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	<title>Publikationen: HU-Mitteilungen Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Termine / Veranstaltungen in den Regionen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/termine-veranstaltungen-in-den-regionen-7/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 12:29:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerrechtspreise]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Marburg: Einsatz f&#252;r Gefl&#252;ch&#173;tete: Marburger Leuchtfeuer 2026 w&#252;rdigt gleich zwei engagierte Mitmenschen Preisverleihung am 30. Oktober 2026 um 10 Uhr im Marburger Rathaus Das „Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte“ erhalten in diesem Jahr Prof. Dr. Bilal Farouk El Zayat und Dr. Kurt Bunke. Die Laudatio wird die Theologin Prof. Dr. Margot Käßmann halten. Die undotierte [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/termine-veranstaltungen-in-den-regionen-7/">Termine / Veranstaltungen in den Regionen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="">Marburg: Einsatz f&uuml;r Gefl&uuml;ch&shy;tete: Marburger Leuchtfeuer 2026 w&uuml;rdigt gleich zwei engagierte Mitmenschen</h3>
<p><em>Preisverleihung am 30. Oktober 2026 um 10 Uhr im Marburger Rathaus</em></p>
<p>Das „Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte“ erhalten in diesem Jahr Prof. Dr. <strong>Bilal Farouk El Zayat</strong> und Dr. <strong>Kurt Bunke</strong>. Die Laudatio wird die Theologin Prof. Dr. <strong>Margot Käßmann</strong> halten.</p>
<p>Die undotierte Auszeichnung wird am Freitag (30. Oktober) im Historischen Saal des Marburger Rathauses durch Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies und den Jury-Vorsitzenden Egon Vaupel überreicht. Vergeben wird sie von der Humanistischen Union Marburg und der Universitätsstadt Marburg. Die Feierstunde zur Preisverleihung beginnt um 10 Uhr.</p>
<p>Der Arzt Prof. Dr. Bilal Farouk El Zayad erhält das Leuchtfeuer für sein Engagement als Vorsitzender der muslimischen Gemeinde Marburg bei der Zusammenarbeit im „Runden Tisch der Religionen“ und für sein Engagement zur psychotherapeutischen Unterstützung geflüchteter Musliminnnen und Muslime. Der pensionierte Universitätsbedienstete Dr. Kurt Bunke wird für sein langjähriges Engagement in der Flüchtlingshilfe ausgezeichnet, das inzwischen über mehr als 40 Jahre andauert. Beide haben sich für Mitmenschlichkeit, Toleranz und Respekt sowie das aktive Eintreten für geflüchtete Menschen ohne Ansehen ihrer Herkunft oder Religionszugehörigkeit eingesetzt und zugleich auch durch ihr Eintreten für Demokratie und gegen Rechtsextremismus hervorgetan.</p>
<p>Mehr Informationen zum Marburger Leuchtfeuer und seinen bisherigen Preisträger*innen finden Interessierte auf</p>
<p><a href="http://www.marburger-leuchtfeuer.de">www.marburger-leuchtfeuer.de</a></p>
<p style="text-align: right;"><em>Franz-Josef Hanke</em></p>
<h3 class="">Marburg: &bdquo;Abgeh&auml;ngt durch Digita&shy;li&shy;sie&shy;rung?&ldquo; Infor&shy;ma&shy;ti&shy;ons&shy;ver&shy;an&shy;stal&shy;tung mit Roland Sch&auml;fer am 5. November 2026, 19 Uhr</h3>
<p>Wer bei seiner Bank oder Sparkasse eine Papierüberweisung nutzt, zahlt ein Vielfaches an Gebühr als beim Online-Banking. Termine beim Job-Center sollen nur noch über eine App im Handy vergeben werden. Von einem Tag auf den anderen gibt es keinen gedruckten RMV-Fahrplan mehr.</p>
<p>Digitalisierung wird vom Helfer zum Glaubenspostulat, das scheinbar alles besser macht. Auf der Strecke bleibt die analoge Alternative – die benötigt wird, damit Menschen nicht vom gesellschaftlichen Leben und von privaten und öffentlichen Dienstleistungen abgehängt werden. Insbesondere für Menschen mit Behinderungen ist ein Recht auf analoge Teilhabe von enormer Bedeutung.</p>
<p>Die gemeinsame Veranstaltung der Humanistischen Union Marburg, der Blindenbund-Bezirksgruppe Marburg, der DVBS-Bezirksgruppe Hessen und der Bürgerinitiative Recht auf analoges Leben Rhein-Main liefert Denkanstöße für kritische Nutzende digitaler Hilfsmittel, Argumente gegen eine alternativlose Digitalisierung und benennt Datenschutz-Instrumente für mehr Transparenz. Eine anschließende Diskussion vertieft das Thema.</p>
<p>Der Referent <strong>Roland Schäfer</strong> ist Fachkraft für Datenschutz und arbeitet freiberuflich u. a. als externer Datenschutzbeauftragter bei kleinen und mittleren Unternehmen. Auch ehrenamtlich engagiert er sich neben den Datenschutz und Informationsfreiheit auch für das Recht auf analoges Leben. So ist er aktives Mitglied der Bürgerrechtsgruppe ReaL RM – Recht auf analoges Leben Rhein-Main</p>
<p>Der Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Franz-Josef Hanke</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 12:23:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ahmad Mosamem Rahimi]]></category>
		<category><![CDATA[Athena Möller]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte-Report]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte-Report 2026]]></category>
		<category><![CDATA[Herta Däubler-Gmelin]]></category>
		<category><![CDATA[KI]]></category>
		<category><![CDATA[Leo D'Andola]]></category>
		<category><![CDATA[Militarisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Wehrdienst]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „<em>Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland</em>“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschen-rechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als „<strong>alternativer Verfassungsschutzbericht</strong>“ und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.“</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem 27. Mai 2026 über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen:</p>
<p><a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a></p>
<p>Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wen-den Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026</strong> – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p style="text-align: right;"><em>Die Redaktion des Grundrechte-Reports 2026</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Informationsfreiheit im Grundgesetz verankern!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/informationsfreiheit-im-grundgesetz-verankern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 12:19:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundes-IFG]]></category>
		<category><![CDATA[IFG]]></category>
		<category><![CDATA[Informationsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Beschluss des Koalitionsausschusses: „32. Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen. Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/informationsfreiheit-im-grundgesetz-verankern/">Informationsfreiheit im Grundgesetz verankern!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: right;"><em>Beschluss des Koalitionsausschusses:</em></p>
<p style="text-align: right;"><em>„32. Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen. Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken. Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeitenden schwärzen. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen. Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen.“</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Öffentlichkeit ist die politische Währung von Demokratien. Die Forderung nach Öffentlichkeit für Regierungshandeln richtet sich seit der Aufklärung gegen das Prinzip des Amtsgeheimnisses, das Kennzeichen undemokratischer Herrschaftsausübung ist. Informationsfreiheitsgesetze etablieren Verwaltungsöffentlichkeit als Prinzip, das als voraussetzungsloser Informationsanspruch für alle konkretisiert wird.</p>
<p>Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 die faktische Abschaffung des Bundesinformationsfreiheitsgesetzes (Bundes-IFG) beschlossen. Im Innenministerium gibt es darüber hinaus Pläne, der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit die Zuständigkeit für die Informationsfreiheit zu entziehen. Mit ihrem Beschluss rütteln die Mitglieder des Koalitionsausschusses ohne Not an einer Grundfeste demokratischer Regierungssysteme.</p>
<p>Die Parteien der Regierungskoalition stellen mit diesem Vorhaben ihre Rolle als Schützer der Demokratie, mit der sie sich von der AfD abgrenzen wollen, in Frage.</p>
<p>Als Konsequenz fordert die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) stattdessen: <em>Die Informationsfreiheit als Prinzip der Verwaltungsöffentlichkeit muss jetzt im Grundgesetz verankert werden!</em></p>
<p>Die geplante Einschränkung des Kreises der Antragsberechtigten, die Einführung einer Begründungspflicht und die Erhöhung der Bearbeitungsgebühren haben offensichtlich die Verhinderung erfolgreicher Anträge insbesondere von Journalistinnen und Journalisten sowie Nichtregierungsorganisationen zum Ziel. Dieses antidemokratische Vorhaben steht im offenen Widerspruch zum Versprechen im Koalitionsvertrag, das Informationsfreiheitsgesetz mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger reformieren zu wollen.</p>
<p>Innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion formiert sich Kritik gegen die faktische Abschaffung des Bundes-IFG. Wie wirksam dieser Widerstand ist, ist derzeit nicht absehbar. Falls es ähnliche Kritik in den Unionsfraktionen geben sollte, ist davon bisher nichts an die Öffentlichkeit gedrungen.</p>
<p>Die HU fragt: <em>Ist nach dem Demokratieverständnis der Unions-Bundestagsfraktionen das Bundes-IFG entbehrlich?</em></p>
<p>Informationsfreiheitsgesetze sind international verbreitet und sind Standard für gutes Regieren in demokratischen Staaten. Deutschland ist im Jahr 2016 während der Kanzlerschaft von Angela Merkel dem global agierenden Open Government Partnership beigetreten. Im aktuellen Bericht der Bundesregierung wird angekündigt, die Informationsfreiheit in Deutschland auf Bundesebene durch ein Transparenzgesetz stärken zu wollen.</p>
<p>Das Bundes-IFG ermöglicht den betroffenen öffentlichen Stellen, die Herausgabe von Informationen, deren Freigabe nach ihrer Einschätzung zum Beispiel die öffentliche Sicherheit gefährdet, zu verweigern. Für Anpassungen aufgrund der neuen Sicherheitslage ist keine Gesetzesänderung notwendig.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Christoph Bruch</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/informationsfreiheit-im-grundgesetz-verankern/">Informationsfreiheit im Grundgesetz verankern!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Mecklenburg-Vorpommern: SPD, Linke und Grüne scheitern mit ihrem Versuch, das Recht zu schützen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/mecklenburg-vorpommern-spd-linke-und-gruene-scheitern-mit-ihrem-versuch-das-recht-zu-schuetzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 12:15:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[AfD]]></category>
		<category><![CDATA[CDU]]></category>
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		<category><![CDATA[Landtag]]></category>
		<category><![CDATA[Linke]]></category>
		<category><![CDATA[Mecklenburg-Vorpommern]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Schweriner Landtag scheiterte am 1. Juli 2026 ein gemeinsamer Vorschlag von SPD, Linken und Grünen zum Schutz des Landesverfassungsgerichts vor Übergriffen durch die AfD an der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Initiatoren des Vorschlags reflektierten deutsche Geschichte und die jüngsten Erfahrungen mit den Regierungsübernahmen extrem rechter Parteien in anderen Staaten. Im Kontrast dazu hatten die Landtagsfraktionen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/mecklenburg-vorpommern-spd-linke-und-gruene-scheitern-mit-ihrem-versuch-das-recht-zu-schuetzen/">Mecklenburg-Vorpommern: SPD, Linke und Grüne scheitern mit ihrem Versuch, das Recht zu schützen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Schweriner Landtag scheiterte am 1. Juli 2026 ein gemeinsamer Vorschlag von SPD, Linken und Grünen zum Schutz des Landesverfassungsgerichts vor Übergriffen durch die AfD an der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Initiatoren des Vorschlags reflektierten deutsche Geschichte und die jüngsten Erfahrungen mit den Regierungsübernahmen extrem rechter Parteien in anderen Staaten. Im Kontrast dazu hatten die Landtagsfraktionen von CDU und AfD vorab angekündigt, nicht für die Änderungsvorschläge zu votieren.</p>
<p>Die Gefahren für Demokratie und Bürgerrechte erkennend, die mit Mehrheiten für eine rechtsextreme Partei einhergehen, hatte die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern aus SPD und Linken angestrebt, in der Landesverfassung festzuschreiben, dass die Wahl von Richterinnen und Richtern für das Landesverfassungsgericht nicht im Landtag blockiert werden kann. Gemeinsam mit den Grünen hatte die Koalition angeführt, dies schütze das Verfassungsgericht vor politischer Einflussnahme für den Fall eines Erstarkens der AfD beziehungsweise einer Machtübernahme durch die AfD.</p>
<p>Die von SPD und Linken gemeinsam mit den Grünen geplante Verfassungsänderung zum Schutz des Landesverfassungsgerichts ist an den Gegenstimmen von AfD <em>und</em> CDU gescheitert. Das Vorhaben verfehlte nämlich die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. 45 Abgeordnete stimmten für das Vorhaben, 26 votierten dagegen. Enthaltungen gab es keine. Damit wird es voraussichtlich vor der Landtagswahl im September keine weitere Schutzfunktion vor dem Risiko des Demokratieabbaus durch die AfD geben.</p>
<p>Hintergrund der Debatte ist das aktuelle Wahlverfahren: Bislang werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit vom Landtag gewählt. SPD, Linke und Grüne befürchteten, dass bei „schwierigen Mehrheitsverhältnissen“ eine Sperrminorität der AfD die Wahl neuer Richterinnen und Richter verzögern oder komplett blockieren könnte. Um dem vorzubeugen, sah der Entwurf einen „Ersatzwahlmechanismus“ vor: Im Falle einer andauernden Blockade im Landtag sollte das Landesverfassungsgericht selbst drei Kandidatinnen und/oder Kandidaten vorschlagen, von denen anschließend eine Person mit absoluter Mehrheit gewählt werden kann.</p>
<p>Die SPD spricht dabei von einer „Notbremse“. Die CDU sieht dagegen in der aktuellen politischen Situation im Mecklenburg-Vorpommern keine Notwendigkeit des Handelns, um den Rechtsstaat vor autoritären Tendenzen zu schützen und zu bewahren. Die Brandmauer gegen die extreme Rechte scheitert anscheinend an der Furcht der CDU vor einer Berührung mit der Partei Die Linke. Oder werden in Schwerin so bereits neue Kooperationen vorbereitet?</p>
<p>Der stellvertretende Vorsitzende der Bürgerrechtsorganisation Humanistischen Union, Dr. Wolfram Grams, bringt seine große Sorge angesichts dieser Entwicklung zum Ausdruck.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Wolfram Grams für den Bundesvorstand</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/mecklenburg-vorpommern-spd-linke-und-gruene-scheitern-mit-ihrem-versuch-das-recht-zu-schuetzen/">Mecklenburg-Vorpommern: SPD, Linke und Grüne scheitern mit ihrem Versuch, das Recht zu schützen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Digitale Souveränität: Ein Sieg der Vernunft in Bayern?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/digitale-souveraenitaet-ein-sieg-der-vernunft-in-bayern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 12:10:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[Bayerncloud]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Souveränität Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Micorsoft]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bayerische Landesregierung lässt ihren geplanten Microsoft-Milliardendeal fallen und will künftig einen „unabhängigen und krisenfesten“ Verwaltungsarbeitsplatz aufbauen, ohne enge Bindung an einen einzigen US-amerikanischen Konzern. Der Bayerische Staatsminister für Digitales, Fabian Mehring (Freie Wähler), wurde offiziell beauftragt, souveräne Alternativen zu prüfen. Was nach einer rein technischen Verwaltungsmeldung klingt, ist eigentlich eine Grundsatzentscheidung darüber, wer Zugriff [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/digitale-souveraenitaet-ein-sieg-der-vernunft-in-bayern/">Digitale Souveränität: Ein Sieg der Vernunft in Bayern?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bayerische Landesregierung lässt ihren geplanten Microsoft-Milliardendeal fallen und will künftig einen „unabhängigen und krisenfesten“ Verwaltungsarbeitsplatz aufbauen, ohne enge Bindung an einen einzigen US-amerikanischen Konzern. Der Bayerische Staatsminister für Digitales, Fabian Mehring (Freie Wähler), wurde offiziell beauftragt, souveräne Alternativen zu prüfen. Was nach einer rein technischen Verwaltungsmeldung klingt, ist eigentlich eine Grundsatzentscheidung darüber, wer Zugriff auf wessen Daten erhält. Es ist die Frage nach digitaler Souveränität und Datenschutz.</p>
<h3 class="">Was auf dem Spiel stand</h3>
<p>Der zuvor geplante Deal zwischen der Bayerischen Landesregierung und Microsoft hatte ein Volumen von fast einer Milliarde Euro über fünf Jahre. Alle bayerischen Behördenarbeitsplätze sollten auf Microsoft 365 umgestellt werden – ohne vorherige Ausschreibung, ohne Wettbewerb, ohne ernsthafte Prüfung von Alternativen. Die Lizenzkosten waren allein zwischen 2020 und 2025 von 30 auf knapp 50 Millionen Euro pro Jahr gestiegen. Der Trend war eindeutig: rein in die Abhängigkeit, Preis diktieren lassen und immer weiter zahlen.</p>
<p>Das ist nicht nur ein finanzielles, sondern auch ein konkretes bürgerrechtliches Problem: In Behörden werden schließlich Sozialdaten, Steuerdaten, Gesundheitsinformationen, Meldedaten etc. der Einwohnerinnen und Einwohner verarbeitet. Wenn diese Daten über Systeme laufen, deren rechtliche Kontrolle außerhalb der Europäischen Union (EU) liegen, so ist das ein weiteres Problem für den Datenschutz hierzulande.</p>
<p>Der Rechtschef von Microsoft für Frankreich, Anton Carniaux, räumte im Juni 2025 vor dem französischen Senat unter Eid ein, dass Daten von EU-Bürgerinnen und –Bürgern, die vollständig auf europäischen Microsoft-Servern gespeichert sind, vor dem stillen Zugriff US-amerikanischer Behörden nicht sicher sind, und dass europäische Behörden möglicherweise nicht einmal informiert würden, wenn ein solcher Zugriff erfolgt. Carniaux erklärte, dass Microsoft lediglich die Möglichkeit hätte, Informationsanfragen der US-Regierung abzulehnen, wenn sie formal unbegründet sind.</p>
<p>Wer nach diesem Eingeständnis noch von „digitaler Souveränität“ spricht und gleichzeitig eine Milliarde Euro an Microsoft überweisen will, dem fehlt nicht die Vision – dem fehlt offensichtlich der Respekt vor jenen, deren Daten er verwaltet.</p>
<h3 class="">Ein Satz, der erkl&auml;rt, mit wem man es zu tun hatte</h3>
<p>Der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat, Albert Füracker (CSU), war der Hauptantreiber des Deals mit Microsoft. Als der öffentliche Widerstand in Bayern wuchs, versuchte er das Vorhaben mit einer bemerkenswerten Argumentation zu verteidigen: Bayern nutze bereits seit den 1960er Jahren Software von Microsoft, und die 51 Vermessungsämter Bayerns arbeiteten schon seit den 1960ern mit Open-Source-Arbeitsplätzen.</p>
<p>Microsoft wurde 1975 gegründet. Open Source als Konzept entstand in den frühen 1980ern.</p>
<p>Solche Aussagen müssen nicht weiter kommentiert werden, denn die erklären von selbst, warum ein Bundesland, das sich als Hightech-Standort vermarktet, ausgerechnet bei der Frage nach digitaler Unabhängigkeit erschreckend blank dastand.</p>
<h3 class="">Was anderswo l&auml;ngst normal ist</h3>
<p>Bayern ist kein Einzelfall, aber ein besonders störrisches Beispiel. Während der Freistaat eine Milliarde Euro in ein US-Abo-Modell zu investieren plante, kündigten andere Staaten, Gemeinden und Bundesländer Microsoft. Dazu gehören Schleswig-Holstein und Dänemark. Lyon migrierte auf Linux, OpenOffice und PostgreSQL. Das französische Bildungsministerium stellte 330.000 Mitarbeitende auf Nextcloud-basierte Lösungen um. Der Sovereign Tech Fund der Bundesregierung investiert künftig 1,3 Millionen Euro in die KDE-Desktop-Infrastruktur – ein klares Signal Richtung Linux-Desktop im behördlichen Umfeld.</p>
<p>Der Trend in der EU ist unübersehbar. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern wie schnell. Der Druck kommt nicht nur von Datenschützerinnen und Datenschützern, sondern auch von einer geopolitischen Realität, in der die Verlässlichkeit transatlantischer Partnerschaften inzwischen neu bewertet wird. Gerade wenn die Abhängigkeit der öffentlichen Verwaltung von US-Technologiekonzernen ein Sicherheitsrisiko dar-stellt, dann ist Datensouveränität kein Luxus. Stattdessen ist sie bürgerrechtliche Pflicht.</p>
<h3 class="">Was jetzt geliefert werden muss</h3>
<p>Bayerns Rückzieher ist richtig. Gleichwohl ist dies kein Verdienst der Landesregierung. Vielmehr ist das eine notwendige Korrektur. Der politische Druck dazu kam nicht aus der Regierung, sondern von einer IT-Wirtschaft, die in einem offenen Brief darauf hinwies, dass hier fast eine Milliarde Euro aus der bayerischen Wirtschaft abgezogen worden wären, von einer Opposition, die konsequent auf die Datenschutzrisiken hinwies, und von einer besorgten Zivilgesellschaft, die diese Debatte schon geführt hat, als die Bayerische Landesregierung sie nicht führen wollte.</p>
<p>Jetzt liegt es an Digitalminister Mehring, aus der politischen Kehrtwende eine funktionierende IT-Strategie zu machen. Eigenentwicklungen aus der Bayerncloud könnten heimischen Unternehmen Aufträge bringen, die jenen fast entgangen wären. Beides muss ernsthaft getestet, finanziert und umgesetzt werden – nicht als Übergangslösung bis zum nächsten Microsoft-Salesman, sondern als nachhaltige Infrastrukturentscheidung.</p>
<p>Denn die eigentliche Frage lautet: Wem gehören die Daten der Bevölkerung? Gehören sie der Bevölkerung selbst, gehören sie der Verwaltung, die sie im Auftrag der Öffentlichkeit verarbeitet, oder gehören sie einem US-amerikanischen Unternehmen, das den Datenzugriff durch seine Regierung nicht ausschließen kann? Bayern ist dabei, die richtige Antwort zu finden. Spät, aber immerhin.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Thomas Schindelbeck</em></p>
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            	</item>
		<item>
		<title>vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume – Die Videoaufzeichnung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume-die-videoaufzeichnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:54:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Diskursräume]]></category>
		<category><![CDATA[Einengung der öffentlichen Diskursräume]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„vorgänge im Hier und Jetzt“ ist die neue Veranstaltungsreihe der Humanistischen Union zu den aktuellen Themen der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik. Datum: Montag, 15. Juni 2026 Uhrzeit: 19:00 Uhr Anlässlich ihrer Ausgabe der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik zur Einengung der öffentlichen Diskursräume veranstaltete die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>„<strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt</em>“ ist die neue Veranstaltungsreihe der Humanistischen Union zu den aktuellen Themen der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em>.</p>
<p><em>Datum: Montag, 15. Juni 2026</em></p>
<p><em>Uhrzeit: 19:00 Uhr</em></p>
<p>Anlässlich ihrer Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> zur <em>Einengung der öffentlichen Diskursräume</em> veranstaltete die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten.</p>
<p>Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum fand per Videokonferenz am 15. Juni 2026 statt. Sie ist Teil der neuen HU-Veranstaltungsreihe „<strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt</em>“.</p>
<p>Die wachsende Einengung und Verschiebung öffentlicher Diskursräume sowie die Einschränkung von Äußerungsfreiheiten lassen sich vielerorts feststellen. Dies zeigt sich rechtlich anhand zunehmender strafrechtlicher Konsequenzen für bestimmte Äußerungen, der Kriminalisierung ganzer Gruppen oder Demonstrationen, aber auch gesellschaftlich in der abnehmenden Diskursfähigkeit, durch Polarisierung, Emotionalisierung, Hassrede, Rechtsruck und soziale Verwerfungen. Die Ironie des Ganzen ist, dass die Einschränkung von Diskursfreiheiten oft im Namen eines (antiwoken) Kampfes für die Redefreiheit erfolgt.</p>
<p>Es diskutierten:</p>
<ul>
<li>Dr. <strong>Jörg Arnold</strong>: Strafrechtswissenschaftler; er war bis zum Ruhe-stand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht; Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li><a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/vorstand/#dr-wolfram-grams-stellvertrender-vorsitzender"><strong>Wolfram Grams</strong></a>: Oberstudiendirektor a. D., Sozialpädagoge, Politikwissenschaftler und Philosoph; stellvertretender Vorsitzender der HU und Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li><em>Moderation</em>: Dr. <strong>Daniela Dahn</strong>: freie Schriftstellerin und Publizistin.</li>
</ul>
<p>Hier finden Sie eine Aufzeichnung der Veranstaltung – die Publikumsdiskussion im Anschluss wurde nicht aufgenommen:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/</a>.</p>
<p>Lektüreempfehlung zum Thema: <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> Nr. 253 (= 1/2026): <em>Einengung der öffentlichen Diskursräume</em>:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/">https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/</a>.</p>
<p>Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Beiträge des Heftschwerpunktes kostenlos lesen, unter anderem denjenigen der Referenten. Um den Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams zu lesen, klicken Sie bitte hier:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/</a>.</p>
<p>Sie können diese Ausgabe auch im Onlineshop der HU kaufen:</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/</a>.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Philip Dingeldey &amp; Carola Otte</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume-die-videoaufzeichnung/">vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume – Die Videoaufzeichnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Gemeinsame Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit u.a.</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/gemeinsame-stellungnahme-zu-den-gesetzentwuerfen-zur-staerkung-digitaler-ermittlungsbefugnisse-in-der-polizeiarbeit-u-a/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:26:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gemeinsame gutachterliche Stellungnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Gotham]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachten/Stellungnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[KI]]></category>
		<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Massenüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Palantir]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Privatsphäre]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Stellungnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Terrorismus]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit sowie zum Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zu den Gesetzentwürfen betreffend §§ 98d, 98e StPO sowie §§ 9a, 9b, 22a,39a, 39b, 63b, 63c BKAG, §§ 46, 58a, 58b BPolG, § 15b AsylG [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/gemeinsame-stellungnahme-zu-den-gesetzentwuerfen-zur-staerkung-digitaler-ermittlungsbefugnisse-in-der-polizeiarbeit-u-a/">Gemeinsame Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit u.a.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class=""><em>Gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit sowie zum Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zu den Gesetzentwürfen betreffend §§ 98d, 98e StPO sowie §§ 9a, 9b, 22a,39a, 39b, 63b, 63c BKAG, §§ 46, 58a, 58b BPolG, § 15b AsylG</em></p>
<h3 class="">I. Einleitung und Gegenstand der Stellung&shy;nahme</h3>
<p>Die unterzeichnenden Verbände nehmen gemeinsam Stellung zu den zwei vorliegenden Gesetzentwürfen, die einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich verfügbaren Internetdaten sowie die automatisierte Datenanalyse &#8211; wie etwa durch Systeme wie PimEyes und von Palantir &#8211; für Bundes- und Landespolizeibehörden ermöglichen sollen. Das Vorhaben umfasst einen Entwurf des Bundesinnenministeriums zum Gefahrenabwehrrecht sowie einen Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Strafverfolgung. Wir lehnen die Regelungen aus grundsätzlichen verfassungs- und menschenrechtlichen Erwägungen ab – und zwar sowohl für den strafprozessualen als auch für den gefahrenabwehrrechtlichen Bereich.</p>
<p>Die Bundesregierung trägt Verantwortung dafür, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auch im Zeitalter automatisierter Massenüberwachung wirksam geschützt bleiben. Die vorgesehene Einführung dieser Überwachungsinstrumente steht dieser Verantwortung diametral entgegen.</p>
<h3 class="">II. Grund&shy;s&auml;tz&shy;liche Ablehnung der Vorhaben</h3>
<p>Der automatisierte biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten – wie er durch Systeme wie PimEyes oder Clearview AI ermöglicht wird – stellt einen qualitativen Sprung in der Überwachungsinfrastruktur dar. Mit enormer Streubreite greift er in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Menschen ein, die im Internet Fotos, Videos und andere Inhalte mit biometrischen Merkmalen veröffentlichen, ohne dass diese dafür einen Anlass gegeben hätten. Betroffen sind ferner Personen, die auch ohne ihr Wissen und Wollen etwa im Hintergrund auf einem Foto abgebildet sind. Auch &#8222;Nicht-Treffer&#8220; stellen einen Grundrechtseingriff dar. [1] Da Meinungs- und Versammlungsfreiheit heute wesentlich auch im digitalen Raum ausgeübt werden – etwa über die Publikation von Aufnahmen von Versammlungen in den sozialen Medien, um auf das eigene Anliegen aufmerksam zu machen – geht mit der Befugnis zudem auch ein möglicher Abschreckungseffekt auf die Ausübung dieser Rechte einher.</p>
<p>Der biometrische Abgleich erlaubt die Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum und im Netz auf der Grundlage biometrischer Merkmale und schafft damit die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Verfolgbarkeit der Bevölkerung. Dies ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 GRCh und Art. 8 EMRK) aus unserer Sicht unvereinbar. Eine zusätzliche Gefährdung des Diskriminierungsverbots (Art. 3 Abs. 3 GG) ergibt sich aus der zahlreich empirisch belegten erhöhten Fehleranfälligkeit biometrischer Systeme insbesondere bei People of Colour. Diese könnten häufiger zu Unrecht von polizeilichen Folgemaßnahmen betroffen sein.</p>
<p>Gleiches gilt für die automatisierte Datenanalyse mittels Systemen wie denen von Palantir. Die in den Regelungen vorgesehene Zusammenführung und algorithmische Auswertung massenhafter Datenbestände erlaubt die Erzeugung tiefgreifender Persönlichkeitsprofile. Sie ermöglicht Schlussfolgerungen, die weit über die ursprünglichen Erhebungszwecke der analysierten Daten und auch über das Ziel der eigentlichen Suchanfrage an das Analysesystem hinausgehen. Solche Systeme sind strukturell fehleranfällig, intransparent und diskriminierungsfördernd. Dies gilt in verstärktem Maße für KI-Systeme, die auch nach Einführung weiterhin selbstlernend sind und in den Entwürfen nicht ausgeschlossen werden. Ihre Funktionsweise ist für Betroffene und möglicherweise auch Anwendende nicht nachvollziehbar. Für die Bevölkerung ist auch nicht vorhersehbar, welche grundrechtlich geschützten Verhaltensweisen Datenspuren hinterlassen könnten, die zu einem verdachtserzeugenden &#8222;Treffer&#8220; führen (etwa eine Anzeige zu erstatten; eine Versammlung zu besuchen, bei der es zu einer Identitätsfeststellung kommt; Kontakt zu bestimmten Personen; Social-Media-Aktivitäten u.v.m). Dies kann zu einschüchternden Auswirkungen auf die Grundrechtsausübung führen.</p>
<p>Besonders problematisch ist der Umfang der in die automatisierte Datenanalyse einbezogenen Daten. So ist etwa in § 9b BKAG-E ausdrücklich vorgesehen, dass das BKA alle Daten, auf die es im Rahmen seiner Aufgabe als Zentralstelle zugreifen darf, zur automatisierten Datenanalyse einbeziehen kann. Dies setzt ausweislich der Gesetzesbegründung voraus, dass die entsprechenden Datenbestände weitgehend zusammengeführt und in einem einheitlichen Format und vom Einzelfall unabhängig vorliegen und aufbereitet sind. Angesichts der schieren Masse dieser Daten &#8211; sämtliche im polizeilichen Informationsverbund vorliegenden Fall- und Vorgangsdaten, Daten aus Asservaten und Telekommunikations- Verkehrs- und Nutzungsdaten sowie im Einzelfall auch automatisiert abzurufende Registerdaten und Daten aus dem Internet &#8211; entsteht eine umfassende &#8222;Super-Datenbank&#8220;. Diese würde neben den Daten von Beschuldigten und Verdächtigen auch die Daten von Opfern, Zeugen und sogar gänzlich unbeteiligten Personen enthalten und zum Objekt einer automatisierten Datenanalyse werden.</p>
<p>Die Einführung dieser Systeme bedeutet einen fundamentalen Eingriff in Grundrechte und eine Gefahr für rechtsstaatliche Grundsätze wie Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und effektiven Rechtsschutz, der durch die im Entwurf vorgesehenen Zwecke nicht gerechtfertigt wird.</p>
<p>Ferner führen die Regelungen die Möglichkeit ein, sensible personenbezogene Daten der Bevölkerung zum Testen und Trainieren von IT-Produkten, einschließlich Künstlicher Intelligenz, zu verwenden. Die ermöglichte Verwendung des nahezu gesamten Datenbestandes, auch in nicht anonymisierter Form, ist unverhältnismäßig. Dieser umfasst u.a. Daten von Zeug*innen, aus Maßnahmen mit großer Streubreite wie etwa aus Funkzellendatenabfragen, persönliche Informationen aus Asservaten oder Telekommunikationsüberwachung und besonders sensible Daten wie biometrische Informationen.</p>
<p>Die Entwürfe lassen die Nutzung personenbezogener Daten bereits zu, wenn der Aufwand einer Anonymisierung oder Pseudonymisierung als unverhältnismäßig hoch angesehen wird – und zwar selbst dann, wenn für das Training gar keine unveränderten Daten benötigt würden (§ 22 BKAG-E, § 46 BPolG-E). Da einerseits unbestimmt ist, wann ein Aufwand als unverhältnismäßig gilt, und dies andererseits der Selbsteinschätzung der Behörden überlassen ist, besteht das Risiko, dass häufig nicht anonymisierte Daten zur Verwendung kommen werden.</p>
<p>Zudem ist die Sicherheit der genutzten Daten und die Einhaltung ihrer Löschfristen gefährdet. Wie wissenschaftliche Arbeiten belegen [2], konnten Trainingsdaten oftmals wieder aus KI-Anwendungen extrahiert werden. Belegt ist die erfolgreiche Rekonstruktion von Text- und Bilddaten, etwa Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Bildern. Nutzer*innen können sogenanntes &#8222;Data Leakage&#8220; auch unabsichtlich auslösen. Es besteht daher ein grundsätzliches, in der konkreten Ausprägung vom jeweiligen KI-System abhängiges Risiko, dass sensible personenbezogene Daten selbst nach Ablauf ihrer Löschvorschriften und durch Unbefugte (darunter auch private Unternehmen, die das Training durchführen dürfen, § 22Abs. 4 BKAG-E, § 46 Abs.4 BPolG-E) rekonstruierbar sind.</p>
<h3 class="">III. Keine verfas&shy;sungs&shy;kon&shy;forme Ausge&shy;stal&shy;tung m&ouml;glich</h3>
<p>Die von BMI und BMJV vorgeschlagene konkrete Ausgestaltung der Eingriffsbefugnisse verschärft die grundrechtliche Problematik weiter. Im Einzelnen:</p>
<ul>
<li><strong>Kein Richtervorbehalt:</strong> Weder §§ 98d, 98e StPO noch die parallelen Regelungen im BKAG, BPolG und AsylG sehen einen Richtervorbehalt vor. Angesichts der Eingriffstiefe der biometrischen Identifizierung und der automatisierten Massenauswertung ist dies mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und dem Schutz der Grundrechte nicht vereinbar. Dies gilt erst recht, wenn die Polizei solche Maßnahmen bei &#8211; selbst definierter &#8211; &#8222;Gefahr im Verzug&#8220; selbst anordnet.</li>
<li><strong>Ungenügende Transparenz für Betroffene:</strong> Die Entwürfe sehen zwar [teilweise] eine Benachrichtigungspflicht gegenüber den von dem biometrischen Abgleich betroffenen Personen vor. Ohne Kenntnis eines Eingriffs ist es den Betroffenen faktisch unmöglich, ihre Rechte geltend zu machen. Angesichts der enormen Streubreite der vorgesehenen Maßnahmen ist davon auszugehen, dass das Problem der unzureichenden Benachrichtigung Betroffener [3] sich weiter verschärfen wird. In Bezug auf die vorgesehene automatisierte Datenanalyse ist eine Benachrichtigung der betroffenen Personen gar nicht erst vorgesehen. Beides verletzt das Recht auf effektiven Rechtsschutz.</li>
<li><strong>Unzureichende Dokumentation:</strong> Zwar sehen die Entwürfe im Grundsatz Protokollierungspflichten nach § 76 BDSG vor. Allerdings wird der Vorgang der automatisierten Datenanalyse respektive des biometrischen Abgleichs dadurch nicht aktenkundig. Es wird offenbleiben, wie genau die eingesetzten Programme arbeiten; das Black-Box-Problem, das mit derartigen Systemen einhergeht, wird nicht gelöst. Ohne belastbare Dokumentation sind parlamentarische, gerichtliche und unabhängige datenschutzrechtliche Kontrolle strukturell ausgehöhlt.</li>
<li><strong>Kaum Einschränkung von Art und Umfang der in die automatisierte Analyse einbezogenen Daten:</strong> Wie das BVerfG festgestellt hat, stellt die Verarbeitung bereits erhobener Daten im Rahmen einer automatisierten Datenanalyse einen eigenen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar. Dieser wiegt umso schwerer, je weniger die in die Analyse einbezogenen Daten ihrer Art und ihrem Umfang nach eingeschränkt werden. [4] Die Entwürfe erlauben die automatisierte Analyse kaum eingeschränkter, enormer Datenmengen. Dazu gehören Daten aus Eingriffen mit großer Streubreite wie Funkzellenabfragen, besonders sensible Daten wie biometrische Daten, Daten von Personen, die keinen Anlass zu polizeilicher Beobachtung gegeben haben wie Zeug*innen aus Vorgangsdaten, Daten persönliche Natur aus Telekommunikationsüberwachung oder Asservaten oder gesondert hinzugefügte Daten aus Social Media u.v.m. Positiv zu werten ist, dass nach § 98e Abs.2 StPO-E einige Datenbestände explizit ausgewählt werden müssen, um in die Analyse einbezogen zu werden, und dies nur zulässig ist, &#8222;soweit dies erforderlich ist&#8220;. Diese Regelung findet sich in den Entwürfen zu BPolG und BKAG jedoch nicht und hat ohnehin keinen tatsächlich einschränkenden Charakter. Im Umkehrschluss zeigt sich zudem, dass die umfangreichen sonstigen Datenbestände offenbar auch dann in die Analyse einbezogen werden, wenn dies nicht erforderlich ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die einzubeziehenden Daten in Verbindung zum konkreten Suchanlass stehen könnten. Die Einführung der automatisierten Datenanalyse birgt im polizeilichen Alltag die Gefahr, dass Daten weniger verdachtsgeleitet und deutlich zahlreicher ausgewertet werden, da dies in sehr kurzer Zeit mit geringem Aufwand automatisiert möglich ist.</li>
<li><strong>Unzureichende Einschränkung der Analysemethode:</strong> Neben Art und Umfang der einbezogenen Daten wird das Eingriffsgewicht auch durch die zugelassene Methode der Datenanalyse bestimmt. [5] Zwar gibt es eine abschließende Aufzählung der erlaubten Analyseschritte, doch erlauben diese maschinelle Sachverhaltsbewertungen und gehen weit über einen einfachen Datenabgleich hinaus (z.B. automatisierte qualitative und quantitative Klassifizierung und Analyse von Beziehungen und Zusammenhängen). Dabei ist auch die Nutzung von nach ihrer Einführung im behördlichen Einsatz weiter selbstlernender KI nicht ausgeschlossen. Der Einsatz solcher KI-Systeme stellt ein inakzeptables Risiko für die Rechte auf Nicht-Diskriminierung und effektiven Rechtsschutz dar. Durch die insoweit fehlende Einschränkung stellen sich die Regelungen auch als evident unverhältnismäßig dar.</li>
<li><strong>Schwerwiegende Grundrechtseingriffe durch private Unternehmen:</strong> Erkennbar wurde sich darum bemüht, den Grundrechtseingriff beim biometrischen Abgleich durch die Vorgabe zu verringern, dass hierfür aus dem Internet erhobene Daten anschließend zu löschen sind. Dieses Bemühen konterkariert, dass der Abgleich auch durch andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen &#8211; also insbesondere auch private Unternehmen &#8211; und (außer im Asylverfahren) sogar Stellen in nichteuropäischen Drittstaaten durchgeführt werden darf. Es bleibt offen, ob und wie die Löschpflichten durch Dritte sichergestellt werden sollen oder ob diese durch die Auslagerung der Maßnahme umgangen werden können. Die Übermittlung biometrischer Daten an private Unternehmen birgt zudem ein Risiko für die Datensicherheit. Bereits aus grundsätzlichen Erwägungen sollten derart schwerwiegende Grundrechtseingriffe auch nicht an private Unternehmen ausgelagert werden. Dies gilt auch für das durch die Regelungen ermöglichte Training von IT-Produkten mit personenbezogenen Daten durch private Unternehmen.</li>
<li><strong>Unzureichende Sicherstellung menschlicher Entscheidungsfindung und mangelnder Schutz vor nachteiligen Folgen automatisierter Entscheidungen:</strong> Die Regelungen zur automatisierten Datenanalyse sehen jeweils vor, dass &#8222;eine ausschließlich auf der Maßnahme (…) beruhende automatisierte Entscheidungsfindung, die unmittelbar eine nachteilige Rechtsfolge für die betroffene Person hat oder diese erheblich beeinträchtigt&#8220;, unzulässig ist (§§ 9b Abs.5, 39b Abs.5, 63c Abs.5 BKAG-E, § 58b Abs.5 BPol-GE). Eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung ist aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten jedoch per se inakzeptabel. Dies gilt auch, wenn diese zusätzlich auf anderen automatisierten Maßnahmen beruhen sollte, nur eine mittelbar nachteilige Rechtsfolge für Betroffene hätte oder diese nur in einer Weise beeinträchtigt, die noch nicht als erheblich gilt.</li>
</ul>
<p>Wir betonen, dass eine grundrechtskonforme Ausgestaltung dieser Befugnisse auch durch Nachbesserungen im Verfahrensrecht nicht erreichbar wäre. Die genannten Mängel sind keine bloßen Ausgestaltungsfehler, sondern symptomatisch für das strukturelle Defizit des gesamten Regelungsvorhabens. Schon dem Grunde nach fehlt es an einem verfassungsrechtlich tragfähigen Fundament.</p>
<h3 class="">IV. Besondere Kritik: &sect; 15b AsylG</h3>
<p>§ 15b AsylG gibt Anlass zu besonderer Besorgnis. Asylsuchende befinden sich in einer strukturellen Schutzlosigkeit: Sie sind auf staatliche Verfahren angewiesen, verfügen häufig über eingeschränkte Möglichkeiten zur Rechtswahrnehmung und sind besonders vulnerabel gegenüber staatlichem Missbrauch. Die Erstreckung biometrischer Massenabgleiche auf diesen Personenkreis verschärft ihre vulnerable und exponierte Situation. Sie birgt das ernste Risiko, dass biometrisch erhobene Daten für Zwecke genutzt werden, die dem Schutzzweck des Asylrechts diametral widersprechen.</p>
<p>Gegenüber dem derzeitigen § 15b AsylG entfallen bisher explizit im Wortlaut des Gesetzes aufgenommene Schutzmaßnahmen. Auch insofern sich diese aus anderweitigen gesetzlichen Vorgaben ergeben, verstieße die Streichung der Schutzvorschriften aus der Norm selbst aus unserer Sicht gegen das Gebot der Normenklarheit und ist daher abzulehnen.</p>
<p>Problematisch ist weiterhin der extrem weite Identitätsbegriff, der der Regelung zugrunde liegt. Zur Identität, zu deren Feststellung der biometrische Abgleich genutzt werden darf, gehören ausweislich der Begründung &#8222;Merkmale, die einen Menschen von anderen Menschen unterscheidet [sic] und damit zu einer individuellen Persönlichkeit macht&#8220;. Nicht abschließend werden Merkmale aufgezählt, &#8222;die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität der Person sind&#8220;, außerdem &#8222;Geburtsland, das Land des gewöhnlichen Aufenthalts, der Familienstand, die Volks- und Religionszugehörigkeit sowie die Sprachkenntnisse des Ausländers.&#8220; Dies erlaubt, sofern keine Identitätsdokumente vorliegen, den biometrischen Abgleich als Standardmaßnahme. Es ermöglicht das &#8222;Weitersuchen&#8220; und zahlreiche weitere Abgleiche auch dann, wenn zentrale Fragen bereits beantwortet und Angaben der Schutzsuchenden, wie sie sich aus einem Identitätsdokument ergeben hätten, bereits bestätigt sind. Eine derart umfassende Ausforschung von Asylsuchenden ist für die Durchführung eines Asylverfahrens nicht erforderlich und mit dem Recht auf Privatsphäre nach Art. 7 GRCh sowie Art. 8 EMRK nicht vereinbar. Der Entwurf reiht sich damit in eine lange Kette von Maßnahmen zum Abbau der Rechte von Schutzsuchenden ein.</p>
<h3 class="">V. Empfeh&shy;lungen</h3>
<p>Wir empfehlen:</p>
<ul>
<li>die Rücknahme der Gesetzentwürfe;</li>
<li>ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme;</li>
<li>eine transparente parlamentarische und gesamtgesellschaftliche Debatte über den Einsatz algorithmischer Datenanalysesysteme sowie verbindliche Regelungen zu Transparenz, Kontrolle und Haftung;</li>
<li>die Stärkung des Richtervorbehalts sowie effektiver Benachrichtigungs- und Protokollierungspflichten bei allen Befugnissen zur digitalen Überwachung;</li>
<li>umfassende Transparenz über den Einsatz Künstlicher Intelligenz durch Sicherheitsbehörden, die über die Anforderungen der EU KI-Verordnung hinausgeht, da diese Transparenzausnahmen für die Bereiche Strafverfolgung und Asyl vorsehen.</li>
</ul>
<h4 class="">Unter&shy;zeich&shy;nende Organi&shy;sa&shy;ti&shy;o&shy;nen:</h4>
<ul>
<li>AG Kritis</li>
<li>Algorithm Watch</li>
<li>Amnesty International</li>
<li>Chaos Computer Club</li>
<li>D64 Zentrum für Digitalen Fortschritt</li>
<li>Digitale Gesellschaft</li>
<li>Humanistische Union</li>
<li>LOAD e.V.</li>
<li>Komitee für Grundrechte und Demokratie</li>
<li>Neue Richter*innenvereinigung</li>
<li>Pro Asyl Bundesarbeitsgemeinschaft BAG</li>
<li>Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein</li>
<li>Seebrücke</li>
<li>Vereinigung Demokratischer Jurist*innen</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Hier können Sie die Stellungnahme als PDF herunterladen: </strong><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/04/2026-04-01_Gemeinsame-Stellungnahme-gegen-Lex-Palantir.pdf"><strong>https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/04/2026-04-01_Gemeinsame-Stellungnahme-gegen-Lex-Palantir.pdf</strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>[1] BVerfG, Urteil vom 18. Dezember 2018, 1 BvR 142/15, Rn. 51.</p>
<p>[2] Vgl. etwa Shokri et. al., Membership Inference Attacks Against Machine Learning Models, 2017 IEEE Symposium on Security and Privacy, 2017, S. 3-18; Ahmed et. al., Extracting Books from Production Language Models, 2026, online abrufbar: <a href="https://arxiv.org/abs/2601.02671">https://arxiv.org/abs/2601.02671</a>; verschiedene Studien von Nicholas Carlini, online abrufbar: <a href="https://nicholas.carlini.com/papers/">https://nicholas.carlini.com/papers/</a>.</p>
<p>[3] Vgl. dazu nur Kahmen, Die Vorschriften zur Benachrichtigungspflicht gemäß § 101 IV-VI StPO und ihre praktische Umsetzung, 2017</p>
<p>[4] BVerfG, Urteil vom 16. Februar 2023, 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20, Rn. 78 ff.</p>
<p>[5] BVerfG, Urteil vom 16. Februar 2023, 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20, Rn. 77, 90ff.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/gemeinsame-stellungnahme-zu-den-gesetzentwuerfen-zur-staerkung-digitaler-ermittlungsbefugnisse-in-der-polizeiarbeit-u-a/">Gemeinsame Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit u.a.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Nachruf: Klaus von Freyhold (1939 – 2026)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/nachruf-klaus-von-freyhold-1939-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:21:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[Verein]]></category>
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		<category><![CDATA[Bremen]]></category>
		<category><![CDATA[Klaus von Freyhold]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Klaus von Freyhold starb in Bremen am 14. Januar 2026. Er wäre am 4. August dieses Jahres 87 Jahre alt geworden, wäre er nicht seinem Krebsleiden erlegen. Wir haben mit ihm ein langjähriges und sehr aktives Mitglied verloren. Klaus wurde in Frankfurt am Main 1962, kurz nach Gründung des Vereins, Mitglied der Humanistischen Union. In [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Klaus von Freyhold starb in Bremen am 14. Januar 2026. Er wäre am 4. August dieses Jahres 87 Jahre alt geworden, wäre er nicht seinem Krebsleiden erlegen. Wir haben mit ihm ein langjähriges und sehr aktives Mitglied verloren.</p>
<p>Klaus wurde in Frankfurt am Main 1962, kurz nach Gründung des Vereins, Mitglied der Humanistischen Union. In Frankfurt, Aachen, Makerere (Uganda) und Dar-es-Salaam (Tanzania) studierte er Soziologie, Politikwissenschaft, Psychologie, Wirtschaft und Landwirtschaft, unter anderem bei Horkheimer und Adorno.</p>
<p>Zusammen mit seiner ersten Frau Michaela von Alth ging er nach Tansania, wo er von 1970 bis 1980 im Landwirtschaftsministerium in Dar-es-Salaam beschäftigt war. Zuvor, 1965, wurde der gemeinsame Sohn Hanno geboren. 1974 kam Klaus zweiter Sohn, Joachim Makoye, zur Welt. Sodann war Klaus in mindestens 31 Ländern in Afrika, Asien und in der Karibik in der Entwicklungshilfe als Consultant, Projektmanager, Organisator von Planungsworkshops, Moderator und als Vortragender tätig.</p>
<p>Auch privat erkundete er die Welt und war vor allem in den Bergen – skifahrend oder wandernd – und auf den Meeren – segelnd – unterwegs. Er bestieg den Kilimandscharo, überquerte die Alpen und reiste durch Chile auf den Spuren von Pablo Neruda. In Bewegung blieb er bis zuletzt und radelte zu seiner Chemotherapie.</p>
<p>Nach Bremen kam Klaus Anfang der 1980er Jahre, nachdem seine damalige Frau Michaela an der hiesigen Universität Professorin für Soziologie mit dem Schwerpunkt Entwicklungssoziologie wurde. Hier in Bremen lernte er auf einer Gartenparty der Humanistischen Union Ilse Wolfram, seine zweite Ehefrau kennen, mit der er bis zu seinem Tod verheiratet war.</p>
<p>Manches Mal trafen wir Bremer HU-Mitglieder uns an Klaus‘ und Ilses Wohnzimmertisch. Oft versorgte er uns mit Artikeln zu Themen, die ihn interessierten. Bis zuletzt war er an internationaler Politik und insbesondere Entwicklungspolitisch interessiert und in der Arbeitsgemeinschaft entwicklungspolitischer Gutachter aktiv.</p>
<p>Klaus habe ich als sehr regen, für jedes Gespräch offenen Menschen in Erinnerung. Wir beide stritten regelmäßig über die Zulässigkeit des Kopftuchtragens im öffentlichen Dienst, die Klaus als Laizist ablehnte. Zugewandt blieben wir uns trotz unter-schiedlicher Positionen immer.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Kirsten Wiese</em></p>
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		<title>Aufruf: Mitwirkung an der Social-Media-Arbeit der Humanistischen Union</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/aufruf-mitwirkung-an-der-social-media-arbeit-der-humanistischen-union/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:17:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Instagram]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union hat beschlossen, dass der Verein einen Instagram-Account anlegt. Die Bundesgeschäftsführung hat daraufhin ein Instagram-Konto erstellt und betreut diesen seitdem: https://www.instagram.com/humanistische.union/. Um diesen Account in einer hohen Frequenz mit hoher inhaltlicher Qualität zu bedienen, sind Bundesvorstand und Bundesgeschäftsführung auf Sie angewiesen! Haben Sie Erfahrung mit Instagram? Haben sie bereits Reels erstellt [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union hat beschlossen, dass der Verein einen Instagram-Account anlegt. Die Bundesgeschäftsführung hat daraufhin ein Instagram-Konto erstellt und betreut diesen seitdem:</p>
<p><a href="https://www.instagram.com/humanistische.union/">https://www.instagram.com/humanistische.union/</a>.</p>
<p>Um diesen Account in einer hohen Frequenz mit hoher inhaltlicher Qualität zu bedienen, sind Bundesvorstand und Bundesgeschäftsführung auf Sie angewiesen!</p>
<p>Haben Sie Erfahrung mit Instagram? Haben sie bereits Reels erstellt oder ähnliches audiovisuelles Material? Haben Sie Expertise in einem bürgerrechtlichen Thema? Können Sie ein bürgerrechtliches Problem in maximal 90 Sekunden erklären? Möchten Sie Ihre Fähigkeiten und Ressourcen auf diese Weise für die Bürgerrechte einsetzen? Dann melden Sie sich gerne bei der Geschäftsstelle!</p>
<p>Schreiben Sie dazu bitte eine E-Mail (<a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>) und zu welchem bürgerrechtlichen Thema Sie in welcher Weise Reels aufnehmen wollen.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Philip Dingeldey</em></p>
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		<title>Ankündigung der Mitgliederversammlung 2026</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/ankuendigung-der-mitgliederversammlung-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:14:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Mitgliederversammlung]]></category>
		<category><![CDATA[Mitgliederversammlung 2026]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union kündigt den Mitgliedern die Mitgliederversammlung 2026 an. Diese wird am Wochenende des 21. und 22. November 2026 in Berlin stattfinden. Alternativ werden Sie auch wieder die Möglichkeit haben, per Videokonferenz (BigBlueButton) teilzunehmen. Auf dieser Mitgliederversammlung stehen wieder diverse Wahlen an: Gewählt werden sollen der Bundesvorsitz und der Bundes-vorstand sowie das [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union kündigt den Mitgliedern die Mitgliederversammlung 2026 an. Diese wird am Wochenende des 21. und 22. November 2026 in Berlin stattfinden. Alternativ werden Sie auch wieder die Möglichkeit haben, per Videokonferenz (BigBlueButton) teilzunehmen.</p>
<p>Auf dieser Mitgliederversammlung stehen wieder diverse Wahlen an: Gewählt werden sollen der Bundesvorsitz und der Bundes-vorstand sowie das Schiedsgericht, die Wahlkommission, die Revisorinnen und Revisoren und die Diskussionsredaktion. Daher fordert der Bundesvorstand die Mitglieder, die insbesondere an einer Vorstandstätigkeit interessiert sind, dazu auf, sich zur Wahl aufzustellen und für den Vorstand zu kandidieren. Sollten Sie kandidieren wollen, dies aber und noch nicht mitgeteilt haben, dann informieren Sie bitte die Bundesgeschäftsstelle (Tel: 030 – 20 45 02 56, E-Mail: <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>).</p>
<p>Zudem möchten wir Sie gerne bitten, sich für die Mitgliederversammlung bei der Geschäftsstelle vorab anzumelden. Dann können wir Ihnen vorab Informationen (Tagesordnungsvorschlag, Anträge, Vorstandskandidatenvorstellungen, Einwahldaten zum Online-Zugang etc.) zuschicken.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Der Bundesvorstand der </em><em>Humanistischen Union</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/ankuendigung-der-mitgliederversammlung-2026/">Ankündigung der Mitgliederversammlung 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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