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	<title>vorgänge Nr. 91: Digitale Demokratie Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Das Wunder von St. Pauli</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Jan 1988 22:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>aus: Vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 1-6 Hamburg im November 1987. Als nach den Schüssen an der Frankfurter Startbahn die Feinderklärung gegen »Vermummte« einsetzte und wenig später Springer-Journalisten die ungeduldige Frage stellten, wann denn aus der Hafenstraße geschossen werde, schien das letzte Gefecht unausweichlich. Noch wahrend an diesem Dienstag (3. November) einige tausend PolizeibeamtInnen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: Vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 1-6</p>
<p>Hamburg im November 1987. Als nach den Schüssen an der Frankfurter Startbahn die Feinderklärung gegen »Vermummte« einsetzte und wenig später Springer-Journalisten die ungeduldige Frage stellten, wann denn aus der Hafenstraße geschossen werde, schien das letzte Gefecht unausweichlich. Noch wahrend an diesem Dienstag (3. November) einige tausend PolizeibeamtInnen in einem Schweigemarsch durch die Innenstadt zogen wurden in der Presse die ersten sachdienlichen Gerüchte kolportiert. Beamte der nahe gelegenen Davidswache hätten in jener Nacht, als die Meldungen von der Startbahn gerade durch den Ticker gelaufen waren, das Knallen von Sektkorken und Leuchtraketen vernommen. Und dann soll da dieses merkwürdige Transparent gewesen sein (ein zum Morgendienst fahrender Polizeibeamter ist der einzige, der es gesehen haben will): »Zwei Morde sind nicht genug«.</p>
<p>Nach dem ersten Ultimatum des Senats (31. Oktober) läuft ein werteres ab (11. November); die bis spät in die Nacht diskutierende Bürgerschaft lehnt gegen die Stimmen der GAL-Frauenfraktion den vorliegenden Pachtvertrag ab. In derselben Nacht werden auf den Straßen um die Häuser Barrikaden errichtet und hier und da angezündet. Die zunächst überraschte Polizeiführung laßt ihre Hundertschaften aufmarschieren; dahinter schwere Raumfahrzeuge, Bagger. Erstaunlich genug, aber ein Einsatz bleibt aus. Am nächsten Tag sprecht der Innensenator von Räumung, deren Termin die Polizei sich aber nicht diktieren lasse.</p>
<p>Am Samstag (14. November) wird eine Demonstration verboten und durch massive Polizeipräsenz auch verhindert. Die Stimmung ist äußerst gespannt, Gerüchte jagen einander. Rechtsanwalt Blohm überbringt als Bevollmächtigter der HafenstraßenbewohnerInnen den unterschriebenen Vertrag ins Rathaus, der so ein Vorschlag des FDP-Vorsitzenden Robert Vogel beim Oberlandesgericht 14 Tage hinterlegt werden soll, um dann in Kraft zu treten, wenn die Barrikaden und Befestigungen abgebaut worden sind. Der Koalitionsausschuss von FDP und SPD lehnt ab. Derweil wird draußen auf dem Rathausplatz etwa zwanzig Müttern und Vätern, die sich um ihre Kinder aus der Hafenstraße sorgen, ein Transparent von Polizisten entrissen: Die Regierenden beraten unter dem Schutz einer »Bannmeile«. Am Montag (16. November), als der FDP-Landesvorstand sein »Nein« verkündet, ist der Tiefpunkt erreicht. Jetzt wird offen vom Rücktritt des Bürgermeisters geredet; Erinnerungen an die letzten Tage von Hans-Ulrich Klose der sich mit seiner Option für den Ausstieg aus Brokdorf und der Atomenergie zu weit vorgewagt hatte, werden wach. Und viele erinnern sich mit Schrecken an die schon vor Wochen verkündete verzweifelte Erklärung der BewohnerInnen, sie wollten ihre Häuser »bis zum Tod« verteidigen.</p>
<p>Zwei Tage später, am Buß- und Bettag (Mittwoch, den 18. November), geben mehrere hundert Junge, aber auch ältere Leute in sich lösender, fast heiterer Stimmung daran, unter den Augen schaulustiger Anwohner und surrenden Fernsehkameras die Barrikaden abzubauen und von der Stadt bereitgestellte Müllcontainer zu füllen. Aufgeschichtete Gehwegplatten werden zwar weniger akkurat, dafür aber mit viel gutem Willen verlegt. Ein gerührter Rundfunkreporter aus dem Ü-Wagen vor Ort erzählt die Geschichte vom Gesetzlosen, der nicht davor zurückschreckt, in deutscher Gründlichkeit den Bürgersteig zu fegen.</p>
<p>Dazwischen liegt etwas, das seit einer Randbemerkung des Bürgermeisters anlässlich der Verkündung seines allerletzten Ultimatums vom Dienstag (17. November) ratlos als »Wunder« bezeichnet wird. In letzter Minute hat Klaus von Dohnanyi, gegen die FDP und die einflußreiche Betonfraktion in seiner eigenen Partei, mit persönlichem Mut und einer politisch klugen Taktik eine scheinbar unaufhaltsam näher rückende Konfrontation vermieden und, wie das bei Verhandlungslösungen üblich ist, einen Kompromiss erzielt, der vielleicht sogar auf Dauer tragfähig sein wird. Diesen Befreiungsschlag hatte dem ehemaligen Ford-Manager und nicht einmal liberal profilierten Bonner Minister der Schmidt-Ara niemand zugetraut. Auch nicht in der GAL, wo nach dem Wahldesaster vom Mai gerade ein für »nicht verhandlungsfähig« erklärter »Tolerierungskatalog eingemottet worden war; ebenso wie eine Strategie der scheinbaren Tolerierungsbereitschaft, die von Dohnanyi nach der Dezemberwahl 1986 mit seiner harten Linie (»Keinen Millimeter mit der GAL« vordergründig plausibel gemacht hatte.</p>
<p>Der ehemalige Bundeswehr-Major und CDU-Fraktionschef Perschau, der sich gerade aus der Hamburger Politik verabschiedet hatte und mit dem Kanzler durch Afrika jettete, kann den Abrüstungserfolg von Bürgermeister und Hafenstraße nicht verwinden. Sein Selbstbezichtigungsschreiben, das mit dem aufatmenden Wort »Endlich&#8230;« beginnen sollte, mußte er in der Jackettasche stecken lassen. Noch am 6. Oktober hatte er im »Hamburger Abendblatt« kategorisch jeden Vertrag abgelehnt: »Solange die Bewohner dort wohnen, kann es keinen Frieden geben«. Sichtlich unter dem Schock des Räumungsentzuges stehend, versagte er es sich nach seiner Rückkehr, die arg zerkratzte Platte vom »rechtsfreien Raum« ein weiteres Mal aufzulegen. Stattdessen war nun weit Düstereres zu besorgen: Hatte doch »der Rechtsstaat« in dieser Stadt gerade abgedankt. Nur am Rande sei vermerkt, daß für Perschau das eigentliche Wunder woanders liegen dürfte, als üblicherweise vermutet. Wie es von Dohnanyi gelang, ausgerechnet im rechtsfreien Raum einen Vertrag abzuschließen, werden ihm hoffentlich seine Berater erklären können.</p>
<p>Die Rede vom imaginären »rechtsfreien Raum« hat nicht einmal AnarchistInnen aufhorchen lassen &#151; sind doch weder in Hamburg noch sonst irgendwo herrschaftsfreie Zonen in Sicht. Womöglich verrät dieser Begriff auch ganz andere Phantasien des CDU-Mannes. Im Raum Hafenstraße könne frei von Recht die Gewalt der Exekutive inszeniert werden, welche sich damit von einer Legalität emanzipierte, die mit jeder Eingriffsgrundlage zugleich auch Fesseln anlegt.</p>
<p>Ansonsten ist oft genug darauf hingewiesen worden, daß gerade in St. Pauli bei weitem nicht jede Straftat auf das Konto der Hafenstraße geht. Richtig ist ferner, daß die Hamburger Polizeistatistik, interpretiert nach den hypertrophen Maßstäben des »rechtsfreien Raumes«, ganze Stadtteile als Gebiete des inneren Notstandes ausweisen mußte. Außerdem braucht man die BewohnerInnen der besetzten Hauser keineswegs zu sanftmütigen Friedenslämmern zu stilisieren, um eine defensive Strategie der Polizei begründen zu können (die übrigens bei ihren verwüstenden Auftritten um die Jahreswende 1986/87 nicht gerade Sympathiepunkte für die Staatsmacht gesammelt hatte). Seit wann dürfen Wohnungen, in denen die Polizei einzelne Straftäter vermutet, gleich Häuserweise geräumt werden. Außerdem gibt es keine oder nur sehr wenige strikten, d.h. alternativlosen gesetzlichen Handlungszwänge für die Exekutive. Auch für die Barrikadennacht zum 12. November gilt, daß die Polizei keineswegs immer muß, was sie vielleicht darf. Brennende Autos, kaputte Fensterscheiben und die Flüssigkeit des Berufsverkehrs aus Blankenese wiegen nicht so schwer wie das Leben und die Gesundheit von Menschen. Der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch im Polizeirecht gilt, erlaubt flexible Einsatzkonzepte, zu denen auch das Nichteingreifen gehört (ein Argument übrigens, das derzeit von den Befürwortern des strafrechtlichen »Vermummungsverbots vorgetragen wird). Mit dem ihr angedichteten Starrkrampf wird die Rechtsordnung der Bundesrepublik &#151; insoweit ganz zu unrecht &#151; nicht nur bei ihren Gegnern in Verruf gebracht.</p>
<p>Das alternativlose Zuschlagen um jeden Preis ist kein Gebot eines rechtsstaatlichen Gesetzesvollzuges, sondern existiert nur in den mehr oder weniger gezügelten Rachephantasien derjenigen, die lieber heute als morgen tabula rasa machen lassen möchten. Ihr  Störerbegriff ist maßlos im Gegensatz zu überkommenen polizeirechtlichen Standards: weil es um weit mehr geht als um die Bekämpfung von Straftaten. Das eigentlich Unverzeihliche an »der Hafenstraße« ist nicht, daß dort »gezündelt«, sondern daß dort anders gelebt wird. Ein Leben, das in der Vorstellungswelt eines F.K. Fromme »als eine autonome Insel in einer Ordnung« (FAZ, 20.11.1987) dem versunkenen Atlantis gleich phantastisch Gestalt angenommen hat.</p>
<p>Die Staatsschutzspezialisten einer Frankfurter Allgemeinen Zeitung haben diesen Tagen weitere originelle Beiträge des Genres »Journalismus als Kriegstanz« vorgelegt. F.K. Fromme zum Beispiel hat sich nicht nur um eine rationale Variante der Schimäre »Vermummungsverbot« verdient gemacht. Er sorgt sich auch um die Probleme, die das Falschparken unseren nicht autonomen Mitbürgern bereitet. Unter dem trotz alledem hoffnungsfroh gestimmten Titel »Das ist kein sicherer Friede« fragt er im Stil jener vertrauten und gleichmacherischen Argumentationsfigur des »Wenn -das-jeder- machen-wollte«: »Soll der Falschparker, von dem ein Ordnungsgeld verlangt wird&#8230; also zum Beispiel sein Automobil künftig quer auf die fragliche Straße stellen dürfen, so lange, bis Verhandlungen mit der Ordnungsbehörde den &#8217;sozialen Konflikt&#8216; auf eine den Autofahrer zufrieden stellende Weise gelöst haben?« (FAZ, 20.11.1987).</p>
<p>Schon tags zuvor war von F.U. Fack unter dem ebenso kurz angebundenen wie zerknirschten Titel »Legalisiert« zwar eine Gelassenheit zur Schau getragen worden, die in diesem Staat nichts mehr wundert: Denn »so, wie es um die staatliche Autorität hierzulande nun einmal bestellt ist, kann der Ausgang des Trauerspiels in der Hamburger Hafenstraße nicht überraschen«. Gleichwohl wurde nicht darauf verzichtet, doppelsinnig auf den »Preis« hinzuweisen, den der »Rechtsstaat« habe, der samt des »Rechtsfriedens . . . auf der Strecke« geblieben sei: ». . . wer ihn heute nicht erlegen(!) will, wird ihn morgen zu zahlen haben«.</p>
<p>Auf der Titelseite eben derselben FAZ-Ausgabe vom 19. November hat Ernst-Otto Maetzke ein neues Buch kommentiert, das sein »Gewährsmann« Kriele kürzlich vorlegte (»Die demokratische Weltrevolution«). Man darf vermuten, daß diese strategisch weit ausholende Buchbesprechung nicht von ungefähr just in dem Augenblick publiziert wurde, als in Hamburg der Weg zu einer friedlichen Lösung freigemacht wurde. Maetzke redet programmatisch der Hegung einer gemäßigten Feindschaft das Wort und warnt vor der allseits erhobenen Forderung nach dem Abbau von Feindbildern. Den eigentlichen, der FAZ wohlbekannten »Gewährsmann« dieser Denktradition, Carl Schmitt, erwähnt er dabei nicht. Bekanntlich hatte dieser in der Schrift »Der Begriff des Politischen« 1932 seine Freund-Feind-Theorie entwickelt und das von allen weltanschaulichen, ökonomischen usf. Motiven gereinigte Wesen des Politischen als die Bereitschaft zur physischen Vernichtung des eben existenziell Anderen bestimmt.</p>
<p>Heutige Bürgerkriegsmentalität gibt sich aufgeklärt und tritt als zynischer Realismus auf (eine Haltung, deren verdummende Faszinationskraft zuweilen auch links beobachtet werden kann). Matzkes Blick schweift in die Ferne, zu den »reale Feindschaften&#8230; zwischen Kabul und Beirut«. Dabei werden mit der zeltgemäßen Feinderklärung die Möglichkeiten des gesellschaftlichen Dialoges hier und heute verspielt. Undenkbar, jenseits der vordergründig konstruierten Alternative: Hinweg moralisieren von Konflikten oder Feinderklärung gibt es jedoch ein Drittes. Während Vermummte und andere Menschen in der Hafenstraße Barrikaden abbauen, wird in den Kommentarspalten der FAZ an verwitterten Bewußtseinsbarrikaden ideologisch aufgerüstet.</p>
<p>Das Frankfurter Allgemeine Sicherheitsbedürfnis ist unantastbar. Es zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.</p>
<p>Unerhörtes ist in Hamburg geschehen. An die Stelle stummer Gewalt ist versuchsweise einmal die Verschärfung von Kommunikation getreten. Überraschend hat die Staatsmacht darauf verzichtet, durch einen völlig überzogenen Polizeieinsatz die pathetisch überhöhte Militanz von HausbesetzerInnen zur blutigen Realität zu eskalieren.</p>
<p>Ein Bürgermeister hat einen seit über fünf Jahren schwelenden Konflikt, den er selbst und seine Senatsbehörden maßgeblich mitgestaltet haben (vgl. Herrmann / Lenger / Reemtsma / Roth, »Hafenstraße«. Chronik und Analysen eines Konflikts, Hamburg Oktober 1987), durch praktische politische Vernunft vorläufig entmilitarisiert. Er hat in einer festgefahrenen Situation ein konkret durchdachtes, abgestuftes und erfüllbares Ultimatum gestellt, das schon wegen seiner Details Ernsthaftigkeit signalisierte, oben-drein aber mir dem Versprechen eines Vertragsabschlusses gekoppelt war, für das der Bürgermeister »sein Wort verpfändete« . Er hat schließlich einen der Sache nach seit dem Spätsommer ausgehandelten Vertrag unterzeichnet, der am Ende nur noch in der einzigen Frage strittig war, wann denn nun die Befestigung der Häuser beseitigt werden solle. Ausnahmsweise wurde damit einmal auf beiden Seiten darauf verzichtet, deutsche Glaubenskriege um politische Symbolik bis zum bitteren Ende auszufechten.</p>
<p>Die Leute aus der Hafenstraße, stilisiert zur Inkarnation militanter Staatsfeindschaft, haben es ihrerseits gewagt &#151; wegen und trotz einer zusammengezogenen Bürgerkriegsarmee von 6 000 Polizisten und Bundesgrenzschützern &#151; dem »verpfändeten Wort« des Bürgermeisters ein Stück weit zu vertrauen und sich auf die Vorleistung des Barrikadenabbaus und der »Entfestigung« ihrer Häuser einzulassen. Sie haben zudem Besonnenheit bewiesen, als noch am Donnerstag (19. November) Beamte von Kriminalpolizei und Post &#151; erstmals seit langem &#151; Ihre »rechtsfreien« Räume nach dem Piratensender »Radio Hafenstraße« durchsuchten und der »Entziehung elektrischer Energie« auf der Spur waren.</p>
<p>Eine Ironle der ganzen Geschichte ist es, daß ausgerechnet in Hamburg ein linker Millionär, der Philologe und Mitbegründer des<br />Hamburger Instituts für Sozialforschung, Jan Philipp Reemtsma, die politische Szenerie  in Bewegung setzte. Seit er im Frühjahr 1987 mit seinem damals zwischen SPD und FDP zerredeten Vorschlag in die Öffentlichkeit ging, den Konflikt durch Kauf und Übereignung der Häuser an eine selbstverwaltete Stiftung zu »entstaatlichen« , mehrten sich jedenfalls die Anzeichen, die für ein Umdenken wenigstens des Bürgermeisters sprachen (vgl. u.a. dazu den Hintergrundbericht von Ute Scheub, Barrikaden und ver-rückte Fronten, taz vom 1. Dezember 1987, S. 9f).</p>
<p>Wenn Klaus von Dohnanyi neuerdings beharrlich von »den Bewohnerinnen und Bewohnern der Hafenstraße« spricht, ahnt man, welche Lernprozesse auch bei ihm in Gang gekommen sind, seit er sich im Juli 1987 mit den »Schmuddelkindern« erstmals an einen Tisch setzte. Die künftige Entwicklung ob er den Konflikt mit der Vernunft, die er zu guter letzt bewiesen hat, auch durchstehen kann, oder ob er nicht doch noch Angst vor der eigenen Courage bekommt &#151; so wie jetzt schon viele seiner ParteigenossInnen vor der des Regierungschefs. Zwar hat der SPD-Parteirat zum richtigen Zeitpunkt von Dohnanyis weiche Linie unterstützt und entsprechend darf wohl ein Anruf des Bundespräsidenten gedeutet werden). Es zeugt aber nicht gerade von politischem Selbstbewußtsein, wenn wenig später Hans-Joachim Vogel Rundfunkmeldungen zufolge verlautbaren läßt, in Hamburg habe man strikt verhältnismäßig gehandelt, weil es anderenfalls tote Polizisten hätte geben können. Daß die Schüsse an der Startbahn auf beiden Seiten so manchen nachdenklich gemacht haben mögen, steht auf einem anderen Blatt. Doch Politik für Minderheiten ist nur dann zu machen, wenn man sich davon emanzipiert, nach der kochenden Volksseele zu schielen. Daß diese nicht immer so formiert sein muß, wie es die Springer-Presse suggeriert, zeigt eine »Stern«-Umfrage (49/1987). Wenn man ihr trauen darf, befürworten im nachhinein immerhin 73% der HamburgerInnen die friedliche Vertragslösung.</p>
<p>Niemand kann heute sagen, ob es auf Dauer zu einer Normalisierung am Hafenrand kommen wird. Viel wird davon abhängen, ob die Vertreter der Ordnungsmacht gewillt sind, mit den BewohnerInnen der Häuser wenigstens zu einer Art friedlichen Koexistenz zu gelangen. Andererseits darf darauf gesetzt werden, daß die vom akuten Räumungsdruck endlich befreiten HausbesetzerInnen sich jetzt auf Besseres besinnen können als auf die Perfektionlerung von Befestigungsanlagen.</p>
<p>Zur Zeit werden die Häuser winterfest gemacht; die Stadt hat die ersten Gelder dafür bereitgestellt. Läden und Werkstätten sind geplant. Vielleicht ist auch »Radio Hafenstraße« am Tag des Barrikadenabbaus nicht das Letzte mal auf Sendung gegangen. Die Funkpiraten sollen schon bei der Hamburger Anstalt für Medien Erkundigungen über die Lizenzvergabe eingeholt haben. Unterdessen berichtet die taz-Hamburg (30. November), im Stadion am Millerntor habe »fröhlich die schwarze Piratenflagge geweht«. Der »Jubel des Hafenstraßen-Blocks« galt dem Ex-Hafenstraßenbewohner Volker Ippig. Das »begnadete Torwarttalent« von der Reservebank des FC St. Pauli war diesem Samstag der »Held des Tages«, weil er für seine Mannschaft das 1-0 gegen Solingen über die 90. Spielminute rettete.</p>
<p>Das Wunder von St. Pauli hat stattgefunden und war doch keins. Es dauerte auch, wie gewöhnliche Wunder das so an sich haben, länger als sein dramatischer Schlußpunkt &#151; eben well es eine bewundernswerte Vorgeschichte hatte: BürgerInnen dieser Stadt, GAL -Mitglieder, evangelische Pastoren, Gemeindemitglieder, eine Vermittlergruppe, Mitglieder der »Patriotischen Gesellschaft« und viele andere haben sich ausdauernd in eine öffentliche Angelegenheit eingemischt.</p>
<p>In Amsterdam, Kopenhagen oder Mailand übrigens hätte ein Bürgermeister den Erfolg einer politischen Lösung schwerlich als Wunder deklarieren können.</p>
<p>Ein Wunder ist, so der neue Brockhaus, »ein Vorgang, der der Erfahrung oder den Naturgesetzen widerspricht«. Solange uns die Naturgesetze der hiesigen Sicherheitspolitik nicht wundern, wird das Wunder von St. Pauli eines bleiben.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/das-wunder-von-st-pauli/">Das Wunder von St. Pauli</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Der Friedensnobelpreis und die Friedensaussichten in Zentralamerika</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/der-friedensnobelpreis-und-die-friedensaussichten-in-zentralamerika/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Jan 1988 21:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 6-10 Im Rückblick auf die vergangenen zwei Jahrzehnte erscheint es keineswegs ungewöhnlich, daß das norwegische Nobelkomitee das Prestige seines Friedenspreises gezielt einzusetzen versucht, um bedeutsame friedensorientierte Initiativen und Entwicklungen zu würdigen, deren Erfolg noch nicht gesichert ist. So war es im Falle der Preisverleihung an die nordirische Friedensbewegung, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 6-10</p>
<p>Im Rückblick auf die vergangenen zwei Jahrzehnte erscheint es keineswegs ungewöhnlich, daß das norwegische Nobelkomitee das Prestige seines Friedenspreises gezielt einzusetzen versucht, um bedeutsame friedensorientierte Initiativen und Entwicklungen zu würdigen, deren Erfolg noch nicht gesichert ist. So war es im Falle der Preisverleihung an die nordirische Friedensbewegung, an Sadat / Begin und an Kissenger / Le Duc Tho. Auch mittels der Person des costaricanischen Präsidenten Arias wurde jetzt eine Friedensinitiative ausgezeichnet, deren Realisierung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Entscheidung noch ganz am Anfang stand.</p>
<p>So muß in der Vergabe des hochangesehenen Preises an Oscar Arias über die Anerkennung von dessen persönlicher historischer Leistung hinaus zweifellos ein politisches Votum und ein moralischer Stimulus für den Anfang August in Esquipulas / Guatemala von den fünf zentralamerikanischen Präsidenten unterzeichneten Friedensplan gesehen werden. Mit dem Friedensnobelpreis sollte dem fragilen  Friedensprozeß ein Vertrauensvorschuß gewährt und durch die Demonstration einer internationalen Erwartungshaltung die Konfliktparteien unter Handlungszwang gesetzt werden. Gleichzeitig wollte man die politische Autorität des Initiators nach innen und außen, d.h. im Kreise der Unterzeichnerstaaten wie auch gegenüber den nicht direkt betroffenen, am Ausgang der Regionaikrise gleichwohl sehr interessierten Nationen stärken.</p>
<p>Wenn auch nicht Absichtserklärungen, sondern allein Taten über den möglichen Erfolg der Friedensinitiative entscheiden, so sollte vor dem Hintergrund der tristen Regionalgeschichte der jüngsten Vergangenheit die Tatsache nicht gering geschätzt werden, daß es überhaupt zu dieser grundlegenden Einigung der fünf Staatschefs gekommen ist. Noch in der ersten Hälfte des Jahres 1987 hätte kein Beobachter der zentralamerikanischen politischen Szene eine solche Entwicklung für möglich gehalten. Nachdem es seit Mitte 1984 um die von Mexiko, Venezuela, Kolumbien und Panama getragene CONTADORA-Initiative, die mehr als drei Jahre lang im Mittelpunkt der Bemühungen um eine friedliche Beilegung der regionalen Spannungen gestanden hatte, still geworden war, herrschten die negativen Meldungen in der Berichterstattung über die Situation in Zentralamerika vor. Bei unverändert hoher Auslandsverschuldung und fortbestehenden außenwirtschaftlichen Schwierigkeiten zeigten alle wichtigen soziökonomischen Kennziffern im besten Fall eine stagnative Tendenz, während allein die Ausgaben für Rüstungszwecke deutliche Steigerungsraten aufwiesen und die kriegerischen Handlungen an den Kriegs- und Bürgerkriegsfronten zunahmen. Der Versuch der Außenminister der CONTADORA-Staaten und der sogenannten Unterstützungsgruppe Brasilien, Argentinien, Peru, Uruguay), auf einer im Januar 1987 gemeinsam durchgeführten Informationsreise durch die Hauptstädte der Krisenregion die Möglichkeiten für eine Wiederaufnahme der Friedensverhandlungen zu erkunden, endete erfolglos. UNO-Generalsekretär Pérez de Cuéllar, der die Minister auf ihrer Mission begleitet hatte, sprach den konsultierten Regierungen ohne diplomatische Umschweife den »ernsthaften politischen Willen« für eine friedliche Überwindung des Konflikts ab.</p>
<p>Die Reaktion der Adressaten und indirekt betroffenen Staaten war denn auch kühl bis diplomatisch-unverbindlich, als Präsident Arias seinen Friedensplan im Februar erstmals vorstellte. Durch diverse Korrekturen am Vertragsentwurf, eine Serie von bilateralen Gesprächen mit seinen zentralamerikanischen Amtskollegen und ein erfolgreiches Werben für sein Anliegen in Westeuropa vermochte er in den folgenden Monaten die Chancen für eine seriöse Behandlung seines Friedensprojekts deutlich zu verbessern. Arias&#8216; Vorstoß profitierte in dieser Zeit sicherlich von der Stagnation des CONTADORA -Prozesses der  Lähmung der US-amerikanischen Regionalpolitik im Gefolge der Iran-Contra-Affäre und der sich immer stärker artikulierenden innenpolitischen Stimmung in einigen der Kleinstaaten gegen die andauernden Kriegshandlungen und die fortbestehende Sozialmisere. Dennoch erwartete kaum jemand einen entscheidenden politischen Durchbruch, als sich die fünf zentralamerikanischen Präsidenten Anfang August in Guatemala an den Verhandlungstisch begaben, zumal Präsident Reagan seine ablehnende Haltung zum Arias -Plan unmißverständlich zum Ausdruck gebracht hatte.</p>
<p>Umso größer war die Überraschung, als die Staatschefs nach zweitägigen Gesprächen einer modifizierten Ausführung des Arias -Papiers zustimmten. Die Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich, innerhalb genau festgelegter Fristen, deren längste 150 Tage umfaßte, eine Reihe von konkreten Maßnahmen zur inneren und äußeren Entspannung und Versöhnung demokratische Öffnung durch Gewährung von Pressefreiheit, politischem Pluralismus und Dialog mit friedensbereiten Oppositionskräften, umfassendes Amnestieangebot für die Widerstandskämpfer, Waffenstillstand, Nichtunterstützung von Guerillatruppen etc. einzuleiten bzw. zu verwirklichen. Inwieweit die Vertragspartner die einzelnen Verpflichtungen erfüllt haben, soll zu einem festgelegten Zeitpunkt von einer internationalen Kommission überprüft werden, die neben den Außenministern der Staaten der CONTADORA- und der Unterstützungsgruppe auch deren zentralamerikanische Amtskollegen und die Generalsekretäre von UNO und OAS einschließt.</p>
<p>Bei den eingesetzten (wenn auch mittlerweile leicht verlängerten) Fristen mußte es sich bald erweisen, wie ernst es den einzelnen Regierungen mit Ihren Friedensbekundungen war, wobei hier vor allem die diesbezüglichen Anstrengungen der im Konfliktzentrum der Region stehenden Dreiergruppe Nicaragua, El Salvador und Honduras von Interesse sind, während die entsprechenden Aktionen in Guatemala und Costa Rica mehr innen- denn regionalpolitische Bedeutung besitzen. Ohne Zweifel ist es Nicaragua, das bei der Verwirklichung der Beschlüsse von Esquipulas die größten Fortschritte erzielt hat: Bildung einer nationalen Versöhnungskommission unter Vorsitz des regimekritischen Kardinals Obando, Eröffnung eines politischen Dialogs mit der inneren 0pposition, einseitige Feuereinstellung in diversen Kampfzonen, Erneuerung des Amnestieangebots an die Contra, Freilassung von rund 1 000 politischen Gefangenen, Rückkehrerlaubnis für eine Gruppe von 1986 des Landes verwiesener Priester sowie die Aufhebung des Erscheinungsverbots der Oppositionszeitung »La Prensa« und des Sendeverbots der Rundfunkstation Radio Catölica sind nur dle wichtigsten Schritte und Maßnahmen aus einer Serie von etwa 30 politischen Initlativen, welche die Sandinisten innerhalb von drei Monaten zur Verwirklichung des Arias -Plans unternommen haben.</p>
<p>Hingegen machte der nach langem Zaudern der Duarte-Regierung nach über zwei Jahren Unterbrechung wieder aufgenommene Dialog mit der salvadorianischen Guerilla erneut die kaum zu vereinbarenden Positionen und Forderungen der beiden Seiten deutlich. Weite Teile der Armee, die sich seit einigen Monaten auf eine große Offensive gegen den bewaffneten Widerstand vorbereitet, lehnten diese Gespräche von vornherein ab, während die Todesschwadronen als der bewaffnete Arm der politischen Ultrarechten auf die Versöhnungsappelle von Esquipulas mit einer neuen Mordserie reagierten, deren prominentestes Opfer der Vorsitzende der nationalen Menschenrechtsorganisation wurde. Es ist bezeichnend, daß El Salvador in US-Pressekommentaren im Hinblick auf die aktuellen Befriedungs &#8211; und Versöhnungsbemühungen zunehmend als hoffnungsloser Fall beurteilt wird.</p>
<p>Besonders auffällig ist die zögernde Haltung der honduranischen Regierung bei der Umsetzung der Vereinbarungen des Arias -Planes. So deutet bisher nichts darauf hin, daß das Land die Unterstützung für die auf seinem Territorium stehenden Contra-Verbände einzustellen oder auch nur einzuschränken gedenkt. Vielmehr hat Präsident Azcona in seinen Stellungnahmen die nicaraguanischen Maßnahmen als unzureichend kritisiert und eine Aufkündigung seiner Kollaboration mit der Contra von weiteren Vorleistungen der Sandinisten abhängig gemacht. Damit verstößt Honduras eindeutig gegen den pragmatischen Ansatz des Arias -Projekts, das durch eine schrittwelse und auf überprüfbare Gegenseitigkeit abgestimmte Vorgehensweise eine wachsende Vertrauensbasis fur weitergehende Maßnahmen schaffen möchte.</p>
<p>Im Mittelpunkt der Forderungen Honduras&#8216;, El Salvadors und der USA an Nicaragua steht die Aufnahme von Verhandlungen mit der Contra-Führung zwecks Herbeiführung eines Waffenstillstands, obwohl eine solche Kontaktaufnahme im Arias -Plan nicht vorgeschrieben ist. Die von ihren Gegnern immer wieder gezogene Parallele zum Dialog in El Salvador wird von Managua nicht akzeptiert: Während die Guerilla dort seit Jahren rund ein Drittel des nationalen Territoriums besetzt hält, konnte sich die Contra bisher auf nicaraguanischem Boden nicht dauerhaft festsetzen und operiert nach wie vor von honduranischem Gebiet aus. Die Comandantes widersetzen sich zwar kategorisch direkten Gesprächen mit der Contra, stimmten aber Anfang November indirekten Verhandlungen unter Vermittlung von Kardinal Obando zu, wobei allerdings einzig und allein die Modalitäten einer Einstellung der Kampfhandlungen, nicht aber die politische Zukunft Nicaraguas erörtert werden sollen.</p>
<p>Die Tatsache, daß das Mitte November von Präsident Ortega der Contra übermittelte Waffenstillstandsangebot kaum Zugeständnisse Managuas enthält und in seinem Kern vielmehr auf eine stufenweise Kapitulation des bewaffneten Widerstands hinausläuft, deutet darauf hin, daß die Contra nach wie vor keine wirkliche militärische Bedrohung des Sandinistenstaates darstellt. Die eigentliche Gefahr der Contra liegt in den schlimmen Auswirkungen des von außen geschürten Krieges auf die schwache Wirtschaft des Landes und die psychische Verfassung der Bevölkerung. Die nicaraguanische Ökonomie ist quasi  bankrott, es mangelt an den essentiellsten Dingen des täglichen Bedarfs, die Inflation erreichte 1987 ca. 1000 %, und die Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung beträgt heute nur noch knapp ein Fünftel des Werts von 1980. Nicaragua braucht den Frieden allein schon deshalb dringend, um wirtschaftlich wieder einigermaßen auf die Beine zu gelangen.</p>
<p>Es wird immer offensichtlicher, daß die Regierungen von El Salvador und Honduras den Vereinbarungen von Esquipulas hauptsächlich aus innenpolitischen Gründen zugestimmt haben, um damit gegenüber der inneren Opposition, die immer lauter eine Beendigung des Bürgerkrieges bzw. eine Ausweisung der zunehmend soziale Probleme bereitenden Contra-Kämpfer fordert, die Fassade einer Friedensbereitschaft aufbauen zu können. Dabei können Duarte und Azcona ganz sicher sein, bei ihrer offiziellen Schuldzuweisung für das wahrscheinliche Scheitern der jüngsten Friedensinitiative Rückendeckung aus dem Weißen Haus zu erhalten.</p>
<p>Es ist die Crux der CONTADORA- wie der Arias -Initiative, daß ihr möglicher Erfolg nicht nur vom Willen der unmittelbar betroffenen Staaten, sondern auch vom Verhalten des mächtigen Nichtunterzeichners USA abhängt. Und wenn auch die Zeiten vorbei sind, in denen Washington den Staaten der von ihm dominierten Hemisphäre seine Vorstellungen quasi einseitig aufzwingen konnte, so sind die Vereinigten Staaten immer noch stark genug, um ihnen nicht genehme Entwicklungen im amerikanischen Raum zu verhindern.</p>
<p>Erstes und wichtigstes Ziel der Reaganschen Zentralamerikapolitik ist die Beendigung der Herrschaft der Sandinisten, wobei immer klarer zutage getreten ist, daß sich die Administration bei der Wahl ihrer Mittel weder von völkerrechtlichen Normen noch von den Beschränkungen des Kongresses nennenswert beeinflussen laßt.</p>
<p>Die USA waren und sind nicht bereit, eine regionale Verhandlungslösung zu akzeptieren, die das politische überleben zu der von der Comandantes angeführten Regierung ermöglichen würde. Daher rührt auch die ablehnende Haltung der US-Administration zur CONTADORA -Initiative und zum Arias -Plan, die beide eine zentralamerikanische Friedensregelung unter gleichberechtigter Mitwirkung der jetzigen nicaraguanischen Regierung anstreben, während sich Präsident Reagan eine zentralamerikanische Zukunft ohne Sandinisten wünscht. Die Reformen und Zugeständnisse, die er von Managua als Gegenleistung für eine Einstellung der Contra-Hilfe verlangt, bedeuten in ihrer Substanz nichts anderes als einen freiwilligen Verzicht der Sandinisten auf die politische Macht. Reagans immer wieder erhobene Forderung nach einer »Demokratisierung« Nicaraguas, die auch in konservativen Kreisen Westeuropas quasi den Stellenwert eines Axioms erreicht hat, ignoriert die Tatsache, daß die Wahlen vom November 1984 nach übereinstimmenden Berichten unabhängiger Beobachter <i>zumindest </i>ebensowenig zu beanstanden waren wie der in US-offiziellen Kommentaren so hochgelobte Urnengang in El Salvador wenige Monate zuvor. Befreit man die US-Politik gegenüber Nicaragua von ihrem rhetorischen und rituellen Ballast, so bleibt allein das Instrument der Contra übrig. Die offiziell immer wieder bekundete Verhandlungsbereitschaft, die in der geschäftigen Reisediplomatie von Sonderbotschaftern wie Stone und Habib ihren sinnfälligen Ausdruck fand, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als ein geschickt in Szene gesetztes Manöver zur Beschwichtigung der Kritiker in der heimischen Öffentlichkeit und im Kongreß, mit dem die tatsächlichen Prioritäten in der regionalpolitischen Strategie kaschiert werden sollten.</p>
<p>Ein wie auch immer geartetes Arrangement mit den Sandinisten käme in den Augen der Reagan-Administration einer prinzipiellen Anerkennung der Existenzberechtigung alternativer Gesellschaftsmodelle auf dem amerikanischen Festland gleich, was früher oder später unweigerlich zu Nachahmungseffekten führen und mithin die Gefahr der Entstehung einer ganzen Gruppe von Staaten in ummittelbarer Nachbarschaft der USA heraufbeschwören müßte, die außen-, innen-, wirtschafts- und sozialpolitisch auf eine mehr oder weniger deutliche Distanz zur westlichen Vormacht gehen würde. Die Erreichung einer friedlichen Koexistenz mit dem Sandinistenregime ist schon deshalb wenig wahrscheinlich, weil damit ein unverändert hartes Vorgehen gegen die salvadorianische Guerilla nicht länger zwingend begründet werden könnte. Darüber hinaus würden Anspruch und Selbstverständnis der USA, weltweit den Kampf gegen den »Kommunismus« (Afghanistan, Angola etc.) anzuführen, arg erschüttert werden.</p>
<p>Die Vereinigten Staaten werden von daher alles daran setzen und ihre regionalen Vasallen El Salvador und Honduras in diesem Sinne instrumentalisieren, um einen Erfolg des Arias-Plans zu vereiteln. Vieles wird freilich davon abhängen, ob es der Reagan-Administration ein weiteres Mal gelingt, ausreichend Unterstützung im Kongreß für eine Weiterführung der Contra-Hilfe zu mobilisieren, um in einem letzten Kraftakt vielleicht doch noch das Ziel zu erreichen, das schon 1981 auf ihrer außenpolitischen Agenda ganz oben stand.</p>
<p>All dies deutet darauf hin, daß der angestrebte befruchtende Impuls des Friedensnobelpreises für ein im Gang befindliches Befriedungsunternehmen, wie auch in früheren Fällen allenfalls von kurzer Dauer sein wird.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/der-friedensnobelpreis-und-die-friedensaussichten-in-zentralamerika/">Der Friedensnobelpreis und die Friedensaussichten in Zentralamerika</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Ein gefährlicher Vordenker: Bernard Willms</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Jan 1988 21:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/ 1988), S. 11-13 »Mit erfrischender Klarheit der Gedankenführung«, so der Chefredakteur des NPD-Organs »Deutsche Stimme« Karl-Heinz Vorsatz, habe der Vortragende »mit der herrschenden Kapitulantengesinnung« abgerechnet, mit dem Antifaschismus, »der sich in Denkverboten und geistigem Spießertum niederschlägt, der bösartig um sich schlägt und zur Selbstaufgabe der Deutschen hinführt«. Und Vorsatz [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/ 1988), S. 11-13</p>
<p>»Mit erfrischender Klarheit der Gedankenführung«, so der Chefredakteur des NPD-Organs »Deutsche Stimme« Karl-Heinz Vorsatz, habe der Vortragende »mit der herrschenden Kapitulantengesinnung« abgerechnet, mit dem Antifaschismus, »der sich in Denkverboten und geistigem Spießertum niederschlägt, der bösartig um sich schlägt und zur Selbstaufgabe der Deutschen hinführt«. Und Vorsatz zitierte weiter: »Wer Angst davor hat, &#8218;Faschist&#8216; genannt zu werden, der ist schon mehr als ein &#8217;nützlicher ldiot&#8216;, er ist bereits ein Kollaborateur der Feigheit«. Die Rede ist von einem Vortrag beim »Freundeskreis Rhein-Ruhr«. Das Thema »Die Nation als Prinzip« hatte sogar den NPD-Chef Martin Mussgnug vom Schwarzwald in den Ruhrpott gelockt. Und der derart belobigte Referent ist kein Alt- oder Neonazi, sondern Prof. Bernard Willms, Politologe an der Ruhr-Universität Bochum und &#151; wie er sich selbst bezeichnet &#151; »Nationalphilosoph«. Seit 1982 sein Buch »Die deutsche Nation  &#151; Theorie, Lage, Zukunft« erschien, ist Willms zum wichtigsten Theorielieferanten der Neuen Rechten geworden. Der Bochumer Politikwissenschaftler hat einen wesentlichen Anteil daran, daß in den letzten Jahren nationalistische Ideologeme und deutsch-nationale Thesen wieder gesellschaftsfähig wurden. Nichts ist so notwendig für die Deutschen wie ein neuer Nationalismus, sagt Willms und ruft auf: »Boykottieren Sie die Vergangenheitsbewältigung! Sie hält Sie nur davon ab, frei zu sein und die Fragen nach der Zukunft zu stellen.«</p>
<p>Bernard Willms, 1931 in Mönchengladbach geboren, promovierte 1964 und war dann Assistent bei Helmut Schelsky. Nach seiner Habilitation wurde er 1970 Professor für politische Wissenschaften in Bochum und veröffentlichte u.a. Studien über Fichte und Thomas Hobbes. Mit seinem Buch über »Die Deutsche Nation« (1982) wurde er zum Professor des Neonationalismus, der seither in der Bundesrepublik bei Rechten aller Schattierungen fröhliche Urständ feiert. Während Willms nach 1970 fast jährlich mit einer Neuerscheinung auf dem Büchermarkt aufwartete, wurde seine Buchproduktion nach 1982 merklich geringer. Doch das nimmt auch nicht wunder, schließlich ist der Bochumer Professor seither in der konservativen bis ultrarechten Szene ein begehrter Referent. Eine kleine Auswahl: 1983 sprach der gefragte Hochschullehrer bei der Jahrestagung der »Gesellschaft für freie Publizistik« (GfP) in Kassel. Diese illustre Runde zählt laut Verfassungsschutzbericht zu den »rechts-extremistischen Kultur- und Weltanschauungsvereinigungen« . Der Vortrag erschien in »Nation Europa« &#151; herausgegeben von dem NPD-Funktionär Peter Dehoust &#151; unter dem Titel »Das deutsche Wesen in der Welt von morgen &#151; die sieben Todsünden gegen die deutsche Identität und die auf sie antwortenden sieben Imperative«. Mit der Veröffentlichung der relativ auflagenstarken rechtsextremen Theoriezeitschrift wurden diese Thesen zu einem der meistdiskutierten Programme innerhalb des rechten Lagers. Ebenfalls 1983 trug Willms seine nationalistischen Konzepte bei der Tagung »Deutsche Identität heute« des »Studienzentrums Weikersheim« vor, dessen Präsident der ehemalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg Hans Filbinger ist, Willms beteiligte sich auch gemeinsam mit seinem Kollegen Robert Hepp, der in seinem Buch »Deutschland ohne Deutsche« gegen die »Unterfruchtigkeit« der deutschen Frau zu Felde zieht, an dem etwas kurzlebigen »Deutschlandrat«, der nach ein paar Monaten allerdings wieder aufgelöst wurde. 1984 trat Willms wieder beim Kongreß der »Gesellschaft für freie Publizistik« auf. Unter dem Motto »Mut zur geistigen Wende« referierten mit ihm auch die Professoren Haverbeck (Mitbegründer des »Reichsbundes Volkstum und Heimat«, Referent im Stabe Hess bis 1982 Präsident des »Weltbundes zum Schutze des Lebens«),  Hepp ( Thema: »Volkstod, ein deutsches Schicksal?«) und Richard Eichler (Schillerpreisträger des hinlänglich bekannten »Deutschen Kulturwerks Europäischen Geistes«). Im November 1984 sprach Willms beim rechtslastigen »Ring freiheitlicher Studenten« finden Räumen der Burschenschaft Germania.</p>
<p>Schließlich gibt Willms dem »nhb-report«, einem Magazin der Studentenorganisation der NPD ein umfangreiches Interview. Das Motto »Schlesien bleibt unser« hält er nicht nur »für politisch vertretbar« sondern er »wurde es auch verteidigen&#8230;«. Wer Angst habe, von Kommunisten »Revanchist« genannt zu werden, solle in der Deutschlandpolitik lieber schweigen.</p>
<p>Inzwischen ist Willms schon Stammgast beim Bundeskongreß der GfP. 1985 spricht er über »Die Deutschen als Besiegte«. Einen Tag später beschäftigt er sich bei der Burschenschaft Cimbria in München mit »Der deutschen Niederlage und ihren Auswirkungen bis heute«. Anschließend nimmt er an einer Podiumsdiskussion mit Franz Schönhuber, dem Vorsitzenden der »Republikaner« teil.</p>
<p>In einem Aufsatz für die »Deutschen Annalen 1985« aus dem rechtsextremen Druffel -Verlag in Leoni am Starnberger See, der im bayerischen Verfassungsschutzbericht ausführlich behandelt wird, stellt Willms die Information über Konzentrationslager im Dritten Reich als »Propagandaenthüllungen« der Siegermächte dar und unterscheidet spitzfindig zwischen tatsächlichen und behaupteten Verbrechen des Nazi-Regimes. »Das Bild des Grauens«, so Willms, »das die rassistische Verfolgungspraxis der Nationalsozialisten in der Beurteilung der Sieger angenommen hatte, wirkte dahin, das Selbstbewusstsein der Deutschen im Ganzen nachhaltig zu erschüttern.« Man muß diesen Satz zweimal lesen, denn es ist schier unglaublich, was hier ein Hochschullehrer schreibt. Es bedarf schon einer beispiellosen Unverfrorenheit, die Greuel der Nazis quasi als Ansichtssache darzustellen, als seien Konzentrationslager lediglich aus Siegerperspektive furchtbar gewesen. Schließlich wurde das Selbstbewußtsein der Deutschen nicht durch die alliierte Propaganda demoliert, sondern durch das, was Nationalsozialisten und ihre Helfer wirklich getan hatten und die Frage nach der Mitverantwortung dafür.</p>
<p>1986 legte Willms gleich drei Buchveröffentlichungen vor: »Idealismus und Nation. Zur Rekonstruktion des politischen Selbstbewußtseins der Deutschen«, »Standpunkt und Widerstand. Reden aus dem deutschen Elend« und »Thomas Hobbes. Das Reich des Leviathan«. Außerdem sind bereits die ersten zwei Bände des auf drei Bände veranschlagten »Handbuchs zur Deutschen Nation« erschienen. Am Band 1 »Geistiger Bestand und politische Lage« arbeiteten u.a. der Vertriebenenpolitiker Prof. Emil Schlee mit, der nach einer kurzen Episode bei den »Patrioten für Deutschland« inzwischen bei den »Republikanern« gelandet ist der in diversen rechtsextremen Zeitschriften publizierende Andreas Mölzer und Alain de Benoist, Cheftheoretiker der französischen »Neuen Rechten« Band 2 befaßt sich mit »den Fragen für die Existenz des grundlegenden deutschen Volkes in der Gegenwart« (Deutsche Stimme). In Band 3 sollen laut Verlagsankündigung »führende Naturwissenschaftler . . . die Voraussetzung für eine notwendige geistige Erneuerung Deutschlands und Europas« liefern. Der Hohenrain -Verlag wirbt für Willms u.a. in der Zeitschrift »SIEG«, einem der übelsten neonazistischen und antisemitischen Hetzblätter auf dem braunen Zeitungsmarkt. »Der Nationalismus«, so der Anzeigentext, »ist nun wieder wissenschaftlich anerkannt«. Bernard Willms ist in der Tat ein gefährlicher Vordenker.</p>
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		<title>Therapiechancen in psychiatrischen Kliniken?</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Jan 1988 21:20:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 13-15 Nur wenige gesundheitspolitische Themen haben derart intensiv mit Politik zu tun wie die Psychiatrie. Auch ist eine Diskussion um eine menschenwürdige Psychiatrie nicht ohne ständige politische Bezüge zu führen. Stellt doch die Auseinandersetzung um die Definitionsmacht von »psychisch abnorm« oder »psychisch normal« das wesentliche Kennzeichen jeder Psychiatrie-Politik [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 13-15</p>
<p>Nur wenige gesundheitspolitische Themen haben derart intensiv mit Politik zu tun wie die Psychiatrie. Auch ist eine Diskussion um eine menschenwürdige Psychiatrie nicht ohne ständige politische Bezüge zu führen. Stellt doch die Auseinandersetzung um die Definitionsmacht von »psychisch abnorm« oder »psychisch normal« das wesentliche Kennzeichen jeder Psychiatrie-Politik dar. Wie eine Fülle von psycho-historischen, anthropologischen und ethnologischen Studien zeigen, Ist die Bandbreite des Normalitätsbegriffs stets von der konkreten historischen sozio-kulturellen Situation abhängig.</p>
<p>Dies erweist sich bereits innerhalb der somatischen Medizin, umso mehr allerdings in der Psychiatrie, in der daher der Krankheitsbegriff stets nur eingeschränkt zu verwenden und kontinuierlich zu hinterfragen ist, kann er doch zu Stigmatisierung und Aussonderung führen. Klaus Dörner (Diagnosen der Psychiatrie; Ffm 1975 ) stellt fest, »daß unter wissenschaftlichen Kriterien die ganze Einrichtung der psychiatrischen Diagnostik nach dem Modell der Körpermedizin fragwürdig geworden ist und ihrem eigenen Anspruch, Ordnung und Handlungsweisungen zu vermitteln, nicht gerecht wird.« Gänzlich fragwürdig wird die psychiatrische Diagnose dort, wo sie zum direkten politischen Disziplinierungsinstrument degeneriert.</p>
<p>Auch bedeutet die psychiatrische Intervention und Therapie &#151; gleich der Körpermedizin &#151; stets einen Eingriff in die Integrität (die allerdings als beschädigt diagnostiziert ist), um sie wiederherzustellen. Angesichts der Definitionsmacht über »krank« und »gesund« gilt es, jedes zur Anwendung kommende medizinische Verfahren sorgfältig auf seine Notwendigkeit, Zulässigkeit etc. zu überprüfen. Damit aber stellt jede psychiatrische  Intervention einen schwierigen Balanceakt zwischen dem Eingriff in die diagnostizierte »Schädigung« der Integrität und ihrer Wiederherstellung dar. Die materiell zu verwirklichenden Grund- und Menschenrechte müssen hierbei stets die Meßlatte bilden.</p>
<p>Zu einer inhaltlichen Kritik der Psychiatrie gehört jedoch gehört jedoch stets eine sorgfältige Analyse ihrer Praxis &#151; ei ne Kritik jener Institutionen, die das psychiatrische Versorgungssystem umfassen. Die öffentliche Auseinandersetzung mit der Psychiatrie begann hierzulande erst in den siebziger Jahren mit der Einsetzung der Enquête-Kommission des Bundestages. Damals forderte dle »Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie« die Auflösung der Großkliniken, die mehr oder minder ausnahmslos unmenschliche Psycho-Knäste waren. Trotz der enormen politischen Schubkraft dieser Forderung wurde es in der Folge still um die Psychiatrie-Politik. Mit-Ursache hierfür war, daß die Empfehlungen der Enquête-Kommission, die ohnehin nicht weitreichend genug waren, m ihren Vorstellungen, ein menschenwürdiges psychiatrisches Hilfssystem zu formulieren, nur halbherzig in Angriff genommen wurden. In zahlreichen Modellversuch  wurden sozial psychiatrische Ansätze bis Ende 1985 zur Unkenntlichkeit verstümmelt. Hinzu kommt, daß es in den Großkliniken einen erheblichen Modernisierungsschub gab, der anti-psychiatrischen Ansätzen teilweise den Stachel raubte. Somit kann sich eine Psychiatrie-Kritik Ende der achtziger Jahre nicht in der<br />Wiederholung von anti-psychiatrischen Argumentationsmustern aus den Siebzigern erschöpfen: Wenn sich die institutionellen Formen etwas &#151; und sicherlich unzureichend &#151; verändert haben, kann dies nicht ohne Auswirkungen auf politische Forderungen bleiben.</p>
<p>Zweifelsohne existieren in der Psychiatrie Situationen, die ohne schwerwiegende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte des Patienten nicht auskommen. Diese »Freiheitsberaubung« Klaus Dörner durch Fixierung und Isolierung bedarf aber sorgfältiger Indikation und Betreuung. Die Fixierung mit nur einer ständigen Bezugsperson ist zulässig. Damit dieses jedoch stets gewährleistet bleibt, bedarf es ausreichenden und geschulten Personals. Eine Fixierung oder Isolierung aus bloßem Personalmangel darf es nicht geben &#151; und sei es auch, weil die entstehende Krise zu spät abgefangen werden kann. Teilt man die Einschätzung, daß jede darüber hinausgehende Fixierung und Isolierung eine Grundrechtsverletzung darstellt, bedeutet dies, daß aus Personalmangel heraus Grundrechtsverletzungen entstehen!</p>
<p>Die Verordnung von Psychopharmaka in bestimmten Krisensituationen bedeutet einen Fortschritt, wenn sie lege artis vorgenommen wird. Das heißt: Entsprechend einer kritischen Einschätzung der Dosierungsempfehlungen der Hersteller, so sparsam wie irgend möglich und nicht, um den Stationsbetrieb &#151; womöglich aus Personalmangel &#151; aufrecht zu erhalten. Psychopharmaka können potentiell gesundheitszerstörend wirken und bedeuten dann ebenfalls eine Grundrechtsverletzung.</p>
<p>Die Trennung von psychisch erkrankten Menschen in Behandlungs- und Pflegefälle ist fachlich fragwürdig. Gerade im P flegefallberelch ist die Situation besorgniserregend, kann doch eine über die Grundpflege hinausgehende Betreuung der Menschen derzeit mit dem vorhandenen Personalschlüssel nicht organisiert werden. Weder ist eine den Ansprüchen der humanen Psychiatrie entsprechende Therapie möglich noch gibt es gezielte Ausgliederung &#150; und Integrationsprogramme, um diesen Menschen ein Leben außerhalb der Anstalt zu ermöglichen. In der Tat ist es so, daß die Eingruppierung eines Menschen als Pflegefall mit einer Verschlechterung seiner Heilungschancen (entgegen dem Stand der Wissenschaft) einhergeht, sie letztlich nur aus ökonomischen Gründen erfolgt: um Kosten einzusparen.</p>
<p>Allerorten ist von verschiedenen Schwellen die Rede: Betriebsschwelle, Therapieschwelle, Perspektivschwelle. Diese »Schwellerei« vernebelt die harte Tatsache, daß die Behandlung in den psychiatrischen Landeskrankenhäusern nicht auf der Höhe der wissenschaftlichen Standards &#151; jenseits der Ansichten darüber, welche Richtung die richtige sei &#151; erfolgt. Fast nirgends wird die ominöse »Therapieschwelle« erreicht die dem Standard eines reichen und zivilisierten Landes entsprechen wurde. Präziser ausgedruckt heißt dies, daß in vielen psychiatrischen Landeskrankenhäusern vor allem aus Personalmangel zu spät und zu wenig behandelt werden kann. Da sich gerade in der Psychiatrie die Prognose schon bei Therapiebeginn im wesentlichen entscheidet, heißt dies, daß Menschen de facto um ihre optimalen Therapiechancen gebracht werden. Sie bekommen geringere Hilfe als möglich wäre.</p>
<p>Einschränkend sei hinzugefügt, daß eine großzügigere Personalausstattung lediglich den strukturellen Rahmen absteckt, von dem aus eine Therapie Erfolg versprechen kann. Ob diese dann tatsächlich zu realisieren ist, hängt des weiteren von den konkreten Therapieangeboten ab. So problematisch die Vergleiche mit der somatischen Medizin sind: hier wäre dann doch einer angebracht. Gäbe es in ihrem Bereich ähnliche Situationen, waren Aufschreie der Entrüstung die Folge. Man stellte sich nur vor, Patienten mit einer akuten Bauchfellentzündung wurden aus Personalmangel nicht sofort, sondern erst nach einigen Tagen operiert werden! Oder die sorgfältige Therapie eines Herzinfarktes würde verschoben. Oder ein Patient bliebe länger in der Narkose, weil das Personal anderweitig beschäftigt ist!</p>
<p>Verantwortlich im direkten Sinne &#151; jenseits einer grundsätzlichen Herrschaftsanalyse &#151; für die Zustande in den psychiatrischen Landeskrankenhäusern sind sowohl Krankenhausträger als auch Kostenträger. Letztere stellen ohne jede Frage zu wenig Mittel zur Verfügung. Dies zeigt sich bereits an der absoluten Höhe bzw. Tiefe der Pflegesätze. Gerade wenn man einen Vergleich zu den Pflegesätzen in der Körpermedizin heranzieht und die Krankenhauskosten setzen sich ja zu 70 % aus Personalkosten zusammen), wird deutlich, welche finanziellen Spielräume nach oben noch notwendig sind. Verantwortlich sind aber auch die Träger, d.h. die Länder/Sozialministerien, die durch zu laue Rahmenbedingungen Menschen um ihre Therapiechancen bringen und die Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten verletzen.</p>
<p>Zu fordern wäre stattdessen ein psychiatrisches Gesamtkonzept, das präventiv orientiert ist, sich strukturell weitgehend dezentralisiert, personell ausreichend ausgestattet und inhaltlich vielfältig organisiert ist. Dabei müßte der Schwerpunkt auf den strikten Vorrang ambulanter Hilfe verlagert werden. Dies ist bei dem derzeitigen höchst rudimentären Stand der ambulanten Hilfen noch nicht möglich &#151; hier gälte es auch, das Behandlungsmonopol niedergelassener Ärzte zu durchbrechen. Es muß deswegen zuerst das Personal in den Landeskliniken um ein sinnvolles Maß erhöht werden, damit von diesem Niveau aus dann ein Umbau der psychiatrischen Hilfsangebote erfolgen kann. Erst mit einer dann solcherart umgestalteten Psychiatrie ist es möglich, die Grund- und Menschenrechte auch materiell zu verwirklichen.</p>
<p><i>Vorstehende Überlegungen resultieren aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses des baden-württembergischen Landtages zur Situation in den psychiatrischen Landeskrankenhäusern.</i></p>
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		<title>»Denn ihre Taten weichen ständig von ihren Worten ab«</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Jan 1988 21:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Weltbank und Menschenrechte aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 16 Die Weltbank ist die für den Schutz der Menschenrechte lokaler oft indigener Bevölkerungen und der Umwelt offenste der internationalen Entwicklungshilfe-Institutionen. Nach den von ihr entwickelten Grundsätzen sollen einheimische Bevölkerungen und ihre Umwelt vor nachhaltigen Auswirkungen von Entwicklungsprojekten bewahrt werden. Der Schutz der Menschenrechte wird [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Weltbank und Menschenrechte</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 16</p>
<p>Die Weltbank ist die für den Schutz der Menschenrechte lokaler oft indigener Bevölkerungen und der Umwelt offenste der internationalen Entwicklungshilfe-Institutionen. Nach den von ihr entwickelten Grundsätzen sollen einheimische Bevölkerungen und ihre Umwelt vor nachhaltigen Auswirkungen von Entwicklungsprojekten bewahrt werden.</p>
<p>Der Schutz der Menschenrechte wird jedoch in der Praxis zur bloßen Rhetorik, denn die Weltbank handelt ständig gegen ihre selbstgesetzten Kriterien. Oder wie es kürzlich vor einem Ausschuß des US-Kongresses hieß: »Ihre Taten weichen ständig von ihren Worten ab.« Ländliche Entwicklungsprojekte auf den Philippinen und in Paraguay, Staudammvorhaben in Indien und Umsiedlungsprogramme in Indonesien sind Beispiele. Hier verletzt die Bank massiv elementare Menschenrechte der betroffenen Bevölkerungen.</p>
<p>Zwar zählt die Weltbank »kulturelle Autonomie« und »Selbstbestimmung« indigener Gesellschaften seit 1982 zu den Zielen ihrer Geschäftspolitik; bei der Durchsetzung dieser Politik geht es ihr jedoch nur um die Abschwächung negativer Folgen der von ihr finanzierten Entwicklungsprojekte. Und nach wie vor ist ihr wichtigstes Vergabekriterium die wirtschaftliche Rentabilität eines Projektes. Selbst wenn bei der Weltbank tatsächlich die Bereitschaft bestünde die selbstgesetzten Prinzipien zum Schutz indigener Gesellschaften und der Umwelt durchzusetzen, sind die Handlungsmöglichkeiten angesichts der Abhängigkeit von nationalen Regierungen als Finanzgeber und -empfänger zu eng begrenzt.</p>
<p>In der Praxis macht sich die Weltbank dazu noch zum Mittler zwischen nationalen Politiken zur forcierten Integration indigener Bevölkerungen und aufkommenden Forderungen nach selbstbestimmter Entwicklung.</p>
<p>Durchführende nationale Institutionen sind nicht Willens und häufig auch nicht in der Lage, Schutzverfügungen der Weltbank zu befolgen. Und wenn Maßnahmen zum Schutz lokaler Bevölkerungen und ihrer Umwelt getroffen werden, wird meist zu wenig und zu spät gehandelt.</p>
<p>Die neue Menschenrechtspolitik der Weltbank hat vor allem symbolische Bedeutung. Es ist ein offensiver Weg, auf massive Kritik in der Öffentlichkeit der Hauptgeberländer in Nordamerika und Westeuropa zu reagieren. Allerdings werden diese Grundsätze in jüngster Zeit schon wieder abgeschwächt.</p>
<p>Bei negativen Auswirkungen von Großprojekten werden Entwicklungshilfe-Investitionen zu Recht eher auf der Problem-, als auf der Lösungsseite vermutet. Durch ihre Praxis nicht durch ihre deklamatorischen Menschenrechts-Grundsätze, hat die Weltbank<br />diese Regel bestätigt.</p>
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		<title>Die extreme Rechte und Aids</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/die-extreme-rechte-und-aids-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Jan 1988 21:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/ 1988), S. 17-20 Zentrale Agitationsthemen und feste Bestandteile des rechtsextremen ideologisch-politischen Diskurses sowie von (gewaltförmigen) Auseinandersetzungen sind seit mehreren Jahren, die vermeintlich »überschwappende Asylantenflut« und »drohende Überfremdung«. Mit einer ethno -zentristischen, völkisch-rassistischen Argumentationsstruktur und Propagandaformeln, die sich gegen »Ausländer, Flüchtlinge, Scheinasylanten, Fremdarbeiter / eingewanderte Arbeitskräfte, Vielvölkerstaat« richten, wird an [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/die-extreme-rechte-und-aids-1/">Die extreme Rechte und Aids</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/ 1988), S. 17-20</p>
<p>Zentrale Agitationsthemen und feste Bestandteile des rechtsextremen ideologisch-politischen Diskurses sowie von (gewaltförmigen) Auseinandersetzungen sind seit mehreren Jahren, die vermeintlich »überschwappende Asylantenflut« und »drohende Überfremdung«. Mit einer ethno -zentristischen, völkisch-rassistischen Argumentationsstruktur und Propagandaformeln, die sich gegen »Ausländer, Flüchtlinge, Scheinasylanten, Fremdarbeiter / eingewanderte Arbeitskräfte, Vielvölkerstaat« richten, wird an ein nationalistisches und euro -zentristisches Überlebens- und Kulturkonzept der »Erhaltung der europäischen Völker und Kultur« appelliert.</p>
<p>Zu dieser »traditionellen« Argumentationskette gesellt sich seit einigen Monaten als weiteres Element die »Jahrhundertseuche Aids«. Die extreme Rechte als nationale Demokraten, freiheitliche oder nationale Rechte, nationale Sozialisten, Nationalsozialisten, nationalistische oder Alt-Rechte sieht &#151; in Radikalisierung und Transformation rechtskonservativer Argumentationsfiguren &#151; einer »Durchseuchung unseres Volkes Tür und Tor geöffnet«. Die Durchsicht von Zeitschriften, Flugblättern und Pamphleten von rechtsextremen Gruppen, Verlagen und Diskussionszirkeln, zeigt die »Besetzung« von Aids als ein weiteres ideologisches Zentrum ihrer politischen Propaganda. Dies wird als »neue Front im Kampf um die Erhaltung unseres Volkes« und der anderen europäischen Völker verstanden.</p>
<p>Die extreme Rechte lädt das Thema zur Schicksalsfrage »unseres Volkes« auf und will Aids zum zentralen Gegenstand der politisch-ideologischen Auseinandersetzung um die Zukunftsfrage »unseres Volkes« machen. Unter Berufung auf konservative Mediziner und »seriöse« Kommentierungen in der rechts-konservativen Tagespresse (Die Welt, FAZ u.a.) werden Begriffe und Formeln aufgegriffen wie: ein Schwelbrand, der sich durch die Bevölkerung weiterfrißt  Aids&#150;Zeitalter und Jahrhundertgeißel; moderne Lustseuche als Krankheit einer dekadenten Gesellschafts  vitale Bedrohung unseres Volkes, »das unter Geburtenschwund leidet und die Motivierung, Kinder zu zeugen wird weiter abnehmen«; schleichende Durchseuchung und Zersetzung der völkischen Substanz; »beispielloses Massensterben, wenn die ideologischen Vorurteile einer Minderheit mehr gelten als das Schutzbedürfnis der Mehrheit. Ohne einen baldigen wissenschaftlichen Durchbruch könnte das Problem die Dimension eines globalen Atomkriegs erreichen«.</p>
<p>Die Appellstruktur richtet sich an diffuse Ängste und Unsicherheiten über eine generell ungewisse Zukunft; Aids wird zum »Instrument« eines Überlebens- und Kampfkonzeptes stilisiert, mit der Dualität: überleben oder untergehen.</p>
<p>Die offizielle Politik in der Bundesrepublik wird als »Rassenmischungs- und Gleichstellungspolitik«; als volksfeindliche Politik bezeichnet. »Pseudoasylanten aus Dritter und Vierter Welt« sind für die extreme Rechte ein »Transmissionsriemen der Aids-Verbreitung und die ausgeprägte Neigung Schwarzer und Negrider zu Promiskuität ein beschleunigendes Moment dabei«. Aids wird in seinen katastrophalen Wirkungen »auf unser Volk und die anderen europäischen Völker« mit der Masseneinwanderung von Farbigen aus Übersee verglichen, daher müssen die »Grenzen dicht gemacht werden«.</p>
<p>»Zu den vielfältigen Gefahren, die die Zuwanderung Farbiger in biologischer und kultureller Hinsicht mit sich bringt, kommt nun noch die Verbreitung der Seuche Aids hinzu. So ist bekannt, daß die Angehörigen bestimmter afrikanischer, aber auch asiatischer Völker von dieser Krankheit bedeutend mehr betroffen sind als jetzt noch die Europäer. Der Kampf muß an verschiedenen Fronten geführt werden, und die Bekämpfung der Seuche ist ebenso wichtig wie das direkte Vorgehen gegen die Einfuhr der Farbigen und die Befürworter dieser Maßnahmen«.</p>
<p>Die Schuld- und Schicksalsfrage wird an »Ausländer, Fremde« gebunden, sie nehmen eine Sündenbock-Stellung ein, indem Aids nationalistisch-rassistisch, volkspolitisch aufgeladen wird; es wird versucht, Vorurteilsstrukturen, Ängste und Unsicherheiten, <br />fremdenfeindliche Mentalitäten in der Bevölkerung zu radikalisieren. Für die vermeintlich volksgesundheitlichen Notwendigkeiten (Lebensschutz / Umweltschutz/ Lebensraum) wird selektiv mit biologisch-medizinischen Belegen und »harten Daten« argumentiert; als vermeintlich unangreifbare objektive Fakten und Prognosen werden sie ideologisch eingebunden.</p>
<p>Die extreme Rechte beklagt, daß heute auch der »Normalbürger« promiskuitiv eingestellt sei, weil die Losung unserer Epoche und das kultivierte Menschenbild »Selbstverwirklichung« heißt, »zu deren Zielvorgabe die Entwicklung von Genußfähigkeit gehört«. Leben ünd leben lassen als gesellschaftliche Verhaltensform gegenüber den Hauptrisikogruppen »Rauschgiftsüchtige, Homosexuelle, Neger« und die »Propaganda, daß zum allgemeinen Fortschritt die Befriedigung individueller Wünsche gehöre«, habe es »auf weiten Strecken unmöglich gemacht, die Einsicht für das gegenseitige Ausschließen von Gemeinwohl und individuellem Lustprinzip zu wecken. Der Popanz &#8218;Selbstverwirklichung&#8216; &#8211; gegenwärtig ein Grundhindernis, das Schutzbedürfnis Nichtinfizierter behördlich abzusichern &#151; und die Beschwörungsformel &#8218;Gewissensentscheid&#8216; stecken die Grenzen des neuen Solidaritätsverständnisses ab.« Einsicht, Rücksichtnahme und Verantwortungsgefühl könne von den Angehörigen der Risikogruppen nicht erwartet werden. Vor allem aber die Zerstörung und Auflösung familiärer und religiöser Bindungen würden den Kern des Zusammenlebens gefährden und Zonen unseres gesellschaftspolitischen Selbstverständnisses dramatisch sensibilisieren.« Gleichzeitig ist dieses Verhalten der Liberalen, Kommunisten und Anarchisten aber auch ein Zeichen dafür, daß diese Gesellschaft aufs höchste verunsichert ist. Stand doch die Freiheit vor allem Zwang, die Freiheit zu jedem Genuß im Mittelpunkt ihrer verführerischen Propaganda, waren sie doch auf dem besten Wege, zumindest in einigen Ländern Europas den endgültigen Erfolg zu erringen. Damit scheint es jetzt vorbei zu sein. Die Angst um das liebe Leben wiegt eben weitaus höher als der Wunsch, mit jedem ins Bett steigen zu können. Schon bahnt sich auf dem Gebiet der Zweierbeziehungen wieder ein Umdenken an, schon sind Treue und Beständigkeit wieder gefragte Werte. Der Liberalismus hat seine entscheidende Niederlage schon erlitten, von jetzt an befindet er sich auf dem Rückzug.«</p>
<p>Das »Menschheitsproblem« Aids bekommt die Gesellschaft nach Auffassung der extremen Rechten solange nicht in Griff, wie der einzelne »seine Gelüste und Perversionen als Rechtsgüter höher stellt als das gesunde Überleben seines Volkes. Das verfassungsmäßig garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit und Leben von derzeit noch über 99 Prozent der Bevölkerung muß über einigen&#130; vergleichsweise unbedeutenden Persönlichkeitsrechten der kleinen Minderheit der Infizierten stehen. Leider kreist die Diskussion derzeit vor allem um den Schutz der Infizierten vor einer Diskriminierung (was auch wichtig ist) und nicht um den Schutz des Lebens der Nichtinfizierten«.</p>
<p>Aufklärung, Datenschutz, bürgerliche Freiheitsrechte werden als liberalistische Ideologie eines schwachen Staates und als materielle Interessen von »Medizinern und Sozialhelfern, die bei einer steigenden Zahl Erkrankter ihren Broterwerb gesichert sehen« denunziert. Ihnen wird ein »verbrecherischer Umgang mit der Volksgesundheit« vorgeworfen. Mit Aids beginnt in rechtsextremistischer Zivilisationskritik die »Geschichtsschreibung« dekadenter westlicher Gesellschaftsformen die u.a. bestimmt ist von: Sklaverei der Triebe, Übersättigung, Wegwerfware Mensch, Neurotisierung und innere Verwahrlosung. Aids und vor allen die Angst vor Aids wird im Kontext von Wirtschaftskrise, von Verlust-, Enteignungs-, Kränkungs &#8211; und Verarmungserfahrungen, von gesellschaftlich produzierten und undurchschauten Unsicherheiten und (Sexual-) Ängsten zu einer Projektionsfigur für Phantasien einer im epochalen Strukturwandel befindlichen Gesellschaft und der Gefährdung konventioneller Normalitätskonzepte in denen u.a. Familie, Treue und Sexualität zusammengehören).</p>
<p>Diese Argumentationsrichtung zielt &#151; in ideologischer Nähe zum rechtskonservativen Lager  &#151; auf die Durchsetzung »moralischer Wiederaufrüstung und Verzichtsmoral«, auf die Wiederherstellung traditioneller Moral: Familie, eheliche Treue und Enthaltsamkeit als Grundlage sittlichen Verhaltens. Es soll ein öffentlicher Druck vor allem auf Jugendliche erzeugt werden &#151; die Rücknahme und Verhinderung von Emanzipations- und Selbstbestimmungsprozessen sind beabsichtigt. Von der extremen Rechten werden »konservative Sekundärtugenden und Werte wie Familie, Pflicht, Ordnung, Sauberkeit radikalisiert« Jaschke und in obrigkeitsstaatliche, vordemokratische, autoritäre Ordnungskonzepte eingebunden.</p>
<p>Die Freizügigkeit für gesellschaftliche (sexuelle) Randgruppen, deren Integration in die Gesellschaft und »moderne Minderheitenpolitik« haben für die extreme Rechte zu einer sexuellen Liberalisierung und »Versozialwissenschaftlichung« der Diskussion geführt. »Pluralistische Gesellschaftskonzeptionen« und das »Systemveränderungsestablishment« hätten zu einer Ideologisierung von Kompetenzangelegenheiten geführt; jeder könne mitreden. Die Kampfansagen gelten nach ihrer Sicht: der Versozialwissenschaftlichung mit ihrer modernen Minderheitenpolitik (Integration), den Gleichheitsgrundsätzen und ihrem Verhältnismäßigkeitsbegriff sowie ihrem Einfluß auf die praktische Politik und die Ausprägung von Werten und Moral.</p>
<p>Es geht um die Veränderung eines wissenschaftlichen und politisch-praktischen Solidaritätsbegriffes, »der als Wucherung der Systemveränderungsphilosophie den Motivationen eines genügend großen Teils der Bevölkerung anhaftet.« Für sie hat sich die Wissenschaft in den Dienst und Kampf um Auslese, Biopolitik und Eugenik zu stellen. Die extreme Rechte sieht in Aids sowohl eine Bedrohung der Volks- (völkischen) Substanz, die von einem starken Staat geschützt werden muß, als auch eine Neuauflage ihrer dämonischen Geschichtsphilosophie, »das Böse zu nutzen, weil aus ihm das Gute erwächst«. Im Volks-Mythos  &#151; als lebendiger Organismus &#130; Schicksals-Kampfgemeinschaft mit genetischer Determination  &#151;  ist »Volksgesundheit« und Entmischung der Völker (Eugenik und Biopolitik) eine leitende Idee im Überlebenskampf der Völker. In der Bewertung der »Risikogruppen von Farbigen, homosexuellen Männern und Drogenabhängigen«, wird in Teilen der extremen Rechten die menschenverachtend-zynische, rassistische und offene, an Vernichtung anknüpfende Strategie in den Feststellungen deutlich: »bei denen man allerdings der Auffassung sein kann, daß ihre Dezimierung nicht unbedingt negativ zu bewerten ist«. An anderer Stelle heißt es: »Da aber nach wie vor die Hauptrisikogruppen betroffen seien, wäre damit zu rechnen, daß diese Gruppen nachhaltig dezimiert würden und im nächsten Jahrtausend die Krankheit dann wieder in ihrer Bedeutung nachläßt. Nach dem bisherigen Wissensstand können wir uns dieser Auffassung leider nicht anschließen. Bisher ist für uns nicht zu sehen, daß sich diese Krankheit sozusagen von selber reguliert, vielmehr wird das liberalisierte Sexualverhalten dazu führen, daß sie sich bis auf weiteres ungehemmt ausbreitet.«</p>
<p>Die Auseinandersetzung, »Aufklärung« über Aids (wie auch die »Ausländer- und Asylantenfrage«) soll nicht der »manipulierenden Aids-Lobby« und der sich »ausbreitenden Maffia der Sozialarbeiter« überlassen werden: »Die Vorschläge des linken Meinungsspektrums einschließlich der Bundesgesundheitsministerin Rita Süßmuth (rote Rita) halten wir für denkbar ungeeignet, da Aufklärung in Krisensituationen alleine nicht genügt und die Propagierung von Kondomen schon wegen der ohnehin katastrophalen Geburtensituation in unseren Völkern zweischneidig ist. Ein anderer Weg wäre eine stringentere Sexualmoral, die jedoch in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit kaum durchzusetzen ist. Es bleibt also nur der Weg über strikte Seuchen medizinische Maßnahmen, die sich auch bei anderen Krankheiten bewährt haben«.</p>
<p>Die auf Freiwilligkeit, Aufklärung setzende Strategie wird im extrem rechten (wie im nationalkonservativen) Lager als gescheitert angesehen. Gefordert werden von der extremen Rechten als angemessene Prioritätensetzungen: konsequente Seuchenbekämpfung und Anwendung des Bundesseuchengesetzes; Reihenuntersuchungen und namentliche Meldepflicht; sexuelle Isolierung; es sei »keine Zeit für Datenschutz«; bis hin zu Maßnahmen, »für die die gesetzlichen Grundlagen noch geschaffen werden müssen: geschlossene Häuser zur Isolierung der Virusverbreiter«.</p>
<p>In der offiziell-politischen Auseinandersetzung dominieren derzeit die beiden Konzeptvarianten »Aufklärung« (liberal-konservativ/post-konservativ) und »Ausgrenzung«  (rechtskonservativ/traditionalistisch) die Diskussion und Handlungsstrategien. Der extremen Rechten kommt (arbeitsteilig) die Funktion zu, die Radikalisierung und Transformation des konservativen Traditionalismus, deren Tugenden und Denkstile sowie deren Ausgrenzungsstrategien in den öffentlichen Diskurs einzubringen, sie als politischen Diskursbestandteil populistisch zu mobilisieren. Damit wird eine Politik der Angst, Panik und Paranoia inszeniert; rassistische Hysterie stimuliert gegen Risikogruppen, Minderheiten, Kranke. Ihr Resümee lautet: »Wenn die Gesunden aufwachen und die Gefahr erkennen, hat der Liberalismus seine Schlacht verloren. Frau Süßmuth ist dann ein Fall für die Strafrichter.«</p>
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		<title>»Auch Terroristen haben mit Kleinigkeiten angefangen«</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Jan 1988 20:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 21-23 »Polizeibeamte werden bei öffentlichen Veranstaltungen gegen die Volkszählung zur Verhinderung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie im Einzelfall zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten eingesetzt.« So beantwortete der Baden-Württembergische Innenminister Schlee eine Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Habs-Hoffschroer nach den Aktivitäten der Polizei im Rahmen der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/auch-terroristen-haben-mit-kleinigkeiten-angefangen/">»Auch Terroristen haben mit Kleinigkeiten angefangen«</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 21-23</p>
<p>»Polizeibeamte werden bei öffentlichen Veranstaltungen gegen die Volkszählung zur Verhinderung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie im Einzelfall zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten eingesetzt.« So beantwortete der Baden-Württembergische Innenminister Schlee eine Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Habs-Hoffschroer nach den Aktivitäten der Polizei im Rahmen der Volkszählung. Das Ergebnis dieser Aktivitäten zur »Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung« ist jetzt im 8. Datenschutzbericht für Baden-Württemberg zu besichtigen. Danach widmete die baden-württembergische Polizei den Volkszahlungsgegnern schon recht frühzeitig ihre Aufmerksamkeit. Bereits Mitte Februar richtete das Landeskriminalamt eine Nachrichten- und Informationsstelle ein, an die &#151; durch Anweisung verpflichtet &#151; alle Polizeidienststellen des Landes »Erkenntnisse über Aufrufe, Aktionen und Veranstaltungen zum Boykott der Volkszählung unverzüglich mitzuteilen« hatten.</p>
<p>Im April lagen ca. 130 Meldungen vor, im Oktober 1987 waren es bereits 653. In der ersten Phase ging es im wesentlichen um drei Bereiche: Gemeldet wurden Referenten auf Vobo-Veranstaltungen und Menschen, die eine Erlaubnis zur Aufstellung eines Informationsstandes beantragt hatten. Zum zweiten wurden Boykottaufrufe gemeldet, bzw. wo Informationsmaterial mit Boykottaufrufen verteilt wurde. Es lagen auch Meldungen über Farbsprühereien vor.</p>
<p>In der zweiten Phase nach dem Stichtag verschob sich der Schwerpunkt der Meldungen auf das Abschneiden der Heftnummer und auf Aufforderungen zum Abschneiden.</p>
<p>Interessant, sich einmal anzuschauen, was die Polizei für meldenswert hielt: Eine Meldung beschäftigt sich mit der Kleiderordnung der Teilnehmer (»Der Großteil der Teilnehmer war auffallend ordentlich zivil gekleidet«). Ein anderes Mal geriet &#151; quasi so nebenbei &#151; eine Jugendorganisation mit in die Meldung (»Hat am Informationstisch der Jungdemokraten das Flugblatt &#8218;Volkszählung boykottieren wir mit&#8216; verteilt.«). Bereits die Erläuterung der Rechtslage war offensichtlich meldenswert »Rechtsanwalt &#8230; aus dem Anwaltsbüro &#8230; erläuterte die Rechtslage und stellte das alte und neue Volkszählungsgesetz gegenüber.«).</p>
<p>Nicht einmal die ausdrückliche Distanzierung von Boykottaufrufen schützte vor Aufmerksamkeit (»In den Ausführungen distanzierte sich der Redner &#8230; der GRÜNEN von den Aufrufen zum Boykott.«). Für meldenswert hielt die Polizei weiterhin das Ehrenamt und die Parteizugehörigkeit eines Antragstellers (»Das Gemeinderatsmitglied der &#8218;GRÜNEN` von &#8230;&#130; stellte &#8230; den Antrag auf Genehmigung eines Informationsstandes.«) . Was geschah nun mit diesen Meldungen? Bei ihrem ersten Kontrollbesuch im April 1987 stellte die Datenschutzbeauftragte fest, daß von den ca. 130 gemeldeten Personen in einem ersten Verfahren anhand der Informationssysteme APIS und PIOS und der Staatsschutzkartei überprüft wurden. Offensichtlich lag bei ca. 75 Personen nichts vor, die Meldungen wurden aber deswegen nicht vernichtet, sie wurden abgeheftet &#151; man weiß ja nie&#8230; Etwa 50 Personen wurden wohl als gefährlicher eingeschätzt sie bekamen eine Indexkarte Staatsschutz und wurden in die entsprechende Datei eingereiht. Vier Sprüher kamen sofort in das Informationssystem APIS.</p>
<p>Mehrere Namen fanden sich dann in den erstellten Lagebildern wieder, die an die Landespolizeidirektionen das BKA und das Landesamt für Verfassungsschutz verschickt wurden. Bestandteil dieser Lagebilder waren auch Beobachtungen über das Verhalten der Partei Die GRÜNEN bzw. ihrer Gliederungen.</p>
<p>Beim zweiten Kontrollbesuch stellte Frau Leuze fest, daß die Polizeidienststellen, bevor die Meldung an das LKA weitergeleitet wurden, die meisten Personen in die »Personenauskunfts- und Falldatei des LKA Baden-Württemberg« (PAD) abspeicherten, i.d.R. wurde dies für 10 Jahre veranlaßt. Nach Eingang beim LKA wurde in der oben beschriebenen Weise weiterverfahren. Weitere 75 Personen kamen in die Staatsschutzkartei. 154 Menschen füllten das System APIS auf. Von den damit 158 Personen, die im Rahmen der Volkszahlung abgespeichert wurden, war dies für 127 Menschen eine Premiere. Was aber steckt hinter der Datei APIS?</p>
<p>APIS ist eine Unterdatei des Systems PIOS. PIOS (Personen &#150; Institutionen &#150; Objekte &#150; Sachen) wird von der Polizei als Instrument der »vorbeugenden Verbrechensbekämpfung« geführt. Die Datei APIS ist zuständig für Speicherungen im Rahmen der »Inneren Sicherheit, Terrorismus, Staatsschutz«. Die Innenminister haben dies konkretisiert: In APIS sollen Menschen abgespeichert werden, die des Hochverrats, Landesverrats, der Agenten- oder Sabotagetätigkeit, der Bildung einer terroristischen Vereinigung oder einer anderen Straftat mit staatsfeindlicher Zielrichtung verdächtig oder überführt sind. Um zu einer rechtmäßigen Speicherung zu kommen, hätte nun das Vorliegen dieser Kriterien im Einzelfall geführt werden müssen. Nach den Feststellungen von Frau Leuze fand diese Prüfung in keinem Fall statt. Die Rubriken in den Vordrucken, in denen die Angaben zur »staatsfeindlichen Gesinnung« hätten eingetragen werden müssen, blieben allemal unausgefüllt. Dies wurde dann vom Sachbearbeiter beim LKA der eigentlich diese Angaben zu bewerten hatte, erledigt. Er trug einfach in alle Vordrucke »Extremismus links« ein.</p>
<p>Anschließend wurde aufgrund dieser »Bewertung« in APIS abgespeichert. Damit gerieten Menschen in diese Datei, über die die Polizei so gefährliche Verhaltensweisen wie »steht in Verdacht seinen Volkszählungsbogen durch Abschneiden der Heftnummer beschädigt zu haben« zu berichten wußte.</p>
<p>Einer nach § 18 LDSG BaW § vorgebrachten Beanstandung durch die Datenschutzbeauftragte, in der sie die Löschung der 127 Ersteintragungen forderte, da die Voraussetzungen für eine Speicherung nicht vorlagen, weigerte sich das Innenmimsterium nachzukommen. Da so das Innenministerium einige Gruppen bei ihrer Agitation gegen die Volkszählung eine staatsfeindliche Gesinnung zum Ausdruck komme. sei die Abspeicherung all dieser Menschen zulässig. Und überhaupt seien die Betroffenen ja selber schuld, da aufgrund ihrer Aussageverweigerung bei der Polizei, gar nicht festgestellt werden könne ob (k)eine staatsfeindliche Gesinnung vorliege. Das Innenministerium war auch nicht bereit die Speicherdauer auf mögliche 3 Jahre zu reduzieren. Nicht einmal für die Personen, die wegen Abschneidens der Heftnummer in die PAD gerieten, wurde die Speicherdauer von den obligatorischen 10 Jahren auf ebenfalls mögliche 3 Jahre reduziert.</p>
<p>Nun sind nicht nur irgendwelche Aktivisten ins Fadenkreuz polizeilicher Datensammelwut geraten. Aus einem Lagebericht, der im Datenschutzbericht zitiert wird ergibt sich, daß offensichtlich auch die GRÜNEN überwacht wurden: »Auffallend ist, daß sich der &#8230; und der Kreisverband &#8230; der Partei &#8218;die Grünen&#8216; derzeit von den bisherigen Boykottaufrufen distanzieren, aber dennoch Möglichkeiten und Gründe für den Volkszählungsboykott aufzeigen.«</p>
<p>Die rechtlichen Grundlagen für die Speicherung der Menschen wird im Datenschutzbericht so beurteilt: »Der umfassende Meldedienst war durch das geltende Recht nicht gedeckt.« Eine solche Weitermeldung ist nach § 6 Abs. 1  i.V.m. 4 Abs. l der 2. Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz nur im Rahmen der vorbeugenden Verbrechensbe kämpfung zulässig. Dies bedeutet:</p>
<ul>
<li>
<div align="left">»Von vornherein unzulässig waren alle Meldungen, in denen es bloß darum ging, wer als Referent bei einer Veranstaltung zur Volkszählung auftrat oder nur einen Informationsstand betrieb.« </div>
</li>
<li>
<div align="justify">»Unzulässig waren auch Meldungen über Personen, die zum Boykott der Volkszählung aufriefen. Diese begingen damit nämlich alleine eine Ordnungswidrigkeit.«</div>
</li>
</ul>
<p>Diese Bewertung zeigt, wie wenig sich die zuständigen Stellen um die höchstrichterliche Rechtsprechung kümmern. Es wird wohl auf ewig das Geheimnis des Landesinnenministeriums bleiben, wie sich seine Praxis mit den im Volkszählungsurteil des BVerfG von 1983 aufgestellten Maxime zusammenbringen läßt. Immerhin heißt es dort: »Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder die freie Meinungsäußerung an einem Informationsstand behördlich registriert wird, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner Grundrechte verzichten. Dies würde aber nicht nur die individuelle Entfaltungschancen des einzelnen beeinträchtigen sondern auch das Gemeinwohl, weil dieses auf ein selbstbestimmtes Handeln der Bürger angewiesen ist.« Aber da paßt wohl die ganze Richtung nicht.</p>
<p>Dieses Verhalten fugt sich in das Bild baden-württembergischen Datenschutzes. Die Landesregierung hat es bislang peinlichst vermieden, die Konsequenzen aus dem Volkszählungsurteil 1983 zu ziehen und neue Gesetze zum Datenschutz zu erlassen. Wurde lange Zeit auf die Vorbildfunktion des Bundes verwiesen, so kam der Innenminister Schlee jetzt auf eine neue Idee. In der Debatte über das »Gesetz zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung« der GRÜNEN im Landtag lehnte er ein solches Gesetz mit der Begründung ab, es sei nicht notwendig, da sich die Verwaltung eh schon an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten wurde. Tja dann.</p>
<p>Ach ja, beinahe hätten wir&#8217;s vergessen. Die erste Reaktion des Innenministeriums auf die massive Kritik ist in der Überschrift zitiert.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/auch-terroristen-haben-mit-kleinigkeiten-angefangen/">»Auch Terroristen haben mit Kleinigkeiten angefangen«</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Und sie bewegt sich doch</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/und-sie-bewegt-sich-doch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Jan 1988 20:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zwischenbemerkungen zur »Erneuerung der SPD« aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 24-32 Mindestens fünfzehn Jahre Opposition hatte Herbert Wehner seiner Partei vorausgesagt, als sie 1982 aus der Regierung gedrängt wurde. Manche Kritiker der SPD sahen damals sogar schon das »Ende des sozialdemokratischen Jahrhunderts« heraufziehen. Führende Genossen hingegen glaubten mit einer »erneuerten Partei« bereits 1987 [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zwischenbemerkungen zur »Erneuerung der SPD«</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 24-32</p>
<p>Mindestens fünfzehn Jahre Opposition hatte Herbert Wehner seiner Partei vorausgesagt, als sie 1982 aus der Regierung gedrängt wurde. Manche Kritiker der SPD sahen damals sogar schon das »Ende des sozialdemokratischen Jahrhunderts« heraufziehen. Führende Genossen hingegen glaubten mit einer »erneuerten Partei« bereits 1987 wieder »auf Sieg setzen« zu können. Seit dem Desaster bei der Bundestagswahl und nachdem mit dem Duo Vogel/Fuchs zwei alte Bekannte statt der »Enkel-Generation« die Führung der Sozialdemokratie übernommen haben, ist kaum mehr die Rede von der Erneuerung der SPD. Bewegt sich inhaltlich nichts mehr bei der größten westdeutschen Oppositionspartei?</p>
<p>Immerhin will sich die SPD in knapp zwei Jahren ein neues Grundsatzprogramm geben, das das Godesberger Programm von 1959 ersetzen soll. Godesberg hatte sich im nach hinein als Schlüssel zur Regierungsmacht erwiesen, weil sich die Partei seinerzeit offiziell zur sozialen Marktwirtschaft, also zur kapitalistischen Ordnung, in der Bundesrepublik bekannte. Die ökonomische Neuorientierung, das auf der Grundlage von Godesberg entwickelte Konzept einer keynesianischen Globalsteuerung der westdeutschen Wirtschaft hatte der SPD 1966 den Eintritt in die Große Koalition verschafft. Umgekehrt führte die Rückwendung des Bürgertums zu konservativen wirtschaftspolitischen Strategien, die sich 1982 im sogenannten Lambsdorff-Papier ausdrückte, zum Sturz des sozialdemokratischen Kanzlers Helmut Schmidt. Von daher erscheint es zwingend, den Stand der wirtschaftspolitischen Debatte in der SPD als Gradmesser für ihre viel beschworene Lernfähigkeit und ihre möglicherweise wiedergewonnene Regierungsfähigkeit zu nehmen.</p>
<p>Der wirtschaftspolitische Lernprozeß der Sozialdemokratie begann bereits Mitte der siebziger Jahre. Damals versagte ganz offensichtlich das keynesianische Erfolgsrezept, nach dem überall dort, wo sich Krisentendenzen abzeichneten, der Staat als Nachfrager einspringen sollte. Es zeigte sich, daß eine staatliche Nachfrageregulierung angesichts riesiger, weltweit zirkulierender Kapitalmassen nicht mehr zur Vollbeschäftigung, sondern nur zu einer ständig wachsenden Staatsverschuldung führte. Notgedrungen suchte die Partei deshalb nach einem neuen Konzept. Bereits 1975 legten Volker Hauff und Fritz Scharpf einen Ansatz dafür vor, den sie »aktive Strukturpolitik« nannten und der zunehmend zur Handlungsanleitung für sozialdemokratische Wirtschaftspolitiker wurde. Da für den Staat das Geld immer knapper werde, stellten Hauff und Scharpf fest, könne er nicht mehr eine gleichmäßige Entwicklung aller Sektoren zu fördern versuchen. Vielmehr, so empfahlen sie, hätte er sich darauf konzentrieren sollen, solche Branchen zu unterstützen, denen Erfolge auf dem Weltmarkt zuzutrauen seien. Durch Spitzenleistungen und Exporterfolge in »Zukunftsbranchen« sollten die Importe in anderen Gebieten mehr als kompensiert werden. Die Vorschläge von Hauff und Scharpf liefen darauf hinaus, die vom Kapital eingeleiteten strukturellen Veränderungen zu beschleunigen, um so die Chancen der »Zukunftsbranchen« auf dem Weltmarkt zu erhöhen. Sie hofften, die in den »alten« Branchen wegfallenden Arbeitsplätze durch zusätzliche in den neuen Industrien ersetzen zu können.</p>
<p>Die »aktive Strukturpolitik« ähnelte auf den ersten Blick einer konsequenten Fortsetzung des alten Keynesianismus. Da das Geld knapper wurde, erschien es einleuchtend, daß der Staat es dort einsetzte, wo am schnellsten Erfolge zu erwarten waren. In Wahrheit stellte das Konzept von Hauff und Scharpf aber den Keynesianismus auf den Kopf. Der Staat griff jetzt weniger den Branchen oder Regionen unter die Arme, die von der Krise besonders betroffen waren. Er förderte vielmehr gezielt jene, die ohnehin schon stark waren. Für absterbende Branchen wie die Stahlindustrie sollten allenfalls noch »Sterbehilfen« gezahlt werden, um »soziale Explosionen« zu verhindern.</p>
<p>Der auf ein stetiges Wirtschaftswachstum gegründete soziale Konsens blieb dennoch erhalten. Die Arbeiter-Wähler vertrauten weiterhin auf die Fähigkeit der SPD, als Regierungspartei die Krise zu meistern und wieder für Vollbeschäftigung zu sorgen. Die Gewerkschaften gingen nicht gegen die beginnenden Massenentlassungen auf die Straße, sondern demonstrierten für jene Branche, die zum Symbol für die vermeintliche neue Industrie-Struktur wurde: die Atomwirtschaft.</p>
<p>Um die in der gesamten Republik errichteten Atomkraftwerke sollten »neue Ruhrgebiete« entstehen. Atommeiler »Made in Germany« galten als Exportschlager der Zukunft. Nachdem das alte Wachstumsmodell, das auf dem massenhaften Konsum von Verbrauchsgütern beruht hatte, auslief, schien ein neues gefunden.</p>
<p>Doch die Träume von gigantischen Industrieansiedlungen und Exportrekorden blieben Illusionen. Einige Sozialdemokraten begannen daher, sich von dem mit dem Atom verbundenen Wachstumsmodell wieder zu lösen. Sie mußten allerdings wie Hans-Ulrich Klose feststellen, daß ein Ausstieg aus diesem Modell trotz dessen offensichtlichen Scheiterns von großen Teilen der Partei nicht mitgetragen wurde.</p>
<p>Die Schwäche der lauter werdenden innerparteilichen Opposition bestand darin, daß sie mit der Forderung nach einer Politik des »qualitativen Wachstums« keine grundlegende Alternative formulieren konnte. Die von ihrem Wortführer Erhard Eppler beschriebenen »Wege aus der Gefahr« bestanden &#151; ökonomisch betrachtet &#151; aus einer Mischung von alten keynesianischen Rezepten und einer anderen Form von »aktiver Strukturpolitik«. Wie auch Hauff und Scharpf verlangte er vom Staat, er solle bestimmte technologische und wirtschaftliche Entwicklungslinien (»Pfade«) aufgreifen und fördern. Diese »Pfade« seien aber nicht nach Weltmarkt-, sondern nach sozial-ökologischen Kriterien auszusuchen. Durch Akzentverschiebungen im Haushalt sollte der Staat die Wirtschaft auf die richtigen »Pfade« dirigieren, ohne die Autonomie des Kapitals anzutasten.</p>
<p>Epplers Ansatz hätte zu einer gewaltigen Ausdehnung der staatlichen Nachfrage und zu einer Wiederbelebung des Keynesianismus führen müssen. Genauso wie die Politik des »Weltwirtschaftskanzlers« Schmidt sollte das »qualitative Wachstum« allen Klassen zugute kommen und am behaupteten gemeinsamen Produktionsinteresse von Arbeit und Kapital ansetzen. Es klammerte die sich verschärfenden Klassenwidersprüche und die härter werdenden Verteilungskonflikte aus und erschien deshalb nur als ein anderer Weg zum selben Ziel. Schmidt war so nicht ernsthaft herauszufordern, weil das Konzept wirtschaftspolitisch lediglich Strategien anbot, die bereits erprobt worden waren und nicht funktioniert hatten.</p>
<p>Genauso wenig wie Schmidts innerparteiliche Kritiker hatte die damalige Opposition eine wirtschaftspolitische Alternative vorzuweisen. Die Konturen eines neuen marktwirtschaftlichen Wachstumsmodells kannte seinerzeit niemand. Deshalb, so argumentierten die Konservativen, solle sich der Staat aus der Wirtschaft zurückziehen und die Marktkräfte ungehemmt wirken lassen. Das freie Unternehmertum werde dann schon neue Wachstumsfelder finden und ein neues Wachstumsmodell kreieren. Immer größere Teile der FDP schlossen sich dieser ldeologie an und spätestens mit der ersten »Haushaltsoperation« 1981 unterwarf sich ihr auch die SPD. Sie leitete die »Entfesselung der Marktkräfte« durch den Abbau sozialstaatlicher Leistungen aktiv mit ein, womit ihre eigenen Wähler empfindlich getroffen wurden.</p>
<p>Als sich, auch in der Folge dieser Politik, von 1980 auf 1982 die Arbeitslosenzahlen verdoppelten, war die Geduld der Arbeiter mit »ihrer« Regierung zu Ende. Bei den anstehenden Landtagswahlen blieben viele zu Hause. Die Stuttgarter Massendemonstration machte der Partei klar, daß ihr Bündnis mit den Gewerkschaften gefährdet war. Schon aus reinem Selbsterhaltungswillen heraus mußte sich die SPD deshalb der Forderung nach einer Verschärfung der Kürzungspolitik &#151; wie sie der damalige Wirtschaftsminister Lambsdorff in seinem berüchtigten Papier verlangte &#151; verweigern, auch wenn dies den Verlust der Regierungsmacht nach sich zog.</p>
<p>Seitdem setzte die Rechts-Koalition die von Schmidt begonnene Politik in verschärfter Form fort. Sie kürzte nicht nur quantitativ mehr, sondern ging auch qualitativ weiter, indem sie etwa mit der Änderung des §116 die Gewerkschaften offen angriff. Während woanders die Kontinuität weitgehend gewahrt wurde, bestand in der Wirtschafts- und Sozialpolitik der neuen Koalition die eigentliche Wende. Zu dieser Politik eine Alternative zu entwickeln, darin mußte folglich in erster Linie die versprochene »Erneuerung der SPD in der Opposition« bestehen.</p>
<p>Zumindest auf den ersten Blick ist davon aber wenig zu sehen. Die Beiträge sozialdemokratischer Parlamentarier erschöpfen sich meist in einer eher moralischen Kritik an der Umverteilung von unten nach oben, ohne eine Gegenstrategie aufzuzeigen. Die klarste wirtschaftspolitische Aussage des Kanzlerkandidaten Rau bestand seinerzeit darin, daß er alle Kürzungen der Regierung zurücknehmen wollte. Kurz darauf schränkte er ein, er werde nur in ganz wenigen Punkten den alten Zustand wieder herstellen. Als Gegenstrategie kann das wohl kaum gelten.</p>
<p>Anderen prominenten Parteiführern, die in den letzten Jahren in Büchern über die wirtschaftspolitische Erneuerung der SPD nachgedacht haben, ist auch nicht viel Aufregendes eingefallen. Wolfgang Roth (»Der Weg aus der Krise«) und Peter Glotz (»Die Arbeit der Zuspitzung«) bedauern vor allem, daß die SPD sich von ihren doch eigentlich richtigen Konzepten der siebziger Jahre habe abbringen lassen. Wirtschaftspolitisch würden sie am liebsten da weitermachen, womit Schmidt aufhören mußte. Von der oft versprochenen Lernfähigkeit ist in ihren Werken wenig zu spüren.</p>
<p>Daß sich die führenden Sozialdemokraten so schwer von ihren alten Konzepten verabschieden können, hat einen einfachen Grund: Während die Rechts-Koalition in Bonn unter den Stichwort »mehr Markt« vor allem strukturpolitischen Kahlschlag betrieb, wurde von den Unions-Regierungen in Baden -Würtemberg und Bayern fast genau jene »aktive Strukturpolitik« umgesetzt, die Hauff und Scharpf vorgeschwebt hatte &#151; und das auch noch vergleichsweise erfolgreich.</p>
<p>Statt neue Ruhrgebiete zu errichten, hat man im Süden der Republik jene Branchen gefördert, die sowohl die wachsende Nachfrage wohlhabender Mittelschichten nach Luxusgütern und anspruchsvollen Dienstleistungen befriedigen, als auch auf den expandierenden Rüstungsmärkten erfolgreich sind. Auf diesen beiden Säulen, Mittelschichtenkonsum und Waffen, beruht der derzeitige weltweite Aufschwung in erster Linie. Genau auf diese Märkte sind jene Konzerne zugeschnitten, die in den letzten Jahren in den Großräumen Stuttgart und München um Firmen wie Daimler-Benz, MBB, Siemens etc. mit massiver Unterstützung der Landesregierungen entstanden sind. Hier ließ sich tatsächlich ein neues Wachstumsmodell etablieren, auch wenn der Konjunkturabschwung in den USA bereits heute anzeigt, daß sich daraus keines-falls ein zweites »Wirtschaftswunder« und schon gar kein Beschäftigungswunder entwickeln wird.</p>
<p>Daß Unionspolitiker das Konzept der »aktiven Strukturpolitik« so viel besser anwenden konnten als dessen Erfinder, hatte vor allem zwei Gründe. Zum einen gab es in ihren Ländern weniger »alte« Industrien, die absterben mußten. Zum anderen ergänzten sie den Entwurf von Hauff und Scharpf um eine wichtige mittelständische Komponente. In den kleinen und mittleren Unternehmern sahen sie Initiatoren für strukturelle Neuerungen, die sie gezielt förderten. Besonders im Dienstleistungsbereich wurde der neue Mittelstand neben den Großkonzernen zu einer Stütze des Aufschwungs.</p>
<p>Die SPD hatte diese traditionell CDU-wählende Gruppe zunächst vernachlässigt. Nach kurzer Oppositionszeit versuchte die Parteiführung aber bereits, diese Lücke im Programm zu schließen. Schon der erste Entwurf der wirtschaftspolitischen Programmkommission versprach Ende 1983, »Freiräume für die Entwicklung kleinerer und mittlerer Unternehmen (zu) schaffen, auf deren Innovationen wir angewiesen sind.« Auf dem Wirtschaftskongreß in Hamburg im Mai 1986, wo die SPD der »Fachwelt« ihre wiedergewonnene ökonomische Kompetenz beweisen wollte, stellte sie dann den »unternehmenden Unternehmer« in den Mittelpunkt ihrer Politik. Die Partei-Linke kritisierte zu Recht, daß in den dort vorgelegten Papieren keine programmatisch-richtungsweisende Linie mehr zu erkennen sei, die sich von der aufgeklärter Konservativer noch unterscheide.</p>
<p>Von staatlicher Regulierung der Ökonomie, für die SPD früher immer eingetreten war, war kaum noch die Rede. Allenfalls das Programm »Arbeit und Umwelt« konnte noch als ein Schritt in diese Richtung verstanden werden. Aber »Arbeit und Umwelt« war kein staatliches Beschäftigungsprogramm mehr, das gleichzeitig zur Reparatur von Umweltschäden beitragen soll. Im Kern ging es nur noch darum, getreu konservativen Mustern die Rahmenbedingungen für die Unternehmen so zu gestalten, daß die ökologischen Probleme »im Rahmen marktwirtschaftlicher Prozesse abgearbeitet werden können« (Willy Brandt). Dazu ist neben veränderten Rahmenbedingungen durch verschärfte Grenzwerte, wie sie auch der CSU-Minister Zimmermann erlassen hat, eine größere Nachfrage der Kommunen nach Umwelttechnologien nötig, wie sie mittlerweile auch der neue CDA -Vorsitzende Ulf Fink fordert. Hier setzte die SPD mit »Arbeit und Umwelt« an. Gemäß diesem Programm sollte die Kreditanstalt für Wiederaufbau den Kommunen für Umweltinvestitionen zinsverbilligte Darlehen anbieten. Die Gelder für die Zinssubventionen sollten aber nicht der Staat, sondern die Verbraucher aufbringen, die die SPD mir einer Energieabgabe belasten will.</p>
<p>Nach unterschiedlichen Schätzungen könnten auf diese Weise 200 000 bis 400 000 Arbeitsplätze geschaffen werden &#151; und zwar innerhalb von zehn Jahren! Daß die SPD-Führung dieses Programm angesichts einer Sockelarbeitslosigkeit von über zwei Millionen unter der Überschrift »dem Abschwung begegnen« neu präsentierte, zeigt mehr als deutlich, wie wenig wirtschaftspolitische Alternativen gegenüber den Konservativen sie tatsächlich besitzt.</p>
<p>Ganz schuldlos an dieser Entwicklung war aber auch die Partei-Linke nicht. Wirtschaftspolitische Positionspapiere, die während der »Erneuerungsphase« etwa die »Parlamentarische Linke« oder der »Frankfurter Kreis« vorgelegt hatten, versuchten nur, die Diskussion um alte keynesianische Rezepte oder das »qualitative Wachstum« wiederzubeleben. Neue Ideen wurden nicht entwickelt und so spielten die Papiere in der innerparteilichen Diskussion kaum eine Rolle.</p>
<p>Dennoch wurde die Vorlage der wirtschaftspolitischen Programmkommission nicht Bestandteil jener Nürnberger Beschlüsse, mit denen die Partei ihre programmatische Erneuerung dokumentieren wollte. An ihrer Stelle wurde ein eilig zusammengeschriebener Kompromißantrag angenommen, der sich vom Papier des Vorstands nicht grundsätzlich, wohl aber in der Tonlage, unterschied. Die Ansicht der Parteiführung, daß zur Überwindung der Arbeitslosigkeit ein »soziales Bündnis« von Staat, Bundesbank und Tarifparteien notwendig sei, wurde nicht mehr erwähnt. Stattdessen wurde die Forderung nach mehr »Mitbestimmung, Mitwirkung und Teilhabe der Arbeitnehmer« stärker betont. Gegenüber der ursprünglichen Vorlage stellt das insofern nur eine Akzentverschiebung dar, als auch die Partei-Spitze schon lange für »eine neue Runde der Mitbestimmung und des Mitbesitz« eingetreten war. Nachdem sich die beiden großen Parteien mit ihrer auf ein Wachstum der »Zukunftsbranchen« gerichteten Strukturpolitik weitgehend angeglichen hatten, sah die SPD an dieser Stelle noch eine Lücke im Programm der Union. Nur die Sozialdemokratie, so Peter Glotz, sei in der Lage, den anarchischen Strukturwandel auf Seiten des Kapitals gesamtgesellschaftlich in einen Prozeß »sozial gesteuerter Innovationen« zu überführen.</p>
<p>Das soll über die »Beteiligung am Sagen und Haben« geschehen. Unter Beteiligung am Haben verstehen Sozialdemokraten die Gründung von Investmentfonds, die tarifvertraglich zu vereinbaren wäre. Weil quasi ein Teil ihres Lohns dorthin flösse, wären die Beschäftigten Anteilseigner dieser Fonds, die von den Gewerkschaften mitverwaltet und eventuell vom Staat steuerlich begünstigt würden. Durch zukunftsträchtige Investitionen sollten die Fonds Arbeitsplätze schaffen. Die Gewerkschaften würden also eine Unternehmerrolle übernehmen. Das Desaster der Gemeinwirtschaft beweist, daß sie sich dann notgedrungen an den Sachzwängen des Marktes, statt an den Interessen von Beschäftigten orientieren müßten.</p>
<p>Bei einer Ausweitung der Mitbestimmung geht es allen Flügeln der SPD im Gegensatz zu früher nicht mehr um die Gewerkschaften als Gegenmacht, die mehr Einfluß erhalten soll. Vielmehr soll heute die »antagonistische Kooperation« (Glotz) institutionell abgesichert werden, sollen die Gewerkschaften in den Prozeß des Strukturwandels eingebunden werden, damit sie die »schmerzhaften Entscheidungen« mittragen und so den sozialen Konsens stabilisieren helfen. Diese Rolle hatten ihnen schon Hauff und Scharpf zugedacht. Sie wird heute von Glotz und Roth ebenso wie vom Partei-Linken Lafontaine in beinahe erstaunlicher Offenheit hervorgehoben, während sich die SPD im gegenwärtig wichtigsten Klassen-Konflikt um die Arbeitszeit und um Flexibilisierung merklich zurückhält.</p>
<p>»Wer die dritte industrielle Revolution ohne die Aufklärungs- und Vermittlungskompetenz (sic!) der Gewerkschaften durchstehen will, ist ein Narr und wird nichts anderes provozieren als moderne Weber-Aufstände«, warnt Glotz die Konservativen und die Unternehmer. Auch Lafontaine hielte es für ungeschickt, den ökonomisch wie ökologisch notwendigen Wandel ohne oder gegen die Gewerkschaften durchführen zu wollen. Er zählt sie zwar nicht zu den Kräften des »anderen Fortschritts« (Buchtitel), für den er eintritt, aber sie sind mit seiner Politik angesprochen. Wer ganze Industrieanlagen stilllegen wolle, ohne über das Schicksal der Beschäftigten ein Wort zu verlieren, der »muß sich die Gewerkschaften zum Gegner machen, die in dem Maße immer strukturkonservativ sein werden, wie sie nicht zulassen können, daß die Existenzgrundlagen der Arbeitnehmer von heute auf morgen vernichtet werden.« Auch wenn sich Lafontaine mit diesem Hinweis explizit an die Ökologen wendet, sind natürlich ebenfalls die Konservativen gemeint, deren Politik ja tatsächlich die Stilllegung ganzer Industrieanlagen zur Folge hat.</p>
<p>Den Strukturwandel so zu organisieren, daß die Gewerkschaften nicht in die Rolle einer trotzigen, strukturkonservativen Gegenmacht gedrängt werden &#151; das trauen die Sozialdemokraten nur sich selbst zu; und in dieser Fähigkeit sehen sie mittelfristig ihren entscheidenden Vorteil im Ringen um die wirtschaftspolitische »Meinungsführerschaft«. Nicht zufällig bezeichnete denn auch die Parteizeitung »Vorwärts« ein gemeinsames Papier von Hermann Rappe (IG Chemie) und Franz Stein-kühler (IG Metall) als »Durchbruch« und »Schulterschluß« in der innerparteilichen Debatte. Die beiden Gewerkschafter begrüßten das Bemühen der Partei-Führung um soziale Bündnisse und rechtfertigten auch »Solidaropfer« von Beschäftigten, wenn die Lasten insgesamt gerecht verteilt würden. Vorher schon hatte der Gewerkschaftsrat der SPD angeboten, »an der Bewältigung der Wirtschafts- und Beschäftigungskrise mitzuwirken« und »eine sozial gerechte Anpassung der Einrichtungen des Sozialstaates an die wirtschaftliche Entwicklung mitzutragen«. Zur großen Enttäuschung von Peter Glotz wollte aber damals niemand auf dieses Angebot eingehen.</p>
<p>Folgerichtig führten die Sozialdemokraten einen Wahlkampf unter dem Motto »Versöhnen statt Spalten« und stellten sich als einzige Partei dar, die die »antagonistische Kooperation« zwischen Arbeit und Kapital organisieren könnte. Peter Glotz warnte allerdings schon damals davor, die Flexibilität eines Teils der Konservativen zu unterschätzen. Den »sensiblen Kapitalisten« unter ihnen traute er eine differenziertere Strategie gegenüber den Gewerkschaften zu, als sie die »Wende-Regierung« in ihren ersten Amtsjahren verfolgte. »Biedenkopf und Späth &#8230; halten sich als Führer bereit, wenn der harte Kurs der Entsolidarisierung in einer scharfen Klassenauseinandersetzung scheitern sollte«.</p>
<p>Mittlerweile hat aber auch die weniger empfindsame Regierung Kohl ihren Kurs gegenüber den Gewerkschaften geändert. Ohne auf Gegenwehr der Bundesregierung zu stoßen, konnte die IG-Metall eine weitere Verkürzung der Arbeitszeit und eine Erhöhung der Reallöhne durchsetzen &#151; bewies dabei aber gleichzeitig auch jenes »Augenmaß«, das Konservative an westdeutschen Gewerkschaften schätzen: die Einführung der 35-Stunden-Woche wurde erneut vertagt und angesichts der dreijährigen Laufzeit des Tarifvertrags und der gewachsenen Flexibilisierungsmöglichkeiten konnte sich das »Handelsblatt« freuen, daß sich »die Planung von Rationalisierungsinvestitionen oder die Reform der Arbeitsorganisation« wieder lohne. In der Krisenbranche Stahlindustrie einigten sich die »Sozialpartner« mit Hilfe der Bundesregierung auf einen Sanierungsplan, der 35 000 Arbeitsplätze kostet, und auch das Überbrückungskonzept der IG Bergbau für diesen darnieder liegenden Wirtschaftszweig fand bei der Union Anklang. Die von Glotz propagierte »antagonistische Kooperation« läßt sich auch unter konservativer Hegemonie ganz gut an. Die Vermittlung eines sozialen Konsens gelingt zur Verblüffung vieler Sozialdemokraten selbst in der Krise auch ohne die alte Arbeiterpartei. Zur Verwaltung der Krise könnte die SPD allenfalls dann noch einmal gebraucht werden, wenn eine »nationale Notstandssituation« einträte &#151; vergleichbar der Depression am Beginn der 30er Jahre. Für einen solchen Fall haben von Strauß bis Brandt immer alle maßgeblichen Politiker eine Zusammenarbeit von Union und SPD in Aussicht gestellt. Im Unterschied zu 1966 würde sich diesmal aber nicht die Union der SPD unterordnen. Vielmehr sind die Sozialdemokraten auf dem Weg, sich vollends den Konservativen anzuschließen.</p>
<p>Es ist erneut Fritz Scharpf, der kein Parteiamt zu verlieren hat und keine taktischen Rücksichten zu nehmen braucht, der den Rechtsschwenk der Partei offen konstatiert und befürwortet. In einer Bilanz sozialdemokratischer Krisenpolitik in Europa stellt Scharpf fest, daß überall die sozialdemokratischen Strategien gescheitert seien und nirgendwo eine Anpassung keynesianisch geprägter Konzepte an die aktuelle Situation gelungen sei. Da es einen keynesianischen Ausweg aus der Krise nicht gebe, fordert Scharpf die Partei auf, ihre eigene Niederlage einzugestehen und sich ebenfalls auf den von den Konservativen eingeschlagenen Weg der Angebotspolitik zu begeben. Wie Scharpf weiß, begünstigt eine Angebotspolitik immer die Kapitalbesitzer auf Kosten der Beschäftigten. In »Träumereien am Schreibtisch« entwickelt er deshalb das Bild »einer Ökonomie, in der im Prinzip jeder sowohl Arbeitnehmer als auch Kapitalist wäre, jeder sein Aktienpaket und jeder sein Lohnkonto hätte, (denn dann) wäre beim Wechsel zwischen Nachfrage und Angebotspolitik auch nur über graduelle Verschiebungen zwischen zwei Einkommensarten zu reden &#151; und nicht über strategische Gewinne und Verluste im Klassenkampf«. Daß diese konservativen Träume vom Volkskapitalismus, die auch schon beim Programm der »Beteiligung am Sagen und Haben« anklangen, ausgerechnet quasi am Vorabend des großen Börsenkrachs vom 19. Oktober 1987 in der sozialdemokratischen Diskussion aufgegriffen werden, enthält schon fast tragikomische Züge. In jedem Fall macht es die ganze Hilflosigkeit und Konzeptionslosigkeit deutlich.</p>
<p>Solange allerdings die angestrebte Vermögensverteilung noch nicht erreicht ist und deshalb die Klassengegensätze fortbestehen, so belehrt Scharpf im übrigen die Partei, könne Vollbeschäftigung »allenfalls durch die Umverteilung von Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitseinkommen zu Lasten der großen Mehrheit der derzeit Beschäftigten« erreicht werden &#151; mit anderen Worten: etwa durch Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich, wie es Geißler und andere schon seit Jahren predigen. Noch ist diese Idee vom »Sozialismus in einer Klasse« nicht Programmatik der SPD, Scharpf bezeichnet sie lediglich als »Hoffnung am Ende der achtziger Jahre«. Laut-starker Protest seitens der Partei-Linken gegen die von der Presse viel beachteten Ausführungen Scharpfs war allerdings nicht zu vernehmen. Angesichts des derzeitigen Stands der wirtschaftspolitischen Programmdiskussion in der Partei bleibt zu vermuten, daß auch eine fortgesetzte Anpassung der SPD an die Konservativen auf dem linken Flügel der Sozialdemokratie nicht viel mehr auslösen wird als jenes »ungute Gefühl«, das Hans-Ulrich-Klose verspürte, als er vor gut einem Jahr die Notwendigkeit der Koalitionsverhandlungen seines Hamburger Landesverbandes mit der CDU gegenüber der »taz« erläuterte.</p>
<p>Anders als in früheren historischen Perioden gibt es heute keine spezifisch sozialdemokratische Strategie zur Überwindung der Krise. Nicht einmal die geringsten Ansätze dafür send erkennbar. Sämtliche in der SPD diskutierten Konzepte schwanken zwischen untauglichen Versuchen, den Keynesianismus wiederzubeleben, und einer Anpassung an die Konservativen. Weil sie sich selbst unter den Bedingungen der sich verschärfenden Krise darauf beschränkt, immer wieder die Erneuerung des Klassenkompromisses anzumahnen, bewegt sich die SPD geradezu zwangsläufig nach rechts.</p>
<p>Ohne eine grundlegende wirtschaftspolitische Alternative ist aber auch eine gesellschaftspolitische Alternative zur sogenannten Zwei-Drittel-Gesellschaft nicht denk-bar. Die wirtschaftspolitische Programm-Diskussion in der SPD, die aus gutem Grund weitgehend hinter verschlossenen Türen geführt wird, belegt deshalb ungewollt eindrucksvoll die These vom »Ende des sozialdemokratischen Jahrhunderts«.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/und-sie-bewegt-sich-doch/">Und sie bewegt sich doch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Demonstrationsfreiheit unter Mordverdacht</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Jan 1988 20:30:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 33-42 Die Demonstrationsfreiheit in der Bundesrepublik steht unter Mordverdacht. Denkt man gewisse offizielle Stellungnahmen zu Ende, so werden letztlich der Demonstrationsfreiheit zwei Polizistenmorde angelastet-begangen im Zustand der &#8222;Vermummung&#8220;. Nun ist sie zur Fahndung ausgeschrieben, um sie schleunigst dingfest machen und in Zukunft noch wirkungsvoller als bisher einschränken zu [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/demonstrationsfreiheit-unter-mordverdacht/">Demonstrationsfreiheit unter Mordverdacht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 33-42</p>
<p>Die Demonstrationsfreiheit in der Bundesrepublik steht unter Mordverdacht. Denkt man gewisse offizielle Stellungnahmen zu Ende, so werden letztlich der Demonstrationsfreiheit zwei Polizistenmorde angelastet-begangen im Zustand der &#8222;Vermummung&#8220;. Nun ist sie zur Fahndung ausgeschrieben, um sie schleunigst dingfest machen und in Zukunft noch wirkungsvoller als bisher einschränken zu können.</p>
<h5 align="justify">Die Sch&uuml;sse kamen wie bestellt&hellip;</h5>
<p>Ein langgehegtes innenpolitisches Anliegen der regierenden Unionsparteien scheint nun endlich in Erfüllung zu gehen: die &#8222;Wiederherstellung des inneren Friedens&#8220;, die zunächst von einem gestörten inneren &#8222;Koalitionsfrieden&#8220; behindert wurde. Denn die auch regierende Wende-FDP hatte gegen einige der schärfsten, bereits in der internen Koalitionsvereinbarung vom Frühjahr 1987 verankerten Regierungspläne wenigstens ansatzweise noch festliberale Skrupel anzumelden. Skrupel, die im Laufe der Monate sogar noch unversehens Auftrieb erhalten sollten: Insbesondere nach den großen und skandalösen 87er-Polizeieinsätzen in Brokdorf, Hamburg und Wackersdorf geriet das brutale polizeiliche Vorgehen zunehmend in die öffentliche Kritik.</p>
<p>Forderungen nach politischer Deeskalation und behutsamerem polizeilichen Verhalten fanden Zustimmung bis hinein in den Polizeiapparat. In einem Erfahrungsbericht über &#8222;Polizeieinsätze bei Großdemonstrationen&#8220; plädierte selbst ein Arbeitsstab der Innenministerkonferenz für mehr Liberalität bei Demonstrationseinsätzen statt für schärfere Gesetze.</p>
<p>Doch schon wenige Monate später bereiteten zwei Polizistenmorde dem sich abzeichnenden Tauwetter ein abruptes Ende. Nun scheint offenbar die Stunde der Scharfmacher gekommen zu sein. Die Morde und die darob einsetzende öffentliche Empörung werden schamlos ausgenutzt, um die zögerliche FDP massiv unter Druck zu setzen und die längst geplante Gesetzesänderungen durchzupauken.</p>
<p>Eine eilends vom Bundesinnenministerium organisierte und manipulierte, nichtöffentliche &#8222;Expertenanhörung&#8220; von Polizeipraktikern, überwiegend aus CDU/CSU-regierten Bundesländern, eröffnete der wende-erprobten FDP den Ausweg aus dem Dilemma: Von plötzlichen &#8222;neuen Erkenntnissen&#8220; geplagt, konnte die Tatsache des Umfallens in der Öffentlichkeit als &#8222;Lernfähigkeit&#8220; deklariert werden.</p>
<p>Die Schüsse an der Startbahn-West krachten also wie bestellt. Ähnlich termingerecht wie die Steinwürfe während der &#8222;Krefelder Krawalle&#8220; am 25. Juni 1985, die, wie sich erst später herausstellte, von einem V-Mann des &#8222;Verfassungsschutzes&#8220; mitinitiiert worden waren. Sie mußten prompt als Begründung für eine Verschärfung des Demonstrationsstrafrechts herhalten, die kurze Zeit später durch Gesetz vom 18. Juli 1985 in Kraft getreten ist. Danach machen sich auch diejenigen Demonstrationsteilnehmer wegen &#8222;Landfriedensbruch&#8220; strafbar (bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe), die trotz Aufforderung durch die Polizei in einer Menschenmenge, aus der heraus &#8222;Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen&#8220; begangen werden, &#8222;Schutzwaffen&#8220; (&#8222;passive Bewaffnung&#8220; wie Helme) oder &#8222;Vermummungen&#8220; (wie etwa Mundtücher) nicht ablegen oder sich nicht rechtzeitig entfernen. Das bedeutet: Bereits heute können auch vollkommen friedliche Demonstrationsteilnehmer zu &#8222;Landfriedensbrechern&#8220; befördert werden &#8211; eine gesetzliche Konstruktion, mit deren Hilfe die aus &#8222;Terrorismusverfahren&#8220; bekannte und heftig umstrittene kollektive Haftung auch im Demonstrationsrecht verankert wurde. Der individuelle Nachweis einer eigenhändig begangenen Gewalttat ist entbehrlich geworden; die bloße Anwesenheit bei einer Demonstration zu einer bestimmten Zeit oder in einer inkriminierten Bekleidung reicht für eine Verurteilung aus.</p>
<p>Die Steinwürfe von Krefeld kamen also wie bestellt, um eine heftig umstrittene Gesetzesänderung als notwendig und legitim erscheinen zu lassen &#8211; auffallend fristgerecht mitgeliefert von einem agent provocateur des &#8222;Verfassungsschutzes&#8220;. Auch die neuen Verschärfungsvorhaben stoßen auf breite Ablehnung: SPD und GRÜNE opponieren, unterstützt von manchen Staatsanwälten, Deutschem Richterbund und StrafverteidigerVereinigungen, selbst von der &#8222;Gewerkschaft der Polizei&#8220; (GdP), die mit je unterschiedlichen Argumenten vor einer weiteren gesetzlichen Aushöhlung des Demonstrationsrechts warnen. Wie es scheint: vergeblich.</p>
<p>Die Startbahn-Schüsse lieferten den Bonner Scharfschützen gegen die Demonstrationsfreiheit die Munition, die ihnen jene erpresserischen Machenschaften ermöglicht, um ihre Strafrechtsnovelle rückwärts gegen alle Vernunft und rechtsstaatlichen Warnungen durchzupeitschen. Die aktuellen innenpolitischen Auseinandersetzungen, vor deren Hintergrund die Gesetzesverschärfungen nicht zuletzt zu werten sind, lassen ihre künftige Nutzanwendung deutlich aufscheinen: Hunderttausend aufgebrachte, vom Verlust ihres Arbeitsplatzes bedrohte Stahlarbeiter im Ruhrgebiet beginnen, mit Arbeitsniederlegungen, Demonstrationen, Verkehrsblockaden und Villenbesetzungen eine neue Qualität des Arbeitskampfes und des Widerstandes einzuläuten.</p>
<h5 align="justify">Reaktionen nach zweierlei Ma&szlig;</h5>
<p>Die Reaktionen auf die tödlichen Schüsse an der Startbahn-West von Anfang November 1987 sind äußerst aufschlußreich. Ein Grundkonsens war von Anfang an festzustellen: Kaum jemand zögerte, jene Todesschüsse auf Polizeibeamte als das zu bezeichnen, was sie (mutmaßlich) auch sind: Mordtaten aus dem dunklen Hinterhalt. Viele verspürten den Widerspruch, daß eine &#8222;Bewegung für den Schutz des Lebens und der Natur&#8220; nun für zwei Tote Mitverantwortung tragen soll. Zahlreiche Diskussionen wurden ausgelöst und ernsthaft geführt. Auch das Problem verselbständigter Gewaltrituale wurde erörtert, die mehrheitlich lange verdrängten, durchaus möglichen Todesfolgen von Zwillengeschossen und Molotow-Cocktails ins Bewußtsein gehoben und über &#8222;gegenseitige Abrüstung&#8220; nachgedacht.</p>
<p>Noch vor kurzem hätten es nur wenige für möglich gehalten, daß &#8211; vorbehaltlich der endgültigen Klärung &#8211; gezielte oder ungezielte Todesschüsse aus Demonstrationen heraus abgefeuert und Polizisten als Todesopfer liegenbleiben würden. Zu sehr waren wir daran gewöhnt, daß &#8222;so etwas&#8220; nur von der anderen Seite erwartet werden könne.</p>
<p>Und die über 35jährige Geschichte der Bundesrepublik gab dieser Ansicht durchaus recht. Die bislang bei Demonstrationen ums Leben gekommenen Menschen sind schließlich Opfer polizeilichen Schußwaffeneinsatzes und polizeilicher Einsatztaktik geworden: In den fünfziger und sechziger Jahren wurden bei Demonstrationen zwei Menschen von Polizeikugeln tödlich getroffen; in den achtziger Jahren zwei Menschen aufgrund polizeilicher Einsatztaktik in den Tod getrieben, ein weiterer von einem modernen Hochleistungswasserwerfer zu Tode gefahren; das letzte Todesopfer forderte im Jahre 1986 der erste polizeiliche Einsatz von CS-Gas, das bereits seit 1925 im Verhältnis zu anderen Staaten völkerrechtlich geächtet ist.</p>
<p>Weil das (zeit-)geschichtliche Gedächtnis sich mitunter als äußerst kurz erweist, sei in diesem Zusammenhang des weiteren erinnert an den häufig erlebten Polizeiterror gegen Startbahn-Demonstranten, etwa in der Frankfurter Rohrbachstraße, gegen AKW-Gegner, etwa bei Brokdorf und Kleve, auf dem Hamburger Heiliggeistfeld und bei Wackersdorf: Spießrutenlaufen, Knüppelorgien, Wasserwerfer- und Kampfgas-Einsätze, Einkesselungen und Verschleppungen sind nur die knappen Stichworte zur Kennzeichnung dieser Art von Staatsgewalt, die den Keim des organisierten Staatsterrorismus in sich trägt.</p>
<p>Doch aus solchen tragischen Vorfällen und rechtswidrigen Staatsaktionen wurden keine hinreichenden Konsequenzen gezogen, gefährliche Polizeieinsatzmittel und -methoden eher noch erweitert und verfeinert, Gesetze blieben unverändert. Stattdessen mußten wir immer wieder von neuem erleben, daß die staatlichen Kontrollinstanzen, die zur Aufklärung und Ahndung jener Polizeigewalt berufen und verpflichtet sind, kläglich versagten. Wir mußten erleben, daß die politisch Verantwortlichen im Dunkeln blieben &#8211; auch vollkommen unvermummt. Wir mußten erleben, daß die unmittelbaren Polizeitäter, so sie überhaupt identifiziert werden konnten, so sie überhaupt vor Gericht gestellt worden waren, freigesprochen wurden oder mit einer minimalen Strafe davonkamen &#8211; während jene, die etwa die polizeilichen Todesschüsse öffentlich und umgangssprachlich als &#8222;Mord&#8220; bezeichneten, für diese Einschätzung oft hart bestraft wurden.</p>
<p>Vollkommen anders die Reaktionen nach den beiden Polizistenmorden. Sie wurden zum &#8211; fast möchte man annehmen: willkommenen &#8211; Anlaß genommen, nun endlich die Anfang 1987 in Kraft getretene Verschärfung und Ausweitung der sogenannten Antiterrorgesetzgebung zur vollen Anwendung zu bringen: Denn damit lassen sich auch Widerstandsbewegungen, militante Demonstrationen und Demonstrationsteilnehmer unter Terrorismusverdacht stellen und den weitreichenden (Sonder-) Möglichkeiten der Terrorismusfahndung unterwerfen. Insbesondere politisch verdächtige Szenen, die nicht hierarchisch strukturiert sind, lassen sich auf diese Weise umfassend aufmischen und auskundschaften, ihre Kommunikationsstrukturen aus-forschen. Eine Welle von Razzien, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen und Verhaftungen rollte bereits durchs ganze Land. &#8222;Fahndungserfolge&#8220; sind zwar kaum zu verzeichnen, dafür aber eine Fülle polizeilicher »Erkenntnisse« und eine gründliche Verunsicherung des Vor- und Umfeldes von Demonstrationen und Widerstandsgruppen.</p>
<p>Als ob sich der Staat als Ganzes beschossen fühlte, schickt er sich an, auch legislatorisch nachzurüsten und zurückzuschießen, wodurch die Wahrnehmung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit mehr und mehr zum unkalkulierbaren Risiko zu werden droht: Einführung eines strafbewehrten &#8222;Vermummungsverbotes&#8220; und eines Verbots der sogenannten passiven Bewaffnung (statt der bisherigen Ordnungswidrigkeitsregelung); Versuch der nochmaligen Verschärfung des &#8222;Landfriedensbruch&#8220;-Tatbestands; Einführung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr &#151; eine Nazi-&#8222;Errungenschaft&#8220; des Jahres 1935 &#8211; für polizeibekannte Demontrationstäter (das bedeutet also Vorbeugehaft auch etwa für Demonstrationsteilnehmer, die sich schon einmal nicht rechtzeitig aus einer gewalttätigen Demonstration entfernt haben); Schaffung einer speziellen Strafnorm, die Sitz- und andere Blockaden, abseits der &#8222;Unwägbarkeiten&#8220; des Nötigungsparagraphen, unter Strafe stellen soll; nochmalige Erweiterung der polizeilichen Kontrollbefugnisse im Vorfeld auch gegen Unverdächtige (Kontrollstellen); Demonstrationseinsatz neuzuschaffender Polizei-Spezialeinheiten nach dem Vorbild der &#8222;GSG 9&#8220;; Einführung von Schnellverfahren gegen mutmaßliche Demonstrationstäter; Strafbarkeit der &#8222;öffentlichen Befürwortung von Straftaten&#8220; über den neu zuschaffenden Zensurparagraphen 130 b StGB usw.</p>
<h5 align="justify">Staats&shy;au&shy;to&shy;ri&shy;t&auml;res Trauerst&uuml;ck</h5>
<p>Die aktuellen Auseinandersetzungen um die Verschärfung des Demonstrationsrechts führen erneut recht drastisch vor Augen, wie in der Bundesrepublik großartig deklarierte Freiheitsrechte zentimeterweise, paragraphenweise, ja (sicherheits-)paketweise demontiert und kassiert werden, da wo sie wenigstens in Ansätzen wirksam werden konnten.</p>
<p>Es wird uns wieder einmal drastisch vor Augen geführt, wie bereits seit langem gehegte Staatsschutzpläne unter Ausnutzung der Gunst der Stunde durchgepaukt werden; wie die Mechanismen der Legitimierung ablaufen und die offizielle Sprachregelung die staatsschützenden Intentionen in freiheitsschützende umzumünzen versucht, und wie die medienöffentliche Diskussion auf bestimmte emotionsbeladene Vorhaben konzentriert wird (z.B. Kronzeugenregelung, Vermummung), um in ihrem Windschatten weit gefährlichere Pläne nahezu unbemerkt durchsetzen zu können.</p>
<p>Wieder müssen wir miterleben, wie bestimmte linksoppositionelle Gruppen und Kräfte als &#8222;innere Feinde&#8220; kriminalisiert und ausgegrenzt, ihre demonstrativ vorgebrachten Anliegen selten ernst genommen werden; wie verbleibende liberale, besonnene, kritische Stimmen unter Distanzierungs- und Legitimierungsdruck gesetzt werden und diesem nur selten zu widerstehen vermögen und wie bestimmte bittere Erfahrungen mit diesem (Sicherheits-)Staat sowie ehedem erkannte Wahrheiten über diese (Klassen-)Gesellschaft durch den Druck der Ereignisse und ideologisch-moralische Zurichtung &#8222;plötzlich&#8220; in Vergessenheit geraten, auf längere Sicht verdrängt werden.</p>
<p>All das und noch viel mehr lehrt uns dieses aktuelle staatsautoritäre Trauerstück &#8211; ein Trauerspiel um zwei tote Polizisten, eine Demonstrationsfreiheit, die dafür verantwortlich gemacht wird, einen öffentlich Gewalt befürwortenden Bundesinnenminister, seine &#8222;christlich-sozialen&#8220; Unterstützer und Werber. Ein Trauerspiel um eine wankelmütige, immer wieder liberale Hoffnungen weckende und enttäuschende freidemokratische Partei, die dank ihrer nahezu ununterbrochenen Regierungsbeteiligung schon traditionell so frei ist, an der Verwandlung bürgerlicher Freiheitsrechte in staatliche Schutzrechte mitzuwirken (mit wenigen Ausnahmen), und dabei die hohe Wende-Kunst entwickelt hat, umzufallen, ohne zu stürzen. Ein Trauerspiel um eine oppositionelle Sozialdemokratie, die von der Oppositionsbank aus das bekämpft, wofür sie in den sozialliberalen siebziger Jahren die Grundlagen und Voraussetzungen geschaffen hat. Ein Trauerspiel um eine grüne Partei, die in weiten Teilen vor lauter Bußfertigkeit und Aussöhnung mit diesem Staat den Widerstand gegen dessen Gesetzesextremismus verschläft und streckenweise gar argumentativ verrät, sowie um eine Linke, die an ihren Rändern in Auflösung begriffen ist, in ihren zersplitterten Kernen zur (Selbst-)Isolierung neigt, und die in der akuten Auseinandersetzung leider nur wenig bis gar nichts zu bewirken vermag.</p>
<p>Eilfertige Distanzierungen und willfährige Bußfertigkeit, wie sie in Teilen der Linken und insbesondere bei den &#8222;Grünen&#8220; zu beobachten sind, können wir nicht erst seit den Startbahn-Schüssen verzeichnen. Schon die jüngste Debatte um Amnestie oder Gnade für (ehemalige) &#8222;Terroristen&#8220; beflügelte den &#8222;Zeitgeist&#8220;, der einer staatskritischen Opposition mächtig ins Gesicht zu blasen scheint: &#8222;Einseitige&#8220; Staatskritik, ohne jede Vor- und Gegenleistung, ohne Glaubensbekenntnis zur &#8222;freiheitlich demokratischen Grundordnung&#8220; oder Distanzierung von der RAF und von Polizistenmorden, ist regelrecht verpönt. Teile der (ehemaligen) Linken üben sich in einseitiger &#8222;Selbstkritik&#8220; und in Versöhnung mit diesem Staat. Aus den Reihen der &#8222;Grünen&#8220;, die die &#8222;Gewaltfreiheit&#8220; zum Progamm erhoben haben, wird gar ein &#8222;positiv entwickeltes Staatsverständnis&#8220; eingefordert bis hin zu einer offensiven Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols &#8211; letztlich die Befürwortung der organisierten Gewalt.<br />Bei diesem &#8222;Wettlauf um die besten Plätze hinter den Särgen der beiden Polizisten&#8220; (Gremliza) gerät die verhängnisvolle Entwicklung innerer Sicherheitspolitik, um die sich künftige Oppositions- und Widerstandsarbeit verstärkt kümmern müßte, zunehmend aus dem Blickfeld: Es geht um die Gefährlichkeit einer (&#8222;Rest&#8220;-)Risiko-Politik, die gesundheits- und lebensbedrohende, letztlich unbeherrschbare Projekte mit (Staats-)Gewalt durchsetzt und nicht etwa diese Projekte, sondern die hiervon betroffenen Menschen als potentielle oder konkrete Sicherheitsrisiken einstuft, die den technologischen &#8222;Fortschritt&#8220; blockieren &#8211; sprich: die Profitgrundlagen und letztlich auch die Herrschaftsverhältnisse gefährden &#8211; könnten.</p>
<p>Diese herrschende Politik bedingt zwangsläufig und in zunehmendem Maße eine gefährliche, freiheitsbedrohende Aufrüstung und Umstrukturierung des gesamten Staatssicherheitssystems in der Bundesrepublik, verbunden mit einer längst in Gang gesetzten, fast uferlosen Ausweitung staatlicher Eingriffsbefugnisse, die die individuellen und kollektiven Grundrechte in ihrer Substanz angreifen. Die &#8222;Sicherheitsgesetze&#8220; und die Verschärfung des Demonstrationsrechts sind Meilensteine dieser Entwicklung.</p>
<h5 align="justify">Mummenschanz</h5>
<p>Ein gesetzliches Vorhaben machte inzwischen eine besonders steile Karriere: das strafbewehrte Vermummungsverbot. Ausgerechnet zwei Polizistenmorde, aus der schützenden Dunkelheit heraus begangen, sollen nun für dieses umstrittene Vorhaben dienstbar gemacht werden &#8211; wohlwissend, daß Tötungsdelikte absolut atypische Taten im Zusammenhang mit Demonstrationen darstellen. Es ist in dieser absurden und gespenstischen Verdummungsdebatte um das strafbewehrte Vermummungsverbot offenbar kein Argument zu blöd, um die Bestrafung bestimmter Bekleidungsarten als notwendig und plausibel erscheinen zu lassen. Denn die Polizistenmorde hätten damit auch nicht verhindert werden können: Zum einen spielte &#8222;Vermummung&#8220; bei jenen Vorfällen keinerlei Rolle, zum anderen ist Mord bekanntlich bereits mit der Höchststrafe, nämlich lebenslänglich, bedroht.</p>
<p>Ein strafrechtliches Vermummungsverbot ist im übrigen mit den Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Tat-Strafrecht nicht vereinbar. Das bloße Tragen einer bestimmten, unerwünschten Bekleidung &#8211; wie etwa Schals, große Sonnenbrillen, falsche Bärte oder Gesichtsmasken &#8211; ist keine Tat im strafrechtlichen Sinne, denn es verletzt keine fremden Rechtsgüter. Es würde letztlich allein der generelle Verdacht bestraft werden, daß mit einer bestimmten Bekleidung auch eine bestimmte Absicht zu gewalttätigem Verhalten verbunden sei. Das allerdings ist pures, rechtsstaatswidriges Verdachts- bzw. Gesinnungsstrafrecht.</p>
<p>Weitere gewichtige Argumente sprechen gegen ein Vermummungsverbot &#8211; nicht nur gegen ein strafbewehrtes, sondern auch gegen das bereits bestehende, im Versammlungsgesetz als Ordnungswidrigkeit geregelt. Danach ist die Teilnahme an einer Demonstration &#8222;in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der ldentität zu verhindern&#8220; mit Geldbuße bis zu 1 000 DM bedroht. Das Vermummungsverbot dient also der ungehinderten Durchsetzung präventiver polizeilicher und geheimdienstlicher Überwachungsmaßnahmen: es ist eine Ergänzungsmaßnahme zur seit Jahren extensiv betriebenen elektronischen Datenerfassung, -speicherung und -verarbeitung. Und hier sind schließlich die ursprünglichen Gründe für Gesichtsverhüllungen bei Demonstrationen zu finden. Denn überwiegend trieb und treibt gerade die berechtigte Angst vor Registrierung durch Polizei und &#8222;Verfassungsschutz&#8220;, mittels Video- und Fotodokumentationstrupps, V-Leuten und vermummten Staatsschützern, zu solchen Vorsichtsmaßnahmen. Auch die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur polizeilichen Beschlagnahme von Fotos und Filmen bei den Medien rechtfertigt in erhöhtem Maße den Schutz vor willkürlicher ldentifizierung auf Vorrat.</p>
<p>Es gibt im übrigen keine allgemeine Pflicht, sich bei Versammlungen der Polizei gegenüber erkennbar zu halten und sein Gesicht offen zu zeigen. Eine solche Vorstellung entspringt nämlich purem polizeistaatlichen Denken. Bei einer derartigen Argumentation wird völlig ignoriert, daß Demonstrationen, etwa einer verfolgten Minderheit, oft das einzige Mittel sein können, Rechte erst zu erkämpfen, die dieser Minderheit bisher versagt wurden. Die Problembereiche Abtreibung, Homosexualität, Aids, Asylverfahren sind nur einige wenige Beispiele, an denen sich diese Problematik verdeutlichen läßt. Die Teilnahme an einer Demonstration kann für die Betroffenen mit einem hohen Risiko und schwerwiegenden Nachteilen verbunden sein: die elektronische Erfassung mittels Video und Foto kann zur ldentifizierung und Speicherung personenbezogener Daten und Verdachtsmomente führen sowie zur Verarbeitung der gewonnenen Daten im Wege der Rasterfahndung oder in Form von Persönlichkeitsprofilen und Bewegungsbildern; U-Haft, Ermittlungsverfahren, Observationen, Lauschangriffe, Berufsverbote, Arbeitsplatzverlust und Abschiebungen können die Folge sein.</p>
<p>Auch ließen sich mit demselben Argument des &#8222;offenen Visiers&#8220; auch die geheimen Wahlen in Demokratien abschaffen; schließlich, so diese Logik, gibt es ja keinen Grund, seine politische Überzeugung zu verheimlichen. Doch geheime Wahlen sind eine demokratische Errungenschaft, die die Gefahr von Repressionen und anderen Nachteilen von vornherein ausschließen soll &#8211; eine Maxime, der auch für ein demokratisches Demonstrationsrecht Geltung verschafft werden sollte.</p>
<p>Noch eins: Warum wird eigentlich nicht auch das Tragen von Handschuhen in geschlossenen Räumen unter Strafe gestellt ? Schließlich stellt diese Fingerkuppen-Vermummung die gebräuchlichste Maßnahme von Einbrechern dar, um kompromittierende Fingerabdrücke zu vermeiden.</p>
<p>Spaß beiseite: Ein strafbewehrtes Vermummungsverbot eröffnet der Polizei, im Gegensatz zur bisherigen Ordnungswidrigkeits-Regelung, alle Möglichkeiten der Strafprozeßordnung: Festnahme, Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung, erkennungsdienstliche Behandlung usw. Außerdem wird eine solche Strafnorm sich sehr rasch als Auffangtatbestand erweisen, wenn eine bestimmte Gewalttat den Verdächtigen nicht nachgewiesen werden kann, so können sie doch wenigstens wegen Vermummung bestraft werden.</p>
<p>Doch nicht allein das strafbewehrte Vermummungsverbot steht ins Haus, sondern auch ein strafbewehrtes Verbot sogenannter passiver Bewaffnung/Schutzbewaffnung ist geplant, wird aber in der öffentlichen Diskussion fast vollkommen vernachlässigt. Darunter fallen, so die bisherige Regelung im Versammlungsgesetz, &#8222;Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren&#8220; &#8211; also etwa Schutzhelme gegen Polizeiknüppel, Regenschirme gegen Wasserwerfer(?) und Gasmasken oder Mundtücher gegen die Kampfgase CS und CN.</p>
<p>Das Verbot der &#8222;passiven Bewaffnung&#8220; und das &#8222;Vermummungsverbot&#8220; haben eines gemeinsam: Beide Verbote sollen verhindern, daß staatliche Überwachungs bzw. Zwangsmaßnahmen ins Leere laufen. Sie stehen praktisch symbolisch für die Durchsetzung der ganzen Bandbreite polizeilicher Einsatzmethoden und -mittel: Demonstrationsfreiheit zwischen Knüppel und Videoüberwachung, zwischen Wasserwerfer und Computer.</p>
<h5 align="justify">Anleitung zu k&uuml;nftigen Straftaten</h5>
<p>Man möchte die kommenden Demonstrationen nutzen, um öffentlich zur massenhaften und phantasievollen Verkleidung, zur berufsmäßigen und situationsbezogenen Vermummung und &#8222;Schutzbewaffnung&#8220; aufzurufen, damit der &#8222;gewaltenthemmende&#8220; und &#8222;inhumane&#8220; (Bundespräsident von Weizsäcker) Mummenschanz auf die Spitze getrieben werde und das (geplante) Anti-Mummenschanz-Gesetz ins Leere laufe. Denn merke: Wer sich vermummt und (ver-)kleidet, hat etwas zu verbergen; wer sich entmummt und entkleidet, nicht unbedingt etwas vorzuweisen. Der Phantasie und den Assoziationen sind weite Grenzen gesetzt:</p>
<p>Stahlarbeiter mit Schutzhelmen, Motorradfahrer mit Sturzhelmen, Frierende mit Schals im Gesicht / Narren mit Masken, Clowns mit Pappnasen, Schauspieler bunt geschminkt / Ärzte mit Mundschutz, Nikoläuse mit Bärten, Heinos mit Sonnenbrillen, Piraten mit Augenklappen, Helnwein mit Kopfverband / Schornsteinfeger mit geschwärzten Gesichtern, Bräute mit Schleiern, Papst Paul die Erde, Liebende sich gegenseitig küssend / Funktionäre mit Charaktermasken, Zwangscharaktere mit Charakterpanzer, Engerlinge mit Larven, Kohlköpfe mit Zimmermann-Masken / Spaziergänger mit Gasmasken, Gasmänner unter Regenschirmen, Schafe im Wolfspelz und umgekehrt, Birne Helene im Schlafrock, Langusten in Bierteig / Sonnen-empfindliche mit Schlapphut, Schlafende unter einer Decke, Taucher mit Ski- und Skifahrer mit Taucherbrille / Berufsverbote-Opfer mit Knebel, Gespenster in Bettlaken, Mumien in Bandagen, Justitia mit Augenklappe, blinde Kuh mit Krückstock / Wallraff als &#8222;Ich, Ali&#8220; mit geweiteten Pupillen, Giraffen mit Grimassen, Nancy geliftet / RAF-Texte in Cola-Dosen, Zimmermann mit Balken im Auge, Bankräuber mit Seidenstrümpfen, Bangemann in Aspik, Rebmann in Öl / Der Rest mit Brett vorm Kopf und hängenden Ohren&#8230;</p>
<h5 align="justify">Geschicht&shy;liche Mahnung</h5>
<p>Gestatten wir uns völlig wahllos, einen kurzen Griff in die Skandalkiste der Bundesrepublik und wagen wir zu fragen: Wurde das Steuerstrafrecht verschärft, weil die Steuerhinterzieher und Großbetrüger in Politik und Wirtschaft immer dreister werden? Wird das Straßenverkehrsrecht verschärft, etwa durch Geschwindigkeitsbegrenzungen, weil die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle unerträglich hoch ist? Wird der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; entmummt und wirksam kontrolliert, weil er in der Grauzone des &#8222;Geheimen&#8220; immer neue Skandale produziert? Soll das Umweltstrafrecht verschärft werden, weil die unmittelbar Verantwortlichen für Umweltkatastrophen und -schäden so schlecht auszumachen sind? Die einstimmige Antwort lautet: Nein! Wie leicht zu erkennen ist, bedürfte es keines Vorwands, um gesetzliche Verbesserungen in den genannten Fällen zu begründen. Die Gefahren für die Bevölkerung sind nun wirklich groß genug, Handlungsbedarf bestünde also &#8211; aber es geschieht (fast) nichts. Ganz anders im Fall des Demonstrationsrechts. Hier wird immer wieder eine erstaunliche Hektik und Betriebsamkeit an den Tag gelegt. Zwei im Verlaufe einer Demonstration erschossene Staatsdiener &#8211; ein Novum in der bundesrepublikanischen Geschichte &#8211; werden zum Anlaß genommen, das gesamte Demonstrationsrecht umzukrempeln. Schon einmal mußten durchschnittlich knapp zwei Ermordete im Jahr für umfangreiche und weitreichende Gesetzesverschärfungen herhalten: Insbesondere in den siebziger Jahren diente der &#8222;Terrorismus&#8220; gegenüber der Bevölkerung als griffige, alles legitimierende Zauberformel, um die sicherheitspolitische Aufrüstung nach innen zu forcieren und zu rechtfertigen.</p>
<p>Es ist der immerwährende Versuch der herrschenden Kräfte, aufgeputschte Volksstimmen zu nutzen, um liberale Zweifler moralisch unter Druck und Freiheitsrechte peu a peu außer Kraft zu setzen. Frei nach dem Motto: Staatsschutz geht vor Freiheitsschutz.</p>
<p>Wohl um die Stimmung noch zu schüren, erklärt Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann den Mord an Polizisten kurzerhand zum &#8222;schlimmsten aller Morde&#8220; &#8211; angesichts dieses obrigkeitsstaatlichen Superlativs müssen die etwa 1000 Menschen, die in der Bundesrepublik Jahr für Jahr durch Mord, Totschlag und andere kriminelle Gewalt ums Leben kommen, notgedrungen verblassen.</p>
<p>Aber auch die Abermillionen &#8222;Ausgemerzten&#8220; der NS-Zeit, die von treuen Staatsdienern ermordet wurden, zählen da folgerichtig nur wenig: Die nachsichtige Behandlung von NS-Massenmördern und NS-Blutrichtern in der BRD entspringt eben diesem staatsautoritären Geiste. Und dieser historische Bezug erinnert uns an eine Erkenntnis, die auch angesichts von Polizistenmorden nicht einfach über Bord geworfen werden kann: Die neuere Geschichte, insbesondere diejenige Deutschlands, zeigt, daß die eigentlichen und systematischen Gefahren für die Menschen und Menschenrechte von staatlicher Seite, vom staatlich organisierten Gewaltapparat drohen. An der staatsterroristischen Vergangenheit der deutschen Justiz, der Geheimdienste und der Polizei haben wir &#8211; allen Beschwichtigungsversuchen zum Trotz &#8211; heute noch schwer zu tragen. Die permanente Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten ist auf diesem geschichtlichen Hintergrund zu werten.</p>
<p>Unsere politische Zukunft, ja unsere politische Überlebenschancen hängen entscheidend von der Frage ab, wie wir noch wirksame Opposition, effektiven Widerstand gegen immer bedrohlicher werdende machtpolitische, existenzgefährdende Entscheidungen der herrschenden Kräfte in diesem Land betreiben können.</p>
<p>Nur organisierter Widerstand auf allen Ebenen &#8211; der wissenschaftlichen, juristischen, politischen, parlamentarischen wie außerparlamentarischen, unter Einbeziehung von Bürgerrechtsgruppen und insbesondere auch der Gewerkschaften &#8211; wird hier etwas ausrichten können. Denn der Kampf etwa gegen Atomenergieanlagen, gegen Kriegsvorbereitung und Umweltzerstörung, der Kampf gegen Ausbeutung und Massenarbeitslosigkeit kann nur dann erfolgreich geführt werden, wenn der Kampf gegen die Zerstörung der Freiheitsrechte und der Kampf um demokratische Strukturen endlich mit Ausdauer und politischer Phantasie aufgenommen wird.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/demonstrationsfreiheit-unter-mordverdacht/">Demonstrationsfreiheit unter Mordverdacht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>»Nicht grausam und nicht heimtückisch&#8230;«</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Jan 1988 20:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie die bundesdeutsche Justiz versuchte, den Mord an Ernst Thälmann aufzuklären. aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 43-54 Das Ermittlungsverfahren hatte 23 Jahre gedauert. So viele Staatsanwälte waren bereit gewesen, die Verdächtigen zu schonen, daß schließlich die Eröffnung einer gerichtlichen Hauptverhandlung gegen den letzten Überlebenden eingeklagt werden mußte. Den Prozeß führte die Schwurgerichtskammer des [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/nicht-grausam-und-nicht-heimtueckisch/">»Nicht grausam und nicht heimtückisch&#8230;«</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wie die bundesdeutsche Justiz versuchte, den Mord an Ernst Thälmann aufzuklären.</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 43-54</p>
<p>Das Ermittlungsverfahren hatte 23 Jahre gedauert. So viele Staatsanwälte waren bereit gewesen, die Verdächtigen zu schonen, daß schließlich die Eröffnung einer gerichtlichen Hauptverhandlung gegen den letzten Überlebenden eingeklagt werden mußte. Den Prozeß führte die Schwurgerichtskammer des Krefelder Landgerichts. Nach sechsmonatiger Verhandlungsdauer entschied die Kammer unter dem Vorsitz von Dr. Heinz-Josef Paul am 15. Mai 1986, den angeklagten ehemaligen SS-Oberscharführer und Spieß der Kommandantur im Konzentrationslager Buchenwald Wolfgang Otto, Lehrer im Ruhestand, zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Beihilfe zum Mord an dem Vorsitzenden der KPD der Weimarer Republik, Ernst Thälmann, zu verurteilen. Zehn Monate später, am 25. März 1987, hob der dritte (politische) Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil auf, weil, so der Senat, die Grenzen der freien Beweiswürdigung vom Krefelder Schwurgericht überschritten worden seien. Obwohl Wolfgang Otto seit Ende 1943 für den ordnungsgemäßen Ablauf der vom Reichssicherheitshauptamt geplanten Tötungen verantwortlich wär, räumte der BGH eine Möglichkeit ein, die nicht mal dem Angeklagten und seinen Verteidigern eingefallen war: daß Otto zwar im Dienst gewesen sei in jener Nacht des 17. August 1944, in der Ernst Thälmann in Buchenwald erschossen wurde, jedoch »ohne in der festgestellten Weise in das Tatgeschehen verstrickt zu sein.«</p>
<h5 align="justify">Der Mordbefehl.</h5>
<p>Auf einer Wahlveranstaltung der NSDAP im März 1933 hatte Göring die Volksgenossen eingestimmt: gegen Kommunisten habe er keine Gerechtigkeit zu üben; hier habe er »nur zu vernichten und auszurotten, weiter nichts«. Tausende von Regimegegnern waren zu dieser Zeit schon verhaftet und in Gefängnissen verschwunden. Thälmann hatte sich nach Drängen seiner Parteifreunde endlich entschlossen, ins Ausland zu gehen, doch kurz vor seiner Abreise nahmen ihn Polizisten in Berlin fest. Ein Spitzel hatte ihn verraten. Gegen den KPD-Vorsitzenden wird Anklage wegen Anstiftung und Vorbereitung zum Hochverrat erhoben &#151;ein Prozeß findet aber nie statt. Er wird in »Schutzhaft« überführt und bleibt Gefangener der Gestapo &#151; »im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung«.</p>
<p>Elf Jahre später, nach dem mißglückten Attentat der Offiziere am 20. Juli 1944, wird Thälmann ein Opfer der anschließenden Terrorwelle. »Wir werden nicht den gleichen Fehler machen, der 1918 begangen wurde«, hatte Gestapo-Chef Heinrich Müller gesagt, »wir werden unsere innerdeutschen Feinde nicht am Leben lassen.« Den Mordbefehl gab Hitler in einer Unterredung mit Himmler in der »Wolfsschanze«, in der über Konsequenzen aus dem 20. Juli gesprochen wurde. Man schrieb den 14. August 1944. Himmler notierte: »Thälmann ist zu exekutieren.« Drei Tage später erschoß ein SS-Kommando den fünfzig Jahre alten Parteiführer im Eingang zum Krematorium des Konzentrationslagers Buchenwald.</p>
<p>Als mutmaßlich letzter Überlebender des Mordkommandos stand vierzig Jahre da-nach Wolfgang Otto vor Gericht. Er habe, stellte das Landgericht Krefeld im aufgehobenen Urteil fest, als »rechte Hand des Lagerkommandanten« am Nachmittag oder Abend des 17. August vom Reichssicherheitshauptamt telefonisch oder durch Fernschreiben die Vorankündigung erhalten, daß ein wichtiger Häftling eintreffen werde, der im Konzentrationslager zu exekutieren und sofort zu verbrennen sei. Die Exekution sei geheim zu halten. Wie auch sonst bei Hinrichtungen aller Art sei Wolfgang Otto »mit den Vorbereitungen und der Mitwirkung« befaßt gewesen. Selbstverständlich hatte Otto kein Geständnis abgelegt; in Verfahren wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen wäre das einer Sensation gleichgekommen. Doch gerade dies, das fehlende Geständnis, ließ die höchsten Bundesrichter am Ur-teil ihrer Krefelder Kollegen zweifeln. Die Würdigung des Tatgeschehens durch das Landgericht gehe daran vorbei, heißt es im Aufhebungsbescheid aus Karlsruhe, daß der Verurteilte eine eigene Tatbeteiligung gerade leugnet.</p>
<p>Mitte 1988 ist Beginn der Neuverhandlung in Düsseldorf.</p>
<h5 align="justify">Die Tat.</h5>
<p>Ein Häftling des Konzentrationslagers Buchenwald hatte schon kurz nach der Befreiung den Amerikanern berichtet, er habe die Geschehnisse am späten Abend und in der Nacht des 17. auf den 18. August 1944 beobachtet. Es war der Pole Marian Zgoda, Leichenträger im Krematoriumskommando. Zgoda war damals, wie zahlreiche andere Häftlinge, von amerikanischen Vernehmungsoffizieren nach seinen Erlebnissen im Konzentrationslager befragt worden. Bei dieser Gelegenheit sagte er aus, was er über Thälmanns Tod wußte. Doch die Amerikaner sühnten ausschließlich die »Verletzung der Gesetze und Gebräuche des Krieges«; Straftaten, die an deutschen Staatsangehörigen begangen wurden, einschließlich der Tötungsdelikte, galten in diesem Sinn nicht als Kriegsverbrechen. In den beiden Verfahren gegen ins-gesamt 37 Beteiligte an Massenmorden und sadistischen Greueltaten im Konzentrationslager Buchenwald blieb Zgodas Schilderung ohne Belang. Wolfgang Otto, gegen den mehr als vierzig Jahre später in Krefeld verhandelt werden wird, war einer der Angeklagten des Militärtribunals, das vom 11. April bis zum 14. August 1947 in Dachau stattfand und mit 22 Todesurteilen, fünf lebenslangen und vier Zeitstrafen endete. Alle Angeklagten hielten sich für »nicht-schuldig« im Sinne der Anklage. Otto, der in Buchenwald Karriere gemacht hatte und zum Schluß als SS-Oberscharführer der wichtigste Mann nach dem Kommandanten war, bekam zwanzig Jahre Haft. Vor den amerikanischen Militärrichtern hatte er seine Beteiligung an Exekutionen zugegeben: als Schütze bei 50 Exekutionen mit etwa 200 Erschossenen und in zahlreichen anderen Fällen als Protokollführer. Dann hatte er die Exekutionen zu organisieren, die Toten abzuhaken und als »erledigt« nach Berlin zu melden, an das Reichssicherheitshauptamt.</p>
<p>Auch am Schluß des Krefelder Verfahrens blieben Marian Zgodas Schilderungen unberücksichtigt. Sie konnten für Ottos Verurteilung nicht herangezogen werden, weil nicht mehr geklärt werden konnte, wie es dem Häftling aus dem Leichenträgerkommando gelungen war, den Mord zu beobachten. Zgoda war 1967 gestorben. Sein Bericht blieb dennoch von großer Bedeutung, denn Zgoda hatte ein Szenario beschrieben, das allen Prozeßbeteiligten realistisch erscheinen mußte: Eine Einzelaktion habe bevorgestanden, das sei ihm nach dem Befehl des Unterscharführers Stobbe klar gewesen, am Nachmittag die Öfen anzuheizen. Er habe sich deshalb im Krematoriumshof versteckt und gegen Mitternacht eine Reihe von SS-Leuten das Krematorium betreten sehen, die offensichtlich einen Transport erwarteten. Unter ihnen sei der Stabsscharführer Otto gewesen. Später habe er eine schwere Limousine zum Tor hereinfahren sehen, der drei Zivilisten entstiegen seien. In der Mitte sei der Gefangene gegangen, in den beiden anderen Männern vermutete er dessen Bewacher. Der Gefangene sei groß, breitschultrig und ohne Hut gewesen, deshalb habe er seine Glatze sehen können. In dem Augenblick, in dem der Gefangene das Spalier der SS-Leute passiert hatte, habe er drei Schüsse gehört. Später sei im Krematorium ein vierter Schuß abgegeben worden, wohl der übliche Fangschuß. Die SS-Männer unterhielten sich, so Zgodas Bericht, über den Getöteten. Es sei der Kommunistenführer Thälmann gewesen, habe Stabsscharführer Otto gesagt. Der Tote sei in voller Bekleidung verbrannt worden, das habe er am nächsten Morgen daran festgestellt, daß die Asche, die sonst immer nahezu weiß war, dunkel gewesen sei. Außerdem habe er in der Asche eine ausgeglühte Taschenuhr gefunden.</p>
<p>Das Leichenträgerkommando im Konzentrationslager Buchenwald bestand aus sechs Häftlingen: zwei deutschen, dem Kapo und dem Vorarbeiter, und vier polnischen, den Leichenträgern. Einer von ihnen war Marian Zgoda, Landarbeiter von Beruf. Ein Jahr, nachdem die deutsche Wehrmacht über sein Land hergefallen war, sperrte ihn die Polizei zuerst ins Gefängnis, dann im Mai 1941 ins Konzentrationslager Buchenwald, in »Schutzhaft«. Inhaftierungsgrund »politisch« stand auf seinem Einlieferungsschein. Er hatte »feindliche Sender« abgehört. Nach der Befreiung ging Zgoda nach München; er bekam dort den Status eines »heimatlosen Ausländers.« In München gab er ein zweites Mal seinen Augenzeugenbericht ab: im November 1948 vernahm ihn dort Amtsgerichtsrat Wilhelm Puckert auf Veranlassung und im Beisein von Staatsanwalt Rodewald aus Weimar. Marian Zgoda starb 1967 mit 58 Jahren. Vier Jahre zuvor hatte er ein letztes Mal seine Aussage wiederholt: vor dem Kölner Staatsanwalt Hans-Peter Korsch von der »Zentralstelle für die Bearbeitung von NS-Massenverbrechen in Konzentrationslagern«. Auch diese Vernehmung war erfolglos. Der Staatsanwalt klappte ein halbes Jahr später die Akten zum Mordfall Thälmann zu, weil, wie er später vor dem Krefelder Schwurgericht sagen wird, sich Zgodas »Geschichte so unwahrscheinlich anhörte«. Seine »Geschichte« hatte Zgoda vor deutschen Justizstellen dreimal »stets gleichbleibend geschildert«, heißt es später in dem Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom Juni 1983, die öffentliche Klage zu erheben. Die Protokolle von Zgodas Vernehmungen stammen aus den Jahren 1948, 1962 und 1963. Nur das Randgeschehen habe der ehemalige Häftling jeweils abweichend geschildert. Das Oberlandesgericht Köln war von seiner Glaubwürdigkeit überzeugt. Es gab dafür noch ein weiteres Indiz: Schon im Konzentrationslager hatte Zgoda einigen Mithäftlingen von seinen Beobachtungen er-zählt &#151; und sich damit dem Risiko einer »zum Tode führenden Behandlung« ausgesetzt. (OLG Köln 24.6.83, S. 23)</p>
<h5 align="justify">Aus den Proze&szlig;&shy;ak&shy;ten.</h5>
<p>Aussage des inzwischen verstorbenen ehemaligen Häftlings Armin Walther (Elektriker-Kommando): »Am 28. August 1944 sah ich in der Rapportführerstube einen ausgefüllten Totenschein auf den Namen Ernst Thälmann. Als Todesursache war Feindeinwirkung angegeben. Bei derselben Gelegenheit hörte ich ein Gespräch der SS-Unterscharführer König und Tula, die darüber sprachen, daß Thäimann in Buchenwald exekutiert worden sei und man nicht wisse, an wen man die Asche schicken sollte, da sämtliche Angehörige des Toten sich im Zuchthaus, beziehungsweise im KZ befinden.« Anzumerken ist dazu, daß die Nazis die Todesursache »Feindeinwirkung« hatten verbreiten lassen: Thälmann und der Sozialdemokrat Breitscheid, so der »Völkische Beobachter« am 15. September 1944, seien am 28. August Opfer eines Bombenangriffs auf die Umgebung von Weimar geworden, bei dem auch das Lager getroffen worden sei. Diese Meldung war in zweifacher Hinsicht falsch: am 28. August gab es keinen Bombenangriff auf die Umgebung von Weimar, und Ernst Thälmann war bereits seit dem 18. August tot &#151; ermordet von SS- und Gestapo-Leuten. Der SPD-Abgeordnete Breitscheid starb tatsächlich bei einem alliierten Bombenangriff auf die dem Lager angeschlossenen Rüstungsbetriebe und den SS-Wohnbereich, jedoch nicht am 28., sondern am 24. August 1944. Wie ein Lauffeuer hatte sich die Nachricht von der Ermordung Thälmanns damals durch das Lager verbreitet; gleich am nächsten Tag, erinnerte sich in Krefeld der ehemalige Häftling Zbigniew Fuks als Zeuge, wurde überall darüber gesprochen. Nur Wolf-gang Otto will von Thälmanns Tod erst aus der Zeitung erfahren haben.</p>
<p>Aussage des inzwischen verstorbenen ehemaligen Häftlings Josef Müller (Kapo im Krematoriumskommando): »Von dem am 17. August 1944 eingelieferten Mann standen am anderen Morgen lediglich ein Paar Herrenschuhe vor dem Ofen. Daß diese Schuhe am 18.8.44. morgens von einem Unterführer abgeholt wurden, fiel mir auf, da man sich sonst um solche Kleinigkeiten nicht bekümmert hatte. &#8230; Später habe ich mich natürlich mit anderen darüber unterhalten, wer wohl der Tote gewesen sei. Ich kann aber nicht mehr sagen, ob in diesen Gerüchten der Name Thälmann gefallen ist. Kurze Zeit nach diesem Vorfall habe ich sogar im Büro des Krematoriums den Unterscharführer Stobbe nach diesem Toten gefragt. Er erklärte mir aber nur, daß es sich um eine &#8218;hohe, berühmte Persönlichkeit&#8216; gehandelt habe.«</p>
<p>Aussage des inzwischen verstorbenen ehemaligen Häftlings Heinz Mißlitz (Kommando Effektenkammer): »Am April 1947 war ich als Zeuge vor das Amerikanische Militärgericht in Dachau geladen worden. In Gegenwart anderer deutscher Zeugen wurden vom Chief interrogator Kerschbaum der in Dachau internierte SS-Hauptscharführer Fricke und der Berufsverbrecher Krematoriumskapo Müller vorgeführt. Kerschbaum stellte im Zusammenhang mit der Ermordung Thäimanns an Fricke die Frage: &#8218;Waren Sie öfter im Krematorium?` Fricke antwortete mit &#8218;Nein&#8216;. Daraufhin beschuldigte ihn Müller, er sei dort Stammgast gewesen, und er wäre auch wegen Thälmann dort gewesen. Daraufhin machte Fricke die bemerkenswerte Feststellung: &#8218;Jawohl, weil ich von Stabsscharführer Otto noch nicht einmal genaue Personalien zur Beurkundung erhalten habe&#8216;.«</p>
<p>Aussage von Werner Fricke, ehemals SS-Hauptscharführer und als »Standesbeamter« dafür zuständig, sämtliche Todesfälle im Konzentrationslager zu registrieren: »Mai-Juni 1947 befand ich mich als Gefangener in Dachau. Ich trug Zivilkleider und auf dem Rücken aufgemalt &#8218;WC&#8216; (für &#8218;War Criminal`, d.V.). Ich hatte in Dachau erfahren, daß auch Otto inhaftiert sei und begab mich eines Tages in seine Baracke. &#8230; Bei unserer Unterhaltung erinnerte ich ihn an ein Gespräch, das ich seinerzeit mit ihm in Buchenwald geführt hatte. Otto war nämlich in Buchenwald nicht sehr beliebt gewesen. Er versuchte immer, die Reservisten gegen die Aktiven auszuspielen. Ich hatte ihm deshalb in Buchenwald einmal gesagt, daß er das besser nicht täte, weil eine Zeit kommen könne, in der er die alten Aktiven dringend nötig hätte. Nun war diese Zeit gekommen, und ich erinnerte Otto an seine damalige Haltung und das Gespräch. Otto sagte daraufhin: &#8218;Du wirst mir doch nichts antun!&#8216; In diesem Zusammenhang kamen wir auf die Sache Thälmann zu sprechen. Otto erklärte mir dabei, daß er zusammen mit Schmidt und Barnewald dabei gewesen sei. &#8230; Ich kann aber nicht mehr genau sagen, ob ich mit Otto darüber sprach, in welcher Weise er genau an der Tötung Thälmanns beteiligt gewesen ist. Otto erklärte nur, daß man ihm nichts anhaben könne, weil Barnewald geschossen habe.«</p>
<p>Aussage des inzwischen verstorbenen SS-Oberscharführers August Klusmann: »In den letzten vier oder fünf Monaten habe ich die Zusatzrationen an die an den Exekutionen beteiligten SS-Angehörigen ausgeteilt. Es waren dies unter anderem: Otto und Heigel. Sie bekamen zweizehntel Schnaps, fünf Zigaretten und hundert Gramm Wurst. Otto ist jedesmal daran beteiligt gewesen, wenn ich etwas ausgeteilt habe, mindestens einmal in der Woche, manchmal auch zweimal.«</p>
<p>Aussage des ehemaligen SS-Oberscharführers und späteren Angeklagten Wolfgang Otto: »Irgendeine persönliche Schuld, resultierend aus meiner Zeit in Buchenwald, fühle ich nicht in mir.«</p>
<h5 align="justify">Das Konzen&shy;tra&shy;ti&shy;ons&shy;lager Buchenwald.</h5>
<p>Eugen Kogon schreibt über die Wahl des Ortes: Sie »war in einem höheren Sinn symbolisch: Weimar &#151; die deutsche National-Kultstätte, ehemals die Stadt der deutschen Klassiker, die mit ihren Werken dem deutschen Gefühls- und Geistesleben höchsten Ausdruck gegeben haben, und Buchenwald &#151; ein rauhes Stück Land als Stätte neudeutscher Gefühlsentfaltung. Eine sentimental gehütete Museumskultur und der hemmungslose, brutale Machtwille schufen so die neue, typische Verbindung Weimar-Buchenwald.« 65000 Menschen starben im Konzentrationslager Buchenwald. Sie verhungerten, erfroren, wurden zu Tode gequält, für Experimente vergiftet, vernichtet durch Arbeit, oder exekutiert.</p>
<p>In den beiden Massenexekutionsstätten, dem »Pferdestall«, von dem noch die Rede sein wird, und dem Krematoriumskeller, starben Tausende. Gruppenweise wurden Häftlinge in den Keller des Krematoriums geführt und dort an den 48 fest installierten Haken erhängt. Ihre Leichen wurden, nachdem Minuten später der Tod eingetreten war, in einen Fahrstuhl geworfen und nach oben befördert, in den Ofenraum des Krematoriums. Die Zeugenaussage des inzwischen verstorbenen ehemaligen Buchenwald-Häftlings Ulrich Osche, verlesen in der Hauptverhandlung gegen Wolf-gang Otto, vermittelt einen Eindruck von dem grausigen Geschehen. Osche konnte von seiner Arbeitsstelle im Sektionsraum aus SS-Angehörige, darunter auch den An-geklagten, beobachten, die Häftlinge zur Hinrichtung führten.</p>
<p>»An diesem furchtbaren Ort habe ich einmal selbst Gelegenheit gehabt, mich von der Methode des Massenmordes in den Kellergewölben zu überzeugen. Eines Nachmittags, im Sommer 1944, kam der oben erwähnte Standortzahnarzt zu mir in den Sektionsraum und forderte mich auf, Zahnziehzangen aus dem Instrumentenschrank zu nehmen und mit ihm zu kommen. Er ging mit mir in den Keller des Krematoriums, in dem sich mir ein entsetzlicher Anblick bot. Rundherum an den Wänden und an den Zwischenträgern hingen und röchelten ungefähr 40 sowjetische Kriegsgefangene an in die Wand eingeschlagenen Haken. Auf dem Boden lagen noch einmal ungefähr dieselbe Anzahl sowjetischer Kriegsgefangener, die meist völlig entkleidet waren. Der Zahnarzt verlangte, daß ich die Gebisse nachsehe und Goldkronen oder Brücken herausziehe. Als wir an einen Gefangenen kamen, der noch Lebenszeichen von sich gab, wurde dieser nochmals von Warnstedt und Stobbe an einem der Haken aufgehängt. Währenddessen wurden auch die an den Wänden hängenden sowjetischen Kriegsgefangenen von Müller und Rohde von den Haken abgenommen, und ich mußte auch ihnen die Zähne nachsehen. Danach mußte ich den Raum wieder verlassen, und kurz darauf kam Kapo Müller zu mir und warnte mich, über das zu sprechen, was ich gesehen hatte.«</p>
<h5 align="justify">Nachkriegsdeutschland.</h5>
<p>Von den zwanzig Jahren Haft, zu denen Otto von der Amerikanern verurteilt worden war, saß er sieben ab. Schon im November 1950 hatte der amerikanische Oberkommandierende in Europa in einem Gnadenakt seine Strafe auf zehn Jahre herab-gesetzt. Am 6. März 1952 schließlich öffneten sich für den ehemaligen SS-Oberscharführer die Tore zur Freiheit. Er hatte sich in Landsberg »ausgezeichnet geführt.« Sein Schuldregister blieb unberücksichtigt, als er, der ehemalige Lehrer, 1954 abermals eine Chance bekam, dem Staat zu dienen. Er wurde zunächst Beamter auf Probe, dann im August 1957 auf Lebenszeit. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens hatten sich für ihn eingesetzt, darunter zwei katholische Pfarrer und ein Landtagsabgeordneter der CDU. Wolfgang Otto, der während seines Urlaubs vom SS-Dienst in der Kirche seiner Heimatgemeinde die Orgel gespielt hatte, sei, schrieb der CDU-Abgeordnete Alfred Klose in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der »Vereinigung der aus der Sowjetzone verdrängten Lehrer und Beamten« an den Düsseldorfer Regierungspräsidenten, ein »schwergeprüfter Mann«, der seine Verfehlung, sollte er jemals eine begangen haben, durch die siebenjährige Haft aus-reichend gebüßt habe. Den guten Leumund machte Otto sich zu Nutze: Er beantragte Haftentschädigung nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz. Auf einen Wink aus der bearbeitenden Behörde zog Otto seinen Entschädigungsantrag zurück. Schließlich war er nicht als Kriegsgefangener, sondern als Kriegsverbrecher in Dachau gewesen. Die Landesregierung erkundigte sich nicht nach Einzelheiten seiner Verurteilung durch die Amerikaner. Sie ernannte Otto zum Beamten auf Lebenszeit, obwohl sie wußte, daß er als Waffen-SS-Mann im Konzentrationslager gedient hatte. Erst der drohende öffentliche Skandal leitete das Ende seiner Pädagogenlaufbahn ein, da inzwischen Genaueres über die Tätigkeit Ottos im KZ Buchenwald bekannt geworden war. Vom Juni 1962 an versuchte die Landesregierung, den Lehrer loszuwerden. Otto wehrte sich auf dem Rechtsweg gegen seine Entlassung und bekam Recht. Der sich anschließende mehrjährige Streit endete mit einem Vergleich: Wolfgang Otto schied zwar aus dem Schuldienst aus, doch dem Frühpensionär wurde das Ruhegeld vom Beginn seiner Beamtenlaufbahn an berechnet &#151; SS-Dienstjahre im Konzentrationslager inbegriffen.</p>
<p>Die Ermittlungen gegen Otto in Sachen »Thälmann-Mord« begannen 1962. Nicht die Staatsanwaltschaft war auf seine Spur gekommen, sondern der Kommunist Ludwig Landwehr, ein ehemaliger Buchenwald-Häftling. Nach der Befreiung arbeitete Landwehr in verschiedenen Institutionen, unter anderem im Verfassungsausschuß und Entnazifizierungsausschuß Hamburg, für eine demokratische Zukunft. Land-wehr hatte 1961 von Ottos vorzeitiger Entlassung aus amerikanischer Haft erfahren. Er erinnerte sich an den früheren SS-Mann, dessen Namen er im Konzentrationslager oft genug gelesen hatte. Der Name hatte auf der Rückseite zahlreicher Belege gestanden, mit denen der Häftling Landwehr im Auftrag der SS die Extraportionen an Lebensmitteln für die Genickschußkommandos abrechnen mußte. Einige Namen wiederholten sich ständig und so traute Landwehr sich zu, sagen zu können, wer dem Exekutionskommando »99« angehörte, dem Kommando, das im ehemaligen Pferdestall Erschießungen in der sogenannten »Genickschußanlage« vornahm. Nach der Befreiung hatte er sich die Namen notiert, darunter auch die von Wolfgang Otto und Werner Berger.</p>
<p>Die Genickschußanlage, eine SS-eigene Liquidationsanstalt, befand sich außerhalb des Stacheldrahtbereichs. Den Opfern, die in Gruppen in das Gebäude geführt wurden, täuschten SS-Scharführer Desinfektionsmaßnahmen vor. In dem Glauben, einen Baderaum zu betreten, ließen sich die zum Tode bestimmten in einem kleinen Raum, der schalldichte Wände und Türen hatte und an den Wänden und am Boden gekachelt war, einschließen. Sobald die Männer eingeschlossen waren, schoß ein SS-Mann sie von außen durch einen Schlitz in der Wand zusammen. Die Leichen warf man auf ein bereitstehendes Lastauto, das mit Zinkblech ausgeschlagen war. Sie wurden zum Krematorium gefahren und dort direkt verbrannt. Unterdessen wurde der kleine Raum mit Wasser ausgespült, sodaß kein Blut mehr zu sehen war, wenn die nächsten Männer eintraten.</p>
<p>Ludwig Landwehr ging nach dem Krieg noch davon aus, daß die Schuldigen angemessen bestraft werden würden. Seinen Zettel mit den Namen der SS-Leute, die Sonderrationen bekommen hatten, bewahrte er jedoch auf &#151; zusammen mit anderen Erinnerungsstücken. Jahre später, Wolfgang Otto stand wieder im Staatsdienst, die Kommunistische Partei war erneut verboten, und Ludwig Landwehr wurde abermals als Kommunist verfolgt, sollte seine Notiz von damals Gewicht bekommen. Er stellte Strafantrag bei der Zentralstelle für die Bearbeitung von NS-Verbrechen. Rosa Thälmann, die Witwe des Ermordeten, schloß sich an. Sie bat den Ost-Berliner Rechtsanwalt Prof. Friedrich-Karl Kaul, der als einziger DDR-Jurist die Zulassung vor bundesdeutschen Gerichten besaß, ihre Interessen zu vertreten. Ludwig Landwehr hatte auf eigene Faust weiter recherchiert. Er besaß Informationen darüber, daß Wolfgang Otto und Werner Berger, der später, nach Beginn der Ermittlungen, verstarb, auch Angehörige des Erschießungskommandos »Thälmann« gewesen sein sollen. 52 Tage nach seiner Strafanzeige gegen Otto und Berger wegen ihrer Beteiligung an der Ermordung Ernst Thälmann wurde Landwehr festgenommen. Man warf ihm als Herausgeber einer Zeitschrift mit dem Titel »Parlamentarische Nachrichten« Staatsgefährdung vor. In ihrer Mai-Ausgabe des Jahres 1962 hatten diese eine Dokumentation »Über die Zukunft Deutschlands« veröffentlicht. Landwehrs Bankauszüge und alle Post wurden beschlagnahmt; der Beschluß trug die Unterschrift des Bundesrichters Jagusch. Bald darauf mußte der Karlsruher Richter wegen seiner Beteiligung an Terrorurteilen der Nazizeit abgelöst werden. Wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr wurde Landwehr drei Monate in Untersuchungshaft gehalten.</p>
<p>Mit seiner Strafanzeige hatte er den Behörden Material übergeben, das bereits seit 1947 bekannt war, doch bisher zu keiner Anklage geführt hatte. Die Amerikaner waren aus formalen Gründen nicht interessiert &#151; und der Münchner Ermittlungsrichter Wilhelm Pückert, vor dem Marian Zgoda seinen Augenzeugenbericht wiederholt hatte und der nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet gewesen wäre, Ermittlungen anzustellen, aus, so darf man annehmen, politischen Erwägungen. Was Zgoda nicht wußte: Er saß einem Mann gegenüber, der eine erfolgreiche Karriere im Zeichen des Hakenkreuzes hinter sich hatte. 1933 war Pückert SA-Mann geworden, trat vier Jahre später in die NSDAP ein, begann im November 1939 seine Juristenlaufbahn als Gerichtsassessor und bot 1943 als Amtsgerichtsrat laut schriftlicher Bestätigung »Gewähr dafür, daß er jederzeit rückhaltlos für den nationalsozialistischen Staat eintritt.« Nach dessen Ende war Pückert, wie so viele Juristen seiner Zeit, ohne Umweg von der westdeutschen Nachkriegsjustiz übernommen worden. Doch auch die Strafanzeigen gegen Wolfgang Otto, die zwischen Frühjahr und Sommer 1962 bei verschiedenen Staatsanwaltschaften eingingen und schließlich das Verfahren in Gang setzten, litten von Beginn an unter jenem Geist in der Justiz, der den Zusammenbruch des NS-Staates überlebt hatte. Den Antrag des Ost-Berliner Rechtsanwalts Prof. Kaul bekam zunächst die wegen Ottos Wohnsitz zuständige Staatsanwaltschaft in Kleve auf den Tisch. Dort saß der Jurist Tillmann, ein ehemaliger Ankläger des nationalsozialistischen Sondergerichts in Stettin. Unter den Nazis hatte es Tillmann zum Vollstreckungsleiter von Sondergerichts-Todesurteilen gebracht. Im niederrheinischen Kleve wurde er nach dem Krieg als leitender Oberstaatsanwalt beim Landgericht beschäftigt. In dieser Funktion bekam Tillmann erstmals mit Otto zu tun. Er sollte nämlich herausfinden, ob Otto auch für den Tod deutscher Lagerinsassen &#151; von Thälmann war damals keine Rede &#151; verantwortlich gemacht werden kann. Ein entsprechender Hinweis fand sich in den amerikanischen Akten. Danach hatte Otto selbst zugegeben, bei Exekutionen sei das Verhältnis von Oststaaten-Angehörigen zu Reichsdeutschen neun zu eins gewesen. Über das Stadium der Ermittlungen kam dieses Verfahren nie hinaus. Daß Tillmann zwei Jahre später nicht zum ermittelnden Staatsanwalt in Sachen »Thälmann-Ermordung« wurde, ist dem Umstand zu verdanken, daß die Länderjustizminister Anfang der sechziger Jahre gesonderte Staatsanwaltschaften eingerichtet hatten, die sich mit den Verbrechen aus der Zeit des NS-Staates zu befassen hatten. Von den beiden in Nordrhein-Westfalen entstendenen spezialisierten Staatsanwaltschaften war die Kölner für die »Bearbeitung von NS-Massenverbrechen in Konzentrationslagern« zuständig.</p>
<p>Mit den Ermittlungen gegen die Lager-SS von Buchenwald wurde Staatsanwalt Dr. Hans-Peter Korsch beauftragt.</p>
<h5 align="justify">Das Ermitt&shy;lungs&shy;ver&shy;fah&shy;ren.</h5>
<p>Korsch las die Akten des amerikanischen Buchenwald-Prozesses, hörte dreißig Zeugen aus der Bundesrepublik und zehn aus der DDR, ließ sich die Akten der Weimarer Staatsanwaltschaft kommen, vernahm den der Beteiligung an der Erschießung verdächtigen Wolfgang Otto &#151; und stellte das Verfahren ein. Tatsächliche Anhaltspunkte hatte er nicht finden können. Sein Einstellungsvermerk vom 10. Januar 1964 schloß mit Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit des »angeblichen« Augenzeugen Marian Zgoda. Zu jener Zeit war Korsch im Besitz einer Fotokopie des Mordbefehls. Der Notizzettel Himmlers vom 14. August 1944, angefertigt nach der Besprechung mit Hitler im »Führerhauptquartier Wolfsschanze«, hing als Fotokopie unter Glas an der Wand seines Dienstzimmers. Prof. Kaul entdeckte sie dort durch Zufall; er war nach Köln gereist, um nach seiner Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung in der Zentralstelle die Akten einzusehen. Das Original des Wandschmuckes in Korschs Amtszimmer hatten die Amerikaner 1962 dem Koblenzer Bundesarchiv überlassen. Kaul sah es zum ersten Mal. Er war überrascht, ein Dokument zu sehen, das ein weiteres Beweisstück für Marian Zgoda Glaubwürdigkeit sein konnte. In seinem Einstellungsvermerk hatte Staatsanwalt Korsch es mit keinem Wort erwähnt. Doch auch nach Kauls Beschwerde blieb Korsch bei seinem Zweifel. Im April 1972 stellte er wiederum die Ermittlungen gegen Otto ein. Im November 1974 bekam Kaul, nach dem Tod der Witwe inzwischen Vertreter der Thälmann-Tochter Irma, den dritten Einstellungsbescheid von der Kölner Zentralstelle, diesmal unterschrieben von Oberstaatsanwalt Gehrling. Gehrling hatte das Verfahren von Korsch übernommen. Der Bescheid, in dem der SS-Kommandoführer Stobbe mitgenannt wird, auf den die Untersuchungen ausgedehnt worden waren, verdient, zitiert zu werden. Es heißt da: »Schließlich kommt die Erhebung der öffentlichen Klage auch deswegen nicht in Betracht, weil hinsichtlich der noch lebenden und ermittelten Beschuldigten Stobbe und Otto Strafverfolgungsverjährung eingetreten ist. Beiden könnte wenn überhaupt nur der Vorwurf der Beihilfe zum Mord gemacht werden. Anhaltspunkte dafür, daß die Tötung Thälmanns grausam gewesen ist, liegen nicht vor. Aber auch Heimtücke ist nicht nachweisbar. Es wäre zugunsten der Beschuldigten von der Annahme auszugehen, daß Thälmann nicht arglos gewesen ist, als er nächtens in das Krematorium des KL Buchenwald gebracht worden war. Somit kämen lediglich niedrige Beweggründe als mordqualifizierende Tatbestandsmerkmale in Betracht. »Den Beschuldigten dürfte nach allem, was über die Ermordung Thälmanns als festgestellt erachtet werden kann, nicht nachzuweisen sein, daß ihr Handeln selbst von niedrigen Beweggründen getragen war. Sie hätten offensichtlich nur einem Befehl Folge geleistet, der durch Führerbefehl legitimiert zu sein schien.«</p>
<p>23 Jahre vergingen, ehe sich ein Gericht mit den Vorgängen um Thälmanns Tod befassen konnte. Siebenmal in diesen 23 Jahren hatte die Zentralstelle für die Bearbeitung von NS-Massenverbrechen in Konzentrationslagern das Verfahren eingestellt, mit immer gleicher Begründung: das vorliegende Material reiche nicht aus, Anklage zu erheben. Doch die Familie des Ermordeten gab nicht auf. Auf jede Einstellung reagierte sie mit einer Beschwerde. Schließlich beauftragte die Tochter Irma Gabel-Thälmann den Bremer Rechtsanwalt Heinrich Hannover, die Klage gerichtlich zu erzwingen, und hatte damit Erfolg. Das Oberlandesgericht Köln wies das Landgericht Kleve an, gegen Otto zu verhandeln, doch die Klever Richter weigerten sich. Sie lehnten eine Eröffnung des Verfahrens ab, da nach ihrer Einschätzung nicht mit einer Verurteilung zu rechnen sei. Als nächstzuständige Instanz wies nun das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage an die Krefelder Schwurgerichtskammer. Am 5. November 1985 eröffnete deren Vorsitzender Heinz-Josef Paul die Hauptverhandlung.</p>
<h5 align="justify">Das Straf&shy;ver&shy;fah&shy;ren.</h5>
<p>In Krefeld war über eine Tat zu verhandeln, die 40 Jahre zurücklag, gegen einen Verdächtigen, der zwar seit 40 Jahren belastet war, jedoch seit mehr als 30 Jahren das ehrenwerte Leben eines biederen Pensionärs geführt hatte. Es mußte gegen die Zeit verhandelt werden, denn die meisten der im Ermittlungsverfahren genannten Zeugen konnten nicht mehr persönlich gehört werden; sie waren inzwischen entweder verstorben oder nicht vernehmungsfähig. Eine wirkliche Herausforderung für die Krefelder Richter, die den Düsseldorfer Richtern noch bevorsteht. Von der Revisionsentscheidung des BGH unangetastet bleibt die Feststellung der Krefelder Kammer zur Todesursache Ernst Thälmanns bestehen. Bislang galt immer noch als nicht ausgeschlossen, daß Thälmann infolge eines Bombenangriffs auf die Umgebung des Konzentrationslagers Buchenwald ums Leben gekommen sein konnte. Mit dem in diesem Teilaspekt rechtskräftigen Urteil vom 15. Mai 1986 gehört jene Version endgültig der Vergangenheit an.</p>
<p>Die Krefelder Richter stützten ihre Entscheidung, Otto wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen, auf die Aussage des ehemaligen SS-Mannes und »Standesbeamten« in Buchenwald, Werner Fricke, der inzwischen nicht mehr vernehmungsfähig ist. Fricke hatte Otto schon in Köln im August 1963 schwer belastet. Als Standesbeamter sei er von Thälmanns Tod durch Otto in Kenntnis gesetzt worden, hatte er damals Staatsanwalt Korsch berichtet. Frickes Aufgabe war es gewesen, die Formalitäten zu erledigen: Er trug die Ermordeten mit fortlaufender Nummer, ihrem vollständigen Namen und dem Todesdatum in ein Register ein. Er hatte schon 1947 den Amerikanern gesagt, auch Thälmanns Tod auf diese Weise beurkundet zu haben, und daß er den Auftrag dazu von Stabsscharführer Otto bekommen habe. Korsch stellte 1963 Fricke und Otto in Köln einander gegenüber. Otto bestritt, sich jemals mit Fricke über den Tod Thälmanns unterhalten zu haben. Fricke aber, der sich an das Geschehen genau erinnern konnte, bekräftigte seine Aussage sogar. Er schilderte dem vernehmenden Staatsanwalt eine Unterhaltung mit Otto aus dem Jahr 1947, zur Zeit ihrer gemeinsamen Gefangenschaft im Internierungsiager Dachau. Fricke gab zu Protokoll, er habe Otto in Dachau an Rivalitäten innerhalb der Buchenwald-SS erinnert, die Otto forciert habe. Nun, da man aufeinander angewiesen war, habe Otto ängstlich nachgefragt, ob er sich auf den alten Kollegen verlassen könne. Im Laufe dieser Unterhaltung hätten sie auch über »die Sache Thälmann« gesprochen. Otto habe zugegeben, dabei gewesen zu sein, aber zugleich erklärt, daß man ihm nichts anhaben könne, weil nicht er, sondern ein anderer SS-Mann geschossen habe. Für eine Anklageerhebung hätte das, was der heute nicht mehr vernehmungsfähige Werner Fricke 1963 über das Gespräch mit Otto sagte, allein schon ausgereicht. Denn Fricke hatten keinen Grund, Otto zu Unrecht zu belasten.</p>
<p>Warum Frickes Aussage in den Ermittlungsverfahren dennoch keine Bedeutung bekam, ließ sich 20 Jahre danach nicht mehr rekonstruieren. Aus irgendeinem Grund habe er dem Mann damals nicht geglaubt, sagte in Krefeld Staatsanwalt Korsch als Zeuge. Aus welchem, das wisse er heute nicht mehr. Das zu begreifen, heißt nachzuvollziehen, auf welch massive Weise Restauration und Kalter Krieg die Suche nach der Wahrheitsfindung in NSG-Verfahren torpedierten. Ein Beleg soll hier zitiert werden, der letzte Satz des ersten Einstellungsvermerks vom Januar 1964, dem eine lange Serie weiterer Einstellungen folgte. Staatsanwalt Korsch, der damals die Gelegenheit hatte, belastende und entlastende Zeugen persönlich zu hören, machte aus seinen Vorbehalten gegen den Augenzeugen keinen Hehl: »Abgerundet wird das Bild des Zeugen, der heimatloser Ausländer ist, durch die Tatsache, daß er im Jahre 1951 wegen Verteilens kommunistischer Flugblätter in Erscheinung getreten ist.«<br />Für den Kölner Staatsanwalt war die Frage nach der Glaubwürdigkeit damit beantwortet.</p>
<p>Das Landgericht Krefeld war davon überzeugt, daß Frickes Aussage seinen »vollen Glauben verdient« . Andere Zeugenaussagen und Ottos eigene Einlassungen bestätigten nämlich Frickes Schilderungen von der Rolle, die Otto im Konzentrationslager ausfüllte: seiner Funktion und Kompetenz, seinem Kenntnisstand und Aufgabenbereich als »Mann im Zentrum der Macht«.</p>
<p>Ottos Verteidigungsstrategie war denkbar einfach, doch ebenso leicht in Frage zu stellen. Er habe, sagte Otto, von allem nichts gewußt &#151; ja, erinnere sich noch an seine große Überraschung, sehr viel später als zum nun festgestellten Todestermin im »Völkischen Beobachter« gelesen zu haben, Thälmann sei in Buchenwald durch Bomben umgekommen. Das sei nicht möglich, folgerte die Kammer aus der im Verlauf der Hauptverhandlung rekonstruierten Position des Angeklagten innerhalb der Lageradministration. Doch genau hier tritt der Bundesgerichtshof auf den Plan mit seiner Revisionsentscheidung. Er moniert am Krefelder Urteil, es habe ein Verteidigungsargument übersehen, das übrigens nicht einmal dem Angeklagten eingefallen war. Es habe nämlich nicht geprüft, ob Otto zur Tatzeit im Dienst gewesen sei, »ohne in der festgestellten Weise in das Tatgeschehen verstrickt« gewesen zu sein. Dem BGH-Senat mag bei dieser Entscheidung vorgeschwebt haben, daß ausgerechnet der Angeklagte, also jemand aus der oberen Etage der Konzentrationslagerhierarchie, von der angeordneten Geheimhaltung der »geheimen Reichssache« betroffen war.</p>
<p>Ob die Richter am Landgericht Düsseldorf dem Angeklagten ein Geständnis entlocken können, und ob sie, wenn dies nicht gelingen sollte, bereit sein werden, der<br />historischen Wirklichkeit auszuweichen, bleibt abzuwarten. Man darf auf das Düsseldorfer Verfahren gespannt sein.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/nicht-grausam-und-nicht-heimtueckisch/">»Nicht grausam und nicht heimtückisch&#8230;«</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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