vorgänge Nr. 234: Strafvollzug in der Pandemie

vorgänge Nr. 234: Straf­vollzug in der Pandemie

Die vom SARS-CoV-2-Virus weltweit ausgelöste Pandemie hat schlagartig ein Grundrecht in das Zentrum politischer Debatten gerückt, das bisher für viele Menschen eigentlich selbstverständlich war: das Recht, sich frei zu bewegen. Innerhalb kürzester Zeit kam es zu den größten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in der Geschichte der Bundesrepublik. Viele Bundesbürger*innen erfuhren dadurch erstmals am eigenen Körper, wie fundamental die Selbstverständlichkeit der Bewegungsfreiheit für ihr Selbstverständnis und ihren Alltag ist, oder juristisch gesprochen: wie stark der Gebrauch zahlreicher anderer Grund- und Menschenrechte von der Bewegungsfreiheit abhängt.

Diese Erfahrung der eingeschränkten Bewegungsfreiheit widerfährt in „normalen Zeiten“ vor allem den Insassen geschlossener Institutionen, allen voran den Gefängnissen. Was der Mehrheit der Deutschen in den letzten anderthalb Jahren teils irreal anmuten mochte – dieser Zustand ist für Gefangene normal. Für die Gefangenen dagegen bedeutete die Pandemie zusätzliche Beschränkungen. Ist unter solchen Bedingungen ein menschenwürdiger Vollzug und eine Resozialisierung der Gefangenen noch denkbar? Kann es die Gesellschaft überhaupt vertreten, Menschen unter solchen Bedingungen einzusperren? Wie wirkt sich die Pandemie auf Gefangene aus? Diesen und weiteren Fragen gehen die vorgänge mit ihrem aktuellen Schwerpunkt zu „Strafvollzug in der Pandemie“ nach. Für uns ist die Pandemie ein aktueller Anlass, sich wieder einmal aus bürger*innenrechtlicher Perspektive mit dem Strafvollzug zu beschäftigen – auch jenseits der Herausforderungen, die die Corona-Lage mit sich bringt.

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