Eine Frage der Würde: Die Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung
Ein Gesetzesversprechen bleibt uneingelöst
In: vorgänge Nr. 234 (2/2021), S. 81 – 86
Vielen der rund 50.000 länger inhaftierten Strafgefangenen in Deutschland droht Altersarmut. Ihr Verdienst liegt weit unter dem Mindestlohn, zudem sind sie von der Rentenversicherung und weiteren Sozialsystemen ausgeschlossen, obwohl das Bundes-Strafvollzugsgesetz seit 1977 ihre Einbeziehung in die Rentenversicherung vorsieht. Dieses Versprechen ist jedoch bis heute uneingelöst. Welche konkreten Konsequenzen das für die Inhaftierten hat, schildert der folgende Beitrag.
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Britta Rabe Dr. phil., 1971, politische Referentin für Strafvollzug und Flucht/Migration beim Komitee für Grundrechte und Demokratie.