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	<title>vorgänge 67 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Sind Grundrechte und Demokratie unvereinbar?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/67-vorgaenge/publikation/joachim-perels-sind-grundrechte-und-demokratie-unvereinbar/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Jan 1984 22:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zur Kritik einer konservativen Grundthese aus: Vorgänge Nr. 67 (Heft 1/1984), S.1-7 Zur Kritik einer konservativen Grundthese Anscheinend spricht vieles dafür, daß Grundrechte und Demokratie in einem prinzipiellen Gegensatz zueinander stehen, denn die Grundrechte entziehen die Sphäre des persönlichen und gesellschaftlichen Lebens systematisch staatlichem Zugriff, während die mit der Demokratie gegebene Souveränität des Volkes darin [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Kritik einer konservativen Grundthese</p>
<p>aus: Vorgänge Nr. 67 (Heft 1/1984),  S.1-7</p>
<p>Zur Kritik einer konservativen Grundthese</p>
<p>Anscheinend spricht vieles dafür, daß Grundrechte und Demokratie in einem prinzipiellen Gegensatz zueinander stehen, denn die Grundrechte entziehen die Sphäre des persönlichen und gesellschaftlichen Lebens systematisch staatlichem Zugriff, während die mit der Demokratie gegebene Souveränität des Volkes darin besteht, für ihre Gestaltungsmaterien auf keine Schranken zu stoßen. Entsprechend hielt ein von Rousseaus egalitärem Gesellschaftsideal inspirierter Abgeordneter der revolutionären französischen Nationalversammlung von 1789, Crenier, die Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte mit ihren detaillierten Schutzvorkehrungen gegen die Übergriffe der öffentlichen Gewalt für überflüssig und schlug stattdessen vor, sie durch die Bestimmung zu ersetzten, der allgemeine Wille des Volkes sei souverän und binde die Individuen in der Form des allgemeinen Gesetzes[1].</p>
<p>Die These, daß die Erklärung der Menschen-und Bürgerrechte im Gegensatz zum Prinzip der Volkssouveränität stehe, hat Georg Jellinek Anfang dieses Jahrhunderts in einer bis heute wirksam gebliebenen Interpretation von Rousseaus Lehre vom Gesellschaftsvertrag entwickelt. Jellinek beschränkt die Grundrechte auf ihre liberale, staatsbegrenzende Funktion und erblickt demgegenüber in der Demokratie, wie sie in Rousseaus <i>contract social </i>am konsequentesten konzipiert ist, eine neue Form des staatlichen Absolutismus, welcher sich insbesondere in der Verfügung über die ökonomischen Grundlagen der Gesellschaft ausdrücke: »Das Eigentum steht dem Einzelnen nur kraft staatlicher Konzession zu, der Gesellschaftsvertrag macht den Staat zum Herrn aller Güter seiner Glieder, die nur als Depositare des öffenlichen Gutes zu besitzen fortfahren. Einzelne Freiheitsrechte werden von Rousseau geradezu für staatswidrig erklärt. Vor allem die Religionsfreiheit. Wer nicht die bürgerliche Religion bekennt, kann verbannt werden. Sodann das Vereinsrecht. Vereine; die das Volk spalten, hindern den wahren Ausdruck des Gemeinwillens und sind daher nicht zu begünstigen. Die Vorstellung eines ursprünglichen Rechtes, das der Mensch in die Gesellschaft hinübernimmt und das als rechtliche Grenze des Souveräns auftritt, wird von Rousseau ausdrücklch verworfen. Die Freiheit ist Freiheit im demokratischen, nicht im liberalen Sinne«[2].</p>
<p>Daß die volle Entfaltung der Demokratie bis hin zur gesellschaftlichen Bestimmung über das Eigentum an den großen Produktionsmitteln und die Garantie individueller Freiheit konträre Prinzipien darstellten. bildet fortan einen zentralen Lehrsatz der liberal-konservativen Verfassungslehre. So hat jüngst wieder Josef Isensee »Grundrechtsfreiheit und Volksherrschaft« als »polare« Legitimationsprinzipien vorgestellt, die nur bei Strafe der Zerstörung grundrechtlicher Freiheit auf einen demokratischen Nenner gebracht werden könnten[3]. Diese unkritisch tradierte Grundannahme sei an Hand von zwei miteinander verknüpften Fragen in Zweifel gezogen: Stehen Grundrechte in der bürgerlichen Revolution tatsächlich im Gegensatz zur Demokratie? Müssen die Grundrechte bei einer gesellschaftlichen, d.h. demokratischen Verfügung über den Produktionsprozeß funktionslos werden? Diese doppelte Fragestellung zielt darauf, die bürgerlich-revolutionäre Dimension verfassungsrechtlichen Denkens gegen restaurative, neo-absolutistische Vergötzungen des Staates festzuhalten und zugleich deutlich zu machen, daß sich ein genuiner Sozialismus &#8211; trotz der Änderung der gesellschaftlichen Grundlagen &#8211; nur auf der Basis der klassisch bürgerlichen Demokratie-Konstruktion entwickeln läßt.</p>
<p><i>Freiheitsrechte in der Französischen Revolution</i></p>
<p>Der Gegensatz zwischen dem System der Grundrechte und dem Geltungsanspruch der Souveränität des Volkes existiert, um es so-gleich zuzuspitzen, in den klassischen Dokumenten der revolutionären bürgerlichen Verfassungen &#8211; vor allem in der Französischen Verfassung von 1791 &#8211; prinzipiell nicht. Das liberale, die staatlichen Eingriffskompetenzen beschränkende Moment und das demokratische, die öffentliche Gewalt konstituierende Moment sind vielmehr notwendig aufeinander bezogen.</p>
<p>Solange die Individuen unter dem Regime des Absolutismus der öffentlichen Gewalt tendenziell ohne rechtlichen Schutz ausgeliefert sind, sie also gewärtigen müssen, im Interesse der politischen Raison des Staatsapparats verhaftet zu werden, ihres Eigentums verlustig zu gehen, das Eindringen in ihre Wohnung zu dulden, ihre Meinung der Zensur zu unterwerfen etc., sind schon die Bedingungen der Möglichkeit für die politische Selbstbestimmung des Volkes nicht gegeben. Nur dann, wenn die in der Französichen Verfassung von 1791 verankerten unabdingbaren Menschenrechte Freiheit, Eigentum, Sicherheit, Widerstand gegen Unterdrückung tatsächlich gelten und damit den Individuen eine vom Staatsapparat unreglementierte Entfaltung ihrer Angelegenheiten eröffnet ist, besteht die Möglichkeit, daß die Souveränität des Volkes auch wahrgenommen werden kann.</p>
<p>Die Menschen- und Bürgerrechte lassen sich aber nicht &#8211; wie bei Jellinek, dessen theoretischer Horizont durch den zeitgenössischen, von demokratischer Legitimation unberührten Obrigkeitsstaat begrenzt ist &#8211; auf ein liberales Moment reduzieren, das einer fortexistierenden autoritären Staatsgewalt Interventionsschranken zieht. Die Menschen- und Bürgerrechte grenzen das absolutistische Ancien Regime ein, sie stürzen es. Es ist kein Zufall, daß nach der Garantie der vier zentralen Menschenrechte der nächste Artikel der Französischen Verfassung von 1791 von der Souveränität des Volkes handelt. Sie ist die notwendige, positive Kehrseite der Menschen- und Bürgerrechte, die mit dem Niederringen des Absolutismus frei gewordene aktive Gestaltungsmacht des gemeinen (und nicht mehr des staatsapparatlichen) Willens. So stellt der führende Verfassungsjurist der Französischen Revolution, E.J. Sieyes, programmatisch fest, daß die Menschen- und Bürgerrechte im Verständnis der Nationalversammlung konstitutive Grundlagen einer veränderten, die Individuen zu Subjekten erhebenden politischen Ordnung sind: »Jede politische Verfassung kann einen andern <i>Zweck </i>haben als die Erweiterung und Sicherung der Menschen- und Bürgerrechte«[4].</p>
<p><i>Gegensatz Menschenrechte und Volkssouveränität?</i></p>
<p>Gleichwohl könnten die Prinzipien der Menschen- und Bürgerrechte und die der Volkssouveränität im Gegensatz zueinander stehen. Denn mit der in Artikel 3 der Französischen Verfassung von 1791 dem Volk übertragenen Souveränität; die sich wesentlich als Recht der Gesetzgebung darstellt, könnte gerade in die »natürlichen und unabdingbaren Menschenrechte der Freiheit, des Eigentums, der Sicherheit« (Art. 2) schrankenlos eingegriffen werden. Mit einem derartigen Begriff von Souveränität wird allerdings seine absolutistische Gestalt unhistorisch verallgemeinert.</p>
<p>Volkssouveränität und absolutistische Souveränität gehorchen jedoch unvereinbaren Formprinzipien, die aus der unterschiedlichen Genesis der Normsetzung resultieren. Beruht das Normgefüge des Absolutismus auf der hierarchischen Kompetenz des monarchischen Apparats, die an den Formtypus rechtlicher Ungleichheit gebunden ist &#8211; am schlagendsten wird dies an der Steuerbefreiung des Ersten und Zweiten Standes und der Steuerpflicht des Dritten Standes deutlich -, so muß das aus der Souveränität des Volkes hervorgehende Gesetz seiner Form nach frei von rechtlichen Privilegien sein, weil &#8211; der ldee nach &#8211; alle Individuen wie auch immer vermittelt an seiner Formulierung beteiligt sind. Die Einschränkung der natürlichen Menschenrechte kann so nichts anderes sein als eine Selbstbeschränkung &#8211; nicht aber Fremdbeschränkung &#8211; der Individuen: »Die Ausübung der natürlichen Rechte jedes Menschen (hat) keine anderen Grenzen als jene, die den übrigen Gliedern der Gesellschaft den Genuß der nämlichen Rechte sichern« (Art. 4).</p>
<p>Damit die Einschränkung der natürlichen Rechte nicht den Interessen einzelner entgegengesetzt ist, muß das Gesetz »für alle das gleiche sein« (Art. 6). Die Allgemeinheit des Gesetzes ist kein leeres Postulat; das dem Volkssouverän als äußerliches Prinzip abverlangt würde; sie entspringt unmittelbar aus der Genesis des Gesetzes. Weil es »Ausdruck des <i>allgemeinen« &#8211; </i>und eben nicht des besonderen, autoritärabsolutischen -, »Willens« (Art. 6) ist, muß das Gesetz die Interessen derer, die es formen, realisieren. Diese Funktion des allgemeinen Gesetzes haben Rousseau und in seinem Gefolge Kant in unübertrefflicher Klarheit herausgearbeitet: »Der Gehorsam gegen das Gesetz, das man sich selbst vorgeschrieben hat, ist Freiheit.« Der Grund liegt auf der Hand: »Da man über jeden Gesellschaftsgenossen das nämliche Recht erwirbt, das man ihm über sich gewährt, gewinnt.man für alles, was man verliert, Ersatz und mehr Kraft zu bewahren, was man hat«[5]. Kant präzisiert diesen Gedanken: Die gesetzgebende Gewalt, die aus dem »vereinigten Willen des Volkes« entspringt, »muß schlechterdings niemänd unrecht tun können. Nun ist es, wenn jemand etwas gegen einen anderen verfügt, immer möglich, daß er ihm dadurch Unrecht tue, nie aber in dem, was er über sich selbst beschließt[6]«. Die Einschränkung der Handlungssphären durch den Volkssouverän fungiert also nicht als obrigkeitlich verordnete Schranke der Menschen- und Bürgerrechte, sondern schafft in der von den Individuen selbst gesetzten, wechselseitigen und daher gleichen Begrenzung der natürlichen Rechte die Voraussetzung für die Freiheit aller.</p>
<p><i>Volkssouveränität und Minderheitswillen</i></p>
<p>Funktionsfähig ist dieses Modell nur, wenn das souveräne Volk homogen ist, denn die wechselseitige Beschränkung der Rechte aller ist &#8211; trotz der spitzfindigen Konstruktion Rousseaus, zwischen dem »guten« Gemeinwillen und dem bloß partikularen Willen aller zu unterscheiden &#8211; real nur bei einstimmigen Beschlüssen möglich. Diese Bedingung ist nur unter günstigen Voraussetzungen, keineswegs aber stets gegeben. Sobald aufgrund von Interessenunterschieden einstimmige Entscheidungen nicht möglich sind, spaltet sich die Souveränität des Volkes in eine Mehrheits- und in eine Minderheitsposition auf. Dann aber entsteht das Problem des Konflikts zwischen dem Mehrheitswillen, in dem die Souveränität des Volkes wirksam wird, und dem Willen der Minderheit, die durch die Bestimmungsmacht der Mehrheit in ihren unveräußerlichen Rechten beeinträchtigt werden könnte.</p>
<p>Einen Weg zur Lösung dieses Problems konnte. E. J. Sieyes weisen, weil er, in der Tradition Lockes stehend, seiner Verfassungskonzeption nicht das Bild absoluter Homogenität des Souveräns zugrundelegt, sondern den Mehrheitswillen entscheiden läßt. Sieyes unterscheidet zwischen verfassungsgebender Gewalt (pouvoir constituant) und von der Verfassung gegebener Gewalt (pouvoir constitue´). Während die verfassungsgebende Gewalt »alles kann«, ist die von der: Verfassung gegebene Gewalt »Gesetzen, Regeln und Formen unterworfen, über deren Änderungen sie nicht gebieten« kann[7]. Ist diese Unterscheidung im Bezugsrahmen Rousseaus systemfremd, weil der allgemeine Wille aus homogenen Interessen hervorgehen soll und somit keine von ihm getrennte Verfassung als Schranke zu kennen braucht, so dient die Differenzierung von verfassungsgebender Gewalt und Verfassung bei Sieyes &#8211; wie später in der Lehre des amerikanischen Staatstheoretikers John Madison systematisch ausgeführt[8] &#8211; dazu, den in der öffentlichen Gewalt dominierenden Kräften der Mehrheit die Verfügung über die Grundlagen der Verfassung, also über die Menschen- und Bürgerrechte, zu entziehen. Wenn aber die Mehrheit sich nicht zur verfassungsgebenden Gewalt aufwerfen darf, so bedeutet dies, daß die konstitutiven Prinzipien der Verfassung für unabstimmbar erklärt werden. Diese Schranke für den als Mehrheit auftretenden Volkssouverän resultiert wiederum nicht aus einer obrigkeitlich gesetzten Begrenzung, sondern beruht auf der Aktualisierung der von der demokratischen verfassunggebenden Gewalt getroffenen Grundentscheidung, deren Kern Sieyes in die Formel faßt: »Das Ziel des gesellschaftlichen Zusammenschlusses ist nicht nur die Freiheit eines oder mehrerer Individuen« &#8211; also nicht bloß der Mehrheit -&#130; »sondern die Freiheit aller«[9].</p>
<p><i>Unvereinbarkeit von Grundrechten und Sozialismus?</i></p>
<p>Solange sich also der gesellschaftliche Zusammenhang durch privatautonome, von staatlichen Maßregeln freie Verkehrsbeziehungen, wesentlich durch die Konkurrenz der Privateigentümer konstituiert, sind Grundrechte zwingend erforderlich, Die Umkehrung, daß die Grundrechte bei einer nicht mehr privaten, sondern gesellschaftlichen Verfügung über die Produktonsmittel ihr Substrat verlieren, er-scheint unvermeidlich:> Wenn die gesellschaftlichen Beziehungen sich als bewußte und geplante Bestimmung der vereinigten Individuen über den ökonomischen Prozeß darstellen soll, sind die Grundrechte, die einen von der gesamtgesellschaftlichen Entscheidungsgewalt getrennten Bereich sichern, anscheinend systemwidrig.</p>
<p>Tatsächlich gibt es eine starke Tradition sozialistischen Denkens, welche die Grundrechte weitgehend oder gar vollständig an den Funktionsmodus der bürgerlichen Gesellschaft gebunden sieht. Zwar negiert Marx die in der bürgerlichen Revolution erkämpfte staatsbürgerliche Freiheit des Citoyen nicht im geringsten, sondern sucht sie zum gesellschaftlichen Konstruktionsprinzip zu erweitern. Doch unterscheidet er nicht scharf genug zwischen ökonomischer, ans Privateigentum an den Produktionsmitteln gebundener, und persönlicher Freiheit (Gewissensfreiheit, Habeas-Corpus- Rechte usw.)[10]. Auch die persönliche Freiheit fällt für Marx mit der egoistischen Freiheit des Bourgeois zusammen, die in der menschlichen, d.h. sozialen Emanzipation restlos überwunden werden muß.</p>
<p>Entsprechend beruft sich Franz L. Neumann in einem programmatischen Aufsatz aus der Weimarer Republik auf Marx und spricht &#8211; ohne aber Marxens Unterscheidung zwischen der über die bürgerliche Gesellschaft hinausweisenden staatsbürgerlichen Freiheit und der bloß bourgeoisen persönlichen Freiheit voll nachzuvollziehen &#8211; generell von der »Unvereinbarkeit der liberalen Freiheitsrechte und der sozialistischen Staatsauffassung«. Zur Erläuterung bezieht sich Neumann wie schon Marx auf die Demokratie-Konzeption Roüsseaus, derzufolge »der Mensch, der in die Gesellschaft eintritt, sich all seiner Rechte entäußert, (so) daß er keine Freiheitsrechte behält«[11]</p>
<p>Daß Neumann &#8211; zu jener Zeit politisch eher in der Mitte der SPD angesiedelt &#8211; mit dieser Position, die er übrigens später revidiert hat[12], nicht allein steht, zeigt eine Schrift Max Adlers vom linken Flügel der Sozialdemokratie. Adler löst die Frage, ob in einer sozialistischen Gesellschaft Minderheiten zu schützen, also Grundrechte zu gewährleisten sind, durch eine Unterstellung: »Die Majoritätsherrschaft der sozialen Demokratie (ist) mangels eines vitalen Interessengegensatzes eben keine Beherrschung der Minorität, sondern eine Verfügung auch in ihrem Namen (!) und Willen (!).« Wie wenig haltbar diese Konstruktion einer einfachen Identität von Mehrheit und Minderheit in einer sozialistischen Gesellschaft ist, wird daran deutlich, daß Adler sich genötigt sieht, auf einen gewaltsamen Integrationsmechanismus zurückzugreifen. Er konstatiert, »daß für diejenigen, welche die Autorität oder das Charisma der neuen Lebens- und Arbeitsordnung nicht empfinden, der aus ihr hervorgehende Zwang eine Unterdrückung bedeuten und ihnen im Falle ihres Entgegenhandelns auch als Gewalt entgegentreten (wird)«[13]</p>
<p>Die theoretische Ursache für die Negierung der Grundrechte liegt darin, daß der Begriff des Sozialismus durch den ausdrücklichen Rekurs auf Rousseau mit einer gesellschaftliche Homogenität stiftenden Versöhnung von Allgemeinem und Besonderem gleichgesetzt wird, welche Privatheit, abweichende Positionen und liberale Freiheitsrechte, die diese Sphäre sichern, ohne Rest im gesellschaftlichen Citoyen aufgehen läßt. Es ist bezeichnend, daß die Konzeption Rousseaus das Problem der Geltung dieses Homogenitätsideals durchaus erkennt und, wider Willen, ihre Brüchigkeit dadurch offenbart, daß sie mit der sogenannten religion civile den Individuen eine Staatsreligion aufherrscht, die das, was im Wege der freien Entwicklung der Bedürfnisse und Interessen offenbar nicht möglich ist &#8211; die Herstellung eines von gegenläufigen Interessen unberührten Gemeinwillens (volonte generale) -, durch äußeren Zwang ersetzt: »Für den Staat ist es von großer Wichtigkeit, daß sich ein jeder Bürger zu einer Religion bekennt, die ihn seine Pflichten liebgewinnen läßt«[14].</p>
<p><i>Freiheitsrechte und Konfliktstrukturen gesellschaftlicher Demokratie</i></p>
<p>Die Vorstellung einer homogenen, Grundrechte überflüssig machenden Gesellschaft läßt die Fräge der Formen und Verfahren der konkreten Hervorbringung des sozialistischen Gemeinwillens gar nicht auftauchen, weil sie von vorn-herein durch die Übereinstimmung der gesellschaftlichen Interessen als gelöst erscheint. Im Bannkreis dieser Fiktion kann ein realer Begriff von Vergesellschaftung des ökonomischen Lebensprozesses überhaupt nicht entwickelt werden. Vergesellschaftung vermag sich nur unter der Voraussetzung zu konstituieren, daß zwischen der Gesellschaft und ihren Leitungsinstanzen keine vorgängige Identität besteht. Erst dann, wenn sich die notwendigen Interessenunterschiede vor allem zwischen den gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen der Akkumulation und den Bedürfnissen des sozialen und individuellen Konsums &#8211; entfalten können und damit &#8211; möglicherweise &#8211; überwindbar werden, ist der Problemhorizont gesellschaftlicher Demokratie wirklich eröffnet.</p>
<p>In einer anderen, immer wieder verschütteten Tradition sozialistischen Denkens ist eine derartige Einsicht festgehalten. Wesentlich durch Rosa Luxemburg begründet wird in dieser Tradition, die im Reformprogramm der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei vom S. April 1968 und im Danziger Abkommen vom 31. August 1980 am wirkungsvollsten aufgegriffen und konzeptionell weitergeführt wurde, die jeweilige Konstituierung des sozialistischen Gemeinwillens als konfliktreicher Prozeß begriffen, der nur unter der Voraussetzung möglich ist, daß die politischen Freiheitsrechte die gesellschaftliche Selbstregierung sichern und Minderheitsschutz &#8211; auch in der Form persönlicher Freiheitsrechte &#8211; Selbstkorrekturen und Alternativen offenhält. Rosa Luxemburg betonte, ohne allgemeine Wahlen, ungehemmte Presse- und Versammlungsfreiheit, freien Meinungskampf werde jede öffentliche Institution zum Scheinleben, »in der die Bürokratie allein das tätige Element bleibt.« Und: »Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für die Mitglieder einer Partei &#8211; mögen sie auch noch so zahlreich sein &#8211; ist keine Freiheit. Freiheit ist immer die Freiheit des anders Denkenden. Nicht wegen des Fanatismus der Gerechtigkeit; sondern weil all das Belehrende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn die &#8218;Freiheit` zum Privilegium wird«[15].</p>
<p>Allein dieser Begriff von Sozialismus, der die unvermeidlichen Konfliktstrukturen gesellschaftlicher Demokratie in sich aufnimmt und nicht mehr die Hoffnung nährt, paradiesische Eintracht,sei geschichtlich herstellbar, ist in der Lage, die Grundrechte aus ihrer Bindung an die bürgerliche Gesellschaft in wesentlichem Maße zu lösen und als Bauelement einer freieren Gesellschaft zu verwenden.</p>
<p>So zutreffend es zwar ist, daß die Grundrechte im Zusammenhang der Herausbildung der bürgerlichen Gesellschaft entstanden sind, so ergibt sich doch hieraus keineswegs der Zwang, alle Grundrechte an den bürgerlichen Vergesellschaftungsmodus zu binden, wie dies in der liberalkonservativen Verfassungslehre und, komplementär dazu, in manch naiver Rousseau-Rezeption im Marxismus geschieht. Die Grundrechte lassen sich nach Funktionen differenzieren, die in unterschiedlichem Maße mit der kapitalistischen Produktionsweise verknüpft sind[16]. Garantieren die ökonomischen Grundrechte der Eigentumsfreiheit und der an sie geknüpften Freiheitsrechte der Gewerbe-, Vertrags- und Vererbungsfreiheit, sofern sie die Disposition über die großen Produktionsmittel sichern, die Grundstrukturen des Kapitalismus; die private Aneignung fremder Arbeit, so gilt dies nicht in gleicher Weise für die persönlichen Freiheitsrechte (Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Schutz vor willkürlicher Verhaftung usw.) und die politischen Freiheitsrechte (Vereinigungs-, Versammlungs und Meinungsfreiheit und allgemeines Wahlrecht). Da die Regelungsmaterien der persönlichen und politischen Freiheitsrechte sich nicht auf die private Eigentumsordnung beziehen &#8211; nicht zufällig sind sie gerade unter kapitalistischen Diktaturen wie in Chile oder unter dem NS-Regime aufgehoben -, können sie auch in einem System mit gesellschaftlichem Eigentum an den Produktionsmitteln wirksam werden.</p>
<p>Dieser Möglichkeit entsprechen funktionelle Erfordernisse: Das Systemproblem einer Gesellschaft mit öffentlichem Eigentum an den Produktionsmitteln, die Konstruktion eines den Konkurrenzmechanismus aufhebenden Modus der Vergesellschaftung des sozialen Lebensprozesses, kann einer Lösung nur näher gebracht werden, wenn persönliche und politische Freiheitsrechte zum einen eine private, von der Einwirkung des Gemeinwesens geschützte Spähre für die Entwicklung autonomer Bedürfnisse sichern, und zum anderen einen Bereich öffentlicher Auseinandersetzung und gesellschaftlicher Willensbildung garantieren. Derart vermögen die Interessen derIndividuen &#8211; und nicht die eines verselbständigten Statsapparats &#8211; zu Gestaltungsmaximen gesellschaftlicher Demokratie zu werden.</p>
<p>Aber auch dann gehen Grundrechte und Volkssouveränität nicht bruchlos ineinander auf. Zwar können die Pinzipien der Freiheitsrechte und der Demokratie, sobald soziale Gleichheit durch die gesellschafltiche Verfügung über die Produktionsmittel hergestellt ist, sich ähnlich wie in der durch die Homogenität von Drittstandsinteressen bestimmten revolutionären bürgerlichen Verfassungen einander annähern: so daß die Handhabung der Souveränität des Volkes und die Realisierung individueller Freiheit in der Form des demokratischen Gesetzes, welches in der wechselseitigen Beschränkung der Rechte aller die Freiheit eines jeden garantiert, möglicherweise zusammenfallen. Aber Interessenkonflikte um die Richtungsbestimmung des sozialen Lebensprozesses, um die Verwendung des gesellschaftlichen Mehrprodukts, lassen sich nicht ein für alle Mal durch einstimmige Entscheidungen in ein Nichts auflösen. Minderheitspositionen und die individuelle Sphäre bedürfen wie es etwa im Programm der Kommunistischen Partei des Prager Frühlings vorgesehen war(17] &#8211; des Schutzes durch die Grundrechte: nicht bloß aus frommidealistischen Gründen, sondern um bürokratischen Verkrustungen, mögen sie auch mehrheitlich legitimiert sein, entgegenwirken zu können. Nur so bleibt ein sozialistisches Gemeinwesen lernfähig.</p>
<p>[1] J. Habermas, Naturrecht und Revolution, in: Theorie und Praxis, Neuwied 1963, S. 69.</p>
<p>[2] G. Jellinek, Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (1904), in: R. Schnur (Hg.), Zur Geschichte der Erklärung der Menschenrechte, Darmstadt 1964, S. 5 ff.</p>
<p>[3] J. Isensee, Grundrechte und Demokratie. Die polare Legitimation im grundgesetzlichen Gemeinwesen, Der Staat, H.2/1981, S. 161 ff.</p>
<p>[4] E. J. Sieyes; Einleitung zur Verfassung. Anerkennung und erklärende Darstellung der Menschen- und Bürgerrechte (1789), in: Politische Schriften 1788-1790, von E. Schmitt und R. Reichhardt, Neuwied 1975, S. 242.</p>
<p>[5] J. J. Rousseau, Der Gesellschaftsvertrag (1762), ins Deutsche übersetzt von H. Dehnhardt, Stuttgart 1966, S. 49 (1. Buch, 8. Kapitel), S. 44 (1. Buch, 6. Kapitel).</p>
<p>[6] L. Kant, Die Metaphysik der Sitten (1797), in: Werke Bd. VIII, ed. Weischedel, Frankfurt am Main 1968, S. 432.</p>
<p>[7] E. J. Sieyes. a.a.O., S. 250.</p>
<p>[8] G. Frankenberg/U. Rüdel, Von der Volkssouveränität zum Minderheitenschutz, Frankfurt am Main 1981, S. 70 f.</p>
<p>[9] E. J. Sieyes, a.a.O., S. 247.</p>
<p>[10] K. Marx, Zur Judenfrage (1843); Marx-Engels-Werke.Bd. 1, Berlin 1974, S. 370, S. 364 ff. S. hierzu J. Seifert, Karl Marx und die Freiheitsrechte, in: 0. K. Flechtheim, (Hg.) Marx heute. Pro und contra, Hamburg 1983, S. 207 ff.</p>
<p>[11] F. L. Neumann, Die soziale Bedeutung der Grundrechte in der Weimarer Verfassung (1930), in: Wirtschaft, Staat, Demokratie, von A. Söllner, Frankfurt am Main 1978, S. 59.</p>
<p>[12] F. L. Neumann, Zum Begriff der politischen Freiheit (1953), in: Demokratischer oder autoritärer Staat, von H. Pross, Frankfurt am Main 1967, S. 100.</p>
<p>[13] M. Adler, Die marxistische Staatsauffassung (1922), Darmstadt 1964, S. 198, S. 291.</p>
<p>[14] J. J. Rousseau, a.a.O. S. 192 (4. Buch, 8. Kapitel).</p>
<p>[15] R. Luxemburg, Zur russischen Revolution (1918), in: Gesammelte Werke Bd. 4, Berlin 1974, S. 362, S. 359 Anm.3:</p>
<p>[16] Vgl. F. J,. Neumann, Die Herrschaft des Gesetzes (1936), übersetzt und mit einem Nachwort von A. Söllner, Frankfurt am Main 1980, S. 61.</p>
<p>[17] Archiv der gegenwart 1968, S. 13870.</p>
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		<title>vorgänge Nr. 67 (Heft 1/1984) Sozialabbau nach der &#8222;Wende&#8220;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 21 Jan 1984 14:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Ausgaben]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Perels, Joachim (1984), Sind Grundrechte und Demokratie unvereinbar? Zur Kritik einer konservativen Grundthese, Vorg&#228;nge, 67, S. 1-7 Malunat, Bernd M. (1984), Zwingt grau raus &#8230;, aber gr&#252;n rein? Ein politisches Essay, Vorg&#228;nge, 67, S. 7-11 Reuband, Karl-Heinz (1984), Die Friedensbewegung vor und nach den &#8222;Aktionswochen&#8220; im Herbst 1983. Eine empirische Untersuchung zum Meinungswandel der Bev&#246;lkerung, [weiterlesen]</p>
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<p>Perels, Joachim (1984), Sind Grundrechte und Demokratie unvereinbar? Zur Kritik einer konservativen Grundthese, Vorg&auml;nge, 67, S. 1-7</p>
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<p>Reuband, Karl-Heinz (1984), Die Friedensbewegung vor und nach den &#8222;Aktionswochen&#8220; im Herbst 1983. Eine empirische Untersuchung zum Meinungswandel der Bev&ouml;lkerung, Vorg&auml;nge, 67, S. 12-25</p>
<p>Nonnenmacher, Peter (1984), Frau Moriwake und der blaue Himmel &uuml;ber Hiroshima. Kernkraftgegner, Atombombenopfer, Friedensbewegung: Begegnung im &#8222;anderen&#8220; Japan, Vorg&auml;nge, 67, S. 26-34</p>
<p>Seifert, J&uuml;rgen (1984), Der lange Weg, Hitler in mir zu &uuml;berwinden. Antworten an meine Tochter Anna, Vorg&auml;nge, 67, S. 34-42</p>
<p>Klees, Bernd (1984), Sozialpolitik nach der &#8222;Wende&#8220;. Die Operation &#8222;84, das George-Papier und die Thesen Albrechts. Zugleich ein Beitrag zur Abh&auml;ngigkeit der Sozialpolitik von der Wirtschafts- und R&uuml;stungspolitik, Vorg&auml;nge, 67, S. 43-66</p>
<p>Greven, Michael Th. (1984), Der &#8222;hilflose&#8220; Sozialstaat und die hilflose Sozialstaatskritik, Vorg&auml;nge, 67, S. 67-75</p>
<p>Vobruba, Georg (1984), Krise. Auf hohem Niveau, Vorg&auml;nge, 67, S. 75-82</p>
<p>Riedm&uuml;ller, Barbara (1984), Weniger Sozialpolitik, mehr Familie &#8211; dies sind die Konsequenzen der Sparma&szlig;nahmen im Sozialbereich f&uuml;r die Frauen, Vorg&auml;nge, 67, S. 83-87</p>
<p>Cassebaum, Alfred (1984), Lieber reich und gesund als arm und krank. Soziale Auswirkungen der Kostend&auml;mpfung im Gesundheitswesen, Vorg&auml;nge, 67, S. 88-93</p>
<p>Reichel, Peter (1984), Zwischen historischer Kontinuit&auml;t und sozialem Wandel. Neuere Ver&ouml;ffentlichungen zur Geschichte der Bundesrepublik, Vorg&auml;nge, 67, S. 94-101</p>
<p>N.N. (1984), Peter Schult in aussichtloser Lage, Vorg&auml;nge, 67, S. 102</p>
<p>Komitee f&uuml;r Grundrechte und Demokratie (1984), Ein Wei&szlig;buch in Sachen Peter-J&uuml;rgen Boock. Die Nagelprobe des bundesdeutschen Rechtsstaates, Vorg&auml;nge, 67, S. 103-105</p>
<p>Sivard, Ruth Leger (1984), UNO-Bericht. Welt-Milit&auml;r- und Sozialausgaben 1982, Vorg&auml;nge, 67, S. 106-112</p>
<p>N.N. (1984), Schwangerschaftsabbruch &#8211; Gesetz und Praxis. Eine international vergleichende Analyse der Abortsituation im Verh&auml;ltnis zur jeweiligen Gesetzgebung in zehn westlichen L&auml;ndern, Vorg&auml;nge, 67, S. 112-118</p>
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		<title>Der »hilflose« Sozialstaat und die hilflose Sozialstaatskritik</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 1984 11:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Existenzsicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus vorgänge Nr. 67 (Heft 1/1984), S. 67-75 Nicht erst seit der politischen Wende wird im Sozialstaat der Bundesrepublik abgebaut. Vor den »Operationen &#8217;84 und &#8217;83« der Konservativen stand bereits die Operation &#8217;82, standen viele einzelne Maßnahmen und schließlich weit zurückliegend das »Haushaltsstrukturgesetz 1975« der sozialliberalen Koalition. Seit in der ersten Hälfte der siebziger Jahre [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/67-vorgaenge/publikation/der-hilflose-sozialstaat-und-die-hilflose-sozialstaatskritik/">Der »hilflose« Sozialstaat und die hilflose Sozialstaatskritik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus vorgänge Nr. 67 (Heft 1/1984), S. 67-75</p>
<p>Nicht erst seit der politischen Wende wird im Sozialstaat der Bundesrepublik abgebaut. Vor den »Operationen &#8217;84 und &#8217;83« der Konservativen stand bereits die Operation &#8217;82, standen viele einzelne Maßnahmen und schließlich weit zurückliegend das »Haushaltsstrukturgesetz 1975« der sozialliberalen Koalition. Seit in der ersten Hälfte der siebziger Jahre weltweit und damit für die exportabhängige Wirtschaft der Bundesrepublik in besonderem Maße die Krise der kapitalistischen Akkumulation wirksam wurde, sieht sich der Sozialstaat quantitativ und qualitativ mit Anforderungen überzogen, denen er nicht gewachsen erscheint. Woran liegt das? Eigentlich ist der Sozialstaat doch dafür da, daß er gerade in der Krise einspringt und hilft. Warum gibt es jetzt berechtigte Sorge, daß er in dieser Krise überfordert sei? Warum lassen die »verantwortlichen« Politiker den Sozialstaat in dieser Krise nicht verstärkt einspringen, sondern bauen ab?<br />Und die Sozialstaatskritiker? Ihre »kritische« Position drückt sich im wesentlichen inzwischen darin aus, daß sie den Abbau des Sozialstaates kritisieren, daß sie gerade in der Krise die Aufrechterhaltung oder gar den Ausbau seines Leistungsniveaus verlangen. Weniger aktuell erscheinen im Moment die kritischen Anmerkungen, die früher zum Funktionieren des Sozialstaates, über seinen integrierenden und die bestehenden Herrschaftsverhältnisse stabilisierenden Charakter gemacht wurden. Nun, wo es immer mehr Betroffenen an den Kragen geht, rücken ganz eindeutig die materiellen Zuwendungen des Sozialstaates wieder in den Vordergrund.</p>
<p>Was ist passiert, daß die früheren Sozialpolitiker momentan an der Demontage des Sozialstaates arbeiten, während die früheren Kritiker des Sozialstaates (und der Sozialstaatsillusion) zu seinem Verteidiger geworden sind? Ich denke, man muß sich zunächst eine klare Vorstellung von der Krise und von der Fähigkeit des Sozialstaates, Krisenfolgen zu bewältigen, verschaffen.<br />Gerade in der Diskussion um Sozialpolitik wird die Krise, die seit der ersten Hälfte der siebziger Jahre die »Grundfesten der Bundesrepublik erschüttert« (Bernd Klees in diesem Heft) unangemessen begriffen, wenn man nur auf ihre sozialen Folgen achtet. Krisen in kapitalistischen Gesellschaften haben ja immer zwei Seiten: was sich für Betroffene als Arbeitslosigkeit, Verschärfung ihrer Arbeitsbedingungen und erhöhte Ausbeutung erweist, das bedeutet für die Kapitalseite die Reorganisation mit dem Ziel der Wiederherstellung besserer Verwertungsbedingungen des Kapitals. In diesem Sinne ist die geläufige Unterscheidung zwischen konjunkturellen und strukturellen Krisen eigentlich theoretisch unsinnig. Was passiert, ist ökonomisch gesehen immer dasselbe. Immerhin macht die Unterscheidung einen Sinn, wenn es um die Frage geht, wo die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Sozialstaates liegen. Das Ausmaß der Krise, wie sie in den siebziger Jahren eingesetzt hat, begriffen als ein in viele Branchen von Produktion und Dienstleistungen eingreifender Prozeß der Reorganisation der Kapitalverwertungsbedingungen, hat im wesentlichen zwei Ergebnisse: er verringert dauerhaft die Nachfrage nach Arbeitskraft und erhöht dauerhaft die Ausbeutung der auch weiterhin eingesetzten Arbeitskraft durch das, was gemeinhin Rationalisierung, das heißt den Einsatz von verbesserten technologischen Produktionsbedingungen und die Intensität der Arbeit erhöhenden Organisationsstrukturen, genannt wird. Während also von der Kapitalseite her die Unterscheidung von konjunktureller und struktureller Krise wenig Sinn macht, ist von der sozialpolitischen Seite her die Unterscheidung gleichwohl sinnvoll. In einer konjunkturellen Krise sinkt kurzfristig die Nachfrage nach Arbeitskraft, um im Zuge der Umorganisation und Intensivierung der Akkumulationsbedingungen des Kapitals hernach mindestens auf dem alten Niveau wieder einzusetzen. Die jetzige strukturelle Krise erweist sich als ein Innovationsprozeß der Kapitalverwertungsbedingungen, der dauerhaft und mit zunehmender Geschwindigkeit die Nachfrage nach Arbeitskraft senkt.</p>
<p>Die Funktion der Sozialleistungen, insbesondere in dem zentralen Fall von Arbeitslosigkeit, besteht in der zeitweisen Ersetzung des Arbeitslohnes durch staatliche Zuwendungen. Das Ziel ist die Reintegration in den Arbeitsprozeß, weswegen Maßnahmen, die geeignet sein können, diese Reintegration zu fördern, wie etwa Fortbildung oder ähnliches, systemlogisch sind. Der Kern der Sozialleistungen ist an das Lohnarbeitsverhältnis gebunden; viele andere Sozialleistungen sind lediglich davon abgeleitet oder über Verwandtschaftsverhältnisse vermittelt. In dem Augenblick, wo die Chance zur Reintegration in Lohnarbeitsverhältnisse sich verringert oder aber ganz verloren geht, findet sich im Leistungsniveau eine deutliche Schwelle nach unten, wie sie etwa zwischen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe besteht. Dieses System der kurzfristigen »Rückkehrhilfen« in geordnete Lebens- und Arbeitsverhältnisse wird disfunktional, wo bei dem Einzelnen die Rückkehr nicht mehr möglich (Invalidität), wo insgesamt, durch strukturelle Entwicklungen bedingt, auf dem Arbeitsmarkt die Nachfrage nach Arbeitskraft sinkt.<br />Dieser Zusammenhang ist in der Sozialstaatskritik (auch von mir selbst) zumeist bisher nur von der Finanzierungsseite her diskutiert worden (1). Die sogenannte »Finanzklemme« des Sozialstaates wies zurecht darauf hin, daß bei länger andauernden Krisen der kapitalistischen Akkumulation die haushaltsrelevante Nachfrage nach Sozialleistungen in dem Maße steigt, wie für den Steuerstaat auf der Einnahmeseite die Bilanz sich verschlechtert. Die Krise des Sozialstaates wurde in diesem Sinne im wesentlichen als ein Finanzierungsproblem begriffen. Berechtigterweise konnte dann gesagt werden, daß diese sogenannte Finanzkrise des Sozialstaates insofern ein Scheinproblem darstellt, insofern die Verteilungsrelationen zwischen den Einzelhaushalten als starr begriffen werden und zum Beispiel eine Infragestellung und Umverteilung aus dem Militärhaushalt oder aus anderen Bereichen nicht in Frage käme. Dieser Gesichtspunkt, wie er zum Beispiel auch in dem schon erwähnten Artikel von Bernd Klees zur tragenden Argumentationsfigur für die Kritik wird, bleibt nach wie vor berechtigt. Er berücksichtigt aber nicht das Problem, daß auch eine ausreichende sozialstaatliche Versorgung der aus dem Arbeitsmarkt Ausgegliederten mittelfristig nicht das eigentliche Krisenproblem in den Griff bekommt. Dieses Problem überschreitet die Grenzen der traditionellen Sozialpolitik, weswegen auch seine Lösungen nicht nur sozialpolitischer Natur sein könnten.</p>
<p>Die Grundlage der bisherigen Sozialpolitik, nämlich, daß der systembedingte Normalfall der Reproduktion in einer kapitalistischen Gesellschaft in einem Vollarbeitsverhältnis besteht, verliert zunehmend seine Evidenz. Selbst wenn man berücksichtigt, daß auch zu Zeiten der Vollbeschäftigung und Hochkonjunktur selbstverständlich eine große Zahl von Gesellschaftsmitgliedern (nicht nur Frauen und Kinder) ihre materielle Reproduktion nicht einer unmittelbaren Eingliederung in Arbeitsverhältnisse verdanken, so war bei der Zugrundelegung von »Haushaltseinkommen« (im Gegensatz zu Individualeinkommen) es doch berechtigt, von diesem Normalfall auszugehen.<br />Ich denke, daß die derzeitigen Entwicklungen der kapitalistischen Gesellschaften diesen »Normalfall« abschaffen. Und zwar von zwei Seiten her. Bereits Anfang der achtziger Jahre bestanden mehr als ein Viertel der »verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte« nicht mehr aus unmittelbaren Arbeitseinkommen, sondern aus sogenannten Transfereinkommen, das heißt, über das Sozialleistungssystem im weiteren Sinne politisch vermittelten Einkommen (2.) Die bisherige Sozialstaatskritik hat im wesentlichen diese »sekundären Einkommen« unter Gesichtspunkten der Verteilungsgerechtigkeit analysiert und kritisiert; kritisiert deshalb, weil empirisch nachweisbar diese politisch vermittelten Transfereinkommen keineswegs zu einer Umverteilung von »oben nach unten«, sondern zu einem System der selektiven Begünstigung von Gruppen und sozialen Schichten geführt haben, die keineswegs zu den Ärmsten gehören.<br />Mir erscheint aber im Augenblick bedeutsamer, daß sich mit dem Ausmaß der politisch vermittelten Transfereinkommen an den verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte in dieser Größenordnung entwicklungsmäßig eine Entkopplung von dem die kapitalistische Vergesellschaftung logisch und historisch begründenden Lohnarbeitsverhältnis und der unmittelbaren Beziehung zwischen Kapital und Arbeit andeutet. Eben das passiert aufgrund der Intensivierung des kapitalistischen Verwertungsprozesses (für Ökonomen: durch die Erhöhung der organischen Zusammensetzung des Kapitals), indem immer weniger erwachsene Mitglieder dieser Gesellschaft in den Produktionsprozeß im engeren wie in ein Beschäftigungsverhältnis überhaupt im weiteren Sinne integriert werden. Die Zahl der Beschäftigten nimmt absolut und relativ seit 1970 in der Bundesrepublik kontinuierlich ab (3). Ganztägig und regelmäßig in einem vollen Arbeitsverhältnis zu stehen, wird zunehmend vom Normalfall zum Sonderfall. Die oben angesprochene Krise wird die Entwicklung gerade nicht umkehren, sondern »Krise« ist in diesem Falle die Bezeichnung für einen Prozeß der Umstrukturierung der Verwertungsbedingungen des Kapitals (4), der diese Entwicklungen entfaltet und verstärkt. Das heißt nun in der Konsequenz, daß die ursprüngliche Funktion von Sozialpolitik und Sozialleistungen, nämlich die Reintegration in Arbeitsverhältnisse dazu tendiert, disfunktional zu werden. Über die Probleme der Finanzierbarkeit hinaus steht also der Versuch, wieder mehr Arbeitskraft in den Verwertungsprozeß des Kapitals zu integrieren im Widerspruch zu dessen Tendenz, seine Verwertungsbedingungen zu verbessern. Hier, und nicht bei der auf der rechten wie auf der linken gleichermaßen behaupteten These, der Sozialstaat werde zu einem Problem für sich selbst (5), liegt meines Erachtens das eigentliche Problem.</p>
<p>Welche politischen Prozesse kommen durch diese Entwicklungen in Gang? Im Zuge der Diskussion über das »Modell Deutschland« (6) und inzwischen in den Grundsätzen einer »ökologischen Sozialpolitik« der Grünen (7) ebenso wie im Bewußtsein der Soziologen (8) verankert, führt diese Entwicklung zu einer »Spaltung der Gesellschaft«. Diese »Spaltung der Gesellschaft« unterscheidet jene, die aufgrund eines vollen und sicheren Arbeitsplatzes über eine dauerhafte Reproduktionsbasis in dieser reichen Gesellschaft verfügen, und die wachsende Zahl der anderen, die an die »Ränder« der Gesellschaft verdrängt werden, wo sie weder dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis, noch angemessene Sozialleistungen und in der Folge also auch keinen akzeptablen Lebensstandard realisieren können.<br />Auch hier gibt es Ähnlichkeiten zwischen linken Analysen und rechten Ideologien, wie zum Beispiel der über die »Neue soziale Frage«. Unübersichtlich ist auch die politische Konfliktlage: während sich Heiner Geißler und ein bestimmter Teil der Unionspartei Mitte der siebziger Jahre demagogisch zum Anwalt der Betroffenen der »Neuen sozialen Frage« zu machen suchten, dabei aber spätestens 1978 vom wirtschaftsnahen Flügel der Union zurückgepfiffen wurden, sind es heute vor allem die Grünen und die neuen sozialen Bewegungen, die auf der Basis solcher Spaltungsthesen Überlegungen über die politische Mobilisierbarkeit anstellen. Zum Kern der Gesellschaft rechnen demgegenüber vor allem auch die Gewerkschaften, die zwar im Moment mit ihrer Kampagne für eine »Umverteilung der Arbeit« durch die generelle Einführung der 35-Stunden-Woche einen hilflosen Versuch machen, der oben angesprochenen Entwicklungslogik entgegenzuwirken, die aber im übrigen verstärkt um eine Sicherung des materiellen Reproduktionsniveaus für die Arbeitsplatzbesitzer und gegen eine Umverteilung zugunsten der nicht mehr in den Arbeitsmarkt Integrierten tendieren. Dieser Punkt läßt sich zum Beispiel eindeutig mit dem Widerstand der Gewerkschaften gegen die Flexibilisierung bestimmter selektiv wirkender Beschäftigungsbedingungen und der restriktiven Verknüpfung von Kompetenz- und Statusverhältnissen belegen. Allerdings sei den Gewerkschaften zugestanden, daß sie sich interessenpolitisch und argumentativ in einem Dilemma befinden. Der Kampf um das einmal erreichte Niveau für die von ihnen vertretenen Mitglieder ist moralisch und politisch allemal gerechtfertigt.<br />Die Frage ist nur, wer vertritt die Interessen der Nichtbeschäftigten. Daß es zu diesem Gegensatz aber überhaupt kommen kann, liegt nicht, wie die »Neue soziale Frage« und Heiner Geißler demagogisch zu suggerieren versuchte, an der Übermacht der organisierten Interessen in den Gewerkschaften, sondern das liegt an den oben angesprochenen strukturellen Voraussetzungen einer kapitalistischen Vergesellschaftung, in der zwar einerseits nach wie vor materieller Status und individuelle Lebensperspektive an ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis gebunden werden, in der aber zunehmend aufgrund der ökonomischen Entwicklungsbedingungen solche sicheren Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr für alle Gesellschaftsmitglieder bereitgehalten werden können. Die unbedingte Fixierung der Gewerkschaften auf die Sicherung der Arbeitsverhältnisse und das Fehlen einer politischen Strategie, die sich auch auf die Analyse und Veränderung der angesprochenen Verhältnisse beziehen, machen die Gewerkschaften auch hilflos gegenüber den im Moment wirksamen Prozessen der kapitalistischen Krisenregulierung und ihrer politischen Begleitmusik durch die neoliberale und konservative Regierungsstrategie. Diese besteht im Aufbauen der erpresserischen Alternative, entweder die Arbeitslosigkeit oder aber eine Einkommensminderung und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. Einmal den Zwang der kapitalistischen Verwertungslogik (unbegriffen) unterstellt und internalisiert, ist es leicht voraussehbar, daß die Gewerkschaften, um immer noch mehr Arbeitslosigkeit auch der von ihnen Organisierten zu verhindern, den bitteren Canossagang von Einkommensminderung (im Durchschnitt haben wir Realeinkommensabsenkungen seit 1980) und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen werden mitmachen müssen.</p>
<p>Ich glaube, Georg Vobruba hat als erster darauf hingewiesen (9), daß mit den oben beschriebenen Abkopplungen von immer mehr Gesellschaftsmitgliedern von dem systemkonstitutiven Lohnarbeitsverhältnis und der Zunahme politisch beeinflußbarer Einkommensbestandteile bzw. Einkommen für immer mehr Leute möglicherweise auch Chancen für eine grundsätzliche Reflexion der politischen Möglichkeiten einer solchen Krise gegeben sein könnten. Der Kürze halber »politisch« genannte Einkommen unterliegen ja sowohl in ihrem Zustandekommen als auch hinsichtlich des Bewußtseins der Betroffenen möglicherweise ganz anderen Gesetzmäßigkeiten, als das für die von Marx in klassischer Weise beschriebenen Lohneinkommen und das dabei entstehende falsche Bewußtsein von der »Gerechtigkeit« des bezahlten Preises für die Ware Arbeitskraft der Fall ist (10).</p>
<p>Der Empfänger von Transfereinkommen oder anderen Sozialleistungen macht die Erfahrung, daß es schon in der kapitalistischen Gesellschaft Reproduktionsmöglichkeiten gibt, die jenseits der kapitalistischen Leistungslogik liegen. In den wenigsten Fällen werden diese Erfahrungen wohl die aus vielen empirischen Untersuchungen bekannten negativen Folgen der Erfahrung von Arbeitslosigkeit, die in psychischer Verelendung im schlimmsten Fall enden können, übersteigen. Gleichwohl gibt es Ansätze für eine »neue Marginalität« (11), das heißt für einen kreativen Umgang mit dieser Situation. In England spricht man von »unsefull unemployment«. Was Konservativen, darunter vielen Sozialdemokraten, als Trittbrettfahren und Ausnutzen der Solidargemeinschaft des Sozialstaates erscheint, das dient heute in vielen alternativen Projekten einer sinnvollen Förderung alternativer Lebens- und Arbeitsverhältnisse (12).<br />Politisch relevant wird es aber erst, wenn man den Blick von den marginalen Minderheiten auf die gesamtgesellschaftlichen Prozesse und die großen Mehrheiten richtet. Hier gilt es zunächst mehr Fragen zu stellen als Antworten vorschnell zu finden. Die aktuell laufende Diskussion über eine »Umverteilung der Arbeit« bleibt meines Erachtens politisch folgenlos, weil innerhalb der Logik des Sozialstaates wie der kapitalistischen Gleichung Arbeit = Lohn stecken, solange es nicht zu einer politisch relevanten Diskussion über die Entkopplung von Beschäftigung und materiellen Reproduktion kommt.</p>
<p>Einhundertfünfzig Jahre Expansion des industriellen Kapitalismus haben diese Frage mit wenigen Ausnahmen überflüssig gemacht. Für diese Ausnahmen war der Sozialstaat vorhanden und funktional. Für die große Masse aber galt, daß die Erarbeitung gesellschaftlichen Reichtums über das individuelle Beschäftigungsverhältnis gleichzeitig für eine individuelle materielle Reproduktion der Gesellschaftsmitglieder gesorgt hat. Zu diskutieren waren angesichts dieses »Normalzustandes« nur Verteilungsfragen, die sich aus den Eigentumsverhältnissen und der damit konstituierten systembedingten Aneignung des Mehrwertes ergaben.<br />Nun aber entwickelt sich die kapitalistische Gesellschaft in eine Richtung, in der für die Produktion eines wohl weiterhin wachsenden gesellschaftlichen Reichtums immer weniger Menschen in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis benötigt werden. Der Sozialstaat, der für die Organisation von Transfereinkommen zugunsten einer Minderheit in dem bisherigen Normalzustand notwendig und funktional war, erscheint grundsätzlich überfordert, mit dieser Entwicklung fertig zu werden. Die Aufrechterhaltung einer kapitalistischen Verwertungslogik »Arbeitsleistung = angemessenes materielles Reproduktionsniveau« einerseits, eine ständig zunehmende Zahl von Gesellschaftsmitgliedern, die aus dieser Logik ausgekoppelt ein vom Staat zugeteiltes und politisch verantwortetes Transfereinkommen besäßen anderseits, konstituierte einen politischen Widerspruch, der kaum zu integrieren wäre. <br />Man muß sich hüten, vorschnell in neue Klassenkampftheorien oder Analogien der alten Konstellation hineinzugeraten. Solange es die systemkonstitutiven Produktionsverhältnisse gibt, so lange werden auch die materiellen Werte dieses Systems durch das Privateigentum an Produktionsmitteln primär verteilt werden und so lange werden alle Systeme der Sekundärverteilung sich dieser Primärlogik fügen müssen. Denn die Transfereinkommen, über die politisch entschieden wird, bleiben ja abhängige Variable des nachwievor im »privaten Bereich der Gesellschaft« ablaufenden Vergesellschaftungsprozesses. Gleichwohl müßte der oben angesprochene Widerspruch politisiert werden, um aus der fatalen Integrationslogik herausgekommen, die einen stets zur Anerkennung der ökonomischen Gesetzmäßigkeiten zwingt. Solange die Reproduktion in der Gesellschaft von den privaten Verwertungsbedingungen des Kapitals abhängig ist, so lange wird es in der Krise auch zu jener fatalen Internalisierung kapitalistischer Rationalitäts- und Effektivitätsgesichtspunkte kommen, nach der Arbeitnehmer bereit sind, zugunsten einer vermeintlichen oder wirklichen Verbesserung ihrer zukünftigen Situation kurzfristig auf Einkommen oder angemessene Arbeitsbedingungen zu verzichten, um die Verwertungsbedingungen des Kapitals, von dem sie ja abhängig bleiben, zu verbessern.</p>
<p>Die Politisierung der oben angesprochenen Frage erscheint mir zum Beispiel über die verstärkte Diskussion eines »Mindesteinkommens« oder »Bürgergehalts« möglich, das völlig unabhängig von einem Arbeitsverhältnis, also losgelöst aus der Logik des bisherigen Versicherungssystems, jedem Gesellschaftsmitglied zustünde. Eine solche Forderung ist derzeit in den »Thesen für eine ökologische Sozialpolitik« der Grünen enthalten; sie spielt aber auch zum Beispiel in der skandinavischen Sozialpolitikdiskussion eine gravierende Rolle und war zeitweilig in der Sozialgesetzgebung Dänemarks verankert, bis die Konservativen Ende der siebziger Jahre auch dort mit einem Sozialabbau begannen. Ein »Bürgergehalt«, das unabhängig von einer Ermittlung von Lebenslagen und unabhängig von einem Versicherungsbeitrag als Rechtsanspruch besteht, bricht mit der herrschenden Systemlogik. Richtig wird in den genannten »Thesen« darauf hingewiesen, daß eine solche Orientierung von dem bisher im Sozialleistungssystem dominanten Kausalprinzip, nach dem die gewährte Hilfe abhängig von den Ursachen der Notsituation ist, wegführt und sich generell an einem gesellschaftlich definierten Bedarf für ein angemessenes Leben in der Gesellschaft orientiert. Damit wird auch die in der bisherigen Sozialpolitik konstitutive Individualisierung gesellschaftlicher Probleme überwunden. Die Sicherung eines angemessenen Lebensniveaus in einer prinzipiell reichen Gesellschaft erscheint nicht länger als individuelle Verantwortung, das Mißlingen nicht als persönliche Schuld oder persönliches Versagen.</p>
<p>Die »Kommission für Wirtschafts- und Finanzpolitik beim SPD-Vorstand« hat im Dezember 1983 unter dem Titel »Arbeit für Alle &#151; die Zukunft gestalten« (abgedruckt in der »Frankfurter Rundschau« v. 31. 12. 83 und 2. 1. 1984) nunmehr als Oppositionspartei ihre Perspektive für die Überwindung der Krise vorgelegt. Um es vielleicht in der Verkürzung etwas ungerecht zusammenzufassen: die SPD hat in der Opposition wenig dazugelernt. Die »Massenarbeitslosigkeit« als Hauptproblem wird vor allem als finanzielle Belastung des Sozialstaates (»zur Zeit mit mehr als 50 Milliarden DM&#8230;«) begriffen. Ihr soll durch eine »Modernisierung unserer Wirtschaft« sowie durch eine »Erhöhung und Verstetigung öffentlicher Investitionen« beigekommen werden; erstere soll »sozialverträglich« gestaltet werden.<br />Wie eine »Modernisierung der Wirtschaft«, das heißt ihre Befähigung zur Konkurrenz auf dem Weltmarkt erreicht werden soll, die sich für die Arbeitnehmer »sozialverträglich« gestaltet und die gleichzeitig die Nachfrage nach Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt erhöht, das wird wohl ein Geheimnis der SPD bleiben. Auch die Rede von der Verstetigung öffentlicher Investitionen, also das Festhalten an antizyklischer keynesianischer Investitionspolitik der öffentlichen Hand übersieht, daß die derzeitige Krise nicht in einen konjunkturellen Zyklus, den es nur zu »überbrücken« oder zu »untertunneln« gelte, eingebettet ist. Bei der Frage der Arbeitszeitregelung hat sich der SPD-Vorstand gerade auf einen »klugen« Kurs festgelegt: er nimmt für keinen der im Konflikt und in der Diskussion befindlichen Vorschläge Stellung, sondern fordert nur ganz generell die »Verkürzung der Arbeitszeit« und die Einbeziehung »aller Formen« in die Überlegungen. Unabhängig davon, ob man die Festlegung der Gewerkschaften auf die 35-Stunden-Woche für der Weisheit letzten Schluß hält, ist die »Offenheit« der SPD hier politisch ein bemerkenswertes Ereignis. Sie kündigt meines Erachtens an, daß es in der laufenden Tarifrunde für die Gewerkschaftsbewegung nur eine Niederlage mit ihrer generellen Forderung geben kann und daß die SPD zu klug ist, sich nach allem auch noch diese Niederlage einhandeln zu wollen.</p>
<p>Die voranstehenden Bemerkungen sind sicher in manchem widersprüchlich und haben insgesamt keine eindeutige Perspektive. Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, daß sie ungeeignet sind, in der konkreten Situation von Arbeitskämpfen und Widerstand gegen den Abbau von Sozialleistungen zur Denunziation der Kämpfenden und ihrer Forderungen verwandt zu werden. Gleichwohl denke ich, daß dieser aktuelle Kampf sich auf Dauer nicht unreflektiert auf die Basis des Sozialstaates wird stellen können. Die Basis des Sozialstaates ist konzeptionell an die bestehenden gesellschaftlichen Herrschafts- und Produktionsverhältnisse gebunden. Zu denen verhält sich der Sozialstaat korrektiv und kompensatorisch. Forderungen, die neben dem Einklagen einer sofortigen Hilfe und Gewährleistung für die Betroffenen der Krise auch grundsätzlich für den Ausbau und die Erhaltung des Sozialstaates plädieren, bekommen damit eine politisch prekäre Ambivalenz. Ich denke, daß die Interessen all derer, die von der gegenwärtigen Krise der kapitalistischen Akkumulation schon betroffen sind oder die es in Zukunft sein können, am besten dadurch verfolgt werden können, daß über einen gesellschaftlichen Zustand diskutiert und politisch gestritten wird, in dem ein Sozialstaat zur nachträglichen Korrektur und Kompensation der durch die primäre Vergesellschaftung aufgetretenen sozialen Probleme überflüssig wird.</p>
<p><b>Verweise</b></p>
<p>1 Ausführlich über Funktionen und politische Probleme des Sozialstaates habe ich früher geschrieben: Soziale Probleme und politische Antworten &#151; Sozialpolitische Konzeptionen und Konflikte der siebziger Jahre, in: Greven/Prätorius/Schiller, Sozialstaat und Sozialpolitik. Krise und Perspektiven, Neuwied 1980, S. 91-196; speziell zu den repressiven Aspekten, die Sozialstaatlichkeit und Sozialpolitik auch(!) hat: Reform und Repression. Über den Zusammenhang von Sozialpolitik und »Innere Sicherheit«, in T. Ellwein (Hg.), Politikfeldanalysen 1979, Opladen 1980, S. 331-347; schließlich zum Verhältnis von Sozialstaat und historischer Emanzipation: Sozialstaat und Freiheitsrecht &#151; Historische Genese und aktuelle Krise unter dem Gesichtspunkt der Freiheit betrachtet, in: Freiheit &#038; Gleichheit, 3, 1981, S. 61-76.<br />2 Siehe zu den Problemen sog. Transferbilanzen H.-H. Krupp / W. Glatzer (Hg.), Umverteilung im Sozialstaat. Empirische Einkommensanalysen für die Bundesrepublik, Frankfurt/New York 1978; Methoden und empirische Werte solcher Transferbilanzen stellen aber immer noch große Probleme dar. Zu den Begriffen ganz knapp: primäre Einkommen = die rein aus einem Beschäftigungsverhältnis oder selbständiger Arbeit stammenden Einkünfte; Transfereinkommen = solche Einkommensbestandteile oder ganze Einkommen (z.B. Sozialhilfe), die aus öffentlichen Haushalten stammen.<br />3 In den siebziger Jahren sind netto pro Jahr etwa 100.000, d.h. insgesamt etwa eine Million Vollarbeitsplätze verloren gegangen; gegen Ende der siebziger und zu Anfang der achtziger Jahre beschleunigt sich diese Entwicklung.<br />4 Eine gute theoretische Einführung in die »Reinigungsfunktion« von Krisen im Kapitalismus, durch die die Kapitalverwertungsbedingungen verbessert, nicht wie der Wortsinn suggeriert, »verschlechtert« werden bei V: M. Bader u.a., Krise und Kapitalismus bei Marx, Frankfurt 1975, bes. S. 313 ff; zu den aktuellen Problemen der öffentlichen Verschuldung auf dem Weltmarkt und zu Aspekten des historischen Vergleichs mit dem Ende der zwanziger Jahre: E. Altvater, Der Teufelskreis der Auslandsverschuldung &#151; Der Weltmarkt und die Kreditkrise, in: Prokla 52, 1983, S. 3-40.<br />5 Von konservativer Seite soll damit zumeist die sog. »Anspruchsinflation« oder »Überversorgung« bekämpft werden, wie es in der Strategie der sog. »Neuen Sozialen Frage« der CDU zum Ausdruck kommt; dazu: H. Geißler, Die Neue Soziale Frage. Analysen und Dokumente, Freiburg 1976; politisch wird das flankiert von einer Begründung, der Staat müsse sich wieder auf seine eigentlichen Funktionen, die Ausübung staatlicher Gewalt besinnen, bei N. Luhmann, Politische Theorie im Wohlfahrtsstaat, München 1981; meine Kritik der Neuen Sozialen Frage: Sozialwissenschaftliche Konsistenz und politischer Kontext der »Neuen Sozialen Frage« &#151; keine neue Strategie der Konservativen, in: H.J. Becher (Hg.). Die Neue Soziale Frage, Opladen 1982, S. 58-99; meine Kritik an Luhmann: Vom Wohlfahrtsstaat zum autoritären Staat der »reinen« Politik? in: Politische Vierteljahresschrift 2/1982, S. 143-152. Eine entsprechende Argumentation von links, mit ganz anderer politischer Zielsetzung also, findet sich bei G. Vobruba, Politik mit dem Wohlfahrtsstaat, Frankfurt 1983 (»Der Sozialstaat als Problem für sich selbst«), S. 83 ff und etwa auch beim Arbeitskreis kritische Sozialarbeit, Alternative Sozialpolitik als antihegemoniale Strategie, in: Widersprüche, 8, 1983, S. 57-71 (einem Strategiepapier aus dem Umkreis der Hamburger Alternativen Liste).<br />6 J. Hirsch, Der Sicherheitsstaat. Das »Modell Deutschland«, seine Krise und die neuen sozialen Bewegungen, Frankfurt 1980; J. Esser, Gewerkschaften in der Krise, Frankfurt 1982.<br />7 Die Zukunft des Sozialstaates, hrsg. von den Grünen Baden-Württemberg, 1983; M. Opielka / M. Schmollinger / A. Fohrann, Umbau statt Abbau des Sozialstaates. Thesen für eine ökologische Sozialpolitik, in: Widersprüche, 8, 1983, 5. 7-18 und N. Diemer mit einer solidarisch-konstruktiven Kritik daran ebd. S. 19-46.<br />8 Krise der Arbeitsgesellschaft? Verhandlungen des 21. Deutschen Soziologentages, hrsg. von J. Matthes, Frankfurt 1982. <br />9 Siehe Anmerkung 5.<br />10 K. Marx, Das Kapital, Bd. 1, Berlin (Ost) 1970, Erstes Kap. Abschnitt 4 (»Der Fetischcharakter der Ware und sein Geheimnis«).<br />11 Mein Beitrag, Parteiensystem, Wertwandel und neue Marginalität, in: J. Matthes (Hg.), Sozialer Wandel in Westeuropa, Frankfurt 1979, S. 574-590.<br />12 E. Körner, Möglichkeiten der Förderung von Selbsthilfegruppen durch die öffentliche Hand &#151; Thesen und Vorschläge; und: Peter Grottian, Steuergelder für Alternativprojekte? Vor einem mutmaßlichen grundsätzlichen gesellschaftlichen Konflikt, beide in: (P. Grottian / W. Nelles (Hg.), Großstadt und neue soziale Bewegungen, Basel 1983.</p>
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		<title>Weniger Sozialpolitik, mehr Familie</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/67-vorgaenge/publikation/weniger-sozialpolitik-mehr-familie-dies-sind-die-konsequenzen-der-sparmassnahmen-im-sozialbereich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Jan 1984 09:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frauen]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>dies sind die Konsequenzen der Sparmaßnahmen im Sozialbereich für die Frauen aus vorgänge Nr. 67 (Heft 1/1984), S. 83-87 »Die Arbeit der Mutter ist Dienst an der Gesellschaft« &#8230; »Mutterarbeit ist mehr als Erwerbsarbeit« &#8230; »Mutterarbeit führt zur Selbstverwirklichung der Frau« (die sanfte Macht der Familie 1981, 34/35). Diese Zitate kündigen bereits den Geist der sozialpolitischen Wende [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>dies sind die Konsequenzen der Sparmaßnahmen im Sozialbereich für die Frauen</p>
<p>aus vorgänge Nr. 67 (Heft 1/1984), S. 83-87</p>
<p><i>»Die Arbeit der Mutter ist Dienst an der Gesellschaft« &#8230; »Mutterarbeit ist mehr als Erwerbsarbeit« &#8230; »Mutterarbeit führt zur Selbstverwirklichung der Frau« </i>(die sanfte Macht der Familie 1981, 34/35).</p>
<p>Diese Zitate kündigen bereits den Geist der sozialpolitischen Wende an, der jetzt durch die Sparmaßnahmen politisch umgesetzt wird. Die ideelle Arbeit der Frauen als Mütter wird nicht nur gegenüber der Erwerbsarbeit der Frauen betont, sondern ihre Wertigkeit liegt auch jenseits der quantifizierbaren und in juristischen Kategorien ausdrückbaren sozialen Sicherheit.<br />Alle sozialen Leistungen, die &#150; folgt man der jüngsten Diskussion &#150;  den Frauen zur Unterstützung ihrer Rolle offeriert werden, z.B. das »Erziehungsgeld«, sind eben nicht als Ansprüche durch Erwerbsarbeit, Beiträge gegenüber dem Sozialstaat erworben, es sind Geschenke, Almosen oder Notgroschen und als solche fallen sie natürlich gering aus.<br />Die derzeitigen Sparmaßnahmen betreffen die Frauen daher in zweifacher Weise. Sie verringern das materielle Einkommen von Frauen, die auf soziale Leistungen angewiesen sind, im Falle von Erwerbslosigkeit, im Falle von sozialen Notlagen wie Krankheit, Behinderung und vor allem im Alter. Gleichzeitig zwingen diese Maßnahmen die Frauen direkt und indirekt zurück in die Abhängigkeit der Familie, in die Abhängigkeit vom Einkommen des Ehemannes. Diese Verschlechterung der sozialen Lage von Frauen ist bedingt durch ihre besondere Rolle auf dem Arbeitsmarkt, der »weiblichen« Tätigkeiten und deren geringeren Bezahlung. In diesem Sinne sind die Frauen ärmer als die Männer. Eine Tatsache, die vor allem als Armut im Alter bekannt ist, d.h. alte Frauen sind aufgrund ihrer niedrigen Rentenansprüche arm, wenn sie erwerbstätig waren und wenn sie als Hausfrauen und Mütter gearbeitet haben (vgl. zusammenfassend Koeppinghoff 1984).<br />Die besondere Konsequenz für Frauen liegt aber darüber hinaus in der genannten Transformation der Sozialpolitik in die Familienpolitik. Die Familie selbst wird als Ort der sozialen Sicherheit, der »Unterhaltspflicht«, der häuslichen Pflegeleistungen u.a. reaktiviert, die natürlich die Arbeit der Frauen voraussetzt, die wiederum unbezahlte Arbeit darstellt, die als Konsequenz ihrerseits mangelnde soziale Leistungen und Armut von Frauen bedeutet.<br />Diese Doppeldeutigkeit der sozialen Sicherung für die Frau, die einerseits in eigenen erworbenen Leistungsansprüchen mit der Einschränkung geschlechtsspezifischer Benachteiligung besteht, andererseits in sogenannten abgeleiteten Ansprüchen im Rahmen der »Unterhaltspflicht« des Ehemannes geregelt ist, hat bereits vor der Sparpolitik bestanden. Sie läßt sich durch das Sozial- und Familienrecht hindurch als Verschränkung der »alten« familiären Subsistenz mit dem »neuen« sozialen Sicherungssystem im Zusammenhang von Erwerbsarbeit aufspüren. Die »Doppelrolle« der Frau ist in den sozialpolitischen Systemen als Benachteiligung und Ausschluß der Frau systematisch eingegangen (vgl. zusammenfassend Riedmüller 1984). Die gegenwärtige Substitution der Sozialpolitik durch die Familienpolitik bedeutet aber insofern einen Rückfall hinter die Sozialpolitik der vergangenen Jahre, als die Versuche und Entwicklungen einer eigenen sozialen Sicherung für die Frau zurückgeschraubt werden auf familienbezogene Leistungen. Die »Unterhaltspflicht« gegenüber Frau und Kindern soll gegenüber sozialstaatlichen Leistungen wieder stark gemacht werden und damit die umgekehrte Tendenz aufgehoben werden (vgl. zusammenfassend zum Verhältnis Unterhaltspflicht und Sozialrecht Sachße/Tennstedt 1982).</p>
<p><i>a) Die erwerbstätige Frau</i></p>
<p>Betrachtet man die einzelnen Änderungen im System sozialer Sicherheit, die zuletzt mit Jahresbeginn 1984 in Kraft traten, so wird obengenannte Familienorientierung offensichtlich. Daneben gibt es Folgewirkungen für Frauen, die aus ihrer Benachteiligung am Arbeitsmarkt resultieren, die möglicherweise diesen Trend zur Familie verstärken und zuletzt gibt es Änderungen, die schlichtweg denen Geld nehmen, die ohnehin keins haben und die keine politische Macht besitzen.</p>
<p>Zu den Kürzungen im einzelnen:<br />Frauen sind von allen Kürzungen betroffen, die ihr ohnehin geringeres Erwerbseinkommen schmälern. Dazu gehört das Weihnachts- und Urlaubsgeld ebenso wie die Kürzung des Krankengeldes. Denn im ersten Fall werden Arbeitnehmer mit Bruttolöhnen zwischen 3 000 und 5 000 DM mtl. am meisten belastet, im zweiten Fall wird z.B. einem Arbeitnehmer mit 1500 DM Nettolohn das Krankengeld um 173,25 DM gekürzt.<br />Auch die erwerbstätige Mutter wird zur Kasse gebeten. Das Mutterschaftsurlaubsgeld, das berufstätige Mütter nach der Geburt eines Kindes für 4 Monate erhalten können, wird um 32% gekürzt. Statt einem Höchstbetrag von 750 DM stehen nur 510 DM zur Verfügung. Immer noch ein Anreiz für die Frau, berufstätig zu sein? Während diese Maßnahmen noch auf arbeitsmarktpolitische Erwägungen schließen lassen, d.h. die Bevorzugung der erwerbstätigen Frau in dieser Regelung ist umstritten, so stellen die Kürzungen des Kindergeldes im Rahmen des Familienlastenausgleichs auf den ersten Blick eher eine familienfeindliche Politik dar; die Bindung des Kindergeldes an Einkommensgrenzen bevorzugt selbstverständlich die Einverdienerfamilie, die auch steuerrechtlich bevorzugt wird. Zu allen diesen Kürzungen kommen andererseits Erhöhungen von Sozialversicherungsbeiträgen, von Selbstbeteiligungskosten bei Rezepten, Krankenhausaufenthalt und Kuren.<br />Diese Kürzungen betreffen die Beschäftigten und wie bereits betont Frauen in besonderem Maße, denn wenn sie erwerbstätig sind, haben sie unter dem Strich noch weniger; als Hausfrauen müssen sie die Sparpolitik durch ihre Arbeit auffangen und natürlich auch die Folgen für alle anderen Familienmitglieder, wie Wegfall des Schülerbafögs, Hilfen für Behinderte u.a.</p>
<p>Weitaus folgenreicher sind allerdings die Änderungen im Falle von Arbeitslosigkeit und dem Verlust jeglichen Einkommens. Besonders auffallend sind die Kürzungen im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und bei der Sozialhilfe. Im AFG ist die Familienabhängigkeit der Leistungen neu. Kinderlose Empfänger von Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld erhalten nicht mehr 68%, sondern nur noch 63% ihres Nettoeinkommens; kinderlose Empfänger von Arbeitslosenhilfe statt 68% nur noch 56% des Nettoentgeltes. Auch diese Maßnahme trifft die niedrigen Einkommen und damit die Frauen im besonderen Maße. Eine arbeitslose Frau mit einem ehemaligen Einkommen von 1500 DM erhielt bisher 1020 DM Arbeitslosengeld; künftig wird sie nur noch 945 DM erhalten. Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit wird sie nur noch 840 DM erhalten. Wenn man gleichzeitig die Entwicklung der Wohnungsmieten und die Kürzungen im Wohngeld in Betracht zieht, kann man sich ein realistisches Bild über die Lebenslage von Arbeitslosen machen.<br />Ebenso wird das »Unterhaltsgeld« im Falle einer Teilnahme der beruflichen Fortbildung und das »Übergangsgeld« bei Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation erheblich gekürzt. Parallel zu Kürzungen im Falle von Arbeitslosigkeit sind die Zugangsvoraussetzungen für Leistungsansprüche verändert worden. Nur wer 18 Monate Beiträge bezahlt hat, erfüllt die Voraussetzungen für Leistungen. Frauen, die zwischen Familienarbeit und Erwerbsarbeit hin und her pendeln, fallen durch die Maschen des AFG. Auch die Teilzeitarbeit der Frauen wirkt sich selbstverständlich auf die Leistungshöhe aus, wobei insgesamt zu vermuten ist, daß sich viele Frauen gar nicht arbeitslos melden werden und dadurch in den offiziellen Arbeitslosenstatistiken nicht mehr erscheinen.<br />Alle diese erwähnten Sparmaßnahmen führen in der Konsequenz dazu, daß die Frauen vom Arbeitsmarkt verdrängt werden und auf die Familie, auf Hausarbeit und Schwarz- und Schattenarbeit angewiesen sein werden.</p>
<p><i>b) Die armen Frauen</i></p>
<p>Nun könnte man diesen Verdrängungsprozeß positiv uminterpretieren, indem man die Chance für die Entwicklung von alternativen Arbeits- und Lebensformen durch das Knappwerden der Erwerbsarbeit mitbegründet. Die zahlreichen alternativen Frauenprojekte, die Selbsthilfegruppen, Frauennetzwerk u.a., könnten diese Chance bestätigen.<br />Warum sollten sich die Frauen freiwillig der entfremdeten Erwerbsarbeit ausliefern, wenn es andere humanere und sozialere Subsistenzformen gibt. Ist es nicht ein Rückfall, wenn nun die Frauen der Erwerbsarbeit nachtrauern, statt diese Entfremdung durch die Entwicklung neuer qualitativer Arbeitsformen, die nicht gegen Geld aufrechenbar sind, zu überwinden.</p>
<p>Diese Frage kann hier nicht beantwortet werden. Ich will nur auf zwei Problemfelder verweisen, die mit der möglichen Antwort zusammenhängen. Das eine Problem betrifft die Existenzsicherung, die auf Erwerbsarbeit beruht und auf die die Frauen nicht verzichten können; denn entfällt eine eigene Existenzsicherung, so gibt es bisher nur die Möglichkeit der Ehe, d.h. der Subsistenzsicherung über das sogenannte Familieneinkommen, oder über den Staat, konkret der Sozialhilfe. Das zweite Problem bezieht sich auf die Folgen des Verzichts auf Erwerbsarbeit, die sich in Armut vor allem im Alter zeigen werden. Die vielen Frauen, die heute durch Familienarbeit, durch soziales Engagement in Laien- und Selbsthilfegruppen, durch Arbeit in Alternativprojekten aus der Erwerbsarbeit verdrängt werden oder sich dieser bewußt entziehen, könnten u.U. das neue Armutspotential von morgen darstellen.<br />Die Sparmaßnahmen geben darauf eine klare Antwort: Als erstes ist die Konsequenz dieser Sparpolitik auf die sogenannten sozialen Berufe zu nennen, die vorwiegend von Frauen ausgeübt werden (Ostner, Willms 1983). Dieser ganze Sektor, in dem Frauen als Lehrerinnen, Kindergärtnerinnen, Sozialarbeiterinnen, Krankenschwestern, Ärztinnen u.a. beschäftigt sind, wird gegenwärtig rationalisiert, z.T. durch Laien- und Selbsthilfegruppen substituiert bzw. ergänzt. Es könnte daher der Fall eintreten, daß Frauen, die bisher gut bezahlt in sozialen Dienstleistungsberufen tätig sind, durch diese Rationalisierung dieselbe Arbeit gegen weniger Geld oder unbezahlt ausüben. Damit soll nicht der zunehmenden Professionalisierung sozialer Dienste mit ihren inhumanen Folgen das Wort geredet werden, aber auch nicht einer Entprofessionalisierung zu Lasten der Frauen.</p>
<p>Eine zweite Konsequenz der Sparpolitik zeigt sich in der Antwort auf die Armut von Frauen. Parallel zur steigenden Erwerbslosigkeit von Frauen wird die sozialstaatlich garantierte Subsistenz durch Sozialhilfe reduziert. Sozialhilfeempfänger sollen wieder in Billigstwohnungen abgedrängt werden. Die Anpassung der Leistungen der Sozialhilfe (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) wird statt um 3 nur um 2% erfolgen, d.h. daß der Regelsatz eines Haushaltsvorstandes, der 1982 bei DM 338 lag, erst ab 1. Juli 84 um 10 DM erhöht wird. Der Umfang der damit fixierten Armut von Frauen wird deutlich, wenn man berücksichtigt, daß beinahe 50% der Haushaltsvorstände, die 1981 Sozialhilfe empfangen haben, alleinlebende Frauen sind, dazu kommen 20,2% Frauen mit Kindern (gegenüber 0,4 Männern) (vgl. Zusatzstatistik zur Statistik der Sozialhilfe im September 1981). Während 1981 die häufigste Ursache für Sozialhilfe eine unzureichende Rente war (32%), die wiederum vor allem Frauen betraf, steigt heute die Ursache »Arbeitslosigkeit« (vor allem bei Männern, sie betraf 1981 jeden zehnten Sozialhilfeempfänger). Dabei muß allerdings berücksichtigt werden, daß Frauen, die verheiratet sind, in der Regel keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, da das Einkommen des Ehemannes angerechnet wird, oder daß sie keinen Anspruch anmelden.</p>
<p>Die Armut von alten Frauen ist seit langem bekannt. Aus obigen Überlegungen der Entwicklung der Erwerbstätigkeit von Frauen folgt, daß diese Armut im Alter künftig noch zunehmen wird. Die Sparpolitik im Rentenbereich findet darauf folgende Antwort: künftige Rentenanpassungen sollen nur der Entwicklung des Arbeitsentgeltes im jeweiligen Vorjahr folgen. Gleichzeitig werden die Rentner statt 1% nun 3% Beitrag zur Krankenversicherung zu leisten haben. Erschwert wird vor allem der Zugang zur sogenannten Erwerbsunfähigkeitsrente. Einen Anspruch haben nur noch diejenigen, die 60 Monate vorher mindestens 36 Monate beitragspflichtig beschäftigt waren. Über die Hälfte der Frauen kann in Zukunft keine Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente mehr erhalten, weil sie diese Voraussetzung nicht erfüllt. Für viele Frauen ist damit der Zugang zu einer eigenständigen Rente überhaupt versperrt, da ihre Beitragszeiten nicht ausreichen. Frauen, die 30 Versicherungsjahre haben, dann aber »zuhause« blieben, sind davon ebenso betroffen, wie Frauen, die sich unentgeltlich sozial engagiert haben. Die von der sozialliberalen Koalition geplante Rentenreform 1984, die der Frau eine angemessene Sicherung für Kindererziehung und Familienarbeit bringen sollte, bleibt nun wohl endgültig aus.<br />Eine Grundsicherung für die Frau ist nicht vorgesehen, denn alles was ihr an materieller Sicherheit abgeht, wird durch die Wiederbelebung ideeller Familienarbeitbilder kompensiert. Die Familie soll wieder zur sozialen »Notgemeinschaft« werden, auch wenn dies der Familienwirklichkeit nicht mehr entspricht.<br />Alle diese Kürzungen und Umstrukturierungen sozialer Leistungen sind vermutlich nicht in frauenfeindlicher Absicht geschehen und auch nicht nur aus Unwissenheit, vielmehr ist bei denjenigen Gruppen gespart worden, die sich nicht organisiert haben, die keine Lobby haben, den Frauen, den Behinderten, den Alten, den Jugendlichen, den Arbeitslosen.</p>
<p><i>Literatur:</i></p>
<p>Die sanfte Macht der Familie. 19. Bundestagung Sozialausschüsse der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft 9. bis 11. Okt. 1981 in Mannheim.<br />Koeppinghoff, S.: Endstation Sozialhilfe. Defizite der Einkommenssicherung von Frauen im Alter, in: Kickbusch I. / Riedmüller, B., Die armen Frauen, Ffm 1984.<br />Ostner, J., Willms A.: Strukturelle Veränderungen der Frauenarbeit in Haushalt und Beruf in: Krise der Arbeitsgesellschaft. Verhandlungen des 21. Deutschen Soziologentages in Bamberg 1982. Ffm 1983.<br />Riedmüller, B.: Frauen haben keine Rechte. Zur Stellungnahme der Frau im System sozialer Sicherung in: Kickbusch/Riedmüller op.cit.<br />Sachße, Chr., Trennstedt, E: Familienpolitik durch Gesetzgebung, in: Kaufmann, F.-K. (Hrsg.), staatliche Sozialpolitik und Familie, München 1982.</p>
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		<title>Lieber reich und gesund als arm und krank</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/67-vorgaenge/publikation/lieber-reich-und-gesund-als-arm-und-krank/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Jan 1984 09:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Soziale Auswirkungen der Kostendämpfung im Gesundheitswesen aus vorgänge Nr. 67 (Heft 1/1984), S. 88-93 Das beste Gesundheitswesen der Welt? In den letzten Jahren ist eine »Tendenzwende« in der gesundheitspolitischen Diskussion unverkennbar. Es ist noch gar nicht so lange her, daß Sozialpolitiker und Mediziner in der BRD sich damit zu brüsten pflegten, in der BRD das [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Soziale Auswirkungen der Kostendämpfung im Gesundheitswesen</p>
<p>aus vorgänge Nr. 67 (Heft 1/1984), S. 88-93</p>
<p><i>Das beste Gesundheitswesen der Welt?</i></p>
<p>In den letzten Jahren ist eine »Tendenzwende« in der gesundheitspolitischen Diskussion unverkennbar. Es ist noch gar nicht so lange her, daß Sozialpolitiker und Mediziner in der BRD sich damit zu brüsten pflegten, in der BRD das »beste Gesundheitswesen der Welt« aufgebaut zu haben. Mit dieser Bewertung war zum einen das technologisch-infrastrukturelle Niveau der Gesundheitsversorgung gemeint, zum anderen aber auch die Gerechtigkeit der Verteilung ihrer Leistungen. Beides führte dazu, daß der traditionelle wechselseitige Verursachungszusammenhang von Krankheit und materieller Armut für überwunden gehalten wurde.<br />Was die tatsächliche soziale Verteilung von Krankheitshäufigkeit und Lebenserwartung angeht, hat diese Vorstellung zwar nie der Realität entsprochen, denn auch die »modernen« Volkskrankheiten waren und sind überwiegend Probleme der unteren sozialen Schichten und die Lebenserwartung korreliert immer noch weitgehend mit der Einkommenshöhe. Aber in der Verteilung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Gesundheitswesens schienen strukturelle soziale Privilegierungen abgeschafft zu sein. Hierin wurde auch der Unterschied zum medizinisch-technologisch wesentlich weiter entwickelten Gesundheitswesen der USA gesehen, weil dort aufgrund der weitgehenden Privatisierung der Risikoverarbeitung große Teile der Bevölkerung von seiner Inanspruchnahme faktisch ausgeschlossen sind.<br />Nun sind unsere Gesundheits- und Sozialpolitiker seit einiger Zeit aus bekannten Gründen nicht mehr in der angenehmen Situation, Zuwächse des Bruttosozialprodukts bzw. des staatlichen Steueraufkommens unters Volk verteilen zu können. Daß dieses nicht primär sozialpolitisch verursachte Problem bevorzugt als »Krise des Sozialstaats« perzipiert und thematisiert wurde, ist auf eingespielte Konsensbildungen in der haushaltspolitischen Prioritätensetzung zurückzuführen, die nicht das Thema dieses Aufsatzes sind. Wie dem auch sei: vom »besten Gesundheitswesen der Welt« hörte man immer weniger und unsere Politiker machten sich daran, mit der Katastrophenrhetorik von den »Grenzen der Belastbarkeit« des Systems der sozialen Sicherung und seinem drohenden »Zusammenbruch«, von der »Anspruchsinflation« und dem massenhaften »Mißbrauch« sozialstaatlicher Leistungen einen sprachpolitischen Wertwandel in die Wege zu leiten.<br />Dieser flankierte propagandistisch eine Politik der verstärkten Polarisierung von arm und reich mit dem Mittel der sozialstaatlichen Umverteilung materiellen Wohlstand von unten nach oben, bei deren Realisierung zwischen der sozialliberalen und der christlichliberalen Regierungskoalition eher ein kontinuierlicher Übergang als ein konzeptioneller neuer Bruch festzustellen ist. Die Haushaltsbeschlüsse der Kohl-Regierung haben zum Teil lediglich vollstreckt, was ihre Vorgängerin bereits vorbereitet hatte, zum Teil haben sie diesem neue Elemente hinzugefügt; sie vermitteln aber auch einen Vorgeschmack davon, was &#8211; nimmt man die vorerst halboffiziellen Äußerungen einiger Unionspolitiker ernst &#8211; auf die Empfänger sozialstaatlicher Leistungen noch alles zukommt.</p>
<p><i>Stärkung der Eigenverantwortung durch Selbstbeteiligung?</i></p>
<p>Die unmittelbar gesundheitspolitischen Maßnahmen im Sinne der Kosten-»Selbstbeteiligung« der Leistungsempfänger muten im Gesamtkontext des Streichkonzertes auf den ersten Blick eher nebensächlich an. Sie scheinen, verglichen mit der Verschiebung der Rentenanpassung oder der Kürzung von Arbeitslosengeld und -hilfe, eher von symbolischer Bedeutung zu sein, zumal ja inzwischen bekannt ist, daß die Einnahmen der Kassen aus den Beiträgen zu den Krankenhauskosten geringer sind als die Verwaltungskosten, die ihnen bei der Einziehung derselben entstehen. Aber auch von diesen zunächst nur symbolisch erscheinenden »Selbstbeteiligungs«-Maßnahmen sind mittel- bis längerfristig sehr reale Auswirkungen für die Leistungsempfänger zu erwarten.<br />Bekanntlich werden die subjektiven Verhaltensdispositionen von Sozialleistungsempfängern nicht nur vom formaljuristischen Tatbestand der Anspruchsberechtigung geprägt, sondern in erheblichem Maße auch von soziokulturell eingespielten Vorstellungen darüber, ob die Inanspruchnahme von Leistungen moralisch gesehen legitim oder verwerflich ist. Am krassesten zeigt sich dies im Bereich der Sozialhilfe, wo es wesentlich mehr Anspruchsberechtigte als Leistungsempfänger gibt. Der Grund dafür ist darin zu sehen, daß die »Fürsorge« mit dem Makel des Almosens, auf das man eigentlich kein Recht hat, behaftet ist. Um dem Stigma des sozial Minderwertigen zu entgehen, verzichten viele in Armut lebende Menschen »freiwillig« auf die Hilfe zum Lebensunterhalt, die ihnen nach dem Sozialhilfegesetz zusteht.<br />Ähnliche Wirkungen kann man von der »Selbstbeteiligung« im Gesundheitswesen erwarten. Was heißt denn überhaupt »Selbstbeteiligung«? Hat der 50jährige Arbeitnehmer, der ins Krankenhaus muß, nachdem er 30 Jahre lang Krankenkassenbeiträge bezahlt hat, sich damit vielleicht nicht an den Kosten seines Klinikaufenthalts »selbst beteiligt«?<br />Genau dieser Eindruck soll erweckt werden: der Tenor der politischen Begründungen der verschiedenen Durchlöcherungen des Versicherungsschutzes ist, daß es nicht mehr so weiter geht, daß die Leute permanent vom Staat etwas fordern, ohne daß sie was dafür tun, sondern daß sie sich jetzt endlich selbst an den Kosten beteiligen müssen. Wir erleben seit einigen Jahren die permanente mehr oder weniger direkte Beschimpfung derjenigen, die Versicherungsansprüche einlösen, auf die sie durch z.T. jahrzehntelange Beitragszahlungen ein Recht erworben haben, als »Ausbeuter der Solidargemeinschaft«, deren Verhalten von überzogenem Anspruchsdenken geprägt ist. Die »Selbstbeteiligungs«-Maßnahmen werden dann sehr reale soziale Wirkungen haben, wenn die Konsumenten dies zu verinnerlichen anfangen; sie werden nämlich dann, wenn die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen ihnen nicht mehr als rechtmäßige Selbstverständlichkeit erscheint, analog den Sozialhilfeberechtigten zunehmend auf diese Leistungen verzichten. Genau auf solche Veränderungen individueller Verhaltensdispositionen zielt beispielsweise der Vorsitzende der Kommission Sozialpolitik im Wirtschaftsrat der CDU, Thomas Ruf, wenn er von »Selbstbeteiligungs«-Maßnahmen, die, wie er zugibt, keine unmittelbare Verbesserung der Finanzlage der Krankenkassen herbeiführen, einen längerfristig dann sehr wohl kostenwirksamen Abbau des »Anspruchsdenkens« erwartet.</p>
<p>Eine weitere Wirkung des jetzigen Maßnahmenbündels ist in der Vorbereitung zukünftiger, sehr viel einschneidenderer Beschränkungen des Versicherungsschutzes zu sehen. Die CSU-Gesundheitspolitiker haben schon Anfang 1982 auf einer Klausurtagung über die Einführung einer direkt prozentualen Beteiligung der Leistungsempfänger an den Krankenhaus- und Arzneimittelkosten beraten, und zwar schon nicht mehr unter dem Leitgedanken der »Anspruchsreduktion«, sondern bereits unter dem der unmittelbaren Senkung der Kassenausgaben. Derartiges ist natürlich politisch sehr viel einfacher durchzusetzen, wenn das Prinzip der »Selbstbeteiligung« vorher schon »im kleinen« gesellschaftsfähig gemacht worden ist. Hier liegt auch die besondere Bedeutung der Ausgrenzung sogenannter Bagatellarzneimittel aus der Leistungspflicht der Krankenkassen. Der horizontale Abbau des Versicherungsschutzes auf der Ebene der einzelnen Dienstleistung, der gewissermaßen das Prinzip von Rezeptgebühren und Krankenhauskostenbeiträgen bildet, wird damit um eine Maßnahme ergänzt, die den Weg zum vertikalen Abbau, d.h. zur Streichung kompletter Leistungskategorien eröffnet. Man darf gespannt sein, welches Arzneimittel oder welche medizinische Dienstleistung als nächstes zur »Bagatelle« erklärt wird.</p>
<p><i>»Selbstbeteiligung« und verfügbares Einkommen</i></p>
<p>Stellt man die »Selbstbeteiligung« nun in den Gesamtkontext der Verminderung des verfügbaren Einkommens aus sozialstaatlichen Transferleistungen, die durch die massiven Beschneidungen in den anderen Sektoren der Sozialpolitik entsteht, dann zeigen sich auch ihre unmittelbar spürbaren materiellen Auswirkungen für die Betroffenen. Die scheinbare Vielfalt der Maßnahmen, der Leistungskürzungen, Beitragserhöhungen und -neueinführungen usw. mag &#151; und soll ja wohl auch &#151; den Eindruck sozialer Ausgewogenheit und gerechter Umverteilung erwecken. Wenn aber beispielsweise neuerdings vom Krankengeld Rentenversicherungsbeiträge und gleichzeitig von der Rente Krankenversicherungsbeiträge erhoben werden, dann ist das nichts weiter als ein politischer Taschenspielertrick, durch den das, was aus der Sicht des verfügbaren Einkommens der Betroffenen schlicht Kürzung des Krankengeldes um gut 11% und Kürzung der Rente um zunächst 1% bedeutet, mit der Aura politischer Sachrationalität und Verteilungsgerechtigkeit umgeben wird. Läßt man sich auf die atomisierende und individualisierende Darstellungsweise, die zum sozialpolitischen Geschäft gehört, nicht ein, dann zeigt sich, daß die soziale Wirkung der ganzen kunstvollen Haushaltsoperationen in der fortschreitenden Absenkung des verfügbaren Einkommens derjenigen besteht, die auf sozialstaatliche Transferzahlungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts tatsächlich angewiesen sind; und das sind nun mal die unteren und untersten Einkommensschichten, vulgo: die Armen.<br />Hier wird die »Selbstbeteiligung« auch materiell im Alltag spürbar. Wenn ein Sozialhilfeempfänger, dessen »Hilfe zum Lebensunterhalt« am 1. 7. 83 um ganze 7 DM auf 345 DM monatlich angehoben wurde, während der ersten 14 Tage eines Klinikaufenthalts täglich 5 DM bezahlen muß, dann sind das für ihn rund 20% seines verfügbaren Einkommens. Angesichts des »Warenkorbs«, der bei der Berechnung der Sozialhilfe zugrundegelegt wird, kann man sich die Konsequenzen klarmachen. Wo soll er&#8217;s hernehmen? Von den 5 Blatt Briefpapier oder den 4 Briefmarken? Ähnliches gilt für eine Kleinrentnerin mit, sagen wir, 850 DM Rente im Monat. Durch die Verschiebung der Rentenanpassung vom 1.1. auf den 1.7.83 hat sie für das Jahr 1983 ganze 231,70 DM mehr zu ihrer Verfügung als 1982. Alte Leute sind bekanntlich eher chronisch krank und daher dauernd medikamentös behandlungsbedürftig als jüngere. Für diese Frau, die praktisch ihr gesamtes verfügbares Einkommen in die Finanzierung ihres täglichen Lebensunterhalts umsetzt, bedeutet die regelmäßige Bezahlung von Rezeptgebühren oder Fahrtkosten zur krankengymnastischen Behandlung den unmittelbaren Zwang zur weiteren Senkung ihrer Lebenhaltungskosten; es sei denn, sie bringt ihre jetzt gestärkte »Eigenverantwortung« zur Anwendung und schränkt ihren Medikamentenverbrauch ein. Es wäre allerdings sicher eine Fehlinterpretation, würde man dieses Verhalten &#151; im Sinne der offiziellen Begründung der Einführung von Rezeptgebühren &#151; als Konsequenz gestärkten »Gesundheitsbewußtseins« ansehen. Ähnliche Überlegungen lassen sich für Empfänger von (gekürzter) Arbeitslosenunterstützung, für Empfängerinnen des (gekürzten) Mutterschaftsurlaubsgeldes etc. anstellen.</p>
<p>Nun besteht zwar die Möglichkeit, sich per Härtefallantrag von der Pflicht zur Selbstbeteiligung befreien zu lassen; abgesehen davon, daß durch die Notwendigkeit der Bearbeitung dieser Anträge ein zusätzliches bürokratisches Element in die Sozialpolitik eingeführt wird, ziehen sich die Antragsteller wiederum die Stigmatisierung als »besonders Bedürftige«, als Bittsteller und Almosenempfänger zu, die das herausragende Merkmal der Sozialhilfe bildet, indem sie um Leistungen nachsuchen, die über das »normale« Maß hinausgehen. Die Etikettierung als »Härtefall« hat die Bedeutung der gesellschaftlichen Marginalisierung und Deklassierung. Man muß davon ausgehen, daß viele sich dem entziehen werden, indem sie von der Möglichkeit des Härtefallantrages keinen Gebrauch machen.<br />»Selbstbeteiligung« an Gesundheitsleistungen wird also direkt materiell spürbar bei denjenigen, die nach der Abdeckung ihrer elementaren Reproduktionskosten eigentlich nichts mehr übrig haben. Sie bewirkt hier eine weitere Absenkung des verfügbaren Einkommens und damit des Niveaus der Lebenshaltung, was im gesamtgesellschaftlichen Maßstab gleichbedeutend ist mit einer Verschärfung der Polarisierung von arm und reich.</p>
<p><i>Lieber reich und gesund als arm und krank</i></p>
<p>Man weiß nicht erst, seitdem die CDU-Politiker Albrecht und George ihre Vorschläge zum Abbau des betrieblichen Arbeitsschutzes, zur Senkung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, zur Abschaffung von Mindestlöhnen usw. der Öffentlichkeit unterbreitet haben, daß die Gangart in der Industrie härter geworden ist. Die Arbeitnehmer werden zunehmend unter dem Gesichtpunkt der körperlichen Leistungsfähigkeit selektiert; Krankheit ist ein immer häufigerer Entlassungsgrund und bei der Reduktion der Belegschaften im Zuge von Rationalisierungen sind Alter und Krankheitshäufigkeit zentrale Auswahlkriterien. Für die Arbeitnehmer, die dem Schicksal des krankheitsbedingten Arbeitsplatzverlustes zu entgehen versuchen, indem sie Krankheitsepisoden verschweigen und auf angemessene medizinische Versorgung verzichten, resultieren erhöhte Gesundheitsgefahren. Für diejenigen hingegen, die es nicht schaffen, die also wegen mangelnder Leistungsfähigkeit aus dem Lohnarbeitsverhältnis »freigesetzt« werden, ist somit Krankheit der erste Schritt des sozialen und materiellen Abstiegs vom Arbeitnehmer zum Arbeitslosengeld-, Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfänger; eines Abstiegs, der angesichts der Arbeitsmarktsituation etwas von einer Einbahnstraße in die Armut hat &#151; und der noch unausweichlicher wird, wenn, wie die CDU/FDP-Regierung es im Finanzplan für die Jahre 1983 &#8211; 1987 vorsieht, der Zugang zur Arbeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente weiter erschwert wird. Auf der anderen Seite wird, wie gezeigt wurde, die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen für die Angehörigen unterer Sozialschichten zu einer zunehmenden materiellen Belastung. Gleichzeitig steigt im Verlauf sozialer Deklassierungsprozesse mit den damit verbundenen Verlusten an materiellem Wohlstand und sozialem Ansehen die Krankheitsanfälligkeit und -häufigkeit. Hier schließt sich ein circulus vitiosus. Was sich andeutet, ist, daß ein direkter gegenseitiger Verursachungszusammenhang von Armut und Krankheit eine zunehmende Bedeutung in gesellschaftlichen Marginalisierungsprozessen erhält. Der in den letzten Jahren zu beobachtende Morbiditätsanstieg der Lungentuberkulose, die, wie wir seit Rudolf Virchow wissen, eine klassische Armutskrankheit ist, deutet in alarmierender Weise darauf hin, daß diese Entwicklung erhebliche volksmedizinische Konsequenzen haben kann.</p>
<p><i>Neuregelungen zur Selbstbeteiligung an den Gesundheitskosten im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 1983</i></p>
<ul>
<li>
<div align="justify">Anhebung der sogenannten Rezeptgebühr, die in Apotheken für Arzneimittel zu entrichten ist, von 1,50 DM auf 2,00 DM pro Medikament; ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren sowie Härtefälle.</div>
</li>
<li>
<div align="justify">Beteiligung an den Kosten eines Krankenhausaufenthalts mit 5,00 DM pro Tag für die ersten 14 Tage des Aufenthalts; ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren und Härtefälle.</div>
</li>
<li>
<div align="justify">Beteiligung an den Kosten eines Kuraufenthalts mit 10,00 DM pro Tag für die gesamte Kurdauer; ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren und Härtefälle.</div>
</li>
<li>
<div align="justify">Ausschluß von Arzneimitteln bei »geringfügigen Gesundheitsstörungen« aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen.</div>
</li>
</ul>
<p><i>Neuregelungen im Haushalt 1983 und 1984,<br />die die Gesetzliche Krankenversicherung in anderer Weise einbeziehen</i></p>
<ul>
<li>
<div align="justify">Einführung eines Krankenversicherungsbeitrags für Rentner:<br />ab 1.7.83: 1%, ab 1.7.84: 2%, ab 1.7.85: 3%.</div>
</li>
<li>
<div align="justify">Einbeziehung von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und anderen einmaligen Leistungen in die Beitragszahlung zur Krankenversicherung; Streichung des Weihnachtsfreibetrages von 100 DM.</div>
</li>
<li>
<div align="justify">Heranziehung von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld und Übergangsgeld bei medizinischer Rehabilitation zur Beitragszahlung für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.</div>
</li>
</ul>
<p><i>Andere »gesundheitsrelevante« Neuregelungen</i></p>
<ul>
<li>
<div align="justify">Kürzung des Übergangsgeldes bei der beruflichen Rehabilitation für pflegebedürftige Behinderte von 90 auf 80%, für alle übrigen von 75 auf 70%.</div>
</li>
<li>
<div align="justify">Erschwerung des Zugangs zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Kürzung des Mutterschaftsurlaubs von 4 auf 3 Monate und des Mutterschaftsurlaubsgeldes von 25 auf 20 DM pro Tag.</div>
</li>
<li>
<div align="justify">Einschränkung der unentgeltlichen Behindertenbeförderung im öffentlichen Nahverkehr sowie der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung auf bestimmte Behindertengruppen.</div>
</li>
<li>
<div align="justify">Beteiligung Behinderter an den Kosten einer Internatsunterbringung.</div>
</li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/67-vorgaenge/publikation/lieber-reich-und-gesund-als-arm-und-krank/">Lieber reich und gesund als arm und krank</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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