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	<title>vorgänge Nr. 218: Rückkehr zum gerechten Krieg? Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/editorial-53/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Aug 2017 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 1-4 Immer wenn ein bewaffnetes Kontingent der deutschen Bundeswehr zu einem Krisenschauplatz irgendwo auf der Welt in Marsch gesetzt wird, geschieht dies nur aus hehren Motiven. So wurde z. B. die Beteiligung an den &#150; verharmlosend als &#132;Luftschläge&#147; bezeichneten &#150; Bombardierungen Restjugoslawiens im Jahre 1999 als &#132;humanitäre Intervention&#147;, als [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 1-4</p>
<p>Immer wenn ein bewaffnetes Kontingent der deutschen Bundeswehr zu einem Krisenschauplatz irgendwo auf der Welt in Marsch gesetzt wird, geschieht dies nur aus hehren Motiven. So wurde z. B. die Beteiligung an den &#150; verharmlosend als &#132;Luftschläge&#147; bezeichneten &#150; Bombardierungen Restjugoslawiens im Jahre 1999 als &#132;humanitäre Intervention&#147;, als unverzichtbare Maßnahme zum Schutz akut bedrohter ethnischer Minderheiten hingestellt. Der &#132;Hufeisenplan&#147; der serbischen Regierung, auf den die damaligen Außen- und Verteidigungsminister Joschka Fischer und Rudolf Scharping zur Begründung verwiesen, stellte sich allerdings schon kurze Zeit später als Fake heraus, als Erfindung westlicher Geheimdienste.</p>
<p>Der Historiker <i>Wolfram Wette </i>zeigt in diesem Heft, dass es sich hierbei keineswegs um einen Einzelfall handelte: Gezielt verbreitete Lügen haben immer wieder als Legitimation bei der Entfachung von Kriegen gedient, um politische Widerstände zu überwinden und um die Herzen der Menschen und ihre Opferbereitschaft für den angeblich unausweichlichen &#132;Waffengang&#147; zu gewinnen. Schließlich hat die Zivilbevölkerung immer wieder am eigenen Leib erfahren müssen, welche Verheerungen die Furien des Krieges anrichten, wenn sie erst das eigene Territorium erreichen. Immanuel Kant hat daraus die kluge Schlussfolgerung abgeleitet, dass Kriege nur mit Zustimmung der Bürger begonnen werden dürften: &#132;<i>Wenn (&#8230;) die Beistimmung der Staatsbürger dazu erfordert wird, um zu beschließen, ob Krieg sein solle, oder nicht, so ist nichts natürlicher, als daß, da sie alle Drangsale des Krieges über sich selbst beschließen müßten (als da sind: selbst zu fechten, die Kosten des Krieges aus ihrer eigenen Habe herzugeben; die Verwüstung, die er hinter sich lässt, kümmerlich zu verbessern;&#8230;), sie sich sehr bedenken werden, ein so schlimmes Spiel anzufangen &#8230;</i>&#147; [1] Aber gilt das Argument der Selbstbetroffenheit auch heute noch? Das militärische Engagement der Bundeswehr spielt sich weitab der Grenzen Deutschlands ab. Gleichwohl stoßen die Auslandseinsätze der Bundeswehr nach wie vor bei einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung auf Ablehnung. [2] Diese entspringt vielleicht der Einsicht, dass auch &#132;wir&#147; von den Folgen entfernter Kriege betroffen sind &#150; sei es in Gestalt nicht abreißender Terroranschläge, in Gestalt von Flüchtlingsströmen oder in Gestalt der Kürzung von Sozialausgaben zur Finanzierung weiterer Aufrüstung.</p>
<p>Eine wichtige Rolle bei der Legimitation des Streitkräfteeinsatzes spielt nach wie vor der Verweis auf die Notwendigkeit der &#150; inzwischen global verstandenen &#150; Verteidigung. [3] So wird denn auch die Entsendung einer Bundeswehreinheit nach Litauen als Schutz eines NATO-Staates vor der Bedrohung durch Russland gerechtfertigt. Zum Beleg für diese Bedrohung wird auf die Annexion der Krim sowie die Unterstützung Russlands für die Separatisten in der Ostukraine verwiesen. Derzeit erleben wir eine Renaissance des Kalten Krieges: Russland gilt &#150; wieder einmal &#8211; als die Inkarnation des Bösen, dem alles zuzutrauen ist.</p>
<p>Vor gut 25 Jahren sah das noch ganz anders aus: Mit dem Zusammenbruch des Warschauer Pakts Ende der achtziger Jahre und der Wiedervereinigung Deutschlands schien der Kalte Krieg zwischen Ost und West und das gegenseitige Wettrüsten endgültig überwunden zu sein. Während sich viele Menschen über die erhoffte &#132;Friedensdividende&#147; freuten, herrschte dagegen vor allem bei der US-amerikanischen Rüstungsindustrie Trauer. Deren Repräsentanten trafen sich 1993 mit der Clinton-Administration zu einer Runde, die als &#132;letztes Abendmahl&#147; bekannt wurde &#150; immerhin waren die Forschungs- und Beschaffungsaufträge der USA-Regierung um die Hälfte zurückgefahren worden. [4] Einflussreiche konservative Vordenker in den USA rührten allerdings schon damals die Trommeln für neue militärische Machtentfaltung: &#132;<i>Infolge ihres Sieges über das Reich des Bösen erfreuen die Vereinigten Staaten sich jetzt strategischer und ideologischer Dominanz &#133; Oberstes Ziel der US-Außenpolitik sollte es sein, diese Dominanz zu erhalten und auszubauen</i>&#147;, schrieben William Kristol und Robert Kagan 1996. [5] Sie forderten u. a. eine deutliche Erhöhung des Verteidigungshaushalts. Auch sei wichtig, dass &#132;<i>die NATO stark, aktiv, geschlossen und unter entschieden amerikanischer Führung bleibt.</i>&#147; Tatsächlich wurde die NATO in den folgenden Jahren Schritt für Schritt nach Osten erweitert, trotz der anderslautenden Versprechen gegenüber dem russischen Regierungschef Gorbatschow, der statt dessen für ein &#132;gemeinsames europäisches Haus&#147; plädierte. Bis 2014 kauften die zwölf neuen Mitgliedsstaaten denn auch US-amerikanische Waffen im Wert von 17 Milliarden US-Dollar. [6] Nach den Berechnungen des unabhängigen Stockholmer Friedensforschungsinstituts SIPRI wurden 2016 weltweit 1.700 Milliarden US-Dollar für Militär ausgegeben, davon entfallen auf die NATO-Staaten und ihre Verbündeten (Israel, Australien, Südkorea, Japan u. a.) drei Viertel der weltweiten Rüstungsausgaben. [7] Die Rüstungsindustrie ist inzwischen also ihrer Sorgen enthoben.</p>
<p><i>Alexander Neu</i> schildert, wie die großen Erwartungen an eine weltweite Durchsetzung des Gewaltverbots nach 1989 schnell enttäuscht wurden, nachdem die USA und die NATO ihre Ordnungsvorstellungen plötzlich ohne nennenswerten Widerstand durchsetzen konnten. In den späten 1990er Jahren entwickelte sich die Responsibility to Protect zur zentralen Argumentationsfigur für die Rechtfertigung militärischer Interventionen. Geht es nach ihren Befürwortern, so legitimieren übergeordnete Werte wie die Humanität und die Menschenrechte nicht nur militärische Interventionen in failing states, sie verpflichten andere Staaten geradewegs dazu, zur Vermeidung weiterer Opfer einzugreifen. Neu stellt den Aufstieg der Responsibility to Protect als moderne Form eines gerechtfertigten Krieges vor, die militärische Einsätze zwar mit über jeden Zweifel erhabenen Zielen begründen kann &#150; aber am Ende doch nur die neue Variante eines <i>bellum iustum </i>sei, der erfahrungsgemäß keinen Frieden bringe.</p>
<p>Vor den Tücken der militärischen Interventionslogik sollte uns eigentlich das Grundgesetz schützen. Sein friedenspolitischer Kern &#150; Artikel 26 &#150; verbietet alle Handlungen, die das &#132;friedliche Zusammenleben der Völker&#147; gefährden könnten, genauso wie das Führen eines Angriffskrieges. Dieser Kern wurde unter dem Eindruck zahlreicher Militäreinsätze seit 1992, denen sich die jeweiligen Bundesregierungen verpflichtet glaubten, vom Bundesverfassungsgericht zunehmend ausgehöhlt. <i>Martin Kutscha</i> stellt die Rechtsprechung des Gerichts zu den Auslandseinsätzen der Bundeswehr dar und beschreibt, wie das ursprünglich strikte Verbot durch die massive Erweiterung des Verteidigungsbegriffs, die Deklaration der NATO als System kollektiver Sicherheit und die globale Erweiterung des Sicherheitsanspruchs praktisch ausgehebelt wurde.</p>
<p>Gegenwärtig werden Bundeswehreinheiten u. a. in Afghanistan sowie im Luftraum über Syrien eingesetzt; damit soll der insbesondere vom sog &#132;Islamischen Staat&#147; ausgehende internationale Terrorismus bekämpft werden. Dass der Syrien-Einsatz völkerrechtlich höchst problematisch ist, legt <i>Bernd Hahnfeld</i> in seinem Beitrag dar. Er setzt sich detailliert mit den Begründungen für die aktuellen Einsätze der Bundeswehr in der Anti-IS-Koalition in Syrien und im Irak auseinander, die er sowohl aus völkerrechtlicher wie aus Verfassungssicht äußerst kritisch beurteilt.</p>
<p>Die Anti-Terror-Kriege werden in besonderer Weise durch automatisierte Waffensysteme bestimmt &#150; das allseits bekannte Leitbild dafür sind die sog. Drohnen. <i>Bernhard Koch</i> und <i>Niklas Schörnig</i> geben einen Überblick über die technologischen Entwicklungen in diesem Bereich &#150; verbunden mit der Frage nach den ethischen Komplikationen, die sich aus deren Einsatz ergeben. Anhand der Theorien des gerechten Krieges erschließen sie den Diskurs über das Für und Wider automatisierter Waffensysteme, die eine präzisere und personalschonende Kriegsführung versprechen &#150; und auf der anderen Seite immer mehr zivile Opfer in Afghanistan, Pakistan und im Jemen fordern. Koch und Schörnig befassen sich auch mit der Frage, ob es Ansätze für eine wirksame völkerrechtliche Kontrolle oder gar Ächtung bestimmter Systeme geben wird, und erlauben sich dabei eine leise Hoffnung.</p>
<p>Mit den aktuellen Bemühungen der Bundeswehr, die neuen Möglichkeiten der digitalen Kriegsführung auszuschöpfen, befasst sich <i>Stefan Heumann</i>. Er stellt den derzeitigen Aufbau eines Kommandos Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr dar, das am Ende über 13.500 Einsatzkräfte verfügen soll. Ausführlich geht er darauf ein, was man unter sog. Cyber-Operationen der Militärs zu verstehen hat und welche Probleme sich dabei ergeben. Nach den vollmundigen Ankündigungen der Verteidigungsministerin ist zu erwarten, dass die Bundeswehr bei ihren Cyberaktivitäten die Grenzen ihres Verteidigungsauftrages sehr weit interpretiert &#150; etwa wenn sie ausländische IT-Infrastrukturen einfach angreifen bzw. zerstören will, sofern von ihnen eine Gefahr für Deutschland ausgehe. Heumann warnt davor, die Probleme der Eigensicherung, der Lokalisierung sowie Zurechnung digitaler Angriffe auf die leichte Schulter zu nehmen &#150; nicht zuletzt, weil sich Cyberoperationen schnell zu einem konventionellen Konflikt auswachsen können.</p>
<p>Einem anderen Aspekt des zunehmenden militärischen Engagements Deutschlands widmet sich <i>Michael Daxner</i>: Nach den zahlreichen Auslands- und Kampfeinsätzen der Bundeswehr gibt es mittlerweile in Deutschland mehr Veteranen als aktive Soldatinnen und Soldaten. Daxner gibt einen Überblick, welche Probleme diese Veteranen nach ihrer Rückkehr aus dem Einsatz haben, wie sich ihre Erfahrungen in Literatur und Kultur niederschlagen, wie sehr sie die gesellschaftlichen Diskussionen um das militärische Engagement des Landes beeinflussen und welche Forschungsansätze es zur Kultur der Veteranen gibt.</p>
<p>Um die Eigenlogik des Militärs geht es auch im Interview mit <i>Florian Kling</i> von der Vereinigung Darmstädter Signal, das besonders auf die (rechtsnationalen) Traditionslinien der Bundeswehr und deren Auswüchse eingeht.</p>
<p>Am Schluss des Schwerpunktes stehen zwei Beiträge, die Gegenpositionen zur Theorie und Praxis gerechtfertigter Kriege einnehmen. Ihre Logik speist sich aus dem Zweifel, ob mit der Bombardierung ganzer Städte und Regionen, mit den unvermeidbaren Opfern unter der Zivilbevölkerung (&#132;Kollateralschäden&#147;) nicht eher eine neue Generation von Terroristen herangezüchtet wird, weil sich der Hass auf die Gesellschaften des &#132;Westens&#147; immer tiefer bei den betroffenen Menschen eingräbt. Inwiefern gibt es Alternativen zum militärischen Engagement der NATO-Staaten? Die jüngst vom Bundeskabinett verabschiedeten außenpolitischen Leitlinien der Bundesregierung sollen alternative politische Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. <i>Ute Finckh-Krämer </i>schaut sich an, ob die Leitlinien diese Erwartungen erfüllen können und als Gegengewicht zum einseitigen sicherheitspolitischen Konzept des Verteidigungsministeriums taugen. <i>Ulrich Frey</i> schließlich zeichnet die theologische Entwicklung des Konzepts eines &#132;gerechten Friedens&#147; nach, das von verschiedenen Seiten in Ost und West als Leitbild der Friedensbewegung entwickelt wurde.</p>
<p>Wir wünschen Ihnen viele neue Einsichten und eine anregende Lektüre mit dieser neuen Ausgabe der vorgänge,</p>
<p><i>Martin Kutscha und Sven Lüders für die Redaktion.</i></p>
<p><b>Anmerkungen:</b></p>
<p>1 I. Kant, Zum ewigen Frieden, 1795, Reclam-Ausgabe 1984, S. 12.</p>
<p>2 Vgl. W. Rösch-Metzler, Wer Frieden will, braucht Kooperation, Blätter f. dt. u. intern. Politik 5/2015, S. 13.</p>
<p>3 Vgl. M. Kutscha, &#132;Verteidigung&#147; &#150; Vom Wandel eines Verfassungsbegriffs, Kritische Justiz 3/2004, S. 228 ff.</p>
<p>4 Vgl. A. Cockburn, Game on: Ost gegen West, Blätter f. dt. u. intern. Politik 2/2015, S. 60.</p>
<p>5 Zit . n. A. Cockburn a. a. O., S. 62.</p>
<p>6 Nach A. Cockburn a. a. O., S. 71.</p>
<p>7 Nach A. Pradetto, Der Krieg finanziert den Krieg, Blätter f. dt. u. intern. Politik 4/2017, S. 61 f.</p>
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		<title>Historische Kriegslügen*</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Aug 2017 15:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorg&#228;nge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 5-16 Hindenburgs Behauptung, das deutsche Heer sei im Felde unbesiegt geblieben, schuld an der Niederlage sei die Heimatbev&#246;lkerung, die der k&#228;mpfenden Truppe einen Dolch in den R&#252;cken gesto&#223;en habe, d&#252;rfte allgemein als wahrheitswidrig bekannt sein. Ebenso Hitlers Behauptung, seit 5.45 Uhr werde zur&#252;ckgeschossen, womit er Polen zum Ausl&#246;ser [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorg&auml;nge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 5-16</p>
<p><i>Hindenburgs Behauptung, das deutsche Heer sei im Felde unbesiegt geblieben, schuld an der Niederlage sei die Heimatbev&ouml;lkerung, die der k&auml;mpfenden Truppe einen Dolch in den R&uuml;cken gesto&szlig;en habe, d&uuml;rfte allgemein als wahrheitswidrig bekannt sein. Ebenso Hitlers Behauptung, seit 5.45 Uhr werde zur&uuml;ckgeschossen, womit er Polen zum Ausl&ouml;ser des 2. Weltkriegs machen wollte. Aber dies sind nicht die einzigen Kriegsl&uuml;gen. Wolfgang Wette Autor zeigt anhand einer Reihe weiterer F&auml;lle, dass die Eliten eines kriegf&uuml;hrenden Landes ihr Handeln rechtfertigen und durch Kriegspropaganda untermauern. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die politischen Kriegsl&uuml;gen die Berufung auf den &#8222;gerechten Krieg&#8220; l&auml;ngst abgel&ouml;st haben und die Wahrheit bereits vor dem Beginn eines Krieges verf&auml;lscht wird, um die Legitimit&auml;t des eigenen Handels zu untermauern. </i></p>
<p>Aischylos (525-456), der griechische Dichter und Sch&ouml;pfer der griechischen Trag&ouml;die, erkannte den Zusammenhang bereits in voller Klarheit: &#8222;Im Krieg ist die Wahrheit das erste Opfer.&#8220;[1] Diese Erkenntnis ist seitdem in verschiedenen Varianten vieltausendfach wiederholt worden. Das kann kein Zufall sein. Es muss damit zusammenh&auml;ngen, dass die historische Wirklichkeit den Sachverhalt immer wieder best&auml;tigt hat.</p>
<p>Durch die leidvollen Erfahrungen in den Kriegen des 19. und 20. Jahrhunderts, jetzt auch schon des 21., sind wir allerdings mehr als einmal belehrt worden, dass die Weisheit des Aischylos einer Erweiterung bedarf: Die Wahrheit stirbt nicht erst &#8222;im Krieg&#8220;, sondern schon in der Entstehungsphase einer gewaltsamen Auseinandersetzung. W&auml;hrend eines Krieges waren die F&uuml;hrungseliten eines kriegf&uuml;hrenden Landes jeweils bestrebt, die Glaubw&uuml;rdigkeit ihrer Rechtfertigungsbehauptungen durch ihre Kriegspropaganda zu untermauern. Mit dem Ende des Ersten Weltkrieges &#8211; um diesen Fall zu nehmen[2] &#8211; kam dann nicht etwa die Wahrheit auf den Tisch, sondern die Verschleierung der Wahrheit respektive der Kampf um die Wahrheit setzte sich weiter fort. Der in Deutschland nach 1918 erbittert gef&uuml;hrte Meinungskampf &uuml;ber die Kriegsschuldfrage bietet daf&uuml;r ein reiches Anschauungsmaterial.[3]</p>
<h5>Kriegs&shy;me&shy;ta&shy;physik &ndash; eine tradi&shy;ti&shy;ons&shy;reiche Verschlei&shy;e&shy;rungs&shy;stra&shy;tegie</h5>
<p>Wenn der Begriff Kriegsl&uuml;ge f&auml;llt, denkt man gew&ouml;hnlich an einen Ausl&ouml;ser, einen konkreten Anlass wie zum Beispiel die Ermordung des &ouml;sterreichischen Thronfolgers im Juli 1914, der hernach zur Kriegsursache stilisiert wurde. Bei dieser Betrachtungsweise wird h&auml;ufig vergessen, dass es im damaligen zeitgen&ouml;ssischen Denken eine Weltsicht gab, die gleichsam als Humus diente, auf dem die aktuelle Kriegsl&uuml;ge erst gedeihen konnte. Gemeint ist ein bestimmtes Denken &uuml;ber &#8222;den&#8220; Krieg im Allgemeinen. Dieses Denken, das besonders im Deutschland des 19. und 20. Jahrhunderts weit verbreitet war, bezeichne ich als Kriegsmetaphysik. Gemeint sind die Vorstellungen, &#8222;der&#8220; Krieg sei &#8222;der Vater aller Dinge&#8220; oder ein Naturereignis, das ausbreche wie ein Vulkan und das von Menschen nicht geb&auml;ndigt werden k&ouml;nne; oder der Krieg sei von Gott gewollt, wom&ouml;glich ein &#8222;Gottesgericht&#8220;; oder aber &#8211; als linke Variante &#8211; er sei ein gleichsam &#8222;naturnotwendiges&#8220; Produkt des Kapitalismus beziehungsweise des Imperialismus.[4]</p>
<p>In klassischer Weise formulierte zur Zeit des deutschen Kaiserreiches der preu&szlig;ische Generalstabschef Helmut von Moltke d. &Auml;. die zeitgen&ouml;ssische konservativ-militaristische Kriegsmetaphysik: &#8222;Der Friede ist ein Traum, und nicht einmal ein sch&ouml;ner, und der Krieg ein Glied in Gottes Weltordnung. [&#8230;] Ohne den Krieg w&uuml;rde die Welt im Materialismus versumpfen.&#8220;[5] S&auml;tze wie dieser f&uuml;hrten bei den Menschen zu der fatalistischen Grundhaltung, dass Kriege offenbar immer wiederkehren und daher nicht verhindert werden k&ouml;nnten.</p>
<p>Sp&auml;testens seit der Einf&uuml;hrung der Allgemeinen Wehrpflicht im 19. Jahrhundert verfolgten Aggressoren das Ziel, die eigene Verantwortung f&uuml;r die Entfesselung kriegerischer Gewalt vor der eigenen Bev&ouml;lkerung zu verschleiern. Sie wussten, dass das eigene Lager nur durch eine Verteidigungsl&uuml;ge f&uuml;r den Krieg mobilisiert werden konnte. Der Krieg musste als eine gerechte Sache erscheinen, und als gerecht wurde nur die Verteidigung des eigenen Landes gegen einen Aggressor angesehen. Es galt also, das eigene Land als das angegriffene hinzustellen, den Feind ins Unrecht zu setzen und ihm die Kriegsschuld aufzub&uuml;rden. Wenn in der Regel alle kriegf&uuml;hrenden M&auml;chte die Menschen ihres Landes mit einer Verteidigungspropaganda mobilisierten, so bedeutete dies allerdings nicht, dass es sich dabei durchg&auml;ngig um Kriegsl&uuml;gen handelte. So befanden sich etwa die von Hitler-Deutschland &uuml;berfallenen L&auml;nder Europas zweifellos in einer Verteidigungssituation.</p>
<h5>Eine preu&szlig;ische Kriegsl&uuml;ge</h5>
<p>Friedrich II., K&ouml;nig von Preu&szlig;en, von seinen Bewunderern auch als &#8222;der Gro&szlig;e&#8220; bezeichnet, steht f&uuml;r den manipulativen Umgang mit der Lehre vom &#8222;gerechten Krieg&#8220;, anders ausgedr&uuml;ckt: f&uuml;r die Praxis der Kriegsl&uuml;gen im 18. Jahrhundert. Im Jahre 1740 gab er seiner Armee den Befehl zum Angriff auf Schlesien, das er, ganz der Machtpolitiker, dem preu&szlig;ischen Staat einverleiben wollte, bevor der Rivale &Ouml;sterreich zum Zuge kam. Das war der Beginn des sogenannten Ersten Schlesischen Krieges (1740-1742). W&auml;hrend die Angriffshandlungen bereits im Gange waren, schrieb Friedrich seinem Minister Heinrich Graf von Podewils: &#8222;Ich habe den Rubikon &uuml;berschritten, mit wehenden Fahnen und klingendem Spiel.&#8220; Nun sei es Sache des Ministers, sich im Nachhinein eine &#8222;justa causa&#8220; auszudenken, also einen &#8222;gerechten Grund&#8220;, ein Rechtfertigungsmotiv.[6] Im Hinblick auf die internationale &Ouml;ffentlichkeit konstruierte der Minister nun einen erbschaftsrechtlichen Anspruch, der mit der herrschenden Lehre vom gerechten Krieg nicht zu kollidieren schien. So wurde versucht, die aggressive und rechtswidrige Politik des preu&szlig;ischen K&ouml;nigs zu kaschieren.[7]</p>
<h5>Deutsch-&shy;Fran&shy;z&ouml;&shy;si&shy;scher Krieg 1870/71</h5>
<p>Der preu&szlig;ische Ministerpr&auml;sident Otto von Bismarck manipulierte im Jahre 1870 die &#8222;Emser Depesche&#8220; in der Weise, dass der franz&ouml;sische Kaiser Napoleon III. dadurch in die Rolle des Aggressors gedr&auml;ngt wurde und Deutschland den Krieg erkl&auml;rte.[8] In den Augen der deutschen &Ouml;ffentlichkeit ergab sich dadurch die Lage, dass Bismarck die angegriffenen Deutschen verteidigte. Verborgen blieb, dass er selbst es gewesen war, der auf den deutsch-franz&ouml;sischen Krieg hingearbeitet hatte, weil er ihn als ein geeignetes Mittel zur Herstellung des preu&szlig;isch-deutschen Nationalstaats brauchte.</p>
<p>Wilhelm Liebknecht, neben August Bebel der bekannteste Sozialdemokrat seiner Zeit, zog in seinem Buch &uuml;ber die Emser Depesche (erschienen 1899) eine Verbindungslinie zwischen Friedrich II. und Bismarck: &#8222;Die V&ouml;lker sehen hier, wie Kriege gemacht werden. [&#8230;] Dass die Politik sich verbrecherischer Mittel bediente, das ist uralte Praxis. Dass sie der Verbrechen sich r&uuml;hmt [gemeint ist Bismarck, d. Verf.], das ist neu. Auch der &#8218;Alte Fritz&#8216; hat &Auml;hnliches verbrochen wie Bismarck. Allein er sch&auml;mte sich. [&#8230;] Bismarck ist stolz auf seine Verbrechen, er ist stolz auf die F&auml;lschung der Emser Depesche. [&#8230;] Jedes Mittel war ihm recht, das zum Ziel f&uuml;hrte; und er hat auch nicht, wie die Despoten des Altertums, seine Gegner mit Dolch und Gift auf dem Wege ger&auml;umt, so hat er sich nicht gescheut, Tausende und Hunderttausende von Menschen zu t&ouml;ten, wo es galt, seinem ma&szlig;losen Ehrgeiz Befriedigung zu sichern.&#8220;[9] Liebknechts Buch tr&auml;gt den Titel &#8222;Die Emser Depesche oder Wie Kriege gemacht werden&#8220;. Im Kontext des damals verbreiteten Denkens in den Kategorien einer Kriegsmetaphysik stellte es auch eine Aufforderung zu der Erkenntnis dar, dass Kriege von Menschen gemacht werden. Liebknecht, der Aufkl&auml;rer, nennt umstandslos &#8222;Ross und Reiter&#8220; und sagt in aller Klarheit, wer die Verantwortung f&uuml;r den Tod von Hunderttausenden von Menschen im deutsch-franz&ouml;sischen Krieg von 1870/71 trug.</p>
<h5>Erster Weltkrieg: &bdquo;Mitten im Frieden &uuml;berf&auml;llt uns der Feind&ldquo;</h5>
<p>Der Erste Weltkrieg begann in Deutschland wiederum mit einer Verteidigungsl&uuml;ge. Weil die Mehrheit der Menschen durchaus friedliebend war, musste die Regierung, die den Krieg wollte, bestrebt sein, ihre politischen Absichten m&ouml;glichst vollst&auml;ndig zu verschleiern. Sie wandte in der Julikrise 1914 ihr ganzes diplomatisches Geschick auf, um vor der Bev&ouml;lkerung des eigenen Landes als unschuldig dazustehen. Aus diesem Grunde sagte die deutsche Reichsleitung 1914 nicht die Wahrheit. Am 31. Juli 1914 verk&uuml;ndete Kaiser Wilhelm II. die Verteidigungsl&uuml;ge: &#8222;Man dr&uuml;ckt uns das Schwert in die Hand.&#8220;[10] In seinem &#8222;Aufruf an das deutsche Volk&#8220; vom 6. August wiederholte er diese Behauptung: &#8222;Es muss das Schwert nun entscheiden. Mitten im Frieden &uuml;berf&auml;llt uns der Feind. Darum auf, zu den Waffen! Jedes Schwanken und jedes Z&ouml;gern w&auml;re Verrat am Vaterlande. Um Sein oder Nichtsein unseres Reiches handelt es sich.&#8220;[11] Zur Rechtfertigung des deutschen Krieges war damit die Legende von der &#8222;Vaterlandsverteidigung&#8220; in die Welt gesetzt. Sie sollte sich als &auml;u&szlig;erst wirksam und zugleich als &auml;u&szlig;erst z&auml;hlebig erweisen.</p>
<p>Der Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg verbreitete in der Julikrise von 1914 durch geschickte Regie den Eindruck, Deutschland bleibe nichts anderes &uuml;brig, als auf die russische Generalmobilmachung zu reagieren und sich zu verteidigen. Mit dieser Manipulation dr&auml;ngte er die z&ouml;gernde Sozialdemokratie, die noch kurz zuvor Friedenskonferenzen und Friedensdemonstrationen organisiert hatte[12], dazu, eine Verteidigungssituation anzunehmen.</p>
<p>Nicht nur die Konservativen, sondern auch die oppositionelle SPD-Reichstagsfraktion bewilligten daraufhin die Kriegskredite. Im Interesse der Landesverteidigung schloss die SPD einen sogenannten Burgfrieden mit dem Kaiser und seiner Regierung.[13] Der Chef des Marinekabinetts, Admiral Georg von M&uuml;ller, freute sich &uuml;ber den gelungenen Coup: &#8222;Stimmung gl&auml;nzend. Die Regierung hat eine gl&uuml;ckliche Hand gehabt, uns als die Angegriffenen hinzustellen.&#8220;[14]<br />General Erich v. Falckenhayn, 1914 preu&szlig;ischer Kriegsminister, war einer der st&auml;ndigen Kriegstreiber in der deutschen Milit&auml;rf&uuml;hrung[15] und in den letzten Julitagen &#8222;einer der entschiedensten Bef&uuml;rworter sofortigen Losschlagens&#8220;[16], obwohl er zumindest ahnte, dass Deutschland keineswegs mit einem raschen Sieg rechnen konnte. Am 4.&nbsp;August &auml;u&szlig;erte er eine Weltsicht, welche die zynische Geisteshaltung f&uuml;hrender deutscher Milit&auml;rs widerspiegelte und seine ganze &#8222;verbrecherische Verantwortungslosigkeit&#8220; offenbarte.[17] Er sagte: &#8222;Wenn wir auch dar&uuml;ber zugrunde gehen, sch&ouml;n war&#8216;s doch&#8220;.[18]</p>
<h5>Kriegsende 1918: Die verleugnete Niederlage</h5>
<p>Nach dem verlorenen Krieg behaupteten die milit&auml;rische und die politische F&uuml;hrung wahrheitswidrig, das deutsche Heer sei &#8222;im Felde unbesiegt&#8220; geblieben.[19] Am 12. November 1918 erlie&szlig; der Chef der Obersten Heeresleitung, Hindenburg, einen letzten Aufruf an die in die Heimat zur&uuml;ckflutende Armee. &#8222;Aufrecht und stolz&#8220;, lie&szlig; er die Soldaten wissen, &#8222;gehen wir aus dem Kampfe, den wir &uuml;ber vier Jahre gegen eine Welt von Feinden bestanden&#8220;.[20] Fortan galt die deutsche Armee als &#8222;im Felde unbesiegt&#8220;. Diese wahrheitswidrige Formel wurde nun landesweit bei der Heimkehr der Truppen von der Front wiederholt. Auch der Vorsitzende der Revolutionsregierung der Volksbeauftragten, der Sozialdemokrat Friedrich Ebert, benutzte sie sinngem&auml;&szlig; in seiner Ansprache an die heimkehrenden Truppen in Berlin am 11. Dezember 1918: &#8222;Kein Feind hat Euch &uuml;berwunden [&#8230;] Erst als die &Uuml;bermacht der Gegner an Menschen und Material immer dr&uuml;ckender wurde, haben wir den Kampf aufgegeben. [&#8230;] Erhobenen Hauptes d&uuml;rft ihr zur&uuml;ckkehren.&#8220;[21]</p>
<p>Bereits seit Herbst 1918 wurde das in der Obersten Heeresleitung erfundene Ger&uuml;cht verbreitet, schuld an der Niederlage sei die Heimatbev&ouml;lkerung. Sie habe die k&auml;mpfende Front nicht hinreichend unterst&uuml;tzt, sondern ihr vielmehr &#8222;den Dolch in den R&uuml;cken gesto&szlig;en&#8220;. Mit dieser Dolchsto&szlig;legende versuchten die f&uuml;hrenden deutschen Milit&auml;rs, den negativen Kriegsausgang auf jene Kr&auml;fte der deutschen Gesellschaft abzuw&auml;lzen, die sich seit 1917 f&uuml;r einen Verst&auml;ndigungsfrieden eingesetzt hatten.[22] Hindenburg pr&auml;sentierte sich am 18. November 1919 &#8211; ein Jahr nach Kriegsende &#8211; selbstherrlich vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der den Ursachen der Niederlage nachgehen sollte. Der ehemalige Generalfeldmarschall t&ouml;nte dort: Wir mussten unterliegen, &#8222;wenn nicht die gesamte Heimat f&uuml;r den Sieg auf dem Schlachtfelde eingestellt wurde und die moralischen Kr&auml;fte nicht dauernd aus der Heimat erneuert wurden&#8220;. Aber die Heimat habe versagt: &#8222;Ich wollte kraftvolle und freudige Mitarbeit, und bekam Versagen und Schw&auml;che.&#8220; Und dann folgte das b&ouml;se Wort vom Dolchsto&szlig;: &#8222;So mussten unsere Operationen misslingen, es musste der Zusammenbruch kommen. [&#8230;] Ein englischer General[23] sagte mit Recht: &#8218;Die deutsche Armee ist von hinten erdolcht worden&#8216;. Den guten Kern des Heeres trifft keine Schuld.&#8220;[24]</p>
<p>Es handelte sich um eine mehrschichtige Nachkriegsl&uuml;ge: In den K&ouml;pfen der Deutschen sollte sich festsetzen, dass die deutsche Milit&auml;rf&uuml;hrung den Krieg erstens nicht gewollt, zweitens ihn keineswegs verantwortungslos und ineffizient gef&uuml;hrt und ihn drittens milit&auml;risch nicht verloren habe. Das war eine folgenschwere Realit&auml;tsverweigerung. In nationalistischen Kreisen n&auml;hrte sie die Vorstellung, dass dieser Krieg nicht beendet, sondern eigentlich nur unterbrochen sei.</p>
<p>Fortan benutzten die deutschen Nationalisten die von Hindenburgs Autorit&auml;t gedeckte Dolchsto&szlig;legende als innenpolitische Propagandawaffe gegen Sozialdemokraten, Juden und Pazifisten, die Hitler sp&auml;ter summarisch als &#8222;Novemberverbrecher&#8220; diffamieren sollte. Nach 1933 stellte die nationalistisch verf&auml;lschte Interpretation des Kriegsendes 1918 ein wichtiges Motiv f&uuml;r das Hitler-Regime dar, schon in den Jahren der Kriegsvorbereitung alle potentiellen Kriegsgegner aus dem politischen Leben gewaltsam auszuschalten. Als Reaktion auf die Kriegsniederlage von 1918 entfesselten das NS-Regime und die Wehrmacht am Ende des Zweiten Weltkrieges einen systematischen Terror gegen alle Deutschen, die des Def&auml;tismus verd&auml;chtig waren, und verhinderten so, dass sich ein Widerstand gegen den Krieg organisieren konnte.</p>
<h5>Zweiter Weltkrieg: Krieg gegen Polen</h5>
<p>Am 1. September 1939 er&ouml;ffnete das im Danziger Hafen liegende deutsche Linienschiff &#8222;Schleswig-Holstein&#8220; ohne jede Kriegserkl&auml;rung mit seinen schweren Gesch&uuml;tzen das Feuer auf die polnische Westerplatte. Gleichzeitig lie&szlig; Hitler einen Angriff polnischer Soldaten auf den oberschlesischen Sender Gleiwitz vort&auml;uschen. Deutsche Staatsb&uuml;rger in polnischen Uniformen griffen die Radiostation an, um den NS-Propagandisten Stoff f&uuml;r ihre Ablenkungspropaganda zu liefern. Hitler verk&uuml;ndete noch am selben Tag in einer Reichstagsrede seine Verteidigungsl&uuml;ge, deren Kerns&auml;tze lauteten: &#8222;Polen hat nun heute Nacht zum ersten Mal auf unserem eigenen Territorium auch durch regul&auml;re Soldaten geschossen. Seit 5.45 Uhr wird jetzt zur&uuml;ckgeschossen! Und von jetzt ab wird Bombe mit Bombe vergolten.&#8220;[25]</p>
<p>Hitler hatte diesen Krieg von langer Hand geplant, seine Ziele aber vor der deutschen &Ouml;ffentlichkeit verborgen, indem er zwischen 1933 und 1938 &#8211; zur allgemeinen Irref&uuml;hrung &#8211; eine geschickte Friedenspropaganda betrieben hatte.[26] Der deutsche Angriff auf Polen ist das vielleicht bekannteste Beispiel f&uuml;r das sehr viel &auml;ltere Ablenkungsman&ouml;ver, durch das sich der eigentliche Angreifer zum Angegriffenen machen m&ouml;chte.</p>
<h5>&Uuml;berfall auf die Sowje&shy;t&shy;u&shy;nion: Pr&auml;ven&shy;tiv&shy;kriegs&shy;l&uuml;ge</h5>
<p>Am 22. Juni 1941 &uuml;berfiel die deutsche Wehrmacht in einer St&auml;rke von drei Millionen Mann die Sowjetunion, die sich aufgrund des Hitler-Stalin-Paktes von 1939 in Sicherheit wiegte. Hitler und sein Propagandaminister Joseph Goebbels pr&auml;sentierten an diesem Tage wiederum eine Verteidigungsl&uuml;ge. Die Sowjetunion, so behaupteten sie, habe eine aggressive Politik betrieben. Sie habe ihre Armeen an ihrer Westgrenze aufmarschieren lassen, habe damit die Abmachungen des Freundschaftsvertrages mit Deutschland gebrochen und &#8222;in erb&auml;rmlicher Weise verraten&#8220;. &#8222;Heute&#8220;, behauptete Hitler, &#8222;stehen rund 150 russische Divisionen an unserer Grenze. [&#8230;] Damit aber ist nunmehr die Stunde gekommen, in der es notwendig wird, diesem Komplott der j&uuml;disch-angels&auml;chsischen Kriegsanstifter und der ebenso j&uuml;dischen Machthaber der bolschewistischen Moskauer Zentrale entgegenzutreten.&#8220; Nun sei das Schicksal Europas, des Deutschen Reiches und des deutschen Volkes in die Hand der deutschen Soldaten gelegt. Damit war die Pr&auml;ventivkriegslegende geboren.[27] Glaubte man der NS-Propaganda, hatte Deutschland wieder einmal nur &#8222;zur&uuml;ckgeschossen&#8220;.</p>
<h5>Der ameri&shy;ka&shy;ni&shy;sche Vietnam&shy;krieg 1964-1975 </h5>
<p>Auch der amerikanische Vietnamkrieg von 1964 bis 1975 begann mit einer L&uuml;ge. Die amerikanische Administration unter dem demokratischen Pr&auml;sidenten Lyndon B. Johnson suchte und fand einen Vorwand, um in den Krieg gegen Nordvietnam einzutreten. Es handelte sich um den sogenannten Tonkin-Zwischenfall vom 2. und 4. August 1964. Angeblich hatten nordvietnamesische Kriegsschiffe im Golf von Tonkin (vor Nordvietnam) zwei US-Zerst&ouml;rer beschossen. Nun ordnete Pr&auml;sident Johnson sogenannte Vergeltungsbombardements gegen Ziele in Nordvietnam an. Hernach lie&szlig; er sich vom amerikanischen Kongress eine Generalvollmacht zur Ausweitung des Krieges geben. Dieser sollte bis 1975 dauern und mit einem Sieg Nordvietnams enden.[28] Die amerikanischen Soldaten mussten gedem&uuml;tigt und fluchtartig das Land verlassen.</p>
<h5>Der erste Golfkrieg 1980-89</h5>
<p>Der iranisch-irakische Krieg von 1980 bis 1988 wird als Erster Golfkrieg bezeichnet. In diesem Krieg unterst&uuml;tzten die Regierungen der westlichen L&auml;nder insgeheim den irakischen Diktator Saddam Hussein. Als die irakische Armee im Jahre 1990 in Kuwait einmarschierte, antworteten die USA und einige Verb&uuml;ndete mit dem Zweiten Golfkrieg. Um diesen Krieg vor der &Ouml;ffentlichkeit zu legitimieren und&nbsp; im eigenen Lager Kriegsbereitschaft zu mobilisieren, erfand die US-amerikanische Administration unter Pr&auml;sident George Bush sen. nun eine neue Sprachstrategie: die D&auml;monisierung des Gegners.[29] Der irakische Diktator und vormalige Verb&uuml;ndete Saddam Hussein wurde jetzt als &#8222;Hitler des Orients&#8220; bezeichnet. Pr&auml;sident Bush sen. selbst war der Stichwortgeber. In einer Rede vom 8. November 1990 sagte er, die irakischen Truppen h&auml;tten sich in Kuwait &#8222;ungeheuerliche Akte der Barbarei&#8220; zuschulden kommen lassen, &#8222;die nicht einmal Adolf Hitler begangen hat&#8220;.[30] Damit verschaffte Bush dem Saddam-Hitler-Vergleich eine weltweite Resonanz. In Deutschland f&uuml;hrte dieser Vergleich, der auf eine Gleichsetzung hinauslief, zu gro&szlig;en Irritationen.[31]</p>
<h5>Der Kosovo-&shy;Krieg 1999 und der &bdquo;Hufei&shy;sen&shy;plan&ldquo;</h5>
<p>54 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges k&auml;mpften erstmals wieder deutsche Soldaten im Ausland, n&auml;mlich gegen das serbische Rest-Jugoslawien. Dies geschah im Rahmen der Nato, aber ohne UNO-Mandat. Es handelte sich um einen Angriffskrieg, der weder vom V&ouml;lkerrecht noch vom Grundgesetz (Artikel 26) gedeckt war. Rest-Jugoslawien hatte Deutschland weder angegriffen noch ging von ihm eine Bedrohung aus. Der damalige Au&szlig;enminister Joschka Fischer (B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen), legitimierte den deutschen Milit&auml;reinsatz, der &#8211; in historischer Perspektive betrachtet &#8211; einen schwerwiegenden Tabubruch darstellte, mit Erfahrungen aus der NS-Zeit. Nur brachte er diese jetzt ganz anders als bislang &uuml;blich ins Spiel.[32] Er habe nicht nur gelernt &#8222;Nie wieder Krieg!&#8220;, argumentierte er im Deutschen Bundestag, sondern auch &#8222;Nie wieder Auschwitz!&#8220; Das war eine historisch unhaltbare, aber politisch wirkungsm&auml;chtige historische Analogie.[33] Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) pr&auml;sentierte der internationalen &Ouml;ffentlichkeit seinerzeit einen &#8222;Hufeisenplan&#8220;, wonach die serbische Regierung angeblich die Albaner systematisch aus dem Kosovo vertreiben wolle. Tats&auml;chlich war dieser Plan frei erfunden.[34] Es handelte sich also um eine der &uuml;blichen Kriegsl&uuml;gen.[35]</p>
<p>Diese Wende in der Kriegsbegr&uuml;ndung wurde sp&auml;ter als &#8222;Menschenrechts-Bellizismus&#8220; bezeichnet, als Krieg f&uuml;r die Menschenrechte. Aus dieser Erfahrung wurde dann die politische Strategie der &#8222;Schutzverantwortung&#8220; (Responsibility to Protect) entwickelt, die 2005 die Zustimmung fast aller Mitgliedsl&auml;nder der Vereinten Nationen fand.[36] Wegen der im internationalen Milit&auml;reinsatz gegen Libyen 2011 erwiesenen Missbrauchsgefahr hat sich diese Strategie jedoch bereits als problematisch erwiesen.</p>
<h5>Der Dritte Golfkrieg: Erlogene Massen&shy;ver&shy;nich&shy;tungs&shy;waffen</h5>
<p>Der Dritte Golfkrieg von 2003 wurde seitens der Regierung Bush jun. zun&auml;chst als milit&auml;rische Antwort auf den terroristischen Angriff auf das World Trade Center am 11. September 2001 gerechtfertigt (&#8222;War on Terror&#8220;), obwohl das eine mit dem anderen nichts zu tun hatte. Sp&auml;ter zog die amerikanische Regierung, wie schon 1990/91, die grausame Diktatur des irakischen Pr&auml;sidenten Saddam Hussein zur Begr&uuml;ndung heran. Pr&auml;sident George W. Bush f&uuml;hrte im Gefolge des Irak-Kriegs auch die Begriffe &#8222;Schurkenstaat&#8220; und &#8222;Achse des B&ouml;sen&#8220; ein. Damit machte er einmal mehr seine dichotomische Weltsicht deutlich: Hier die Guten und Willigen, dort die B&ouml;sen, die notfalls bekriegt werden m&uuml;ssen. Um die Gef&auml;hrlichkeit von Saddam Hussein weltweit zu verdeutlichen, r&uuml;ckte die US-Propaganda erneut Saddam-Hitler-Vergleiche in das Blickfeld der Welt&ouml;ffentlichkeit. Schlie&szlig;lich operierte die US-Propaganda mit der Behauptung, Saddam Hussein verf&uuml;ge &uuml;ber Massenvernichtungswaffen und sei daher eine Bedrohung f&uuml;r die ganze Welt. Auch diese Behauptung sollte sich sp&auml;ter als L&uuml;ge zum Zwecke der (pr&auml;ventiven) Kriegf&uuml;hrung entpuppen.</p>
<h5>Das syste&shy;ma&shy;ti&shy;sche Besch&ouml;nigen oder Totschweigen der Kriegs&shy;wirk&shy;lich&shy;keit</h5>
<p>Zum Komplex der Kriegsl&uuml;gen geh&ouml;rt seit jeher auch die Besch&ouml;nigung, Heroisierung oder Ausblendung der Kriegswirklichkeit in der Berichterstattung der Kriegf&uuml;hrenden wie auch in den meisten Feldpostbriefen der k&auml;mpfenden Soldaten.</p>
<p>Kriege sind eine extrem lebensfeindliche Angelegenheit. In ihnen f&uuml;gen sich Menschen, die sich nicht kennen, den denkbar schwersten Schaden zu. Sie nehmen sich &#8211; und vielen nicht k&auml;mpfenden Zivilisten &#8211; gewaltsam Leben und Gesundheit. Wer als Staatsmann oder Milit&auml;r eine kriegerische Auseinandersetzung plant oder in Kauf zu nehmen bereit ist, h&auml;lt die Darstellung der Kriegswirklichkeit f&uuml;r einen subversiven Akt. Das musste Erich Maria Remarques mit seinem Buch &#8222;Im Westen nichts Neues&#8220; ebenso erfahren wie der Hamburger Lehrer Wilhelm Lamszus mit seinem 1912 erschienenen Zukunftsroman &#8222;Das Menschenschlachthaus&#8220;.[37] Lamszus wurde von der reaktion&auml;ren Presse als &#8222;schlechter Deutscher&#8220; und als &#8222;vaterlandsloser Geselle&#8220; verunglimpft. Der Kronprinz verlangte seine Entlassung aus dem Schuldienst. Auf Remarque prasselten w&uuml;tende Reaktionen der nationalistischen Presse nieder. Der Kriegsschriftsteller Franz Schauwecker qualifizierte seinen Roman als &#8222;Kriegserlebnis eines Untermenschen&#8220; und dessen Gesinnungsgenosse Georg Friedrich J&uuml;nger meinte herablassend, der Roman ergehe sich &#8222;in schw&auml;chlichen Klagen gegen den Krieg&#8220;.[38]</p>
<p>Da sich die grausame Wirklichkeit des Krieges &ouml;ffentlich nicht sehen lassen kann, muss sie versteckt werden. Milit&auml;rs schotten ihr T&auml;tigkeitsfeld seit jeher mit einem fast undurchdringlichen Gestr&uuml;pp von Geheimhaltungsvorschriften ab. Sie behaupten, die Geheimhaltung sei eine &#8222;Kriegsnotwendigkeit&#8220;. Der Feind m&uuml;sse im Unklaren gelassen werden &uuml;ber die eigenen Absichten und M&ouml;glichkeiten. F&uuml;r die Mobilisierung und Aufrechterhaltung von Kriegsbereitschaft in der Bev&ouml;lkerung des eigenen Landes ist die Verschleierung der Kriegsrealit&auml;t von zumindest ebenso gro&szlig;er Bedeutung.</p>
<p>In den Kriegen des 19. und 20. Jahrhunderts &uuml;bernahm die Milit&auml;rzensur die Aufgabe, die Weitergabe kriegsrelevanter Informationen sowie die Berichterstattung &uuml;ber die Kriegsrealit&auml;t m&ouml;glichst vollst&auml;ndig zu unterbinden. So durften beispielsweise Bilder von get&ouml;teten deutschen Soldaten sowohl im Ersten als auch im Zweiten Weltkrieg nicht ver&ouml;ffentlicht werden.</p>
<h5>Die folgen&shy;schwere Ausnahme: Freie Bericht&shy;er&shy;stat&shy;tung im Vietnam&shy;krieg</h5>
<p>Im Hinblick auf die Verschleierung der Kriegsrealit&auml;t nimmt der amerikanische Vietnamkrieg (1964-1975) eine Sonderstellung ein. Er war der einzige Krieg, &uuml;ber den die westlichen Kriegsberichterstatter offen und unzensiert schreiben durften. Das hatte einen juristischen Hintergrund: Weil die US-Regierung keine f&ouml;rmliche Kriegserkl&auml;rung ausgesprochen hatte, trat auch das Gesetz &uuml;ber die Milit&auml;rzensur nicht in Kraft.[39] Daher konnte in diesem Krieg auch &uuml;ber die Verluste der amerikanischen Streitkr&auml;fte berichtet werden, unterst&uuml;tzt durch beeindruckende Filmszenen und Fotos. Diese Berichterstattung zerst&ouml;rte die Moral der amerikanischen Heimatfront. Ein Gro&szlig;teil der Bev&ouml;lkerung der USA entzog der Regierung schlie&szlig;lich ihre Unterst&uuml;tzung. So wurde dieser Krieg &#8211; bildlich gesprochen &#8211; in erster Linie in den amerikanischen Fernsehzimmern verloren. Seit den Erfahrungen des Vietnamkriegs gaben die Milit&auml;rs das Informationsmonopol nie mehr aus der Hand. Sie bestimmten nun wieder allein, was die Medien berichten und was die Bev&ouml;lkerung erfahren durfte wohl wissend, dass Berichte &uuml;ber das T&ouml;ten und die Todesangst von den Menschen ferngehalten werden m&uuml;ssen, wenn die Moral nicht zusammenbrechen soll.</p>
<h5>Kriegs&shy;ver&shy;h&uuml;&shy;tung durch &bdquo;gerechten Krieg&ldquo;?</h5>
<p>Zum &auml;ltesten Repertoire der politischen Kriegsrechtfertigungen geh&ouml;rt die Lehre vom gerechten Krieg. Sie entstand als kirchliche Theorie im 5. Jahrhundert n. Chr. (s. dazu den Beitrag von U. Frey in diesem Heft). Die Intention der damaligen Theologen war es, kriegerische Gewalt m&ouml;glichst einzud&auml;mmen, indem ihre Inanspruchnahme an ganz bestimmte Voraussetzungen gebunden wurde. Tausend Jahre sp&auml;ter begann das entstehende V&ouml;lkerrecht, die kirchliche Lehre vom gerechten Krieg abzul&ouml;sen. In der ersten H&auml;lfte des 20. Jahrhunderts kam es zu einer Reihe v&ouml;lkerrechtlicher Vertr&auml;ge, die das Recht der Staaten auf Krieg umf&auml;nglich beschnitten. Nur das Recht der Selbstverteidigung gegen einen Angriff blieb als &#8222;nat&uuml;rliches&#8220; Recht unber&uuml;hrt.</p>
<p>Schon in den Jahrhunderten zuvor hatten es die Kriegsherren strikt vermieden, den Eindruck aufkommen zu lassen, als f&uuml;hrten sie einen &#8222;ungerechten&#8220; Krieg. Jetzt, seit dem Eintritt einer demokratischen &Ouml;ffentlichkeit in das politische Leben der europ&auml;ischen Nationen, bem&uuml;hte sich die politische Leitung kriegf&uuml;hrender Staaten jeweils darum, im Kriegsfall die eigene Nation als die Angegriffene erscheinen zu lassen. Keine kriegf&uuml;hrende Regierung gab jemals zu, einen &#8211; illegitimen &#8211; Angriffskrieg f&uuml;hren zu wollen oder gef&uuml;hrt zu haben. Die Kriegspropaganda verbreitete L&uuml;gengeschichten, die vom einzelnen B&uuml;rger oder Soldaten kaum zu durchschauen waren. Im Strudel der Legenden, die den Krieg der Aggressoren vertuschen oder rechtfertigen sollten, ging gelegentlich die &#8211; unbestreitbare &#8211; Tatsache unter, dass es auch echte Verteidigungsf&auml;lle gab. Denken wir nur an die Beispiele Belgien 1914, Polen 1939 und Sowjetunion 1941.</p>
<p>In der Propaganda kriegf&uuml;hrender Staaten ist die Berufung auf die Lehre vom &#8222;gerechten Krieg&#8220; l&auml;ngst abgel&ouml;st worden von den politischen Kriegsl&uuml;gen. Vor dem Hintergrund der j&uuml;ngeren Geschichte muss bef&uuml;rchtet werden, dass eine Revitalisierung dieser Lehre das F&uuml;hren von Kriegen eher beg&uuml;nstigen w&uuml;rde als dass sie zu ihrer Verh&uuml;tung beitragen k&ouml;nnte. Eine Politik der Kriegsverhinderung und der Deeskalation von Konflikten braucht keine Lehre vom gerechten Krieg.</p>
<p><b>WOLFRAM&nbsp;WETTE</b><i>&nbsp;&nbsp; Prof. i.R., Dr. phil., geb. 1940, Historiker, 1971-95 Milit&auml;rgeschichtliches Forschungsamt, dann Albert-Ludwigs-Universit&auml;t Freiburg, Mitbegr&uuml;nder der Historischen Friedensforschung (AHF); Mitherausgeber der Reihen &#8222;Geschichte und Frieden&#8220; und &#8222;Frieden und Krieg&#8220;, Ehrenprofessor der russischen Universit&auml;t Lipezk. J&uuml;ngste Ver&ouml;ffentlichung: Ernstfall Frieden. Lehren aus der deutschen Geschichte seit 1914. Bremen: Donat 2017, mit dem einschl&auml;gigen Abschnitt: Weil sich die Wahrheit nicht sehen lassen kann: Das System der Kriegsl&uuml;gen, S. 293-356.</i></p>
<h5>Anmerkungen:</h5>
<p>* Beim vorliegenden Text handelt es sich um die erweiterte Fassung meines Aufsatzes &#8222;Historische Kriegsl&uuml;gen&#8220;, erschienen in: Wissenschaft &amp; Frieden, Heft 1/2013, Dossier Nr. 72, zum Thema &#8222;Nichts als die Wahrheit &#8211; &Uuml;ber die Kreativit&auml;t der Unwahrheit im Kontext von Krieg und Gewalt&#8220;, S. 3-5, <a href="http://www.wissenschaft-und-frieden.de/seite.php?dossierID=076#b" target="_blank" rel="noopener">http://www.wissenschaft-und-frieden.de/seite.php?dossierID=076#b</a></p>
<p>1 <a href="http://www.zitate.de/autor/Aischylos/" target="_blank" rel="noopener">http://www.zitate.de/autor/Aischylos/</a>.</p>
<p>2 Vgl. Hellmut von Gerlach: Die gro&szlig;e Zeit der L&uuml;ge. Der Erste Weltkrieg und die deutsche Mentalit&auml;t (1871-1921). Bremen 1994.</p>
<p>3 Wolfram Wette: Seit hundert Jahren umk&auml;mpft: Die Kriegsschuldfrage. In: Bl&auml;tter f&uuml;r deutsche und internationale Politik, 59. Jg., Heft 9/2014, S. 91-101. S. auch: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsschuldfrage" target="_blank" rel="noopener">http://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsschuldfrage</a>.</p>
<p>4 Vgl. Wolfram Wette: Kriegstheorien deutscher Sozialisten. Marx, Engels, Lassalle, Bernstein, Kautsky, Luxemburg. Stuttgart 1971.</p>
<p>5 Gesammelte Schriften und Denkw&uuml;rdigkeiten des General-Feldmarschalls Grafen Helmut v. Moltke. Berlin 1892/93, Bd. III, S. 154. Zum historischen Kontext, vgl. Wolfram Wette: Militarismus in Deutschland. Geschichte einer kriegerischen Kultur. Frankfurt/M. 2008, S. 102 f.</p>
<p>6 Vgl. Reiner Steinweg (Hrsg.): Der gerechte Krieg. Christentum, Islam, Marxismus. Frankfurt/M. 1980.</p>
<p>7 Theodor Schieder: Friedrich der Gro&szlig;e. Ein K&ouml;nigtum der Widerspr&uuml;che. Berlin 1983, S. 144 f.</p>
<p>8 S. im Einzelnen Eberhard Kolb: Der Kriegsausbruch 1870. Politische Entscheidungsprozesse und Verantwortlichkeiten in der Julikrise 1870. G&ouml;ttingen 1970.</p>
<p>9 Wilhelm Liebknecht: Die Emser Depesche oder Wie Kriege gemacht werden. Mit einem Nachtrag: Bismarck nackt. 1899. Zit. nach Wette, Ernstfall Krieg. Lehren aus der deutschen Geschichte seit 1914. Bremen 2017, S. 297.</p>
<p>10 Ansprache Wilhelms II. vom 31.7.1914, in: Schulthess&acute; Europ&auml;ischer Geschichtskalender. Neue Folge. 30. Jg. 1914. Hrsg. v. Wilhelm Stahl. Erste H&auml;lfte. Berlin 1917, S. 370.</p>
<p>11 Aufruf Kaiser Wilhelms II. &#8222;An das deutsche Volk!&#8220; vom 6.8.1915. Text in: Schulthess&acute; Europ&auml;ischer Geschichtskalender. Neue Folge. 30. Jg. 1914, S. 388; Originalton in: <a href="http://www.youtube.com/watch?v=_ientIq9uUI" target="_blank" rel="noopener">http://www.youtube.com/watch?v=_ientIq9uUI</a>.</p>
<p>12 Wolfram Wette: Ernstfall Krieg., Kap.: Der Weg der Sozialdemokratie von Basel 1912 bis zur Kriegskreditbewilligung 1914, S. 61-80.</p>
<p>13 Vgl. Susanne Miller: Burgfrieden und Klassenkampf. Die deutsche Sozialdemokratie im Ersten Weltkrieg. D&uuml;sseldorf 1974 und Lothar Wieland: Die Verteidigungsl&uuml;ge. Pazifisten in der deutschen Sozialdemokratie 1914-1918. Bremen 1998.</p>
<p>14 Notiz Admiral v. M&uuml;llers vom 1.8.1914, zit. nach Dieter Groh: Negative Integration und revolution&auml;rer Attentismus. Die deutsche Sozialdemokratie am Vorabend des Ersten Weltkrieges, Frankfurt/M., Berlin, Wien 1973, S. 672.</p>
<p>15 Holger Afflerbach: Falkenhayn. Politisches Denken und Handeln im Kaiserreich. M&uuml;nchen 1994.</p>
<p>16 Stig F&ouml;rster: Russische Pferde. Die deutsche Armeef&uuml;hrung und die Julikrise 1914. In: Das ist Milit&auml;rgeschichte! Probleme &#8211; Projekte &#8211; Perspektiven. Hrsg. v. Christian Th. M&uuml;ller u. Matthias Rogg. Paderborn u.a. 2013, S. 63-82 (S. 78 f.).</p>
<p>17 So Stig F&ouml;rster: Der deutsche Generalstab und die Illusion des kurzen Krieges, 1871-1914. Metakritik eines Mythos. In: Milit&auml;rgeschichtliche Mitteilungen 54 (1996), H. 1, S. 61-95, S. 95.</p>
<p>18 Kurt Riezler: Tageb&uuml;cher, Aufs&auml;tze, Dokumente. Hrsg. v. Karl Dietrich Erdmann. G&ouml;ttingen 1972, S. 228. Zit. nach F&ouml;rster, Russische Pferde (Anm. 16), S. 71, und ders., Illusion ( Anm. 17), S. 95.</p>
<p>19 Ulrich Heinemann: Die verdr&auml;ngte Niederlage. Politische &Ouml;ffentlichkeit und Kriegsschuldfrage in der Weimarer Republik. G&ouml;ttingen 1983; Thomas Flemming/Bernd Ulrich: Heimatfront. Zwischen Kriegsbegeisterung und Hungersnot &#8211; wie die Deutschen den Ersten Weltkrieg erlebten, Epilog &#8211; &#8222;Dolchsto&szlig;-Legende&#8220;, S. 270-277. Siehe auch den gut informierten Eintrag zur Dolchsto&szlig;legende<br />in: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Dolchsto%C3%9Flegende" target="_blank" rel="noopener">http://de.wikipedia.org/wiki/Dolchsto%C3%9Flegende</a>.</p>
<p>20 Hindenburgs Aufruf an die Armee vom 12.11.1914, u.a. in: Gerd Krumeich: Die Dolchsto&szlig;-Legende. In: Etienne Francois/Hagen Schulze (Hrsg.), Deutsche Erinnerungsorte, Bd. 1. M&uuml;nchen 2009, S. 585-599.</p>
<p>21 Rede Friedrich Eberts in Berlin vom 11.12.1918. In: Ursachen und Folgen. Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart. Hrsg. von Herbert Michaelis u. Ernst Schraepler, Bd. 3, Berlin 1958, S. 504 f.; sowie in: Die deutsche Revolution 1918/19. Dokumente. Hrsg. Gerhard A. Ritter u. Susanne Miller. 2. Aufl. Frankfurt/M. 1983, S. 139-142.</p>
<p>22 Wolfram Wette: Die Dolchsto&szlig;legende &#8211; eine deutsche Kriegsl&uuml;ge von 1918/19 und ihre schwerwiegenden Folgen. In: Aachener Friedensmagazin, L&uuml;gengeschichte des Monats November 2014. <a href="http://aixpaix.de/muenchhausen/dolchstoss.html" target="_blank" rel="noopener">http://aixpaix.de/muenchhausen/dolchstoss.html</a>.</p>
<p>23 Gemeint war der englische General Frederik Maurice, den ein Schweizer Journalist bereits am 17.12.1918 in der &#8222;Neuen Z&uuml;rcher Zeitung&#8220; mit der &#8211; sp&auml;ter dementierten &#8211; Aussage zitierte, die deutsche Armee sei &#8222;von der Zivilbev&ouml;lkerung von hinten erdolcht&#8220; worden. Siehe Barth, Dolchsto&szlig;legenden und politische Desintegration. Das Trauma der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg 1914 &#8211; 1918. D&uuml;sseldorf 2003, S. 324.</p>
<p>24 Hindenburg am 18.11.1919. Zit. nach Boris Barth: Dolchsto&szlig;legenden (Anm. 23), S. 322.</p>
<p>25 Hitlers Rundfunkrede vom 1.9.1939. In: Max Domarus: Hitler. Reden 1932 bis 1945, Bd. II, Erster Halbband: 1939-1940, Wiesbaden 1973, S. 1315.</p>
<p>26 Vgl. meinen Beitrag: Die propagandistische Mobilmachung f&uuml;r den Krieg. In: Wilhelm Deist / Manfred Messerschmidt / Hans-Erich Volkmann / Wolfram Wette: Ursachen und Voraussetzungen der deutschen Kriegspolitik. Frankfurt/M. 1989, S. 117-161.</p>
<p>27 Vgl. Gerd R. Uebersch&auml;r/ Lev A. Bezymenskij (Hrsg.): Der deutsche Angriff auf die Sowjetunion 1941. Die Kontroverse um die Pr&auml;ventivkriegsthese. Darmstadt 1998; Bianka Pietrow-Ennker (Hrsg.): Pr&auml;ventivkrieg? Der deutsche Angriff auf die Sowjetunion. Frankfurt/M. 2011.</p>
<p>28 Bernd Greiner: Aus gegebenem Anlass. Ein Krieg, der mit einer L&uuml;ge begann und im Desaster enden musste. In: Mittelweg 36, 5/2007, S. 4 -16; ders.: Krieg ohne Fronten. Die USA in Vietnam, Hamburg 2007.</p>
<p>29 Wolfram Wette: Ein Hitler des Orients? NS-Vergleiche in der Kriegspropaganda von Demokratien. In: Gewerkschaftliche Monatshefte, 4/2003, S. 231-242.</p>
<p>30 Zit. nach John R. MacArthur: Schlacht der L&uuml;gen. Wie die USA den Golfkrieg verkauften. M&uuml;nchen 1993, S. 83.</p>
<p>31 Vgl. Wette, Hitler des Orients? (Anm. 29), S. 234-236.</p>
<p>32 Vgl. Michael Schwab-Trapp: Kriegsdiskurse. Die politische Kultur des Krieges im Wandel 1991-1999. Opladen 2002; und ders.: Der Nationalsozialismus im &ouml;ffentlichen Diskurs &uuml;ber milit&auml;rische Gewalt. &Uuml;berlegungen zum Bedeutungswandel der deutschen Vergangenheit. In: Wolfgang Bergem (Hrsg.), Die NS-Diktatur im deutschen Erinnerungsdiskurs. Opladen 2003, S. 171-185.</p>
<p>33 Vgl. dazu Egbert Jahn: Nie wieder Krieg! Nie wieder V&ouml;lkermord! Der Kosovo-Konflikt als europ&auml;isches Problem. Mannheim 1999.</p>
<p>34 Vgl. Heinz Loquai: Der Kosovo-Konflikt. Wege in einen vermeidbaren Krieg. Die Zeit von Ende November 1997 bis M&auml;rz 1999. Baden-Baden 2000.</p>
<p>35 S. die WDR-Dokumentation von Jo Angerer/Mathias Werth: Es begann mit einer L&uuml;ge. 2001.</p>
<p>36 S. <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzverantwortung" target="_blank" rel="noopener">http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzverantwortung</a>.</p>
<p>37 Wilhelm Lamszus: Das Menschenschlachthaus. Bilder vom kommenden Krieg. Hamburg, Berlin 1912.</p>
<p>38 Nachweise bei Wette, Ursachen (Anm. 26), S. 96.</p>
<p>39 Winfried Scharlau: Wie realistisch schildern Medien den Krieg, die T&auml;ter und die Opfer? In: Thomas K&uuml;hne/ Horst Gleichmann (Hrsg.), Massenhaftes T&ouml;ten. Krieg und Genocide im 20. Jahrhundert. Essen 2004, S. 383-393, S. 390.</p>
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		<title>Rückkehr zum „gerechten Krieg“?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/rueckkehr-zum-gerechten-krieg-1/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 17 Aug 2017 14:30:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorg&#228;nge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 17-24 Die neuerliche Konjunktur eines gerechtfertigten Krieges geht einher mit der Abkehr vom weitgehenden Gewaltverbot des UNO-V&#246;lkerrechts, das kriegerische Mittel eigentlich nur zur Selbstverteidigung zul&#228;sst. Der gerechte Krieg werde heute meist mit moralischen Verpflichtungen, der Vermeidung humanit&#228;rer Katastrophen begr&#252;ndet. V&#246;lkerrechtlich findet diese Pflicht zur milit&#228;rischen Intervention ihren Niederschlag [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorg&auml;nge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 17-24</p>
<p><i>Die neuerliche Konjunktur eines gerechtfertigten Krieges geht einher mit der Abkehr vom weitgehenden Gewaltverbot des UNO-V&ouml;lkerrechts, das kriegerische Mittel eigentlich nur zur Selbstverteidigung zul&auml;sst. Der gerechte Krieg werde heute meist mit moralischen Verpflichtungen, der Vermeidung humanit&auml;rer Katastrophen begr&uuml;ndet. V&ouml;lkerrechtlich findet diese Pflicht zur milit&auml;rischen Intervention ihren Niederschlag in der Responsibility to Protect (R2P). Alexander Neu zeichnet die Entwicklung der R2P und die Aufweichung des v&ouml;lkerrechtlichen Gewaltverbotes als Folge des Unilateralismus nach, der die &Auml;ra nach dem Zusammenbruch des ehemaligen Ostblocks pr&auml;gte. </i></p>
<h5>1. Unipolare Weltordnung und die R&uuml;ckkehr zur F&uuml;hrbarkeit des Krieges</h5>
<p>Ein Gespenst geht um in der Welt. Das Gespenst des &#8222;Gerechten Krieges&#8220; erlebt nach Ende der Systemkonfrontation 1989/91 eine Renaissance. Bis Anfang der 1990er Jahre ist die Mehrheit der Menschen, die sich mit dem Thema der Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik sowie mit dem V&ouml;lkerrecht besch&auml;ftigen, davon ausgegangen, dass die These des Kriegsphilosophen Carl von Clausewitz, wonach &#8222;Krieg ein Mittel der Politik&#8220;[1] sei, im Nuklearzeitalter ebenso in den Orkus der Geschichte zu verweisen sei, wie die zur Legitimation von Kriegen erdachte Figur des &#8222;Gerechten Krieges&#8220;.</p>
<p>Doch nach dem Ende der konfrontativen, aber relativ stabilen bipolaren Weltordnung trat im Jahre 1991 eine neue Ordnung auf die B&uuml;hne: die &#8222;pax americana&#8220;. Es handelte sich um den Beginn der Epoche der unipolaren Weltordnung &#8211; oder wie der damalige US-Pr&auml;sident George Bush sen. es selbstbewusst formulierte: die &#8222;neue Weltordnung&#8220;.[2]</p>
<p>Die verbliebene Supermacht, die USA, sollte f&uuml;r mindestens ein Jahrzehnt diese neue, unipolare Weltordnung unangefochten pr&auml;gen. Nichts konnte diese Z&auml;sur so illustrieren wie der 1991 von der &#8222;Koalition der Willigen&#8220; unter F&uuml;hrung der USA gef&uuml;hrte zweite Golfkrieg gegen den Irak. Der konventionelle Krieg war angesichts des fehlenden atomaren Widerparts (UdSSR) ohne Risiko eines Abgleitens in einen Nuklearkrieg wieder f&uuml;hrbar.</p>
<p>Obschon im Kontext des zweites Golfkrieges eine v&ouml;lkerrechtliche Legitimation[3] zur milit&auml;rischen Gewaltanwendung existierte, n&auml;mlich die vom UN-Sicherheitsrat beschlossene Befreiung Kuwaits von der irakischen Besatzung, zeigte die &#8222;Koalition der Willigen&#8220; zwei Verhaltensmomente, die einen Vorgeschmack auf die weitere Miss- oder sogar Verachtung des V&ouml;lkerrechts seitens des Westens bieten sollte:</p>
<p>1. Die milit&auml;rische Mission wurde zwar UN-mandatiert, aber nicht von der UNO gef&uuml;hrt. Die milit&auml;rische Umsetzung fand ausschlie&szlig;lich durch die USA und ihre Hilfstruppen statt &#8211; die Befreiung Kuwaits wurde gewisserma&szlig;en auf der Grundlage von Artikel 53 der UNO-Charta geoutsourct. Angesichts dessen hatte die UNO in dem Moment, in dem sie die Resolution verabschiedete, faktisch die Kontrolle &uuml;ber das weitere Geschehen unwiederbringlich aus der Hand gegeben. Und wer milit&auml;rische Operationen f&uuml;hrt, der bestimmt auch den Charakter der milit&auml;rischen Operation und stellt die politischen Weichen f&uuml;r die Nachkriegszeit.</p>
<p>2. Die Art und Weise, wie der Krieg seitens der &#8222;Koalition der Willigen&#8220; gef&uuml;hrt wurde, ging weit &uuml;ber den Buchstaben und Geist der UN-Resolution 678 hinaus. Die milit&auml;rische Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit wurde gravierend missachtet. Tats&auml;chlich muss man von vors&auml;tzlichen Kriegsverbrechen sprechen, die bis heute nicht geahndet worden sind: Mit dem erzwungenen Abzug des irakischen Milit&auml;rs aus Kuwait war der Krieg nicht zu Ende. Die abziehenden und geschlagenen irakischen Kr&auml;fte wurden auf der Verbindungsstra&szlig;e zwischen dem irakischen Basra und Bagdad geradezu massakriert. Die US-Army bezeichnete die Massaker als &#8222;Truthahn-Schie&szlig;en&#8220;.[4] Es wurde massenhaft abgereicherte Uran-Munition verwendet, die bis heute ihre schreckliche Wirkung in der irakischen Gesellschaft entfaltet: es gibt Missgeburten und hohe Krebsraten in den Regionen, in denen diese Munition eingesetzt wurde. Die Gr&auml;ben, in denen sich irakische Soldaten versteckten, wurden mit Raupenfahrzeugen zugesch&uuml;ttet, so dass sie erstickten, obschon sie nicht mehr k&auml;mpften etc.</p>
<p>Anstatt die unangefochtene westliche Vorherrschaft in den 1990er und 2000er Jahren positiv, im Sinne des Auf- und Ausbaus einer internationalen Rechtsstaatlichkeit zu nutzen, mithin also eine Vorbildfunktion f&uuml;r die &uuml;brige Staatenwelt zu leben, widerstanden die westlichen politischen, milit&auml;rischen und &ouml;konomischen Eliten nicht der Versuchung, ihre Dominanz zur maximalen Interessens- und Profitsicherung zu missbrauchen. Die westliche Vorherrschaft wurde egoistisch ausgenutzt.</p>
<p>Allerdings gab es ein Problem: die vielzitierten westlichen Werte, insbesondere die der Rechtstreue und der Rechtsstaatlichkeit. Man konnte und kann sie nicht ohne weiteres &uuml;ber Bord werfen, zumal das (UNO-)V&ouml;lkerrecht im Wesentlichen ein Produkt westlicher Rechtsphilosophie, Rechtswissenschaft, Diplomatie und Politik ist, das vom Rest der Welt als tragf&auml;hige Basis des Staatenverkehrs akzeptiert wird. Mehr noch, man ben&ouml;tigt geradezu das V&ouml;lkerrecht, um Drittstaaten, die sich der westlichen Ordnungspolitik nicht unterordnen wollen, zumindest an die Pflichten eines V&ouml;lkerrechtsubjekts zu binden, um eine Anarchie in der Staatenwelt zu vermeiden.</p>
<p>Nun jedoch stellte die bestehende internationale Rechtsordnung, insbesondere die UNO und das UNO-V&ouml;lkerrecht, aus Sicht der westlichen Imperialpolitik in der Epoche der unipolaren Weltordnung eine inakzeptable Hemmschwelle ihrer ungenierten Machtentfaltung dar. Was tun?</p>
<p>Das Ideenspektrum zur Marginalisierung der UNO und des modernen V&ouml;lkerrechts reichte vom plumpen &#8222;wenn m&ouml;glich mit, wenn n&ouml;tig ohne UNO&#8220;, bis hin zum subtileren Vorschlag der &#8222;Weiterentwicklung des V&ouml;lkerrechts&#8220; mit Hilfe der Rechtsquelle des V&ouml;lkergewohnheitsrechtes. Ziel war und ist es immer noch, das in der UN-Charta umfassend formulierte Gewaltverbot aufzubrechen. Die UNO-Charta kennt zwei Ausnahmen (von der faktisch nicht mehr praktizierten Feindstaatklausel abgesehen):</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">1. Das individuelle und kollektive Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 UNO-Charta.
</p>
<p class="bodytext">2. Auf Beschluss des UN-Sicherheitsrates in Form einer Resolution auf der Grundlage von Kapitel VII der UNO-Charta k&ouml;nnen Zwangsma&szlig;nahmen &#8211; auch milit&auml;rischer Natur &#8211; gegen Staaten, die den &#8222;Weltfrieden und die internationale Sicherheit&#8220; bedrohen, autorisiert und gef&uuml;hrt werden.</p>
</blockquote>
<p>Das &#8222;Problem&#8220; des umfassenden Gewaltverbots wird durch das Vetorecht im UN-Sicherheitsrat nochmals zu Ungunsten westlicher Imperialpolitik versch&auml;rft:</p>
<p>Nicht nur, dass festgestellt werden muss, dass ein Staat den &#8222;Weltfrieden und die internationale Sicherheit&#8220; bedroht, um ihn westlicherseits milit&auml;risch disziplinieren zu k&ouml;nnen. Nein, es muss auch noch eine Unterst&uuml;tzung der Mitglieder des Sicherheitsrates erreicht sowie ein Veto gegen die geplanten milit&auml;rischen Zwangsma&szlig;nahmen verhindert werden. China und Russland spielen seit Ende der 1990er Jahre (NATO-Angriffskrieg auf Jugoslawien ohne UN-Mandat) in den Augen westlicher Geostrategen eine ungute Rolle. Sie &#8222;missbrauchen&#8220;[5] das Vetorecht, um die westlichen Weltordnungs- und -gestaltungsvorstellungen zu behindern.</p>
<p>Um die &Ouml;ffentlichkeit in den westlichen Staaten f&uuml;r konventionelle Kriege gegen unbotm&auml;&szlig;ige Staaten und deren Regierungen zu gewinnen, und um den moralischen Druck einer internationalen &Ouml;ffentlichkeit (flankiert durch auch von westlichen Regierungen finanzierte NGOs) zu erh&ouml;hen, wurde die Legitimationsfigur des &#8222;Gerechten Krieges&#8220; in der westlichen politischen Klasse reaktiviert. Dabei konnte und kann sich die politische Klasse auf die Zuarbeit so mancher Rechts- und Politikwissenschaftler, Philosophen und sogar Kulturschaffenden verlassen.</p>
<h5>2. &bdquo;Gerechter Krieg?&ldquo; Moral sticht Recht</h5>
<p>Die Debatte um die Legitimationsfigur des &#8222;Gerechten Krieges&#8220; reicht von der Antike bis in die Gegenwart.[6] Im Kern ging und geht es immer darum, die Motivation zum Kriege der Willk&uuml;r zu entziehen und stattdessen an Kriterien zu binden, die als Entscheidungsgrundlage dienen, ob ein Krieg gerecht oder ungerecht sei.</p>
<p>In der zeitgen&ouml;ssischen Debatte geht es aber auch und vielleicht sogar prim&auml;r darum, die Bindung politischer Entscheidungen an Rechtsnormen &#8211; V&ouml;lkerrechts- und ggf. Verfassungsrechtsnormen &#8211; und die sie tragenden Institutionen durch ein rechtsfremdes Gut, n&auml;mlich die Moral, aufzuweichen oder gar zu liquidieren. &#8222;Mit der UNO wenn m&ouml;glich&#8220; (aufweichen), &#8222;ohne sie, wenn n&ouml;tig&#8220;[7] (liquidieren), beschreibt pr&auml;zise diese Vorgehensweise. Moral sticht Norm, so k&ouml;nnte man den Versuch beschreiben, die Moral &uuml;ber die Norm zu heben, an dessen Ende eine rechtlose Moral in den internationalen Beziehungen vorherrschen k&ouml;nnte.</p>
<p>Nur, wo Moral draufsteht, ist keine Moral drin: Die Moral ist nicht der Zweck, sondern ein nicht zu untersch&auml;tzendes Manipulationsinstrument der politisch Herrschenden gegen&uuml;ber der &ouml;ffentlichen Meinung: &#8222;Es muss doch was getan werden &#8230;&#8220;, ist ein g&auml;ngiges moralisches Argument gegen einen &#8222;Schurkenstaat&#8220;, wenn eine milit&auml;rische Intervention der eigenen Interessenlage entspricht.</p>
<p>In diesem Sinne dient die Moral als Mittel, um das umfassende Gewaltverbot dauerhaft aufzuweichen, d.h. entweder neues kodifiziertes V&ouml;lkerrecht oder Gewohnheitsrecht (neben den beiden bisherigen Ausnahmen vom Gewaltverbot) zu etablieren, um Krieg angeblich f&uuml;r Menschenrechte oder Demokratie f&uuml;hren zu k&ouml;nnen. Die Moral ist nicht das Ziel. Das Ziel ist seit Jahrhunderten unver&auml;ndert, es geht um geo-politische und geo-&ouml;konomische Einflusssph&auml;ren:</p>
<ul>
<li>Der die serbische Souver&auml;nit&auml;t aufhebende Vertragsentwurf von Rambouilliet, der den B&uuml;rgerkrieg in der serbischen Provinz Kosovo Anfang 1999 angeblich beenden sollte, beinhaltete die Dauerpr&auml;senz von NATO-Truppen in der gesamten Bundesrepublik Jugoslawien &#8211; also auch jenseits der serbischen Provinz Kosovo &#8211;, die Abspaltungsm&ouml;glichkeit des Kosovo sowie die Einf&uuml;hrung der Marktwirtschaft.[8] F&uuml;r die westlichen Balkan-Kontaktgruppenmitglieder unter F&uuml;hrung der USA war dieser von ihnen vorgelegte Vertragsentwurf nur marginal, nicht aber in der Substanz verhandelbar. Serbien blieb die Wahl zwischen Kapitulation ohne Krieg oder Kapitulation im Krieg. Kein Staat der Welt, der auf seine Souver&auml;nit&auml;t Wert legt, h&auml;tte diesen Entwurf freiwillig akzeptieren k&ouml;nnen. In seiner Erpressungsqualit&auml;t ging dieser Vertragsentwurf noch weit &uuml;ber die Erpressungsdepesche Wiens vom Juli 1914 hinaus, die die KuK-Monarchie an Serbien verschickte. In beiden F&auml;llen lie&szlig; sich Serbien nicht erpressen; in beiden F&auml;llen wurde Serbien anschlie&szlig;end milit&auml;risch &uuml;berfallen.</li>
<li>&Auml;hnlich erging es dem Irak, den es 2003 angeblich zu entwaffnen und zu demokratisieren galt, im Rahmen der US-Besatzung. Der damalige US-Statthalter im Irak erkl&auml;rte kurz nach Beendigung der offiziellen Kampfhandlungen: Irak sei nun offen f&uuml;r Gesch&auml;fte.[9] </li>
</ul>
<p>Es ist zumindest fraglich, ob die Einf&uuml;hrung der &#8222;freien Marktwirtschaft&#8220; ein Menschenrechtsgut ist und sogar daf&uuml;r gebombt werden darf.[10]</p>
<h5>3. Gerechter Krieg und Entschei&shy;dungs&shy;kri&shy;te&shy;rien</h5>
<p>In der zeitgen&ouml;ssischen Debatte um den &#8222;Gerechten Krieg&#8220; wurden eine Reihe von Kriterien entwickelt. Die j&uuml;ngste Ausarbeitung kommt von der International Commission on Intervention and State Sovereignty (ICISS). Diese internationale Kommission unter F&uuml;hrung Kanadas wurde im Nachgang des NATO-Angriffskrieges auf Jugoslawien eingerichtet und ver&ouml;ffentlichte im Dezember 2001 einen &#8222;Report of the International Commission on Intervention and State Sovereignty&#8221; mit dem Titel: &#8222;The Responsibility To Protect&#8221;[11] (auch in Kurzform als &#8222;R2P&#8220; bezeichnet).</p>
<p>Der Bericht gilt Humanit&auml;ren Interventionsbef&uuml;rwortern als Meilenstein. Seine Essenz lautet: Schutzverantwortung des Staates. Wer seine B&uuml;rger nicht sch&uuml;tzen k&ouml;nne oder nicht sch&uuml;tzen wolle, komme seiner Schutzverantwortung, die ein essentielles Element der Souver&auml;nit&auml;t sei, nicht nach. Die internationale Staatengemeinschaft k&ouml;nne dann ersatzweise Verantwortung zum Schutze der Menschenrechte in dem Land &#8211; auch unter Anwendung milit&auml;rischer Ma&szlig;nahmen &#8211; f&uuml;r sich beanspruchen. Mit anderen Worten: Es findet eine Neuinterpretation des Souver&auml;nit&auml;tsbegriffs statt, die auf eine konditionierte Souver&auml;nit&auml;t hinausl&auml;uft.</p>
<p>Der &#8222;Gerechte Krieg&#8220; wird seitens der ICISS im Gewande des Menschenrechtsschutzes als sogenannte &#8222;Responsibility to Protect&#8220; formuliert. Die hierbei ganz im Sinn der bellum iustum-Lehre (Lehre vom Gerechten Krieg) reproduzierten Entscheidungskriterien f&uuml;r ein milit&auml;risches Vorgehen lauten:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">1. gerechter Grund (iusta causa): massenhafter Verlust von Menschenleben oder ethnische S&auml;uberungen gro&szlig;en Ausma&szlig;es seien ein gerechter Grund;
</p>
<p class="bodytext">2. aufrichtige Absicht (recta intentio) der Interventen: die milit&auml;rische Intervention m&uuml;sse getragen werden von einer &#8222;aufrichtigen Absicht&#8220;, d.h. einer interessenfreien Politik;
</p>
<p class="bodytext">3. letztes Mittel (ultima ratio): die Gewaltanwendung k&ouml;nne nur das letzte Mittel in einer Reihe bislang erfolgter und erfolgloser Ma&szlig;nahmen darstellen;
</p>
<p class="bodytext">4. verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ige Gewaltanwendung (proportionalitas): die Gewaltanwendung m&uuml;sse verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig sein;
</p>
<p class="bodytext">5. erfolgsversprechende Gewaltanwendung (iustus finis): die ergriffene Gewaltanwendung m&uuml;sse zum Erfolge f&uuml;hren;
</p>
<p class="bodytext">6. legitimierte Autorit&auml;t (legitima auctoritas): die Genehmigung einer milit&auml;rischen Intervention m&uuml;sse (zun&auml;chst) dem UN-Sicherheitsrat vorbehalten bleiben.</p>
</blockquote>
<p>Anhand dieser Kriterien wird deutlich, wie schwierig oder gar unm&ouml;glich die Definition eines &#8222;Gerechten Krieges&#8220; ist, was dem Missbrauch T&uuml;r und Tor &ouml;ffnet.</p>
<p>Die genannten Kriterien unterliegen einerseits &#8211; mit Ausnahme der legitima auctoritas &#8211; erheblichen Interpretationsm&ouml;glichkeiten seitens der Akteure, die in der &Ouml;ffentlichkeit &uuml;ber die Deutungshoheit verf&uuml;gen.</p>
<p>Andererseits sagt der auf diesen Kriterien basierende Ansatz erstens nichts &uuml;ber die Gewichtung (Hierarchisierung) der Kriterien im Abw&auml;gungsprozess aus noch dar&uuml;ber, ob zweitens alle Kriterien erf&uuml;llt sein m&uuml;ssten oder nur einige. Das gravierendste Defizit ist aber: Die Kriterien 2, 4 und 5 sind nur ex post, also nach dem Waffengang, verifizierbar. Ein Krieg muss also schon beendet sein, um feststellen zu k&ouml;nnen, ob die Entscheidung zum Waffengang gerechtfertigt war. Diese Kriterien versprechen also ex ante keine Entscheidungssicherheit, dass es nicht doch ein &#8222;ungerechter Krieg&#8220; sein wird. War der Krieg anhand der nachtr&auml;glichen Pr&uuml;fung nicht gerechtfertigt, sind der Waffengang und seine Ergebnisse aber nicht mehr r&uuml;ckg&auml;ngig zu machen.</p>
<p>Unzureichend sind auch optimistische Erkl&auml;rungen der milit&auml;rischen Interventen dar&uuml;ber, nur altruistisch (recta intentio) handeln zu wollen, dass die Ausma&szlig;e der &#8222;Kollateralsch&auml;den&#8220; den Zweck des Einsatzes nicht delegitimieren (proportionalitas) werden und dass der Waffengang auf jeden Fall siegreich enden werde (iustus finis), d.h. das formulierte milit&auml;rische Ziel auch erreicht werde.</p>
<p>Die genannten Kriterien als Entscheidungsgrundlage f&uuml;r den &#8222;Gerechten Krieg&#8220; taugen somit nicht, um zu kl&auml;ren, ob ein Krieg unter der Bedingung der Rechtm&auml;&szlig;igkeit &uuml;berhaupt begonnen werden darf. Die Kriterien k&ouml;nnen aufgrund der skizzierten inh&auml;renten Probleme nicht leisten, was sie leisten sollen.</p>
<h5>4. R&uuml;ckkehr des &bdquo;Gerechten Krieges&ldquo; in diversen Formen</h5>
<p>Neben dem oben bereits skizzierten &#8222;R2P&#8220;-Konzept als einer Erscheinungsform des &#8222;Gerechten Krieges&#8220; sind weitere identifizierbar:</p>
<ul>
<li>Der &#8222;Krieg gegen den Terror&#8220; wird als &#8222;Gerechter Krieg&#8220; der USA und letztlich des Westens verstanden. Die Akteure f&uuml;hlen sich nicht nur territorial, sondern auch in ihren Grundwerten[12] und ihrem absoluten Hegemonialanspruch bedroht.</li>
<li>Das &#8222;Unable-Unwilling&#8220;-Konzept[13] ist an das R2P-Konzept sowie an den &#8222;Krieg gegen den Terror&#8220; angelehnt. Erneut wird die Souver&auml;nit&auml;t von Staaten durch den Westen konditioniert: Ist ein Staat in den Augen des Westens &#8222;unwillig&#8220; oder &#8222;unf&auml;hig&#8220;, nach westlichen Ma&szlig;st&auml;ben zu funktionieren, so ist seine Souver&auml;nit&auml;t ggf. einzuschr&auml;nken oder g&auml;nzlich aufzuheben. Der Westen soll demnach gem&auml;&szlig; seinem Selbstverst&auml;ndnis intervenieren d&uuml;rfen. Der derzeit laufende Einsatz der Anti-IS-Koalition unter F&uuml;hrung der USA und Teilnahme Deutschlands beruft sich auch auf dieses Konzept, um in Syrien ohne Zustimmung der syrischen Regierung Krieg f&uuml;hren zu k&ouml;nnen:<br />&#8222;(&#8230;) In diesem Zusammenhang werden auch milit&auml;rische Ma&szlig;nahmen auf syrischem Gebiet durchgef&uuml;hrt, da die syrische Regierung nicht in der Lage und/oder nicht willens ist, die von ihrem Territorium ausgehenden Angriffe durch den IS zu unterbinden&#8220;.[14] Dieses Konzept steht klar im Widerspruch zum modernen UN-V&ouml;lkerrecht.[15]</li>
</ul>
<h5>5. Fazit</h5>
<p>Allen zeitgen&ouml;ssischen Konzepten des &#8222;Gerechten Krieges&#8220; ist gemein, dass die nicht zum Westen geh&ouml;renden Staaten unter Umst&auml;nden durch den Westen in ihrer Souver&auml;nit&auml;t konditioniert werden. Um die V&ouml;lkerrechtswidrigkeit nicht allzu offensichtlich werden zu lassen, wird eine moralisch motivierte gewohnheitsrechtliche &#8222;Weiterentwicklung des V&ouml;lkerrechts&#8220; suggeriert. Die beiden kodifizierten Ausnahmen des ansonsten umfassenden UN-Gewaltverbots (Art. 42 und 51 UN-Charta) sollen mit Verweis auf die angeblich neue gewohnheitsrechtlich etablierte Norm erg&auml;nzt werden. Diese &#8222;Weiterentwicklung&#8220; kann indes angesichts ihrer Unilateralit&auml;t keinen gewohnheitsrechtlichen Anspruch erheben. Gewohnheitsrecht im Werden muss von anderen Staaten mitgetragen und mitpraktiziert werden, damit es sich als allgemeing&uuml;ltige Rechtsnorm etablieren kann.</p>
<p>Der &#8222;Gerechte Krieg&#8220; als Legitimationsfigur erh&auml;lt in der Epoche der unipolaren Weltordnung (&#8222;mit der UNO, wenn m&ouml;glich oder ohne die UNO, wenn n&ouml;tig&#8220;) eine Renaissance. Diese Willk&uuml;r in Fragen der Rechtstreue f&uuml;hrt zu einem Rechtsnihilismus.</p>
<p>Fraglich bleibt indessen, ob der &#8222;Gerechte Krieg&#8220; als Legitimationsfigur im Zuge der sich bereits entwickelnden multipolaren Weltordnung weiter als vorteilsbringend betrachtet werden kann. Auch neue Gro&szlig;m&auml;chte wie die BRICS-Staaten k&ouml;nnten versucht sein, ihre Interessenpolitik im Gewande des &#8222;Gerechten Krieges&#8220; zu verfolgen, um nicht unter strategischen Gesichtspunkten gegen&uuml;ber dem Westen in eine nachteilige Position zu geraten. Die Russische F&ouml;deration hat sich bereits die &#8222;Weiterentwicklung des V&ouml;lkerrechts&#8220; zu Nutze gemacht: bei der diplomatischen Anerkennung von zwei abtr&uuml;nnigen georgischen Provinzen (2008) sowie der Integration der Krim in die Russische F&ouml;deration (2014).</p>
<p><b>ALEXANDER S. NEU&nbsp;</b><i>&nbsp; Jahrgang 1969, studierte bis 1995 Politikwissenschaften in Bonn. Ab 2000 arbeitete er bei der OSZE im ehemaligen Jugoslawien, anschlie&szlig;end promovierte er 2004 mit einer politikwissenschaftlichen Arbeit zur Jugoslawien-Kriegsberichterstattung von Times und Frankfurter Allgemeiner Zeitung. Von 2006 bis 2013 war er Referent f&uuml;r Sicherheitspolitik der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, dem er seit 2013 als Abgeordneter angeh&ouml;rt. Derzeit ist Alexander Neu Obmann der Linksfraktion im Verteidigungsausschuss.</i></p>
<p><b>Anmerkungen:</b></p>
<p>1 Carl von Clausewitz, &#8222;Vom Kriege&#8220;, hinterlassenes Werk, 3. Aufl., Ullstein, Frankfurt a.M. / Berlin 1991.</p>
<p>2 Ernst-Otto Czempiel, &#8222;Die amerikanische Weltordnung&#8220;, in: &#8222;Au&szlig;enpolitik der Bundesrepublik Deutschland&#8220;, Aus Politik und Zeitgeschichte 48/2002.</p>
<p>3 UN-Sicherheitsratsresolution 678 aus dem Jahre 1990.</p>
<p>4 Ramsey Clark: <a href="http://www.humanrights.de/doc_it/archiv/u/usa/irak2.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.humanrights.de/doc_it/archiv/u/usa/irak2.html</a>.</p>
<p>5 Bspw. in S&uuml;ddeutsche Zeitung: <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/reaktionen-lizenz-zum-toeten-fuer-assads-regime-1.1275629" target="_blank" rel="noopener">http://www.sueddeutsche.de/politik/reaktionen-lizenz-zum-toeten-fuer-assads-regime-1.1275629</a>.</p>
<p>6 Ludwig Siep, &#8222;Einf&uuml;hrung in die politische Philosophie&#8220;, Westf&auml;lische Wilhelms-Universit&auml;t M&uuml;nster, <a href="https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/philosophischesseminar/mitglieder/siep/seminar/gerechterkrieg/gerechterkrieg.pdf" target="_blank" rel="noopener">https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/philosophischesseminar/mitglieder/siep/seminar/gerechterkrieg/gerechterkrieg.pdf</a>; s. dazu auch den Beitrag von Frey in diesem Heft.</p>
<p>7 So Madeleine Albright, damalige US-Au&szlig;enministerin, w&auml;hrend des rechtswidrigen Angriffskriegs auf Jugoslawien, zitiert nach: Hans Joachim Gie&szlig;mann, &#8222;Die Bundeswehr &#8211; ein Instrument der Au&szlig;enpolitik?&#8220;, in: Lutz Kleinw&auml;chter u.a. (Hrsg.), &#8222;Milit&auml;rmacht Deutschland: Zur aktuellen Debatte um Auslandseins&auml;tze&#8220;, WeltTrends-Papiere 5, Potsdam 2007, S. 18.</p>
<p>8 Neil Clark, &#8222;Das Juwel von Trepca&#8220;, Der Freitag v. 1.10.2014, <a href="https://www.freitag.de/autoren/derfreitag/das-juwel-von-trepca" target="_blank" rel="noopener">https://www.freitag.de/autoren/derfreitag/das-juwel-von-trepca</a>.</p>
<p>9 The US occupation chief says Iraq is `open for business&#8216;, in: Tapei Times, 27.05.2003, <a href="http://www.taipeitimes.com/News/world/archives/2003/05/27/2003052863" target="_blank" rel="noopener">http://www.taipeitimes.com/News/world/archives/2003/05/27/2003052863</a>.</p>
<p>10 Carolin S&ouml;fker, &#8222;durch die Besatzungsmacht gepr&auml;gte Neuordnungen besetzter Staaten. Welche Auswirkungen haben v&ouml;lkerrechtlich verbotene Angriffskriege auf die Reichweite der Kompetenzen von Besatzungsm&auml;chten&#8220;. Dissertationsschrift, Universit&auml;t Bochum, Utz-Verlag, M&uuml;nchen 2015, S. 140.<br />11 S. <a href="http://responsibilitytoprotect.org/ICISS%20Report.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://responsibilitytoprotect.org/ICISS%20Report.pdf</a>.</p>
<p>12 &#8222;Brief von US-Intellektuellen &uuml;b er moralische Gr&uuml;nde f&uuml;r einen gerechten Krieg &#8211; Wof&uuml;r wir k&auml;mpfen&#8220;, abgedruckt in: Neue Z&uuml;richer Zeitung (NZZ), 23.02.2002: <a href="https://www.nzz.ch/article7ZME0-1.372747" target="_blank" rel="noopener">https://www.nzz.ch/article7ZME0-1.372747</a>.</p>
<p>13 &#8220;THE &#8222;UNWILLING OR UNABLE STATE&#8220; AS A CHALLENGE TO INTERNATIONAL LAW&#8221;: <a href="http://www.mpil.de/de/pub/forschung/nach-rechtsgebieten/voelkerrecht/the-unwilling-or-unablestate.cfm" target="_blank" rel="noopener">http://www.mpil.de/de/pub/forschung/nach-rechtsgebieten/voelkerrecht/the-unwilling-or-unablestate.cfm</a>.</p>
<p>14 Antrag der Bundesregierung zum Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr vom 1. Dez. 2015, BT-Drs. 18/6866, S. 2.</p>
<p>15 Zur verfassungs- und v&ouml;lkerrechtlichen Bewertung des Syrien-Einsatzes siehe auch den Beitrag von Hahnfeld in diesem Heft.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/rueckkehr-zum-gerechten-krieg-1/">Rückkehr zum „gerechten Krieg“?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Außer Kontrolle? Streitkräfteeinsätze vor dem Bundesverfassungsgericht</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Aug 2017 14:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 25-32 Nach Art. 87a Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) dürfen Streitkräfte zur Verteidigung aufgestellt werden. Außer zur Verteidigung dürfen sie nach Abs. 2 nur eingesetzt werden, wenn das Grundgesetz dies ausdrücklich zulässt. Ob sie auch für sog. Auslandseinsätze eingesetzt werden dürfen, war umstritten. Der Autor zeichnet nicht nur [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/ausser-kontrolle-streitkraefteeinsaetze-vor-dem-bundesverfassungsgericht-1/">Außer Kontrolle? Streitkräfteeinsätze vor dem Bundesverfassungsgericht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 25-32</p>
<p><i>Nach Art. 87a Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) dürfen Streitkräfte zur Verteidigung aufgestellt werden. Außer zur Verteidigung dürfen sie nach Abs. 2 nur eingesetzt werden, wenn das Grundgesetz dies ausdrücklich zulässt. Ob sie auch für sog. Auslandseinsätze eingesetzt werden dürfen, war umstritten. Der Autor zeichnet nicht nur die Linie einer immer größeren Zulässigkeit von Auslandseinsätzen nach, sondern hegt auch die Befürchtung, dass der Einsatzspielraum im Inland erweitert werden wird.</i></p>
<h5>Welche Rechts&shy;grund&shy;lage?</h5>
<p>Als &#132;das oberste sicherheitspolitische Grundlagendokument Deutschlands&#147; bezeichnet  das  Bundesministerium der Verteidigung das von ihm 2016 herausgegebene &#132;Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr&#147;[1] Das ist überraschend. Schließlich sind das Bundesministerium sowie die Bundeswehr Teile der vollziehenden Gewalt der Bundesrepublik Deutschland und damit laut Art. 20 Abs. 3 GG an &#132;Gesetz und Recht&#147; gebunden, vor allem an die Vorgaben des Grundgesetzes selbst. Dieses und nicht etwa eine politische Strategiebestimmung des Ministeriums ist mithin das &#132;oberste sicherheitspolitische Grundlagendokument Deutschlands&#147; &#150; auch wenn dies der Verteidigungsministerin möglicherweise nicht behagt.</p>
<p>Immerhin sind die Bestimmungen unserer Verfassung zur Verteidigungspolitik und zum Einsatz der deutschen Streitkräfte keineswegs vage und unklar, sondern recht dezidiert. Als &#132;Gegenentwurf&#147;[2] zum kurz zuvor überwundenen NS-Regime enthält das Grundgesetz  zunächst eine explizit pazifistische Grundsatzaussage: Art. 26 GG erklärt &#132;Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten&#147;, für verfassungswidrig und strafwürdig. Auch als Mitte der 1950er  die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik in das Grundgesetz eingefügt wurden,[3] trug man dieser Grundsatznorm Rechnung. Die neuen Streitkräfte sollten gem. Art. 87a Abs. 1 GG nur der Verteidigung dienen. Was &#132;Verteidigung&#147; bedeutet, wird im &#132;Pfaff-Urteil&#147; des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2005 dargelegt, nämlich die Abwehr eines militärischen Angriffs, nicht hingegen die &#132;Verfolgung, Durchsetzung und Sicherung ökonomischer oder politischer Interessen&#147;.[4]</p>
<p>Durch die Notstandsgesetzgebung im Jahre 1968 erhielt Art. 87a GG seine bis heute geltende Fassung. Er hält am Verteidigungsauftrag fest, lässt den Streitkräfteeinsatz darüber hinaus aber auch im Inneren unter eng begrenzten Voraussetzungen zu: &#132;Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.&#147; Solche &#132;ausdrücklichen Zulassungen&#147; finden sich nur in Gestalt der Absätze 3 und 4 dieses Artikels, ferner in Art. 35 Abs. 2 und 3 GG. Diese Regelungen beziehen sich auf Ausnahmezustände wie den Verteidigungs- oder Spannungsfall sowie Naturkatastrophen und besonders schwere Unglücksfälle, bei denen die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden darf.</p>
<p>Bei der Schaffung dieser Regelungen gingen Bundestag und Bundesrat davon aus, dass damit &#132;alle denkbaren Bundeswehreinsätze verfassungsrechtlich abschließend geregelt&#147; seien, wie der am Gesetzgebungsverfahren beteiligte SPD-Rechtspolitiker Claus Arndt später feststellte.[5] Damit im Einklang betrachtete jede Bundesregierung die Möglichkeit von Kampfeinsätzen der Bundeswehr im Ausland als nicht gedeckt vom Grundgesetz.[6] Dies änderte sich erst nach der weltpolitischen Zäsur von 1989/1990: Nach dem Zusammenbruch des Warschauer Pakt-Systems und der Erlangung der vollen Souveränität der Bundesrepublik durch den Zwei-plus-vier-Vertrag von 1990 entdeckten die damalige Kohl-Regierung und führende Militärs die &#132;neue Verantwortung Deutschlands in der Welt&#147; und meinten, sie durch die Entsendung von Bundeswehreinheiten an verschiedene Schauplätze &#132;out of area&#147; wahrnehmen zu müssen. So beteiligten sich Marine- und Luftwaffeneinheiten der Bundeswehr 1992 bis 1996 an der Überwachung des Waffenembargos gegenüber Jugoslawien, und deutsche Soldaten gehörten zu den Besatzungen von AWACS-Flugzeugen der NATO, die 1993 bis 1995 die Einhaltung des Flugverbots über Bosnien kontrollierten.[7] Auch der Somalia-Einsatz der Bundeswehr 1993/1994 ist in diesem Zusammenhang zu nennen.</p>
<h5>Ein weiter Schritt &uuml;ber Grenzen: Das &#132;Streit&shy;kr&auml;f&shy;te-&shy;Ur&shy;teil&#147; des Bundes&shy;ver&shy;fas&shy;sungs&shy;ge&shy;richts von 1994</h5>
<p>Die damals in der Opposition befindliche SPD beharrte zu Recht darauf, dass für eine solche Erweiterung des Einsatzspektrums der deutschen Streitkräfte eine Verfassungsänderung notwendig sei. Im August 1992 stellte die SPD-Bundestagsfraktion beim Bundesverfassungsgericht Anträge auf Feststellung, dass die Bundesregierung durch ihre Zustimmung zu den Bundeswehreinsätzen im Mittelmeer, in den AWACS-Flugzeugen sowie in Somalia verfassungsmäßige Rechte des Parlaments verletzt habe. In den Antragsschriften zu diesen Verfahren wurde zutreffend argumentiert, dass Art. 87a Abs. 2 GG die Grundlage für jeglichen Einsatz der deutschen Streitkräfte sei.[8]</p>
<p>Über die Bedeutung des Art. 87a GG für Auslandseinsätze der Bundeswehr gab es bei der Beratung über die SPD-Anträge im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts keine Einigkeit.[9] Schließlich fand man eine &#132;elegante&#147; Lösung des Problems, indem diese Norm einfach ignoriert und stattdessen auf Art. 24 Abs. 2 GG verwiesen wurde. Danach kann sich der Bund &#132;zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen&#147; und die damit verbundenen Beschränkungen seiner Hoheitsrechte hinnehmen. &#132;Die schon im ursprünglichen Text des Grundgesetzes zugelassene Mitgliedschaft in einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit und die damit mögliche Teilnahme deutscher Streitkräfte an Einsätzen im Rahmen eines solchen Systems sollten&#147;, so das Gericht, durch den später geschaffenen Art. 87a &#132;nicht eingeschränkt werden&#147;[10]. Dabei wurde geflissentlich verschwiegen, dass die Einordnung in ein solches System keineswegs mit der Bereitstellung von Militär für die UNO oder für die NATO verbunden sein muss.[11] Zum Zeitpunkt der Schaffung des Art. 24 im Jahre 1949 gab es schließlich noch keine Bundeswehr, und es ist höchst fraglich, ob der verfassungsändernde Gesetzgeber von 1968 eine Umgehung der strikten Festlegung auf die &#132;Verteidigung&#147; in Art. 87a über die völkerrechtliche Ermächtigung des Art. 24 Abs. 2 zulassen wollte.</p>
<p>Möglicherweise als Ausdruck des Unbehagens wegen der Umgehung des Art. 87a GG kreierte das Gericht immerhin einen Parlamentsvorbehalt für Bundeswehreinsätze: &#132;Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung, für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte die &#150; grundsätzlich vorherige &#150; konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen&#147;[12]. Diesen &#150; in der Verfassung nicht ausdrücklich normierten &#8211; Parlamentsvorbehalt hat das Bundesverfassungsgericht in späteren Entscheidungen bekräftigt, so in seinem Urteil zum AWACS-Einsatz im Luftraum über der Türkei vom 7. Mai 2008 sowie im Urteil vom 30. Juni 2009 zum Lissabon-Vertrag.[13] Allerdings sind Zweifel angebracht, ob das Parlament als &#132;Friedenswächter&#147; gegenüber der Regierung überhaupt geeignet ist: Nur die Opposition hat ein Interesse an Kontrolle und Kritik der Regierung, während die Parlamentsmehrheit im Regelfall bestrebt sein wird, das Handeln der jeweiligen Regierung zu stützen und damit die Chancen ihrer Wiederwahl zu verbessern.[14] Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten, ja häufig sogar eine informelle Große Koalition hat denn auch jedem der inzwischen über 140 Anträge der Bundesregierung, bewaffnete Streitkräftekontingente im Ausland einzusetzen, ihre Zustimmung erteilt.[15]</p>
<p>Immerhin statuierte das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil 1994 eine Beschränkung, deren besondere Brisanz sich erst an der Schwelle zum 21. Jahrhundert erweisen sollte: Es legitimierte nur Bundeswehreinsätze, die &#132;im Rahmen und nach den Regeln&#147; der Systeme kollektiver Sicherheit, also konkret den Vorgaben des NATO-Vertrages sowie der UNO-Charta, stattfinden[16]. &#132;Im Rahmen und nach den Regeln&#147; der völkerrechtlichen Grundlagen von UNO und NATO bewegte sich die Bombardierung Jugoslawiens durch NATO-Streitkräfte unter Beteiligung der deutschen Bundeswehr im März 1999 jedoch keineswegs. Weder lag ein Fall der Selbstverteidigung nach Art. 51 der UNO-Charta vor, noch handelten die beteiligten NATO-Staaten auf der Grundlage einer Ermächtigung durch den UNO-Sicherheitsrat &#150; damit handelte es sich um eine Verletzung des Gewaltverbots. Darauf wiesen Völkerrechtler eindringlich hin[17], fanden dabei aber nur Unterstützung durch die Friedensbewegung und im parlamentarischen Raum durch die damalige PDS, während die anderen im Bundestag vertretenen Parteien den Militäreinsatz billigten und vor allem mit der (im Völkerrecht mit guten Gründen überwiegend abgelehnten)[18] Legitimationsformel der &#132;humanitären Intervention&#147; zu rechtfertigen versuchten.</p>
<p>Die PDS-Bundestagsfraktion stellte daraufhin beim Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Feststellung, dass die Beteiligung der Bundeswehr gegen die Bestimmungen des Grundgesetzes verstoße und der Bundestag dadurch in seinen Rechten und Pflichten verletzt sei. Mit Beschluss vom 25. März 1999 verwarf das Bundesverfassungsgericht den Antrag als unzulässig.[19] Es verwies darauf, dass der Bundestag in seiner Sitzung am 16. Oktober 1998 die Zustimmung zur Beteiligung der Bundeswehr an dem Kriegseinsatz gegen Jugoslawien ja schon vorab erteilt hatte, verfassungsmäßige Rechte des Bundestages in diesem Fall also nicht verletzt worden seien.</p>
<p>Schon wenige Monate später, im Herbst 1999, unternahm die PDS-Bundestagsfraktion einen neuen Anlauf beim Bundesverfassungsgericht. Beantragt wurde diesmal die Feststellung, dass die Bundesregierung mit ihrer Zustimmung zum neuen Strategischen Konzept der NATO (in dessen Konsequenz schließlich auch der Angriff auf Jugoslawien lag) das Zustimmungsrecht des Bundestages gemäß Art. 59 Abs. 2 Grundgesetz verletzt habe.</p>
<p>Am 22. November 2001 &#150; sicher nicht unbeeinflusst von der politischen Stimmungslage nach den Terroranschlägen am 11. September &#150; wies dann der Zweite Senat des Gerichts den Antrag als unbegründet zurück.[20] Die Bundesregierung habe mit ihrer Zustimmung zum neuen Strategischen Konzept der NATO nicht das Mitwirkungsrecht des Bundestages aus Art. 59 Abs. 2 GG verletzt. Die bloße &#132;Fortentwicklung&#147; des NATO-Systems, die keine Vertragsänderung darstelle, bedürfe keiner gesonderten Zustimmung des Bundestages. Aus dem Inhalt des 1999 beschlossenen neuen strategischen Konzepts der NATO, so hieß es weiter, gehe nicht hervor, dass das nordatlantische Bündnis seine Bindung an die Ziele der Vereinten Nationen und die Beachtung ihrer Satzung aufgeben wolle[21].</p>
<p>Immerhin wird die reichlich wohlwollende Interpretation des NATO-Beschlusses durch das Gericht ergänzt durch eine deutliche Ermahnung an die Grenzen, die das Grundgesetz der Beteiligung Deutschlands an internationalen Bündnissystemen setzt: &#132;Schon die tatbestandliche Formulierung des Art. 24 Abs. 2 GG schließt aber auch aus, dass die Bundesrepublik Deutschland sich in ein gegenseitiges kollektives System militärischer Sicherheit einordnet, welches nicht der Wahrung des Friedens dient. Auch die Umwandlung eines ursprünglich den Anforderungen des Art. 24 Abs. 2 GG entsprechenden Systems in eines, das nicht mehr der Wahrung des Friedens dient oder sogar Angriffskriege vorbereitet, ist verfassungsrechtlich untersagt und kann deshalb nicht vom Inhalt des auf der Grundlage des nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1, Art. 24 Abs. 2 GG ergangenen Zustimmungsgesetzes zum NATO-Vertrag gedeckt sein.&#147;[22]</p>
<p>Aber wo genau endet die &#132;Wahrung des Friedens&#147; und beginnt eine Militärpolitik von NATO-Mitgliedern, deren Ziel stattdessen in der Durchsetzung von politischen und ökonomischen Interessen rund um den Erdball besteht? Schließlich soll der Auftrag der Bundeswehr nach dem &#132;Weißbuch&#147; von 2016 nicht nur in der Verteidigung der territorialen Integrität Deutschlands, sondern darüber hinaus auch darin bestehen, &#132;die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands abzustützen und zu sichern&#147;, ferner &#132;gemeinsam mit Partnern und Verbündeten zur Abwehr sicherheitspolitischer Bedrohungen für unsere offene Gesellschaft und unsere freien und sicheren Welthandels- und Versorgungswege beizutragen&#147;[23]. Auf das Grundgesetz ließe sich eine Rückkehr zur Kanonenbootpolitik europäischer Seemächte im 19. Jahrhundert, durch die &#150; wie bei den beiden &#132;Opiumkriegen&#147; gegen China &#150; damals &#132;unterentwickelte&#147; Länder mit Waffengewalt zur Öffnung ihrer Märkte für den &#132;freien Handel&#147; gezwungen wurden, allerdings nicht stützen.</p>
<h5>Afghanistan, Syrien &#150; wie weiter?</h5>
<p>Die Frage nach der verfassungs- und völkerrechtlichen Beurteilung stellt sich aktuell auch im Hinblick auf die anhaltenden Bundeswehreinsätze in Afghanistan sowie in Syrien.[24] Das militärische Engagement Deutschlands in Afghanistan war Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem es um die Beteiligung deutscher Soldaten an der Luftaufklärung durch Tornado-Flugzeuge im Rahmen des durch den UN-Sicherheitsrat legitimierten ISAF-Einsatzes ging. Die Bundestagsfraktion der PDS/Die Linke monierte, dass dieser Einsatz zwangsläufig zu einer Verstrickung mit der in ihren Augen völkerrechtswidrigen &#132;Operation Enduring Freedom&#147; führe. In seinem &#132;Tornado-Urteil&#147; vom 3. Juli 2007 wies das Bundesverfassungsgericht diesen Vorwurf zurück.[25] Bedenklich sind die Ausführungen des Gerichts u. a. zur Beurteilung eines völkerrechtswidrigen Verhaltens der NATO: Die Verletzung des Völkerrechts durch einzelne militärische Einsätze der NATO, so das Gericht, könne zwar ein Indikator dafür sein, dass sich die NATO von ihrer friedenswahrenden Ausrichtung strukturell entferne. Die Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht im Organstreitverfahren eröffne allerdings keine allgemeine Prüfung der Völkerrechtskonformität von militärischen Einsätzen der NATO.[26] Angesichts dieses Verzichts auf eine verfassungsrichterliche Kontrolle der Einsatzpraxis erstaunt das Ergebnis im Hinblick auf die NATO umso mehr: An &#132;Anhaltspunkten für eine strukturelle Entfernung der NATO von ihrer friedenswahrenden Ausrichtung fehlt es. Die angegriffenen Maßnahmen lassen keinen Wandel der NATO hin zu einem Bündnis erkennen, das dem Frieden nicht mehr dient und an dem sich die Bundesrepublik Deutschland von Verfassungs wegen daher nicht mehr beteiligen dürfte.&#147;[27]</p>
<p>Man würde den Mitgliedern des Gerichts sicher Unrecht tun, wenn man eine solche Einschätzung der NATO-Militäreinsätze als Ausdruck professionsbedingter Naivität wertet. Das Ergebnis dürfte eher dem Bestreben des Gerichts geschuldet sein, bei Entscheidungen von so grundsätzlicher Bedeutung wie dem Engagement in der NATO der Regierung nicht in den Arm zu fallen. Immerhin wird niemand Richter oder Richterin am Bundesverfassungsgericht, der oder die nicht das Vertrauen der beiden großen Bundestagsparteien genießt &#150; dafür sorgt der Wahlmodus.[28] Insgesamt ist jedenfalls die Einschätzung zutreffend, dass die Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts &#132;stets um die reale gesellschaftliche und politische Macht oszillieren.&#147;[29]</p>
<p>Mit Recht zieht der  Politikwissenschaftler Robert Chr. van Ooyen denn auch ein ernüchterndes Fazit der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr: Das Gericht gäbe der Regierung &#132;so weit wie möglich &#130;Carte blanche&#146;, indem es die Verfassung durch dynamische Grenzverschiebungen Stück für Stück flexibilisiert hat: vom verfassungspolitischen Grundkonsens einer Ablehnung zur Grundentscheidung der Zulässigkeit der &#130;Out-of-Area-Einsätze&#146;, von der engen, klassischen &#130;kollektiven Sicherheit&#146; (UN) zum weiten Begriff unter Einschluss insbesondere der NATO, vom bloßen Auftrag kollektiver Selbstverteidigung der NATO zum erweiterten Sicherheitsbegriff des neuen Strategiekonzepts, schließlich, als aktuell letzter Schritt in der Tornado-Entscheidung, vom räumlich begrenzten euro-atlantischen Bezug der Sicherheit zur globalisierten Sicherheit. Damit sind Auslandseinsätze der Bundeswehr in räumlicher und inhaltlicher Hinsicht (&#132;Frieden&#147;) mit einfacher Parlamentszustimmung nahezu unbegrenzt möglich.&#147;[30] Die &#150; angesichts bitterer Erfahrungen mit dem deutschen Militarismus recht eindeutigen &#150; Grenzziehungen unserer Verfassung für den Streitkräfteeinsatz, so wäre hinzuzufügen, haben sich durch diese Rechtsprechung nahezu völlig verflüssigt.</p>
<p>Aber auch die wenigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wie die Notwendigkeit der Einbindung in das Regelwerk eines &#132;Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit&#147; erscheinen den Verantwortlichen im Verteidigungsministerium offenbar noch als lästige Fessel: &#132;Gerade in Fällen&#147;, so das Weißbuch 2016, &#132;in denen die völkerrechtlichen Voraussetzungen für ein militärisches Vorgehen ohnehin vorliegen (etwa in Form einer Unterstützungsbitte der jeweiligen Gastregierung) und die daher auch keiner weiteren völkerrechtlichen Ermächtigung bedürfen, wird die Einbindung in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit zunehmend schwierig. Angesichts der gestiegenen sicherheitspolitischen Verantwortung Deutschlands müssen wir in der Lage sein, auch diesen Herausforderungen gegebenenfalls im Wege des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte kurzfristig Rechnung zu tragen.&#147;[31] Im Klartext: Das deutsche Militär soll künftig auch losschlagen können, wenn die vom Bundesverfassungsgericht statuierten Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind. Denkbar wäre nach dem zitierten Text z. B. ein Einsatz deutschen Militärs gegen oppositionelle Kurden, wenn die türkische &#132;Gastregierung&#147; darum bittet. Die Ausübung kriegerischer Gewalt, unter der häufig vor allem die Zivilbevölkerung des betroffenen Landes leidet, als &#132;Normalität&#147;, gar als Ausdruck der Wahrnehmung &#132;gewachsener außenpolitischer Verantwortung Deutschlands&#147; darzustellen, erscheint vor dem Hintergrund der Geschichte des deutschen Militarismus und der dezidiert pazifistischen Grundaussagen unserer Verfassung geradezu als zynisch.</p>
<h5>K&uuml;nftig auch im Inneren</h5>
<p>Die nächste Bewährungsprobe für die Geltung des Grundgesetzes zeichnet sich bereits ab. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen bewaffnete Streitkräfte im Inneren nur unter ganz engen Voraussetzungen eingesetzt werden: Der eingangs bereits genannte &#132;Amtshilfeartikel&#147; 35 GG erlaubt solche Einsätze zwar auch &#132;zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall&#147;. Der Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2012 verlangt indessen eine enge Auslegung des Begriffs des &#132;besonders schweren Unglücksfalls&#147;. Dieser erfasse nur &#132;Ereignisse von katastrophischen Dimensionen&#147;, aber nicht schon jede Gefahrensituation, die ein Bundesland mittels seiner eigenen Polizei nicht zu beherrschen imstande ist.[32]</p>
<p>Im &#132;Weißbuch&#147; wird hingegen die Auffassung vertreten, ein solcher &#132;besonders schwerer Unglücksfall, bei dem die Bundeswehr eingesetzt werden dürfe, komme auch bei &#132;terroristischen Großlagen&#147; in Betracht.[33] Es sei wichtig, insoweit die &#132;gute Zusammenarbeit&#147; der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder &#132;im Rahmen von Übungen vorzubereiten&#147;. Die ersten Übungen fanden im März 2017 statt. Die Verwirklichung des alten Traums von Politikern der CDU/CSU, die Bundeswehr über die unbewaffnete Katastrophenhilfe bei Hochwasser u. ä. hinaus im Inneren Deutschlands einzusetzen, rückt damit Schritt für Schritt näher. Gezielt übergangen wird dabei die bewusste Entscheidung unserer Verfassung, den Streitkräfteeinsatz im Inneren auf äußerste Ausnahmefälle zu begrenzen.[34] So wird denn der schleichende Verfassungsstreich auch in diesem Fall hoffähig gemacht. Dies sollte gleichwohl kein Anlass zu Resignation sein, sondern Ansporn, mit der Aufklärung &#132;im Lichte des Verfassungsrechts&#147; nicht nachzulassen.</p>
<p><b>PROF. DR. MARTIN KUTSCHA</b><i>   lehrte Staats- und Verwaltungsrecht, zuletzt an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht, und ist jetzt Mitglied im Bundesvorstand der Humanistischen Union sowie der deutschen Sektion der IALANA.</i></p>
<p><b>Anmerkungen:</b></p>
<p>1 Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.), Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr, 2016, S. 15.</p>
<p>2 So der &#132;Wunsiedel-Beschluss&#147; des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) v. 4. 11. 2009, BVerfGE 124, 300 (328).</p>
<p>3 Einzelheiten hierzu bei Kutscha, &#132;Verteidigung&#147; &#150; Vom Wandel eines Verfassungsbegriffs, Kritische Justiz 2004, 228 (229 ff.); zum politischen Hintergrund Bald, Die Bundeswehr, 2005, S. 37 ff.</p>
<p>4 Bundesverwaltungsgericht, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2006, 77 (81).</p>
<p>5 Arndt, Bundeswehreinsatz für die UNO, Die Öffentliche Verwaltung 1992, 618 (619).</p>
<p>6 Vgl. die Nachweise bei Deiseroth, Die Beteiligung Deutschlands am kollektiven Sicherheitssystem der Vereinten Nationen aus verfassungsrechtlicher Sicht, Neue Justiz 1993, 145 (151 Fn. 33)</p>
<p>7 Ausführlich hierzu Rosa-Luxemburg-Stiftung/Fraktion Die Linke im Bundestag (Hrsg.), Schwarzbuch. Kritisches Handbuch zur Aufrüstung und Einsatzorientierung der Bundeswehr, 2016, S. 8 ff.</p>
<p>8 Vgl. die Antragsschriften der Prozessbevollmächtigten Bothe und Becker, dokumentiert in: Dau/Wöhrmann (Hrsg.), Der Auslandseinsatz deutscher Streitkräfte, 1996, S. 377 (388) u. S. 405 (414 ff.).</p>
<p>9 Vgl. Epping, Wehrverfassung, in: Pieroth (Hrsg.), Verfassungsrecht und soziale Wirklichkeit in Wechselwirkung, 2000, S. 183 (199).</p>
<p>10 BVerfGE 90, 286 (357); hierzu Van Ooyen, Vom Parlamentsheer zum unilateral einsetzbaren Regierungsheer? in: Recht und Politik 2016, 202ff.</p>
<p>11 Vgl. z. B. Sauer, Das Verfassungsrecht der kollektiven Sicherheit, in: Rensen/Brink (Hrsg.), Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, 2009, S. 585 (589 Fn. 19).</p>
<p>12 BVerfGE 90, 286 (Leitsatz 3 a).</p>
<p>13 BVerfGE 121, 135 u. BVerfGE 123, 267; hierzu van Ooyen, Parlamentsheer (Fn. 10), 205</p>
<p>14 Dazu im Einzelnen Kutscha, Das Parlament als Friedenswächter? In: Becker/Braun/Deiseroth (Hrsg.), Frieden durch Recht? 2010, S. 137.</p>
<p>15 Vgl. &#132;Berliner Zeitung&#147; v. 15. 6. 2015.</p>
<p>16 BVerfGE 90, 286 (Leitsatz 1) und S. 345.</p>
<p>17 Vgl. z. B. Paech/ Stuby, Völkerrecht und Machtpolitik in den internationalen Beziehungen, 2001, S. 557 f.; vgl. auch die unterschiedlichen Positionen in: Lutz (Hrsg.), Der Kosovo-Krieg, 2000.</p>
<p>18 Vgl. z. B. Deiseroth, &#132;Humanitäre Intervention&#147; und Völkerrecht, NJW 1999, 3084 ff.; s. dazu auch den Beitrag von Neu in diesem Heft.</p>
<p>19 BVerfGE 100, 266.</p>
<p>20 BVerfGE 104, 151; hierzu van Ooyen, Parlamentsheer (Fn. 10), 203f.</p>
<p>21 BVerfGE 104, 151 (211); hierzu van Ooyen, Parlamentsheer (Fn. 10), 204.</p>
<p>22 BVerfGE 104, 151 (213).</p>
<p>23 Weißbuch (Anm. 1), S. 90.</p>
<p>24 Vgl. dazu den Beitrag von Hahnfeld in diesem Heft.</p>
<p>25 BVerfGE 118, 244; anders z. B. Deiseroth, Jenseits des Rechts. Deutschlands &#132;Kampfeinsatz&#147; am Hindukusch, Blätter f. dt. u. intern. Politik 12/2009, 45; van Ooyen, Parlamentsheer (Fn. 10), 204f.</p>
<p>26 BVerfGE 118, 244 (271).</p>
<p>27 BVerfGE 118, 244 (272).</p>
<p>28 Nach den §§ 6 u. 7 Bundesverfassungsgerichtsgesetz werden die Verfassungsrichter und -richterinnen mit Zweidrittelmehrheit von einem Wahlausschuss des Bundestages sowie vom Bundesrat gewählt.</p>
<p>29 So Preuß, Politik aus dem Geiste des Konsenses. Zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Merkur 1/1987, 1 (12).</p>
<p>30 Van Ooyen, Das Bundesverfassungsgericht als außenpolitischer Akteur: von der &#132;Out-of-Area-Entscheidung&#147; zum &#132;Tornado-Einsatz&#147;, Recht und Politik 2/2008, 75 (83); ders. Parlamentsheer (Fn. 10), 208.</p>
<p>31 Weißbuch (Anm. 1), S. 109.</p>
<p>32 BVerfG, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2012, 1239 Rn. 43.</p>
<p>33 Weißbuch (Anm. 1), S. 110.</p>
<p>34 Vgl. BVerfG, NVwZ 2012, 1239 Rn. 26; ausführlich zu den historischen Hintergründen das Sondervotum des Richters Gaier a. a. O., Rn. 62 ff.; vgl. auch die kontroversen Positionen von Ullrich und Roggan, Bundeswehreinsatz im Inneren? Zeitschrift für Rechtspolitik 2016, 126.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/ausser-kontrolle-streitkraefteeinsaetze-vor-dem-bundesverfassungsgericht-1/">Außer Kontrolle? Streitkräfteeinsätze vor dem Bundesverfassungsgericht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Gegen Terrorismus polizeilich, nicht militärisch vorgehen!</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Aug 2017 13:30:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>V&#246;lkerrechtliche und verfassungsrechtliche Grenzen, in: vorg&#228;nge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 33-42 Im November 2015 wurden in Paris mehrere Terroranschl&#228;ge mit zahlreichen Toten und Verletzten ver&#252;bt. Zu den Anschl&#228;gen bekannte sich die Terrormiliz des sog. Islamischen Staats (IS). Der Deutsche Bundestag beschloss daraufhin am 4.&#160;Dezember 2015 den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkr&#228;fte zur Verh&#252;tung und Unterbindung [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>V&ouml;lkerrechtliche und verfassungsrechtliche Grenzen, in: vorg&auml;nge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 33-42</p>
<p><i>Im November 2015 wurden in Paris mehrere Terroranschl&auml;ge mit zahlreichen Toten und Verletzten ver&uuml;bt. Zu den Anschl&auml;gen bekannte sich die Terrormiliz des sog. Islamischen Staats (IS). Der Deutsche Bundestag beschloss daraufhin am 4.&nbsp;Dezember 2015 den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkr&auml;fte zur Verh&uuml;tung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch den IS. In der Folge unterst&uuml;tzten und unterst&uuml;tzen deutsche Soldaten die internationale Allianz gegen den IS u.a. durch Aufkl&auml;rungsfl&uuml;ge. Der Autor untersucht die Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit und V&ouml;lkerrechtsm&auml;&szlig;igkeit dieser Eins&auml;tze und kommt zu dem Ergebnis, dass der Einsatz gegen den IS in Syrien verfassungs- und v&ouml;lkerrechtswidrig, der Einsatz im Irak verfassungswidrig ist.</i></p>
<p>Durch mehrere Terroranschl&auml;ge starben am 13. November 2015 in Paris 130 Menschen, mehr als 350 Menschen wurden verletzt. Die Terrormiliz &#8222;Islamischer Staat&#8220; (IS) hat sich in einer schriftlichen Erkl&auml;rung zu den Anschl&auml;gen bekannt.[1] Der franz&ouml;sische Staatspr&auml;sident Francois Hollande sprach von einem kriegerischen Akt und k&uuml;ndigte den entschiedenen Kampf gegen den Terror an. Die Regierung Frankreichs verh&auml;ngte den Ausnahmezustand und beantragte am 17. November im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik den Beistand der anderen EU-Staaten nach Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag.[2] Au&szlig;erdem bombardierte die franz&ouml;sische Armee Lager des IS in Syrien.[3]</p>
<p>Bundeskanzlerin Angela Merkel erkl&auml;rte, dass man gemeinsam den Kampf gegen die T&auml;ter f&uuml;hren werde und bot der franz&ouml;sischen Regierung &#8222;jedwede Unterst&uuml;tzung&#8220; an.[4] Auf Antrag der Bundesregierung beschloss der Deutsche Bundestag am 4. Dezember 2015 den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkr&auml;fte zur Verh&uuml;tung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch den IS.[5] Maximal 1200 deutsche Soldaten unterst&uuml;tzen Frankreich, den Irak und die &#8222;internationale Allianz gegen den IS&#8220; bei ihrem Milit&auml;reinsatz gegen den IS durch die Bereitstellung von Luftbetankung, Aufkl&auml;rung, seegehenden Schutz und Stabspersonal. Die Tornado-Flugzeuge der Bundeswehr starten nahezu t&auml;glich im t&uuml;rkischen Incirlik zu Aufkl&auml;rungsfl&uuml;gen nach Syrien.[6]</p>
<p>Dieser Bundeswehreinsatz erfolgt ohne Rechtsgrundlage.</p>
<h5 align="center">I</h5>
<p>1) Die Bundesregierung beruft sich auf Artikel 24 Abs. 2 GG in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7 EU-Vertrag sowie Resolutionen des UN-Sicherheitsrats. Ihre Auffassung, dass der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkr&auml;fte im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit erfolgt, ist unzutreffend. Als Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit sind bislang nur die Vereinten Nationen (UN) und (allerdings systemwidrig) auch die NATO anerkannt worden.[7] Die von der Bundesregierung in Anspruch genommene EU ist kein derartiges System gegenseitiger kollektiver Sicherheit. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Lissabon-Urteil vom 30. Juni 2009 ausdr&uuml;cklich klargestellt.[8] Laut BVerfG verdeutlicht der Ratifikationsvorbehalt des Lissabon-Vertrages, dass der Schritt der EU zu einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit (noch) nicht gegangen worden ist. Das BVerfG h&auml;lt den sp&auml;teren Ausbau der EU zu einem derartigen System offensichtlich nicht f&uuml;r unzul&auml;ssig. Als Hindernis k&ouml;nnte sich erweisen, dass Entscheidungen nach Art. 42 Absatz 7 EU-Vertrag durch Art. 24 Abs. 2 EU-Vertrag ausdr&uuml;cklich der gerichtlichen Kontrolle durch den Europ&auml;ischen Gerichtshof entzogen sind. Soweit im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags[9] behauptet wird, Art. 24 Abs. 2 GG biete auch der &#8222;Einbindung von kollektiven Verteidigungsstrukturen&#8220; nach Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag eine Rechtsgrundlage, werden der Wortlaut und Sinn der Verfassungsnorm in sein Gegenteil verkehrt. Nicht ohne Grund ist in Art. 24 Abs. 2 GG nur die &#8222;Einordnung in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit&#8220; zur Wahrung des Friedens vorgesehen und nicht die auf einseitige St&auml;rke setzende und nicht auf gemeinsame Sicherheit ausgerichtete Verteidigung.[10]</p>
<p>Auch bei der &#8222;internationalen Allianz gegen den IS&#8220; gibt es keinerlei Anhaltspunkte daf&uuml;r, dass diese ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit sein k&ouml;nnte. Der Allianz geht es nur um die politische und milit&auml;rische Abwehr der von dem IS ausgehenden internationalen Bedrohung. Es fehlen die Verpflichtung zur friedlichen Streitbeilegung im Rahmen der gemeinsamen Sicherheit, ein multilaterales Krisenmanagement und die Unterwerfung unter eine umfassende obligatorische Gerichtsbarkeit. Stattdessen handelt es sich bei der &#8222;internationalen Allianz gegen den IS&#8220; um ein reines Beistands- und Verteidigungsb&uuml;ndnis nach dem Muster einer &#8222;Koalition der Willigen&#8220;.</p>
<p>Die Regierungen Frankreichs und Deutschlands haben es unterlassen, ihren Milit&auml;reinsatz durch einen Beschluss des UN-Sicherheitsrats zu sanktionieren. Sie haben auch nicht einen Beschluss nach Art. 5 NATO-Vertrag herbeigef&uuml;hrt. Die Bundesregierung beruft sich lediglich darauf, dass der UN-Sicherheitsrat (SR) in den Resolutionen&nbsp; 2170 (2014), 2199 (2015) und 2249 (2015) wiederholt festgestellt hat, von der Terrororganisation IS gehe eine Bedrohung f&uuml;r den Weltfrieden und die internationale Sicherheit aus. Zudem hat der SR in der Resolution 2249 (2015) die Mitgliedsstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des V&ouml;lkerrechts in dem unter der Kontrolle des IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak &#8222;alle notwendigen Ma&szlig;nahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verst&auml;rken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verh&uuml;ten und zu unterbinden.&#8220;&nbsp; Diese Formulierung dient der Bundesregierung zur Rechtfertigung des Milit&auml;r-Einsatzes, obwohl der SR im operativen Teil seiner Resolutionen keine Erm&auml;chtigung zu Milit&auml;reins&auml;tzen nach Art. 42 UN-Charta ausgesprochen hat.</p>
<p>Eine Erm&auml;chtigung zur Anwendung milit&auml;rischer Gewalt durch den SR erfordert jedoch die ausdr&uuml;ckliche Bezugnahme auf Art. 42 UN-Charta. Das ergibt sich aus Art. 53 Satz 2 UN-Charta. Diese Bestimmung schreibt vor, dass ohne Erm&auml;chtigung des SRs Zwangsma&szlig;nahmen nicht ergriffen werden d&uuml;rfen. Diese Erm&auml;chtigung muss eindeutig und zweifelsfrei sein.[11] Es entspricht der st&auml;ndigen Praxis des SRs, dass in den operativen Teilen der Resolutionen die Rechtsgrundlage ausdr&uuml;cklich genannt wird. Das folgt unzweifelhaft aus den bisherigen Resolutionen des SRs zum internationalen Terrorismus. Diesen hat der SR regelm&auml;&szlig;ig als Bedrohung f&uuml;r den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bezeichnet. Dabei hat der SR in den letzten Jahrzehnten immer wieder seine Zust&auml;ndigkeit f&uuml;r das Einschreiten bei Terroranschl&auml;gen erkl&auml;rt und eine Vielzahl von nichtmilit&auml;rischen Ma&szlig;nahmen zur Bek&auml;mpfung des internationalen Terrorismus angeordnet. Die folgenden SR-Resolutionen belegen das:</p>
<ul>
<li>1992 ist der SR mit der Resolution 748 wegen der Nichtauslieferung der mutma&szlig;lichen Attent&auml;ter von Lockerbie gegen Libyen vorgegangen.[12] Er hat sich auf Kapitel VII UN-Charta berufen und die Verhinderung von Handlungen des internationalen Terrorismus als essentiell f&uuml;r die Wahrung des Friedens und der Sicherheit bezeichnet.</li>
<li>1999 hat er mit der Resolution 1267 nach Kapitel VII UN-Charta weitreichende Sanktionen gegen das Taliban-Regime in Afghanistan beschlossen.[13] Als Begr&uuml;ndung wurde angef&uuml;hrt, dass die Taliban die Ausbildung von Terroristen und die Vorbereitung terroristischer Anschl&auml;ge erm&ouml;glichten. Die Verhinderung des Terrorismus sei essential f&uuml;r die Wahrung des Friedens und der Sicherheit. Angeordnet wurden Flugverbotszonen f&uuml;r die Flugzeuge und das Einfrieren von Bankkonten und Verm&ouml;gen der Taliban. Ein Sanktions-Komitee sollte die Durchf&uuml;hrung kontrollieren. Die Sanktionen wurden sp&auml;ter um Reiseverbote, Waffenembargos und den Personenkreis erweitert. Die Sanktionsaussch&uuml;sse des Sicherheitsrats f&uuml;hren umstrittene Listen von Verd&auml;chtigen, gegen die alle UN-Mitgliedsstaaten einzuschreiten verpflichtet sind.</li>
<li>Ebenfalls im Jahre 1999 forderte der SR mit der Resolution 1269 die Staaten allgemein zur Bek&auml;mpfung des Terrorismus und zum Abschluss einer internationalen Anti-Terrorismus-Konvention auf.[14] Dasselbe wiederholte er am 12.9.2001 &#8211; einen Tag nach dem Anschlag auf die Twin-Towers, das Pentagon und andere Einrichtungen der USA -, wobei er die Terroranschl&auml;ge als kriminell und als Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit bezeichnete.[15]</li>
<li>Mit der Resolution 1373 vom 28.9.2001 konkretisierte der SR seine Reaktion auf 9/11.[16] Erneut bezeichnete er sich als allgemein zust&auml;ndig f&uuml;r Akte des internationalen Terrorismus und erkl&auml;rte, dass er jeden Akt des internationalen Terrorismus als Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit betrachtet. Seine Ma&szlig;nahmen nach Kapitel VII UN-Charta richten sich an alle Staaten. Nach Art einer Rahmengesetzgebung gebietet er, die Finanzierung terroristischer Handlungen zu verhindern und das Geldsammeln zu bestrafen, Verm&ouml;gen einzufrieren, Geldtransfer zu verbieten, vor Anschl&auml;gen zu warnen, Zufluchtsorte zu verweigern, die Nutzung der Hoheitsgebiete zu verhindern, Unterst&uuml;tzer vor Gericht zu stellen, die Bewegung von Terroristen durch Grenzkontrollen zu verhindern, relevante Informationen auszutauschen, den Missbrauch der Asylgew&auml;hrung und des Fl&uuml;chtlingsstatus zu verhindern und binnen 90 Tagen &uuml;ber die eingeleiteten Schritte Bericht zu erstatten. Die Ma&szlig;nahmen sind zeitlich, r&auml;umlich und sachlich nicht begrenzt. Zur &Uuml;berwachung wurde ein Counter-Terrorism Committee geschaffen.</li>
<li>Einen Schritt weiter ging der SR bei den Bombenattentaten von Madrid 2004.[17] Obwohl er ebenso wie die spanische Regierung die Verantwortlichkeit der ETA unterstellte &#8211; und damit keinen internationalen Terrorismus &#8211;, sah er sich als zust&auml;ndig an und ging nach Kapitel VII UN-Charta vor, indem er die terroristischen Anschl&auml;ge als Bedrohung f&uuml;r den Frieden und die Sicherheit bezeichnete. Er postulierte die Verpflichtung aller Staaten, im Rahmen ihrer Verpflichtungen aus der Resolution 1373 die Drahtzieher der Anschl&auml;ge zu &uuml;berf&uuml;hren und vor Gericht zu stellen.</li>
</ul>
<p>In diesen F&auml;llen und in den weiteren, den internationalen Terrorismus betreffenden Resolutionen hat der SR deutlich hervorgehoben, dass die angeordneten Ma&szlig;nahmen zur Bek&auml;mpfung des internationalen Terrorismus (nichtmilit&auml;rische) Sanktionen nach Artikel 41 UN-Charta sind.[18] Milit&auml;rische Sanktionen nach Artikel 42 UN-Charta hat er in allen F&auml;llen vermieden. Das gilt insbesondere f&uuml;r die von der Bundesregierung als Rechtsgrundlage angef&uuml;hrten Resolutionen des Sicherheitsrats.[19] In ihnen bekr&auml;ftigt der SR wiederholt die Unabh&auml;ngigkeit, Souver&auml;nit&auml;t, Einheit und territoriale Unversehrtheit Syriens und Iraks und verurteilt die Besetzung von Teilgebieten dieser Staaten durch den IS und die Al-Nusra-Front und deren terroristische V&ouml;lkerrechtsverletzungen. Der SR fordert die UN-Mitgliedsstaaten auf, die T&auml;ter zu finden und vor Gericht zu stellen, den Zustrom ausl&auml;ndischer terroristischer K&auml;mpfer in die Region, Waffenlieferungen und Finanzierungsaktivit&auml;ten durch Grenzkontrollen und internationale Zusammenarbeit zu verhindern, und den Handel mit den Terroristen zu unterlassen. Die von dem SR geforderten &#8222;alle notwendigen Ma&szlig;nahmen&#8220; der UN-Mitgliedsstaaten beziehen sich lediglich auf die vom SR in derselben Resolution zuvor im Einzelnen aufgelisteten politischen und polizeilichen Ma&szlig;nehmen, nicht aber auf den Einsatz von Milit&auml;r. Dabei betont der SR wiederholt, dass alle Ma&szlig;nahmen nur im Einklang mit dem V&ouml;lkerrecht ergriffen werden d&uuml;rfen.</p>
<p>Nicht nachvollziehbar und v&ouml;llig unverst&auml;ndlich ist, dass die Bundesregierung aus diesen Resolutionen des SR eine Erm&auml;chtigung zum milit&auml;rischen Vorgehen gegen den IS auf den Staatsgebieten Syriens und Iraks nach Art. 42 UN-Charta herleiten will. Wortlaut und Sinn der Entscheidungen des SR werden dabei missachtet und in ihr Gegenteil verkehrt.</p>
<p>2) Die Bundesregierung beruft sich bei dem Bundeswehr-Einsatz nicht nur auf Art. 24 Abs. 2 GG, sondern auch auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung zugunsten Frankreichs und des Irak gem&auml;&szlig; Art. 51 UN-Charta. Somit kommt ein Einsatz nach Art. 87a Abs. 2 GG in Betracht.</p>
<p>Das BVerfG legt in st&auml;ndiger Rechtsprechung Art. 87a Abs. 2 GG dahingehend aus, dass Auslandseins&auml;tze der Bundeswehr au&szlig;er im Verteidigungsfall nur in Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit erlaubt sind. Das hat das BVerfG zuletzt im Urteil vom 30. Juni 2009 zum Vertrag von Lissabon entschieden.[20] Der Verteidigungsfall ist in Art. 115a GG geregelt und ist im Falle des Einsatzes gegen den IS nicht eingetreten. Denn er setzt voraus, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht.</p>
<p>Da weder ein Verteidigungsfall noch ein &#8222;Nato-B&uuml;ndnisfall&#8220; vorliegen, ist nach der Rechtsprechung des BVerfGs der Bundeswehreinsatz gegen den &#8222;Islamischen Staat&#8220; in Syrien und Irak unter keinerlei Gesichtspunkten zu rechtfertigen. Er ist verfassungs- und v&ouml;lkerrechtswidrig.</p>
<h5 align="center">II</h5>
<p>Zu dem milit&auml;rischen Vorgehen der &#8222;internationalen Allianz gegen den IS&#8220; ist folgendes zu bemerken:</p>
<ul>
<li>Milit&auml;rische Selbstverteidigung gegen den IS ist nach Art. 51 UN-Charta grunds&auml;tzlich vom V&ouml;lkerrecht gedeckt.</li>
<li>Die Attentate von Paris sind mit zwischenstaatlichen Milit&auml;roperationen vergleichbar und berechtigen Frankreich grunds&auml;tzlich zur Selbstverteidigung.</li>
<li>Das Selbstverteidigungsrecht ist begrenzt und erlaubt keine Vergeltung.</li>
<li>Die von Irak erbetene milit&auml;rische Hilfe gegen den IS begegnet keinen v&ouml;lkerrechtlichen Bedenken.</li>
<li>Die &#8222;internationale Allianz gegen den IS&#8220; verst&ouml;&szlig;t durch Milit&auml;reins&auml;tze auf syrischem Staatsgebiet gegen das V&ouml;lkerrecht.</li>
</ul>
<p>Dazu im Einzelnen:</p>
<p>1) Milit&auml;rische Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta ist grunds&auml;tzlich auch gegen den IS m&ouml;glich. Der IS ist kein Staat im v&ouml;lkerrechtlichen Sinn, sondern eine nichtstaatliche Terroristengruppe. Er verf&uuml;gt nicht &uuml;ber ein gesichertes Staatsgebiet und &uuml;ber ein dauerhaft zuzuordnendes Staatsvolk. Der IS ist nicht f&auml;hig mit anderen Staaten in Beziehung zu treten und ist durch die Staatengemeinschaft auch nicht anerkannt.</p>
<p>Bei der Gr&uuml;ndung der UN im Jahre 1945 war ein nichtstaatlicher Angreifer kaum vorstellbar. Aufgrund der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats 1368 und 1373, die dieser anl&auml;sslich der nichtstaatlichen Terrorangriffe gegen die USA vom 11.9.2001 beschlossen hatte und in denen er das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 UN-Charta anerkannt hat, sowie aufgrund der Erkl&auml;rung der kollektiven Selbstverteidigung der NATO (Beistandsfall) und der Anerkennung des Selbstverteidigungsrechtes durch die OSZE und die OAS, kann es als gesichertes V&ouml;lkerrecht angesehen werden, dass das Selbstverteidigungsrecht auch auf bewaffnete Angriffe durch nichtstaatliche Akteure Anwendung findet. Das hat der Internationale Gerichtshof 2014 in Bezug auf die Mauer in den von Israel besetzten Gebieten jedenfalls f&uuml;r den Fall anerkannt, dass der Angriff grenz&uuml;berschreitender Natur ist.</p>
<p>2) Frankreich ist grunds&auml;tzlich berechtigt, sich gegen die Angriffe des IS milit&auml;risch zu verteidigen. Bei den Attentaten in Paris handelt es sich um einen Angriff des (derzeit vor allem in Gebieten Iraks und Syriens operierenden) IS gegen Frankreich. Zwar stammen die Attent&auml;ter aus Frankreich und Belgien, jedoch hat der IS in einer schriftlichen Erkl&auml;rung die Verantwortung f&uuml;r die Anschl&auml;ge &uuml;bernommen und erkl&auml;rt, er habe die Anschlagsorte ausgew&auml;hlt.</p>
<p>Die Angriffe des IS gegen Frankreich sind in Umfang und Ausma&szlig; mit zwischenstaatlichen Milit&auml;roperationen vergleichbar, denn die geplante und koordinierte Vorgehensweise ist zwar nicht in den Folgen, jedoch in der Tendenz mit den Angriffen des 11. September 2001 gegen die USA vergleichbar. In beiden F&auml;llen ging es dem Angreifer darum, mit Waffengewalt den gr&ouml;&szlig;tm&ouml;glichen Schaden anzurichten, um den angegriffenen Staat zu destabilisieren.</p>
<p>3) Das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 UN-Charta ist begrenzt. Es berechtigt nur zur Abwehr eines gegenw&auml;rtigen Angriffs. Milit&auml;rische Abwehrma&szlig;nahmen sind unzul&auml;ssig, wenn der Angriff abgeschlossen ist und kein weiterer droht. Pr&auml;ventive Selbstverteidigung ist ebenso unzul&auml;ssig wie sog. pre-emptive strikes oder die bewaffnete Repressalie (Vergeltung).[21] Die &#8211; die Verteidigung ausl&ouml;senden &#8211; Attentate von Paris sind abgeschlossen. Die meisten Attent&auml;ter sind tot. Konkrete Drohungen der wenigen auf der Flucht befindlichen Personen sind nicht bekannt geworden. Zwar hat der IS in seinem Bekenner-Schreiben weitere Anschl&auml;ge angedroht. Diese gegen Frankreich gerichtete Drohung ist jedoch vage und allgemein und l&auml;sst auch nicht sicher auf in Syrien sitzende Urheber schlie&szlig;en. Sie berechtigt (und verpflichtet) grunds&auml;tzlich nur zur polizeilichen Vorsorge, jedoch nicht zu milit&auml;rischen Verteidigungsma&szlig;nahmen &#8211; es sei denn Frankreich belegt konkrete Drohungen f&uuml;r bevorstehende Angriffe des IS.[22]</p>
<p>4) Die &#8222;internationale Allianz gegen den IS&#8220; will ihre Verteidigungsma&szlig;nahmen vor allem auf syrischem und irakischem Staatsgebiet durchf&uuml;hren. Damit kommt die Allianz dem Ersuchen der Regierung des Irak nach. Diese hat die &#8222;internationale Allianz gegen den IS&#8220; ausdr&uuml;cklich um milit&auml;rische Hilfe bei der eigenen Selbstverteidigung gegen die bewaffneten Angriffe des IS gebeten. Die milit&auml;rische Abwehr des IS im Rahmen der kollektiven Selbstverteidigung des Irak ist auf das Staatsgebiet des Irak beschr&auml;nkt.</p>
<p>5) Anders ist die Lage in Syrien, wo die syrische Regierung lediglich das verb&uuml;ndete Russland und den Iran um Beistand gegen den IS gebeten hat. Die Regierung Syriens muss milit&auml;rische Eins&auml;tze der &#8222;internationalen Allianz gegen den IS&#8220; auf syrischem Staatsgebiet nur hinnehmen, wenn ihr die Angriffsaktivit&auml;ten des IS zugerechnet werden k&ouml;nnen. Bei einem Angriff eines nichtstaatlichen Aggressors ist die Selbstverteidigung mit milit&auml;rischen Mitteln auf dem Staatsgebiet eines anderen Staates nach der Rechtsprechung des IGH nur dann gerechtfertigt, wenn dieser Staat sich das Handeln des nichtstaatlichen Angreifers zurechnen lassen muss.[23] Daf&uuml;r gibt es keine Anhaltspunkte. Vielmehr befindet sich auch die syrische Regierung im Abwehrkampf gegen den IS, der Teile des syrischen Staatsgebiets v&ouml;lkerrechtswidrig okkupiert hat.</p>
<p>Auch aus anderen v&ouml;lkerrechtlichen Gesichtspunkten hat die &#8222;internationale Allianz gegen den IS&#8220; kein Recht zur Aus&uuml;bung der kollektiven Selbstverteidigung auf dem Staatsgebiet Syriens. Insbesondere bedeutet die Tatsache, dass der UN-Sicherheitsrat im nicht-operativen Teil seiner anl&auml;sslich 9/11 beschlossenen Resolutionen 1368 und 1373 das Selbstverteidigungsrecht erw&auml;hnt hat, nicht, dass er dessen Anwendung auch in F&auml;llen anerkannt h&auml;tte, in denen der Staat noch nicht einmal mit den Terroristen kollaboriert oder ihnen willentlich ein sicheres R&uuml;ckzugsgebiet (strittige &#8222;safe-haven-Doktrin&#8220;) gew&auml;hrt. Der SR hat nur allgemein auf Art. 51 UN-Charta hingewiesen. Er stellt keine Kriterien eines etwaigen Selbstverteidigungsrechts in diesen F&auml;llen auf und erm&auml;chtigt nicht zu dessen Aus&uuml;bung. F&uuml;r die Auslegung der beiden Resolutionen ist auch von Bedeutung, dass der SR im operativen Teil lediglich politische, finanzielle und polizeiliche Abwehrma&szlig;nahmen nach Art. 41 UN-Charta und keine milit&auml;rischen Ma&szlig;nahmen nach Art. 42 UN-Charta fordert.</p>
<p>Der gleichfalls umstrittene Ansatz, dass ein Staat milit&auml;rische Ma&szlig;nahmen gegen terroristische Gruppen, die von seinem Territorium aus agieren, dulden muss, wenn er weder &#8222;bereit noch f&auml;hig&#8220; ist, diese zu bek&auml;mpfen und grenz&uuml;berschreitende Angriffe zu verhindern, k&ouml;nnte allenfalls durch V&ouml;lkergewohnheitsrecht gerechtfertigt sein. Der Umstand, dass sich die Staaten der &#8222;internationalen Allianz gegen den IS&#8220; bei ihrem Vorgehen auf syrischem Boden ungeachtet der fehlenden Zustimmung Syriens auf diese Argumentation berufen, schafft noch kein V&ouml;lkergewohnheitsrecht. Das Gewaltverbot nach Art. 2 Absatz 2 UN-Charta verbietet milit&auml;rische Ma&szlig;nahmen auf syrischem Staatsgebiet, soweit nicht die syrische Regierung ausdr&uuml;cklich zustimmt.</p>
<p>Ein davon abweichendes V&ouml;lkergewohnheitsrecht zum milit&auml;rischen Einsatz auf fremden Staatsgebiet w&auml;re nur entstanden, wenn in der Vergangenheit eine allgemeine Staatenpraxis und eine &uuml;bereinstimmende &Uuml;berzeugung der Staaten, bei derartigen Eins&auml;tzen V&ouml;lkerrecht anzuwenden, festzustellen w&auml;re.[24] Das ist jedoch nicht der Fall.[25]</p>
<p>Vereinzelte &Uuml;berlegungen, die Zurechnung zu einem Staat zu lockern und Terrorakte nicht-staatlicher Organisationen oder Einzelner auch dann als bewaffnete Angriffe des Staates anzusehen, wenn diese keine Schutzverbindung oder Duldung durch den Staat aufweisen, auf dessen Staatsgebiet sie handeln, widersprechen dem geltenden V&ouml;lkerrecht. Zwar trifft es zu, dass inzwischen das Ausma&szlig; der Gewalt und Zerst&ouml;rungskraft des internationalen Terrors den zwischenstaatlichen Auseinandersetzungen durchaus vergleichbar ist. Richtig ist auch, dass diese Entwicklung bei der Gr&uuml;ndung der UN 1945 unvorhersehbar gewesen ist. Dennoch hat sich bislang kein die UN-Charta erweiterndes V&ouml;lkergewohnheitsrecht herausgebildet. Vor allem hat der UN-Sicherheitsrat zwar immer wieder Terrororganisationen als &#8222;ernsteste Bedrohung f&uuml;r den internationalen Frieden und die Sicherheit bezeichnet&#8220;, aber in den operativen Teilen aller Resolutionen bewusst vermieden, milit&auml;rische Ma&szlig;nahmen nach Artikel 42 UN-Charta anzuordnen. Stattdessen hat der SR sich darauf beschr&auml;nkt, &ouml;konomische, politische und polizeiliche Ma&szlig;nahmen anzuordnen oder zu fordern.</p>
<p>Auch die gelegentlich geh&ouml;rte Argumentation, die Bombardierung des IS liege im Interesse Syriens, weshalb von einer stillschweigenden Zustimmung Syriens&nbsp; auszugehen sei, tr&auml;gt nicht. Die USA haben &ouml;ffentlich und wiederholt verk&uuml;ndet, das Regime Assad beseitigen zu wollen, so dass sich die Allianz nicht auf eine stillschweigende Zustimmung der syrischen Regierung berufen kann, Bombardierungen im ganzen Land vornehmen zu k&ouml;nnen. Der von den USA verk&uuml;ndete &#8222;war on terror&#8220; gibt keine selbst&auml;ndige Eingriffserm&auml;chtigung an der UN-Charta vorbei.</p>
<p>Auch der milit&auml;rische Angriff Frankreichs gegen den IS auf syrischem Staatsgebiet ist wegen des fehlenden Einverst&auml;ndnisses der syrischen Regierung v&ouml;lkerrechtswidrig. Frankreich bleibt nach Lage des Rechts, will es dieses nicht brechen, nur die Alternative &uuml;brig, den UN-Sicherheitsrat anzurufen. Geschieht das nicht, ist die Regierung Frankreichs darauf beschr&auml;nkt, die Anschl&auml;ge von Paris mit polizeilichen Mitteln zu bek&auml;mpfen.</p>
<p>Art. 42 Absatz 7 EU-Vertrag gibt keine selbst&auml;ndige Rechtgrundlage f&uuml;r Milit&auml;reins&auml;tze, sondern verweist lediglich auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 UN-Charta. Deutschland ist zur milit&auml;rischen Beistandsleistung schon deshalb nicht berechtigt, weil weder der Verteidigungsfall nach Art. 87a Abs. 2 GG noch eine Erm&auml;chtigung des UN-Sicherheitsrats nach Art. 42 UN-Charta oder der NATO-Beistandsfall nach Art. 5 NATO-Vertrag vorliegen.</p>
<p>Zusammenfassend ist festzuhalten: Der Bundeswehreinsatz gegen den IS in Syrien ist verfassungs- und v&ouml;lkerrechtswidrig. Im Irak ist der Einsatz verfassungswidrig.</p>
<p><b>BERND HAHNFELD</b><i>&nbsp;&nbsp; ist Richter im Ruhestand und Vorstandsmitglied der deutschen Sektion der IALANA (International Association of Lawyers Against Nuclear Arms).</i></p>
<p><b>Anmerkungen:</b></p>
<p>1 SPIEGEL ONLINE vom 14.11.2015.</p>
<p>2 Frankreichs Verteidigungsminister Jean-Yves Le Drian: Frankreich w&uuml;nsche auf bilateraler Ebene und im Rahmen der M&ouml;glichkeiten Unterst&uuml;tzung der EU-L&auml;nder im Kampf gegen die Dschihadistenmiliz<br />&#8222;Islamischer Staat&#8220; (IS) &#8211; tagesschau.de vom 17.11.2015.</p>
<p>3 tagesschau.de vom 18.11.2015.</p>
<p>4 SPIEGEL ONLINE vom 16.11.2015.</p>
<p>5 BT-Drs. 18/6866.</p>
<p>6 einsatz.bundeswehr.de vom 28.11.2016.</p>
<p>7 BVerfG, Urteil vom 12. Juli 1994, BVerfGE 90, 286, RdNrn. 239ff und NJW 1994, 2207, kritisch Dieter Deiseroth, in: Die Friedenswarte 2000, 101 ff. sowie ders., in: Umbach/Clemens (Hrsg.), Grundgesetz. 2002, Art. 24 Abs. 2 GG Rn. 194 ff.; ferner ders., in: Wissenschaft und Frieden, 2009, 12 ff. jeweils mwN.</p>
<p>8 BVerfGE 123,267 ff. Rn. 390.</p>
<p>9 WD2-3000-203/15.</p>
<p>10 F&uuml;r Payandeh/Sauer in &#8222;Die Beteiligung der Bundeswehr am Antiterroreinsatz in Syrien&#8220;, in: ZRP 2016, 34, 36 fehlt es f&uuml;r die Rechtm&auml;&szlig;igkeit lediglich an der f&ouml;rmlichen Beschlussfassung der EU-Organe nach Art. 42, 43 EUV.</p>
<p>11 Payandeh/Sauer (Anm. 10), 34 sprechen von der Notwendigkeit einer hinreichend klaren Autorisierung milit&auml;rischer Gewaltanwendung, an der es fehle.</p>
<p>12 S/RES/748 (1992) &#8211; alle Resolutionen des UN-SR sind in deutscher Sprache zu finden unter <a href="http://www.un.org/Depts/german" target="_blank" rel="noopener">www.un.org/Depts/german</a> und der Angabe der laufenden Nummer der Resolution.</p>
<p>13 S/RES/1267 (1999).</p>
<p>14 S/RES/1269 (1999).</p>
<p>15 S/RES/1368 (2001).</p>
<p>16 S/RES/1373 (2001).</p>
<p>17 S/RES/1530 (2004).</p>
<p>18 Heintschel von Heinegg, in: Knut Ibsen, V&ouml;lkerrecht, 6. Aufl., &sect;53 Rn. 18.</p>
<p>19 S/RES/2170 (2014), S/RES/2199 (2015), S/RES/2249 (2015).</p>
<p>20 BVerfGE 123, 267 ff, Rn. 254. Folgt man jedoch der gut begr&uuml;ndeten Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), so umfasst der Begriff Verteidigung in Artikel 87a Absatz 2 GG im Wortsinn mehr als die &#8222;Verteidigung&#8220; der eigenen Staatsgrenzen. Das ist laut BVerwG aus dem begrifflichen Gegensatz im Grundgesetz zwischen &#8222;Landesverteidigung&#8220; in Artikel 115 Absatz1 GG und<br />&#8222;Verteidigung&#8220; in Artikel 87a Absatz 2 GG, sowie aus dem Entstehungszusammenhang der Regelung zu schlie&szlig;en. Die im Jahre 1968 in das Grundgesetz eingef&uuml;gte Regelung sollte einen milit&auml;rischen Einsatz der Bundeswehr im Rahmen des Verteidigungsb&uuml;ndnisses der NATO nicht ausschlie&szlig;en. Das BVerwG ging in dem Urteil vom 21.6.2005 -2WD 12/04- (Rn. 93) allerdings davon aus, dass<br />&#8222;Verteidigung&#8220; &auml;u&szlig;erstenfalls das umfasst, was nach dem geltenden V&ouml;lkerrecht nach Artikel 51 UN-Charta das Selbstverteidigungsrecht zul&auml;sst: &#8222;Art. 51 UN-Charta gew&auml;hrleistet und begrenzt in diesem Artikel f&uuml;r jeden Staat das &#8211; auch v&ouml;lkergewohnheitsrechtlich allgemein anerkannte &#8211; Recht zur &#8222;individuellen&#8220; und zur &#8222;kollektiven Selbstverteidigung&#8220; gegen einen &#8222;bewaffneten Angriff&#8220;, wobei das Recht zur &#8222;kollektiven Selbstverteidigung&#8220; den Einsatz von milit&auml;rischer Gewalt &#8211; &uuml;ber den Verteidigungsbegriff des Art. 115a GG hinausgehend &#8211; auch im Wege einer erbetenen Nothilfe zugunsten eines von einem Dritten angegriffenen Staates zul&auml;sst (z.B. &#8222;B&uuml;ndnisfall&#8220;).&#8220; Dass Artikel 87a Absatz 2 GG damit auch weltweit jeden milit&auml;rischen Einsatz der Bundeswehr zugunsten jedes beliebigen Staates zul&auml;sst, ist im Rahmen des NATO-Vertrages nicht auszuschlie&szlig;en. Jedoch hat das BVerwG damit nicht die st&auml;ndige Rechtsprechung des BVerfGs in Frage gestellt,<br />dass Verteidigung auf den Rahmen des Nato-Verteidigungsb&uuml;ndnisses beschr&auml;nkt ist. Payandeh/Sauer (Anm. 10), 37 kritisieren den in ihren Augen zu engen Verteidigungsbegriff des BVerfGs. Sie halten den Bundeswehreinsatz in Syrien dennoch f&uuml;r verfassungswidrig, weil er nicht im Rahmen einer vom V&ouml;lkerrecht anerkannten kollektiven Selbstverteidigung erfolgt (fehlende Zurechenbarkeit).</p>
<p>21 Michael Bothe, in: Wolfgang Graf Vitzthum, V&ouml;lkerrecht, 4.Aufl. VIII Rn.19, Heintschel von Heinegg, (Anm.18), &sect;51 Rn. 16ff, 32ff.</p>
<p>22 Ein entgegenstehendes v&ouml;lkerrechtliches Gewohnheitsrecht, wonach auch ohne konkrete Drohungen nach terroristischen Anschl&auml;gen ein Selbstverteidigungsrecht fortbesteht, l&auml;sst sich nicht nachweisen. Es wird aber z.B. von den im Rahmen der Operation &#8222;Enduring Freedom&#8220; kooperierenden Staaten in Anspruch genommen (Heintschel von Heinegg, (Anm. 18), &sect; 52 Rn. 34). Dasselbe gilt offenbar von den in der &#8222;internationalen Allianz gegen den IS&#8220; kooperierenden Staaten. Gesichert ist, dass hinreichende Anhaltspunkte, die auf einen unmittelbar bevorstehenden Angriff schlie&szlig;en lassen, zur milit&auml;rischen Selbstverteidigung berechtigen (Heintschel von Heinegg, (Anm. 18), &sect;52 Rn. 19).</p>
<p>23 Michael Bothe, in: Wolfgang Graf Vitzthum, (Anm. 21), VIII Rn. 19; Heitschel von Heinegg (Anm. 18), &sect;52, Rn. 10,21,24.</p>
<p>24 Wolfgang Graf Vitzthum, (Anm. 21), I Rn. 131; Heintschel von Heinegg (Anm. 18), &sect;17 Rn. 2ff.</p>
<p>25 Payandeh/Sauer, (Anm. 10), 35 f. sehen den Bundeswehreinsatz lediglich in einer v&ouml;lkerrechtlichen Grauzone. Wenn sich jedoch die Entstehung eines das Gewaltverbot (Art. 2 Abs. 4 UN-Charta) einschr&auml;nkenden neuen V&ouml;lkerrechtssatzes nicht nachweisen l&auml;sst, bleibt die Selbstverteidigung gegen Terroristen auf dem Gebiet eines Staates, dem ihr Verhalten nicht zuzurechnen ist, v&ouml;lkerrechtswidrig<br />&#8211; unabh&auml;ngig von der ethischen oder politischen Bewertung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/gegen-terrorismus-polizeilich-nicht-militaerisch-vorgehen-1/">Gegen Terrorismus polizeilich, nicht militärisch vorgehen!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Autonome Drohnen  die besseren Waffen?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/autonome-drohnen-die-besseren-waffen-1/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 17 Aug 2017 13:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kampfdrohnen und autonome Waffensysteme aus Sicht der Theorie(n) des gerechten Krieges, in: vorg&#228;nge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 43-53 Die derzeitigen Kriege des Westens sind vom Einsatz neuer Waffentechnologien wie den Drohnen gepr&#228;gt. Sie bieten sich als Alternative zum personalintensiven und risikoreichen Einsatz von Bodentruppen an und versprechen zugleich pr&#228;zisere Milit&#228;rschl&#228;ge mit weniger zivilen Opfern. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/autonome-drohnen-die-besseren-waffen-1/">Autonome Drohnen  die besseren Waffen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kampfdrohnen und autonome Waffensysteme aus Sicht der Theorie(n) des gerechten Krieges, in: vorg&auml;nge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 43-53</p>
<p><i>Die derzeitigen Kriege des Westens sind vom Einsatz neuer Waffentechnologien wie den Drohnen gepr&auml;gt. Sie bieten sich als Alternative zum personalintensiven und risikoreichen Einsatz von Bodentruppen an und versprechen zugleich pr&auml;zisere Milit&auml;rschl&auml;ge mit weniger zivilen Opfern. Dennoch bleibt ihr Einsatz hoch umstritten &ndash; unter anderem auch, weil sie die Hemmschwelle f&uuml;r milit&auml;rische Interventionen deutlich gesenkt haben. </i></p>
<p><i>Die Theorie des gerechten Krieges, genauer gesagt zwei Varianten ihrer Auslegung, liefert unterschiedliche Antworten darauf, wann und unter welchen Umst&auml;nden bzw. mit welchen Einschr&auml;nkungen eine Anwendung von Drohnen und autonomen Waffensystemen zul&auml;ssig sei. Bernhard Koch und Niklas Sch&ouml;rnig geben einen kurzen &Uuml;berblick &uuml;ber die Entwicklung dieser Systeme und stellen die ethischen Streitfragen vor. </i></p>
<p>Die milit&auml;rische Robotik verzeichnet in den letzten zehn Jahren eine besonders dynamische Entwicklung. Immer mehr Milit&auml;rs weltweit greifen auf Roboter zur&uuml;ck, speziell bei Aufgaben, die f&uuml;r Menschen zu dreckig (dirty), zu langweilig (dull) oder zu gef&auml;hrlich (dangerous) w&auml;ren. Unbemannte Flugsysteme (UAVs &ndash; unmanned aerial vehicles), oft auch als &bdquo;Drohnen&ldquo; bezeichnet, sind die bekannteste und am weitest verbreitete Variante milit&auml;rischer Roboter. Daneben gibt es weitere, u.a. ferngesteuerte Systeme zur Bombenentsch&auml;rfung oder f&uuml;hrerlose Boote.</p>
<p>Mehr als 90 Staaten setzen inzwischen milit&auml;rische Drohnen zur Aufkl&auml;rung und &Uuml;berwachung ein, und mehr als 30 Staaten streben nach bewaffneten Systemen oder haben diese schon in ihren Arsenalen (Sayler 2015: 5). Inzwischen verf&uuml;gen sogar nichtstaatliche Akteure, wie z.B. der IS, &uuml;ber kommerzielle Drohnen, die nachtr&auml;glich bewaffnet wurden. Allerdings hat sich nicht nur die reine Anzahl ferngesteuerter Systeme oder die Zahl der sie nutzenden Akteure erh&ouml;ht. Auch ihre technologische Leistungsf&auml;higkeit wurde in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert. Milit&auml;rische Roboter sind zumindest aus den Arsenalen fortschrittlicher Armeen praktisch nicht mehr wegzudenken.</p>
<p>Milit&auml;rische Roboter, besonders aber ihre bewaffneten Varianten, werfen eine Vielzahl von kritischen Fragen auf. Neben der taktischen respektive strategischen und rechtlichen Dimension betrifft dies vor allem auch ethische Fragen. Man erinnere sich nur an die heftige Diskussion, die die Aussage des damaligen Verteidigungsministers de Maizi&egrave;re ausl&ouml;ste, Kampfdrohnen seien, wie alle Waffen, ethisch neutral zu betrachten (Jungholt/Meyer 2012). Diese Debatte dauert im Kern noch an und wird durch die zunehmende technologische &bdquo;Selbstst&auml;ndigkeit&ldquo; moderner Waffensysteme noch gesteigert.</p>
<h5>Die rasante Entwicklung milit&auml;&shy;ri&shy;scher Robotik seit der Jahrtau&shy;send&shy;wende</h5>
<p>Eine zentrale Ursache des Booms milit&auml;rischer Robotik ist der schnelle, sich in einigen Bereichen sogar beschleunigende technologische Fortschritt, der unbemannte Systeme m&ouml;glich werden l&auml;sst, die noch vor wenigen Jahren technisch undenkbar gewesen w&auml;ren. Zumindest in den technologisch fortgeschrittenen Staaten kommt inzwischen praktisch kein Waffensystem mehr ohne Elektronik aus. Dabei liegen die treibenden Kr&auml;fte nicht mehr in Forschungslaboren der R&uuml;stungskonzerne, sondern im zivilen Bereich (Gilli/Gilli 2017: 2). Dies gilt auch, bzw. vor allem, f&uuml;r die milit&auml;rische Robotik, auch wenn das Milit&auml;r an der einen oder anderen Stelle zumindest Ideengeber war, z.B. mit der 2004 durch die Defense Advanced Research Projects Agency initiierte Grand Challenge, die als Startpunkt autonom fahrender Landfahrzeuge gesehen werden kann.</p>
<p>Unter dem Begriff &bdquo;milit&auml;rische Robotik&ldquo; kann man auf einer ersten Ebene vor allem den Bereich unbemannter, aber ferngesteuerter Systeme verstehen. Auch wenn immer mehr Aufgaben durch Computer &uuml;bernommen werden oder der Computer den menschlichen Operator unterst&uuml;tzt (z.B. indem vorgegebene Wegpunkte automatisch abgeflogen werden), trifft ein Mensch immer noch alle zentralen Entscheidungen &ndash; speziell wenn es um dem Einsatz t&ouml;dlicher Gewalt wie bei den US-Kampfdrohnen-Missionen geht. Diese Systeme zeichnen sich vor allem durch sehr lange &bdquo;Stehzeiten&ldquo; aus, also das Verm&ouml;gen, zum Teil ein bis zwei Tage lang in der Luft zu bleiben. Auch spielt bei diesen Systemen die deutlich gestiegene Bandbreite der Kommunikationsverbindungen eine wichtige Rolle. Sie erm&ouml;glicht es, hochaufgel&ouml;ste Filme in Echtzeit zu &uuml;bertragen und so weit entfernten Kommandostellen ohne Verz&ouml;gerung ein Lagebild im Einsatzgebiet zu liefern &ndash; und das &uuml;ber die gesamte Missionszeit. Der Einsatz solcher Milit&auml;rroboter kann die Gef&auml;hrdung f&uuml;r die eigenen Kr&auml;fte signifikant reduzieren und erm&ouml;glicht deshalb neue Missionen, die mit bemannten Systemen schlicht als zu gef&auml;hrlich verworfen w&uuml;rden. Dies ist ein von Bef&uuml;rwortern unbemannter bewaffneter Systeme besonders h&auml;ufig vorgebrachtes Argument. Kritiker verweisen hingegen auf die stark umstrittene Praxis der Vereinigten Staaten, bewaffnete Drohnen im Rahmen &bdquo;gezielter T&ouml;tungen&ldquo; gegen mutma&szlig;liche Terroristen im Graubereich des V&ouml;lkerrechts einzusetzen. Sie argumentieren, dass die minimierte Gefahr eigener Verluste die Hemmschwelle f&uuml;r den t&ouml;dlichen Einsatz senkt.[1]</p>
<p>Eine zweite, weitergehende Sichtweise auf milit&auml;rische Robotik nimmt die zunehmende F&auml;higkeit vieler milit&auml;rischer Systeme in den Blick, Eins&auml;tze praktisch ohne menschliches Zutun durchzuf&uuml;hren. Experten sprechen in diesem Zusammenhang von &bdquo;autonomen Waffensystemen&ldquo; bzw. &bdquo;letalen autonomen Waffensystemen&ldquo; (LAWS), wenn sie gegen Menschen eingesetzt werden. Was genau unter einem &bdquo;autonomen Waffensystem&ldquo; zu verstehen ist, ist umstritten. Eine erste und sehr hilfreiche Ann&auml;hrung bietet die Direktive 3000.09 des amerikanischen Department of Defense vom 21.11.2012, die unter einem &bdquo;autonomen Waffensystem&ldquo; folgendes versteht:</p>
<p>&bdquo;<i>A weapon system that, once activated, can select and engage targets without further intervention by a human operator. This includes human-supervised autonomous weapon systems that are designed to allow human operators to override operation of the weapon system, but can select and engage targets without further human input after activation</i>&ldquo;.[2]</p>
<p>Zwei Aspekte sind an der Definition besonders bemerkenswert: Erstens erfolgen Zielauswahl und Zielbek&auml;mpfung durch ein System ohne weiteren menschlichen Input. Den Menschen kommt zweitens bestenfalls die Rolle einer &Uuml;berwachungsinstanz mit der M&ouml;glichkeit zum Abbruch der Operation zu; im schlechtesten Fall werden sie zu Zuschauern degradiert, die sich vollst&auml;ndig auf die Computeralgorithmen des Systems verlassen m&uuml;ssen, ohne eingreifen zu k&ouml;nnen.</p>
<p>Wer nun glaubt, solche Systeme seien reine Science Fiction-Fantasien, irrt. Es gibt heute schon Waffensysteme, die die genannten Anforderungen zumindest rudiment&auml;r erf&uuml;llen k&ouml;nnten &ndash; sofern man sie in den (oft vorhandenen) vollautomatischen Modus stellen w&uuml;rde. Hierbei handelt es sich bislang um Selbstverteidigungssysteme zum Schutz von Schiffen oder Lagern, die anfliegende Raketen oder Granaten selbstst&auml;ndig detektieren und bek&auml;mpfen. Technisch vorstellbar, wenn auch noch nicht zuverl&auml;ssig umsetzbar, sind z.&nbsp;B. Systeme, die auf einem Schlachtfeld alle Personen angreifen, die nicht durch einen speziellen Sender als &bdquo;Freund&ldquo; gekennzeichnet sind oder die auf Basis einer Gesichtserkennungssoftware bestimmte Zielpersonen in einer Gruppe identifizieren und t&ouml;ten. Gegen&uuml;ber den aktuell mit Kampfdrohnen praktizierten &bdquo;gezielten T&ouml;tungen&ldquo; w&auml;re dies eine neue Stufe. Noch setzt kein Staat vollautonome Waffen gegen Menschen ein. Die Systeme, die autonom eingesetzt werden k&ouml;nnten, sind bewusst immer noch von menschlicher Zustimmung abh&auml;ngig.</p>
<p>Die aktuell wohl gr&ouml;&szlig;te H&uuml;rde f&uuml;r solche Systeme ist, dass sie &ndash; zumindest zum jetzigen Zeitpunkt &ndash; nicht in der Lage sind, zentrale Forderungen des Internationalen Humanit&auml;ren V&ouml;lkerrechts (IHL) angemessen umzusetzen, wie z.B. die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten oder der proportionale Einsatz der Mittel zum angestrebten milit&auml;rischen Ziel (Human Rights Watch 2012). Es ist aber nicht auszuschlie&szlig;en, dass die Technologie voranschreitet und eine ad&auml;quate Umsetzung des V&ouml;lkerrechts in den Bereich des M&ouml;glichen r&uuml;ckt. Deshalb gilt es, neben der rechtlichen Seite auch die ethische Seite der milit&auml;rischen Robotik und die mit ihr verbundenen strategischen Entwicklungen zu betrachten. Dies soll im Folgenden geschehen. Wir greifen dabei auf die Unterscheidung zwischen ferngesteuerten und autonomen Systemen sowie zwei Varianten der Theorie des gerechten Krieges zur&uuml;ck.</p>
<h5>Milit&auml;&shy;ri&shy;sche Robotik und die Theorie des gerechten Krieges</h5>
<h2 class="auto-created">Kampf&shy;drohnen und gezielte T&ouml;tungen</h2>
<p>In den letzten eineinhalb Jahrzehnten (vor allem nach dem Irak-Krieg) ist die Diskussion um die Theorie des gerechten Krieges (TGK) wieder neu entflammt, hat bedeutende Wendungen genommen und wird nun auch auf die ethischen Probleme des Einsatzes milit&auml;rischer Robotik angewandt. Die zentrale Entwicklung dieses ethischen Ansatzes zur Rechtfertigung, aber auch zur Beschr&auml;nkung von bewaffneten Konflikten liegt im Wandel vom normativen Kollektivismus hin zum Individualismus. W&auml;hrend beispielsweise der bedeutendste Vertreter der TGK, der Sozialphilosoph Michael Walzer, in seinem Standardwerk &bdquo;Gibt es den gerechten Krieg?&ldquo; (1977; vgl. auch Walzer 2004) noch ganz vom Krieg als einem kollektiven Unternehmen ausging, stehen die sogenannten &bdquo;Revisionistischen Theoretiker_innen&ldquo; (RTGK) einem liberalen Individualismus nahe, der nicht auf Gruppenzugeh&ouml;rigkeit, sondern individuelle &bdquo;Haftbarkeit&ldquo; (liability) abstellt (McMahan 2004; McMahan 2011). Bei Walzer ist Krieg eine Handlung, die politische Gemeinschaften vornehmen. Die politische F&uuml;hrung begeht ein Verbrechen, wenn sie unberechtigterweise einen illegitimen bewaffneten Konflikt vom Zaun bricht. Auf die Soldat_innen wirkt sich diese Illegitimit&auml;t aber nicht aus, denn sie unterliegen auf beiden Seiten den gleichen Pflichten, besitzen aber auch Rechte, die sich aus dem &bdquo;Recht im Krieg&ldquo; (ius in bello) ergeben. Zu den Rechten geh&ouml;rt z.B., f&uuml;r T&ouml;tungshandlungen an Soldat_innen der Gegenseite nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden, solange man nicht gegen Pflichten (etwa das Verbot, kampfunf&auml;hige oder gefangene Gegner zu t&ouml;ten) verst&ouml;&szlig;t. Anders ausgedr&uuml;ckt: Wenn die K&auml;mpfer gem&auml;&szlig; der Regeln t&ouml;ten, ist ihnen das nicht moralisch anzulasten. Warum und f&uuml;r welche Ziele sie k&auml;mpfen, ist irrelevant (Walzer 1977). Diese Sicht dr&uuml;ckt sich heute im Wesentlichen im humanit&auml;ren V&ouml;lkerrecht aus.</p>
<p>Die revisionistische Theorie des gerechten Krieg hingegen lehnt diese Gleichstellung aller Soldat_innen und ihre damit einhergehende moralische Entlastung ab. F&uuml;r sie gibt die individuelle Selbstverteidigungssituation das normative Muster ab, von dem her auch bewaffnete Konflikte gedacht werden m&uuml;ssen. Hier hilft eine Analogie aus dem zivilen Leben: Einem Angreifer steht im Falle eines ungerechten &Uuml;berfalls, wenn er in gerechter Notwehr oder von dritten Personen in gerechter Nothilfe gewaltsam gestoppt wird, selbst keine Notwehr zu; er kann eigene Gewalt nicht damit entschuldigen. &Uuml;bertragen bedeutet das: Wer sich an einem ungerechten Krieg beteiligt, ist nach dieser Theorie moralisch haftbar und kann sich nicht beschweren, wenn er/sie selbst angegriffen wird. F&uuml;r Revisionist_innen ist kriegerische Gewalt also multiplizierte individuelle Gewalt.</p>
<p>Eine Schwierigkeit dieses Ansatzes liegt darin, dass sie der politischen Natur von bewaffneten Konflikten nicht ganz gerecht wird. Ein Vorteil dieser individualistischen Sichtweise hingegen ist, dass man sie einfacher auf die Beteiligung von nichtstaatlichen Kriegsakteuren und die sich immer weiter individualisierende Milit&auml;rtechnologie anwenden kann. Die Entwicklung und Nutzung von bewaffneten Drohnen hat, wie oben angedeutet, die Praxis der sogenannten &bdquo;gezielten T&ouml;tungen&ldquo; erheblich ausgedehnt. Gezielte T&ouml;tungen sind nat&uuml;rlich nicht nur mit bewaffneten Drohnen &ndash; also milit&auml;rischer Robotik &ndash; m&ouml;glich. Aber dass sie insbesondere am Ende des letzten Jahrzehnts so h&auml;ufig geworden sind, hat selbstverst&auml;ndlich auch mit der technischen Verf&uuml;gbarkeit des Instruments und den relativ gefahrlosen Einsatzm&ouml;glichkeiten zu tun.</p>
<p>Der Unterschied in den beiden ethischen Herangehensweisen kann an einem Drohneneinsatz gut verdeutlicht werden:</p>
<p>Die sogenannte &bdquo;traditionelle Theorie des gerechten Krieges&ldquo; bei Michael Walzer unterschied gewisserma&szlig;en verschiedene normative Wirklichkeiten: die Wirklichkeit des Alltagslebens und die Wirklichkeit des Krieges. Krieg gilt hier als ein normativer Sonderzustand. Entsprechend ist f&uuml;r die ethische Bewertung von Drohneneins&auml;tzen nur zu fragen, ob erstens tats&auml;chlich ein Krieg bzw. bewaffneter Konflikt zwischen zwei oder mehreren politischen Gemeinschaften vorliegt, und ob zweitens das Mittel der Kriegsf&uuml;hrung dem ius in bello (also dem humanit&auml;r-v&ouml;lkerrechtlichen Bestimmungen, z.&nbsp;B. den Genfer Konventionen und seinen Zusatzprotokollen) entspricht. Sind diese beiden Bedingungen erf&uuml;llt, ist der Einsatz bewaffneter Drohnen aus theoretischer Sicht legitim und v&ouml;lkerrechtlich legal.</p>
<p>F&uuml;r den Revisionismus in der Theorie des gerechten Krieges hingegen m&uuml;ssen sich Gewalthandlungen daran messen, ob sie individuelle Rechtsverletzungen verhindern. Krieg wird nach den gleichen normativen Regeln betrachtet, mit denen wir auch Gewalt im Alltag beurteilen w&uuml;rden. Es kommen also die oben diskutierten Bedingungen legitimer Selbstverteidigung (oder eben Fremdverteidigung) ins Spiel. Eine entscheidende Frage in diesem Zusammenhang ist, ob die eingesetzte Gewalt n&ouml;tig ist, um die widerrechtliche Gewalt des Angreifers abzuwehren. Das ist sie nur dann, wenn der widerrechtliche Angriff schon stattfindet oder zumindest unmittelbar bevorsteht. Die Bedingung des &bdquo;immediate threat&ldquo; ist f&uuml;r legitime Verteidigung ein entscheidendes Kriterium. Es ist unzul&auml;ssig, Soldat_innen oder K&auml;mpfer_innen zu t&ouml;ten, die aktuell oder auf absehbare Zeit keine Bedrohung darstellen, so dass sie noch mit anderen, milderen Mitteln zu stoppen w&auml;ren. Milit&auml;rische Robotik, gerade ferngesteuerte und autonome, bewirkt aber schon oft im Vorfeld, dass es zu dieser unmittelbaren Bedrohung nicht kommt, wenn potenzielle Angreifer entweder bereits pr&auml;ventiv gezielt get&ouml;tet werden oder durch Fernsteuerung oder autonome Robotik eine Distanz geschaffen wurde, die ihnen gar keine M&ouml;glichkeit zur unmittelbaren Bedrohung l&auml;sst (vgl. Kahn 2002). Freilich k&ouml;nnen illegitime Angreifer_innen Dritte (also nicht die milit&auml;risch Intervenierenden) unmittelbar bedrohen. In solchen F&auml;llen ist ein Einsatz m&ouml;glicherweise zu rechtfertigen, falls es kein milderes Mittel zur Abwehr gibt (genauer bei Koch 2017a).</p>
<p>Im Endeffekt erfordert dieser Ansatz eine Beurteilung von Gewalteins&auml;tzen auf der Basis dessen, was wir heute Grund- oder Menschenrechtssystematik nennen k&ouml;nnen (vgl. Gei&szlig; 2015). So darf beispielsweise keine Person mit t&ouml;dlicher Gewalt angegriffen werden, wenn zur Abwehr der Bedrohung, die von ihr ausgeht, auch die Festnahme reichen w&uuml;rde. Hierf&uuml;r eignen sich Drohnen &ndash; im Gegensatz bspw. zu Spezialkr&auml;ften &ndash; nicht. Drohnen k&ouml;nnen nur beobachten und t&ouml;ten, sie kennen keine Zwischenstufen.</p>
<p>Andererseits ist im Falle einer legitimen Selbstverteidigung die illegitim angegriffene Person selbst nicht &bdquo;haftbar&ldquo;. Sie unterliegt keiner Pflicht, gr&ouml;&szlig;ere Risiken im Verteidigungsakt auf sich zu nehmen. Sie unterliegt aber einer Pflicht, die Risiken f&uuml;r unbeteiligte Dritte so gering wie m&ouml;glich zu halten, denn auch diese dritten Personen sind nicht haftbar. Diese beiden normativen Momente k&ouml;nnen dazu f&uuml;hren, dass sich der legitime Verteidiger gewisserma&szlig;en moralisch gezwungen sieht, das pr&auml;zise technologische Instrument aus der Distanz zu nutzen, das den &bdquo;Kollateralschaden&ldquo; und die Bedrohung f&uuml;r ihn selbst m&ouml;glichst gering h&auml;lt. Daher pl&auml;dieren auch &bdquo;Revisionisten&ldquo; h&auml;ufig (trotz des genannten Defizits bei der Unmittelbarkeitsbedingung) f&uuml;r den Einsatz von Drohnentechnologie (Strawser 2010). Eine eindeutige ethische Ablehnung des Einsatzes bewaffneter Drohnen l&auml;sst sich also auch nicht aus der revisionistischen Variante der Theorie des gerechten Friedens herauslesen; vielmehr gilt es, bei jedem individuellen Fall erneut abzuw&auml;gen.</p>
<h5>Autonome Milit&auml;r&shy;ro&shy;botik</h5>
<p>Auch die Nutzung von LAWS l&auml;sst sich nach den beiden genannten Perspektiven beurteilen: F&uuml;r die traditionelle TGK ist milit&auml;rische Robotik nicht ausgeschlossen, wenn sich deren Gewalt an v&ouml;lkerrechtlichen Kernprinzipien messen l&auml;sst, also z.B. nur gegen klar identifizierbare und identifizierte gegnerische Kombattanten richtet. Es mag eine offene Frage sein, ob LAWS diese Unterscheidung technisch gelingt, oder ob sie die Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit ziviler Kollateralsch&auml;den beurteilen k&ouml;nnen. Die technischen Unzul&auml;nglichkeiten schlie&szlig;en ihre Nutzung aber nicht generell aus.</p>
<p>Aus Sicht der oben skizzierten RTGK hingegen m&uuml;sste auch ein autonomer Milit&auml;rroboter erst einmal versuchen, eine Zielperson mit nicht-letalen Mitteln lediglich festzunehmen. Ebenso wenig wie ein Polizist einen in flagranti gestellten M&ouml;rder einfach erschie&szlig;en darf, weil dieser &uuml;ber grundlegende Rechte verf&uuml;gt, d&uuml;rfte ein autonomer Roboter einen Gegner einfach so t&ouml;ten &ndash; selbst wenn dieser plant, einen illegitimen Angriff auf Menschen durchzuf&uuml;hren. Dies gilt umso mehr, als der Roboter nat&uuml;rlich keine R&uuml;cksicht auf sein eigenes &bdquo;&Uuml;berleben&ldquo; nehmen muss.</p>
<p>Jenseits der beiden Ans&auml;tze gibt es weitere ethische Fragen mit Blick auf autonome Waffensysteme: (1) Die Intuition, dass Maschinen nicht &uuml;ber das Leben von Menschen entscheiden d&uuml;rfen, (2) die Vermutung einer Verantwortungsl&uuml;cke, (3) neu auftretende Risiken. Hier f&auml;llt die Bewertung ebenfalls uneinheitlich aus.</p>
<p>(1) Vielfach wird vorgebracht, dass autonome Waffensysteme nicht &uuml;ber Leben und Tod von Menschen &bdquo;entscheiden&ldquo; d&uuml;rfen. Das ist eine verwirrende Ausdrucksweise, denn eine Maschine entscheidet nicht im selben Sinne wie ein Mensch, der ein zeitlich ausgreifendes Bewusstsein hat, den Horizont einer Zukunft mit einbezieht oder Wertgesichtspunkte abw&auml;gt &ndash; was oft unbewusst geschieht (Scheffler 2013: 99). Das kann eine Maschine nicht, auch wenn sie einem hochkomplexen und selbst f&uuml;r den Entwickler nicht mehr ganz durchschaubaren Programm folgt. Wir deuten mit solchen Redeweisen das Verhalten von Maschinen mit anthropomorphen Ausdr&uuml;cken, vom Menschen her. Aber vielleicht deuten wir bald das menschliche Verhalten mit Ausdr&uuml;cken, deren Gehalt wir vor allem aus maschinellen Abl&auml;ufen entnehmen. Das w&uuml;rde zu einer Selbstreduktion des Menschlichen f&uuml;hren.</p>
<p>Wer seine Ethik blo&szlig; an Handlungsfolgen ausrichtet, sieht in der maschinellen &bdquo;Entscheidung&ldquo; nicht notgedrungen einen Einwand gegen autonome Waffensysteme. Schlie&szlig;lich k&ouml;nnten ja die zu erwartenden Folgen w&uuml;nschenswerter sein als bei menschlichen Bedienern. Genau das behaupten die Bef&uuml;rworter autonomer Waffensysteme: diese sollen sogar &bdquo;ethischer&ldquo; programmiert werden k&ouml;nnen als Menschen sich normalerweise verhalten (vgl. z.B. Arkin 2010; M&uuml;ller/Simpson 2014; Purves et al. 2014). Wahrscheinlich w&uuml;rden sich z.B. viele Menschen lieber einem Operationsroboter statt einem menschlichen Chirurgen anvertrauen, wenn die statistische Erfolgsaussicht bei dem Roboter signifikant &uuml;ber der des Menschen liegt. &Uuml;ber die Frage, wie dieser Roboter &bdquo;entscheidet&ldquo;, w&uuml;rden sie sich keine weiteren Gedanken machen.&nbsp;</p>
<p>(2) Einige Autoren heben daher auf eine andere Norm ab: Es darf nicht sein, dass Menschen einen Prozess in Gang setzen, f&uuml;r den sich keine (nat&uuml;rliche) Person mehr verantwortlich machen l&auml;sst (Sparrow 2007). In der Tat beunruhigt es die Meisten, wenn etwas vor sich geht, f&uuml;r das keine zust&auml;ndige Person verantwortlich gemacht werden kann, falls etwas schief l&auml;uft. Verfechter autonomer Robotik k&ouml;nnten hier einwenden, es m&uuml;sse uns doch nicht st&ouml;ren, dass niemand verantwortlich ist, solange die Ergebnisse, die mit der Nutzung der Robotik erzielt werden, deutlich besser sind als ohne deren Nutzung. Oder provokant gefragt: Was hat man davon, wenn man eine Person f&uuml;r ein schlechtes Ereignis verantwortlich machen kann, zu dem es bei Nutzung von &bdquo;unverantwortlicher&ldquo; Robotik vermutlich gar nicht gekommen w&auml;re?</p>
<p>Verantwortlichkeit ist eine soziale Relation: Vielfach ist sie nicht einfach &sbquo;nat&uuml;rlich&lsquo; gegeben, sondern in einer gesellschaftlichen Praxis etabliert oder durch soziale Institutionen (wie dem positiven Recht) erst erzeugt. Die Frage, ob die Programmierer, die Hersteller, Nutzer oder andere die Verantwortung f&uuml;r die ungew&uuml;nschten und sch&auml;dlichen Auswirkungen von autonomer Robotik tragen sollen, ist wichtig; vielleicht lie&szlig;e sich in einem konsensuellen Prozess eine Antwort darauf finden.</p>
<p>(3) Auch wenn sie nicht jeden &uuml;berzeugen m&ouml;gen, sind mit den beiden Argumentationslinien Probleme angezeigt, die zu vertiefter Reflexion auffordern: zur Weise, wie wir Verantwortlichkeit verstehen, und zu Analogien bzw. Disanalogien im Sprechen &uuml;ber Mensch und Maschine. F&uuml;r das praktische Urteil im angewandt-ethischen Sinne ist wahrscheinlich gar keine so vertiefte Reflexion n&ouml;tig. M&ouml;glicherweise liegt der Haupteinwand, der sich gegen t&ouml;dliche autonome Waffensysteme vorbringen l&auml;sst, auf der schlichten Ebene der Risikenabw&auml;gung komplexer Systeme.[3] Wir wissen heute einfach nicht, was alles mit solchen Ger&auml;ten passieren kann. Welche Auswirkungen sind zu erwarten, wenn zwei autonome Waffensysteme miteinander in Kontakt kommen? Verst&auml;rken sie sich dann gegenseitig und treten eine Kaskade von Waffenanwendungen los? Nat&uuml;rlich k&ouml;nnen auch gro&szlig;e Risiken wieder abgewogen werden gegen&uuml;ber gro&szlig;en g&uuml;nstigen Folgen; manche halten beispielsweise die Risiken der zivilen Nutzung der Kernenergie f&uuml;r vertretbar angesichts der kosteng&uuml;nstigen M&ouml;glichkeit, damit gro&szlig;e Mengen von Strom zu erzeugen. Dennoch spricht vieles f&uuml;r eine Art &bdquo;Vorsichtsprinzip&ldquo; (Nida-R&uuml;melin et al. 2012, Kap. 6), das bei sehr gro&szlig;en Risiken eine ethische Bremse einzieht. Risiken, die wirklich an die Substanz unserer Lebensgrundlagen gehen, sollten auch bei gro&szlig;en Vorteilen nicht eingegangen werden. Denn gro&szlig;e Risiken kollektivieren in unvertretbarem Ausma&szlig;: Den Schaden haben alle zu tragen, auch jene, die von den Vorteilen nicht profitieren oder profitiert h&auml;tten. Die Risiken der Nutzung autonomer Waffensysteme geh&ouml;ren aber m&ouml;glicherweise genau in diese Kategorie derer von unvertretbarem Ausma&szlig;.</p>
<h5>Wie weiter?</h5>
<p>In der Summe ist festzuhalten, dass der Einsatz von Kampfdrohnen und auch von zuk&uuml;nftigen letalen autonomen Waffensystemen aus Sicht der Theorie(n) des gerechten Krieges ethisch durchaus kontrovers diskutiert werden kann, die Kritik an letalen autonomen Waffensystemen breiter und fundamentaler ausf&auml;llt. Dies dr&uuml;ckt sich auch in der Debatte um Kampfdrohnen und LAWS aus. W&auml;hrend Kampfdrohnen immer st&auml;rker zu einem grunds&auml;tzlich akzeptierten milit&auml;rischen Mittel werden, bei dem von der Mehrheit der am Diskurs beteiligten nur das &bdquo;wann&ldquo; und nicht das grunds&auml;tzlichere &bdquo;ob&ldquo; diskutiert wird, hat sich gegen&uuml;ber letalen autonomen Systemen eine breite gesellschaftliche Abwehrfront gebildet (Sauer 2016). Es ist vor diesem Hintergrund nicht &uuml;berraschend, dass es keine internationalen Anstrengungen zu einem Verbot bewaffneter ferngesteuerter Drohnen gibt. Gleichwohl ist es bedauerlich, dass gerade die westlichen Vorreiter dieser Technologie auch keine Anstalten machen, sich f&uuml;r internationale Mindeststandards bei den Eins&auml;tzen stark zu machen. Die von Pr&auml;sident Obama in den letzten Wochen seiner Amtszeit ver&ouml;ffentlichten Direktiven zum Einsatz von Kampfdrohnen (Obama 2016) sollten m&ouml;glicherweise den Nukleus einer, wenn auch sehr breit interpretierten, internationalen Einsatznorm darstellen. Allerdings sind diese (zu) sp&auml;ten Anstrengungen im Zuge der deutlich undifferenzierteren Einsatzpraktiken seines Nachfolgers schnell unter die R&auml;der gekommen (Sch&ouml;rnig 2017). Auch wenn es schmerzt, muss man der Realit&auml;t hier ins Auge sehen: die milit&auml;rische Kampfdrohne wird nicht verschwinden und die Chancen auf eine Regulierung der Eins&auml;tze oder die Eind&auml;mmung ihrer Verbreitung wurden &ndash; vermutlich &ndash; verpasst.</p>
<p>Positiver sieht die Entwicklung hingegen bei den letalen autonomen Waffensystemen aus. Hier fasste die f&uuml;nfte &Uuml;berpr&uuml;fungskonferenz der UN-Waffenkonvention (Convention on Certain Conventional Weapons, CCW) im Dezember 2016 nach drei inoffiziellen Treffen 2014, 2015 und 2016 den Beschluss, ab dem Sommer 2017 eine offizielle und zeitlich nicht begrenzte Group of Governmental Experts (GGE) einzusetzen (Sch&ouml;rnig 2016). Ziel ist es, der CCW Vorschl&auml;ge f&uuml;r den Umgang mit LAWS zu unterbreiten, die bis zu einem Verbot dieser Waffen reichen k&ouml;nnten. Ob die Vorschl&auml;ge dann die Zustimmung der teilnehmenden Staaten erhalten, ist noch nicht klar. Denn obwohl noch kein Staat letale autonome Waffen besitzt und einsetzt, haben sich selbst kritische Staaten wie Deutschland bisher nicht eindeutig zu einem Verbot bekannt. Bislang wagt sich von den technologisch fortgeschrittenen Staaten keiner aus der Deckung. Entsprechend w&auml;re eine koordinierte Positionierung mehrerer europ&auml;ischer Staaten w&uuml;nschenswert und sollte angestrebt werden. Viel wird allerdings von zwei Faktoren abh&auml;ngen: Erstens, ob es der Expertengruppe gelingt, eine Definition autonomer Waffensysteme zu entwickeln, der alle zentralen Akteure zustimmen k&ouml;nnen. Und zweitens, wie mit der Frage der &Uuml;berpr&uuml;fung der Einhaltung eines m&ouml;glichen Verbots umgegangen wird. Das Herzst&uuml;ck eines autonomen Waffensystem ist nicht die Hard-, sondern die Software, die deutlich schwieriger zu inspizieren ist (Sch&ouml;rnig 2016). Angesichts der Tatsache, dass sich bislang aber kein Staat mit Verve gegen ein Verbot engagiert, darf man verhalten optimistisch auf eine r&uuml;stungskontrollpolitische Beschr&auml;nkung &ndash; vielleicht sogar ein Verbot &ndash; letaler autonomer Waffensysteme hoffen.&nbsp;<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>
<p><b>BERNHARD&nbsp;KOCH&nbsp;</b><i>&nbsp; Jahrgang 1971, Dr. phil., stellvertretender Leiter am Institut f&uuml;r Theologie und Frieden, Hamburg, und Lehrbeauftragter an der Goethe-Universit&auml;t Frankfurt am Main. Wichtigste aktuelle Publikation: Den Gegner sch&uuml;tzen? Zu einer aktuellen Kontroverse in der Ethik des bewaffneten Konflikts, Hrsg. (2014), Nomos. Aktuelle Forschungsschwerpunkte sind Ethik und Gewalt, Ethik und der Einsatz autonomer Waffensysteme und rechtsethische Fragestellungen. </i></p>
<p><b>NIKLAS SCH&Ouml;RNIG&nbsp;</b><i>&nbsp; Jahrgang 1972, Dr. phil., Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Leibniz Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, Frankfurt. Wichtigste aktuelle Buchver&ouml;ffentlichung: The Militant Face of Democracy. Liberal Forces for Good (2013), Cambridge University Press; Hrsg. mit Anna Geis und Harald M&uuml;ller. Aktuelle Themenschwerpunkte: Zukunft des Krieges, milit&auml;rische Robotik, R&uuml;stungskontrolle und australische Au&szlig;en und Sicherheitspolitik.</i></p>
<h2 class="auto-created">Literatur: </h2>
<p>Arkin, Ron 2010: The Case for Ethical Autonomy in Unmanned Systems; in: Journal of Military Ethics, Jg. 9, H. 4, S. 332-41.</p>
<p>Gei&szlig;, Robin, 2015: Die v&ouml;lkerrechtliche Dimension autonomer Waffensysteme, Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung, <a href="http://library.fes.de/pdf-files/id/ipa/11444-20150619.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://library.fes.de/pdf-files/id/ipa/11444-20150619.pdf</a>.</p>
<p>Gilli, Andrea/Gilli, Mauro 2017: European defence cooperation in the second machine age, Brief Issue 14, European Institute for Security Studies, Brussels</p>
<p>Human Rights Watch 2012: Losing Humanity. The Case against Killer Robots, Washington, DC</p>
<p>Jungholt, Thorsten/Meyer, Simone 2012: De Maizi&egrave;re wirbt f&uuml;r Einsatz bewaffneter Drohnen, in: Die Welt, 3.8.2012 (online: <a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article108473948/De-Maiziere-wirbt-fuer-Einsatz-bewaffneter-Drohnen.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.welt.de/politik/deutschland/article108473948/De-Maiziere-wirbt-fuer-Einsatz-bewaffneter-Drohnen.html</a>, letzter Zugriff 3.5.2017).</p>
<p>Kahn, Paul W. 2002: The Paradox of Riskless Warfare; in: Philosophy &amp; Public Policy Quarterly, Jg. 22, H. 3, S. 2-8.</p>
<p>Koch, Bernhard 2017a: Diskussionen zum Kombattantenstatus in asymmetrischen Konflikten. In: Ines-Jacqueline Werkner und Klaus Ebeling (Hrsg.): Handbuch Friedensethik, Wiesbaden 2017, 843-854.</p>
<p>Koch, Bernhard 2017b: Hybride Ethik f&uuml;r hybride Kriege? Reichweite und Grenzen der sogenannten &bdquo;revisionistischen Theorie des gerechten Krieges&ldquo;. In: Hans-Georg Ehrhart (Hrsg.): Krieg im 21. Jahrhundert. Konzepte, Akteure, Herausforderungen, Baden-Baden 2017, 88-113.</p>
<p>Koch, Bernhard/Sch&ouml;rnig, Niklas 2015: &bdquo;The Dangers of Lethal Autonomous Weapon Systems&ldquo;, Justitia et Pax, <a href="http://www.juspax-eu.org/en/dokumente/JPE-MEMO-1-LAWS-EN.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.juspax-eu.org/en/dokumente/JPE-MEMO-1-LAWS-EN.pdf</a>. Letzter Zugriff 19.4.2017.</p>
<p>McMahan, Jeff 2004: The Ethics of Killing in War; in: Ethics, Jg. 114, H. 4, S. 693-733.</p>
<p>McMahan, Jeff 2011: Who is liable to be killed in war? ; in: Analysis, Jg. 71, H. 3, S. 544-59.</p>
<p>M&uuml;ller, Vincent C. /Simpson, Thomas W. 2014: Autonomous Killer Robots are Probably Good News, in J. Seibt, R. Hakli and M. N&Oslash;rskov (Hrsg.): Sociable Robots and the Future of Social Relations, Amsterdam, 297-305.</p>
<p>Nida-R&uuml;melin, Julian /Rath, Benjamin/Schulenburg, Johann 2012. Risikoethik, Berlin/Boston</p>
<p>Obama, Barack 2016: &ldquo;Report on the Legal and Policy Frameworks Guiding the United States&#8216; Use of Military Force and Related National Security Operations&rdquo;, The White House, <a href="https://assets.documentcloud.org/documents/3232594/Read-the-Obama-administration-s-memo-outlining.pdf" target="_blank" rel="noopener">https://assets.documentcloud.org/documents/3232594/Read-the-Obama-administration-s-memo-outlining.pdf</a>. Letzter Zugriff: 28.4.2017</p>
<p>Purves, Duncan /Jenkins, Ryan /Strawser, Bradley J. 2014: Autonomous Machines, Morals Judgement, and Acting for the Right Reasons; in: Ethical Theory and Moral Practice, Jg. 18, H. 4, S. 851-72.</p>
<p>Sauer, Frank 2016: Stopping &lsquo;Killer Robots&rsquo;: Why Now Is the Time to Ban Autonomous Weapons Systems; in: Arms Control Today, Jg. 46, H. 8, S. 8-13.</p>
<p>Sayler, Kelley 2015: A World of Proliferated Drones: A Technology Primer, Washington, DC. <a href="https://s3.amazonaws.com/files.cnas.org/documents/CNAS-World-of-Drones_052115.pdf" target="_blank" rel="noopener">https://s3.amazonaws.com/files.cnas.org/documents/CNAS-World-of-Drones_052115.pdf</a>. Letzter Zugriff 28.4.2017.</p>
<p>Scheffler, Samuel 2013. Death and Afterlife, Oxford</p>
<p>Sch&ouml;rnig, Niklas 2016: &bdquo;R&uuml;ckt ein Verbot von &bdquo;Killer Robots&ldquo; n&auml;her?&ldquo;, HSFK, 20.12.2016, <a href="https://www.hsfk.de/publikationen/autonome-waffensysteme/" target="_blank" rel="noopener">https://www.hsfk.de/publikationen/autonome-waffensysteme/</a>. Letzter Zugriff: 2.5.2017</p>
<p>Sch&ouml;rnig, Niklas 2017: Just when you thought things would get better. From Obama&#8217;s to Trump&#8217;s drone war; in: Orient, Jg. 58, H. 2, S. 37-42.</p>
<p>Sparrow, Robert 2007: Killer Robots; in: Journal of Applied Philosophy, Jg. 24, H. 1, S. 62-77.</p>
<p>Strawser, Bradley Jay 2010: Moral Predators: The Duty to Employ Unihabited Aerial Vehicles; in: Journal of Military Ethics, Jg. 9, H. 4, S. 342-68.</p>
<p>Walzer, Michael 1977. Just and Unjust Wars. A Moral Argument with Historical Illustrations, New York</p>
<p>Walzer, Michael 2004. Arguing about War, New Haven</p>
<h2 class="auto-created">Anmerkungen:</h2>
<p>1 Eine &Uuml;bersicht &uuml;ber die hoch umstrittenen US-Drohneneins&auml;tze in Pakistan, dem Jemen und Somalia, sowie eine breit angelegte Kritik bietet z.B. die Webseite des britischen Bureau of Investigative<br />Journalism, <a href="https://www.thebureauinvestigates.com/projects/drone-war" target="_blank" rel="noopener">https://www.thebureauinvestigates.com/projects/drone-war</a>. Letzter Zugriff 03.05.2017.</p>
<p>2 Vgl. <a href="http://www.dtic.mil/whs/directives/corres/pdf/300009p.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.dtic.mil/whs/directives/corres/pdf/300009p.pdf</a>, S. 13f; letzter Zugriff 3.5.2017.</p>
<p>3 Dieser Aspekt ist leitend im Positionspapier der Kommission Justitia et Pax Europa: Koch and Sch&ouml;rnig, 2015.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/autonome-drohnen-die-besseren-waffen-1/">Autonome Drohnen  die besseren Waffen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Bundeswehr im Cyberraum: quo vadis?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/die-bundeswehr-im-cyberraum-quo-vadis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Aug 2017 12:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/die-bundeswehr-im-cyberraum-quo-vadis/</guid>

					<description><![CDATA[<p>in: vorg&#228;nge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 55-64 Die Digitalisierung ver&#228;ndert nicht nur die Arbeits- und Lebenswelt, sie wirkt sich zunehmend auf milit&#228;rische Strategien und die Formen der Kriegsf&#252;hrung aus &#8211; auch bei der Bundeswehr. Digitale Waffen erlauben es, mit vergleichsweise wenig Aufwand gro&#223;e Sch&#228;den hervorzurufen, insbesondere in der zivilen Infrastruktur eines gegnerischen Landes. Wie [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorg&auml;nge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 55-64</p>
<p><i>Die Digitalisierung ver&auml;ndert nicht nur die Arbeits- und Lebenswelt, sie wirkt sich zunehmend auf milit&auml;rische Strategien und die Formen der Kriegsf&uuml;hrung aus &#8211; auch bei der Bundeswehr. Digitale Waffen erlauben es, mit vergleichsweise wenig Aufwand gro&szlig;e Sch&auml;den hervorzurufen, insbesondere in der zivilen Infrastruktur eines gegnerischen Landes. Wie weit sich die Konventionen und politischen wie rechtlichen Regulierungsversuche des Milit&auml;rischen auf diese neue Form der Auseinandersetzung &uuml;bertragen lassen, und welche neuen Probleme und Streitfragen dabei auftreten, erl&auml;utert der folgende Beitrag von Stefan Heumann. </i></p>
<p>Wie milit&auml;rische Konflikte im Zeitalter des Internets aussehen, besch&auml;ftigt schon seit vielen Jahren Verteidigungsexperten auf der ganzen Welt. W&auml;hrend milit&auml;rische Gro&szlig;m&auml;chte wie die Vereinigten Staaten, Russland und China seit Jahren ihre F&auml;higkeiten f&uuml;r die Kriegsf&uuml;hrung im Cyberraum ausbauen, gab es in Deutschland vergleichsweise wenig &ouml;ffentliche Aufmerksamkeit f&uuml;r die Rolle der Bundeswehr im Cyberraum. Ein wichtiger Meilenstein f&uuml;r das Verteidigungsministerium war der im April 2016 fertiggestellte &#8222;Abschlussbericht Aufbaustab Cyber- und Informationsraum.&#8220; Auch das j&uuml;ngste Wei&szlig;buch (2016) des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr erkennt in der Abwehr beziehungsweise Bek&auml;mpfung von Bedrohungen aus dem Cyberraum ein zentrales Handlungsfeld.[1] Die Einrichtung des neuen Kommandos Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr zum 1.&nbsp;April 2017 mit dem Ziel einer zuk&uuml;nftigen Personalst&auml;rke von 13.500 Cyber-Soldatinnen zeigt, wie ernst man dieses Handlungsfeld mittlerweile nimmt.[2]</p>
<p>Mit der Einrichtung des Cyber-Kommandos ist die Bundeswehr nun auch in einer breiteren, &ouml;ffentlichen Debatte um offensive Cyber-Operationen angekommen. Im Zentrum steht vor allem die Frage, was Eins&auml;tze im Cyberraum eigentlich f&uuml;r die Bundeswehr bedeuten. Um diese Frage beantworten zu k&ouml;nnen, ist es wichtig, klar herauszuarbeiten, was Cyber-Operationen eigentlich sind und wie sie sich von anderen Waffengattungen unterscheiden. Der Einsatz milit&auml;rischer Mittel ist an gesetzliche und verfassungsrechtliche Vorgaben sowie das V&ouml;lkerrecht gebunden. Wenn es sich bei Cyber-Operationen wirklich um eine neue Art der Kriegsf&uuml;hrung handelt, brauchen wir dringend eine breite Diskussion, welche Regeln f&uuml;r das Milit&auml;r hier gelten sollen.</p>
<h5>Urspr&uuml;nge der digitalen Revolution im Milit&auml;r liegen im Kalten Krieg </h5>
<p>Die Revolution der Informations- und Telekommunikationstechnologie sowie die globale Vernetzung von IT-Systemen &uuml;ber das Internet hat selbstverst&auml;ndlich auch das Milit&auml;r stark ver&auml;ndert. Das Milit&auml;r war allerdings nicht einfach ein Rezipient des technologischen Wandels, sondern hat die Entwicklung von Computern und ihre Vernetzung selbst vorangetrieben. Das hieraus einmal ein eigenes, neues Gebiet f&uuml;r milit&auml;rische Operationen entsteht, ist eine Entwicklung, die erst nach dem Ende des Kalten Krieges richtig Fahrt aufgenommen hat. Um zu verstehen, was Cyber-Operationen f&uuml;r das Milit&auml;r heute bedeuten, ist ein kurzer R&uuml;ckblick auf die historischen Wurzeln hilfreich.</p>
<p>Wie Thomas Rid (2016) eindr&uuml;cklich nachgezeichnet hat, liegen die Urspr&uuml;nge von dem, was wir heute als Cyberraum verstehen, in milit&auml;rischen Forschungen zur automatisierten Zielerfassung in der Luftabwehr w&auml;hrend des Zweiten Weltkriegs. Ausgehend von diesem konkreten Problem wurde das Potenzial von Computern in der Kriegsf&uuml;hrung schnell erkannt. Die Steigerung der Rechenleistung von Computern erm&ouml;glichte die Verarbeitung gro&szlig;er Informationsmengen und die Durchf&uuml;hrung komplexer Rechenleistungen innerhalb k&uuml;rzester Zeit. Computerbasierte Berechnungen bildeten die Grundlage f&uuml;r Raketenangriffs- und Abwehrstrategien, die nach Ende des Zweiten Weltkriegs den R&uuml;stungswettlauf zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion pr&auml;gten.</p>
<p>Die wachsende Bedeutung von Computern f&uuml;r Forschung und Entwicklung im R&uuml;stungssektor war der entscheidende Treiber f&uuml;r die Entwicklung des Vorl&auml;ufers des heutigen Internets, dem sogenannten ARPANET (Kaplan 2016: 7-11). Die Advanced Research Projects Agency (ARPA) ist eine Beh&ouml;rde des US-Verteidigungsministeriums. Sie hat den Auftrag, neue r&uuml;stungsrelevante Technologien f&uuml;r das Pentagon zu identifizieren und deren Entwicklung zu f&ouml;rdern. Die ARPA trieb Anfang der 1980er Jahre die Entwicklung des ARPANET voran. &Uuml;ber ARPANET wurden die Computer von Forschungsinstituten, R&uuml;stungsunternehmen und Universit&auml;ten miteinander verbunden, um schneller und einfacher Forschungsergebnisse und -daten miteinander austauschen zu k&ouml;nnen. Dar&uuml;ber hinaus sollte das ARPANET mit Hilfe von schneller, dezentraler Kommunikation die Zweitschlagf&auml;higkeiten der Vereinigten Staaten in einem m&ouml;glichen Nuklearkrieg erh&ouml;hen. Die Computer bauten hierzu Verbindungen &uuml;ber Telefonleitungen auf. Die daf&uuml;r entwickelten technischen Protokolle und Standards bilden bis heute die Grundlage des Internets. Aus dem ARPANET ging ein Forschungsnetzwerk hervor, welches sich vor allem dank nutzerfreundlicher Webtechnologien in den 1990er Jahren zu einem globalen Kommunikationsnetzwerk entwickelte. Milit&auml;rs sehen in diesem Kommunikationsnetzwerk, dem Internet, und dem mit ihm verbundenen informationstechnischen Systemen ein neues Operationsgebiet, den sogenannten Cyberraum.</p>
<h5>Was bedeuten Operationen im Cyberraum f&uuml;r die Bundeswehr?</h5>
<p>Laut Wei&szlig;buch des BMVg besteht der Cyberraum aus allen &#8222;weltweit auf Datenebene vernetzten bzw. vernetzbaren informationstechnischen Systeme(n). Dem Cyberraum liegt als &ouml;ffentlich zug&auml;ngliches Verbindungsnetz das Internet zugrunde, welches durch beliebige andere Datennetze erweitert werden kann&#8220; (Bundesministerium der Verteidigung 2016, 36). Das aus dem ARPANET hervorgegangene Internet ist auf effizienten Datenaustausch in einem dezentralen Netzwerk ausgelegt. Jeder Punkt im Netz soll sich m&ouml;glichst einfach und ohne zentrale Koordination mit jedem beliebigen anderen Punkt im Netz verbinden k&ouml;nnen. Die darauf ausgerichteten technischen Protokolle bieten jedoch wenig Kontrolle &uuml;ber das Netzwerk selbst und sind nicht auf IT-Sicherheit ausgelegt.</p>
<p>Dezentralit&auml;t und effizienter Datenaustausch machen den Erfolg des Internets aus. &Uuml;berall auf der Welt k&ouml;nnen sich Computer mit dem Netz verbinden, solange sie bestimmte technische Standards einhalten. In den vergangenen Jahrzehnten ist das Internet rasant gewachsen. Heute befinden wir uns in einer Welt, in der vernetzte Informations- und Telekommunikationstechnologien nicht nur Wirtschaft und Gesellschaft, sondern auch das Milit&auml;r in allen Bereichen &#8211; von der Logistik &uuml;ber Informations- und Befehlsstrukturen bis zu den Waffensystemen &#8211; durchdringen. Computer und Internet sind aus dem milit&auml;rischen genauso wie aus dem zivilen Alltag schon lange nicht mehr wegzudenken.</p>
<p>Was hei&szlig;t das f&uuml;r milit&auml;rische Operationen im Cyberraum? Grunds&auml;tzlich gilt f&uuml;r milit&auml;rische IT-Systeme die gleiche Logik wie f&uuml;r zivile IT-Systeme. Die Abh&auml;ngigkeit von IT-Systemen bringt auch f&uuml;r Milit&auml;rs neue Verwundbarkeiten mit sich. Ohne funktionierende IT hebt kein moderner Kampfflieger mehr ab. Cyber-Angreifer k&ouml;nnen daher heutzutage nicht nur Kraftwerke oder Krankenh&auml;user lahm legen. Sie k&ouml;nnen auch Waffensysteme au&szlig;er Gefecht setzen, wenn es ihnen gelingt, in die entsprechenden IT-Steuerungssysteme einzudringen. Und wie bei Cyber-Angriffen auf zivile IT-Systeme werden hierbei Sicherheitsl&uuml;cken in der eingesetzten Soft- und Hardware als Einfallstore ausgenutzt. Sogenannte &#8222;Cyberwaffen&#8220; sind daher schwerlich mit herk&ouml;mmlichen Waffensystemen zu vergleichen. Im Kern handelt es sich um Software, die es einem Angreifer erm&ouml;glicht (oft unter Ausnutzung einer Sicherheitsl&uuml;cke), in ein fremdes IT-System einzudringen, um es zu &uuml;berwachen, zu manipulieren oder au&szlig;er Betrieb zu nehmen.</p>
<p>Aber Milit&auml;rs k&ouml;nnen Cyber-Operationen nicht nur nutzen, um Flugabwehrsysteme auszuschalten oder streng geheime Angriffspl&auml;ne zu stehlen. IT-Experten k&ouml;nnen im Auftrag des Milit&auml;rs auch Schadsoftware entwickeln, um die Stromversorgung oder den Schienenverkehr zu st&ouml;ren. Computer steuern nicht nur Waffensysteme, sondern auch unsere gesamte zivile Infrastruktur. Cyber-Operationen bieten hier ganz neue M&ouml;glichkeiten, die Wirtschaft eines Landes zum Erliegen zu bringen, ohne eine einzige Bombe abzuwerfen. Nach Angaben des Whistleblowers Edward Snowden war es ein misslungener Versuch der National Security Administration (NSA), Zugriff auf den wichtigsten Telekommunikationsdienstleister Syriens zu erlangen, der das gesamte Land vom Internet trennte.[3] Durch einen Cyber-Angriff lassen sich Fehlfunktionen in einem Kraftwerk ausl&ouml;sen, die zu dessen Zerst&ouml;rung f&uuml;hren k&ouml;nnen; k&ouml;nnen Z&uuml;ge zum Entgleisen gebracht, schwerwiegende physische Sch&auml;den ausgel&ouml;st und Menschen get&ouml;tet werden. Aufgrund dieser Implikationen m&uuml;ssen wir uns Gedanken dar&uuml;ber machen, welche Regeln f&uuml;r den Cyberraum gelten sollen. Und vor allem brauchen wir klare Grenzen f&uuml;r milit&auml;rische Operationen im Cyberraum.</p>
<h5>Lehren des Kalten Kriegs gelten nicht f&uuml;r den Cyberraum</h5>
<p>Die Herausforderung, die destruktiven technischen M&ouml;glichkeiten nicht auszusch&ouml;pfen und milit&auml;rischen Operationen im Cyberraum zu begrenzen, wird oft mit der Verhinderung des Einsatzes von Nuklearwaffen im Kalten Krieg verglichen. Die Herausforderung mag &auml;hnlich gro&szlig; und bedeutsam f&uuml;r unsere Zivilisation sein. Allerdings helfen uns zentrale Konzepte zur Vermeidung von Atomkonflikten &#8211; etwa die gegenseitige Abschreckung oder die R&uuml;stungskontrolle &#8211; im Cyberraum nur bedingt weiter. Um hier zu L&ouml;sungen zu kommen, m&uuml;ssen wir uns von der Logik des Kalten Krieges verabschieden und uns auf die Logik von Cyber-Konflikten einlassen.</p>
<p>Ein zentraler Unterschied zu Atomwaffen sind die vergleichsweise geringen Entwicklungskosten f&uuml;r sogenannte Cyberwaffen. Einfache Schadsoftware ist frei im Internet verf&uuml;gbar. Wer selbst nicht in der Lage ist, Sicherheitsl&uuml;cken in g&auml;ngigen Betriebssystemen zu identifizieren, kann diese auch f&uuml;r im Vergleich zu konventionellen Waffen wenig Geld einkaufen. Letztendlich arbeiten Cyber-Kriminelle, die in Firmennetzwerke eindringen, um sich zum Beispiel Kreditkarteninformationen von Kunden zu besorgen, mit den gleichen Mitteln wie Cyber-S&ouml;ldner, die sich im Auftrag des Milit&auml;rs Zugang zu IT-Systemen feindlicher Staaten verschaffen. Hierin liegt noch ein weiterer gro&szlig;er Unterschied zum Kalten Krieg: Der Einsatz von Atomwaffen ist sofort nachweisbar und l&auml;sst sich in der Regel leicht einzelnen Akteuren zuordnen. Dies ist bei Cyber-Operationen v&ouml;llig anders.</p>
<p>Mitarbeitenden des iranischen Nuklearprogramms war &uuml;ber Monate hinweg gar nicht bewusst, dass der Ausfall der Zentrifugen zur Urananreicherung in Natanz im Jahr 2010 auf den eigens hierf&uuml;r entwickelten Computervirus Stuxnet zur&uuml;ckzuf&uuml;hren war. Obwohl es zahlreiche Indizien und Berichte gibt, dass Stuxnet von den Vereinigten Staaten von Amerika, wahrscheinlich in Kooperation mit Israel, entwickelt und eingesetzt worden ist, wurde dies bis heute nicht von offizieller Seite best&auml;tigt.[4]</p>
<p>Stuxnet ist ein besonderer Fall. Der Virus ist so hochkomplex und aufw&auml;ndig, dass letztendlich nur staatliche Akteure f&uuml;r seine Entwicklung in Frage kommen. Er musste physisch in die Aufbereitungsanlage eingeschleust werden, da deren Computersysteme nicht mit dem Internet verbunden sind. Dies ist aber heutzutage selbst bei kritischen Infrastrukturen und Milit&auml;ranlagen immer seltener der Fall. Wenn eine Internetverbindung besteht, kann die Attacke von jedem beliebigen, mit dem Internet verbundenen Computer ausgel&ouml;st werden. Cyber-Operationen k&ouml;nnen auch &uuml;ber Server in Drittstaaten gesteuert werden (um die Urspr&uuml;nge zu verschleiern). Zudem k&ouml;nnen die Milit&auml;rs bei ihren Attacken mit nicht-staatlichen Akteuren zusammenarbeiten. All das macht eine eindeutige Identifizierung der Urheber eines Cyber-Angriffs enorm schwierig und nicht selten sogar unm&ouml;glich.</p>
<p>Es gibt noch weitere Unterschiede, die gegen eine einfache &Uuml;bertragung von bekannten Konzepten der R&uuml;stungskontrolle auf den R&uuml;stungswettlauf im Cyberraum sprechen. F&uuml;r R&uuml;stungskontrolle ist ein gewisses Ma&szlig; an Transparenz &uuml;ber milit&auml;rische F&auml;higkeiten und Waffen notwendig. Da Cyberwaffen meistens auf der Ausnutzung von Sicherheitsl&uuml;cken beruhen, beruht der Wert dieser Waffen auf strengster Geheimhaltung. Wird eine Sicherheitsl&uuml;cke bekannt, so wird sie in der Regel auch geschlossen. Damit verlieren alle, die von dieser L&uuml;cke wussten, einen m&ouml;glichen Angriffsvektor. Allerdings gibt es auch zahlreiche bekannte Sicherheitsl&uuml;cken, die nicht geschlossen sind, oder m&ouml;gliche Zielcomputer sind angreifbar, da sie veraltete Software nutzen.</p>
<p>Der &#8222;Wanna Cry&#8220;-Wurm hat uns diese Problematik gerade eindr&uuml;cklich vor Augen gef&uuml;hrt. Der Erpressungstrojaner basiert auf einer von der NSA identifizierten Sicherheitsl&uuml;cke in alten Windows-Betriebssystemen. Diese Informationen wurden von Servern der NSA gestohlen und von einer Gruppe namens Shadow Brokers ver&ouml;ffentlicht.[5] Die Entwickler von &#8222;Wanna Cry&#8220; nutzten diese Schadsoftware und profitierten davon, dass selbst zwei Monate nachdem Microsoft ein Update zur Schlie&szlig;ung der Sicherheitsl&uuml;cke zur Verf&uuml;gung gestellt hatte, noch Zehntausende von Rechnern verwundbar waren.[6] Zus&auml;tzlich ist die Verbreitung von Cyberwaffen viel schwieriger zu kontrollieren. Standort und Transport von Raketen oder Panzern lassen sich nur schwer verheimlichen. Eine Schadsoftware l&auml;sst sich hingegen beliebig kopieren und &uuml;ber das Internet verbreiten. Als physischer Speichertr&auml;ger reicht ein einfacher USB-Stick.</p>
<p>F&uuml;r Staaten gibt es allerdings gute Gr&uuml;nde, sich bei der Jagd nach Sicherheitsl&uuml;cken und dem Einsatz von Cyberwaffen zur&uuml;ckzuhalten. Alle Schwachstellen, die nicht gemeldet werden, um sie als Angriffsvektoren zu nutzen, gehen auch zu Lasten der eigenen Cybersicherheit. Gerade bei Angriffen auf gut gesicherte IT-Systeme ist man auf die Ausnutzung solcher, den Herstellern nicht bekannter Sicherheitsl&uuml;cken angewiesen. Das hei&szlig;t aber auch, dass diese Schwachstellen in der Infrastruktur des eigenen Landes nicht geschlossen werden k&ouml;nnen. Kriminelle oder ausl&auml;ndische Staaten, die auch von dieser Schwachstelle wissen, k&ouml;nnen diese ebenfalls ungehindert nutzen.[7]</p>
<p>Staaten haben auch gute Gr&uuml;nde, sich bei Cyber-Operationen, die &uuml;ber das blo&szlig;e Aussp&auml;hen hinausgehen und darauf ausgelegt sind, IT-Systeme zu manipulieren, zu st&ouml;ren oder zum Ausfall zu bringen, zur&uuml;ckzuhalten. Je weiter unsere Abh&auml;ngigkeit von digitaler Infrastruktur und informationstechnischen Systemen zunimmt, um so mehr wird ein solcher Einsatz zu einer Gefahr f&uuml;r uns alle. Digitale Superm&auml;chte wie die Vereinigten Staaten verf&uuml;gen zwar &uuml;ber hohe F&auml;higkeiten zur Durchf&uuml;hrung von Cyber-Operationen. Die Vereinigten Staaten sind hier allerdings zugleich auch extrem verwundbar. Ein Cyber-Angriff auf die Elektrizit&auml;tsversorgung oder die B&ouml;rse kann der US-amerikanischen Wirtschaft gro&szlig;en Schaden zuf&uuml;gen. Cyber-Angriffe auf Krankenh&auml;user k&ouml;nnten die Gesundheitsversorgung der US-Bev&ouml;lkerung stark beeintr&auml;chtigen. Daher &uuml;berrascht nicht, dass die Vereinigten Staaten und China schon Gespr&auml;che &uuml;ber Beschr&auml;nkungen beim Einsatz von Cyberwaffen gef&uuml;hrt haben, insbesondere bez&uuml;glich ziviler Infrastruktur.[8] Mit zunehmenden Risiken von IT-Ausf&auml;llen wird international das Interesse weiter zunehmen, Normen zum staatlichen Verhalten im Cyberraum zu entwickeln.</p>
<h5>Der Weg zu inter&shy;na&shy;ti&shy;o&shy;nalen Normen ist schwierig und umstritten</h5>
<p>Dass Analogien aus dem Kalten Krieg nur begrenzt anwendbar sind, hei&szlig;t nicht, dass wir bei der Diskussion um internationale Regeln f&uuml;r Cyber-Konflikte bei Null anfangen m&uuml;ssten. So initiierte die NATO 2009 als Reaktion auf die Cyber-Attacken gegen ihr Mitglied Estland zwei Jahre zuvor eine Expertengruppe, die sich insbesondere mit der Anwendung des internationalen Kriegsrechts auf Cyber-Angriffe befasste. Das Ergebnis, das im Jahr 2013 ver&ouml;ffentlichte &#8222;Tallinn Manual on the International Law Applicable to Cyber Warfare&#8220;, analysiert, wie bestehendes internationales Recht auf Kriegsf&uuml;hrung im Cyberraum anzuwenden ist. Das Tallinn-Handbuch ist zwar rechtlich nicht bindend. Es macht aber deutlich, dass Staaten im Cyberraum nicht in einem rechtsfreien Raum operieren und zeigt, wie internationales Kriegsrecht hier zur Anwendung kommen kann.</p>
<p>Das Tallinn-Handbuch befasst sich vor allem mit der Anwendung internationalen Rechts auf Cyber-Operationen, die von ihren Auswirkungen her bewaffneten Auseinandersetzungen gleichzusetzen sind. Allerdings ist diese Schwelle bisher kaum &uuml;berschritten worden. Dennoch geh&ouml;ren staatliche Cyber-Operationen mittlerweile zum Alltag. Vor allem Geheimdienste dringen zur Informationsbeschaffung st&auml;ndig in IT-Systeme anderer Staaten ein. Aber handelt es sich hierbei um v&ouml;lkerrechtlich gedeckte Spionage oder eine v&ouml;lkerrechtswidrige Verletzung der territorialen Integrit&auml;t anderer Staaten? Diesen und &auml;hnlich gelagerten Fragen widmet sich eine umfangreiche Erweiterung des Handbuchs mit dem Namen &#8222;Tallin 2.0&#8220;. Aber insbesondere bei der Frage, wo bei Cyber-Operationen die Grenze zwischen &#8222;legitimer&#8220; Informationsbeschaffung und illegitimer Verletzung v&ouml;lkerrechtlicher Normen verl&auml;uft, ist international alles andere als gekl&auml;rt. Hier gab es unter den Autoren der zweiten Version des Handbuchs erhebliche Differenzen. Und auch wenn man sich in der Group of Governmental Experts mittlerweile auf UN-Ebene mit diesen Fragen befasst, ist nicht zu erwarten, dass zu den umstrittensten Fragen zum staatlichen Verhalten im Cyberraum in naher Zukunft ein internationaler Konsens erzielt werden kann.</p>
<h5>Die Bundeswehr im Cyberraum: auf Kernauf&shy;gaben beschr&auml;nken </h5>
<p>Selbstverst&auml;ndlich muss sich die Bundeswehr mit den neuen Herausforderungen von Cyber-Operationen befassen. Die im neuen Cyber-Kommando geb&uuml;ndelte Expertise und Ressourcen werden dringend ben&ouml;tigt, um sich auf neue Formen von Angriffen und Kriegsf&uuml;hrung einzustellen. IT-Systeme durchdringen mittlerweile alle Bereiche der Bundeswehr: von den Waffensystemen &uuml;ber die Befehlssteuerung bis hin zur Logistik. Die Bundeswehr sollte sich zuerst einmal vor allem mit der Verwundbarkeit ihrer eigenen Systeme befassen und ihre eigene IT-Sicherheit erh&ouml;hen. Auch mit den M&ouml;glichkeiten, digitale Verwundbarkeiten in gegnerischen Milit&auml;rs auszunutzen, wird man sich besch&auml;ftigen m&uuml;ssen. So hat das US-Milit&auml;r im Irakkrieg mit Hilfe von Cyber-Operationen die Kommunikationsinfrastruktur des irakischen Milit&auml;rs gest&ouml;rt. Solche Methoden sind selbstverst&auml;ndlich auch f&uuml;r die Bundeswehr interessant. Das Ausschalten beziehungsweise St&ouml;ren gegnerischer Kommunikations- und Waffensysteme durch Cyber-Operationen kann den Verlust menschlichen Lebens in milit&auml;rischen Auseinandersetzungen verringern. Gleichzeitig sollte die Bundeswehr die Etablierung internationaler Normen st&auml;rken &#8211; etwa zum Schutz kritischer ziviler Infrastrukturen. Hierzu sind klare Einsatzregeln notwendig. Der Schutz von Zivilisten muss auch bei Operationen im Cyberraum h&ouml;chste Priorit&auml;t haben.</p>
<p>Schwieriger ist die Frage, wie die Bundeswehr mit Sicherheitsl&uuml;cken umgehen soll. Obwohl viele Vorf&auml;lle in j&uuml;ngster Zeit verdeutlichen, dass wir vor allem ein Problem mit der IT-Sicherheit haben, investiert die Bundesregierung derzeit stark in ihre F&auml;higkeiten, sich in IT-Systeme zu hacken. Neben dem Bundesnachrichtendienst und der sich im Aufbau befindenden Zentralen Stelle f&uuml;r Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), die Sicherheitsbeh&ouml;rden unter anderem Zugang zu verschl&uuml;sselter Kommunikation verschaffen soll, w&auml;re das Cyber-Kommando bereits die dritte bedeutende staatliche Einheit, die auf Jagd nach Sicherheitsl&uuml;cken geht.[9] Wie problematisch das Zur&uuml;ckhalten von Sicherheitsl&uuml;cken sein kann, zeigen j&uuml;ngste Vorf&auml;lle aus den Vereinigten Staaten. Die NSA hortet nicht nur Sicherheitsl&uuml;cken. Sie musste auch hilflos mit ansehen, wie ihre auf diesen L&uuml;cken beruhenden Hacking-Werkzeuge und Schadprogramme im Internet ver&ouml;ffentlicht und beispielsweise in der &#8222;Wanna Cry&#8220;-Attacke durch Dritte eingesetzt wurden. Wenn sich schon die m&auml;chtige NSA mit dem Schutz ihrer Werkzeuge so schwer tut, wie ist es dann um den Schutz der Cyberwaffen bestellt, die die Bundeswehr entwickeln will?</p>
<p>Es gibt noch ein weiteres Problem. Die Leaks &uuml;ber von der NSA genutzte Sicherheitsl&uuml;cken haben eine kontroverse Debatte &uuml;ber den staatlichen Umgang mit solchen L&uuml;cken ausgel&ouml;st. Die NSA ist nicht nur f&uuml;r Cyber-Operationen, sondern auch f&uuml;r die Sicherheit von IT-Systemen verantwortlich. Dies erzeugt ein Dilemma: Wie soll die NSA beide Aufgaben &#8211; die Sicherheit von IT-Systemen, die das Stopfen von Schwachstellen erfordert, und die F&auml;higkeit zu Cyber-Operationen, die auf dem Geheimhalten und Ausnutzen dieser Schwachstellen beruht &#8211; unter einen Hut bringen? Republikanische und Demokratische Abgeordnete haben einen Gesetzentwurf in den US-Kongress eingebracht, der diesen Abw&auml;gungsprozess auf eine gesetzliche Grundlage stellen will.[10] Neben den Milit&auml;rs und Geheimdiensten sollen auch jene Beh&ouml;rden in die Beratungen einbezogen werden, die prim&auml;r f&uuml;r den Schutz der IT-Systeme zust&auml;ndig sind. Die Leitung des Prozesses soll nicht mehr die eher auf Cyber-Operationen setzende NSA, sondern das f&uuml;r den Schutz der zivilen Infrastrukturen zust&auml;ndige Heimatschutzministerium &uuml;bernehmen.</p>
<p>In Deutschland baut man zurzeit an seinen offensiven Cyber-F&auml;higkeiten, ohne sich ausreichend diesen schwierigen Fragen zu stellen. Dabei besteht hier dringender Handlungsbedarf. Die Kontroverse um die NSA zeigt, dass wichtige Sicherheitsinteressen auf dem Spiel stehen. W&auml;hrend man in den Vereinigten Staaten diskutiert, wie man mehr Kontrolle und Transparenz in den Umgang mit Sicherheitsl&uuml;cken bringen kann, scheint die Widerspr&uuml;chlichkeit des eigenen Vorgehens von den politisch Verantwortlichen in Deutschland noch gar nicht erkannt zu sein. Zumindest verkauft die Bundeswehr ihre Aufr&uuml;stung in der Cyber-Dom&auml;ne als eine Ma&szlig;nahme zur St&auml;rkung der Cyber-Sicherheit, ohne dass man von der Regierung viel &uuml;ber die hier angesprochenen Unsicherheiten, die das mit sich bringt, h&ouml;rt.</p>
<p>Anstatt sich diesen Fragen zu stellen, geht vielen das Mandat des neuen Cyber-Kommandos noch nicht weit genug. Sie wollen das Cyber-Kommando auch f&uuml;r den Schutz kritischer Infrastrukturen verantwortlich machen und zum sogenannten &#8222;Hack Back&#8220; bef&auml;higen.[11] Diese Forderung schie&szlig;t nicht nur &uuml;ber das Ziel hinaus, sie ist auch gef&auml;hrlich. IT-Sicherheitsvorf&auml;lle haben in der Regel eines gemeinsam: Es ist nicht klar, wer hinter ihnen steckt. Trotzdem fordern einige Experten, dass die Bundeswehr bei einem Angriff auf ein Stromnetz den Angriff nicht nur in fremde Server zur&uuml;ckverfolgen, sondern auch zur&uuml;ckschlagen und diese lahmlegen darf. Das hie&szlig;e: wir wissen gar nicht, wer verantwortlich ist, aber wir schlagen mit unserem Milit&auml;r zur&uuml;ck. Ein solches Eingreifen der Bundeswehr in die IT-Infrastruktur im Ausland w&uuml;rde nicht ohne Folgen bleiben. Andere Staaten k&ouml;nnten darin einen milit&auml;rischen Angriff sehen und entsprechend antworten; und das alles aufgrund eines Vorfalls, hinter dem auch kriminelle Hacker stecken k&ouml;nnten. Wenn eine kriminelle Organisation von D&auml;nemark nach Deutschland kommt, um Banken zu &uuml;berfallen, antworten wir auch nicht mit einem Angriff der Bundeswehr auf ihr Versteck hinter der Grenze. Ansonsten w&uuml;rden aus grenz&uuml;berschreitender Kriminalit&auml;t ohne Not zwischenstaatliche Konflikte gemacht. Das kann nicht in unserem Interesse sein.</p>
<p>An der Debatte um den &#8222;Hack Back&#8220; wird deutlich, dass die Rolle der Bundeswehr im Cyberraum notwendigerweise auf Eins&auml;tze im Rahmen eines Auslandsmandats und zur Selbstverteidigung begrenzt sein muss.[12] Der gr&ouml;&szlig;te Teil unserer Computer, IT-Systeme und Telekommunikationsinfrastruktur ist in privater Hand. Anders als bei einem Angriff feindlicher Panzer bekommt es die Bundeswehr in der Regel gar nicht mit, wenn Cyber-Angriffe auf zivile Infrastrukturen stattfinden. Das hei&szlig;t nicht, dass der Staat hier keine Verantwortung &uuml;bernehmen soll. Um einen Angriff &uuml;berhaupt zeitnah identifizieren und entsprechende Gegenma&szlig;nahmen ergreifen zu k&ouml;nnen, ist eine enge und vertrauensvolle Kooperation zwischen Unternehmen und Sicherheitsbeh&ouml;rden dringend erforderlich. Aber hierf&uuml;r braucht es zivile, auf IT-Sicherheit fokussierte Beh&ouml;rden, denn die Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft in Fragen der IT-Sicherheit ben&ouml;tigt vor allem eines: Vertrauen. Die Grundlage f&uuml;r dieses Vertrauen ist bei Beh&ouml;rden mit offensiven Auftrag nicht gegeben. Sie haben ein Interesse, Wissen um Schwachstellen f&uuml;r die Entwicklung eigener Hacking-F&auml;higkeiten zur&uuml;ckzuhalten. Das hei&szlig;t: der beste Schutz vor Cyber-Angriffen besteht darin, die zivilen Institutionen zu st&auml;rken, die bereits mit der Sicherheit&nbsp; unserer IT-Systeme befasst sind &#8211; allen voran das Bundesamt f&uuml;r die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Weiterentwicklung des BSI zu einer starken und unabh&auml;ngigen Beh&ouml;rde f&uuml;r IT-Sicherheit w&auml;re der n&auml;chste konsequente Schritt, um den Schutz unserer zivilen Infrastruktur vor Cyber-Angriffen zu verbessern.</p>
<p>Die Einrichtung des neuen Kommando Cyber- und Informationsraum ist ein Meilenstein f&uuml;r die Bundeswehr. Allerdings brauchen wir eine breitere gesellschaftliche und verteidigungspolitische Diskussion, wie der Auftrag der Bundeswehr im Cyberraum genau aussehen soll. Es stehen hier nichts weniger als zentrale und bew&auml;hrte Grunds&auml;tze der zivilen Ausrichtung unserer Sicherheitspolitik auf dem Spiel. Statt IT-Sicherheit zu militarisieren und damit die internationale Eskalationspotenziale zu erh&ouml;hen, sollte die Rolle der Bundeswehr auf ihre verteidigungspolitischen Kernaufgaben beschr&auml;nkt bleiben. F&uuml;r den allt&auml;glichen Umgang mit IT-Sicherheitsf&auml;llen brauchen wir weiterhin einen zivilen Ansatz. IT-Sicherheitsgesetz und St&auml;rkung des BSI sind hier die richtigen Hebel. Denn beim Schutz unser zivilen Infrastrukturen gilt: Cyber-Angriff ist nicht die beste Verteidigung.</p>
<p><i>STEFAN&nbsp;HEUMANN&nbsp;&nbsp; PhD, Jahrgang 1978, ist Mitglied des Vorstands der Stiftung Neue Verantwortung. Stefan Heumann hat in den vergangenen Jahren die Weiterentwicklung der Stiftung Neue Verantwortung zum Think Tank f&uuml;r die Gesellschaft im technologischen Wandel mitvorangetrieben und besch&auml;ftigt sich insbesondere mit den Auswirkungen neuer Technologien auf internationale Beziehungen, nationale Sicherheit und B&uuml;rgerrechte.</i></p>
<p><b>Literatur:</b></p>
<p>Bundesministerium der Verteidigung&nbsp; (2016): Abschlussbericht Aufbaustab Cyber- und Informationsraum, Berlin&nbsp;</p>
<p>Bundesministerium der Verteidigung&nbsp; (2016): Weissbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr, Berlin</p>
<p>Kaplan, Fred&nbsp; (2016): Dark Territory: The Secret History of Cyber War, New York</p>
<p>Rid, Thomas&nbsp; (2016): Maschinend&auml;mmerung: Eine kurze Geschichte der Kybernetik, Berlin</p>
<p><b>Anmerkungen:</b></p>
<p>1 Zuvor wurde die Positionierung der Bundeswehr im Cyberraum vor allem unter Ausschluss der &Ouml;ffentlichkeit diskutiert, s. <a href="https://netzpolitik.org/2015/geheime-cyber-leitlinie-verteidigungsministerium-erlaubt-bundeswehr-cyberwar-und-offensive-digitale-angriffe/" target="_blank" rel="noopener">https://netzpolitik.org/2015/geheime-cyber-leitlinie-verteidigungsministerium-erlaubt-bundeswehr-cyberwar-und-offensive-digitale-angriffe/</a>.</p>
<p>2 Um diese Zahl in Kontext zu setzen: Derzeit arbeiten etwa 60 M&auml;nner und Frauen an offensiven Cyber-F&auml;higkeiten. <a href="https://www.golem.de/news/verteidigungsministerium-ursula-von-der-leyenwill-13500-cyber-solaten-einstellen-1604-120565.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.golem.de/news/verteidigungsministerium-ursula-von-der-leyenwill-13500-cyber-solaten-einstellen-1604-120565.html</a>.</p>
<p>3 S. <a href="https://www.theguardian.com/world/2014/aug/13/snowden-nsa-syria-internet-outage-civilwar" target="_blank" rel="noopener">https://www.theguardian.com/world/2014/aug/13/snowden-nsa-syria-internet-outage-civilwar</a>.</p>
<p>4 S. <a href="http://www.nytimes.com/2012/06/01/world/middleeast/obama-ordered-wave-of-cyberattacks-against-iran.html?pagewanted=all" target="_blank" rel="noopener">http://www.nytimes.com/2012/06/01/world/middleeast/obama-ordered-wave-of-cyberattacks-against-iran.html?pagewanted=all</a>.</p>
<p>5 S. <a href="https://mobile.nytimes.com/2017/05/16/us/nsa-malware-case-shadow-brokers.html?referer&amp;smid=twshare" target="_blank" rel="noopener">https://mobile.nytimes.com/2017/05/16/us/nsa-malware-case-shadow-brokers.html?smid=twshare&amp;referer</a>=.</p>
<p>6 S. <a href="https://www.heise.de/newsticker/meldung/WannaCry-Angriff-mit-Ransomware-legt-weltweit-Zehntausende-Rechner-lahm-3713235.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.heise.de/newsticker/meldung/WannaCry-Angriff-mit-Ransomware-legt-weltweit-Zehntausende-Rechner-lahm-3713235.html</a>.</p>
<p>7 <a href="https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2928758" target="_blank" rel="noopener">https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2928758</a>.</p>
<p>8 S. <a href="https://www.nytimes.com/2015/09/20/world/asia/us-and-china-seek-arms-deal-for-cyberspace.html?_r=0" target="_blank" rel="noopener">https://www.nytimes.com/2015/09/20/world/asia/us-and-china-seek-arms-deal-for-cyberspace.html?_r=0</a>.</p>
<p>9 Bundeskriminalamt und die Polizeieinheiten der L&auml;nder und Bundes- sowie Landes&auml;mter f&uuml;r Verfassungsschutz sind hier auch bereits aktiv. ZITiS soll zuk&uuml;nftig als zentrale Anlaufstelle f&uuml;r alle dienen, so dass die einzelnen Sicherheitsbeh&ouml;rden die notwendige technische Expertise nicht gesondert aufbauen m&uuml;ssen.</p>
<p>10 S. <a href="https://lawfareblog.com/patch-debating-codification-vep" target="_blank" rel="noopener">https://lawfareblog.com/patch-debating-codification-vep</a>.</p>
<p>11 S. <a href="https://causa.tagesspiegel.de/politik/darf-die-bundeswehr-cyber-attacken-zur-verteidigungnutzen/eine-cyber-armee-braucht-auch-einen-auftrag.html" target="_blank" rel="noopener">https://causa.tagesspiegel.de/politik/darf-die-bundeswehr-cyber-attacken-zur-verteidigungnutzen/eine-cyber-armee-braucht-auch-einen-auftrag.html</a>.</p>
<p>12 S. <a href="https://causa.tagesspiegel.de/politik/darf-die-bundeswehr-cyber-attacken-zur-verteidigungnutzen/warum-cyber-gegenangriffe-gefaehrlich-sind.html" target="_blank" rel="noopener">https://causa.tagesspiegel.de/politik/darf-die-bundeswehr-cyber-attacken-zur-verteidigungnutzen/warum-cyber-gegenangriffe-gefaehrlich-sind.html</a>.</p>
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		<title>Veteranen  nicht mehr lange ein deutscher Sonderweg?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/veteranen-nicht-mehr-lange-ein-deutscher-sonderweg-1/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 17 Aug 2017 12:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorg&#228;nge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 65-78 Mit der steigenden Zahl milit&#228;rischer Auslandseins&#228;tze stellt sich eine neue Herausforderung: Wie umgehen mit den Veteranen der Bundeswehr? Jenseits der (friedens)politischen Debatten um diese Eins&#228;tze verf&#252;gen die ehemaligen Soldatinnen und Soldaten &#252;ber eigene Erfahrungen und eigene Sichtweisen auf dieses Thema. Welchen Einfluss das auf die deutschen Sicherheitsdebatten [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorg&auml;nge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 65-78</p>
<p><i>Mit der steigenden Zahl milit&auml;rischer Auslandseins&auml;tze stellt sich eine neue Herausforderung: Wie umgehen mit den Veteranen der Bundeswehr? Jenseits der (friedens)politischen Debatten um diese Eins&auml;tze verf&uuml;gen die ehemaligen Soldatinnen und Soldaten &uuml;ber eigene Erfahrungen und eigene Sichtweisen auf dieses Thema. Welchen Einfluss das auf die deutschen Sicherheitsdebatten haben kann, und was die Wissenschaft bisher &uuml;ber die Veteranen wei&szlig;, stellt Michael Daxner im folgenden Beitrag vor.</i></p>
<h5>1. Pr&auml;ludium</h5>
<p>In Ang Lees &#8222;Die irre Heldentour des Billy Lynn&#8220; tourt ein Kriegsheld durch Texas von Massenfeier zu Massenfeier, um f&uuml;r die US Army zu werben. In seiner Filmbesprechung schreibt Philipp Stadelmeier:</p>
<p>&#8222;<i>Am Ende wird Billy in den Katakomben des Stadions eine Begegnung mit einem Toten haben. Und dann ist da noch dieses Cheerleader-Girl, mit dem er flirtet: blond, zuckers&uuml;&szlig;, ein vulg&auml;rer amerikanischer Stereotyp gleichzeitig das einzige Versprechen wahrer Liebe. Als sei Billy im Irak gestorben, als sei die Heldentour eine Tour ins Paradies, als w&uuml;rde das Cheerleader-Girl in diesem Football-Tempel auf den gefallenen Krieger warten.</i>&#8220; (Philipp Stadelmeier: &#8222;Feuerwerk im Paradies&#8220;, SZ v. 3.2.2017: 11).</p>
<p>In dieser Sequenz steckt viel Theorie und Problematik. In fr&uuml;heren Aufs&auml;tzen habe ich postuliert, der Veteran konkurriere mit dem toten Helden (Daxner2016a). George W. Bush, hauptverantwortlich f&uuml;r den Krieg der USA gegen den Irak, malt in seiner Altersfreizeit Gesichter von Veteranen, ein Akt der Anerkennung f&uuml;r ihre psychischen und physischen Leiden. Das ist die paradoxe Intervention eines Menschen, der sich dem Leiden anderer, das er selbst mitverursacht hat, annimmt, als Akt der Selbstreinigung.[1] Die Veteranenbilder wurden in allen Medien besprochen.</p>
<p>Die nachgetragene Sympathie und Empathie f&uuml;r die &Uuml;berlebenden von Kriegshandlungen entlasten die T&auml;ter und anscheinend gleich auch die Opfer: wer sich so zu den Veteranen verh&auml;lt, wird nicht sagen &#8222;Selber schuld!&#8220;, wenn die Veteranen PTBS (Post-traumatische Belastungsst&ouml;rung, engl. PTSS) haben, invalide sind oder sonst wie unter den Folgen ihres Einsatzes leiden. Das &#8222;Selber schuld!&#8220; ist aber eine der h&auml;ufigen Reaktionen gegen&uuml;ber Veteranen von Seiten unkritischer Friedensbewegung und Kriegsgegner. Warum sich mit Einsatzr&uuml;ckkehrern und Veteranen befassen? Wissenschaftlich, weil es sich um eine f&uuml;r die deutsche Nachkriegsgesellschaft neue soziale Gruppe handelt; politisch weil sie ein ernstzunehmendes Problem f&uuml;r die Verteidigungspolitik und das institutionelle Gef&uuml;ge der Bundesrepublik sind; sozial, weil ihre steigende Zahl versicherungs- und besch&auml;ftigungstechnische Herausforderungen mit sich bringt. Das w&auml;ren schon Gr&uuml;nde genug. Hinzu kommt, dass die Veteranen zunehmend die Legitimations- und Wertediskurse der ganzen Gesellschaft in der &Ouml;ffentlichkeit (z.B. Bundestag, Bundeswehr) und im Privaten (z.B. Auswirkungen auf Familien und gesellschaftliches Umfeld) mit beeinflussen und einen Platz in der Deutung von Kriegen und Interventionen beanspruchen.</p>
<p>Den einzelnen Begr&uuml;ndungen k&ouml;nnen gesellschaftliche Macht-Strukturen zugeordnet werden, die mit ihrer jeweiligen Definitionsmacht die Veteranen zu n&uuml;tzlichen oder gef&auml;hrlichen sozialen Elementen machen. F&uuml;r die Wissenschaft, die nicht von einer Interessengruppe beauftragt ist, sondern Grundlagen erforscht und &ouml;ffentlich macht, ist die Suche nach Bias und Subtexten wichtig.</p>
<p>F&uuml;r mich ist der Gender-Aspekt besonders wichtig: die Zahl der weiblichen Veteranen steigt, aber sowohl pers&ouml;nlich als auch im Diskurs sind diese Frauen noch kaum sichtbar. Ich gehe davon aus, dass mit der steigenden Zahl weiblicher R&uuml;ckkehrer eine grundlegende Ver&auml;nderung der gesamten Gruppe eintreten wird.</p>
<h5>2. Was wir schon wissen</h5>
<p>Ich fasse die bisherigen Forschungsans&auml;tze und -ergebnisse kurz zusammen. Die folgende &Uuml;bersicht (Tabelle 1) soll helfen, sich in die Komplexit&auml;t des anscheinend einfachen Themas einzufinden. Was wir mittlerweile wissen:</p>
<p>[Tabelle 1: Dimensionen der Veteranenforschung]</p>
<ul>
<li>Deutsche Veteranen sind eine neue soziale Gruppe ohne weitreichende Narrative in die Vergangenheit und nur mit geringen Schnittfl&auml;chen zu &auml;lteren Traditionen (Weber 2017); Philipp Schultheiss (Marburg) und Eva Baumg&auml;rtel (FU Berlin) bereiten zur Zeit Forschungsarbeiten mit weitr&auml;umigen Befragungen von Veteranen und Politikern vor. Mit Robert C. Mann habe ich eine erste Auswertung bisheriger Erkenntnisse 2016 vorgelegt (Daxner/Mann 2016):&nbsp; Die Identit&auml;ten der Veteranen zeigen noch nicht eindeutig in eine festgelegte Richtung. </li>
<li>Die Veteranen beanspruchen &uuml;ber ihre Interessenverb&auml;nde und ihre Diskursstrategien Anteile an der Deutungshoheit deutscher Beteiligung an milit&auml;rischen Interventionen (weil sie praktische Erfahrung haben &#8211; Kampfpraxis versus Entsendungspraxis &#8211; bestehen sie auf &#8222;besserem Wissen&#8220; gegen&uuml;ber den Schreibtischkommandeuren in der Heimat. Noch wird die Gruppe maskulin bestimmt, aber die Risse im Geschlechtergef&uuml;ge sind wahrnehmbar. </li>
<li>Unter den Veteranen gibt es harte und weiche Abgrenzungslinien:<br />&#8211; Selbstdefinition &uuml;ber Kampfeinsatz (Combat) versus Einsatzerfahrung out of area (K&uuml;chenhilfe im Feldlager);<br />&#8211; Partei ergreifend f&uuml;r das Einsatzziel oder diesem kritisch gegen&uuml;ber stehend versus Erledigung einer professionellen Dienstpflicht;<br />&#8211; Hierarchisierung der Beziehungswerte: Familie versus Kameradschaft;<br />&#8211; Erwartung von Dank (des Vaterlandes) versus Anerkennung (professionell).</li>
</ul>
<p>Diese Br&uuml;che zeigen sich in den Veteranenverb&auml;nden und in den Diskursen der Bundeswehr, aber auch zunehmend im &ouml;ffentlichen Meinungsbild zu Veteranen.</p>
<p>Die Remythisierung des Soldatenberufs kommt mit den Auslandseins&auml;tzen, weil es nur dort Feindber&uuml;hrung gibt (im Englischen treffend &#8222;contact&#8220; genannt). Allerdings trifft die Annahme, dass dort, wo gek&auml;mpft wird, ein Feind sein m&uuml;sse, nicht unbedingt zu: Sind die Taliban in Afghanistan etwa unsere Feinde (also die Deutschlands oder der Bundeswehr)? Feind ist, wer angreift oder gegen den man sich verteidigt. Das widerspricht aber teilweise den gerade beschriebenen Abgrenzungslinien der Veteranen, die ja aus der Erinnerung eine bestimmte Wertung vornehmen: Die Erinnerung produziert einen mit anderen teilbaren Text, der sich zu kollektiven Narrativen zusammenschlie&szlig;en l&auml;sst. Teilweise werden diese Erz&auml;hlungen gegen&uuml;ber Erfahrungs&#8222;fremden&#8220; sogar abgeschottet, wie das z.B. die Veteranengruppe der Recondos explizit macht.[2]</p>
<h5>3. Was Veteranen repr&auml;&shy;sen&shy;tieren</h5>
<p>Die Existenz aus der R&uuml;ckschau ist eindimensional: Soldat-Sein ist in der Regel eine Statuspassage, die bisweilen durch den Tod, meist durch Abr&uuml;stung beendet wird. Soldat-Sein im Einsatzfall ist ein Sonderfall dieser Passage. Veteran ist man danach und f&uuml;r immer. Veteranen unterscheiden sich ebenfalls von einfach abger&uuml;steten Soldaten, besonders sichtbar in den Einsatzfolgen (Invalidit&auml;t, Traum, PTBS, Habitusverschiebungen). Kein Mensch wird als Soldat geboren, daher auch niemand als Veteran.</p>
<p>Eine interessante Variante bietet &Ouml;sterreich: ein neutrales Land ohne nennenswerte milit&auml;rische Aufstellung. Der &ouml;sterreichische Kameradschaftsbund (&Ouml;KB) ist dennoch eine m&auml;chtige Lobby:</p>
<p>&#8222;<i>Heute gibt es in &Ouml;sterreich 9 Landesverb&auml;nde mit insgesamt 250.000 Mitgliedern, wovon bereits &uuml;ber 80 % jener Generation angeh&ouml;ren, die erstmals im Bundesheer der 2. Republik Soldaten wurden.<br />Ist der Gedanke einer &#8222;Schicksalsgemeinschaft&#8220; traditionell besonders zu achten, so ist er in der Zwischenzeit dem Begriff einer &#8222;Gesinnungsgemeinschaft&#8220; bereits weitgehend gewichen. Tradition stellt somit die Weitergabe von Erfahrungen, F&auml;higkeiten, Kenntnissen und Einsichten an die Nachfahren dar.</i>&#8220; (<a href="http://www.okb.at/" target="_blank" rel="noopener">www.okb.at</a>, ges. 27.4.2017)</p>
<p>Das Milit&auml;r wird nicht mehr als Erfahrungsort von gewaltsamer Auseinandersetzung, sondern als Geschichtsinstitut verstanden, weil es f&uuml;r die Schicksalsgemeinschaft nicht mehr gen&uuml;gend Erinnerungen gibt.</p>
<p>Die wenigen Studien, die das Ph&auml;nomen der Einsatzr&uuml;ckkehr in der Bundeswehr untersucht haben (Biehl 2012; N&auml;ser-Lather 2011; Seiffert/Hess 2014) best&auml;tigen alle die gemachten Feststellungen Insgesamt aber ist die Verortung der Veteranen in einer gesellschaftlichen Ordnung noch wenig erforscht. Daf&uuml;r gibt es mehrere Gr&uuml;nde:</p>
<ul>
<li>Die Politik will es gar nicht so genau wissen, auch nicht die Verteidigungspolitik. (Es gibt &#8211; wie oben aufgelistet &#8211; segment&auml;re Interessen, eine konstitutive Rolle der Veteranen f&uuml;r die Gesellschaft wird aber abgelehnt.) </li>
<li>Die ablehnende Haltung der Friedensbewegung und der Kritiker der Bundeswehreins&auml;tze &uuml;bertr&auml;gt sich auf die Veteranen.</li>
<li>Tats&auml;chlich konkurrieren schlichtes Nichtwissen und eine schmale Repr&auml;sentation des entstehenden kollektiven Ged&auml;chtnisses in der Gesellschaft und damit auch in der Erinnerungsproduktion der Veteranen. </li>
</ul>
<p>Die Hypothese ist naheliegend, dass Veteranen ihren milit&auml;rischen Habitus und das damit verbundene Selbstverst&auml;ndnis aus ihrer objektiven Erfahrung und der subjektiven Deutung des Soldatenberufs beziehen, allerdings in breiter Varianz. Die Subjektivierung dieser Erfahrung spielt besonders dort eine Rolle, wo es keine Wieder-Eingliederung in das Soldatenleben, z.B. in der Kaserne oder Verwaltung gibt.</p>
<p>Veteranen-Biographien beginnen im weitesten Sinn mit einer Sozialisation, die einen jungen Menschen entweder zum Wehrdienst oder zum Zivildienst f&uuml;hrt. Einmal in der Bundeswehr, kommt es auf Engagement und Berufsperspektiven an, die jemanden den professionellen Soldatenweg gehen lassen. Ob und wie dann eine Einbestellung zum out of area-Einsatz erfolgt, ist eine komplizierte Gemengelage von Freiwilligkeit, Gruppendruck, Push- und Pullfaktoren; aber es ist eine entscheidende Weichenstellung daf&uuml;r, wie jemand nach einem Auslandseinsatz als Veteran zur&uuml;ckkehrt und den Heimat-Begriff &uuml;berhaupt erst mit Gewicht versieht.</p>
<p>Wir haben dieses Ph&auml;nomen erstmals f&uuml;r die Auslandseins&auml;tze der Bundeswehr in den Studien zum Heimatdiskurs untersucht (Daxner/Mann 2016; Daxner/Neumann 2012; Herzog et al. 2012; Robotham/Roeder 2012). In der Untersuchung zur legitimierenden Wahrnehmung der Bundeswehr im Interventionseinsatz haben wir vier funktionale Zuordnungen gefunden: Aufbauhelfer, K&auml;mpfer, Opfer und T&auml;ter. Wir haben diese Zuschreibungen auf die Veteranen &uuml;bertragen und ihnen eine f&uuml;nfte hinzugef&uuml;gt: Chronist (Daxner 2016b; Daxner/Mann 2016).</p>
<p>Wie also sieht sich ein Veteran oder eine Veteranin&nbsp; im R&uuml;ckblick auf das, was er oder sie erlebt hat und die Bedeutung, die dem zugemessen wird? Und wie werden die R&uuml;ckkehrenden wahrgenommen, von der engsten Beziehung &uuml;ber Freundschaften, Nachbarschaften, Umwelt und Umfelder im weitesten Sinn? Tragf&auml;hige Forschungsergebnisse stehen bislang noch aus. Ich m&ouml;chte aus der vergleichenden Literatur und einigen spezifisch deutschen Vermutungen drei Thesen aufstellen:</p>
<p>1. Veteranen sind in Deutschland seit 1999 (Kosovo) dabei, als soziale Gruppe eine neue Tradition zu begr&uuml;nden. Die konkurriert bzw. vermengt sich paradoxerweise mit zunehmender Gr&ouml;&szlig;e und Zeitdauer wiederum mehr mit alten Traditionen. Es gibt hier in der Tat eine deutsche Sonderentwicklung, die nur begrenzt mit den Veteranentraditionen anderer staatlicher Armeen verglichen werden kann.[3]</p>
<p>2. Der Prozess der Selbstwahrnehmung unterliegt einer starken Subjektivierung: in den Veteranen dr&uuml;ckt sich ein objektiv konflikthaftes Geschehen (Kriegshandlungen, Kampf, Soldatenhandwerk usw.) aus, das im Wortsinn verk&ouml;rpert wird. Der K&ouml;rper wird zu einem wesentlichen Bestandteil dieser Subjektivierung, ist aber mit Tabus im diskursiven Bereich belegt.</p>
<p>3. Mit ihrem Anspruch auf Deutungshoheit verschieben die Veteranen das gesamte Feld der &#8222;Versicherheitlichung&#8220; und damit den Konflikt- und Friedensdiskurs der Gesellschaft.</p>
<p>Ich werde diese drei Thesen kurz er&ouml;rtern.</p>
<p>Zu 1) Mit zunehmendem Bewusstsein, man sei Veteran oder geh&ouml;re der Gruppe der Veteranen an, wird schon begrifflich ein Bezug zum kulturellen Ged&auml;chtnis &#8222;aller Veteranen&#8220; hergestellt. Der Begriff wird sonst dem Alter (Oldtimer-Autos) oder der Wertsch&auml;tzung (Partei-Veteran) zugeordnet. Weil die deutsche Veteranen-Tradition nicht ohne den Traditionsbruch aufgerufen werden darf, muss sie sozio-kulturelle Br&uuml;cken bauen: Wer heute Veteran wird, ist dies aus ehrenhaften Gr&uuml;nden (humanit&auml;re Mission, NATO-B&uuml;ndnistreue) und wurde bisher jedenfalls immer vom Bundestag abgesegnet. Die neuen Zeichen der alten Traditionen (Veteranentag, Auszeichnungen, auch der Kampf um die Deutung der Position von Veteranen in der Gesellschaft, s. Weber 2017) m&uuml;ssen sich geradezu abheben von den alten, denen sie nur gleichen, aber nicht gleich sind.</p>
<p>Zu 2) Der physische und psychische K&ouml;rper als Tr&auml;ger der Person des Veteranen wird im &ouml;ffentlichen Diskurs vernachl&auml;ssigt. Auch in der breit publizierten R&uuml;ckkehrerliteratur spielt er explizit kaum eine Rolle, die Ausnahmen sind bemerkenswert und umstritten, z.B. Dirk Kurbjuweit 2011. Das ist umso bemerkenswerter, als in der amerikanischen Literatur (s.u.) der K&ouml;rper, Leiden, Folter und vor allem Sexualit&auml;t eine weit gr&ouml;&szlig;ere Rolle spielen. Die Tatsache, dass alle Soldat*innen einen K&ouml;rper haben und dass sie alle dem sexuellen Begehren unterworfen sind, ist schwer mit den normativen Bildern in Einklang zu bringen, mit denen die moderne, zeitgem&auml;&szlig;e, professionelle Armee beworben wird. Auch die Erotik des toten Heldenk&ouml;rpers geh&ouml;rt zu den wichtigen kulturellen Mythen.[4] Mit dem K&ouml;rper h&auml;ngen auch Invalidit&auml;t, PTBS und &#8222;abweichendes&#8220; Verhalten von Einsatzr&uuml;ckkehrer*innen zusammen, und damit nicht nur &ouml;ffentliche und private Anerkennung, Ausgrenzung oder Sonderbehandlung, sondern auch Fragen der Versicherungs- und Gesundheitspolitik und der milit&auml;risch-pr&auml;ventiven F&uuml;rsorge.</p>
<p>Zu 3) Veteranen deuten ihre Einsatzerfahrung ex post, als w&auml;ren sie noch im Dienst, oder sie kritisieren die Rahmenbedingungen ihres Einsatzes. Dabei lassen sich drei verschiedene Leitideen ausmachen:</p>
<p>a) Patriotismus, staatsb&uuml;rgerliche Pflicht, ideelle Werte: man war und ist gern Held oder Staatsb&uuml;rger in Uniform;</p>
<p>b) Individuelle Kampf- und Einsatzwilligkeit: man war und ist gern Soldat;</p>
<p>c) professionelle Unterordnung unter die Idee der Versicherheitlichung (&#8222;Securitization&#8220;): man war und ist gerne Instrument der Sicherheitspolitik und dient der Bereitstellung des wichtigsten &ouml;ffentlichen Guts.</p>
<p>&Uuml;ber a) und b) gibt es viele Vermutungen[5], aber zur Sicherheit &uuml;berraschend wenig. Die Leitidee ist kurz gefasst folgende: Wenn die staatliche Aufgabe vor allem darin besteht, Sicherheit f&uuml;r die B&uuml;rger zu gew&auml;hrleisten, dann wird jeder Einsatz dahingehend gepr&uuml;ft, ob er dieser Aufgabe gen&uuml;gt. Erfolgt der Einsatz im Rahmen eines B&uuml;ndnisses, z.B. der NATO, dann muss heruntergebrochen werden, was er denn &#8222;uns&#8220; Deutschen n&uuml;tzt. Dabei umgeht man scheinbar die Klippen des Nationalismus und Patriotismus, und rechtfertigt die milit&auml;rische Aktion pragmatisch, professionell.[6] F&uuml;r die Soldaten ist die Sicherheit, f&uuml;r die Legitimation die Freiheit die wichtigere Dimension. Nun beruhen republikanische Gesellschaften, Demokratien zumal, auf einer notwendigen Unsicherheit nach Innen und Au&szlig;en insoweit, als ausgehandelte Ordnungsstrukturen niemals verfestigt und dauerhaft, sondern bestenfalls nachhaltig gemacht werden k&ouml;nnen. Wenn sich Veteranen auf die Sicherheit beziehen, die ihren Einsatz rechtfertigt, verbinden sie Patriotismus mit individueller Lebensaufgabe und ordnen beide einem politischen Imperativ unter: der Sicherheit. Solange legitime gegen illegitime Sicherheit ausgespielt werden kann, ist das sicheres Terrain und reflektiert gesellschaftliche Anspr&uuml;che auf jedes R&uuml;ckkehrerleben. Veteranen der Private Security haben hier mehr Probleme, genauso wie die F&ouml;rderer eben dieser privatisierten Sicherheitspolitik.</p>
<h5>4. Veteranen und Heimat&shy;dis&shy;kurs</h5>
<p>Veteranen sind Protagonisten des kollektiven Ged&auml;chtnisses bestimmter nationaler Politiken und Einwirkungen auf Konflikte. Ihre Deutungen m&ouml;gen widerspr&uuml;chlich sein und ihnen wird widersprochen, aber selbst darin ist ihr Anteil an dieser Konstruktion irreversibel.</p>
<p>Veteranen kommen im Heimatdiskurs kaum vor. Bohnert und Schreiber haben ihre Anthologie wohl deshalb &#8222;Die unsichtbaren Veteranen&#8220; genannt (Bohnert 2016). Sie stellen eine theoriegeleitete Br&uuml;cke zwischen den Auslandseins&auml;tzen der Bundeswehr, ihren Diskursen in Deutschland (&#8222;Heimat&#8220;) und den Veteranen her. Wir d&uuml;rfen nicht vergessen, dass die meisten Berichte aus der Realit&auml;t der Interventionen (Kosovo, Afghanistan, Mali, Atalanta etc.) auf zwei Ebenen erfolgen: in ann&auml;hernd Echtzeit durch offizielle Verlautbarungen (d&uuml;rftig), Medien (meist detailliert und &uuml;berpr&uuml;fbar) und Spezialagenturen (im Falle Afghanistan unverzichtbar: Afghanistan Analysts Network, AAN); und in den nachholenden Erz&auml;hlungen der Veteranen. Die wiederum sind entweder bewusst ver&ouml;ffentlicht, haupts&auml;chlich in Form des neuen Genres der Heimkehrerliteratur; oder es handelt sich um private Dokumente einzelner Veteranen, die sich in pers&ouml;nlichen Kommunikationsnetzwerken verbreiten.</p>
<p>Der Heimatdiskurs bezeichnet die &#8222;diskursiven Praktiken und Strategien, die sich mit der Legitimation, Anerkennung und Bewertung von Politik und Truppeneinsatz au&szlig;erhalb des nationalen Territoriums befassen&#8220; (Daxner 2012:29, in Daxner/Neumann 2012). Hierbei ist wichtig, dass es sich um Auslandseins&auml;tze handelt, und keineswegs um Milit&auml;reinsatz generell. W&uuml;rde die Bundeswehr im Innern eingesetzt, g&auml;be es dann Veteranen? Unsere Theorie des Heimatdiskurses ist eine Grundlage daf&uuml;r, die Wahrnehmung der ver&auml;nderten Rolle Deutschlands als milit&auml;rischer Interventionsmacht zu analysieren und zu bewerten. In vielen L&auml;ndern sind die Veteranen Teil des milit&auml;rischen Selbstverst&auml;ndnisses, d.h. sie geh&ouml;ren zu einem &#8222;System&#8220;, in dem Einsatz und Einsatzfolgen f&uuml;r die milit&auml;rischen Akteure zusammengeh&ouml;ren. Das gilt beispielsweise f&uuml;r ehemalige Kolonialm&auml;chte und imperialistische Staaten wie Frankreich, Gro&szlig;britannien und die USA, aber auch f&uuml;r Russland als Nachfolger der Sowjetunion. Dar&uuml;ber hinaus hat jedes Land mit Auslandseins&auml;tzen, also auch kleine NATO-Mitglieder, seinen Heimatdiskurs. Der wird in den diskursiven Strategien der Veteranen explizit und kann nach den oben aufgelisteten Kriterien geordnet werden. Deutschland ist insofern ein Sonderfall, weil die Veteranengeschichte nach 1945 unterbrochen und mit der Bundeswehr wieder begonnen wurde. (Die Traditionserlasse und die deutschen Nostalgien sind daf&uuml;r genauso wichtig wie die historische Aufarbeitung des deutschen Militarismus. Die Wehrmachtsausstellung war z.B. eine wichtige Landmarke dieser Aufarbeitung.) Der gegenw&auml;rtige Hype um die rechtsradikalen Vorkommnisse in der Bundeswehr best&auml;tigt die These.</p>
<p>Die &#8222;Heimat&#8220; ist ein st&auml;ndiger Topos aller Kriegsliteratur, Heimkehr die unwahrscheinliche Alternative zum (Helden)Tod in der Ferne. In der neuen deutschen Einsatzgeschichte wird diese Heimat neu konfiguriert, weil sie sich wenigstens nach Au&szlig;en, aber sicher auch durch Bewusstseinswandel, von der pathetischen Heimat des letzten Weltkriegs emanzipieren muss, um massiver Kritik oder Ablehnung zu entgehen. Mit den Landserheften (erschienen 1957-2013 bei Pabel-Moewig) und der euphemistischen Wehrmachtsliteratur (Konsalik u.a.) ist diese alte Heimat untergegangen, schon bei 08/15 von H.H. Kirst (1954/55) wird sie kritisch gebrochen (Kirst 1994). Es gibt danach eine L&uuml;cke, in der die Weltkriegspathetisierung (auch biologisch) abnimmt und es noch keine Auslandseins&auml;tze der Bundeswehre mit Gefallenen gibt. Das sollte sich erst nach dem Afghanistaneinsatz ab 2002 &auml;ndern. Textproben sollen in die Problematik einf&uuml;hren: Manchmal f&uuml;hrt der Titel in die Irre, aber er ist nie zuf&auml;llig gew&auml;hlt:</p>
<p>Heike Groos: Ein sch&ouml;ner Tag zum Sterben. Als Bundeswehr&auml;rztin in Afghanistan, Fischer Taschenbuch 2009.</p>
<p>O. Herz: &#8222;Hier in Deutschland war keiner auf die R&uuml;ckkehr von Bundeswehrsoldaten eingestellt &#8230; meine Familie verhielt sich abwartend, sie fragten sich (!), ob ich noch derselbe bin &#8230; ob ich mich bei jedem T&uuml;renknallen auf den Boden werfen w&uuml;rde.&#8220; (In: Ute Susanne Werner, Ich krieg mich nicht mehr unter Kontrolle&#8220;, Fackeltr&auml;ger-Verlag 2010, S. 37)</p>
<p>Andreas Schmidt: &#8222;Aber ich m&ouml;chte wieder nach Afghanistan, um zu sehen, ob sich etwas ver&auml;ndert hat &#8230; ich will versuchen meinen Beitrag zu leisten, damit sich das Land weiterentwickeln kann.&#8220; (ebd., S. 127).</p>
<p>Andreas Schindler, unter der &Uuml;berschrift &#8222;Ich habe einen Freund verloren&#8220;: &#8222;Ich war ein kritischer Soldat, aber ich war Soldat, auch wenn ich f&uuml;r mich selbst immer versuchte, diese Berufsbezeichnung zu umgehen.&#8220; (ebd., S.&nbsp;105)</p>
<p>Andreas Timmermann-Levanas, der Gr&uuml;nder des Verbands deutscher Veteranen, schreibt mit Andrea Richter ein vielbeachtetes Buch: &#8222;Die reden. Wir sterben &#8211; wie unsere Soldaten zu Opfern der deutschen Politik werden&#8220; (Campus 2009)</p>
<p>Jonathan Schnitt, Foxtrott 4 (Bertelsmann 2012): &#8222;Durch meine Zeit in Kunduz habe ich eine Ehrlichkeit und Wahrheit aus&nbsp; Sicht der Soldaten &uuml;ber den Afghanistan-Einsatz, den ich aus Statements von Politikern und selbst aus den aufrichtigsten und journalistisch hochklassigsten Berichten aus Afghanistan nicht kannte.&#8220; (S. 207)</p>
<p>Brinkmann, Hoppe und Schr&ouml;der bringen es auf den Punkt: &#8222;Feindkontakt &#8211; Gefechtsberichte aus Afghanistan&#8220; (E.S. Mittler &amp; Sohn 2013).</p>
<p>Die beiden BILD-Journalisten Julian Reichelt und Jan Meyer machen im Untertitel Politik, im Titel wenden Sie sich an die Toten: &#8222;Ruhet in Frieden, Soldaten! Wie Politik und Bundeswehr die Wahrheit &uuml;ber Afghanistan vertuschten&#8220; (Fackeltr&auml;ger-Verlag 2010).</p>
<p>Marc Baumann und andere geben Feldpostbriefe deutscher Soldaten aus Afghanistan heraus (Baumann u.a. (Hrsg.), Feldpost. Briefe deutscher Soldaten aus Afghanistan, Rowohlt 2011). Einige kurze Ausz&uuml;ge von verschiedenen Verfassern: &#8222;Ich bitte um Entschuldigung, dass ich das heute in Form einer Sammelmail tue, aber die Verteidigung der deutschen Sicherheit am Hindukusch (Danksagungen nehme ich gerne entgegen &#8230;) erfordert meinen ganzen Einsatz.&#8220; (S.&nbsp;28); &#8222;&#8230; aber heute sollte es endlich soweit sein und ich meine Pistole anschie&szlig;en k&ouml;nnen. Tats&auml;chlich fahren wir mit Fuchs, Dingo und W&ouml;lfen raus, ich entscheide mich f&uuml;r den Vordersitz des Fuchs und bemerke erst sp&auml;ter, dass mein Fahrer eine blonde Fahrerin ist, mit der man sich angenehm unterhalten kann. Das Schie&szlig;en selbst ist auch sehr interessant &#8230;&#8220; (S.&nbsp;41); &#8222;Nachts ist nicht nur Krieg. Man darf nicht untersch&auml;tzen, was so eine Zeit zwischen M&auml;nnern und Frauen hier im Lager anrichtet &#8230; was h&auml;ufig auch seine Ausl&ouml;ser oder seine Folgen zuhause hat.&#8220; (S.&nbsp;173); &#8222;Hier ist es ja quasi wie im Ferienlager, nur mit ganz wenigen M&auml;dels.&#8220; (S.&nbsp;174)</p>
<h5>5. Lebenslang Veteran und Kamerad</h5>
<p>Wenn man sich durch hunderte solcher Aussagen bewegt, best&auml;tigen sich die f&uuml;nf oben genannten Typen von Veteranen. Der Habitus der Veteranen &auml;hnelt sich global. Das ist kein Widerspruch, weil die Kategorien von Opfer, T&auml;ter, Chronisten und Krieger- zusammen mit der Professionalisierung des Soldatenberufs auch global auftreten. Meine Vermutung ist, dass sich die Traditionen der Veteranenl&auml;nder eher angleichen gegen&uuml;ber dem neuen, autonomisierten Distanzkampf (Drohnen), w&auml;hrend sich in Deutschland noch das Gegenteil entfaltet; wer wei&szlig;, wie lange noch.</p>
<p>Die lebensgeschichtliche Subjektivierung der Erz&auml;hlung vom Krieg nimmt literarische Formen an, die sich an die Rezeptions&auml;sthetik einer breiten Leserschaft angleichen muss, um zum Genre werden zu k&ouml;nnen. Dirk Kurbjuweit macht mit Kriegsbraut (Kurbjuweit 2011) einen Neuanfang. Hier ist das Veteranenthema die H&uuml;lle f&uuml;r eine Pers&ouml;nlichkeitsentwicklung, die als Allegorie der deutschen Befindlichkeit nach der Vereinigung und durch den Afghanistaneinsatz gelten kann. (Im &Uuml;brigen ist das Buch eines der wenigen, die Sexualit&auml;t und Beziehungen jenseits des Kameradschaftsklischees ausarbeiten.)</p>
<p>Die Kameradschaft hat globale Geltung als Antagonist zu famili&auml;ren Beziehungen und zum Tod. Die Veteranenhymne &#8222;Ich hatt&#8216; einen Kameraden&#8220; (von 1809; sp&auml;ter abwechselnd als Volkslied, Wehrmachtslied oder Soldatenlied weit verbreitet) zeugt von der sehr alten Tradition dieses Elements. Kameradschaft ist ein globaler Term, der etwas ausdr&uuml;ckt, was in den Erfahrungsbereichen (ehelicher) Bindungen oder&#8222;normaler&#8220; Freundschaften explizit nicht vorkommen; sie hat einen hohen Wert, ist st&auml;ndig prek&auml;r (das Sterben und der l&auml;cherliche, d.h. nicht heldenhafte Tod sind nahe) und passt in einen Erz&auml;hlungsrahmen, der gut auf verschiedensten Ebenen vermittelbar ist. Ich verzichte hier ausdr&uuml;cklich auf einzelne Beispiele, weil die Kameradschaft im Veteranendiskurs ubiquit&auml;r ist und jede Auswahl weitere hier unbearbeitete Probleme aufw&uuml;rfe.</p>
<p>Vorbilder sind trans-sozial: Kameradschaft verbindet selbst ehemalige Feinde und l&auml;sst Feindschaften jenseits der Kriegerfriedh&ouml;fe verebben. Im Kameraden sind mehrere Elemente vereint, die nun dekonstruiert werden m&uuml;ssen. Die Verschiebung der Pathosformel der Pieta auf den sterbenden oder toten Kameraden im Arm des Kriegers macht Sinn erst in der Erinnerung oder der Wahrnehmung durch Dritte. Man muss es nicht erlebt haben, aber man muss es erz&auml;hlen und beschreiben. Die Innigkeit der Bindung hat zugleich etwas Erotisches und&nbsp; den Kitsch des nur als Krieger und K&auml;mpfer harten, aber im &#8222;Inneren&#8220; (Was ist das?) &#8222;weichen&#8220;, d.h. zu Empfindungen f&auml;higen Mannes. Bei Frauen wird noch nicht differenziert: In der Google-Bildergalerie kommen die gleichen Varianten der Darstellung vor wie bei M&auml;nnern.[7]</p>
<p>Dass diese Kameradschaft nicht im Pathos erworbener Loyalit&auml;ten ersticken muss (Vaterland, Kampf der Guten gegen das B&ouml;se etc.), zeigt Sebastian Jungers hervorragendes Buch &#8222;War&#8220; &uuml;ber die vorgeschobene Kampfbasis &#8222;Restrepo&#8220; in Afghanistan (Junger 2010). Es stellt Freundschaft und N&auml;he als Antagonisten zum Kriegsgeschehen dar, die zur Basis politischer Kritik werden. Bei Junger geschieht das Notwendige, n&auml;mliche der Reflex auf die eigene Gesellschaft, im kleinsten, durch Subjektivit&auml;t gekennzeichneten Raum &#8211; und in st&auml;ndiger Lebensgefahr.</p>
<p>Dem steht als extremes und m.E. negatives Vorbild Luttrells &#8222;Lone Survivor&#8220; entgegen. Hier wird buchst&auml;blich alles, Training, Privatethnologie, Elitestellung der Navy Seals, Ehrung durch den Pr&auml;sidenten, Vorbild f&uuml;r die Familie und ihr Umfeld, einem Kameradschaftsmodell des &#8222;Sieg oder stirb!&#8220; unterordnet; ein riesiger Publikationserfolg, dessen Spuren sich in etlichen deutschen Veteranenb&uuml;chern wieder finden.</p>
<p>Europ&auml;isch und qualitativ h&ouml;chstwertig ist &#8222;Der menschliche K&ouml;rper&#8220; von Paolo Giordano (Rowohlt 2014), der f&uuml;nf italienische Afghanistan-Veteranen nach ihrer R&uuml;ckkehr begleitet und in die tiefsten psychischen Schichten und Subtexte einsteigt. Die wiederkehrende Problematik von Todesn&auml;he, K&ouml;rper, Sexualit&auml;t und Bindung wird hier genauestens ausgebreitet und differenziert. So ein Buch kann gar nicht massenwirksam werden, weil es Positionen verlangt, die schon im Einsatz schwer aufzubauen und nachzuvollziehen sind &#8211; daf&uuml;r ist es ein anspruchsvoller Beweis f&uuml;r die Notwendigkeit der Kunst als zus&auml;tzliche Instanz der Vermittlung gesellschaftlicher Probleme.</p>
<h5>6. Veteranen gibt es, wir sind nicht vorbereitet</h5>
<p>Vergleiche werden getroffen, um die eigene Position klarer zu sehen &#8211; oder zu verteidigen. Lange Zeit &#8222;litten&#8220; viele Bundeswehrsoldaten darunter, von den in viele K&auml;mpfe, Verwundungen und Todesf&auml;lle verstrickten Amerikanern als K&auml;mpfer nicht f&uuml;r voll genommen zu werden. Erst nach den skandal&ouml;sen Vorf&auml;llen von Kunduz (4.9.2009), bei denen die Deutschen ihre &#8222;Unschuld&#8220; verloren (Reuter 2010) und den Todesf&auml;llen der nachfolgenden Kampfperioden, f&uuml;hlten sich viele Bundeswehrsoldaten als &#8222;richtige&#8220; Krieger oder K&auml;mpfer am rechten Ort. Daraus resultiert auch die Spaltung der Veteranenverb&auml;nde: Der Bund deutscher Veteranen, urspr&uuml;nglich von Timmermann-Levanas gegr&uuml;ndet, benannte sich &#8222;auf Grund einer absehbaren offiziellen deutschen Veteranendefinition&#8220; im November 2016 in Bund Deutscher EinsatzVeteranen e.V.[8] um. Daneben gibt es die Combat Veterans[9], deren internationale Mitgliedschaft sich unter dem Wappenspruch &#8222;Von Veteranen f&uuml;r Veteranen&#8220; zusammengeschlossen hat; weitere Gruppen wie die Recondos (s.o.) pflegen die Arroganz der Ingroup-Sekten. Eine vergleichende Forschung zu den Veteranenkulturen steht noch aus. Sie sind komplizierter, als es der platten Zweiteilung der Kritik in Antimilitarismus und Anerkennung des Soldatenberufs genehm ist. Integration und Distanz einzelner Veteranen und ihrer gew&auml;hlten oder aufgedr&auml;ngten Umfelder ist ebenso notwendig wie eine kritische Entkrampfung des &ouml;ffentlichen Diskurses, der den Erz&auml;hlungen der R&uuml;ckkehrer Schuld oder Anerkennung an und f&uuml;r die jeweiligen Kampf- und Kriegseins&auml;tze zu geben bereit ist.</p>
<h5>7. Conclusio und Ausblick </h5>
<p>Die Zahl der Veteranen steigt, auf lange Sicht werden wir auch immer mehr weibliche Veteranen haben. Die Zahl der Einsatzr&uuml;ckkehrer*innen wird bald die der aktiven Bundeswehrangeh&ouml;rigen &uuml;bersteigen, ebenso wie die Zahl der ehemaligen Bundeswehrangeh&ouml;rigen, die jetzt in privaten Sicherheitsdiensten t&auml;tig sind. Sie bilden eine neue soziale Gruppe, mit Bindekr&auml;ften aus gleichartigen Erfahrungen und Interessen. Sie suchen ihre Identit&auml;ten zu fixieren und wollen Anerkennung erfahren, manchmal auch Dank f&uuml;r geleistete &ouml;ffentliche Dienste. Viele Veteranen bem&uuml;hen sich um Deutungshoheit &uuml;ber die Ereignisse, die sie in den Auslandseinsatz gebracht haben. Sie werden in die Curricula der Schulen, in die sozialen Netzwerke und in die politischen Debatten um die Bundeswehr, deren Einsatzbeteiligung und die nicht-milit&auml;rischen Alternativen eingreifen.</p>
<p>Wir wissen noch nicht allzu viel &uuml;ber die l&auml;ngerfristigen Auswirkungen des Veteranendaseins nach der Statuspassage als Soldat*in. Aber wir k&ouml;nnen vorhersehen, dass Veteranen &uuml;ber ihre Interessenvertretung in der &Ouml;ffentlichkeit und ihre Umgestaltung ihrer Beziehungs- und Kommunikationsfelder auch die Kultur und Sozialstruktur unseres Landes beeinflussen. Dabei spielen oberfl&auml;chliche Erscheinungen wie die Forderungen nach Veteranentagen, Auszeichnungen und Anerkennungsritualen wohl weniger eine Rolle als die tiefgreifenden Verschiebungen im sozialen Raum, in dem eine neue Gruppe einen dauerhaften Anspruch auf Geltung erhebt. Es zeigen sich selbstverst&auml;ndlich auch alle Schattierungen von Kritik, selbst an der Behandlung des Themas &#8211; einschlie&szlig;lich Misstrauen gegen einen empathischen Zugang zu den Veteranen. Sicher ist es richtig, dass es ohne Milit&auml;r keine Veteranen g&auml;be. Aber wann wird es soweit sein? Eine ganz aktuelle und sensible Frage ist, ob der Habitus und die Verhaltensweisen ziviler R&uuml;ckkehrern aus Kriegs- und Gewaltzonen nicht sehr viele &Auml;hnlichkeiten mit den Veteranen zeigen.</p>
<p>Ich bin sehr zur&uuml;ckhaltend und vorsichtig mit Prognosen f&uuml;r die Zukunft des Veteranismus in Deutschland. Soviel kann ich mit Sicherheit sagen: Die weitere Entwicklung der Bundeswehr zur professionellen Interventionsarmee wird nicht nur diese, sondern auch die Veteranen entscheidend pr&auml;gen. Und es wird einen Unterschied machen, ob dies im Rahmen der NATO, einer Europ&auml;ischen Verteidigungsstreitmacht oder als nationales Milit&auml;r geschieht.</p>
<p><b>PROF.&nbsp;DR.&nbsp;MICHAEL&nbsp;DAXNER&nbsp;</b><i>&nbsp; geb. 1947, studierte Anglistik, P&auml;dagogik, Philosophie bzw. Geistes- und Sozialwissenschaften in Wien und Freiburg. 1970 wurde er Referent im &ouml;sterreichischen Bundesministerium f&uuml;r Wissenschaft und Forschung, 1972 promovierte er an der Universit&auml;t Wien mit einer Arbeit &uuml;ber Ernst Bloch. 1974 berief ihn die Universit&auml;t Oldenburg zum Professor f&uuml;r Hochschuldidaktik, von 1986 bis 1998 war er Pr&auml;sident dieser Universit&auml;t. Anschlie&szlig;end wechselte er auf eine Professur f&uuml;r Soziologie und J&uuml;dische Studien. Von 2000&#8211;2002 war Daxner zust&auml;ndig f&uuml;r Bildung und Wissenschaft bei UNMIK im Kosovo, ab 2003 beriet und forschte er in Afghanistan. Seit 2009 arbeitete Daxner bis zu seiner Pensionierung am SFB 700 der Freien Universit&auml;t Berlin zur Sicherheit und Entwicklung in Nordost-Afghanistan. Er ist Senior Fellow bei der Berghof-Stiftung.&nbsp;&nbsp; Blog: </i><a href="http://michaeldaxner.com/" target="_blank" rel="noopener"><i>http://michaeldaxner.com</i></a><i>.</i></p>
<p><b>Literatur: </b></p>
<p>Baumann, Marc et. al (Hrsg.) 2011: Feldpost &#8211; Briefe deutscher Soldaten aus Afghanistan, Reinbek.</p>
<p>Biehl, Heiko 2012: United We Stand, Divided We Fall?, in: Seiffert, Anja (Hrsg.): Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan, Wiesbaden, S. 169-186.</p>
<p>Bohnert, Marcel/Schreiber, Bj&ouml;rn (Hrsg.) 2016: Die unsichtbaren Veteranen, Berlin.</p>
<p>Brinkmann, Sascha/Hoppe, Joachim/Schr&ouml;der, Wolfgang (Hrsg.) 2013: Feindkontakt &#8211; Gefechtsberichte aus Afghanistan, Hamburg.</p>
<p>Daxner, Michael 2016a: Afghanistan hat Veteranen produziert &#8211; was nun?, in: Bohnert, Marcel; Schreiber, Bj&ouml;rn (Hrsg.): Die unsichtbaren Veteranen, Berlin, S. 107-118.</p>
<p>Daxner, Michael 2016b: Einsatzr&uuml;ckkehrer und Veteranen, in: Bundeszentrale f&uuml;r politische Bildung, in: <a href="http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verteidigungspolitik/220648/veteranen" target="_blank" rel="noopener">http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verteidigungspolitik/220648/veteranen</a>.</p>
<p>Daxner, Michael/Mann, Robert C. 2016: Veteranen &#8211; eine neue soziale Gruppe, in: &Ouml;sterreichische Milit&auml;rische Zeitschrift 54: 5/2016, S. 624-633.</p>
<p>Daxner, Michael/Neumann, Hannah (Hrsg.) 2012: Heimatdiskurs. Wie die Auslandseins&auml;tze der Bundeswehr Deutschland ver&auml;ndern, Bielefeld.</p>
<p>FAZ 2010: Merkel nennt es Krieg, in: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung v. 19.12.2010.</p>
<p>Giordano, Paolo 2014: Der menschliche K&ouml;rper, Reinbek.</p>
<p>Groos, Heike 2009: Ein sch&ouml;ner Tag zum Sterben, Frankfurt/M.</p>
<p>Herzog, Laura/Kobsda, Christian/Neumann, Hannah/Schulz, Anna-Lena 2012: von friedlichen Aufbauhelfern und professionellen K&auml;mpfern &#8211; Die Darstellung der SoldatInnen im Heimatdiskurs, in: Neumann, Daxner and (Hrsg.): Heimatdiskurs, Bielefeld, S.&nbsp;137-164.</p>
<p>Junger, Sebastian 2010: War, London.</p>
<p>Kirst, Hans Hellmut 1994: 08/15, Klagenfurt.</p>
<p>Kurbjuweit, Dirk 2011: Kriegsbraut, Berlin.</p>
<p>Luttrell, Marcus/Robinson, Patrick 2014: Lone Survivor, M&uuml;nchen.</p>
<p>M&uuml;nkler, Herfried 2014: Helden, Sieger, Ordnungsstifter, in: IP 69: 3, S. 118-127.</p>
<p>N&auml;ser-Lather, Marion 2011: Bundeswehrfamilien, Baden-Baden.</p>
<p>Reichelt, Julian/Meyer, Jan 2010: Ruhet in Frieden, Soldaten!, Berlin.</p>
<p>Reuter, Christoph/Mettelsiefen, M./Theiss, H. 2010: Kunduz, 4. September 2009. Eine Ausstellung, Kunstraum Potsdam, 04/23-06/13/2010, unv. M.</p>
<p>Robotham, Christopher/Roeder, Sascha 2012: Die Bundeswehr in Afghanistan &#8211; Analysen an den Grenzen des Heimatdiskurses, in: Daxner, M. and Neumann, H. (Hrsg.): Heimatdiskurs, Bielefeld, S. 201-242.</p>
<p>Schlichte, Klaus/Veit, Alex 2010: Drei Arenen. Warum Staatsbildung von au&szlig;en so schwierig ist, in: Bonacker, Daxner, Free, Z&uuml;rcher (Hrsg.): Interventionskultur, Wiesbaden, S. 261-267.</p>
<p>Schnitt, Jonathan 2012: Foxtrott 4, M&uuml;nchen.</p>
<p>Seiffert, Anja/Hess, Julius 2014: Afghanistanr&uuml;ckkehrer, (Juli 2014 ), Potsdam.</p>
<p>Timmermann-Levanas, Andreas/Richter, Andrea 2010: Die reden &#8211; Wir sterben, Frankfurt/M.</p>
<p>Weber, Christian 2017: Veteranenpolitik in Deutschland (HSU Hamburg: Dissertation).</p>
<p>Werner, Ute Susanne 2010: ,,Ich krieg mich nicht mehr unter Kontrolle&#8220;, Berlin.</p>
<p><b>Anmerkungen:</b></p>
<p>1 Vgl. u.a. Kane Farabaugh: Former President Bush Honors Veterans With, Portraits of Courage&#8216;,<br /><a href="http://www.voanews.com/a/president-george-bush-portraits-of-courage/3748579.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.voanews.com/a/president-george-bush-portraits-of-courage/3748579.html</a> (ges. 26.4.2017); zur Rezeption in Deutschland s. &#8222;Selbstgemalte Portraits von George W. Bush sind ein Bestseller&#8220;, FAZ v. 20.3.2017.</p>
<p>2 S. <a href="http://www.recondo-vets.de/home.htm" target="_blank" rel="noopener">http://www.recondo-vets.de/home.htm</a>, ges. 27.4.2017.</p>
<p>3 S. &#8222;R&uuml;ckkehrende aus dem Einsatz&#8220;, Internationale Tagung 7.-9.7.2016 an der Philipps-Universit&auml;t Marburg am Zentrum f&uuml;r Konfliktforschung, <a href="https://www.uni-marburg.de/konfliktforschung/veranstaltungen/tagungen/rueckkehrer_innen" target="_blank" rel="noopener">https://www.uni-marburg.de/konfliktforschung/veranstaltungen/tagungen/rueckkehrer_innen</a> (ges. 26.4.2017).</p>
<p>4 Vgl. die Piet&agrave;, einem oft gebrauchten Bild auch von Veteranen: Der Soldat h&auml;lt den verwundeten oder gar toten Kameraden wie Maria den Jesus.</p>
<p>5 Z.B. in Zeitschrift Wissenschaft und Frieden Nr. 4/2014.</p>
<p>6 Das war im Afghanistan-Einsatz schon sehr fr&uuml;h eine wichtige Lesart von Strucks Satz, die deutsche Sicherheit w&uuml;rde am Hindukusch verteidigt. Diese Lesart macht verst&auml;ndlich, warum in hunderttausend Hits Sicherheit mit Freiheit vertauscht wurde. Der Satz des Ministers Struck, wonach &#8222;Unsere Sicherheit wird nicht nur, aber auch am Hindukusch verteidigt&#8220; wurde tausendfach zitiert und abgewandelt. Das Original findet sich im Plenarprotokoll des Bundestags Nr. 15/97,<br />S. 8601 (2004).</p>
<p>7 S. <a href="https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=weibliche+Veteranen" target="_blank" rel="noopener">https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=weibliche+Veteranen</a> (ges. 27.4.2017).</p>
<p>8 <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Bund_Deutscher_Veteranen" target="_blank" rel="noopener">https://de.wikipedia.org/wiki/Bund_Deutscher_Veteranen</a> (ges. 27.4.2017).</p>
<p>9 <a href="https://www.combat-veteran.com/" target="_blank" rel="noopener">https://www.combat-veteran.com</a> (ges. 27.4.201).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/veteranen-nicht-mehr-lange-ein-deutscher-sonderweg-1/">Veteranen  nicht mehr lange ein deutscher Sonderweg?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>„Wenn niemand sich mehr traut, den Mund aufzumachen, ist die Innere Führung als Leitbild am Ende.“</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Aug 2017 11:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gespr&#228;ch mit Florian Kling vom Darmst&#228;dter Signal, in: vorg&#228;nge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 79-83 Der Fall Marco A. hat offenbart, dass Bundeswehroffiziere mutma&#223;lich Morde an deutschen Politikern planten und den Verdacht auf Fl&#252;chtlinge lenken wollten. Damit wurde das &#246;ffentliche Interesse wieder einmal auf die Existenz rechtsradikaler Gesinnungen in der Bundeswehr gelenkt. Die Bundeswehr-kritische Organisation [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Gespr&auml;ch mit Florian Kling vom Darmst&auml;dter Signal, in: vorg&auml;nge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 79-83</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/florian_kling_passbild.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4725 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/florian_kling_passbild.jpg" alt="&#8222;Wenn niemand sich mehr traut, den Mund aufzumachen, ist die Innere F&uuml;hrung als Leitbild am Ende.&#8220;" width="240" height="340" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/florian_kling_passbild.jpg 240w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/florian_kling_passbild-238x337.jpg 238w" sizes="(max-width: 240px) 100vw, 240px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p><i>Der Fall Marco A. hat offenbart, dass Bundeswehroffiziere mutma&szlig;lich Morde an deutschen Politikern planten und den Verdacht auf Fl&uuml;chtlinge lenken wollten. Damit wurde das &ouml;ffentliche Interesse wieder einmal auf die Existenz rechtsradikaler Gesinnungen in der Bundeswehr gelenkt. Die Bundeswehr-kritische Organisation &#8222;Darmst&auml;dter Signal&#8220; &#8211; &uuml;berwiegend von Bundeswehr-Angeh&ouml;rigen getragen &#8211; forderte bereits im September 2015 in einem Schreiben an Bundesverteidigungsministerin von der Leyen eine &#8222;st&auml;rkere demokratische F&uuml;hrungskultur&#8220; in der Bundeswehr. </i></p>
<p><i>Wir fragen Hauptmann Florian Kling als Sprecher des Darmst&auml;dter Signals nach seiner Bewertung der Skandal-Vorkommnisse in der Bundeswehr.</i></p>
<p><i>(vorg) Anlass Ihrer Forderung an die Bundesverteidigungsministerin war das seinerzeit erschienene Buch &#8222;Armee im Aufbruch&#8220; von jungen Offizieren der Bundeswehruniversit&auml;t. In ihm wird die Innere F&uuml;hrung infrage gestellt und ein neues Selbstverst&auml;ndnis f&uuml;r eine Profi-Armee gefordert. War das Buch bereits ein Symptom f&uuml;r die aktuellen rechtsradikalen Vorkommnisse in der Bundeswehr und f&uuml;r die Abkehr von der identit&auml;tsstiftenden Grundlage der Bundeswehr, wie sie das Bild vom Staatsb&uuml;rger in Uniform und der Inneren F&uuml;hrung vorsieht?</i></p>
<p>(FK) Die Beitr&auml;ge in diesem Buch lieferten deutlich sichtbare Zeichen, dass das Konzept der Inneren F&uuml;hrung nicht mehr im Vordergrund der Ausbildung junger Offiziere steht. Bereits seit Gr&uuml;ndung der Bundeswehr wird innerhalb der Truppe mit dem eigenen Selbstverst&auml;ndnis gerungen und &uuml;ber andere Leitbilder nachgedacht. Die Soldaten haben richtig erkannt, dass sie in der Gesellschaft zu wenig wahrgenommen werden und die Auslandseins&auml;tze in den K&ouml;pfen der deutschen Bev&ouml;lkerung quasi nicht pr&auml;sent sind. Selbst suchen sie dann verst&auml;ndlicherweise auch nach anderem R&uuml;ckhalt f&uuml;r ihre T&auml;tigkeit. Unsere f&uuml;r die deutsche Demokratie angelegte Armee ist in einer tiefen Krise und Sinnsuche. Aber auch dem Verteidigungsministerium muss man vorwerfen, sich nicht aktiv um die St&auml;rkung der &#8222;Inneren F&uuml;hrung&#8220; bem&uuml;ht zu haben. Wenn es nur noch darum geht, die vielen Auslandseins&auml;tze in 16 verschiedenen L&auml;ndern zu best&uuml;cken, die massiven Probleme an Ausr&uuml;stung und Personalengp&auml;ssen zu bek&auml;mpfen, f&auml;llt allzu oft die Priorisierung der politischen Bildung im Dienst hinten runter.</p>
<p><i>Bef&ouml;rdert der Rollenwechsel von der Verteidigungsarmee hin zu einer Einsatzarmee, die f&uuml;r au&szlig;en- und machtpolitische Interessen und zur Durchsetzung von Wirtschaftsinteressen in Anspruch genommen wird, die Orientierung an falschen Vorbildern wie der Wehrmacht) Welche Rolle spielt eine Auslandseins&auml;tzen mehrheitlich kritisch gegen&uuml;berstehende &Ouml;ffentlichkeit, die den Soldaten insofern keine gesellschaftlich-politische Unterst&uuml;tzung gibt?</i></p>
<p>Eindeutig sind politische Legitimation der Auslandseins&auml;tze und der Wunsch der Soldaten, etwas Gutes zu tun f&uuml;r ihre Gesellschaft und die hilflosen Menschen in den Krisengebieten, nicht mehr auf einer Linie. Neben der gesetzlichen Mandatierung und Legitimierung bedarf es immer auch der moralisch-wertgebundenen und sinnhaften Zielsetzung eines Einsatzes. Ein milit&auml;risches Eingreifen in einen Konflikt ist nur dann sinnvoll, wenn eine wesentliche Verbesserung der Lebensumst&auml;nde und das Ende der Gewaltherrschaft und kriegerischen Handlungen realistisch sind. In der Einsatzarmee sterben Soldaten, und die Hinterbliebenen fragen sich zu Recht, wof&uuml;r ihre Kameraden ihr Leben geben mussten.</p>
<p>Am Afghanistan-Krieg zeigt sich beispielhaft, wie wenig erfolgreich die Stabilisierung und Friedensschaffung am Hindukusch war. Derzeit droht das Land, wieder in die H&auml;nde der Taliban und sogar des IS zu geraten. Wenn das passiert, ist faktisch auch der Einsatz gescheitert, und der Krieg wurde verloren. Die Soldaten stellen fest, dass ihnen in Deutschland das niemand gro&szlig;artig dankt und vielmehr sogar bereits vor vielen Jahren das echte Interesse an einer langfristigen L&ouml;sung in Afghanistan nachgelassen hat. Zudem hat ihr Einsatz dann leider keine dauerhafte Verbesserung gebracht.</p>
<p>Die verantwortliche Politik geht der Feststellung dieses Scheiterns aus dem Weg und l&auml;sst die Soldaten mit dieser Erkenntnis alleine. Einige Staatsb&uuml;rger in Uniform versuchen jetzt, aktiv in der Politik Einfluss auszu&uuml;ben und fordern beispielsweise eine professionelle Aufarbeitung des ISAF-Einsatzes im Bundestag. Andere Soldaten wenden sich ab und suchen ihre Sinnstiftung und Motivation in anderen Konzepten &#8211; teilweise wie in der Wehrmacht in archaischen Vorstellungen von Ehre, Tapferkeit oder professionellem K&auml;mpfertum. Dazu bedarf es dann keiner demokratischen R&uuml;ckbesinnung mehr.</p>
<p><i>Wie ausgepr&auml;gt ist dieser Hang zur falschen Traditionspflege, die von entw&uuml;rdigenden Initiationsriten und teilweise sadistischen Ausbildungsmethoden begleitet wird?</i></p>
<p>Der beschriebene Traditionalismus innerhalb der Truppe h&auml;ngt nicht zwangsl&auml;ufig mit den Verfehlungen und Skandalen zusammen. Zwar zeigen die zeitgleich bekanntgewordenen Vorf&auml;lle, dass auch hier der innere Kompass einiger Soldaten noch nicht ausgebildet ist und Erziehungsm&auml;ngel vorliegen, aber das hat mehr mit fehlender Dienstaufsicht durch Vorgesetzte und einzelnen Fehlern und Dummheiten junger Menschen zu tun. Wo junge Menschen zusammenkommen und alleingelassen werden, passieren solche Taten. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass vorbildhafte Vorgesetzte ein gutes und ehrliches Vertrauensverh&auml;ltnis zu ihren unterstellten Soldaten haben. Ihre Aufgabe ist es, in einer demokratischen Armee nicht am Schreibtisch zu sitzen und b&uuml;rokratische Arbeiten zu erledigen, sondern vor allem sich um die Ausbildung und Erziehung des ihnen anvertrauten Personals zu k&uuml;mmern. Dazu bedarf es aber auch von oben den notwendigen R&uuml;ckhalt und Verantwortungsspielraum f&uuml;r die Offiziere. Erst wenn ein Vorgesetzter auch Entscheidungen treffen darf und muss, wird er von seinen Soldaten ernst genommen und kann Vorbild sein.</p>
<p><i>Unter Bundesverteidigungsministerin von der Leyen erfolgten &uuml;berwiegend technokratische Reformbem&uuml;hungen in der Bundeswehr, z.B. zur Einhegung des R&uuml;stungsbeschaffungs(un)wesens. Trifft es zu, dass dies zu Lasten ernsthafter Anstrengungen im Bereich Demokratisierung und Innerer F&uuml;hrung der Bundeswehr ging?</i></p>
<p>Die ganz praktischen Probleme der Bundeswehr in Ausr&uuml;stung und Personal m&uuml;ssen selbstverst&auml;ndlich von jedem Ministerium angegangen und gel&ouml;st werden. Wir haben alle ein Interesse daran, dass unsere Soldaten bestm&ouml;glich gesch&uuml;tzt sind, wenn sie schon vom Parlament in ein Gefahrengebiet geschickt werden. Aber auch hier gilt die milit&auml;rische Devise, dass erst einmal die Grundlagen f&uuml;r ein milit&auml;risches Vorgehen geschaffen sein m&uuml;ssen. Grundlagen sind neben Ausr&uuml;stung und Personal vor allem auch eine Strategie und die Definition des Zielzustandes.</p>
<p>Auch in Mali hat von der Leyen vers&auml;umt, von der Politik ein Mandat zu fordern, das genau definiert, was dort eigentlich erreicht werden soll und unter welchen Umst&auml;nden wir das Land wieder verlassen. Ohne Konzept und sicherheitspolitische Strategie war die Umsetzung der Inneren F&uuml;hrung nie wirklich m&ouml;glich, schlie&szlig;lich fordert gerade dieses Konzept dazu auf, dass die Soldaten von sich heraus wissen, wof&uuml;r sie k&auml;mpfen und einstehen. Erst durch einen aufgekl&auml;rten Dialog der Soldaten mit der F&uuml;hrung und der Politik kann das Beste entstehen, was eine demokratische Armee zu bieten hat &#8211; n&auml;mlich 200.000 Menschen, die alle an einem Strang ziehen und gemeinsam sinnvolle Ziele erreichen.</p>
<p>Aus den Lehren der Vergangenheit wollen wir Soldaten, die Entscheidungen selbst durchdenken und nach ihrem Gewissen handeln, statt blindem Gehorsam zu folgen. Dieses Ziel ist mit immer mehr allt&auml;glichen Problemen und immer mehr Auslandseins&auml;tzen zu kurz gekommen.</p>
<p><i>Wenn jetzt ein Mehr an politischer Bildung in der Bundeswehr gefordert wird, geh&ouml;rt dazu nicht auch, dass die Bundeswehr in ihrer Gr&uuml;ndungsgeschichte personell&nbsp; durchaus an die Wehrmachtseliten angekn&uuml;pft hat? Ist es nicht ein Zeichen von Orientierungslosigkeit, wenn das Foto des ehemaligen Bundesverteidigungsministers Helmut Schmidt, das ihn in Wehrmachtsuniform im Jahr 1940 zeigt, von der Bundeswehrakademie in Hamburg abgeh&auml;ngt wurde &#8211; in sich &uuml;berschlagender &#8222;Traditionss&auml;uberung&#8220;, die eigentlich viel tiefer und gr&uuml;ndlicher ansetzen muss?</i></p>
<p>Zur Tradition der Bundeswehr geh&ouml;rt ein gesundes und vor allem aufgekl&auml;rtes Verst&auml;ndnis der Geschichte. Jeder wei&szlig;, dass die Bundeswehr nicht in einem Vakuum entstanden ist. Helmut Schmidt in Wehrmachtsuniform zeugt von dieser Geschichte. Geschichte l&auml;sst sich aber nicht ausl&ouml;schen und schon gar nicht s&auml;ubern, ohne dabei unsere eigentliche Identit&auml;t zu verleugnen und unsere demokratischen Grunds&auml;tze von heute &uuml;ber Bord zu werfen. Nat&uuml;rlich bietet die Wehrmacht keinen geistigen Ankn&uuml;pfungspunkt f&uuml;r unser heutiges milit&auml;risches Selbstverst&auml;ndnis. Auch milit&auml;risch l&auml;sst sich nur wenig &#8222;Handwerkszeug&#8220; aus der Geschichte f&uuml;r heutige Man&ouml;ver und Eins&auml;tze gebrauchen &#8211; und damit in die Bundeswehr &#8222;hin&uuml;berretten&#8220;. Aber heutige Mitglieder der Bundeswehr haben schon wegen ihrer sp&auml;ten Geburt mit der Wehrmacht nichts mehr zu tun, au&szlig;er der historischen Aufarbeitung der Geschichte und das Wissen um die Lehren, die unsere Vorfahren daraus gezogen haben. Wir sollten dazu kommen, endlich Tradition und Sinnsuche in der eigenen sechzigj&auml;hrigen Geschichte zu suchen und die Wehrmacht nur noch im Milit&auml;rgeschichtsunterricht behandeln. Dass Gegenst&auml;nde und Museumsst&uuml;cke der Wehrmacht in Kasernenzimmern nichts verloren haben, und wenn &uuml;berhaupt nur eingeordnet in den historischen Kontext, ist selbstverst&auml;ndlich.</p>
<p><i>Was genau ist gemeint, wenn das Darmst&auml;dter Signal im Zusammenhang mit demokratischer F&uuml;hrungskultur von &#8222;struktureller Verantwortungslosigkeit&#8220; in der Bundeswehr spricht? Auf welchen Ebenen gibt es sie und wodurch ist sie entstanden?</i></p>
<p>Derzeit herrscht eine Absicherungsmentalit&auml;t bei vielen Vorgesetzten, die selbst nicht mehr das Gef&uuml;hl haben, genug Vertrauen ihrer &uuml;bergeordneten F&uuml;hrung zu genie&szlig;en. Strittige Fragen und Entscheidungen werden, statt mutig getroffen zu werden, lieber nach oben weitergereicht oder an andere Stellen abgegeben. Durch dieses Vorgehen hat niemand einen Fehler begangen, und niemand muss sich f&uuml;r getroffenen Entscheidungen selbst verantworten &#8211; die eigene Karriere ist gesichert. Vorbilder f&uuml;r junge Soldaten bilden sich so leider nicht heraus. Wenn niemand sich mehr traut, den Mund aufzumachen, seine eigene Meinung zu vertreten, mutige Entscheidungen zu f&auml;llen und auch Fehler zu begehen, ist die Innere F&uuml;hrung als Konzept und Leitbild am Ende. Diese b&uuml;rokratische Mentalit&auml;t wird leider von ganz oben gef&ouml;rdert und gelebt. Kaum macht ein Soldat einen Fehler, l&auml;sst ihn die Ministerin aus dem Amt entfernen. Bei allen Skandalen der letzten Monate wurde das Mikromanagement des Verteidigungsministeriums immer wieder deutlich. Bis auf die kleinste Ebene wird durchregiert und entschieden. Damit nimmt die Ministerin den Vorgesetzten jede Luft zum Atmen und schafft ein Klima der Angst und blinden B&uuml;rokratie.</p>
<p><i>Was muss begleitend zur angek&uuml;ndigten &Uuml;berarbeitung des sogenannten Traditionserlasses der Bundeswehr geschehen, um effektiv das Konzept vom Staatsb&uuml;rger in Uniform zu verwirklichen? Welche konkreten Ma&szlig;nahmen m&uuml;ssen getroffen werden, um die &#8222;Vorschrift zur Inneren F&uuml;hrung&#8220; (ZDv 10/1) in der Truppe umzusetzen?</i></p>
<p>Lange Zeit war die Innere F&uuml;hrung ein Mittel f&uuml;r Stabsoffiziere, ihre Karriere aufzubauen und General zu werden. Das Zentrum Innere F&uuml;hrung in Bonn war der Elfenbeinturm einer kleinen Elite, die sich mit diesem Thema besch&auml;ftigte. Das muss sich &auml;ndern. Jede Einheit bis hinunter zur Kompanie braucht Kontakt mit der Inneren F&uuml;hrung und daf&uuml;r einen hauptamtlichen Offizier, der sich um die Politische Bildung und die Innere F&uuml;hrung k&uuml;mmert. Seine Aufgabe best&uuml;nde darin, sich intensiv auf Unterrichte vorzubereiten und die Einstellung der Truppe zu f&ouml;rdern, sowie mit den Soldaten &uuml;ber ihr Selbstverst&auml;ndnis zu sprechen. Bei gr&ouml;&szlig;eren Problemen und F&uuml;hrungsfehlverhalten in der Einheit muss dieser Offizier Alarm schlagen und im Ernstfall externe Teams des Zentrums einbestellen, um Probleme aufzuarbeiten und die Vorgesetzten bei der Umsetzung ihrer disziplinarischen T&auml;tigkeiten unterst&uuml;tzen. Das Leitbild der Bundeswehr darf nicht ausgelagert werden, sondern muss bei den Soldaten stattfinden &#8211; sonst wird es scheitern.</p>
<p><i>Was kann eine B&uuml;rgerrechtsorganisation wie die Humanistische Union dazu beitragen, dass ein Dialog zwischen Bundeswehr und (Zivil-) Gesellschaft zustande kommt und welche Themen sollten aus Ihrer Sicht daf&uuml;r ma&szlig;geblich sein?</i></p>
<p>Im Rahmen der Politischen Bildung oder in Kursen zur Inneren F&uuml;hrung b&ouml;te sich an, dass die zust&auml;ndigen Offiziere auch auf ein Referentenangebot der HU zur&uuml;ckgreifen k&ouml;nnen. Neben der Milit&auml;rseelsorge hat auch die Humanistische Union ihren Platz bei der Ausbildung des inneren Kompasses eines Soldaten und bei der Heranziehung von gefestigten Charakteren die wissen, was gut und schlecht ist. Das Zentrum Innere F&uuml;hrung sollte nicht nur im eigenen Saft k&ouml;cheln, sondern auch externe Angebote in die Bundeswehr holen. Der Blick &uuml;ber den Tellerrand tut den Soldaten gut &#8211; vor allem seitdem es die Wehrpflicht und damit die nat&uuml;rliche Verbindung mit der Gesellschaft nicht mehr gibt.</p>
<p><i>Hat die Bundesverteidigungsministerin seinerzeit auf den Brief des Darmst&auml;dter Signals mit der Forderung nach &#8222;st&auml;rkerer demokratischer F&uuml;hrungskultur&#8220; eigentlich geantwortet?</i></p>
<p>Wir haben keine Antwort erhalten.</p>
<p><i>Vielen Dank f&uuml;r das Gespr&auml;ch!<br />Die Fragen stellte Werner Koep-Kerstin.</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/wenn-niemand-sich-mehr-traut-den-mund-aufzumachen-ist-die-innere-fuehrung-als-leitbild-am-ende/">„Wenn niemand sich mehr traut, den Mund aufzumachen, ist die Innere Führung als Leitbild am Ende.“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Zu den neuen außenpolitischen Leitlinien der Bundesregierung</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Aug 2017 11:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorg&#228;nge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 85-90 Vor einem Jahr verabschiedete das Bundeskabinett das Wei&#223;buch der Bundeswehr 2016. In diesem Dokument werden traditionell die milit&#228;rischen und strategischen Leitlinien der deutschen Au&#223;enpolitik beschrieben. Das Wei&#223;buch bildet die Motive, Interessen und Priorit&#228;ten deutscher Sicherheitspolitik ab und skizziert, wann und wie daf&#252;r auch milit&#228;rische Mittel eingesetzt werden [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/zu-den-neuen-aussenpolitischen-leitlinien-der-bundesregierung/">Zu den neuen außenpolitischen Leitlinien der Bundesregierung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorg&auml;nge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 85-90</p>
<p><i>Vor einem Jahr verabschiedete das Bundeskabinett das Wei&szlig;buch der Bundeswehr 2016. In diesem Dokument werden traditionell die milit&auml;rischen und strategischen Leitlinien der deutschen Au&szlig;enpolitik beschrieben. Das Wei&szlig;buch bildet die Motive, Interessen und Priorit&auml;ten deutscher Sicherheitspolitik ab und skizziert, wann und wie daf&uuml;r auch milit&auml;rische Mittel eingesetzt werden sollen. Knapp ein Jahr sp&auml;ter verabschiedete das Kabinett die au&szlig;enpolitischen Leitlinien, die das zivile Gegengewicht zum Wei&szlig;buch darstellen. Ute Finckh-Kr&auml;mer skizziert die wichtigsten Inhalte der Leitlinien, die Ergebnis schwieriger Aushandlungen waren, und benennt, an welchen Punkten ihrer Umsetzung besondere Aufmerksamkeit geboten erscheint.</i></p>
<p>&#8222;Krisen verhindern, Konflikte bew&auml;ltigen, Frieden f&ouml;rdern&#8220; ist der Titel der neuen au&szlig;enpolitischen Leitlinien der Bundesregierung[1], die am 14. Juni 2017 nach intensiven Verhandlungen vom Kabinett verabschiedet wurden. Hatte es zwischenzeitlich sogar so ausgesehen, dass keine Einigung zwischen den beteiligten Ressorts, insbesondere Ausw&auml;rtigem Amt (AA), Bundesministerium f&uuml;r wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), erzielt werden kann, l&ouml;sen die neuen Leitlinien nun den Aktionsplan &#8222;Zivile Krisenpr&auml;vention, Konfliktl&ouml;sung und Friedenskonsolidierung&#8220; vom 12. Mai 2004[2] und die ressort&uuml;bergreifenden Leitlinien &#8222;F&uuml;r eine koh&auml;rente Politik der Bundesregierung gegen&uuml;ber fragilen Staaten&#8220;[3] von 2012 ab.</p>
<p>Zwischen den beiden au&szlig;enpolitischen Grundsatzdokumenten Leitlinien und Aktionsplan liegen nicht nur 13 Jahre, sondern auch die Ver&ouml;ffentlichung von zwei Wei&szlig;b&uuml;chern &#8222;zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr&#8220; (2006 und 2016) und diverser entwicklungspolitischer Grundsatzpapiere, ein gr&ouml;&szlig;erer Review-Prozess samt organisatorischer Umstrukturierungen im Ausw&auml;rtigen Amt (2014/2015) und die Einrichtung eines Unterausschusses &#8222;Zivile Krisenpr&auml;vention und vernetzte Sicherheit&#8220; bzw. &#8222;Zivile Krisenpr&auml;vention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln&#8220; des Ausw&auml;rtigen Ausschusses in der 17. bzw. 18. Wahlperiode des deutschen Bundestages[4].</p>
<h5>Wichtige Impulse aus der Zivil&shy;ge&shy;sell&shy;schaft </h5>
<p>&Uuml;ber Jahre hinweg haben zivilgesellschaftliche Netzwerke wie das Konsortium Ziviler Friedensdienst, die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) und die Plattform Zivile Konfliktbearbeitung bzw. deren jeweilige Mitgliedsorganisationen den Aktionsplan und die Umsetzungsberichte der Bundesregierung konstruktiv-kritisch kommentiert, im Beirat Zivile Krisenpr&auml;vention mitgearbeitet, an &ouml;ffentlichen Anh&ouml;rungen und Sitzungen des Unterausschusses teilgenommen und mit den Zust&auml;ndigen im Ausw&auml;rtigen Amt und im BMZ sowie den Abgeordneten des Unterausschusses auf vielf&auml;ltige Weise das Gespr&auml;ch gesucht. Dieses kontinuierliche Engagement hat mit dazu gef&uuml;hrt, dass es f&uuml;r die Erstellung der Leitlinien einen breiten Beteiligungsprozess gab, der als &#8222;Peacelab2016&#8220; ver&ouml;ffentlicht wurde[5]. Neben zahlreichen thematischen Veranstaltungen wurden im Laufe des &#8222;PeaceLab2016 &#8211; Krisenpr&auml;vention weiter denken&#8220;-Prozesses eine Vielzahl von Beitr&auml;gen auf dem projekteigenen Blog ver&ouml;ffentlicht. Akteure aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik haben zu einer breiten und intensiven Debatte beigetragen, die es in dieser Form vorab nicht gab. Es ist ein Gewinn des Leitlinien-Prozesses, dass dieses Projekt, urspr&uuml;nglich auf die Phase der Erarbeitung der Leitlinien befristet, nun fortgef&uuml;hrt werden soll, um den so notwendigen Diskurs &uuml;ber Krisenpr&auml;vention und Friedensf&ouml;rderung weiter zu f&uuml;hren. Alleine das Gewicht, das dem Beteiligungsprozess beigemessen wurde, unterscheidet den Leitlinienprozess deutlich von vergleichbaren Vorg&auml;ngerprozessen, wie etwa dem zum Wei&szlig;buch 2016. Auch f&uuml;r dieses Dokument war zun&auml;chst ein breit angelegter Beteiligungsprozess versucht worden, dieser wurde dann aber mehrere Monate vor Erscheinen abrupt beendet.</p>
<p>Zeitnah nach Verabschiedung der Leitlinien meldeten sich einschl&auml;gige Netzwerke und Organisationen, die sich auch intensiv am PeaceLab-Prozess beteiligt haben, bereits mit differenzierten Stellungnahmen zu Wort.[6]</p>
<p>Die Bundesregierung l&ouml;st mit der Verabschiedung der Leitlinien eine Selbstverpflichtung aus dem Koalitionsvertrag von 2013 auch und gerade der Zivilgesellschaft gegen&uuml;ber ein. Die Leitlinien sollen einen Beitrag dazu leisten, Deutschlands zivile F&auml;higkeiten zur Krisenpr&auml;vention und Konfliktbearbeitung zu verbessern. Dabei handelt es sich bei ihnen prim&auml;r um ein strategisches und potentiell Orientierung gebendes Dokument. Konzeptionell sollen die Leitlinien an das Wei&szlig;buch anschlie&szlig;en bzw. es erg&auml;nzen. Das zeigt sich unter anderem darin, dass in den Leitlinien nunmehr fast durchgehend nicht mehr die Rede von &#8222;ziviler&#8220;, sondern lediglich von Krisenpr&auml;vention ist. Zwar findet sich ein klares Bekenntnis zum &#8222;Primat der Politik und Vorrang der Pr&auml;vention&#8220;; es wird aber eine Aufgabe bleiben, dies in der Umsetzung der Leitlinien auch entsprechend einzufordern. Im Gegensatz zum Aktionsplan der rot-gr&uuml;nen Bundesregierung von 2004, der 161 einzelne Ma&szlig;nahmen (&#8222;Aktionen&#8220;) auflistete, liefern die Leitlinien vorwiegend eine konzeptionelle Grundlage f&uuml;r das Engagement der Bundesregierung. Sie sollen einen Kompass f&uuml;r alle Phasen von Konflikten bieten und beschreiben Analyseans&auml;tze, die helfen sollen, eine krisenhafte Eskalation von Konflikten zuk&uuml;nftig besser erkennen zu k&ouml;nnen.</p>
<h5>Blinde Flecken: Wechsel&shy;wir&shy;kungen zu anderen Politik&shy;fel&shy;dern und Folgen von Bundes&shy;wehr&shy;e&shy;in&shy;s&auml;tzen</h5>
<p>Positiv f&auml;llt auf, wie dicht und breit die Beschreibung der Herausforderungen ausf&auml;llt. Dies kann als Fortschritt gegen&uuml;ber dem Aktionsplan gewertet werden. Vor dem Hintergrund neuer Entwicklungen ist es ein sinnvoller und in der nun vorliegenden Systematik lange &uuml;berf&auml;lliger Schritt, die Handlungsgrundlagen f&uuml;r das Politikfeld zu aktualisieren. Allerdings bleibt mit Blick auf die beschriebenen Herausforderungen ein wesentlicher blinder Fleck: Die Leitlinien nehmen zwar Ph&auml;nomene wie den Klimawandel ernst, eine ernsthafte und kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle auch und gerade als Mitverantwortlicher daf&uuml;r fehlt aber fast vollst&auml;ndig. Zwar wird darauf verwiesen, dass Engagement nur dann effektiv sein kann, wenn die Wechselwirkungen mit anderen Politikfeldern im Blick behalten werden. Die potenziell konfliktversch&auml;rfenden oder deeskalierenden Aktivit&auml;ten in anderen Politikfeldern werden aber nicht systematisch ber&uuml;cksichtigt. An dieser Stelle w&auml;re eine weiterf&uuml;hrende Auseinandersetzung unabdingbar. Die mangelhafte Reflexion der eigenen Rolle, bzw. die Auseinandersetzung mit (nicht-intendierten) negativen Auswirkungen des eigenen Handelns zeigt sich bedauerlicherweise auch mit Blick auf Evaluationen. Die Bundesregierung will sich zwar einerseits f&uuml;r ein &#8222;systematisches, wirkungsorientiertes Monitoring und eine entsprechende Evaluierung ihres Engagements im Bereich der Krisenpr&auml;vention, Konfliktbew&auml;ltigung und Friedensf&ouml;rderung&#8220; einsetzen. In Bezug auf Auslandseins&auml;tze der Bundeswehr wird dies allerdings explizit ausgeschlossen:</p>
<p>&#8222;<i>Der Einsatz von Kr&auml;ften und Mitteln der Bundeswehr im Rahmen der Krisenpr&auml;vention oder zur Krisenbew&auml;ltigung wird durch die Einsatzauswertung der Bundeswehr evaluiert. Sie untersucht, ob der Auftrag mit den eingesetzten Kr&auml;ften und Mitteln erf&uuml;llt werden kann oder ob Anpassungen sinnvoll sind. Dabei wird in allen Phasen eines Einsatzes &#8211; Vorbereitung, Durchf&uuml;hrung, Nachbereitung &#8211; die Notwendigkeit einer Verbesserung von Verfahren und F&auml;higkeiten analysiert, um f&uuml;r laufende und zuk&uuml;nftige Eins&auml;tze entsprechende Ma&szlig;nahmen zur Auftragsoptimierung einzuleiten.</i>&#8220; [7]</p>
<p>Damit wird die &uuml;berf&auml;llige politische Evaluierung von Auslandseins&auml;tzen der Bundeswehr weiterhin ausgeschlossen. Das ist einer der gr&ouml;&szlig;ten Schwachpunkte der Leitlinien. Ein weiterer bedenklicher Punkt verbirgt sich hinter der scheinbar harmlosen Formulierung &#8222;Mit dem Ziel, k&uuml;nftig noch schneller, strategischer und koordinierter zu handeln, wird die Bundesregierung die bestehenden Mechanismen der Ressortkoordinierung &uuml;berpr&uuml;fen und weiterentwickeln.&#8220;[8] Bisher wurde der Ressortkreis Zivile Krisenpr&auml;vention n&auml;mlich von dem/der Beauftragten des Ausw&auml;rtigen Amtes f&uuml;r Zivile Krisenpr&auml;vention geleitet, wie es im Aktionsplan von 2004 festgelegt war. Dies wurde offensichtlich von anderen Ressorts strittig gestellt und daher nicht mehr explizit festgelegt. Die &#8222;Weiterentwicklung&#8220; l&auml;uft vermutlich auf eine Rotation zwischen mehreren Ressorts hinaus, was von den fachkundigen zivilgesellschaftlichen Netzwerken und Organisationen zu Recht kritisch gesehen wird, weil es die bisher unstrittige Federf&uuml;hrung und Koordinierungsfunktion des Ausw&auml;rtigen Amtes f&uuml;r Zivile Krisenpr&auml;vention in Frage stellt.</p>
<p>Die St&auml;rke der Leitlinien ist, dass sie ein Leitbild liefern. Sie bilden das Grundverst&auml;ndnis der deutschen Politik, wie sie Frieden f&ouml;rdern will. Im Vergleich mit dem Aktionsplan erscheinen sie an einigen Stellen auch deutlich pointierter. Insbesondere erfolgen Priorisierungen, was im Aktionsplan fehlte und zu Recht bem&auml;ngelt wurde. Es finden sich dar&uuml;ber hinaus einige wichtige Akzente im Text. Erfreulich ist beispielsweise das klare Bekenntnis zu Menschenrechten. Auch einzelne Handlungsfelder und Instrumente werden deutlich hervorgehoben. Die Unterst&uuml;tzung von Mediations- und Dialogprozessen ist ein Beispiel daf&uuml;r: Die Bundesregierung bekennt sich eindeutig zum Instrument der politischen Mediation und f&uuml;hrt aus, dass sie ihre &#8222;F&auml;higkeiten im Bereich Mediation weiter ausbauen und sich in Zukunft verst&auml;rkt an Mediationsprozessen beteiligen&#8220;[9] will. Dies umfasse sowohl deren finanzielle als auch konzeptionelle Unterst&uuml;tzung sowie den langfristigen Aufbau von Mediationskapazit&auml;ten der Vereinten Nationen und anderer Partner, k&ouml;nne aber auch eine direkte Beteiligung an Mediationsvorhaben bedeuten. Erfreulich ist an dieser und anderen Stellen in den Leitlinien, dass mittlerweile umfangreich Bezug auf die Agenda &#8222;Frauen, Frieden und Sicherheit&#8220; der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrats genommen wird. Die Erarbeitung des Umsetzungsberichtes und des zweiten Nationalen &#8222;Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen f&uuml;r den Zeitraum 2017 bis 2020&#8220;[10] Ende 2016 hat dazu in nicht unerheblichem Ma&szlig;e beigetragen. Im Kontext von Mediation f&uuml;hrt die Bundesregierung aus, dass sie insbesondere auf inklusive Dialogprozesse und auf die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen achte &#8211; sowohl auf der Seite der Verhandelnden als auch auf der Seite der Vermittelnden. Ebenfalls erfreulich ist, dass die Leitlinien erstmalig das Zivile Peacekeeping als &#8222;erprobte Methodik anerkennen, um Menschen vor Gewalt und schweren Menschenrechtsverletzungen zu sch&uuml;tzen.&#8220;[11]</p>
<h5>Konkre&shy;ti&shy;sie&shy;rungen und finanzielle Unter&shy;f&uuml;t&shy;te&shy;rung m&uuml;ssen folgen</h5>
<p>W&auml;hrend die Leitlinien als Orientierungsrahmen und bezogen auf einzelne Akzente durchaus einen Fortschritt gegen&uuml;ber dem Aktionsplan darstellen, bleibt mit Blick auf eine systematische Darstellung konkreter F&auml;higkeiten und Instrumente noch viel zu tun. In den fast 50 Selbstverpflichtungen der Bundesregierung, die den Leitlinien als Anhang beigef&uuml;gt sind, fehlen konkrete Aussagen zu dem f&uuml;r die Umsetzung n&ouml;tigen Mehrbedarf an Kapazit&auml;ten und Ressourcen. An dieser Stelle wiederholt sich ein Fehler des Aktionsplans. Auch im Aktionsplan von 2004 wurden keine zus&auml;tzlichen Haushaltsmittel versprochen, Vieles verlor sich in allgemeinen Formulierungen. Aktion 139 lautete damals: &#8222;Die Bundesregierung setzt sich daf&uuml;r ein, Haushaltsmittel f&uuml;r Krisenpr&auml;vention zu verstetigen&#8220;. &#8222;Verstetigen&#8220; hei&szlig;t im Bundestagsjargon, den entsprechenden Haushaltstitel in gleicher H&ouml;he aufrecht zu erhalten. Dass die Mittel f&uuml;r Zivile Krisenpr&auml;vention/Zivile Konfliktbearbeitung seit 2004 deutlich erh&ouml;ht wurden, lag daher nicht an den im Aktionsplan formulierten Aktionen, sondern ma&szlig;geblich daran, dass es eine beharrliche Lobbyarbeit der am Thema interessierten Netzwerke und einige f&uuml;r das Thema engagierte Mitarbeiter_innen des Ausw&auml;rtigen Amtes gab. In den neuen Leitlinien steht &uuml;berhaupt nichts Konkretes zu Haushaltsmitteln. In einigen der Selbstverpflichtungen finden sich lediglich indirekte Versprechen zus&auml;tzlicher Haushaltsmittel. Es wird in den n&auml;chsten Jahren eine Aufgabe sowohl f&uuml;r das Parlament als auch f&uuml;r die zivilgesellschaftlichen Organisationen sein, diese Versprechen als solche ernst zu nehmen und die Bundesregierung daran zu messen. Gerade das Parlament tr&auml;gt haush&auml;lterisch eine besondere Verantwortung. Es muss f&uuml;r die finanzielle Unterlegung der Leitlinien sorgen. Unter den Selbstverpflichtungen sind auf jeden Fall Vorhaben dabei, nach deren Umsetzung Friedens-, Menschenrechts- und entwicklungspolitische Organisationen regelm&auml;&szlig;ig fragen k&ouml;nnen und sollten. Dazu wird durch eine der Selbstverpflichtungen sogar regelrecht aufgerufen: &#8222;Die Bundesregierung wird die Zusammenarbeit mit nicht-staatlichen Akteurinnen und Akteuren im Bereich der Friedensf&ouml;rderung intensivieren, bestehende Plattformen wie FriEnt verst&auml;rkt nutzen und ihr Netzwerk erweitern.&#8220;</p>
<p>In den kommenden Jahren, insbesondere in der kommenden Legislaturperiode, wird es darauf ankommen, die Leitlinien strukturell, personell und finanziell konkret zu unterf&uuml;ttern. Am PeaceLab Prozess hat sich gezeigt, dass f&uuml;r diese Aufgabe eine breite Akteurslandschaft zur Verf&uuml;gung steht. Darauf kann aufgebaut werden.</p>
<p><i>DR. UTE FINCKH-KR&Auml;MER, MdB&nbsp;&nbsp; ist promovierte Mathematikerin und engagierte Pazifistin. Sie geh&ouml;rt zu den Mitbegr&uuml;nderInnen des Bundes f&uuml;r Soziale Verteidigung (BSV), den sie mehrere Jahre lang auch in der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung vertreten hat und dessen Vorsitz sie von M&auml;rz 2005 bis M&auml;rz 2015 innehatte. Seit 2013 geh&ouml;rt sie dem Deutschen Bundestag an und ist dort u.a. Obfrau der SPD-Fraktion im Unterausschuss f&uuml;r Zivile Krisenpr&auml;vention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln sowie Mitglied des Menschenrechtsausschusses.</i></p>
<p><b>Anmerkungen:</b></p>
<p>1 <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/764982/publicationFile/228069/170614-Leitlinien_Krisenpraevention_Konfliktbewaeltigung_Friedensfoerderung_DL.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/764982/publicationFile/228069/170614-Leitlinien_Krisenpraevention_Konfliktbewaeltigung_Friedensfoerderung_DL.pdf</a> (eingesehen am 25.6.2017).</p>
<p>2 S. <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/384230/publicationFile/4345/Aktionsplan-De.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/384230/publicationFile/4345/Aktionsplan-De.pdf</a> (eingesehen am 25.6.2017).</p>
<p>3 S. Unterrichtung durch die Bundesregierung, Ressort&uuml;bergreifende Leitlinien f&uuml;r eine koh&auml;rente Politik der Bundesregierung gegen&uuml;ber fragilen Staaten, BT-Drs. 17/10732 vom 19.09.2012.</p>
<p>4 S. <a href="https://www.bundestag.de/ausschuesse18/a03/ua_zks" target="_blank" rel="noopener">https://www.bundestag.de/ausschuesse18/a03/ua_zks</a> (eingesehen am 25.6.2017).</p>
<p>5 S. <a href="http://www.peacelab2016.de/peacelab2016/" target="_blank" rel="noopener">http://www.peacelab2016.de/peacelab2016/</a> eingesehen am 25.6.2017</p>
<p>6 Z.B. die Plattform ZKB, unter: <a href="http://www.konfliktbearbeitung.net/meldungen/vorrang-zivilenengagements-krisen-konflikten-frage-moeglichkeiten-bundesregierung-findet" target="_blank" rel="noopener">http://www.konfliktbearbeitung.net/meldungen/vorrang-zivilenengagements-krisen-konflikten-frage-moeglichkeiten-bundesregierung-findet</a> oder das forumZFD, unter <a href="http://www.forumzfd.de/Leitlinien_der_Bundesregierung_Friedenfoerdern" target="_blank" rel="noopener">http://www.forumzfd.de/Leitlinien_der_Bundesregierung_Friedenfoerdern</a> (jeweils eingesehen am 25.6.2017).</p>
<p>7 S. Leitlinien, a.a.O. (Anm. 1), S. 65.</p>
<p>8 S. Leitlinien, a.a.O. (Anm. 1), S. 52.</p>
<p>9 S. Leitlinien, a.a.O. (Anm. 1), S. 31.</p>
<p>10 S. Unterrichtung durch die Bundesregierung in BT-Drs. 18/10853 vom 12.01.2017.</p>
<p>11 S. Leitlinien, a.a.O. (Anm. 1), S. 21.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/zu-den-neuen-aussenpolitischen-leitlinien-der-bundesregierung/">Zu den neuen außenpolitischen Leitlinien der Bundesregierung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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