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	<title>vorgänge Nr. 249: Kontrolle der Polizei Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editorial</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 May 2025 09:30:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In den zurückliegenden circa anderthalb Jahrzehnten war die Kontrolle der Polizei ein politisches Dauerthema. Aus bürger*innenrechtlicher Perspektive ist dieses Thema von besonderer Bedeutung, bereits wegen der umfangreichen und immer weiter gewachsenen Befugnissen der Sicherheitsbehörden, in Grundrechte einzugreifen: vom Sammeln und Auswerten von Daten in Zeiten rasanter Technologieentwicklungen über Freiheitsbeschränkungen bis zum physischen Zwang und Schusswaffengebrauch. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/editorial-92/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">In den zurückliegenden circa anderthalb Jahrzehnten war die Kontrolle der Polizei ein politisches Dauerthema. Aus bürger*innenrechtlicher Perspektive ist dieses Thema von besonderer Bedeutung, bereits wegen der umfangreichen und immer weiter gewachsenen Befugnissen der Sicherheitsbehörden, in Grundrechte einzugreifen: vom Sammeln und Auswerten von Daten in Zeiten rasanter Technologieentwicklungen über Freiheitsbeschränkungen bis zum physischen Zwang und Schusswaffengebrauch. Im Polizeibereich sorgen insbesondere Konflikte im Kontext von Demonstrationen, Fälle unangemessener Gewaltanwendung und Diskriminierungen bei Kontrollen für Diskussionen über eine unabhängige externe Kontrolle polizeilichen Handelns. Damit solche Kontrollen transparent und demokratisch kontrollierbar sind, ist es von großer Bedeutung, dass Kontrollstellen nicht der Polizei oder dem für die Polizei zuständigen Ministerium zugeordnet sind, sondern eine eigenständige, von der polizeilichen Perspektive unabhängige Erfassung und Auswertung von Beschwerden und Kontrolle der Polizei ermöglichen. Diese Unabhängigkeit ist zugleich eine Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen, die schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht haben, Beschwerden überhaupt vorbringen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Humanistische Union und die <b>vor</b><i>gänge</i> haben sich mit diesen Themen regelmäßig befasst. Unser Heft Nummer 204 – <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/204-vorgaenge/"><i>(Un-)Kontrollierbar? Probleme der Steuerung von Polizeihandeln</i> </a>– aus dem Jahr 2013 zum Beispiel enthielt nicht nur eine Reihe von Fachbeiträgen zum Themenfeld, sondern dokumentierte auch den Gesetzentwurf der Humanistischen Union „zur Institutionalisierung eines Polizeibeauftragten“. Seither gab es weitreichende Entwicklungen, die in der vorliegenden Ausgabe kritisch reflektiert werden. Die Forderung der Humanistischen Union nach der Etablierung unabhängiger Polizeibeauftragter ist seit 2014 in etwa der Hälfte der Bundesländer aufgegriffen worden, 2024 auch auf Bundesebene. Doch sind die bürger*innenrechtlichen und zivilgesellschaftlichen Forderungen und Erwartungen damit vollends erfüllt worden? Was können die neu eingerichteten Polizeibeauftragten leisten und was nicht? Wo bestehen weiterhin grundrechtliche Defizite, und wie könnten diese behoben werden? Der Schwerpunkt dieser Ausgabe beleuchtet zentrale Aspekte dieser Entwicklungen und aktualisiert bürger*innenrechtliche Kritiken und Vorschläge aus juristischer, sozialwissenschaftlicher und politischer Perspektive.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Begonnen wird der Schwerpunkt mit einer Analyse der vielfältigen Erwartungen an externe Polizeibeschwerdestellen in Relation zu dem, was Polizeibeauftragte aufgrund ihrer Stellung, Befugnisse und Ausstattung leisten können. <i>Hartmut Aden</i> sieht sich die daraus entstehenden Dilemmata an, auch im internationalen Vergleich. Für den historischen Kontext zivilgesellschaftlicher Forderungen nach externen Polizeibeschwerdestellen wirft <i>Martin Herrnkind</i> einen Blick in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Seit Ende der 1960er Jahre gerieten Polizeiübergriffe stärker in den Fokus öffentlicher Wahrnehmung. Welche Vorschläge wann kursierten, welcher Professionalisierungsgrad der Erfassung, Auswertung und Überprüfung unterstellt wurde, welche Ideen keinen Bestand hatten, aber auch welche Fortschritte erreicht werden konnten, beschreibt er in seinem Beitrag.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Darauf folgen mehrere Beiträge zur Rolle von Polizeibeauftragten in Deutschland. <i>Jonas Botta</i> gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des neuen Polizeibeauftragtengesetzes des Bundes. Dabei identifiziert er auch eine Reihe von Defiziten des Gesetzes, darunter die restriktiveren Zugangshürden für Eingaben aus der Bevölkerung im Vergleich zu Eingaben aus der Polizei selbst. Ergänzt wird dies durch ein Interview mit <i>Uli Grötsch</i>, dem Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag, das <i>Hartmut Aden</i> und <i>Philip Dingeldey</i> geführt haben. Dabei geht es insbesondere um die Doppelrolle des Polizeibeauftragten für Eingaben aus der Polizei selbst und der Zivilbevölkerung. <i>Benjamin Derin</i> argumentiert in seinem Beitrag, dass sowohl außerstrafrechtliche Stellen wie Polizeibeauftragte ausgebaut werden müssen als auch zusätzlich eine neue Ermittlungsstelle innerhalb des Strafjustizsystems geschaffen werden könnte und sollte, damit in einschlägigen Fällen nicht länger „Polizei gegen Polizei“ ermittelt. Und <i>Alexander Bosch</i> und <i>Roman Thurn</i> analysieren und kritisieren die Positionierung der Polizeigewerkschaften in Deutschland zur Einführung und Rolle von unabhängigen Polizeibeauftragten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Daneben bietet die vorliegende Ausgabe der <b>vor</b><i>gänge</i> viele Hintergrundbeiträge, die sich mit aktuellen Themen jenseits des Schwerpunktes befassen. <i>Gábor L</i><i>e</i><i>ngyel</i> überlegt in seiner in diesem Heft abgedruckten Rede, was die Losung „Nie wieder Auschwitz“ heute bedeutet. <i>Boris Vormann</i> analysiert, wie es zur Wiederwahl von Donald Trump zum US-Präsidenten kommen konnte und was dies für Europa und die EU bedeutet. Anschließend befasst sich <i>Lars C. Konheiser</i> mit der Frage, welche Auswirkungen die US-Präsidentschaftswahl für den Konflikt zwischen der Volksrepublik China und Taiwan hat und ordnet dies historisch ein. Auch <i>Manfred Pappenberger</i> befasst sich in seinem Beitrag mit der internationalen Politik: Er versucht den aktuellen Konflikt zwischen Israel und Palästina völkerrechtlich einzuordnen und plädiert für eine Zwei-Staaten-Lösung. Dabei betont er die Bedeutung des humanitären Völkerrechts und Völkerstrafrechts ohne Doppelstandards. <i>Ernst Fricke</i> analysiert juristisch die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums gegen das Magazin Compact vom Sommer 2024.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zudem finden Sie in dieser Ausgabe auch wieder Rezensionen: zu Katharina Bluhms Buch <i>Russland und der Westen</i> und zu Thomas Schüllers Buch <i>Unheilige Allianz</i>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Redaktion wünscht eine anregende Lektüre des neuen Heftes und freut sich wie immer über Feedback.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western" style="text-align: right;"><i>Hartmut Aden und Philip Dingeldey</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/editorial-92/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Dilemmata der Polizeibeauftragten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/dilemmata-der-polizeibeauftragten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 May 2025 10:04:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundespolizeibeauftragter]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeibeauftragte]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeikontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Deutschland wurden seit 2014 in einer Reihe von Bundesländern und 2024 auch auf Bundesebene Polizeibeauftragte etabliert, bei denen sich Menschen über polizeiliches Fehlverhalten beschweren können. Eine Besonderheit der deutschen Polizeibeauftragten besteht darin, dass sie auch für Beschwerden aus der Polizei selbst zuständig sind. Der Beitrag von Hartmut Aden zeigt Dilemmata auf, mit denen die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/dilemmata-der-polizeibeauftragten/">Dilemmata der Polizeibeauftragten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>In Deutschland wurden seit 2014 in einer Reihe von Bundesländern und 2024 auch auf Bundesebene Polizeibeauftragte etabliert, bei denen sich Menschen über polizeiliches Fehlverhalten beschweren können. Eine Besonderheit der deutschen Polizeibeauftragten besteht darin, dass sie auch für Beschwerden aus der Polizei selbst zuständig sind. Der Beitrag von Hartmut Aden zeigt Dilemmata auf, mit denen die Polizeibeauftragten aufgrund dieser Doppelfunktion sowie vielfältiger, teils widersprüchlicher Erwartungen und ihrer bisher sehr begrenzten Ausstattung mit Personal- und Sachmitteln konfrontiert sind.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Einleitung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In vielen Ländern wurden in den zurückliegenden Jahrzehnten unabhängige Stellen außerhalb der Polizei geschaffen, bei denen Menschen sich über polizeiliches Handeln beschweren können (zum Überblick für europäische Länder und Kanada vgl. Varaine/Roché 2023; Roché/Varaine 2024; de Maillard 2023: 111ff.). Die Bemühungen internationaler Organisationen, menschenrechtliche (Mindest-)Standards für externe Polizeibeschwerdestellen zu etablieren (u.a. UNODC 2011), haben bisher nicht zu einem einheitlichen institutionellen Lösungsmodell geführt. Die bisher eingerichteten Stellen sind hinsichtlich ihrer Konzeption, Ziele, Aufgaben und Befugnisse sehr unterschiedlich. Vergleichsweise spät ist auch Deutschland diesem internationalen Trend gefolgt. Seit 2014 wurden hierzulande unabhängige Stellen für Beschwerden über die Polizei eingerichtet, zuerst in Rheinland-Pfalz, später in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Brandenburg, 2024 auch auf Bundesebene. In Hessen wurde die Einrichtung beschlossen, die Position aber bislang nicht besetzt; auch in Nordrhein-Westfalen wurden 2024 die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, nachdem bereits 2019 ein Polizeibeauftragter eingesetzt worden war, dessen Zuständigkeit sich auf Beschwerden aus der Polizei beschränkte. Weitere Bundesländer beabsichtigen die Einrichtung solcher Stellen, für die sich in Deutschland die Bezeichnung Polizeibeauftragte etabliert hat. Teils sind die Beauftragten auf Beschwerden über die Polizei spezialisiert, teils sind sie in breiter angelegte Ombudsstellen mit unterschiedlichem Aufgabenzuschnitt integriert. Alle deutschen Polizeibeauftragten werden von den jeweils zuständigen Parlamenten auf Landes- beziehungsweise Bundesebene gewählt, und überwiegend sind sie auch administrativ an diese Parlamente angebunden (vgl. für einen Überblick über die Entwicklung Aden 2019; Aden/Bosch 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit der Einrichtung von Polizeibeauftragten wurde eine langjährige zivilgesellschaftliche Forderung nach besserer Aufarbeitung von Fällen polizeilichen Fehlverhaltens erfüllt (vgl. Amnesty International 2010; 2019).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Die Humanistische Union trug mit eigenen Vorschlägen zu dieser Debatte bei (Humanistische Union 2013). Können die nun etablierten Polizeibeauftragten der Länder und des Bundes die hochgesteckten Erwartungen erfüllen?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der vorliegende Beitrag basiert auf Erkenntnissen aus dem international vergleichenden Forschungsprojekt <i>Police Accountability – Towards International Standards</i>,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> in dem die Tätigkeit der deutschen Polizeibeauftragten im Vergleich zu ähnlichen Stellen in Frankreich, Großbritannien, Japan und Kanada empirisch untersucht wurde. Der Beitrag zeigt Dilemmata auf, vor denen die Polizeibeauftragten aufgrund vielfältiger Erwartungen, begrenzter Kompetenzen und einer zumeist bescheidenen Ausstattung mit Personal- und Sachmitteln stehen, und fragt nach den Folgen dieser Dilemmata für die Arbeit der Beauftragten.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Vielf&auml;ltige, teils wider&shy;spr&uuml;ch&shy;liche Zielset&shy;zungen und Erwartungen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ein zentrales Dilemma der Arbeit von Polizeibeauftragten besteht in den vielfältigen Erwartungen, die an sie gerichtet werden. Bereits die zivilgesellschaftlichen Erwartungen an die Einrichtung solcher Stellen waren und sind vielfältig. Sie reichen von der neutralen Aufklärung von Vorwürfen unverhältnismäßiger polizeilicher Gewaltanwendung über die effektive Sanktionierung von Fehlverhalten bis zur Verbesserung der Polizeiarbeit durch strukturelle Reformen und die Etablierung einer Fehlerkultur (Behrendes 2013). Hinzu kommen vielfältige Erwartungen (und Befürchtungen) aus Politik und Polizeipraxis.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieses Dilemma ist auch in den Ziel- und Aufgabenbeschreibungen der gesetzlichen Grundlagen angelegt und wird durch sie zum Teil sogar noch verstärkt. Für den Polizeibeauftragten des Bundes bleibt die Ziel-und Aufgabenbeschreibung bemerkenswert vage, da sie strukturelle Mängel der Polizeiarbeit in den Mittelpunkt stellt, allerdings darauf verzichtet, dem Beauftragten explizit auch Aufgaben zur Erarbeitung von Konzepten zur Verbesserung der Polizeiarbeit zuzuweisen. Er soll „strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen“ bei den Polizeibehörden des Bundes sowie „mögliches Fehlverhalten“ ihrer Beschäftigten „aufdecken und untersuchen“; die Betroffenen kommen bei der Aufgabenbeschreibung nur indirekt vor: Das Gesetz gibt dem Polizeibeauftragten den Auftrag, „mögliches Fehlverhalten von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes im Einzelfall, insbesondere solches, das auf eine Verletzung von Grundrechten, insbesondere Artikel 3 des Grundgesetzes, schließen lässt, zu bewerten und zu untersuchen“ (§ 1 Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz – PolBeauftrG) vom 28.2.2024). Die Zielrichtung des „Aufdeckens“, „Bewertens“ und „Untersuchens“ bleibt unklar. Mit der expliziten Erwähnung von Art. 3 GG erhält der Diskriminierungsschutz für die Arbeit des Polizeibeauftragten des Bundes ein besonderes Gewicht. Andere gravierende Grundrechtsverletzungen, insbesondere Verletzungen des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aufgrund von unverhältnismäßiger Zwangsanwendung, dürfen darüber indes nicht aus dem Blick geraten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Einige der Landesgesetze werden hier deutlicher. Die gesetzlichen Regelungen für die Polizeibeauftragten der Länder nennen teils weitere Ziele und Aufgaben. Etwa enthält das Gesetz über eine unabhängige Polizeibeauftragte oder einen unabhängigen Polizeibeauftragten für die Freie Hansestadt Bremen (BremPolBG) eine Liste mit sechs überwiegend abstrakten Aufgabenbeschreibungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 6). Naheliegend soll die Beauftragte in Bremen die zuständigen parlamentarischen Gremien „bei der Wahrnehmung ihrer besonderen Kontroll- und Fürsorgepflichten gegenüber der Polizei […] unterstützen“. Allerdings lässt das Gesetz offen, wie dies geschehen soll und welche Ressourcen hierfür bereitgestellt werden müssen. Immerhin soll die Beauftragte nicht nur dazu beitragen, Fehler, Fehlverhalten und Fehlentwicklungen zu erkennen, sondern auch, „dass sie behoben werden und sich nicht wiederholen“ (Nr. 4). Ambitioniert und zugleich wenig konkret ist die Aufgabe der Bremer Beauftragten, „die Bevölkerung im Dialog mit dem Polizeivollzugsdienst […] zu unterstützen und das partnerschaftliche Verhältnis zwischen ihr und der Polizei zu stärken“. Diese Formulierung findet sich in ähnlicher Form auch in den Gesetzen zu den Bürger- und Polizeibeauftragten in Berlin (§ 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz vom 2. Dezember 2020) und Baden-Württemberg (§ 1 Satz 2 BürgBG vom 23.2.2016). Einige Polizeibeauftragte haben auch die gesetzliche Aufgabe, „auf eine möglichst einvernehmliche Erledigung der Angelegenheit“ hinzuwirken (vgl. etwa § 5 Abs. 1 Satz 2 BürgBG Baden-Württemberg; ähnlich § 11 Abs. 1 Satz 1 BürgBG Berlin).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die deutschen Polizeibeauftragten verfügen über keinerlei Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Polizeibehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich oder einzelnen Polizist*innen. Während etwa das <i>Independent Office for Police Complaints</i> (IOPC) für England und Wales von der zuständigen Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen im Einzelfall betraut werden kann (vgl. Torrible 2021; Töpfer et al. 2023), verbleibt diese Zuständigkeit in Deutschland bei den Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden selbst, letztere im Zuge der Ermittlungsunterstützung und -durchführung. Über formale Durchsetzungsmöglichkeiten verfügen die deutschen Polizeibeauftragten bei der Umsetzung ihrer Schlussfolgerungen weder im Einzelfall noch bei fallübergreifenden Vorschlägen für die Verbesserung der Polizeiarbeit. Sie müssen daher Strategien entwickeln, Polizeibehörden und Polizist*innen, von ihren Vorschlägen zu überzeugen. Hierdurch wird das Dilemma, dass die breit angelegten Erwartungen und Ziele kaum vollständig erreichbar sein dürften, tendenziell weiter verstärkt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Zugangs&shy;h&uuml;rden f&uuml;r Betroffene und unzul&auml;ng&shy;liche Bekanntheit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Bisher veröffentlichte Berichte der bundesdeutschen Polizeibeauftragten lassen Zweifel aufkommen, ob sie Betroffene von Alltagskonflikten mit der Polizei tatsächlich erreichen (vgl. Aden/Bosch 2023). Menschen mit niedriger Beschwerdemacht, zum Beispiel Obdachlose oder Menschen mit eingeschränkten Sprachkenntnissen, sind unter den Beschwerdeführer*innen kaum vertreten. Dabei zeigen empirische Studien, dass gerade Menschen, die sich aufgrund ihrer Lebenssituation meistens im öffentlichen Raum aufhalten, im Alltag besonders oft mit der Polizei zu tun haben – insbesondere, wenn die betreffenden Räume polizeilich als „gefährlich“ bewertet werden (Thurn 2024: 170ff.; Aden et al. 2022).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine Herausforderung für die Polizeibeauftragten besteht somit darin, ihre Bekanntheit bei potentiell von polizeilichem Fehlverhalten Betroffenen zu steigern und zugleich die Zugangshürden zu senken. Umfragedaten legen nahe, dass die meisten Polizeibeauftragten so wenig bekannt sind, dass nur ein kleiner Teil der Bevölkerung überhaupt weiß, dass es sie gibt und dass dort Beschwerden abgegeben werden können (vgl. Piening et al. 2024). Für gebildetere und gut informierte Menschen mit guter technischer Ausstattung ist es einfacher, sich bei Bedarf über diese Möglichkeiten zu informieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Um individuelles Fehlverhalten und strukturelle Fehlentwicklungen im Polizeibereich aufdecken zu können, benötigen die Polizeibeauftragten möglichst umfassende Informationen über vorkommende Fälle. Defizite der Polizeiarbeit, die sich im öffentlichen Raum abspielen, sind aufgrund der Omnipräsenz von Smartphones heute vielfach durch Fotos und Videos gut dokumentiert, teils auch durch polizeiliche Bodycams oder andere Formen polizeilicher Bild- und Tonaufzeichnungen (vgl. Van Brakel et al. 2024; Derin/Singelnstein 2022: 236ff.). Doch führt dies auch zu einer neuen Form von Selektivität. Gut dokumentierte Fälle werden in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert, wie der Polizeieinsatz in Minneapolis, der 2020 zum Tod von George Floyd führte. Was geschieht aber in Fällen, die aufgrund fehlenden Video- oder Bildmaterials nicht in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert werden? Weite Teile der Polizeiarbeit finden außerhalb der Sichtweite der Öffentlichkeit statt, etwa verdeckte Ermittlungen oder Hausdurchsuchungen und andere Einsätze in Privaträumen (vgl. zu dieser Problematik de Maillard 2023: 118). Nur wenn die Betroffenen oder Beobachter*innen über die Möglichkeit einer Beschwerde bei den Polizeibeauftragten informiert sind, werden sie solche Fälle an die Beauftragten herantragen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein Dilemma, in dem sich die Polizeibeauftragten befinden, besteht folglich darin, dass ihnen nur ein vergleichsweise kleiner Teil der relevanten Fälle zur Kenntnis gelangt, dass aber über das „Dunkelfeld“ von Fällen, von denen sie nicht erfahren, wenig bekannt ist.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Das Unabh&auml;n&shy;gig&shy;keits- und Neutra&shy;li&shy;t&auml;ts&shy;di&shy;lemma: Distanz zur Polizei&shy;be&shy;h&ouml;rde wahren &ndash; oder Insider&shy;kennt&shy;nisse einbinden?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ein weiteres Dilemma der Polizeibeauftragten und ihrer Tätigkeit betrifft das angemessene Maß an Nähe oder Distanz zu den Polizeibehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich. In der Fachdiskussion zu Verwaltungskontrolle und <i>Accountability</i> besteht ein Konsens darüber, dass eine wirksame Kontrolle institutionelle Unabhängigkeit der kontrollierenden von der kontrollierten Stelle erfordert (de Maillard 2023: 109ff.; Roché/Varaine 2024). Die deutschen Polizeibeauftragtengesetze betonen diese formale Unabhängigkeit, so für den Bundesbeauftragten in § 10 Abs. 1 PolBeauftrG: „Sie oder er nimmt ihre oder seine Aufgaben als Hilfsorgan des Deutschen Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wahr und ist bei der Ausübung ihres oder seines Amtes unabhängig. Sie oder er ist von Weisungen frei und nur dem Gesetz unterworfen.“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Damit ist klar, dass die jeweiligen Polizeibehörden keine Weisungsmöglichkeiten gegenüber den Polizeibeauftragten haben (vgl. Varaine/Roché 2023). Allerdings ist der Wert dieser Unabhängigkeit gering, wenn sie dazu führt, dass die Polizeibehörden die Tätigkeit der Beauftragten ignorieren können. Bisher fehlt eine formale Absicherung des Einflusses der Beauftragten auf die Tätigkeit der Polizeibehörden – dieser ist <i>de facto</i> gering. Keines der deutschen Polizeibeauftragtengesetze enthält eine formale Pflicht der Polizeibehörden, Verbesserungsvorschlägen der Polizeibeauftragten Folge zu leisten, um strukturelle Defizite abzustellen. Polizeibeauftragte und andere polizeiexterne Beschwerdeinstanzen stehen daher vor dem Dilemma, Einfluss auf die Polizeiarbeit trotz fehlender formaler Durchsetzungsmöglichkeiten suchen zu müssen (Savage 2016: 30ff.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Manche Polizeibeauftragte versuchen daher, Insiderkenntnisse aus der Polizei durch abgeordnete oder dauerhaft in ihren Zuständigkeitsbereich versetzte Polizeibeamt*innen einzubinden. Damit erhoffen sie sich auch mehr Sachverstand bei der Beurteilung der polizeilichen Fälle, die Gegenstand von Beschwerden sind. Aus der Sicht der Betroffenen kann dies allerdings das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Ermittlungen beeinträchtigen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Polizeibeauftragte betonen zudem ihre Unparteilichkeit bei der Aufarbeitung von Beschwerden. Dies erscheint auf den ersten Blick nachvollziehbar, da die Beauftragten zunächst prüfen müssen, ob eine Beschwerde inhaltlich begründet ist und tatsächlich ein polizeiliches Fehlverhalten oder strukturelle Defizite beschreibt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Neutralität führt jedoch zu einem weiteren Dilemma: Warum sollten sich Menschen mit Hinweisen an sie wenden, wenn sie nicht damit rechnen können, dass die Beauftragten ihr Anliegen (einseitig) unterstützen. Spätestens wenn Anhaltspunkte für eine begründete Beschwerde vorliegen, sollte daher die Pflicht zur Neutralität enden, und die Beauftragten sollten die Beschwerdeführer*innen bei der Durchsetzung ihrer Anliegen aktiv unterstützen. Hier wäre eine Klarstellung im Rahmen zukünftiger Gesetzesänderungen wünschenswert.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Vertrauen und ein &bdquo;part&shy;ner&shy;schaft&shy;li&shy;ches Verh&auml;ltnis&ldquo; (wieder-)herstellen &ndash; ist das m&ouml;glich?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Aufgabenstellung und Selbstverständnis der deutschen Polizeibeauftragten sind stark auf Versöhnung ausgerichtet. Gerade in Fällen, in denen es zu gravierend fehlerhaftem Polizeihandeln mit erheblichen Auswirkungen auf die Betroffenen gekommen ist, erscheint eine Versöhnung mit der Polizei indes kaum mehr erreichbar, was die Beauftragten vor ein weiteres Dilemma stellt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Regelmäßige Bevölkerungsumfragen zeigen, dass die Polizei in Deutschland (wie auch in anderen europäischen Ländern) im Vergleich zu anderen Institutionen und Berufsgruppen ein hohes Vertrauen genießt, das bei circa 65 bis 80 Prozent liegt (vgl. Piening et al. 2024). Insofern wäre zunächst zu präzisieren, ob das „partnerschaftliche Verhältnis“ bezüglich der Bevölkerungsmehrheit gestärkt werden soll, die der Polizei ohnehin schon vertraut oder bezüglich der verbleibenden Minderheit, die der Polizei nicht vertraut. Beide Zielgruppen bedürfen grundlegend unterschiedlicher Ansätze. Bei tief verwurzeltem Misstrauen, etwa aufgrund diskriminierender Erfahrungen oder Traumatisierungen durch unangemessene Zwangsanwendung, kann die Verbesserung des Verhältnisses zur Polizei ein schwierig zu erreichendes oder gar unerreichbares Ziel sein. Das Dilemma wird noch dadurch verstärkt, dass die Polizeibeauftragten kaum für sich allein das Vertrauen in die Institution Polizei beeinflussen können, sondern dafür auf eine intensive Zusammenarbeit mit der Polizeibehörde angewiesen sind, die sie doch unabhängig kontrollieren sollen. Die (Wieder-)Herstellung eines „partnerschaftlichen Verhältnisses“ würde eine sehr enge Kooperation mit der Polizeibehörde erfordern, die wiederum die Unabhängigkeit der Beauftragten in Frage stellen würde. Die hinter dem Vertrauensbildungsauftrag stehenden Ausgangshypothesen sind ebenso problematisch wie die Umsetzung eines versöhnlichen Ansatzes. Die Umsetzung würde zumindest ernsthafte Bemühungen der Polizeibehörden erfordern, die Fairness polizeilichen Handelns gegenüber Betroffenen zu sichern (vgl. etwa O’Brien/Tyler 2019). Dies können die Beauftragten allein nicht erreichen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Verst&auml;rkte Dilemmata aufgrund begrenzter Ressourcen und Befugnisse</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das Dilemma, in dem sich die Polizeibeauftragten aufgrund ihrer breit gefächerten Aufgaben befinden, wird noch dadurch verstärkt, dass die meisten von ihnen nur über sehr begrenzte Ressourcen für die Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen (vgl. Varaine/Roché 2023). Insbesondere fehlende Mitarbeiter*innen begrenzen das, was die Beauftragten tun können – sowohl bei Ermittlungen zu einzelnen Beschwerden als auch beim Versuch, Betroffene von polizeilichem Fehlverhalten wirklich zu erreichen und fallübergreifende Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Die Dienststellen der Beauftragten in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Bremen sind bislang sehr klein. So besteht die Beauftragtenstelle in Bremen bisher nur aus zwei Personen mit festen Stellen: der Beauftragten und ihrer Stellvertreterin. Der Berliner Bürger- und Polizeibeauftragte verfügt über eine niedrige zweistellige Zahl von Mitarbeitenden, allerdings für alle Aufgabenfelder. Die Aufgaben des Polizeibeauftragten bilden dabei einen deutlichen Arbeitsschwerpunkt (Bürger- und Polizeibeauftragter Berlin 2024: 4). Der Bundesbeauftragte startete ebenfalls mit einer niedrig zweistelligen Zahl von Stellen. In Relation zu den Polizeibehörden in seinem Zuständigkeitsbereich ist diese Zahl dennoch niedrig. Allein die Bundespolizei hat mehr als 50.000 Mitarbeiter*innen. Polizeibeauftragte benötigen breit qualifiziertes Personal, damit sie die an sie herangetragenen Beschwerden zeitnah und sachgerecht bearbeiten, Öffentlichkeitsarbeit betreiben und darüber hinaus an strukturellen Verbesserungsmöglichkeiten für die Polizeitätigkeit arbeiten können. Juristische Qualifikationen sind für die Fallbearbeitung zentral und auch schon in den Teams der Beauftragten vertreten. Daneben sind aber auch Qualifikationen auf Feldern wie Diskriminierungsschutz (vgl. Aden/Bosch 2022), Psychologie und Kommunikation mit Betroffenen relevant.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nicht nur die materiellen Ressourcen der deutschen Polizeibeauftragten sind begrenzt, sondern auch ihre Ermittlungsbefugnisse. Die rheinland-pfälzische Polizeibeauftragte führt keine eigenen Ermittlungen durch, sondern kann nur vom fachlich zuständigen Landesministerium Auskunft verlangen (§ 22 Abs. 2 BürgBG RP). Damit kann sie ihre Bewertungen nur auf die Einschätzungen des Ministeriums stützen, was faktisch ihre Unabhängigkeit unterminiert. Auch die Polizeibeauftragten in Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern verfügen nur über geringe Ermittlungsbefugnisse (vgl. auch Botta 2022: 667; Töpfer et al. 2023). Etwas weiter reichen die Ermittlungsbefugnisse der Polizeibeauftragten in Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein sowie auf Bundesebene (§ 4 PolBeauftrG). Sie haben Akteneinsichts-, Auskunfts- sowie Betretungsrechte gegenüber der jeweiligen Polizeibehörde und können zudem Zeug*innen, Polizeibeschäftige und teils auch Sachverständige anhören (weitreichend etwa § 7 BremPolBG).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Dilemma begrenzter Zust&auml;n&shy;dig&shy;keit bei strafbarem Polizei&shy;fehl&shy;ver&shy;halten</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ein weiteres zentrales Dilemma besteht in den begrenzten Zuständigkeiten in Fällen, in denen parallel ein Straf- oder Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamt*innen läuft (hierzu auch Töpfer et al. 2023).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Dies kann sogar dazu führen, dass die Beauftragten sich mit den gravierendsten Fehlentwicklungen in der Polizei gar nicht oder nur sehr begrenzt befassen können. Darunter fallen auch die Fälle polizeilichen Schusswaffengebrauchs, die in Deutschland zwar seltener sind als in anderen Ländern, aber doch immer wieder für Betroffene tödlich enden (fortlaufend dokumentiert durch CILIP, Stand: 2025). Befragungsdaten zeigen, dass in der deutschen Bevölkerung eine unabhängige Aufarbeitung solcher Vorfälle gewünscht wird (vgl. hierzu Piening et al. 2024: 378ff.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Immerhin ist hier – auch aufgrund kritischer Literaturstimmen und der ersten Berichte der Beauftragten – eine Entwicklung erkennbar. So enthält § 6 PolBeauftG für den Polizeibeauftragten des Bundes differenziertere Regelungen. Er hat demnach die Möglichkeit, die Bearbeitung eines solchen Falles parallel zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sowie zu disziplinar- und arbeitsrechtlichen Verfahren fortzuführen,</p>
<blockquote class="western">
<p>„wenn damit ein eigenes Erkenntnisinteresse verbunden ist und der Ermittlungserfolg der ein Disziplinar-, Bußgeld- oder Strafverfahren führenden Stelle oder die Durchsetzung arbeitsrechtlicher Konsequenzen nach Einschätzung der hierfür zuständigen Stelle nicht gefährdet wird“ (§ 6 Abs. 2 PolBeauftrG).</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Anwendungspraxis wird zeigen, ob diese Regelung eine effektive Arbeit des Polizeibeauftragten im Sinne der menschenrechtlich gebotenen unabhängigen Aufarbeitung gravierender Vorfälle ermöglicht. Die Einschränkungen im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung der parallelen Verfahren bedürften weiterer Konkretisierung unter Berücksichtigung des Zwecks der Vorschrift und sollten daher nicht allein in das Ermessen der zuständigen Stellen gestellt, sondern sehr restriktiv ausgelegt und angewendet werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auf Landesebene sind die Regelungen überwiegend (noch) ungünstiger für die Ermittlungsbefugnisse der Polizeibeauftragten. Die Beauftragten in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz dürfen nicht parallel zu Straf- und Disziplinarverfahren gegen die betroffenen Polizist*innen tätig werden und müssen ihre Fallbearbeitung bis zum Abschluss der parallelen Verfahren vorläufig einstellen. Die Beauftragte in Schleswig-Holstein kann weitere Ermittlungen prüfen. In Berlin hat der Bürger- und Polizeibeauftragte ein paralleles Untersuchungsrecht. Allerdings können hier Staatsanwaltschaft und Disziplinarbehörde die Einsicht in relevante Akten verweigern, was zu einer restriktiven Praxis führte (Bürger- und Polizeibeauftragter Berlin 2024: 21f.). Während eines schwebenden Gerichtsverfahrens wird das Untersuchungsverfahren dagegen vorläufig eingestellt (§ 17 BürgBG Berlin). Die Bremer Polizei- und Feuerwehrbeauftragte verfügt über ähnliche Fortführungsrechte wie der Bundesbeauftragte (§ 10 Abs. 2 BremPolBG; vergleichend zu den Regelungen der Länder auch Töpfer et al. 2023: 19f.; Botta 2022: 668).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Dilemma rund um die begrenzten Zuständigkeiten während laufender Straf- und Disziplinarverfahren kann den Fokus auf weniger gravierende Fälle verstärken. Spätestens wenn dies dazu beiträgt, dass gravierende Vorfälle, insbesondere solche mit Todesfolge, nur unzulänglich aufgeklärt werden, führt dies nicht nur zu einem Legitimationsproblem der Beauftragten, sondern auch zu einem weiterhin unzulänglichen Menschenrechtsschutz.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Interessen der Opfer von Polizei&shy;fehl&shy;ver&shy;halten oder Interessen der Polizei&shy;be&shy;diens&shy;teten unter&shy;st&uuml;t&shy;zen?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im internationalen Vergleich ist das Nähe-Distanz-Dilemma zu den Polizeibehörden für die deutschen Polizeibeauftragten besonders groß, weil sich auch Polizist*innen mit ihren Anliegen an sie wenden können. Eine solche Zuständigkeit besteht in anderen Staaten nicht oder nur eingeschränkt. Die deutschen Beauftragten stehen daher vor dem ständigen Dilemma entscheiden zu müssen, auf welchem der beiden Felder sie ihre begrenzten Ressourcen einsetzen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Dilemma wird dadurch besonders problematisch, dass Aktivitäten auf dem einen Arbeitsfeld der Aufgabenerfüllung auf dem jeweils anderen Feld schaden können. Gehen Polizeibeauftragte engagiert gegen polizeiliches Fehlverhalten vor, so erhöht dies ihre Legitimität gegenüber (potentiellen) Opfern polizeilichen Fehlverhaltens. Bei manchen Polizist*innen kann aber dasselbe Engagement zu einem Ansehensverlust der Polizeibeauftragten führen, wenn diese befürchten, zukünftig stärker für Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen zu werden. In umgekehrter Perspektive kann verstärktes Engagement für die Belange von Polizist*innen zu mehr Unterstützung der Beauftragten durch die Polizeipraxis führen. Gleichzeitig kann ein solches Engagement aber bei Außenstehenden für Irritationen sorgen und den Eindruck fehlender Neutralität erwecken. Für die weitere Entwicklung wird interessant sein zu beobachten, ob Beauftragte, die selber im Laufe ihres Berufslebens zeitweilig als Polizist*innen tätig waren, mehr Engagement für die Belange von Polizist*innen zeigen als für Außenstehende, die durch Polizist*innen unfair oder unrechtmäßig behandelt werden. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die Doppelfunktion der deutschen Polizeibeauftragten vor dem Hintergrund des geschilderten Dilemmas überhaupt effektiv funktionieren kann.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Fokus&shy;sie&shy;rung auf die Frage der Recht&shy;m&auml;&shy;&szlig;ig&shy;keit polizei&shy;li&shy;chen Handelns</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wie oben gezeigt, ist die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns ein Anknüpfungspunkt der Aufgabenbeschreibung für die bundesdeutschen Polizeibeauftragten, aber längst nicht der einzige.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> Dennoch spielt die rechtliche Perspektive in der Beschwerdebearbeitung der Polizeibeauftragten eine zentrale Rolle. Die Frage, ob das in einer Beschwerde beanstandete polizeiliche Verhalten rechtmäßig war, bildet eine Beurteilungsgrundlage und fungiert faktisch als Weichenstellung für das weitere Vorgehen. War das polizeiliche Handeln nach Einschätzung der Polizeibeauftragten rechtmäßig, beispielsweise, weil es von einem (oftmals weiten) gesetzlichen Ermessensspielraum gedeckt war (vgl. Aden et al. 2022), so beschränkt sich die Reaktion der Polizeibeauftragten oft auf eine erklärende Kommunikation hierzu. War das Verhalten dagegen rechtswidrig, so besteht Anlass für eine weitergehende Ursachenanalyse und für Interventionen gegenüber der verantwortlichen Polizeibehörde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese faktische Verengung der Perspektive auf die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns stellt die Polizeibeauftragten vor ein weiteres Dilemma. Denn sie vernachlässigt Fallkonstellationen, in denen polizeiliches Handeln als (noch) rechtmäßig bewertet werden, aber den Betroffenen und neutralen Betrachter*innen dennoch als unangemessen erscheinen kann. Für die Akzeptanz polizeilichen Handelns ist die Nachvollziehbarkeit und Fairness mindestens ebenso wichtig wie die Rechtmäßigkeit – dies ist ein im Rahmen von <i>Procedural-Justice</i>-Studien international vielfach bestätigter Befund (vgl. O’Brien/Tyler 2019). In Deutschland fehlen den Polizeien der Länder und des Bundes neben den vergleichsweise ausdifferenzierten gesetzlichen Vorgaben normative Maßstäbe für ethisch korrektes und von den Betroffenen akzeptables Handeln, so dass die Entscheidung hierüber weitgehend den einzelnen Polizist*innen überlassen bleibt. In vielen anderen Ländern gibt es dagegen zusätzlich Ethik-Codices für die Polizeiarbeit, deren Befolgung für Polizeibeamt*innen zumeist verbindlich ist (vgl. Prenzler 2021). Allerdings zeigen empirische Untersuchungen, dass solche Ethik-Vorgaben in der Praxis auf Widerstände stoßen und in Konflikt mit polizeilichen Handlungsroutinen stehen können (vgl. Westmarland/Rowe 2016; Rowe 2020). Ethik-Vorgaben stehen zudem in einem Spannungsfeld mit der Solidarisierung mit Kolleg*innen, denen Fehlverhalten vorgeworfen wird (vgl. Mouhanna 2017).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In Deutschland, wo es jenseits der stark an Recht und Polizeitaktik angelehnten Polizeidienstvorschriften kaum explizit ethisch orientierte Vorgaben für das Polizeihandeln gibt, könnten die Polizeibeauftragten selbst zur Füllung dieser Lücke beitragen. Auf der Basis ihrer Fallanalysen und ihrer bundesweiten Koordination könnten sie die Anforderungen an ethisch korrektes und für die Betroffenen nachvollziehbares und akzeptables Polizeihandeln sammeln und damit zu einer Kodifizierung beitragen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Struk&shy;tu&shy;relle Verbes&shy;se&shy;rungen f&uuml;r die Polizei&shy;praxis &ndash; wozu und wie durch&shy;set&shy;zen?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ein zusätzliches Dilemma der deutschen Polizeibeauftragten und der meisten vergleichbaren Stellen in anderen Ländern besteht darin, dass nicht klar geregelt ist, welche Folgen ihre Vorschläge für strukturelle Verbesserungen der Polizeiarbeit haben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie gezeigt, haben bundesdeutsche Polizeibeauftragte die Aufgabe, „strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen“ aufzudecken und zu untersuchen (§ 1 Nr. 1 PolBeauftG). Die Polizei- und Feuerwehrbeauftragte Bremen hat auch die Aufgabe, „strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen zu erkennen und durch Hinweise und Empfehlungen darauf hinzuwirken, dass sie behoben werden und sich nicht wiederholen“ (§ 1 Abs. 4 BremPolBG). Allerdings sehen die gesetzlichen Grundlagen kein Verfahren für die Konsequenzen solcher Empfehlungen vor. Naheliegend können Polizeibeauftragte Vorschläge für verbesserte Abläufe, Taktiken, Kommunikationsformen oder auch Ausbildungsinhalte machen – selbst wenn dies nicht in allen Gesetzen explizit vorgesehen ist. Die bisher in Jahresberichten publizierten Verbesserungsvorschläge sind zumeist von begrenzter inhaltlicher Reichweite (für Beispiele vgl. Aden/Bosch 2023) und bleiben daher deutlich hinter den teils sehr weitgehenden Vorschlägen zurück, die bei anderen <i>Accountability</i>-Foren in Deutschland (wie bei den Rechnungshöfen) üblich sind.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Fazit und Ausblick</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Politische Entscheidungen über Veränderungen der Polizeiarbeit sind Teil des von spezifischen Risiken und vielfältigen Interessen geprägten Politikfelds Innere Sicherheit. Die Wirkung politischer Entscheidungen auf die öffentliche Meinung und auf Wahlchancen hat hier oft ein höheres Gewicht als die Lösung von Problemen mit rationalen Konzepten (vgl. für Frankreich Mohanna 2011). In diesem Kontext sind die Polizeibeauftragten mit ihrem speziellen Fokus Teil eines Gegentrends hin zu staatlichem Handeln, das hohen rechtlichen und ethischen Standards zu genügen hat.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieser Beitrag hat gezeigt, dass die Etablierung externer Polizeibeauftragter in einer wachsenden Zahl von Bundesländern Teil eines internationalen Trends ist. Allerdings stehen die Beauftragten bei ihrer Tätigkeit vor schwierigen Dilemmata, in Deutschland noch stärker als in anderen westlichen Demokratien aufgrund der doppelten Zuständigkeit für Beschwerden über die und aus der Polizei. Bereits jetzt ist daher absehbar, dass die Beauftragten die vielfältigen, teils widersprüchlichen Erwartungen, die an sie gerichtet wurden und werden, kaum vollständig werden erfüllen können. Allerdings könnten eine bessere Ausstattung mit Personal, Sachmitteln und Ermittlungskompetenzen sowie verbindliche Prüfungs- und Befolgungspflichten für Vorschläge der Beauftragten künftig zu einer Reduzierung der Dilemmata beitragen. Bei einer Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen sollten diese Dilemmata gezielt reduziert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Hartmut Aden</strong> ist Jurist und Politikwissenschaftler. Er ist Professor für Öffentliches Recht, Europarecht, Politik- und Verwaltungswissenschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und Mitglied des Forschungsinstituts für Öffentliche und Private Sicherheit (FÖPS Berlin). Webseite: www.hwr-berlin.de/prof/hartmut-aden.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3>Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Aden, Hartmut </em>2019: Unabhängige Polizeibeschwerdestellen und Polizeibeauftragte, in: Kugelmann, Dieter (Hrsg.): <em>Polizei und Menschenrechte</em>, Bonn, S. 170-183.</p>
<p align="justify"><em>Aden, Hartmut/Bosch, Alexander</em> 2022: Unabhängige Kontrolle als Schutz vor Rassismus und Diskriminierung? In: Hunold, Daniela/Singelnstein, Tobias (Hrsg.): <em>Rassismus in der Polizei. Eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme</em>, Wiesbaden, S. 729-742, <a href="https://doi.org/10.1007/978-3-658-37133-3_33">https://doi.org/10.1007/978-3-658-37133-3_33</a>.</p>
<p align="justify"><em>Aden, Hartmut/Bosch, Alexander</em> 2023: Unabhängige Polizeibeauftragte in Deutschland &#8211; auf dem Weg zum Standard? Ziele, Praktiken, Defizite und mögliche Beiträge zum Diskriminierungsschutz, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em>, Nr. 237/238 = Jg. 61., H. 1-2, S. 161-174.</p>
<p align="justify"><em>Aden, Hartmut/Fährmann, Jan/Bosch, Alexander/Thurn, Roman</em> 2022: Police Stops in Germany – Between Legal Rules and Informal Practices, in: <em>Journal of Organizational Ethnography</em>, Jg. 11, H. 2, S. 116-131.</p>
<p align="justify"><em>Amnesty International</em> 2010: Täter unbekannt. Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland, Bonn.</p>
<p align="justify"><em>Amnesty International</em> 2019: Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Grünen NRW zur Einrichtung eines/einer unabhängigen Polizeibeauftragten, <a href="https://www.amnesty.de/sites/default/files/2019-10/Amnesty-Stellungnahme-Gesetzentwurf-%20Polizeibeauftragter-NRW-Oktober2019.pdf">https://www.amnesty.de/sites/default/files/2019-10/Amnesty-Stellungnahme-Gesetzentwurf-%20Polizeibeauftragter-NRW-Oktober2019.pdf</a> (Stand: 17.04.2025).</p>
<p align="justify"><em>Behrendes, Udo</em> 2013: Wechselwirkungen zwischen externer Kontrolle und interner Fehlerkultur der Polizei, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em>, Nr. 204 = Jg. 52, H. 4, S. 41-50.</p>
<p align="justify"><em>Botta, Jonas </em>2022: Unabhängige Polizeibeauftragte, in:<em> JuristenZeitung (JZ)</em>, Jg. 77, H. 13, S. 664-672.</p>
<p align="justify"><em>Bürger- und Polizeibeauftragter Berlin</em> 2024: Bericht für das Kalenderjahr 2023, Berlin, Abgeordnetenhaus, Drs. 19/1576.</p>
<p align="justify"><em>CILIP (Bürgerrechte &amp; Polizei/CILIP)</em> 2025: Polizeiliche Todesschüsse, <a href="https://polizeischuesse.cilip.de/">https://polizeischuesse.cilip.de/</a> (Stand: 17.04.2025).</p>
<p align="justify"><em>Derin, Benjamin/Singelnstein, Tobias </em>2022: Die Polizei. Helfer, Gegner, Staatsgewalt. Inspektion einer mächtigen Organisation, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Espín Grau, Hannah/Piening, Marie-Theres/Singelnstein, Tobias</em> 2022: Police Accountability. Neue Perspektiven auf Fehlerkultur, demokratische Einhegung und Kontrolle der Polizei, in: <em>Neue Kriminalpolitik</em>, Jg. 34, H. 2, S. 2-17.</p>
<p align="justify"><em>Humanistische Union</em> 2013: Gesetzentwurf zur Institutionalisierung eines Polizeibeauftragten, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em>, Nr. 204 = Jg. 52, H. 4, S. 51-58.</p>
<p align="justify"><em>Maillard, Jacques de </em>2023: Comparative Policing, Abingdon/London.</p>
<p align="justify"><em>Mouhanna, Christian </em>2011: La police contre les citoyens? Nimes.</p>
<p align="justify"><em>Mouhanna, Christian</em> 2017: Le Code de déontologie: un outil de régulation des relations police-population? In: <em>Droit et Société</em>, Nr. 97, S. 503-519.</p>
<p align="justify"><em>O’Brien, Thomas R./Tyler, Tom R</em>. 2019: Rebuilding trust between police &amp; communities through procedural justice &amp; reconciliation, in: <em>Behavioral Science &amp; Policy</em>, Jg. 5, H. 1, S. 35-50.</p>
<p align="justify"><em>Piening, Marie-Theres/Habermann, Julia/Singelnstein, Tobias</em> 2024: Polizei: Vertrauen ist gut, Kontrolle auch. Einstellungen in der Bevölkerung zu Kontrolle der Polizei und Aufarbeitung von Fehlverhalten, in: <em>Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform (MschrKrim)</em>, Jg. 107, H. 4, S. 373–391.</p>
<p align="justify"><em>Prenzler, Tim </em>2021: Ethics and Accountability in Criminal Justice. Towards a Universal Standard, Brisbane.</p>
<p align="justify"><em>Roché, Sébastian/Varaine, Simon</em> 2024: Why Would a Government Establish a Strong Police Oversight Agency? A “Genetic and Diffusion” Perspective, in: <em>International Journal of Public Administration</em>, <a href="https://doi.org/10.1080/01900692.2024.2421981">https://doi.org/10.1080/01900692.2024.2421981</a> (Vorab-Online-Publikation).</p>
<p align="justify"><em>Rowe, Michael</em> 2020: Policing the Police. Challenges of Democracy and Accountability, Bristol.</p>
<p align="justify"><em>Savage, Stephen P.</em> 2016: Independent Minded. The Role and Status of “Independence” in the Investigation of Police Complaints, in: Tim Prenzler/Garth den Heyer (Hrsg.): Civilian Oversight of Police. Advancing Accountability in Law Enforcement, Milton Park, S. 29-48.</p>
<p align="justify"><em>Thurn, Roman</em> 2024: Verdacht und Kontrolle Die polizeiliche Praxis anlassunabhängiger Personenkontrollen, Bielefeld.</p>
<p align="justify"><em>Töpfer, Eric/John, Sonja/Aden, Hartmut</em> 2023: Parlamentarische Polizeibeauftragte. Menschenrechtliche Empfehlungen für die Stellen in Bund und Ländern, Berlin, <a href="https://doi.org/10.4393/opushwr-4265">https://doi.org/10.4393/opushwr-4265</a>.</p>
<p align="justify"><em>Torrible, Clare</em> 2021: Police complaints and discipline: integrity, lesson learning, independence and accountability: some implications of the reforms under the Policing and Crime Act 2017, in: <em>Policing and Society</em>, Jg. 31, H. 9, S. 1117-1132</p>
<p align="justify"><em>UNODC (United Nations Office on Drugs and Crime)</em> 2011: Handbook on Police Accountability, Oversight and Integrity, New York.</p>
<p align="justify"><em>Van Brakel, Rosamunde/Aden, Hartmut/Aston, Elizabeth/ Murria, Sharda/ Karas, Zeljko</em> 2024: The possibilities and pitfalls of the use of accountability technologies in the governance of police stops, in: Elizabeth Aston/Sofie de Kimpe/Janós Fazekas/Genevieve Lennon/Mike Rowe (Hrsg.): <em>Governing Police Stops Across Europe</em>, Basingstoke, S. 235-271</p>
<p align="justify"><em>Varaine, Simon/Roché, Sébastian</em> 2023: The fourth power. A mapping of police oversight agencies in Europe and Québec, in: <em>Policing and Society</em>, Jg. 33, H. 9/10, S. 1007-1030.</p>
<p align="justify"><em>Westmarland, Louise/Rowe, Michae</em>l 2016: Police ethics and integrity: can a new code overturn the blue code? In: <em>Policing and Society</em>, Jg. 28, H. 7, S. 854-870.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Siehe hierzu auch den Beitrag von Martin Herrnkind in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii</a> In Deutschland gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), 2021 bis 2024. Der Autor dankt dem internationalen Projektteam für die intensiven Diskussionen über die vielfältigen Dilemmata, denen Polizeibeauftragte und vergleichbare Stellen in anderen Ländern gegenüberstehen. Dieser Beitrag ist dem Andenken an Dr. Christian Mouhanna gewidmet, der das französische Projektteam leitete und am 8. Dezember 2024 gestorben ist.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Vgl. hierzu den Beitrag von Benjamin Derin in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>Siehe hierzu auch den Beitrag von Jonas Botta in diesem Heft.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/dilemmata-der-polizeibeauftragten/">Dilemmata der Polizeibeauftragten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/05/vorg249_U1_page-0001-5-e1747906431366.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Unabhängige Kontrolle der Polizei – Unabhängige Polizeibeauftragte: Der Anfang der Debatte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/unabhaengige-kontrolle-der-polizei-unabhaengige-polizeibeauftragte-der-anfang-der-debatte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 May 2025 10:26:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Kontrolle der Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Kriminologie]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeibeuaftragte]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeikontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20004</guid>

					<description><![CDATA[<p>Zehn Polizeibeauftragte arbeiten heute in Bund und Ländern. Oder ihre künftige Arbeit ist parlamentarisch zumindest auf den Weg gebracht. Noch vor 40 Jahren lag die Zahl bei null. Ihre Entstehung leuchtete politisch nicht einmal am fernen Horizont. Martin Herrnkind wirft deshalb einen Blick auf den Beginn der Debatte. &#160; Nach einem heute wie damals bemühten [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/unabhaengige-kontrolle-der-polizei-unabhaengige-polizeibeauftragte-der-anfang-der-debatte/">Unabhängige Kontrolle der Polizei – Unabhängige Polizeibeauftragte: Der Anfang der Debatte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Zehn Polizeibeauftragte arbeiten heute in Bund und Ländern. Oder ihre künftige Arbeit ist parlamentarisch zumindest auf den Weg gebracht. Noch vor 40 Jahren lag die Zahl bei null. Ihre Entstehung leuchtete politisch nicht einmal am fernen Horizont. Martin Herrnkind wirft deshalb einen Blick auf den Beginn der Debatte.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Nach einem heute wie damals bemühten staatsrechtlichen Glaubenssatz gilt die das Gewaltmonopol ausübende staatliche Exekutive als umfassend und ausreichend kontrolliert. In der Tat beeindruckt die Vielfalt der Kontrollmechanismen – in theoretischer Hinsicht: strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, dienstrechtliche, zivilrechtliche, parlamentarische oder mediale Kontrolle. In der Praxis jedoch nutzt die Polizei vielfältige Schlupflöcher, um sich Kontrollverfahren zu entziehen (Ehrhardt/ Pauer 1988: 190f.; Sack 1982: 242). Beispiele dafür lassen sich historisch bis in die Frühphase der Bundesrepublik zurückverfolgen (vgl. Bartels/SDAJ 1977). Ende der 1960er bis Anfang der 1970er Jahre gerieten Fälle dieser Art („Polizeiübergriffe“) stärker in den Fokus öffentlicher Wahrnehmung. Nicht mehr nur marginalisierte linke Gruppen klagten über ungesühnten Machtmissbrauch, sondern – wenn auch noch etwas zaghaft – auch zunehmend bürgerliche Kreise, vor allem aber die „Bürgerrechtsbewegung“. Im März 1975 forderte die Delegiertenkonferenz der Berliner Humanistischen Union die „Bestellung von Ombudsmännern (Volksanwälten)“ in „allen Ländern und im Bund“ (Humanistische Union, Landesverband Berlin 1975: 80).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Martin Herrnkind</strong>, geb. 1962, ist Diplomkriminologe, Diplomverwaltungswirt (FH). Er war hauptamtlicher Dozent und ist nebenamtlicher Lehrbeauftragter für Kriminologie, Politikwissenschaft und Berufsethik an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD), Fachbereich Polizei, Altenholz (Schleswig-Holstein). Zuvor war er 38 Jahre lang Polizeivollzugsbeamter. 1990-2000 war Herrnkind Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e.V., 1996-2000 deren Sprecher.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em>Seit 1992 ist er ehrenamtlich in der Themenkoordinationsgruppe Polizei von Amnesty International engagiert und wurde 2004 bis 2011 vom Vorstand der deutschen Sektion in die Fachkommission Polizeirecherche berufen. 1996 anlässlich der (ersten) Rot-Grünen Koalitionsverhandlungen war er in Schleswig-Holstein als Mitglied in der grünen Verhandlungsarbeitsgruppe Innenpolitik unter anderem mit der Forderung nach Polizeibeauftragten gescheitert.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em>Orcid-ID: <a href="https://orcid.org/0000-0002-2541-6884">https://orcid.org/0000-0002-2541-6884</a>.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft hier im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 14.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 5.- €.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/unabhaengige-kontrolle-der-polizei-unabhaengige-polizeibeauftragte-der-anfang-der-debatte/">Unabhängige Kontrolle der Polizei – Unabhängige Polizeibeauftragte: Der Anfang der Debatte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zur Wacht über die Wächter: Potenziale und Limitationen des Polizeibeauftragtengesetzes des Bundes</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/zur-wacht-ueber-die-waechter-potenziale-und-limitationen-des-polizeibeauftragtengesetzes-des-bundes/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 May 2025 10:39:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundespolizeibeauftragtengesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Bundespolizeibeauftragter]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[Kontrolle der Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[PolBeauftrG]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeikontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[Ulli Grötsch]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20006</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag von Jonas Botta gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des Gesetzes vom 28. Februar 2024 „über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz)“, auf dessen Grundlage Uli Grötsch zum ersten Polizeibeauftragten des Bundes gewählt wurde und im März 2024 seine Arbeit aufgenommen hat. Der Beitrag identifiziert eine Reihe [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/zur-wacht-ueber-die-waechter-potenziale-und-limitationen-des-polizeibeauftragtengesetzes-des-bundes/">Zur Wacht über die Wächter: Potenziale und Limitationen des Polizeibeauftragtengesetzes des Bundes</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Der Beitrag von Jonas Botta gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des Gesetzes vom 28. Februar 2024 „über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz)“, auf dessen Grundlage Uli Grötsch zum ersten Polizeibeauftragten des Bundes gewählt wurde und im März 2024 seine Arbeit aufgenommen hat. Der Beitrag identifiziert eine Reihe von Defiziten des Gesetzes, darunter die wesentlich restriktiveren Zugangshürden für Eingaben aus der Bevölkerung im Vergleich zu Eingaben aus der Polizei.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Als Ende 2021 die selbst erklärte Fortschrittskoalition aus SPD, Grünen und FDP ihre Arbeit aufgenommen hatte, zählte die Einführung eines unabhängigen Polizeibeauftragten zu ihren zentralen bürgerrechtlichen Versprechen. Anfang 2024 konnte das Regierungsbündnis dieses Versprechen einlösen. Es verabschiedete das Polizeibeauftragtengesetz (PolBeauftrG), und der Bundestag wählte mit Uli Grötsch den ersten Polizeibeauftragten des Bundes.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Das Beauftragtenamt soll (strukturelle) Mängel und Fehlentwicklungen in den Polizeibehörden des Bundes aufdecken und dadurch zugleich das Vertrauen der Bevölkerung in diese Stellen stärken (BT-Drs. 20/9148: 1; weiterführend zum Vertrauen in die Polizei Piening/Habermann/Singelnstein 2024: 381ff.). Die polizeiinternen Beschwerdestellen haben bislang nur unzureichend zu einer stärkeren Rechenschaftspflicht der Polizei beigetragen (Maurer 2023: 37ff.). Dass es ein Bedürfnis nach neuen Schutzmechanismen in der deutschen Sicherheitsarchitektur gibt, zeigt nicht zuletzt der Blick in die Biographien der Mitglieder rechtsextremer Netzwerke wie „Nordkreuz“ oder „Patriotische Union“, die bewaffnete Umsturzpläne verfolg(t)en (Botta 2022: 664). Der nachfolgende Beitrag untersucht anhand zentraler Vorschriften des PolBeauftrG, inwieweit das Beauftragtenamt den hochgesteckten Erwartungen gerecht werden kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. Jonas Botta</strong> ist Forschungsreferent am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung und Habilitand an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Der Rechts- und Verwaltungswissenschaftler fungierte als Sachverständiger im Gesetzgebungsverfahren zum Polizeibeauftragtengesetz des Bundes.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft hier im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 14.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 5.- €.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/zur-wacht-ueber-die-waechter-potenziale-und-limitationen-des-polizeibeauftragtengesetzes-des-bundes/">Zur Wacht über die Wächter: Potenziale und Limitationen des Polizeibeauftragtengesetzes des Bundes</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Zur Doppelrolle des Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag: Ein Interview mit Uli Grötsch</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/zur-doppelrolle-des-polizeibeauftragten-des-bundes-beim-deutschen-bundestag-ein-interview-mit-uli-groetsch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 May 2025 10:44:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bundespolizeibeauftragtengesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Bundespolizeibeauftragter]]></category>
		<category><![CDATA[Diskriminierung]]></category>
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		<category><![CDATA[PolBeauftrG]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
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		<category><![CDATA[Racial Profiling]]></category>
		<category><![CDATA[Sexismus]]></category>
		<category><![CDATA[Uli Grötsch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Uli Grötsch, bis zu seinem Amtsantritt über zehn Jahre SPD-Bundestagsabgeordneter und ehemaliger Polizeibeamter aus Bayern, wurde im März 2024 in das neu geschaffene Amt des Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag gewählt. Hartmut Aden und Philip Dingeldey haben für die Redaktion der vorgänge mit ihm über die ersten Monate seiner Arbeit und seine Pläne für [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/zur-doppelrolle-des-polizeibeauftragten-des-bundes-beim-deutschen-bundestag-ein-interview-mit-uli-groetsch/">Zur Doppelrolle des Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag: Ein Interview mit Uli Grötsch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Uli Grötsch, bis zu seinem Amtsantritt über zehn Jahre SPD-Bundestagsabgeordneter und ehemaliger Polizeibeamter aus Bayern, wurde im März 2024 in das neu geschaffene Amt des Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag gewählt. Hartmut Aden und Philip Dingeldey haben für die Redaktion der <b>v</b><b>or</b>gänge mit ihm über die ersten Monate seiner Arbeit und seine Pläne für seine weitere Amtszeit gesprochen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a></em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Vorgänge [VG] Herr Grötsch, seit März 2024 sind Sie Polizeibeauftragter des Bundes beim Deutschen Bundestag. Was waren aus Ihrer Sicht die besten und die schlechtesten Erfahrungen Ihrer ersten Monate im Amt?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Uli Grötsch [UG] Die beste Erfahrung ist, dass ich ganz viel Interesse und Offenheit von jenen gespürt habe, für die ich zuständig bin. Das sind die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Das hat mich zwar nicht überrascht, aber ich habe es dennoch als sehr positiv empfunden. Und so eine wirklich negative Erfahrung würde ich bislang nicht sehen, aber es zeigen sich jetzt schon ein paar Dinge, zum einen für die Evaluation des Gesetzes in fünf Jahren, zum anderen auch für die tägliche Arbeit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft hier im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 14.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 5.- €.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/zur-doppelrolle-des-polizeibeauftragten-des-bundes-beim-deutschen-bundestag-ein-interview-mit-uli-groetsch/">Zur Doppelrolle des Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag: Ein Interview mit Uli Grötsch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Möglichkeiten und Grenzen einer Reform der Aufarbeitung polizeilichen Fehlverhaltens in- und außerhalb des Strafrechts</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/moeglichkeiten-und-grenzen-einer-reform-der-aufarbeitung-polizeilichen-fehlverhaltens-in-und-ausserhalb-des-strafrechts/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 May 2025 10:52:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die strafrechtliche Aufarbeitung polizeilichen Fehlverhaltens wird weithin als in ihren Abläufen wie Ergebnissen unzureichend kritisiert. Forderungen nach unabhängigen Beschwerdeinstanzen setzen sich durch, die genaue Ausgestaltung bleibt aber umstritten. Bei genauer Betrachtung zeigt sich, so Benjamin Derin, dass keine einzelne Stelle die vielfältigen (berechtigten) gesellschaftlichen Ansprüche wird bedienen können. Derin argumentiert daher in seinem Beitrag, dass [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/moeglichkeiten-und-grenzen-einer-reform-der-aufarbeitung-polizeilichen-fehlverhaltens-in-und-ausserhalb-des-strafrechts/">Möglichkeiten und Grenzen einer Reform der Aufarbeitung polizeilichen Fehlverhaltens in- und außerhalb des Strafrechts</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Die strafrechtliche Aufarbeitung polizeilichen Fehlverhaltens wird weithin als in ihren Abläufen wie Ergebnissen unzureichend kritisiert. Forderungen nach unabhängigen Beschwerdeinstanzen setzen sich durch, die genaue Ausgestaltung bleibt aber umstritten. Bei genauer Betrachtung zeigt sich, so Benjamin Derin, dass keine einzelne Stelle die vielfältigen (berechtigten) gesellschaftlichen Ansprüche wird bedienen können. Derin argumentiert daher in seinem Beitrag, dass stattdessen sowohl außerstrafrechtliche Stellen wie Polizeibeauftragte auszubauen als auch parallel hierzu eine neue Ermittlungsstelle innerhalb des Strafjustizsystems zu schaffen sind, damit in einschlägigen Fällen nicht länger „Polizei gegen Polizei“ ermittelt. Die Einrichtung einer solchen zusätzlichen Behörde zur Polizeikontrolle mit staatsanwaltschaftlichen Befugnissen sei zweckmäßig und rechtlich möglich.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a></em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Kritik an der Polizei ist so alt wie die Polizei selbst. In der Bundesrepublik haben etwa Polizeigewalt, Überwachungsskandale, rechtsextreme Verstrickungen oder rassistische Vorfälle immer wieder zu Auseinandersetzungen um Legalität und Legitimität polizeilichen Handelns geführt. Doch in den vergangenen Jahren ist die Frage nach der Kontrolle der Polizei vermehrt in den Fokus öffentlicher Diskurse und der politischen Arenen gerückt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">An die durch Betroffene, Forschung, Aktivist*innen und auch Polizist*innen nach Jahrzehnten mühsam im öffentlichen Bewusstsein verankerte Minimalerkenntnis, dass ein gewisser Anteil polizeilicher Einsätze rechtswidrig, ein gewisser Anteil polizeilichen Handelns diskriminierend und ein gewisser Anteil der Polizeibeschäftigten rassistisch oder rechtsextrem eingestellt ist – sprich: dass es problematische Aspekte der Institution Polizei gibt –, hat sich die Debatte darüber angeschlossen, wie in einem demokratischen Rechtsstaat eine effektive(re) Kontrolle der Polizei gewährleistet werden kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Benjamin Derin</strong> ist Strafverteidiger in Berlin und Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Kriminologie und Strafrecht der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Schwerpunkte: Strafrecht, Verfassungsrecht, Polizei. Wichtige Buchveröffentlichung: Die Polizei: Helfer, Gegner, Staatsgewalt. Inspektion einer mächtigen Organisation (mit Tobias Singelnstein, Berlin 2022).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft hier im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 14.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 5.- €.</em></p>
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		<title>Die Positionierungen der deutschen Polizeigewerkschaften zu unabhängigen Polizeibeauftragten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/die-positionierungen-der-deutschen-polizeigewerkschaften-zu-unabhaengigen-polizeibeauftragten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 May 2025 11:01:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundespolizeibeauftragter]]></category>
		<category><![CDATA[Kontrolle der Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
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		<category><![CDATA[Polizeigewerkschaften]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeikontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag von Alexander Bosch und Roman Thurn befasst sich mit der Positionierung der drei deutschen Polizeigewerkschaften gegenüber unabhängigen Polizeibeauftragten. Er kritisiert die zumeist seit Jahrzehnten gefestigte ablehnende Haltung dieser Gewerkschaften gegenüber einer unabhängigen Polizeikontrolle und erläutert, dass diese Haltung weder im Interesse der Polizist*innen als Arbeitnehmende ist, noch Ausdruck eines liberal-demokratischen Rechtsstaatsverständnisses. &#160; In [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/die-positionierungen-der-deutschen-polizeigewerkschaften-zu-unabhaengigen-polizeibeauftragten/">Die Positionierungen der deutschen Polizeigewerkschaften zu unabhängigen Polizeibeauftragten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Der Beitrag von Alexander Bosch und Roman Thurn befasst sich mit der Positionierung der drei deutschen Polizeigewerkschaften gegenüber unabhängigen Polizeibeauftragten. Er kritisiert die zumeist seit Jahrzehnten gefestigte ablehnende Haltung dieser Gewerkschaften gegenüber einer unabhängigen Polizeikontrolle und erläutert, dass diese Haltung weder im Interesse der Polizist*innen als Arbeitnehmende ist, noch Ausdruck eines liberal-demokratischen Rechtsstaatsverständnisses.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">In der gesellschaftspolitischen Debatte über die Notwendigkeit und Einführung besserer Kontrollmechanismen für die deutsche Polizei sind die deutschen Polizeigewerkschaften Gewerkschaft der Polizei (GdP), Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) zentrale Akteure. Obwohl sie als Arbeitnehmer*innenvertretungen auftreten, also für die Mitarbeitenden der Polizeien insbesondere in Hinblick auf dienstrechtliche und ähnlich gelagerte Konflikte sprechen sollten, werden sie in gesellschaftspolitischen Diskursen oft als Vertretung der Polizei selbst wahrgenommen. In Deutschland darf sich die Polizei selbst nur in einem sehr engen Rahmen öffentlich zu Gesetzgebungsvorhaben äußern: Die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit ist darauf beschränkt, einzelne polizeiliche Maßnahmen zu erläutern, Nachwuchs zu rekrutieren, das Image der Polizei zu verbessern oder auf Fragen in Bezug auf das Sicherheitsbedürfnis der Bürger*innen einzugehen (Bredel 1997: 36f.). Auch sind Polizist*innen im Rahmen ihrer dienstrechtlichen Aufgaben weisungsgebunden und können sich nur in dem Maße frei äußern, wie es ihre Dienstherr*innen zulassen. Beamt*innen unterliegen in Deutschland generell dem Gebot der politischen Mäßigung und Neutralität sowie der Treuepflicht, die das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verfassungsrechtlich einschränken (Bredel 1997: 156). Äußerungen im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit sind keine Meinungsäußerungen im Sinne des Art. 5 GG (Recht auf Meinungsfreiheit) (Bredel 1997: 154/158). Daraus folgt, dass es Polizeibeamt*innen nur sehr eingeschränkt möglich ist, in ihrer Funktion als Exekutive Gesetzesvorhaben zu kommentieren oder zur Diskussion zu stellen (Galic 2017: 1). Dies kann in extremeren Fällen auch dazu führen, dass Polizeibeamt*innen gezwungen sein können, in der Öffentlichkeit Positionen einzunehmen, die möglicherweise nicht mit ihren persönlichen Ansichten übereinstimmen. Sie müssen persönliche Zurückhaltung üben und die Positionen ihres*r Dienstherr*in im Einklang mit den Rechtsgrundsätzen des öffentlichen Dienstes vertreten. Aus diesen Gründen sind die offiziellen Stellungnahmen und Verlautbarungen der Polizeibehörden in der Regel insofern unpolitisch, als sich die Behörden nicht zu politischen Streitfragen positionieren. Aus diesem Grund ist es in Deutschland auch unüblich, dass sich die Polizeiführungen öffentlich zu parteipolitischen Themen äußern und selten, dass sie als Sachverständige in parlamentarischen Anhörungen zu Fragen der Polizeiarbeit und der inneren Sicherheit auftreten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Alexander Bosch</strong> hat in Osnabrück und Berlin Sozialwissenschaften studiert. Er arbeitet derzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsinstitut für Öffentliche und Private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin zu polizeilichen sowie sicherheitspolitischen Themen. Er promoviert an der Humboldt-Universität zu Berlin über institutionellen Rassismus in der Polizei und ist Mitglied im unabhängigen Forschungsnetzwerk Sicherheit &amp; Polizei. Vor seiner Zeit in der Wissenschaft war er als Sozialarbeiter in einem sozialpädagogischen Fanprojekt, in der politischen Erwachsenenbildung und als Referent für Amnesty International Deutschland tätig.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. Roman Thurn</strong> hat an der Ludwig-Maximilian-Universität München Soziologie studiert. Er promovierte dort mit einer Arbeit über anlassunabhängige polizeiliche Personenkontrollen. Seine Dissertationsschrift ist jüngst unter dem Titel Verdacht und Kontrolle. Die Praxis anlassunabhängiger polizeilicher Personenkontrollen im Transcript Verlag erschienen. Er ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungsinstitut für Öffentliche und Private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und forschte dort zuletzt zu polizeilichen Diskriminierungsrisiken sowie aktuell zu Whistleblowing in der Polizei.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="sdendnote-western"><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft hier im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 14.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 5.- €.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/die-positionierungen-der-deutschen-polizeigewerkschaften-zu-unabhaengigen-polizeibeauftragten/">Die Positionierungen der deutschen Polizeigewerkschaften zu unabhängigen Polizeibeauftragten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Nie wieder ist jetzt: Ansprache in der Christuskirche am 26. Januar 2025</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/nie-wieder-ist-jetzt-ansprache-in-der-christuskirche-am-26-januar-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 May 2025 11:08:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
		<category><![CDATA[21. Januar]]></category>
		<category><![CDATA[Auschwitz]]></category>
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		<category><![CDATA[Nie wieder ist jetzt!]]></category>
		<category><![CDATA[Shoa]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gábor Lengyel, Seniorrabbiner der Liberalen Jüdischen Gemeinde Hannover und Überlebender der Schoa, hielt in der Christuskirche in Hannover am 26. Januar 2025 im Rahmen der Matinée &#8222;Nie wieder ist jetzt &#8211; Gedenkveranstaltung, 80 Jahre Befreiung von Auschwitz&#8220; die folgende hier abermals abgedruckte Ansprache über die heutige Bedeutung der Losung Nie wieder Auschwitz. &#160; Sehr verehrter [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/nie-wieder-ist-jetzt-ansprache-in-der-christuskirche-am-26-januar-2025/">Nie wieder ist jetzt: Ansprache in der Christuskirche am 26. Januar 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Gábor Lengyel, Seniorrabbiner der Liberalen Jüdischen Gemeinde Hannover und Überlebender der Schoa, hielt in der Christuskirche in Hannover am 26. Januar 2025 im Rahmen der Matinée &#8222;Nie wieder ist jetzt &#8211; Gedenkveranstaltung, 80 Jahre Befreiung von Auschwitz&#8220; die folgende hier abermals abgedruckte Ansprache über die heutige Bedeutung der Losung Nie wieder Auschwitz.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Sehr verehrter Herr Ministerpräsident Weil, lieber Stephan, sehr verehrte Frau Landesbischöfin a.D. Käßmann, liebe Margot, lieber Herr Brandt, liebe Freundinnen und Freunde. Besonders freue ich mich, dass Freunde aus Erfurt, Bochum, Frankfurt und Braunschweig gekommen sind!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ich danke euch allen dafür, dass Ihr euch gegen Antisemitismus und Rassismus einsetzt, erlaubt mir bitte, dass ich als Jude und schoaüberlebendes Kind, hier <i>nicht über Antisemitismus spreche</i>!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kann man zu Auschwitz etwas Neues, vielleicht Unbekanntes sagen? Und vor allem: Wem? Selbst wenn man etwas sagt, richtet sich die Rede doch an die Falschen, oder? Diejenigen, die aus Überzeugung zuhören, muss man kaum mahnen, sie sind ohnehin zugänglich.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es gibt zu dem ganzen Komplex so viele Äußerungen, so viele Reden, aber seien wir ehrlich, was bleibt davon hängen? Abgesehen davon, dass die Zuhörenden in dem Augenblick bestätigen, dass der Redner neben interessanten Gedanken auch schöne und vielleicht bewegende Worte gefunden und das Thema angemessen historisch/gesellschaftlich/kulturell bearbeitet hat, ist es in den nächsten Tagen häufig schon wieder vergessen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es gibt aber <i>Ausnahmen</i>. Ich erwähne eine Sternstunde im Bundestag, als Marcel Reif in drei Worten sämtliche Informationen, die man über gestern, heute und morgen wissen muss, zusammengefasst hat: „Sei ein Mensch.“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Da wir in einer Kirche sind, möchte ich einen Satz zum 27. Januar von einem innigen christlichen Freund, Professor für Theologie zitieren: „die große Frage hinter allem Gedenken an diesen Tagen lautet auch, ob es überhaupt sinnvoll ist von G’tt zu reden. Hat G’tt den Massenmord an seinem Volk, an das er gebunden hat, überlebt?“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ich kann dem nichts mehr Hinzufügen!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Meine lieben Freundinnen und Freunde!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Am 27. Januar sprechen wir Juden nicht nur vom „Holocaust-Tag“, sondern von einem Gedenktag, der etwa meist im April begannen wird und „<i>Jom ha‘Sikaron la‘Schoa u‘La’Gwura“</i>, „Tag des Gedenkens an Holocaust und Heldentum“ heißt. An diesem soll nicht nur der Opfer der Schoa gedacht werden, sondern auch an das Heldentum und den Widerstand der jüdischen Untergrundkämpfer. Und das möchte ich tun!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Am 31. Dezember 1941 verfasste der jüdische Dichter Abba Kowner einen Aufruf zum Widerstand, nach dessen Verlesung im Ghetto Wilna die „Vereinigte Partisanen-Organisation“ gegründet wurde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Flugblatt beginnt mit den Worten „Lassen wir uns nicht wie die Schafe zur Schlachtbank führen“, einem Text bezogen auf einen Vers beim Propheten Jeremia (Kapitel 11, Vers 19). Mit diesem Jeremia-Vers wird das angeblich passive Verhalten der Juden in den Jahren des Holocaust beschrieben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die zentrale Frage für Kowner lautete daher: welche Möglichkeiten des Widerstandes blieben den Juden gegen eine Übermacht, die beschlossen hatte, sie zu vernichten?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ich möchte gerne über einige Länder sprechen.</p>
<p class="v-zwischenüberschrift-2-western">Zunächst über Deutschland</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im Jahre 1933 lebten etwa 500.000 Juden in Deutschland. 200.000 Juden wurden ermordet. 15.000 Juden überlebten in sog. privilegierten Mischehen, 5.000 entkamen dem Tod im Untergrund.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der erste Bericht über die jüdische kommunistische Widerstandsgruppe von <i>Herbert Baum</i> in Berlin, erschien 1961 in Warschau: „<i>Bleter for geschichte</i>“ in jiddischer Sprache.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die ersten antifaschistischen Kampfschriften stammten noch von anderen Gruppen, so ein 19-seitiges Pamphlet, mit dem Titel: „Organisiert den revolutionären Massenkampf gegen Faschismus“. Viele Gruppenmitglieder, wie Heinz Rotholz, Heinz Birnbaum, Edith Frenkel und andere wurden schnell verhaftet. Nach einem Prozess wurden neun Todesurteile wegen „kommunistischen Hochverrats“ verhängt.</p>
<p class="v-zwischenüberschrift-2-western">Nun einige Worte zum Geschehen in Polen</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">1939 lebten 3.350.000 Juden in Polen. 370.000 haben den Krieg überlebt, Fast drei Millionen wurden ermordet, das ist die Hälfte aller jüdischen Opfer.</p>
<p>Zunächst Warschau</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Trotz der widrigen Bedingungen schufen jüdische Organisationen und Parteien Anfang 1941 eine illegale Infrastruktur mit Zeitungen und Schulungen. Im Laufe des Jahres 1942 schlossen sich alle jüdischen Parteien und Gruppierungen zum <i>Zydowski Komitet Narodowy</i>, dem Jüdischen Nationalkomitee zusammen. Das war der zivile Arm der Zydowska Organizacija Bojowa/<i>ZOB</i>, der Jüdischen Kampforganisation. Kommandant der <i>ZOB</i> wurde der zionistische Jugendführer Mordechai Anielewiecz.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mordechai Anielewicz, der spätere Kommandant des Warschauer Ghettoaufstandes war zunächst Mitglied des rechtszionistischen <i>Betar</i>, später trat er in der linkssozialistischen Jugendorganisation <i>Haschomer Ha’Zair</i> bei.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als die SS am 18. Januar 1943 das Warschauer Ghetto umstellte, um die verbliebenen Juden Warschaus in die Vernichtungslager zu transportieren, reagierten einige Kampfgruppen spontan mit bewaffnetem Widerstand.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In seinem letzten Brief schrieb Mordechai Anielewicz: „Unsere letzten Tage nahen. Aber solange wir noch Kugeln haben, so lange werden wir weiterkämpfen und uns verteidigen.“ Der Aufstand wurde am 8. Mai 1943, dem 15. Tag des Aufstandes niedergeschlagen. Der Kibbuz <i>Jad Mordechai</i> in Israel trägt seinen Namen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ich möchte auch den Namen einer Ghettokämpferin erwähnen, Zivia Lubetkin, Zivia gehörte zur Führung der linkssozialistischen Jugendorganisation <i>Dror</i>, der Freiheit.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zivia Lubetkin organisierte nach dem Krieg die illegale Einwanderung nach Palästina, wohin sie selbst 1946 emigrierte. Sie gründete den Kibbuz der Ghettokämpfer/<i>Lochamei Ha‘Gettaot</i> in Galil im Norden Israels, sie starb 1976.</p>
<p>Bialystok</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Juden Bialystoks stellten bei Kriegsausbruch mit 46.000 Menschen die Hälfte der Bevölkerung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Am 1. Juli 1943 im Ghetto entstand eine vereinigte Widerstandsorganisation, an deren Spitze der Linkssozialist Mordechai Tenenbaum stand. Sein Stellvertreter war der Kommunist Daniel Moszkowicz.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zu den Initiatoren des Widerstands gehörte auch Frau Chajke Grossman, sie war Mitglied der linkszionistischen Jugendbewegung <i>Haschomer Ha’Zair</i> und nahm am im August 1943 am bewaffneten Aufstand im Ghetto teil. Sie überlebte den Krieg und wanderte 1948 nach Israel aus. Sie wurde Kibbuzmitglied und ab 1969 langjährige Abgeordnete und Vizepräsidentin der Knesset. Sie starb am 26. Mai 1996.</p>
<p>Und nun Auschwitz</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Den einzigen wirksamen Widerstand leisteten die meist aus Griechenland und Polen stammenden jüdische Häftlinge des „Sonderkommandos“. Geplant war ein Aufstand des „Sonderkommandos“ aller Krematorien, doch durch tragische Umstände konnte nur das Krematorium IV zerstört werden. Der Aufstand begann am 7. Oktober 1944. Bei der anschließenden Flucht wurden alle Aufständischen getötet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ich möchte kurz die Hymne der jüdischen Partisanen „Sog nit kejnmol“, geschrieben von Hirsch Glik, erwähnen. Es ist das berühmteste Lied des jüdischen Widerstandes im 2. Weltkrieg. Glik fiel mit der Waffe in der Hand 1944.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Abschließend möchte ich die berühmteste jüdisch &#8211; ungarische Fallschirmspringerin Chana Szenes erwähnen, deren Name Symbol für Mut, Idealismus und Opferbereitschaft steht. Ihr Gedicht „Der Span sei gepriesen“ kannte früher in Israel fast jedes israelische Schulkind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sie wurde am 7. Juli 1921 als Tochter einer wohlhabenden, assimilierten jüdischen Familie in Budapest geboren. Im Sommer 1939 wanderte sie als zionistische Idealistin nach Palästina in den <i>Kibbuz Nahalal</i> aus. Schon als Kind schrieb sie lyrische Gedichte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">1943 meldete sie sich freiwillig zur zionistischen Kampftruppe <i>Palmach</i> und ließ sich im Funken, Kodieren, Fotografieren und Fälschen von Dokumenten schulen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In Kairo absolvierte sie erfolgreich einen Fallschirmspringerkurs und flog nach Jugoslawien. Als am 19. März 1944 Adolf Eichmann mit 300 Wehrmachtssoldaten in Ungarn einmarschierte, wollte sie so schnell wie möglich nach Budapest reisen, um der ungarisch-jüdischen Widerstandsgruppe zu helfen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Chana marschierte mehr als zwei Wochen lang in Richtung Ungarn. Kurze Zeit darauf wurde die Gruppe gefasst und erschossen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Am 15. Oktober 1944 übernahm in Ungarn die faschistische Partei der „Pfeilkreuzler“ die Macht. Chana Szenes wurde auch gefasst und von einem ungarischen Gericht zum Tode verurteilt und hingerichtet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Meine lieben Freundinnen und Freunde,</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">nun Widerstand bedeutet häufig Töten!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Lasst mich bitte angesichts der Kriege in der Ukraine und um Israel einige Gedanken zu „Krieg und Pazifismus“ mit euch zu teilen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">„Auf drei Prinzipien beruht die Welt: auf Wahrheit, Recht und Frieden“, lesen wir in den Sprüchen der Väter aus der mündlichen Lehre, <i>Mischna</i>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das hebräische Wort für Frieden lautet <i>Schalom</i>. Es kommt von dem Verb <i>schalem</i>, was vollständig bedeutet. Die Tora verwendet den Begriff <i>Schalom</i> im zwischenmenschlichen, internationalen und religiösen Sinn.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zusammengenommen lässt sich <i>Schalom</i> am besten mit „ein Zustand vollkommener Harmonie in jeder Beziehung“ übersetzen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dennoch ist das Judentum keine bedingungslos pazifistische Religion. Der Weltfrieden ist ein Ideal, dass erst in der Zeit des Messias für erreichbar gehalten wird. Der große jüdische Philosoph Maimonides schrieb im 12. Jahrhundert, dass das Judentum davon ausgeht, dass Krieg manchmal gerechtfertigt ist und dass es unterscheidet zwischen einem verpflichtenden Krieg und einem freiwilligen Krieg. Das Judentum ist eine Religion der Realität. Familienprobleme, Nachbarschaftsstreitigkeiten, religiöse Auseinandersetzungen, Bürgerkriege und internationale Konflikte sind bei uns an der Tagesordnung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Angesicht des brutalen Überfalls Russlands am 24. Februar 2022 an die Ukraine, <i>nein</i>, eigentlich bereits am 20. Februar 2014 an Krim und des Hamas-Massakers am 7. Oktober 2023 an israelischen Zivilisten und seitdem andauernden Krieges Israels auf sechs-sieben Fronten im Nahen-Osten, fühle mich gezwungen, als ehemaliger israelischer Soldat und Reservist auch einige persönliche Worte zu sagen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Ruf nach Frieden ist nicht immer ein moralisches Argument. Müssen die Deutschen Pazifisten sein? Ich denke nicht mehr: Seit fast einem Jahrhundert wissen wir, dass der Ruf nach Pazifismus angesichts von aggressiven Diktaturen oft nichts anderes ist als Appeasement und Akzeptanz dieser Diktaturen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Thomas Mann, entsetzt über die Situation in Deutschland und die Selbstgefälligkeit der freiheitlichen Demokratien, prangerte bereits 1938 aus dem Exil einen Pazifismus an, der „den Krieg herbeiführt, statt ihn zu bannen“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Und in der Paulskirche, wandte sich Manès Sperber, der <i>Friedenspreisträger</i> des Jahres 1983, gegen die falsche Moral der Pazifisten jener Zeit, die Deutschland und Europa trotz der sowjetischen Bedrohung abrüsten wollten, Zitat: „Wer glaubt und glauben machen will, dass ein waffenloses, neutrales, kapitulierendes Europa für alle Zukunft des Friedens sicher sein kann, der irrt sich und führt andere in die Irre.“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Von Israel erwartet man mehr Moralität und Humanität als von anderen Staaten. Vielleicht wegen der jüdischen Religion? Oder weil Israel seine Existenz dem Wohlwollen der Welt verdankt, siehe den UN-Teilungsplan von 1947, nur zwei Jahre nach dem Holocaust?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Aber</i>: Israel musste und muss bis heute mit unmoralischen Mitteln um seine Existenz kämpfen! Dieser Widerspruch begleitet das Empfinden von uns Juden und führt gerade bei mir zu einer inneren Zerrissenheit!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">All das erzählte ich euch, obwohl ich ein Kämpfer für die Verständigung zwischen Palästinensern und Israelis und ein scharfer Kritiker der Entwicklung der politischen Landschaft in Israel seit dem sog. Sechstagekrieg von 1967 bin.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dennoch erlaube ich mir als Rabbiner, aber vor allen Dingen als Mensch, einige Worte zum 7. Oktober 2023 und darüber hinaus zu sagen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit dem 7. Oktober hat der Staat Israel seinen ungeschriebenen Pakt mit dem gesamten jüdischen Volk gebrochen: dafür zu sorgen, dass Juden nie wieder dasselbe erleiden und erdulden müssen, was sie in den zwei Jahrtausenden, in den sie keinen eigenen Staat hatten, erlitten haben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Seit der Staatsgründung funktionierte Israel über Jahrzehnte auf der Basis einer liberalen Demokratie. War oder ist diese perfekt? Natürlich nicht. Gab es Rassismus oder andere Formen der Ungleichbehandlung der Bürger? Ja, leider, bis heute. Doch darin unterschied und unterscheidet sich Israel nicht grundsätzlich von anderen demokratischen Ländern.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Doch bereits mit dem Sechstagekrieg 1967, mit der Eroberung jenes Teils Palästinas, das heute als „besetzte Gebiete“ oder „befreite Gebiete“ bezeichnet wird, änderte sich in Teilen der israelischen Gesellschaft die politische Zielstellung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nach fast 2000 Jahren Diaspora das ganze Land Israel mit den heiligen jüdischen Stätten wieder in Besitz zu nehmen, wird in einigen Kreisen als <i>göttliches Zeichen</i> gesehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese messianisch-fundamentalistische Ideologie wird in der heutigen Regierungskoalition von vielen Abgeordneten und Ministern der Knesset vertreten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Doch schon früh warnten israelische Intellektuelle vor den Folgen der Besatzung und der Siedlungspolitik für die eigene Gesellschaft. Die wachsende Überzeugung unter religiös-messianischen Juden, das „von Gott verheißene Land“ nicht aufgeben zu können oder zu dürfen, stürzte den säkular-demokratischen Staat Israel in eine tiefe ideologische Krise.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kurzum eine Antwort auf die Frage: „Welche Perspektiven sehe ich für die Zukunft?“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Erstens: Wir Juden trauern um die zahllosen gefallenen israelischen Soldaten und fühlen zugleich tiefes Mitgefühl und Empathie für die vielen unschuldigen Palästinenser in Gaza, im Libanon und in der Westbank.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zweitens: Die westliche Welt muss <i>alles tun</i>, damit die Ideologie des schiitischen Islamismus geführt von Iran, von Hisbollah und die Jihadisten weltweit nicht die Oberhand gewinnt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Aktuell</i>: mit der allmählichen Rückkehr der Geiseln, für die Israel einen hohen Preis gezahlt hat und noch zahlen wird, gibt es vielleicht einen kleinen Funken Hoffnung auf einen dauerhaften Waffenstillstand im Nahen Osten. Nur Waffenstillstand, weil in der Westbank der „Fast-Krieg“ tobt und weil aktuell bei allen Beteiligten Angst, Misstrauen, Unsicherheit, Hass und Rachegefühle herrschen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Gleichzeitig</i> müssen die liberal-demokratischen Kräfte in Israel von der gesamten westlichen Welt unterstützt werden, damit diese rechtsnationale, ultraorthodoxe illiberale israelische Regierung abgelöst wird und die Palästinafrage endlich und dauerhaft gelöst wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Meine lieben Freundinnen und Freunde, nach den Kriegen kommt die Erinnerung &#8230;</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ich halte häufig Vorträge über die Erinnerungskultur in Deutschland. Dabei versuche ich, einzelne Mosaiksteinchen aufzugreifen, wohl wissend, dass ich vieles auslasse und vielleicht unbeabsichtigt einige Menschen verletze.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Erinnerung an die Vergangenheit ist seit jeher ein zentrales Element der Jüdischen Erfahrung. Das Wort <i>Zachor</i>/<i>Erinnere dich</i> erscheint 169-Mal in der Bibel. Aber wir fragen uns ständig: Wie viel Geschichte ist nötig? Woran sollten wir uns erinnern? Wie viel dürfen wir vergessen?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Erlaubt mir bitte, dass ich einige kritische Worte zur Erinnerungskultur in Deutschland, aus <i>meiner rein persönlichen Sicht</i> sage.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mir geht es hier um die öffentlichen Gedenkfeiern von Politik und Kirche organisierten am 9. November und am 27. Januar.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Veranstaltungen folgen häufig dem Muster: Juden tragen die Hauptlast des Erinnerns vor einem christlichen Publikum. Allzu oft lassen wir Juden für und mit den Christen gedenken. Das ist bewegend – aber was bewegen solche Veranstaltungen wirklich? Inwiefern berühren sie die Kirche und die Öffentlichkeit nachhaltig?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die heutige Veranstaltung hier ist eine bisher einmalige positive Ausnahme, wegen Margot und wegen der besonderen Musik, lieber Herr Brandt, habe ich zugesagt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aktuell besteht eine weitere „Gefahr“, nämlich die Gefahr der Einebnung der Erinnerung. Wird der Holocaust in eine Reihe mit anderen Verbrechen gestellt – Stichwort Postkoloniale Debatte – droht seine spezifische Bedeutung als präzedenzloses Ereignis der Geschichte zu verwischen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auschwitz war nicht nur ein Genozid, sondern ein industriell durchorganisiertes Massenvernichtungsprojekt. Die Versuche, Auschwitz aus seinem singulären Erinnerungsrahmen in einem universellen zu überführen, verleiten heute dazu, dass die spezifischen ideologischen Grundlagen des nationalsozialistischen Antisemitismus aus dem Bewusstsein zu verdrängen, und Begriffe wie Genozid/Vernichtung auf Israel zu übertragen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Debatte, die derzeit hitzig an den Universitäten und in den Feuilletons geführt wird, kann ich hier nicht auflösen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieser Diskurs hat jedoch konkrete Auswirkungen auf die Erinnerungslandschaft der Bundesrepublik.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hier ist die Erinnerung an den Holocaust eng mit nationalem Selbstverständnis und nationaler Verantwortung, Stichwort “Staatsräson“, verknüpft. Die Gleichsetzung der Schoa mit den Kolonialverbrechen, die erinnert und aufgearbeitet werden müssen, führt auf vielen Demonstrationen bereits zu einer Relativierung der deutschen Schuld.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Andererseits</i> warnt Mosche Zimmermann, nicht ganz wort-wörtlich: „Israel hat eine Taktik übernommen, um die Schoa zum „Besitzwert“, damit in einen „Vorteil“ zu verwandeln und letztlich auch Israelkritik mit Antisemitismus gleichzusetzen“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der sog. MEMO-Jugendstudie 2023 berichtete <i>nur jede zehnte Befragte</i> von Täter*innen unter den eigenen Vorfahren!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ich schlage deshalb vor, dass an den Gedenkveranstaltungen zum 27. Januar oder 9. November, Nachkommen der TäterInnen, die sich ernsthaft mit der Nazivergangenheit von Familienangehörigen auseinandersetzen, die „Festansprache“ im Bundestag, in Landtagen oder in Kirchen halten! Liebe Margot, ich danke dir vom Herzen, für deine persönliche Auseinandersetzung mit deiner Familiengeschichte! Gerade das habe ich mit der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas in Berlin und mit der Landtagspräsidentin, Hanna Naber persönlich im Oktober 2024 besprochen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Meine lieben Freundinnen und Freunde,</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">zur Erinnerung und zur Mahnung gehört der Slogan „Nie wieder ist jetzt“! Welche Assoziationen ruft er in mir wach?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Lehre aus der Schoa für uns Jüdinnen und Juden heißt: NIE WIEDER AUSCHWITZ!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als meine Kinder (heute sind sie 54 und 50!) zur Schule gingen hat man die NS-Zeit in den sechsten und späteren Klassen durchgenommen, um die Schüler dafür zu sensibilisieren, wie es dazu kommen konnte, dass so viele Menschen einer menschenverachtenden Ideologie anschlossen. Die Schüler*innen konnten es nicht verstehen und waren alle der Überzeugung, dass man selbst immer wieder aufstehen und sich gegen Unrecht erheben solle.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Und schon damals hieß es: „Währet den Anfängen“. Jetzt sind wir in der Situation, genau dies zu tun. Deshalb kann man zu dem Schluss kommen, dass mit „Nie wieder ist jetzt“ eine treffende Antwort auf die Bedrohung von rechts gefunden ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Die andere Seite der Medaille</i> ist aber, dass es sehr unterschiedliche Einschätzungen darüber gibt, ob wir wirklich in einer Situation sind, die die Aussage „nie wieder ist jetzt“ rechtfertigt. Meine persönliche Meinung ist, dass sich die meisten Experten in den vergangenen zwanzig Jahren geirrt haben. Noch vor ungefähr zehn Jahren wurde behauptet, dass wir trotz zahlreicher regionaler Kriege, trotz Sarrazin und AFD in einer der demokratischsten Epoche Deutschlands leben würden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ist die Situation heute mit der Endphase der Weimarer Republik vergleichbar? Ich weiß es nicht! Tatsache ist aber, dass sich die allgemeine Einschätzung „ein Vergleich mit Weimar ist nicht zulässig“ von Experten im Verlauf der vergangenen zehn Jahren deutlich gewandelt hat, hin zur Parole „die Demokratie ist gefährdet“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Problem ist wie immer, dass viele Menschen im Land nicht direkt betroffen sind. Es ist doch so: Wenn morgen die AFD regiert, dann müssen sich viele Menschen kaum Sorgen machen, weil sie Weiße und Deutsche sind. Was für einen Grund sollte es für diese Leute geben, für ein „nie wieder ist jetzt“ einzutreten? Ich kenne zurzeit kaum weiße Menschen, die Deutschland aus politischen Gründen verlassen und auch die Frage stellen: aber wohin?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ich als Rabbiner, sage: das betrifft uns alle, unsere Gesellschaft, seien es Schwarze, Menschen mit anderer sexueller Orientierung, Sinti oder Roma oder Muslime, Juden und natürlich alle Christen – es geht immer um Menschen. Das Grundgesetz verspricht: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das bedeutet: <i>Wenn andere Menschen diskriminiert werden, geht es um uns alle</i>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn wir uns erinnern und in die Geschichte schauen, dann sehen wir, dass das Böse, der Hass nicht allein von Diktatoren und Rassisten ausgeht, sondern dass der Verlust von Demokratie von den Schweigenden, von den Leisen, von den Gefühllosen ermöglicht wird. Hass und Ausgrenzung werden möglich durch jene, die zuschauen, die tatenlos danebenstehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ich gehe noch einen Schritt weiter: wenn man diese Formel hört, könnte man spontan aber auch so reagieren: „Nie wieder ist jederzeit“ und für alle und an allen Orten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das „Nie wieder“ bezieht sich ja auf einen totalen Verlust oder genauer auf eine totale Verweigerung von Menschlichkeit. Um dem „Nie wieder“ eine positive Grundlage zu geben, müsste es also um universale ethische Grundsätze gehen. In diesem Sinne müsste auch die deutsche Erinnerungskultur stets die Jahre der Vorgeschichte von Verachtung und Entrechtung und Zerstörung mit einbeziehen, die zu „Auschwitz“ geführt haben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Lasst mich bitte meine Ansprache mit einer persönlichen Botschaft schließen:</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vivian Silver, eine vierundsiebzigjährige Jüdin aus Kanada, die vor vielen Jahren nach Israel eingewandert und eine Aktivistin für Frauenrechte, für Verständigung zwischen Palästinensern und Israelis war, wurde am 7. Oktober von Hamas-Terroristen ermordet. Wie sollte die überlebende Familie reagieren? Palästinenser/Araber-Hasser werden oder trotzdem die Hand zur Versöhnung reichen?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Und wie sollte Gábor Lengyel reagieren? Ich, ein Kind, das die Schoa überlebt hat, dessen Mutter und viele Verwandte von den Nazis ermordet wurden. Sollte ich nur Nazi-Jäger oder Hetzer gegen Deutsche und Migranten sein? Nein, ich bin eher ein Brückenbauer und reiche meine Hand zur Versöhnung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vivian Silvers Familie hat eine Stiftung gegründet und ab November 2024 einen Preis von je 15.000 $ an jüdische und palästinensische Frauen vergibt, die sich für die Verständigung zwischen Palästinensern und Israelis einsetzen. Am 21. November 2024 wurde die israelische-palästinensische Christin Dr. Rula Hardal (eine gute Freundin von mir!) ausgezeichnet!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wir müssen die Jugendlichen zum Denken anregen und ihnen die Komplexität der damaligen und heutigen Realität vermitteln. Sie sollten dabei nicht mit hohlen Werten belehrt werden! Vielmehr sollen sie untereinander diskutieren lernen, was für und gegen ein Mitmachen oder Helfen in bestimmten Situationen spricht! Erziehung müsse – so der jüdische Philosoph, Adorno – zur „kritischen Selbstreflexion“ führen!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der „Nie wieder Gedanke“ beginnt in der KITA, in den Schulen und in den Familien. Meine persönliche Lehre aus der Schoa ist: mein Engagement in Israel, in Deutschland für die Demokratie. Deshalb gehe ich mit meinem TANDEM Projekt, mit einer jungen Muslima in Schulen und mache Workshops zur Demokratieförderung!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vielen Dank!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. Gábor Lengyel</strong> ist Seniorrabbiner der Liberalen Jüdischen Gemeinde Hannover.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/nie-wieder-ist-jetzt-ansprache-in-der-christuskirche-am-26-januar-2025/">Nie wieder ist jetzt: Ansprache in der Christuskirche am 26. Januar 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>E Pluribus Unum: Trumps Rückkehr und Europas doppelte Herausforderung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/e-pluribus-unum-trumps-rueckkehr-und-europas-doppelte-herausforderung/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 22 May 2025 11:16:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Donald Trump wurde wieder zum Präsidenten der USA gewählt. Boris Vormann sucht in seinem Beitrag nach Antworten, wie es dazu kommen konnte. Da die Demokratische Partei gespalten ist, habe sie im Wahlkampf nicht überzeugen können. Vormann ordnet Trump als illiberalen, libertären Autoritaristen nach innen ein, was auf die Aushöhlung des Staates, eine Entdemokratisierung und die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/e-pluribus-unum-trumps-rueckkehr-und-europas-doppelte-herausforderung/">E Pluribus Unum: Trumps Rückkehr und Europas doppelte Herausforderung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Donald Trump wurde wieder zum Präsidenten der USA gewählt. Boris Vormann sucht in seinem Beitrag nach Antworten, wie es dazu kommen konnte. Da die Demokratische Partei gespalten ist, habe sie im Wahlkampf nicht überzeugen können. Vormann ordnet Trump als illiberalen, libertären Autoritaristen nach innen ein, was auf die Aushöhlung des Staates, eine Entdemokratisierung und die Unterdrückung der Opposition hinausläuft. Zudem sei Trump ein außenpolitischer Nationalist. Sein Wahlsieg erschüttert aber auch die internationalen Beziehungen. Daher analysiert Vormann auch, was dies für Europa und die EU bedeutet und kommt zum Schluss, dass die EU nun außenpolitisch selbstständiger werden und im Integrationsprozess auf eine demokratische Weise fortschreiten muss.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Donald Trumps Comeback als 47. Präsident der Vereinigten Staaten markiert nicht nur einen politischen Wendepunkt in den USA, sondern wird auch die internationalen Beziehungen nachhaltig verändern. Der Wahlausgang, den viele Umfrageinstitute abermals falsch prognostiziert haben, spiegelt eine polarisierte Gesellschaft wider – geprägt von wirtschaftlicher Unsicherheit, kulturellen Spannungen und einem starken Misstrauen gegenüber politischen Institutionen (Vormann/Lammert 2019). Bereits in den ersten Wochen nach seiner Inauguration machten Trumps erste Amtshandlungen deutlich, dass sich das politische System der USA in einem tiefgreifenden Wandel befindet. Ob die US-Demokratie diesen überstehen kann, ist gegenwärtig nicht sicher. Die Weltordnung, an die wir uns gewöhnt haben, ist bereits jetzt ins Wanken geraten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die entstandene politische Dynamik übertrifft die institutionellen Checks and Balances (Levitsky/Ziblatt 2018). Die Republikanische Partei ist inzwischen vollständig auf seine Linie eingeschwenkt, und mit einer Mehrheit in beiden Häusern des Kongresses wird Trump weitgehend freie Hand haben. Anders als 2016, als er bei der Besetzung von Kabinettsposten und politischen Ämtern noch auf das Parteiestablishment angewiesen war, setzt er diesmal ausschließlich auf loyale Gefolgsleute, die seine Wünsche ohne Widerstand umsetzen dürften. Seine politische Agenda weist allerdings einen kaum auflösbaren Widerspruch auf: libertärer Autoritarismus nach innen und wirtschaftlicher Nationalismus nach außen – eine Kombination, die weitreichende Folgen für die internationale Ordnung und Europa mit sich bringen kann.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In Europa wächst unterdessen die Erkenntnis, dass Trumps zweite Amtszeit in ihrer Wirkung auf die Weltpolitik mit seiner ersten kaum zu vergleichen sein wird. Seine Drohungen, den Panamakanal und Grönland notfalls mit militärischen Mitteln einzunehmen oder Kanada zum 51. Bundesstaat zu ernennen, haben für viel Erstaunen gesorgt. Dass er sich zugleich von der Welthandelsorganisation abwendet, die NATO infrage stellt und den europäischen Partnern ein Demokratiedefizit unterstellt, dürfte auch der breiteren Öffentlichkeit klarmachen, dass Europa sich neu aufstellen muss. Dabei wird die Europäische Union eine wichtige Rolle spielen müssen, denn einzelne Nationalstaaten werden im neuen globalen Machtgefüge weder wirtschaftlich noch sicherheitspolitisch bestehen können. Im Ernstfall muss Europa sich selbst verteidigen können. Aber es muss auch demokratischer werden und die nationalen Belange mitdenken, um legitim zu sein. Nicht zuletzt auf Grund aufstrebender rechtsnationaler Strömungen, die von Trump und seinen Gefolgsleuten auch noch unterstützt werden, steht ein geeintes Europa jedoch vor großen Herausforderungen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Der Ausgang der Wahl</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Trumps Wahl war offenbar kein Versehen, sondern fußt (zumindest noch) auf relativ breiter Unterstützung. Möchte man es knapp auf den Punkt bringen: Die Demokratische Partei hat die Arbeiterklasse an den Trumpismus verloren. Die wirtschaftlichen Herausforderungen – allen voran die hartnäckig hohe Inflation – spielten Trumps simpler, aber wirkungsvoller Rhetorik in die Hände. Während die ehemalige Vizepräsidentin Kamala Harris eine abstrakte „Opportunity Economy“ propagierte, die für viele kaum greifbar war, setzte Trump auf konkrete Botschaften: niedrigere Steuern, schärfere Einwanderungskontrollen und eine „America First“-Strategie, die er als Schutzschild gegen globale Unsicherheiten inszenierte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Demokraten, die bereits 2016 und 2020 unter einer internen Zerreißprobe zwischen progressiven und moderaten Kräften litten, wirkten auch 2024 nicht geschlossen. Durch Joe Bidens späten Rückzug aus dem Rennen, hatte Harris zudem verhältnismäßig wenig Zeit für ihre Kampagne. Hinzu kamen Faktoren wie Rassismus und Sexismus, die Harris – als erste schwarze Frau an der Spitze der Demokraten – kontinuierlich begleiteten. Obwohl ihre Wahlstrategie genau dies zu vermeiden suchte, wurde sie offenbar als Vertreterin einer linken Identitätspolitik wahrgenommen. Für viele, die ins Trump-Lager wechselten oder gar nicht erst zur Wahl gingen, erschien sie dadurch als ungeeignete Führungspersönlichkeit für die wirtschaftlichen Probleme des Landes, insbesondere die Inflation. Umso mehr, da sie als Vizepräsidentin unter Biden für die wahrgenommene wirtschaftliche Schwäche mitverantwortlich gemacht wurde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Demokratische Partei tut sich indessen schwer, ein überzeugendes Gegenprogramm zum Trumpismus zu entwickeln. Bereits bei der Analyse der eigenen Wahlniederlage herrscht tiefe Uneinigkeit. Fest steht: Kamala Harris gelang es nicht, die Demokratische Koalition aus städtischen Wählerschaften, Frauen und verschiedenen Minderheiten zu mobilisieren. Trump hingegen konnte seine Unterstützung in ländlichen Regionen sowie unter weißen, männlichen Wählern weiter festigen – jedoch nicht nur dort. Harris schnitt lediglich bei afroamerikanischen Frauen und weißen Frauen mit College-Abschluss besser ab als Biden vier Jahre vor ihr. Der Effekt des demografischen Wandels in den USA auf die Wahl, der eigentlich den Demokraten zugutekommen sollte, blieb aus. Besonders auffällig war die Verschiebung in der Wählergruppe mit lateinamerikanischem Hintergrund: Unabhängig vom Geschlecht konnte Trump sie in einem Maß, das in früheren Wahlkämpfen kaum vorstellbar gewesen wäre, für sich gewinnen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Erfolg Trumps und der Republikanischen Partei zeigt auch, wie wirkungsvoll er andere diffamieren und seinen Personenkult aufrechterhalten konnte. Sein erneuter Wahlsieg ist ein beispielloses politisches Phänomen in den USA. Noch vor wenigen Jahren schien eine zweite Amtszeit für einen Präsidenten, der zwei Amtsenthebungsverfahren hinter sich hat und in zahllose juristische Auseinandersetzungen verwickelt ist, undenkbar. Ein Mann, der vor vier Jahren noch das Wahlergebnis kippen wollte und dafür die Massen aufstachelte, der politische Gegner als „Ungeziefer“ bezeichnet, die Medien als „Volksfeinde“ diffamiert und millionenfache Deportationen angekündigt hat, ist abermals zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt worden. Und das nicht etwa aufgrund der Verzerrungen im Wahlsystem (Stichwort: Electoral College), sondern diesmal mit der sogenannten Popular Vote, also der Mehrheit aller abgegebenen Stimmen. Auch Wochen nach seiner Wahl sind seine Umfragewerte stabil geblieben, obwohl er seine radikale Agenda – den massiven Rückbau des Staates, großangelegte Deportationen und die Abkehr von internationalen Partnern – konsequent vorantreibt. Von den Gegenprotesten der ersten Amtszeit ist hingegen nichts zu sehen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Tiefere Ursachen des Trumpismus</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die dritte Welle der Demokratisierung ist endgültig gebrochen (Huntington 1991). Illiberale Strömungen, geprägt von autoritären und ethno-nationalistischen Tendenzen, haben in den vergangenen Jahrzehnten eine neue Dynamik entfaltet und nicht nur die Innenpolitik westlicher Demokratien, sondern auch die internationale Ordnung beeinflusst (Mudde 2004; Laruelle 2022). Insbesondere die Entwicklungen in den USA und Europa zeigen, dass sie zu einem festen Bestandteil des politischen Systems geworden sind (Weinman/Vormann 2021).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als 2016 der Brexit und die Wahl von Trump die politischen Verhältnisse in den USA und Großbritannien grundlegend veränderten, schienen viele Erklärungen für diese Phänomene greifbar, welche auch in der Forschung breit diskutiert worden sind. Je nach Disziplin konzentrierten sich Erklärungsansätze für diese Entwicklungen jedoch auf unterschiedliche Faktoren: Die Geisteswissenschaften, insbesondere die Literatur- und Kulturwissenschaften, betonten häufig die kulturellen und sozialen Veränderungen, die eine weiße, überwiegend ländliche Bevölkerung zunehmend marginalisiert erscheinen ließen. Diese Erklärungen verwiesen auf die Rolle von Rassismus, Patriarchat und Heteronormativität als zentrale Triebkräfte des Illiberalismus und betonten die kulturelle Angst vor einer „Verdrängung“ durch Minderheiten, Migration und sozialen Wandel (Norris/Inglehardt 2019).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieses Gefühl der Marginalisierung und Entwurzelung wird durch rechtspopulistische Politiker wie Trump in der Tat verstärkt, der mit einer ethno-nationalistischen Rhetorik die Idee eines „wahren Amerikas“ verteidigt und sozialen Wandel als Bedrohung der nationalen Identität darstellt (Assmann 2020). Francis Fukuyama (2018) argumentiert ähnlich, dass die Betonung individueller und gruppenspezifischer Identitäten eine Gegenreaktion bei denjenigen auslöste, die sich ausgeschlossen oder entwertet fühlten – und interpretiert Trumps Appell an weiße Identität und traditionelle Werte als Ausdruck dieses Widerstands gegen eine zunehmend multikulturelle und liberale Gesellschaftsordnung. Entscheidend ist dabei nicht einfach die antielitäre Haltung des sogenannten Populismus, sondern auch eine antipluralistische Politik (Mudde 2004; Müller 2016).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das kulturelle Argument allein reicht jedoch nicht aus, um den Aufstieg des Illiberalismus zu erklären. Zahlreiche Studien belegen einen klaren Zusammenhang zwischen wirtschaftlichen Faktoren und der politischen Unterstützung für illiberale Politik. Die Untersuchungen von David Autor und anderen (2017) zeigen beispielsweise, dass Trumps Wahlerfolg 2016 stark mit negativen Handelsschocks durch China-Importe korrelierte. Je größer die Arbeitsplatzverluste durch den globalisierten Handel waren, desto stärker fiel die Unterstützung für Trump aus. Hinzu kommt das tiefgreifendere Problem der wachsenden Einkommens- und Vermögensungleichheit seit den 1980er Jahren (Piketty 2014; Blyth/Hopkin 2021). In vielen Regionen der USA hat diese Entwicklung das Vertrauen in das politische System – insbesondere auf Bundesebene – massiv untergraben (Lammert/Vormann 2020). Verschärft wird dies durch technokratische Regierungsvorhaben, die demokratische Mitsprache zunehmend als hinderlich betrachten (Mounk 2018; Berkowitz 2021).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bereits im Oktober 2024, Wochen vor der US-amerikanischen Präsidentschaftswahl also, prognostizierte eine Gruppe von Politikwissenschaftlern um Peter K. Enns (2024) die Wahlergebnisse auf Basis wirtschaftlicher Umfragewerte in den Einzelstaaten – mit bemerkenswerter Präzision: Der Wahlausgang wurde vom Modell für jeden einzelnen Bundesstaat richtig vorhergesagt. Das unterstreicht die zentrale Rolle wirtschaftlicher Faktoren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Trotz der scheinbaren Gegensätze zwischen kulturellen und ökonomischen Erklärungen greifen diese oft ineinander. Da kulturelle Trends – wie demografischer Wandel und Urbanisierung – langfristig wirken, können sie den genauen Zeitpunkt illiberaler Gegenreaktionen nicht vollständig erklären. Selbst jene, die kulturell argumentieren, erkennen die Bedeutung wirtschaftlicher Bedingungen an. So argumentieren Pippa Norris und Ronald Inglehart (2019), dass wirtschaftliche Unsicherheiten die kulturelle Abwehrreaktion gegen Vielfalt und gesellschaftlichen Wandel beschleunigt haben. Umgekehrt betonen Menschen aus der Ökonomie wie Barry Eichengreen (2018), dass populistische Bewegungen oft eine kulturelle Dimension annehmen, insbesondere wenn nationale Identitäten als bedroht wahrgenommen werden. Wendy Brown (2019) beschreibt, wie der Neoliberalismus seit den 1970er Jahren nicht nur soziale Ungleichheiten verstärkt, sondern auch das demokratische Denken ausgehöhlt hat, indem er den Fokus auf individuelles Nutzenstreben statt auf einen kollektiven Gemeinsinn lenkte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Trumpismus geht jedoch über Ressentiments in einer tief fragmentierten und individualisierten Gesellschaft hinaus. Er hat es geschafft, Elemente der Kapitalismuskritik und eine antielitäre Haltung für sich zu nutzen – mit erstaunlichen Parallelen zur linken Kapitalismuskritik, etwa zur Occupy-Wall-Street-Bewegung der 2010er Jahre (Stiglitz 2012; Mayer 2021). Doch während linke Bewegungen Umverteilung und soziale Reformen fordern, instrumentalisiert der rechtspopulistische Diskurs diese Kritik, um ein exklusives Zugehörigkeitsgefühl zu schaffen. Die ethnonationalistische Rhetorik stilisiert die „wahren Amerikaner“ als Opfer einer „korrupten Elite“ und als Hüter der nationalen Identität. Diese exkludierende Haltung richtet sich gegen vul-nerable Minderheiten, Zugewanderte und vermeintliche „innere Feinde“. Trump gelang es dabei meisterhaft, zwischen rassistischen Untertönen und antielitärem Revanchismus zu changieren – und so auch Minderheiten für sich zu gewinnen. Die Aussicht auf Steuersenkungen und wirtschaftliche Abschottung verstärkte diesen Effekt. Das ist ein politischer Cocktail, der offenbar bei der Arbeiterklasse verfangen hat.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bei den Demokraten wiederum hat die Betonung der Identitätspolitik die Linke tief gespalten. Auch wenn der Stimmenanteil junger Wählerschaften bei den Präsidentschaftswahlen vielleicht nicht entscheidend war – der Abstand zwischen Trump und Harris war am Ende zu groß –, so hat die Abkehr von der Arbeiterklasse, die in weiten Teilen die Gender- und Identitätsdebatten als elitär abtut, schwerwiegende Folgen (Frank 2017). Dazu kommen die Universitätsstudierenden, die mit dem Kurs der Biden-Regierung gegenüber Israel im Gaza-Konflikt nicht einverstanden waren und für Drittparteien oder gar nicht wählten – und nach der Wahl Trumps ein böses Erwachen erleben.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Wird Trump auf Widerst&auml;nde sto&szlig;en?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In seiner ersten Amtszeit konnte man noch von einem Flirt mit dem Autoritären sprechen (Lammert et al. 2021). Trump trug aktiv dazu bei, die Ideen und Ideale der liberalen Demokratie und der pluralistischen Zivilnation abzubauen und neu auszurichten. An ihre Stelle traten Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten, die als nicht zur Nation gehörig definiert wurden. Das Institutionengefüge wurde einem Frontalangriff ausgesetzt, vor allem auf die Gewaltenteilung; die Legitimität von Gerichten, Medien und der Opposition im Kongress wurde ebenso unterminiert wie demokratische Kernprozesse wie Wahlen und andere zentrale Kontrollmechanismen. Gleichzeitig wurde die Vormachtstellung der Exekutive systematisch (weiter) ausgebaut, sowohl gegenüber dem zunehmend handlungsunfähigen Kongress und den Gerichten als auch gegenüber den Bundesstaaten. Die Republikanische Partei ist Trumps Politik trotz einiger weniger Ausnahmen fast vollständig erlegen, schon damals.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bei seinem ersten Wahlsieg war Trump jedoch völlig unvorbereitet. Um sein Kabinett und öffentliche Ämter zu besetzen, musste er auf das Parteiestablishment zurückgreifen. Für jeden Stephen Bannon gab es einen Reince Priebus. Inzwischen steht die GOP jedoch geschlossen hinter Trump, und interner Widerstand ist kaum noch zu erwarten. Senat und Repräsentantenhaus gingen bei der Wahl an die Republikaner. Mike Johnson muss im Repräsentantenhaus zwar mit einer knappen Mehrheit regieren, was Begehrlichkeiten einzelner Abgeordneter wecken könnte, die versuchen könnten, Zugeständnisse für ihre Wahlkreise durchzusetzen. Doch Trump verfügt mittlerweile über Erfahrung in der Bundespolitik und lässt sich zudem von Strategien anderer Politiker wie Viktor Orbán inspirieren – Taktiken, die in der Republikanischen Partei in den letzten Jahren intensiv analysiert wurden (Shapiro/Végh 2024). Hinzu kommt die konservative Mehrheit von sechs zu drei im Supreme Court.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Widerstand ist in erster Linie von der Partei der Demokraten regierten Bundesstaaten und Teilen der Zivilgesellschaft zu erwarten. Einige Städte haben sich bereits als „Sanctuary Cities“ für Flüchtlinge erklärt, doch Trumps Regierung droht mit massiven Sanktionen. Ähnlich wie in seiner ersten Amtszeit könnten einige Bundesstaaten und Städte in Klimapolitik und anderen Bereichen eigenständig handeln – doch Trump hat bereits in den ersten Wochen seiner zweiten Amtszeit gezeigt, dass er keinen Widerstand dulden wird. Inwiefern ihn die Gerichte, einschließlich dem Obersten Gerichtshof, einhegen können, ist gegenwärtig eine offene Frage. Was sehr auffällt, ist das gegenwärtige Schweigen der Zivilgesellschaft. Nach seiner ersten Wahl kam es sofort am Tag nach der Inauguration zum Women’s March, der bis dahin größten Demonstration in der US-Geschichte. Allein in Washington D. C. gingen knapp eine halbe Million Menschen auf die Straße. Und auch während der ersten Amtszeit kam es immer wieder zu Protest, beispielsweise im Rahmen der Black-Lives-Matter-Bewegung. Davon ist bislang in der zweiten Amtszeit nichts zu sehen. Und dennoch: Trump hat zwar die Popular Vote gewonnen, allerdings nur mit 1,5 Prozent Vorsprung. Das ist kein Erdrutschsieg, auch wenn er ihn als solchen darstellt, um ein starkes politisches Mandat für sich daraus abzuleiten. Es gibt also nach wie vor einen großen Teil der Zivilgesellschaft, der nicht mit der Regierungspolitik einverstanden ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Besorgniserregend ist jedoch, dass führende Medienunternehmen wie die Washington Post und die Los Angeles Times – vermutlich aus Angst vor möglichen Repressalien – in einem strategisch entscheidenden Moment entgegen einer US-amerikanischen Tradition schon vor der Wahl darauf verzichteten, eine Kandidatur zu unterstützen, in diesem Fall die Kampagne von Kamala Harris. Diese plötzliche Zurückhaltung erfolgte zudem ohne lange Vorlaufzeit, was den Eindruck verstärkt, dass der mediale Rückhalt für die demokratischen Kräfte bröckelt. Dazu kommt, dass nach der Wahl nahezu das gesamte Unternehmertum der zukunftsträchtigen Tech-Industrien auf Trumps Linie eingeschwenkt zu sein scheint. Während Tech-Milliardäre wie Jeff Bezos, Mark Zuckerberg und Sundar Pichai sich einst für Diversität und Gleichberechtigung aussprachen, haben sie sich nun weitgehend Trumps Linie angeschlossen. Das bleibt nicht ohne Folgen: Mit Unterstützung von Elon Musks Department of Government Efficiency (DOGE) wurden bereits zahlreiche unliebsame Funktionäre aus verschiedenen Ämtern der Staatsbürokratie entlassen. Die Untergrabung der Gewaltenteilung, die Aushöhlung des Staatsapparats und die gefährliche Nähe von wirtschaftlicher und politischer Macht rückt die USA immer weiter von demokratischen Prinzipien ab.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die politische Agenda des Illiberalismus in den USA hat schon jetzt, zu Anfang seiner zweiten Präsidentschaft, weitreichende Folgen für die Gesellschaft und das politische System. Innenpolitisch hat sie zu einem Führerkult um Trump geführt, der sich selbst als Verkörperung des „wahren Volkes“ darstellt und die politischen Institutionen als „undemokratisch“ bezeichnet – eine paradoxe Umkehrung, die das Vertrauen in demokratische Strukturen unterläuft. Durch die Dämonisierung der Medien und institutioneller Kontrollmechanismen wird eine Grundlage geschaffen, um rechtsstaatliche Schutzmechanismen zu schwächen und autoritäre Tendenzen zu fördern (Levitsky/Ziblatt 2018).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Was kommt nun auf die USA und die Welt zu?</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Trump wirkt in seiner zweiten Amtszeit deutlich besser vorbereitet und verfolgt eine politische Agenda, die sich als eine Form des „libertären Autoritarismus“ beschreiben lässt. Allerdings ist damit nicht jene „Metamorphose des autoritären Charakters“ gemeint, wie sie Oliver Nachtwey und Carolin Amlinger beschreiben – eine Form, die jede „Einschränkung individuellen Verhaltens“ ablehnt (Nachtwey/ Amlinger 2022: 15f.). Vielmehr handelt es sich um einen Frontalangriff auf den regulierenden Staat, verbunden mit einem radikalisierten Wirtschaftsliberalismus.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für Trumps zweite Amtszeit bedeutet dies innenpolitisch vor allem eine radikale Marktliberalisierung und den gezielten Abbau staatlicher Regulierung. Steve Bannon und andere Strategen sprechen offen von der „Demontage des regulierenden Staates“. Trump hat öffentlich angekündigt, die Macht von Bundesbehörden wie der Umweltbehörde EPA drastisch zu beschneiden, den bürokratischen Apparat des Bundes massiv zu verkleinern und Schlüsselpositionen ausschließlich mit Loyalisten zu besetzen. Ein mögliches Vorbild ist der argentinische Präsident Javier Milei, der mit seiner symbolträchtigen Motorsäge für einen kompromisslosen Staatsabbau steht. Milei wurde von Trump bereits kurz nach dessen Wiederwahl nach Mar-a-Lago eingeladen (Fischer 2024). Auch Musk scheint Mileis Programm genau studiert zu haben – und setzt es nun mit seiner „Effizienzagentur“ (DOGE) gezielt in den USA um.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Politik steht für eine extreme Form des Laissez-faire, ohne Rücksicht auf ökologische oder soziale Folgen. Trumps Sozialpolitik bleibt minimalistisch: In seiner Wahlkampagne plante er eine Steuerbefreiung von Trinkgeldern und – falls umgesetzt – eine Steuergutschrift für Kinder, die einzige Überschneidung mit dem Programm von Harris. Seine industriepolitischen Pläne bleiben ähnlich vage. Der Staat soll vor allem militärisch stark bleiben, während alle anderen Bereiche staatlicher Interventionspolitik einer extremen Rosskur unterzogen werden. In seiner Wahlkampagne brachte Trump sogar das Ende der Einkommensteuer ins Gespräch – eine Maßnahme, die den Bundeshaushalt völlig umkrempeln würde. Eine derart drastische Demontage der Staatsbürokratie würde die Regierungsführung noch dysfunktionaler machen und die Responsivität der Politik drastisch verringern.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In seiner zweiten Amtszeit dürfte Trump diese extreme Vision mit neuer Konsequenz verfolgen. Es ist jedoch kaum vorstellbar, dass massive Steuergeschenke an die Reichen, der Abbau des Sozial- und Interventionsstaates sowie die weitgehende Deregulierung der Märkte nicht zu mehr Korruption und wachsenden Ungleichheiten führen. Doch genau diese Probleme des sogenannten „kleinen Mannes“ sollten ja eigentlich gelöst werden – ein Versprechen, das Trump nun bereits zum zweiten Mal gegeben hat.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nach der Finanzkrise von 2008 wurde vielfach spekuliert, ob dies das Ende des Neoliberalismus bedeuten könnte. Doch Colin Crouch (2011) sprach wenige Jahre später von dessen „seltsamem Überleben“. Der Trumpismus verstärkt diese Ambivalenz: Einerseits radikalisiert er das Marktprojekt weiter – Neoliberalismus auf Steroiden, wenn es um den Abbau des Wohlfahrtsstaates und die Schwächung von Regulierungsbehörden geht. Dieser Trend ist längst nicht mehr auf die USA beschränkt, sondern stellt weltweit die Grundlagen moderner Gesellschaften infrage (Hanson/ Kopstein 2024). Andererseits jedoch bedeutet Trumps Wirtschaftspolitik auch einen radikalen Bruch mit der neoliberalen Ideologie freier Märkte: Statt globaler Win-Win-Strategien setzt er auf transaktionale Nullsummenspiele und protektionistische Abschottung (Doyle 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der libertären Tendenz im Inland steht ein aggressiver wirtschaftlicher Nationalismus nach außen gegenüber. Während der freie Markt nach innen maximiert werden soll, setzt Trump nach außen auf Zölle, den Rückzug aus Freihandelsabkommen und die Abkehr von der liberalen Weltwirtschaftsordnung – einer Ordnung, die die USA einst selbst geschaffen haben, um damit ironischerweise erst „great“ zu werden. Nach 1945 waren die Vereinigten Staaten nicht nur willens, sondern auch fähig, eine Reihe globaler öffentlicher Güter bereitzustellen – sei es wirtschaftlich oder sicherheitspolitisch –, um so ihre eigene Vormachtstellung zu festigen. Doch mit der Abkehr von internationalen Institutionen und den Grundwerten der liberalen Demokratie unterminieren sie diese Position nun doppelt: Die USA steuern auch international auf eine Identitätskrise zu. Historisch wurde ihr Führungsanspruch stets aus dem Selbstbild abgeleitet, im Interesse der Menschheit, der Aufklärung und der Demokratie zu handeln. Die Abwendung von diesen Werten wird es für sie zunehmend schwieriger machen, ihre globale Legitimität aufrechtzuerhalten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Entwicklungen haben unmittelbare praktische Konsequenzen. Multilaterale Institutionen wie die UNO, die WTO und die NATO geraten wieder unter Druck, während bilaterale Beziehungen zunehmend in den Vordergrund rücken. Bereits in seiner ersten Amtszeit zog sich Trump aus zentralen internationalen Abkommen – wie dem Pariser Klimaabkommen und dem Iran-Atomabkommen – zurück. In seiner zweiten Amtszeit dürfte dieser Rückzug noch weitergehen – sei es durch die faktische Isolierung der NATO, die strategische Instrumentalisierung von Zöllen oder die Aufkündigung weiterer internationaler Verträge.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Traditionelle Allianzen und die auf gemeinsamen Werten basierende internationale Ordnung stehen zunehmend zur Disposition. An ihre Stelle treten kurzfristige Interessen, was droht, die globale Glaubwürdigkeit der USA zu untergraben. Die Abkehr von multilateralen Strukturen und die Betonung eines „America First“-Ansatzes beschleunigen die geopolitische Machtverschiebung (Ikenberry 2018). Das weltweite Vertrauen in die USA wird man sich erst wieder erarbeiten müssen – es bleibt vorerst ein Vakuum, das China und Russland nutzen könnten, um ihren Einfluss in Europa, Asien und Afrika auszuweiten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Momentan betrachtet Trump Zölle als maximale Verhandlungsmasse, um Handelspartner zu Zugeständnissen zu zwingen. Doch bereits jetzt zeigt sich eine gewisse Wankelmütigkeit. Trump hat in entscheidenden Momenten Rückzieher gemacht, etwa als Kanada und Mexiko Widerstand leisteten oder als seine angedrohten Strafzölle gegen China letztlich hinausgezögert wurden. Verfolgt er damit in erster Linie eine innenpolitische Strategie, um sich als starker Verhandler zu inszenieren? Kann er diese Strategie aufrechterhalten, wenn eine Drohung nach der anderen verpufft? Oder steht er am Ende vor dem gegenteiligen Problem: dass protektionistische Maßnahmen wie Strafzölle die Inflation weiter anheizen – verstärkt durch die Massendeportationen billiger Arbeitskräfte?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Keine Frage: Trumps libertärer Autoritarismus nach innen und sein wirtschaftlicher Nationalismus nach außen stehen in einem fundamentalen Widerspruch. Während massive Deregulierung und Sozialabbau die Binnenwirtschaft schwächen, dürften protektionistische Maßnahmen wie Zölle die Inflation weiter anheizen. Sollte Trump seine wirtschaftlichen Versprechen nicht einlösen können, wird er die Schuld wohl kaum bei sich selbst suchen. Stattdessen werden voraussichtlich Zugewanderte, die politische Opposition oder die Presse als Sündenböcke herhalten müssen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bereits im Sommer 2020, während der Proteste nach der Tötung von George Floyd, drohte Trump mit dem Einsatz des Militärs gegen Demonstrierende. Dem ehemaligen Verteidigungsminister Mark T. Esper zufolge erkundigte sich Trump sogar, ob man nicht auf die Protestierenden schießen könne (Martin/Ermyas 2022). Damals verhinderte der Kongress den Militäreinsatz, und Esper blieb im Amt, um Schlimmeres zu verhindern. Doch in einer zweiten Amtszeit, in der es kaum noch Widerstand aus den eigenen Reihen geben dürfte, lässt dieser Vorfall nichts Gutes erahnen. Eine Abwärtsspirale droht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sollten die nächsten Kongresswahlen ordentlich durchgeführt werden, was zu erhoffen, aber leider keineswegs sicher ist, steht die Demokratische Partei vor einer enormen Herausforderung: Sie muss eine Politik entwickeln, die die sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der breiten Bevölkerung anspricht, ohne dabei die notwendige Anerkennung kultureller Vielfalt und Identitätsfragen zu vernachlässigen. Die zentrale Aufgabe wird sein, Identitäts- und Klassenpolitik stärker miteinander zu verknüpfen. Doch kann dies einer Partei gelingen, die intern tief gespalten ist?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Insgesamt ist es bemerkenswert, dass derzeit vor allem autokratische Regierungen große gesellschaftliche Zukunftsvisionen entwerfen – man denke an Chinas Belt-and-Road-Initiative oder das futuristische Megaprojekt Neom in Saudi-Arabien. Westliche Demokratien hingegen scheinen von internen Krisen absorbiert und zunehmend unfähig, eigene kohärente Zukunftsentwürfe zu formulieren. Die USA für ihren Teil scheinen bis auf Weiteres mit sich selbst beschäftigt zu sein.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Impli&shy;ka&shy;ti&shy;onen f&uuml;r Europa</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Trumps zweite Amtszeit wird aller Voraussicht nach tiefe wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Spuren hinterlassen – sowohl in den USA als auch darüber hinaus. Ob es den Vereinigten Staaten und ihren Verbündeten gelingt, diese Herausforderungen zu bewältigen, wird die globalen Machtverhältnisse in den kommenden Jahrzehnten maßgeblich prägen. Außenpolitisch steht der Führungsanspruch der USA weiter zur Disposition. Einst Garant internationaler Stabilität, treten sie zunehmend selbst als disruptiver Akteur auf. Mit Trumps Wiederwahl tritt die internationale Ordnung daher in eine Phase erhöhter Unsicherheit ein. Während China seine geopolitische Position in Asien und darüber hinaus weiter ausbaut (Curtis/Klaus 2024), wird Europa zunehmend in die Rolle eines Vermittlers gedrängt, der versuchen muss, multilaterale Strukturen zu bewahren und neue sicherheitspolitische Dilemmata zu vermeiden. Dies erfordert nicht nur ein verstärktes Engagement in internationalen Institutionen, sondern überhaupt erst einmal eine klare Vorstellung der eigenen Rolle als politischer Akteur in einer zunehmend multipolaren Weltordnung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Europa sieht sich mit einem erneuten Rückzug der USA aus internationalen Institutionen konfrontiert, die für die Stabilität der globalen Ordnung essenziell sind. Die Auswirkungen dieser Entwicklung sind kaum zu überschätzen. Die EU, die jahrzehntelang auf ein starkes transatlantisches Bündnis gesetzt hat, steht vor einer strategischen Neuausrichtung. Trump hat bereits in seiner ersten Amtszeit wiederholt Zweifel an der NATO geäußert und Europa aufgefordert, mehr Verantwortung für die eigene Sicherheit zu übernehmen. Schon zum Anfang seiner zweiten Amtszeit sind diese Forderungen nicht nur lauter, sondern auch kompromissloser geworden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Verschiedene Wortfetzen der ersten Wochen unter Trumps neuer Administration geben einen recht klaren Eindruck von der neuen Position der USA. Europa spielt dort bestenfalls eine nachgeordnete Rolle. In seiner Amtsantrittsrede sprach Trump selbst davon, dass man sich nun um die eigenen Grenzen und nicht mehr um die Grenzen anderer kümmern würde, will heißen, Europa müsse auf sich allein gestellt die eigenen Probleme angehen. In seiner ersten Rede als Außenminister betonte auch Marco Rubio ganz ähnlich, dass man sich dem Indo-Pazifik zuwenden müsse, statt sich in Europa zu verheddern. Verteidigungsminister Pete Hegseth machte darüber hinaus deutlich, dass Europa in Zukunft selbst für seine eigene Verteidigung verantwortlich sein werde, aber auch für die Sicherheit der Ukraine.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vizepräsident J. D. Vance betonte bei seiner ersten Europareise zwar, dass Europa den USA wichtig sei, warnte aber im selben Atemzug die EU, sich den USA bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz nicht in den Weg zu stellen – eine Kooperation unter Partnern sieht wohl anders aus. Bei seiner vielerwarteten Rede auf der Münchener Sicherheitskonferenz, die selbst zum Schauplatz eines historischen Wendepunkts in der transatlantischen Allianz wurde, sprach er nicht, wie erwartet, von den geopolitischen Gefahren, die etwa von Russland und China für Europa ausgingen. Er kritisierte stattdessen Europa selbst und unterstellte, dass dort die Meinungsfreiheit und damit die Demokratie bedroht sei, weil europäische Nationen, insbesondere Deutschland, rechtsnationale Parteien vom politischen Prozess ausschlössen – eine Kritik, die auf scharfe Abweisung von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius, dem damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz und Oppositionsführer Friedrich Merz stieß.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Man wird sich sehr rasch auf ein neues Verhältnis zu den USA einstellen müssen. Und dieses wird auch drastische Konsequenzen für das Verhältnis zu Russland bedeuten. Die New York Times gingen sogar so weit, hervorzuheben, dass Trump und Putin in manchen Punkten auf einer Linie seien:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Nach weniger als einem Monat in seiner zweiten Amtszeit hat Trump die von Moskau seit langem geschmähte US-Außenhilfebehörde U.S.A.I.D. ausgeweidet. Er hat Kabinettsmitglieder durchgesetzt, die regelmäßig die Parolen des Kremls wiederholen, darunter die neue Chefin der US-Geheimdienste, Tulsi Gabbard. Er hat das Zerwürfnis mit Europa verschärft und droht Washingtons engsten Verbündeten mit einem Handelskrieg. Er hat Elon Musk gestärkt und gefördert, der auf X Unwahrheiten verbreitet, die Moskau nützen, und sich öffentlich für die rechtsextreme Bewegung in Deutschland einsetzt.“ (Sonne 2025)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Schon im Vorfeld jener Münchner Sicherheitskonferenz bezeichnete Annalena Baerbock, damals deutsche Außenministerin, die geopolitische Lage als eine „existenzielle Wegmarke“ für Europa. Tatsächlich scheint sich ein neues Bewusstsein für die sicherheitspolitischen Herausforderungen des Kontinents und die Notwendigkeit, Kompetenzen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zu bündeln, abzuzeichnen. Diese Notwendigkeit wird vor allem von außen an Europa herangetragen. Kommt sie auch bei den nationalen Staatschefs an? Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj sah in seiner Rede bei der Sicherheitskonferenz den Moment für ein europäisches Militär, für die „Streitkräfte von Europa“, gekommen und auch NATO-Generalsekretär Rutte unterstrich bei der gleichen Gelegenheit: „Wenn die Europäer ein Mitspracherecht haben wollen, müssen sie sich relevant machen.“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die EU wird auf diese neuen Vorzeichen reagieren müssen, indem sie sicherheitspolitisch autarker wird und ihre Verteidigungskapazitäten ausbaut. Sicherheitsexperten warnen, dass man ohne die Hilfe der USA gegenwärtig einer Aggression gegenüber sehr ungeschützt entgegnen müsste. Es muss also schnell gehandelt werden. Gleichzeitig darf dieser Prozess nicht auf Kosten der demokratischen Legitimation gehen. Mittelfristig birgt eine stärkere Europäisierung, so sie sich denn überhaupt abzeichnet, ohne entsprechende Demokratisierung die Gefahr, populistische und extreme Kräfte innerhalb der EU weiter zu stärken. Das Aufstreben solcher Bewegungen in vielen Mitgliedstaaten kann nicht isoliert betrachtet werden, sondern steht in direktem Zusammenhang mit einem wahrgenommenen Demokratiedefizit der Union. Eine Vertiefung der europäischen Integration – ohne eine gleichzeitige Stärkung demokratischer Legitimation und Partizipation – könnte diese Dynamik noch verstärken und die langfristige Stabilität der EU untergraben. Diese Kräfte könnten die Union von innen destabilisieren, während externe Bedrohungen durch Russland oder andere Akteure weiter zunehmen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Um solidarisch zu handeln, braucht es eine stärkere politische Gemeinschaft auf europäischer Ebene und eine neue Form kultureller Identität, die nationale Eigenheiten nicht auflöst, sondern in einem multinationalen Bund integriert. In den einzelnen Staaten – insbesondere in Deutschland – muss auch die politische Linke anerkennen, dass Gemeinsinn und ein ziviler Nationalismus (Calhoun 2007) notwendige Elemente einer stabilen Gesellschaft sind. Letzteres fällt angesichts der deutschen Geschichte nachvollziehbar schwer. Dass dies unter den gegenwärtigen Umständen keine einfache Aufgabe ist, steht außer Frage. Doch wie sollen kleine europäische Staaten in einer Welt bestehen, die von Großmächten wie den USA und China dominiert wird, wenn sie sich nicht zusammenschließen?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wirtschaftlich steht Europa vor der Herausforderung, sich global unabhängiger zu positionieren. Der anhaltende Protektionismus der USA und die Fokussierung auf eine rein nationale Wirtschaftspolitik lassen wenig Raum für ein transatlantisches Wirtschaftsnarrativ. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, muss Europa seine Position in der globalen Wertschöpfungskette stärken und den Anschluss in Bereichen wie nachhaltige Technologien, Digitalisierung und KI sichern. Zudem muss es verhindern, durch bilaterale Einzelbeziehungen zu den USA auseinanderdividiert zu werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Noch schwerer wiegen die bereits angedeuteten sicherheitspolitischen Implikationen von Trumps zweiter Amtszeit. Seine anhaltende Skepsis gegenüber multilateralen Bündnissen wie der NATO stellt die transatlantische Sicherheitsarchitektur vor grundlegende Herausforderungen. Selbst die Frage, wann der Bündnisfall eintritt und welche konkreten Implikationen Art. 5 tatsächlich hat, scheint nicht abschließend geklärt. Die EU sieht sich daher zunehmend in der Pflicht, eigenständige militärische Fähigkeiten zu entwickeln, die bestenfalls nicht nur zur regionalen, sondern auch zur globalen Stabilität beitragen. Die Abhängigkeit von den USA in zentralen verteidigungspolitischen Fragen hat sich als strategisches Risiko erwiesen, das nicht länger ignoriert werden kann. Auch wenn es vielen nicht gefallen mag, erscheint eine verstärkte Europäisierung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik angesichts der Wiederwahl Trumps als realpolitischer Imperativ.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kurzum, Trumps Wiederwahl offenbart die strukturellen Schwächen Europas und unterstreicht die Notwendigkeit, sich als eigenständiger Akteur in der Weltpolitik zu etablieren. Die daraus resultierenden Herausforderungen lassen sich nicht durch kurzfristige Anpassungen bewältigen, sondern erfordern tiefgreifende strategische Reformen und eine klare Vision der europäischen Rolle in einer multipolaren Welt. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob Europa in der Lage ist, diesen wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Herausforderungen gerecht zu werden und seine geopolitische Position neu zu definieren.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Europas doppelte Heraus&shy;for&shy;de&shy;rung</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Trump positioniert sich nicht als Zerstörer der US-Demokratie – im Gegenteil. Wie andere illiberale Akteure gibt er vor, die Demokratie vor korrupten Eliten schützen zu wollen. Er scheint davon überzeugt zu sein, den Willen des Volkes zu verkörpern – eine Annahme, die durch seinen Wahlerfolg noch bestärkt wird. Dieses Demokratieverständnis untergräbt jedoch die Grundprinzipien dessen, was gemeinhin als Demokratie gilt. Alles, was dem „Willen der Mehrheit“ – den Trump eben in seiner Person verkörpert sieht – im Wege steht, gilt aus dieser Perspektive als undemokratisch. Institutionen wie Pressefreiheit, Gewaltenteilung und unabhängige Wahlen – Errungenschaften, die einst in den USA mitentwickelt wurden – werden in dieser Logik zu Hindernissen für die Erfüllung des Volkswillens erklärt. Wer Kritik an Trump äußert, wird damit zum „Feind des Volkes“ stilisiert. Diese Haltung prägte bereits seine erste Amtszeit und gipfelte im Sturm auf das Kapitol. Seitdem hat sich die Machtverschiebung zu seinen Gunsten weiter verstärkt. Der Supreme Court unterstützt zunehmend konservative Positionen, der Kongress ist in Republikanischer Hand.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aber Trumps Politik ist in sich widersprüchlich und wird aller Voraussicht nach zu Verwerfungen führen. Die wirtschaftsnationalistische Außenpolitik, die Deportationen und der Abbau des Sozialstaats dürften die Inflation weiter anheizen und die Ungleichheit verschärfen. Gerade diejenigen, die wirtschaftlich ohnehin stark belastet sind und ihre Hoffnungen auf ihn setzten, könnten von seiner Politik schwer enttäuscht werden. Um die Unterstützung dennoch zu halten, dürfte sich der politische Ton weiter verschärfen und die Angriffe auf politisch Andersdenkende zunehmen. Zumindest zeigt das die Erfahrung aus Trumps erster Amtszeit. Ob die US-Demokratie diese drohende Abwärtsspirale übersteht, wird sich bei den Wahlen 2026 und 2028 zeigen. Die US-amerikanische Gesellschaft steht jedenfalls vor einer Zerreißprobe. Dabei ist nicht nur die weiße Arbeiterklasse zunehmend von ökonomischen Umbrüchen betroffen, sondern auch andere Bevölkerungsgruppen. Die politische Mitte und die moderate Linke haben es bisher versäumt, diese Entwicklung angemessen zu thematisieren. Die Demokratische Partei befindet sich noch immer im Schockzustand. Auch Medien und Gerichte scheinen sich uneinig darüber, wie auf die teils gesetzeswidrigen, teils aber auch nicht eindeutig illegalen Maßnahmen der Trump-Administration zu reagieren sei.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auf internationaler Ebene hat Trumps Politik bereits jetzt zur Erschütterung der liberalen Weltordnung beigetragen – mit einem potenziell gefährlichen Machtvakuum als Folge. Die Wiederwahl Trumps hat insbesondere für Europa weitreichende Folgen. Die USA, einst ein verlässlicher Partner im transatlantischen Bündnis, verfolgen unter seiner Führung eine zunehmend unilaterale, transaktionale und zugleich oft erratische Außenpolitik. Einerseits ist eine Art neoimperialistischer Anspruch auf eigene Einflusssphären zu erkennen – etwa in Bezug auf Panama, Kanada oder Grönland. Andererseits gibt es, etwa durch Aussagen von Marco Rubio oder Trump selbst, auch Signale eines Rückzugs aus internationalen Angelegenheiten – paradoxerweise bei gleichzeitiger Ankündigung, den Gazastreifen in die „Riviera des Nahen Ostens“ zu verwandeln.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Europa wird gezwungen sein, sicherheitspolitisch eigenständiger zu handeln und seine Rolle in der Welt neu zu definieren. Die EU steht dabei vor der doppelten Herausforderung, ihre innere Kohärenz zu wahren, ja sogar zu festigen, um ein eigenständiges geopolitisches Profil zu entwickeln. Gleichzeitig aber kann die Sogkraft der USA, gepaart mit einer auch hierzulande weitverbreiteten Skepsis vor Europa extreme Kräfte stärken und die ohnehin fragile Einheit der EU weiter gefährden. Die zentrale Frage bleibt, wie Europa eigenständiger agieren kann, ohne dabei illiberalen Parteien in den Nationalstaaten zusätzlichen Auftrieb zu verleihen. Kurzum, es muss zugleich eine Bündelung von politischen Kompetenzen auf EU-Ebene stattfinden, ohne dabei zentripetale Kräfte in den Nationalstaaten zu befeuern.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Könnte die EU in Zukunft als eine Art multinationaler Staat fungieren? Eine föderale Struktur, die die Prinzipien der Subsidiarität achtet und zugleich weitreichende Kompetenzen der Einzelstaaten mit stärkerer Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und Sicherheit verbindet, wäre eine mögliche – wenn auch anspruchsvolle – Antwort auf die Herausforderungen der Gegenwart. Deutschland müsste in diesem Prozess vermutlich, ob gewollt oder nicht, eine Vorreiterrolle übernehmen – nicht zuletzt, weil es bereits während Trumps erster Amtszeit immer wieder Zielscheibe von Angriffen war. Dass Trump Angela Merkel demonstrativ den Handschlag verweigerte, war nicht nur eine symbolische, sondern eine programmatische Geste. Hinzu kommt, dass Musk als einflussreicher Akteur in Trumps Umfeld offenbar gezielt die deutsche Regierung ins Visier genommen hat. Deutschland kann sich international nur durch eine starke europäische Einbindung behaupten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vielleicht lässt sich dabei etwas aus der US-amerikanischen Geschichte lernen? Moderne Territorialstaaten sind historisch betrachtet (leider) auch Kriegsapparate. In Ermangelung funktionierender internationaler Institution werden sie es bis auf Weiteres bleiben. Sie allein waren bislang in der Lage, über Steuersysteme ausreichend Kapital für ein funktionierendes Militär zu mobilisieren, Logistikstrukturen über große Distanzen zu koordinieren und eine identitätsstiftende Einheit zu schaffen (Hall 2015). Nicht zuletzt deshalb sind Kriege oft auch Momente der staatlichen Konsolidierung. In Amerika führte die Notwendigkeit, im späten 18. Jahrhundert den Unabhängigkeitskrieg zu führen, zur Verabschiedung der bundesstaatlichen Verfassung. Die bis dahin existierende Konföderation der dreizehn souveränen Staaten ohne gemeinsames Steuersystem und Währungseinheit erwies sich als unzureichend, und die Angst, die Unabhängigkeit wieder zu verlieren, war letztlich der entscheidende Anstoß, um einzelstaatliche Bedenken zu überwinden (Vormann 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die EU steht heute vor einer ähnlichen Wegmarke. Auch hier sieht man sich äußeren Gefahren ausgeliefert und muss die eigenen Kräfte bündeln. Auch hier muss man die Partikularinteressen der souveränen Einzelstaaten mit dem Gesamtinteresse der europäischen Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit in Balance bringen. Allerdings hat Europa im Vergleich zu den USA einen entscheidenden Nachteil. Man teilt die eurasische Landmasse mit den geopolitischen Rivalen. Der EU fehlt der geographische Schutz und der strategische Spielraum, den der Atlantik den USA über Jahrhunderte hinweg gewährt hat. Deshalb muss sich Europa, um zu bestehen, umso schleuniger den Wappenspruch im Großen Siegel der USA zu eigen machen und „aus vielen eines“ formen: <i>E Pluribus Unum</i>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Keine Frage: Sollten sich die USA endgültig von ihrer demokratischen Tradition und von ihrem transatlantischen Bekenntnis verabschieden – soweit ist es noch nicht –, würde Europa sehr darunter leiden. Was die Demokratie angeht, hat man sich über die vergangenen zwei Jahrhunderte an den USA orientiert. Kann Europa aus sich selbst heraus den demokratischen Geist aufrechterhalten? Umgekehrt gilt, was die geopolitischen Fragen angeht, aber auch: Ohne Europa als Partner wäre der Status der USA als dominante Supermacht bedroht. Es gibt einen Grund, warum Franklin D. Roosevelt sich entschieden hat, Europa von Nazi-Deutschland zu befreien. Wenn die eurasische Landmasse von China oder Russland dominiert würde und Europa tatsächlich in sich zerfiele, dann wären die Vereinigten Staaten zu einer Regionalmacht reduziert. Dessen war man sich in den 1930er Jahren sehr bewusst, aber ist man es auch heute noch, hundert Jahre später?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Jene, die sich über das Straucheln der USA schadenfroh zeigen – vielleicht sogar aus einer manchmal nicht ganz unberechtigten Kritik an ihren unilateralen Interventionen in der jüngeren Vergangenheit –, sollten nicht vergessen, dass die Stabilität der Nachkriegsordnung eng mit der internationalen Konstellation und der dominanten Stellung der USA verknüpft war. Deutschland wäre ohne die USA keine Demokratie. Wenn die USA sich zurückziehen, werden andere in das Machtvakuum vorstoßen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Imperien hat es in der Geschichte viele gegeben. Doch vielleicht sollte man jene bevorzugen, die zumindest den Anspruch auf Demokratie erheben, damit man sie und sich an diesen Maßstäben messen kann?</p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Boris Vormann</strong> ist seit 2017 Professor für Politikwissenschaft am Bard College Berlin und dort Direktor der Politiksektion. Seine Forschung untersucht an der Schnittstelle von politischer Ökonomie und Geographie die Rolle des Staats in Globalisierungsprozessen, die politische Bedeutung von Nationalismus und die Krise der Demokratie.</em></p>
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<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Amlinger, Carolin/Nachtwey, Oliver</em> 2022: Gekränkte Freiheit. Aspekte des Libertären Autoritarismus, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Assmann, Aleida</em> 2020: Die Wiedererfindung der Nation. Warum wir sie fürchten und warum wir sie brauchen, München.</p>
<p align="justify"><em>Autor, David et al.</em> 2017: A Note on the Effect of Rising Trade Exposure on the 2016 Presidential Election, Appendix to Importing Political Polarization? The Electoral Consequences of Rising Trade Exposure, National Bureau of Economic Research.</p>
<p align="justify"><em>Berkowitz, Roger</em> 2021: The Failing Technocratic Prejudice and the Challenge to Liberal Democracy, in: Vormann, Boris/Weinman, Michael (Hrsg.): <em>The Emergence of Illiberalism. Understanding a Global Phenomenon</em>, New York, S. 85–98.</p>
<p align="justify"><em>Blyth, Mark/Hopkin, Jonathan</em> 2021: Global Trumpism: Understanding Anti-System Politics in Western Democracies, in: Vormann, Boris/Weinman, Michael (Hrsg.): <em>The Emergence of Illiberalism. Understanding a Global Phenomenon</em>, New York, S. 101–123.</p>
<p align="justify"><em>Brown, Wendy</em> 2019: In the Ruins of Neoliberalism: The Rise of Antidemocratic Politics in the West, New York.</p>
<p align="justify"><em>Calhoun, Craig</em> 2007: Nations Matter: Culture, History, and the Cosmopolitan Dream, New York.</p>
<p align="justify"><em>Crouch, Colin</em> 2011: The Strange Non-Death of Neoliberalism, New York.</p>
<p align="justify"><em>Curtis, Simon/Klaus, Ian</em> 2024: The Belt and Road City. Geopolitics, Urbanization, and China’s Search for a New International Order, New Haven.</p>
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<p align="justify"><em>Eichengreen, Barry</em> 2018: The Populist Temptation: Economic Grievance and Political Reaction in the Modern Era, Oxford.</p>
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<p align="justify"><em>Fischer, Malte </em>2024: Mileis Reformkurs könnte eine Blaupause für Trump sein, in: <em>WirtschaftsWoche</em> vom 03.12.2024.</p>
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<p align="justify"><em>Lammert, Christian/Siewert, Markus B./Vormann, Boris</em> 2021: Flirt mit dem Autoritären: Trumpismus als schöpferische Zerstörung, in: Muno, Wolfgang/Pfeiffer Christian (Hrsg.): <em>Populisten an der Macht. Strategien und Folgen populistischen Regierungshandelns</em>, Wiesbaden, S. 127–156.</p>
<p align="justify"><em>Lammert, Christian/Vormann, Boris</em> 2020: When Inequalities Matter Most: The Crisis of Democracy as a Crisis of Trust, in: Oswald, Michael (Hrsg.): <em>Mobilization, Representation and Responsiveness in the American Democracy</em>, New York, S. 139–156.</p>
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<p align="justify"><em>Manow, Philip</em> 2020: (Ent-)Demokratisierung der Demokratie, Berlin.</p>
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<p align="justify"><em>Mayer, Margit</em> 2021: Die US-Linke und die Demokratische Partei. Über die Herausforderungen progressiver Politik in der Biden-Ära, Berlin.</p>
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<p align="justify"><em>Mudde, Cas</em> 2004: The Populist Zeitgeist, in: <em>Government and Opposition</em>, Jg. 39, H. 4, S. 541–563.</p>
<p align="justify"><em>Müller, Jan-Werner </em>2016: What is Populism? Philadelphia.</p>
<p align="justify"><em>Norris, Pippa/Inglehart, Ronald </em>2019: Cultural Backlash: Trump, Brexit, and Authoritarian Populism, Cambridge.</p>
<p align="justify"><em>Piketty, Thomas </em>2014: Capital in the Twenty-First Century, Cambridge.</p>
<p align="justify"><em>Shapiro, Jeremy/Végh, Zsusanna</em> 2024: The Orbanisation of America: Hungary’s lessons for Donald Trump, in: <em>European Council on Foreign Relations</em> vom 09.10.2024, <a href="https://ecfr.eu/publication/the-orbanisation-of-america-hungarys-lessons-for-donald-trump/#_ftnref3">https://ecfr.eu/publication/the-orbanisation-of-america-hungarys-lessons-for-donald-trump/#_ftnref3</a>.</p>
<p align="justify"><em>Sonne, Paul</em> 2025: Putin has long wanted more power in Europe. Trump could grant it, in: <em>The New York Times</em> vom 16.02.2025.</p>
<p align="justify"><em>Stiglitz, Joseph E.</em> 2012: The Price of Inequality: How Today’s Divided Society Endangers Our Future, New York.</p>
<p align="justify"><em>Vormann, Boris</em> 2024: Zentralisierungsdynamiken des US-amerikanischen Staatsapparats, in: Vormann, Boris et al. (Hrsg.): <em>Handbuch Politik USA</em>, 3. Auflage, Wiesbaden, S. 179–191.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/e-pluribus-unum-trumps-rueckkehr-und-europas-doppelte-herausforderung/">E Pluribus Unum: Trumps Rückkehr und Europas doppelte Herausforderung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Vom Koreakrieg bis zu Trump 2.0: Die Taiwan-Politik der USA im Wandel der Zeit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 May 2025 12:32:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[China]]></category>
		<category><![CDATA[Donald Trump]]></category>
		<category><![CDATA[internationale Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Joe Biden]]></category>
		<category><![CDATA[Korea-Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Ostasien]]></category>
		<category><![CDATA[Taiwan]]></category>
		<category><![CDATA[Trump]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Xi Jinpings]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Welche Auswirkungen könnte die Wiederwahl von Donald Trump zum US-Präsidenten auf Taiwan haben? In seinem Beitrag nimmt Lars Konheiser die globale Relevanz des Konfliktes zwischen der Volksrepublik China und Taiwan sowie die Wahl Trumps zum Anlass, die Taiwan-Politik der USA im Wandel der Zeit zu betrachten: vom Koreakrieg bis zu Trump 2.0. Neben Geschichte und [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/vom-koreakrieg-bis-zu-trump-2-0-die-taiwan-politik-der-usa-im-wandel-der-zeit/">Vom Koreakrieg bis zu Trump 2.0: Die Taiwan-Politik der USA im Wandel der Zeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Welche Auswirkungen könnte die Wiederwahl von Donald Trump zum US-Präsidenten auf Taiwan haben? In seinem Beitrag nimmt Lars Konheiser die globale Relevanz des Konfliktes zwischen der Volksrepublik China und Taiwan sowie die Wahl Trumps zum Anlass, die Taiwan-Politik der USA im Wandel der Zeit zu betrachten: vom Koreakrieg bis zu Trump 2.0. Neben Geschichte und Gegenwart thematisiert er auch mögliche Zukunftsszenarien des Konfliktes sowie die Rolle der USA. Dazu nimmt der Beitrag nicht nur Taiwan und die USA als dessen Schutzmacht, sondern auch die VR China in den Blick.</em></p>
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<p class="v-absatz-ohne-western">Am 5. November 2024 waren in der taiwanischen Hauptstadt Taipeh alle Augen auf die Vereinigten Staaten von Amerika gerichtet. Denn an jenem Tag sollte sich entscheiden, wer künftig als Präsident*in der USA die Geschicke des politisch, ökonomisch und militärisch aktuell mächtigsten Staates der Erde leiten würde: Sollte es erneut Donald Trump werden, der sich während seiner ersten Amtszeit deutlich entschiedener als zuvor Barack Obama gegen die Volksrepublik China (VR China)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> und damit auf Seiten Taiwans positionierte, zuletzt aber auch immer wieder schärfere Töne gegenüber der Regierung in Taipeh anschlug – demzufolge also eine gewisse Unsicherheit für Taiwan mit sich bringen würde? Oder sollte es vielmehr Kamala Harris werden, unter deren Führung aller Voraussicht nach kein signifikanter Kurswechsel gegenüber Taiwan zu erwarten wäre, nachdem die USA unter Joe Biden als Präsident und Harris als Vizepräsidentin den von Trump eingeschlagenen Kurs im Kern fortsetzten? Letzteres Szenario war angesichts der im Vergleich wohl etwas größeren Aussicht auf Stabilität und Sicherheit dann auch die Präferenz einer Mehrheit der Taiwanes*innen (vgl. Hioe 2024). Ihr Wunsch sollte sich jedoch bekanntermaßen nicht erfüllen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zwar wurde das Ergebnis der Präsidentschaftswahl angesichts der globalen Bedeutung der USA sicher von den meisten Regierungen sowie vielen Menschen weltweit mit Spannung und zum Teil Nervosität erwartet. Doch hatte es für die Regierung Taiwans sowie seine Bevölkerung eine besonders große Relevanz: Denn seitdem die Partei der Kuomintang (KMT)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> im Jahr 1949 die Republik China als <i>de facto</i> bis heute unabhängigen und souveränen Staat auf der Insel Taiwan etablierte, hängt die militärische Sicherheit des Inselstaates vor der VR China und damit auch der Fortbestand seiner faktischen Unabhängigkeit entscheidend von den als Schutzmacht fungierenden USA ab. <i>De jure</i> erkennen bereits jetzt nur noch einige wenige, überwiegend kleinere Staaten Taiwan als völkerrechtlich souveränen Staat an. Dazu hat allem voran der politische Druck geführt, den die VR China gemäß des von ihr eisern propagierten „Ein-China-Prinzips“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> bereits seit Jahrzehnten auf all jene Staaten ausübt, die Taiwan als souveränen Staat anerkennen. Die Frage, wer ab Januar 2025 im Weißen Haus in Washington sitzen und damit maßgeblich über die künftige US-Außenpolitik entscheiden würde, war und ist für das inzwischen Spitzenwerte in Demokratie-Indizes erreichende Taiwan (vgl. Freedom House 2024) also im wahrsten Sinne des Wortes von existenzieller Bedeutung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dass die Sicherheit Taiwans überhaupt bedroht ist und damit jeder politische Machtwechsel in den USA eine gewisse Unsicherheit für Taiwan in sich birgt, liegt an der Eindeutigkeit der Position, die die VR China offiziell gegenüber Taiwan vertritt: Es handele sich bei Taiwan um eine abtrünnige Provinz, deren Eingliederung in die Volksrepublik Teil der historischen Mission der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) sei und daher notfalls auch kurzfristig mit militärischen Mitteln durchgesetzt werden müsse (vgl. Wang 2021). Zwar stammen die Grundzüge dieser Position bereits aus der Ära Mao Zedongs, doch wird sie seit Xi Jinpings Amtsantritt als Staatspräsident im Jahr 2013 rhetorisch offensiver und aggressiver denn je vertreten sowie zunehmend auch durch entsprechendes Handeln untermauert; beispielsweise durch häufiger werdende und immer größer angelegte Militärmanöver der chinesischen Volksbefreiungsarmee in der Taiwanstraße (vgl. Jash 2024). Einige Beobachter*innen, wie der ehemalige australische Politiker und ausgewiesene Experte chinesischer Außenpolitik Kevin Rudd, gehen gar davon aus, dass Xi willens ist, Taiwan unter allen Umständen noch während seiner Amtszeit in die Volksrepublik einzugliedern; oder wie Rudd (2022: 99) es formuliert: „Xi ist ein Mann in Eile, wenn es um Taiwan geht.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> Der Rolle der USA als Schutzmacht Taiwans kommt demnach aktuell eine besonders große Bedeutung zu. Hinzu kommt die stetig wachsende Intensität des Konfliktes zwischen den USA und China um globalen Einfluss. Denn dieser hat spätestens mit dem unter Barack Obama 2011 verkündeten „Pivot to Asia“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> rasant an Fahrt aufgenommen, nachdem sich die VR China durch diese strategische Neuausrichtung der US-Außenpolitik in ihrer vermeintlich natürlich gegebenen geopolitischen Einflusszone des Indopazifiks bedroht sah (vgl. Shambaugh 2013: 10). Und ebendieser geopolitische Schlüsselkonflikt des 21. Jahrhunderts manifestiert sich heute an kaum einem Ort der Welt derart deutlich wie in der Taiwanstraße.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der vorliegende Beitrag nimmt daher die globale Relevanz des Konfliktes sowie die jüngst erfolgte Wahl Trumps zum US-Präsidenten und die damit verbundene Frage, welche Auswirkungen diese Wahl auf Taiwan haben könnte, zum Anlass, die Taiwan-Politik der USA im Wandel der Zeit zu betrachten – vom Koreakrieg bis zu Trump 2.0. Neben Geschichte und Gegenwart sollen somit abschließend auch mögliche Zukunftsszenarien des Konfliktes sowie die Rolle der USA darin thematisiert werden. Zunächst soll aber die Historie der Taiwan-Politik der USA seit 1949 nachgezeichnet werden, mit einem besonderen Fokus auf den Entwicklungen der letzten Jahre unter den US-Präsidenten Trump (2017-2021) und Biden (2021-2025). Dabei muss die US-Politik gegenüber Taiwan allerdings auch und vor allem unter Berücksichtigung der Position und des Handelns der VR China gegenüber Taiwan betrachtet werden. Daher nimmt der Beitrag nicht nur Taiwan selbst und die USA als dessen Schutzmacht, sondern auch die VR China in den Blick. Das Ziel ist es demnach, aktuelle sowie mögliche künftige Entwicklungen im Taiwan-Konflikt durch eine historisch fundierte Betrachtung der komplexen Dreiecksbeziehung Taiwan-USA-China nachvollziehbar darzustellen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Eine kurze Geschichte der Taiwan-&shy;Po&shy;litik der USA (1949 bis 2017): Stabilit&auml;t in einer Welt des Wandels</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Bereits im Jahr 1945, mit der totalen Kapitulation Japans, wurde die bis dato japanische Kolonie Taiwan <i>de facto</i> zum Staatsterritorium der Republik China und wurde damit quasi vom einen auf den anderen Tag von der Kuomintang regiert, zu deren Staatsgebiet zu jener Zeit auch noch das ab 1949 von der Volksrepublik kontrollierte chinesische Festland gehörte. Wie oben erwähnt, flüchteten mit der Niederlage im Bürgerkrieg dann 1949 die Eliten der KMT auf die Insel Taiwan, woraufhin ihnen zahlreiche weitere Anhänger*innen folgten. Seitdem bilden faktisch lediglich noch die Insel Taiwan sowie einige kleinere umliegende Inseln das Staatsgebiet der Republik China. Noch im Oktober 1949 konnte eine militärische Eroberung der Insel durch die frisch ausgerufene Volksrepublik verhindert werden. Ab 1950 sicherten dann bereits die USA das politische Überleben der damals noch autoritär unter Kriegsrecht regierenden KMT-Regierung unter Führung Chiang Kai-sheks militärisch ab – konkret durch das Einrücken der US-Pazifikflotte in die Taiwanstraße, die zwischen dem chinesischen Festland und der Insel Taiwan verläuft. Dieses Manöver resultierte unmittelbar aus dem im Kontext des Kalten Krieges als Stellvertreterkrieg ausgefochtenen Koreakrieg, der 1950 begonnen hatte und in dessen Rahmen die USA politische und militärische Verbündete in der Region benötigten. Taiwans besondere geostrategische Bedeutung als „anti-kommunistische[r] Flugzeugträger“ (Schubert 2023: 261) der USA in unmittelbarere Nähe zum chinesischen Festland manifestierte sich dann 1954 in einem zwischen den Regierungen in Washington und Taipeh geschlossenen Verteidigungspakt (vgl. Schubert 2023: 260f.). Seitdem nehmen die USA die Rolle als Schutzmacht des – zumindest de facto – bis heute unabhängigen und seit 1987 demokratisch regierten Taiwans ein.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bis 1971 wurde <i>China</i> zudem in den Vereinten Nationen (UN) offiziell von der Republik China repräsentiert, bevor dann die Volksrepublik diesen Status in ebenjenem Jahr übernahm. Entsprechend hatte die Regierung Chiang Kai-sheks aber bis 1971 auch einen Sitz im mächtigen UN-Sicherheitsrat inne, was den Beziehungen zu Taiwan aus Sicht der USA zusätzliche strategische Bedeutung verlieh. Zwar entspannten sich die bilateralen Beziehungen zwischen Washington und Peking ab 1969 schrittweise, nachdem das Verhältnis zwischen der Sowjetunion und der VR China nach einem militärischen Grenzkonflikt endgültig zerrüttet war und sich China und die USA somit nun einen gemeinsamen Kontrahenten teilten. Diese Annäherung mündete schließlich 1979 auch in der offiziellen Anerkennung der Volksrepublik als alleinige legitime Vertretung Chinas durch die USA, wodurch die Republik China diesen Status verlor. Doch sorgten diese Entwicklungen keineswegs dafür, dass die USA ihre Rolle als militärische Schutzmacht Taiwans aufgaben – ganz im Gegenteil: Noch im selben Jahr, 1979, wurde der Taiwan Relations Act in den USA verabschiedet, demgemäß die USA sich gesetzlich dazu verpflichteten, Taiwan mit den nötigen Waffen für seine Verteidigung gegenüber der VR China auszurüsten. Seitdem haben die USA Taiwan mit Rüstungsgütern im Milliardenwert beliefert. Überdies hat das Gesetz vorgesehen, dass Washington auch nach der offiziellen Anerkennung der VR China weiterhin Beziehungen, wenn auch inoffizieller Natur, nach Taipeh unterhält (vgl. Congressional Research Service 2023; Naß 2023: 87; Sutter 2020: 214-216). Schließlich wird im Taiwan Relations Act auch explizit festgehalten, dass „die Vereinigten Staaten ihre Fähigkeit aufrechterhalten werden, sich der Anwendung jeglicher Form von Gewalt oder anderen Zwangsmaßnahmen widersetzen zu können, die die Sicherheit oder das gesellschaftliche oder wirtschaftliche System der taiwanischen Bevölkerung gefährden würden“ (Congressional Research Service 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Taiwan Relations Act bildet bis heute die Grundlage der Taiwan-Politik der USA. Seine Kerninhalte sind seitdem von keiner US-Administration ernsthaft und nachhaltig in Frage gestellt worden. Denn auf Phasen, in denen die USA Zugeständnisse gegenüber der Volksrepublik machten – wie 1982, als sie in Form eines Kommuniqués zumindest vage zusicherten, die Rüstungsexporte nach Taiwan zu begrenzen – folgten stets Phasen, in denen die USA sich wieder klarer und offensiver für die Sicherheit Taiwans einsetzten. So führte zum Beispiel das historische Tiananmen-Massaker der chinesischen Regierung an der eigenen Bevölkerung 1989 dazu, dass die USA sich vom autokratischen China abwendeten und gleichzeitig zum inzwischen demokratisch regierten und wirtschaftlich blühenden Taiwan hinwendeten; konkret wurden ab 1992 wieder vermehrt Rüstungsgüter nach Taiwan geliefert und es wurde erstmals seit dem Abbruch der offiziellen Beziehungen mit Taipeh 1979 ein US-Regierungsmitglied dorthin entsandt (vgl. Sutter 2020: 216f.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Derartige, durch konkrete Ereignisse ausgelöste Dynamiken prägten auch in den ersten Jahren des neuen Jahrtausends die Dreiecksbeziehung Taiwan-USA-China. So sicherte George W. Bush noch im April 2001 Taiwan die bedingungslose Unterstützung der USA im Falle eines militärischen Angriffs durch die Volksrepublik zu, bevor kurz darauf die Terroranschläge vom 11. September dafür sorgten, dass die USA erstmals seit 1989 wieder mehr Nähe zur VR China suchten, um eine möglichst breite Front in ihrem „Kampf gegen den Terror“ hinter sich zu wissen. Gleichzeitig belasteten offen formulierte Unabhängigkeitsbestrebungen der damaligen taiwanischen Regierung unter Chen Shui-bian die Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und Taiwan, da derartige Bestrebungen die Bemühungen der USA um bessere Beziehungen zur Volksrepublik konterkarierten. Auf diese anfänglichen Dynamiken folgte dann allerdings ein Jahrzehnt, in dem sich das komplexe Beziehungsgeflecht der drei Akteure zumindest oberflächlich durch eine neu gewonnene Stabilität auszeichnete. Denn letztlich überwogen die gemeinsamen politischen und ökonomischen Interessen der politischen Führungen um George W. Bush und Hu Jintao ihre unter der Oberfläche weiter brodelnden Differenzen um Taiwan (vgl. Sutter 2020: 217f.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie fragil diese vermeintliche neue Stabilität allerdings sein sollte, zeigte sich infolge des eingangs erwähnten „Pivot to Asia“ unter Obama im Jahr 2011. Als primäres Ziel dieser Neujustierung der US-Außenpolitik war von Vornherein erkennbar, dass China zunächst auf seinem Weg zur dominierenden Macht im Indopazifik und langfristig zur globalen Großmacht behindert werden sollte (vgl. Naß 2023: 60). 2012 wurde dann zudem Xi Jinping Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas und 2013 auch Präsident der VR China. Im Vergleich zu seinem Vorgänger Hu scheute Xi von Anfang an nicht davor zurück, seine außenpolitische Vision von Chinas „Rückkehr zu alter Größe“ offen auszusprechen sowie seinen Worten durch unmissverständliche politische und militärische Taten Nachdruck zu verleihen: Xi zufolge sollte China sich in möglichst kurzer Zeit als Großmacht etablieren und die von den USA geschaffene und jahrzehntelang dominierte Weltordnung durch eine neue, von China maßgeblich mitbestimmte neue Ordnung ersetzt werden (vgl. Naß 2023: 32-34; Zhao 2023: 78f.). Ein elementarer Bestandteil dieser Vision war dabei von Beginn an auch die Eingliederung Taiwans in die Volksrepublik. Denn die vermeintliche Wiedervereinigung mit dem faktisch unabhängigen Inselstaat – der nie Teil der Volksrepublik war – sei, so Xi, aus außenpolitischer Sicht eine notwendige Bedingung für Chinas weiteren Aufstieg (vgl. Naß 2023: 84). Aus innenpolitischer Sicht könnte die Eingliederung Taiwans in die Volksrepublik Xi zudem „ein Level an politischer Unsterblichkeit in den Augen von Partei und Land sichern, welches dem Maos Konkurrenz macht“ (Rudd 2022: 99).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Doch obwohl Chinas Rhetorik und Handeln gegenüber den USA und Taiwan unter Xi von Anfang an deutlich offensiver wurden, waren die letzten Jahre der Obama-Administration von US-Seite aus dennoch durch einen abwartenden und meist konstruktiven Ansatz gegenüber China geprägt – der offene Konflikt wurde bewusst gescheut (vgl. Sutter 2020: 219f.). Eine Kehrtwende in der US-Politik gegenüber der Volksrepublik und damit verbunden auch gegenüber Taiwan sollte erst mit Trump erfolgen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Die Taiwan-&shy;Po&shy;litik der USA unter Donald Trump und Joe Biden (2017-2025): Kalkulierte Verh&auml;rtung der Fronten</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Um zu verstehen, warum sich die bereits seit Jahrzehnten angespannte politische Situation zwischen Taiwan und der Volksrepublik seit Beginn der ersten Amtszeit Donald Trumps im Jahr 2017 nochmals deutlich zugespitzt hat, müssen alle drei Akteure in den Blick genommen werden: Zum einen hat Xi die Vereinigung mit Taiwan im Rahmen seiner nationalistischen Agenda zu einem zentralen politischen Ziel erklärt und seine Politik gegenüber Taiwan entsprechend aggressiv ausgerichtet. Zum anderen wird Taiwan seit 2016 von der im Vergleich zur KMT deutlich chinakritischeren Demokratischen Fortschrittspartei (DPP) regiert. Im Gegensatz zur KMT strebt die DPP danach, den aktuellen Status Taiwans als <i>de facto</i> unabhängiger Staat weiter zu zementieren, ohne sich dabei jedoch <i>de jure</i> für unabhängig zu erklären – wohlwissend, dass die Volksrepublik dies nicht hinnehmen und wohl militärisch reagieren würde. Um faktisch auch auf lange Sicht unabhängig zu bleiben, kündigte die 2016 gewählte taiwanische Präsidentin Tsai Ing-wen nach ihrer Wahl auch den „Konsens von 1992“ mit der VR China auf, demzufolge sowohl Taiwan als auch China am „Ein-China-Prinzip“ sowie am Ziel der langfristigen Wiedervereinigung festhalten würden. Da dieser Konsens bis dato die Grundlage der Taiwan-Politik der VR China bildete, stellte Peking daraufhin jegliche direkte Kommunikation mit der taiwanischen Regierung ein. Die KMT hingegen schließt eine (Wieder-)Vereinigung mit der Volksrepublik zumindest nicht kategorisch aus und würde die Gesprächskanäle zur Volksrepublik gern wieder öffnen, wenn sie wieder in Regierungsverantwortung käme (vgl. Naß 2023: 82; Schubert 2023: 278f.). Als dritte und nicht minder entscheidende Ursache für die aktuell hochangespannte Lage zwischen Taiwan und der VR China ist schließlich die deutliche Neuausrichtung der Taiwan-Politik der USA unter Trump zu nennen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der intensivierte Austausch zwischen den USA und Taiwan in Trumps erster Amtszeit (zwischen 2017 und 2021) ist vor allem vor dem Hintergrund der im Vergleich zu Obama deutlich konfrontativeren China-Politik Trumps und seiner Regierung zu betrachten: Während Obama noch versuchte, Konflikte eher hinter verschlossenen Türen und durch Kompromisse zu lösen, anstatt die chinesische Regierung öffentlich zu attackieren, warf Trump China bereits 2016 in seinem Wahlkampf vor, die USA mit einer unfairen Wirtschaftspolitik zu „vergewaltigen“ (Diamond 2016). Konkret meinte Trump damit, dass China seine Währung gezielt manipuliere, um chinesische Exportgüter international wettbewerbsfähiger zu machen und damit der US-Wirtschaft zu schaden (vgl. Diamond 2016). Dementsprechend extrem richtete die Trump-Administration dann nicht nur ihre Rhetorik, sondern auch ihre Politik gegenüber der Volksrepublik aus. Konkret brach Trump einen Handelskrieg in Form von drastisch erhöhten Einfuhrzöllen auf chinesische Produkte und strikten Exportbeschränkungen für Produkte der Hochtechnologie nach China vom Zaun. Matthias Naß (2023: 60f.), internationaler Korrespondent der ZEIT und ausgewiesener China-Experte, konstatiert in seiner aktuellen Monografie zum Konflikt zwischen China und den USA daher sogar, dass das Verhältnis der beiden Mächte nie schlechter gewesen sei als unter Trump. Wohlwissend um die geostrategische Bedeutung Taiwans im Konflikt mit China – auch hinsichtlich des komplexen, über den Taiwan-Konflikt hinausgehenden Konfliktes im Südchinesischen Meer<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> – intensivierten die USA gleichzeitig ihre Beziehungen zum Inselstaat. Zum einen wurden in Trumps erster Amtszeit mehr Waffen als unter jedem anderen US-Präsidenten nach Taiwan exportiert. Zum anderen bewegten sich die USA auch auf diplomatischer Ebene deutlich auf Taiwan zu: Trumps Amtszeit startete – noch vor ihrem offiziellen Beginn im Januar 2017 – damit, dass er im Dezember 2016 einen Gratulationsanruf von Tsai Ing-wen, der damaligen Präsidentin Taiwans, entgegennahm, was die VR China als Angriff auf das „Ein-China-Prinzip“ auffasste; und sie endete damit, dass die Regierung Trump in ihren letzten Zügen alle zuvor geltenden Beschränkungen im offiziellen Umgang mit taiwanischen Regierungsvertreter*innen aufhob – mit der Ausnahme, dass auch weiterhin keine taiwanische Flagge in staatlich-offiziellen Kontexten zu sehen sein darf (vgl. Naß 2023: 87f.; Sutter 2020: 226f.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Entgegen den Erwartungen und Hoffnungen der chinesischen Regierung setzte Joe Biden nach seiner Amtsübernahme im Januar 2021 die China- und Taiwan-Politik seines Vorgängers nahtlos fort. Antony Blinken, US-Außenminister unter Biden, traf sich gar bereits vor der offiziellen Übernahme der Regierungsgeschäfte mit der damals höchsten politischen Vertreterin Taiwans in den USA, Hsiao Bi-khim, zu Gesprächen. Kurz darauf, im März 2021, fand dann bereits das erste außenpolitischen Spitzentreffen zwischen den USA und China nach Bidens Amtsantritt statt. Bei dem Treffen in Anchorage, Alaska, bestätigte sich schnell der Eindruck, dass sich in den sino-amerikanischen Beziehungen unter Biden zunächst nicht signifikant etwas verändern würde (vgl. Naß 2023: 87-89; Rudd 2022: 301-303). Ausgehend von diesen frühen, unmissverständlichen Signalen Washingtons in Richtung China habe sich die Unterstützung Taiwans, so Naß (2023: 88), zu einer wichtigen außenpolitischen Maxime der Biden-Regierung entwickelt. Für die Öffentlichkeit wurde diese Maxime besonders deutlich, als Biden im Oktober 2021 überraschend klar formulierte, dass die USA Taiwan im Falle eines militärischen Angriffs durch die Volksrepublik in jedem Fall verteidigen würden (ZEIT Online 2021). Überraschend war die Formulierung Bidens für viele Beobachter*innen vor allem deshalb, weil sie durchaus als Bruch mit der bisher gefahrenen Strategie der Zweideutigkeit mit Blick auf den Taiwan-Konflikt interpretiert werden konnte. So hatten die USA Taiwan und China – zumindest öffentlich – doch bis dato stets im Unklaren darüber gelassen, ob die USA im Falle eines chinesischen Angriffs auf Taiwan tatsächlich Soldat*innen zur Verteidigung der Insel entsenden würden – oder vielmehr lediglich ihre Waffenlieferungen aufstocken würden, wie im Falle des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Die Formulierungen Bidens schienen nun aber genau diese bislang fehlende Eindeutigkeit herzustellen. Bestätigt wurde dies vom Weißen Haus jedoch nie. So hielt die Biden-Administration offiziell weiter an ihrem Kurs der „strategischen Ambiguität“ (Naß 2023: 90) fest. Nichtsdestotrotz haben manche US-amerikanische Sicherheits- und Militärstrateg*innen der US-Regierung seit jenen öffentlichen Aussagen Bidens wiederum öffentlich dazu geraten, diese Strategie offiziell aufzugeben und damit strategische Klarheit zu schaffen. Auch wenn Bidens Regierung auf derartige Ratschläge offiziellen Verlautbarungen nach nicht weiter eingegangen ist, spricht die Taiwan-Politik der Biden-Administration doch eine recht eindeutige Sprache (vgl. Naß 2023: 90f.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">So betonten die USA unter Biden zum einen in internationalen Kommuniqués zunehmend explizit die Bedeutung von Frieden und Stabilität in der Taiwanstraße. Zum anderen entsendeten sie neben weiteren Rüstungsgütern auch militärische Ausbilder*innen und – unmittelbar nach dem Beginn des Ukraine-Krieges 2022 – eine hochrangige Delegation ehemaliger Militärs und Sicherheitspolitiker*innen nach Taiwan. Gleichzeitig wurde ein Zerstörer der US-Marine in die Taiwanstraße entsendet (vgl. Naß 2023: 90f.). Als Höhepunkt der diplomatischen Besuche hochrangiger US-Repräsentant*innen auf Taiwan kann dabei sicherlich der Besuch Nancy Pelosis in ihrem Amt als Sprecherin des US-Repräsentantenhauses im Jahr 2022 betrachtet werden, von dem sich die chinesische Regierung besonders stark verärgert zeigte (vgl. Global Times 2022) – was vor dem Hintergrund Pelosis internationaler Prominenz sowie ihrer zentralen Position im politischen System der USA eine wenig überraschende Reaktion seitens Chinas darstellte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Derartige diplomatische und militärische Aktivitäten der USA sind jedenfalls nicht nur aus Sicht von Expert*innen wie Naß eindeutig und widersprechen damit der offiziell weiterhin ausgegebenen Losung der strategischen Zweideutigkeit, sondern werden auch in Peking gemäß der Prämisse, bei Taiwan handele es sich um eine abtrünnige chinesische Provinz, eindeutig als unrechtmäßige Einmischung der USA in innerchinesische Angelegenheiten – und damit als Angriff auf die staatliche Souveränität und Integrität der VR China – aufgefasst. Davon zeugen beispielsweise die regelmäßig, phasenweise beinahe im Tagesrhythmus in der international ausgerichteten KPCh-Parteizeitung Global Times veröffentlichten Aufforderungen an die USA, die Unterstützung Taiwans unverzüglich einzustellen (vgl. Global Times 2024a; 2024b). Aus dieser Gemengelage heraus hat die chinesische Regierung insbesondere seit Ende 2021 nicht nur die offizielle Rhetorik gegenüber den USA noch weiter verschärft – wie beispielsweise anhand der besagten Global-Times-Artikel erkennbar ist –, sondern auch ihre militärischen Aktivitäten in der Taiwanstraße sowie in der taiwanischen Luftraumüberwachungszone – die vom nationalen Luftraum zu unterscheiden ist (vgl. Ebbighausen 2021) – nochmals massiv in Häufigkeit und Umfang erhöht (vgl. Jash 2024: 7). In dieses Bild fügen sich auch die jüngsten, im Oktober und Dezember 2024 sowie Anfang April 2025 durchgeführten und dabei abermals groß angelegten Militärübungen der Volksbefreiungsarmee rund um Taiwan ein (vgl. Eyssel 2024; Pierson/Chien 2024; ZEIT Online 2025). Die Manöver aus dem vergangenen Dezember wurden von den meisten Beobachter*innen als unmittelbare Reaktion Chinas auf den USA-Besuch des erst seit Mai 2024 amtierenden taiwanischen Präsidenten Lai Ching-te (DPP) Anfang Dezember interpretiert. Taiwan reagierte mit Unverständnis und warf China vor, mit derlei Manövern die Sicherheit des gesamten Indopazifiks zu gefährden (vgl. Eyssel 2024). Ein Ende der sich immer weiterdrehenden Spirale aus Provokationen in der komplexen Dreiecksbeziehung Taiwan-USA-China ist folglich nicht in Sicht – vielmehr nimmt das Eskalationspotenzial stetig weiter zu.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Die Taiwan-&shy;Po&shy;litik der USA unter Donald Trump 2.0 (ab 2025): Quo vadis?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ob der Konflikt allerdings tatsächlich in den kommenden Jahren eskalieren und Xi versuchen wird, seinen Traum der Einverleibung Taiwans Wirklichkeit werden zu lassen, ist zum aktuellen Zeitpunkt reine Spekulation. Schlicht zu viele der Faktoren, die hierbei eine Rolle spielen, sind mit großer Unsicherheit behaftet. Nichtsdestotrotz lassen sich aber diese Faktoren selbst benennen und mit Blick auf die nähere Zukunft zumindest in Umrissen skizzieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein entscheidender Faktor hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Konfliktes um Taiwan ist das Agieren Taiwans selbst. Hierbei kommt es vor allem auf die Frage an, ob die taiwanische Regierung sich weiterhin mit der faktischen Unabhängigkeit Taiwans zufriedengibt oder sich künftig gar wieder auf die Volksrepublik zubewegt, oder sie vielmehr das Gegenteil tut und (langfristig) auch <i>de jure</i> auf Unabhängigkeit pocht. Letzteres Szenario erscheint unter den aktuellen politischen Bedingungen jedoch eher unwahrscheinlich. Zum einen ist das so, weil die VR China unter Xi dies unter keinen Umständen hinnehmen würde und auf eine formale Unabhängigkeitserklärung Taiwans aller Wahrscheinlichkeit nach tatsächlich mit einem militärischen Angriff auf die Insel reagieren würde (vgl. Naß 2023: 85/90/246). Zum anderen ist das auch so, weil die USA genau dieses Szenario eines chinesischen Angriffs auf Taiwan bislang um jeden Preis vermeiden wollen, um nicht am Ende tatsächlich in die Situation eines „heißen“ Krieges mit der VR China gezwungen zu werden. Letztlich verfolgte die wachsende militärische und politische Unterstützung Taiwans unter Trump und Biden genau Folgendes weiterhin als Ziel: einen Krieg um Taiwan mittels Abschreckung zu verhindern (vgl. Naß 2023: 89-91). Realistischer erscheint daher aktuell, dass Taiwan – vor allem unter präsidialer Führung der DPP – sich vorerst weiterhin mit seinem Status als <i>de facto</i> unabhängiger Staat arrangieren wird und gleichzeitig weiter intensiv daran arbeiten wird, sich für einen möglichen Angriff Chinas zu wappnen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ob es zu diesem Angriff kommt, entscheidet allerdings nicht nur das zukünftige Agieren Taiwans oder der USA, sondern auch und vor allem Xi, dessen Handeln entsprechend als zweiter entscheidender Faktor zu betrachten ist. Während an Xis Ziel, Taiwan in die Volksrepublik einzugliedern, keinerlei Zweifel bestehen, so ist zumindest sein Zeitplan zur Erreichung dieses Ziels bislang unklar. Einschätzungen hochrangiger Generäle und Admirale des US-Militärs sowie anerkannter Expert*innen für Außen- und Sicherheitspolitik, wie Kevin Rudd oder Bonnie Glaser, dazu beruhen überwiegend auf Erwägungen zur militärischen Schlagfertigkeit der Volksbefreiungsarmee in einem etwaigen Krieg mit Taiwan und entsprechend möglicherweise auch den USA sowie – auch das ist angesichts der neuen US-Sicherheitsarchitektur im Indopazifik mittlerweile nicht mehr auszuschließen – seinen regionalen Verbündeten Japan und Australien. Hierbei gehen die Einschätzungen sowohl darüber, wann solch ein Angriff überhaupt realistischerweise erfolgen könnte – bereits 2025 oder doch erst nach 2030? – als auch über mögliche Ausgangsszenarien eines Krieges um Taiwan erheblich auseinander beziehungsweise umfassen sie eine große Bandbreite mehr oder weniger realistischer Szenarien (vgl. Naß 2023: 85-87/246; Rudd 2022: 331-340). Zum jetzigen Zeitpunkt herrscht demnach selbst unter Expert*innen keine Klarheit hinsichtlich dieser Fragen. Sicher ist nur, dass die Schlagfertigkeit des chinesischen Militärs stetig weiter zunimmt und China seinen Handlungsspielraum im Taiwan-Konflikt damit kontinuierlich erweitert (vgl. MERICS 2025: 5).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hinzu kommt eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung Chinas in den kommenden Jahren. Denn dass der Volksrepublik angesichts ihrer rasant alternden Gesellschaft, einer bedrohlichen Immobilienblase, schwächelnder Binnennachfrage sowie einer weiteren Eskalationsstufe im Handelskrieg mit den USA – worauf Trumps Handelspolitik seit Anfang April 2025 eindeutig zusteuert (vgl. Tagesschau 2025) – ökonomisch herausfordernde Zeit bevorstehen, liegt auf der Hand (vgl. Kunath 2024; MERICS 2024: 3f.). Mit Blick auf Taiwan ist dies insofern von Bedeutung, als dass wirtschaftliche Stagnation die Gefahr dafür erhöhen könnte, dass Xi sich zum Zweck seines eigenen Machterhalts in blindem Nationalismus und daraus resultierend einem kurzfristigen Angriff auf Taiwan verrennt. Ob Xi allerdings tatsächlich den Weg seines vermeintlichen Freundes Wladimir Putin beschreiten wird, der bekanntermaßen aus zum Teil ähnlichen Motiven im Februar 2022 den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine begann, wird auch davon abhängen, ob Xi aus den offensichtlichen Fehlern Putins gelernt hat. Denn damals waren sich schließlich wohl nicht nur Putin, sondern auch die meisten Beobachter*innen sicher, dass die Ukraine innerhalb weniger Tage, maximal Wochen fallen würde. So unterschiedlich die beiden Fälle trotz mancher Parallelen insgesamt auch gelagert sein mögen, so hat der bis heute erfolgreiche Widerstand der Ukraine China vor Augen geführt, dass sich der Ausgang eines Krieges nicht immer seriös vorhersagen lässt. Darüber hinaus haben die westlichen Sanktionen gegen Russland Xi erahnen lassen, womit auch China im Falle eines Angriffs auf Taiwan potenziell rechnen müsste. Es ist demzufolge davon auszugehen, dass sich Xi und die chinesische Regierung der erheblichen Risiken, Taiwan innerhalb der nächsten Jahre anzugreifen, durchaus bewusst sind. Ob sie bereit sind, diese Risiken dennoch einzugehen, bleibt für den Moment hingegen Spekulation – und wird nicht zuletzt auch davon abhängen, ob Trump weiterhin glaubwürdig vermitteln kann und will, Taiwan im Ernstfall auch mit US-Truppen zu verteidigen. Denn ein Krieg mit den USA würde für Xi ein ungleich größeres Risiko darstellen als eine ausschließlich gegen taiwanische Truppen geführte militärische Auseinandersetzung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Angesichts all dieser Unsicherheiten bezüglich der kurz- und mittelfristigen Pläne Chinas mit Blick auf Taiwan, lohnt sich abschließend ein kurzer Ausblick auf den dritten und nicht minder entscheidenden Faktor: die künftige Taiwan-Politik der USA. Zur Frage, wie diese in der seit Anfang 2025 laufenden Ära Trump 2.0 aussehen wird, lassen sich nach Trumps Wahlkampf sowie seinen ersten Monaten im Amt einige Hypothesen aufstellen: Zwar hat Trump Taiwan im Zuge seines Wahlkampfes vorgeworfen, den USA ihre Halbleiterindustrie – eine, wenn nicht gar die Schlüsselindustrie des 21. Jahrhunderts – genommen zu haben. Auch hat er deutlich formuliert, was er von Taiwan im Gegenzug für die Zusicherung amerikanischer Unterstützung im Ernstfall einfordert: nämlich eine Vervierfachung der bisherigen Verteidigungsausgaben auf rund zehn Prozent seines Bruttoinlandsproduktes, um sich künftig selbst besser vor der Volksrepublik schützen zu können (vgl. Feaver 2024; Hioe 2024; ZEIT Online 2024). Damit fährt er in dieser Hinsicht gegenüber Taiwan voraussichtlich dieselbe Strategie wie gegenüber der NATO und ihren Mitgliedsstaaten, an die er bereits während seiner ersten Amtszeit ähnliche Forderungen richtete. Doch ist gleichzeitig aktuell fest davon auszugehen, dass Trump seinen 2017 begonnenen Handelskrieg mit der VR China über seine zweite Amtszeit hinweg fortsetzen wird (vgl. MERICS 2024: 3; Mühling 2024). Seine aggressive Zollpolitik, die zwar die meisten Staaten weltweit trifft, China allerdings auf besonders harte Weise, bestätigen diese Annahme bis auf Weiteres (vgl. Tagesschau 2025). Dadurch kommt Taiwan in seiner Position als global führender Akteur in der Halbleiterindustrie und damit kaum zu ersetzender strategischer Partner der USA im Handelskonflikt mit China – das selbstverständlich ebenfalls Interesse an Taiwans Hochtechnologien hat – weiterhin eine kaum zu ermessende Bedeutung für Washington zu (vgl. Thome 2024: 261-263). Die Tatsache, dass die USA Halbleiter aus Taiwan von den Anfang April verhängten Zöllen auf taiwanische Importe explizit ausgenommen haben, unterstreicht diese Annahme nochmals (vgl. Tobin 2025). Zudem ist es weiterhin eines der zentralen außenpolitischen Ziele Trumps und seiner Administration – wie bereits während seiner ersten Amtszeit –, den Einfluss der VR China in jeglicher Hinsicht einzudämmen – das heißt nicht nur in ökonomischer, sondern vor allem auch geopolitischer Hinsicht. Und da Taiwan aufgrund seiner Lage im Osten des Südchinesischen Meers sowohl in dem ebendort ausgetragenen Konflikt als auch im Ringen um Einfluss im Indopazifik im Allgemeinen eine geostrategisch zentrale Rolle einnimmt – man denke an die Metapher von Taiwan als „unsinkbare[m] Flugzeugträger der Amerikaner vor der Küste der Volksrepublik“ (Naß 2023: 116) –, dürfte sich an der generellen Linie der zuletzt freundlichen Taiwan-Politik der USA aller polternden Wahlkampf-Rhetorik Trumps zum Trotz auch künftig kaum etwas ändern (vgl. Soong 2024). Für diese These spricht auch die Tatsache, dass Trump im Januar 2025 mit Marco Rubio einen erklärten Hardliner gegenüber China und Unterstützer Taiwans zum Außenminister berufen hat (vgl. Layne 2024; Simon/Barenberg 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Doch auch wenn die Wahrscheinlichkeit derzeit entsprechend groß zu sein scheint, dass die Taiwan-Politik der vergangenen acht Jahre unter Trump und Biden im Grundsatz nahtlos fortgesetzt werden wird, so ist und bleibt Trump ein immer wieder erratisch handelnder und damit unberechenbarer Politiker. Insbesondere in Krisensituationen, die ein Angriff Chinas auf Taiwan zweifelsohne wäre, ist damit ein enormes Potenzial an Unsicherheit verbunden. Auf den Konflikt um Taiwan bezogen scheint daher aktuell jegliche Art von Reaktion Trumps im Bereich des Möglichen zu liegen. Es bleibt somit lediglich zu hoffen, dass Xi die mit Trump verbundene Unsicherheit nicht als günstige Gelegenheit für einen baldigen Angriff auf den Inselstaat begreift, sondern vielmehr als unkalkulierbares Risiko betrachtet und damit vorerst von einem militärischen Angriff auf Taiwan und seinen Status als de facto unabhängige und lebendige liberale Demokratie absieht.</p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Lars C. Konheiser</strong> M.A., geb. 1994, ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Sinologie der Universität Freiburg. Aktuell forscht er im Rahmen seines Promotionsprojektes zu den politischen und gesellschaftlichen Dimensionen des Wintersports in der Volksrepublik China. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der gegenwärtigen Rolle der Volksrepublik China in der internationalen Politik, insbesondere im Bereich der Menschenrechtspolitik.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Congressional Research Service</em> 2023: Taiwan: The Origins of the U.S. One-China Policy, <a href="https://crsreports.congress.gov/product/pdf/IF/IF12503/1">https://crsreports.congress.gov/product/pdf/IF/IF12503/1</a> (letzter Zugriff: 12.12.2024).</p>
<p align="justify"><em>Diamond, Jeremy</em> 2016: Trump: „We Can’t Continue to Allow China to Rape Our Country”, in: <em>CNN Politics</em> vom 02.05.2016; <a href="https://edition.cnn.com/2016/05/01/politics/donald-trump-china-rape/index.html">https://edition.cnn.com/2016/05/01/politics/donald-trump-china-rape/index.html</a> (letzter Zugriff: 16.12.2024).</p>
<p align="justify"><em>Ebbighausen, Rodion</em> 2021: Taiwans Luftraum und Chinas Aggression, in: <em>Deutsche Welle</em> vom 04.10.2021; <a href="https://www.dw.com/de/taiwans-luftraum-und-chinas-aggression/a-59398095">https://www.dw.com/de/taiwans-luftraum-und-chinas-aggression/a-59398095</a> (letzter Zugriff: 16.12.2024).</p>
<p align="justify"><em>Eyssel, Benjamin</em> 2024: Taiwan kritisiert neue Militäraktionen Chinas, in: <em>Tagesschau.de</em> vom 11.12.2024; <a href="https://www.tagesschau.de/ausland/asien/china-taiwan-152.html">https://www.tagesschau.de/ausland/asien/china-taiwan-152.html</a> (letzter Zugriff: 16.12.2024).</p>
<p align="justify"><em>Feaver, Peter D.</em> 2024: How Trump Will Change the World. The Contours and Consequences of a Second-Term Foreign Policy, in: <em>Foreign Affairs</em> vom 06.11.2024; <a href="https://www.foreignaffairs.com/united-states/how-trump-will-change-world">https://www.foreignaffairs.com/united-states/how-trump-will-change-world</a> (letzter Zugriff: 17.12.2024).</p>
<p align="justify"><em>Freedom House</em> 2024: Country Report „Taiwan”, in: <em>Freedom in the World</em> 2024; <a href="https://freedomhouse.org/country/taiwan/freedom-world/2024">https://freedomhouse.org/country/taiwan/freedom-world/2024</a> (letzter Zugriff: 16.12.2024).</p>
<p align="justify"><em>Global Times</em> 2022: Some Facts About Pelosi’s Visit to Taiwan, in:<em> Global Times</em> vom 25.08.2022; <a href="https://www.globaltimes.cn/page/202208/1273823.shtml">https://www.globaltimes.cn/page/202208/1273823.shtml</a> (letzter Zugriff: 16.12.2024).</p>
<p align="justify"><em>Global Times</em> 2024a: China’s Determination to Defend its Natl Sovereignty, Territorial Integrity Is Inwavering, Chinese FM Says on Reports of Likely Military Drills Surrounding Taiwan Island, in: <em>Global Times</em> vom 06.12.2024; <a href="https://www.globaltimes.cn/page/202412/1324484.shtml">https://www.globaltimes.cn/page/202412/1324484.shtml</a> (letzter Zugriff: 16.12.2024).</p>
<p align="justify">Global Times 2024b: China Strongly Opposes US Sales of Drones and Missiles to Taiwan Island: FM Spokesperson, in: <em>Global Times</em> vom 20.06.2024; <a href="https://www.globaltimes.cn/page/202406/1314533.shtml">https://www.globaltimes.cn/page/202406/1314533.shtml</a> (letzter Zugriff: 16.12.2024).</p>
<p align="justify"><em>Hioe, Brian</em> 2024: What Does Taiwan Think About Trump 2.0?, in: <em>The Diplomat</em> vom 15.11.2024; <a href="https://thediplomat.com/2024/11/what-does-taiwan-think-about-trump-2-0/">https://thediplomat.com/2024/11/what-does-taiwan-think-about-trump-2-0/</a> (letzter Zugriff: 17.12.2024).</p>
<p align="justify"><em>Jash, Amrita</em> 2024: China’s Military Exercises Around Taiwan: Trends and Patterns, in: <em>Global Taiwan Brief</em>, Jg. 9, H. 19, S. 6-9; <a href="https://globaltaiwan.org/2024/10/chinas-military-exercises-around-taiwan-trends-and-patterns/">https://globaltaiwan.org/2024/10/chinas-military-exercises-around-taiwan-trends-and-patterns/</a> (letzter Zugriff: 12.12.2024).</p>
<p align="justify"><em>Kunath, Gero</em> 2024: Nachwehen der Ein-Kind-Politik: China im demografischen Wandel, in: <em>IW-Kurzbericht</em>, Jg. 2024, Nr. 10; <a href="https://www.iwkoeln.de/studien/gero-kunath-china-im-demografischen-wandel.html">https://www.iwkoeln.de/studien/gero-kunath-china-im-demografischen-wandel.html</a> (letzter Zugriff: 17.12.2024).</p>
<p align="justify"><em>Layne, Nathan</em> 2024: Rubio Says Trump Will Continue to Back Taiwan in a Second Term, in: <em>Reuters.com</em> vom 18.07.2024; <a href="https://www.reuters.com/world/us/senate-republican-rubio-defends-trump-over-taiwan-remarks-2024-07-18/">https://www.reuters.com/world/us/senate-republican-rubio-defends-trump-over-taiwan-remarks-2024-07-18/</a> (letzter Zugriff: 19.12.2024).</p>
<p align="justify"><em>MERICS</em> 2024: China im Jahr 2025, in: <em>MERICS China Essentials</em>, Nr. 19 (Sonderausgabe); <a href="https://merics.org/sites/default/files/2024-12/19%202024_MERICS%20China%20Essentials%20DE.pdf">https://merics.org/sites/default/files/2024-12/19%202024_MERICS%20China%20Essentials%20DE.pdf</a> (letzter Zugriff: 17.12.2024).</p>
<p align="justify"><em>MERICS</em> 2025: Beijing schweigt zu Trump – aber Taten sagen mehr als Worte, in: <em>MERICS China Essentials</em>, Nr. 1; <a href="https://merics.org/sites/default/files/2025-01/1%202025_MERICS%20China%20Essentials%20DE_1.pdf">https://merics.org/sites/default/files/2025-01/1%202025_MERICS%20China%20Essentials%20DE_1.pdf</a> (letzter Zugriff: 17.01.2025).</p>
<p align="justify"><em>Mühling, Jens</em> 2024: Und dann ist da noch Taiwan; in: <em>ZEIT Online</em> vom 06.11.2014; <a href="https://www.zeit.de/politik/2024-11/china-usa-donald-trump-wirtschaft-zoll-aussenpolitik">https://www.zeit.de/politik/2024-11/china-usa-donald-trump-wirtschaft-zoll-aussenpolitik</a> (letzter Zugriff: 17.12.2024).</p>
<p align="justify"><em>Naß, Matthias</em> 2023: Kollision: China, die USA und der Kampf um die weltpolitische Vorherrschaft im Indopazifik, München.</p>
<p align="justify"><em>Pierson, David/Chien, Amy Chang</em> 2024: With Jets and Ships, China Is Honing Its Ability to Choke Taiwan, in: <em>New York Times</em> vom 16.10.2024; <a href="https://www.nytimes.com/2024/10/16/world/asia/china-taiwan-blockade-drills.html">https://www.nytimes.com/2024/10/16/world/asia/china-taiwan-blockade-drills.html</a> (letzter Zugriff: 17.12.2024).</p>
<p align="justify"><em>Rudd, Kevin</em> 2022: The Avoidable War: The Dangers of a Catastrophic Conflict between the US and Xi Jinping’s China, New York.</p>
<p align="justify"><em>Schubert, Gunter</em> 2023: Das politische System Taiwans, in: Derichs, Claudia/Heberer, Thomas/Schubert, Gunter (Hrsg.): <em>Die politischen Systeme Ostasiens: Eine Einführung</em>, 4. Aufl., Wiesbaden, S. 257-302.</p>
<p align="justify"><em>Shambaugh, David</em> 2013: Assessing the US „Pivot” to Asia, in: <em>Strategic Studies Quarterly</em>, Jg. 7, H. 2 (Asia-Pacific Special Edition, Summer 2013), S. 10-19.</p>
<p align="justify"><em>Simon, Doris/Barenberg, Jasper</em> 2024: Trump belohnt treue Hardliner mit Regierungsposten, in: <em>Deutschlandfunk</em> vom 13.12.2024; <a href="https://www.deutschlandfunk.de/kabinett-trump-ii-usa-2025-100.html#Aussenpolitik">https://www.deutschlandfunk.de/kabinett-trump-ii-usa-2025-100.html#Aussenpolitik</a> (letzter Zugriff: 19.12.2024).</p>
<p align="justify"><em>Soong, Claus</em> 2024: What a Trump Re-election Would Mean for Taiwan, in: <em>The Diplomat</em> vom 01.11.2024; <a href="https://thediplomat.com/2024/11/what-a-trump-re-election-would-mean-for-taiwan/">https://thediplomat.com/2024/11/what-a-trump-re-election-would-mean-for-taiwan/</a> (letzter Zugriff: 17.12.2024).</p>
<p align="justify"><em>Sutter, Robert</em> 2020: China’s Relations with the United States, in: Shambaugh, David (Hrsg.): <em>China and the World</em>, New York, S. 211-232.</p>
<p align="justify"><em>Tagesschau</em> 2025: US-Aufschläge gelten &#8211; und stoßen auf Widerstand, in: <em>Tagesschau.de</em> vom 05.04.2025; <a href="https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/us-zoelle-in-kraft-100.html">https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/us-zoelle-in-kraft-100.html</a> (letzter Zugriff: 07.04.2025).</p>
<p align="justify"><em>Thome, Stephan</em> 2024: Schmales Gewässer, gefährliche Strömung: über den Konflikt in der Taiwanstraße, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Tobin, Meaghan</em> 2025: Trump&#8217;s Tariffs Don&#8217;t Apply to Chips, but Taiwan Remains Wary, in: <em>New York Times</em> vom 03.04.2025; <a href="https://www.nytimes.com/2025/04/03/business/trump-tariffs-taiwan-chips.html">https://www.nytimes.com/2025/04/03/business/trump-tariffs-taiwan-chips.html</a> (letzter Zugriff: 08.04.2025).</p>
<p align="justify"><em>Wang, Qi</em> 2021: Xi Tackles Taiwan Question, Shows Steel-like Determination and Confidence in Reunification, in: <em>Global Times</em> vom 01.07.2021; <a href="https://www.globaltimes.cn/page/202107/1227633.shtml">https://www.globaltimes.cn/page/202107/1227633.shtml</a> (letzter Zugriff: 10.12.2024).</p>
<p align="justify"><em>ZEIT Online</em> 2021: USA würden Taiwan gegen Angriff Chinas verteidigen, in: <em>ZEIT Online</em> vom 22.10.2021; <a href="https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-10/usa-joe-biden-china-taiwan-cnn-townhall">https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-10/usa-joe-biden-china-taiwan-cnn-townhall</a> (letzter Zugriff: 16.12.2024).</p>
<p align="justify"><em>ZEIT Online</em> 2024: Donald Trump fordert Geld von Taiwan für Schutz vor China, in: <em>ZEIT Online</em> vom 17.07.2024; <a href="https://www.zeit.de/politik/ausland/2024-07/china-taiwan-konflikt-us-unterstuetzung-donald-trump">https://www.zeit.de/politik/ausland/2024-07/china-taiwan-konflikt-us-unterstuetzung-donald-trump</a> (letzter Zugriff: 17.12.2024).</p>
<p align="justify"><em>ZEIT Online</em> 2025: China beendet nach zwei Tagen Militärmanöver vor Taiwan, in: <em>ZEIT Online</em> vom 02.04.2025; <a href="https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-04/china-taiwan-militaeruebung-beendet-streit">https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-04/china-taiwan-militaeruebung-beendet-streit</a> (letzter Zugriff: 07.04.2025).</p>
<p align="justify"><em>Zhao, Suisheng</em> 2023: The Dragon Roars Back: Transformational Leaders and Dynamics of Chinese Foreign Policy, Stanford.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Im Folgenden auch kurz als <i>China</i> bezeichnet.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Die Kuomintang (KMT) war die im chinesischen Bürgerkrieg von 1927 bis 1949 gegenüber der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) unterlegene Partei. Mit ihrer Niederlage im Jahr 1949 flohen die führenden Köpfe der Partei vom Festland – das heißt aus der heutigen Volksrepublik China – auf die Insel Taiwan und führten dort die Existenz der Republik China fort, zunächst in Form einer autoritären Einparteienherrschaft unter Führung Chiang Kai-sheks. Im heutigen demokratischen Taiwan ist die Kuomintang noch immer eine relevante politische Partei.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Das „Ein-China-Prinzip“ bezeichnet die von der VR China vertretene Prämisse, dass es nur ein China gebe, das zusätzlich zu dem von der Volksrepublik kontrollierten Festland (inklusive Macau und Hongkong) auch die faktisch unabhängige Republik China auf Taiwan umfasse. Die Anerkennung und Einhaltung dieser Prämisse wird zudem seitens der VR China von allen Staaten, mit denen sie offizielle diplomatische Beziehungen führt, streng eingefordert; das heißt, die Anerkennung des „Ein-China-Prinzips“ ist eine Bedingung für jeglichen weiteren diplomatischen Austausch.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>Wörtliche Zitate, die im Original in englischer Sprache verfasst sind, wurden der besseren Lesbarkeit halber vom Verfasser dieses Beitrags ins Deutsche übersetzt.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Der „Pivot to Asia“ der USA meint die Neujustierung der US-Außenpolitik in der ersten Amtszeit Obamas, bei der die Indopazifik-Region eine höhere Priorität bekommen sollte.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>Das Südchinesische Meer ist als Teil der Indopazifik-Region einer der Hauptschauplätze des Ringens um geopolitischen Einfluss zwischen der VR China auf der einen und den USA auf der anderen Seite. Allerdings wird im Südchinesischen Meer nicht nur der Konflikt zwischen den beiden Großmächten ausgetragen, sondern vor allem ereignen sich dort bereits seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs Territorialkonflikte zwischen der VR China und mehreren südostasiatischen Anrainerstaaten um diverse Inselgruppen, wobei es sowohl um sicherheitspolitische als auch ökonomische Interessen in Form von Zugang zu Rohstoffen geht. Beteiligt an den zahlreichen Konflikten sind neben der VR China primär Taiwan, Malaysia, Brunei, Indonesien, Vietnam und die Philippinen.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-249/publikation/vom-koreakrieg-bis-zu-trump-2-0-die-taiwan-politik-der-usa-im-wandel-der-zeit/">Vom Koreakrieg bis zu Trump 2.0: Die Taiwan-Politik der USA im Wandel der Zeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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