Racial Profiling als Menschenrechtsproblem
Racial Profiling ist ein Thema, das die zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit und auch den Bundestag in letzter Zeit intensiv beschäftigt hat und auch in Zukunft beschäftigen wird. Ende September noch bemängelte die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)i, dass Deutschland der früheren Kommissionsempfehlung, eine Studie zu Racial Profiling in den Landes- und Bundespolizeibehörden durchzuführen, bis heute nicht nachgekommen ist. Nun liegt eine richtungweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen Deutschland vor: Basu v. Deutschland.ii In seinem Urteil stellt der EGMR eine Verletzung des Art. 14 in Verbindung mit Art. 8 EMRK fest, weil die deutschen Gerichte in einem indizstarken Vorfall des Racial Profiling nicht wirksam ermittelt haben, und es dabei an einer geeigneten unabhängigen Ermittlungsstelle für polizeiliches Fehlverhalten fehlte.
Der Beitrag stellt zunächst die relevanten völkerrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Antirassismuskonvention (ICERD) sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), dar. Im Anschluss daran wird das Urteil Basu v. Deutschland u.a. im Hinblick auf die strategische Prozessführung, die dem Urteil zugrunde liegt, als auch die Argumentation des Gerichts diskutiert, um es dann in den Kontext der deutschen Rechtsprechungspraxis zu Racial Profiling einzuordnen.
Prof. Dr. Cengiz Barskanmaz LL.M., hat eine Professur für Recht der Sozialen Arbeit an der Hochschule Fulda – University of Applied Sciences inne. Er leitet das Projekt „Inklusive Verwaltung“, Teil der InRa Studie „Institutionen und Rassismus“ am Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt.
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