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	<title>vorgänge 59-60 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Thesen zur Untersuchungshaft</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/59-60/publikation/thesen-zur-untersuchungshaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Dec 1982 21:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 59/60, Heft 5/6-1982, S. 20-22 1. Die Untersuchungshaft ist ein unentbehrliches Instrument der Strafjustiz, weil Straftäter sich wegen ihres ohnehin oft unsteten Lebens oder aus berechtigter Furcht vor Strafe dem Verfahren sonst entziehen oder in unerträglicher Weise die Ermittlung der Wahrheit verhindern würden. 2. Haftentscheidungen sind die unzulässigsten richterlichen Entscheidungen überhaupt, weil [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 59/60, Heft 5/6-1982, S. 20-22</p>
<p>1. Die Untersuchungshaft ist ein unentbehrliches Instrument der Strafjustiz, weil Straftäter sich wegen ihres ohnehin oft unsteten Lebens oder aus berechtigter Furcht vor Strafe dem Verfahren sonst entziehen oder in unerträglicher Weise die Ermittlung der Wahrheit verhindern würden.</p>
<p>2. Haftentscheidungen sind die unzulässigsten richterlichen Entscheidungen überhaupt, weil sie in der Regel auf einer sehr schmalen tatsächlichen Grundlage beruhen und auf dieser Grundlage das voraussichtliche Ergebnis des Strafverfahrens sowie das voraussichtliche Verhalten des Beschuldigten während des Verfahrens eingeschätzt werden muss.</p>
<p>3. Die Verhängung von Untersuchungshaft ist trotz ihrer unbestrittenen Notwendigkeit rechtsstaatlich bedenklich, weil sie vor der rechtskräftigen Feststellung der Schuld erfolgt. Die Möglichkeit, sich durch das Ermitteln von Entlastungsbeweisen zu verteidigen, wird dem Beschuldigten weitgehend abgeschnitten. </p>
<p>4. Die Verhängung von Untersuchungshaft hat ungewollt für die Mehrzahl der Beschuldigten katastrophale Folgen. Sie sind oft schwerwiegender als bei der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, weil der Beschuldigte sich nicht auf die Freiheitsentziehung vorbereiten kann. Die Folgen können in einer Diskreditierung, dem Verlust von Arbeitsplatz und Wohnung sowie der Zerstörung sozialer Bindungen (Partnerschaft und Ehe) bestehen.</p>
<p>5. Haftentscheidungen werden nicht selten von weniger qualifizierten Richtern getroffen, weil der Haftrichter in der Richterschaft nur ein beschränktes Ansehen genießt, sich ihm auch keine Beförderungschancen eröffnen und deshalb hier oft Berufsanfänger oder Richter eingesetzt werden, die für öffentliche Verhandlungen weniger geeignet erscheinen.</p>
<p>Auch verlangt die Justizverwaltung von Haftrichtern eine so hohe Zahl von Entscheidungen, dass eine gründliche Bearbeitung des Einzelfalles nur schwer möglich ist.</p>
<p>6. Die Entscheidung über den Erlass eines Haftbefehls hat ein eigenartiges, über ihre eigentliche strafprozessuale Funktion hinausgehendes Gewicht.</p>
<p>Der Beschuldigte sieht die oben geschilderten, vom Haftrichter zwar nicht beabsichtigten aber zwangsläufigen Folgen der Untersuchungshaft.</p>
<p>Die Polizei andererseits sieht in der Haftentscheidung die Bestätigung &#8211; oder deren Gegenteil &#8211; ihrer Arbeit. Die Polizei steht nicht selten unter einem erheblichen Erwartungsdruck der Öffentlichkeit. Der Erlass eines Haftbefehls gibt ihr die richterliche Bestätigung, dass sie einen Beschuldigten ermittelt hat, gegen den zumindest ein dringender Tatverdacht besteht.</p>
<p>Eine vergleichbare richterliche Entscheidung könnte sie in einem Verfahren ohne Untersuchungshaft erst zeitlich wesentlich später und nicht in einem augenfälligen Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erlangen. Strafverfahren werden von den Polizeibeamten oft &#8211; zu Recht &#8211; als für sie sehr frustrierend empfunden. Sie können zwar den Erlass eines Haftbefehls, kaum aber eine Verurteilung als das Ergebnis ihrer Arbeit werten.</p>
<p>7. Das Instrument der Untersuchungshaft reizt zum Missbrauch.</p>
<p>a) Die Strafverfolgungsbehörden können Haftentscheidungen sehr viel leichter erlangen als eine rechtskräftige Verurteilung durchsetzen. Die Führung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen in Untersuchungshaft einsitzenden Beschuldigten ist wesentlich leichter als gegen einen Beschuldigten, der sich auf freiem Fuße befindet.</p>
<p>b) Es gibt einen Personenkreis problematischer Menschen, mit denen keine öffentliche Institution zurecht kommt. Die Untersuchungshaftvollzugsanstalten sind immer &#8211; auch an Wochenenden &#8211; aufnahmebereit.</p>
<p>8. Die Untersuchungshaft ist resozialisierungsfeindlich und droht unseren Strafvollzug zu ersticken.</p>
<p>a) Die Resozialisierungsfeindlichkeit ergibt sich aus dem zu 3. Gesagten und daraus, dass Untersuchungshaft regelmäßig auf die Zeit der Strafhaft angerechnet wird, sodass bei auch nur halbjähriger Verfahrensdauer und bedingter Aussetzung der Vollstreckung des letzten Drittels &#8211; oder gar der zweiten Hälfte &#8211; der Strafe kaum Zeit für eine Resozialisierungsarbeit des Strafvollzugs bleibt.</p>
<p>b) Knapp 25 % aller in den Justizvollzugsanstalten heute einsitzenden Gefangenen sind Untersuchungsgefangene. Sie tragen durch ihre Zahl wesentlich zur Überfüllung der Anstalten bei.</p>
<p>c) Jugendliche Untersuchungsgefangene &#8211; natürlich zum Teil auch Erwachsene &#8211; geraten leicht aus dem seelischen Gleichgewicht wegen der Plötzlichkeit des Eingriffs und der Ungewissheit des Verfahrensganges. Die Bestimmung des § 72 JGG, nach der bei Jugendlichen Untersuchungshaft durch andere Möglichkeiten ersetzt werden soll, wird von den Justizministerien aller Bundesländer rechtswidrig sabotiert, indem solche Möglichkeiten nicht geschaffen werden!</p>
<p>9. Abhilfe ist &#8211; wie immer &#8211; schwierig.</p>
<p>a) Die Zuverlässigkeit der Prognose des künftigen Urteils wird sich nicht unmittelbar verbessern lassen; dies ist nur mittelbar durch den Einsatz von Richtern mit mehr Berufserfahrung möglich.</p>
<p>b) Ansatzpunkt sollte vielmehr der Begriff der <i>Fluchtgefahr </i>sein, auf den fast alle Haftbefehle gestützt werden. Hier besteht eine Ansatzmöglichkeit in dreifacher Stoßrichtung:</p>
<ul>
<li>Wir müssen den Begriff der Fluchtgefahr neu überdenken. Die heutigen Fahndungsmöglichkeiten der Polizei haben die Fluchtmöglichkeiten drastisch vermindert, ohne dass dies in das öffentliche Bewusstsein gedrungen ist. Nicht jede Flucht, auch nicht jede erfolgreiche Flucht in das Ausland, bedeutet einen Schaden für die Allgemeinheit.</li>
<li>Es bedarf rechtstatsächlicher Forschung, um brauchbare Kriterien zu entwickeln, anhand derer beurteilt werden kann, welche Täter tatsächlich fluchtverdächtig sind und wie gemeinschädliche Folgen ihrer Flucht sind.</li>
<li>Wir müssen durch den Einsatz der Gerichtshilfe so schnell als möglich die persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten aufklären, um die individuellen Gründe, die für und gegen eine Flucht sprechen, genauer und auf die jeweilige Persönlichkeit des Beschuldigten ausgerichtet, beurteilen zu können und nicht die Fluchtprognose durch unrealistische Vermutungen ersetzen zu müssen.</li>
</ul>
<p>c) Das Aufgabenfeld des Haftrichters muss neu bewertet werden. Ich bin grundsätzlich gegen Rangunterschiede zwischen Richtern und auch für ihre gleiche Besoldung. Solange wir aber das gegenwärtige hierarchische System haben, muss der Haftrichter in diesem System höher angesiedelt werden. Die Gerichtshilfe muss so ausgebaut werden, dass sie ihre Aufgaben auch erfüllen kann. Beide Vorschläge würden im Ergebnis durch Einsparung von Haftplätzen sogar zur finanziellen Entlastung des Haushalts führen.</p>
<p>d) Nicht zuletzt den Verteidigern ist Rechtsstaatlichkeit und Fairness in deutschen Strafprozessen zu danken. Ihre faktische Ausschaltung aus den Haftentscheidungen hat mit zu der Misere der Untersuchungshaft beigetragen. In jeder Verhandlung über eine Haftentscheidung sollte deshalb eine Verteidigung zwingend vorgeschrieben sein. Dies erfordert allerdings bei nicht wenigen Verteidigern mehr Berufsinteresse aber auch eine bessere Entlohnung der anwaltlichen Arbeit im strafrechtlichen Vorverfahren.</p>
<p>e) Nicht geringe Bedeutung kommt Presseverlautbarungen der Polizei, u.U. auch der Staatsanwaltschaft zu richterlichen Haftentscheidungen bei, und zwar sowohl unter dem Gesichtspunkt &#8211; unnötiger (?) &#8211; Bloßstellung des Beschuldigten aber auch dem des unlauteren Anreizes für Anträge auf Erlass eines Haftbefehls. Hier gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten: Entweder sollte durch Verwaltungsanordnung bestimmt werden, dass diese Verlautbarungen den Justizpressestellen der Gerichte vorbehalten bleiben, oder die Polizei müsste verpflichtet werden, ihren Erklärungen eine solche des Verteidigers, die einen etwa gleichen Umfang haben darf, beizufügen.</p>
<p>10. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist im Gegensatz zu der Strafhaft gesetzlich bisher nicht geregelt. Dies führt in der Praxis zu erheblich unterschiedlicher Behandlung und vielfach auch dazu, dass Untersuchungsgefangene sich schlechter stehen als Strafgefangene. Zum geringen Teil lässt sich dies nach der Aufgabenstellung der Untersuchungshaft nicht einmal vermeiden.</p>
<p>Eine Neuordnung des Rechts der Untersuchungshaft ist unerlässlich. Sie sollte mit der Zielrichtung erfolgen, die sozialen Kontakte des Beschuldigten zu erhalten, seine Verteidigungsmöglichkeiten zu stärken und ihn insgesamt besser zu stellen als Strafgefangene, um so auch der Unschuldsvermutung der Menschenrechtskonvention Rechnung zu tragen.</p>
<p><i>(vg) Diese Thesen zur Untersuchungshaft wurden von Richter Ulrich Vultejus dem Verbandstag der Humanistischen Union am 31. Oktober 1982 in Nürnberg im Rahmen einer Debatte über die KOMM-Prozesse vorgetragen.</i></p>
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		<title>Juristinnen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/59-60/publikation/juristinnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Dec 1982 11:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 59/60, Heft 5/6-1982, S. 143-145 Männer und Frauen sind gleichberechtigt, wie jedermann/frau im Grundgesetz nachlesen kann. Wenn Verfassung und Wirklichkeit übereinstimmen würden, wäre das von Margarete Fabricius-Brand, Kristine Sudhölter, Sabine Berghahn im Verlag Elefanten Press herausgegebene Buch &#132;Juristinnen&#148; überflüssig. Die Begeisterung, aber auch die Ablehnung, mit der dieses Buch aufgenommen worden ist, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 59/60, Heft 5/6-1982, S. 143-145</p>
<p>Männer und Frauen sind gleichberechtigt, wie jedermann/frau im Grundgesetz nachlesen kann. Wenn Verfassung und Wirklichkeit übereinstimmen würden, wäre das von Margarete Fabricius-Brand, Kristine Sudhölter, Sabine Berghahn im Verlag Elefanten Press herausgegebene Buch &#132;Juristinnen&#148; überflüssig. Die Begeisterung, aber auch die Ablehnung, mit der dieses Buch aufgenommen worden ist, zeigt, dass die Arbeit von Frauen im Beruf des Juristen nicht selbstverständlich ist, sondern auf in der Tiefe des Bewusstseins verwurzelte Widerstände stößt. Sie reichen weit in die Geschichte zurück und haben in der Unvereinbarkeit des traditionellen Bildes der Frau und des traditionellen Bildes des Juristen ihre Ursache. Erst das von dem Reichsjustizminister Gustav Radbruch (SPD) gegen starke Widerstände durchgesetzte Richtergesetz vom 11.7.1922 eröffnete Frauen den Zugang zum Beruf des Richters, Staatsanwalts und Rechtsanwalts. Ein Jahrzehnt später knüpften die Nationalsozialisten an alte Resentiments an und versperrten, ohne erkennbar Widerstand zu finden, Frauen den Zugang in die juristischen Berufe &#8211; ein weiterer Beweis für die vielfache Parallelität konservativen und nationalsozialistischen Gedankenguts.</p>
<p>Erst in den letzten Jahren finden wir Frauen in größerer Zahl im Gerichtssaal und in juristischen Berufen außerhalb des Justizbereichs. Immerhin liegt ihr Anteil an der Richterschaft der ersten Instanz jetzt zwischen 20 und 30 %, an der Staatsanwaltschaft und der Anwaltschaft bei 10 %. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede von Bundesland zu Bundesland, die nur mit einer politisch gesteuerten Einstellungspraxis erklärt werden können. Welche sachliche Begründung könnte etwa auch dafür gefunden werden, dass in der Arbeitsgerichtsbarkeit 1980 der Frauenanteil in Niedersachsen 4,44 %, in Bayern 6,66 %, in Hamburg 24 % und in Berlin West 28,36 % betrug. In den Beförderungsämtern ist der Frauenanteil dagegen verschwindend gering; zu dieser Feststellung muss aber bedacht werden, dass Beförderungsämter erst in mittleren Lebensjahren erreicht werden und die Alterspyramide der Frauen in der Justiz nach oben schnell sehr schmal wird.</p>
<p>Die in dem Juristinnenbuch vorgelegten Berichte über Berufserfahrungen sind bunt gemischt nach Lebensalter, Berufsfeldern und politischer Überzeugung der Autorinnen. Aufgefallen sind mir zwei Dinge:</p>
<p>Die lebendigsten Geister haben das Berufsfeld des Juristen aus eigenem Antrieb wieder verlassen und sind &#8211; etwa in den Journalismus &#8211; abgewandert; kein gutes Zeichen für die Juristen insgesamt.</p>
<p>Und: Es besteht ein deutlicher Unterschied zwischen der älteren und der jüngeren Generation. Während die ältere Generation, die gewiss wesentlich mehr Widerstände hat überwinden müssen, diese weitgehend leugnet, berichtet die jüngere vielfach von männlichem Verhalten, das man nur als empörend bezeichnen kann. Dieser Unterschied mag daran liegen, dass die ältere Generation Diskriminierungen im Alltag als selbstverständlich hingenommen hat und ihnen mit einem dicken Fell begegnet ist, während die jüngere Frauengeneration &#8211; zu sehr? &#8211; sensibel reagiert. Der Unterschied in den Berichten kann auch daran liegen, dass das Buch im Bereich der älteren Generation nur die Berichte beruflich sehr erfolgreicher Frauen aufgenommen hat, während das Spektrum der jüngeren Frauen sehr viel gemischter ist. Die an den Widerständen zerbrochenen Frauen sind von den Herausgeberinnen wortlos übergangen.</p>
<p>Es würde sicherlich zu weit führen, die einzelnen Beiträge vorzustellen. Eine Frage müssen sich die Beiträge jedoch gefallen lassen: geben sie Anlass zu der Hoffnung, dass Frauen die Justiz gerade in den Brennpunkten des politischen Interesses zu beobachtenden bornierten Enge und Hartherzigkeit herauszuführen vermöchten, dass Frauen sich mehr von Menschlichkeit und dem Bemühen um Verständnis, als von juristischen Prinzipien leiten lassen würden? Ich habe keine Anzeichen hierfür gefunden! Im Gegenteil: auch dies Buch bestätigt, dass Juristinnen eben auch nur Juristen sind; gewiss nicht schlechter, aber eben leider auch nicht besser im Sinne von: offener, verständnisvoller oder gar weitblickender. Vielleicht ist es auch eine Form von Diskriminierung, hier mehr von ihnen zu erwarten, als von ihren männlichen Kollegen. Nur gelegentlich träume ich noch davon!</p>
<p><i>Margarete Fabricius-Brand, Kristine Sudhölter, Sabine Berghahn: Juristinnen. Verlag: Elefantenpress, Berlin 1982.</i></p>
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		<title>vorgänge Nr. 59/60 (Heft 5-6/1982) Zeitfragen 1982/83</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/59-60/publikation/vorgaenge-nr-5960-heft-5-61982-zeitfragen-198283/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Dec 1982 15:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Ausgaben]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Inhaltsverzeichnis: Guha, Anton-Andreas, Die Wende-Betrachtung &#252;ber ein Schlagwort, das eine neue geschichtliche Etappe ank&#252;ndigt (59/60), S. 1-7 Klees, Bernd, Die Emanzipation des Staates vom Sozialen. Die &#8222;Operation 83 &#8220; und ihre Folgen (59/60), S. 7-15 Kr&#246;lls, Albert, Das neue Kriegsverweigerungs-Gesetz. Eine Reform der Vorkriegszeit (59/60), S. 16-19 Vultejus, Ulrich, Thesen zur Untersuchungshaft (59/60), S. 20-22 [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/59-60/publikation/vorgaenge-nr-5960-heft-5-61982-zeitfragen-198283/">vorgänge Nr. 59/60 (Heft 5-6/1982) Zeitfragen 1982/83</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg59-60.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4863 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg59-60-304x450.jpg" alt="vorg&auml;nge Nr. 59/60 (Heft 5-6/1982) Zeitfragen 1982/83" width="304" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg59-60-304x450.jpg 304w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg59-60-506x750.jpg 506w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg59-60-405x600.jpg 405w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg59-60-228x337.jpg 228w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg59-60.jpg 580w" sizes="(max-width: 304px) 100vw, 304px" /></a></span></p>
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</div>
<p>Inhaltsverzeichnis:</p>
<p><b>Guha, Anton-Andreas</b>, Die Wende-Betrachtung &uuml;ber ein Schlagwort, das eine neue geschichtliche Etappe ank&uuml;ndigt (59/60), S. 1-7</p>
<p><b>Klees, Bernd</b>, Die Emanzipation des Staates vom Sozialen. Die &#8222;Operation 83 &#8220; und ihre Folgen (59/60), S. 7-15</p>
<p><b>Kr&ouml;lls, Albert</b>, Das neue Kriegsverweigerungs-Gesetz. Eine Reform der Vorkriegszeit (59/60), S. 16-19</p>
<p><b>Vultejus, Ulrich</b>, Thesen zur Untersuchungshaft (59/60), S. 20-22</p>
<p><b>Frank, Detlef</b>, Der schleichende Tod deutschen W&auml;lder (59/60), S. 23-29</p>
<p><b>Albrecht, Richard</b>, T&uuml;rkenwitze &#8211; als Symptom (59/60), S. 30-32</p>
<p><b>Landleben, Gerd</b>, Jugendliche in einem Eifeldorf (59/60), S. 33-38</p>
<p><b>Holtfort, Werner</b>, Verst&auml;ndigungsschwierigkeiten. Wortblasen aus &#8222;Szenen&#8220; und Politik (59/60), S. 38-40</p>
<p><b>Reichel, Peter</b>, Politische Kultur and Demokratie (59/60), S. 41-55</p>
<p><b>Perels, Joachim</b>, &Uuml;ber eine emanzipatorische Dimension des Rechtes (59/60), S. 56-64</p>
<p><b>Erd, Reiner</b>, Die Exekution einer Gewerkschaft. Zum Verh&auml;ltnis von Staat and Gewerkschaften im &#8222;NEUEN &#8220; KONSERVATIVEN Amerika (59/60), S. 65-80</p>
<p><b>Papcke, Sven</b>, Welt aus zweiter Hand. Der soziologische Blick und die Krise der Wissenschaften (59/60), S. 82-94</p>
<p><b>Lochmann, Renate</b>, Die Friedensbewegung, die &Ouml;kologiebewegung und die Frauenbewegung (59/60), S. 95-107</p>
<p><b>Roemheld, Regine</b>, Minorisierung im Parteienwettbewerb. Am Beispiel der &#8222;Gr&uuml;nen&#8220; (59/60), S. 100-117</p>
<p><b>Damm, Diethelm</b>, Arbeitsb&uuml;rokratie statt Arbeitsbewegung. Zur Krise gewerkschaftlicher Jugendarbeit (59/60), S. 118-128</p>
<p><b>Gordon, Paul</b>, Der Kampf um B&uuml;rgerrechte in Schottland. Das Scottish Council for Civil Liberties (59/60), S. 128-132</p>
<p><b>Babuna, Svetokril Babunin</b>, Gram- Arbeiterlieder eines Makedoniers (59/60), S. 134-139</p>
<p><b>Pinl, Claudia</b>, Frauenarbeit im Abseits (59/60), S. 140-143</p>
<p><b>Vultejus, Ulrich</b>, Juristinnen (59/60), S. 143-145</p>
<p><b>Bittner, Wolfgang</b>, Bernt Engelmanns Wei&szlig;buch f&uuml;r den Frieden (59/60), S. 145-146</p>
<p><b>Piper, Ernst</b>, B&uuml;rgerlicher Wandel (59/60), S. 146-147</p>
<p><b>Mynarek, Hubertus</b>, Die Kunst des &Uuml;berlebens. Hinweise auf ein wichtiges Buch &uuml;ber die Zukunft (59/60), S. 147-149</p>
<p><b>Bahns, Hermann</b>, Der Weg zur Kenntlichkeit (59/60), S. 149-153</p>
<p><b>Klug, Ulrich</b>, Fritz-Bauer-Preis 1982 der Humanistischen Union an die Baden-W&uuml;rttembergische Datenschutzbeauftragte Ruth Leuze (59/60), S. 154-163</p>
<p><b>Union, Humanistische</b>, Offener Brief zur Medienpolitik der Bundesregierung (59/60), S. 163-165</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/59-60/publikation/vorgaenge-nr-5960-heft-5-61982-zeitfragen-198283/">vorgänge Nr. 59/60 (Heft 5-6/1982) Zeitfragen 1982/83</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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