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	<title>vorgänge Nr. 230: 30 Jahre - wieder vereint? Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/editorial-64/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Oct 2020 14:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 1-3 &#132;In unserem Lande ist die Kommunikation zwischen Staat und Gesellschaft offensichtlich gestört.&#147; Mit diesem Satz begann im September 1989 der Gründungsaufruf für das Neue Forum &#150; und damit der Aufbruch für den politischen Umbruch in Ostdeutschland, der bereits ein Jahr später zur Wiedervereinigung führen sollte. Wir nehmen diesen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/editorial-64/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 1-3</p>
<p><i>&#132;In unserem Lande ist die Kommunikation zwischen Staat und Gesellschaft offensichtlich gestört.&#147; </i>Mit diesem Satz begann im September 1989 der Gründungsaufruf für das Neue Forum &#150; und damit der Aufbruch für den politischen Umbruch in Ostdeutschland, der bereits ein Jahr später zur Wiedervereinigung führen sollte. Wir nehmen diesen Jahrestag zum Anlass, um auf den Prozess der Wiedervereinigung, speziell die ostdeutschen Erfahrungen zurückzublicken. Mit dem Schwerpunkt &#132;30 Jahre &#150; wieder vereint?&#147; schauen wir auf den ökonomischen, politischen und rechtlichen Wandel, der mit der Wiedervereinigung einherging. Dabei stehen die oft divergierenden Wahrnehmungen dieses Prozesses in Ost und West im Vordergrund. In dieser Ausgabe der vorgänge kommen deshalb neben den Expert*innen auch &#132;Stimmen aus dem Volk&#147; zu Wort: Wir haben Ostdeutsche, aus verschiedenen Schichten und Generationen, zu ihrer Sicht auf die Wiedervereinigung befragt. Ihre Antworten finden Sie in anonymer Form im Heft.</p>
<p><i>&#132;Wir sind das Volk&#147;</i> &#150; dieser Ruf der Demonstrant*innen ist längst zum Synonym für jene Protestbewegung geworden, die 1989 die Öffnung der Mauer und damit das Ende der DDR eingeläutet hat. Doch wer öffnete letztlich die Mauer? Dieser nur auf den ersten Blick banalen Frage geht <i>Herbert Mandelartz </i>in seiner Chronik nach. Er rekapituliert die Abläufe rund um jene denkwürdige Pressekonferenz vom 9. November 1989, bei der Günter Schabowski wie versehentlich die Öffnung der Mauer bestätigte.</p>
<p>Einem anderen historischen Datum widmet sich <i>Werner Kolhoff</i>: den Vorbereitungen des Festakts zum Tag der Wiedervereinigung. Kolhoff, damaliger Sprecher des Berliner Senats, schildert die Konfliktlinien zwischen Helmut Kohl und Walter Momper, zwischen CDU und SPD sowie Bonn und Berlin, als es darum ging, wo und wie diese Feier ausgetragen werden soll.</p>
<p>Die Wiedervereinigung hat Spuren bei vielen Ostdeutschen hinterlassen.[1] Die wirtschaftliche Entwertung und Enteignung manifestiert sich für viele in der Treuhand-Anstalt. Deren ursprüngliche Idee &#150; noch unter der Übergangsregierung von Hans Modrow entwickelt &#150; bestand darin, das sogenannte Volkseigentum (bzw. Staatseigentum) vor einer schnellen Privatisierung zu schützen und für die Gemeinschaft zu erhalten.[2] Daraus ist bekanntlich nichts geworden. Welche Wendungen die Treuhand-Idee nahm, wie umstritten einerseits bzw. scheinbar alternativlos andererseits sich das Vorgehen der Treuhand aus ost- bzw. westdeutscher Sicht bis heute darstellt, beschreibt der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler <i>Heinz Bierbaum </i>in seinem Beitrag.</p>
<p>Einen zweiten neuralgischen Punkt im Prozess der Wiedervereinigung markiert die Diskussion um den &#132;Unrechtsstaat&#147;. Diese Debatte dreht sich vordergründig darum, ob man die DDR einen Unrechtsstaat nennen soll (oder gar muss) &#150; oder ob dieser Begriff die politischen Verhältnisse nicht zu stark vereinfache bzw. die Lebensrealität vieler DDR-Bürger*innen negiere. Die Diskussion ist aus bürgerrechtlicher Sicht interessant, weil sie nicht nur etwas über die Wahrnehmung der ostdeutschen Gesellschaft, sondern viel über das rechtsstaatliche und demokratische Selbstverständnis (oder: die Selbstgewissheit) der Diskutant*innen verrät. Wir greifen die Debatte auf, indem wir zunächst einen kurzen Kommentar des früheren Bundesverfassungsrichters <i>Wolfgang Böckenförde </i>abdrucken. Mit seinem Text überraschte er all jene, die von einem westdeutschen &#132;Hüter der Grundrechte&#147; eine klare Abrechnung mit dem Rechtssystem der DDR erwartet hätten. Stattdessen spricht sich Böckenförde dafür aus, auf die (des)integrative Wirkung der Unrechtsstaats-Debatte zu achten: <i>&#132;Zum Zusammenwachsen gehört die sorgfältige, differenzierte und unideologische Wahrnehmung der anderen, ihrer Vergangenheit, ihrer Prägung.&#147; </i>Dass er seine differenzierte Perspektive auf das DDR-Recht schon lange vor der Wiedervereinigung entwickelt hat, zeigt der Blick in eine Frühschrift Böckenfördes, die Herbert Mandelartz neu rezensiert.</p>
<p>Welche (rechts-)politischen Wendungen die Unrechtsstaats-Debatte seit 1991 genommen hat, zeichnet <i>Hubert Rottleuthner </i>in seinem Artikel nach: Er zeigt zunächst, wie der Begriff von den verschiedenen politischen Lagern benutzt, gemieden oder abgelehnt wurde. Daran anschließend rekapituliert er die Kritik des nationalsozialistischen Unrechtsstaates, die auf <i>Gustav Radbruchs</i> <i>&#132;Fünf Minuten Rechtsphilosophie&#147;</i> (1945) zurückgeht und vor allem auf das gesetzlich verankerte Unrecht zielte. Rottleuthner zeigt, dass kaum eine westliche Demokratie vollkommene Rechtsstaatlichkeit vorweisen kann; noch könne man den Gesetzen oder der Verfassung der DDR auf den ersten Blick ihren Unrechtscharakter ansehen. Seine Kritik an der begrifflichen Unschärfe und der politischen Einseitigkeit des Begriffs fasst er in elf Thesen zusammen.</p>
<p>Mit der Bedeutung des Rechts in der DDR &#150; wenn auch aus ganz anderer Perspektive &#150; befasst sich seit vielen Jahren die Rechtshistorikerin <i>Inga Markovits</i>. Bereits 2006 legte sie mit <i>&#132;Gerechtigkeit in Lüritz&#147;</i> eine viel beachtete Studie vor, in der sie anhand eines kleinen mecklenburgischen Amtsgerichts beschrieb, <i>&#132;wie in der DDR das Recht funktionierte&#147;</i>.<i> </i>In ihrem neu erschienen Buch nimmt sie das Thema wieder auf und beschreibt, wie sich die Jurist*innen an der Berliner Humboldt-Universität im Spannungsfeld von Macht und Recht verhielten &#150; sich anpassend/unterwerfend, ausweichend/subversiv oder resignierend. Obwohl Markovits es ablehnt, ein dogmatisches Urteil über das Recht in der DDR zu fällen, positioniert sie sich mit ihren Texten auch zur Debatte um den &#132;Unrechtsstaat&#147;. Wir drucken an dieser Stelle einen Auszug aus ihrem neuen Buch ab.</p>
<p>Den Abschluss des Schwerpunkts bilden zwei Texte, die sich den Künsten in der DDR widmen: <i>Fritz Böhme </i>stellt im Gespräch mit <i>Herbert Mandelartz</i> den Maler <i>Walter Womacka </i>vor, dessen Wandgemälde für viele Ostdeutsche der Inbegriff sozialistischer Kunst sein dürften, da sie an vielen Gebäuden in der DDR zu finden waren. Im Anschluss unterhalten sich der Literaturwissenschaftler <i>Frank Hörnigk</i> und<i> Paul Werner Wagner </i>&#132;über Literatur aus dem Osten, die Kartoffelkantante und Kafka&#147;. Hörnigk beschreibt dabei die Verarmungsmomente der ostdeutschen Literaturpolitik ebenso wie die anspruchsvollen politischen und pädagogischen Ambitionen, welche Teile der DDR-Literatur prägten. Mit diesem Beitrag beschließen wir den Schwerpunkt zu 30 Jahren Wiedervereinigung.</p>
<p>Angesichts der SARS/COVID-19-Pandemie haben wir in diesem Jahr erlebt, wie schnell sich individuelle Handlungsräume, aber auch politische Koordinatensysteme ändern können. Auch in den aktuellen <b>vor</b>gängen reflektieren wir diese Entwicklung, gleich mit drei Beiträgen: Zunächst geben <i>Hartmut Aden, Clemens Arzt und Jan Fährmann</i> einen Überblick über die Einschränkung von Grundrechten infolge der Pandemie und werten das politische Krisenmanagement der letzten Monate aus. Sie kritisieren vor allem die exekutivlastigen und zentralistischen Tendenzen in der Krisenbewältigung und sprechen sich für eine bessere Fehlerkultur aus, um unverhältnismäßige oder gar unsinnige Grundrechtseinschränkungen beim nächsten Mal zu vermeiden.</p>
<p><i>Martin Kutscha </i>befasst sich im Anschluss mit der Frage, in welchem Maß die Demonstrationsfreiheit auch in Pandemie-Zeiten zu schützen ist. Die zahlreichen Einschränkungen des öffentlichen wie privaten Lebens, mit denen die Ausbreitung des Virus verlangsamt werden sollte, haben viel Kritik hervorgerufen. Der Unmut vieler Anti-Corona-Demonstrant*innen speist sich jedoch keineswegs nur aus den aktuellen Einschränkungen, wie die politisch aufgeladenen Verschwörungsmythen um das Virus oder die schlichte Ablehnung wissenschaftlicher Fakten verdeutlichen. Sie sind Ausdruck jener Störungen in der politischen Kommunikation, die auch im wiedervereinigten Deutschland seit einigen Jahren zu beobachten sind.</p>
<p>Zum Abschluss befasst sich <i>Mathias Hong </i>mit einem ethischen wie rechtlichen Dilemma, das bei einer Überlastung des Gesundheitssystems droht: der sogenannten Triage. Anhand welcher Kriterien könnten Ärzt*innen im Fall unzureichender Kapazitäten entscheiden, welche Patient*innen ein Intensivbett bekommen &#150; und welche nicht? Und welche Vorgaben darf der Staat für die Entscheidungsfindung in derartigen Situationen machen? Aus der Grundrechtsdogmatik leitet Hong ab, dass eine Bevorzugung jüngerer Patient*innen (die potenziell noch länger leben könnten) abzulehnen sei, weil sie zu einer Verrechnung von mehr Leben(sjahren) gegen weniger Leben(sjahre) führe, was dem grundgesetzlichen Gebot der Menschenwürde widerspreche.</p>
<p>Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre mit dieser Ausgabe der <b>vor</b>gänge, und viel Besonnenheit in diesen wechselvollen Zeiten.</p>
<p><i>Sven Lüders<br />für die Redaktion</i></p>
<p><b>Anmerkungen:</b></p>
<p>1 Z.B. Petra Köpping: &#132;Integriert doch erst mal uns! Eine Streitschrift für den Osten&#147;, Berlin 2018; Naika Foroutan &#038; Daniel Kubiak (2018): Ausschluss und Abwertung: Was Muslime und Ostdeutsche verbindet, <i>Blätter für deutsche und internationale Politik </i>63(7), S. 93&#150;102; Johannes Hillje: Rückkehr zu den politischen Verlassenen. Gespräche in rechtspopulistischen Hochburgen in Deutschland. Studie für das Progressive Zentrum, Berlin 2018.</p>
<p>2 S. dazu auch Christa Luft in: vorgänge Nr. 224 (4/2018), S. 25-39 (31 ff.).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/editorial-64/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Das Volk, ja das Volk</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/das-volk-ja-das-volk/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[thorsten]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Oct 2020 14:05:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 5-13 30 Jahre sind eine lange Zeit. Über das, was damals geschah, haben sich Akteure in Biographien oder Beschreibung der damaligen Ereignisse geäußert, Wissenschaftler und Journalisten haben die Lage beschrieben und analysiert. Der folgende Beitrag hat keine wissenschaftliche Aufarbeitung zum Ziel, sondern will auf einige Ereignisse hinweisen, die für [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/das-volk-ja-das-volk/">Das Volk, ja das Volk</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 5-13</p>
<p><i>30 Jahre sind eine lange Zeit. Über das, was damals geschah, haben sich Akteure in Biographien oder Beschreibung der damaligen Ereignisse geäußert, Wissenschaftler und Journalisten haben die Lage beschrieben und analysiert. Der folgende Beitrag hat keine wissenschaftliche Aufarbeitung zum Ziel, sondern will auf einige Ereignisse hinweisen, die für die Entwicklung bedeutsam waren. </i></p>
<p>1.Die Antwort auf die Frage, wer hat die Mauer geöffnet, wird überwiegend sein: das war doch der Sekretär des ZK für Medienpolitik, der zugleich Erster Bezirkssekretär von Berlin war. Ein gewisser Günter Schabowski, der schlecht vorbereitet davon redete, dass die Bürger der DDR demnächst ausreisen dürften und auf die Frage: Wann ist das? Wann tritt das in Kraft? stotterte: <em>„Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich&#8230;“</em> Das war‘s und einige Stunden später standen die ersten Bürger der DDR an mehreren Grenzübergängen; die meisten an der Bornholmer Straße und gingen hinüber in den Westen – um einige Stunden später zurückzukommen.</p>
<p>Also war es Schabowski? Vielleicht. Denn was wäre gewesen, wenn die Fragen: Wann ist das? Wann tritt das in Kraft? nicht gestellt worden wären. Diese Frage kann keiner beantworten. Vermutlich hätte es die Maueröffnung auch gegeben – später. Wer aber stellte diese Fragen?</p>
<p>War es einer oder waren es zwei, die im Zusammenwirken Schabowski die Aussage entlockten? Es war bereits kurz vor 19.00 Uhr, als der italienische Journalist Ricardo Ehrmann die Frage nach dem Reisegesetz stellte und Schabowski in seinen Unterlagen blätterte und zu lesen begann, zum entscheidenden Satz kam und Peter Brinkmann, ein westdeutscher Journalist, nach eigener Aussage nachfragte. Hat also Ehrmann mit seiner Frage Brinkmann nur die Möglichkeit gegeben, seine Frage zu stellen? Wer hat dann die entscheidende Frage gestellt? Die Zeit ging weiter. Ehrmann bekam das Bundesverdienstkreuz, aber Brinkmann erhielt die Bestätigung von Schabowski: „Kein Zweifel, Brinkmann war es.“ Und er wählte später einen passenden Vergleich:<em> „Es ist wie beim Fußball. Der eine &#8211; hier Ricardo Ehrmann &#8211; schießt den Ball von der Seite in den Strafraum, und der andere &#8211; Peter Brinkmann &#8211; schießt dann den Ball ins Tor.“</em></p>
<p>Der Ball war im Tor. Allerdings war die Grenze noch nicht offen. Aber die Zahl der Menschen an den Übergangsstellen nahm zu. Insbesondere an der Bornholmer Straße wurde der Druck auf die Absperrung immer größer. Die Grenzer schienen ratlos. Klare Weisungen erhielten sie nicht. Das Tor war nur noch mühsam dicht zu halten. Die Lage wurde immer brenzliger. Schließlich ging ein Offizier zu einem jungen Soldaten am Tor und gab ihm das Zeichen, das Tor zu öffnen. Sein Name: Oberstleutnant Harald Jäger. Egon Krenz behauptet allerdings, er habe die Weisung gegeben: Schlagbaum hoch.</p>
<p>Wer öffnete nun wirklich die Mauer? War es vielleicht noch ganz anders. Zunächst bleibt jedoch festzuhalten, dass die Maueröffnung keine einzelne Entscheidung war, sondern das Ergebnis eines Prozesses.</p>
<p>2.Eines Prozesses, der weit vor dem 9. November 1989 begann und auf zwei Ebenen ablief: auf einer supranationalen und auf einer nationalen. Auf der supranationalen Ebene wurde der Prozess von Michail Gorbatschow in Gang gesetzt. Der Nachfolger von Breschnew, Andropow und Tschernenko erkannte sehr schnell, dass der weltweite Kreislauf von Rüstung und Gegenrüstung jede Entspannungspolitik zunichte machte. Zugleich sah er, dass diese Entwicklung seinem Land die Möglichkeit für eine bessere ökonomische Situation raubte. Der niedrige zivile Entwicklungsstand konnte nur geändert werden, wenn das Ausufern der Militärausgaben gestoppt werden konnte. Und Gorbatschow leitete eine neue Politik ein: Glasnost und Perestroika. Indizien für die neue Politik waren die Rehabilitierung von Sacharow 1986 und Bucharin 1987. Die USA wollten diese Entwicklung offenbar nutzen. Am 12. Juni 1987 forderte Reagan bei seiner Rede vor dem Brandenburger Tor Gorbatschow auf, das Tor zu öffnen und die Mauer niederzureißen<em> („Mr. Gorbatschow, open the gate and tear down this wall“).</em></p>
<p>Doch Gorbatschow setzte ein anderes Zeichen. Am 15. Mai 1988 begann die UdSSR mit dem Rückzug der sowjetischen Truppen aus Afghanistan, der am 15. Februar 1989 abgeschlossen wurde. Noch im Jahr 1988 (am 7. Dezember) kündigte Gorbatschow vor der UN-Generalversammlung eine umfassende Truppenreduzierung der UdSSR an (u.a. 500.000 Mann und 10.000 Panzer) und dass der Osteuropäische Staatssozialismus von seiner Seite nicht mit Gewalt stabilisiert werden würde (Abschied von der Breschnew-Doktrin). Die neue Politik erlaubte den Staaten des Ostblocks damit neue Spielräume.</p>
<p>3.Vor diesem Hintergrund begannen die Ungarn mit Wissen Gorbatschows am 2.5.1989 mit dem Abbau der Grenzanlagen zu Österreich. Am 27.6.1989 durchtrennen die Außenminister der beiden Staaten den der Grenze vorgelagerten Signalzaun und am 19.8.1989 ließen ungarische Grenzschützer zu, dass Bürger der DDR für einige Stunden einen improvisierten Grenzübergang nutzen konnten. Rund 700 DDR-Bürger nutzten diese Lücke. Am 11.9.1989 öffnete Ungarn die Westgrenze für DDR-Bürger. Damit war der „Eiserne Vorhang“ Geschichte.</p>
<p>Seit Mitte 1989 war die Prager Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Ziel von immer mehr Flüchtlingen aus der DDR, die visumfrei in die? SSR einreisen konnten. Ende September befanden sich ca. 4.000 Flüchtlinge auf dem Botschaftsgelände. Die hygienischen Zustände waren katastrophal. Außenminister Genscher verhandelte mit seinen Kollegen aus der UdSSR, der ĈSSR und der DDR über eine Lösung des Problems, und am 30. September konnte Genscher den Flüchtlingen kurz vor 19.00 Uhr mitteilen, dass eine Ausreise möglich sei. Noch am gleichen Abend begann die Ausreise mit Sonderzügen. Doch kurz danach war die Botschaft erneut das Ziel von DDR-Flüchtlingen. Und auch die durften einige Zeit später (am 3. November) ausreisen. Die ĈSSR war jedoch mit dieser Praxis nicht einverstanden und forderte von der DDR, den Ausreisestrom zu stoppen.</p>
<p>Auch in Polen gab es seit 1988 anwachsende Bestrebungen zur Änderung des politischen Systems. Die Führung reagierte allerdings anders als die der DDR. Am 6. Februar 1989 versammelten sich Vertreter der Kommunistischen Partei und der Opposition zu einem sog. Runden Tisch.</p>
<p>4.Von dem, was Gorbatschow vorhatte und was sich in anderen Ostblockländern abspielte, wollte die DDR nichts wissen. Das Mitglied des Politbüros, Kurt Hager, fragte in einem Interview: <em>„Würden Sie, wenn Ihr Nachbar seine Wohnung neu tapeziert, sich verpflichtet fühlen, Ihre Wohnung ebenfalls neu zu tapezieren?“ </em>Und so blieb die DDR bei ihrer harten Linie. Dies hinderte aber nicht das Entstehen von oppositionellen Kräften. Mitte der 1980er Jahre kam es zu vermehrten Ausreiseersuchen und Ausreisen. 1984 etwa verließen ca. 45.000 Personen die DDR. Am 17. Januar 1988 zeigten Demonstranten am Rande der Feier zum 69. Jahrestag der Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht Bilder/Plakate mit dem Satz: „Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden.“ Die Staatssicherheit schlug brutal zu. Im November 1988 wurde die sowjetische Zeitschrift „Sputnik“ vom Postzeitungsvertrieb ausgeschlossen. Auch hiergegen gab es Proteste. Bei den Kommunalwahlen vom 7. Mai 1989 gab es für die Kandidaten der „Nationalen Front“ 98,85%. Oppositionelle, die sich als Wahlbeobachter in den Wahllokalen postiert hatten, wiesen darauf hin, dass nach ihren Zählungen mehr Nein-Stimmen abgegeben worden waren, als offiziell bekannt gegeben wurden. Doch Politbüromitglied Krenz wies, ohne hierauf einzugehen, auf das eindrucksvolle Votum für die Kandidaten der Einheitsliste hin. Der nächste Schritt, mit dem die SED die Oppositionellen gegen sich aufbrachte, und ihre Zahl vergrößerte, war die Stellungnahme zu dem Einschreiten der chinesischen Machthaber gegenüber den Protestierenden auf dem Platz des himmlischen Friedens am 3. und 4. Juni 1989. Die DDR bekannte ihre Unterstützung für die Niederschlagung der konterrevolutionären Bewegung.</p>
<p>Ab dem 4.9.1989 versammelten sich in Leipzig in der Nikolaikirche um 17.00 Uhr Protestierende zu Friedensgebeten, die anschließend in den sog. Montagsdemonstrationen mündeten.</p>
<p>Die Führung der DDR hatte ab Mitte des Jahres 1989 offensichtlich nur noch ein Ziel: Die Feier des 40. Jahrestags der Staatsgründung musste ein großer Erfolg werden. Doch das Gegenteil war der Fall. Am Vorabend gab es zwar einen Aufmarsch der FDJ, doch am Abend des 7. Oktober kam es zu größeren Demonstrationen. Gegen die Demonstranten, die<em> „Gorbi, Gorbi“</em> riefen, gingen Polizei und Stasi mit brutaler Gewalt vor. Gorbatschow hatte während seines Besuches in Berlin darauf hingewiesen, dass das Leben den bestraft, der zu spät kommt. Aber dieser Hinweis kam wohl auch zu spät. Nach dem Feiertag zur Staatsgründung kann es auch in anderen Städten zu sog. Montagsdemonstrationen. Diese nahmen insbesondere in Leipzig ein immer größeres Ausmaß an. Am 9. Oktober demonstrierten 70.000, am 16. Oktober ungefähr 150.000. Die DDR-Führung stand unter gewaltigem Druck. Sie reagierte zunächst mit der Ablösung von Erich Honecker durch Egon Krenz. Am 17.10. war Honecker vom Politbüro klargemacht worden, dass es mit ihm nicht weitergehen könne. Am folgenden Tag erklärte er seinen Rücktritt aus Gesundheitsgründen. Aber dies war keine Lösung. Es musste eine Reiseregelung geschaffen werden, um den illegalen Ausreisen und den Demonstrationen die Grundlage zu entziehen. Am 29. Oktober trafen sich der 1. Bezirkssekretär von Berlin Schabowski und der Regierende Bürgermeister Momper im Rosensalon des Palasthotels in Ost-Berlin. Schabowski gab sich als der starke Mann aus und erklärte, er sei gewillt, einen Reformkurs durchzuführen. Dazu gehöre ein Reisegesetz, das den Namen wirklich verdiene. Dieses könne vermutlich schon am 1. Dezember in Kraft treten. Konkreter wurde er aber nicht. Momper, der bei einem solchen Gesetz mit 300.000 bis 500.000 Besuchern pro Tag rechnete, ging zu den praktischen Fragen über; etwa die Anzahl der Grenzübergänge. Aber auch zu dieser und weiteren Fragen gab es noch keine konkreten Ergebnisse. Auf der Rückfahrt besprach Momper im abhörsicheren PKW mit dem Chef der Senatskanzlei, Dieter Schröder und dem Senatssprecher, Werner Kolhoff die Fragen, die sich für die Verwaltung, die Polizei, die Verkehrsbetriebe und die Versorgungseinrichtungen stellen würden. Am 31. Oktober wurde in West-Berlin eine Projektgruppe <em>„Vorbereitung auf einen verstärkten Besucher- und Reiseverkehr aus Ost-Berlin und aus der DDR“ </em>eingesetzt. Diese Projektgruppe sollte mit der Berliner Verwaltung Maßnahmen erarbeiten, um auf einen gewaltigen Ansturm von Besuchern vorbereitet zu sein. Währenddessen wurde der Druck auf die DDR-Regierung noch verschärft durch die Demonstration am 4. November auf dem Alexanderplatz in Berlin. Mehr als 500.000 Menschen demonstrierten dort für eine Veränderung der politischen Situation. Am gleichen Tag gingen in Magdeburg 40.000, in Suhl 20.000 und in Arnstadt 5.000 Bürgerinnen und Bürger auf die Straße. Auch in Potsdam, Rostock, Plauen, Schwerin und Dresden demonstrierten Zehntausende.</p>
<p>Am 6. November wurde in der Tagespresse der DDR der Entwurf für ein neues Reisegesetz veröffentlicht. Er stieß einhellig auf Ablehnung. Jede Reise musste beantragt, jeder Antrag konnte abgelehnt werden und die Bearbeitungszeit dauerte drei Wochen. Jeder Bürger durfte nur 30 Tage im Jahr verreisen. Das wollten die Bürger nicht. Am Abend kam es zur bis dahin größten Demonstrationswelle in der Republik. In über 70 Städten gingen Hunderttausende auf die Straße. Am 8. November trat das Politbüro geschlossen zurück. An diesem Tag beriet die Projektgruppe in West-Berlin erste Zwischenergebnisse. Behandelt wurden u.a. die Themen Begrüßungsgeld, Rettungsdienste und die Taktung der BVG-Fahrzeuge wie beim Smogalarm. Am 9. November appellierten Künstler und führende Oppositionelle der DDR an die Bevölkerung. Sie baten, die DDR nicht zu verlassen. Unterschrieben war die Erklärung u.a. von Christa Wolf, Kurt Masur, Bärbel Bohley und Stefan Heym. Währenddessen erarbeiteten je zwei Offiziere des MdI bzw. des MfS den Entwurf für das neue Reisegesetz. Der Auftrag bestand darin, das sog. ĈSSR -Problem zu lösen. Im Ergebnis sollte die ständige Ausreise nicht mehr über die ĈSSR erfolgen, sondern unmittelbar aus der DDR. Im Verlaufe ihrer Diskussion kamen die vier Offiziere jedoch zu der Erkenntnis, dass es nicht sinnvoll sein könne, die ständige Ausreise zu erleichtern, die Reise zum 90. Geburtstag der Großmutter aber nicht. Sie fügten deshalb eine Passage ein, die sich auf alle Reisen bezog. (Um noch einmal auf den Anfang zurückzukommen: waren sie also diejenigen, die die Mauer öffneten?). Dieser Entwurf wurde Krenz zugeleitet, der die parallel laufende Sitzung des ZKs leitete. In der Raucherpause um 12.00 Uhr informierte Krenz in einem Nebenraum die anwesenden Mitglieder des Politbüros. Diese stimmten dem Entwurf im Kern zu. Dass eine Regelung für sämtliche Reisen und nicht nur für ständige Ausreisen geschaffen wurde, fiel keinem auf. (Krenz behauptete später, die umfassende Regelung sei von Anfang an von ihm gewollt gewesen. Die vier Obristen widersprachen dem.) Im Umlaufverfahren wurde sodann die Zustimmung des Ministerrats eingeholt. Um 15.30 Uhr informierte Krenz das ZK. Es gab einige Nachfragen. Dann stimmte das ZK zu. Auch hier fiel niemandem auf, dass die Regelung erweitert worden war.</p>
<p>Um 18.00 Uhr begann die schon angesprochene Pressekonferenz. Schabowski hatte von den gesamten Vorgängen um die Reisereglung nichts mitbekommen. Krenz hatte ihm ein Exemplar der Ministerratsvorlage in die Hand gedrückt, als Schabowski sich zur Pressekonferenz abmeldete. Einen ersten Blick warf er auf das Papier, als er sich im Presseraum befand und das Fernsehen bereits übertrug. Die Pressekonferenz verlief langweilig bis um 18:53 Uhr der italienische Journalist Ricardo Ehrmann nach dem Stand des Reisegesetzes fragte. Was dann folgte ist bekannt. Die Pressekonferenz war um 19:00 beendet.</p>
<p>Anschließend fuhr Schabowski in seine Wohnung nach Wandlitz. Die Stellung in Berlin hielt sein Stellvertreter, der 2. Bezirkssekretär Helmut Müller. Als die Informationen, die ihm vom Grenzübergang Bornholmer Straße übermittelt wurden, immer dringlicher wurden, informierte er Schabowski. Der sagte ihm, er werde in einer halben Stunde bei ihm sein. Er benötige einen Fahrer, einen Wartburg und ein Megaphon. Schabowski wollte zum Grenzübergang und die dort Wartenden bitten, nach Hause zu gehen. Müller tat wie aufgetragen. Schabowski kam, ließ sich zum Grenzübergang fahren und war kurze Zeit später wieder bei Müller. Sein Kommentar: <em>„Keine Chance. Aussichtslos.“</em> Und fuhr nach Wandlitz zurück.<a href="#_edn1" name="_ednref1">[1]</a></p>
<p>5.Am nächsten Tag bildeten sich lange Schlangen an den Grenzübergängen. Die Grenzpolizisten stellten angesichts des Ansturms vielfach die Kontrolle ein. Die Grenze war jetzt faktisch offen. Am Abend fand in West-Berlin eine Kundgebung vor dem Rathaus Schöneberg statt. Bundeskanzler Kohl hatte für die Teilnahme seinen Staatsbesuch in Polen unterbrochen. Er wurde von den 20.000 bis 40.000 Menschen ausgepfiffen, während der Regierende Bürgermeister Momper Ovationen erhielt. Im Osten ging die 10. Tagung des SED-ZKs zu Ende. Das ZK hatte einen neuen Namen beschlossen: SED-PDS. Außerdem waren Parteiordnungsverfahren gegen 15 Personen (13 Männer, zwei Frauen), die Mitglieder oder Kandidaten des Politbüros waren, eingeleitet worden. Im Lustgarten fand eine Großkundgebung mit 80.000 (oder 150.000) Teilnehmern statt, auf der von der SED-Basis ein außerordentlicher Parteitag gefordert wurde.</p>
<p>Die Demonstrationen gingen weiter: am 11. November kam es in über 20 Städten zu Kundgebungen, u.a. in Plauen (20.000) und in Annaberg (10.000); am folgenden Tag in über 50 Städten, u.a. in Dresden (100.000), in Karl-Marx-Stadt (50.000) und in Wismar (20.000). Durch Leipzig zogen fast 200.000 Menschen. Hans Modrow wurde zum neuen Ministerpräsidenten gewählt. Robert Havemann und Ernst Bloch wurden rehabilitiert. Am 14. November demonstrierten Bürgerinnen und Bürger in 30 vor allem kleineren Städten; auch am folgenden Tag wurde in 30 Städten demonstriert. Am 20. November traf sich Kanzleramtsminister Seiters mit Hans Modrow. Am Abend gab die Band „Crosby, Stills &amp; Nash“ ein Konzert vor dem Brandenburger Tor in Ost-Berlin. Am 28. November stellte Bundeskanzler Kohl sein 10-Punkte-Programm vor.</p>
<p>Am 1. Dezember wurde durch die Volkskammer der Führungsanspruch der SED aus der Verfassung gestrichen. Zwei Tage später traten das Politbüro und das Zentralkomitee zurück. Am 7. Dezember einigte sich der Runde Tisch auf den 6. Mai als Tag für die ersten freien Parlamentswahlen in der DDR. Am nächsten Tag  begann in Berlin ein Sonderparteitag der SED. Gregor Gysi wurde zum neuen Vorsitzenden gewählt. Am 18. Dezember befürwortete der Runde Tisch eine Vertragsgemeinschaft mit der BRD. In Leipzig demonstrierten 100.000 und in Karl-Marx-Stadt 30.000 Menschen zum Abschluss der 89er Demonstrationen; in Dresden 50.000 für die Wiedervereinigung.</p>
<p>Am 19./20. Dezember trafen sich Kohl und Modrow in Dresden. Anschließend äußerte sich Kohl „sehr zufrieden.“ Am 21. Dezember trafen sich Modrow und der französische Staatspräsident Mitterand zu einem Arbeitsfrühstück im Palasthotel in Ost-Berlin. Am folgenden Tag wurde das Brandenburger Tor geöffnet. Dies wurde von 100.000 Menschen auf beiden Seiten des Tores begrüßt. Vor seinem Rückflug nach Paris äußerte Mitterand, Frankreich habe nichts gegen die Einheit. Über Weihnachten kamen 380.000 Westdeutsche und 720.000 West-Berliner in den Osten. 2 Mio. DDR-Bürger besuchten Freunde und Bekannte im Westen. In Schwerin demonstrierten am 2. Weihnachtstag 1.500 Einwohner für eine souveräne DDR.</p>
<p>Die Vorsitzenden von Staatsrat, Ministerrat und Volkskammer erklärten in einer gemeinsamen Neujahrsbotschaft u.a.:<em> „Eine Währungsunion ist nicht vorgesehen.“</em> Am Brandenburger Tor feierten 100.000 Menschen auf beiden Seiten der Mauer abends den Jahreswechsel. Am 3. Januar folgten 250.000 Menschen dem Aufruf der SED-PDS zum Protest gegen die Schändung des sowjetischen Ehrenmals in Berlin-Treptow.</p>
<p>Die Situation spitzte sich jedoch weiter zu. Es kam immer wieder zu Demonstrationen aus unterschiedlichen Gründen. Vertreter von 16 Parteien, politischen Gruppierungen und Organisationen trafen sich in Ost-Berlin zum 5. Runden Tisch. Sie forderten von der Regierung, innerhalb von wenigen Tagen die Arbeitsplanung für das 1. Halbjahr 1990 vorzulegen. Am 6. Januar hatte die SED (PDS) noch 1,4 Mio. Mitglieder. Ein Jahr zuvor waren es noch 2,3 Mio. Der FDGB teilte mit, dass er rund 800.000 Mitglieder verloren habe. Am 8. Januar nahmen nach dreiwöchiger Pause 100.000 Menschen in Leipzig die Montagsdemonstrationen wieder auf. In Karl-Marx-Stadt sprachen sich 50.000 Menschen für freie Gewerkschaften, Mitbestimmung in den Betrieben und das Streikrecht aus. Auf der Gedenkveranstaltung für Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht am 14. Januar demonstrierten 10.000 gegen die Vereinigung. Auf dem Alexanderplatz verkündetet die SPD jedoch: <em>„Ziel unserer Politik ist ein geeintes Deutschland.“</em> Am 15. Januar wurde die Zentrale des MfS in Berlin gestürmt. Am 18. Januar kam es in Erfurt (40.000), Gera (30.000) und Rostock (15.000) zu Demonstrationen, bei denen die Entmachtung der SED und die baldige deutsche Einheit gefordert wurden. Am 25. Januar zog die CDU ihre Mitglieder aus der Regierung zurück. Am 28. Januar wurde der ursprünglich auf den 6. Mai festgelegte Wahltermin auf den 18. März vorgezogen. Am folgenden Tag demonstrierten in Karl-Marx-Stadt (85.000), in Dresden (50.000) und in Halle (20.000) für die soziale Marktwirtschaft und die deutsche Vereinigung. Einen Tag später wurde Honecker aus dem Krankenhaus entlassen und in U-Haft genommen. Die Regierung berichtete gegenüber der Volkskammer, dass die ökonomische Lage sich besorgniserregend verschlechtere. In verschiedenen Städten (u.a. Karl-Marx-Stadt, 85.000; Dresden, 50.000; Halle, 20.000) demonstrierten Zehntausende für eine soziale Marktwirtschaft und die deutsche Vereinigung. Anlässlich des Besuchs von Ministerpräsident Modrow in Moskau am 30. Januar erklärte Staats- und Parteichef Gorbatschow, die Vereinigung der Deutschen werde von niemandem prinzipiell in Zweifel gezogen. Im Ergebnis der Gespräche gab die SED-PDS Spitze ihr bisheriges Festhalten an der Eigenständigkeit der DDR auf.</p>
<p>Am 1. Februar legte Modrow ein eigenes Konzept für den Weg zur Einheit vor. Die Bundesregierung erklärte jedoch, sie werde erst nach den Wahlen am 18. März mit der frei gewählten Regierung verhandeln. Ab dem 4. Februar nannte sich die SED-PDS nur noch PDS. Die Partei hatte noch 700.000 Mitglieder. Am 5. Februar stimmte die Volkskammer der <em>„Regierung der nationalen Verantwortung“</em> zu, in der acht Vertreter vom Runden Tisch Ministerposten ohne Geschäftsbereich erhielten. Ebenso stimmte sie dem vorgezogenen Wahltermin (18.3.) zu. In Leipzig demonstrierten 100.000 Menschen für die deutsche Einheit, in Karl-Marx-Stadt 50.000 und in Dresden 40.000. Am 7. Februar billigte die Bundesregierung den Plan zu einer Wirtschafts- und Währungsunion. Bundesbankpräsident Karl-Otto Pöhl stellte seine Bedenken aus politischen Gründen zurück. Am 9. Februar sprach sich die stellvertretende Ministerpräsidentin Christa Luft für einen Stufenplan zur Währungsunion aus. Die CDU (BRD) kündigte eine massive Unterstützung für die Allianz für Deutschland (CDU/DSU/DA) an. Eine Wählerumfrage ergab, dass 51% der Wählerinnen und Wähler sich bereits entschieden hatten. 38% wollten die SPD wählen. Am 11. Februar kehrte Kohl von Gesprächen mit der sowjetischen Führung aus Moskau zurück und erklärte: <em>„Wir haben grünes Licht“.</em></p>
<p>Am 13. Februar flog Modrow mit seinem gesamten Kabinett nach Bonn. Dort wurde die Bildung einer gemeinsamen Expertenkommission zur Vorbereitung einer Währungsunion vereinbart. Seit Jahresbeginn waren am 17. Februar schon rund 90.000 Bürgerinnen und Bürger der DDR in den Westen gegangen. Am 19. Februar sprach der Runde Tisch sich gegen einen Anschluss nach Art. 23 Grundgesetz aus. Ministerpräsident Modrow zog eine insgesamt positive Bilanz seines Besuchs in Bonn. Es seien <em>„Weichen der Vernunft“</em> gestellt worden. In Leipzig wurde von 50.000 Demonstranten die Einheit gefordert. Am 21. Februar forderte Gorbatschow – vom Tempo auf dem Weg zur Einheit überrascht – die baldige Aufnahme der 2+4 Gespräche. Am 22. Februar wurden Schätzungen über die Reparationsleistungen der DDR einerseits und der BRD andererseits veröffentlicht: Die BRD hatte bis 1953  rund zwei Milliarden Mark an Reparationsleistungen gezahlt.<a href="#_edn2" name="_ednref2">[2]</a> Die Reparationsleistungen der DDR an die UdSSR lagen zwischen 65 und 100 Milliarden Mark. Am gleichen Tag begann der erste landesweite Parteitag der DDR-SPD. Dabei wurde deutlich, dass die SPD für die Einheit den Weg gemäß Art. 146 GG bevorzugte. Am 24. Februar wählten die Sozialdemokraten Ibrahim Böhme zum Parteivorsitzenden. Am folgenden Tag demonstrierten im Ostberliner Lustgarten mehr als 50.000 Menschen für eine souveräne DDR. Bei einer Wahlkundgebung der SPD in Leipzig mit Willy Brandt versammelten sich über 50.000 Menschen. Am 1. März wurde eine Treuhandgesellschaft gegründet, die dem DDR-Ministerrat unterstand. Auf einer Wahlkundgebung der Allianz für Deutschland unter dem Motto <em>„Freiheit und Wohlstand – nie wieder Sozialismus“</em> sprach Bundeskanzler Kohl vor 200.000 Menschen in Karl-Marx-Stadt. Zwei Tage später sprach Willy Brandt vor 70.000 Teilnehmern in Erfurt. Am 6. März traf eine DDR-Regierungsdelegation in Moskau mit der sowjetischen Staatsführung zusammen, um sich über den weiteren Vereinigungsprozess abzustimmen. Ein schneller Anschluss nach Art. 23 GG wurde abgelehnt. In Magdeburg sprach Bundeskanzler Kohl vor über 50.000 Menschen. In Ostberlin begannen am 9. März die deutsch-deutschen Gespräche zur Vorbereitung einer Konferenz mit den vier Siegermächten. CDU und FDP vertraten die Auffassung, dass Art. 23 GG der richtige Weg zur Einheit sei. Eine Lösung über Art. 146 GG sei nicht annehmbar. An der letzten Montagsdemonstration in Leipzig nahmen 50.000 Bürgerinnen und Bürger teil. Am 16. März endete offiziell der Wahlkampf in der DDR. Genscher sprach in Leipzig vor 20.000 Menschen, Willy Brandt in Wismar vor 30.000. Über parteinahe westdeutsche Stiftungen waren 7,5 Mio. DM in den Osten geflossen. Davon 4,5 Mio. an die CDU.</p>
<p>Bei der Wahl am 18. März 1990 erreichte die CDU fast 41% der Stimmen, die SPD nur 21,8%, die PDS 16,3%. Damit war der erste Teil der friedlichen Revolution abgeschlossen. Die Teilnehmerzahlen der Demonstrationen, die nicht vollständig sind, zeigen, dass in der Zeitspanne vor der Maueröffnung bis zur Wahl am 18.3.1990 die Bürgerinnen und Bürger der DDR<em> „gewaltig“</em> engagiert waren. Zunächst zur Änderung der Verhältnisse, dann in der Frage: Vereinigung oder Eigenständigkeit der DDR. Insofern war es das Volk war, das diese Revolution durchzog. In der Folgezeit bis zum 3. Oktober 1990 wurde die DDR von der BRD übernommen.</p>
<p><strong>Dr. Herbert Mandelartz</strong> Jahrgang 1948, war nach Studium und Promotion u.a. im Ministerium des Innern des Saarlandes (1985 bis 1999, von 1996 bis 1999 als Staatssekretär), bei einer Beratungsgesellschaft und von 2001 bis 2006 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zunächst als Abteilungsleiter und ab 2002 als Stellvertretender Chef tätig. Danach war er u.a. Lehrbeauftragter an der Humboldt Universität zu Berlin..</p>
<h4 class="">Quellen:</h4>
<p>Bahrmann, Hannes/Links, Christoph: Chronik der Wende, Berlin 1999</p>
<p>Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Reisefreiheit (erzählt aus den Erinnerungen von Peter Brinkmann), Berlin 2018</p>
<p>Hertle, Hans-Hermann: Chronik des Mauerfalls, 5. Auflage, Berlin, 1997</p>
<p>Krenz, Egon: Herbst 89, Berlin 2014</p>
<p>Mittag, Günther: Im Spannungsfeld zweier Systeme, Berlin 2015</p>
<p>Modrow, Hans: Ich wollte ein neues Deutschland, Berlin 1998</p>
<p>Momper, Walter: Grenzfall, München 1991</p>
<p>Momper, Walter: Berlin, nun freue dich, Berlin 2014</p>
<p>Schabowski, Günter: Das Politbüro, Berlin 1990</p>
<p>Schabowski, Günter: Der Absturz, Berlin 1991</p>
<p>Schalk-Golodkowski: Der Mann, der die DDR retten wollte, Berlin 2012</p>
<p>Stephan, Gerd-Rüdiger/Nakath, Detlef (Hrsg.): Ausschluss. Das Politbüro vor dem Parteigericht. Die Verfahren 1989/1990 in Protokollen und Dokumenten, Berlin 2020</p>
<h3 class="">Anmerkungen:</h3>
<p><a href="#_ednref1" name="_edn1">[1]</a> Persönliche Information von Helmut Müller (HM).</p>
<p><a href="#_ednref2" name="_edn2">[2]</a> Im Londoner Schuldenabkommen vom 27. Februar 1953 hatten die Westmächte und weitere 30 Staaten (ohne Ostblock) die Reparationsleistungen bis zu einem Friedensvertrag zurückgestellt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>DR. HERBERT MANDELARTZ</b>   <i>Jahrgang 1948, war nach Studium und Promotion u.a. im Ministerium des Innern des Saarlandes (1985 bis 1999, von 1996 bis 1999 als Staatssekretär), bei einer Beratungsgesellschaft und von 2001 bis 2006 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zunächst als Abteilungsleiter und ab 2002 als Stellvertretender Chef tätig. Danach war er u.a. Lehrbeauftragter an der Humboldt Universität zu Berlin..</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/das-volk-ja-das-volk/">Das Volk, ja das Volk</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Wie es 1990 wegen der Einheitsfeier fast zum Eklat kam</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/wie-es-1990-wegen-der-einheitsfeier-fast-zum-eklat-kam/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 14 Oct 2020 14:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 15-17 Dass der Festakt zur Feier der deutsch-deutschen Wiedervereinigung ein historisch bedeutsamer Moment werden würde, war den Beteiligten bewusst. Um die Frage, wo und wie diese Feier inszeniert werden soll, wurde deshalb bereits im Vorfeld intensiv gerungen. Die Auseinandersetzung war nicht frei von persönlichen Animositäten und parteipolitischen Rivalitäten. Vor [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 15-17</p>
<p><i>Dass der Festakt zur Feier der deutsch-deutschen Wiedervereinigung ein historisch bedeutsamer Moment werden würde, war den Beteiligten bewusst. Um die Frage, wo und wie diese Feier inszeniert werden soll, wurde deshalb bereits im Vorfeld intensiv gerungen. Die Auseinandersetzung war nicht frei von persönlichen Animositäten und parteipolitischen Rivalitäten. Vor allem aber überschattete der Streit um die künftige deutsche Hauptstadt hinter den Kulissen die Vorbereitungen der Einheitsfeier am 3. Oktober 1990, wie Werner Kolhoff in seinem Erlebnisbericht schildert.</i></p>
<p>Als im Spätsommer 1990 der Wiedervereinigungstermin feststand, der 3. Oktober, machten wir uns an die Vorbereitungen. Ich bekam vom Regierenden Bürgermeister Walter Momper (SPD) Anfang September den Auftrag, dafür zusammen mit Vertretern der Senatskulturverwaltung ein Konzept zu erarbeiten. Von vornherein war klar, dass es sich um zwei miteinander verwobene Veranstaltungen handeln würde. Zum einen die offiziellen Staatsakte, allen voran die so genannte Null-Uhr-Zeremonie in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober, der eigentliche Moment der Wiedervereinigung. Zum anderen ein Volksfest für Millionen von Berlinern und Gästen.</p>
<p>Wir konzipierten dieses „Fest der Einheit“ als ein betont unkommerzielles Fest. Deutschland sollte sich auf 26 Bühnen an der Straße Unter den Linden bis hinauf zum Alexanderplatz als ein Land der Vielfalt, der Zivilgesellschaft und des Bürgerengagements darstellen. Kein Brimborium, sondern viel lokale Kultur, auch Beiträge von Migranten. <em>„Ohne falsches Pathos“</em>, wie Walter Momper sagte. Die Oper und die Humboldt-Universität öffneten ihre Säle für eigene Veranstaltungen. Chris de Burgh und Wolf Biermann waren Highlights der zweitägigen Veranstaltung, ebenso ein gemeinsames Konzert der Militärkapellen der vier alliierten Streitkräfte im Lustgarten, bei dessen Eröffnung zu den Klängen des Marsches „Berliner Luft“ Walter Momper den Taktstock schwang. Zwei Millionen Menschen flanierten gelassen und fröhlich über die Festmeile, über der zwei Tage lang Musik lag. Das Wetter spielte mit. Die Bundesländer reagierten auf unser Angebot, sich jeweils an einem eigenen Stand mit ihren regionalen Besonderheiten zu präsentieren, allerdings nicht.</p>
<p>Weniger einfach war es mit der Nulluhr-Zeremonie. Ich traf mich im September in Berlin mit Abgesandten von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU), angeführt von einem Ministerialdirektor. Was wir zu unserem „Fest der Einheit“ vorzutragen hatten, interessierte die Vertreter der Bundesregierung überhaupt nicht. Das sei Angelegenheit Berlins, hieß es, und demnach auch von Berlin zu finanzieren. Für die Null-Uhr-Zeremonie, die weltweit beobachtet werden würde, hatte das Innenministerium uns vorher ein Konzept übersandt, das wir strikt ablehnten.</p>
<p>Die Bundesregierung wollte den Wiedervereinigungsakt auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor feiern. Das Tor war seit dem 9. November 1989 international das deutsche Symbol schlechthin. Die Prominenz, angeführt von Bundeskanzler Helmut Kohl, sollte laut diesem Konzept auf der Ostseite auf einer Tribüne sitzen, davor das Volk und eine Pressetribüne, und dann sollten am Tor um Mitternacht feierlich drei Deutschlandfahnen gehisst werden. Je eine Fahne links und rechts, eine weitere quer unterhalb der Quadriga. Ganz abgesehen davon, dass die Quadriga auf dem Tor fehlte, weil sie gerade restauriert wurde – wir empfanden die Inszenierung als eine völlig falsche Symbolik. Auf dem Tor hatten nie Fahnen geflattert, außer bei Hitler und eine Zeitlang nach Ulbrichts Anordnung eine rote Fahne der DDR. Das war einer unserer Einwände. Außerdem wiesen wir darauf hin, dass die Fahnen am Tor nicht  hängen bleiben könnten, schon aus Gründen des Denkmalschutzes nicht. Wie aber sähe es aus, wenn man sie kurz darauf wieder entfernen müsste – vor den Augen der internationalen Journalisten?</p>
<p>Der Plan war zum einen eine nationale Überfrachtung. Am wichtigsten aber: Er war gefährlich. Auf den Platz passten 15.000 bis maximal 30.000 Leute. Weil aber bis zu eine Million Menschen erwartet wurden, würde es an den Absperrgittern Sicherheitsprobleme und unschöne Szenen geben. Zumal Rechtsradikale und Autonome Störungen angekündigt hatten. An Silvester erst war ein Mensch auf dem Pariser Platz umgekommen, als im Gedränge ein Gerüst einstürzte. Und hier sollte die gesamte Spitze des Staates sitzen, samt hochrangigen internationalen Gästen? Heute, nach dem Unglück bei der Love Parade in Duisburg, hätte man wohl nicht lange reden müssen, aber damals hielten die Vertreter der Bundesregierung eisern an ihrem Vorhaben fest. Und zwar auch noch, als leitende Beamte der Berliner Polizei in der Besprechung massiv auf die Sicherheitsprobleme hinwiesen. Am Ende drohte ich, der Berliner Senat werde der Bundesregierung zwar alle gewünschten Polizeikräfte zur Verfügung stellen, aber öffentlich jede Verantwortung für eine solche Veranstaltung ablehnen. Die Einheit wäre so mit einem erheblichen Missklang eingeläutet worden.</p>
<p>Unser Gegenvorschlag lautete, die Flagge vor dem Reichstag zu hissen. Auf dem Platz der Republik, einst Ort der großen Freiheitskundgebungen mit Ernst Reuter, hatten problemlos Hunderttausende Platz, die Politiker konnten sicher auf der Balustrade des Reichstages stehen und sich hinterher zum Empfang ins Innere zurückziehen. Ich skizzierte auf einer Karte, die ich noch heute habe, wo der 23 Meter hohe Fahnenmast genau stehen und wo die Kameratribüne aufgebaut werden sollte. Die Fahne könne als „Flagge der Einheit“ dann dauerhaft dort wehen und zum Symbol für diesen Tag werden. Die Bonner lehnten diesen Vorschlag ab. Später schickten die Beamten des Innenministeriums uns eine Alternatividee, die noch schräger war als ihre erste: Die Polit-Prominenz aus Ost- und West sollte abends im Schauspielhaus am Gendarmenmarkt auf Ost-Berliner Seite den Abschied von der DDR feiern und von dort dann auf einer Videoleinwand um Mitternacht beobachten, wie die Fahne über dem einstigen Staatsratsgebäude der DDR gehisst wurde.</p>
<p>Am Reichstag, der auf Westgebiet liegt, habe man die Deutschlandfahne schon immer hissen können, wurde von den Bonnern argumentiert. Es gehe aber um den Beitritt der DDR. Wir wiesen das als „Eroberungsgeste“ ab; auch die DDR-Regierung unter Lothar de Maizière machte nicht mit. Und selbst Helmut Kohl, so hörten wird, fand es schlecht, die Einheit als Saalveranstaltung erleben zu sollen. Die ganze Frage war so umstritten, dass Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth, Bundeskanzler Helmut Kohl und Walter Momper mehrfach persönlich eingeschaltet wurden und miteinander redeten, ehe zwei Wochen vor der Wiedervereinigung endlich klar war, wie und wo es laufen würde: Vor dem Reichstag, und zwar exakt entsprechend unseres Vorschlages.</p>
<p>Hinter dem Streit stand nicht nur die bekannte Animosität zwischen Walter Momper und Helmut Kohl, sondern auch die erbitterte Hauptstadtdebatte. In den Verhandlungen um den Einigungsvertrag war die Frage letztlich offen geblieben. Vor allem das Land Nordrhein-Westfalen und die Bonner Beamten versuchten Berlin mit allen Tricks auszuhebeln. Wir versuchten dagegen, die deutsche Bevölkerung zu mobilisieren, die mehrheitlich Berlin als Hauptstadt wollte. Prominente wie Thomas Gottschalk oder der Tagesthemen-Moderator Hajo Friedrichs traten in unseren bundesweiten Anzeigen für Berlin auf. Wir hatten sogar eine Anzeige mit einem Pro-Berlin-Zitat von Franz-Josef Strauss entworfen, die überall gedruckt wurde – nur der Bayernkurier der CSU weigerte sich, die Anzeige anzunehmen.</p>
<p>Bei unserem Vorschlag, die Flaggen-Zeremonie am Reichstag durchzuführen, hatten wir nicht nur hehre Sicherheitsziele im Blick. Wir wollten an diesem historischen Tag zugleich den künftigen Sitz des gesamtdeutschen Bundestages in den Mittelpunkt rücken. Die Bonner wollten eben dieses Symbol um jeden Preis vermeiden. Jedenfalls die Beamten. Innenminister Wolfgang Schäuble selbst war ja sogar ein Berlin-Befürworter. Schließlich haben wir uns durchgesetzt, auch weil es praktisch gar nicht anders ging. Und immerhin haben wir am 3. Oktober, 0.00 Uhr, dann doch alle gemeinsam vor dem Reichstag <em>„Blüh’ im Glanze dieses Glückes“</em> gesungen und auf die Flagge geschaut. Berliner und Bonner. Übrigens auch Momper und Kohl.</p>
<p><b>WERNER KOLHOFF</b>   <i>Jahrgang 1956, hat in Berlin und Amsterdam Publizistik, Soziologie und Niederlandistik studiert. Nach einem Volontariat und zweijähriger Redakteurstätigkeit beim Berliner Tagesspiegel war er seit 1983 Pressesprecher der Berliner SPD und von 1989 bis 2001 Sprecher des Berliner Senats. Es folgten zwölf Jahre als Lokalchef und dann Leiter des Bundesbüros bei der Berliner Zeitung. Von 2002 bis Ende 2005 war Werner Kolhoff Leiter der Gruppe Koordination im Bundespresseamt. Seit 2006 leitet er ein Korrespondentenbüro, dass für 19 Regionalzeitungen über die Bundespolitik berichtet. </i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/wie-es-1990-wegen-der-einheitsfeier-fast-zum-eklat-kam/">Wie es 1990 wegen der Einheitsfeier fast zum Eklat kam</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Die Treuhandanstalt  ein deutsch-deutsches Trauma</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/die-treuhandanstalt-ein-deutsch-deutsches-trauma/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[thorsten]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Oct 2020 13:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 19-27 Die Geschichte der Treuhand ist spannend – nicht nur weil es einen Kriminalroman gibt, der sie zum Gegenstand hat („Die blaue Liste“), sondern weil sich daran die Zweiteilung der 89/90er Revolution zeigt: die Entwicklung bis zur Wahl am 18.3.1990 gestaltet von der Modrow Regierung, getrieben vom Runden Tisch [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/die-treuhandanstalt-ein-deutsch-deutsches-trauma/">Die Treuhandanstalt  ein deutsch-deutsches Trauma</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 19-27</p>
<p><em>Die Geschichte der Treuhand ist spannend – nicht nur weil es einen Kriminalroman gibt, der sie zum Gegenstand hat („Die blaue Liste“), sondern weil sich daran die Zweiteilung der 89/90er Revolution zeigt: die Entwicklung bis zur Wahl am 18.3.1990 gestaltet von der Modrow Regierung, getrieben vom Runden Tisch und der Bevölkerung der DDR; und der Zeit nach dem 18.3.1990, die Übernahme der DDR durch die BRD. Der Autor zeigt auf, dass das ursprüngliche Konzept der Treuhandarbeit nach dem 18. März 1990 in sein Gegenteil verkehrt wurde. </em></p>
<p>Auch 30 Jahre nach dem Ende der DDR und ihrer Eingliederung in die BRD sorgt das Wirken der Treuhandanstalt für heftige Diskussionen. So sind selbst in den letzten Jahren eine Reihe von Publikationen erschienen, die sich mit der Treuhand befassen. Hervorzuheben ist insbesondere die sehr ausführliche zeithistorische Studie von Marcus Böick, die 2018 erschien, und auf die auch hier öfter Bezug genommen wird.<a href="#_edn1" name="_ednref1">[1]</a> Die Rosa Luxemburg Stiftung hat letztes Jahr anlässlich des dreißigjährigen Jahrestages der politischen Wende in der DDR eine Ausstellung mit dem Titel <em>„Schicksal Treuhand – Treuhand-Schicksale“</em> organisiert.<a href="#_edn2" name="_ednref2">[2]</a> Wie der Titel bereits ausdrückt, werden damit persönliche Schicksale von Menschen dargestellt, die unmittelbar mit der Treuhand zu tun hatten. Es handelt sich um Menschen mit ganz unterschiedlichen Berufen und Qualifikationen, quer über nahezu alle wirtschaftlichen Sektoren. Die Bilanz ist bedrückend. Berichtet wird u.a. von einer Ingenieurin, deren Qualifikation plötzlich wertlos war; vom Schlosser auf einer Werft, der zum Wanderarbeiter wurde; von einem, der als <em>„Held der Arbeit“</em> arbeitslos wurde; von einem, der aufgrund seiner Arbeitslosigkeit zum Obdachlosen wurde, um nur einige Beispiele zu nennen. Nahezu alle erlebten nicht nur einen beruflichen Abstieg, sondern auch persönliche Demütigungen. Viele fühlten sich um ihre Lebensleistung betrogen. Einige kamen gar nicht mehr auf die Beine. Freilich gibt es auch Beispiele von Widerstand, wobei besonders der Kampf um das Kaliwerk Bischofferode herausragt. Und manche schafften es tatsächlich, wieder in leitende Stellungen zu gelangen – sei es als eigenständige Unternehmerin/Unternehmer oder als Betriebsleiter. Doch das waren nur wenige.</p>
<p>Kein Wunder, dass der Begleittext sehr kritisch mit der Treuhandanstalt umgeht – nicht nur weil es sich dabei um Autoren handelt, die in der DDR leitende politische Funktionen hatten und sich für einen Reformsozialismus einsetzten, sondern weil eben die Bilanz der Treuhand in der Tat sehr negativ ist. Zahlreiche Betriebe wurden vernichtet, Millionen von Arbeitsplätzen blieben auf der Strecke und ihre eigene Bilanz endete mit einem milliardenschweren Verlust. Stellvertretend das Urteil von Christa Luft, die 1989/1990 Wirtschaftsministerin in der Regierung Modrow war: <em>„Mit wachsendem Zeitabstand verblasst das Wissen darum, dass es die ‚Treuhand‘ 1990 in zwei grundverschiedenen Ausrichtungen gab: zum einen die am 1. März auf Beschluss der Modrow-Regierung gegründete, mit dem Auftrag, das Volkseigentum der DDR im Interesse ihrer Bürger zu bewahren; zum anderen die von der Regierung de Maizière zu verantwortende und von der frei gewählten Volkskammer als Gesetz beschlossene. In dieser ab 1. Juli 1990 wirksamen Treuhandanstalt führten bereits Westdeutsche das Zepter. Sie war das Pendant zur Währungsunion und zielte auf die rasche Privatisierung des Volksvermögens. Für mich steht diese zweite Treuhand für die größte Vernichtung von Produktivvermögen in Friedenszeiten.“</em><a href="#_edn3" name="_ednref3">[3]</a> Ob das tatsächlich zutreffend ist, wird kaum zu beantworten sein, weil es keine wirklich seriöse Einschätzung des Werts des Produktivvermögens der DDR gibt. Denn dies hängt wesentlich vom wirtschaftlichen Gesamtkontext ab. Die DDR-Wirtschaft war völlig anders strukturiert und unterlag einer völlig anderen volkswirtschaftlichen Rechnung und kann nicht mit einer marktwirtschaftlichen, oder besser gesagt mit einer kapitalistischen Wirtschaft wie der BRD verglichen werden. Hinzu kommt die Wechselkursproblematik. <em>„Als die DDR-Bürger am 1. Juli 1990 die heiß begehrte D-Mark erhielten, hatte das ‚Volkseigentum‘ wegen des unrealistischen Umtauschkurses über Nacht seinen Wert verloren. Aus Vermögen wurden Lasten … Letztlich haben die DDR-Bürger die D-Mark mit ihrem ‚Volkseigentum‘ bezahlt“.</em><a href="#_edn4" name="_ednref4">[4]</a> Während die einen die Wirtschaft der DDR als nahezu wertlos einschätzten, weisen andere darauf hin, dass im internationalen Vergleich die DDR sich unter den 10 bis 20 größten Industrienationen befand. Derartige Vergleiche hinken freilich.</p>
<h3 class="">Entwicklung der Treuhand</h3>
<p>Zurecht weist Christa Luft darauf hin, dass die Ausrichtung der Treuhand sehr unterschiedlich war und sich schon bald erheblich veränderte. Am 1.3.1990 beschloss der Ministerrat der DDR die Gründung der<em> „Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums“</em> (THA). Nach dem Willen der Regierung Modrow sollte die THA das Volkseigentum wahren und im Interesse der Allgemeinheit verwalten. Sie sollte selbst keine wirtschaftlichen Leitungsfunktionen ausüben, sondern war hauptsächlich auf die Entflechtung der Kombinate und der Umwandlung in Kapitalgesellschaften ausgerichtet. Doch das Wirken dieser ersten Treuhandanstalt war nur von kurzer Dauer. Mit der Regierung de Maizière, die der Regierung Modrow nachfolgte, veränderte sich das Wirken der Treuhand grundlegend. Im Treuhandgesetz vom 17.6.1990 heißt es in § 1 kurz und bündig: „Das volkseigene Vermögen ist zu privatisieren.“ Und in § 2: <em>„Die Treuhandanstalt ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Sie dient der Privatisierung und Verwertung volkseigenen Vermögens nach den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft.“</em> Ziel war es, eine Anpassung an die Strukturen der Marktwirtschaft durch Herausbildung wettbewerbsfähiger Unternehmen vorzunehmen. Unternehmen, die sich nicht als sanierungsfähig erwiesen, sollten stillgelegt und ihr Vermögen verwertet oder liquidiert werden. Nicht mehr Sicherung des Volksvermögens stand im Zentrum, sondern die Einpassung der Wirtschaft der DDR in die Marktwirtschaft. Leitlinie war die vom damaligen Präsidenten der Treuhand Detlev Rohwedder geprägte Formel: <em>„Schnelle Privatisierung, entschlossene Sanierung, behutsame Stilllegung“.</em> Es ist klar, dass die Praxis der Treuhand nach Ablösung der Regierung Modrow und dem von der Volkskammer angenommen Gesetz zur Treuhand kaum noch etwas mit den Absichten zu tu hatte, die dem ersten Treuhandansatz zu Grunde lagen. Es ging nur noch um Privatisierung. Allerdings waren die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen äußerst schwierig. Denn durch die Währungsunion und auch durch das Wegbrechen von Exportmärkten wie der Sowjetunion und anderen RGW-Staaten waren die DDR-Wirtschaft und ihre Betriebe erheblich angeschlagen. Ihre Tätigkeit war vor allem auf Privatisierung gerichtet in dem (Irr)Glauben, dadurch die nötigen Mittel für die Restrukturierung der Betriebe zu erwirtschaften. <em>„Bereits zehn Tage nach der Währungsunion fielen rund 5.000 der etwa 8.000 Treuhandbetriebe in der DDR in die Zahlungsunfähigkeit.“</em><a href="#_edn5" name="_ednref5">[5]</a> Diese Strategie der Sanierung der Wirtschaft durch Privatisierung war ein Grundfehler. Die Art und Weise, wie diese durchgeführt wurde, machte die Sache allerdings noch schlimmer.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der erste Präsident der Treuhand war Reiner Maria Gohlke, vormaliger Präsident der Deutschen Bundesbahn und ehemaliger IBM-Manager. Er plante die Einführung von vier Treuhand-Aktiengesellschaften im Bereich der Schwerindustrie, der Investitionsgüter, Konsumgüter und Dienstleistungen. Er war nur kurz im Amt und wurde von Detlev Rohwedder, dem ehemaligen Manager des Stahlkonzerns Hoesch, abgelöst. Dieser hielt von der Planung Gohlkes nichts. <em>„Er hoffte, gutgehende DDR-Unternehmen schnell an den Mann zu bringen, und mit dem eingenommenen Geld den Rest zumindest so weit zu sanieren, dass sie verkaufsfähig würden. In der Treuhand unter seiner Leitung herrschte die Auffassung, ein Drittel der Betriebe wäre überlebensfähig, ein weiteres Drittel müsse vor dem Verkauf saniert werden, und das letzte Drittel würde untergehen. Der Plan ging nicht auf.“</em><a href="#_edn6" name="_ednref6">[6]</a> Während Rohwedder immerhin noch die Sanierung für wesentlich hielt, was allerdings kaum gelang und zumeist in Zerschlagung endete, konzentrierte sich seine Nachfolgerin Birgit Breuel vollständig auf die Privatisierung, die sie entsprechend ihrem ultraneoliberalen Credo für die beste Form der Sanierung hielt. Dieser Auffassung war allerdings auch schon ihr Vorgänger Rohwedder, wenn er auch etwa weniger strikt war als Breuel.</p>
<h3 class="">Praxis&shy;bei&shy;spiele und Ergebnisse</h3>
<p>Die Privatisierungsstrategie war alles andere als erfolgreich. Dies zeigt der Fall Pentacon gleich zu Beginn der Einheit. Deren Spiegelreflexkamera Practica hatte einen Weltmarktanteil von 10 Prozent. Doch stellte sich bald heraus, dass unter den neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Herstellung viel zu teuer war. Deshalb legte die damalige Unternehmensleitung ein Sanierungskonzept vor. Dies wurde von der Treuhand jedoch nicht akzeptiert. Das Unternehmen mit 5.700 Beschäftigten wurde liquidiert. Als ein Fehlschlag erwies sich auch die zunächst vielversprechende Privatisierung der Hotelkette <em>Interhotel</em>, bei der ein Zusammenschluss mit der <em>Steigenberger</em> Gruppe vorgesehen war. Die Treuhand wollte die zwischen den beiden Gruppen abgeschlossenen Verträge rückgängig machen, weil sie der Treuhand zu wenig Geld einbrachten. Die Verträge wurden letztlich gerichtlich für ungültig erklärt und die Interhotels an die <em>Klingbeil</em>-Gruppe verkauft. Diese hatte sich jedoch damit übernommen, so dass Gläubigerbanken die Mehrheit der Hotelgruppe übernahmen und diese dann Stück für Stück verkauften.<a href="#_edn7" name="_ednref7">[7]</a></p>
<p>Auch weitere Übernahmen waren letztlich keine Erfolgsgeschichte. Dies gilt insbesondere für die Werften in Rostock, Stralsund und Wismar, die von der<em> Bremer Vulkan</em> übernommen wurden. Doch die Vulkan ging in Konkurs. Die Treuhand-Nachfolgerin <em>BvS (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben)</em> versuchte die Ostwerften aus der Vulkan-Konkursmasse durch erneute Privatisierung zu retten. Es fanden mehrere Verkäufe statt, die mit einem drastischen Arbeitsplatzabbau einher gingen. Obwohl als wichtiger industrieller Kern eingeschätzt, wurde die einst große und bedeutende Werftindustrie der DDR so abgewickelt, dass von ihr nur wenig übrig bleib und zahlreiche Arbeitsplätze vernichtet wurden. Dies hatte erhebliche negative Auswirkungen auf die regionale Entwicklung. Ein anderes Beispiel für einen zerschlagenen „industriellen Kern“ ist das <em>Magdeburger Schwermaschinenbau-Kombinat</em> „Ernst Thälmann“ (SKET), dessen Privatisierung und Sanierung scheiterten. Von den ehemals 30.000 Beschäftigten blieben zum Schluss ein paar Hundert übrig.</p>
<p>Westdeutsche Konzerne spielten bei der Privatisierung und der Übernahme von ehemaligen DDR-Unternehmen eine zum Teil recht unrühmliche Rolle. Dies gilt auch für die <em>Bremer Vulkan</em>, die nach dem Urteil des Pressechefs der <em>Meeres-Technik-Werft Wismar „uns gnadenlos abgezockt (hat)“</em><a href="#_edn8" name="_ednref8">[8]</a>. Auch wollte man unliebsame Konkurrenz ausschalten. Ein krasses Beispiel dafür ist das Kühlschrankwerk <em>VEB dkk Scharfenstein</em> im Erzgebirge. In diesem Werk wurde der erste FCKW-freie Kühlschrank hergestellt. Diese neue Technik wurde auch von den großen westdeutschen Haushaltsgeräteherstellern wie <em>Bosch, Siemens</em> oder <em>Liebherr</em> übernommen. Gegen <em>Foron</em>, wie die Nachfolgefirma des <em>VEB dkk</em> hieß, wurde eine Kampagne mit nicht haltbaren Vorwürfen gestartet und da sie sich ihre Erfindung nicht patentieren ließ, ging sie 1996 pleite.</p>
<p>Doch es gab auch Widerstand gegen die Politik der Treuhand. Ein herausragendes Beispiel stellt der Kampf um das Kaliwerk in Bischofferode in Thüringen dar. Die<em> Thüringer Kaligruben</em> wurden an die zur <em>BASF</em> gehörenden <em>Kali und Salz AG</em> verkauft, wobei Anfangsverluste zum ganz überwiegenden Teil von der Treuhand getragen werden sollten. Das Unternehmen galt als ertragreich, hatte aber im Vergleich zu westdeutschen Gruben eine viel zu große Belegschaft. So kam es zu Entlassungen. In Bischofferode wurde die Belegschaft von 1.990 auf 750 reduziert. Als die Schließung beschlossen wurde, regte sich heftiger Widerstand bis hin zum Hungerstreik. Geschlossen wurde die Grube dennoch. Doch der Kampf der Kali-Kumpel wurde zum Symbol für den Kahlschlag der Wirtschaft in Ostdeutschland.</p>
<p>Im Zuge dieser Privatisierungswelle tummelten sich auch zahlreiche Spekulanten, deren Bonität durch die Treuhand nicht immer überprüft wurde. Es gab auch richtige Ganovenstücke. So bei der Niederlassung der Treuhand in Halle. <em>„Ans Tageslicht gelangte ein in der weitgehend regellosen Treuhand-Frühzeit gewachsenes Korruptionsgeflecht rund um die bereits Ende September 1992 geschlossene Niederlassung, in der führende Manager, schwäbische Investoren und ostdeutsche Gewährsmänner den Privatisierungsprozess Dutzender Unternehmen massiv manipuliert hatten … Der Skandal um die Hallenser Niederlassung erwies sich … auch deshalb als gravierend, weil es sich eben nicht um einen Einzelfall handelte, der sich mit individuellem Fehlverhalten erklären ließ.“</em><a href="#_edn9" name="_ednref9">[9]</a></p>
<p>Natürlich gab es auch einige Erfolge. Dazu zählt etwa die Übernahme des <em>VEB Synthesewerk Schwarzheide</em> durch die <em>BASF</em> mit umfangreichen Investitionen zur Sicherung von 4.900 Arbeitsplätzen. Im Chemie-Schwerpunkt <em>Leuna</em> engagierte sich der französische Konzern <em>Elf Aquitaine</em>, der allerdings später wegen internationaler Schmiergeldaffären in die Schlagzeilen kam. Als Erfolg gilt die Ansiedlung von <em>VW</em> in Zwickau und <em>Daimler-Benz</em> in Ludwigsfelde, die allerdings keine Privatisierungen, sondern Neuansiedlungen waren. Einen besonderen Schwerpunkt stellte auch Carl Zeiss in Jena dar, wobei es allerdings erhebliche Probleme im Verhältnis zwischen Zeiss-Ost und Zeiss-West gab, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Oberkochen gegründet worden war, und damit zwischen Thüringen und Baden-Württemberg. Zwar gab es auch in Jena einen massiven Arbeitsplatzabbau, doch blieben letztlich <em>Jenoptik</em> und <em>Carl Zeiss</em> Jena mit Geldern des Landes und vor allem der Treuhand in Thüringen erhalten.</p>
<h3 class="">Trotz einiger durchaus positiver Beispiele f&auml;llt die Bilanz verheerend aus</h3>
<p>So wird in einer Sendung des MDR festgestellt: <em>„Unter teils dubiosen Umständen verscherbelt die Treuhand rund 50.000 Immobilien, knapp 10.000 Firmen und mehr als 25.000 Kleinbetriebe. Dass sie in zahllosen Fällen weder die Bonität der Käufer prüfte noch die Einhaltung der Verträge überwachte, ist aktenkundig … 1994 wird die Treuhand geschlossen. Ihre Bilanz: mehr als drei Millionen vernichtete Arbeitsplätze und ein Schuldenberg von sage und schreibe 264 Milliarden D-Mark.“</em><a href="#_edn10" name="_ednref10">[10]</a> Und in der gleichen Sendung wird zudem festgestellt: <em>„Die Geschichte der Treuhand ist aber vor allem eine Geschichte einer gigantischen Umverteilung: Das einstige Volkseigentum ist zu 85 Prozent an Westdeutsche, zu 10 Prozent an internationale Investoren und nur zu knapp 5 Prozent an Ostdeutsche übertragen worden. Eine Umverteilung, wie man sie noch kaum jemals in der Weltgeschichte gesehen hat. Ein Witz im Osten ging damals so: ‚Die Ereignisse von 1989 sind tatsächlich eine Revolution gewesen! – Warum? – Na ja, Karl Marx hat doch geschrieben, dass eine Revolution zur völligen Umwälzung der Besitzverhältnisse führt.“</em><a href="#_edn11" name="_ednref11">[11]</a> Sicherlich sind die Urteile über die Treuhand umstritten und von Manchen wird das Wirken der Treuhand als erfolgreich oder zumindest alternativlos bezeichnet. Wie man auch immer die Politik der Treuhand bewerten mag, eine Erfolgsgeschichte ist sie nicht. Und es kann nicht bestritten werden, dass es in der ehemaligen DDR, wesentlich mit verursacht durch die Treuhandanstalt, zu einer umfassenden Deindustrialisierung kam, was auch zur Folge hatte, dass zahlreiche Menschen, insbesondere Junge und Qualifizierte, ihre Heimat verließen und in den Westen abwanderten. Tatsache ist auch, dass die heutige Wirtschaft in Ostdeutschland wesentlich durch westdeutsche Konzerne bestimmt wird, und dass das Management überwiegend aus dem Westen kommt. Dies, verbunden mit erheblichem Einfluss Westdeutschlands auch auf die Kultur, führt mit dazu, dass sich viele in Ostdeutschland als Menschen zweiter Klasse fühlen.</p>
<h3 class="">Gab es Alter&shy;na&shy;ti&shy;ven?</h3>
<p>Angesichts der negativen Bilanz der Treuhand fragt sich, ob es Alternativen zu ihrem Wirken gegeben hätte. Es wurde schon zu Beginn darauf hingewiesen, dass sich der Auftrag der Treuhand nach ihrer Gründung bald radikal änderte. Nicht mehr der Erhalt des Volkseigentums stand im Vordergrund, sondern die Privatisierung. Damit einher gingen auch unterschiedliche wirtschafts- und gesellschaftspolitische Konzepte. Die Zielsetzung und Konstruktion der Treuhandanstalt unter der Regierung Modrows war mit einer reformsozialistischen Diskussion verbunden. Der Markt wurde als wesentlich für eine effiziente wirtschaftliche Entwicklung anerkannt, doch war damit nicht zugleich auch die Anerkennung des Kapitalismus verbunden. Markt und Wettbewerb sollten auch in einer ansonsten sozialistischen Gesellschaftsordnung ihren Platz haben. Die eingesetzte Arbeitsgruppe Wirtschaftsreform legt im Februar 1990 ein Konzept vor, wo sie als Ziel den Übergang von der zentralen Kommandowirtschaft hin zu einer sozial und ökologisch orientierten Marktwirtschaft angab. <em>„Herzstück des Reformkonzepts war ein wirtschaftspolitischer Katalog von ‚unmittelbaren Maßnahmen der Wirtschaftsreform im Jahre 1990‘, der sechs Schritte umfasste: Neben der ‚Entfaltung verschiedener Eigentumsformen‘ waren dies die weitgehende ‚Selbständigkeit‘ der Betriebe, die Reduktion staatlicher Planmaßnahmen, die Freigabe der Preise und des Finanzsystems, der Aufbau eines neuen Lohn- und Einkommenssystems sowie einer staatlichen Arbeitsvermittlung.“</em><a href="#_edn12" name="_ednref12">[12]</a> Zudem gab es Überlegungen, durch Ausgabe von Anteilsscheinen das Volkseigentum wirklich dem Volk zurückzugeben. Diese Vorschläge wurden auch am „Runden Tisch“ diskutiert und großenteils positiv aufgenommen. Doch die Diskussion um eine andere als eine kapitalistische Ausrichtung und damit um einen dritten Weg zwischen dem planwirtschaftlichen Sozialismus und einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung wie der der BRD fand durch die Einführung der Währungsunion rasch ein Ende. <em>„Die überraschende Offerte der Bundesregierung zu einer ‚Währungsunion mit Wirtschaftsreform‘ sollte die bislang noch intensiv diskutierte ‚Systemfrage‘ nach dem Ziel des Wirtschaftsumbaus endgültig beantworten.“</em><a href="#_edn13" name="_ednref13">[13]</a> Insbesondere die Währungsunion bedeutete letztlich, dass mögliche Alternativen, wie sie unter den Reformsozialisten und auch anderen Linken diskutiert wurden, keine Chancen auf Realisierung hatten.</p>
<p>Der mit der Währungsunion verbundene Wechselkurs von 1:1 beeinflusste die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Er erwies sich für die DDR-Wirtschaft als äußerst verhängnisvoll. Dies wurde in jener Zeit auch von Teilen der oppositionellen Sozialdemokratie so gesehen. Es war vor allem Oskar Lafontaine, der vor einer zu schnellen Einführung der D-Mark warnte. Dabei verwies er auf die Erfahrungen mit der Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik, wo eine schrittweise Umstellung der Währung die wirtschaftliche Integration begünstigte. Doch die Bedenken griffen nicht. Die Entscheidung für die sofortige Einführung war sowohl von der Politik als auch von der Bevölkerung gewollt. Politisch erschien dies alternativlos. Und dies um so mehr, als die Währungsunion zugleich mit der Vorstellung eines dann stattfindenden Wirtschaftswunders verbunden war. Rekurriert wurde dabei auf die Erfolgsgeschichte des wirtschaftlichen Wiederaufbaus in der BRD, verbunden mit Ludwig Erhard und der Währungsreform von 1948 mit den anschließenden wirtschaftlichen Weichenstellungen. Die Bonner Ministerialbürokratie hatte gesiegt. <em>„Letztlich waren die Bonner Ministerialbeamten der Marschroute gefolgt, die sie im Januar und Februar aus Ludwigs Erhards Essay herausgefiltert und in die politische Gegenwart appliziert hatten. Man setzte auf eine schnelle Währungsunion, das freie Spiel der Kräfte, Privateigentum sowie Preisbildung und suchte dabei weitgehend staatliche Planungen und zentrale Regulierungen zu vermeiden.“</em><a href="#_edn14" name="_ednref14">[14]</a> Man wähnte, 1990 in der gleichen Situation wie zu Beginn der BRD zu sein. Das war ein schwerwiegender Irrtum. Doch die Weichen waren gestellt. Die Wirtschaftsordnung der BRD wurde vollständig auf die DDR und ihre Betriebe übertragen. Besiegelt wurde dies mit dem Staatsvertrag vom 18. Mai 1990. Die „Soziale Marktwirtschaft“ wurde als verbindliche Wirtschaftsordnung festgeschrieben und somit jede Systemalternative wie ein „Dritter Weg“ oder auch Konzeptionen eines graduellen wirtschaftlichen Übergangs ausgeschlossen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Kardinalfehler in der Politik der Treuhand bestand darin, dass sie ausschließlich auf Privatisierung und Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit setzte. Angesichts der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit der für die Unternehmen verhängnisvollen Währungsunion war eine Sanierung aus den bestehenden Unternehmen heraus kaum möglich. Darauf wurde auch zu wenig Wert gelegt. Man handelte nach dem Motto: Hauptsache Privatisierung – dann wird es schon gelingen. Dies wurde in gewisser Weise auch durch eine Mentalität bei Beschäftigten begünstigt, die in neuen Investoren oft die Rettung sahen und dann erleben mussten, dass es diesen zum allergrößten Teil nur um den Profit ging. Mit den Widersprüchen einer kapitalistischen Unternehmensführung hatten sie keinerlei Erfahrung. Entscheidend war allerdings, dass es an einer Einbettung der Unternehmen und ihrer Sanierung in übergreifende regionale Strukturpolitik fehlte. Es gab überhaupt kein industriepolitisches Konzept. Schon früh hatten z.B. die linken Wirtschaftswissenschaftler Jan Priewe und Rudolf Hickel auf Industriepolitik als Alternative zur reinen Privatisierung aufmerksam gemacht. <em>„Um den Niedergang der ostdeutschen Industrie aufzuhalten, boten sich grundsätzlich zwei mögliche Ansätze an: Die Schaffung neuer, moderner Unternehmen in zukunftsträchtigen Branchen mit den damit verbundenen rentablen und dauerhaften Arbeitsplätzen oder die Erhaltung der bestehenden industriellen Strukturen durch eine industriepolitische Strategie.“</em><a href="#_edn15" name="_ednref15">[15]</a></p>
<p>Der zunehmenden industriepolitischen Diskussion konnte sich auch die Treuhand nicht verschließen. <em>„Anfang November 1991, als die von Gewerkschaftlern, Sozialdemokraten und linken Ökonomen vorangetriebene Debatte um den Aufbau staatlicher Industrieholdings oder entsprechender Ministerien Fahrt aufnahm und sich auch ostdeutsche Unionsabgeordnete mit vernehmlicher Kritik öffentlich zu Wort gemeldet hatten, hatte Breuel den Begriff der ‚industriellen Kerne‘ in Abgrenzung zu industriepolitischen Modellen gebraucht.“</em><a href="#_edn16" name="_ednref16">[16]</a> Als industrielle Kerne wurden bedeutende Industriestandorte bzw. -unternehmen bezeichnet. Dazu zählten die Werften, die Großchemie, die Braunkohleförderung, <em>EKO Stahl</em> in Eisenhüttenstadt, die <em>SKET Maschinen- und Anlagenbau AG</em> in Magdeburg oder auch <em>Carl Zeiss</em> in Jena. Darauf sollten sich die Mittel konzentrieren, was aber den Niedergang beispielsweise von SKET oder der Werftindustrie nicht verhinderte. Die Treuhand unter der Leitung Breuels verstand dies jedoch nicht als Industriepolitik, sondern hielt getreu ihrer strikt neoliberalen Haltung an der Ausrichtung auf die Unternehmen und der Ablehnung strukturpolitischer Einbettung fest. Die ideologische Fixierung auf die angeblichen Selbstheilungskräfte des Marktes verhinderte eine Politik, die eine Restrukturierung der Unternehmen im Rahmen einer regionalen Strukturpolitik angegangen wäre. Stattdessen wurden die Unternehmen mit oft erheblicher finanzieller Unterstützung der Treuhand privatisiert und einem Wettbewerb ausgesetzt, den sie angesichts der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht bestehen konnten. Verschlimmert wurde die Lage dadurch, dass die Prüfung durch die Treuhand zum Teil nachlässig war und man so ein Feld für Spekulanten und Glücksritter eröffnete. Aber selbst unter den restriktiven Rahmenbedingungen der politisch gewollten sofortigen Währungsunion, die ökonomisch zweifellos kontraproduktiv war, hätte sich durch die Verbindung von betrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen und Industriepolitik bzw. regionaler Strukturpolitik ein anderer Entwicklungspfad ergeben können, der nicht eine derartig desaströse Deindustrialisierung zur Folge gehabt hätte.</p>
<p>Mit den <em>ABS-Gesellschaften</em>, die auf eine Verbindung von Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung (ABS) zielten, gab es durchaus Versuche, eine solche Verbindung herzustellen. Diese Gesellschaften wurden gegründet, um Lösungen für die von den der Privatisierung und der damit verbundenen Restrukturierungsmaßnahmen betroffenen Belegschaften zu finden. Referenzpunkt waren die westdeutschen Beschäftigungsgesellschaften, wie sie als Konzeption vor allem in der Stahlkrise in den 1980er Jahren seitens der IG Metall entwickelt worden waren. Es handelte sich dabei um Auffanggesellschaften, die Arbeitsmarktförderung mit regionalen strukturpolitischen Maßnahmen verbinden sollten. Ein solches Programm stellte z.B. die „Zukunftsinitiative Montanindustrie“ (ZIM) in NRW dar. Damit sollten neue Beschäftigungsmöglichkeiten für die von der Restrukturierung betroffenen Belegschaften geschaffen werden. In der Realität konzentrierten sich die ABS-Gesellschaften jedoch auf arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und konnten kaum strukturpolitische Wirkung entfalten. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. <em>„Die ABS konnten nach bisherigen Befunden die Erwartungen an eine Verbindung von Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik zugunsten einer standortwirksamen Infrastruktur weitgehend nicht erfüllen. Dies gilt ebenso für die Anbahnung von Existenz- und Ausgründungen. Die tatsächlich realisierten Existenzgru?ndungen blieben weit unter dem ursprünglich geschätzten Potential. Die begrenzte Wirksamkeit der ABS-Gesellschaften als bescha?ftigungspolitische Brücke, Agenturen des Strukturwandels und Existenzgru?nder hat ihre Wurzeln in unu?berwundenen Interessengegensätzen der Politikakteure (Sozialparteien, Landesregierungen, Treuhand), die in widersprüchlichen Formelkompromissen endeten … Für eine Verbindung von Arbeitsfo?rderung, Bescha?ftigung und Strukturentwicklung waren weder materiell noch instrumentell die Voraussetzungen gegeben.“</em><a href="#_edn17" name="_ednref17">[17]</a></p>
<p>Auch wenn die Ziele der ABS-Gesellschaften im Hinblick auf strukturelle Impulse kaum erreicht wurden, ist es schon etwas befremdlich, dass sie in der neueren Diskussion zur Treuhand praktisch nicht vorkommen. Denn die dahinter liegende Konzeption, Arbeitsmarktpolitik mit Strukturpolitik zu verbinden, verdiente mehr Aufmerksamkeit. Eben nicht alles dem Markt zu überlassen, sondern öffentlich mit einer aktiven Wirtschafts- und Industriepolitik einzugreifen, ist gerade für Krisen- und Umbruchsituationen eine adäquate Politik.</p>
<p>Aus dem letztlich fatalen Wirken der Treuhand sollte gelernt werden, dass es in einer Situation wie heute, in der wir nicht nur mit den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie, sondern mit tiefgreifenden ökologischen und sozialen Herausforderungen konfrontiert sind, es einer Politik bedarf, die nicht blind auf die angeblichen Selbstheilungskräfte des Marktes vertraut, sondern im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung gestaltend eingreift.</p>
<p><strong>HEINZ BIERBAUM</strong> <em>studierte Soziologie und Betriebswirtschaftslehre und ist promovierter Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler. Seit 1996 ist er Prof. für Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes. Von 2009 bis 2017 war er Abgeordneter des Saarländischen Landtags und Parlamentarischer Geschäftsführer der LINKEN-Fraktion im Landtag. Er gehörte von 2010 bis 2018 dem Parteivorstand der LINKEN an und ist derzeit Vorsitzender der Internationalen Kommission der Partei.</em></p>
<h3 class="">Anmerkungen:</h3>
<p><a href="#_ednref1" name="_edn1">[1]</a> Böick, M., Die Treuhand. Idee – Praxis &#8211; Erfahrung. 1990 -1994, Göttingen 2018.</p>
<p><a href="#_ednref2" name="_edn2">[2]</a> Rosa Luxemburg Stiftung, Schicksal Treuhand – Treuhand Schicksale, Berlin 2019.</p>
<p><a href="#_ednref3" name="_edn3">[3]</a> 3Ebd., S. 17.</p>
<p><a href="#_ednref4" name="_edn4">[4]</a> Behling, K., Die Treuhand. Wie eine Behörde ein ganzes Land abschaffte, Berlin 2019, S. 67/68.</p>
<p><a href="#_ednref5" name="_edn5">[5]</a> Behling 2019, S. 76.</p>
<p><a href="#_ednref6" name="_edn6">[6]</a> Behling 2019, S. 91.</p>
<p><a href="#_ednref7" name="_edn7">[7]</a> S. dazu Graupner, M, Die Spuren der Treuhand, in Jacobs, O. (Hrsg.), Die Treuhand. Ein deutsches Drama, Halle 2020.</p>
<p><a href="#_ednref8" name="_edn8">[8]</a> Behling 2019, S. 297.</p>
<p><a href="#_ednref9" name="_edn9">[9]</a> Böick 2018, S. 458.</p>
<p><a href="#_ednref10" name="_edn10">[10]</a> „Wie die Treuhand den Osten verkaufte“, eine Sendung des MDR vom 24.2.2020.</p>
<p><a href="#_ednref11" name="_edn11">[11]</a> Ebd.</p>
<p><a href="#_ednref12" name="_edn12">[12]</a> Böick 2018, S. 142f.</p>
<p><a href="#_ednref13" name="_edn13">[13]</a> Ebd., S. 149.</p>
<p><a href="#_ednref14" name="_edn14">[14]</a> Ebd., S. 211.</p>
<p><a href="#_ednref15" name="_edn15">[15]</a> Priewe, J./Hickel, R., Der Preis der Einheit, 1991.</p>
<p><a href="#_ednref16" name="_edn16">[16]</a> 16Böick 2018, S. 494.</p>
<p><a href="#_ednref17" name="_edn17">[17]</a> Hild, P., ABS-Gesellschaften &#8211; eine problemorientierte Analyse bisheriger Befunde, in: MittAB 4/95, S. 503.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/die-treuhandanstalt-ein-deutsch-deutsches-trauma/">Die Treuhandanstalt  ein deutsch-deutsches Trauma</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Rechtsstaat oder Unrechtsstaat?*</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/rechtsstaat-oder-unrechtsstaat/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[thorsten]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Oct 2020 13:56:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>War die DDR ein Unrechtsstaat? In: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 29-31 Im Begriff des „Unrechtsstaats“ kreuzten sich nach der Wiedervereinigung ost- und westdeutsche Befindlichkeiten. Entsprechend umkämpft war und ist dieser Begriff. In diese Debatte mischte sich auch der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde ein. Anders als viele andere Diskutanten hat er sich mit der Frage, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/rechtsstaat-oder-unrechtsstaat/">Rechtsstaat oder Unrechtsstaat?*</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>War die DDR ein Unrechtsstaat? In: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 29-31</p>
<p><i>Im Begriff des „Unrechtsstaats“ kreuzten sich nach der Wiedervereinigung ost- und westdeutsche Befindlichkeiten. Entsprechend umkämpft war und ist dieser Begriff. In diese Debatte mischte sich auch der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde ein. Anders als viele andere Diskutanten hat er sich mit der Frage, welche Stellung das Recht in der DDR-Gesellschaft hatte und wie es angemessen zu bewerten sei, schon lange vor der Wiedervereinigung befasst (s. die Rezension seiner Frühschrift „Die Rechtsauffassung im kommunistischen Staat“ in diesem Heft). Wir drucken hier seinen Beitrag zur deutsch-deutschen Unrechtsstaatsdebatte ab, der erstmals am 13. Mai 2015 in der FAZ erschien. </i></p>
<p>Es ist heute, ein Vierteljahrhundert nach der Wiedervereinigung, eine verbreitete Auffassung, die DDR sei ein Unrechtsstaat gewesen. Damit wird sie in begrifflichen und klanglichen Gegensatz zum Rechtsstaat gesetzt. Sie wird damit prägnant gekennzeichnet und global delegitimiert, während die Kennzeichnung als Rechtsstaat einen Staat prägnant charakterisiert und legitimiert. Aber stimmt dieser Anschein der Prägnanz? Gibt es den Unrechtsstaat DDR als klares Gegenstück zum Rechtsstaat?</p>
<p>Rechtsstaat ist der Staat, der die Bahnen und Grenzen seiner Wirksamkeit und die freie Sphäre seiner Bürger in der Weise des Rechts bestimmt und sichert. Die klassische Definition von Friedrich Julius Stahl aus der Mitte des neunzehnten Jahrhunderts hat seitdem zwar an Gehalt gewonnen; Merkmale des Rechtsstaats sind nach heutigem Verständnis insbesondere die Verbürgung von Grundrechten, die Garantie der Gewaltenteilung, die Bindung von Verwaltung und Rechtsprechung an Gesetz und Recht und die Unabhängigkeit der Richter. Aber Ausgangs- und Kernpunkt des Rechtsstaats bleibt, dass sich alles staatliche Handeln in der Weise des Rechts vollzieht.</p>
<h3 class="">Erst Freiheit, dann Gerech&shy;tig&shy;keit</h3>
<p>Damit ist der Rechtsstaat nicht ein Gerechtigkeitsstaat. Die berühmt gewordene Bemerkung der Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley, die im Namen derjenigen, die das SED-Regime gestürzt haben, nach der Wiedervereinigung sagte: <em>„Wir haben Gerechtigkeit gewollt, aber den Rechtsstaat bekommen“</em>, ist der enttäuschte Ausdruck dieser Wahrheit. Warum? Die Grenzen, die der Rechtsstaat dem staatlichen Handeln setzt, zielen primär auf Freiheitssicherung und erst in diesem Rahmen auf Verwirklichung von Gerechtigkeit. Manchmal wird im Rechtsstaat die Gerechtigkeit hintangesetzt, weil Rechtssicherheit als Grundlage für die Gestaltung der Zukunft wichtiger erscheint. Der Rechtsstaat kann Gerechtigkeit nicht umfassend gewährleisten, aber er strebt sie an.</p>
<p>Es gibt Staaten, die der Freiheitssicherung und dem Streben nach Gerechtigkeit nicht so nachdrücklich verpflichtet sind, wie der Rechtsstaat es ist. Ohne Grundrechte, Gewaltenteilung und unabhängige Richter hatten Recht und Gerechtigkeit in der DDR von vornherein einen schwachen Stand. Wieder und wieder gab es Unrecht, wieder und wieder Ungerechtigkeit – an der deutsch-deutschen Grenze, in der Justiz, bei der Unterdrückung freien Ausdrucks, bei der Verweigerung des Zugangs zu Schulen und Universitäten, bei der Bespitzelung und Zerstörung privaten Lebens. Die Fälle sind Legion. Die DDR wird nicht richtig wahrgenommen, wenn dieses vielfache Unrecht, diese vielfache Freiheitsverletzung und Ungerechtigkeit nicht in ihrem ganzen Gewicht anerkannt werden.</p>
<h3 class="">Verzerrung der Wirklich&shy;keit</h3>
<p>Aber war die DDR darum ein Unrechtsstaat? Ein Staat, in dem sich alles staatliche Handeln statt in der Weise des Rechts in der Weise des Unrechts vollzog, der die Ungerechtigkeit sogar anstrebte? Das entspräche dem begrifflichen und klanglichen Gegensatz zum Rechtsstaat. Aber hier gilt es zu differenzieren. Auch die DDR hat nicht darauf verzichtet, in vielen Bereichen in der Weise des Rechts zu handeln und für ihre Bürger und Bürgerinnen Gerechtigkeit anzustreben. Entsprechend haben die ostdeutschen Bürger und Bürgerinnen in vielen Bereichen ein Leben in rechtlich-ethischer Normalität geführt, in Achtung und Befolgung bestehenden Rechts und getragen von einem darauf bezogenen Ethos. Dies gehört ebenso zur Wirklichkeit der DDR wie das vielfache Unrecht, die vielfache Ungerechtigkeit.</p>
<p>Die globale Kennzeichnung der DDR als Unrechtsstaat schießt deshalb über die Anerkennung von Unrecht und Freiheitsverletzung, die es in der DDR vielfach gab, weit hinaus. Sie will umfassend delegitimieren und desavouieren. Sie lässt der Normalität, die es vielfach gab, keinen Eigenstand. Sie ist eine Verzerrung der Wirklichkeit in politischer Absicht. Vielleicht sogar in guter Absicht – das Zerrbild des Unrechtsstaates mag gegen eine ihrerseits verzerrende DDR-Nostalgie gerichtet sein. Aber indem der ideologische Schlagabtausch des Kalten Krieges fortgeführt wird, wird der DDR-Nostalgie nicht entgegengewirkt, sondern sie wird provoziert und verstärkt. Die globale Kennzeichnung der DDR als Unrechtsstaat ist nicht nur falsch, sie kränkt auch die Bürger und Bürgerinnen der ehemaligen DDR. Seit der Wiedervereinigung vor fünfundzwanzig Jahren wächst zusammen, was zusammengehört. Zum Zusammenwachsen gehört die sorgfältige, differenzierte und unideologische Wahrnehmung der anderen, ihrer Vergangenheit, ihrer Prägung. Die globale Abqualifizierung der DDR als Unrechtsstaat hilft dabei nicht weiter.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>ERNST-WOLFGANG BÖCKENFÖRDE   </b><i>geboren 1930, war von 1983 bis 1996 Richter am Bundesverfassungsgericht. Er ist einer der namhaftesten deutschen Juristen. 2012 sprach ihm die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung den Sigmund-Freud-Preis für wissenschaftliche Prosa zu.</i></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>* <em>Der Text erschien unter dem Titel „Rechtsstaat oder Unrechtsstaat?“ von Ernst-Wolfgang Böckenförde in der F.A.Z. vom 12.05.2015. © Alle Rechte vorbehalten. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/rechtsstaat-oder-unrechtsstaat/">Rechtsstaat oder Unrechtsstaat?*</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Unrechtsstaat</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Oct 2020 13:51:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 33-50 Dieser Beitrag setzt sich kritisch mit dem Begriff „Unrechtsstaat“ auseinander und untersucht seine Schwächen bei der rückblickenden Charakterisierung politischer Systeme und ihres Umgangs mit dem Recht. Stattdessen schlägt der Autor die Verwendung des Begriffs „SED-Unrecht“ für Menschenrechtsverletzungen vor, die in der DDR begangen wurden. Der Begriff des Unrechtsstaates [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/unrechtsstaat/">Unrechtsstaat</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 33-50</p>
<p><em>Dieser Beitrag setzt sich kritisch mit dem Begriff „Unrechtsstaat“ auseinander und untersucht seine Schwächen bei der rückblickenden Charakterisierung politischer Systeme und ihres Umgangs mit dem Recht. Stattdessen schlägt der Autor die Verwendung des Begriffs „SED-Unrecht“ für Menschenrechtsverletzungen vor, die in der DDR begangen wurden.</em></p>
<p>Der Begriff des Unrechtsstaates wird seit geraumer Zeit geschichtspolitisch verschlissen. Die Frage, ob die DDR ein Unrechtsstaat gewesen sei, endet üblicherweise in bekennerhaften Ritualen, die zu Gruppenzuweisungen führen. Die Antwort auf diese Frage spielte in Koalitionsverhandlungen und Ministerernennungen eine Rolle.</p>
<p><strong>Ein kurzer Rückblick auf einige Debatten seit der Vereinigung</strong></p>
<p>Die deutschen Staatsrechtslehrer sprachen auf ihrer Tagung 1991 von der <em>„vor-rechtsstaatlichen Vergangenheit“.<a href="#_edn1" name="_ednref1"><strong>[1]</strong></a></em> Im gleichen Jahr vertrat Horst Sendler, seinerzeit Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, die Auffassung, die DDR sei <em>„im Kern Unrechtsstaat“</em> gewesen. Daran knüpfte sich eine Kontroverse vor allem unter Juristen an (H. Klenner, Ingo Müller, Peter Schneider, V. Schöneburg, M. Stolleis, Ingo Wagner u.a.). Unterschieden wurde zwischen Rechtsstaat – Nichtrechtsstaat – Unrechtsstaat oder zwischen Rechtsstaat auf der einen und Machtstaat, Obrigkeits-, Polizeistaat auf der anderen Seite.</p>
<p>In den politischen Arenen ist Flagge zeigen angesagt. Bei der Bildung von Koalitionen unter Beteiligung der PDS, dann der Linken wurde die DDR-Geschichte zunächst ausgespart oder im Unscharfen gelassen. So 1998 in Mecklenburg-Vorpommern, bei der Bildung einer ersten Koalition von SPD und PDS. Gewunden heißt es da: <em>„SPD und PDS respektieren Unterschiedlichkeiten in ihren politischen Auffassungen und ihrer Programmatik sowie ihre unterschiedlichen Traditionen und ihre jeweilige Verantwortung für die Entwicklung in Deutschland.“ </em>– Im Berliner Koalitionsvertrag (2002) zwischen SPD und PDS findet sich im historischen Vorwort der Satz:<em> „Die Distanzierung der PDS von den Unrechtstaten (!) der SED und dem Mauerbau waren wichtige Schritte zur Aufarbeitung der unheilvollen Geschichte der SED.“</em> – In Brandenburg hieß es 2009 in der Präambel zum rot-roten Koalitionsvertrag: Erst im Jahre 1989 hätten die DDR-Bürger <em>„Freiheit, Demokratie und Pluralismus, die soziale Marktwirtschaft und den Rechtsstaat“</em> erkämpft. <em>„Eine Verklärung der SED-Diktatur wird es mit dieser Koalition nicht geben.“</em></p>
<p>Vom damaligen Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD), hörte man 2009, dass die DDR kein <em>„totaler Unrechtsstaat“</em> gewesen sei. Kompliziert wurde es bei den Versuchen zur Bildung einer rot-rot-grünen Koalition, so 2009 in Thüringen, wo die Verhandlungen u.a. deshalb scheiterten, weil die Grünen auf einer Charakterisierung der DDR als „Unrechtsstaat“ bestanden.</p>
<p>Auf dem Parteitag der „Linken“ in Thüringen ging es Ende November 2009 hoch her, weil sich Ina Leukefeld (früher IM) weigerte, die DDR als Unrechtsstaat zu bezeichnen; das ziele auf die Delegitimierung der DDR und führe zur Diskriminierung von 17 Millionen Menschen. Ein anderer Delegierter, Hendrik Volkert, erklärte, es habe Unrecht in der DDR gegeben, aber auch in anderen Staaten wie der BRD. Er lasse sich nicht einreden, dass die DDR kein Rechtsstaat gewesen sei. Sie habe eine Verfassung und ein Parlament gehabt, die vom Volk gewollt gewesen seien. Der Fraktionsvorsitzende der „Linken“ im Landtag, Ramelow, bewegte sich zur anderen Seite, als er äußerte, dass die DDR kein Rechtsstaat gewesen sei. In der DDR habe sich ein Bürger nicht gegen die Überwachung durch das MfS zur Wehr setzen können, wie er sich im Westen gegen die Überwachung durch den Verfassungsschutz habe wehren können. Auch habe es keine Trennung von Macht und Recht gegeben.</p>
<p>Im Mai 2010 brach die SPD-Verhandlungsdelegation in NRW die Koalitionsgespräche mit der „Linken“ ab, u.a. deshalb, weil deren Vertreter sich weigerten, sich von der DDR als einem „Unrechtsstaat“ zu distanzieren. Ende 2014 kam es in Thüringen dann doch zur Bildung einer ersten rot-rot-grünen Koalition. In der Präambel des Koalitionsvertrags vom Dezember 2014 heißt es:</p>
<p>„Die DDR war eine Diktatur, kein Rechtsstaat. Weil durch unfreie Wahlen bereits die strukturelle demokratische Legitimation staatlichen Handelns fehlte, weil jedes Recht und jede Gerechtigkeit in der DDR ein Ende haben konnte, wenn einer der kleinen oder großen Mächtigen es so wollte, weil jedes Recht und jede Gerechtigkeit für diejenigen verloren waren, die sich nicht systemkonform verhielten, war die DDR in der Konsequenz ein Unrechtsstaat.“</p>
<p>Ramelow erklärte kurz nach Abschluss der Koalitionsvereinbarung, die Vokabel „Unrechtsstaat“ sei bloß eine „Protokollnotiz“.</p>
<p>Auch bei Personalien können die Wogen hoch gehen. Ende Oktober 2009 wäre die Ernennung von Volkmar Schöneburg zum Justizminister von Brandenburg fast gescheitert, weil ein Artikel von ihm aus dem Jahre 2002 bekannt wurde, in dem er den Begriff „Unrechtsstaat“ für unwissenschaftlich gehalten hatte.<a href="#_edn2" name="_ednref2">[2]</a></p>
<p>Die Kandidatin der „Linken“ für die Bundespräsidentenwahl am 30.6.2010, Luc Jochimsen, sagte gegenüber dem Hamburger Abendblatt: <em>„Die DDR war ein Staat, der unverzeihliches Unrecht an seinen Bürgern begangen hat. Nach juristischer Definition war sie allerdings kein Unrechtsstaat.“ </em>– Dazu der CDU-Generalsekretär Gröhe: Frau Jochimsen sei<em> „nicht in der Lage, die DDR als das zu bezeichnen, was sie war: ein Unrechtsstaat, der mit Mauer, Stacheldraht und Stasi-Terror das Volk unterdrückt hat.“ </em>Sie verhöhne damit die Opfer des DDR-Unrechtsregimes. Joachim Gauck, Kandidat der SPD und der Grünen, hatte im Fernsehen gesagt: <em>„Ja, die DDR war ein Unrechtsstaat – wir sprechen ja wie normale Leute und nicht in einem juristischen Seminar, dafür mag der Begriff zu pauschal sein.“ </em>Aber im politischen Raum sei er richtig. Jochimsen wie Gauck scheinen anzunehmen, dass es eine juristische Definition gäbe, nach der man entscheiden könne, ob der Begriff Unrechtsstaat anzuwenden oder nicht anzuwenden sei.</p>
<p>Bundeskanzlerin Angela Merkel verwendete den Begriff „Unrechtsstaat“ bei einer Rede zum 25. Jahrestag des Mauerfalls 2014. Sie nannte die DDR ein <em>„ideologiebesessenes Regime“</em>, das <em>„Millionen Menschen an die Grenzen des Erträglichen und allzu viele darüber hinaus“</em> gebracht habe.</p>
<p>Wie sieht es mit „Volkes Stimme“ in Ost und West aus? Wie üblich pauschal befragt und mit der üblichen Uneinheitlichkeit antwortend. Infratest fragte im November 2009: <em>„War die DDR Ihrer Meinung nach ein Unrechtsstaat?“</em> 72% ja, sie war ein U. (West: 78%; Ost: 51%; 58% der Ostdeutschen, die nach 1990 in die alten Länder umgezogen waren) 19% nein, sie war kein U. (West: 14%; Ost: 40%).</p>
<p>Etwas anders fragte das Institut für Demoskopie Allensbach (auch im November 2009): <em>„Würden Sie sagen, die DDR war ein Rechtsstaat, oder würden Sie das nicht sagen?“ </em>(Angaben in Prozent)</p>
<p><strong>HIER KOMMT DIE TABELLE HIN!!!!! <img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f642.png" alt="🙂" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /></strong></p>
<p>Noch jüngst (2018) wurden die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages mobilisiert für eine Ausarbeitung über <em>„Rechtsstaat und Unrechtsstaat: Begriffsdefinition, Begriffsgenese, aktuelle politische Debatten und Umfragen“.<a href="#_edn3" name="_ednref3"><strong>[3]</strong></a></em></p>
<p>Während des Wahlkampfs in Thüringen im Herbst 2019 nannte die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig (SPD) die DDR eine Diktatur, lehnte aber die Bezeichnung als „Unrechtsstaat“ ab. Zwar habe der DDR alles gefehlt, was eine Demokratie ausmache. Der Begriff „Unrechtsstaat“ werde aber von vielen Menschen, die in der DDR gelebt hätten, als herabsetzend empfunden. <em>„Er wirkt so, als sei das ganze Leben Unrecht gewesen. Wir brauchen aber mehr Respekt vor ostdeutschen Lebensleistungen. Das ist wichtig auch für das Zusammenwachsen von Ost und West.“</em></p>
<p>Und auch Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow lehnte nunmehr den Begriff „Unrechtsstaat“ ab:<em> „Die DDR war eindeutig kein Rechtsstaat. Der Begriff &#8218;Unrechtsstaat&#8216; aber ist für mich persönlich unmittelbar und ausschließlich mit der Zeit der Naziherrschaft und dem mutigen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer und seiner Verwendung des Rechtsbegriffs „Unrechtsstaat“ in den Auschwitz-Prozessen verbunden.“</em></p>
<p>Am 13.12.2019 stellten Abgeordnete und die Fraktion der AfD eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum „Begriff „Unrechtsstaat“ im Rahmen der Erinnerungspolitik und seiner Anwendung auf die ehemalige DDR“.<a href="#_edn4" name="_ednref4">[4]</a></p>
<p>Interessant ist auch, bei welchen Gelegenheiten der Unrechtsstaat-Test <em>nicht</em> durchgeführt wird: bei der Ernennung von Barbara Borchardt zur Laienrichterin am Verfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern (im Mai 2020) wurde ihr kein Bekenntnis gegen den Unrechtsstaat abverlangt, sondern ihre Mitgliedschaft in der als „extremistisch“ eingestuften AKL (Antikapitalistische Linke) ins Feld geführt. Der Generalsekretär der CSU Markus Blume erklärte sie zum „Verfassungsfeind“.</p>
<p>In ihrem Buch <em>„Diener zweier Herren. DDR-Juristen zwischen Recht und Macht“</em> (Berlin 2020) kommt Inga Markovits zu der Einschätzung: <em>„Jedenfalls war die DDR, auch als Nicht-Rechtsstaat, kein Staat, der Recht und Gerechtigkeit mit Füßen trat.“ </em>(S. 202) <em>„Sie bewegte sich auf den Rechtsstaat zu.“</em> (S. 211)</p>
<p><strong>Ein Rückblick mit längerem Atem: Der Nationalsozialismus – vom deutschen Rechtsstaat Adolf Hitlers zum Unrechtsstaat</strong></p>
<p>Die Charakterisierung des NS-Staates als Unrechtsstaat ist heute fest etabliert. Der Begriff „Unrechtsstaat“ taucht allerdings schon früher auf. Wie üblich findet man Vorgänger wie einen gewissen Peter Reichensperger, bei dem der Ausdruck bereits 1853 vorkommt. Aber auch während des NS wurde er verwendet, bei C. Schmitt (1935):</p>
<p>„Man stellt den Rechtsstaat als den Gegenbegriff zu einem Nicht-Rechtsstaat im Sinne von Unrechtsstaat (Machtstaat, Gewaltstaat, Willkürstaat, Polizeistaat) hin und hat es dann natürlich leicht, den Rechtsstaat über einen solchen Widersacher triumphieren zu lassen. Aber so billig geht es in dem großen geistigen Kampf der Völker und Zeiten nicht zu. Hier ringt nicht der Sinn mit dem Unsinn, sondern Sinn mit Gegen-Sinn und Leben mit dem Leben.“<a href="#_edn5" name="_ednref5">[5]</a></p>
<p>Auf die Kennzeichnung des NS-Staates als Rechtsstaat wollte man aus propagandistischen Gründen nicht verzichten. Es genügte nicht die Behauptung Schmitts, <em>„Der nationalsozialistische Staat ist ein gerechter Staat.“</em> Abgrenzen musste man sich aber vom herkömmlichen Rechtsstaat, der deshalb als liberaler Rechtsstaat, als bloßer Gesetzesstaat oder als Machtstaat bezeichnet wurde. Es genügte dann auch nicht, einfach vom <em>„nationalsozialistischen Rechtsstaat“</em> zu sprechen. Großen Anklang fand die Schöpfung Hans Franks: <em>„der deutsche Rechtsstaat Adolf Hitlers“<a href="#_edn6" name="_ednref6"><strong>[6]</strong></a></em>.</p>
<p>„Rechtsstaat“ gehört also zum Repertoire der nationalsozialistischen Staatsrechtslehrer. „Unrechtsstaat“ wird zur Fremdbeschreibung des NS nach 1945. Erstmals taucht der Begriff „Unrechtsstaat“ zur Kennzeichnung des NS auf bei Gustav Radbruch in seinem kleinen Beitrag von 1945<em> „Fünf Minuten Rechtsphilosophie“</em>. Dort heißt es: <em>„So hat die Gleichsetzung von Recht und vermeintlichem oder angeblichem Volksnutzen einen Rechtsstaat in einen Unrechtsstaat verwandelt.“<a href="#_edn7" name="_ednref7"><strong>[7]</strong></a></em> Strafe ohne Gesetz und Urteil, gesetzloser Mord an Kranken seien als Recht anerkannt worden. In seiner Rechtsphilosophie von 1932 hatte Radbruch noch von einem <em>„unrechttuenden Staat“</em> gesprochen. Nach 1945 unterschied Radbruch zwei Formen staatlichen Unrechts: einmal liegen extrem ungerechte Gesetze des Staates vor, im anderen Fall verstößt der Staat gegen seine eigenen Gesetze (<em>„Unrecht in Form des Gesetzes oder verschleiertes Unrecht gegen das Gesetz“</em>). In seinem berühmten Aufsatz von 1946 über <em>„Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht“</em>, in dem er wiederum den NS als „Unrechtsstaat“ charakterisierte, bezog er sich nur auf <em>gesetzliches</em> Unrecht.<a href="#_edn8" name="_ednref8">[8]</a></p>
<p>Als Beispiele für <em>„gesetzliches Unrecht“</em>, also extrem ungerechte Gesetze, die der Rechtsnatur entbehren, führte Radbruch 1946 an:</p>
<ul>
<li>Gesetze zur Erringung der Einparteienherrschaft der NSDAP im Jahre 1933 (als Verstoß gegen das Demokratie-Prinzip)</li>
<li>Gesetze, <em>„die Menschen als Untermenschen behandelten und ihnen die Menschenrechte versagten“</em> (als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz). Gemeint sind hiermit vor allem die Rassegesetze.</li>
<li>Strafgesetze mit exzessiven Strafandrohungen, insbes. nach 1938 (als Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz).</li>
</ul>
<p>Später fügte er noch hinzu: das Ermächtigungsgesetz, keine richterliche Kontrolle der Polizei, vieldeutige und verschwommene Tatbestände im Strafrecht, die Zulässigkeit analoger Rechtsanwendung (in § 2 StGB seit 1935); die Etablierung von Hitler als Gesetzgeber und oberster Gerichtsherr (gemeint ist wohl der Beschluss des Reichstags vom 26. April 1942) und auch noch das Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr vom 3. Juli 1934 (d.h. die Legalisierung der Röhm-Morde).</p>
<p>Interessant ist, welche Rechtsnomen bei ihm nicht auftauchen: die Reichstagsbrandverordnung, mit der fast alle Grundrechte der Weimarer Reichsverfassung aufgehoben wurden; das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (das nicht nur ein „Rassegesetz“ war; der Sozialdemokrat Radbruch wurde sein erstes Opfer). Überhaupt nicht erwähnt werden der Angriffskrieg und Vernichtungsfeldzug sowie die Judenvernichtung – als ob es da keine Rechtsbezüge gegeben hätte. Es war dann Aufgabe des Alliierten Kontrollrates, in mehreren Gesetzen eine Fülle von Normen aus der NS-Zeit als<em> „typisch nationalsozialistisch“</em> außer Kraft zu setzen.</p>
<p>Das Problem der <em>„Radbruch-Formel“</em> besteht nicht nur darin, dass sie auf das subjektive Empfinden eines „unerträglichen“ Widerspruchs des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit abstellt. Die Frage ist auch, ob man einer Norm <em>„als solcher“ </em>ansehen kann, dass es sich um unerträgliches <em>„gesetzliches Unrecht“</em> handelt. Die bloße Lektüre des Gesetzeswortlautes genügt wohl nicht unbedingt, um ein Gefühl der „Unerträglichkeit“ auszulösen.</p>
<p>Nach Radbruch (1878-1949) findet sich vereinzelt in den 1950er und 1960er Jahren die Kennzeichnung des NS als „Unrechtsstaat“. In der Anklage gegen Ernst Remer, der die Attentäter des 20. Juli 1944 als Hochverräter bezeichnet hatte, betonte Generalstaatsanwalt Fritz Bauer den Charakter des NS als Unrechtsstaat (übrigens nicht erst im Auschwitz-Prozess, wie Ramelow meinte, s.o.). <em>„Ein Unrechtsstaat wie das Dritte Reich ist überhaupt nicht hochverratsfähig.“<a href="#_edn9" name="_ednref9"><strong>[9]</strong></a></em> Im Urteil gegen Remer befand die Strafkammer des LG Braunschweig:</p>
<p>„Aus der Vielzahl der Fälle, in denen in einer dem Recht hohnsprechenden Weise verfahren wurde, sei hier nur die sogenannte &#8222;Röhm-Affäre&#8220;, bei der Hunderte von Menschen ohne gerichtliche Untersuchung und ohne richterliches Urteil getötet wurden, sowie die nach den Begriffen aller anständigen Deutschen unvorstellbar grausame Verfolgung und Ausrottung der Juden in Deutschland und nach Ausbruch des Krieges auch in den von Deutschland besetzten Gebieten genannt. All das war schreiendes Unrecht und des deutschen Volkes wahrhaft unwürdig.</p>
<p>Ein Staat, dessen Staatsführung aber derartiges Unrecht nicht nur duldet, sondern zur Durchsetzung der politischen Ziele unter Außerachtlassung der unabdingbaren Menschenrechte bewußt durchführt oder durchführen läßt, kann nicht mehr beanspruchen, als Rechtsstaat, d.h. als ein in jeder Beziehung unter Wahrung rechtsstaatlicher Garantien nach rechtsstaatlichen Grundsätzen regierter Staat bezeichnet zu werden. Wenn demnach der nationalsozialistische Staat in diesem Sinne als ein Unrechtsstaat anzusehen ist, so allerdings nicht mit der Konsequenz, daß damit sämtliche Rechtsakte und Gesetze, deren viele als nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar bereits von den Besatzungsmächten aufgehoben worden sind, nichtig wären und die vom nationalsozialistischen Staat geschlossenen Verträge der Gültigkeit entbehrten.“ <a href="#_edn10" name="_ednref10">[10]</a></p>
<p>Ernst Bloch schrieb 1961 vom „diktatorisch-faschistischen Unrechtsstaat“.<a href="#_edn11" name="_ednref11">[11]</a></p>
<p>Wenzel Jaksch (SPD) am 7. November 1962 in der Bundestags-Debatte zur Spiegel-Affäre: <em>„Herr Bundeskanzler, in den sozialdemokratischen Bänken sitzen Männer, die von den Schergen des Unrechtsstaates ihrer Freiheit beraubt, die geschlagen, gefoltert, in Gefängnisse geschleppt worden sind. Verstehen Sie die Motive dieser Männer, daß sie auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit bleiben wollen?“</em></p>
<p>In der Bundestagsdebatte vom 27. April 1978 zum Rechtsberatungsgesetz kam der SPD-Abgeordnete Schöfberger auch auf das Rechtsberatungsmißbrauchgesetz von 1935 zu sprechen. <em>„Es ist im Dritten Reich erlassen worden, um den vom damaligen Unrechtsstaat aus dem Dienst entlassenen jüdischen Richtern, die sich dann als Anwälte niedergelassen und keine Zulassung hatten, das Handwerk zu legen.“<a href="#_edn12" name="_ednref12"><strong>[12]</strong></a></em></p>
<p>Einmütigkeit in der Charakterisierung des NS darf man allerdings nicht unterstellen. Der Bundesgerichtshof behauptete immerhin 1954,<a href="#_edn13" name="_ednref13">[13]</a>dass im NS-Staat <em>„dessen   l e g i t i m e  Aufgaben fortbestanden und der in diesem wahren, inneren Kern von dem nationalsozialistischen Terror nicht berührt wurde“</em>. Oh, die Kern-Metapher: Sendler (s.o.) erklärte 1991 die DDR „im Kern“ für einen Unrechtsstaat – der BGH den NS „<em>im Kern“</em> für einen Rechtsstaat?</p>
<p>Die Kennzeichnung des NS-Regimes als Unrechtsstaat hat seit den 1970er Jahren weite Anerkennung, zumindest Verbreitung gefunden, wohl auch durch die beiden von der Redaktion der Kritischen Justiz herausgegebenen Bände<em> „Der Unrechtsstaat“</em> (1979) und <em>„Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats“</em> (1998).<a href="#_edn14" name="_ednref14">[14]</a></p>
<p><strong>Rechtsstaats-Debatten in der DDR</strong></p>
<p>Nach dem Mai 1945 war man sich in allen Teilen Deutschlands einig, dass ein Rechtsstaat errichtet werden müsse. In der SBZ hatte der <em>„Block der antifaschistisch-demokratischen Parteien“</em> im Juli 1945 noch einen gemeinsamen Nenner im <em>„demokratischen Rechtsstaat“</em> gefunden. Bald hatte ihn aber die SED mit ihrem juristischen Cheftheoretiker Karl Polak verabschiedet als Relikt der bürgerlich-kapitalistischen Vorzeit. Insbesondere das Prinzip der Gewaltenteilung vertrug sich nicht mit der Vorstellung der Gewalteneinheit in einem sozialistischen Staat. Hermann Klenner kam – wie Polak schon 1948 – noch 1967 zu dem Ergebnis, dass der Rechtsstaatsbegriff keiner wissenschaftlichen Analyse standhielte.<a href="#_edn15" name="_ednref15">[15]</a> Karl A. Mollnau gab auf derselben Tagung dem alten Kampfbegriff <em>„Diktatur des Proletariats“</em> den Vorzug für die Kennzeichnung der DDR. Damit lassen sich aber nur noch alte Kämpfer an die Front des Klassenkampfes bringen. Nach einigen vergeblichen Bemühungen, die positiven Assoziationen, die sich mit dem Ausdruck „Rechtsstaat“ verbinden, auch für die DDR nutzbar zu machen<a href="#_edn16" name="_ednref16">[16]</a> – man behalf sich mit <em>„sozialistischer Demokratie“</em> und <em>„sozialistischer Gesetzlichkeit“</em> –, wurde zum nicht vorausgesehenen Ende der DDR ein Propagandazug für den Rechtsstaat erlaubt. Günter Sarge, just zum (letzten) Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR gekürt, durfte 1986 verkünden <em>„Die DDR – ein wahrhafter Rechtsstaat“</em>.<a href="#_edn17" name="_ednref17">[17]</a> Im Juni 1988 stellte das 6. Plenum des ZK der SED fest, dass die DDR ein <em>„sozialistischer Rechtsstaat“</em> sei. Das durften dann Erich Buchholz und Karl A. Mollnau noch im selben Monat im Neuen Deutschland erläutern: <em>„Sozialistische Rechtsstaatlichkeit heißt, der Staat ist in seiner Tätigkeit den von ihm selbst geschaffenen Gesetzen unterworfen, solange sie in Kraft sind.“ </em>In der Abteilung Staats- und Rechtsfragen beim ZK der SED wurden <em>„Überlegungen zum sozialistischen Rechtsstaat DDR“</em> angestellt.<a href="#_edn18" name="_ednref18">[18]</a> In <em>„Staat und Recht“</em> 1989 schrieb Michael Benjamin <em>„Zum sozialistischen Rechtsstaat“</em>, und auf einer Tagung am 2. Juni 1989 schloss Karl A. Mollnau die Debatte ab: <em>„Sozialistischer Rechtsstaat (Versuch einer Charakterisierung)“</em>.<a href="#_edn19" name="_ednref19">[19]</a> Durch das <em>„Gesetz über die Zuständigkeit und das Verfahren der Gerichte zur Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen“</em> vom 14.12.1988, das erst am 1. Juli 1989 in Kraft trat, war in der DDR eine Art von Verwaltungsgerichtsbarkeit wieder eingeführt worden, die 1952 abgeschafft worden war.</p>
<p><strong>Thesen</strong></p>
<p>Die neuerliche Redeweise vom Unrechtsstaat lässt sich durch Überlegungen in Frage stellen, die in den folgenden elf Thesen zusammengefasst werden (und diese Problematisierung gilt für den NS wie für die DDR).</p>
<ol>
<li><strong> Die Gegenüberstellung von Rechtsstaat und Unrechtsstaat stellt eine falsche Dichotomie dar.</strong></li>
</ol>
<p>Die Unterscheidung von Recht/Unrecht wird üblicherweise angewendet auf einzelne Handlungen oder Normen, aber nicht auf ganze Gesellschaften oder Staaten. Hier verliert die Unterscheidung Rechtsstaat – Unrechtsstaat ihren Sinn. Man klassifiziere alle heute bestehenden ca. 190 Staaten dieser Erde: die guten ins Rechtsstaats-Töpfchen, die schlechten ins Unrechtsstaats-Kröpfchen. Wo gibt es keine freien Wahlen (und wie stellt wer das fest)? Wo werden Grundrechte eingeschränkt, Frauen diskriminiert, ethnische Minderheiten, Homosexuelle, Journalisten verfolgt? Gibt es eine Verfassung, wie ist die Justiz organisiert? Welche Rolle spielen die Geheimdienste?</p>
<ol start="2">
<li><strong> Die Unterscheidung von Rechtsstaat und Unrechtsstaat erlaubt keine Abstufungen</strong></li>
</ol>
<p>Wenn nur die klassifikatorische Unterscheidung von Rechtsstaat und Unrechtsstaat verwendet wird, gibt es keine Abstufungen eines Mehr oder Weniger, etwa in einem globalen Vergleich der 193 UNO-Mitglieder. In der international vergleichenden Politikwissenschaft und in Menschenrechtsorganisationen (wie <em>Amnesty International </em>oder <em>Human Rights Watch</em>) arbeitet man mit differenzierten Skalen, die Abstufungen erlauben.</p>
<ol start="3">
<li><strong> Die Diskussion um den Unrechtsstaat stellt eine sehr begrenzte deutsche Angelegenheit dar</strong></li>
</ol>
<p>Der Ausdruck „Rechtsstaat“ ist eine deutsche Erfindung (Lorenz von Stein 1869). Die Wortbildung „Unrechtsstaat“ dürfte auch eine deutsche Eigentümlichkeit sein. Die Gegenüberstellung von Rechtsstaat / Unrechtsstaat ist so eingängig in andere Sprachen kaum übersetzbar.<a href="#_edn20" name="_ednref20">[20]</a>Die Bundesregierung erklärte in ihrer Antwort auf die Anfrage der AfD (s.o., Anm. 4), dass sie eine Kategorisierung anderer Staaten als „Unrechtsstaaten“ nicht vornähme (<em>„da es keine international anerkannte Definition des Begriffs Unrechtsstaat gibt“</em>). Auch frühere Staaten des Ostblocks werden nicht als „Unrechtsstaaten“ bezeichnet.<a href="#_edn21" name="_ednref21">[21]</a></p>
<ol start="4">
<li><strong> Es ist unklar, welche Merkmale gegeben sein müssen, damit man von einem „Rechtsstaat“ oder einem „Unrechtsstaat“ sprechen kann</strong></li>
</ol>
<p>Welche Merkmale sind notwendig für die Existenz eines Rechtsstaates, welche sind hinreichend, um einen Staat als Unrechtsstaat zu qualifizieren? Das Problem besteht darin, dass es immer Staaten gibt, in denen ein Merkmal oder auch einige Merkmale nicht vorliegen oder nur in Ansätzen. In Betracht kommen etwa:</p>
<ul>
<li>Existiert eine Verfassung? (Was ist mit Großbritannien, Israel?)</li>
<li>Ist die Legislative verfassungsgebunden, sind Exekutive und Justiz an die Gesetze gebunden? Unter welchen Voraussetzungen kann die Legislative die Verfassung ändern?</li>
<li>Gibt es eine Gewaltenteilung mit einer unabhängigen Justiz? (Das ist so einfach nicht: befolgt die Verwaltung gerichtliche Entscheidungen? Welchen Einfluss nimmt die Exekutive auf die Zusammensetzung der Richterschaft, die Ernennung, Absetzung von Richtern etc.?)</li>
<li>Gibt es eine Verfassungsgerichtsbarkeit? (Wenn sie existiert – was nicht in allen Staaten der Fall ist –, welche Kompetenzen hat sie? Wird dagegen die parlamentarische Prärogative betont, wie in Großbritannien? Dort wurde 2009 ein <em>Supreme Court </em>mit begrenzten Kompetenzen eingeführt.)</li>
<li>Existiert eine Verwaltungsgerichtsbarkeit? (Wenn ja, mit welchen Kompetenzen? Im NS wurde sogar noch 1941 ein Reichsverwaltungsgericht eingerichtet. In den USA und in GB gibt es keine ausdifferenzierte Verwaltungsgerichtsbarkeit.)</li>
<li>Wie steht es mit den klassischen rechtsstaatlichen Justizprinzipien: Legalitätsprinzip, gesetzlicher Richter, keine Ausnahmegerichte, Anspruch auf rechtliches Gehör (eine Verurteilung in Abwesenheit ist im romanischen Rechtskreis zulässig), keine rückwirkenden Gesetze (<em>nulla poena sine lege</em>). Verbot der Doppelbestrafung (<em>ne bis in idem</em>), dem <em>habeas corpus</em>-Prinzip (Art. 104 GG), Verbot einer unangemessen langen Dauer von Gerichts- und Verwaltungsverfahren etc.?</li>
<li>Zu einem Rechtsstaat in einem „materiellen“ Sinne werden (die in der Verfassung enthaltenen) Menschen- oder Grundrechte gezählt. Wie sieht es damit auf der Welt aus?</li>
</ul>
<p>Zählen auch dazu: der Anspruch auf Rechtsvertretung, die Öffentlichkeit der Verhandlungen, die Beteiligung von Laienrichtern, Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheidungen, die Trennung von Geheimdiensten und Strafverfolgungsorganen? Was ist mit dem Verbot der Todesstrafe? 1964 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass es der deutschen Staatsgewalt nicht untersagt sei, zur Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe durch einen anderen Staat irgendwie beizutragen. Nach dem Europarat ist die Todesstrafe menschenrechtswidrig.</p>
<p>Bei den Debatten über eine Justizreform in Polen und Ungarn ist auffällig, dass die dortigen Justizpolitiker der herrschenden Gruppierungen nicht sehr einfallsreich sind, aber sehr findig, nämlich im Auffinden von Regelungen verstreut in anderen Staaten, die in ihrer Summe das Ende von Rechtsstaatlichkeit bedeuten. Sie berufen sich dann darauf, dass es solche Einrichtungen auch in anderen, rechtsstaatlichen Gesellschaften gibt.</p>
<ol start="5">
<li><strong><br />
Die Unterscheidung nur von Rechtsstaat und Unrechtsstaat ist nicht „logisch“</strong></li>
</ol>
<p>Meist wird nur die klassifikatorische, dichotome Unterscheidung von Rechtsstaat und Unrechtsstaat verwendet. Weil die DDR kein Rechtsstaat gewesen sei, sei sie eben ein Unrechtsstaat. Das wird auch noch als „logisch“ ausgegeben.<a href="#_edn22" name="_ednref22">[22]</a> Allein das deontologische Sechseck bietet aber sechs Möglichkeiten der Unterscheidung<a href="#_edn23" name="_ednref23">[23]</a>:<br />
&#8230; Rechtsstaat<br />
&#8230; Nicht-Rechtsstaat<br />
&#8230; Unrechtsstaat<br />
&#8230; Nicht-Unrechtsstaat<br />
&#8230; weder Rechtsstaat noch Unrechtsstaat<br />
&#8230; weder Nicht-Rechtsstaat noch Nicht-Unrechtsstaat.</p>
<ol start="6">
<li><strong> Es gibt keine klaren Grenzen in der Entwicklung eines Unrechtsstaates. Das Unrecht kommt schleichend. Die Unterscheidung von Rechtsstaat und Unrechtsstaat liefert keine Handlungsorientierung in einem zeitlichen Verlauf</strong></li>
</ol>
<p>Ab wann wären Widerstand, Resistenz, Verweigerung geboten oder gerechtfertigt? Der „Unrechtsstaat“ kommt nicht plötzlich; es gibt kein Ereignis, an dem sich der Übergang Rechtsstaat/Unrechtsstaat präzise festmachen ließe. Die Beispiele, die Radbruch für den NS als Unrechtsstaat anführt, liegen in einer Zeitspanne zwischen 1933 bis 1939 (Einparteiensystem, Judengesetzgebung, drakonische Strafgesetze). Es wird mit der Unterscheidung von Rechtsstaat/Unrechtsstaat eine klare Trennungslinie versprochen, die für die Akteure und Opfer aber nicht besteht.</p>
<p><strong>Deshalb ist die Verwendung des Begriffs auch volkspädagogisch untauglich, wenn nicht gar gefährlich. Er gaukelt Klarheit, scharfe Grenzen vor, wo es keine gibt.</strong> Es heißt immer: man müsse den Anfängen wehren – aber wann fängt das Unrecht an? Man soll <em>„Schlimmeres verhüten“</em>; aber was hat man dann alles schon an Schlimmem in Kauf genommen?</p>
<p>Umgekehrt lässt sich fragen: Wann verwandelt sich ein Unrechtsstaat (oder ein Vor-Rechtsstaat?) in einen Rechtsstaat? Immerhin eine Frage, die ganz wichtig ist für die Transformation der mittel- und osteuropäischen Staaten nach 1989, bei der Aufnahme in die EU oder beim Versuch des <em>„nation building“</em> (im Irak oder in Afghanistan). Liegt eine Transformation zum Rechtsstaat vor, sobald es eine Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt – aber mit welchen Zuständigkeiten? Wenn Richter unabhängig sind von Einflussnahmen politischer Parteien? Aber wann ist das wirklich der Fall?</p>
<ol start="7">
<li><strong> Es handelt sich beim Begriff des „Unrechtsstaates“ nicht um einen Rechtsbegriff</strong></li>
</ol>
<p>Unter einem Rechtsbegriff kann man einen Begriff verstehen, der nach methodischen Regeln ausgelegt und angewendet werden kann und an den bestimmte Rechtsfolgen geknüpft werden können. Schon bei der ersten Eigenschaft gerät man, wie gesehen, in Schwierigkeiten. Aber was folgt rechtlich daraus, dass man einen bestimmten Staat als Unrechtsstaat bezeichnet? Internationale Gerichtshöfe können einzelne Rechtsverstöße sanktionieren, aber sie kennzeichnen nicht ganze Staaten als Unrechtsstaaten. Die EU-Kommission kann ein „Rechtsstaatsverfahren“ gegen Mitgliedsländer einleiten und Verstöße gegen Prinzipien, Grundwerte der Gemeinschaft sanktionieren. Polen oder Ungarn werden damit aber nicht zu Unrechtsstaaten.</p>
<p>Konkret könnte man fragen, ob es gegen einen (und in einem) Unrechtsstaat ein Widerstandsrecht, gar eine Widerstandspflicht gibt.<a href="#_edn24" name="_ednref24">[24]</a> Müssen die diplomatischen Beziehungen zu einem Unrechtsstaat abgebrochen werden oder genügen ökonomische Sanktionen? Darf, soll oder muss man gar <em>„humanitär intervenieren“</em>?</p>
<p>Rechtsfolgen können allerdings ausgelöst werden bei Verstößen gegen <em>„rechtsstaatliche Grundsätze“</em>:</p>
<ul>
<li>6 des Bundesentschädigungsgesetzes von 1953/1956 sah vor, dass jemand von der Entschädigung nicht ausgeschlossen ist, der außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes verurteilt wurde und die <em>„Verurteilung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht gerechtfertigt ist“</em>.</li>
</ul>
<p>Der 1997 geänderte Art. 237 § 1 EGBGB nimmt Fälle der Enteignung nach 1945 vom Bestandsschutz aus, wenn die <em>„mögliche Überführung in Volkseigentum mit rechtsstaatlichen Grundsätzen schlechthin unvereinbar war“</em>. Bestimmte Verwaltungsentscheidungen von DDR-Stellen sind nach dem Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche von 1994 aufzuheben, <em>„soweit sie mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar“</em> sind. In Abs. 2 wird eine Konkretisierung versucht: <em>„Mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar sind Maßnahmen, die in schwerwiegender Weise gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit verstoßen haben und die der politischen Verfolgung gedient oder Willkürakte im Einzelfall dargestellt haben.“</em></p>
<p>Der Ex-Polizist und Stasi-Spitzel Karl-Heinz Kurras (der Benno Ohnesorg erschoss und in zwei Verfahren von der Berliner Justiz freigesprochen wurde – Unrechtsjustiz?) sollte 4.500 Euro an den Staat zurückzahlen. Er hatte das Geld als Eingliederungshilfe für politische Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone erhalten. Seine damaligen Angaben seien falsch gewesen, und er habe durch seine spätere Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit der DDR <em>„einem rechtsstaatswidrigen System gedient“</em>.<a href="#_edn25" name="_ednref25">[25]</a></p>
<ol start="8">
<li><strong> „Unrechtsstaat“ war ein politischer Kampfbegriff auf beiden Seiten.</strong></li>
</ol>
<p>„Unrechtsstaat“ war ein innerdeutscher Propagandabegriff im Kalten Krieg. Jede Seite hielt der anderen diesen Ausdruck vor. Zur Vorbereitung der Babelsberger Konferenz verfasste die ZK-Abteilung Wissenschaften 1958 ein Papier, in dem vom <em>„Bonner Unrechtsstaat“</em> die Rede war. 1959 erschien in der DDR ein Buch zur westdeutschen Sonderjustiz mit dem Titel <em>„Staat ohne Recht“</em>. Vor der Volkskammer erklärte Ulbricht 1960 die Bundesrepublik zu einem <em>„Staat des Unrechts“</em>, weil er die Durchführung des Potsdamer Abkommens sabotiere, das ein Wiedererstehen des deutschen Militarismus verhindern sollte. Die Interessen der amerikanischen Imperialisten und der NATO seien oberstes Gesetz. Der <em>„westdeutsche Unrechtsstaat“</em> setze die Politik des mörderischen Regimes des Hitlerfaschismus fort.</p>
<p>Heute ist die Verwendung asymmetrisch geworden. Der Begriff wird sozusagen von verspäteten Kalten Kriegern vor allem zur Delegitimierung der DDR verwendet (die manche immer noch als „ehemalige“ DDR bezeichnen, als gäbe es noch eine heutige. Niemand spricht von der ehemaligen Weimarer Republik, vom ehemaligen NS-Regime etc.). Ein interessantes Verständnis von Gewaltenteilung bot der damalige Justizminister Kinkel, als er – als Vertreter der Exekutive – auf dem Deutschen Richtertag 1991 die Richterschaft aufforderte, die DDR zu delegitimieren:</p>
<p>„Sie, meine Damen und Herren, haben als Richter und Staatsanwälte bei dem was noch auf uns zukommt, eine ganz besondere Aufgabe. Es wird sehr darauf ankommen, wie die in allen Rechtsbereichen auf die Gerichte zukommenden Fragen behandelt werden, ob es vor allem auch gelingen wird, die für die Einheit so wichtige Akzeptanz der gerichtlichen Entscheidungen bei den Menschen zu erreichen. Davon hängt ab, ob der Rechtsstaat in den Augen der Bevölkerung in der Lage ist, mit dem fertig zu werden, was uns das vierzigjährige Unrechtsregime in der früheren DDR hinterlassen hat. (…) Ich weiß sehr wohl, daß die Gerichte nicht allein leisten können, was aufzuarbeiten ist. Aber einen wesentlichen Teil müssen Sie leisten, alternativlos. Ich baue auf die deutsche Justiz. Es muß gelingen, das SED-System zu delegitimieren. (…) Politische Straftaten in der früheren DDR dürfen nicht verjähren. (&#8230;) Der Gesetzgeber kann aus rechtsstaatlichen Gründen wegen des Problems der Rückwirkung nicht tätig werden.“<a href="#_edn26" name="_ednref26">[26]</a></p>
<ol start="9">
<li><strong> Der Begriff „Unrechtsstaat“ enthält den Vorwurf einer Lebensführungsschuld</strong></li>
</ol>
<p>Er enthält – für den NS wie für die DDR – den Vorwurf, im falschen System gelebt zu haben, dessen gesamten Unrechtscharakter man nicht erkannt habe. Oder man sei zu feige gewesen, gegen das Unrecht aufzustehen.</p>
<p>Wie kann man als Beteiligter in einem Regime dessen <em>„politische Grundstruktur“</em> erkennen, die das Spektrum des rechtlich und moralisch Sagbaren und Machbaren bestimmt. Was macht die politische Identität eines Gemeinwesens aus, wer befindet darüber innerhalb eines Regimes und wie kann es gelingen, sich ein von der politischen Grundstruktur unabhängiges moralisches Urteil zu bilden? Das kann nur in einer kommunikativ offenen Grundstruktur gelingen, die es auch erlaubt, das Ganze als Falsches zu erkennen.</p>
<ol start="10">
<li><strong> Die Anwendung des Begriffs Unrechtsstaat sowohl auf den NS wie auf die DDR planiert wesentliche Unterschiede</strong></li>
</ol>
<p>Man erspart sich eine genauere Analyse beider Systeme, wenn man sie in das gleiche Kästchen steckt. Da werden Kontinuitätslinien gezogen – <em>„Die DDR-Bürger haben fast 60 Jahre in Diktaturen gelebt“</em> –, es werden Vergleiche gezogen, etwa zwischen Roland Freisler und Hilde Benjamin. Der Bundesgerichtshof erklärte 1995 allerdings, dass das <em>„staatlich verübte Unrecht der DDR“</em> mit dem der Nazizeit überhaupt nicht gleichgesetzt werden könne.</p>
<p>Keine Gleichsetzung, aber wie sieht es mit Vergleichen aus? Beim Vergleich von NS und DDR habe ich von <em>„höllenweiten Unterschieden“</em> gesprochen. Vergleiche zwischen <em>Tätern</em> sind vielleicht möglich; dann wird man die über 2.000 Todesurteile Freislers, die er als Präsident des Volksgerichtshofs zwischen 1942 und 1945 verhängt hat, den zwei Todesurteilen gegenüberstellen, die Hilde Benjamin, von 1949 bis 1953 Vizepräsidentin des Obersten Gerichts der DDR, 1952 verhängte. Vergleiche zwischen <em>Opfern</em> sind moralisch obszön. Wer die Opfer der Konzentrationslager mit den Opfern des Ministeriums für Staatssicherheit vergleicht, trifft auf erregte Reaktionen von beiden Seiten – mit Recht. Man kann ein Kind, das sich das Bein gebrochen hat, nicht damit trösten, dass man ihm erzählt, dass viele Kinder auf dem Balkan und anderswo ihre Beine durch Tretminen verloren haben.</p>
<p>Die Frage sei erlaubt: Ist die Kennzeichnung des NS-Regimes als „Unrechtsstaat“ überhaupt angemessen? Die Ungeheuerlichkeiten, die in den Jahren 1933-1945 verübt wurden, insbesondere nach 1939 (Euthanasie-Morde, die Vernichtung der Juden und anderer „Volksschädlinge“, ein Vernichtungskrieg – sie alle kommen bei Radbruch nicht vor) liegen jenseits einer Beurteilung nach Kriterien von Recht und Gerechtigkeit. Es sind keine Ungerechtigkeiten, sondern eben Ungeheuerlichkeiten, die auch mit einem Straftatbestand <em>„crimes against humanity“</em> nur unzureichend zu fassen sind.</p>
<ol start="11">
<li><strong> Die DDR war gewiss kein Rechtsstaat – und wollte es bis kurz vor ihrem Ende auch gar nicht sein</strong></li>
</ol>
<p>„Rechtsstaat“ war ein bürgerliches Relikt, die Gewaltenteilung wurde z.B. interpretiert als das Resultat eines Kompromisses von spezifischen historischen Machtkonstellationen. Man wollte einen kraftvollen „Einheitsstaat“, der in der Lage war, den Sozialismus durchzusetzen.</p>
<p>Für die DDR war kennzeichnend, dass sich in ihr nicht-rechtsstaatliche Merkmale häuften, die wir einzeln auch in westlichen Ländern finden, die wir als Rechtsstaat ansehen. Es gab aus den genannten Gründen keine Gewaltenteilung, eine Verfassungsgerichtsbarkeit wurde abgelehnt, weil die Justiz nicht befugt sein sollte, den Gesetzgeber als obersten Souverän zu kontrollieren. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde abgeschafft, weil sie der angeblichen Interesseneinheit von Bürger und Staat widersprach; gegen Ende der DDR wurde sie in Ansätzen wieder eingeführt. Die Unabhängigkeit der Justiz existierte nur als Restgröße; es gab keinen gesetzlichen Richter im bundesdeutschen Verständnis; eine strikte Gesetzesbindung wurde im Sinne einer <em>„sozialistischen Gesetzlichkeit“</em> ausgehöhlt; eine Verurteilung in Abwesenheit war möglich (wie in vielen anderen Staaten auch); es gab keine Trennung von Strafverfolgungsorganen und Geheimdiensten (wie in vielen anderen Staaten auch).</p>
<p>Ist die Kennzeichnung der DDR als Unrechtsstaat erforderlich für eine Delegitimierung der DDR? Ist es nicht angemessen, vom Unrecht der SED-Diktatur oder vom SED-Unrecht zu sprechen – und dieses Unrecht genau zu benennen? Im Sinne von Radbruch gab es gesetzliches Unrecht und Unrecht in Form des Verstoßes gegen eigene Gesetze. Oben hatte ich auf ein Problem der „Radbruch-Formel“ hingewiesen: kann man Gesetzen <em>„als solchen“ </em>ihren Unrechtscharakter ansehen? Ein Kandidat wäre sicherlich Art. 6 der DDR-Verfassung von 1949.<a href="#_edn27" name="_ednref27">[27]</a> Kann man dem Grenzgesetz der DDR (dessen § 27 regelte den Schusswaffengebrauch) den Unrechtscharakter ansehen oder war es seine Praktizierung? Wie ist es mit der Strafbarkeit von Republikflucht (<em>„Ungesetzlicher Grenzübertritt“</em>, § 213), <em>„Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit“</em> (§ 214) und von Asozialität (§ 249 StGB-DDR)?</p>
<p>Nach 1990 stand das Unrecht im Sinne des Verstoßes gegen eigene Gesetze im Vordergrund. Es wurde strafrechtlich geahndet<a href="#_edn28" name="_ednref28">[28]</a>, wobei das Rückwirkungsverbot bei einigen Komplexen wie z.B. der Rechtsbeugung und den Tötungen an der Grenze durch eine bundesdeutsche Interpretation der Tatbestände (eine <em>„menschenrechtsfreundliche Auslegung“</em>) ausgehebelt wurde:</p>
<ul>
<li>Wahlfälschung</li>
<li>Gewalttaten an der innerdeutschen Grenze</li>
<li>Rechtsbeugung</li>
<li>Amtsmissbrauch und Korruption</li>
<li>Straftaten unter Beteiligung des MfS</li>
<li>Spionage</li>
<li>Gefangenenmisshandlung</li>
<li>Doping</li>
<li>politische Denunziation</li>
<li>Wirtschaftsstrafsachen.</li>
</ul>
<p>Einige Fallkomplexe tauchen im strafrechtlichen Kontext nicht auf; sie wurden eher Gegenstand von Entschädigungen und Rehabilitationen: Zwangskollektivierungen, Enteignungen, Zwangsumsiedlungen, Zwangsadoptionen.<a href="#_edn29" name="_ednref29">[29]</a></p>
<p>Kein Argument, von der Bezeichnung „Unrechtsstaat“ für die DDR abzusehen, ist die Existenz einer <em>„normal funktionierenden“ </em>Justiz und Verwaltung. Das trifft eigentlich für jedes System zu, wenn es nicht durch extreme Katastrophen zerrüttet ist. Es gab und gibt alltägliche Routinen und Selbstverständlichkeiten – im NS, in der DDR, in der BRD. Um dieses Phänomen zu erfassen, fand Ernst Fraenkels Begriff des „Doppelstaates“ eine gewisse Verbreitung.<a href="#_edn30" name="_ednref30">[30]</a> Mit ihm wird die Koexistenz eines Normenstaates, in dem es normgemäß zugeht, und eines Maßnahmenstaates, in dem vor allem nach politischer Opportunität agiert wird, bezeichnet. Die Abgrenzung ist schwierig, weil sie nicht nach bestimmten Akteuren oder Organisationen erfolgt. Und wie Otto Kirchheimer bemerkte: <em>„Inseln, für die rechtsstaatliche Grundsätze nur bedingt, teilweise oder überhaupt nicht gelten, gibt es in jeder Gesellschaft.“<a href="#_edn31" name="_ednref31"><strong>[31]</strong></a></em></p>
<p>Das zentrale Problem des SED-Unrechts war: die SED. Dass einer Partei, ab 1968 sogar per Verfassung, die <em>„führende Rolle“</em> zugesprochen wurde,<a href="#_edn32" name="_ednref32">[32]</a> hieß, dass alle staatlichen Aktivitäten unter parteipolitischem Vorbehalt standen. Die Partei durchdrang systematisch (und nicht so chaotisch wie im NS) von den Grundorganisationen bis zum Politbüro den gesamten Staatsapparat. Noch 1971 befasste sich das Politbüro mit einzelnen Gerichtsverfahren. Das Nomenklatursystem bedeutete, dass Parteistellen gemäß ihrer Hierarchie über die Besetzung staatlicher Stellen in einer parallelen Hierarchie entscheiden konnten. Man kann in der <em>„sozialistischen Gesetzlichkeit“</em> einen Bezug zu Fraenkels Dualismus sehen. Es sollte gesetzlich zugehen, die Staatsanwaltschaft übte die „Gesetzlichkeitsaufsicht“ aus. Aber das sollte alles „sozialistisch“ erfolgen. Und das, was darunter zu verstehen war, bestimmten letztlich Parteistellen. Gesetze waren Instrumente zum Aufbau und zur Sicherung des Sozialismus, kein <em>„Maß der Macht“</em>, wie es zum Ende der DDR anklang. Diese politische Grundstruktur der DDR ist nur schwer in den Kategorien von Recht und Unrecht zu fassen. Recht wie Unrecht gab es auf beiden Seiten: in Staat und Partei.</p>
<p>Jenseits „normaler“ Straftatbestände liegt ein weiterer Komplex von Untaten, auf den man kaum mit rechtlichen Mitteln, eher mit moralischer Empörung reagieren kann: die Beschädigung unzähliger Lebensläufe durch Bespitzelung, „Zersetzung“, Korrumpierung, die Zerstörung von Entwicklungschancen.<a href="#_edn33" name="_ednref33">[33]</a> Diese Verletzungen kann man zutiefst beklagen, ein Ungeschehenmachen aber nicht einklagen.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Wenn man aus der Diskussion über Rechtsstaat und Unrechtsstaat etwas lernen kann, dann wäre das eine Schärfung des Sinnes für den Wert rechtsstaatlicher Prinzipien, die für manche nur formal sind, und eine erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber aktuellen Gefährdungen in Staaten, die man nicht als Unrechtsstaaten bezeichnen muss.</p>
<p><strong>PROF. DR. HUBERT ROTTLEUTHER</strong>   <em>geb. 1944, Studium der Rechtswissenschaft, Philosophie und Soziologie in Frankfurt a.M., Dr. der Philosophie (1972), von 1975 bis 2012 Professor für Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin; Leiter des Instituts für Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung; seit 2013 Honorarprofessor am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt a.M.; Veröffentlichungen in den Bereichen der empirischen Rechtssoziologie (vor allem der Justizforschung und des Antidiskriminierungsrechts), der juristischen Zeitgeschichte (Recht und Nationalsozialismus, Recht in der DDR), der Rechtstheorie und Rechtsphilosophie (Grundlagen des Rechts, Ungerechtigkeiten etc.).</em></p>
<h3 class=""><strong>Anm</strong><strong>erkungen:</strong></h3>
<p><a href="#_ednref1" name="_edn1">[1]</a> Gießener Staatsrechtslehrertagung 1991: „Der Rechtsstaat und die Aufarbeitung der vor-rechtsstaatlichen Vergangenheit“.</p>
<p><a href="#_ednref2" name="_edn2">[2]</a> Volkmar Schöneburg, Der verlorene Charme des Rechtsstaates. Oder: was brachten die Mauerschützenprozesse?, in: WeltTrends. Zeitschrift für internationale Politik und vergleichende Studien, Nr. 34 (2002), S. 97-109.</p>
<p><a href="#_ednref3" name="_edn3">[3]</a> WD 1- 3000 – 022/18.</p>
<p><a href="#_ednref4" name="_edn4">[4]</a> BT-Drs. 19/16692 v. 22.1.2020 und die Antwort der Bundesregierung BT-Drs.19/17163 v. 10.2.2020.</p>
<p><a href="#_ednref5" name="_edn5">[5]</a> C. Schmitt, Was bedeutet der Streit um den „Rechtsstaat“?, Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft 1935, S. 189-201 (189).</p>
<p><a href="#_ednref6" name="_edn6">[6]</a> Deutsches Recht, 1934, S. 120. – Zur Rechtsstaatsdiskussion im NS s. Michael Stolleis, Die Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. Bd. 3: Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in Republik und Diktatur 1914–1945, München 1999, S. 330–338 (Der Streit um den Rechtsstaat); Christian Hilger, Rechtsstaatsbegriffe im 3. Reich, Tübingen 2003.</p>
<p><a href="#_ednref7" name="_edn7">[7]</a> Der Beitrag erschien ursprünglich am 12.9.1945 in der Rhein-Neckar-Zeitung. Er ist enthalten in: Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie. Studienausgabe (hrsg. vom R. Dreier u. S. L. Paulson), Heidelberg 1999, S. 209f. (209) (GRGA Bd. 3, S. 78f.).</p>
<p><a href="#_ednref8" name="_edn8">[8]</a> Darauf bezieht sich die viel zitierte „Radbruch-Formel“, die hier nochmals zitiert sei: <em>„Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als „unrichtiges Recht“ der Gerechtigkeit zu weichen hat. Es ist unmöglich, eine schärfere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch geltenden Gesetzen, eine andere Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vorgenommen werden: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur „unrichtiges Recht“, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren denn als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinn nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“</em> (G. Radbruch, Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht, SJZ 1946, Sp. 105-108 (107) (auch in Rechtsphilosophie. Studienausgabe, a.a.O. (Anm. 7), S. 217; GRGA Bd. 3, S. 83-93). Die Radbruch-Formel spielte dann noch eine späte Rolle in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.10.1996 (Verfassungsbeschwerde von Keßler, Streletz und Albrecht). In jener wurde das Grenzregime der DDR als „extremes Unrecht“ bezeichnet.</p>
<p><a href="#_ednref9" name="_edn9">[9]</a> Vgl. Irmtrud Wojak, Fritz Bauer 1903-1968, München 2009; zum Remer-Prozess S. 265ff.</p>
<p><a href="#_ednref10" name="_edn10">[10]</a> Urteil LG Braunschweig im Remer-Prozess, 15.3.1952 (1 K Ms 13/51) (<a href="https://openjur.de/u/">https://openjur.de/u/</a> 2174132.html). Das von Wojak (ebd.) auf S. 276 (zu Fn. 78) angeführte Zitat findet sich nicht in dieser Fassung des Urteils.</p>
<p><a href="#_ednref11" name="_edn11">[11]</a> E. Bloch, Naturrecht und menschliche Würde, Frankfurt a.M. 1961, S. 158. Bloch wurde kurz nach der Machtergreifung aus dem Deutschen Reich ausgebürgert; seit 1949 war er Professor in Leipzig. Nach dem Bau der Mauer kehrte er von einem Besuch in der BRD nicht in die DDR zurück, wo er 1957 zwangsemeritiert worden war.</p>
<p><a href="#_ednref12" name="_edn12">[12]</a> BT-Pl.Pr., 8. Wahlperiode, S. 6991A.</p>
<p><a href="#_ednref13" name="_edn13">[13]</a> BGHZ 13, 265, 301.</p>
<p><a href="#_ednref14" name="_edn14">[14]</a> S. auch Udo Reifner (Hrsg.), Das Recht des Unrechtsstaats, Frankfurt a.M./New York 1981.</p>
<p><a href="#_ednref15" name="_edn15">[15]</a> Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Hrsg., Illusion und Wirklichkeit des Rechtsstaates, Berlin 1967, S. 220f.</p>
<p><a href="#_ednref16" name="_edn16">[16]</a> Zu den Konjunkturen der Diskussion um den Rechtsstaat in der DDR bis 1968 s. die Dissertation von Klaus Sieveking, Die Entwicklung des sozialistischen Rechtsstaatsbegriffs in der DDR. Eine Studie zur Auseinandersetzung mit dem Rechtsstaat in der SBZ-DDR zwischen 1945 und 1968, Berlin 1975.</p>
<p><a href="#_ednref17" name="_edn17">[17]</a> Neue Justiz 1986, S. 350.</p>
<p><a href="#_ednref18" name="_edn18">[18]</a> Von Klaus Heuer, Mitarbeiter der Abteilung, in Neue Justiz Heft 12/1988.</p>
<p><a href="#_ednref19" name="_edn19">[19]</a> Neue Justiz Oktober 1989. – 2014 bezeichnete H. Klenner das als Missbrauch des Terminus Rechtsstaat als „Verschönerungsvokabel“ (H. Klenner, Grundsätzliches zum Rechtsstaat, Mitteilungen der Kommunistischen Plattform v. 4.11.2014, abrufbar unter <a href="https://kpf.die-linke.de/mitteilungen/detail/news/grundsaetzliches-zum-rechtsstaat/">https://kpf.die-linke.de/mitteilungen/detail/news/grundsaetzliches-zum-rechtsstaat/</a>).</p>
<p><a href="#_ednref20" name="_edn20">[20]</a> Im Englischen würde man wohl <em>„lawless state“</em> oder <em>„state of injustice“</em> sagen. Rechtsstaat ist aber nicht mit <em>„state of justice“</em> zu übersetzen – womit schlichte Begriffsspielchen vermieden sind. In internationalen Vergleichen werden auch Ausdrücke wie <em>failed states </em>oder <em>rogue states </em>verwendet. Bei John Rawls, <em>The Law of Peoples</em>, Cambridge 1999, gibt es die Figur des <em>outlaw-state</em>. In seiner Theorie der Gerechtigkeit nahm er eine grobe Abstufung vor: Handelt es sich um ein „wohlgeordnetes“ Gemeinwesen, ein „größtenteils“ geordnetes Gemeinwesen oder um ein <em>„ungerechtes und korruptes System“. „Ist die Grundstruktur der Gesellschaft einigermaßen gerecht, gemessen an den gegebenen Möglichkeiten, so muss man ungerechte Gesetze als bindend anerkennen, falls sie ein gewisses Maß der Ungerechtigkeit nicht überschreiten.“</em> – ein schwacher Widerhall von Radbruch (John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt a.M. 1975, S. 387).</p>
<p><a href="#_ednref21" name="_edn21">[21]</a> Es ist nicht bekannt, dass bundesdeutsche Staatsanwaltschaften Ermittlungen wegen Tötungen deutscher Staatsangehöriger an den Grenzen der „Unrechtsstaaten“ (?) CSSR, Ungarn, Bulgarien u.a. eingeleitet hätten.</p>
<p><a href="#_ednref22" name="_edn22">[22]</a> So Karl Wilhelm Fricke in seinem Vorwort zu Rudi Beckert, Glücklicher Sklave, Berlin 2011, S. 9: <em>„Wo aber kein Rechtsstaat ist, da ist ein Unrechtsstaat. Das argumentum e contrario hat die Logik für sich.“</em></p>
<p><a href="#_ednref23" name="_edn23">[23]</a> Jan Joerden, Überlegungen zum Begriff des Unrechtsstaats. Zugleich eine Annäherung an eine Passage zur Staatstypologie in Kants Anthropologie, in: Jahrbuch für Recht und Ethik. Annual Review of Law and Ethics 3 (1995), 253-265. Rechtsstaat – Unrechtsstaat stehen in einem konträren Verhältnis, keinem kontradiktorischen. Gerd Roellecke unterscheidet nur Rechtsstaat – Nichtrechtsstaat – Unrechtsstaat, in: Rechtstheorie 1997, S. 301-314.</p>
<p><a href="#_ednref24" name="_edn24">[24]</a> Georg Elser berief sich übrigens auf keines der Beispiele von Radbruch. Vor der Gestapo sagte er zu seiner Motivation, dass es den Arbeitern im NS schlechter ginge als zuvor und dass Hitler den Krieg anstrebe, was er anscheinend im Sommer 1938 wusste, als er den Entschluss fasste. (Hätte man Bush Anfang 2003 umbringen dürfen im Angesicht des bevorstehenden völkerrechtswidrigen Irak-Krieges?)</p>
<p><a href="#_ednref25" name="_edn25">[25]</a> Tagesspiegel vom 8.12.2009.</p>
<p><a href="#_ednref26" name="_edn26">[26]</a> Deutsche Richterzeitung 1992, S. 4f.</p>
<p><a href="#_ednref27" name="_edn27">[27]</a> Art. 6 Abs. 2 lautete:<em> „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches.“</em> Die Tatbestände sind sehr unbestimmt, die Rechtsfolgen ganz offen (von einem Jahr Zuchthaus bis zur Todesstrafe).</p>
<p><a href="#_ednref28" name="_edn28">[28]</a> Vgl. die Dokumentation von Klaus Marxen/Gerhard Werle (Hrsg.), Strafjustiz und DDR-Unrecht, 7 Bände, Berlin bis 2009.</p>
<p><a href="#_ednref29" name="_edn29">[29]</a> Diese wurden medial sehr betont. Nachgewiesen wurden wohl 9 Fälle; vgl. Marie-Luise Warnecke, Zwangsadoptionen in der DDR, Berlin 2009.</p>
<p><a href="#_ednref30" name="_edn30">[30]</a> Ernst Fraenkel, The Dual State, New York 1941; dt. Der Doppelstaat (1974), in: Gesammelte Schriften, Bd. 2, Baden-Baden 1999.</p>
<p><a href="#_ednref31" name="_edn31">[31]</a> Otto Kirchheimer, Politische Justiz, Neuwied/Berlin 1965, S. 472.</p>
<p><a href="#_ednref32" name="_edn32">[32]</a> Radbruch hatte als Beispiel für gesetzliches Unrecht auch die Bestimmungen im NS angeführt, die zur Etablierung einer Einparteienherrschaft beitrugen. Art. 1 der DDR-Verfassung 1968 enthielt den Passus, dass der sozialistische Staat <em>„unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei“</em> stünde. Daneben gab es formell aber weitere Parteien, die faktisch unter Oberaufsicht der SED standen. Der Norm „als solcher“ sieht man das nicht an.</p>
<p><a href="#_ednref33" name="_edn33">[33]</a> Thomas Claer, Negative Staatlichkeit. Von der „Räuberbande“ zum „Unrechtsstaat“, Hamburg 2003.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Diener zweier Herren. DDR-Juristen zwischen Recht und Macht*</title>
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		<dc:creator><![CDATA[thorsten]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Oct 2020 13:49:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 53-59 Die Debatte um den DDR-Unrechtsstaat bezieht sich in der Regel auf die Staats- und Rechtsordnung, das geltende Recht, seine Widersprüchen und Abweichungen in der Rechtsprechung. Eine ganz andere Perspektive nimmt dagegen die Rechtswissenschaftlerin und Rechtshistorikern Inga Markovits ein, die das Verhalten der juristischen Akteure im Alltag der DDR [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 53-59</p>
<p><i>Die Debatte um den DDR-Unrechtsstaat bezieht sich in der Regel auf die Staats- und Rechtsordnung, das geltende Recht, seine Widersprüchen und Abweichungen in der Rechtsprechung. Eine ganz andere Perspektive nimmt dagegen die Rechtswissenschaftlerin und Rechtshistorikern Inga Markovits ein, die das Verhalten der juristischen Akteure im Alltag der DDR in den Blick nimmt. Ihre Beschreibungen erhellen die Mikrobeziehungen zwischen Recht und Macht und ergeben ein differenzierteres Bild von der Bedeutung des Rechts in der DDR, das sie in ihrem jüngsten Buch wie folgt zusammenfasst: „Die DDR wurde nie zum »Rechtsstaat« im technischen Sinn des Wortes, aber sie war auch kein »Unrechtsstaat«, sondern bewegte sich im Laufe der Jahrzehnte vom »Nicht-Rechtsstaat« allmählich auf den Rechtsstaat zu.“</i></p>
<p>Die Frage nach der Rolle von Recht und Juristen bei dem Verfall einer Demokratie scheint besonders angemessen in einem Land, das in knapp 90 Jahren den Aufstieg und Untergang von zwei (sehr verschiedenen) Diktaturen erlebte. Wie verhielten sich deutsche Juristen gegenüber der einen und der anderen machtbesessenen Partei? Kooperierten sie oder versuchten sie, Unrecht zu begrenzen? Es ist einfacher für historische Sieger, dieser Frage nachzugehen, als für Besiegte. 1947 wurde sie, zum ersten Mal mit besonderem Blick auf die beteiligten Juristen, von einem amerikanischen Militärrichter in einem Nachfolgeverfahren zum Nürnberger Prozess gestellt, in dem 16 hohe Ministerialbeamte und Richter des Dritten Reichs wegen »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« angeklagt wurden, die sie durch Terrorurteile in den von Deutschland im Krieg besetzten Gebieten begangen hatten. Es gab vier Freisprüche und 14, zum Teil lebenslange, Freiheitsstrafen.</p>
<p>Aber schon bald nach der Gründung der Bundesrepublik 1949 wurden alle Verurteilten vorzeitig aus der Haft entlassen. Indem sie den Nürnberger Angeklagten ihre Straftaten vergaben, vergaben viele Überlebende der Hitler-Jahre auch sich selbst. 1951 wurde durch die Wiedereingliederung des Berufsbeamtentums fast der gesamte Staatsapparat des Dritten Reichs in den der Bundesrepublik übernommen.<a href="#_edn1" name="_ednref1">[1]</a> Der neue Staat brauchte vor allem Juristen: Richter, Verwaltungsleute, Juraprofessoren. Kein Nazi-Richter wurde in der BRD je wegen eines Rechtsprechungsakts verurteilt.<a href="#_edn2" name="_ednref2">[2]</a> Für Selbstbeschuldigungen gab es jetzt keine Zeit und Energie. Die beste Bewältigung einer verbrecherischen Vergangenheit schien in den Nachkriegsjahren das Vergessen.</p>
<p>Es brauchte fast 20 Jahre, bis eine neue Generation begann, zu fragen, warum Juristen so willig gewesen waren, sich dem Nazi-Regime zu unterwerfen. In den 1960er Jahren erschienen eine Reihe von Untersuchungen und Dokumentationen zur Justiz im Dritten Reich. 1968 erklärte Bernd Rüthers in seiner Habilitationsschrift Die unbegrenzte Auslegung die Anpassungsfähigkeit von Richtern und Wissenschaftlern an ein Unrechtsregime mit ihrer Fähigkeit, einen servilen Gesetzespositivismus mit der Einblendung übergesetzlicher Werte wie »Volksgemeinschaft« oder »Führerwille« zu verbinden.</p>
<p>Aber in den 1970er Jahren trat wieder wissenschaftliche Stille ein. Fast kein Jurist schrieb über die Justiz im Dritten Reich. Erst in den 1980er Jahren kam es zu einer wahren Flut von Veröffentlichungen, die die Unmenschlichkeit und den Rassenwahn des Nazi-Rechts bloßlegten. Das bekannteste Buch unter ihnen war Ingo Müllers <em>Furchtbare Juristen</em>,<a href="#_edn3" name="_ednref3">[3]</a> das detaillierte Schilderungen von Unrechtsentscheidungen aller Art enthält und in viele Sprachen übersetzt wurde. Es gab Bücher über die schlimmsten Gerichte des Dritten Reichs (Volksgerichtshof und Sondergerichte), über Nazi-Rechtswissenschaftler und ihre Theorien, über den Justizalltag in den Hitler-Jahren und eine Reihe empirischer Untersuchungen zur Rechtsprechung einzelner Gerichte (in Hamburg, Celle, Oldenburg oder Köln). Niemand konnte seit diesen Enthüllungen von Nazi-Rechtsmissbräuchen mehr die Mitschuld von Juristen an den Verbrechen des Dritten Reichs bestreiten. »Juristen sind zu allem fähig«, hieß es in einem Spiegel-Interview mit dem Richter des Bundesverfassungsgerichts Martin Hirsch im Mai 1981.</p>
<p>Als im November 1989 die zweite deutsche Diktatur zusammenbrach, gab es in der Bundesrepublik ein Muster dafür, wie Recht und Justiz der untergegangenen DDR einzuschätzen waren. Die BRD als geschichtliche Siegerin konnte alle Fragen stellen und würde mit der Verdammung des untergegangenen Unrechtssystems nicht so lange warten wie letztes Mal. Es gab viele strukturelle Ähnlichkeiten zwischen Nationalsozialismus und Sozialismus: ein Einparteienstaat, keine freien Wahlen, keine Gewaltenteilung, keine Redefreiheit, die Unterordnung des Individuums unter die »Volksgemeinschaft« oder das »Kollektiv«. Bernd Rüthers präsentierte 1992 seine These von der besonderen »Ideologieanfälligkeit« von Juristen, die eher als Angehörige anderer Berufe bereit seien, sich einem totalitären System in die Arme zu werfen.<a href="#_edn4" name="_ednref4">[4]</a> Wie ihre Vorgänger im Dritten Reich hatten auch DDR-Juristen die Politik ihrer Auftraggeber bereitwillig ausgeführt und durch ihre wissenschaftliche Arbeit unterstützt. Ihre Nähe zu einem Staat, der offensichtlich kein Rechtsstaat gewesen war, erweckte Zweifel an ihrer Fähigkeit, nach 1989 umzulernen.</p>
<p>So war es folgerichtig, dass nach der Wende keiner ostdeutschen Berufsgruppe so viel Abweisung und so viele politische Verdächtigungen widerfuhren wie den Juristen. Alle DDR-Richter und -Staatsanwälte mussten sich erneut um ihre Arbeitsstellen bewerben und ihre Eignung für das Amt in einer demokratischen Justiz nachweisen. Die meisten Juraprofessoren wurden »abgewickelt«. Alle DDR-Rechtsanwälte wurden automatisch auf mögliche Verbindungen zum Ministerium für Staatssicherheit (MfS) überprüft. Das plakative Bild vom »Unrechtsstaat«, das zumindest für Westdeutsche jahrzehntelang ausreichte, um das andere Deutschland angemessen zu beschreiben, ist auch 30 Jahre nach dem Fall der Mauer nur teilweise verblasst. Ein Versuch der rot-grünen Bundesregierung, durch Einsetzung einer Expertenkommission die deutsche »Erinnerungspolitik« in Sachen DDR in eine nuanciertere und nachdenklichere Richtung zu lenken, scheiterte 2005 am Widerstand westdeutscher Konservativer und ostdeutscher Opferverbände.<a href="#_edn5" name="_ednref5">[5]</a> Noch 2014 kam es in Thüringen zur Bildung einer Koalition von Linken, Grünen und SPD nur unter der Bedingung, dass alle beteiligten Parteien das Wort »Unrechtsstaat« als nützliche politische Vokabel akzeptierten.</p>
<p>So weit der heutige Erkenntnisstand zur Vergleichbarkeit der Rolle von Juristen im Nationalsozialismus und im Sozialismus. Mir erscheint die bisherige Sicht der Dinge plakativ und selbstgerecht. DDR und Drittes Reich waren sich nicht ähnlich genug, um unter einen analytischen Hut gebracht zu werden. Die Argumentation von Wissenschaftlern wie Bernd Rüthers (der es »leichtfertig« nennt, die Vergleichbarkeit des Unrechts im Dritten Reich und im Sozialismus zu bestreiten), beruht nicht auf Archivstudien, sondern ist am Schreibtisch entwickelt worden. Sie schließt von der Theorie auf den Alltag und vom Extremen auf das Normale. Als Law-&amp;-Society-Historikerin verspreche ich mir mehr davon, in umgekehrter Richtung vorzugehen.</p>
<p>So kam ich auf den Gedanken, die Rolle von Recht und Juristen in einer Diktatur nicht durch abstrakte Systemvergleiche zu ergründen, sondern durch die genaue Beobachtung einer konkreten Gruppe von Juristen in der gemäßigten und langlebigen Diktatur der DDR, die in ihren Konfrontationen mit der Partei täglich entscheiden mussten, welchem Herrn sie dienen wollten: dem Recht oder der Macht. Wir kennen die Rechtsbrüche des Dritten Reichs vor allem aus Gerichtsurteilen und aus den Veröffentlichungen ihrer Rechtswissenschaftler. Über die DDR stehen uns heute weit mehr alltägliche und persönliche Informationen zur Verfügung, aus denen wir erfahren können, wessen Geistes Kind ihre Juristen waren. »Sie sind eine Kriegsgewinnlerin«, sagte einmal ein ostdeutscher Kollege zu mir, und er hatte recht: Der Kollaps der DDR brachte mir durch die Öffnung ihrer Archive ungeahnte Forschungschancen.</p>
<p>Die Gruppe, die ich mir als Labor für diese Studie ausgesucht habe, ist die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin (HUB). Den Grund für meine Wahl und die Methode, mit der ich herausfinden möchte, wie sehr sich die HUB-Juristen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) anpassten, beschreibe ich im nächsten Abschnitt.</p>
<h3 class="">Das Projekt</h3>
<p>Als es die DDR noch gab, wussten wir im Westen nicht viel darüber, was auf der anderen Seite der Mauer täglich vor sich ging. Die SED ließ sich nicht gern in die Karten schauen, und ohne Pressefreiheit, zugängliche Statistiken, verlässliche Selbstdarstellungen und dergleichen waren wir auf Spekulationen angewiesen, was drüben los war. Jetzt, wo es die DDR nicht mehr gibt, aber alle ihre Archive offen stehen, ist sie zu einem Schlaraffenland für Historiker, Soziologen, Journalisten und andere Leute geworden, die erkunden wollen, wie es dort »eigentlich gewesen ist«. Dieselbe SED, die sich vom Westen nicht in die Karten sehen ließ, schuf ein internes Informationssystem, in dem alle Amtsinhaber in der DDR auf allen Ebenen der Macht der jeweiligen über ihnen stehenden Autorität so oft berichten mussten, was in ihrem Arbeitsbereich geschah, und ihrerseits so oft von höheren Instanzen inspiziert wurden, dass die Summe all dieser Untersuchungen, Sitzungsprotokolle, Reporte, Kritiken, Fragebögen, Korrespondenzen und Meldungen fast so etwas wie ein Tagebuch des Partei- und Regierungsalltags in der DDR abgibt. In vielen Texten beschreiben die Beteiligten ihre Arbeit mit eigenen Worten, und man hat fast das Gefühl, bei der Berichterstattung mit am Tisch zu sitzen. Alle diese Quellen waren nie dafür bestimmt, von mir und meinen Lesern eingesehen zu werden. Jetzt erlauben sie jedem mit genug Zeit und Neugier für Archivbesuche, genauere Fragen an ein untergegangenes Gesellschaftssystem zu stellen, als es sich je selbst stellte, und wahrscheinlich auch als wir in einem Land mit Amtsgeheimnissen und Datenschutz an unsere eigene Gesellschaft stellen könnten.</p>
<p>Zwar sind noch immer die meisten Untersuchungen, die sich heute mit der plötzlich offengelegten DDR-Geschichte beschäftigen, von unseren Erinnerungen an den Kalten Krieg und dem Wunsch geprägt, mit der Verurteilung der DDR schon immer Recht gehabt zu haben. 90 Prozent der Anträge ans Bundesarchiv, DDR-Akten einzusehen, beziehen sich auf Unterlagen der SED-Spitze (Politbüro und Zentralkomitee), wo Archivbesucher die schlimmsten Machtmissbräuche des Systems vermuten. Aber ich wollte wissen, was sich in Bodennähe der Gesellschaft zutrug. Daher die Wahl meines »Labors« für diese Studie. Eine juristische Fakultät ist ein besonders geeignetes Sample für meine Zwecke: klein und überschaubar (aber mit wechselnden Mitgliedern, deren Kommen und Gehen die Veränderungen über 40 Jahre reflektieren); eine Gruppe, die viele schriftliche Spuren hinterlassen hat, die für den SED-Staat wichtig genug war, um von der Partei intensiv angeleitet und überwacht zu werden, und artikuliert genug, um auf diese Überwachung zu reagieren; gleichzeitig ein Kollektiv mit engen menschlichen Beziehungen, die auch die persönliche Bedeutung des Sozialismus im Arbeitsleben der Akteure reflektieren.</p>
<p>Von den juristischen Fakultäten in der DDR war die der HUB als Hauptstadtfakultät die sichtbarste. Vielleicht auch die wichtigste: Sie bildete als einzige Fakultät des Landes die Richter und Rechtsanwälte in der DDR und einen Teil der Staatsanwälte aus. HUB-Juristen waren entscheidend an der Gesetzgebungsarbeit des Ministeriums der Justiz beteiligt. Sie berieten das DDR-Außenministerium. Sie unterstützten die DDR-Regierung und die SED in vielen Angelegenheiten, die mit Recht zu tun hatten. Die SED war ihre wichtigste Auftraggeberin.</p>
<p>Trotzdem misstraute die Partei nicht nur den HUB-Juristen, sondern allen Juristen im Land. Glaubenssysteme, die eine nicht anzweifelbare Wahrheit verfechten, haben oft Probleme mit Juristen. »Juristen, böse Christen«, sagte Martin Luther: weil sie zu skeptisch sind, zu streitsüchtig, zu gern ihrem »einerseits« sofort ein »andererseits« folgen lassen, zu sehr an Geld interessiert, und weil sie (Luthers spezieller Vorwurf) »Werke« höher schätzen als »Glauben«.<a href="#_edn6" name="_ednref6">[6]</a> Ähnliche Eigenschaften mussten Juristen in der DDR auch der Partei verdächtig machen. Die SED verlangte von ihren Untertanen Gehorsam, Linientreue, Anpassung an das Kollektiv und Glauben an die Versprechungen des Sozialismus. Das Handwerk der Juristen erfordert Skepsis, Beweise, eine eindeutige Sprache, die Verhandelbarkeit von Positionen und Kompromissbereitschaft. Kein Wunder, dass Heinrich Toeplitz, ab 1960 Präsident des Obersten Gerichts der DDR, ostdeutsche Rechtsanwälte »das schwächste Glied« in der Befehlsstruktur der DDR nannte. Es gab an der Spitze der Partei so gut wie keine Juristen, nur sehr wenige Juristen in der ostdeutschen Verwaltung und nur die nötigsten Juristen in der Justiz. 1984 /85 bildeten DDR-Universitäten pro 10.000 Einwohner nur zwei Juristen aus (kaum mehr als Kunststudenten); im Vergleich zu 15 Juristen in der Bundesrepublik und 22 in so debattierfreudigen Ländern wie Italien und Frankreich.</p>
<p>Wie reagierten die Angehörigen meines HUB-Labors auf das Misstrauen der Partei? Wie navigierten sie die Widersprüche zwischen einem Beruf, der von Zweifeln lebt, und der Partei, die darauf bestand, immer Recht zu haben? Waren sie eher bereit, Willkür von oben fraglos durchzusetzen, oder sie durch das Bestehen auf formalen Regeln abzumildern? Erwiesen sie sich in den 40 Jahren DDR-Geschichte womöglich (wie Luther und das Misstrauen der SED gegenüber ihren eigenen Juristen nahelegen) zwar nicht als »böse«, aber als unzuverlässige Sozialisten? Oder waren sie willige Diener des »Unrechtsstaats«?</p>
<p>Mir stand für die Beantwortung dieser Fragen ein sagenhafter Quellenreichtum zur Verfügung. Aber weil es mir nicht um kanonische Ereignisse und bekannte Persönlichkeiten geht, sondern um etwas, das man »historische Nebensächlichkeiten« nennen muss, sind diese Quellen weniger leicht erschließbar, als wenn ich, sagen wir, über die DDR-Außenpolitik schreiben wollte. Die Kataloge oder die digitalen Suchmaschinen von Archiven helfen mir nicht weiter. Ich konnte für dieses Buch nicht, wie Rechtswissenschaftler es sonst tun, eine These aufstellen, sie durch das Studium der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung untermauern, meine eigenen Vorschläge für die Lösung eines Rechtsproblems entwickeln und, wie auf einem geraden Weg von A nach B, auf meine Schlussfolgerungen zustreben. Stattdessen ähnelte meine Arbeit einer Suche nach Ostereiern oder Pilzen. Ich wusste nicht, was ich finden würde: eine Moralpredigt des Dekans an seine Truppe? Einen politischen Streit zwischen Kollegen? Ein Parteiverfahren gegen einen Studenten? Ich konnte auch nicht voraussagen, wo meine Fundstücke versteckt sein würden. Um den Zwiespalt meiner Protagonisten zwischen den Anforderungen ihres Berufs und den Parteibeschlüssen der SED überhaupt zu sehen und zu interpretieren, brauchte ich aufschlussreiche Kleinigkeiten: organisatorische Veränderungen, Wortwechsel, Einwendungen, Zwischenfälle. Die Möglichkeiten schienen unbegrenzt. Ich musste mich, wie beim Pilzesuchen, auf meine Nase, meinen Instinkt und meine Vorkenntnisse des Terrains der DDR-Rechtsgeschichte verlassen. Bei meiner Arbeit konnte ich nicht auf die Hilfe eines Assistenten zurückgreifen, weil ihm nicht aufgefallen wäre, was mir auffiel. Ich wusste ja selbst nicht immer, wonach ich suchte. Aber ich wusste immer, ob ich es gefunden hatte oder nicht.</p>
<p>Die meisten Aufsätze und Bücher meiner Protagonisten waren nicht sehr hilfreich, weil in der juristischen Literatur der DDR zensiert und auch gelogen wurde. Auch die noch lebenden ehemaligen Mitglieder der Juristischen Fakultät der HUB konnte ich nur mit Vorsicht befragen, weil 30 Jahre nach dem Fall der Mauer ihre Erinnerungen durch die vielen Veränderungen in ihrem Leben wie durch Prismen so oft gebrochen sind, dass sie sich nicht mehr zuverlässig beschreiben lassen. Ich suchte nach den Reaktionen der HUB-Juristen auf ihre Alltagskonfrontationen mit der Macht und nach den Strategien, mit denen sie sich an die Macht anpassten, ihr auswichen, sich ihr vielleicht widersetzten, um so mit sich selbst im Reinen zu bleiben. Im Laufe der DDR-Geschichte gab es viele Ereignisse an der Humboldt-Universität, auf die meine Protagonisten reagieren mussten: drei Hochschulreformen; das Kommen und Gehen an ihrer Fakultät; Änderungen der Lehrpläne und der Reaktionen ihrer Studenten; politische Krisen wie den 17. Juni 1953, das Tauwetter nach Stalins Tod, den Mauerbau, der »Prager Frühling«; die Biermann-Ausbürgerung 1976 und fakultätsinterne Skandale aller Art. Diese Ereignisse benutzte ich als Lackmus-Tests, mit deren Hilfe ich die zwiespältige Position von Juristen in der Zwickmühle zwischen Recht und Macht untersuchen konnte.</p>
<p>So hatte sich am Ende meiner Archivarbeit auf meinem Schreibtisch ein Riesenhaufen von Puzzleteilen angesammelt, die ich nun zu einem sinnvollen Bild zusammensetzen sollte. Wie setzt man ein gigantisches Puzzle zusammen? Man starrt die Teile an und hofft, Gemeinsamkeiten zu entdecken. Man sortiert sie nach Farbe, Material, Alter und Provenienz, um zu sehen, was zusammenpasst. Man hält die Teile aneinander – mal so, mal so –, um wie ein Archäologe aus ein paar Scherben zu erraten, wie die Wölbung eines Ölkrugs verlaufen sein mag. Aber bei gründlicher Betrachtung erwiesen sich meine Fundstücke als so widersprüchlich, dass es unmöglich schien, aus ihnen ein in sich geschlossenes Bild zusammenzusetzen. Ich hätte jede Behauptung in diesem Buch sofort durch Gegenbeispiele qualifizieren müssen – so war es, aber so war es auch wieder nicht. »Was meint sie denn nun eigentlich?«, hätten irritierte Leser gefragt. Das Problem liegt nicht darin, dass ich mit fragwürdigem Material arbeitete. Im Gegenteil: Meine Archivfundstücke sind authentischer als abstrakte Schreibtischspekulationen über das Geschehene. Geschichte ist immer dreidimensional. Zu geradlinige Storylines lassen oft wichtige Abweichungen aus.</p>
<p>Daher mein Entschluss, das Material nicht zu<em> einem</em> Bild, sondern – in <em>Rashomon</em>-Manier – zu <em>drei</em> Bildern zusammenzusetzen. Ich will um die Geschichte der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität wie um eine Litfaßsäule herumgehen und die Erfahrungen meiner Protagonisten in den 40 Jahren der DDR aus drei verschiedenen Perspektiven beschreiben. Jede Geschichte beginnt mit demselben banalen Anfangssatz, jede folgt demselben Kalender der DDR-Geschichte, und jede endet mit ihrem Untergang. Aber ich benutze unterschiedliche Details für meine drei Geschichten, die ich nach der jeweiligen Perspektive ausgewählt habe, aus der sie die Erfahrungen der Fakultät beleuchten.</p>
<p>Die erste Geschichte ist die Geschichte der willigen und fraglosen Unterwerfung der HUB-Juristen unter die SED. »Natürlich. So war es«, werden die meisten Leser bei der Lektüre denken. Die zweite Geschichte verfolgt den mürrischen juristischen Eigensinn meiner Protagonisten und ihre Techniken, Parteibeschlüsse durch Weghören, Missverständnisse und dergleichen zu unterwandern und ihren eigenen Interessen zu folgen. Sie wird manche Leser verunsichern: »War es wirklich so?« Die dritte Geschichte beschreibt (jedenfalls was meine Juristen anbetrifft) den Verschleiß ihres politischen Glaubens und soll uns an der gängigen These von der »Ideologieanfälligkeit« von Juristen zweifeln lassen. Eine Vorwarnung: Manchmal benutze ich dasselbe Ereignis als Material für zwei Geschichten. »Davon hat sie doch schon einmal erzählt«, mag eine aufmerksame Leserin dann denken. Das stimmt. Aber ich will dasselbe Ereignis für meine Zwecke zweimal nutzen, um zu zeigen, dass man – je nach Perspektive – denselben Sachverhalt unterschiedlich sehen kann. Ich möchte meine Leser nicht nur informieren, sondern auch Zweifel in ihnen wecken: Ist das, was wir über Geschichte zu wissen glauben, die Widerspiegelung einer Realität oder das Produkt unserer eigenen Vorurteile?</p>
<p>Am Ende dieses Buches werde ich aus den drei Geschichten Schlussfolgerungen für die Rolle der HUB-Juristen in der SED-Diktatur ziehen und, darüber hinaus, über den Einfluss von Recht und Juristen einer so viel brutaleren Diktatur wie der des Dritten Reichs spekulieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>PROF. DR. INGA MARKOVITS</b>   <i>Jahrgang 1937, ist Rechtswissenschaftlerin und Emeritus der University of Austin (Texas). Sie promovierte 1969 an der FU Berlin über das Zivilrecht in der DDR, bevor sie in die USA auswanderte. Sie gilt als Expertin für vergleichende, sozialgeschichtliche Rechtswissenschaften. Webseite: </i><a href="https://law.utexas.edu/faculty/inga-markovits" target="_blank" rel="noopener"><i>https://law.utexas.edu/faculty/inga-markovits</i></a><i>. </i></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>* Bei dem Text handelt es sich um einen Auszug aus: Inga Markovits, Diener zweier Herren. DDR-Juristen zwischen Recht und Macht (S. 11-20). Ch. Links Verlag: Berlin, Juni 2020. ISBN: 978-3-96289-085-8. Wir danken dem Verlag für die Genehmigung zum Wiederabdruck.</p>
<h3 class="">Anmerkungen:</h3>
<p><a href="#_ednref1" name="_edn1">[1]</a> Dazu Joachim Perels: Die Übernahme der Beamtenschaft des Hitler-Regimes, in: Kritische Justiz 37 (2004), 2, S. 186–193, hier S. 186.</p>
<p><a href="#_ednref2" name="_edn2">[2]</a> Rainer Schröder: … aber im Zivilrecht sind die Richter standhaft geblieben. Die Urteile des OLG Celle aus dem Dritten Reich, Baden-Baden 1988, S. 18.</p>
<p><a href="#_ednref3" name="_edn3">[3]</a> Ingo Müller: Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz, München 1987.</p>
<p><a href="#_ednref4" name="_edn4">[4]</a> Bernd Rüthers: Ideologie und Recht im Systemwechsel. Ein Beitrag zur Ideologieanfälligkeit geistiger Berufe, München 1992.</p>
<p><a href="#_ednref5" name="_edn5">[5]</a> Inga Markovits: Besichtigung eines Minenfeldes: Zum deutschen Streit über die DDR-Erinnerung, in: Neue Politische Literatur 52 (2007), Heft 3, S. 375–385.</p>
<p><a href="#_ednref6" name="_edn6">[6]</a> Vgl. Michael Stolleis: Juristenbeschimpfung, oder: Juristen, böse Christen, in: Theo Stammen/ Heinrich Oberreuter/Paul Mikat (Hg.): Politik – Bildung – Religion. Hans Maier zum 65. Geburtstag, Paderborn 1996, S. 163–170.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Der Mensch, das Maß aller Dinge</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/der-mensch-das-mass-aller-dinge/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Oct 2020 13:42:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Maler Walter Womacka. In: vorg&#228;nge Nr. 230 (2/2020), S. 61-72 1. Vermutlich ist es jedem schon einmal passiert. Man erinnert sich an ein bekanntes Denkmal, ein Bild oder ein Bauwerk. Man hat es vor Augen. Man hat es sogar mehrmals gesehen &#8211; und doch f&#228;llt einem der Name des K&#252;nstlers nicht ein. Oder man [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Maler Walter Womacka. In: vorg&auml;nge Nr. 230 (2/2020), S. 61-72</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausWomacka3.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-3848 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausWomacka3-600x368.jpg" alt="Der Mensch, das Ma&szlig; aller Dinge" width="600" height="368" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausWomacka3-600x368.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausWomacka3-1000x613.jpg 1000w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausWomacka3-768x471.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausWomacka3-1536x941.jpg 1536w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausWomacka3-2048x1255.jpg 2048w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausWomacka3-800x490.jpg 800w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausWomacka3-450x276.jpg 450w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>1. Vermutlich ist es jedem schon einmal passiert. Man erinnert sich an ein bekanntes Denkmal, ein Bild oder ein Bauwerk. Man hat es vor Augen. Man hat es sogar mehrmals gesehen &#8211; und doch f&auml;llt einem der Name des K&uuml;nstlers nicht ein. Oder man verbindet keinen K&uuml;nstler damit. Es ist einfach da.</p>
<p>Wer auf dem Alexanderplatz neben der Weltzeituhr steht und &uuml;ber den Platz auf das gro&szlig;e Kaufhaus auf der anderen Seite schaut, der schaut &uuml;ber den Brunnen hinweg. Schon mehrfach geschehen. Aber wer hat den Brunnen entworfen? Einige Meter weiter rechts hinten steht durch Neubauten verdeckt das Haus des Lehrers mit dem wunderbaren Fries von &#8230; ja von wem? Und in der Friedrichsgracht in Berlin-Mitte an einem gro&szlig;en Wohnhaus ein Wandbild &#8230; ja auch dies ist von &#8230;</p>
<p>Der Brunnen &#8222;V&ouml;lkerfreundschaft&#8220; stammt aus dem Jahre 1970. Er hat einen Durchmesser von 23m und ist 6,20m hoch. Seine Verzierung besteht aus Kupfer, Glas, Keramik und Emaille. Er steht unter Denkmalschutz. Das Mosaik am Haus des Lehrers <i>&#8222;Unser Leben&#8220;</i> hat die Ausma&szlig;e von 125 mal 7 Meter. Es stammt aus dem Jahre 1964. Es wurde 2002-2004 von der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte restauriert und steht ebenfalls unter Denkmalschutz. Und schlie&szlig;lich das Wandbild <i>&#8222;Der Mensch, das Ma&szlig; aller Dinge&#8220;</i>.<i> </i>Es besteht aus emaillierten Kupferplatten und hat die Gr&ouml;&szlig;e von 15m x 6m. Es stammt aus dem Jahre 1968. Es w&auml;re mit dem Abriss des Ministeriums f&uuml;r Bauwesen der DDR vernichtet worden, wenn sich der Freundeskreis Walter Womacka nicht f&uuml;r den Erhalt eingesetzt h&auml;tte. So wurde es 2010 vom Ministerium demontiert, anschlie&szlig;end restauriert und 2013 durch die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte an der Friedrichsgracht an einem Geb&auml;ude wieder angebracht.</p>
<p>Und diese Kunstwerke stammen &#8211; wir haben es gewusst &#8211; von Walter Womacka.</p>
<p>2. Walter Womacka wurde am 22.12.1925 in Obergeorgenthal in B&ouml;hmen geboren (heute: Horni Jiretin, Tschechien). Von 1940 bis 43 absolvierte er eine Lehre als Dekorationsmaler an der Staatsschule f&uuml;r Keramik in Teplitz-Sch&ouml;nau. Dann wurde er zum Kriegsdienst eingezogen, wurde verwundet und war bis 1945 in Kriegsgefangenschaft. Von 1946 bis 48 studierte er an der Meisterschule f&uuml;r gestaltendes Handwerk in Braunschweig. 1949 zog er nach Weimar und studierte dort an der Hochschule f&uuml;r Baukunst und Bildende K&uuml;nste. 1951/52 setzte er dieses Studium an der Hochschule f&uuml;r Bildende K&uuml;nste in Dresden fort. 1953 nahm er die Lehrt&auml;tigkeit an der Hochschule f&uuml;r Bildende und Angewandte Kunst in Berlin Wei&szlig;ensee auf. Ein Jahr sp&auml;ter siedelte er nach Berlin &uuml;ber. Von 1959 (bis 1988) war er Vizepr&auml;sident des Verbandes Bildender K&uuml;nstler der DDR. 1965 wurde er zum Professor ernannt und 1968 wurde ihm die Leitung f&uuml;r die k&uuml;nstlerische Ausgestaltung des Neubaukomplexes Berlin-Alexanderplatz &uuml;bertragen. Im gleichen Jahr wurde er Rektor der Kunsthochschule Berlin-Wei&szlig;ensee. Diese Aufgabe nahm er bis 1988 wahr. Von 1969 bis 1991 war er Ordentliches Mitglied der Akademie der K&uuml;nste Berlin. 2004 erschien seine Autobiographie &#8222;Farbe bekennen. Erinnerungen eines Malers&#8220;. Am 18.9.2010 starb er in Berlin. Sein Grab befindet sich auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde, Berlin Lichtenberg, Reihe K&uuml;nstlergr&auml;ber.</p>
<p>3. Nach diesen trockenen Zahlen bitte ich Dr. Fritz B&ouml;hme, uns Walter Womacka ein wenig n&auml;her zu bringen.</p>
<p><i>Walter Womacka sagt man, war ein sehr beliebter K&uuml;nstler der DDR. Wie gut kannten Sie ihn?</i></p>
<p>Zuerst kannte ich seine Bilder. Ich bin in Dresden aufgewachsen. Sein Bild in der V. Deutschen Kunstausstellung &#8222;Am Strand&#8220; und die breite Diskussion dar&uuml;ber blieben mir sehr lange im Kopf. Das war 1962. Ich war 25 Jahre, in der FDJ aktiv, Vater von Zwillingst&ouml;chtern und hatte zu meinem Beruf den Abschluss als staatlich gepr&uuml;fter Klubleiter in der Tasche. In den folgenden Jahren interessierte mich nicht nur, was an neuen Arbeiten von Walter Womacka gezeigt wurde, sondern auch wozu er sich mit seinen Bildern und Graphiken auf seine Weise &auml;u&szlig;erte.</p>
<p><i>Und wie und wann lernten Sie ihn pers&ouml;nlich kennen?</i></p>
<p>Das war 1988 bei seiner Verabschiedung als Rektor der Kunsthochschule Berlin, Wei&szlig;ensee. Diese Funktion &uuml;bte er seit 1968 aus. Nach 20 Jahren war er der dienst&auml;lteste Rektor einer Hochschule der DDR. Gefeiert wurde zun&auml;chst im Atelier Monbijoupark und abends in der Gastst&auml;tte &#8222;Praha&#8220; am Spittelmarkt. Ende 1989 rief er mich an und erkundigte sich, wie es mir gehe. Ich war es gewohnt, dass mich bildende K&uuml;nstler mit gro&szlig;en Namen und welche mit kleinen Sorgen anriefen. Meist ging es um einen Rat oder Hilfe bei einem Problem. Dass mich in diesen mehr als turbulenten Tagen einer fragte, ob er mir helfen k&ouml;nne, ist mir tief im Herzen geblieben. Danach trafen wir uns regelm&auml;&szlig;ig, wenn Walter Womacka in Berlin und nicht in Loddin war.</p>
<p><i>Und wie ging es Walter Womacka?</i></p>
<p>Walter Womacka war 1988, wie man so sch&ouml;n sagt, &#8222;in Rente&#8220; gegangen. Auch die Funktion des Vizepr&auml;sidenten des Verbandes Bildender K&uuml;nstler der DDR hatte er aufgegeben. Eigentlich hatte er jetzt das, was er sich immer gew&uuml;nscht und sich selbst oft organisiert hatte: viel Zeit und Ruhe zum Malen.</p>
<p><i>Wieso hatte er erst jetzt diese Zeit?</i></p>
<p>Womacka arbeitete viel. Vor allem seine T&auml;tigkeit als Rektor nahm ihn sehr stark in Anspruch. Skizzieren und Malen werden zwar wesentlich vom handwerklichen K&ouml;nnen bestimmt. In erster Linie ist es aber Kopfarbeit &#8211; man muss den Kopf frei haben. Das war allerdings in den letzten Monaten der DDR nicht leicht gewesen. Das Nach- und Weiterdenken hatten aber mit und nach der Wende eine ganz andere Dimension. Nicht nur f&uuml;r K&uuml;nstler. Jeder hatte seine DDR im Kopf, in konkreten Erinnerungen und Lebensbildern, im Guten wie im Schlechten, in Zuneigung und Distanz. Auch Womacka musste mit sich und den neuen Umst&auml;nden erst einmal einen Konsens finden, bevor er zu Stift und Pinsel greifen konnte. Zum Gl&uuml;ck brauchte er sich anfangs nicht die Sorgen zu machen, die viele seiner Kollegen qu&auml;lten: Wovon die Ateliermiete bezahlen, woher Auftr&auml;ge bekommen, womit das Leben sichern. F&uuml;r Womacka reichte seine Rente gerade f&uuml;r die Miete.</p>
<p><i>Und wie bekam Womacka seinen Kopf &#8222;frei&#8220; f&uuml;r das Malen?</i></p>
<p>Da spielten zwei Komponenten eine gro&szlig;e Rolle. Erstens die Gespr&auml;che mit vielen dar&uuml;ber, was sich in ihren K&ouml;pfen abspielte. Womacka folgte vielen Einladungen und wurde zum Beispiel Gr&uuml;ndungsmitglied der &#8222;Gesellschaft zum Schutze von B&uuml;rgerrecht und Menschenw&uuml;rde&#8220;. Im Arbeitskreis &#8222;Kunst aus der DDR&#8220; dieser Gesellschaft kam es zwischen vielen K&uuml;nstlern zu einem intensiven geistigen Gedankenaustausch. Und sie stellten in der Gesch&auml;ftsstelle in 87 Ausstellungen ihre Bilder und Graphiken zur Diskussion. Es gab ferner eine Runde von ehemaligen Ministern und Stellvertretenden Ministern, Botschaftern, Verbands- und Parteifunktion&auml;ren sowie K&uuml;nstlern und anderen Pers&ouml;nlichkeiten der fr&uuml;heren DDR, die sich in bestimmten Abst&auml;nden zu Diskussionsrunden meistens im &#8222;Spitteleck&#8220; trafen. Willi Sitte war einer der Initiatoren dieser Runde. <i>&#8222;Ich bin Maler und kein Redner&#8220;</i>,<i> </i>hat Womacka nicht nur zu mir oft gesagt, er hat dies auch praktiziert. Aber im Zuh&ouml;ren war er gewissenhaft, nicht nur bei Reden zur Er&ouml;ffnung von Ausstellungen. &Uuml;ber die &#8222;Spitteleckrunde&#8220; erz&auml;hlte er mir eines Tages: <i>&#8222;Ich habe auch was gesagt. Ihr redet hier, als h&auml;tten wir noch die Macht.&#8220;</i> An sp&auml;teren Sitzungen nahm er dann nicht mehr teil.</p>
<p><i>Wie war eigentlich sein Verh&auml;ltnis zur sogenannten &#8222;Viererbande&#8220;: T&uuml;bke, Mattheuer, Heisig und Sitte?</i></p>
<p>Auf diese Frage antwortete Womacka in der Super-Illu vom 14.10.2004 so: <i>&#8222;Werner T&uuml;bke, Wolfgang Mattheuer und ich kannten uns gut, ohne dass es Freundschaft war. Zu Bernhard Heisig hatte ich den besten Kontakt. Er hat leider nach der Wende mit seiner Vergangenheit gebrochen und wollte mit keinem mehr etwas zu tun haben. Zu Willi Sitte halte ich nach wie vor Verbindung.&#8220;</i> Bei der Antwort auf diese Frage darf man aber nicht vergessen, dass die K&uuml;nstler in der DDR in ihren Verb&auml;nden ein Organ hatten, das ihre Interessen und Rechte in der Gesellschaft wirksam vertrat. Die K&uuml;nstlerverb&auml;nde wurden geleitet von den bekanntesten Kollegen der jeweiligen Sparte. So war es auch im Verband bildender K&uuml;nstler der DDR. Da sa&szlig; die sogenannte Viererbande mit Womacka und anderen Kollegen am Tisch und die mussten ihre k&uuml;nstlerischen und politischen Meinungen unter einen Hut bringen, wie man so landl&auml;ufig sagt. Sie leiteten gemeinsam die Entwicklung der bildenden Kunst in der fr&uuml;heren DDR, sorgten f&uuml;r die Schaffens- und Lebensbedingungen der &uuml;ber sechstausend Mitglieder des Verbandes in Stadt und Land und legten gemeinsam dar&uuml;ber auf den Mitgliedersammlungen und Verbandskongressen Rechenschaft ab.</p>
<p><i>Kann eine solche Praxis die Entwicklung der Kunst nicht auch hemmen?</i></p>
<p>Ich will einfach auf den Unterschied aufmerksam machen. Heute gibt es das nicht mehr. Heute kann jeder sagen: ich bin Maler oder Graphiker und muss selbst sehen, wie er davon leben kann. In der DDR war die Berufsbezeichnung an eine entsprechende Ausbildung und die Aufnahme in die entsprechende Sektion gebunden. Dies war Voraussetzung f&uuml;r die freiberufliche Arbeit sowie die damit verbundene Absicherung der Arbeits- und Lebensbedingungen durch den Verband in Zusammenarbeit mit den &ouml;rtlichen Staatsorganen.</p>
<p><i>Gut, lassen wir das. Und die zweite Komponente?</i></p>
<p>Womacka hat wesentliche Stationen, Erlebnisse, H&ouml;hen und Tiefen seines Lebens durchdacht und mit Hilfe seiner Taschenkalender, von Papierbergen, Fotostapeln und sonstigen Erinnerungsdelikten zu Papier gebracht. Seine 2004 erschienene Biographie &#8222;Farbe bekennen&#8220; ist ein bildhaft geschriebenes Geschichtsbuch geworden. Zu vielen Lesungen und Signierstunden habe ich ihn begleitet. Das gro&szlig;e Echo und Interesse an seinen Lebenserinnerungen haben ihm viel Kraft, auch f&uuml;r sein k&uuml;nstlerisches Schaffen gegeben. Es war vor allem die Anerkennung seiner geistigen Haltung, die im Mittelpunkt der Gespr&auml;che stand. Bei seinen Verehrern und Gespr&auml;chspartnern mit gleichem geistigem Gedankengut zum Leben in der DDR war das &#8222;wie zu alten Zeiten&#8220;. Aber auch viele Ausstellungsbesucher und Veranstaltungsteilnehmer, bei denen man nicht nur am Dialekt, sondern an der Fragestellung merkte, dass sie aus den &#8222;alten&#8220; Bundesl&auml;ndern kamen, haben Womacka beeindruckt.&nbsp;</p>
<p><i>Gab es keine Vorhaltungen, Ablehnungen, Widerspr&uuml;che oder gar Anfeindungen.</i></p>
<p>Die gab es massiv in der politischen und kulturellen &ouml;ffentlichen Meinungsbildung, vor allem in den Medien und kunstwissenschaftlichen Publikationen. In der im DuMont Verlag 1996 erschienenen 916 Seiten umfassenden Kunstdokumentation &#8222;1945 SBZ &#8211; 1990 DDR&#8220; wird zum Beispiel Womacka bereits im Schaffensjahr seines Bildes &#8222;Am Strand&#8220; 1962 als <i>&#8222;neue Gallionsfigur der offiziellen Kunstpolitik mit ihren sch&ouml;ngeistigen Bildern&#8220; </i>disqualifiziert.</p>
<p><i>Warum eigentlich? Weshalb dieser Verruf von Womacka und seinen Bildern?</i></p>
<p>Gegenfrage: Was gab es &uuml;berhaupt Gutes nach der Wende an und in der DDR? Kombinate und Betriebe, genossenschaftliche Landwirtschaft, Polikliniken, soziale F&uuml;rsorge, das Schulsystem usw.- alles war nichts wert und wurde auf irgendeine Art &#8222;platt&#8220; gemacht. Auch solche Dinge, die beim Volk beliebt waren, wie zum Beispiel der Palast der Republik. So war es auch in der Kunst. Der &#8222;marktbeherrschende Galeriestand&#8220; aus den alten Bundesl&auml;ndern wurde zum bestimmenden Faktor der Lebensgrundlage bildender K&uuml;nstler auch in den neuen Bundesl&auml;ndern.</p>
<p>Tausende Kunstwerke fielen nach der Wende der Zerst&ouml;rungswut zum Opfer. Sie waren der kulturelle Nachlass der DDR und zugleich Zeugnisse der Auseinandersetzung mit der Gegenwart. Selbstverst&auml;ndlich geh&ouml;rten diese Bilder, Plastiken und Reliefs auch insgesamt zur deutschen Nationalkultur. Die Problematik liegt aber tiefer: Die westlich dominierte Abstraktion hat doch der Kunst jegliche Gesellschaftskritik ausgetrieben. Der &ouml;stlich favorisierte Realismus aber provozierte sie latent. Darin liegt doch der Kern des Unterschiedes zwischen Ost und West in der Kunst bis zur Wende und f&uuml;r die weitere Zementierung der Ignoranz gegen&uuml;ber der Kunst und dem k&uuml;nstlerischen Leben in der DDR. Kunst in der DDR war nach westlicher Auffassung keine Kunst, sondern unfreie sozialistische Staatskunst. Aber die Bilderst&uuml;rmerei ist nur theoretisch gef&uuml;hrt worden, aber nicht massenwirksam. Staatsk&uuml;nstler und ihre Bilder mussten konkrete Namen haben. Womacka, der beliebteste Maler in der DDR, wie es auch heute noch von offizieller staatlicher Seite formuliert wird, stand da in der ersten Reihe der Schusslinie derer, die nun das politische und damit auch das kulturelle Sagen hatten.</p>
<p><i>Also, das sehe ich ein wenig anders. Aber wir haben hier nicht die Zeit und den Raum dieses Thema ausgiebig zu er&ouml;rtern.&nbsp; </i></p>
<p>Gut. Lesen Sie Womackas &#8222;Farbe bekennen&#8220;. Dort bringt er es im Vorwort auf den Punkt: &#8222;Wir haben im Osten Deutschlands vier Jahrzehnte eine andere als die gegenw&auml;rtige Form gesellschaftlichen Zusammenlebens praktiziert. Als Maler habe ich diesen Vorgang in verschiedener Weise mitzugestalten versucht. Mich beherrschen weder Trotz noch Altersstarrsinn, wenn ich erkl&auml;re: Das meiste, was ich tat, w&uuml;rde ich wieder tun. Ich war nicht nur &Uuml;berzeugungst&auml;ter, sondern rechne mich auch zu den Wiederholungst&auml;tern. Zudem halte ich mich f&uuml;r nicht therapierbar.&#8220;&nbsp;&nbsp; <br />Wie hat Womacka die Angriffe, Staatsk&uuml;nstler zu sein, verkraftet? <br />Souver&auml;n. Im Interview von Steffi Schweizer (Neues Deutschland v. 14./15. 12. 2002) zum Beispiel fragt er: &#8222;Staatsk&uuml;nstler? Was ist das? Michelangelo, Raffael waren Staatsk&uuml;nstler. Ich befinde mich in guter Gesellschaft. Bis heute gibt es K&uuml;nstler, die vom Staat gef&ouml;rdert, ausgestellt und gekauft werden&#8220; Es kr&auml;nkte ihn nicht, als Staatsmaler bezeichnet zu werden, denn Kunst f&uuml;r den Staat hat es zu allen Zeiten gegeben und er blieb im Prinzip mit seiner Kunst im &ouml;ffentlichen Raum pr&auml;sent. In Berlin zum Beispiel wie kein anderer K&uuml;nstler seit Schadow. Sich vor seinem gro&szlig;en Glasfenster im Amtssitz des Staatsrates der DDR zu pr&auml;sentieren, geh&ouml;rte zum Image der Politiker aus den alten Bundesl&auml;ndern. Aber f&uuml;r die nach der Wende &uuml;bergesiedelten Beamten aus den alten Bundesl&auml;ndern in die Museen der neuen L&auml;nder war Womacka tabu. Womacka war nicht selbstherrlich, aber er war von seiner politischen Grundhaltung und seinem k&uuml;nstlerischen Schaffen &uuml;berzeugt. &#8222;Ich habe mich damit abgefunden, dass mich die herrschenden Kreise und ihre dienstbaren Geister nicht sch&auml;tzen. Ich brauche keinen Zuspruch von oben, keine offiziellen Ehrungen. Ich erfahre ausreichend Zustimmung durch das &#8218;normale Volk&#8216;&#8220;, schreibt er in seinen Lebenserinnerungen. F&uuml;r Womacka stand fest, dass eines Tages seine Kunst und die k&uuml;nstlerischen Leistungen seiner DDR-Kollegen einen geachteten Platz in der deutschen Kunstgeschichte einnehmen werden. Aber er war nicht nachtragend.</p>
<p><i>Gibt es Beispiele daf&uuml;r, dass er als &#8222;Staatsk&uuml;nstler&#8220; abqualifiziert wurde?&nbsp; </i></p>
<p>Ja, ein Beispiel ist Eisenh&uuml;ttenstadt. In der Vernissage seines Buches beschreibt er den Sonnentag im Juni 2004, an dem seine Ausstellung in Eisenh&uuml;ttenstadt er&ouml;ffnet wurde. Wir waren zeitig losgefahren, denn es war vorgesehen, die Ausstellungser&ouml;ffnung mit der Eintragung ins Goldene Buch der Stadt zu verbinden. Wir waren kurz hinter dem Sch&ouml;nefelder Kreuz, als mich der der Leiter des Bereiches Kultur in der Stadtverwaltung anrief und mir mitteilte, dass die Eintragung in das Goldene Buch nicht stattfinden werde.</p>
<p><i>Warum nicht?</i></p>
<p>Tags zuvor war auf der Kreisseite der &#8222;M&auml;rkischen Oderzeitung&#8220; eine Besprechung von &#8222;Farbe bekennen&#8220; unter der &Uuml;berschrift &#8222;Parteiarbeiter an der Staffelei&#8220; erschienen. Noch am gleichen Tag entschied man im Rathaus, auf Womackas Namenszug im Goldenen Buch zu verzichten. Als Grund wurde das politische Bekenntnis von Walter Womacka zur DDR in seiner Biographie genannt.</p>
<p>Der &#8222;Freundeskreis Kunst aus der DDR&#8220; schickte Tage sp&auml;ter ein Protestschreiben an den B&uuml;rgermeister Rainer Werner. In seinem Antwortschreiben vom 22. Oktober 2004 hei&szlig;t es u.a.: &#8222;Die &#8230; Biographie von Herrn Womacka zeigt seine Einstellung zur ehemaligen DDR. Die Rechtfertigung des Mauerbaus sowie die &Uuml;berwachung und Bespitzelung der B&uuml;rger durch die Staatssicherheit werden von ihm &#8230; gerechtfertigt und mitgetragen. Sicher ist Ihnen bekannt, dass gerade Mauerbau und Staatssicherheit als unertr&auml;glicher Zustand durch die B&uuml;rger bis zum Jahr 1989 empfunden wurden und letztendlich zum Sturz und Untergang der DDR f&uuml;hrten. Die politische Wende wurde vom Volk gefordert und durchgesetzt. Die politische Auffassung von Herrn Womacka ist seine pers&ouml;nliche Sichtweise. Das l&auml;sst jedoch nicht die Schlussfolgerung zu, dass dies eine Zustimmung der breiten &Ouml;ffentlichkeit findet. Somit ist die Voraussetzung f&uuml;r einen Eintrag in das Goldene Buch der Stadt Eisenh&uuml;ttenstadt nicht vorhanden.&#8220;<br />Die Endredaktion seines Buches verband Walter Womacka mit der Erg&auml;nzung durch die Seiten &#8222;Vernissage&#8220;, ohne die Verweigerung der Eintragung in das Goldene Buch zu erw&auml;hnen. Wichtig war f&uuml;r ihn die Ausstellung in jener Stadt, wo er gewisserma&szlig;en ein Geburtshelfer der kulturellen Identit&auml;t war. Bedeutung hatte f&uuml;r ihn das Wiedersehen mit bekannten und unbekannten Menschen, die Wertsch&auml;tzung seines k&uuml;nstlerischen Schaffens durch die Eisenh&uuml;ttenst&auml;dter &#8211; und nicht wer 2004 mit welcher politischen Haltung die Stadt regierte.</p>
<p><i>Stichwort: Ausstellungen. Wie sah es damit f&uuml;r Walter Womacka aus?</i></p>
<p>Was Museen und &ouml;ffentliche Einrichtungen betraf, gab es nach der Wende keine W&auml;nde mehr f&uuml;r ihn. Wenn seine Bilder in Ausstellungen zu sehen waren, dann in der Regel als &#8222;Bebilderung&#8220; von Staatskunst der DDR. Der reiche Bilderbestand wurde in die Depots verbannt.</p>
<p><i>Aber die Liste seiner Ausstellungen von 1990 &#8211; 2009 zeigt f&uuml;r diese 19 Jahre 21 Ausstellungen.</i></p>
<p>Richtig. Aber sie wurden alle von oder durch Freunde, Sammler und Liebhaber seiner Kunst organisiert. Aus ihren Reihen entstand 2007 der &#8222;Freundeskreis Walter Womacka&#8220;.</p>
<p><i>Neun Ausstellungen fanden in Berlin im Palais Am Festungsgraben statt. Gab es daf&uuml;r Gr&uuml;nde?</i></p>
<p>Ja. Das ehemalige Haus der Deutsch-Sowjetischen Freundschaft bot gute M&ouml;glichkeiten. Miete und andere Ausgaben waren &#8222;einspielbar&#8220; durch den Verkauf von Graphiken und Reproduktionen. Vor allem aber lag es praktisch in der Mitte der Museumsinsel. Au&szlig;erdem fanden in dem Haus viele Empf&auml;nge und Veranstaltungen statt.</p>
<p><i>Wie war das Echo?</i></p>
<p>Sehr gut. Die Ausstellungen wurden in der Regel am 7. Oktober er&ouml;ffnet. Ihre Finissage war immer am 22. Dezember, dem Geburtstag von Walter Womacka. Der Besuch war beachtlich. Zwischen 5.000 und 6.000 Besucher pro Ausstellung. Das waren 100 bis 120 pro Ausstellungstag. Der H&ouml;hepunkt war die Ausstellung &#8222;R&uuml;ckblicke&#8220; im Jahre 2005, die mit der Finissage zum 80. Geburtstag von Walter Womacka im Kongresssaal des Hauses des Lehrers endete. Womacka kam alle zwei Tage f&uuml;r mehrere Stunden in die Ausstellung zum Signieren. Das Graphikangebot und der Verkauf seines Buches &#8222;Farbe bekennen&#8220; boten die Sicherheit, keine Schulden zu machen.</p>
<p><i>Die Besucherzahlen sind schon beeindruckend. Aber wie wurden die Bilder angenommen, wie war die Reaktion, die Meinung der Besucher?</i></p>
<p>Antwort: Da muss man eigentlich unterscheiden. Schon beim Betreten der Ausstellung sah man in der Regel den Besuchern an, woher sie kamen. Manche outeten sich und ihre Kenntnisse von der DDR selbst, indem sie fragten: Wie spricht man ihn denn aus &#8222;Womatschka&#8220; oder &#8222;Womacka&#8220;? Die Besucher des &#8222;Theaters im Palais&#8220; mussten an den Ausstellungsr&auml;umen vorbei. Das Theater war nicht gro&szlig;, aber der Besucherkreis exquisit aus den alten Bundesl&auml;ndern. Nicht nur in den Pausen waren sie interessiert und wissbegierige Besucher der Ausstellung. Sie empfahlen die Ausstellung auch weiter. Ihr Kunstverst&auml;ndnis war auf einen einfachen Nenner zu bringen: Wenn das die Staatskunst in der DDR war, ist das sehenswert. Die Bilder h&auml;ngen alle nicht nur richtig, man kann sie auch verstehen, &uuml;ber sie diskutieren, sie sch&ouml;n finden oder ablehnen. Sie sagen etwas und sind sehenswert im wahrsten Sinne des Wortes.</p>
<p><i>Sie sagten, man kann die Reaktionen und Meinungen der Besucher teilen. Was war mit dem anderen Teil?</i></p>
<p>Das waren die Besucher, die nicht nur Womacka, sondern auch viele andere K&uuml;nstler aus der DDR kannten. Sie kamen nicht nur aus Berlin. Viele hatten einen weiten Reiseweg aus einem der neuen Bundesl&auml;nder. Sie suchten das, was einmal zu ihrem Leben geh&ouml;rte, den Kontakt zu K&uuml;nstlern und ihren Bildern. Es gab sie ja nicht mehr: die Brigadefahrten zu Kunstausstellungen in Dresden oder anderswo oder Atelierbesuche und K&uuml;nstlerpatenschaften. Unter den Besuchern waren viele Lehrer und ehemalige LPG-Mitglieder.</p>
<p><i>Und wie war die Reaktion?</i></p>
<p>Sie kamen mit der Erwartung, was wird Womacka mit seinen Bildern zu der neuen Zeit, zu den neuen Verh&auml;ltnissen und Verlusten sagen? Fragestellungen, Polemik, Warnung &#8211; eine streitbare Sicht auf ihren Bildern zur Vielfalt des individuellen und gesellschaftlichen Lebens &#8211; waren sie von den Malern, Graphikern und Bildhauern der DDR gew&ouml;hnt. Nat&uuml;rlich gab es auch Besucher, die meinten, nun malt Womacka Blumenbilder. Das hatte er &#8211; wie auch seine Verbandskollegen &#8211; schon immer gemacht. Aber die Dresdener Kunstausstellungen h&auml;tten nie Besucherzahlen in Millionengr&ouml;&szlig;e gehabt, wenn Blumenbilder dominiert h&auml;tten. Von den bildenden K&uuml;nstlern wurden produktive Sichtweisen und Urteile auf die Zeit erwartet.</p>
<p><i>Und stellte sich Womacka diesen Erwartungen?</i></p>
<p>Die Besucher nicht zu entt&auml;uschen, sich auch mit seinen Bildern zu den gewendeten gesellschaftlichen Verh&auml;ltnissen zu &auml;u&szlig;ern, war eine enorme Herausforderung f&uuml;r Womacka. Neue Landschaften, Strandbilder, Stadtansichten, Fr&uuml;chte und Stillleben f&uuml;r die Ausstellungen auszuw&auml;hlen, war &uuml;berhaupt kein Problem. Die Frage aller Fragen f&uuml;r Womacka war, womit er im kommenden Jahr bei der n&auml;chsten Ausstellung erneut Farbe bekennen konnte. Damit dies gelingen konnte, entstanden in vielen Tagen und N&auml;chten begleitet von Diskussionen Skizzen, Entw&uuml;rfe, Bilder, die Nachdenklichkeit &uuml;ber Gef&auml;hrdungen und &uuml;ber das Scheitern von Hoffnungen vermitteln. In vielen Varianten gestaltet er z. B. den Stier als ein verletztes, aber nicht erniedrigtes Volk.</p>
<p>Frage: Im vergangenen Jahr wurde vielf&auml;ltig die &Ouml;ffnung der Mauer gefeiert. Spielten seine Bilder in irgendeiner Form eine Rolle?</p>
<p>Nein, ich kenne nicht eins. Weder in einer Ausstellung noch in einer Zeitung.</p>
<p><i>30 Jahre vereintes Land. 10 Jahre davon hat Womacka nicht mehr erlebt. Was hat er verpasst bzw. nicht mehr erlebt?</i></p>
<p>Viel. Da sind einige Ausstellungen, die ihm gewidmet waren, z.B. in Berlin, Eisenh&uuml;ttenstadt, Leuna, Taipei und K&ouml;lpinsee; Letztere mit dem Titel &#8222;Uns bleiben seine Bilder &#8230;&#8220; wurde 2011 er&ouml;ffnet und hatte bis 2018 &uuml;ber 40.000 Besucher. In diesem Jahr wird es eine zweite Ausstellung in K&ouml;lpinsee geben, die von Leihgaben lebt, die Freunde, Sammler und &ouml;ffentliche Einrichtungen zur Verf&uuml;gung stellen. Sie ist von seinem Freundeskreis und dem Strandhotel Seerose dem zehnten Todestag und dem 95. Geburtstag gewidmet.</p>
<p>Womacka ist nach wie vor in den Berliner Museen nicht pr&auml;sent, aber mit seinen baugebundenen Arbeiten erlebbar. Sie stehen alle unter Denkmalschutz: der Brunnen &#8222;V&ouml;lkerfreundschaft&#8220; auf dem Alex, der Bildfries &#8222;Unser Leben&#8220; am Haus des Lehrers und die Metallreliefwand &#8222;Mensch und Raum&#8220; am Haus des Reisens. &Uuml;ber zwei Ereignisse h&auml;tte sich Walter Womacka sicher besonders gefreut. Sein Glasfenster &#8222;Aus der Geschichte der Arbeiterbewegung&#8220; im Amtssitz des Staatsrates der DDR wurde 2012 restauriert. Organisiert und finanziert wurde das ausschlie&szlig;lich mit privaten Mitteln. Federf&uuml;hrend war die Gesellschaft der Freunde und F&ouml;rderer der <i>European School of Management and Technology</i>.</p>
<p><i>Und was war das zweite Ereignis?</i></p>
<p>Sein Freundeskreis rettete sein Wandbild &#8222;Der Mensch das Ma&szlig; aller Dinge&#8220;. 2010 erfolgte die Demontage, bevor das Ministerium f&uuml;r Bauwesen der DDR in der Breiten Stra&szlig;e abgerissen wurde. Nach der Restaurierung durch die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte wurde es 2013 in der Friedrichsgracht an einem Haus der WBM wieder angebracht. &#8222;Der Mensch das Ma&szlig; aller Dinge&#8220; ist eine Botschaft Walter Womackas an alle, die im Land und in Berlin Politik machen und Verantwortung tragen. Sie hat sicher heute eine gr&ouml;&szlig;ere Bedeutung als vor 50 Jahren an ihrem alten Standort.</p>
<p><i>Aber seine Bilder sind in Ausstellungen und Museen des Landes nach wie vor selten zu sehen. </i></p>
<p>Ich glaube, noch muss man da sagen. Der &#8222;Dresdener Bilderstreit&#8220; hat verkrustetes Denken, das wie aus Zeiten des Kalten Krieges &uuml;ber die DDR-Kunst geschmiert wurde, weiter aufgebrochen. Er wurde vom Dresdener Kultur- und Kunstwissenschaftler, Paul Kaiser im September 2017 ausgel&ouml;st.</p>
<p><i>K&ouml;nnen Sie das ein wenig n&auml;her ausf&uuml;hren?</i></p>
<p>Nat&uuml;rlich. Paul Kaiser prangerte u.a. die &#8222;brachiale Geste&#8220; von Hilke Wagner an. Sie war langj&auml;hrige Leiterin des Braunschweiger Kunstvereins und g&auml;nzlich ohne Museumserfahrung. Seit 2014 ist sie Direktorin der Staatlichen Kunstsammlungen Dresdens. Unter ihrer Leitung wurde die Kunst der DDR zwischen 1945 und 1990 aus der Schausammlung ins Depot entsorgt. Die DDR hat es nie gegeben, war damit die Botschaft an die Besucher aus aller Welt.</p>
<p>Als eine Reaktion in dieser Debatte zeigten die Staatlichen Kunstsammlungen Dresdens in der Ausstellung &#8222;Ostdeutsche Malerei und Skulptur 1945-1990&#8220; im Jahre 2018, was sie an DDR-Kunst in ihren Best&auml;nden hat. Im Dezember 2018 wurden die Besucher dieser Ausstellung gefragt, welches der Kunstwerke sie auch langfristig im Albertinum sehen m&ouml;chten. Zugleich wurden sie um eine Begr&uuml;ndung f&uuml;r ihr pers&ouml;nliches Lieblingswerk gebeten. Mehr als 600 Personen nahmen an der Befragung teil. &#8222;Das Ergebnis ist das gleiche wie bei einer Besucherumfrage 1963 bei der F&uuml;nften Deutschen Kunstausstellung&#8220;, musste Hilke Wagner feststellen. &#8222;Platz eins ist &#8222;Am Strand&#8220; von Walter Womacka&#8220;. Darin sehe ich ein Faktum, ein Synonym, dass nicht nur Womackas Bilder zunehmend aus den Depots ins Licht der &Ouml;ffentlichkeit kommen werden.</p>
<p><i>Das Ergebnis der Umfrage ist wirklich beeindruckend. Zu dem Bild gibt es ja auch eine Publikation von Ihnen.</i></p>
<p>Ja, 2012 ver&ouml;ffentlichte ich ein gemeinsam noch mit Walter Womacka geplantes Projekt &#8222;Geschichte und Geschichten zum Bild von Walter Womacka Am Strand&#8220;. In diesem Jahr folgt mit &#8222;Monolog 2020&#8220; eine Erg&auml;nzung zu diesem Heft mit Wissenswertem zu diesem Bild aus den letzten acht Jahren.</p>
<p><i>Und wie bewerten Sie das Ergebnis der Dresdener Umfrage?</i></p>
<p>Ich halte es f&uuml;r sehr nachdenkenswert f&uuml;r alle, die theoretisch und praktisch Kulturpolitik machen. Wenn sich nach &uuml;ber 50 Jahren gravierender gesellschaftlicher Ver&auml;nderungen zeigt, dass Werte im Kunsterlebnis der Menschen stabiler sind als Ansichten und Texte derer, die Kunst erkl&auml;ren und verwalten, muss man sich schon fragen lassen, f&uuml;r wen die K&uuml;nstler ihre Werke schaffen. F&uuml;r eine breite Resonanz der Adressaten oder f&uuml;r die Gunst von Medien und Obligaten. Tatsache ist, man kriegt die Bilder, mit denen Menschen gelebt haben, nicht aus den K&ouml;pfen, indem man sie wegschlie&szlig;t oder ideologisch deformiert.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>
<p><i>Wie meinen Sie das?</i></p>
<p>Nehmen wir ein Beispiel: Nicht irgendwo, sondern in der Zeitung Neues Deutschland, konnte z.B. ein Vielschreiber wie Michael Hametner Ende Januar 2019 die Dresdener Umfrage so bewerten: &#8222;Dagegen sollte niemand nach einer Dauerh&auml;ngung von Walter Womackas &#8222;Junges Paar am Strand&#8220; verlangen. Das Bild ist nicht nur eine ideologische Apotheose, es ist auch &#8211; um noch einmal ein Baselitz-Wort &uuml;ber die DDR-Kunst zu verwenden &#8211; grottenschlecht gemalt. Man betrachte die F&uuml;&szlig;e des jungen Mannes, die hinter dem R&uuml;cken des frisch frisierten M&auml;dchens auftauchen: Da biegen, krempeln, rollen, kr&uuml;mmen sich ihm (dem jungen Mann auf dem Bild) und mir (dem Betrachter) die Zehenn&auml;gel.&#8220; Ich meine, jeder Schreiberling hat das Recht, sein individuelles Kunstverst&auml;ndnis zu artikulieren. Meines Erachtens hat sich hier die Redaktion nicht klug entschieden.</p>
<p><i>Ein Fazit aus Womacka und die Wende, wie w&uuml;rden Sie es ziehen?</i>&nbsp;</p>
<p>Ich w&uuml;rde mich den Worten Walter Womackas im Vorwort zu seinem Buch anschlie&szlig;en. &#8222;Ich bin ein optimistischer Mensch, ja. Und glaube an die Ver&auml;nderbarkeit der Welt. Sie l&auml;sst sich aber nicht in einem Lebensalter grundlegend umgestalten, das war einer unserer Irrt&uuml;mer.&#8220; Schade, dass sein Lebensabend ihm soviel Kraft f&uuml;r seine Ideale abverlangte. Er war ja nicht nur Maler, sondern auch ein K&auml;mpfer f&uuml;r sein Weltbild. Zu seinem 100. Geburtstag wird die Welt wieder anders aussehen. Kluge K&ouml;pfe werden mit ihren Gedanken weiter an Einfluss gewinnen. Solche, wie der Potsdam-M&auml;zen, Hasso Plattner. Womackas Bilder sind vermutlich nicht die Kunst, die er liebt. Aber auf Womacka trifft auch zu, was Plattner im Tagesspiegel am 21. Februar 2020 auf die Frage antwortet: &#8222;Soll Kunst nur als Kunst gesehen werden?&#8220; &#8222;Ja, bei den DDR-Malern st&ouml;rt mich nicht, wenn da einer Parteimitglied war. Ich finde es sowieso unversch&auml;mt, die Leute, die politisch engagiert waren in der DDR, aber nichts falsch gemacht haben, zu diskriminieren, w&auml;hrend in der Bundesrepublik Kanzler, Ministerpr&auml;sidenten und andere Gr&ouml;&szlig;en eine Vergangenheit hatten.&#8220;</p>
<p>Ich bin mir sicher: 2025, zum 100. Geburtstag von Walter Womacka, werden sich kluge K&ouml;pfe finden, die seine Bilder, verbunden mit dem humanistischen Geist seiner Zeit und seines Schaffens, nicht nur in einer Ausstellung erlebbar machen werden.</p>
<p><i>Vielen Dank.</i></p>
<p><i>Das Gespr&auml;ch f&uuml;hrte Herbert Mandelartz</i></p>
<p><b>Dr. FRITZ B&Ouml;HME&nbsp;&nbsp; </b><i>wurde 1937 in Dresden geboren. Sein Vater war Eisenbahner, seine Mutter Hausfrau. Nach seiner Ausbildung und Besch&auml;ftigung als Werkzeugmacher war er ab 1957 Leiter des Kulturzentrums der Deutschen Reichsbahn in Dresden und Sekret&auml;r der FDJ Stadtleitung Dresden. Ab 1965 war er Stadtrat in Dresden f&uuml;r die Bereiche Jugend, Sport, Kultur und Internationale Beziehungen. 1970 schloss er ein Fernstudium als Diplom-Kulturwissenschaftler an der Karl-Marx-Universit&auml;t Leipzig ab. Von 1973 bis 1977 war er Aspirant an der Akademie f&uuml;r Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED. Ab 1977 war er Mitarbeiter der Abteilung Kultur des ZK der SED, sp&auml;ter der PDS. Von 1991 bis 2015 arbeitete er als selbst&auml;ndiger Werbeagent.</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/der-mensch-das-mass-aller-dinge/">Der Mensch, das Maß aller Dinge</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Über Literatur aus dem Osten, die Kartoffelkantante und Kafka*</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Oct 2020 13:23:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 75-87 Fels mit Feinsinn Es gibt intelligenteste Formen der Rache. Da kommt einer, Ende der siebziger Jahre, ins Mahlwerk eines Parteiverfahrens an der Berliner-Humboldt-Universität und in den Ruch des „Konterrevolutionären“, weil er den Dichter Heiner Müller preist – und Jahrzehnte später ist just er der forschende, findende, fundierte, kurz: [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 75-87</p>
<p><i>Fels mit Feinsinn<br />
Es gibt intelligenteste Formen der Rache. Da kommt einer, Ende der siebziger Jahre, ins Mahlwerk eines Parteiverfahrens an der Berliner-Humboldt-Universität und in den Ruch des „Konterrevolutionären“, weil er den Dichter Heiner Müller preist – und Jahrzehnte später ist just er der forschende, findende, fundierte, kurz: brillanter Herausgeber der Heiner-Müller-Gesamtausgabe im Suhrkamp Verlag: Germanist Frank Hörnigk (1944-2016).<br />
Er schrieb ein Buch über den legendär proletarischen Schauspieler Erwin Geschonneck. „Eine deutsche Biografie“. Ein Buch über die schöne schwere Arbeit, mittels Kunst eine Hoffnung zu schüren: Die profitablen Pläne zur Steigerung des sozialen, gesellschaftlichen Unglücks auf der Welt könnten durch eine neue Gesellschaftsidee erfolgreich behindert werden. Kunst als „Provokation der wirklichen Verhältnisse“ &#8211; so schrieb er in einem Text, gemeinsam mit seiner Frau Therese Hörnigk, ebenfalls Germanistin, viele Jahre Leiterin des Literaturforums im Brecht-Haus. Rebellion also „gegen die alten Gewissheiten, die eigenen wie die fremden“. Also gegen „festschreibende Aufklärungsmodelle“. Aber auch gegen falsche neue Götter – Zuversicht bezog der Sozialist Hörnigk aus der Wahrscheinlichkeit, dass der Kapitalismus an seiner „aufs Käufliche reduzierten Utopie ersticken“ werde.<br />
Jahrzehnte war Hörnigk Lehrer an der Humboldt-Universität, war Forschungsdirektor, Dekan, musste sich, als alles Westen geworden war, auf seine eigene Stelle neu bewerben, wurde für fünf Jahre eingestellt, „allerdings mit der unverschämten Begründung, man sei sich nicht sicher, ob ich tatsächlich auf dem Boden des Grundgesetzes stehe“. Erst neun Jahre nach dem Mauerfall wird Hörnigk – „entfristet“. Das Vokabular der Anmaßung.<br />
Dieser Wissenschaftler, dieser Deutungsenthusiast, gelernter Stahlwerker, wirkte kraftvoll, ein Typ zwischen Seewolf und Bergsteiger, weißer Bart, weißes Haar, verwegen und vergeistigt zugleich. Fels mit Feinsinn.</i></p>
<p><em>PAUL WERNER WAGNER: Frank Hörnigk hat &#8211; was für seine und meine Generation nicht so selten ist &#8211; auch Erfahrungen in der Produktion gesammelt. Er hat nämlich neben seinem Abitur eine Berufsausbildung absolviert &#8211; und also die Arbeiterklasse hautnah kennengelernt, im Stahl- und Walzwerk Riesa. Und: Frank Hörnigk war mein Dozent, während meines Fernstudiums der Kultur- und Literaturwissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er hat DDR-Literatur mit Schwerpunkt Gegenwartsdramatik gelehrt. Er war ein sehr inspirierender Dozent &#8211; in einer Lebendigkeit und vor allen Dingen mit einer Offenheit, dass es einem als Student eine Freude war.</em></p>
<p><em>Wenn wir über DDR-Literatur reden, sollten wir zunächst über das Jahr 1945 reden. Für die einen war diese Niederlage des faschistischen Deutschlands eine Kapitulation, für andere bedeutete es Befreiung. Auf jeden Fall leitet dieses Jahr eine Neuaufteilung des bisherigen Landes ein. Zunächst entstehen drei westliche und eine sowjetische Besatzungszone. Was war das Besondere am literarischen Aufschwung in der sowjetischen Zone? Welche Schriftsteller aus dem Exil gehen bewusst ins Gebiet der späteren DDR, aus klaren politischen Gründen? Welche Rolle spielen andere Motive?</em></p>
<p><strong>Frank Hörnigk</strong>: Ich gestehe zunächst, ich bin einigermaßen berührt und sehr glücklich, dass so viele hier, in diesem schönen Raum, zusammengekommen sind. Es ist fast wie eine Vorlesung. Also, normalerweise stellt man sich als Dozent jetzt hin und rennt mit dem Mikrofon ein bisschen durch die Gänge &#8211; und erzählt was &#8230; Aber zu deiner Frage: Sie ist geradezu weichenstellend für eine ganze geschichtliche Epoche. 1945 kommt, so könnte man sagen, eine Literatur zurück nach Deutschland. Oder sie tritt wieder auf. Oder sie versteckt sich endgültig. Oder sie flieht aufs Neue. Alle diese Möglichkeiten werden real. Es ist eine ganz und gar ungenaue, verschwommene Situation damals, die freilich bald schon programmatisch beschrieben werden wird &#8211; aber so klar, wie sie es gar nicht war. Es kommt zu Beschreibungen, die sich im Osten sehr von den westlichen Interpretationen unterscheiden werden.</p>
<p><em>Immer im Nachhinein scheint alles eindeutig und schlüssig abgelaufen zu sein. Die Unlogik der Geschichte löst sich auf in der Logik der Geschichtsschreibung.</em></p>
<p>Ja, so ist es oft. Ich will zuerst vom Osten sprechen. Im Osten gab es jedenfalls keine Stunde null im Selbstverständnis der hierher zurückkommenden Autoren. Die Literatur dieser Leute war zum Teil weit gereist. Die wesentlichen Stimmen kamen aus dem Exil, wohin die Autoren aus politischen oder sogenannten rassischen Gründen verbannt worden waren. Jedenfalls kamen in den ersten Jahren nach dem Krieg große deutsche Dichter, wenn sie denn überhaupt nach Deutschland zurückkehrten, vorrangig in die Ostzone. Und zwar nicht nur, weil sie Kommunisten oder Marxisten waren, sondern auch, weil sie wussten oder zumindest spürten, dass sie in der Noch-nicht-Bundesrepublik keinesfalls erwartet wurden. Ja, es gab in den Westzonen eine große Reserviertheit gegenüber diesem politischen und literarischen Exil. Das hatte zum Teil ganz vordergründige ökonomische Gründe. Arnold Zweig zum Beispiel. Er hatte in Berlin-Dahlem ein Haus, das er wiederhaben wollte. Aber er kriegte es nicht wieder. So ging er in den Osten, und so tat sich ein komplexes Feld auf von materiellen Interessen und politischen Erwartungen, oder umgekehrt gesagt: von politischen Interessen und materiellen Erwartungen.</p>
<p><em>Überzeugung ist niemals nur alles.</em></p>
<p>Zur Wahrheit gehört: Im Osten wurden Leute auch gekauft. Zum Beispiel Brecht oder der erwähnte Arnold Zweig. Bestimmte Autoren wären nicht ohne Weiteres in die Ostzone gegangen, wenn man ihnen nach so langer Leidenszeit des Verstummens nicht großzügige editorische Angebote gemacht hätte. Das war für viele doch eine gewaltige Chance: sich endlich wieder gedruckt zu sehen und, wenn man so will, in einer Atmosphäre großer Pädagogik wieder Sprache vermitteln zu können.</p>
<p><em>Pädagogik?</em></p>
<p>Ja, für ein einheitliches, gesamtdeutsches, demokratisches Land! Genau diese Chance aber eröffnete auch das Konfliktfeld für spätere Debatten: Wie etwa verbindet sich das Neue mit den Traditionsbegriffen deutscher Literatur vor dem Krieg?</p>
<p><em>Es ist die Frage: Wie vollziehen sich Übernahmen und Zäsuren?</em></p>
<p>Ja. Das war genau der Punkt, an dem die Gründungsmythen der beiden deutschen Literaturen nach 1945 ihre auseinanderstrebenden Anfänge nahmen. Wie dieses Erbe jeweils verwaltet und entworfen, wie es fruchtbar gemacht und auch verschenkt wurde, ist eine andere Frage. Aber wenn wir über die Ausgangssituation reden, dann ist das im Osten sehr vernehmlich ein Plädoyer für eine Literatur, die von Grund auf anders sein wollte, um Anna Seghers zu zitieren – eine Literatur, die sich befreien wollte vom Benutztwerden für falschen Patriotismus. Anfang der sechziger Jahre, kurz vor seinem Tod, hat Hanns Eisler in Gesprächen mit Hans Bunge, unter dem Titel „Fragen Sie mehr über Brecht“ veröffentlicht, daran erinnert, wie nach dem Krieg, unmittelbar nach der Rückkehr aus den USA, eine Vorstellung von engagierter Literatur und engagierter Musik aussah. Es sei Brecht und ihm um unmittelbare gesellschaftspolitische Wirkung gegangen, also: In einem Moment, da es ums Einbringen und die Sicherung der Kartoffelernte ginge, sei es logisch und sinnvoll, weil lehrreich gewesen, eine „Kartoffelkantate“ zu schreiben. Das war sie: die Ästhetik der Erziehung! Es ist dies, von heute aus gesehen, ein rührendes, aber ästhetisch nicht unproblematisches Konzept. Darüber hat Eisler – im Nachhinein – keineswegs nur selbstironisch gesprochen. Denn es war doch auch das durchaus ernstzunehmende, unerschrockene Engagement für eine Kunst, die verständlich sein wollte, die unmittelbar benutzbar sein sollte, auch für die Erhöhung der Leistungen in der Produktion. Dass Eisler damit – für gewissermaßen effiziente Wirksamkeit – einen hohen künstlerischen Preis zahlte, er, der schon in den zwanziger Jahren zur europäischen Avantgarde gehört hatte &#8230;</p>
<p><em>&#8230; und sich nun gewissermaßen selber reduzierte für Propaganda &#8230;</em></p>
<p>&#8230; traurig, ja. Und dennoch ist es nicht nur zum Lachen. Denn das Beispiel der „Kartoffelkantate“ ist ein fast naiv anmutendes Zeichen des ehrlichen Engagements.</p>
<p><em>Es ist Zuarbeit für ein weltneues Gründungsmodell.</em></p>
<p>Ja, es soll gesellschaftlich etwas verändert werden, und wir Künstler müssen dabei sein.</p>
<p><em>Für westliche Vorstellungen von moderner Kunst &#8211; einfach unvorstellbar?</em></p>
<p>Ja, aber es gab auch gute Gründe, das unvorstellbar zu finden. Es ist doch keineswegs ausgemacht, dass in der Preisgabe eines hohen ästhetischen Anspruchs zugunsten gesellschaftlicher Einflussnahme nicht auch etwas sehr Problematisches begründet wurde.</p>
<p><em>Schließlich wird der Begriff „DDR-Literatur“ eingeführt &#8211; Chance und Verengung gleichermaßen?</em></p>
<p>Der Begriff gilt bis etwa Ende der sechziger Jahre, bis in die späte Ulbricht-Ära hinein. Es ist die programmatisch vorgegebenen Vorstellung von einer deutschen Nationalliteratur der DDR. Eine Repräsentationsvorstellung. Brecht sagte 1956, in seiner Rede auf dem 4. Schriftstellerkongress, dieser Kongress finde in dem Teil Deutschlands statt, in dem der Kampf um eine bessere zukünftige Gesellschaft im Interesse ganz Deutschlands geführt werde.</p>
<p><em>Ganz Deutschlands &#8230; Das klingt, als habe sich Brecht nicht im engen Sinne als DDR-Autor begriffen.</em></p>
<p>Stimmt. Als solcher hat er sich in einem engeren, in einem einengenden Sinne nie empfunden, Becher übrigens ebenso wenig. Bei diesen Großen gab es immer eine Option auf eine deutsche Nationalliteratur. Selbst der grotesk wirkende Propagandaspruch Ulbrichts – das, was die deutschen Imperialisten geteilt hätten, würde die deutsche Arbeiterklasse wieder einen – geht auf einen Nationenbegriff zurück, der im Osten den Anspruch erhob, für ganz Deutschland zu sprechen. Es ist in einer merkwürdigen Projektion, in den fünfziger Jahren, das Gegenmodell zum Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik.</p>
<p><em>Ab wann gab es DDR-Literatur institutionell?</em></p>
<p>Als Lehrstuhl?</p>
<p><em>Zum Beispiel.</em></p>
<p>Ab 1972. Also, alle Leute, die in den sechziger Jahren Germanistik studierten, hatten als Fach deutsche Gegenwartsliteratur nach 1945, das schloss Heinrich Böll genauso ein wie Erwin Strittmatter &#8211; natürlich mit einer deutlichen Option für eine sozialistische fortschrittliche Literatur, zu der aber zum Beispiel auch Böll gezählt wurde.</p>
<p><em>Wie war das denn unmittelbar vor Gründung der DDR?</em></p>
<p>Auf dem ersten gesamtdeutschen Schriftstellerkongress 1947 gab es eine ganz deutliche, programmatisch offene Orientierung der gerade gegründeten SED darauf, dass Literatur zur Stärkung des ersten Zwei-Jahr-Plans innerhalb der Ostzone beizutragen habe. Das hat ein bisschen mit Hanns Eisler und seiner schon erwähnten „Kartoffelkantate“ zu tun. Also mit der Vorstellung von Pädagogisierung und Erziehungsfunktion der Literatur. Wir kommen, so lautete die These, aus Verhältnissen und Biografien, durch die wir legitimiert sind, die durch den Faschismus verirrten Leute neu zu orientieren, neu zu justieren – also diese Erziehungsfunktion spielte eine große Rolle. Die Anknüpfungspunkte im Osten lagen interessanterweise ausdrücklich bei der klassischen deutschen bürgerlichen Literatur. Anders als in den Westzonen. Zum Beispiel die Reden zum Goethe-Jubiläum 1949, die Thomas Mann in Frankfurt am Main und in Weimar hielt: Sie spielten in Frankfurt kaum eine Rolle. Im Osten aber hatten sie eine geradezu kanonische Bedeutung. Natürlich hat die SED einiges getan, um dieser Rede einen großen Resonanzboden zu verschaffen – aber das, was Mann dort sagte, kam einer Orientierung auf klassische bürgerliche Vorstellungen entgegen. Es ist ja auch kein Zufall gewesen, dass am Deutschen Theater 1946 die Spielzeit mit „Nathan der Weise“ begonnen hatte. Die Ringparabel! Die haben alle älteren, in der DDR sozialisierten Leute nicht vergessen! Das wurde uns regelrecht eingebläut – und das war durchaus in Ordnung!</p>
<p><em>Aber das Anknüpfen an bürgerliche Literatur &#8230;</em></p>
<p>Ich ahne, was du sagen willst. In der Tat: Es war nicht so reibungslos, wie es klingt. Denn das Konzept der Öffnung schloss die Ausgrenzung all dessen ein, was nicht in den Kanon klassischer deutscher Literatur passte.</p>
<p><em>Zum Beispiel die Romantik?</em></p>
<p>Ja, die war vor dem Hintergrund dieser Entscheidung jahrzehntelang nicht nur verpönt, sondern sie wurde als eine dekadente, zutiefst bürgerlich problematische, auf Abseitigkeit gegründete Kunstperiode betrachtet. Und abgelehnt!</p>
<p><em>Gelehrt, aber verachtet.</em></p>
<p>Natürlich haben wir die Romantik an der Universität gelesen! Aber sie stand unter dem Diktum, eine Krankheit zu sein – wie Goethe das in die Welt gesetzt hat. Seine Auffassung ist auf fatale Weise politisch instrumentalisiert worden. Diese Polemik ging ja, bitte schön, bis zum eleganten Peter Hacks. Zu dessen Hinterlassenschaften der Eindruck gehört, die Romantik sei eine große Katastrophe gewesen.</p>
<p><em>Und außer der Romantik?</em></p>
<p>Aus meiner Perspektive, also einer Perspektive des großen, vorurteilsfreien Interesses an der Moderne, war die begleitende Tendenz im Osten, die gesamte klassische Moderne des 20. Jahrhunderts zu selektieren und herauszunehmen aus dem Kanon, von Kafka bis Joyce. Also alles, was auch das Leid und die Geworfenheit des Individuums im 20. Jahrhundert vor Augen führte. Das wurde editorisch nicht nur sehr nachlässig behandelt, sondern geradezu zum Feindbild stilisiert. In der Literatur, auf dem Theater, in der bildenden Kunst. Die Verweigerung der Moderne, der ideologische Kampf gegen sie – das ist eine der schlimmsten Verarmungsmomente sozialistischer Kulturpolitik. Dass es dennoch eine Rezeption dieser Moderne gab und sie die Kunst der DDR bereicherte, das sagt etwas aus über den Reichtum und über die Potenziale und die Widerstandskräfte dieser ostdeutschen Literatur. Dafür stehen Namen wie Heiner Müller oder Christa Wolf oder Sarah Kirsch und Rainer Kirsch. Oder der leise Gert Neumann, gewissermaßen ein Fortsetzer von Kafka. Also: immer diese Gleichzeitigkeit: Ideologische Vorgabe und zugleich subversive kritische Kunst.</p>
<p><em>In den fünfziger Jahren treten Autoren auf – Johannes Bobrowski, Erwin Strittmatter, Franz Fühmann -, die kommen aus der Erfahrung des Krieges. Sie versuchen, das schriftstellerisch zu verarbeiten. Sie empfinden, wie etwa Bobrowski, den Heimatverlust. Sind die Arbeiten dieser Autoren dennoch erste originäre Zeugnisse von spezifischer, also DDR-Literatur?</em></p>
<p>Ich weiß es nicht genau. Ich zögere. Die Schriftsteller, die du jetzt genannt hast &#8211; wenn sie noch befragbar wären, würden sie es dir nicht bestätigen. Davon bin ich überzeugt. Also: Ich maße mir kein Urteil an. Der späte Franz Fühmann hat die Jahre noch erlebt, die Bobrowski nicht mehr hatte, und er ist immer stärker in Konflikte gekommen mit der DDR. Ich glaube, ich darf das sagen: Es ist einer der größten Schriftsteller, die ich in diesem Raum der DDR-Literatur erlebt habe.</p>
<p><em>Du sagst: Raum der DDR-Literatur &#8211; das klingt wie eine bewusste Umgehung des Begriffs „DDR-Schriftsteller“.</em></p>
<p>Er war ein Mann, der einen so weiten Horizont poetischer Sensibilität und Reflektion besaß, dass die Begrenzung auf DDR geradezu absurd erscheint. Andererseits aber wird er – bis heute – im internationalen Kontext weit weniger wahrgenommen als andere. Also: Fühmann ist DDR-Autor – und nicht DDR-Autor. Spätestens Anfang der siebziger Jahre haben die klügsten Kollegen, Freunde und Leser in der Bundesrepublik und in Westeuropa begriffen, dass es hinter dem Eisernen Vorhang, im Osten Deutschlands, eine Literatur gab, die keinesfalls nur als Arbeit im Staatsdienst reflektiert werden durfte. Natürlich war das Interesse im Westen immer auch darauf gerichtet, Zeichen der Dissidenz zu entdecken. Aber das Interesse an Christa Wolf beispielsweise offenbarte mehr: Leserinnen und Leser in der Bundesrepublik, jene Studenten zum Beispiel, die zu Hunderten in ihre Frankfurter Vorlesung zur „Kassandra“ kamen, Anfang der achtziger Jahre – sie nahmen diese Schriftstellerin als eine Autorin wahr, in deren Werk sie das Eigene entdeckten.</p>
<p><em>Weltliteratur?</em></p>
<p>Klingt anmaßend. Aber warum eigentlich nicht. Ja, wir reden von einer international relevanten künstlerischen Dimension. Die Literatur der DDR ist 1990 nicht beigetreten, und sie ist auch nicht abgewickelt. Sie ist da, wo sie gelesen wird. Und sie wird gelesen.</p>
<p><em>Wenn wir uns Schriftsteller in der DDR anschauen, die eine hohe literarische Qualität besaßen, so bleibt doch der Eindruck, dass sich alle sehr gerieben haben. Angetreten mit Hoffnung, geendigt mit Enttäuschung.</em></p>
<p>Die DDR ging in eine Falle, die sie sich selber gelegt hat: Es ging um Anspruch. Sturm und Drang zum Beispiel, das waren Anspruchshelden. Das waren Leute, die sich durchsetzen wollten. Sie sind gescheitert. Es waren die jungen Typen, an denen man sich orientieren wollte, wie das Ulrich Plenzdorf dann mit den „Neuen Leiden des jungen W.“ vorgegeben hat. Die Anspruchshaltung wuchs, war gewollt – und wirkte zugleich als etwas Unerträgliches für die herrschende Politik. Denn: Jemand, der heraustrat aus dem vorgegebenen Raum erlaubter Diskurse, war für sie ein Störfall. So besaß kritische Literatur ein immanent subversives Moment – im Überschreiten von vorgegebenen Begrenzungen. Das war also Chance und Gefahr, und dort, wo das Ich nicht nur aufging in einem allgemeinen einstimmigen Chor irgendwelcher Kollektive, entstand Bedeutendes. Insofern geriet die Orientierung auf eine Utopie immer auch, wenn man so will, zu einer höchstgefährlichen Geschichte. Gute Autoren und ihre klugen Leser haben ernst genommen, was die Gesellschaft ideologisch proklamierte – und das hat die Gesellschaft nicht ausgehalten.</p>
<p><em>Das genau war diese Falle, die sich das System selber stellte und die du beschrieben hast: Die Gesellschaft schreibt sich etwas auf die Fahnen &#8211; will und kann es aber gar nicht realisieren mit den Leuten, die dafür ihren Eigensinn entwickeln.</em></p>
<p>Ja, das ist der Grunddissens gewesen, immer stärker werdend, bis junge Leute in den achtziger Jahren die propagierten Utopien gänzlich abgeschrieben hatten. Bei Brecht heißt es nach dem 17. Juni 1953, die Berührung zwischen den Arbeitern und dem Staat sei die Berührung eines Faustschlags gewesen. Aber immerhin, sagt er: Es ist eine Berührung. Die Gesellschaft könnte daraus lernen. Das war seine Hoffnung. Sie hat nicht daraus gelernt. Für die Jungen, Jahrzehnte später, war solche Berührung mit der Gesellschaft nicht mehr relevant. Sie haben sich nicht mehr interessiert. Das war die Abschiednahme von einem ursprünglichen Credo des Engagements.</p>
<p><em>Nach den Utopien zu fragen, das war für die Generation der Alten, die aus dem Exil kamen, och eine völlig andere Frage.</em></p>
<p>Also Anna Seghers und Christa Wolf sind unter diesem Aspekt nicht zusammenzudenken. Die eine ist zurückgekommen und glaubte lange, jetzt endlich dort zu sein, wo ihre Träume des Exils hätten gedeihen  können. Es war dann im Lebens- und Energieraum dieser Generation keine Kraft mehr da, das noch mal infrage zu stellen. Das änderte sich in den folgenden Generationen – erst mählich, dann immer abrupter und konsequenter.</p>
<p><em>Wenn wir über Literatur sprechen, müssen wir natürlich auch die Rahmenbedingungen bedenken: die Enthüllungen der Verbrechen Stalins, mit der die DDR-Führung nur sehr, sehr schwer umgehen konnte; in Ungarn der Volksaufstand und dessen Niederschlagung. In der DDR die Verhaftung von Leuten, die Reformen angemahnt hatten – Walter Janka, Wolfgang Harich; später das Vorgehen gegen Ernst Bloch in Leipzig. Das nahm viel von Freiheit und Hoffnung.</em></p>
<p>Zweifellos. Ich bin allerdings skeptisch bei der zum Klischee gewordenen Hin-und-Her- Kommentierung all dieser Vorgänge: mal Tauwetter, mal Vereisung, dann wieder Tauwetter, dann wieder Vereisung. Ich halte davon wirklich nicht viel. Der Machtanspruch der Kommunistischen Partei in der Sowjetunion und der Parteien in den anderen sozialistischen Ländern war und blieb immer ein absoluter. Er diktierte die Taktik, nichts sonst. Auch jedes sogenannte Tauwetter blieb eine Methode zum Erhalt des absoluten Machtanspruchs. Darauf hat sich jede Kunst  einlassen müssen und hat sich eingelassen. Also jedenfalls viele Jahre. Ich behaupte nachdrücklich: Literatur und Kunst in der DDR hatten zu keinem Zeitpunkt einen wirklich autonomen Stellenwert in der Gesellschaft. „Tauwetter“ war immer dann möglich, wenn es kompensatorisch günstig war, die Leine mal lang laufen zu lassen. Heute wird in der Bewertung gern Grobheit praktiziert: Es gab entweder Opposition oder Anpassung. Punkt. Die meisten wollen natürlich Oppositionelle gewesen sein. Das kann man verstehen – aber die Wenigsten waren es wirklich. Diese Wenigen aber sind wichtig. Denn große Kunst entstand nicht als Betriebsunfall, weil mal irgendein Lektor nicht hingeguckt hat oder am Theater gepennt wurde. Es gab kritisches Denken, Mut, Anstand, zähes Bemühen, den Raum zu öffnen. Warum? Um die Gesellschaft zu reformieren, zu erweitern, sie zu emanzipieren. Vielleicht kann man sagen. Unsere – jedenfalls meine – Illusion bestand darin, an diese Reformierbarkeit zu glauben, und zwar innerhalb der gesellschaftlichen Struktur. Diese Illusion wurde 1989 Hoffnung – und schnell historisch.</p>
<p><em>Kommen wir vielleicht noch auf einen anderen Aspekt. Er wird von manchen so ein bisschen belächelt. Es geht um die erste Bitterfelder Konferenz 1959, nicht weit von hier fand sie im Kulturpalast statt. Der Mitteldeutsche Verlag war der Organisator, und Walter Ulbricht hat das instrumentalisiert oder instrumentalisieren lassen. Es gab auf dieser Konferenz die Verkündung des sogenannten Bitterfelder Weges: Einerseits sollten die Schriftsteller die Produktion kennenlernen, sollten möglichst mitarbeiten, um die realen Probleme für ihre Literatur nutzbar machen zu können. Und andererseits ging es um den gebildeten Arbeiter, er sollte mit Kultur konfrontiert werden, daran wachsen und selber gestaltend aktiv werden: „Greif zur Feder, Kumpel!“ hieß das Programm – die Losung stammte von Schriftsteller Werner Bräunig. Wie ist das heute zu betrachten?</em></p>
<p>Lacht. Na, jedenfalls differenziert. Werner Bräunig ist ein tragisches Opfer der Kulturpolitik der DDR. Ich würde nicht sagen, er sei vom Stalinismus in den Tod getrieben worden – für solch einen ideologischen Kurzschluss sind die Dinge des Lebens zu kompliziert, es gibt keine einfachen Wahrheiten. Aber die Art und Weise, wie Bräunig mit seinem großen Romanprojekt „Rummelplatz“ zum Gegenstand schlimmster demagogischer Übergriffe wurde, das ist schon entsetzlich. Es gibt einen Mitschnitt des 11. Plenums des Zentralkomitees der SED Ende 1965, das später „Kahlschlag-Plenum“ genannt wurde, und dort wurde Bräunig – in dessen Abwesenheit! – zum Objekt einer aufgeladenen Hetzkampagne, lauthals angeführt von Ulbricht und dem Politbüro. Die Vorwürfe: Verleumdung der Arbeiterklasse, Verleumdung der Sowjetunion, Verleumdung der Partei und so weiter und so weiter. Also alles, was man auf literarischem Felde nur verbrechen konnte, hatte Werner Bräunig angeblich verbrochen. Man kann in diesem Tondokument die damals noch sehr junge Christa Wolf mit zitternder Stimme hören, wie sie sich einsetzt für den Freund Bräunig. Das ist ein Dokument höchsten Respekts, und zwar in einem Spagat: einerseits noch immer diese Gesellschaft zu verteidigen, ihr immer noch verpflichtet zu sein, aber zugleich entschieden für diesen Freund und für diese Literatur einer sich befreienden Ästhetik einzutreten. Ein grandioses Beispiel für quälend widersprüchliche Erfahrung.</p>
<p><em>Bitterfeld ist Teil eines DDR-Aburteils geworden.</em></p>
<p>Ja, bis zur Witznummer. Keiner wollte später mehr erinnert werden an – jetzt sag ich ein großes Wort – die Programmatik einer Kulturrevolution. Es war eine große Illusion, aber sie war doch schön: diese Vorstellung, dass die Leute an den Maschinen Literaturkundige werden und selber schreiben, malen, filmen. Es war eine rührende Vorstellung, die Marx&#8217;sche Vorstellung von Kommunismus. Das ist niemals eingelöst worden und konnte nicht eingelöst werden. Und ich weiß auch nicht, ob es unbedingt notwendig ist, dass alle Leute gleichermaßen malen und schreiben können. Aber diese Malzirkel und Keramikzirkel und diese Zirkel lesender und schreibender Arbeiter bis Ende der achtziger Jahre – ist das so verdammenswert. Wer das niederspottet, ist herzlos.</p>
<p><em>Nach dem Mauerbau wurde in der DDR auch ein neues ökonomisches System versucht. Das ist wahrscheinlich die kreativste Phase Ulbrichts gewesen. Dieses System scheiterte – wohl auch, weil nach Chruschtschows Ablösung Breschnew nichts von diesen Dingen förderte. Aber in dieser Zeit beginnt die Ära von Christa Wolf, Heiner Müller, Brigitte Reimann: Plötzlich entsteht eine Literatur, bei der Leser mehr denn je das Gefühl haben: Das geht mich an, das ist mir nah. Der Schriftsteller als Seelsorger und Lebensratgeber. Damit waren Autoren doch wohl auch sehr überfordert.</em></p>
<p>Das ist eine schöne, komplexe Fragestellung. Ja, es entstanden Bücher als Beleg einer explodierenden Subjektivität. Das ist mein Begriff. Es sind große Texte der Selbstbehauptung, häufig noch in der Hoffnung, Utopie sei einlösbar im herrschenden gesellschaftlichen Raum. Wir besaßen Texte, an denen wir uns reiben konnten und auch reiben mussten. Aber so entstand die Möglichkeit, mit literarischen Texten Debatten zu führen, die so nirgendwo anderes stattfinden konnten.</p>
<p><em>Vielleicht kommen wir noch mal auf die Arbeitsbedingungen von Schriftstellern: Stichwort Zensur.</em></p>
<p>Man lese „Werktage“, die Tagebücher von Volker Braun. Was für eine trostlose Provinz. Was für eine Verschwendung von Energien. Was für eine Trauerarbeit. Was für eine Lächerlichkeit. Es gibt ein Gedicht von Braun. Das assoziiert einen Besuch bei Kurt Hager. Es ist ein sehr autobiografisches Gedicht. Also, Braun geht wegen eines Lyrikbandes wieder mal zu Hager, dem Politbüromitglied. Das Gedicht offenbart ein zunächst sehr freundschaftliches Gespräch mit Schulterklopfen und „Wie geht&#8217;s denn, Volker?“, und das lyrische Subjekt, Volker Braun, wird erkennbar immer kleiner. Er geht aus dem Zimmer und fühlt sich wie eine Laus. Das ist das letzte Wort in dem Gedicht. Und die offizielle Reaktion: Wegen des Begriffs „Laus“ könne das Gedicht nicht erscheinen. Braun wendet einen trostlosen Trick an, er ändert in „Maus“. Das geht durch. Welch eine Trostlosigkeit! Das muss in aller Schärfe und notwendigen Klarheit gesagt werden. Ich habe die Werke Arnold Zweigs herausgegeben, ich weiß also: Es ist kaum nachvollziehbar, auf welche Weise dieser große Schriftsteller bereit war, in seine eigenen Texte einzugreifen, etwa um nicht genehme Namen wie Trotzki herauszureißen. Das wurde ihm abverlangt, er willigte ein. Der arme Zweig. In der nächsten Generation war das dann schon anders. Heiner Müller kam als Weltautor zurück aus dem Westen und ist dann in der DDR veröffentlicht worden, weil der Staat nunmehr fürchtete, sich durch Verbote lächerlich zu machen. Aber jahrelang war er verboten – welch ein Trauerspiel. Ein trostloses Kapitel einer reglementierenden, autoritären Politik. Deshalb: Was für ein Tag, da die Leute in der DDR endlich „Die Ästhetik des Widerstandes“ von Peter Weiss lesen konnten! In einer DDR-Ausgabe! Plötzlich ist da zu lesen, dass Kafka ein proletarischer Autor sei. Was für eine wunderbare Idee, dieses Buch herauszubringen. Welch ein schöner hoher Anspruch an ein proletarisches Lesepublikum! Große Kunst muss man auch als Überforderung annehmen und zu ergründen suchen. Es war ein Ereignis, nunmehr zu wissen: Ich kann jetzt anders über Kafka reden als vorher. Die Reglementierung des Denkens war ein Beitrag zum Untergang dieser Gesellschaft im Osten. Das war reaktionär. Die Emanzipation der Menschen ist auch ein Prozess ihrer Befreiung von solchem Diktat.</p>
<p><em>1976 erfolgt die Biermann-Ausbürgerung. Künstler schreiben eine Petition: Das Politbüro möge sich das noch mal überlegen. Nach jenem verhängnisvollen 11. Plenum 1965 zogen sich Künstler vorwiegend zurück – jetzt aber reagieren sie anders, sie gehen weg!</em></p>
<p>Wichtige Autoren hatten den Schritt in eine Öffentlichkeit gewagt war, die nicht mehr einseitig kontrollierbar war durch östliche Medien. Das war ein Tabubruch. Das war, um in der Sprache der Politik zu reden; die Bildung einer konterrevolutionären Plattform. Das wurde in den dreißiger Jahren in Moskau mit Erschießen geahndet. Ob der Künstler Wolf Biermann als Person diesen Tabubruch rechtfertigte, ist eine andere Frage. Das will ich jetzt nicht diskutieren. Aber es war doch ein Problem der Würde und der politischen Kultur – sowas durfte doch kein deutscher Staat machen, nach den Erfahrungen der jüngsten Geschichte Deutschlands. Ja, die DDR hätte das nicht machen dürfen. Aber welche naive Vorstellung, zu glauben, dass das Politbüro eine einmal getroffene Entscheidung, überdenken könnte. Hinter dieser Hoffnung steckt – wenn man ganz kühl draufblickt – die Mythisierung der eigenen Rolle als Schriftsteller. Man glaubte, ein politisches Subjekt zu sein. Die Politik jedoch zuckte nicht mal. Das ist ein vernichtendes Urteil über die Politik, aber das Ganze zeigt auch die Machtlosigkeit der Künstler. Fazit: Es gibt irgendwann keine Eingriffsmöglichkeiten innerhalb eines so rigide von oben nach unten organisierten Systems. Solche Erkenntnis tut weh.</p>
<p><em>Du hast mit Freunden an Sarah Kirsch einen Brief geschrieben: „Bleib doch hier.“</em></p>
<p>Ja, ganz naiv.</p>
<p><em>Sarah Kirsch ging. Christa und Gerhard Wolf blieben.</em></p>
<p>Christa Wolf hat mal vom Bund der Glücklichen gesprochen – als einer imaginären Beziehung von Schreibenden und Lesenden. Ein geheimes Bündnis, eine Gemeinde. Dieses Moment ist verloren gegangen, natürlich. Und es sind Freundschaften zerbrochen, nicht zuletzt die zwischen Sarah Kirsch und Christa Wolf, schlimmerweise. Das ist damals eine Zerreißprobe gewesen, die sehr fatale und weit über den Fall Biermann hinausreichende Folgen hatte. Es wuchs sich zu einer geistige Krise größten Ausmaßes aus, die mit zum Ende der DDR geführt hat.</p>
<p><em>Du hast gesagt, dass in den achtziger Jahren eine Schriftstellergeneration auf den Plan tritt, die im Grunde utopie- und illusionslos lebte und schrieb. Diese Autorengeneration wurde dann aber nach der Wende von der bundesrepublikanischen – offiziellen! – Literaturwissenschaft als die eigentliche DDR-Literatur bezeichnet.</em></p>
<p>Na ja, bis zur Wende, danach nicht mehr. So lange es die DDR gab, waren diese Jungen plötzlich die Eigentlichen. Und es ist ja tatsächlich eine bedeutende, mutige junge Generation gewesen. Man darf das überhaupt nicht in Abrede stellen. Das, was in den Friedensbewegungen, in Vereinigungen innerhalb der Kirchen der DDR und in vielen anderen oppositionellen, inoffiziellen Räumen der Öffentlichkeit stattfand, ist wesentlich eine Jugendkultur gewesen. Und ihren literarischen Ausdruck, den gab es im Prenzlauer Berg, in Leipzig, den gab es in Halle. Dass eine westliche literarische Öffentlichkeit das wahrnahm und versuchte, die ästhetische Bedeutung dieser Jugendkultur prononciert zu stilisieren, ist natürlich auch ein Moment des Geschäfts gewesen. Das ist ganz klar. Aber es war auch die Entdeckung einer anderen Stimme, ich gebe das gerne zu. Ich selber war damals schon in den sogenannten mittleren, also auch schon etwas abgeklärten Jahren. Wichtige Autoren waren meine Studenten in jener Zeit – und ich gestehe stolz, dass sie überhaupt noch zu mir kamen und mit mir redeten. Wie redeten und stritten hauptsächlich über die Dimension von Öffentlichkeit oder Gegenöffentlichkeit.</p>
<p><em>Was hast du favorisiert?</em></p>
<p>Gemeinsam mit anderen habe ich immer versucht, einen Begriff von Öffentlichkeit zu erhalten und auszuweiten, der in der DDR selbst lag. Also: Wir wollten Räume erweitern und haben zu lange geglaubt, es könne funktionieren. Ich wehrte mich gegen die Faszination eines solchen Begriffs wie Gegenöffentlichkeit. Die Akzeptanz hätte bedeutet, den Begriff Öffentlichkeit aufzugeben und die Definition dessen der herrschenden Macht zu überlassen.</p>
<p><em>Ein schöner Traum, da etwas beeinflussen, etwas korrigieren zu können. Mir fällt ein, dass du dich vorhin selber als naiv bezeichnet hast.</em></p>
<p>Ja, ja &#8230; Du sprichst den Konfliktpunkt an. Als Christa Wolfs „Kassandra“ erschien, sagten einflussreiche Wissenschaftler der DDR: Gut, die Autorin habe zwar Positionen des Marxismus verlassen, aber im Friedenskampf sei sie unsere Bündnispartnerin, und deshalb könne der Text erscheinen, sozusagen im Zuge einer großen Friedensbewegung im europäischen Haus &#8230; na ja, wie die Phrasen so lauteten. Das fanden Leute, die ich schätzte, völlig inakzeptabel: diese taktisch begründete Schein-Generosität, diese Anmaßung, dass irgendjemand definiert, was Marxismus zu sein habe und das dann anzuwenden auf Christa Wolf, der im Zuge dieser Deutungshoheit abgesprochen wurde, eine marxistische Position zu haben. Dies nahmen die Jüngeren wahr, und die mehrheitliche Position an der Universität lautete: Abkehr von solcher Ideologie! Eine Gegenöffentlichkeit bilden!</p>
<p><em>Auch ein Beispiel fürs existenzielle Grundgesetz: Jede neue Generation relativiert die vorangegangene.</em></p>
<p>Ja, und das ist jetzt eine gute Gelegenheit, auf die Generationenfolge zu blicken, auf die unterschiedlichen Perspektiven von Menschen, die jeweils unterschiedliche Herkünfte hatten, die aus unterschiedlichen Milieus kamen, jeweils andere Erfahrungen einbrachten, andere Träume, andere Ängste, andere Hoffnungen. Also: Niemand soll sich hinstellen und glauben, er dürfe aus eigener Perspektive absolute Urteile formulieren. Es geht darum, einander zuzuhören und voneinander zu lernen.</p>
<p><em>Zum Schluss vielleicht noch der Blick von außen auf die DDR-Literatur. Wie wurde sie in der Bundesrepublik wahrgenommen? Oder in den USA?</em></p>
<p>Im besten Falle als eine Literatur, die aus den Kommunikationsräumen der DDR heraus wuchs. Christa Wolf hat die Ehrendoktorwürde der Complutense-Universität in Madrid erhalten. Das ist die größte spanische Universität. Auf dem Festakt beim Botschafter Spaniens in Berlin betonte eine wichtige spanische Literaturwissenschaftlerin in ihrer Laudatio, wie wichtig die DDR-Literatur für das Spanien nach Franco gewesen sei. Ein Roman wie „Kindheitsmuster“ sei in Spanien noch nicht geschrieben worden. Das sagt doch einiges aus über eine Literatur, die weiterdachte als von Kap Arkona bis zum Fichtelberg. In dieser Literatur war und blieb nicht alles gleich wichtig, und es ist letztlich vielleicht auch nur wenig wichtig – aber das Wenige reicht schon. Es reicht schon, um einen Beitrag geleistet zu haben zur Emanzipation kultureller Öffentlichkeit in dieser brodelnden Welt, in der wir leben.</p>
<p>* Das Gespräch zwischen Frank Hörnigk und Paul Werner Wagner fand am 8. November 2010 statt. Der Text ist dem Band Paul Werner Wagner / Hans-Dieter Schütt: Lebens Traum und Lebens Lauf. Zeitgenossen aus Ost und West im Gespräch (hrsg. für die Friedrich-Ebert-Stiftung von Ringo Wagner, Quintus-Verlag 2020) entnommen. Wir danken für die freundliche Genehmigung zum Wiederabdruck.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/ueber-literatur-aus-dem-osten-die-kartoffelkantante-und-kafka/">Über Literatur aus dem Osten, die Kartoffelkantante und Kafka*</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Ein Beitrag zur Erkenntnis von etwas, das ist</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Oct 2020 13:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 89-93 Ernst-Wolfgang Böckenförde, Die Rechtsauffassung im kommunistischen Staat. Kösel-Verlag, München 1967, 109 S., 14 &#128; Im Jahre 1961 erschien in der Zeitschrift &#132;Hochland&#147; (53 (1961), S. 215ff.) ein Aufsatz eines jungen Wissenschaftlers mit dem Titel: &#132;Der deutsche Katholizismus im Jahre 1933. Eine kritische Betrachtung&#147;[1], der einen Sturm der Entrüstung [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/ein-beitrag-zur-erkenntnis-von-etwas-das-ist/">Ein Beitrag zur Erkenntnis von etwas, das ist</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 89-93</p>
<p><i>Ernst-Wolfgang Böckenförde, Die Rechtsauffassung im kommunistischen Staat. Kösel-Verlag, München 1967, 109 S., 14 &#128;</i></p>
<p>Im Jahre 1961 erschien in der Zeitschrift &#132;Hochland&#147; (53 (1961), S. 215ff.) ein Aufsatz eines jungen Wissenschaftlers mit dem Titel:<i> &#132;Der deutsche Katholizismus im Jahre 1933. Eine kritische Betrachtung&#147;</i>[1], der einen Sturm der Entrüstung auslöste. Der Autor zeigte zum ersten Mal auf, wie die katholische Kirche ab dem 6. März 1933 (dem Tag nach der Reichstagswahl vom 5. März) nachdrücklich zur positiven Mitarbeit und zur Unterstützung des NS-Regimes aufrief. Ihm schlug eine gewaltige Welle von Widersprüchen entgegen.[2] Doch Ernst-Wolfgang Böckenförde, der Autor dieses Aufsatzes, konterte und wies die Kritik gelassen zurück.</p>
<p>Einige Jahre später (1967) &#150; inzwischen war er als Professor an die Universität Heidelberg berufen &#150; schrieb er ein schmales Buch, dessen Resonanz nicht so groß war wie die des Hochland-Aufsatzes, das aber ebenso wie der Aufsatz Punkte ansprach, die bisher in der BRD nicht angesprochen waren. Es behandelte <i>&#132;Die Rechtsauffassung im kommunistischen Staat&#147;</i>.<i> </i>Beide Arbeiten bringen die Haltung zum Ausdruck, die Ernst-Wolfgang Böckenförde gegenüber seinem Beruf empfand. Es ging ihm um die <i>&#132;Erkenntnis von etwas, das ist&#147;</i>. Seiner Meinung nach muss jeder wissenschaftlichen und sollte jeder politischen Auseinandersetzung eine solche Erkenntnis vorausgehen. <i>&#132;Die Rechtsauffassung im kommunistischen Staat&#147;</i> sollte dem entgegen wirken, dass die Verhältnisse in der (ehemaligen) DDR mit dem Schlagwort &#132;Unrechtsstaat&#147; abgetan werden, um sich eine weitere Auseinandersetzung zu ersparen oder aber in ihrer prinzipiellen Andersartigkeit und Abkehr vom Freiheitsbegriff der BRD verharmlost werden.</p>
<p>Der I. Teil behandelt die Grundlagen und Wesensmerkmale des kommunistischen Rechtsbegriffs: Da die Rechtstheorie und Rechtspraxis in einem kommunistischen Staat sich immer als Anwendung des Marxismus-Leninismus verstehen, wendet der Autor sich zunächst den Aussagen des Marxismus-Leninismus über das Recht zu. Grundlage ist die Theorie des dialektischen und historischen Materialismus. Dieser besteht in der Verbindung einer philosophischen Seinslehre, einer darauf aufbauenden Sozialtheorie und einer Geschichtsphilosophie. Das eigentlich Seiende ist nur das materielle Sein. Kernstück der Sozialtheorie ist die Lehre von Basis und Überbau, wobei der Überbau eine juristisch-politische und eine ideologische Seite hat. Die Geschichtsphilosophie schließlich beschreibt die innere Bewegung, der das zunächst statische Modell von Basis und Überbau unterliegt. Diese Grundaussagen finden sich schon bei Karl Marx: Es ist nicht das Bewusstsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewusstsein bestimmt.</p>
<p>Der Autor zeigt dann den Wandel des Verhältnisses von Basis und Überbau in Bezug auf das Recht auf. Während das Recht ursprünglich keinen Eigenstand hatte, sondern eine unmittelbare Funktion der gesellschaftlichen Produktions- und Machverhältnisse war, entwickelte es sich nach der russischen Oktoberrevolution als ein Mittel zur Veränderung der ökonomischen Basis. Die revolutionäre Praxis trat in Widerspruch zur überkommenen Theorie. Nach 1945 kam es innerhalb des Marxismus zu einer Diskussion über das Recht. Dabei vertrat Stalin die Auffassung, der Überbau sei nur der Entstehung nach basisabhängig, nicht aber in seinem fortdauernden Inhalt. Diese Neubestimmung wurde von der Rechtstheorie allgemein angenommen. Nach diesen Feststellungen stellt der Autor die spezifischen Merkmale des kommunistischen Rechtsbegriffs, wie er die Rechtsauffassung der DDR bestimmte, zusammen. Zunächst: Der kommunistische Rechtsbegriff kennt keinerlei überzeitlichen Maßstab für den Rechtsinhalt. Das Recht ist insgesamt einbezogen in die Gesellschaft und eine bestimmte gesellschaftliche Funktion. Das Recht ist aber nicht lediglich die juristische Form des ökonomischen Inhalts der Gesellschaft, sondern es ist selbst gestaltendes Element. Daraus folgt, dass das Recht seinem Wesen nach Mittel und Moment der Politik ist. Aber es ist nicht der individuellen Willkür preisgegeben, sondern es ist rückgebunden an die kommunistische Ideologie. Das Recht ist ferner in hohem Maße materiales Recht. Formale Elemente (Bindung an im Voraus festliegende Formen und rechtlich geordnete Verfahren) fehlen dem Recht zwar nicht völlig, aber sie dürfen keine Hindernisse für die jederzeitige und volle Verwirklichung der materialen gesellschaftlichen Inhalte des Rechts werden. Daraus folgt das Fehlen von Beständigkeit, Dauer, Gewissheit und Vorhersehbarkeit für das sozialistische Recht. Folge war eine Diskussion über das Verhältnis von Recht und Gesetz in der DDR. Ergebnis dieser Diskussion war, dass das Recht sich fortwährend verändern und an die erreichte gesellschaftliche Entwicklung und deren von der Partei festgestellte Entwicklungslage angleichen muss. Das Gesetz mit seinem Anspruch auf Dauergeltung ist demgegenüber eine starre Fixierung. Aber als solche starre Fixierung kann es nicht mehr gelten. Es ist ein Rahmen und offen für das Einfließen wechselnder ideologischer Inhalte. Dies erfolgt unter dem Deckmantel der Interpretation. Dem Recht sind somit keine Grenzen gesetzt.  </p>
<p>Anschließend legt Böckenförde die Folgen der dargelegten Rechtsauffassung und dieses Rechtsbegriffs an drei Beispielen dar: Grundrechte, Wahlen und Aufgabe der Rechtspflege. <i>Grundrechte</i> wurden in der DDR nicht als bürgerliche Rechte abgelehnt. Sie wurden aufgenommen und anerkannt. Aber sie erhielten eine neue Sinn- und Inhaltsbestimmung. Nicht mehr der normative Inhalt der einzelnen Grundrechte bestimmte das Grundverhältnis von Bürger und Staat, sondern umgekehrt bestimmt das neue Grundverhältnis von Bürger und Staat den normativen Inhalt der Grundrechte. Die Grundrechte sind demnach nicht mehr individuelle Freiheitsrechte gegenüber dem Staat und bestimmten gesellschaftlichen Entwicklungen, sondern Mitwirkungs-, Beteiligungs- und Anteilsrechte. Insofern sind die sozialistischen Grundrechte als Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte einbezogen in die sozialistische Gesellschaft. Sie werden Wegbereiter zur vollen Einbeziehung des Einzelnen in die Gesellschaft und die sozialistische Entwicklung. Sie garantieren keine Freiheit vom Staat, sondern sie gewähren die sozialistische Freiheit zur Gesellschaft innerhalb des Sozialismus und der sozialistischen Ordnung. Dieser Freiheitsbegriff enthält demnach neben den Grundrechten auch Grundpflichten. Böckenförde weist daraufhin, dass es falsch wäre, der kommunistischen Rechtspraxis und Rechtslehre einen logischen Widerspruch oder eine dialektische Rechtsverdrehung vorzuwerfen. Denn der Umschlag bürgerlicher Freiheitsrechte in sozialistische Mitwirkungsrechte bei Kontinuität ihres Wortlauts entspreche genau dem kommunistischen Rechtsbegriff.</p>
<p>Auch bei den sozialistischen <i>Wahlen </i>besteht ein Bedeutungsunterschied zu den Wahlen in der BRD, der sich aus den weltanschaulichen Prämissen des Marxismus-Leninismus und der von daher bestimmten Ideologie ergibt. Da das Gegensatzdenken zwischen Individuum und Gemeinschaft in einer sozialistischen Gesellschaft überwunden ist, nehmen die Wahlen einen aktiv gestaltenden Charakter im Hinblick auf die objektive Fortentwicklung der Gesellschaft an. Der Vorgang der Wahlen bedeutet eine Aktivierung oder Inpflichtnahme der von der Partei festgelegten politischen und gesellschaftlichen Aufbauziele. Der Wahl voraus geht eine Wahlbewegung, in der die Bevölkerung von der produktiven Tätigkeit der staatlichen Organe überzeugt und zu verstärkter Aktivität angeleitet wird. In diesem Prozess kann auch Kritik angebracht und können Verbesserungen vorgeschlagen werden. Ferner findet im Rahmen dieses Prozesses die Kandidatenaufstellung und Kandidatenauswahl statt, wobei die SED als Partei der Arbeiterklasse gegenüber den anderen Parteien und Massenorganisationen die Zügel fest in der Hand hat. Böckenförde schildert die einzelnen Stufen des Auswahl- und Vorschlagverfahrens und veranschaulicht sie durch zwei Beispiele aus der DDR-Presse. Der Wahlakt ist dann der Abschluss dieses Prozesses. Da es keine Auswahl zwischen verschiedenen Programmen oder Parteien gibt (&#132;Einheitsliste&#147;), hat er die Form der Akklamation.</p>
<p>Auch die Stellung der <i>Rechtspflege</i> ist im kommunistischen Staat grundsätzlich verschieden von der in der BRD. Hier erfolgt eine objektive Rechtswahrung und Rechtsanwendung durch unabhängige Richter, die an das Gesetz gebunden sind. Rechtsanwendung und Rechtsprechung nach kommunistischer Auffassung hingegen sind ein Mittel bewusster politisch-sozialer Gestaltung und Umgestaltung. Demnach wird das Prinzip der Gewaltengliederung abgelehnt. Die Rechtspflege ist vollständig Funktion der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht. Verpflichtend für die Gerichte sind die Prinzipien der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Parteilichkeit der Rechtsprechung. Böckenförde beschreibt sodann, welche konkreten Aufgaben sich für die verschiedenen Stufen des sozialistischen Umbaus und Aufbaus der Gesellschaft aus dieser allgemeinen Ausrichtung ergaben. Diese Stufen erfassten von 1950 bis 1957 die Errichtung der Volksdemokratie, von 1958 bis 1962 den Übergang von der Volksdemokratie zur sozialistischen Demokratie und seit 1962 den umfassenden Aufbau des Sozialismus. Hierbei geht es auch um die Verlagerung der Rechtspflege auf gesellschaftliche Organe und Instanzen, verstärkt seit 1963: Die Errichtung von Konfliktkommissionen (&#132;Betriebsgerichte&#147;) und Schiedskommissionen (als &#132;Nachbarschaftsgerichte&#147;). Zu den Aufgaben dieser Kommissionen gehörten die gegenseitige Erziehung der Werktätigen im Sinne der Gebote sozialistischer Moral, die Anleitung zur Einhaltung des sozialistischen Rechts sowie die Förderung der neuen auf kameradschaftlicher Hilfe und Zusammenarbeit beruhender sozialistischer Beziehungen. Die Wirksamkeit dieser <i>&#132;gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit&#147;</i> dürfe nicht unterschätzt werden, so der Autor, denn die Konfliktkommissionen hätten bereits 1963 84 % aller arbeitsrechtlichen Streitigkeiten entschieden.</p>
<p>Zum Abschluss vergleicht der Autor die kommunistische Rechtsauffassung mit der der BRD. Seine erste Feststellung: Für die kommunistische Rechtsauffassung geht das Recht ganz in seiner politischen Funktion auf, während es nach Auffassung der BRD zugleich auch ein eigenständiges, gegenüber der Politik selbständiges und sie begrenzendes Element aufweist. Zwar ist auch in der BRD das Recht ein Mittel der Politik, aber es ist auch immer ein Mittel, die Politik zu begrenzen. Daneben ist das kommunistische Recht in hohem Maße materiales Recht, während das Recht der BRD wesentlich auch formales Recht ist. Schließlich: Das kommunistische Recht ist in hohem Maße moralisches Recht, während das Recht der BRD in hohem Maße ein neutrales Recht ist.</p>
<p>Nimmt man diese Unterschiede in den Blick, könnte sich die Frage stellen, ob die kommunistische Rechtsauffassung nicht bestimmte Wesensmerkmale verleugnet und das Recht in totaler Weise politisiert, so dass von Recht nicht mehr gesprochen werden kann. Ein solches Urteil &#150; so Böckenförde &#150; wäre vorschnell. Ohne die rechtsphilosophische Frage nach dem Wesen des Rechts im Rahmen seiner Arbeit austragen zu wollen/können, stellt er jedoch fest, dass das Recht als Wirklichkeit der Freiheit nicht von selbst kommt und sich nicht von selbst erhält; es vielmehr des tätigen Wirkens der für die Gestaltung und Handhabung des Rechts Verantwortlichen bedarf. Deshalb ist das Recht auch ein Mittel politisch-sozialer Gestaltung und die politische Funktionalisierung des Rechts ist im Grunde eine fortwährende Gefahr, die sich durch einmalige Festlegungen gar nicht ausschließen lässt.</p>
<p>Zum Abschluss zeigt der Autor ein Beispiel dafür, wie auch die Rechtsauffassung der BRD dieser Gefahr erliegen kann. Es geht um die Frage, inwieweit Einwohner der DDR der bundesrepublikanischen Gerichtsbarkeit und insbesondere der Strafgerichtsbarkeit unterliegen. Konkret geht es um die Verurteilung Angehöriger der Volkspolizei bzw. Volksarmee durch bundesrepublikanische Gerichte wegen der Ausführung des Schießbefehls an der Staatsgrenze der DDR. Dabei geht es Böckenförde nicht darum, wie der Schießbefehl unter humanitären Gesichtspunkten zu beurteilen ist. Insofern hat er eine klare Meinung. Es geht jedoch darum, woher die Gerichte der BRD die Befugnis herleiten, über Einwohner der DDR Strafgerichtsbarkeit auszuüben. Er legt im Einzelnen dar, dass die Argumente, die hierfür angeführt werden, nicht greifen und bringt es dann auf den Punkt: Die BRD verlangt von den Einwohnern der DDR Gehorsam gegenüber der bundesrepublikanischen Rechtsordnung, ohne im geringsten in der Lage zu sein, sie gegenüber dem Herrschaftsanspruch der DDR zu schützen. Das Grundprinzip, das am Anfang des modernen Staates steht und eine Grundbedingung jeder humanen Staatsordnung ist: die wechselseitige Beziehung von Schutz und Gehorsam wird aufgegeben. Begründet wird dies mit der sog. Identitätstheorie, wonach die Gerichtsbarkeit der BRD als die deutsche Gerichtsbarkeit vorausgesetzt wird, die sich auf alle deutschen Staatsangehörigen erstreckt, gleichgültig, ob sie der BRD angehören oder nicht. Diese Theorie hat zur Folge, dass der rechtliche Status der DDR nicht anders als der eines Rebellengebietes erklärt werden kann, das sich widerrechtlich dem Herrschaftsanspruch der BRD entzieht. Böckenförde kommt zu dem Ergebnis, dass dann, wenn die Gegenseitigkeit von Schutz und Gehorsam aufgegeben wird, der Weg für die Umprägung beliebiger Ansprüche in Rechtsgebote offen ist. Die politische Wirklichkeit der Teilung Deutschlands kann verdrängt bzw. als nicht existent behandelt werden. Dies bezeichnet er als die Lebenslüge der BRD.</p>
<p>Zum Schluss: Die schmale Arbeit, die nicht die Aufmerksamkeit erhielt, die ihr zustand, legt den Finger auf die Verfehlungen der BRD in der Politik gegenüber der DDR. Das, was ist, wurde nicht objektiv wahrgenommen. Böckenförde legt demgegenüber die wesentlichen Inhalte der kommunistischen Rechtsauffassung erstmals dar. Dies im Jahre 1967 deutlich zu kritisieren, erforderte Mut, den Böckenförde bereits 1961 bewiesen hatte. Was allerdings wundert ist, dass er die Babelsberger Konferenz von 1958 mit keinem Wort erwähnt. Seine Aussagen hätten eine Leitlinie für den Vereinigungsprozess sein können und müssen, aber sie wurden missachtet. Die BRD behandelte die DDR in diesem Prozess nicht nur wie eine Kolonie, sondern gab von höchster Stelle aus an, die DDR zu delegitimieren. Das ist das Gegenteil von dem zu fragen, was ist. Hier schließt sich der Kreis von 1967 zur Vereinigung. Und es wird ein Versäumnis deutlich, das bis heute fort gilt. Ernst-Wolfgang Böckenförde hält uns den Spiegel immer wieder vor.</p>
<p>Anmerkungen:</p>
<p>1. Wiederabdruck in: &#132;Kirchlicher Auftrag und politische Entscheidung&#147;, 1973, S. 30ff.</p>
<p>2. S. &#132;Der deutsche Katholizismus 1933. Stellungnahme zu einer Diskussion&#147;, Hochland 54 (1962), S. 217Ff sowie in: &#132;Kirchlicher Auftrag&#147;, a.a.O., S. 66ff.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/ein-beitrag-zur-erkenntnis-von-etwas-das-ist/">Ein Beitrag zur Erkenntnis von etwas, das ist</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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