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	<title>Armut Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume &#8211; Die Videoaufzeichnung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jun 2026 18:54:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer Ausgabe der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik zur Einengung der öffentlichen Diskursräume veranstaltete die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten. Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum fand per Videokonferenz [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume &#8211; Die Videoaufzeichnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> zur <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><em>Einengung der öffentlichen Diskursräume</em></a> veranstaltete die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten.</p>
<p><em>Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum fand per Videokonferenz am 15. Juni 2026 statt. Sie ist Teil der neuen HU-Veranstaltungsreihe &#8222;</em><strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt&#8220;.</em></p>
<p>Die wachsende Einengung und Verschiebung öffentlicher Diskursräume sowie die Einschränkung von Äußerungsfreiheiten lassen sich vielerorts feststellen. Dies zeigt sich rechtlich anhand zunehmender strafrechtlicher Konsequenzen für bestimmte Äußerungen, der Kriminalisierung ganzer Gruppen oder Demonstrationen, aber auch gesellschaftlich in der abnehmenden Diskursfähigkeit, durch Polarisierung, Emotionalisierung, Hassrede, Rechtsruck und soziale Verwerfungen. Die Ironie des Ganzen ist, dass die Einschränkung von Diskursfreiheiten oft im Namen eines (antiwoken) Kampfes für die Redefreiheit erfolgt.</p>
<p>Es diskutierten:</p>
<ul>
<li><strong>Prof. Dr. Jörg Arnold</strong>: Strafrechtswissenschaftler; er war bis zum Ruhestand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht; Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li><strong>Dr.</strong> <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/vorstand/#dr-wolfram-grams-stellvertrender-vorsitzender"><strong>Wolfram Grams</strong></a>: Oberstudiendirektor a. D., Sozialpädagoge, Politikwissenschaftler und Philosoph; stellvertretender Vorsitzender der HU und Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li>Moderation: <strong>Dr. Daniela Dahn</strong>: freie Schriftstellerin und Publizistin.</li>
</ul>
<p><em>Hier finden Sie eine Aufzeichnung der Veranstaltung &#8211; die Publikumsdiskussion im Anschluss wurde nicht aufgenommen:</em></p>
<p><video controls="controls" width="100%" height="150"><source src="https://cloud.humanistische-union.de/index.php/s/aMYaSjwE7GBcNs5/download" type="video/mp4" />Ihr Browser unterstützt dieses Videoformat nicht.</video></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><strong>vor</strong>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 253 (= 1/2026): Einengung der öffentlichen Diskursräume</a></em><em>. Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong>gänge-Beiträge des Heftschwerpunktes kostenlos lesen, unter anderem denjenigen der Referenten. Um den Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams zu lesen, klicken Sie bitte <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">hier</a>.</em><em> Sie können diese Ausgabe auch im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Onlineshop der HU</a> kaufen</em><em>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume &#8211; Die Videoaufzeichnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
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		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 09:58:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am <strong>21. Mai 2026</strong>, wurde der <em>„Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em> in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als <strong>„alternativer Verfassungsschutzbericht“</strong> und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.&#8220;</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>27. Mai 2026</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p><img decoding="async" width="160" height="243" class="size-full wp-image-20538 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-e1779113755894.jpeg" alt="" /></p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2026 09:19:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik zur Einengung der öffentlichen Diskursräume veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten. Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> zur <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><em>Einengung der öffentlichen Diskursräume</em></a> veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten.</p>
<p><em>Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per Videokonferenz am 15. Juni 2026, 19 Uhr statt. Sie ist Teil der neuen HU-Veranstaltungsreihe &#8222;</em><strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt&#8220;.</em></p>
<p>Die wachsende Einengung und Verschiebung öffentlicher Diskursräume sowie die Einschränkung von Äußerungsfreiheiten lassen sich vielerorts feststellen. Dies zeigt sich rechtlich anhand zunehmender strafrechtlicher Konsequenzen für bestimmte Äußerungen, der Kriminalisierung ganzer Gruppen oder Demonstrationen, aber auch gesellschaftlich in der abnehmenden Diskursfähigkeit, durch Polarisierung, Emotionalisierung, Hassrede, Rechtsruck und soziale Verwerfungen. Die Ironie des Ganzen ist, dass die Einschränkung von Diskursfreiheiten oft im Namen eines (antiwoken) Kampfes für die Redefreiheit erfolgt.</p>
<p>Es diskutieren:</p>
<ul>
<li><strong>Prof. Dr. Jörg Arnold</strong>: Strafrechtswissenschaftler; er war bis zum Ruhestand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht; Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li><strong>Dr.</strong> <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/vorstand/#dr-wolfram-grams-stellvertrender-vorsitzender"><strong>Wolfram Grams</strong></a>: Oberstudiendirektor a. D., Sozialpädagoge, Politikwissenschaftler und Philosoph; stellvertretender Vorsitzender der HU und Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li>Moderation: <strong>Dr. Daniela Dahn</strong>: freie Schriftstellerin und Publizistin.</li>
</ul>
<p><em>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Um an der Videokonferenz teilzunehmen, klicken Sie einfach, wenn es so weit ist, <a href="https://vk1.minuskel.de/b/hub-3hq-f9q-jbs">hier</a></em><em>. Um eine Anmeldung zur Veranstaltung per E-Mail an die </em><a href="mailto:info@humanistische-union.de"><em>info@humanistische-union.de</em></a><em> wird gebeten; diese ist jedoch nicht obligatorisch.</em></p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><strong>vor</strong>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 253 (= 1/2026): Einengung der öffentlichen Diskursräume</a></em><em>. Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong>gänge-Beiträge des Heftschwerpunktes kostenlos lesen, unter anderem denjenigen der Referenten. Um den Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams zu lesen, klicken Sie bitte <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">hier</a>.</em><em> Sie können diese Ausgabe auch im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Onlineshop der HU</a> kaufen</em><em>.</em></p>
<p><em>Der Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams wurde in aktualisierter Fassung auch im Overton Magazin publiziert, dort in zwei Teilen:</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/</a>.</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/</a>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2026 08:49:14 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Grundrechte-Report 2026 thematisiert die aktuelle Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Anhand von 42 Einzelbeiträgen berichtet der Report über eine Auswahl relevanter grundrechtlicher Streitfragen. Im Berichtszeitraum 2025 führten internationale und nationale Krisen, Konflikte und Unsicherheiten zu einer staatlichen wie gesellschaftlichen Militarisierung. Der Staat bewaffnet sich mit Rekordausgaben für Militär und einer Stärkung der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/">Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Grundrechte-Report 2026 thematisiert die aktuelle Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Anhand von 42 Einzelbeiträgen berichtet der Report über eine Auswahl relevanter grundrechtlicher Streitfragen. Im Berichtszeitraum 2025 führten internationale und nationale Krisen, Konflikte und Unsicherheiten zu einer staatlichen wie gesellschaftlichen Militarisierung. Der Staat bewaffnet sich mit Rekordausgaben für Militär und einer Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Gleichzeitig weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
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<p>Vorgestellt wird der Report in diesem Jahr von der Rechtsanwältin <strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>. Die ehemalige Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete lehrt an mehreren Universitäten im In- und Ausland (u.a. Freie Universität Berlin) und engagiert sich auch heute aktiv für die Einhaltung des Völkerrechts, für Menschenrechte und Mitbestimmung.</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong> ist Schüler und beim Schulstreik gegen die Wehrpflicht aktiv. An seiner Schule ist er in der Schülermitverantwortung und Schülersprecher. In seiner Stadt ist er zudem im stadtweiten Schulstreikkomitee gegen die Wehrpflicht aktiv und hat mitgeholfen, dieses aufzubauen. Er spricht über seine Erfahrungen damit, wie die Bundesrepublik mit den Schulstreiks gegen die Wehrpflicht umgeht.</p>
<p>Weiterer Gast wird<strong> Ahmad Mosamem Rahimi </strong>sein. Er wurde in der Nähe von Kabul, Afghanistan geboren. Nachdem die dortige Regierung zusammengebrochen ist, mussten er und seine Familie über lange Zeit im Untergrund leben. Trotz der Zusicherung der deutschen Regierung, über das Aufnahmeprogramm einreisen zu können, mussten sie über fast zwei Jahre in Pakistan das Visumverfahren durchlaufen und kamen dadurch erst im Dezember 2025 in Deutschland an.</p>
<p>Für die Redaktion des Grundrechte-Reports wird <strong>Athena Möller</strong> sprechen und durch die Veranstaltung führen. Sie studiert Jura in Leipzig und ist Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte.</p>
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<p>Der Grundrechte-Report 2026 ist eine <strong>Jubiläumsausgabe</strong>: Er erscheint seit nunmehr <strong>30 Jahren</strong> „zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“. Seine 42 Einzelbeiträge widmen sich aktuellen Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien anhand konkreter Fälle des Jahres 2025. Der Report analysiert und kritisiert Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Der Report wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p>Die Vorstellung des Reports wird live übertragen und kann verfolgt werden unter: <a href="https://www.fiff.de/veranstaltungen/grundrechtereport2026">https://www.fiff.de/veranstaltungen/grundrechtereport2026</a></p>
<p><strong>Darüber hinaus steht für die Presse die Möglichkeit für Fragen an das Podium. </strong>Bei Interesse an einer Teilnahme an der Videokonferenz oder vor Ort in den Räumen der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe melden Sie sich bitte <strong>bis zum 20. Mai 2026</strong> an unter <a href="mailto:grr@humanistische-union.de">grr@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><strong>Rezensionsexemplare </strong>(auch als PDF) zu Pressezwecken können vorab über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführer*innen der HU, Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey, unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-20525 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1.jpg" alt="" width="201" height="306" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1.jpg 394w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1-296x450.jpg 296w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1-222x337.jpg 222w" sizes="(max-width: 201px) 100vw, 201px" /></p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro</p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
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            	</item>
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		<title>Vom „Herbst der Reformen“ zum Winter der sozialen Eiseskälte: Warum der Wohlfahrtsstaat und die Demokratie akut gefährdet sind</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/vom-herbst-der-reformen-zum-winter-der-sozialen-eiseskaelte-warum-der-wohlfahrtsstaat-und-die-demokratie-akut-gefaehrdet-sind/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2026 11:04:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialpolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem Bruch der Ampelkoalition am 6. November 2024 häuften sich die Anzeichen dafür, dass der außen-, energie- und militärpolitischen Zeitenwende, vom damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz zu Beginn des Ukrainekrieges ausgerufen, eine wirtschafts-, finanz- und sozialpolitische Zeitenwende folgen würde. Das erste Opfer dieser Entwicklung bildete mit der Kindergrundsicherung ein familien- und sozialpolitisches Prestigeprojekt von Bündnis [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Seit dem Bruch der Ampelkoalition am 6. November 2024 häuften sich die Anzeichen dafür, dass der außen-, energie- und militärpolitischen Zeitenwende, vom damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz zu Beginn des Ukrainekrieges ausgerufen, eine wirtschafts-, finanz- und sozialpolitische Zeitenwende folgen würde. Das erste Opfer dieser Entwicklung bildete mit der Kindergrundsicherung ein familien- und sozialpolitisches Prestigeprojekt von Bündnis 90/Die Grünen und SPD, das zwar seinen Niederschlag im Koalitionsvertrag mit der FDP gefunden hatte, dann aber von dieser Partei und ihrem damaligen Vorsitzenden, Bundesfinanzminister Christian Lindner, über zwei Jahre lang torpediert, unter Hinweis auf die zu erwartenden Kosten geschrumpft und schließlich ganz zu Fall gebracht worden war (vgl. Butterwegge 2024a: 170ff.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hatten die Unionsparteien und der frühere BlackRock-Manager Friedrich Merz als ihr gemeinsamer Kanzlerkandidat im Wahlkampf eine höhere Staatsverschuldung noch vehement abgelehnt und die „Schuldenbremse“ (Art. 109 Abs. 3 GG) als Kern der Staatsräson entschlossen verteidigt, so vollzogen sie unmittelbar nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 eine fiskalpolitische Kehrtwende, die ihnen den Vorwurf des Wortbruchs und der Wählertäuschung eintrug. Unter ausdrücklicher Berufung auf die Provokationen Donald Trumps sowie dessen Bemühungen um eine Waffenruhe mit anschließendem Friedensschluss zwischen Russland und der Ukraine ließen CDU, CSU und SPD noch vor der Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages (mit zu ihren Ungunsten veränderten Mehrheitsverhältnissen) das eigentlich aufgelöste, kaum mehr zu Richtungsentscheidungen solcher Tragweite legitimierte Parlament eine Aufweichung der Schuldenbremse für Rüstungsausgaben und ein kreditfinanziertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für öffentliche Infrastrukturinvestitionen beschließen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Davon sollen (auf massives Drängen der zur Mehrheitsbildung benötigten Bündnisgrünen) 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds fließen. Verteidigungsausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten, sind von der Kreditsperre im Grundgesetz ausgenommen. Eine solche Privilegierung der Rüstung gegenüber anderen Staatsausgaben gibt es sonst nur in faschistischen und Militärdiktaturen. Sie stellt eine verfassungspolitische Militarisierung der Gesellschaft dar und wird auf Pump finanziert, was Antimilitarist*innen von „Kriegskrediten“ sprechen lässt. An dem Sondervermögen, das zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur, Bildungseinrichtungen und Digitalisierungsmaßnahmen ermöglichen soll, werden auch die Bundesländer mit 100 Milliarden Euro beteiligt. Durch eine gleichzeitig beschlossene Reform der Schuldenbremse erhalten die Länder den gleichen Neuverschuldungsspielraum wie der Bund (0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Finanz&shy;schwache als Haupt&shy;leid&shy;tra&shy;gende der Regie&shy;rungs&shy;po&shy;litik</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Hatten sich die Spitzenpolitiker*innen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei der Vorstellung ihres Koalitionsvertrages am 24. November 2021 noch medienwirksam als „Fortschrittskoalition“ inszeniert, so machten CDU, CSU und SPD im Grunde keinen Hehl aus ihrer Bildung einer Rückschrittskoalition. Die ideologische Basis der amtierenden Bundesregierung bildet der Neoliberalismus mit seiner Richtschnur, mehr „Leistungsgerechtigkeit“ durch Belohnung der Leistungsträger*innen und Schlechterstellung der Transferleistungsbeziehenden herzustellen und den eigenen „Wirtschaftsstandort“ durch Deregulierung, Privatisierung und Flexibilisierung wettbewerbsfähiger (als die Konkurrenten auf den Weltmärkten) zu machen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Leistung</i> und <i>Wettbewerbsfähigkeit</i> waren die Signalworte des am 8. März 2025 beschlossenen Sondierungspapiers wie auch des am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrages, in dem sie jeweils 146 Mal vorkommen. Es scheint, als wäre dieses Dokument kurz nach der Jahrtausendwende entstanden, das heißt auf dem Gipfelpunkt des Neoliberalismus, der heute von zahlreichen Kommentator*innen für tot erklärt wird, obwohl er durch seine Normalisierung in fast alle Lebensbereiche eingedrungen ist (vgl. Butterwegge/Lösch/Ptak 2017). Dass die Kapitalverwertungsinteressen der Wirtschaft beziehungsweise von (großen) Unternehmen ganz oben auf der Regierungsagenda stehen, zeigt ein Blick in den Koalitionsvertrag (CDU/CSU/SPD 2025), der den Titel <i>Verantwortung für Deutschland</i> trägt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie die populäre Denkfigur der Abschreckung im militärpolitischen Bereich zu einem Wettrüsten zwischen den Staaten führt, so führt die wahnhafte Fixierung auf Wettbewerbsfähigkeit im wirtschafts- und finanzpolitischen Bereich zu einem Steuersenkungswettlauf der Staaten, bis diese im Extremfall den Unternehmern noch Geld dafür zahlen müssen, dass sie etwas unternehmen. Während die Abschreckungsideologie primär den ökonomisch Starken nützt, die von Kurssteigerungen der Rüstungskonzerne profitieren, nützt die neoliberale Standortlogik reichen Wirtschaftsstandorten, weil sie darauf basiert, schwächeren Mitbewerbern etwas vom gemeinsamen Kuchen abzuschneiden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Angesichts der Exportlastigkeit von Deutschlands Industrie wäre es viel sinnvoller gewesen, die unberechenbare Außenwirtschaftspolitik (willkürliche Verhängung von Schutzzöllen) des US-Präsidenten mit einer Stärkung der Binnenkaufkraft zu beantworten. John Maynard Keynes folgend, sollte man die Nachfrage- statt der Angebotsseite stärken und durch eine deutliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns sowie der Sozialtransfers die Geringverdiener*innen und die Menschen im Transferleistungsbezug materiell besserstellen, weil sie das zusätzliche Einkommen zeitnah ausgeben und dadurch die Konjunktur ankurbeln würden. So könnte man die Unternehmen – viel eher als mit Steuervergünstigungen und Direktsubventionen – veranlassen, mehr zu investieren, um die wachsende Nachfrage zu befriedigen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Soziales, Bildung und Kultur haben für CDU, CSU und SPD einen deutlich geringeren Stellenwert als die Ökonomie. Da wundert es kaum, dass die Stärkung der „Attraktivität Deutschlands als Reiseziel“ und die Förderung der Tourismusindustrie im Koalitionsvertrag vor dem Sozialstaatskapitel stehen, das wiederum mit Ausführungen zur „Arbeits- und Fachkräftesicherung“ beginnt (vgl. CDU/CSU/SPD 2025: 13).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Schon im Vorgriff auf eine Kommission zur Sozialstaatsreform, die der Bund gemeinsam mit Ländern und Kommunen einzusetzen gedachte (vgl. hierzu und zum Folgenden: CDU/CSU/SPD 2025: 15ff.), vereinbarten die Regierungsparteien, das bestehende Bürgergeldsystem zu einer „neuen Grundsicherung“ für Arbeitsuchende umzugestalten. Von den wenigen Verbesserungen und Erleichterungen für Leistungsberechtigte, die mit der Bürgergeld-Reform von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verbunden waren (vgl. Butterwegge 2023: 121ff.), werden die meisten wieder abgeschafft. Zwar blieb die von „Regelsatz“ in „Regelbedarf“ umbenannte Geldleistung trotz anderslautender Forderungen führender Unionspolitiker und des CDU-Wirtschaftsrates von Kürzungen letztlich verschont, beseitigt wurde aber der Anpassungsmechanismus, mit dem die Ampelkoalition dafür gesorgt hatte, dass inflationäre Entwicklungen der Lebenshaltungskosten von Menschen im Transferleistungsbezug schneller als bis dahin Berücksichtigung fanden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Entfallen sollte die Karenzzeit für Vermögen, von denselben Regierungsparteien während der Covid-19-Pandemie im März 2020 eingeführt, um materiell bessergestellten, aber in Not geratenen Facharbeiter*innen und (Solo-)Selbstständigen den Hartz-IV-Zugang zu erleichtern. Ähnliches gilt hinsichtlich der Karenzzeit für die Unterkunftskosten: Wenn das Jobcenter die Miete oder die Heizkosten von Arbeitsuchenden für „unverhältnismäßig hoch“ hält, sollte es keine Karenzzeit dafür mehr geben. Selbst viele Angehörige der Mittelschicht, die bisher nie Angst vor Armut hatten, mussten wegen des Ukrainekrieges, der anschließenden Energiepreisexplosion und der Inflation allerdings jeden Cent dreimal umdrehen. Umso unverständlicher war, dass vor allem CDU und CSU die genannten Regelungen jetzt nicht mehr für notwendig hielten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein wichtiger Kerngedanke der Bürgergeld-Reform, von dem sich CDU, CSU und SPD verabschiedet haben, war die Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung – nicht zuletzt begriffen als notwendige Qualifizierung von Transferleistungsbeziehenden für den Arbeitsmarkt, auf dem erklärtermaßen Fachkräfte fehlen. Stattdessen führt die schwarz-rote Koalition unter Merz den Vermittlungsvorrang in abgeschwächter Form wieder ein, der bei Hartz IV bewirkt hatte, dass selbst kurz vor dem Abitur stehende Kinder einer alleinerziehenden Mutter im Sozialgeldbezug vom zuständigen Jobcenter aus dem Gymnasium heraus in einen McJob hineingezwungen werden konnten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mitwirkungspflichten und Sanktionen sollten „im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern“ verschärft werden: „Bei Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen“ (CDU/CSU/SPD 2025: 17). Einvernehmen war zwischen den Regierungsparteien darüber erzielt worden, dass die im Volksmund „Hartz IV“ genannte Grundsicherung für Arbeitsuchende in modifizierter Gestalt zurückkehren und es arbeitsmarkt- wie sozialpolitisch vorwärts in die Vergangenheit gehen sollte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nichts kann für ein neues Regierungsbündnis, das mit demokratischen oder sozialen Richtungsvorgaben der Verfassung hadert, entlarvender sein als ein schriftliches Bekenntnis, sich an das Grundgesetz halten zu wollen, wie es CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag festhielten: „Für die Verschärfung von Sanktionen werden wir die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachten“ (CDU/CSU/ SPD 2025: 17). In seinem Hartz-IV-Sanktionsurteil vom 5. November 2019 (Az. 1 BvL 7/16) hatte das Bundesverfassungsgericht, gestützt auf Art. 1 Abs. 1 GG zur Würde des Menschen und das Sozialstaatsgebot von Art. 20 Abs. 1 GG, ausdrücklich erklärt, dass ein vollständiger Leistungsentzug nur zu rechtfertigen ist, wenn eine existenzsichernde und zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund willentlich verweigert wird, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">War die Ampelkoalition nicht zuletzt daran gescheitert, dass sich die FDP-Bundestagsfraktion im Unterschied zu ihren Kabinettsmitgliedern geweigert hatte, mit dem sogenannten Rentenpaket II das derzeitige Sicherungsniveau vor Steuern in Höhe von 48 Prozent bis zum 1. Juli 2040 zu garantieren, so versprachen CDU, CSU und SPD (2025: 19) nunmehr wenigstens, es gesetzlich bis zum Jahr 2031 abzusichern. 18 von den Massenmedien als „Rentenrebellen“ bezeichnete junge Unionsabgeordnete hielten die Belastung des Bundeshaushaltes jedoch für zu hoch, wenn das Sicherungsniveau vor Steuern anschließend nicht sofort um einen Prozentpunkt abgesenkt würde, ganz so, als wäre der „Nachhaltigkeitsfaktor“ gar nicht ausgesetzt gewesen. Trotz der knappen Mehrheit im Bundestag brachte die CDU/CSU/SPD-Koalition das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten, welches die Verlängerung der „Haltelinie“ und die Ausweitung der „Mütterrente“ (Berücksichtigung von drei Entgeltpunkten für alle vor 1992 geborenen Kinder) regelt, am 5. Dezember 2025 durch den Bundestag und anschließend durch den Bundesrat. Die sich dadurch ergebenden Mehrausgaben sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Das „Rentenpaket 2025“ enthielt außerdem die „Aktivrente“ genannte Steuerbefreiung eines Monatseinkommens bis 2.000 Euro für im Ruhestand weiterarbeitende Beschäftigte und das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, mit dem die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdiener*innen gefördert werden soll.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Neben dem kollektiven Solidarsystem der Gesetzlichen Rentenversicherung, das sich mehr als ein Jahrhundert lang bewährt, zahlreiche Wirtschaftskrisen und zwei Weltkriege überdauert hat, nahm sich die CDU/CSU/SPD-Koalition vor, durch Einführung der „Frühstart-Rente“ ein individuelles Ansparmodell zu etablieren, das die Altersvorsorge von der Entwicklung an den Finanzmärkten abhängig macht:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein.“ (CDU/CSU/SPD 2025: 19)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nicht bloß wegen der zusätzlichen Kapitalmarktrisiken, sondern auch aus Gerechtigkeitsgründen und wegen des Sozialstaatsgebotes im Grundgesetz spricht nichts dafür, in Form einer Rentenpolitik nach dem Gießkannenprinzip aus Steuermitteln ein Altersvorsorgedepot auch für die Sprösslinge von Wohlhabenden, Reichen und Hyperreichen zu schaffen, deren Sicherheit im Alter schon aufgrund eines Steuersystems gewährleistet ist, das ihre Eltern weitgehend schont. Einer verbesserten Altersvorsorge bedürfen hingegen die Kinder aus sozial benachteiligten Familien, sofern aus ihnen arme Erwachsene werden, die als Geringverdiener*innen, prekär Beschäftigte oder Transferleistungsbeziehende nicht genügend Rentenanwartschaften erwerben. Profitieren dürften von der Frühstart-Rente allerdings hauptsächlich Finanzmarktakteure, neben Broker*innen und Investmentbanker*innen vornehmlich solche, deren Anlageportfolio unverhoffte Kursgewinne durch zusätzliche, langfristige und milliardenschwere Anlagen des Staates verzeichnen kann. Wie risikoreich ein solches System verglichen mit der umlagefinanzierten, lohn- und beitragsbezogenen Rente trotzdem ist, haben die weltweiten Börsenturbolenzen nach der Verhängung von Schutzzöllen durch Trump abermals gezeigt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Der Bisma&shy;r&shy;ck&rsquo;&shy;sche Sozialstaat als S&uuml;ndenbock und finan&shy;zi&shy;eller Steinbruch der Bundes&shy;re&shy;gie&shy;rung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Bundeskanzler Merz stimmte die Bevölkerung im Sommer 2025 durch prägnante Formulierungen auf einen „Herbst der Reformen“ und bevorstehende Kürzungen im System der sozialen Sicherung ein. Auf dem Landesparteitag der niedersächsischen CDU in Osnabrück sagte er am 23. August: „Der Sozialstaat, wie wir ihn heute haben, ist mit dem, was wir volkswirtschaftlich leisten, nicht mehr finanzierbar.“ Zwar hatte Merz womöglich recht, wenn die von ihm geführte Regierung den Einzelplan 14 (Wehretat) von knapp 52 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 152,8 Milliarden Euro im Jahr 2029 nahezu verdreifacht, ohne dass sie irgendwelche Steuern erhöht. Aber ohne eine übertriebene Vergrößerung der Bundeswehr und gigantische Rüstungsprojekte, die man über Kredite finanziert, wodurch damit zwangsläufig verbundene Zins- und Tilgungslasten enorm steigen, erweist sich der Sozialstaat als zukunftsfähig.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die vor allem in der unteren Mittelschicht grassierenden Existenzsorgen und Abstiegsängste erzeugen Sozialneid nach unten, wenn maßgebliche Entscheidungsträger*innen in Regierung und Parlament den von Reichskanzler Bismarck begründeten, über 140 Jahre alten deutschen Sozialstaat zum Sündenbock für ihre verfehlte Politik und zum finanziellen Steinbruch machen, in dem sich angeblich zweistellige Milliardensummen „einsparen“ lassen. Auch in den Massenmedien wird der in tiefen Krisen und historischen Umbruchsituationen bewährte Sozialstaat heute zum Sanierungsfall erklärt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dass „nicht nur beim Bürgergeld die Kosten aus dem Ruder laufen“, wie Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 16. September 2025 auf dem 83. Deutschen Fürsorgetag in Erfurt behauptete, ist aber eindeutig falsch. Wenn man das deutsche Bruttoinlandsprodukt, die wegen der Preisinflation ebenfalls gestiegenen Steuereinnahmen und/oder den inzwischen erheblich höheren Staatshaushalt berücksichtigt, reichen die Kosten für das Bürgergeld gar nicht an die staatlichen Ausgaben für Hartz IV vor zehn oder 15 Jahren heran. Vielmehr ist der Anteil der Ausgaben für die „alte“ Grundsicherung für Arbeitsuchende (bis 2022: Hartz IV; ab 2023: Bürgergeld) am Bundeshaushalt zwischen 2014 und 2024 von 14 auf 10 Prozent zurückgegangen. Das bei der Hans-Böckler-Stiftung angesiedelte Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung kommt in seiner Untersuchung der Sozialausgaben zu dem Schluss, dass deren Entwicklung im historischen und internationalen Vergleich unauffällig ist (vgl. Dullien/Rietzler 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Trotzdem überboten sich Politiker*innen, Ökonom*innen und Publizist*innen mit Rufen nach „schmerzhaften Reformen“, durch die statt der Armut letzten Endes die Armen bekämpft werden. Als „mutiger Reformer“ galt ihnen nicht mehr, wer als Regierungspolitiker*in gegen den erklärten Willen der ökonomisch und politisch Mächtigen im Land soziale Verbesserungen für abhängig Beschäftigte, Arbeitslose und Rentner*innen durchsetzte, sondern wer im Einklang mit den Wirtschaftslobbyist*innen und der von ihren Leitmedien veröffentlichten Meinung eine weitere Verschlechterung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Millionen Menschen herbeiführen möchte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Lars Klingbeil, Vizekanzler, Finanzminister und SPD-Vorsitzender, lobte den früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder der ZEIT zufolge (Schieritz 2025), weil er „mutige Reformen angepackt“ habe, und TV-Talkmasterin Caren Miosga vertrat in ihrer Sendung <i>Deutschland im Herbst: Wo bleibt der Ruck für Reformen, Herr Bundeskanzler?</i> mit Merz als alleinigen Gast am 5. Oktober 2025 sogar die Auffassung, Schröder sei der einzige Bundeskanzler, der „echte Sozialreformen“ durchgeführt habe. Der Journalist Konstantin von Hammerstein wurde im Spiegel noch deutlicher: „Schröder hatte den Mut zum Risiko, den Merz bisher vermissen lässt“ (Hammerstein 2025). Da vergisst oder verzeiht man ihm für einen Moment sogar seine skurrile Männerfreundschaft mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin. Dass die „Agenda 2010“ mitsamt den Hartz-Gesetzen jetzt als Vorbild für eine „Agenda 2030“ herhalten muss, ist da nur folgerichtig.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zugrunde liegt dem Reformdrang die steile These, dass Wohlfahrtsstaatlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit einander ausschließen. Dabei entfalten abhängig Beschäftigte ihre Arbeitsproduktivität nicht unter Druck, sondern nur dann optimal, wenn sie und ihre Familie sozial abgesichert sind. Angst vor Armut und sozialem Abstieg schafft keine intrinsische Motivation, die mehr Innovation ermöglicht, sondern führt eher zu Resignation und in die wirtschaftliche Depression.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Reich&shy;tums&shy;f&ouml;r&shy;de&shy;rung statt Armuts&shy;be&shy;k&auml;mp&shy;fung: Steuer- und Sozialstaat im &bdquo;Herbst der Reformen&ldquo;</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Einkommensarmut dringt seit geraumer Zeit bis in die Mitte der Gesellschaft vor. Im Jahr 2019 lag die Armuts(risiko)quote auf der Datengrundlage des Mikrozensus-Kernprogramms, der größten und seriösesten Sozialstatistik unseres Landes, bei 15,9 Prozent. Das waren damals mehr als 13,2 Millionen Menschen, die als armutsgefährdet galten. Präziser ausgedrückt, waren sie einkommensarm, weil Alleinstehende damals mit weniger als 1.074 Euro im Monat auskommen mussten. Im Jahr 2024, nach all den Krisen, die als Katalysatoren der sozialen Spaltung wirkten – der Covid-19-Pandemie, der Energiepreisexplosion durch den Ukraine-Krieg und der Inflation (vgl. Butterwegge 2024a) – soll die Armutsrisikoquote – inzwischen nach dem vom Statistischen Bundesamt bevorzugten Mikrozensus-SILC gemessen – bei nur noch 15,5 Prozent und knapp 13 Millionen betroffenen Menschen liegen. Demnach wäre die Armutsbetroffenheit gesunken. Das erscheint jenen Personen, die sich an die früheren Zahlen (aus dem Mikrozensus-Kernprogramm) erinnern, absurd. Tatsächlich ist die vom Statistischen Bundesamt nicht mehr veröffentlichte Quote weiter auf 16,5 Prozent gestiegen. Man kann also von rund 14 Millionen Menschen ausgehen, die, wenn sie alleinstehend sind, weniger als 1.381 Euro im Monat zur Verfügung haben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zugleich wachsen der Reichtum und das Privatvermögen einer kleinen Minderheit: Die fünf reichsten deutschen Familien – Albrecht/Heister, Boehringer/von Baumbach, Kühne, Quandt/Klatten und Schwarz – besitzen zusammen etwa 250 Milliarden Euro und damit mehr als die ärmere Hälfte der Bevölkerung, sprich: weit über 40 Millionen Menschen (vgl. Butterwegge 2024b: 189f.). Knapp 40 Prozent der Bevölkerung haben dagegen überhaupt kein nennenswertes Vermögen (vgl. Fratzscher 2016: 154). In der wohlhabenden, wenn nicht gar reichen Bundesrepublik leben rund 30 Millionen Menschen – streng genommen – von der Hand in den Mund, weil ihnen Rücklagen fehlen, die man in einer finanziellen Krisensituation braucht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dass relative Einkommensarmut häufiger in absolute, extreme und existenzielle Armut (Wohnungs- und Obdachlosigkeit) umschlägt, während sich beinahe unvorstellbarer Reichtum in wenigen Händen konzentriert, ist einer Regierungspolitik geschuldet, die den Steuer- und den Sozialstaat über Jahrzehnte hinweg in einen Schraubstock zwingt. Einerseits wurden alle Besitz-, Kapital- und Gewinnsteuern entweder abgeschafft wie die Börsenumsatz- und die Gewerbekapitalsteuer, einfach nicht mehr erhoben wie die Vermögensteuer seit 1997 oder die entsprechenden Steuersätze massiv gesenkt (vgl. Hentschel/Eibl 2024: 110ff.; Jirmann 2024: 45ff.). Andererseits wurden die Unterstützungsleistungen für Bedürftige gestrichen oder drastisch beschnitten (vgl. Butterwegge 2018b: 113ff.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Am 26. Juni 2025 hat der Bundestag das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. Diesen noch konkurrenzfähiger auf den Weltmärkten zu machen ist das Leitmotiv der CDU/CSU/SPD-Koalition. Merz und Klingbeil gehen von der Grundüberzeugung aus, dass man nur die Gewinnerwartungen der (großen) Unternehmen verbessern muss, um den Konjunkturmotor in Schwung zu bringen. Dadurch – so hofft man allen Ernstes – lasse sich „Wohlstand für alle“ schaffen, wie es die Präambel ihres Koalitionsvertrages in Anlehnung an Ludwig Erhard verspricht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gemäß der neoliberalen Standortlogik, von der sich CDU, CSU und SPD leiten lassen, erscheint es folgerichtig, dass sie als erste wichtige Maßnahme nach ihrer Regierungsübernahme den „Investitionsbooster“ umsetzten. Eine degressive „Turbo-Abschreibung“ auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von je 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 verschafft großen Unternehmen höhere Gewinne, die anschließend geringer besteuert werden, weil der Körperschaftsteuersatz ab 2028 in fünf Jahresschritten von 15 auf 10 Prozent sinkt. Die für den Bund dadurch allein in dieser Legislaturperiode entstehenden Kosten betragen nach Regierungsangaben über 45 Milliarden Euro.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zum Vergleich: Unter dem christdemokratischen Bundeskanzler Helmut Kohl betrug die Körperschaftsteuer, gewissermaßen die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften (AGs und GmbHs), noch 30 respektive 45 Prozent, je nachdem, ob die Gewinne ausgeschüttet oder einbehalten wurden. Demnächst müssen selbst hochprofitable Konzerne kaum noch Steuern zahlen, wenn sie die Gewerbesteuer durch eine Verlagerung des Firmensitzes in eine Steuerdumping betreibende Gemeinde minimieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch das nächste steuerpolitische Gesetzgebungsverfahren der CDU/CSU/SPD-Koalition bezweckte keine materielle Besserstellung von Menschen im Niedriglohnsektor oder Transferleistungsbezug, sondern eine Verbesserung der Gewinnaussichten von Unternehmen. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde die Umsatzsteuer von Restaurants und Hotels für Speisen dauerhaft von 19 auf sieben Prozent reduziert, was vor allem der Systemgastronomie (große Fast-Food-Ketten, die teilweise über hundert Millionen Euro mehr Gewinn erwarten, wenn sie die Steuersenkung nicht an ihre Kunden weitergeben) und sonst eher besserverdienenden Konsument*innen zugutekommt, die es sich leisten können, häufiger in teure Restaurants zu gehen. Zwischen den Jahren 2026 und 2030 werden dem Staat dadurch etwa 19 Milliarden Euro entgehen, obwohl auf Getränke weiterhin 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden. Unsozial und unökologisch ist auch die Anhebung der für die Zersiedlung der Landschaft mitverantwortlichen, bisher für die ersten 20 Kilometer 30 Cent betragenden Pendlerpauschale auf 38 Cent vom ersten Kilometer an. Denn Besserverdienende profitieren davon aufgrund ihres höheren Steuersatzes bei der Einkommenssteuer mehr als Geringverdiener*innen, die im Extremfall sogar leer ausgehen und keine Steuerersparnis haben. Positiv wirkt demgegenüber geradezu die Anhebung der sogenannten Ehrenamtspauschale und des Übungsleiterfreibetrages.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während die Wohlhabenden, Reichen und Hyperreichen mit großzügigen Steuergeschenken bedacht wurden, zwingt man die Menschen im Transferleistungsbezug, den Gürtel noch enger zu schnallen. So wurde der Regelsatz des Bürgergeldes von 563 Euro im Monat für Alleinstehende weder im Jahr 2025 erhöht, noch steigt er bis zum 31. Dezember 2026, obwohl sich die Lebenshaltungskosten laufend erhöhen. Betroffen davon sind allein 500.000 alleinerziehende Mütter im Bürgergeldbezug, die am 20. eines Monats oft nicht wissen, ob sie für ihre Kinder noch etwas Warmes auf den Tisch bekommen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Die &bdquo;neue Grund&shy;si&shy;che&shy;rung&ldquo; &ndash; eine arbeits&shy;markt- und sozial&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;sche Rolle r&uuml;ckw&auml;rts</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ausgerechnet in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten brachte das Bundeskabinett eine Woche vor Heiligabend den Gesetzentwurf, mit dem das Bürgergeld abgeschafft und ein härteres Sanktionsregime als bei Hartz IV etabliert wird, auf den Weg. Eigentlich hätte die Beschlussfassung der Bundesregierung über den Gesetzentwurf zur Grundsicherung für Arbeitsuchende früher erfolgen sollen; weil zwei ausgesprochene Hardliner im Kabinett, Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), bei der finalen Ressortabstimmung ihr Veto eingelegt hatten, kam es aber zu einer Verzögerung. Den beiden Unionspolitiker*innen war der ursprüngliche Entwurf aus dem Hause von Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) noch zu lasch formuliert, weil er nach ihrer Meinung eine Hinhaltetaktik der „Totalverweigerer“ durch Bestehen auf einer persönlichen Anhörung zuließ.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Pflichtverletzungen wie die Ablehnung eines Jobangebots, einer beruflichen Weiterbildung oder eines Bewerbungstrainings sollen künftig mit Kürzungen von 30 Prozent der Leistungen beantwortet werden. Wenn ein*e Transferleistungsbezieher*in zwei Termine beim Jobcenter verpasst, bleiben ihm*ihr 30 Prozent der Geldleistung vorenthalten. Nach dem dritten Meldeversäumnis erfolgt ein vollständiger Leistungsentzug, nach dem vierten werden außerdem die Miet- und Heizkosten nicht mehr vom Jobcenter übernommen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese gesetzlich fixierte Sanktionsspirale birgt ein hohes Verelendungsrisiko für Betroffene, die ihre Wohnung verlieren und obdachlos werden können. Die relative Einkommensarmut der Menschen im Transferleistungsbezug schlägt durch die geplanten Sanktionsverschärfungen möglicherweise in absolute, extreme und existenzielle Armut um, was zu einer Bundesregierung passt, deren Steuerpolitik maßgeblich zur Konzentration des Reichtums beiträgt und die allen Umverteilungsforderungen eine Absage erteilt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bas will zwar durch eine Härtefallregelung im Gesetz verhindern, dass Menschen, die psychisch beeinträchtigt sind, sanktioniert werden. Leistungsberechtigte, die keinen Telefonanschluss haben und aus Angst vor dem Jobcenter seine Schreiben nicht mehr öffnen, dürften die neue Härte im Umgang mit den Armen jedoch zu spüren bekommen, auch wenn sie kaum dem Bild der „Totalverweigerer“ entsprechen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine zivilisierte Gesellschaft garantiert ihren Mitgliedern das soziokulturelle Existenzminimum auch dann, wenn diese gesetzlich festgelegte Verhaltensnomen missachten. Das unterscheidet sie positiv von faschistischen und Militärdiktaturen, in denen drakonische Strafen und institutionalisierte Gewalt zum Lebensalltag der Menschen gehören. Wenn das Gesetz zur Abschaffung des Bürgergeldes die Menschenwürde und das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes missachtet, folgt dem „Herbst der Reformen“ ein Winter der sozialen Eiseskälte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wer als politisch Verantwortlicher heute den Sozialstaat ins Visier nimmt, dessen Leistungsdichte in Frage stellt sowie für Arbeitslose, Arme, Wohnungslose, Behinderte und/oder anderweitig Benachteiligte notwendige Transferleistungen abschaffen oder drastisch kürzen will, ist nicht bloß unsozial und inhuman, sondern gefährdet hierdurch auch – gewollt oder unbewusst – die Demokratie, weil sie erfordert, dass sich alle Mitglieder einer so wohlhabenden Gesellschaft wie unserer aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden beziehungsweise gestellten materiellen Ressourcen gleichberechtigt an demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen beteiligen können, ohne von Existenznot davon abgehalten zu werden. Dies ist bei einer sich in die Mitte der Gesellschaft hinein ausbreitenden Armut und einer wachsenden Ungleichheit nicht der Fall (vgl. Butterwegge 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der am 8./9. Oktober 2025 in einer Nachtsitzung des Koalitionsausschusses geschlossene Kompromiss zur Abschaffung des Bürgergeldes und zur Einführung der „neuen Grundsicherung“ für Arbeitsuchende war im Grunde eine Kapitulation der SPD, die ihr arbeitsmarkt- und sozialpolitisches Prestigeprojekt, mit dem sie Hartz IV in der Ampelkoalition hatte „überwinden“ wollen, nach einer beispiellosen Hetzkampagne gegen das Bürgergeld und eine kleine Gruppe seiner Beziehenden, die als „Totalverweigerer“ verteufelt wurden, preisgab. Umso lauter war das Triumphgeschrei führender Unionspolitiker*innen, die aus ihrer Freude über das Ende des Bürgergeldes, in dem sie fälschlicherweise eine Variante des bedingungslosen Grundeinkommens sahen, keinen Hehl machten. Voll des Lobes war mit BILD auch das größte deutsche Boulevardblatt, das es im Aufmacher am 10. Oktober auf die Kurzformel <i>Merz streicht Faulpelzen Bürgergeld</i> brachte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es war dem Boulevard mit Unterstützung von marktfixierten Ökonom*innen, konservativen Politiker*innen und Rechtspopulist*innen gelungen, eine Diskursfront zwischen abhängig Beschäftigten und Menschen im Transferleistungsbezug zu errichten, indem Letztere als „faul“ und „arbeitsscheu“, wenn nicht als „Totalverweigerer“, „Sozialschmarotzer“ und potenzielle Betrüger*innen diffamiert wurden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch sozialdemokratische Reformbefürworter*innen argumentierten, dass gerade die oft hart arbeitenden Bezieher*innen niedriger Einkommen demoskopischen Untersuchungen zufolge für mehr Druck auf Transferleistungsbeziehende und schärfere Sanktionen eintreten. Allerdings fragt sich, ob eine der Solidarität und der sozialen Gerechtigkeit verpflichtete Partei ihre Regierungspolitik nach den Resultaten von Meinungsumfragen ausrichten darf oder ob sie nicht besser die ökonomischen und sozialen Interessen ihrer Wählerklientel zugrunde legt. Die SPD hätte gut daran getan, der falschen Frontlinie zwischen Leistungsbereiten und Leistungsberechtigten durch Betonung der gemeinsamen Interessen von Arbeitenden, Niedriglöhner*innen und Transferleistungsbezieher*innen entgegenzutreten. Schließlich ist fast jede*r Lohnabhängige nur eine Kündigung oder eine schwere Krankheit vom Transferleistungsbezug entfernt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Weil die SPD den Gegensatz von Kapital und Arbeit mittlerweile kaum mehr thematisiert, sondern in der Regierungsverantwortung lieber tabuisiert, gelang es ihren politischen Antipoden, einen Antagonismus zwischen Beschäftigten und Menschen im Transferleistungsbezug zu konstruieren. Mit der neuen Sozialfigur des „Totalverweigerers“ wurde ein Feindbild aufgebaut, mit dem es Neoliberalen, Konservativen sowie Rechtspopulist*innen und -extremist*innen gelang, die Gesellschaft in „Leistungsträger“ und „Leistungsverweigerer“ zu spalten. SPD und Gewerkschaften traten dieser falschen Frontstellung nicht konsequent entgegen. Vielmehr schloss sich die SPD-Führung der Missbrauchskampagne am Ende immer mehr an und verschaffte ihr sogar noch einen rassistischen Akzent, indem sie unter Verweis auf Duisburg (Wahlkreis der früheren Bundestagspräsidentin Bas) von „mafiösen Strukturen“ sprach und den angeblich massenhaften Sozialbetrug von häufig in heruntergewirtschafteten „Schrottimmobilien“ hausenden Bulgar*innen und Rumän*innen skandalisierte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Von den 13 Gesetzen, die im Laufe von 20 Jahren mehr oder weniger gravierende Änderungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorgenommen haben, ist die von CDU/CSU und SPD verabredete Rückabwicklung des Bürgergeldes wahrscheinlich die folgenschwerste. Denn dadurch erhöht die Bundesregierung nicht bloß den Druck auf Langzeiterwerbslose, jeden Job anzunehmen, sondern baut auch eine weitere Drohkulisse gegenüber Belegschaften, Betriebsräten und Gewerkschaften auf, die unter dem Damoklesschwert von <i>Hartz V</i>, wie man die neue Grundsicherung nennen sollte, gezwungen sein könnten, schlechtere Arbeitsbedingungen und niedrigere Löhne zu akzeptieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hartz IV hatte als Disziplinierungsinstrument für die Beschäftigten gewirkt, mit dem Deutschlands Niedriglohnsektor zum größten dieser Art in Europa wurde (vgl. Butterwegge 2018a: 115ff.). Zwar verkleinerte sich der Niedriglohnsektor durch die Einführung und mehrfache Erhöhung des Mindestlohns wieder, nunmehr droht aber seine weitere Expansion. Nicht zufällig erreichte der Dax nach Bekanntwerden der Beschlüsse des Koalitionsausschusses, einem Schwarzen Tag für den Sozialstaat, einen historischen Höchststand.</p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Christoph Butterwegge,</strong> geboren 1951, war von 1998 bis 2016 Hochschullehrer für Politikwissenschaft an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Wichtige Buchveröffentlichungen: &#8222;Die zerrissene Republik&#8220; (2020), &#8222;Deutschland im Krisenmodus&#8220; (2024) und &#8222;Umverteilung des Reichtums&#8220; (2024).</em></p>
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<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Butterwegge, Christoph </em>2018a: Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik?, 3. Aufl., Weinheim/Basel.</p>
<p align="justify"><em>Butterwegge, Christoph</em> 2018b: Krise und Zukunft des Sozialstaates, 6. Aufl., Wiesbaden.</p>
<p align="justify"><em>Butterwegge, Christoph</em> 2023: Bürgergeld und Kindergrundsicherung – Abschaffung oder Abmilderung von Hartz IV, in: Troost, Axel/Hickel, Rudolf/Reuter, Norbert (Hrsg.): <em>Soziale Kipppunkte, bedrohte Existenzen, wachsende Armut. Alternativen zu Geldentwertung und Kaufkraftverlusten</em>, Hamburg, S. 119-137.</p>
<p align="justify"><em>Butterwegge, Christoph</em> 2024a: Deutschland im Krisenmodus. Infektion, Invasion und Inflation als gesellschaftliche Herausforderung, Weinheim/Basel.</p>
<p align="justify"><em>Butterwegge, Christoph </em>2024b: Umverteilung des Reichtums, Köln.</p>
<p align="justify"><em>Butterwegge, Christoph</em> 2025: Armut und soziale Ungleichheit – eine Gefahr für die Demokratie, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> Nr. 252 = Jg. 64, H. 5, S. 19-31.</p>
<p align="justify"><em>Butterwegge, Christoph/Lösch, Bettina/Ptak, Ralf</em> 2017: Kritik des Neoliberalismus, 3. Aufl., Wiesbaden.</p>
<p align="justify"><em>CDU/CSU/SPD</em> 2025: Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, <a href="https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf">https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Dullien, Sebastian/Rietzler, Katja</em> 2024: Die Mär vom ungebremst wachenden Sozialstaat, in: Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.): <em>IMK Kommentar</em> Nr. 11.</p>
<p align="justify"><em>Fratzscher, Marcel </em>2016: Verteilungskampf. Warum Deutschland immer ungleicher wird, München.</p>
<p align="justify"><em>Hammerstein, Konstantin von</em> 2025: So versucht Friedrich Merz aus seinem Loch zu kommen, in: <em>Spiegel-Online</em> vom 09.10.2025, <a href="https://www.spiegel.de/politik/deutschland/friedrich-merz-fernsehauftritte-hilft-die-medienoffensive-der-beliebtheit-des-kanzlers-a-c3b8e470-1651-4580-91d3-30f9d3b30e97">https://www.spiegel.de/politik/deutschland/friedrich-merz-fernsehauftritte-hilft-die-medienoffensive-der-beliebtheit-des-kanzlers-a-c3b8e470-1651-4580-91d3-30f9d3b30e97</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hentschel, Karl-Martin/Eibl, Alfred </em>(2024): Steuerrevolution. Ein Konzept zur Rückverteilung von Reichtum, zu mehr Gerechtigkeit und Klimaschutz, Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Jirmann, Julia</em> 2024: Blackbox Steuerpolitik. Wie unser Steuersystem Ungleichheit fördert, 2. Aufl., Bonn.</p>
<p align="justify"><em>Schieritz, Mark </em>2025: Der schon wieder, in: <em>Die Zeit </em>Nr. 38, <a href="https://www.zeit.de/2025/38/herbst-der-reformen-friedrich-merz-agenda-2010-gerhard-schroeder/komplettansicht">https://www.zeit.de/2025/38/herbst-der-reformen-friedrich-merz-agenda-2010-gerhard-schroeder/komplettansicht</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/vom-herbst-der-reformen-zum-winter-der-sozialen-eiseskaelte-warum-der-wohlfahrtsstaat-und-die-demokratie-akut-gefaehrdet-sind/">Vom „Herbst der Reformen“ zum Winter der sozialen Eiseskälte: Warum der Wohlfahrtsstaat und die Demokratie akut gefährdet sind</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Krise der Demokratie und Demokratisierung des Ökonomischen</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 14:03:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Auch wenn die Entwicklungen in den Staaten des europäischen und amerikanischen Kontinents unterschiedlich verlaufen, ist die Krise der Demokratien des entwickelten Kapitalismus nicht mehr zu übersehen. Politikwissenschaftler*innen wie Wolfgang Merkel (2024: 18) diagnostizieren einen „Abwärtstrend der Demokratie“ und Jahre „des kontinuierlichen Qualitätsverlusts selbst der besten Demokratien“. Auch lange stabile Modelle der politischen Demokratie geraten vor [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/krise-der-demokratie-und-demokratisierung-des-oekonomischen/">Krise der Demokratie und Demokratisierung des Ökonomischen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Auch wenn die Entwicklungen in den Staaten des europäischen und amerikanischen Kontinents unterschiedlich verlaufen, ist die Krise der Demokratien des entwickelten Kapitalismus nicht mehr zu übersehen. Politikwissenschaftler*innen wie Wolfgang Merkel (2024: 18) diagnostizieren einen „Abwärtstrend der Demokratie“ und Jahre „des kontinuierlichen Qualitätsverlusts selbst der besten Demokratien“. Auch lange stabile Modelle der politischen Demokratie geraten vor allem von zwei Seiten unter Druck: Zum einen gefährdet ein weit verbreiteter Aufschwung rechtspopulistischer und völkisch-nationalistischer Kräfte die Mindeststandards demokratischer Prozeduren und Kulturen. Wachsende Zustimmungswerte, mehr Sitze in den Parlamenten bis hin zu Regierungsbeteiligungen sind die sichtbaren Zeichen dieser Entwicklung. Zugleich tun sich demokratisch legitimierte Regierungen schwer, die gegenwärtige Ökonomie in sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklungsmodelle zu transferieren. Hinzu kommen Herausforderungen wie globale Migration oder externe Schocks wie die Corona-Pandemie oder die geopolitischen Turbulenzen im Zuge des Ukraine-Krieges. Zweifel an der Handlungsfähigkeit und Krisenlösungskompetenz der Politik werden in rechten Narrativen von den korrupten Eliten aufgegriffen und zur Delegitimierung der politischen Repräsentation genutzt.</p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. </strong><strong class="western">Hans-Jürgen Urban</strong> ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall sowie Honorarprofessor am Institut für Soziologie der Friedrich-Schiller Universität in Jena.</em></p>
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<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 14.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 5.- €.</em></p>
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		<title>Wirtschaftsdemokratie</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 13:37:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wirtschaft und Demokratie stehen in Spannung zueinander. Es wird häufig erwartet, dass sich die demokratischen Institutionen an den wirtschaftlichen Imperativen ausrichten. Angela Merkel sprach einst von „marktkonformer Demokratie“. Unter Vertreter*innen der Wirtschaft gibt es offensichtlich auch Sympathien für autoritäre Regime, sofern diese den Erwartungen auf Wirtschaftswachstum und schnelles Entscheiden entsprechen. Vielen Unternehmer*innen und Manager*innen ist [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/wirtschaftsdemokratie/">Wirtschaftsdemokratie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Wirtschaft und Demokratie stehen in Spannung zueinander. Es wird häufig erwartet, dass sich die demokratischen Institutionen an den wirtschaftlichen Imperativen ausrichten. Angela Merkel sprach einst von „marktkonformer Demokratie“. Unter Vertreter*innen der Wirtschaft gibt es offensichtlich auch Sympathien für autoritäre Regime, sofern diese den Erwartungen auf Wirtschaftswachstum und schnelles Entscheiden entsprechen. Vielen Unternehmer*innen und Manager*innen ist allerdings nicht nur aufgrund privater Überzeugung durchaus bewusst, dass die Wirtschaft Vielfalt, offene Diskussion und Meinungsstreit benötigt, soll es Fortschritt und Innovation geben und sollen Gesellschaft und demokratische Institutionen keinen Schaden nehmen, wenn sie aufgrund auseinandertriftender Lebensverhältnisse keinen Rückhalt mehr in der Bevölkerung finden. Doch auch wenn demokratische Institutionen als Rahmen für wirtschaftliche Prozesse gelten, so handelt es sich nicht um Wirtschaftsdemokratie.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aus wirtschaftsdemokratischer Sicht erweist sich die parlamentarische Demokratie als unzulänglich, da unternehmerische Entscheidungen allenfalls nebenbei und zufällig, sprich abhängig von der Marktlage, auch gesellschaftlichen Zielen dienen. Es geht vielmehr um Wettbewerbsfähigkeit, Gewinne und Interessen der Aktionär*innen. Entsprechend finden auch die Interessen der Lohnabhängigen oder Konsument*innen kaum angemessene Berücksichtigung. Demgegenüber erweitert Wirtschaftsdemokratie das Verständnis von Demokratie um den Bereich wirtschaftlichen Entscheidens selbst. Sie schließt Mitbestimmung in den Betrieben und Unternehmen ein. Darüber hinaus zielt dem Selbstverständnis zufolge Wirtschaftsdemokratie auf eine demokratische Alternative zur kapitalistischen Marktwirtschaft. Die Gewerkschaftsbewegung hat Wirtschaftsdemokratie lange Zeit als einen demokratischen Weg zum Sozialismus verstanden (vgl. Demirović 2007). Einer Befragung des Internationalen Gewerkschaftsbundes zufolge wünschten sich 2014 mehr als 80 Prozent der Deutschen eine neue Wirtschaftsordnung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Forderungen nach Wirtschaftsdemokratie finden sich schon in frühen Dokumenten der Arbeiterbewegung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts: gleichberechtigte Teilhabe am wirtschaftlichen Prozess, Streben nach Demokratie bis in die betrieblichen Abläufe oder freie Wahl der Aufseher und Werkmeister. Um 1900 wurde von Carl Legien die Beseitigung des Absolutismus im Fabrikbetrieb und die demokratische Organisation der Betriebsstätten bis hin zur Leitung der Produktion durch die Arbeiterschaft gefordert. In Deutschland diskutierten die Gewerkschaften nach dem Ende des Ersten Weltkriegs abermals Fragen der Wirtschaftsdemokratie. Sie forderten Mitbestimmungsrechte für die Arbeiter bei der gesamten Produktion – vom Einzelbetrieb bis in die Spitzen der zentralen Wirtschaftsorganisation und frei gewählte Arbeitervertretungen. Wirtschaft in ihrer Gesamtheit wurde als Volksangelegenheit verstanden und sollte dem Allgemeinwohl dienen. Demokratie sollte demzufolge nicht an den Toren der Betriebe und Unternehmen Halt machen, sondern sich auch auf sie erstrecken. Eine Verwirklichung dieses Demokratisierungsziels erschien nach der Revolution, die das Kaiserreich gestürzt hatte, möglich.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">1928 legte eine vom Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund eingesetzte Arbeitsgruppe eine Denkschrift unter dem Titel <i>Wirtschaftsdemokratie. Ihr Wesen, Weg und Ziel</i> vor. Sie verbindet sich mit dem Namen Fritz Naphtali ([1928] 1968) und legt eine umfassende Konzeption der Wirtschaftsdemokratie dar. Der Gedanke einer Demokratisierung der Wirtschaft, der mit dem Ziel einherging, die Unternehmen zu vergesellschaften, die Produktion durch die Arbeiter zu kontrollieren, den Betriebsrat zu einem gleichberechtigten Mitbestimmungsorgan auszugestalten, war umfassend von der Rätebewegung formuliert worden. Eine Sozialisierung der Betriebe erschien möglich, denn sie mussten von Kriegs- auf Friedenswirtschaft umgestellt werden. Doch aufgrund der gewalttätigen Niederschlagung der Rätebewegung und der eindeutigen Festlegung der SPD auf die parlamentarische Demokratie kamen rätedemokratische Konzepte über erste Vorschläge nicht hinaus. Die Diskussionen verebbten allmählich (Hillmann 1971; 1972; Bermbach 1973). In diesen Diskussionen sahen die Gewerkschaften die Notwendigkeit einer Demokratisierung der Unternehmen und der Wirtschaft in ihrer Gesamtheit. Doch kamen diese Überlegungen in gewisser Weise zu spät und konnten der Entwicklung keine andere Richtung mehr geben. Denn die Krise der Demokratie in der Weimarer Republik verlief zwar 1928 noch nicht unumkehrbar in Richtung einer nationalsozialistischen Diktatur, aber die demokratischen Parteien, die sozialistische Bewegung und die Gewerkschaften waren als gesellschaftliche Kräfte, die für Demokratie eintraten, schon in der Defensive und wurden durch die Wirtschaftskrise 1929 und deren Folgen weiter geschwächt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es sind prinzipielle und realökonomische Gesichtspunkte, die in der Denkschrift als Begründung für Wirtschaftsdemokratie angeführt wurden und ihre Relevanz auch für heutige Diskussion behalten haben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der lange Kampf der Arbeiterbewegung für das allgemeine Wahlrecht war einigermaßen erfolgreich geführt worden. Doch die Durchsetzung der politischen, staatlich begrenzten Demokratie führte noch nicht zur Teilhabe der Lohnabhängigen an den Entscheidungen der Unternehmen. Weiterhin blieb die Mehrheit der Bevölkerung wirtschaftlich unfrei, ihre demokratischen Grundrechte als Wirtschaftsbürger*innen blieben sehr eingeschränkt. Dagegen lässt sich nun argumentieren, dass im Fall von Wirtschaftsunternehmen demokratische Beteiligungsrechte gar nicht sinnvoll sind. Denn die Garantie des Privateigentums bedeutet ja gerade das Recht der Eigentümer*innen, andere vom Gebrauch ihres Eigentums auszuschließen. Dies gilt als Grundlage für erfolgreiches wirtschaftliches Handeln.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Einem solchen Vorbehalt hielten die Autoren der Denkschrift entgegen, dass die liberale Unterstellung, der Kapitalismus sei weiterhin durch die erbitterte Konkurrenz einer Vielzahl von Kleinunternehmen bestimmt, nicht haltbar sei. Längst schon habe sich durch Konzentration und Zentralisation der Unternehmen ein organisierter Kapitalismus mit großen Monopolen und Kartellen herausgebildet. Es wird deswegen von einer „kapitalistischen Despotie“ gesprochen (Naphtali [1928] 1968: 17). Es handele sich bei den Unternehmen um Riesenorganisationen mit vielen tausend, wenn nicht hunderttausenden Lohnabhängigen. Die Entscheidungen in den Unternehmen würden jedoch nicht nur die Arbeitenden in den Betrieben, sondern auch die Konsument*innen und die Allgemeinheit betreffen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch wenn die Autoren der Denkschrift solche Fragen nicht im Einzelnen diskutieren, umfassen die Ausführungen implizit eine Vielzahl von Aspekten, die nach demokratischen Gesichtspunkten entschieden werden sollten: die Ansiedlung und Größe von Unternehmen, die Wahl der Produkte, das technologische Niveau, die Zahl und Qualität der Arbeitsplätze, die Arbeitsorganisation, die berufliche Qualifikation, die Preise, die Menge und Qualität der erzeugten Güter, die Inanspruchnahme von Ressourcen und die Folgen der Produktion für die Allgemeinheit. Häufig steht in Frage, ob die Privateigentümer*innen jenseits des von ihnen verfolgten Gewinns das Interesse und die Möglichkeit haben, den Bedarf der Menschen zu befriedigen. Das gilt auch für einen weiteren Aspekt: Denn die großen Unternehmen ebenso wie die Menschen insgesamt bedürfen einer öffentlichen Wirtschaft, die die infrastrukturelle Versorgung sichert: etwa Straßen, Kanalisation, Wasser, Elektrizität, Schulen und Sportanlagen. Vieles davon wird nicht von Privatunternehmen zur Verfügung gestellt, weil die Investitionskosten hoch und die Gewinnerwartungen niedrig sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als weiteren realökonomischen Gesichtspunkt führt die Denkschrift die Erfolge der Arbeiterschaft selbst an. Es sei gelungen, auf die Regulierung der Arbeitszeit Einfluss zu nehmen. Vor allem hätten sich Gewerkschaften herausgebildet. Neben das Koalitionsrecht seien weitere Arbeitnehmerrechte getreten, so dass in täglichen Kämpfen um die Neugestaltung der Verhältnisse gerungen würde. Das ist folgenreich, denn die Gewerkschaften stehen den Unternehmensleitungen als organisierte Verhandlungspartner gegenüber.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wolfgang Abendroth hat in den frühen 1950er Jahren auf einen weiteren wesentlichen Gesichtspunkt hingewiesen. Demzufolge hat die empirische Entwicklung von Wirtschaft und Politik dazu geführt, dass die Unternehmen nicht nur von der Nachfrage der Konsument*innen, den Verhandlungen mit den Gewerkschaften um höhere Löhne oder öffentlichen Infrastrukturen abhängig sind, sondern auch von staatlichen Eingriffen. Politisches Entscheiden stellt also nicht nur rechtliche Rahmenbedingungen für Marktteilnehmende zur Verfügung, sondern trägt zur Gestaltung der Wirtschaft bei. Dies ist der Fall, weil der Staat etwa mittels Zölle und technischen Standards Exporte und Importe lenkt, mit Steuern und Geldpolitik unternehmerische Entscheidungen lenkt, mit Bildungspolitik auf das Arbeitskräftepotential und die Qualifikationsprofile Einfluss nimmt, mit Arbeitsmarktpolitik die Arbeitslosen verwaltet und zu ihrer Qualifikation beiträgt. Unternehmen müssen langfristig planen. Aber auch staatliche Planung ist nicht systemfremd. Im demokratisch-sozialen Bundesstaat der Bundesrepublik Deutschland, so schlussfolgert Abendroth (1967: 122), sind die staatlichen Planungen Ergebnis demokratischer Entscheidungen, die aus einer komplexen Koordination zwischen Parteien, Öffentlichkeit, Verwaltungen und Verbänden hervorgehen. Das aber bedeutet in der Konsequenz, dass die parlamentarische Demokratie des Grundgesetzes es erlaubt, die Gesellschaft umzuplanen und ihr eine andere Wirtschaftsverfassung zu geben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In diesem demokratiepolitischen Sinn entsteht ein Verständnis davon, dass ökonomische Prozesse sich nicht einfach als naturgesetzliche Marktprozesse vollziehen, sondern Ergebnis menschlichen Handelns und Entscheidens sind. Wirtschaftliche Orientierungen können sehr unterschiedlich ausgerichtet sein. Dabei geht es um das Verständnis von Reichtum und Wohlfahrt, aber auch von Effizienz und Versorgung der Menschen: Sind die Ziele eine höhere Wachstumsrate, große Gewinne, explodierender Reichtum Weniger, Erderhitzung oder mehr soziale Gleichheit, ein Leben ohne Angst und Armut, eine hohe Bildung, Teilhabe an Kultur, lange Lebensdauer bei guter Gesundheit und die langfristige Sicherung des Stoffwechsels mit der Natur? Aus wirtschaftsdemokratischer Sicht werden einzelwirtschaftliche Entscheidungen in den gesellschaftlichen Zusammenhang gestellt und damit auch zum Gegenstand politisch-demokratischen Entscheidens. Dies würde heute angesichts von CO2-Emissionen, schwindender Biodiversität, Flächenverbrauch, Wassermangel oder chaotischen Wetterentwicklungen einschließen, auch die wirtschaftlichen Organisationen demokratiefähig zu machen, sodass sich in den ökonomischen Praktiken nicht einzelwirtschaftliche, sondern gesamtgesellschaftliche Rationalität zur Geltung bringen kann – und das schließt die ökologischen Kreisläufe ein. Das könnte dazu führen, dass aus einer Vielzahl von Entscheidungen – hinsichtlich der Produkte, der Arbeitsorganisation, des Konsums, der Wohnformen oder der Mobilität – eine demokratisch gewollte und gestaltete andere Lebensweise resultiert, die den ökonomischen Alltag unmittelbar prägt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Historisch wurde die Wirtschaftsdemokratie von der Arbeiterbewegung vertreten. Im Zentrum standen deswegen Forderungen von Arbeiter*innen, an Wirtschaftsentscheidungen beteiligt zu sein. Dies schloss das Recht auf die Bildung von Gewerkschaften und Betriebsräten ein. Das ist nicht selbstverständlich, denn auch unter demokratischen politischen Verhältnissen gibt es zahlreiche Bemühungen von Unternehmen und ihren Verbänden, Gewerkschaften zu bekämpfen, die Bildung von Betriebsräten in den Betrieben zu verhindern oder sich der Tarifbindung zu entziehen. Das sind Minimalerfordernisse einer Beteiligung der Beschäftigten an ihren Betrieben, so dass sie etwa Einfluss auf Löhne, Arbeitszeiten, Pausenregelungen und Arbeitsabläufe nehmen können. Schwierig und bislang nicht möglich ist eine Beteiligung, wenn es um Produktentwicklung, Markterschließung, Investitionen, Rationalisierung, Zukauf, Verkauf oder gar Schließung von Unternehmensteilen oder ganzen Unternehmen geht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Große Ziele, die die Gewerkschaften historisch mit der Wirtschaftsdemokratie verfolgten, wurden nicht verwirklicht. Erst in den 1970er Jahren ist es gelungen, eine Mitbestimmung der Belegschaften und Gewerkschaften in Aktiengesellschaften zu verankern. Nicht umgesetzt wurde das Ziel, einzelwirtschaftliche Rationalität und gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt zu vereinbaren. Das Erstere würde bedeuten, auch in wirtschaftlichen Belangen allen Bürger*innen eine Stimme zu geben, sprich das demokratische Stimmrecht über die politische Sphäre hinaus auszuweiten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für den Weg dorthin können Diskussionen hilfreich sein, die sich mit Regional- und Strukturräten befassen. Dabei ginge es um Entscheidungen über die konkrete Regionalentwicklung und die Branchenzusammensetzung der wirtschaftlichen Versorgung in den einzelnen Regionen. Das könnte zum Ziel haben, unter Beteiligung aller Stakeholder Investitionen nach Allgemeinwohlgesichtspunkten zu lenken oder Ressourcen und Flächen schonend zu nutzen und gleiche Lebensverhältnisse für alle herzustellen. Um in die Unternehmensentscheidungen gesamtgesellschaftliche Rationalität einzubringen, wurde auch in die Diskussion gebracht, auch Konsument*innen und Naturschutzverbände in den Prozess der Mitbestimmung in den Aufsichtsräten einzubeziehen (vgl. Beerhorst 2004). Angesichts des Umbaus der Unternehmensgovernance zugunsten der institutionellen Anleger erscheint es heute angebracht, über eine Mitbestimmung direkt in den Leitungen von Betrieben und den Unternehmen nachzudenken. Auch im Fall veränderter Eigentumsverhältnisse wäre eine demokratische Mitentscheidung im Blick zu behalten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Schließlich dürfte heute eine weitere große Herausforderung sein, wirtschaftliches Handeln jenseits nationalstaatlicher Grenzen zu steuern. Auch wenn der Globalisierungsprozess nicht mehr so ungezügelt und unkritisch fortgesetzt stattfindet wie in den frühen 2000er Jahren, so gibt es viele Hinweise auf die Entwicklung hin zu vordemokratischen ökonomischen Entscheidungsprozessen: die Zentralisationsprozesse der Unternehmen, die künstliche Intelligenz und der Bedarf an mehr Energie, die Konkurrenz weltweit operierender Unternehmen, der Zugang zu Ressourcen, die Aufrüstung etc. tragen dazu bei, im staatlichen Bereich die demokratischen Verfahren zu schwächen, einzuschränken oder zu beseitigen. Demokratische und wohlfahrtsstaatliche Institutionen, die die Lebensqualität und Teilhabeperspektiven der Menschen betreffen, sind durch autokratische und faschisierende Politiken bedroht. Die Spielräume von Gewerkschaften, Wissenschaft und Forschung, Medien und Journalismus, sozialen Bewegungen, Nichtregierungsorganisationen oder Kunst werden vielfach begrenzt, einzelne Personen mit rechtlicher oder unmittelbar körperlicher Gewalt bedroht. Antidemokratische Orientierungen, Klimaleugnung, Sexismus oder Rassismus sind in der sogenannten gesellschaftlichen Mitte verbreitet und ermöglichen immer wieder Radikalisierungen nach rechts und Bündnisse mit autoritären Gruppen und Parteien.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Doch es lässt sich eine Ungleichzeitigkeit erkennen: Unter ökologischen, sozialen, regionalen und demokratischen Kriterien wird der Bedarf an einer demokratischen Gesamtrationalität wirtschaftlichen Entscheidens heute weit über die Gewerkschaften hinaus von vielen Akteuren thematisiert. Die Diskussionen über Wirtschaftsdemokratie sind verschränkt und verbunden mit Debatten über Genossenschaften, Betriebsbesetzungen, sorgende Städte, öffentliche und nachhaltige Infrastrukturen, queere Lebensweisen, Öko-Dörfer, demokratische Planung, Degrowth, Commoning, Rekommunalisierung oder Sozialisierung.</p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Alex Demirović</strong> ist Senior Fellow der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Berlin und arbeitet dort schwerpunktmäßig zu Fragen von Demokratie und Sozialismus. Zudem ist er außerplanmäßiger Professor am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt am Main und forscht dort zu kritischer Gesellschaftstheorie, Staats- und Demokratietheorie sowie Krisen- und Katastrophendynamiken. Gerade ist von ihm erschienen: Marx als Demokrat oder: Das Ende der Politik (Dietz Berlin, 2025).</em></p>
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<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Abendroth, Wolfgang</em> 1967: Antagonistische Gesellschaft und politische Theorie, Neuwied/Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Beerhorst, Joachim</em> 2004: Demokratisierung der Wirtschaft – theoretische Desiderate und politische Erinnerung, in: Beerhorst, Joachim/Demirović, Alex/Guggemos, Michael (Hrsg.): <em>Kritische Theorie im gesellschaftlichen Strukturwandel</em>, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Bermbach, Udo </em>1973: Theorie und Praxis der direkten Demokratie, Opladen.</p>
<p align="justify"><em>Demirović, Alex</em> 2007: Demokratie in der Wirtschaft. Positionen – Probleme – Perspektiven, Münster.</p>
<p align="justify"><em>Hillmann, Günter </em>1971: Die Rätebewegung, Bd. 1, Reinbek bei Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Hillmann, Günter</em> 1972: Die Rätebewegung, Bd. 2, Reinbek bei Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Naphtali, Fritz</em> [1928] 1968: Wirtschaftsdemokratie. Ihr Wesen, Weg und Ziel, Frankfurt am Main.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/wirtschaftsdemokratie/">Wirtschaftsdemokratie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Republikanische Volkstribunate als demokratisierende Institutionen</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 13:28:25 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>1.) Einleitung Im vorliegenden Heft war mehrmals die Rede von der Herausforderung sozialer Ungleichheit für die politische Gleichheit der Demokratie, vom großen Einfluss wohlhabender Akteure auf politische Entscheidungen, einem Repräsentationsdefizit und der Schwächung demokratischer Institutionen. Inzwischen etablierte Beteiligungsformate (wie Bürgerräte) allein können die Repräsenationslücke und ihre Folgen für die soziale Ungleichheit nicht adäquat schließen! Denn [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/republikanische-volkstribunate-als-demokratisierende-institutionen/">Republikanische Volkstribunate als demokratisierende Institutionen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">1.) Einleitung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im vorliegenden Heft war mehrmals die Rede von der Herausforderung sozialer Ungleichheit für die politische Gleichheit der Demokratie, vom großen Einfluss wohlhabender Akteure auf politische Entscheidungen, einem Repräsentationsdefizit und der Schwächung demokratischer Institutionen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Inzwischen etablierte Beteiligungsformate (wie Bürgerräte) allein können die Repräsenationslücke und ihre Folgen für die soziale Ungleichheit nicht adäquat schließen! Denn die Repräsentationslücke hängt nicht vorrangig damit zusammen, dass sich Bürger*innen nicht zusammentun können, um zu beratschlagen, sondern mit einer Machtungleichheit, die aus der sozioökonomischen Ungleichheit resultiert. Denn die politische Gleichheit einer Demokratie kann sich zwar als Gegengewicht zur sozialen Ungleichheit legitimieren, aber es besteht eine Spannung zwischen beiden: Bei einer größeren sozioökonomischen Ungleichheit muss in einer Demokratie das Bestreben nach Umverteilung zunehmen, da ansonsten die autoritären Neigungen der Reichen machtlogisch sowie historisch-empirisch wachsen und die Wahrscheinlichkeiten von Demokratisierung und partizipatorisch-egalitären Entscheidungen sinken wird. Und wenn die soziale Ungleichheit weniger groß und dominant ist, steigen die Chancen/Forderungen auf einen politischen Egalitarismus (Boix 2003: 37-41). In Anbetracht der großen sozialen Ungleichheit und dem daraus folgenden Repräsentationsdefizit – gekoppelt mit fehlender verbindlicher Mitbestimmung der Bürgerschaft, abseits des Wahlaktes –, wundert es nicht, dass autoritäre Tendenzen zunehmen. Wenn man also die Prämisse teilt, dass ein Großteil der Bevölkerung von politischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen ist und sich insbesondere die Interessen von Wohlhabenden in der Entscheidungsfindung durchsetzen (vgl. Elsässer/Hense/Schäfer 2021), spricht dies eher für eine Oligarchie, denn eine Demokratie (Zolo 1997).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Einige dieser Probleme ließen sich dadurch minimieren, dass die Repräsentation deskriptiver wird und/oder durch eine Stärkung der direkten Demokratie. Die derzeit in der Zivilgesellschaft und auch bei einigen Politiker*innen beliebten Bürgerräte sind aber keine Form der direkten Demokratie. Vielmehr stellen diese eine Form der dialogischen oder deliberativen Demokratie dar, da die Bürgerbeteiligung hier so beschaffen ist, dass die Bürger*innen beraten und Empfehlungen erarbeiten, aber keine direkte Entscheidungsmacht haben, sondern entweder als Instrument der Suche nach gangbaren Kompromissen oder gar eines Konsenses oder aber als Simulation von Demokratie fungieren. In einer direkten Demokratie dagegen gibt sich das Volk per Abstimmung seine Gesetze und Regeln selbst. Zudem lässt sich die herrschende Klasse nicht wegdeliberieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Insbesondere lohnt sich, so meine These, ein Blick auf republikanische Institutionen, die dem Volk politische Macht verleihen. Dabei ist „Volk“ im Sinne des römischen <i>plebs</i> zu verstehen: als die Mehrheit der vielen nichtreichen Menschen. Denn wenn die bestehenden Institutionen mit ihrem Repräsentationsdefizit und der politischen Ungleichheit de facto nicht mehr ausreichend demokratisch legitimiert sind, so ist die Frage, ob eine Ergänzung durch demokratische Institutionen zumindest dazu beitragen kann, eine Mischverfassung (Republik) zu erreichen – und so auch zu einem Ausgleich zwischen verschiedenen (ökonomischen) Interessen beizutragen. Kurz gesagt, wenn Wohlhabende Institutionen besetzen, sollten dies auch die Vielen, die Unterrepräsentierten, können. Das gilt insbesondere für Staaten, die die Republik im Namen tragen – so wie die Bundes<i>republik –</i> und die gewaltengeteilt sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine solche zentrale demokratisch-republikanische Kontrollinstanz, die in der politischen Ideengeschichte immer wieder eine Rolle gespielt hat, ist ein Volkstribunat, inspiriert von der römischen Republik. Volkstribun*innen als Sprecher*innen oder schützende Repräsentant*innen des <i>plebs</i> als Gegenpol zu Aristokrat*innen sind weniger in einer Demokratie nötig, in der das Volk selbst sich die Gesetze gibt, als vielmehr in einem politischen System, in dem Eliten herrschen, wie es in der römischen Republik der Fall war. Um eine Eliteherrschaft zu begrenzen, braucht es im republikanischen Sinne also Institutionen, die die Interessen der Mehrheit der Bürger*innen gegen Eliteinteressen verteidigen. Es geht um ein Amt, das in besonderem Maße demokratischen und republikanischen Begrenzungen und Kontrollen unterworfen sein muss, da die Macht einer Oligarchie zugunsten des Volkes beschränkt wird. Als Ausgleich und Ergänzung kann man somit auch für tribunatsartige Institutionen argumentieren, die der Aristokratie eine demokratische Gegenmacht entgegensetzt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Anspruch wäre, ein demokratischeres Instrument in die politischen Systeme als Ergänzung zu implementieren, um diese somit republikanischer zu machen – und zwar im Sinne einer Mischverfassung, in der sich die Wenigen (Oligarch*innen, Aristokrat*innen, Reiche) und die Vielen (der <i>plebs</i>, Nichtreiche) die Macht teilen und sich gegenseitig beschränken. Wie eine solche Konstellation und etabliert werden kann, soll hier politiktheoretisch diskutiert werden. Dazu wird zunächst kurz auf den Ursprung des Volkstribunats – das republikanische Rom – eingegangen (2.). Dies wird ergänzt durch eine ideengeschichtliche Auswahl an Vorschlägen einer Reaktivierung eines Volkstribunats in der Moderne (3.). Aufbauend auf diesen entwickle ich schließlich das Konzept einer Bürgerkammer als tribunizische Institution für Deutschland und plausibilisiere dies demokratiepolitisch (4.).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">2.) Die r&ouml;mischen Volks&shy;tri&shy;bune</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In der römischen Republik waren die <i>tribunis plebis</i> (Volkstribune) im Ständekampf die Vertretung des <i>plebs</i>, das nichtadelige Volks, gegenüber den Patriziern. Die Tribunen wurden für ein Jahr von den Plebejern in ihrer Volksversammlung (<i>concilium plebis)</i> gewählt. Die Zahl der <i>tribunis plebis</i> variierte während der römischen Republik zwischen zwei und zehn. Neben dem Prinzip der Annuität (die Amtszeit ist nur ein Jahr) und der Kollegialität (mehrere Personen führen das Amt zusammen aus) galten für die Tribune auch andere demokratisch-republikanische Amtsbeschränkungen: das Iterationsverbot (das Verbot, das Amt nach Ablauf der Amtszeit ein weiteres Mal innezuhaben) und das Kumulationsverbot (das Verbot der Ämterhäufung). In der frühen und mittleren römischen Republik mussten die <i>tribunis plebis</i> Angehörige des <i>plebs</i> sein, während in der späten Republik <i>nobiles</i> das Amt ebenfalls innehaben konnten und es als Machtinstrument gegen den Senat instrumentalisierten. (Thommen 1989: 31-33/171-179/241-248)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sie konnten gegen Entscheidungen des römischen Senats und gegen Maßnahmen patrizischer Beamter einschreiten, waren aber selbst sakrosankt: Sie waren sowohl religiös als auch juristisch vor körperlichen Attacken gesichert. Sorge dafür trug der <i>plebs</i>. Als wichtigste Kompetenz der Tribunen gilt das Vetorecht. Die Volkstribune konnten mit dem Veto politische Beschlüsse verhindern. Um ein Veto zu verhindern, gingen Senat und Magistraten dazu über, Gesetzesvorschläge vorab den Tribunen vorzulegen und ihr eventuelles Einverständnis zu protokollieren. Zudem mussten die Tribunen stets den römischen Plebejern für Hilfe zur Verfügung stehen. Tagsüber waren die <i>tribunis plebis</i> auf dem Forum Romanum, wo sie auf den Tribunenbänken mit den Bürgern sprachen und verhandelten. Dadurch konnte der <i>plebs</i> leicht Kontakt mit seinen Tribunen aufnehmen, deren Hilfe beanspruchen und politisch auf sie einwirken. Andersherum konnten Tribunen dies als öffentliche Plattform für ihre politische Agenda nutzen, Gruppen mobilisieren und sich streiten. (Bleicken 1981: 91f.; Lintott 1999: 123-125)</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">3.) Ausgew&auml;hlte moderne Ideen f&uuml;r ein Volks&shy;tri&shy;bunat</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Vorschläge, ein Volkstribunat zu reaktivieren, gab und gibt es im aufgeklärten und modernen politischen Denken häufig. Doch bei diesen Versionen ist auch Vorsicht geboten: Ein Tribunat kann, je nachdem, wie es institutionalisiert ist, bloß eine weitere allzu elitäre Institution werden, welche – wie in der späten römischen Republik – von Berufspolitiker*innen für ihre eigene Agenda gegen ein Parlament genutzt werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der Neuzeit beginnt das Ganze bei Niccolò Machiavelli ([1531] 1981: Buch 1). Er betont, dass das Volk, der <i>popolo</i>, politische Macht nur anstrebt, um nicht von den <i>grandi</i>, den Wenigen, den Reichen und Adeligen, beherrscht zu werden. Das Volk nutze seine Macht nur zur Verteidigung der eigenen Freiheit gegen Übergriffe der Regierung, während die <i>grandi</i> durch Eigeninteressen und Gier angetrieben würden und somit auch repressiv regieren würden. Um dies in einer italienischen Republik zu realisieren, greift er auf das römische Volkstribunat zurück. Da Machiavelli selbst (in meiner Lesart) aber noch vormodern ist oder als Vordenker der Moderne zu betrachten ist und einige Punkte, die er für das Volkstribunat macht, später wieder aufgegriffen werden, wollen wir es zunächst dabei belassen.</p>
<h4 class="">3.1) Siey&egrave;s&rsquo; Tribunat</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Während man bei Machiavelli noch einen klassisch-republikanischen Ansatz sehen kann, der das Volkstribunat der frühen und mittleren Republik glorifiziert, sieht das Ende des 18. Jahrhunderts schon anders aus. Hier greifen auch Elitetheoretiker auf das Tribunat zurück. Einer davon ist Joseph Emmanuel Sieyès während der Französischen Revolution.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zwar ist Sieyès mit der weitgehenden politischen Exklusion des Volkes generell einverstanden. Nachdem 1794 die Jakobiner weggeputscht wurden, legt er einen Verfassungsentwurf vor, der auf einer starken Gewaltenteilung und einem großen politischen Wettbewerb basiert. Dazu schlägt er auch ein Volkstribunat vor. Er geht dabei von einem politischen Kreislauf aus, der in den Primärversammlungen der Bürger beginnt. Dort wird auch ein Tribunat gewählt, welches die Bedürfnisse der Bevölkerung in Form von Gesetzesanträgen artikulieren soll. Das öffentlich tagende Tribunat bestünde aus je drei Abgeordneten der 89 Départements. Das ergibt 267 Mitglieder des Tribunats. Über die Anträge von Tribunat und Regierung, die beide das Gesetzesinitiativrecht hätten, wird in einer gesetzgebenden Körperschaft entschieden. So stehen Tribunat und Regierung im Wettbewerb um die Gesetzesinitiative und über ihnen steht der parlamentarische Gesetzgeber. Das Parlament wiederum könne seine Macht nicht missbrauchen, da es kein Initiativrecht hätte. (Sieyès [1795] 1989: XL; 1-23)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In einem solchen Ablauf bestünde aber das Problem, dass die Legislative den Gesetzgebungsprozess einseitig blockieren könne, indem sie Entscheidungen zu den Anträgen und Entwürfen blockiere. Deshalb hält Sieyès bei der Auslese des politischen Personals eine Filterung durch den Wahlakt für notwendig: Sowohl die Abgeordneten des Parlaments als auch die Volkstribune werden als mäßigende Instanz zwischen die Bürger*innen und den Gesetzgebungsprozess geschaltet. Dabei sind die tribunizischen Antragssteller aber volksnäher.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dementsprechend sieht aber der Demokratiekritiker Sieyès selbst sein Tribunat skeptisch. In einer für Elitetheoretiker typischen Furcht behauptet er, das Tribunat könne – wie das Volk selbst – irrational handeln, da es durch vom Volk stammende Ambitionen beeinflusst sei. Die Gefahr der Parteilichkeit und des Ehrgeizes schreibt Sieyès – in der für Demokratiekritiker typischen einseitigen Weise – nur den Tribunen zu, aber nicht den anderen Politikern. Durch die Trennung von Tribunat und Legislative sollen diese parteilichen vom <i>demos</i> kommenden Elemente, die sich im Tribunat äußerten, immerhin eingeschränkt werden. (Riklin 2001: 207-214; Eberl 2009: 203-206)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hier ist das Tribunat also nur dazu da, aus den Interessen und Bedürfnissen von lokalen Bürgerversammlungen Gesetzesanträge zu machen. Über die Anträge stimmen dann wiederum andere politische Eliten ab. Die Macht eines solchen Tribunats wäre geringfügig. (Dingeldey 2022: 305-307) Es würde jedoch – das ist der Aspekt, der politische Hierarchien geringfügig minimiert – eine einfachere Kommunikation zwischen Gesetzgeber und Bürgerschaft ermöglichen, indem das Tribunat durch Anträge und Entwürfe, die auch aus dem Volke kommen können, an den Gesetzgeber öffentlich kommunizieren und so den Bürgerinteressen eine Bühne geben kann.</p>
<h4 class="">3.2) Fichtes Ephorat</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Als tribunizische Kontrolle der Exekutive war auch die nahezu zeitgleich zu Sieyès’ Tribunat entstandene Idee des Ephorats von Johann Gottlieb Fichtes ([1796] 1979: § 16; 158-178) gedacht. Diese ist ebenfalls für den frühen Nationalstaat konzipiert. Auch bei Fichte wird die gängige Gewaltenteilung ergänzt, indem das Ephorat die Exekutive überwacht und anklagen kann. Dabei nimmt das Volk für Fichte eine Rolle als Kontrolle von Legislative und Exekutive, aber auch als potenzieller Revolutionär ein. Auf der einen Seite stehen Legislative und Exekutive, auf der anderen das Ephorat. Letzteres ist nicht nach den römischen Tribunen, sondern nach den Ephoren im antiken Sparta benannt. Das Ephorat ist als Verfassungswächter zu verstehen. Es soll die Kontrollinstanz des Volkes sein. Die Exekutive sollte dem Ephorat gegenüber verantwortlich sein. Das Ephorat überprüft beispielsweise, ob die Rechtsanwendung widerspruchsfrei sind. Zudem kann es bei einem Verfassungsbruch ein <i>Staatsinterdikt</i> ausrufen. Dabei kommt es zur Aufhebung der Rechtsgewalt. Dann muss eine Volksversammlung entscheiden, ob die Regierung oder die Judikative des Hochverrats schuldig ist. So soll das Ephorat der Kontrolle durch das Volk beziehungsweise in dessen Namen dienen. Fichte vergleicht das Ephorat auch selbst mit dem römischen Volkstribunat. Die negative Gewalt der Ephoren suspendiert die positive Gewalt der Regierung, damit die politische Gemeinschaft, das Volk, über die Anklage entscheide. Dadurch wird das Volk zum Richter, aber ist selbst kein Kläger. Die Gewaltenteilung ist also gewährleistet, und doch spielt das Volk eine aktive Rolle. Versagt das Ephorat oder kommt es bei einem vermeintlichen Verfassungsverstoß seiner Rolle nicht nach, ergibt sich für das Volk ein Widerstandsrecht, da es dann selbst die Aufgabe der untauglichen Ephoren wahrnehmen solle. Erst dann im politischen Widerstand wird es auch zum Kläger.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dennoch sind die Ephoren politische Eliten, denn das Volk wählt sie aus den „reifsten Männern“: Durch den Wahlakt wird die Gemeine – das Volk – aufgelöst, da das Ziel des allgemeinen Willens erreicht sei: Rechtsschutz. Dies wäre zwar keine Volkssouveränität oder demokratische Autonomie, und Fichte geht auch nicht so weit wie das republikanische Rom, aber es wäre eine erhöhte negative Volksmacht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Am demokratischen Gehalt kann man bei Fichtes Ephorat dennoch zweifeln. Denn die meiste Zeit ist das Volk passiv oder gar Untertan, zumindest wenn allgemein Rechtsfrieden herrscht. Zudem ist das Volk auch eher fiktiv gedacht. Es manifestiert sich nur beim Verfassungsbruch. Ansonsten kontrollieren Ephoren die anderen politischen Akteure. (Batscha 1970: 168-173; Maus 2011: 145-148/156f.; Städtler 2017: 120-140; Dingeldey 2022: 356-358) Da die Ephoren selbst aristokratisch rekrutiert werden – sie sollen die Reifsten und Besten sein –, ist dies wieder eine aristokratische Repräsentation.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während also bei Sieyès das Tribunat wegen seiner sehr eingeschränkten politischen Kompetenzen einen niedrigen demokratischen Gehalt hat, ergeben sich aus demokratietheoretischer Perspektive bei Fichte zwei andere Probleme: Erstens ist auch das Ephorat eine gewählte Eliteninstitution, bei der Fichte den aristokratischen Charakter betont und zweitens ist das Volk auch als Richter im modernen, territorialen Nationalstaat nicht mehr an einem Ort versammelbar. Beide Aspekte dieses Elements eines demokratischen Republikanismus könnten sich mit einem Losverfahren minimieren lassen. Das geschah in jüngster Zeit.</p>
<h4 class="">3.3) McCormicks People&rsquo;s Tribunate</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Anstatt ein unabhängiges, quasielitäres Ephorat/Tribunat zu wählen, könnten seine Mitglieder aus der Bürgerschaft ausgelost werden, um die Interessen des <i>demos</i> gegenüber weiterhin gewählten Berufspolitiker*innen überwachend abzubilden. Diese deskriptive Repräsentation per Losverfahren wäre als Ergänzung zur parlamentarischen Repräsentation auf Basis der Wahl gedacht, sodass sich das demokratische Losverfahren mit der Wahl vermischt. Auch Fichtes Volksgericht könnte aus einer ausgelosten Jury zusammengesetzt werden und unter richterlicher Moderation zusammenkommen und unabhängig nach juristischem Sachverhalt entscheiden. So könnte eine (relativ große Jury) ausgelost werden, die den Durchschnitt der Bürgerschaft abbildet und in deren Sinne bei politischen Verbrechen entscheiden soll. Das Losen einer Jury kommt am ehesten der demokratischen Kontrollinstanz eines von Bürger*innen besetzten Gerichtshofes gleich, ohne dass sich dazu das gesamte Volk versammeln könnte oder müsste.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Geloste Gremien werden, wenn es nicht um die Gesetzgebung geht, häufig als Jurys konzipiert, vor allem dann, wenn es um den Schutz von politischen Rechten und kollektiven Interessen geht. Sie können aber auch als geloster deliberativer Mini-<i>demos </i>(wie mini-publics oder Bürgerräte) gedacht werden (Buchstein 2009: 262-271).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine Mischung aus Mini-<i>demos</i> und fichteanischen Ephorat unter Gebrauch des Losverfahrens hat John McCormick entwickelt. Sein Gedankenexperiment eines People’s Tribunate beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern machiavellische und römische Elemente eines Republikanismus sich heute in einer demokratischen Lesart denken lassen. McCormick wird hier von der demokratischen Lesart Machiavellis geleitet, dass der <i>plebs</i> politische Macht zum Freiheitserhalt erstrebt und nicht aus Gier und Machthunger und dazu in einer Mischverfassung eine eigene Institution (Tribunat) bräuchte. Es lassen sich aber auch Vergleiche zum Ephorat ziehen. Ein Tribunat oder Ephorat kann unter Bezugnahme auf die Überlegungen McCormicks deskriptiver oder demokratisch-republikanischer gestaltet werden. Für die heutigen USA entwickelt McCormick (2013: 180-188; 2023: 230-251) das Tribunate als neue Institution. Diese ist folgendermaßen aufgebaut:</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das People’s Tribunate besteht aus 51 jährlich neu gelosten Bürger*innen, das heißt, aus je einer Person pro Bundesstaat plus eine aus Washington D. C. Per Losverfahren und durch jährliche Neubesetzung soll die Rechenschaftspflicht und Kontrollierbarkeit der Tribun*innen maximiert werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Politische und finanzielle Eliten sind für das Tribunat ausgeschlossen und werden aus dem Lostopf entfernt. Das betraf zeitgenössisch (2011) all jene, die in einem Haushalt mit einem Jahreseinkommen von mindestens 345.000 US-Dollar leben – das sind die privilegiertesten zehn Prozent. Dadurch präsentiere sich hier die Klasse des <i>popolo</i>. Das wird damit begründet, dass die Reichsten die anderen politischen Institutionen durch eine im Vergleich aristokratische Repräsentation de facto beherrschen. Der republikanische Ausgleich sei diese weitere Institution, die dafür auf den 90 Prozent und dem demokratischen Losverfahren basiere.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Tribun*innen erhalten Diäten, sollen für das Amtsjahr für 30 Stunden pro Woche arbeiten und die Garantie bekommen, danach in ihren früheren Job zurückzukehren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Folgende Kompetenzen hätte das People’s Tribunate:</p>
<ul>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Als Hauptkompetenz kann das Tribunate per Mehrheitsbeschluss pro Jahr ein Veto einlegen: gegen einen parlamentarischen Gesetzesvorschlag, eine Regierungsorder oder eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, dem Supreme Court. Jene Institutionen dürfen im jeweiligen Amtsjahr dieses Vorhaben nicht abermals auf den Weg bringen.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Auch kann das Tribunate pro Jahr ein Referendum initiieren. Nur wenn zwei Drittel des US-Kongresses das Ergebnis für verfassungswidrig erklärten, kann es verhindert werden.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Außerdem hat das People’s Tribunate die Kompetenz, mit einer Dreiviertelmehrheit ein Amtsenthebungsverfahren (<i>impeachment</i>) gegen eine*n Bundespolitiker*in zu initiieren.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Bei einer Zweidrittelmehrheit können sie ehemalige Tribun*innen aus dem Vorjahr wegen politischer Verbrechen (Hochverrat, Korruption etc.) anklagen. Ein solcher Prozess wird vor einem Volksgericht, bestehend aus 500 gelosten Bürger*innen, die legitimiert wären, auch als Tribun*innen gelost zu werden, geführt. Das ist ein klassisch-demokratisches Element.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Mit einer Zweidrittelmehrheit und einer entsprechenden Unterstützung des gleichen Stimmenanteils im Repräsentantenhaus kann das People’s Tribunate seine Kompetenzen selbst expandieren. Beispielsweise kann das Tribunat die Zahl an jährlichen Vetos, Amtsenthebungsverfahren, Referenden und Tribun*innenen erhöhen.</p>
</li>
</ul>
<p class="v-absatz-einzug-western">So würde das Tribunat das in mini-publics organisierte Volk präsentieren. Deliberative Aktionen werden sich, so McCormick, bei solcher einer Institutionalisierung potenzieren, was die Eliten rechenschaftspflichtig und kontrollierbar macht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine solche Institution ließe sich in ein System der Gewaltenteilung beziehungsweise des <i>checks and balances</i> als weiteres <i>check</i> integrieren (Crow 2011: 230f.). Ein weiterer, von McCormick nicht angesprochener Vorteil wäre, dass die Diversität politischer Akteure – über den Klassenfaktor hinaus – erhöht würde. Denn die 51 jährlich neugelosten Personen würden innerhalb weniger Jahre eine durchschnittlich zur Bürgerschaft proportionale Menge an Frauen, nichtweißen Menschen und weiteren in Politik und Gesellschaft marginalisierten Minderheiten zu Tribun*innen machen und so das Volk in seiner Diversität deskriptiv repräsentieren (Dingeldey 2021: 82). Eine solche Institution wäre demokratisch-republikanisch, indem durch Kontroll- und Anklagemöglichkeiten eine defensive Volksmacht erhöht wird. Während die anderen Staatsorgane eher elitäre Institutionen sind und eine deskriptive Repräsentation heute nicht nur in den USA (sozioökonomisch wie -kulturell) keinesfalls gegeben ist, wäre ein Tribunat eine Institution der demokratischen Mischverfassung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Natürlich lassen sich viele Einzelheiten an diesem Gedankenexperiment kritisieren. So meint McCormick etwa, dass sich im Tribunat die <i>common people</i> präsentierten. Tatsächlich würde die durchschnittliche Bevölkerung eher randomisiert repräsentiert, sprich, das Volk würde sich nicht versammeln (und präsentiert sich dadurch), sondern das Los würde zufällig und damit egalitär bestimmen, wer den <i>popolo</i> repräsentiert. Die politische Repräsentation selbst, die Repräsentierte und Repräsentierende trennt und somit eine Hierarchie generiert, wird keinesfalls beseitigt. (Dingeldey 2023: 153f.; 2021: 78f.) Immerhin wäre aber die politische Hierarchie flacher gestaltet als in anderen Institutionen der konstitutionellen Demokratie. Darüber hinaus bleibt die Frage unbeantwortet, wieso gerade die wohlhabendsten zehn Prozent aus dem Lostopf exkludiert werden. Warum nicht etwa nur das reichte Prozent, oder, polemisch formuliert, warum nicht gleich das reichste Fünftel? Oder warum muss überhaupt jemanden ausgeschlossen werden? (Green 2011: 191-194) Ein solcher Ausschluss entspricht zwar dem republikanischen Prinzip, Institutionen für die Vielen und Institutionen für die Wenigen zu trennen, aber das verträgt sich nur schwer mit einer möglichst hohen politischen Gleichheit in allen Institutionen und setzt dem faktischen Ausschluss der Vielen (Verfassungswirklichkeit) den formaljuristischen Ausschluss der Wenigen (als McCormicks Idee eines Verfassungsideals) gegenüber. (Dingeldey 2023: 154f.) Daher stellt sich die Frage, ob nicht auch, wenn keine ökonomische Gruppe oder Klasse politisch aus dem aleatorischen Teil der Republik ausgeschlossen würde, nicht dennoch in einem solchen Volkstribunat das reichste Zehntel zumindest personell eine Minderheit ausmachen würde, ohne dass es zu institutioneller Diskriminierung käme. Ein anderer Einwand wäre, warum es nur ein*e Tribun*in pro Bundesstaat wäre und nicht mehr Personen, wenn man so doch die repräsentierende Mimese (die deskriptive Repräsentation) detaillierter darstellen könnte, indem man mehr Personen die Möglichkeit gäbe, dieses Amt zeitgleich wahrzunehmen? (Green 2016: 108-114) So könnte man argumentieren, dass mit mehr jährlichen Tribun*innen die demokratische Chance des Volkes ein wenig erhöht würde, einmal im Leben ein politisches Amt innezuhaben. In einem Staat wie den USA mit mehreren hundert Millionen Bürger*innen wäre diese Chance aber selbst bei 500 Mitgliedern des People’s Tribunate immer noch ziemlich gering. Die Größe der Bevölkerung reduziert die Möglichkeit der demokratisch-institutionellen Mitwirkung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Abseits solcher Fragen illustriert dieses Gedankenexperiment aber das republikanische Prinzip einer permanenten Vertretung der demokratisch Vielen gegen die aristokratischen/oligarchischen Wenigen. Dies wird mischverfasst institutionalisiert, indem ein republikanischer <i>plebs</i> gestärkt wird. Dieser ist die Kraft, die nicht herrschen, sondern frei von der Unterdrückung und den Ambitionen „der Reichen“ sein will (siehe oben). Dabei sind (klassische) demokratische Elemente vorhanden, wie das Volksgericht der 500 Bürger*innen, sowie die mini-publics nach Vorbild der township meetings im revolutionären Amerika. Denn McCormick kritisiert den elitären Charakter der Repräsentation und die oligarchische Verbindung aus ökonomischen und politischen Eliten im Neoliberalismus, was sich durch solche Institutionen abschwächen lasse. Jedoch fordert er nicht rein appellatorisch die Beseitigung politisch oder sozial zunehmender Ungleichheiten (wie durch einen demokratischen Sozialismus). Vielmehr geht er davon aus, dass es auf absehbare Zeit Konflikte zwischen den Vielen und den Wenigen geben wird, und für eine institutionelle Einhegung des Konflikts und dabei eine erhöhte Volksmacht spricht dann ein Tribunat. McCormick denkt damit nur ein volksnäheres und rückgebundeneres Organ nach, das in das <i>checks and balances</i> integriert werden und somit der Volkskontrolle auch Grenzen setzen würde. Trotzdem erhöhe sich der demokratische Grad, wenn gerade ein solches Organ der deskriptiven Repräsentation Referenden ausrufen könne.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das People’s Tribunate ist somit gedacht als ein Organ, das eher der Kontrolle der anderen Institutionen (mit dem jährlichen Veto und der <i>impeachment</i>-Kompetenz) und dem Initiieren von Referenden dient. Insofern ähnelt es den Kontrollmöglichkeiten von Fichtes Ephorat, das ein Volksgericht einrichtet – bei McCormick in einer Citizen Jury. Jedoch ist es weniger elitär institutionalisiert als bei Fichte und nicht so machtlos wie bei Sieyès. So lässt sich das People’s Tribunate als weitergedachte und weniger elitäre Variante des Volkstribunats verstehen, das sich so hypothetisch (mit der Rekrutierung per Los) auch in gegenwärtigen „repräsentativen Demokratien“ denken ließe. Wie Fichtes Ephorat erhöht McCormicks Tribunat zumindest die Kontrollmacht oder legitimiert die Urteilsmacht des Volkes. Zudem werden direktdemokratische Mechanismen mitgedacht, wie das Los und die Kontrolle von ehemaligen Tribun*innen. Während die sonstigen Repräsentant*innen unter dem Verdacht stehen, ihr Eigeninteresse oder das ihrer Wahlkampfspender*innen gegenüber dem Interesse der Mehrheit durchzusetzen, will das Volk im machiavellisch-demokratischen Sinne – etwa mithilfe eines Tribunats – nur sein Recht schützen und die politische Gleichheit erhöhen. Ein Volkstribunat eröffnet also dem Volk keine Macht um ihrer selbst willen, sondern einen Schutz der Freiheit.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">4.) Eine B&uuml;rger&shy;kammer f&uuml;r Deutsch&shy;land?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wenn wir nun die genannten Detailschwächen – insbesondere von McCormicks People’s Tribunate – lindern wollen, um etwas mehr einer möglichst demokratischen Politik zu entsprechen und eine tribunenartige Institution für die Vielen auch für andere gegenwärtige politische Systeme zu denken, bieten sich Änderungen dieses Tribunatskonzeptes an.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Arbeitskreis Demokratisierung der Humanistischen Union, dessen Initiator ich bin, hat speziell für Deutschland versucht, solche Elemente zu adaptieren und anzupassen. Dabei hat der Arbeitskreis folgenden Vorschlag ausgearbeitet: Neben den bestehenden politischen Institutionen wird in Deutschland eine Bürgerkammer als Ergänzung eingerichtet. Und so wäre die Bürgerkammer aufgebaut (vgl. zum Aufbau Dingeldey et al 2025: 15f.):<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a></p>
<ul>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Die Kammer besteht aus zweijährlich neu gelosten Mitgliedern. Somit sind die Amtszeiten beschränkt. Um nicht immer die gesamte Kammer in so kurzen Intervallen auszutauschen, soll (ähnlich dem US-amerikanischen Senat) jährlich die Hälfte der Amtsinhaber neu ausgelost werden, sodass die Neuzugänge auch vom Erfahrungsschatz derjenigen, die bereits ein Amt innehaben, profitieren können.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a></p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Die Bürgerkammer soll aus 160 Mitgliedern bestehen, die bundesweit aus allen Bürger*innen mit passivem Wahlrecht ausgelost werden. Dies könnte auch nach regionalem Proporz oder Bundesländerproporz erfolgen. Die reichsten zehn Prozent werden also nicht wie bei McCormick ausgeschlossen, werden aber durchschnittlich in der Minderheit sein. Auch andere soziale Faktoren (wie der Prozentsatz an Akademiker*innen oder an bestimmten Minderheiten) ließen sich in das Losverfahren mit einzubeziehen, um zwar eine im Grundsatz zufällige, aber möglichst deskriptive Repräsentation zu ermöglichen.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Wer einmal für ein solches Amt gelost wurde, darf es kein zweites Mal ausüben. Es gilt also das demokratische Iterationsverbot. Dadurch wird auch die Rotation leicht erhöht, und die Chancen der Bürger*innen steigen etwas an, einmal im Leben für ein solches Amt gelost zu werden. Die Wahrscheinlichkeit dafür bleibt dennoch gering.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Wird jemand gelost, der ein solches Amt nicht übernehmen möchte oder nicht in der Lage ist, ein politisches Amt auszuüben, kann die geloste Person schriftlich ablehnen. Eine Angabe von Gründen ist dafür nicht notwendig.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Zudem gelten das Kollegialitätsprinzip und das Kumulationsverbot. Die Bürgerkammer handelt also als gesamte Institution, die Mitglieder kontrollieren sich gegenseitig und Personen, die bereits ein professionelles politisches Amt innehaben, sind ausgeschlossen.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Es gilt gleiches Rede- und Stimmrecht für die Mitglieder.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Zu Beginn jedes Amtsjahres wird eine vorsitzende Person der Bürgerkammer aus den eigenen Reihen gewählt. Diese hätte die Aufgabe der Moderation der öffentlichen Sitzungen und die rein administrative Erstellung der Tagesordnung, wobei der Moderation dabei kein Entscheidungsrecht zukäme, ob ein Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung gesetzt wird oder nicht. Maximal ein Tagesordnungspunkt könnte von jedem Kammermitglied pro Sitzung angemeldet werden, wobei nicht davon auszugehen ist, dass es zu 160 Tagesordnungspunkten käme.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Das Amt ist eine Vollzeitstelle (40 Stunden pro Woche). In Anbetracht des Arbeitsaufwandes und der Kompetenzen (siehe unten) erscheinen 40 Stunden bezahlte Arbeit pro Woche angemessener als die 30 Stunden in McCormicks People’s Tribunate. Die Mitglieder der Bürgerkammer erhalten Diäten. Diese sind in einer ähnlichen Höhe zu veranschlagen wie die Diäten für Bundestagsabgeordnete. Zudem erhalten sie vom Staat die Garantie, nach der einmaligen Amtszeit in ihren alten Job zurückzukehren.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a></p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Die Sitzungen der Bürgerkammer sind öffentlich.</p>
</li>
</ul>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Bürgerkammer hätte folgende Kompetenzen (vgl. zu dem Kompetenzen Dingeldey et al. 2025: 16-18):<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a></p>
<ul>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Die Bürgerkammer hat das Recht, geloste monothematische Bürgerräte oder andere dialogische Beteiligungsformate nach Betroffenheit (in Bezug auf ein politisches Thema) bei Bedarf zu spezifischen politischen Problemen oder Fragen einzuberufen. Dann werden wiederum Menschen in Deutschland für einen solchen Bürgerrat ausgelost, die kein professionelles politisches Amt innehaben dürfen. Somit kann ein Kammermitglied auch nicht in einen der von der Bürgerkammer ausgerufenen Bürgerräte gelost werden. Der Bürgerrat kann zu einem vorab durch die Bürgerkammer gewählten politischen Thema oder einer Fragestellung beraten und diese Ergebnisse durch die Bürgerkammer öffentlich machen. Zu welchen Themen es solche dialogischen Maßnahmen geben soll, obliegt der Bürgerkammer. Die Menschen in Deutschland könnten jedoch Eingaben machen und damit der Kammer thematische Vorschläge unterbreiten.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Um selbstständig entscheiden zu können, wo politischer Normierungsbedarf besteht, soll die Bürgerkammer auch den (dementsprechend personell und parteiunabhängig aufzustockenden) Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages mit der Erstellung entsprechender Gutachten beauftragen können. So kann auch eine Überforderung des Bundestags oder eine parlamentarische Dysfunktionalität minimiert werden, da auch Bürger*innen inhaltliche politische Arbeit leisten/vorbereiten.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Ein von der Bürgerkammer einberufener Bürgerrat erarbeitet daraufhin eine politische Empfehlung. Sollte die Empfehlung oder Willensbekundung eines solchen Bürgerrates eine Gesetzesänderung oder ein neues Gesetz vorsehen, geht sie automatisch an den Deutschen Bundestag. Dieser hat eine Befassungspflicht (vgl. Dingeldey et al. 2025: 11-13). Der Bundestag könnte die Empfehlung ganz oder teilweise annehmen und damit in Rechtsform gießen oder sie zwingend sachlich begründet ablehnen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> Der Bundestag hat somit die Möglichkeit, im Rahmen seiner Befassungspflicht der Empfehlung zu folgen und diese in Gesetzesform zu gießen.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Lehnt der Bundestag die Empfehlung begründet ab, geht die Empfehlung/Willensbekundung zurück an die Bürgerkammer. Diese kann nun entscheiden, ob sie der Ablehnung des Bundestags folgt, die Sache also auf sich beruhen lässt, oder ob sie die Empfehlung des Bürgerrats dennoch mehrheitlich für verfassungskonform und politisch sinnvoll hält. Wenn Letzteres der Fall ist, kann die Bürgerkammer selbst einen Gesetzesentwurf auf Basis der Empfehlung oder Teilen davon erarbeiten und einen rechtlich verbindlichen Gesetzesvolksentscheid durchführen lassen. Kommt also eine Mehrheit für den Entwurf per verbindlichem Volksentscheid zustande, wird dieser zum Gesetz. Dadurch wird der Volksentscheid, der bislang nur auf Landesebene praktiziert wird, als Form der direkten Demokratie aufgewertet und auf Bundesebene institutionell aufgewertet und als geordnetes Verfahren institutionell eingebunden Solche Formen der direkten Entscheidung durch die Bürger*innen sind ausdrücklich vom Grundgesetz vorgesehen, da nach Art. 20 Abs. 2 GG die vom Volk ausgehende Staatsgewalt nicht nur durch Wahlen und politische Organe, sondern auch Abstimmungen ausgeübt wird.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a> Gleichzeitig wird die Gewaltenteilung ergänzt, da die Bürgerkammer selbst nicht der Gesetzgeber würde, sondern bei Bedarf nur das Initiativrecht eines Referendums hätte. Nur der Bundestag oder das Volk per Abstimmung ist legislativ tätig.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Wenn die Bürgerkammer den Weg zum Volksentscheid beschreitet, muss sie auch eine TV-Debatte (ausgestrahlt mindestens in den Kanälen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) organisieren. Die Befürworter*innen und Gegner*innen des Inhaltes des Referendums sind für die Ernennung der Debattierenden verantwortlich.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Neben der Möglichkeit, über einen solchen Weg Volksabstimmungen zu initiieren, ist die Bürgerkammer befugt, maximal zweimal pro Jahr einen Gesetzesentwurf aus dem Bundestag dem Volk zur Abstimmung zu geben. Dazu benötigt die Bürgerkammer eine Zweidrittelmehrheit ihrer Mitglieder. Dies soll es dem Volk ermöglichen, sich vor schädlichen oder undemokratischen Gesetzen zu schützen, wobei der Bundestag und das Volk weiterhin die Gesetzgebung innehaben. Gleichzeitig führen die Beschränkung der Anzahl solcher Plebiszite und die qualifizierte Mehrheit dazu, dass es nicht zu dauerhaften politischen Blockaden kommt. Dennoch sind zwei solcher Referenden besser als ein Veto pro Jahr, wie in McCormicks Modell. Bei seinem People’s Tribunate stünde zu befürchten, dass bei einem tribunizischem Veto pro Jahr sich die politischen Institutionen gegenseitig taxieren, eventuell dadurch lähmen oder ihr Pulver frühzeitig verschießen (Schwartzberg 2011: 220-224; Rehfeld 2011: 234f.). Bei zwei möglichen verbindlichen Volksentscheiden über Gesetzesentwürfe pro Jahr wäre dieser Druck und die Gefahr der politischen Lähmung minimiert, aber die Kompetenz der Bürgerkammer wäre nicht grenzenlos: Es käme in diesem Modell nicht dauernd zu Volksabstimmungen, da dies auch zum Überstrapazieren der direkten Demokratie führen kann. Zudem wäre ein Veto durch die Bürgerkammer, wie es McCormick vorsieht, ein gesetzgeberischer Akt, ohne dass die Bürgerkammer gesetzgeberisch qua Grundgesetz sein dürfte. Eine Vetofunktion einer neu zu schaffenden Institution wäre also für die USA denkbar – dort gibt es auch das präsidentielle Veto –, aber in Deutschland wäre dies nicht verfassungskonform. Daher empfiehlt es sich auch, ein fragwürdiges Gesetz dem Volk als Gesetzgeber zur Abstimmung zu geben, statt es einfach zu suspendieren oder zu blockieren.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Die Bürgerkammer kann mit einer Zweidrittelmehrheit bei Nichteinleitung von Ermittlungen gegen Berufspolitiker*innen wegen politischer Vergehen (wie Korruption, Hochverrat und Verstöße gegen das Grundgesetz) oder bei Einstellung der Strafsache durch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungserzwingungs- oder Klageerzwingungsverfahren einleiten oder dazu eine Kommission einsetzen. Wenn die angeklagte Person für schuldig befunden wird, verliert sie ihr Amt und kann obendrein noch bestraft werden. Eine Immunität von Politiker*innen würde dazu aufgehoben. Auch wenn ich zudem Volksgerichte, wie McCormick sie vorschlägt, für erstrebenswert halte, erscheint es doch unrealistisch, dass diese politischen Prozesse in Deutschland vor Citizen Juries geführt werden, auch wenn eine Schöffenbeteiligung denkbar wäre. Im Zweifel bleibt es (erst einmal) bei der üblichen Gerichtsbarkeit.</p>
</li>
</ul>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine solche institutionelle Ergänzung ermöglicht eine politische Willensbildung durch die Parteien und andere Organe/Institutionen. Das erhöht grundgesetzkonform die Mitwirkung an der Willensbildung über den Wahlakt hinaus auf vielfache Weise. Diese Bürgerkammer hätte also den Vorteil, dass man eine solche Institution einführen könnte, ohne dass es eine neue Verfassung braucht. Grundgesetzänderungen könnten hierfür ausreichen, da zu den bestehenden Institutionen noch eine weitere dazukommt und die Mandate und viele staatliche Abläufe unberührt bleiben, das heißt eine neue Verfassung wäre dafür nicht nötig. Zudem wäre eine solche Bürgerkammer ein modernes Äquivalent zum Volkstribunat: Denn durch das Referendumsrecht bei Gesetzesentwürfen für den Bund und das Klageerzwingungsverfahren soll das Volk in seiner Freiheit geschützt werden. Neben dieser negativen Macht bestünde aber auch eine positive Macht durch Referenden nach Empfehlungen eines durch die Bürgerkammer eingesetzten Bürgerrats oder einer lokalen Bürgerversammlung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gewiss, Bürgerräte haben viele Schwächen: Sie empfehlen nur, ihre Ergebnisse sind aber nicht bindend für das adressierte Parlament. Im Idealfall kommt es also zu einer vernünftigen Beratung, aber, was die politische Macht betrifft, bleiben Bürgerräte zahnlos. Diese Schwäche zumindest wird durch die Bürgerkammer gemildert, insofern die Bürgerkammer der Bürgerratsempfehlung den rechtlich-politischen Biss des verbindlichen Volksentscheides – bei Ablehnung durch den Bundestag – verleihen kann.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">So ist die Bürgerkammer einerseits weiterhin ein politischer Filter – es ist immer noch nur eine deskriptive Repräsentation, und die Bürgerkammer entscheidet selbst, wann sie den Weg dialogischer Beteiligungsformate oder des Volksentscheides beschreitet –, der elitär Denkende ein bisschen beruhigen könnte. Andererseits liegt hier die erhöhte Chance der Bürgerbeteiligung an inhaltlichen Entscheidungen durch Volksabstimmungen, deren Anzahl mit der Einrichtung einer Bürgerkammer zunehmen dürfte. So ist eine solche Bürgerkammer kein richtiges Volkstribunat in dem Sinne, dass hier <i>nur</i> der <i>plebs/popolo</i> vertreten ist und die <i>grandi</i> formal ausgeschlossen werden, was verfassungsrechtlich zudem ein Problem sein dürfte. Jedoch ist die Kammer durch das Losverfahren in der Repräsentation deskriptiver, sodass – anders als in Parlamenten – Reiche nicht überproportional vertreten sind und so durch die Mehrheit, den <i>plebs</i>, leicht überstimmt werden können, wodurch eine Gegenmacht zu den gängigen Eliteinstitutionen der „liberalen Demokratie“ möglich wird.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">5.) Fazit</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für Deutschland wurde als republikanische Alternative zur politischen Eliteherrschaft die Idee einer tribunizischen Bürgerkammer entwickelt, die Volksentscheide und Dialogformate initiieren können soll. Denn gerade Volksentscheide sind als direktdemokratisches Instrument, das auf allen politischen Ebenen betrieben werden sollte, ein urdemokratisches Instrument, da hier das Volk selbst seine Gesetze beschließt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Um dialogische Formate der Bürgerbeteiligung mit mehr Biss auszustatten, direkte Demokratie zu fördern, politische Eliten besser zu kontrollieren und so den demokratischen Gehalt in Deutschland zu erhöhen, wurde die Einrichtung einer Bürgerkammer vorgeschlagen. Wie andere moderne Versionen des Volkstribunats lässt sich auch die Bürgerkammer in das konstitutionelle Prinzip der Gewaltenteilung eingliedern. Dabei berührt und verbindet die Bürgerkammer verschiedene Säulen der gegenwärtigen Demokratie: dialogische Elemente (durch die Initiierung von monothematischen Dialogformaten wie Bürgerräten), repräsentative Elemente (deskriptive Repräsentation in der Bürgerkammer, Weitergabe von Empfehlungen an den Bundestag und die Kontrollmöglichkeiten gegenüber Abgeordneten) und direktdemokratische Elemente (durch die Möglichkeiten, Gesetzentwürfe den Bürger*innen zur Abstimmung zu geben).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es ist davon auszugehen, dass sich dies mit Grundgesetzänderungen ermöglichen ließe. Eine solche institutionelle Ergänzung erhöht grundgesetzkonform die Mitwirkung an der Willensbildung über den Wahlakt hinaus auf vielfache Weise.</p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. </strong><strong class="western">Philip Dingeldey</strong> ist einer von zwei Bundesgeschäftsführer*innen der Humanistischen Union und hauptamtlicher Redakteur der <b>vor</b>gänge. Dingeldey hat in Politikwissenschaft an der Technischen Universität Darmstadt promoviert. Seine Forschungsinteressen sind Demokratietheorie, Rechtstheorie und -philosophie, kritische Theorie, Republikanismus, Liberalismus, ökologisches politisches Denken und politische Ideengeschichte. Zuletzt von ihm erschienen: Von unmittelbarer Demokratie zur Repräsentation. Eine Ideengeschichte der großen bürgerlichen Revolutionen (Transcript: Bielefeld 2022).</em></p>
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<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Batscha, Zwi</em> 1970: Gesellschaft und Staat in der politischen Philosophie Fichtes, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Bleicken, Jochen </em>1981: Das römische Volkstribunat. Versuch einer Analyse seiner Funktion in republikanischer Zeit, in: <em>Chiron</em>, Jg. 11, S. 87-108.</p>
<p align="justify"><em>Boix, Charles </em>2003: Democracy and Redistribution, Cambridge et al.</p>
<p align="justify"><em>Buchstein, Hubertus </em>2009: Bausteine einer aleatorischen Demokratietheorie. Losverfahren in der modernen Demokratie, in: Ders.: <em>Demokratietheorie in der Kontroverse</em>, Baden-Baden, S. 253-280.</p>
<p align="justify"><em>Crow, Matthew</em> 2011: John P. McCormick, Machiavellian Democracy (Cambridge University Press 2011), 264 pp., in: <em>Comitatus</em>, Jg. 43, S 229-231.</p>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip</em> 2021: A People’s Tribunate in a Populist Democracy? A Thought Experiment between Republicanism and Populism re-visited, in: Mayr, Stefan/Orator, Andreas (Hrsg.): <em>Populism, Popular Sovereignty, and Public Reason</em>, Bern et al., S. 71-84.</p>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip</em> 2022: Von unmittelbarer Demokratie zur Repräsentation. Eine Ideengeschichte der großen bürgerlichen Revolutionen, Bielefeld.</p>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip</em> 2023: Machiavellis populistischer Republikanismus, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em>, Nr. 241 = Jg. 62, H. 1, S. 151-155.</p>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip/Bergmann, Thore/Hanke, Franz-Josef/Köhler, Michael/Oswald, Clemens/ Sanders, Andreas</em> 2025: Demokratisierung: Vorschläge zur Rettung der Demokratie, Humanistische Union, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Eberl, Oliver</em> 2009: Der Vater der Gewaltenteilung. Sieyesʼ Begründung eines ‚französischen‘ Modells der vertikalen Gewaltenteilung, in: Thiele, Ulrich (Hrsg.): <em>Volkssouveränität und Freiheitsrechte. Emmanuel Joseph Sieyesʼ Staatsverständnis</em>, Baden-Baden, S. 191-210.</p>
<p align="justify"><em>Elsässer, Lea/Hense, Svenja/Schäfer, Armin</em> 2021: Not just money: unequal responsiveness in egalitarian democracies, in: <em>Journal of European Public Policy</em>, Jg. 28, H. 12, S. 1890–1908.</p>
<p align="justify"><em>Green, Jeffrey E.</em> 2011: Learning How Not To Be Good. A Plebeian Perspective, in:<em> The Good Society</em>, Jg.20, H. 2, S. 184-202</p>
<p align="justify"><em>Green, Jeffrey E.</em> 2016: The Shadow of Unfairness. A Plebeian Theory of Liberal Democracy, Oxford/ New York.</p>
<p align="justify"><em>Lintott, Andrew</em> 1999: The Constitution of the Roman Republic, Oxford.</p>
<p align="justify"><em>Machiavelli, Niccolò</em> [1531] 1984: Discorsi sopra la prima deca di Tito Livio, Milan.</p>
<p align="justify"><em>Maus, Ingeborg</em> 2011: Über Volkssouveränität. Elemente einer Demokratietheorie, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>McCormick, John P. </em>2013: Machiavellian Democracy, 3. Aufl., Cambridge et al.</p>
<p align="justify"><em>McCormick, John P. </em>2023: Machiavelli und der populistische Schmerzensschrei. Studien zur politischen Theorie, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Rehfeld, Andrew</em> 2011: Incentivize the Powerful or Empower the Poor? Thoughts on John McCormick’s Machiavellian Democracy, in: <em>The Good Society</em>, Jg. 20, H. 2, S. 226-239.</p>
<p align="justify"><em>Riklin, Alois</em> 2011: Emmanuel Joseph Sieyes und die Französische Revolution, Bern/Wien.</p>
<p align="justify"><em>Schwartzberg, Melissa</em> 2011: The Ferocity of Hope: Accountability and the People&#8217;s Tribunate in Machiavellian Democracy, in: <em>The Good Society</em>, Jg. 20, H. 2, S. 216-225.</p>
<p align="justify"><em>Sieyès, Emmanuel Joseph</em> [1795] 1989: Œuvres de Sieyès, Paris.</p>
<p align="justify"><em>Städtler, Michael</em> 2017: Konstitution, Widerstandsrecht, und subjektive Abwehrrechte. Fichtes Ephorat im Übergang vom frühneuzeitlichen zum modernen Staatsdenken, in: <em>Fichte Studien</em>, Jg. 44, S. 120-140.</p>
<p align="justify"><em>Thommen, Lukas</em> 1989: Das Volkstribunat der späten römischen Republik, Stuttgart.</p>
<p align="justify"><em>Zolo, Danilo</em> 1997: Die demokratische Fürstenherrschaft. Für eine realistische Theorie der Politik, Göttingen.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Siehe zur sozialen Ungleichheit als Gefahr für die Demokratie auch den Beitrag von Christoph Butterwegge in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>In einzelnen Aspekten weiche ich von den konkreten Forderungen des Arbeitskreises Demokratisierung ab.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Durchaus könnte man argumentieren, dass zwei Jahre eine viel zu kurze Zeit sind, um sich einzuarbeiten. Es scheint jedoch als Kompromiss zwischen dem urdemokratischen Prinzip der Annuität und den allzu langen Amtsperioden anderer politischer Ämter tragbar, insbesondere, wenn nicht immer die ganze Kammer ausgetauscht wird, sodass die neuen Mitglieder der Bürgerkammer von der Vorerfahrung der bereits im Amt stehenden Mitglieder profitieren können und die Übergänge fließender werden.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>Dabei ist es denkbar, um den Inklusionsgrad zu erhöhen, dass Sitzungen hybrid veranstaltet werden und so eine Remote-Arbeit erleichtert wird. Zudem ließe sich diskutieren, ob Teilzeitmodelle – bei entsprechender Erhöhung der Mitgliederzahl der Bürgerkammer – möglich sein sollten, um Personen, die nicht in Vollzeit arbeiten können, nicht auszuschließen.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Auch bei den Kompetenzen gehe ich vereinzelt über die Forderungen des AK Demokratisierung hinaus.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>Der Vorschlag einer Kombination aus monothematisch arbeitenden Bürgerräten und einer übergeordneten Bürgerkammer kommt der Praxis in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien nahe.</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a>Zur Forderung von Volksentscheiden auf Bundesebene siehe auch den Beitrag von Ralf-Uwe Beck in diesem Heft.</p>
</div>
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		<title>Die neuen Gutsherren</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/die-neuen-gutsherren/</link>
		
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		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 12:10:30 +0000</pubDate>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Mit dem Begriff <i>Oligarchie</i> dürften die meisten Menschen allenfalls vage Assoziationen verbinden und auf den ersten Blick auch nicht ganz zu Unrecht. Schließlich entstammt die Bezeichnung der antiken Staatsformenlehre, wie man sie etwa prominent in Aristoteles‘ politischer Philosophie findet. Doch im Gegensatz zur Demokratie, die sich bekanntlich eines großen Bekanntheitsgrades, wenn auch zuletzt nicht immer uneingeschränkter Zustimmung erfreut, blieb die Oligarchie Teil eines Vokabulars, das vor allem Spezialist*innen aus den Sozialwissenschaften und der Philosophie vorbehalten war. Etwas anders steht es mit dem stilisierten Repräsentant*innen jenes Regimes, nämlich dem Oligarch*innen, der in der westlichen Vorstellungswelt vor allem östlich des Urals anzutreffen ist und zwar als Profiteur*innen des Ausverkaufs des staatlichen Tafelsilbers im Zuge der neoliberalen „Schocktherapie“ (Klein 2009) nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion. Phantastischer Reichtum, öffentlichkeitswirksam inszeniert, in Verbindung mit mafiösen Verstrickungen bezeichnet seitdem in der öffentlichen Wahrnehmung das Durchschnittsprofil jener Figur, die liberaldemokratischen Beobachter*innen lange Zeit wohlige Schauder über den Rücken jagte – angesichts der Kollusion von finanzieller und politischer Macht am Grenzgebiet zwischen Legalität und Illegalität, die aber entlastender Weise das Kennzeichen des „Anderen“ jener hochgehaltenen liberalen Demokratie waren und blieben: Figuren, die nicht-konsolidierte Demokratien oder gar kompetitive Autokratien mit Alibi-Wahlen bevölkerten, im „Westen“ aber keine systematische Rolle spielten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Und da wir bereits bei eher marginalen Terminologien sind, ist hier auch noch der Begriff <i>Patrimonialismus</i> zu nennen, dessen öffentliche Unbekanntheit noch weitaus größer als die <i>Oligarchie</i> sein dürfte. Immerhin musste man sich typischerweise in den enzyklopädischen Begriffsapparat von Max Webers <i>Wirtschaft und Gesellschaft </i>([1921] 2008) vertieft haben, um dort auf das zu treffen, was sich etwas volkstümlicher und untechnisch als Bezeichnung für die Herrschaft nach Gutsherrenart charakterisieren ließe. Für Webers historische Herrschaftssoziologie spielte die Figur des Gutsherrn unter anderem am Übergang von Feudalismus zu Kapitalismus eine gewichtige Rolle, aber die politisch-soziale Welt der Gegenwart und jüngeren Vergangenheit schien schon längst keine Verwendung mehr für diese Herrschaftsform zu haben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Grundthese dieses Beitrags lautet, dass es gute zeitdiagnostische Gründe gibt, die Begriffe der <i>Oligarchie</i> und des <i>Patrimonialismus</i> wieder (stärker) in den politischen Diskurs zu integrieren, und zwar nicht nur, wenn es um nicht-konsolidierte Demokratien an der Schwelle zur Moderne geht, sondern im Hinblick auf westliche Demokratien, die sich selbst die Auszeichnung der Liberalität ans Revers heften. Ein wichtiger Grund dafür ist der erfolgreiche (Wieder-)Eintritt eines bestimmten Politikertypus in das politische Leben in Form des Unternehmers, der Politik nicht nur beeinflusst, sondern selbst zum politischen Akteur wird. Ich möchte diese These exemplarisch an zwei Spezies dieser Gattung veranschaulichen, die in einem geradezu epigonalen Verhältnis zueinanderstehen: Silvio Berlusconi und Donald Trump.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. </strong><strong class="western">Thomas Biebricher</strong> hat die Heisenberg-Professur für Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Politische Theorie, Ideengeschichte und Theorien der Ökonomie am Institut für Politikwissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Seine Forschungsschwerpunkte sind die internationale Krise des Konservatismus, Regressionstendenzen der liberalen Demokratie, Theorien des Neoliberalismus, Disruption und Resillienz sowie die Gouvernementalität der Europäischen Union.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 14.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 5.- €.</em></p>
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		<title>Armut und soziale Ungleichheit – eine Gefahr für die Demokratie</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/armut-und-soziale-ungleichheit-eine-gefahr-fuer-die-demokratie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 11:55:17 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Armut, die wegen der Covid-19-Pandemie, der Energiepreisexplosion und der Inflation allmählich in die Mitte der Gesellschaft vordringt, und die auch durch Konzentration des Reichtums in wenigen Händen wachsende soziale Ungleichheit sind das Kardinalproblem unserer Gesellschaft, wenn nicht der Menschheit. Während daraus im globalen Maßstab ökonomische Krisen, ökologische Katastrophen, Kriege und Bürgerkriege resultieren, die wiederum größere [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/armut-und-soziale-ungleichheit-eine-gefahr-fuer-die-demokratie/">Armut und soziale Ungleichheit – eine Gefahr für die Demokratie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Armut, die wegen der Covid-19-Pandemie, der Energiepreisexplosion und der Inflation allmählich in die Mitte der Gesellschaft vordringt, und die auch durch Konzentration des Reichtums in wenigen Händen wachsende soziale Ungleichheit sind das Kardinalproblem unserer Gesellschaft, wenn nicht der Menschheit. Während daraus im globalen Maßstab ökonomische Krisen, ökologische Katastrophen, Kriege und Bürgerkriege resultieren, die wiederum größere Migrationsbewegungen nach sich ziehen, ist hierzulande der gesellschaftliche Zusammenhalt bedroht. Denn sozioökonomische Polarisierungstendenzen ziehen in der Regel auch politische Polarisierungstendenzen nach sich, die aus Deutschland schon vor Beginn der Covid-19-Pandemie eine „zerrissene Republik“ gemacht haben (Butterwegge 2020).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aus mehreren Gründen bildet die wachsende sozioökonomische Ungleichheit eine akute Gefahr für die Demokratie: Erstens beteiligen sich Armutsbetroffene immer weniger an Wahlen, die für das parlamentarische Repräsentativsystem konstitutiv und zudem sein niedrigschwelligstes politisches Partizipationsangebot sind. Zweitens verlieren Angehörige der (unteren) Mittelschicht, die armutsbedroht sind oder besonders in Krisensituationen Angst vor einem sozialen Abstieg haben, ihr Vertrauen in das politische und Parteiensystem, was den Aufstieg extrem rechter „Alternativen“ begünstigt. Drittens konzentrieren sich das Kapital und der Medienbesitz immer stärker bei wenigen Hochvermögenden, deren Machtgewinn es ihnen ermöglicht, staatliche Entscheidungen so massiv in ihrem Sinne zu beeinflussen, dass von einer demokratischen Willensbildung keine Rede mehr sein kann.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Verschärft wird die materielle Ungleichheit sowie die von ihr ausgelöste Krise der parlamentarischen Demokratie durch weitere ökonomische, soziale und politische Entwicklungsmomente, etwa die Finanzialisierung ganzer Lebensbereiche, die Entsolidarisierung durch neoliberale Reformmaßnahmen und die Militarisierung der Gesellschaft im Rahmen eines gigantischen Aufrüstungsprogramms, das die Mittel für Soziales, Bildung und Kultur beschneidet. Auch bekommt die Demokratie wegen der andauernden Zuwanderung von Geflüchteten und zahlreichen Arbeitsmigrant*innen aus aller Welt, die hierzulande kein Wahlrecht haben, sowie einer Demografie, die nach amtlichen Prognosen längerfristig zur kollektiven Alterung und zur tendenziellen Abnahme der autochthonen Bevölkerung führt, einen zunehmend exklusiven, auf Staatsbürger*innen beschränkten und größere Teile der Bewohner*innen ausgrenzenden Charakter.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Christoph Butterwegge,</strong> geboren 1951, war von 1998 bis 2016 Hochschullehrer für Politikwissenschaft an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Wichtige Buchveröffentlichungen: Die zerrissene Republik (2020), Deutschland im Krisenmodus (2024) und Umverteilung des Reichtums (2024).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 14.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 5.- €.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/armut-und-soziale-ungleichheit-eine-gefahr-fuer-die-demokratie/">Armut und soziale Ungleichheit – eine Gefahr für die Demokratie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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