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	<title>vorgänge Nr. 252: Demokratisierung Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editorial</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 11:39:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsextremismus]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Krisendiagnosen der Demokratie gibt es derzeit viele: Hierzu zählen Zeitdiagnosen über Populismus, Autoritarismus und Faschismus sowie der Befund einer inadäquaten Repräsentation der Bürger*innen im politischen System. Auch die Kritik an der wachsenden sozialen Ungleichheit als Gefahr für die politische Gleichheit und die These einer Postdemokratie oder Erosion der Demokratie sind Elemente der Diskussionen über Krisen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/editorial-97/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Krisendiagnosen der Demokratie gibt es derzeit viele: Hierzu zählen Zeitdiagnosen über Populismus, Autoritarismus und Faschismus sowie der Befund einer inadäquaten Repräsentation der Bürger*innen im politischen System. Auch die Kritik an der wachsenden sozialen Ungleichheit als Gefahr für die politische Gleichheit und die These einer Postdemokratie oder Erosion der Demokratie sind Elemente der Diskussionen über Krisen der Demokratie. Häufig berufen sich Autor*innen dann auf die Werte der „liberalen Demokratie“, die es gegen diese Gefahren zu verteidigen gelte. Dabei gerät zum einen aus dem Blick, dass liberale Staaten auch aus sich selbst heraus demokratische Defizite generieren. Zum anderen bleiben solche Bekenntnisse dann in der Defensive: Es geht nur noch um die Bewahrung bestimmter Güter und Errungenschaften, nicht um ihre Verbesserung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im vorliegenden Heft wollen wir aber nicht nur versuchen, einige der Krisenaspekte der Demokratie zu erfassen, sondern auch über die Bewahrung deutlich hinausgehen. Dies wird getragen von der Annahme, dass die beste Rettung der Demokratie darin besteht, Staaten und Gesellschaften zu demokratisieren, sprich, einen Zuwachs an Demokratie zu erreichen. Begründet wird dies dadurch, dass Menschen, denen mehr (politische) Mitbestimmung eingeräumt wird, weniger autoritären Tendenzen folgen und womöglich sogar eher bereit sind, sich gegenseitig als frei und gleich zu begreifen und dabei eine gewisse Selbstwirksamkeit entfalten, indem sie aktiv mitwirken und auch Verantwortung für sich und ihr Gemeinwesen übernehmen <i>können</i>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Fragen, welche politischen Kompetenzen die Bevölkerung erhalten soll und welche Formen verantwortlicher Mitwirkung ihnen zugetraut werden, sind nicht nur politische, sondern auch gesellschaftliche und bürgerrechtliche Fragen. Schließlich geht es darum, welche Beteiligungsrechte die Bürger*innen in welchen Sphären bekommen sollen, welche individuellen und kollektiven Freiheiten den Menschen zukommen, um selbstbestimmt zu leben. Damit ist auch klar, dass Demokratisierung ein Thema einer Bürgerrechtsorganisation wie der Humanistischen Union (HU) ist. So hat sich die HU in der Vergangenheit mit Fragen zu direkter Demokratie oder einer Kritik an der Fünf-Prozent-Hürde befasst. Auch in den <b>vor</b><i>gängen</i> war zumindest die Krise der Demokratie schon seit langer Zeit regelmäßig auf der Tagesordnung: So gab es Ausgaben zu Rechtspopulismus und -extremismus (Nr. 216 vom Dezember 2016), zu Ambivalenzen der politischen und zivilgesellschaftlichen Partizipation (Nr. 199 vom September 2012), zur Erosion der Demokratie (Nr. 190 vom Juni 2010) oder eine Kritik der politischen Klasse (Nr. 125 vom März 1994). Über diese Diagnosen hinausgehend hat die Humanistische Union im Jahr 2025 die Broschüre <i>Demokratisierung: Vorschläge zur Rettung der Demokratie</i> veröffentlicht. Einige der hier versammelten Beiträge stellen manche Aspekte aus dieser skizzenhaften Broschüre detaillierter dar.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das vorliegende Heft beginnt mit aktuellen Krisendiagnosen: Den Anfang macht <i>Dirk Jörke</i>: Er argumentiert, dass die „liberale Demokratie“ schon in ihrem Ursprung den weitgehenden Ausschluss des Volkes von politischen Sachentscheidungen bedeutet. In den vergangenen 30 Jahren hätten oligarchische Elemente in „liberalen Demokratien“ jedoch noch einmal deutlich zugenommen. <i>Christoph Butterwegge</i> macht die wachsende sozioökonomische Ungleichheit als Bedrohung für die Demokratie aus, da diese Ungleichheit zu rückläufiger Wahlbeteiligung ärmerer Menschen, zur Enttäuschung über das politische System und zur Konzentration von Geld und Macht in Händen weniger Hyperreiche führe. <i>Philip Dingeldey</i> diskutiert theoriegeschichtlich die Widersprüche und Spannungsfelder zwischen Demokratie und Repräsentation. Diese treten im Angesicht einer häufig konstatierten Krise der Demokratie deutlich hervor. <i>Thomas Biebricher</i> untersucht den neuen Politikertypus in Form des Unternehmers, der Politik nicht nur beeinflusst, sondern selbst zum politischen Akteur wird. Am Beispiel von Berlusconi und Trump beschreibt er dies als Gutsherrenpolitik, die zu einer Privatisierung des Politischen und zur Oligarchie führe. <i>Florian Hartleb</i> geht der Frage nach, in welchem Verhältnis populistische Bewegungen und Parteien zu bestehenden Demokratiedefiziten stehen. <i>Christopher Dunn</i> analysiert in seinem englischsprachigen Beitrag die Demokratie und Bürgerrechte gefährdenden Elemente in Trumps zweiter Amtszeit als US-Präsident.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es folgt ein Block zu Ideen und Chancen der Demokratisierung im Bereich der Politik. <i>Dagmar Comtesse</i> verteidigt Ansätze der radikalen Demokratie als eine Kritik der liberalen Demokratie, um sie durch Politisierung, Polarisierung, Analyse von Widerstandspraktiken und Kritik von Institutionen sozio-politisch demokratisierbar zu denken. <i>Ralf-Uwe Beck</i> argumentiert für bundesweite Volksentscheide als Möglichkeit der Bevölkerung während Legislaturperioden politisch Einfluss zu nehmen und politisch mündig zu handeln. Um der Krise der Demokratie in Form von sozialer Ungleichheit und dem Repräsentationsdefizit Herr zu werden, schlägt <i>Philip Dingeldey</i> vor, sich die Institution des Volkstribunats anzusehen. Auf historischen Beispielen und Entwürfen aufbauend, schlägt er für Deutschland eine neue politische Institution geloster Bürger*innen vor, um repräsentative, dialogische und direktdemokratische Elemente zu kombinieren: die Bürgerkammer. Um politische Amtsinhaber*innen besser zu kontrollieren, schlägt <i>Franz-Josef Hanke</i> die Beschränkung von wiederholten Amtszeiten, eine größere Macht der Opposition in den deutschen Parlamenten sowie Bürgerräte und direkte Demokratie auf allen politischen Ebenen vor.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Demokratie sollte nicht beim Staat enden, meinen die Beitragenden des folgenden Blocks zur Demokratisierung der Gesellschaft. <i>Alex Demirović</i> argumentiert, die staatlich begrenzte Demokratie führe nicht zur Teilhabe der Lohnabhängigen an den Entscheidungen der Unternehmen. Er plädiert daher für eine Wirtschaftsdemokratie, die über die parlamentarische Demokratie hinausgeht. Daran anschließend argumentiert <i>Hans-Jürgen Urban</i>, dass man nur mit einer Wirtschaftsdemokratie den Demokratiegefährdungen entgegenwirken könne, die systemisch – verstärkt in der Periode der ökologischen Transformation – aus den ökonomischen Feldern in Gesellschaft und Politik ausstrahlen. Mit einem Fokus auf demokratiepolitische Orientierungen Jugendlicher fragen <i>Harry Friebel</i> und <i>Wibke Boysen</i>, inwieweit der Rechtsruck in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene Anlass gibt, ihre Einstellungen sowie ihr Handeln und Verhalten stärker auf die Bewahrung der Demokratie auszurichten. <i>Franz-Josef Hanke</i> entwickelt eine Reihe von Reformvorschlägen zur Demokratisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dazu gehört die Einbindung des Publikums durch die Kandidatur für Gremien und eine Direktwahl der Rundfunkräte durch die Gebührenzahlenden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zudem bietet die vorliegende <b>vor</b><i>gänge</i>-Ausgabe wieder Beiträge, die abseits des Schwerpunktes aktuelle bürgerrechtliche und gesellschaftspolitische Themen behandeln. <i>Kathrin Groh</i> untersucht, wie sich der Bellizismus und Szenarien eines drohenden Krieges mit Russland auf das Grundrecht auf Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe auswirken. <i>Ute Finckh-Krämer</i> beleuchtet, welche zahlreichen Aufgaben auf die Ukraine und die Europäische Union zukommen, wenn irgendwann die Nachkriegszeit in der Ukraine beginnen wird. Auch dokumentieren wir in diesem Heft die Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2025. Diesen hat die HU am 6. September 2025 in Berlin der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke verliehen. Wir veröffentlichen die Begrüßungsrede von <i>Stefan Hügel</i>, die Laudatio von <i>Jörg Arnold</i> und die Rede zur Annahme des Preises von <i>Gabriele Heinecke</i>. Zuletzt finden Sie in dieser Ausgabe zwei Rezensionen von <i>Wolfram Grams, Stefan Hügel</i> und <i>Philip Dingeldey</i> sowie unseren Nachruf auf Fritz Sack von <i>Daniela Klimke</i>. Im Namen der gesamten Redaktion wünsche ich Ihnen eine anregende Lektüre.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western" style="text-align: right;"><i>Philip Dingeldey</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/editorial-97/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Die Selektivität der „liberalen Demokratie“. Oder: Wir sind nie demokratisch gewesen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/die-selektivitaet-der-liberalen-demokratie-oder-wir-sind-nie-demokratisch-gewesen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 11:48:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aktuell ist viel von einer „Krise der liberalen Demokratie“ die Rede, zahlreiche Autor*innen zeigen sich davon überzeugt, dass „unsere“ demokratischen Institutionen und Werte von inneren wie äußeren Feinden der Demokratie und der Freiheit untergraben werden. Nur wenn „wir“ gemeinsam gegen diese Feinde aufstehen und für ausreichend politische Bildung sorgen, könne die „liberale Demokratie“ noch gerettet [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/die-selektivitaet-der-liberalen-demokratie-oder-wir-sind-nie-demokratisch-gewesen/">Die Selektivität der „liberalen Demokratie“. Oder: Wir sind nie demokratisch gewesen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Aktuell ist viel von einer „Krise der liberalen Demokratie“ die Rede, zahlreiche Autor*innen zeigen sich davon überzeugt, dass „unsere“ demokratischen Institutionen und Werte von inneren wie äußeren Feinden der Demokratie und der Freiheit untergraben werden. Nur wenn „wir“ gemeinsam gegen diese Feinde aufstehen und für ausreichend politische Bildung sorgen, könne die „liberale Demokratie“ noch gerettet werden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Dieses Narrativ ist von einer erschreckenden Naivität. Nicht nur, dass damit die als „populistisch“ charakterisierte Unterscheidung zwischen „wir“ und „sie“ schlichtweg reproduziert und damit „den Populisten“ in die Hände gespielt wird, diese Rhetorik stellt darüber hinaus auch eine allzu bequeme Verdrängung der Ursachen der als „populistisch“ beschriebenen gegenwärtigen Revolte dar (vgl. zur „wir gegen sie“ Logik des Populismus Mudde 2004). Doch darum soll es im Folgenden nicht gehen (vgl. hierzu Jörke/Meyer 2025). Vielmehr möchte ich die Frage stellen, ob die „liberale Demokratie“ überhaupt als „demokratisch“ qualifiziert werden kann.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Schaut man zurück auf die Phase der Erfindung der „liberalen Demokratie“ Ende des 18. bis Mitte des 19. Jahrhunderts, so ist festzustellen, dass deren wesentlichen Institutionen wie Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Repräsentation und Parlamentarismus eingeführt worden sind, um die Gefahr einer vermeintlichen „Tyrannei der Mehrheit“ (Tocqueville) einzudämmen. Es ging wesentlich darum, die frühbürgerlichen Besitzstände vor den aufstrebenden „Massen“ zu schützen (vgl. Jörke 2011; Klarman 2016; Dingeldey 2022). Das gilt auch für den Mechanismus der Wahl, der heutzutage als das Hochamt der Demokratie angesehen wird. Zentrale Vordenker der „liberalen Demokratie“ wie James Madison, Emmanuel Sieyès, Alexis de Tocqueville oder John Stuart Mill priesen das Wahlsystem gerade wegen der damit einhergehenden Filterwirkungen: Es sorge dafür, in den Worten Madisons, dass vorwiegend „die wahren Wächter des öffentlichen Wohls“ (Hamilton/Madison/Jay [1787/88] 1994: 56) ausgewählt würden. Darunter verstanden die Gründungsväter der als die „älteste moderne Demokratie“ bezeichneten USA die Angehörigen einer Elite, die „die wilden Forderungen nach Papiergeld [was zu einer Entlastung der überschuldeten Kleinfarmer und Handwerker geführt hätte, D.J.], nach Annullierung der Schulden, nach gleicher Eigentumsverteilung oder jedem anderen untauglichen und schlimmen Vorhaben“ (Hamilton/Madison/Jay 1994: 58) entschlossen zu begegnen wussten (vgl. zur Filterwirkung von Wahlen: Manin 2007).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">An der Begrenzung der Demokratie durch institutionelle Filterungsprozesse und rechtliche Schutzwälle im Interesse der Wenigen hat sich trotz der Ausweitung des Wahlrechts seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nichts Grundlegendes verändert. Vielmehr ist es in den vergangenen circa 30 Jahren im Zuge der Supranationalisierung im Rahmen der Europäischen Union (EU) sogar noch zu einer weiteren Verschärfung der liberalen Einhegungen der Volkssouveränität gekommen. Wesentliche Politikbereiche wie die Geldpolitik wurden weitestgehend entpolitisiert, zentrale neoliberale Forderungen wie der freie Kapitalverkehr haben im Rahmen der EU gleichsam Verfassungsrang erhalten. Nationale Haushalte stehen unter Kuratel der EU-Kommission. Kurzum, das, was heute als „liberale Demokratie“ als so verteidigungswürdig gilt, hat wenig mit den Versprechen der Demokratie im Sinne einer möglichst gleichen Teilhabe an den grundlegenden politischen Entscheidungen aller Herrschaftsunterworfenen sowie der Effektivität dieser Entscheidungen – gerade auch mit Blick auf die Angleichung der Lebenschancen – zu tun.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> Es wird zwar in einschlägigen Publikationen durchaus darauf verwiesen, dass der Wille der Mehrheit in der „liberalen Demokratie“ nicht unmittelbar zur Geltung kommen dürfe. Dass das „Ideal der Volkssouveränität“, wie es beispielsweise bei Jan-Werner Müller (2016: 104f.) heißt, in den Nachkriegsordnungen und dann durch die Europäisierung „so weit wie möglich heruntergedimmt werden“ sollte, wird von Verfechter*innen einer „liberalen Demokratie“ aber gerade nicht als Entdemokratisierung gesehen. Vielmehr gilt die Beschränkung des Mehrheitswillens durch Grundrechte, Gewaltenteilung und nicht zuletzt repräsentative Filter als zentrales Merkmal der besten politischen Ordnung, eben der „liberalen Demokratie“. Das war mal anders.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Der Parla&shy;men&shy;ta&shy;rismus als Filter&shy;system</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">So formulierte Jürgen Habermas zu Beginn der 1970er Jahre in <i>Legitimationsprobleme im Spätkapitalismus</i> noch eine gesellschaftstheoretisch informierte Analyse der Wirkungsweisen liberaldemokratischer Institutionen:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Der Zuschnitt formaldemokratischer Einrichtungen und Prozeduren sorgt dafür, daß die Entscheidungen der Administration weitgehend unabhängig von bestimmten Motiven der Staatsbürger gefällt werden können. Dies geschieht durch einen Legitimationsprozeß, der generalisierte Motive, d. h. inhaltlich diffuse Massenloyalität beschafft, aber Partizipation vermeidet.“ (Habermas 1973: 55)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Schrift ist im Kontext der damaligen sozialwissenschaftlichen Debatte über die Marx‘sche Krisentheorie und dem Politisierungsschub durch die Studentenbewegung zu deuten (vgl. Nullmeier 2009). Habermas wendet sich zum einen gegen die marxistische Annahme eines gleichsam automatischen Umschlagens ökonomischer Krisen in umfassende Gesellschaftskrisen. Hier verweist er auf die zentrale Rolle des Staates als Stabilitätsanker. Der Staat ist nicht nur in der Lage, Krisen abzufedern, sondern er selbst ist ein wirkmächtiger ökonomischer Akteur im Spätkapitalismus. Zum anderen hebt Habermas, vor dem Hintergrund der damals im Entstehen begriffen Alternativkultur, die Entwicklung von Motivationskrisen als einen für Staat und Ökonomie „dysfunktionale[n] Output des kulturellen Systems“ hervor (Habermas 1973: 194). Darunter versteht er vornehmlich normative Orientierungen, die sich der bürgerlichen Leistungsideologie entziehen. Zentral dabei ist seine Einsicht, dass spätkapitalistische Gesellschaften Demokratie im Sinne von tatsächlicher politischer Teilhabe der Bürger zugleich einfordern und unwirksam machen müssen:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Die politischen Theorien der bürgerlichen Revolution forderten noch die aktive staatsbürgerliche Teilnahme an einer demokratisch organisierten Willensbildung. Faktisch verlangen aber die bürgerlichen Demokratien alten wie neuen Typs zu ihrer Ergänzung eine politische Kultur, die die partizipatorischen Verhaltenserwartungen aus den bürgerlichen Ideologien ausblendet und durch autoritäre Muster aus dem vorbürgerlichen Traditionsbestand ersetzt.“ (Habermas 1973: 108)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es sind indes nicht allein „autoritäre Muster“, sondern es sind auch die Institutionen der parlamentarischen Demokratie oder, mit Habermas (1973: 84) gesprochen, der „formalen Demokratie“ die im politischen Normalbetrieb dafür Sorge tragen, dass die Staatstätigkeit weitgehend störungsfrei ablaufen kann.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dass nun gerade die Institutionen der „formalen“ oder „liberalen Demokratie“ eine spezifische Filterungswirkung zugunsten bürgerlicher Klassen aufweisen, hat unter anderem Claus Offe in seinem 1969 veröffentlichten und nach wie vor lesenswerten Aufsatz <i>Politische Herrschaft und Klassenstrukturen</i> aufgezeigt. Wie Habermas, dessen Theorie-Entwicklung Offe als ehemaliger Mitarbeiter Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre maßgeblich geprägt hat, geht auch er davon aus, dass im Spätkapitalismus gesellschaftliche und damit auch ökonomische Prozesse „durch politische Dauerintervention reguliert und getragen“ (Offe [1969] 2003: 17) werden. Was nun als eine Möglichkeit gerade auch einer demokratischen Programmierung „gesellschaftliche(r) Prozesse“ (Offe [1969] 2003: 17) gelten könnte, erweist sich Offe zufolge jedoch als eine trügerische Hoffnung. Zwar stützte sich die Legitimation des spätkapitalistischen Wohlfahrtsstaates „auf die Postulate universeller Teilhabe am Willensbildungsprozeß und klassenneutraler Nutzungschancen der staatlichen Leistungen und regulativen Interventionen“ (Offe [1969] 2003: 18). Doch die Analyse des Systems der politischen Willensbildung zeige eine deutliche „<i>Selektivität</i> der Institutionen“ (Offe [1969] 2003: 19, Herv. i.O.). Offe zufolge erfolge eine „zuverlässige A<i>usschaltung und Unterdrückung systemgefährdender Bedürfnisartikulationen</i>“ nicht mehr wie im Liberalkapitalismus des 19. Jahrhunderts durch den rechtlichen Ausschluss, „sondern durch disziplinierende Mechanismen, die in die Institutionen der politischen Bedürfnisartikulation eingebaut sind“ (Offe [1969] 2003: 19, Herv.i.O.). Anders ausgedrückt: Die Institutionen der „parlamentarischen Demokratie“, Parteien, Verbände und nicht zuletzt die Mechanismen des parlamentarischen Betriebes selbst wirken als ein „Filtersystem“, welches systemgefährdende Motive und Forderungen verschiedenster Art (ob demokratischer oder undemokratischer als die parlamentarische Ordnung) abwehrt. Offe weist dies anhand zweier zentraler Mechanismen nach: Zum einen seien nur solche Interessen, die eine „systemrelevante Leistungsverweigerung glaubhaft anzudrohen“ in der Lage sind, überhaupt „konfliktfähig“ (Offe [1969] 2003: 22). In der Konsequenz würden nur solche Forderungen staatlich bedient, welche die Betriebsmittel des spätkapitalistischen Wohlfahrtsstaates – gemeint sind Arbeit und Kapital – ernsthaft gefährden können. Andere Forderungen, etwa von Arbeitslosen oder radikalen Student*innen, können weitgehend ignoriert oder zumindest öffentlichkeitswirksam delegitimiert werden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Zum anderen sind es auch die institutionellen Eigenlogiken von Parteien, Verbänden und Gewerkschaften sowie des Parlamentarismus selbst, die als Filter fungieren. Mit Blick auf den Parlamentarismus verweist er zudem auf den Bedeutungszuwachs der Exekutive etwa im Prozess der Gesetzesformulierung und kommt sogar zum Schluss, dass dem Parlament primär eine ideologische, aber keine faktische Funktion zukomme. Offe fasst die Ergebnisse seiner Analyse folgendermaßen zusammen: „Vermutlich besteht eine wichtige Aufgabe jedenfalls von Parteien und Parlamenten darin, […] daß sie das, was ohnehin geschieht, zum Resultat populärer Absichten erklären“ (Offe [1969] 2003: 37).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die damals von Offe analysierten Filterungsprozesse lassen sich auch heute noch beobachten, etwa wenn man sich die Geschichte der Partei Die Grünen anschaut. Entstanden aus der Alternativbewegung der 1970er Jahre vertrat die Partei zunächst eine radikalökologische, basisdemokratische und pazifistische Programmatik. Von diesen inhaltlichen Forderungen ist, ohne hier auf Details eingehen zu können, nicht sehr viel übriggeblieben. Interessant ist zudem, dass sich die Grünen zunächst als eine Anti-Parteien-Partei verstanden und nicht zuletzt einer Professionalisierung – mit Michels ([1911] 1989) gesprochen: „Verbürgerlichung“ – ihres politischen Personals entgegenarbeiten wollten. Dazu diente die strikte Trennung von Amt und Mandat und Amtszeitbegrenzungen. Beide Mechanismen sind im Laufe der Jahre aufgegeben worden. Denn sie haben sich im System der „parlamentarischen Demokratie“ als dysfunktional erwiesen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nun ließe sich gegen die bisher dargelegten Analysen von Habermas und Offe nicht nur einwenden, dass sie aus einer sehr einseitigen, nämlich neo-marxistischen Perspektive formuliert worden sind, sondern auch dass sich beide Autoren in späteren Jahren deutlich von ihrer früheren Kritik der parlamentarischen Demokratie distanziert haben.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> Was Letzteres betrifft, so sind diese theoriepolitischen Verschiebungen vor dem Zusammenbruch des „real existierenden Sozialismus“, dem Siegeszug der „liberalen Demokratie“ sowie den unter akademischen Linken Ende der 1980er und in den 1990er Jahren weit verbreiteten Hoffnungen auf ein Ergänzungsverhältnis von Parlamentarismus, Rechtsstaatlichkeit und Zivilgesellschaft zu deuten. Rückblickend lässt sich allerdings feststellen, dass die Hoffnungen auf eine „Demokratisierung der Demokratie“ (Offe 2003) sich bisher als trügerisch erwiesen haben. Politisches Denken versucht, so Karl Marx, „im Handgemenge“ zu wirken und ist immer auch zeit- und kontextabhängig. Wie anders ist es zu erklären, dass so viele ehemals neomarxistische, zumindest aber linke Autor*innen, gegen Ende des 20. Jahrhunderts nun plötzlich zu Apologet*innen einer „liberalen Demokratie“ wurden? Ende der 1980er geschah etwas, was sich mit Reinhart Koselleck vielleicht als eine kleine „Sattelzeit“ beschreiben lässt. Gemeint ist damit eine grundlegende Transformation unseres politischen Vokabulars und in der Folge auch eine Neuorientierung großer Teile der akademischen Linken. An die Stelle von Klassenkampf trat der Diskurs über Zivilgesellschaft, Menschenrechte und der Traum einer supranationalen oder gar globalen Demokratie.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> Nicht zuletzt erfolgte eine weitere Umdeutung dessen, was als „Demokratie“ zu verstehen sei. Auch die Revisionen im Werk von Habermas und Offe lassen sich in diesem zeitgeschichtlichen Kontext einordnen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Was den ersten Einwand einer ideologischen Blickverengung betrifft, so lässt sich knapp zehn Jahre später bei Dolf Sternberger, eines neomarxistischen Denkens unverdächtigen Doyen der Politikwissenschaft der alten Bundesrepublik, eine ganz ähnliche Diagnose finden. Von Aristoteles übernimmt Sternberger in seinem 1985 veröffentlichten Aufsatz <i>Die neue Politie</i> die Idee der Mischverfassung. Das, was heute als „liberale Demokratie“ bezeichnet wird, begreift Sternberger als modernen „Verfassungsstaat“. Und gleich zu Beginn reaktualisiert er eine Einsicht Max Webers, der zufolge die Bezeichnung „Demokratie“ in die Irre führe: „Ginge es nach der semantischen Herkunft und Tradition, so müßten wir urteilen, das Wort ‚Demokratie‘ sei irrtümlich an dem Ding ‚Verfassungsstaat‘ haften geblieben“ (Sternberger [1985] 1990: 158). Der moderne Verfassungsstaat müsse korrekterweise vielmehr – wie Aristoteles‘ Politie – als Mischverfassung, eine Mischung von oligarchischen und demokratischen Elementen betrachtet werden. Das demokratische Element ordnet er dem allgemeinen Wahlrecht zu, das oligarchische erkennt Sternberger in der Dominanz von Parteien im politischen System. Entscheidend sei nicht das Wahlvolk, sondern die Spitzen der politischen Parteien: „‚Der Wähler‘, urteilt ein hervorragender Kenner des deutschen Parteienwesens, ‚hat mit der Führungsauslese in der Bundesrepublik nahezu nichts zu tun.‘ Zudem hat es die Wählerschaft bei uns sehr schwer, einen Wechsel der regierenden (und der opponierenden) Partei oder Parteien herbeizuführen: leichter fällt es jedenfalls dritten Parteien“ (Sternberger [1985] 1990: 213f.). Sternberger bleibt bei dieser ernüchternden Analyse jedoch nicht stehen: In einer vergleichenden Betrachtung gelangt er zum Ergebnis, dass gerade in Deutschland „das oligarchische Element vergleichsweise offenbar ein Übergewicht besitzt“ (Sternberger [1985] 1990: 214). Ausschlaggebend hierfür ist nicht zuletzt das Wahlsystem, welches gerade auch kleinen Parteien und deren Führungszirkeln als Mehrheitsbeschaffer einen übergroßen Einfluss verschafft.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch wenn Sternbergers Ausführungen unverkennbar dem inzwischen überholten Drei-Parteien-System der alten Bundesrepublik zuzuordnen sind, können wir festhalten, dass selbst mit Blick auf jene „gute alte Zeit“ der „parlamentarischen“, oder auch „liberalen“ Demokratie, der heutzutage hinterhergetrauert wird, auch ein liberal-konservativer Autor den Demokratiebegriff nicht als angemessen betrachtet. Und genau hier besteht in der Analyse, nicht in der Bewertung, Übereinstimmung mit den Ausführungen von Habermas und Offe: <i>Wir sind nie demokratisch gewesen.</i> Sternberger zufolge, darin besteht der Unterschied zu den neomarxistsischen Autoren, ist das im modernen Verfassungsstaat auch gar nicht wünschenswert. Damit aktualisiert er implizit die liberale Kritik der Demokratie als vermeintliche Mehrheitstyrannei: „Die Legitimität der neuen Politie kann nicht auf der Doktrin der Volkssouveränität beruhen. Die Gemischte Verfassung kann nicht aus der Simplizität, Singularität und Souveränität der Kollektivperson ‚Volk‘ sich herleiten“ (Sternberger [1985] 1990: 222f.). Die Legitimität des Verfassungsstaats ist vielmehr „bürgerliche Legitimität“ (Sternberger [1985] 1990: 227). Damit meint er die Anerkennung von Pluralität. Habermas und Offe fokussieren in ihren Analysen aus den 1970er Jahren demgegenüber stärker auf die sozialen Machtverhältnisse und deren institutionelle Verankerung, wenn sie den demokratischen Charakter spätkapitalistischer Gesellschaften bestreiten.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Das Integra&shy;ti&shy;ons&shy;mo&shy;dell des kapita&shy;lis&shy;ti&shy;schen Wohlfahrt&shy;s&shy;taates</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Gerade wenn Colin Crouch (2008) die frühen 1970er Jahre als Höhepunkt der modernen Demokratie vor ihrem Niedergang in der „Postdemokratie“ begreift, dann ist zum einen anzumerken, dass er dabei vor allem die Zustände in Großbritannien vor Augen hatte; einem politischen System, das, mit Sternberger gesprochen, damals weniger oligarchisch war. Zum anderen, und das gilt dann eben auch wieder für die Bundesrepublik Deutschland bis in die Mitte der 1970er, bestand für Crouch der demokratische Gehalt gerade auch in der Wirkmächtigkeit einer im weiteren – das heißt nicht nur parteipolitischen – Sinne sozialdemokratischen Wohlfahrtspolitik: jenem Arrangement des „demokratischen Kapitalismus“, das die „Massenloyalität“ gewährleistete.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dabei handelt es sich um die Annahme, dass die Legitimität der spätkapitalistischen Ordnung nicht aus einer von Habermas als normativ wünschenswert angesehen demokratischen Politikformulierung generiert und in vielfältigen demokratischen Praxen immer wieder reproduziert wird, sondern sich einer „diffusen Massenloyalität“ verdanke:</p>
<blockquote class="western">
<p>„In der strukturell entpolitisierten Öffentlichkeit schrumpft der Legitimationsbedarf auf zwei residuale Bedürfnisse. Der staatsbürgerliche Privatismus, d. h. politische Enthaltsamkeit in Verbindung mit Karriere-, Freizeit- und Konsumorientierung, fördert die Erwartung auf angemessene systemkonforme Entschädigungen (in Form von Geld, arbeitsfreier Zeit und Sicherheit).“ (Habermas 1973: 55f.)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der in diesen Zeilen enthaltene kulturkritische Gestus mag zwar an das Kapitel über die <i>Kulturindustrie</i> aus der <i>Dialektik der Aufklärung</i> von Theodor W. Adorno und Max Horkheimer erinnern und sich insofern einem auch von linken Akademiker*innen bedienten „Massendiskurs“ verdanken. Dennoch kann nicht bestritten werden, dass Habermas damit einen ganz wesentlichen Faktor für die Erklärung der rückblickend als „glorreich“ bezeichneten 30 Jahre der Prosperität und Stabilität westlicher Gesellschaften benennt. Die Zufriedenheit großer Teile der Bevölkerung – die „Massenloyalität“, die damals zu beobachten war – verdankte sich wesentlich einem Aufstiegsversprechen und der Möglichkeit eines immer weiter greifenden Konsums. Dieses Integrationsmodell des „demokratischen Kapitalismus“ ist inzwischen in mindestens vier Hinsichten an seine Grenzen gestoßen.</p>
<ol>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Die wirtschaftlichen Wachstumsraten sind schon lange nicht mehr so, wie sie bis in die frühen 1970er Jahre vorherrschten.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Selbst wenn es wieder ein ähnlich hohes Wachstum gäbe, so ist es sehr fraglich, dass dieses sich mit dem immer dringender werdenden Ziel einer Eindämmung des Klimawandels vereinbaren ließe.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Die Nord-Süd-Beziehungen und die ihnen eingeschriebenen Machtverhältnisse haben sich insoweit verändert, als dass die nach dem Zweiten Weltkrieg vorherrschende Ausbeutung des Globalen Südens, auf deren Basis die Wohlstandsgewinne des Globalen Nordens auch erreicht wurden, nicht ohne Weiteres fortgesetzt werden kann. Hinzu kommt die normative Problematik der auch in vermeintlich postkolonialen Zeiten weiter vorherrschenden Ausbeutung gerade der ökonomisch schwächsten Länder des Globalen Südens, sei es durch die Extraktion von Rohstoffen, die Zerstörung lokaler Märkte durch bi- oder multilaterale Handelsabkommen, den Export von Müll und Umweltgiften, die Ausbeutung billiger Arbeitskräfte für den Massenkonsum, dem voranschreitenden Landraub oder schließlich dem Import gut ausgebildeter Arbeitskräfte, nicht zuletzt im Gesundheitssektor (vgl. Brand/Wissen 2017; Collier 2016).</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Schließlich haben sich infolge der Supranationalisierung ökonomischer und finanzpolitischer Prozesse sowie der Entfesselung globaler Kapitalmärkte die Steuerungsmöglichkeiten nationaler Regierungen, etwa mit Blick auf eine umverteilende Steuerpolitik oder stärkere Investitionen in die öffentliche Infrastruktur erheblich verschlechtert.</p>
</li>
</ol>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Entde&shy;mo&shy;kra&shy;ti&shy;sie&shy;rung durch Supra&shy;na&shy;ti&shy;o&shy;na&shy;li&shy;sie&shy;rung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Daher soll nun die jüngste Etappe der Entdemokratisierung diskutiert werden. Diese ist vornehmlich mit dem Prozess der Supranationalisierung verbunden. Wie eingangs bereits erwähnt, lässt sich die Entwicklung der EU, jenseits aller Rhetorik, wesentlich als Umsetzung eines neoliberalen Traums der Fesselung gewählter Regierungen begreifen. Die Entmachtung nationaler Parlamente und Regierungen, die trotz aller institutionellen Filterprozesse zum Zwecke der „Massenloyalität“ immer auch zu wohlfahrtsstaatlichen Zugeständnissen genötigt sind, war schon immer ein zentrales Anliegen neoliberaler Vordenker wie Ludwig von Mieses, Friedrich August von Hayek und James Buchanan (vgl. Slobodian 2019). Im Kern wurde von ihnen Madisons Leitidee einer räumlichen Ausdehnung der politischen Einheit zur Verhinderung einer vermeintlichen „Mehrheitstyrannei“ wieder aufgegriffen und fortentwickelt. Den US-amerikanischen Gründungsvätern ging es nämlich vornehmlich darum, die einzelnen Staaten – gerade mit Blick auf deren wirtschafts- und währungspolitische Kompetenzen – zu entmachten und diese auf eine größere souveräne Union oder ausgedehnte „Republik“ zu übertragen. Kleinere politische Räume, die eher demokratisch regiert werden und Umverteilungen von oben nach unten vornehmen könnten, sollten zugunsten dezidiert nichtdemokratischer größerer räumlich-politischer Einheiten entmachtet werden (vgl. Jörke 2019).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Besonders anschaulich hat Hayek diese Programmatik in seinem Aufsatz <i>The Economic Conditions of Interstate Federalism</i> von 1939, in dem er für die Schaffung eines supranationalen Raumes wirtschaftlicher Aktivitäten mit nur einer schwachen Exekutive plädiert, wieder aufgegriffen: „Das bedeutet, dass die Föderation die negative Macht haben wird, einzelne Staaten daran zu hindern, sich in bestimmter Weise in die Wirtschaftstätigkeit einzumischen, obwohl sie möglicherweise nicht die positive Kraft hat, an ihrer Stelle zu handeln“ (Hayek [1939] 1952: 267). Als Beispiel einer derartigen unerwünschten Einmischung der Staaten in die Wirtschaft führt er an erster Stelle Schutzzölle an. Hayek nennt aber auch die Begrenzung der Arbeitszeit oder eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung; selbst die Begrenzung der Kinderarbeit würde in einem supranationalen Föderalismus weniger leichtfallen (Hayek [1939] 1952: 260).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Schaut man sich die heutige EU an, so lassen sich zwar spätestens seit der Corona-Pandemie und jetzt jüngst wieder im Zuge der Diskussion über eine gemeinsame Verteidigungsstrategie Bestrebungen beobachten, eine Art Super-Staat zu entwickeln, der auch in den Bereichen der Infrastruktur- und Sozialpolitik weitreichende Kompetenzen besitzt und somit über das verfügt, was Hayek als „positive Macht“ bezeichnet, doch zugleich kann von einer demokratischen Programmierung oder Demokratisierung der supranationalen Politik keine Rede sein. Die Wahlen zum Europäischen Parlament sind weiterhin wenig mehr als Ausdruck einer grundsätzlichen Bejahung oder einer grundsätzlichen Ablehnung der EU, auf die inhaltliche Programmierung des Kommissionshandelns oder der Bestimmung des europäischen Personals hat das wenig Einfluss. Beides ist größtenteils einer supranationalen Logik geschuldet, und alle Versuche, die entsprechenden Prozesse zu „demokratisieren“, stoßen an Grenzen. Das, was selbst nach einem minimalen Schumpeterianischen Verständnis für eine Demokratie wesentlich ist, nämlich die Möglichkeit der regelmäßigen Wahl und Abwahl der politischen Machthabenden, ist schlichtweg nicht existent.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Problematik einer mangelhaften demokratischen Einflussnahme auf die EU steht auf der anderen Seite eine Verschärfung der demokratiebegrenzenden Vorkehrungen gegenüber. Denn neben den in den europäischen Verträgen festgelegten vier Grundfreiheiten, die als eine „Neoliberalisierungsmaschine, […] die Staaten und ihre demokratische Basis schleichend entmachtet“ (Offe 2016: 163), wirken, sowie den Bestimmungen der Währungsunion, die den währungs- und finanzpolitischen Spielraum der nationalen Regierungen bereits seit einem Vierteljahrhundert erheblich beschränken, sind im Zuge der Bewältigung der „Euroschuldenkrise“ weitere Mechanismen hinzugetreten. Zwei zentrale Institutionen seien als Beispiel kurz erwähnt. Da ist zum einen das 2011 eingeführte „europäische Semester“ zu nennen. Das ist die Überwachung nationaler Haushalte durch die Europäische Kommission: Ihr Ziel ist die Sicherung der „nationalen Haushaltsdisziplin“ und der Steigerung der „Wettbewerbsfähigkeit“. In einem Onlinelexikon der Bundeszentrale für Politische Bildung wird diese Institution wie folgt beschrieben:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Die Synchronisierung, die mit dem E. einhergeht, soll die Instrumente und Verfahren, die der Eurostabilität (Stabilitäts- und Wachstumspakt) einerseits und der Wirtschafts- und Reformpolitik andererseits (Lissabon-Strategie bzw. Europa 2020) dienen, zusammenführen und den Reformdruck auf die EU-Staaten verstärken.“ (Große Hüttmann 2020)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das ist Neoliberalismus pur. Die europäischen Regierungen, denen „blaue Briefe“ aus Brüssel drohen, versuchen natürlich im Vorfeld ihre Haushaltsentwürfe zu beschönigen und, wenn das nichts nützt, im Nachgang die Einleitung eines Defizitverfahrens zu verhindern. Jedoch die Existenz dieses Mechanismus allein stellt schon einen erheblichen Druck dar, was zu entsprechenden Anpassungsstrategien im Sinne eines vorauseilenden Gehorsams führt. Zu welchen innenpolitischen Verwerfungen und Instabilitäten das führt, lässt sich aktuell in Frankreich beobachten. Eine weitere Fesselung vermeintlich demokratisch gewählter Parlamente und Regierungen besteht in der ebenfalls im Zuge der „Währungskrise“ in nahezu allen EU-Mitgliedsstaaten eingeführten „Schuldenbremse“. Diese sieht für Deutschland die Beschränkung der Neuverschuldung auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts vor und ergänzt die bereits im Maastricht-Vertrag geregelte Obergrenze des Schuldenstandes auf 60 Prozent beziehungsweise des jährlichen Haushaltsdefizites auf drei Prozent des BIP. Dass damit weitreichende Beschränkungen des staatlichen Handelns – und damit auch demokratischer Macht – einhergehen, hat die öffentliche Debatte der vergangenen Jahre verdeutlicht.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Nicht&shy;ma&shy;jo&shy;ri&shy;t&auml;re Insti&shy;tu&shy;ti&shy;onen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Insgesamt, darauf haben Armin Schäfer und Michael Zürn in einem vieldiskutierten Buch über <i>Die demokratische Regression</i> hingewiesen, hat gerade durch den Prozess der Supranationalisierung die Herrschaft sogenannter nichtmajoritärer Institutionen erheblich zugenommen. Die beiden Politikwissenschaftler zeigen, dass „eine stille, aber dramatische Veränderung“ erfolgt ist, nämlich die „Verlagerung von Entscheidungskompetenzen weg von Mehrheitsinstitutionen wie Parteien und Parlamenten hin zu nichtmajoritären Institutionen wie Zentralbanken, Verfassungsgerichten und internationalen Institutionen“ (Schäfer/Zürn 2021: 102). Besonders gravierend ist jedoch der Umstand, dass diese Institutionen, wenn sie supranational verankert sind, wie die Europäische Zentralbank oder der Europäische Gerichtshof, durch nationale Parlamente oder Regierungen kaum noch ausbalanciert werden können. So sind die Regeln der Deutschen Bundesbank durch ein einfaches Bundesgesetz, das mit einfacher Mehrheit geändert werden kann, festgelegt worden. Die wesentlichen Bestimmungen für die Organisation und die Aktivitäten der EZB sind dagegen im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) kodifiziert. Eine Änderung setzt die Übereinstimmung aller Regierungen im Europäischen Rat und die Zustimmung aller nationalen Parlamente voraus, was sehr unwahrscheinlich ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hinzu kommt, wie Philip Manow (2024) mit Blick auf nationale Verfassungsgerichte gezeigt hat, dass diese dezidiert nichtmajoritären Institutionen gerade durch die Supranationalisierung zusätzlich gestärkt worden sind. Denn in Konflikten mit den jeweiligen Regierungen können sie sich immer auch an Brüssel wenden. Hier spielt eine von Schäfer und Zürn hervorgehobene weltanschauliche Schlagseite eine wesentliche Rolle: Die nichtmajoritären Institutionen und die in ihnen beschäftigten Akteure besitzen ganz offensichtlich eine „kosmopolitische Färbung“ (Schäfer/Zürn 2021: 115). Das führt dazu, dass „Menschen mit höherem Einkommen, höheren Bildungsabschlüssen und höher qualifizierten Berufen […] mehr Gehör“ (Schäfer/Zürn 2021: 120) als andere soziale Gruppe finden. Hinzu kommt, dass die Politiken der supranationalen Institutionen wesentlich darauf gerichtet sind, das Vertrauen internationaler Investoren zu gewinnen, was nicht zuletzt zu dem beschriebenen Druck auf die nationale Haushaltspolitik führt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit Demokratie im Sinne einer Macht des Volkes oder zumindest seiner Mehrheit hat das nichts zu tun. Vielmehr handelt es sich um eindeutig oligarchische Strukturen. Die Möglichkeiten einer demokratischen Einflussnahme sind nachhaltig blockiert. Sternberger hat das politische System der alten Bundesrepublik als eine Mischverfassung beschrieben, und zwar mit einer oligarchischen Schlagseite. Ich schließe mich dieser Diagnose an, sehe allerdings den oligarchischen Charakter weniger in der Dominanz der Parteien und ihres Personals als vielmehr, im Anschluss an Habermas und Offe, in der Selektivität der politischen Institutionen, die durch die Prozesse der Supranationalisierung sowie dem Bedeutungszuwachs internationaler Organisationen wie der WTO und dem IWF noch einmal deutlich gewachsen ist. So schreibt auch Adam Przeworski in seiner Untersuchung der Gründe für das Erstarken „populistischer“ Kräfte, dass zwar im 20. Jahrhundert das Wahlrecht sukzessive ausgeweitet wurde, doch zugleich „wurden neue Mechanismen zum Schutz vor dem Mehrheitswillen eingeführt: die Prüfung von Gesetzen durch Gerichte, die Delegation der Geldpolitik an vom Wählerwillen unabhängige Zentralbanken und Aufsichtsbehörden“ (Przeworski 2020: 231). Bei Przeworski findet sich noch ein weiterer, für das Verständnis der gegenwärtigen „Krise“ ganz zentraler Hinweis, nämlich auf die Folgen der Aufhebung der Kapitalverkehrsbeschränkungen, die 1979 von der Thatcher Regierung zunächst im Vereinigten Königreich aufgehoben wurden, seit dem Maastricht-Vertrag von 1992 aber auch in der EU verboten sind. Przeworski (2020: 134) zufolge hat diese Maßnahme die politischen Parteien dazu gezwungen, „den Umfang der von ihnen vorgeschlagenen Umverteilungsmaßnahmen zu verringern“, was noch eine sehr zurückhaltende Formulierung ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das alles bleibt nicht ohne Folgen für die sozialen Machtverhältnisse. Wie viele Studien zeigen, sind die Gesellschaften des Westens in den vergangenen 25 Jahren wieder deutlich ungleicher geworden (vgl. Piketty 2014; Savage 2023). Was die wachsende Ungleichheit für die Lebenswirklichkeit konkret bedeutet, lässt sich in vielen Bereichen beobachten. Ein Beispiel ist der Wohnungsmarkt. Gerade in Metropolen ist es für immer mehr Menschen und zunehmend auch den Angehörigen der Mittelschicht, sofern sie nicht geerbt haben, kaum noch möglich, Wohnraum zu finden, sei es zur Miete oder als Eigentum. Zugleich stehen viele der im Luxussegment gebauten Wohnungen überwiegend leer, dienen sie doch vorwiegend als Kapitalanlagen. Im Jahr 2024 erschreckten Meldungen von Protesten gegen Massentourismus in Spanien und Portugal die deutschen Urlauber*innen. Ein wesentlicher Treiber für diese Proteste waren die Immobilienmärkte. Immer mehr Wohnungen wurden zu Ferienapartments umgewandelt oder von finanzstarken Personen aufgekauft. Hier sind zwei Aspekte mit Blick auf die Rolle der EU zu betonen: Zum einen erlaubt Art. 63 AEUV auch Angehörigen von Drittstaaten den Erwerb von Immobilien. Es handelt sich, rein rechtlich betrachtet, um Investitionen, die durch den freien Kapitalverkehr gefördert werden sollen. Zum anderen wurde die portugiesische Regierung 2012 im Zuge der Euro- beziehungsweise Schuldenkrise von der Troika dazu gezwungen, ihre Wohnungsmärkte zu liberalisieren. Das hat ausländische Investoren angezogen, den portugiesischen Mieter*innen hat es dagegen geschadet, können viele sich seitdem doch die Mieten in den attraktiven Städten und Lagen nicht mehr leisten.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Fazit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wir erleben gerade einen rasanten Verlust ehemaliger Selbstverständlichkeiten. Die politischen Regime des Westens sehen sich sowohl mit inneren wie äußeren Herausforderungen konfrontiert, und die Überzeugungskraft des Modells der „liberalen Demokratie“ verblasst zunehmend. Dem wird von liberaler Seite mit hilflosen Appellen, die Demokratie gegen die bösen Feinde zu verteidigen, begegnet, bisweilen ergänzt mit Forderungen zur politischen (Um-)Erziehung der Anhänger*innen „populistischer“ Parteien. Was diese Aufrufe zur Rettung der „liberalen Demokratie“ hingegen ausblenden, ist zum einen die Tatsache, dass diese von Beginn an nicht sonderlich demokratisch gewesen ist und ihre demokratischen Züge in den vergangenen 30 Jahren durch die Entmachtung der Nationalstaaten und durch den Bedeutungsgewinn globaler Kapitalmärkte wie nichtmajoritärer, also antidemokratischer Institutionen noch einmal deutlich abgeschwächt wurden. Zum anderen hat die Integrationskraft des kapitalistischen Wohlfahrtstaates stark nachgelassen. In einer globalisierten Ökonomie und im Zeitalter schwachen Wirtschaftswachstums lässt sich „Massenloyalität“ nicht länger durch materielle Kompensationen erzeugen. Moralische Appelle können diese Lücke nicht füllen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Dirk Jörke,</strong> Jahrgang 1971, ist Professor für Politische Theorie und Ideengeschichte an der Technischen Universität Darmstadt. Wichtige Monographie: Die Größe der Demokratie. Über die räumliche Dimension von Herrschaft und Partizipation (Suhrkamp, 2019). Daneben zahlreiche Aufsätze und Herausgeberschaften zur Demokratietheorie, Populismus und zur politischen Ideengeschichte.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Applebaum, Anne</em> 2024: Die Achse der Autokraten. Korruption, Kontrolle, Propaganda: Wie Diktatoren sich gegenseitig an der Macht halten, München.</p>
<p align="justify"><em>Brand, Uli/Wissen, Markus</em> 2017: Imperiale Lebensweise. Zur Ausbeutung von Mensch und Natur im globalen Kapitalismus, München.</p>
<p align="justify"><em>Collier, Paul</em> 2016: Exodus: Warum wir Einwanderung neu regeln müssen, München.</p>
<p align="justify"><em>Crouch, Colin</em> 2008: Postdemokratie, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Crouch, Colin</em> 2021: Postdemokratie revisited, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip</em> 2022: Von unmittelbarer Demokratie zur Repräsentation. Eine Ideengeschichte der großen bürgerlichen Revolutionen, Bielefeld.</p>
<p align="justify"><em>Große Hüttmann, M.</em> 2020: Europäisches Semester, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): <em>Das Europalexikon,</em> <a href="https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-europalexikon/176939/europaeisches-semester">https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-europalexikon/176939/europaeisches-semester</a>.</p>
<p align="justify"><em>Habermas, Jürgen</em> 1973: Legitimationsprobleme im Spätkapitalismus, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Habermas, Jürgen</em> 1990: Strukturwandel der Öffentlichkeit. Mit einem Vorwort zur Neuauflage 1990, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Habermas, Jürgen</em> 1992: Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Hamilton, Alexander/Madison, James/Jay, John</em> [1787/88] 1994: Die Federalist-Artikel, hrsg. von Adams, A./Adams, W. P., Paderborn et al.</p>
<p align="justify"><em>Hayek, Friedrich A.</em> [1939] 1952: Die wirtschaftlichen Voraussetzungen föderativer Zusammenschlüsse, in: Ders.: <em>Individualismus und wirtschaftliche Ordnung</em>, Zürich, S. 324-344.</p>
<p align="justify"><em>Jörke, Dirk </em>2011: Kritik demokratischer Praxis. Eine ideengeschichtliche Studie, Baden-Baden.</p>
<p align="justify"><em>Jörke, Dirk </em>2019: Die Größe der Demokratie. Über die räumliche Dimension von Herrschaft und Partizipation, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Jörke, Dirk/Meyer, Stefan Andreas</em> 2025: Duo infernale: Wie der liberale Antipopulismus den antiliberalen Populismus schürt und nährt, in: <em>Amos International</em>, Nr. 1 (i.E.).</p>
<p align="justify"><em>Levitsky, Steven/Ziblatt, Daniel</em> 2019: Wie Demokratien sterben, München.</p>
<p align="justify"><em>Klarman, Michael J.</em> 2016: The framers’ coup. The making of the United States constitution, Oxford.</p>
<p align="justify"><em>Manin, Bernard</em> 2007: Kritik der repräsentativen Demokratie, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Manow, Philip</em> 2024: Unter Beobachtung. Die Bestimmung der liberalen Demokratie und ihrer Freunde, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Michels, Robert</em> [1911] 1989: Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie, Stuttgart.</p>
<p align="justify"><em>Mounk, Yascha</em> 2018: Der Zerfall der Demokratie. Wie Populismus den Rechtsstaat bedroht, München.</p>
<p align="justify"><em>Mudde, Cas</em> 2004: The Populist Zeitgeist, in: <em>Government and Opposition</em>, Jg. 39, H. 4, S. 541-563.</p>
<p align="justify"><em>Müller, Jan-Werner</em> 2016. Was ist Populismus? Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Müller, Jan-Werner</em> 2021: Freiheit, Gleichheit, Ungewissheit. Wie schafft man Demokratie? Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Münkler, Herfried</em> 2022: Die Zukunft der Demokratie, Wien.</p>
<p align="justify"><em>Piketty, Thomas</em> 2014: Das Kapital im 21. Jahrhundert, München.</p>
<p align="justify"><em>Nullmeier, Frank </em>2009: Spätkapitalismus und Legitimation, in: Brunkhorst, Hauke et al. (Hrsg.): <em>Habermas Handbuch</em>, Stuttgart, S. 188-199.</p>
<p align="justify"><em>Offe, Claus</em> [1969] 2003: Politische Herrschaft und Klassenstrukturen. Zur Analyse spätkapitalistischer Gesellschaftssysteme, in: Ders.: <em>Herausforderungen der Demokratie</em>, Frankfurt am Main/New York, S. 13-41.</p>
<p align="justify"><em>Offe, Claus</em> (Hrsg.) 2003: Demokratisierung der Demokratie, Frankfurt am Main/New York.</p>
<p align="justify"><em>Offe, Claus</em> 2016: Europa in der Falle, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Przeworski, Adam</em> 2020: Krisen der Demokratie, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Rorty, Richard</em> 1999: Stolz auf unser Land. Die amerikanische Linke und der Patriotismus, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Savage, Michael </em>2023: Die Rückkehr der Ungleichheit. Sozialer Wandel und die Lasten der Vergangenheit, Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Schäfer, Armin/Zürn, Michael</em> 2021: Die demokratische Regression, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Schumpeter, Joseph A.</em> [1942] 1993: Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie, München.</p>
<p align="justify"><em>Slobodian, Quinn</em> 2019: Globalisten. Das Ende der Imperien und die Geburt des Neoliberalismus, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Sternberger, Dolf</em> [1985] 1990: Die neue Politie. Vorschläge zur Revision der Lehre vom Verfassungsstaat, in: Ders.: <em>Verfassungspatriotismus. Schriften, Bd. 10</em>, Frankfurt am Main, S. 156-231.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Nur einige prominente Beispiele aus einer Flut von Publikationen, die die Rhetorik des „wir gegen sie“ benutzen: Mounk (2018), Levitsky/Ziblatt (2019), Müller (2021) sowie jüngst Applebaum (2024). Eine Rettung der „liberalen Demokratie“ durch mehr politische Bildung erhoffen sich Crouch (2021), Schäfer und Zürn (2021) sowie Münkler (2022).</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Eine Ausnahme stellt Colin Crouchs (2008) Diagnose der Postdemokratie dar. Bemerkenswerterweise gehört inzwischen auch Crouch zu denjenigen, die die „liberale Demokratie“ durch die Errichtung von supranationalen Schutzwällen retten wollen (Crouch 2021: 248).</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Ein aktuelles Beispiel dafür ist die öffentliche Delegitimierung der „Letzten Generation“ als vermeintlich faule Jugendliche und Student*innen, die noch nie in ihrem Leben gearbeitet hätten.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>Mit Blick auf Habermas vgl. das neue Vorwort zu <i>Strukturwandel der Öffentlichkeit</i> (1990) und <i>Faktizität und Geltung</i> (1992).</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Richard Rorty hat diesen ideologischen Wandel in seiner typisch lakonischen Art auf den Punkt gebracht: „Die heutige linke Mode, in die ferne Zukunft und auf einen Weltstaat zu blicken, ist so nutzlos wie der Glaube an Marxens Geschichtsphilosophie, für den sie ein Ersatz geworden ist.“ (Rorty 1999: 95)</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>Das „Prinzip der Demokratie bedeutet […], daß die Zügel der Regierung jenen übergeben werden sollten, die über mehr Unterstützung verfügen als die anderen, in Konkurrenz stehenden Individuen oder Teams“ (Schumpeter [1942] 1993: 433).</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/die-selektivitaet-der-liberalen-demokratie-oder-wir-sind-nie-demokratisch-gewesen/">Die Selektivität der „liberalen Demokratie“. Oder: Wir sind nie demokratisch gewesen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/12/vorg252_cover-e1764589673460.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Armut und soziale Ungleichheit – eine Gefahr für die Demokratie</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/armut-und-soziale-ungleichheit-eine-gefahr-fuer-die-demokratie/</link>
		
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		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 11:55:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Armut, die wegen der Covid-19-Pandemie, der Energiepreisexplosion und der Inflation allmählich in die Mitte der Gesellschaft vordringt, und die auch durch Konzentration des Reichtums in wenigen Händen wachsende soziale Ungleichheit sind das Kardinalproblem unserer Gesellschaft, wenn nicht der Menschheit. Während daraus im globalen Maßstab ökonomische Krisen, ökologische Katastrophen, Kriege und Bürgerkriege resultieren, die wiederum größere [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/armut-und-soziale-ungleichheit-eine-gefahr-fuer-die-demokratie/">Armut und soziale Ungleichheit – eine Gefahr für die Demokratie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Armut, die wegen der Covid-19-Pandemie, der Energiepreisexplosion und der Inflation allmählich in die Mitte der Gesellschaft vordringt, und die auch durch Konzentration des Reichtums in wenigen Händen wachsende soziale Ungleichheit sind das Kardinalproblem unserer Gesellschaft, wenn nicht der Menschheit. Während daraus im globalen Maßstab ökonomische Krisen, ökologische Katastrophen, Kriege und Bürgerkriege resultieren, die wiederum größere Migrationsbewegungen nach sich ziehen, ist hierzulande der gesellschaftliche Zusammenhalt bedroht. Denn sozioökonomische Polarisierungstendenzen ziehen in der Regel auch politische Polarisierungstendenzen nach sich, die aus Deutschland schon vor Beginn der Covid-19-Pandemie eine „zerrissene Republik“ gemacht haben (Butterwegge 2020).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aus mehreren Gründen bildet die wachsende sozioökonomische Ungleichheit eine akute Gefahr für die Demokratie: Erstens beteiligen sich Armutsbetroffene immer weniger an Wahlen, die für das parlamentarische Repräsentativsystem konstitutiv und zudem sein niedrigschwelligstes politisches Partizipationsangebot sind. Zweitens verlieren Angehörige der (unteren) Mittelschicht, die armutsbedroht sind oder besonders in Krisensituationen Angst vor einem sozialen Abstieg haben, ihr Vertrauen in das politische und Parteiensystem, was den Aufstieg extrem rechter „Alternativen“ begünstigt. Drittens konzentrieren sich das Kapital und der Medienbesitz immer stärker bei wenigen Hochvermögenden, deren Machtgewinn es ihnen ermöglicht, staatliche Entscheidungen so massiv in ihrem Sinne zu beeinflussen, dass von einer demokratischen Willensbildung keine Rede mehr sein kann.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Verschärft wird die materielle Ungleichheit sowie die von ihr ausgelöste Krise der parlamentarischen Demokratie durch weitere ökonomische, soziale und politische Entwicklungsmomente, etwa die Finanzialisierung ganzer Lebensbereiche, die Entsolidarisierung durch neoliberale Reformmaßnahmen und die Militarisierung der Gesellschaft im Rahmen eines gigantischen Aufrüstungsprogramms, das die Mittel für Soziales, Bildung und Kultur beschneidet. Auch bekommt die Demokratie wegen der andauernden Zuwanderung von Geflüchteten und zahlreichen Arbeitsmigrant*innen aus aller Welt, die hierzulande kein Wahlrecht haben, sowie einer Demografie, die nach amtlichen Prognosen längerfristig zur kollektiven Alterung und zur tendenziellen Abnahme der autochthonen Bevölkerung führt, einen zunehmend exklusiven, auf Staatsbürger*innen beschränkten und größere Teile der Bewohner*innen ausgrenzenden Charakter.</p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Christoph Butterwegge,</strong> geboren 1951, war von 1998 bis 2016 Hochschullehrer für Politikwissenschaft an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Wichtige Buchveröffentlichungen: Die zerrissene Republik (2020), Deutschland im Krisenmodus (2024) und Umverteilung des Reichtums (2024).</em></p>
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<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 14.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 5.- €.</em></p>
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		<title>Spannungsfelder zwischen Demokratie und Repräsentation</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/spannungsfelder-zwischen-demokratie-und-repraesentation/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 12:04:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Es gibt zahlreiche Diagnosen zur gegenwärtigen Krise der „liberalen Demokratie“. Beispiele sind die Behauptung, dass die Exekutive wichtiger als eine dysfunktionale Legislative wird, der Autoritarismus an Boden gewinnt oder sich Bürger*innen nicht (mehr) adäquat repräsentiert sehen (Diehl 2016) und deswegen beispielsweise politische Kandidat*innen aus dem Spektrum des Populismus, Extremismus oder Autoritarismus wählen (Levitsky/Ziblatt 2018). Weitere [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Es gibt zahlreiche Diagnosen zur gegenwärtigen Krise der „liberalen Demokratie“. Beispiele sind die Behauptung, dass die Exekutive wichtiger als eine dysfunktionale Legislative wird, der Autoritarismus an Boden gewinnt oder sich Bürger*innen nicht (mehr) adäquat repräsentiert sehen (Diehl 2016) und deswegen beispielsweise politische Kandidat*innen aus dem Spektrum des Populismus, Extremismus oder Autoritarismus wählen (Levitsky/Ziblatt 2018). Weitere Varianten basieren auf der These, dass wir in einer Postdemokratie leben oder darauf zusteuern (Crouch 2008; 2021), dass die Demokratie erodiert, nur noch simuliert wird oder sich auf dem Rückzug beziehungsweise in Auflösung befindet (Calhoun/Parameshwar Gaonkar/Taylor 2024; Selk 2024; Schäfer/Zürn 2022; Manow 2020; Blühdorn 2013). Trotz ihrer Unterschiedlichkeit – etwa bei der Beurteilung der liberalen Demokratietheorie – eint viele dieser Krisendiagnosen die Annahme, dass dies zu einem großen Teil auch eine Krise der politischen Repräsentation ist, indem eine zu große „Distanz“ zwischen Wählenden und Gewählten entstanden sei. Das betrifft etwa die ökonomischen Verhältnisse, die Lebensrealität, die Herkunft, den durchschnittlichen Bildungsgrad etc. Salopp formuliert, kann man daraus den Allgemeinplatz lesen, Politiker*innen seien abgehoben und repräsentierten nicht die Wählerschaft, sondern nur eigene Interessen oder die von einflussreichen – lies: finanziell reichen – Lobbys. In der Tat ist etwa der Deutsche Bundestag besetzt mit hochbezahlten, überdurchschnittlich vielen weißen und akademisierten Menschen, die obendrein noch und mehrheitlich männlich sind, was nicht die gesamtgesellschaftliche Vielfalt proportional widerspiegelt, wodurch das elitäre Element der politischen Repräsentation überbetont wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Folgenden sollen daher die konzeptuellen Unterschiede verschiedener Repräsentationstypen – insbesondere der deskriptiven und distinktiven Repräsentation – und ihr Bezug zur Demokratie beleuchtet werden, um sich dem Problem der Repräsentationskrise anzunähern.</p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. </strong><strong class="western">Philip Dingeldey</strong> ist einer von zwei Bundesgeschäftsführer*innen der Humanistischen Union und hauptamtlicher Redakteur der <b>vor</b>gänge. Dingeldey hat in Politikwissenschaft an der Technischen Universität Darmstadt promoviert. Seine Forschungsinteressen sind Demokratietheorie, Rechtstheorie und -philosophie, kritische Theorie, Republikanismus, Liberalismus, ökologisches politisches Denken und politische Ideengeschichte. Zuletzt von ihm erschienen: Von unmittelbarer Demokratie zur Repräsentation. Eine Ideengeschichte der großen bürgerlichen Revolutionen (Transcript: Bielefeld 2022).</em></p>
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		<title>Die neuen Gutsherren</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/die-neuen-gutsherren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 12:10:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mit dem Begriff Oligarchie dürften die meisten Menschen allenfalls vage Assoziationen verbinden und auf den ersten Blick auch nicht ganz zu Unrecht. Schließlich entstammt die Bezeichnung der antiken Staatsformenlehre, wie man sie etwa prominent in Aristoteles‘ politischer Philosophie findet. Doch im Gegensatz zur Demokratie, die sich bekanntlich eines großen Bekanntheitsgrades, wenn auch zuletzt nicht immer [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Mit dem Begriff <i>Oligarchie</i> dürften die meisten Menschen allenfalls vage Assoziationen verbinden und auf den ersten Blick auch nicht ganz zu Unrecht. Schließlich entstammt die Bezeichnung der antiken Staatsformenlehre, wie man sie etwa prominent in Aristoteles‘ politischer Philosophie findet. Doch im Gegensatz zur Demokratie, die sich bekanntlich eines großen Bekanntheitsgrades, wenn auch zuletzt nicht immer uneingeschränkter Zustimmung erfreut, blieb die Oligarchie Teil eines Vokabulars, das vor allem Spezialist*innen aus den Sozialwissenschaften und der Philosophie vorbehalten war. Etwas anders steht es mit dem stilisierten Repräsentant*innen jenes Regimes, nämlich dem Oligarch*innen, der in der westlichen Vorstellungswelt vor allem östlich des Urals anzutreffen ist und zwar als Profiteur*innen des Ausverkaufs des staatlichen Tafelsilbers im Zuge der neoliberalen „Schocktherapie“ (Klein 2009) nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion. Phantastischer Reichtum, öffentlichkeitswirksam inszeniert, in Verbindung mit mafiösen Verstrickungen bezeichnet seitdem in der öffentlichen Wahrnehmung das Durchschnittsprofil jener Figur, die liberaldemokratischen Beobachter*innen lange Zeit wohlige Schauder über den Rücken jagte – angesichts der Kollusion von finanzieller und politischer Macht am Grenzgebiet zwischen Legalität und Illegalität, die aber entlastender Weise das Kennzeichen des „Anderen“ jener hochgehaltenen liberalen Demokratie waren und blieben: Figuren, die nicht-konsolidierte Demokratien oder gar kompetitive Autokratien mit Alibi-Wahlen bevölkerten, im „Westen“ aber keine systematische Rolle spielten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Und da wir bereits bei eher marginalen Terminologien sind, ist hier auch noch der Begriff <i>Patrimonialismus</i> zu nennen, dessen öffentliche Unbekanntheit noch weitaus größer als die <i>Oligarchie</i> sein dürfte. Immerhin musste man sich typischerweise in den enzyklopädischen Begriffsapparat von Max Webers <i>Wirtschaft und Gesellschaft </i>([1921] 2008) vertieft haben, um dort auf das zu treffen, was sich etwas volkstümlicher und untechnisch als Bezeichnung für die Herrschaft nach Gutsherrenart charakterisieren ließe. Für Webers historische Herrschaftssoziologie spielte die Figur des Gutsherrn unter anderem am Übergang von Feudalismus zu Kapitalismus eine gewichtige Rolle, aber die politisch-soziale Welt der Gegenwart und jüngeren Vergangenheit schien schon längst keine Verwendung mehr für diese Herrschaftsform zu haben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Grundthese dieses Beitrags lautet, dass es gute zeitdiagnostische Gründe gibt, die Begriffe der <i>Oligarchie</i> und des <i>Patrimonialismus</i> wieder (stärker) in den politischen Diskurs zu integrieren, und zwar nicht nur, wenn es um nicht-konsolidierte Demokratien an der Schwelle zur Moderne geht, sondern im Hinblick auf westliche Demokratien, die sich selbst die Auszeichnung der Liberalität ans Revers heften. Ein wichtiger Grund dafür ist der erfolgreiche (Wieder-)Eintritt eines bestimmten Politikertypus in das politische Leben in Form des Unternehmers, der Politik nicht nur beeinflusst, sondern selbst zum politischen Akteur wird. Ich möchte diese These exemplarisch an zwei Spezies dieser Gattung veranschaulichen, die in einem geradezu epigonalen Verhältnis zueinanderstehen: Silvio Berlusconi und Donald Trump.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. </strong><strong class="western">Thomas Biebricher</strong> hat die Heisenberg-Professur für Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Politische Theorie, Ideengeschichte und Theorien der Ökonomie am Institut für Politikwissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Seine Forschungsschwerpunkte sind die internationale Krise des Konservatismus, Regressionstendenzen der liberalen Demokratie, Theorien des Neoliberalismus, Disruption und Resillienz sowie die Gouvernementalität der Europäischen Union.</em></p>
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		<title>Populismus und Demokratiedefizit: Wechselwirkung oder Widerspruch?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/populismus-und-demokratiedefizit-wechselwirkung-oder-widerspruch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 12:19:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Populismus ist kein Betriebs&#173;un&#173;fall der Demokratie &#8211; er ist Ausdruck ihrer offenen Flanken Die Gegenwart ist von Überlagerungskrisen und Risiken geprägt: eine Pandemie, die das öffentliche Leben global zeitweise zum Erliegen brachte, der Klimawandel, geopolitische Konflikte und hybride Kriege (Masala 2022), Digitalisierung, soziale Ungleichheit, soziokulturelle Fragmentierung. Die traditionelle politische Sprache scheint oft zu oberflächlich, technokratisch [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Populismus ist kein Betriebs&shy;un&shy;fall der Demokratie &ndash; er ist Ausdruck ihrer offenen Flanken</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Gegenwart ist von Überlagerungskrisen und Risiken geprägt: eine Pandemie, die das öffentliche Leben global zeitweise zum Erliegen brachte, der Klimawandel, geopolitische Konflikte und hybride Kriege (Masala 2022), Digitalisierung, soziale Ungleichheit, soziokulturelle Fragmentierung. Die traditionelle politische Sprache scheint oft zu oberflächlich, technokratisch oder blind gegenüber der Tiefe dieser Umbrüche. <i>Wie Demokratie enden</i>, heißt das berühmt gewordene Buch der Harvard-Professoren Steven Levitsky und Daniel Ziblatt (2018). Der allgegenwärtige, teilweise schon abgedroschen diskutierte Populismus ist ein politischer Stil und eine Denkweise, die Gesellschaft in zwei klare Lager spaltet: das vermeintlich „wahre Volk“ auf der einen und eine „korrupte Elite“ auf der anderen Seite. Populistische Akteure beanspruchen, den „wahren Willen des Volkes“ exklusiv zu vertreten und stellen damit pluralistische Demokratieprinzipien wie Meinungsvielfalt, institutionellen Ausgleich und Minderheitenschutz infrage (Hartleb 2017). Populismus ist keine vollständige Ideologie, sondern eine „dünne Ideologie“, die sich mit anderen politischen Ausrichtungen – etwa Nationalismus oder Sozialismus – verbinden kann (Mudde 2019). Zentrales Merkmal ist die Polarisierung, oft verbunden mit emotionalisierter Sprache, Elitekritik und der Ablehnung etablierter politischer Verfahren. Populismus gedeiht dort, wo sich Repräsentationslücken, institutionelle Intransparenz und politische Entfremdung verfestigt haben (Decker 2024). Was als Korrektiv beginnt, kann jedoch schnell zur Gefahr werden (Decker 2016): Populistische Bewegungen versprechen Erneuerung, doch einige untergraben oft jene demokratischen Prinzipien, auf die sie sich rhetorisch berufen (Mudde 2019). Dieses Spannungsverhältnis bildet den Ausgangspunkt für die folgende Analyse.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. </strong><strong class="western">Dr. </strong><strong class="western">Florian Hartleb</strong> geb. 1979 in Passau, hat an der Eastern Illinois University und der Universität Passau Politikwissenschaft, Jura und Psychologie studiert und 2004 an der Technischen Universität Chemnitz promoviert. Er arbeitete an Universitäten, im Deutschen Bundestag in Berlin und beim Brüsseler Thinktank Wilfried-Martens-Centre for European Studies, bevor er von 2014 bis 2023 als Managing Director von Hanse Advice in Tallinn lebte. Er war ein Gutachter der Stadt München im Fall des OEZ-Anschlags vom 22. Juli 2016 und trug wesentlich dazu bei, dass der Fall als politisch-motiviert anerkannt wurde. Er lehrt aktuell im Rahmen seiner Habilitation an der Universität Passau sowie der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, der Universität für Weiterbildung Krems und der Katholischen Universität Lissabon. Im September 2025 übernahm er eine Professur für internationale Beziehungen an der Modul Universität Wien. Publikationen zuletzt: Gastherausgeber „Special issue: Extremismen im Vergleich”, in: Journal for Intelligence, Propaganda and Security Studies, Ausgabe 2024/1; zus. mit Gustav Gustenau (Hrsg.): Antisemitismus auf dem Vormarsch. Neue ideologische Dynamiken, Nomos: Baden-Baden, 2024; Teenager Terroristen. Wie unsere Kinder radikalisiert werden – und wie wir sie schützen können, Hoffmann &amp; Campe: Hamburg 2025.</em></p>
<p align="justify">
<p align="justify"><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 14.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 5.- €.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/populismus-und-demokratiedefizit-wechselwirkung-oder-widerspruch/">Populismus und Demokratiedefizit: Wechselwirkung oder Widerspruch?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Donald Trump&#8217;s Assault on Democracy and Civil Rights in the United States</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/donald-trumps-assault-on-democracy-and-civil-rights-in-the-united-states/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 12:26:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Donald Trump’s return to power as the American President in January 2025 is posing threats far graver than the enormous damage he inflicted on civil rights during his first term from 2017 to 2021. During that first term Trump focused on remaking American policy, but in the first eight months of his second term he [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/donald-trumps-assault-on-democracy-and-civil-rights-in-the-united-states/">Donald Trump&#8217;s Assault on Democracy and Civil Rights in the United States</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western" lang="en-US">Donald Trump’s return to power as the American President in January 2025 is posing threats far graver than the enormous damage he inflicted on civil rights during his first term from 2017 to 2021. During that first term Trump focused on remaking American policy, but in the first eight months of his second term he has focused on remaking American governance, all with an apparent goal of concentrating power in his own hands. It is not hyperbole to say that we in the United States now are veering away from democracy toward dictatorship, a charge I do not make lightly.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" lang="en-US">The current Trump assault can be traced back to just before Joseph Biden became President when, on January 6, 2021, a mob emboldened by Trump stormed the United States Capitol in an effort to physically prevent official certification of Biden&#8217;s November 2024 election victory over Trump. That violent attack on American democracy was an omen of things to come, and in this essay I focus on several areas where we have seen important developments: presidential immunity from criminal prosecutions, diminished judicial authority, presidential control over independent agencies, deployment of military troops in American cities, summary expulsions from the United States, and stripped American citizenship. Before turning to these areas, however, it is worth reviewing the basics of the American system of governance that is under siege.</p>
<p lang="en-US">
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western"><span lang="en-US">Chris Dunn</span></strong><span lang="en-US"> is an American civil-rights lawyer based in New York who for nearly 40 years worked for the American Civil Liberties Union </span><span lang="en-US">(ACLU)</span><span lang="en-US">, including as the legal director of the ACLU’s New York affiliate until the end of 2024. He has published widely about civil rights in the United States and taught for 13 years at New York University Law School.</span></em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><span lang="en-US">Mr. Dunn can be reached a</span><span lang="en-US">t </span><span lang="en-US"><a href="mailto:ctdunn.nyc@gmail.com">ctdunn.nyc@gmail.com</a>.</span></em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>Demokratisierung durch Politisierung: Radikale Demokratietheorien</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/demokratisierung-durch-politisierung-radikale-demokratietheorien/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 13:03:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Chantal Mouffe]]></category>
		<category><![CDATA[Ernesto Laclau]]></category>
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		<category><![CDATA[radikale Demokratietheorie]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Ausgaben]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gegenwärtig fällt es schwer, nicht von der Krise der liberal-repräsentativen Demokratien zu reden, auch wenn die Krisendiagnose bereits seit Dekaden ausgesprochen wird und sich damit stetig als falsch erwies. Auch das mag ein Grund dafür sein, dass Krisendiagnosen nicht mehr ausreichen. Faschismusprognosen stehen mit diesen im Wettkampf um Aufmerksamkeit und Referenzbildung. Die diagnostizierte Krise scheint [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/demokratisierung-durch-politisierung-radikale-demokratietheorien/">Demokratisierung durch Politisierung: Radikale Demokratietheorien</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Gegenwärtig fällt es schwer, nicht von der Krise der liberal-repräsentativen Demokratien zu reden, auch wenn die Krisendiagnose bereits seit Dekaden ausgesprochen wird und sich damit stetig als falsch erwies. Auch das mag ein Grund dafür sein, dass Krisendiagnosen nicht mehr ausreichen. Faschismusprognosen stehen mit diesen im Wettkampf um Aufmerksamkeit und Referenzbildung. Die diagnostizierte Krise scheint nahezulegen, dass sich Demokrat*innen nun zwangsweise auf die Seite der liberalen Demokratie schlagen müssen, wenn sie nicht in absehbarer Zukunft in einem autoritärem Willkürsystem leben wollen: „Linke und Liberale: Ein Waffenstillstand?“, fordert beispielsweise Paul Manson (2022: 375) in seiner Faschismus-Zeitdiagnose. Versammelnde Botschaften lassen sich an allen Ecken und Enden der symbolischen Ordnung wahrnehmen: Es gilt gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern, Polarisierung, Spaltung und Konflikte zurückzudrängen und Vertrauen in Institutionen aufzubauen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Dagmar Contesse</strong> ist seit diesem Jahr Professorin für Didaktik der Philosophie an der Universität Duisburg-Essen. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in der politischen Philosophie und (radikalen) Demokratietheorie. Zuvor war sie langjährige Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Exzellenzcluster „Normative Ordnungen“ der Goethe Universität in Frankfurt am Main, bevor sie ans Philosophische Seminar an der Universität Münster wechselte.</em></p>
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<p align="justify"><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 14.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 5.- €.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/demokratisierung-durch-politisierung-radikale-demokratietheorien/">Demokratisierung durch Politisierung: Radikale Demokratietheorien</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Demokratie-Baustelle: Der bundesweite Volksentscheid</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/demokratie-baustelle-der-bundesweite-volksentscheid/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 13:21:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Direkte Demokratie]]></category>
		<category><![CDATA[Mehr Demokratie]]></category>
		<category><![CDATA[Ostdeutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Runder Tisch]]></category>
		<category><![CDATA[Volksentscheid]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Versprechen und der Revolu&#173;ti&#173;ons&#173;herbst 1989 „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ So lautete – bis 1990 – Art. 146 Grundgesetz (GG). So war es ausgedacht, so war es versprochen, so wurden wir enttäuscht. Das [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Das Versprechen und der Revolu&shy;ti&shy;ons&shy;herbst 1989</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ So lautete – bis 1990 – Art. 146 Grundgesetz (GG). So war es ausgedacht, so war es versprochen, so wurden wir enttäuscht. Das wiedervereinigte Deutschland ist mit der demokratischen Hypothek dieses uneingelösten Versprechens gestartet. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten vorgesehen, dass die Staatsgewalt, die vom Volk ausgeht, sich in Wahlen und Abstimmungen verwirklicht (Art. 20 Abs. 2 GG). Für die Wahlen hatten sie das im Grundgesetz ausgeführt, nicht für die Abstimmungen. Der bundesweite Volksentscheid sollte aber mit der Erarbeitung einer gesamtdeutschen Verfassung eingeführt und die Verfassung dann dem wiedervereinigten deutschen Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Gemeinsam auszuarbeiten und abzustimmen, wie wir verfasst sein wollen in diesem vereinigten Deutschland, hätte eine gemeinsame, eine gesamtdeutsche Identität befördert. Ost- und Westdeutsche hätten sich mit ihren sehr unterschiedlichen Erfahrungen und Biografien, aber auch ihren Sehnsüchten und Hoffnungen in einem Verfassungskonvent, in Debatten und auf Podien begegnen können. Das hätte dieses Deutschland bereichert, das Gefälle von West nach Ost abgeflacht und die Logik von Siegern und Verlierern durchbrochen. Die Verfassungsgebung hätte zum Edelstein der Deutschen Einheit werden können. Und wir hätten seither bestimmt das eine oder andere bundesweite Volksbegehren erlebt und so manche Abstimmung. Betrieben wurde die Deutsche Einheit aber per schnellem Beitritt nach Art. 23 GG. Zur ersten freien und geheimen Volkskammerwahl im März 1990 zogen DDR-Bürgerrechtsbewegungen, die sich zusammengetan hatten, mit dem Slogan in den Wahlkampf: „Artikel 23. Kein Anschluss unter dieser Nummer.“ Sie wollten an der gemeinsamen Verfassung mitarbeiten – und sie waren vorbereitet. Am Zentralen Runden Tisch der DDR hatten – jeweils hälftig – die alten und neuen Kräfte Platz genommen. Schon in der ersten Sitzung im Dezember1989 wurde die Ausarbeitung einer Verfassung für eine DDR 2.0 verabredet. Im Frühjahr war die Arbeit vollendet und der Entwurf wurde an die erste im März 1990 frei gewählte Volkskammer übergeben.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Gedacht war der Entwurf „als Dokument des Umbruchs in der DDR oder schon als Grundlage für den gesamtdeutschen verfassungsgebenden Prozeß“, so Wolfgang Templin (1990: 373), der die Initiative für Frieden und Menschenrechte am Runden Tisch vertrat. Der Entwurf sollte am 17. Juni 1990 der DDR-Bevölkerung in einer Volksabstimmung vorgelegt und so zum legitimierten Beitrag aus der DDR für die Arbeit in der Ost-West-Verfassungswerkstatt werden. Aber die Volkskammer hat den Entwurf ebenso ignoriert wie die Kohl-Regierung. Er wurde auf dem eilig beschrittenen Weg zur Deutschen Einheit zum „demokratischen Ballast“ (Templin 1990: 375). Interessant ist der Entwurf aber bis heute: Vorgesehen war, die Bürgerbeteiligung zum Grundrecht zu erheben. Auch sollte eine horizontale Ebene der Gesellschaftsverfassung eingezogen werden, die die Bürger*innen untereinander mit ihren Rechten und Pflichten verbindet: „Jeder schuldet jedem die Anerkennung als Gleicher“, heißt es im Art. 1. Damit korrespondiert auch das Angebot der direkten Demokratie, das heißt die Möglichkeit, mit Volksbegehren Gesetze auf nationaler Ebene auf den Weg zu bringen, die in einem Volksentscheid zur Abstimmung gestellt werden, wenn das Parlament sie nicht übernimmt. Damit weist der Entwurf, was die Bürgerrechte angeht, über das Grundgesetz hinaus und atmet den Geist, der für eine Demokratie konstitutiv ist: grundsätzlich jeden Menschen als fähig anzusehen, die Gesellschaft zu gestalten, sprich politisch und sozial Verantwortung zu übernehmen. Das war es, was im Revolutionsherbst 1989 auf den Straßen und Plätzen zu erleben war: ein gegenseitiges Vertrauen in den Gestaltungswillen und die Gestaltungskraft der Menschen, die sich da begegneten, unabhängig davon, ob sie unter diktatorischen Verhältnissen aufgemuckt oder sich weggeduckt hatten.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Die direkte Demokratie &ndash; in allen L&auml;ndern und Kommunen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wirkung hatte die Revolution in der DDR auf die Ausgestaltung der Bürgerrechte dennoch: In alle Kommunalverfassungen der ostdeutschen Bundesländer wurden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, in alle Landesverfassungen Volksbegehren und Volksentscheide aufgenommen. Das war für die alten Bundesländer noch lange nicht selbstverständlich. Die direkte Demokratie in Kommunen, gemeint sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, gab es nur in Baden-Württemberg, und auf Landesebene fand sich die direkte Demokratie als Volksgesetzgebung nur in sechs der zehn Bundesländer. Aber der Westen hat nachgezogen, sodass seit 2005 alle Bundesländer die direkte Demokratie auf kommunaler und auf Landesebene verankert haben – nur eben nicht auf Bundesebene. In den Ländern ist anerkannt, dass die Demokratie sich nicht in Wahlen erschöpft und auch zwischen den Wahlen die Möglichkeit bestehen muss, Einfluss zu nehmen, und zwar: verbindlich. Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Das ist der Kern der Demokratie. Jedoch ist dies wohl kaum so zu verstehen, dass die politische Freiheit, die Staatsgewalt, am Abend eines Wahltages vom Volk weggeht und nach vier Jahren, am Morgen des nächsten Wahltages, für einen Moment wieder zurückkehrt. Die Bürger*innen sollen jederzeit die Möglichkeit haben, auch zwischen den Wahlen politische Entscheidungen zu beeinflussen oder zurückzuholen. Dies ist in allen Bundesländern mit der direkten Demokratie eingelöst und hat Verfassungsrang.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die direkte Demokratie bietet hier mehr als jedes Format der unverbindlichen Bürgerbeteiligung. Mit ihr können sich die Bürger*innen vom Regierungshandeln unabhängig machen. Damit ist nicht mehr ausschließlich ins Belieben der Entscheider*innen gestellt, wie mit ihren Ideen oder ihrer Kritik umgegangen wird. Bürgerbeteiligung kann Planungen näher an die Interessen der Bevölkerung rücken, kann helfen, politische Entscheidungen an der Sache auszurichten, kann partei- und herrschaftspolitische Ambitionen entlarven, kann Diskurse offener und transparenter werden lassen, kann aber nicht die Bürger*innen aus ihrer <i>Bittsteller-Rolle</i> befreien. Das kann nur die direkte Demokratie, das können nur verbindliche <i>Mitbestimmungsrechte</i>.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Die gr&ouml;&szlig;te Demokra&shy;tie-&shy;Bau&shy;stelle</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Auf Bundesebene ist die Einführung des bundesweiten Volksentscheids die größte Demokratiebaustelle. Die wurde bereits im Einigungsvertrag markiert. Es ist, als hätte sich dort die Peinlichkeit, den Willen der Mütter und Väter des Grundgesetzes missachtet und für die Wiedervereinigung die Abkürzung genommen zu haben, niedergeschlagen. Eine Verfassungskommission des Bundes und der Länder sollte prüfen, ob eine gemeinsame Verfassung mit anschließendem Volksentscheids nach Art. 146 GG doch noch realisiert werden könnte. Aber das war mit der Union nicht zu machen. Wolfgang Ullmann, Mitgründer der DDR-Bürgerrechtsbewegung Demokratie jetzt, der am Runden Tisch der DDR gesessen hatte, dann in die Volkskammer und später in den Bundestag einzog, hatte vergeblich die Einführung des bundesweiten Volksentscheids beantragt. Er verließ aus Protest die Kommission, bevor sie zu Ende getagt hatte. Im Protokoll der „Gemeinsamen Verfassungskommission“ ist die Diskussion wiedergegeben (Deutscher Bundestag, Drucksache 12/6000: 85f.). Dort finden sich viele der Argumente gegen die direkte Demokratie, wie sie bis heute – mitunter ohne Sinn und Verstand – von den Gegner*innen ventiliert werden: Die Materien, die bundespolitisch zu bearbeiten sind, seien zu komplex, die Bürger*innen könnten Berufspolitiker*innen schon deshalb nicht das Wasser reichen, weil sie weniger Zeit hätten. Zudem seien die Menschen stimmungsanfällig und würden aus dem Bauch heraus entscheiden, was zu populistisch gefärbten Entscheidungen führen könnte etc.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Einiges von dem, was da konstruiert wird, wäre für eine direkte Demokratie „von oben“, für von der Regierung angesetzte <i>Plebiszite</i> – nur dann ist der Begriff angemessen – tatsächlich zu unterstellen, nicht aber für eine direkte Demokratie in der Hand der Bürger*innen, die sich „von unten“ über mehrere Stufen aufbaut. Eine gründliche und wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit den Vorbehalten gegenüber der direkten Demokratie hat die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff (2023) mit ihrem Buch <i>Demophobie</i> vorgelegt. <i>Keine Ausreden mehr!</i>, so ließe sich ihr Plädoyer für den bundesweiten Volksentscheid zusammenfassen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Wankelmut der Parteien</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Es gab mittlerweile ein Dutzend Vorstöße im Deutschen Bundestag, die Lücke im Demokratiesystem zu schließen. Dafür ist eine Grundgesetzänderung notwendig, für die es eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht. Initiativ geworden sind seit den 1990er Jahren Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, die Linke und die FDP. Nachdem auch die AfD das Thema aufgegriffen hat, haben sich andere Parteien, insbesondere die Grünen und die SPD zurückgezogen. Damit ist auch die Diskussion um einen Ausbau der direkten Demokratie abgeflaut. Noch 2013, kurz vor der Bundestagswahl, hatte die SPD einen sehr weitgehenden Gesetzentwurf für die Einführung des bundesweiten Volksentscheids in den Bundestag eingebracht (Deutscher Bundestag, Drucksache 17/13873). In den darauffolgenden Koalitionsverhandlungen kam das Thema tatsächlich auf den Tisch, begleitet von einem Kompromissvorschlag, auf den sich SPD und CSU verständigt hatten (dpa 2013). Sie wollten als Einstieg in die direkte Demokratie auf Bundesebene zunächst den „Volkseinwand“ einführen. Dieses Instrument folgt dem „fakultativen Referendum“ in der Schweiz: Gesetzentwürfe, die vom Parlament verabschiedet werden, treten nicht sofort, sondern stets erst nach 100 Tagen in Kraft. In dieser Zeit haben die Bürger*innen die Möglichkeit, gegen das verabschiedete Gesetz zu unterschreiben. Kommt eine gesetzte notwendige Zahl an Unterschriften zusammen, wird in einer Volksabstimmung entschieden, ob das Gesetz in Kraft treten soll oder nicht. Scheitert der Volkseinwand an der Unterschriftenhürde oder wird gar keine Initiative gegen das Gesetz gestartet, tritt das Gesetz nach 100 Tagen in Kraft – und kann von einer hohen Zustimmung in der Bevölkerung ausgehen. In den vergangenen zehn Jahren gab es solche Bestrebungen zur Einführung des Volkseinwandes vor allem in Thüringen und Sachsen, bisher aber ohne Ergebnis. Im Frühjahr 2025 haben mehr als 300.000 Menschen eine Petition unterzeichnet, um das Thema wieder auf die bundespolitische Agenda zu heben.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> Gescheitert ist der Vorstoß bei den Koalitionsverhandlungen 2013, wie auch die meisten der rund ein Dutzend parlamentarischen Vorstöße in den vergangenen drei Jahrzehnten, an der CDU.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die SPD ist von der Forderung, was ihr Programm angeht, nicht abgerückt, macht sich aber derzeit nicht ernsthaft für eine direkte Demokratie auf Bundesebene stark. Die CSU ist inzwischen von der Unions-Barrikade heruntergestiegen. Bei einer Mitgliederbefragung 2016 – der ersten in der Parteigeschichte – haben sich 68,8 Prozent dafür ausgesprochen, dass sich die CSU für die Einführung des bundesweiten Volksentscheids einsetzt (dpa 2016). Nennenswerte Aktivitäten, beispielsweise in der Union die Meinungsführerschaft zu übernehmen, sind daraus nicht erwachsen, obwohl die Forderung in das damalige Grundsatzprogramm der CSU (2016) aufgenommen wurde. Das darauffolgende Grundsatzprogramm lässt die Forderung wieder vermissen. Ob damit das Ergebnis der Mitgliederbefragung obsolet ist, ist offen. Eine Kehrtwende haben die Grünen vollzogen, die bei der Überarbeitung ihres Grundsatzprogramms im November 2020 die direkte Demokratie über Bord geworfen und an ihre Stelle die losbasierten Bürgerräte gesetzt haben (Bündnis 90/Die Grünen 2020), so als würden Äpfel und Birnen am selben Baum wachsen. Die Grünen haben damit eine wesentliche Forderung des einstigen Bündnis 90 verraten. Verunsichert zeigten sie sich – und nicht nur sie – durch den Brexit und weil die AfD das Thema besetzt hatte. Damit wurden Gespenster an die Wand gemalt, die bei Licht besehen nicht taugen, um der direkten Demokratie das Wasser abzugraben. Stabil sind die Linken, die sich nicht haben verunsichern lassen und an der Forderung nach Einführung des bundesweiten Volksentscheids bis heute festhalten.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Die Gespenster</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Brexit war eine von der Regierung angesetzte Befragung, keine verbindliche Abstimmung. Eine solche Befragung „von oben“ wäre in keinem der deutschen Bundesländer möglich und für die Bundesebene nicht gewollt. Die direkte Demokratie gehört in die Hand der Bürger*innen. In der Hand von Regierungen, die die Abstimmungsfrage und den Zeitpunkt der Abstimmung festlegen und Alternativen nicht zum Zuge kommen lassen, ist die direkte Demokratie missbrauchsanfällig, da sie nur noch akklamierende Funktion hat. Das zeigen der Brexit und beispielsweise die von Victor Orbans Regierung in Ungarn angesetzten Abstimmungen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Was die AfD angeht, lohnt eine differenzierte Betrachtung, anstatt sich ins Bockshorn jagen zu lassen und so der AfD das Thema, das eine hohe Zustimmung in der Bevölkerung genießt, zu überlassen. Die AfD zieht mit dem Slogan „Volksentscheide nach Schweizer Vorbild“ in Wahlkämpfe. Das klingt eingängig, hat doch die Schweiz eine lange Tradition direktdemokratischer Praxis. Genau besehen aber will die AfD, dass – wie in der Schweiz – jedes Volksbegehren, das die Unterschriftenhürde nimmt, zur Abstimmung kommt. Dem aber ist in allen Bundesländern und wäre auch auf Bundesebene ein Riegel vorgeschoben. In Deutschland nämlich müssen Volksbegehren beantragt und können vom jeweils zuständigen Verfassungsgericht untersagt werden, was nichts Anderes bedeutet, als dass mit der direkten Demokratie Grundrechte nicht angetastet werden können. Diese präventive Normenkontrolle kennt die Schweiz nicht, sie hat auch kein eigenes Verfassungsgericht. Schweizer Initiativen fordern längst, einen ähnlichen Weg einzuschlagen wie den in Deutschland. Die oft gegen die direkte Demokratie ins Feld geführten von rechtspopulistischer Seite initiierten Volksbegehren in der Schweiz zum Minarettverbot oder zur automatischen Ausweisung von straffällig gewordenen Ausländer*innen wären in keinem der deutschen Bundesländer zur Abstimmung gekommen. Die AfD ist also mit ihrer Position allein auf weiter Flur. Dass sich die meisten anderen Parteien aus der Diskussion zurückziehen und bei der Rückwärtsbewegung die direkte Demokratie diskreditieren, nimmt ihnen zugleich die Möglichkeit, die AfD in der Debatte zu entlarven.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Wirkungen der direkten Demokratie</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Angesichts des uneingelösten Versprechens, mit der deutschen Wiedervereinigung auch den bundesweiten Volksentscheid einzuführen, bleibt den Bürger*innen für ihre Einflussnahme auf die Bundespolitik neben den Wahlen nur ein dürftiges Petitionsrecht. Nicht einmal – was in den meisten Bundesländern zur Einmischungs-Palette gehört – ein Einwohner- oder Bürgerantrag wird hier angeboten, das heißt die Möglichkeit, dem ganzen Bundestag einen Sachverhalt auf die Tagesordnung zu schieben. Das wäre noch keine direkte Demokratie, aber immerhin die Möglichkeit, verbindlich eine Befassung zu erzwingen, ohne zu beanspruchen, selbst darüber abzustimmen. Auf Bundesebene fehlt also jegliches Druckmittel, die Repräsentant*innen an die Kandare der Bürgerinteressen zu legen. Schon unmittelbar nach einer Bundestagswahl haben die Parteien und Abgeordneten bei ihren Sondierungs- und sich anschließenden Koalitionsgesprächen nichts mehr von Wählerseite aus „zu befürchten“, jedenfalls bis zur nächsten Wahl. Sie müssen nicht damit rechnen, dass – wenn sie überfällige Reformen aussitzen oder einfach durchregieren – Initiativen aufstehen und eigene Vorschläge in den politischen Raum tragen, die gegebenenfalls bei einer Volksabstimmung die Mehrheit bekommen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die direkte Demokratie allerdings würde die erstarrte Szenerie beleben: „Schon die bloße Möglichkeit, dass eine Frage dem Volk direkt zur Abstimmung vorgelegt wird, führt dazu, dass Politik ihr Handeln intensiver erklären wird, um eine Korrektur im Wege des Plebiszits zu vermeiden“, bringt Peter Müller, Bundesverfassungsrichter, die Wirkung in einem Interview auf den Punkt (FAZ 2017). Die direkte Demokratie muss gar nicht genutzt werden, sie wirkt bereits als Möglichkeit und hat – wie ein Damoklesschwert über der politischen Bühne – die Lizenz, die repräsentative Demokratie repräsentativer zu machen, Entscheidungen näher an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger auszurichten. Es würde weniger durchregiert und mehr auf frühzeitigen und intensiven Dialog gesetzt. „Dies kann“, so Müller, „der Entstehung einer Kluft zwischen Repräsentierten und Repräsentanten entgegenwirken“ (FAZ 2017).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese belebende Wirkung hat die direkte Demokratie auch auf die Bürgerbeteiligung. Die direkte Demokratie wirkt wie ein Netz und doppelter Boden für das Bürgerengagement in Beteiligungsverfahren und -formaten: Werden die Einwände zwar auf-, aber nicht ernst genommen, können die Bürger*innen – notfalls – zu Bürger- oder Volksbegehren greifen. Die Aussicht, wenn der Weg nicht durch allzu hohe Hürden verstellt ist, kann davor schützen, dass die Bürger*innen lediglich pro forma, aber nicht ernsthaft beteiligt werden. Das gilt auch für losbasierte Bürgerräte. Mit ihnen kann, einigermaßen repräsentativ, ermittelt werden, welche politischen Entscheidungen die Mehrheit der Bevölkerung tragen würde, um diese dann auch vorzubereiten und zu beschließen. Dies ist ein exzellentes Beratungsinstrumente, da die per Losverfahren zu organisierende Zusammensetzung die der gesamten Gesellschaft widerspiegeln soll. Auch wenn die Ergebnisse noch so überzeugend sein sollten, sie müssen nicht umgesetzt werden. Erst mit einer Volksabstimmung lässt sich diese Verbindlichkeit herstellen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Mit der direkten Demokratie zu modernerem Regieren</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Etwas weitergedacht, ließe sich mit der direkten Demokratie im Hintergrund zudem die Wahrscheinlichkeit steigern, das Regierungshandeln zu modernisieren. Die Koalitionsdisziplin, die bisher für jede Koalition verankert und im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde, soll die Stabilität der Regierung und damit Verlässlichkeit garantieren. Verlässlich programmiert wird damit aber auch politische Beschränktheit. Die Regierungsarbeit wird gebunden an den Horizont der koalierenden Parteien und verweigert sich gegebenenfalls dem von der Mehrheit der Bevölkerung erkannten Reformbedarf. Die Bevölkerung selbst erlebt bei den Koalitionsverhandlungen die ersten Abschottungstendenzen der Parteien, die noch kurz zuvor im Wahlkampf um ihre Stimmen geworben haben. Nun haben sie mit der Stimmabgabe ihre Schuldigkeit getan und finden sich auf den Zuschauerplätzen wieder. Gäbe es den bundesweiten Volksentscheid, dann müsste die Regierung damit rechnen, dass Initiativen aus der Bevölkerung Dinge voranbringen und sogar zur Abstimmung bringen würden, die sonst nicht aufgegriffen oder auf der langen Bank liegenbleiben würden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Künftige Koalitionspartner wären dann gut beraten, bei absehbar strittigen Themen Abstimmungen freizugeben oder sich zu erlauben, für solche Fragestellungen bewusst von sich selbst abzusehen und auf wechselnde Mehrheiten zu setzen. Das wäre allemal besser, als einen Gesichtsverlust befürchten zu müssen, wenn die Zivilgesellschaft an ihnen vorbeizieht und selbst auf den Weg bringt, wozu sie bei den Koalitionsverhandlungen nicht das Einsehen und noch weniger den Mut hatten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die direkte Demokratie jedenfalls könnte befördern, dem alleinigen Durchregieren zu entkommen und moderne und offene Formen des Regierens zu versuchen (vgl. Stecker/Vehrkamp 2021). Auch für manche Parlamentsreform ist die direkte Demokratie unabdingbar. Ein Beispiel ist die Verlängerung der Wahlperiode des Bundestages von vier auf fünf Jahre. Regelmäßig brechen Bundestagspräsident*innen oder auch die Fraktionen diese Diskussion vom Zaun, da ihnen offenbar das Gespür dafür fehlt, wie demokratisch fragwürdig es ist, selbst eine Verlängerung ihrer Mandate vorzuschlagen. Unterm Strich würde eine Verlängerung der Wahlperiode weniger Einflussmöglichkeiten für die Bürger*innen bedeuten: Die Zahl der Bundestagswahlen würde sich, gerechnet auf ein Lebensalter von 80 Jahren, von 15 auf zwölf reduzieren, das heißt 20 Prozent weniger. Daher müsste ein solcher Eingriff kompensiert werden. Denkbar wäre das ausschließlich mit ähnlich verbindlichen Mitbestimmungsrechten, sprich mit der direkten Demokratie.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wünschenswert wäre, die Diskussion um die direkte Demokratie wieder ernsthaft und differenziert zu beleben. Je selbstverständlicher sie in den Bundesländern ist und genutzt wird, umso unverständlicher ist es, dass die Bürger*innen auf Bundesebene auf sie verzichten sollen, da doch mit ihr dem Vertrauensverlust gegenüber der parlamentarischen Demokratie wirksam begegnet werden könnte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Was tun? Die parteinahen Stiftungen könnten die Debatte wieder aufnehmen und so ihre Parteien anstoßen, die Arbeit an dieser Demokratie-Baustelle wieder aufzunehmen. Und zivilgesellschaftliche Organisationen, die politische Stagnation beklagen, sollten die Forderung nach dem bundesweiten Volksentscheid neben ihre politischen Forderungen stellen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Ralf-Uwe Beck,</strong> geb. 1962, ist Diplom-Theologe und Bürgerrechtler. Er engagiert sich seit 1998 für Mehr Demokratie e.V. und ist Sprecher des Bundesvorstandes. Beck hat in Thüringen zwei erfolgreiche Volksbegehren für den Ausbau der direkten Demokratie initiiert. Er kommt aus der subversiven DDR-Umweltbewegung. Er ist als Pressechef der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland tätig. 2015 wurde ihm für sein politisches Engagement das Bundesverdienstkreuz verliehen.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Bündnis 90/Die Grünen</em> 2020: „… zu achten und zu schützen…“. Veränderung schafft Halt. Grundsatzprogramm, Berlin, <a href="https://cms.gruene.de/uploads/assets/20200125_Grundsatzprogramm.pdf">https://cms.gruene.de/uploads/assets/20200125_Grundsatzprogramm.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>CSU </em>2016: Die Ordnung. Grundsatzprogramm der Christlich-Sozialen Union. Beschluss des CSU-Parteitags am 5.11.2016 in München, München, <a href="https://www.csu-geschichte.de/media/user_upload/CSU_Grundsatzprogramm_2016.pdf">https://www.csu-geschichte.de/media/user_upload/CSU_Grundsatzprogramm_2016.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Deutsche Presseagentur</em> 2013: Friedrich und Oppermann wollen Volksabstimmungen im Bund, in: <em>Die Zeit </em>vom 12.11.2013, <a href="https://www.zeit.de/news/2013-11/12/parteien-friedrich-und-oppermann-wollen-volksabstimmungen-im-bund-12110805">https://www.zeit.de/news/2013-11/12/parteien-friedrich-und-oppermann-wollen-volksabstimmungen-im-bund-12110805</a>.</p>
<p align="justify"><em>Deutsche Presseagentur </em>2016: CSU-Mitgliederentscheid: Mehrheit für bundesweite Volksentscheide, in: <em>Merkur </em>vom 04.11.2016, <a href="https://www.merkur.de/politik/csu-mitgliederbefragung-mehrheit-fuer-bundesweite-volksentscheide-zr-6935413.html#google_vignette">https://www.merkur.de/politik/csu-mitgliederbefragung-mehrheit-fuer-bundesweite-volksentscheide-zr-6935413.html#google_vignette</a>.</p>
<p align="justify"><em>Frankfurter Allgemeine Zeitung</em> 2017: „Europa darf kein Eliteprojekt sein“, in: <em>Frankfurter Allgemeine Zeitung</em> vom 01.01.2017, <a href="https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/verfassungsrichter-mueller-und-huber-europa-darf-kein-elitenprojekt-sein-14600659.html">https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/verfassungsrichter-mueller-und-huber-europa-darf-kein-elitenprojekt-sein-14600659.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Lübbe-Wolff, Gertrude</em> 2023: Demophobie. Muss man die direkte Demokratie fürchten? Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Stecker, Christian/Vehrkamp, Robert</em> 2021: Modernes Regieren. Wie die Ampelkoalition auch das gemeinsame Regieren modernisieren könnte – drei Vorschläge, Gütersloh, <a href="https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/einwurf-42021-modernes-regieren-all?&amp;etcc_cmp=nl_policybriefzukunftderdemokratie_21756&amp;etcc_med=newsletter&amp;etcc_ctv=EINWURF4%2F2021%3AModernesRegieren–WiedieAmpelkoalitionauchdasgemeinsameRegierenmodernisierenkönnte–dreiVorschläge">https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/einwurf-42021-modernes-regieren-all?&amp;etcc_cmp=nl_policybriefzukunftderdemokratie_21756&amp;etcc_med=newsletter&amp;etcc_ctv=EINWURF4%2F2021%3AModernesRegieren–WiedieAmpelkoalitionauchdasgemeinsameRegierenmodernisierenkönnte–dreiVorschläge</a>.</p>
<p align="justify"><em>Templin Wolfgang</em> 1990: Der Verfassungsentwurf des Runden Tisches, in: <em>Gewerkschaftliche Monatshefte</em>, S. 370-375.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a><a href="http://www.documentarchiv.de/ddr/1990/ddr-verfassungsentwurf_runder-tisch.html">http://www.documentarchiv.de/ddr/1990/ddr-verfassungsentwurf_runder-tisch.html</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a><a href="https://www.openpetition.de/petition/online/demokratie-staerken-vetorecht-bei-gesetzen-des-bundestages">https://www.openpetition.de/petition/online/demokratie-staerken-vetorecht-bei-gesetzen-des-bundestages</a>.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/demokratie-baustelle-der-bundesweite-volksentscheid/">Demokratie-Baustelle: Der bundesweite Volksentscheid</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Republikanische Volkstribunate als demokratisierende Institutionen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/republikanische-volkstribunate-als-demokratisierende-institutionen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 13:28:25 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Französische Revolution]]></category>
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		<category><![CDATA[Machiavelli]]></category>
		<category><![CDATA[McCormick]]></category>
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		<category><![CDATA[römische Republik]]></category>
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		<category><![CDATA[Volkstribunat]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>1.) Einleitung Im vorliegenden Heft war mehrmals die Rede von der Herausforderung sozialer Ungleichheit für die politische Gleichheit der Demokratie, vom großen Einfluss wohlhabender Akteure auf politische Entscheidungen, einem Repräsentationsdefizit und der Schwächung demokratischer Institutionen. Inzwischen etablierte Beteiligungsformate (wie Bürgerräte) allein können die Repräsenationslücke und ihre Folgen für die soziale Ungleichheit nicht adäquat schließen! Denn [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/republikanische-volkstribunate-als-demokratisierende-institutionen/">Republikanische Volkstribunate als demokratisierende Institutionen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">1.) Einleitung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im vorliegenden Heft war mehrmals die Rede von der Herausforderung sozialer Ungleichheit für die politische Gleichheit der Demokratie, vom großen Einfluss wohlhabender Akteure auf politische Entscheidungen, einem Repräsentationsdefizit und der Schwächung demokratischer Institutionen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Inzwischen etablierte Beteiligungsformate (wie Bürgerräte) allein können die Repräsenationslücke und ihre Folgen für die soziale Ungleichheit nicht adäquat schließen! Denn die Repräsentationslücke hängt nicht vorrangig damit zusammen, dass sich Bürger*innen nicht zusammentun können, um zu beratschlagen, sondern mit einer Machtungleichheit, die aus der sozioökonomischen Ungleichheit resultiert. Denn die politische Gleichheit einer Demokratie kann sich zwar als Gegengewicht zur sozialen Ungleichheit legitimieren, aber es besteht eine Spannung zwischen beiden: Bei einer größeren sozioökonomischen Ungleichheit muss in einer Demokratie das Bestreben nach Umverteilung zunehmen, da ansonsten die autoritären Neigungen der Reichen machtlogisch sowie historisch-empirisch wachsen und die Wahrscheinlichkeiten von Demokratisierung und partizipatorisch-egalitären Entscheidungen sinken wird. Und wenn die soziale Ungleichheit weniger groß und dominant ist, steigen die Chancen/Forderungen auf einen politischen Egalitarismus (Boix 2003: 37-41). In Anbetracht der großen sozialen Ungleichheit und dem daraus folgenden Repräsentationsdefizit – gekoppelt mit fehlender verbindlicher Mitbestimmung der Bürgerschaft, abseits des Wahlaktes –, wundert es nicht, dass autoritäre Tendenzen zunehmen. Wenn man also die Prämisse teilt, dass ein Großteil der Bevölkerung von politischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen ist und sich insbesondere die Interessen von Wohlhabenden in der Entscheidungsfindung durchsetzen (vgl. Elsässer/Hense/Schäfer 2021), spricht dies eher für eine Oligarchie, denn eine Demokratie (Zolo 1997).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Einige dieser Probleme ließen sich dadurch minimieren, dass die Repräsentation deskriptiver wird und/oder durch eine Stärkung der direkten Demokratie. Die derzeit in der Zivilgesellschaft und auch bei einigen Politiker*innen beliebten Bürgerräte sind aber keine Form der direkten Demokratie. Vielmehr stellen diese eine Form der dialogischen oder deliberativen Demokratie dar, da die Bürgerbeteiligung hier so beschaffen ist, dass die Bürger*innen beraten und Empfehlungen erarbeiten, aber keine direkte Entscheidungsmacht haben, sondern entweder als Instrument der Suche nach gangbaren Kompromissen oder gar eines Konsenses oder aber als Simulation von Demokratie fungieren. In einer direkten Demokratie dagegen gibt sich das Volk per Abstimmung seine Gesetze und Regeln selbst. Zudem lässt sich die herrschende Klasse nicht wegdeliberieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Insbesondere lohnt sich, so meine These, ein Blick auf republikanische Institutionen, die dem Volk politische Macht verleihen. Dabei ist „Volk“ im Sinne des römischen <i>plebs</i> zu verstehen: als die Mehrheit der vielen nichtreichen Menschen. Denn wenn die bestehenden Institutionen mit ihrem Repräsentationsdefizit und der politischen Ungleichheit de facto nicht mehr ausreichend demokratisch legitimiert sind, so ist die Frage, ob eine Ergänzung durch demokratische Institutionen zumindest dazu beitragen kann, eine Mischverfassung (Republik) zu erreichen – und so auch zu einem Ausgleich zwischen verschiedenen (ökonomischen) Interessen beizutragen. Kurz gesagt, wenn Wohlhabende Institutionen besetzen, sollten dies auch die Vielen, die Unterrepräsentierten, können. Das gilt insbesondere für Staaten, die die Republik im Namen tragen – so wie die Bundes<i>republik –</i> und die gewaltengeteilt sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine solche zentrale demokratisch-republikanische Kontrollinstanz, die in der politischen Ideengeschichte immer wieder eine Rolle gespielt hat, ist ein Volkstribunat, inspiriert von der römischen Republik. Volkstribun*innen als Sprecher*innen oder schützende Repräsentant*innen des <i>plebs</i> als Gegenpol zu Aristokrat*innen sind weniger in einer Demokratie nötig, in der das Volk selbst sich die Gesetze gibt, als vielmehr in einem politischen System, in dem Eliten herrschen, wie es in der römischen Republik der Fall war. Um eine Eliteherrschaft zu begrenzen, braucht es im republikanischen Sinne also Institutionen, die die Interessen der Mehrheit der Bürger*innen gegen Eliteinteressen verteidigen. Es geht um ein Amt, das in besonderem Maße demokratischen und republikanischen Begrenzungen und Kontrollen unterworfen sein muss, da die Macht einer Oligarchie zugunsten des Volkes beschränkt wird. Als Ausgleich und Ergänzung kann man somit auch für tribunatsartige Institutionen argumentieren, die der Aristokratie eine demokratische Gegenmacht entgegensetzt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Anspruch wäre, ein demokratischeres Instrument in die politischen Systeme als Ergänzung zu implementieren, um diese somit republikanischer zu machen – und zwar im Sinne einer Mischverfassung, in der sich die Wenigen (Oligarch*innen, Aristokrat*innen, Reiche) und die Vielen (der <i>plebs</i>, Nichtreiche) die Macht teilen und sich gegenseitig beschränken. Wie eine solche Konstellation und etabliert werden kann, soll hier politiktheoretisch diskutiert werden. Dazu wird zunächst kurz auf den Ursprung des Volkstribunats – das republikanische Rom – eingegangen (2.). Dies wird ergänzt durch eine ideengeschichtliche Auswahl an Vorschlägen einer Reaktivierung eines Volkstribunats in der Moderne (3.). Aufbauend auf diesen entwickle ich schließlich das Konzept einer Bürgerkammer als tribunizische Institution für Deutschland und plausibilisiere dies demokratiepolitisch (4.).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">2.) Die r&ouml;mischen Volks&shy;tri&shy;bune</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In der römischen Republik waren die <i>tribunis plebis</i> (Volkstribune) im Ständekampf die Vertretung des <i>plebs</i>, das nichtadelige Volks, gegenüber den Patriziern. Die Tribunen wurden für ein Jahr von den Plebejern in ihrer Volksversammlung (<i>concilium plebis)</i> gewählt. Die Zahl der <i>tribunis plebis</i> variierte während der römischen Republik zwischen zwei und zehn. Neben dem Prinzip der Annuität (die Amtszeit ist nur ein Jahr) und der Kollegialität (mehrere Personen führen das Amt zusammen aus) galten für die Tribune auch andere demokratisch-republikanische Amtsbeschränkungen: das Iterationsverbot (das Verbot, das Amt nach Ablauf der Amtszeit ein weiteres Mal innezuhaben) und das Kumulationsverbot (das Verbot der Ämterhäufung). In der frühen und mittleren römischen Republik mussten die <i>tribunis plebis</i> Angehörige des <i>plebs</i> sein, während in der späten Republik <i>nobiles</i> das Amt ebenfalls innehaben konnten und es als Machtinstrument gegen den Senat instrumentalisierten. (Thommen 1989: 31-33/171-179/241-248)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sie konnten gegen Entscheidungen des römischen Senats und gegen Maßnahmen patrizischer Beamter einschreiten, waren aber selbst sakrosankt: Sie waren sowohl religiös als auch juristisch vor körperlichen Attacken gesichert. Sorge dafür trug der <i>plebs</i>. Als wichtigste Kompetenz der Tribunen gilt das Vetorecht. Die Volkstribune konnten mit dem Veto politische Beschlüsse verhindern. Um ein Veto zu verhindern, gingen Senat und Magistraten dazu über, Gesetzesvorschläge vorab den Tribunen vorzulegen und ihr eventuelles Einverständnis zu protokollieren. Zudem mussten die Tribunen stets den römischen Plebejern für Hilfe zur Verfügung stehen. Tagsüber waren die <i>tribunis plebis</i> auf dem Forum Romanum, wo sie auf den Tribunenbänken mit den Bürgern sprachen und verhandelten. Dadurch konnte der <i>plebs</i> leicht Kontakt mit seinen Tribunen aufnehmen, deren Hilfe beanspruchen und politisch auf sie einwirken. Andersherum konnten Tribunen dies als öffentliche Plattform für ihre politische Agenda nutzen, Gruppen mobilisieren und sich streiten. (Bleicken 1981: 91f.; Lintott 1999: 123-125)</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">3.) Ausgew&auml;hlte moderne Ideen f&uuml;r ein Volks&shy;tri&shy;bunat</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Vorschläge, ein Volkstribunat zu reaktivieren, gab und gibt es im aufgeklärten und modernen politischen Denken häufig. Doch bei diesen Versionen ist auch Vorsicht geboten: Ein Tribunat kann, je nachdem, wie es institutionalisiert ist, bloß eine weitere allzu elitäre Institution werden, welche – wie in der späten römischen Republik – von Berufspolitiker*innen für ihre eigene Agenda gegen ein Parlament genutzt werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der Neuzeit beginnt das Ganze bei Niccolò Machiavelli ([1531] 1981: Buch 1). Er betont, dass das Volk, der <i>popolo</i>, politische Macht nur anstrebt, um nicht von den <i>grandi</i>, den Wenigen, den Reichen und Adeligen, beherrscht zu werden. Das Volk nutze seine Macht nur zur Verteidigung der eigenen Freiheit gegen Übergriffe der Regierung, während die <i>grandi</i> durch Eigeninteressen und Gier angetrieben würden und somit auch repressiv regieren würden. Um dies in einer italienischen Republik zu realisieren, greift er auf das römische Volkstribunat zurück. Da Machiavelli selbst (in meiner Lesart) aber noch vormodern ist oder als Vordenker der Moderne zu betrachten ist und einige Punkte, die er für das Volkstribunat macht, später wieder aufgegriffen werden, wollen wir es zunächst dabei belassen.</p>
<h4 class="">3.1) Siey&egrave;s&rsquo; Tribunat</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Während man bei Machiavelli noch einen klassisch-republikanischen Ansatz sehen kann, der das Volkstribunat der frühen und mittleren Republik glorifiziert, sieht das Ende des 18. Jahrhunderts schon anders aus. Hier greifen auch Elitetheoretiker auf das Tribunat zurück. Einer davon ist Joseph Emmanuel Sieyès während der Französischen Revolution.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zwar ist Sieyès mit der weitgehenden politischen Exklusion des Volkes generell einverstanden. Nachdem 1794 die Jakobiner weggeputscht wurden, legt er einen Verfassungsentwurf vor, der auf einer starken Gewaltenteilung und einem großen politischen Wettbewerb basiert. Dazu schlägt er auch ein Volkstribunat vor. Er geht dabei von einem politischen Kreislauf aus, der in den Primärversammlungen der Bürger beginnt. Dort wird auch ein Tribunat gewählt, welches die Bedürfnisse der Bevölkerung in Form von Gesetzesanträgen artikulieren soll. Das öffentlich tagende Tribunat bestünde aus je drei Abgeordneten der 89 Départements. Das ergibt 267 Mitglieder des Tribunats. Über die Anträge von Tribunat und Regierung, die beide das Gesetzesinitiativrecht hätten, wird in einer gesetzgebenden Körperschaft entschieden. So stehen Tribunat und Regierung im Wettbewerb um die Gesetzesinitiative und über ihnen steht der parlamentarische Gesetzgeber. Das Parlament wiederum könne seine Macht nicht missbrauchen, da es kein Initiativrecht hätte. (Sieyès [1795] 1989: XL; 1-23)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In einem solchen Ablauf bestünde aber das Problem, dass die Legislative den Gesetzgebungsprozess einseitig blockieren könne, indem sie Entscheidungen zu den Anträgen und Entwürfen blockiere. Deshalb hält Sieyès bei der Auslese des politischen Personals eine Filterung durch den Wahlakt für notwendig: Sowohl die Abgeordneten des Parlaments als auch die Volkstribune werden als mäßigende Instanz zwischen die Bürger*innen und den Gesetzgebungsprozess geschaltet. Dabei sind die tribunizischen Antragssteller aber volksnäher.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dementsprechend sieht aber der Demokratiekritiker Sieyès selbst sein Tribunat skeptisch. In einer für Elitetheoretiker typischen Furcht behauptet er, das Tribunat könne – wie das Volk selbst – irrational handeln, da es durch vom Volk stammende Ambitionen beeinflusst sei. Die Gefahr der Parteilichkeit und des Ehrgeizes schreibt Sieyès – in der für Demokratiekritiker typischen einseitigen Weise – nur den Tribunen zu, aber nicht den anderen Politikern. Durch die Trennung von Tribunat und Legislative sollen diese parteilichen vom <i>demos</i> kommenden Elemente, die sich im Tribunat äußerten, immerhin eingeschränkt werden. (Riklin 2001: 207-214; Eberl 2009: 203-206)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hier ist das Tribunat also nur dazu da, aus den Interessen und Bedürfnissen von lokalen Bürgerversammlungen Gesetzesanträge zu machen. Über die Anträge stimmen dann wiederum andere politische Eliten ab. Die Macht eines solchen Tribunats wäre geringfügig. (Dingeldey 2022: 305-307) Es würde jedoch – das ist der Aspekt, der politische Hierarchien geringfügig minimiert – eine einfachere Kommunikation zwischen Gesetzgeber und Bürgerschaft ermöglichen, indem das Tribunat durch Anträge und Entwürfe, die auch aus dem Volke kommen können, an den Gesetzgeber öffentlich kommunizieren und so den Bürgerinteressen eine Bühne geben kann.</p>
<h4 class="">3.2) Fichtes Ephorat</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Als tribunizische Kontrolle der Exekutive war auch die nahezu zeitgleich zu Sieyès’ Tribunat entstandene Idee des Ephorats von Johann Gottlieb Fichtes ([1796] 1979: § 16; 158-178) gedacht. Diese ist ebenfalls für den frühen Nationalstaat konzipiert. Auch bei Fichte wird die gängige Gewaltenteilung ergänzt, indem das Ephorat die Exekutive überwacht und anklagen kann. Dabei nimmt das Volk für Fichte eine Rolle als Kontrolle von Legislative und Exekutive, aber auch als potenzieller Revolutionär ein. Auf der einen Seite stehen Legislative und Exekutive, auf der anderen das Ephorat. Letzteres ist nicht nach den römischen Tribunen, sondern nach den Ephoren im antiken Sparta benannt. Das Ephorat ist als Verfassungswächter zu verstehen. Es soll die Kontrollinstanz des Volkes sein. Die Exekutive sollte dem Ephorat gegenüber verantwortlich sein. Das Ephorat überprüft beispielsweise, ob die Rechtsanwendung widerspruchsfrei sind. Zudem kann es bei einem Verfassungsbruch ein <i>Staatsinterdikt</i> ausrufen. Dabei kommt es zur Aufhebung der Rechtsgewalt. Dann muss eine Volksversammlung entscheiden, ob die Regierung oder die Judikative des Hochverrats schuldig ist. So soll das Ephorat der Kontrolle durch das Volk beziehungsweise in dessen Namen dienen. Fichte vergleicht das Ephorat auch selbst mit dem römischen Volkstribunat. Die negative Gewalt der Ephoren suspendiert die positive Gewalt der Regierung, damit die politische Gemeinschaft, das Volk, über die Anklage entscheide. Dadurch wird das Volk zum Richter, aber ist selbst kein Kläger. Die Gewaltenteilung ist also gewährleistet, und doch spielt das Volk eine aktive Rolle. Versagt das Ephorat oder kommt es bei einem vermeintlichen Verfassungsverstoß seiner Rolle nicht nach, ergibt sich für das Volk ein Widerstandsrecht, da es dann selbst die Aufgabe der untauglichen Ephoren wahrnehmen solle. Erst dann im politischen Widerstand wird es auch zum Kläger.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dennoch sind die Ephoren politische Eliten, denn das Volk wählt sie aus den „reifsten Männern“: Durch den Wahlakt wird die Gemeine – das Volk – aufgelöst, da das Ziel des allgemeinen Willens erreicht sei: Rechtsschutz. Dies wäre zwar keine Volkssouveränität oder demokratische Autonomie, und Fichte geht auch nicht so weit wie das republikanische Rom, aber es wäre eine erhöhte negative Volksmacht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Am demokratischen Gehalt kann man bei Fichtes Ephorat dennoch zweifeln. Denn die meiste Zeit ist das Volk passiv oder gar Untertan, zumindest wenn allgemein Rechtsfrieden herrscht. Zudem ist das Volk auch eher fiktiv gedacht. Es manifestiert sich nur beim Verfassungsbruch. Ansonsten kontrollieren Ephoren die anderen politischen Akteure. (Batscha 1970: 168-173; Maus 2011: 145-148/156f.; Städtler 2017: 120-140; Dingeldey 2022: 356-358) Da die Ephoren selbst aristokratisch rekrutiert werden – sie sollen die Reifsten und Besten sein –, ist dies wieder eine aristokratische Repräsentation.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während also bei Sieyès das Tribunat wegen seiner sehr eingeschränkten politischen Kompetenzen einen niedrigen demokratischen Gehalt hat, ergeben sich aus demokratietheoretischer Perspektive bei Fichte zwei andere Probleme: Erstens ist auch das Ephorat eine gewählte Eliteninstitution, bei der Fichte den aristokratischen Charakter betont und zweitens ist das Volk auch als Richter im modernen, territorialen Nationalstaat nicht mehr an einem Ort versammelbar. Beide Aspekte dieses Elements eines demokratischen Republikanismus könnten sich mit einem Losverfahren minimieren lassen. Das geschah in jüngster Zeit.</p>
<h4 class="">3.3) McCormicks People&rsquo;s Tribunate</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Anstatt ein unabhängiges, quasielitäres Ephorat/Tribunat zu wählen, könnten seine Mitglieder aus der Bürgerschaft ausgelost werden, um die Interessen des <i>demos</i> gegenüber weiterhin gewählten Berufspolitiker*innen überwachend abzubilden. Diese deskriptive Repräsentation per Losverfahren wäre als Ergänzung zur parlamentarischen Repräsentation auf Basis der Wahl gedacht, sodass sich das demokratische Losverfahren mit der Wahl vermischt. Auch Fichtes Volksgericht könnte aus einer ausgelosten Jury zusammengesetzt werden und unter richterlicher Moderation zusammenkommen und unabhängig nach juristischem Sachverhalt entscheiden. So könnte eine (relativ große Jury) ausgelost werden, die den Durchschnitt der Bürgerschaft abbildet und in deren Sinne bei politischen Verbrechen entscheiden soll. Das Losen einer Jury kommt am ehesten der demokratischen Kontrollinstanz eines von Bürger*innen besetzten Gerichtshofes gleich, ohne dass sich dazu das gesamte Volk versammeln könnte oder müsste.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Geloste Gremien werden, wenn es nicht um die Gesetzgebung geht, häufig als Jurys konzipiert, vor allem dann, wenn es um den Schutz von politischen Rechten und kollektiven Interessen geht. Sie können aber auch als geloster deliberativer Mini-<i>demos </i>(wie mini-publics oder Bürgerräte) gedacht werden (Buchstein 2009: 262-271).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine Mischung aus Mini-<i>demos</i> und fichteanischen Ephorat unter Gebrauch des Losverfahrens hat John McCormick entwickelt. Sein Gedankenexperiment eines People’s Tribunate beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern machiavellische und römische Elemente eines Republikanismus sich heute in einer demokratischen Lesart denken lassen. McCormick wird hier von der demokratischen Lesart Machiavellis geleitet, dass der <i>plebs</i> politische Macht zum Freiheitserhalt erstrebt und nicht aus Gier und Machthunger und dazu in einer Mischverfassung eine eigene Institution (Tribunat) bräuchte. Es lassen sich aber auch Vergleiche zum Ephorat ziehen. Ein Tribunat oder Ephorat kann unter Bezugnahme auf die Überlegungen McCormicks deskriptiver oder demokratisch-republikanischer gestaltet werden. Für die heutigen USA entwickelt McCormick (2013: 180-188; 2023: 230-251) das Tribunate als neue Institution. Diese ist folgendermaßen aufgebaut:</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das People’s Tribunate besteht aus 51 jährlich neu gelosten Bürger*innen, das heißt, aus je einer Person pro Bundesstaat plus eine aus Washington D. C. Per Losverfahren und durch jährliche Neubesetzung soll die Rechenschaftspflicht und Kontrollierbarkeit der Tribun*innen maximiert werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Politische und finanzielle Eliten sind für das Tribunat ausgeschlossen und werden aus dem Lostopf entfernt. Das betraf zeitgenössisch (2011) all jene, die in einem Haushalt mit einem Jahreseinkommen von mindestens 345.000 US-Dollar leben – das sind die privilegiertesten zehn Prozent. Dadurch präsentiere sich hier die Klasse des <i>popolo</i>. Das wird damit begründet, dass die Reichsten die anderen politischen Institutionen durch eine im Vergleich aristokratische Repräsentation de facto beherrschen. Der republikanische Ausgleich sei diese weitere Institution, die dafür auf den 90 Prozent und dem demokratischen Losverfahren basiere.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Tribun*innen erhalten Diäten, sollen für das Amtsjahr für 30 Stunden pro Woche arbeiten und die Garantie bekommen, danach in ihren früheren Job zurückzukehren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Folgende Kompetenzen hätte das People’s Tribunate:</p>
<ul>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Als Hauptkompetenz kann das Tribunate per Mehrheitsbeschluss pro Jahr ein Veto einlegen: gegen einen parlamentarischen Gesetzesvorschlag, eine Regierungsorder oder eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, dem Supreme Court. Jene Institutionen dürfen im jeweiligen Amtsjahr dieses Vorhaben nicht abermals auf den Weg bringen.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Auch kann das Tribunate pro Jahr ein Referendum initiieren. Nur wenn zwei Drittel des US-Kongresses das Ergebnis für verfassungswidrig erklärten, kann es verhindert werden.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Außerdem hat das People’s Tribunate die Kompetenz, mit einer Dreiviertelmehrheit ein Amtsenthebungsverfahren (<i>impeachment</i>) gegen eine*n Bundespolitiker*in zu initiieren.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Bei einer Zweidrittelmehrheit können sie ehemalige Tribun*innen aus dem Vorjahr wegen politischer Verbrechen (Hochverrat, Korruption etc.) anklagen. Ein solcher Prozess wird vor einem Volksgericht, bestehend aus 500 gelosten Bürger*innen, die legitimiert wären, auch als Tribun*innen gelost zu werden, geführt. Das ist ein klassisch-demokratisches Element.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Mit einer Zweidrittelmehrheit und einer entsprechenden Unterstützung des gleichen Stimmenanteils im Repräsentantenhaus kann das People’s Tribunate seine Kompetenzen selbst expandieren. Beispielsweise kann das Tribunat die Zahl an jährlichen Vetos, Amtsenthebungsverfahren, Referenden und Tribun*innenen erhöhen.</p>
</li>
</ul>
<p class="v-absatz-einzug-western">So würde das Tribunat das in mini-publics organisierte Volk präsentieren. Deliberative Aktionen werden sich, so McCormick, bei solcher einer Institutionalisierung potenzieren, was die Eliten rechenschaftspflichtig und kontrollierbar macht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine solche Institution ließe sich in ein System der Gewaltenteilung beziehungsweise des <i>checks and balances</i> als weiteres <i>check</i> integrieren (Crow 2011: 230f.). Ein weiterer, von McCormick nicht angesprochener Vorteil wäre, dass die Diversität politischer Akteure – über den Klassenfaktor hinaus – erhöht würde. Denn die 51 jährlich neugelosten Personen würden innerhalb weniger Jahre eine durchschnittlich zur Bürgerschaft proportionale Menge an Frauen, nichtweißen Menschen und weiteren in Politik und Gesellschaft marginalisierten Minderheiten zu Tribun*innen machen und so das Volk in seiner Diversität deskriptiv repräsentieren (Dingeldey 2021: 82). Eine solche Institution wäre demokratisch-republikanisch, indem durch Kontroll- und Anklagemöglichkeiten eine defensive Volksmacht erhöht wird. Während die anderen Staatsorgane eher elitäre Institutionen sind und eine deskriptive Repräsentation heute nicht nur in den USA (sozioökonomisch wie -kulturell) keinesfalls gegeben ist, wäre ein Tribunat eine Institution der demokratischen Mischverfassung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Natürlich lassen sich viele Einzelheiten an diesem Gedankenexperiment kritisieren. So meint McCormick etwa, dass sich im Tribunat die <i>common people</i> präsentierten. Tatsächlich würde die durchschnittliche Bevölkerung eher randomisiert repräsentiert, sprich, das Volk würde sich nicht versammeln (und präsentiert sich dadurch), sondern das Los würde zufällig und damit egalitär bestimmen, wer den <i>popolo</i> repräsentiert. Die politische Repräsentation selbst, die Repräsentierte und Repräsentierende trennt und somit eine Hierarchie generiert, wird keinesfalls beseitigt. (Dingeldey 2023: 153f.; 2021: 78f.) Immerhin wäre aber die politische Hierarchie flacher gestaltet als in anderen Institutionen der konstitutionellen Demokratie. Darüber hinaus bleibt die Frage unbeantwortet, wieso gerade die wohlhabendsten zehn Prozent aus dem Lostopf exkludiert werden. Warum nicht etwa nur das reichte Prozent, oder, polemisch formuliert, warum nicht gleich das reichste Fünftel? Oder warum muss überhaupt jemanden ausgeschlossen werden? (Green 2011: 191-194) Ein solcher Ausschluss entspricht zwar dem republikanischen Prinzip, Institutionen für die Vielen und Institutionen für die Wenigen zu trennen, aber das verträgt sich nur schwer mit einer möglichst hohen politischen Gleichheit in allen Institutionen und setzt dem faktischen Ausschluss der Vielen (Verfassungswirklichkeit) den formaljuristischen Ausschluss der Wenigen (als McCormicks Idee eines Verfassungsideals) gegenüber. (Dingeldey 2023: 154f.) Daher stellt sich die Frage, ob nicht auch, wenn keine ökonomische Gruppe oder Klasse politisch aus dem aleatorischen Teil der Republik ausgeschlossen würde, nicht dennoch in einem solchen Volkstribunat das reichste Zehntel zumindest personell eine Minderheit ausmachen würde, ohne dass es zu institutioneller Diskriminierung käme. Ein anderer Einwand wäre, warum es nur ein*e Tribun*in pro Bundesstaat wäre und nicht mehr Personen, wenn man so doch die repräsentierende Mimese (die deskriptive Repräsentation) detaillierter darstellen könnte, indem man mehr Personen die Möglichkeit gäbe, dieses Amt zeitgleich wahrzunehmen? (Green 2016: 108-114) So könnte man argumentieren, dass mit mehr jährlichen Tribun*innen die demokratische Chance des Volkes ein wenig erhöht würde, einmal im Leben ein politisches Amt innezuhaben. In einem Staat wie den USA mit mehreren hundert Millionen Bürger*innen wäre diese Chance aber selbst bei 500 Mitgliedern des People’s Tribunate immer noch ziemlich gering. Die Größe der Bevölkerung reduziert die Möglichkeit der demokratisch-institutionellen Mitwirkung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Abseits solcher Fragen illustriert dieses Gedankenexperiment aber das republikanische Prinzip einer permanenten Vertretung der demokratisch Vielen gegen die aristokratischen/oligarchischen Wenigen. Dies wird mischverfasst institutionalisiert, indem ein republikanischer <i>plebs</i> gestärkt wird. Dieser ist die Kraft, die nicht herrschen, sondern frei von der Unterdrückung und den Ambitionen „der Reichen“ sein will (siehe oben). Dabei sind (klassische) demokratische Elemente vorhanden, wie das Volksgericht der 500 Bürger*innen, sowie die mini-publics nach Vorbild der township meetings im revolutionären Amerika. Denn McCormick kritisiert den elitären Charakter der Repräsentation und die oligarchische Verbindung aus ökonomischen und politischen Eliten im Neoliberalismus, was sich durch solche Institutionen abschwächen lasse. Jedoch fordert er nicht rein appellatorisch die Beseitigung politisch oder sozial zunehmender Ungleichheiten (wie durch einen demokratischen Sozialismus). Vielmehr geht er davon aus, dass es auf absehbare Zeit Konflikte zwischen den Vielen und den Wenigen geben wird, und für eine institutionelle Einhegung des Konflikts und dabei eine erhöhte Volksmacht spricht dann ein Tribunat. McCormick denkt damit nur ein volksnäheres und rückgebundeneres Organ nach, das in das <i>checks and balances</i> integriert werden und somit der Volkskontrolle auch Grenzen setzen würde. Trotzdem erhöhe sich der demokratische Grad, wenn gerade ein solches Organ der deskriptiven Repräsentation Referenden ausrufen könne.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das People’s Tribunate ist somit gedacht als ein Organ, das eher der Kontrolle der anderen Institutionen (mit dem jährlichen Veto und der <i>impeachment</i>-Kompetenz) und dem Initiieren von Referenden dient. Insofern ähnelt es den Kontrollmöglichkeiten von Fichtes Ephorat, das ein Volksgericht einrichtet – bei McCormick in einer Citizen Jury. Jedoch ist es weniger elitär institutionalisiert als bei Fichte und nicht so machtlos wie bei Sieyès. So lässt sich das People’s Tribunate als weitergedachte und weniger elitäre Variante des Volkstribunats verstehen, das sich so hypothetisch (mit der Rekrutierung per Los) auch in gegenwärtigen „repräsentativen Demokratien“ denken ließe. Wie Fichtes Ephorat erhöht McCormicks Tribunat zumindest die Kontrollmacht oder legitimiert die Urteilsmacht des Volkes. Zudem werden direktdemokratische Mechanismen mitgedacht, wie das Los und die Kontrolle von ehemaligen Tribun*innen. Während die sonstigen Repräsentant*innen unter dem Verdacht stehen, ihr Eigeninteresse oder das ihrer Wahlkampfspender*innen gegenüber dem Interesse der Mehrheit durchzusetzen, will das Volk im machiavellisch-demokratischen Sinne – etwa mithilfe eines Tribunats – nur sein Recht schützen und die politische Gleichheit erhöhen. Ein Volkstribunat eröffnet also dem Volk keine Macht um ihrer selbst willen, sondern einen Schutz der Freiheit.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">4.) Eine B&uuml;rger&shy;kammer f&uuml;r Deutsch&shy;land?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wenn wir nun die genannten Detailschwächen – insbesondere von McCormicks People’s Tribunate – lindern wollen, um etwas mehr einer möglichst demokratischen Politik zu entsprechen und eine tribunenartige Institution für die Vielen auch für andere gegenwärtige politische Systeme zu denken, bieten sich Änderungen dieses Tribunatskonzeptes an.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Arbeitskreis Demokratisierung der Humanistischen Union, dessen Initiator ich bin, hat speziell für Deutschland versucht, solche Elemente zu adaptieren und anzupassen. Dabei hat der Arbeitskreis folgenden Vorschlag ausgearbeitet: Neben den bestehenden politischen Institutionen wird in Deutschland eine Bürgerkammer als Ergänzung eingerichtet. Und so wäre die Bürgerkammer aufgebaut (vgl. zum Aufbau Dingeldey et al 2025: 15f.):<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a></p>
<ul>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Die Kammer besteht aus zweijährlich neu gelosten Mitgliedern. Somit sind die Amtszeiten beschränkt. Um nicht immer die gesamte Kammer in so kurzen Intervallen auszutauschen, soll (ähnlich dem US-amerikanischen Senat) jährlich die Hälfte der Amtsinhaber neu ausgelost werden, sodass die Neuzugänge auch vom Erfahrungsschatz derjenigen, die bereits ein Amt innehaben, profitieren können.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a></p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Die Bürgerkammer soll aus 160 Mitgliedern bestehen, die bundesweit aus allen Bürger*innen mit passivem Wahlrecht ausgelost werden. Dies könnte auch nach regionalem Proporz oder Bundesländerproporz erfolgen. Die reichsten zehn Prozent werden also nicht wie bei McCormick ausgeschlossen, werden aber durchschnittlich in der Minderheit sein. Auch andere soziale Faktoren (wie der Prozentsatz an Akademiker*innen oder an bestimmten Minderheiten) ließen sich in das Losverfahren mit einzubeziehen, um zwar eine im Grundsatz zufällige, aber möglichst deskriptive Repräsentation zu ermöglichen.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Wer einmal für ein solches Amt gelost wurde, darf es kein zweites Mal ausüben. Es gilt also das demokratische Iterationsverbot. Dadurch wird auch die Rotation leicht erhöht, und die Chancen der Bürger*innen steigen etwas an, einmal im Leben für ein solches Amt gelost zu werden. Die Wahrscheinlichkeit dafür bleibt dennoch gering.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Wird jemand gelost, der ein solches Amt nicht übernehmen möchte oder nicht in der Lage ist, ein politisches Amt auszuüben, kann die geloste Person schriftlich ablehnen. Eine Angabe von Gründen ist dafür nicht notwendig.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Zudem gelten das Kollegialitätsprinzip und das Kumulationsverbot. Die Bürgerkammer handelt also als gesamte Institution, die Mitglieder kontrollieren sich gegenseitig und Personen, die bereits ein professionelles politisches Amt innehaben, sind ausgeschlossen.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Es gilt gleiches Rede- und Stimmrecht für die Mitglieder.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Zu Beginn jedes Amtsjahres wird eine vorsitzende Person der Bürgerkammer aus den eigenen Reihen gewählt. Diese hätte die Aufgabe der Moderation der öffentlichen Sitzungen und die rein administrative Erstellung der Tagesordnung, wobei der Moderation dabei kein Entscheidungsrecht zukäme, ob ein Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung gesetzt wird oder nicht. Maximal ein Tagesordnungspunkt könnte von jedem Kammermitglied pro Sitzung angemeldet werden, wobei nicht davon auszugehen ist, dass es zu 160 Tagesordnungspunkten käme.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Das Amt ist eine Vollzeitstelle (40 Stunden pro Woche). In Anbetracht des Arbeitsaufwandes und der Kompetenzen (siehe unten) erscheinen 40 Stunden bezahlte Arbeit pro Woche angemessener als die 30 Stunden in McCormicks People’s Tribunate. Die Mitglieder der Bürgerkammer erhalten Diäten. Diese sind in einer ähnlichen Höhe zu veranschlagen wie die Diäten für Bundestagsabgeordnete. Zudem erhalten sie vom Staat die Garantie, nach der einmaligen Amtszeit in ihren alten Job zurückzukehren.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a></p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Die Sitzungen der Bürgerkammer sind öffentlich.</p>
</li>
</ul>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Bürgerkammer hätte folgende Kompetenzen (vgl. zu dem Kompetenzen Dingeldey et al. 2025: 16-18):<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a></p>
<ul>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Die Bürgerkammer hat das Recht, geloste monothematische Bürgerräte oder andere dialogische Beteiligungsformate nach Betroffenheit (in Bezug auf ein politisches Thema) bei Bedarf zu spezifischen politischen Problemen oder Fragen einzuberufen. Dann werden wiederum Menschen in Deutschland für einen solchen Bürgerrat ausgelost, die kein professionelles politisches Amt innehaben dürfen. Somit kann ein Kammermitglied auch nicht in einen der von der Bürgerkammer ausgerufenen Bürgerräte gelost werden. Der Bürgerrat kann zu einem vorab durch die Bürgerkammer gewählten politischen Thema oder einer Fragestellung beraten und diese Ergebnisse durch die Bürgerkammer öffentlich machen. Zu welchen Themen es solche dialogischen Maßnahmen geben soll, obliegt der Bürgerkammer. Die Menschen in Deutschland könnten jedoch Eingaben machen und damit der Kammer thematische Vorschläge unterbreiten.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Um selbstständig entscheiden zu können, wo politischer Normierungsbedarf besteht, soll die Bürgerkammer auch den (dementsprechend personell und parteiunabhängig aufzustockenden) Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages mit der Erstellung entsprechender Gutachten beauftragen können. So kann auch eine Überforderung des Bundestags oder eine parlamentarische Dysfunktionalität minimiert werden, da auch Bürger*innen inhaltliche politische Arbeit leisten/vorbereiten.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Ein von der Bürgerkammer einberufener Bürgerrat erarbeitet daraufhin eine politische Empfehlung. Sollte die Empfehlung oder Willensbekundung eines solchen Bürgerrates eine Gesetzesänderung oder ein neues Gesetz vorsehen, geht sie automatisch an den Deutschen Bundestag. Dieser hat eine Befassungspflicht (vgl. Dingeldey et al. 2025: 11-13). Der Bundestag könnte die Empfehlung ganz oder teilweise annehmen und damit in Rechtsform gießen oder sie zwingend sachlich begründet ablehnen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> Der Bundestag hat somit die Möglichkeit, im Rahmen seiner Befassungspflicht der Empfehlung zu folgen und diese in Gesetzesform zu gießen.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Lehnt der Bundestag die Empfehlung begründet ab, geht die Empfehlung/Willensbekundung zurück an die Bürgerkammer. Diese kann nun entscheiden, ob sie der Ablehnung des Bundestags folgt, die Sache also auf sich beruhen lässt, oder ob sie die Empfehlung des Bürgerrats dennoch mehrheitlich für verfassungskonform und politisch sinnvoll hält. Wenn Letzteres der Fall ist, kann die Bürgerkammer selbst einen Gesetzesentwurf auf Basis der Empfehlung oder Teilen davon erarbeiten und einen rechtlich verbindlichen Gesetzesvolksentscheid durchführen lassen. Kommt also eine Mehrheit für den Entwurf per verbindlichem Volksentscheid zustande, wird dieser zum Gesetz. Dadurch wird der Volksentscheid, der bislang nur auf Landesebene praktiziert wird, als Form der direkten Demokratie aufgewertet und auf Bundesebene institutionell aufgewertet und als geordnetes Verfahren institutionell eingebunden Solche Formen der direkten Entscheidung durch die Bürger*innen sind ausdrücklich vom Grundgesetz vorgesehen, da nach Art. 20 Abs. 2 GG die vom Volk ausgehende Staatsgewalt nicht nur durch Wahlen und politische Organe, sondern auch Abstimmungen ausgeübt wird.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a> Gleichzeitig wird die Gewaltenteilung ergänzt, da die Bürgerkammer selbst nicht der Gesetzgeber würde, sondern bei Bedarf nur das Initiativrecht eines Referendums hätte. Nur der Bundestag oder das Volk per Abstimmung ist legislativ tätig.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Wenn die Bürgerkammer den Weg zum Volksentscheid beschreitet, muss sie auch eine TV-Debatte (ausgestrahlt mindestens in den Kanälen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) organisieren. Die Befürworter*innen und Gegner*innen des Inhaltes des Referendums sind für die Ernennung der Debattierenden verantwortlich.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Neben der Möglichkeit, über einen solchen Weg Volksabstimmungen zu initiieren, ist die Bürgerkammer befugt, maximal zweimal pro Jahr einen Gesetzesentwurf aus dem Bundestag dem Volk zur Abstimmung zu geben. Dazu benötigt die Bürgerkammer eine Zweidrittelmehrheit ihrer Mitglieder. Dies soll es dem Volk ermöglichen, sich vor schädlichen oder undemokratischen Gesetzen zu schützen, wobei der Bundestag und das Volk weiterhin die Gesetzgebung innehaben. Gleichzeitig führen die Beschränkung der Anzahl solcher Plebiszite und die qualifizierte Mehrheit dazu, dass es nicht zu dauerhaften politischen Blockaden kommt. Dennoch sind zwei solcher Referenden besser als ein Veto pro Jahr, wie in McCormicks Modell. Bei seinem People’s Tribunate stünde zu befürchten, dass bei einem tribunizischem Veto pro Jahr sich die politischen Institutionen gegenseitig taxieren, eventuell dadurch lähmen oder ihr Pulver frühzeitig verschießen (Schwartzberg 2011: 220-224; Rehfeld 2011: 234f.). Bei zwei möglichen verbindlichen Volksentscheiden über Gesetzesentwürfe pro Jahr wäre dieser Druck und die Gefahr der politischen Lähmung minimiert, aber die Kompetenz der Bürgerkammer wäre nicht grenzenlos: Es käme in diesem Modell nicht dauernd zu Volksabstimmungen, da dies auch zum Überstrapazieren der direkten Demokratie führen kann. Zudem wäre ein Veto durch die Bürgerkammer, wie es McCormick vorsieht, ein gesetzgeberischer Akt, ohne dass die Bürgerkammer gesetzgeberisch qua Grundgesetz sein dürfte. Eine Vetofunktion einer neu zu schaffenden Institution wäre also für die USA denkbar – dort gibt es auch das präsidentielle Veto –, aber in Deutschland wäre dies nicht verfassungskonform. Daher empfiehlt es sich auch, ein fragwürdiges Gesetz dem Volk als Gesetzgeber zur Abstimmung zu geben, statt es einfach zu suspendieren oder zu blockieren.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Die Bürgerkammer kann mit einer Zweidrittelmehrheit bei Nichteinleitung von Ermittlungen gegen Berufspolitiker*innen wegen politischer Vergehen (wie Korruption, Hochverrat und Verstöße gegen das Grundgesetz) oder bei Einstellung der Strafsache durch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungserzwingungs- oder Klageerzwingungsverfahren einleiten oder dazu eine Kommission einsetzen. Wenn die angeklagte Person für schuldig befunden wird, verliert sie ihr Amt und kann obendrein noch bestraft werden. Eine Immunität von Politiker*innen würde dazu aufgehoben. Auch wenn ich zudem Volksgerichte, wie McCormick sie vorschlägt, für erstrebenswert halte, erscheint es doch unrealistisch, dass diese politischen Prozesse in Deutschland vor Citizen Juries geführt werden, auch wenn eine Schöffenbeteiligung denkbar wäre. Im Zweifel bleibt es (erst einmal) bei der üblichen Gerichtsbarkeit.</p>
</li>
</ul>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine solche institutionelle Ergänzung ermöglicht eine politische Willensbildung durch die Parteien und andere Organe/Institutionen. Das erhöht grundgesetzkonform die Mitwirkung an der Willensbildung über den Wahlakt hinaus auf vielfache Weise. Diese Bürgerkammer hätte also den Vorteil, dass man eine solche Institution einführen könnte, ohne dass es eine neue Verfassung braucht. Grundgesetzänderungen könnten hierfür ausreichen, da zu den bestehenden Institutionen noch eine weitere dazukommt und die Mandate und viele staatliche Abläufe unberührt bleiben, das heißt eine neue Verfassung wäre dafür nicht nötig. Zudem wäre eine solche Bürgerkammer ein modernes Äquivalent zum Volkstribunat: Denn durch das Referendumsrecht bei Gesetzesentwürfen für den Bund und das Klageerzwingungsverfahren soll das Volk in seiner Freiheit geschützt werden. Neben dieser negativen Macht bestünde aber auch eine positive Macht durch Referenden nach Empfehlungen eines durch die Bürgerkammer eingesetzten Bürgerrats oder einer lokalen Bürgerversammlung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gewiss, Bürgerräte haben viele Schwächen: Sie empfehlen nur, ihre Ergebnisse sind aber nicht bindend für das adressierte Parlament. Im Idealfall kommt es also zu einer vernünftigen Beratung, aber, was die politische Macht betrifft, bleiben Bürgerräte zahnlos. Diese Schwäche zumindest wird durch die Bürgerkammer gemildert, insofern die Bürgerkammer der Bürgerratsempfehlung den rechtlich-politischen Biss des verbindlichen Volksentscheides – bei Ablehnung durch den Bundestag – verleihen kann.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">So ist die Bürgerkammer einerseits weiterhin ein politischer Filter – es ist immer noch nur eine deskriptive Repräsentation, und die Bürgerkammer entscheidet selbst, wann sie den Weg dialogischer Beteiligungsformate oder des Volksentscheides beschreitet –, der elitär Denkende ein bisschen beruhigen könnte. Andererseits liegt hier die erhöhte Chance der Bürgerbeteiligung an inhaltlichen Entscheidungen durch Volksabstimmungen, deren Anzahl mit der Einrichtung einer Bürgerkammer zunehmen dürfte. So ist eine solche Bürgerkammer kein richtiges Volkstribunat in dem Sinne, dass hier <i>nur</i> der <i>plebs/popolo</i> vertreten ist und die <i>grandi</i> formal ausgeschlossen werden, was verfassungsrechtlich zudem ein Problem sein dürfte. Jedoch ist die Kammer durch das Losverfahren in der Repräsentation deskriptiver, sodass – anders als in Parlamenten – Reiche nicht überproportional vertreten sind und so durch die Mehrheit, den <i>plebs</i>, leicht überstimmt werden können, wodurch eine Gegenmacht zu den gängigen Eliteinstitutionen der „liberalen Demokratie“ möglich wird.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">5.) Fazit</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für Deutschland wurde als republikanische Alternative zur politischen Eliteherrschaft die Idee einer tribunizischen Bürgerkammer entwickelt, die Volksentscheide und Dialogformate initiieren können soll. Denn gerade Volksentscheide sind als direktdemokratisches Instrument, das auf allen politischen Ebenen betrieben werden sollte, ein urdemokratisches Instrument, da hier das Volk selbst seine Gesetze beschließt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Um dialogische Formate der Bürgerbeteiligung mit mehr Biss auszustatten, direkte Demokratie zu fördern, politische Eliten besser zu kontrollieren und so den demokratischen Gehalt in Deutschland zu erhöhen, wurde die Einrichtung einer Bürgerkammer vorgeschlagen. Wie andere moderne Versionen des Volkstribunats lässt sich auch die Bürgerkammer in das konstitutionelle Prinzip der Gewaltenteilung eingliedern. Dabei berührt und verbindet die Bürgerkammer verschiedene Säulen der gegenwärtigen Demokratie: dialogische Elemente (durch die Initiierung von monothematischen Dialogformaten wie Bürgerräten), repräsentative Elemente (deskriptive Repräsentation in der Bürgerkammer, Weitergabe von Empfehlungen an den Bundestag und die Kontrollmöglichkeiten gegenüber Abgeordneten) und direktdemokratische Elemente (durch die Möglichkeiten, Gesetzentwürfe den Bürger*innen zur Abstimmung zu geben).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es ist davon auszugehen, dass sich dies mit Grundgesetzänderungen ermöglichen ließe. Eine solche institutionelle Ergänzung erhöht grundgesetzkonform die Mitwirkung an der Willensbildung über den Wahlakt hinaus auf vielfache Weise.</p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. </strong><strong class="western">Philip Dingeldey</strong> ist einer von zwei Bundesgeschäftsführer*innen der Humanistischen Union und hauptamtlicher Redakteur der <b>vor</b>gänge. Dingeldey hat in Politikwissenschaft an der Technischen Universität Darmstadt promoviert. Seine Forschungsinteressen sind Demokratietheorie, Rechtstheorie und -philosophie, kritische Theorie, Republikanismus, Liberalismus, ökologisches politisches Denken und politische Ideengeschichte. Zuletzt von ihm erschienen: Von unmittelbarer Demokratie zur Repräsentation. Eine Ideengeschichte der großen bürgerlichen Revolutionen (Transcript: Bielefeld 2022).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Batscha, Zwi</em> 1970: Gesellschaft und Staat in der politischen Philosophie Fichtes, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Bleicken, Jochen </em>1981: Das römische Volkstribunat. Versuch einer Analyse seiner Funktion in republikanischer Zeit, in: <em>Chiron</em>, Jg. 11, S. 87-108.</p>
<p align="justify"><em>Boix, Charles </em>2003: Democracy and Redistribution, Cambridge et al.</p>
<p align="justify"><em>Buchstein, Hubertus </em>2009: Bausteine einer aleatorischen Demokratietheorie. Losverfahren in der modernen Demokratie, in: Ders.: <em>Demokratietheorie in der Kontroverse</em>, Baden-Baden, S. 253-280.</p>
<p align="justify"><em>Crow, Matthew</em> 2011: John P. McCormick, Machiavellian Democracy (Cambridge University Press 2011), 264 pp., in: <em>Comitatus</em>, Jg. 43, S 229-231.</p>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip</em> 2021: A People’s Tribunate in a Populist Democracy? A Thought Experiment between Republicanism and Populism re-visited, in: Mayr, Stefan/Orator, Andreas (Hrsg.): <em>Populism, Popular Sovereignty, and Public Reason</em>, Bern et al., S. 71-84.</p>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip</em> 2022: Von unmittelbarer Demokratie zur Repräsentation. Eine Ideengeschichte der großen bürgerlichen Revolutionen, Bielefeld.</p>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip</em> 2023: Machiavellis populistischer Republikanismus, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em>, Nr. 241 = Jg. 62, H. 1, S. 151-155.</p>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip/Bergmann, Thore/Hanke, Franz-Josef/Köhler, Michael/Oswald, Clemens/ Sanders, Andreas</em> 2025: Demokratisierung: Vorschläge zur Rettung der Demokratie, Humanistische Union, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Eberl, Oliver</em> 2009: Der Vater der Gewaltenteilung. Sieyesʼ Begründung eines ‚französischen‘ Modells der vertikalen Gewaltenteilung, in: Thiele, Ulrich (Hrsg.): <em>Volkssouveränität und Freiheitsrechte. Emmanuel Joseph Sieyesʼ Staatsverständnis</em>, Baden-Baden, S. 191-210.</p>
<p align="justify"><em>Elsässer, Lea/Hense, Svenja/Schäfer, Armin</em> 2021: Not just money: unequal responsiveness in egalitarian democracies, in: <em>Journal of European Public Policy</em>, Jg. 28, H. 12, S. 1890–1908.</p>
<p align="justify"><em>Green, Jeffrey E.</em> 2011: Learning How Not To Be Good. A Plebeian Perspective, in:<em> The Good Society</em>, Jg.20, H. 2, S. 184-202</p>
<p align="justify"><em>Green, Jeffrey E.</em> 2016: The Shadow of Unfairness. A Plebeian Theory of Liberal Democracy, Oxford/ New York.</p>
<p align="justify"><em>Lintott, Andrew</em> 1999: The Constitution of the Roman Republic, Oxford.</p>
<p align="justify"><em>Machiavelli, Niccolò</em> [1531] 1984: Discorsi sopra la prima deca di Tito Livio, Milan.</p>
<p align="justify"><em>Maus, Ingeborg</em> 2011: Über Volkssouveränität. Elemente einer Demokratietheorie, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>McCormick, John P. </em>2013: Machiavellian Democracy, 3. Aufl., Cambridge et al.</p>
<p align="justify"><em>McCormick, John P. </em>2023: Machiavelli und der populistische Schmerzensschrei. Studien zur politischen Theorie, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Rehfeld, Andrew</em> 2011: Incentivize the Powerful or Empower the Poor? Thoughts on John McCormick’s Machiavellian Democracy, in: <em>The Good Society</em>, Jg. 20, H. 2, S. 226-239.</p>
<p align="justify"><em>Riklin, Alois</em> 2011: Emmanuel Joseph Sieyes und die Französische Revolution, Bern/Wien.</p>
<p align="justify"><em>Schwartzberg, Melissa</em> 2011: The Ferocity of Hope: Accountability and the People&#8217;s Tribunate in Machiavellian Democracy, in: <em>The Good Society</em>, Jg. 20, H. 2, S. 216-225.</p>
<p align="justify"><em>Sieyès, Emmanuel Joseph</em> [1795] 1989: Œuvres de Sieyès, Paris.</p>
<p align="justify"><em>Städtler, Michael</em> 2017: Konstitution, Widerstandsrecht, und subjektive Abwehrrechte. Fichtes Ephorat im Übergang vom frühneuzeitlichen zum modernen Staatsdenken, in: <em>Fichte Studien</em>, Jg. 44, S. 120-140.</p>
<p align="justify"><em>Thommen, Lukas</em> 1989: Das Volkstribunat der späten römischen Republik, Stuttgart.</p>
<p align="justify"><em>Zolo, Danilo</em> 1997: Die demokratische Fürstenherrschaft. Für eine realistische Theorie der Politik, Göttingen.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Siehe zur sozialen Ungleichheit als Gefahr für die Demokratie auch den Beitrag von Christoph Butterwegge in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>In einzelnen Aspekten weiche ich von den konkreten Forderungen des Arbeitskreises Demokratisierung ab.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Durchaus könnte man argumentieren, dass zwei Jahre eine viel zu kurze Zeit sind, um sich einzuarbeiten. Es scheint jedoch als Kompromiss zwischen dem urdemokratischen Prinzip der Annuität und den allzu langen Amtsperioden anderer politischer Ämter tragbar, insbesondere, wenn nicht immer die ganze Kammer ausgetauscht wird, sodass die neuen Mitglieder der Bürgerkammer von der Vorerfahrung der bereits im Amt stehenden Mitglieder profitieren können und die Übergänge fließender werden.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>Dabei ist es denkbar, um den Inklusionsgrad zu erhöhen, dass Sitzungen hybrid veranstaltet werden und so eine Remote-Arbeit erleichtert wird. Zudem ließe sich diskutieren, ob Teilzeitmodelle – bei entsprechender Erhöhung der Mitgliederzahl der Bürgerkammer – möglich sein sollten, um Personen, die nicht in Vollzeit arbeiten können, nicht auszuschließen.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Auch bei den Kompetenzen gehe ich vereinzelt über die Forderungen des AK Demokratisierung hinaus.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>Der Vorschlag einer Kombination aus monothematisch arbeitenden Bürgerräten und einer übergeordneten Bürgerkammer kommt der Praxis in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien nahe.</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a>Zur Forderung von Volksentscheiden auf Bundesebene siehe auch den Beitrag von Ralf-Uwe Beck in diesem Heft.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/republikanische-volkstribunate-als-demokratisierende-institutionen/">Republikanische Volkstribunate als demokratisierende Institutionen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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