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	<title>vorgänge 26 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>vorgänge Nr. 26 (Heft 2/1977) Die vergessene Geschichte</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 Apr 1977 08:55:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Ausgaben]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>N.N. (1977), Zeitfragen, Kommentare, Vorg&#228;nge, 26, S. 1-2 Seifert, J&#252;rgen (1977), Rechtsstaat mit Grauzonen. Zur verfassungsrechtlichen Entwicklung der Bundesrepublik, Vorg&#228;nge, 26, S. 3-7 Kellermeier, J&#252;rgen (1977), Der Streik der &#196;rzte &#8211; Aussperrung von Hilfesuchenden, Vorg&#228;nge, 26, S. 10-11 Maack, Charlotte (1977), Die &#8222;Lebensl&#228;nglichen&#8220; zwischen Politik und Erkenntnis, Vorg&#228;nge, 26, S. 12-16 Puknus, Heinz (1977), B&#246;cke [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg26.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4883 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg26-301x450.jpg" alt="vorg&auml;nge Nr. 26 (Heft 2/1977) Die vergessene Geschichte" width="301" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg26-301x450.jpg 301w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg26-502x750.jpg 502w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg26-402x600.jpg 402w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg26-226x337.jpg 226w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg26.jpg 631w" sizes="(max-width: 301px) 100vw, 301px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>N.N. (1977), Zeitfragen, Kommentare, Vorg&auml;nge, 26, S. 1-2</p>
<p>Seifert, J&uuml;rgen (1977), Rechtsstaat mit Grauzonen. Zur verfassungsrechtlichen Entwicklung der Bundesrepublik, Vorg&auml;nge, 26, S. 3-7</p>
<p>Kellermeier, J&uuml;rgen (1977), Der Streik der &Auml;rzte &#8211; Aussperrung von Hilfesuchenden, Vorg&auml;nge, 26, S. 10-11</p>
<p>Maack, Charlotte (1977), Die &#8222;Lebensl&auml;nglichen&#8220; zwischen Politik und Erkenntnis, Vorg&auml;nge, 26, S. 12-16</p>
<p>Puknus, Heinz (1977), B&ouml;cke als G&auml;rtner. Zu einem &#8222;Wei&szlig;buch zur Rettung der Sprache&#8220;, Vorg&auml;nge, 26, S. 16-22</p>
<p>N.N. (1977), Thema: Die vergessene Geschichte, Vorg&auml;nge, 26, S. 23-24</p>
<p>Robinsohn, Hans (1977), &Uuml;ber &#8222;gebrochenes&#8220; beziehungsweise &#8222;ungebrochenes&#8220; Geschichtsbewusstsein, Vorg&auml;nge, 26, S. 25-32</p>
<p>Bergmann, Klaus (1977), Geschichte und Geschichtsunterricht &#8211; Der Kampf um die Erinnerung, Vorg&auml;nge, 26, S. 33-41</p>
<p>Eppler, Erhard (1977), Wie politisch soll die Kirche sein?, Vorg&auml;nge, 26, S. 33-45</p>
<p>Kraus, Rosvita (1977), &#8222;Dieser Zwang, es einfach tun zu m&uuml;ssen&#8230;&#8220; Psychogramm einer Vergewaltigung, Vorg&auml;nge, 26, S. 40-49</p>
<p>Dericum, Christa (1977), Geschichte und Vergangenheit, Vorg&auml;nge, 26, S. 42-48</p>
<p>D&ouml;derlein, Johann Ludwig (1977), Das Reservat der Utopie und der R&uuml;ckkehr, Vorg&auml;nge, 26, S. 49-57</p>
<p>Vaurmann, Michael C. (1977), M&auml;nnergewalt. Erscheinungsformen und Dimensionen von Gewalt gegen Frauen und M&auml;dchen, Vorg&auml;nge, 26, S. 50-60</p>
<p>Ruppert, Wolfgang (1977), Deutsche Aufkl&auml;rer und &#8222;Jakobiner&#8220;. Menschenbild und Menschenrechte im 18. Jahrhundert in Deutschland, Vorg&auml;nge, 26, S. 58-64</p>
<p>Flechtheim, Ossip K. (1977), Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus und Stalinismus, Vorg&auml;nge, 26, S. 70-78</p>
<p>L&uuml;tjen, Hans-Peter (1977), Wenn M&auml;nner gegen Gewalt gegen Frauen sind, Vorg&auml;nge, 26, S. 78-87</p>
<p>Pross, Harry (1977), Die Literaten und die M&uuml;nchner R&auml;terepublik, Vorg&auml;nge, 26, S. 79-89</p>
<p>Janshen, Doris (1977), Omnia vincit amor? &Uuml;ber Liebe und Gewalt, Vorg&auml;nge, 26, S. 88-95</p>
<p>Treulieb, J&uuml;rgen (1977), Die Bewu&szlig;tmachung freiheitlicher Geschichte. Gustav Heinemann und das Rastatter Freiheitsmuseum, Vorg&auml;nge, 26, S. 89-92</p>
<p>Hoffmann, Detlef (1977), Geschichte &#8211; keine Geschichtchen. Erfahrung am Historischen Museum Frankfurt a. M., Vorg&auml;nge, 26, S. 92-97</p>
<p>Schmidt, Josef (1977), Das Braunschweiger Schulbuchinstitut oder: Das Verm&auml;chtnis des Professors Georg Eckert, Vorg&auml;nge, 26, S. 98-101</p>
<p>Macke, Carl-Wilhelm (1977), Wo die Konservativen denken lassen, Vorg&auml;nge, 26, S. 100-102</p>
<p>Schleich, Barbara (1977), &Uuml;ber die Abtreibung der Frauenfrage, Vorg&auml;nge, 26, S. 102-104</p>
<p>Ostermeyer, Helmut (1977), Zukunftspolitik, Vorg&auml;nge, 26, S. 105-107</p>
<p>Robinsohn, Hans (1977), &Uuml;ber deutsche Tradition, Vorg&auml;nge, 26, S. 110-111</p>
<p>N.N. (1977), Organisationsb&uuml;ro der Strafverteidigervereinigungen. Erkl&auml;rung zum &#8222;Vermummungsverbot&#8220; u.a., Vorg&auml;nge, 26, S. 111-112</p>
<p>Abosch, Heinz (1977), Ein Vergessener: Karl Liebknecht, Vorg&auml;nge, 26, S. 111-113</p>
<p>Lindemann, Helmut (1977), Der Vater der Futurologie, Vorg&auml;nge, 26, S. 113-114</p>
<p>N.N. (1977), Komitee f&uuml;r Grundrechte und Demokratie. Hochschullehrer halten sich weitgehend an parit&auml;tische Quotierung, Vorg&auml;nge, 26, S. 113-116</p>
<p>Ott, Sieghart (1977), Der literarische Maulwurf (IX), Vorg&auml;nge, 26, S. 114-117</p>
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		<item>
		<title>Zeitfragen/Kommentare</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/26-vorgaenge/publikation/zeitfragenkommentare/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Jan 1977 15:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr.26, (Heft 2/1977), S.1-2 Liebe Vorgänge-Leser, im Herbst des vergangenen Jahres verbreiteten sich Bundeskanzler Schmidt, Bundes-innenminister Maihofer und der CD U-Vorsitzende Kohl in der Katholischen Akademie Hamburg über den demokratischen Staat und die &#132;Grundwerte&#148;. Andere erlauchte Persönlichkeiten traten in ihre Fußstapfen. Christian Graf von Krockow hat im Hinblick auf diese &#132;Grundwerte&#8220;-Diskussion im Heft [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr.26, (Heft 2/1977), S.1-2</p>
<p>Liebe Vorgänge-Leser,</p>
<p>im Herbst des vergangenen Jahres verbreiteten sich Bundeskanzler Schmidt, Bundes-innenminister Maihofer und der CD U-Vorsitzende Kohl in der Katholischen Akademie Hamburg über den demokratischen Staat und die &#132;Grundwerte&#148;. Andere erlauchte Persönlichkeiten traten in ihre Fußstapfen. Christian Graf von Krockow hat im Hinblick auf diese &#132;Grundwerte&#8220;-Diskussion im Heft 24 der Vorgänge konstatiert: &#132;Wer redet eigentlich noch von Grund  r e c h t e n ? Radikale natürlich, die &#8211; gottlob vergeblich &#8211; auf sie sich berufen . . . &#8222;Der Herr von Welt trägt Grundwerte.&#8220;<br />Der Bonner Abhörskandal demonstriert, ein halbes Jahr später, wie berechtigt diese bittersarkastische Feststellung war. Wissen wir doch nun ziemlich genau was unsere &#132;Herren von Welt&#148; von den Grund r e c h t e n halten!<br />Der Verfall der Verfassungsmoral und der Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik vollzieht sich mit wahrhaft erschreckender Folgerichtigkeit, Etappe um Etappe. Das Schlimmste &#8211; und gewiß auch das Folgenschwerste &#8211; an diesem Abhörskandal scheint uns, daß er offensichtlich nicht wirklich auf gedeckt wird, nicht in Bonn, nicht in Stuttgart, nicht an all den anderen Orten, wo &#132;gewanzt&#148; wurde, &#132;ein bißchen außerhalb der Legalität&#148;. Spitzenpolitiker aller Parteien gebärden sich wie ertappte Komplizen &#8211; und sind es. Vorerst sprich vieles dafür, daß der Skandal &#132;staatstragend unter den Teppich gekehrt&#148; wer den soll, wie ein CSU-Bundestagsabgeordneter nach dem Spitzengespräch zwischen Schmidt und Kohl meinte.<br />Zu befürchten ist sodann, auf längere Sicht, daß legalisiert wird, was bisher zwar schon (wie wir nun wissen) ausgiebig praktiziert wurde, aber eben doch allen Rechtfertigungsversuchen zum Trotz, außerhalb der Legalität war. Man wird, wie es so schön heißt, Konsequenzen ziehen. Aber von diesen Konsequenzen ist, nach Lage der Dinge, eher Schlimmes als Gutes, eher eine weiten Gefährdung der Grundrechte und Grundfreiheiten als eine Rückkehr zur strikten Rechtsstaatlichkeit zu erwarten.<br />Und wo bleibt die große, die unüberhörbare Protestbewegung in der deutscher Öffentlichkeit, die man angesichts all dessen wohl erwarten müßte? Daß Politiker aller Couleur und Machtapparate (wie der Verfassungsschutz) über die rechtsstaatlichen Stränge schlagen, ist in der Demokratie nichts Ungewöhnliches; man muß stets damit rechnen. Das demokratische System schließt solche Fehltritte nicht von vornherein aus, sondern es schafft Mittel und Wege sie zu begrenzen, aufzudecken und zu ahnden. Die Demokratie lebt nicht vor der Machtlosigkeit der Exekutive, sondern von der Kontrolle ihrer Machtausübung, und zwar auf allen Ebenen derselben. Das demokratische System ist nicht mehr wirklich funktionsfähig, wo diese Kontrolle &#8211; durch Öffentlichkeit, Parlament, Justiz &#8211; nicht mehr gewährleistet ist; wo die Staatsmacht, unter Berufung auf vermeintliche akute &#132;Notstände&#148;, wider. Recht und Gesetz, wider die Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürger handelt, ohne daß die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Gerade an diesem Punkt aber stehen wir heute.<br />Was die Sozialliberale Koalition betrifft, so mag sie das moralische Debakel dank des &#132;Unter-den-Teppich-kehrens&#148; zunächst überleben. Indes, sie hat eben damit ein für allemal ihre Lebenslüge, und an dieser Lebenslüge wird sie politisch über kurz oder lang zerbrechen. Man tröste sich nicht länger mit dem so bequemen wie trügerischen Dauertrost: diese Koalition sei eben doch, trotz allem, das &#132;kleinere Übel&#148;. Mag sie es noch sein &#8211; so, wie sie sich jetzt präsentiert, wird sie je länger desto mehr zum Wegbe-reiter des größeren! CDU/CSU, Dregger und Strauß, brauchen nur weiterzumachen, wo Sozialliberale begonnen haben. Und aufs &#132;Wanzen&#148; dürften sie sich gewiß noch weit besser verstehen, wenn das &#132;Wanzen&#148; erst einmal skrupellos-selbstverständliche Alltagspraxis sogenannter &#132;Verfassungsschützer&#148; geworden ist.<br />Doch geht es nicht mehr allein um die Sozialliberale Koalition und ihre Parteien oder um CDU und CSU: sondern um die rechtsstaatliche und demokratische Glaubwürdigkeit dieser Republik. Und diese Glaubwürdigkeit ist jetzt in einer Weise erschüttert wie nie zuvor seit 1949. Der freiheitlich-demokratische Verfassungsstaat wird an der Wurzel bedroht von der großen Koalition der Pfuscher, Kuscher und Vertuscher, quer durch alle Parteien.<br />Der Abhörskandal zeigt mit brutaler Deutlichkeit, daß der sogenannte &#132;Verfassungsschutz&#148; längst ein Staat im Staate geworden ist; er kontrolliert heute schon jene, die ihn kontrollieren sollten. Und er wird alsbald omnipotent und allgegenwärtig sein, wenn es nicht gelingt, ihn jetzt, keinen Augenblick später, in die Schranken zu weisen. (Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die beiden materialreichen Aufsätze von Dietheim Damm über &#132;Die Praktiken des Verfassungsschutzes&#148; in den Vorgänge-Heften 19 und 20.)<br />Es wird (im nächsten Heft) auf den Abhörskandal, seine Hintergründe und seine Folgen, noch zurückzukommen sein. Im Kommentarteil des vorliegenden Heftes geht Jürgen Seifert (,&#130;Rechtsstaat mit Grauzonen&#147;) auf den schrittweisen Abbau der Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik ein; dieser Aufsatz ist der Sache nach auch ein Kommentar zum Abhörskandal, erhellt er doch die Zusammenhänge, in denen dieser gesehen werden muß. Peter Bender nimmt Stellung zu den Ereignissen in und um Brokdorf und zur Situation im Ostblock. Jürgen Kellermeier setzt sich mit der Kampagne der Ärzte und ihrer Lobby auseinander, die, unter Vortäuschung falscher Tatsachen, die Privilegien dieses Berufsstandes quasi zum &#132;unverzichtbaren&#148; Essential unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung erklären. Der Bericht von Charlotte Maack über das große Stern-Symposium zum Thema &#132;Lebenslänglich&#148; ist über den unmittelbaren Anlaß hinaus von besonderer Aktualität: wird doch seit Mitte März vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Vereinbarkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe mit dem Grundgesetz geprüft.<br />Das Thema des nächsten Heftes (27) heißt: Bürgerinitiativen.</p>
<p>Ihr <i>Achim v. Borries</i></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Rechtsstaat mit Grauzonen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/26-vorgaenge/publikation/rechtsstaat-mit-grauzonen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Jan 1977 14:51:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zur verfassungsrechtlichen Entwicklung der Bundesrepublik. aus: vorgänge nr.26, (Heft 2/1977), S.3-7 Im Jahre 1932 sagte der Staatsrechtler Carl Schmitt, der in den folgenden Jahren durch sein Engagement für das NS-System besonders hervorgetreten ist: &#8222;Eine Verfassung ist schnell gemacht. (&#8230;) Aber wenn sie einmal da ist, so wird man sie nicht leicht wieder los; sie ist [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/26-vorgaenge/publikation/rechtsstaat-mit-grauzonen/">Rechtsstaat mit Grauzonen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zur verfassungsrechtlichen Entwicklung der Bundesrepublik.</p>
<p>aus: vorgänge nr.26, (Heft 2/1977), S.3-7</p>
<p>Im Jahre 1932 sagte der Staatsrechtler Carl Schmitt, der in den folgenden Jahren durch sein Engagement für das NS-System besonders hervorgetreten ist: &#8222;Eine Verfassung ist schnell gemacht. (&#8230;) Aber wenn sie einmal da ist, so wird man sie nicht leicht wieder los; sie ist dann nämlich eine Quelle der Legalität.&#8221; Solche Legalitäten sind &#8222;Schutzwälle für verschiedenartige Interessen, die sofort hinter den neuen Schutzwällen Deckung nehmen werden&#8221;(1).<br />Solange die CDU die Regierung in der Bundesrepublik führte, hat sie versucht durch Grundgesetzänderungen, insbesondere durch das Einfallstor Notstandsbestimmungen solche Schutzwälle zu schleifen. Aus ihren Reihen kam die Forderung nach einer &#8222;Total-Revision&#8221; des Grundgesetzes. Noch am 21. April 1970 beantragte die CDU/CSU-Fraktion des Bundestages die Einsetzung einer Enquete-Kommission mit dem Auftrag, zu prüfen, &#8222;ob und wie weit das Grundgesetz den gegenwärtigen Erfordernissen angepaßt werden muß &#8222;(2). SPD und FDP haben den Auftrag der damals eingesetzten Kommission begrenzt: Die &#8222;Anpassung&#8221; des Grundgesetzes sei unter &#8222;Wahrung seiner Grundprin-zipien&#8221; zu prüfen(3). Die Arbeit der Kommission hat nicht zu dem erwarteten Ergebnis geführt. Die wenigen nach 1970 durchgeführten Grundgesetzänderungen weisen hin auf eine neue Phase in der Entwicklung der Bundesrepublik.</p>
<h2 class="auto-created">Eine &bdquo;Neben&shy;ver&shy;fas&shy;sung&rdquo; f&uuml;r die Exekutive?</h2>
<p>Diese Phase wird durch folgende Tendenz gekennzeichnet: Die Verfassung der Bundes-republik bleibt äußerlich unangetastet und gilt auch weiterhin für den &#8222;Normalfall&#8221;; dane-ben aber entsteht zur &#8222;Sicherung des sozialen Friedens&#8221;, zur Bekämpfung von Wirtschaftskrisen und ihren Auswirkungen und im Bereich der sogenannten Inneren Sicherheit gleichsam eine N e b e n v e r f a s s u n g dadurch, daß Einrichtungen der Exekutive in immer größerem Ausmaß sich Befugnisse anmaßen oder kraft Gesetz Befugnisse erhalten, Sonderbehandlungen oder Maßregelungen durchzuführen, die die Grundrechte in ihrer Substanz bedrohen. Die hergebrachten Freiheitsrechte werden für die Normallage als Schutzwälle gefeiert; derjenige aber, der in die Situation kommt, &#8222;Deckung&#8221; zu suchen, erfährt, daß Regierung und Verwaltung Instrumente entwickelt haben, die &#8222;Schutzwälle&#8221; &#8211; wenigstens teilweise &#8211; zu durchlöchern oder wirkungslos zu machen.<br />Die normative Verfassung wird unterlaufen durch Maßnahmen, die gesetzliche Regelungen &#8222;strapazieren&#8221; oder die in einer &#8222;zweifelhaften Legalität&#8221;, &#8222;am Rande&#8221; oder &#8222;etwas außerhalb der Legalität&#8221; erfolgen. Bezuggenommen wird dabei häufig auf Generalklauseln oder auf andere bewußt unklar gelassene gesetzliche Bestimmungen. Die Häufigkeit, mit der gegenwärtig von &#8222;Grauzonen des Rechts&#8221; die Rede ist, signalisiert das Entstehen einer Nebenverfassung. Grauzone bedeutet dabei zum Teil eine Umschreibung der Tatsache, daß die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung dadurch außerkraft gesetzt wird, daß Akte der Verwaltung nicht aufgrund gesetzlicher Ermächtigung erfolgen, sondern als Maßnahme der Gefahrenabwehr dargestellt und durch Berufung auf den Schutz des Staates oder die Sicherung der freiheitlich demokratischen Grundordnung legitimiert werden. Bundesanwalt Siegfried Buback hat &#8211; als er auf die Frage nach neuen Zuständigkeitsregelungen zwischen Bund und Ländern in der Strafverfolgung antwortete &#8211; Tenden-zen der Entwicklung zu einer solchen Nebenverfassung bestätigt: &#8222;Da brauchen wir keine Zuständigkeitsregelung. Der Staatsschutz lebt davon, daß er von Leuten wahrgenommen wird, die sich dafür engagieren. Und Leute, die sich dafür engagieren, Herold (der Präsident des Bundeskriminalamtes) und ich, die finden immer einen Weg. Und wenn Sie eine gesetzliche Regelung haben und sie einmal strapazieren müssen, funktioniert sie ja meistens doch nicht&#8220;(4).<br />Da es sich vorerst nur um Tendenzen zur Bildung einer Nebenverfassung handelt, ist es angemessen, von der Bundesrepublik Deutschland als einem Rechtsstaat mit Grauzonen zu sprechen. Damit kann der Begriff &#8222;Doppelstaat&#8221; vermieden werden, der von Ernst Fraenkel zur Analyse des deutschen Faschismus entwickelt worden ist.(5) Bernhard Blanke hat, unter Bezugnahme auf Fraenkel, vor der Gefahr der &#8222;Entwicklung eines neuen ,Doppelstaates&#8221; gewarnt.(6) Das Problem einer solchen Entwicklung ist im Begriff &#8222;Rechtsstaat mit Grauzonen&#8221; enthalten; das Mißverständnis oder die Fehldeutung, das bei der Verwendung des Begriffs &#8222;Doppelstaat&#8221; dadurch entstehen kann, daß mögliche Tendenzen mit einem vorschnellen und globalen Faschismusverdacht gleichgesetzt werden, kann so ausgeschlossen werden(7). Das ist wichtig; denn der Versuch, Grauzonen des Rechts, mit anderen Worten gleichsam &#8222;,entrechtlichte` Bereiche zu schaffen durch Sonderbefugnisse für den Inhaber der vollziehenden Staatsgewalt&#8221;, ist zunächst lediglich der Griff nach einem bewährten Instrument der Konservativen gegen verrechtlichte Politik(8).</p>
<h2 class="auto-created">Vermehrung &bdquo;entrecht&shy;lichter&rdquo; Bereiche im Staats&shy;schutz</h2>
<p>Die Entstehung von Grauzonen des Rechtsstaats durch bewußte Vermehrung gleichsam &#8222;entrechtlichter&#8221; Bereiche der Exekutive finden wir besonders im Staatsschutz:</p>
<ul>
<li>
<div align="Left">Wenn nicht das Bundesverfassungsgericht (wie in Art 21 Grundgesetz festgelegt) über das Verbot politischer Parteien, sondern &#8211; dies ist während der Großen Koalition unter der Hand dadurch entschieden worden, daß vereinbart wurde, &#8222;das Instrument des Parteiverbots endgültig aus der Hand zu legen&#8220;(9) &#8211; die Exekutive in der Form von zwar nicht rechtlich geltend gemachten, in der Realität jedoch sehr wirksamen offiziellen Ver-rufserklärungen und empfindlichen Nachteilen für Parteimitgliedschaft entscheidet(l0).</div>
</li>
<li>
<div align="Left">Wenn das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts über die Verwirkung von Grundrechten, das in Art 18 Grundgesetz festgelegt wurde, dadurch unterlaufen wird, daß nahezu alle in Art 18 genannten Grundrechte auf andere Weise, häufig sogar von der Exekutive wirkungslos gemacht werden können.(11)</div>
</li>
<li>
<div align="Left">Wenn bei Hausdurchsuchungen für einen bestimmten Personenkreis die Ausnahmebe-stimmung &#8222;Gefahr im Verzug&#8221; so &#8222;strapaziert&#8221; wird, daß Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl für diesen Personenkreis zur Regel werden, und wenn der von der Innenministerkonferenz am 11. 6.1976 beschlossene &#8222;Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder&#8221; in § 19 Abs. 2 der Polizei jederzeit zum Zwecke der Gefahrenabwehr das Betreten einer Wohnung gestattet, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dort Personen Straftaten verabreden, vorbe-reiten oder verüben, sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder sich verurteilte Straftäter verbergen, oder sie der Prostitution dienen.</div>
</li>
<li>
<div align="Left">Wenn die 1968 durch das Gesetz zu Art 10 Grundgesetz gesicherte minimale Kontrollmöglichkeit für den Fall des Eingriffs in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch neue Instrumente unterlaufen werden kann und wenn die Verwendung von Peilmikro-phonen, Wanzen oder Richtfunkgeräten (mit denen noch stärker als durch die Über-äwachung gemäß Art 10 in die Intimsphäre eingegriffen werden kann) durch die in das Gesetz aufgenommene Erlaubnis, &#8222;nachrichtendienstliche Mittel&#8221; anzuwenden, legalisiert wird, d.h. die Sicherheitsbehörden in dieser Hinsicht den Kontrollinstanzen entzogen werden(12).</div>
</li>
<li>
<div align="Left">Wenn Geheimdienste, die keine polizeilichen Befugnisse haben, weil diese durch Gesetz ausgeschlossen sind oder weil die gesetzliche Ermächtigung fehlt, polizeiliche Befugnisse wahrzunehmen, die fehlende Kompetenz dadurch ersetzen, daß sie eine &#8222;offene Beschat-tung&#8221; durchführen, d.h. eine ständige Begleitung, die nicht mehr der. Observation dient, sondern den Betroffenen unter psychischen Druck setzen soll und damit &#8211; zumindest auf der objektiven Tatseite &#8211; den Tatbestand der Nötigung erfüllt.(13)</div>
</li>
<li>
<div align="Left">Wenn die ungehinderte Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen durch Erfassung und Speicherung von Besuchern beschnitten wird.</div>
</li>
<li>
<div align="Left">Wenn die Wahrnehmung des Versammlungs-, Demonstrations- und Vereinigungsrechts für die Beteiligten aufgrund von immer großzügiger durchgeführten erkennungs-dienstlichen Behandlungen oder aufgrund von Foto- oder Filmaufnahmen zu empfind-lichen Nachteilen führt und deshalb nicht mehr erfolgt.</div>
</li>
</ul>
<h2 class="auto-created">Schlei&shy;chende &bdquo;Erm&auml;ch&shy;ti&shy;gungen&rdquo; im Wirtschafts&shy;ver&shy;fas&shy;sungs&shy;recht</h2>
<p>Solche Beispiele findet man nicht nur im Bereich des Staatsschutzes, sondern auch im Wirtschaftsverfassungsrecht. Art 109 Grundgesetz hat der Exekutive weitgehenden Spielraum gewährt. Allerdings finden wir in diesem Sektor in der Regel weniger eine anordnende Exekutive, sondern spezielle Kooperations- und Gestaltungsformen, die gerade deshalb funktionieren, weil sie auf einem Verzicht auf Rechtszwang beruhen. Gesprächsrunden, spezielle Sachverständigengremien oder Planungsstäbe treffen durch Orientierungsdaten, Stillhalteabkommen oder auf ähnliche Weise häufig Entscheidungen, die die Grundrechtsträger stärker treffen können als die klassischen Eingriffe der Staatsgewalt.</p>
<h2 class="auto-created">Gef&auml;hr&shy;li&shy;ches &bdquo;Spiel&rdquo; mit der fdGO als sogenannter &bdquo;Wert&shy;ord&shy;nung&rdquo;</h2>
<p>Legitimiert werden solche Eingriffe mit Werten. Im Bereich des Wirtschaftsverfassungsrechts geht es um Wachstum, Vollbeschäftigung, Währungsstabilität und ähnliches; kurz: um Bekämpfung der im Kapitalismus stets wiederkehrenden Wirtschaftskrisen. Im Be-reich des Staatsschutzes geht es um Sicherheit, und Gefahrenabwehr, um den Bestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Diese freiheitliche demokratische Grund-ordnung wird nicht mehr bestimmt als Eckstein, der den verfassungsrechtlichen Rahmen setzt, innerhalb dessen Auseinandersetzungen ausgetragen werden, sondern als eine Wertordnung, die als eine Legalität mit besonderer Qualität dem Grundgesetz als normativer Ordnung gegenübergestellt, besser übergeordnet wird. Ulrich K. Preuß hat in Anlehnung an den von Otto Kirchheimer entwickelten Begriff der &#8222;zweistufigen Legalität&#8221; im Hinblick auf das Grundgesetz von einer &#8222;zwei-stufigen Verfassung&#8221; gespro-chen(14). Preuß hat dargelegt, daß mittels einer solchen übergeordneten Wertordnung in einer spezifischen Dialektik von Regel- und Ausnahmerecht die normative Ordnung des Grundgesetzes außerkraft gesetzt werden kann. Mit anderen Worten heißt das: Der Begriff &#8222;freiheitlich demokratische Grundordnung&#8221; ist seines verfassungsrechtlichen Kerns beraubt und zu einem generalklauselartigen Kampfbegriff gemacht worden, durch den der politische Gegner zum Verfassungsfeind, in letzter Konsequenz rechtlos werden kann. Nach dem Grundgesetz soll es solche Rechtslosigkeit, durch die jemand außerhalb des Rechts gestellt wird, nicht geben. Auch der Grundsatz &#8222;Demokratie nur für Demokraten&#8221; gilt nur in der Form und unter den spezifischen Verfahrensregelungen, die im Grundgesetzund in Gesetzen festgelegt sind. Auch diejenigen, die das Grundgesetz nicht anerkennen, stehen &#8211; soweit in ihre demokratischen Staatsbürgerrechte eingegriffen werden soll &#8211; unter dem Schutz des Grundgesetzes(15).<br />Es wird angesichts der Verwendung des Begriffs &#8222;freiheitlich demokratische Grundordnung&#8221; als einer generalklauselartigen Kampfformel gegen-über dem politischen Gegner in Zukunft darauf ankommen, den normativen Kern des Begriffs stärker herauszuarbeiten und der Verwendung der &#8222;freiheitlich demokratischen Grundordnung&#8221; als einer Überlegalität entgegenzustellen.(16)</p>
<h2 class="auto-created">Vorbeugende Notstands&shy;vor&shy;sorge?</h2>
<p>Angesichts der skizzierten Bildung von Grauzonen halte ich es für ebenso wichtig, das Schwergewicht der Argumentation und der Kritik auf die Verletzung verfassungs-rechtlicher oder gesetzlicher Verfahrenssicherungen zu legen. Die genannten Beispiele betreffen nicht das, was man den Normal-fall nennt, sondern die Ausnahme. Es handelt sich um &#8222;notständische Ersatzfunktionen&#8221;, um &#8222;vorbeugende Notstandsvorsorge&#8221;, die an die Stelle der klassischen Ausnahmebefugnisse der Exekutive getreten sind(17). Diese vorverlegten Notstandsmaßnahmen sollen den &#8222;Ausbruch eines solchen offenen Ausnahmezustandes (. ..), die Krise, die tödlich werden könnte&#8221;, verhindern.(18)<br />Liberale und Linke haben gegen Notstandskompetenzen opponiert, weil die Geschichte zeigt, daß Ausnahmebefugnisse immer die Gefahr enthalten, mißbraucht zu werden. Notstandsbefugnisse sind das Einfallstor für eine Nebenverfassung. So wurde mittels einer extensiven Auslegung von Art 48 Weimarer Reichsverfassung die normative Verfassung ausgehöhlt durch die auf eben diesen Artikel gestützte Nebenverfassung. Durch vorverlegte Notstandsbefugnisse kann das Grundgesetz der Funktion nach in ähnlicher Weise ausgehöhlt werden, wie einst die Weimarer Verfassung durch das Regiment der Notverordnungen zerstört und zur Transformation in ein faschistisches System reif gemacht worden ist.<br />Das Entstehen einer Nebenverfassung auf der Grundlage von Ausnahmebefugnissen kann nur dadurch verhindert werden, daß Ausnahmezustand und Normalzustand klar getrennt werden: &#8222;Das Friedensrecht darf nicht vom Kriegsrecht materiell unterwandert werden (&#8230;). Der Obergang vom normalen Friedensrecht zu dem nur im Kriegsfall zu rechtfertigenden Ausnahmerecht muß an ein Verfahren gebunden sein, das jeden Mißbrauch ausschließt&#8220;(19). Bei der Auseinandersetzung um die Notstandsgesetzgebung konnten &#8211; wenigstens zum Teil &#8211; derartige Verfahren in der Form von Feststellungsbeschlüssen oder -erklärungen durchgesetzt werden.</p>
<h2 class="auto-created">Die Siche&shy;rungs&shy;funk&shy;tion der formalen Verfah&shy;rens&shy;re&shy;geln und Feststel&shy;lungs&shy;er&shy;kl&auml;&shy;rungen</h2>
<p>Die Grundsätze für die Trennung von Ausnahmerecht und Recht der Normallage gelten auch für die vorverlegten Notstandsbefugnisse. Solche Verfahrenssicherungen und Feststellungserklärungen können den Klassenkampf von rechts &#8211; wie er in der Schaffung &#8222;entrechtlichter&#8221; Bereiche für Sonderbehandlungen der Exekutive zum Ausdruck kommt &#8211; nicht aufheben. Formale Verfahren und ausdrückliche Feststellungserklärungen sind jedoch ein Erschwernis; sie bedeuten Legalitätszwäng. Sie sind zugleich ein Mittel, um die Durchbrechung von Grenzlinien bewußt zu machen. Sie erleichtern es, eine Abwehrfront aufzubauen. Sie verändern zwar die Klassenkonstellation nicht, aber sie sind ein Vorteil für denjenigen, der in der Defensive steht.<br />Diese Sicherungsfunktion formaler Verfahrensregeln und ausdrücklicher Feststellungserklärungen wird häufig verkannt. Das geschieht, weil es in Deutschland keinen wirk-lichen Kampf um Habeas-corpus-Rechte gegeben hat. Deshalb wird in unserem Lande die Funktion solcher formalen Sicherungsrechte nicht genügend erkannt. Vielfach ist nicht einmal klar, daß erst aufgrund der Suspendierung von Art 114 Weimarer Reichsverfassung durch die Notverordnung vom 28. Februar 1933 die rechtliche Schranke beseitigt wurde, die dann der Gestapo den Weg freimachte zur Einlieferung Mißliebiger in Konzentrationslager. Von diesem Zeitpunkt an kam es nicht mehr auf das Formerfordernis des richterlichen Beschlusses an. &#8211; Aber auch jeder, der heute einmal festgenommen worden ist, weiß, was die &#8222;bloß&#8221; formale Verfassungsverfahrensregelung bedeutet, daß spätestens am Ende des nächsten Tages ein Richter über die Festnahme zu entscheiden hat.<br />Die am Beispiel der Habeas-corpus-Rechte in Erinnerung gerufene freiheitssichernde Funktion von Verfassungsverfahrensbestimmungen und Feststellungserklärungen wird gegenwärtig &#8211; aufseiten der Linken &#8211; durch zwei Positionen in frage gestellt. Einmal dann, wenn kritische Linke durch eine Überbewertung der Legitimationsfrage oder durch den globalen Hinweis auf die Bewegungsgesetze des Kapitals eine Repressionsmaßnahme erklären und damit dazu beitragen, daß die Gegenseite Legalitätszwänge lockern oder sogar zur Seite schieben kann. Zum anderen dann, wenn in der Polemik gegen Art 21 und Art 18 Grundgesetz die Sperrwirkung solcher verfassungsrechtlichen Verfahrenssiche-rungen, wie sie in Art 21 Abs. 2 Satz 2 und Art 18 Satz 2 Grundgesetz zum Ausdruck kommt, ignoriert oder heruntergespielt wird(20). Das Zurückdrängen der Exekutive durch diese Verfahrens- und Feststellungszwänge ist ein Versuch von historischem Rang. Durch diese Zuständigkeitsregelung sollte die Regierung daran gehindert werden, den Begriff &#8222;freiheitlich demokratische Grundordnung&#8221; selbst in der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner zu definieren.</p>
<h2 class="auto-created">Strategien des Kampfes gegen den Abbau des &bdquo;juris&shy;ti&shy;schen Beiwerks&rdquo;</h2>
<p>Grauzonen des Rechts entstehen dadurch, daß verfassungsrechtliche und gesetzliche Verfahrenssicherungen und Feststellungserklärungen Schritt für Schritt abgebaut oder bei der Inanspruchnahme bzw. Ermächtigung neuer vorverlegter Notstandsbefugnisse nicht geschaffen werden. In einer Situation, in der der damalige Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag und heutige Bundestagspräsident Karl Carsteus rechtsstaatliche Verfahrenssicherung als &#8222;juristisches Beiwerk&#8221; abtut(21) und in der die Linke insgesamt mehrundmehr in die Defensive gedrängt wird, kommt es darauf an, die Stoßrichtung des gegenwärtigen Angriffs zu erkennen. Politische Kräfte, ohne deren Einsatz Verfassungs-bestimmungen ihre Bedeutung verlieren, müssen ihr politisches Ziel im Auge behalten. Der kritische Jurist aber, der bei einem in rechtlichen Formen erfolgenden An-griff der Gegenseite nicht in juristischen Positivismus zurückfallen will und abstrakt die Kon-struktion einer materialistischen Verfassungstheorie anstrebt, oder der auf die materielle Entwicklung, auf das Entstehen von politischen Gegenkräften setzt oder abstrakt dem &#8222;politischen Prozeß selbst&#8221; vertraut(22), gibt sich auf und wird zum nur zuschauenden Intellektuellen, wenn er nicht die Aufgabe wahrnimmt, im juristischen Bereich das zu analysieren, was ist und was man dagegen tun kann. Die Ausweitung der Grauzonen und die Gefahr der Entstehung eines neuen Doppelstaates können nur politische Kräfte verhindern. Gerade deshalb kommt es darauf an, aufzuzeigen, in welcher Weise die vorverlegten Notstandsbefugnisse der Exekutive das Grundgesetz in der Funktion so aushöhlen können, daß der Aktionsspielraum im Sinne der demokratischen Teilhabe am politischen Prozeß und die Geltung der Grundrechte für jedermann bedroht ist.<br />In den ersten Nachkriegsjahren gab es noch eine kritische Auseinandersetzung mit der Tatsache, daß von Sozialdemokraten durch extensive Auslegung der Weimarer Reichs-verfassung (man dachte nicht nur an Art 48, sondern auch an die schon 1923 unter Friedrich Ebert erprobten Ermächtigungsgesetze und die 1923 vom Reich exekutierte Auflösung von gewählten Landesregierungen in Sachsen und Thüringen) die Instrumente geschaffen worden sind, die später gegen die demokratische Republik und dann auch gegen die SPD eingesetzt wurden. Heute wird vielfach nicht einmal die Frage verstanden, daß die Grauzonen, von denen hier die Rede ist, das Grundgesetz in ähnlicher Wiese auzuhöhlen vermögen. Doch das Schicksal unserer Republik hängt davon ab, wie viele von jenen, die sich heute noch nicht bedroht fühlen, bereit sind, den Kampf gegen die Nebenverfassung aufzunehmen, die heute in einem Rechtsstaat mit Grauzonen entsteht.</p>
<h2 class="auto-created">Verweise</h2>
<p>1 Carl Schmitt, &#8222;Gesunde Wirtschaft im starken Staat&#8221; in: Mitteilungen des Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen (Langnamverein), 1932, Heft 21 5 30f.<br />2 Deutscher Bundestag, Drucksache VT/653.<br />3 Bundestags-Drucksache VI/1211 u 739; s dazu Jürgen Seifert, Grundgesetz und Restauration, Darmstadt 1975, 544.<br />4 Spiegel-Gespräch: &#8222;Der Rechtsstaat auf dem Hackklotz&#8221; in: Der Spiegel, Jg 30, Nr 8, 16. 2. 1976, 5 34.<br />5 Ernst Fraenkel, Der Doppelstaat; deutsche Ausgabe Frankfurt am Main/Köln 1974; amerikanische Ausgabe: zuerst 1940.<br />6 Bernhard Blanke, &#8222;Staatsräson&#8216; und demokratischer Rechtsstaat&#8221; in: Leviathan, Jg 3, Heft 2, 1975, S 167.<br />7 Vgl dazu Uwe Günther und Friedhelm Hase, &#8222;Bericht über den Rechtspolitischen Kongreß der Vereinigung Demokratischer Juristen am 9.10. 1976 in Frankfurt/Main&#8221; in: Demokratie und Recht, 1976, Heft 4, 5 416&#8211;418; die Berichterstatter, die dem Bericht über einen Vortrag von mir weniger Raum zubilligen als der von ihnen auf dem Kongreß nicht vorgetragenen Kritik an meinem Referat, in dem ähnliche Thesen vorgetragen wurden wie in diesem Beitrag, haben mich mit der Unterstellung eines &#8222;vorschnellen und globalen Faschismusverdachts&#8221; entweder völlig mißverstanden oder versuchen mich aus politischen Gründen als Repräsentant einer &#8222;ultra-linken&#8221; Position hinzustellen.<br />8 Siehe dazu Jürgen Seifert, Kampf um Verfassungspositionen, Köln/Frankfurt am Main, 1974, 5 10 und 11.<br />9 Siehe dazu Robert Leicht, &#8222;Trotz böser Erfahrungen kein Anlaß zur Resignation&#8221; in: Süddeutsche Zeitung, 28.1.1977, Nr22,S4.<br />10 Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29.10.1975; abgedruckt in: Erhard Denninger (Hrsg), Freiheitliche demokratische Grundordnung, Bd II, Frankfurt am Main 1977, 5 692 ff; auf diese im Zusammenhang dieses Beitrages wichtige Sammlung weise ich besonders hin.<br />11 Siehe dazu Jürgen Seifert, &#8222;Das Auslegungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts bei der Verwirkung von Grund-rechten&#8221;, in: ebda, Bd 1, 5 225 ff.<br />12 Siehe dazu &#8222;Memorandum der Humanistischen Union zum Entwurf eines Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Niedersachsen&#8221; in: Vorgänge 19, 5 115 ff; das Memorandum hat durch die Überwachungsaktion des Verfassungsschutzes im Fall Dr. Traube erneut Aktualität erlangt.<br />13 Siehe dazu meine &#8222;Anmerkung&#8221; in: Kritische Justiz, Jg 7, Heft 2/1974, 5 208 f und die Ergänzung dazu &#8222;Offene Beschattung&#8220; durch die Sicherungsgruppe&#8221; in: ebda, Jg 8, Heft 1/1975, S 99f.<br />14 Ulrich K. Preuß, Legalität und Pluralismus, Frankfurt am Main 1973, 5 9 ff; Otto Kirchheimer, &#8222;Legalität und Legitimität&#8221; in: Herrschaft. Fünf Beiträge zur Lehre vom Staat, Frankfurt am Main 1967, 5 10.<br />15 Siehe dazu Jürgen Seifert, &#8222;Wer bestimmt den &#8218;Verfassungsfeind&#8216;?&#8221; in: Peter Brückner, Diethelm Damm, Jürgen Seifert: 1948 schon heute oder Wer hat Angst vorm Verf assungsschutz?, Frankfurt am Main 1976, 5 95.<br />16 Ulrich K. Preuß, aaO (Anm 14), 5 16 ff spricht von &#8222;Superlegalität&#8221;; vgl in diesem Zusammenhang meinen Beitrag &#8222;Verfassungsgerichtliche Selbstbeschränkung&#8221; in: Mehdi Tohidipur: Verfassung, Verfassungsgerichtsbarkeit, Politik; Frankfurt am Main 1976, 5 116-135.<br />17 Helmut Ridder, Die soziale Ordnung des Grundgesetzes, Opladen 1975, 5 59.<br />18 Carl Schmitt, Verfassungsrechtliche Aufsätze aus den Jahren 1924&#8211;1954, Berlin 1973, 5 260.<br />19 Vereinigung Deutscher Wissenschaftler eV (Hrsg), Der permanente Notstand, Memorandum von Helmut Ridder und Ekkehart Stein, Göttingen 1963, 5 13; s auch Jürgen Seifert, Der Notstandsausschuß, Frankfurt/Main 1967, insb 5 95.<br />20 Siehe dazu die nicht unproblematischen Ausführungen von Helmut Ridder, aaO (Anm 17), 5 64 zum Verf ahren gegen die SRP und die Anerkennung der heutigen KPD durch den BGH, S72.<br />21 Deutscher Bundestag, Sitzung vom 15.11.1974, zitiert nach Denninger, aaO (Anm 10), Bd II, 5 580; siehe dazu die Entgegnung von B. Hirsch, ebda, 5 585.<br />22 So Uwe Günther und Friedhelm Hase aaO (Anm 7), 5 418.</p>
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		<title>Brokdorf &#8211; ein Beispiel für die Unfähigkeit Reform</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/26-vorgaenge/publikation/brokdorf-ein-beispiel-fuer-die-unfaehigkeit-reform/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Jan 1977 14:46:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr.26, (Heft 2/2977), S.8-9 Was sich am 19. Februar 1977 in Schleswig-Holstein abspielte, war Ausdruck einer Krise unseres politischen Systems. Wenn die etablierten Mächte, Regierungen und Parteien, wichtige Erfordernisse nicht mehr bewältigen, entsteht eine Opposition außerhalb des Parlaments. Der wachsende Widerstand, der seit Jahren gegen Atomkraftwerke durch die Bundesrepublik geht und sich zwei [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr.26, (Heft 2/2977), S.8-9</p>
<p>Was sich am 19. Februar 1977 in Schleswig-Holstein abspielte, war Ausdruck einer Krise unseres politischen Systems. Wenn die etablierten Mächte, Regierungen und Parteien, wichtige Erfordernisse nicht mehr bewältigen, entsteht eine Opposition außerhalb des Parlaments. Der wachsende Widerstand, der seit Jahren gegen Atomkraftwerke durch die Bundesrepublik geht und sich zwei Monate vorher in Brokdorf zum Aufstand steigerte, ist mehr als die magische Urangst einiger Bauern vor moderner Technik; ist mehr als intellektuelle Spinnerei, wie allerhöchsten Orts in Bonn gesagt wird, ist mehr als eine zufällige Gelegenheit für die sogenannten K-Gruppen, Revolution zu üben.<br />Am Anfang aller Bürgerinitiativen stehen Enttäuschung und Mißtrauen. Enttäuschung über die arrogante Gedankenlosigkeit von Technokratie und Industrie, Mißtrauen gegen Regierungen und Parteien, die vorwiegend in Kosten und Zuwachsraten denken und die Folgen für Umwelt und Nachwelt erst ernstlich ins Auge fassen, wenn sie dazu gezwungen werden. Daher der Versuch zu erzwingen, was zu erwägen Pflicht der Regie-renden war.<br />Deren Reaktion zeigt, daß sie seit 1968, seit der Studentenrevolte, nicht viel hinzugelernt haben. Politiker wie Publizisten trennen zwischen Bürgern, die sich Sorgen machen, und &#132;Chaoten&#148;, die Sorgen schaffen wollen. Diese Unterscheidung ist auch richtig, viele Bürgergruppen distanzieren sich selbst mit Macht von den K-Gruppen. Trotzdem &#8211; dieses Muster ist zu bequem und zu oberflächlich. Zu bequem, weil es der Regierung erlaubt, sich gleichzeitig liberal und hart zu gebärden: Verständnis für die braven Kritiker und die gepanzerte Macht der gesamten Bundesrepublik gegen die Staatsfeinde. Zu oberflächlich ist dieses Schaustück wehrhafter Demokratie, weil es die Hauptfragen vergessen macht. Es sind alte Fragen, die von 1968.<br />Die erste Frage lautet: Wie kommt es denn, daß so viele &#132;Chaoten&#148; eine Gelegenheit bekamen, hier mitzumischen? Muß es nicht ein großer, ein allgemein erfaßbarer Mißstand sein, der Demokraten und Revolutionäre zu einer Aktion zusammenführte? Der sie soweit vermischte, daß es nur teilweise noch möglich ist, sie zu unterscheiden. Ich glaube, wir müssen festhalten: Den Beginn und die Ursache bildete der Mißstand, und den haben die Politiker zu verantworten.<br />Eine zweite Frage lautet: Wäre die atomare Sicherheit zu einem der herrschenden Themen der letzten Monate geworden, wenn nicht im November 1976 eine Schlacht in Brokdorf stattgefunden hätte und am 19. Februar eine zweite Schlacht drohte? Wen hätte es in Kiel oder Bonn oder sonst wo schon gekümmert, wenn nur ein paar tausend friedliche Demonstranten in Itzehoe vor nuklearen Gefahren hätten warnen wollen? Demonstriert wird viel &#8211; gegen § 218, gegen zu volle Schulklassen, gegen den Numerus clausus. Polizisten begleiten und beschützen solche Demonstrationen sogar, und nachher machen die Regierungen weiter wie vorher. Um Mißverständnisse zu vermeiden: Ich spreche hier nicht für die Gewalt. Im Gegenteil: Gewalt droht zu zerstören, was vernünftige Kritik aufbaut. Ich spreche aber gegen die anmaßende Gleichgültigkeit vieler Amtsinhaber, die überhaupt erst hinhören, wenn die Scheiben klirren.<br />Unser Problem liegt in der Unfähigkeit aller großen Parteien zur Reform. Brokdorf ist dafür nur ein Symptom. Strukturelle Arbeitslosigkeit, Gesundheitswesen, Bildungsmisere sind auch nur Beispiele für eine Krise, die keine Partei bewältigen kann, weil keine sich getraut, das System zu reformieren und die Ideologie vom ewigen Wachstum zu revidieren.</p>
<p>Wir geraten damit, in der Bundesrepublik, und noch mehr im übrigen Westeuropa, in einen ähnlichen Zustand wie der östliche Teil des Kontinents. Auch dort befindet sich das System in der Krise, auch dort scheitern Reformen an einer ldeologie, die kein Verantwortlicher zu revidieren wagt.<br />Die neueste Form des Protests im Osten gleicht in gewissem Maße sogar der des Westens: Engagierte Bürger schließen sich zusammen und schaffen ihren Forderungen interna-tionale Publizität. <br />Diese Entwicklung vollzieht sich stellenweise seit Jahren, sie weitete sich in den letzten Monaten auf fast alle Länder des Warschauer Pakts aus, sie steigerte sich in jüngster Zeit von einem Ostproblem zu einer Ost-West-Kontroverse, die in dieser Woche einen Höhepunkt erreichte.<br />Neu erscheint zunächst, daß sich drei kommunistische Staatsführungen äußerten, die sich bisher heraushielten: Die rumänische, deren Außenpolitik betont national, deren Innenpolitik aber nicht gerade liberal ist; ferner das Parteiorgan Ungarns, dessen Innenpolitik besonders liberal ist; schließlich Jugoslawien, das gar nicht zum Ostblock gehört und wo Bürgerrechtsfragen nur eine geringe Rolle spielen. Drei Staaten also, die sich dem Moskauer Standpunkt näherten, obwohl sie das gern vermieden hätten.<br />Am wichtigsten ist dabei Jugoslawien, das sich besonders deshalb der östlichen Kritik am Westen anschließt, weil es um das Zustandekommen der Belgrader Konferenz, also der KSZE-Nachfolge-Konferenz von Helsinki, fürchtet. Diese Sorge zeigt sich auch im sowjetisch bestimmten Osteuropa. Die Entspannungskräfte liegen dort vielerorts im harten Kampf mit den Konservativen, die Helsinki schon immer für eine Gefahr hielten und die sich nun durch die überall wuchernden Menschen- und Bürgerrechtsbewegungen bestätigt sehen. Bei diesen parteiinternen Auseinandersetzungen geht es um die Entspan-nung, und zwar in zweierlei Hinsicht: Einmal um die Entspannung im Inneren, im Umgang mit der Bevölkerung, mit kritischen Intellektuellen, mit Auswanderungswilligen; zum anderen um die Entspannung im Verhältnis zum Westen.<br />Beides hängt in gewissem Maße miteinander zusammen. Die Proteste im Osten werden erst durch Westmedien im Osten weit verbreitet, sie werden von der öffentlichen Meinung im Westen unter-stützt. Den zweiten Zusammenhang schaffen die Dogmatiker nach dem Uralt-Schema: Wenn im &#132;Sozialismus&#148; etwas nicht klappt, ist der &#132;Imperialismus&#148; schuld. Daß sich immer mehr Parteiführungen dieser Krücke bedienen, zeigt ihre Hilflosigkeit &#150; und gerade deshalb müssen wir es ernst nehmen.<br />Die wirtschaftlichen, politischen und auch militärischen Gründe, aus denen alle Ost-Staaten, mehr oder minder, die Entspannung brauchen, haben sich nicht geändert. Doch wenn es um die innere Sicherheit geht oder auch nur zu gehen scheint, verlieren diese Gründe an Gewicht. Die Lage in Osteuropa und die Gefahr für die Entspannung ist sehr viel ernster, als es nach außen hin den Eindruck hat.</p>
<p>Umso problematischer wird, was Präsident Carter tut. War ihm die kritische Situation im politischen Osten völlig bewußt, als er dem führenden sowjetischen Bürgerrechtler Sacharow einen persönlichen Brief schrieb und ihn seiner Unterstützung für die Menschenrechte versicherte?<br />Man muß Carters Beweggründe berücksichtigen. <br />1. Die Verhaftung von Ginsburg und Orlow, zwei bekannten Bürgerrechtlern, mußte auf den Moralisten Carter provozierend wirken. <br />2. Carters moralische Motive sind glaubwürdig, und mehr Moral täte der westlichen Politik wahrhaftig gut; Stichworte: Vietnam, Watergate, Chile, Griechenland usw. <br />3. Die Betonung der Menschenrechte gegenüber dem Kommunismus erlaubt dem Präsi-denten innenpolitisch, die Menschenrechte auch gegenüber rechten und rassistischen Diktaturen zur Geltung zu bringen &#150; Beispiele Südamerika und Südafrika. <br />4. Carter wendet die Moral auch auf sein eigenes Land an: Er versucht, die Reste des &#132;kalten Kriegs&#148; in Amerika zu beseitigen und räumt &#132;SALT 2&#148;, also der Begrenzung der Atomkriegsgefahr, absoluten Vorrang in seiner Ost-Politik ein.<br />Daß all dies genügt, die östlichen Ängste zu beheben, kann man derzeit nur hoffen. Sicher erscheint aber: Was Washington sich leisten kann, können wir uns nicht leisten. Die Rolle der Westeuropäer, besonders Bonns, ist vielmehr, die Lage im Osten zu verstehen, und das heißt nicht rechtfertigen, sondern verständlich machen. Man stelle sich das Ganze nur spiegelverkehrt vor: Die Demonstration in Itzehoe hätte nicht nur einige DKP-Mitläufer, sondern hätte ihre geistige Grundlage und offenen politischen Rückhalt bei Honeckers SED &#8211; die Ängste hier wären ebenso hysterisch wie drüben; und unsere Parteien sprächen nicht von Entspannung, sondern von Abgrenzung.</p>
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		<title>Der Streik der Ärzte &#8211; Aussperrung von Hilfesuchenden</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/26-vorgaenge/publikation/der-streik-der-aerzte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Jan 1977 14:42:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr.26, (Heft2/1977), S.10-11- Auss Je konkreter sich die unpopulären Notwendigkeiten abzeichnen, die sich aus der unausweichlichen finanziellen Konsolidierung unseres sozialen Leistungssystems ergeben, um so offenkundiger wird, daß es dabei nicht ohne schwerste Konflikte abgehen wird. Denn Solidarität und Gemeinsinn sind zwar heute fast schon zu landläufigen Beschwörungsformeln geworden, aber wer in der Realität [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/26-vorgaenge/publikation/der-streik-der-aerzte/">Der Streik der Ärzte &#8211; Aussperrung von Hilfesuchenden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr.26, (Heft2/1977), S.10-11- Auss</p>
<p>Je konkreter sich die unpopulären Notwendigkeiten abzeichnen, die sich aus der unausweichlichen finanziellen Konsolidierung unseres sozialen Leistungssystems ergeben, um so offenkundiger wird, daß es dabei nicht ohne schwerste Konflikte abgehen wird. Denn Solidarität und Gemeinsinn sind zwar heute fast schon zu landläufigen Beschwörungsformeln geworden, aber wer in der Realität darauf setzt, überfordert und überschätzt offenkundig die soziale Ausstattung der menschlichen Natur. Und doch entscheidet der Grad der Annäherung an die Maxime der Solidarität über die gesellschaftliche Lebens-fähigkeit eines Staates.<br />Mit anderen Worten: Ein Staat, dessen gesellschaftliche Gruppen in rücksichtslosen Interessenkämpfen nur noch auf den eigenen Vorteil auf Kosten der anderen bedacht sind, kann auf die Dauer nicht lebensfähig bleiben. Er verliert seinen sozialen Zusammenhalt und damit eine wesentliche Voraussetzung des inneren Friedens: die Bereitschaft nämlich und die Fähigkeit der gesellschaftlichen Gruppen zur halbwegs solidarischen Lösung gemeinsamer Probleme.<br />Für den Verfall dieser Fundamente gibt es in der Bundesrepublik seit einiger Zeit mancherlei Symptome, wie überhaupt das soziale Klima hierzulande zunehmend durch hemmungslosen Leistungsdruck, Raffgier, Egoismus und Konkurrenzdenken bestimmt wird. Das bislang krasseste und alarmierendste Beispiel für platten Gruppen- und Standesegoismus ist allerdings die schrille Agitation, mit der zur Zeit Teile der Ärzteschaft gegen die Regierungspläne zur Kostendämpfung im Medizinbetrieb Sturm laufen. Worum geht es?</p>
<p>Die Notwendigkeit einer durchgreifenden Kostenbegrenzung im Gesundheitswesen ist längst unbestritten. Würde sich der geradezu explosionsartige Anstieg der Kosten mit dem bisherigen Tempo fortsetzen, so geriete unweigerlich schon bald das gesamte System in Einsturzgefahr, weil die Belastung des Bürgers dann jedes erträgliche Maß weit überschreiten müßte. Vor diesem unheilvollen Hintergrund hat sich die Bundesregierung jetzt, immerhin schon reichlich spät, zu einem Sanierungsplan durchgerungen, der auf folgendes hinaus will: <br />Erstens: Der Anstieg der Ärzteeinkommen soll sich künftig auch an der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung orientieren. Damit würde, was im letzten Jahr durch freiwillige Vereinbarung zustande kam, gesetzlich festgeschrieben. <br />Zweitens: Durch einen Höchstbetrag für Arzneimittel-Ausgaben sollen Ärzte mehr als bisher angehalten werden, bei der Verschreibung von Medikamenten mit dem Geld der Patienten und der Versicherten sorgfältig umzugehen &#150; eine kaum übertriebene Forderung bei dem geradezu massenhaften Medikamenten-Mißbrauch und angesichts der Tatsache, daß nach Auffassung von Experten 40 Prozent aller Arzneimittel überflüssig sind und völlig gleichwertige Medikamente zu höchst unterschiedlichen Preisen gehandelt werden. Zugleich will die Regierung aber ausdrücklich sicherstellen, daß der Höchstbetrag bei den Arzneimittelausgaben überschritten werden kann, wenn und wo immer es medizinisch notwendig und begründbar ist.<br />Drittens: Um die Krankenhauskosten durch Verkürzung der Verweildauer zu senken, soll künftig unter bestimmten und eingegrenzten Voraussetzungen ambulante Behandlung auch in Krankenhäusern möglich sein. Ein Recht, das die Chefärzte längst in Anspruch nehmen, soll künftig auch anderen Krankenhausärzten eingeräumt werden. Diese Veränderung als Schritt zur Sozialisierung des Medizinbetriebs zu denunzieren, ist offenkundig ziemlich grotesk.<br />Geradezu einer Verhöhnung der Öffentlichkeit kommt es aber gleich, wenn ausgerechnet die Ärzte, also die Spitzenverdiener der Nation, unter denen sich wahre Inkasso-Artisten befinden, angesichts dieser Regierungspläne über Existenzgefährdung und Einkommensvernichtung lamentieren. Immerhin hat sich mittlerweile herumgesprochen, daß schon die Durchschnittsverdienste unserer Medizinmänner nach Abzug aller Praxiskosten<br />1 80 000 Mark liegen, also etwa um das Sechsfache über dem Normaleinkommen der abhängig beschäftigten. Unstrittig ist auch, daß die Steigesraten bei den Ärzten seit 1970 weit über der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung lagen. derartig krassen und zumal mit dem Leistungsinzip nicht mehr erklärbaren Unterschieden wäre es naheliegend, von diesem attraktiven Berufsstand Einkommenseinbußen oder zumindest einen zeitweisen Stillstand in der Einnahmenentwicklung zu verlangen &#8211; aber nicht einmal dies wird wirklich gefordert.</p>
<p>Die Regierung verfolgt nur den vergleichsweise schüchternen Plan, daß die ohnehin überdimensionierten Ärzteeinkommen nicht auch noch weiterhin überdimensionierte Steigerungsraten aufweisen &#150; ein relativ bescheidenes Ziel, wenn man bedenkt, daß die große Mehrheit der weitaus weniger einkömmlich lebenden Mitbürger erhebliche Abgabesteigerungen und teilweise auch schon reale Einkommenseinbußen akzeptieren mußte. Unter solchen Umständen ist es unmöglich, in den gegenwärtigen Aktionen und Kampagnen der Ärztefunktionäre eine legitime Interessen-Vertretung zu sehen. Stattdessen erleben wir hier ein besonders eklatantes und abstoßendes Beispiel gruppen-egoistischer Unersättlichkeit, nur notdürftig bemäntelt mit der unvertretbaren Schutzbehauptung, es gehe um die Interessen der Patienten. So peinlich offenkundig es hier um die Verteidigung von Bereicherungssystemen geht, so riskant ist diese Kraftprobe für die Regierung. Denn es ist eine Auseinandersetzung mit den einflußreichsten Multiplikatoren dieser Gesellschaft. Ihre finanziellen Möglichkeiten zu aufwendigen Propaganda-Kampagnen, die verbreitete, geradezu irrationale Ehrfurcht vor den &#132;Göttern im weißen Kittel&#148; und ihr Vertrauensverhältnis zu den Patienten &#8211; aus alledem ergeben sich für die Politiker viele Gründe zu Vorsicht und Zurückhaltung. Wer wiedergewählt werden will, so lesen wir in der Welt, darf es sich mit der Ärzteschaft nicht verderben.<br />Gleichwohl müßte es verheerende Auswirkungen haben, wenn sich Regierung und Parlament in diesem Konflikt als erpreßbar erwiesen in einer Auseinandersetzung, in der ein Teil der Ärzteschaft selbst vor illegitimen Methoden nicht zurückschreckt. Zum ersten mal in der Geschichte der Bundesrepublik haben Ärzte jetzt zum Mittel des Streiks gegrif-fen, und mit Recht ist bemerkt worden, daß es hier in Wirklichkeit um eine Aussperrung von Hilfesuchenden geht und daß Ärzteausstand grundsätzlich an unterlassene Hilfeleistung grenzt.</p>
<p>In der Tat: Die Ärzte benutzen hier die Angst und die Abhängigkeit der Patienten als Druckmittel gegen Regierung und Parlament; insofern ist ihr Erpressungsmanöver gleichsam ein Akt der kollektiven Geiselnahme. Ihr Streik ist ein Verstoß gegen ihre gesetzliche Pflicht, die Versorgung der Bürger mit ärztlichen Leistungen sicherzustellen, und er ist sicher unvereinbar mit dem Eid und dem beanspruchten Ethos dieses Berufsstandes. Der Streik ist, ähnlich wie seinerzeit bei den Fluglotsen, die Ausnutzung einer Monopolfunktion für die Durchsetzung ökonomischer Interessen, und er ist darüber hinaus ein völlig unannehmbarer Versuch, Regierung und Parlament unter Druck zu setzen. Es handelt sich um politischen Streik. Wenn Gewerkschaften solches unternäh-men, gäbe es einen Sturm der Entrüstung.<br />Vor siebzehn Jahren hat Konrad Adenauers Arbeitsminister Theodor Blank eine Streikdrohung der Ärzte mit dem Hinweis beantwortet, daß dies unter Umständen den Tatbestand des § 105 Strafgesetzbuch erfülle, der das Unternehmen der Nötigung eines Gesetzgebungsorgans mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren oder mit Einschließung von gleicher Dauer bedrohte. Solch martialischen Hinweisen zum Trotz haben sich Adenauer und Blank damals am Ende dem Druck der Ärzte gebeugt.<br />Eben das darf heute nicht wieder geschehen. Es gibt Anzeichen, daß die Ärzte mit ihrem überzogenen Auftrumpfen die Emotionen eher gegen als für sich mobilisieren. Die Regierung muß darauf bauen, daß nicht nur die große Mehrheit der Patienten, sondern gerade auch die Mehrheit der Ärzte ihr Interesse an einer wirksamen Kostendämpfung im Gesundheitssystem erkennen. Denn wenn dies jetzt nicht gelingt, wird die weitere Kostenentwicklung das gesamte System binnen kurzem in die Luft sprengen. Von Freiheit und Selbstverwaltung wird dann nicht mehr viel übrig bleiben, und stattdessen würden genau solche Radikallösungen unvermeidlich, wie sie Teile der Ärzteschaft gegenwärtig mit demagogischen Schlagworten an die Wand malen. Das heißt: Die Teile der Ärzte-schaft, die jetzt blindwütig Sturm laufen, ohne die geringste Bereitschaft zu eigenen Beiträgen zu zeigen, sägen mit Vehemenz an den Ästen, auf denen sie selbst am bequemsten sitzen. Und das Verblüffende ist, daß sie es trotz aller Zurufe aus der Gesellschaft nicht einmal zu merken scheinen.</p>
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		<title>Die „Lebenslänglichen zwischen Politik und Erkenntnis</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Jan 1977 14:37:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr.26, (Heft 271977), S.12-16 Zu den anscheinend unversiegbaren Quellen deprimierender Erfahrungen gehören die Widersprüche zwischen Politik und Erkenntnis. Ihre Auswirkungen verewigen Ahumanität. Nach der Quantität ihrer Opfer gemessen, werden vor allem die Parias einer Gesellschaft durch sie zerstört.&#132;Menschen gehen irreparabel geschädigt, wenn auch nicht physisch und psychisch tot&#148;, aus ihnen hervor. Daß sie [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr.26, (Heft 271977), S.12-16</p>
<p>Zu den anscheinend unversiegbaren Quellen deprimierender Erfahrungen gehören die Widersprüche zwischen Politik und Erkenntnis. Ihre Auswirkungen verewigen Ahumanität. Nach der Quantität ihrer Opfer gemessen, werden vor allem die Parias einer Gesellschaft durch sie zerstört.<br />&#132;Menschen gehen irreparabel geschädigt, wenn auch nicht physisch und psychisch tot&#148;, aus ihnen hervor. Daß sie noch arbeiten können (&#8230;), besagt nicht, daß sie noch leben. Obwohl sich diese Feststellung Helga Einseles(1) speziell auf zu Parias absinkende Häftlinge bezieht, die als Mörderinnen zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilt wurden &#8211; mittelbar wurzelt deren Vernichtung &#132;als soziale Wesen&#147;(2) in der von politischen Pragmatismen verwalteten Kluft zwischen (rechts)politischen Entscheidungen und sie bloßstellenden Erkenntnissen.</p>
<p>Dieser kasuistisch-ideologisch nicht weg zu disputierende Tatbestand drängte sich auf dem vom 11. bis 13. Januar 1977 in Hamburg tagenden Symposion &#132;Lebenslang oder nicht?&#148; beklemmend ins Bewußtsein. Auf dem Experten-Treffen, zu dem der Stern eingeladen hatte, diskutierten unter der Leitung von Oberlandesgerichtspräsident Rudolf Wassermann, Strafrechtslehrer, Praktiker des Strafvollzugs und für ihn Verantwortliche aus Ministerien, gerichtsmedizinisch gutachtende Psychiater und Psychologen, Publizisten und Politiker über die lebenslange Freiheitsstrafe. &#8211; Sie ist in der Bundesrepublik bei Mord und Völkermord (ss 211 und 220a StGB) zwingend zu verhängen und kann bei weiteren 18 Straftatbeständen wahlweise zugemessen werden.<br />Die Mehrheit der von ihr Betroffenen verbüßt sie als Langzeitstrafe. Begnadigungen werden im Bundesdurchschnitt nach 18&#151;20 Jahren gewährt. In Belgien und Frankreich werden dagegen die &#132;Lebenslänglichen&#148; nach durchschnittlich 10&#151;14, in Dänemark und Holland nach 11, in Schweden nach 9,6 und in England nach 9 Jahren begnadigt, wie Professor O. Trifterer aus Gießen in seinem in Hamburg gehaltenen Referat belegte. Ein Vergleich zu den osteuropäischen Staaten ist hier nur schwer heranzuziehen, weil dort, wie Professor Herwig Roggemann vom Osteuropa-Institut der FU Berlin referierte, ein vielfältig gestaffeltes Strafsystem diesen nicht zuläßt.<br />Die Androhung und Vollstreckung dieser &#132;absoluten Sanktion&#148; ist seit ihrer Einführung im 19. Jahrhundert bei Strafrechtsexperten umstritten. Die Teilnehmer der Hamburger Tagung &#8211; zu der neben anderen namhaften Reformjuristen auch der Pionier der Straf vollzugsreform aus der Schweiz, Professor E. Naegeli, gekommen war &#8211; analysierte vorrangig: ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit, ihre kriminalpolitische Effektivität, ihre &#8211; oder desozialisierenden Auswirkungen auf die Inhaftierten und die Argumente für ihre Abschaffung oder Reformierung.<br />Zu den letztgenannten Themenkomplexen merkte Professor Herbert Jäger, Frankfurt, an: &#132;In auffallendem Kontrast zum Tenor sonstiger Reformüberlegungen geht es (&#8230;) in der Diskussion über die lebenslange Freiheitsstrafe weniger darum, ob diese den Gefangenen befähigt, ,künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (§ 2- StVoll.zG), sondern ganz im Gegenteil um die Frage, ob von einer solchen Strafe selbst schädigende, desozialisierende Wirkungen ausgehen.&#148; Für die meisten der in Hamburg Diskutierenden (einschließlich dessen, der sie stellte) war diese Frage eine rhetorische. Ihre Bejahung erschien ihnen selbstverständlich. Das hatten schon die vor der Zusammenkunft als Diskussionsgrundlagen verschickten Statements &#8211; unter ihnen auch die &#132;Thesen der Humanistischen Union zur Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe&#132; (3)- vermuten lassen. Die Referate des ersten Tages untermauerten diesen Konsens zusätzlich. Sie wurden gehalten: von Dr. Helga Einsele, die sich auf ihre fast 30jährigen Erfahrungen als Strafanstaltsleiterin in Frankfurt-Preungesheim stützen konnte, von . Dr. H.-D. Stark, dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel und von dem Sozialwissenschaftler Dr. P.-A. Albrecht aus Göttingen, der seine vorliegende Forschungsarbeit über die &#132;soziale Reintegration Lebenslänglicher&#148; in Niedersachsen kommentierte.</p>
<p>Zweifel an der Sozialschädlichkeit der &#132;absoluten&#148; Langzeitstrafe und die sie befür-wortende Gegenposition &#8211; hier verkürzt charakterisiert: das modisch &#132;verbreitete Gerede vom Persönlichkeitsabbau&#148; unterstütze die &#132;Verwahrlosungsanfälligkeit&#148; der Verurteilten und ermutige die &#132;zum Querulieren Neigenden&#148;, die &#132;Unzufriedenen&#148; und &#132;Aufrührerischen&#148; unter ihnen &#8211; wurden nur als Ausnahmen laut. Allerdings als bestürzende. Denn sie kamen aus kompetenten Mündern. Die (vermutlich parteipolitisch-taktisch) zweifelnde artikulierte der amtierende Bundesjustizminister Vogel, der zu einer Stippvisite von Bonn nach Hamburg eingeflogen war &#8211; die abstruse der amtierende gerichtspsychiatrische Gutachter Prof. Dr. Dr. P. H. Bresser vom Institut für gerichtliche Medizin in Köln. Es entbehrte nicht der bitteren und erbitternden Pikanterie, daß der sozialdemokratische Ressortminister seine Bedenken über die Stichhaltigkeit der Beweise für die seelische und geistige &#132;Unflexibilität&#148; und die zunehmende Unfähigkeit zu sozialen Kontakten von über 12-15 Jahre hinaus Eingesperrten ausgerechnet durch Herrn Bresser bestätigt fand. Genau gesagt: durch eine eben veröffentlichte Studie von dessen Schülerin und Assistentin Mechthild Goemann (Das Schicksal der Lebenslänglichen)(4), die nach dem Rezept Bressers dessen Überzeugungen zu belegen versucht, daß durch unbefristeten Freiheitsentzug &#132;aus völlig verwahrlosten Rechtsbrechern, bei denen schließlich ein Mord den Höhepunkt ihrer dissozialen Karriere bildete, im Laufe der langfristigen und zunächst unbefristeten Strafverbüßung innerlich und äußerlich gefestigte, durchaus verantwortungsbewußte und im besten Sinne resozialisierte Persönlichkeiten geworden sind&#148; (im Gegensatz zu den Zeitsträflingen, bei denen eine &#132;echte Umkehr&#148; nur selten erfolge)(5).<br />Möglicherweise hatte der Justizminister (oder sein Referent) das Bresser/Goemanra-Buch nur angeblättert und wußte nicht, auf welche anfechtbare Beweisführung er sich berief. Die in der juristischen Fachwelt bekannten reaktionären Wertmaßstäbe und Einflußnahmen des Kölner Gutachters können ihm allerdings nicht unbekannt gewesen sein. Außer ihm jedenfalls hielt niemand im Gremium Professor Bressers Erleuchtungen über den lebenslangen Strafvollzug als Pädagogische Provinz auch nur erwägens-, geschweige denn diskussionswert. Ihnen wird auch hier nur ein so unverhältnismäßig breiter Raum gewährt, weil der die lebenslange Haftstrafe reformieren wollende Fachminister sie in seine Argumentation einbezog, was selbst Skeptiker gegenüber der sozialdemokratischen Reformpolitik denn doch nicht für möglich gehalten hatten.<br />Denn wenn auch von den Praktikern des Strafvollzugs eingeräumt wurde &#8211; neben Einsele und Stark auch von dem Leiter der JVA Bremen-Oslebshausen, Erhard Hoffmann, und dem Ministerialdirigenten Jan-Wolfgang Berlit aus Hannover &#8211; daß die Existenzbedingungen der Langzeithäftlinge in den vergangenen Jahren humaner und offener geworden seien und sich nach Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes wahrscheinlich weiter verbessern würden, so wird das nach ihren Erfahrungen das Regredieren auf infantile oder frühsensile Horizontverengungen, die Entpersönlichung zu &#132;Funktionierern&#148; (Albrecht) der 10, 12 und mehr Jahre Einsitzenden nicht aufhalten können. Die sie in den ersten Haftjahren noch stabilisierenden Familienkontakte (soweit überhaupt vorhanden gewesen) sind nach dieser Zeitdauer erloschen. Ebenso die Einsicht in das eigene Schuldverhalten (Einsele). Gelebt wird in psychischer und physischer Isolation, die dissozialisiert. Denn Ein- und Anpassung an die Gefängnisordnung, wie Professor Bresser kurzschloß, ist nicht Resozialisierung.</p>
<p>Die Sanktionsbefugnis des Staates hat sich nach dem Rechtsverständnis des Grundgesetzes an der Verhältnismäßigkeit zwischen Schuld und Strafe zu orientieren (Übermaßverbot). Auf dieses Rechtsprinzip wiesen in Hamburg vor allem diejenigen hin, die die lebenslange Freiheitsstrafe für verfassungswidrig halten: der Landgerichtspräsident Heinrich Beckmann aus Verden und Rechtsanwalt Sieghart Ott, München, wobei Ott in seinem schriftlichen Diskussionsbeitrag als einziger der anwesenden Rechtsexperten auch die verdrängte Klärung der Definierung des Schuldbegriffes in seine kritischen Überlegungen einbezog, was insbesondere die Rechtsentscheidungen bei Mord und Totschlag folgenschwer problematisch macht. Totschlag wird nach § 212 StGB mit einer Zeitstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft. Daß die Verurteilung nach § 211 StGB das Verhältnismäßigkeitsangebot überschreitet, weil sie nur die Strafzumessung &#132;lebenslang&#148; bei Mord zuläßt &#8211; dessen Strafbestandsmerkmale zudem &#132;ein Sammelsurium unbestimmter Rechtsbegriffe&#148; sind, &#132;die subjektiver Ausfüllung Tür und Tor öffnen&#148; (Ott) &#8211; war bekanntlich einer der Gründe, die das Verdener Schwurgericht im März 1976 veranlaßten, ein Verfahren auszusetzen und die Akte dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen, ob der § 211 StGB, der die lebenslange Freiheitsstrafe zwingend vorschreibt, verfassungswidrig ist.<br />Die Entscheidung des BVG steht noch aus. Inwieweit es sich den Argumentationen des Verdener Schwurgerichtsvorsitzenden Heinrich Beckmann anschließt, mit denen dieser die Verfassungswidrigkeit begründete6 und die er in seinem Hamburger Referat &#132;Verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Strafen&#148; noch einmal präzisierte, ist ungewiß. Beckmann stützt seine Beweisführung in erster Linie auf die Artikel 1, 2 und 19 des Grundgesetzes (Menschenwürde, Freiheitsrecht, Grundrechtsgarantie). Zur Verfassungsbarriere des Art 1 sagte er: &#132;Die Menschenwürde ist auch ohne persönlichkeits-zerstörende Wirkung durch die lebenslange Freiheitsstrafe verletzt, weil der Mensch von Rechts wegen (&#8230;) jedenfalls dann nicht auf Lebenszeit seiner Freiheit beraubt werden kann, wenn diese Maßnahme nicht sachlich, d.h. als eine notwendige Maßnahme der Verbrechensbekämpfung begründbar ist &#8230; Straftäter, die bezeichnenderweise nicht wegen Mordes, sondern als Mörder endgültig bis an ihr Lebensende von Rechts wegen aus der Gesellschaft ausgeschlossen wer-den, werden&#8230; als minderwertige Ballastexistenzen und damit menschenunwürdig behandelt &#8230;<br />Mit dem Hinweis auf die sachlich begründbare Notwendigkeit für die die Menschenwürde verletzende Freiheitsentziehung zielte Beckmann auf das mit einem Straftäter gegebene oder nicht gegebene Sicherheitsrisiko für die Sozialgemeinschaft ab. Nach statistisch belegbaren Erfahrungen, auf die nicht nur er sich bezog, sondern die in Hamburg auch zurückhaltender argumentierende Juristen berücksichtigt wissen wollten, stellen gerade die für Mord Verurteilten eine Bedrohung für das Gemeinwohl nur in seltenen Fällen dar (geringe Rückfallquote). Sehr viele von ihnen sind Konflikttäter, die in einer einmaligen, so nie wiederkehrenden, scheinbar aussichtslosen Situation töteten, und nicht Bressers &#132;Verwahrloste&#148;, die zur Krönung ihrer &#132;dissozialen Karriere&#148; blindwütig morden. Nach Helga Einseles Beurteilung sind sie nach ihrer Tat für ihre Umwelt so ungefährlich, daß man sie nach der Gerichtsverhandlung, die sie als Erwachens-Schock erleben, freilassen könnte! Wie sie außerhalb der Gitter, hinter denen sie für zwei Jahrzehnte, wenn nicht bis kurz vor ihrem Lebensende, verschwinden, auch sühnen könnten (,&#130;Sühne, verstanden als eine auf Versöhnung gerichtete freiwillige sittliche Leistung&#148;, Beckmann) wurde leider auf dem Hamburger Symposion nicht erörtert. (Hier fehlte Helmut Ostermeyer, der bedauerlicherweise abgesagt hatte.)<br />Beckmann und Ott, auf deren detaillierte verfassensrechtliche Argumentationen hier nicht näher eingegangen werden kann, kamen zu dem Schluß: daß die rationalen Strafzwecke General- und Spezialprävention, Abschreckung und Sicherung der Gemeinschaft die Verfassungskonformität der lebenslangen Freiheitsstrafe nicht rechtfertigen können. Die Möglichkeit zur Begnadigung bleibt für die gebotene Rechtsstellung auch des Straftäters ohne Einfluß. Nach ihrer Auffassung (und nicht nur nach ihrer) kann die absolute Strafandrohung des § 211 StGB nur als irrationale Vergeltungsstrafe definiert werden, als Schuldausgleich des Bösen mit Üblem, der nicht nur sittlich nicht vertretbar, sondern auch verfassungswidrig ist. In Richtung auf den bei seinem Referat anwesenden Bundesjustiz-minister unterstrich Beckmann: &#132;Dem Gesetzgeber muß deutlich zum Bewußtsein gebracht werden, daß eine Gesetzesänderung nicht nur rechtspolitisch erwünscht, sondern verfassungsrechtlich geboten ist. Dabei ist zu beachten, daß nach unserem Verfassungsverständnis weder die Volksmeinung noch den Gesetzgeber bewegende allgemeine Gründe die Aufrechterhaltung eines verfassungswidrigen Zustandes rechtfertigen.&#148; Und er fuhr fort, um die Dringlichkeit seines Appells zu erhärten: &#132;Das Bundesverfassungsgericht sagt: Die Grundentscheidung der Verfassung, die den einzelnen Menschen und seine Würde in den Mittelpunkt aller Regelungen stellt, bestimmt Gestaltung und Auslegung der Rechtsordnung. Auch der Gesetzgeber ist ihr gegenüber nicht frei; gesellschaftspolitische Zweckmäßigkeitserwägungen, ja staatspolitische Notwendigkeiten können diese verfassungsrechtliche Schranke nicht überwinden (B Verf. GE 1, 14/36). Auch die in der Bevölkerung herrschenden Anschauungen würden hieran nichts ändern können (BVerf GE 39,1(67).&#148;</p>
<p>Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel schienen die juristischen Argumente und der Appell des Verdener Schwurgerichtsvorsitzenden zur Beseitigung eines als Unrecht diskreditierten Rechtsinstituts wenig zu beeindrucken &#8211; im Gegensatz zu den übrigen Zuhörern, die Heinrich Beckmanns Stringenz als einen Höhepunkt der Tagung bewerteten. Er ging nur mit der Anmerkung auf sie ein, daß er diese verfassungsrechtlichen Bedenken nicht teile und wiederholte mit dem ihm eigenen rechthaberischen Impetus lapidar, was schon durch die Presse bekannt war: In seinem Ministerium denke niemand an die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe. Dies geschah offenbar vorallem zur Beschwichtigung des am zweiten Tag der Tagung ebenfalls für ein paar Stunden anwesenden CDU -Bundestagsabgeordneten Dr. Carl Otto Lenz vom Bonner Rechtsaus-schuß &#8211; anwesend war nun auch der Bundestagsabgeordnete Detlef Kleinert von der F.D.P. &#8211; um sich von der spürbaren Mehrheits-Gegenmeinung im Gremium zu distan-zieren.<br />Im übrigen erläuterte Vogel in einem Kurzreferat den in seinem Ministerium ausgearbeiteten Reformvorschlag zum § 211 StGB. Er war in ähnlicher Fassung schon 1972 von seinem Vorgänger Jahn vorgelegt worden, der ihn aber wegen des negativen Echos aus den Länder-Justizministerien wieder zurückgezogen hatte. Kurz umrissen, beinhaltet dieser Vorschlag die gerichtliche Überprüfung der lebenslangen Haft nach der Verbüßung von 15 Jahren und ihre Aussetzung zur Bewährung bei günstiger Sozialprognose.<br />Die Zeit, die sich Minister Vogel für die Diskussion seiner Reformplanung zu einer gerade vom Bundesverfassungsgericht zu überprüfenden Rechtsproblematik in Hamburg gestatten konnte, war eng bemessen. Dementsprechend unwirsch reagierte er auch zuweilen auf bohrende Einwände gegen sein halbherziges Abmilderungsprojekt aus der Expertenrunde. Er versuchte dieser vordringlich deutlich zu machen, daß aus der Sicht eines verantwortlichen Ministers der Kompromiß zur Durchsetzung einer Reform Vorrang vor der Sache der Reform habe.<br />Schärfer kontrovers wurde die kurze Debatte zwischen dem Politiker und den Rechts-experten und den Publizisten (darunter beispielsweise die . Hochschullehrer für Strafrecht, 0. Triffterer aus Gießen, H. Schüler-Springorum aus München, H.-L. Schreiber aus Göttingen und die rechtspolitisch engagierten Journalisten Werner Hill und Karl-Heinz Krumm) bei der Bewertung der öffentlichen Meinung gegenüber einschneidenderen Strafrechtsreformen zugunsten von Straftätern, insbesondere solchen mit Tötungsdelikten. Der Minister, der Zugewinn oder Verluste von Wählerstimmen einkalkulieren muß (oder zu müssen glaubt) stilisierte das öffentliche und veröffentlichte Echo zu Werturteilen der Bevölkerung hoch, die Demokraten zu respektieren hätten &#8211; die Experten aus den Hochschulen und der Vollzugspraxis nannten die von Vogel angesprochene &#132;gesunde&#148; Volksmeinung unumwunden: nach Vergeltung rufende Vorurteile und atavistische Sündenbock-Projektionen. An dieser Stelle der Diskussion mit &#132;Bonn&#148; traten nicht nur Verständigungsschwierigkeiten zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis unüberbrückbar zu Tage, sondern auch der eingangs angedeutete deprimierende Konflikt zwischen politischem Pragmatismus und aus Erkenntnissen abgeleitetem humanen Anspruch. Er läßt wenig Hoffnung für die &#132;Lebenslänglichen&#148; in der Bundesrepublik.</p>
<p>In den noch verbleibenden Stunden der Tagung konzentrierte man sich (nun wieder ohne den Versuch ministerieller Bevormundung und Anwerbung für eine Minimallösung) auf die Bestandsaufnahme der Ergebnisse aus der zweitägigen Diskussion und auf die aus ihnen zu ziehenden Schlüsse. Mit Zustimmung der überwiegenden Mehrheit der Teil-nehmer am Symposion wurde diese Erklärung formuliert und der Presse übergeben:</p>
<p>&#132;Strafrechtler und Psychiater stellen fest: L e b e n s-lange Strafe sinnlos.</p>
<ol>
<li>Es besteht keine gesellschaftspolitische Notwendigkeit für die Beibehaltung der lebenslangen Freiheitsstrafe, da sie in der Verbrechensbekämpfung nichts erreicht, was durch zeitlich begrenzte Strafen nicht auch erreicht werden könnte.</li>
<li>Daher soll die lebenslange Freiheitsstrafe abgeschafft werden. An ihre Stelle tritt eine der Schuld des Täters, den Erfordernissen der Sicherung der Gesellschaft und der Resozialisierung des Verurteilten angemessene Zeitstrafe bis zu 15 Jahren. Damit wird für den Richter der verhängnisvolle Zwang beseitigt, bei Mord automatisch die Höchststrafe verhängen zu müssen, ohne den näheren Umständen des Einzelfalls gerecht werden zu können.</li>
<li>Dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft ist Rechnung zu tragen. Wer nach der Verbüßung der Strafe noch eine Gefahr für andere Menschen ist, wird in Sicherungsverwahrung genommen werden.</li>
<li>Es muß endlich ernst gemacht werden mit der Idee des modernen Strafvollzugs, wonach der Täter während seiner Strafverbüßung und einer eventuellen Sicherungsverwahrung nicht nur eingesperrt, sondern durch therapeutische Hilfen auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden muß.</li>
<li>Die Teilnehmer des Symposions halten die bisher durch die Ministerpräsidenten der Länder geübte Begnadigungspraxis für unzulänglich. Es ist daher auch für Täter, die wegen Mordes verurteilt worden sind, die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung auf Bewährung zu schaffen. Hierüber sollen die Gerichte in einem rechtlich geregelten Verfahren allein aufgrund der Beurteilung der Täterpersönlichkeit und nicht unter den Gesichtspunkten von Vergeltung und Abschreckung entscheiden.</li>
</ol>
<p><b>Verweise</b></p>
<p>1 Helga Einsele: &#132;Die Wirkung der lebenslangen Haft auf Frauen&#148;; Referat am 11.in Hamburg, zugänglich durch &#132;stern&#148;.<br />2 Peter-Alexis Albrecht: &#132;Die soziale Reintegration Lebenslänglicher im Spannungsverhältnis von Recht und Gnade&#148;. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, Heft 5, 1973.<br />3 Abgedruckt in Heft 21 der Vorgänge, S 123. Aufgrund dieser Abgeordneten des Bundestages zugeleiteten Stellungnahme zum Thema wurde ich als Vorsitzende der Humanistischen Union zu dem Experten-Symposion eingeladen; außer mir waren sieben weitere HU-Mitglieder anwesend, darunter vier Fritz-Bauer-Preisträger.<br />4 Verlag Walter de Gruyter, Berlin 1977.<br />5 Aus dem schriftlich vorliegenden Statement von Professor Bresser für das Symposion &#132;Lebenslang oder nicht?&#148;<br />6 NJW 1976, Heft 21/22. 7 Schriftlich vorliegend beim &#132;stern&#148;.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/26-vorgaenge/publikation/die-lebenslaenglichen-zwischen-politik-und-erkenntnis/">Die „Lebenslänglichen zwischen Politik und Erkenntnis</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Böcke als Gärtner</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/26-vorgaenge/publikation/boecke-als-gaertner/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Jan 1977 14:32:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zu einem &#132;Weißbuch zur Rettung der Sprache&#148;. aus: vorgänge Nr.26 (Heft 2/1977), S.16-19 Man muß Sprache nicht schon zum Fetisch oder Sakralgegenstand erheben, um ihre Gefährdung, ihren möglichen Verfall als Unglück aller Unglücke zu fürchten. Gerade wer in ihr das Selbstverständliche sieht, in dem Menschen sich und ihre Wirklichkeit artikulieren und so erst eigentlich konstituieren, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/26-vorgaenge/publikation/boecke-als-gaertner/">Böcke als Gärtner</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zu einem &#132;Weißbuch zur Rettung der Sprache&#148;.</p>
<p>aus: vorgänge Nr.26 (Heft 2/1977), S.16-19</p>
<p>Man muß Sprache nicht schon zum Fetisch oder Sakralgegenstand erheben, um ihre Gefährdung, ihren möglichen Verfall als Unglück aller Unglücke zu fürchten. Gerade wer in ihr das Selbstverständliche sieht, in dem Menschen sich und ihre Wirklichkeit artikulieren und so erst eigentlich konstituieren, hat allen Anlaß, sich um sie und ihren unbeschädigten Bestand zu sorgen. Kein Zweifel auch, daß heute solche Sorge, aus vielerlei Gründen, besondere Berechtigung hat. So darf ein publizistisches Unternehmen, das nichts weniger als die &#132;Rettung der Sprache&#148; zu seinem Ziel erklärt, zweifellos gespannter Aufmerksamkeit sicher sein. Dies umso mehr, wenn sich als Mentoren Deutscher Autorenrat und Freier Deutscher Autorenverband dazu bekennen und mit dem ambitiösen Titel &#132;Weißbuch&#148; der respektgebietende Anspruch dokumentarischer Gültigkeit erhoben wird. [Weißbuch zur Rettung der Sprache. Herausgegeben im Auftrag des Deutschen Autorenrates und des Freien Deutschen Autorenverbandes. Langen Müller Verlag, München/Wien 1976, 221 Seiten, DM 19,80]<br />&#132;Rettung&#148; &#8211; das setzt unmittelbar bevorstehenden Untergang voraus, der vielleicht gerade noch abzuwenden ist. Woran ist er zu erkennen, welches sind seine Zeichen? &#132;Mißbrauch und Verbildung der Sprache in Schule, Medien und Politik&#148; nennt summarisch der Rückseitentext &#150; konkret führen die elf Beiträge des Bandes die folgenden &#132;Symptome&#148; an: &#132;Überfremdung&#148;, d.h. allzu reichliche Verwendung von Fremdwörtern &#8211; Sprach-verderbnis durch die Werbung &#150; Kult mit &#132;Modewörtern&#148; &#8211; &#132;Umfunktionierungen&#148; im Wortschatz, &#132;Aushöhlung der Begriffe&#148; &#8211; &#132;künstliche Kultivierung&#148; von Fach- und Spezialsprachen -&#132;Abkehr von der gewachsenen Sprache&#147; zugunsten experimenteller Artistik bei vielen zeitgenössischen Autoren, die Neigung anderer zum &#132;Jargon der Straße&#148;, zur &#132;niedrigsten Umgangssprache&#132; &#8211; last not least: die neue Lesebuchgestaltung seit Mitte der sechziger Jahre.<br />Ein seltsames Gemisch von &#132;Befunden&#148;, das skeptisch stimmt. Sehen wir zu. Daß mit Fremdwörtern gegenwärtig besonders viel Unfug, smart oder nicht, getrieben wird, wer wollte es bestreiten? Da wird &#132;gejettet&#148;, &#132;gepusht&#148; und &#132;gecheckt&#148;, daß es (k)eine Art hat. Sicher sind auch &#132;Feeling&#148;, &#132;Out&#148;- oder &#132;In&#147;-Sein durchaus entbehrlich. Doch: &#132;Job&#148;, &#132;Prestige&#148;, &#132;Law and Order&#148; (vom &#132;Weißbuch&#148; bemängelt) &#8211; da stock ich schon. &#132;Beruf&#148;, &#132;Ehre&#148;, &#132;Recht und Ordnung&#148; &#8211; das hat nicht nur anderen Klang, das meint auch anderes. Viele, möglicherweise die meisten, zumal unserer neuen Fremdwörter dürfen nicht fehlen, da uns mit ihnen auch die je besondere Sache abginge, für die ein genau angemessenes deutsches Wort &#8211; bislang &#8211; nicht zur Verfügung steht. Das kann nur rabiaten Puristen als revolutionäre Erkenntnis gelten. Blindlings &#132;Überfremdung&#148; fürchtet ohne dies nur, wer nicht weiß, daß die lebendigsten, produktivsten Sprachen weniger in berührungsängstlicher Reinhaltung als kräftiger Vermischung erzielt wurden. Dennoch &#8211; der Fremdwort-Hinweis verdient Beachtung, auch wenn hier gewiß kein totaler Sprachuntergang abzuwenden ist.  Gleichermaßen ernstzunehmen sind ohne Zweifel die beträchtlichen Schädigungen durch das &#132;Werbedeutsch&#148;, dem Hansjörg Maus einen weithin solide analysierenden Beitrag widmet (den wohl besten, weil sachkundigsten des Bandes). Womöglich wäre angesichts der in diesem Jargon schlechte Gewohnheit gewordenen Simplifizierungen, Inf antilisierungen, Brutalisierungen am ehesten von akutem Sprachverfall zu reden, den &#132;schöpferische Neuprägungen&#132; a la &#132;frischwärts&#148;, &#132;Bahnland&#148; und &#132;Kurlaub&#148; in der Tat nur noch beschleunigen können. Die den &#132;Weißbuch&#147;-Autoren nächststehende Branche, die der Verlage, blieb merkwürdigerweise ausgespart. Ihr wären nicht minder eindrucksvolle Exempel zu entnehmen gewesen &#8211; sind doch seit Jahren alle neu- und wiedererscheinenden Romane ausnahmslos &#132;groß&#148;, wird uns vom jeweiligen Autor ausschließlich &#132;Bestes&#148; und &#132;Schönstes&#148; sowie unermüdlich &#132;Liebenswürdiges&#148; zum pausenlosen &#132;Lesevergnügen&#148; angeboten, von den Jahrhundertwerken &#132;wie ein Faustschlag&#148;, &#132;wie ein Stein&#148;, &#132;ein Orkan&#148;, &#132;eine Blume&#148; und dergleichen zu schweigen. Maus plädiert &#8211; sehr ehrenwert &#8211; für einen &#132;vernünftigen Umfang&#148; der Werbung, dafür, daß sie über ihr &#132;Verhältnis zur Sprache&#148; nachdenkt -, er übersieht den prinzipiell &#132;unvernünftigen&#148; Charakter der Werbung unter heutigen Bedingungen: Nicht oder jedenfalls nicht allein mit den Mitteln rational überzeugender Argumentation, sondern nur durch eine Worte und Werte zynisch nivellierend in bedenkenloser Beliebigkeit einsetzende Reiz- und Suggestivpropaganda lassen sich dem Markt maximale Anteile entreißen.<br />&#132;Weißbuch&#147; &#8211; Klagepunkt Nummer drei verdient wiederum grundsätzlichen Beifall: &#132;Modewörter&#148;, wer stimmte nicht zu, sind eine Plage und jedem Sprachempfindlichen ein Graus. Auch hier allerdings ist sehr die Frage, ob das ewige &#132;ehrlich&#148;, &#132;echt&#148; und &#132;schick&#148;, ob auch &#132;frustrieren&#148; und &#132;verunsichern&#148; unvermeidlich bereits den allfälligen Untergang &#132;der Muttersprache&#148; anzeigen. Schließlich gab es zu allen Zeiten &#132;Mode-wörter&#148;, darunter sehr gehaltvolle von erlauchter Herkunft und epochalem Klang &#8211; man denke an Rousseaus &#132;Natur&#148;, Byrons &#132;Weltschmerz&#148;, Nietzsches und seiner Nachfahren &#132;Leben&#148; samt Komposita. Wenn das nicht &#132;in Mode&#148; war (und bis heute &#8211; immer mal wieder &#8211; ist) ! Es kommt auf die Substanz, die geschichtlich wirksame und regenerierbare Kraft eines &#132;Modewortes&#148; an. Was sagt es gegen &#132;Entfremdung&#148;, &#132;Emanzipation&#148;, &#132;Demokratisierung&#148;, wenn Seminaristen und Versammlungsredner sie verschleißen, solange diese Wörter &#8211; besser als andere &#8211; Fakten und Forderungen bezeichnen, deren realer Sinn unverkümmert blieb? Das gilt in gleicher Weise durchaus für sehr andersartige einstige &#132;Modewörter&#148;, wie &#132;Volk&#148;, &#132;Nation&#148; oder Herders und Hegels ehrwürdigen, dem &#132;Weißbuch&#148; unverdächtigen &#132;Volksgeist&#148;, der auch einmal sehr gefragt war. Es mag sogar für etliche Schlüsselbegriffe des unseligen &#132;Jargons der Eigentlichkeit&#148; gelten, an dessen Spätfolgen wir heute noch laborieren.<br />Übrigens: Weder dieses für das Adenauer-Jahrzehnt so charakteristische Gewächs noch die gegegenwärtig heftigst strapazierte &#132;Tendenzwenden&#147;-Phraseologie finden im &#132;Weißbuch&#148; die verdiente kritische Erwähnung. Selbst die gute, alte, immer noch nicht totgerittene &#132;Nostalgie&#148; &#8211; nun wirklich das Modewort der Modewörter! &#8211; kommt nicht vor. Sollte sie den &#132;Weißbuch&#147; &#8211; Autoren weniger bedenklich erschienen sein als die &#132;Emanzipation&#148; oder der &#8211; zugegeben etwas ramponierte &#8211; &#132;Fortschritt&#132;? Spätestens hier, an derart willkürlicher Selektion, erkennt auch der ahnungslose Leser parteiische Einseitigkeit, die nicht Zufall ist. Absichtlichkeit wird vollends deutlich, wo es um die sogenannten &#132;Umfunktionierungen&#148; des Wortschatzes geht, stillschweigendes Unter-schieben sinnverkehrender oder auch nur -modifizierender Bedeutung. Auch hier möchte man spontan zustimmen: Wer könnte das gefährliche Ausmaß der Sprachmanipulation und ihre verheerenden Folgen ignorieren &#8211; einer Manipulation, die vorzugsweise das nichtssagend-verharmlosende oder beschönigende Wort für eine üble, mindestens frag-würdige Sache setzt oder umgekehrt eine andere, vielleicht diskutable von vornherein durch wohlkalkuliertes Negativ-Vokabular &#132;erledigt&#148;? So erwartete man im Interesse eines Pluralismus, der allein überzeugende &#132;Objektivität&#148; verbürgt, Hinweise auf die Zu-mutungen einer technokratischen Verwaltungssprache, die absichtsvoll ein &#132;Neuwort&#148; von so teuflischer Allgemeinheit wie &#132;Entsorgung&#148; erfand, wo tödliche Strahlungsgefahren ein rundes Jahrtausend hindurch zu &#132;besorgen&#148; sind; die im Medienbereich euphemistisch &#132;Ausgewogenheit&#148; fordert, wo die politischen Macht-Gewichte im Gegenteil nachdrücklich zu eigenen Gunsten verschoben werden sollen &#8211; auch auf eine gewisse Publizistik, die verfassungsrechtlich garantierte Demonstrationen p r i n z i p i e l l &#132;Krawalle&#148; nennt, die angesichts einer Million Erwerbsloser von &#132;freigesetzten Arbeitskräften&#148; und &#132;Entspannungen auf dem Arbeitsmarkt&#148; redet. Geben unsere Sprach-&#132;Retter&#8220; auch solche Hinweise? Sie geben sie nicht, sie finden &#132;Tatsachenvernebelung&#148; und verbale Stimmungsmache allein bei &#132;linken&#148; Demagogen. Was für eine &#132;Ausgewogenheit&#148; dieses &#132;Weißbuchs&#148;, das ganz offensichtlich ein hochwichtiges &#132;berechtigtes Anliegen&#148; &#8211; Bewahrung einer intakten, mit sich selbst identischen Sprache &#8211; zu eindeutig polemischen Zwecken mißbraucht! Das &#132;Rettet die Sprache!&#148; erweist sich als böses Täuschungsmanöver: Nicht so sehr um &#132;die Sprache&#148; ist es den zur &#132;Rettung&#148; Angetretenen zu tun &#8211; mit sorgsam auswählender, gezielter &#132;Sprachkritik&#148; soll vielmehr die S a c h e jener &#132;ganzen Richtung&#148; getroffen werden, die einem &#132;nicht paßt&#148;. Der Trick: Man denunziert den Gegner als Sprachfeind schlechthin, erklärt ihn ideologischer Zersetzungsarbeit für schuldig, steht aber mitnichten auf einer höheren Warte als der einer eigenen (Gegen-)Ideologie.<br />Wie sehr die vorgebliche Mission dieses Unternehmens Sprachrettung anderen, weiter-gesteckten Zielen dient, daran läßt selbst der eher gemäßigte Alt-Konservative Hubertus Prinz zu Löwenstein keinen Zweifel, wenn er die &#132;Verflochtenheit&#132; von &#132;Niedergang des Gemeinwesens&#148; und &#132;Verfall der Sprache&#148; betont: &#132;So setzt&#148;, fährt er fort, &#132;die staatliche, die politische Wiederbelebung eine solche der Sprache voraus, und diese wiederum ist nur möglich in einer staatlichen Ordnung, die zumindest den Willen hat, den sittlichen, geschichtlichen und politischen Niedergang zu überwinden&#148; (S 15). Was heißt hier &#132;Niedergang&#148;, was ist das für eine &#132;Wiederbelebung&#148;, was für eine &#132;staatliche Ordnung&#148; ist gemeint?<br />Richard W. Eicherl &#8211; bekannt vor allem als nimmermüder Streiter wider eine nach wie vor &#132;entartete&#148; Kunst &#8211; zitiert gar Nietzsches Wort, wonach &#132;in Zukunft der Kampf um die Macht&#132; (!) &#132;in erster Linie ein Kampf um die Machtübernahme im Reiche der Sprache sein&#148; werde. Das mag stimmen &#8211; es stimmte auch 1933 -, aber wir sollten sehen, daß diese Sprach-Macht &#8211; die nicht das Ergebnis von Vergewaltigung sein kann &#8211; in Händen der Demokraten bleibt. Wer Sprache im übrigen per se nur als Mittel zur Erringung von Macht sieht, erweckt den Eindruck, es gehe ihm vordringlich um diese, nicht um Sprache. Keineswegs um Sprache allein jedenfalls geht es Karl Götz (&#132;Träger des volksdeutschen Volkstumspreises&#148;) und Hans-Jürgen Schmelzer in ihren Auslassungen zum deutschen Lesebuch und zum Deutschunterricht, einer wütenden General-Invektive gegen die Reformbestrebungen des letzten Jahrzehnts, die kurzerhand mit einigen unglücklichen Übertreibungen in ihrer Experimentierphase identifiziert werden. Da wandert pauschal alles, was über den Stand von 1960 hinausführte, in den Eintopf radikaler Gesellschaftsveränderung. Schon wer in den Lesebüchern, womöglich Billinger, Ina Seidel und Waggerl schädigend, die Akzente zugunsten der &#132;von gewissen progressiven Literatur-diktatoren hochgelobten&#148; (65) Thomas Mann, Kafka, Brecht, Döblin, Heinrich Mann, Camus, Sartre oder Hemingway (!!!) oder gar Böll und Enzensberger verlagerte; wer der Versuchung nicht widerstand, Alltags- und Umgangssprache (,&#130;die Straße&#148;) gelegentlich ungeschminkt einzubeziehen; wer Dada und &#132;konkrete Lyrik&#148; für diskussionsfähig hielt und das Verständnis der schändlich überschätzten Handke, Krolow, Grass und Piontek zu intensiv zu fördern suchte -, ist linker Wühlarbeit dringend verdächtig.<br />Wer wissen will, wie weit bornierte Reaktion in Fragen des Faches Deutsch Anno 1977 wieder gehen kann oder möchte, nehme diese wüste Diffamierorgie sehr genau zur Kenntnis. Begreiflich, daß man nicht mag, wozu einem humorvoller, spielerischer Sinn oder Gespür für neue Sprachmöglichkeiten fehlen &#8211; läßt man sich aber schon deshalb dazu hinreißen, kaum verhüllt nach Säuberung und (Selbst-)Zensur zu rufen? Wie glaubhaft ist, so muß man fragen, unter solchen Umständen die eingangs vom Herausgeber beteuerte Selbstverpflichtung auf &#132;Geistesfreiheit&#148; und Toleranz&#8220;, die ja schließlich auch der Name des beauftragenden Verbandes nahelegt?<br />Die Abneigung gegen alles, was seit einem halben Jahrhundert an rechtens so zu nennender moderner Literatur geschrieben wurde, treibt in diesem &#132;Weißbuch&#148; die sonder-barsten, gleichwohl mickrigsten Blüten: Herr Georg Schwarz aus Nürtingen, laut Herausgeber &#132;ein Mann vom Schlage eines Möricke (sic!),,, beklagt die &#132;Einebnung der Lyrik&#148;, ist gegen das Pseudo-, das &#132;Skelettgedicht&#148; und für das &#132;echte&#148;, das &#132;Beschwörung&#148; und &#132;archaischen Ursprungs&#148; sei. Eine beigefügte Arbeitsprobe läßt eher auf fünffach ver-dünnten Weinheberschen Ursprung schließen. Götz zuvor suchte den in Schwaben relativ wenig bekannten (!) Bobrowski, Lorca, Prevert, &#132;Stanislaus Jerzy&#148; (= Stanislaw Jerzy Lec) und &#132;Rozwics&#148; die wackeren Klein-Talente Ehrler und Watzlik, Griese und Dörfler entgegenzustellen. &#132;Rotwelsche&#148;, &#132;Polit-Chinesen&#148;, &#132;New-Cowboys&#148; und &#132;Neo-Kosaken&#148;, kurz &#132;Landfremde&#148; können diese freilich nicht genannt werden.<br />Wieweit man sich ferner auch außerliterarisch den simpelsten Vorurteilen überläßt, zeigen die plumpen Anwürfe gegen Spezialsprachen mißliebiger Wissenschaften, etwa von Psychologie, Soziologie, Politologie, die allesamt als &#132;professorale Geheimsprachen&#148; heruntergeputzt werden. Nun gibt es ohne Zweifel wirklich so etwas wie maniriert-snobistischen Mißbrauch von Fachterminologien&#130; zum Zwecke persönlicher Aufwertung, was jedoch prinzipiell nichts über die Notwendigkeit solcher Terminologie sagt. Deren zunehmende Unanschaulichkeit und damit erschwertes Verständnis aber sind nun einmal Kennzeichen einer all-gemein unvermeidlichen modernen Entwicklung. Hier zurückschalten zu wollen, hieße auf wichtige Erkenntnisfortschritte und ihre Anwendung wider bessere Einsicht verzichten. Eben das scheint das Ziel der &#132;Geheimsprachen&#147;-Kritiker zu sein: die heile Welt einer längst verlorenen schlichten Unmittelbarkeit soll gewaltsam rekonstruiert werden. Hinter allen &#8211; auch berechtigten &#8211; Vorbehalten der Verwissenschaft-lichung der Sprache gegenüber macht sich indessen primitives Ressentiment gegen das &#132;Intellektuelle&#148; überhaupt bemerkbar &#150; das &#132;Akademische&#148;, Ingeniöse, dem braven Gemüt nicht Zugängliche ist es, auf das untergründiger Haß sich richtet. &#132;Je gelehrter, desto verkehrter&#148;, wird der Volksmund mit Genuß zitiert. Seltsam bedrückend, Karl Steinbuch in dieser nicht sowohl &#132;hinterweltlerischen&#148; als &#132;hinterwäldlerischen&#148; Gesellschaft zu erblicken!<br />Zum schlimmen Ende muß es gestattet sein, Leute, die auszogen, die Sprache zu &#132;retten&#148;, beim Wort, bei ihrem eigenen, zu nehmen: Was ist das für eine Sprache, die sie selber sprechen, wie sie ja wohl das Muster des zu &#132;Rettenden&#148; darstellen soll? Da finden sich Wendungen und Floskeln wie die folgenden: &#132;im Hausgärtlein der Worte und Begriffe&#148;, &#132;unverlierbare Menschheitswerte&#148;, &#132;das Sein schlechthin&#148;, &#132;das Innerste des Menschseins&#148;, &#132;Stunden des Schweigens, der Einkehr&#148;, &#132;in wahrhaft menschlicher Verantwortung, aus der Tiefe ihrer Seele&#148;, &#132;die hohen Sphären des Menschlichen und Göttlichen&#148;, &#132;Treibsand der Geschichte&#148;, &#132;der Sprache würdig begegnen&#148;, also klapperndes, vernutztes Klischee von gestern bis vorgestern, wie es deprimierender nicht zu denken ist. (Bezeichnend genug, daß das Problem der hochtönenden gängigen Phrase, des überlieferten, doch entleerten Schlag&#132;wortgutes&#148; den &#132;Weißbuch&#8220;-Schreibern nie in den Blick geriet!) Und weiterhin &#132;will es mich dünken&#148;, da &#132;weiß&#148; man &#132;um&#148;, geht es um &#132;Be-lange&#148; (oh seliger Grimm, dein Modewort!), &#132;waltet der Geist der Jahrtausende&#148;, gibt es aber auch &#132;unerschrockene Kämpfer&#148; und &#132;Vorkämpfer&#148;.<br />Den Vogel schießt Herausgeber Zierer persönlich ab, wenn er in seiner Durchlauf-Kolumne klassische Sätze wie diese erzeugt: &#132;Der Kristall unseres Themas hat sich mit all seinen verschiedenen Facetten an uns vorübergedreht, und jeder einzelne Sektor &#8230;, jeder der vielen Aspekte des Verfalls und der inneren Auflösung hat seine Fixierung erfahren.&#148; (245) &#132;Das deutsche Volk &#8211; angesiedelt im Zentrum des historischen Zyklons und aus den Höllenzonen des Hitler-Reiches herauf-steigend &#8230;&#148; (135) Chef-&#132;Retter&#148; Zierer warnt aber auch &#150; und da hört der schadenfrohe Spaß auf &#150; vor einer &#132;Generation blutarmer, intellek-tueller (!) Geistespygmäen&#148; (140), hier sprachlich selbst in die &#132;Höllenzonen des Hitler-Reiches&#148; eher wieder hinabsteigend!<br />Hätte &#150; so in solchen Fällen die übliche Frage &#150; nicht &#132;wenigstens&#148; ein verantwortungs-voller Lektor, Schlimmstes zu verhüten, mit beherztem Eingriff die &#132;Retter&#148; vor sich selber retten können? Zumal sich auch sachlich, d h literarisch, manches Fehlerhafte findet: Mörike heißt nicht &#132;Möricke&#148;, Timmermans nicht &#132;Timmermanns&#148;, Robert Prutz, wenn auch aufmüpfiger 48er, nicht &#132;Putz&#148;. Gerhard Mauz vom Spiegel ist mit Maunz, Theodor, ehemaliger Kultusminister, nicht zu verwechseln, und Gert &#132;Dalow&#148; wird im Kürschner nicht geführt. Keineswegs auch &#132;quält sich&#148; &#132;in unserer Zeit&#148; Hugo Ball kulturbolschewistisches Dada-&#132;Gestammel&#8220; &#132;ab&#148;, schwerlich darf Stefan George, da  44 Jahre tot, als großer Sprachschöpfer &#132;unserer Tage&#148; gerühmt werden. Aber was soll&#8217;s &#8211; auch beharrlichste lektorale Kleinarbeit hätte hier das Ganze kaum zu &#132;retten&#148; vermocht. Scheint sich das pompöse Rettungswerk dem Leser doch immer mehr auf den ver-ständlichen, aber vergeblichen Versuch reduzieren zu wollen, durch schrilles allgemeines Katastrophengeschmetter den eigenen dürftigen Sprach-Klang überhören zu machen. Selten wöhl trat so klägliche Insuffizienz mit absurderem Anspruch auf.</p>
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		<title>Editorial: Die vergessene Geschichte</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Jan 1977 14:23:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr.26 (Heft 2/1977), S.23-24 Gustav Heinemann hatte während seiner Amtszeit e i n Thema, auf dem er bestand: die a n d e r e Geschichte der Deutschen: den Bauernkrieg 1525, die deutschen &#132;Jakobiner&#148; Ende des 18. Jahrhunderts, die mißratene Revolution 1848/49, die ebenso mißratene Novemberrevolution 1918 etwa &#8211; Stationen des Scheiterns! Aber [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr.26 (Heft 2/1977), S.23-24</p>
<p>Gustav Heinemann hatte während seiner Amtszeit e i n Thema, auf dem er bestand: die a n d e r e Geschichte der Deutschen: den Bauernkrieg 1525, die deutschen &#132;Jakobiner&#148; Ende des 18. Jahrhunderts, die mißratene Revolution 1848/49, die ebenso mißratene Novemberrevolution 1918 etwa &#8211; Stationen des Scheiterns! Aber der Bürgerpräsident meinte, man dürfe sich nicht abfinden damit, daß gesagt werde, es hätten sich &#132;Bauern zusammengerottet, und sie seien alsbald niedergeschlagen worden&#148; (3. 11. 1969). &#132;Es ist nun einmal so: Die Geschichte wird immer vom Sieger geschrieben, und alle diese früheren Anläufe auf eine freiheitliche Ordnung in Deutschland sind eben nicht durchgebrochen&#148;, sagte er auch. Die Fürsten, die Könige und Kaiser, die Bismarcks und Konsorten, die Scheidemänner und Kompromißler &#8211; sie haben obsiegt und die &#132;wirkliche&#148; Geschichte bestimmt. Nicht aber die bessere. Dies also ist Aspekt Nr. 1 unseres Heftes: Die vergessene Geschichte&#8230;<br />Aspekt Nr. 2 heißt etwa: &#132;Schlechte&#148;, peinliche Daten unserer Nationalgeschichte werden verdrängt oder auch &#132;aufgewogen&#148; durch scheinbare Heldentaten der Deutschen oder auch Greueltaten der Gegner. Die KZs werden aufgerechnet gegen Leistungen drauf-gängerischer Soldaten (wie des unbelehrbaren Rudel) oder durch den Hinweis auf die Zerstörung Dresdens, die Vertreibung Ostdeutscher etc. Der Ausgang des Ersten Welt-krieges, dessen imperialistische deutsche Kriegsziele nach wie vor verschleiert bleiben, wurde den Deutschen mittels der &#132;Dolchstoßlegende&#148; und des sogenannten &#132;Versailler Diktats&#148; so unverständlich gemacht, daß für sie &#132;Aufarbeitung der Geschichte&#148; zwei Jahrzehnte später nur heißen konnte, die Folgen dieser Niederlagen und Zusammenbrüche rückgängig machen zu wollen.<br />Aspekt Nr. 3 (nach all dem geschichtlichen Debakel): Geschichtsunterricht in den Schulen ist offenbar noch immer nichts anderes als Stoffhuberei über die Geschichte der Sieger und Herrschenden. Jede Wette werde ich wohl gewinnen, würde ich die jüngere Generation wie Altersgenossen fragen, ob sie vielleicht mehr gelernt hätten über die deutsche Aufklärung als über die Schlesischen Kriege, über die Französische Revolution als über Napoleon, über 1848 als über 1871. Daran hat sich, nach längst beseitigten Ansätzen etwa in &#132;Rahmenrichtlinien&#148;, kaum etwas geändert.<br />Geschichte ist ein Sammelsurium von Daten, und kaum jemand begreift, daß dieses Trümmerfeld von Ereignissen bereits vorsortiert ist nach den Maßstäben derer, die da herrschen. Der einfache Satz des Karl Marx: &#132;Wir (wir Deutschen) befanden uns immer nur einmal in der Gesellschaft der Freiheit: am Tag ihrer Beerdigung&#148;, sollte uns nicht deshalb verstören, weil er vom vermeintlichen Erfinder des &#132;Marxismus&#148; kommt. Dieser Marx war ja einer der leidenschaftlichsten Kämpfer für deutsche, für menschliche Freiheit. &#8211; &#132;Die Deutschen haben in der Politik g e da c h t, was die anderen Völker g e t a n haben&#147;, sagt derselbe Marx 1843. Die Feststellung wäre nicht garso schlimm, wenn die Deutschen nicht auch immer v e r g e s s e n hätten, was sie gedacht, die anderen aber getan haben.<br />Über s o g e n a n n t e s Geschichtsbewußtsein hierzulande kann sich keiner beklagen. Seit &#132;Götter, Gräber und Gelehrte&#148; wissen wir minutiös, was etwa die Sumerer, die Perser, die Hunnen, Dschingis Khan usw. getan und angerichtet haben. Mit dem &#132;Fahrstuhl&#148; fahren wir in die Römerzeit und spüren andächtig den &#132;Spuren der Goten&#148; nach. Min. Präs. Goppel legt uns den fürstlichen Bankrotteur Max Emanuel und die Wittelsbacher ans Herz und Min. Präs. Filbinger sonnt sich im Widerschein der Staufer.<br />Es wird uns vieles geboten, an geschichtlicher Erfahrung lernen wir jedoch fast nichts hinzu. &#132;Es ist niemals ein Dokument der Kultur, ohne zugleich ein solches der Barbarei zu sein&#148;, schrieb Walter Benjamin 1940. Darüber auch soll dieses Heft, das im Ansatz versucht, &#132;die Geschichte gegen den Strich zu bürsten&#148;, nachdenken lernen helfen. Es bleibt dabei Geschichte und Herrschaft der Sieger genug, als daß etwa Alfred Dregger oder gar Franz Josef Strauß (der sich immer wieder rühmt, er hätte das wahre Geschichtsbewußtsein) gar am Ende nicht &#132;recht&#148; behielten. Sie haben es im voraus und mögen ja nur ein bißchen verunsichert werden&#8230;<br />Das Heft 26, was es will und wie es &#8211; geplant und spontan &#8211; geworden ist, stellt das Thema in drei Gruppen dar: Eine Gruppe sind geschichtsphilosophische und geschichtsdidaktische Aufsätze, wie man mit Geschichte umgehen möge und welchen Nutzen man daraus ziehen könne; und ich wünsche mir, daß niemand durch Vokabeln wie &#132;philosophisch&#148; oder &#132;didaktisch&#148; sich abhalten läßt, den aktuellen und futurologischen Kern dieser Ansätze zu entdecken. Die zweite Gruppe (fast zufällig in ihrem Angebot) stellt Beispiele vergessener, verdrängter Geschichte vor; sie können zeigen, wohin die Fahrt hätte auch gehen können und noch gehen könnte. In der dritten Gruppe werden gleichsam praktische Hinweise und Erfahrungen mitgeteilt, wie Geschichte der Deutschen sinnfällig zu vermitteln sei.<br />Das alles sei tendenziös? Natürlich! Es gibt garkeine nicht-tendenziöse Geschichtsbetrachtung. Wenn die Regierung des Freistaats Bayern meint, wir hätten vielleicht nicht das nötige Verständnis für die bayerische Fürstengeschichte, dann werden wir gegen fragen, ob denn die bayerischen Fürsten (und die heutige Regierung) jemals ein Verständnis für die bayerische Volks- und Sozialgeschichte gehabt haben. Das Volk war immer mehr als die Fürsten. In der geschriebenen Geschichte aber waren die Fürsten immer mehr als das Volk. Der Versuch also, Geschichte tendenziös &#132;gegen den Strich zu bürsten&#148;, hat seine Legitimation aus der neueren, vielleicht noch nicht ganz durchgedrungenen Erkenntnis der Volkssouveränität (und der &#132;Freistaat Bayern&#148;, wie er sich heute noch stolz nennt, ist ja eine &#132;Erfindung&#148; der so verteufelten bayerischen Räterepublik des Kurt Eisner). Franz Josef aber braucht nicht zu erschrecken; denn: was vermögen schon die Vorgänge gegen seinen Bayernkurier?&#8230;</p>
<p>GH</p>
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		<title>Über ein &#8222;gebrochenes&#8220; beziehungsweise &#8222;ungebrochenes&#8220; Geschichtsbewußtsein</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Jan 1977 14:19:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr.26 (Heft 2/1977), S.25-32 Von konser&#173;va&#173;tiver Seite wird in j&#252;ngster Zeit immer wieder nach einem &#8222;unge&#173;bro&#173;chenen&#8221; Geschichts&#173;be&#173;wu&#223;t&#173;sein gerufen und vor allem den Sozial&#173;de&#173;mo&#173;kraten vorgeworfen, sie h&#228;tten nur ein &#8222;gebro&#173;chenes&#8221; Verh&#228;ltnis zur deutschen. Vergan&#173;gen&#173;heit. Aber, fragt Hans Robinsohn, ist angesichts der vielf&#228;l&#173;tigen Gebro&#173;chen&#173;heit unserer Geschichte ein solches &#8222;unge&#173;bro&#173;chenes&#8221; Bewu&#223;tsein von ihr &#252;berhaupt erlaubt und [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr.26 (Heft 2/1977), S.25-32</p>
<h2 class="auto-created">Von konser&shy;va&shy;tiver Seite wird in j&uuml;ngster Zeit immer wieder nach einem &bdquo;unge&shy;bro&shy;chenen&rdquo; Geschichts&shy;be&shy;wu&szlig;t&shy;sein gerufen und vor allem den Sozial&shy;de&shy;mo&shy;kraten vorgeworfen, sie h&auml;tten nur ein &bdquo;gebro&shy;chenes&rdquo; Verh&auml;ltnis zur deutschen. Vergan&shy;gen&shy;heit. Aber, fragt Hans Robinsohn, ist angesichts der vielf&auml;l&shy;tigen Gebro&shy;chen&shy;heit unserer Geschichte ein solches &bdquo;unge&shy;bro&shy;chenes&rdquo; Bewu&szlig;tsein von ihr &uuml;berhaupt erlaubt und wahrhaftig?</h2>
<p><b>Geschichte &#8211; &#8222;Sinngebung des Sinnlosen&#8221;</b></p>
<p>1.</p>
<p>Wenn heute immer wieder von einem gefährdeten Geschichtsbewußtsein gesprochen wird, wenn insbesondere bestimmten Kreisen, Personen, Gruppen vorgeworfen wird, sie hätten ein &#8222;gebrochenes Geschichtsbewußtsein&#8221;, sollte einmal untersucht werden, was das eigentlich ist oder sein kann: ein Geschichtsbewußtsein.<br />Geschichte ist ein geistiges Produkt. Es ist die Betrachtung und die Darstellung einer ungeheuren Ansammlung von früherem, von unabänderlichem oder als unabänderlich empfundenem Geschehen. Dabei wird in solchen Darstellungen oft angenommen, alles Frühere läge dem Späteren zugrunde, alles Spätere folge aus dem Früheren. Das ist die Verführung, aus einer Zeitfolge ohne weiteres eine Ursache-Wirkung-Beziehung zu machen. Kausalitätsverknüpfungen ergeben sich jedoch nicht aus dem Stoff der Geschichte, also den überlieferten Geschehnissen. Sie sind eine notwendige Voraussetzung, wenn man diesen Stoff über einen Zeitablauf hinaus geordnet darstellen will. Ein Ereignis, ohne seine Entstehungsgründe und ohne seine Folgen mitgeteilt, ist nicht etwa ein Teilchen von Geschichte. Dazu wird es erst durch einen Zusammenhang mit Früherem und Späterem, mit ganzen Komplexen von Ursachen und Wirkungen. Dieser Zusammenhang ergibt sich vermittels einer Deutung. So trifft der Titel des Buches von Theodor .Lessing: Geschichte als Sinngebung des Sinnlosen, das Problem genau. Die Unzahl der Ereignisse ist ohne Sinn; der Sinn ergibt sich erst aus der Gewichtung und Ordnung des Materials, was nur durch eine Deutung der Zusammenhänge möglich wird.<br />Der Historiker als ein Deuter ist dabei allerdings nicht frei, sondern dem Ethos der Wissenschaft verpflichtet, nach Erkenntnis der Wirklichkeit zu streben. Will er diese Erkenntnis durch seine Deutung vermehren, dann darf er nichts verschweigen und nichts zurechtbiegen, um seine These etwa überzeugender, seine Folgerungen schlüssiger zu machen Obwohl es keine historische Wahrheit geben kann &#8211; im Sinne des &#8222;Wie es wirklich gewesen ist&#8221;&#8218; muß er ein leidenschaftlicher Wahrheitssucher sein; ein schöpferischer Wissenschaftler &#8211; kein Politiker!</p>
<h2 class="auto-created">Bewu&szlig;tsein des Zusam&shy;men&shy;hangs</h2>
<p>2.</p>
<p>Geht man von dieser Auffassung von Geschichte aus, dann ist Geschichts bewußtsein nichts anderes, als daß einem bewußt ist, wie das, was früher war, sich früher ereignete, mit dem zusammenhängt, was später folgte und was heute ist. Dieses Bewußtsein bezieht sich meistens auf die Vergangenheit eines Teilgebiets, auf eine Stadt, auf ein Volk, auf einen Staat oder eine Region. Auch bezieht es sich zumeist auf einen einzelnen Zeitabschnitt, wie die zwei oder drei vergangenen Jahrhunderte, oder auf das Zeitalter der Entdeckungen, auf die Renaissance oder auf die Zeit des Absolutismus. Wer sich nun dessen bewußt wird oder ist, daß er und seine Gruppe, sein Volk oder gar seine Zeitgenossenschaft in die Zusammenhänge mit Vergangenem eingebunden ist, der hat ein Geschichtsbewußtsein.<br />Was hat er damit wirklich? Was bringt die Kenntnis der vermuteten Zusammenhänge mit sich, die stets nur annäherungsweise eine Erkenntnis der Wirklichkeit sein kann? Man wird davon nicht besser, weiser, stärker oder zielbewußter. Im Gegenteil &#8211; allzu starke Beschäftigung mit der Vergangenheit, eine wachsende Hinneigung zu der einen oder anderen Sinngebung, eine überhandnehmende Tendenz zum Historismus bringt eher die Gefahr näher, handlungsschwach, urteilsunfähig zu werden. ( Man lese dazu Nietzsches zweite &#8222;Unzeitgemäße Betrachtung&#8220;!)</p>
<h2 class="auto-created">Welchen Nutzen hat Geschichte?</h2>
<p>Die Frage nach dem Nutzen der Geschichte &#8211; dies Wort von allen seinen kommerziellen Anklängen befreit &#8211; ist meist irreführend und unbefriedigend beantwortet worden. Goethes Wort zum Beispiel, das Beste an der Geschichte sei &#8222;der Enthusiasmus, den sie erzeugt!&#8220;, haftet ganz an Geschichte als Erzählung von großen Männern und Taten, an der, wie Nietzsche formuliert, &#8222;monumentalischen&#8221; Geschichte. Sie mag den Einzelnen erheben, aber mit Geschichtsbewußtsein ist wohl doch nicht die Anfeuerung des Tatendrangs durch die Besinnung auf große Männer gemeint.<br />Durch Geschichtsbewußtsein soll ein klareres Urteil über Politik vermittelt werden. Man soll durch es die Wurzeln seiner Existenz kennen und schätzen lernen, und dadurch an Kraft gewinnen. Aus der Geschichte soll man lernen, wie man politisch zu entscheiden und zu handeln hat. Jedoch &#8211; die Lehren der Geschichte sind die Lehren, die wir in sie hinein-interpretieren. Sie ergeben sich aus den Sinnzusammenhängen, die wir zu erkennen vermeinen und die uns durch &#8222;Deutung&#8221; nahegebracht werden. Es gibt aber stets verschiedene Deutungen, und jeder sucht sich diejenige aus, die ihm einleuchtet, die ihm also gemäß ist.</p>
<h2 class="auto-created">Das subjektive Element</h2>
<p>Die Geschichte lehrt uns also nur das, was wir zu lernen vermögen, was uns einsehbar ist und uns überzeugt. Geschichtliche Wahrheit als Wiedergabe faktischer Wirklichkeit ist unerreichbar, &#8211; man hält für wahr, was man versteht, und man versteht das am besten, was einem am nächsten liegt. Das hat Griliparzer mit dem bei Nietzsche zitierten Satz gemeint: &#8222;Was ist denn Geschichte anders als die Art, wie der Geist des Menschen die ihm undurchdringlichen Begebnisse aufnimmt, das, weiß Gott ob Zusammengehörige verbindet, das Unverständliche durch etwas Verständliches ersetzt!&#8221; Auch Schiller erwähnt dies subjektive Element, wenn er sagt, daß sich dem Historiker jede Erscheinung &#8222;zu einem übereinstimmenden Ganzen &#8211; das freilich nur in seiner Vorstellung vorhanden ist &#8211; als ein passendes Glied einreiht&#8221;.</p>
<h2 class="auto-created">Was hei&szlig;t &bdquo;unge&shy;bro&shy;chenes&rdquo; Geschichts&shy;be&shy;wu&szlig;t&shy;sein?</h2>
<p>3.</p>
<p>Diese die Geschichtserkenntnis relativierende Betrachtungsart schließt ein politisierendes Geschichtsbewußtsein aus, das vorgibt, objektiv richtig und geeignet zu sein, aus ihm politische Konsequenzen zu ziehen. Bezeichnenderweise lassen sich die konservativen Rufer nach Geschichtsbewußtsein nur wenig über den Inhalt dieses Bewußtseins aus. Was ist ihnen denn bewußt? Wie sehen sie die Geschichte zum Beispiel des deutschen Volks? Welche Deutung haben sie dafür, daß das deutsche Volk viel später als seine Nachbarn einen Nationalstaat bildete und ihn nach knapp drei Generationen wieder verlor &#8211; als einziges der europäischen Völker? Oder beschäftigt sie diese Frage garnicht? (Es ist ja entscheidend, welche Fragen man stellt, wenn man auf Antworten wartet.) Genügt es ihnen daher, affirmativ alles gut zu heißen, was gewesen ist, in einer Verpiattung Hegels ein Geschichtsbewußtsein zu pflegen und anzupreisen, nach dem alles Gewesene wertvoll ist, eben weil es war?<br />Nur etwas derartiges kann man sich bei dem Schlagwort vom &#8222;ungebrochenen Geschichtsbewußtsein&#8221; vorstellen. Wer die Vergangenheit undifferenziert bejaht, wer es ablehnt, sie durch das Prisma der Kritik zu betrachten, der sieht sie eben ungebrochen. Wer dagegen eine pessimistisch-skeptische Einstellung bevorzugt und vorgibt, keine Entwicklung erkennen zu können, hat überhaupt kein Geschichtsbewußtsein, weil ihm die geschichtlichen Abläufe als naturhaft vorgegeben erscheinen &#8211; der Mensch ist nun einmal böse, Kriege wird es immer geben!</p>
<h2 class="auto-created">Patri&shy;o&shy;tismus ohne Verdr&auml;ngung der eigenen Schat&shy;ten&shy;seiten</h2>
<p>Eine so positive Hinwendung zur Vergangenheit des eigenen Volkes, wie sie die Propagandisten eines &#8222;ungebrochenen Geschichtsbewußtseins&#8221; zu besitzen vorgeben, preisen und fördern wollen, ist jedoch im höchsten Maß künstlich, wirklichkeitsfremd und gerade daher, worüber noch zu sprechen sein wird, das Erbe einer schlechten politischen Tradition. Das Vaterlandsgefühl anderer Nationen beweist sich darin, daß alle Perioden des geschichtlichen Werdens zusammengenommen ein Gefühl der Zuneigung, des Stolzes und der Bewunderung erzeugen, wobei die Schwächen und Fehlleistungen keineswegs unterdrückt werden, Franzosen zum Beispiel schätzen das Zeitalter Ludwigs XIV als Vorherrschaft französischer Sprache, Dichtung und Sitten in ganz Europa bis zu fernen Rußland. Sie bewundern die große Revolution mit ihren Ideen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit genauso wie die Siegeszüge Napoleons und seiner Marschälle. Aber man ist in Frankreich weit davon entfernt, die Schattenseiten seiner Geschichte zu verbergen, die schreienden Ungerechtigkeiten und sozialen Mißstände während der absoluten Monarchie, die Schrecken des Jakobinertums und der kurzen Zeit des Terrors (wenige Monate, verglichen mit zwölf Jahren Hitler-Tyrannei!), Man verdrängt dort ebenso wenig die Fassadenherrlichkeit und Korruption der Zeit Napoleon III oder mancher Perioden der dritten Republik, Kurz: Kritik an der Vergangenheit gilt nicht als Nestbeschmutzung!</p>
<h2 class="auto-created">Die Lebensl&uuml;ge der Konser&shy;va&shy;tiven</h2>
<p>4.</p>
<p>Unseren Konservativen hingegen ist ein partielles Geschichtsbewußtsein zu eigen: Gut war stets nur das, was von den &#8222;Oberen&#8221; kam, seien es nun Lehnsherren und der Adel, oder die Landesfürsten, die Könige und Herzöge, oder schließlich die Feldherren und Minister. Die ganze vaterländische Geschichtsschreibung ist eine ungebrochene Verfälschung der Vergangenheit. Dies ungebrochene Geschichtsbewußtsein existiert nur aufgrund einer Lebenslüge, die da sagt, daß alle Fehlschläge in der Geschichte des deutschen Volkes von Fremden, von bösen Feinden (besonders inneren), von Verschwörungen auswärtiger Staaten oder geheimnisvoller Mächte verursacht waren. Selbstkritik ist ausgeschlossen!<br />Auch diese Vergangenheitsbetrachtung ist eine Art der Deutung, aber eine, die geflis-sentlich alles ignoriert, was sich nicht in die konservative Geschichtsauffassung integrieren läßt. Ein ungebrochenes Ja zur deutschen Vergangenheit ist nur denkbar bei größter Vergewaltigung des Erinnerungsvermögens. Denn niemand auf der rechten Seite des politischen Spektrums geht wirklich so weit, auch die Jahre von 1933 bis 1945 über-wiegend positiv zu werten. Die deutsche Rechte distanziert sich, von einigen Extremgruppen abgesehen, vom Nationalsozialismus. Sie möchte ihn am liebsten aus der Geschichte ausklammern und Hitler sowie alle die Seinen zu historischen &#8222;Unpersonen&#8221; machen. Da das nicht möglich ist, versucht man, diese Periode zu verdrängen, aus der Erinnerung auszulöschen. Entweder bagatellisiert man sie als Betriebsunfall der deutschen Geschichte, was immer das sein mag. Oder man bezeichnet sie als einen rätselhaften Akt der Vorsehung, womit man ihr jedwede Rationalität und politische Bedeutung entzieht.</p>
<h2 class="auto-created">Unkri&shy;ti&shy;sches Bwu&szlig;tsein</h2>
<p>Ähnliche Techniken wendet man auch auf frühere Perioden an. Im Verhältnis zur wilhelminischen Zeit verharrt man gern auf den Thesen aus der Weimarer Zeit. Man leugnet insbesondere das Ausmaß der deutschen Verantwortung für das Zustandekommen und den Ausbruch des Ersten Weltkrieges. Man bestreitet die imperialistischen Kriegsziele des Deutschen Reichs. Die gehässige nationalistische Reaktion auf die Forschungs-arbeiten von Fritz Fischer zeigte, wie erstarrt das unkritische Bewußtsein war und ist. Auch heute wird noch vielfach angenommen und verbreitet, daß Deutschland 1918 &#8222;im Felde unbesiegt&#8221; war. Kritik an der deutschen Kriegführung und Friedenszielpolitik ist dem historisch ungebrochenen Bewußtsein entzogen.<br />Ebenso unkritisch wird auch die These weiter aufrechterhalten, der Versailler Vertrag sei ein, wenn nicht der alleinige Hauptfaktor für die Entwicklung zum Dritten Reich. Schließlich rühmt man die unvergleichlichen militärischen Leistungen der deutschen Armeen in zwei Weltkriegen. Hätten wir nur ein ganzes Rudel von Rudeln gehabt, wer weiß, dann wäre vielleicht der Zweite Weltkrieg gar nicht verloren worden.<br />Sieht man genauer hin, enthüllt sich, wie unecht dies Geschichtsbewußtsein ist. Da sucht man sich aus, was einem paßt, und verarbeitet die Geschehnisse der Vergangenheit unbekümmert und gewalttätig, indem man einfach alles umdeutet oder wegläßt, was nicht zu dem deutschnationalen Weltbild paßt.</p>
<h2 class="auto-created">Geschichts&shy;be&shy;wu&szlig;t&shy;sein f&uuml;r politische Zwecke &ndash; Propaganda</h2>
<p>5.</p>
<p>Beschäftigung mit Geschichte, Sinngebung der Vergangenheit ist notwendig. Ohne sie fehlt eine wesentliche Orientierungsmöglichkeit. Aber wir brauchen ein Geschichts-bewußtsein, das nicht &#8222;von der Parteien Gunst und Haß verwirrt&#8221; ist, oder das als Argumentenkiste für politische Zwecke funktioniert. Wer z.B. heute das Ende der Weimarer Republik nicht dem Rechtsradikalismus, sondern mitentscheidend dem Linksradikalismus zur Last legt, argumentiert politisch, jedoch mit dem Anspruch, damit eine geschichtlich &#8222;wahre&#8221; Erkenntnis zu vertreten. Ja, wenn es so einfach wäre! Die Ursachen eines so komplexen Phänomens, wie es die faktische Ablösung eines liberalen Staatswesens durch eine autoritäre Tyrannei ist, sind entsprechend vielfältig, und nur eine bis zur Fälschung gehende Vereinfachung kann es sich so leicht machen.</p>
<h2 class="auto-created">Erkenntnis und Kritik</h2>
<p>Im Gegensatz zu solchen historisch kostümierten Propagandastücken Erkenntnis steht ein Geschichtsbewußtsein, das sich um Erkenntnis bemüht, und das und Kritik garnicht anders als kritisch sein kann, wenn es mit der Fülle vorhandener Materialien, wirklichen und behaupteten Fakten konfrontiert ist. Nur eine Orientierung durch viele verschiedene Quellen, vermittels höchst verschiedener Methoden, unter Heranziehung auch der Erkenntnismöglichkeiten vieler anderer Wissenschaften, wie z.B. der Soziologie und der Psychologie, nur eine Zusammenschau mannigfacher Geschichtsdeutungen kann zu einem Geschichtsbewußtsein führen, das so vielfältig gebrochen ist, daß alle Seiten und Facetten unserer Geschichte darin aufblitzen und leuchten.<br />Jede Sinngebung der deutschen Geschichte wird in gewissem Ausmaß subjektiv sein und keine kann beanspruchen, zu zeigen, wie es wirklich gewesen ist. Beschäftigung mit der Vergangenheit ist innig verwoben mit dem Beurteilen und Auswählen dessen, was wichtig ist &#8211; und die Kriterien dieser Auswahl liegen beim Betrachter. Jeder Betrachter stellt die Frage, auf die er Antwort haben möchte. So schreibt Golo Mann in seiner Deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">&#8222;Die zentrale Frage einer deutschen Geschichte scheint mir zu sein: was haben die Deutschen aus der Tatsache ihres Daseins und Zusammenlebens gemacht? Unter sich selber, und mit anderen, gegen andere Nationen? Durch welche Kanäle wurden ihre Kräfte als Nation geführt, gefördert, zurückgedrängt? Zu welchen Zwecken ihre überschüssigen Energien gebraucht?&#8221;</p>
</blockquote>
<p>Das sind viele Fragen, die neutral gefaßt sind und nicht die Frage zu enthalten scheinen, warum und wieso es so kam, wie es gekommen ist, &#8211; dennoch kann die Antwort nicht ohne Sinngebung gefunden werden. Und Golo Manns Darstellung ist &#8211; abgesehen davon, daß in seinem Werk &#8222;die Geschichte&#8221; (also personalisiert) wandelt und handelt &#8211; voller Urteile über Personen, Schichten, Stände und Parteien.</p>
<h2 class="auto-created">Distanz und Interesse</h2>
<p>Das kann nicht anders sein &#8211; eine wertfreie Geschichte wäre die Darstellung der Sinnlosigkeit. Eine sinnvolle Geschichtsdarstellung muß nicht nur Urteile enthalten, sondern auch Tendenzen aufweisen und Ähnlichkeiten wie Entsprechungen feststellen Auch das ist ein Ergebnis des Sichtens, Auswählens, Vergleichens und Beurteilens durch den Betrachter.<br />Soll seine sich aus alledem ergebende Deutung brauchbar und überzeugend sein, dann muß er Distanz zum Stoff haben und darf nicht etwas beweisen wollen, woran er politisch interessiert ist. Man kann weder von ihm noch von denen, die sich durch ihn informieren, verlangen, Geschichte jenseits von Gut und Böse, gewissermaßen mit dem Auge Gottes, zu betrachten. Aber man kann ein Interesse im Sinn des &#8222;Interesse&#8221;, des Dazwischen- und Dabei-Sein-Wollens, der seelischen Anteilnahme erwarten. Das schließt politische Standpunkte nicht aus, wohl aber Zweckentfremdung der Geschichte zur Förderung politischer Überzeugungen.</p>
<h2 class="auto-created">Nietzsches drei Arten von Geschichts&shy;be&shy;trach&shy;tung</h2>
<p>6.</p>
<p>Nietzsche unterscheidet drei Arten von Geschichtsbetrachtung: die monumentalische, die schon erwähnt wurde, die antiquarische und die kritische. Die antiquarische ist die des Konservators, des Menschen, der die Vergangenheit, ihre Gewohnheiten und Werte liebt, bewundert und zu bewahren sucht. Hier liegt die Verbindung zum Konservatismus nahe. Politisch gesprochen, wird vorallem aus einer solchen Anhänglichkeit zur Vergangenheit ein reaktionäres Geschichtsbewußtsein entstehen und so in die Politik hineinwirken.<br />Von der kritischen Betrachtungsart sagt Nietzsche, der Mensch müsse &#8222;die Kraft haben und von Zeit zu Zeit anwenden, eine Vergangenheit zu zerbrechen und aufzulösen, um leben zu können; dies erreicht er dadurch, daß er sie vor Gericht zieht, peinlich inquiriert und endlich verurteilt&#8221;, kurz, ohne Nietzsches Bildersprache, indem er sie kritisch betrachtet. Wenig später heißt es: &#8222;Die Kenntnis der Vergangenheit (ist) zu allen Zeiten nur im Dienst der Zukunft und der Gegenwart begehrt, . . . nicht zur Schwächung der Gegenwart, nicht zur Entwurzelung einer lebenskräftigen Zukunft . . .&#8221;</p>
<h2 class="auto-created">Fragen an die Vergan&shy;gen&shy;heit &ndash; um der Zukunft willen</h2>
<p>In diesem Sinne sind Fragen an die Vergangenheit zu stellen, um einer lebenskräftigen Zukunft willen.<br />Wie kam es zu der verspäteten Entwicklung des deutschen Volks? Wieso hielt man im Mittelalter und noch später so zähe fest an dem Gedanken eines übernationalen Reichs als Erbe des Imperium Romanum, dessen konkrete Gestaltung die deutsche Vorherrschaft in nichtdeutschen Ländern mit sich brachte? Wie kam es, daß nur in Deutschland sich Jahr-hunderte hindurch keine Zentralautorität bildete, sondern Partikular&#8211;gewalten das deutsche Volk zersplitterten? Wie kam es schließlich &#8211; um die Frage zu wiederholen &#8211; zum einzig dastehenden Verlust der nationalen Einheit, als sie, spät genug, einmal erreicht worden war?</p>
<h2 class="auto-created">Deutsche Wirklich&shy;keits&shy;ver&shy;ken&shy;nung</h2>
<p>Beschäftigt man sich mit solchen Fragen, kommt man nicht an dem Element der Wirklichkeitsverkennung vorbei, das in der deutschen Geschichte eine so große Rolle spielt. Ganz auffallend oft hat man in Deutschland die Welt, so wie sie ist, mit der Welt verkannt, wie sie sein soll. Und auffallend oft sollte sie so sein, wie sie &#8211; angeblich &#8211; einmal gewesen war. Ein Geschichtsbewußtsein &#8211; rückwärtsgewandt &#8211; von Wirklichkeitserkenntnis nicht gebrochen &#8211; hat möglicherweise zu einer viele Generationen zählenden Verzögerung der Entwicklung beigetragen. Eine Anhänglichkeit an das Gewesene mag den Blick für das Zukünftige getrübt haben.<br />Sehr oft hat diese Wirklichkeitsverkennung eine Beziehung zu irgend einem Idealismus &#8211; man vertiefe sich in die ersten Auftritte von Demokraten Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts in West- und Süddeutschland, man denke an die Politik der Liberalen um 1848! Manchmal auch ist die Weltverkennung willensgläubig. Man glaubt, mit Willenskraft Berge versetzen und siegen zu können, weil man siegen muß.<br />Man kann solche Fragen und die Andeutung ihrer Beantwortung verwerfen. Man kann andere Fragen stellen &#8211; sinnvoll sind sie nur, wenn ihre Beantwortung zu einer Orientierung in der Gegenwart zu führen vermag und damit auch kritisch auf politische Zielsetzungen einwirkt. Daß dabei das Ethos der Wissenschaftlichkeit gewahrt werden muß, ist eine Forderung, an die zu erinnern heute, wie es scheint, nicht mehr selbstverständlich ist.</p>
<h2 class="auto-created">&Uuml;berna&shy;ti&shy;o&shy;nale Geschichts&shy;be&shy;trach&shy;tung</h2>
<p>7.</p>
<p>Geschichtsbewußtsein zu wecken ist in erster Linie eine Sache der Schulbildung. Darüber im einzelnen sich auszulassen, ist hier nicht der Ort. Auch ist ein Nichtpädagoge dafür kaum zuständig. Sicher scheint mir je. doch zu sein, daß Interesse für Geschichte in heutiger Zeit, in der alle Kulturkreise und Völker aufeinander sehr direkt einwirken und aufeinander angewiesen sind, nicht erweckt werden kann durch Hochglanzbilder aus der deutschen Vergangenheit. Eine nationalzentrische Geschichtsbetrachtung ist nicht mehr am Platz. Wenn Kenntnisse der Vergangenheit vermittelt und erworben werden sollen, dann müssen Beziehungen zwischen den Völkern und Kulturkreisen aufgedeckt werden. Ein Geschichtsbewußtsein ist nur etwas wert, wenn es Wertbewußtsein bildet. Dazu gehört jedoch Distanz, Überblick und kritische Auseinandersetzung. Letztere muß grundsätzlich den Unterricht begleiten und gerade zu Selbstkritik beim Einzelnen und zu kritischer Einstellung der eigenen Vergangenheit gegenüber führen. Das Geschichtsbewußtsein, das von Konservativen und Nationalisten gewünscht wird, kann durch &#8222;vaterländischen Unterricht&#8221; nur verfehlt werden.</p>
<h2 class="auto-created">Kritisches Ja zur eigenen Geschichte</h2>
<p>Nur wer auch Nein zu diesem oder jenem aus der eigenen Geschichte sagen darf, nur der kann mit Vernunft und Gefühl auch Ja zur Geschichte seines Volks sagen! Und nur, wer bei der Bildung seines Geschichtsinteresses lernt, sorgsam und vorurteilsfrei zu urteilen, wird dabei auch lernen, in der Gegenwart und für die Zukunft Stellung zu beziehen, &#8222;mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich!&#8221;</p>
<p>______________________________________________________</p>
<p>Wollte man an den deutschen status quo selbst anknüpfen, wenn auch in einzig ange-messener Weise, d.h. negativ. Immer bliebe das Resultat ein Anachronismus. Selbst die Verneinung unserer politischen Gegenwart findet sich schon als bestaubte Tatsache in der historischen Rumpelkammer der modernen Völker. Wenn ich die gepuderten Zöpfe verneine, habe ich immer noch die ungepuderten Zöpfe. Wenn ich die deutschen Zustände von 1843 verneine, stehe ich , nach französischer Zeitrechnung, kaum im Jahre 1789, noch weniger im Brennpunkt der Gegenwart.<br />Ja, die deutsche Geschichte schmeichelt sich einer Bewegung, welche ihr kein Volk am historischen Himmel weder vorgemacht hat noch nachmachen wird. Wir haben nämlich die Restaurationen der modernen Völker geteilt, ohne ihre Revolutionen zu teilen. Wir wurden restauriert, erstens weil andere Völker eine Revolution wagten, und zweitens, weil andere Völker eine Konterrevolution litten, das eine Mal, weil unsere Herren Furcht hatten, und das andere Mal, weil unsere Herren keine Furcht hatten. Wir, unsere Hirten an der Spitze, befanden uns immer nur einmal in der Gesellschaft der Freiheit, am Tag ihrer Beerdigung &#8230;<br />Es handelt sich darum, den Deutschen keinen Augenblick der Selbsttäuschung und Resignation zu gönnen. Man muß den wirklichen Druck noch drückender machen, indem man ihm das Bewußtsein des Drucks hinzufügt, die Schmach noch schmachvoller, indem man sie publiziert. (&#8230;) Man muß diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, daß man ihnen ihre eigene Melodie vorsingt! Man muß das Volk vor sich selbst erschrecken lehren, um ihm Courage zu machen &#8230;</p>
<p><i>Karl Marx, Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie. Einleitung (1843).</i></p>
<p>______________________________________________________</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Geschichte und Geschichtsunterricht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Jan 1977 14:12:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Kampf um die Erinnerung aus: vorgänge Nr.26 (Heft2/1977), S.33-41 F&#252;r einen Geschichts&#173;un&#173;ter&#173;richt, der, statt einsinnige historische Kontinuit&#228;t erscheinen zu lassen und sich damit gegen die Zukunft zu sperren, der Idee des Forts&#173;chritts in der Tradition der Aufkl&#228;rung verpflichtet ist, pl&#228;diert der Gie&#223;ener Geschichts&#173;di&#173;dak&#173;tiker Klaus Bergmann. Den Kampf um die Erinnerung zu gewinnen, mu&#223; die [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kampf um die Erinnerung</p>
<p>aus: vorgänge Nr.26 (Heft2/1977), S.33-41</p>
<h2 class="auto-created">F&uuml;r einen Geschichts&shy;un&shy;ter&shy;richt, der, statt einsinnige historische Kontinuit&auml;t erscheinen zu lassen und sich damit gegen die Zukunft zu sperren, der Idee des Forts&shy;chritts in der Tradition der Aufkl&auml;rung verpflichtet ist, pl&auml;diert der Gie&szlig;ener Geschichts&shy;di&shy;dak&shy;tiker Klaus Bergmann. Den Kampf um die Erinnerung zu gewinnen, mu&szlig; die bekannte Geschichte gleichsam immer neu gegen den Strich geb&uuml;rstet werden.</h2>
<p><b>Kants Prinzip der Erziehungskunst</b></p>
<p>I.</p>
<p>Vor nunmehr genau zweihundert Jahren forderte Immanuel Kant als &#8222;Prinzip der Erziehungskunst&#8221;: &#8222;Kinder sollen nicht nur dem gegenwärtigen, sondern dem zukünftig möglichen besseren Zustande des menschlichen Geschlechts, das ist: der Idee der Menschheit und deren ganzen Bestimmung angemessen erzogen werden.&#8221; Er bemerkte zugleich zwei Hindernisse, die Eltern und die Fürsten: &#8222;1. Die Eltern nämlich sorgen gemeiniglich nur dafür, daß ihre Kinder gut in der Weltfortkommen, und 2. die Fürsten betrachten ihre Untertanen nur wie ihre Instrumente zu ihren Absichten.&#8221;</p>
<h2 class="auto-created">Die &bdquo;Rahmen&shy;richt&shy;li&shy;nien&rdquo;: Geist der Aufkl&auml;rung</h2>
<p>Kant ahnte noch nichts von privaten Elternvereinen, wirtschaftlichen Interessengruppen und politischen Parteien, die sich derzeit als sprach-und medienmächtige Organisationen daran interessiert zeigen, die Aufklärung vergessen zu machen, zu beenden oder für abgeschlossen zu erklären, die zu ihrer eigenen Geschichte gehört. Die Kampagne gegen die Rahmenrichtlinien war ein Lehrstück. Wohl erstmalig in der Erziehungsgeschichte hatte eine Regierung &#8211; gewählter Nachfahre ungewählter Fürsten &#8211; den bemerkenswerten, ja unerhörten Versuch unternommen, den Unterricht so zu konzipieren, daß &#8222;ein zukünftiger besserer Zustand dadurch hervorgebracht werde&#8221; (Kant). Im Rückgriff auf die Aufklärung setzte sie Selbst- und Mitbestimmung, Emanzipation &#8211; unerledigte Versprechen des frühen Bürgertums &#8211; als Ziele der Erziehung ein. Auch der Geschichtsunterricht sollte nicht mehr den bestehenden Zuständen seine Weihen geben; er sollte sich vielmehr als wirklich historischer Unterricht ausweisen, über die Gegenwart hinausgreifend, Zukunft in der Vergangenheit entdeckend &#8211; die Ermutigungen des Bürgerpräsidenten Gustav Heinemann, Geschichte auch anders zu denken, aufgreifend.</p>
<h2 class="auto-created">Gegenreform</h2>
<p>Eine sprachgewaltige Gegenreform setzte alle, aber auch alle Mittel ein, um die Verwirklichung einer aufklärerischen Erziehungskunst zu verhindern und die Erinnerung an bessere Einsichten zu tilgen. In dieser Atmosphäre von Feindseligkeit, Angst und Demagogie hat sich ein eigentümliches Geschichtsbewußtsein offenbart. Es hat seinen Ausdruck gefunden in dem Spruch &#8222;Trau keinem über 130&#8221;, der vor der Bundestagswahl 1972 in der Anzeige einer socit anonyme über ein Porträt von Karl Marx gesetzt worden ist, aber auch auf Kant und andere &#8222;Ideologen&#8221; oder &#8222;linke Systemveränderer&#8221; der Vergangenheit beziehbar ist. Er sollte ernstgenommen werden. Der Sinn von Unternehmern für Scherz, Satire, Ironie ist beschränkt auf die tiefere Bedeutung, die allemal sehr ernst ist. Geschichte kann demnach vergessen werden; Geschichte soll vergessen werden, sofern sie bestandsgefährdend sein könnte. Historisches Nachdenken ist unerwünscht: es könnte Geschichte als das schlechte Gewissen des Bürgertums freilegen.</p>
<h2 class="auto-created">Entgeschichtlichung</h2>
<p>&#8222;Die listigste Rache an besseren Zielen ist die, daß man sie als erreicht ausgibt&#8221; (Bloch): Das Bürgertum, das die politische Macht errungen hat, vergißt und verdrängt seine ursprünglichen, humanitär und humanistisch angelegten Intentionen der Weltveränderung, oder: gibt sie als erreicht aus. Geschichtliches Denken schrumpft seinen Denkbereich auf die Vor-Geschichte einer Gegenwart ein, die als elementar entwicklungslos vorgestellt und unterstellt wird. Entgeschichtlichung, wie sie sich hier als Phänomen der späten bürgerlichen Gesellschaft ausdrückt, ist von Bertolt Brecht mit der lapidaren Kurzformel erklärt worden: &#8222;Der Angelangte vergißt viel&#8221;: das Bürgertum, das &#8211; ebenfalls nach Brecht &#8211; einen langen Weg hinter sich hat, aber keinen langen Weg mehr vor sich sieht, allenfalls den oder jenen Ausweg, verdrängt seine und jede zukunftsträchtige Vergangenheit, vor allem auch gewichtige Teile seiner eigenen Vergangenheit, in der mehr beabsichtigt und versprochen war als die Verwirklichung bloßer Teilinteressen. Es traut keinem über 130. Denn wer das überdenkt, was in Geschichte &#8211; vor allem in historischen Denkansätzen und Realisierungsansätzen &#8211; antizipiert und aufgeschatzt ist, erfährt Geschichte auch als bestandskritisches und bestandsgefährdendes Denken und Wissen. Die Bewältigung der als alternativelos gedachten Gegenwart bedarf aber nicht der weitgespannten Erinnerung an Anderes, an Gegenvorstellungen der ökonomischen, gesellschaftlichen und politischen Organisation, an die zugesagte Teilhabe aller an historischen Erarbeitungen; sie tendiert vielmehr zur Aussperrung der Geschichte aus dem Bewußtsein. Das Denken ist einer Gegenwart verhaftet, die zur Zukunft wie zur Vergangenheit hin gleichermaßen perspektivelos ist. Prägnant nach Marx: &#8222;Somit hat es eine Geschichte gegeben, aber es gibt keine mehr.&#8221; Die Geschichte verendet in der Gegenwart.</p>
<h2 class="auto-created">Unhis&shy;to&shy;ri&shy;sche Gegenwart und Abschaffung der Zukunft</h2>
<p>II.</p>
<p>Die im Streit um den Geschichtsunterricht kenntlich gewordene &#8222;interessierte Blockade einer historischen Reflexion&#8221; (Heydorn/Koneffke) beruht auf der Vorstellung einer Geschichte, die als die einzig mögliche Geschichte ausgegeben wird. Es ist eine Geschichte, deren Bezugspunkt die gedanklich stillgestellte, unhistorische Gegenwart ist. Sie ist die Vor-Geschichte der Gegenwart, als habe die Vergangenheit ihren aparten Zweck in der Gegenwart. Geschichte wird damit zu einem einsinnigen Prozeß zurechtgestutzt; der Bürge für ihre Wahrheit ist der historische Erfolg. Was historisch nur gedacht und gefordert wurde, nur versucht wurde und scheiterte, ist dann durch den realhistorischen Prozeß in seinem Rechtsanspruch und in seinem Wahrheitsanspruch dementiert worden. Man kann es, da es die historische Prüfung nicht bestanden hat, links liegenlassen. Wenn der historische Erfolg zum Maßstab des Bedeutsamen erhoben wird, verfällt das Ungelungene, nur Versuchte, nur Gedachte dem Verdikt. Es kann scheinbar mit Fug und Recht auf den Kehrichthaufen der Geschichte gefegt werden. Auf dem &#8222;blankgefegten Fundament einer verdrängten Geschichte&#8221; (Habermas) erhebt sich die Gegenwart als die hoffnungslos naturalisierte &#8222;Tagesunordnung&#8221;. Das Interesse an Geschichte schrumpft zum Interesse an einer Geschichte, die den historischen Erfolg protokolliert und die Gegenwart still stellt. Geschichte wird benutzt, um die Gegenwart als das Ergebnis des historischen Prozesses zu rechtfertigen. Der Welt des historisch Gewordenen wird unter Berufung auf den historischen Prozeß der Anschein verliehen, die Welt des einzig Möglichen, des einzig Vernünftigen und gar des Zukünftigen zu sein. Die Gegenwart wird mit scheinbar historischen Argumenten entgeschichtlicht, die Zukunft wird abgeschafft. Zurück bleibt eine verwaltete Geschichte, in der die Vor-Geschichte eindeutig unzweideutig verbucht und inventarisiert ist. Es ist eine erkaltete Geschichte, mitleidlos und unempfindlich gegenüber den Opfern des historischen Prozesses.</p>
<h2 class="auto-created">Geschichts&shy;un&shy;ter&shy;richt als Mittel sozialer Kontrolle</h2>
<p>III.</p>
<p>Es ist schwer auszumachen, in welchem Maße der Geschichtsunterricht an den Schulen solchen theoretisch kruden Vorstellungen einer verängstigten und interessierten Öffentlichkeit entspricht; weniger schwer ist festzustellen, daß er solchen Vorstellungen entsprechen soll. Die interessierten Hersteller und Verwalter eines einheitlichen und verpflichtenden Geschichtsbildes haben sich in den letztjährigen Kontroversen um den Geschichtsunterricht bis zur Kenntlichkeit verändert. Ihnen geht es nicht darum, Schüler an Geschichte und geschichtlichem Denken als historisch erarbeiteten Denkformen teilhaben zu lassen; ihnen liegt daran, ihre Vorstellungen über Geschichte und Geschichtsunterricht als ein Mittel sozialer Kontrolle durchzusetzen oder auch zu erhalten.<br />Es kann nicht bestritten werden, daß man Geschichte so eingeschränkt erzählen kann; nur: es ist nicht &#8222;die&#8221; Geschichte, die da vorgestellt wird und verbindlich gemacht werden soll. Sie ist lediglich eine Geschichte, und diese Geschichte ist unschwer als das historische Selbstverständnis nur eines Teils der Gesellschaft anszumachen, der sich in der Welt des Gegebenen zufrieden eingerichtet hat, weil er sie nach seinen Bedürfnissen und seinem Bedarf gestaltet hat. Qualitative Veränderung und die historische Einsicht der Veränderlichkeit sind dann unerwünscht.</p>
<h2 class="auto-created">Einsinnige Geschichts&shy;-&shy;Bilder</h2>
<p>Denen, die so über Geschichte &#8211; über Gegenwart, Zukunft und Vergangenheit &#8211; denken, kann, darf und will niemand ihre historische Identität nehmen. Sie müssen aber &#8211; endlich &#8211; daran gehindert werden, ihre historische Identität anderen aufzuzwingen. Wer &#8211; ein Zerrbild für ein Abbild ausgebend und dabei Ranke beschwörend &#8211; sein Geschichts-Bild als objektives und einzig mögliches Geschichts-Bild vermitteln will, betreibt Indoktrination. Wer den traditionellen Geschichtsunterricht in der Form einer faktenreichen chronologischen Geschichtskunde, aus der eine einsinnige und parteiisch historische Kontinuität vorscheint, wider alle Einsichten der Geschichtstheorie und der Geschichtsdidaktik verteidigt, macht aus anspruchsberechtigten Schülern Instrumente seiner Absichten und richtet sie für seine Zwecke oder für die Zwecke der Zeit ab.</p>
<h2 class="auto-created">Verk&uuml;rzung und Indok&shy;tri&shy;na&shy;tion</h2>
<p>IV.</p>
<p>Die Verkümmerung historischen Denkens, das aus Angst um geistigen und materiellen Besitz Geschichte auf Protokollnotizen historischen Erfolgs &#8211; allenfalls noch auf Bildungsgüter, die man sich schuldig zu sein glaubt &#8211; beschränkt und die Geschichtlichkeit der Gegenwart nicht denken kann, ermöglicht auch nur einen verkümmerten und &#8211; was wichtiger ist &#8211; einen massiv indoktrinierenden Geschichtsunterricht, der tendenziell folgende Züge tragen muß:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">&#8211; seine Unterrichtsinhalte sind unter einem einseitigen Zugriff ausgewählt, da das historisch Erfolgreiche auch als das Bedeutsame unterstellt wird; das Ungelungene wird unterschlagen oder als belanglos abgetan; blind gegenüber dem Leid macht er sein Pensum;<br />&#8211; er mißversteht Geschichte als eine Ansammlung von Forschungsergebnissen, versteht Geschichte nicht als eine historisch erarbeitete Form des Denkens, die jeder einfachen Form der Erinnerung überlegen ist, die eben darum auch vermittlungswürdig ist;<br />&#8211; in seinem Bestreben, die Vor-Geschichte der Gegenwart einzufangen und eine einsinnige, einseitige, parteiliche Kontinuität zu vermitteln, verödet er Geschichtsunterricht auf das Erlernen von Fakten und chronologischen Ereignisreihungen;<br />&#8211; er maßt sich das Recht an, über die historische Identität von Schülern unterschiedlichster Herkunft verfügen und ihr lebensgeschichtlich erworbenes soziales Geschichtsbewußtsein ändern zu dürfen.</p>
</blockquote>
<h2 class="auto-created">Geschichts&shy;un&shy;ter&shy;richt als B&uuml;ttel der Herrschenden</h2>
<p>Solche Vorstellungen über Geschichtsunterricht sind nicht neu; sie durchziehen die Geschichte des Geschichtsunterrichts. Immer war der Geschichtsunterricht als staatliche Veranstaltung wesentlich darauf angelegt, das historische Selbstverständnis des Staates und der in ihm Herrschenden an Schüler unterschiedlichster sozialer Herkunft zu vermitteln und damit die Schüler auf die bestehende Gegenwart zu verpflichten. Immer war er anfällig für ideologische Vereinnahmungen durch die Herrschenden, die Sprachgewaltigen, die Hohenpriester und die Schriftgelehrten, die durch Herkunft, Bildungsgang und Beruf Privilegierten. Der Geschichtsunterricht darf nicht länger der Büttel des Staates, nicht der des vielfältig und vielseitig herrschenden Teils der Gesellschaft sein, der sich für das Ganze ausgibt. Er darf nicht länger wie in naiver Unschuld gegenwartsverhaftet sein. Denn die Gegenwart geht nicht auf in dem, was sie zu sein scheint und als was ihre Interessenten sie ausgeben. Sie ist nicht die Einlösung aller Versprechen, aller Hoffnungen und Vorgriffe der Vergangenheit; sie ist nicht das Ende aller Tage. Der Geschichtsunterricht kann und darf nicht zulassen, daß den Schülern durch die Einbildung einer einseitigen und einsinnigen Geschichte Erinnerungen versagt und vorenthalten werden und daß sie als Erinnerungslose der Übermächtigung durch die gegebene Gewalt der Dinge ausgeliefert werden.</p>
<h2 class="auto-created">Recht und Anspruch der Sch&uuml;ler auf Emanzi&shy;pa&shy;tion.</h2>
<p>V.</p>
<p>Der Geschichtsunterricht wird um keinen Deut reicher, wenn er &#8211; süchtig nach Modernität &#8211; über curricularen Innovationsstrategien, Taxonomien, Evaluation, Operationalisierung, multiple-choice-tests oder Simulationsspielen die einfache Wahrheit vergißt, die so schwer zu verwirklichen ist: er ist dem Recht und dem Anspruch der Schüler auf Emanzipation verpflichtet. Er kann dieser Verpflichtung nur nachkommen, wenn er das ideologische Grundübel des Geschichtsunterrichts vermeidet, das derzeit wieder dem Kampf einer verängstigten und interessierten Öffentlichkeit um die Erinnerung zugrundeliegt.</p>
<h2 class="auto-created">Vorgriffe auf die Zukunft</h2>
<p>Die Vorstellung einer einsinnigen Geschichte, die zudem noch als die Geschichte schlechthin ausgegeben wird, ist in einem klassischen Sinn ideologisch: sie wirkt sich nicht nur bestandserhaltend aus, sondern ist auch wissenschaftlich dubios. Denn ein geschichtliches Denken, das sich selber verbietet, die bestehende Wirklichkeit gedanklich zu historisieren und zu überschreiten, verstößt gegen elementare Grundlagen historischen Denkens und ist kein geschichtliches Denken mehr. Jedes geschichtliche Denken geht von Vorgriffen auf die Zukunft aus. Immer bereits enthält die Frage, die historisches Nachdenken und Erinnern auslöst, die Vorstellung einer erwünschten Zukunft &#8211; einer unechten oder einer echten Zukunft. Die gedanklich in die Zukunft verlängerte Gegenwart ist unechte Zukunft, die sich von der Gegenwart nicht abhebt. Sie gründet in der für gegenwärtiges, spätes bürgerliches Denken feststellbaren ungemein kurzen Zeitperspektive. Nur der, &#8222;der Gesellschaft als eine andere denken kann denn die existierende&#8221; (Adorno), verfügt über echte Zukunft und hält zugleich geschichtliches Denken über die Gegenwart hinaus durch.<br />Das Denken einer echten Zukunft versucht, der unhistorischen Übermächtigung durch eine gedanklich stillgestellte und entgeschichtlichte Gegenwart zu entrinnen &#8211; und damit geschichtliches Denken zu bleiben und bleibendere Ergebnisse zu ermitteln: &#8222;Geschichte enthüllt sich erst von dem her, was noch nicht ist&#8221; (Habermas). Nur echte Zukunft ist die historischem Denken entsprechende Zukunft. Dieser gedankliche Vorgriff ist kein &#8222;keckes Antizipieren von Weltplänen&#8221; (Jakob Burckhardt), ist keine spinnerte, schon gar keine ideologische oder doktrinäre Spekulation; er geht vielmehr aus der gedanklich disziplinierten Vermittlung von Wirklichkeit und Möglichkeit, von Existenz und Potenz einer geschichtlich erreichten Stufe hervor; er ist der bestehenden Wirklichkeit und Gesellschaft zwar historisch verbunden, aber nicht unhistorisch verhaftet.</p>
<h2 class="auto-created">Erinnerung an unabge&shy;golten Vergangenes</h2>
<p>Dieser Vorgriff auf die Zukunft entstammt selber der Erinnerung an unabgegolten Vergangenes und an unerledigte Forderungen der Vergangenheit. Er ist abgeleitet aus dem im historischen Prozeß immer wieder auffindbaren und immer weiter getriebenen Nachdenken über Möglichkeiten menschenwürdiger Existenz und der Beendigung einer Vor-Geschichte, die sich als Arbeits-, Gewalt- und Leidenszusammenhang enthüllt; immer wieder scheint im historischen Prozeß die in die geschichtliche Praxis einmündende, teilweise gelingende, oftmals scheiternde Hoffnung auf, das Leiden und die Ausbeutung, die Versagungen und die Vorenthaltungen könnten ein Ende nehmen oder auch nur nach Maßgabe des Möglichen verringert werden. Sie wird zum Ausgangspunkt des wissenschaftlichen, disziplinierten, methodisch-kritischen Denkens einer echten Zukunft; und sie wird zugleich zum Ausgangspunkt für die Aufarbeitung und die gedankliche Abarbeitung der Vergangenheit. Antizipation und Erinnerung gehen ein dialogisches und dialektisches Verhältnis ein.</p>
<h2 class="auto-created">Zukunfts&shy;be&shy;zo&shy;gene Erinnerung</h2>
<p>VI.</p>
<p>Nach allen Erfahrungen mit einem ahistorischen, gegenwartsverhafteten Geschichtsunterricht: die Aufgabe des Geschichtsunterrichts kann nur noch darin bestehen, Schüler zu zukunftsbezogener Erinnerung zu befähigen. Gegenüber einer Gegenwart, die dazu neigt, sich dem inhumanen Selbstlauf der Sachen und Waren zu ergeben und sich in diesem Selbstlauf der Frage des schieren Überlebens gegenübersieht, ist der Geschichtsunterricht eine Instanz, die die Erinnerung an Anderes, an andere, mögliche Formen menschenwürdiger Existenz ständig zu fordern und zu verwirklichen hat. Er hat das Vergessen und Verdrängen dessen zu verhindern, das einmal darauf gerichtet war, alle Menschen nach Maßgabe des objektiv Möglichen an historischen Erarbeitungen teilhaben zu lassen (Idee der allgemeinen Humanität und der sozialen Gesittung), und sie aus Bedingungen zu befreien, die ihre Rationalität beschränken (Idee der Emanzipation). Er hält dabei im Blick, daß das Erinnerte gilt und daß der Bereich des objektiv Möglichen ausgedehnt worden ist. Es ist wahr, daß &#8222;auf einem mühevollen und umwegreichen Pfad durch die bisherige Geschichte &#8230; eine noch immer vormenschliche Welt den materiellen Grund ihrer eigenen Vermenschlichung gelegt&#8221; hat (Werner Hofmann).<br />Aber diese Erkenntnis bleibt folgenlos, wenn die Erinnerung an gedachte und gelebte, antizipierte und gescheiterte Möglichkeiten menschlicher und menschenwürdiger Existenz abhanden kommt. Und sie kommt abhanden, wenn die rechten Verwalter einer einsinnigen Geschichte die Verdrängung ihres schlechten Gewissens durchsetzen und die linken Verächter der Geschichte auch weiterhin die Mühe scheuen, historisch denken zu lernen und mit besseren Argumenten in den Kampf um die Erinnerung einzugreifen.</p>
<h2 class="auto-created">Suche nach Zukunft in der Vergan&shy;gen&shy;heit</h2>
<p>Ein Geschichtsunterricht, der auf die Suche nach Zukunft in der Vergangenheit geht und die Geschichte untersucht, um Zukunft zu entdecken, ist die einzige Form, in der historisch-politische Bildung noch möglich und zulässig ist. Andernfalls droht der Rückfall in die wissenschaftlich auf-geputzte Ideologie und Indoktrination eines Gesinnungsunterrichts. Die Suche nach Zukunft oder möglichen Zukünften in der Vergangenheit ist das Leitmotiv eines Geschichtsunterrichts, der den Fallstricken einer ahistorisch gegenwartsbezogenen, gegenwartsverhafteten Denkweise entgehen und entkommen will, weil er &#8211; durch die Geschichte des Geschichtsunterrichts gewarnt &#8211; ihre Konsequenzen kennt.</p>
<h2 class="auto-created">Geschichts&shy;un&shy;ter&shy;richt f&uuml;r den Fortschritt der sozialen Gesittung</h2>
<p>VII.</p>
<p>Diese &#8211; didaktischen &#8211; Überlegungen sind nicht gerade neu und wohl auch wenig &#8222;curricular&#8221;. Die Betonung des Leitmotivs Zukunft soll &#8222;nur&#8221; daran erinnern, daß Erinnerung als aufgreifende und aufhebende &#8222;Erinnerung&#8221; (Hegel) die Substanz eines Geschichtsunterrichts ausmacht, der die Vergewaltigung und Übermächtigung der Schüler durch eine kapitalistische Warenwelt und ihre technokratischen Macher und Ideologen als akute und historische Gefahr erkennt. Erinnert wird an die Idee des Fortschritts als die Idee, unter der das Bürgertum einst angetreten ist, die es aber nur noch in ihrer quantitativen Verkehrung annimmt. Indem Fortschritt in der Tradition der Aufklärung an seiner Menschlichkeit gemessen wird, nicht als sicher, sondern als möglich unterstellt wird, ist diese Erinnerung vor Mißverständnissen wie vor der ihr immanenten Gefahr der pogmatisierung geschützt. &#8222;Fortschritt ist auch ein Akt des Wollens&#8221; (Paul Weymar) &#8211; und der Geschichtsunterricht sollte den Fortschritt der sozialen Gesittung ebenso wollen wie ihre Verwirklichung.</p>
<h2 class="auto-created">Gedanken &uuml;ber M&ouml;glich&shy;keiten eines zukunfts&shy;be&shy;zo&shy;genen Geschichts&shy;un&shy;ter&shy;richts</h2>
<ul>
<li>Das Bekenntnis zu absichtsvoll &#8222;uncurricularen&#8221; Aussagen schließt die Erlaubnis ein, den Möglichkeiten eines zukunftsbezogenen Geschichtsunterrichts in &#8222;uncurricularer&#8221; Sprache spekulativ nachzugehen.<br />Er betrachtet Gegenwart nicht aus historischer Perspektive, sondern in historischer Perspektive. Indem er Zukunft und Zukünfte in der Vergangenheit aufzuspüren sucht, besteht er auf der Geschichtlichkeit und auf der Veränderlichkeit als Kategorien historischen Denkens, die er allen Versuchen entgegenstellt, die Gegenwart praktisch und gedanklich stillzustellen.</li>
<li>Er bewahrt sich die empfindsame Naivität, nach der Notwendigkeit scheinbarer historischer Selbstverständlichkeiten zu fragen: er fragt nach Herrschaft und Formen der Herrschaft, nach Knechtschaft und Formen der Knechtschaft, nach Kultur und ihren Anteilseignern, nach Zwangsarbeit und millionenfachen menschlichen Beschädigungen, nach Versagungen und Vorenthaltungen, indem er sie in Beziehung setzt zu historisch-gesellschaftlich erarbeiteten objektiven Möglichkeiten.</li>
<li>Er ermöglicht, indem er Wirklichkeit und Möglichkeit historisch in Frage stellt, jene Befreiung von Geschichte und unbegriffenen Momenten der Lebensgeschichte, von überständigen Verhältnissen und unangemessenen Bewußtseinsformen, die Nietzsche einer kritischen Historie als Aufgabe zuweisen wollte (- bislang mit eher magerem Erfolg).</li>
<li>Er stellt neben der Frage nach der Befreiung von einer Geschichte, die wie ein Alp auf den Gehirnen und dem Leben der Zeitgenossen lasten kann, die Frage nach historischem Erbe, indem er bewußt auf mögliche Zukunft in der Vergangenheit ausgeht.</li>
<li>Er verzeichnet Siege wie Niederlagen der einen und der anderen Seite auf dem verschlungenen, mühseligen und umwegreichen Pfad der Gattungsgeschichte und vergesellschaftet die vergangenen Erfahrungen als Ansatz für behutsame Radikalität. Er vermittelt historische Bildung als die Fähigkeit, &#8222;die politisch relevante Beziehung zwischen Antizipation und Bedingung herzustellen &#8230; Die objektive Notwendigkeit deckt jede subjektive Wünschbarkeit zu; der Mensch kriecht an seine Freiheit heran&#8221; (Hans-Joachim Heydorn).</li>
<li>Er ermöglicht, indem er Geschichte auch und nach Maßgabe des Möglichen gegen den Strich bürstet (Benjamin), Angehörigen von Gruppen, Schichten und Klassen, d.h. Schülern unterschiedlichster sozialer Herkunft, ihre historische Identität zu finden, die ihnen bislang durch eine einsinnige Geschichte enteignet war und wurde.</li>
<li>Er ermöglicht Schülern die Teilhabe an einer wesentlichen historischen Erarbeitung; an Erkenntnisweisen und Kategorien historischen Denkens, die systematisch eingeübt werden müssen &#8211; eines eingreifenden Denkens, das zu denkendem Eingreifen befähigt.</li>
<li>Er beweist seine Wissenschaftlichkeit, indem er dazu befähigt, über die bestehende Gesellschaft vernünftig hinauszudenken und sich von der bestehenden Gesellschaft nicht übermächtigen zu lassen. Er erweist sie aber auch darin, daß er die bestehenden gesellschaftliche Erarbeitungen kenntlich macht, um sie vor Regression zu verteidigen. Er macht deutlich: es gibt Zeiten, da schreitet fort, wer zurückgreift.</li>
</ul>
<h2 class="auto-created">Geschichte gegen den Strich b&uuml;rsten</h2>
<p>VIII.</p>
<p>Der Kampf um die Erinnerung ist ein Kampf von Anfang an:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">&#8230; immmer doch<br />Schreibt der Sieger die Geschichte des Besiegten<br />Dem Erschlagenen entstellt<br />Der Schläger die Züge<br />Aus der Welt geht der Schwächere und zurück bleibt<br />Die Lüge
</p>
<p align="right" class="bodytext"><i>Brecht</i></p>
</blockquote>
<p>In diesen Kampf ist auch der Geschichtsunterricht verwickelt. Das Bewußtsein dieses Kampfes und das Bewußtsein der Verantwortung vor den Heranwachsenden verpflichtet Wissenschaftler und Lehrer: Sie müssen Geschichte mühselig gegen den Strich bürsten, um die Züge des Erschlagenen kenntlich, die Lüge erkennbar zu machen und den Mißbrauch der Geschichte zu verhindern.<br />Das Programm hat nur einen Nachteil: es benötigt zu seiner Verwirklichung Erben Kants und Verfechter einer Erziehungskunst im Sinn der Aufklärung, die gegenwärtig unter das Verdikt fallen; Radikale im öffentlichen Dienst zu sein.</p>
<p>______________________________________________________</p>
<p>Fustel de Coulanges empfiehlt dem Historiker, wolle er eine Epoche nacherleben, so solle er alles, was er vom späteren Verlauf der Geschichte wisse, sich aus dem Kopf schlagen. Besser ist das Verfahren nicht zu kennzeichnen, mit dem der historische Materialismus gebrochen hat. Es ist ein Verfahren der Einfühlung. Sein Ursprung ist die Trägheit des Herzens, die acedia, welche daran verzagt, des echten historischen Bildes sich zu bemächtigen, das flüchtig aufblitzt. Sie galt bei den Theologen des Mittelalters als der Urgrund der Traurigkeit. (&#8230;) Die Natur dieser Traurigkeit wird deutlicher, wenn man die Frage aufwirft, in wen sich denn der Geschichtsschreiber des Historismus eigentlich einfühlt. Die Antwort lautet unweigerlich, in den Sieger. Die jeweils Herrschenden sind aber die Erben aller, die je gesiegt haben. Die Einfühlung in den Sieger kommt demnach den jeweils Herrschenden allemal zu gut. Damit ist dem historischen Materialisten genug gesagt. Wer immer bis zu diesem Tage den Sieg davontrug, der marschiert mit in dem Triumphzug, der die heute Herrschenden über die dahin führt, die heute am Boden liegen. Die Beute wird, wie das immer so üblich war, im Triumphzug mitgeführt. Man bezeichnet sie als die Kulturgüter. Sie werden im historischen Materialisten mit einem distanzierten Betrachter zu rechnen haben. Denn was er an Kulturgütern überblickt, das ist ihm samt und sonders von einer Abkunft, die er nicht ohne Grauen bedenken kann. Es dankt sein Dasein nicht nur der Mühe der großen Genien, die es geschaffen haben, sondern auch der namenlosen Fron ihrer Zeitgenossen. Es ist niemals ein Dokument der Kultur, ohne zugleich ein solches der Barbarei zu sein. Und wie es selbst nicht frei ist von Barbarei, so ist es auch der Prozeß der Überlieferung nicht, in der es von dem einen an den andern gefallen ist. Der historische Materialist rückt daher nach Maßgabe des Möglichen von ihr ab. Er betrachtet es als seine Aufgabe, die Geschichte gegen den Strich zu bürsten.</p>
<p><i>Walter Benjamin, Geschichtsphilosophische Thesen (VII),1940.</i></p>
<p>______________________________________________________</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/26-vorgaenge/publikation/geschichte-und-geschichtsunterricht/">Geschichte und Geschichtsunterricht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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