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	<title>Caritas Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Kirchliches Arbeitsrecht: Arbeitnehmer:innen minderen Rechts</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Oct 2023 09:47:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kirchliches Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit knapp zwei Millionen Beschäftigten sind die beiden großen christlichen Kirchen mit ihrer Verwaltung und ihren Betrieben der Caritas und Diakonie nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber und in großen Teilen Deutschlands im Bereich der Krankenhäuser, Kitas, Alten- und Pflegeheime oft Monopolist. Sie beanspruchen für sich ein Selbstbestimmungsrecht im Arbeitsrecht, schließen Streik aus und schließen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit knapp zwei Millionen Beschäftigten sind die beiden großen christlichen Kirchen mit ihrer Verwaltung und ihren Betrieben der <em>Caritas</em> und <em>Diakonie</em> nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber und in großen Teilen Deutschlands im Bereich der Krankenhäuser, Kitas, Alten- und Pflegeheime oft Monopolist. Sie beanspruchen für sich ein Selbstbestimmungsrecht im Arbeitsrecht, schließen Streik aus und schließen keine Tarifverträge, fallen nicht unter das Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht. Entgegen <em>Art. 3 Grundgesetz</em> und <em>§ 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz</em>, wonach niemand wegen seines Glaubens, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Identität bevorzugt oder behindert werden darf, tun die Kirchen dies sehr wohl bei der Einstellung wie bei der Kündigung: Beispielsweise führt bei der katholischen Kirche die Wiederheirat einer geschiedenen Person wegen der Unauflöslichkeit der Ehe zur Kündigung und dürfen Ärzte nicht für den gesetzlich vorgesehenen Schwangerschaftsabbruch eintreten, gleichgeschlechtlich veranlagte Personen werden nicht eingestellt oder gekündigt und in beiden Kirchen ist ein Kirchenaustritt Grund für eine Nichteinstellung oder Kündigung.</p>
<p>Mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes im Jahre 2018 führen nun zu einer Einschränkung des kirchlichen Sonderarbeitsrechts &#8211; von der evangelischen Kirche als angeblich verfassungswidrig vor dem Bundesverfassungsgericht bekämpft.</p>
<div class="col-md-9">
<p><strong>Dr. Till Müller-Heidelberg<br />
</strong>geb. 1944, ist Jurist mit den Schwerpunkten Europa-, Steuer-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Er gehört zu den Gründungsmitgliedern der deutschen Sektion der <em>IALANA</em> (Juristen gegen den Atomkrieg), war langjähriger Vorsitzender der <em>Humanistischen Union</em> und gehört weiterhin deren Beirat an, ebenfalls ist Dr. Müller-Heidelberg Beiratsmitglied des<em> Instituts für Weltanschauungsrecht</em>. Bis 2018 war er zudem Mitherausgeber des <em>Grundrechte-Reports</em> und sitzt seit dreißig Jahren für die <em>SPD</em> im Rat der Stadt Bingen. Von ihm gibt es zahlreiche Veröffentlichungen zu Demokratie und Rechtsstaat, Grundrechten, Polizei und Verfassungsschutz, zur Trennung von Staat und Kirche und zum kirchlichen Arbeitsrecht.</p>
</div>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://stiftung-demokratie-saarland.de/vortraege/vortraege-und-lesungen/kirchliches-arbeitsrecht2272"><strong>Anmeldung</strong> über die Stiftung Demokratie Saarland</a></p>
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