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Aktuelle Debatte um LER und Bekennt­nis­un­ter­richt in Berlin

11. Februar 2005

Gerd Eggers

Mitteilungen Nr. 188, S.11

Gegenwärtig ist die öffentliche Diskussion um LER und den Bekenntnisunterricht in Berlin wieder in Gang gekommen, wobei wieder die bisherige Trennung von Kirchen und Schule in Frage gestellt wird. Im Streit werden zwei Grundvarianten für die Zukunft diskutiert: Ein Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde als Pflichtfach ohne Abmeldeklausel nebst Weiterführung des nichtstaatlichen Religions- und Weltanschauungsunterrichts versus das Fach LER als Pflichtfach mit der Möglichkeit, sich zu einem Religions- oder Weltanschauungsunterricht abzumelden, der staatliches Fach (ordentliches Lehrfach) werden soll – im Ergebnis also ein Wahlpflichtbereich.

Der Berliner Landesverband der HU hatte im Rahmen dieser Debatte am 14. Januar 2005 im Abgeordnetenhaus ein Fachgespräch zu den rechtspolitischen Streitfragen organisiert. Befragt wurden die ehemaligen Verwaltungsrichter Dr. Peter von Feldmann (Berlin) und Prof. Dr. Ludwig Renck (München) von mehr als 20 Abgeordneten und FachpolitikerInnen der Parteien, VertreterInnen der Gewerkschaften und der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Die Hauptergebnisse der Veranstaltung waren:

– Berlin hat hinsichtlich eines Bekenntnisunterrichts aufgrund Art. 141 GG einen großen Gestaltungsspielraum. Dieser schließt auch ein, keinen Bekenntnisunterricht an den Schulen anbieten zu müssen. Ob Berlin einen Bekenntnisunterricht nach Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz als ordentliches Lehrfach einführen darf, ist umstritten.

– Wenn Bekenntnisunterricht zugelassen wird, gibt es keine verfassungsrechtlich zulässige Gesetzeskonstruktion, nach der einzelne Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften (z.B. die Islamische Föderation) von einem Unterrichtsangebot ausgeschlossen werden dürfen.

– Es ist in Berlin möglich, ein religiös-weltanschaulich neutrales Fach LER als Pflichtfach für alle Schülerinnen und Schüler ohne Abmeldeklausel einzuführen.

Kategorie: Religion: Schule

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