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	<title>vorgänge 89 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>vorgänge Nr. 89 (Heft 5/1987) Abrüstungsspirale?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Sep 1987 12:03:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Ausgaben]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Inhalte: Runze, Dieter (1987), Bl&#252;ms Menschenrechtskampagne und die &#8222;kommissarische Diktatur&#8220; der CDU/CSU, Vorg&#228;nge, 89, S. 1-5 Marx, Reinhard (1987), Verfahrens&#228;nderungen im Asylrecht, Vorg&#228;nge, 89, S. 6-8 G&#228;hner, Michael (1987), Knacki &#8211; V-Mann &#8211; Polizist? Merk-w&#252;rdige Vorf&#228;lle in der JVA Berlin-Tegel, Vorg&#228;nge, 89, S. 9-12 Weigand, G&#252;nter (1987), Ehrenschutz auf bayerisch, Vorg&#228;nge, 89, S. 12-14 Kramer, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Vorg89.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4836 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Vorg89.jpg" alt="vorg&auml;nge Nr. 89 (Heft 5/1987) Abr&uuml;stungsspirale?" width="190" height="279"></a></span></p>
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</div>
<h5>Inhalte:</h5>
<p>Runze, Dieter (1987), Bl&uuml;ms Menschenrechtskampagne und die &#8222;kommissarische Diktatur&#8220; der CDU/CSU, Vorg&auml;nge, 89, S. 1-5</p>
<p>Marx, Reinhard (1987), Verfahrens&auml;nderungen im Asylrecht, Vorg&auml;nge, 89, S. 6-8</p>
<p>G&auml;hner, Michael (1987), Knacki &#8211; V-Mann &#8211; Polizist? Merk-w&uuml;rdige Vorf&auml;lle in der JVA Berlin-Tegel, Vorg&auml;nge, 89, S. 9-12</p>
<p>Weigand, G&uuml;nter (1987), Ehrenschutz auf bayerisch, Vorg&auml;nge, 89, S. 12-14</p>
<p>Kramer, Helmut (1987), Richter werden aktiv. Voraussetzungen und Folgen der Blockade vom 12.1.1987, Vorg&auml;nge, 89, S. 15-19</p>
<p>Vultejus, Ulrich (1987), Ein Justizminister steuert seinem Ende zu, Vorg&auml;nge, 89, S. 19-22</p>
<p>Seifert, J&uuml;rgen (1987), Haushaltssanierung und studentischer Protest, Vorg&auml;nge, 89, S. 22-24</p>
<p>Hahn, Barbara (1987), &#8222;Briefschreiben ist ein gef&auml;hrlicher Unfug&#8220;. Hannah Arendt und Karl Jaspers, Vorg&auml;nge, 89, S. 25-32</p>
<p>Hoffmann, Dieter (1987), Editorial, Vorg&auml;nge, 89, S. 33-35</p>
<p>Meyer, Berthold (1987), Viel L&auml;rm um Null und Doppel-Null. Eine chronique scandaleuse, Vorg&auml;nge, 89, S. 36-48</p>
<p>Nikutta, Randolph (1987), Warum will die UdSSR R&uuml;stungskontrolle?, Vorg&auml;nge, 89, S. 49-64</p>
<p>Gumbert, Michael &amp; Stuckenbrock, Reimar (1987), Reagans Abr&uuml;stungsinitiativen: Mythos und Realit&auml;t, Vorg&auml;nge, 89, S. 65-76</p>
<p>Thr&auml;nert, Oliver (1987), Wieviele Null-L&ouml;sungen vertr&auml;gt die NATO-Strategie?, Vorg&auml;nge, 89, S. 77-86</p>
<p>Guha, Anton-Andreas (1987), Trotz des Hoffnungsschimmers Genf: Der R&uuml;stungswettlauf ist ungebremst, Vorg&auml;nge, 89, S. 87-100</p>
<p>Zander, Ingo (1987), Vom Abschreckungsfrieden zum Lernproze&szlig; der Superm&auml;chte?, Vorg&auml;nge, 89, S. 101-114</p>
<p>Buro, Andreas (1987), Probleme, Aufgaben und Perspektiven der Friedensbewegung, Vorg&auml;nge, 89, S. 115-125</p>
<p>Auernheimer, Gustav (1987), &#8222;Liberalismus und Sozialismus&#8220;, Vorg&auml;nge, 89, S. 126-127</p>
<p>Komitee f&uuml;r Grundrechte und Demokratie &amp; Medico International (1987), Petition in Sachen Asylrecht und Asylpraxis in der BRD, Vorg&auml;nge, 89, S. 128-130</p>
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		<item>
		<title>Richter werden aktiv</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/89-vorgaenge/publikation/richter-werden-aktiv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Sep 1987 20:09:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Voraussetzungen und Folgen der Blockade vom 12.1.1987; aus: vorgänge Nr. 89, Heft 5/1987, S. 15-19 Was bringt an die Ruhe und Beschaulichkeit der Schreibtischarbeit gewohnte Richter(innen) dazu, aus der bürgerlichen Reputation herauszutreten, sich bei klirrender Kälte auf einen abgelegenen Feldweg zu setzen und damit auf Grund der Praxis der örtlichen Strafverfolgungsbehörden die Gefahr einer strafgerichtlichen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/89-vorgaenge/publikation/richter-werden-aktiv/">Richter werden aktiv</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Voraussetzungen und Folgen der Blockade vom 12.1.1987;</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 89, Heft 5/1987, S. 15-19</p>
<p>Was bringt an die Ruhe und Beschaulichkeit der Schreibtischarbeit gewohnte Richter(innen) dazu, aus der bürgerlichen Reputation herauszutreten, sich bei klirrender Kälte auf einen abgelegenen Feldweg zu setzen und damit auf Grund der Praxis der örtlichen Strafverfolgungsbehörden die Gefahr einer strafgerichtlichen Verurteilung sowie das Missfallen von Kollegen und der Dienstvorgesetzten auf sich zu nehmen?</p>
<p>Ausgangspunkt aller Überlegungen der zwanzig »Blockade-Richter« waren die ins Unermessliche angewachsenen Gefahren, die durch die sich ständig weiterdrehende Hochrüstungsspirale &#8211; vor allem durch die Anhäufung der Massenvernichtungsmittel und die zugehörige globale Infrastruktur &#8211; der beiden großen Militärblöcke entstanden sind. Allgemein bekannt sind auch die Gründe, die in den letzten Jahren Tausende von Bürgern dazu gebracht haben, sich nicht mehr mit den früher üblichen Protestmitteln zu begnügen, sondern durch Formen des gewaltfreien Protestes die Öffentlichkeit aufzurütteln.</p>
<p>Eigentlich hätte diese Situation als Anlass für die Richterblockade am 12.1.1987 vollauf genügt. Und insoweit sind wir wie die vielen anderen Bürger vor uns nach Mutlangen gefahren. Wenn wir uns dabei ausdrücklich als Richter zu erkennen gegeben haben &#8211; wir hatten der Presse eine vorbereitete gemeinsame Erklärung übergeben &#151;, dann hat dies durchaus etwas mit unserer Berufseigenschaft zu tun. Nicht, dass wir uns hier als besonders berufen angesehen hätten, klüger zu sein als andere Bürger. Was den Entschluss in uns hat reifen lassen &#151; in einer fast 1 1/2-jährigen Diskussion &#8211; war eher das schlechte Gewissen: das schlechte Gewissen derer, die erkannt haben, dass der von den Militärs geplante oder in Kauf genommene Völkermord gegen unsere Rechtsordnung verstößt; das schlechte Gewissen der Angehörigen einer Institution, deren geheimer Zweck auf Herrschaftssicherung, auf die Anpassung abweichenden Verhaltens an bestehende Machtverhältnisse ausgerichtet zu sein scheint; das schlechte Gewissen eines Berufsstandes, der neutral und unpolitisch zu sein vorgibt und dabei tatsächlich bis über die Ohren unreflektiert politisch und rechtslastig ist. Mit diesem richterlichen Selbstverständnis, das sich &#8211; vermeintlich &#8211; aus aller politischen Gestaltung heraushält, haben wir gebrochen.</p>
<p>Allerdings haben wir in den Vorerörterungen gerade die Frage, ob wir als Richter auftreten sollten, immer wieder intensiv diskutiert. Auch das sogenannte Mäßigungsgebot des § 39 DRiG wurde angesprochen. Seine Einhaltung soll ja angeblich das Vertrauen des Volkes in die Unabhängigkeit der Richterschaft wahren. Fragen wurden gestellt: kann ausgerechnet in einer Demokratie Vertrauen durch politische Zurückhaltung, sei es bestimmter Berufsgruppen, geschaffen werden?</p>
<p>Im übrigen will das Argument, mangelnde richterliche Zurückhaltung in der Öffentlichkeit zerstöre das Vertrauen in die Justiz, nicht recht zu der ebenso unsinnigen These vom »Missbrauch des Amtsbonus« passen, wonach also Richter hier einen ihnen von der Bevölkerung gegebenen Vertrauensvorschuss ausbeuten. Am besten vertraut man erst einmal in die Urteilsfähigkeit der Bürger. Nach einer Meinungsumfrage des Emnid-Instituts vom Februar 1987 billigen 64% der Bevölkerung auch Richtern das Recht zu, in der Art der Blockade vom 12.1.1987 zu demonstrieren. Dagegen glauben 63%, Richter seien politischen Einflüssen ausgesetzt, 44% sehen sogar eine Anpassungsbereitschaft der Richter an die jeweilige Regierung.</p>
<p>Richtig allerdings ist, dass die Massendemokratie, will sie nicht in Erstarrung verfallen, immer wieder kräftiger Schübe von unten bedarf. Diese gehen heute erfahrungsgemäß von aktiven Minderheiten aus, vor allem auch von engagierten Mitgliedern von Berufsgruppen, die in dem angesprochenen Zusammenhang etwas zu sagen haben, etwa Ärzte zur Gefahr der atomaren Verseuchung und der (Un)-möglichkeit von Rettungsmaßnahmen; Lehrer zur Friedenserziehung; Juristen zur Rechtlichkeit des ins Kalkül gezogenen Massenmords. Auch insoweit wollten wir unser fachliches Wissen und unsere Berufsrolle nicht zu Hause lassen.</p>
<p>Einbringen wollten wir aber nicht nur unsere verfassungsrechtliche Einschätzung der atomaren Hochrüstung und der damit verbundenen Verteidigungskonzepte, sondern auch unsere juristische Beurteilung der sogenannten Blockade-Prozesse.</p>
<p>Ich werfe den Kollegen der verurteilenden Blockade-Rechtsprechung nicht so sehr vor, dass sie zu undemokratischen, rechtsstaatlichen bedenklichen Ergebnissen kommen. Die Autoritätshörigkeit ist ihnen nun einmal anerzogen. Was man indes auch von einem konservativen Richter verlangen kann, ist Redlichkeit bei der Begründung, mit der er Rechenschaft über die Geradlinigkeit seines Gedankenweges zu einer gerechten Urteilsfindung ablegt.</p>
<p>In der konservativen Blockade-Rechtsprechung lassen sich akrobatische Begriffsverrenkungen und schlimme Unredlichkeiten von Beginn an nachweisen. Es begann mit der »Vergeistigung der Gewalt« im Laepple-Urteil des BGH von 1969 und dem damit verbundenen Kunstgriff, dass jede Art von Gewalt die Rechtswidrigkeit (Verwerflichkeit) nach § 240 II StGB indiziere. Damit wurde &#151; so die spätere Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts &#151; zwar »die erforderliche wirklichkeitsnahe Würdigung einer konkreten Tat durch semantische Abstraktionen ersetzt« und der gesetzgeberische Wille »unterlaufen«. Jede Widerlegung ihrer Argumentation haben die obrigkeitshörigen Richter indessen nicht etwa mit einer Änderung der Entscheidungspraxis, sondern einzig mit einer Auswechslung der Begründung, mit neuen Begriffsmanipulationen, beantwortet.</p>
<p>Auf dem Begründungsweg fanden oder erfanden sie immer wieder neue Weggabelungen, von denen sie stets die nach rechts weisende Abzweigung bevorzugten. So reagierte man auf das verfassungsrechtliche Gebot, alle Umstände des Einzelfalles zu prüfen, darauf, dass man die eigentlichen Protestziele der Demonstranten flugs zu »Fernzielen« erklärte, die der Richter nicht zensieren dürfe. Infolge dieser Manipulation des Sachverhalts &#151; die Motivation der Blockierer wird schlicht ignoriert &#151; sind Fälle, in denen Sitzblockaden nicht verwerflich sind, überhaupt nicht mehr denkbar. Und an dem »psychisch determinierten Prozess« des Laepple-Urteils wird emsig weitergestrickt, bis eine »Gewaltanwendung« selbst dort bejaht wird, wo die militärischen Fahrzeugführer nicht aufgrund eigenen Willensentschlusses, sondern auf Befehl ihrer Vorgesetzten oder hinter verschlossenem Standorttor gehalten haben.</p>
<p>Auch ignorieren konservative Richter von heute auf morgen Maßstäbe, die sie zur Ausfüllung des unbestimmten Maßstabes der »Verwerflichkeit« selbst entwickelt hatten. Danach genügt es nicht, dass der Richter die Gewaltanwendung persönlich als »verwerflich« ansieht, vielmehr muss »das Verhalten nach <i>allgemeinem Urteil </i>sittlich in so hohem Maße mißbilligenswert erscheinen, dass es sich als strafwürdiges Unrecht darstellt« (u.a. BGHST 17, 328; BayObLG 1986, 404). Der Maßstab der »allgemeinen Anschauung« wiederum verweist &#151; insoweit überein-stimmend mit dem »Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden« (BGHST 4, 32) &#151; neben einer normativen Kontrolle an Hand der der Rechtsordnung immanenten Prinzipien &#151; auf die Geltung im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung. Mit dieser Frage nach der Konsensfähigkeit oder Wertung des Richters soll der Gefahr begegnet werden, dass der Richter bei der Ausfüllung der Blankettnorm sein &#151; vom jeweiligen politischen Standort abhängiges &#151; subjektives Werturteil zugrundelegt.</p>
<p>Das alles war kein Problem, solange die konservativen Gerichte sich im Einklang mit der Anschauung breiter Bevölkerungskreise wussten, solange also Sitzdemonstrationen überwiegend eine Sache von Studenten waren, für deren Bestrebungen die Bevölkerung sich selten erwärmen konnte. Ärgerlich wurde es nun, als das Mittel der Sitzdemonstration in den Dienst eines Anliegens &#151; Vorgehen gegen die atomare Friedensbedrohung &#151; gestellt wurde, das alle anging. Seitdem mogeln sich auch die eloquentesten konservativen Juristen wortkarg um eine Erwähnung oder nähere Beschreibung des Begriffs der »allgemeinen Anschauung« möglichst herum und gehen erst recht der Frage nach der Einstellung der Bevölkerung aus dem Wege. Meist wird der Begriff bewusst unterschlagen. Lapidar heißt es in den Serienurteilen des Amtsgerichts Itzehoe: »Entscheidungsprozesse werden in unserer demokratischen Ordnung nicht durch Meinungsumfragen entschieden.« Das Bayerische Oberste Landesgericht drechselte die denkwürdigen Sätze: »Ebenso wenig kommt es darauf an, ob &#8222;in der Bevölkerung&#8220; die Teilnahme an Blockaden der verfahrensgegenständlichen Art als verwerflich angesehen wird. Auch die Frage, ob dieses einschränkende Merkmal gegeben ist, unterliegt nämlich im Rahmen der freien Beweiswürdigung allein der Entscheidung des an Recht und Gesetz gebundenen Richters. Die mehr oder weniger fundierte Einstellung eines Teils der Bevölkerung zu einer Rechtsfrage wäre keine geeignete Grundlage, auf die der Richter seine &#8230; Entscheidung stützen könnte.« (Urteil vom 4.8.1987-RReG. 3 St 122/87). Und in summarischer Schludrigkeit führt das Landgericht Ellwangen aus: »Die rechtliche Ausgestaltung wertungsabhängiger Begriffe &#8230; kann nicht der Disposition einzelner, auch wenn es sich um wenige tausend Menschen &#151; im Verhältnis zu den über 60 Millionen Bundesbürgern &#151; handelt, überlassen bleiben. Dies wäre das Ende einer geordneten unvorhersehbaren Rechtsprechung.« (Beschluss vom 25.6.1987-Qs 152/87-10).</p>
<p>Der Maßstab der gesellschaftlichen Akzeptanz als strafbarkeitsbegrenzendes Merkmal hat eine nicht immer vollständig gesehene Vorgeschichte. Im NS-Strafrecht musste die Gewalt dem »gesunden Volksempfinden« widersprechen. Über dem Unbehagen, dass der Gesetzgeber bzw. die Gerichte nach 1945 lediglich das Etikett für ein und denselben Maßstab ausgewechselt hatten, vergisst man leicht, dass die Richter des »Dritten Reiches« sich in ihren schlimmsten Unrechtsentscheidungen zwar auf das »Volksempfinden« beriefen, tatsächlich aber ohne Rücksicht auf die Anschauungen der &#151; oftmals menschlicher als die Richter denkenden &#151; Bevölkerung ihre eigenen Ansichten und die der NS-Spitzen an deren Stelle setzten.</p>
<p>Dass Sitzblockaden in der »allgemeinen Anschauung« &#151; und zwar nicht nur der »Unverständigen« in der Bevölkerung &#151; längst als legale Demonstrationsformen gebilligt werden, äußert sich auch darin, dass neben dem 4:4-Stimmenverhältnis der Blockadeentscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Strafverfolgungsbehörden in Anwendung einer Doppelmoral selbst bei weitaus effektiveren Verkehrsbehinderungen &#151; Blockaden der Fernlastfahrer; Treckerblockaden von Landwirten &#151; grundsätzlich nichts unternehmen. Dies alles und dass selbst viele Richter in der Verwerflichkeitsfrage anders denken oder bereits die Gewaltfrage verneinen und deshalb zu Freisprüchen gelangen, wird mit Fleiß verschwiegen.</p>
<p>Gewiss ist das Zustandekommen einer über-zeugenden, in sich stimmigen Urteilsbegründung auch eine Sache des Fleißes und der Intelligenz. Oftmals lässt sich im richterlichen Alltagsbetrieb Flüchtigkeit nicht vermeiden; auch die Blockade-Richter halten sich nicht für unfehlbar. Anders, wenn ein Richter in einem Grundsatzurteil, an dessen Gründen er immer und immer wieder gefeilt hat, aus-gerechnet einen zentralen Punkt ausspart. Dann kann dies ein Indiz dafür sein, dass er zu seinem Ergebnis um jeden Preis, unabhängig von den anerkannten Auslegungsregeln kommen wollte. Wüsste man nicht genug über die Möglichkeiten einer tiefenpsychologischen Selbstimmunisierung (das »in die eigene Tasche lügen«), käme man um die Feststellung der Böswilligkeit nicht herum. Kann sich ein Richter aber noch auf Gutgläubigkeit berufen und zieht er sich dann nicht selbst den Verdacht der Rechtsbeugung zu, wenn er einen in Rechtsprechung, Wissenschaft und von der Verteidigung besonders hervorgehobenen Streitpunkt in den Urteilsgründen bewusst übergeht?</p>
<p>Mit unserer Aktion wollten wir neben dem Protest gegen die Raketen deutlich machen, dass man &#151; gerade als Richter &#151; die Sitzblockaden straf- und verfassungsrechtlich ganz anders beurteilen kann. Ein Blockadeteilnehmer vom 12.1.1987 zu der ersten Hauptverhandlung, die am 9.7.1987 in Schwäbisch Gmünd gegen drei meiner Freunde anstand: »Vor diesem Richter habe ich gemerkt, wir sind argumentativ und als Personen stark genug, unser Anliegen mit Festigkeit auch durch die Gerichtssäle jener Kollegen zu tragen.« Diese erste &#151; geplatzte &#151; Hauptverhandlung hinterließ einen stark verunsicherten, schon im Umgang mit dem prozessualen Instrumentarium völlig hilflosen Richter. Wir werden auch in den künftigen Verhandlungen alles daran setzen, um unredlich oder schlampig vorgehenden Richtern das unordentlich betriebene Handwerk zu legen.</p>
<p>Derweilen nehmen die Strafprozesse in Schwäbisch Gmünd ihren Fortgang. Die erste durchgeführte Verhandlung endete mit einer Verurteilung des Bremer Kollegen Matthias Weinert zu den üblichen zwanzig Tagessätzen. Wann gegen die übrigen Teilnehmer verhandelt werden wird, steht dahin. Gegen vier von ihnen war der Erlass von Strafbefehlen abgelehnt worden (der insoweit in Schwäbisch Gmünd zuständige Richter Krumhard spricht seit Anfang 1987 grundsätzlich frei). Das Landgericht Ellwangen hat die Entscheidungen Krumhards aufgehoben und an einen der anderen Richter in Schwäbisch Gmünd zurückverwiesen, bei dem schon jetzt feststeht, dass er die Strafbefehle erlassen und verurteilen wird.</p>
<p>Ich blicke auf unsere Aktion zurück: Bei der Blockade, ihren Vorbereitungen &#151; Ängste und ihre Überwindung &#151; und Nachbereitung &#151; Analyse der Blockaderechtsprechung &#151; habe ich vielleicht mehr konkrete Rechtserfahrung gemacht, als sie mir in der Ausbildung und im richterlichen Durchschnittsalltag vermittelt worden ist. Dazu gehört auch die Bestätigung der Erkenntnis, dass Recht als das Ergebnis eines gesellschaftlichen Auseinandersetzungsprozesses immer in der Entwicklung begriffen ist. Ein in diesem Zusammenhang unverdächtiger Zeuge ist der gleichen Meinung: »Die Zerrissenheit der Gesellschaft spiegelt sich in der Zerrissenheit des Gerichts (Bundesverfassungsgerichts) wider. &#8230; Die Entwicklung wird zeigen, welche der beiden Waagschalen sich senken wird.« (Präsident des BVerfG Wolfgang Zeidler auf dem Jahrespresseempfang des BVerfG am 8.2.1987). Demokratische Juristen und Friedensfreunde sollten vereint den Kampf um eine demokratische Entwicklung des Demonstrationsrechts fortsetzen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ein Justizminister steuert seinem Ende zu</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/89-vorgaenge/publikation/ein-justizminister-steuert-seinem-ende-zu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Sep 1987 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 89, Heft 5/1997, S. 19-22 Der 12. Januar 1987 wird in die Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland eingehen. 20 Richterinnen und Richter haben an diesem Tag das amerikanische Atomraketendepot in Mutlangen trotz 20 Grad Frost blockiert. Ihr Gewissen ließ ihnen keine Ruhe; so setzten sie sich über mannigfache innere Widerstände hinweg, drohten ihnen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/89-vorgaenge/publikation/ein-justizminister-steuert-seinem-ende-zu/">Ein Justizminister steuert seinem Ende zu</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 89, Heft 5/1997, S. 19-22</p>
<p>Der 12. Januar 1987 wird in die Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland eingehen. 20 Richterinnen und Richter haben an diesem Tag das amerikanische Atomraketendepot in Mutlangen trotz 20 Grad Frost blockiert. Ihr Gewissen ließ ihnen keine Ruhe; so setzten sie sich über mannigfache innere Widerstände hinweg, drohten ihnen doch Straf- und Disziplinarverfahren. Es war wohl eine der friedlichsten Demonstrationen der Bundesrepublik, geprägt von einem fast freundschaftlichen Einverständnis zwischen den Demonstranten und der Polizei, aber auch den beobachtenden Journalisten. Das Einverständnis zwischen den Beteiligten ging so weit, dass kleine Pausen eingelegt wurden, wenn die Batterien der Photoapparate von Polizei und Presse wegen der Kälte streikten; ja, man lieh sich sogar vereinzelt angewärmte Batterien aus.</p>
<p>So einfach und ohne ein unfreundliches Wort die Blockade selbst verlief, so sehr ist die juristische Aufbereitung von Lärm begleitet. Das Amtsgericht Schwäbisch-Gmünd ist gespalten bei der Frage, ob eine solche Sitzblockade eine Nötigung darstellt. Richter Krumhard hat in Verfahren gegen drei Richter den Erlass eines Strafbefehls abgelehnt, weil weder eine Straftat noch auch nur eine Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung vorliege. Dieser Beschluss ist inzwischen von dem Landgericht Eilwangen aufgehoben und das Verfahren &#8211; durchaus unüblich &#151; an einen anderen Richter verwiesen worden. Richter Dr. Offenloch aus Schwäbisch-Gmünd hat in einer ersten Hauptverhandlung gegen drei andere Richter versucht, Zeichen zu setzen, indem er sie nach zwei Verhandlungen gegen Kleinkriminelle ansetzte, sodass der Eindruck entstehen konnte, er sähe keinen Unterschied. Doch Dr. Offenloch &#151;gestresst und nervös &#151; wurde zunächst durch einen Ablehnungsantrag gestoppt. Er hatte sich unkollegial abwertend über die Freisprüche seines Kollegen Krumhard geäußert.</p>
<p>Doch die Rede soll hier von Walter Remmers (CDU) sein, dem Justizminister des Landes Niedersachsen &#8211; und nicht von den Mutlanger Richtern.</p>
<p>Als Walter Remmers zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode sein Amt antrat, habe ich ihn gewiss mit einem spöttischen Unterton als einen typisch sozialdemokratischen Justizminister bezeichnet: voll guten Willens, untermischt mit ein wenig ostfriesischer List, mit lauteren Absichten und schwachen Kräften, seine Vorstellungen gegen den teils lümmeligen, teils klebrig-freundlichen Widerstand seines Apparats durchzusetzen.<br />Jetzt wird sich mein Vergleich in einer Weise bewahrheiten, wie ich sie nicht gemeint hatte. Walter Remmers letzter sozialdemokratischer Vorgänger, Hans Schäfer, hatte während der ersten Legislaturperiode sein Amt mit einigem Erfolg verwaltet, weil er &#151; neu im Amt &#151; jeden Schritt mit klugen Beratern abgestimmt hatte. Bei Beginn seiner zweiten Legislaturperiode glaubte Schäfer auf eigenen Füßen stehen zu können und begann, sich in seinen Fehlern selbst zu verwirklichen. Vor dem Absturz rettete ihn damals das vorzeitige Ende der Regierung Kubel. Auch Remmers hat sich zu Beginn seiner Amtszeit überaus vorsichtig verhalten und nach dem Grundsatz regiert, wer wenig macht, macht auch wenig Fehler. Jetzt ist er diese Vorsicht leid und will zeigen, was er &#151; nicht &#151; kann. Das kann kein gutes Ende nehmen, und ich wage die Voraussage, dass er diese Legislaturperiode politisch nicht überleben wird, kehrt er nicht zur alten Vorsicht zurück.</p>
<p>Als Walter Remmers wenige Tage nach der Demonstration in Mutlangen erfuhr, dass auch drei niedersächsische Richter beteiligt waren, konnte er öffentlich »seine Empörung über dieses Verhalten nicht länger unterdrücken: Dass Richter sich zu Straßensperren hinreißen« ließen, habe er für unmöglich gehalten. Wenig vorher hatte er bei national-sozialistischen Ausfällen eines Richters auf eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Holtfort noch erklärt: »Es entspricht ständiger Übung der Landesregierung, dass sie sich vor Abschluß eines laufenden Verfahrens jeglicher Wertung darüber enthält.« Diese Antwort war klug von des Ministers Haus vorformuliert. Den Vorwurf, die Richter hätten Straßensperren errichtet, erläuterte er später dahingehend, sie hätten auf der Straße gesessen und dies sei eine Straßensperre. Man kann es eben auch so sehen.</p>
<p>In diese aufgeheizte Atmosphäre platzte eine Anzeige vom 13.2.1987 in der ZEIT, in der 554 Richterinnen und Richter &#151; unter ihnen 30 aus Niedersachsen &#151; ihren in Mutlangen demonstrierenden Kolleginnen und Kollegen »Respekt bekundeten«.</p>
<p>Diese Anzeige stellte für die Mehrzahl der Justizminister ein doppeltes Ärgernis dar. Zum einen ist offensichtlich, dass die Straf- und Disziplinarverfahren gegen die »Richter von Mutlangen« ihr politisches Ziel verfehlen, wenn 554 Richterinnen und Richter den Angeklagten »ihren Respekt« bekunden. Wann hat es dies je gegeben? Zum anderen war der Text der Anzeige von Spezialisten entworfen, die durch Disziplinarverfahren gehärtet sind und die Klippen des Disziplinarrechts klug umschifft hatten.</p>
<p>So begann in den Kanzleien der Justizminister bald das große Rätselraten, was zu tun sei. Bundesjustizminister Engelhard wollte gegen zwei Richter im Bundesdienst zuschlagen, musste aber feststellen, dass der Bundesarbeitsminister Dr. Blüm, dem die Dienstaufsicht gegen zwei Richter des Bundessozialgerichts zusteht, nicht mitzog. Blüm erwies sich als der politisch Klügere und, Engelhard zog seinen Kopf ein; die beteiligten Bundesrichter werden somit von Disziplinarverfahren wegen der ZEIT-Anzeige unbehelligt bleiben.</p>
<p>Sieht man sich auf der Länderebene um, wird es niemanden verwundern, dass die bayerische Staatsministerin der Justiz, Frau Dr. Berghofer-Weichner, als erste ihre Gerichtspräsidenten anwies, zu prüfen, ob die 21 Richterinnen und Richter aus Bayern, die, die Anzeige unterschrieben hatten, disziplinarrechtlich zur Verantwortung zu ziehen seien. Man muss hierzu wissen, dass der Disziplinarvorgesetzte zwar zur disziplinarrechtlichen Prüfung angewiesen werden kann, das Ministerium ihm jedoch über die Art und Weise seines Vorgehens und das Ergebnis der Prüfung keinerlei Vorschriften zu machen hat. Umso erstaunlicher ist, dass den bayerischen Gerichtspräsidenten zufällig genau derselbe Wortlaut der Schreiben einfiel, mit denen sie die Richterinnen und Richter angeschrieben haben. Ein Beispiel für das Rückgrat von Gerichtspräsidenten.</p>
<p>Alle übrigen Justizminister haben klug geschwiegen. Erst am 12.6.1987, etwa vier Monate nach Erscheinen der Anzeige, hat Niedersachsens Justizminister zugeschlagen; auch er wies seine Gerichtspräsidenten an, die Anzeige disziplinarrechtlich zu würdigen und griff gleich kräftig in die Saiten: »Sie (die Anzeige, U.V.) stellt nicht nur die Unverbrüchlichkeit von Recht und Gesetz in Frage und damit eine unabdingbare Voraussetzung demokratischer Rechtspflege, sondern auch die Letztkompetenz des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung des Grundgesetzes.« Am Ende wird der Ministerialerlass freilich kleinlaut. Echte Disziplinarmaßnahmen, auch ein Verweis, seien nicht erforderlich; es genüge ein Vorhalt.</p>
<p>Der Leser des Erlasses wird sich die Augen reiben. Bei einem Richter, der die Axt an die Wurzeln des Rechtsstaates legt, nur ein Vorhalt? Das kann nicht ernst gemeint sein. Offensichtlich glaubt der Justizminister selbst nicht an die Überzeugungskraft der starken Worte, mit denen er seinen Erlass eingeleitet hat. Dann aber muss ich als Betroffener meinen Anspruch auf eine ernsthafte Erörterung einklagen. Über kleine Fehler, wie die, dass die Begriffe »Amtsbezeichnung« und »Berufsbezeichnung« durcheinandergeworfen sind und die falsche Behauptung, dass die Amts- (richtig: Berufs-)bezeichnung der Unterzeichner in der Anzeige drucktechnisch hervorgehoben sei, will ich hinwegsehen; so ist er eben, unser Minister.</p>
<p>Erheiternd, dass der Erlass in zwei Fassungen im Umlauf ist. In der Ordentlichen Gerichtsbarkeit heißt es stimmig: »Richter, die <i>rechtswidrig </i>demonstrierenden Kollegen ihren Respekt erweisen&#8230;«; in der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit hingegen: »Richter, die <i>rechtzeitig </i>demonstrierenden Kollegen&#8230;«. Offensichtlich haben diese Richter eine Sympathisantin im Schreibdienst. Freud hat ihr bei der Arbeit über die Schulter geschaut. Justizminister Remmers ist noch ein weiteres Missgeschick unterlaufen. Die niedersächsischen Arbeitsrichter, die der Dienstaufsicht von Sozialminister Schnipkoweit unterstehen, werden von Disziplinarmaßnahmen unbehelligt bleiben. Entweder hat Remmers eine Abstimmung im Landeskabinett schlicht vergessen, oder sie ist misslungen. Wie aber will es die Landesregierung rechtfertigen, dass sie nur gegen einen Teil der niedersächsischen Richter vorgeht?</p>
<p>Doch zurück zu dem Ministerialerlass. Seine Mängel liegen so offen zu Tage, dass die Präsidenten der Landgerichte in Hannover, Lüneburg und Oldenburg ihn nicht im Wortlaut ihren Richtern vorlegen mögen. Sie haben sich zu eigenen Formulierungen entschlossen. Am Einfachsten versucht der Präsident des Landgerichts Hannover Chappezau &#151; weitgehend vergeblich &#151; davon zu kommen. Er hat ein Formblatt entworfen, nach dem der betroffene Richter erscheint, ihm der Ministerialerlass (nur) inhaltlich bekannt gegeben wird, er auf Rechtsmittelbelehrung (!) verzichtet und auch gleich auf Rechtsmittel. Soweit ersichtlich, steht nur der Präsident des Amtsgerichts Hannover, Dellmans, ein früherer Eisenbahner, der dann zur CDU und zur Justiz gefunden hat, hinter dem Erlass des Ministers. Er hat erklärt, er habe die ZEIT-Anzeige schon bei ihrem Erscheinen als Pflichtwidrigkeit begriffen, aber nichts unternommen, weil er mit Disziplinarmaßnahmen nicht habe allein dastehen wollen. Mir scheint dies ein seltsames Verständnis von den Pflichten eines Dienstvorgesetzten zu sein. Stellt ein Dienstvorgesetzter eine Pflichtwidrigkeit fest, muss er ohne ängstlichen Blick nach rechts und links einschreiten. Für den Juristen muss jetzt die schwierige Frage beantwortet werden: Hat sich Dellmans (des mindestens untauglichen Versuchs) einer Dienstpflichtverletzung schuldig gemacht?</p>
<p>Der Erlass des niedersächsischen Justizministers wirft noch schwierigere Fragen auf: Inzwischen haben zahlreiche Gerichte, zuletzt am 20.7.1987 das Landgericht Bad Kreuznach, Blockierer von dem Vorwurf der Nötigung freigestellt oder völlig freigesprochen. Darf ich diesen Angeklagten, diesen Richterkollegen, meinen Respekt aussprechen? Nach der Auffassung von Minister Remmers wohl kaum. Doch die Überlegungen werden noch schwieriger: Remmers kann mir wegen der richterlichen Unabhängigkeit nicht das Recht absprechen, Blockierer freizusprechen, wenn dies meiner Rechtsüberzeugung entspricht. Kann er mir dann verbieten, auch nachträglich mein Urteil als richtig zu bezeichnen?</p>
<p>Ich will jedoch auch die guten Seiten des Ministerialerlasses hervorheben: Erstmals in der Rechtsgeschichte werden (fast) alle niedersächsischen Gerichtspräsidenten über genau denselben Sachverhalt entscheiden müssen. Eine Sammlung dieser Entscheidungen wird erstmals einen echten Leistungsvergleich der Gerichtspräsidenten ermöglichen. Die Gerichtspräsidenten sind auf dem Prüfstand!</p>
<p>Den entscheidenden Gesichtspunkt aber hat der Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, der Hannoveraner Rechtsanwalt Klaus Eschen, beigesteuert: Er begrüßt die massenhaften Disziplinarverfahren, weil sie den Abstand zwischen Richtern und Justizverwaltung vergrößerten, und wir in Niedersachsen mehr innerlich unabhängige Richterinnen und Richter haben werden, als zuvor.</p>
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