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	<title>vorgänge 52 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Der domestizierte Richter.Rede zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 1981</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Apr 1982 20:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 52( Heft 2/1982), S. 1- 4 Begriffe haben eine Geschichte. Ihre Geschichte ist die Geschichte des menschlichen Denkens. Das Entstehen und Versinken von Begriffen begleitet deshalb auch die Geschichte des Rechts. Der Dichter Rolf Hochhut hat den Begriff des &#132;furchtbaren Juristen&#148; in unser Denken eingeführt. Er hat mit ihm den Richtertyp getroffen, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/52-vorgaenge/publikation/der-domestizierte-richterrede-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-1981/">Der domestizierte Richter.Rede zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 1981</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 52( Heft 2/1982), S. 1- 4</p>
<p>Begriffe haben eine Geschichte. Ihre Geschichte ist die Geschichte des menschlichen Denkens. Das Entstehen und Versinken von Begriffen begleitet deshalb auch die Geschichte des Rechts. Der Dichter <i>Rolf Hochhut </i>hat den Begriff des &#132;furchtbaren Juristen&#148; in unser Denken eingeführt. Er hat mit ihm den Richtertyp getroffen, der den Nazis mit herzloser Grausamkeit zudiensten war, gleichzeitig aber sein Gewissen mit der Phrase ruhig gestellt hat, nur seine Pflicht zu tun. Er war nach 1945 mit noch blutiger Hand wieder zur Stelle, um bei der juristischen Bewältigung der Vergangenheit nützlich zu sein und seinen Nutzen zu ziehen. Die Auseinandersetzung mit diesem Richtertyp ist für uns auch heute notwendig, um deutlich zu machen, zu welchen Verirrungen und Grausamkeiten Richter fähig waren und wohl immer fähig sein werden.</p>
<p>Die Darstellung von Verbrechen, deren sich Männer in der Richterrobe von 1933 bis 1945 schuldig gemacht haben, ist jedoch immer in Gefahr, sich in den Einwand festzubeissen, sie reiße unnötig Wunden der Vergangenheit auf. Lassen Sie mich deshalb die Frage in den Mittelpunkt stellen: Wie sieht der die Justiz heute prägende Richtertyp aus?</p>
<p>Einer Antwort muss ich natürlich voranstellen, dass sich unter den etwa 15.000 Richtern in Westdeutschland nicht wenige finden lassen, die dem vorherrschenden Typ nicht entsprechen. Und doch: Es gibt einen die heutige Justiz prägenden Typ: Es ist der <i>gute Jurist</i>! Es lohnt deshalb, eine Beschreibung zu versuchen.</p>
<p>Ich muss hierbei diejenigen enttäuschen, die alte, liebgewordene Feindbilder nicht missen können und ihr Feindbild von gestern im &#132;guten Juristen&#148; von heute wiedererkennen möchten. Der Haudegen indessen, der schon bei Beginn der Verhandlung den Schuldigen erkannt hat und im Dienst von Führer, Volk und Vaterland &#8211; ich berichtige: nach 1945 natürlich im Dienste des Rechtsstaates &#8211; zuschlägt, wird immer seltener. Er bietet der Kritik offene Flanken, um es in dem von ihm geschätzten militärischen Sprachgebrauch auszudrücken und wird deshalb von der Justizverwaltung an den Rand gedrängt, weil er die lautlose Effizienz des Justizablaufs stört. Es ist gewiss kein Zufall, dass der Kölner Richter <i>de Somoskeoy</i>, der sich als Prototyp des autoritären Richters profiliert hat, zuletzt von dem Präsidium seines eigenen Gerichts beiseite geschoben worden ist, und auch in Stammheim, diesem schwarzen Schatten auf der Justizgeschichte der Nachkriegszeit, ist der Richter <i>Prinzing</i> durch den Richter <i>Foth</i> abgelöst worden, dessen scheinbar liberale Verhandlungsführung die Angriffsmöglichkeiten der Kritik schrumpfen ließ, ohne dass das Ergebnis des Verfahrens gefährdet gewesen wäre.</p>
<p>Der &#132;gute Jurist&#148; von heute ist in der Nachkriegszeit geprägt. Die Frage nach seiner politischen Einstellung stößt ins Leere. Gewiss ist er in seiner Grundhaltung konservativ, doch fällt es schwer, ihn nach herkömmlichen Merkmalen als rechts oder links einzustufen. Ihn kennzeichnet vielmehr die Tatsache, dass er kein Kennzeichen hat. Sein Lebenslauf könnte das Produkt eines Schreibautomaten sein. Die Eltern Mittelschicht, Grundschule, Gymnasium, Abitur, Studium, Examen: die erste Sprosse der Karriereleiter, auf der der &#132;gute Jurist&#148; nach oben klettert, ist erreicht. Die Karriereleiter ist aus demselben Holz, aus dem in allen Hierarchien der Welt &#8211; Verwaltung, Militär, Kirche, Industrie &#8211; Karriereleitern gezimmert werden. Die Anpassungsfähigkeit an die Erwartungen der den Apparat beherrschenden alten Männer und das von ihnen bestimmte  Binnenklima entscheidet. Wer endlich auf den oberen Sprossen der hölzernen Leiter angelangt ist, ist vom Klettern geprägt und bestimmt die Erwartungen an die Nachkletternden.</p>
<p>Ich will keinen falschen Eindruck erwecken. Bei der Konkurrenz der krummen Rücken entscheidet nicht allein der Krümmungsgrad des Rückens. Juristisch technokratisches Wissen ist nicht zu entbehren. Dies Wissen hat &#8211; ohne dass dies bisher der Öffentlichkeit bewusst geworden wäre &#8211; in diesem Jahrhundert einen Aufschwung genommen wie nie zuvor, und der nur vergleichbar ist dem sprunghaften Anstieg des Wissens der Naturwissenschaften. Mit diesem Wissen erledigt der &#132;gute Jurist&#148; die ihm übertragenen Fälle schnell und ohne Komplikationen. Der Aktenbock quillt selten über. Nur: die Anstrengung, die die bürokratische Arbeit erfordert, erschöpft den &#132;guten Juristen&#148;. Es gelingt immer weniger, Richter für mehr als die herkömmliche Bearbeitung ihrer Akten zu interessieren und sie aus ihrer meist langweiligen Privatheit herauszulocken. Das kulturelle Interesse nicht weniger Richter endet am Horizont ihrer Heimatzeitung.</p>
<p>Kritik an diesem Richtertyp sollte nicht übersehen, dass er auf weiten Strecken leistet, was von ihm erwartet wird. Auf den Kenntnissen und dem Fleiß dieses guten Juristen beruht die Massenleistung der Justiz in Westdeutschland. Die Zahlen der von den Gerichten bewältigten Verfahren verbergen sich dem Aussenstehenden. Ein Juristentyp, der mit schnellem, in der Ausbildung immer wieder geübtem Griff aus dem unterbreiteten Sachverhalt die juristisch bedeutsamen Teile heraus nimmt und unter einer die Größenverhältnisse verändernden und damit letztlich immer verzerrenden Lupe betrachtet, und die große Zahl der von den Gerichten bewältigten Verfahren bedingen einander.<br />Der &#132;gute Jurist&#148; ist indessen seinerseits mit Hilfe der juristischen Technik leicht zu beherrschen. Er reagiert wie ein zur Dressur zugerittenes Pferd auf den Schenkeldruck des Reiters auf die Veränderung der Gesetzgebung und von höheren Richtern beschlossene Schwenks der Rechtsprechung. Er ist belastbar, wie dies in Zeugnissen immer wieder hervorgehoben wird, bearbeitet ohne allzu lautes Murren Akten in großer Zahl, ohne wenn und aber, ohne nach dem woher und wohin der Rechtsprechung zu fragen. Kurzum: er hat alle Eigenschaften eines gepflegten höheren Angestellten.</p>
<p>Die Frage, ob unserer Gesellschaft dieser Richtertyp nicht auf den Leib geschnitten ist, ob sie ihn nicht verdient hat, ist berechtigt. Man könnte in die Frage auch den Hinweis einbetten, dass wir ähnliche Entwicklungen auch in anderen Bereichen beobachten können und beklagen müssen. Ich will die Frage beiseite lassen. Wichtiger erscheint mir die Überlegung, ob der &#132;gute Jurist&#148; den Aufgaben des Richteramts gerecht zu werden vermag. Die Antwort ist nicht einfach zu finden, weil sich in unserem Land keine einverständliche Auffassung richterlicher Aufgaben gebildet hat, ja nicht einmal eine breitere Diskussion hierzu stattfindet.</p>
<p>Der &#132;gute Jurist&#148; könnte darauf hinweisen, dass es nach der Verfassung seine Funktion sei, die vom Bundestag beschlossenen Gesetze auf den Einzelfall anzuwenden, dass er hierbei zwar einen gewissen Spielraum habe, aber nicht mehr, und dass er diese Funktion erfülle.</p>
<p>Aber kann das Alles sein? Nähert man sich der Frage nach der Aufgabe des Richters mit dem herkömmlichen juristischen Handwerkszeug der Verfassungsinterpretation, so wird man die herkömmliche Auffassung bejahen müssen, aber letztlich nur bestätigt finden, dass jedes geschlossene Denksystem, und eben auch das juristische, nur einen begrenzten Kreis von Antworten, nur systemkonforme Antworten zulässt.<br />Ich will deshalb versuchen, eine Antwort auf anderem Wege zu finden.</p>
<p>Ich behaupte:<br />Der &#132;gute Jurist&#148;, so wie ich ihn beschrieben habe, wird, gerade weil er ein guter Jurist im herkömmlichen Sinne ist, wesentlichen Aufgaben des richterlichen Berufes nicht gerecht.</p>
<p>Ich stimme nicht mit der Auffassung überein, dass die Gesetzestechnik immer schlechter geworden und die Gesetze der Gegenwart unausgereifter seien als die früherer Jahrzehnte. Indessen nehmen mit der zunehmenden Gesetzesfülle zwangsläufig auch bei guter Gesetzgebungstechnik die Ungereimtheiten in Gesetzen zwangsläufig zu. Der &#132;gute Jurist&#148; mit seiner anerzogen übertriebenen Hochachtung vor dem Text der Gesetze kommt schon bei der Aufgabe in Schwierigkeiten, diese Ungereimtheiten mit milder Nachsicht gegenüber dem Gesetzgeber auszuräumen.</p>
<p>Entscheidend aber ist, dass der &#132;gute Jurist&#148; hilflos ist, wenn durch das Gesetz Unrecht bewirkt wird. Ich denke bei diesem Satz nicht nur an die Zeit des Nationalsozialismus, sondern spreche auch von der Gegenwart. Die juristische Technik besteht darin, an im Gesetzestext beschriebene Tatbestände Rechtsfolgen anzuknüpfen. Durch diese Technik bekommen Teile eines Lebenssachverhalts eine unverhältnismäßige Bedeutung, während andere Teile desselben Sachverhalts in das Nichts versinken. Diese Technik reizt den Gesetzgeber zum Missbrauch. Mit ihr lassen sich für gerichtliche Verfahren leicht Rahmenbedingungen schaffen, die das Abwägen des Für und Wider eines Sachverhalts in eine Schieflage bringen und die <i>die</i> an dem Verfahren beteiligte Partei schnell ins Unrecht setzen, die ihr Recht gerade auf den Sachverhalt stützt, den ein parteiischer Gesetzgeber in der Vergessenheit versinken lassen will. Die vergangenen Jahre waren angefüllt mit dem Kampf von Richtern gegen die Wahrheit, die sie nicht hören wollten, weil sie im Gesetzestext nicht vorgesehen war, und von Angeklagten, die sie dennoch als Konterbande in den Gerichtssaal zu schmuggeln versucht haben.</p>
<p><i>Ein &#132;guter Jurist&#148; wird hier gegen die Wahrheit kämpfen, ein guter Richter ist immer der Bruder der Wahrheit! </i>Lassen Sie mich drei Beispiele nennen. Zum Tatbestand gehört die bei einer Demonstration zerbrochene Scheibe, nicht zum gesetzlichen Tatbestand gehört die Spekulation mit Boden und Wohnraum, gegen die sich die Demonstration gerichtet hatte; ihre Erörterung wird als nicht &#132;zur Sache&#148; gehörig zurückgewiesen werden. Zum Tatbestand gehört das Besprühen mit Parolen gegen &#132;Isolationshaft&#148;, nicht aber die Haftbedingungen. Zum Tatbestand gehören die Zahlungsverzögerungen beim Ratenkredit, nicht zum Tatbestand gehören die wirtschaftliche Misere des Ratenkäufers und die aggressive Werbung, die ihn zum Ratenkauf veranlasst hatte.</p>
<p>Der &#132;gute Jurist&#148; im herkömmlichen Sinn ist nicht bereit, die Verantwortung für seine Entscheidungen zu tragen. Zwar steht er dafür ein, dass seine Entscheidung an dem Gesetz, jedenfalls so wie er es versteht, ausgerichtet ist. Er weiß sich aber von jeder Verantwortung für die Folgen seines Urteils frei. Diesem Satz wird die Mehrzahl der Richter mit Nachdruck widersprechen, ja ihn sogar als bewusste Herabsetzung empfinden. In der Tat ist meine These ein ungeheurer Vorwurf, indessen leider ein berechtigter Vorwurf. Ich könnte mich damit begnügen, zur Begründung meiner These darauf zu verweisen, dass nirgendwo in der rechtswissenschaftlichen Literatur der Gegenwart die Verantwortung des Richters für die Folgen seines Urteils auch nur behauptet wird; eine Tatsache, die von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Gewissensentlastung des Juristen im Richter ist.</p>
<p>Die Folgen des Richterspruchs finden sich nur an wenigen Stellen und nur als Marginalie im Tatbestand eines Gesetzes. Der Richter etwa, der einen Bürger zu untragbaren Zahlungen verurteilt, kann die Folgen für dessen und seiner Familie Schicksal kaum überblicken, geschweige denn verantworten. Der Richter, der ein Räumungsurteil verkündet, kann das, was geschehen wird, nur ahnen, aber kaum steuern. Selbst nach dem 1975 erneuerten Allgemeinen Teil des Strafrechts sind die Wirkungen der Strafe auf das künftige Leben des Täters nur zu &#132;berücksichtigen&#148; &#8211; nicht mehr &#8211; während Grundlage der Strafe die in der Vergangenheit aufgehäufte Schuld bleibt.</p>
<p>Es hieße, die Intelligenz der Richter zu unterschätzen, wollte man davon ausgehen, dass sie den immer wieder auf flackernden Konflikt zwischen ihrer Rolle im Justizsystem und ihrem Gewissen nicht erkennen. Wenn die Mehrzahl von ihnen &#8211; keineswegs alle &#8211; diesen Konflikt immer wieder zugunsten der ihnen verordneten Rolle und gegen ihr Gewissen, vielleicht auch gegen die Ideale entscheidet, mit der sie in der Jugend in ihrem Beruf angetreten ist, so müssen hier mächtige Kräfte am Werk sein.</p>
<p>Wie gelingt es dem Justizsystem, das Gewissen auch zweifelnder Richter immer wieder ruhig zustellen? Wie gelingt dem Justizsystem immer erneut die Gewissensentlastung?</p>
<p>Zum Ersten: Das Recht wird idealistisch überhöht und als ein Wert dargestellt, dem viele, wenn nicht alle anderen Werte unterzuordnen sind. Hier wird der Richter an seiner empfindlichsten Stelle angefasst, denn dieser Berufsstand ist mit der Überzeugung angetreten, dass nur die Gerechtigkeit einem Staat sittliche Würde verleiht. <i>Wenn die Idee der Gerechtigkeit jedoch zur Ideologie wird </i>und jede alltägliche gesetzliche Regelung mit einer Tabuzone des Denkens umgeben wird, <i>wird aus Sinn Unsinn</i>, wird aus dem Ladendiebstahl ein Aufbegehren gegen die Eigentumsordnung, wird aus dem Kuss ein Sexualdelikt und aus dem Sexualdelikt ein Angriff auf die sittlichen Grundlagen von Staat und Gesellschaft. Wir wissen, zu welchen Grausamkeiten Menschen fähig sind, die sich als Diener einer Ideologie wähnen. Religionskriege gehören nicht zufällig zu den grausamsten. Zwei Beispiele für die Gefahren, die aus der Überhöhung der Rechtsidee zur Rechtsideologie entstehen:</p>
<p>Der Präsident des Volksgerichtshofs <i>Freisler </i>wird von denen, die ihn kannten, als ein durchaus umgänglicher Mann geschildert. Er hat sich indessen als Diener der nationalsozialistischen Rechtsidee verstanden und ist so zum grausamen Mörder geworden. Der Terrorismusgesetzgebung und -rechtsprechung unserer Tage &#8211; zeitweise in ständigem Telefonkontakt zueinander &#8211; haben nicht zufällig im scheinbaren Dienst am Recht die Fairness des Verfahrens, die zum eisernen Bestand des Rechtsstaats gehört, zeitweilig vergessen.<br />Zum Zweiten: Der Richter wird soweit als möglich von den Verfahrensbeteiligten und der Wirklichkeit ferngehalten. Dieser Satz gilt schon rein räumlich. Für uns ist es fast selbstverständlich, dass das Gericht hoch oben thront und dass die Entfernung zwischen dem Gericht und dem Bürger oft so weit ist, dass nicht einmal die Gesichtszüge wechseitig wahrgenommen werden können. Die Entfernung zwischen Richtern und Bürgern wird auch durch die Roben der Richter deutlich gemacht, mit der sie den Menschen im Richter umhüllen. Es sollte zu denken geben, dass von der Mehrzahl der Richter nichts so sehr &#8211;<i> Böll </i>würde sagen: mit rattenhafter Wut &#8211; verteidigt wird, wie Sitzordnung und Verkleidung. Offensichtlich ist beides für die seelische Hygiene des &#132;guten Juristen&#148; unerlässlich.</p>
<p>Eine dem räumlichen Abstand gleichwertige Bedeutung hat die sprachliche Verfremdung des Prozessgegenstandes. Es ist bekannt, dass man mit einer Auswahl aus juristischen Texten ohne Mühe jede Runde unbefangener Bürger zum Lachen bringen kann. Doch hat diese dem Leben abgewandte Sprache eine sehr ernste Kehrseite. Bei der Übersetzung der Sprache der Menschen in die der Juristen verwandelt sich das Leben, verwandelt sich der dem Richter unterbreitete Ausschnitt des Lebens in einen juristischen Fall. Der Richter greift alsdann mit seinem Urteil nicht in das Leben von Menschen ein, sondern löst einen juristischen Fall. Erst die Vollstreckungsorgane der Justiz verwandeln dann die vollstreckbare Urteilsausfertigung wieder in Lebenswirklichkeit. Die Gefängnismauer oder die Räumung der Wohnung durch den Gerichtsvollzieher sind dann wieder real.</p>
<p>In diesem Prozess der Verwandlung spielt die Anwaltschaft eine überdenkenswerte Rolle. Gewiss stellt sie sich als Dolmetscher zur Verfügung und übersetzt dem Richter das Anliegen des Bürgers. Sie gewöhnt den Richter aber auch daran, nur verdolmetschte Bürgersprache zu hören. Nur Richter und Anwälte sprechen eine gemeinsame Sprache. In nicht wenigen Verfahren fühlt sich deshalb der Bürger durch das Zusammenwirken der Richter und Anwälte des eigenen Problems enteignet.</p>
<p>Zum Dritten: Von nicht geringer Bedeutung für die Gewissensentlastung des Richters ist die arbeitsteilige Arbeitsweise. Es gibt nicht mehr oder kaum noch den Richter, von dem alle von einem Gericht zu lösenden Probleme einer Familie entschieden werden. Der Richter, der durch ein Mieturteil oder das Versagen von Vollstreckungsschutz eine Familie vom Rande der Gesellschaft in den Abgrund stößt, wird nicht dem Ladendiebstahl des Jüngsten der Familie gegenübergestellt, der die Folge der erzwungenen Asozialität ist. Der junge Mann wird vielmehr dem Jugendrichter überantwortet, der kopfschüttelnd von der Asozialität Kenntnis nimmt. Der Richter, der durch eine überlange Haftstrafe eine Familie zerstört, bekommt die Akten des Ehescheidungsverfahrens nicht zu Gesicht.</p>
<p>Der Traum vom guten Richter ist nicht vom Lehrbuch ersonnen. Er ist älter als das moderne Verfassungsrecht, sicher so alt wie der Richterberuf selbst. Der Traum wähnt den Richter unabhängig und menschlich.</p>
<p>Die Frage nach der Unabhängigkeit des Richters verliert sich bei uns allzu schnell in einer an bürokratischen Kriterien festgemachten Diskussion der Frage, welche Weisungen die Justizverwaltung dem Richter erteilen darf. Unabhängigkeit ist mehr. Unabhängigkeit ist das Kennzeichen für eine geistige Verfassung und nicht notwendig die Beschreibung einer gesetzlichen Regelung. Es ist sicher kein gutes Zeichen für das Vertrauen vieler Richter in ihre Unabhängigkeit, wenn sie, nach ihr gefragt, im Kommentar nachschlagen.</p>
<p>Unabhängigkeit des Richters bedeutet heute und hat wohl zu allen Zeiten bedeutet Unabhängigkeit vom Staat und den ihn beherrschenden Kräften. Die Unabhängigkeit des Richters ist kein Wert an sich. Wenn es so wäre, müsste sie als überholtes Standesprivileg schleunigst abgeschafft werden. Die Unabhängigkeit des Richters erhält ihren sittlichen Wert erst durch die Bereitschaft des Richters, sie als Instrument einzusetzen, um der Menschlichkeit auch gegen den Staat und die ihn beherrschenden Gruppen zum Siege zu verhelfen.</p>
<p><i>Die Gerechtigkeit eines Staates muss notwendig abstrakt sein. Die Gerechtigkeit des Richters kann nur konkret, kann nur auf den einzelnen Menschen ausgerichtet, kann nur menschlich sein.</i></p>
<p>Der Bürger steht dem Staat wie einer Mauer gegenüber. Wer kennt nicht das Bild von Jugendlichen vor einer Phalanx gepanzerter Polizisten? Stehen nicht viele von uns so hoffnungslos dem Staat gegenüber? Sind nicht seine nur schwer durchschaubaren Regeln und Ansprüche für viele von uns so undurchdringlich wie eine Mauer, wie eine Phalanx gepanzerter Polizisten? Warten wir nicht darauf, dass eine Figur aus der Phalanx heraustritt, die Waffen ablegt und sich zum Menschen wandelt? Dies ist die Aufgabe des Richters heute! Seine Unabhängigkeit macht es ihm möglich, Reih und Glied zu verlassen und auf den Menschen zu zugehen.</p>
<p>Gewiss kann der Richter nicht jedem Begehren stattgeben. <i>Aber der Richter verdiente seinen Namen nicht, wenn er nicht immerzu einem Urteil käme, mit dem der Mensch vor ihm weiterleben kann</i> &#8211; und sei es in den Nischen des Gesetzes.</p>
<p>Lassen Sie mich diese Überlegung noch einmal ins allgemeine wenden. Die Brücke des Gespräches zwischen dem Staat und den ihn beherrschenden Gruppen auf der einen Seite des Ufers und den Bürgern auf der anderen ist baufällig geworden. Sicher ist es spät, wenn dieses Gespräch erst im Gerichtssaal stattfindet, in dem der schon ausgebrochene Konflikt aufgearbeitet werden soll. Ich kann aber nicht anerkennen, dass es zu spät ist.<br />Wenn die Vermittlung zwischen Staat und Bürger gelingen soll, darf allerdings die Gerichtsverhandlung nicht die Fortsetzung des Polizeieinsatzes mit anderen Mitteln sein. <i>Der Weg zum unabhängigen Richter muss für die Funktionäre des Staates ebenso mit Sorgen und Zweifein gepflastert sein wie für den Bürger</i>. Die Richterschaft wird ihrer politischen Aufgabe als Dritte Gewalt nur gerecht, wenn sie auch für Bürger offen bleibt, die der Staat in sein Feindbild eingereiht hat.</p>
<p>Das Bild des unabhängigen, des gerechten und menschlichen Richters ist in mehr als einem Jahrtausend gewachsen. Es ruht unbeschädigt in unser aller Herzen. Es hat großer Anstrengungen des Staates und der Mächtigen in diesem Staat bedurft, um es aus den Herzen vieler Richter zu verdrängen und durch das des &#132;guten Juristen&#148; zu ersetzen. Vollständig ist dies nirgends gelungen. Eine Rückkehr vom Juristen zum Richter bleibt immer offen. Wir sollten indessen nicht darauf vertrauen, dass der Staat selbst diesen Prozess einleitet. Noch nie haben die Mächtigen dieser Welt eine Politik betrieben, die ihre Macht hätte begrenzen können. Dies ist gerade in diesen Tagen umso weniger zu erwarten, als die Linien der heutigen Politik auf einen Punkt zulaufen, an dem sie nur noch mit Tränengas und Gummigeschossen durchzusetzen ist. Noch aber sind wir Bürger der Souverän des Staates.</p>
<p>Rufen wir deshalb unseren Richtern zu:</p>
<p><i>Sprechen Sie Recht für Menschen! &#8211; Sprechen Sie im Namen des Volkes Recht!<br /></i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/52-vorgaenge/publikation/der-domestizierte-richterrede-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-1981/">Der domestizierte Richter.Rede zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 1981</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Lobrede auf Ulrich Vultejus anläßlich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 1981 in Magdeburg</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/52-vorgaenge/publikation/lobrede-auf-ulrich-vultejus-anlaesslich-der-verleihung-des-fritz-bauer-preises-1981-in-magdeburg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Apr 1982 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 52( Heft 2/1982), S.5-9 (vg) Die Humanistische Union hat den von ihr 1968 im Gedenken an ihr Gründungsmitglied Fritz Bauer gestifteten Fritz-Bauer-Preis 1981 an den niedersächsischen Richter Ulrich Vultejus verliehen. Fritz Bauer war Hessischer Generalstaatsanwalt nach 1945. Staatsanwälte gibt es in Massen, auch Generalstaats- und Generalbundesanwälte; dieser Umstand würde also keine Preisstiftung [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/52-vorgaenge/publikation/lobrede-auf-ulrich-vultejus-anlaesslich-der-verleihung-des-fritz-bauer-preises-1981-in-magdeburg/">Lobrede auf Ulrich Vultejus anläßlich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 1981 in Magdeburg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 52( Heft 2/1982), S.5-9</p>
<p><i>(vg) Die Humanistische Union hat den von ihr 1968 im Gedenken an ihr Gründungsmitglied Fritz Bauer gestifteten Fritz-Bauer-Preis 1981 an den niedersächsischen Richter Ulrich Vultejus verliehen. Fritz Bauer war Hessischer Generalstaatsanwalt nach 1945. Staatsanwälte gibt es in Massen, auch Generalstaats- und Generalbundesanwälte; dieser Umstand würde also keine Preisstiftung veranlassen. Fritz Bauer aber war nach Widerstand und Emigration aufgrund des Dritten Reiches ein Jurist, der nach 1945 so eindeutig und singulär für Humanisierung, Liberalisierung und Demokratisierung des Rechtswesens eintrat, dass genau deshalb zur Erinnerung dieser Sache die Stiftung des Fritz-Bauer-Preises zu einem Merkstein wurde für die erstrebte Menschlichkeit des Rechtssystems.<br />Warum der Richter Ulrich Vultejus zum Preisträger 1981 gewählt wurde, ergibt sich so deutlich aus den hier nachfolgend veröffentlichten beiden Reden, dass es Eulen nach Athen tragen hieße, sollte das noch ausführlicher begründet werden.</i></p>
<p>Die Humanistische Union verleiht den zur Erinnerung an einen der wenigen ganz großen deutschen Juristen gestifteten Fritz-Bauer-Preis, mit dem sie Verdienste um Humanisierung, Liberalisierung und Demokratisierung des Rechtswesens würdigt, heute an den elften Preisträger nach Helga Einsele, Gustav Heinemann, Birgitta Wolf, Emmy Diemer-Nicolaus, Heinrich Hannover, Helmut Ostermeyer, Werner Hill, Heinz-Dietrich Stark, Gerald Grünwald und Peggy Parnass, nämlich an Ulrich Vultejus. Damit wird zum zweiten Mal ein Richter ausgezeichnet, ein Strafrichter, der im Sinne Fritz Bauers in der ersten Instanz um innere Unabhängigkeit von den Mächtigen, um Gerechtigkeit und Menschlichkeit beim Richten bemüht ist. Wir sind überzeugt, dass Fritz Bauer der strafrichterlichen Tätigkeit Ulrich Vultejus&#8216; uneingeschränkt Beifall zollen würde.<br />Zugleich ehrt die Humanistische Union aus Anlass ihres Delegiertentages in Marburg damit, wenn nicht einen Sohn, so doch wenigstens einen Urenkel der Stadt Marburg, dessen Vorfahr hier der einst Kanzler (soviel wie heute Rektor) der hiesigen Universität war und an den noch die Vultejusstraße in Marburg erinnert, die es übrigens auch in Frankfurt und Kassel gibt &#8211; Beweis dafür, dass Angehörige dieses Geschlechts nebst ihrem Tun und Treiben als Juristen oder auch als Offiziere im Gedächtnis ihrer hessischen Mitbürger fortlebten.<br />Ulrich Vultejus ist nun allerdings nicht hier aufgewachsen, sondern als Anwaltssohn in Celle. In einer Wohnung schräg gegenüber dem Celler Zuchthaus, damals noch keine Justizfestung mit Strahlbeleuchtung und Schießtürmen, sondern ein efeuüberzogener Barockbau. Hier erlebte er als sechzehn jähriger &#132;Jugendlicher&#148; 1943 sein erstes Strafverfahren (später eingestellt), weil er den HJ-Dienst verweigerte. Eindrucksvoller war ihm wohl die Beobachtung 1945, wie wieselflink und nahtlos sich selbst tief braune Juristen in demokratische zu verwandeln vermochten.<br />Nach gut benotetem Examen durchlief er das Referendariat, um 1952 Richter zu werden. Der &#8211; wie er sie bezeichnete -&#132;die Menschen zerstörenden Wirkung juristischer Ausbildung&#8220; hatte er widerstanden. Dies ist überhaupt ein Charakteristikum auch wieder dieses Fritz-Bauer-Preisträgers: er widersteht, er leistet Widerstand, wo andere sich lieber dem Leviathan anpassen. Oberamtsrichter und Leiter des Amtsgerichtes in Bad Harzburg wird er dennoch bis zur Auflösung dieses Gerichtes, indessen schon argwöhnisch beobachtet. Wegen der Auflösung kommt er 1973 als Richter und stellvertretender Behördenleiter an das Amtsgericht in Hildesheim. Der Chef der CDU-Fraktion und Vorsitzende des Rechtsausschusses im Niedersächsischen Landtag bemerkt dazu: &#132;Wir haben der Ernennung zugestimmt, weil wir Sie so in der Nähe Hannovers besser unter Aufsicht haben als an irgendeiner Stelle im Harz.&#148;<br />Zum Ratsherrn wird er in Bad Harzburg zweimal für die SPD gewählt, und zwar als Person, nicht über Liste. Auch dem rechten SPD-Flügel ist er nicht geheuer. Für die zweite Wahl platziert man ihn auf den zweitletzten Listenplatz, doch Vultejus wird mit dem zweitbesten Stimmenergebnis gleich hinter dem Listenführer vom Volke gewählt. Er engagiert sich in der ASJ, in der Gewerkschaft ÖTV, bekommt Lehraufträge. Er schreibt in mancherlei Veröffentlichungen eine originelle, nachdenkliche, glänzende und witzige Feder &#8211; es ist nicht der Ort und nicht die Zeit, darüber heute hier mehr zu sagen.</p>
<p>Zu sprechen ist vielmehr über die Zivilcourage, mit der er sich dem Anpassungsdruck widersetzt, der vom Justizapparat, von der Umwelt, auch von der Kollegenschaft ausgeht, wie er das für gerecht Erkannte, ohne Rücksicht auf die Folgen für seine Person vertritt, dem Schwachen beisteht, selbst um den Preis, sich mächtige Institutionen zum Feinde zu machen. Zu sprechen ist mit anderen Worten über das, worüber nicht ein einziges Wort zu verlieren wäre, hätten wir wirklich eine Demokratie statt eines Demokratie-Defizits, hätten wir eine menschliche Gesellschaft anstatt der täglichen Inhumanitäten, wären Richter wie Ulrich Vultejus keine Solitäre, sondern eine Selbstverständlichkeit. In einem japanischen Fernsehfilm über das mittelalterliche China sah ich kürzlich eine der Hauptfiguren, die im ganzen Lande unter dem Namen &#8222;der ehrliche Richter&#8220; bekannt war. Nun, wir machen Fortschritte. Es gibt wohl noch mehr gerechte, unabhängige und mutige Richter als Ulrich Vultejus; indessen haben sie doch leider auch bei uns Seltenheitswert.<br />Zum Mut, besser vielleicht zur Tapferkeit, muss sich Geschicklichkeit und Wachsamkeit gesellen. Denn die Reaktion kommt nicht mehr so unverhohlen daher, wie vorzeiten, nur ihre Tendenz ist die alte geblieben. Ein Beispiel sei Gottlieb Planck, ein überaus begabter Jurist, Mitarbeiter an der Zivilprozessordnung, Mitverfasser des Bürgerlichen Gesetzbuches. Seiner viel versprechenden Richterkarriere in Hannover tat er erstmals Abbruch, als er sich 1848 einem liberalen &#132;vaterländischen Verein&#148; anschloss. Der Justizminister versetzte ihn strafweise wegen dieser &#132;Dienstpflichtverletzung&#148; nach Osnabrück. Dort erklärte er seinen Beitritt in den Osnabrücker Arbeiterbildungsverein. Die Antwort des Ministeriums war eine disziplinare Maßregelung durch Weiterversetzung nach Aurich (&#132;Aurich-schaurig&#8220; heißt es noch heute unter niedersächsischen Richtern und<br />Beamten). In Aurich votierte er in einem Rechtsfall dahin, eine bestimmte königliche Verordnung sei verfassungswidrig. Dem folgte eine Rüge nunmehr von Seiner Majestät selbst: &#132;Wir haben mit Befremden und Missfallen vernommen, dass eines unserer Gerichte unter Verkennung seiner Stellung sich die Befugnis angemaßt hat, die Verfassungsmäßigkeit unserer Königlichen Verordnung vom 1. August dieses Jahres in den Kreis der richterlichen Prüfung und Entscheidung zu ziehen.&#148; Eine Strafversetzung zu dem ganz unbedeutenden Gericht in Dannenberg war die Maßnahme. In der Folgezeit gab es mehrere politische Strafverfahren gegen Planck, der schließlich unter dem strengen Verbot jeglicher politischer Tätigkeit bei herabgesetztem Gehalt in den Wartestand versetzt wurde. Die Verfolgungen endeten erst mit der Hannoverschen Monarchie 1866.<br />Gar so lange ist das noch nicht her; am 20. Mai war Plancks 65. Todestag. Auch hat die äußere, die formalisierte Unabhängigkeit des Richters der Staatsmacht gegenüber zugenommen. Indessen sind wir doch von dem idealen Zustand, dass die einzige Beschränkung richterlicher Unabhängigkeit die Pflicht und zugleich die Neigung sei, auf Gesetz, Recht und Menschlichkeit Rücksicht zu nehmen, noch weit entfernt. Wer sich vor Disziplinarverfahren ängstigt, wer seine Streicheleinheiten braucht, wer sich um seine Beförderung sorgt, dessen Unabhängigkeit ist allemal gefährdet.<br />Wir aber, die Bürger, sind in einem hohen Maße auf die innere Unabhängigkeit von Richtern angewiesen. Denn Richtersprüche wirken selbst dann, wenn sie auf nichts weiter gegründet sind als auf richterliche Vorurteile, doch als die Wahrsprüche einer scheinbar neutralen Instanz. Dies erklärt den Einfluss einer reaktionären Justiz zum Beispiel auf den Untergang der Weimarer Republik.</p>
<p>Vultejus hingegen lässt es sich angelegen sein, das Publikum zu warnen vor einer &#132;Justiz als eines auf Beförderung angelegten Betriebes, weil ein die materiellen Wünsche und den persönlichen Ehrgeiz einspannendes Beförderungssystem den Richter zu korrumpieren geeignet ist&#148;. Durch solche staatsbürgerliche Aufklärung stellt man natürlich die eigene Karriere zur Disposition, lässt indessen zugleich im eigenen Bereich jeden Versuch scheitern, den angepassten, den bequemen, den von den Mächtigen abhängigen Richter zu fördern. Gefördert werden hingegen allemal die Prinzings, Foths und Somoskeoys (folgend: Dr. S.). Vultejus fragt sich (und uns), &#132;ob ein System des Strafrechts fortbestehen darf, in dem ein Mensch wie Dr. S. sich so zu einem Schrecken seiner Mitbürger entwickeln kann. Diese Frage wird um so dringlicher, als Dr. S. keineswegs das fleischgewordene Böse, sondern ein Mann ist, der sich der Gerechtigkeit verpflichtet fühlt &#8211; so wie er sie sieht und wie viele Strafrichter sie sehen mögen. Unser Strafrecht ist in seiner Anlage noch immer das Strafrecht des Obrigkeitsstaates. Der Staat beurteilt und verurteilt durch seine Richter die eigenen Bürger, weil sie gegen seine Gesetze verstoßen haben. Der Bürger wird zum Objekt staatlicher Rache. Die Gerechtigkeit wird so zu einer Frage der dem Einzelfall fachmännisch angepassten Dosierung dieser Rache. Die Frage des Strafrichters muss anders lauten: Warum kommt der Mitbürger, für dessen Lebensweg der Strafrichter fortan eine Mitverantwortung trägt, in diesem Leben nicht zurecht, so dass er gegen die Regeln verstößt, die wir zum Zusammenleben als Bürger in dieser Gesellschaft brauchen. Und weiter: Was muss geschehen, damit der angeklagte Mitbürger ohne auch ihn selbst belastende Störungen leben kann? So wird die richterliche Aufgabe zum Dienst am Angeklagten, wenn auch zu einem Dienst, der gewiss nicht immer auf bittere Arznei verzichten kann. .. wir brauchen einen anderen Strafrichter!&#148; Natürlich helfe das nichts bei fortbestehendem Strafrechtssystem. Darum folgt bei Vultejus die Einsicht: &#132;Hinter dem Horizont muss ein Gott etwas besseres als das Strafrecht verborgen halten!&#148; Hier berührt sich Ulrich Vultejus nun unmittelbar mit Fritz Bauer, der bereits 1954 auf der Bundestagung der &#132;Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen&#148; dazu aufforderte, das alte Schuldstrafrecht zu ersetzen, Schuld künftig als eine nur moralische Kategorie aufzufassen, während der Staat einen auf gesellschaftliche Wirksamkeit gerichteten Maßnahmenkatalog aufzustellen habe, der sich an den Bedürfnissen der Gesellschaft und des Täters orientiere.<br />Ulrich Vultejus hält es &#132;für unerlässlich zu zeigen, dass die Strukturen der deutschen Justiz seit mehr als einem Jahrhundert nahezu unverändert sind, dass Kaiserreich, die Republik von Weimar, der Nationalsozialismus sowie die Bundesrepublik mit dieser Justiz und ihren unveränderten Strukturen offensichtlich zufrieden waren&#148;; ihn beunruhigt diese Verwendbarkeit deutscher Richter für jedes politische System, offenbar beruhend auf ihrer Bereitschaft, alles aus dem Bewusstsein zu blenden, was nicht im gesetzlichen Programm gespeichert ist, beruhend auf der Bereitschaft, sich selbst teilblind zu machen. Er begreift die Bedeutung des Problembewusstseins, die Unzulässigkeit,<br />blindlings zu richten. Seine mehrfach wiederholte Forderung, der Richter habe sich auch nach seinem Gewissen zu orientieren, wird ihm alsbald (ich selbst habe es bei einem Staatsanwalt noch vor kurzem erlebt) sozusagen noch im Munde herumgedreht, als wolle er sich vom positiven Gesetz los sagen. Allerdings, der sehende, der &#132;politische&#148; Richter ist für Privilegien und Ungerechtigkeiten in einer Gesellschaftsordnung gefährlich; er muss durch berufliche Sozialisation verhütet werden. Daher Krieg auch den Sozialwissenschaften!</p>
<p>Schlimmer noch, Vultejus macht für seine Person Ernst mit der so häufig Wortlaut beschworenen &#132;Gewährleistung&#148;, jederzeit für die Maximen unserer Verfassung einzutreten: Nur meint er damit nicht die als Knüppel gegen Anders denkende geschwungene &#132;FDGO&#148;. Vielmehr stellt er fest, &#132;dass der (nach dem Zusammenbruch der Hitlerei) wieder erstarkte Staat die Freiheitsrechte des Bürgers wie jederzeit widerrufliche Wahlgeschenke einzusammeln in Versuchung ist. .. die Buchstaben der Verfassung allein können die Grundrechte nicht schützen; nur beherzter Mut kann unsere Verfassung bewahren.&#148;<br />Er nimmt ernst, was König Friedrich der Große an d&#8217;Alembert schrieb, dass die Gesetze zum Schutze der Schwachen da sind. So tritt er mit anderen Bürgern gemeinsam öffentlich für den Erhalt eines Arbeitsgerichtsurteils ein, welches das Land Niedersachsen verpflichtete, einen Lehramtsanwärter in den öffentlichen Dienst einzustellen, dem die Landesregierung vorwarf, er sei ein &#132;Linksextremist&#148;. Nicht deswegen tritt Vultejus für ihn ein, das gilt ihm gleich, sondern ausdrücklich deshalb, weil auch und gerade ein Richter seiner Überzeugung nach für einen Bedrängten einzutreten hat, &#132;wenn dessen politische Überzeugung dem staatlichen Standard politischer Meinungen widerspricht&#148;. Während die Landesregierung vom Richter der Berufungskammer des Landesarbeitsgerichtes die Aufhebung jenes arbeitsgerichtlichen Urteils erster Instanz verlangt, tritt Vultejus mit anderen zusammen für dessen Erhalt ein. Die absurde Folge: Nicht etwa dem auch über Richterkarrieren mächtigen Kabinett, sondern dem machtlosen Richter Vultejus wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes der Vorwurf gemacht,jenen Kammervorsitzenden des Landesarbeitsgerichtes unter Druck gesetzt zu haben; ein Disziplinarverfahren wird eingeleitet.<br />Nicht das erste:<br />Im Sommer 1976 hatte Vultejus mit seinen Schöffen über die Anklage gegen einen leitenden Manager der Großindustrie zu entscheiden; als dieser &#8211; obschon ausdrücklich davor gewarnt &#8211; der Hauptverhandlung fernblieb, behandelte das Schöffengericht ihn wie jeden anderen Bürger: es erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Der Verteidiger des Managers lehnte V. wegen Befangenheit deswegen ab, aber auch deshalb, weil V. als damals Vorsitzender der Fachgruppe Richter und Staatsanwälte in der ÖTV Gewerkschafter sei. Der dafür zuständige Direktor des Amtsgerichtes, Mitglied des konservativen Richterbundes und auch der CDU, erklärte die Ablehnung, ohne dem ein Wort hinzuzufügen, für begründet. Das löste ein lebhaftes Echo in Presse und Rundfunk aus. Auch V., der von mehreren konservativen Zeitungen sehr hart angegriffen worden war, wurde schließlich interviewt. Auf Befragen des Interviewers, ob es nicht richtig gewesen wäre, den richterlichen Ablehnungsbeschluss mit den eigenen Überlegungen des Richters zu begründen, entgegnete Vultejus, ja, das halte er für unfair, übrigens auch für gesetzwidrig, weil der Staatsanwaltschaft kein rechtliches Gehör gewährt worden sei; auch empöre ihn die Ablehnung, weil sie unterstelle, dass gewerkschaftsangehörige Richter weniger objektiv als konservative urteilen würden; doch hoffe er, dass die Gewerkschafter nun sähen, dass als Richter tätige Gewerkschafter nur eine kleine Minderheit in der Justiz darstellten, deshalb Unterstützung und auch Solidarität benötigten. Wegen dieses Interviews wurde Vultejus nicht nur disziplinarrechtlich verfolgt und schließlich auch verurteilt. Außerdem hat der Präsident des Oberlandesgerichtes Celle, sein Dienstvorgesetzter, in einem langen Leserbrief in einer Tageszeitung Vultejus eine Verletzung seiner Amtspflichten vorgeworfen, wie auch im erst erwähnten Fall der Landesjustizminister einer hannoverschen Zeitung einen langen Leserbrief gegen Vultejus zuschickte. Dass Dienstvorgesetzte in einer Rechtssache ihres Untergebenen in der Presse gegen diesen Stellung beziehen, ist gewiss ein schwerer Verstoß gegen die Pflichten zur Fürsorge und zur vertrauensvollen Zusammenarbeit. Immerhin, ganz so rigoros wie der königlich-hannoversche Justizminister gegen Gottlieb Planck kann man heute nicht mehr vorgehen; wir schreiten, wenn auch sehr langsam, voran.<br />Und es bleibt nicht bei Disziplinarverfahren. Vultejus entfernt &#132;Erkenntnisse&#148; der Verfassungsschutzbehörden aus der Strafakte eines von ihm und seinen Schöffen zu beurteilenden Falles, weil diese &#132;Erkenntnisse&#148;, ohne mit dem Rechtsfall das geringste zu tun zu haben, offenkundig nur eingefügt worden sind, um das Gericht gegen die Angeklagten und ihre politische Überzeugung vor einzunehmen. Die Staatsanwaltschaft antwortet, indem sie wegen dieser Entfernung unzulässiger Aktenstücke gegen Vultejus ein strafrechtliches Verfahren wegen &#132;Verwahrungsbruches&#148; einleitet. Es bleibt auch nicht bei diesem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Weitere folgen, gar wegen &#132;Rechtsbeugung&#148; (was man nationalsozialistischen Terror-Richtern gar nicht antun mag) in der Folge eines der Staatsanwaltschaft missliebigen Freispruches.<br />Vultejus widersteht, er lässt sich nicht disziplinieren, macht weiter. Er macht sogar fröhlich, lachend weiter, obschon doch ein Richter bei uns gravitätisch zu sein hat; schließlich ist in keinem einzigen Gesetz jemals von Spaß die Rede. Unverdrossen bringt er es bis vor den Bundesgerichtshof, dass jener Präsident des Oberlandesgerichtes den unterstellten Strafrichtern im Bezirk &#132;Empfehlungen&#148; gab, wie sie in politisch motivierten Strafprozessen zu agieren haben.<br />Eine dienstliche Weisung sei das nicht, so wehrt sich der OLG-Präsident. Es fragt sich nur, ob es am Ende gar keiner Einzelanweisung mehr bedarf, so wenig, wie bei den Massenverhaftungen in Nürnberg. Wie beunruhigend ist es doch, dass Nürnberger Richter, ohne sich zu bedenken, über die von ihnen mit feierlichem Eid beschworene Bindung an Gesetze wie Haftkautelen, Jugendgerichtsrecht und gar eines unserer wichtigen Grundrechte eine &#8211; falsch verstandene! &#8211; Staatsräson zu stellen bereit waren, ohne da ihnen ein Justizminister oder Ministerpräsident diese erst nahe bringen musste. Wie überaus beunruhigend, dass sich die Mehrheit unseres Volkes über soetwas nicht mehr beunruhigt, dass die Gefahren zum großen Teil nicht mehr erkannt werden, die aus der unbewältigten, nur verdrängten, entsetzlichen Vergangenheit herüberdrohen!</p>
<p>Dass Richter so kritisiert werden, soll neuerdings wieder &#8211; die Stimmen, angeführt vom Bayerischen Justizminister und vom Generalbundesanwalt, mehren sich &#8211; illegitim sein. Die Humanistische Union setzt jedoch mit dieser Preisverleihung ein Zeichen, ein Zeichen gegen den staatsloyalen, vom Wohlwollen des Apparats abhängigen, für die Folgen seines Tuns blinden, jeder Reflexion absagenden Richter.  Sie setzt ein Zeichen für den selbstkritischen, menschlichen, wissensdurstigen, nachdenklichen, unabhängigen Richter. Noch einmal zum Abschluss Vultejus:<br />&#132;Abzuklären bleibt die Frage, ob öffentliche Meinungsäußerungen unterbleiben müssen, wenn sie eine Entscheidung betreffen, die nicht durch ein Parlament oder die Verwaltung, sondern durch ein Gericht getroffen wird. .. Es gibt. .. keinen Grund für den Wunsch, Richter vor dem Einfluss der öffentlichen Meinung schützen zu wollen. Wir können auch nicht die jeweils nur für kurze Zeitabschnitte gewählten Abgeordneten und ihre weisungsgebundenen Verwaltungsbeamten der Zugluft öffentlicher Meinung aussetzen und gleichzeitig die wie keine andere Berufsgruppe geschützte Richterschaft einem Strauß von Mimosen gleich behandeln wollen. .. Nur ein Richter, der gewohnt ist, sich dem differenzierten Meinungsbildungsprozess der Demokratie zu stellen, der ihm entgegentretende Meinungen als willkommenen Anstoß wertet, die eigene Position zu überdenken, und der die Justizverwaltung lediglich als Zulieferbetrieb für die sachlichen Voraussetzungen seiner richterlichen Arbeit einschätzt, kann den Erwartungen entsprechen, die das Richterbild des Grundgesetzes prägt.&#148;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/52-vorgaenge/publikation/lobrede-auf-ulrich-vultejus-anlaesslich-der-verleihung-des-fritz-bauer-preises-1981-in-magdeburg/">Lobrede auf Ulrich Vultejus anläßlich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 1981 in Magdeburg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>vorgänge Nr. 52 (Heft 4/1981) Durch Abschreckung zum Krieg (2)</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Aug 1981 14:58:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Vultejus, Ulrich (1981), Der domestizierte Richter. Rede zur Verleihung des Fritz Bauer-Preises 1981, Vorg&#228;nge, 52, S. 1-5 Holtfort, Werner (1981), Lobrede auf Ulrich Vultejus. Anl&#228;&#223;lich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 1981 in Marburg, Vorg&#228;nge, 52, S. 5-9 Holtfort, Werner (1981), Das Anwaltsbild in einer modernen Gesellschaft, Vorg&#228;nge, 52, S. 10-13 Schmidt, Hendrik (1981), Ein Veto gegen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/52-vorgaenge/publikation/vorgaenge-nr-52-heft-41981-durch-abschreckung-zum-krieg-2/">vorgänge Nr. 52 (Heft 4/1981) Durch Abschreckung zum Krieg (2)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg52.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4871 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg52-302x450.jpg" alt="vorg&auml;nge Nr. 52 (Heft 4/1981) Durch Abschreckung zum Krieg (2)" width="302" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg52-302x450.jpg 302w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg52-503x750.jpg 503w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg52-403x600.jpg 403w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg52-226x337.jpg 226w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg52.jpg 631w" sizes="(max-width: 302px) 100vw, 302px" /></a></span></p>
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<p>Vultejus, Ulrich (1981), Der domestizierte Richter. Rede zur Verleihung des Fritz Bauer-Preises 1981, Vorg&auml;nge, 52, S. 1-5</p>
<p>Holtfort, Werner (1981), Lobrede auf Ulrich Vultejus. Anl&auml;&szlig;lich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 1981 in Marburg, Vorg&auml;nge, 52, S. 5-9</p>
<p>Holtfort, Werner (1981), Das Anwaltsbild in einer modernen Gesellschaft, Vorg&auml;nge, 52, S. 10-13</p>
<p>Schmidt, Hendrik (1981), Ein Veto gegen kommerziellen Rundfunk. Das dritte Fernsehurteil des Bundesverfassungsgerichtes, Vorg&auml;nge, 52, S. 15-18</p>
<p>J&auml;ger, Herbert (1981), Zur Gleichstellung von Homosexualit&auml;t und Heterosexualit&auml;t im Strafrecht, Vorg&auml;nge, 52, S. 18-22</p>
<p>Waterstradt, Klaus (1981), &Uuml;ber das Recht, in W&uuml;rde zu sterben. Eine Reise nach Oxford, Vorg&auml;nge, 52, S. 22-25</p>
<p>Simonis, Udo Ernst (1981), Lebensqualit&auml;t: Schlagwort oder gesellschaftliches Ziel?, Vorg&auml;nge, 52, S. 25-32</p>
<p>Gamm, Hans-Jochen (1981), Zum Bildungsbegriff der deutschen Klassik, Vorg&auml;nge, 52, S. 32-34</p>
<p>Guha, Anton-Andreas &amp; Hirschauer, Gerd (1981), Editorial, Vorg&auml;nge, 52, S. 35-36</p>
<p>Guha, Anton-Andreas (1981), Die offizielle Sicherheitspolitik- ausweglos, Vorg&auml;nge, 52, S. 37-44</p>
<p>Albrecht, Ulrich (1981), Neutralit&auml;t in Mitteleuropa. Sicherheitskonzepte in einer atomwaffenfreien Zone, Vorg&auml;nge, 52, S. 46-59</p>
<p>Scheer, Hermann (1981), Sozialdemokratische Friedenspolitik der 80er Jahre, Vorg&auml;nge, 52, S. 59-66</p>
<p>Milstein, Michail A. (1981), Die Wissenschaftler und die Geschicke des Friedens, Vorg&auml;nge, 52, S. 66-69</p>
<p>Gollwitzer, Helmut (1981), Staatsgewalt, Kirche und Krieg, Vorg&auml;nge, 52, S. 71-76</p>
<p>Brauch, Hans G&uuml;nter (1981), Pl&auml;doyer f&uuml;r eine Modifizierung des NATO-Doppelbeschlusses. Zehn Handlungsoptionen f&uuml;r die deutsche Sicherheitspolitik, Vorg&auml;nge, 52, S. 78-89</p>
<p>Meyer, Berthold (1981), Vertrauensbildung &#8211; ein faules Zauberwort oder der letzte Versuch einer Umwegstrategie zur Abr&uuml;stung?, Vorg&auml;nge, 52, S. 91-98</p>
<p>Osgood, Charles E. (1981), Die GRIT-Strategie, Vorg&auml;nge, 52, S. 98-102</p>
<p>Grobe, Karl (1981), China : Das Unvermeidliche ist vermeidbar. China r&uuml;ckt von seinen milit&auml;rstrategischen Dogmen ab und endeckt die Abschreckung, Vorg&auml;nge, 52, S. 102-108</p>
<p>Birkenbach, Hanne (1981), Wehrpflicht als Sozialisationsagentur. Das Milit&auml;r als eine Alternative zu den Mangelsituationen von Jugendlichen in der Gesellschaft?, Vorg&auml;nge, 52, S. 110-115</p>
<p>Brinkel, Wolfgang (1981), Grundrecht nach Bedarf? Kriegsdiensverweigerung in der Bundesrepublik Deutschland, Vorg&auml;nge, 52, S. 116-121</p>
<p>Ott, Sieghart (1981), Der literarische Maulwurf (XXV). Ethnologie, Kolonialismus und Dritte Welt, Vorg&auml;nge, 52, S. 123-127</p>
<p>Humanistische Union (1981), Humanistische Union fordert &Uuml;berpr&uuml;fung der Anti-Terror-Gesetze, Vorg&auml;nge, 52, S. 128-130</p>
<p>Humanistische Union (1981), Zur Abschaffung der Berufsverbote, Vorg&auml;nge, 52, S. 130</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/52-vorgaenge/publikation/vorgaenge-nr-52-heft-41981-durch-abschreckung-zum-krieg-2/">vorgänge Nr. 52 (Heft 4/1981) Durch Abschreckung zum Krieg (2)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Über das Recht, in Würde zu sterben</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Aug 1981 10:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sterbehilfe: Positionen]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Reise nach Oxford. aus: vorgänge Nr. 52 (Heft 4/1981), S. 22-25 Es gibt kein Recht zu sterben. Das Sterben gehört zum Leben wie die Geburt. Aber es gibt ein Menschenrecht, in Würde zu sterben.Auf dem Wege nach Oxford erinnerte ich mich an meine Mutter, die 1974 gestorben ist. Sie hatte mich im Jahre 1938, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/52-vorgaenge/publikation/ueber-das-recht-in-wuerde-zu-sterben-1/">Über das Recht, in Würde zu sterben</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Reise nach Oxford.</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 52 (Heft 4/1981), S. 22-25</p>
<p>Es gibt kein Recht zu sterben. Das Sterben gehört zum Leben wie die Geburt. Aber es gibt ein Menschenrecht, in Würde zu sterben.<br />Auf dem Wege nach Oxford erinnerte ich mich an meine Mutter, die 1974 gestorben ist. Sie hatte mich im Jahre 1938, als ich ein Medizinstudium begann, mit den Worten ermahnt: &#132;Nicht wahr, du hilfst mir einmal, später, wenn es soweit ist, wenn ich sterben möchte, damit ich nicht lange leiden muss.&#148; Damals konnte ich mir noch nicht viel über die Konsequenzen eines solchen Wunsches denken.<br />Als es dann soweit war und als sie bei voller geistiger Frische im 85. Lebensjahr mich daran erinnerte, weil sie ihre Schmerzen, ihre Bettlägerigkeit, ihre Hilfsbedürftigkeit nicht mehr ertragen konnte, da versagte etwas in mir. &#132;Nun hilf mir doch&#148;, bat sie mich mehrmals, &#132;lass mir doch etwas da, wenn du gehst.&#148;<br />Ich war damals nicht dazu imstande. Heute denke ich an Derek Humphry und an Theodor Storm und bin beschämt. Ich habe meiner Mutter nicht helfen können, ich habe keine philosophischen und moralischen Gründe vorgeschoben, sondern ich habe mich gedrückt.<br />In den folgenden Jahren habe ich aufmerksam die Diskussion über Sterbehilfe in der juristischen und medizinischen Fachliteratur verfolgt und kam zu der Überzeugung, dass nur eine breite öffentliche Bewusstseinsänderung die Tabus über das Sterben, die Verdrängung aller finalen Vorgänge, überwinden helfen könne.</p>
<p>Der Europarat hatte 1976 den Beschluss gefasst, die Rechte der Kranken und Sterbenden zur Geltung zu bringen und die Mitgliedstaaten auf Richtlinien für Sterbehilfe festzulegen. Angesichts der zunehmenden enormen Erfolge der Medizintechnik &#8211; theoretisch im Dienste der Menschheit, praktisch oft unmenschliche Folgen hervorbringend &#8211; wurde über dem Leistungs- und Erfolgsstreben der Wissenschaft oft die menschliche Zuwendung und der Beistand beim Sterben vernachlässigt oder außer acht gelassen.<br />Die Humanistische Union versuchte als Bürgerrechtsorganisation im Jahre 1978 auf einer Fachkonferenz in Bremen die Fragen der Menschenwürde im Krankenhaus und des menschenwürdigen Sterbens einer breiteren öffentlichen Diskussion zuzuführen.<br />An der Veranstaltung beteiligte sich auch die &#132;Initiative für humanes Sterben nach Wunsch des Sterbenden&#148;, die dem Bund für Geistesfreiheit in Nürnberg angegliedert ist. Diese Initiative und der Bundesvorstand der HU hatten mich jetzt als Sozialmediziner beauftragt, als deutscher Delegierter der Einladung von EXIT &#8211; der Gesellschaft für das Recht, in Würde zu sterben, zu einer internationalen Konferenz in Oxford zu folgen.<br />Im ehrwürdigen University College und in der Country Hall trafen vom 11.-14. September 1980 200 Teilnehmer zusammen, die 20 Gesellschaften aus 15 Nationen repräsentierten. Hier zeigte sich, dass das Interesse der Mehrzahl der Anwesenden einer Vorstellung galt, die nicht direkt mit unserer vorher geschilderten Ausgangssituation identisch war.</p>
<p>Wir gingen davon aus, menschliche Würde zu akzeptieren im Umgang mit Kranken und Sterbenden, die Identität der Persönlichkeit anzuerkennen, ihren Wunsch und Willen zu respektieren auch dann, wenn der Kranke selbst dies nicht mehr zu artikulieren vermag. Daher auch unsere Forderung nach Anerkennung eines Sterbetestaments und nach Änderung des Strafrechtsparagraphen 216, weil ein Absetzen der lebensverlängernden Möglichkeiten auch im aussichtslosen Verlauf den Arzt in die Gefahrenzone der &#132;Tötung auf Verlangen&#148; bringt.<br />Andere sahen dort in der Anerkennung der Würde des Menschen vielmehr die Zulassung seines Rechts, als selbständiges Individuum jederzeit mit Hilfe eines sicheren, genau dosierten Mittels und ohne große Qualen aus dem Leben scheiden zu können, unabhängig von Krankheit, Leiden, Alter und Behinderung.</p>
<p>Miss Sheila Little (74) kostete ihren großen Tag gebührend aus. Sie konnte eine Broschüre vorstellen, die von der Schottischen Gesellschaft veröffentlicht wurde und in der 5 todsichere Arten der Selbsttötung durch Medikamente beschrieben sind. Diese Veröffentlichung wirkte elektrisierend auf die ganze Versammlung. In England verboten, nach dem Selbstmordgesetz von 1961 mit Strafe bedroht, kann eine solche Gebrauchsanweisung nach schottischem Recht den Mitgliedern der Schottischen Gesellschaft nicht verwehrt werden. Ein Ansturm auf die Mitgliedschaft in der Schottischen Gesellschaft setzte ein. Der Einsatz: 20 Pfund pro Jahr.<br />Die Vertreterinnen der niederländischen Gesellschaften teilten mit, dass sie ihre sterbewilligen Mitglieder einfach an Apotheken in Deutschland und besonders in der Schweiz verweisen, wo bestimmte Medikamente, die in hoher Dosierung zum Tode führen, rezeptfrei zu kaufen seien.<br />Für Angelsachsen schien dieser Aspekt der Tagung, nämlich todsichere Rezepte zu erlangen, der faszinierende Reiz. Es gab jedoch keine Rezepte, jedenfalls nicht öffentlich; Miss Sheila Little hielt ihr Exemplar streng unter Kontrolle, sie gab es nicht einmal zur Einsicht aus der Hand, um eventuelle Fotokopien zu verhindern.<br />Das Heft diente denn auch dem ungeahnten Aufschwung der Mitgliederzahlen, die übrigens allenthalben im Steigen begriffen sind.<br />Die englische Gesellschaft hatte von 1972-78 einen Anstieg von 1000 auf 2000 Mitglieder zu verzeichnen, während von 1979-80 die Zahl von 2000 auf 8000 anstieg (ebenso viele wie in Schweden. Von solchen Zahlen wagt die bundesdeutsche Initiative nur zu träumen.<br />Holland hat in 3 Gesellschaften 25.000 Mitglieder, die USA in mehreren Gesellschaften ca. 40.000. Im Staat Kalifornien existiert seit 1977 der Natural Death Act, wonach der Wille des Sterbenden, der in einem Testament festgelegt ist, zu respektieren ist.<br />Dies ist bei uns nicht der Fall. Der Arzt, der sich auf den Wunsch und Willen des Patienten beruft, wie er etwa durch einen Sterbepass, der von Angehörigen oder einem Notar gegengezeichnet ist, untermauert wird, macht sich auf Antrag nach § 216 StGB strafbar wegen Tötung auf Verlangen.</p>
<p>Hier erscheint als ein wichtiger Aspekt im Sinne der Anerkennung der Menschenrechte die Änderung des Strafrechtsparagraphen.<br />Ich glaube nicht, dass man die in Oxford erhobene Forderung der freien Entscheidung auf einen freien Tod zu jedem Zeitpunkt des Lebens einfach auf unsere Verhältnisse übertragen kann. Uns liegt zunächst mehr an einer Durchsetzung der Rechte des Menschen in Situationen der Hilfsbedürftigkeit, wie etwa im Krankenhaus oder beim Sterben (auch zu Hause).</p>
<p>Der Chef des Hartmann-Bundes und der Chef des Verbandes der niedergelassenen Ärzte wenden sich gleichermaßen gegen einen Entwicklungsrückstand in Sachen Humanität in der Krankenversorgung.<br />Der Ärztekammerpräsident Nordrhein zielte ausdrücklich auf mehr Menschlichkeit im Krankenhaus, den Krankenhausalltag freundlicher, die Krankenhausorganisation menschlicher und die medizinische Betreuung persönlicher zu gestalten. Die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen schiebt Entscheidungen in der Sache seit der Sitzung vom März 1979 vor sich her und wollte im November 1980 endlich Farbe bekennen. Das Thema ist inzwischen auf Humanität in der Krankenversorgung erweitert worden, woraus der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft mit Befriedigung ableitet, dass ein Defizit nicht allein im Krankenhausbereich erkannt wurde.</p>
<p>Auf einem interdisziplinären Fortbildungsseminar für Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger und med.-techn. Assistenten in Worms wurde darauf hingewiesen, dass zwar 85 % der schwerkranken Patienten von ihrem Arzt eine genaue Unterrichtung wünschen, dass jedoch zwei Drittel der Ärzte ihren unheilbar kranken Patienten nicht die Wahrheit sagen, weil sie glauben, die seelische Belastung sei nicht tragbar.<br />Nicht nur Laien, sondern auch die in der medizinischen Behandlung tätigen Mitarbeiter fühlen sich in der Konfrontation mit Sterbenden überfordert. Sie sollten deshalb lernen, sich bewusst mit der eigenen Gefährdung durch Krankheit sowie dem eigenen Tod auseinander zusetzen, sagte der Leiter der Tagung, Prof. Dr. Jürgen von Troschke (Institut für Medizinische Soziologie, Universität Freiburg. Er stellte mit Bedauern fest, dass für hilfreiche Gespräche ohne fromme Lüge keine genügende Ausbildung zur Verfügung stehe.</p>
<p>In diesem Zusammenhang weiter erwähnenswert: Unter der Leitung des Direktors der Abteilung für Menschenrechte und Friedensforschung der UNESCO, Karel Vasak, fand an der Universität Messina, Sizilien, vom 14. -19.3.1980 die erste Forschungs- und Bildungstagung über die Wahrheit der Menschenrechte im Schnittpunkt von Medizin und Recht statt.<br />Vom Schutz der Persönlichkeit des kranken Menschen über die Diskussion der Zulässigkeit von medizinischen Versuchen am Menschen ging der Themenkatalog bis zur Frage, wieweit bei der Möglichkeit der künstlichen Lebenserhaltung das Recht auf einen würdevollen Tod noch wahrgenommen werden kann. Menschenrechte werden offensichtlich von Ärzten und Juristen verschieden begriffen.</p>
<p>Während die eine Seite nur durch Ärzte einen angemessenen Schutz der Menschenrechte des Kranken gewährleistet sah, versuchte die andere Seite zu verdeutlichen, dass es im Schnittpunkt von Medizin und Recht Richtlinien geben müsse, die für die Erhaltung der Menschenrechte gleiche Entscheidungen in gleichgelagerten Fällen gewährleisten müssen. Einerseits wurde betont, dass es keine Pflicht des Arztes gebe, menschliches Lebens unter allen Umständen zu verlängern, sondern beim Beginn des Sterbens einen menschlichen Tod zu ermöglichen, andererseits wurde das menschliche Recht auf Leben als eine Pflicht des Arztes, dieses Leben zu retten, gedeutet. Für die Lösung bestimmter Grenzfälle wurden Richtlinien durch eine einzurichtende internationale Ethikkommission angeregt. Einem amerikanischen Vorschlag zufolge sollte der Eid auf Hippokrates wegfallen, da in ihm die Menschenrechte des Patienten nicht genannt seien.<br />Durch solche Beispiele wird deutlich, wie weltweit Besorgnis über die Einhaltung von Menschenwürde und Menschenrechten in unserem fortschrittlichen Gesundheitswesen besonders bei der Ausweitung der Medizintechnik Unbehagen verursacht und Gegensteuerung hervorruft.</p>
<p>So dezidierte Forderungen allerdings wie die auf voluntary euthanasia and suicide, das Recht auf Freitod, um auf Oxford zurückzukommen, sind aus einer nachvollziehbaren sowohl evolutionären wie archaischen Denkungsweise entstanden, die dem Individuum seine originäre persönliche Freiheit zugesteht.<br />Das Wort Euthanasie&#8220;, schönes Sterben, ist bei uns leider mit einer tausendjährigen Hypothek belastet, die eine allgemeine öffentliche Diskussion bisher verhinderte. Aktive Euthanasie wird hier bewusst ausgeklammert. Was aber ist Selbsttötung sonst?<br />Gewiss, wir nehmen meistens nur die Suizide zur Kenntnis, die nicht schön verlaufen. Aber die Ächtung der Handlung, noch aus tradierter Sicht als Selbstmord gekennzeichnet, sollte bei aufgeklärten Menschen unterbleiben. Freitod im Sinne Jean Amerys ist ein angemessenes Wort. Sofern er nicht so frei ist, halten wir Selbsttötung für eine angemessene Bezeichnung.<br />In Oxford wurde die aktive Eigenentscheidung auch häufig mit der Frage des abortion act zusammen erwähnt. Bei uns wie auch dort ist menschenwürdiges Sterben nach eigenem Wunsch und Schwangerschaftsabbruch belastet mit der Forderung nach Fremdentscheidung. Dritte sollen erkennen und anerkennen. Dies wurde als besonders schwerwiegender Eingriff in Würde und Recht des Individuums gewertet.<br />Die dort so genannte Killing society, die mordende Gesellschaft, erträgt täglich Unmassen von Unfalltoden einschließlich Kindern, die sie durch Technik und Verkehr umbringt, sie produziert und segnet Waffen, vergiftet und verseucht unseren Lebensraum und den unserer Nachkommen, aber sie entrüstet sich in moralischem Pathos über finale Entschlüsse einzelner Individuen.<br />Ich bin Mitglied geworden in der Gesellschaft für das Recht, in Würde zu sterben.</p>
<p><i>(Siehe zum Thema das Heft 36 der Vorgänge: Menschenwürdiges Sterben&#8220;.)</i></p>
<p><b>Anmerkungen:</b></p>
<p>(1) Derek Humphry, Jean´s way. 1978. Fontana/Collins.<br />(2) Theodor Storm, Ein Bekenntnis. 1887.<br />(3) Vorgänge Nr. 36/78.</p>
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