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	<title>Themen Archiv - Humanistische Union</title>
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		<title>Digitale Souveränität: Ein Sieg der Vernunft in Bayern?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/datensouveraenitaet-ein-sieg-der-vernunft-in-bayern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jun 2026 10:42:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[digitale Souveränität]]></category>
		<category><![CDATA[Microsoft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bayerische Landesregierung lässt ihren geplanten Microsoft-Milliardendeal fallen und will künftig einen &#8222;unabhängigen und krisenfesten&#8220; Verwaltungsarbeitsplatz aufbauen, ohne enge Bindung an einen einzigen US-amerikanischen Konzern. Der Bayerische Staatsminister für Digitales, Fabian Mehring (Freie Wähler), wurde offiziell beauftragt, souveräne Alternativen zu prüfen. Was nach einer rein technischen Verwaltungsmeldung klingt, ist eigentlich eine Grundsatzentscheidung darüber, wer Zugriff [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bayerische Landesregierung lässt ihren geplanten Microsoft-Milliardendeal fallen und will künftig einen &#8222;unabhängigen und krisenfesten&#8220; Verwaltungsarbeitsplatz aufbauen, ohne enge Bindung an einen einzigen US-amerikanischen Konzern. Der Bayerische Staatsminister für Digitales, Fabian Mehring (Freie Wähler), wurde offiziell beauftragt, souveräne Alternativen zu prüfen. Was nach einer rein technischen Verwaltungsmeldung klingt, ist eigentlich eine Grundsatzentscheidung darüber, wer Zugriff auf wessen Daten erhält. Es ist die Frage nach digitaler Souveränität und Datenschutz.</p>
<h3 class="">Was auf dem Spiel stand</h3>
<p>Der zuvor geplante Deal zwischen der Bayerischen Landesregierung und Microsoft hatte ein Volumen von fast einer Milliarde Euro über fünf Jahre. Alle bayerischen Behördenarbeitsplätze sollten auf Microsoft 365 umgestellt werden &#8211; ohne vorherige Ausschreibung, ohne Wettbewerb, ohne ernsthafte Prüfung von Alternativen. Die Lizenzkosten waren allein zwischen 2020 und 2025 von 30 auf knapp 50 Millionen Euro pro Jahr gestiegen. Der Trend war eindeutig: rein in die Abhängigkeit, Preis diktieren lassen und immer weiter zahlen.</p>
<p>Das ist nicht nur ein finanzielles, sondern auch ein konkretes bürgerrechtliches Problem: In Behörden werden schließlich Sozialdaten, Steuerdaten, Gesundheitsinformationen, Meldedaten etc. der Einwohnerinnen und Einwohner verarbeitet. Wenn diese Daten über Systeme laufen, deren rechtliche Kontrolle außerhalb der Europäischen Union (EU) liegen, so ist das ein weiteres Problem für den Datenschutz hierzulande.</p>
<p>Der Rechtschef von Microsoft für Frankreich, Anton Carniaux, räumte im Juni 2025 vor dem französischen Senat unter Eid ein, dass Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die<br />
vollständig auf europäischen Microsoft-Servern gespeichert sind, vor dem stillen Zugriff US-amerikanischer Behörden nicht sicher sind, und dass europäische Behörden möglicherweise nicht einmal informiert würden, wenn ein solcher Zugriff erfolgt. Carniaux erklärte, dass Microsoft lediglich die Möglichkeit hätte, Informationsanfragen der US-Regierung abzulehnen, wenn sie formal unbegründet sind.</p>
<p>Wer nach diesem Eingeständnis noch von &#8222;digitaler Souveränität&#8220; spricht und gleichzeitig eine Milliarde Euro an Microsoft überweisen will, dem fehlt nicht die Vision &#8211; dem fehlt offensichtlich der Respekt vor jenen, deren Daten er verwaltet.</p>
<h3 class="">Ein Satz, der erkl&auml;rt, mit wem man es zu tun hatte</h3>
<p>Der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat, Albert Füracker (CSU), war der Hauptantreiber des Deals mit Microsoft. Als der öffentliche Widerstand in Bayern wuchs, versuchte er das Vorhaben mit einer bemerkenswerten Argumentation zu verteidigen: Bayern nutze bereits seit den 1960er Jahren Software von Microsoft, und die 51 Vermessungsämter Bayerns arbeiteten schon seit den 1960ern mit Open-Source-Arbeitsplätzen.</p>
<p>Microsoft wurde 1975 gegründet. Open Source als Konzept entstand in den frühen 1980ern.</p>
<p>Solche Aussagen müssen nicht weiter kommentiert werden, denn die erklären von selbst, warum ein Bundesland, das sich als Hightech-Standort vermarktet, ausgerechnet bei der Frage nach digitaler Unabhängigkeit erschreckend blank dastand.</p>
<h3 class="">Was anderswo l&auml;ngst normal ist</h3>
<p>Bayern ist kein Einzelfall, aber ein besonders störrisches Beispiel. Während der Freistaat eine Milliarde Euro in ein US-Abo-Modell zu investieren plante, kündigten andere Staaten, Gemeinden und Bundesländer Microsoft. Dazu gehören Schleswig-Holstein und Dänemark. Lyon migrierte auf Linux, OpenOffice und PostgreSQL. Das französische Bildungsministerium stellte 330.000 Mitarbeitende auf Nextcloud-basierte Lösungen um. Der Sovereign Tech Fund der Bundesregierung investiert künftig 1,3 Millionen Euro in die KDE-Desktop-Infrastruktur &#8211; ein klares Signal Richtung Linux-Desktop im behördlichen Umfeld.</p>
<p>Der Trend in der EU ist unübersehbar. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern wie schnell. Der Druck kommt nicht nur von Datenschützerinnen und Datenschützern, sondern auch von einer geopolitischen Realität, in der die Verlässlichkeit transatlantischer Partnerschaften inzwischen neu bewertet wird. Gerade wenn die Abhängigkeit der öffentlichen Verwaltung von US-Technologiekonzernen ein Sicherheitsrisiko darstellt, dann ist Datensouveränität kein Luxus. Stattdessen ist sie bürgerrechtliche Pflicht.</p>
<h3 class="">Was jetzt geliefert werden muss</h3>
<p>Bayerns Rückzieher ist richtig. Gleichwohl ist dies kein Verdienst der Landesregierung. Vielmehr ist das eine notwendige Korrektur. Der politische Druck dazu kam nicht aus der Regierung, sondern von einer IT-Wirtschaft, die in einem offenen Brief darauf hinwies, dass hier fast eine Milliarde Euro aus der bayerischen Wirtschaft abgezogen worden wären, von einer Opposition, die konsequent auf die Datenschutzrisiken hinwies, und von einer besorgten Zivilgesellschaft, die diese Debatte schon geführt hat, als die Bayerische Landesregierung sie nicht führen wollte.</p>
<p>Jetzt liegt es an Digitalminister Mehring, aus der politischen Kehrtwende eine funktionierende IT-Strategie zu machen. Eigenentwicklungen aus der Bayerncloud könnten heimischen Unternehmen Aufträge bringen, die jenen fast entgangen wären. Beides muss ernsthaft getestet, finanziert und umgesetzt werden &#8211; nicht als Übergangslösung bis zum nächsten Microsoft-Salesman, sondern als nachhaltige Infrastrukturentscheidung.</p>
<p>Denn die eigentliche Frage lautet: Wem gehören die Daten der Bevölkerung? Gehören sie der Bevölkerung selbst, gehören sie der Verwaltung, die sie im Auftrag der Öffentlichkeit verarbeitet, oder gehören sie einem US-amerikanischen Unternehmen, das den Datenzugriff durch seine Regierung nicht ausschließen kann? Bayern ist dabei, die richtige Antwort zu finden. Spät, aber immerhin.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Thomas Schindelbeck</em></p>
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		<item>
		<title>Gemeinsame Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit u.a.</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/gemeinsame-stellungnahme-zu-den-gesetzentwuerfen-zur-staerkung-digitaler-ermittlungsbefugnisse-in-der-polizeiarbeit-u-a/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Apr 2026 08:00:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitische Gutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachten]]></category>
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		<category><![CDATA[Terrorismus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit sowie zum Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zu den Gesetzentwürfen betreffend §§ 98d, 98e StPO sowie §§ 9a, 9b, 22a,39a, 39b, 63b, 63c BKAG, §§ 46, 58a, 58b BPolG, § 15b AsylG [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class=""><em>Gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit sowie zum Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zu den Gesetzentwürfen betreffend §§ 98d, 98e StPO sowie §§ 9a, 9b, 22a,39a, 39b, 63b, 63c BKAG, §§ 46, 58a, 58b BPolG, § 15b AsylG</em></p>
<h3 class="">I. Einleitung und Gegenstand der Stellung&shy;nahme</h3>
<p>Die unterzeichnenden Verbände nehmen gemeinsam Stellung zu den zwei vorliegenden Gesetzentwürfen, die einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich verfügbaren Internetdaten sowie die automatisierte Datenanalyse &#8211; wie etwa durch Systeme wie PimEyes und von Palantir &#8211; für Bundes- und Landespolizeibehörden ermöglichen sollen. Das Vorhaben umfasst einen Entwurf des Bundesinnenministeriums zum Gefahrenabwehrrecht sowie einen Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Strafverfolgung. Wir lehnen die Regelungen aus grundsätzlichen verfassungs- und menschenrechtlichen Erwägungen ab – und zwar sowohl für den strafprozessualen als auch für den gefahrenabwehrrechtlichen Bereich.</p>
<p>Die Bundesregierung trägt Verantwortung dafür, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auch im Zeitalter automatisierter Massenüberwachung wirksam geschützt bleiben. Die vorgesehene Einführung dieser Überwachungsinstrumente steht dieser Verantwortung diametral entgegen.</p>
<h3 class="">II. Grund&shy;s&auml;tz&shy;liche Ablehnung der Vorhaben</h3>
<p>Der automatisierte biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten – wie er durch Systeme wie PimEyes oder Clearview AI ermöglicht wird – stellt einen qualitativen Sprung in der Überwachungsinfrastruktur dar. Mit enormer Streubreite greift er in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Menschen ein, die im Internet Fotos, Videos und andere Inhalte mit biometrischen Merkmalen veröffentlichen, ohne dass diese dafür einen Anlass gegeben hätten. Betroffen sind ferner Personen, die auch ohne ihr Wissen und Wollen etwa im Hintergrund auf einem Foto abgebildet sind. Auch &#8222;Nicht-Treffer&#8220; stellen einen Grundrechtseingriff dar. [1] Da Meinungs- und Versammlungsfreiheit heute wesentlich auch im digitalen Raum ausgeübt werden – etwa über die Publikation von Aufnahmen von Versammlungen in den sozialen Medien, um auf das eigene Anliegen aufmerksam zu machen – geht mit der Befugnis zudem auch ein möglicher Abschreckungseffekt auf die Ausübung dieser Rechte einher.</p>
<p>Der biometrische Abgleich erlaubt die Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum und im Netz auf der Grundlage biometrischer Merkmale und schafft damit die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Verfolgbarkeit der Bevölkerung. Dies ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 GRCh und Art. 8 EMRK) aus unserer Sicht unvereinbar. Eine zusätzliche Gefährdung des Diskriminierungsverbots (Art. 3 Abs. 3 GG) ergibt sich aus der zahlreich empirisch belegten erhöhten Fehleranfälligkeit biometrischer Systeme insbesondere bei People of Colour. Diese könnten häufiger zu Unrecht von polizeilichen Folgemaßnahmen betroffen sein.</p>
<p>Gleiches gilt für die automatisierte Datenanalyse mittels Systemen wie denen von Palantir. Die in den Regelungen vorgesehene Zusammenführung und algorithmische Auswertung massenhafter Datenbestände erlaubt die Erzeugung tiefgreifender Persönlichkeitsprofile. Sie ermöglicht Schlussfolgerungen, die weit über die ursprünglichen Erhebungszwecke der analysierten Daten und auch über das Ziel der eigentlichen Suchanfrage an das Analysesystem hinausgehen. Solche Systeme sind strukturell fehleranfällig, intransparent und diskriminierungsfördernd. Dies gilt in verstärktem Maße für KI-Systeme, die auch nach Einführung weiterhin selbstlernend sind und in den Entwürfen nicht ausgeschlossen werden. Ihre Funktionsweise ist für Betroffene und möglicherweise auch Anwendende nicht nachvollziehbar. Für die Bevölkerung ist auch nicht vorhersehbar, welche grundrechtlich geschützten Verhaltensweisen Datenspuren hinterlassen könnten, die zu einem verdachtserzeugenden &#8222;Treffer&#8220; führen (etwa eine Anzeige zu erstatten; eine Versammlung zu besuchen, bei der es zu einer Identitätsfeststellung kommt; Kontakt zu bestimmten Personen; Social-Media-Aktivitäten u.v.m). Dies kann zu einschüchternden Auswirkungen auf die Grundrechtsausübung führen.</p>
<p>Besonders problematisch ist der Umfang der in die automatisierte Datenanalyse einbezogenen Daten. So ist etwa in § 9b BKAG-E ausdrücklich vorgesehen, dass das BKA alle Daten, auf die es im Rahmen seiner Aufgabe als Zentralstelle zugreifen darf, zur automatisierten Datenanalyse einbeziehen kann. Dies setzt ausweislich der Gesetzesbegründung voraus, dass die entsprechenden Datenbestände weitgehend zusammengeführt und in einem einheitlichen Format und vom Einzelfall unabhängig vorliegen und aufbereitet sind. Angesichts der schieren Masse dieser Daten &#8211; sämtliche im polizeilichen Informationsverbund vorliegenden Fall- und Vorgangsdaten, Daten aus Asservaten und Telekommunikations- Verkehrs- und Nutzungsdaten sowie im Einzelfall auch automatisiert abzurufende Registerdaten und Daten aus dem Internet &#8211; entsteht eine umfassende &#8222;Super-Datenbank&#8220;. Diese würde neben den Daten von Beschuldigten und Verdächtigen auch die Daten von Opfern, Zeugen und sogar gänzlich unbeteiligten Personen enthalten und zum Objekt einer automatisierten Datenanalyse werden.</p>
<p>Die Einführung dieser Systeme bedeutet einen fundamentalen Eingriff in Grundrechte und eine Gefahr für rechtsstaatliche Grundsätze wie Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und effektiven Rechtsschutz, der durch die im Entwurf vorgesehenen Zwecke nicht gerechtfertigt wird.</p>
<p>Ferner führen die Regelungen die Möglichkeit ein, sensible personenbezogene Daten der Bevölkerung zum Testen und Trainieren von IT-Produkten, einschließlich Künstlicher Intelligenz, zu verwenden. Die ermöglichte Verwendung des nahezu gesamten Datenbestandes, auch in nicht anonymisierter Form, ist unverhältnismäßig. Dieser umfasst u.a. Daten von Zeug*innen, aus Maßnahmen mit großer Streubreite wie etwa aus Funkzellendatenabfragen, persönliche Informationen aus Asservaten oder Telekommunikationsüberwachung und besonders sensible Daten wie biometrische Informationen.</p>
<p>Die Entwürfe lassen die Nutzung personenbezogener Daten bereits zu, wenn der Aufwand einer Anonymisierung oder Pseudonymisierung als unverhältnismäßig hoch angesehen wird – und zwar selbst dann, wenn für das Training gar keine unveränderten Daten benötigt würden (§ 22 BKAG-E, § 46 BPolG-E). Da einerseits unbestimmt ist, wann ein Aufwand als unverhältnismäßig gilt, und dies andererseits der Selbsteinschätzung der Behörden überlassen ist, besteht das Risiko, dass häufig nicht anonymisierte Daten zur Verwendung kommen werden.</p>
<p>Zudem ist die Sicherheit der genutzten Daten und die Einhaltung ihrer Löschfristen gefährdet. Wie wissenschaftliche Arbeiten belegen [2], konnten Trainingsdaten oftmals wieder aus KI-Anwendungen extrahiert werden. Belegt ist die erfolgreiche Rekonstruktion von Text- und Bilddaten, etwa Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Bildern. Nutzer*innen können sogenanntes &#8222;Data Leakage&#8220; auch unabsichtlich auslösen. Es besteht daher ein grundsätzliches, in der konkreten Ausprägung vom jeweiligen KI-System abhängiges Risiko, dass sensible personenbezogene Daten selbst nach Ablauf ihrer Löschvorschriften und durch Unbefugte (darunter auch private Unternehmen, die das Training durchführen dürfen, § 22Abs. 4 BKAG-E, § 46 Abs.4 BPolG-E) rekonstruierbar sind.</p>
<h3 class="">III. Keine verfas&shy;sungs&shy;kon&shy;forme Ausge&shy;stal&shy;tung m&ouml;glich</h3>
<p>Die von BMI und BMJV vorgeschlagene konkrete Ausgestaltung der Eingriffsbefugnisse verschärft die grundrechtliche Problematik weiter. Im Einzelnen:</p>
<ul>
<li><strong>Kein Richtervorbehalt:</strong> Weder §§ 98d, 98e StPO noch die parallelen Regelungen im BKAG, BPolG und AsylG sehen einen Richtervorbehalt vor. Angesichts der Eingriffstiefe der biometrischen Identifizierung und der automatisierten Massenauswertung ist dies mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und dem Schutz der Grundrechte nicht vereinbar. Dies gilt erst recht, wenn die Polizei solche Maßnahmen bei &#8211; selbst definierter &#8211; &#8222;Gefahr im Verzug&#8220; selbst anordnet.</li>
<li><strong>Ungenügende Transparenz für Betroffene:</strong> Die Entwürfe sehen zwar [teilweise] eine Benachrichtigungspflicht gegenüber den von dem biometrischen Abgleich betroffenen Personen vor. Ohne Kenntnis eines Eingriffs ist es den Betroffenen faktisch unmöglich, ihre Rechte geltend zu machen. Angesichts der enormen Streubreite der vorgesehenen Maßnahmen ist davon auszugehen, dass das Problem der unzureichenden Benachrichtigung Betroffener [3] sich weiter verschärfen wird. In Bezug auf die vorgesehene automatisierte Datenanalyse ist eine Benachrichtigung der betroffenen Personen gar nicht erst vorgesehen. Beides verletzt das Recht auf effektiven Rechtsschutz.</li>
<li><strong>Unzureichende Dokumentation:</strong> Zwar sehen die Entwürfe im Grundsatz Protokollierungspflichten nach § 76 BDSG vor. Allerdings wird der Vorgang der automatisierten Datenanalyse respektive des biometrischen Abgleichs dadurch nicht aktenkundig. Es wird offenbleiben, wie genau die eingesetzten Programme arbeiten; das Black-Box-Problem, das mit derartigen Systemen einhergeht, wird nicht gelöst. Ohne belastbare Dokumentation sind parlamentarische, gerichtliche und unabhängige datenschutzrechtliche Kontrolle strukturell ausgehöhlt.</li>
<li><strong>Kaum Einschränkung von Art und Umfang der in die automatisierte Analyse einbezogenen Daten:</strong> Wie das BVerfG festgestellt hat, stellt die Verarbeitung bereits erhobener Daten im Rahmen einer automatisierten Datenanalyse einen eigenen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar. Dieser wiegt umso schwerer, je weniger die in die Analyse einbezogenen Daten ihrer Art und ihrem Umfang nach eingeschränkt werden. [4] Die Entwürfe erlauben die automatisierte Analyse kaum eingeschränkter, enormer Datenmengen. Dazu gehören Daten aus Eingriffen mit großer Streubreite wie Funkzellenabfragen, besonders sensible Daten wie biometrische Daten, Daten von Personen, die keinen Anlass zu polizeilicher Beobachtung gegeben haben wie Zeug*innen aus Vorgangsdaten, Daten persönliche Natur aus Telekommunikationsüberwachung oder Asservaten oder gesondert hinzugefügte Daten aus Social Media u.v.m. Positiv zu werten ist, dass nach § 98e Abs.2 StPO-E einige Datenbestände explizit ausgewählt werden müssen, um in die Analyse einbezogen zu werden, und dies nur zulässig ist, &#8222;soweit dies erforderlich ist&#8220;. Diese Regelung findet sich in den Entwürfen zu BPolG und BKAG jedoch nicht und hat ohnehin keinen tatsächlich einschränkenden Charakter. Im Umkehrschluss zeigt sich zudem, dass die umfangreichen sonstigen Datenbestände offenbar auch dann in die Analyse einbezogen werden, wenn dies nicht erforderlich ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die einzubeziehenden Daten in Verbindung zum konkreten Suchanlass stehen könnten. Die Einführung der automatisierten Datenanalyse birgt im polizeilichen Alltag die Gefahr, dass Daten weniger verdachtsgeleitet und deutlich zahlreicher ausgewertet werden, da dies in sehr kurzer Zeit mit geringem Aufwand automatisiert möglich ist.</li>
<li><strong>Unzureichende Einschränkung der Analysemethode:</strong> Neben Art und Umfang der einbezogenen Daten wird das Eingriffsgewicht auch durch die zugelassene Methode der Datenanalyse bestimmt. [5] Zwar gibt es eine abschließende Aufzählung der erlaubten Analyseschritte, doch erlauben diese maschinelle Sachverhaltsbewertungen und gehen weit über einen einfachen Datenabgleich hinaus (z.B. automatisierte qualitative und quantitative Klassifizierung und Analyse von Beziehungen und Zusammenhängen). Dabei ist auch die Nutzung von nach ihrer Einführung im behördlichen Einsatz weiter selbstlernender KI nicht ausgeschlossen. Der Einsatz solcher KI-Systeme stellt ein inakzeptables Risiko für die Rechte auf Nicht-Diskriminierung und effektiven Rechtsschutz dar. Durch die insoweit fehlende Einschränkung stellen sich die Regelungen auch als evident unverhältnismäßig dar.</li>
<li><strong>Schwerwiegende Grundrechtseingriffe durch private Unternehmen:</strong> Erkennbar wurde sich darum bemüht, den Grundrechtseingriff beim biometrischen Abgleich durch die Vorgabe zu verringern, dass hierfür aus dem Internet erhobene Daten anschließend zu löschen sind. Dieses Bemühen konterkariert, dass der Abgleich auch durch andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen &#8211; also insbesondere auch private Unternehmen &#8211; und (außer im Asylverfahren) sogar Stellen in nichteuropäischen Drittstaaten durchgeführt werden darf. Es bleibt offen, ob und wie die Löschpflichten durch Dritte sichergestellt werden sollen oder ob diese durch die Auslagerung der Maßnahme umgangen werden können. Die Übermittlung biometrischer Daten an private Unternehmen birgt zudem ein Risiko für die Datensicherheit. Bereits aus grundsätzlichen Erwägungen sollten derart schwerwiegende Grundrechtseingriffe auch nicht an private Unternehmen ausgelagert werden. Dies gilt auch für das durch die Regelungen ermöglichte Training von IT-Produkten mit personenbezogenen Daten durch private Unternehmen.</li>
<li><strong>Unzureichende Sicherstellung menschlicher Entscheidungsfindung und mangelnder Schutz vor nachteiligen Folgen automatisierter Entscheidungen:</strong> Die Regelungen zur automatisierten Datenanalyse sehen jeweils vor, dass &#8222;eine ausschließlich auf der Maßnahme (…) beruhende automatisierte Entscheidungsfindung, die unmittelbar eine nachteilige Rechtsfolge für die betroffene Person hat oder diese erheblich beeinträchtigt&#8220;, unzulässig ist (§§ 9b Abs.5, 39b Abs.5, 63c Abs.5 BKAG-E, § 58b Abs.5 BPol-GE). Eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung ist aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten jedoch per se inakzeptabel. Dies gilt auch, wenn diese zusätzlich auf anderen automatisierten Maßnahmen beruhen sollte, nur eine mittelbar nachteilige Rechtsfolge für Betroffene hätte oder diese nur in einer Weise beeinträchtigt, die noch nicht als erheblich gilt.</li>
</ul>
<p>Wir betonen, dass eine grundrechtskonforme Ausgestaltung dieser Befugnisse auch durch Nachbesserungen im Verfahrensrecht nicht erreichbar wäre. Die genannten Mängel sind keine bloßen Ausgestaltungsfehler, sondern symptomatisch für das strukturelle Defizit des gesamten Regelungsvorhabens. Schon dem Grunde nach fehlt es an einem verfassungsrechtlich tragfähigen Fundament.</p>
<h3 class="">IV. Besondere Kritik: &sect; 15b AsylG</h3>
<p>§ 15b AsylG gibt Anlass zu besonderer Besorgnis. Asylsuchende befinden sich in einer strukturellen Schutzlosigkeit: Sie sind auf staatliche Verfahren angewiesen, verfügen häufig über eingeschränkte Möglichkeiten zur Rechtswahrnehmung und sind besonders vulnerabel gegenüber staatlichem Missbrauch. Die Erstreckung biometrischer Massenabgleiche auf diesen Personenkreis verschärft ihre vulnerable und exponierte Situation. Sie birgt das ernste Risiko, dass biometrisch erhobene Daten für Zwecke genutzt werden, die dem Schutzzweck des Asylrechts diametral widersprechen.</p>
<p>Gegenüber dem derzeitigen § 15b AsylG entfallen bisher explizit im Wortlaut des Gesetzes aufgenommene Schutzmaßnahmen. Auch insofern sich diese aus anderweitigen gesetzlichen Vorgaben ergeben, verstieße die Streichung der Schutzvorschriften aus der Norm selbst aus unserer Sicht gegen das Gebot der Normenklarheit und ist daher abzulehnen.</p>
<p>Problematisch ist weiterhin der extrem weite Identitätsbegriff, der der Regelung zugrunde liegt. Zur Identität, zu deren Feststellung der biometrische Abgleich genutzt werden darf, gehören ausweislich der Begründung &#8222;Merkmale, die einen Menschen von anderen Menschen unterscheidet [sic] und damit zu einer individuellen Persönlichkeit macht&#8220;. Nicht abschließend werden Merkmale aufgezählt, &#8222;die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität der Person sind&#8220;, außerdem &#8222;Geburtsland, das Land des gewöhnlichen Aufenthalts, der Familienstand, die Volks- und Religionszugehörigkeit sowie die Sprachkenntnisse des Ausländers.&#8220; Dies erlaubt, sofern keine Identitätsdokumente vorliegen, den biometrischen Abgleich als Standardmaßnahme. Es ermöglicht das &#8222;Weitersuchen&#8220; und zahlreiche weitere Abgleiche auch dann, wenn zentrale Fragen bereits beantwortet und Angaben der Schutzsuchenden, wie sie sich aus einem Identitätsdokument ergeben hätten, bereits bestätigt sind. Eine derart umfassende Ausforschung von Asylsuchenden ist für die Durchführung eines Asylverfahrens nicht erforderlich und mit dem Recht auf Privatsphäre nach Art. 7 GRCh sowie Art. 8 EMRK nicht vereinbar. Der Entwurf reiht sich damit in eine lange Kette von Maßnahmen zum Abbau der Rechte von Schutzsuchenden ein.</p>
<h3 class="">V. Empfeh&shy;lungen</h3>
<p>Wir empfehlen:</p>
<ul>
<li>die Rücknahme der Gesetzentwürfe;</li>
<li>ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme;</li>
<li>eine transparente parlamentarische und gesamtgesellschaftliche Debatte über den Einsatz algorithmischer Datenanalysesysteme sowie verbindliche Regelungen zu Transparenz, Kontrolle und Haftung;</li>
<li>die Stärkung des Richtervorbehalts sowie effektiver Benachrichtigungs- und Protokollierungspflichten bei allen Befugnissen zur digitalen Überwachung;</li>
<li>umfassende Transparenz über den Einsatz Künstlicher Intelligenz durch Sicherheitsbehörden, die über die Anforderungen der EU KI-Verordnung hinausgeht, da diese Transparenzausnahmen für die Bereiche Strafverfolgung und Asyl vorsehen.</li>
</ul>
<h4 class="">Unter&shy;zeich&shy;nende Organi&shy;sa&shy;ti&shy;o&shy;nen:</h4>
<ul>
<li>AG Kritis</li>
<li>Algorithm Watch</li>
<li>Amnesty International</li>
<li>Chaos Computer Club</li>
<li>D64 Zentrum für Digitalen Fortschritt</li>
<li>Digitale Gesellschaft</li>
<li>Humanistische Union</li>
<li>LOAD e.V.</li>
<li>Komitee für Grundrechte und Demokratie</li>
<li>Neue Richter*innenvereinigung</li>
<li>Pro Asyl Bundesarbeitsgemeinschaft BAG</li>
<li>Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein</li>
<li>Seebrücke</li>
<li>Vereinigung Demokratischer Jurist*innen</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Hier können Sie die Stellungnahme als PDF herunterladen: </strong><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/04/2026-04-01_Gemeinsame-Stellungnahme-gegen-Lex-Palantir.pdf"><strong>https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/04/2026-04-01_Gemeinsame-Stellungnahme-gegen-Lex-Palantir.pdf</strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>[1] BVerfG, Urteil vom 18. Dezember 2018, 1 BvR 142/15, Rn. 51.</p>
<p>[2] Vgl. etwa Shokri et. al., Membership Inference Attacks Against Machine Learning Models, 2017 IEEE Symposium on Security and Privacy, 2017, S. 3-18; Ahmed et. al., Extracting Books from Production Language Models, 2026, online abrufbar: <a href="https://arxiv.org/abs/2601.02671">https://arxiv.org/abs/2601.02671</a>; verschiedene Studien von Nicholas Carlini, online abrufbar: <a href="https://nicholas.carlini.com/papers/">https://nicholas.carlini.com/papers/</a>.</p>
<p>[3] Vgl. dazu nur Kahmen, Die Vorschriften zur Benachrichtigungspflicht gemäß § 101 IV-VI StPO und ihre praktische Umsetzung, 2017</p>
<p>[4] BVerfG, Urteil vom 16. Februar 2023, 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20, Rn. 78 ff.</p>
<p>[5] BVerfG, Urteil vom 16. Februar 2023, 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20, Rn. 77, 90ff.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/gemeinsame-stellungnahme-zu-den-gesetzentwuerfen-zur-staerkung-digitaler-ermittlungsbefugnisse-in-der-polizeiarbeit-u-a/">Gemeinsame Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit u.a.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Zur Kritik der Fünf-Prozent-Hürde</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/zur-kritik-der-fuenf-prozent-huerde/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Feb 2026 13:47:14 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Man kann die Fünf-Prozent-Hürde für den Deutschen Bundestag ja begrüßen, weil sie die Regierungsbildung und die Mehrheitsfindung im Parlament erleichtert. Nur weil die FDP und das BSW bei der Bundestagswahl 2025 vergleichsweise knapp an dieser Sperrklausel gescheitert sind und damit den Einzug in den Bundestag verpasst haben, war es der CDU/CSU und der SPD überhaupt [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Man kann die Fünf-Prozent-Hürde für den Deutschen Bundestag ja begrüßen, weil sie die Regierungsbildung und die Mehrheitsfindung im Parlament erleichtert. Nur weil die FDP und das BSW bei der Bundestagswahl 2025 vergleichsweise knapp an dieser Sperrklausel gescheitert sind und damit den Einzug in den Bundestag verpasst haben, war es der CDU/CSU und der SPD überhaupt erst möglich, die Mehrheit für ihre jetzige Regierungskoalition zu erreichen. Wären BSW oder FDP eingezogen, so wäre eine zusätzliche Fraktion als Mehrheitsbeschaffer für die Koalition nötig gewesen.</p>
<p>Doch diese Vereinfachung der parlamentarischen Mehrheitsbildung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass zahlreiche Wählerinnen und Wähler seit der Einführung der Fünf-Prozent-Hürde im Jahr 1953 nicht im Bundestag mit ihrer Wahlentscheidung repräsentiert werden. Auch die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat zwar nun eine Mehrheit im Bundestag, aber eben nicht die Mehrheit der zur Bundestagswahl abgegebenen Stimmen. Der politischen freien Repräsentation ist ohnehin etwas Distinktives und Elitäres inhärent, da das Wahlvolk nur sein politisches Amtspersonal rekrutiert, aber Letzteres dann bis zur nächsten Wahl, ohne nennenswerte Rückbindung an das Wahlvolk, auch gegen die Interessen der Wählerschaft entscheiden kann (wie es in Art. 38 Abs. 1 GG geregelt ist). Hinzu kommt die Sperrklausel, die dafür sorgt, dass ein Teil der abgegebenen Stimmen nicht in Parlamentssitze übersetzt werden. Das entfernt den deutschen Parlamentarismus noch weiter von einer Repräsentation, die die politische Positionierung der Gesellschaft wirklich widerspiegelt, da das Parlament ein Spiegelbild der Gesellschaft sein sollte. Gerade in der aktuellen Legislaturperiode ist der Anteil an Prozentpunkten von Parteien, die den Einzug verpasst haben, insgesamt zweistellig. Das ist ein signifikanter Ausschluss, unabhängig davon, was man von den Parteien hält, die den Einzug verpasst haben.</p>
<p>Art. 38 Abs. 1 GG regelt auch die Grundsätze und die Unmittelbarkeit für Bundestagswahlen als subjektive Grundrechte der Staatsbürgerinnen und -bürger: die allgemeinen, freien und gleichen Wahlen. Wie diese Grundsätze im Wahlrecht konkret ausgestaltet werden, obliegt dem Bundesgesetzgeber, der dies mit einfacher Mehrheit regelt (Art. 38 Abs. 3 GG). Dabei steht die Legitimität der Fünf-Prozent-Hürde immer wieder zur Disposition. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2024 die Fünf-Prozent-Hürde jedoch nur für die CSU aufgehoben, da diese eine Fraktion mit der CDU bildet, weil beide Parteien nicht in Konkurrenz zueinander stehen &#8211; sofern CDU und CSU zusammen mehr als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten. Nur die sogenannte Grundmandatsklausel hat das BVerfG in dem Zuge für verfassungswidrig erklärt (BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2024, Az. 2 BvF 1/23), <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/das-bundesverfassungsgericht-ueber-wahlrecht-und-demokratie-das-bverfg-hebt-die-fuenf-prozent-klausel-nur-fuer-die-csu-auf/">was die Humanistische Union (HU) für widersprüchlich hält.</a></p>
<p>Es überrascht nicht, dass die Humanistische Union häufig die Sperrklausel kritisiert hat. Denn wie frei, unmittelbar, allgemein und gleich sind Wahlen tatsächlich, wenn dies einen signifikanten Ausschluss von Wählerstimmen und Parteien bedeutet? Zahlreiche Alternativen zur Fünf-Prozent-Hürde lassen sich denken, mit denen sich die HU mehrfach befasst hat:</p>
<ul>
<li>Denkbar wäre die <em>Streichung der Sperrklausel</em> auf Bundes- und Landesebene. Zum Vergleich: Derzeit gilt dies etwa noch im Europäischen Parlament. Hier bestimmt nur die begrenzte Anzahl an Sitzen der Mitgliedstaaten, ob Parteien mindestens einen Sitz erhalten. Für Deutschland mit seinen 96 Abgeordneten liegt im Moment die Hürde noch bei knapp unter einem Prozent, sodass es auch einige Kleinparteien bei der Europawahl 2024 wieder ins Parlament geschafft haben, ohne dass das Europäische Parlament dadurch handlungsunfähig geworden wäre. Die vollständige Streichung der Fünf-Prozent-Hürde wäre sicherlich der radikalste Schritt.</li>
<li>Alternativ wäre die gemäßigtere und realistischere Idee, die <em>Sperrklausel herabzusenken</em> und dadurch den Ausschluss von Parteien (und folglich auch von abgegebenen Stimmen) zumindest zu reduzieren. Diskutabel wäre etwa eine Drei-Prozent-Hürde. Die Argumente für die Sperrklausel – erleichterte Mehrheitsbildung und nicht noch größer werdende Parlamente – blieben bestehen, aber die aus der Sperrklausel resultierenden Probleme würden minimiert. Beispielsweise gelten für die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin und den Bezirksversammlungen in Hamburg eine Hürde von drei Prozent. Warum muss dies auf die lokale Ebene beschränkt sein?</li>
<li>Ein dritter Vorschlag wurde auf der Delegiertenkonferenz der HU im Jahr 1997 als Position und Forderung des Vereins beschlossen. Im Zentrum dieser Konferenz stand eine Kritik der Fünf-Prozent-Hürde. Gleichwohl war ein Alternativantrag damals mehrheitsfähig: die Idee einer <em>Ersatzstimme</em>. In diesem Modell bleibt die Fünf-Prozent-Hürde erhalten. Hinzu soll aber die Möglichkeit einer Ersatzstimme zur abgegebenen Zweitstimme für eine Partei Kommen. Hier soll man die Zweitstimme der Partei seiner Wahl geben können. Zugleich kann man in einem separaten Feld eine alternative Partei ankreuzen, der die Stimme dann zugerechnet wird, falls die eigentlich gewählte Partei den Einzug in den Bundestag verpasst. Die Idee dabei ist, dass Wählerinnen und Wähler durch die Ersatzstimme sich nicht genötigt sehen, nur eine Partei zu wählen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit die Sperrklausel überwinden wird, um ihre Stimme nicht zu „verschwenden“ und so am Ende noch Parteien zu stärken, die man keinesfalls stärken will. Denkbar ist, dass dies dazu führen würde, dass mehr Bürgerinnen und Bürger Kleinparteien wählen, weil sie sich durch diese in ihren Interessen und Positionen eher repräsentiert sehen. Von diesen Parteien würde womöglich der einen oder anderen der Einzug in den Bundestag gelingen. Bei den Kleinparteien, die dennoch an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, soll in dem Modell dann die Ersatzstimme, die bei einer strategischen Wahl eine für eine Partei sein wird, der der Einzug wahrscheinlich gelingen wird, greifen.</li>
</ul>
<p>Möglich wäre auch eine Kombination aus der Herabsenkung der Sperrklausel und der Ersatzstimme. Die derzeitige Sperrklausel ist somit keinesfalls die Lösung, die am besten das Versprechen auf allgemeine, freie und gleiche Wahlen einlöst oder für eine spiegelbildliche Repräsentation sorgt; die Sperrklausel ist stattdessen ein weiterer elitärer Filter. Zudem ist die Fünf-Prozent-Hürde nicht alternativlos.</p>
<p align="right"><em>Philip Dingeldey</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Weitere Informationen zu den neuen Demokratisierungsvorschlägen der Humanistischen Union finden Sie in unserer kostenlos</em><em>en</em><em> Broschüre zu <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/demokratisierung-vorschlaege-zur-rettung-der-demokratie/">Demokratisierung</a> und im </em><a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/"><strong>vor</strong><em>gänge-Heft Nr. 252</em></a><em> (= Heft 4/2025) mit dem Titel &#8222;Demokratisierung&#8220;. Zu allen unseren Beiträgen zum Thema Demokratisierung gelangen Sie <a href="https://www.humanistische-union.de/themen/demokratisierung/">hier</a>.</em></p>
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		<title>Die Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD &#8211; Fokus West-Berlin</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Feb 2026 10:21:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Bild: imageBROKER.com / Klaus Rose &#160; Vom 9. bis 27. Februar 2026 wird in der Berliner Landeszentrale für politische Bildung (Revaler Str. 29, 10245 Berlin) die Ausstellung Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – Dokumente mit Fokus auf West-Berlin gezeigt. Die Ausstellung wurde von der Humanistischen Union entworfen und wird von der Landeszentrale für [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Bild: imageBROKER.com / Klaus Rose</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vom 9. bis 27. Februar 2026 wird in der Berliner Landeszentrale für politische Bildung (Revaler Str. 29, 10245 Berlin) die Ausstellung <em>Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – Dokumente mit Fokus auf West-Berlin</em> gezeigt. Die Ausstellung wurde von der Humanistischen Union entworfen und wird von der Landeszentrale für politische Bildung gefördert.</p>
<p>Auf sechs Roll-Ups werden ausschließlich Dokumente (Fotos, Flugblätter, Zeitungsartikel, Karikaturen etc.) der Jahre 1980-1988 aus den beteiligten Gruppen, Parteien, Gewerkschaften, Kirchen und Hochschulen gezeigt. Die Ausstellung bietet – anlässlich des Berliner Abiturschwerpunkts in den Jahren 2026 und 2027 – die Möglichkeit, sich mit den Debatten, Zielen und (Miss-)Erfolgen der Friedensbewegung auseinanderzusetzen.</p>
<p>Die Ausstellung kann <strong>vom 9. bis zum 27. Februar 2026</strong> jeweils dienstags, mittwochs und freitags von 10 bis 18 Uhr <strong>in der Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Revaler Str. 29, 10245 Berlin</strong> besucht werden. Klassen- und Gruppenanmeldungen sind obligatorisch mindestens drei Tage vorher über <a href="mailto:anja.witzel@senbjf.berlin.de">anja.witzel@senbjf.berlin.de</a> vorzunehmen. Zur vertiefenden Behandlung der Themen wird zusätzlich digital abrufbares Begleitmaterial angeboten.</p>
<p><strong>Vom 04.03. bis 10.04.2026</strong> ist die Ausstellung im Foyer des Robert-Havemann-Saals im <strong>Haus der Demokratie und Menschenrechte</strong> zu sehen: <strong>Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin.</strong> Die Ausstellung kann dort montags und mittwochs zwischen 10:00 und 16:00 Uhr besichtigt werden, dazu wird eine Anmeldung bei Lucia Trias erbeten: <a href="mailto:veranstaltung@hausderdemokratie.de">veranstaltung@hausderdemokratie.de</a> oder Tel. 030 &#8211; 2016 5520. Das Foyer muss für Sie aufgeschlossen werden. Wenn Sie ankommen, melden Sie sich dazu bei der Hausverwaltung im Vorderhaus (1. OG).<br />
Außerhalb dieser Zeiten kann bei Bedarf eine Gruppenbesichtigung der Ausstellung über die Humanistische Union organisiert werden. Dazu kontaktieren Sie bitte die Bundesgeschäftsstelle der Humanistischen Union unter <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a> oder Tel. 030 &#8211; 2045 0256.</p>
<p><strong>Vollständige Exemplare der Ausstellung können von Schulen ausgeliehen werden.</strong> Bei Interesse schreiben Sie bitte an Bettina Deutsch: <a href="mailto:deutsch@leibniz-gymnasium.berlin">deutsch@leibniz-gymnasium.berlin</a>.</p>
<h3 class="">Die digitale Ausstellung</h3>
<p class="">Wie bieten zudem die Ausstellung <em>Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – Dokumente mit Fokus auf West-Berlin </em>hier als kostenlose digitale Version an. Um sich die Ausstellung als PDF-Datei anzusehen und herunterzuladen, klicken Sie bitte hier: <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/80erFriedenTafeln_www.pdf"><strong>Ausstellung</strong>.</a></p>
<p><em>An der Ausstellung haben mitgewirkt: Kurt Blank-Markard, Bettina Deutsch, Philip Dingeldey, Claus Kittsteiner, Carola Otte, Wilhelm Quitzow, Brigitte Reich, Hilde Schramm und Laura von Wimmersperg.</em></p>
<h3 class="">Begleit&shy;ma&shy;te&shy;rial als Angebot zur Vertiefung einiger Aspekte der Ausstellung</h3>
<p>Zudem haben wir Begleitmaterial für die Ausstellung in Form von historischen Quellen aufbereitet. Das Begleitmaterial enthält ebenso wie die Ausstellung ausschließlich Dokumente aus den 1980er Jahren, ohne Kommentierung aus heutiger Sicht. Dieses ist auch dazu gedacht, Lehrkräften und Personen aus der politischen Bildung Arbeitsmaterial im Kontext des Schulunterrichts oder Seminaren zu bieten. Um das gesamte Begleitheft herunterzuladen, klicken Sie bitte hier: <strong><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/80erFriedenBegleitmaterial_www.pdf">Begleitmaterial</a></strong>.</p>
<p>Die einzelnen Quellen, die die sechs Ausstellungstafeln ergänzen, können Sie auch unten einzeln ansehen und herunterladen.</p>
<p><em>Das Begleitmaterial wurde zusammengestellt von </em><em>Hilde Schramm, Wilhelm Quitzow, Brigitte Reich und Philip Dingeldey.</em></p>
<h4 class="">Zu den einzelnen Tafeln</h4>
<h4></h4>
<h5 class="">Tafel 1: Statio&shy;nie&shy;rung von atomaren US-Mit&shy;tel&shy;stre&shy;cken&shy;ra&shy;keten bis zu ihrer Verschrot&shy;tung</h5>
<p style="padding-left: 40px;">1.1 Rede des Vorsitzenden der SPD, Brandt, auf der Kundgebung der Friedensbewegung in Bonn 22. Oktober 1983<br />
<a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/01/1.1-Rede-Willy-Brandt-22.10.1983.pdf"><strong>Willy Brandt, Der Friede ist der Ernstfall</strong></a> (2 S.)</p>
<h5 class="">Tafel 2: Frieden&shy;s&shy;p&auml;d&shy;agogik und Schule</h5>
<p style="padding-left: 40px;">2.1 <strong>GEW-Stellungnahme zur Friedenserziehung</strong><br />
<a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/01/2.1-GEW-Stellungnahme-zur-Friedenserziehung.pdf">Verabschiedet auf dem außerordentlichen GEW-Gewerkschaftstag vom 3./4. 10.1981 in Frankfurt /Main</a> (2 S.)</p>
<p style="padding-left: 40px;">2.2 <strong>Einig in pädagogischer Verantwortung</strong><br />
<a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/01/2.2-Einig-in-paedagogischer-Verantwortung.pdf">Gemeinsame Erklärung des Zentralvorstandes der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung in der DDR und einer Delegation des Hauptvorstandes der GEW in der BR</a>D (2 S.)</p>
<h5 class="">Tafel 3: Parteien, Gewerk&shy;schaften, Kirchen, Hochschulen</h5>
<p style="text-align: left; padding-left: 40px;">3.1 Bundestagsdebatte zum NATO-Doppelbeschluss, Bonn, 21.und 22. 11. 1983<br />
<strong><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/01/3.1-Bundestagsdebatte-NATO-Doppelbeschluss.pdf">Ausschnitte aus den Reden</a> von Helmut Kohl,</strong> Bundeskanzler (CDU), <strong>Egon Bahr</strong> (SPD), <strong>Hans-Dietrich Genscher</strong>, Außenminister (F.D.P.), <strong>Petra Kelly</strong> (Die Grünen) (2 S.)<br />
Vier Parteien &#8211; Vier Positionen.</p>
<p style="text-align: left; padding-left: 40px;">3.2 <strong>Die 7 Lügen des Herrn Wörner</strong><br />
<a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/01/3.2-Die-7-Luegen-des-Herrn-Woerner.pdf">Argumente gegen Aussagen von Manfred Wörner,</a> Verteidigungsminister (CDU) in der Bundestagsdebatte zum NATO-Doppelbeschluss (1 S.)</p>
<p style="text-align: left; padding-left: 40px;">3.3 <strong>Aufruf von 33 Bischöfen und Generalen</strong><br />
aus 8 Ländern: „<a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/01/3.3-33-Bischoefe.pdf">Um Gottes und der Menschen willen verhindert die Stationierung von Pershing II und Cruise Missiles in Eurem Land!</a>“ (1 S.)</p>
<h5 class="">Tafel 4: Friedens&shy;po&shy;litik der Zivil&shy;ge&shy;sell&shy;schaft</h5>
<p style="padding-left: 40px;">4.1 <strong>Besuch in Stockholm</strong><br />
Anlässlich der „Konferenz für vertrauensbildende Maßnahmen und Abrüstung in Europa“ stellt eine <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/01/4.1-Besuch-in-Stockholm.pdf">Arbeitsgruppe friedenspolitische Aktivitäten aus West-Berlin</a> vor. (1 S.)</p>
<p style="padding-left: 40px;">4.2 <strong>Hinhören – solange noch Zeit ist</strong><br />
<a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/01/4.2-Hinhoeren-solange-noch-Zeit-ist.pdf">Lernen aus der Geschichte</a>. Wachsamkeit gegenüber Doppelzüngigkeit zu Krieg und Frieden in der Vergangenheit und Gegenwart (1 S.)</p>
<h5 class="">Tafel 5: Frieden&shy;s&shy;i&shy;n&shy;i&shy;tia&shy;tive Steglitz</h5>
<p class="" style="padding-left: 40px;">5.1 <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/01/5.1-Gewaltfreie-Aktionen-antiamerikanisch.pdf"><strong>Sind unsere gewaltfreien Aktionen an den Andrews-Barracks „antiamerikanisch“?</strong></a> Zur wechselseitigen Unterstützung der Friedensbewegung in West-Berlin und in den USA. (1 S.)</p>
<h5 class="">Tafel 6: Natur&shy;wis&shy;sen&shy;schaft und Medizin</h5>
<p style="padding-left: 40px;">6.1 <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/01/6.1-Naturwissenschaftlerinnen-u-Ruestungsforschung.pdf"><strong>Naturwissenschaftler/innen und Rüstungsforschung</strong></a> (1 S.)</p>
<p style="padding-left: 40px;">6.2 <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/01/6.2-Atomwaffen-in-der-BRD-u-DDR-Beginn-der-1980er.pdf"><strong>Atomwaffen in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR</strong></a> zu Beginn der 1980er Jahre (1 S.)</p>
<p style="padding-left: 40px;">6.3 <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/01/6.3-IPPNW.pdf"><strong>IPPNW (International Physicians for the Prevention of Nuclear War) und Auseinandersetzungen um den Nobelpreis für IPPNW</strong></a> (2 S.)</p>
<h5 class="">7. Bilanz nach Abschluss des INF-Ver&shy;trags</h5>
<p>Details des INF-Vertrags und ein Rückblick der FRIZ Redaktion</p>
<p style="padding-left: 40px;">7.1 <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/01/7.1-Was-soll-eigentlich-abgeruestet-werden.pdf"><strong>Was soll eigentlich abgerüstet werden?</strong></a><br />
<strong>Lieber Leser! Liebe Leserin!</strong></p>
<p>Trotz INF-Vertrag steigende Militärausgaben</p>
<p style="padding-left: 40px;">7.2 <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/01/7.2-Ruestungshaushalt-kuerzen.pdf"><strong>Rüstungshaushalt kürzen!</strong></a><br />
Gefordert werden friedenspolitisch wirksame Einsparungen</p>
<p>Anteil der Friedensbewegung am Zustandekommen des INF-Vertrags</p>
<p style="padding-left: 40px;">7.3 <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/01/7.3-West-Ost-Wind.pdf"><strong>West-Ost-Wind</strong></a><br />
Interview mit Ulrich Albrecht, Friedensforscher, der über Jahrzehnte an der Zusammenarbeit von Naturwissenschaftlern aus dem Westblock und dem Ostblock beteiligt war.</p>
<p>Perspektiven</p>
<p style="padding-left: 40px;">7.4 <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/01/7.4-Weiter-nach-vorn-auf-dem-Weg-der-Abruestung.pdf"><strong>Weiter nach vorn auf dem Weg der Abrüstung.</strong></a><br />
<strong>Abschreckung und gemeinsame Sicherheit sind unvermeidbar.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Ihnen gefällt unser Engagement und unsere Ausstellung? Dann freuen wir uns über eine Spende! Damit ermöglichen Sie es der Humanistischen Union, mit der bürgerrechtlichen und friedenspolitischen Arbeit weiterzumachen und diese auszubauen. Klicken Sie dazu bitte <a href="https://www.humanistische-union.de/unterstuetzen/spenden-2/">hier</a>.</em></p>
<p><em>Berlin, Februar 2026</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/die-friedensbewegung-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/">Die Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD &#8211; Fokus West-Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
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		<title>Ab 2026: Erstes Jahr als Mitglied beitragsfrei für Schülerinnen und Schülern, Auszubildende sowie Studierende</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/ab-2026-erstes-jahr-als-mitglied-beitragsfrei-fuer-schuelerinnen-und-schuelern-auszubildende-sowie-studierenden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Feb 2026 10:31:52 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Sie gehen zur Schule, zur Universität oder befinden sich in einer Berufsausbildung und interessieren sich für Bürger- und Menschenrechte? Unsere grundrechtlich verbrieften Freiheiten stehen derzeit überall unter Beschuss, und Sie finden, wir als Gesellschaft müssen was dagegen tun? Dann ist die Humanistische Union (HU) die richtige Nichtregierungsorganisation für Sie! Denn wir sind die älteste deutsche [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/ab-2026-erstes-jahr-als-mitglied-beitragsfrei-fuer-schuelerinnen-und-schuelern-auszubildende-sowie-studierenden/">Ab 2026: Erstes Jahr als Mitglied beitragsfrei für Schülerinnen und Schülern, Auszubildende sowie Studierende</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p align="left">Sie gehen zur Schule, zur Universität oder befinden sich in einer Berufsausbildung und interessieren sich für Bürger- und Menschenrechte? Unsere grundrechtlich verbrieften Freiheiten stehen derzeit überall unter Beschuss, und Sie finden, wir als Gesellschaft müssen was dagegen tun? Dann ist die Humanistische Union (HU) die richtige Nichtregierungsorganisation für Sie! Denn wir sind die älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation. Wir kämpfen nicht nur für ein Thema, sondern für viele <a href="https://www.humanistische-union.de/alle-themen/">bürgerrechtlichen und gesellschaftspolitische Themen.</a> Und wir haben ein tolles <strong>Angebot für Sie</strong>:</p>
<p class="" align="left"><span dir="ltr">Seit Januar 2026 ist der Mitgliedsbeitrag für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Studierende <strong>im ersten Jahr der Mitgliedschaft kostenlos</strong>. Unter</span> <span dir="ltr">Vorlage einer Kopie Ihres Schülerausweises oder Ihrer Immatrikulationsbescheinigung</span> etc. <span dir="ltr">können Sie dieses Angebot nutzen. Dies hat die Mitgliederversammlung 2025 beschlossen.</span></p>
<p class="" align="left"><span dir="ltr">Zur kostenlosen Mitgliedschaft im ersten Jahr gehören auch <strong>digitale Abos der renommierten</strong></span><strong> <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/"><span dir="ltr">vor</span><span dir="ltr"><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em></span></a><span dir="ltr"> und der</span> Vereinszeitschrift <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/"><span dir="ltr">Mitteilungen</span></a></strong> <span dir="ltr">(jeweils als PDF, beide erscheinen quartalsweise) sowie die Übersendung des<strong> jährlich erscheinenden</strong></span><em><strong> <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/"> <span dir="ltr">Grundrechte-Reports</span></a> </strong></em><span dir="ltr"><strong>in gedruckter Form</strong>. </span><span dir="ltr">Wenn Sie nach dem ersten Jahr Mitglied bleiben wollen, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Schülerinnen und Schüler sowie Studierende zahlen dann automatisch einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag.</span></p>
<p class="" align="left"><strong><span dir="ltr">Der Humanistischen Union können Sie <a href="https://www.humanistische-union.de/unterstuetzen/mitgliedschaft/">hier</a> beitreten</span></strong><span dir="ltr">. Wählen Sie dazu im Feld, in der die Beitragshöhe gesetzt wird, die entsprechenden 0 Euro aus.</span></p>
<p class="" align="left"><span dir="ltr">Schreiben Sie uns danach gerne eine e-Mail (</span><a href="Mailto:%20info@humanistische-union.de"><span dir="ltr">info@humanistische-union.de</span></a><span dir="ltr">) für Ihren Nachweis, um als Schülerin/Schüler, Auszubildene/Auszubildender oder als Student/Studentin von der kostenlosen Mitgliedschaft im ersten Jahr der Mitgliedschafft Gebrauch zu machen.</span></p>
<h4 class="">Was ist die Humanis&shy;ti&shy;sche Union?</h4>
<p><em>Die Humanistische Union ist eine unabhängige Bürgerrechtsorganisation. Seit unserer Gründung 1961 setzen wir uns für den Schutz und die Durchsetzung der Menschen- und Bürgerrechte ein.</em></p>
<p>Im Mittelpunkt steht für uns die Achtung der Menschenwürde. Wir engagieren uns für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und wenden uns gegen jede unverhältnismäßige Einschränkung dieses Rechts durch Staat, Wirtschaft oder Kirchen.</p>
<p>Eine größtmögliche Verwirklichung von Menschenrechten und Freiheit ist an Bedingungen gebunden. Dazu gehören Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Anerkennung gesellschaftlicher Vielfalt.</p>
<p>Demokratische Teilhabe muss auch jenseits von Parteien und Wahlen gewährleistet sein. Es reicht nicht, wenn Rechte nur auf dem Papier stehen. In einer pluralistischen Gesellschaft müssen auch radikale Meinungsäußerungen möglich sein.</p>
<h4 class="">Was will die Humanis&shy;ti&shy;sche Union?</h4>
<p><strong>Verteidigung von Freiheitsrechten</strong></p>
<ul>
<li>Erhalt von Rechtsstaatlichkeit auch in Krisenzeiten</li>
<li>Kriminalpolitik, die nicht nur auf Gefängnisse setzt</li>
</ul>
<p><strong>Kontrolle staatlichen Handelns</strong></p>
<ul>
<li>Abschaffung des geheimdienstlichen Verfassungsschutzes Stärkung des Datenschutzes</li>
<li>Menschenwürdigere Haftbedingungen und Resozialisierung</li>
</ul>
<p><strong>Förderung politischer Partizipation</strong></p>
<ul>
<li>Umfassende Informations- und Akteneinsichtsrechte</li>
<li>Mehr direktdemokratische Beteiligungsrechte</li>
</ul>
<p><strong>Abbau von Diskriminierung</strong></p>
<ul>
<li>Wirksamer Schutz vor Diskriminierung</li>
<li>Aktive Förderung benachteiligter Gruppen</li>
<li>Unterschiedslose Zugänglichkeit öffentlicher Orte</li>
</ul>
<p><strong>Trennung von Staat und Kirche</strong></p>
<ul>
<li>Gleichberechtigung aller Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften</li>
<li>Abschaffung staatlicher Kirchenprivilegien wie glaubensgebundenen Religionsunterricht als ordentliches Schulfach, Einzug der Kirchensteuer sowie weiterer Finanzierungshilfen</li>
</ul>
<h4 class="">Was macht die Humanis&shy;ti&shy;sche Union?</h4>
<ul>
<li><strong>Meinungsbildung: </strong>Mit Fachtagungen, Diskussionsveranstaltungen und Publikationen informieren wir über Bürgerrechtsverletzungen und geben Impulse für öffentliche Diskussionen, z. B. in den Bereichen Flüchtlingspolitik oder Altenpflege. Wir geben die Zeitschrift <strong>vor</strong><em>gänge</em> heraus und sind Mitherausgeber des jährlich erscheinenden <em>Grundrechte-Reports</em>.</li>
<li><strong>Lobby für Bürgerrechte: </strong>Wenn es in Parlamenten und Regierungen um Bürgerrechte geht, melden wir uns mit Stellungnahmen und Gutachten zu Wort.</li>
<li><strong>Vernetzung: </strong>Die Humanistische Union kooperiert mit anderen Organisationen und gesellschaftlichen Gruppen in zahlreichen Zusammenschlüssen. Als themenübergreifende Organisation können wir die Arbeit vieler spezialisierter Initiativen vernetzen.</li>
</ul>
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            	</item>
		<item>
		<title>Das Grundrecht auf aktive politische Partizipation: Starke subjektive Teilhaberechte – ein Fall für das Grundgesetz?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/das-grundrecht-auf-aktive-politische-partizipation-starke-subjektive-teilhaberechte-ein-fall-fuer-das-grundgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Oct 2025 12:58:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Corona]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es fehlt etwas im Grundgesetz, sogar etwas Großes: das Grundrecht auf aktive politische Partizipation über das Wählen hinaus. Eine solche Weiterentwicklung würde eine Lücke füllen und helfen, die Demokratie zu verteidigen.[1] Im Folgenden soll – ausdrücklich als Grobkonzept – die rechtsphilosophische Basis eines solchen Grundrechts dargelegt werden. Es geht also mehr um das Warum, denn [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Es fehlt etwas im Grundgesetz, sogar etwas Großes: das Grundrecht auf aktive politische Partizipation über das Wählen hinaus. Eine solche Weiterentwicklung würde eine Lücke füllen und helfen, die Demokratie zu verteidigen.<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> Im Folgenden soll – ausdrücklich als Grobkonzept – die rechtsphilosophische Basis eines solchen Grundrechts dargelegt werden. Es geht also mehr um das Warum, denn das Wie eines solchen Rechts.</p>
<h3 class="">A. Einleitung</h3>
<p>Mit der <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/politische-partizipation-eine-provokante-herausforderung-fuer-staatsbuerger-und-berufspolitiker">demokratiepolitischen Notwendigkeit für das Grundrecht</a> sowie für mehr politische Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger hat sich kürzlich Michael Köhler befasst. Der Ausschluss der Bürgerinnen und Bürger von den politischen Entscheidungen im Bundestag oder anderen Gremien ist allgegenwärtig und wird nur selten öffentlich hinterfragt. Viele Menschen spüren, dass sie nach dem Wahltag keine grundlegenden Einflüsse mehr auf die Entscheidungen haben, die die politischen Repräsentantinnen und Repräsentanten in ihrem Namen treffen. Mit Bürgerräten gibt es aktuell hoffnungsvolle Ansätze, die Bürgerinnen und Bürger stärker einzubeziehen. Aber auch hier bleibt es auf Bundesebene beim „Antäuschen“ von mehr Partizipation: Die Ergebnisse des Bürgerrats Ernährung sind mit dem frühen Ende der Ampelkoalition versandet, und der lang diskutierte Corona-Bürgerrat findet doch nicht statt, obwohl Bürgerräte im neuen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD stehen. Stattdessen gibt es eine <a href="https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundestag-coronapandemie-aufklaerung-100.htm">Corona-Enquete-Kommission</a> bestehend nur aus Abgeordneten und Sachverständigen ohne jegliche Bürgerbeteiligung, als ob den Bürgerinnen und Bürgern selbst bei einem solch unverbindlichen Gremium nicht getraut wird. Gerade Bürgerräte sind dabei ein Instrument, welches sich viele Menschen in Deutschland verstärkt wünschen: Eine <a href="https://www.bundestag.de/parlament/buergerraete/buergerrat_th1/Dokumente/kw27-evaluation-1011222">repräsentative Umfrage im Zuge der Evaluation des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“</a> kam zum Ergebnis, dass sich 85 Prozent der Befragten mehr Bürgerräte wünschen.</p>
<p>Gegen das demokratische <a href="https://wupperinst.org/fa/redaktion/downloads/projects/FS_NHS_NRW_FM_A4_Juristisches_Fachgutachten.pdf">„Nachhaltigkeitsdefizit“ (Kahl)</a> können einerseits neue Strukturen helfen, wie sie etwa der <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/03/Positionspapier_Broschur.pdf">Arbeitskreis „Demokratisierung“ der Humanistischen Union</a> (unter der Mitwirkung des Autors) erarbeitet hat. Kaum jemals wird jedoch über das Staatsdesign hinausgedacht und die bürgerrechtliche Komponente der Situation genauer analysiert. Dabei gibt es in Form des behaupteten Grundrechts auf aktive politische Partizipation noch einen ungehobenen rechtsphilosophischen Schatz.</p>
<h3 class="">B. Wahlrecht</h3>
<p>Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Grundgesetz ein oft übersehenes, da ungeschriebenes Gebot enthält: das Gebot der Optimierung seiner Prinzipien, wozu auch das Demokratieprinzip gehört, wird aus Art. 20 Abs. 1 GG abgeleitet.<a href="#_ftn2" name="_ftnref7">[2]</a> Das Ziel von Demokratie sollte möglichst direkte Selbstgesetzgebung sein. Größter Ausdruck des Demokratieprinzips ist – bislang – allerdings nur das Wahlrecht jedes und jeder Einzelnen. Die Wählerinnen und Wähler delegieren ihre Staatsgewalt auf gewählte Abgeordnete und können dann jahrelang mit Ausnahme von unverbindlichen Meinungsäußerungen keinen spürbaren Einfluss mehr auf inhaltliche politische Entscheidungen nehmen. Immer wieder wird das Wahlrecht idealisiert und dabei übersehen, wie wenig „feierlich“ es in Art. 38 GG niedergelegt ist. Es liest sich passivisch und findet sich trotz seiner Bedeutung nicht im ersten Teil des Grundgesetzes, sondern als grundrechtsgleiches Recht im Teil „Der Bundestag“, wo es vornehmlich um das Bestücken des Parlaments mit Abgeordneten, nicht das Wahlrecht geht.</p>
<p>Im Jahr 2009 hat das Bundesverfassungsgericht explizit festgestellt, dass das Wahlrecht als das „<a href="https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv001014.html">vornehmste Recht des Bürgers im demokratischen Staat</a>“ aus der Menschenwürde abzuleiten sei:</p>
<p class="indent"><em>„Das Recht der Bürger, in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen und Abstimmungen die öffentliche Gewalt personell und sachlich zu bestimmen, ist der elementare Bestandteil des Demokratieprinzips. Der Anspruch auf freie und gleiche Teilhabe an der öffentlichen Gewalt ist in der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) verankert. Er gehört zu den durch Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG als unveränderbar festgelegten Grundsätzen des deutschen Verfassungsrechts.“</em> (<a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2009/06/es20090630_2bve000208.html">BVerfG, Urteil vom 30.06.2009, &#8211; 2 BvE 2/08 -, Rdnr. 211</a>)</p>
<p>Aus der Menschenwürde? Auf den zweiten Blick gibt es da Fragezeichen, denn es gibt einen systematischen Widerspruch! Denn das Wahlrecht ist ein <em>Deutschenrecht</em> (nur für deutsche Staatsbürger), die Menschenwürde aber ist universal und gilt als<em> Jedermannrecht</em> für jeden Menschen. Konsequent müssten nach dieser Auslegung auch Ausländerinnen und Ausländer sowie Kinder das Wahlrecht haben. Diese konzeptuelle Diskrepanz ist meines Wissens bislang noch nicht in Wissenschaft und Öffentlichkeit ausreichend erörtert worden. Das BVerfG hat zudem bislang keine sonderlichen Anstrengungen unternommen, aus der Menschenwürde weitreichendere demokratische Partizipationsrechte abzuleiten als das Wahlrecht. Scheinbar unumstößlich scheint auch daher die Staatsform einer <em>rein</em> repräsentativen Demokratie, die das Grundgesetz verkörpert. Diese ist aber – nicht zuletzt wegen des genannten Optimierungsgebots – keineswegs für alle Zeiten als einziges Instrument verfassungsrechtlich festgeschrieben. So stehen in Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG – wie vom BVerfG im obigen Zitat zurecht betont –  Abstimmungen <em>gleichrangig</em> neben Wahlen. Konkreter ausgeführt im Grundgesetz ist bislang jedoch nur das Wahlrecht. Abstimmungen fristen dagegen eine Art juristisches „Blinddarmdasein“. Ihre ausdrückliche Erwähnung im GG spricht dabei dafür, dass direkte Demokratie im Grundsatz auch vorgesehen ist.</p>
<h3 class="">C. Grundrecht auf aktive politische Parti&shy;zi&shy;pa&shy;tion</h3>
<p>An diesem Punkt der Unvollkommenheit bietet es sich an, das Konzept eines neuen rechtsphilosophischen „Überbaus“ vorzustellen. Die Rede ist vom Grundrecht auf aktive politische Partizipation, welches Bürgerrechte weit über den bisherigen Anspruch auf Wahlen einräumen würde. Mit einem solchen Recht ergäbe sich – je nach Ausgestaltung – ein Anspruch auf die Umsetzung struktureller demokratischer Reformen. Flächendeckende Bürgerräte, verbindliche Volksentscheide auf Bundesebene, die Kombination von Bürgerräten mit Volksentscheiden oder womöglich gar eine <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/warum-wir-eine-buergerkammer-fordern/">Bürgerkammer</a> blieben keine rechtspolitisch schwierigen Unterfangen mehr, sondern entstünden aus <em>subjektivrechtlichen </em>Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger. Ihre politische Beteiligung und Mitbestimmung wären nicht nur ein objektives Ziel, sondern ein individuelles Grundrecht. Es ist klar, dass konkrete Rechte und Reformen nicht ohne Weiteres aus diesem Grundrecht abzuleiten wären. Aber es gäbe einen klaren Impuls für mehr politische Partizipation, im Sinne von Beteiligung und verbindlicher Mitbestimmung über den Wahlakt hinaus, erst über seine öffentliche Diskussion und dann rechtlich.</p>
<p>An dieser Stelle kann nur gestreift werden, dass diese Idee desstarken Grundrechts auf aktive politische Partizipation wie schon das Wahlrecht als zwingender Ausfluss von Würde beziehungsweise politischer Autonomie verstanden werden kann. Da das BVerfG sich (bislang) mit dem Wahlrecht als „vornehmsten“ Recht der Demokratie zufriedengibt, könnte hier insofern von Bürgerwürde die Rede sein, einer die Menschenwürde ergänzenden, nicht einschränkenden demokratischen Teilwürde.<a href="#_ftn3" name="_ftnref11">[3]</a></p>
<p>Wichtig ist, dass Bürgerinnen und Bürger die Chance erhalten, selbst das Grundrecht auf aktive politische Partizipation zu entwickeln. Es ist offenkundig, dass sich Grundrechte typischerweise über sehr lange Zeiträume entwickeln. Oft waren Krisen der Anlass: So fand das Konzept der Menschenwürde, obgleich schon lange bekannt, erst nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Holocaust seinen rechtlichen Niederschlag im Grundgesetz. Das Wahlrecht wiederum begann als Zensuswahlrecht und war bis vor etwas über hundert Jahren für Frauen noch nicht vorgesehen. Es kann jeweils von einem absoluten Wert gesprochen werden, der aber relativ umgesetzt worden ist und wird. So kann es auch mit dem Grundrecht auf aktive politische Partizipation sein, das sich an den intensiven Mitberatungs- und Mitbestimmungsrechten der männlichen Bürger im klassischen Athen orientiert. Sie waren damals nicht in einer Verfassung niedergeschrieben, sondern existierten wie selbstverständlich. Die Polisbürger konnten in den sogenannten Rat der 500 gelost werden, der Gesetze vorbereitete, und hatten zudem das Recht, in der Volksversammlung über diese Gesetzesentwürfe abzustimmen. Steht ein solcher demokratischer Entwicklungsschritt bei uns noch aus? Folgen wir Aristoteles, der den Mensch als <em>zoon politikon</em> beschrieb, wäre die Frage positiv zu beantworten. Ausdrücklich sah Aristoteles für Bürger die „Teilhabe an der Entscheidung“ vor (Arist. Pol. 1278b).</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, das Grundgesetz – wie schon der Name zum Ausdruck bringt – als Provisorium, noch nicht vollendete Verfassung zu betrachten.<a href="#_ftn4" name="_ftnref12">[4]</a> Auf der Zeitachse ist eine Weiterentwicklung nicht nur politisch ratsam, sondern auch rechtlich erlaubt und vorgesehen. Warum nicht ihm das Ideal einer lebendigen egalitären Demokratie einhauchen, gerade jetzt in schwierigen Zeiten? Am Ende ist die Pointe, dass wir Bürgerinnen und Bürger diejenigen sind, die dies wünschen, verlangen und sogar tun könnten. Denn niemand anderes als das Volk selbst ist der Verfassungsgeber, der sich selbst sich neu erfinden kann. Dieses höchste Partizipationsrecht, das der Verfassungsgebung, ist nicht herbeigewünscht, sondern steht etwas versteckt im Grundgesetz. Laut Art. 146 GG, dem Schlussartikel, wären nur wir als Souverän in der Lage, eine neue Verfassung umzusetzen, nicht jedoch der Bundestag, dessen Arbeit auf Gesetze und Grundgesetzänderungen beschränkt ist. Es ist auffällig, dass der Parlamentarische Rat nicht darum herumkam, das Recht auf eine neue Verfassung in Art. 146 GG zu „retten“ und dass es trotz einiger Wünsche aus dem politischen Bereich im Zuge der Wiedervereinigung nicht abgeschafft worden ist – aus guten Gründen! Schon daraus lässt sich –  wie aus Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG –  die Option des Grundrechts auf aktive politische Partizipation herleiten und begründen.</p>
<p>Wie schon dargelegt, ist das hier diskutierte Grundrecht auf aktive politische Partizipation wie jedes andere Recht ein von Menschen auszuhandelnder Wert. Es kann als Vermögen gesehen werden, das wir in uns tragen, welches aber erst bei entsprechend ausreichendem Willen der Gemeinschaft realpolitisch umsetzbar ist. Festzuhalten ist, dass das Partizipationsrecht dort, wo es um eher allgemeine <em>Beteiligungsrechte</em>, nicht um verbindliche Entscheidungsrechte geht, nicht als reines Staatsbürgerrecht ausformuliert werden sollte, sondern auch Nicht-Deutsche und Kinder als Grundrechtsträger in Frage kommen. Für<em> Entscheidungsrechte</em> sollte dagegen die Staatsbürgerschaft Voraussetzung sein. Während also nach dieser Auffassung etwa die Teilnahme an Bürgerräten ein Jedermannrecht sein sollte, wäre die Teilnahme an Volksentscheiden wie Wahlen den Staatsbürgerinnen und -bürgern vorenthalten. Volksentscheide (sowie Bürgerentscheide) sollte es mehr geben, speziell auf Bundesebene. Im Optimalfall sollten Bürger- und Volksentscheiden Bürgerräte vorgeschaltet werden, zumindest sollte damit mehr auf allen Ebenen experimentiert werden. In dem Fall können auch Nicht-Deutsche indirekt Input für Volksentscheide geben.</p>
<h3 class="">D. Fazit</h3>
<p>Das Grundrecht auf aktive politische Partizipation wäre das fehlende Mosaikstück für die Demokratisierung des Grundgesetzes. Es würde einen subjektivrechtlichen Anspruch auf breite aktive politische Teilhabe am Gemeinwesen schaffen. Klar ist, dass die in der Broschüre „Demokratisierung“ der HU genannten strukturellen Reformen deutlich durch ein Grundrecht auf aktive politische Partizipation untermauert würden. Die genaue Ausgestaltung ist einer intensiven öffentlichen Debatte zu überlassen.</p>
<p>Wer diesen Weg mitgeht, betritt rechtsphilosophisches und -politisches Neuland. Der politische Wille für ein solches Grundrecht müsste zwangsläufig dazu führen, dass die rein repräsentative Demokratie reformiert wird: zum Beispiel in eine repräsentativ-partizipativ-direkte Demokratie. Das Grundgesetz ist dafür offen. Ob der Wandel erst durch Krise oder vorher durch Vernunft stattfindet, soll hier nicht besprochen werden. Nur so viel: Das Grundrecht auf aktive politische Partizipation wäre ein sehr wirksames Vehikel gegen Polarisierung und Spaltung, denn Bürgerinnen und Bürger, die mitgestalten, sind zufriedener als ohnmächtige Zuschauende.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Clemens Oswald</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Ausführlich zum Folgenden vgl. Oswald, Clemens: Fairfassung, Norderstedt, 2024.</p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn7">[2]</a> Grundlegend Alexy, Robert: Theorie der Grundrechte, Berlin, 1978, S. 75-77; sowie ders.: Rechtssystem und Praktische Vernunft, Stuttgart, 1987, S. 407f. Konkret für das Demokratieprinzip vgl. Bryde, Brun-Otto: Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes als Optimierungsaufgabe, in: Redaktion Kritische Justiz (Hrsg.): Demokratie und Grundgesetz, 2001, S. 57-70 (62f). Bei der gebotenen grundgesetzlichen Sicht des „Demokratieprinzips als Optimierung der freien Selbstbestimmung aller“ solle jederzeit auf allen Ebenen nach weiteren Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger gesucht werden, <em>aktiv</em> an der Gestaltung ihrer Lebensumstände teilzunehmen.</p>
<p><a href="#_ftnref3" name="_ftn11">[3]</a> Ausführlich dazu Oswald, s.o., S. 54-60/80-86/151-153/162f. Ober, Josiah: Demopolis, Cambridge, 2017, S. 103ff., drückt es so aus, dass bei gelebter Bürgerwürde („civic dignity“) alle Bürger „groß stehen“ („stand tall“), was für die athenische Demokratie deutlich mehr der Fall gewesen sei als in allen heutigen repräsentativen Demokratien. Dem Rechtswissenschaftler Klaus Ferdinand Gärditz zufolge ist die Menschenwürde nur ein <em>„Teilaspekt“</em> der (Gesamt-)Würde, da sie „kollektive Mechanismen der Herrschaftslegitimation“ nicht unmittelbar thematisiere. Er unterscheidet noch dazu zwischen <em>individueller</em> und <em>demokratischer Selbstbestimmung</em>, die auf eine „gemeinsame Freiheitsidee“ zurückzuführen seien. Damit unterscheidet er <em>de facto</em> die Menschenwürde von demokratischen Würdeformen. (Vgl. Gärditz, Klaus Ferdinand: Der Bürgerstatus im Lichte von Migration und europäischer Integration, Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 2013, S. 49-156 (106f.))</p>
<p><a href="#_ftnref4" name="_ftn12">[4]</a> Vgl. Dreier, Horst: Das Grundgesetz – eine Verfassung auf Abruf?, Aus Politik und Zeitgeschichte, 20.04.2009, <a href="https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf/">https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf/</a>; Hölscheidt, Sven: Wie viel neues Deutschland ist möglich?, DÖV 2020, S. 69-73 (73).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/das-grundrecht-auf-aktive-politische-partizipation-starke-subjektive-teilhaberechte-ein-fall-fuer-das-grundgesetz/">Das Grundrecht auf aktive politische Partizipation: Starke subjektive Teilhaberechte – ein Fall für das Grundgesetz?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Politische Partizipation &#8211; eine provokante Herausforderung für Staatsbürger und Berufspolitiker?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/politische-partizipation-eine-provokante-herausforderung-fuer-staatsbuerger-und-berufspolitiker/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Sep 2025 14:28:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Elitendemokratietheorien betrachten die Demokratie häufig als einen Markt, auf dem Parteien als politische Unternehmer um die Stimmen der Wählerschaft werben und politische Produkte oder Programme anbieten. Joseph Schumpeter meinte etwa, die Bürger hätten lediglich die Aufgabe, sich bei allgemeinen Wahlen zwischen den konkurrierenden politischen Eliten zu entscheiden und ihnen die Regierungsmacht zu übertragen. Nach der [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Elitendemokratietheorien betrachten die Demokratie häufig als einen Markt, auf dem Parteien als politische Unternehmer um die Stimmen der Wählerschaft werben und politische Produkte oder Programme anbieten. Joseph Schumpeter meinte etwa, die Bürger hätten lediglich die Aufgabe, sich bei allgemeinen Wahlen zwischen den konkurrierenden politischen Eliten zu entscheiden und ihnen die Regierungsmacht zu übertragen. Nach der Wahl soll sich das Volk aus den politischen Belangen heraushalten und seine passive Rolle akzeptieren. Demokratie sei eine Methode, um mit Hilfe des Elitenwettbewerbs geeignetes Führungspersonal hervorzubringen und zu legitimieren. Fritz Bauer war dagegen der Meinung, dass in der Bundesrepublik von Anfang an eine elitäre Auffassung von Politik geherrscht habe, die den einzelnen Bürger beziehungsweise die einzelne Bürgerin weiterhin zum Untertanen degradiere und politisches Handeln und politische Verantwortung an erster Stelle den institutionalisierten Entscheidungsträgern und Eliten zugestand.</p>
<p>Auch Bundespräsidenten hatten mitunter ein schwieriges Verhältnis zum Staatsvolk als „Souverän“. Theodor Heuss scheute sich beispielsweise nicht, vor dem Volk wie vor einem bissigen Hund zu warnen und dem Parlamentarischen Rat sein berüchtigtes „<a href="https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Joachim-Gauck/Reden/2013/12/131212-Theodor-Heuss-Ged%C3%A4chtnisvorlesung.html">Cave canem</a>“ („Vorsicht Hund!“) zuzurufen. Roman Herzog begründete <a href="https://www.econstor.eu/bitstream/10419/26963/1/572391021.PDF">seine Ablehnung der direkten Demokratie</a> wiederum damit, dass es „in vielen Bereichen unrealistisch [ist] anzunehmen, dass die intellektuelle Leistungsfähigkeit, die eine moderne Staatsführung verlangt, bei der Mehrheit des Volkes gegeben ist“.</p>
<p>Das Spannungsverhältnis zwischen Bürgerschaft und Berufspolitikertum ist offenkundig. Dies zeigt etwa der Bericht der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ vom 3. Juni 2002. Hier wurden die Befürwortung, aber auch Vorbehalte hinsichtlich direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene deutlich:</p>
<p class="indent"><em>„Die Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich in ihrem Koalitionsvertrag über die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene geeinigt und einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 14/8503). Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die bewährten Formen der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie durch direktdemokratische Elemente zu ergänzen. […] Die Fraktion der CDU/CSU lehnt die dafür notwendige Verfassungsänderung ab, weil direkte Demokratie auch immer mit Kompetenzen bei den Bürgerinnen und Bürgern verbunden sein muss, die über direktdemokratische Formen auf der Kommunal- und Landesebene erst eingeübt werden müssen. Danach sei an eine Erweiterung des Spektrums der politischen Willensbildung auf Bundesebene zu denken, da hier die Sachverhalte komplexer und die Gefahr des populistischen Missbrauchs entsprechend größer seien.“ </em>(<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/14/089/1408900.pdf">Deutscher Bundestag Drucksache 14/8900, 14. Wahlperiode 03. 06. 2002</a>)</p>
<p>„Parteien streben nach Macht und versuchen dabei, die staatlichen Einrichtungen der politischen Entscheidungsbildung ihrer Kontrolle zu unterwerfen“<a href="#_ftn1" name="_ftnref4">[1]</a>, beschreibt Elmar Wiesendahl das Wesen der Parteien. Seiner Ansicht nach stellt sich daher die Frage, inwieweit die Parteien mit ihrem Machtstreben zur Verwirklichung demokratischer Herrschaftsverhältnisse beitragen. Richard von Weizsäcker kritisierte als Bundespräsident schon 1992, Deutschland sei zu einer Parteiendemokratie geworden. Die Parteien hätten ihre Macht weit über die ihnen im Grundgesetz zugedachte Rolle hinaus ausgedehnt; sie beherrschten die Verfassungsorgane und versuchten zu verhindern, dass sich die Bürgerinnen und Bürger stärker am demokratischen Prozess beteiligen.</p>
<p>In einer Parteiendemokratie führt es zwangsweise zu Schwierigkeiten, wenn den Parteien die Mitglieder davonlaufen: Bundestagsparteien verloren im Zeitraum von 1990 bis 2022 zusammen 1,36 Millionen. Mitglieder (das entspricht 53,9 Prozent), und sie verzeichnen im Jahr 2023 nur noch 1,14 Millionen Mitglieder. Ernsthaft kann kaum bestritten werden, dass diese gravierenden Mitgliederverluste zu einem „Brain drain“ in den Parteien führen und die verbleibenden Mitgliedern den anspruchsvollen Aufgabenstellung, die das Bundesverfassungsgericht formulierte, nicht mehr gerecht werden:</p>
<p class="indent"><em>„Die Parteien sollen die politische Beteiligung der Bürger gewährleisten und die Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen herstellen: Sie sind darüber hinaus Bindeglieder zwischen den einzelnen und dem Staat, Instrumente, durch die der Bürgerwille auch zwischen den Wahlen verwirklicht werden kann, ‚Sprachrohr des Volkes‘. Sie stellen, sofern sie die Regierung stützen, die Verbindung zwischen Volk und politischer Führung her und erhalten sie aufrecht. Als Parteien der Minderheit bilden sie die politische Opposition und machen sie wirksam.“ </em>(BVerfG vom 19.07.1966)</p>
<p>In unserer Parteiendemokratie erinnern die demokratiepolitischen Positionen der Regierungsparteien an Debatten zu Zeiten der Aufklärung und insbesondere an Immanuel Kant: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.“ In der repräsentativen Parteiendemokratie kann politische Unmündigkeit als Zustand beschrieben werden, in dem Menschen auf die Entscheidungen von Repräsentantinnen und Repräsentanten politscher Parteien angewiesen bleiben sollen, obwohl sie die Fähigkeit besitzen, selbstständig zu urteilen und zu entscheiden.</p>
<p>Gertrude Lübbe-Wolf, ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht und emeritierte Rechtswissenschaftlerin, argumentiert für direktdemokratisches Entscheiden und begründet dies unter anderem mit der Fragwürdigkeit der bei Bundestagswahlen vorgelegten Wahlprogrammen: „Die fertig geschnürten Politikangebotspakete, die die Parteien jeweils anbieten, treffen die Präferenzen einer individualisierten Wählerschaft nicht mehr ausreichend. Jeder, der nicht als Berufspolitiker oder sonstiger Weise seine Existenz auf eine bestimmte Partei gebaut hat, kennt das Problem: das Wählen wird immer schwieriger und zumutungs-reicher – so als dürfte man im Supermarkt die benötigten und gewünschten Lebensmittel nicht einzeln kaufen, sondern nur in nach Art eines Geschenkkorbs fertig arrangierten Zusammenstellungen, bei denen Vieles den eigenen Bedarf und Geschmack auch nicht trifft.“<a href="#_ftn2" name="_ftnref5">[2]</a></p>
<h3 class="">Welche politische Parti&shy;zi&shy;pa&shy;tion ist den Regie&shy;rungs&shy;par&shy;teien auf Bundesebene genehm?</h3>
<p>Die Regierungsparteien wiederholen gebetsmühlenartig ihre Aufforderungen an die Bürgerinnen und Bürger, sich für die Demokratie, für den Erhalt der Demokratie und gegen die Angriffe auf die Demokratie zu engagieren. Im auffälligen Kontrast dazu wird der Anspruch auf politische Partizipation insbesondere von Regierungsparteien jedoch nur in konkreten Grenzen akzeptiert: Bei der Wahl werden die Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung aufgerufen, und darüber hinaus wird die Mitgliedschaft und die Aktivität in einer Partei begrüßt. Bei allen anderen Ansprüchen auf politische Mitbestimmung wird sehr genau differenziert: Wenn zivilgesellschaftliche Vereine und Initiativen, die sich für kommunale Belange einsetzen, wird dies gelobt und unterstützt. Anders sieht es auf der bundespolitischen Ebene aus: Hier wird die Arbeit vieler NGOs, die Kritik an politischen Entscheidungen der Regierungsparteien öffentlichkeitswirksam formulieren, mit großem Argwohn beobachtet und sehr kritisch bewertet. Dies machte die <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/551-messerstiche-gegen-eine-demokratische-zivilgesellschaft">CDU/CSU-Fraktion am 21. Februar 2025</a> mit ihrer kleinen Anfrage an die Bundesregierung deutlich: Vor dem „Hintergrund von Protesten gegen die CDU Deutschlands, die teils von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich finanzierten Organisationen organisiert oder unterstützt wurden“ wurde gefragt, inwiefern sich gemeinnützige Vereine, die zusätzlich noch mit Steuergeldern gefördert werden, parteipolitisch betätigen dürfen, ohne ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu gefährden. 2343 engagierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler reagierten darauf <a href="https://verfassungsblog.de/offener-brief-kleine-anfrage-union">mit einem Brief an Friedrich Merz und Alexander Dobrindt</a> und machten ihre Standpunkte deutlich:</p>
<p class="indent"><em>„Statt eine unabhängige und kritische Zivilgesellschaft einzuschränken, ist es Aufgabe eines verantwortungsvollen Gesetzgebers, das Gemeinnützigkeitsrecht so zu modernisieren, dass zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie, Menschenrechte und Umwelt effektiver unterstützt wird. Dies wurde zuletzt von zahlreichen Rechtsexpert:innen und Wissenschaftler:innen gefordert. Ihre Anfrage erweckt jedoch den Eindruck, dass insbesondere Organisationen, die sich kritisch gegenüber rechtspopulistischen oder demokratiefeindlichen Strömungen äußern, einer besonderen Prüfung unterzogen werden sollen. Eine solche selektive Betrachtung widerspricht unseres Erachtens dem Gebot der Gleichbehandlung und läuft Gefahr, demokratische Engagementstrukturen gezielt zu schwächen.“</em></p>
<p>„Demokratie ist mehr als Wählen“, plakatierten Aktive der „Letzten Generation“ im Kontext der Bundestagswahl 2025 und machten damit auf die Unzufriedenheit vieler engagierter junger Menschen mit der derzeitigen Form der repräsentativen Demokratie deutlich. Die Regierungsparteien vereinbaren immer wieder mit großem Pathos ihr Interesse an neuen Formen des Bürgerdialogs wie etwa Bürgerräte. Die Realität zeigt ein anderes Bild – das zeigt ein kurzer Rückblick: Obwohl im <a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/847984/3d417686a16696f156611b06a1508ad0/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1">Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD</a> 2018 zum Thema Bürgerbeteiligung vereinbart wurde, eine Expertenkommission einzusetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form die parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden könne, wurde diese Kommission nie einberufen. 2021 wurde im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Titel <a href="https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf"><em>Mehr Fortschritt wagen</em></a> vereinbart, „die Entscheidungsfindung [zu] verbessern, indem wir neue Formen des Bürgerdialogs wie etwa Bürgerräte nutzen, ohne das Prinzip der Repräsentation aufzugeben.“ Es kam aber nur ein Bürgerrat zum Thema Ernährung zustande; der geplante Bürgerrat zur Aufarbeitung der Corona-Politik kam aufgrund koalitionsinterner Streitigkeiten nicht zustande. Zwar steht im 2025 ausgehandelten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel <a href="https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf"><em>Verantwortung für Deutschlan</em><em>d</em></a> ein Bekenntnis zur Fortführung „dialogischer Beteiligungsformate wie zivilgesellschaftliche Bürgerräte des Deutschen Bundestages“. CDU/CSU und SPD wollen weitere bundesweite Bürgerräte einberufen. Allerdings findet sich von den Empfehlungen des 2023/24 durchgeführten Bürgerrates „Ernährung im Wandel“ in der schwarz-roten Vereinbarung fast nichts wieder. Auch Bürgerräte als Form der politischen Partizipation der Bürgerinnen und Bürger in Form von Beratung und Erarbeitung von Kompromissvorschlägen stoßen auf entschieden Vorbehalte. Bundestagspräsidentin <a href="https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-05/julia-kloeckner-bundestag-bundestagspraesidentin-buergerraete-kritik">Julia Klöckner</a> führt die paternalistische CDU-Linie fort: „Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat sich gegen Bürgerräte ausgesprochen. Die demokratische Legitimierung des Bundestags sei größer als jedes Beteiligungsformat.“</p>
<p>Es bleibt festzustellen, dass die Regierungsparteien mit den durch das Grundgesetz und Richterrecht geschaffenen Parteienprivilegien im Rücken den demokratiepolitischen Diskurs verweigern und sich einer <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/warum-wir-eine-buergerkammer-fordern">Debatte über bundesweite Volksentscheide und andere Mitbestimmungsmöglichkeiten auf Bundesebene</a> wie institutionell verankerte Bürgerräte, über deren Ergebnisse der Bundestag entscheidet, entziehen.</p>
<p>Lübbe-Wolff, legt in ihrem Buch <em>Demophobie</em> mit ihrem profunden Fachwissen dar, warum „direktdemokratische Formen der politischen Beteiligung&#8220; der Bürgerinnen und Bürger legitimiert werden sollten und schreibt in ihrem Fazit über einschlägige Bedenken: „Oft steht, wo solche Vorbehalte geltend gemacht werden, dahinter auch nur die Erwartung, dass direktdemokratisches Entscheiden, weniger als repräsentativdemokratisches, die eigenen politischen Präferenzen bedienen würde. Und ganz überwiegend handelt es sich um mitgeschleppte ideologische Rückstände einer Demophobie, die einst von jeder Demokratisierung Unheil erwartete.“<a href="#_ftn3" name="_ftnref6">[3]</a></p>
<p>Nachdenkliche Bürgerinnen und Bürger kommen angesichts dieser Gemengelage ins Grübeln und fragen sich: Welcher Art ist eine Demokratie, in der politische Mitbestimmung der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auf Bundesebene nicht selbstverständlich beziehungsweise kein Grundrecht ist?</p>
<p style="text-align: right;"><em>Michael Köhler</em></p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<p><a href="#_ftnref3" name="_ftn3"></a></p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn4">[1]</a> zitiert nach <em>Deutscher Bundestag/WD 1 &#8211; 080/07</em> 2007: Parteiendemokratie in Deutschland – Parteiendemokratie in Rumänien? Berlin, S. 4, <a href="https://www.bundestag.de/resource/blob/411790/WD-1-080-07-pdf.pdf">https://www.bundestag.de/resource/blob/411790/WD-1-080-07-pdf.pdf</a></p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn5">[2]</a> <em>Lübbe-Wolff, Gertrude</em> 2023: Demophobie, Frankfurt am Main, S. 136.</p>
<p><a href="#_ftnref6" name="_ftn6">[3]</a> <em>Lübbe-Wolff, Gertrude</em> 2023: Demophobie, Frankfurt am Main, S. 147.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Weitere Informationen zu den neuen Demokratisierungsvorschlägen der Humanistischen Union finden Sie <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/demokratisierung-vorschlaege-zur-rettung-der-demokratie">hier.</a> Zu allen unseren Beiträgen zum Thema Demokratisierung gelangen Sie <a href="https://www.humanistische-union.de/themen/demokratisierung">hier</a>.</em></p>
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		<item>
		<title>Aufruf zur Gründung eines &#8222;AK Medien&#8220;</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/20121/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Aug 2025 12:39:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitskreis]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratie]]></category>
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		<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>
		<category><![CDATA[ÖRR]]></category>
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		<category><![CDATA[Social Media]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Presse- und Meinungsfreiheit sind unabdingbare Voraussetzungen für eine pluralistische Demokratie. Insbesondere Rechtspopulisten und -populistinnen versuchen jedoch weltweit, die Medien unter ihre Kontrolle zu bringen und deren Freiheit einzuschränken. Häufig wird &#8222;die Presse&#8220; als &#8222;vierte Gewalt im Staat&#8220; bezeichnet. Nach dem Prinzip der Gewaltentrennung müssen Medien staatsfern und allein demokratischen Grundsätzen sowie den Menschenrechen verpflichtet sein. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/20121/">Aufruf zur Gründung eines &#8222;AK Medien&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Presse- und Meinungsfreiheit sind unabdingbare Voraussetzungen für eine pluralistische Demokratie. Insbesondere Rechtspopulisten und -populistinnen versuchen jedoch weltweit, die Medien unter ihre Kontrolle zu bringen und deren Freiheit einzuschränken.</p>
<p>Häufig wird &#8222;die Presse&#8220; als &#8222;vierte Gewalt im Staat&#8220; bezeichnet. Nach dem Prinzip der Gewaltentrennung müssen Medien staatsfern und allein demokratischen Grundsätzen sowie den Menschenrechen verpflichtet sein. Ganz besonders gilt das für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR), der sich in den letzten Jahren jedoch verstärkten Angriffen &#8211; insbesondere von Rechts &#8211; ausgesetzt sieht.</p>
<p>Eine gründliche Debatte über Medien und ihre Bedeutung für die Demokratie steht einer Bürgerrechtsorganisation wie der Humanistischen Union (HU) gut an. Er sollte mit dem Wunsch geführt werden, Strukturen des ÖRR zu stärken und dem Zugriff der Politik weitmöglichst zu entziehen. Das könnte beispielsweise durch eine <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/03/Positionspapier_Broschur.pdf">Wahl der Gremien durch die Gebührenzahlenden</a> geschehen.</p>
<p>Solche und weitere Vorschläge könnte ein &#8222;Arbeitskreis Medien&#8220; der HU diskutieren. Er könnte über Möglichkeiten eines europaweiten Diskussionsnetzwerks in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft anstelle der milliardärsgesteuerten angeblichen Social Media nachdenken. Der AK könnte auch Vorschläge für eine Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien durch Gebühren ohne Gängelei durch Landesregierungen und Parteien erörtern.</p>
<p>In einer Zeit, in der die italienische Berlusconi-Holding sich anschickt, auch in Deutschland nennenswerten Einfluss auf private Medien zu gewinnen, sollte der AK auch über wirksame Aufsichts- und Kontrollstrukturen für private Medien sprechen. Auch Möglichkeiten lokaler Medien in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft könnten ein Thema sein. Zudem wären auch Gespräche mit Journalistinnen und Journalisten oder Medienwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler über eine journalistische Berufsethik jenseits von Quote und Klicks sinnvoll.</p>
<p>Darum schlagen wir die Gründung eines &#8222;HU-Arbeitskreises Medien&#8220; vor. Vorgesehen ist, dass AK-Mitglieder sich per Videokonferenz für ihre gemeinsame Arbeit treffen. Die genaue Arbeitsweise und die Häufigkeit der Treffen kann in einer konstituierenden Sitzung besprochen werden. Interessierte können sich per Mail an <a href="mailto:akmedien@humr.de">akmedien@humr.de</a> bei Franz-Josef Hanke in Marburg melden.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Franz-Josef Hanke</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/20121/">Aufruf zur Gründung eines &#8222;AK Medien&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Demokratisierung: Warum wir eine Bürgerkammer fordern</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/warum-wir-eine-buergerkammer-fordern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Aug 2025 12:48:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Abgeordnete]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerkammer]]></category>
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		<category><![CDATA[Demokratietheorie]]></category>
		<category><![CDATA[Direkte Demokratie]]></category>
		<category><![CDATA[Julia Klöckner]]></category>
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		<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Volksentscheid]]></category>
		<category><![CDATA[Wahl]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gerade in einer Zeit, in der das, was wir heute Demokratie nennen, sich in einer Multikrise befindet, werden auch die Rufe nach ihrer Rettung durch Demokratisierung laut – zurecht, wie wir, die Humanistische Union, meinen. Denn regelmäßige Wahlen von Abgeordneten und die Möglichkeit zivilgesellschaftlichem Engagements sind nicht (mehr) ausreichend, um davon zu reden, dass die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/warum-wir-eine-buergerkammer-fordern/">Demokratisierung: Warum wir eine Bürgerkammer fordern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade in einer Zeit, in der das, was wir heute Demokratie nennen, sich in einer Multikrise befindet, werden auch die Rufe nach ihrer Rettung durch Demokratisierung laut – zurecht, wie wir, die Humanistische Union, meinen. Denn regelmäßige Wahlen von Abgeordneten und die Möglichkeit zivilgesellschaftlichem Engagements sind nicht (mehr) ausreichend, um davon zu reden, dass die Bürgerinnen und Bürger ausreichend demokratisch leben. Vielmehr scheint es eine wachsende Entkopplung von Parlamenten und der Bevölkerung Deutschlands zu geben. Man denke etwa daran, wie wenig deskriptiv der Bundestag die Bevölkerung repräsentiert, was Geschlecht, Hautfarbe, Bildungsgrad, biographischen Hintergrund etc. betrifft. Zudem ist die Rückbindung an und die Kontrolle durch die Wählerschaft denkbar gering.</p>
<p>Vorschläge aus (Zivil-)Gesellschaft und Wissenschaft, um die Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung zu erhöhen, verpuffen jedoch. Schließlich hält Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) den Deutschen Bundestag für den demokratischsten Bürgerrat und die bestmögliche Institution. Damit ignorieren Akteure wie Klöckner zahlreiche empirische Befunde, nicht nur, was den Mangel an bürgerschaftlicher Beteiligung, sondern auch, was den sinkenden Rückhalt von Parteien betrifft. Die Krisen nicht beachtend, ist das ein hilfloses Weiter so.</p>
<p>Wir glauben stattdessen, dass mehr Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung möglich sind, wenn Parlamente institutionell ergänzt werden durch geloste Institutionen und eine Stärkung der direkten Demokratie. Denn dialogische Beteiligungsformate und direkte Demokratie lassen sich vereinen. Mit einer Ergänzung des politischen Systems durch eine weitere Institution sind beide möglich, aufeinander beziehbar und operationalisierbar.</p>
<h3 class="">B&uuml;rgerr&auml;te</h3>
<p>Ein beliebtes Format der Bürgerbeteiligung ist derzeit der Bürgerrat. Mitglieder eines solchen Bürgerrates werden aus den Bürgerinnen und Bürgern ausgelost. Damit können Bürgerräte eher eine adäquate Repräsentation erreichen als Parlamente, indem die gesellschaftliche Vielfalt im Durchschnitt besser wiedergegeben wird als in Eliteinstitutionen. Ihre Ergebnisse sind rechtlich nicht bindend. Unterhalb der Bundesebene werden Bürgerräte inzwischen häufiger als ein Instrument der Bürgerbeteiligung herangezogen, um mehrheitsfähige Kompromissvorschläge zu erzeugen. Auf Bundesebene gab es bereits den Bürgerrat Ernährung. Ob es weitere Bürgerräte auf Bundesebene geben wird, ist derzeit nicht sonderlich wahrscheinlich. Es ist indes erstaunlich, wie stark der Widerstand mancher Berufspolitikerinnen und -politiker auf Bundesebene gegen die Stärkung solcher Beteiligungsformate inzwischen ist, wenn man bedenkt, dass die von Bürgerräten erarbeiteten Empfehlungen/Ergebnisse rechtlich nicht bindend sind und dem Grundgesetz zufolge auch nicht sein können. Man könnte also sagen, der Bundestag solle sich solche Vorschläge anhören müssen – und offenbar gereicht dies zur Empörung.</p>
<p>Denn Bürgerräte können eher Kompromisse durch Deliberation erreichen und die Bürgerschaft besser repräsentieren. Das Losverfahren gewährt tatsächliche Chancengleichheit, da der Zufall und nicht eine Position innerhalb einer Partei oder der Bekanntheitsgrad (bei der Wahlentscheidung) zählen. Sie erarbeiten kollegial Vorschläge zu einem spezifischen Problem. Dieses „Amt“ ist also zeitlich und thematisch eng begrenzt. Auf Bundesebene empfehlen wir Bürgerräte in einer Größe von 160 Mitgliedern, um eine ausreichende Repräsentanz der Bürgerschaft zu ermöglichen.</p>
<p>Zwei Probleme haben Bürgerräte aber: Erstens sind sie bisher vorrangig interessant für die akademisierte Bevölkerung, holen also noch nicht die Gesamtbevölkerung ab. Zweitens, ist es eine Schwäche eines Bürgerrates, dass er nur deliberiert und empfiehlt. Im Idealfall liefert ein Bürgerrat also zwar eine vernünftige Beratung, aber, was seine politische Macht betrifft, ist er gänzlich zahnlos. So muss es jedem Bürgerrat klar sein, dass er nur Demokratie simuliert.</p>
<p>Daher stellt sich unter anderem die Frage, wie man Bürgerräte und andere dialogische Formen der Bürgerbeteiligung demokratischer gestalten kann, ihnen also mehr Biss geben kann, ohne dass sie sich zum verfassungswidrigen Gesetzgeber aufschwingen. Auch hier haben wir in unserem Positionspapier <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/03/Positionspapier_Broschur.pdf"><em>Demokratisierung. Vorschläge zur Rettung der Demokratie</em></a> einen Vorschlag erarbeitet: die Bürgerkammer.</p>
<h3 class="">Was ist die B&uuml;rger&shy;kam&shy;mer?</h3>
<p>Notwendig ist aus unserer Sicht eine neue politische Institution, die wir Bürgerkammer nennen. Diese soll dialogische Beteiligungsformate (wie Bürgerräte) auf allen politischen Ebenen ermöglichen, die direkte Demokratie stärken und Berufspolitikerinnen und -politiker kontrollieren. Damit ist die Bürgerkammer eine ergänzende Institution, indem Menschen aus der Bevölkerung demokratische Beteiligung ermöglichen und politische Eliten im Namen der Bürgerinnen und Bürger rechenschaftspflichtig halten.</p>
<p>Die Bürgerkammer soll folgendermaßen aufgebaut sein:</p>
<ul>
<li>Die Kammer besteht aus allen zwei Jahren neu gelosten Mitgliedern. Somit sind die Amtszeiten beschränkt. Um nicht immer die gesamte Kammer in kurzen Intervallen auszutauschen, soll (ähnlich dem US-amerikanischen Senat) jährlich die Hälfte der Amtsinhaber neu ausgelost werden. So können Neuzugänge auch vom Erfahrungsschatz derjenigen, die bereits ein Amt innehaben, profitieren. Man kann kritisieren, dass zwei Jahre viel zu kurz sind, um politisch tätig zu sein, da es eine lange Einarbeitungsphase gibt. Dem stehen aber das demokratische Prinzip kurzer Amtszeiten und des häufig wechselnden Regierens und Regiertwerdens entgegen. Zwei Jahre erscheinen als denkbarer Kompromiss.</li>
<li>Die Bürgerkammer soll auch aus 160 Mitgliedern bestehen, die bundesweit aus allen Menschen mit passivem Wahlrecht ausgelost werden. Dies könnte auch nach regionalem Proporz erfolgen. Auch andere soziale Faktoren (wie der Prozentsatz an Akademikerinnen und Akademiker oder an bestimmten Minderheiten) ließen sich in das Losverfahren mit einzubeziehen, um eine zufällige <em>und</em> möglichst deskriptive Repräsentation zu ermöglichen.</li>
<li>Wer einmal für ein solches Amt gelost wurde, darf es kein zweites Mal ausüben. Es gilt also das demokratische Iterationsverbot. Dadurch wird auch die Rotation leicht erhöht, und die Chancen der Bürgerinnen und Bürger steigen geringfügig an, einmal im Leben für ein solches Amt gelost zu werden.</li>
<li>Das Amt ist eine Vollzeitstelle (40 Stunden pro Woche). In Anbetracht des Arbeitsaufwandes und der Kompetenzen (siehe unten) erscheinen 40 Stunden bezahlte Arbeit pro Woche notwendig.</li>
<li>Die Mitglieder der Bürgerkammer erhalten Diäten. Diese sind in einer ähnlichen Höhe zu veranschlagen wie die Diäten für Bundestagsabgeordnete. Zudem erhalten sie vom Staat die Garantie, nach der einmaligen Amtszeit in ihren alten Job zurückzukehren.</li>
<li>Wer für ein solches Amt gelost wird und es nicht übernehmen möchte oder nicht in der Lage ist, in Vollzeit zu arbeiten, kann schriftlich ablehnen. Eine Angabe von Gründen ist dafür nicht notwendig. Denn wichtig für die Demokratie und die individuelle Selbstbestimmung ist Freiwilligkeit.</li>
<li>Die Bürgerkammer handelt als gesamte Institution, die Mitglieder kontrollieren sich gegenseitig und Personen, die bereits ein professionelles politisches Amt innehaben, sind ausgeschlossen.</li>
<li>Es gilt gleiches Rede- und Stimmrecht für die Mitglieder.</li>
<li>Zu Beginn jedes Amtsjahres wählen die Mitglieder der Bürgerkammer eine vorsitzende Person aus den eigenen Reihen. Diese hat die Aufgabe der Moderation der öffentlichen Sitzungen und die rein administrative Erstellung der Tagesordnung. Der Moderation kommt dabei kein Entscheidungsrecht, ob ein Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung gesetzt wird oder nicht. Maximal ein Tagesordnungspunkt kann von jedem Kammermitglied pro Sitzung angemeldet werden. Dabei ist nicht davon auszugehen, dass es zu 160 unterschiedlichen Tagesordnungspunkten kommt.</li>
<li>Die Sitzungen der Bürgerkammer sind öffentlich, damit die demokratische Transparenz gewährleistet ist. Hinterzimmerdeals sollen verhindert werden.</li>
</ul>
<p>Die kurzen Amtszeiten, das demokratische Los, das Iterationsverbot, das Verbot der Ämterhäufung schaffen somit nicht weitere (Partei-)Funktionäre. Vielmehr sorgen sie dafür, dass auch Menschen, die keine Elite angehören, zeitweise demokratisch begrenzte Macht zu verschaffen. Doch was genau soll die Bürgerkammer können?</p>
<h3 class="">Was kann die B&uuml;rger&shy;kam&shy;mer?</h3>
<p>Folgende Kompetenzen sollte diese Bürgerkammer haben, um die direkte Demokratie zu fördern, die Bürgerbeteiligung zu erhöhen und Berufspolitikerinnen und -politiker besser zu kontrollieren:</p>
<ul>
<li>Die Bürgerkammer hat das Recht, geloste monothematische Bürgerräte oder andere dialogische Beteiligungsformate nach Betroffenheit (in Bezug auf ein politisches Thema) bei Bedarf zu spezifischen politischen Problemen oder Fragen einzuberufen. Dann werden wiederum Menschen in Deutschland für einen solchen Bürgerrat ausgelost, die kein professionelles politisches Amt innehaben dürfen. Der Bürgerrat kann zu einem vorab durch die Bürgerkammer gewählten politischen Thema oder einer Fragestellung beraten und diese Ergebnisse durch die Bürgerkammer öffentlich machen. Zu welchen Themen es dialogischen Beteiligungsformate geben soll, obliegt der Bürgerkammer. Die Menschen in Deutschland können jedoch Eingaben machen und so thematische Vorschläge unterbreiten.</li>
<li>Um selbstständig entscheiden zu können, wo politischer Normierungsbedarf besteht, soll die Bürgerkammer auch den (dementsprechend personell und parteiunabhängig aufzustockenden) Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages mit der Erstellung entsprechender Gutachten beauftragen können. So kann auch eine Überforderung des Bundestags oder eine parlamentarische Dysfunktionalität minimiert werden, da auch Bürgerinnen und Bürger inhaltliche politische Arbeit leisten/vorbereiten.</li>
<li>Ein von der Bürgerkammer beispielsweise einberufener Bürgerrat erarbeitet daraufhin eine politische Empfehlung. Sollte diese Empfehlung oder Willensbekundung eine Gesetzesänderung oder ein neues Gesetz vorsehen, geht sie automatisch an den Deutschen Bundestag. Dieser muss eine Befassungspflicht haben. Denn gerade, wenn von einer offiziellen Stelle ein Bürgerrat einberufen wird, müssen sich offizielle Stellen mit den Ergebnissen zumindest befassen, auch wenn die Empfehlungen eines Bürgerrats oder anderen Dialogformats nicht bindend sein dürfen. Der Bundestag kann also die Empfehlung ganz oder teilweise annehmen und damit in Rechtsform gießen oder sie sachlich begründet ablehnen.</li>
<li>Lehnt der Bundestag die Empfehlung begründet ab, geht die Empfehlung/Willensbekundung zurück an die Bürgerkammer. Diese kann dann entscheiden, ob sie der Ablehnung folgt und die Sache auf sich beruhen lässt, oder ob sie die Empfehlung des monothematischen Dialogformats mehrheitlich für verfassungskonform und politisch sinnvoll hält. Wenn Letzteres der Fall ist, kann die Bürgerkammer selbst einen Gesetzesentwurf auf Basis der Empfehlung oder Teilen davon erarbeiten und einen rechtlich verbindlichen Gesetzesvolksentscheid durchführen lassen. Kommt eine Mehrheit für den Entwurf per verbindlichem Volksentscheid zustande, wird dieser zum Gesetz. Dadurch wird der Volksentscheid, der bislang nur auf Landesebene praktiziert wird, als Form der direkten Demokratie auf Bundesebene aufgewertet. Formen der direkten Entscheidung durch die Bürger sind vom Grundgesetz vorgesehen, da nach Art. 20 Abs. 2 GG die vom Volk ausgehende Staatsgewalt nicht nur durch Wahlen und politische Organe, sondern auch Abstimmungen ausgeübt wird. Gleichzeitig wird die Gewaltenteilung ergänzt, da die Bürgerkammer selbst nicht der Gesetzgeber würde, sondern bei Bedarf nur das Initiativrecht eines Referendums hätte. Nur der Bundestag und das Volk per Abstimmung sind legislativ tätig.</li>
<li>Neben der Möglichkeit, über einen solchen Weg Volksabstimmungen zu initiieren, ist die Bürgerkammer befugt, maximal zweimal pro Jahr einen Gesetzesentwurf aus dem Bundestag dem Volk zur Abstimmung zu geben. Dazu benötigt die Bürgerkammer eine Zweidrittelmehrheit ihrer Mitglieder. Dies soll es dem Volk ermöglichen, sich vor schädlichen oder undemokratischen Gesetzen zu schützen. Das ähnelt gewiss der derzeit prominenten und sinnvollen <a href="https://www.openpetition.de/petition/online/demokratie-staerken-vetorecht-bei-gesetzen-des-bundestages">Petition von Open Petition</a>, das Volk solle per direkter Demokratie selbst eine Vetofunktion zu Gesetzentwürfen haben. Die Bürgerkammer institutionalisiert einen solchen Vorschlag aber besser und macht das Ganze leichter operationalisierbar und gleichzeitig realistischer sowie kontrollierter in der Umsetzung. Denn in unserem Modell kommt es weniger auf eine spontan zu mobilisierende kritische Menge des Volkes an. Gleichzeitig führen die Beschränkung der Anzahl solcher Plebiszite und die qualifizierte Mehrheit dazu, dass es nicht zu dauerhaften politischen Blockaden kommt. Dennoch sind zwei solcher Referenden besser als eins. Denn bei nur einem solcher Referenden pro Jahr steht zu befürchten, dass sich die Institutionen gegenseitig taxieren, eventuell lähmen oder ihr Pulver frühzeitig verschießen. Bei zwei möglichen verbindlichen Volksentscheiden über Gesetzesentwürfe pro Jahr wären der Druck und die Gefahr der politischen Lähmung minimiert, aber die Kompetenz der Bürgerkammer wäre nicht grenzenlos: Es käme auch nicht dauernd zu Volksabstimmungen, da dies auch zum Überstrapazieren der direkten Demokratie führen kann.</li>
<li>Die Bürgerkammer kann mit einer Zweidrittelmehrheit bei Nichteinleitung von Ermittlungen gegen Berufspolitiker*innen wegen politischer Vergehen (wie Korruption, Hochverrat und Verstöße gegen das Grundgesetz) oder bei Einstellung der Strafsache durch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungserzwingungs- oder Klageerzwingungsverfahren einleiten, oder dazu eine Kommission einsetzen. Wenn die angeklagte Person für schuldig befunden wird, verliert sie ihr Amt und kann obendrein noch bestraft werden. Die Immunität von Politikerinnen und Politikern würde dazu aufgehoben.</li>
</ul>
<p>Das erhöht grundgesetzkonform die Mitwirkung an der Willensbildung über den Wahlakt hinaus auf vielfache Weise. Die Bürgerkammer hätte also den Vorteil, dass man eine solche Institution einführen könnte, ohne dass es eine neue Verfassung braucht. Grundgesetzänderungen könnten hierfür ausreichen, da zu den bestehenden Institutionen noch eine weitere dazukommt und die Mandate und viele staatliche Abläufe unberührt bleiben.</p>
<h3 class="">Fazit</h3>
<p>Um dialogische Formate der Bürgerbeteiligung weiter zu etablieren, direkte Demokratie zu fördern, politische Eliten besser zu kontrollieren und so den demokratischen Grad in Deutschland zu erhöhen, schlagen wir also die Einrichtung einer Bürgerkammer vor. Um diese Aspekte zu bewerkstelligen, erscheint es uns sinnvoll, nicht nur Volksentscheide und dialogische/deliberative Beteiligungsformate zu fordern, sondern das Ganze adäquat zu institutionalisieren und somit aufeinander abzustimmen, sodass es einen geregelten Ablauf gibt, wie etwa eine Bürgerratsempfehlung eine Vorbereitung zum Volksentscheid wird.</p>
<p>Die Bürgerkammer wäre eine die Legislative ergänzende Institution im Sinne der Gewaltenteilung und Gesetzgebung. Sie lässt sich in das konstitutionelle Prinzip der Gewaltenteilung eingliedern. Dabei berührt die Bürgerkammer verschiedene Säulen der gegenwärtigen Demokratie: dialogische Elemente (durch die Initiierung von monothematischen Dialogformaten wie Bürgerräten), repräsentative Elemente (durch die Weitergabe von Empfehlungen an den Bundestag und die Kontrollmöglichkeiten gegenüber Abgeordneten) und direktdemokratische Elemente (durch die Möglichkeiten, Gesetzentwürfe zur Abstimmung zu geben).</p>
<p style="text-align: right;"><em style="text-align: right;">Philip Dingeldey</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Weitere Informationen zur Bürgerkammer finden Sie hier: </em><a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/demokratisierung-vorschlaege-zur-rettung-der-demokratie"><em>https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/demokratisierung-vorschlaege-zur-rettung-der-demokratie</em></a><em>.</em></p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/warum-wir-eine-buergerkammer-fordern/">Demokratisierung: Warum wir eine Bürgerkammer fordern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf des Senators für Inneres und Sport: Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes und anderer Gesetze</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/unsere-stellungnahme-zum-referentenentwurf-des-senators-fuer-inneres-und-sport-gesetz-zur-aenderung-des-bremischen-polizeigesetzes-und-anderer-gesetze/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Jul 2025 09:49:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitische Gutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Bremen]]></category>
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		<category><![CDATA[Gefährder]]></category>
		<category><![CDATA[Gefährderansprache]]></category>
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		<category><![CDATA[Kirsten Wiese]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeigesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Stellungnahme]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Humanistische Union bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Wir nehmen im Folgenden zu einzelnen Aspekten des Gesetzentwurfs Stellung. Dies bedeutet nicht, dass es bezüglich aller anderen Aspekte des Entwurfs keine weiteren bürgerrechtlichen Bedenken gäbe. A.&#160; Vorbe&#173;mer&#173;kung Die Humanistische Union e.V., vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative, ist eine bundesweit tätige Bürgerrechtsorganisation, die 1961 in [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Humanistische Union bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Wir nehmen im Folgenden zu einzelnen Aspekten des Gesetzentwurfs Stellung. Dies bedeutet nicht, dass es bezüglich aller anderen Aspekte des Entwurfs keine weiteren bürgerrechtlichen Bedenken gäbe.</p>
<h3 class="">A.&nbsp; Vorbe&shy;mer&shy;kung</h3>
<p>Die Humanistische Union e.V., vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative, ist eine bundesweit tätige Bürgerrechtsorganisation, die 1961 in München gegründet wurde. Wir engagieren uns für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und wenden uns gegen jede unverhältnismäßige Einschränkung dieses Rechts durch Staat, Wirtschaft oder Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Laut unserer Satzung unterstützen wir Bestrebungen, die „es jedem Menschen gestatten, von den im Grundgesetz garantierten Rechten der individuellen Lebensgestaltung, der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnis-, der Meinungs-, Informations- und Koalitionsfreiheit ohne Furcht vor Nachteilen Gebrauch zu machen“. Hinsichtlich der notwendigen Gefahrenabwehr im Inland treten wir deshalb für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit auch in Krisenzeiten ein. Eine offene Gesellschaft, in der der Staat die Freiheits- und Gleichheitsrechte wahrt und durch soziale Leistungen allen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht, halten wir weiterhin für ein probates Mittel, um Menschen gar nicht erst dazu zu verleiten, die Rechte und Freiheiten anderer zu bedrohen. Wir wollen diese Rechte und Freiheiten nicht für zum Teil nur trügerische Sicherheit opfern und halten wider den Trend zum Präventionsstaat am Rechts- und Sozialstaat fest. Zwar muss der Staat die Bürger*innen vor Straftaten und anderen Gefahren schützen. Allerdings sind polizeiliche grundrechtsbeschränkende Befugnisse nicht das einzige mögliche Mittel der Gefahrenabwehr.</p>
<p>In diesem Sinne nimmt die Humanistische Union e.V. seit Jahren zu Entwürfen von Sicherheitsgesetzen in Bund und Ländern Stellung, zuletzt 2022 zum Entwurf des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LT-Drs. 8/1231).</p>
<p>Wir begrüßen, dass mit dem Gesetzentwurf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2022 (1 BvR 1345/21) und vom 1. Oktober 2024 (1 BvR 1160/19) sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22.6.2023 (C-579/21) im Bremischen Polizeigesetz umgesetzt werden.</p>
<h3 class="">B.&nbsp; Zu einzelnen Regelungen des Entwurfs</h3>
<p>Im Folgenden können wir aus Kapazitätsgründen leider nur zu ausgewählten Punkten Stellung nehmen.</p>
<h5 class="">1. &sect; 30a BremPolG-E: Meldeauflag<strong>e</strong></h5>
<ul>
<li>Es wird angeregt, in § 30a Abs. 2 zu ergänzen: „Die Meldeauflage ist zeitlich, örtlich <strong>und hinsichtlich der Melde-Häufigkeit</strong> auf den zur Abwehr der Gefahr oder Verhütung der Straftat erforderlichen Umfang zu beschränken […]“. So kann auch im Gesetzestext klargestellt werden, was sich aus der Gesetzesbegründung ergibt, dass es vom Anordnungszweck abhängt, wie oft der*die Betroffene sich auf einer Polizeistation melden muss – zum Beispiel täglich einmal oder mehrmals oder einmal wöchentlich.</li>
</ul>
<h5 class="">2. &sect; 31a BremPolG-E: Gef&auml;hr&shy;der&shy;an&shy;sprache, Gef&auml;hr&shy;de&shy;te&shy;n&shy;an&shy;sprache</h5>
<ul>
<li>Wir begrüßen, dass eine Rechtsgrundlage für die Gefährderansprache geschaffen wird. Diese ist aufgrund des mit der Gefährderansprache verbundenen Eingriffs in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG nötig.</li>
<li>Wir regen an, dass die Gefährderansprache nicht bereits zur Abwehr der „Störung der öffentlichen Sicherheit“, sondern erst zur Abwehr einer Gefahr oder einer zukünftigen hinreichend konkretisierten Straftat zulässig sein zu lassen. Der Begriff der „Störung der öffentlichen Sicherheit“ wird durch § 31a BremPolG-E neu eingeführt. Dem Gesetzentwurf ist nicht zu entnehmen, wie dieser Begriff, der aus dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht (Störung der öffentlichen Ordnung, Störung des öffentlichen Friedens) bekannt ist, definiert werden soll. Der Begriff „Störung der öffentlichen Sicherheit“ müsste jedenfalls in § 2 BremPolG-E aufgeführt werden.</li>
<li>Auch die Gesetzesbegründung hilft insoweit nicht weiter. Es bleibt unklar, warum ein bevorstehender Verstoß gegen einen Platzverweis oder eine Wohnungsverweisung nicht unter den Begriff der Gefahr subsumierbar ist. Eventuell könnte in §§ 11 und 12 BremPolG geregelt werden, dass die Polizei verpflichtet ist, bei Erlass eines Platzverweises beziehungsweise einer Wohnungsverweisung die betroffene Person auf die Rechtsfolgen des Nichteinhaltens der Verfügung hinzuweisen.</li>
<li>31a Abs. 1 S. 1 BremPolG-E sollte demnach entsprechend § 12a Abs. 1 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) folgendermaßen formuliert werden: „Verursacht eine Person eine Gefahr oder rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine Straftat begehen wird, kann die Polizei diese Person über die geltende Rechtslage informieren und ihr mitteilen, welche Maßnahmen die Polizei im Fall einer bevorstehenden oder erfolgten Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit oder einer sonstigen Verletzung der öffentlichen Sicherheit voraussichtlich ergreifen wird.“</li>
<li>Aus Gründen der sprachlichen Klarheit könnte zwischen „Gefährderansprache“ und „Gefährderanschreiben“ unterschieden werden. Das „Gefährderanschreiben“ sollte den textlichen Kontakt – elektronisch oder schriftlich – umfassen, während die Gefährderansprache die mündliche Kontaktierung umfasst.</li>
<li>Wünschenswert wäre zudem eine geschlechtsneutrale Formulierung in Bezug auf die „Gefährderansprache“.</li>
<li>Da Minderjährige von jedem Auftreten der Polizei aufgrund ihrer oft noch ungefestigten Persönlichkeit nachhaltig verstört sein können, sollte ähnlich wie im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz in § 31a BremPolG-E festgehalten werden, dass die Gefährderansprache ihnen gegenüber nur in Anwesenheit eines*einer gesetzlichen Vertreter*in stattfinden darf, es sei denn es besteht Gefahr im Verzug, oder gerade die Anwesenheit der gesetzlichen Vertreter*innen würde den Zweck der Gefährderansprache vereiteln.</li>
<li>Hinsichtlich der Gefährdetenansprache sollte genauer festgelegt werden, welche Daten über den*die Gefährder*in an die gefährdete Person übermittelt werden dürfen. Zudem sollte die gefährdete Person bei der Informationsübermittlung darum gebeten werden, dass sie die erhaltenen Daten vertraulich behandeln soll. Dies gilt umso mehr, wenn das Risiko besteht, dass die Annahme, die der Datenübermittlung zugrunde liegt, sich nicht bestätigt.</li>
</ul>
<h5 class="">3. &sect; 34a, Elektro&shy;ni&shy;sche Aufent&shy;halts&shy;&uuml;ber&shy;wa&shy;chung</h5>
<ul>
<li>Die Fußfessel ist jedenfalls ein Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, weil sie das alltägliche Leben der betroffenen Person ändert. Zudem handelt es sich unserer Ansicht nach auch um eine freiheitsbeschränkende Maßnahme, Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG, da durch die Fußfessel erreicht werden soll, dass die Person sich an bestimmten Orten nicht aufhält.</li>
<li>Die elektronische Aufenthaltsüberwachung sollte deshalb auf Fälle von sexueller Gewalt und Beziehungsgewalt, wie sie in § 34a Abs. 1 Nr. 2 erfasst sind, beschränkt werden. Die erste Tatbestandsalternative sollte deshalb gestrichen werden. Eine solche tatbestandliche Beschränkung der Ermächtigungsnorm für die elektronische Aufenthaltsüberwachung würde auch der Gesetzesbegründung entsprechen, laut der der Anwendungsbereich in Fällen von Gewalthandlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung gesehen wird.</li>
<li>Hinsichtlich § 34a Abs. 3 bleibt unklar, warum hier nicht ebenso eine Kopplung polizeilicher Maßnahmen mit Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz stattfindet, wie in §12 Abs. 4 BremPolG.</li>
</ul>
<h5 class=""><strong>4. &sect; 62a BremPolG-E: Einwil&shy;li&shy;gung</strong></h5>
<ul>
<li>Eine Einwilligung des*der Betroffenen darf zur alleinigen Rechtfertigung einer polizeilichen Datenverarbeitung nur zulässig sein, wenn die Datenverarbeitung im Interesse der betroffenen Person liegt, zum Beispiel, weil sie zur Durchsetzung ihrer Rechte geschieht. Dafür spricht, dass aufgrund des Ober-Unter-Verhältnisses zwischen Polizei und Bürger*in in allen anderen Fällen nicht von wirklicher Freiwilligkeit der Einwilligung ausgegangen werden kann.</li>
<li>Eine entsprechende Einschränkung der zulässigen Einwilligung sollte bereits in § 62a BremPolG-E erfolgen.</li>
</ul>
<h5 class=""><strong>5. &sect; 150b BremPolG-E: Ordnungs&shy;wid&shy;rig&shy;keit</strong></h5>
<ul>
<li>§ 150b sollte gestrichen werden. Es reicht aus, für den Fall der Nicht-Einhaltung der Meldeauflage Zwangsgeld anzudrohen und dieses gegebenenfalls festzusetzen und zu vollstrecken. Ein darüberhinausgehendes Bußgeld ist nicht erforderlich.</li>
</ul>
<p class="" style="text-align: right;"><em>Autorin: Prof. Dr. Kirsten Wiese</em></p>
<p class=""><strong>Zum Volltext der Stellungnahme gelangen Sie hier:</strong>  <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/07/2025-07-14_HU-StN_BremPolG_Wiese.pdf">https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/07/2025-07-14_HU-StN_BremPolG_Wiese.pdf</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/unsere-stellungnahme-zum-referentenentwurf-des-senators-fuer-inneres-und-sport-gesetz-zur-aenderung-des-bremischen-polizeigesetzes-und-anderer-gesetze/">Unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf des Senators für Inneres und Sport: Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes und anderer Gesetze</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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