<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>vorgänge Nr. 244: Identitätspolitik zwischen Selbstbestimmung und Abspaltung Archive - Humanistische Union</title>
	<atom:link href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Fri, 20 Mar 2026 14:05:41 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0</generator>
	<item>
		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/editorial-83/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 May 2024 08:48:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Cancel Culture]]></category>
		<category><![CDATA[Diversität]]></category>
		<category><![CDATA[Identitätspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Inklusion]]></category>
		<category><![CDATA[Neoliberalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstbestimmung]]></category>
		<category><![CDATA[Trigger]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Wokeness]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=19332</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Begriff Identitätspolitik hat es innerhalb kurzer Zeit geschafft, ein hochemotional aufgeladener und meist negativ besetzter Kampfbegriff im politischen Diskurs zu werden. Diese Aufladungen und die Zuschreibung von Handlungen bestimmter Akteur*innen zur Identitätspolitik sorgen dafür, dass auch zusehends unklar wird, welche Gruppen, Akteur*innen und neue soziale Bewegungen identitätspolitisch sein sollen und was das über sie [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/editorial-83/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Der Begriff <i>Identitätspolitik</i> hat es innerhalb kurzer Zeit geschafft, ein hochemotional aufgeladener und meist negativ besetzter Kampfbegriff im politischen Diskurs zu werden. Diese Aufladungen und die Zuschreibung von Handlungen bestimmter Akteur*innen zur Identitätspolitik sorgen dafür, dass auch zusehends unklar wird, welche Gruppen, Akteur*innen und neue soziale Bewegungen identitätspolitisch sein sollen und was das über sie aussagt. Was ist überhaupt diese Identitätspolitik, von der alle immer reden?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Identitätspolitik meint meist die Zuschreibung eines politischen Handelns, bei der Bedürfnisse einer spezifischen Gruppe, die eine gemeinsame Identität bilden oder annehmen, im Zentrum stehen, mit der generellen Stoßrichtung, dieser Gruppe mehr soziale Anerkennung zu verschaffen. Meist wird darunter also der Kampf einer (oft sexuellen, ethnischen oder religiösen) Minderheit um die Anerkennung des Selbstverständnisses verstanden. Damit sind auch Antidiskriminierungsprinzipien und das Pochen auf individuelle Autonomie oder auch die kollektive Selbstbestimmung sowie eigenständige Identitätsbildung einer gesellschaftlichen Minderheit impliziert. Würde man die Identitätspolitik ausschließlich so begreifen, dann wäre sie stets ein elementares und legitimes Anliegen bürger- und menschenrechtlicher Akteur*innen und auch ganz sicher nicht erst ein Phänomen des 21. Jahrhunderts, sondern schlicht der Moderne.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gleichzeitig ist die Identitätspolitik nicht nur ein <i>Kampf um Anerkennung</i> im Sinne von Axel Honneths gleichnamigen Buch, sondern ein sozialer Triggerpunkt, wie es jüngst Steffan Mau, Thomas Lux und Linus Westheuser in ihrem Buch <i>Triggerpunkte. </i><i>Konsens und Konflikt in der Gegenwartsgesellschaft </i>(Berlin 2023) beschrieben haben. Häufig in der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit stehen dann Begriffe und Konzepte, die die Identitätspolitik berühren, wie „Wokeness“, eine vermeintliche Cancel Culture, Diversität und in Deutschland der Genderstern und das Selbstbestimmungsgesetz. Wieso ist das so, und wieso triggert dies nicht nur rechte und konservative, sondern auch linke und liberale Personen und Gruppen? Das liegt daran, dass man, so Georg Auernheimer in seinem Buch <i>Identität und Identitätspolitik </i>(Köln 2020), Identitätspolitik in dreierlei Hinsicht verstehen kann: erstens, als (neue) soziale Bewegung einer sich selbst zugeschriebenen oder akzeptierten Identität (wie Antirassismus- oder Homosexuellenbewegungen), zweitens als fundamentalistische Bewegung und drittens als rechtkonservative und rechtsextreme Politiken (wie die Bewegung der „Identitären“). Während Erstere als menschen- und bürgerrechtliche Bewegung von Minderheiten eingestuft werden kann, ist das Dritte typisch reaktionär, naturalistisch und negiert andere Identitätspolitiken oder Rechte von Minderheiten. Die fundamentalistischen Bewegungen wiederum seien ideologisch, militant, missionarisch und emotional.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nun ist im Einzelfall fraglich, wer zum ersten oder zweiten Typus gehört, weswegen dies im öffentlichen Diskurs meistens vermischt wird. Daraus folgen auch die traditionell linken emanzipatorische Kritiken an Identitätspolitiken: Ein Vorwurf ist genau die moralisierende Emotionalisierung, welche Sozialkritik verhindere. Darüber hinaus sieht die linke Kritik im (berechtigten) Interesse der Anerkennung eher eine Tendenz zur gesellschaftlichen Spaltung und Konkurrenz verschiedener diskriminierter oder unterdrückter Gruppen im Aufmerksamkeitskampf. So trage Identitätspolitik nicht zur Solidarität bei und lasse bei der Kulturalisierung (oder Naturalisierung) der Identität sozioökonomische Unterschiede gänzlich außer Acht. Dadurch bliebe kein Raum mehr für Kapitalismuskritik oder gesamtgesellschaftliche Kritik. So würden sich Identitätspolitiken – samt der Betonung von Diversität und Inklusion – eher in den (progressiven) Neoliberalismus einfügen, statt soziale Ungleichheit zu bekämpfen. Hinzu kommen auch Vorwürfe von verschiedenster Seite, dass (vermeintlich) identitätspolitische Akteur*innen zur Selbstviktimisierung oder, statt zur Gleichbehandlung, vielmehr zur Sonderbehandlung bestimmter Gruppen beitrügen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieses Spannungsverhältnis aus Antidiskriminierung und Selbstbestimmung einerseits und der Kritik gesellschaftlicher Spaltung und des Verlusts eines emanzipatorischen Potenzials müssen auch menschen- und bürgerrechtliche Organisationen, wie die Humanistische Union, untersuchen. Ohne sich den gegenwärtigen polemischen Debatten zu ergeben, soll es daher im vorliegenden Heft der <b>vor</b><i>gänge</i> aus bürgerrechtlicher und gesellschaftspolitischer Perspektive darum gehen, ausgewählte Bestrebungen und Bedürfnisse, die unter dem Begriff Identitätspolitik subsumiert werden, zu analysieren und gesellschaftlich und juristisch zu kontextualisieren, um über Fragen der Legitimität bestimmter Politiken und die grundrechtlichen Bezüge zu diskutieren – abgekühlt, aber dennoch bürgerrechtlich engagiert. Gerade da Identitätspolitik sich nicht trennscharf definieren lässt und auch der öffentliche Diskurs darüber ausfranzt, ist es uns sicherlich nicht möglich, in diesem Heft alle Aspekte und Themen, die irgendwie als identitätspolitisch verstanden werden, zu behandeln.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Den Anfang macht <i>Jörg Scheller</i> mit seinem Beitrag zu den Möglichkeiten und Grenzen der Identitätspolitik. Scheller, ein Experte für Identitätspolitik, liefert eine differenzierte Einführung in das Thema und differenziert dabei auch zwischen rechter und linker Identitätspolitik.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Daran schließen einige politische und sozialwissenschaftlich orientierte Artikel an. <i>Veith Selk</i> und <i>Olaf Jann</i> betrachten insbesondere die Emotionalisierung politischer Debatten, die wiederum zur moralinsauren Lagerbildung führen, welche typisch für Identitätspolitiken seien. Damit liefern sie einem Beitrag zur Emotionstheorie. <i>Dirk Jörke</i> und <i>Thorben Schurow</i> schreiben eine Zeitdiagnose der Identitätspolitik. Ihnen zufolge werden identitätspolitische Anliegen (unabhängig von der Frage ihrer Legitimität) dazu dienen, dass neoliberale Regierungen politische Erfolge feiern können, welche sie zeitgenössisch mit sozialpolitischen Anliegen nicht erzielen können oder wollen. <i>Philip Dingeldey</i> teilt in seinem Beitrag einige der linken Kritikpunkte an der Identitätspolitik, fragt sich jedoch, ob mit Ansätzen einer intersektionalen Solidarisierung (und wenn ja, welchen) nicht beides denkbar sei: Antidiskriminierung, identitätspolitische Selbstbestimmung und Solidarisierung für ein emanzipatorisches Projekt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nach diesen allgemeinen politischen Analysen und Kritiken behandeln die darauffolgenden Beiträge juristische Aspekte der Identitätspolitik anhand von Rechten sexueller Minderheiten. <i>Sarah Ponti</i> untersucht die aktuelle rechtliche Lage von trans Personen, da gerade trans Menschen Identitätspolitik vorgeworfen wird, was sich insbesondere in der öffentlichen Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz zeigt. Dieses Gesetz, das dazu gedacht ist, dass Menschen unkompliziert und mit weniger paternalistischen Elementen ihren Geschlechtseintrag in Personaldokumenten ändern können sollen. Das Gesetz wird wiederum analysiert von <i>Anna Lena Göttsche</i> und <i>Susanna Roßbach</i> hinsichtlich der Frage, wie viel Selbstbestimmung in diesem Gesetz liegen wird und wo aus grundrechtlicher Perspektive noch Nachholbedarf ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Schwerpunkt wird abgerundet mit spezifischen und beispielhaften Aspekten im öffentlichen Diskurs. Während die meisten Beiträge in diesem Heft sich mit linksliberaler oder grundrechtlich verstandener Identitätspolitik befassen, beleuchtet <i>Judith Goetz</i> die Identitätspolitik von rechts am Beispiel der „identitären Bewegung“ in Deutschland und Österreich. Goetz ordnet diese als rechtsextrem ein. <i>Wolfram Grams </i>sieht sich den Zusammenhang zwischen Identitätspolitik und Inklusion im Bereich der Bildung an. Dabei konzentriert er sich auf die Inklusion behinderter Menschen und argumentiert dafür, dass hier eine bestimmte Identitätspolitik nötig ist, um eine Emanzipation zu erreichen, aber ohne die sozioökonomische Ungleichheit dabei zu ignorieren. In eine ähnliche Richtung geht <i>Wolfram Grams‘</i> Interview mit <i>Klaus Schepker</i> und <i>Franz Wagle</i>. In dem Gespräch geht es um die psychiatrische Behandlung von Heimkindern und warum für diese gerade Identitätspolitik ein notwendiges Instrument der Befreiung und Aufarbeitung ist. Zudem trägt <i>Daniel Stosiek</i> einen autobiographischen Text zum Sozialismus in Deutschland vor und nach der Wende bei. Gibt es eine dezidiert ostdeutsche Identitätspolitik, und was haben DDR und Sozialismus damit zu tun?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie in jedem Heft versammeln wir auch in dieser Ausgabe wieder in der Rubrik Hintergrund Texte zu weiteren aktuellen bürgerrechtlichen Themen. So schreibt <i>Ulrich Frey</i> über die Rolle der Friedenspädagogik seit dem Ukrainekrieg. <i>Ernst Fricke</i> kritisiert die juristische und gesellschaftliche Ungleichbehandlung von protestierenden Bäuer*innen und Mitgliedern der „Letzten Generation“, was Straßenblockaden und das Recht auf Versammlungsfreiheit betrifft. <i>Johann-Albrecht Haupt</i> zeigt die Staatsleistungen der Bundesländer an die Kirchen im Jahr 2024 auf und analysiert eine mögliche Ablösung<i>. </i>Ebenso finden Sie in diesem Heft wieder Rezensionen zu aktuellen bürgerrechtlichen und gesellschaftspolitischen Büchern.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ich wünsche Ihnen im Namen der gesamten Redaktion eine anregende Lektüre der neuen Ausgabe der <b>vor</b><i>gänge. </i>Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und Kritik.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western" style="text-align: right;"><i>Philip Dingeldey</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/editorial-83/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Potenziale und Grenzen der Identitätspolitik</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/potenziale-und-grenzen-der-identitaetspolitik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 May 2024 08:56:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
		<category><![CDATA[Diversität]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichheit]]></category>
		<category><![CDATA[Identitäre]]></category>
		<category><![CDATA[Identitätspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Inklusion]]></category>
		<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsextremismus]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=19333</guid>

					<description><![CDATA[<p>Identitätspolitik ist ein Reizthema. Doch was ist Identitätspolitik eigentlich? Wie ist sie entstanden, welche Probleme, welche Potenziale hat sie in welchen Hinsichten? Jörg Scheller geht in seinem Beitrag diesen allgemeinen Fragen der Identitätspolitik nach und liefert somit eine Einführung. 1. Einleitung Identitätspolitik ist ein Reizthema. In der angloamerikanischen und europäischen Medienöffentlichkeit ist es, als betrete [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/potenziale-und-grenzen-der-identitaetspolitik/">Potenziale und Grenzen der Identitätspolitik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Identitätspolitik ist ein Reizthema. Doch was ist Identitätspolitik eigentlich? Wie ist sie entstanden, welche Probleme, welche Potenziale hat sie in welchen Hinsichten? Jörg Scheller geht in seinem Beitrag diesen allgemeinen Fragen der Identitätspolitik nach und liefert somit eine Einführung.</em></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">1. Einleitung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Identitätspolitik ist ein Reizthema. In der angloamerikanischen und europäischen Medienöffentlichkeit ist es, als betrete man unausweichlich vermintes Gelände, sobald man sich zu ihr äußert. Gerade in den sozialen Netzwerken werden Diskussionen über Identitätspolitik mit harten Bandagen ausgetragen. Aber auch in den herkömmlichen Medien und in der Wissenschaft scheiden sich die Geister in aller Schärfe. „Identitätspolitik ist keine Politik“, meint etwa der US-amerikanische Politikwissenschaftler Mark Lilla in einem Beitrag für die <i>Neue Zürcher Zeitung<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a></i>. Zu einem noch härteren Urteil kommt der deutsche Psychologe und Autor Ahmad Mansour 2021 auf Twitter: „#Identitätspolitik, die leider in Deutschland den #Antirassismuskampf führt, ist selbst rassistisch! Weil sie Menschen nach #Hautfarbe einteilt, kategorisiert, gegen andere Sichtweisen #Intoleranz zeigt, und dazu neigt, ihren Gegnern jegliche Legitimation abzusprechen!“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> Andere sehen die Probleme vor allem auf Seiten der Kritiker von Identitätspolitik, etwa die US-amerikanische Soziologin Suzanna Danuta Walters in ihrem Aufsatz „In Defense of Identity Politics“ (2018). Obwohl es sich um einen Text in einem wissenschaftlichen Journal der University of Chicago Press handelt, liest sich die Einführung wie ein Debattenbeitrag für ein Publikumsmagazin: „Das Problem liegt nicht in den Handlungen und Wünschen der Marginalisierten und Dämonisierten, sondern vielmehr im anhaltenden Aufstieg der üblichen Verdächtigen, der männlichen und weißen Vorherrscher, die sowohl ihre Interessen als auch ihre Universalität unaufhörlich bekräftigen.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mansours und Walters Beispiele zeigen, wie umstritten Identitätspolitik sowohl hierzulande als auch im internationalen Diskurs ist, wie verhärtet die (veröffentlichten und öffentlichkeitswirksamen) Fronten sind, wie emotionalisiert, ja kriegerisch die Auseinandersetzung mit dem Thema oft verläuft: Auf Angriff erfolgt Verteidigung. Oft werden die Gegenstände von Diskussionen allerdings im Zuge der Diskussionen bis zur Unkenntlichkeit durch weltanschauliche Instrumentalisierungen verzerrt, aber auch durch erregungsförderliche Algorithmen in sozialen Netzwerken wie Twitter, deren Prägekraft sich auch herkömmliche Medien nicht entziehen können oder wollen – am Ende diskutiert man über Abziehbilder von Abziehbildern von Abziehbildern. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, einen Schritt zurückzutreten und sich ein paar nüchterne Fragen zu stellen: Was war, was ist Identitätspolitik eigentlich? Wie ist sie entstanden, welche Probleme, welche Potenziale hat sie in welchen Hinsichten? Schauen wir also zurück auf die Anfänge der Identitätspolitik, um zu verstehen, warum und wie sie entstand, was sie einmal sein sollte und was sie geworden ist. So lassen sich, in einem zweiten Schritt, die mit ihr verbundenen Chancen und Risiken besser einordnen. Abschließend soll der Frage nachgegangen werden, ob sich rechte und linke Identitätskonzepte und Identitätspolitiken tatsächlich ähneln.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">2. Identit&auml;t</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wer sich mit Identitätspolitik auseinandersetzt, sollte zunächst den Begriff „Identität“ (von lat. „idem“, „dasselbe“) zumindest in seinen jüngeren historischen Konturen umreißen. Zwar war er in Philosophie und Psychologie durchaus gängig, aber bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts fristete er ein recht unscheinbares Dasein im öffentlichen Diskurs westlicher Gesellschaften. Mit Blick auf politische, soziale oder ethnische Kollektive standen Begriffe wie „Nation“, „Klasse“ oder „Kultur“ im Vordergrund. Selbst in Adolf Hitlers Reden zwischen 1932 und 1945, in denen man Formulierungen wie „deutsche Identität“ doch erwarten könnte, taucht der Begriff kaum je auf, und wenn, dann an marginalen Stellen auf unspezifische Weise.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> Was aber meint „Identität“ eigentlich?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kurz gesagt, ist Identität die Summe der wesentlichen Eigenschaften, die ein Lebewesen oder ein Ding, aber auch abstrakte Phänomene ausmacht. Das impliziert die Unterscheidbarkeit von anderen Dingen, Lebewesen oder abstrakten Phänomenen. In der Tat basieren individuelle wie auch Gruppenidentitäten auf reflektierter Differenz: eine Identität besteht, wenn sie sich von anderen Identitäten unterscheiden lässt und als solche reflektiert wird. Wer daraus jedoch ableitet, Identitäten schlössen einander aus, missachtet eine einfache philosophische Regel: Bei einer Unterscheidung muss spezifiziert werden, in welcher <i>Hinsicht</i> unterschieden wird. So können sich etwa die Identitäten sozialer und biologischer Gruppen in einer Hinsicht unterscheiden (beispielsweise „Mann“ / „Frau“, „blond“ / „schwarzhaarig“), doch in anderer Hinsicht gleichen (beispielsweise „wohlhabend“ / „wohlhabend“, „schlank“ / „schlank“). Menschliche Identität setzt sich notwendigerweise aus mehreren Elementen zusammen, denn Menschen sind komplexe soziale Wesen („Mann, wohlhabend, gebildet, links“, etc.). Damit ist es – je nachdem, welche Absichten bestehen oder was rechtfertigungsbedürftig ist – stets möglich, in einer Hinsicht Verbindendes, in anderer Hinsicht Trennendes zu finden bzw. auf Ersteres oder Letzteres zu fokussieren. Identität ist somit <i>relational</i>. Sie beruht auf reflektierten Ungleichheits<i>beziehungen</i> wie auch Gleichheits<i>beziehungen</i> in jeweils bestimmten Hinsichten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn sich die (soziale) Umwelt wesentlich verändert, wird Identität explizit. Dann justieren Menschen in der Regel ihre Identität (bewusst oder unbewusst) neu. Solange die Verhältnisse stabil sind und kein Anlass besteht, sie in Frage zu stellen, bleibt Identität hingegen überwiegend unbewusst (implizit), abgesehen von unausweichlichem entwicklungspsychologischem Identitätswandel. Somit stehen Identität und Krise in einem engen und oft ursächlichen Zusammenhang. Vor diesem Hintergrund mag verständlich werden, warum gerade nach dem Zweiten Weltkrieg die Auseinandersetzung mit Identität in der Entwicklungs- und Sozialpsychologie an Fahrt gewinnt, wie der Philosoph Kwame Anthony Appiah in seinem Buch <i>The Lies That Bind: Rethinking Identity</i> (2018) festhält.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> Die Verheerungen der Weltkriege hatten viele vermeintliche Gewissheiten ins Wanken gebracht. Die Ära der &#8222;großen Beschleunigung&#8220;<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> (Hibbard et al.) durch den avancierten Kapitalismus in den Konsumkulturen seit den 1950er Jahren trug das Übrige dazu bei.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zu starken sozialen Veränderungen kam es in Europa und Amerika in den 1960er und 1970er Jahren auch durch die Gegen- und Subkulturen, die Studentenunruhen, die Bürgerrechtsbewegung, den Neoliberalismus und nicht zuletzt durch die pluralistische Ära der „Postmoderne“. Für diese prägte der französische Philosoph Jean-François Lyotard die Formulierung vom Ende des Glaubens an die „großen Erzählungen“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a> Er stellte fest, dass in postindustriellen Gesellschaften nicht mehr nur wenige „Meta-Narrative“ die soziale Wirklichkeit organisieren (etwa die der Wissenschaft oder der Staatspolitik), sondern viele Mikro-Erzählungen vieler Mikro-Gruppen koexistieren. In diesem Lichte erscheint es plausibel, dass, je mehr Differenz man begegnet, desto häufiger die eigene Identität reflektiert wird, da sie nicht mehr selbstverständlich erscheint. Pluralismus pluralisiert somit auch die Identitätsfrage und die Intensität der Auseinandersetzung mit Identitäten. Die neuen Medien, so könnte man hinzufügen, verstärkten diese Entwicklung: „In einer elektronischen Informationsumwelt können Minoritäten nicht mehr ausgegrenzt – ignoriert – werden. Zu viele Menschen wissen zu viel voneinander.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a> (Marshall McLuhan) Die sozialen Medien des 21. Jahrhunderts setzen diese Entwicklung fort.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Immer mehr Gruppen, die bis dahin keine oder nur eine leise Stimme gehabt hatten, drängten in die Medienöffentlichkeit, um für ihre Anliegen zu lobbyieren. Diese Anliegen betrafen nicht mehr nur binär strukturierte Großgruppen wie „Arbeiter und Kapitalisten“ oder „Männer und Frauen“. Stattdessen machten z. B. ab 1974 die Aktivistinnen des Combahee River Collective – einer Gruppe lesbischer schwarzer Frauen aus Boston, USA – auf ihre spezifische Situation aufmerksam: Diese sei nicht identisch mit der Situation weißer heterosexueller Frauen, aber auch nicht mit der Situation männlicher Schwarzer aus der Mittelschicht, etwa mit Blick auf Arbeitsverhältnisse oder Behandlung vor Gericht. Genau diese Verschiebung des Fokus’ von – nur vordergründig homogenen – Großgruppen wie „Frauen“ oder „Schwarze“ auf kleinere Subgruppen durch linksprogressiven Aktivismus (das Combahee River Collective bezeichnete sich als revolutionär-sozialistisch und berief sich auf Karl Marx) ist die Geburtsstunde dessen, was man „Identitätspolitik“ nennt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">3. Identi&shy;t&auml;ts&shy;po&shy;litik</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Aktivistinnen des Combahee River Collective entwickelten in den 1970er Jahren eine Sicht auf die Wirklichkeit, die heute längst über den ursprünglichen Kontext hinausgewachsen ist und einen Marsch durch die Parlamente, Firmenzentralen und Bildungseinrichtungen vollzogen hat. Als sie 1977 ihr Combahee River Collective Statement veröffentlichten, sah das anders aus.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote9sym" name="sdendnote9anc"><sup>ix</sup></a> Der Text zirkulierte zunächst nur in US-amerikanischen Aktivisten- und Akademikerkreisen. Fast alle Begriffe, an denen sich heute die eingangs genannten hitzigen Diskussionen und Kulturkämpfe entzünden, standen schon im Statement: Feminismus, Rassismus, Inklusion, Patriarchat – und eben „Identitätspolitik“. Entscheidend ist dabei die Akzentverschiebung von der individuell-psychologischen Identität auf die Identität sozialer Kleingruppen und ihre äußeren Bedingungen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Aktivistinnen forderten, kritisch auf eine künftige Allgemeinheit hin-, statt (affirmativ) von der bestehenden Allgemeinheit her zu denken. Politik sollte sich nicht mehr nur primär nach denen richten, die zu dem zählen, was man „Mehrheitsgesellschaft“ nennt – in den USA waren das, zumindest was die obersten Machtpositionen betraf, die (männlichen) W.A.S.P.S.: <i>White Anglo-Saxon Protestants</i> („Weiße angelsächsische Protestanten“). Stattdessen sollte sich Politik auch an den Bedürfnissen prekär lebender, stigmatisierter, marginalisierter und diskriminierter Gruppen orientieren. Zu diesen zählten in besonderem Maße sie selbst – schwarze, lesbische Frauen. Aus dieser Diagnose entwickelte die US-amerikanische Juristin Kimberlé Crenshaw später das Konzept „Intersektionalität“ als Analyse und Kritik von Mehrfachdiskriminierungen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch wenn es die eigene Lebenswirklichkeit – mithin die eigene Identität – ins Zentrum rückte, wollte sich das Combahee River Collective deshalb nicht gleichsam zum Nabel der Welt erklären, sondern im Sinne anderer Marginalisierter, Diskriminierter oder Unterdrückter auf konkrete Probleme aufmerksam machen. Die Autorinnen waren sich bewusst, dass die Betonung der eigenen Gruppenidentität die Gefahr des Essenzialismus in sich barg; also die Fehlannahme, Identität sei etwas Unveränderliches, womöglich biologisch Determiniertes. Sie grenzten sich deshalb von jeglichem Biologismus ab und sprachen von „strategischem Essenzialismus“: Das Insistieren auf einer spezifischen Identität, die nicht zuletzt erst infolge der Ausgrenzung durch die Mehrheitsgesellschaft entstanden war, sollte nur temporär zum Einsatz kommen, bis die Macht auf &#8222;nicht-hierarchische&#8220; Weise verteilt worden sei.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Frauen betonten überdies, dass sie sich nicht gegen andere Gruppen richteten, auch wenn sie unter anderem schwarze Männer und weiße Frauen für mangelnde Solidarität kritisierten. Eine Ausnahme machten sie dann aber doch: Vermittels eines Zitats der Feministin Robin Morgan legten sie am Ende des Textes nahe, dass weiße, heterosexuelle Männer keine revolutionäre Rolle spielen könnten, verkörperten diese doch die reaktionäre Macht und deren Interessen – eine Behauptung, die für viele weiße, heterosexuelle Männer, die sich in Sklaven- und Bauernaufständen, anarchistischen Kommunen, liberalen und linken Parteien oder schlicht in ihrem Familienalltag gegen die Macht anderer weißer, heterosexueller Männer aufgelehnt hatten, eine Herabwürdigung bedeuten musste. In der deutschen Übersetzung des Statements im von Natasha A. Kelly herausgegebenen Sammelband <i>Schwarzer Feminismus. Grundlagentexte</i> fehlt das inhaltlich relevante Zitat von Morgan, ohne dass ein Hinweis auf die Entfernung oder eine Begründung eingefügt worden wäre. Auf Anfrage erklärt der Unrast-Verlag, in der Version, die man übersetzt habe, sei der Satz nicht enthalten gewesen. Warum das so sei, wisse man nicht.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote10sym" name="sdendnote10anc"><sup>x</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Editorische Eingriffe hin oder her: Mit Blick auf Kollektivkategorien wie „Männer“ oder „Frauen“, „Lesben“ oder „Heterosexuelle“, „Schwarze“ oder „Weiße“ scheint ein Problem auf, das im nächsten Abschnitt behandelt wird. Denn das eigensinnige Individuum droht über eine oft viel zu grob gestrickte und nicht zwingend selbst gewählte, von anderen unterstellte Gruppenzugehörigkeit vergessen zu gehen. Grundsätzlich aber richtete sich das <i>Statement</i> aus einer spezifischen Erfahrung heraus mit guten Gründen gegen einen Universalismus, der zwar die Gleichheit beziehungsweise Gleichberechtigung aller Menschen betont, aber angesichts real existierender Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten seinem eigenen Anspruch nicht gerecht wird. Sogar der US-amerikanische Politikwissenschaftler Francis Fukuyama, der früher zu den konservativen Kritikern der Identitätspolitik zählte und mittlerweile erklärtermaßen nach links gerückt ist, schreibt in seinem Buch <i>Identität</i> (2019): „Die Übernahme der Identitätspolitik war sowohl verständlich als auch notwendig, denn die gelebten Erfahrungen von Identitätsgruppen unterscheiden sich und müssen oftmals auf spezifische Weise behandelt werden. [&#8230;] Eigentlich gibt es an der Identitätspolitik als solcher wenig zu bemängeln – sie stellt eine natürliche und unvermeidliche Reaktion auf Ungerechtigkeiten dar.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote11sym" name="sdendnote11anc"><sup>xi</sup></a></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">4. Chancen und Risiken</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Fukuyamas Einschätzung bringt auf den Punkt, was der Vorteil von Identitätspolitik ist: Sie wird dort konkret und spezifisch, wo andere Zugänge zur Wirklichkeit nebulös bleiben. Dass aktivistische Gruppen ihre spezifische Identität betonen, geht mitunter nicht auf ihre eigenen Präferenzen zurück, sondern ist schlicht der Tatsache geschuldet, dass sie zuvor von Anderen in Schubladen gesteckt wurden. Nicht alle Schwarzen wollten als „schwarz“ wahrgenommen werden, doch Rassengesetze und rassistische Diskurse sorgten dafür, dass diese Wahrnehmung institutionalisiert wurde. Nicht alle Männer oder Frauen wollen immer und überall als Männer oder Frauen identifiziert werden, doch über weite Strecken ihres Alltags werden sie durch diese Identitätsbrille betrachtet. Und weil das so ist, wird es konkret benannt – je stärker die Abwertung von Identitäten, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass diese irgendwann demonstrativ hervorgehoben werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Indem sie das Spezifische stark macht, bildet Identitätspolitik ein Korrektiv zu einem Feigenblatt-Universalismus, der den Soll-Zustand mit dem Ist-Zustand verwechselt oder davon ausgeht, dass sich im Laufe der Geschichte alle Probleme ohne weiteres politisches Zutun schon irgendwie von selbst lösen. Als Analyseinstrument schärft Identitätspolitik den Blick für das Partikulare bzw. damit verbundene Ungerechtigkeiten. Und durch das Bewusstsein für Mehrfachdiskriminierungen lässt sich ein berühmter, Gustav Heinemann (1969 bis 1974 Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland) zugeschriebener Satz in seiner ganzen Tragweite erschließen: „Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt.“ Identitätspolitik zeigt überdies, wie die – vermeintlich – Schwächsten der Gesellschaft ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen können. Das nämlich war die Wahrnehmung des Combahee River Collective: Die anderen, seien es weiße feministische Frauen oder schwarze Männer aus der Bürgerrechtsbewegung, setzen sich nicht ausreichend für uns ein oder behindern uns sogar. Also müssen wir selbst aktiv werden. Und dafür müssen wir uns stolz so präsentieren, wie und wer wir sind. Diese Bejahung der Eigeninitiative verbindet den Aktivismus des Combahee River Collective mit liberalen und anarchistischen Traditionen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Konsequent angewendet, könnte Identitätspolitik Fortschritt im Sinne des Wegbereiters des Anarchismus William Godwin (1756–1836) befördern: „Der wahre Politiker schränkt weder seine Erwartungen noch seine Wünsche innerhalb bestimmter Grenzen ein; er hat sich eine unabschließbare Arbeit vorgenommen. Er sagt nicht: ‚Lasst mich so viel erreichen, dann werde ich zufrieden sein; ich werde nicht mehr verlangen; ich werde der bestehenden Ordnung der Dinge nicht mehr zuwiderhandeln; ich werde diejenigen, die sie unterstützen, nicht mehr behelligen.‘ Im Gegenteil, sein gesamtes Leben ist der Förderung von Innovation und Reform gewidmet.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote12sym" name="sdendnote12anc"><sup>xii</sup></a> Identitätspolitik wäre so betrachtet die Fortsetzung linksprogressiver und linksliberaler Politik unter US-amerikanischen und postmodernen Vorzeichen; eine Ausdifferenzierung des Klassenkonflikts im Kontext der multikulturellen, sozial fragmentierten Verhältnisse der USA, deren Aufstieg auch auf Sklavenarbeit, der Ausbeutung und Ungleichbehandlung der schwarzen Bevölkerung beruht(e).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während manche Kommentatoren argumentieren würden, um die Gleichberechtigung von Männern und Frauen sei es heute doch ziemlich gut bestellt, es gäbe da im Grunde nichts oder nicht mehr viel zu tun, würde ein identitätspolitischer Ansatz immer noch feine Unterschiede erkennen – „Mikro-Aggressionen“ sind denn auch ein wiederkehrendes Thema im aktuellen identitätspolitischen Aktivismus. Die einen erkennen darin nicht mehr als eine Spitzfindigkeit, Wehleidigkeit, Wohlstandsverwahrlosung (Stichwort „Snowflakes“), im Rückgriff auf Godwin ließe es sich aber auch als schlüssige Weiterführung emanzipatorischen Fortschritts deuten. Der Sinn eines solchen Fortschritts bestünde dann nicht darin, sogenannte „Luxusprobleme“ abzuschaffen, sondern im Gegenteil darin, möglichst viele in den Genuss von Luxusproblemen zu bringen. Und was wäre ein Fortschritt, der nicht mehr fortschreitet, und sei es im Kleinen?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zu den Nachteilen der Identitätspolitik zählt indes, dass zwischen Theorie und Praxis oft eine Lücke klafft. Identitätspolitik ist dort konstruktiv, wo sie die Wirklichkeit analysiert, um basierend darauf politische Maßnahmen zu fordern. Sie ist dort destruktiv, wo sie ihrerseits Menschen vorschnell in vorgefertigte Gruppenidentitätsschubladen einsortiert und, entgegen der eigenen Prämissen, Mikro-Unterschiede ignoriert. „Weiße Männer“ beispielsweise gelten dann per se als „privilegiert“, während sie in der Realität z. B. in der Schulbildung oder in Sorgerechtsstreitigkeiten gegenüber „weißen Frauen“ benachteiligt sein können, womöglich zur verarmten sozialen Unterklasse zählen oder vielleicht aus osteuropäischen Staaten stammen, die selbst Opfer von Kolonialismus, Besetzung und Genoziden durch westeuropäische Staaten, Russland oder das Osmanische Reich wurden (bezeichnend dabei ist die etymologische Nähe zwischen den Wörtern „Sklave“ von „Slawe“). Wer argumentiert, die Nationalsozialisten hätten die Slawen, die sie zu unterjochen versuchten, ja nicht als „Weiße“ eingestuft, übernimmt die rassifizierende Klassifikation des NS. Ausschlaggebend in diesen Zusammenhängen sollte stets die Eigenidentifikation von Gruppen, insbesondere von benachteiligten sein, nicht die Zuschreibungen Anderer – schon gar nicht die von Rassisten und Nationalsozialisten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch geht mitunter vergessen, dass Mehrfachdiskriminierte in anderer Hinsicht bevorteilt sein können. Die US-amerikanische Vizepräsidenten Kamala Harris etwa zählt als Frau, Migrantin und dunkelhäutige Indo-Amerikanerin mit afroamerikanischem Familienhintergrund nominell zu den Mehrfachdiskriminierten, stammt aber aus einer reichen Akademiker-Familie der privilegierten Kaste der Tamilischen Brahmanen, ist selbst Akademikerin und verfügt über große Macht. Eine erweitere Intersektionalitätstheorie würde auch diese Fakten berücksichtigen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Identitätspolitik ist auch dort destruktiv, wo sie nurmehr Gruppen statt auch Individuen sieht. Je länger man „strategischen Essenzialismus“ betreibt, desto größer ist die Gefahr, dass gewohnheitsmäßiger daraus wird. Dass Menschen als soziale Wesen qua Geburt irgendeiner Gruppe angehören, bedeutet nicht, dass sie sich mit diesen Gruppen identifizieren oder in ihnen schwimmen wie Fische im Wasser. Sie fremdeln vielmehr oft mit ihnen und identifizieren sich mit anderen Kulturen, wie etwa die frühen Skinheads in England mit „Black Culture“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote13sym" name="sdendnote13anc"><sup>xiii</sup></a> Gerade in den dynamischen modernen „Multioptionsgesellschaften“ (Peter Gross) sind Identitätswechsel an der Tagesordnung. Das beste Beispiel ist Chirlane McCray, Mitglied des Combahee River Collectives und Autorin des 1979 erschienenen Aufsatzes „I am a Lesbian“: Heute lebt sie in einer heterosexuellen Beziehung mit dem ehemaligen New Yorker Bürgermeister Bill de Blasio und ist Mutter zweier Kinder. Identifizierte sie sich in den 1970er Jahren stolz als lesbisch, so sagt sie heute, sie lehne Etiketten („Labels“) ab.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote14sym" name="sdendnote14anc"><sup>xiv</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der Tat besteht das Risiko identitätspolitischen Aktivismus&#8216; darin, Menschen auf Identitäts-Etiketten zu reduzieren. Je öfter von „den Schwarzen“, „den Weißen“, „den Frauen“ oder „den Nonbinären“ die Rede ist, desto stärker könnte es scheinen, als <i>müsse</i> man sich identifizieren und eindeutig benennen können, zu welcher Gruppe man gehört. Doch genau das möchten manche Menschen nicht, etwa die 2021 verstorbene Musikerin und Produzentin Sophie, die sich 2017 nach Jahren des Versteckspiels mit dem Publikum als transgender zu erkennen gab, sich aber gegen den Begriff „Coming-Out“ verwehrte und betonte, dass derlei Etikettierungen für sie eigentlich keine Rolle spielten,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote15sym" name="sdendnote15anc"><sup>xv</sup></a> oder die Schauspielerin Kristen Stewart. Letztere wurde oft in Interviews aufgefordert, ihre sexuelle Orientierung zu benennen. Genau dagegen verwehrt sich Stewart: „Dass ich sie jetzt nicht definiere, ist die eigentliche Grundlage dessen, worum es mir geht. Wenn du das nicht verstehst, habe ich keine Zeit für dich.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote16sym" name="sdendnote16anc"><sup>xvi</sup></a> Ambiguität sei ihr „favorite thing“, vor allem in der Sexualität. Angesichts jenes Drangs zur „Vereindeutigung der Welt“ (Thomas Bauer), die Ziel fundamentalistischer, extremistischer und populistischer Gruppen ist, sind Ambiguitätskompetenz und Ambiguitätstoleranz nicht zu unterschätzende Komponenten einer offenen Gesellschaft – d.h. das Aushalten und den Umgang mit komplexen und widersprüchlichen Lebenswirklichkeiten. Denn wo das <i>Imaginieren</i> hinter das <i>Identifizieren</i> (angeblich) harter Tatsachen tritt, geht der Mensch als vielfältiges, fantasiebegabtes Möglichkeitswesen verloren, das sich nicht so einfach kategorisieren-klassifizieren lässt: „Der Versuch, Eindeutigkeit in einer uneindeutigen Welt wenigstens dadurch herzustellen, dass man die Vielfalt in der Welt möglichst präzise in Kästchen einsortiert, innerhalb derer größtmögliche Eindeutigkeit herrscht, ist eher dazu geeignet, Vielfalt zu verdrängen als sie zu fördern.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote17sym" name="sdendnote17anc"><sup>xvii</sup></a> Identitätspolitik gelingt deshalb dort, wo aus der kritischen Beschreibung von Identitäten keine unkritische Zuschreibung von Identitäten wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Last but not least ist die „Mehrheitsgesellschaft“ längst nicht so homogen, wie aktivistische Kritik mitunter nahelegt – noch vor gar nicht allzu langer Zeit waren etwa gemischtkonfessionelle Ehen in christlichen Ländern ein Tabu. Und darüber, was und wer als „weiß“ gelten darf, besteht gerade unter „Weißen“ chronischer Dissens, man denke nur an Slawenfeindlichkeit.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">5. Ber&uuml;h&shy;rungs&shy;punkte zwischen links und rechts?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Was die in der Einleitung skizzierten medienöffentlichen Diskussionen betrifft, so gerät über deren Fixierung auf linksprogressive Identitätspolitik in Vergessenheit, dass das Betonen von Gruppenidentitäten traditionell ein Merkmal rechter und rechtsradikaler Gruppen ist. Rechtes politisches Denken basiert auf klar voneinander unterschiedenen Identitätskonstrukten, die etwa nationalistisch (nicht zu verwechseln mit national), biologistisch (nicht zu verwechseln mit biologisch) oder kulturalistisch (nicht zu verwechseln mit kulturell) begründet und gegeneinander ausgespielt werden. Dass das Combahee River Collective in den 1970er Jahren den Begriff „Identität“ stark machte, war insofern heikel, als sich die radikale Neue Rechte schon 1968 mit der Gründung des Groupement de recherche et d&#8217;études pour la civilisation européenne (ein Theoriezirkel der französischen extremen Rechten) „Identität“ auf die Fahnen schrieb.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote18sym" name="sdendnote18anc"><sup>xviii</sup></a> Vor diesem Hintergrund wäre es vielleicht besser gewesen, nicht von „Identitätspolitik“ zu sprechen, sondern einen alternativen Begriff zu prägen – wobei ein solcher Begriff natürlich trotzdem von der Neuen Rechten hätte kopiert werden können. Denn deren Strategie besteht schon seit dem italienischen Faschismus darin, Linken und Liberalen Distinktionsmerkmale zu entwenden und im eigenen Sinne zu interpretieren. So gesehen könnte man in der Rückschau die Verwendung des Begriffs „Identität“ durch Linksprogressive auch dahingehend deuten, dass man ihn nicht Rechtsradikalen überlassen und ihnen so die Deutungshoheit geben wollte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch die Kritik des Universalismus ist ein traditionell rechter Topos, man denke nur an den NS-Juristen Carl Schmitt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch Alain de Benoist – Vordenker der hybriden Neuen Rechten, die sich auf den vor- oder metapolitischen Raum, mithin Kultur und Wissenschaft, verlegt hat –, der den Kampf gegen den politischen Universalismus als zentral für seine Bewegung ansieht. Die Linke, aber vor allem der Liberalismus als erklärter Hauptfeind der Neuen Rechten löse kulturelle Gruppenidentitäten auf und homogenisiere die globale Bevölkerung unter ökonomistischen Vorzeichen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote19sym" name="sdendnote19anc"><sup>xix</sup></a> Auf den ersten Blick scheint es, als bestünde tatsächlich eine Nähe zwischen de Benoists Sicht auf Identitäten und linker Identitätspolitik: argumentieren nicht beide partikularistisch statt universalistisch? Kritisieren nicht beide die kapitalistische Wirtschaft? Doch während de Benoist den Partikularismus als solchen verteidigt und für das Nebeneinander von Kulturen in Form eines „Ethnopluralismus“ plädiert, nimmt die linksprogressive Identitätspolitik, zumindest in der Theorie, das Partikulare als Ausgangs- statt als Ziel- und Endpunkt. Weil sich im Laufe der Geschichte spezifische Gruppenidentitäten herausgebildet haben – oft unter Zwang und gegen den Willen der Individuen oder Gruppen –, mussten und müssen diese aus Sicht des Combahee River Collective oder später aus Sicht von Black Lives Matter die Basis für politische Analyse und politischen Aktivismus bilden. Der Universalismus – also die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung der Identitäten, als Möglichkeit gar ihre Hybridisierung –, kann trotz der Betonung spezifischer Gruppen und ihrer Bedürfnisse Horizont des linksprogressiven Aktivismus sein. De Benoists Identitätsverständnis ist normativ, das des Combahee River Collectives und von Black Lives Matter (primär) empirisch.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Somit sind Diagnosen, denen zufolge linke und rechte Identitätspolitik identisch sind (vergleichbar zur aus der Link hat Extremismustheorie bekannten „Hufeisentheorie“) nicht schlüssig. Rechte und linke Identitätspolitik vertreten in Tat und Wahrheit unterschiedliche Auffassungen von Identität. Dessen ungeachtet ist es möglich, dass linke Identitätspolitik gleichsam rechte Wirkungen zeitigt, wenn sie sich aus der offenen, kritischen Analyse der Wirklichkeit verabschiedet und, sei es auch auf unfreiwillige Weise, Identitäten gegeneinander verschließt, statt sie füreinander zu öffnen. Eine offene Gesellschaft kann es ohne offene Identitäten nicht geben.</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Jörg Scheller</strong> Kunstwissenschaftler, Journalist und Musiker und lehrt an der Zürcher Hochschule der Künste. Er ist einer der Experten für das Thema Identitätspolitik. Wichtige Buchveröffentlichung: (Un)Check Your Privilege. Wie die Debatte um Privilegien Gerechtigkeit verhindert, Stuttgart: S. Hirzel Verlag, 2022.</em></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Mark Lilla, Identitätspolitik ist keine Politik. Die Linksliberalen in den USA hätten sich im Spiegelsaal der Identitätspolitik verirrt, konstatiert Mark Lilla: „Statt Interessengruppen zu hofieren, müssten sie sich auf ihre Kernanliegen besinnen“, in: <i>Neue Zürcher Zeitung</i>, 26.11.2016, online abgerufen auf: <a href="https://www.nzz.ch/feuilleton/mark-lilla-ueber-die-krise-des-linksliberalismus-identitaetspolitik-ist-keine-politik-ld.130695?reduced=true">https://www.nzz.ch/feuilleton/mark-lilla-ueber-die-krise-des-linksliberalismus-identitaetspolitik-ist-keine-politik-ld.130695?reduced=true</a> (aufgerufen am 17.11.2022).</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a><a href="https://twitter.com/AhmadMansour__/status/1351919584719331328">https://twitter.com/AhmadMansour__/status/1351919584719331328</a> (aufgerufen am 17.11.2022).</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Suzanna Danuta Walters, &#8222;In Defense of Identity Politics&#8220;, in: Signs, Volume 43, Nr. 2, Winter 2018, online abgerufen auf: <a href="https://www.journals.uchicago.edu/doi/pdfplus/10.1086/693557">https://www.journals.uchicago.edu/doi/pdfplus/10.1086/693557</a> (aufgerufen am 17.11.2022).</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>Vgl. Max Domarus, <i>Hitler. Reden und Proklamationen 1932 – 1945</i>. Kommentiert von einem deutschen Zeitgenossen, Leonberg: Pamminger &amp; Partner Verlagsgesellschaft mbH, 1988.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Kwame Anthony Appiah, <i>The Lies That Bind: Rethinking Identity</i>, New York/London: 2018, Kapitel „Talking Identity“.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>Siehe Kathy A. Hibbard/Paul J. Crutzen/Eric F. Lambin et al., „Decadal interactions of humans and the environment“, in: Robert Costanza/Lisa J. Graumlich/Will Steffen (Hg.), <i>Integrated History and Future of People on Earth</i>.<i> Dahlem Workshop Report </i>96, 2006, S. 341–375.</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a>Siehe Jean-François Lyotard, <i>Das postmoderne Wissen</i>, Wien: Passagen Verlag, 1986.</p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii </a>Marshall McLuhan/Quentin Fiore, <i>Das Medium ist die Massage</i>, Stuttgart: Tropen, 2011, S. 24.</p>
</div>
<div id="sdendnote9">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote9anc" name="sdendnote9sym">ix </a>The Combahee River Collective, „Ein Schwarzes feministisches Statement“, in: Natasha A. Kelly (Hg.), <i>Schwarzer Feminismus. Grundlagentexte</i>, Münster: Unrast, 2019, S. 47–60.</p>
</div>
<div id="sdendnote10">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote10anc" name="sdendnote10sym">x </a>E-Mail-Konversation mit Marie Bickmann vom Unrast Verlag, 16.11.2022.</p>
</div>
<div id="sdendnote11">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote11anc" name="sdendnote11sym">xi </a>Francis Fukuyama, <i>Identität. Wie der Verlust der Würde unsere Demokratie gefährdet</i>, Hamburg: Hoffmann und Campe, 2019, S. 135.</p>
</div>
<div id="sdendnote12">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote12anc" name="sdendnote12sym">xii </a>William Godwin, <i>Enquiry Concerning Political Justice</i>, Kitchener: Batoche Books, 2001, S. 164. Zitat vom Autor ins Deutsche übersetzt.</p>
</div>
<div id="sdendnote13">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote13anc" name="sdendnote13sym">xiii </a>Jugendliche in East London wuchsen in den 1960er und 1970er Jahren mit afrobritischen und britisch-karibischen „Rude Boys“ auf, hörten Reggae oder Ska und rasierten sich die Köpfe kahl. Was die Skinheads und die Rude Boys verband, war die Ablehnung der britischen Mehrheitsgesellschaft und die Suche nach Alternativen zu den bereits etablierten Gegen- und Jugendkulturen wie den Hippies.</p>
</div>
<div id="sdendnote14">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote14anc" name="sdendnote14sym">xiv </a>Siehe Elizabeth Daley, „Are We Beyond Sexual Labels? NYC First Lady Says Yes“, 3.6.2016, auf: <a href="https://www.advocate.com/bisexuality/2016/6/03/are-we-beyond-sexual-labels-nyc-first-lady-says-yes">https://www.advocate.com/bisexuality/2016/6/03/are-we-beyond-sexual-labels-nyc-first-lady-says-yes</a> (aufgerufen am 21.11.2022).</p>
</div>
<div id="sdendnote15">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote15anc" name="sdendnote15sym">xv </a>Vgl. Jörg Scheller, <i>Identität im Zwielicht. Perspektiven für eine offene Gesellschaft</i>, München: Claudius Verlag, 2021, S. 190.</p>
</div>
<div id="sdendnote16">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote16anc" name="sdendnote16sym">xvi </a>Marissa G. Muller, „Kristen Stewart Says Ambiguity Is Her Favorite Thing Ever, Especially Sexual Ambiguity“, in: WM Magazine, 9.5.2018, online abgerufen auf: <a href="https://www.wmagazine.com/story/kristen-stewart-on-sexual-ambiguity">https://www.wmagazine.com/story/kristen-stewart-on-sexual-ambiguity</a> (aufgerufen am 21.11.2022).</p>
</div>
<div id="sdendnote17">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote17anc" name="sdendnote17sym">xvii </a>Thomas Bauer, <i>Die Vereindeutigung der Welt. Über den Verlust an Mehrdeutigkeit und Vielfalt</i>, Ditzingen: Reclam, 2018, S. 81.</p>
</div>
<div id="sdendnote18">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote18anc" name="sdendnote18sym">xviii </a>Siehe Stéphane François, „Manipulation médiatique et obsession identitaire chez Alain de Benoist“, in: <i>Cahiers de Psychologie Politique,</i> Nr. 38, Januar 2021, online abgerufen auf: <a href="https://cpp.numerev.com/articles/revue-38/1643-manipulation-mediatique-et-obsession-identitaire-chez-alain-de-benoist">https://cpp.numerev.com/articles/revue-38/1643-manipulation-mediatique-et-obsession-identitaire-chez-alain-de-benoist</a> (aufgerufen am 21.11.2022).</p>
</div>
<div id="sdendnote19">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote19anc" name="sdendnote19sym">xix </a>Siehe Alain de Benoist, <i>Gegen den Liberalismus. Die Gesellschaft ist kein Markt</i>, Dresden: Jungeuropa Verlag, 2021.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/potenziale-und-grenzen-der-identitaetspolitik/">Potenziale und Grenzen der Identitätspolitik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der politische Hasseffekt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/der-politische-hasseffekt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 May 2024 09:30:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Diversität]]></category>
		<category><![CDATA[Emotion]]></category>
		<category><![CDATA[Emotivismus]]></category>
		<category><![CDATA[Gefühle]]></category>
		<category><![CDATA[Hass]]></category>
		<category><![CDATA[Identität]]></category>
		<category><![CDATA[Identitätspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Moralisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[politische Gefühle]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=19334</guid>

					<description><![CDATA[<p>Hass als negative Emotion hat weder einen eindeutigen politischen Inhalt noch eine ideologische Bedeutung. Dieses Gefühl ist häufig eine Reaktion auf eine relative Benachteiligung und kann als ein Warnsignal für liberale Demokratien dienen, da sie auf gesellschaftliche Konflikte und soziale Benachteiligungen verweist. Veith Selk und Olaf Jann argumentieren, dass die über lange Zeit vorherrschende positive [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/der-politische-hasseffekt/">Der politische Hasseffekt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Hass als negative Emotion hat weder einen eindeutigen politischen Inhalt noch eine ideologische Bedeutung. Dieses Gefühl ist häufig eine Reaktion auf eine relative Benachteiligung und kann als ein Warnsignal für liberale Demokratien dienen, da sie auf gesellschaftliche Konflikte und soziale Benachteiligungen verweist. Veith Selk und Olaf Jann argumentieren, dass die über lange Zeit vorherrschende positive Gefühlskultur und die Moralisierung von Hass – nicht zuletzt durch Identitätspolitiken – in der Öffentlichkeit jedoch dazu geführt haben, dass „Hass“ als eine Metapher für alle Arten moralischen Fehlverhaltens verwendet wurde und wird. Diese Art des Umgangs mit Hass befördert nicht den zivilen Umgang mit Konflikten, sondern steigert das Aggressionspotential im politischen Leben.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a></em></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Einleitung: Hass als ein factum brutum</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der „literarische Hass-Effekt“ (Bohrer 2019) ist als ein geschätztes Mittel zur Erzeugung von intensiver Affektivität weder aus der schönen Literatur noch aus der Unterhaltungskultur wegzudenken. In Politik und Gesellschaft hingegen erscheint Hass als ein Problem (Jensen 2017; Nussbaum 2019: 86ff.). Sein gegenwärtiges Vordringen ruft nicht nur zahlreiche „Gegen den Hass“-Kampagnen hervor, sondern führt auch zu einem Bedarf nach sozialwissenschaftlicher Reflexion über die Bedeutung von Hass und anderen negativen Emotionen in Gesellschaft und Demokratie.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Innerhalb der Soziologie steht hierfür seit längerer Zeit eine weit fortgeschrittene emotionssoziologische Forschung über negative Emotionen bereit, allerdings hat diese Hass bislang kaum gesellschaftlich kontextualisiert<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a>. Und auch in der Politischen Theorie und der Demokratietheorie bleibt Hass unterbelichtet, sieht man von der Auseinandersetzung mit dem sprichwörtlichen „Wutbürger“ einmal ab (Vorländer 2011), der auch weiterhin im öffentlichen Diskurs präsent ist. Allerdings hatte sich der „Wutbürger“ im Kontext der Berichterstattung über die zum Jahreswechsel einsetzenden Proteste der Landwirt*innen zwischenzeitlich in den „Wutbauern“ transformiert. So fragte beispielsweise die <i>Bild</i> nach der Blockade einer Fähre, mit der Wirtschaftsminister Robert Habeck auf Urlaubsreise unterwegs gewesen war: „Nach Attacke auf Habeck: Wie gefährlich werden die Wut-Bauern noch?“ (Bild 2024). Und der <i>Nordkurier</i> wies auf ein weiteres waghalsiges Protestmanöver der trotz ihrer Wut völlig gefühllos vorgehenden Landwirt*innen hin: „So eiskalt umfahren die Wut-Bauern eine Polizeisperre“ (Nordkurier 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für die wissenschaftliche Beschäftigung mit dieser Semantik ist zu beachten, dass der durch einen breit rezipierten Essay eines <i>Spiegel</i>-Journalisten (Kurbjuweit 2010) ausgelöste Wutbürger-Diskurs primär eine Abwertung von Bürgerprotest darstellt und keine empirisch wie theoretisch tragfähige Diagnose beinhaltet (Frankenberg 2013). In diesem Diskurs herrscht eine reduktionistische Pathologisierung von affektivem Protest vor. Eine solche Pathologisierung, so erläutert Stürmer (2011: 15), wird „insbesondere dadurch erreicht, dass der Fokus der Analyse auf individuellen psychologischen Reaktionen und Empfindungen liegt, während der soziale Kontext und die Strukturen, die diese Reaktionen auslösen, ausgeblendet oder ignoriert werden“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieses Muster kennzeichnet in Teilen auch den öffentlichen Diskurs über Hass. So findet sich beispielsweise in dem <i>Stern</i>-Artikel „<i>Du Stück Scheiße, du gehörst vergast“</i>, der sich mit den „Hassmails“ und Bedrohungen befasst, mit denen Claudia Roth (Grüne) konfrontiert ist, eine Darstellung der zahlreichen Beschimpfungen und Gewaltandrohungen gegenüber der Politikerin (Gerwien 2016). Der Beitrag illustriert die Darstellung insbesondere mit der Schilderung emotionaler Stimmungslagen. Der Schwerpunkt der Analyse liegt, wie von Stürmer bereits mit Blick auf den Wutbürger-Diskurs kritisch angemerkt, auf individuellen psychologischen Reaktionen und Empfindungen. So beschreibt der Text Roth als eine „Frau, die Angst hat“; sie erlebe „Wut und Hass in nicht gekannter Dimension“, ja, eine „Orgie von Hass“. Die Frage nach den strukturellen Entstehungsbedingungen dieser „Orgie“ wird, abgesehen von der unvermittelten Erwähnung einer vermeintlichen Ursache wie „dem Einsetzen der großen Flüchtlingswelle“, jedoch nicht gestellt. Stattdessen zeichnet der Beitrag katastrophische Szenarien: „Ein Hauch von Weimar weht durch die Republik“; es habe sich eine „dunkle Parallelgesellschaft rassistischer Hetzer und Gewaltfanatiker […] breitgemacht“, und wir seien mit „einem bis zum offenen Hass gesteigerten Kulturkampf“ (Gerwin 2016) konfrontiert. Der Artikel mag von der vermeintlich gut gemeinten Absicht getragen sein, vor existierenden antidemokratischen Tendenzen politischer Gewalt zu warnen. Die Lektüre soll zu Gefühlen der Betroffenheit und Bedrohung führen, doch unverständlich bleibt, wie es zu dieser Bedrohung kommen konnte. Hass erscheint als ein <i>factum brutum</i>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Soll ein solcher antiaufklärerischer Reduktionismus beim Sprechen über Hass vermieden werden, dürfen Hass und verwandte negative Emotionen nicht ausschließlich selbst als Probleme oder als ein unerklärbares Faktum behandelt werden. Sie sind Resultat einer gesellschaftlich bedingten „emotionalen Matrix“ (Fromm 1980 [1941]: 380) und müssten als Indikatoren ernst genommen werden, die auf gesellschaftliche Probleme verweisen, die ihrerseits einer Erklärung bedürfen, sollen sie politisch gelöst werden. Im Folgenden wollen wir in thesenhaft-zugespitzter Form eine solche nichtpathologisierende Perspektive auf negative Emotionen umreißen, wobei wir uns insbesondere auf Hass als einen Illustrationsfall konzentrieren<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a>. Unsere These lautet, dass Hass ein aus gesellschaftlichen Konfliktlagen und sozialen Umschichtungsprozessen einer Konkurrenzgesellschaft erwachsendes Reaktionsphänomen ist, das missverstanden wird, wenn ihm eine eindeutige politische Bedeutung unterlegt und es als politische Metapher instrumentalisiert wird. Das Vorurteil über den Hass, so unsere These, resultiert aus der Moralisierung von Politik<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> und der Vorherrschaft einer Selbstverwirklichungskultur positiver Gefühle, die ihre eigenen Beschränkungen nicht reflektiert. Hass ist die Wiederkehr des Verdrängten in einer Positivkultur der Emotionen, welche die Grenzen des Sagbaren ideologisch definiert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hass kann auch noch vieles mehr sein – etwa ein Ansatzpunkt für politische Demagogie oder ein eigendynamischer Faktor innerhalb gewaltsamer Auseinandersetzungen. Mit Blick auf demokratische Politik jedoch kann öffentlich artikulierter Hass, wird er als ein Reaktionsphänomen erkannt, eine wichtige Signalfunktion übernehmen und politisches Lernen anstoßen. Dies wird jedoch blockiert, wenn der Ausdruck von Hass und anderen negativen Emotionen pathologisiert und moralisiert wird. Die unbedingte Pathologisierung negativer Emotionen und die kategorische moralische Abwertung ihres Ausdrucks sind kontraproduktiv, da sie nur deren Ausdruck tabuisieren, nicht aber über die Entstehungsgründe aufklären. Zudem führen sie zu Gegenreaktionen: Können die negativen Emotionen nicht mehr im demokratischen Register ausgetragen werden, sucht sich die negative Affektenergie andere Ventile und Expressionsregister. Wir schließen mit der Diagnose, dass gegenwärtig genau das geschieht: Es bringen sich zwei Aggressionsmoralen in Stellung, die den Ausdruck von negativen Emotionen legitimieren. Sie deuten auf eine zukünftig intensivierte und zugleich stärker aggressive Moralisierung von Politik hin.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Hass als Reakti&shy;onsph&auml;&shy;nomen und Proble&shy;min&shy;di&shy;kator</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Hass ist ein Relevanzverstärker und Aufmerksamkeitsgenerator, wenn auf einen Sachverhalt, ein als hässlich empfundenes Objekt oder eine Person gehässig reagiert wird. Der Gegenseite wird symbolisch der Fehdehandschuh hingeworfen. Hass ist damit nicht nur eine Alltagsemotion, sondern auch eine agonale Provokation, sofern dieser denn öffentlich artikuliert wird und nicht in Form des Grolls (Neckel 2021) im Verborgenen gärt und die Entstehung von Ressentiment befördert (vgl. Scheler 1955).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hass ist nicht unabhängig von Ideen und Weltbildern, die ihn orientieren, aber er stellt im Kern eine Abwehrreaktion gegenüber einer Bedrohung dar. Hass ist „reaktiv“ (Fromm 2004 [1947]: 166)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a>. Dabei kann er sich sowohl auf einzelne Personen und Gruppen als auch auf Institutionen und soziale Verhältnisse richten. Öffentlich artikulierter Hass zielt auf „wilde Justiz“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a>. Dies soll Aufmerksamkeit für ein Unrecht generieren, Angst abwehren, ein Kommunikationsangebot machen, Subversion in Gang setzen, Ohnmacht andeuten, ein expressives emotionales Ventil öffnen; als Racheakt weist er aber vor allem auf als ungerecht empfundene Kränkungen, Herablassungen und Verletzungen hin.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Ursache von Hass ist dabei meist die Bedrohung oder Kränkung des eigenen Selbstwert- und Würdegefühls. Im Unterschied zum Dominanzaffekt der Verachtung ist Hass ein Benachteiligungsaffekt, der mit einem „Kampf um Anerkennung“ (Honneth 2003) im Kontext relativer Deprivation (Gurr 1972) verknüpft ist und somit einem subjektiv empfundenen Grad individueller oder kollektiver Schlechterstellung, Demütigung und Kränkung entspricht<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a>. Tendenzen relativer Deprivation sind besonders in Zeiten anzutreffen, wie wir sie gegenwärtig erleben: Zeiten, in denen ein Gemeinwesen eine ökonomische, soziale, kulturelle, technologische und ideologische Transformation durchmacht, und in deren Zuge die sozialen Beziehungen, Anerkennungsstrukturen und traditionellen Normen an Wert verlieren (Gurr 1972: 31ff.; Reddig 2007: 291ff.; Siegrist 2018: 213ff).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">So betrachtet, ist Hass ein Seismograph sozialer Problemlagen und politischer Konfliktspannung, der durch Aufrufe zur Repression von Hassgefühlen und mittels Pathologisierung negativer Emotionen zeitweilig unterdrückt, aber nicht zum Verschwinden gebracht werden kann. Wie Hans-Peter Krüger (2006: 880) im Anschluss an Scheler gezeigt hat, löst gerade die Unterdrückung von Hassgefühlen die verstärkte Bildung von Ressentiments aus; sie führt zur Verschärfung des jeweiligen Konflikts und in letzter Instanz zur Gewalt. Hass sollte mithin nicht als ein isoliertes Phänomen im Fokus der politischen Aufmerksamkeit stehen. Vielmehr müssten die gesellschaftlich bedingten Konfliktlagen und Verletzungen beachtet werden, die ihn hervorbringen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Die Ver&auml;nderung der affektiven Grund&shy;stim&shy;mung und die Morali&shy;sie&shy;rung der Politik</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Unterhalb der öffentlichen Aufmerksamkeits- und Artikulationsgrenze schwelt bereits seit einer Dekade ein großes Reservoir an Hassgefühlen, die – aufgrund der Entstehung offener digitaler Kommunikationskanäle – nun lediglich besser sichtbar geworden sind und medial leichter kommuniziert werden können. Infolgedessen scheint das Pendel der affektiven Grundstimmung in der Gesellschaft stärker in Richtung des negativen Pols der Emotionen zu schwingen, wovon die öffentliche Artikulation von Hass der sinnfälligste Ausdruck ist. Neu ist hingegen, dass Hass gerade gegenüber (vermeintlichen wie realen) Eliten, Machtgruppen und einflussreichen öffentlichen Personen stärker offensiv geäußert wird. Im Unterschied zu schwachen Minderheiten, die seit jeher der Gefahr der Alltagsdemütigung unterworfen waren, mussten Machtgruppen in vordigitalen Zeiten den in der Bevölkerung vorhandenen Hass nur peripher zur Kenntnis nehmen. Doch der affektive <i>cordon sanitaire</i> gegenüber den negativen Gefühlen der Zukurzgekommenen und Gedemütigten erodiert. Unter den digitalen Verhältnissen können diese nicht nur mithören, sondern auch mitreden (Diederichsen 2021).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eliten und Machtgruppen reagieren auf dieses Problem unter anderem mit einer „politics of moralizing“ (Bennett/Shapiro 2002), die durch juristische Instrumente wie die Pönalisierung von „Hassreden“ unterstützt wird, aber selbst primär aus einer Selbstbeschreibung als Opfer, der Diagnose einer Verrohung und eines Werteverfalls sowie eines Appells an den Anstand besteht. Diese Strategie der Moralisierung von oben und die sie begleitende passiv-aggressive Selbstinszenierung als Opfer zwecks Eindämmung des Zorns von unten betrifft vor allem die Artikulation negativer Gefühle wie Zorn, Ekel, Empörung und eben Hass (Duncan 2017). Sie werden per se als ungehörig, irrational, zersetzend, aufwiegelnd und ordnungsgefährdend delegitimiert und erscheinen folglich als unmoralisch und nicht anerkennungswürdig.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gegenwärtig besteht, insbesondere seitens spezifischer Milieus grüner Bourgeoisie, die Tendenz eine als „moralisch richtig“ definierte Gesinnung durch die Androhung von gesellschaftlicher Ächtung durchzusetzen. Hierdurch werden Gruppen oder Positionen aus dem öffentlichen Raum verdrängt, wenn es gelingt, sie als moralisch minderwertig oder unerwünscht zu klassifizieren. Wir bezeichnen dies als moralische Gentrifizierung, in Analogie zur räumlichen Gentrifizierung, welche die Verdrängung einkommensschwächerer Bewohner*innen aus innerstädtischen Quartieren durch wohlhabendere Bewohner*innen bezeichnet. Diese führt ebenso zu einer Polarisierung und Fragmentierung der Gesellschaft. Ein wesentlicher Unterschied jedoch ist, dass hierdurch eine Dialektik in Gang gesetzt wird: die Moralisierung der Politik führt unweigerlich zur Politisierung der Moral.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Durch Moralisierung weiten sich die Geltungsbereiche moralischer Kodizes auf leidenschaftlich geführte politische Diskurse und die Artikulation negativer Emotionen aus. Folglich werden auch im politischen Diskurs „Deutungsmuster und Narrative zusehends vorhersagbar und pädagogisch […], und zwar entlang der moralischen Linie von Gut und Böse“ (Knobloch 2018: 110). Moralisierung führt jedoch nicht zur sozialen Integration, vielmehr ruft sie weitere negative Emotionen und Dissoziationsmotive hervor. Die „Weltreichweitenvergrößerung“ (Rosa 2018: 4) der Anstandsmoral erscheint im Kontext der heute dominanten „Kultur positiver Emotionen“ (Reckwitz 2019: 215) plausibel, aber sie provoziert Gegenreaktionen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Man kann die Moralisierung als einen Versuch zur Zivilisierung des Zusammenlebens deuten. In der Praxis geht sie jedoch auf Kosten der integrativen Funktion von Politik. Sie schränkt die Konfliktrepräsentation ein und grenzt insbesondere diejenigen Positionen aus, die sich oppositionell zum Status quo verhalten, insoweit deren zugrundeliegende Interessen, Werte und Ansichten in der positiven oft identitätspolitischen Leitmoral dominanter Milieus und Gruppen keinen Platz finden (Stegemann 2018). Wer sie dennoch begrüßt, verkennt die Funktion demokratischer Politik in einer antagonistischen Gesellschaft. Ihre Aufgabe ist die Behandlung der „aufgestauten Probleme einer andernorts versagenden funktionalen, moralischen oder ethischen Integration“ (Habermas 1992: 389). Wo die notwendig partikulare, milieuspezifische Moral versagt, muss Politik einspringen und durch politisches Lernen den begrenzten Horizont ethischer Maximen, funktionaler Maßgaben und moralischer Urteile erweitern. Wird Politik selbst moralisiert, schrumpft ihr eigener Horizont auf das Aufeinandertreffen von „Gut gegen Böse“ ein, wodurch sie bei der Integration durch das Treffen legitimer allgemeinverbindlicher Entscheidungen versagt. Moralisierung evoziert deshalb weitergehende Konflikte in einer polarisierten Öffentlichkeit pluralistischer Interessen und separierter Milieus, die emotional offensiv ausgetragen werden und auf andere Themen ausstrahlen (vgl. Back et al. 2021).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Je diverser eine Gesellschaft ist, je individueller die Lebensentwürfe ausbuchstabiert werden, je differenter die Erfahrungshintergründe und Sozialräume der Milieus sich gestalten, desto konfliktbehafteter wird soziale Integration. Und umso wahrscheinlicher kommt es zu „Unverständnis, auch zu Wut und sogar Hass“ (Scholz 2021), sobald die Politik als ein funktionales Äquivalent zur sozialen Integration eines Gemeinwesens ausfällt. Hinzu kommt, dass individualistische Werte der Selbstentfaltung und -verwirklichung in der Politik an Bedeutung gewonnen haben. Da Interessen von den jeweiligen Milieus verstärkt mit dem Anspruch auf Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung begründet sind, werden Abweichungen von der eigenen Weltsicht nur ungern ausgehalten. Diese „Emanzipation zweiter Ordnung“ (Blühdorn 2016: 56) schwächt die demokratischen Erfordernisse des Perspektivwechsels und der Selbstrelativierung. Die im Moralisierungsdiskurs vorgebrachten Imperative, welche die Freiheit des Subjekts im Namen übergeordneter Normen, aber im Sinne spezifischer Milieus einzuschränken und Gesellschaften normativ auf einen vermeintlichen Moralkanon zu verengen versuchen, werden vor diesem Hintergrund leicht als Bevormundung angesehen oder als symbolische Macht erlebt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Auseinandertreten von Selbstverwirklichungserwartung und Alltagsfrustration infolge scheiternder Erwartungsrealisation produziert Ohnmachtsgefühle, die eine Spirale negativer Emotionen antreiben (Merton 1968). Da nicht alle Milieus über die anerkannten Sprachspiele verfügen, mit denen das eigene Unbehagen kultursensibel ausgedrückt werden kann, suchen Angehörige nichthegemonialer Milieus oftmals Zuflucht zur affektiven Notwehrartikulation eines Ressentiments, das den Imaginationen machtvoller multiprivilegierter Bevölkerungsgruppen konfrontativ und dissonant gegenübergestellt wird. Wie Koschorke in Anlehnung an Thompson angemerkt hat, erwachsen diese Ressentiments (Koschorke spricht von Vulgarität) „aus dem Gefühl lange währender Benachteiligung und einem dadurch motivierten, zutiefst moralischen Aufbegehren“ (Koschorke 2021: 238). Auch die Artikulation von Hass speist sich demnach aus einem Gefühl „moralischer Entrüstung“ (Koschorke 2012: 238) von Menschen, die sich hinsichtlich ihrer Kapitalausstattung und ihrer Lebensumstände auf „sinkenden sozialen Flugbahnen bewegen“ (Koschorke 2021: 240).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Hass als Metapher der Selbst&shy;ver&shy;wirk&shy;li&shy;chungs&shy;kultur positiver Gef&uuml;hle</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im medial dominanten Anti-Hass-Diskurs (Grohn 2021) wird Hass jedoch nur selten auf seine strukturellen Gründe und problemindikativen Gehalte befragt. Dieser behandelt „Hass“ primär als eine politische Metapher. Sie steht für das, was nicht in das Imago der leitenden „Selbstverwirklichungskultur“ als einer „Kultur positiver Emotionen“ (Reckwitz 2019: 215) hineinpasst: Rechtsradikalismus, Irrationalität, Menschenverachtung sowie Ablehnung von Rechtsstaat und Demokratie. Gleichsam als Nebenfolge wird der Ausdruck von Hass, nebst anderen negativen Emotionen wie dem Zorn, hierdurch im Sinne einer politischen Anstandsmoral als illegitim markiert. Dies verwischt jedoch nicht nur den Unterschied zwischen expressivem Sprechen und effektivem Verhalten (Butler 2006: 43), sondern es geht auch das Bewusstsein davon verloren, dass Hass, wie alle politischen Emotionen, nicht auf eine Identitätsform, Ideologie, Programmatik oder ein politisches Lager hin festgelegt ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hass ist auch nicht, wie es eine verballhornte Totalitarismustheorie will, kennzeichnend für totalitär regierte Gesellschaften. Im Gegenteil, Hass ist im totalitären Politikansatz mit seinem umfassenden Herrschafts- und Kontrollanspruch eine potentiell dysfunktionale Größe. Deshalb galt für die nationalsozialistischen und stalinistischen Machthaber: „Hass war ein subversives Gefühl, das unterdrückt werden musste“ (Bartov 2021). Für die sogenannte „Hasskriminalität“ wiederum gilt, dass diese Bezeichnung in der mit ihr befassten Forschung nahezu einhellig als irreführend und missglückt betrachtet wird (Brudholm 2018: 54). Hass ist in der Mehrzahl der Fälle von „targeted hostility“ (Hardy 2017: 50) kein Motiv oder Antrieb für die Tat. Die Bezeichnung Hasskriminalität ist damit oftmals sachlich unbegründet. Sie hat eine metaphorische Funktion, die je nach politischer Präferenz instrumentalisiert werden kann<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Allgemein kann man sagen, dass die Bekämpfung von Hass vor dem Hintergrund politischer Interessen, Strategien und Machtkalküle erfolgt und oftmals durch einen Täter-Opfer-Diskurs beziehungsweise ein „Gut gegen Böse“-Schema gerahmt wird. Eine verbreitete Sichtweise dabei ist, dass nicht jede Gruppe durch „Hate Speech“ betroffen sein kann. Die Kehrseite hiervon ist, dass es zuweilen sogar fast erwünscht scheint, Menschen aufgrund ihrer Überzeugungen oder auch askriptiver Identitätsmerkmale zu hassen oder sozial zu vernichten; wenn es nur die angeblich Richtigen trifft. Wer zu den Richtigen gezählt wird, unterliegt dabei historisch veränderlichen Machtverhältnissen und Opportunitätserwägungen (Liessmann 2023). Wenn beispielsweise gegen Positionen und Personen Hass verbreitet wird, die keine zivilgesellschaftliche oder parteipolitische Machtbasis hinter sich haben, selbst wenn diese die Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung widerspiegeln, dann scheint dies wenig anstößig. Gleichzeitig wird manche vermeintliche Mikroaggression aus dem deutschen Alltag wie ein schwerwiegendes Hassverbrechen behandelt. Kurzum, in der Öffentlichkeit zeigt sich eine durch Diskursmacht geprägte Selektivität in der Konstruktion dessen, was als Hass und damit als böse gilt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wird „Hass“ als eine Metapher für alles „böse“ verstanden, dann gerät aus dem Blick, dass Hass eine ambivalente Emotion ist. Die Ambivalenz des Hasses besteht in dessen Verbindung von Anerkennungsstreben einerseits und Dissoziationsimpuls andererseits (Kolnai 2007: 111)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote9sym" name="sdendnote9anc"><sup>ix</sup></a>. Ob das Streben nach Anerkennung oder der Dissoziationswunsch dominiert, muss anhand des Einzelfalls bestimmt werden und hängt von den jeweiligen Interaktionskonstellationen ab: Hass ist nicht gleich Hass. Bei der Beurteilung gilt es deshalb den jeweiligen praktischen und institutionellen Kontext, die ideologischen Begründungen sowie die konkreten Hinsichten zu beachten, in der Hass geäußert und anschließend intersubjektiv verhandelt wird. In jedem Fall reicht eine isolierte Betrachtung von „hasserfüllten“ Aussagen anhand eines <i>Index verbum prohibitorum</i> nicht aus: „Um die Frage zu entscheiden, was eine Drohung ist oder was ein verwundendes Wort, reicht es nicht, die Wörter einfach zu prüfen.“ (Butler 2006: 27)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der Selbstverwirklichungskultur positiver Affekte wird Hass als eine eindeutige Negativmetapher benutzt. Harmonie, Konsens, Verständnis, Liebesfähigkeit und Freundschaft hingegen werden als zu erwartende Normalität dargestellt. Folglich gelten Aggression, Gegnerschaft und Hass als Anomalie und Devianz, die es zu bestrafen oder zu therapieren gilt. Subkutan scheint dahinter die Vorstellung einer Welt zu stehen, der zufolge es offen geäußerten Hass in unserer Gesellschaft gar nicht geben kann und darf. Wo sich Hass zeigt, provoziert er folglich Betroffenheit, die sich paradoxerweise oft selbst mit Hass, Empörung oder Verachtung verbindet. Als ein metapolitisches Signalwort und „asymmetrischer Gegenbegriff“ (vgl. hierzu Koselleck 1989) genutzt, ist „Hass“ die Leitmetapher eines Diskurses, der mittels anstandsmoralischer Codierungen zu emotionalen Reinigungsprozessen und der Aufhellung der gesellschaftlichen Gesamtstimmungslage führen soll.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In Wirklichkeit sind Gesellschaften von negativen Gefühlen wie Angst, Hass und Aggression, von positiv-verbindenden Emotionen wie Hoffnung, Liebe und Zuneigung sowie von deren historisch veränderlichen Überlagerungen und Mischungsverhältnissen geprägt. Die gesellschaftliche Wirklichkeit besteht mithin aus einem Zusammenspiel assoziativer und dissoziativer Prozesse, die eine affektive Tönung aufweisen (vgl. Simmel 1992 [1908]: 284ff.). Bereits die individuelle Introspektion zeigt, dass sich hinter den positiven Gefühlsfassaden zur Präsentation des Selbst in der Gesellschaft, auch zahlreiche negative Emotionen und die mit ihnen verbundenen Handlungsvorstellungen verbergen. In der empirischen Emotionsforschung wird Hass deshalb als eine Alltagsemotion beschrieben. Dieser alltägliche Hass gilt zumeist Personen aus dem sozialen Nahbereich und dem persönlichen Umfeld. Konträr zur Suggestion des Anti-Hass-Diskurses, stellt „Fernstenhass“, das heißt, Hass gegenüber fremden oder nur medial vertrauten Personen, den selteneren Typ von Hass dar (Aumer-Ryan/Hatfield 2007). Auch in diesem Lichte betrachtet, nimmt es wirklichkeitsfremde Züge an, wenn die Normalität von Alltagshass verleugnet wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mehr noch, die Selbstverwirklichungskultur positiver Gefühle wirkt aufgrund ihres Partikularismus und ihrer Exklusivität selbst als ein „Generator negativer Emotionen“ (Reckwitz 2019: 219). Denn während sich in der alten Mittel- und Unterklasse eine Erfahrung der „ubiquity of loss“ (Jackson/Grusky 2018: 1097) ausbreitet, gehören vor allem die Milieus der neuen akademischen Mittelklasse zu den Profiteuren des postindustriellen Kapitalismus. Als professionalisierte Symbolproduzenten verfügen sie aufgrund der sie ermächtigenden Strukturen über „institutionell abgestützte Deutungskulturen“ (Rohe 1994: 9), die ihnen die Chance verleihen, Deutungsangebote zu produzieren, Spielregeln zu behaupten und Stilmuster des universal guten Lebens zu prägen (vgl. auch Rudolf 2020: 247f.). Diese Milieus, die eine „ähnliche Weltsicht und Lebenspraxis“ (Reckwitz 2021: 46) eint, sind die Treiber, Repräsentanten und Proponenten der Positivkultur der Affekte, so dass sich durch sie ein neues „Emotionsregime“ (Reddy 2001: 124) mit spezifischen sozialen Emotionsnormen (positiv, optimistisch, achtsam, aktiv, bunt, nachhaltig, kreativ) etabliert hat, welche als wahrhaftig vorgeben und als moralisch angemessen honoriert werden. Die „richtige“ moralische Haltung und ein fein austariertes emotionales Branding zu haben, sind hierbei Kriterien, um nicht nur im öffentlichen Diskurs Anerkennung zu finden, sondern auch die eigene berufliche Laufbahn zu befördern. Sie dienen als Karrierefaktor. „Think positive and be concerned!“ – diese Parole ist das kulturelle Leitmotiv. Die damit eingeforderten positiven Affekte, die mit der individuellen und sozialen Realität keineswegs übereinstimmen müssen, fungieren als Chiffre eines „moralischen Hochwertprogramms“ (Knobloch 2018, 6) der progressiven Identitätspolitik.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Parallel zur Positivkultur der Affekte und der damit verbundenen individuellen und gesellschaftlichen Optimierungs- und Anforderungsexpansionen lassen sich steigende Zahlen von individualisierten Depressionserkrankungen (Fuchs et al. 2018), eine zunehmend genervt-aggressive Grundstimmung in der Gesellschaft (vgl. Binkert 2023) und episodische, zumeist im Kontext öffentlicher Skandale auftretende, negative Emotionseruptionen beobachten. Diese werden im Kontext der affektiven Positivkultur und im Sinne der Anstandsmoral tendenziell als pathologischer Missgriff, als ein selbstverschuldetes Problem oder als ein Haltungsfehler beschrieben. Angesichts einer auch als Verlust oder Bedrohung erfahrenen gesellschaftlichen Transformation, die sich in den differenten Gefühlshaltungen der Bevölkerung spiegeln, kann es jedoch nicht überraschen, wenn Meinungsäußerungen und Proteste trotzdem eruptiv, hochemotional, narzisstisch, simplifizierend und aggressiv verlaufen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Ausblick: Das Hufeisen zweier Aggres&shy;si&shy;ons&shy;mo&shy;ralen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Selbstverwirklichungskultur positiver Emotionen erzeugt zwar „Konsensfassaden“ (Althoff 2004), aber der Pendelschlag negativer Emotionen hat diese mittlerweile ins Wanken gebracht. Der Einsatz der Anstandsmoral, in der Hass als Negativmetapher fungiert, mag kurz- und mittelfristig als eine <i>containment</i>-Strategie wirksam sein, jedoch suchen sich die anschwellenden negativen Emotionen langfristig ihre Artikulationswege. Hierfür werden gegenwärtig zwei politische Aggressionsmoralen in Stellung gebracht, die Gegenprogramme zum positiven Emotionsregime beinhalten und mit kollektiven Identitäten verbunden sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kollektive Identitäten beruhen darauf, dass sich Individuen mit einer Gruppe, ihren Normen, Werten, Institutionen, Traditionen, Orientierungen, Hoffnungen und Lebensweisen identifizieren und diese für wertvoll in Relation zu anderen Gruppen ansehen. Wie Straub (1999: 104) feststellt ist kollektive Identität damit eine Chiffre für das, was Individuen in ihrer eigenen Selbstbeschreibung miteinander verbindet. Die Gesamtheit dieser Prozesse können als Wir-Gruppen-Prozesse bezeichnet werden (Elwert 1989: 440). Die Wir-Gruppen Konstruktion ist ein System, das ein Zusammengehörigkeitsgefühl begründet, sich als moralische Instanz konstituiert und Teilhabe an der Macht anstrebt. Die Fragen personaler und sozialer Identität sind daher zugleich eng mit einer Perspektive nach der Ausgestaltung der Gesellschaft verknüpft, da es bei der Frage kultureller Identität um die spezifischen Grundlagen der Alltagsproduktion und um die Fähigkeit geht, die soziale Verfassung einer Gesellschaft dominant zu beeinflussen. Ich-Identität und Wir-Identität beinhalten dabei immer wertende Gefühle, die Zustimmung oder Ablehnung graduell kommentieren. Auf diese Weise wird festgelegt, wer ich bin und wer ich nicht bin, zu wem ich gehöre und zu wem ich nicht gehören möchte (vgl. dazu ausführlich Jann 2020).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die beiden identitär aufgeladenen Aggressionsmoralen suchen die bislang dominante Anstandsmoral als eine hypokritische Manipulationsstrategie zu entlarven. Vor allem aber nehmen sie andersgeartete Moralisierungen vor, mit denen sie alternative kommunikative Angebote zur Artikulation negativer Emotionen bereitstellen. Von ihren Proponent*innen werden sie genutzt, um das Hassreservoir anzuzapfen, Verachtungsbedürfnisse zu befriedigen und negative Emotionen in der Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen. Wesentlich ist hierbei, dass in ihnen negative Affektenergien und Aggressionsmotive nicht unterdrückt, sondern ausgedrückt, legitimiert und verstärkt werden. Es sind politische Moralen, denn sie bieten eine Rechtfertigung für die Expression negativer Gefühle und sie teilen den politischen Raum ebenfalls mittels eines „Gut gegen Böse“-Schemas auf. Von politischen Akteur*innen werden sie eingesetzt, um eine aggressive Form der Meinungs- und Willensbildung zu forcieren, die sich ihrerseits eines hochmoralischen Registers bedient<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote10sym" name="sdendnote10anc"><sup>x</sup></a>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auf der einen Seite befindet sich das kulturelle Milieu einer wertkonservativen <i>common-sense</i>-Moral. Negative Emotionen wie Wut, Angst und Hass können hier eine populistische Aufwertung als vermeintliche Antworten auf eine subjektiv erlebte, von Eliten in Allianz mit Minderheiten ausgehende, politische, ökonomische und kulturelle Entwertung erfahren. Auf der anderen Seite befindet sich das Milieu der <i>woke-justice</i>-Moral, deren Leitbegriff das Privileg ist. Die Gesellschaft wird von ihr als eine Diskriminierungsmaschine gegenüber marginalisierten Minderheiten beschrieben, die durch historisches Unrecht entstanden sind und systematisch Privilegien für eine mit den Eliten verbündete Mehrheitsgesellschaft reproduziert. Negative Emotionen erfahren hierbei eine Aufwertung als Reaktion auf eine (weiße, männliche) vorgebliche Täter-Mehrheitstyrannei.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese beiden Betroffenheitsangebote zur Artikulation negativer Emotionen unterliegen einer wechselseitigen Kontrastdramaturgie und nehmen eine konträre moralische Sortierung der Gesellschaft vor. Sie teilen aber das Selbstverständnis, dass sie eine legitime wie notwendige Empörungsreaktion auf gesellschaftliche Ungerechtigkeiten, kulturelle Entwürdigung und politische Repräsentationsdefizite seien. Dabei profitieren sie von dem Authentizitätspathos und der Wahrheitsaura des Hasses. Sie bilden gewissermaßen ein Hufeisen zur moralischen Rechtfertigung von negativen Emotionen. An beiden Enden des Hufeisens gelten die eigene negativ-emotionale Betroffenheit und Empörung als Geltungsbelege und Rechtsfertigungsblankette für diskursive wie praktische Aggression. Politisch laufen sie auf eine Entwertung der Institution demokratischer Staatsbürgerschaft hinaus, die als eine Verschleierungsformel für systemische Diskriminierung beziehungsweise institutionelle Korruption entlarvt wird. Ihr Vormarsch zeigt, dass die Konsensillusion der Positivkultur der Emotionen am Ende ist, der Kampf um die affektiv unterlegte Moralisierung der Politik hingegen gerade erst begonnen hat.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieser Kampf wird zukünftig verstärkt jenseits demokratischer Verfahren und Register ausgetragen werden. Denn gegenwärtig erfährt die identitätspolitische Aufladung von askriptiven Merkmalen eine neotribalistische Renaissance. Dies schlägt sich auch in der sozialwissenschaftlichen Theoriebildung und Forschung nieder, insoweit hier kritische Sozialwissenschaft mit einer unreflektierten Parteinahme für eine politische Richtung oder Identität verwechselt wird. Dahinter steht ein weitverbreitetes Problem sozialwissenschaftlicher Praxis: die unbewusst selektive Wirklichkeitsdeutung bei der Auseinandersetzung mit identitär besetzten Themen, die in einem „Gut gegen Böse“-Schema gedeutet werden. Für diese Wirklichkeitsverzerrung und die damit verbundene Bildung von Fehlurteilen sind insbesondere Akademiker*innen anfällig (Stanovich 2021). Dieser <i>myside bias</i> kann durch formale Bildung nicht beseitigt werden, sondern nur durch kritische Selbstreflexion. Gleicht sich die Sozialwissenschaft dem identitätspolitischen <i>myside</i>-Denken an, so fällt sie hinter den Anspruch zurück, die strukturellen Gründe und Bedingungsfaktoren sozio-politischen Handelns aufzuklären und fügte sich einem gesellschaftlichen Betroffenheitskult und Trend hin zur Moralisierung der Öffentlichkeit.</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">PD </strong><strong class="western">Dr. </strong><strong class="western">Veith Selk</strong> ist Privatdozent am Institut für Politikwissenschaft der TU Darmstadt und Senior Fellow beim Point Alpha Research Institut in Geisa. Er arbeitet primär zu Fragen der politischen Theorie. Thematische Schwerpunkte seiner Forschung sind u.a. Demokratie und Populismus. Darüber hinaus ist er in der politischen Erwachsenenbildung sowie, gemeinsam mit Olaf Jann, im Wissenschaftstransfer tätig. Eine aktuelle Publikation ist Demokratiedämmerung. Eine Kritik der Demokratietheorie, die 2023 im Suhrkamp Verlag erschienen ist.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. </strong><strong class="western">Olaf Jann</strong> ist derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Siegen; vormals Lehrtätigkeiten an den Universtäten in Duisburg, Essen, Münster, Marburg und Basel. Arbeitsgebiete und Forschungsschwerpunkte in der Politischen Soziologie: Sozialwissenschaftliche Konfliktforschung, Analyse gesellschaftlicher Transformationsprozesse, Macht-, Elite- und Demokratietheorien; Durchführung bürgerwissenschaftlicher Wissenstransferworkshops. Letzte Publikationen (mit Veith Selk): Moralische Gentrifizierung. Soziologische Zeitdiagnostik und politische Theorie negativer Emotionen. Frankfurt am Main 2023: Campus Verlag.</em></p>
<h3>Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Althoff, G.</em> 2004: Freiwilligkeit und Konsensfassaden. Emotionale Ausdrucksformen in der Politik des Mittelalters, in: Herding, K./Stumpfhaus, B. (Hrsg.): <em>Pathos, Affekt, Gefühl. Die Emotionen in den Künsten</em>, Berlin/New York, S. 145-161.</p>
<p align="justify"><em>Aumer-Ryan, K./Hatfield, E.</em> 2007: The Design of Everyday Hate: A Qualitative and Quantitative Analysis, in: <em>Interpersona</em>, Jg. 1, H. 2, S. 143-172.</p>
<p align="justify"><em>Back, M. et al.</em> 2021: Working Report. Von Verteidigern und Entdeckern: Ein Identitätskonflikt um Zugehörigkeit und Bedrohung. <a href="https://dx.doi.org/10.17879/97049506223">https://dx.doi.org/10.17879/97049506223</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bacon, F.</em> 1625: Of Revenge. <a href="https://www.textlog.de/3480.html">https://www.textlog.de/3480.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bartov, O.</em> 2021: Blinde Flecke, in: <em>Frankfurter Allgemeine Zeitung </em>vom 13.10.2021.</p>
<p align="justify"><em>Beichelt, T.</em> 2021: Homo Emotionalis. Zur Systematisierung von Gefühlen in der Politik, Wiesbaden.</p>
<p align="justify"><em>Bennett, J./Shapiro, M.</em> (Hrsg.) 2002: The Politics of Moralizing, New York/London.</p>
<p align="justify"><em>Bild </em>2024: Nach Attacke auf Habeck: Wie gefährlich werden die Wut-Bauern noch?, in: <em>Bild.de</em> vom 05.01.2024, <a href="https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/nach-angriff-auf-robert-habeck-wie-gefaehrlich-werden-die-wut-bauern-noch-86648684.bild.html">https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/nach-angriff-auf-robert-habeck-wie-gefaehrlich-werden-die-wut-bauern-noch-86648684.bild.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Binkert, H.</em> 2023: Jeder dritte Deutsche sieht sich als „Wutbürger“, in: <em>The European</em> vom 13.05.2023, <a href="https://www.theeuropean.de/politik/insa-exklusiv-umfrage-1">https://www.theeuropean.de/politik/insa-exklusiv-umfrage-1</a>.</p>
<p align="justify"><em>Blühdorn, I.</em> 2016: Das Postdemokratische Diskursquartett. Kommunikative Praxis in der simulativen Demokratie, in: <em>psychosozial</em>, Jg. 143, H. 1, S. 51-68.</p>
<p align="justify"><em>Bohrer, K.</em> 2019: Mit Dolchen sprechen. Der literarische Hass-Effekt, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Brudholm, T.</em> 2018: Hatred Beyond Bigotry, in: Brudholm, T./Schepelern J. (Hrsg.): <em>Hate, Politics, Law: Critical Perspectives on Combating Hate</em>, Oxford, S. 53-75.</p>
<p align="justify"><em>Butler, J.</em> 2006: Haß spricht. Zur Politik des Performativen, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Demmerling, C./Landweer, H.</em> 2007: Philosophie der Gefühle. Von Achtung bis Zorn, Stuttgart.</p>
<p align="justify"><em>Diederichsen, D.</em> 2021: Am Stammtisch der Sachlichkeit. Markiertes Sprechen in Deutschland, in: <em>Merkur</em>, Jg. 75, H. 868, S. 5-18.</p>
<p align="justify"><em>Duncan, P.</em> 2017: The Uses of Hate: On Hate as a Political Category, in: <em>M/C Journal</em>, Jg. 20, H. 1., <a href="https://doi.org/10.5204/mcj.1194">https://doi.org/10.5204/mcj.1194</a>.</p>
<p align="justify"><em>Elwert, G.</em> 1989: Nationalismus und Ethnizität. Über die Bildung von Wir-Gruppen, in: <em>Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie</em>, Jg. 41, S. 440-464.</p>
<p align="justify"><em>Frankenberg, G.</em> 2013: Annäherungen an den Wutbürger, in: <em>Kritische Justiz</em>, Jg. 45, S. 396-408.</p>
<p align="justify"><em>Fromm, E.</em> 1980 [1941]: Die Furcht vor der Freiheit, in: <em>Gesamtausgabe, Bd. 1: Analytische Sozialpsychologie</em>, Stuttgart.</p>
<p align="justify"><em>Fromm, E.</em> 2004 [1947]: Den Menschen verstehen. Psychoanalyse und Ethik, München.</p>
<p align="justify"><em>Fuchs, T./Iwer, L./Micali, S.</em> (Hrsg.) 2018: Das überforderte Subjekt. Zeitdiagnosen einer beschleunigten Gesellschaft, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Gerwien, T.</em> 2016: „Du Stück Scheiße, du gehörst vergast“, in: <em>Stern.de</em> vom 16.10.2016. <a href="https://www.stern.de/politik/deutschland/claudia-roth-im-shitstorm---du-stueck-scheisse--du-gehoerst-vergast--7101302.html">https://www.stern.de/politik/deutschland/claudia-roth-im-shitstorm&#8212;du-stueck-scheisse&#8211;du-gehoerst-vergast&#8211;7101302.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Grohn, M.</em> 2021: Hass von oben, Hass von unten. Klassenkampf im Internet, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Gurr, T.</em> 1972: Rebellion. Eine Motivationsanalyse von Aufruhr, Konspiration und innerem Krieg, Wien.</p>
<p align="justify"><em>Habermas, J.</em> 1992: Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des demokratischen Rechtsstaats, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Hardy, S.</em> 2017: Everyday Multiculturalism and ,Hidden‘ Hate, London.</p>
<p align="justify"><em>Heidenreich, F.</em> 2021: Moralisierung, in: <em>Merkur</em>, Jg. 75, H. 868, S. 32-42.</p>
<p align="justify"><em>Honneth, A.</em> 2003: Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Jackson, M./Grusky, D.</em> 2018: A Post-Liberal Theory of Stratification, in: <em>The British Journal of Sociology</em>, Jg. 69, H. 4, S. 1096-1133.</p>
<p align="justify"><em>Jann, O.</em> 2020: &#8222;You can check out, but you can never leave.&#8220; Identitätsräume zwischen Entgrenzung und Begrenzung, in: Bizeul, Y./Rudolf, D. B. (Hrsg.): <em>Gibt es eine kulturelle Identität?</em> Baden-Baden, S. 99-124.</p>
<p align="justify"><em>Jann, O./Selk, V.</em> 2023: Moralische Gentrifizierung. Soziologische Zeitdiagnostik und politische Theorie negativer Emotionen, Frankfurt am Main/New York.</p>
<p align="justify"><em>Jensen, U.</em> 2017: Zornpolitik, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Knobloch, C.</em> 2018: Das sogenannte Gute. Zur Selbstmoralisierung der Meinungsmacht, Siegen.</p>
<p align="justify"><em>Kolnai, A.</em> 2007: Ekel, Hochmut, Hass. Zur Phänomenologie feindlicher Gefühle, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Koschorke, A.</em> 2021: Anpassung nach unten? Versuch über Vulgarität, in: <em>Leviathan</em>, Jg. 49, H. 2, S. 231-243.</p>
<p align="justify"><em>Koselleck, R.</em> 1989: Zur historisch-politischen Semantik asymmetrischer Gegenbegriffe, in: Koselleck, R.: <em>Vergangene Zukunft. Zur Semantik geschichtlicher Zeiten</em>, Frankfurt am Main, S. 211-258.</p>
<p align="justify"><em>Krüger, H.</em> 2006: Hassbewegungen. Im Anschluss an Max Schelers sinngemäße Grammatik des Gefühlslebens, in: <em>Deutsche Zeitschrift für Philosophie</em>, Jg. 54, H. 6, S. 867-883.</p>
<p align="justify"><em>Kurbjuweit, D.</em> 2010: Der „Wutbürger“. Stuttgart 21 und die Sarrazin-Debatte: Warum die Deutschen so viel protestieren, in: <em>Der Spiegel</em>, H. 41, S. 26f.</p>
<p align="justify"><em>Liessmann, K. P.</em> 2023: Hass. Anatomie eines elementaren Gefühls, in: <em>philosophie Magazin</em> vom 28.02.2023. <a href="https://www.philomag.de/artikel/hass-anatomie-eines-elementaren-gefuehls">https://www.philomag.de/artikel/hass-anatomie-eines-elementaren-gefuehls</a>.</p>
<p align="justify"><em>Luhmann, N.</em> 1990: Paradigm lost. Über die ethische Reflexion der Moral, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Merton, R.</em> 1968: Social Structure and Anomie, in: Merton, R.: <em>Social Theory and Social Structure</em>, New York, S. 185-214.</p>
<p align="justify"><em>Neckel, S.</em> 2021: Eingesperrt: der Groll, in: <em>Merkur</em>, Jg. 75, H. 864, S. 81-87.</p>
<p align="justify"><em>Nordkurier</em> 2023: Protest gegen Ampel-Regierung: So eiskalt umfahren die Wut-Bauern eine Polizeisperre, in: <em>Nordkurier</em> vom 22.12.2023. <a href="https://www.nordkurier.de/panorama/so-eiskalt-umfahren-die-wut-bauern-eine-polizeisperre-2148113">https://www.nordkurier.de/panorama/so-eiskalt-umfahren-die-wut-bauern-eine-polizeisperre-2148113</a>.</p>
<p align="justify"><em>Nussbaum, M.</em> 2019: Königreich der Angst. Gedanken zur aktuellen politischen Krise, Darmstadt.</p>
<p align="justify"><em>Reckwitz, A.</em> 2018: Entwertung und Enttäuschung. Zur Produktion negativer Affekte in der spätmodernen Gesellschaft, in: <em>WestEnd. Neue Zeitschrift für Sozialforschung</em>, H. 1, S. 45-65.</p>
<p align="justify"><em>Reckwitz, A.</em> 2019: Das Ende der Illusionen. Politik, Ökonomie und Kultur in der Spätmoderne. Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Reckwitz, A.</em> 2021: Auf der Suche nach der neuen Mittelklasse. Replik auf Nils Kumkar und Uwe Schimank, in: <em>Leviathan</em>, Jg. 49, H. 1, S. 33-61.</p>
<p align="justify"><em>Reddig, M.</em> 2007: Deprivation, Globalisierung und globaler Dschihad, in: Kron, T./Reddig, M. (Hrsg.): <em>Analysen des transnationalen Terrorismus. Soziologische Perspektiven</em>, Wiesbaden, S. 280–309.</p>
<p align="justify"><em>Reddy, W.</em> 2001: The Navigation of Feeling. A Framework for the History of Emotions, Cambridge.</p>
<p align="justify"><em>Rohe, K.</em> 1994: Politische Kultur: Zum Verständnis eines theoretischen Konzepts, in: Niedermayer, O./ von Beyme, K. von (Hrsg.): <em>Politische Kultur in Ost- und Westdeutschland</em>, Berlin, S. 1-21.</p>
<p align="justify"><em>Rosa, H.</em> 2018: Die Quelle aller Angst und die Nabelschnur zum Leben: Erich Fromms Philosophie aus resonanztheoretischer Sicht. Erich-Fromm-Lecture 2018. <a href="https://www.fromm-gesellschaft.eu/images/pdf-Dateien/Fromm-Preis_2018/2018-11_EF-Lecture.pdf">https://www.fromm-gesellschaft.eu/images/pdf-Dateien/Fromm-Preis_2018/2018-11_EF-Lecture.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Rudolf, D.</em> 2020: Analyse und Vergleich politischer Mythen. Ein systematischer Theorierahmen für Demokratien und Autokratien, Wiesbaden.</p>
<p align="justify"><em>Scheler, M.</em> 1955: Das Ressentiment im Aufbau der Moralen (Über Ressentiment und moralisches Werturteil), in: Scheler, M. (Hrsg.): <em>Gesammelte Werke, Bd. 3</em>, Bern, S. 33-147.</p>
<p align="justify"><em>Scholz, L.</em> 2021: Für radikale Meinungsfreiheit, in: <em>Neue Zürcher Zeitung</em> vom 12.06.2021, <a href="https://www.nzz.ch/meinung/demokratische-streitkultur-fuer-radikale-meinungsfreiheit-ld.1624506">https://www.nzz.ch/meinung/demokratische-streitkultur-fuer-radikale-meinungsfreiheit-ld.1624506</a>.</p>
<p align="justify"><em>Siegrist, J.</em> 2018: Überforderung in der Arbeitswelt. Macht sie krank? In: Fuchs, T./Iwer, L./Micali, S. (Hrsg.): <em>Das überforderte Subjekt. Zeitdiagnosen einer beschleunigten Gesellschaft</em>, Berlin, S. 210-226.</p>
<p align="justify"><em>Simmel, G.</em> 1992 [1908]: Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung. Gesammelte Schriften, Bd. II, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Somek, A.</em> 2021: Moral als Bosheit. Rechtsphilosophische Studien. Tübingen.</p>
<p align="justify"><em>Sponholz, L.</em> 2021: Hass mit Likes: Hate Speech als Kommunikationsform in den Social Media, in: Wachs, S./Koch-Priewe, B./Zick, A. (Hrsg.): <em>Hate Speech – Multidisziplinäre Analysen und Handlungsoptionen</em>, Wiesbaden, S. 15-37.</p>
<p align="justify"><em>Stanovich, K. E.</em> 2021: The Bias That Divides Us. The Science and Politics of Myside Thinking, Cambridge.</p>
<p align="justify"><em>Stegemann, B.</em> 2018: Die Moralfalle. Für eine Befreiung linker Politik, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Stegemann, B.</em> 2021: Wutkultur, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Straub, J.</em> 1998: Personale und kollektive Identität. Zur Analyse eines theoretischen Begriffs, in: Assmann, A./Friese, H. (Hrsg.): <em>Erinnerung, Geschichte, Identität,</em> Frankfurt am Main, S. 73-104.</p>
<p align="justify"><em>Stürmer, S.</em> 2011: Soziale Repräsentation von Bürgerprotesten: Der Wutbürger – soziale Realität, Feuilleton-Chimäre oder politischer Kampfbegriff? In: <em>Politische Psychologie</em>, Jg. 1, H. 1, S. 9-18.</p>
<p align="justify"><em>Vorländer, H.</em> 2011: Der Wutbürger &#8211; Repräsentative Demokratie und kollektive Emotionen, in: Bluhm, H./Fischer, K./Llanque, M. (Hrsg.): <em>Ideenpolitik: Geschichtliche Konstellationen und gegenwärtige Konflikte</em>, Berlin, S. 467-478.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Der Essay ist im Rahmen des Forschungsprojekts „Wahrer Hass. Emotionsdisziplinierung und Politisches Lernen“ entstanden. Gefördert wurde das Projekt von der VolkswagenStiftung. Projektbeteiligte: Dr. Olaf Jann (Sozialwissenschaften) und PD Dr. Veith Selk (Politikwissenschaft); unter zeitweiliger Mitarbeit von Janine Wetzel. Für Anregungen danken wir Dirk Jörke. Mittlerweile ist dazu eine Monographie im Campus Verlag unter dem Titel Moralische Gentrifizierung. Soziologische Zeitdiagnostik und politische Theorie negativer Emotionen erschienen (Jann/Selk 2023). Das Folgende greift auf diese Publikation zurück.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Für die Sozial- und Kulturwissenschaften sind die Analysen zur „Produktion negativer Affekte“ von Reckwitz (Reckwitz 2018) diagnostisch von besonderer Relevanz und anschlussfähig für unsere Diskussion.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Die Ausdrücke <i>Emotion</i>, <i>Affekt</i> und <i>Gefühl</i> werden im Folgenden synonym verwendet.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>Allgemein verstehen wir unter Moralisierung die Reduktion eines komplexen gesellschaftlich bedingten Problems auf moralrelevante (meist identitätspolitische) Aspekte und die Verwendung einer dichotomen Gut-gegen-Böse-Rhetorik mit der Achtung entzogen beziehungsweise zugesprochen wird. Siehe hierzu Luhmann (1990); weiterführend und mit einem emanzipatorischen Erkenntnisinteresse Somek (2021) und Stegemann (2018). Der Begriff der Moralisierung zielt ausdrücklich <i>nicht</i> darauf ab, Moral aus politischen Auseinandersetzungen zu verbannen, sondern er richtete sich kritisch gegen die Verabsolutierung von Moral. Zur „konservativen“ Moralisierungskritik, die hingegen eine Tendenz zur „Amoralität“ hat, siehe Heidenreich (2021).</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Fromm unterscheidet „reaktive[n], rationale[n] Hass“ von dem „irrationalen, ‚charakterbedingten‘ Hass“. Während reaktiver Hass eine das Leben schützende Funktion habe und auf eine Bedrohung reagiere, sei irrationaler Hass destruktiv und projektiv. Allerdings enthält nach Fromm auch der irrationale Hass ein reaktives Moment, da das ihm zugrundeliegende Destruktionsmotiv aus der frustrierenden Blockade von menschlichen Entwicklungsmöglichkeiten resultiert. Es ist die „Folge ungelebten Lebens“ (Fromm 2004 [1947]: 168).</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>„Revenge is a kind of wild justice; which the more man’s nature runs to it, the more ought law to weed it out“ (Bacon 1625).</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a>Ähnlich Demmerling/Landweer (2007: 296ff.), die darauf hinweisen, dass Hass und Verachtung begrifflich unterschieden werden müssen, sich aber empirisch überlagern können.</p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii </a>Das zeigt sich bei Sponholz (2021), die mit Blick auf „Hate Speech“ darlegt: „Das ‚Hate‘ im Namen bezieht sich nicht auf eine Emotion, sondern stellt eine Analogie dar, wie dies auch bei Hate Crimes der Fall ist.“ (Sponholz 2021: 17) Sie definiert „Hate Speech“ als „eine Form der kommunikativen Herstellung menschlicher Minderwertigkeit“ (Sponholz 2021: 18) zu deren Opfer ausschließlich „<i>historically oppressed groups</i>“ (Sponholz 2021: 17) werden könnten. <i>Hate Speech</i> liegt dieser Definition zufolge also nur dann vor, wenn es die „richtigen“ Opfer trifft. Wer zählt hierzu? Keine der von Sponholz angeführten Referenzen erläutert den Begriff der „historically oppressed group“. Sie selbst schreibt: „Hate Speech betrifft aber nicht jede ‚Gruppe‘. Die Kategorie oder das Merkmal muss mit einer benachteiligten Machtposition korrelieren“ (Sponholz 2021: 17).</p>
</div>
<div id="sdendnote9">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote9anc" name="sdendnote9sym">ix </a>Für eine differenzierte Konzeptualisierung von „Wutpolitik“, die eine ähnlich gelagerte Ambivalenz ins Zentrum stellt, siehe Beichelt (2021: 151f.). Das produktive Potential von Wut besteht im „Bereithalten thymotischer Ventile, die Benachteiligungen anzeigen“, ihr destruktives Potential ist das „Entstehen gesellschaftlicher Gräben bei fortdauernder Nicht-Anerkennung.“ (Beichelt 2021: 152) Welche der beiden Möglichkeiten realisiert wird, hänge im Wesentlichen vom Ausgang der Anerkennungskämpfe ab.</p>
</div>
<div id="sdendnote10">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote10anc" name="sdendnote10sym">x </a>Für eine ähnlich gelagerte Beschreibung und ausführlichere Analyse „linker“ und „rechter“ „Wutpolitik“ vgl. Stegemann (2021).</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/der-politische-hasseffekt/">Der politische Hasseffekt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wie im Barbieland? Rechte und linke Identitätspolitiken in der EU</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/wie-im-barbieland-rechte-und-linke-identitaetspolitiken-in-der-eu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 May 2024 09:52:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Barbie]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Eu]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Union]]></category>
		<category><![CDATA[Gerhard Schröder]]></category>
		<category><![CDATA[Identitätspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Italien]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Linksliberalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Meloni]]></category>
		<category><![CDATA[Neoliberalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Patriarchat]]></category>
		<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsextremismus]]></category>
		<category><![CDATA[Richard Rorty]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialdemokratie]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=19336</guid>

					<description><![CDATA[<p>Richard Rorty hat seine Diagnose des Aufstiegs der Kulturlinken auf Kosten einer reformorientierten Linke vor einem Vierteljahrhundert verfasst. Inzwischen haben wir solche Kulturkämpfe auch in Europa. Zudem ist Identitätspolitik nicht länger ein alleiniges Merkmal der Linken, sondern auch auf Seiten der Rechten. Begleitet werden diese Identitätspolitiken jeweils von einer Wirtschaftspolitik, die sich an neoliberalen Vorgaben [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/wie-im-barbieland-rechte-und-linke-identitaetspolitiken-in-der-eu/">Wie im Barbieland? Rechte und linke Identitätspolitiken in der EU</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Richard Rorty hat seine Diagnose des Aufstiegs der Kulturlinken auf Kosten einer reformorientierten Linke vor einem Vierteljahrhundert verfasst. Inzwischen haben wir solche Kulturkämpfe auch in Europa. Zudem ist Identitätspolitik nicht länger ein alleiniges Merkmal der Linken, sondern auch auf Seiten der Rechten. Begleitet werden diese Identitätspolitiken jeweils von einer Wirtschaftspolitik, die sich an neoliberalen Vorgaben orientiert. Die These von Dirk Jörke und Torben Schwuchow ist es, dass dies insbesondere Verengung finanz- und wirtschaftspolitischer Handlungsfähigkeiten geschuldet ist. In diesen Bereichen besteht wenig Spielraum für parteipolitische Agenden, sodass der politische Wettbewerb auf andere Felder, wie Identitätspolitiken ausweicht.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a></em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western">In Greta Gerwigs Film <i>Barbie</i>, der im Sommer 2023 in den Kinos anlief, ist das Thema Identitätspolitik allgegenwärtig. Mit Barbie und Ken stehen sich zwei identitätspolitische Akteur*innen gegenüber, wobei hier in erster Linie auf die Geschlechtsidentität angespielt wird. Im fiktiven Barbieland regieren – zugespitzt ausgedrückt – zunächst die linksidentitären Barbies. Die rechtsidentitären Kens fühlen sich oft übersehen, und ihre einzige Aufgabe besteht darin, um die Aufmerksamkeit der Barbies zu buhlen. Die Barbies hingegen sind vielseitig beschäftigt, und jede Barbie ist glücklich an ihrem vom Mattelkonzern vorgesehenen Platz: ob als Bauarbeiterin, Präsidentin, Pilotin oder prototypische Gute-Laune-Barbie. Dieses streng hierarchische, aber scheinbar harmonische System wird jäh unterbrochen, nachdem Ken, inspiriert durch einen Ausflug in die reale Welt, in Barbieland das Patriarchat errichtet. Nun regieren die Kens, und die Barbies müssen sich unterordnen, wobei auch in dieser Welt alle zufrieden und glücklich sind. Sie haben die neue Ideologie ganz einfach gegen die alte eingetauscht, die Grundordnung der fiktiven Gesellschaft ist aber dieselbe. Barbies Häuser stehen noch, nur die Pferdeposter an der Wand wurden durch Autoposter ersetzt. Am Ende des Films wird die Herrschaft der Kens durch die Barbies gestürzt und die alte Ordnung wiederhergestellt. Auch dieser erneute Systemumschwung passiert nicht durch eine fundamentale Umwälzung der bestehenden Ordnung, sondern durch eine Art subversiver Kulturpolitik: Die „Hauptbarbie“ fängt die anderen Barbies heimlich ab, klärt sie in eingängigen Worten über die Übel des Patriarchats und die Möglichkeiten, Vielfalt und Kraft weiblicher Identitäten auf. Ökonomische Ungleichheiten und Klassenverhältnisse werden dabei nicht thematisiert, vielmehr wird ausschließlich an die Willenskraft und das Selbstvertrauen der Protagonist*innen appelliert. Auf diese Weise wird schließlich auch Ken von der Identitätspolitik der Barbies ermutigt, endlich sein wahres „Ich“ zu erkennen und sich unabhängig von stereotypischen Geschlechterrollen zu definieren. Am Ende sind alle wieder in einer harmonischen Gemeinschaft ohne Interessenskonflikte vereint.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Barbie</i> ist in nur wenigen Wochen zum umsatzstärksten Film des Jahres 2023 geworden und hat Gerwig zur derzeit kommerziell erfolgreichsten Regisseurin der Welt gemacht (vgl. Walfisz 2023). Er rief Kontroversen hervor und ähnlich wie in anderen Debatten über Identitätspolitik ließ sich in der medialen Öffentlichkeit schnell eine Zweiteilung in Lobpreisung und vernichtender Kritik erkennen<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a>. Der Film (wie auch die Diskussion darüber sowie sein enormer Zuspruch) lässt sich stellvertretend als Stimmungsbild für den Zustand aktueller politischer Auseinandersetzungen in liberalen Demokratien deuten. Es lässt sich nämlich nicht nur eine Zweiteilung zwischen linken und rechten identitätspolitischen Projekten erkennen. Diese beiden unterscheiden sich zwar fundamental in ihrer jeweiligen identitätspolitischen Ausrichtung, das wirtschaftspolitische Fundament wird allerdings nicht infrage gestellt, was durch den Austausch der Poster symbolisiert wird. Bei beiden handelt es sich um Darstellungen hochpreisiger Konsumgüter. Jegliche ökonomischen Themen werden, wie der Filmkritiker Wolfgang M. Schmitt passend analysiert, im Film konsequent durch einen Kulturkampf ersetzt<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieses Setting, nämlich heftige identitätspolitische Kämpfe bei gleichzeitiger Vernachlässigung sozial- und wirtschaftspolitischer Themen, ist symptomatisch für den Zustand gesellschaftlicher Auseinandersetzungen, wie er sich seit einiger Zeit in den westlichen Demokratien beobachten lässt. Nun gibt es gewiss viele Ursachen für diese aus unserer Sicht sehr problematische Entwicklung. Ein entscheidender Faktor stellt dabei der Wandel der sozialen Zusammensetzung der Mitglieder, der Funktionär*innen und schließlich auch der Wähler*innen gerade linker und progressiver Parteien dar (vgl. mit Blick auf die SPD Walter 2010 sowie im internationalen Vergleich Piketty 2020). Darauf wollen wir in diesem Beitrag jedoch nicht weiter eingehen. Wir wollen uns stattdessen auf die institutionellen Rahmenbedingungen der Politik in den Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) fokussieren und die These entwickeln, dass aufgrund von deren Wirtschaftsverfassung der Gestaltungsspielraum im Rahmen einer Umverteilungspolitik erheblich eingeschränkt ist, so dass politische Akteur*innen zur Mobilisierung von Wählerschaften geradezu zwangsläufig auf die Bahnen der Identitätspolitik geraten. Das ist gewiss eine überspitzte Analyse und wir wollen auch gar nicht abstreiten, dass es auch im Rahmen der europäischen Wirtschafts- und Währungsverfassung sozialpolitische Handlungsspielräume gibt. Zugleich ist unseres Erachtens aber nicht zu bestreiten, dass insgesamt der wirtschafts- und währungspolitische Handlungsspielraum in den vergangenen drei Jahrzehnten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und insbesondere in den Staaten des Euroraumes enger geworden ist und vor allem starke Pfadabhängigkeiten in Richtung einer grundlegenden wettbewerbsorientierten Handlungsorientierung politischer Entscheidungseliten existieren. Mit dieser Akzentuierung hoffen wir, zumindest einen zentralen Baustein zur Erklärung der gegenwärtigen Heftigkeit identitätspolitischer Auseinandersetzungen zu liefern.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Um diese Argumentation aufzuzeigen, gliedert sich unser Beitrag in folgende vier Schritte: Im ersten Abschnitt werfen wir einen kurzen Blick auf den Aufstieg einer „neuen Linken“, für die neben identitätspolitischen Themen, insbesondere die Unterstützung einer „negativen europäischen Integration“ (vgl. Scharpf 1999) charakteristisch ist und die damit entscheidend zum Aufstieg rechtspopulistischer Parteien beigetragen hat. Im zweiten Abschnitt erläutern wir einige zentrale institutionelle Rahmenbedingungen der Wirtschaftspolitik in der EU und skizzieren die Folgen für die wirtschaftspolitische Souveränität der Mitgliedstaaten. Im dritten Teil analysieren wir anhand zweier Fallbeispiele Varianten einer linken und einer rechten Identitätspolitik in der EU. Beiden gemein ist, dass sie identitätspolitische Erfolge als Ausgleich für den Sozialstaatsabbau bzw. mangelnde ökonomische Handlungsspielräume präsentieren. Abschließend werfen wir die Frage auf, welche Konsequenzen sich aus dieser Analyse für die Möglichkeiten emanzipatorischer Politik ergeben. Diese sind düster.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">1. Der Aufstieg der Identi&shy;t&auml;ts&shy;po&shy;litik</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Begriff <i>Identität</i> ist sowohl umgangssprachlich als auch wissenschaftlich schwer zu fassen. Ursprünglich aus der Logik stammend, erlebt der Begriff in den 1950ern durch die Arbeit des Psychoanalytikers Erik Erikson eine semantische Verschiebung. Identität wird seitdem nicht mehr in „einem logischen, sondern in einem psychosozialen Sinn verstanden“ (vgl. Pittl 2020: 4). In den 1960er Jahren erfährt der Begriff durch die Arbeit Eriksons und andere geistes- und kulturwissenschaftliche Autoren eine enorme Popularisierung und wird schließlich von neuen sozialen Bewegungen in den USA als <i>Identitätspolitik</i> politisch aufgeladen (vgl. Pittl 2020: 8)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a>. Der Bezug auf eine authentische Identität dient den neuen sozialen Bewegungen als Schlüssel gegen Diskriminierung und Ausschluss von Minderheiten, er erscheint als neue „Quelle radikaler emanzipatorischer Politik“ (Pittl 2020: 8).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit dieser Ausrichtung auf Identitätspolitik hat in linken Parteien und Bewegungen ein fundamentales Umdenken stattgefunden. Wie Richard Rorty (1999) anhand der USA skizziert, wurde die alte, „reformistische Linke“ seit den 1960er Jahren zunehmend durch eine „neue Linke“ verdrängt.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> Während für die reformistische Linken der Kampf für soziale Gerechtigkeit im Mittelpunkt stand (vgl. Rorty 1999: 53), richtet sich die „neue Linke“ vor allem dem Kampf gegen Sadismus, das heißt Kampagnen gegen die Erniedrigung und Ausgrenzung von religiösen, ethischen oder sexuellen Minderheiten. Deshalb nennt Rorty die neue Linke auch eine „kulturelle Linke“. Diese Absatzbewegung hat in den USA in der Zeit des Vietnamkriegs begonnen, als sich viele Linke, insbesondere Student*innen, enttäuscht von ihrem Land abgewendet haben. Nicht nur wegen des Krieges, sondern auch angesichts des alltäglichen Leids vieler Afroamerikaner*innen, nahmen diese Student*innen die USA eher als ein „Reich des Bösen“ (Rorty 1999: 67), denn als verbesserungswürdige und vorbildhafte Demokratie wahr. Als politisch verlässlich erschienen ihnen weder Gewerkschaften noch sozialdemokratische Gesetzesinitiativen, sondern einzig die „militantesten Protestbewegungen der Afro-Amerikaner“ (Rorty 1999: 67). Rorty bestreitet keineswegs, dass die „neue Linke“ wichtige historische Erfolge feiern konnte und für die moralische Identität des modernen liberalen Amerikas außergewöhnliches geleistet habe (Rorty 1999: 69). Allerdings ging dieser Fortschritt, der sich in einem stärkeren Bewusstsein für die Anerkennung von bisherigen Minderheiten zeigte, mit einer wachsenden Ungleichheit und der ökonomischen Unsicherheit der ärmeren Bevölkerungsschicht einher. Doch da sich die „neue Linke“ für die sozioökonomische Lage eines Großteils der US-amerikanischen Gesellschaft nicht mehr interessierte, prophezeite Rorty bereits 1998, dass eine populistische Rechte schließlich diese Lücke nutzen und sich als Schutzmacht einer weitestgehend vergessenen und abgehängten weißen Mittel- und Unterschicht präsentieren wird:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Während die Linke wegsah, kam die Verbürgerlichung des weißen Proletariats, die im Zweiten Weltkrieg begann und bis zum Ende des Vietnamkriegs fortschritt, zum Stillstand und begann sich umzukehren. In Amerika wird jetzt das Bürgertum proletarisiert, und das dürfte zu einer populistischen Revolte von unten führen, wie sie Buchanan anfechten möchte.“ (Rorty 1999: 81)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit dem Wahlsieg Donald Trumps im Jahr 2016 hat sich diese Warnung Rortys für die USA bestätigt. Doch nicht nur in den USA, sondern in nahezu allen liberalen Demokratien konnte diese Absatzbewegung innerhalb linker Parteien und der Aufstieg rechtspopulistischer Parteien beobachtet werden (vgl. Piketty 2020; mit Blick auf Deutschland Jörke/Nachtwey 2017).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Parteiensystems in Europa ist dabei die Haltung der „neuen Linken“ zum europäischen Einigungsprozess. Große Teile der arbeitenden Klassen, heißt dem historischen Elektorat linker Parteien, stand beziehungsweise steht der Übertragung wirtschaftspolitischer Souveränität auf europäischer Ebene traditionell kritisch gegenüber. Parteien, in denen die „neuen Linken“ zunehmend tonangebend wurden, wie etwa die Sozialistische Partei Frankreichs oder auch die SPD, befürworteten dies jedoch und nutzten den Konflikt, um Europa für den Bruch mit der traditionellen reformistischen Linken vorzubereiten. Wie Amable und Palombarini (2018) argumentieren, war der Streit um Europa ein gezielter Vorschub für die „neuen Linken“, um sich von alten Bündnispartnern (in Frankreich etwa der Kommunistischen Partei) endgültig ab- und sich stattdessen einer bürgerlichen Mitte zuzuwenden, die an wirtschaftlicher Liberalisierung und Globalisierungsprozessen interessiert war. Dieser Bruch öffnete auch die Tür für neue rechtspopulistische Parteien, die auch durch ihre dezidiert EU-skeptische Haltung eine Repräsentationslücke besetzen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Interessant dabei ist, dass diese neuen rechten Parteien inzwischen „die Sprache und Einordnung der Identität von der Linken übernommen hat“ (Fukuyama 2019: 149). In der rechten Identitätspolitik geht es, genauso wie in der linken, um die Anerkennung und Aufwertung spezifischer, als unterdrückt wahrgenommener Lebensweisen. Zentrale Stützpunkte dieser Identitätspolitik sind, nahezu spiegelförmlich zu ihrem jeweiligen linken Pendant, die Abstammung/Herkunft (nationale Identität), die Religion (christlicher Glauben) sowie die sexuelle Orientierung (traditionelles Familienbild, Heteronormativität). In der gegenwärtigen politischen Situation stehen sich also linke und rechte identitätspolitische Positionen gegenüber. Identitätspolitik wird damit, wie Francis Fukuyama (2019: 149) treffend beobachtet, die Linse, „durch die man gesellschaftliche Probleme heute über das gesamte ideologische Spektrum hinweg betrachtet“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie eingangs erwähnt ist unsere These, dass dieser Aufstieg der Identitätspolitik, der nicht nur in den USA, sondern zunehmend auch in den Mitgliedsländern der EU beobachten lässt, zumindest auch als Effekt eines grundlegenden Wandels finanz- und wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen gedeutet werden kann. Etwas überspitzt ausgedrückt: Wenn in dem Bereich der Umverteilungspolitik kaum noch Handlungsspielräume existieren, ist die Versuchung für politische Akteur*innen groß, auf das Register der Anerkennungskämpfe zu setzen, um im politischen Wettbewerb als unterscheidbar wahrgenommen zu werden. Um diese These zu erörtern, ist es notwendig, sich zunächst ein Bild von den europäischen finanz- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu verschaffen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">2. Konso&shy;li&shy;dierter Neoli&shy;be&shy;ra&shy;lismus in der Europ&auml;&shy;i&shy;schen Union<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a></h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In seinem viel diskutierten Buch <i>Das Globalisierungsparadox</i> argumentiert Dani Rodrik, dass Hyperglobalisierung, Demokratie und Nationalstaatlichkeit nicht gemeinsam bestehen könnten. Diese Diagnose mag zugespitzt sein, bringt aber jene Konstellation auf den Punkt, die sich in den vergangenen Jahren gerade in der Europäischen Union als Paradefall einer Hyperglobalisierung hat beobachten lassen. Ein solcher Paradefall ist die EU vor allem wegen des nahezu vollständigen Abbaus von Marktschranken. Entscheidende Merkmale hierfür sind nicht nur die vier fundamentalen Freiheiten für Waren, Kapital, Dienstleistungen und Personen, die innerhalb der EU gelten, sowie die gemeinsame Währung für gegenwärtig 19 Mitgliedsländer. Ein wesentlicher Aspekt der Hyperglobalisierung ist zudem die in Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgeschriebene Kapitalverkehrsfreiheit. Dieser Artikel ist insofern bemerkenswert, als die Kapitalverkehrsfreiheit auch gegenüber Drittstaaten gilt, und zwar ohne die Forderung nach Reziprozität. Staaten wie China, Russland oder auch Saudi-Arabien können also weiterhin den Zufluss von europäischem Kapital beschränken, umgekehrt jedoch gilt das in der Regel nicht. Zumindest erfolgen staatliche Eingriffe in den Kapitalmarkt wie auch Verbote von Übernahmen europäischer Firmen durch außereuropäische Investoren, etwa aus China, nur in Ausnahmefällen<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a>. Wenn ökonomische Globalisierung in der Öffnung von Märkten für ausländische Waren und Investitionen besteht, dann existiert in der Tat eine Art Hyperglobalisierung innerhalb der EU und mit Blick auf die Finanzmärkte auch gegenüber Drittstaaten. Das ist derzeit auf den Immobilien- und Mietmärkten zu spüren; einem Politikfeld, in dem die gegenwärtige Politik von großer Ratlosigkeit geprägt ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">So lässt sich innerhalb der Europäischen Union genau jene Kombination beobachten, die aus demokratietheoretischer Sicht die schlechteste Auflösung des von Rodrik analysierten Trilemmas darstellt, nämlich die Kombination aus Hyperglobalisierung und fortbestehender Nationalstaatlichkeit. Denn staatliche Souveränität ist zwar in ökonomischer Hinsicht zu großen Teilen aufgegeben worden, zugleich stützt sich die Umsetzung der europäischen Gesetze und Verordnungen auch weiterhin maßgeblich auf nationalstaatliche Kompetenzen und Hoheitsrechte. So waren und sind sowohl der Abbau von vermeintlichen Wettbewerbsschranken, die weitere Liberalisierung von staatlichen Dienstleistungsmonopolen gemäß Art. 59 und 60 AEUV als auch die Maßnahmen zur Eurorettung nur vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Staatsapparate in den Ländern der Europäischen Union möglich. Und auch während der Coronapandemie war zu beobachten, dass einzelne Mitgliedsstaaten durchaus über nationale Handlungsspielräume verfügen. Zugleich ist die EU aber weiterhin nicht zu einer eigenständigen Politikgestaltung, die über Maßnahmen der Liberalisierung des Marktes hinausgehen, diese vielleicht sogar einschränken oder stärker sozial abfedern würde, im Stande. Grund hierfür ist vor allem, dass derartige Maßnahmen einer „positiven Integration“ (Fritz Scharpf) einen Konsens zwischen den Mitgliedsländern – und das heißt insbesondere ihren Regierungen – voraussetzen würde, der sehr unwahrscheinlich ist. Ein anschauliches Beispiel ist die seit nunmehr zwei Jahrzehnten andauernde Debatte über die Finanztransaktionssteuer. Zahlreiche Vetospieler haben eine gemeinsame Steuer zu verhindern gewusst. Auch die Diskussion über eine EU-weite Digitalsteuer und gemeinsame Körperschaftssteuersätze haben deutlich gezeigt, dass eine gemeinsame Politik der Eindämmung der Macht wirtschaftlicher Interessen in der EU nur sehr eingeschränkt möglich ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit der in den Europäischen Verträgen konstitutionell verankerten Wettbewerbsfreiheit und den im Maastricht-Vertrag von 1992 festgeschriebenen Konvergenz-Kriterien ist eine neoliberale Wirtschaftsordnung somit vorprogrammiert. Dies wiederum führt zu einer Pfadabhängigkeit des geld- und wirtschaftspolitischen Handelns in den Mitgliedsländern, denen sich die demokratisch gewählten nationalen Parlamente und Regierungen beugen müssen, und das ist teilweise durchaus so gewollt gewesen, wie Amable und Palombarini (2018) mit Blick auf die Französischen Sozialisten zeigen<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a>. Und das galt auch für die rot-grüne Regierung in Deutschland in der Zeit von 1998 bis 2005 wie für Labour unter Tony Blair in Groß Britannien: „Es waren die europäischen sozialdemokratischen Parteien des Dritten Wegs, die das Europäische Sozialmodell auf den Wettbewerbspfad geführt und die Traditionen des sozialen Ausgleichs unterminiert haben“ (Nachtwey 2009: 273). In der Summe stellt der „Abriss von wirtschaftlich wirksamen Grenzen, von Handels- und Effizienzhemmnissen sowie von nationalen Schutzrechten“, wie Claus Offe (2016: 163) festhält, „eine Liberalisierungsmaschine dar, die Staaten und ihre demokratische Basis schleichend entmachtet“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese aus demokratietheoretischer Perspektive eindeutig negative Entwicklung hat mit der Finanz- und Eurokrise eine neue Qualität gewonnen. Die in Griechenland und Italien vorübergehend inthronisierten „Expertenregierungen“ stellten dabei nur den traurigen Höhepunkt einer Politik dar, die sich mehr an „den Finanzmärkten“ als am Willen der Bürger*innen orientierte, was sich auch daran zeigte, dass die entsprechenden Exekutiven sich bei Wahlen nicht behaupten konnten. Im Rahmen der von 2010 bis 2013 beschlossenen Programme zur Rettung des Euro ist es zudem zu einer erheblichen Kompetenzausweitung der Europäischen Kommission gekommen. Und es wurde mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) eine Institution geschaffen, die sich demokratischer Kontrolle größtenteils entzieht<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote9sym" name="sdendnote9anc"><sup>ix</sup></a>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">So wurde im Rahmen des „Two-Packs“, der die zwei Jahre zuvor beschlossenen Maßnahmen des „Six-Packs“ ergänzen sollte, eine Ausweitung der von der Europäischen Kommission ausgeübten Oberaufsicht über die nationalen Haushalte durchgesetzt, womit eines der vornehmsten Rechte der nationalen Parlamente erheblich eingeschränkt wurde. Der Europäische Fiskalpakt, der seit 2013 gilt, sieht zudem die zwingende Einführung einer sogenannten „Schuldenbremse“ vor. Auch dies ein ganz erheblicher Eingriff in das Haushaltsrecht der Mitgliedsländer. Der auf Dauer angelegte ESM beinhaltet, dass Staaten, die seine Hilfe in Anspruch nehmen wollen, sich zugleich einem makroökonomischen Anpassungsprogramm, unterwerfen müssen, welches von der EZB, der Europäischen Kommission und dem IWF, den sogenannten „Institutionen“, überwacht wird. Dabei stehen die Ziele der „Haushaltsdisziplin“ und der neoliberalen „Reformen“ zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit an vorderster Stelle, mit zum Teil verheerenden Auswirkungen in den betroffenen Ländern im Süden der EU. Dort ist es zu einem massiven Verlust an Demokratie gekommen und zwar sowohl auf der Ebene der Politikformulierung als auch hinsichtlich der Ergebnisse, welche vor allem in Kürzungen von Renten und Sozialausgaben sowie Privatisierungen und Marktöffnungen, etwa von Wohnungsmärkten, bestehen, die von der Mehrheit der jeweiligen Bevölkerung abgelehnt werden (vgl. Matthijs 2017). Das zeigt sich in der regelmäßigen Abwahl jener Regierungen, die die „Maßnahmen“ umsetzen dürfen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch wenn mit dem in der Folge der Corona-Pandemie beschlossenen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) den Mitgliedsländern umfangreiche Finanzhilfen zugesagt wurden, hat dies nicht zu einer Lockerung der europäischen Oberaufsicht geführt. Im Gegenteil, wer Mittel aus dem Fonds abrufen möchten, muss nicht nur den inhaltlichen Zielen, zu denen eine ökologische Transformation und eine Stärkung von Minderheitenrechten sowie die Frauenförderung zählen, beipflichten, sondern bleibt den Regelungen des Europäischen Semesters unterworfen. Zu Letzteren zählt insbesondere die Überwachung der nationalen Haushalte sowie der Reformbemühungen in Richtung mehr Wettbewerbsfähigkeit, das heißt mehr Privatisierungen und eine generelle Minderung der Staatsquote. Die Europäische Kommission ist befugt, an die Mitgliedsländer Empfehlungen zu richten und bei Verstößen zusammen mit dem Rat ein Defizitverfahren einzuleiten. Im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit muss der betreffende Staat einen Plan mit Korrekturmaßnahmen und spezifischen Fristen für deren Umsetzung vorlegen. Staaten der Eurozone, die den Empfehlungen nicht folgen, können mit Sanktionen belegt werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zwar werden diese Sanktionen selten verhängt, doch gerade im Kontext der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ist die Macht der EU-Kommission gestiegen. Denn die Bereitstellung der Mittel und Kredite ist abhängig vom Entgegenkommen der nationalen Regierungen, was man aktuell gut in Italien beobachten kann, etwa daran, dass der Widerstand gegen die Privatisierung der ITA aufgegeben wurde. Die Aktionär*innen von Lufthansa freut das.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bevor wir auf die neueren Entwicklungen in Italien eingehen, wollen wir aber zunächst gut zwei Jahrzehnte zurück und nach Deutschland blicken. Denn bereits damals erfolgte ein Aufstieg der Identitätspolitik, der zumindest auch die Konsequenz hatte, Funktionär*innen, Mitglieder sowie einen Teil der Wähler*innen zweier vom Selbstverständnis progressiven Parteien von eben dieser Progressivität bei gleichzeitigem Abbau sozialer Rechte zu überzeugen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">3. Rot-Gr&uuml;ne Regierung in Deutschland 1998-2005: Sozial&shy;staats&shy;abbau und linke Identi&shy;t&auml;ts&shy;po&shy;litik</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Mit der ersten rot-grünen Koalition 1998 unter Bundeskanzler Gerhard Schröder schloss sich in Deutschland eine für viele sozialdemokratische Parteien typische Bewegung seit der Nachkriegszeit ab. Spätestens mit dem Rücktritt Lafontaines, der innerhalb der SPD sowie der Regierung eine traditionelle linke Linie vertrat, hatten sich die Modernisierer*innen in der Partei gegen die Traditionalist*innen durchgesetzt (vgl. Egle/Henkes 2003: 90). Damit änderte die SPD, wie viele andere sozialdemokratische Parteien zu jener Zeit endgültig ihre Programmatik, weg von einer Repräsentation der arbeitenden Klassen hin zu einer Partei der Neuen Mitte (vgl. Walter 2010). Mit der Partei Bündnis90/Die Grünen stand der SPD zudem ein Koalitionspartner zur Seite, der wie keine andere Partei zu jener Zeit den Aufstieg und zunehmenden politischen Einfluss der „neuen Linken“ auf den politischen Parteienwettbewerb symbolisierte. Allerdings stellte dieser Einfluss auch eine Herausforderung dar, da in der Partei unterschiedliche Strömungen miteinander verbunden werden mussten (vgl. Egle 2003: 109). Der Sozialphilosoph Axel Honneth schlug der Partei daher auf dem Stuttgarter Parteitag 2001 eine „Identitätsfindung durch einen erweiterten Gerechtigkeitsbegriff“ vor, der schließlich auch Einzug ins Grundsatzprogramm der Bündnisgrünen fand (vgl. Egle 2003: 109). Dieser erweiterte Gerechtigkeitsbegriff sei „im Gegensatz zu dem alten, sozialdemokratischen Gerechtigkeitsbegriff nicht blind gegenüber nicht-ökonomischen Beschädigungen der persönlichen Integrität, wie z.B durch Benachteiligungen eines Menschen aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Hautfarbe, der sexuellen Orientierung usw.“ (Egle 2003: 109) Damit wurden also genau die Themen ins Zentrum gehoben, die durch den Aufstieg linker identitätspolitischer Bewegungen auch in Deutschland an Popularität gewannen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es ist daher keineswegs überraschend, dass in der rot-grünen Regierungszeit eine Reihe dieser identitätspolitischer Anliegen erfolgreich verabschiedet werden konnten: Bereits in der ersten Koalitionsperiode wurde etwa die Änderung des Staatsbürgerrechts (1999) beschlossen, wonach in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen können. Ebenfalls beschlossen wurde im Jahr 2000 die Einführung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wodurch homosexuelle Partnerschaften an die bürgerlich-rechtliche Ehegesetzgebung angeglichen wurden. In diese Zeit fällt zudem die Verabschiedung des Bundesgleichstellungsgesetztes von 2001, das Vorgesetzte und Personalverantwortliche im Öffentlichen Dienst zur Anwendung des „Gender Mainstreamings“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote10sym" name="sdendnote10anc"><sup>x</sup></a> verpflichtet. Das bedeutet, dass eine Gender-Perspektive in allen Bereichen, von der Personalplanung bis hin zur Umsetzung von Maßnahmen, miteinbezogen werden muss (vgl. von Barsewitz/Haufe 2004: 5).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch wenn dieser Fokus auf Identitätspolitik theoretisch einem Ausbau der Sozialpolitik keineswegs im Wege stehen müsste (vgl. dazu auch die Diskussion zwischen Fraser/Honneth 2003), hat sich in der Praxis der rot-grünen-Regierungsjahre das genaue Gegenteil gezeigt<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote11sym" name="sdendnote11anc"><sup>xi</sup></a>. Die Gemengelage aus einer modernisierten SPD und einer unter dem erweiterten Gerechtigkeitsbegriff vereinigten Partei Bündnis90/Die Grünen hat sich in den zwei Amtszeiten der rot-grünen Koalition die sozioökonomische Polarisierung in Deutschland drastisch verschärft: „Keine andere Bundesregierung vor ihr hat bessere Verwertungsbedingungen für das Kapital, günstigere Anlagemöglichkeiten für Groß-Aktionäre und niedrigere Steuersätze für Unternehmen geschaffen als die rot-grüne“ (Butterwegge 2020: 294). Die oben skizzierten europäischen Rahmenbedingungen haben bei dieser Polarisierung eine entscheidende Rolle gespielt. Denn Deutschland konnte nach dem Eurobeitritt 1999 die Defizitvorgaben des Maastricht-Vertrags (maximal drei Prozent Haushaltsdefizit) nicht einhalten. Auch um das Haushaltsdefizit wieder unter die Drei-Prozent-Hürde zu drücken sowie um die Wettbewerbsfähigkeit in der Eurozone zu stärken, wurden unter Rot-Grün die als Hartz-Gesetze bekannten Maßnahmen (unter anderem Abschaffung der originären Arbeitslosenhilfe, Einführung von Leih- und Zeitarbeit, Förderung atypischer und selbständiger Beschäftigung, Verschärfung der Zumutbarkeit im Falle von Arbeitslosigkeit, Reduzierung des Arbeitslosengeldes von maximal 32 auf maximal zwölf beziehungsweise 18 Monate für Arbeitslose ab 55 Jahren, Ausbau von Mini- und Midi-Jobs) verabschiedet<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote12sym" name="sdendnote12anc"><sup>xii</sup></a>, die vor allem auf eine Senkung der Lohnkosten abzielten. Bereits vorher hatte die rot-grüne Regierung eine umfassende Steuerreform verabschiedet, bei der unter anderem der Spitzensteuersatz um elf Prozentpunkte gesenkt wurde, sowie den Umbau des gesetzlichen Rentenversicherungssystems zu einem stärker privatisierten Finanzierungsmodell beschlossen. Auch die von der rot-grünen Regierung vorangetriebenen Privatisierungen vieler ehemaliger Staatsunternehmen wie der Post oder der Telekom sowie Träger kommunaler Daseinsvorsorge sind vor dem Hintergrund der „Liberalisierungs-Agenda der EU“ (vgl. Seikel 2008) zu verstehen. Die Folgen für die Beschäftigten waren vielerorts Stellenabbau, Einkommensverluste, bei neu Angestellten erheblich schlechtere Tarifverträge sowie Scheinbeschäftigungen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie bereits oben angedeutet, muss in dieser Fallbeschreibung festgehalten werden, dass die zentralen politischen Akteur*innen in der rot-grünen Regierung keineswegs widerwillige Ausführer*innen dieser Liberalisierungs-Agenda der EU waren. Viel eher ist festzustellen, dass die Politik einer Liberalisierung des Arbeitsmarkts, der Ausweitung von Privatisierungen sowie der fundamentale Umbau der Renten- und Steuerpolitik durchaus im Einklang mit der neoliberalen Wende war, die vor allem sozialdemokratische Parteien in Europa in den 1990er Jahren vollzogen (vgl. Nachtwey 2009; Sassoon 1996: 739ff.). Insbesondere die SPD musste daraufhin in den frühen 2000er Jahren große Verluste seitens ihrer Stammklientel hinnehmen. Wie Franz Walter (2018: 278) festhält, „wandten sich ganze Scharen der 1998er-Wähler aus den unteren Schichten erbost ab“. Dass die SPD im Unterschied zu vielen Landtagswahlen nach der Bundestagswahl 2002 dennoch weiter die Regierung führen konnte, lag zu einem nicht geringen Teil auch daran, dass Schröders Strategie, „die neue Mitte“ zu mobilisieren, aufging. Die Verluste bei den ehemaligen Stammwähler*innen konnten durch Zugewinne in akademischen Milieus kompensiert werden, insbesondere bei den Bildungsaufsteiger*innen (Walter 2018: 278). Zudem wurden die Verluste der SPD in Höhe von 2,4 Prozent durch Zuwächse auf Seiten von Bündnis90/Die Grünen in Höhe von 1,9 Prozent größtenteils ausgeglichen. Für unsere Argument ist indes entscheidend, dass die „neue Mitte“, aus der sich die Wählerschaft der rot-grünen Regierung größtenteils rekurrierte, ebenso wie ein Großteil der Funktionär*innen stark mit den links-identitätspolitischen Zielen (inklusive der Bekenntnisse zum europäischen Integrationsprozess) identifizieren konnte und auch weiterhin kann, eines starken Sozialstaates sowie einer Umverteilungspolitik aber weniger bedarf als die Angehörigen der Arbeiterklasse und der unteren Mittelklasse.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Rückblickend bleibt festzustellen, dass die Voraussetzungen für eine linke Wirtschaftspolitik, im Sinne eines staatsinterventionistischen Ausbaus des Wohlfahrtsstaats, durch die haushaltspolitischen Vorgaben der EU und den Beitritt Deutschlands zur Eurozone stark limitiert waren. Progressive Erfolge konnten damit fast nur noch im Bereich der Identitätspolitik gemacht werden<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote13sym" name="sdendnote13anc"><sup>xiii</sup></a>. Begleitet wurde dieser Wechsel der Programmatik linker Parteien in Deutschland<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote14sym" name="sdendnote14anc"><sup>xiv</sup></a> durch eine signifikante Veränderung der Wählerbasis vor allem der SPD. Eine zugleich ähnlich wie spiegelbildliche Dynamik zeigt sich auch an einem aktuelleren Beispiel: dem regierenden rechten Regierungsbündnis in Italien. Denn hier lässt sich nicht nur eine rechte Identitätspolitik beobachten, sondern die Fratelli d`Italia wurde auch eher von Menschen ohne akademischen Abschluss gewählt (vgl. Ventura 2023). Italien ist zudem ein spannendes Beispiel, da die Regierung derzeit in wirtschaftspolitischen Fragen noch zwischen einem neo-liberalen und sozial-populistischen Regierungskurs zu wanken scheint. Allerdings zeichnet sich immer mehr ab, dass die sozialpolitischen Anliegen nicht durchgesetzt werden können. Umso wichtiger ist daher auch hier, identitätspolitische Erfolge aufweisen zu können.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">4. Die Regierung Meloni in Italien: Drohender Sozial&shy;staats&shy;abbau und rechte Identi&shy;t&auml;ts&shy;po&shy;litik<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote15sym" name="sdendnote15anc"><sup>xv</sup></a></h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Aufschrei in den europäischen Medien war groß, als Giorgia Meloni im September 2022 zur Ministerpräsidentin Italiens gewählt wurde. Melonis Partei, Fratelli d`Italia, galt vielen Beobachtern als eine post-faschistische Partei, die einen radikal autoritären Umbau Italiens und der EU anstrebe. Auch wenn Meloni keineswegs diese Traditionslinie ihrer Partei verleugnet, greift doch die Bezeichnung ihrer Positionen als post-faschistisch zu kurz. Tatsächlich verkörpert die Partei Elemente, die eher typisch sind für viele neue extrem rechte Parteien in Europa (Doná 2022: 777). Neben einer Sozialpolitik, die sich vorwiegend an „Einheimische“ richtet, können insbesondere eine rechts-konservative Familien- und Geschlechterpolitik, eine stark ablehnende Haltung gegenüber Migration sowie ein EU-Skeptizismus zu den Hauptkennzeichen dieser neuen Parteienfamilie gezählt werden (vgl. Doná 2022: 778). Auffallend ist hierbei, dass die meisten dieser Parteien in den vergangenen Jahren einen deutlichen Umschwung in ihrer wirtschaftspolitischen Programmatik hingelegt haben – weg von (neo-)liberalen hin zu protektionistischeren und sozialstaatlichen Überzeugungen (vgl. Harteveld 2016). Das zeigt sich besonders in Absichten, die fiskalpolitische Souveränität zurückzugewinnen, „einheimische“ Familien sowie Geringverdiener*innen zu unterstützen sowie in der Verteidigung von Staatsunternehmen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im konkreten Fall der Fratelli d`Italia ist zu beobachten, dass sich die Partei seit ihrer Gründung 2012 vor allem mit Blick auf ihre Europapolitik radikalisiert. So strebte die Partei vor ihrer Regierungsbeteiligung eine Revision der europäischen Verträge, einen Ausstieg aus der Eurozone (dieser Punkt wurde später fallengelassen) sowie eine umfassende Reformierung des politischen Systems der EU an (vgl. Doná 2022: 789). Nicht zuletzt wandte sie sich gegen die von der Vorgängerregierung im Einklang mit der EU-Kommission betriebenen Pläne zur Privatisierung der Fluggesellschaft ITA.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Seit ihrem Amtsantritt 2022 ist jedoch zu erkennen, dass Meloni von dieser ablehnenden Haltung gegenüber der EU abgewichen ist. Entgegen der programmatischen Ausrichtung ihrer Partei bekennt sich die italienische Regierung immer mehr zu den fiskal- und wirtschaftspolitischen Vorgaben der EU. Um die haushaltspolitischen Maßnahmen der EU zu erfüllen und Transferleistungen aus Brüssel zu bekommen, hat die Regierung im Sommer 2023 eine Reihe von wirtschaftlichen Maßnahmen verabschiedet, die stark an die rot-grüne Agendapolitik erinnern: Langzeitarbeitslosen sowie alleinstehenden Personen in Italien wurde das unter der Regierung Conte eingeführte Bürgergeld gestrichen (vgl. Beise 2023a)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote16sym" name="sdendnote16anc"><sup>xvi</sup></a>. Stattdessen will die Regierung eine „Eingliederungsbeihilfe“ einführen, die an eine Arbeitspflicht gekoppelt ist. Sollten erwerbsfähige Arbeitssuchende Angebote für Teilzeit oder Vollzeit-Jobs ablehnen, werden ihnen die Leistungen gestrichen. Auch anderen armen Haushalten sollen die Sozialleistungen von 550 Euro auf 350 Euro gekürzt werden (vgl. Feldbauer 2023). Zusätzlich zu diesen sozialpolitischen Kürzungen, wurden eine Reihe von Geschenken an Unternehmen gemacht. Diese werden, wenn sie Arbeitssuchende einstellen, zukünftig von Sozialversicherungsbeiträgen befreit, und es wurden ihnen die Möglichkeit geschaffen, die Befristung von Arbeitsverträgen von zwölf auf 24 Monate auszuweiten (Feldbauer 2023). Auf der anderen Seite ist die Regierung jedoch auch bemüht, Menschen mit geringem Einkommen zu entlasten. So wurden viele Haushalte und Selbstständige durch staatliche Subventionen von den steigenden Energiekosten entlastet. Zudem verfolgte die Regierung den Plan, eine Gewinnsteuer für Banken in Italien einzuführen. Dieser Plan, der auf deutliche Kritik von Seiten der Europäischen Zentralbank stieß, wurde jedoch durch den Juniorpartner Melonis, der Lega Nord, erheblich modifiziert und abgeschwächt. Auch im Falle von Privatisierungen scheint die Regierung noch keinen festen Kurs gefunden zu haben. So stellt sich die Regierung einer Privatisierung der ITA nicht mehr entgegen. Zu ihr scheint es keine Alternative zu geben. Allerdings gibt es auch Pläne der Regierung, das Telekommunikationsnetz Italiens wieder zu verstaatlichen. Inwiefern das gelingen mag, muss abgewartet werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ähnlich wie ihre Vorgängerregierungen scheint die Meloni-Regierung also in einem Dilemma gefangen zu sein. Oberste Priorität ist derzeit, Stabilität und Haushaltsdisziplin zu beweisen, um den Forderungen der Europäischen Kommission sowie der Kapitalmärkte zu entsprechen und Hilfsgelder zu bekommen. Gleichzeitig ist die Regierung gewillt, die verschiedenen Strömungen ihres Bündnisses sowie ihrer Wählerschaft zu besänftigten. Dabei schwankt sie noch zwischen einer sozialen Programmatik, wie etwa den Entlastungsprogrammen im Falle der Energiekosten auf der einen Seite, und bereits angekündigten Steuersenkungen für obere Einkommensklassen auf der anderen Seite. Beides wird mit dem übergeordneten Ziel der Haushaltsdisziplin nicht zu erreichen sein. Wie im Falle der gescheiterten Gewinnsteuer für Banken sowie der Senkung des Bürgergeldes bereits deutlich wurde, ist vielmehr davon auszugehen, dass die Zeichen in Italien auf Sozialstaatsabbau stehen. Umso wichtiger ist es für die Meloni-Regierung, auf anderen Gebieten Erfolge vorzuweisen. Diese werden vor allem auf einer identitätspolitischen Ebene rechter Spielart anvisiert:</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">So will die aktuelle italienische Regierung Kinder homosexueller Paare rechtlich nicht mehr anerkennen und strebt ein Verbot von Leihmutterschaften an (vgl. Beise 2023b). Neben wiederholten Ankündigungen, das traditionelle Familienbild zu verteidigen, indem etwa stärker gegen Abtreibungen in Italien vorgegangen werden soll, will die Regierung zudem eine Bestrafung für die Verwendung von Anglizismen einführen (vgl. Jansen 2023). Auch dieses Ziel entspricht der Logik der identitätspolitischen Ausrichtung der Regierung, die sich laut Meloni um den Dreiklang aus Gott, Familie und Vaterland dreht (vgl. Martinez 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieses Zusammenspiel aus drohendem Sozialstaatsabbau und Identitätspolitik, das derzeit die italienische Politik zu beherrschen scheint, erinnert stark an die oben beschriebene rot-grüne Regierungszeit in Deutschland. Der wesentliche Unterschied besteht dabei in der Ausrichtung der identitätspolitischen Maßnahmen: Während die rot-grüne Identitätspolitik von den Themen der „neuen Linken“ inspiriert wurde, stehen im Zentrum der Regierung Melonis die identitätspolitischen Themen der neuen Rechten. Beiden gemeinsam ist eine eingeschränkte Handlungsmacht im Bereich der Sozial- und Wirtschaftspolitik, die nicht zuletzt durch die Vorgaben der EU herrührt. So fasst auch die italienische Politikwissenschaftlerin Sottilotta die bisherige Regierungszeit Melonis zusammen: „Da die Regierung nicht in der Lage ist, ihre [europäischen] Wahlversprechen in vollem Umfang zu erfüllen, verlagert sie sich auf Kulturkämpfe, die nichts kosten. Das ist ein Augenzwinkern an ihre Wählerschaft“ (zitiert nach Martinez 2023). Im Gegensatz zu unserem ersten Fallbeispiel ist in Italien derzeit ein Regierungsbündnis an der Macht, das ursprünglich mit einem dezidiert EU-kritischen Programm gewählt worden ist. Seit Machtantritt lässt sich aber beobachten, dass diese europapolitischen Positionen allesamt aufgegeben worden sind und die Regierung vielmehr Vorgaben der europäischen Kommission bereitwillig umzusetzen scheint. Umso stärker fokussiert sich die Regierung auf eine Realisierung ihrer rechtsidentitären Ziele. Wenn die Wählerschaft nicht mehr durch die Umsetzung der versprochenen wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen bei Laune gehalten werden kann, so bietet sich nahezu zwangsläufig der identitätspolitische Ausweg an.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">5. Schluss: Identi&shy;t&auml;ts&shy;po&shy;litik ohne Ende</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Bei der Beschreibung der identitätspolitischen Wende haben wir uns vornehmlich auf Richard Rorty gestützt. Rorty hat seine Diagnose des Aufstiegs der Kulturlinken auf Kosten einer reformorientierten Linke vor nunmehr einem Vierteljahrhundert verfasst. Inzwischen haben wir nicht nur in den USA heftige Kulturkämpfe, sondern können diese auch in vielen Ländern Europas beobachten. Zudem ist Identitätspolitik nicht länger ein alleiniges Merkmal politischer Akteur*innen auf Seiten der Linken, sondern mindestens ebenso sehr auf Seiten der Rechten. Mit Blick auf Deutschland und Italien haben wir gesehen, wie Regierungen eine links- oder rechtsidentitätspolitische Agenda umzusetzen versuchen. Begleitet wurden und werden diese Politiken jeweils von einer Wirtschaftspolitik, die sich an neoliberalen Vorgaben orientiert. Unsere These ist, dass dies nicht zuletzt der Verengung finanz- und wirtschaftspolitischer Handlungsfähigkeiten infolge der Vergemeinschaftung und neoliberalen Überkonstitutionalisierung dieser Politikfelder im Rahmen der Europäischen Union sowie der Gemeinschaftswährung geschuldet ist. In diesen Bereichen besteht nur wenig Spielraum für parteipolitische Agenden, geradezu zwangsläufig muss der politische Wettbewerb auf andere Felder ausweichen. Dass dies keine gute Entwicklung ist, ist oftmals beklagt worden und muss hier nicht wiederholt werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Um Missverständnisse vorzubeugen: Wir haben große Sympathien für viele Ziele der linken Identitätspolitik. Allerdings befürchten wir, dass als Folge der derzeit zu beobachtenden Kulturkämpfe in Kombination mit der Blockierung einer stärkeren Politik der Umverteilung die Frustration immer größerer Wählerschichten so weit zunehmen kann, dass die Errungenschaften linker Identitätspolitik der letzten zwei Jahrzehnte, etwa mit Blick auf die Gleichstellung homosexueller Paare, in Gefahr geraten können. Die aktuell in Deutschland zu beobachtende Forcierung linksidentitätspolitischer Agenden, etwa mit Blick auf das Selbstbestimmungsgesetz<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote17sym" name="sdendnote17anc"><sup>xvii</sup></a> oder insbesondere die Frage des Genderns, stößt auf erheblichen Widerstand seitens großer Bevölkerungsteile (und der rechten und konservativen Identitätspolitik). Zugleich wächst infolge der Inflation bei vielen Menschen die wirtschaftliche Not; eine toxische Situation, deren Konsequenzen nicht nur im Osten Deutschlands zu beobachten sind. Doch wie das aktuelle Beispiel in Italien zeigt, sind auch die neuen rechten beziehungsweise rechtspopulistischen Parteien, sobald sie an der Macht sind, keineswegs in der Lage, ihre sozialpolitischen Versprechungen umzusetzen<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote18sym" name="sdendnote18anc"><sup>xviii</sup></a>. Einmal mehr leiden darunter vor allem die ökonomisch Schwächsten. Sozialstaatsausgaben werden gekürzt, Programminhalte grundsätzlich geändert und die Wählerschaft vor allem mit identitätspolitischen Programmpunkten bei Laune gehalten. Wie die Großdemonstrationen Anfang Oktober 2023 in Italien zeigen, ist davon auszugehen, dass dieser Kurs unter Meloni auf Widerstand stoßen wird. Möglicherweise schlägt das Pendel in Italien dann, wie bereits öfters in der jüngeren Vergangenheit in südeuropäischen Ländern, wieder stärker in eine linke oder linkspopulistische Richtung. Doch auch diese würde mit den oben skizzierten Rahmenbedingungen der EU zu ringen haben. Weitet man den Blick, so ist es ist mehr als zweifelhaft, dass es einer linken Regierung in den Mitgliedsländern der EU und insbesondere im Euroraum gelingen wird, eine umfassende emanzipatorische Politik durchzusetzen, die sich eben nicht nur auf den Kulturkampf konzentriert. Eine wirkliche politische Alternative steht derzeit nicht in Aussicht<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote19sym" name="sdendnote19anc"><sup>xix</sup></a>.</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Dirk Jörke</strong> Jahrgang 1971, ist Professor für politische Theorie und Ideengeschichte an der TU Darmstadt. Wichtige Monographie: Die Größe der Demokratie. Über die räumliche Dimension von Herrschaft und Partizipation (Berlin, 2019). Daneben zahlreiche Aufsätze und Herausgeberschaften zur Demokratietheorie, Populismus und zur politischen Ideengeschichte.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. </strong><strong class="western">Torben Schwuchow</strong> Jahrgang 1990, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am WSI in Düsseldorf. Wichtige Monographie: Kampf um Würde in der Arbeit. Rechtspopulismus als Ausdruck eines moralischen Unrechtsempfindens (Baden-Baden, 2023).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3>Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Amable, Bruno/Palombarini, Stefano</em> 2018: Von Mitterand zu Macron. Über den Kollaps des französischen Parteiensystems, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Barsewitz, Alexandra von/Haufe, Stefan</em> 2004: Von Gedöns bis Gender, in: <em>Deutschlandfunk </em>vom 08.03.2023, abrufbar unter: <a href="https://www.deutschlandfunk.de/von-gedoens-bis-gender-100.html">https://www.deutschlandfunk.de/von-gedoens-bis-gender-100.html</a> [zuletzt abgerufen am 24.10.2023].</p>
<p align="justify"><em>Beise, Marc</em> 2023a: Nachricht per SMS: Der Staat zahlt nicht mehr, in: <em>Süddeutsche Zeitung</em> vom 30.07.2023, abrufbar unter: <a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/italien-buergergeld-kuerzung-von-sozialleistungen-proteste-neapel-1.6080410">https://www.sueddeutsche.de/politik/italien-buergergeld-kuerzung-von-sozialleistungen-proteste-neapel-1.6080410</a> [zuletzt abgerufen am 24.10.2023].</p>
<p align="justify"><em>Beise, Marc</em> 2023b: Wie die Regierung Regenbogenfamilien systematisch ausgrenzt, in: <em>Süddeutsche Zeitung</em> vom 21.03.2023, abrufbar unter: <a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/italien-homosexuelle-eltern-meloni-diskriminierung-1.5773037">https://www.sueddeutsche.de/politik/italien-homosexuelle-eltern-meloni-diskriminierung-1.5773037</a> [zuletzt abgerufen am 24.10.2023].</p>
<p align="justify"><em>Butterwegge, Christoph</em> 2020: Die zerrissene Republik. Wirtschaftliche, soziale und politische Ungleichheit in Deutschland, Weinheim.</p>
<p align="justify"><em>Doná, Alessia</em> 2022: The Rise of the Radical Right in Italy: the case of Fratelli d`Italia, in: <em>Journal of Modern Italian Studies</em>, Jg. 27, H. 5, S. 775-794.</p>
<p align="justify"><em>Fukuyama, Francis</em> 2019: Identität. Wie der Verlust von Würde unsere Demokratie gefährdet, Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Egle, Christoph</em> 2003: Lernen unter Stress: Politik und Programmatik von Bündnis90/Die Grünen, in: Egle, Christoph/Ostheim, Tobias/Zohlnhöfer, Reimut (Hrsg.): <em>Das rot-grüne Projekt. Eine Bilanz der Regierung Schröder 1998-2002</em>, Wiesbaden, S. 93-117.</p>
<p align="justify"><em>Egle, Christoph/Henkes, Christian</em> 2003: Später Sieg der Modernisierer über die Traditionalisten? Die Programmdebatte in der SPD, in: Egle, Christoph/Ostheim, Tobias/Zohlnhöfer, Reimut (Hrsg.): <em>Das rot-grüne Projekt. Eine Bilanz der Regierung Schröder 1998-2002</em>, Wiesbaden, S. 67-92.</p>
<p align="justify"><em>Feldbauer, Gerhard</em> 2023: Geschenk an Großindustrie, in: <em>Junge Welt</em> vom 16.05.2023, abrufbar unter: <a href="https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/450927.besch%C3%A4ftigungsdekret-geschenk-an-gro%C3%9Findustrie.html">https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/450927.besch%C3%A4ftigungsdekret-geschenk-an-gro%C3%9Findustrie.html</a> [zuletzt abgerufen am 24.10.2023].</p>
<p align="justify"><em>Fraser, Nancy/Honneth, Axel </em>2003: Umverteilung oder Anerkennung. Eine politisch-philosophische Kontroverse, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Jansen, Thomas</em> 2023: Solo italiano per favore! In: <em>Frankfurter Allgemeine Zeitung</em> vom 12.04.2023, abrufbar unter: <a href="https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/italien-regierung-kaempft-gegen-anglizismen-18813547.html">https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/italien-regierung-kaempft-gegen-anglizismen-18813547.html</a> [zuletzt abgerufen am 24.10.2023].</p>
<p align="justify"><em>Harteveld, Eelco</em> 2016: Winning the ‘losers’ but loosing the ‘winners’? The electoral consequences of the radical right moving to the economic left, in: <em>Electoral Studies</em>, Jg. 44, S. 225-234.</p>
<p align="justify"><em>Jörke, Dirk</em> 2019: Die Größe der Demokratie. Über die räumliche Dimension von Herrschaft und Partizipation, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Jörke, Dirk/Oliver Nachtwey</em> 2017: Die rechtspopulistische Hydraulik der Sozialdemokratie, in: Jörke, Dirk/Oliver Nachtwey (Hrsg.): <em>Das Volk gegen die (liberale) Demokratie, Sonderbd. 32 der Zeitschrift Leviathan</em>, S. 183-186.</p>
<p align="justify"><em>Jörke, Dirk/Schwuchow, Torben</em> 2021: Die neue Linke als Außenzirkel der Macht. Rortys Herrschaftskritik und sein Weg aus der Theoriefalle, in: Selk, Veith/Held, Christoph/Schwuchow, Torben (Hrsg.): <em>Soziale Hoffnung, liberale Ironie. Zur Aktualität von Richard Rortys politischem Denken</em>, Baden-Baden, S. 193-2010.</p>
<p align="justify"><em>Kastner, Jens/Susemichel, Lea</em> 2022: Identitätspolitiken. Konzepte und Kritiken in der Geschichte und Gegenwart der Linken, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Krätke, Michael R</em>. 2019: Portugal: Anti-neoliberal zum Erfolg, in: <em>Blätter für deutsche und internationale Politik</em>, Jg. 64, H. 4 S. 25-28.</p>
<p align="justify"><em>Lessenich, Stephan</em> 2022: Wer hat Angst vor der „Identitätspolitik“? In: <em>Prokla Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft</em>, Jg. 52, H. 209, S. 671-682.</p>
<p align="justify"><em>Livi, Massimiliano/Jansen, Christian</em> 2023: Giorgia Meloni und der Rechtsruck in Italien: Eine Analyse fünf Monate nach der Wahl, in: <em>Leviathan</em>, Jg. 51, H. 2, S. 169-185.</p>
<p align="justify"><em>Martinez, Marta Rodriguez</em> 2023: Kein Eklat? Rechtsextreme Giorgia Meloni seit 6 Monaten im Amt, in: Euronews.com vom 21.04.2023, abrufbar unter: <a href="https://de.euronews.com/2023/04/21/kein-eklat-rechtsextreme-giorgia-meloni-in-italien-seit-6-monaten-im-amt">https://de.euronews.com/2023/04/21/kein-eklat-rechtsextreme-giorgia-meloni-in-italien-seit-6-monaten-im-amt</a> [zuletzt abgerufen am 24.10.2023].</p>
<p align="justify"><em>Matthijs, Matthias</em> 2017: Integration at What Price? The Erosion of National Democracy in the Euro Periphery, in: <em>Government and Opposition</em>, Jg. 52, H. 2, S. 266-294.</p>
<p align="justify"><em>Metzger, Erika</em> 2006: Die Hartz-Reform und ihre Folgen. Forschungsimpulse für eine innovative und sozial gerechte Arbeitsmarktpolitik, Düsseldorf.</p>
<p align="justify"><em>Nachtwey, Oliver</em> 2009: Marktsozialdemokratie. Die Transformation von SPD und Labour Party, Wiesbaden.</p>
<p align="justify"><em>Neiman, Susan</em> 2023: Links ist nicht woke, München.</p>
<p align="justify"><em>Offe, Claus</em> 2016: Europa in der Falle, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Piketty, Thomas</em> 2020: Kapital und Ideologie, München.</p>
<p align="justify"><em>Pittl, Sebastian</em> 2020: Was meint Identität? Begriffsgeschichtliche Erkundungen zu einem umkämpften Terminus, in: <em>Ethik und Gesellschaft</em>, H. 1, S. 1-18.</p>
<p align="justify"><em>Rodrik, Dani</em> 2011: Das Globalisierungs-Paradox: Die Demokratie und die Zukunft der Weltwirtschaft, München.</p>
<p align="justify"><em>Rorty, Richard</em> 1999: Stolz auf unser Land. Die amerikanische Linke und der Patriotismus, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Rössler, Hans-Christin</em> 2023: Home-Office Nomaden gegen Einheimische, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 31.03.2024, abrufbar unter: <a href="https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/portugal-reiche-auslaender-verdraengen-einheimische-in-lissabon-18773552.html">https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/portugal-reiche-auslaender-verdraengen-einheimische-in-lissabon-18773552.html</a> [zuletzt abgerufen am 24.10.2023].</p>
<p align="justify"><em>Sassoon, Daniel</em> 1996: One Hundred Years of Socialism. The West European Left in the Twentieth Century, London.</p>
<p align="justify"><em>Scharpf, Fritz W.</em> 1999: Regieren in Europa. Effektiv und demokratisch? Frankfurt am Main/New York.</p>
<p align="justify"><em>Seifert, Hartmut</em> 2005: Was bringen die Hartz-Gesetze? In: <em>Aus Politik und Zeitgeschichte</em>, H. 16, S. 17-24.</p>
<p align="justify"><em>Seikel, Daniel</em> 2008: Die Liberalisierungs-Agenda der EU, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em>, Nr. 182 = Jg. 47, H. 2, S. 70-81.</p>
<p align="justify"><em>Stegemann, Bernd</em> 2023: Identitätspolitik, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Streeck, Wolfgang</em> 2015: Why the Euro Divides Europe, in: <em>New Left Review</em>, H. 95, S. 5-26.</p>
<p align="justify"><em>Streeck, Wolfgang</em> 2013: Gekaufte Zeit. Die vertagte Krise des demokratischen Kapitalismus, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Ventura, Sofia</em> 2023: Giorgia Meloni und ihre Partei Fratelli d’Italia. Eine personalisierte Partei zwischen rechtsextrem und rechtsradikal. Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung Italien, abrufbar unter <a href="https://library.fes.de/pdf-files/bueros/rom/19663.pdf">https://library.fes.de/pdf-files/bueros/rom/19663.pdf</a> [zuletzt abgerufen am 24.10.2023].</p>
<p align="justify"><em>Van Dyk, Silke</em> 2019: Identitätspolitik gegen ihre Kritik gelesen, in: <em>Aus Politik und Zeitgeschichte</em>, H. 9-11, S. 25-32.</p>
<p align="justify"><em>Walfisz, Jonny</em> 2023: Global box office takings make Barbie the biggest film of 2023, abrufbar unter: <a href="https://www.euronews.com/culture/2023/09/05/global-box-office-takings-make-barbie-the-biggest-film-of-2023">https://www.euronews.com/culture/2023/09/05/global-box-office-takings-make-barbie-the-biggest-film-of-2023</a> [zuletzt abgerufen am 23.10.2023].</p>
<p align="justify"><em>Walter, Franz</em> 2018: Die SPD. Biographie einer Partei, Reinbek.</p>
<p align="justify"><em>Walter, Franz</em> 2010: Vorwärts oder abwärts? Zur Transformation der Sozialdemokratie, Berlin.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Der Text stammt vom Oktober 2023. Seit dem Beitrag ist die im Text erwähnte Inflation rückläufig, nicht jedoch der Reallohnverlust für viele.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Die Kontroversen über Identitätspolitik sind kaum noch zu überblicken. Seit der Krise linker Parteien und den Erfolgen rechtspopulistischer Parteien drehen sich diese Debatten vor allem um die Frage, inwieweit die Identitätspolitik Schuld an der Misere der Linken ist (vgl. Neiman 2023, Stegemann 2023), Verteidigungen der Identitätspolitik (vgl. van Dyk 2019, Lessenich 2022) und Vermittlungsversuchen (vgl. Kastner/Susemichel 2022). Vgl. hierzu auch den Beitrag von Jörg Scheller in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Vgl. „Der blödeste Kulturfilm: Barbie. Analyse und Kritik“, abrufbar unter: <a href="https://www.youtube.com/watch?v=qzk7w0XhF4I" rel="nofollow noopener">https://www.youtube.com/watch?v=qzk7w0XhF4I</a> (zuletzt abgerufen am 12.10.2023).</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>Das erste Mal taucht der Begriff <i>Identitätspolitik</i> in einem Manifest des Combahee River Collectives (1977) auf, einem Zusammenschluss schwarzer lesbischer Frauen (vgl. Pittl 2020: 7).</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Im Folgenden stützen wir uns auf Jörke/Schwuchow 2021.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>Dieser Abschnitt stützt sich auf Passagen aus Jörke 2019.</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a>Beispiele sind die Sanktionen gegen Russland im Ukrainekrieg oder auch das Verbot von Firmenübernahmen beziehungsweise -beteiligungen bei sicherheitsrelevanten Unternehmen.</p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii </a>Eine ähnliche Untersuchung mit Blick auf die Transformation der deutschen und britischen Sozialdemokratie liefert Nachtwey 2009. Allerdings wird von Nachtwey die Relevanz der supranationalen Ebene für die Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik nur beiläufig erwähnt.</p>
</div>
<div id="sdendnote9">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote9anc" name="sdendnote9sym">ix </a>Eine Zusammenfassung der antidemokratischen Implikationen der „Rettungsmaßnahmen“ findet sich bei Streeck (2013: 153-156; 2015).</p>
</div>
<div id="sdendnote10">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote10anc" name="sdendnote10sym">x </a>Das Gender Mainstreaming geht auf einen Antrag der EU-Kommission aus dem Jahre 1999 zurück. In diesem Antrag werden alle nationalen Regierungen dazu verpflichtet, „Gender Mainstreaming zum Leitprinzip ihres politischen Handelns zu machen“ (von Barsewitz/Haufe 2004: 4).</p>
</div>
<div id="sdendnote11">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote11anc" name="sdendnote11sym">xi </a>Vgl. zum theoretischen Zusammenhang von Identitätspolitik, Intersektionalität und sozioökonomischen/sozialpolitischen Fragen den Text von Philip Dingeldey in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote12">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote12anc" name="sdendnote12sym">xii </a>Für eine detaillierte Auflistung und kritische Einordnung der Hartz-Gesetze vgl. Seifert 2005 und Metzger 2006.</p>
</div>
<div id="sdendnote13">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote13anc" name="sdendnote13sym">xiii </a>Ähnliches lässt sich derzeit unter der Ampel-Regierung beobachten. Fortschritte im Bereich der Sozialpolitik und wirksame Konzepte, um der wachsenden sozialen Ungleichheit in Deutschland entgegenzusteuern, kann die Regierung nicht vorlegen. Auf identitätspolitischer Ebene feiert die Regierung hingegen reihenweise Erfolge (wie zum Beispiel in der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes oder der Abschaffung des Paragrafen 219a StGB).</p>
</div>
<div id="sdendnote14">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote14anc" name="sdendnote14sym">xiv </a>Auf die Partei des demokratischen Sozialismus, die in den frühen 2000er Jahre vornehmlich in Ostdeutschland erfolgreich war, können wir an dieser Stelle nicht näher eingehen.</p>
</div>
<div id="sdendnote15">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote15anc" name="sdendnote15sym">xv </a>Für wichtige Hinweise und Einschätzungen über die derzeitige Situation Italien möchten wir uns bei Donato Di Carlo bedanken.</p>
</div>
<div id="sdendnote16">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote16anc" name="sdendnote16sym">xvi </a>Es gibt bislang noch kaum wissenschaftliche Untersuchungen und Einordnungen der Amtshandlungen der Meloni Regierung. Daher stützen wir uns im Folgenden hauptsächlich auf Zeitungsberichte. Für erste Untersuchungen der Meloni Regierung vgl. Livi/Jansen 2023.</p>
</div>
<div id="sdendnote17">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote17anc" name="sdendnote17sym">xvii</a> Vgl. zum Selbstbestimmungsgesetz den Beitrag von Anna Lena Göttsche und Susanna Roßbach in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote18">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote18anc" name="sdendnote18sym">xviii </a>Dies gilt zumindest für jene Mitgliedsländer, die dem Euroraum angehören. Mit Blick auf Ungarn und Polen stellt sich die Situation etwas anders dar. Gerade in Polen konnte man bis zur Abwahl der PIS-Regierung im Oktober 2023 eine Kombination aus rechter Identitätspolitik und Ausbau von Sozialstaatlichkeit beobachten.</p>
</div>
<div id="sdendnote19">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote19anc" name="sdendnote19sym">xix </a>Ein besonders augenfälliges Beispiel hierfür ist das Scheitern der Syriza-Regierung in Griechenland. Die Bilanz in Spanien mit der Koalition aus Sozialisten (PSOE) und Podemos fällt dagegen etwas positiver aus; allerdings musste gerade die linkspopulistische Podemos-Partei bei den vergangenen beiden Wahlen von 2019 und 2023 starke Verluste hinnehmen. Auch die linke Regierung in Portugal unter António Luís Santos da Costa (seit 2015) konnte zunächst durchaus eine Reihe von wirtschafts- und sozialpolitischen Erfolgen feiern, allerdings wurde erheblich bei Investitionen gespart, um das Haushaltsdefizit zu senken (vgl. Krätke 2019). Inzwischen plagt eine Wohnungskrise das Land, und viele Portugiesen können sich die rasant gestiegenen Immobilienpreise und Mieten nicht mehr leisten. Das ist größtenteils eine Folge der EU-Auflagen zur Öffnung des Miet- und Immobilienmarktes, zur Freude von „reichen Ausländern“ (Rössler 2023). Der soziale Unmut wächst.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/wie-im-barbieland-rechte-und-linke-identitaetspolitiken-in-der-eu/">Wie im Barbieland? Rechte und linke Identitätspolitiken in der EU</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Identitätspolitik und Intersektionalität: Zur Rolle der sozialen Ungleichheit und Gerechtigkeit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/identitaetspolitik-und-intersektionalitaet-zur-rolle-der-sozialen-ungleichheit-und-gerechtigkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 May 2024 10:09:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Anti-Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Diversität]]></category>
		<category><![CDATA[Gerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichheit]]></category>
		<category><![CDATA[Identität]]></category>
		<category><![CDATA[Identitätspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Inklusion]]></category>
		<category><![CDATA[Intersektionalität]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Klasse]]></category>
		<category><![CDATA[kritische Theorie]]></category>
		<category><![CDATA[Neoliberalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[soziale Ungleichheit]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialismus]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=19338</guid>

					<description><![CDATA[<p>Identitätspolitik steht unter dem Verdacht, sozioökonomische und die soziale Gerechtigkeit zu ignorieren. Philip Dingeldey argumentiert in seinem Beitrag, dass jedoch eine bestimmte Art intersektionaler Kämpfe die Kriterien einer „sozialen Gerechtigkeit“ erfüllen kann und so Bündnisse zwischen kapitalismuskritischer emanzipatorischer Linken und linker Identitätspolitik in ihrem Kampf um Selbstbestimmung denkbar macht. Dazu betrachtet er nicht nur die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/identitaetspolitik-und-intersektionalitaet-zur-rolle-der-sozialen-ungleichheit-und-gerechtigkeit/">Identitätspolitik und Intersektionalität: Zur Rolle der sozialen Ungleichheit und Gerechtigkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Identitätspolitik steht unter dem Verdacht, sozioökonomische und die soziale Gerechtigkeit zu ignorieren. Philip Dingeldey argumentiert in seinem Beitrag, dass jedoch eine bestimmte Art intersektionaler Kämpfe die Kriterien einer „sozialen Gerechtigkeit“ erfüllen kann und so Bündnisse zwischen kapitalismuskritischer emanzipatorischer Linken und linker Identitätspolitik in ihrem Kampf um Selbstbestimmung denkbar macht. Dazu betrachtet er nicht nur die linke Kritik an der Identitätspolitik, sondern auch die vielschichtigen Aspekte der Intersektionalität.</em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Eine der zentralen Kritikpunkte (linker) Kritik an dem, was man unter das recht vage, meist pejorativ verwendete Schlagwort <i>linker</i> <i>Identitätspolitik</i> versammelt, lautet, dass Identitätspolitik zwar dazu beitragen möge, in die Marktwirtschaft diversere Personengruppen zu inkludieren, aber dabei nicht mehr die Frage der sozialen Gerechtigkeit gestellt werde. Kritisiert werden damit marktkonforme Züge der Identitätspolitik wie Sprachregelungen zur Sichtbarmachung von Geschlechtsidentitäten, die Selbstbestimmung der eigenen Identitäten, Wokeness, Quotenregelungen, Diversität oder auch Debatten um kulturelle Aneignung. Eine solche Politik, die Fehlhaltungen mangelnder Diversität oder als diskriminierend wahrgenommener Sprache korrigieren will, wird von Kritiker*innen gern einer „neoliberalen Linken“ oder einem „progressiven Neoliberalismus“ zugeschrieben, der vor allem die akademisierte Mittelklasse oder auch das akademische Prekariat angehören würden (so etwa Lilla 2017; Fraser/Honneth 2003). Solche Oxymora legen eine dahinterstehende Dialektik nahe. Auf einer Metaebene ließe sich somit behaupten, dass Ansätze der Identitätspolitik sich als sozialkritisch suggerieren würden, aber in Wahrheit keine gesamtgesellschaftliche Kritik vorlegen würden, sondern lediglich kosmetische Korrekturen (Neiman 2023; Somek 2021)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a>. Das häufige Schweigen identitätspolitischer Akteur*innen zur sozioökonomischen Ungleichheit oder der Kapitalismuskritik generell erscheint als nichtausreichend kritisch.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dies bringt die frühe kritische Theorie ins Spiel, da diese den orthodoxen Marxismus um eine Kulturkritik durch Ideologiekritik erweitert und damit eine gesamtgesellschaftliche Theorie und Kritik auf dialektische Weise vorlegen will. In einer identitätspolitischen Wende fehlt dies beziehungsweise könnte man der Identitäspolitik egalitäre oder emanzipatorische Tendenzen gar absprechen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn aber als identitätspolitisch klassifizierte Akteur*innen doch herrschaftskritisch agieren wollen und sich die Frage der Identität von Individuum und Kollektiv in jeder sozialen Bewegung stellt, bleibt zu fragen, ob eine Grenzziehung zwischen einer sozialistisch-emanzipatorischen oder kritisch-theoretischen Linken und der inklusionsparadigmatischen Identitätspolitik so strikt gedacht werden muss, wie manche Kritiker*innen dies tun<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a>. Die hier vertretene These lautet, dass eine bestimmte Art intersektionaler Kämpfe, welche Kriterien einer „sozialen Gerechtigkeit“ erfüllt, gerade nichtneoliberale Bündnisse zwischen kapitalismuskritischer emanzipatorischer Linken und der linken Identitätspolitik in ihrem Kampf um Selbstbestimmung und Besonderheit denkbar macht. Gefragt werden soll auf theoretischer Ebene, ob unter spezifischen herauszuarbeitenden Vorzeichen die Identitätspolitik nicht nur Teile emanzipatorischer Bestrebungen für den Kapitalismus verwertbar macht, sondern ob diese Logik auch verkehrt werden kann, insofern man den vermeintlich egalitären und partizipatorischen Teil, der die „soziale Frage“ wieder stellt, verwenden kann.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Um dieser Überlegung aus einer Perspektive der älteren kritischen Theorie nachzugehen, werde ich zunächst der gegenwärtigen Kritik am Vergessen der sozialen Ungleichheit und Gerechtigkeit durch die „neoliberale Linke“ (1) sowie die damit verbundene Kritik an häufig auch als identitätspolitisch gebrandmarkter Intersektionalität summarisch darstellen, auch da aus der Kritik an der Intersektionalität die konzeptuelle Trennung beider Strömungen (emanzipatorische Linke versus neoliberale Identitätspolitik) begründet wird (2). Daraufhin werde ich versuchen, die Intersektionalität zu kategorisieren, um Überlegungen zu skizzieren, ob unter bestimmten Vorzeichen mit einer bestimmten Art von Intersektionalität ein solches Bündnis zwischen Identitätspolitik und emanzipatorischer Linken möglich ist (3).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">1. Zur Kritik der Identi&shy;t&auml;ts&shy;po&shy;litik</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Literatur pro und contra Identitätspolitik ist inzwischen so unübersichtlich wie der Begriff vage ist. Manchmal ist dabei die Kritik von Akteur*innen, die sich als links und emanzipatorisch verstehen, polemisch und pauschalisierend. Manchmal erfolgt die Kritik auch auf einem normativen sozialwissenschaftlichen oder philosophischen Niveau. Aus den wissenschaftlicheren, obgleich teils pamphletischen Kritiken aus sozialistischen, sozialdemokratischen oder republikanischen Positionen heraus (so etwa bei Piketty 2020; Fraser/Honneth 2003; Fraser 2017: 71-76; Neiman 2023; Stegemann 2018; Stegemann 2023; Somek 2021) lässt sich die Hauptkritik des Vergessens der sozialen Gerechtigkeit und Ungleichheit sowie der Negierung der Differenzierung in Haupt- und Nebenwidersprüche herauslesen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Unterschieden wird von Kritiker*innen zwischen Identitätspolitiken und sozioökonomischen Kämpfen für soziale Gleichheit oder Gerechtigkeit. Erstere solle Benachteiligungen und Diskriminierungen von Gruppen bekämpfen, etwa durch Quoten, Antidiskriminierungsmaßnahmen und Sprachregelungen. Selbstverständlich sind inzwischen die Schlagwörter <i>Inklusion</i> und <i>Identität</i>, wie es Luc Boltanski und Ève Chiapello (2006 [1999]) für progressive Ideen oder emanzipatorische Kritiken im Allgemeinen prognostiziert haben, vom Kapitalismus absorbiert und kommerzialisiert worden, insofern nun Diversität in Teams in die Marktgesellschaft integriert werden, anstatt den Markt als System zu kritisieren: Vermarktete Inklusionen führen zur Diversifizierung des Kapitalismus und bei Erfolg sogar zum graduellen Abbau von Antidiskriminierung, jedoch ohne den Kapitalismus und die daraus folgende soziale Ungleichheit selbst infrage zu stellen oder zu beheben. Die Repräsentation marginalisierter Gruppen erfolgt dabei anhand kultureller (statt sozioökonomischer) Prinzipien. Selbst ein inklusiver, diversifizierter und politisch korrekter Kapitalismus reproduziert aber soziale Ungleichheiten. Kritiker*innen behaupten sogar, dass die Identitätspolitik blind für diese Form von Ungleichheit ist. Der Kapitalismus selbst ist nicht per se um Diversität bemüht. Diversität gehört nicht zu seinen Kernelementen, aber als Reflex auftretender Präferenzen wirtschaftlicher Akteur*innen spielt Diversität eine Rolle, wenn man damit Profit genieren kann, was nichts mit Authentizität zu tun hat. (Stegemann 2023: 30-34/84-92; Neiman 2023: 70-109; Somek 2021: 95-99/110-114; Fraser 2017: 71-76; Pfaller 2017; Heisterhagen 2018: insb. 213-233) Mit Theodor W. Adorno (2003b: 413-523) gesprochen bleibt die „Eigentlichkeit“ hier Jargon und Ideologie; Freiheit und Selbstverwirklichung werden durch <i>Diversity</i> versprochen, aber dies bleibt im Kapitalismus Blendwerk.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Bekämpfung ökonomischer Ungleichheiten sei dagegen die Frage der sozialen Gerechtigkeit. Während es linken Identitätspolitiken um Antidiskriminierung und Diversität geht, geht es in der sozialen Gerechtigkeit um den Kampf gegen Ungleichheit und Unterdrückung (was mehr ist als Benachteiligung). Da sozioökonomische Kategorien in der Identitätspolitik über den Wert der Chancengleichheit hinaus aber ignoriert würden, gehe es hier nur um Inklusion und Diversität, aber nicht um soziale Gerechtigkeit, auch wenn <i>social justice warriors</i> anderes behaupten (Young 2011; Haslanger 2012; Murray 2020: 231-239)und beide Begriffe vermischen. Denn der Identitätspolitik ginge es um die Individualebene – die als diskriminiert oder marginalisiert wahrgenommene Identität –, während die soziale Gerechtigkeit auf die gesellschaftliche Struktur abzielt, etwa auf den Kapitalismus oder das Verhältnis von Markt und Staat. (Somek 2021: 170-178; Nachtwey 2017: 111-115)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das führt Kritiker*innen häufig zu folgendem Befund: Soziale Ungleichheit und somit Armut, Diversität sowie die Diversifizierung des Arbeitsmarkts sind kapitalismuskompatibel. Das führe dazu, dass Staat, Markt und Gesellschaft inklusiver und diverser in der Wahrnehmung werden und auch Menschen ihre Privilegien besser reflektieren können. Zugleich führt es dazu, dass sozioökonomische Ungleichheit, Ausbeutung, Unterdrückung, Konkurrenz und Gier implizit gefördert werden. Gerade der reine <i>Kampf um Anerkennung</i> im Sinne einer besonderen Identität, die wertgeschätzt werden soll, ohne die Frage nach Umverteilung zu stellen, führt eher zu Besonderheit und Distinktion, denn irgendeiner Gleichheitsform (vgl. Fraser/Honneth 2003; Stegemann 2023: 19-22). Das mag auch daran liegen, dass der Neoliberalismus immer noch maßgebend ist und der Sozialismus seit dem Ende des Kalten Krieges an Attraktivität eingebüßt hat. So ist es kein Wunder, dass sich Menschen, die sich als emanzipatorisch verstehen, ihren Kampf auf die Kultursphäre verschieben, aber damit vollends vom Neoliberalismus erfasst werden und diesem lediglich einen progressiven Anstrich geben und sogar zu seiner Legitimation beitragen, anstatt mindestens die sozioökonomische Ungleichheit minimieren zu wollen. (Somek 2021: 181-186; Fraser 2017: 71-76)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bis hierhin ist die Argumentation als Ideologiekritik wohl vereinfacht, hat aber eine hohe Plausibilität. Als nächstes, und hier wird es schwieriger, möchte ich auf die dazugehörige Kritik der Intersektionalität zu sprechen kommen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">2. Zur Kritik der Inter&shy;sek&shy;ti&shy;o&shy;na&shy;lit&auml;t</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein prominenter Kritiker von Identitätspolitik <i>und</i> Intersektionalität ist Alexander Somek. Seine Kritik an der Intersektionalität begründet er mit der grundsätzlichen Feststellung, dass eine „ontische Unvereinbarkeit“ der verschiedenen Opfertypen innerhalb des Inklusionsparadigmas bestünde. „[D]ie Faktoren, die Ausschlag über den Opferstatus geben, [sind] miteinander unvereinbar […], weil sie sich nicht wechselseitig ineinander übersetzen oder ausdrücken lassen“ (Somek 2021: 117). So unterscheiden sich Diskriminierungen von Frauen, sexuellen oder religiösen Minderheiten oder den Opfern von Rassismus, da das Anderssein der jeweiligen Opferrelation jedes Mal eine andere Art des Seins sei, wodurch jede Diskriminierung speziell ist. Die je gemachten Diskriminierungserfahrungen unterschieden sich kategorisch. Das kann unter anderem dazu führen, dass Opfer von Sexismus oder Homophobie trotzdem ihrerseits rassistisch sein könnten und vice versa oder zumindest kein Verständnis füreinander haben. Sobald aber Überschneidungen von Diskriminierungskategorien vorkommen, wird der Begriff <i>Intersektionalität</i> verwendet, um die verstärkte Diskriminierung zu betonen. Das mache den Opferstatus skalierbar, da bei einer Überkreuzung von Diskriminierungen ein erheblicher Unterschied zur „einfachen“ Diskriminierung bestünde. (Somek 2021: 116-119) Wenn für Somek die Opfertypen der „einfachen“ Diskriminierung schon unvereinbar sind, dann müsse dies auch für die intersektionalen Diskriminierungsformen gelten, wenn diese eine Kombination oder Überschneidung der einfachen, ontisch unterschiedlichen Diskriminierungskategorien darstellen.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Diesseits wie jenseits linker Kritik an Identitätspolitiken besteht eine Kritik an der Intersektionalität. Sirma Bilge (2014) kritisiert etwa, dass die Intersektionalitätsforschung in der Universitätslandschaft marktorientierten Prinzipien gehorche, anstatt die ursprünglich behauptete transformative und emanzipatorische Kraft zu entfalten, indem sie als Standortvermarktung genutzt wird und dabei, da viele benachteiligte Gruppen dennoch an Universitäten marginalisiert werden, den Status quo erhalten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die linken Kritiker*innen gestehen meist ein, dass die Intersektionalität eine bedeutende Entwicklung des Feminismus Ende des 20. Jahrhunderts war, etwa um herauszustellen, dass neben Geschlecht und „Rasse“ oder Hautfarbe auch die soziale Klasse zu Benachteiligung führt. <i>Gender, race</i> und <i>class</i> ergeben demnach die Trinität sozialer Benachteiligung. Ein bestimmtes Geschlecht und eine bestimmte Hautfarbe führen so eher zur Angehörigkeit einer bestimmten Klasse, wodurch die Kategorien Geschlecht und Hautfarbe mit dem Klassenverhältnis verwoben sind (Collins 2015: 9).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Einige Kritiker*innen stellen aber die komplette Gleichstellung von Klasse mit anderen Diskriminierungsformen infrage. Denn Diskriminierung komme nur vor, wenn die Opfer ohnmächtig gegenüber der Benachteiligung sind. Gewiss gibt es Diskriminierung gegen Menschen, die freier Lohnarbeit nachgehen, und verschiedene Diskriminierungen laufen auf das Klassenverhältnis hinaus. Im Falle der freien Lohnarbeiterschaft bedeute dies (marxistisch gelesen), dass sie ohne Produktionsmittel zu haben, ihre Haut zu Markte tragen und ausgebeutet werden. Wenn aber der Klassencharakter auf Diskriminierung von Wehrlosen reduziert wird und nur sozialer Status weggedacht oder beseitigt werden müssen, bleibt die materielle Ungleichheit erhalten. (Somek 2021: 122-127) Der Klassencharakter wird dann auf eine Diskriminierung reduziert, die inzwischen „Klassismus“ genannt wird und Sozialchauvinismus meint.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein Klassenbewusstsein, dass sich verschiedene Angehörige einer Klasse zusammenschließen und für ihr Recht oder die Verbesserung sozialer Verhältnisse kämpfen, wirkt aber unter den identitätspolitischen und intersektionalen Vorzeichen ausgeschlossen. Denn wenn die diskriminierten Identitäten gleichwertig existieren, komme es auch in der wohl größten Gruppe (der Klasse) zu Gegnerschaften und Ressentiments gegeneinander, Diskriminierungen und Unverständnis gegen die getrennten Opfergruppen. Gerade die Affirmation der eigenen Identität (statt des Klassenbewusstseins) führt nicht zu Solidarität, sondern zu Konkurrenz. Koalitionen würden so – im Angesicht des gruppenspezifischen Habitus und der Animositäten bestimmter Identitäten gegeneinander – verunmöglicht. (Somek 2021: 128-132)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Darstellen oder Bekämpfen des Opfercharakters, aber auch Pluralität, Heterogenität und Intersektionalität unterscheiden sich für linke Kritiker*innen daher fundamental vom Klassenbewusstsein, da letzteres das Modell einer alternativen Gesellschaft beinhalte und seine Angehörigen sich als gemeinsame Träger*innen der sozioökonomischen Wertschöpfung sehen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">3. Inter&shy;sek&shy;ti&shy;o&shy;na&shy;lit&auml;t und soziale Frage</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als Kontext sind diese drei Diskussionen wichtig, da sie die Frage berühren, inwiefern eine Theorie der Intersektionalität als Gesellschaftskritik dazu beitragen kann, die soziale Ungleichheit zu kritisieren, aber gleichzeitig andere Diskriminierungsformen als Formen der sozialen Ungleichheit und Unterdrückung zu berücksichtigen, ohne (zu sehr) in die verteufelten Elemente der Identitätspolitik zu verfallen. Ob und unter welchen Vorzeichen dies denkbar ist, soll im Folgenden untersucht werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gegenwärtige Diskurse, in denen die Identitätspolitik – sei es in Kombination mit intersektionalen Ansätzen oder nicht – dafür kritisiert wird, dass sie Fragen der sozialen Gerechtigkeit und Gleichheit ignoriert, lassen sich mit (mindestens) drei zeithistorischen Debatten vergleichen. Erstens schließen diese Ansätze implizit an den alten Streit zwischen Sozialismus und Feminismus an, darüber, wo der Primat der Sozialkritik liegen muss: in der materiellen Basis oder der geschlechtlichen Unterdrückung (vgl. Hartmann 1981; Harding 1981). Zweitens wäre da die Debatte zwischen Axel Honneth und Nancy Fraser (2003) um Anerkennung oder Umverteilung. Während die neuere kritische Theorie um Honneth die ökonomische Unterdrückung eher marginalisiert, betont Fraser, dass es beides – ökonomische Umverteilung und soziale Anerkennung – brauche, dass es nicht ausreiche, benachteiligte oder unterdrückte Gruppen aufzuwerten. Und drittens haben wir den <i>Streit um Differenz</i> zwischen Seyla Benhabib, Judith Butler, Drucilla Cornell und Nancy Fraser, in dem es primär darum ging, ob ein an der kritischen Theorie orientierter Sozialismus nach 1989 dem Feminismus noch ein Partner sein könnte oder eher ein Poststrukturalismus respektive die Postmoderne. Benhabib (1995: insb. 13-18) zufolge steht eine Postmoderne aber einer Befreiung des Subjekts im Wege. Das führe zu immer kleineren Gruppenidentitäten und Besonderheiten, statt einem emanzipatorischen Kollektiv mit überzeugenden Narrativen (auch wenn dies im Sinne der kritischen Theorie – anders als im orthodoxen Marxismus – keine Großerzählungen mehr sein sollten/könnten).</p>
<h4 class="">3.1 Was ist Inter&shy;sek&shy;ti&shy;o&shy;na&shy;li&shy;t&auml;t? Was kann sie sein?</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Zunächst muss geklärt werden, was Intersektionalität ist oder sein kann. Intersektionale Ansätze, die in der dritten Welle des Feminismus entstanden sind, gehen davon aus, dass es zu besonderen Unterdrückungs-, Ungleichheits- oder Diskriminierungsformen komme, wenn sich die dahinterstehenden Kategorien – insbesondere <i>race, class</i> und <i>gender</i>, da diese das Grundmuster von politischer und sozialer Ungleichheit ausmachen – überschneiden. Getragen ist dies von der Annahme, dass weder rein feministische Analysen noch eine (weiß geprägte) marxistische Ungleichheitsanalyse und -kritik mehr ausreichen, um das Zusammenwirken von Ungleichheits- und Diskriminierungskategorien zu erfassen (Alemann 2022: 22-25). Die Analyse dieses Zusammenspiels würde so die Lebensrealität Betroffener besser erfassen (vgl. auch Will/Lüders 2022: 13).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein Ursprung der Intersektionalitätsdebatte liegt in den Erfahrungen schwarzer Frauen, die sich im hegemonialen weißen Feminismusdiskurs in den 1970ern und 1980ern nicht repräsentiert fanden. Die Unterdrückung, die angesichts einer spezifischen Geschlechtszugehörigkeit erfolgte, griff vor dem Hintergrund der rassistischen Diskriminierung für sie zu kurz. So bemerkte das Combahee River Collective (1982 [1977]), dass schwarze Frauen weder vom weißen Feminismus noch von der schwarzen Bürgerrechtsbewegung adäquat repräsentiert werden würden, da schwarze Frauen besondere Unterdrückungsformen erfahren würden und dementsprechend ein schwierigeres Verhältnis zu Patriarchat, Markt und Staat hätten als schwarze Männer oder weiße Frauen<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a>. Dies führte zur erweiterten Analyse der Kategorien <i>class, race</i> und <i>gender</i>, da die isolierte Analyse von nur einer der Ungleichheitsdimensionen vor solchen Hintergründen nicht mehr als fruchtbar oder adäquat erschien. Vielmehr solle es um die Verwobenheit der Ungleichheits- oder Diskriminierungsdimensionen gehen (Young 2011; Kurz 2022: 80). Kimberlé Crenshaw hatte dafür 1989 den Begriff <i>intersectionality</i> eingeführt. Um die Verwobenheit von solchen Formen der Ungleichheit und Diskriminierung herauszuarbeiten, nutzte sie die Metapher einer Verkehrskreuzung, bei der sich Machtwege kreuzen<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es geht dabei nicht nur um die Addition von Ungleichheits- oder Diskriminierungskategorien (das quantitative Moment), sondern auch um das Überschneiden und Zusammenwirken von ungleichheits- und diskriminierungsgenerierenden sozialen Strukturen (das qualitative Moment), freilich häufig ohne soziale Gerechtigkeit und Inklusion dabei zu unterscheiden (Meyer 2017: 82f.). Gleichwohl könnten diese Strukturen nicht auf eine einzige Machtlogik (wie Kapitalismus oder Patriarchat) reduziert werden, obgleich hinter dem qualitativen Moment die Annahme steht, dass diese Machtlogiken nicht völlig unabhängig voneinander funktionieren (Knapp 2008b: 44).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dabei ergeben sich offene Fragen: So ist unklar, wie genau die Überschneidungen von Herrschaftsverhältnissen zu fassen sind, zumal die Ungleichheits- und Diskriminierungskategorien aus unterschiedlichen Lebenswelten stammen, aber auch von verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen erforscht werden. Daraus folgt auch, dass die Kategorien möglichst gleichgewichtig behandelt werden. Ein Primat der Ökonomie und des Klassencharakters beziehungsweise (in marxistischer Nomenklatura) die Unterscheidung von Haupt- und Nebenwidersprüchen lassen sich mit einer intersektionalen Analyse nicht ohne Weiteres denken. (Winkler/Degele 2010: 28f.) Vielmehr ginge es darum, ähnlich zur Debatte zwischen Sozialismus und Feminismus, die Marginalisierung von Geschlechterkategorien in Klassenanalysen zu korrigieren und, so Gudrun-Alexi Knapp (2008b: 34), „das Verhältnis der Geschlechter im Rahmen einer Theorie der kapitalistischen Gesellschaft begrifflich zu bestimmen und empirisch zu erforschen“. Gerade dieser Punkt wie auch die Kritik, dass im Bereich der Intersektionalität Unterdrückung und Diskriminierung synonym verwendet werden, führen dazu, dass Formen der Unterscheidung verwischt werden und dadurch die kritisch-theoretische Analyse erschwert wird. Kontrovers diskutiert wird darüber hinaus unter anderem, welche Kategorien – neben <i>race</i>, <i>class</i> und <i>gender</i> – relevant sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Somit geht es um Ungleichheit durch Klassenzugehörigkeit und/oder Diskriminierung, den politischen und sozialen Ausschluss von Menschen(-gruppen) – welcher mit der kritischen Theoretikerin Regina Becker-Schmidt (2007: 58) als Steigerung der vertikalen Ungleichheitslogik, die bis hin zum Ausschluss führt, oder mit Knapp (2008a: 153) als Differenzlogik von Zugehörigkeit und Nichtzugehörigkeit gelesen werden kann, wobei im letzteren Fall die horizontale und vertikale Ungleichheits- und Differenzlogiken in der Intersektionalitätsanalyse zusammenkommen. Zudem geht es um die Missachtung von Lebensformen und Identitäten und Gewalterfahrungen. (Meyer 2017: 63-66) Kurz gesagt: Die traditionelle Klassenanalyse wird hier inzwischen unter anderem mit der Identitätspolitik zusammengedacht. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Analyse und Kritik von Diskriminierungen und sozioökonomischer Ungleichheit erschwert werden und sie vage bleiben. Darum unterscheidet Fraser zwischen der Anerkennung der Differenz und der Kritik der Ungleichheit.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Denn wenn wir beispielsweise von klassenspezifischer Diskriminierung sprechen (siehe oben), die sich mit Hautfarbe oder Geschlecht überschneidet, dann ergibt sich, dass der Klassencharakter nur dann ein Problem ist, wenn man aufgrund seiner Klassenzugehörigkeit diskriminiert wird. Überspitzt gesagt wäre die Ausbeutung von (beispielsweise weiblichen oder nichtweißen) Arbeitenden kein Problem, solange dieses systemrelevante Proletariat, wie zu Zeiten der Pandemie, Applaus von den Balkonen bekommt. Genau dies ist aber nicht der Ursprung der intersektionalen Kritik.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein emanzipatorisches linkes Potenzial ließe sich nur dann ausmachen, wenn folgende Prämisse der intersektionalen Analyse und Praxis gegeben ist: Es müssten sich intersektionale Bündnisse dagegen wehren, dass es zur Hierarchisierung von Diskriminierungen innerhalb solcher Bündnisse und zu einer Konkurrenz und Rangfolge der Diskriminierung durch künstliche Gegensätze kommt (vgl. auch Hancock 2016; Berendsen/Cheema/Mendel 2021a: 12; Berendsen/Cheema/Mendel 2021b: 244-248). Anstatt dass marginalisierte oder unterdrückte Gruppen um begrenzte Ressourcen, wie Geld, Macht und Aufmerksamkeit miteinander konkurrieren, müssten Zusammenhänge der Phänomene, Kategorien, Ebenen und Dimensionen hergestellt werden (Demirović/Maihofer 2013: 33; Meyer 2017: 80f.).</p>
<h4 class="">3.2 Zwei Formen der Inter&shy;sek&shy;ti&shy;o&shy;na&shy;lit&auml;t</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wenn es also nicht nur um Diskriminierung geht, sondern auch um Unterdrückungs- und Ungleichheitsdimensionen, die sich überschneiden und in Wechselwirkung geraten, dann ergeben sich in der Intersektionalität zwei Wege, von denen einer für ein linksemanzipatorisches Ziel sinnvoll sein kann. Beiden ist die Annahme gemeinsam, dass bei Überschneidungen von gruppenspezifischen Unterdrückungen und Diskriminierungen neue Unterdrückungsformen entstehen. Ein Ansatz verweist auf Identitäten, einer auf Herrschaftsstrukturen. Damit ist die Dialektik aus Identität und Differenz einerseits und die semantische Mehrdeutigkeit der Intersektionalität andererseits erfasst (vgl. Meyer 2017: 96). Eine solche Gegenüberstellung zweier idealtypischer Intersektionalitätsansätze ist stark vereinfacht. Die Vereinfachung kann jedoch sinnvoll sein, um sich eine Übersicht zu verschaffen und die Identitätspolitik und Intersektionalitätsanalyse auf ein linksemanzipatorisches Potenzial zu untersuchen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die eine Form von Intersektionalität (im Folgenden: <i>Intersektionalität I</i>) wäre jene, derzufolge die Überschneidung von Unterdrückungs- oder Diskriminierungsformen zur Sakralisierung der Betroffenen als Opfer führt. Hier würden die Betroffenen weiterhin in der Opferrolle verbleiben – und die Prominentesten seien dann jene Personen, die die meisten Diskriminierungsfaktoren in sich vereinen. In der <i>Intersektionalität I</i> ist eine Solidarisierung verschiedener Gruppen unrealistisch, da die Aufspaltung von immer neuen Überschneidungen zur immer weiteren Zersplitterung der Subgruppen führt. Hier kann (zu Recht) eine schwarze, schwerbehinderte, alleinerziehende Frau einen höheren Grad an Unterdrückung und Diskriminierung behaupten als viele andere Diskriminierte oder Unterdrückte. Sie könnte sich daher weder von anderen ungleich Benachteiligten repräsentieren lassen noch sich mit ihnen verbünden, da die spezifische Unterdrückung oder Diskriminierung dieser Person von Menschen, die nur Teile der Marginalisierung erfahren, nicht erfasst werden kann. Hinzukommen können auch Ressentiments und Animositäten verschiedener unterdrückter Gruppen und Identitäten, die sich durch die Frage der Schwere des Grades an Benachteiligung und Unterdrückung sogar zur Konkurrenz entwickeln können (Somek 2021: 128f.). Dies könnte nicht nur so weit gehen, dass die Opferrollen unvereinbar werden, da jeweils verschiedene gruppenspezifische Diskriminierungen gemeint sind, sondern dass die Opferposition ontologisiert wird, anstatt sie als soziales Konstrukt zu begreifen, das geändert, umgedeutet, umgewertet oder abgeschafft werden kann, wodurch das Ganze am Ende wie ein fixiertes System wirkt, das Hierarchien miteinschließt. Die <i>Intersektionalität I</i>, die keine breiten Bündnisse sucht, würde sich immer weiter in der Matrix der Intersektionalität ausdifferenzieren und aufspalten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese idealtypische bis karikatureske <i>Intersektionalität I</i> würde die Aspekte vereinen, für welche identitätspolitische Phänomene von einer traditionell linken Autorenschaft kritisiert werden. Es ist offenkundig, dass dies weder d’accord mit einem kritisch-theoretischen noch einem sozialistischen Ansatz ist. Die Tendenz, in Betroffenheitspolitiken absolute Differenzen zu setzen – sei es nun in einzelnen Diskriminierungskategorien, sei es in einer intersektionalen Diskriminierung – trägt etwa schon Adorno zufolge zur Stabilisierung von Herrschaftsverhältnissen bei: „Die Harmonie des Unversöhnlichen kommt dem Fortbestand der schlechten Totalität zugute“ (Adorno 2003a: 208). Die Konkurrenz von Betroffenen durch Skalierung eines Betroffenengrades und einer daraus resultierenden Unversöhnlichkeit unterminiert eine Solidarisierung, die zu Emanzipation führt (vgl. Busch 2021: 46-48). Komplizierter ist dies mit dem Poststrukturalismus, um die Debatte zwischen Sozialismus/kritischer Theorie und Postmoderne/Poststrukturalismus zu bemühen: So bemerkt Judith Butler, lange bevor sie für ihre Relativierung der Verbrechen von Hamas und Hisbollah breites öffentliches Aufsehen erregte, im Streit um Differenz mit ihrer Kritik an Benhabibs Gedanken zu kritischer Theorie, Postmoderne und Feminismus (siehe oben), dass Identitäten und Zuschreibungen kontingent und konstruiert sind und gar nicht von einem Kollektiv der Frauen gesprochen werden kann. Eine solche Konstruktion würde die Unterschiede zwischen Frauen und innerhalb der feministischen Praxis verkennen. Das weist (implizit) auf die <i>Intersektionalität I</i> hin, insofern die sozialen Zuschreibungen und Diskriminierungen etwa zwischen weißen und nichtweißen Frauen stark differieren. Darin, dass Butler große Kollektive mit großen Narrativen ablehnt und die etablierten Diskurskategorien verschieben oder umdeuten will, auch da ein identitärer oder ontologisierter Grund der Pluralität von Geschlechterverhältnissen nicht gerecht wird, liegt die Aufspaltung in der Pluralität von benachteiligten Gruppen begründet. (Butler 1995: 48-51/57)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> Dabei spart Butler die Kapitalismuskritik völlig aus, begründet aber dafür die Ausdifferenzierung der Benachteiligten und der dahinterstehenden Kategorien. Obwohl ein solcher poststrukturalistischer Ansatz der <i>Intersektionalität I,</i> die keine großen Kollektive nach <i>race, class</i> oder <i>gender</i> allein bilden will, diesbezüglich entsprechen kann, widerspricht doch einer solchen Verbindung, dass in identitätspolitischen Bewegungen solche „kontingenten Grundlagen“ oft naturalisiert werden und als festgeschriebenes Fundament verstanden werden, wodurch Zugehörigkeit definiert wird. Dabei werden also selbst poststrukturalistische und postmarxistische Ansätze ignoriert. (Lorey 2011: 104-112)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine zweite Form der Intersektionalität (im Folgenden: <i>Intersektionalität II</i>) wäre ein Bündnis, das einen gemeinsamen Gegner der Unterdrückung wählt und dessen Mitglieder/Betroffene sich solidarisieren. Vereinfacht ließe sich dies mit dem Slogan des <i>Neuen Deutschland</i> darstellen, das (in Reaktion auf Sarah Wagenknechts Polemik gegen linke Identitätspolitiken) bemerkt, dass „skurrile Minderheiten“ und Arbeiterklasse kein Widerspruch sind, das Verhältnis von Kapital und Arbeit aber schon. Solange es um eine dialektische Kapitalismuskritik geht, könnten sich somit neue Bündnisse bilden, die verschiedenste mit dem Kapitalismus verbundene gruppenspezifische Unterdrückungen bekämpfen. Dies schließt an die Debatte zwischen Sozialismus und Feminismus Anfang des 20. Jahrhunderts an. Solange feministische oder andere Strömungen in der <i>Intersektionalität II</i> den Primat der Ökonomie und des Klassenverhältnisses anerkennen – sprich, von der Nichtpriorisierung der Kategorien in der Intersektionalität abweichen, da es einen systematischen Unterschied zwischen sozialer Gerechtigkeit und Inklusion/Diversität/Antidiskriminierung gibt – oder den Primat zumindest nicht explizit unterminieren, gibt es keinen Grund, warum Betroffene sich aus sozialistischer Perspektive nicht verbünden können und warum eine emanzipatorische Bewegung dann etwa nicht auch die Besonderheit der Unterdrückung von Arbeiterinnen (durch Patriarchat und Kapitalismus) kritisieren und bekämpfen sollte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während <i>Intersektionalität I</i> in homogenen, immer kleiner werdenden Gruppen agiert, versammeln sich in <i>Intersektionalität II </i>Bündnisse multipler Identitäten. Letztere würde auch zur kritischen Theorie passen, insbesondere aus drei Gründen:</p>
<ul>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western">Erstens geht es der kritischen Theorie um gesamtgesellschaftliche Verhältnisse, etwa bedingt durch die Kapitalisierung (oder auch Faschisierung) jedes sozialen Bereiches (Knapp 2022: 42-44). Dazu gehört mehr als die rein ökonomische Kritik an der Klassengesellschaft, wodurch sich die Notwendigkeit ergibt, andere Unterdrückungsformen in die (kultur-)marxistische Kritik mit aufzunehmen.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zweitens führt die frühe kritische Theorie – jedoch ohne selbst feministisch zu argumentieren – die Formen der bürgerlichen Ungleichheit auf das Mensch-Natur-Verhältnis zurück. Für Adorno und Max Horkheimer ist die Verleugnung der Natur der Kern der zivilisatorischen Rationalität. Die Selbstverleugnung aber macht das gesellschaftliche Mittel zum Zweck, indem die Natur als Basis ideologisch vom Menschen getrennt wird. Die Herrschaft des Menschen über sich selbst wird somit zur Vernichtung des Subjekts, indem vollkommen unvernünftig das Lebendige, der natürliche Selbsterhalt vom Menschen selbst im Kapitalismus getrennt wird. Obwohl die technologische Entwicklung es leichter macht, Bedürfnisse zu befriedigen, führt die Herrschaft eher zur Ausrottung des Menschen und des Humanen. Diese Widervernunft ist für Adorno und Horkheimer ein Selbstbetrug und führt zu überflüssigen Opfern, Selbstbezwingungen und Entsagungen. Im Exkurs zur<i> Odyssee</i> in der <i>Dialektik der Aufklärung</i> beschreiben die Autoren etwa, wie „Barbaren“ für die „Zivilisation“ als gesetzlos und nicht sozialisiert oder zivilisiert gekennzeichnet werden. Das „Barbarische“ gilt deswegen in der bürgerlichen Ideologie als naturnah, weniger vernünftig oder unvernünftig und würde daher unterdrückt oder betrogen werden. Doch genau diese Unterscheidung von <i>homo oeconomicus</i> und Wesen, die nicht dem vermeintlichen Rationalitätsgrad dieses Typs entsprechen, beziehungsweise Menschen, denen die Rationalität schlicht abgesprochen wird, sorgt dafür, dass der Mensch nicht nur die Natur überlistet und bezwingt, sondern dass er auch Menschen kategorisiert und unterdrückt. So gelten etwa Frauen, Ureinwohner*innen, Kolonisierte und auch jüdische Menschen in dieser bürgerlichen Ideologie als naturnäher sowie weniger vernünftig. Sie würden daher unterdrückt werden. Aus der modernen Rationalität und ihrer Trennung von der Natur für den weißen kapitalistischen Mann folgt also die Unterdrückung der Menschen – von der bürgerlichen Ehe bis zum Genozid. (Adorno/Horkheimer 2003: 65-99) Dementsprechend werden – durch die Trennung von Kultur und Natur, die Herausbildung des <i>homo oecon</i><i>omic</i><i>us</i> wie auch durch den Kapitalismus und die moderne Rationalisierung – verschiedenste Menschengruppen unterdrückt, und zwar durch eine den Unterdrückungsformen zugrundeliegende gemeinsamen Denkweise. Dies gibt sowohl Anknüpfungspunkte für den Feminismus als auch für intersektionale Bewegungen (vgl. auch Knapp 2022: 45-49). Denn Kapitalismus, Patriarchat, Rassismus und Antisemitismus haben für Adorno und Horkheimer ihren gemeinsamen Ursprung in der Trennung von Mensch/Kultur und Natur, ohne dass diese Phänomene identisch seien oder aufeinander reduziert werden könnten.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western">Drittens hat Becker-Schmidt mit ihrer These der <i>doppelten Vergesellschaftung</i> von Frauen verdeutlicht, dass Frauen durchschnittlich nicht nur eine Doppelbelastung durch produktive und reproduktive Arbeit erleiden, sondern auch doppelt unterdrückt und entfremdet sind, indem sich Patriarchat und Kapitalismus überschneiden (Becker-Schmidt 2017: 51-76; Becker-Schmidt 2022). Gerade eine solche Überschneidung – oder auch die von Rassismus und Kapitalismus oder Sexualität und Kapitalismus etc. – kann der Kritikpunkt einer emanzipatorischen Linken sein, sodass, ausgehend von der Kapitalismuskritik, auch andere Formen und Kategorien der Unterdrückung und Diskriminierung angegriffen werden können. Das gilt gerade dann, wenn sie sich mit dem Kapitalismus überschneiden, was meist der Fall sein wird.</p>
</li>
</ul>
<p class="v-absatz-einzug-western">Festzustellen bleibt, dass eine Intersektionalität, die d’accord mit der älteren kritischen Theorie ist, möglich ist. Dabei ist auch der Primat der Kapitalismuskritik/der Ökonomie denkbar. Ein Bündnis zwischen der Arbeiterklasse, Feminist*innen und verschiedenen Minderheiten ergibt auch aus der Logik der emanzipatorischen Kapitalismuskritik heraus Sinn: Denn gerade die Gender Pay Gap oder der Umstand, dass ethnische Minderheiten häufiger der Unterschicht angehören, würde es nahelegen, dass Frauen und jene Minderheiten nicht nur gegen Diskriminierung protestieren oder Quotenregelungen fordern, sondern darüber hinaus oder vorrangig gegen die soziale Ungleichheit und Ungerechtigkeit protestieren und Widerstand zeigen. Für die <i>Intersektionalität II</i> sind somit zwar der Primat der Ökonomie und die Kapitalismuskritik ausschlaggebend, es soll aber nicht von einem monolithischen System der Unterdrückung, auf dem jede Ungleichheit und Diskriminierung basiert, behauptet werden. Es muss „nur“ bemerkt werden, dass das Patriarchat und der Rassismus im Kapitalismus besonders schwere Ausformungen aufweist. Die Unterscheidung von Haupt- und Nebenwiderspruch wäre gegeben, verschiedene Identitäten (sowie Politiken) und die Diskriminierung werden aber nicht ökonomistisch ignoriert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch wenn die <i>Intersektionalität II</i> theoretisch plausibel sein mag, müsste sie praktisch mehrere Hürden überwinden: Erstens bräuchte es dafür ein Klassenbewusstsein im Proletariat. Zweitens müssten diejenigen, die nicht nur als Arbeiter*innen unterdrückt und ausgebeutet werden, sondern auch aufgrund anderer Gruppeneigenschaften unterdrückt und diskriminiert werden oder aufgrund ihrer Identität in besonderem Maße von Ausbeutung, Diskriminierung und Unterdrückung von Kapitalismus, Rassismus, Frauenfeindlichkeit, Homophobie, Transphobie, Ableismus etc. betroffen sind, bereit sein, zwar die Besonderheit ihrer überschneidenden Unterdrückung zu betonen, aber sich dabei nicht narzisstisch zu exponieren. Anstatt auf der je eigenen Identität (samt den Überschneidungen von unterdrückenden Elementen und Kategorien) als von anderen Identitäten getrenntem Sonderfall zu beharren und damit vollends dem Individualismus oder gar Atomismus im progressiven Neoliberalismus zu erliegen, müssten wir somit offener für eine Ideologiekritik am Neoliberalismus werden, dessen Feigenblätter Diversität und eine vermeintliche Inklusion sind. Kurz gesagt müsste daraus folgen, dass wenn etwa eine trans Person sich der eigenen Klasse und der Transphobie bewusst wird, diese sich einer linken Bewegung anschließen und in der Kritikform bereichern kann.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für manche mag es befremdlich wirken, wenn sich heteronormative Arbeiter möglicherweise nicht mit trans Menschen zusammentun möchten oder andersherum, da ein Unterdrückungsmechanismus noch nicht dazu führt, einen anderen Unterdrückungsmechanismus anzuerkennen oder die eigenen Ressentiments zu überwinden. Auch wenn diese Kritik nicht einfach von der Hand zu weisen ist, hat die Intersektionalität nicht nur einen akademischen, sondern auch einen praktisch-aktivistischen Part. So hat etwa Elizabeth Cole (2008: 449-451) herausgefunden, dass intersektionale Koalitionen gerade dann als erfolgreich von den Beteiligten im feministischen Aktivismus eingeschätzt werden, wenn es nicht um geteilte oder getrennte Erfahrungen und Identitäten geht, sondern um geteilte Positionen in einem Machtverhältnis – bei gleichzeitiger gegenseitiger Anerkennung von Differenz. Es geht dann nicht nur um spezifische Diskriminierungen, sondern um verschränkte Positionen im Kampf um Empowerment einer Gruppe. (Vgl. Kurz 2022: 94-96; Chun et al. 2013) Die <i>Intersektionalität II </i>bedeutet somit nicht bloß, dass – wie in einem Arbeitsstreik für höhere Löhne oder Arbeitszeitreduktion – identitätspolitische Unterschiede innerhalb der Streikenden und Gewerkschaftern kaum eine Rolle spielen sollen. Es bedeutet vielmehr, dass ein intersektionales Bündnis diese Unterdrückungen und Diskriminierung bündelt und dabei die Kapitalismuskritik in den Vordergrund stellt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein Beispiel der funktionierenden <i>Intersektionalität II</i>, die sich auf die geteilten Positionen in einem Machtverhältnis beruft, bietet in Deutschland die Berliner Initiative <i>Deutsche Wohnen &amp; Co. Enteignen</i>. Eindeutig primär behandelt dieses Bündnis die Eigentumsfrage und stellt Mieter*innen gegen große Immobilienkonzerne. Der Primat der Ökonomie ist gegeben. Darunter versammelt sich auch eine aktive LGBTQI+-Community, zumal sexuelle Minderheiten auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt und diskriminiert werden und daraus prekäres Wohnen und Wohnungslosigkeit folgen. Selbiges gilt für Angehörige bestimmter ethnischer Minderheiten, aber auch für schlecht verdienende Single-Männer. Unter einem spezifischen Thema mit einem klaren Primat und einer politischen Forderung gelang es der Initiative, genug Menschen verschiedenster Mietergruppen zu mobilisieren, um einen Volksentscheid mit großer Mehrheit durchzuführen, inzwischen den Weg zum Gesetzgebungsprozess zu beschreiten.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">4. Fazit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Was also entscheidend sein mag für eine funktionierende Intersektionalität, ist, sich ein spezifisches Ziel zu setzen, das als ausreichend gesamtgesellschaftlich relevant wahrgenommen wird und von welchem verschiedene Gruppen betroffen sind – obgleich in unterschiedlichem Grad. Die Betroffenen müssten sich hinter dieses spezifische (auch sozioökonomische) Ziel vereinen, auch in Bezug auf jeweilige intersektionale Besonderheiten. Der dahinterstehende Duktus ist eine zunächst befristete Zusammenarbeit verschiedener Gruppen, die ein gleiches Interesse – wenn auch vielleicht aus unterschiedlichen Motiven – haben und dabei nach dem Solidaritätsprinzip verfahren: Wenn Person oder Gruppe A für Gruppe oder Person B kämpft, dann kämpft auch B für A<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a>. Alle anderen Unterschiede und Ressentiments können, je nach Stärke des Ziels, toleriert oder herausgestellt und innerhalb des Kollektivs repräsentiert werden, wenn ein Missstand als drängender wahrgenommen wird als die eigenen Ressentiments. So ist nicht auszuschließen, dass sich auch insgeheim heteronormative Mieter*innen aus der Arbeiterklasse mit <i>Deutsche Wohnen &amp; Co. </i><i>E</i><i>nteignen</i> identifiziert haben, denn das Ziel des bezahlbaren Wohnraums war dominant genug, auch das queere Engagement zu tolerieren, da es ihnen gerade nicht im Weg stand, sondern womöglich sogar half. Die Immobilienlobby und die Mehrheit des Berliner Senats stehen ihnen im Weg, nicht queere Mieter*innen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Meine Annahme war es, dass die linke Kritik am Vergessen der sozialen Frage sowie teilweise die linke Kritik an der Intersektionalität korrekt ist. Jedoch sollte nicht jedem Fan der Inklusion und Diversität per se unterstellt werden, narzisstisch im eigenen Kampf um Anerkennung und Antidiskriminierung zu sein, aber dass die strukturelle Ebene dies nahelegt, so wie diese Ebene auch den Verlust des Klassenbewusstseins in der Identitätspolitik nahelegt. Denn für neue soziale Bewegungen gilt auch, dass sich diese ohne Identitätsbildung und -abgrenzung nicht denken lassen (Auernheimer 2020: 84-94).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gerade wenn die neoliberale Identitätspolitik sozialpsychologisch als falsche Alternative zum Verlust des Klassenbewusstseins gilt, stellt sich die Frage, ob diskriminierte und unterdrückte Subjekte nicht durch Intersektionalität zurück in ein linkes emanzipatorisches Engagement geführt werden können, welches sie offiziell ja häufig praktizieren wollen. Sollte dies funktionieren, könnte die Identität als sekundäres Kriterium hinter der sozialen Frage inkludiert werden. Es ist also denkbar, zumindest einen Teil der identitätspolitischen Akteur*innen in ein emanzipatorisches linkes Engagement zu integrieren, wenn ihnen die Verbesserung sozioökonomischer Verhältnisse als Eigeninteresse erscheint und sich dies auch auf ihre Besonderheit oder auch ihren Diskriminierungshintergrund beziehen lässt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. Philip Dingeldey</strong> ist seit April 2023 einer von zwei Bundesgeschäftsführer*innen der Humanistischen Union und hauptamtlicher Redakteur der <b>vor</b>gänge. Zuvor hatte er eine Gastprofessur für kritische Gesellschaftstheorie an der Justus-Liebig-Universität Gießen inne. Dingeldey hat in Politikwissenschaft an der Technischen Universität Darmstadt promoviert. Seine Forschungsinteressen sind Demokratietheorie, Rechtstheorie und -philosophie, kritische Theorie, Republikanismus, Liberalismus, ökologisches politisches Denken und Ideengeschichte. Zuletzt von ihm erschienen: Von unmittelbarer Demokratie zur Repräsentation. Eine Ideengeschichte der großen bürgerlichen Revolutionen (Transcript: Bielefeld 2022).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Adorno, Theodor W./Horkheimer, Max</em> 2003 [1944]: Dialektik der Aufklärung. Philosophische Fragmente (= Theodor W. Adorno: Gesammelte Schriften, Bd. 3), Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Adorno, Theodor W.</em> 2003a [1951]: Minima Moralia (= Gesammelte Schriften in 20 Bänden, Bd. 4), Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Adorno, Theodor W.</em> 2003b [1966]: Negative Dialektik / Jargon der Eigentlichkeit (= Gesammelte Schriften in 20 Bänden, Bd. 6), Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Alemann, Annette von</em> 2022: Soziale Ungleichheit und Intersektionalität, in: Biele Mefebue, Astrid/Bührmann, Andrea D./Grenz, Sabine (Hrsg.): <em>Handbuch Intersektionalitätsforschung</em>, Wiesbaden, S. 21-34.</p>
<p align="justify"><em>Auernheimer, Georg</em> 2020: Identität und Identitätspolitik, Köln.</p>
<p align="justify"><em>Becker-Schmidt, Regina</em> 2007: „class“, „gender“, „ethnicity“, „race“: Logiken der Differenzsetzung, Verschränkungen von Ungleichheitslagen und gesellschaftliche Strukturierung“, in: Klinger, Cornelia/Knapp, Gudrun-Axeli/Sauer, Birgit (Hrsg.): <em>Achsen der Ungleichheit. Zum Verhältnis von Klasse, Geschlecht und Ethnizität</em>, Frankfurt am Main/New York, S. 56-83.</p>
<p align="justify"><em>Becker-Schmidt, Regina</em> 2017: Pendelbewegungen – Annäherungen an eine feministische Gesellschafts- und Subjekttheorie aus der Sicht von Frauen. Aufsätze aus den Jahren 1991 bis 2015, Opladen.</p>
<p align="justify"><em>Becker-Schmidt, Regina</em> 2022: Politisch-psychologische Anmerkungen zum asymmetrischen Tauschverhältnis aus feministischer Sicht, in: Stögner, Karin/Colligs, Alexandra (Hrsg.): Kritische Theorie und Feminismus, Berlin, S. 166-179.</p>
<p align="justify">Benhabib, Seyla 1995: Feminismus und Postmoderne: Ein prekäres Bündnis, in: Benhabib, Seylaet al.: <em>Der Streit um Differenz. Feminismus und Postmoderne in der Gegenwart</em>, Frankfurt am Main, S. 9-29.</p>
<p align="justify"><em>Berendsen, Eva/Cheema, Saba-Nur/Mendel, Meron</em> 2021a: Finger auf die Wunden oder: Der direkte Weg ins Fettnäpfchen. Identitätspolitik zwischen Abwehr, Abschottung und Allianzen, in: Berendsen, Eva/Cheema, Saba-Nur/Mendel, Meron (Hrsg.): <em>Triggerwarnung. Identitätspolitik zwischen Abwehr, Abschottung und Allianzen</em>, Berlin, S. 7-17.</p>
<p align="justify"><em>Berendsen, Eva/Cheema, Saba-Nur/Mendel, Meron</em> 2021b: Zehn Punkte für den ultimativ richtigen Umgang mit Betroffenheiten, Identitäten und Allianzen, in: Berendsen, Eva/Cheema, Saba-Nur/Mendel, Meron (Hrsg.): <em>Triggerwarnung. Identitätspolitik zwischen Abwehr, Abschottung und Allianzen</em>, Berlin, S. 241-250.</p>
<p align="justify"><em>Bilge, Sirma</em> 2014: Whitening Intersectionality. Evanescence of Race in Intersectionality Scholarship, in: Hund, W. D./Lentin, A. (Hrsg.): <em>Racism and Sociology</em>, Berlin, S. 175-205.</p>
<p align="justify"><em>Boltanski, Luc/Chiapello, Ève</em> 2006 [1999]: Der neue Geist des Kapitalismus. Köln.</p>
<p align="justify"><em>Busch, Charlotte</em> 2021: Mimosen, Mimesis und Mimimi. Zwischen linker Solidarität und betroffenheitspolitischer Vereinzelung, in: Berendsen, Eva/Cheema, Saba-Nur/Mendel, Meron (Hrsg.): <em>Triggerwarnung. Identitätspolitik zwischen Abwehr, Abschottung und Allianzen</em>, Berlin, S. 41-52.</p>
<p align="justify"><em>Butler, Judith</em> 1995: Kontingente Grundlagen. Der Feminismus und die Frage der Postmoderne, in: Butler, Judith et al.: <em>Der Streit um Differenz. Feminismus und Postmoderne in der Gegenwart</em>, Frankfurt am Main, S. 31-58.</p>
<p align="justify"><em>Chun, Jennifer J. et al.</em> 2013: Intersectionality as a Social Movement Strategy: Asian Immigrant Women Advocates, in: <em>Signs Journal of Women in Culture and Society</em>, Jg. 38, H. 4, S. 917-940.</p>
<p align="justify"><em>Cole, Elizabeth R.</em> 2008: Coalitions for a Modell of Intersectionality: From Practice to Theory, in: <em>Sex Roles</em>, Jg. 59, H. 5-6, S. 443-453.</p>
<p align="justify"><em>Combahee River Collective</em> 1982 [1977]: A Black Feminist Statement, in: Hull, Gloria T./Bell, Patricia/Smith, Barbara (Hrsg.): <em>But Some of Us Are Brave. Black Women’s Studie</em>s, Old Westbury/New York, S. 13-22.</p>
<p align="justify"><em>Crenshaw, Kimberlé</em> 1989: Demarginalizing the Intersection of Race and Sex: A Black Feminist Critique of Antidiscrimination Doctrine, in: <em>The University of Chicago Legal Forum</em>, H. 1, S. 139-167.</p>
<p align="justify"><em>Demirović, Alex/Maihofer, Andrea</em> 2013: Vielfachkrise und die Krise der Geschlechterverhältnisse, in: Nickel, Hildegard/Heilmann, Andreas (Hrsg.): <em>Krise, Kritik, Allianzen, Arbeits- und geschlechtersoziologischer Perspektiven</em>, Weinheim/Basel. S. 30-48.</p>
<p align="justify"><em>Fraser, Nancy/Honneth, Axel</em> 2003: Anerkennung oder Umverteilung? Eine politisch-philosophische Kontroverse, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Fraser, Nancy</em> 2017: Für eine neue Linke oder: Das Ende des progressiven Neoliberalismus, in: <em>Blätter für deutsche und internationale Politik</em>, Jg. 62, H. 2, S. 71-76.</p>
<p align="justify"><em>Goel, Urmila</em> 2022: Intersektional forschen – kontextspezifisch, offen, selbst-reflexiv, in: Biele Mefebue, Astrid/Bührmann, Andrea D./Grenz, Sabine (Hrsg.): <em>Handbuch Intersektionalitätsforschung</em>, Wiesbaden, S. 131-144.</p>
<p align="justify"><em>Hancock, Anges-Marie</em> 2016: Intersectionality. An Intellectual History, New York/Oxford.</p>
<p align="justify"><em>Harding, Sandra</em> 1981: The Unhappy Marriage of Marxism and Feminism: Can It Be Saved?, in: Sargent, Lydia (Hrsg.): <em>Women and Revolution. A Discussion of the Unhappy Marriage of Marxism and Feminism</em>, Montreal, S. 135-164.</p>
<p align="justify">Hartmann, Heidi 1981: The Unhappy Marriage of Marxism and Feminism: Towards a more progressive Union, in: Sargent, Lydia (Hrsg.): W<em>omen and Revolution. A Discussion of the Unhappy Marriage of Marxism and Feminism</em>, Montreal, S. 1-42.</p>
<p align="justify"><em>Haslanger, Sally</em> 2012: Resisting Reality: Social Construction and Social Critique, Oxford.</p>
<p align="justify"><em>Heisterhagen, Nils</em> 2018. Kritik der Postmoderne. Warum der Relativismus nicht das letzte Wort hat, Wiesbaden.</p>
<p align="justify"><em>Hill Collins, Patricia</em> 2015: Intersectionality’s Definitional Dilemmas, in: <em>American Review of Sociology</em>, Jg. 41, H. 1, S. 1-20.</p>
<p align="justify"><em>Knapp, Gudrun-Alexi</em> 2008a: Verhältnisbestimmung, Geschlecht, Klasse, Ethnizität in gesellschaftstheoretischer Perspektive, in: Klinger, Cornelia (Hrsg.): <em>Über-Kreuzungen. Fremdheit, Ungleichheit, Differenz</em>, Münster, S. 138-170.</p>
<p align="justify"><em>Knapp, Gudrun-Alexi</em> 2008b: „Intersectionality“ – ein neues Paradigma der Geschlechterforschung? In: Casale, Rita/Rendtorff, Barbara (Hrsg.): <em>Was kommt nach der Genderforschung? Zur Zukunft der feministischen Theoriebildung</em>, Bielefeld, S. 33-53.</p>
<p align="justify"><em>Knapp, Gudrun-Alexi</em> 2022: Konstellationen von Kritischer Theorie und Geschlechterforschung, in: Stögner, Karin/Colligs, Alexandra (Hrsg.): <em>Kritische Theorie und Feminismus</em>, Berlin, S. 37-57.</p>
<p align="justify"><em>Kurz, Elaine</em> 2022: Intersektionalität in feministischer Praxis. Differenzkonzepte und ihre Umsetzung in feministischen Gruppen, Bielefeld.</p>
<p align="justify"><em>Lilla, Mark</em> 2017: The Once and Future Liberal: After Identity Politics, New York.</p>
<p align="justify"><em>Lorey, Isabell</em> 2011: Von den Kämpfen aus. Eine Problematisierung grundlegender Kategorien, in: Hess, Sabine/Langreiter, Nikola/Timm, Elisabeth (Hrsg.): <em>Intersektionalität revisited. Empirische, theoretische und methodische Erkundungen</em>, Bielefeld, S. 101-118.</p>
<p align="justify"><em>Meyer, Katrin</em> 2017: Theorien der Intersektionalität zur Einführung, Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Murray, Douglas</em> 2020: The Madness of Crowds: Gender, Race and Identity, London.</p>
<p align="justify"><em>Nachtwey, Oliver</em> 2017: Die Abstiegsgesellschaft. Über das Aufbegehren in der regressiven Moderne, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Neiman, Susan</em> 2023: Links ist nicht woke, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Pfaller, Robert</em> 2017: Erwachsenensprache. Über ihr Verschwinden aus Politik und Kultur, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Piketty, Thomas</em> 2020: Kapital und Ideologie, München.</p>
<p align="justify"><em>Somek, Alexander</em> 2021: Moral als Bosheit. Rechtsphilosophische Studien, Tübingen.</p>
<p align="justify"><em>Stegemann, Bernd</em> 2018: Die Moralfalle – Für eine Befreiung linker Politik, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Stegemann, Bernd</em> 2023: Identitätspolitik, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Will, Rosemarie/Lüders, Sven</em> 2022: Antidiskriminierungsrecht im Kontext von Gleichheit und Gerechtigkeit. Ein Gespräch mit Susanne Baer und Ute Sacksofsky, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em>, Nr. 237/238 = Jg. 61, H. 1-2, S. 5-26.</p>
<p align="justify"><em>Winkler, Gabriele/Degele Nina</em> 2010: Intersektionalität. Zur Analyse sozialer Ungleichheit, Bielefeld.</p>
<p align="justify"><em>Young, Iris M.</em> 2011: Justice and the Politics of Indifference, Princeton.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Alexander Somek (2021: 3) fasst dies beispielsweise folgendermaßen zusammen: „Wer heute liberal und fortschrittlich ist, glaubt gewiss nicht mehr an die transformierende Mission einer revolutionären Klasse (des ‚Proletariats‘), sondern weiß Bescheid, dass es für alle entscheidend darauf ankommt, sich zu qualifizieren und kompetitiven Auswahlverfahren zu stellen. Man steht allein da und muss für sich allein kämpfen. Die wettbewerbsorientierte Marktwirtschaft gilt als vorgegeben und unantastbar. Die eigentliche politische Herausforderung wird darin gesehen, sie ‚inklusiver‘ zu machen durch die Verbesserung der Chancengleichheit und den Abbau von Ausgrenzungen, insbesondere solcher aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder der ‚Rasse‘“.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Empirisch ist klar, dass eine von Regierungen und Parlamenten betriebene Identitätspolitik kaum herrschaftskritisch ist und sozioökonomische Fragen hintanstellt (vgl. hierzu den Beitrag von Dirk Jörke und Torben Schwuchow in diesem Heft). Es könnte sich aber anders verhalten, wenn es um die Agenda von Betroffenen, die antidiskriminierend und kapitalismuskritisch sein können, geht.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Vgl. zum Combahee River Collective und dessen Bezüge zur Identitätspolitik auch den Beitrag von Jörg Scheller in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>„Consider an analogy to traffic in an intersection, coming and going in all four directions. Discrimination, like traffic through an intersection, may flow in one direction, and it may flow in another. If an accident happens in an intersection, it can be caused by cars travelling from any number of directions and, sometimes, from all of them. Similarly, if a Black woman is harmed because she is in the intersection, her injury could result from sex discrimination or race discrimination” (Crenshaw 1989: 149).</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Dementsprechend geht eine poststrukturalistisch geprägte Intersektionalitätsforschung weniger auf Klassenverhältnisse ein, sondern eher auf die kontingente Kategorisierung (so etwa Goel 2022).</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>Wo Isabell Lorey nur einen Widerspruch zwischen Butlers Kontingenztheorie und der Identitätspolitik sieht, scheint mir dies eher ein dialektisches Spannungsverhältnis zwischen identitätspolitischer Naturalisierung und poststrukturalistischer Aufspaltung von Kollektiven zu sein.</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a>Diesem Narrativ folgend funktioniert auch der Spielfilm <i>Pride</i> von 2014.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/identitaetspolitik-und-intersektionalitaet-zur-rolle-der-sozialen-ungleichheit-und-gerechtigkeit/">Identitätspolitik und Intersektionalität: Zur Rolle der sozialen Ungleichheit und Gerechtigkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/05/vorg244_U1-U4-1-1-e1716544817908.png" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Geschlechtliche Vielfalt im Recht: Mühsame Dekonstruktion einer binär vergeschlechtlichten Rechtsordnung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/geschlechtliche-vielfalt-im-recht-muehsame-dekonstruktion-einer-binaer-vergeschlechtlichten-rechtsordnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 May 2024 10:18:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Diversität]]></category>
		<category><![CDATA[Gender]]></category>
		<category><![CDATA[Geschlecht]]></category>
		<category><![CDATA[Geschlechtseintrag]]></category>
		<category><![CDATA[inter Personen]]></category>
		<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Queer]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstbestimmung]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstbestimmungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[trans Personen]]></category>
		<category><![CDATA[Transsexuellengesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Vielfalt]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=19340</guid>

					<description><![CDATA[<p>Dieser Beitrag gibt einen kritischen Überblick über die neuere Rechtsentwicklung zur geschlechtlichen Vielfalt. Er zeigt, dass trotz zahlreicher Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre viele Fragen noch nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten. Auf vielen im Alltag wichtigen Gebieten, darunter das Arbeitsleben, die Familiengründung, Schulen und Hochschulen und die Gesundheitsversorgung, wird die geschlechtliche Vielfalt noch nicht angemessen rechtlich [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/geschlechtliche-vielfalt-im-recht-muehsame-dekonstruktion-einer-binaer-vergeschlechtlichten-rechtsordnung/">Geschlechtliche Vielfalt im Recht: Mühsame Dekonstruktion einer binär vergeschlechtlichten Rechtsordnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Dieser Beitrag gibt einen kritischen Überblick über die neuere Rechtsentwicklung zur geschlechtlichen Vielfalt. Er zeigt, dass trotz zahlreicher Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre viele Fragen noch nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten. Auf vielen im Alltag wichtigen Gebieten, darunter das Arbeitsleben, die Familiengründung, Schulen und Hochschulen und die Gesundheitsversorgung, wird die geschlechtliche Vielfalt noch nicht angemessen rechtlich abgebildet.</em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western">In den Naturwissenschaften gilt es heute als gesicherte Erkenntnis, die Lebensrealitäten trans- und intergeschlechtlicher sowie nichtbinärer Menschen führen es uns seit jeher vor Augen: Es gibt mehr als ein entweder rein weibliches oder rein männliches Geschlecht, das durch äußere Genitalien definiert und über den Lebenszeitraum unveränderlich ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im deutschen Verfassungsrecht wurde diese geschlechtliche Vielfalt seit den 1970er Jahren durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sukzessive rechtlich anerkannt: Trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen genießen Schutz vor Diskriminierungen aufgrund ihres Geschlechts. Sie haben das Recht, Vornamen und Geschlechtseintrag entsprechend ihrer geschlechtlichen Identität zu ändern. Nichtbinäre Personen werden in ihren Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als männlich oder weiblich zulässt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben bereitet dem Gesetzgeber jedoch offensichtliche Mühe. Zwar gibt es seit 1980 ein Gesetz, das Personenstandsänderungen zulässt, die Voraussetzungen wurden jedoch mehrfach vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt. Seit 2018 gibt es zwar neben <i>männlich</i> und <i>weiblich</i> den neuen Personenstandseintrag <i>divers</i>, das sonstige Recht ist jedoch weiterhin fast ausschließlich binär ausgestaltet. Der Gesetzgeber wirkt überfordert oder jedenfalls nicht an einem schlüssigen Gesamtkonzept für die rechtliche Regelung geschlechtlicher Vielfalt interessiert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieser Beitrag zeichnet ausschnitthaft die mühsame Dekonstruktion unserer binär vergeschlechtlichten Rechtsordnung nach und zeigt beispielhaft auf, in welch prekärer Lage sich Menschen, die nicht in unsere binäre Gesellschaftsordnung passen, noch heute befinden.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Geschlecht&shy;liche Vielfalt</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Transgeschlechtliche Menschen (kurz: trans*) identifizieren sich nicht mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht. Manche, aber nicht alle trans* Menschen wünschen sich geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen (medizinische Transition). Der Gegenbegriff zu <i>transgeschlechtlich</i> ist <i>cisgeschlechtlich</i> – das sind Personen, die sich mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Intergeschlechtliche Menschen (kurz: inter*) haben von Geburt an genetische, anatomische und/oder hormonelle Geschlechtsmerkmale, die nicht den Geschlechternormen von Mann und Frau entsprechen (Deutscher Ethikrat 2012: 24). Ob eine Person intergeschlechtlich ist, lässt sich oft nicht auf den ersten Blick erkennen; teilweise dauert es bis zur Pubertät oder länger, bis sie davon erfährt. Der Gegenbegriff für <i>intergeschlechtlich</i> ist <i>endogeschlechtlich</i> – das sind Personen, deren Körper sich medizinisch eindeutig als nur weiblich oder nur männlich einordnen lassen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nichtbinäre Menschen fühlen sich weder ausschließlich dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig. Ihre Identität kann männliche und weibliche Anteile haben, irgendwo dazwischen liegen oder auch ganz außerhalb dieser Kategorien sein. Viele inter* Menschen sind nichtbinär, es gibt jedoch auch endogeschlechtliche nichtbinäre Personen, von denen sich einige, aber nicht alle, auch als trans* bezeichnen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Bin&auml;r verge&shy;schlecht&shy;lichte Rechts&shy;ord&shy;nung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Diese geschlechtliche Vielfalt trifft auf eine binär vergeschlechtlichte Rechtsordnung (Mangold/Roßbach 2023: 756). Unser gesamtes Recht ist von geschlechtlichen Vorstellungen durchzogen: Personenstand, Mutter- und Vaterschaft, Diskriminierungsverbote, Quoten – viele Regelungen knüpfen am Geschlecht an. Der Staat erfasst das Geschlecht eines Menschen bereits bei dessen Geburt im Personenstandsregister. Das Recht geht dabei ursprünglich von drei Grundannahmen aus: Es gibt nur die beiden Geschlechter weiblich und männlich, das Geschlecht ist durch den Blick auf die äußeren Genitalien eindeutig bestimmbar, und es ist über den Lauf des Lebens unveränderbar. Entsprechend sah das Personenstandsrecht bis vor wenigen Jahren nur die beiden Geschlechtseinträge <i>männlich</i> und <i>weiblich</i> vor, wobei das einzutragende Geschlecht durch medizinisches Personal nach der Geburt durch den „Blick zwischen die Beine“ bestimmt wird. Außerdem war bis in die 1980er Jahre kein Verfahren vorgesehen, um das eingetragene Geschlecht zu ändern, falls es unzutreffend ist.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Geschlecht&shy;liche Vielfalt im Grundgesetz</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese in der Rechtsordnung verfestigten Grundannahmen wurden in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend infrage gestellt. Das BVerfG und damit allem voran die beschwerdeführenden Personen erwiesen sich als treibender Motor für die rechtliche Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Grundrecht auf geschlecht&shy;liche Selbst&shy;be&shy;stim&shy;mung</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Seit den 1970er Jahren entwickelte das BVerfG in zahlreichen Entscheidungen das Grundrecht auf geschlechtliche Selbstbestimmung als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; Mangold/Roßbach 2023: 759). Es schützt das Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität. Das Gericht erkennt an, dass die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht nach wissenschaftlich gesicherter Erkenntnis nicht allein nach den äußerlichen Geschlechtsmerkmalen im Zeitpunkt seiner Geburt bestimmt werden kann, sondern wesentlich auch von der psychischen Konstitution und selbstempfundenen Geschlechtlichkeit abhängt (BVerfG 2011: 56). Daraus folgt: Solange das Personenstandsrecht einen Geschlechtseintrag verlangt, muss die geschlechtliche Identität zutreffend eingetragen werden. Der Staat muss also Möglichkeiten schaffen, einen unzutreffenden Geschlechtseintrag ohne unzumutbare Hürden zu ändern. Zudem muss er Menschen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig fühlen, eine weitere positive Eintragungsmöglichkeit jenseits von weiblich und männlich ermöglichen (BVerfG 2017).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Grund&shy;recht&shy;li&shy;cher Diskri&shy;mi&shy;nie&shy;rungs&shy;schutz</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das grundrechtliche Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG) schützt vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts. 2017 stellte das BVerfG klar, dass auch nichtbinäre Menschen vor Diskriminierungen geschützt sind. Es begründete diese Entscheidung unter anderem mit der besonderen Vulnerabilität nichtbinärer Menschen in einer überwiegend nach binärem Geschlechtsmuster agierenden Gesellschaft (BVerfG 2017: 59). In demselben Beschluss wies das BVerfG darauf hin, dass auch der Gerichtshof der Europäischen Union den Schutz vor geschlechtsbezogener Diskriminierung weit gefasst habe und Diskriminierungen einbeziehe, die „ihre Ursache in der Geschlechtsumwandlung einer Person“ hätten. Dieser Hinweis kann so verstanden werden, dass das BVerfG auch trans* Personen in den Schutz des Art. 3 Abs. 3 GG einbeziehen will.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Gleichstellungsauftrag</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der grundrechtliche Gleichstellungsauftrag (Art. 3 Abs. 2 GG) besagt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind und der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert. Diese binär ausgestaltete Vorschrift ist Grundlage für positive Diskriminierungsmaßnahmen wie geschlechtsspezifische Fördermaßnahmen, Gleichstellungsbeauftragte oder Quoten. Das BVerfG hatte bisher keine Gelegenheit sich dazu zu äußern, inwieweit der grundrechtliche Gleichstellungsauftrag auch auf trans*, inter* und nichtbinäre Menschen Anwendung findet.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">&Auml;nderung von Geschlechts&shy;ein&shy;trag und Namen</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben durch den Gesetzgeber im einfachen Recht ist lückenhaft und unsystematisch. Das beginnt schon bei den Verfahren zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen (rechtliche Transition). Aktuell sieht das Recht noch unterschiedliche Verfahren für trans* und inter* Personen vor – dies wird sich mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 ändern. Insbesondere die Regelungen für trans* Personen standen dabei von Anfang an unter massiver Kritik und wurden mehrfach für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber scheint sich nur langsam von der Vorstellung eines binären, objektivierbaren, von außen feststellbaren Geschlechts lösen zu können.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Das Trans&shy;se&shy;xu&shy;el&shy;len&shy;ge&shy;setz</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Trans* Personen können gemäß dem Transsexuellengesetz (TSG) ihre Vornamen und ihren Geschlechtseintrag in einem gerichtlichen Verfahren ändern. Voraussetzung hierfür sind zwei Sachverständigengutachten, die die Transgeschlechtlichkeit bestätigen. Diese Begutachtungen sind langwierig und beruhen auf teilweise entwürdigenden körperlichen Untersuchungen und Befragungen. Sie werden deshalb von Betroffenen und von Fachverbänden stark kritisiert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch wenn das aktuelle Verfahren in der Kritik steht – bis hierhin war es ein langer und steiniger Weg. Als das TSG 1980 in Kraft trat und erstmals ein Verfahren zur rechtlichen Transition einführte, war dies an heute unvorstellbare Voraussetzungen geknüpft: Für die Änderung des Geschlechtseintrags waren unter anderem ein die äußeren Geschlechtsmerkmale verändernder operativer Eingriff, dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit sowie Ledigkeit erforderlich. Gegen diese menschenverachtenden Voraussetzungen mussten Betroffene über Jahrzehnte mühsam gerichtlich vorgehen. Eine nach der anderen erklärte das BVerfG alle Voraussetzungen bis auf die Begutachtungspflicht für verfassungswidrig. Die von Fachverbänden lange für dieses staatliche Unrecht geforderten Entschädigungsleistungen hat die aktuelle Bundesregierung im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt und dazu im Oktober 2023 beschlossen, dass noch vorhandene Gerichtsakten zu TSG-Verfahren nicht vor Ablauf des Jahres 2030 ausgesondert werden dürfen (Bundesregierung 2023a). Ein Gesetzentwurf für Entschädigungsleistungen ist jedoch noch nicht in Sicht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im April 2024 verabschiedete der Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz, welches das TSG ersetzen wird<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a>. Dies war lange überfällig. Denn: Trotz der zahlreichen Entscheidungen des BVerfG wurde das TSG nie reformiert; die verfassungswidrigen Vorschriften stehen zum Teil noch immer im Gesetz, versehen lediglich mit einer Fußnote, dass die Regelung nicht mehr anwendbar sei. Der Gesetzgeber passte das TSG auch 2018 nicht an, als der neue Geschlechtseintrag <i>divers</i> eingeführt wurde – nach TSG ist damit immer noch allein der Wechsel zwischen männlichem und weiblichem Personenstand möglich. Erneut fiel es einer betroffenen Person zu, im Instanzenzug bis vor den Bundesgerichtshof zu klären, dass das TSG für den Wechsel in den Personenstand <i>divers</i> analog angewendet werden muss.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Verfahren f&uuml;r inter* Personen</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für inter* Personen schuf der Gesetzgeber ein anderes Verfahren als für trans* Personen. 2013 wurde intergeschlechtlich geborenen Menschen ermöglicht, ihren Geschlechtseintrag streichen zu lassen. Eltern konnten entscheiden, den Geschlechtseintrag ihres intergeschlechtlich geborenen Kindes bei der Geburt offen zu lassen. Damit sollte unter anderem die gängige medizinische Praxis verhindert werden, intergeschlechtlich geborene Kinder geschlechtszuweisenden Genital-Operationen zu unterziehen, damit sie in das binäre Bild von Geschlecht passten. 2017 entschied das BVerfG, dass intergeschlechtlich geborene nichtbinäre Personen ein Recht auf einen positiven Geschlechtseintrag haben, woraufhin der Gesetzgeber 2018 den neuen Geschlechtseintrag <i>divers</i> sowie ein neues Verfahren zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen für inter* Personen einführte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Seither können Menschen mit einer „Variante der Geschlechtsentwicklung“ durch Erklärung gegenüber dem Standesamt und Vorlage eines ärztlichen Attests ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern (§ 45b PStG). Der Begriff <i>Variante der Geschlechtsentwicklung</i> wurde vom Gesetzgeber nicht definiert. Viele trans* Personen nutzten daher anfangs die im Vergleich zum TSG deutlich einfachere Möglichkeit der Änderung von Vornamen und Geschlecht und änderten ihren Personenstand über § 45b PStG. 2020 entschied jedoch der Bundesgerichtshof, dass diese Regelung nur für inter* Menschen anwendbar sei. Gesetzgeber und Bundesgerichtshof scheinen an der Idee eines objektiv überprüfbaren, biologisch eindeutig feststellbaren Geschlechts festzuhalten zu wollen. Das sieht man in der ärztlichen Attestpflicht des § 45b PStG sowie im Begutachtungserfordernis des TSG. In beiden Fällen soll das Geschlecht durch scheinbares Expert*innenurteil fremdbeurteilt und damit vermeintlich objektiviert festgestellt werden. Diese Vorstellung spiegelt sich auch in den Debatten zur Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes wider. Die Forderung von Betroffenen und Fachverbänden nach einem selbstbestimmten Geschlechtseintrag ohne Fremdbegutachtungen und Atteste begegnet in der Legislative Bedenken einer „Beliebigkeit“ des Geschlechts sowie großem Unbehagen hinsichtlich einer Nicht-Nachprüfbarkeit.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Nachnamen</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">In manchen Sprachräumen sind geschlechtsangepasste Nachnamen üblich (zum Beispiel Smola als männliche und Smolina als weibliche Form). Bis 2024 gab es kein rechtliches Verfahren für trans*, inter* und nichtbinäre Personen, geschlechtsangepasste Nachnamen ändern zu lassen. Trotz Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag musste also weiterhin mit einem unpassenden Nachnamen gelebt und damit Outings riskiert werden. Erst im April 2024 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das die Anpassung geschlechtsangepasster Ehe- oder Geburtsnamen ermöglicht, wenn eine trans*, inter* oder nichtbinäre Person ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister ändert (Bundesregierung: 2023b). Maßgeblich soll dabei der jeweils aktuelle Eintrag im Personenstandsregister sein.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Unklare Rechtslage am Arbeits&shy;platz und an (Hoch-)Schulen</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sowohl vor als auch nach der rechtlichen Transition bestehen zahlreiche Unklarheiten für schulische, studentische und Arbeitskontexte. Ungeregelt ist beispielsweise, inwieweit (Hoch-)Schulen und Arbeitgeber*innen den gewünschten Vornamen und das Identitätsgeschlecht bereits vor der rechtlichen Transition verwenden dürfen. Einige Hochschulen wie die Universität Göttingen ermöglichen das Studium mit den gewünschten Vornamen und Geschlechtseintragungen bereits vor der rechtlichen Transition, sowohl hochschulintern (E-Mailadressen, Studierendenausweis) als auch extern (Zeugnisse, Bescheinigungen); andere tun sich schwerer, wie eine Klage gegen die Humboldt-Universität zu Berlin nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz zeigt (GFF 2023). Teilweise scheitert eine geschlechtssensible Verwaltung auch schlicht an den genutzten Datenverarbeitungssystemen, die Änderungen von Namen und Geschlechtsmarkern oder nichtbinäre Geschlechtseinträge (noch) gar nicht zulassen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aber auch nach der rechtlichen Transition gibt es zahlreiche rechtliche Unsicherheiten – beispielsweise darüber, ob Arbeitgeber*innen oder (Hoch-)Schulen neue, geänderte Dokumente wie Zeugnisse oder Verträge ausstellen dürfen oder müssen, ob sie dies als Erst- oder Zweitschrift tun sollen und wer die Kosten dafür zu tragen hat. Unklarheit gibt es auch hinsichtlich des sogenannten Offenbarungsverbots, das für trans* Personen im TSG geregelt ist und die Offenbarung oder Ausforschung der vor der rechtlichen Transition geführten Vornamen ohne ein öffentliches oder rechtliches Interesse untersagt. Die sich hieraus ergebenden Pflichten für die Personalabteilungen von Arbeitgeber*innen und für (Hoch-)Schulen sind bisher allenfalls punktuell durch Rechtsprechung geklärt worden. Für inter* Personen, die ihre rechtliche Transition nach § 45b PStG durchgeführt haben, hatte der Gesetzgeber kein vergleichbares Offenbarungsverbot vorgesehen, obwohl deren Schutzinteressen vor einem ungewollten Outing wohl genauso schützenswert sind – ein weiterer Hinweis darauf, dass wir von einem durchdachten Gesamtkonzept zur Regelung geschlechtlicher Vielfalt noch weit entfernt sind. Im Selbstbestimmungsgesetz werden diese Ungleichbehandlungen sowie einige der rechtlichen Unklarheiten beseitigt, beispielsweise zu Fragen der Neuausstellung von Urkunden.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Geschlech&shy;ter&shy;ge&shy;trennte Unter&shy;brin&shy;gung im Straf&shy;vollzug</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Noch nicht befriedigend gelöst ist die Unterbringung trans*, inter* und nichtbinärer Menschen in Justizvollzuganstalten. Hier führt auch das Selbstbestimmungsgesetz nicht zur Klärung. Für den Strafvollzug gilt grundsätzlich das sogenannte Trennungsprinzip, also eine geschlechtergetrennte Unterbringung. Manche Bundesländer ordnen Personen allein nach dem Zustand ihrer äußeren Genitalien in eine Unterbringung zu, andere richten sich ausschließlich nach dem Personenstand, wieder andere Länder wie Berlin treffen einzelfallbasierte Entscheidungen. Besonders schwierig ist die Unterbringung nichtbinärer Inhaftierter, denn es gibt derzeit keine Einrichtungen für nichtbinäre Menschen. Schwierig gestaltet sich zudem die Gewährleistung der transitionsspezifischen Gesundheitsversorgung im Vollzug – beispielsweise die Weiterführung einer Hormontherapie – sowie die Gewährleistung des Rechts auf rechtliche, medizinische und soziale Transition im Vollzug.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Gleich&shy;stel&shy;lungs&shy;recht f&uuml;r trans*, inter* und nichtbin&auml;re Menschen</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Positive Diskriminierungsmaßnahmen sind meist darauf gerichtet, die Unterrepräsentanz von Frauen in (leitenden) Positionen oder bestimmten Berufsfeldern zu beseitigen. Quotenregelungen schreiben beispielsweise eine geschlechterparitätische Besetzung von Positionen mit Männern und Frauen (zB. § 7 Abs. 3 S. 1 BGleiG) oder einen bestimmten Mindestanteil von Männern und Frauen vor (z. B. § 7 Abs. 3 MitbestG). Bis zum Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes war ungeregelt, welche Folge eine rechtliche Transition für einen Quotenplatz hat. Nun bestimmt das Selbstbestimmungsgesetz, dass jeweils der Personenstandseintrag zum Zeitpunkt der Besetzung maßgeblich ist und eine nach der Besetzung erfolgte Änderung erst bei der nächsten Besetzung zu berücksichtigen ist. Leider verhält sich das Selbstbestimmungsgesetz nicht dazu, wie nichtbinäre Personen bei Quotenregelungen zu berücksichtigen sind. Es bleibt damit weiter unklar, ob nichtbinäre Personen ein unterrepräsentiertes Geschlecht sein können, das bei Fördermaßnahmen berücksichtigt werden sollte, oder ob Fördermaßnahmen wegen des binär ausgestalteten Gleichstellungsauftrags im Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2 GG) grundsätzlich nur für Männer und Frauen gelten (so Dutta/Fornasier2020: 81). Ähnliche Fragen stellen sich bei der Besetzung von Gleichstellungsbeauftragten: In der Regel ist vorgesehen, dass diese Positionen mit Frauen zu besetzen sind. Die Klage einer nichtbinären Person gegen eine entsprechende Regelung im Niedersächsischen Hochschulgesetz wurde Anfang des Jahres abgewiesen (LAG Niedersachsen: 2023).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Famili&shy;en&shy;recht&shy;liche Regelungs&shy;l&uuml;&shy;cken</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Düster für die rechtliche Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt sieht es im Abstammungsrecht aus. Dieses regelt die Eltern-Kind-Beziehung, also welche Personen auf welche Weise rechtliche Elternteile von Kindern werden. Dieses Rechtsgebiet ist stark binär vergeschlechtlicht. Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat (§ 1591 BGB). <i>Vater</i> ist der <i>Mann</i>, der mit der Mutter verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen (genetische) Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist (§ 1592 BGB). Ob und wie ein trans*, inter* oder nichtbinärer Mensch rechtlicher Elternteil wird und mit welcher Bezeichnung er in das Geburtenregister und in die Geburtsurkunde eingetragen wird, hängt von vielen Faktoren ab: ob es eine genetische Verwandtschaft gibt, welcher Geschlechtseintrag dem Elternteil bei Geburt zugewiesen worden ist, ob dieser vor oder nach der Geburt des Kindes geändert worden ist und ob die Änderung über das TSG oder über § 45b PStG vorgenommen wurde (BVT 2021: 11). Dies führt zu einer unüberschaubaren und unnötig komplexen Rechtslage.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In fast allen Fällen führen die derzeitigen Regelungen aber zur rechtlichen Elternstellung unter einer unpassenden Bezeichnung. Gebärende nichtbinäre oder trans*männliche Personen gelten rechtlich als „Mütter“. Sie werden mit ihrem abgelegten weiblichen Vornamen und Geschlechtseintrag in das Geburtsregister eingetragen. Zeugende trans*weibliche oder nichtbinäre Personen können durch Ehe, Vaterschaftsanerkennung oder gerichtliche Feststellung nur „Vater“ des Kindes werden (Bundesgerichtshof 2017). Wollen sie als Mutter oder Elternteil eingetragen werden, müssen sie ihr eigenes Kind als Stiefkind adoptieren (§ 42 Abs. 3 PStV); ein gerichtliches Verfahren, das Monate dauert, Jugendamt und Familiengericht involviert und häufig als demütigend empfunden wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die unzutreffende Eintragung in die Geburtsurkunde und die daraus resultierende Diskrepanz zum Personalausweis und zum äußeren Erscheinungsbild führt für die betroffenen Eltern zu Problemen im Alltag, beispielsweise bei der Kita-Anmeldung, beim Arztbesuch oder bei Auslandsreisen. Einzelne Gerichte und Standesämter ermöglichen mittlerweile als Behelfslösung die Ausstellung von Geburtsurkunden mit dem geänderten Vornamen und Geschlechtseintrag; im Geburtenregister bleibt dabei der unzutreffende Eintrag bestehen. Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht künftig auf Verlangen der Eltern die Ausstellung von Geburtsurkunden mit der Bezeichnung „Elternteil“ ohne etwas an der bestehenden Eltern-Kind-Zuordnung zu ändern – dies soll durch eine gesonderte Reform des Abstammungsrechts angegangen werden.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Aufge&shy;zwun&shy;gene Binarit&auml;t</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Besonders gewaltsam zeigen sich die binären Geschlechtervorstellungen unserer Gesellschaftsordnung beim Umgang mit intergeschlechtlich geborenen Kindern und bei dem Phänomen sogenannter Konversionsbehandlungen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Geschlechts&shy;zu&shy;wei&shy;sende Operationen an inter&shy;ge&shy;schlecht&shy;li&shy;chen Kindern</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Geschlechtszuweisende Operationen und medizinische Maßnahmen im Säuglings- und Kindesalter gehören zur Realität intergeschlechtlicher Menschen. Von Menschenrechtsorganisationen schon lange als Menschenrechtsverletzung eingestuft, dauerte es bis 2021, bis in Deutschland diese fremdbestimmten, irreversiblen und brutalen Eingriffe in Geschlecht, Sexualität und Fortpflanzungsfähigkeit intergeschlechtlich geborener Menschen endlich verboten wurden. Dieses Verbot (§ 1631e BGB) war ein wichtiger Schritt für die körperliche Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Menschen. Leider stellt es den Schutz dieser Kinder noch nicht umfassend sicher; gerade bei der effektiven Verfolgung von Verstößen gibt es erheblichen Nachbesserungsbedarf (IMeV 2020). Problematisch ist insbesondere, dass das Gesetz nur Kinder mit „Variante der Geschlechtsentwicklung“ schützt – und damit den Kreis der geschützten Kinder der Deutungshoheit von Mediziner*innen überlässt. Damit bleiben „normangleichende“ Behandlungen wie beispielsweise das schmerzhafte Aufdehnen einer „unterentwickelten“ Vagina bei Kindern durch sogenanntes Bougieren möglich.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Konversionsma&szlig;nahmen</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein weiteres Feld, in dem sich sowohl das binäre Geschlechterverständnis als auch die Heteronormativität unserer Gesellschaft auf gewaltsame Weise zeigen, sind sogenannte Konversionsmaßnahmen. Darunter versteht man Praktiken, die darauf abzielen, Menschen von ihrer Trans- oder Intergeschlechtlichkeit oder Homo- oder Bisexualität zu „heilen“ und die bei den Betroffenen zu tiefsten seelischen und körperlichen Wunden führen können. Diese Praktiken konnten noch bis 2020 legal beworben und durchgeführt werden, obwohl Homosexualität bereits 1991 und Transsexualität 2019 als Diagnose aus der der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) der Weltgesundheitsorganisation gestrichen wurden, damit also anerkannt wurde, dass es sich nicht um behandlungsbedürftige oder gar „heilbare“ Krankheiten handelt. Das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen verbietet seither das Vermitteln, Bewerben und Anbieten dieser Pseudo-Therapien sowie das Durchführen an Minderjährigen. Aktuelle Studien legen jedoch nahe, dass Konversionsmaßnahmen auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes noch präsent sind. In der Befragung <i>Unheilbar Queer?</i> etwa gab ein Drittel der Befragten an, dass ihnen Handlungen vorgeschlagen worden waren, um ihre Geschlechtsidentität zu ändern; 43 Prozent wurde vorgeschlagen, sie zu unterdrücken. Diese Vorschläge kamen aus der Familie, aber auch von Seelsorgenden und Psychotherapeut*innen. Das sind erschreckende Erkenntnisse, die zeigen, dass geschlechtliche Vielfalt noch lange nicht ein normaler Teil unserer Gesellschaft ist (BZgA: 2023).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Geschlechts&shy;be&shy;zo&shy;gene Hasskri&shy;mi&shy;na&shy;lit&auml;t</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hasskriminalität wird seit 2001 als politisch motivierte Kriminalität bundesweit statistisch erfasst. Die Fallzahlen werden jährlich vom Bundesinnenministerium veröffentlicht. Straftaten gegen trans*, inter* und nichtbinäre Personen wurden zunächst zusammen mit Straftaten gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle im Themenfeld „sexuelle Orientierung“ gemeinsam erfasst. Erst seit 2020 werden Straftaten gegen die sexuelle Orientierung und Straftaten gegen die geschlechtliche Identität getrennt erfasst: Zum 1. Februar 2020 führte das Bundesinnenministerium neben dem bestehenden Themenfeld „sexuelle Orientierung“ das weitere Themenfeld „Geschlecht/sexuelle Identität“ ein. Damit sollte nach Aussage des Ministeriums eine „trennscharfe“ Unterscheidung von „homophoben“ und „transphoben“ Taten ermöglicht werden (Bundesinnenministerium 2021). Die neue Kategorie war jedoch alles andere als trennscharf: <i>S</i><i>exuelle Identität</i> beschreibt die sexuelle Orientierung einer Person, nicht die geschlechtliche Identität. Der Begriff <i>Geschlecht</i> hingegen war viel zu weit und vermengte damit trans*- und inter*feindliche Beweggründe mit frauen- und männerfeindlichen. Zum 1. Februar 2022 wurde das Themenfeld daher – nach Kritik durch Fachverbände – weiter ausdifferenziert, nämlich in die drei Unterkategorien „frauenfeindlich“, „geschlechtsbezogene Diversität“ und „männerfeindlich“. Trans*- und Inter*feindlichkeit soll dabei unter „geschlechtsbezogene Diversität“ fallen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es gibt daher erst seit 2020 einigermaßen aussagekräftige amtliche Zahlen zu Straftaten, die aus Hass auf trans*, inter* und nichtbinäre Menschen begangen werden. Seither haben sich die Straftaten in der Statistik mehr als verdoppelt: Von 204 Fällen 2020 auf 417 Fälle 2022. Obwohl trans*, inter* und nichtbinäre Menschen zahlenmäßig nur einen kleinen Prozentsatz der LSBTIQ*-Community ausmachen, stellen Straftaten gegen die geschlechtliche Identität in der Statistik regelmäßig etwa ein Drittel der erfassten LSBTIQ*-feindlichen Straftaten. Dies verdeutlicht eindrücklich die besondere Vulnerabilität von (sichtbaren) trans*, inter* und nichtbinären Personen. Wir müssen davon ausgehen, dass die tatsächliche Zahl der begangenen Delikte noch weitaus höher liegt: Die geringe Anzeigebereitschaft der Betroffenen, Defizite im Ermittlungsverfahren und eine lückenhafte statistische Erfassung führen zu einem geschätzten Dunkelfeld von etwa 80 bis 90 Prozent (Ponti 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bei der strafrechtlichen Verfolgung dieser Hasstaten verhindern Lücken und Unklarheiten in der Strafprozessordnung und im Strafgesetzbuch oft eine adäquate Bestrafung<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a>.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Gesundheitsversorgung</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Inter* Personen haben derzeit in Deutschland keinen Zugang zu adäquater Gesundheitsversorgung. Grund sind vor allem die dürftige Forschungslage und fehlende Kenntnisse bei medizinischem Fachpersonal (IMeV 2022). Intergeschlechtlichkeit kommt in der Ausbildung medizinischer Fachkräfte kaum vor, evidenzbasierte Versorgungs- und Behandlungsangebote existieren (noch) nicht. Stattdessen werden inter* Personen im Behandlungskontext regelmäßig diskriminierenden oder exotisierenden Erfahrungen und Behandlungen ausgesetzt, die an medizinisch definierten männlichen und weiblichen Normwerten ausgerichtet sind. Bund und Länder müssen bei der Gesundheitsversorgung für inter* Personen dringend nachbessern.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kaum besser ist die Versorgungslage für trans* Personen. Auch hier gibt es eine Unterversorgung mit trans*sensibler Medizin und zu wenig Forschung (BVT* 2022: 5). Das betrifft insbesondere die transitionsspezifische Gesundheitsversorgung, also Maßnahmen, die den Körper dem Identitätsgeschlecht anpassen, zum Beispiel Epilation, Hormontherapie oder Hilfsmittel wie Binder, mit denen die Brust abgeflacht wird. Bei der Beantragung der Kostenübernahme für diese Leistungen ist eine Begutachtungsanleitung des Medizinischen Diensts des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) aus dem Jahr 2020 maßgeblich. Diese bezieht sich auf die veraltete ICD-10 (Internationale statistische Klassifikation für Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation) aus dem Jahr 1992, die Transgeschlechtlichkeit noch als psychische Störung führte. Entsprechend sieht die MDS-Begutachtungsanleitung zur Bewilligung der Kostenübernahme hohe Hürden vor. Die Kostenübernahme ist zudem nur für binäre geschlechtsangleichende Maßnahmen vorgesehen; Anträge von nichtbinären Personen werden in der Regel abgelehnt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die ICD-10 wurde 2022 durch die ICD-11 ersetzt, in welcher Transgeschlechtlichkeit nicht mehr als psychische Krankheit erfasst wird. Die Einführung in den klinischen Alltag in Deutschland soll noch mehrere Jahre dauern (BfArM 2022). Auf Basis der ICD-11 wurde 2018 eine neue medizinische Leitlinie für trans* Gesundheit veröffentlicht, die aktuelle, evidenzbasierte Forschungsergebnisse berücksichtigt und trans* Personen mehr Mitbestimmung während der Transition zugesteht. Diese Leitlinie ermöglicht ausdrücklich auch geschlechtsangleichende Maßnahmen für nichtbinäre Personen. Die Kostenübernahme hierfür ist jedoch nicht gesichert: Die Klage einer nichtbinären Person auf Kostenübernahme für eine Mastektomie hat das Bundessozialgericht gerade unter anderem deshalb abgewiesen, weil die Behandlung nicht an den normativ vorgegebenen Phänotypen „männlich/weiblich“ ausgerichtet und damit der Bewertung anhand eines objektiven Maßstabs nicht zugänglich gewesen sei (BSG 2023). Da die Behandlung außerdem auf der neuen Leitlinie beruhe, die von den bisherigen Behandlungsmethoden abweiche, sei bis zur Prüfung und Bewertung dieser Leitlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss keine Kostenübernahme möglich. Das Urteil ist ein dringender Appell an die Politik, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen der Gesundheitsversorgung für trans*, inter* und nichtbinäre Menschen anzugehen und auch für nichtbinäre Menschen transitionsspezifische Gesundheitsversorgung zugänglich zu machen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Bin&auml;re Rechts&shy;ord&shy;nung schr&auml;nkt Teilhabe ein</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Trans*, inter* und nichtbinäre Menschen stehen einem Flickenteppich rechtlicher Regelungen und einer prekären Gesundheitsversorgung gegenüber. Leider reagiert der Gesetzgeber nur zögerlich und wirkt häufig überfordert. Aktuelle Gesetzentwürfe wie der des Bundesinnenministeriums, der zwar die Amtsbezeichnungen für nichtbinäre Menschen neu regeln will, aber lediglich eine Wahlmöglichkeit zwischen den bereits bestehenden binären weiblichen oder männlichen Amtsbezeichnungen (oder eine Doppelbezeichnung) und den Klammerzusatz „divers“ beziehungsweise „ohne Geschlechtsangabe“ vorsieht, lassen keine großen Hoffnungen aufkommen, dass sich dies in naher Zukunft ändern wird (Bundesinnenministerium 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die mangelhafte Abbildung geschlechtlicher Vielfalt in der Rechtsordnung schränkt die soziale und politische Teilhabe von trans*, inter* und nichtbinären Menschen erheblich ein. Diskriminierungserfahrungen und mangelnde Fachkenntnis in der gesundheitlichen Not- und Regelversorgung stellen eine erstzunehmende Hürde für gesundheitliche Teilhabe dar. Trans*, inter* und nichtbinäre Elternteile müssen ihre eigenen Kinder adoptieren und werden mit unzutreffenden Bezeichnungen in das Geburtenregister eingetragen. Durch das Auseinanderfallen von amtlichen Papieren und geschlechtlicher Identität vor der rechtlichen Transition kann jeder Behördengang, jeder Arztbesuch zur Ansprache im falschen Geschlecht, zu unangenehmen Nachfragen oder abwertenden Kommentaren führen. Besonders spürbar war dies während der COVID-19-Pandemie, als jede Teilnahme am öffentlichen Leben das Vorzeigen von Impfnachweisen, Testzertifikaten und Personalausweisen erforderte, was trans*, inter* und nichtbinären Personen die soziale Teilhabe extrem erschwerte. Es ist wohl noch ein langer und steiniger Weg, bis unsere binär vergeschlechtlichte Rechtsordnung dekonstruiert und geschlechtliche Vielfalt angemessen rechtlich abgebildet sein wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. </strong><strong class="western">Sarah Ponti</strong> geboren 1987, Dr. jur., LL.M. (Universität Melbourne), Jurist*in, neuste Veröffentlichungen: Das horizontale Diskriminierungsverbot der Grundfreiheiten (2023); Queerfeindliche Hasskriminalität in Deutschland, in: Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (Hrsg.), Wissen schafft Demokratie, Bd. 23 (2023), S. 112-125.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (EU-Grundrechteagentur)</em> 2020: A long way to go for LGBTI equality, Wien.</p>
<p align="justify"><em>Bundesgerichtshof </em>2017: Beschluss des XII. Zivilsenats vom 29.11.2017 – XII ZB 459/16.</p>
<p align="justify"><em>Bundesministerium des Innern und für Heimat (Bundesinnenministerium)</em> 2021: Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen) vom 10. Februar 2021, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Bundesministerium des Innern und für Heimat (Bundesinnenministerium)</em> 2023: Entwurf eines Gesetzes über die Lehrverpflichtung des hauptberuflich wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Bundessozialgericht (BSG)</em> 2023: Geschlechtsangleichende Operationen für non-binäre Personen derzeit keine Kassenleistung, Az. B 1 KR 16/22 R, Pressemitteilung vom 19.10.2023, Kassel.</p>
<p align="justify"><em>Bundesregierung </em>2023a: Erste Verordnung zur Änderung der Justizaktenaufbewahrungsverordnung (1. JAktAVÄndV), BR-Drucksache 486/23.</p>
<p align="justify"><em>Bundesregierung </em>2023b: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts, BT-Drucksache 20/9041.</p>
<p align="justify"><em>Bundesverband Trans* (BVT*)</em> 2022: Trans* Gesundheit, Empfehlungen für die Stärkung der transitionsspezifischen und allgemeinen Gesundheitsversorgung, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Bundesverfassungsgericht (BVerfG)</em> 2011: Beschluss des Ersten Senats vom 11. Januar 2011 – 1 BvR 3295/07.</p>
<p align="justify"><em>Bundesverfassungsgericht (BVerfG)</em> 2017: Beschluss des Ersten Senats vom 10. Oktober 2017 – 1 BvR 2019/16.</p>
<p align="justify"><em>Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)</em> 2023: Forschungsergebnisse belegen: Konversionsbehandlungen auch drei Jahre nach Verbot weiterhin Thema, Pressemitteilung vom 20.06.2023.</p>
<p align="justify"><em>Dutta, Anatol/Fornasier, Matteo</em> 2020: Jenseits von männlich und weiblich – Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Arbeitsrecht und öffentlichen Dienstrecht des Bundes, Studie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Baden-Baden.</p>
<p align="justify"><em>Deutscher Ethikrat</em> 2012: Intersexualität, Stellungnahme, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)</em> 2023: Deadname auf dem Studierendenausweis: Humboldt-Universität zu Berlin diskriminiert trans, inter und nicht-binäre Studierende, <a href="https://freiheitsrechte.org/themen/gleichbehandlung/tin">https://freiheitsrechte.org/themen/gleichbehandlung/tin</a>, zuletzt abgerufen am 29.10.2023.</p>
<p align="justify"><em>Intergeschlechtliche Menschen e.V. (IMeV) </em>2020: Stellungnahme zum weiteren Gesetzgebungsverfahren eines „Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Intergeschlechtliche Menschen e.V. (IMeV)</em> 2022: Fakten zu Intergeschlechtlichkeit #9, (K)ein Recht auf Gesundheitsversorgung? Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG Niedersachsen)</em> 2023: Urteil vom 24.02.2023, 16 Sa 671/22.</p>
<p align="justify"><em>Mangold, Anna Katharina/Roßbach, Susanna</em> 2023: Das Grundrecht auf geschlechtliche Selbstbestimmung, in: <em>JuristenZeitung</em>, Jg. 78, H. 17, S. 756-767.</p>
<p align="justify"><em>Ponti, Sarah </em>2023: Queerfeindliche Hasskriminalität in Deutschland, in: Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (Hrsg.): <em>Wissen schafft Demokratie</em>, Bd. 23, Berlin, S. 112-125.</p>
<p align="justify">
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Vgl. zum Transsexuellengesetz und zum Selbstbestimmungsgesetz den Beitrag von Anna Lena Göttsche und Susanna Roßbach in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Exemplarisch lässt sich dies am neu eingeführten Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung zeigen (§ 192a StGB): Dieser stellt Hassbotschaften gegen geschlechtliche Minderheiten nicht unter Strafe. Offenbar wurden sie im Gesetzestext schlichtweg „vergessen“, denn die Gesetzesbegründung legt nahe, dass der Gesetzgeber diese eigentlich hatte unter Strafe stellen wollen – ein Versehen, das dringend einer gesetzlichen Klarstellung bedarf. Schließlich ist gerade diese Gruppe aktuell besonders stark von Hass und Hetze betroffen.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/geschlechtliche-vielfalt-im-recht-muehsame-dekonstruktion-einer-binaer-vergeschlechtlichten-rechtsordnung/">Geschlechtliche Vielfalt im Recht: Mühsame Dekonstruktion einer binär vergeschlechtlichten Rechtsordnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/05/vorg244_U1-U4-1-1-e1716544817908.png" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Das Selbstbestimmungsgesetz – Progressives Gesetz mit Verbesserungspotential</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/das-selbstbestimmungsgesetz-progressives-gesetz-mit-verbesserungspotential/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 May 2024 10:26:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Diversität]]></category>
		<category><![CDATA[Feminismus]]></category>
		<category><![CDATA[Gender]]></category>
		<category><![CDATA[Geschlecht]]></category>
		<category><![CDATA[Geschlechtseintrag]]></category>
		<category><![CDATA[Identität]]></category>
		<category><![CDATA[Identitätspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Inklusion]]></category>
		<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Queer]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstbestimmungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Transexuellengesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Vielfalt]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=19341</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung ist als Teil des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verfassungsrechtlich verankert. Besonders jedoch in Zeiten, in denen das Thema Geschlecht und Sexualität vermehrt durch einen hitzigen öffentlichen Diskurs geprägt ist, muss das Recht auf Achtung der geschlechtlichen Identität gepflegt und rechtlich gestärkt werden. In diesem Sinne soll das Selbstbestimmungsgesetz [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/das-selbstbestimmungsgesetz-progressives-gesetz-mit-verbesserungspotential/">Das Selbstbestimmungsgesetz – Progressives Gesetz mit Verbesserungspotential</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung ist als Teil des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verfassungsrechtlich verankert. Besonders jedoch in Zeiten, in denen das Thema Geschlecht und Sexualität vermehrt durch einen hitzigen öffentlichen Diskurs geprägt ist, muss das Recht auf Achtung der geschlechtlichen Identität gepflegt und rechtlich gestärkt werden.</em></p>
<p class="v-teaser-western"><em>In diesem Sinne soll das Selbstbestimmungsgesetz das bisherige Transexuellengesetz (TSG) ersetzen und die Rechte von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen stärker im Recht verankern. Im November 2024 tritt das neue Gesetz in Kraft, steht in Einzelfragen jedoch noch unter heftiger Kritik. In diesem Beitrag nehmen Susanna Roßbach und Anna Lena Göttsche besonders umstrittene Bestandteile des Selbstbestimmungsgesetzes unter die Lupe und erörtern, wo und in welchem Ausmaß Nachbesserungen erforderlich wären.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das Selbstbestimmungsgesetz ist eines der wesentlichen queer-politischen Vorhaben der Ampel-Regierung und stellt eine progressive Wende im Feld der rechtlichen Geschlechtszuordnung dar. Mit ihm wird nach über 40 Jahren das Transsexuellengesetz (TSG) abgeschafft und ein selbstbestimmter Geschlechtseintrag ermöglicht. Für die Rechte von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen in Deutschland ist dies eine historische Entwicklung. Dennoch bleibt das Selbstbestimmungsgesetz in Teilen hinter den Erwartungen zurück. Im folgenden Beitrag stellen wir zunächst dar, wo sich geschlechtliche Selbstbestimmung bisher im Recht verankern lässt. Danach gehen wir auf das im Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) neu vorgesehene Korrekturverfahren ein, das den Kern des Vorhabens bildet. Im Gesetzestext lassen sich verschiedene nachbesserungsbedürftige Regelungsbereiche identifizieren, die wir im Anschluss aufzeigen. Der Beitrag endet mit einem Blick auf die Zukunft des Selbstbestimmungsgesetzes nach seinem Inkrafttreten.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Geschlecht&shy;liche Selbst&shy;be&shy;stim&shy;mung im Recht</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Um zu verstehen, woher der Reformbedarf für das Selbstbestimmungsgesetz rührt, lohnt zunächst ein Blick auf die bisherige Rechtslage. Fangen wir am Anfang an: Wird in Deutschland ein Kind geboren, erhält es nicht nur einen Namen, sondern ihm wird zugleich sozial, aber auch rechtlich ein Geschlecht zugeordnet. Während die soziale Geschlechtszuordnung sich etwa darin spiegelt, wie die Eltern ihr Kind ansprechen, es einkleiden oder mit Spielzeug beschenken (vgl. zur geschlechtsoffenen Erziehung aber etwa Siever 2022), entsteht die rechtliche Geschlechtszuordnung mit dem Geschlechtseintrag im Geburtenregister. Die Geburtenregister werden von den Standesämtern geführt, und sie legen für jedes in Deutschland geborene Kind einen Eintrag an, der neben Angaben zum Namen, Geburtstag und -ort sowie den Eltern nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG auch eine Angabe zum Geschlecht des Kindes enthalten muss. Zur Verfügung stehen dafür heute vier verschiedene Möglichkeiten: Das Geschlecht kann als „weiblich“, „männlich“ oder „divers“ beurkundet oder der Geschlechtseintrag offengelassen werden (§ 22 Abs. 3 PStG). Welches Geschlecht beurkundet wird, entscheidet regelmäßig medizinisches oder geburtshilfliches Personal, das nach einem Blick auf die Genitalien des Kindes einen entsprechenden Eintrag in der Geburtsanzeige oder in der Geburtsbescheinigung vornimmt, welche dann an die Standesämter weitergeleitet werden. Für jedes Neugeborene muss eine Entscheidung über den Geschlechtseintrag getroffen werden, der Eintrag ist also obligatorisch.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Korrektur des zugewie&shy;senen Geschlechts</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im Verlauf des Lebens kann sich dieser Eintrag als falsch herausstellen. Stimmen die Geschlechtsidentität und das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht nicht überein, kann das Bedürfnis entstehen, die Vornamen und den Geschlechtseintrag im Geburtenregister zu ändern. Denn ohne diese Änderung sind trans oder nicht-binäre Menschen, deren äußerliche Erscheinungen in vielen Fällen nicht mit ihrem eingetragenen Geschlecht übereinstimmen, im alltäglichen Leben stetig gezwungen, diese Diskrepanz zwischen ihrem äußeren Erscheinungsbild und ihren Dokumenten zu erklären. So ist dies etwa der Fall bei Bewerbungen für einen neuen Arbeitsplatz, bei Ausweiskontrollen am Flughafen, beim Abholen eines Pakets bei der Post oder der Kita-Anmeldung ihres Kindes.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Verfassungsrechtlich ist daher bereits seit den 1980er-Jahren anerkannt, dass ein von der Verfassung geschütztes Recht besteht, einen mit der eigenen geschlechtlichen Identität übereinstimmenden Geschlechtseintrag zu haben. Für die daraus erforderliche Korrektur darf die Rechtsordnung keine unzumutbaren Hürden vorsehen. Dieses Recht folgt aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und wurde vom Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahrzehnten immer weiter ausdifferenziert, zuletzt in der Entscheidung zur Dritten Option (BVerfG, Beschluss vom 10.10.2017 – 1 BvR 2019/16, BVerfGE 147, 1). Eingriffe in das Grundrecht auf geschlechtliche Selbstbestimmung – etwa durch gesetzliche Voraussetzungen der Korrektur – müssen ihrerseits immer verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden können (ausführlich dazu Mangold/Roßbach 2023: 759f.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das bedeutet: Einen Geschlechtseintrag zu haben, welcher der eigenen Identität entspricht, ist ein vom Grundgesetz geschütztes Recht, das der Staat nur einschränken oder von Bedingungen abhängig machen darf, wenn es dafür verfassungsrechtlich gerechtfertigte Gründe gibt. Auch wenn diese grundrechtliche Ebene im Diskurs um das Selbstbestimmungsgesetz und insbesondere in der Gesetzesbegründung fehlte (vgl. djb 2023: 3ff.), setzt sich das Gesetz in einem anfänglichen Programmsatz in § 1 Abs. 1 SBGG selbst zum Ziel, die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Einschätzung dritter Personen zu lösen. Damit soll bei Inkrafttreten des Gesetzes die Selbstbestimmung der betroffenen Person gestärkt und das Recht jeder Person auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die Geschlechtsidentität verwirklicht werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bisher sah das deutsche Recht im Wesentlichen zwei Verfahren zur Korrektur des Geschlechtseintrags vor. Bereits seit dem Jahr 1981 konnten trans Personen ihren Geschlechtseintrag im Verfahren nach dem sogenannten Transsexuellengesetz (TSG) korrigieren. Dieses Gesetz, noch von der in den 1970er-Jahren vorherrschenden medizinisch-pathologisierenden Auffassung von Transgeschlechtlichkeit geprägt, sah für die Korrektur zunächst sehr hohe Voraussetzungen vor. Dazu gehörten etwa Mindestaltersgrenzen, die Ehelosigkeit und Fortpflanzungsunfähigkeit der antragstellenden Person sowie die Vornahme einer geschlechtsangleichenden Operation. Diese Fassung hat das Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Entscheidungen für verfassungswidrig erklärt. Geblieben ist ein „Schweizer Käse“ von einem Gesetz (Mangold 2022: 181), das trotz dieser Einschnitte in den letzten 40 Jahren nie grundlegend reformiert wurde. Das TSG-Verfahren setzte zuletzt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 TSG im Wesentlichen voraus, dass die antragstellende Person „sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben“ sowie, dass „mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird”. Zum Beweis dieser Voraussetzungen müssen in einem gerichtlichen Verfahren zwei Sachverständigengutachten eingeholt werden (§ 4 Abs. 3 TSG). Diese Begutachtungsverfahren sind häufig mit einem unverhältnismäßigen Kosten- und Zeitaufwand verbunden und von entwürdigenden Befragungen und Diskriminierungserfahrungen geprägt (Adamietz/Bager 2017: 11f.). Die Hürden für die Korrektur des Geschlechtseintrags im TSG-Verfahren sind also noch immer sehr hoch und mit einem starken Diskriminierungspotential verbunden, ohne dass es dafür eine hinreichende Rechtfertigung gäbe.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein zweites Korrekturverfahren mit wesentlich geringeren Voraussetzungen ermöglicht seit dem Jahr 2018 § 45b Abs. 1 PStG. Der Geschlechtseintrag von „Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ kann in diesem Verfahren auch durch Abgabe einer Erklärung vor dem Standesamt korrigiert werden. Allerdings muss mittels Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden, dass eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ besteht (§ 45b Abs. 3 Satz 1 PStG). Der Anwendungsbereich dieses Verfahrens war von Anfang an umstritten. Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums (BMI 2019: 151), welcher sich viele Standesämter und im Jahr 2020 auch der Bundesgerichtshof angeschlossen haben, soll das Verfahren nur intergeschlechtlichen Menschen offenstehen; für trans Personen soll weiterhin das TSG-Verfahren maßgeblich sein. Auch nicht-binäre Personen, die nicht zugleich intergeschlechtlich sind, sollen das TSG-Verfahren in analoger Anwendung in Anspruch nehmen müssen (BGH, Beschluss vom 22.04.2020 – XII ZB 383/19, BGHZ 225, 166). Gegen diese Entscheidung ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig (ausführlich zum Ganzen Mangold/Roßbach 2023: 760ff.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die bisherige Rechtslage war demnach von einer Ungleichbehandlung dreier Gruppen geprägt, welche für manche wesentlich höhere und potentiell diskriminierende Voraussetzungen an die Korrektur des Geschlechtseintrags knüpfte und den grundrechtlichen Vorgaben nicht gerecht wurde. Sie war daher in hohem Maße reformbedürftig.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Kern des Selbst&shy;be&shy;stim&shy;mungs&shy;ge&shy;set&shy;zes: Das neue Korrek&shy;tur&shy;ver&shy;fahren</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Dies ändert nun das Selbstbestimmungsgesetz. Der Kern des Gesetzes ist die Einführung eines neuen Verfahrens zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen, das für alle Menschen vor dem Standesamt geführt werden soll. Einzige materielle Voraussetzung des Verfahrens ist demnach die Abgabe der Erklärung einer Person darüber, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SBGG). Gleichzeitig soll die erklärende Person versichern, dass der gewählte Geschlechtseintrag beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist (§ 2 Abs. 2 SBGG).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Einholung von Sachverständigengutachten wie bisher im TSG-Verfahren oder die Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen wie bisher im Verfahren nach § 45b Abs. 1 PStG ist im neuen Verfahren des Selbstbestimmungsgesetzes nicht mehr erforderlich. Das Verfahren wird damit wesentlich günstiger, schneller und bestenfalls auch diskriminierungsärmer. Dieser Kern des Selbstbestimmungsgesetzes entspricht also den in § 1 Abs. 1 SBGG formulierten Zielen des Vorhabens, die geschlechtliche Selbstbestimmung der betroffenen Person zu stärken und ihr Recht auf Achtung und respektvolle Behandlung ihrer Geschlechtsidentität zu verwirklichen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Nachbes&shy;se&shy;rungs&shy;be&shy;d&uuml;rf&shy;tige Regelungs&shy;be&shy;reiche</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Für andere im Selbstbestimmungsgesetz vorgesehene Regelungen lässt sich dies dagegen nicht uneingeschränkt feststellen. Wir beschränken uns im Folgenden auf fünf nachbesserungsbedürftige Regelungsbereiche, verstehen diese Liste aber nicht als abschließend (ausführlicher bereits etwa djb 2023: 6ff.; djb 2023a: 2ff.; Mangold/Roßbach 2023: 765ff.; vgl. insbesondere zur Eltern-Kind-Zuordnung Chebout 2023: 106ff.). Die heftig kritisierten Regelungen zur automatisierten Datenweitergabe an verschiedene Sicherheitsbehörden (§ 13 Abs. 5 SBGG-E) wurden dagegen in letzter Minute aus dem Gesetzestext gestrichen (vgl. djb 2023a: 4f.; BfDI 2023: 3).</p>
<h4 class="">Beschr&auml;n&shy;kung des Anwen&shy;dungs&shy;be&shy;reichs</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Eine erste kritikwürdige Regelung findet sich schon in § 1 Abs. 3 SBGG, der einen Ausschluss von Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis vom neuen Korrekturverfahren vorsieht. Die Korrektur soll für Ausländer*innen demzufolge nur zulässig sein, wenn die antragstellende Person ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt, eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis hat und sich rechtmäßig im Inland aufhält, oder eine Blaue Karte EU besitzt. Diese Regelung, die erst mit dem Regierungsentwurf in den Entwurfstext aufgenommen wurde, steht sowohl dem Grundrecht auf geschlechtliche Selbstbestimmung als auch den selbst gesetzten Zielvorgaben des Selbstbestimmungsgesetzes entgegen (vgl. zum Ganzen djb 2023a: 2f.). Bei dem aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG folgenden Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung handelt es sich nicht um ein Deutschen-, sondern um ein sogenanntes Jedermanngrundrecht. Es steht somit allen Menschen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthaltsstatus – zu. Auch das Selbstbestimmungsgesetz selbst setzt sich in § 1 Abs. 1 Nr. 2 SBGG das Ziel, das Recht jeder Person auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die Geschlechtsidentität zu verwirklichen. Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die sich ohnehin in einer besonders vulnerablen Position befinden, von vornherein vom Anwendungsbereich des Gesetzes auszuschließen, steht diesem Ziel konträr entgegen.</p>
<h4>Sonder&shy;re&shy;ge&shy;lungen f&uuml;r Minder&shy;j&auml;h&shy;rige</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Kritik wurde auch an den in § 3 SBGG vorgesehenen Sonderregelungen für Minderjährige geäußert. Grundsätzlich ist für das Verfahren keine Altersgrenze geplant. Für unter 14-Jährige sollen jedoch ausschließlich die gesetzlichen Vertreter*innen die Korrekturerklärung abgeben können, 14- bis 17-Jährige sollen zu ihrer Erklärung die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter*innen benötigen. Insbesondere für die Gruppe der 14- bis 17-Jährigen stellt dies einen Eingriff in ihr Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung dar, der nur schwer zu rechtfertigen ist. Als Parallele zur „Geschlechtsmündigkeit“ kann beispielsweise die mit dem 14. Lebensjahr eintretende Religionsmündigkeit herangezogen werden: Minderjährige, denen die Entscheidung darüber zusteht, „zu welchem religiösen Bekenntnis [sie] sich halten“ wollen (§ 5 Satz 1 Gesetz über die religiöse Kindererziehung), sollten auch über eine Korrektur ihres Geschlechtseintrags selbstbestimmt entscheiden können. Diese Diskussion legt offen, dass die relevante Frage in diesem Zusammenhang eigentlich ist, ab welchem Alter Minderjährigen ein Geschlechtseintrag überhaupt zugemutet werden kann (so auch Mangold/Roßbach 2023: 767). So hatte etwa das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem im Auftrag des Familienministeriums erstellten Gutachten vorgeschlagen, den Geschlechtseintrag für alle Kinder nach der Geburt zunächst offenzulassen, um dann mit Eintritt der Geschlechtsmündigkeit, etwa im Alter von 14 Jahren, eine selbstbestimmte Beurkundung herbeizuführen (Althoff/Schabram/Follmar-Otto 2017: 65ff.). In dieser Lösung läge sicherlich eine grundrechtlich sensiblere Regelung. Hält der Staat aber an der obligatorischen geschlechtlichen Zuordnung aller Neugeborenen fest, bleiben auch die einschränkenden Regelungen für Minderjährige rechtfertigungsbedürftig.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Besonders beeinträchtigende Wirkungen dürfte die Sonderregelung für die Gruppe der 14- bis 17-Jährigen haben, deren Eltern die Zustimmung zu ihrer Erklärung verweigern. Zwar sieht der Entwurf vor, dass die fehlende Zustimmung vom Familiengericht ersetzt wird, wenn die Korrektur dem Kindeswohl nicht widerspricht (§ 3 Abs. 1 Satz 2 SBGG). Ein familiengerichtliches Verfahren erscheint jedoch für die hier angesprochenen Konstellationen als unzumutbar hohe Hürde. Darüber hinaus schafft es das Risiko, dass aufgrund fehlender gerichtlicher Sachkompetenz von den Gerichten erneut Sachverständigengutachten angefordert werden und so die Situation eines „TSG-Verfahrens light“ entsteht (dazu differenziert djb 2023: 8ff.).</p>
<h4 class="">Erfordernis der Anmeldung</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Eine weitere Einschränkung des Rechts auf geschlechtliche Selbstbestimmung enthält das Selbstbestimmungsgesetz in § 4 SBGG. Dort ist vorgesehen, dass die Korrektur drei Monate vor Abgabe der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden muss. Begründet wird diese Hürde als Überlegungs- und Reflexionsfrist, die nicht ernst gemeinte Erklärungen verhindern und die Bedeutung der Korrektur aufzeigen soll. Mit gleicher Begründung war im Referentenentwurf zuvor eine Wartefrist von drei Monaten zwischen der Abgabe der Erklärung und deren Wirksamkeit vorgesehen gewesen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zwar handelt es sich bei den genannten Begründungen dem Grunde nach um legitime Zwecke. Es bestehen aber Zweifel daran, ob das Erfordernis der Anmeldung überhaupt geeignet ist, nicht ernst gemeinte Erklärungen zu verhindern und zur Verdeutlichung der Bedeutung der Korrektur erforderlich ist (ausführlich djb 2023: 10f.). Jedenfalls ist das Anmeldeerfordernis zur Erreichung dieses Ziels im Rahmen einer Gesamtabwägung nicht angemessen. Insbesondere werden durch das Erfordernis der Anmeldung die erklärenden Personen für weitere drei Monate in ihrer individuellen Lebensplanung gehindert, können sich etwa nur mit unkorrigierten Unterlagen bewerben oder werden mit falschen Angaben in das Geburtenregister ihres Kindes eingetragen. Für Menschen, die bisher ihren Geschlechtseintrag im Verfahren nach § 45b Abs. 1 PStG korrigieren lassen konnten, verschlechtert sich die Rechtslage damit sogar. Im Hinblick auf die Begründung als Überlegungs- und Reflexionsfrist ist zudem beachtlich, dass andere personen- und familienrechtliche Erklärungen vergleichbare Anmeldeerfordernisse nicht kennen. Insbesondere die Eheschließung, die erheblich größere Rechtsfolgen nach sich zieht (etwa in Bezug auf die rechtliche Elternschaft, Unterhaltsverpflichtungen und erbrechtliche Folgen), setzt rechtlich keine Überlegungszeit voraus. Warum nun gerade bei der Korrektur des Geschlechtseintrags andere Maßstäbe angelegt werden, lässt die Gesetzesbegründung offen.</p>
<h4 class="">Verweis auf Vertrags&shy;frei&shy;heit, Haus- und Satzungs&shy;recht</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Eine der Regelungen, die im öffentlichen Diskurs bisher am meisten Aufmerksamkeit erfahren hat, ist der sogenannte Hausrechts-Paragraph in § 6 Abs. 2 SBGG. Dort heißt es: „Betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen bleiben die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt.“ Dass das Selbstbestimmungsgesetz einen solchen Passus enthält, ist durchaus bemerkenswert. Schließlich steht in dem Gesetz etwa nicht, dass das Miet- oder Steuerrecht unberührt bleiben (ähnlich Mangold/Roßbach 2023: 765).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Rechtlich hat § 6 Abs. 2 SBGG keinerlei Aussagewert. Denn es werden in § 6 Abs. 2 SBGG Lebenssituationen adressiert, für die es aktuell nicht auf das personenstandsrechtliche Geschlecht ankommt – so ausdrücklich die Begründung – und auf die es auch nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes nicht ankommen soll. Rechtsfolge der Korrektur ist nach § 6 Abs. 1 SBGG nämlich, dass, „soweit auf die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung […] Bezug genommen wird“, der jeweils aktuelle Geschlechtseintrag maßgeblich ist. Dies betrifft gerade nicht die Fälle des § 6 Abs. 2 SBGG. Gesetzessystematisch gibt es für die Regelung also schlicht kein Bedürfnis.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dass § 6 Abs. 2 SBGG dennoch in den Gesetzestext aufgenommen wurde, kann als Ausdruck einer Diskursverschiebung verstanden werden, die den gesamten Gesetzgebungsprozess durchzogen und nun im Gesetzestext Niederschlag gefunden hat (ausführlich dazu djb 2023: 5f., 11ff.; Mangold/Roßbach 2023: 765f.). Seine Inklusion suggeriert, Ausschlüsse von trans Personen aus geschlechtsspezifischen Räumen seien zulässig und die Vertragsfreiheit insofern immer vorrangig. Selbstverständlich gelten aber auch schon bestehende Verbote der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes weiter. Es ist Kernanliegen von Normen wie etwa § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG, die Vertragsfreiheit zum Schutz vor Diskriminierungen einzuschränken.</p>
<h4 class="">Verschlech&shy;te&shy;rung des Passrechts</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Schlussendlich enthält Art. 2 des Selbstbestimmungsgesetzes mit dem unzureichenden Diskriminierungsschutz im Passrecht einen weiteren nachbesserungsbedürftiger Regelungsbereich. In § 4 Abs. 1 Satz 5 und 6 PaßG war bisher zum Schutz von Menschen, die im TSG-Verfahren die sogenannte kleine Lösung in Anspruch genommen hatten – also zwar den Vornamen, nicht aber den Geschlechtseintrag hatten korrigieren lassen – geregelt, dass sie auch einen Reisepass mit dem Geschlechtseintrag erhalten konnten, der mit ihrem geänderten Vornamen übereinstimmte. Menschen, deren Geschlechtseintrag nach § 45b Abs. 1 PStG korrigiert worden war, konnten dieser Vorschrift zufolge auch einen Reisepass mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht erhalten. Auf diese Weise konnten nicht-binäre Menschen, deren Geschlechtseintrag im Verfahren nach § 45b Abs. 1 PStG gestrichen oder in „divers“ korrigiert worden war, auch einen Reisepass mit einem binären Eintrag erhalten. Diese passrechtliche Regelung diente der Verhinderung von Diskriminierungen beim Grenzübertritt. Denn nicht-binäre Personen hatten in der Vergangenheit von in die Privatsphäre eingreifenden und diskriminierenden Befragungen und Leibesvisitationen im Rahmen der Einreise berichtet (vgl. BT-Drucks. 20/7804 vom 17.07.2023, S. 3). Ein Bedürfnis, diese Diskriminierungen zu verhindern, besteht selbstverständlich auch nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes fort.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nach den Vorgaben in Art. 2 des Selbstbestimmungsgesetz soll diese passrechtliche Möglichkeit auch nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes Personen vorbehalten bleiben, die durch eine ärztliche Bescheinigung eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ nachweisen können. Warum diese Gruppe im Hinblick auf Diskriminierungen beim Grenzübertritt schutzwürdiger sein soll als andere nicht-binäre Menschen, ist nicht ersichtlich. Die Unterscheidung zwischen verschiedenen Gruppen von Menschen, die ihren Geschlechtseintrag korrigieren müssen, soll das Selbstbestimmungsgesetz vielmehr gerade abschaffen. Denn das Selbstbestimmungsgesetz hat sich zum Ziel gesetzt, das Recht jeder Person auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die Geschlechtsidentität zu verwirklichen. Dass durch die uneinheitliche Regelung im Passrecht nun wiederum neue Diskriminierungspotentiale geschaffen werden, verkehrt diese Zielsetzung ins Gegenteil.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Fazit</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Selbstbestimmungsgesetz war aus menschenrechtlicher Perspektive überfällig. Dass es am 1. November 2024 in Kraft tritt, ist ein großer Schritt für die Rechte queerer Menschen in Deutschland. Wie bei vielen neuen Gesetzen wird sich nach dem Inkrafttreten der Umgang der Praxis mit dem neuen Gesetz erst entwickeln müssen. Dabei müssen die im Gesetz festgehaltenen Regelungszwecke für Auslegung und Anwendung oberste Priorität haben. Ein Gesetz, dessen erklärtes Ziel es einmal war, Diskriminierungen abzubauen, darf nicht dazu beitragen, besonders vulnerablen Gruppen weitere Hürden entgegenzustellen und möglicherweise sogar neue Diskriminierungen zu provozieren. Im Übrigen würde es mit Blick auf die Historie der rechtlichen Geschlechtszuordnung auch nicht überraschen, wenn nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes doch noch einmal Karlsruhe und nicht Berlin gefragt wäre.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Susanna Roßbach</strong> ist Doktorandin an der Bucerius Law School in Hamburg und arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Europa-Universität Flensburg. Sie ist Mitglied der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb).</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Anna Lena Göttsche</strong> ist Professorin für Familien-, Kinder- und Jugendrecht an der TH Köln und leitet die Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Adamietz, Laura/Bager Katharina</em> 2017: Gutachten: Regelungs- und Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen, Begleitmaterial zur Interministeriellen Arbeitsgruppe Inter- &amp; Transsexualität – Bd. 7, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Althoff, Nina/Schabram, Greta/Follmar-Otto, Petra</em> 2017: Gutachten: Geschlechtervielfalt im Recht. Status Quo und Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtervielfalt, Begleitmaterial zur Interministeriellen Arbeitsgruppe Inter- &amp; Transsexualität – Bd. 8, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Bundesministerium des Inneren und für Heimat</em> 2019: Rundschreiben des BMI zum Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben, in: <em>Das Standesamt</em>, Jg. 72, H. 5, S. 151.</p>
<p align="justify"><em>Chebout, Lucy</em> 2023: Es steht ein Pferd auf dem Flur. Warum der Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz das Abstammungsrecht für queere Familien schlimmer macht, in: <em>STREIT – Feministische Rechtszeitschrift</em>, Jg. 41, H. 3, S. 105-110, ebenfalls abrufbar unter <a href="https://verfassungsblog.de/pferd-auf-dem-flur/">https://verfassungsblog.de/pferd-auf-dem-flur/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit</em> 2023: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften, Bonn, abrufbar unter <a href="https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Stellungnahmen/2023/StgN_Selbstbestimmung-Geschlechtseintrag.html">https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Stellungnahmen/2023/StgN_Selbstbestimmung-Geschlechtseintrag.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Deutscher Juristinnenbund</em> 2023: Stellungahme zum Referentenentwurf „Selbstbestimmungsgesetz“, Berlin, abrufbar unter <a href="https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st23-16">https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st23-16</a>.</p>
<p align="justify"><em>Deutscher Juristinnenbund</em> 2023a: Stellungnahme zum Regierungsentwurf „Selbstbestimmungsgesetz“, Berlin, abrufbar unter <a href="https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st23-30">https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st23-30</a>.</p>
<p align="justify"><em>Deutscher Juristinnenbund</em> 2023b: Synopse zum Referenten- und Regierungsentwurf „Selbstbestimmungsgesetz“, Berlin, abrufbar unter <a href="https://www.djb.de/fileadmin/user_upload/presse/stellungnahmen/st23-30_RegE-SBGG_Synopse.pdf">https://www.djb.de/fileadmin/user_upload/presse/stellungnahmen/st23-30_RegE-SBGG_Synopse.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Mangold, Anna Katharina</em> 2022: Menschenrechtlich gebotene geschlechtliche Selbstbestimmung, in: <em>Zeitschrift für Rechtspolitik</em>, Jg. 55, H. 6, S. 180-183.</p>
<p align="justify"><em>Mangold, Anna Katharina/Roßbach, Susanna</em> 2023: Das Grundrecht auf geschlechtliche Selbstbestimmung, in: <em>JuristenZeitung</em>, Jg. 78, H. 17, S. 756-767.</p>
<p align="justify"><em>Siever, Ravna Marin</em> 2022: Was wird es denn? Ein Kind! Wie geschlechtsoffene Erziehung gelingt, Weinheim/Basel.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/das-selbstbestimmungsgesetz-progressives-gesetz-mit-verbesserungspotential/">Das Selbstbestimmungsgesetz – Progressives Gesetz mit Verbesserungspotential</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>„100% identitär“: Die rechtsextreme Identitätspolitik der Identitären</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/100-identitaer-die-rechtsextreme-identitaetspolitik-der-identitaeren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 May 2024 10:53:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
		<category><![CDATA[Ethnopluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Extremismus]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichheit]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichwertigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Identitäre]]></category>
		<category><![CDATA[Identitäre Bewegung]]></category>
		<category><![CDATA[Identität]]></category>
		<category><![CDATA[Identitätspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Migration]]></category>
		<category><![CDATA[Neue Rechte]]></category>
		<category><![CDATA[Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsextremismus]]></category>
		<category><![CDATA[Ungleichheit]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=19343</guid>

					<description><![CDATA[<p>Dass es auch rechtextreme Identitätspolitik gibt, zeigt nicht zuletzt die Bewegung der „Identitären“. Judith Goetz argumentiert, dass die Gruppe nicht nur über den Untergang des Abendlandes wegen Multikulturalismus, politische Korrektheit und Feminismus herbeifantasieren, sondern mit dem Konzept des „Ethnopluralismus“ eine rassistische Ideologie als Identitätsangebot propagiert. Dazu rekonstruiert und analysiert Goetz die Geschichte und die Inhalte [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/100-identitaer-die-rechtsextreme-identitaetspolitik-der-identitaeren/">„100% identitär“: Die rechtsextreme Identitätspolitik der Identitären</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Dass es auch rechtextreme Identitätspolitik gibt, zeigt nicht zuletzt die Bewegung der „Identitären“. Judith Goetz argumentiert, dass die Gruppe nicht nur über den Untergang des Abendlandes wegen Multikulturalismus, politische Korrektheit und Feminismus herbeifantasieren, sondern mit dem Konzept des „Ethnopluralismus“ eine rassistische Ideologie als Identitätsangebot propagiert. Dazu rekonstruiert und analysiert Goetz die Geschichte und die Inhalte der „Identitären“ im deutschsprachigen Raum. Sie kommt zum Ergebnis, dass das identitäre Denken von Identitätsentwürfen geprägt ist, die auf eine Rückgewinnung starrer Ordnungsmuster, auf eine Diskriminierung des „Anderen“ und auf eine Rückvereindeutigung der durch Feminismus, Gender-Theorie sowie Egalitarismus und Liberalismus ins Wanken gebrachten normativen Konzepte abzielt.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Debatten rund um Identitätspolitik, politische Korrektheit, Wokeness oder Diskriminierungsschutz garantieren seit geraumer Zeit öffentliche Aufmerksamkeit, deren Potential zur Verbreitung politischer Propaganda auch die extreme Rechte erkannt hat. Ein näherer Blick auf entsprechende Auseinandersetzungen zeigt, dass sich rechtsextreme Akteur*innen auf drei – unterschiedlichen, wenn auch miteinander verbundenen – Ebenen beteiligen. So inszenieren sie sich auf drei Arten:</p>
<ol>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western">Sie inszenieren sich als Opfer linker und emanzipatorischer Identitätspolitiken sowie damit verbundener Bestrebungen, bestehenden Diskriminierungen entgegen zu wirken – etwa, indem sie sich gegen vermeintliche Sprechverbote oder eine imaginierte Meinungsdiktatur auflehnen. Gleichzeitig adaptieren rechtsextreme Gruppierungen.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western">Identitätspolitische Diskurse nutzen für ihre Zwecke, indem sie ihre jeweilige eigene nationale und ethnische Identität als bedroht und ebenso diskriminiert konstruieren, um so Schutz für sich zu beanspruchen.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western">Liefern sie dadurch ein identitätspolitisches Angebot, das nicht nur für Sympathisant*innen rechtsextremer Ideologien zunehmend an Attraktivität gewinnt.</p>
</li>
</ol>
<p class="v-absatz-einzug-western">Am Beispiel der rechtsextremen ‚Identitären‘ soll im Folgenden aufgezeigt werden, wie die Gruppe mit Hilfe von Untergangsfantasien ihrer ‚ethnokulturellen Identität‘ nicht nur ihre rassistische Ideologie, sondern auch ein scheinbar widerspruchsfreies Identitätsangebot propagiert. Dafür wird in einem ersten Schritt die Geschichte und Ideologie der ‚Identitären‘ umrissen, um in weiterer Folge Bezugnahmen der Gruppe auf das Phänomen Identität zu beleuchten. Die Analyse der Bedeutung von Identitätspolitik in der Ideologie wie auch der politischen Praxis der ‚Identitären‘ wird daran anknüpfend veranschaulichen, dass Identität einen zentralen Referenzpunkt der Gruppe bildet, mit dem sie einerseits versucht, Antidiskriminierungspolitiken von Rechts zu adaptieren und dadurch auch bestehenden Schutz von strukturell benachteiligten Gruppe zu delegitimieren. Andererseits wird deutlich werden, dass sie sich lediglich neuer Strategien und Begriffe bedienen, um altbekannte, rechtsextreme Denkmuster zu verschleiern.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Neue Strategien, alte Inhalte</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In Österreich wie auch Deutschland gründeten sich die ‚Identitären‘<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> 2012 nach dem französischen Vorbild der ‚Génération identitaire‘, der Jugendsektion des ‚Bloc identitaire‘. Für einige Jahre erlangte die Gruppe mit spektakulären Aktionen („Besetzungen“ von Parteizentralen, Störungen von Veranstaltungen, Klettern auf Hausdächer etc.) großes öffentliches Aufsehen und wurde zu einer wichtigen Akteurin des außerparlamentarischen Rechtsextremismus in beiden Ländern. Nachdem sie von ihrer anfänglichen Behauptung, dass sie weder „links noch rechts“ seien, Abstand genommen hatten, stellten sie sich selbst in die Tradition der sogenannten Neuen Rechten. Damit gaben sie einerseits vor, mit der ‚Alten Rechten‘ und deren affirmativen Bezügen auf den Nationalsozialismus gebrochen zu haben. Andererseits ermöglichte ihnen diese Selbstinszenierung anfänglich, sich vom Rechtsextremismus zu distanzieren. Durch die Verwendung weniger belasteter Begriffe versuchten Mitglieder der Gruppe geschickt, sich harmloser darzustellen als sie es eigentlich waren. So sprachen die ‚Identitären‘ nicht mehr vom „Volkstod“ oder der „Umvolkung“ sondern vom „Großen Austausch“, sie forderten keine Abschiebungen, sondern „Remigration“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a>, und ihren Rassismus verschleierten sie als „Ethnopluralismus“. (Böhm 2010; Goetz 2017a; Grawan 2021; von Olberg, Hans-Joachim 2020) In Anlehnung an den kritischen Arbeitsbegriff von Willibald Holzer (1993), der Rechtsextremismus über die dahinter stehenden Ideologien – allen voran den Antiegalitarismus – definiert, kann die Gruppierung jedoch klar als rechtsextrem eingestuft werden. Der Kern rechtsextremen Denkens ergibt sich Holzer zufolge aus der Ablehnung der Idee der Gleichheit aller Menschen, der Berufung auf das Prinzip der Natur/Natürlichkeit sowie undemokratischen und antipluralistischen Einstellungsmustern. Diese Facetten rechtsextremer Ideologe zeigen sich bei den ‚Identitären‘ sowohl anhand ihres völkischen Weltbilds, als auch an den antifeministischen Rhetoriken, ihrem Antisemitismus sowie den rassistischen Einstellungen. (Aftenberger 2018; Goetz 2017b, 2020b) Ein weiterer Unterschied zur ‚Alten Rechten‘ und klassischen Neonazis ergab sich zudem durch den Auftritt der ‚Identitären‘ als junge, modern-konservative, intellektuelle hippe und gleichzeitig patriotische und wehrhafte Jugendbewegung, die besonders junge Menschen ansprechen wollte. (vgl. u. a. Grigori/Trebing 2018) Seit ihres Bestehens spielen Bezugnahmen auf die unterschiedlichen Facetten einer nationalen und ethnischen Identität eine zentrale Rolle in der Ideologie der ‚Identitären‘. Bis heute inszeniert sich die Gruppe in ihren fatalistischen Bedrohungs- und Untergangsfantasien als die „letzte Generation“, die den durch die dekadente Moderne und die Zuwanderung verursachten „Großen Austausch der Kulturen“ und damit auch den Verlust der europäischen Identität verhindern könne. (vgl. u. a. Goetz 2020; Goetz/Winkler 2020) Der imaginierte Verfall der europäischen Gesellschaft und die Probleme einer kapitalistisch verfassten Gesellschaft werden somit in altbekannter Manier externalisiert und einzig auf „Einwanderer*innen“ projiziert. Dadurch wird auch deutlich, dass es vor allem neue Strategien sind, mit denen die ‚Identitären‘ Politik machen wollen, nicht jedoch neue Inhalte. (vgl. u .a. Boehnke 2019; Goetz 2017, 2019)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Neben ihren Kontakten zu extrem rechten Parteien wie der AfD oder der FPÖ, pflegte die Gruppe außerdem internationale Beziehungen sowohl zu Ablegern in anderen Ländern sowie auch zu bekannten Figuren des Rechtsextremismus (Bruns et al. 2016; Goetz et al. 2017; Havertz 2021; Nissen 2022). Eine Spende jenes Rechtsterroristen, der in Christchurch (Neuseeland) 2019 über 50 Menschen ermordet hatte, an einen österreichischen Kader sowie die Namensgleichheit seines Manifests mit einer langjährigen Kampagne der ‚Identitären‘ zogen jedoch nicht nur Distanzierungen, sondern auch eine Welle der Repression nach sich. (vgl. u. a. Goetz/Winkler 2020, 2023) So verkündete selbst der rechtsextreme Verleger Götz Kubitschek gegen Ende 2019, dass die Marke ‚Identitäre‘ „nun bis zur Unberührbarkeit kontaminiert“ sei. Während die ,Identitären‘ in Österreich seit Ende 2019/Beginn 2020 zunehmend von ihrem Label Abstand nahmen und stattdessen versuchten, eine Bürger*innenbewegung namens ,Die Österreicher‘ zu etablieren, war es auch um die ,Identitären‘ in Deutschland, abseits kleineren Skandalen rund um Verbindungen zu AfD Politiker*innen, ruhiger geworden. Von Beginn an unterschieden sich ,Die Österreicher‘ inhaltlich kaum von den ‚Identitären‘, lediglich die Sprache und Zielgruppe wurden ein wenig verändert. So geben sie sich weiterhin patriotisch, behaupten, nicht rechtsextrem zu sein und argumentieren in ethnopluralistischer Manier, nicht rassistisch sein zu wollen. Anstelle des propagierten „Großen Austauschs“ sind sie dazu übergegangen, sich gegen eine imaginierte „Ersetzungsmigration“ oder „Ersetzung“ zu engagieren (Goetz 2022), sie organisierten keine Stammtische mehr, sondern „Bürgertreffpunkte“ und richten ihr politisches Programm nicht mehr vorrangig an Jugendliche. Trotz ihrer „Tarnversuche“ wurden die Symbole beider Gruppen 2020 in Österreich verboten, was öffentliche Auftritte mit Wiedererkennbarkeitswert seitdem deutlich erschwert. Die mediale Berichtserstattung wie auch Rechtsextremismus-Expert*innen prognostizieren den ‚Identitären‘ schon seit einiger Zeit keine bedeutsame Zukunft mehr. Kurzzeitigen Aufwind beziehungsweise Sichtbarkeit konnten die unterschiedlichen Ableger der Gruppe in deutschsprachigen Ländern noch im Zuge der Proteste gegen Covid-19 Maßnahmen erlangen. Mit Parolen wie „Volksschutz statt Mundschutz“ nutzte sie die Demonstrationen für ihre rassistische Agenda und beteiligte sich zudem an der Verbreitung von Verschwörungsnarrativen. Ihre jüngsten Versuche, gemeinsam mit christlichen Fundamentalist*innen und Corona-Verharmloser*innen gegen Lesungen von Dragqueens zu mobilisieren, erwiesen sich ebenfalls als wenig mobilisierungsfähig, wenngleich sie dadurch vermehrt öffentliche Aufmerksamkeit bekamen. Dennoch scheinen sie nicht mehr an ihre Erfolge der ersten Jahre anknüpfen zu können. Gerade der sinkende Bedarf an außerparlamentarischen rechtsextremen Organisierungsformen in Zeiten starker und einflussreicher rechtsextremer Parteien verheißt ihnen weiterhin keine allzu relevante Zukunft. Dennoch haben sie mit ihrer Propaganda rechtsextreme Diskurse und Politiken nachhaltig ideologisch beeinflusst, weshalb sich Analysen ihres Gedankenguts auch nach wie vor von großer Bedeutung für ein fundiertes Verständnis des modernisierten Rechtsextremismus erweisen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Identit&auml;re Identi&shy;t&auml;ts&shy;ver&shy;st&auml;nd&shy;nisse</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die zentrale Bedeutung, die dem Identitätsbegriff in der Ideologie wie auch politischen Praxis der ‚Identitären‘ zukommt, zeigt sich bereits bei der Namensgebung der Gruppe, die auf das französische Vorbild zurückgeht. Der Gebrauch dieses, bislang politisch weniger belasteten Begriffs hat vor allem zwei Vorteile: Zum einen ermöglicht es ihnen die Bezugnahme auf ‚Identität‘, ihren Rassismus zu verschleiern; zum anderen handelt es sich um einen umkämpften Begriff, dessen Bedeutung die ‚Identitären‘ in ihrem Sinne neu auszugestalten versuchen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hinweise darauf, was Identität im Verständnis der Gruppe ausmacht, fanden sich in der Vergangenheit unter anderem in den FAQs auf der Homepage der ‚Identitären Bewegung Deutschlands‘ (IBD) in der Beantwortung der Frage: „Was heißt für euch eigentlich ‚Identität‘?“ (IBD o. J. a)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a>. Dort war von drei Ebenen der Identität die Rede, die sich durch eine regionale (geprägt durch Dialekte, Bräuche, Sitten des jeweiligen Herkunftsorts), eine nationale (gekennzeichnet durch die Bindung des Individuums zum eigenen „Volk“ und den dort vorherrschenden sozialen, sprachlichen und kulturellen Regelsystemen) und eine europäische (im Sinne eines „Europas der Vaterländer“, das jedoch ein gemeinsames Erbe und Schicksal teilt) ergeben. Der zentrale Begriff im identitären Denken ist jedoch bis heute jener der <i>ethnokulturellen Identität</i>, die in engem Zusammenhang mit dem Konzept des „<i>Ethnopluralismus</i>“ steht. Dieses gibt vordergründig vor, dass jedes „Volk“ respektive jede „Ethnie“ oder „Kultur“ gleich an Wert und in ihrer Differenz grundsätzlich erhaltenswert sei – jedoch nur so lange diese auch auf dem für sie anberaumten Territorium bleiben. Jedes „Volk“ – so auch das deutsche – hätte folglich eine einzigartige, beschützenswerte „ethnokulturelle Identität“, für deren Verteidigung sich die ‚Identitären‘ stark machen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hinter diesem Gedankenkonstrukt verbirgt sich jedoch im Grunde genommen nichts anderes als das Ideal einer „globalen Apartheid“ (Holzer 1993: 40), die weltweit alle „Völker“ oder „Kulturen“ territorial klar voneinander trennen soll. „Verwischungen“ oder „Vermischungen“ zwischen unterschiedlichen Kulturkreisen sollen in dieser Logik unter dem Vorwand der „Erhaltung des Eigenen“ verhindert werden. Die territoriale Trennung dient dabei als beste Möglichkeit, die vermeintlichen Differenzen aufrecht zu erhalten. Abgesehen davon, dass diese Vorstellung die über Jahrhunderte vollzogene Migrationsgeschichte ignoriert, negiert sie auch Differenzen innerhalb der Gemeinschaften und die durch gesellschaftliche Interaktion entstehende Dynamik, die mit der Möglichkeit auf Veränderung verbunden ist. Zwar gibt es, den ‚Identitären‘ zufolge, auch eine individuelle Komponente der Identität, jedoch seien die „individuelle und kollektive Identität unauflösbar miteinander verbunden“, hieß es bei der IBD (o. J. b) außerdem. Indem einer „Masse von Menschen ein unveränderlicher gemeinsamer Charakter unterstellt [wird], dem sich der Einzelne nicht entziehen kann“ (Winkler 2017: 62), bleibt dem Individuum letztlich nichts anderes übrig, als sich „dem Kollektiv“ unterzuordnen. Mit anderen Worten: Das Individuum wird im identitären Denken von seiner „ethnokulturellen Identität“ so stark geprägt und vorherbestimmt, dass es kein Entkommen geben kann, keine Möglichkeit auf Veränderung. Identität wird somit zum Schicksal, das Individuum – rechtsextremen Denkweisen entsprechend – zum Teil einer Schicksalsgemeinschaft.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">&bdquo;0% rassistisch, 100% identit&auml;r&ldquo;?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Étienne Balibar (2014 [1990]) sprach bereits Anfang der 1990er von einem „Rassismus ohne Rassen“ in Bezug darauf, dass die rassistische Vorstellung von körperlich-biologischen Unterschieden durch das Konstrukt einer vermeintlich unüberwindbaren „kulturelle Differenz“ abgelöst wurde. Weil inzwischen nicht mehr so einfach von „Rassen“ gesprochen werden kann, ist nun von „kulturellen Unterschieden“ die Rede, die mit anderen Kulturen nicht zusammenpassen würden. Genauer betrachtet handelt sich in erster Linie um eine sprachliche Neuerung und strategisch eingesetzte rhetorische Mittel, weniger jedoch um eine grundlegende Veränderung der Ideologie des Rassismus. Wo einst den Individuen bestimmter Herkunft biologische Eigenschaften zugeschrieben wurden, sind es heute kulturelle. In diesem Sinne ist auch das Konstrukt der „ethnokulturellen Identität“ der ‚Identitären‘ als Verschleierung des identitären Rassismus zu deuten. Wenn die Gruppe somit von ethnisch und kulturell vorbestimmten und erhaltenswerten Unterschieden spricht, die weder verändert werden können noch sollen, wird dem altbekannten Rassismus lediglich ein moderneres Antlitz verpasst. „Der Begriff der ‚Identität‘ ist bei den ‚Identitären‘ weiterhin ein völkischer, der jedoch kulturalistisch umschrieben wird“ (Winkler 2017: 63). Die Behauptung der ‚Identitären‘, dass sie „0% rassistisch, 100% identitär“ seien, ist entsprechend zu hinterfragen. Schließlich wird Identität einerseits über die Homogenisierung von ethnisch beziehungsweise kulturell konstruierten Kollektiven und andererseits über den Ausschluss vermeintlich Anderer hergestellt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Identit&auml;tsverlust</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im Vordergrund identitärer Politiken steht der Kampf für die „Bewahrung der ethnokulturellen Identität“, denn „[j]edes Volk“ hätte, so die identitäre Logik, „auch das Recht, diese Eigenschaften und Merkmale seiner ethnokulturellen Identität zu bewahren und zu verteidigen“ (IBD o. J. a). Bedroht wird diese Identität in den identitären Fantasien auf vielfältige Art und Weise. Auf der bereits erwähnten Homepage der IBD hieß es: „Ursachen für den Verlust unserer Identität gibt es viele: Verwestlichung und Vereinheitlichung der Sitten und Bräuche, liberaler Individualismus, Zerstörung der Sprache, Konsumzwang, Materialismus, fehlendes Geschichtsbewusstsein, Ethnomasochismus, etc.“ (IBD o. J. b). Neben der bereits erwähnten „Vermischung“ aufgrund von „Zuwanderung“ sehen die ‚Identitären‘ ihre „ethnokulturellen Identität“ vor allem durch Egalitarismus und Liberalismus, Multikulturalismus und Gender-Theorie sowie auch durch die Moderne und die Globalisierung bedroht. Anders formuliert: „Beklagt wird ein angeblicher Identitäts- und Werteverlust, der bruchstückhaft über antifeministische und sexistische, antisemitische und rassistische Bilder und Rhetoriken der Bedrohung hergeleitet wird“ (Mokros et al. 2021: 247).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Was den Multikulturalismus, Diversität und die Gender-Theorie betrifft, so werfen die ‚Identitären‘ der politischen Linken und der diesbezüglich sozial engagierten Zivilgesellschaft vor, damit die Zerstörung der Identität voranzutreiben. Die „kranke Ideologie der Gleichheit“, so der Kopf der ‚Identitären‘ in Österreich in einem Video-Blog von 2013, würde Gleichwertigkeit und Gleichheit ebenso wie Gleichheit und Gerechtigkeit in eins setzen und auf diesem Wege versuchen, die Menschheit zu „vereinheitlichen“. Dadurch entstünde letzten Endes ein „Einheitsmensch“. Das Gleichheits- und Gleichbehandlungsgebot aller Menschen wird in dieser Logik zur Ausmerzung von Unterschieden zwischen Menschen umgedeutet. In dieser Vorstellung gebe es in weiterer Folge keine „authentischen“ Vertreter*innen der „ethnokulturellen Identität“ und auch „keine echten Männer und keine Frauen mehr“ (Sellner 2013).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bedroht wird die identitäre Vorstellung von „Identität“ zudem, weil sie sich nicht entfalten könne, wie sie wolle und auch nicht als das anerkannt werde, was sie sei. Dass es in Deutschland und Österreich im Vergleich zu anderen Staaten nicht möglich sei, einen „gesunden Patriotismus“ zu entwickeln und zu vertreten, sehen die ‚Identitären‘ im Zusammenhang mit der sogenannten „Politik der Schuld“. Diese reduziere die Geschichte des deutschen „Volkes auf seine dunkelsten Perioden“ – die Shoah – und verhindere somit, positive Bezüge auf „Volk“, Geschichte und Tradition. Entsprechend geht es den ‚Identitären‘ auch darum, einen Schlussstrich unter die Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus zu ziehen, um wieder stolz auf Deutschland sein und sich mit vollem Einsatz der Erhaltung der „deutschen Identität in ihrer Einzigartigkeit“ widmen zu können. „Gesunder Patriotismus“ als scheinbar naturhafter Instinkt zur „Verteidigung des Eigenen“ würde keine „Masseneinwanderung“ zulassen und könnte dem identitären Denken zufolge vermutlich auch den imaginierten „Großen Austausch“ zurückdrängen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zudem beklagen die ‚Identitären‘, dass seit der Moderne „der Einzelne […] immer mehr gezwungen [wird], die Entscheidungen bezüglich seiner Identität selbst zu treffen“ (IBD o. J. b). So wird von den Mitgliedern der Gruppierung die Ausweitung der Möglichkeiten für das Individuum betrauert, die eigene Identität so auszugestalten, wie es dies möchte. Den eigenen Identitätsentwurf selbst wählen zu können, lässt die Bedeutung vermeintlicher („ethnischer“, „kultureller“ oder „geschlechtlicher“) Vorherbestimmung in den Hintergrund treten. Den ‚Identitären‘ geht es folglich nicht darum, selbst gewählt verschieden sein zu können, sondern um die Pflicht, bestimmten Differenzkategorien wie Herkunft oder Kultur entsprechend, verschieden sein zu müssen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Rechts&shy;ex&shy;tremer Identi&shy;t&auml;ts&shy;schutz</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Identität zum zentralen Politikum zu machen, bietet sich folglich als vor allem deshalb an, weil es sich hierbei um einen nicht klar (vor-)definierten, inhaltlich oder ideologisch wenig gefestigten Begriff handelt. Seine Bedeutung ist von einem permanenten Aushandlungsprozess gekennzeichnet, in dem auch die ‚Identitären‘ wie auch ihre Nachfolgeorganisation ‚Die Österreicher‘ mitmischen will. So nahm Identität auch in ihrem „Fünf Schritte für Österreich“-Programm (Die Österreicher o. J.) von Beginn an eine wichtige Rolle ein, beispielsweise in den Bezugnahmen auf das Erbe einer 1000 Jahre alten österreichischen Identität sowie auch in Forderungen, den Schutz dieser Identität in die Verfassung aufzunehmen. Stärker als noch zu Zeiten der ‚Identitären‘ versucht die Gruppe identitätspolitische Rhetoriken von Rechts zu adaptieren und für ihre Zwecke zu nutzen. Über die Selbstinszenierung als Opfer einer politisch korrekten – kulturmarxistischen, feministischen oder woken – Elite, die der Mehrheit der Bürger*innen ihre Vorstellungen sowie Denkverbote aufzwingen wolle, versuchen ‚Die Österreicher‘ nicht nur Diskriminierungsschutz oder rechtliche Verbesserungen für benachteiligte Gruppen zu delegitimieren. Fernholz erkennt in dieser Selbstviktimisierung auch die Möglichkeit der Abwehr von Kritik, da diese „wie eine Art Blitzableiter“ funktioniere, „die Angriffe auf die überhöhte eigene Position stets als Erlebnis erneuter Unterdrückung begreift und damit in moralisches Kapital umwandelt“ (Fernholz 2022: 279). Gleichzeitig begünstigt, wie Marie Michel (2022: 287f.) betont, „die narrative Selbstinszenierung dieser ‚Rechten‘ als ohnmächtiges Opfer und Feindbild der vermeintlich mächtigen ‚Linken‘“ verbindende Einigkeit innerhalb eines doch sehr heterogenen Spektrums herzustellen und einen „kollektiven Akteur [zu] beschwören“. Damit geht sowohl eine Aufwertung des Kollektivs als auch der individuellen gesellschaftlichen Position einher und gerade die vielseitig betonte Dringlichkeit zu handeln, birgt zudem großes Mobilisierungspotential. So meint auch Fernholz, dass die kollektive Identität „den Aktivist*innen und den Unterstützer*innen der Bewegung zu dem Gefühl [verhilft], an einem gemeinsamen politischen Projekt teilzuhaben“ (Fernholz 2022: 281).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Sinne der beschriebenen Selbstviktimisierung meinte beispielsweise ein aktuell führender Kader der ‚Österreicher‘ in einem Interview mit dem rechten Freilich Magazin 2021: „Wir versuchen damit [ihrer Arbeit] aufzuzeigen, dass ein gesunder, selbstbewusster Zugang zur eigenen Herkunft und Identität von der herrschenden Ideologie nicht mehr toleriert wird. Das muss sich ändern!“ (Freilich Magazin 2021) Wie eine solche Änderung aussehen könnte, verrät unter anderem das bereits erwähnte Fünf Schritte für Österreich-Programm, in dem nicht nur in Punkt „3. Leitkultur und De-Islamisierung“ die Bewahrung des Erbes „der mehr als 1000 Jahre alte[n] Identität“ (Die Österreicher o. J.) gefordert wird. Punkt 5 widmet sich darüber hinaus gänzlich dem „Identitätsschutz“, der sogar in die Verfassung aufgenommen werden sollte. ‚Identität‘ wird dabei nicht nur „als unser wichtigstes Gut“ konstruiert, sondern auch als ein bedrohtes Territorium abgesteckt, das geschützt werden müsse: „Wie der Erhalt der Umwelt muss der Erhalt unserer Identität zum demokratischen Grundkonsens werden“ (Die Österreicher o. J.). Mit scheinbar harmlos anmutenden Formulierungen wie dieser zielen identitäre Rhetoriken darauf ab, Sinnzusammenhänge und Bedeutungen zu konstruieren. So beinhaltet die genannte Formulierung durch die Analogisierung von Umwelt und Identität eine Naturalisierung von Identitätsvorstellungen als etwas Naturgegebenes und damit auch scheinbar Unveränderbares. Damit geht gleichzeitig auch die bereits beschriebene Homogenisierung und Essentialisierung der beschworenen Kollektividentität ‚der Österreicher*innen‘ einher, die unterstellt, dass es eine homogene natürliche österreichische Identität geben würde. Im Zentrum dieser steht kein universales Verständnis von Zugehörigkeiten, das all jene umfasst, die sich damit identifizieren können und wollen, sondern die erwähnte ethnisch beziehungsweise nationale und dadurch essentialistisch bestimmte Gemeinschaft, die sich durch bestimmte Eigenheiten, Merkmale und Traditionen auszeichnen und die „Leitkultur“ ausmachen würde. Die Zugehörigkeit des Großteils der in Österreich lebenden Menschen zu diesem scheinbar naturgegebenen Zwangskollektiv beruht folglich nicht auf Freiwilligkeit, sondern ergibt sich der identitären Ideologie zufolge aufgrund von Geburt oder Abstammung. Den Angehörigen der konstruierten Gemeinschaft würden zudem bestimmte gesellschaftliche Privilegien zustehen, während andere in Österreich lebende Menschen von selbigen ausgeschlossen bleiben sollten, weil sie die „Reinheit“ und Homogenität selbiger gefährden würden. Es zeigt sich also, dass entsprechende Vorstellungen immer auf Ausschlüssen basieren, weil sie einerseits von Normen abweichende Identitätsvorstellungen und Lebensentwürfe abwerten, delegitimieren und teilweise sogar als Bedrohung konstruieren, andererseits aber auch ganze Personengruppen aufgrund ihrer Herkunft gänzlich von der konstruierten Gemeinschaft ausschließen. In dieser Hinsicht lässt sich der in der genannten Formulierung ebenfalls konstruierte Zusammenhang zwischen „Identitätsschutz“ und Demokratie als diskursive Strategie zur Legitimierung der eigenen antidemokratischen Ideologie entlarven, zumal sich die Forderung gegen zentrale Bestandteile der demokratischen Verfasstheit einer Gesellschaft richtet: Egalitarismus und Pluralismus.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Identi&shy;t&auml;ts&shy;schutz als Aufrecht&shy;er&shy;hal&shy;tung von Ungleich&shy;heits&shy;ver&shy;h&auml;lt&shy;nissen</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die von der Nachfolge- beziehungsweise Tarnorganisation der ‚Identitären‘ propagierte Ideologie bleibt jedoch nicht bei der Forderung nach Schutz der konstruierten österreichischen Identität stehen. Um ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen, zielt ihre Politik darauf ab, „Österreicher*innen“ selbst als bedrohte und benachteiligte Minderheit zu inszenieren, um auf diesem Wege politische Strategien der Antidiskriminierung für sich zu beanspruchen. In diesem Sinne fordern ‚Die Österreicher‘ beispielsweise die Ausweitung der im Artikel 7 des österreichischen Staatsvertrags festgeschriebenen Minderheitenrechte auf Österreicher*innen. Die Grundlage für die Beanspruchung des Minderheitenstatus beschränkt sich dabei auf die Behauptung, dass „Österreicher [&#8230;] in manchen Gegenden selbst zur Minderheit werden oder es in Schulen und Kindergärten bereits sind“ (Die Österreicher o. J.). In eine ähnliche Richtung argumentiert zudem das im Juni 2023 in Österreich gestartete „Heimatschutz-Volksbegehren“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a>, das aufgrund der sprachlichen und argumentativen Ähnlichkeiten aus der selben Ecke stammen dürfte. Gefordert wird darin neben der Implementierung einer Präambel zum „Schutz der Identität des Staatsvolkes“ in österreichischen Verfassungstexten, die Umwandlung des Kulturministeriums in ein „Ministerium für Leitkultur &amp; Identität“, mit dem Ziel der „Förderung der heimischen Kultur und eine[r] Stärkung des Patriotismus, des Zusammenhalts und des positiven Bezugs zur ethnokulturellen Identität“ (Heimatschutz-Volksbegehren 2023). Konkret heißt es: „Auch die Einheimischen stellen, im Zuge des Bevölkerungsaustausch in einer ‚Multiminoritätengesellschaft‘ immer deutlicher, eine solche Volksgruppe dar und haben Anspruch auf die Wahrung ihres Volkstums“ (Heimatschutzvolksbegehren 2023). Rechtsextreme Akteur*innen wie die Initiator*innen des Volksbegehrens versuchen sich mit entsprechenden Rhetoriken als Bewahrer*innen einer vermeintlich bedrohten nationalen Identität zu inszenieren. Die in beiden Beispielen vollzogene diskursive Umkehrung, bei der ohnehin gesellschaftlich bevorteilte Angehörige der Dominanzgesellschaft zu vermeintlich Benachteiligten stilisiert werden, zielt nicht auf den Abbau von Benachteiligung, sondern vielmehr auf den Erhalt bestehender Macht- und Privilegiensysteme sowie die Fortsetzung des Ausschlusses aller Nichtangehörigen ab. Insofern bedeutet die Benachteiligung, die von den ‚Identitären‘ respektive ‚Österreichern‘ hier imaginiert wird, letztlich nichts Anderes als die Infragestellung ihrer Vormachtstellung, die durch wirksamen Minderheitenschutz und -förderung, Affirmative-Action-Programme sowie Antidiskriminierungsgesetzgebungen ins Wanken gebracht wurde. Politiken und Maßnahmen, die tatsächliche gesellschaftliche Veränderungen vorantreiben, sollen jedoch, so liest sich zwischen den Zeilen eines weiteren Anliegens des „Heimatschutz-Volksbegehrens“, als verfassungswidrig eingestuft werden, da sie von den Initiator*innen der Petition vermutlich zu jenen Politiken gezählt werden können, die den Schutz der beschworenen Identität unterminieren würden (Heimatschutz Volksbegehren 2023). Im Mittelpunkt rechtsextremer Adaptionen von Antidiskrimininerungs- und Minderheitenschutznarrativen steht folglich immer auch die Delegitimation des Schutzes tatsächlich benachteiligter Gruppen, da die Aufrechterhaltung bestehender Privilegiensysteme nicht mit dem Abbau struktureller Ungleichheitsverhältnisse vereinbar ist. Während linke Identitätspolitik, wie beispielsweise Lea Susemichel und Jens Kastner (2019) herausstreichen, „in der Regel eine Reaktion auf Diskriminierung“ ist und darauf reagiert, „dass einem vermeintlichen Kollektiv bestimmte – nicht unweigerlich ausschließlich negative – Eigenschaften zugeschrieben werden“, setzt rechtsextreme Identitätspolitik genau bei der essentialisierenden Konstruktion von ethnischen Kollektiven an, reagiert damit jedoch nicht auf Benachteiligung, sondern auf befürchteten oder tatsächlichen Privilegienverlust.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Eindeutige Identit&auml;t</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Den beschriebenen imaginierten Bedrohungen ihrer ethnokulturellen Identität versuchen die ‚Identitären‘ und ihre Nachfolgeorganisation mit einem scheinbar widerspruchsfreien, eindeutigen Identitätsangebot zu begegnen. Gerade durch ihren Fokus auf Natürlichkeit, Eindeutigkeit und Stabilität bieten rechtsextreme Identitätsangebote vermeintliche Sicherheit vor den inszenierten Bedrohungen. Ihre Ideologie liefert dadurch nicht nur ein vereindeutigtes Identitätsangebot, sondern ermöglicht ihnen auch, Identitätspolitik von Rechts zu betreiben. Gerade der Umstand, dass Untergangsnarrative durchwegs auch in der Mitte der Gesellschaft Gehör finden, ließen, wie Fernholz (2022: 284) betont, rechtsextreme Identitätspolitik auch „zu einem plausiblen Angebot zur Verteidigung eines autoritär (bürgerlichen) Dominanzanspruchs werden“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie dargelegt, setzen sich die ‚Identitären‘ (und ‚Die Österreicher‘) für den Erhalt einer scheinbar organisch gewachsenen, homogenen Gemeinschaft – samt ihrer Traditionen und Bräuche oder Dialekte – ein. Identität speist sich in dieser Vorstellung aus ethnischen und kulturellen Elementen und fungiert als Ausdruck einer natürlich gewachsenen, gesellschaftlichen Ordnung, die auch mit bestimmten Ansprüchen verbunden ist. Weil die „Kulturen“ unterschiedlich seien, müssten sie auch unterschiedlich behandelt werden. Denn Gerechtigkeit könne nur hergestellt werden, wenn dem unterschiedlichen Wesen durch Ungleichbehandlung nachgekommen würde. Die „ethnokulturelle Identität“ soll folglich nicht nur erhaltet und verteidigt werden, sie sichert dem Individuum auch auf einen bestimmten Platz in der Gesellschaft und dem mit diesem verbundenen Kollektiv einen Rang in der Weltordnung. In diesem Sinne meint auch Fernholz (2022: 178), dass sich das rechtsextreme Identitätsangebot „nicht nur durch empowernde ‚Überlegenheitsgefühle‘ gegenüber anderen aus[zeichnet], sondern [&#8230;] diese Überlegenheit als objektive Gegebenheit ideologisch voraus[setzt]“. So lässt sich aus der identitären Logik ein Vorrecht ableiten, an einem bestimmten Ort leben und die eigene „ethnokulturelle Identität“ als Norm gegen das „Andere“ verteidigen zu dürfen. Um an dieser Vormachtstellung teilhaben zu dürfen, wird vom Individuum jedoch die Unterordnung unter die normativen Zwänge des Kollektivs abverlangt. Dies geschieht einerseits über den Einsatz vertrauter, identitätsstiftender Begriffe wie <i>Heimat</i>, <i>Sprache</i> und <i>Tradition</i>, mit denen Identifikationsmomente hergestellt werden. Auf der anderen Seite bringt das in identitären Kreisen verbreitete Identitätskonzept für das Individuum bestimmte Anreize und Vorteile mit sich. Dazu zählt das Versprechen klarer Vorgaben beziehungsweise Antworten auf die Anforderung, die eigene Identität selbst ausgestalten zu müssen. Gerade für jene, die diese Anforderung als Überforderung erleben, „bieten Ideologien kollektiver Identität, deren wirkungsmächtigste Kategorien aktuell ‚Kultur‘, ‚Geschlecht‘ und Nation sind, eine quasi vorpolitische und scheinbar natürliche Identitätsbegründung, mit der sozial-politische Rechte und Privilegien durch den Ausschluss der ‚Anderen‘ gerechtfertigt werden können. Je tiefer und ‚verwurzelter‘ diese Identitätsbegründung, desto unumstößlicher scheint sie.“ (Winkler 2017: 70) In diesem Sinne setzen auch die ‚Identitären‘ in ihrer Ideologie neben der ‚ethnokulturellen‘ Facette der Identitätskonstruktion, auf einen biologistisch argumentierten, komplementär und hierarchisch konstruierten Geschlechterdualismus, der ausschließlich zwei (authentische) Geschlechter als zulässige Norm anerkennt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Anstatt die eigene Identität nach den jeweiligen Bedürfnissen und individuellen Möglichkeiten zu begründen und selbst auszugestalten sowie die Widersprüchlichkeit dieser Anforderungen zwischen Zwang und Selbstverwirklichung eigenständig zu bewältigen, werden von den ‚Identitären‘ klare, scheinbar natürliche und unveränderbare Kategorien (wie „Geschlecht“, „Kultur“, „Ethnie“) als zentrale Eckpfeiler der Identität vorgegeben. Sie erzeugen auf diese Weise die Illusion von Halt und Orientierung. Die Vorstellungen von Vielfalt und die Möglichkeit, verschieden sein zu können, werden auf vermeintlich naturhafte Unterschiede (zwischen den „Geschlechtern“ und den „Kulturen“) reduziert, für deren Erhalt sich die ‚Identitären‘ einsetzen und als deren Retter*innen sie sich inszenieren. Durch diese Grenzziehungen wird die geschlechtliche wie die „ethnokulturelle Identität“ aktiv hergestellt und gleichzeitig von all dem, was sie nicht sein darf, abgegrenzt. Gleichzeitig werden spezifische, homogenisierende Vorstellungen auch dem vermeintlichen „Anderen“ zugeschrieben. Im damit verbundenen Reinheitsgedanken, der „Verwischungen“ und „Vermischungen“ von „Ethnien“ oder „Kulturen“ oder Geschlechtern ablehnt, spiegelt sich nicht nur das Bedürfnis nach strengen Ordnungskonzepten wider, die Orientierung verschaffen sollen, sondern auch die Angst vor Widersprüchen, Ambivalenzen und Ambiguitäten. Dem rigiden Geschlechterdualismus und der veränderungsresistenten, „ethnokulturellen Identität“ kommt somit eine Schutzfunktion zu, die vor all jenen Zumutungen bewahren soll, die durch Pluralisierungen und Veruneindeutigungen in der Gesellschaft entstehen könnten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">So zielen die das identitäre Denken prägenden Identitätsentwürfe letzten Endes auf eine Rückgewinnung starrer Ordnungsmuster und auf eine Rückvereindeutigung der durch Feminismus, Gender-Theorie sowie Egalitarismus und Liberalismus ins Wanken gebrachten normativen Konzepte ab. Insofern weist die Identitätspolitik der ‚Identitären‘ zwar einen Ausweg aus bestehenden gesellschaftlichen Problemen, jedoch keine Antwort oder Lösung, zumal auch der Ausweg nur einer sehr privilegierten gesellschaftlichen Gruppe vorbehalten ist und nicht ohne den diskriminierenden Ausschluss vermeintlich „Anderer“ auskommt. Gerade weil es den ‚Identitären‘ um die Schaffung einer „ethnisch relativ homogenen Gemeinschaft“ geht, die unter den Voraussetzungen einer durch Migration geprägten Gesellschaft nur mit massiver Gewalt durchzusetzen wäre, bleibt ihre Ideologie brandgefährlich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Judith Goetz</strong> ist Literatur- und Politikwissenschaftlerin, Rechtsextremismus-Expertin und Gender-Forscherin. Sie hat zahlreiche Sammelbände zu Rechtsextremismus mitherausgegeben, darunter auch Untergangster des Abendlandes. Ideologie und Rezeption der rechtsextremen ‚Identitären‘ (2017).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Aftenberger, Ines</em> 2017: Die ‚identitäre‘ Beseitigung des Anderen. Der gar nicht mehr so neue Neorassismus der ‚Identitären‘, in: Goetz, Judith/Sedlacek, Joseph Maria/Winkler, Alexander: <em>Untergangster des Abendlandes</em>, Hamburg, S. 203-226.</p>
<p align="justify"><em>Balibar, Étienne/Wallerstein, Immanuel Maurice</em> 2014: Rasse, Klasse, Nation: ambivalente Identitäten, Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Boehnke, Lukas</em> 2019: Rechter Kulturkampf heute: Identitätskonstruktion und Framing-Strategien der Identitären Bewegung, in: Boehnke, Lukas/Thran, Malte/Wunderwald, Jacob (Hrsg.): <em>Rechtspopulismus im Fokus: Theoretische und praktische Herausforderungen für die politische Bildung</em>, Wiesbaden, S. 89–114.</p>
<p align="justify"><em>Böhm, Michael</em> 2010: Vom Rassismus zum Ethnopluralismus. Kontinuität und Wandel im Denken von Alain de Benoist, in.: Jesse, Eckhard/Niedermeier, Hans-Peter (Hrsg.): <em>Politischer Extremismus und Parteien</em>, Berlin, S. 23-44.</p>
<p align="justify"><em>Bruns, Julian/Glösel, Kathrin/Strobl, Natascha</em> 2016: Die Identitären: Handbuch zur Jugendbewegung der Neuen Rechten in Europa. 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, Münster.</p>
<p align="justify"><em>Fernholz, Tobias</em> 2022: Die rechtsradikale Bewegung und ihr digitaler Kampf um Identität: Inhalte, Dynamiken und Resonanzräume rechtsradikaler Alternativ-Öffentlichkeiten, Wiesbaden.</p>
<p align="justify"><em>Goetz, Judith</em> 2017a: „&#8230; in die mediale Debatte eindringen“ – ‚Identitäre‘ Selbstinszenierungen und ihre Rezeption durch österreichische Medien, in: Goetz, Judith/Sedlacek, Joseph Maria/Winkler, Alexander: <em>Untergangster des Abendlandes,</em> Hamburg, S. 91–112.</p>
<p align="justify"><em>Goetz, Judith</em> 2017b: „Aber wir haben die wahre Natur der Geschlechter erkannt…“: Geschlechterpolitiken, Antifeminismus und Homofeindlichkeit im Denken der ,Identitären‘, in: Goetz, Judith/Sedlacek, Joseph Maria/Winkler, Alexander: <em>Untergangster des Abendlandes</em>, Hamburg, S. 253–284.</p>
<p align="justify">Goetz, Judith 2019: „Unsere Waffen sind ausschließlich gute Argumente und deren Verbreitung“ Die österreichischen „Identitären“ beim Wort genommen, in: Heinemann, Alisha M.B./Khakpour, Natascha (Hrsg.): <em>Pädagogik sprechen : Die sprachliche Reproduktion gewaltvoller Ordnungen in der Migrationsgesellschaft</em>, Stuttgart, S. 99–114.</p>
<p align="justify"><em>Goetz, Judith</em> 2020a: Der Große Austausch‘– Rechtsextreme Reproduktions- und Bevölkerungspolitik Am Beispiel Der ,Identitären, in: <em>Femina politica</em>, Jg. 29, H. 2, S. 37–49.</p>
<p align="justify"><em>Goetz, Judith</em> 2020b: Postergirls und White-Power Barbies. Zur ambivalenten Sichtbarkeit identitärer Frauen*, in: Beck, Dorothee/Henninger, Annette (Hrsg.): <em>Konkurrenz für das Alphamännchen : politische Repräsentation und Geschlecht</em>, Roßdorf, S. 199–217.</p>
<p align="justify"><em>Goetz, Judith</em> 2022: „Die große Rächerin“. Die Wut der Identitären auf die österreichische Justizministerin, in: <em>Psychologie &amp; Gesellschaftskritik</em>, H. 181-182, S. 85-109.</p>
<p align="justify"><em>Goetz, Judith/Sedlacek, Joseph Maria/Winkler, Alexander</em> 2017: Untergangster des Abendlandes: Ideologie und Rezeption der rechtsextremen „Identitären“, Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Goetz, Judith/Winkler, Alexander</em> 2020: Der Mythos vom „Großen Austausch“, in: BdWi et al. (Hrsg.): <em>Wissenschaft von rechts II. Rechter Kulturkampf in Hochschule und Bildung</em>, Marburg, S. 12–14.</p>
<p align="justify"><em>Goetz, Judith/Winkler, Alexander</em> 2023: „Terror mit Ansage“ – Das Naheverhältnis der Identitären zum Rechtsterrorismus, in: Coester, Marc et al. (Hrsg.): <em>Rechter Terrorismus: international – digital – analog</em>, Wiesbaden, S. 203–230.</p>
<p align="justify"><em>Grawan, Florian</em> 2021: Repräsentationen von Ethnopluralismus am Beispiel der Identitären Bewegung, in: <em>Sprache – Bildung – Geschlecht</em>, Wiesbaden, S. 299–310.</p>
<p align="justify"><em>Grigori, Eva/Trebing, Jerome</em> 2018: Jugend an die Macht – Zugriffe neurechter Bewegungen auf die Jugendarbeit am Beispiel der Gruppen „Identitäre Bewegung“ und „KontraKultur, in: <em>Rechtspopulismus im Fokus</em>, Wiesbaden, S. 135–156.</p>
<p align="justify"><em>Havertz, Ralf </em>2021: Radical Right Populism in Germany: AfD, Pegida, and the Identitarian Movement, Milton.</p>
<p align="justify"><em>Holzer, Willibald I.</em> 1993: Rechtsextremismus: Konturen, Definitionsmerkmale und Erklärungsansätze, Wien.</p>
<p align="justify"><em>Michel, Marie</em> 2022: Martin Lichtmesz und Caroline Sommerfeld: Mit Linken leben, in: Meiering, David (Hrsg.): <em>Schlüsseltexte der ‚Neuen Rechten‘: Kritische Analysen antidemokratischen Denkens</em>, Wiesbaden, S. 281–292.</p>
<p align="justify"><em>Mokros, Nico/Rump, Maike/Küpper, Beate</em> 2021: Antigenderismus: Ideologie einer  „natürlichen Ordnung“ oder Verfolgungswahn? In: Zick, Andreas/Küpper, Beate/Schröter, Franziska für die Friedrich Ebert Stiftung (Hrsg.): <em>Die geforderte Mitte. Rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland</em> 2020/21, S. 246–261.</p>
<p align="justify"><em>Nissen, Anita</em> 2022: Europeanisation of the Contemporary Far Right: Generation Identity and Fortress Europe, Milton.</p>
<p align="justify"><em>Olberg, Hans-Joachim von </em>2020: Identitäre gegen Demokratie: Kritik der Erziehung zum Ethnopluralismus, in: <em>Gesellschaft, Wirtschaft, Politik</em>, Jg. 69, H. 2, S. 246-254.</p>
<p align="justify"><em>Susemichel, Lea/Kastner, Jens</em> 2019: Zur Geschichte linker Identitätspolitik, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, H. 9-11.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Quellen</h3>
<p align="justify"><em>Die Österreicher</em> o.J.: Fünf Schritte für Österreich. Online abrufbar unter: <a href="https://web.archive.org/web/20230531104102/https://die-oesterreicher.at/fuenf-punkte-plan/">https://web.archive.org/web/20230531104102/https://die-oesterreicher.at/fuenf-punkte-plan/</a> (Zugriff 06.11.2023)</p>
<p align="justify"><em>Heimatschutz-Volksbegehren</em> 2023: Forderungen. Online abrufbar unter <a href="https://www.heimatschutz-volksbegehren.at/inhalt/">https://www.heimatschutz-volksbegehren.at/inhalt/</a> (Zugriff 06.11.2023).</p>
<p align="justify"><em>Identitäre Bewegung Deutschland</em> o. J. A: Was heißt für euch eigentlich Identität? Online abrufbar unter <a href="https://www.identitaere-bewegung.de/faq/was-heisst-fuer-euch-eigentlich-identitaet/">https://www.identitaere-bewegung.de/faq/was-heisst-fuer-euch-eigentlich-identitaet/</a> (Zugriff 30.07.2018).</p>
<p align="justify"><em>Identitäre Bewegung Deutschland</em> o.J. b: Über Identität. Online abrufbar unter <a href="https://www.identitaere-bewegung.de/blog/ueber-identitaet/">https://www.identitaere-bewegung.de/blog/ueber-identitaet/</a> (Zugriff 30.07.2018).</p>
<p align="justify"><em>Freilich Magazin</em> 2021: Drei Fragen an: Jakob Gunacker (DO5) zum Symbolegesetz. Online abrufbar unter: <a href="https://www.freilich-magazin.com/politik/drei-fragen-an-jakob-gunacker-do5-zum-symbolegesetz">https://www.freilich-magazin.com/politik/drei-fragen-an-jakob-gunacker-do5-zum-symbolegesetz</a> (Zugriff 06.11.2023)</p>
<p align="justify"><em>Sellner, Martin</em> 2013: Vlog Identitär 8 &#8211; Gleichheit vs Gleichwertigkeit. Online abrufbar unter: <a href="https://www.youtube.com/watch?v=OV5WTXpvaps">https://www.youtube.com/watch?v=OV5WTXpvaps</a> (Zugriff 30.07.2018).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Der korrekte Eigenname würde eigentlich ‚Identitäre Bewegung‘ (IB) lauten. Da es sich auch beim Gruppennamen jedoch um eine Selbstbezeichnung handelt, die nicht zuletzt auch die Strategie verfolgt, sich größer darzustellen als es real der Fall ist, wird hier von den ‚Identitären‘, nicht jedoch von einer ‚Bewegung‘ die Rede sein.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Der Begriff <i>Remigration</i> wird von rechtsextremen Gruppen wie den Identitären verwendet, um eine politische Forderung nach der massenhaften Deportation von Menschen zu beschönigen. Ursprünglich aus der NS-Exilforschung stammend und die Rückkehr von vor dem Nationalsozialismus Geflohenen beschreibend, wird der Begriff durch die Identitären umgedeutet und im politischen Diskurs als Synonym für Massenabschiebungen genutzt. Eine im Januar 2024 veröffentlichte Recherche von <i>Correctiv</i> enthüllte, dass rechtsextreme Akteur*innen bei einem geheimen Treffen nahe Potsdam zum Thema „Remigration“ einen Plan zur Vertreibung von Millionen Menschen diskutierten.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Die meisten Internetseiten und Social-Media-Accounts der ‚Identitären‘ sind inzwischen nicht mehr online.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>In Österreich stellen Volksbegehren ein demokratisches Instrument im Sinne von „Volkspetitionen“ dar, mit denen die Behandlung eines Gesetzesvorschlags im Nationalrat erwirkt werden kann, wenn mindestens 100.000 gültige Unterschriften von wahlberechtigten Bürger*innen vorgelegt werden können.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/100-identitaer-die-rechtsextreme-identitaetspolitik-der-identitaeren/">„100% identitär“: Die rechtsextreme Identitätspolitik der Identitären</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/05/vorg244_U1-U4-1-1-e1716544817908.png" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Inklusion – Bildung – Identität: Inklusive Bildungsprozesse als Werkzeug zur Herausbildung einer menschlichen Identität</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/inklusion-bildung-identitaet-inklusive-bildungsprozesse-als-werkzeug-zur-herausbildung-einer-menschlichen-identitaet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 May 2024 11:03:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Ableismus]]></category>
		<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Identität]]></category>
		<category><![CDATA[Identitätspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Inklusion]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Menschen mit Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Neoliberalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Recht auf Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=19344</guid>

					<description><![CDATA[<p>Dass Identitätspolitik nicht nur Abspaltung voneinander oder Fanatismus bedeutet, sondern auch zur Emanzipation dienen kann, zeigt Wolfram Grams in seinem Beitrag. Er beleuchtet die (inzwischen identitätspolitisch gewendeten) Prinzipien der Inklusion und der Identität in Bezug auf Bildungsprozesse in Deutschland. Dabei konzentriert er sich auf das Beispiel der Emanzipation behinderter Menschen und beschreibt deren Identitätspolitik und [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/inklusion-bildung-identitaet-inklusive-bildungsprozesse-als-werkzeug-zur-herausbildung-einer-menschlichen-identitaet/">Inklusion – Bildung – Identität: Inklusive Bildungsprozesse als Werkzeug zur Herausbildung einer menschlichen Identität</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Dass Identitätspolitik nicht nur Abspaltung voneinander oder Fanatismus bedeutet, sondern auch zur Emanzipation dienen kann, zeigt Wolfram Grams in seinem Beitrag. Er beleuchtet die (inzwischen identitätspolitisch gewendeten) Prinzipien der Inklusion und der Identität in Bezug auf Bildungsprozesse in Deutschland. Dabei konzentriert er sich auf das Beispiel der Emanzipation behinderter Menschen und beschreibt deren Identitätspolitik und Selbstermächtigung. Diese wird aber nur durch den Blick auf die lange Zeit ihrer Diskriminierung bis zur Vernichtung behinderter Menschen durch die faschistische Politik der Ausmerze verständlich.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Dem Diktum von Karl Marx, „daß der wirkliche geistige Reichtum des Individuums ganz von dem Reichtum seiner wirklichen Beziehungen abhängt […],“ (Marx/Engels 1973 [1845/46]: 37) stimmen heute Geistes- und Sozialwissenschaftler*innen häufig zu (beispielsweise Leggewie 1999; Prengel 2018; Bregman 2020; Junger 2017). In der Lebenswirklichkeit vieler Menschen zeigt sich jedoch eher eine ausgeprägte Armut an „wirklichen Beziehungen“. Jean-Jacques Rousseau zufolge sind wir beispielsweise tatsächlich nur dann freie Menschen, wenn wir fähig sind, uns mit anderen Menschen zusammenzuschließen und gemeinsam in der Vielfalt des Zusammenschlusses der Vielen die Bedingungen festlegen, auf deren Grundlage wir zusammenleben wollen, anstatt sich im Kampf um Anerkennung in Egoismus, Gier und Wettbewerb zu flüchten (Rousseau [1762] 1978). Das Ideal einer solchen humanistischen Ordnung der Gleichheit und Solidarität in der Aufklärung wurde aber durch den einsetzenden (auch aus der Aufklärung stammenden) Wirtschaftsliberalismus fundamental konterkariert. Er schuf den egoistischen <i>homo oeconomicus</i>. Die jüngere Herausbildung des Neoliberalismus schließlich radikalisierte und brutalisierte den bereits im Wirtschaftsliberalismus angelegten <i>homo oeconomicus</i> abermals: Der von Bedürfnissen geleitete Mensch, der seine Bedürfnisse durch Tauschhandel befriedigen solle, wird nun abgelöst vom Subjekt als Unternehmer seiner selbst (Foucault 2014), der auf dem Markt anbietet, was er hat, und dafür vielleicht bekommt, was er braucht. Ob dieser Mensch produziert, konsumiert oder verkauft, er investiert zwingend in sich selbst, um so seine eigene Befriedigung zu produzieren. Es ist nun tatsächlich der Wettbewerb zwischen Vereinzelten und nicht die „Kooperation“, die den Austausch strukturiert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während der Wirtschaftsliberalismus den Subalternen noch die Chance der Solidarität ermöglichte, mit dem Ziel der gemeinsamen kooperativen Gestaltung zumindest eines Teils ihrer ökonomischen Verhältnisse, bleibt dem Subjekt als Klein-Unternehmer nur die Konkurrenz. Wer in dem sich so herausbildenden Wettbewerb nur Güter und Arbeitskraft „minderer Güte“ anzubieten hat, erlebt – neben der damit verbundenen ökonomischen Armut – Ausgrenzung und den Verlust sozialer Anerkennung und wird damit von einer Vielzahl sozialer Güter ausgeschlossen. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird eingeschränkt und primär ökonomisch definiert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Menschen mit Behinderungen, Frauen, People of Color und viele andere gesellschaftliche Gruppen erleben diesen sozialen Ausschluss konkret. Es ist dieser Ausschluss, die Isolation von der gesellschaftlichen Teilhabe, die Kämpfe um Identität der Betroffenen erforderlich macht. Seit der Herausbildung der kapitalistischen Gesellschaft belegt der Kampf der arbeitenden Menschen um bessere Lebensbedingungen dies zuvörderst. Die organisierte Bewegung der Arbeiter*innen ist auch der Kampf für die Teilhabe am Leben und an den Gütern, die diese Menschen selbst produzieren. Im Rahmen der damit zusammenhängenden sozialen Auseinandersetzungen bildete die Klasse der Arbeitenden eine eigene Kultur und eine spezifische Identität aus. Neben einer Fülle wissenschaftlicher Literatur (Hobsbawm 1998) arbeiteten dies äußerst differenziert besonders Alfredo Bauer (2012) und Johannes R. Becher (1977) aus unterschiedlichen Perspektiven in Romanform heraus.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Emanzipationskampf der organisierten Arbeiter*innen war zugleich ein Kampf um eine eigenständige Identität. Dies ist die kulturelle Dimension des Kampfes der Klasse um politische und ökonomische Partizipation. (Susemichel/Kastner 2022) Diese Position teilt Georg Auernheimer. Er charakterisiert in seinem Buch <i>Identität und Identitätspolitik</i> die Identität als soziales Konstrukt als eine Erfindung der kapitalistischen Moderne. Auernheimer weist schlüssig nach, dass auch die Entwicklung des Nationalstaates und damit der nationalen Zugehörigkeit an die Entwicklung des Kapitalismus gekoppelt ist. (Auernheimer 2020b) An dieses Projekt nationaler Zugehörigkeit und Identität knüpfen rechte Kräfte an. Bei ihren Versuchen, die nationalstaatlichen Strukturen und Gesetzmäßigkeiten auf frühe Gesellschaften zu übertragen, sie somit als etwas Ewiges und Naturgegebenes darzustellen, blenden sie nicht umsonst ökonomische und soziale Entwicklungen aus. Identität kann im Rahmen der bürgerlichen Gesellschaft auf Nationalität und damit auf Staatszugehörigkeit beruhen, aber auch auf sozialem Status, Zugehörigkeit zu einer Klasse, sexueller Orientierung, religiösem Bekenntnis oder auch kultureller Prägung. (Auernheimer 2020a) Die Entgegensetzung von kultureller Differenz und sozialer Ungleichheit wird gegenwärtig bewusst geschürt. Auf diese Weise wird ein Gegensatz geschaffen, der implizit ausschließt, dass soziale Ungleichheit auch durch Identitätspolitik bekämpft werden kann. (Susemichel/Kastner 2022) Der mit Fug und Recht als Faschist zu bezeichnende Björn Höcke verdeutlichte dies im Sommerinterview des Mitteldeutschen Rundfunks mit seinen explizit völkischen Positionen zu einer „gesunden Schule“. Er tat dies in der Tradition völkischer Ideologie, als „krank“ auszuschließen, was als anders deklariert wird. (Sänger 2023)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Identitätspolitik aber war und ist auch ein nicht zu unterschätzendes politisches Mittel der Emanzipation marginalisierter und diskriminierter Gruppen, die im glücklichen Fall im Verlauf ihrer identitätspolitischen Befassung eine eigene gesellschaftliche und auch individuelle Identität entwickeln, auf deren Grundlage dann ein solidarisches Miteinander und gegenseitige Hilfe möglich werden. Organisierter Widerstand solcher Minderheiten kann zu ihrer Gleichstellung und zur Integration in die bürgerliche Mehrheitsgesellschaft führen, aber auch in deren Abkapselung münden, so sie nicht die Solidarität mit anderen ebenfalls marginalisierten Gruppen suchen. Um dem Missverständnis vorzubeugen, das Spannungsverhältnis zwischen Selbstbestimmung und Antidiskriminierung einerseits und Ausgrenzung und Abspaltung auf kultureller Ebene andererseits nicht wahrzunehmen, setze ich den Fokus in den weiteren Darlegungen auf den Zusammenhang der Komponenten. Dabei verwende ich also das Konzept der <i>Identitätspolitik</i> als positiven Begriff.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Folgenden möchte ich auch deshalb diesen Vorgang am Beispiel der Emanzipation behinderter Menschen durch deren Identitätspolitik beschreiben, die aber nur durch den Blick auf die lange Zeit ihrer Diskriminierung bis zur Vernichtung behinderter Menschen durch die faschistische Politik der Ausmerze verständlich wird (Schmidt 1983; Becker 2020; Grams 2009; Grode 1987, 1994).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Angriffe auf das Recht auf Leben</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Jurist Karl Binding und der Psychiater Alfred Hoche machten im Jahre 1918 mit einem Buch Furore, in dem sie die Tötung behinderter und psychisch kranker Menschen forderten: „Die Anstalten, die der Idiotenpflege dienen, werden anderen Zwecken entzogen; [&#8230;] es ist eine peinliche Vorstellung, daß ganze Generationen von Pflegern neben diesen leeren Menschenhülsen dahinaltern“ (Binding/Hoche 2018: 55). Beide schufen eine der Grundlagen für die industrielle Ermordung Behinderter und Kranker im deutschen Faschismus (Schepker 2022; Levi 2013). Binding und Hoche jedoch waren nicht der Ausgangspunkt für die Diskriminierung behinderter Menschen, sie waren nur eine weitere Etappe, der Faschismus ein furchtbarer Höhepunkt. Gleichwohl setzte sich die Ausgrenzung und Isolation fort. Einen mit Binding und Hoche durchaus vergleichbaren erneuten Vorstoß in utilitaristischer Manier unternahm der australische Ethiker Peter Singer 70 Jahre später in den 1980er und 1990er Jahren: Er vertrat die Position, dass die Summe des Glücks einer Familie ohne ein behindertes Kind größer sei als mit einem. Ob dessen sei es eine Option, das behinderte Kind zu töten. „Sofern der Tod eines geschädigten Säuglings zur Geburt eines anderen Kindes mit besseren Aussichten auf ein glücklicheres Leben führt, ist die Gesamtsumme des Glücks größer, wenn der behinderte Säugling getötet wird“ (Singer 1984: 183). Besonders pointiert hat Singer seine Ansicht in einem gemeinsam mit Helga Kuhse verfassten Buch formuliert: „We think that some infants with severe disabilities should be killed.“ Für die deutsche Ausgabe haben Autor und Autorin den Satz ein wenig relativiert: „Wir sind der Meinung, dass es unter bestimmten Umständen ethisch gerechtfertigt ist, das Leben mancher schwerstbehinderter Neugeborener zu beenden“ (Kuhse/Singer 1993: 25).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch in den Folgejahren erfolgen Angriffe auf das Lebensrecht behinderter Menschen: Der einer gewissen Affinität zu Singer nicht nur verdächtige Reinhard Merkel schreibt in seiner Habilitationsschrift, dass der Schutz des Rechts auf das Leben mit dem Schutz des bloßen biologischen Überlebens verwechselt werden würde. Das Recht auf Leben wird von Merkel auf das Recht auf ein Leben mit der Fähigkeit, Lebensinteressen zu haben, reduziert. Er hält deshalb im Jahre 2001 am Begriff des „Unwerten Lebens“ fest. Der Wert eines Lebens könne nur nach seiner zu erwartenden Qualität und Quantität aus der Innenperspektive des „leidenden“ Kindes heraus beurteilt werden. Aus dieser Sicht sei die Tötung schwerstbehinderter Säuglinge nicht nur geboten, sondern geradezu Pflicht. (Merkel 2001)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die dieser Position innewohnende Anmaßung, die Innenperspektive des behinderten Kindes einnehmen zu können, ist evident. Die darin erkennbare Tötungsabsicht macht den Zynismus deutlich. Behinderten Menschen wird das Mensch-Sein abgesprochen. Sie werden zu Nicht-Menschen, zu Objekten erklärt, mit denen nach Gutdünken verfahren werden darf. Die Kontinuität dieses Denkens zu NS-Traditionen ist deutlich.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die philosophische Debatte um den Begriff der <i>Person</i> kann hier nicht ausgebreitet werden. Ich verweise stattdessen auf den Nachweis von Wolfgang Jantzen, dass jeder biologische Mensch eine Person ist. Jeder Mensch besitzt als spezifisches Gattungsmerkmal die Eigenschaft Person zu sein. „Person ist damit jenes soziale Verhältnis, das den Menschen erst zum Menschen macht, und dessen Aberkennung für ihn tödlich ist“ (Jantzen 1996: 45).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Angesichts dieser Gefahr – der Aberkennung ihres Rechtes auf Leben – formierten sich behinderte Menschen zunehmend als identitätspolitische soziale Bewegung (Christoph 1983; Sierck 1985, 2013). Es bildete sich die „Krüppelbewegung“, den diffamierenden Begriff des Krüppels aufgreifend, wird er zum Identifikationsbegriff. Eine soziale Kraft formierte sich.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als Singer mit seinen Positionen an die Öffentlichkeit trat, ließen es Menschen mit Behinderungen nicht mehr unwidersprochen zu, ihr Lebensrecht infrage zu stellen. Unter der Losung „Unser Lebensrecht ist nicht diskutierbar!“ formierten sich Aktionsbündnisse, die Vorträge Singers in Dortmund und in Marburg verhinderten (Siebert 1999). Mit der aktuellen Diskussion um Cancel Culture vergleichbar erfolgte der Aufschrei prompt (Anstötz 1995). Die Meinungsfreiheit schien besonders jenen gefährdet, die mit den Positionen Singers übereinstimmten, so der Sonderpädagoge Christoph Anstötz. Er „[…] hatte mit seiner Ethik-Grammatik (dass ein Kind sein Lebensrecht erst innerhalb der ersten Lebenswochen erwerben muss) nicht nur Feinde. Er verstand sich als Verfechter des Rationalen gegen die Gefühlsdramaturgie“ (Weirauch 2013: 197).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Irrationale Gefühlsdramaturgie sei demgegenüber – Anstötz folgend – die vehemente Verteidigung des Selbstbestimmungsrechts und des Lebens behinderter Menschen, wie auch deren Angst um ihr Leben angesichts der historischen Erfahrungen im deutschen Faschismus und ihrer Erfahrungen angesichts der Ausgrenzungen und des weiterhin feststellbaren Utilitarismus. „Das fast selbstverständliche Verhindern von Krüppel-Elend betrifft auch uns lebende Krüppel. Ich lebe dennoch sehr intensiv und erschrecke bei dem Gedanken, dass es eine wachsende Bereitschaft gibt, so etwas wie mich von Anfang an zu verhindern […]“ (Christoph 1983: 35).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Behinderung und Arbeit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Franz Christoph, ein Exponent der „Krüppelbewegung“, deutet damit eine schreckliche Kontinuität des Umgangs mit behinderten Menschen an. Diese Kontinuität der Betrachtung einer Menschengruppe als unwert paart sich mit der utilitaristischen Haltung gegenüber behinderten Menschen auf dem Marktplatz, auf dem die Ware Arbeitskraft gehandelt wird. Wolfgang Jantzen (1974) kreierte hierfür den zutreffenden Begriff der Arbeitskraft behinderter Menschen als <i>Arbeitskraft minderer Güte</i>. Die mit dem Label „behindert“ versehene Ich-AG handelt sich auf dem Markt nur schlecht unter den verschärften Bedingungen des <i>homo oeconomicus</i> unter neoliberaler Prämisse. (vgl. auch Brown 2015) Im Feld der <i>homini oeconomici</i> schwinden Wert und Ansehen, Würde und Dignität mit dem Verlust der ökonomischen Wertigkeit.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In diesem Dilemma bewegen sich behinderte Menschen und die „Krüppelbewegung“ als identitätspolitische soziale Bewegung, die zudem äußerst heterogen ist. Unter den Bedingungen der Verwertbarkeit der Ware Arbeitskraft werden Menschen an ihrem „Wert“ im Sinne ihrer Verwertbarkeit gemessen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Inklusion und Bildung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In diesem Spannungsfeld befinden sich die Interessen der betroffenen Menschen und ihren in der „Krüppelbewegung“ organisierten politisch handelnden Teilen. Ihre berechtigten Forderungen nach Inklusion, nach gemeinsamer Beschulung behinderter und nichtbehinderter Kinder, der Auflösung isolierender Großeinrichtungen, nach Integration auch in den „Ersten Arbeitsmarkt“ steht bei letzterem in der Regel ein vulgäres Profitstreben entgegen, das sich darin Bahn bricht, ob sich die Beschäftigung behinderter Menschen rentiert. Unternehmer*innen entrichten eher die vom Gesetzgeber geforderte Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung von Menschen mit Behinderungen, als sie nicht hinlänglich rentabel zu beschäftigen. „Die magere Bilanz der Bußgeldfestsetzungen nach § 238 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX ist daher nicht ein Zeichen dafür, dass sich die Verfolgung der Täter nicht lohnt, sondern ein Zeichen dafür, dass kein politischer Wille an einer effektiven Verfolgung besteht“ (Düwell 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nicht zuletzt ob dieser Einschätzung des ehemaligen Vorsitzenden Richters am Bundesarbeitsgericht kann als Gemeinplatz betrachtet werden, Behinderung als soziale Konstruktion aufzufassen. Deshalb definierte Jantzen bereits 1973 <i>Behinderung</i>. Sie könne</p>
<blockquote class="western">
<p>„[…] nicht als naturwüchsig entstandenes Phänomen betrachtet werden. Sie wird sichtbar und damit als Behinderung erst existent, wenn Merkmale und Merkmalskomplexe eines Individuums aufgrund sozialer Interaktion und Kommunikation in Bezug gesetzt werden zu gesellschaftlichen Minimalvorstellungen über individuelle und soziale Fähigkeiten. Indem festgestellt wird, dass ein Individuum aufgrund seiner Merkmalsausprägung diesen Vorstellungen nicht entspricht, wird Behinderung offensichtlich, sie existiert als sozialer Gegenstand erst von diesem Augenblick an.“ (Jantzen [1973] 1987: 18)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mehrere jahrzehntelang andauernde Auseinandersetzungen um Integration und Deinstitutionalisierung durch Eltern behinderter Kinder, durch die sich formierende politische Bewegung Behinderter selbst, durch engagierte Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen haben spätestens nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 zu neuen gesellschaftlichen Formen des Lebens von und dadurch mit behinderten Menschen geführt. Damit einhergehend und mit dem Sichtbarwerden behinderter Menschen im Alltag hat sich der Begriff der <i>Inklusion</i> zu einer quasireligiösen Metapher verwandelt. Früher bekämpft, wird sie nun von den engagiertesten Vertreter*innen des Ausgrenzens Behinderter genutzt. Wer noch vor 40 Jahren von Integration sprach, wurde von der Mehrheit der in Psychiatrie, Heil- und Sonderpädagogik Verantwortlichen zum „Gottseibeiuns“ erklärt. Heute hingegen wird die Inklusion von den hier genannten als sakrosankt erklärt. „Behinderung beim Namen zu nennen, gilt hier bereits als Diskriminierung“ (Jantzen 2018: 7).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Inklusion, durch die UN-Behindertenrechtskonvention in den Status eines Menschenrechtes erhoben, wird anders als noch vor wenigen Jahrzehnten nicht mehr offen bekämpft, stattdessen wird das Label <i>Inklusion</i> auch für subtile Be-Sonderung verwendet. So befinden sich viele Förderschulen in privater Trägerschaft, häufig im Besitz der Kirchen oder von Sozialverbänden und Stiftungen auf einträgliche Weise getragen. „Alle Privatschulen finanzieren sich auch über Pro-Kopf-Zuweisungen pro Kind. Die Inklusion behinderter Schüler in allgemeine Schulen könnte den Exodus behinderter Kinder zur Folge haben und damit den Privatschulen durch eine Abstimmung mit den Füßen die finanzielle Grundlage entziehen“ (Wocken 2010: 25). Auch die Interessen der Lehrer*innenverbände sind eindeutig. Jene, die der Dreigliedrigkeit des Schulwesens das Wort reden, unterminieren die Integration behinderter Menschen in die Regelschule – zuvörderst der Philologenverband. Sein Festhalten am Fortbestand des Gymnasiums sichert den sozialen Ausschluss spezifischer Gruppen behinderter Kinder und Jugendlicher. (Thielecke 2022; Mängel 2010)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auf äußerst subtile Weise setzt sich jedoch eine Gegnerschaft zur Inklusion über perfide Formen des Ableismus durch. Ableismus bezeichnet jene Form der Diskriminierung, bei der Menschen Benachteiligungen und Vorbehalten ausgesetzt sind, denen bestimmte Fähigkeiten (<i>ability</i>) nicht zugetraut werden. (Campbell 2009; Aguayo-Krauthausen 2023) Auch aus diesem Grund darf Behinderung als soziale Konstruktion begriffen werden. (Jantzen 1987: 18) Die Betrachtung des Nächsten unter dem Gesichtspunkt normativ geltender Fähigkeitsansprüche bedeutet den Ausschluss all jener, die dem nicht gerecht werden können. Demnach sind Menschen nicht behindert, sondern werden an der Aneignung des sozialen Erbes gehindert, an der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben behindert. Im Zuge einer drastischen Bewertung des Ableismus bezeichnet ihn deshalb die Behindertenpädagogin Simone Danz (2017: 286) gar als „Fähigkeitsfaschismus“. Ungeachtet einer hier wenig differenzierten Verwendung des Faschismusbegriffs wird die tiefe Unmenschlichkeit des Ableismus erkennbar, der sozialen Ausschluss und Isolation bewirkt, wie auch die massenhafte Vernichtung menschlichen Lebens im deutschen Faschismus Heterogenität und Diversität vernichtete. (Boysen/Friebel 2023)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gleichwohl ist der Ableismus tief in die gesellschaftlichen Strukturen und ihre Institutionen eingewoben. Die Institution Schule basiert darauf und bewirkt zugleich einen Lernfaktor, der ableistisches Denken (und Fühlen) zur zweiten Natur der Menschen werden lässt. Die Institution Schule passt Kinder an die von ihr vorgegebenen Fähigkeitsanforderungen an. Damit ist sie eine Institution des sozialen Ausschlusses.</p>
<blockquote class="western">
<p>„In der inklusiven Pädagogik ist die Anpassung der Schule an die Schüler Programm. Der Schüler ist gleichsam die Konstante, die Schule die Variable. Die Gegenreden aus dem Lager der separierenden Pädagogik folgen genau der entgegengesetzten Programmatik. Es gibt ein feststehendes System von Schulformen, in das die verschiedenen Schüler einsortiert werden müssen. Für die ‚begabungsgerechte&#8216; Schule werden die passenden Schüler gesucht. Das System Schule steht unveränderlich fest, die zu lösende Aufgabe ist die Auswahl (‚Selektion‘) der richtigen Schüler.“ (Wocken 2010: 26)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die deutsche Schule ist eine Schule der Aussonderung, zu der auch die vielen tausend Kinder gehören, die wegen nicht erbrachter Leistungen, was ihnen allein angelastet wird, aus ihren sozialen Bezugsgruppen herausgerissen werden, wenn sie ein Schuljahr in einer neuen Schulklasse wiederholen müssen. Oder die Kinder, die jährlich aus dem gleichen Grund „abgeschult“ und „niedriger“ eingestuft werden. Sie müssen in eine andere Schulform wechseln. Dies sind zumeist die Kinder, die wegen ihrer sozialen Lage ohnehin schwierigere Ausgangsbedingungen zu verkraften haben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Inklusion aber bedeutet den radikalen Abschied von der bisherigen Pädagogik der Aussonderung. Inklusion verlangt als reale Utopie daher den Abschied von jeder Form des Ableismus. Inklusion bedeutet auch und gerade die Begründung gemeinsamen Lernens in wechselseitiger Infragestellung aller im Lernprozess Handelnden. In der Konsequenz bedeutet dies eine Pädagogik der Befreiung, wie der brasilianische Pädagoge Paulo Freire (1979; 1980) sie beschrieb. Er plädiert für eine Pädagogik des Dialogs, der gleichberechtigten Begegnung von Menschen. Weil Dialog diese Form der gleichberechtigten Begegnung zwischen Menschen ist, die die Welt benennen, darf keine Situation entstehen, in der einige Menschen auf Kosten anderer die Welt benennen. Der Dialog entgleist, wenn er zu einem Instrument zur Beherrschung von Menschen wird. Der Dialog zielt auf die Beherrschung der Welt durch die im Dialog Befindlichen (Freire 1979). Nur auf diese Weise hilft die pädagogische Praxis dem Menschen bei der Herausbildung seiner Identität. Im Zentrum einer inklusiven Pädagogik steht ein völliges Neudenken von Didaktik, ist doch die gegenwärtige Praxis geprägt von dem sie beherrschenden Erzieher, der das Subjekt des Prozesses ist. Das führt bei den zu Erziehenden zum Objektstatus und zur mechanischen Memorierung des erzählten Inhalts, den sie einem Gefäß gleich aufgenommen haben. Je fügsamer sich die Gefäße füllen lassen, desto besser werden sie bewertet. Dies ist eine Ursache für die häufige Ineffizienz nachhaltigen Lernens in der Schule. Als eine Grundvoraussetzung für diese Pädagogik hält Georg Feuser fest: „Der selbst von Lehrern in Integrationsklassen kaum zu vollziehende Sprung ins kalte Wasser ist es, den Unterricht ausgehend von dem Schüler mit dem niedrigsten Entwicklungsniveau zu planen, d.h. ihn für diesen zu planen und dann bis in die Bereiche seiner wissenschaftlichen Fassung hinein auszudifferenzieren“ (Feuser 1989: 40). Feuser deutet damit die enorme Differenziertheit einer inklusiven Didaktik an, deren Ziel es ist, allen Lernenden zu ermöglichen, auf ihrem jeweils höchsten Entwicklungsniveau an einem gemeinsamen Gegenstand zu lernen (Müller 2018; Kornmann 2022).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine solche Vorgehensweise würde bedeuten, die Ausgeschlossenen nicht in das alte System einzuschließen, sondern sie als Gleiche partizipieren zu lassen. Damit wäre ein Ziel der Inklusion nicht die Inklusion selbst, sondern die Transformation der Bildungsinstitutionen, in denen Bildung – Wolfgang Klafki zufolge – als ein Prozess verstanden wird, der auf Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Solidarisierungsfähigkeit zielt. Bildung ereignet sich dann im Medium des Allgemeinen und gruppiert sich um die lebensbedeutsamen „Schlüsselthemen“ menschlichen Lebens, wie Liebe und Sexualität, Krieg und Frieden, Technikentwicklung und ihre Folgen, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen oder ihre Zerstörung. Alle diese Fragen sind für Lernende jeden Alters und Entwicklungsstandes prinzipiell zugänglich, wenn ihren je spezifischen Entwicklungsbesonderheiten und individuellen Voraussetzungen entsprochen wird. (Manske/Obuchova 2004)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Entsprechend ist Bildung die Entwicklung auf höheres Niveau und auf höherem Niveau, (Klafki 1991) ist Bildung die Aneignung der Welt. Das findet auf allen individuellen Entwicklungsebenen statt, auf der des Säuglings wie der forschender Intellektueller. Jeder Entwicklungsebene gemeinsam ist jedoch, dass sie der Entwicklung auf ein nächstes Niveau bedarf. An der Entwicklung dauerhaft gehindert zu werden, löst tiefste Krisen aus. Die Aneignung der Welt als psychischer Prozess erfordert auf jeder Entwicklungsstufe gleichermaßen Energie und Ausdauer und ist deshalb in höchstem Maße zu achten. Lernentwicklungsstufen zu missachten, ist ob dessen töricht, aber ableistische Praxis. Für eine erfolgreiche pädagogische und Bildungspraxis ist Ableismus kontraproduktiv. Er diffamiert die Lernenden und löst das Gefühl der Unfähigkeit aus. Gleichwohl wirkt der Ableismus wie die Last des Sisyphos: Die Emotionen als die niedrigsten, ältesten und primären Systeme, zugleich aber als die höchsten und am spätesten entwickelten, in ihrer Ausbildung nur dem Menschen eigenen Systeme, öffnen und schließen sein Gehirn. (Jantzen 2020; Vygotskij 2001) Sozialer Ausschluss, Isolation, Diffamierung, jede Form der Demütigung und Angst führen zu Emotionen, die eine Öffnung des Gehirns für Neues erschweren. Diese Öffnung aber ist unerlässlich, um den Lernenden die Sache zu erschließen und die Sache den Lernenden. (Klafki 1964)</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Fazit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Es konnte nachgewiesen werden, wie stark behinderte Menschen in ihren Bildungsprozessen behindert werden oder auch, dass sie behindert sind, weil sie behindert werden. Mit der Herausbildung einer identitätspolitischen Bewegung behinderter Menschen – der „Krüppelbewegung“ – erfolgte erstmals eine kollektive Emanzipationsinitiative. Dieser selbstbewusste Befreiungsakt wurde unterstützt durch die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention, durch vielfältige Initiativen im Bildungs- und Wissenschaftsbetrieb, gleichzeitig aber auch torpediert durch menschenverachtende Positionen, wie sie sich in den Publikationen von Singer, Anstötz und Kuhse manifestierten, aber auch in der „Bioethikkonvention“, die medizinische Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen vorsah (Köbsell 1999). Derartige Tendenzen setzen sich angesichts der Debatte um die Regelung der Triage fort, die behinderte Menschen benachteiligen könnte (Arnold 2023; Arnold et al. 2022).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die identitätspolitischen Auseinandersetzungen behinderter Menschen, die von Frauen, von Menschen mit internationaler Geschichte, von Muslimen, Menschen differenzierten Geschlechts, solchen verschiedener sexueller Orientierungen und anderen Gruppen mehr haben alle das Bestreben gemeinsam, ihren gesellschaftlichen Ausschluss, ihre Marginalisierung zu beenden und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Die Formierung als identitätspolitische Emanzipationsbewegung setzt ein politisches Klima voraus, in dem die Unterdrückung der je betroffenen Gruppe aufhört hegemonial zu sein. Die Gruppe kann sich bei noch vorhandener rückwärtsgewandter Gegenwehr öffentlich äußern. Die Geschichte der Frauenbewegung belegt dies eindrucksvoll. Ebenso die Überschneidungen verschiedener identitätspolitischer sozialer Bewegungen, wie die der Frauen- und der „Krüppelbewegung“, als behinderte Frauen eindrucksvoll und selbstbewusst ihre gesellschaftliche Dysfunktionalität beschrieben.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> (Boll/Eckert 1986)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Emanzipationsprozesse marginalisierter gesellschaftlicher Gruppen dienen zugleich einer über die Gruppe hinausgehenden Humanisierung der Gesellschaft. Ihre „Integration“ bedeutet, dass der Anteil der Menschen wächst, die teilhaben können und wollen und dass der Anteil der Menschen wächst, die ihre Interessen selbstbewusst äußern. In dem Maße, in dem dies gelingt, wächst zugleich das Konfliktpotenzial einer Gesellschaft, was zu begrüßen ist, da nun Konflikte um soziale und ökonomische Ressourcen ausgehandelt werden können, was zum Abbau sozialer Privilegien führen kann. Im Gefolge dessen werden kulturelle Dominanzverhältnisse und Deutungshoheiten neu ausgehandelt. Der Erfolg einer solchen Strategie kann an einer Reihe deutscher Großstädte beobachtet werden. Dort wird, anders als in ländlichen Regionen besonders im Ostteil der Republik, in wenigen Jahren die Anzahl der Kinder mit internationaler Geschichte dominieren. Wo in Ermangelung von Menschen mit internationalem Hintergrund kein Aushandlungsprozess möglich ist, sind die Ressentiments ungleich größer als dies etwa in Bremen, Berlin und Hamburg der Fall ist. (El-Mafaalani 2019) Vergleichbare Prozesse sind in inklusiven Schulen zu beobachten: Seitens der behinderten Schüler*innen wachsen Zuversicht und Selbstbewusstsein, auf der Seite der nichtbehinderten Kinder und Jugendlichen werden Vorurteile abgebaut, Solidarität und Zugewandtheit wachsen (Vaudlet 2001). Die Herstellung gemeinsamer Lebens- und Lernumfelder dient der Erweiterung der Entwicklungsmöglichkeiten aller.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In diesem Sinne bieten solche identitätspolitischen Bewegungen, die nicht auf Abspaltung beharren, sondern für eine inklusive Gemeinschaft einstehen, einen bedeutsamen Beitrag für den Demokratisierungsprozess einer Gesellschaft. Die Bearbeitung und der Kampf um die Lösung sozialer Fragen – wie Klasseninteressen – sind von eminenter Bedeutung für alle Menschen. Die sich hier entwickelnde Solidarität darf sich nicht auf die Solidarität unter Gleichen beschränken. Ziel einer sich dergestalt entwickelnden Kultur ist gerade die Solidarität mit den Menschen, mit denen man nicht das Milieu, das Geschlecht oder die Hautfarbe teilt. Solidarität kann auf einem ethischen Verständnis gründen, das Rassismus und Dominanz gegenüber anderen Menschen eine Absage erteilt. (Susemichel/Kastner 2022: 37)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein Disput über die Relevanz der Klassenauseinandersetzung, um die Soziale Frage versus – anderen – Identitätspolitiken, ist ob dessen obsolet: Identitätspolitik dient dem Humanisierungs- und Demokratisierungsprozess einer Gesellschaft, wenn sie der Emanzipation derer dient, die ihre je spezifischen sozialen und kulturellen Interessen vertreten. Identitäre Politik in einem rückwärtsgewandten nationalistischen Interesse hingegen dient immer dem Zweck, von emanzipatorischen Bestrebungen der Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen abzulenken, wie dies die behindertenfeindlichen und ausgrenzenden Aussagen aus den Reihen Rechtsextremer belegen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. </strong><strong class="western">Wolfram Grams</strong> ist Oberstudiendirektor a. D. Er hat Sozialpädagogik, Politik und Philosophie in Hildesheim, Hannover und Marburg studiert und bei Reinhard Kühnl mit einer Arbeit zur Kontinuität nazistischer Eliten im Bildungswesen von BRD und DDR promoviert. Er war langjährig als Lehrbeauftragter an Hochschulen, in der öffentlichen Verwaltung und in der gewerkschaftlichen Arbeit. Zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge zur Allgemeinen Pädagogik, Sozialarbeit, Schule und Bildungspolitik. Langjährige Tätigkeit als Direktor beruflicher Schulen mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik. Grams ist stellvertretender Vorsitzender der Humanistischen Union und Mitglied der Redaktion der <b>vor</b>gänge.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Aguayo-Krauthausen, Raúl</em> 2023: Wer Inklusion will, findet einen Weg. Wer sie nicht will, findet Ausreden, Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Anstötz, Christoph</em> (Hrsg.) 1995: Peter Singer in Deutschland. Zur Gefährdung der Diskussionsfreiheit in der Wissenschaft; eine kommentierte Dokumentation, Frankfurt am Main/Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, Jörg</em> 2023: Endstation „Triage“ bei Menschen mit Behinderungen? In: <em>Zeitschrift für Disability Studies ZDS</em>, H. 1, S. 1–17.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, Jörg et al.</em> 2022: Endstation Triage? Gefahren der Priorisierung für die Menschenrechte, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em>, Nr. 237/238 = Jg. 61, H. 1-2, S. 183–188.</p>
<p align="justify"><em>Auernheimer, Georg</em> 2020a: Identität in der Ideologie der Neuen Rechten, in: <em>Forum Wissenschaft</em>, Jg. 37, H. 4, S. 57–61.</p>
<p align="justify"><em>Auernheimer, Georg</em> 2020b: Identität und Identitätspolitik, Köln.</p>
<p align="justify"><em>Bauer, Alfredo</em> 2012: Die Vorgänger. Romanzyklus, Wien.</p>
<p align="justify"><em>Becher, Johannes R.</em> 1977: Abschied, Leipzig.</p>
<p align="justify"><em>Becker, Heinz</em> 2020: Die große Welt und die kleine Paula. Eine Geschichte der Behinderung.</p>
<p align="justify"><em>Binding, Karl/Hoche, Alfred</em> (Hrsg.) 2018: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form. Zweite Auflage, Leipzig.</p>
<p align="justify"><em>Boll, Silke/Eckert, Barbara</em> (Hrsg.) 1986: Geschlecht: behindert, besonderes Merkmal: Frau. Ein Buch von behinderten Frauen. 2. Auflage, München.</p>
<p align="justify"><em>Boysen, Wibke/Friebel, Harry</em> 2023: Gas und Gift, in: <em>Der Freitag</em> vom 27.07.2023, S. 11.</p>
<p align="justify"><em>Bregman, Rutger</em> 2020: Im Grunde gut. Eine neue Geschichte der Menschheit, 4. Auflage, Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Brown, Wendy</em> 2015: Die schleichende Revolution. Wie der Neoliberalismus die Demokratie zerstört, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Campbell, Fiona Kumari</em> 2009: Contours of ableism. The production of disability and abledness, Basingstoke.</p>
<p align="justify"><em>Christoph, Franz</em> 1983: Krüppelschläge. Gegen die Gewalt der Menschlichkeit, Reinbek.</p>
<p align="justify"><em>Danz, Simone</em> 2017: Menschenwürde &#8211; Menschenrecht – Ableismus, in: <em>Behindertenpädagogik</em>, Jg. 56; H. 3, S. 283–292.</p>
<p align="justify"><em>Düwell, Franz Josef</em> 2023: Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 27. März 2023 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts 20/5664. Ausschussdrucksache 20(11)320. Hrsg. v. Deutscher Bundestag. Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>El-Mafaalani, Aladin</em> 2019: Alle an einen Tisch. Zwischen Teilhabe und Diskriminierung, in: <em>Aus Politik und Zeitgeschichte,</em> H. 9-11, S. 41–45.</p>
<p align="justify"><em>Feuser, Georg </em>1989: Allgemeine integrative Pädagogik und entwicklungslogische Didaktik, in: <em>Behindertenpädagogik</em>, Jg. 28, H. 1, S. 4–48.</p>
<p align="justify"><em>Foucault, Michel </em>2014: Die Geburt der Biopolitik. Vorlesung am Collège de France, 1978 &#8211; 1979, 3. Auflage, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Freire, Paulo</em> 1979: Pädagogik der Unterdrückten. Bildung als Praxis der Freiheit, Reinbek.</p>
<p align="justify"><em>Grams, Florian</em> 2009: Vom Erbgesundheitsgericht über die Tiergartenstraße zu Peter Singer; Eine nicht mehr unwidersprochene Entwicklung. Die bundesdeutsche Eugenikdebatte im Spiegel der Krüppelbewegung, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): <em>Justiz und Erbgesundheit. Zwangssterilisation, Stigmatisierung, Entrechtung: „Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in der Rechtsprechung der Erbgesundheitsgerichte 1934-1945 und seine Folgen für die Betroffenen bis in die Gegenwart</em>. Unter Mitarbeit von Helia-Verena Daubach. Recklinghausen: Justizakademie des Landes NRW, S. 161–171.</p>
<p align="justify"><em>Grode, Walter</em> 1987: Die „Sonderbehandlung 14f13“ in den Konzentrationslagern des Dritten Reiches. Ein Beitrag zur Dynamik faschistischer Vernichtungspolitik. Zugl.: Hannover, Univ., Diss., 1986. Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Grode, Walter</em> 1994: Nationalsozialistische Moderne. Rassenideologische Modernisierung durch Abtrennung und Zerstörung gesellschaftlicher Peripherien, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Hobsbawm, Eric J.</em> 1998: Das Zeitalter der Extreme. Weltgeschichte des 20. Jahrhunderts, 5. Auflage, München.</p>
<p align="justify"><em>Jantzen, Wolfgang</em> 1974: Sozialisation und Behinderung. Studien zu sozialwissenschaftlichen Grundfragen der Behindertenpädagogik, Gießen.</p>
<p align="justify"><em>Jantzen, Wolfgang</em> 1987: Allgemeine Behindertenpädagogik, Bd. 1: Sozialwissenschaftliche und psychologische Grundlagen, Weinheim.</p>
<p align="justify">Jantzen, Wolfgang 1996: A Down’s is a person! Zum Verhältnis von Allgemeinem und Differenz in Philosophie und Pädagogik, in: <em>Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete (VHN)</em>, Jg. 35, H. 1, S. 32–46.</p>
<p align="justify"><em>Jantzen, Wolfgang</em> 2018: Inklusion und Dekolonisierung als Prinzipien jeglicher Pädagogik. Pädagogik bei Geistiger Behinderung – Professionalität und Professionalisierung im Spannungsfeld zwischen Anspruch und Wirklichkeit. 40. Konferenz der Lehrenden der Geistigbehindertenpädagogik an wissenschaftlichen Hochschulen in deutschsprachigen Ländern. Universität Rostock. Rostock, 31.05.2018.</p>
<p align="justify"><em>Jantzen, Wolfgang</em> 2020: Seele, Sinn und Emotionen. Essays zu Grundfragen der Humanwissenschaften, Gießen.</p>
<p align="justify"><em>Junger, Sebastian</em> 2017: Tribe. Das verlorene Wissen um Gemeinschaft und Menschlichkeit, München.</p>
<p align="justify"><em>Klafki, Wolfgang</em> 1964: Das pädagogische Problem des Elementaren und die Theorie der kategorialen Bildung. 3./4. Auflage, Weinheim/Bergstr.</p>
<p align="justify"><em>Klafki, Wolfgang</em> 1991: Neue Studien zur Bildungstheorie und Didaktik, Weinheim.</p>
<p align="justify"><em>Köbsell, Swantje</em> 1999: Mogelpackung &#8211; die ‚Bioethik-Konvention‘ des Europarates und ihre Bedeutung für Menschen mit Behinderungen, in: <em>Behindertenpädagogik</em>, Jg. 38, H. 1, S. 85–96.</p>
<p align="justify"><em>Kornmann, Reimer</em> 2022: „Eine Schule für Alle“, in: Grams, Florian/Hoffmann, Ilka (Hrsg.): <em>„Sich vor niemandem bücken – höchstens um ihm aufzuhelfen“. Zum Gedenken an Wolfgang Jantzen,</em> Berlin, S. 39–53.</p>
<p align="justify"><em>Kuhse, Helga/Singer, Peter</em> 1993: Muß dieses Kind am Leben bleiben? Das Problem schwerstgeschädigter Neugeborener. Von der Autorin und dem Autor überarbeitete und erweiterte deutsche Ausgabe, Erlangen.</p>
<p align="justify"><em>Leggewie, Claus</em> 1999: Die multikulturelle Gesellschaft. „Kulturele Vielfalt statt kulturelle Einfalt“, in: Pongs, Armin (Hrsg.): <em>In welcher Gesellschaft leben wir eigentlich? Gesellschaftskonzepte im Vergleich</em>, München, S. 147–167.</p>
<p align="justify"><em>Levi, Primo</em> 2013: Ist das ein Mensch? Ein autobiographischer Bericht, 4. Auflage, München.</p>
<p align="justify"><em>Mängel, Annett</em> 2010: Ständische Schule. Fortwährende Ungleichheit durch das gegliederte Schulsystem, in: Müller-Heidelberg, Till et al. (Hrsg.): <em>Grundrechte-Report 2010</em>, Frankfurt am Main, S. 73–77.</p>
<p align="justify"><em>Manske, Christel/Obuchova, Ludmilla Filipovna</em> 2004: Entwicklungsorientierter Lese- und Schreibunterricht für alle Kinder. Die nichtlineare Didaktik nach Vygotskij. Weinheim/Basel.</p>
<p align="justify"><em>Marx, Karl; Engels, Friedrich</em> 1973 [1845/46]: Werke, Bd. 3., 4. Auflage, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Merkel, Reinhard</em> 2001: Früheuthanasie. Rechtsethische und strafrechtliche Grundlagen ärztlicher Entscheidungen über Leben und Tod in der Neonatalmedizin. Zugl.: Frankfurt (Main), Univ., Habil.-Schr., 1997, Baden-Baden.</p>
<p align="justify"><em>Müller, Frank J.</em> 2018: Blick zurück nach vorn &#8211; WegbereiterInnen der Inklusion. Unter Mitarbeit von Hans Eberwein, Wolfgang Jantzen, Reimer Kornmann, Rainer Maikowski, Ulf Preuss-Lausitz, Helmut Reiser et al., Gießen.</p>
<p align="justify"><em>Prengel, Annedore</em> 2018: Pädagogik der Vielfalt. Verschiedenheit und Gleichberechtigung in Interkultureller, Feministischer und Integrativer Pädagogik. 4. Auflage, Wiesbaden.</p>
<p align="justify"><em>Rousseau, Jean-Jaques</em> 1978 [1762]: Der Gesellschaftsvertrag, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Sänger, Lars</em> 2023: Faktencheck: Höcke und die „Gleichschaltung“ der Bildungspolitik, in: Mitteldeutscher Rundfunk vom 09.08.2023. Online verfügbar unter: <a href="https://www.ardmediathek.de/video/mdr-thueringen-journal/mdr-thueringen-sommerinterviews-2023-bjoern-hoecke-afd/mdr-fernsehen/Y3JpZDovL21kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MjA0MS80MDk4NDYtMzkwMjgz">https://www.ardmediathek.de/video/mdr-thueringen-journal/mdr-thueringen-sommerinterviews-2023-bjoern-hoecke-afd/mdr-fernsehen/Y3JpZDovL21kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MjA0MS80MDk4NDYtMzkwMjgz</a> (zuletzt geprüft am 29.08.2023).</p>
<p align="justify"><em>Schepker, Klaus </em>2022: Euthanasie &#8211; Kinder- und Jugendpsychiatrie in der NS-Zeit &#8211; gegen das Vergessen, aus der Geschichte lernen, in: Die Verbände im Kontaktgespräch Psychiatrie (Hrsg.): <em>Gegen das Vergessen – Aus der Geschichte lernen. Dokumentation der Begleitveranstaltung zum Gedenken an die Dokumentation der Begleitveranstaltung zum Gedenken an die Opfer von Patientenmorden und Zwangssterilisation zur Zeit des Nationalsozialismus vom 02.09.2022 in Berlin</em>. Unter Mitarbeit von Jörg Holke. Berlin, 02.09.2022, S. 14–22.</p>
<p align="justify"><em>Schmidt, Gerhard </em>1983: Selektion in der Heilanstalt. 1939 – 1945, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Siebert, Annerose</em> 1999: Wahn der Vollkommenheit? Bioethikkonvention, Euthanasie und Menschenbild, Münster.</p>
<p align="justify"><em>Sierck, Udo</em> 1985: Das Risiko, nichtbehinderte Eltern zu bekommen, in: <em>Behindertenpädagogik</em>, Jg. 24, H. 3, S. 310–316.</p>
<p align="justify"><em>Sierck, Udo </em>2013: Budenzauber Inklusion. Unter Mitarbeit von Nati Radtke, Neu-Ulm.</p>
<p align="justify"><em>Singer, Peter</em> 1984: Praktische Ethik. Stuttgart.</p>
<p align="justify"><em>Susemichel, Lea/Kastner, Jens</em> 2022: Linke Identitätspolitiken, in: <em>Forum Wissenschaft,</em> Jg. 39, H. 1, S. 35–39.</p>
<p align="justify"><em>Thielecke, Astrid</em> 2022: Berufswunsch: „… irgendwas mit Kindern“? Ein Plädoyer für das gymnasiale Lehramt, in: <em>Gymnasium in Niedersachsen, Zeitschrift des Philologenverbandes</em>, H. 9, S. 10–11.</p>
<p align="justify"><em>Vaudlet, Werner </em>(Hrsg.) 2001: Das große Nashornbuch, München.</p>
<p align="justify"><em>Vygotskij, Lev Semjenovic</em> 2001: Das Problem des geistigen Zurückbleibens, in: Jantzen, Wolfgang (Hrsg.): <em>Jeder Mensch kann lernen. Perspektiven einer kulturhistorischen (Behinderten-)Pädagogik</em>, Neuwied, S. 135–163.</p>
<p align="justify"><em>Weirauch, Angelika</em> 2013: Über die Lebenskunst. Frauen mit Behinderungen gestalten ihr Leben. Dresden, Technische Universität Dresden, Diss., 2013. Sächsische Landesbibliothek- Staats- und Universitaetsbibliothek Dresden, Dresden.</p>
<p align="justify"><em>Wocken, Hans </em>2010: Über Widersacher der Inklusion und ihre Gegenreden, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, H. 24, S. 25–31.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Vgl. auch zur Intersektionalität den Beitrag von Philip Dingeldey in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Deutschlandfunk am 13.08.2023, Nach Höcke-Äußerungen zu Inklusion &#8211; AfD-Haltung zu Menschen mit Behinderungen in Schulen löst weitere Besorgnis aus (deutschlandfunk.de), Stand: 26.02.2024</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/inklusion-bildung-identitaet-inklusive-bildungsprozesse-als-werkzeug-zur-herausbildung-einer-menschlichen-identitaet/">Inklusion – Bildung – Identität: Inklusive Bildungsprozesse als Werkzeug zur Herausbildung einer menschlichen Identität</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der Mensch wird am Du zum Ich – Was aber, wenn das Du das Gegenüber missachtet? Ein Gespräch mit Klaus Schepker und Franz Wagle</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/der-mensch-wird-am-du-zum-ich-was-aber-wenn-das-du-das-gegenueber-missachtet-ein-gespraech-mit-klaus-schepker-und-franz-wagle/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 May 2024 11:10:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Franz Wagle]]></category>
		<category><![CDATA[Identität]]></category>
		<category><![CDATA[Identitätspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Klaus Schepker]]></category>
		<category><![CDATA[Missbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Psychiatrie]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=19346</guid>

					<description><![CDATA[<p>Im Interview spricht Wolfram Grams mit Franz Wagle, Vorsitzender des im Jahr 2004 gegründeten Verein ehemaliger Heimkinder Schleswig-Holstein e. V. und der Medizinhistoriker Dr. Klaus Schepker, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Universitätsklinikum Ulm in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Beide engagieren sich für und mit Menschen, denen in Heimen und Psychiatrien Unrecht geschah. Über den Missbrauch [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/der-mensch-wird-am-du-zum-ich-was-aber-wenn-das-du-das-gegenueber-missachtet-ein-gespraech-mit-klaus-schepker-und-franz-wagle/">Der Mensch wird am Du zum Ich – Was aber, wenn das Du das Gegenüber missachtet? Ein Gespräch mit Klaus Schepker und Franz Wagle</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Im Interview spricht Wolfram Grams mit Franz Wagle, Vorsitzender des im Jahr 2004 gegründeten Verein ehemaliger Heimkinder Schleswig-Holstein e. V. und der Medizinhistoriker Dr. Klaus Schepker, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Universitätsklinikum Ulm in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Beide engagieren sich für und mit Menschen, denen in Heimen und Psychiatrien Unrecht geschah. Über den Missbrauch in Heimen und Psychiatrien, deren Aufarbeitung und was das Ganze mit Identitätspolitik zu tun hat, haben die Drei ein Gespräch geführt.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">WOLFRAM GRAMS [WG]: In gemeinsamer forschender Archivarbeit fanden Sie bedeutsame Dokumente, die nachweisen, dass auch im Auftrag der Bayer AG Medikamentenversuche an Kindern in Heimen und Psychiatrien vorgenommen wurden. Mit diesen Ergebnissen traten Sie bei der Aktionärsversammlung der Bayer AG auf. Sie, Herr Wagle, waren im Alter von neun Monaten zum ersten Mal in einem Heim und kamen bald darauf auch immer wieder in eine Psychiatrie. In diesen Einrichtungen durchlitten Sie Ihre Kindheit. Herr Schepker, Sie arbeiten als Medizinhistoriker an der Geschichte der Psychiatrie. Für mich stellt sich die Frage, wo ist die Schnittmenge, an der zwei Menschen wie Sie einander treffen?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">KLAUS SCHEPKER [KS]: Die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke hatte zu einem Fachgespräch über die Nachkriegszeit in Heimen, Anstalten und Kliniken nach Berlin eingeladen. Es ging um das Leid und Unrecht, das dort Kindern und Jugendlichen angetan wurde. Zu diesem Anlass waren Wissenschaftler*innen eingeladen, die sich mit dem Thema beschäftigen<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a>. Von der Seite der Betroffenen waren Vertreter*innen verschiedener Vereine da und auch der Bundesverband ehemaliger Heimkinder. Bei der Gelegenheit haben wir uns kennengelernt.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Und Ihr Motiv, zu diesem Fachgespräch zu kommen, ist der erwähnte Verein<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a>?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">FRANZ WAGLE [FW]: Ja, der Verein, ich bin dadurch im Kontakt mit Heidi Dettinger<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> und mit Sylvia Wagner. Die haben dafür gesorgt, dass der Vorstand unseres Vereins, Eckhard Kowalke und ich, auch eine Einladung gekriegt haben.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Was war das Ziel des Fachgesprächs?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: In den letzten Jahren habe ich viel darüber gelernt, wie die Politiker so ticken. Ich hatte das Gefühl, die Linken wollten sich profilieren oder mit der Sache etwas auf den Weg bringen, was aber weiter nicht passiert ist. Den Austausch danach fand ich viel besser als das Fachgesimpel. Das Wichtige findet ja meistens nach der Veranstaltung statt. Es waren viele Sachen, die angesprochen wurden, aber die Politiker haben uns immer gesagt, sie wollen was ins Rollen bringen, im Bundestag und diese Lippenbekenntnisse. Das Einzige, was das gebracht hat: man hatte Kontakte, man hat Adressen ausgetauscht. Das war für mich das Schönste, die Leute wieder zu treffen, die man nicht so oft sieht. Ich bin jetzt auch positiv davon angetan, dass ich Klaus (Schepker) da kennengelernt habe.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KS]: Rückblickend betrachtet, war es unglücklich organisiert. Für die verschiedenen Bedürfnisse war wenig Raum, weil natürlich Betroffene gern über ihre konkreten Probleme geredet hätten, während die Vertreter*innen der Wissenschaft zu aktuellen Forschungsständen Stellung genommen haben. Und das trifft dann natürlich auf Betroffene, die darüber reden wollen, was für sie jetzt der nächste Schritt ist und was sie tun können und wie man ihnen helfen kann. Das passte nicht zusammen. Und dazwischen die Partei Die Linke, die das gern intensiver verfolgt hätte, aber das letztendlich nie getan hat. Leider.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Anscheinend gibt es einen roten Faden von dieser Veranstaltung der Linken bis zu Ihrem bemerkenswerten Auftritt bei der Aktionärsversammlung der Bayer AG.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: In Berlin hab’ ich zwei Jungs kennengelernt von der CBG, Koordination Bayer Gefahr, das ist ein Verein in Düsseldorf, die schwerpunktmäßig über Bayer berichten. Wir haben Adressen ausgetauscht und hatten öfter mal telefoniert. Irgendwann kriegte ich einen Anruf, ob ich bei dieser Aktionärsversammlung der Bayer AG auftreten würde. Und da habe ich drum gebeten, ich möchte nur mit meinen Mitstreitern dahin. Das wurde bejaht. Und dann habe ich gesagt, mir würde es recht sein, wenn ihr eventuell den Dr. Schepker dazu holen würdet, weil der ist ja Spezialist in der Historik, der hat ja auch die Fachkenntnis. Bei der Aktionärsversammlung ist dann der Chef der Pharmaabteilung von Beyer von der Bühne runtergekommen und hatte seine Visitenkarte mitgenommen und dann haben wir da den Kontakt zu ihm aufgenommen und drum gebeten, wir wollten gern mal in die Archive und dann kriegten wir irgendwann die Erlaubnis. Und ich, so’n dumm Jung, PC, Papierkram, das ist nicht meine Welle, mir kannste ’nen Bagger, ’nen LKW oder ’ne Motorsäge geben, aber auf alle Fälle hab‘ ich dann später mit Klaus (Schepker) drüber gesprochen, ob er uns begleiten würde und da hat er das bejaht. So und dann ging das hin und her per Mail und wie kommen wir da runter, man muss da ja auch übernachten. Und das habe ich dann hinbekommen, dass das Sozialministerium unsere Reisekosten und das Hotel übernimmt. In Leverkusen waren wir drei Tage bei Bayer. Zwei Tage vor Reiseantritt kriegte ich Bescheid, ich sollte vorher die Leute mit Namen nennen, wer alles mitkommt. Dann habe ich geschrieben, Eckhard Kowalke, Günter Wulf, Klaus Schepker und meine Person. Zwei Tage vor der Anreise kriegte ich einen Anruf von dem Chefarchivar, ich hätte doch bitte erwähnen können, dass das ein Dr. Schepker ist. Das ist Klaus, sage ich. Ich sag ja auch nicht Doktor zu ihm, wenn ich mich mit ihm unterhalte, sonst hätte ich den Namen da noch reingehauen. So sind wir denn alle hingefahren. Das waren schöne Tage, auch wenn wir da nur am Tüddeln waren. Klaus hat uns dann aufmerksam gemacht, worauf wir achten müssen. Oder wenn wir der Meinung waren, das könnte interessant sein, dann war er sofort da und hat geguckt. Der Archivar, der hat ja sein Kombi immer nur hin und her gefahren. Wir haben gesagt, das wollen wir haben und das wollen wir haben. Ich hab’ sowas noch nie gemacht. Es waren schöne drei Tage mit den Jungs. Und wir haben wirklich was mitgekriegt aus Leverkusen: 700 oder 800 Seiten.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KS]: 800 Seiten.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Eins zu eins in Kopie gekriegt.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Aber dem ging doch eine Zeit voraus, in der die Bayer AG eher den Versuch unternommen hat, das Archiv nicht zugänglich zu machen.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Ja, alle waren erstaunt, dass wir da auf einmal reindurften.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KS]: Sozialminister Dr. Garg und auch andere hatten die Bayer AG angeschrieben, die dann geantwortet hat, sie hätten in ihre Archive geguckt und da wäre nichts, sie wären nicht beteiligt an irgendwelchen Versuchen und da wäre nichts und deshalb wäre auch keine Not, dass sie sich entschuldigen müssten. Bayer hätte sich nie an Medikamentenversuchen mit Kindern beteiligt.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: An dieser Stelle wäre einzufügen, was Sie, Herr Wagle, durchlitten haben angesichts der Tatsache, dass während ihrer Kindheit in den Heimen und Psychiatrien an Ihnen Medikamentenversuche vorgenommen worden sind.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Schon bevor wir bei Bayer waren, habe ich mich intensiv mit meiner Person beschäftigen müssen. Ich saß viel Zuhause und ich fragte mich, warum ist das so, wie es jetzt ist? Mein Kopf sagte immer, „He, Alter, Du kannst noch“, aber der Körper, der wollte nicht mehr mitspielen. Bei mir ging nichts mehr. Ich bin teilweise auf meinen Rolli angewiesen und ich bin immer froh, wenn es mir so einigermaßen geht, dass ich dann am Stock gehen kann. Aber manche Wochen da sitze ich nachts in meinem Scheißrollstuhl und eiere zuhause in der Bude hin und her und mir fällt die Decke auf den Kopf. Und ich war ein Mensch, der immer aktiv war. Was sagte mein Psychologe mal: „Du kannst nicht zur Ruhe kommen. Und wenn du mal zur Ruhe gekommen bist, fing der Kopf an zu rotieren.“ Also, ich habe früher nicht nur gearbeitet, ich bin danach noch weiter arbeiten gegangen. Aber irgendwann hat der Körper gesagt, es geht nichts mehr. Andere Leute kriegen einen Herzinfarkt oder fallen tot um oder sonstiges. Ich hätte gern noch ein bisschen weitergemacht. Ich muss für jeden Dreck mir Hilfe holen. Da muss ich mir Leute holen, die muss ich bezahlen. Was meinst’e, was sowas kostet? Aber ich hab vorher alles alleine gemacht. Und jetzt geht gar nix mehr. Auf alle Fälle hat mich das mit der Bayer AG angespornt, weil mir ja Jahrzehnte lang gesagt wurde, „du bist ein Spinner, du bist ein Lügner“. Und dadurch bin ich jetzt d’raufgekommen, das lass ich mir nicht mehr bieten. Es haben sich in der Zwischenzeit auch Freundschaften mit Betroffenen entwickelt. Und wenn man dann sieht, wie viele es gibt, bundesweit. Da habe ich mir gesagt, jetzt gehst du los und trittst den Leuten so lange auf den Füßen ’rum, bis du bewiesen hast, dass wir keine Spinner und Lügner sind. Und durch die Bayersache konnten wir viele Sachen finden. Mir sind die Nackenhaare hochgekommen. Ich sitze vor so einem blöden Ordner und dann steht da Wellensittiche, Hund, Katze, Maus und was die alles als Versuchstiere benutzt haben. Und dann kommt da „Versuchsmaterial“ und in Klammern: Säuglinge und Kleinkinder und die Dosierung. Und da habe ich später den Aufsichtsratsvorsitzenden von Bayer darauf aufmerksam gemacht, dass die das nicht finden in den Archiven ist ja logisch, sie sollen mal in der Kategorie Versuchsmaterial suchen.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Wenn ich den Bericht von Günter Wulf lese, finde ich Ihre Aussagen bestätigt, Herr Wagle<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a>.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KS]: Günter Wulf war sechs Jahre in der Anstalt Schleswig-Hesterberg und solche sogenannten Bewahranstalten wurden von Ärzten geleitet, in der Regel von Psychiatern. Franz Wagle war auch häufiger dort.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Ich war regelmäßig da. In den Abständen, wo Untersuchungen gemacht worden sind. Zwischen sechs und acht Wochen, wo die da immer die Kontrolle genommen haben, welche Medikamente sie dann in den Heimen gegeben haben. Dann war ich da immer zu Untersuchungen. Ich wurde auf den Stuhl gesetzt, die Rückenlehne war zum Brustkorb hin. Zwei Leute haben mir dann den Arm nach vorn gerissen und sich auf meine Füße gestellt, jeder von der anderen Seite und hintenrum hat mir einer eine Spritze in den Rücken gerammt. Die haben mir da was ’reingeballert. Nee, da wurde ich mal aufgeklärt von Ärzten, die werden bei mir – wie heißt der Fachausdruck? Da haben die aus dem Rückenmark was ’rausgeholt, haben die gesagt.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KS]: Da wurde vielleicht eine Pneumoenzephalographie gemacht.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: War nicht angenehm. Deshalb habe ich Ewigkeiten gebraucht, bis ich selbständig zum Arzt ging und gesagt habe, „kannst du mir mal helfen?“. Selbst wenn ich im Krankenhaus war, habe ich einen Zettel unterschrieben und bin abgehauen. Weg!</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Sie sind Situationen geflohen, die Sie an damals erinnerten?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Ja! Heute habe ich mittlerweile einen Ärztestamm, da hat sich mittlerweile ein gutes Vertrauensverhältnis aufgebaut.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Nach meinen Erfahrungen als Erzieher in den späten 60er und frühen 70er wurden Kinder aus den Heimen zwischenzeitlich häufig in Psychiatrien gebracht. Einige dieser Kinder wurden dort auch Langzeitpatient*innen. Das war bei Ihnen nicht der Fall? Sie waren jeweils für einige Tage oder Wochen in der Psychiatrie?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Ja! Aber wenn ich da war, war ich nicht in den Häusern, wo die Dauerpatienten waren. Ich war immer in den Abteilungen, wo die Krankenbetten waren. Da waren meistens so mit mir zwischen drei und vier andre Kinder.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Die Schilderungen von Günter Wulf gehen dahin, dass er als Kind gemeinsam mit erwachsenen Psychiatriepatienten untergebracht wurde. In diesem Zusammenhang hat er schwere Gewalt und sexualisierte Gewalt erlebt. Erfahrungen, an denen er bis heute laboriert<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a>. Die Unterbringung in den Heimen, die Sie schildern, Herr Wagle, war ebenfalls unmenschlich.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Mit vier Jahren bin ich das erste Mal missbraucht worden.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Von einem Erzieher?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Jo! Der war da angestellt. Das war in einer katholischen Einrichtung.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: In den Heimen gab es damals keine ausgebildeten pädagogischen Kräfte. Die Leute kamen aus den unterschiedlichsten beruflichen Zusammenhängen, sehr häufig aus der Bundeswehr.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Das habe ich auch so erlebt. Viele ehemalige Zeitsoldaten waren da.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Ich möchte zu einem Gedanken von Ihnen zurückkommen, dass die Arbeit mit Klaus Schepker und denen, die wie Sie Heimerfahrungen und traumatisierende Erlebnisse hinter sich gebracht haben, also dass diese gemeinsame politische Arbeit für Sie so etwas wie ein persönlicher Befreiungsschlag war?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Ich sag mal, es tut mir gut. Mittlerweile habe ich eine feste Partnerschaft und bin froh, dass ich da Rückhalt habe. Man hat aber trotzdem seine Alpträume und den ganzen Kram und ich nehme ja auch Opiate und Cannabis. Und von dem Cannabisöl muss ich manchmal ein bisschen mehr nehmen, als mir verordnet wurde. Das nehme ich, wenn ich wenigstens ein paar Stunden Schlaf am Stück brauche. Das kann ich aber auch nur, wenn ich mal zwei bis drei Tropfen mehr nehme.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KS]: Bei der partizipativen Forschung muss man beachten, dass es Belastungsgrenzen gibt und auch, dass es nicht einfach ist für die Betroffenen, diese Arbeit zu machen. Also, wenn wir im Archiv sind bei Bayer, und wir gucken nach einem Medikament, das ein Teilnehmer über Jahre bekommen hat, das ihn über Jahre sediert und ihm seine Bildungschancen genommen hat, weil er nicht richtig voran kam, vom Lernen her &#8211; wenn ich mir das Medikament angucke, ist das ja nicht das Gleiche.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Ja, genau!</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Ich stelle mir das vor wie in einem therapeutischen Prozess, Traumatisierungen zu bearbeiten ist Schwerstarbeit. Herr Wagle, Sie haben solches in ihrer Heimkarriere ebenfalls erfahren.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Wo ich die schlimmsten Träume heute noch von hab’, das ist, wo sie mir die Spritzen in den Rücken geknallt haben. Da wache ich bis heute schweißgebadet auf. Und wenn ich im Keller eingesperrt war. Splitternackt und in Eimer scheißen musste.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Sie wurden als Kind systematisch isoliert? Das fällt heute unter das Verdikt der Folter!</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Da war auch kein Licht. Entweder du hattest rund um die Uhr Licht, oder du hattest gar kein Licht. Mir haben die Pinguine,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> egal ob evangelisch oder katholisch, die haben uns immer gesagt, „wenn du ins Gefängnis kommst, da ist es noch schlimmer“. Und ich kam mal in den Genuss der Untersuchungshaft. Ich hab mich gefühlt, als ob ich im 5-Sterne Hotel bin. Ich bin im Knast wunderbar klargekommen. Die Jungs, die ich da so hatte, haben alle gesagt, „dich juckt das hier gar nicht“. Ich sag, „ihr erzählt mir hier immer, wenn man da eingesperrt ist, das geht an die Substanz. Ihr wisst gar nicht, was eingesperrt ist“.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Isolation gehört zu den schlimmsten Bedingungen, die denkbar sind. Das schildert Günter Wulf<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a>. Lassen Sie uns zurückkommen zu den Medikamentenversuche der Bayer AG. Was haben Sie im Archiv konkret herausgefunden?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Bayer hat sich beteiligt. Ich bin da mit einem Wohlgefühl rausgegangen. Klaus (Schepker) hat für uns eine Mappe gemacht, die wir dann auch präsentieren konnten bei der Politik. Für mich war das Balsam auf meine Seele, dass da bewiesen ist, dass sie sich beteiligt haben an den Versuchen an uns.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KS]: Die Arbeit in Archiven ist mit der Hoffnung verbunden, Namen zu finden. Das hoffen gerade die Betroffenen Das ist aber meist nicht der Fall. Wir haben konkret keinen von den am Projekt Beteiligten gefunden. Aber wir haben Belege gefunden, dass in den 1950er Jahren die Bayer AG wirklich Versuche in Schleswig-Hesterberg durchgeführt hat. Die können nicht mehr sagen, dass sie keine Versuche gemacht haben.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Das spricht für die Sicht von Herrn Wagle, dass die Kinder, an denen Versuche vorgenommen wurden, als Material galten, nicht als Menschen mit Namen. Ich assoziiere eine Kontinuität des deutschen Faschismus. Alle vorliegenden Informationen über die Heimerziehung und die Psychiatrie der 50er und 60er in Westdeutschland verweisen auf ein Menschenbild der dort Arbeitenden, das Minderwertigkeitsdenken, das der Haltung im NS fatal ähnelt. Sie haben es geschildert, Herr Wagle, dass Sie behandelt wurden wie ein Gegenstand, herzlos ohne Empathie. Das spricht für eine bestimmte Verfasstheit der Menschen, die mit Ihnen gearbeitet haben. Aber sie haben ja nicht mit ihnen gearbeitet. Sie haben sie bearbeitet.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Ich habe mir irgendwann geschworen, da muss ich dreizehn oder vierzehn gewesen sein, ich lass mir das nicht mehr gefallen. Ich bin mit dem Kopf durch die Wand gerannt. Ich hab’ immer zugesehen, wenn ein Erzieher auf mich losgegangen ist, habe ich immer einen Gegenstand genommen und bin auf den losgegangen. Ich hab zwar den Kürzeren gezogen, aber die haben auch was abgekriegt. Ich hab gelernt, mich wird keiner mehr behandeln wie ein Stück Scheiße. Viele von uns sind an der Pumpe gelandet, also Pumpe, damit mein ich Drogen. Viele haben sich den Strick genommen oder haben sich die Adern aufgeschlitzt. In meinem Werdegang habe ich vier ehemalige Leidensgenossen gefunden, die tot waren. Also entweder mit ’ner Spritze im Arm oder mit ’nem Strick um den Hals. Uns wurde ja immer gesagt, du bist blöd, aus dir wird nie was. In meinen Opferentschädigungsbescheid haben die reingeschrieben, auf meine Sprache umgesetzt, deine Mutter und dein Vater sind Asoziale gewesen, aus dir wäre sowieso nichts geworden. Deshalb haben sie meine Berufsbezeichnung auch gleich auf die Kategorie eines Straßenfegers gesetzt. Und da habe ich gesagt, passt mal auf, Leute, ich habe nach meiner Heimkarriere eine Umschulung gemacht, bin Baumaschinenführer geworden, ich hab’ Bagger gefahren, ich hab’ LKW gefahren. Das will ich ’raushaben<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a>. Durch meine Aktionen hab ich ja auch mit meiner Mutter darüber gesprochen. Von Vaters Seite habe ich jetzt Cousinen und Cousins gefunden, die haben gesagt, „nee, Dein Vater ist ausgebildeter Eisenflechter gewesen“. Meine Mutter ist gelernte Hauswirtschafterin gewesen. Da habe ich bei meinem Landesamt angerufen und darum gebeten, dass ich das aus diesem Bescheid ’raushaben will, diese Betitelung. Das haben sie bis heute nicht gemacht, aber ich krieg das noch hin.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KS]: Ich möchte zu den Kontinuitäten zurückkehren. Ich glaube, dass es bedeutsam ist zu sehen, dass es vor allem in der Gedankenwelt Kontinuitäten gab und zwar in Bezug auf das Minderwertigkeitsdenken gegenüber Heimkindern, Anstaltskindern, psychisch Kranken und anderen mehr. Wie weit verbreitet dieses Minderwertigkeitsdenken auch im Denken der Vertreter der Pharmaindustrie war, darüber haben wir viele Dokumente gefunden, wo die ganz offen dieses Minderwertigkeitsdenken gezeigt haben. Zum Beispiel beim Marketing für ihre Produkte, sagen sie o.k., diese Sedierung funktioniert phantastisch, wenn man die Menschen in Psychiatrien sediert, kann man Personal einsparen. Also so offen haben die das formuliert und selbst in den Sechzigern verwenden die noch Begriffe wie „gesellschaftsfeindliche Personen“. Ein Begriff, der ja aus der Nazizeit kommt. Ich war überrascht, dass das so offen in Marketingunterlagen drin war.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Diese weit verbreitete Denkweise setzt sich bis heute fort. Wenn Herr Wagle berichtet, dass die Kinder, an denen Medikamentenversuche vorgenommen wurden, als Material bezeichnet wurden, dann kennen wir diese Begrifflichkeit aus der Zeit des deutschen Faschismus. Ich erinnere an die Briefe, in denen von dem Versuchsmaterial die Rede ist, das nach Auschwitz geliefert wurde. Sie, Herr Wagle, und all jene, die in Heimen und Psychiatrien Leid erfuhren, waren in den Augen derer minderwertig.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Ja! So fühlte ich mich manchmal auch. Als Junge habe ich mir oft anhören müssen, „damals hätte es sowas nicht gegen, Ihr wäret alle ins Lager gekommen“. Das habe ich mir oft anhören können. Was habe ich kürzlich in einem Urteil gelesen? Es gab immer mal eine Ohrfeige oder einen Klaps. Aber ich bin so oft zusammengeschlagen worden. Irgendwann da konnte ich nicht mal mehr heulen. Da hast du ’ne Träne ’rausgepresst, damit die jetzt denken, du heulst. Da sag ich nur noch, bist du bald fertig, du Penner? Man stumpft irgendwann ab.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Herr Schepker, Sie berichten in einer Publikation eindrucksvoll, dass es seitens des Bayer-Vorstandes keine Gefühlsregung angesichts der Schilderungen der Betroffenen gab. Auch diese Kälte verweist auf ein Menschenbild, das es möglich macht, Menschen als minderwertig zu betrachten. Und wenn sie für minderwertig erklärt werden, kann kein Gefühl für ihr Leiden entwickelt werden.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KS]: Das ist richtig. Wenn wir an diese Reden zurückdenken, gab es wenige bis gar keine Reaktionen, weder auf die von Eckhard Kowalke, noch auf die von Franz Wagle und auf meinen Vortrag auch nicht. Eine Reaktion hat nur Günter Wulf erzeugt. Er hat in seinem Vortrag vor den dreieinhalb tausend Aktionär*innen nur die Dosierungen vorgelesen, die er über die Jahre erhielt. Einfach so eine Dosierung nach der nächsten. Da war ein Produkt von Bayer dabei – Megaphen. Und er hat nur gelesen. Dann war es mal ein Megaphen mehr und dann eins weniger. Viele Jahre lang. Die einzige erkennbare Reaktion war die des Aufsichtsratsvorsitzenden, der die Sitzung leitete, der sagte, „oh, das ist aber beeindruckend“. Ein kleiner Moment, ein ganz kleiner Moment und der hat dann ja offensichtlich den Verantwortlichen für die Pharmaka gebeten, Kontakt aufzunehmen.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Ist es möglich, dass der Auftritt von Günter Wulf distinguierter und mittelschichtsorientierter wirkte als der von Ihnen, Herr Wagle? Könnte dahinter auch Klassismus stecken? Wenn ich auf einen Menschen hinabschaue, weil er eine bestimmte Form der Entäußerung hat, dann darf er als Material gebraucht werden. Wenn er sich zur Wehr setzen könnte, jedoch mit fremden Mitteln, erreicht er nicht das Gefühl derer, denen seine Mittel fremd sind. Die Mittel von Herrn Wulf waren weniger fremd.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Ich bin auch kein Akademiker. Was ich lustig finde, die Akademiker, Politiker, die gehen aber zu meinen Leuten und kaufen sich da ihr Koks.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Dieses Hinabschauen auf Menschen ermöglicht es, sie zum Gegenstand zu machen und zu Versuchspersonen zu degradieren. Darin liegt die Unmenschlichkeit, Menschen für minderwertig zu erklären. Das ist im Heim geschehen und so habe auch ich Heimerziehung erlebt, wodurch die Kinder selbst gelernt haben, sich als minderwertig wahrzunehmen. Das Dilemma ist, dass es zu Traumatisierungen führen kann oder dazu, dass man sich wehrt, das ist die beste Form. Oder dass man in sich versinkt und inaktiv wird. Oder eine weitere Variante, dass man sich hochgradig anpasst und versucht zu denen zu gehören, die so sind wie die, die sie unterdrücken.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Man muss sich verstellen, um dazu zu gehören. Ich will mich nicht verstellen.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Herr Wagle, ich habe noch eine andere Frage: Vor mir liegt das Buch von Heinz Becker. Er schreibt die Biografie von Paula<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote9sym" name="sdendnote9anc"><sup>ix</sup></a>. Es ist die berührende Geschichte einer Frau, die um 1928 geboren, Einrichtungen und Anstalten als behinderte Frau durchlebt, durchleidet und auch den Faschismus überlebt. Heinz Becker schildert auch die Lebenssituation dieser Paula, dass sie im Erwachsenenalter keine Bezugspersonen als liebevolle Begleiter hatte, mit denen sie ihr Leben reflektieren konnte. Also eine Mutter, einen Vater, eine Tante zu der man hingehen kann und sagen kann, erinnerst du dich daran, damals ist doch dieses oder jenes geschehen? Das müsste bei Ihnen ähnlich gewesen sein.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Genau! Solche Leute hat man nicht.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KS]: Deine Psychotherapeutin? Wie stehst Du zu der?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Es tut mir gut. Sie meint ja, ich tue mir damit auch eine Last an, wenn ich immer hinfahre, denn das sind über 200 Kilometer hin und her. Und da sag ich zu ihr immer, wenn mir irgendetwas nicht guttun sollte, dann würde ich mich bestimmt nicht ins Auto setzen und zu dir kommen. Jahrzehntelang habe ich mich nicht mit mir selbst auseinandergesetzt. Dass ich eine Klatsche habe, das wusste ich ja immer und das haben auch alle bestätigt. Aber ich merke, dass es mir guttut. Mittlerweile lass ich Sachen zu, was ich vor 15 bis 20 Jahren im Leben nicht gemacht hätte.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Als ich Herrn Wagle nach vertrauten Menschen aus seiner Kindheit fragte, die heute Begleiter*innen sein könnten, verwiesen Sie, Herr Schepker, auf die Rolle der Psychotherapeutin. Kann sie diesen liebevollen Begleiter aus Kindheitstagen ersetzen?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KS]: Nein, das kann sie nicht. Sie kann nur helfen, vorsichtig zu verarbeiten. Aber man sollte in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass es nur wenige Psychotherapeuten gibt, die in der Lage sind, mit traumatisierten Heimkindern überhaupt vernünftig zu reden. Häufig höre ich, dass das schief geht, weil derjenige sich nicht einfühlen kann in so ein Trauma.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Das ist das große Problem. Wenn ich jetzt in so eine Tagesklinik gehe, dann habe ich immer zwei Briefe gekriegt, einmal vorstellen und dann absagen. Dann hab’ ich gesagt, ihr könnt mich auch anrufen, dass ihr mit mir nicht arbeiten könnt. Die Therapeuten haben ein Problem, sich mit unserer Materie auseinanderzusetzen. Ich habe viele Ärzte kennengelernt, die mir das dann mitgeteilt haben. Mir hat ein Psychiater gesagt, wenn ich mich mit dir befassen würde, müsste ich selbst zu einem Kollegen. Ich sag’, du bist wenigstens ehrlich zu mir. Wenn einer mir direkt sagt, pass auf, da komme ich selber nicht mit klar, dann ist es für mich eine Ansage. Aber dieses Hintenrum, wir probieren mal, wenn ich die Sprüche schon höre, dann drehe ich mich um und gehe. Als ich meine jetzige Therapeutin kennengelernt habe, da hieß das in der Aufnahme, ob ich schon mal so ein psychologisches Ding mitgemacht habe. Ich sag’ nee, ich war immer nur hier zum Sport machen, Muckibude und so. Ich sag’, das probiere ich mal aus. Und da ging es mir ja auch gesundheitlich schon schlecht, körperlich. Da waren auch wieder diese Gruppengespräche. Das ist nicht meins. Und dann hat Frau Dr. M. mich zum Einzelgespräch geholt. Sie fragte dann, wie ich groß geworden bin. Die hat damals eigentlich angefangen, eine Biographie mit mir zu machen. Das tat mir gut. Sie hat das dann aufgeschrieben. Und ich hab das dann angefangen zu lesen. Ich hab Rotz und Wasser geheult. Ich konnt’ nicht mehr raus, bin nicht mal rauchen gegangen. Das soll schon bei mir was heißen, wenn ich nicht mal raus zum Rauchen gehe. Ich hab’ gemerkt, das hat etwas in mir bewegt. Und ich bin dankbar, dass sie den Kontakt mit mir gehalten hat. Meine Partnerin sagte, „du bist anders“, wenn wir in Lübeck waren. Also im positiven Sinn anders. Es ist aber schwer, jemanden zu finden. Es gibt ja leider viele Betroffene. Auch die sogenannten Normalos haben ja das Problem, jemanden zu finden. Wir haben entweder Jahre Wartezeiten oder sie setzen sich mit deiner Problematik nicht so gern auseinander.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Ihre Ausführungen belegen, dass Sie angesichts ihrer Biografie immer auf professionelle Hilfen zurückgreifen müssen, wenn Sie ihre eigene Geschichte psychisch verarbeiten müssen. Sie haben also nicht die Möglichkeit, in vertraute Beziehungen aus ihrer Kindheit einzutreten und die Dinge zu besprechen. Das ist ja etwas, was das Leben nochmals erschwert.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Ja, das ist richtig. Mit meiner Partnerin, wir sind seit 1997 zusammen und sprechen tun wir erst seit 2014 über diese Sachen. Man kann also sagen, von 1997 bis 2014 hatte sie keine Kenntnis davon. Sie hat sich nur immer darüber gewundert, dass ich nachts meine Alpträume hatte oder wie ich geschlafen habe oder wenn ich geschlafen habe, mit Rumwälzen und Zähneknirschen und wenn ich schreiend aufgesprungen bin. Da hat sich erst jetzt dadurch was getan, wo ich mich mit der ganzen Geschichte auseinandergesetzt habe. Mit dem Verein ehemaliger Heimkinder fing es ja an. Bei mir hat sich das im Kopf eigentlich erst geändert mit der Öffnung, wo ich andere Leidensgenossen kennengelernt hab.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Haben Sie Erinnerungslücken, was Ihre Biographie angeht?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Ich komm’ oftmals mit den Jahreszahlen durcheinander, wann ich wo war. Weil ich öfter einen Wechsel von Einrichtungen gemacht habe. Zwischen sieben und neun Einrichtungen habe ich durchlaufen mit den Pflegern. Schon mal welche Jahreszahlen das waren. Zum Beispiel mit der Schneekatastrophe, die ja hier war. Das war 1978/79. Da war ich in Eckernförde. Das war damals der Zeitraum, wo ich meine Mutter kennenlernte, was ich gar nicht wollte. Ich war damals elf. Da haben die gesagt, ich darf mit einem Flugzeug fliegen. Weißt du wie geil das ist, wenn dir als Knirps gesagt wird, du fliegst mit so einem Bomber von Hamburg nach München? Da habe ich mich am meisten gefreut. Das mit meiner Mutter, die zwei Wochen oder länger, die ich da war, aber weiß ich nicht mehr. Ich war da den ganzen Tag auf einer Bauernstelle und hab mit dem Jungen gespielt. Die hätten mich sogar geholt, wenn die gewusst hätten, wo ich war. Das hat meine Mutter mir mal erzählt. Ich hab’ auch schon ein paar Mal im Leben gesessen, auch mit der Buddel damals, da habe ich immer überlegt, was wäre wenn?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Das teilen Sie mit vielen Menschen, die Heimerfahrungen haben. Sie sind in hohem Maße suizidgefährdet, anfällig für Drogengebrauch.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Drogen weniger. Als ich damals die Jungs gefunden habe mit der Pumpe im Arm. Mein Vorteil war auch, weil ich Angst vor Spritzen hatte. Wenn ich sehe, wie viele abgesumpft sind, was das für Wracks geworden sind, die nie einen Fuß auf die Erde kriegten. Es ist harter Tobak.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Welche Bedeutung hat für Sie das Lesen Ihrer Akten?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: In der Akte von 1969 bis 1971 da waren Sachen drin von 1975. Meine Mutter hat damals, als ich mit meiner Partnerin da war, da hab’ ich immer dieses Gefühl gehabt, dass meine Mutter sich rechtfertigen wollte. Man will ja wissen, warum ist das so gewesen, dass du dieses Martyrium durchlaufen hast. Meine Mutter hat dann immer versucht, das zu rechtfertigen. Sie hat zwar mit mir nicht gesprochen, sie hat mit meiner Partnerin gesprochen, aber wie ich die Akten in die Finger bekommen habe, da habe ich so viele Sachen gefunden. Da schoss mir dann durch den Kopf, was die Alte gelabert hatte. Aber sie hat nicht gelogen, als sie versucht hat, sich zu rechtfertigen. Aber das hat jetzt nicht meine Gefühle zu ihr verbessert. Aber ich fand das schon mal gut, dass sie mich nicht belogen hat.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KS]: Warst Du ein uneheliches Kind und warum bist Du im Alter von neun Monaten ins Heim gekommen?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Meine Mutter hieß Wagle bei meiner Geburt. Da war sie mit dem alten Sack verheiratet. Meine Schwester war ja schon da und mein Vater war gewalttätig. Der hat damals meine Schwester&#8230; Ich lag noch in der Klinik. Ich war lange in der Klinik. Ich lag in so einem Korsett mit der Hüfte. Auch als ich im Heim war, hab ich immer so ein Korsett umgehabt. Aber das war wegen Gewalt, deshalb bin ich von der Klinik nach Nordfriesland gekommen. Meine Mutter war auch ein Heimkind. Dann ist meine Mutter mit mir und meiner Schwester sozusagen geflüchtet und ihre Mutter hat dafür gesorgt, dass wir ins Heim gekommen sind. Meine Oma hat immer zu mir gesagt, ich bin ein Bastard.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Das war bereits eine sehr frühe negative Zuschreibung. Zurück zu den Akten. Günter Wulf schreibt von der Liste seiner Untaten, die er dort las. Nahmen Sie das auch so wahr?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Meine Untaten, die ich gemacht haben soll, das ist mir egal. Mir war wichtig, weil man ja jahrelang als Lügner dargestellt worden ist, für mich war es wichtig, dass ich die Aktion mit Klaus (Schepker) und den anderen in den Archiven machte, in Leverkusen, in Berlin, ehemals Schering, da waren wir ja auch noch. Für mich war es wichtig, dass wir Sachen finden, was bestätigt, dass wir keine Spinner sind. Und dass nicht nur ich kein Spinner bin, sondern alle Betroffenen. Und das ist mir wichtig, dass wir Jahrzehnte lang als Lügner dargestellt worden sind. Sowas gab es nicht hier in Deutschland. Diese Sprüche, die man sich immer anhören musste. Und dann die Bestätigung, einfach zu sehen, dass solche Schweinereien passiert sind.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Erleben Sie das als Rehabilitation?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Es tut gut. Dadurch gehen aber meine Alpträume nicht weg. Wenn du mir jetzt ’ne Knarre gibst und ich schieß damit jemanden weg, der damals Scheiße gemacht hat mit mir, davon geht der Alptraum auch nicht weg.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Was Sie heute in den Akten über sich wiederfinden, berichtet auch von der Reaktion eines Kindes auf das, das ihm angetan wurde. Kinder reagieren auf das Erlebte mit vernünftigem Verhalten. Sie reagieren so, dass sie mit der Situation zurechtkommen. Wenn Sie versucht haben, sich zu wehren, wenn Sie um sich schlugen, weil man Sie fixierte oder isolierte, dann ist das ja notwendig für Ihre psychische Hygiene.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Ja, so kannst’e das sagen.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Wenn Günter Wulf schildert, dass er versucht hat, aus dem Heim wegzukommen, war das ein notwendiger Schritt, der für ihn und seine Psyche zwingend war. Ich nahm die Heimsituation der 50er bis 70er Jahre so wahr, dass kindliches Verhalten als boshaft interpretiert wurde und nicht als Reaktion auf ein boshaftes und für das Kind nicht nachvollziehbares Verhalten von Erzieher*innen.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Wo Du das sagst, verstehe ich auch einige Situationen besser.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KS]: Eine dritte Variante der Verarbeitung zeigt Eckhard Kowalke. Der ist politisch wütend geworden ist und war im Umfeld der RAF. Im Archiv der Bayer AG saßen drei Persönlichkeiten mit vielfältigen Lebenswegen und Lebensentwürfen, denen eine leidvolle Kindheit in Heimen gemeinsam ist. Eckhard Kowalke war in dem berüchtigten Bethel-Arbeitslager Freistatt, ein ganz übles Arbeitslager halt und da wollte er natürlich weg.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Die drei Persönlichkeiten bringen doch die Sinnhaftigkeit des jeweiligen Umgangs mit dem, was ihnen angetan worden ist, auf den Punkt. Herr Schepker, Sie haben die Situation im Archiv der Bayer AG sehr positiv beschrieben. Können Sie das erläutern?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KS]: Ich hatte eine Liste angefertigt, was wir denn suchen könnten, also die Namen von Ärzten, von Medikamenten. Da sitzen wir in Berlin und jeder hat nach seiner Möglichkeit gesucht. Das war es, das allen gefallen hat. Einer hat langsamer gesucht, der andere schneller. Letztlich haben wir mehr gefunden als die Profis, denn wir haben zufällig den Bericht eines Mitarbeiters von der Universität Lübeck erhalten. Wir waren drei Tage in Leverkusen und zwei in Berlin. Wir fanden so viel und bedeutendes, weil wir auch Marketingunterlagen abgesucht haben, also nicht nur bei dem Medikament selbst. Dadurch haben wir auch mehr gefunden. Für mich war das echte Forschung, mein Chef, Jörg Fegert, hat mir das ja auch als Dienstreise genehmigt.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Die Teilnehmenden an der Archivarbeit haben einen Teil Ihrer eigenen Geschichte durch Rekonstruktion wiedergefunden. Sie haben dadurch Zusammenhänge wiederentdeckt. Kann das eine Hilfe sein, um auf eine andere Art und Weise mit Ihrem Leben zurechtkommen?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Wenn ich zur Therapeutin gehe, will ich lernen. Dass das aus dem Kopf nicht rausgeht, das ist logisch, aber ich will versuchen zu lernen, damit besser zu Rande zu kommen, damit ich vielleicht später mal ruhiger schlafen kann oder andere Sachen ruhiger angehen kann. Günter Wulf hatte es schwer, das Buch zu schreiben, weil ihn das dermaßen psychisch ’runtergehauen hat. Trotzdem hat es ihn offener und zugänglicher gemacht. Ich freue mich jedes Mal, wenn wir zusammen sind. Tut mir gut. Es ist mir wichtig, dass wir den Kontakt haben. So therapieren wir uns gegenseitig. Ich hab festgestellt, dass wir uns gegenseitig helfen können. Wenn wir mal nicht zugänglich sind fürs Umfeld, wenn wir uns dann austauschen, das tut gut.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Solidarität als Motor für psychische Hygiene und Identität.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Das ist jetzt Euer Schnack. Ich sag immer, wenn ein Freund mich anruft, bin ich da.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Wie sehen Sie die Möglichkeiten Ihrer Weiterarbeit im Verein und unter dem Gesichtspunkt, dass die Situation von Psychiatrie und Heimerziehung bislang nicht aufgearbeitet ist.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Wir haben in Schleswig-Holstein, das ist das einzige Bundesland, noch den Heimkinderfonds. Das Land hat diesen Fonds erweitert um Heimkinder, Psychiatriekinder oder Kinder, die damals nichts erhalten haben aus diesen beiden Töpfen. Und dieser Topf ist bis 2030 verlängert worden, wo die Betroffenen diese 9000,- Euro kriegen und die sogenannte Rentenausgleichszahlung. Ich habe damals beim Heimkinderfonds einen Einkaufsgutschein bekommen und durfte mir etwas kaufen gegen Vorlage einer Quittung. Aber ist egal, das haben wir schon mal hingekriegt. Aber es gibt keine Opferentschädigungsrente – wird abgelehnt oder die Politik zieht sich zurück. Als bei uns 2017 der Regierungswechsel war, mit Heiner Garg als Sozialminister, der hat sich noch mit uns hingesetzt. 2022 ist wieder Regierungswechsel gewesen. Die Ministerin hat zu mir gesagt, ja, wir bleiben am Ball. Aber da habe ich nie wieder etwas gehört. Im September 2023 machen wir vor dem Landtag eine Mahnwache und wollen die Politik daran erinnern, dass wir noch da sind und immer noch auf Entschädigung warten. Die Koalition aus CDU und Grünen haben im Koalitionsvertrag stehen, dass sie die Verursacher, also die Kirchen und Pharmaindustrie, mit ins Boot holen wollen und zur Kasse bitten. Lippenbekenntnisse haben die in den Jahren ja schon öfter gehabt. Wir werden weiterhin den Leuten auf den Sack gehen. Damit die Betroffenen zu ihrem Recht kommen. Finanziell gesehen komme ich klar. Aber ich habe mir auf die Fahne geschrieben: Ich bin damals nicht angefangen, für mich persönlich, ich bin dafür angefangen, damit alle Leidensgenossen das erreichen, was ich jetzt bekommen hab. Das möchte ich, dass die Jungs und Mädels auch die Versorgung haben, wo sie nicht betteln müssen.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Wie sieht das die Zunft der Medizinhistoriker*innen? Was ist zu tun?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KS]: Sie haben ja erwähnt, dass die Aufarbeitung nicht abgeschlossen ist. Erstmals hat die Studie in Schleswig-Holstein die Mitverantwortung des Landes an den furchtbaren Zuständen in den Heimen, Anstalten und Kliniken belegt. Es ist aber erstmalig! Es muss mehr passieren. Zumal es ist noch nicht durchgedrungen, dass die verantwortlichen Länder massiv mitverantwortlich sind für dieses Leid und Unrecht. Die haben sich mit ihren Auftragsforschungen aus der Verantwortung gelogen. Wer sich gänzlich ’raushält, ist die Pharmaindustrie. Die hat, ohne dass es getestet war, Psychopharmaka für die Sedierung von Kindern freigegeben und hat damit Millionen verdient. Fürsorge und Gesundheitswesen waren Ländersache und die Landesverwaltungen haben es nicht unterbunden, dass die die Bayer AG, die ganz besonders, und andere damit Millionen verdient haben. Die sind nicht bereit einzuräumen, dass sie etwas damit zu tun haben. Das war eine gruselige Situation bei der Hauptversammlung, als der Vorstandsvorsitzende der Bayer AG erklärte, sie würden weiterhin ihrer Geschäftspolitik folgen, dass sie nur da Schuld einräumen und wieder gut machen, wo sie verurteilt worden sind. Und da bekam er von den dreieinhalbtausend Aktionär*innen Beifall!</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Das ist die Kontinuität eines inhumanen Menschenbildes.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KS]: Das andere ist, dass die Forschungen weitergehen und vor allen Dingen das Bewusstsein vermittelt wird, was da passiert ist. Wir haben auf jeder Tagung der Fachgesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie dieses Thema auf der Tagesordnung, um mit historischen Zusammenhängen, NS und Nachkriegszeit bei den Ärzt*innen, bei den jungen Kinder- und Jugendpsychiater*innen das Bewusstsein für diese Probleme zu schärfen. Beim letzten Mal war Günter Wulf eingeladen zum Fachkongress und hat aus seinem Buch gelesen. Man forscht und bemüht sich um die Erinnerungsarbeit. Die andere Sache ist, dass man Sorge trägt, dass der Politik ihre Mitverantwortung klarer wird, weil sie mitverantwortlich ist, dass das Opferentschädigungsgesetz (OEG) auf diese Fälle zutreffen muss. Das erfüllt das Faktum der „erheblichen Vernachlässigung“ (SGB XIV § 14). Das wird ab 2024 ein neuer Grund für die Entschädigung, leider aber wohl nicht nachträglich.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Lassen Sie uns bitte noch auf die Rolle der Kirchen und Wohlfahrtsverbände eingehen, die Herr Wagle als Täterorganisationen bezeichnete.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KS]: Da verweise ich auf die Forschungen von den Lübecker Historikern<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote10sym" name="sdendnote10anc"><sup>x</sup></a>. Die haben erstmals belegen können, an Briefwechseln, dass in einer evangelischen Einrichtung die Menge der Sedierungsmedikamente zwischen Arzt und Geschäftsleitung verhandelt wurde. Man wollte das möglichst so machen, dass die Patient*innen nicht zu müde sind, dass sie aber auch nicht zu viel Ärger machen. Man hat das also verhandelt. Man hatte auch zu wenig und zu schlechtes Personal. Das war auch zu bedenken. Das sollte also passen zu dem zu wenigen und zu schlechtem Personal, dass die Patient*innen nicht zu viel Ärger machen, andererseits aber auch nicht nur schlafen. Das wurde richtig verhandelt. Hier ist die Mitschuld, in diesem Fall der evangelischen Kirche, eindeutig erwiesen. Vergleichbares gibt es aus Bethel zu berichten, wo Tests mit Medikamenten an behinderten Menschen durchgeführt wurden.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: In den Psychiatrien und Heimen setzte sich offenbar ein utilitaristisches Menschenbild ungebrochen fort. Heimkinder wurden als Material betrachtet, an dem Versuche vorgenommen werden können.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KS]: Die Lübecker haben jetzt auch die Jahre bis 1990 untersucht und sind erschrocken gewesen, wie langsam sich die Situation in psychiatrischen Einrichtungen gebessert hat. Das war also mitnichten mit der Psychiatrieenquete 1975 erledigt. Diese Überraschung darüber, wie langsam sich dieses Minderwertigkeitsdenken auflöst. Wie lange das gedauert hat, bis Patienten, Kinder in Heimen anders wahrgenommen wurden. Deutlich wird das auch an Kontinuitäten. Das Beispiel Helmut Lemke in Schleswig-Holstein. Herr Lemke war in der Nazizeit Bürgermeister von Schleswig, hat also mitgekriegt, was da mit dem Heim, mit der Anstalt Schleswig-Hesterberg und Schleswig-Stadtfeld, was da so passiert ist. Nach dem Krieg ist er Innenminister geworden und war als Innenminister wieder zuständig für Schleswig-Hesterberg.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[FW]: Damals war das Innenministerium zuständig für Kinderheime und Psychiatrien.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KS]: Dann hat er versucht, da möglichst viel Geld zu sparen, weil er dieses Minderwertigkeitsdenken tief in sich hatte. Er bat eine Düsseldorfer Firma, sich die Psychiatrie anzugucken, wie man da Geld sparen könnte. Dann haben die Düsseldorfer das Ergebnis vorgelegt. Da haben sie ihm gesagt, einsparen? Nein! Investieren steht an! Und dann gab es Debatten. Und dann ist auch ein Plan beschlossen worden, wie man in den nächsten Jahren investiert. Es ist dann aber nur wenig passiert. Er war dann mittlerweile auch Ministerpräsident von Schleswig-Holstein. Das Geld kam nicht. Nur wenige Renovierungen fanden statt. Dann ist er abschließend Parlamentspräsident geworden. Bis in die 1970er Jahre hat er auf der Investitionsbremse gestanden. In persönlicher Kontinuität von der Nazizeit bis in die 70er Jahre.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[WG]: Ich danke Ihnen beiden für dieses Gespräch, das mich lehrte, in welchem Maße eine gemeinsame Arbeit zur Rekonstruktion der eigenen Geschichte zur Identitätsbildung beiträgt und damit neue Voraussetzungen für die eigene Zukunft schafft. Aber auch Erhellendes über die Entwicklung der Nachkriegsgesellschaft. Ich wünsche Ihnen für Ihre weitere Arbeit viel Erfolg.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Wagner, Sylvia 2023: Heimkinder (West). Arzneimittelprüfungen 1949-1975, in: Das Recht auf Wiedergutmachung, Baden-Baden 2023; Fangerau, Heiner/Topp, Sascha/Schepker, Klaus (Hrsg.) 2017: Kinder- und Jugendpsychiatrie im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit. Zur Geschichte ihrer Konsolidierung. Berlin.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>VEH-SH – Verein ehemaliger Heimkinder in Schleswig-Holstein e. V., 26.09.2023</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Heidi Dettinger ist Aktive im Verein ehemaliger Heimkinder (Bund), <a href="https://www.veh-ev.eu/vorstand/">https://www.veh-ev.eu/vorstand/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>Wulf, Günter/Carstensen, Regina 2020: Sechs Jahre in Haus F. Eingesperrt, geschlagen, ruhiggestellt meine Kindheit in der Psychiatrie, Köln.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Wulf, Günter 2019: Das gestohlene Leben, in: <i>Psychosoziale Umschau,</i> Jg. 34, H. 3, S. 12–14; Wulf/Carstensen 2020.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>Gemeint sind die Ordensschwestern, die in den Heimen arbeiteten.</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a>Vgl. Wulf 2019.</p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii </a>Im Bescheid des Landesamtes für Soziale Dienste vom 1. November 2019, in dem die Höhe der Rentenzahlung festgelegt wird, wird die Höhe der Rente ausgehend vom ungerechtfertigt angenommenen sozialen Status der Familie festgelegt („Vorschaden“). Da der Betroffene in ein Heim eingewiesen wurde, sei davon auszugehen, dass die Eltern sozial und intellektuell zur Erziehung nicht in der Lage seien. Daraus wird ein niedriger Sozial- und Bildungsstatus gefolgert, was zu niedrigerer Rentenfestlegung führt.</p>
</div>
<div id="sdendnote9">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote9anc" name="sdendnote9sym">ix </a>Becker, Heinz 2020:: Die große Welt und die kleine Paula. Eine Geschichte der Behinderung, Weinheim.</p>
</div>
<div id="sdendnote10">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote10anc" name="sdendnote10sym">x </a>Beyer, Christof et al. (Hrsg.) 2021: Wissenschaftliche Untersuchung der Praxis der Medikamentenversuche in schleswig-holsteinischen Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in den Erwachsenen-, Kinder- und Jugendpsychiatrien in den Jahren 1949 bis 1975. Abschlussbericht, Lübeck.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/der-mensch-wird-am-du-zum-ich-was-aber-wenn-das-du-das-gegenueber-missachtet-ein-gespraech-mit-klaus-schepker-und-franz-wagle/">Der Mensch wird am Du zum Ich – Was aber, wenn das Du das Gegenüber missachtet? Ein Gespräch mit Klaus Schepker und Franz Wagle</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
