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Steuer-ID: Bundes­zen­tralamt antwortet auf Wider­spruchs­schreiben

30. April 2009

Aus: Mitteilungen Nr. 204 (1/2009), S. 28

Gegen die Zuteilung der neuen Steueridentifikationsnummer hatte die Humanistische Union (HU) zu Protesten aufgerufen. Für Bürger/innen, die selbst nicht gerichtlich gegen die Steuer-ID vorgehen wollten, stellt die HU ein kostenfreien Protestbrief zur Verfügung. Das Bundeszentralamt für Steuern hat im April diesen Jahres begonnen, den Absendern des Widerspruchschreibens zu antworten. In dem einheitlichen Musterschreiben des Referats St II 3 verweist die Behörde auf die anhängigen Verfahren vor dem Finanzgericht Köln und schlägt ein Ruhenlassen des Widerspruchsverfahrens vor.

Zugleich kündigt das Amt an, dass bei einem Aufrechterhalten des Widerspruchs dieser als unzulässig verworfen würde. „Ich müsste … Ihren Einspruch als unzulässig verwerfen, da ein Einspruch nur gegeben ist, wenn ein Verwaltungsakt angefochten oder der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt wird. Die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer ist aber nach behördlicher Auffassung kein Verwaltungsakt.

Die Humanistische Union empfiehlt Empfängern dieses Schreibens, den „Widerspruch“ bis zur gerichtlichen Entscheidung ruhen zu lassen. Eine Antwort an das Bundeszentralamt ist nicht nötig. Da die Mitteilung der Steuer-ID auch nach unserer Rechtsauffassung kein Verwaltungsakt ist, gibt es tatsächlich kein formales Widerspruchsverfahren. Wer mag, kann dem Bundeszentralamt aber auch antworten – beispielsweise so:

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meinem ‚Widerspruchsschreiben gegen die Steuer-ID vom XX.XX.2008 handelt es sich nicht um einen Einspruch i.S.d. §§ 347 ff. AO. Ich habe mit dem benannten Protestschreiben einen Ihrer Zuteilung der Steuer-ID widersprechenden Willen geäußert. Diese Gegenäußerung bezieht sich insbesondere auf die vorangegangene Übermittlung personenbezogener Daten an Ihre Behörde und die Weitergabe der Steuer-ID Ihrerseits an andere Stellen, denen widersprochen werden sollte. Hilfsweise stimme ich dem Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO zu.
Mit freundlichen Grüßen

Die Humanistische Union begleitet weiterhin die Musterklage gegen die Zuteilung der Steuer-ID vor dem Finanzgericht Köln. Nach einer ersten Gegendarstellung der beklagten Partei gibt es derzeit noch keine Fortschritte in dem Verfahren zu vermelden, eine Entscheidung des Gerichts über den weiteren Verfahrensablauf steht noch aus. Informationen zum Stand des Musterprozesses werden zeitnah veröffentlicht unter www.humanistische-union.de/shortcuts/steuerid/.

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