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Fort- oder Rückschritt?

01. Dezember 2000

Diethard Seemann

Mitteilung Nr. 172, S. 98

Am 29. September hatte der Regionalverband Südbayern-München zu einem „Podium“ in die Landeshauptstadt eingeladen, auf dem über ein grundsätzliches Thema diskutiert wurde, das auch in Bayern die Gemüter erregt, zumal es in einem entscheidenden Bezug zu der kontroversen öffentlichen Debatte über die Migration in Deutschland steht. Es handelt sich um die Frage, ob es beispielsweise der Gleichheitsgrundsatz oder die politische Klugheit verlangen, neben dem etablierten christlichen Religionsunterricht anderen großen Glaubensgemeinschaften, die sich bei uns gebildet haben, das gleiche Recht an deutschen Pflichtschulen einzuräumen – hier den Islam. Ein solcher Schritt, der ernsthaft ins Auge gefaßt wird, hat auf den ersten Blick etwas Bestechendes an sich, wenn man Aspekte wie Integration, Toleranz, staatliche Aufsicht usw. ins Spiel bringt – unter der Voraussetzung, daß man ein solches Schulfach für eine Aufgabe unseres öffentlichen Erziehungswesens hält.
Der Titel des Abends lautete: „Kein islamischer Religionsunterricht an staatlichen Schulen in Deutschland – Islam für alle, Christentum für alle, Humanismus für alle“. So hatte es Dr. theol. Dr. phil. Joachim Kahl formuliert, den wir als ersten Redner gewinnen konnten. Kahl, selbst einmal Theologe, früher Mitglied des HU-Bundesvorstandes, ist in HU-Kreisen kein Unbekannter, der es versteht, pointiert und differenziert die HU-Position darzulegen.
Die Suche nach einem „Kontrahenten“ war nicht einfach. Schließlich fanden wir eine kompetente Gesprächspartnerin: Anne Hirschmann, ehemalige Münchener Stadträtin, jetzt Abgeordnete im Bayerischen Landtag für die SPD und Mitglied im Ausschuß für Sozial- und Familienpolitik, die engagiert die Auffassung ihrer Partei in dieser Frage vertrat.
Joachim Kahl ging in seinem Beitrag vom laizistischen Leitbild eines demokratischen und säkulären Rechtsstaates aus, der wohl die Glaubensfreiheit seiner Bürger zu garantieren und zu schützen hat, selbst jedoch in allen religiösen und weltanschaulichen Belangen zur Neutralität verpflichtet ist. Aus diesem Prinzip der staatlichen Nichteinmischung („einer historischen Errungenschaft“) leitete er die Überzeugung ab, daß die konkrete religiös-weltanschauliche Erziehung keine Staatsaufgabe sein könne. Religion sei zwar ein Unterrichtsstoff an der Schule, „aber nicht als Subjekt der Selbstdarstellung, sondern als Objekt der Darstellung“. Dazu diene ein obligatorisches Fach „Religions- und Weltanschauungskunde“, das wie andere Schulfächer auch ein historisch-kulturelles Grundwissen zu vermitteln habe.
Dadurch solle die „geistige Selbstbestimmung“ von Schülern ermöglicht und gefördert werden. Anne Hirschmann nahm in ihrer Entgegnung eine pragmatische Position ein. Da nach ihrer Meinung eine Änderung des bestehenden Religionsunterrichts politisch nicht durchsetzbar sei, ergebe sich daraus die (SPD-)Forderung: „Auch den Schülerinnen und Schülern muslimischen Glaubens muß dasselbe Recht auf staatlichen Religionsunterricht zugestanden werden, wie es die christlichen Kinder und Jugendlichen haben“. Dieser Unterricht müsse entgegen manchen islamischen Ansprüchen, in deutscher Sprache durchgeführt werden, von Lehrern, die hier dafür ausgebildet worden sind. Dieser Weg verhindere gefürchtete „Außensteuerung“ und sei eine Alternative zu den umstrittenen Koranschulen. Ein solches Konzept, so konnte Hirschmann berichten, würde auch überwiegend von den betroffenen Schülern und deren Eltern favorisiert, die darin ein Stück mehr Gleichberechtigung mit ihren christlichen Mitschülern sähen. (Der alternative „Ethikunter-richt“ kommt in dieser Umfrage offensichtlich schlecht weg …)
Stoff genug für eine lange, lebhafte und natürlich kontroverse Debatte zwischen den beiden Referenten und dem Publikum. Daß es zu keinen Ausfällen kam, lag nicht zuletzt auch an der besonnenen Moderation dieses Podiums.

Diethard Seemann, München

Kategorie: Religion: Schule

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