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	<title>vorgänge 97 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>vorgänge Nr. 97 (Heft 1/1989) Sprache und Herschaft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Jan 1989 11:12:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Ausgaben]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Inhalte: Kr&#246;ger, Peter (1989), &#8230; und ab bist du. Gedanken zum R&#252;cktritt Philipp Jenningers, Vorg&#228;nge, 97, S. 1-2 Rohdenburg, G&#252;nther (1989), Beamten-Gehorsam?, Vorg&#228;nge, 97, S. 3-5 M&#252;ller-Heidelberg, Till (1989), Kontrollstellen landauf, landab. 60 Millionen B&#252;rger fest im Griff der Polizei, Vorg&#228;nge, 97, S. 6-7 Vultejus, Ulrich (1989), Kritische Verfassungssch&#252;tzer?, Vorg&#228;nge, 97, S. 8-10 Schr&#246;der, Gerhard [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Vorg97.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4421 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Vorg97.jpg" alt="vorg&auml;nge Nr. 97 (Heft 1/1989) Sprache und Herschaft" width="190" height="277"></a></span></p>
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</div>
<h5>Inhalte:</h5>
<p>Kr&ouml;ger, Peter (1989), &#8230; und ab bist du. Gedanken zum R&uuml;cktritt Philipp Jenningers, Vorg&auml;nge, 97, S. 1-2</p>
<p>Rohdenburg, G&uuml;nther (1989), Beamten-Gehorsam?, Vorg&auml;nge, 97, S. 3-5</p>
<p>M&uuml;ller-Heidelberg, Till (1989), Kontrollstellen landauf, landab. 60 Millionen B&uuml;rger fest im Griff der Polizei, Vorg&auml;nge, 97, S. 6-7</p>
<p>Vultejus, Ulrich (1989), Kritische Verfassungssch&uuml;tzer?, Vorg&auml;nge, 97, S. 8-10</p>
<p>Schr&ouml;der, Gerhard (1989), Privatisierung der Polizei. Das Beispiel Werner Mauss, Vorg&auml;nge, 97, S. 11-13</p>
<p>Dingel, Frank (1989), Die essentielle Blindheit der Kritikerin. Sylvia Zacharias und die &#8222;Topographie des Terrors&#8220;, Vorg&auml;nge, 97, S. 14-18</p>
<p>Scheerer, Sebastian (1989), Die Reproduktion des Bek&auml;mpften. Einige Bemerkungen zur Kriminologie des Artikelgesetzes, Vorg&auml;nge, 97, S. 19-28</p>
<p>von Freyhold, Michaela (1989), Wahrnehmungsweisen und Bilder von Sexualit&auml;t. Ein intellektueller Vergleich, Vorg&auml;nge, 97, S. 29-40</p>
<p>Bauer, Gerhard (1989), Das flaue und beredte Schweigen unter dem Stiefel der SA, Vorg&auml;nge, 97, S. 41-49</p>
<p>Ott, Sieghart (1989), Sprachvermummung, Vorg&auml;nge, 97, S. 50-52</p>
<p>Noll, Adolf H. (1989), Sprache und Politikvermittlung, Vorg&auml;nge, 97, S. 53-61</p>
<p>Hoberg, Rudolf (1989), Die gef&auml;hrliche Macht der (politischen) Sprache, Vorg&auml;nge, 97, S. 62-63</p>
<p>Schumann, Hans-Gerd (1989), Besch&ouml;nigung und Verteufelung in der Sprache der Politik, Vorg&auml;nge, 97, S. 64-72</p>
<p>Cohn, Carol (1989), Slick&#8220;ems, glick&#8220;ems, Christb&auml;ume und Kumpel. Atomsprache und wie wir lernten, die Bombe zu streicheln, Vorg&auml;nge, 97, S. 73-88</p>
<p>Hartmann, Susanne (1989), Sprach-Welten, die unabl&auml;ssig aufeinanderprallen, Vorg&auml;nge, 97, S. 89-97</p>
<p>Lenz, Ilse (1989), Pornographie als Herrensprache, Vorg&auml;nge, 97, S. 98-106</p>
<p>Wellmann, Karl-Heinz (1989), &Uuml;ber Gef&uuml;hle, Mundart und Zweckrationalit&auml;t, Vorg&auml;nge, 97, S. 107-109</p>
<p>Simon, Barbara &amp; Zwirner, Barbara-Maria (1989), Die W&auml;chter des wahren Wortes. Beobachtungen an der Sprache der links-alternativen Szene, Vorg&auml;nge, 97, S. 110-112</p>
<p>Ott, Sieghart (1989), Literarischer Maulwurf XLIII. Antisemitismus in Deutschland, Vorg&auml;nge, 97, S. 113-115</p>
<p>Perels, Joachim (1989), Aktivierung des Stachels der Utopie, Vorg&auml;nge, 97, S. 116-119</p>
<p>Spoo, Eckart (1989), Aufkl&auml;rung durch Widerspruch. Rede anl&auml;&szlig;lich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises am 5.11.1988, Vorg&auml;nge, 97, S. 120-128</p>
<p>B&ouml;rsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. &amp; Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizisten und Polizistinnen et al. (1989), Verb&auml;ndeerkl&auml;rung gegen das Artikelgesetz vom 28. 11. 1988 in Bonn, Vorg&auml;nge, 97, S. 128-129</p>
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		<item>
		<title>Kritische Verfassungsschützer?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/97/publikation/kritische-verfassungsschuetzer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Jan 1989 21:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 97, Heft 1/1989, S. 8-10 In der Bundesrepublik Deutschland wird ein Phänomen sichtbar, das es bisher in Deutschland nur in geringem Umfang gegeben hat: Öffentlich als konservativ eingestufte Behörden werden von innen kritisiert und auf einen demokratischen Weg gedrängt. Richter und Staatsanwälte haben schon vor zwei Jahrzehnten den Anfang gemacht und sich [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 97, Heft 1/1989, S. 8-10</p>
<p>In der Bundesrepublik Deutschland wird ein Phänomen sichtbar, das es bisher in Deutschland nur in geringem Umfang gegeben hat: Öffentlich als konservativ eingestufte Behörden werden von innen kritisiert und auf einen demokratischen Weg gedrängt. Richter und Staatsanwälte haben schon vor zwei Jahrzehnten den Anfang gemacht und sich &#8211; die Justiz kritisierend &#151; in der Gewerkschaft ÖTV zusammengeschlossen. Sie konnten an die Traditionen des Republikanischen Richterbundes der Zeit der Republik von Weimar anschließen; er hatte freilich noch keine Verbindung zu den Gewerkschaften gefunden. Vor wenigen Jahren haben sich &#132;Kritische Polizisten&#148; in einer eigenen Organisation zusammengefunden.</p>
<p>In diesen Tagen sind erstmals öffentlich von den in der Gewerkschaft ÖTV organisierten Beamten der Verfassungsschutzbehörden kritische Töne zu hören. Sie haben ihre Kritik in acht Thesen zusammengefasst.</p>
<p>Die Thesen sind deutlich eine Reaktion auf die vielfältige öffentliche Kritik an den Verfassungsschutzbehörden, die diese Behörden zu denen mit dem denkbar schlechtesten Image hat werden lassen und offensichtlich auch in diesen Behörden nicht ohne Wirkung geblieben ist. Ihre Zielrichtung ist es offensichtlich, Wege zu suchen, das Ansehen dieser Behörden und ihrer Angehörigen wiederherzustellen. Zutreffend geht dies Papier davon aus, dass dies ohne eine Reform von deren Arbeit nicht möglich ist. Allerdings bleibt die Kritik auf halbem Weg stehen und wagt es nicht, in Kernbereiche vorzustoßen.</p>
<p>Die Thesen beginnen mit dem Satz: &#132;Der Verfassungsschutz ist grundgesetzlich verankerter Bestandteil der wehrhaften Demokratie.&#148; Dieser Satz ist richtig und völlig falsch zugleich. Richtig ist lediglich, dass sich jeder in einer Verfassung organisierte Staat um deren Schutz zu bemühen hat. Diese Aufgabe muss jedoch nicht durch eigene Behörden und dann gar durch diese Behörden geschehen. In Art. 87 des Grundgesetzes befindet sich der Hinweis: &#132;Durch Bundesgesetz können &#8230; Zentralstellen &#8230; zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes und des Schutzes gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, eingerichtet werden&#148; Das Grundgesetz erhält damit lediglich die Ermächtigungsgrundlage für die Einrichtung einer Zentralsammelstelle, von der Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss. Die Schließung des Bundesamtes für Verfassungsschutz befände sich damit im Einklang mit dem Grundgesetz. Vom Grundgesetz fällt kein rechtfertigender Schein auf die Verfassungsschutzbehörden.</p>
<p>Der These von der personenzentrierten Sammelleidenschaft ist uneingeschränkt zuzustimmen. Doch muss sie mit einer Analyse verbunden werden. Was verbirgt sich hinter der Vokabel: &#132;einige Aufgabenfelder&#148;? Berufsverbote, Sicherheitsüberprüfungen und Sammelleidenschaft stellen eine Einheit dar. Die Sammelleidenschaft kann nur bekämpft werden, wenn die Berufsverbote fallen und die Sicherheitsüberprüfungen eingeschränkt werden. Eine entsprechende Forderung hätte deshalb in dem Papier verankert werden müssen.</p>
<p>Zum Kern dringen die Thesen vor, wenn sie die Verfassungsschutzbehörden als &#132;Instrument der Politikberatung&#148; bezeichnen. Dies ist in der Tat die wichtigste und vielleicht die einzig legitime Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden. Regierungen sind in der Tat darauf angewiesen, rechtzeitig über gegen die Verfassung gerichtete Bestrebungen unterrichtet zu werden, wollen sie <i>ihre </i>Aufgabe, die Verfassung zu schützen, erfolgreich wahrnehmen.</p>
<p><b>Thesen zur Entmythologisierung des Verfassungsschutzes</b></p>
<ol>
<li>Der Verfassungsschutz ist grundgesetzlich verankerter Bestandteil der wehrhaften Demokratie. Er ist Nachrichtendienst, darf keine Polizeiaufgaben wahrnehmen und sollte alles daransetzen, in seiner Darstellung und in seinem Selbstverständnis kein Geheimdienstimage zu pflegen.</li>
<li>Die Intensität der Arbeit des Verfassungsschutzes darf nicht statisch ausgerichtet sein. Es muss nach Gefährdungsphasen und Aufgabenfeldern stärker differenziert werden. Die personenzentrierte &#132;Sammelleidenschaft&#148; ist in einigen Aufgabenfeldern einzuschränken. </li>
<li>Für die unbedingt notwendige Akzeptanz des Verfassungsschutzes in der Öffentlichkeit ist nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern auch die Zweckmäßigkeit seiner Handlungen von zentraler Bedeutung. </li>
<li>Im Verfassungsschutz darf sich keine &#132;Gralshütermentalität&#148; ausbreiten. Sie hat unheilvolle Auswirkungen auf das Selbstverständnis der Mitarbeiter in den Ämtern. Der Verfassungsschutz muss sich deshalb verstärkt der Öffentlichkeit stellen. </li>
<li>Mehr Öffentlichkeit führt nicht zwangsläufig zur Minderung der Effizienz. Geheimhaltung darf nicht dazu benutzt werden, sich der öffentlichen Auseinandersetzung zu entziehen, auch wenn dies für die Ämter häufig sehr unbequem sein mag. </li>
<li>Der Verfassungsschutz muss seinen Hauptbeitrag auf dem Felde der geistig-politischen Auseinandersetzung mit dem Extremismus leisten, da seine sicherheitstechnische Effektivität ohnehin nur gering sein kann. Bei der Grenzziehung zwischen Demokraten und Nichtdemokraten, zwischen Verfassungsfreunden und Verfassungsgegnern muss der Verfassungsschutz subtil vorgehen. </li>
<li>Eine stärkere Ausprägung als Instrument der Politikberatung, verbunden mit einer Öffentlichkeitsarbeit, die sich nicht in der Herausgabe eines Jahresberichtes erschöpfen darf, müssen die ÄfV selbst anstreben. Die politische Führung muss dazu motivieren. Sie muss die leitend tätigen Personen in den ÄfV ermuntern, sich auch persönlich in der Öffentlichkeit zu stellen. Die Wirkung übertrifft die von Hochglanzbroschüren beträchtlich. </li>
<li>Der wirksamste Verfassungsschutz ist die informierte, kritische Öffentlichkeit. Ohne das Vertrauen und die Mitwirkung der Bürger bleibt der Schutz der Verfassung eine Illusion. Vertrauen in die Institution hängt aber ganz wesentlich von der Glaubwürdigkeit ab, die in erster Linie aus dem praktischen Handeln der ÄfV erwächst.</li>
</ol>
<p>Gleich an mehreren Stellen taucht der Begriff der Öffentlichkeit und der Öffentlichkeitsarbeit auf. Es ist nicht genügend klar, was sich dahinter verbirgt. Soweit damit gemeint ist, die Verfassungsschutzbehörden sollten ihre Arbeit für die Öffentlichkeit transparenter machen und die Pflege eines Geheimnisimage müsse ein Ende haben, ist dem uneingeschränkt zuzustimmen. Zu lesen sind aber auch gewiss gut gemeinte Untertöne, die, die Verfassungsschutzbehörden zu Instrumenten politischer Propaganda ausgestalten wollen. Solche Gedanken stehen außerhalb jeder Diskussion. Das Eintreten für die Verfassung ist die Aufgabe aller und, will man sie überhaupt an einer Behörde festmachen, der Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung. In diesem Sinne muss der Satz begeistern: &#132;Der wirksamste Verfassungsschutz ist die informierte, kritische Öffentlichkeit.&#148;</p>
<p>Thesen und Papiere sind auch stets darauf zu untersuchen, was in ihnen <i>nicht </i>enthalten ist. Und das ist hier viel: In These eins findet sich zwar der Satz, die Verfassungsschutzbehörden seien ein Nachrichtendienst und dürften keine Polizeiaufgaben wahrnehmen. Dies ist gewiss richtig, aber zur Trennung von Verfassungsschutz- und Polizeibehörden, insbesondere zum Datenaustausch zwischen diesen Behörden hätten doch einige Worte mehr gesagt werden müssen. In den Thesen findet sich kein Wort zum Rechtsschutz des Bürgers gegen Eingriffe der Verfassungsschutzbehörden. In den Thesen findet sich kein Wort über die notwendige effektive Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden durch die Parlamente und die Datenschutzbeauftragten.</p>
<p>Die Vorstellung der Thesen der Verfassungsschutzbeamten klingt kritisch. Hierbei darf aber nicht übersehen werden, dass die Vorlage der Thesen ein fast revolutionärer Schritt ist, dessen Bedeutung kaum überschätzt werden kann. Es ist beinahe selbstverständlich, dass dieser erste Schritt noch ein wenig unsicher getan wird. Es wird darauf ankommen, ob es den mutigen Beamten gelingt, dem ersten Schritt einen zweiten folgen zu lassen.</p>
<p>Nur Beständigkeit in der eigenen Haltung kann auf Dauer erfolgreich sein.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/97/publikation/kritische-verfassungsschuetzer/">Kritische Verfassungsschützer?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Aktivierung des Stachels der Utopie</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/97/publikation/joachim-perels-aktivierung-des-stachels-der-utopie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Jan 1989 10:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/joachim-perels-aktivierung-des-stachels-der-utopie/</guid>

					<description><![CDATA[<p>aus: Vorgänge Nr. 97 ( Heft 1/1989), S. 116-119 Blochs Philosophie kritischer Utopie hat zur Zeit wenig Konjunktur. Um so gespannter nimmt man eine Schrift zur Hand, die unverdrossen den Blochschen Impuls weiter treibt. Die produktive Besonderheit der Untersuchung von Burghart Schmidt &#8211; er war lange Jahre Blochs Assistent in Tübingen &#8211; ergibt sich daraus, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/97/publikation/joachim-perels-aktivierung-des-stachels-der-utopie/">Aktivierung des Stachels der Utopie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: Vorgänge Nr. 97 ( Heft 1/1989), S. 116-119</p>
<p><b>Blochs Philosophie kritischer Utopie hat zur Zeit wenig Konjunktur. Um so gespannter nimmt man eine Schrift zur Hand, die unverdrossen den Blochschen Impuls weiter treibt.</b></p>
<p>Die produktive Besonderheit der Untersuchung von Burghart Schmidt &#8211; er war lange Jahre Blochs Assistent in Tübingen &#8211; ergibt sich daraus, daß sie den Geist der Utopie nicht ins Museum einer bloßen Rekonstruktion der Blochschen Lehre verbannt. Schmidt unternimmt vielmehr den groß angelegten, ambitionierten Versuch, den Blochschen Begriff der Utopie mit der Problemsicht anderer, verwandter oder auch gegensätzlicher geschichtstheoretischer Ansätze zu konfrontieren und ihn an einem besonderen Gegenstand, der möglichen emanzipatorischen Funktion von Architektur, exemplarisch zu erproben. Derart verwendet Schmidt den Utopiebegriff, der zuweilen zu einem Glaubenssatz reduziert wurde, als Erkenntnismittel, das es erlaubt, in den wissenschaftlichen Diskurs einzugreifen. Auch die beiden großen Schlußteile zum Problem einer die Offenheit des geschichtlichen Prozesses ausdrückenden Kategorienlehre und zur Rolle der Natur im Zusammenhang gesellschaftlicher Emanzipation gehen über die immanente Rekonstruktion des Blochschen Systems hinaus.</p>
<p>Abweichende Interpretationen, besonders von marxistisch-leninistischer Seite, aber auch aus dem Umkreis der Frankfurter Schule werden kritisch einbezogen. Sachlich bilden sowohl die Kategorienlehre wie die Naturtheorie Blochs nicht ein beliebiges Lehrstück, die beiden Problemzusammenhänge bündeln auf einer grundlegenden Ebene die Frage nach der Möglichkeit der Neukonstitution des Verhältnisses der Individuen untereinander wie ihres Verhältnisses zur Natur. Die zentralen Begriffe einer durch menschliche Arbeit vermittelten Teleologie von unten und eines hypothetischen Natursubjekts fungieren als Angelpunkte eines prinzipiell-utopischen Systems.</p>
<p><i>Burghart Schmidt</i>, Kritik der reinen Utopie.</p>
<p>Eine sozialphilosophische Untersuchung,</p>
<p>J. B. Metzlersche Verlagsbuchhandlung,</p>
<p>Stuttgart 1988, 392 Seiten, DM 68,-.</p>
<p>Der Titel der Untersuchung bezeichnet sogleich die Grundthese: Schmidt geht es zum einen um Kritik vermittels einer reinen Utopie, die als Richtmaß für die im Bestehenden sich einrichtenden sozialtheoretischen Konzeptionen &#8211; ins-besondere jene bloß technokratischer Planung &#8211; dient. Zum anderen entwirft er eine Kritik an jener reinen Utopie, welche die Konstruktion antizipatorischer Zielmomente in der bestimmten Negation des Gegebenen verschwinden läßt. In dem intendierten Doppelsinn einer Kritik der reinen Utopie ist so der oftmals zur phrasenhaften Vokabel herabgekommene Begriff konkreter Utopie präzise gefaßt: Nämlich sowohl im Sinne eines Festhaltens an den emanzipatorischen Zielen, die nicht durch bloß technische, die gesellschaftlichen Zwecksetzungen ausklammernde Rationalität zu erreichen sind, als auch darin, daß die geschichtlichen Wege konkret-antizipatorisch vorgezeichnet werden müssen, soll Utopie nicht zum vermittlungslosen Gegenbild erstarren. Schmidt wendet sich gegen abstraktes Modellbilden, aber auch gegen die Festnagelung der Utopie auf unmittelbare Realisierbarkeit. Die doppelte Rolle einer Kritik der reinen Utopie erweist sich schließlich an dem von Schmidt im Anschluß an Bloch postulierten Ineinander von Utopie und Ideologie, in dessen Rahmen herrschaftsbezogenes Bewußtsein kritisierbar ist, die in Ideologie eingegangenen utopischen Postulate aber festgehalten werden.</p>
<p>Konkret entfaltet Schmidt den Gehalt einer Kritik der reinen Utopie in der Auseinandersetzung mit zeitgenössischen architektur- theoretischen Ansätzen. Er untersucht sie unter dem Gesichtspunkt, wie weit in ihnen die Wohnweise der Menschen nicht mehr unter dem Leitgedanken einer bloßen Einpassung in ein vorgegebenes funktionales System gesehen, sondern als Element gesellschaftlichen Mündigwerdens der Individuen begriffen wird. In doppelter Frontstellung gegen eine technokratisch-funktionalistische Architekturtheorie, welche sich die Zwecke vornehmlich.von den Interessen der privaten Bauwirtschaft vorgeben läßt, wie gegen eine einfache Propagierung der ihr entgegengesetzten postmodernen Architekturkonzeption, welche die antirationalistischen Bedürfnisse unkritisch für bereits emanzipatorische hält, sucht Schmidt seinen Begriff architektonischer Stadtutopie zu entwickeln. Dabei rettet er phantasievoll Elemente einer postmodernen Architektur ebenso wie die des Funktionalismus für eine Bauweise, die einer freien Gesellschaft entspräche. Er macht die antimodernen wie die funktionalistischen Fragestellungen dadurch fruchtbar, daß er sie in den Horizont veränderter gesellschaftlicher Zielbestimmungen, der Aufhebung der Zersplitterung und Entfremdung des sozialen Lebensprozesses stellt.</p>
<p>Im Durchgang durch zeitgenössische, parallel zu Bloch entstandene Ansätze entfaltet Schmidt die Fruchtbarkeit des Utopiebegriffs im Handgemenge mit einem breiten Spektrum gesellschaftlicher Theorien. Zugleich gelingt es ihm damit, unorthodoxe Vertreter des Marxismus mittels des Blochschen Begriffsinstrumentariums neu zu interpretieren, aber auch Antimarxisten wie etwa Buber oder Foucault als produktive Häretiker vorzustellen.</p>
<p>Im Zentrum stehen drei große Problemgebiete: die eingehende Konfrontation von Blochs Utopiebegriff mit Benjamins geschichtsphilosophischer Position, die Auseinandersetzung mit dem Utopiebegriff von Adorno und Marcuse und die Einschätzung von Habermas&#8216; kommunikationstheoretischer Perspektive. So sehr es auf den ersten Blick scheinen könnte, daß damit unterschiedliche Theoretiker über den allgemeinen Leisten des Blochschen Utopiebegriffs geschlagen werden, zeigt sich bei Schmidt jedoch, daß er nicht klassifikatorisch subsumierend vorgeht, sondern in subtil-abwägenden, noch aus kritisierten Positionen Wahrheitsmomente heraus-präparierenden Argumentationen nichts weniger versucht als eine erweiternde Neubegründung des Blochschen Utopiebegriffs.</p>
<p>An Benjamins revolutionär-messianischem Geschichtsverständnis arbeitet Schmidt dessen besondere Konstruktion des Utopischen heraus. Im Unterschied zu Blochs Vorstellung, es komme darauf an, die positiv-vorscheinhaften Postulate der Vergangenheit zu realisieren, wie sie in Kunst, Religion und Wissenschaft entworfen wurden, zielt Benjamin darauf, die Intentionen der Opfer, der Verlierer, der Objekte der Geschichte zu realisieren. Anders als Benjamin selber, der gegenüber Blochs Gedanken eines emanzipatorischen Erbes an den kulturellen Manifestationen der bisherigen Geschichte grundsätzliche Einwände hatte, geht Schmidt nicht so weit, den Blochschen Utopiebegriff durch den Benjamins zu ersetzen. Er wird aber um die Dimension eines messianischen Zorns über die Sieger der bisherigen Geschichte erweitert.</p>
<p>Dient der Diskurs über Benjamin der genaueren Bestimmung der Zielgehalte von Utopie, so richtet sich die Erörterung der Positionen von Adorno und Marcuse (die von Horkheimer, gestützt auf eine schüttere Belegbasis, werden allzu kursorisch behandelt) auf einen anderes Aspekt. Schmidt hält zwar den ideologiekritischen Zugang Adornos für unverzichtbar, er zeigt aber, daß sich bei Adorno Kritik zu einer kontemplativen Angelegenheit verkürzt, da sie nicht mit einem konkret-antizipatorischen Vorgriff verbunden wird. Umgekehrt verwandelt sich dieser Vorgriff bei Marcuse zu einem geschichtlicher Vermittlung enthobenen Gegenmodell. Freilich wäre zu fragen, ob Adornos Bilderverbot und Marcuses eher abstrakte Utopie mit der historischen Gesamtsituation des tendenziellen Verschwindens eines emanzipatorischen Subjekts zusammenhängen, eine Situation, der sich auch das von Schmidt festgehaltene Postulat eines konkret-utopischen Vorgriffs zu stellen hätte, und zwar in dem Sinne, ob dieser Vorgriff gegenwärtig real möglich ist.</p>
<p>Daß Habermas im Unterschied zum Bilderverbot der älteren kritischen Theorie einen emanzipatorischen Vorgriff in Gestalt einer idealen Sprechsituation konstruiert, betrachtet Schmidt als Fortschritt. Er kritisiert jedoch die Struktur von Habermas&#8216; emanzipatorischem Vorgriff als unspezifisch allgemein: in der Prozeduralisierung verschwinde der Wahrheitsbegriff. Mit Negt und Kluge verwirft Schmidt die von Habermas eingeführte Trennung von Arbeit und Interaktion, weil sie den Arbeitsprozeß vom Emanzipationsbegriff abspalte. Seine Interpretationsrichtung bringt Schmidt auf eine handliche Formel: &#132;Die Utopie vermag keinen Schritt zu tun ohne Kritik &#8230; Die Kritik vermag keinen Schritt zu tun ohne Utopie im Sinn&#8220; (S. 239).</p>
<p>Kritisch gegenüber einer Teleologie von oben, die den Verlauf der Geschichte in Gottes Weltplan vorherbestimmt sieht, aber auch im Unterschied zu einer Telelogie, die die Geschichte, wenn auch innerweltlich, als durch objektive Gesetze ausdeterminiert ansieht, arbeitet Schmidt den Begriffsrahmen einer Teleologie von unten heraus, welche die Rolle des Subjekts bei der Hervorbringung einer anderen Welt in den Blick rückt. Zwar ist eine Teleologie von unten keine freischwebend voluntaristische, sie nimmt die gegebenen Bedingungen in sich auf &#8211; um sie zu überbieten.</p>
<p>Subtil bezeichnet Schmidt, implizit auch gegen die These, Blochs System läge ein identitätsphilosophisches Schema zugrunde, das spezifische Verhältnis von keimhafter Anlage und der Herausprozessierung eines Neuen: Die Verwirklichung der Utopie entfaltet nicht einen vorprogrammierten Keim, sondern ist in &#132;dessen determinierendem Rahmen innovierend am Werk&#8220; (S. 286). Die Differenz einer Teleologie von unten von der von oben liegt für Schmidt darin, daß in letzterer der Geschichtsprozeß von einem feststehenden Ziel angezogen werde, während er in ersterer &#8211; real-paradox &#8211; sich selbst anziehe. Das Spezifische einer Teleologie von unten exemplifiziert Schmidt durch die Differenz zur Systemtheorie Luhmannscher Prägung, welche die Handlungsmotive der Individuen von den Systemzwecken des Gesellschaftssystems grundsätzlich abkoppelt und damit die Herrschaft des Ganzen über die Individuen sanktioniert.</p>
<p>Das Problem eines realutopischen Begriffs kulminiert in der Frage der Naturbeziehung &#8211; in Blochs Theorem eines hypothetischen Natursubjekts. Der Begriff zielt darauf, Natur nicht auf ein auszubeutendes Objekt menschlicher Arbeit zu reduzieren, sondern ihre Eigenart als potentielles Subjekt zu respektieren, weil anders auch die gesellschaftlichen Beziehungen der Menschen sich nicht zureichend verändern. Allerdings intendiert, wie Schmidt minuziös herausarbeitet, auch die Zielbestimmung eines hypothetischen Natursubjekts, dem eine der Natur adäquate Allianztechnik entspräche, nicht eine restlose Identität von Mensch und Natur. Ein Moment unvermeidlicher Subjekt-Objekt-Trennung bleibt notwendig im Blick auf das Verhältnis von Mensch und Natur bestehen, auch wenn sich das Gesicht der Natur, sobald sie nicht mehr als bloß technisches Verfügungsobjekt dient, zu verändern vermag. Gleichwohl ist, gegen jeglichen vom erreichten Stand der Produktivkräfte absehenden Romantizismus, eine einfache Rückkehr zur ersten Natur verschlossen.</p>
<p>Schmidt besitzt eine Bündelungsreiche, manchmal übermäßig verschlungene, aber auch temperamentvoll pointierende Sprache &#8211; so recht dazu geeignet, utopisches Denken aus dem Schlaf zu wecken &#8211; zuweilen ist aber die sprachliche Distanz zu Bloch zu gering. Auch wirken die beiden als Anhang veröffentlichten Texte zu aufgesetzt, wie ihr Titel schon zeigt. Sie wären in einem Essay-Band besser aufgehoben: Schmidts sozialphilosophische Untersuchung über die fortwirkende Bedeutung des Utopie Begriffs hat bereits zwei Beine, auf denen sie steht.</p>
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		<title>Aufklärung durch Widerspruch</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Jan 1989 10:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rede anlässlich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises am 5.11.1988 Aus: vorgänge Nr. 97( Heft 1/ 1989), S. 120- 128 Kürzlich hörte ich jemanden über Aufklärungsjournalismus schimpfen. Ich war überrascht. Es wunderte mich, dass dieses Wort abfällig gemeint war. Ist es denn nicht die Aufgabe des Journalisten, aufzuklären, hineinzuleuchten in verborgene Zusammenhänge, auch und gerade in das, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Rede anlässlich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises am 5.11.1988</p>
<p>Aus: vorgänge Nr. 97( Heft 1/ 1989), S. 120- 128</p>
<p><b>Kürzlich hörte ich jemanden über Aufklärungsjournalismus schimpfen. Ich war überrascht. Es wunderte mich, dass dieses Wort abfällig gemeint war. Ist es denn nicht die Aufgabe des Journalisten, aufzuklären, hineinzuleuchten in verborgene Zusammenhänge, auch und gerade in das, was gesellschaftlich Mächtige vor dem Volk verborgen zu halten versuchen? Ist das nicht selbstverständlich? Erwartet das nicht jeder Leser von mir wie von jedem meiner Berufskollegen?<br />Ich musste einen Moment nachdenken, ehe mir bewusst wurde, dass es in unserem Lande eine Tradition hat, Aufklärung negativ zu bewerten. Eine starke Tradition. Sie hängt damit zusammen, dass in Deutschland noch keine Revolution siegreich war, dass Widerstandsbewegungen, Protestbewegungen gegen Willkür der Obrigkeit in aller Regel in Niederlagen endeten und dass sich aus solcher Erfahrung ein &#151; von manchen Sozialpsychologen und Romanciers als typisch deutsch dargestellten &#151; Untertanenverhalten entwickelte, das noch längst nicht überwunden ist.<br />Das Wort Aufklärung erinnert an die französischen Aufklärer, an Voltaire, an Diderot, an die Philosophen, Schriftsteller, Journalisten, die das Ende der Bourbonen-Herrschaft, das Ende des Absolutismus herbei schrieben, indem sie die Ideale von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit zum Leuchten brachten. Sie machten dem Bürger bewusst, dass er zu mehr geboren ist als zum braven Untertanen einer brutalen, ausbeuterischen, verschwenderischen, eitlen und törichten Obrigkeit.<br />Die Französische Revolution wurde von deutschen Dichtern und Denkern begrüßt, aber die deutschen Fürsten ließen ihre Heere westwärts marschieren. Wie stark die Sympathien im deutschen Volk für die Revolution waren, zeigte sich im Kurfürstentum Mainz, wo die Bürger ihre eigene Republik proklamierten. Ihr Wortführer und Repräsentant war Georg Forster, der berühmte Weltreisende, Gelehrte und Schriftsteller. Ihr Symbol war der Freiheitsbaum. Deutsche Truppen fällten ihn &#151; wie sie es später noch oft taten.<br />Die deutsche Geschichte der letzten 200 Jahre (ich will hier nicht bis zu den Bauernkriegen zurückgreifen) ist eine Geschichte der Konterrevolution. Der Badische Aufstand wurde ebenso niedergeschlagen wie weitere Erhebungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert bis hin zu den Bestrebungen des Jahres 1848, konstitutionell Bürgerrechte gegenüber Monarchenwillkür zur Geltung zu bringen. 1871 beteiligten sich deutsche Truppen an der Einkesselung der Pariser Commune. 1919 marschierten sie von Preußen her gegen die bayerische Räterepublik, 1923 gegen die Volksfrontregierungen in Sachsen und Thüringen, 1937 gegen die Volksfrontregierung in Spanien. Und wenn es den deutschen Truppen nicht gelang, eine Revolution zu zerschießen und zu zerbomben, dann gelang ihnen doch etwas anderes: dass die Revolution, um die militärische Bedrohung abzuwehren, sich selber militarisierte und ihr ursprünglich heiteres, friedliches, demokratisches Wesen verlor. So konnte aus der Französischen Revolution das imperialistische Regime des Generals Bonaparte entstehen, der sich zum neuen Kaiser auf warf, und später aus der Russischen Revolution das Schreckensregime des Generalissimus Stalin. Entsetzen darüber sollte uns nicht, sollte vor allen keinen Historiker verleiten, Ursache und Wirkung zu verwechseln und Zerrbilder von der Revolution zu malen. Allemal waren es die von deutschen Militärs unterstützen alten Plutokraten, die, um Privilegien und Pfründen zu behalten oder wiederzugewinnen, zu jedem Terror, jedem Massenmorden bereit waren und Revolutionäre wie Robbespierre, Lenin und Trotzki zu Gegenmaßnahmen zwangen. Sieben Achtel des russischen Territoriums waren während des Interventionskrieges von deutschen und anderen ausländischen Truppen besetzt. Die Revolutionsheere schlugen die Okkupanten aus Russland zurück wie einst aus Frankreich, die Angst aber &#8211; vor allem vor Deutschland &#8211; blieb. Begründete Angst. Verhängnisvolle Folgen hatte der Mord an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg. Auf diesen Januartag vor 70 Jahren in Berlin, knapp drei Wochen nachdem beide die Kommunistische Partei Deutschlands gegründet hatten, datiere ich den Beginn der finstersten Konterrevolution unseres Jahrhunderts, die bald darauf in Italien den Namen Faschismus erhielt. Später wurde dann sogar Sir Henry Deterding, der groß mächtige Chef von Royal Dutch Shell, Deutscher; er ließ sich nahe Berlin nieder und unterstützte Hitler, der ihm die aserbaidschanischen Ölquellen zurückerobern sollte.<br />Die Revolution braucht informierte, aufgeklärte Bürger. Die Konterrevolution braucht uninformierte, uniformierte Marschierer. Den deutschen Aufklärern war im eigenen Land wenig Breitenwirkung vergönnt. Die Konterrevolution hielt es stets mit dem Mystizismus. Die großen deutschen Zeitgenossen und Freunde der Französischen Revolution &#8211; Klopstock, Wieland, Schiller, Seume, Forster, Knigge, Rebmann, Voß, Bürger &#8211; wurden in den Geschichts- und Literaturgeschichtsbüchern verbogen, verharmlost, verleugnet, verschwiegen. Ihre geistigen Nachfahren Büchner, Börne, Heine, Marx, Engels mussten emigrieren, hundert Jahre später Einstein und Brecht. Nachdem die Nazis die Bücher der zeitgenössischen deutschen Aufklärer gleich 1933 verbrannt hatten, verbrannten sie zuletzt auch Menschen.<br />Der Mann, der sich über Aufklärungsjournalismus erregte, ein Rechtsanwalt, bezog sich auf Presseberichte über geheime Staatsaktionen in Niedersachsen. Er meinte, dass es ungehörig sei, wenn Journalisten etwas aufdecken, was der Staat geheim halten will. Offenbar gibt es hierzulande noch immer ein Staatsverständnis, wonach die Obrigkeit am besten weiß, was dem Bürger zukommt. Dieses Staatsverständnis ist stark genug, dass zum Beispiel der bisherige niedersächsische Innenminister Wilfried Hasselmann, ohne in seiner Partei und seiner Regierung anzuecken, öffentlich den Anspruch zu erheben wagte, seine Geheimdienstbeamten dürften Straftaten begehen. Ein solches vor revolutionäres Staatsverständnis fühlt sich beleidigt, wenn ein Journalist einem Minister ohne Bückling entgegen tritt, unverblümte Fragen stellt oder gar Vorhaltungen macht.<br />Die Freiheit der Presse- also die Freiheit, die Wahrheit zu schreiben und zu veröffentlichen &#8211; war vor 200 Jahren, als in Frankreich der Kapitalismus dem Feudalismus die politische Herrscherrolle entriss, Hauptpunkt im Programm der damaligen Revolutionäre. Die Presse wurde benötigt für die Ausbreitung der Erkenntnis, dass das alte System keine Daseinsberechtigung mehr hatte. Im Kampf zwischen dem Alten und dem Neuen versuchte der sich allmächtig dünkende Staat, die aufklärerische Presse zu unterdrücken: Zeitungen wurden verboten, Publizisten korrumpiert oder, wenn sie nicht korrumpierbar waren, eingekerkert; der Presse wurde die Aufgabe gestellt, gegen die Republikaner zu hetzen. Aber der Terror provozierte nur eine noch stärkere Solidarisierung der Republikaner. Die Forderung nach Pressefreiheit, in dieser Situation erhoben, war eine revolutionäre Forderung: Das revolutionäre Bürgertum verlangte für die von ihm geschaffene Presse die Freiheit, seinen revolutionären Interessen zu dienen, anstatt als Machtinstrument der Reaktion missbraucht zu werden. Die Wahrheit, für deren Verkündung die Presse frei werden musste, war nicht ein Sammelsurium X-beliebiger Wahrheiten (Hofnachrichten, Greuelgeschichten), sondern die Wahrheit von der Notwendigkeit der bürgerlichen Revolution.<br />Die Bedingungen, unter denen damals Zeitungen hergestellt wurden, waren andere als heute: Format, Umfang und Auflage der Zeitungen waren unvergleichlich kleiner; mancher Journalist setzte und druckte noch selbst, was er veröffentlichen wollte; der Journalismus war ein Kleingewerbe ähnlich dem des Bäckers, Schneiders oder Schuhmachers. Auch noch Mitte des vorigen Jahrhunderts, als Karl Marx schrieb, &#132;die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein&#148;, waren nur wenige Journalisten zu dieser Einsicht fähig. Pressefreiheit und Pressegewerbefreiheit, d.h. Freiheit des Produzierens und Verkaufens von Zeitungen ohne Behinderung durch den Staat, erschienen noch als ein und dasselbe. Nachdem man sich die Gewerbefreiheit erkämpft hatte, war man stolz darauf, sie zu besitzen. Damit hielt man das Problem der Pressefreiheit für gelöst.<br />Immer mehr Menschen lernten lesen &#8211; eine notwendige Folge der Industrialisierung und Verstädterung. Die Auflagen der Zeitungen wuchsen. Zeitungsbetriebe entwickelten sich zu Fabriken, Journalisten zu Lohnabhängigen, insofern den Setzern und Druckern gleich. Die Gesetze der Konzentration und Zentralisation des Kapitals setzten sich in der Presse wie in allen Wirtschaftsbereichen durch. Pressekonzerne entstanden &#8211; in Deutschland z. B. der Hugenberg-Konzern, dessen Blätter am Ende der Weimarer Zeit publizistische Vorarbeit für den Hitler-Faschismus leisteten. Die Presse, von vielen tausenden Lohnabhängigen an Schreib-, Setz- und Druckmaschinen geschaffen, wurde im Besitz von Großverlegern zum Machtinstrument gegen die sozialen und politischen Interessen der lohnabhängigen Massen, zum Instrument der Manipulation, der Irreführung, der Verhetzung.<br />Hans-Magnus Enzensberger sprach einmal von der Bewusstseinsindustrie als der &#132;Schlüsselindustrie des 20. Jahrhunderts.&#148; Das werde, erklärte er, zum Beispiel bei einem Staatsstreich sichtbar: Das neue Regime bemächtige sich dann nicht mehr zuerst der Straße und der schwer industriellen Zentren, sondern der Sender, Druckereien, Fernmeldeämter. &#132;Wer Herr und wer Knecht ist, das entscheidet sich nicht nur daran, wer über Kapital, Fabriken und Waffen, sondern auch, je länger je deutlicher, daran, wer über das Bewusstsein der anderen verfügen kann &#8230; Gepfändet wird nicht mehr bloß Arbeitskraft, sondern die Fähigkeit, zu urteilen und sich zu entscheiden. Abgeschafft wird nicht Ausbeutung, sondern deren Bewusstsein&#148; (Hans Magnus Enzensberger: &#132;Einzelheiten&#148;, Frankfurt a. M. 1962). Ich stimme dem zu. Macht- und Besitzverhältnisse hängen davon ab, ob es der Bewusstseinsindustrie gelingt oder nicht, die Massen brav und bei Laune zu halten.<br />Dazu passt eine Nachricht, die kürzlich zu lesen war: Die Vorstandsvorsitzenden der bundesdeutschen Automobil- und der Bankkonzerne bezögen ein Jahresgehalt zwischen einer und zwei Millionen Mark, der Vorstandsvorsitzende des Bertelsmannkonzerns dagegen drei Millionen Mark, und höchst bezahlter Angestellter in der Bundesrepublik sei mit 5,3 Millionen Mark der Vorstandsvorsitzende des Springer-Konzerns (&#132;Neue Presse&#8220;, Hannover 20.9.88). Wenn die Bewusstseinsindustrie die Schlüsselindustrie ist, dann müssen Spitzenmanager hier mehr verdienen als irgendwo anders.<br />Firmen, Verbände, Parteien, Ministerien sorgen sich heute um nichts so sehr wie um ihr &#132;Image&#148;, das Bild, das in der Öffentlichkeit von ihnen entsteht. Pressestellen werden immer größer. Ihre Leiter, früher kleine oder mittlere Angestellte, sind jetzt in unmittelbarer Nähe des Chefs oder Ministers angesiedelt.<br />Über Bundeskanzler Helmut Kohl erfuhren wir unlängst, er trage, nachdem ein alter Augenfehler korrigiert sei, dennoch eine Brille, weil Demoskopen ermittelt hätten, dass er damit bei der großen Mehrheit des Fernsehpublikums einen günstigeren Eindruck mache.</b></p>
<p>Dies vergleichsweise harmlose Beispiel zeigt m. E. nicht so sehr die Macht der Medien über den Kanzler, der etwa vom Volke gezwungen würde, eine Brille zu tragen, die er nicht braucht, als vielmehr die Macht über das fernsehende Volk, das nicht ahnt, dass es mit Bildern wirksamer getäuscht werden kann als mit Worten.<br />Die Menschen verbringen immer mehr Zeit mit den Medien. Wer inzwischen verkabelt ist, so stellte kürzlich das INFAS-Institut fest, nimmt sich 16 Minuten weniger Zeit zum Essen, kümmert sich 15 Minuten weniger um häusliche Pflichten und geht 10 Minuten später ins Bett als das übrige Fernsehpublikum. Elektronische Vernetzung ermöglicht immer mehr Menschen auf allen Kontinenten zu erfahren, was in Washington, New York, Genf oder Moskau, in Beirut, Tel Aviv oder Johannesburg geschieht. Jeder von uns kennt inzwischen genau das Mobiliar im Ovel Office des Weißen Hauses. Auch an den Problemen von drei Grauwalen im Eismeer können wir unmittelbar teilnehmen. Was dort gesagt oder getan wird &#8211; wir können es im Originalton und in Originalfarbe am selben Tag, in der selben Stunde, in der selben Minute miterleben. Es gibt wohl kaum etwas, was die moderne Medientechnik nicht fertig brächte.<br />Aber sind die Botschaften, die uns da vermittelt werden, auf gleich hohem Niveau wie die Technik? Sind wir dank der Massenmedien heute wohl informierte, aufgeklärte Menschen?<br />Wir wissen, welches Kostüm Nancy Reagan gestern Nachmittag getragen hat; aber was wissen wir eigentlich sonst noch über die USA? Wir kennen das Weiße Haus nicht nur von vorn, sondern auch von hinten, vom Garten her, wo der Präsident bei gutem Wetter vor Kameras und Mikrophone tritt. Aber haben wir eine Vorstellung, wie die Menschen in Pittsburg und Detroit leben? Oder genügt uns die Vorstellung, dass sie ebenfalls vor dem Bildschirm sitzen und den Grauwal-Kampf im Eismeer verfolgen oder über die Farbe der Schleife an Nancys Bluse debattieren?<br />Nirgendwo in der Welt wird mehr fern gesehen als in den USA. Aber wie Gallup jüngst ermittelte, sind die US-Amerikaner im Vergleich zu den Bürgern vieler anderer Staaten am schlechtesten informiert. Wenn wir täglich vier statt drei Stunden vor dem Bildschirm sitzen, werden wir deswegen nicht unbedingt klüger &#8211; eher dümmer.<br />Ich spotte nicht über Mitleid für die drei Grauwale (die das amerikanische Präsidentenpaar vor laufenden Fernsehkameras in seine Gebete einschloß &#8211; bis Michail Gorbatschow sie erhörte und mit seinen starken Eisbrechern die gefangenen Tiere befreien ließ). Ich wünsche mir, dass wir uns um jegliches Lebewesen in der Welt sorgen. Aber wie viel Anteilnahme erweisen wir den Meerestieren vor den Küsten des eigenen Landes? Ein großer Teil der Tierarten, die früher in der Nordsee lebten, ist in den letzten Jahren ausgestorben &#8211; unbeweint. Wenn für jede Tier- und Pflanzenart, die in unserem Lande ausstirbt, eine Todesanzeige aufgegeben würde, wären täglich ganze Zeitungsseiten voll solcher Anzeigen. Wir nehmen das Massensterben nur nicht wahr. Müssten wir vielleicht ganz andere Kommunikationsformen entwickeln?<br />Das Fernsehen lässt uns an den Leiden der blonden Krystle aus &#132;Denver&#148; teilnehmen, aber es zeigt nichts vom Leiden der Familie, die zwei Häuser neben uns wohnt. Der Vater ist arbeitslos geworden und hat, weil er keine Anerkennung, keine Selbstbestätigung mehr findet, zu trinken begonnen. Nehmen wir wahr, welche Zerstörung das in den Kindern anrichtet? Ahnen wir es? Interessieren wir uns dafür?<br />Wesentlicher Inhalt heutiger Massenkommunikation ist die Produktwerbung. Die Medien sind dadurch in Abhängigkeit von den Herstellerfirmen der Waren geraten; sie konkurrieren um deren Werbeetats; sie versprechen den Auftraggebern ein möglichst günstiges Umfeld für die Reklame. Der redaktionelle Teil soll so beschaffen sein, dass möglichst viele Menschen lesen, hören, sehen und dass sie die Werbung möglichst unkritisch aufnehmen. Als der Westdeutsche Rundfunk einmal kritisch über Bayer berichtete, den größten Chemie-Konzern im Sendegebiet, kündigte das Unternehmen alle Werbespots im WDR. Hinweise auf die Vergiftung von Luft und Wasser, Tieren, Pflanzen und Menschen sind kein günstiges Umfeld für Chemikalien-Reklame. Und welcher Seifen- oder Getränke- oder Autohersteller wäre schon einverstanden, wenn seine Reklame von Berichten über den Terror südafrikanischer Söldner in Mosambique oder Angola begleitet wäre?<br />Nachdem das Nazi-Regime nieder gerungen war, gab es gute Gründe für die Entscheidung, dass der Rundfunk weder dem Staat noch dem Kapital gehören, sondern unabhängig sein sollte und dass über seine Unabhängigkeit die unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen gemeinsam wachen sollten. Nachdem aber Politiker von CDU, SPD und FDP in den vergangen Jahren diesen Grundsatz aufgegeben und den Verlagskonzernen erlaubt haben, ebenfalls Rundfunk zu veranstalten, hat ein Verdrängungswettbewerb begonnen, auf den sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Weise einlässt, dass er seine Redakteure zum Beispiel anweist, ins Hörfunkprogramm möglichst keine Wortbeiträge mehr aufzunehmen, die länger als drei Minuten sind, und die Musik möglichst selten durch solche Beiträge zu unterbrechen. Selbst Nachrichtensendungen werden entpolitisiert; ein Sexualmord oder die Wahl einer Schönheitskönigin verdrängen dort andere Themen.<br />Diese Art Massenkommunikation kann einer selbstgefälligen, kritikscheuen Obrigkeit nur recht sein, und sie gewöhnt sich gern daran. Wenn das Fernsehen am Abend nach dem Rücktritt eines niedersächsischen Innenministers ausgerechnet dessen Staatssekretär den Zurückgetretenen porträtieren lässt, muss die Obrigkeit zufrieden sein &#8211; und sie ist es auch. Schon die bloße Tatsache aber, dass Rudolf Augstein in dem kurzen abendlichen Fernsehmagazin, das der Verlag des &#132;Spiegel&#148; produziert, zum Tod von Franz Josef Strauß sprach, empörte die bayerische CSU (FR 19.10.88). Minister Stoiber rief nach Änderung des Rundfunkstaatsvertrags. Die &#132;Gesamtausgewogenheit&#148; des Programms sei in Frage gestellt, befand der frühere Medienreferent der bayerischen Staatskanzlei und jetzige Geschäftsführer der bayerischen Landesmedienzentrale. 20 Minuten Liberalismus in der Woche im Programm von SAT .1 und RTL plus sind für dieses Verständnis von Ausgewogenheit offenbar schon 20 Minuten zu viel. Ausgewogen ist das Programm, wenn es von Liberalismus frei ist. Der Aufsichtsratsvorsitzende von SAT .1 drohte dem &#132;einseitigen Spiegel-TV&#148; die &#132;Sendung zu kippen, wenn die Anforderungen an die Meinungsvielfalt nicht eingehalten werden&#148;. Einseitig nannte er das Magazin, weil in diesen 20 Minuten eine Seite zu Wort kommt, die im übrigen Programm fehlt. Unter den Anforderungen an die Meinungsvielfalt ist zu verstehen, dass sie sich auf Meinungseinfalt zu reduzieren hat.<br />In dieselbe Richtung zielte der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Hans Klein, als er nach den Sitzungen von Weltbank und Internationalem Währungsfonds in Berlin die Medien schalt, sie hätten mit einem Massenaufgebot völlig überproportional über die Gegendemonstrationen berichtet. Er empörte sich über &#132;detaillierte Demonstrationsberichterstattung&#148;, die &#132;teilweise von Einseitigkeit gekennzeichnet&#148; gewesen sei. (FR 15.10.88). Zuvor waren Polizisten schon auf ihre Weise gegen solche &#132;detaillierte Demonstrationsberichterstattung&#148; eingeschritten: Journalisten wurden behindert, abgedrängt, tätlich angegriffen. Die sich da über Einseitigkeit beschweren, sind dieselben, deren Partei inzwischen in fast allen Rundfunksendern den Intendanten stellt und in fast allen regionalen Monopolzeitungen den Chefredakteur.<br />Wenn aber der &#132;Spiegel&#148; völlig zutreffend berichtet, dass ein Minister vor einem Untersuchungsausschuss des Parlaments in mehreren Punkten die Unwahrheit gesagt hat, dann zetern führende Politiker dieser Partei über die &#132;linke Kampfpresse&#148;. Der niedersächsische Ministerpräsident entrüstet sich über eine &#132;gigantische Kampagne&#148; und über &#132;skrupellose Methoden&#148;, deren unschuldiges Opfer sein Minister Hasselmann geworden sei (so dass man sich nur fragen muss, warum er ihn dann hat gehen lassen und dem Rücktritt ausdrücklich zugestimmt hat). Wer führt da eine Kampagne gegen wen?<br />Auch über den &#132;Stern&#148; und den niedersächsischen Verleger rundfunk ffn sagte Albrecht, sie seien &#132;linke Kampfpresse&#148;. Was heißt da links? Links im Sinne von sozialistisch, von engagiert für die Arbeiterbewegung ist der &#132;Stern&#148;, die umsatzstarke Illustrierte aus dem Bertelsmann-Konzern sicher nie gewesen und wird auch ffn nie werden können. Eine linke Presse ist in der Bundesrepublik kaum auffindbar.<br />Was dieser Ministerpräsident dem &#132;Spiegel&#148; verübelt, ist die Veröffentlichung zutreffender Nachrichten. Andererseits hat es Versuche gegeben, die Medien zur Veröffentlichung unzutreffender Behauptungen zu veranlassen, also zur Irreführung der Öffentlichkeit. Bekanntestes Beispiel ist das &#132;Celler Loch&#148;, wo Albrecht seinen damaligen Justizminister eine Pressekonferenz abhalten und sich über linke Terroristen empören ließ, die wieder einmal zugeschlagen hätten; der Minister wusste zu diesem Zeitpunkt ebenso gut wie der Ministerpräsident, dass nicht linke Terroristen, sondern der eigene Geheimdienst gebombt hatte.<br />Wie schützt sich ein Journalist davor, zur Irreführung der Öffentlichkeit missbraucht zu werden? Ich sehe nur eine Möglichkeit: Denen, die sich in der Vergangenheit unglaubwürdig gemacht haben, künftig nicht mehr zu glauben und stattdessen &#8211; zumindest erst einmal probeweise &#8211; das Gegenteil anzunehmen. Das scheint mir überhaupt eine empfehlenswerte Methode der Wahrheitsfindung zu sein: Aufklärung durch Widerspruch.<br />Wenn jemand der herrschenden Meinung widerspricht, erschrickt der brave Untertan. Am traditionellen Sonntagmittagstisch war Widerspruch gar nicht erlaubt. Und ich verstehe das auch, denn es ist ja nicht zu leugnen: Widerspruch kann wehtun.<br />Die Ehe, dieser institutionalisierte Widerspruch, kann eine permanente Qual für beide Teile sein &#8211; nur zu ertragen, wenn wir den Widerspruch als Prinzip des Lebens akzeptieren. Dann können wir uns sogar daran erfreuen, ihn reizvoll finden und ihn spielerisch kultivieren.<br />Widerspruch von Kindern kann die Eltern so verletzen, dass sie mit der Faust auf den Tisch schlagen oder mit dem Kochlöffel werfen. Aber wenn wir Kindern jeden Widerspruchsgeist austreiben, machen wir sie unfähig, ein eigenes Leben zu führen. Widerspruchslose, stramm antretende, geistig uniformierte Kinder sind für den Tod bestimmt, nicht fürs Leben. Im Widerspruch reift Erkenntnis und wächst Selbstbewusstsein. Durch Widerspruch klärt sich, was echt und unecht ist, brauchbar oder unbrauchbar. Widerspruch ist nötig, weil die Umstände, in denen wir leben, selber widersprüchlich sind und weil wir uns täuschen, wenn wir nur das für wahr halten, was gemeinhin für wahr gehalten wird. Der Kaiser ist vielleicht ganz nackt, während jedermann des Kaisers neue Kleider rühmt &#8211; nicht nur im Märchen.<br />Als Kind habe ich erlebt, wie wenig Verlass auf das ist, was tausendjährige Geltung für sich beanspruchte. Da wurden 1945 aus Helden plötzlich Verbrecher, und als Helden erwiesen sich Menschen, die zuvor als Verbrecher, als &#132;Untermenschen&#148; ausgegeben und behandelt worden waren.<br />Dass Verwandte, Bekannte, Lehrer, Nachrichtensprecher und Rundfunk-Kommentatoren die totale Unwahrheit gesagt hatten, war eine schmerzliche Erkenntnis. Noch schmerzlicher aber waren neue Widersprüche, die bald auftraten. Kaum hatte ich Überlebende aus Widerstand und Verfolgung achten gelernt, erlebte ich, wie alte Nazis zu neuen Ehren kamen und hohe und höchste Positionen in Staat und Gesellschaft einnehmen durften. Ich hörte erwachsene Menschen behaupten, sie hätten nichts von Nazi Verbrechen gewusst, die selbst mir als behütetem Kind nicht verborgen geblieben waren. Aus Schuldigen wurden &#132;Verstrickte&#148;, die sich gegenseitig so genannte Persil-Scheine ausstellten. Alle Täter wollten als Opfer gelten, die Opfer sollten als Täter erscheinen. Und das funktionierte. Es funktioniert bis heute.<br />Die konterrevolutionäre Traditionslinie deutscher Geschichte ist 1945 nicht abgerissen. Wie einst sympathisieren zwar viele Bürger unseres Landes mit Befreiungsbewegungen und helfen ihnen &#8211; in Nicaragua, in El Salvador, in Südafrika -, aber nach wie vor lässt sich eine ökonomisch, politisch, publizistisch mächtige Propaganda vernehmen, die die Freiheitskämpfer als Terroristen darstellt, die Contras dagegen, die Söldnertruppen und Todesschwadronen, als Freiheitskämpfer. Da zeigen sich viele Widersprüche, die aus Interessengegensätzen erwachsen. Solche Widersprüche bei aufmerksamer Lektüre auch innerhalb der einzelnen Zeitung, wo der Abbau von Arbeitsplätzen im politischen Teil bedauert, im Wirtschaftsteil dagegen als ertragssteigernde Maßnahme gefordert oder gewürdigt wird. Da ist der Widerspruch zwischen Arbeitslosigkeit einerseits und Überlastung der Beschäftigten andererseits. Oder der Widerspruch zwischen privatem Reichtum und öffentlicher Armut. Zwischen angeblich gefährdeter Wettbewerbsfähigkeit der bundesdeutschen Wirtschaft, die dringend auf Opfer der Bevölkerung angewiesen sei, und ihrem in Wahrheit immer größeren Wettbewerbsvorsprung. Widersprüche auch in der Sprache, worin sich gesellschaftliche Interessengegensätze bisweilen überraschend deutlich ausdrücken, zum Beispiel, wenn Journalisten einerseits strikt vermeiden, einen Unternehmer als Boss zu bezeichnen, weil das klassenkämpferisch klingen würde, und wenn sie andererseits einen Gewerkschaftsvorsitzenden Gewerkschaftsboss nennen dürfen, weil Klassenkampf von oben erlaubt und erwünscht ist. Viele weitere Beispiele finden sich in Friedrich Christian Delius&#8216; Untersuchung der &#132;Frankfurter Allgemeinen Zeitung&#148; (die keine Reichen und Großverdiener kennt, sondern nur &#132;angebliche Reiche&#148; und &#132;vermeintliche Großverdiener&#148;, und die aus Sozialhilfeempfängern Ausbeuter macht).<br />Es gilt, die Widersprüche sichtbar zu machen, sie nicht zu verleugnen. Dann erst können politische Vernunft, Verantwortung und Initiative wirksam werden.<br />Ein Journalismus, der Skandale enthüllt und Minister zum Rücktritt zwingt, reicht nicht aus. So viel Anlass es auch gibt, die Regisseure des politischen Theaters gelegentlich zum Auswechseln einzelner Darsteller zu veranlassen, und so viel Mühe das auch erfordert &#8211; aufklärerischer Eifer kann sich damit nicht zufrieden geben. Schon deswegen nicht, weil ein neuer Darsteller an der Inszenierung und erst recht am Stück wenig ändert. Zu ändern wäre vor allem der Zustand, dass das Volk dazu bestimmt bleibt, geduldig auf den Zuschauerbänken auszuharren, was immer ihm auch vorgespielt wird.<br />Wenn die Medien, damit sich Demokratie entwickeln kann, kritische Öffentlichkeit konstituieren sollen, dann müssen sie auf solche Art informieren, dass Bürgerinnen und Bürger nicht abgeschreckt und entmutigt, sondern zum Mitreden und Mithandeln animiert und befähigt werden. Dass sie Möglichkeiten zum Eingreifen erkennen.<br />Ein aufklärerischer Journalismus, der sich mit herrschender Meinung, Aberglauben, Vorurteil, Dünkel, Selbstgerechtigkeit auseinander setzt, Widersprüche zwischen Ideologie und gesellschaftlicher Realität zum Vorschein bringt, Tabus verletzt (wie es zum Beispiel der frühere FR-Chefredakteur Karl Gerold tat, als er eines Tages aufhörte, die DDR in Anführungszeichen zu schreiben), wird das Publikum nicht seinerseits dünkelhaft, nicht streng belehrend und schon gar nicht im Kommandoton ansprechen, sondern eher mit Augen zwinkern. Er wird sich der Widersprüchlichkeit, die in jedem von uns steckt, und der Relativität jeder Tatsachenbehauptung bewusst bleiben. Was stimmt denn überhaupt? Der Himmel ist blau, glauben wir zu wissen. Nein teilen uns die Raumfahrer mit, die Erde ist blau. Von der anderen Seite sieht vieles anders aus. Wir sollten uns möglichst alles von beiden Seiten schildern lassen.<br />Aufklärung durch Widerspruch &#151; wäre das in einer Zeitung möglich, die zum Springer-Konzern gehört? Oder in der FAZ? Ober in der &#132;Celleschen Zeitung&#148; oder einem anderen typischen regionalen Monopolblatt? Oder in einem Sender, der Monopolverlegern gehört? Wenn die Hauptleistung der &#132;Bild&#148; -Zeitung die Entmündigung der Lesermassen ist, können wir schwerlich von ihr erwarten, dass sie zum &#132;Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit&#148; (dies, sagte Immanuel Kant, sei die Aufklärung) geleitet.<br />Aber in jedem Betrieb der Bewusstseinsindustrie arbeiten lebendige Menschen, die imstande sind, irgendwann einmal nein zu sagen. An jedem Journalisten, wo er auch arbeitet, zerren gegensätzliche Interessen, und auch durch den dicksten Panzer von Zynismus spürt er den Widerspruch zwischen seinen gesellschaftlichen Aufgaben und den Möglichkeiten, die sich aus seinen Arbeitsbedingungen ergeben. Enzensberger bemerkte am Ende seines zitierten Aufsatzes: &#132;Alles undialektische Denken hat hier sein Recht verloren, und jeder Rückzug ist ausgeschlossen &#8230; Es handelt sich nicht darum, die Bewusstseins-Industrie ohnmächtig zu verwerfen, sondern darum, sich auf ihr gefährliches Spiel einzulassen. Dazu gehören neue Kenntnisse, dazu gehört eine Wachsamkeit, die auf jegliche Form der Pression gefasst ist.&#148;<br />Der publizistischen Defizite in unserer Gesellschaft werde ich mir immer aufs Neue bewusst, wenn ich &#8211; das ist die Hauptbeschäftigung des Zeitungskorrespondenten &#8211; täglich 60 bis 100 Drucksachen und Briefe mit Einladungen, Informationen, Hintergrundmaterial durcharbeite. Das meiste, vor allem die wiedergekäute Propaganda, lässt sich schnell aussortieren, aber auch manches Wichtige bleibt liegen. Ich müsste an vielen Stellen zugleich zupacken. Weil ich es nicht kann, drückt mich mein Gewissen, denn ich weiß ja, wie viel publizistischer Beistand gebraucht wird gegenüber Ämtern und Unternehmen.<br />Die Humanistische Union, der Verband Deutscher Schriftsteller und die Deutsche Journalisten-Union in der IG Druck und Papier haben im Herbst 1970, vor nunmehr 18 Jahren, gemeinsam einen Kongress &#132;Die Tabus der bundesdeutschen Presse&#148; veranstaltet und dort auch die Arbeitsbedingungen der Journalisten, die Produktionsverhältnisse der Medien thematisiert. Am damaligen Befund sind leider kaum Korrekturen zum besseren vorzunehmen &#8211; dagegen manche zum Schlechteren. An Vorschlägen für Reformen mangelt es nicht. Zu den vordringlichen Aufgaben gehört, die Journalistenausbildung tarifvertraglich zu regeln, was der Verlegerverband bisher verweigert hat. Die Industriegewerkschaft Medien, die sich im April 1989 konstituieren wird, muss sich dafür stark machen.<br />Aber wie in der Bundesrepublik Deutschland der Verfassungsauftrag des Artikels 5 (&#132;Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten &#8230;&#8220;) erfüllt wird, geht nicht nur die Beschäftigten in den Presse- und Funkhäusern an. Die Pressefreiheit ist das Grundrecht aller Bürger auf vielfältige und wahrhaftige Information. Für dieses Recht müssen sie sich selber engagieren. Die regionalen Pressemonopole, die in einem Bundesland wie Niedersachsen entstanden sind, werden sich nicht von selbst auflösen. Die Besitzer werden auch nicht freiwillig darauf verzichten, nach ihren Interessen über die Tendenz der Berichterstattung zu entscheiden. Ist das in einem Staat, der ein demokratischer Staat sein will, auf Dauer zu dulden?<br />Dass es Alternativen gibt, zeigt die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover. Die &#132;Neue Presse&#148; war ökonomisch fast am Ende, als der Anzeigenteil der &#132;Hannoverschen Allgemeinen Zeitung&#148; mit dem ihren vereinigt wurde. Anzeigengeschäft und redaktioneller Wettbewerb wurden voneinander getrennt. Seitdem geht es mit der &#132;Neuen Presse&#148; wieder aufwärts. Was spricht gegen die Idee eines selbständigen Anzeigenteils, der auch neu zu gründenden Zeitungen, zum Beispiel genossenschaftlichen Reaktionsunternehmen gleichermaßen zur Verfügung stünde?<br />Oder soll die Monopolisierung der Medien weitergehen? Wie lange noch? Der Verlag der &#132;Westdeutschen Allgemeinen Zeitung&#148; in Essen, der sich im Ruhrgebiet eine Zeitung nach der anderen angeeignet hat und inzwischen auch am Fernsehgeschäft beteiligt ist, expandiert nun außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland. In Wien verlegt er die &#132;Kronenzeitung&#148; und den &#132;Kurier&#148; und kaufte zuletzt ganz billig &#8211; für einen Schilling &#8211; den sozialdemokratischen &#132;Vorwärts&#148; -Verlag. Nachdem sich die bundesdeutschen Illustrierten längst auf dem österreichischen Pressemarkt durchgesetzt haben, fehlt nicht mehr viel zum publizistischen Anschluss Österreichs. Und Bertelsmann, der im Zweiten Weltkrieg die kleinen grauen Hefte für die Wehrmachtssoldaten produzierte, ist zum weltweit größten Medienkonzern geworden. Er brauchte nur noch Murdoch zu übernehmen, dann betrüge der Jahresumsatz mehr als 20 Milliarden Mark. Wer in aller Welt wollte sich diesem Sog dann noch entziehen?<br />Als mich der Vorsitzende der Humanistischen Union, Ulrich Vultejus, vor einigen Monaten anrief und mir mitteilte, dass mir der Fritz-Bauer-Preis zugesprochen worden sei, war meine erste innere Reaktion: Nein, ein Preis steht mir nicht, und dieser Preis steht mir nicht zu. Es gibt andere Menschen, die viel mehr für die Bürgerrechte getan und diesen Preis viel eher verdient haben &#8211; zum Beispiel in der Auseinandersetzung mit den rechts- und verfassungswidrigen Berufsverbotspraktiken in Niedersachsen. Als Ulrich Vultejus mich dann fragte, ob ich bereit sei, den Preis anzunehmen, antwortete ich nach kurzem Bedenken: Ich habe eine sehr hohe Meinung von der HU. Wenn die dort versammelten klugen Männer und Frauen so entschieden haben, muss ich es akzeptieren.<br />So ist mir nun also ein Preis zuteil geworden, der nach einem Generalstaatsanwalt benannt ist. Ich gestehe, dass ich wenig emotionale Nähe zur Staatsanwaltschaft verspüre, dass ich mich in der Regel eher auf der Seite der Angeklagten und Verteidiger sehe und dass ich bei allen Strafanträgen, die ich in Gerichtssälen von der Pressebank aus höre, innerlich zusammen zucke. Vom Strafrecht halte ich sehr wenig. Ich neige zu dem Vorschlag, es ganz abzuschaffen, unterscheide mich jedenfalls strikt von dem ehemaligen niedersächsischen Justizminister, dessen Grundsatz lautete: Strafe muss Strafe bleiben. Das war, wenn ich mich recht erinnere, der erste von nicht wenigen Ministern, die aus Ernst Albrechts Landesregierung ausschieden oder ausscheiden mussten. Er wurde nach kurzer Amtszeit von seiner schlimmen Nazi Vergangenheit eingeholt und schon in diesem Fall gab es in der Regierungspartei Leute, die auf die geschwätzigen Medien schimpften &#8211; als wäre es deren Aufgabe, Tatsachen zu verschweigen, die der Regierung peinlich sind.<br />Fritz Bauer war nicht der typische Staatsanwalt, wie wir ihn in den realistischen Karikaturen von George Grosz vor uns sehen. In meiner eigenen Erinnerung ist Fritz Bauer der Mann, der den Frankfurter Auschwitz Prozess zustande brachte. Wie mühselig es damals war, über das Nazi-Regime und seine Verbrechen aufzuklären, hatte ich 1960 erfahren, als ich &#8211; noch als Student &#8211; im Auftrag des hessischen Landesjugendamtes in der Frankfurter Paulskirche die Ausstellung &#132;Nacht fiel über Deutschland&#148; zusammen trug. Der Auschwitz-Prozess &#8211; über dessen Vorbereitung ich dann als junger Lokalreporter der FR geschrieben habe &#8211; war der wichtigste, wirkungsvollste Beitrag zu dieser Aufklärungsarbeit. Ist es nicht bezeichnend für die so genannte Bewältigung der Vergangenheit, dass ein Verfolgter, der wohl selbst in Auschwitz ermordet worden wäre, hätte er nicht durch Emigration sein Leben retten können, zurückkommen und beträchtliche Mühe aufwenden musste, um diesen Prozess zustande zu bringen?<br />Und in meiner Erinnerung ist Fritz Bauer auch einer der Männer, die sich aus Sorge um die Bürgerrechte und um die erst zu entwickelnde Demokratie gegen die Notstandsgesetze engagierten. Er kannte die Sprache dieser Gesetze; es war die Sprache jener Nazi-Juristen, die sich mittlerweile im Bundesinnenministerium und in anderen Bonner Amtsstuben eingerichtet hatten. 20 Jahre sind jetzt seit der Verabschiedung der Notstandsgesetze vergangen, die seitdem in den Aktenschränken lauern. Wer erinnert sich an sie? Wir müssen vor ihnen auf der Hut bleiben.<br />20 Jahre Notstandsgesetze &#8211; die HU hat damals kräftig zum Widerstand beigetragen, namentlich Jürgen Seifert, zu dessen Buch &#132;Gefahr im Verzuge&#148; Fritz Bauer das Vorwort schrieb, und Walter Fabian, dessen Bemühungen es im wesentlichen zu verdanken ist, dass bei der Notstandsgesetzgebung die Pressefreiheit nicht so eingeschränkt wurde, wie zunächst geplant war.<br />50 Jahre trennen uns in diesen Tagen von der Reichspogromnacht, in der der staatliche Terror gegen die Juden begann. Wie wenig diese Vergangenheit geistig aufgearbeitet ist, zeigte sich kürzlich in einem niedersächsischen Stadtrat, der mit den Stimmen der CDU und der SPD einen aus diesem Anlass eingebrachten Antrag der Grünen mit der Begründung ablehnte, &#132;Reichspogromnacht&#148; sei eine unannehmbare Sprachregelung, der er sich nicht zu unterwerfen bereit sei. Die Nacht des 9. November 1938 müsse weiter &#132;Reichskristallnacht&#148; heißen.<br />70 Jahre -ich erwähnte es &#8211; reicht die Blutspur des militanten Antikommunismus zurück; am Jahrestag der Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg sollten wir uns vielleicht einmal fragen, was wir eigentlich über die Meinung dieser Andersdenkenden wissen.<br />Sie haben bemerkt, dass mir daran gelegen war, einen vierten Jahrestag in den Blick zu nehmen, der im kommenden Jahr nicht mit Scham, nicht mit Trauer, sondern mit fröhlichen Feiern zu begehen sein wird.<br />Es ist freilich kein deutscher Jahrestag, sondern der 200. Jahrestag der Französischen Revolution.<br />Mancher wird seine Schwierigkeiten damit haben. Wenn sich Kanzler Kohl und Präsident Mitterrand umarmen, den gemeinsamen Binnenmarkt vorbereiten und eine gemeinsame Brigade aufstellen, passt dann als Begleitmusik die Marseillaise? Kann sich Kohl mit freuen, wenn die Franzosen an ihrem Nationalfeiertag der Erstürmung der Bastille gedenken? Oder graust es ihm eher bei diesem Gedanken? Ich jedenfalls habe vor, am 14. Juli 1989 mitzufeiern.</p>
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		<title>Der zweite Geleitzug</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/97/publikation/der-zweite-geleitzug/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 01 Mar 1989 19:33:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 98, Heft 2/1989, S. 15-18 Seit dem Lambsdorffprozess wissen wir, dass Bonner Vorhaben wie Geleitzüge auf dem Rhein durch die gepflegte Landschaft fahren. So sind auch die sogenannten (Un-)Sicherheitsgesetze auf mehrere Schiffe verladen worden. Diese Aufteilung war eine kluge Entscheidung, denn alle Vorhaben in einem Gesetz zusammengefasst würden den Bürger zu arg [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/97/publikation/der-zweite-geleitzug/">Der zweite Geleitzug</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 98, Heft 2/1989, S. 15-18</p>
<p>Seit dem Lambsdorffprozess wissen wir, dass Bonner Vorhaben wie Geleitzüge auf dem Rhein durch die gepflegte Landschaft fahren. So sind auch die sogenannten (Un-)Sicherheitsgesetze auf mehrere Schiffe verladen worden. Diese Aufteilung war eine kluge Entscheidung, denn alle Vorhaben in einem Gesetz zusammengefasst würden den Bürger zu arg erschrecken. Im ersten Geleitzug, gesteuert von Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann, reisen der Zensurparagraph, die Einschränkung des Versammlungsrechts, die Vorbeugehaft und die Kronzeugenregelung. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt zur Zeit dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung vor. Mit diesem ist es Zimmermann gelungen, ein breites Bündnis von Gruppen gegen sich aufzubringen (s. vorgänge 97, S. 128, Verbändeerklärung zum Artikelgesetz). Es hat schon einen ersten Erfolg zu verzeichnen: Der Zensurparagraph ist bereits gefallen.</p>
<p>Von diesem sogenannten Artikelgesetz soll hier indessen nicht die Rede sein. Jetzt ist nämlich der Referentenentwurf zur Änderung des Strafprozessrechts aus dem Hause des Bundesjustizministers Engelhard bekannt geworden. Wer will, mag die Liberalität dieses Ministers daran erkennen, dass er langsamer ist, als sein Kollege Zimmermann. Auch wenn Langsamkeit diesem Minister allgemein nachgesagt wird: In diesem Falle könnte sie Berechnung sein, denn es ist nur schwer vorstellbar, dass der Entwurf in der laufenden Legislaturperiode des, Deutschen Bundestages verabschiedet wird.</p>
<p>Der Gesetzesentwurf will die Rasterfahndung legalisieren, nicht allgemein, sondern bei Verdacht bestimmter Straftaten. Es sind dies &#151; vereinfacht dargestellt &#8211; Straftaten aus den Bereichen des politischen Strafrechts, des Waffengesetzes, des Betäubungsmittelrechts sowie aus dem allgemeinen Strafrecht die Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, die Vergewaltigung und andere Sexualdelikte, der schwere Diebstahl und der Raub. Durch einen nur schwer lesbaren Hinweis auf § 129 a StGB kommt jedoch noch eine Fülle weiterer Straftaten hinzu, vom Mord bis zur Beschädigung von Polizei- oder Bundeswehrfahrzeugen.</p>
<p>Zulässig soll der maschinelle Datenabgleich mit Daten von Personen sein, &#132;die bestimmte, nach Lage des konkreten Falles auf den vermutlichen Täter zutreffende oder sonst für die Ermittlungen bedeutsame Prüfungsmerkmale erfüllen&#148;. Da der &#132;vermutliche Täter&#148; nach Lage des konkreten Falles wahrscheinlich entweder ein Mann oder eine Frau ist, können die Daten aller Männer oder Frauen abgeglichen werden.</p>
<p>Niemand sollte jedoch vorzeitig ängstlich werden. Der Datenabgleich erfolgt nämlich nicht in erster Linie, um Verdächtige zu ermitteln, und ist damit ein absolutes Novum im Strafprozessrecht. Es geht darum, &#132;Nichtverdächtige auszuschließen oder solche Personen festzustellen, die weitere für die Ermittlungen bedeutsame Prüfungsmerkmale erfüllen.&#148; Auch wenn man die Unehrlichkeit der Formulierung beiseite schiebt, so wird aus ihr doch deutlich, dass hier Ermittlungen gegen Unverdächtige geplant sind.<br />Nun mag man darüber unterschiedlich denken. Man kann sich ja eine Regierung vorstellen, die grundsätzlich alle Bürger für verdächtig hält. Über das Menschenbild, das hinter dieser Auffassung steht, und über seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz wäre zu sprechen.</p>
<p>Abgleichbar wären nach diesem Gesetz etwa die Ausleihdaten öffentlicher und privater &#151; aber auch wissenschaftlicher &#151; Bibliotheken, Daten der Finanzämter über Steuerzahler, Daten der Kirchen über ihre Konfirmanden, der politischen Parteien und der Vereine über ihre Mitglieder.</p>
<p>So perfekt das Gesetz im übrigen ist, so darf es jedoch nicht eingesetzt werden in der Wirtschafts- und Steuer- sowie der Umweltkriminalität. Die Wertvorstellungen der Bundesregierung scheinen durcheinander geraten zu sein, wenn ihr die Beschädigung von Polizeiwagen verfolgungsdringlicher erscheint als die Umweltkriminalität.</p>
<p>Wer ein solch maßloses Überwachungsinstrument in die Kriminalistik einführen will, sollte sich jedenfalls der Mühe unterziehen, seine Erfolgsaussichten darzulegen. Hieran fehlt es.</p>
<p><b>Bedenkliche Ermittlungsmethoden</b></p>
<p>Es besteht kein Zweifel, dass Strafverfahren ohne eine intensive Ermittlungsarbeit und die Fahndung nach flüchtigen Straftätern nicht denkbar sind und deren Methoden stetig neu überdacht werden müssen. Den Strafverfolgungsbehörden ist Anerkennung zu zollen, weil bei der schweren und mittleren Kriminalität die Aufklärungserfolge nach wie vor hoch sind und die Fahndungserfolge im letzten Jahrzehnt stetig zugenommen haben; man kann fast sagen, die Festnahme eines bekannten Täters sei schon heute nur eine Frage der Zeit. Eine Ausweitung des vorhandenen Instrumentariums erscheint deshalb nicht erforderlich. Lückenhaft ist allerdings weiterhin die Fahndungsmöglichkeit jenseits der Grenzen der BRD; jedoch sagt der Entwurf gerade hierzu nichts. Regelungsbedürftig erscheint mindestens die Frage, in welchen Fällen ausländische Behörden um eine Fahndungshilfe gebeten und ihnen im Zusammenhang hiermit Daten übermittelt werden dürfen. Lediglich auf einigen wenigen Feldern der schweren und mittleren Kriminalität sind die Ermittlungsergebnisse unbefriedigend. Deutliche Schwachpunkte zeigen sich freilich bei der leichten Kriminalität. Die Ursache ist, wie vergleichsweise die Erfolge bei der schweren und mittleren Kriminalität erweisen, nicht das fehlende Ermittlungsinstrumentarium, sondern Personalmangel.</p>
<p>Trotzdem will der Entwurf in bedenklicher Weise die Ermittlungs- und Fahndungsmöglichkeiten ausweiten. Auffällig ist, dass er eine verschärfte Fahndung von dem Verdacht einer &#132;Straftat von erheblicher Bedeutung&#148; abhängig macht, ohne dass die Straftaten im einzelnen benannt werden, während die Rasterfahndung von dem Verdacht bestimmter Straftaten abhängt. So bleibt der Auslegung ein unangemessen weiter Spielraum.</p>
<p>Die Weite der Gesetzesfassung wäre hinnehmbar, wenn es sich nur um die Fahndung nach mit Haftbefehl gesuchten Verdächtigen handeln würde. Der Entwurf geht jedoch weit darüber hinaus. Alle neuen, sehr weit greifenden Eingriffsmöglichkeiten in Persönlichkeitsrechte hängen von dem nur verschwommen umschriebenen &#132;Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung&#148; ab.</p>
<p>So soll die heimliche &#132;beobachtende Fahndung&#148; zulässig werden. Etwa an der Grenze oder bei einer sonstigen Kontrolle festgestellte Personalien sollen gemeldet werden, ohne dass der Beobachtete dieses erfährt. Aus dem Zusammenhang muss geschlossen werden, dass eine derartige Meldung gerade auch dann zulässig ist, wenn der Verdacht sich noch nicht so weit verdichtet hat, dass ein Haftbefehl erlassen werden könnte. Es sollen jedoch nicht nur die Personalien des Beschuldigten, sondern auch die von (unverdächtigen) Begleitern sowie &#132;Erkenntnis, wenn der Verdacht sich noch nicht so weit verdichtet hat, dass ein Haftbefehl erlassen werden könnte. Es sollen jedoch nicht nur die Personalien des Beschuldigten, sondern auch die von (unverdächtigen) Begleitern sowie &#132;Erkenntnisse über Zeit, Ort, mitgeführte Sachen, Verhalten, Vorhaben und sonstige Umstände des Antreffens&#148; gemeldet werden. Hier wird die Bedeutung der neuen Personalausweise deutlich. Die freundliche Frage des Grenzbeamten nach dem &#132;woher und wohin&#148; macht in Zukunft zwar nicht den Reisenden, wohl aber den Beamten verdächtig: das menschliche Klima wird vergiftet.</p>
<p>Noch weiter geht die Bestimmung, dass heimliche Bildaufnahmen zulässig sind und dass &#151; eingegrenzt &#151; auch das nicht öffentlich gesprochene Wort sogar in einer Wohnung aufgenommen werden darf. Ebenfalls dürfen &#132;sonstige technische Mittel zur Observation&#148; benutzt werden.</p>
<p>Auch der Einsatz Verdeckter Ermittler soll zu-lässig sein, wenn &#132;die besondere Bedeutung der Tat den Einsatz gebietet&#148;. Sonst natürlich nicht. Verdeckte Ermittler dürfen unter einer ihnen, auch mit der Fälschung von Urkunden, verschafften &#132;Legende&#148; auftreten, sonst aber keine Straftaten begehen. Es ist schon eine seltsame Zeit, in der betont werden muss, dass Polizeibeamte keine Straftaten begehen dürfen. Insbesondere sind diese Beamten nicht von der Verpflichtung befreit, selbst kleinste Straftaten anzuzeigen, wenn sie sich nicht wegen Strafvereitlung im Amt schuldig machen wollen.</p>
<p>So harmlos dieses zunächst klingen mag, so gefährlich kann es sein: Kann doch der Verdeckte Ermittler als Strafverteidiger oder Geistlicher auftreten und einen Inhaftierten unter dem Schein der Hilfe in der Haftanstalt aushorchen. Er darf sich auch von einem Verteidiger oder einem Arzt als Hilfskraft anwerben lassen. Es gibt keine gesperrten Bereiche. Wenn man den Gesetzestext weiterdenkt, könnte der verdeckte Ermittler sogar mit seinem &#132;Opfer&#148; unter falschem Namen die Ehe eingehen. Ich bleibe dabei: Eine rechtsstaatlich vertretbare und zugleich wirksame Regelung ist unmöglich, für mich Anzeichen dafür, dass sich der &#132;Verdeckte Ermittler&#148; nicht mit unserer Verfassung vereinbaren lässt.</p>
<p>Der Plan, in einem &#132;Justizmitteilungsgesetz&#148; alle Bestimmungen zusammenzufassen, die den Datenaustausch und den (begrenzten) Datenschutz regeln, ist offensichtlich fallen gelassen worden. Der strafrechtliche Teil findet sich jetzt in der Gesetzesnovelle wieder. Die Bestimmungen sind, wie auch die im Entwurf des Justizmitteilungsgesetz, so unübersichtlich geraten, dass ihre Handhabung in der Praxis große Schwierigkeiten bereiten wird und unverhältnismäßig viele Fehler zu Lasten der Bürger vorprogrammiert sind.</p>
<p>Einen Datenschutz innerhalb der Justiz soll es nicht geben (§ 474). Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Einsicht in Ehescheidungsakten begrenzt hatte, scheint vergessen zu sein. So wird jeder Staatsanwalt auf alle Akten des Familiengerichts zugreifen dürfen und jeder Mietrichter auf jede Strafakte, auch etwa auf Akten mit psychiatrischen Gutachten. Auch andere Behörden, auch die Verfassungsschutzbehörden, haben Zugriff auf alle Gerichtsakten, soweit nicht &#132;überwiegend schutzwürdige Interessen des Beschuldigten oder anderer entgegenstehen&#148;. Der Betroffene wird nicht gefragt, nicht einmal benachrichtigt. Die Polizei erhält Rechte wie nie zuvor. Insbesondere werden ihr alle rechtskräftigen Urteile übersandt, ja sogar noch nicht rechtskräftige Urteile können ihr übersandt werden. Jetzt kann die Polizei eine Urteilssammlung anlegen, über die nicht einmal die Justiz selbst verfügt.</p>
<p>Sehr versteckt (§§ 481 Abs. I, 483 Abs. I, 484 Abs. 1) ist die Möglichkeit eines bundesweiten automatisierten Datenverbundes zwischen allen Strafgerichten, Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden geschaffen worden. Während sonst die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden getrennt genannt werden, werden sie an diesen Stellen (zu Tarnungszwecken?) unter dem Begriff der &#132;Strafverfolgungsbehörde&#148; zusammengefasst; der Wortlaut ist jedoch eindeutig. Die einzige Grenze des automatisierten Verfahrens: Es muss &#132;unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen &#8230; angemessen&#148; sein. Wer daran zweifelt, dass hier ein bundesweiter Verbund ermöglicht wird, wird von § 484 Abs. III belehrt. Auch die Bundesminister der Justiz und Inneren werden zu entsprechenden Rechtsverordnungen ermächtigt. Die rechtsstaatlichen Sicherungen im Bundeszentral-(Straf-)Registergesetz brennen durch. Sollten diese Bestimmungen tatsächlich Gesetz werden, sollte die Justiz nur so wenig Datensammlungen anlegen, wie möglich ist, auch wenn dieses zu Lasten der Rationalisierung geht, um die ihr anvertrauten Daten der Bürger nicht zu gefährden.</p>
<p>Dieser Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium ist so nicht akzeptabel. Wenn man freundlich formulieren möchte, um den Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen, kann er vielleicht als Grundlage für weitere Überlegungen bezeichnet werden. Die Rasterfahndung sollte ersatzlos aus dem Entwurf gestrichen werden. Wenn der Entwurf &#151; und davon möchte ich ausgehen &#151; das Optimum der rechtsstaatlich gebotenen und praktisch möglichen Eingrenzung darstellt, so ist dies der Beweis dafür, dass eine rechtsstaatlich vertretbare Lösung nicht möglich ist. Das ist auch kein Schaden, da wenig für einen praktischen Nutzen der Rasterfahndung spricht. Der frühe Traum des ehemaligen Präsidenten des Bundeskriminalamts, Herold, man könne Straftäter vom Schreibtisch aus ermitteln, war eben nur ein Traum. Die Rasterfahndung erfordert einen hohen Aufwand. Hier mag man sich damit beruhigen, dass die Strafverfolgungsbehörden den Aufwand bedenken werden, wenn sie sich zu einer Rasterfahndung entschließen. Rechte, die man den Strafverfolgungsbehörden einräumt, müssen jedoch auch der Verteidigung zur Verfügung stehen, gerade dann, wenn man betont, sie solle dazu dienen, Unverdächtige auszuschließen. Die Anforderungen, die hier an den Staatsapparat gestellt werden können, sind unübersehbar.</p>
<p>Bevor über die neuen, weit greifenden Ermittlungs- und Fahndungsmöglichkeiten entschieden wird, müssen die Defizite bei der Verfolgung schwerer und mittlerer Kriminalität analysiert werden. Es wird sich zeigen, dass ein Bedarf für eine verbesserte Kriminalistik nur an wenigen Stellen besteht. Bei der zurecht immer wieder genannten Rauschmittelkriminalität wird man überlegen müssen, ob hier nicht außerhalb des Strafrechts neue Wege zu gehen sind. Alsdann werden nur noch wenige Straftaten übrig bleiben, für die man bereichsspezifische Regelungen überlegen muss. Dieses gilt insbesondere für das bisher vergessene Umwelt- und Wirtschaftsstrafrecht. Das Daten- und Datenschutz-recht in dem Entwurf ist, soweit es neu ist, eine Gefahr für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.</p>
<p>Die Vorstellung eines bundesweiten Datenverbundes von Polizei und Justiz erscheint geradezu abenteuerlich.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/97/publikation/der-zweite-geleitzug/">Der zweite Geleitzug</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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