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Raster­fahn­dung bundesweit einstellen

21. März 2002

Mitteilung Nr. 177, S.10

Gemeinsame Presseerklärung von 23 Bürgerrechtsbewegungen vom 15. Februar 2002
Nach dem die Landgerichte in Berlin und Wiesbaden die Rasterfahndung nach „Schläfern“ terroristischer Organisationen für unzulässig erklärt haben, ist es nicht mehr zu leugnen: Eine reale Gefahr von Terroranschlägen aus dem El-Quaida-Netzwerk besteht in der Bundesrepublik auch nach dem 11. September 2001 nicht. Die Verlautbarungen der Bundesregierung und der Landesregierungen sind sich in diesem Punkt einig und die denselben Regierungen unterstehende Polizei verfügt über keine entgegenstehenden Erkenntnisse – auch nicht nach monatelanger Fahndung. Die bundesweite Rasterfahndung bleibt ein politisch fataler Versuch, auf Kosten von Minderheiten Stimmung zu machen, hartes Durchgreifen medienwirksam zu simulieren und die Öffentlichkeit an rücksichts-loses polizeiliches Vorgehen gegen jedermann zu gewöhnen.
Aus dem juristischen und praktischen Scheitern der Rasterfahndung
sind jetzt die Konsequenzen zu ziehen: die Rasterfahndung ist bundesweit einzustellen, alle dabei erhobenen Daten sind zu löschen, die Betroffenen sind zu informieren. So verlockend es für die Polizei auch erscheinen mag: Rasterfahndungsdaten dürfen nicht zu anderen Zwecken weiterverwendet werden.
Auch das Terrorismusbekämpfungsgesetz muss erneut auf den
Prüfstand gestellt werden. Ebenso wie der Traum von der Fahndung
auf Knopfdruck werden auch biometrisch aufgerüstete Personaldoku-mente, neue Abhör- und Eingriffsbefugnisse der Geheimdienste, Sicherheitsüberprüfungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und noch umfangreichere Datenbanken nur einen Effekt mit Sicherheit erzielen: das Unsicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem allwissenden Staat wird weiter zunehmen.

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