Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 234: Strafvollzug in der Pandemie

Editorial

Die vom SARS-CoV-2-Virus weltweit ausgelöste Pandemie hat schlagartig ein für viele Menschen in unserem Land eigentlich selbstverständliches Grundrecht in das Zentrum politischer Debatten gerückt: das Recht, sich innerhalb des Landes frei zu bewegen. Innerhalb kürzester Zeit kam es zu den bisher größten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit (als Ausdruck der Freiheit der Person nach Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 GG) in der Geschichte der Bundesrepublik. Während des „Lockdowns“ konnten viele Menschen enge Bezugspersonen nicht mehr sehen, wurden ihre Bewegungsmöglichkeiten extrem eingeschränkt und öffentliche Plätze gesperrt. Viele Bundesbürger*innen erfuhren dadurch erstmals am eigenen Körper, wie fundamental die Selbstverständlichkeit der Bewegungsfreiheit für ihr Selbstverständnis und ihren Alltag ist, oder juristisch gesprochen: wie stark der Gebrauch zahlreicher anderer Grund- und Menschenrechte von der Bewegungsfreiheit abhängt.

Diese Erfahrung der eingeschränkten Bewegungsfreiheit widerfährt in „normalen Zeiten“ vor allem den Insassen geschlossener Institutionen, allen voran den Gefängnissen. Was der Mehrheit der Deutschen in den letzten anderthalb Jahren teils absurd, teils irreal anmuten mochte – dieser Zustand ist für Gefangene normal. Dabei bietet selbst der härteste Lockdown in den eigenen vier Wänden noch eine vergleichsweise humane „Haft“. Für die Gefangenen dagegen bedeutete die Pandemie zusätzliche, teilweise gravierende Beschränkungen. Ist unter solchen Bedingungen ein menschenwürdiger Vollzug und eine Resozialisierung der Gefangenen noch denkbar? Kann es die Gesellschaft überhaupt vertreten, Menschen unter solchen Bedingungen einzusperren? Wie wirkt sich die Pandemie aus auf unsere Perspektive auf Menschen, die Straftaten begehen, und auf die Notwendigkeit der Freiheitsstrafe überhaupt? Diesen und weiteren Fragen gehen die vorgänge mit ihrem aktuellen Schwerpunkt zu „Strafvollzug in der Pandemie“ nach. Für uns ist die aktuelle Pandemie ein guter Anlass, sich wieder einmal aus bürger*innenrechtlicher Perspektive mit dem Strafvollzug, seinen ungelösten Problemen und uneingelösten Versprechen zu beschäftigen – auch jenseits der aktuellen Herausforderungen, die die Corona-Pandemie mit sich bringt.

Den Schwerpunkt eröffnen wir mit einem Text von Johannes Feest, Christine Graebsch und Melanie Schorsch: einer Bestandsaufnahme zu „Corona im Justiz- und Maßregelvollzug“. Dafür werteten sie Informationen der zuständigen Justizministerien, aus den Parlamenten, von Aufsichtsstellen und NGOs aus und führten eine eigene Umfrage unter Insassen durch. Ihr vorläufiges Fazit: das Infektionsgeschehen verlief in deutschen Gefängnissen vergleichsweise glimpflich ab – jedoch auf Kosten zahlreicher Einschränkungen in den Besuchs- und Vollzugsmaßnahmen, deren Auswirkungen sich u.a. in einer deutlich höheren Suizidrate innerhalb der Gefängnisse niederschlug.
Eine andere Perspektive nimmt die Berliner Strafverteidigerin Ria Halbritter ein. Sie beschreibt die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die gesamten Abläufe innerhalb der Strafjustiz, von der Strafverfolgung über die gerichtliche Hauptverhandlung bis zu Strafantritt und Strafvollzug. Ihre Beobachtungen ergeben dabei ein ambivalentes Bild: So wurde mit Blick auf die Infektionsgefahren in den Haftanstalten häufiger auf die Anordnung der Untersuchungshaft verzichtet (ohne dass sich die Beschuldigten massenhaft den Verfahren entzogen hätten); wurden in den laufenden Verhandlungen häufiger „Angebote“ unterbreitet und auch angenommen, mit denen die Verfahren abgekürzt werden konnten; verschoben einzelne Bundesländern für viele Deliktgruppen den Haftantritt für bereits Verurteilte bzw. setzten diesen ganz aus. Auf der anderen Seite sieht Halbritter die Durchführung rechtsstaatlichen Anforderungen genügender Hauptverhandlungen durch die Corona-Beschränkungsmaßnahmen ernsthaft beeinträchtigt. Die deutsche Strafprozessordnung setze stark auf die Augenscheinnahme sowie die Anhörung von Zeugen und Sachverständigen – was mit dem Prinzip der Kontaktbeschränkung, dem Einhalten von Mindestabständen oder dem Tragen von Atemschutzmasken kollidiere. Halbritter spricht sich angesichts dieser zwiespältigen Eindrücke für eine gründliche Auswertung der Corona-Erfahrungen in der Strafjustiz aus, um sich einerseits von überholten Praktiken und Verfahrensvorschriften zu trennen und andererseits neu entstandene rechtsstaatliche Schutzlücken zu schließen.

Jan Fährmann befasst sich im folgenden Beitrag mit der noch einmal verschärften Unterbindung von Außenkontakten während der Pandemie: Es wurden Besuchsmöglichkeiten eingeschränkt bzw. ganz ausgesetzt, Vollzugslockerungen oder Ausgänge gestrichen. Diese Maßnahmen sollten einer möglichen Masseninfektion in den Anstalten vorbeugen. Für die ohnehin prekären Familienverhältnisse stellten sie eine zusätzliche Belastung dar, was die Resozialisierungsperspektive der Gefangenen weiter verschlechterte. Zum Teil versuchten die Anstalten, diese Einschränkungen mit zusätzlichen Telefon- und Videomöglichkeiten zu kompensieren – was aufgrund begrenzter Internetressourcen in den Anstalten aber nur rudimentär gelang. Fährmann macht in diesem Zusammenhang auf die nicht nur durch die Pandemie gestiegene Bedeutung der Telekommunikation für das Leben außerhalb der Anstalten aufmerksam. Vor diesem Hintergrund sollten die grundsätzlichen Einschränkungen solcher Kontakte im Strafvollzug neu bewertet werden, weil mit ihnen angesichts der fortschreitenden Nutzung in allen Lebensbereichen eine immer stärkere Isolation verbunden ist.
Die gegenwärtige Pandemie hat sichtbar gemacht, wie wichtig eine flexible und kurzfristige Anpassung bestehender Regeln und Verfahrensweisen sein kann, wenn sich die Voraussetzungen und Bedingungen einschneidend ändern. Das stellt den Strafvollzug vor besondere Herausforderungen, zeichnet er sich doch durch eine gewisse Veränderungsresistenz aus. Welche Gefahr das für die Insassen bedeuten kann, verdeutlicht der Beitrag von Jan Fährmann, Wolfgang Lesting, Heino Stöver, Ulrike Häßler, Susanne Schuster und Karlheinz Keppler zur Substitutionsbehandlung in deutschen Gefängnissen. Eine solche Behandlung ist nicht nur unter medizinischen Aspekten angezeigt, weil sie beispielsweise die Gefahr von Überdosierungen verringert; sie senkt auch die Wahrscheinlichkeit eines erneuten kriminellen Verhaltens nach der Haftentlassung. Dennoch wird die Substitution in manchen Bundesländern faktisch kaum angeboten, stattdessen auf eine Abstinenztherapie gesetzt, bei der die Sozialprognose deutlich schlechter ausfällt.

Ein zentrales Motiv für dieses Festhalten an erkennbar dysfunktionalen Regeln spricht der Kommentar von Till Steffen an: den reflexhaften Ruf nach Strafverschärfungen als Antwort auf gescheiterte Resozialisierungsbemühungen. Der frühere Hamburger Justizsenator schildert aus seiner rechtspolitischen Praxis, wie nicht nur in der Frage der Drogen(beschaffungs)kriminalität, sondern auch bei anderen Delikten wie dem sogenannten „Schwarzfahren“ (der Leistungserschleichung im ÖPNV) die Fixierung auf Strafmaße immer wieder eine kluge Kriminalpolitik verhindert, die faktenbasiert und rational die bestehenden Alternativen prüfen würde.

Eine vielversprechende Alternative in der Straffälligenhilfe stellen Saskia Jaschek, Julian Knop, Marie Langner und Jana Sophie Lanio vor: In dem von ihnen entwickelten Messenger-Projekt werden ehemalige Gefangene zu Mentor*innen für jugendliche Intensivstraftäter*innen. Gegenüber klassischen Konzepten der Kriminalprävention durch Sozialarbeiter*innen mit ihrer klaren Rollenverteilung zwischen Hilfegebenden und Hilfesuchenden weist dieser Ansatz einige Vorteile auf: für die jugendlichen Straftäter*innen sind die Ex-Häftlinge viel authentischere Ansprechpartner, mit denen sie sich leichter identifizieren können als mit Sozialarbeiter*innen; für die Ex-Häftlinge bietet das Mentoring den Wiedereinstieg in bezahlte Arbeit, bei dem sie in sinnvoller Weise auf ihre eigenen biografischen Erfahrungen zurückgreifen können. Die Autor*innen stellen das Projekt, das auf dem Konzept „glaubwürdiger Akteur*innen“ beruht und bereits in der Suchtbehandlung, der Psychiatrie und der Schulprävention angewandt wird, ausführlich vor. Entwickelt wurde dieses Projekt von „Tatort Zukunft e.V.“ – einem Verein, den die Autor*innen in einem zweiten Beitrag vorstellen. Mit der von ihnen begründete Initiative setzen sie sich „(f)ür einen gerechten, humanen und effektiven Umgang mit Kriminalität“ ein.

Zum Abschluss des Themenschwerpunkts beschäftigt sich Britta Rabe mit einem justizpolitischen Dauerbrenner: der „Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung“. Der Umstand, dass dieses Versprechen des Gesetzgeber nach über 40 Jahren immer noch nicht eingelöst ist, führt viele Insassen direkt in die vorprogrammierte Altersarmut. Die Beschäftigungssituation hat sich für die Gefangenen in der Pandemie weiter verschärft, wurden bis auf wenige Ausnahmen der für das Anstaltsleben notwendigen Betriebe (z.B. Wäschereien oder Küchen) im Frühjahr 2020 die meisten Arbeitsstätten für die Gefangenen geschlossen. Der damit verbundene Arbeits- und Lohnausfall verschlechtert die ohnehin schwierige finanzielle Situation vieler Insassen und beraubt sie darüber hinaus auch wichtiger Kontaktmöglichkeiten.

Jenseits des Schwerpunkts kommentiert Felix Ekardt die „Klima-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts vom März diesen Jahres, die nicht nur unter Verfassungsrechtler*innen für viel Aufsehen sorgte. Mit der Entscheidung hatte das Gericht erstmals die Grundrechtsansprüche kommender Generationen in seine Abwägung widerstreitender Rechtsansprüche an Klimaschutzmaßnahmen „eingepreist“ – was eine wichtige Weichenstellung für die verfassungsrechtliche Bewertung derart langfristig wirkender, systemischer Bedrohungen darstellt. Trotz dieser dogmatischen Leistung verweist Ekardt auch auf Schwachstellen und Lücken in der Entscheidung.
Schließlich dokumentieren wir in diesem Heft auch die Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union an die Redaktion von netzpolitik.org, dem führenden deutschen Blog zu digital- und netzpolitischen Themen. Die Preisverleihung fand am 11. September 2021 statt, wir dokumentieren die Laudatio der früheren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und die Dankesrede des netzpolitik.org-Begründers Markus Beckedahl.

Wir wünschen allen Leser*innen eine anregende Lektüre mit dieser Ausgabe der vorgänge und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen.

Jan Fährmann und Sven Lüders
für die gesamte Redaktion

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