatliche Debatten behindert die konsequente Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus auf der Ebene eines Konsenses wertegebundener Demokraten. Gleiches gilt f&uuml;r die Mitgliedschaft der Dansk Folkeparti in der Fraktion der &#8222;Europ&auml;ischen Konservativen und Reformer (EKR)&#8220;, einer Abspaltung der EVP-Fraktion unter F&uuml;hrung der britischen Tories. Rechtspopulisten sind im parlamentarischen Alltag des EP salonf&auml;hig geworden.</p>
<h5>Rechts&shy;po&shy;pu&shy;lismus in Europa &ndash; Ursachen und Kennzeichen bei europ&auml;isch verglei&shy;chender Betrachtung</h5>
<p>F&uuml;nf miteinander verwobene Mobilisierungsstrategien rechtspopulistischer Bewegungen sind bei einer europ&auml;isch vergleichenden Betrachtung besonders bedeutsam:27 Diese bem&uuml;hen sich, (1.) sich mit Tabubr&uuml;chen gegen &#8222;political correctness&#8220; als Sprachrohr einer &#8222;schweigenden Mehrheit&#8220; zu profilieren, (2.) soziale und &ouml;konomische Probleme als Ausfluss des Versagens etablierter, auf Pluralismus und repr&auml;sentativer Demokratie gest&uuml;tzter politischer Prozesse zu brandmarken und hierdurch f&uuml;r sich zu nutzen, (3.) die etablierten politischen Akteure als per se korrupt und machtversessen zu diskreditieren, (4.) eine nationale Identit&auml;tszuschreibung als attraktiv und zukunftsgerichtet zu kennzeichnen sowie (5.) die Mechanismen medialer Skandalisierung28 zur Profilierung undifferenzierter politischer L&ouml;sungsans&auml;tze f&uuml;r gesellschaftliche Konflikte zu bef&ouml;rdern.29 Dabei profitieren die Bewegungen von aktuellen gesellschafts-, sozial- und wirtschaftspolitischen Krisen: einer Verteilungs- und Zugangskrise, einer Repr&auml;sentationskrise der Politik sowie einer Identit&auml;tskrise. Allen diesen Krisenph&auml;nomenen ist eigen, dass sie durch die jahrzehntelange Ausbreitung des Neoliberalismus in Wissenschaft, Medien und Politik seit den 1970er Jahren bef&ouml;rdert wurden.30 Der Aufstieg des Rechtspopulismus wurde insoweit auch durch einen Politikansatz bef&ouml;rdert, der auf &#8222;marktkonforme Demokratie&#8220;31 statt auf eine demokratische und soziale B&auml;ndigung der Marktkr&auml;fte im Interesse von Wohlstand f&uuml;r alle setzt.</p>
<p>Auch das nationalistisch verengte &#8222;K&uuml;mmerer&#8220;-Image, um das sich rechtspopulistische Kr&auml;fte im Zeichen (neo-)liberaler Verweise auf die Selbstverantwortung jedes Einzelnen bem&uuml;hen, d&uuml;rfte f&uuml;r diesen Aufstieg hilfreich sein: Rechtspopulistische wie -extremistische Parteien rekurrieren auf Abstiegs-, Verlust- und Bedrohungs&auml;ngste weiter Teile der Bev&ouml;lkerung in den Mitgliedstaaten der EU, betonen ihre Anteilnahme an den Sorgen von Krisenverlierern um ihre Zukunft und verhei&szlig;en soziale W&auml;rme in der nationalen (Volks-)Gemeinschaft.32<br />Dieser Appell an latente &Auml;ngste, Vorurteile und Ressentiments,33 verbunden mit der Ansprache weitverbreiteter Aversionen und Ressentiments gegen&uuml;ber Arbeitsmigranten, Asylbewerbern und Ausl&auml;ndern34 generell, hat mit dem Abbau wohlfahrtsstaatlicher Strukturen seit den 1990er Jahren,35 verst&auml;rkt nochmals seit der Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2007/200836 und der Fl&uuml;chtlingskrise 2015 zus&auml;tzlichen Resonanzboden in einer Vielzahl von EU-Mitgliedstaaten gefunden. Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich ohne wirksame Gegenstrategien der Aufstieg des Rechtspopulismus auch in Westeuropa fortsetzt und es ihnen gelingt, W&auml;hler aus der Mittelschicht anzusprechen.37</p>
<p>Eine solche Selbstentfesselung des Rechtspopulismus kann bef&ouml;rdert werden durch die Betonung politisch-kultureller B&uuml;rgerlichkeit:38 Von einer &#8222;autorit&auml;ren Bewegung mit menschlichem Antlitz&#8220; kann man bei rechtspopulistischen Kr&auml;ften insoweit sprechen, als der Ruf nach einer starken F&uuml;hrungsfigur sowie nach der Einschr&auml;nkung von Pluralismus und bestimmten Minderheitenrechten einhergeht mit dem Bem&uuml;hen um zivile, b&uuml;rgerliche Umgangsformen, der Betonung einer vermeintlichen Werteorientierung des eigenen politischen Handelns sowie der Selbstinszenierung als &#8222;Anwalt des kleinen Mannes&#8220;.39</p>
<p>Allen Ausformungen rechtspopulistischer Str&ouml;mungen ist aus dem Blickwinkel eines freiheitlich-demokratischen, an den menschenrechtlich fundierten Grundwerten des modernen westlichen Verfassungsstaates orientierten Gesellschafts- und Staatsverst&auml;ndnisses eigen, dass sie Politik nicht als pragmatisches Handeln zu sittlichen Zwecken40 verstehen, sondern als eine auf Ausgrenzung und Mobilisierung von Affekten ausgerichtete Angelegenheit. Nicht zuletzt mit Blick auf verschiedene Facetten des Prozesses der Europ&auml;isierung41 und Globalisierung42 bem&uuml;hen sich Rechtspopulisten um Profilierung als Feinde einer offenen, grenzenlosen Gesellschaft, die nicht f&uuml;r die Freiheit, sondern f&uuml;r die Sicherheit planen.43 Insoweit kann man von einem anti-pluralistischen44 wie einem anti-integrativen Grundkonsens der Rechtspopulisten in der EU sprechen. In osteurop&auml;ischen Staaten wird die scharfe Ablehnung der EU vielfach auch noch durch den Widerwillen bef&ouml;rdert, die nach dem Ende des Ostblocks 1989/90 wiedergewonnene Souver&auml;nit&auml;t gleich wieder nach Br&uuml;ssel, Luxemburg und Stra&szlig;burg abzugeben.45</p>
<p>In Abgrenzung zu rechtsextremistischen Positionen verzichten rechtspopulistische Kr&auml;fte zwar auf die Leugnung nazistischer und faschistischer Menschheitsverbrechen.46 Sie beteiligen sich vergangenheitspolitisch allerdings an apologetischen Tendenzen, das Erbe der Unmenschlichkeit zu entsorgen47 und totalit&auml;re Fehlwege in der Geschichte der Nationen als Vergangenheit vergehen zu lassen.48 An die Stelle einer differenzierten, auch selbstkritischen Befragung der Nationalgeschichte soll der uneingeschr&auml;nkte Stolz auf das historische Erbe treten. In Abgrenzung zu Rechtsextremisten verzichten Rechtspopulisten auf die Bef&uuml;rwortung von Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ziele sowie auf die Aufforderung zum Umsturz der bestehenden Verfassungsordnung.49 Rechtspopulistische Parteien wollen sich in Wahlen bew&auml;hren. Sie setzen nicht auf die Abschaffung des formalen Wahlakts, wohl aber auf die Schaffung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die den demokratischen Wechsel zu ihren Lasten erheblich erschweren.</p>
<p>Der freiheitliche, s&auml;kularisierte Staat lebt nach dem sog. B&ouml;ckenf&ouml;rde-Diktum50 von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Rechtspopulistische Kr&auml;fte zielen auf die Erosion dieser Voraussetzungen. Sie bem&uuml;hen sich insbesondere um die Schaffung von medialen, zivilgesellschaftlichen und staatsorganisatorischen Rahmenbedingungen, die einen dauerhaften Abschied vom freiheitlich-pluralen Staatsverst&auml;ndnis in der politischen Praxis erm&ouml;glichen.<br />Hinsichtlich dieser Schritte in Richtung auf eine &#8222;Versteinerung der politischen Verh&auml;ltnisse &uuml;ber die Legislaturperiode hinaus&#8220;51 sind die &Uuml;berg&auml;nge zwischen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus teilweise flie&szlig;end.52 Beide eint eine programmatische Ausrichtung, die durch ein Freund-Feind-Denken, die Ablehnung und die Forderung nach Ausschluss von &#8222;Fremdem&#8220; sowie eine nationalistische resp. v&ouml;lkische Ausrichtung der Wirtschafts- und Sozialpolitik gepr&auml;gt ist. Als &#8222;Schuldige&#8220; f&uuml;r aktuelle wie andauernde Krisen und damit als &#8222;Feinde&#8220; werden &#8222;die da oben&#8220;, insbesondere &#8222;die Kaste&#8220;, &#8222;das Finanzkapital&#8220;, die &#8222;Altparteien&#8220;, die &#8222;L&uuml;genpresse&#8220;, etc. und eben auch die EU, sowie &#8222;unten&#8220; Muslime, Fl&uuml;chtlinge, Fremde etc. identifiziert.53 Gem&auml;&szlig; dieser rechtspopulistischen Abgrenzungstheorie muss das &#8222;Fremde&#8220; aus Staat und Gesellschaft ausgeschlossen werden, um das &Uuml;berleben der eigenen Nation und damit des eigenen Selbst zu sichern. Wie weit diese Forderung nach Exklusion von Menschen reicht, die anderen Ethnien, Religionen oder gesellschaftlichen Randgruppen angeh&ouml;ren (z.&nbsp;B. Behinderte, Obdachlose oder Arbeitslose), differiert zwischen den rechtspopulistischen Programmen in Europa &#8211; das Grundprinzip bleibt indessen unber&uuml;hrt.</p>
<p>Rechtspopulistische Parteien z&auml;hlen in der EU zu den entschiedensten Kritikern von Neoliberalismus, Globalisierung und Wohlfahrtsstaatsabbau &#8211; allerdings mit einer klaren nationalistischen Note.54 Insofern k&ouml;nnen W&auml;hlerwanderungen von fr&uuml;heren W&auml;hlern linker Parteien, namentlich von Arbeitern mit einem relativ niedrigen formalen (Aus-)Bildungsstand55 hin zu rechtspopulistischen Parteien nicht &uuml;berraschen.56 Insbesondere in den skandinavischen L&auml;ndern, in denen soziale Gerechtigkeit traditionell ein hoher Wert ist,57 kritisieren rechtspopulistische Parteien offensiv den aktuellen Abbau des Sozialstaates. Beim Auf- und Ausbau des Wohlfahrtsstaates bis in die 1960er-Jahre hinein sei der starke gesellschaftliche Zusammenhalt und die nationale Solidarit&auml;t nur m&ouml;glich gewesen, weil es kaum Migranten/-innen in der Gesellschaft gegeben habe. Kern dieses zentralen Bestandteils der rechtspopulistischen Programmatik ist ein umfassender, auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Fragen ansprechender Protektionismus, der auf den Schutz und die Bevorzugung des eigenen Volks58 und preference nationale59 gerichtet ist.60</p>
<p>Aus &ouml;konomisch-sozialer Perspektive l&auml;sst sich der Aufstieg rechtspopulistischer Kr&auml;fte in Europa als ein Aufstand der Modernisierungsverlierer kennzeichnen. Dieser richtet sich sowohl gegen die wachsenden Einkommensunterschiede, Massenarbeitslosigkeit und relative Marginalisierungstendenzen,61 als auch gegen das bisherige Unverm&ouml;gen sowie den vielfach fehlenden Willen der etablierten Parteien (einschlie&szlig;lich der sozialdemokratischen) und Eliten, diesen Prozessen wirksam entgegenzusteuern. Auf die zunehmenden sozialen Unterschiede reagieren Rechtspopulisten nicht mit Bem&uuml;hungen um eine soziale Korrektur des Europ&auml;isierungs- und Globalisierungsprozesses, sondern mit der vollst&auml;ndigen Ablehnung &ouml;konomischer Globalisierungs- und Modernisierungsprozesse als solcher.62</p>
<p>Soziale und &ouml;konomische Motive allein k&ouml;nnen den Aufstieg rechtspopulistischer Parteien und Parteienb&uuml;ndnisse nicht erkl&auml;ren.63 Globalisierungskritisch sind Rechtspopulisten auch deshalb, weil es ihnen nach der Programmatik ihrer Parteien um die Bewahrung und den Schutz der eigenen kulturellen und nationalen Identit&auml;t geht,64 wobei sie an eine kulturelle Verunsicherung in weiten Teilen der Bev&ouml;lkerung ankn&uuml;pfen k&ouml;nnen65. Insoweit setzt die rechtspopulistische Programmatik auf politische, und kulturelle Selbstverteidigung gegen&uuml;ber dem &#8222;Fremden&#8220;, sei dieses &#8222;Fremde&#8220; die europ&auml;ische Integration, Migration oder der wachsende islamische Bev&ouml;lkerungsanteil. Auch in der Mitgliedschaft rechtspopulistischer Parteien scheint die anti-islamische Einstellung von besonderer Bedeutung.66 Die Verteidigung des &#8222;Rechts auf kulturelle Differenz&#8220;67 und des &#8222;Rechts auf Identit&auml;t&#8220; sowie deren Bewahrung vor Multikulturalismus und Globalisierung weisen einen klaren integrationsfeindlichen Akzent auf. Rechtspopulisten offerieren die ethnisch homogene Gesellschaft als Identifikationsm&ouml;glichkeit, indem sie Begriffe wie &#8222;Nation&#8220; und &#8222;Volk&#8220; &uuml;berh&ouml;hen.68 Integrationsprojekte wie der Euro und Schengen stellen aus Sicht von Rechtspopulisten deshalb besonders aggressiv zu bek&auml;mpfende Fehlentwicklungen dar, weil sie auf freiheitliche und solidarische &Uuml;berwindung nationalstaatlichen Denkens gerichtet sind. Umgekehrt drohen Entsolidarisierungseffekte innerhalb der EU im Zuge der aktuellen Krisen rechtspopulistisches Denken weiter zu bef&ouml;rdern. Das Brexit-Votum hat sowohl in seiner plebiszit&auml;ren wie in seiner anti-solidarischen Bedeutung diesen Politikansatz weiter gest&auml;rkt.</p>
<p>Die &#8222;Erkl&auml;rungstheorien&#8220; rechtspopulistischer Kr&auml;fte f&uuml;r politische, &ouml;konomische und soziale Missst&auml;nde sind durch ihre einfache und dichotome Sichtweise gepr&auml;gt: Sie trennen zwischen Gut und B&ouml;se, zwischen Freund und Feind &#8211; und nehmen nicht selten den Charakter von Verschw&ouml;rungstheorien an.69 Undifferenzierte Pauschalurteile &uuml;ber &#8222;den Islam&#8220;, die ihn tendenziell mit dem politisch ideologisierten Islam (Islamismus) oder gar islamistischem Terrorismus gleichsetzen, sind neben der EU-Kritik ein Markenkern des Rechtspopulismus.70 Generell wird &#8222;dem Islam&#8220; dabei vorgeworfen, er stehe &#8222;abendl&auml;ndischen&#8220; Grundwerten und Normen wie der Trennung von Kirche und Staat, Demokratie, der Gleichwertigkeit von Mann und Frau, der Freiheit der Religion und der Meinungs&auml;u&szlig;erung sowie dem Respekt vor Minderheiten diametral entgegen. Mit dieser islamophoben Grundrichtung wird zugleich den rechtspopulistischen Forderungen nach &#8222;nationaler Pr&auml;ferenz&#8220; in Bezug auf Arbeitspl&auml;tze und wohlfahrtsstaatliche Leistungen ein ideologischer Unterbau verliehen.71</p>
<p>Nicht nur gemeinsame &#8222;Feindbilder&#8220; im gesellschaftlichen Raum, sondern auch eine gemeinsame medien- und netzpolitische Konzeption f&ouml;rdert Aufstieg wie Zusammenarbeit rechtspopulistischer Kr&auml;fte in Europa. Dazu z&auml;hlen die Kritik an der &#8222;Systempresse&#8220; und die Aus- oder Gleichschaltung bisheriger vielfaltssichernder Organisationsformen im Bereich der Medien bei eigener Regierungs&uuml;bernahme, sowie die offensive Nutzung neuer Medien. Insoweit wiederholt sich durchaus ein aus autorit&auml;ren und totalit&auml;ren Systemen bekanntes Muster der Parallelit&auml;t von gestrigem Inhalt und moderner Darbietungsform.72</p>
<h5>Rechts&shy;po&shy;pu&shy;lis&shy;ti&shy;sche Heraus&shy;for&shy;de&shy;rungen f&uuml;r die Werte&shy;o&shy;ri&shy;en&shy;tie&shy;rung der EU</h5>
<p>Die EU war von Beginn an mehr als eine blo&szlig;e Wirtschaftsgemeinschaft. Die Werteorientierung des europ&auml;ischen Integrationsprozesses hat nunmehr in Art. 2 EUV eine normative Verankerung gefunden.73 Je st&auml;rker allerdings die pluralistische Vielfalt (auch normativ) fixiert wurde, um so bedeutsamer wurde das Beharren auf traditionellen Werteorientierungen als Scho&szlig; rechtspopulistischen Wachstums. An die Stelle eines auf die Verkn&uuml;pfung von Erbe und Austausch, von Bewahrung und Offenheit f&uuml;r Neues gerichteten kulturellen Ansatzes, wie er das kulturelle Verst&auml;ndnis der EU pr&auml;gt,74 tritt ein hermetisches kulturelles Selbst-Verst&auml;ndnis, in dem Fremdes nicht als Chance, sondern als Gefahr wahrgenommen wird.</p>
<p>Mit dem Anwachsen rechtspopulistischer Str&ouml;mungen innerhalb der EU und ihrer Mitgliedstaaten gewinnt die Frage nach der Handlungs- und Abwehrf&auml;higkeit der EU als Wertegemeinschaft zunehmendes Gewicht.75 Denn der Umstand, dass eigene Mitgliedstaaten fundamentale Grunds&auml;tze der Achtung der Menschenw&uuml;rde, der Rechtsstaatlichkeit, der Wahrung der Menschenrechte, des Pluralismus und der Toleranz missachten, stellt die Glaubw&uuml;rdigkeit der EU im Innern wie nach au&szlig;en76 in Frage: Ein Dulden wertemissachtenden Verhaltens der Regierungen von EU-Mitgliedstaaten provoziert Nachahmungseffekte in weiteren Mitgliedstaaten und beeintr&auml;chtigt die F&auml;higkeit der EU, glaubhaft die Einhaltung dieser Werte auch in Drittstaaten einzufordern. Die Unterst&uuml;tzung rechtspopulistischer Kr&auml;fte durch die russische Regierung entspringt erkennbar auch dem Bem&uuml;hen um eine Schw&auml;chung des Wertefundaments der EU.77 Die Frage, wie wehrhaft die europ&auml;ische Demokratie ist,78 ber&uuml;hrt mithin die Entwicklungs- und Gestaltungsperspektiven der EU nach innen wie nach au&szlig;en.</p>
<p>Mit Blick auf die Wehrhaftigkeit der europ&auml;ischen Demokratie erscheint jede Finanzierung rechtspopulistischer Kr&auml;fte durch die EU als Widerspruch in sich. Eine solche F&ouml;rderung findet nicht nur &uuml;ber die beiden genannten, offen rechtspopulistischen Fraktionen sowie die Mitwirkung in anderen Fraktionen statt, die sich zu ihrer Gr&uuml;ndung auf Kompromisse bei einem konsequenten Kampf gegen Rechtspopulismus in der EU einlie&szlig;en.. Rechtspopulistische Parteien werden auch auf der Grundlage des Art.&nbsp;224 AEUV gef&ouml;rdert.79 Finanzierungsf&auml;hig ist eine solche Partei nach geltender Rechtslage zwar nur, wenn ihr Programm und ihre T&auml;tigkeiten im Einklang mit den Werten stehen, auf die sich die Union gem&auml;&szlig; Artikel 2 EUV gr&uuml;ndet. Dessen ungeachtet erfahren aktuell F&ouml;rderung aus EU-Mitteln:</p>
<ul>
<li>die im Oktober 2009 gegr&uuml;ndete und im Februar 2012 vom EP anerkannte &#8222;Europ&auml;ische Allianz der nationalen Bewegungen&#8220; (Alliance of European National Movements, AENM). Ihr geh&ouml;ren als Mitgliedsparteien die ungarische Jobbik sowie weitere rechtsextreme Parteien aus Belgien, Bulgarien, Italien, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien und dem Vereinigten K&ouml;nigreich an. </li>
<li>die im Herbst 2010 gegr&uuml;ndete und im Februar 2011 durch das EP anerkannte &#8222;Europ&auml;ische Allianz f&uuml;r Freiheit&#8220; (European Alliance for Freedom, EAF), der u.a. f&uuml;hrende Politiker von FN, FP&Ouml; und VN angeh&ouml;ren. </li>
<li>die im Oktober 2014 gegr&uuml;ndete und im Dezember 2014 anerkannte &#8222;Bewegung f&uuml;r ein Europa der Nationen und der Freiheit&#8220; (Mouvement pour l&#8217;Europe des nations et des libert&eacute;s, MENL). Ihr geh&ouml;ren als Mitgliedsparteien der FN,80 die FP&Ouml;, der VB, die Lega Nord und die tschechische Svoboda a p?&iacute;m&aacute; demokracie an.81 </li>
</ul>
<h5>Rechts&shy;po&shy;pu&shy;lismus als m&ouml;glicher Katalysator einer wehrhaften europ&auml;&shy;i&shy;schen Demokratie und Rechts&shy;s&shy;taat&shy;lich&shy;keit</h5>
<p>Es ist eine beunruhigende Entwicklung, dass in Mitgliedstaaten, in denen rechtspopulistische Parteien f&uuml;hrend an der Regierung beteiligt sind, die Politik dieser Regierungen zunehmend autokratische Z&uuml;ge aufweist. Besonderes Kennzeichen sind insbesondere Schritte zu einer Politik der Machtkonzentration und -absicherung nicht zuletzt durch Einschr&auml;nkung der Medienfreiheit sowie der Unabh&auml;ngigkeit der Justiz.82</p>
<p>Um Fehlentwicklungen des demokratischen Prozesses, die dessen Bestand gef&auml;hrden, unterbinden zu k&ouml;nnen, hat sich w&auml;hrend und nach den Erfahrungen mit totalit&auml;ren und autorit&auml;ren politischen Systemen nicht nur in Deutschland,83 sondern auch in anderen EU-Mitgliedstaaten84 das Konzept der wehrhaften Demokratie entwickelt: Durch eine gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung, aber auch mit Mitteln des Rechts soll die Demokratie gegen Feinde und Gef&auml;hrder verteidigt werden. In Deutschland erlebt dieses Konzept mit Blick auf das laufende NPD-Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eine aktuelle Bew&auml;hrungsprobe (s. dazu den Beitrag von Will in diesem Heft).</p>
<p>Auch in der EU als demokratischem Integrationsverbund ist wehrhafte Demokratie im Werden. M&ouml;gliche Adressaten entsprechender Abwehrma&szlig;nahmen gegen demokratie- und pluralismusgef&auml;hrdende Aktivit&auml;ten sind sowohl rechtspopulistisch regierte Mitgliedstaaten als auch rechtspopulistische europ&auml;ische politische Parteien.</p>
<p>Das sch&auml;rfste Schwert, dass der EU-Vertrag gegen Mitgliedstaaten zur Verf&uuml;gung stellt, die sich gegen das Wertefundament des europ&auml;ischen Demokratie- und Verfassungsverbundes stellen, ist dessen Artikel 7.85 Indessen ist die Aktivierung dieses Instruments materiell- und verfahrensrechtlich an hohe H&uuml;rden gekoppelt: Auf begr&uuml;ndeten Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten der EU, des EP oder der Europ&auml;ischen Kommission kann der Rat nach Art. 7 Abs. 1 EUV mit der Mehrheit von vier F&uuml;nfteln seiner Mitglieder nach Zustimmung des EP86 feststellen, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der in Art. 2 EUV genannten Werte durch einen Mitgliedstaat besteht. Bei gleicher Ausgestaltung des Initiativrechts sowie des Mitwirkungsrechts des EP kann der Europ&auml;ische Rat nach Art. 7 Abs. 2 EUV (nur) einstimmig feststellen, dass eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der in Art. 2 EUV genannten Werte durch einen Mitgliedstaat vorliegt. Wurde die Feststellung nach Art.&nbsp;7 Abs.&nbsp;2 EUV getroffen, so kann der Rat gem&auml;&szlig; Art. 7 Abs. 3 EUV mit qualifizierter Mehrheit beschlie&szlig;en, bestimmte Rechte auszusetzen, die sich aus der Anwendung der Vertr&auml;ge auf den betroffenen Mitgliedstaat herleiten, einschlie&szlig;lich der Stimmrechte des Vertreters der Regierung dieses Mitgliedstaats im Rat.</p>
<p>F&uuml;r beide Feststellungen &#8211; sowohl die Gefahr als auch das tats&auml;chliche Vorliegen einer schwerwiegenden Verletzung der in Art. 2 EUV genannten Werte durch einen Mitgliedstaat &#8211; besteht ein Beurteilungsspielraum.87 Er kann ebenso wie das Ermessen, ob gegen einen Mitgliedstaat eingeschritten wird, in einer am Grundsatz &#8222;im Zweifel f&uuml;r die Wahrung von Demokratie und Pluralismus&#8220; ausgerichteten Weise ausge&uuml;bt werden. Gem&auml;&szlig; Art. 354 Abs. 1 AEUV wirkt der betroffene Mitgliedstaat bei den entsprechenden Abstimmungen in Rat und Europ&auml;ischem Rat nicht mit, bei der Berechnung des Drittels oder der vier F&uuml;nftel der Mitgliedstaaten nach Art. 7 Abs. 1 und 2 EUV wird er au&szlig;erdem nicht ber&uuml;cksichtigt. <br />Allerdings existieren divergierende Einsch&auml;tzungen der politischen Akteure dar&uuml;ber, ob ein Eingreifen in einem rechtspopulistisch regierten Mitgliedstaat notwendig ist, und &uuml;ber welche generellen Mittel die EU in solchen F&auml;llen verf&uuml;gen soll. Ob sich die EU &uuml;ber Art. 7 EUV als eigenst&auml;ndiger Akteur bei der Verteidigung normierter gemeinsamer Werte gegen renitente Mitgliedstaaten profilieren kann, bleibt deshalb offen.88 Gegen eine solche Profilierungsm&ouml;glichkeit sprechen nicht zuletzt die erforderlichen Quoren in Rat und Europ&auml;ischem Rat: Je mehr rechtspopulistische Kr&auml;fte auf das Regierungshandeln von Mitgliedstaaten Einfluss nehmen k&ouml;nnen, um so schwerer ist bereits die Aktivierung des Schutzmechanismus nach Art. 7 Abs. 1 EUV. Schon hier kann sich &#8211; i.&nbsp;S. einer &#8222;Koalition der Betroffenen&#8220;89 &#8211; eine Sperrminorit&auml;t von Regierungen von Mitgliedstaaten etablieren, die von rechtspopulistischen Kr&auml;ften mitgetragen werden oder zumindest auf deren Tolerierung angewiesen sind. Dies gilt erst recht f&uuml;r die Beschlussfassung im Europ&auml;ischen Rat. Mit Blick auf den erreichten Einfluss rechtspopulistischer Bewegungen auf Regierungen einerseits und den Grad ihrer Zusammenarbeit andererseits d&uuml;rften sich beim derzeitigen Stand der Dinge Art.&nbsp;7 Abs.&nbsp;2 und 3 EUV als stumpfes Schwert im Kampf gegen rechtspopulistische Gef&auml;hrdungen und Verletzungen der Werteordnung der EU erweisen.</p>
<p>Der juristische Instrumentenkasten f&uuml;r einen solchen Kampf ist indes nicht auf Art.&nbsp;7 EUV begrenzt: Die Europ&auml;ische Kommission (auf der Grundlage von Art.&nbsp;258 AEUV) sowie dritte Mitgliedstaaten (auf der Grundlage von Art. 259 AEUV) k&ouml;nnen gegen einen Mitgliedstaat, der die Werteordnung des Art. 2 EUV verletzt, ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH einleiten. Ein solches Verfahren kann nicht nur auf eine Verletzung von sekund&auml;rem Unionsrecht wie z.B. dem Anti-Diskriminierungsrecht gest&uuml;tzt werden.90 Vielmehr ist auch Art. 2 EUV selbst ein geeigneter Pr&uuml;fungsma&szlig;stab f&uuml;r die Beurteilung der Frage, ob ein Mitgliedstaat seinen unionsrechtlichen Pflichten gen&uuml;gt. Es widerspr&auml;che dem sog. effet utile dieser Regelung, wenn man sie nicht auch zum Bezugspunkt f&uuml;r Vertragsverletzungsverfahren machen k&ouml;nnte.91 Dieses Instrumentarium zu nutzen ist beim derzeitigen Stand der Judikatur des EuGH keine Frage un&uuml;berwindbarer Rechtshindernisse, sondern der rechtspolitischen Bereitschaft, im Kampf gegen rechtspopulistische Gef&auml;hrdungen der Werteordnung auch juristische Risiken einzugehen.</p>
<p>Diesen Mut zum juristischen Risiko bei der wehrhaft-demokratischen Bew&auml;ltigung rechtspopulistischer Herausforderungen braucht es auch beim Kampf gegen Verletzungen der Werteordnung durch rechtspopulistische Parteien. Zwar scheidet ein Verbot rechtspopulistischer Parteien in der EU regelm&auml;&szlig;ig wegen der engen Grenzen, die einem solchen Verbot nicht zuletzt mit dem Grundsatz der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit durch Art. 11 EMRK in der Auslegung durch den Europ&auml;ischen Gerichtshof f&uuml;r Menschenrechte gesetzt sind,92 aus. Ob durch das Europ&auml;ische Parlament anerkannte politische Parteien i.&nbsp;S. der EU-Verordnung Nr. 1141/2014 &uuml;berhaupt tauglicher Adressat mitgliedstaatlicher Verbotsma&szlig;nahmen sein k&ouml;nnen, erscheint rechtlich fraglich. Auch hier w&uuml;rde gelten, dass die M&ouml;glichkeiten eines Parteiverbotes zeitlich eng begrenzt sind. Mit Aussicht auf Erfolg initiierbar w&auml;re ein solches Verbot nur innerhalb eines engen Zeitkorridors, wenn die Partei ein Mindestma&szlig; an politischer Relevanz bereits erreicht hat, dann aber nur solange, wie sie noch nicht an der Regierung eines EU-Mitgliedstaates beteiligt ist oder diese unterst&uuml;tzt.<br />Nicht wahrgenommen wurden bislang die M&ouml;glichkeiten auf der Grundlage der EU-Verordnung Nr. 1141/2014, einer europ&auml;ischen politischen Partei die Eintragung nach Art. 3 dieser Verordnung und damit auch die Grundlage f&uuml;r ihre Finanzierung aus EU-Mitteln zu entziehen. Ein solches Controling im Interesse wehrhafter europ&auml;ischer Demokratie ist sowohl von Amts wegen als auch auf Initiative des EP, des Rates und der Kommission der EU m&ouml;glich. Zum einen hat die Beh&ouml;rde f&uuml;r europ&auml;ische politische Parteien und europ&auml;ische politische Stiftungen gem&auml;&szlig; Art. 10 Abs.1 dieser Verordnung von Amts wegen regelm&auml;&szlig;ig zu pr&uuml;fen, ob die eingetragenen Parteien die Beachtung der Grundwerte des Art. 2 EUV in ihrer Programmatik wie in ihrem Handeln weiterhin erf&uuml;llen. Zum anderen k&ouml;nnen das EP, der Rat oder die Kommission gem&auml;&szlig; Art. 10 Abs. 2 der Verordnung die Beh&ouml;rde auffordern zu pr&uuml;fen, ob eine bestimmte europ&auml;ische politische Partei die Grundwerte wahrenden Voraussetzungen gem&auml;&szlig; Art. 3 Abs. 1 Buchst. c erf&uuml;llt. In solchen F&auml;llen ersucht die Beh&ouml;rde den gem&auml;&szlig; Art. 11 eingerichteten Ausschuss unabh&auml;ngiger Pers&ouml;nlichkeiten diesbez&uuml;glich um eine Stellungnahme. Unter Ber&uuml;cksichtigung dieser Stellungnahme entscheidet die Beh&ouml;rde, ob sie der betreffenden Partei durch L&ouml;schen aus dem in Art. 7 der Verordnung geregelten Register die Anerkennung entzieht. Eine solche L&ouml;schung darf aber gem&auml;&szlig; Art. 10 Abs. 3 der Verordnung nur im Falle eines offensichtlichen und schwerwiegenden Versto&szlig;es gegen die Werteordnung des Art. 2 EUV erfolgen &#8211; insoweit besteht ein Beurteilungsspielraum der Akteure.</p>
<h5>Abkehr von europ&auml;&shy;i&shy;scher Konsens&shy;de&shy;mo&shy;kratie und Entwicklung einer europ&auml;&shy;i&shy;schen &Ouml;ffent&shy;lich&shy;keit in Reaktion auf die rechts&shy;po&shy;pu&shy;lis&shy;ti&shy;sche Heraus&shy;for&shy;de&shy;rung?</h5>
<p>Offen bleibt, wie jenseits des Einsatzes rechtlicher Instrumente politisch erfolgreich gegen rechtspopulistische Gef&auml;hrdungen der europ&auml;ischen Werteordnung agiert werden kann. Eine Politik der Entzauberung durch Regierungsbeteiligung, wie sie z.&nbsp;B. Fran&ccedil;ois Mitterand in Bezug auf die PCF w&auml;hrend seiner Pr&auml;sidentschaft gelang,93 ist nach den bisherigen Erfahrungswerten zumindest kein sicherer Weg, um das Erstarken rechtspopulistischer Parteien einzud&auml;mmen.</p>
<p>Ob ein dezentraler Demokratieschutz &uuml;ber b&uuml;rgerschaftliches Engagement allein ein geeignetes Instrument zur Wertewahrung sein kann,94 erscheint in mehrfacher Hinsicht fraglich: Eine solche dezentrale Kontrolle der Wertewahrung setzt eine rechtsstaatliche Substanz in den Mitgliedstaaten voraus, die bei einer politischen Entscheidungsgewalt von Rechtspopulisten gerade nicht mehr besteht. Zudem droht zivilgesellschaftliche Konfliktbereitschaft gegen&uuml;ber rechtspopulistischen Kr&auml;ften ins Leere zu laufen, solange nicht gleichzeitig reale Ursachen des rechtspopulistischen Aufstiegs bek&auml;mpft werden. Dazu geh&ouml;ren nicht zuletzt auch Antworten auf die Frage, wie eine grundwerte-geleitete Wirtschafts-, Sozial- und Bildungspolitik auf nationaler und europ&auml;ischer Ebene i.&nbsp;S. einer &#8222;guten Gesellschaft&#8220; k&uuml;nftig gestaltet und vermittelt werden sollte.95</p>
<p>Der Ansatz des EU-Kommissionspr&auml;sidenten Juncker, der im Vorfeld der Stichwahl um das Amt des &ouml;sterreichischen Bundespr&auml;sidenten behauptete, &#8222;mit den Rechtspopulisten (sei) weder eine Debatte noch ein Dialog m&ouml;glich&#8220;,96 vermag im Lichte der bisherigen Erfahrungen in Europa ebenso wenig zu &uuml;berzeugen wie die &Uuml;bernahme rechtspopulistischer Rhetorik, etwa der Ablehnung des Multikulturalismus und &#8222;exzessiver&#8220; Zuwanderung oder die propagierte R&uuml;ckkehr zu christlich-abendl&auml;ndischen Wurzeln im politischen Handeln.97</p>
<p>Rechtspopulistische Parteien verlieren nicht an Zustimmung durch Ausgrenzung oder Anbiederung, sondern durch offensive Auseinandersetzung mit ihren Themen und Akteuren. Zu einer solchen Bereitschaft, offen f&uuml;r die Werteordnung des Art. 2 EUV einzutreten, sollte auch der Mut z&auml;hlen, aktiv und konsequent die Verrohung der politischen Sprache und Kultur in alten wie neuen Medien zu thematisieren. Klammheimliche Freunde des Rechtspopulismus sind auch solche Journalisten, die unkritisch, undifferenziert und unreflektiert Vorurteile &uuml;ber Politiker und Politik im Allgemeinen und die EU, ihre Organen, Strukturen, Arbeitsprozesse und ihren Output im Besonderen bedienen. Zu einer medialen Gegenstrategie gegen die anti-europ&auml;ischen Affekte des Rechtspopulismus geh&ouml;rt gr&ouml;&szlig;ere Pr&auml;senz und Transparenz der Berichterstattung &uuml;ber EU und Globalisierung ebenso wie die Bereitschaft von Medienakteuren, sich jenseits klassischer Qualit&auml;tsmedien mit dem Rechtspopulismus auseinander zu setzen.</p>
<p>Gefordert sind mit Blick auf das rechtspopulistische Feindbild EU aber nicht nur Dritte, sondern auch die Organe der EU selbst. Die Abkehr von einem operativen wie kommunikativen TINA-Ansatz (&#8222;There is no alternative&#8220;) bei Tempo und Schwerpunkten der europ&auml;ischen Integration k&ouml;nnte die Attraktivit&auml;t f&uuml;r Rechtspopulisten deutlich senken. Ein entsprechender Neustart m&uuml;sste allerdings im Zweifel auch den strategischen Ansatz einer gro&szlig;en Koalition im Europ&auml;ischen Parlament und in der Europ&auml;ischen Kommission kritisch hinterfragen.98<br />Das offene Austragen von Streitthemen in der EU, wie es sich z.B. beim Umgang mit der Euro-Krise, in der Fl&uuml;chtlingspolitik und den Freihandelsabkommen in j&uuml;ngster Zeit verst&auml;rkt abzeichnet, k&ouml;nnte die Wurzeln einer gemeinsamen demokratischen Identit&auml;t auf europ&auml;ischer Ebene st&auml;rken. Auch der innereurop&auml;ische Diskurs &uuml;ber den Umgang mit rechtspopulistischen Herausforderungen kann erkennbar als Katalysator f&uuml;r das Entstehen einer europ&auml;ischen &Ouml;ffentlichkeit wirken &#8211; einer &Ouml;ffentlichkeit, ohne deren Bestehen aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts99 weitere vertiefende Integrationsschritte in Europa ausgeschlossen sind.</p>
<p>Abschlie&szlig;end k&ouml;nnte man in Ankn&uuml;pfung an Arturo Ui mit Blick auf m&ouml;gliche ungewollte rechtspopulistische Impulse f&uuml;r die Perspektive eines demokratisch vereinten Europa festhalten: &#8222;Der Scho&szlig;, aus dem dies kroch, ist fruchtbar schon.&#8220;</p>
<p><b>DR.&nbsp;J&Ouml;RG&nbsp;UKROW</b><i>&nbsp;&nbsp; war viele Jahre lang Rundfunkreferent in der Saarl&auml;ndischen Staatskanzlei sowie als Lehrbeauftragter am Europa-Institut, Sektion Rechtswissenschaft t&auml;tig. Seit 2011 ist er Landesvorsitzender der Europa-Union Saar sowie seit diesem Jahr gesch&auml;ftsf&uuml;hrendes Vorstandsmitglied des Instituts f&uuml;r Europ&auml;isches Medienrecht (EMR). </i></p>
<h5>Anmerkungen</h5>
<p>* Das Manuskript dieses Beitrags wurde am 25.9.2016 abgeschlossen &#8211; die Bedingungen f&uuml;r die Dystopie haben sich mit dem Ausgang der &ouml;sterreichischen Bundespr&auml;sidenten-Wahl ge&auml;ndert.</p>
<p>1 Migration und Terrorismus erweisen sich nach den Ergebnissen des j&uuml;ngsten Standard-Eurobarometers 85 vom Fr&uuml;hjahr 2016 als mit deutlichem Abstand dringlichste Sorgen der B&uuml;rger auf EU-Ebene.</p>
<p>2 Vgl. hierzu Stollreiter, Ist Europa auf dem &#8222;rechten&#8220; Weg?, 2011, S. 1.</p>
<p>3 Vgl. zur Verallt&auml;glichung charismatischer Herrschaft Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 5. rev. Aufl., 1980, S. 661.</p>
<p>4 Vgl. hierzu Calliess, Staatsrecht III &#8211; Bez&uuml;ge zum V&ouml;lker- und Europarecht, 2014, S. V, 200 f.; R&uuml;&szlig;, Vereintes Europa &#8211; das unerreichbare Staatsziel?, 2005, S. 19 ff.</p>
<p>5 Vgl. Gabriel/Schulz, Europa neu gr&uuml;nden, 24.06.2016; Verhofstadt, Draft Report on possible evolutions of and adjustments to the current institutional set-up of the European Union (2014/2248(INI)).</p>
<p>6 Zur ideengeschichtlichen Traditionslinie solcher Ans&auml;tze vgl. z.B. Sontheimer, Antidemokratische Denkens in der Weimarer Republik, 1962.</p>
<p>7 Zur Einordnung der EU durch das Bundesverfassungsgericht als Staatenverbund vgl. BVerfGE 89, 155 (181, 184) sowie z.B. Calliess (Hrsg.), Verfassungswandel im europ&auml;ischen Staaten- und Verfassungsbund, 2007.</p>
<p>8 Vgl. hierzu di Fabio, Mehrebenendemokratie in Europa, 2001(abrufbar unter <a href="http://www.whi-berlin.eu/documents/difabio.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.whi-berlin.eu/documents/difabio.pdf</a>); Maurer, Mehrebenendemokratie und Mehrebenenparlamentarismus: Das Europ&auml;ische Parlament und die nationalen Parlamente nach Lissabon, in: Kadelbach (Hrsg.), Europ&auml;ische Integration und parlamentarische Demokratie, 2009, S. 19 ff.</p>
<p>9 Nach Art. 1 Abs. 2 EUV stellt dieser Vertrag &#8222;eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der V&ouml;lker Europas dar, in der die Entscheidungen m&ouml;glichst offen und m&ouml;glichst b&uuml;rgernah getroffen werden&#8220;.</p>
<p>10 Vgl. auch Franzius, Ist Ungarn &uuml;berall? Merkmale und Entwicklungen der Demokratiegef&auml;hrdungen in Europa, 2013, S. 14 (abrufbar unter <a href="http://adb.de/node/178" target="_blank" rel="noopener">http://adb.de/node/178</a>).</p>
<p>11 Vgl. hierzu Bastgen, Die Demokratisierungspotenziale europ&auml;ischer NGOs, 2015, S. 47 ff.</p>
<p>12 Vgl. Merkel, Ist die Krise der Demokratie eine Erfindung?, in: ders. (Hrsg.), Krise der Demokratie &#8211; Wahrheit oder Mythos, 2015, S. 473 ff.</p>
<p>13 Vgl. Mair, Ruling The Void: The Hollowing Of Western Democracy, 2013.</p>
<p>14 Vgl. Albrecht (Hrsg.), Europa rechtsau&szlig;en. Rechtsextremisten und Rechtspopulisten im Europ&auml;ischen Parlament, 3. Aufl. 2015; Bathke/Spindler (Hrsg.), Neoliberalismus und Rechtsextremismus in Europa. Zusammenh&auml;nge &#8211; Widerspr&uuml;che &#8211; Gegenstrategien, 2006; Bauer, Rechtspopulismus in Europa. Verg&auml;ngliches Ph&auml;nomen oder auf dem Weg zum politischen Mainstream?, 2010; H&auml;usler/ Roeser, Rechtspopulismus in Europa und die rechtspopulistische L&uuml;cke in Deutschland, 2014; Hartleb, Nach ihrer Etablierung. Rechtspopulistische Parteien in Europa. Begriff &#8211; Strategie &#8211; Wirkung, 2011; Langenbacher/Schellenberg (Hrsg.), Europa auf dem &#8222;rechten&#8220; Weg? Rechtsextremismus und Rechtspopulismus in Europa, 2011; van Kessel, The populist cat-dog: applying the concept of populism to contemporary European party systems, Journal of Political Ideologies 19 (2014), S. 99 ff.; ders., Populist Parties in Europe. Agents of Discontent?, 2015; ders./Pirro, Discontent on the Move: Prospects for Populist Radical Right Parties in the 2014 European Parliament Election, Intereconomics 49 (2014), S. 4 ff.</p>
<p>15 Vgl. Schellenberg, in: Stollreiter, Ist Europa auf dem &#8222;rechten&#8220; Weg?, 2011, S. 4.</p>
<p>16 Vgl. Hillebrand, Die populistische Herausforderung &#8211; Eine Einf&uuml;hrung, in: ders. (Hrsg.), Rechtspopulismus in Europa, 2015, 7 (9).</p>
<p>17 Fidesz ist die Abk&uuml;rzung von Fiatal Demokrat&aacute;k Sz&ouml;vets&eacute;ge, dem &#8222;Bund Junger Demokraten&#8220;, der 1988 gegr&uuml;ndet wurde und aus dem die Partei hervorging.</p>
<p>18 Gleiches gilt au&szlig;erhalb der EU, aber in einer f&uuml;r die europ&auml;ische Debatte dennoch bedeutsamen Weise f&uuml;r die Schweizerische Volkspartei (SVP) sowie die norwegische Fremskrittspartiet (FrP; deutsch: Fortschrittspartei).</p>
<p>19 Vgl. hierzu auch Bogumil, Erfolg und Misserfolg der populistischen radikalen Rechten in Deutschland und Europa. Eine Ursachenanalyse, MIP 21 (2015), 40 (40).</p>
<p>20 Vgl. hierzu f&uuml;r die 2. Runde der franz&ouml;sischen Regionalwahlen am 13. Dezember 2015 z.B. Althoff, Kr&auml;ftig durchgesch&uuml;ttelt: Frankreichs Parteiensystem im Umbruch, 15.12.2015 (abrufbar unter <a href="https://www.boell.de/de/2015/12/15/kraeftig-durchgeschuettelt-frankreichs-parteiensystem-im-umbruch" target="_blank" rel="noopener">https://www.boell.de/de/2015/12/15/kraeftig-durchgeschuettelt-frankreichs-parteiensystem-im-umbruch</a>).</p>
<p>21 Vgl. Blume, R&uuml;ckkehr unter alter Fahne, 24.08.2016 (abrufbar unter <a href="http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-08/frankreich-nikolas-sarkozy-kandidatur-analyse" target="_blank" rel="noopener">http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-08/frankreich-nikolas-sarkozy-kandidatur-analyse</a>); zur Wandelung der &ouml;sterreichischen Fl&uuml;chtlingspolitik in Reaktion auf steigende Umfragewerte der FP&Ouml; s. Kr&auml;mer/Solveen, Der Vormarsch der Euro-Gegner, Commerzbank &#8211; Woche im Fokus v. 20. Mai 2016, 2 (2 f.).</p>
<p>22 Der Vorsitzende der PVV, Geert Wilders, bezeichnete das gescheiterte Referendum als &#8222;Anfang vom Ende der EU&#8220;; vgl. z.B. <a href="http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/niederlaender-stimmen-gegen-eu-ukraine-assoziierungsabkommen-14164948.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/niederlaender-stimmen-gegen-eu-ukraine-assoziierungsabkommen-14164948.html</a>.</p>
<p>23 Das Europ&auml;ische Parlament hat in einer Entschlie&szlig;ung vom 10. Juni 2015 (2015/2700(RSP), Tz. 5) die von der ungarischen Regierung eingeleitete &ouml;ffentliche Befragung zum Thema Migration und die damit zusammenh&auml;ngende landesweite Plakataktion verurteilt und betont, dass Inhalt und Sprache dieser konkreten Befragung in Ungarn zu den Themen Immigration und Terrorismus in h&ouml;chstem Ma&szlig;e irref&uuml;hrend, mit Vorurteilen behaftet und unausgewogen sind und einen auf Vorurteilen beruhenden und unmittelbaren Bezug zwischen Migration und Bedrohungen f&uuml;r die Sicherheit herstellen.</p>
<p>24 Zur Bildung einer Fraktion im EP sind nach Art. 32 der geltenden Gesch&auml;ftsordnung des EP mindestens 25 Abgeordnete erforderlich, und in jeder Fraktion m&uuml;ssen Abgeordnete aus wenigstens einem Viertel der (derzeit 28) EU-Mitgliedstaaten, d.h. aktuell aus sieben Mitgliedstaaten vertreten sein.</p>
<p>25 Die UKIP-Abgeordneten werden wie s&auml;mtliche MdEP des Vereinigten K&ouml;nigreichs im Zuge des Brexit aus dem Europ&auml;ischen Parlament ausscheiden. Wann dies geschieht, ist mit Blick auf die noch ausstehende Mitteilung nach Art. 50 Abs. 2 EUV wie mit Blick auf die erst danach startenden Verhandlungen &uuml;ber die Rahmenbedingungen des Ausscheidens des Vereinigten K&ouml;nigreichs aus der EU noch offen. Zwar w&uuml;rde die Fraktion &#8222;Europa der Freiheit und der direkten Demokratie&#8220; innerhalb der laufenden Legislaturperiode des EP nach dem Ausscheiden der UKIP-Mitglieder die notwendige Mindestanzahl von 25 Abgeordneten nicht mehr erreichen. Allerdings sieht Art. 32 Abs. 3 der Gesch&auml;ftsordnung des EP vor, dass, falls die Zahl der Mitglieder einer Fraktion unter die vorgeschriebene Schwelle zur&uuml;ckgeht, der Pr&auml;sident des EP mit Zustimmung der Konferenz der Pr&auml;sidenten, die aus ihm und den Vorsitzenden der Fraktionen im EP besteht (Art. 26 der Gesch&auml;ftsordnung des EP) ihr Weiterbestehen bis zur n&auml;chsten konstituierenden Sitzung des Parlaments gestatten, sofern die Mitglieder weiterhin mindestens ein F&uuml;nftel der Mitgliedstaaten vertreten und die Fraktion bereits l&auml;nger als ein Jahr besteht. Beides w&auml;re bei der Fraktion &#8222;Europa der Freiheit und der direkten Demokratie&#8220; nach einem Ausscheiden der UKIP-Mitglieder der Fall. Allerdings wendet der Pr&auml;sident diese Ausnahmeregelung nicht an, wenn es hinreichend Anhaltspunkte f&uuml;r die Vermutung gibt, dass sie missbr&auml;uchlich in Anspruch genommen wird. Rechtsstreitigkeiten sind hier nicht ausgeschlossen</p>
<p>26 Vgl. Schmidtke, Das Europ&auml;ische Parlament &#8211; Hochburg der Rechtspopulisten?, 2016; dies./Oppelland, Parlamentsaktivit&auml;ten der Rechtsau&szlig;enparteien im Europ&auml;ischen Parlament, 2015.</p>
<p>27 Vgl. zum Folgenden Bauer, Rechtspopulismus in Europa, 2010, S. 7 ff.; Langenbacher/Schellenberg, Einleitung: Ein Sammelband zu Erscheinungsformen und Entwicklung der radikalen Rechten in Europa, in: dies. (Hrsg.), Europa auf dem &#8222;rechten&#8220; Weg? Rechtsextremismus und Rechtspopulismus in Europa, 2011, S. 11 ff.</p>
<p>28 Vgl. hierzu Kepplinger, Die Mechanismen der Skandalisierung, 3. Aufl. 2012.</p>
<p>29 Vgl. zu Letzterem auch Meyer, Populismus und Medien, in: Decker (Hrsg.), Populismus, 2006, 81 (82).</p>
<p>30 Vgl. Bathke/Spindler (Hrsg.), Neoliberalismus und Rechtsextremismus in Europa. Zusammenh&auml;nge &#8211; Widerspr&uuml;che &#8211; Gegenstrategien, 2006; Schulmeister, Der Scho&szlig; ist fruchtbar noch, Freitag, 26.05.2016</p>
<p>31 Der Begriff geht zur&uuml;ck auf ein Statement von Angela Merkel, wonach Wege zu finden seien, &#8222;wie die parlamentarische Mitbestimmung so gestaltet wird, dass sie trotzdem auch marktkonform ist&#8220;; vgl. Institut f&uuml;r Sprach- und Literaturwissenschaft der TU Darmstadt, Unwort des Jahres 2011, <a href="http://www.unwortdesjahres.net/fileadmin/unwort/download/pressemitteilung_unwort2011_01.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.unwortdesjahres.net/fileadmin/unwort/download/pressemitteilung_unwort2011_01.pdf</a>, S. 2.</p>
<p>32 Vgl. zu dieser Gemeinsamkeit auch Betz, Rechtspopulismus in Westeuropa: Aktuelle Entwicklungen und politische Bedeutung, &Ouml;ZP 2002, 251 (252); Schulmeister, Der Scho&szlig; ist fruchtbar noch, Freitag, 26.05.2016.</p>
<p>33 Vgl. zur Pr&auml;senz solche rechtspopulistischer wie -extremistische Positionen f&ouml;rdernder Einstellungen in der Bev&ouml;lkerung von EU-Mitgliedstaaten z.B. Zick/K&uuml;pper/H&ouml;vermann, Die Abwertung der Anderen. Eine europ&auml;ische Zustandsbeschreibung zu Intoleranz, Vorurteilen und Diskriminierung, 2011.</p>
<p>34 Vgl. hierzu Betz, Rechtspopulismus in Westeuropa: Aktuelle Entwicklungen und politische Bedeutung, &Ouml;ZP 2002, 251 (253); Camus, Frankreichs Front National auf dem Weg an die Macht?, in: Hillebrand (Hrsg.), Rechtspopulismus in Europa, 2015, 24 (26).</p>
<p>35 Vgl. hierzu Swank/Betz, Globalization, the welfare state and right-wing populism in Western Europe, Socio-Economic Review 2003, 215 ff.</p>
<p>36 Vgl. hierzu Kriesi/Pappas (Hrsg.), European populism in the shadow of the great recession, 2015.</p>
<p>37 Vgl. zum Anwachsen der W&auml;hlerschaft des FN bei Facharbeitern und ungelernten Angestellten im Handel, bei Handwerkern, Gesch&auml;ftsinhabern und Unternehmern Camus, Frankreichs Front National auf dem Weg an die Macht?, in: Hillebrand (Hrsg.), Rechtspopulismus in Europa, 2015, 24 (28).</p>
<p>38 Vgl. zum Konzept Fest, B&uuml;rgerlichkeit als Lebensform, 2007, 9 (12 ff.).</p>
<p>39 Vgl. zur Abgrenzung von Rechtspopulismus und Rechtsextremismus auch Bryant, Rechtspopulismus = Rechtsextremismus?, in: Stiftung SPI (Hrsg.), &#8222;Das wird man ja wohl noch sagen d&uuml;rfen &#8230;!&#8220; Zur Auseinandersetzung mit rechtspopulistischen Argumentationsweisen, 2011, 8 (10 ff.).</p>
<p>40 Vgl. hierzu Schmidt, Maximen politischen Handelns, 1981, S. 20.</p>
<p>41 Zur Bedeutung von Globalisierung und Europ&auml;isierung f&uuml;r das demokratische Gemeinwesen vgl. Calliess, Staatsrecht III &#8211; Bez&uuml;ge zum V&ouml;lker- und Europarecht, 2014, S. 2 ff.; Grimm, Die Zukunft der Verfassung II &#8211; Auswirkungen von Europ&auml;isierung und Globalisierung, 2012; Marschall, Das politische System Deutschlands, 2. Aufl. 2011, S. 241 ff.</p>
<p>42 Zur Bedeutung von Globalisierung und Europ&auml;isierung das Anwachsen rechtspopulistischer Str&ouml;mungen in Europa vgl. Hillebrand, Die populistische Herausforderung &#8211; Eine Einf&uuml;hrung, in: ders. (Hrsg.), Rechtspopulismus in Europa, 2015, 7 (7 f.).</p>
<p>43 &#8222;Wir m&uuml;ssen f&uuml;r die Freiheit planen und nicht f&uuml;r die Sicherheit, wenn auch vielleicht aus keinem anderen Grund als dem, dass nur die Freiheit die Sicherheit sichern kann&#8220;, Popper, Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, Bd. II, 8. Aufl.2003, S. 224.</p>
<p>44 Vgl. hierzu auch Rosenberger, Rechtspopulismus, in: Fr&ouml;lich-Steffen u.a. (Hrsg.), Populisten an der Macht, 2005, 35 (46).</p>
<p>45 Vgl. auch Franzius, Ist Ungarn &uuml;berall? Merkmale und Entwicklungen der Demokratiegef&auml;hrdungen in Europa, 2013, S. 14 (abrufbar unter <a href="http://adb.de/node/178" target="_blank" rel="noopener">http://adb.de/node/178</a>).</p>
<p>46 Beim Front National unter der F&uuml;hrung von Marine Le Pen z&auml;hlt diese Abkehr von der Verharmlosung der NS-Verbrechen durch den fr&uuml;heren FN-Vorsitzenden, ihren Vater Jean-Marie Le Pen, der z.B. die NS-Gaskammern wiederholt als &#8222;Detail der Geschichte&#8220; bezeichnet hat, zur Politik der &#8222;Entd&auml;monisierung&#8220; des FN; vgl. hierzu Camus, Frankreichs Front National auf dem Weg an die Macht?, in: Hillebrand (Hrsg.), Rechtspopulismus in Europa, 2015, 24 (25); Mayer, From Jean-Marie to Marine Le Pen: Electoral Change on the Far Right, Parliamentary Affairs, 66. Jg. H. 1 (2013), 160 ff.</p>
<p>47 Zu geschichtspolitischen Ankn&uuml;pfungspunkten im sog. Historikerstreit vgl. Habermas, Eine Art Schadensabwicklung. Die apologetischen Tendenzen in der deutschen Zeitgeschichtsschreibung, ZEIT v. 11. Juli 1986.</p>
<p>48 Zu geschichtspolitischen Ankn&uuml;pfungspunkten im sog. Historikerstreit vgl. Nolte, Vergangenheit, die nicht vergehen will, FAZ v. 6. Juni 1986.</p>
<p>49 Ausdruck der fortbestehenden Abgrenzung ist z.B., dass die klar rechtsextremen Vertreter der griechischen Partei &#8222;Goldenen Morgenr&ouml;te&#8220; und der ungarischen Partei &#8222;Jobbik&#8220; (deutsch: Bewegung f&uuml;r ein besseres Ungarn) sowie Udo Voigt von der NPD, die bei den Wahlen zum Europ&auml;ischen Parlament 2014 ein Mandat errungen haben, auch von rechtspopulistisch gepr&auml;gten Fraktionen nicht aufgenommen wurden, sodass diese Abgeordneten als Fraktionslose innerhalb des EP weitgehend isoliert sind.</p>
<p>50 B&ouml;ckenf&ouml;rde, Staat, Gesellschaft, Freiheit, 1976, S. 60.</p>
<p>51 Vgl. zur Entwicklung in Ungarn Franzius, Ist Ungarn &uuml;berall? Merkmale und Entwicklungen der Demokratiegef&auml;hrdungen in Europa, 2013, S. 14 (abrufbar unter <a href="http://adb.de/node/178" target="_blank" rel="noopener">http://adb.de/node/178</a>).</p>
<p>52 Dies spricht gegen die These, Populismus und Extremismus seien einander ausschlie&szlig;ende Kategorien. Vgl. zu dieser These Bogumil, Erfolg und Misserfolg der populistischen radikalen Rechten in Deutschland und Europa. Eine Ursachenanalyse, MIP 21 (2015), 40 (41); Mudde, Populist Radical Right Parties in Europe, 2007, S. 23 ff.</p>
<p>53 Vgl. Schulmeister, Der Scho&szlig; ist fruchtbar noch, Freitag, 26.05.2016</p>
<p>54 Vgl. FN, Notre Projet. Programme Politique du Front National, o.J., S. 47 ff.; PVV, H&uacute;n Brussel, &oacute;ns Nederland, 2012, S. 10 ff.; VB, Uw stok achter de deur, 2014, S. 9 ff.</p>
<p>55 Vgl. hierzu Andersen/Bj&oslash;rklund, Radical right-wing populism in Scandinavia: from tax revolt to neo-liberalism and xenophobia, in: Hainsworth (Hrsg.): The Politics of the Extreme Right, 2000, 193 (216 f.); dies., Scandinavia and the Far Right, in: Davies/Jackson (Hrsg.), The Far Right in Europe. An Encyclopedia, 2008, 147 ff.; Betz, Entre succ&egrave;s et &eacute;chec: l.extr&ecirc;me droite &agrave; la fin des ann&eacute;es quatre-vingt-dix, in: Perrineau (Hrsg.): Les crois&eacute;s de la soci&eacute;t&eacute; ferm&eacute;e, 2001, 407 (413 f.); Mayer, Ces Fran&ccedil;ais qui votent FN, 1999, S. 224 f.; Ulram, Sozialprofil und Wahlmotive der FP&Ouml;-W&auml;hler: Zur Modernit&auml;t des Rechtspopulismus am Beispiel des Ph&auml;nomens Haider, in: Loch/Heitmeyer (Hrsg.): Schattenseiten der Globalisierung, 2001, 206 (216).</p>
<p>56 Vgl. auch Hillebrand, Die populistische Herausforderung &#8211; Eine Einf&uuml;hrung, in: ders. (Hrsg.), Rechtspopulismus in Europa, 2015, 7 (9 f.).</p>
<p>57 Vgl. hierzu Koler,hler, Det svenska folkhem &#8211; vom schwedischen &#8222;Volksheim&#8220; zum Wohlfahrtsstaat Schweden, Zeitschrift fu]r ausla]ndisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht 1987, 203 ff.</p>
<p>58 Vgl. Fischer, &#8222;Eigen volk eerst&#8220; &#8211; rechtspopulistische Diskursstrategien am Beispiel des belgischen Vlaams Belang, 2009; Jean-Marie Le Pen, &#8222;les fran&ccedil;ais d&#8217;abord&#8220; (1984) oder der Slogan des FP&Ouml;-Parteiprogramms: &#8222;&Ouml;sterreich zuerst&#8220;.</p>
<p>59 Vgl. die Pressemitteilung des FN-Generalsekret&auml;rs Nicolas Bay v. 18.9.2015: &#8222;Face &agrave; la priorit&eacute; &eacute;trang&egrave;re, la pr&eacute;f&eacute;rence nationale !&#8220;.</p>
<p>60 Vgl. hierzu Betz, Rechtspopulismus in Westeuropa: Aktuelle Entwicklungen und politische Bedeutung, &Ouml;ZP 2002, 251 (257).</p>
<p>61 Vgl. hierzu Atkinson, Ungleichheit, 2016; Kuhn/van Elsas/Hakhverdian/van der Brug (2016), An ever wider gap in an ever closer Union. Rising inequalities and euroscepticism in 12 West European democracies, 1976-2008, Socio-economic review 14. Jg. H. 1 (2016), 27 ff.</p>
<p>62 Vgl. hierzu Betz, Rechtspopulismus in Westeuropa: Aktuelle Entwicklungen und politische Bedeutung, &Ouml;ZP 2002, 251 (258); Decker, Parteien unter Druck. Der neue Rechtspopulismus in den westlichen Demokratien, 2000, S. 33 ff. 70 ff., 329 ff.; Ignazi, The silent counter-revolution. Hypotheses on the emergence of extreme right-wing parties in Europe, European Journal of Political Research, 22. Jg. H. 1 (1992), 3 ff.</p>
<p>63 Vgl. hierzu Betz, Rechtspopulismus in Westeuropa: Aktuelle Entwicklungen und politische Bedeutung, &Ouml;ZP 2002, 251 (258 ff.); Minkenberg, The Renewal of the Radical Right: Between Modernity and Anti-modernity,in: Government and Opposition, 35 Jg. H. 2 (2000), 170 ff.; van der Brug/Fennema/Tillie, Anti-immigrant parties in Europe: Ideological or protest vote?, in: European Journal of Political Research, 37. Jg. H. 1 (2000), 77 ff.</p>
<p>64 Vgl. hierzu Veugelers, Right-Wing Extremism in Contemporary France: A &#8220;silent counter-revolution&#8221;? The sociological quarterly 41. Jg. H. 1 (2000), 19 ff.</p>
<p>65 Vgl. hierzu Bouvet, L&#8217;insecurit&eacute; culturelle, 2015, S. 127 f.</p>
<p>66 Vgl. hierzu Berbuir, Das politische Selbstverst&auml;ndnis von Mitgliedern rechtspopulistischer Parteien als Indikator f&uuml;r eine Verortung im politischen Spektrum &#8211; eine qualitative Analyse, MIP 19 (2013), 63 (71).</p>
<p>67 Vgl. hierzu Betz, Rechtspopulismus in Westeuropa: Aktuelle Entwicklungen und politische Bedeutung, &Ouml;ZP 2002, 251 (253); Hafez, Islamophober Populismus, 2010, S. 42.</p>
<p>68 Vgl. Schellenberg, in: Stollreiter, Ist Europa auf dem &#8222;rechten&#8220; Weg?, 2011, S. 4.</p>
<p>69 Vgl. Sottopietra, Ph&auml;nomen Rechtspopulismus, 1998, S. 7.</p>
<p>70 Bryant/Chuing, Einleitung, in: Stiftung SPI (Hrsg.), &#8222;Das wird man ja wohl noch sagen d&uuml;rfen &#8230;!&#8220; Zur Auseinandersetzung mit rechtspopulistischen Argumentationsweisen, 2011, 4 (4).</p>
<p>71 Vgl. auch Betz, Rechtspopulismus in Westeuropa: Aktuelle Entwicklungen und politische Bedeutung, &Ouml;ZP 2002, 251 (254).</p>
<p>72 Vgl. zur Medienstrategie rechtspopulistischer Parteien auch Barlen/Brandstetter, Fremdenfeindlich 2.0 &#8211; Rechtsextremismus und Rechtspopulismus in der digitalen Welt, in: Decker/Henningsen/Jakobsen, (Hrsg.), Rechtspopulismus und Rechtsextremismus in Europa: Die Herausforderung der Zivilgesellschaft durch alte Ideologien und neue Medien, 2015, 303 ff.</p>
<p>73 Danach sind &#8222;(d)ie Werte, auf die sich die Union gr&uuml;ndet, &#8230; die Achtung der Menschenw&uuml;rde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschlie&szlig;lich der Rechte der Personen, die Minderheiten angeh&ouml;ren. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarit&auml;t und die Gleichheit von Frauen und M&auml;nnern auszeichnet&#8220;. Vgl. hierzu z.B. Herdegen, Die Europ&auml;ische Union als Wertegemeinschaft, in: Festschrift f&uuml;r Rupert Scholz, 2007, S. 139 ff.; Mandry, Europa als Wertegemeinschaft, 2009; Niedobitek/Sommermann (Hrsg.), Die Europ&auml;ische Union als Wertegemeinschaft, 2013.</p>
<p>74 Vgl. Ress/Ukrow, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim (Hrsg.).Das Recht der Europ&auml;ischen Union, 2016, Art. 167 AEUV Rn. 85 ff.</p>
<p>75 Vgl. hierzu Hau, Sanktionen und Vorfeldma&szlig;nahmen zur Absicherung der europ&auml;ischen Grundwerte. Rechtsfragen zu Art. 7 EU, 2002; Hummer/Obwexer, Die Wahrung der &#8222;Verfassungsgrunds&auml;tze&#8220; der EU, EuZW 2010, 485; Klamt, Die Europ&auml;ische Union als Streitbare Demokratie. Rechtsvergleichende und europarechtliche Dimensionen einer Idee, 2012; Niedobitek, Die Europ&auml;ische Union als Wertegemeinschaft, in: Neuss u.a. (Hrsg.): Kooperationsbeziehungen in der neuen Europ&auml;ischen Union, 2012, 205; Sandfort, Der Schutz der gemeinsamen Werte (Art. 2 EUV) innerhalb der EU am Beispiel Ungarns, 2014; Serini, Sanktionen der Europ&auml;ischen Union bei Versto&szlig; eines Mitgliedstaats gegen das Demokratie- oder Rechtsstaatsprinzip, 2009; Tr&auml;bert, Sanktionen der Europ&auml;ischen Union gegen ihre Mitgliedstaaten. Die Sanktionsverfahren nach Art. 228 Abs. 2 EGV und Art. 7 EUV, 2010, S. 16.</p>
<p>76 Vgl. Ukrow, Grundrechte und die Gemeinsame Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik der Europ&auml;ischen Union, in: Br&ouml;hmer (Hrsg.), Der Grundrechtsschutz in Europa, 2002, S. 139 ff.</p>
<p>77 Vgl. hierzu Perger, Die neue Dimension des Populismus: Die europ&auml;ische Rechte und die eurasische Herausforderung der liberalen Demokratie, in: Hillebrand (Hrsg.), Rechtspopulismus in Europa, 2015, 128 (133 f.).</p>
<p>78 Vgl. Benz, Wie wehrhaft ist die europ&auml;ische Demokratie, 2016.</p>
<p>79 Aktuell erfolgt die entsprechende Finanzierungsregelung auf dieser Grundlage durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europ&auml;ischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 &uuml;ber das Statut und die Finanzierung europ&auml;ischer politischer Parteien und europ&auml;ischer politischer Stiftungen, Amtsblatt EU 2014 v. 4.11.2014 Nr. L 317/1. Vgl. zur Fortentwicklung des europ&auml;ischen Parteienrechts durch diese Verordnung Merten, Neue Impulse im europ&auml;ischen Parteienrecht, MIP 19 (2013), S. 30 ff.; Motika, Kontrolle und Sanktionen im System der Finanzierung der Europarteien, in: Poguntke u.a. (Hrsg.), Auf dem Weg zu einer europ&auml;ischen Parteiendemokratie, 2013, S. 69 ff.</p>
<p>80 Der FN geh&ouml;rte zuvor der Europ&auml;ischen Allianz der nationalen Bewegungen (englisch Alliance of European National Movements, AENM, franz&ouml;sisch Alliance europ&eacute;ens des mouvements nationaux, AEMN) an, einem Sammelbecken von Parteien, die als rechtsextrem eingestuft werden k&ouml;nnen. Auch dieser europ&auml;ischen politischen Partei hat das EP f&uuml;r die Zeit von 2012 bis 2015 Parteienfinanzierung in H&ouml;he von insgesamt fast 1,5 Mio. &#8364; zuerkannt. Dem EP geh&ouml;rt aus diesem Kreis nur noch Abgeordnete der ungarischen Jobbik-Partei an. Aufgel&ouml;st ist inzwischen nach &ouml;ffentlich gewordenen Unregelm&auml;&szlig;igkeiten die Bewegung f&uuml;r ein Europa der Freiheit und der Demokratie (engl. Movement for a Europe of Liberties and Democracy, franz. Mouvement pour l&#8217;Europe des libert&eacute;s et de la d&eacute;mocratie, MELD). Ihr geh&ouml;rten zeitweise u.a. die Dansk Folkeparti und die Lega Nord an.</p>
<p>81 Der AENM wurde f&uuml;r 2012 bis 2015 jeweils zwischen 289 und 454 T&#8364; , der EAF f&uuml;r 2011 bis 2013 jeweils zwischen 360 und 385 T&#8364;, f&uuml;r 2014 ca. 521 T&#8364; und f&uuml;r 2015 ca. 496 T&#8364; und der MENL f&uuml;r 2015 1,17 Mio. Euro als Parteienfinanzierung zuerkannt; vgl. <a href="http://www.europarl.europa.eu/pdf/grants/Grant_amounts_parties%2003-2015_new%20logo.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.europarl.europa.eu/pdf/grants/Grant_amounts_parties%2003-2015_new%20logo.pdf</a>.</p>
<p>82 In Ungarn hat diese Entwicklung zwischenzeitlich durch die eine Verfassungs&auml;nderung erm&ouml;glichenden parlamentarischen Mehrheitsverh&auml;ltnisse eine Absicherung erfahren, die &uuml;ber die Unw&auml;gbarkeiten demokratischen Regierungswechsels im Zuge von Wahlen hinausreichen. Vgl. hierzu die kritische Haltung der sog. Venedig-Kommission des Europarates, <a href="http://www.venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD%282013%29012-e" target="_blank" rel="noopener">http://www.venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD%282013%29012-e</a>.</p>
<p>83 Vgl. Thiel, Wehrhafte Demokratie, 2003.</p>
<p>84 Vgl. Klamt, Die Europ&auml;ische Union als Streitbare Demokratie. Rechtsvergleichende und europarechtliche Dimensionen einer Idee, 2012, S. 36 ff.</p>
<p>85 Vgl. zu diesem Sanktionsverfahren Klamt, Die Europ&auml;ische Union als Streitbare Demokratie. Rechtsvergleichende und europarechtliche Dimensionen einer Idee, 2012, S. 311 ff.; Sandfort, Der Schutz der gemeinsamen Werte (Art. 2 EUV) innerhalb der EU am Beispiel Ungarns, 2014, S. 26 ff.</p>
<p>86 F&uuml;r die Zwecke des Art. 7 EUV beschlie&szlig;t das Europ&auml;ische Parlament nach Art. 354 Abs. 4 AEUV mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mit der Mehrheit seiner Mitglieder.</p>
<p>87 Vgl. Schorkopf, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim (Hrsg.), Das Recht der Europ&auml;ischen Union, 2016, Art. 7 EUV Rdnr. 21, 29 ff.</p>
<p>88 Vgl. Benz, Wie wehrhaft ist die europ&auml;ische Demokratie, 2016, S. 58 ff., 99 ff.</p>
<p>89 Schorkopf, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim (Hrsg.), Das Recht der Europ&auml;ischen Union, 2016, Art. 7 EUV Rdnr. 21.</p>
<p>90 Vgl. hierzu EuGH, Rs. C-286/12, Kommission/Ungarn, ECLI:EU:C:2012:687; dazu z.B. Vincze, The ECJ as the Guardian of the Hungarian Constitution, (2013) 19 European Public Law 19 (2013), S. 489 ff.</p>
<p>91 So aber f&uuml;r die Rechtslage vor dem Vertrag von Lissabon, vgl. Frowein, Die rechtliche Bedeutung des Verfassungsprinzips der parlamentarischen Demokratie f&uuml;r den europ&auml;ischen Integrationsprozess, Europarecht 18 (1983), 301 (310 f.); Hau, Sanktionen und Vorfeldma&szlig;nahmen zur Absicherung der europ&auml;ischen Grundwerte. Rechtsfragen zu Art. 7 EU. 2002, S. 54 ff.; wie hier z.B. auch Murswiek, Die heimliche Entwicklung des Unionsvertrages zur europ&auml;ischen Oberverfassung. Neue Zeitschrift f&uuml;r Verwaltungsrecht 28 (2009), 481 (482); Sandfort, Der Schutz der gemeinsamen Werte (Art. 2 EUV) innerhalb der EU am Beispiel Ungarns, 2014, S. 21 ff.</p>
<p>92 Nach der Rechtsprechung des EGMR muss ein Parteiverbot gesetzlich vorgesehen sein, ein legitimes Ziel verfolgen, und es muss eine &#8222;dringende gesellschaftliche Notwendigkeit&#8220; geben, die Partei zu verbieten; vgl. hierzu z.B. EGMR, Urteil v. 13.2.2003 (GK), Wohlfahrtspartei u.a., Nr. 41340/98 u.a.; Urteil v. 30.10.2005, United Macedonian Organisation Ilinden &#8211; Pirin u.a., Nr. 59489/00 sowie Emek, Parteiverbote und Europ&auml;ische Menschenrechtskonvention, 2007, S. 133 ff.; Pabel, Parteiverbote auf dem europ&auml;ischen Pr&uuml;fstand, Zeitschrift f&uuml;r ausl&auml;ndisches &ouml;ffentliches Recht und V&ouml;lkerrecht 63 (2003), 921 (925 ff.).</p>
<p>93 Vgl. hierzu D&ouml;rr, Fran&ccedil;ois Mitterrand und der PCF &#8211; Die Folgen der r&eacute;&eacute;quilibrage de la gauche f&uuml;r den Parti Communiste Fran&ccedil;ais, MIP 17 (2011) S. 43 ff.</p>
<p>94 Vgl. zu einem solchen Ansatz Franzius, Ist Ungarn &uuml;berall? Merkmale und Entwicklungen derDemokratiegef&auml;hrdungeninEuropa, 2013, S. 17, abrufbar unter abrufbar unter <a href="http://adb.de/node/178" target="_blank" rel="noopener">http://adb.de/node/178</a>).</p>
<p>95 Vgl. Decker/Henningsen/Jakobsen, Revolte von rechts, in: dies. (Hrsg.), Rechtspopulismus und Rechtsextremismus in Europa: Die Herausforderung der Zivilgesellschaft durch alte Ideologien und neue Medien, 2015, 13 (24).</p>
<p>96 &laquo;Avec l&#8217;extr&ecirc;me droite, il n&#8217;y a ni d&eacute;bat ni dialogue possible &raquo;, zitiert nach <a href="http://www.lemonde.fr/europe/article/2016/05/20/la-france-a-une-idee-de-l-europe-a-defendre_4922934_3214.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.lemonde.fr/europe/article/2016/05/20/la-france-a-une-idee-de-l-europe-a-defendre_4922934_3214.html</a></p>
<p>97 Vgl. zu entsprechenden Tendenzen z.B. Camus, Frankreichs Front National auf dem Weg an die Macht?, in: Hillebrand (Hrsg.), Rechtspopulismus in Europa, 2015, 24 (27).</p>
<p>98 Vgl. im Ansatz auch Grabbe/Lehne, Can the EU Survive Populism?, 14. Juni 2016, <a href="https://www.humanistische-union.de/http%3A/carnegieeu" target="_blank" rel="noopener">http://carnegieeu</a> rope.eu/2016/06/14/can-eu-survive-populism/j1vb (&#8222;over the longer term the grand coalition could increase voters&#8217; frustration&#8221;).</p>
<p>99 Vgl. BVerfGE 123, 267 (359); kritisch zur These des BVerfG z.B. Ukrow, Von Luxemburg lernen hei&szlig;t Integrationsgrenzen bestimmen, Zeitschrift f&uuml;r europarechtliche Studien 17 (2014), 119 (124).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/waechst-europa-an-seinen-rechtspopulistischen-feinden-1/">Wächst Europa an seinen rechtspopulistischen Feinden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Grundrechte und NPD-Verbotsverfahren</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Dec 2016 15:16:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht unter Entscheidungsdruck. In: vorg&#228;nge Nr. 216 (4/2016), S. 69-76 Zweimal hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bisher Parteiverbote erlassen: gegen die SRP (1952) und die KPD (1956). Derzeit ist zum zweiten Mal ein Verbotsverfahren gegen die NPD anh&#228;ngig. Im folgenden Beitrag wagt Rosemarie Will eine vorsichtige Einsch&#228;tzung zum eventuellen Ausgang des Verfahrens. Zugleich gehen ihre [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/grundrechte-und-npd-verbotsverfahren-1/">Grundrechte und NPD-Verbotsverfahren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht unter Entscheidungsdruck. In: vorg&auml;nge Nr. 216 (4/2016), S. 69-76</p>
<p><i>Zweimal hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bisher Parteiverbote erlassen: gegen die SRP (1952) und die KPD (1956). Derzeit ist zum zweiten Mal ein Verbotsverfahren gegen die NPD anh&auml;ngig. Im folgenden Beitrag wagt Rosemarie Will eine vorsichtige Einsch&auml;tzung zum eventuellen Ausgang des Verfahrens. Zugleich gehen ihre &Uuml;berlegungen &uuml;ber den konkreten Fall hinaus, denn sie fragt nach den Grundvoraussetzungen eines Parteiverbotes, insbesondere wie die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen verfassungs- und menschenrechtskonform auszulegen sind.</i></p>
<p>Am 17. Januar 2017 will das Bundesverfassungsgericht ein Urteil im NPD-Verbotsverfahren sprechen. Das f&auml;llt ihm offensichtlich schwer. Die m&uuml;ndliche Verhandlung liegt bereits mehr als ein halbes Jahr zur&uuml;ck. Auch das absehbare Ausscheiden des Richters Landau im Sommer dieses Jahrs, der noch in der m&uuml;ndlichen Verhandlung Anfang M&auml;rz 2016 teilnahm, hat nicht dazu gef&uuml;hrt, dass vor seinem Ausscheiden eine Entscheidung getroffen wurde. Jetzt k&ouml;nnen nur noch 7 Richter &uuml;ber das Verbot abstimmen, was die Entscheidung erschwert, denn &sect;&nbsp;15 Absatz 4 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) verlangt f&uuml;r ein Parteiverbot eine qualifizierte 2/3-Mehrheit, also 6 Richter, die f&uuml;r das Verbot stimmen.</p>
<p>Damit nicht genug, hinzu kommt der heftige politische Streit &uuml;ber die Sinnhaftigkeit eines NPD-Verbotes, dem der tiefer gehende Streit &uuml;ber die grunds&auml;tzliche Zul&auml;ssigkeit von Parteiverboten in demokratischen Systemen zugrunde liegt. [1] Zwar ist es die Aufgabe des BVerfG, grundlegende gesellschaftliche Konflikte zu entscheiden, aber als Gericht kann es dies nur mit Hilfe von Recht und Gesetz tun, d. h. es braucht zur Entscheidung verfassungsrechtliche Ma&szlig;st&auml;be in Form von grundgesetzlichen Normen, die es zur Entscheidung des Konfliktes anwenden kann. Findet es diese in den 146 Artikeln des Grundgesetzes nicht vor, muss es die anzuwendenden verfassungsrechtlichen Ma&szlig;st&auml;be im Wege der Konkretisierung und Interpretation selber entwickeln. Auf diese Weise hat das BVerfG in den &uuml;ber 60 Jahren seiner Existenz den 146 Artikeln des Grundgesetzes bis heute 140 Entscheidungsb&auml;nde mit geltenden Verfassungsnormen hinzugef&uuml;gt.</p>
<p>Im gegenw&auml;rtigen politischen Streit &uuml;ber die Sinnhaftigkeit eines NPD-Verbotsverfahrens hat nur eines der drei m&ouml;glichen Verfassungsorgane &#8211; der Bundesrat &#8211; den Antrag zum NPD-Verbot in Karlsruhe gestellt. Die nach Art. 21 III Grundgesetz (GG) i.V.m. &sect;&nbsp;43 BVerfGG ebenfalls Antragsberechtigten &#8211; der Bundestag und die Bundesregierung &#8211; haben diesmal bekanntlich weder eigene Verbotsantr&auml;ge gestellt, noch sich dem Antrag des Bundesrates angeschlossen. Sowohl die Bundesregierung als auch der Bundestag hatten dabei nicht nur das Scheitern des Verbotsantrages von 2003 vor Augen, sondern es ging immer auch um die politische Notwendigkeit eines NPD-Verbotes und seiner grunds&auml;tzlichen verfassungsrechtlichen Zul&auml;ssigkeit.</p>
<p>Das von 2001 bis 2003 gegen die NPD noch von Bundestag und Bundesregierung gemeinsam mit dem Bundesrat angestrebte Verbot war aus Zul&auml;ssigkeitsgr&uuml;nden erfolglos (BVerfGE 107, 339 ff.). Es war bereits im Vorverfahren nach &sect; 45 BVerfGG an der Problematik der V-Leute gescheitert, bevor es &uuml;berhaupt zu einer m&uuml;ndlichen Verhandlung kam. Nach Einreichung des Verbotsantrages war bekannt geworden, wie stark die NPD-F&uuml;hrungsebene mit V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Die H&uuml;rde des Vorverfahrens wurde diesmal genommen.</p>
<p>Der Versuch des Anwalts der NPD, Peter Richter, noch in der m&uuml;ndlichen Verhandlung die teilgeschw&auml;rzten Nachweise des Bundesrates f&uuml;r die Abschaltung der V-Leute in den Parteigremien als wertlos zu bezeichnen, wurde vom Gericht zur&uuml;ckgewiesen.</p>
<p>Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages hatte das Gericht festgestellt, dass kein Grund besteht, das Verfahren zu stoppen, etwa wegen des Streits um die V-Leute. Es gebe keine Verfahrenshindernisse, so der Pr&auml;sident Andreas Vo&szlig;kuhle in der m&uuml;ndlichen Verhandlung. Nachdem diesmal das Vorverfahren erfolgreich durchlaufen und die m&uuml;ndliche Verhandlung durchgef&uuml;hrt werden konnten, muss jetzt geurteilt werden. Es fragt sich nun, nach welchen Kriterien eine Partei als verfassungswidrig beurteilt werden kann und welches die zeitgem&auml;&szlig;en verfassungsrechtlichen Ma&szlig;st&auml;be eines Parteiverbotes in einer demokratischen Rechtsordnung sind. Dabei muss das Gericht auch die vom europ&auml;ischen Gerichtshof f&uuml;r Menschenrechte (EGMR) dazu ergangene Rechtsprechung ber&uuml;cksichtigen. Andreas Vo&szlig;kuhle nannte das Verbot einer Partei in der m&uuml;ndlichen Verhandlung ein &#8222;ebenso scharfes wie zweischneidiges Schwert&#8220;, das mit Bedacht gef&uuml;hrt werden m&uuml;sse. Das Urteil, auf das die Republik aber auch die internationale &Ouml;ffentlichkeit derzeit wartet, wird daran gemessen werden.</p>
<h5>Verfas&shy;sungs&shy;recht&shy;liche Vorgaben f&uuml;r ein Partei&shy;ve&shy;rbot im Grundgesetz und ihre m&ouml;gliche Anwendung im NPD-Ver&shy;bots&shy;ver&shy;fahren</h5>
<p>Nach Artikel 21 Abs. 2 Satz 1 GG sind Parteien verfassungswidrig, &#8222;die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anh&auml;nger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintr&auml;chtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gef&auml;hrden&#8220;. Dabei hat nach Art.&nbsp;21 Abs.&nbsp;2 Satz&nbsp;2 GG das BVerfG ein Entscheidungsmonopol &uuml;ber die Verfassungswidrigkeit einer Partei, welches administratives Einschreiten gegen den Bestand einer politischen Partei ausschlie&szlig;t. Die Parteien sind damit weitergehend gesch&uuml;tzt als &#8222;normale Vereine&#8220;, die vom zust&auml;ndigen Innenminister des Bundes und der L&auml;nder nach Artikel&nbsp;9 Abs.&nbsp;2 GG verboten werden k&ouml;nnen. Dieses Parteienprivileg wird als Teil des Konzeptes der streitbaren Demokratie verstanden, mit dem verfassungsrechtliche Schlussfolgerungen aus dem Niedergang der Weimarer Republik gezogen werden sollten. Dazu geh&ouml;rte, dass gegen&uuml;ber &#8222;totalit&auml;ren&#8220; Parteien die neutrale Haltung des Staates aufgehoben wurde. Man k&ouml;nne &#8222;keine unbedingte Freiheit f&uuml;r die Feinde der Freiheit&#8220; gew&auml;hren. Die Weimarer Verfassung habe &#8222;auf eine L&ouml;sung verzichtet, ihre politische Indifferenz beibehalten und ist deshalb der aggressivsten dieser &#8218;totalit&auml;ren&#8216; Parteien erlegen&#8220; hei&szlig;t es im KPD-Verbotsurteil (BVerfGE&nbsp;5, 85 [138]). Das verkannte und verk&uuml;rzte nicht nur in gef&auml;hrlicher Weise den Blick auf die Ursachen f&uuml;r die Machtergreifung der NSDAP, sondern es rechtfertigt auch bis heute einen illiberalen Umgang mit den Feinden der Demokratie. Dabei war bereits in der fr&uuml;hen Bundesrepublik klar: &#8222;Die konsequent wertbezogene Haltung des Bonner Grundgesetzes ist im westeurop&auml;ischen Raum eine Novit&auml;t, eine Ausnahme &#8211; die wertneutrale Haltung, das Bekenntnis zur &#8218;offenen&#8216; Demokratie die Regel.&#8220;[2] Das nach Art.&nbsp;21 Abs.&nbsp;2 GG m&ouml;gliche Parteienverbot wird in &sect;&nbsp;13 Nr.&nbsp;2 BVerfGG und den &sect;&sect;&nbsp;43 ff. BVerfGG weiter ausgestaltet. Nach &sect;&nbsp;46 III 1 BVerfGG sind mit der Feststellung der Verfassungswidrigkeit die Aufl&ouml;sung und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen, zu verbinden. Das Bundesverfassungsgericht kann nach &sect;&nbsp;46 III 2 BVerfGG ferner die Einziehung des Verm&ouml;gens der verbotenen Partei zu gemeinn&uuml;tzigen Zwecken aussprechen. &sect;&nbsp;46 Abs.&nbsp;1 Nr.&nbsp;5 Bundeswahlgesetz regelt zudem den Mandatsverlust f&uuml;r die Abgeordneten der verfassungswidrigen Partei.</p>
<p>An dieser Rechtslage ist nur unbestritten, dass das BVerfG &uuml;ber den Verbotsantrag entscheidet. Alles andere: die tatbestandlichen Voraussetzungen des Parteiverbotes, das durch das Verbot gesch&uuml;tzte Rechtsgut und die Rechtsfolgen des Verbotes waren von Anfang an umstritten und stehen in der nun anstehenden Entscheidung &uuml;ber ein NPD-Verbot erneut zur Disposition des Gerichtes. Insoweit kann das Gericht auf diesen drei Ebenen &#8211; den tatbestandlichen Voraussetzungen, dem gesch&uuml;tzten Rechtsgut und den Rechtsfolgen &#8211; die notwendigen zeitgem&auml;&szlig;en Konkretisierungen vornehmen. Ob es den Mut dazu hat, wird man sehen.</p>
<p>Bisher hat das BVerfG erst zwei Parteiverbote ausgesprochen: gegen die SRP, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP (am 23.&nbsp;Oktober&nbsp;1952), und gegen die KPD (am 17.&nbsp;August&nbsp;1956). Die wichtigsten Ausformungen von verfassungsrechtlichen Kriterien, die bis heute f&uuml;r ein Parteiverbot gelten, hat das BVerfG im KPD-Verbotsurteil vorgenommen. Dabei musste sich das Gericht der Frage stellen, ob die Regelung des Parteiverbotes in Art. 21 Abs. 2 GG nicht in einem unl&ouml;sbaren Widerspruch zu der vom Grundgesetz garantierten Meinungs&auml;u&szlig;erungsfreiheit steht und deshalb verfassungswidriges Verfassungsrecht ist. Wer Parteien wegen ihrer Ziele verbietet, verbietet immer auch Meinungs&auml;u&szlig;erungen wegen ihrer Inhalte. Eine solche Einschr&auml;nkung der Meinungs&auml;u&szlig;erungsfreiheit ist aber nach Art.5 Abs. 2 GG ein Sondergesetz und von Verfassungswegen verboten. Das Gericht fragte sich deshalb, ob</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">&#8222;eine freiheitlich-demokratische Verfassung, die zu ihrem Schutz einen ihrer eigenen Grundwerte, die politische Meinungsfreiheit, in so starkem Ma&szlig;e beschr&auml;nkt, nicht damit in einen so unertr&auml;glichen Selbstwiderspruch verf&auml;llt, dass die beschr&auml;nkende Bestimmung selbst als &#8218;verfassungswidrig&#8216; angesehen werden m&uuml;sste, d.h. als einem Grundprinzip der Verfassung widersprechend, an dem auch die einzelnen positiven Verfassungsbestimmungen gemessen werden k&ouml;nnen und m&uuml;ssen.&#8220; (BVerfGE 5, 137) </p>
</blockquote>
<p>Eine &uuml;berzeugende Antwort hat das Gericht darauf nicht gegeben, vielmehr einfach festgestellt: &#8222;Das Bundesverfassungsgericht ist zu der &Uuml;berzeugung gelangt, da&szlig; Art.&nbsp;21 Abs.&nbsp;2 GG verfassungsrechtlich unangreifbar und damit f&uuml;r das Bundesverfassungsgericht bindend ist.&#8220; (ebd.) Letztlich kann ein ausschlie&szlig;lich auf die Ziele und Programmatik einer Partei abstellendes Verbot diesen Widerspruch nicht l&ouml;sen. Deshalb war es nicht &uuml;berraschend, dass in der m&uuml;ndlichen Verhandlung im M&auml;rz Pr&auml;sident Andreas Vo&szlig;kuhle die Frage stellte, ob es nicht um mehr gehen m&uuml;sse als nur um antidemokratische Inhalte. Nachdem die Vertreter des Bundesrates ausf&uuml;hrlich die Wesensverwandtschaft der NPD mit der NSDAP aufgezeigt hatten, vermerkten die Richter mehrfach, dass ein radikales Programm oder extremistische &Uuml;berzeugungen, Ziele und Absichten allein nicht ausreichen f&uuml;r ein Parteiverbot. Der Berichterstatter Peter M&uuml;ller warf ein, dass es f&uuml;r ein Verbot &#8222;schon ziemlich dick kommen muss&#8220;. Andererseits m&uuml;sse eine verfassungswidrige Partei auch nicht kurz vor der Macht&uuml;bernahme stehen, um verboten werden zu k&ouml;nnen.</p>
<p>Was also k&ouml;nnen sinnvolle Kriterien f&uuml;r ein Parteiverbot sein, wenn es denn solche gibt? Seit dem Verbotsurteil zur SRP ist eine Partei nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. BVerfGE 2, 1 [12 f.]) nicht anerkennt; es muss vielmehr eine aktiv k&auml;mpferische, aggressive Haltung gegen&uuml;ber der bestehenden Ordnung hinzukommen. Das scheint nicht einfach den Inhalt von Meinungs&auml;u&szlig;erungen zum Verbotskriterium zu machen. Schaut man sich jedoch die Anwendung dieses Kriteriums im KPD-Verbotsurteil an, wird schnell klar, dass es weit im Vorfeld strafrechtlicher Normen angesiedelt ist, dass es einen strikten Handlungsbezug und einen Bezug zum gewaltsamen Handeln nicht herstellt. Es verbleibt vielmehr im Bereich des ideologisch Gewollten.</p>
<p>Es ist aber m&ouml;glich, angesichts des Textes von Art.&nbsp;21 Abs.&nbsp;2 GG, dies auch anders zu interpretieren. Dazu m&uuml;sste vor allem die Frage nach der tats&auml;chlichen politischen Bedeutung der Partei gestellt werden. Nach dem Grundgesetz darf eine Partei nur verboten werden, wenn sie &#8222;darauf ausgeht&#8220;, die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) &#8222;zu beeintr&auml;chtigen oder zu beseitigen&#8220;. Von diesem Text ausgehend w&auml;re es m&ouml;glich, eine tats&auml;chliche Beeintr&auml;chtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch illegales Handeln zum Kriterium eines Parteiverbotes zu machen. Das &#8222;darauf ausgehen&#8220; m&uuml;sste daf&uuml;r jedoch quantifiziert werden. Dann h&auml;tte allerdings die NPD gute Karten, einem Verbot zu entgehen, nachdem sie auch in Mecklenburg-Vorpommern im Landtag nicht mehr vertreten ist. Die Gef&auml;hrdung der fdGO m&uuml;sste gleichwohl f&uuml;r die Rechtfertigung des Parteiverbots konkret nachgewiesen werden, damit der Verbotsantrag nicht nur Symbolpolitik ist. Es m&uuml;sste nachgewiesen werden, dass radikales Gedankengut in konkrete Gewalttaten bei den Parteimitgliedern m&uuml;ndet.</p>
<p>Die Verbotsurteile gegen die SRP und vor allem die KPD waren einseitig auf den Inhalt von Politik bezogen. Auf messbare Gefahren kam es nicht an. Eine moderne, grundrechtsschonende Interpretation, die insbesondere die Meinungs&auml;u&szlig;erungsfreiheit intakt l&auml;sst, muss die zweite Verbotsalternative stark machen. Sie muss sich gegen illegales, gewaltt&auml;tiges Verhalten der Parteimitglieder und ihrer Anh&auml;nger richten. Dann fragt es sich aber, wozu man Parteiverbote eigentlich braucht, denn illegales gewaltt&auml;tiges Verhalten ist immer auch strafrechtlich relevantes Verhalten. Wenn aber der Staat die F&auml;higkeit zur Verfolgung und Ahndung politisch motivierter Straftaten verliert, d&uuml;rfte auch ein Parteiverbot nichts mehr auszurichten verm&ouml;gen.</p>
<h5>Partei&shy;ve&shy;r&shy;bote und Europ&auml;ische Menschen&shy;rechts&shy;kon&shy;ven&shy;tion</h5>
<p>&Uuml;ber Karlsruhe ist im Falle eines NPD-Verbotes nicht einfach nur, wie so oft, der blaue Himmel, sondern der Europ&auml;ische Menschengerichtshof (EGMR) in Stra&szlig;burg. Das BVerfG rechnet damit, dass im Falle eines Verbotes die NPD in Stra&szlig;burg Individualbeschwerde gegen das Verbot erhebt. Schon in der ver&ouml;ffentlichten Gliederung f&uuml;r die m&uuml;ndliche Verhandlung ist dies deutlich geworden. Unter Punkt 1d der Begr&uuml;ndetheitspr&uuml;fung sah die Gliederung vor, die Anforderungen der EMRK an ein Parteiverbot zu er&ouml;rtern.</p>
<p>Dabei wurde deutlich, dass das Parteiverbotskonzept des KPD-Verbotsurteils sowohl gegen die Artikel 11 (Vereinigungsfreiheit) als auch gegen Artikel 10 (Meinungsfreiheit) der EMRK versto&szlig;en w&uuml;rde. In die Aus&uuml;bung dieser Rechte darf nur eingegriffen werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist f&uuml;r die nationale oder &ouml;ffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verh&uuml;tung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Parteiverbote, sind demnach als Eingriffe in diese Rechte vor allem nach dem Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeitsprinzip &uuml;berpr&uuml;fbar &#8211; was bislang im deutschen Verbotskonzept fehlt. So hat der EGMR bei seiner Rechtfertigung des t&uuml;rkischen Parteiverbots gegen die Wohlfahrtspartei, der Vor-Vorg&auml;ngerin der jetzigen t&uuml;rkischen Regierungspartei AKP, im Wahlerfolg der Wohlfahrtspartei die verbotsbegr&uuml;ndende Gefahr gesehen. Konsequenz w&auml;re, dass kleinere und unbedeutende antidemokratische Parteien nicht Gegenstand eines Parteiverbots sein k&ouml;nnen &#8211; wie undemokratisch ihre erkl&auml;rten politischen Ziele und Methoden auch sein m&ouml;gen.</p>
<p>Ein Blick in die von der sogenannten Venedig-Kommission der &#8222;Europ&auml;ischen Kommission f&uuml;r Demokratie durch Recht&#8220; zusammengefassten Parteiverbotsgrunds&auml;tze best&auml;tigt dies. In den im Auftrag des Europarats erstellten <i>Guidelines on Prohibition and Dissolution of Political Parties and Analogous Measures</i>, die nach einer Befragung der 44 Mitgliedsstaaten am 10./11.12.1999 als Empfehlung erlassen wurden, hei&szlig;t es:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">&#8222;Prohibition or enforced dissolutions of political parties may only be justified in the case of parties which advocate the use of violence or use violence as a political means to overthrow the democratic constitutional order, thereby undermining the rights and freedoms guaranteed by the constitution. The fact alone that a party advocates a peaceful change of the Constitution should not be sufficient for its prohibition or dissolution. A party that aims at a peaceful change of the constitutional order through lawful means cannot be prohibited or dissolved on the basis of freedom of opinion. Merely challenging the established order on itself is not considered as a punishable offence in a liberal and democratic state. Any democratic society has other mechanisms to protect democracy and fundamental freedoms through such instruments as free election and in some countries through referendums when attitudes to any proposal to change the constitutional order in the country can be expressed.&#8220;[3] </p>
</blockquote>
<p>Gemessen an diesen Empfehlungen besteht f&uuml;r die bundesdeutsche Verbotskonzeption Erneuerungsbedarf. Das betrifft sowohl das mit dem Verbot zu sch&uuml;tzende Rechtsgut (die fdGO) als auch die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Verbotes. Beides m&uuml;sste deutlich enger gefasst werden, um dem empfohlenen europ&auml;ischen Standard zu entsprechen. Das mit Parteiverbot zu sch&uuml;tzende Rechtsgut &#8211; die fdGO &#8211; m&uuml;sste im Sinne von &sect;&nbsp;81 StGB auf den dort verwendeten Begriff der verfassungsm&auml;&szlig;igen Ordnung begrenzt werden. Die relevanten Beeintr&auml;chtigungen der fdGO w&auml;ren dann allein das ungehinderte rechtm&auml;&szlig;ige Funktionieren der Staatsorgane und der Schutz gegnerischer Parteien und Gruppierungen in ihrer Grundrechtsaus&uuml;bung. Daraus folgt, dass auch ein &#8222;Mehr&#8220; gegen&uuml;ber dem gefordert werden muss, was bislang als &#8222;aggressiv-k&auml;mpferische Haltung&#8220; (falls man diese nicht gleich mit Gewaltbereitschaft gleichsetzt) als Voraussetzung f&uuml;r ein m&ouml;gliches Verbot gefordert wurde.&nbsp;</p>
<p>Dass das BVerfG die konventionsrechtliche Dimension eines NPD-Verbots und die dazu ergangene Rechtsprechung des EGMR im Blick hatte, wurde an vielen Stellen der m&uuml;ndlichen Verhandlung deutlich. Dabei dr&auml;ngte sich der Eindruck auf, dass das BVerfG eine Angleichung seines Pr&uuml;fungsprogramms f&uuml;r ein Parteiverbot an das des EGMR anstrebt. Dies wurde vor allen im wiederholten Er&ouml;rtern von Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeitsgesichtspunkten deutlich, die in den bisherigen Parteiverbotsverfahren keine Rolle spielten, wohl aber in den Parteiverbotsverfahren des EGMR eine zentrale Rolle einnehmen. Das gilt sowohl f&uuml;r die festzustellenden Voraussetzungen als auch f&uuml;r die anzuordnenden Rechtsfolgen eines Parteiverbots. Vor allem die acht Entscheidungen des EGMR zur Verbotspraxis des Europarat-Mitglieds T&uuml;rkische Republik machen dies deutlich.</p>
<p>Die Verbotskonzeption der T&uuml;rkei einschlie&szlig;lich seiner Milit&auml;rregime war dabei deutlich am deutschen Konzept der wehrhaften Demokratie orientiert. In diesem Konzept gingen Milit&auml;rputsche mit Parteiverboten durch das Verfassungsgericht Hand in Hand. Das hat bekanntlich wiederkehrende b&uuml;rgerkriegs&auml;hnliche Verh&auml;ltnisse in der T&uuml;rkei nicht verhindert, sondern bef&ouml;rdert. Dass angesichts dessen der EGMR gleichwohl die t&uuml;rkischen Parteiverbote passieren lie&szlig;, liegt vor allem daran, dass ein Parteiverbot in der T&uuml;rkei weniger weit reichende Folgen hat als das Parteiverbot nach dem Grundgesetz in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In der T&uuml;rkei ist die Aufl&ouml;sung einer politischen Partei in der Regel nur f&uuml;r die Mitglieder der Parteif&uuml;hrung mit einem befristeten Bet&auml;tigungsverbot und dem Verlust des Abgeordnetenmandats verbunden. Die anderen Abgeordneten der aufgel&ouml;sten Partei werden nach dem Verbot unabh&auml;ngige Abgeordnete und k&ouml;nnen sich zu einer neuen Fraktion zusammenschlie&szlig;en, welche zum Kern einer neuen Partei werden kann. Der Eingriff in die Parteienfreiheit, als Grundlage des politischen Pluralismus, f&auml;llt damit weit weniger intensiv aus. W&auml;hrend die Gr&uuml;ndung einer Nachfolgepartei in der Bundesrepublik Deutschland Straftatbest&auml;nde verwirklicht und diese von der Wahlteilnahme ausgeschlossen ist, sind Nachfolgeorganisationen in der T&uuml;rkei (vermittelt &uuml;ber den Schutz der Parlamentsabgeordneten) legal und gesch&uuml;tzt. Angesichts dessen stellte ein Doktorand des heutigen BVerfG-Pr&auml;sidenten Andreas Vo&szlig;kuhle bereits 2003 mit Blick auf das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren fest:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">&#8222;Ein deutsches Verbot der NPD durch das Bundesverfassungsgericht w&uuml;rde einer europ&auml;ischen &Uuml;berpr&uuml;fung nach den gegebenen Umst&auml;nden wohl ebenfalls nicht standhalten. Denn auch wenn die NPD zweifelsohne demokratiewidrige Ziele verfolgt und der Nachweis eines von der Partei ausgehenden Gewaltpotential gelingen sollte, stellt die Partei keine konkrete Gefahr f&uuml;r die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dar. In einer gefestigten Demokratie wie der Bundesrepublik Deutschland ist eine Partei von der Gr&ouml;&szlig;e der NPD nach den Ma&szlig;st&auml;ben des Europ&auml;ischen Gerichtshofs f&uuml;r Menschenrechte zu tolerieren. Ein Verbot der NPD gem&auml;&szlig; Art.&nbsp;21 Abs.&nbsp;2 GG w&auml;re im Rahmen einer europ&auml;ischen &Uuml;berpr&uuml;fung nach Artikel&nbsp;11 Abs.&nbsp;2 EMRK als unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig zu werten. Die Bundesrepublik Deutschland w&uuml;rde wegen eines Konventionsversto&szlig;es ger&uuml;gt werden und st&uuml;nde zudem vor dem Problem, die au&szlig;ergerichtlichen Folgen eines solchen Verfahrens zu meistern. Denn die NPD w&uuml;rde durch das Verfahren in Stra&szlig;burg Zugang zu einem breiten &ouml;ffentlichen Forum gewinnen.&#8220;[4]</p>
</blockquote>
<p>Bevor Freunde der B&uuml;rger- und Menschenrechte ein solches Ergebnis beklagen, sollten sie zweierlei bedenken: 1. Jedes politische Lager kann von Verboten betroffen sein. 2. Parteiverbote nach dem Muster des KPD-Verbots haben erhebliche Einschr&auml;nkungen der Meinungsfreiheit zur Folge.</p>
<p><i>PROF.&nbsp;DR.&nbsp;ROSEMARIE&nbsp;WILL Jahrgang 1949, hatte bis 2014 an der Humboldt-Universit&auml;t zu Berlin einen Lehrstuhl f&uuml;r &Ouml;ffentliches Recht, Staatslehre und Rechtstheorie inne. Von 1993 bis 1995 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht im Dezernat von Prof. Dr. Grimm, ab 1996 f&uuml;r zehn Jahre Richterin am Landesverfassungsgericht Brandenburg. Rosemarie Will war von 2005 bis 2013 Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, in deren Bundesvorstand sie derzeit f&uuml;r bioethische Fragen zust&auml;ndig ist. Sie ist Mitherausgeberin der &#8222;Bl&auml;tter f&uuml;r deutsche und internationale Politik&#8220; und hat zahlreiche Ver&ouml;ffentlichungen zu Fragen des Rechtsstaats und des Grundrechteschutzes vorzuweisen.</i></p>
<p><b>Anmerkungen</b></p>
<p>1 Vgl. Verbot der NPD oder mit Nationaldemokraten leben? Die Positionen, hrsg. von Claus Leggewie und Horst Meier, 2002; Eckart Klein, Ein neues NPD-Verbotsverfahren? Rechtsprobleme beim Verbot politischer Parteien (Ver&ouml;ffentlichungen der Potsdamer Juristischen Gesellschaft), 2012.</p>
<p>2 Erich E. Brunner, Die Problematik der verfassungsrechtlichen Behandlung extremistischer Parteien in den westeurop&auml;ischen Verfassungsstaaten, 1965, S. 192.</p>
<p>3 European Commission for Democracy through Law (Venice Commission):Guidelines on Prohibition and Dissolution of Political Parties and Analogous Measures. Adopted by the Venice Commission at its 41st plenary session (Venice, 10/11 December, 1999), CDL-INF (2000) 1, abrufbar unter <a href="http://www.venice.coe.int/webforms/documents/default.aspx?pdffile=CDL-INF(2000)001-e" target="_blank" rel="noopener">http://www.venice.coe.int/webforms/documents/default.aspx?pdffile=CDL-INF(2000)001-e</a> [1.12.2016].</p>
<p>4 Vgl. Oliver Klein, Parteiverbotsverfahren vor dem Europ&auml;ischen Gerichtshof f&uuml;r Menschenrechte, Zeitschrift f&uuml;r Rechtspolitik 34. Jahrg., Heft 9 (September 2001), S. 397-402 (402).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/grundrechte-und-npd-verbotsverfahren-1/">Grundrechte und NPD-Verbotsverfahren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>„ nötigenfalls Vernichtung.“ Eine Fußnote zu Carl Schmitt*</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Dec 2016 14:32:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 216 (4/2016), S. 77-84 Für rechte Parteien sind die Einheit des Volkes und die Einheit der Kultur auch heute noch grundlegende Voraussetzung der Nation. Diese Einheit präge auch den Umgang der Menschen, das Verhältnis der Geschlechter und das Verhalten der Eltern gegenüber den Kindern. Eine Relativierung dieser Werte gefährde den sozialen Frieden [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/noetigenfalls-vernichtung-eine-fussnote-zu-carl-schmitt/">„ nötigenfalls Vernichtung.“ Eine Fußnote zu Carl Schmitt*</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 216 (4/2016), S. 77-84</p>
<p><i>Für rechte Parteien sind die Einheit des Volkes und die Einheit der Kultur auch heute noch grundlegende Voraussetzung der Nation. Diese Einheit präge auch den Umgang der Menschen, das Verhältnis der Geschlechter und das Verhalten der Eltern gegenüber den Kindern. Eine Relativierung dieser Werte gefährde den sozialen Frieden und den Fortbestand der Nation als kulturelle Einheit (siehe etwa das Grundsatzprogramm der Alternative für Deutschland, beschlossen auf dem Parteitag vom 30.4./1.5.2016, S. 47). Vor etwa 100 Jahren forderte ein rechter Denker als Grundvoraussetzung der Demokratie die Homogenität. Nach dem 30. Januar 1933 wandelte er Homogenität in Artgleichheit. Sein Name: Carl Schmitt.</i></p>
<h5>1. Einleitung</h5>
<p>Spätestens seit dem Erscheinen der Biographie von Reinhard Mehring [1] wissen wir, dass Carl Schmitt ein Mensch mit erheblichen charakterlichen Schwächen war. Hierfür sind weniger bedeutend seine vielfältigen Frauenbekanntschaften, die er auch während seiner Ehen unterhielt,[2] die er zum Teil mit einem Geldbetrag abfand [3] oder denen er &#150; in einem Fall &#150; gegen Sex bei der Doktorarbeit behilflich war.[4] Bedeutsamer ist, dass er Freunde und Förderer nach 1933 fallen gelassen und zum Teil sogar bekämpft hat.[5] Vor allem aber war er ein Antisemit[6] und Nazi-Anhänger[7]. Schon vor 1933 weist Mehring eine Reihe von antisemitischen Äußerungen nach.[8] Ab 1933 biederte Schmitt sich den Nazis geradezu an.[9] Er publizierte in Parteizeitungen, im &#132;Westdeutschen Beobachter&#147; und im &#132;Völkischen Beobachter&#147; Artikel, die unübersehbar seine nationalsozialistische Entscheidung propagierten.[10] In dem Artikel &#132;Die deutschen Intellektuellen&#147; im &#132;Westdeutschen Beobachter&#147; vom 31. Mai 1933 antizipierte er die gesetzliche Regelung der Strafexpatriation und bejahte die Bücherverbrennung.[11] Sein Aufsatz &#132;Der Führer schützt das Recht&#147; aus dem Jahre 1934 rechtfertigte die sog. Röhm-Morde &#150; und das, obwohl auch der frühere Reichskanzler Kurt von Schleicher, dem er angeblich nahestand, zusammen mit seiner Frau bei dieser Aktion ermordet wurde.[12] Dieser Aufsatz war ihm offensichtlich so wichtig, dass er ihn 1940 in die Sammlung &#132;Positionen und Begriffe&#147; aufnahm. 1935/36 schrieb er eine Reihe von antisemitischen und nazistischen Texten[13] und rechtfertigte u.a. die Rassegesetzgebung des Nürnberger Parteitages.[14] Eine Art Höhepunkt bildete die von ihm organisierte Tagung der Reichsgruppe Hochschullehrer über &#132;Das Judentum in der Rechtswissenschaft&#147; Anfang Oktober 1936. Schmitt forderte in seinen Beiträgen eine Bibliographie jüdischer Autoren, eine Säuberung der Bibliotheken und eine Zitierpraxis, wonach ein Jude, wenn er zitiert werde, als &#132;Jude&#147; zitiert werden müsse.[15]</p>
<p>Nach 1945 fand er kein Wort des Bedauerns.[16] Auf die Frage, ob er den Aufsatz &#132;Der Führer schützt das Recht&#147; noch einmal schreiben würde, antwortete er, dass es dazu nichts zu sagen gäbe.[17] Sein Schüler E. R. Huber bat ihn 1948 schriftlich, die Protokolle der Nürnberger Prozesse zu lesen, um zu erkennen, welche Verbrechen die Nazis begangen hatten. Er lehnte dies ab.[18] Er hat auch nie sein Verhältnis zu dem Reichsrechtsführer und späteren Generalgouverneur Hans Frank[19] erklärt, der 1946 in Nürnberg hingerichtet wurde und mit dem er in Sachen Antisemitismus einen engen Schulterschluss übte.[20]</p>
<p>Schmitt suchte die Nähe der Macht[21] und machte sich größer als er war. Er schrieb über das Vorzimmer der Macht[22] &#150; und er sah sich wohl auch dort. Er wollte politische Entscheidungen mit beeinflussen. Aber vom Preußenschlag erfuhr er aus der Zeitung[23] und über Mitarbeiter[24] von Schleicher kam er nicht hinaus.[25] Um im Bild zu bleiben: er befand sich nicht im Vorzimmer, er stand wohl eher auf dem Flur.[26] Das hat ihn offenbar getroffen. Er war ein Getriebener.[27]</p>
<p>Diese Ausführungen haben nicht zum Ziel, den Autor und sein Werk zu denunzieren oder die Leser negativ auf das Werk einzustimmen.[28] Aber ich halte diese Hinweise gerade bei Carl Schmitt für erforderlich. Denn ebenso wie die Opfer dürfen auch die Täter nicht vergessen werden.[29]</p>
<p>Seine wissenschaftlichen Leistungen werden unterschiedlich beurteilt.[30] Von einigen wird er auch heute noch als einer der großen Denker der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts angesehen. Dabei wird u.a. auf die &#132;Verfassungslehre&#147; verwiesen. Andere halten den &#132;Begriff des Politischen&#147; für sein wichtigstes Werk. Ernst-Wolfgang Böckenförde bezeichnet diese Arbeit als den &#132;Schlüssel zum staatsrechtlichen Werk Carl Schmitts&#147;[31]. Schwächen seines Werkes werden schlicht nicht erwähnt. Die negativen menschlichen Seiten werden mit dem allfälligen Hinweis abgetan, man müsse Person und Werk trennen. Andere bezeichnen ihn als Kronjuristen[32] des 3. Reiches. Sie verweisen auf die bereits erwähnten Werke sowie auf seine Ausführungen zur völkerrechtlichen Großraumordnung, worin sie eine Grundlage für und eine Rechtfertigung der Eroberungsfeldzüge Hitlers sehen.[33]</p>
<p>Im Folgenden geht es nicht um eine umfassende Auseinandersetzung mit seinem Werk. Vielmehr möchte ich auf eine Stelle in der Schrift &#132;Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; hinweisen. Die 2. Auflage ist fast 100 Jahre alt, indes scheint noch keiner die Vorbemerkung gelesen zu haben; oder man hat sie gelesen und bewusst übersehen, dass darin die Rechtfertigung für den Holocaust gesehen werden kann.[34]</p>
<h5>2. Die geistes&shy;ge&shy;schicht&shy;liche Lage des heutigen Parla&shy;men&shy;ta&shy;rismus</h5>
<p>a) Die erste Fassung der &#132;geistesgeschichtliche(n) Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; erschien 1923 in der Festgabe der Bonner Juristenfakultät zum 50. Doktorjubiläum von Ernst Zitelmann, Ende Oktober 1923 geringfügig überarbeitet als Broschüre.[35] 1926 erschien die 2. Auflage mit der &#132;Vorbemerkung über den Gegensatz von Parlamentarismus und Demokratie&#147;. Inzwischen ist der Nachdruck dieser Auflage als 8. Auflage (1996) erschienen.</p>
<p>b) Die Kritik hat sich &#150; soweit ersichtlich &#150; bisher nur mit dem eigentlichen Text und nicht mit der Vorbemerkung befasst und dem Autor vorgehalten, er beschreibe eine Idealform des Parlamentarismus, die vorgeblich das 19. Jahrhundert bestimmt habe. Sodann stelle er fest, dass die Bedingungen für einen solchen Parlamentarismus im 20. Jahrhundert nicht mehr gegeben seien. Damit habe der Parlamentarismus als politisches Prinzip im Zeitalter von Industrie und Massenpolitik seine Legitimität verloren. Diese Verfallsgeschichte des Parlamentarismus &#150; so die Kritik &#150; diene dazu, das Ideal gegen die Realität auszuspielen.[36]</p>
<p>c) Nicht kritisiert wurden indes Schmitts Äußerungen in der Vorbemerkung. Dort heißt es:[37]</p>
<p>&#132;Jede wirkliche Demokratie beruht darauf, daß nicht nur Gleiches gleich, sondern, mit unvermeidlicher Konsequenz, das Nichtgleiche nicht gleich behandelt wird. Zur Demokratie gehört also notwendig erstens Homogenität und zweitens &#150; nötigenfalls &#150; die Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen. (&#133;) Die politische Kraft einer Demokratie zeigt sich darin, daß sie das Fremde und Ungleiche, die Homogenität Bedrohende zu beseitigen oder fernzuhalten weiß&#147; (S. 13/14). [38]</p>
<p>Schmitt deutet nur an, worin das Ungleiche besteht. Klar ist für ihn, dass es sich bei der Frage der Gleichheit nicht um Spielereien handelt, sondern um die Substanz der Gleichheit. Diese könne in bestimmten physischen und moralischen Qualitäten gefunden werden (S. 14). In der Schrift &#132;Schrift &#132;Staat, Bewegung, Volk&#147; wird er deutlicher. Hier ist von der &#132;Artgleichheit&#147; die Rede, die sich in der &#132;Rasse&#147; ausdrücke. Ohne diese Artgleicheit wäre &#132;der nationalsozialistische Staat &#133; sofort wieder seinen &#150; bald überlegen-kritisierenden, bald unterwürfig sich assimilierenden &#150; liberalen oder marxistischen Feinden ausgeliefert.&#147; (S. 42) Im Zusammenhang mit der &#132;Vernichtung&#147; fügt er in der &#132;geistesgeschichtliche(n) Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; (S. 14) als Beispiel die Vertreibung der Griechen aus der Türkei im Jahre 1922 an. Dabei erwähnt er nicht, dass u.a. Konstantinopel ausgenommen wurde und somit die konsequente Homogenisierung unterblieb. Er spricht auch nicht an, dass im Vertrag von Lausanne 1923 die Zugehörigkeit zur Religion das entscheidende Kriterium für den folgenden Bevölkerungsaustausch war, die indes nicht immer der ethnischen Zugehörigkeit entsprach. Was war also das eigentlich Heterogene? Auch die Vertreibung der Armenier und den an ihnen verübten Völkermord erwähnt er nicht. Er spricht lediglich von der &#132;rücksichtslosen Türkisierung&#147; des Landes. Dabei wäre sie das treffendere Beispiel gewesen. Griechenland hatte gegen die Türkei einen Krieg verloren. Die Vertreibung war zwar hart, aber die Griechen wussten, wohin sie fliehen konnten. Die Armenier hatten keinen Krieg gegen die Türkei geführt und sie hatten keinen eigenen Staat, in den sie hätten fliehen können.[39] Warum erwähnt Schmitt den Fall nicht? Dieser Fall war der Extremfall.[40] Der Extremfall, der nicht auf dem Papier stand, sondern der praktiziert wurde: ein Völkermord. Hiergegen kann auch nicht eingewandt werden, die von Schmitt erwähnte Vertreibung der Griechen zeige, dass die Ermordung des Heterogenen nicht zwingend sei und Schmitt eine Ermordung zum Zwecke der Homogenisierung nicht wolle. Denn Schmitt spricht einerseits kryptisch von der &#132;rücksichtslosen Türkisierung&#147; und andererseits zusätzlich zu der Ausscheidung von der Vernichtung. Jemand, der mit Begriffen operierte und dem die Bedeutung der einzelnen Begriffe wichtig war &#150; wie Schmitt &#150; musste wissen, dass Vernichtung eine weitergehende Bedeutung hat als Ausscheidung &#150; nämlich Tod, und zwar den gewaltsamen Tod. Und Schmitt wusste das, wie die Formulierung &#132;rücksichtslose Türkisierung&#147; zeigt. Hinzu kommen seine Ausführungen in &#132;Staat, Bewegung, Volk&#147; (S. 5), wo er die Vernichtung der kommunistischen Partei gutheißt &#150; zu einer Zeit, in der sie bereits in Konzentrationslagern ermordet wurden.</p>
<p>Carl Schmitt musste wissen, was er schrieb und wohin dies führen konnte &#150; eben zur Vernichtung. Dennoch schrieb er es. Er konnte wohl nicht voraussehen, dass die Nazis ab Mitte 1942 die Juden fabrikmäßig ermorden würden. Aber da ihm das Parteiprogramm der NSDAP und &#132;Mein Kampf&#147; bekannt gewesen sein dürften,[41] hätte er wissen können, dass die Armenier der Nazis die Juden waren. Das Parteiprogramm deklarierte: &#132;Staatsbürger kann nur sein wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist &#133; Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.&#147;[42] Die Juden waren also das Heterogene, dass nötigenfalls mit unausweichlicher Konsequenz vernichtet werden musste.[43] Und nachdem die Ausscheidung nach Madagaskar gescheitert war, erfolgte die Vernichtung in den Konzentrationslagern.</p>
<p>Nicht nachvollziehbar ist, dass er beim Nachdruck (1961) der zweiten Auflage, die erstmals die Vorbemerkung enthielt, kein Wort zu den Formulierungen im Vorwort und den Verbrechen der Nazis verlor, während er etwa dem &#132;Begriff des Politischen&#147; bei der Wiederveröffentlichung 1963 u.a. ein Vorwort voran stellte.</p>
<h5>3. Schluss</h5>
<p>Die Ausführungen haben gezeigt, dass über Carl Schmitt noch nicht alles gesagt ist. Dass er die Vernichtung der Juden akzeptiert (oder sogar gefordert) hat, dürfte durch die Hinweise auf die Ausführungen in der Vorbemerkung zu der &#132;geistesgeschichtliche(n) Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; und in &#132;Staat, Bewegung, Volk&#147; belegt sein. Dies gilt auch für seinen Antisemitismus, wobei er selbst seine Haltung als judenkritisch bezeichnet.</p>
<p>Niemand von uns, die nach 1945 geboren wurden, kann die Frage beantworten, wie er sich selbst zwischen 1933 und 1945 verhalten hätte. Wir sollten deshalb mit Schuldvorwürfen vorsichtig sein. Allerdings dürfen wir von denen, die in dieser Zeit lebten, handelten und Einfluss nahmen, erwarten, dass sie sich zu ihrem Verhalten erklären. Dies hat Carl Schmitt nicht getan. Er hat es nicht für notwendig erachtet, sich z. B. von seinen Äußerungen auf der Tagung 1936 zu distanzieren oder eine Erklärung zu den Ausführungen in der Vorbemerkung zur &#132;geistesgeschichtliche(n) Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; zu geben. Wie sein Verhalten zwischen 1933 und 1945 zu bewerten ist, muss jeder für sich entscheiden. Unverzeihlich ist indes, dass er sich nach 1945 dazu trotz Aufforderung nicht geäußert hat. Dies sollten auch seine Verteidiger zur Kenntnis nehmen.</p>
<p><i>DR. HERBERT MANDELARTZ   Jahrgang 1948, war nach Studium und Promotion u.a. im Ministerium des Innern des Saarlandes (1985 bis 1999, von 1996 bis 1999 als Staatssekretär), bei einer Beratungsgesellschaft und von 2001 bis 2006 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zunächst als Abteilungsleiter und ab 2002 als Stellvertretender Chef tätig. Danach war er u.a. Lehrbeauftragter an der Humboldt Universität zu Berlin.</i></p>
<h5>Anmerkungen</h5>
<p>1 Reinhard Mehring, Carl Schmitt. Aufstieg und Fall, 2009; hierzu: Lepsius, Überdokumentiert, in: Rechtsgeschichte, 2010, 226ff.</p>
<p>2 Mehring, Carl Schmitt, 196, 202 231, 233, 235ff, 273, 284.</p>
<p>3 Mehring, Carl Schmitt, 221, 222, 231.</p>
<p>4 Mehring, Carl Schmitt, 131ff; und er war sich nicht zu schade, in einer Fußnote der &#132;geistesgeschichtliche(n) Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; diese Arbeit als &#132;ausgezeichnet&#147; zu qualifizieren, 31, Fn. 1.</p>
<p>5 Mehring, Carl Schmitt, 314; Rüthers, Entartetes Recht, (Taschenbuchausgabe), 1994, 138f.; ders., Carl Schmitt im Dritten Reich, 1989, 48; Jasch, Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik, 2012, 85.</p>
<p>6 Mehring, Carl Schmitt, 307f.; Rüthers, Entartetes Recht, 125ff.; Ders., Carl Schmitt, 72ff, 87ff.; Müller, Ein gefährlicher Geist. Carl Schmitts Wirkung in Europa, (englisch: 2003, deutsch) 2007, 51; Hoffmann, Legitimität gegen Legalität, 4. Aufl. 2002, XLIV. Schmitt selbst bezeichnete sich nach Hoffmann (2002, XXVIII) als &#132;judenkritsch&#147;. Böckenförde (Zum Briefwechsel zwischen Ernst Forsthoff und Carl Schmitt, in: AöR 2008, 261ff., 263) spricht von Antijudaismus. Siehe hierzu: Henning/Kestler, Die Rechtsstellung der Juden, in: Böckenförde (Hrsg.), Staatsrecht und Staatsrechtslehre im Dritten Reich, 1985, 191ff., 192. Nach Dreier (Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus, in: VVDStRL, Heft 60, 2001, 38) war die Rasse gemeint. </p>
<p>7 Mehring, Carl Schmitt, 343, 354, 359, 372; Rüthers, Entartetes Recht, 101ff.; ders., Carl Schmitt, 48ff.</p>
<p>8 Mehring, Carl Schmitt, 188, 194, 222.</p>
<p>9 Siehe etwa Carl Schmitt (Staat, Bewegung, Volk, 3. unveränderte Aufl. 1934): &#132;&#133;in der gewaltigen Schlußrede des Führers, in den hinreißenden Ansprachen des Führers der Deutschen Rechtsfront, Dr. Hans Frank &#133;&#147; (S. 42). Gleichzeitig stellte er klar, dass die Weimarer Verfassung nicht mehr galt (S. 5) und das Ermächtigungsgesetz in Wahrheit ein vorläufiges Verfassungsgesetz des neuen Deutschland sei (S. 7). Er stimmte Heß zu, dass der Parteitag in Nürnberg 1933 ein &#132;Reichstag&#147; des Dritten Reiches war (S. 8). Außerdem sei ganz klar, dass der Reichskanzler Adolf Hitler staatsrechtlich eine Stellung habe, die mit keiner Stellung irgendeines früheren Reichskanzlers vergleichbar sei (S. 10). Siehe auch Mehring, Carl Schmitt zur Einführung, 1992, 107.</p>
<p>10 Mehring, Carl Schmitt, 324; ders., Einführung, 103ff.</p>
<p>11 Mehring, Carl Schmitt, 324.</p>
<p>12 Mehring, Carl Schmitt, 313f, 316f; relativierend Schnur (Aufklärung, in: Der Staat, 1988, 437ff., 444ff.), es sei Carl Schmitt darum gegangen, Hitler zu überzeugen, dass die über &#132;Röhm hinausgegangenen&#147; Morde bestraft werden müssen. Demgegenüber ist Rüthers (Entartetes Recht, 123) der Auffassung, dass Carl Schmitt gerade keine Bestrafung dieser Täter gefordert, sondern es bei Andeutungen gelassen habe; ders., Carl Schmitt, 53ff.; so wohl auch Hoffmann (Legitimität, 181). Schmitt selbst fühlte sich damals überlegen und wollte dem Nationalsozialismus von sich einen Sinn geben, siehe Neumann (Carl Schmitt und die Linke, Die ZEIT Nr. 28 vom 28. Juli 1983) &#150; welch eine Naivität oder Selbstüberschätzung. </p>
<p>13 Mehring, Carl Schmitt, 361.</p>
<p>14 In der Regel werden, um Schmitts nationalsozialistische und antisemitische Haltung zu beweisen, nur der Aufsatz &#132;Der Führer schützt das Recht&#147; und seine Ausführungen auf der Tagung 1936 angeführt. Dies greift jedoch zu kurz. Seine wahre Haltung zeigt sich in seinem Gesamtwerk jener Zeit. Siehe auch Mehring, Carl Schmitt, 367, 372.</p>
<p>15 Mehring, Carl Schmitt, 377, 675 Fn. 117; dementsprechend war Julius Stahl für ihn nur noch Joel Stahl-Jolson, Carl Schmitt, Staat, Bewegung, Volk, 3. unveränderte Aufl. 1934, 30; im &#132;Begriff des Politischen&#147; (S. 64) spricht er noch von F. J. Stahl; in der &#132;Völkerrechtliche(n) Großraumordnung&#147; vom Juden Laski (S. 60). Zur Behandlung der jüdischen Autoren s. Dreier (2001), 29, Fn. 101/30, Fn. 103 sowie zum Tagungsverlauf und den verschiedenen Zitatformen 30, Fn. 105-109.</p>
<p>16 Mehring, Carl Schmitt, 482; ders., Einführung, 130.  </p>
<p>17 In dem Nürnberger Protokoll heißt es &#132;&#133; definitely horrible. Nothing else can be said about it&#147;, vgl. Benderski, Carl Schmitt. Terrorist fort the Reich, 1983, 269.</p>
<p>18 Siehe Grothe (Hrsg.), Carl Schmitt&#150;Ernst Rudolf Huber. Briefwechsel: 1926 &#150; 1981, 2014, 333f; auch Grothe/Mehring, Das Problem des &#132;geheimen Gesetzes&#147; und die Grenze des &#132;Führernotrechts&#147;, in: Der Staat, 2016, 69ff, 74; auch Mehring, Carl Schmitt, 480ff.</p>
<p>19 Mehring, Carl Schmitt, 325ff.</p>
<p>20 Mehring, Carl Schmitt, 367.</p>
<p>21 Nach E. R. Huber (Carl Schmitt in der Reichskrise der Weimarer Endzeit, in: Quaritsch (Hrsg.), Complexio Oppositorum. Über Carl Schmitt, 1988, 33ff.) ging Carl Schmitt nach Berlin, weil sich ihm dort die Verbindungen zu der zentralen staatspolitischen Entscheidungsmacht öffneten (S. 36). Nach Müller (Ein gefährlicher Geist, 30) wollte er an vorderster Stelle des historischen Prozesses stehen.</p>
<p>22 Carl Schmitt, Der Zugang zum Machthaber, ein zentrales verfassungsrechtliches Problem, in: Verfassungsrechtliche Aufsätze aus den Jahren 1924-1954, 1958, 430ff; ders., Gespräch über die Macht und den Zugang zum Machthaber, 1954, insbes. 70ff.</p>
<p>23 Mehring, Carl Schmitt, 289; nach Müller (Ein gefährlicher Geist, 48) war Schmitt nicht einbezogen; nach E. R. Huber (Carl Schmitt in der Reichskrise, 37f, 60) war er hingegen eingeweiht.</p>
<p>24 Erich Marcks jun. und Eugen Ott; zum Verhältnis zu Ott: E. R. Huber, Carl Schmitt in der Reichskrise, 62.</p>
<p>25 Hierzu: Pyto, Schmitts Begriffsbestimmung im politischen Kontext, in: Mehring, Carl Schmitt. Der Begriff des Politischen. Ein kooperativer Kommentar, 2003, 219ff, 224ff; über sein Verhältnis zum Reichspräsidenten, 231; siehe auch Pyta/Seibert, Die Staatskrise der Weimarer Republik im Spiegel des Tagebuchs von Carl Schmitt, in: Der Staat 1999, 423ff., 428ff. (zu Marcks und Ott) sowie 594ff. (zu Schleicher).</p>
<p>26 Mehring, Carl Schmitt, 289, 302, 435; nach Rumpf, Neues westliches Echo auf Carl Schmitt, in: Der Staat 1983, 381ff. &#150; unter Berufung auf Bendersky, Carl Schmitt, Theorist for the Reich, 1983, 19 &#8211; blieb er eine Randfigur, 390f.</p>
<p>27 Vielleicht löste seine geringe Körpergröße bei ihm ein Minderwertigkeitsgefühl aus. Nach Alfred Adler, dem Begründer der Individualpsychologie, ist die menschliche Psyche bestrebt, diesen Zustand der Unterlegenheit durch Geltungsstreben zu überwinden.</p>
<p>28 Vgl. hierzu Quaritsch, Über den Umgang mit Person und Werk Carl Schmitts, in: ders. (Hrsg.), Complexio Oppositorum. Über Carl Schmitt, 1988, 13ff.; Schlink, Die Kultur des Denunziatorischen, in: Merkur 2011, 473ff.</p>
<p>29 Wenn Böckenförde (Was kennzeichnet das Politische und was ist sein Grund, in: Der Staat 2005, 595ff, 595) meint, nach seinem Tode könne man sich von den Vorwürfen wegen seines Verhaltens gegenüber Juden freimachen, darf dies nicht bedeuten, dieses Verhalten zu verschweigen.</p>
<p>30 Hierzu Rüthers, Entartetes Recht, 150ff, 159ff; ders., Carl Schmitt, 100ff. Nach Neumann, Carl Schmitt und die Linke, Die ZEIT Nr. 28, vom 8. Juli 1983 ist unumstritten, dass er zu den einflussreichsten deutschen Staatsrechtlern und politischen Denkern des 20. Jahrhunderts gehört. Allerdings hätten insbesondere marxistisch orientierte Intellektuelle ihr ursprünglich positives Urteil nach 1933 geändert.</p>
<p>31 Der Text wurde zunächst in: Quaritsch (Hrsg.), Complexio Oppositorum. Über Carl Schmitt, 1988, 283ff veröffentlicht; eine weitere Veröffentlichung erfolgte in: Böckenförde, Recht, Staat, Freiheit, 2. Aufl. 1992, 344ff. Meine Verweise beziehen sich hierauf, da dieser Text besser zugänglich ist. Siehe auch: Böckenförde, Was kennzeichnet das Politische und was ist sein Grund, in: Der Staat 2005, 595ff, 606f. Kritisch Rüthers, Entartetes Recht, 110ff. sowie Hoffmann (2002, Anm. 6), IX, XLf. Nach Meier, Carl Schmitt, Leo Strauss und &#132;Der Begriff des Politischen&#147;, 1988, 11 ist Carl Schmitt durch den &#132;Begriff des Politischen&#147; berühmter und berüchtigter geworden als durch sein ganzes übriges Werk. Bis zum 10. Juni 1932 waren etwa 100 Besprechungen erschienen (Meier 1988, 16, Fn. 7).</p>
<p>32 M.E. war eher E. R. Huber der Kronjurist; so wohl auch Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Bd. 3, Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in Republik und Diktatur 1914 &#150; 1945.</p>
<p>1999, 347. Dreier (2001, 144) hält ihn für die überragende intellektuelle Gestalt. Meinel (Unser Jahrhundert, in: Der Staat 2015, 231ff, 233) listet die übrigen sog. &#132;professoralen Edelnazis&#147; auf.</p>
<p>33 Böckenförde sieht sie durch die Eroberungsfeldzüge veranlasst (Interview, 384). Dies kann nicht richtig sein. Schmitt hatte seine Überlegungen zum Großraum bereits im April 1939 auf einer Tagung im Kieler Institut für Politik und Internationales Recht vorgestellt. Er lieferte damit Ideen und Kategorien, die Hitlers Absichten legitimieren konnten; hierzu Müller, Ein gefährlicher Geist, 55 und 266, Fn. 70; Rüthers, Entartetes Recht, 142ff; Ders., Carl Schmitt, 85ff. Die Auffassung von Schlink (Kultur, 474), Schmitts Begriff des Großraums umgreife mehr als nur das nationalsozialistische Europa, erscheint fragwürdig. Schmitt geht aus von der Monroe-Doktrin und setzt sich anschließend mit der britischen Seewegsicherung auseinander. Danach spricht er den Großraum an und fordert die deutsche Völkerrechtswissenschaft auf, sich dem zu stellen und stellt selbst Grundsätze auf, wobei er insbesondere das Interventionsverbot hervorhebt. M.E. kann vor dem Hintergrund der vorangegangenen Erörterung nur noch Europa gemeint sein. Denn Amerika scheidet wegen der Monroe-Doktrin aus und von Afrika, Asien und Australien war nicht die Rede. Die Hervorhebung des Interventionsverbots liegt nahe, da er davon ausgehen musste, dass Amerika nicht abseits stehen würde, wenn Deutschland ganz Europa erobern würde.</p>
<p>34 In der Diskussion zu dem Böckenförde-Referat auf der Speyerer Tagung &#150; siehe Quaritsch (Hrsg.), Complexio Oppositorum. Über Carl Schmitt &#150; las Hepp diese Passage vor. Niemand der Anwesenden reagierte hierauf (311). Auch Müller zitiert dieses Stelle, ohne näher darauf einzugehen. Er weist nur darauf hin, dass der &#132;Andere&#147; theoretisch auch ein Sklave sein konnte (39). Auch Gessenharter (Gegen 1789, gegen 1968, in: Süddeutsche Zeitung vom 24. August 2016, S. 2) erwähnt die Passage nur, ohne die Bedeutung besonders hervorzuheben. Schließlich setzt sich Nagy in dem IPW Selected Student Papers 58, Oktober 2015 der RWTH Aachen unter dem Titel &#132;Demokratie als Diktatur&#147; mit der Demokratietheorie von Carl Schmitt, insbesondere den Passagen aus dem Vorwort zur &#132;geistesgeschichtliche(n) Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; auseinander, ohne die Frage der Vernichtung auch nur zu erwähnen.</p>
<p>35 Mehring, Carl Schmitt, 158, 163.</p>
<p>36 Siehe Müller, Ein gefährlicher Geist, 38. Filjakowski (Die Wendung zum Führerstaat, 1958) hat dies als generelle Position Schmitts dargelegt. A.A. Mehring, Carl Schmitt zur Einführung, 1972, 75.</p>
<p>37 Die Vorbemerkung ist unter dem Titel, Der Gegensatz von Parlamentarismus und moderner Massendemokratie, in: Positionen und Begriffe im Kampf mit Weimar &#150; Genf &#150; Versailles 1923 &#150; 1939, 52ff. aufgenommen. In: Staat, Bewegung, Volk, 3. unveränderte Aufl. 1934, 42ff., 45f. schreibt Schmitt, dass die Artgleichheit unumgängliche Voraussetzung und Grundlage des bestehenden nationalsozialistischen Staates sei, ohne die sein Rechtsleben nicht denkbar ist. In der &#132;Verfassungslehre&#147; (4. Aufl., 1965, 228ff.) formuliert er nicht so scharf. Zur Artgleicheit siehe Dreier (2001, 37ff.); wenn jener schreibt, er habe den Begriff &#132;Judenvernichtung&#147; in der von ihm durchgesehenen Literatur nicht gefunden (40, Fn. 150), dann übersieht er, dass &#132;Vernichtung&#147; ausreicht.</p>
<p>38 Die folgenden Seitenangaben beziehen sich jeweils auf die genannten Texte.</p>
<p>39 Weitere Beispiele sind für ihn die Regelungen zur Einwanderung nach Australien, die attische Demokratie und die Situation im früheren englischen Weltreich (S. 14/15).</p>
<p>40 Die Zahl der Opfer schwankt zwischen 300.000 und 1,5 Mio.</p>
<p>41 Vgl. hierzu Staat, Bewegung, Volk, 19 mit dem Hinweis auf &#132;Mein Kampf&#147;.</p>
<p>42 Vgl. Rüthers, Entartetes Recht, 92.</p>
<p>43 Larenz griff dies als Vorschlag für § 1 BGB auf: Rechtsgenosse ist nur, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse ist, wer deutschen Blutes ist (1940); vgl. Rüthers, Entartetes Recht, 92.</p>
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		<title>Innenministerium plant Verschleierungsverbot für Beamte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/innenministerium-plant-verschleierungsverbot-fuer-beamte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Dec 2016 13:29:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion: Symbole]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorg&#228;nge Nr. 216 (4/2016), S. 85/86 Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat Anfang November den Referentenentwurf zur &#196;nderung zahlreicher Gesetze vorgelegt, mit dem ein Verschleierungsverbot im &#246;ffentlichen Dienst, bei der Bundeswehr, im Stra&#223;enverkehr (!) und weiteren Orten eingef&#252;hrt werden soll. Kirsten Wiese gab f&#252;r die Humanistische Union dazu am 29.11.2016 eine schriftliche Stellungnahme ab. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/innenministerium-plant-verschleierungsverbot-fuer-beamte/">Innenministerium plant Verschleierungsverbot für Beamte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorg&auml;nge Nr. 216 (4/2016), S. 85/86</p>
<p>Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat Anfang November den Referentenentwurf zur &Auml;nderung zahlreicher Gesetze vorgelegt, mit dem ein Verschleierungsverbot im &ouml;ffentlichen Dienst, bei der Bundeswehr, im Stra&szlig;enverkehr (!) und weiteren Orten eingef&uuml;hrt werden soll. Kirsten Wiese gab f&uuml;r die Humanistische Union dazu am 29.11.2016 eine schriftliche Stellungnahme ab.</p>
<p>Im Einzelnen sieht der Entwurf vor: F&uuml;r alle Beamte des Bundes wird die Vollverschleierung im Dienst verboten, indem im Bundesbeamtengesetz (&sect;&nbsp;61 Abs.&nbsp;1 S. 4) bzw. im Beamtenstatusgesetz (&sect;&nbsp;34 S.&nbsp;4) jeweils folgender Satz angef&uuml;gt wird: &#8222;Sie d&uuml;rfen insbesondere keine Kleidungsst&uuml;cke tragen, die eine offene Kommunikation unm&ouml;glich machen oder erschweren.&#8220;</p>
<p>Des weiteren soll das Soldatengesetz ge&auml;ndert werden (&sect;&nbsp;4 Abs.&nbsp;3 S.&nbsp;2), um SoldatInnen sowohl bei Eins&auml;tzen als auch in den Kasernen die Verschleierung verbieten zu k&ouml;nnen. Im Personalausweisgesetz wird die Ausweispflicht in &sect;&nbsp;1 Abs.&nbsp;1 S.&nbsp;2 dahingehend erweitert, dass sie ggf. nicht nur Besitz und Vorlage des Ausweises, sondern auch den Abgleich des Gesichts mit dem Lichtbild umfasst. Etwaige Weigerungen zum Lichtbildabgleich werden k&uuml;nftig als Ordnungswidrigkeit (&sect;&nbsp;32 Abs.&nbsp;1 Nr.&nbsp;2) geahndet. Analog soll auch das Aufenthaltsgesetz durch einen neuen &sect;&nbsp;47a erweitert werden, der Ausl&auml;nder dazu verpflichtet, sich gegen&uuml;ber entsprechenden Beh&ouml;rden zu identifizieren, indem sie einen Abgleich von Pass-/Ausweis-Dokumenten mit ihrem Gesicht zulassen. Das Gleiche soll auch f&uuml;r alle EU-B&uuml;rgerInnen gelten; dazu werden Erg&auml;nzungen des Freiz&uuml;gigkeitsgesetzes/EU&nbsp; (&sect;&nbsp;8 Abs.&nbsp;1a) vorgeschlagen.&nbsp;&nbsp;</p>
<p>Ein Verschleierungsverbot soll dar&uuml;ber hinaus auch f&uuml;r alle Mitglieder der Wahlorgane (Wahlaussch&uuml;sse, Wahlvorst&auml;nde etc.) gelten (&sect;&nbsp;10 Abs.&nbsp;2 Bundeswahlgesetz).</p>
<p>Schlie&szlig;lich soll die Verschleierung auch f&uuml;r alle Auto-, Motorrad- und Radfahrer verboten werden: &#8222;Wer ein Kraftfahrzeug f&uuml;hrt, darf sein Gesicht nicht so verh&uuml;llen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.&#8220; (&sect;&nbsp;23 Abs.&nbsp;4 Stra&szlig;enverkehrs-Ordnung) Die Helmpflicht f&uuml;r Motorr&auml;der und Motorroller bleibt davon unber&uuml;hrt.</p>
<p>Zentrale Begr&uuml;ndung des Gesetzentwurfs ist die Gew&auml;hrleistung einer offenen Kommunikation in der Gesellschaft: &#8222;<i>Wenn das Gesicht im Verborgenen bleibt, sind die M&ouml;glichkeiten des Kennenlernens und des Einsch&auml;tzens der Pers&ouml;nlichkeit stark eingeschr&auml;nkt. Gesicht zu zeigen ist unverzichtbare Grundlage kommunikativer Interaktion und eines gesellschaftlichen Zusammenlebens sowie Grundvoraussetzung f&uuml;r das Gelingen von Integration.</i>&#8220; (S.&nbsp;1) Die Vollverschleierung widerspreche dem gesellschaftlichen Konsens und transportierte eine frauenverachtende Symbolik (ebd.).</p>
<p>Die HU-Stellungnahme kritisiert, dass im Entwurf zwar erkannt werde, dass es sich bei dem geplanten Verschleierungsverbot um Eingriffe in die Religionsfreiheit handle (soweit es gegen Burka/Nikab gerichtet ist), die rechtliche Begr&uuml;ndung dieser Eingriffe aber l&uuml;ckenhaft bleibt. So benennt der Entwurf weder die kollidierenden Grundrechte Dritter, die mit dem Verbot gesch&uuml;tzt werden sollen, noch die anderen sch&uuml;tzenswerten Rechtsg&uuml;ter, die das Vorhaben verfassungsrechtlich legitimieren k&ouml;nnten. Dieses Defizit kommt umso mehr zur Geltung, als der Gesetzentwurf eine Reihe von Anspr&uuml;chen an B&uuml;rgerInnen formuliert (&#8222;offene Kommunikation&#8220;, &#8222;Gesicht zeigen&#8220;, &#8222;integratives Verhalten&#8220;, Kameradschaft), deren grundrechtlicher Stellenwert sehr vage bleibt. In sich sei der Entwurf widerspr&uuml;chlich, weil er sich lt. Begr&uuml;ndung eindeutig gegen religi&ouml;se Formen der Verschleierung richte (dies z.T. mit Verweis auf die staatliche Neutralit&auml;t in Religions- und Weltanschauungsfragen), die gesetzliche Regelung andererseits aber am Prinzip des offenen Gesichts ansetze. Das f&uuml;hre im Ergebnis zu wenig Normenklarheit, weil &#8222;unklar bleibt, was eine &#8218;offene Kommunikation&#8216; ist. Eine Kommunikation erschweren k&ouml;nnten &#8211; abh&auml;ngig vom Einzelfall &#8211; auch Kopftuch, Hut, Kappe, Sonnenbrille, Rollkragenpullover, Halstuch.&#8220; (Wiese S.&nbsp;2)</p>
<p>Auch bei der Frage, ob die teilweise sehr weitreichenden Verschleierungsverbote angemessen und verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig sind, bleibe der Gesetzentwurf manche Antwort schuldig: warum etwa Beamte, die w&auml;hrend ihrer Arbeit keinen B&uuml;rgerkontakt haben, dennoch keinen Schleier bei ihrer Arbeit tragen d&uuml;rfen; warum sich SoldatInnen auch in ihrer Freizeit nicht verschleiern d&uuml;rfen &#8230; Einige Regelungen &#8211; etwa zur Identit&auml;tsfeststellung &#8211; sind nach Ansicht der Autorin verzichtbar, weil bereits bestehende Regelungen dahingehend ausgelegt werden k&ouml;nnen, dass eine unverschleierte Identifikation m&ouml;glich sein muss.</p>
<p><i>Dr. Kirsten Wiese: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur &Auml;nderung des Bundesbeamtengesetz und weiterer Vorschriften v. 29.11.2016, abrufbar unter </i><a href="https://www.humanistische-union.de/fileadmin/hu_upload/doku/"><i>http://humanistische-union.de/fileadmin/hu_upload/doku/</i></a><i>2016/HU2016-11-29_Gesichtsschleier_Wiese.pdf.<br /></i></p>
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		<title>Konzept für unabhängige Stelle zu Polizeibeschwerden</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/konzept-fuer-unabhaengige-stelle-zu-polizeibeschwerden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Dec 2016 13:26:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Polizeikontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorg&#228;nge Nr. 216 (4/2016), S. 86-88 Das B&#252;ro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) hat ein &#8222;Konzept f&#252;r die Einrichtung unabh&#228;ngiger Polizeibeschwerdestellen&#8220; vorgelegt. Erarbeitet wurde das Konzept vom BUG gemeinsam mit zahlreichen anderen NGOs, darunter Amnesty International und Humanistischer Union. Der erste Teil des Papiers beschreibt zun&#228;chst die Ausgangslage und die verschiedenen Gr&#252;nde, die f&#252;r [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorg&auml;nge Nr. 216 (4/2016), S. 86-88</p>
<p>Das B&uuml;ro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) hat ein &#8222;Konzept f&uuml;r die Einrichtung unabh&auml;ngiger Polizeibeschwerdestellen&#8220; vorgelegt. Erarbeitet wurde das Konzept vom BUG gemeinsam mit zahlreichen anderen NGOs, darunter Amnesty International und Humanistischer Union.</p>
<p>Der erste Teil des Papiers beschreibt zun&auml;chst die Ausgangslage und die verschiedenen Gr&uuml;nde, die f&uuml;r die Einf&uuml;hrung eines effektiven und unabh&auml;ngigen Polizeibeschwerdemechanismus sprechen &#8211; etwa mutma&szlig;liche Polizeigewalt, Racial Profiling, Ermittlungspannen wie im Falle der NSU-Mordserie und andere Formen des Fehlverhaltens. Anschlie&szlig;end werden die unterschiedlichen Modelle und Erfahrungen mit Kontroll-&nbsp; bzw. Beschwerdestellen zu Polizeifragen vorgestellt, die in einzelnen Bundesl&auml;ndern (u.a. Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Th&uuml;ringen)&nbsp; bzw. anderen L&auml;ndern (Gro&szlig;britannien, Nordirland, Kanada, New York) bereits umgesetzt wurden.</p>
<p>In Teil&nbsp;2 werden grunds&auml;tzliche strukturelle Optionen f&uuml;r den Aufbau, die Aufgaben und Befugnisse solcher Beschwerdestellen vorgestellt: als Ombudsmann/-frau, zur au&szlig;ergerichtlichen L&ouml;sung von Konflikten und Problemen; als spezialisierte Stelle, die Betroffene ber&auml;t, die &Ouml;ffentlichkeit informiert und wissenschaftliche Untersuchungen anleitet; als Expertenkommission, die im Einzelfall disziplinarrechtliche Sanktionen verh&auml;ngen und allgemeine Empfehlungen und Verhaltensma&szlig;regeln aussprechen kann.</p>
<p>Als wichtigste Anforderungen formuliert das Papier im dritten Teil sechs Prinzipien, an denen die Arbeit einer Beschwerdestelle ausgerichtet sein soll: unabh&auml;ngig, unverz&uuml;glich, &ouml;ffentlich, verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, unter Beteiligung der Betroffenen und sensibel im Umgang mit Minderheiten.</p>
<p>Der vierte und Hauptteil des Papiers enth&auml;lt einen konkreten Vorschlag f&uuml;r die Ausgestaltung einer Polizeibeschwerdestelle: Das Konzept schl&auml;gt eine f&ouml;derale Kontrollstruktur in Bund und L&auml;ndern vor, die parallel zu den Polizeizust&auml;ndigkeiten aufgebaut werden und neben den ordentlichen Gerichten und dem beh&ouml;rdeninternen Disziplinarrecht bestehen soll. Damit soll einerseits die Unabh&auml;ngigkeit des Beschwerdemechanismus gew&auml;hrleistet werden (jener ist nicht innerhalb der Polizei angesiedelt), andererseits eine direkte R&uuml;ckkopplung von Empfehlungen und Verbesserungsvorschl&auml;gen an die zust&auml;ndigen Bundes-/Landesbeh&ouml;rden erm&ouml;glicht werden. Als zentrale Aufgaben der unabh&auml;ngigen Beschwerdestelle werden genannt:</p>
<ul>
<li>&#8222;Befassung mit Beschwerden, die von Beschwerdef&uuml;hrer_innen an die Stelle herangetragen oder bei geb&uuml;hrender Schwere auch selbstst&auml;ndig ermittelt werden.</li>
<li>Sammlung und Sicherstellung von Beweisen und Befragung von Zeug_innen.</li>
<li>Erarbeitung von Empfehlungen an die Polizei und Politik mit dem Ziel, die Arbeit der Polizei beschwerdefrei zu gestalten.<br />Pr&auml;vention von polizeilichem Fehlverhalten und inad&auml;quater Behandlung durch die Polizei.</li>
<li>Festlegung, &Uuml;berpr&uuml;fung und Durchsetzung von Standards f&uuml;r die Polizeiarbeit.</li>
<li>Auswertung von Erfahrungen &uuml;ber polizeiliche Richtlinien und die polizeiliche Praxis.&#8220; (S. 34)</li>
</ul>
<p>Um Individualbeschwerden nachzugehen bzw. eigeninitiativ Ermittlungen anstellen zu k&ouml;nnen, soll die Beschwerdestelle mit umfassenden Rechten zur Akteneinsicht, zur Vorladung und Befragung von Zeugen, zur Kontrolle von Dienstr&auml;umen der Polizei und zur Tatortsichtung, zur Leitung von Ermittlungen im Beschwerdeverfahren, zur Einholung von Gutachten und zur eigenen Stellungnahme gegen&uuml;ber Gerichten ausgestattet werden. Daneben soll die Beschwerdestelle Angebote zur Schlichtung, Verbesserungsvorschl&auml;ge f&uuml;r Polizeibeh&ouml;rden und Gesetzgeber erarbeiten und im Einzelfall auch konkrete Sanktionen vorschlagen (die jedoch nicht von der Beschwerdestelle selbst, sondern den/der Dienstvorgesetzten der beschuldigten Beamten umzusetzen sind). Dar&uuml;ber hinaus soll die Beschwerdestelle bei der wissenschaftlichen Erforschung von Defiziten der Polizeiarbeit helfen und geeignete &Ouml;ffentlichkeitsarbeit betreiben. <br />F&uuml;r den Aufbau der Stelle selbst wird eine Struktur aus Beschwerdekommission, Mitarbeiterstab und einem Beirat vorgeschlagen. Bei der Besetzung der Gremien sei auf die verschiedenen ben&ouml;tigten Professionen als auch die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Gruppen zu achten.</p>
<p><i>B&uuml;ro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.: Konzept&nbsp; f&uuml;r die Einrichtung unabh&auml;ngiger Polizeibeschwerdestellen. Berlin, September 2016,&nbsp; abrufbar unter: </i><a href="http://www.bug-ev.org/fileadmin/user_upload/Konzept_UPSPol_final_final.pdf" target="_blank" rel="noopener"><i>http://www.bug-ev.org/fileadm</i><i>in/user_upload/Konzept_UPSPol_final_final.pdf </i></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/konzept-fuer-unabhaengige-stelle-zu-polizeibeschwerden/">Konzept für unabhängige Stelle zu Polizeibeschwerden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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