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	<title>Kommentar Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz  Durchbruch bei der Leiharbeit?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Dec 2017 08:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>vorgänge Nr. 220 (Heft 4/2017), S. 114-116 In den letzten Jahren ist die Leiharbeit erheblich gestiegen. Dabei wird sie nicht nur zum Teil als moderne Sklaverei bezeichnet, sondern sie hat auch negative Auswirkungen auf die Arbeitsbedingen allgemein. Die Politik hat darauf reagiert und der Deutsche Bundestag hat ein Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verabschiedet, das der Autor kritisch untersucht. [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>vorgänge Nr. 220 (Heft 4/2017), S. 114-116</p>
<p>In den letzten Jahren ist die Leiharbeit erheblich gestiegen. Dabei wird sie nicht nur zum Teil als moderne Sklaverei bezeichnet, sondern sie hat auch negative Auswirkungen auf die Arbeitsbedingen allgemein. Die Politik hat darauf reagiert und der Deutsche Bundestag hat ein Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verabschiedet, das der Autor kritisch untersucht.</p>
<p>In Deutschland gab es 2016 43,4 Millionen Erwerbstätige &#8211; eine Rekordzahl. Die Arbeitslosenquote ist mit 5,9 % niedrig. Zwar zeigen die offiziellen Zahlen nicht das gesamte Ausmaß der Arbeitslosigkeit, dennoch ist sie im europäischen Vergleich relativ gering. Auf der anderen Seite nehmen die prekären Beschäftigungsverhältnisse zu (&#132;atypische Beschäftigung&#147;). Diese zeichnen sich durch schlechte Bezahlung, schlechte Arbeitsbedingungen und große soziale Unsicherheit aus. Nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung (Impuls 2/2017) arbeiten vier von zehn Erwerbstätigen atypisch. Dazu zählen Teilzeitjobs, geringfügig Beschäftigte, Leiharbeitnehmer befristete Jobs sowie Selbständige ohne Mitarbeiter mit meist fehlender sozialer Absicherung. Die Zahlen sind ansteigend. So wuchs die Zahl der Teilzeitbeschäftigten, wobei es sich meist um erzwungene, und nicht freiwillige Teilzeitbeschäftigung handelt, im Zeitraum von 2003 bis 2015 von 21,4 % auf 25,5 %, die der Mini-oder auch Midijobber von 19% auf 22,8 %.</p>
<p>Stark angestiegen ist auch die Leiharbeit in diesem Zeitraum, nämlich von 1,1 % auf 3%Im Dezember 2016 gab es rund eine Million Leiharbeiter. Gegenüber 2003 hat sich diese Zahl fast verdreifacht. Die Zahlen mögen relativ niedrig erscheinen, besorgniserregend ist jedoch die starke Zunahme sowie ihr Einfluss auf die allgemeinen Arbeitsbedingungen. Deshalb spielt die Leiharbeit in der gesellschaftlichen und politischen Diskussion eine große Rolle. Seit langem machen die Gewerkschaften und die politische Linke Front gegen ihre Ausweitung der. Kritisiert werden nicht nur deren schlechte Bedingungen &#8211; oft als moderne Sklavenarbeit bezeichnet -, sondern vor allem auch ihre negativen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen insgesamt. Inzwischen hat auch die Politik reagiert. Die Bundesregierung hat unter Federführung der Arbeitsministerin Andrea Nahles ein Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgelegt, das im April diesen Jahres in Kraft trat (BGBl I 2017, 258). Erklärtes Ziel ist eine Eindämmung der Leiharbeit sowie die Verbesserung der Bedingungen für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Und in der Tat enthält das Gesetz einige Verbesserungen. So wird die Leiharbeitsdauer auf 18 Monate begrenzt, Leiharbeit muss ausführlich dokumentiert werden, Werkverträge als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung werden ausgeschlossen, der Grundsatz gleicher Bezahlung (&#132;Equal Pay&#147;) soll eingehalten werden und die Betriebsräte erhalten mehr Mitbestimmungsrechte bei der Leiharbeit.</p>
<p>Schaut man sich jedoch die Bestimmungen des Gesetzes näher an und vergleicht sie vor allem mit der Realität der Leiharbeit, muss man festzustellen, dass die Verbesserungen recht dürftig sind, von einer positiven Regelung der Leiharbeit wenig übrig bleibt und sogar eine Verschlechterung befürchtet wird. So gehen die Regelungen an der Praxis der Leiharbeit weitgehend vorbei. Denn die meisten Leiharbeitsverhältnisse sind sehr kurzfristig und dauern weniger als drei Monate, so dass die im Gesetz vorgesehenen Fristen ins Leere gehen. Hinzu kommt, dass nach den 18 Monaten wieder erneut Leiharbeiter eingestellt werden können, somit also die Leiharbeit fortgesetzt werden kann. Kritiker sprechen zurecht von einem &#132;Drehtüreffekt&#147;. Auch kann durch Tarifverträge von der Höchstdauer abgewichen werden. Damit kann der Grundsatz, dass Leiharbeit nur vorübergehende Tätigkeit sein soll, unterlaufen werden. Im Jahr 2016 verdienten Leiharbeitsbeschäftigte lediglich 58,6 % des Durchschnittslohns. Dies soll sich dadurch ändern, dass &#132;Equal Pay&#147; als Grundsatz gesetzlich verankert wird. Allerdings soll die gleiche Bezahlung erst nach 9 Monaten gelten. Dies widerspricht nicht nur der Richtlinie der EU zur Leiharbeit, nach der dieser Grundsatz vom ersten Tag an gelten soll, sondern bedeutet in der Praxis nach wie vor eine ungleiche Bezahlung, zumal die tatsächliche Leiharbeitszeit ganz überwiegend kürzer als 9 Monate ist. Lediglich 22 % der Leiharbeitsverhältnisse dauern länger als 9 Monate. Inzwischen hat die IG Metall einen Tarifvertrag zur Leiharbeit abgeschlossen, der eine Verbesserung bei der Bezahlung in Form von Branchenzuschlägen vorsieht, allerdings auch keine gleiche Bezahlung vom ersten Tag an. Außerdem enthält der Tarifvertrag Verbesserungen im Hinblick auf die Übernahme. Insgesamt jedoch ist der Tarifvertrag enttäuschend, geht nur wenig über das Gesetz hinaus und stellt keine entscheidende Verbesserung der Bedingungen der Leiharbeit dar.</p>
<p>Mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird zurecht ein wichtiges gesellschaftliches Problem aufgegriffen. Doch die Reform bleibt mutlos und bringt keine echten Verbesserungen. Das Gesetz bleibt weit hinter den notwendigen Regelungen zur Leiharbeit zurück. Es verhindert nicht, dass Leiharbeit weiterhin feste Arbeitsverhältnisse verdrängt, Lohndrückerei fördert und Druck auf die Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten ausübt. Dem sozialen Problem der Leiharbeit kommt man damit nicht bei. Eine wirkliche Reform sieht anders aus. So hätte man von vornherein die Leiharbeit mit regulärer Arbeit gleichsetzen müssen. Dies gilt vor allem für die Bezahlung. Hier ist die betriebliche Praxis dank gewerkschaftlicher und betriebsrätlicher Aktivitäten oft weiter. Erwägenswert wäre die Einführung eines Flexibilitätsbonus gewesen, womit der vorübergehende Charakter der Leiharbeiter unterstrichen worden wäre und man den besonderen Belastungen der Leiharbeit Rechnung getragen hätte. Man hätte sich an Frankreich orientieren können, wo nicht nur vom ersten Tag an gleiche Bezahlung gilt, sondern die Entleihbetriebe 10 % Aufschlag zahlen müssen. Man wird von einer sozialdemokratischen Ministerin nicht unbedingt erwarten können, dass sie der Forderung der Linkspartei nach Verbot der Leiharbeit nachkommt, doch eine grundlegende Regelung der Leiharbeit kann man schon verlangen, womit die Leiharbeit tatsächlich begrenzt wird und auch nur bei Engpässen möglich ist. Gleiche Bezahlung von Anfang an sowie eine bessere Übernahmeperspektive wären eigentlich selbstverständliche Regelungen, so dass Leiharbeit nicht weiter als Druckmittel für Lohndumping und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen eingesetzt werden kann.</p>
<p><i>HEINZ BIERBAUM   studierte Soziologie und Betriebswirtschaftslehre und ist promovierter Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler. Seit 1996 ist er Prof. für Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes. Von 2009 bis 2013 war er Parlamentarischer Geschäftsführer der LINKEN im saarländischen Landtag.</i></p>
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		<title>Schleswig-Holstein: In Glaubensfragen Neutralität wahren</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/schleswig-holstein-in-glaubensfragen-neutralitaet-wahren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Aug 2016 12:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: HU-Mitteilungen Nr. 230 (3/2016), S. (Red.) Der Landtag Schleswig-Holsteins berät derzeit über eine Ergänzung in der Präambel der Landesverfassung, mit der ein Gottesbezug eingefügt werden soll. Die Initiativen reagieren auf ein (gescheitertes) Volksbegehren mit dem gleichen Ziel. Den Abgeordneten liegen dazu mehrere Formulierungsvorschläge von drei interfraktionellen Anträgen vor, zu denen der Innen- und der [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: HU-Mitteilungen Nr. 230 (3/2016), S.</p>
<p><i>(Red.) Der Landtag Schleswig-Holsteins berät derzeit über eine Ergänzung in der Präambel der Landesverfassung, mit der ein Gottesbezug eingefügt werden soll. Die Initiativen reagieren auf ein (gescheitertes) Volksbegehren mit dem gleichen Ziel. Den Abgeordneten liegen dazu mehrere Formulierungsvorschläge von drei interfraktionellen Anträgen vor, zu denen der Innen- und der Rechtsausschuss eine Sachverständigenanhörung durchführten. Für die Humanistische Union gab Kirsten Wiese dazu eine Stellungnahme ab; in nahezu allen größeren Medien wurde über diese Debatte berichtet. Wolfgang Killinger vom Regionalverband München/Südbayern nutzte die Gelegenheit zu einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung &#150; zur Nachahmung empfohlen.</i></p>
<p>&#132;Beim Allmächtigen&#147; vom 13. Juli: Für die Neuaufnahme eines Gottesbezuges in die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung besteht aktuell kein Anlass. Sie kommt vielmehr seit 1950 auch ohne einen solchen aus. Möglicherweise wäre die Verankerung eines Gottesbezuges in der Landesverfassung sogar grundgesetzwidrig: Die Landesverfassung muss im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Ein Gottesbezug widerspricht aber einigen Vorgaben des Grundgesetzes.<br />Der Gottesbezug im Grundgesetz ist umstritten und nur historisch durch die Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus begründbar. Er steht aber im Widerspruch zu weiteren religionsbezogenen Artikeln des Grundgesetzes. Diese garantieren eine Unparteilichkeit des Staates gegenüber jeglichen Religionen und Weltanschauungen. Das Bundesverfassungsgericht liest aus den Artikeln 3 Abs. 3/4, 33 Abs. 3 und 140 GG eine Pflicht des Staates zu Neutralität in religiös-weltanschaulichen Dingen und begründet diese rechtspolitisch. &#132;Der Staat, in dem Anhänger unterschiedlicher oder gar gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen zusammenleben, kann die friedliche Koexistenz nur gewährleisten, wenn er selber in Glaubensfragen Neutralität bewahrt.&#147; (BVerfGE 93, 1 (16) &#150; Kruzifix).<br />Durch die Erwähnung eines Gottes gleich zu Beginn suggeriert das Grundgesetz jedoch eine besondere Nähe zu glaubensgeleiteten Menschen und zwar zu denen, die Anhänger einer monotheistischen Religion sind. Zumindest verbal benachteiligt werden damit alle diejenigen, die gar nicht an transzendentale Wesen &#150; Götter, Göttinnen, vergöttlichte Tiere &#150; glauben. Gott ist eindeutig besetzt mit dem Bezug zu einer Religion und dem Glauben an ein transzendentales Wesen. Sollte der Gott in der Präambel tatsächlich für andere &#150; zum Beispiel moralische &#150; Werte stehen, wäre es konsequenter, diese ausdrücklich zu benennen.</p>
<p>Der Gottesbezug steht zudem im Widerspruch zum Demokratieprinzip des Grundgesetzes und zu weiteren Werten des Grundgesetzes, weil er auf Glaubensinhalte zumindest der monotheistischen Religionen verweist: Zwischen diesen und dem Grundgesetz bestehen aber bis heute Differenzen, etwa bei den Fragen der Selbstbestimmung über Körper und Leben, privaten Beziehungen oder dem Arbeitsrecht.</p>
<p>Wolfgang Killinger, Gauting</p>
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		<title>Was ein evangelischer Bischof über die Humanistische Union weiß</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/226/publikation/was-ein-evangelischer-bischof-ueber-die-humanistische-union-weiss/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Jun 2015 16:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Religion: Staatskirchenverträge]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: HU-Mitteilungen Nr. 226 (2/2015), S. 4/5 Anlässlich der 60. Wiederkehr des Inkrafttretens des Loccumer Vertrages zwischen dem Land Niedersachsen und den fünf niedersächsischen Landeskirchen haben Politik und Kirche diesen Vertrag erwartungsgemäß gelobt. Ministerpräsident Stephan Weil: &#132;Was ich in der Retrospektive besonders schön finde: Er war so erfolgreich, dass er inzwischen nur noch geliebt wird.&#147; [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: HU-Mitteilungen Nr. 226 (2/2015), S. 4/5</p>
<p>Anlässlich der 60. Wiederkehr des Inkrafttretens des Loccumer Vertrages zwischen dem Land Niedersachsen und den fünf niedersächsischen Landeskirchen haben Politik und Kirche diesen Vertrag erwartungsgemäß gelobt. Ministerpräsident Stephan Weil: &#132;<i>Was ich in der Retrospektive besonders schön finde: Er war so erfolgreich, dass er inzwischen nur noch geliebt wird.</i>&#147; Ganz lieblos löckte aber wider den Stachel die Humanistische Union am 17. März 2015 mit einer Pressemitteilung unter der Überschrift &#132;60 Jahre Loccumer Vertrag &#150; Humanistische Union fordert Beendigung von Kirchenprivilegien&#147;.</p>
<p>Das Presseecho darauf war zwar gering, aber immerhin berichtet die TAZ, Ausgabe Nord, am 2.4.2015 relativ ausführlich unter dem Titel &#132;Freidenker gegen Privilegien&#147;. Zuvor hatte die Redakteurin telefonisch bei der HU wie bei der Evangelisch-lutherischen Kirche Hannovers recherchiert. Dabei standen im Mittelpunkt naturgemäß neben dem von der HU seit langem kritisierten staatlichen Einzug der Kirchensteuer die Staatsleistungen der Länder an die Kirchen. Auf diese &#132;vertragliche Verpflichtung&#147; des Staates will der hannoversche Landesbischof Ralf Meister laut TAZ nicht &#132;verzichten&#147;. Zur HU-Forderung nach Beendigung der Zahlungen äußerte er sich wie folgt: &#132;<i>Überhaupt versteht Meister nicht, warum die Humanistische Union gerade auf diesen Aspekt  des Loccumer Vertrages so unnachgiebig pocht. Die Bürgerrechtsvereinigung erhalte selbst Geld vom Lande &#150; 240.000 Euro jährlich wegen ihrer Verfolgung im Nationalsozialismus.</i>&#147;</p>
<p>Dass sich jemand so krachend verfehlt über die HU äußert, ist denn doch bemerkenswert. Weder konnte die 1961 gegründete Humanistische Union  in nationalsozialistischer Zeit verfolgt werden noch hat die HU jemals eine Pfennig oder einen Cent Staatsknete erhalten oder auch nur beantragt. Aber die Diffamierung der Humanistischen Union ist glänzend gelungen, nach dem Motto: &#132;<i>Die größten Kritiker der Elche sind bekanntlich selber welche</i>&#147;.</p>
<p>Die TAZ stellte den Sachverhalt alsbald durch Abdruck eines Leserbriefes richtig. Der umgehend von uns angemailte Bischof ließ nach einigen Tagen durch den Pressesprecher mitteilen: &#132;Landesbischof Ralf Meister &#133; lässt Sie herzlich grüßen und bedauert den Fehler außerordentlich! Sie haben selbstverständlich Recht &#150; es ist eine Verwechslung von Humanistischer Union und Humanistischem Verband.&#147;</p>
<p>War&#145;s das? Ja. War&#146;s der Bischof, waren es seine Leute? Beides gleich schlimm. Bereits im Jahr 2012 hatte der juristische Vizepräsident des Landeskirchenamts sich diffamierend über die HU geäußert, indem er ihr in Sachen Staatsleistungen folgende frei erfundene Aussage unterstellte: &#132;<i>Die Kirchen plündern Staat und Gesellschaft  für ihre Zwecke aus und können den Hals nicht voll kriegen.</i>&#147; Der Aufforderung, die entsprechende Äußerung zurückzunehmen kam die hannoversche Landeskirche ebenso wenig nach, wie sie das seinerzeitige Angebot annahm, eine Diskussion in der Sache zu führen. Jetzt ist dem Landesbischof angeboten worden: die HU nimmt an dem Festakt mit der niedersächsischen Landesregierung anlässlich des 60. Bestehens des Loccumer Vertrags teil und spricht dort mit den Beteiligten (Landeskirche, Landesregierung) über Staatskirchenverträge, insbesondere über die Staatsleistungen und die Notwendigkeit, sie abzulösen. Darauf, dass auch dieses Angebot nicht angenommen wird, kann man wetten. (Wenn es anders kommt,  werde ich mich zerknirscht bei der Hannoverschen Landeskirche entschuldigen).</p>
<p>Was lehrt dieser Vorgang? Erstens: Die (evangelische) Kirche hat keine Ahnung. Zweitens: Die (evangelische) Kirche drückt sich kontinuierlich vor einer für sie heiklen Diskussion. Drittens: die Namensähnlichkeit von Humanistischer Union (weltanschauungsneutral, nimmt keine Staatsknete) und Humanistischem Verband Deutschlands (Weltanschauungsvereinigung, nimmt gerne Staatsknete) hängt wie ein Mühlstein um unseren Hals.</p>
<p><i>Johann-Albrecht Haupt</i></p>
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		<item>
		<title>Ordnung. Und Recht? Der Frankfurter Magistrat und die Demonstrationsfreiheit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/217/publikation/ordnung-und-recht-der-frankfurter-magistrat-und-die-demonstrationsfreiheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Jul 2012 16:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frankfurt: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 217 (Heft 2/2012), S. 16 Vom 18. bis 20. Mai 2012 fand in Köln eine Konferenz zu Bürgerrechten in der digitalen Gesellschaft statt. Sie wurde nicht verboten; in den Foyers, an den Informationsständen und bei den Vorträgen herrschte buntes Treiben, Polizeiaufgebote waren nicht zu sehen. Normalerweise würde man ja auch nichts Anderes erwarten. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/217/publikation/ordnung-und-recht-der-frankfurter-magistrat-und-die-demonstrationsfreiheit/">Ordnung. Und Recht? Der Frankfurter Magistrat und die Demonstrationsfreiheit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 217 (Heft 2/2012), S. 16</p>
<p>Vom 18. bis 20. Mai 2012 fand in Köln eine Konferenz zu Bürgerrechten in der digitalen Gesellschaft statt. Sie wurde nicht verboten; in den Foyers, an den Informationsständen und bei den Vorträgen herrschte buntes Treiben, Polizeiaufgebote waren nicht zu sehen.</p>
<p>Normalerweise würde man ja auch nichts Anderes erwarten. Doch zur gleichen Zeit gab es auch andere Szenen: eine abgesperrte und von Polizeibeamten bewachte Innenstadt, U-Bahn-Züge, die ohne Halt durch verlassene Stationen fahren. Frankfurt am Main mit seiner demokratischen Tradition, wo 1848 in der Paulskirche erstmals die deutsche Nationalversammlung zusammentrat, bot an diesem Wochenende ein beklemmendes Bild. Als &#132;Blockupy&#8220; wurden Protestaktionen durch ein breites Bündnis von Organisationen angekündigt &#8211; und fast alle durch die Behörden verboten. Das seit Monaten bestehende &#132;Occupy&#8220;-Camp vor der Europäischen Zentralbank wurde geräumt, verbleibende Demonstranten weggetragen, der Willy-Brandt-Platz und seine Umgebung abgesperrt. Berichten zufolge wurden Aktivisten auch daran gehindert, das Grundgesetz auf der Straße zu verteilen. Anderen Berichten zufolge wurden Demonstranten mit der Begründung &#132;Antikapitalismus&#8220; in Gewahrsam genommen. Die einzige genehmigte Demonstration fand am Samstag in Begleitung eines massiven Polizeiaufgebots statt &#150; nachdem auch die Zufahrtswege zur Stadt abgesperrt und viele zu der bundesweit angekündigten Demonstration anreisende Teilnehmer wieder nach Hause geschickt wurden. Die Versagung des grundgesetzlich garantierten Demonstrationsrechts ist in dieser Form in der Geschichte der Bundesrepublik ohne Beispiel. Eins steht fest: Effektiver als die Polizei hätten keine Blockadeaktionen die Stadt Frankfurt lahm legen können.</p>
<p>Die Verbote waren im Vorfeld gerichtlich bestätigt worden &#150; aufgrund der Gefahrenprognosen der hessischen Polizei. Formaljuristisch sind die Verbote damit legitimiert. Dennoch bleibt die Erinnerung an finsterste Zeiten &#150; auch bei solchen, die die Ziele der Occupy-Bewegung nicht teilen. In einem offenen Brief (s. Nebenseite) hatte die Humanistische Union in Frankfurt die Verantwortlichen zuvor aufgefordert, die angemeldeten Demonstrationen zu genehmigen. Bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht, das in letzter Zeit häufig als letzte Bastion den eher nachlässigen Umgang der politisch Verantwortlichen mit dem Grundgesetz korrigieren musste, diesmal nicht eingriff: Aus formalen Erwägungen lehnte es ab, sich mit den Demonstrationsverboten zu befassen.</p>
<p>Aufgrund der polizeilichen Prognosen wurden die Demonstrationsverbote und Einschränkungen mit der Gefahr von Ausschreitungen während der geplanten Aktionen begründet. Dass der Magistrat und die Behörden eine Verantwortung für die öffentliche Sicherheit tragen, ist unbestritten. Eine ganze Stadt deswegen tagelang in den Ausnahmezustand zu versetzten, wie es der schwarz-grün (!) dominierte Magistrat in Frankfurt zu verantworten hat, sprengt aber die Grenzen der Verhältnismäßigkeit. Auch wenn &#132;gewaltbereite&#8220; Teilnehmer bei einer Demonstration zu erwarten sind: Das rechtfertigt nicht diese Einschränkung des Grundrechts auf Versammlung und freie Meinungsäußerung.<i> &#132;Wir haben die Entscheidung von Oberbürgermeisterin Roth und Ordnungsdezernent Frank für ein Totalverbot aller Versammlungen kritisiert und hätten uns gewünscht, dass im Gespräch zwischen Anmeldern und der Stadt vorab ein Kompromiss bezüglich der Anzahl der Anmeldungen, der Orte und der Routen gefunden worden wäre&#8220;</i>, so der Fraktionsvorsitzende der Grünen in einer Pressemitteilung nach den Protesten. Immerhin &#150; auch wenn sich die ganze Erklärung wie eine müde Rechtfertigung liest.</p>
<p>Presseberichten zufolge standen bei der einzigen genehmigten Demonstration letztendlich ca. 25.000 Demonstranten ca. 5.000 Polizeibeamten gegenüber. Allen Berichten zufolge verlief die Demonstration friedlich &#150; dennoch wurden offenbar ca. 600 Teilnehmer in Gewahrsam genommen. Zwei Rauchbomben seien gezündet worden (man vergleiche das einmal mit der Situation bei so manchem Fußballspiel). Den vorher prophezeiten Horrorszenarien standen friedliche Proteste gegenüber, die von den Veranstaltern als großer Erfolg gewertet wurden.</p>
<p>Noch einmal: Die Behörden tragen eine Verantwortung für die öffentliche Sicherheit &#150; das steht außer Zweifel. Aber sie tragen vor allem eine Verantwortung für Demokratie und Bürgerrechte, zu denen die Versammlungsfreiheit gehört. Sie einzuschränken legt die Axt an unsere freiheitliche Verfassung. Erhofft hätte man sich ein Wort von Bundespräsident Gauck &#150; ist doch die Freiheit das zentrale Thema seiner Präsidentschaft. Unter anderem die Leipziger Montagsdemonstrationen hatten einen entscheidenden Beitrag zur friedlichen Revolution in der DDR geleistet. Doch am gleichen Wochenende fand in München ein bedeutendes Fußballspiel statt. Man muss eben Prioritäten setzen.</p>
<p><i>Stefan Hügel<br />ist Mitglied der Humanistischen Union in Frankfurt am Main</i></p>
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		<item>
		<title>Ein Virus namens Angst</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/ein-virus-namens-angst/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Dec 2010 16:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/ein-virus-namens-angst/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 1 Die Inszenierung war an Dramatik kaum zu &#252;berbieten: Als der Bundesinnenminister am 17. November vor die Presse trat und verk&#252;ndete, dass es Hinweise auf einen geplanten Terroranschlag in Deutschland gebe, stockte der Republik f&#252;r einen Moment der Atem. Ausgerechnet jener Minister, der sich bisher durch ma&#223;volle Zur&#252;ckhaltung von seinen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/211/publikation/ein-virus-namens-angst/">Ein Virus namens Angst</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 211 (4/2010), S. 1</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/polizei3.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4103 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/polizei3.jpg" alt="Ein Virus namens Angst" width="600" height="317" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/polizei3.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/polizei3-450x238.jpg 450w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
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<p>Die Inszenierung war an Dramatik kaum zu &uuml;berbieten: Als der Bundesinnenminister am 17. November vor die Presse trat und verk&uuml;ndete, dass es Hinweise auf einen geplanten Terroranschlag in Deutschland gebe, stockte der Republik f&uuml;r einen Moment der Atem. Ausgerechnet jener Minister, der sich bisher durch ma&szlig;volle Zur&uuml;ckhaltung von seinen Vorg&auml;ngern im Amt abzusetzen wusste, der den Dialog mit den Kritikern des Sicherheitsdenkens im eigenen Haus etablierte, wandte sich jetzt &#8211; offenbar notgedrungen &#8211; an die &Ouml;ffentlichkeit. Die Lage musste ernst sein, daran konnten kaum Zweifel bestehen.</p>
<p>Die Ank&uuml;ndigung setzte die bekannten Reflexe in Gang: Noch am gleichen Tag traten die ersten innenpolitischen Hardliner auf den Plan. Der eine wollte die Gef&auml;hrder pr&auml;ventiv wegsperren, der andere ihnen Fu&szlig;fesseln anlegen, ihnen Handys und Computer wegnehmen. Ein dritter warnte vor arabisch sprechenden Nachbarn, auf die die Bev&ouml;lkerung achten solle. Und unisono wurde die Forderung nach einem neuen Gesetz zur Vorratsspeicherung der Kommunikationsdaten erhoben. Das in Umlauf gebrachte Virus befiel jedoch nicht nur Politiker, auch die Medien lie&szlig;en sich anstecken. Wenige Tage nach der Warnung enth&uuml;llte Spiegel Online den vermeintlichen Plan der Terroristen: die gewaltsame St&uuml;rmung des Reichstagsgeb&auml;udes. Vor den Augen der Leser wurde eine Blutspur ausgemalt, die bis ins &#8222;Zentrum der Demokratie&#8220; f&uuml;hrte. F&uuml;r den ministeriellen Aufruf zur Besonnenheit, es gebe &#8222;Grund zur Sorge, aber keinen Grund zu Hysterie&#8220;, war es da schon zu sp&auml;t.</p>
<p>Die Aufregung hat sich mittlerweile etwas gelegt. Der zun&auml;chst prophezeite Anschlagstermin verstrich ohne Zwischenf&auml;lle, die Bundespolizisten in Kampfmontur r&uuml;cken langsam wieder ab. Und der Bundesinnenminister konnte gegen die hysterischen Stimmen in Politik und Medien locker sein Image des Besonnenen verteidigen. Alles noch mal gut gegangen!</p>
<p>Eine Frage bleibt: Wof&uuml;r war die Warnung eigentlich gut? Die geschilderten Reaktionen waren wenig &uuml;berraschend, sie waren vorhersehbar. Glaubte der Minister wirklich, terroristischen Anschl&auml;gen lie&szlig;e sich mit einem Aufruf an die Bev&ouml;lkerung vorbeugen, die Terroristen sich von Polizisten mit verst&auml;rkten Schusswesten abschrecken? Wohl kaum! Alle Erfahrungen mit den bisherigen Anschl&auml;gen zeigen doch, dass sich solche Fanatiker weder von Kameras (wie in London) noch von intensivster &Uuml;berwachung (wie im Sauerland) von ihrem Ziel abbringen lassen. Sowohl Polizisten, die nicht einmal wissen, wonach sie eigentlich Ausschau halten sollen, als auch nerv&ouml;se B&uuml;rger k&ouml;nnen solche T&auml;ter nicht stoppen. Am Ende &uuml;berwiegen bei dieser Art von Sicherheitspolitik immer noch die b&uuml;rgerrechtlichen Kollateralsch&auml;den: der weitere Abbau rechtsstaatlicher Standards (wie der Unschuldsvermutung), die Einschr&auml;nkungen demokratischer Prinzipien (wie der Pressefreiheit) und nicht zuletzt die Kultur der gegenseitigen Verd&auml;chtigungen.</p>
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		<title>Staatskirchenverträge  Ende oder Anfang?</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Jul 2006 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Religion: Staatskirchenverträge]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 9-10 Intensiv wurden die Diskussionen um die Einführung des Faches &#8222;Ethik&#8220; im Land Berlin geführt. Seitens der evangelischen Kirche ist dabei rhetorisch kräftig gezündelt worden (siehe HU-Mitteilungen 189, S. 8 f.). Wesentlich geräuschärmer, öffentlich fast unbemerkt, fanden hingegen die Verhandlungen zum Abschluss eines Staatskirchenvertrages zwischen Berlin und der evangelischen Kirche ein [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 9-10</p>
<p>Intensiv wurden die Diskussionen um die Einführung des Faches &#8222;Ethik&#8220; im Land Berlin geführt. Seitens der evangelischen Kirche ist dabei rhetorisch kräftig gezündelt worden (siehe HU-Mitteilungen 189, S. 8 f.). Wesentlich geräuschärmer, öffentlich fast unbemerkt, fanden hingegen die Verhandlungen zum Abschluss eines Staatskirchenvertrages zwischen Berlin und der evangelischen Kirche ein Ende. Das eine Thema bewegte die Gemüter, das andere wird den &#132;Spezialisten&#147; überlassen. Dabei wies die Humanistische Union in ihrer Pressemitteilung vom 9.3.2006 darauf hin, dass Bestimmungen des Schlussprotokolls des Staatskirchenvertrages die Konzeption des neuen Unterrichtsfaches &#132;Ethik&#147; gefährden (siehe HU-Mitteilungen 192, S. 15).</p>
<p>Dies ist ein durchaus wiederkehrendes Phänomen: Einzelthemen, in denen das Verhältnis zwischen Kirchen und Staat berührt werden, erzeugen immer wieder Aufmerksamkeit. Staatskirchenverträge, in denen zu fast allen Einzelthemen Regelungsinhalte zu finden sind, stoßen dagegen kaum auf Interesse. Obwohl diesen &#150; auf Grund ihrer speziellen juristischen Konstruktion &#150; faktisch höheres Gewicht zukommt als einfachen Parlamentsgesetzen. Aber dies ist kaum jemandem klar. Das Thema &#8222;Staatskirchenvertragssystem&#8220; ist allzu abstrakt und scheinbar abseitig.</p>
<p>Nunmehr also werden in den nächsten Wochen mit den Staatskirchenverträgen zwischen der evangelischen Kirche und den Ländern Berlin und Hamburg zwei letzte &#132;Lücken&#147; im bundesweiten Staatskirchenvertragssystem geschlossen. Danach &#132;fehlt&#147; eigentlich nur noch ein Konkordat zwischen dem Land Berlin und dem Heiligen Stuhl als Vertreter der katholischen Kirche. Nachdem jedoch mit dem jetzigen Berliner Staatskirchenvertrag erstmals auch die Linkspartei aus der Regierungsverantwortung heraus ein solches Vertragswerk aktiv einbrachte, ist es wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis auch dieses Konkordat folgen wird.</p>
<p>Zeit zu fragen, wie die Humanistische Union das Thema nach der &#8222;Lückenschließung&#8220; weiter verfolgen kann und sollte. Oder ob sie einem bestehendem Trend nachgibt, sich auf leichter &#8222;vermarktbare&#8220; Einzelthemen beschränkt und dann &#150; wie andere auch &#150; jedes Mal an bestimmten Stellen zu spüren bekommt, dass bestimmte Inhalte nicht mehr so einfach regelungsfähig sind, weil sie mittels Staatskirchenverträgen faktisch der parlamentarischen Verfügungsgewalt entzogen wurden.</p>
<p>Hier scheinen mir zwei mögliche Anknüpfungspunkte für eine Diskussion interessant zu sein: Zum einen die Forderung nach einem allgemeinen Gesetz, dass alle Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften (WRG) betrifft. Zum anderen die Forderung nach konsequenter, inhaltlicher wie formaler Gleichbehandlung aller WRG, mit denen keine oder keine gleich weit gehenden Staatskirchenverträge abgeschlossen wurden.</p>
<p>Zum Ersteren: Die HU forderte bislang stets den Verzicht auf den Abschluss von Staatskirchenverträgen. Dies ist eine konsequente und richtige Forderung im Sinne einer Trennung von Staat und Kirchen. Nichtsdestoweniger ist mit dieser Ablehnung ein Problem verbunden, das in der faktisch unbegrenzten Gültigkeit solcher Verträge besteht: Selbst wenn über mehrere Legislaturperioden hinweg in einem Landesparlament der Verzicht auf einen Staatskirchenvertrag Mehrheitsmeinung ist, bedarf es letztlich nur einer einzigen Legislaturperiode mit einer gegenteiligen Mehrheitsmeinung, um den Zustand der Vertragsfreiheit dauerhaft zu ändern. Künftige Regierungen können &#150; selbst wenn sie es wollten &#150; nur noch schwer etwas am dann geltenden Rechtszustand ändern.</p>
<p>Eine mögliche Lösung könnte hier die Forderung nach einem allgemeinen Gesetz sein, welches genau die Regelungsinhalte aufgreift, die typischerweise in Staatskirchenverträgen enthalten sind. Ein allgemeines Gesetz statt einer Vielzahl fragwürdiger Einzelfallgesetze.</p>
<p>Hierbei ergibt sich ein Hauptproblem: Die Forderung nach einem solchen Gesetz kann nur sinnvoll in Ersetzung des bestehenden Staatskirchenvertragssystems sein. Unter dieser Maßgabe wäre es auch juristisch leichter, die bestehenden Verträge &#150; gegebenenfalls auch ohne Zustimmung der Kirchen &#150; als nicht mehr gültig zu betrachten. Würde ein solches Gesetz nicht vertragsablösende Funktion haben, bestünde die Gefahr, dass es lediglich eine doppelte bzw. bei bestimmten Einzelfragen eine dritte und vierte Absicherung kirchenchristlicher Privilegien bedeutet.</p>
<p>Des Weiteren beißt sich die Forderung eines solchen Gesetzes mit der Forderung, Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften letztlich nach Vereinsrecht zu behandeln. Kern solcher Forderungen ist aber nicht die Benennung einer Organisation, sondern die Minderung der rechtlichen Privilegierung, die die Organisation genießt. Ein WRG-Gesetz kann also folglich nur sinnvoll sein, wenn es gegenüber dem be- stehenden Staatskirchenvertragssystem ersetzende Funktion hat und ein Minus an Privilegien enthält.<br />Die zweite zentrale Richtung für die HU kann sich aus einer dezidiert eingeforderten Gleichbehandlung aller WRG ergeben. Dies mag nicht sonderlich spektakulär klingen. Natürlich sollen anderen WRG auch die Rechte zustehen, die den beiden christlichen Marktführern seit jeher zugestanden werden. Manchen Mitgliedern der HU fällt dies womöglich noch leicht, wenn es zum Beispiel um die Einrichtung eines Lehrstuhles für humanistische Lebenskunde für den Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) ginge. Aber ist die HU-Mitgliedschaft wirklich bereit, theologische Fakultäten für die Zeugen Jehovas, Milli Görüs und Scientology einzufordern? Wenn nicht: Wieso und nach welchen Kriterien wird hier gefiltert? Wie ist dies mit dem Grundsatz der religiös-weltanschaulichen Neutralität vereinbar? In beiden Punkten sehe ich Gesprächsbedarf innerhalb wie außerhalb der HU.</p>
<p><i>Notker Bakker<br />ist HU-Mitglied und aktiv im AK Staat-Religionen-Weltanschauungen</i></p>
<p><b>Literatur:</b></p>
<p>Ludwig Renck: &#8222;Rechtsstellungsgesetze für Bekenntnisgemeinschaften&#8220;, in: Zeitschrift für Rechtspolitik 3/2006, S. 8 ff.</p>
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