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	<title>Asylpolitik Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Solidarität als Gegengift: Humanistische Union Marburg wehrt sich gegen islamophobe Kampagne</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/solidaritaet-als-gegengift-humanistische-union-marburg-wehrt-sich-gegen-islamophobe-kampagne/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Oct 2026 10:39:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit einer islamophoben Schmutzkampagne wird die Humanistische Union (HU) Marburg im Vorfeld der Verleihung des &#8222;Marburger Leuchtfeuers&#8220; 2026 konfrontiert. Dabei wirft die AfD dem Preisträger Prof. Dr. Bilal El-Zayat menschenfeindliches Verhalten vor, was sie selber aber &#8211; im Gegensatz zu ihm &#8211; permanent praktiziert. Mit Befremden und Empörung reagiert die Humanistische Union Marburg auf einen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/solidaritaet-als-gegengift-humanistische-union-marburg-wehrt-sich-gegen-islamophobe-kampagne/">Solidarität als Gegengift: Humanistische Union Marburg wehrt sich gegen islamophobe Kampagne</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit einer islamophoben Schmutzkampagne wird die Humanistische Union (HU) Marburg im Vorfeld der Verleihung des &#8222;Marburger Leuchtfeuers&#8220; 2026 konfrontiert. Dabei wirft die AfD dem Preisträger Prof. Dr. Bilal El-Zayat menschenfeindliches Verhalten vor, was sie selber aber &#8211; im Gegensatz zu ihm &#8211; permanent praktiziert.</p>
<p>Mit Befremden und Empörung reagiert die Humanistische Union Marburg auf einen islamophoben und rassistischen Antrag der AfD-Fraktion in der Marburger Stadtverordnetenversammlung sowie einen ähnlichen Antrag im Hessischen Landtag. Beide beruhen auf Unterstellungen, die einer unvoreingenommenen Überprüfung kaum standhalten können. Das jahrelange Wirken des Preisträgers Prof. Dr. Bilal Farouk El-Zayat in Marburg ist über jeden Verdacht menschenfeindlicher oder undemokratischer Verhaltensweisen erhaben.</p>
<p>In den Anwürfen sieht die HU Marburg eine gezielte Schmutzkampagne, die das gesellschaftliche Zusammenleben stören und einer rassistischen sowie antidemokratischen Politik Vorschub leisten soll. Somit betrachtet die HU diese Hetzkampagne als Angriff auf die Demokratie. Die demokratische Vielfalt umfass nach Überzeugung der HU auch den friedlichen Islam als eine Religionsgemeinschaft, die bereits seit mehreren hundert Jahren in Deutschland heimisch ist. Ausdrücklich wendet sich die Humanistische Union Marburg gegen Antisemitismus und Islamophobie als Ausdruck rassistischer Herabwürdigung von Menschen und ihren religiösen Prägungen.</p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/einsatz-fuer-gefluechtete-verleihung-des-marburger-leuchtfeuers-2026/">Die Auszeichnung von Dr. Kurt Bunke und Prof. Dr. Bilal Farouk El-Zayat mit dem &#8222;Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte&#8220; 2026</a> würdigt ihr Eintreten für Menschen mit Migrationserfahrung und ihr Engagement für die Integration geflüchteter Menschen in die Gesellschaft. Zugleich tritt die Jury damit auch islamophoben Tendenzen entgegen, denen auch die Muslimische Gemeinde Marburg immer wieder ausgesetzt wird. Mit der Preisverleihung setzt sich die HU Marburg für ein friedliches Zusammenleben in gegenseitigem Respekt ein, wie beide Preisträger es seit vielen Jahren auf eindrucksvolle Weise vorgelebt haben.</p>
<p>Diesen Respekt werden die HU, ihre Jury und die Laudatorin Margot Käßmann den beiden Preisträgern am Freitag (30. Oktober) im Historischen Saal des Marburger Rathauses zollen. einer Hetzkampagne gegen humanistische Werte wie Solidarität und Toleranz werden sie sich nicht beugen. Wer wirklich in Marburg mit seiner jahrhundertealten Tradition sozialer Empathie heimisch ist, der kann das Engagement von Bilal El-Zayat und Kurt bunke nur mit Anerkennung und Bewunderung betrachten.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Franz-Josef Hanke</em></p>
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		<title>Einsatz für Geflüchtete: Verleihung des Marburger Leuchtfeuers 2026</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/einsatz-fuer-gefluechtete-verleihung-des-marburger-leuchtfeuers-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2026 10:25:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerrechtspreise]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das „Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte“ erhalten in diesem Jahr Prof. Dr. Bilal Farouk El Zayat und Dr. Kurt Bunke. Die Laudatio wird die Theologin Prof. Dr. Margot Käßmann halten. Die undotierte Auszeichnung wird am Freitag (30. Oktober) im Historischen Saal des Marburger Rathauses durch Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies und den Jury-Vorsitzenden Egon Vaupel überreicht. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/einsatz-fuer-gefluechtete-verleihung-des-marburger-leuchtfeuers-2026/">Einsatz für Geflüchtete: Verleihung des Marburger Leuchtfeuers 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das „Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte“ erhalten in diesem Jahr Prof. Dr. <strong>Bilal Farouk El Zayat</strong> und Dr. <strong>Kurt Bunke</strong>. Die Laudatio wird die Theologin Prof. Dr. <strong>Margot Käßmann</strong> halten.</p>
<p>Die undotierte Auszeichnung wird am Freitag (30. Oktober) im Historischen Saal des Marburger Rathauses durch Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies und den Jury-Vorsitzenden Egon Vaupel überreicht. Vergeben wird sie von der Humanistischen Union Marburg und der Universitätsstadt Marburg. Die Feierstunde zur Preisverleihung beginnt um 10 Uhr.</p>
<p>Der Arzt Prof. Dr. Bilal Farouk El Zayad erhält das Leuchtfeuer für sein Engagement als Vorsitzender der muslimischen Gemeinde Marburg bei der Zusammenarbeit im „Runden Tisch der Religionen“ und für sein Engagement zur psychotherapeutischen Unterstützung geflüchteter Musliminnen und Muslime. Der pensionierte Universitätsbedienstete Dr. Kurt Bunke wird für sein langjähriges Engagement in der Flüchtlingshilfe ausgezeichnet, das inzwischen über mehr als 40 Jahre andauert. Beide haben sich für Mitmenschlichkeit, Toleranz und Respekt sowie das aktive Eintreten für geflüchtete Menschen ohne Ansehen ihrer Herkunft oder Religionszugehörigkeit eingesetzt und zugleich auch durch ihr Eintreten für Demokratie und gegen Rechtsextremismus hervorgetan.</p>
<p>Mehr Informationen zum Marburger Leuchtfeuer und seinen bisherigen Preistragenden finden Interessierte auf <a href="https://marburger-leuchtfeuer.de">https://marburger-leuchtfeuer.de</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/einsatz-fuer-gefluechtete-verleihung-des-marburger-leuchtfeuers-2026/">Einsatz für Geflüchtete: Verleihung des Marburger Leuchtfeuers 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Normalität von Binnengrenzkontrollen und Systemen der Außengrenzsteuerung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/normalitaet-von-binnengrenzkontrollen-und-systemen-der-aussengrenzsteuerung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2026 09:12:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Asyl & Migration]]></category>
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		<category><![CDATA[Europa]]></category>
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		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Einleitung 2025 feierte der Schengenkodex 40-jähriges Bestehen, nachdem dieser 2024 mit der Verordnung (EU) 2024/1717 vom 13. Juni 2024 grundlegend aktualisiert worden war. Der Schengen-Raum, 1985 initiiert (Europäischer Rat/Rat der Europäischen Union 2025), ist ein in EU-Recht festgelegter Raum oder ein Konzept, welches den freien Personenverkehr ohne systematische Kontrollen an den Binnengrenzen ermöglicht. Dies sollte [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/normalitaet-von-binnengrenzkontrollen-und-systemen-der-aussengrenzsteuerung/">Normalität von Binnengrenzkontrollen und Systemen der Außengrenzsteuerung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Einleitung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">2025 feierte der Schengenkodex 40-jähriges Bestehen, nachdem dieser 2024 mit der Verordnung (EU) 2024/1717 vom 13. Juni 2024 grundlegend aktualisiert worden war. Der Schengen-Raum, 1985 initiiert (Europäischer Rat/Rat der Europäischen Union 2025), ist ein in EU-Recht festgelegter Raum oder ein Konzept, welches den freien Personenverkehr ohne systematische Kontrollen an den Binnengrenzen ermöglicht. Dies sollte zeitgenössisch ein Zeichen europäischer Integration sein. Bis heute versuchen zudem diverse Länder, Teil dieser „europäischen Gemeinschaft“ zu werden. Erst im vergangenen Jahr wuchs diese „Gemeinschaft“ um Rumänien und Bulgarien (Ceccoruli 2025). Neben der „inneren“ Grenzfreiheit besteht das Ideal einer gemeinschaftlich kontrollierten Außengrenze der Europäischen Union (EU) und ihrer Partnerstaaten. Diverse Harmonisierungsversuche bezüglich der Einreise von Drittstaatsangehörigen,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> zuletzt durch das neu eingeführte elektronische Grenzsystem EES (Entry-/Exit- System), bezeugen ein Interesse an kontrollierter Selektion, welche einheitlich geschehen soll. Neue Grenzkontrollen versuchen, Systeme zu vereinfachen – oft durch neue Technologien – und einen schnelleren Austausch zu fördern, was Migrationsbewegungen angeht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während die Idee eines grenzfreien „internen“ Raumes in den 1980er Jahren Momentum erhielt und ihr ein erhebliches Potenzial für einen starken europäischen Zusammenhalt beigemessen wurde, ist sie in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich erodiert. Interne Grenzkontrollen sind der Alltag und zeugen von einer Rückbesinnung auf nationale Souveränität. Gleichzeitig sind verstärkte Anstrengungen für Außengrenzkontrollen ein Zeichen für weitere Abschottung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der vorliegende Beitrag skizziert die aktuelle europäische Grenzkontrollpraxis an den Binnengrenzen sowie Entwicklungen an den Außengrenzen der EU, unter Berücksichtigung der Begründung für solche Kontrollen. Hier spielen Sicherheit und die frühzeitige Erkennung von Risiken, die politisch mobilisiert werden, eine besondere Rolle, um Kontrollen nicht nur zu legitimieren, sondern auch immer mehr auszuweiten. Während an Binnengrenzen nationale Interessen gegenüber anderen Mitglied-staaten vertreten werden, sind Kontrollen an den Außengrenzen vermehrt durch Kooperation und eine Systemvereinheitlichung gekennzeichnet. Beide Entwicklungen können durch das Konzept des „Bordering“ verstanden werden. Dieses zeigt auf, wie Binnengrenz- und Außengrenzkontrollen nicht nur als souveräne Handlungspraxis der Schengen-Mitgliedstaaten fungieren, welche strategische Zwecke haben, sondern dieser Art von Kontrolle auch symbolische Bedeutung beigemessen werden muss.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Rechtlicher Rahmen von Binnen&shy;grenz&shy;kon&shy;trollen und der aktua&shy;li&shy;sierte Schen&shy;gen&shy;kodex</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Mit dem neuen Schengener Grenzkodex oder auch Schengenkodex, der 2024 vom Rat der EU gebilligt wurde, geht die Diskussion um Binnengrenzkontrollen weiter. Kontrovers diskutiert wurden bisher besonders die Art der Grenzkontrollen sowie ihre Dauer, da diese die Idee des freien Personenverkehrs – eine der Haupterrungenschaften der Europäischen Gemeinschaft – grundsätzlich in Frage stellen. In einem Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen sollen sich Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit frei und sicher zwischen den Mitgliedstaaten bewegen können – so der Anspruch. Das Verbot von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen bedeutet jedoch nicht, dass die Mitgliedstaaten innerhalb ihres Hoheitsgebiets – auch in Grenzregionen – keinerlei Kontrollen durchführen dürfen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Schengen-Raum sind systematische Grenzkontrollen an Binnengrenzen zwar grundsätzlich abgeschafft. Staaten dürfen sie jedoch temporär wieder einführen, wenn eine „ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit“ vorliegt (Schengenkodex Art. 22). Kontrollen an den Binnengrenzen, über deren Wiedereinführung die Europäische Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament im Voraus informiert wurden, dürfen grundsätzlich höchstens zwei Jahre aufrechterhalten werden (Art. 50). In besonders schwerwiegenden Ausnahmesituationen ist es jedoch möglich, diese Maßnahmen um jeweils sechs Monate zu verlängern. Insgesamt kann eine solche Verlängerung für einen zusätzlichen Zeitraum von bis zu einem Jahr erfolgen (Europäischer Rat/Rat der Europäischen Union 2024; Schengenkodex Art. 51). Interne Kontrollen sind somit nicht aufgehoben, sondern besonders im Schengenkodex verankert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zudem sind nicht-systematische Kontrollen erlaubt. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen von Polizei- oder Gesundheitsbehörden, solange diese nicht die gleiche Wirkung wie systematische Grenzkontrollen haben. Kontrollen durch nationale Behörden gelten daher nicht als verbotene Grenzkontrollen, wenn sie nicht primär der Überwachung des Grenzübertritts dienen. Stattdessen können sie auf allgemeinen polizeilichen Erkenntnissen, Erfahrungen oder Informationen zur öffentlichen Gesundheit beruhen. Solche Maßnahmen können etwa darauf abzielen, grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen, „illegale“ Migration einzudämmen oder die Ausbreitung von Infektionskrankheiten mit epidemischem Potenzial zu verhindern. Zur Bekämpfung sogenannter illegaler Migration und der durch den politischen Diskurs damit verbundenen grenzüberschreitenden Kriminalität – Menschenhandel, Schleusung von Migrant*innen oder Dokumentenfälschung etc. – können die Mitgliedstaaten entsprechende Maßnahmen ergreifen, bei denen Identität, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus von Personen überprüft werden (Art. 20). Voraussetzung ist jedoch, dass diese Kontrollen klar von systematischen Personenkontrollen an Grenzen unterscheidbar sind (Art. 18-21/25f./33f.). Sie können an Verkehrsknotenpunkten wie Häfen, Bahnhöfen, Busbahnhöfen oder Flughäfen, an Güterterminals oder direkt in Verkehrsmitteln durchgeführt werden und müssen auf einer Risikoanalyse beruhen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Darüber hinaus kann der Einsatz moderner Technologien zur Überwachung von Verkehrsströmen, etwa auf Autobahnen oder anderen wichtigen Verkehrsachsen, zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit beitragen. Das Verbot von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen soll daher nicht so ausgelegt werden, dass es den Mitgliedstaaten die rechtmäßige Ausübung polizeilicher oder anderer hoheitlicher Befugnisse in Grenzregionen verwehrt. Ob jedoch genau der Unterschied zwischen systematischen und nicht-systematischen Kontrollen in der alltäglichen Praxis sichtbar wird, bleibt fraglich; schließlich sind die Angaben im Schengenkodex eher vage. Zudem zeigt sich, dass systematische Kontrollen einfach zu etablieren sind.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western  " align="left">Legiti&shy;mie&shy;rung und Dauer von Binnen&shy;grenz&shy;kon&shy;trollen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Auf europäischer Ebene werden aktuell eingesetzte systematische Grenzkontrollen als Reaktion auf Unsicherheit konstruiert. Grenzkontrollen haben so den Zweck, Sicherheit und territoriale Integrität zu erhalten (Europäisches Parlament 2024; 2025). Beispiele hierfür sind die Wiedereinführung von Kontrollen während der Fluchtbewegungen im Jahr 2015, während der COVID-19-Pandemie ab 2020 oder auch anlässlich besonderer Ereignisse wie der Olympischen Spiele in Frankreich oder der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland. Als „letztes Mittel“ sind diese also mehr oder weniger dauerhaft seit 2015 aktiv (Europäisches Parlament 2025) und wurden seitdem mehr als 400-mal genutzt (Pace 2025; Ceccorulli 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Seit 2024 haben mehrere Staaten des Schengen-Raums wieder temporäre Binnengrenzkontrollen eingeführt oder bestehende Maßnahmen verlängert. Besonders sichtbar ist dies in Deutschl<span style="color: #000000;">and: Seit dem 16. September 2024 sind vorübergehende Kontrollen grundsätzlich an allen deutschen Landesgrenzen möglich. Ursprünglich waren diese bis zum 15. März 2026 gedacht, eine Verlängerung um weitere sechs Monate wurde jedoch von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angekündigt (Tagesschau.</span><span style="color: #000000;">de</span><span style="color: #000000;"> 2026) und nun auch umgesetzt.</span> Als Begründung nennt die Bundesregierung ernsthafte Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit, insbesondere Risiken durch irreguläre Migration, Schleusungskriminalität, die Belastung des Asylsystems im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg sowie mögliche Aktivitäten terroristischer Gruppen, insbesondere im Kontext der Sicherheitslage in der arabischen Region (Bundeszentrale für politische Bildung 2024). Die Kontrollen betreffen die Landesgrenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Österreich, der Schweiz, Tschechien und Polen. Deutschland ist damit jedoch nicht allein. Auch Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Schweden, Österreich und Slowenien haben erneut Grenzkontrollen eingeführt. In vielen dieser Staaten wurden die Maßnahmen, welche 2024 in Kraft traten, bereits bis 2025 oder 2026 verlängert. Die Gründe sind ähnlich zu jenen in Deutschland. Österreich gibt Risiken durch irreguläre Migration entlang der Balkanroute, die Belastungen des Asylsystems, den Krieg in der Ukraine sowie eine verschärfte Sicherheitslage aufgrund terroristischer Bedrohungen in der arabischen Region als Gründe für die bis zum Sommer 2026 bestehenden Kontrollen an (Europäische Kommission o.D.). Betroffen sind die Grenzen zu Tschechien, Ungarn und Slowenien sowie die Landes- und Flussgrenzen zur Slowakei. In Polen bestanden zunächst Grenzkontrollen vom 5. Oktober 2025 bis zum 4. April 2026, die inzwischen ebenso um sechs Monate verlängert wurden. Hintergrund ist ein anhaltender Migrationsdruck entlang der Grenzen zu Deutschland und Litauen sowie ein deutlicher Anstieg illegaler Grenzübertritte auf polnischer Seite (Connolly/Krupa 2025). Italien kontrolliert vom 19. Dezember 2025 bis zum 18. Juni 2026 die Grenze zu Slowenien. Als Gründe werden die Gefahr einer terroristischen Unterwanderung von Migrationsströmen, die Krisen in Osteuropa und Arabien sowie erhöhte Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit dem Weltjubiläum der katholischen Kirche und den Olympischen Winterspielen in Italien genannt (Europäische Kommission o.D.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In den Jahren 2024 bis 2026 begründen die Mitgliedstaaten somit ihre Grenzkontrollen mit einer Kombination aus Migration, Sicherheitsrisiken und geopolitischen Krisen. Dazu zählen Migrationsbewegungen über diverse Routen, die Schleusung von Migrant*innen, Menschenhandel sowie die Belastung der nationalen Asylsysteme durch den Ukraine-Krieg. Folglich mischen sich langfristige politische Konflikte, die als Kontrollgrund angebracht werden, mit kurzfristigen Ereignissen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die genannten Gründe, um die Grenzschließung und Kontrolle rechtlich zu legitimieren, sind entsprechend vielseitig und überlappend. Sie sind aber vor allem strategisch zu verstehen. Für den deutschen Kontext beispielsweise zeigen Lisa Herbig und Kolleg*innen (2025) anhand einer quantitativen Studie basierend auf Pressekonferenzen und Reden zwischen 2013 und 2023, dass politische Akteure – insbesondere Regierungen – Binnengrenzkontrollen strategisch als politisches Instrument einsetzen, das über eine rein administrative Maßnahme hinausgeht. Regierungen nutzen interne Grenzmaßnahmen nicht nur als Reaktion auf objektive Ereignisse wie Migration oder Sicherheitsbedrohungen, sondern bewusst als kommunikative Strategien, um diese Maßnahmen gegenüber der Öffentlichkeit und politischen Gegnern zu rechtfertigen und zu legitimieren (Wille 2025). Dabei bedienen sich Entscheidungsträger*innen mehrerer Strategien. Sicherheitsnarrative stellen Kontrollen als unverzichtbare Reaktion auf äußere oder innere Bedrohungen dar. Solche Sicherheitsframes helfen, harte Maßnahmen als notwendig erscheinen zu lassen. Zusätzliche Wirksamkeitserwartungen dieser Kontrollen helfen zudem, Vertrauen in der Bevölkerung zu stärken und aktives Handeln zu zeigen (Herbig et al. 2025). Rechtliche Legitimierungsstrategien sind zudem gebräuchlich, um die politische Akzeptanz von Kontrollen zu erhöhen, werden diese doch von diversen Akteuren weiterhin kritisch betrachtet. Der Europäische Rechnungshof (ERH) beispielsweise kritisierte die Europäische Kommission dafür, keine Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der langfristigen Grenzkontrollen, die bereits vor der Pandemie eingeführt wurden, eingeleitet zu haben (Thaidigsmann 2022). Das Auditing für 2020 und 2021 ergab ebenfalls, dass in den 150 Anträgen auf Grenzkontrollen nicht genügend Belege geliefert wurden, um eine Notwendigkeit dieser Kontrollen nachzuweisen. Zudem argumentieren Mitgliedstaaten mit einer mangelnden Solidarität anderer Mitgliedstaaten sowie deren „Inkompetenz“, ihre Außengrenzen genügend zu sichern, um entsprechende innere Kontrollen zu legitimieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Insgesamt zeigt sich, dass temporäre Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums seit einigen Jahren deutlich häufiger eingesetzt werden. Während sie ursprünglich als kurzfristige Ausnahme vorgesehen waren, sind sie in mehreren Staaten inzwischen zu einem regelmäßig verlängerten Instrument der Sicherheits- und Migrationspolitik geworden. Besonders seit dem „Sommer der Migration“ 2015 scheinen Binnengrenzkontrollen daher eher eine Normalität als eine Ausnahme.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Techno&shy;lo&shy;gi&shy;sierte Kontrollen der EU-Au&shy;&szlig;en&shy;grenzen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ähnliche Diskurse zeigen sich auch in der Regulierung der EU-Außengrenzen. Mit der Einführung des elektronischen Grenzsystems EES im Jahr 2025 antwortet die Europäische Kommission auf das Bedürfnis der Mitgliedstaaten, Nicht-EU-Bürger*innen umfassender digital zu erfassen. Es betrifft visumsbefreite und -pflichtige Drittstaatsangehörige, die durch ein automatisiertes IT-Ein- und -Ausreisesystem registriert werden. Der Schritt vom manuellen Stempeln von Pässen hin zu biometrischer Registrierung von Fingerabdrücken und Gesichtern zielt auf ein weniger fehleranfälliges System ab, in dem technologische Systeme irreguläre Migration weiterhin reduzieren oder verunmöglichen sollen (Trauttmansdorff/Loschi 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch hier spielen Sicherheit und Risikoabwägung eine Rolle (Tagesschau.de 2025). Weitere Ziele sind die Bekämpfung von Identitätsbetrug und eine striktere Überwachung der Aufenthaltsdauer eingereister Personen. Die Ein- und Ausreise werden durch das EES automatisch aufgenommen und dadurch ein „illegaler“ Aufenthalt oder „Overstay“ verhindert. Gleichzeitig soll das EES zur Gefahrenabwehr und zu Strafverfolgungszwecken nutzbar gemacht werden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">&bdquo;Neue Grenz&shy;kon&shy;trollen&ldquo; und Bordering</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das Konzept des Bordering beschreibt in der aktuellen sozialwissenschaftlichen Forschung weit mehr als die physische Abgrenzung von Staatsterritorien. Dabei sind Grenzen kein rein lineares, geografisches Phänomen, das territoriale Räume voneinander trennt (Houtum/Naerssen 2002). Grenzen sind örtliche Barrieren, aber auch komplexe soziale, politische und rechtliche Prozesse, die in Gesellschaften hineinwirken (Brambilla 2015).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Sie werden dabei nicht nur von staatlicher Seite „gesetzt“, sondern in Praktiken, Institutionen und Diskursen produziert, reproduziert und verhandelt (Borrelli 2021). Diese Prozesse werden unter dem Begriff <i>Bordering</i> gefasst, der sowohl physische Kontrollen als auch weitverzweigte gesellschaftliche Grenzpraktiken beschreibt. Diese umfassen eine Exklusion durch Grenzziehung sowie eine Selektion (Scott 2018) und Hierarchisierung von Personengruppen (Borrelli 2021), welche besonders bei selektiven Kontrollen an Binnengrenzen und der Registrierung Drittstaatsangehöriger an Außengrenzen sichtbar werden. Es entsteht ein Gefälle zwischen erwünschten und nicht erwünschten Migrant*innen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine Analyse aktueller Grenzkontrollen und -regime durch Bordering-Prozesse erlaubt ein Verständnis davon, wie Grenzen internalisiert werden. Grenzregime sind zunehmend in den Alltag, in soziale Institutionen und in administrative Prozesse integriert, wodurch Grenzen in Gesellschaften selbst wirksam werden. In diesem Verständnis beeinflusst Bordering soziale Normen, politische Legitimation, rechtliche Verfahren und alltägliche Interaktionen. Schaut man auf die Rechtfertigung von Binnengrenzkontrollen, ist genau diese Transgression sichtbar. Politisch motivierte Kontrollen werden mithilfe gesellschaftlicher Ängste legitimiert beziehungsweise schaffen Ängste, auf die dann weitere Ausweitungen von Kontrollen folgen. Es findet ein Spiel mit Unsicherheiten statt (Bigo 2002). Migration wird politisch und institutionell zunehmend als Sicherheitsproblem dargestellt, nicht primär als soziales oder humanitäres Thema. Dadurch wird sie mit Themen wie Kriminalität, Terrorismus und Grenzschutz verknüpft. In diesem Diskurs verschwimmen die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit. Eine immigrierende Person wird symbolisch zu einer Figur, die verschiedene Bedrohungen verkörpert. Es geht nicht mehr nur um Grenzkontrollen an physischen Schnittstellen, sondern um praktische Mechanismen und Politiken innerhalb des Staatsgebietes, durch die Menschen anhand rechtlicher, sozialer oder ökonomischer Kriterien klassifiziert, überwacht und kontrolliert werden. Das umfasst Prozesse, durch die soziale Gruppen in Kategorien wie „legal/illegal“ oder „würdige/unwürdige“ Migrant*innen eingeordnet werden. Diese Zuordnungen werden im rechtlichen und öffentlichen Diskurs wie auch in alltäglichen Praktiken reproduziert und manifestieren sich als differenzierende Mechanismen, die soziale Inklusion und Exklusion stabilisieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die wiederholte Einführung temporärer Binnengrenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums und die gleichzeitige Einführung technologisierter Außengrenzkontrollen wie das EES lassen sich als Ausdruck des umfassenden Prozesses des Bordering verstehen. Während Binnengrenzkontrollen physisch an den Landesgrenzen stattfinden, sind sie zugleich rechtlich, politisch, sozial und symbolisch wirksam: Sie dienen nicht nur der Überwachung von Migration oder der Prävention krimineller Aktivitäten, sondern markieren auch staatliche Souveränität, demonstrieren Handlungsfähigkeit und erzeugen eine narrative Legitimation mittels Sicherheits- und Gefährdungsszenarien. Jede Wiedereinführung temporärer Kontrollen signalisiert, dass Grenzen auch innerhalb des Schengen-Raums nicht neutral sind, sondern als instrumentelle und symbolische Kategorien funktionieren, die Mobilität regulieren, Zugehörigkeit definieren und Unsicherheit sozial verhandeln.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Parallel dazu erweitern moderne Technologien an den Außengrenzen die Wirksamkeit von Grenzkontrollen, indem sie Bewegungen digital erfassen, Risiken klassifizieren und Informationen institutionalisieren. Das EES beispielsweise erfasst biometrische Daten von Nicht-EU-Bürger*innen und ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung der Ein- und Ausreisen. Seine biometrische Registrierung von Fingerabdrücken und Gesichtsdaten erweitert die Kontrolle über die Mobilität über das physische Grenzgebiet hinaus und internalisiert Grenzen innerhalb der Institutionen sowie administrativen Routinen (Trauttmansdorff/Loschi 2025; Tagesschau.de 2025). Dieses erweiterte Verständnis von Bordering zeigt, dass Grenzpolitik heute nicht nur an den Staatsgrenzen stattfindet, sondern vielmehr in Institutionen, Rechtssystemen, alltäglichen Interaktionen und politischen Aushandlungen lebendig ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bordering an Binnengrenzen schafft ein Gefälle zwischen den EU-Mitgliedstaaten – eine Hierarchie von schwächeren und stärkeren Akteuren, die sich gegen Migration abschotten können. Verantwortlichkeiten werden ausgehandelt, Schuld (für zu schwache Kontrollen) und Kompetenzfragen wurden in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt diskutiert und genutzt, um bestimmte Praktiken an bestimmten Grenzen zu legitimieren. Gleichzeitig wird die gemeinsame Kontrolle der Außengrenzen praktiziert, um sich geschlossen gegen Dritte zu stellen. Betroffene Migrant*innen sind jedoch weitestgehend Drittstaatsangehörige und somit die „Anderen“, die in das Visier der Kontrollen geraten.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Fazit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Zusammen betrachtet zeigen Binnengrenzkontrollen und technologische Außengrenzkontrollen, dass Grenzen nicht nur geografische Linien sind, sondern als soziale Praktiken, administrative Routinen und politische Diskurse in den Alltag hineinwirken. Sie sind zentrale Instrumente des Bordering, weil sie physische Bewegungen, digitale Kontrolle, rechtliche Verfahren und symbolische Darstellungen von Sicherheit und Souveränität miteinander verbinden und so den Schengen-Raum als kontinuierlich überwachten und regulierten sozialen Raum gestalten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Beide Arten der Kontrolle bergen erhebliche menschenrechtliche Konsequenzen. Bezüglich der Binnengrenzkontrollen erstarken Befürchtungen, dass die Freizügigkeit weiter eingeschränkt wird und Praktiken wie Pushbacks oder racial profiling normalisiert werden (Danish Refugee Council 2025). Die vorgeschobenen Momente des „Ausnahmezustandes“ (vgl. auch Agamben 2004) werden zu einem neuen Alltag, in dem die dauerhafte Kontrolle gerechtfertigt wird. Zudem birgt die umfassende Datenerfassung und -vernetzung des EES Risiken für Datenschutz, Privatsphäre und andere Grundrechte (Deutsches Institut für Menschenrechte 2025). Außengrenzkontrollen schaffen weiterhin ein Gefühl von Abschottung gegenüber Gefahren von „außerhalb“, welche durch Monitoring und Aufzeichnungen mobiler Personen reduziert werden sollen. Was mit den Daten geschieht und wie diese Art von Kontrolle durch technische Infrastrukturen geprägt wird, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Lisa Marie Borrelli,</strong> Jahrgang 1988, studierte Sozialwissenschaften mit Nebenfach Sozialpsychologie an der Universität zu Köln und habilitierte in der Kulturanthropologie an der Universität Basel. Seit 2025 ist sie ordentliche Professorin am Institut für Soziale Arbeit der Fachhochschule und Höheren Fachschule HES-SO Siders.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Agamben, Giorgio</em> 2004: Ausnahmezustand, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Bigo, Didier </em>2002: Security and Immigration: Toward a Critique of the Governmentality of Unease, in: <em>Alternatives</em>, Jg. 27, H. 1, S. 63-92.</p>
<p align="justify"><em>Borrelli, Lisa Marie</em> 2021: The Border Inside – Organizational Socialization of Street-level Bureaucrats in the European Migration Regime, in: <em>Journal of Borderlands Studies</em>, Jg. 36, H. 4, S. 579–598; DOI: 10.1080/08865655.2019.1676815.</p>
<p align="justify"><em>Brambilla, Chiara</em> 2015: Exploring the Critical Potential of the Borderscapes Concept, in: <em>Geopolitics</em>, Jg. 20, H. 1, S. 14-34; DOI: 10.1080/14650045.2014.884561.</p>
<p align="justify"><em>Bundeszentrale für politische Bildung</em> 2024: Grenzkontrollen bei der Einreise nach Deutschland, in: <em>Dies.</em> vom 25.09.2024, <a href="https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/552491/grenzkontrollen-bei-der-einreise-nach-deutschland/">https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/552491/grenzkontrollen-bei-der-einreise-nach-deutschland/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Ceccorulli, Michela</em> 2025: Schengen bittersweet anniversary: EU integration and the persistence of internal border controls, in: <em>Journal of European Integration</em>, Jg. 47, H. 4, S. 621–627; DOI: 10.1080/ 07036337.2025.2491858.</p>
<p align="justify"><em>Connolly, Kate/Krupa, Jakub</em> 2025: Poland begins controls on borders with Germany and Lithuania, in: <em>The Guardian</em> vom 17.07.2025, <a href="https://www.theguardian.com/world/2025/jul/07/poland-begins-controls-on-borders-with-germany-and-lithuania">https://www.theguardian.com/world/2025/jul/07/poland-begins-controls-on-borders-with-germany-and-lithuania</a>.</p>
<p align="justify"><em>Danish Refugee Council</em> 2025: Schengen Border Code reform threatens individual rights and freedom of movement, says new report by human rights NGOs, in: <em>Danish Refugee Council</em> vom: 05.02.2025, <a href="https://drc.ngo/en/news/schengen-border-code-reform-threatens-individual-rights-and-freedom-of-movement-says-new-report-by-human-rights-ngos/">https://drc.ngo/en/news/schengen-border-code-reform-threatens-individual-rights-and-freedom-of-movement-says-new-report-by-human-rights-ngos/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Deutsches Institut für Menschenrechte </em>2025: EES: Einsatz an EU-Grenzübergängen birgt grund- und menschenrechtliche Risiken, in: <em>Deutsches Institut für Menschenrechte</em> vom: 13.10.2025, <a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/ees-einsatz-an-eu-grenzuebergaengen-birgt-grund-und-menschenrechtliche-risiken">https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/ees-einsatz-an-eu-grenzuebergaengen-birgt-grund-und-menschenrechtliche-risiken</a>.</p>
<p align="justify"><em>Europäische Kommission</em> o.D.: Temporary Reintroduction of Border Control, in: <em>European Commission</em>, <a href="https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/schengen/schengen-area/temporary-reintroduction-border-control_en">https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/schengen/schengen-area/temporary-reintroduction-border-control_en</a>.</p>
<p align="justify"><em>Europäisches Parlament</em> 2024: MEPs give green light to a reformed Schengen Borders Code, in: <em>Europäisches Parlament</em> vom 24.04.2024, <a href="https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240419IPR20558/meps-give-green-light-to-a-reformed-schengen-borders-code">https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240419IPR20558/meps-give-green-light-to-a-reformed-schengen-borders-code</a>.</p>
<p align="justify"><em>Europäisches Parlament</em> 2025: Schengen: Europa ohne Grenzkontrollen, in: <em>Europäisches Parlament</em> vom 28.05.2025, <em><a href="https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20190612STO54307/schengen-europa-ohne-grenzkontrollen" rel="nofollow noopener">https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20190612STO54307/schengen-europa-ohne-grenzkontrollen</a></em>.</p>
<p align="justify"><em>Europäischer Rat/Rat der Europäischen Union </em>2025: Erläuterungen zum Schengen-Raum, in: <em>Ders.</em> vom 16.06.2025, <a href="https://www.consilium.europa.eu/de/policies/schengen-area/">https://www.consilium.europa.eu/de/policies/schengen-area/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Europäischer Rat/Rat der Europäischen Union</em> 2024: Schengen-Raum: Rat nimmt Aktualisierung des Schengener Grenzkodex an, in: Ders. vom 24.05.2024, <a href="https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/05/24/schengen-area-council-adopts-update-of-schengen-borders-code/">https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/05/24/schengen-area-council-adopts-update-of-schengen-borders-code/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Herbig, Lisa/Eisele, Olga/Gattermann, Katjana/Kuhn, Theresa</em> 2025: Justifying European border policies: a quantitative content analysis of German government communication 2013-2023, in: <em>Journal of European Public Policy</em>, Jg. 33, S. 1–36; DOI: 10.1080/13501763.2025.2599361.</p>
<p align="justify"><em>Houtum, Henk Van/Naerssen, Tom van</em> 2002: Bordering, Ordering and Othering, in: <em>Tijdschrift voor Economische en Sociale Geografie</em>, Jg. 93, H. 2, S. 125-136.</p>
<p align="justify"><em>Pace, Michelle</em> 2025: Border controls in Europe undermine the Schengen Area and the EU itself, in: <em>Chatham House</em> vom 16.09.2025, <a href="https://www.chathamhouse.org/2025/09/border-controls-europe-undermine-schengen-area-and-eu-itself.">https://www.chathamhouse.org/2025/09/border-controls-europe-undermine-schengen-area-and-eu-itself.</a></p>
<p align="justify"><em>Scott, James W./Brambilla, Chiara/Celata, Filippo/Coletti, Raffaella</em> 2018: Between crises and borders: Interventions on Mediterranean Neighbourhood and the salience of spatial imaginaries, in: <em>Political Geography</em>, Jg. 63, S. 174-184; DOI: 10.1016/j.polgeo.2017.07.008.</p>
<p align="justify"><em>Tagesschau.de</em> 2025: Start für das neue Ein- und Ausreisesystem der EU, in: <em>Dies.</em> vom 12.010.2025, <a href="https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-ein-ausreise-100.html">https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-ein-ausreise-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Tagesschau.de</em> 2026: Innenminister Dobrindt verlängert Grenzkontrollen, in: <em>Dies.</em> vom 16.02.2026, <a href="https://www.tagesschau.de/inland/dobrindt-grenzkontrollen-110.html">https://www.tagesschau.de/inland/dobrindt-grenzkontrollen-110.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Trauttmansdorff, Paul/Loschi, Chiara</em> 2025. Interoperability and the multiple modes of ordering in Europe&#8217;s digital border regime, in: <em>International Migration</em>, Jg. 63, H. 3, S. 1-17. DOI: 10.1111/imig. 70022.</p>
<p align="justify"><em>Wille, Christian</em> 2025: Vom Schengen-Spirit zum Border-Spirit. Beobachtungen aus Sicht der Grenzforschung, in Brodowski, Dominik/Dittel, Julia/Weber, Florian (Hrsg.): <em>40 Jahre Schengener Übereinkommen. Europa und seine inneren Grenzen</em>, Baden-Baden, S. 149-175; DOI: 10.5771/9783748960683-149.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Drittstaatsangehörige sind Reisende aus Nicht-Schengen-Mitgliedstaaten, die weder die Staatsangehörigkeit der Schweiz, eines Landes der EU noch die Staatsangehörigkeit Islands, Liechtensteins oder Norwegens besitzen.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Siehe die Verordnung (EU) 2017/2226 über ein Einreise-/Ausreisesystem zur Erfassung der Daten von Nicht-EU-Bürger*innen an den Außengrenzen der EU und die Verordnung (EU) 2017/2225 zur Änderung des Schengener Grenzkodex in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Brambilla (2015) erweitert dieses Konzept durch den Begriff <i>Borderscapes</i> um drei Aspekte: den politisch-ästhetischen Nexus, Zeitaspekte von Grenzen und Borderscaping als politische Methode. Für die Komplexität des Argumentes in diesem Beitrag ist jedoch der Begriff <i>Bordering</i> sinnvoll, da ich die Schaffung von Selektion, Ausgrenzung und Eingrenzung in den Vordergrund rücke.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/normalitaet-von-binnengrenzkontrollen-und-systemen-der-aussengrenzsteuerung/">Normalität von Binnengrenzkontrollen und Systemen der Außengrenzsteuerung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Termine / Veranstaltungen in den Regionen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/termine-veranstaltungen-in-den-regionen-7/</link>
		
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		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 12:29:57 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Marburg: Einsatz f&#252;r Gefl&#252;ch&#173;tete: Marburger Leuchtfeuer 2026 w&#252;rdigt gleich zwei engagierte Mitmenschen Preisverleihung am 30. Oktober 2026 um 10 Uhr im Marburger Rathaus Das „Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte“ erhalten in diesem Jahr Prof. Dr. Bilal Farouk El Zayat und Dr. Kurt Bunke. Die Laudatio wird die Theologin Prof. Dr. Margot Käßmann halten. Die undotierte [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="">Marburg: Einsatz f&uuml;r Gefl&uuml;ch&shy;tete: Marburger Leuchtfeuer 2026 w&uuml;rdigt gleich zwei engagierte Mitmenschen</h3>
<p><em>Preisverleihung am 30. Oktober 2026 um 10 Uhr im Marburger Rathaus</em></p>
<p>Das „Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte“ erhalten in diesem Jahr Prof. Dr. <strong>Bilal Farouk El Zayat</strong> und Dr. <strong>Kurt Bunke</strong>. Die Laudatio wird die Theologin Prof. Dr. <strong>Margot Käßmann</strong> halten.</p>
<p>Die undotierte Auszeichnung wird am Freitag (30. Oktober) im Historischen Saal des Marburger Rathauses durch Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies und den Jury-Vorsitzenden Egon Vaupel überreicht. Vergeben wird sie von der Humanistischen Union Marburg und der Universitätsstadt Marburg. Die Feierstunde zur Preisverleihung beginnt um 10 Uhr.</p>
<p>Der Arzt Prof. Dr. Bilal Farouk El Zayad erhält das Leuchtfeuer für sein Engagement als Vorsitzender der muslimischen Gemeinde Marburg bei der Zusammenarbeit im „Runden Tisch der Religionen“ und für sein Engagement zur psychotherapeutischen Unterstützung geflüchteter Musliminnnen und Muslime. Der pensionierte Universitätsbedienstete Dr. Kurt Bunke wird für sein langjähriges Engagement in der Flüchtlingshilfe ausgezeichnet, das inzwischen über mehr als 40 Jahre andauert. Beide haben sich für Mitmenschlichkeit, Toleranz und Respekt sowie das aktive Eintreten für geflüchtete Menschen ohne Ansehen ihrer Herkunft oder Religionszugehörigkeit eingesetzt und zugleich auch durch ihr Eintreten für Demokratie und gegen Rechtsextremismus hervorgetan.</p>
<p>Mehr Informationen zum Marburger Leuchtfeuer und seinen bisherigen Preisträger*innen finden Interessierte auf</p>
<p><a href="http://www.marburger-leuchtfeuer.de">www.marburger-leuchtfeuer.de</a></p>
<p style="text-align: right;"><em>Franz-Josef Hanke</em></p>
<h3 class="">Marburg: &bdquo;Abgeh&auml;ngt durch Digita&shy;li&shy;sie&shy;rung?&ldquo; Infor&shy;ma&shy;ti&shy;ons&shy;ver&shy;an&shy;stal&shy;tung mit Roland Sch&auml;fer am 5. November 2026, 19 Uhr</h3>
<p>Wer bei seiner Bank oder Sparkasse eine Papierüberweisung nutzt, zahlt ein Vielfaches an Gebühr als beim Online-Banking. Termine beim Job-Center sollen nur noch über eine App im Handy vergeben werden. Von einem Tag auf den anderen gibt es keinen gedruckten RMV-Fahrplan mehr.</p>
<p>Digitalisierung wird vom Helfer zum Glaubenspostulat, das scheinbar alles besser macht. Auf der Strecke bleibt die analoge Alternative – die benötigt wird, damit Menschen nicht vom gesellschaftlichen Leben und von privaten und öffentlichen Dienstleistungen abgehängt werden. Insbesondere für Menschen mit Behinderungen ist ein Recht auf analoge Teilhabe von enormer Bedeutung.</p>
<p>Die gemeinsame Veranstaltung der Humanistischen Union Marburg, der Blindenbund-Bezirksgruppe Marburg, der DVBS-Bezirksgruppe Hessen und der Bürgerinitiative Recht auf analoges Leben Rhein-Main liefert Denkanstöße für kritische Nutzende digitaler Hilfsmittel, Argumente gegen eine alternativlose Digitalisierung und benennt Datenschutz-Instrumente für mehr Transparenz. Eine anschließende Diskussion vertieft das Thema.</p>
<p>Der Referent <strong>Roland Schäfer</strong> ist Fachkraft für Datenschutz und arbeitet freiberuflich u. a. als externer Datenschutzbeauftragter bei kleinen und mittleren Unternehmen. Auch ehrenamtlich engagiert er sich neben den Datenschutz und Informationsfreiheit auch für das Recht auf analoges Leben. So ist er aktives Mitglied der Bürgerrechtsgruppe ReaL RM – Recht auf analoges Leben Rhein-Main</p>
<p>Der Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Franz-Josef Hanke</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/termine-veranstaltungen-in-den-regionen-7/">Termine / Veranstaltungen in den Regionen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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	</item>
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		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 09:58:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am <strong>21. Mai 2026</strong>, wurde der <em>„Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em> in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als <strong>„alternativer Verfassungsschutzbericht“</strong> und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.&#8220;</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>27. Mai 2026</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p><img decoding="async" width="160" height="243" class="size-full wp-image-20538 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-e1779113755894.jpeg" alt="" /></p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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	</item>
		<item>
		<title>Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2026 08:49:14 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Grundrechte-Report 2026 thematisiert die aktuelle Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Anhand von 42 Einzelbeiträgen berichtet der Report über eine Auswahl relevanter grundrechtlicher Streitfragen. Im Berichtszeitraum 2025 führten internationale und nationale Krisen, Konflikte und Unsicherheiten zu einer staatlichen wie gesellschaftlichen Militarisierung. Der Staat bewaffnet sich mit Rekordausgaben für Militär und einer Stärkung der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/">Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Grundrechte-Report 2026 thematisiert die aktuelle Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Anhand von 42 Einzelbeiträgen berichtet der Report über eine Auswahl relevanter grundrechtlicher Streitfragen. Im Berichtszeitraum 2025 führten internationale und nationale Krisen, Konflikte und Unsicherheiten zu einer staatlichen wie gesellschaftlichen Militarisierung. Der Staat bewaffnet sich mit Rekordausgaben für Militär und einer Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Gleichzeitig weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vorgestellt wird der Report in diesem Jahr von der Rechtsanwältin <strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>. Die ehemalige Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete lehrt an mehreren Universitäten im In- und Ausland (u.a. Freie Universität Berlin) und engagiert sich auch heute aktiv für die Einhaltung des Völkerrechts, für Menschenrechte und Mitbestimmung.</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong> ist Schüler und beim Schulstreik gegen die Wehrpflicht aktiv. An seiner Schule ist er in der Schülermitverantwortung und Schülersprecher. In seiner Stadt ist er zudem im stadtweiten Schulstreikkomitee gegen die Wehrpflicht aktiv und hat mitgeholfen, dieses aufzubauen. Er spricht über seine Erfahrungen damit, wie die Bundesrepublik mit den Schulstreiks gegen die Wehrpflicht umgeht.</p>
<p>Weiterer Gast wird<strong> Ahmad Mosamem Rahimi </strong>sein. Er wurde in der Nähe von Kabul, Afghanistan geboren. Nachdem die dortige Regierung zusammengebrochen ist, mussten er und seine Familie über lange Zeit im Untergrund leben. Trotz der Zusicherung der deutschen Regierung, über das Aufnahmeprogramm einreisen zu können, mussten sie über fast zwei Jahre in Pakistan das Visumverfahren durchlaufen und kamen dadurch erst im Dezember 2025 in Deutschland an.</p>
<p>Für die Redaktion des Grundrechte-Reports wird <strong>Athena Möller</strong> sprechen und durch die Veranstaltung führen. Sie studiert Jura in Leipzig und ist Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Grundrechte-Report 2026 ist eine <strong>Jubiläumsausgabe</strong>: Er erscheint seit nunmehr <strong>30 Jahren</strong> „zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“. Seine 42 Einzelbeiträge widmen sich aktuellen Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien anhand konkreter Fälle des Jahres 2025. Der Report analysiert und kritisiert Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Der Report wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p>Die Vorstellung des Reports wird live übertragen und kann verfolgt werden unter: <a href="https://www.fiff.de/veranstaltungen/grundrechtereport2026">https://www.fiff.de/veranstaltungen/grundrechtereport2026</a></p>
<p><strong>Darüber hinaus steht für die Presse die Möglichkeit für Fragen an das Podium. </strong>Bei Interesse an einer Teilnahme an der Videokonferenz oder vor Ort in den Räumen der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe melden Sie sich bitte <strong>bis zum 20. Mai 2026</strong> an unter <a href="mailto:grr@humanistische-union.de">grr@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><strong>Rezensionsexemplare </strong>(auch als PDF) zu Pressezwecken können vorab über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführer*innen der HU, Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey, unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-20525 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1.jpg" alt="" width="201" height="306" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1.jpg 394w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1-296x450.jpg 296w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1-222x337.jpg 222w" sizes="(max-width: 201px) 100vw, 201px" /></p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro</p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/">Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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	</item>
		<item>
		<title>GEAS-Anpassungsgesetz führt zu gravierenden, aber unnötigen Verschärfungen &#8211; Europäische Asylreform muss grundrechtskonform umgesetzt werden! </title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/geas-anpassungsgesetz-fuehrt-zu-gravierenden-aber-unnoetigen-verschaerfungen-europaeische-asylreform-muss-grundrechtskonform-umgesetzt-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Dec 2025 10:05:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Jahr 2026 tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Das neue GEAS enthält massive Verschärfungen und höhlt den Rechtsschutz von geflüchteten Menschen aus. Aktuell verhandeln Parlament und Regierung über die spezifische Umsetzung in Deutschland. Die Bundesregierung hat mit dem GEAS-Anpassungsgesetz jedoch zudem einen Weg gewählt, das GEAS auf eine sehr restriktive [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/geas-anpassungsgesetz-fuehrt-zu-gravierenden-aber-unnoetigen-verschaerfungen-europaeische-asylreform-muss-grundrechtskonform-umgesetzt-werden/">GEAS-Anpassungsgesetz führt zu gravierenden, aber unnötigen Verschärfungen &#8211; Europäische Asylreform muss grundrechtskonform umgesetzt werden! </a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Jahr 2026 tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Das neue GEAS enthält massive Verschärfungen und höhlt den Rechtsschutz von geflüchteten Menschen aus. Aktuell verhandeln Parlament und Regierung über die spezifische Umsetzung in Deutschland. Die Bundesregierung hat mit dem GEAS-Anpassungsgesetz jedoch zudem einen Weg gewählt, das GEAS auf eine sehr restriktive Art umzusetzen. Europarechtlich ist das aber keinesfalls zwingend.</p>
<p><strong>Als juristische und bürgerrechtliche Organisationen fordern wir mit Nachdruck von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags, dass die europäischen Vorgaben grundrechtskonform ins deutsche Recht zu überführen sind.</strong> Hierzu sollten in den aktuellen Verhandlungen auch einige Maßnahmen aus dem bisherigen Gesetzesentwurf wieder gestrichen werden.</p>
<p>Geschaffen werden sollen <strong>„Aufnahmeeinrichtungen</strong> zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration“. Diese Einrichtungen sollen insbesondere das sog. Dublin-Verfahren erleichtern, also Überstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten ermöglichen. In diesen Lagern unterliegen die Betroffenen strengen Wohnverpflichtungen, die in ihre Bewegungsfreiheit eingreifen und sie von einem eigentlich grundrechtlich garantierten Zugang zu Rechtsberatung oder einer angemessenen medizinischen Versorgung abschneiden. Aus der Vergangenheit ist durch wissenschaftliche Forschung und Menschenrechtsdokumentationen bekannt, dass solche Lagerstrukturen stets mit menschenrechtswidrigen Zuständen einhergehen. Jedoch sind diese „Aufnahmeeinrichtungen“ ein deutscher Sonderweg und von der GEAS-Reform gerade nicht vorgesehen. <strong>Deswegen sollte von der Einführung dieser Lager Abstand genommen werden.</strong></p>
<p>Mit großer Sorge blicken wir als juristische Organisationen auf die ausufernden Eingriffe in die Bewegungsfreiheit und die Ausweitung von Freiheitsentzug (Haft), die mit dem GEAS-Anpassungsgesetz einhergeht. Vorgesehen ist für Deutschland beispielsweise die Inhaftierung von Minderjährigen, sofern dies „ihrem Wohl“ dient. Dieser Fall soll demnach dann vorliegen, wenn sich die Eltern oder Betreuungspersonen in Haft befinden. <strong>Eine Inhaftierung von Kindern ist jedoch offenkundig kinderrechtswidrig.</strong> Haftanstalten jeder Art sind kein geeigneter Ort für Kinder. Haft kann niemals dem Kindeswohl dienen. Zwar gibt es diesen Inhaftierungsgrund in der Aufnahmerichtlinie des neuen GEAS &#8211; aber hier wird den Mitgliedstaaten explizit offengehalten, ob sie diese Form der Inhaftierung einführen wollen. Auch für besonders schutzbedürftige Personen (Vulnerable) sollen Freiheitsentziehungen geschaffen werden. Eine grundrechts- und kinderrechtsschonende Umsetzung macht von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch. <strong>Deutschland kann sich noch gegen die Inhaftierung von Kindern und vulnerablen Personen entscheiden.</strong></p>
<p>Insgesamt hat die Bundesregierung mit ihrem Vorschlag für das GEAS-Anpassungsgesetz einen besonders restriktiven Weg gewählt und setzt erkennbar ihren <strong>Kurs der „Schärfe und Härte“</strong> fort. Verloren geht die gemeinsame Grundlage, dass auch schutzsuchende Personen Grundrechtsträger*innen sind.</p>
<p><strong>Der Deutsche Bundestag sollte in den abschließenden Verhandlungen daher rechtsstaatliche und menschenrechtliche Korrekturen vornehmen und die Vorschläge insgesamt auf den Prüfstand stellen.</strong></p>
<p><strong>Unterzeichnende Organisationen:</strong></p>
<p>Humanistische Union (HU)<br />
Komitee für Grundrechte und Demokratie<br />
Neue Richter*innenvereinigung (NRV)<br />
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)<br />
Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/geas-anpassungsgesetz-fuehrt-zu-gravierenden-aber-unnoetigen-verschaerfungen-europaeische-asylreform-muss-grundrechtskonform-umgesetzt-werden/">GEAS-Anpassungsgesetz führt zu gravierenden, aber unnötigen Verschärfungen &#8211; Europäische Asylreform muss grundrechtskonform umgesetzt werden! </a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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	</item>
		<item>
		<title>Grußwort zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2025 an Gabriele Heinecke, Berlin, 6. September 2025</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/grusswort-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-2025-an-gabriele-heinecke-berlin-6-september-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 15:10:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Fritz Bauer]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sehr verehrte Frau Heinecke, liebe Mitglieder der Humanistischen Union, liebe Gäste, die Geschichte der juristischen Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen in der Bundesrepublik kann wohl auch mit größtem Wohlwollen nur als eine Geschichte des organisierten institutionellen Versagens gelesen werden. Viele Täterinnen und Täter, die teilweise unvorstellbare Verbrechen begangen hatten, lebten nach dem Krieg völlig unbehelligt oder wurden [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/grusswort-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-2025-an-gabriele-heinecke-berlin-6-september-2025/">Grußwort zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2025 an Gabriele Heinecke, Berlin, 6. September 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Sehr verehrte Frau Heinecke,</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">liebe Mitglieder der Humanistischen Union,</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">liebe Gäste,</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">die Geschichte der juristischen Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen in der Bundesrepublik kann wohl auch mit größtem Wohlwollen nur als eine Geschichte des organisierten institutionellen Versagens gelesen werden. Viele Täterinnen und Täter, die teilweise unvorstellbare Verbrechen begangen hatten, lebten nach dem Krieg völlig unbehelligt oder wurden in Gerichtsverfahren – teilweise mit lächerlichen Begründungen – freigesprochen oder zu geringen Strafen verurteilt. Manche Verantwortliche stiegen gar in hohe Positionen in Behörden und Wirtschaft, einzelne in höchste Regierungsämter auf. Die Namen sind bekannt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es war Fritz Bauer, der sich in Braunschweig und vor allem in Frankfurt als Hessischer Generalstaatsanwalt dem entgegenstellte. Bekannt wurde Fritz Bauer vor allem durch seine Rolle im Remer-Prozess, in dem die Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944 rehabilitiert wurden, durch den Auschwitz-Prozess in Frankfurt und – dies wurde erst viel später bekannt – bei der Verhaftung Adolf Eichmanns. Er traf damals auf erheblichen Widerstand in den damaligen Justizbehörden und in der Politik – bis hin zur Bundesregierung. Bekannt wurde das ihm zugeschriebene Zitat: „Wenn ich mein [Dienst-]Zimmer verlasse, betrete ich feindliches Ausland.“ Die damaligen gesellschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik ließen eine konsequente Verfolgung von Verbrechen des Nationalsozialismus offenbar nicht zu. Viele Juristen hatten kein Interesse daran – einige wohl auch deswegen, weil sie ihre Karriere unter der Nazi-Herrschaft begonnen und vielleicht selbst an Unrechtsurteilen mitgewirkt hatten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bekanntlich war Fritz Bauer Gründungsmitglied der Humanistischen Union. Nach seinem unerwarteten Tod 1968 stiftete die Humanistische Union den Fritz-Bauer-Preis, mit dem wir Persönlichkeiten auszeichnen, die sich im Sinne von Fritz Bauer um die Humanisierung, Liberalisierung und Demokratisierung des Rechtswesens verdient gemacht und engagiert und unerschrocken der Gerechtigkeit und Menschlichkeit Geltung verschafft haben. Ihnen, liebe Frau Heinecke, wollen wir heute diesen Preis verleihen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als lange nach Fritz Bauer die juristische Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen endlich Fahrt aufnahm – fast schon zu spät – waren Sie es, die durch Ihr Engagement beim Verfahren gegen die Täter des Massakers von Sant’Anna die Stazzema einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet haben. Das Verfahren um den brutalen Mord von Männern der Waffen-SS am 12. August 1944 an über 500 Menschen wurde noch im 21. Jahrhundert verschleppt und durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart – ironischerweise der Geburtsort Fritz Bauers – 2012 eingestellt. Ab 2002 waren 14 Beschuldigte wegen Mordes oder wegen Beihilfe zum Mord angeklagt worden; einige von ihnen wurden bereits 2005 in La Spezia angeklagt und verurteilt. Die Strafen sind freilich nie vollstreckt worden. Das von Ihnen angestrengte Klageerzwingungsverfahren gegen die Einstellung des Verfahrens war vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe – mit Beschluss vom 5. August 2014 – erfolgreich. Dort heißt es:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Gegenstand des Klageerzwingungsverfahrens ist das Massaker von Sant’Anna di Stazzema / Italien am 12.8.1944, begangen u. a. durch Soldaten der 7. Kompanie des II. Bataillons des 35. Regiments der 16. SS-Panzergrenadierdivision „Reichsführer SS“, durch welches mehrere hundert Zivilisten, vornehmlich Frauen und Kinder, ermordet wurden. Unter den Opfern waren viele Familienangehörige des Antragstellers, u. a. seine Eltern und zwei Schwestern; der (damals 10-jährige) Antragsteller überlebte das Massaker in einem Versteck.“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Und weiter:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Der Antrag führt hinsichtlich des Beschuldigten S. zur Aufhebung der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 26.9.2012 und des Bescheids des Generalstaatsanwalts in Stuttgart vom 15.5.2013.</p>
</blockquote>
<blockquote class="western">
<p>1. Das Ergebnis der Ermittlungen gibt für sich genommen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage. Nach vorläufiger Bewertung ist aufgrund der Aktenlage eine Verurteilung des Beschuldigten S. wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes (u. a. „grausam“) oder wegen Beihilfe zum Mord zu erwarten. Es ist hinreichend wahrscheinlich, dass der Beschuldigte S. […] an den Tötungshandlungen am 12.8.1944 in Sant’Anna di Stazzema / Italien beteiligt war.“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Doch Ihr Engagement im Verfahren von Sant’Anna di Stazzema ist nur ein kleiner Ausschnitt aus Ihrem Wirken: Seit Jahrzehnten vertreten Sie Akteure antifaschistischer politischer Kunst im Spannungsfeld von Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Strafrecht und erwirken in diesem Zusammenhang grundlegende Entscheidungen der Justiz, beispielsweise zum politischen Straßentheater „Anachronistischer Zug“. Sie verteidigten den des zehnfachen Mordes angeklagten Safwan Eid im Lübecker Brandanschlagsprozess (1996–1999), dessen Freispruch am Ende die Staatsanwaltschaft selbst gefordert hatte. Sie vertraten die Eltern des ersten Todesopfers eines gewaltsamen Brechmitteleinsatzes in Hamburg, Achidi John (2001) im Klageerzwingungsverfahren. Im Prozess gegen den Dienstgruppenleiter Andreas Schubert vor dem Landgericht Magdeburg vertraten Sie die guineische Familie von Oury Jalloh, der am 7. Januar 2005 am helllichten Tag in der Zelle Nr. 5 des Gewahrsamstrakts des Polizeireviers Dessau verbrannte (2011–2012). Im Entschädigungsverfahren (2004–2012) gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches waren Sie an der Vertretung von Überlebenden beteiligt, die Opfer und Zeugen des von SS-Angehörigen am 10. Juni 1944 in Distomo in Griechenland begangenen Massakers wurden. Sie vertraten Überlebende und Angehörige von Ermordeten im Prozess gegen den Wehrmachtsoffizier Josef Scheungraber vor dem Landgericht München I (2008–2010), der nach einem Partisanenangriff den Befehl zum Massaker der Wehrmacht gegen Bewohner des toskanischen Dorfes Falzano di Cortona gab. Er endete mit der Verurteilung Scheungrabers zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die freilich wegen des hohen Alters des Verurteilten nicht vollstreckt wurde. In seiner Laudatio wird Jörg Arnold auf einzelne der Verfahren noch ausführlicher eingehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Frau Heinecke, Ihr Einsatz für die Opfer des brutalen Kriegsverbrechens von Sant’Anna, für die Ermordeten, ihre Angehörigen und die Überlebenden ist beispielhaft und steht zudem für eine lange Reihe vergleichbarer Engagements, zu Menschenrechtsverletzungen und zu Übergriffen staatlicher Organe, die weit über das übliche Maß einer Mandatsausübung hinausgingen. Auch durch die scheinbare Aussichtslosigkeit haben Sie sich nicht von ihrem Engagement abbringen lassen und schließlich durch einen mustergültigen Klageerzwingungsantrag in der Sache einen Gerichtsbeschluss vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe bewirkt, der in seiner Bedeutung weit über den konkreten Einzelfall hinausweist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sie haben besonders den Menschen in Sant’Anna damit gezeigt, dass es in Deutschland Juristinnen und Juristen gibt, die in ihren Überzeugungen und Motivationen an eine Ausnahmeerscheinung wie Fritz Bauer anknüpfen und seine Arbeit fortführen. Damit stellen Sie sich in seinem Sinne gegen eine verbreitete Tradition in der frühen bundesdeutschen Nachkriegsjustiz, deren Vertreterinnen und Vertreter offenbar bestrebt waren, den Nazi-Terror zu verharmlosen und seine gerichtliche Verfolgung zu behindern. Erst spät setzte das Umdenken ein, das letztlich auch durch Ihr Engagement möglich wurde und zu seiner juristischen Aufarbeitung führte. Angesichts des verstärkten Wiederauflebens rechtsradikaler Organisationen, auch in den Parlamenten, gewinnt das in diesen Tagen zusätzlich an Bedeutung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sie haben durch Ihr Wirken in zahlreichen weiteren Verfahren dazu beigetragen, die Humanisierung, Liberalisierung und Demokratisierung des Rechtswesens auch gegen Widerstände zu fördern und damit der Gerechtigkeit und Menschlichkeit Geltung zu verschaffen. Mit großer Freude dürfen wir Ihnen heute dafür den Fritz-Bauer-Preis 2025 verleihen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/grusswort-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-2025-an-gabriele-heinecke-berlin-6-september-2025/">Grußwort zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2025 an Gabriele Heinecke, Berlin, 6. September 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Die Ukraine nach Ende des Kriegs: Perspektiven und Unterstützungsmöglichkeiten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 15:07:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Derzeit sieht es nicht so aus, als ob der Krieg in der Ukraine durch einen schnellen Waffenstillstand oder gar durch ein Friedensabkommen beendet wird. Trotzdem ist es sinnvoll, sich schon jetzt klar zu machen, was wir über die zahlreichen Aufgaben wissen, die teilweise schon jetzt, spätestens aber mit Beendigung des „heißen“ Krieges anstehen. Welche Probleme [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/die-ukraine-nach-ende-des-kriegs-perspektiven-und-unterstuetzungsmoeglichkeiten/">Die Ukraine nach Ende des Kriegs: Perspektiven und Unterstützungsmöglichkeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Derzeit sieht es nicht so aus, als ob der Krieg in der Ukraine durch einen schnellen Waffenstillstand oder gar durch ein Friedensabkommen beendet wird. Trotzdem ist es sinnvoll, sich schon jetzt klar zu machen, was wir über die zahlreichen Aufgaben wissen, die teilweise schon jetzt, spätestens aber mit Beendigung des „heißen“ Krieges anstehen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Welche Probleme gibt es in der Ukraine durch den Krieg?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In der Ukraine sind in den inzwischen dreieinhalb Jahren des vollumfänglichen russischen Angriffskriegs zahlreiche Menschen verletzt oder getötet und in großem Umfang Wohngebiete, Industrieanlagen und Infrastrukturen zerstört oder beschädigt worden, zum Teil mit gravierenden Umweltfolgen. Millionen Menschen haben das Land verlassen, andere sind aus den Kampfgebieten oder den russisch besetzten Gebieten in andere Regionen des Landes geflohen. Die ökonomische Lage hat sich dramatisch verschlechtert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch wenn wir derzeit nicht wissen, wie lange der Krieg dauert, welche weiteren Schäden dabei entstehen, wie viele weitere Menschen getötet oder an Körper und Seele schwer verletzt werden, ob oder welche Teile der Ukraine unter russischer Besatzung bleiben werden und wer beziehungsweise wie viele von den Millionen Geflüchteten an ihre Wohnorte zurückkehren können und wollen: Der Krieg und seine Folgen werden – wie es bei anderen länger andauernden Kriegen der Fall war – die Ukraine auf Jahre und Jahrzehnte hinaus prägen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Da sind zunächst die Toten, Verletzten und Traumatisierten, deren Zahl jetzt schon in die Hunderttausende, wenn nicht in die Millionen geht. Die Trauer um die Toten wird auch nach einem Ende des Krieges nicht aufhören, diejenigen, die dauerhaft behindert bleiben, werden weiter behandelt und versorgt werden müssen, benötigen Hilfsmittel, vielleicht Umschulungen, um weiter berufstätig bleiben zu können. Auch Kriegstraumata sind oft langwierig oder können im Lauf des späteren Lebens reaktiviert werden. Zahlreiche Leben sind durch den Verlust oder die bleibende Behinderung von Angehörigen unwiderruflich verändert worden – aus Eltern, die gemeinsam für ihr Kind oder ihre Kinder gesorgt haben, sind Alleinerziehende oder Alleinverdienende geworden, Kinder zu Halbwaisen oder Waisen, wer sein Kind oder seine Kinder verloren hat, wird niemals Enkel haben. Auch die, die das Land verlassen haben und nicht zurückkehren können oder wollen hinterlassen eine Lücke, die oft nicht oder nur schwer zu schließen ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dazu kommen die Zerstörungen im weiteren Sinne, die oft mit gravierenden Umweltschäden einhergehen. Dazu gehören nicht nur zerstörte Gebäude und Infrastrukturen, sondern auch die Belastung von Flächen durch Schadstoffe, Munitionsreste, Blindgänger und Minen (Macguire et al. 2025).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Welche Konflikte sind absehbar?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wie in jedem Krieg werden die Kriegsfolgen sehr ungleich verteilt sein. Die einen haben Glück, ihr Haus oder ihre Wohnung sind unversehrt, ihr Beruf wurde auch im Krieg gebraucht, sie selber und ihre Angehörigen haben den Krieg psychisch und physisch im Wesentlichen gut überstanden. Andere werden buchstäblich alles verloren haben – ihre Wohnung, ihre Angehörigen, ihre Gesundheit, ihren Beruf, ihre Heimat. Es wird daher zu Konflikten kommen zwischen denjenigen, die ihr vorheriges Leben einigermaßen wieder aufnehmen können und denjenigen, die auf Dauer unter den Kriegsfolgen leiden; zwischen denjenigen, die ihre Wohnungen noch haben und denjenigen, die in Notquartieren oder beengt bei Freunden oder Verwandten leben müssen; zwischen denjenigen, deren Qualifikation noch oder wieder gefragt ist, und denjenigen, deren Arbeitsplatz oder Lebensgrundlage zerstört wurde. Dazu kommen Konflikte zwischen denen, die in andere, sichere Länder geflohen waren oder ihre Angehörigen im Ausland in Sicherheit bringen konnten und denjenigen, die nicht fliehen konnten oder wollten und jahrelang Luftangriffen ausgesetzt waren. Ein großes Problem ist auch der Umgang mit denjenigen, die als Soldaten gekämpft haben, dabei verletzt oder traumatisiert wurden, vielleicht auch in Kriegsgefangenschaft geraten sind (Thirion 2025). Soldaten werden demobilisiert werden müssen, werden nach Jahren im Krieg vor der Frage stehen, ob und wie sie wieder in ihren zivilen Beruf zurückkehren können.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es wird politische Konflikte darum geben, wie die knappen menschlichen und finanziellen Ressourcen verwendet werden. Was kann und soll im alten Stil wiederaufgebaut werden, wo sind Änderungen nötig, wer entscheidet beispielsweise darüber, ob das Kohlekraftwerk wieder instandgesetzt oder durch einen Windpark und Solaranlagen ersetzt wird? Sollen neue Häuser möglichst schnell und preiswert oder langsamer und aufwendiger, dafür besser isoliert und zumindest teilweise barrierearm oder barrierefrei gebaut werden? Oder gibt es für den Wiederaufbau in dünn besiedelten Gebieten ganz andere Möglichkeiten (Schmitter 2025)? Was soll – außer Wohnungen – in welcher Reihenfolge wieder instand gesetzt oder gebaut werden – Straßen, Eisenbahnen, Häfen, Sportanlagen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude, Universitäten, Produktionsstätten? Was ist mit Großbauten wie dem Kachowka-Staudamm – soll er wieder hergestellt werden (Garashuk 2025)? Wie hoch sollen die Entschädigungen und Renten für Kriegsversehrte, für Verwitwete oder für Halb- oder Vollwaisen sein? Wird es Umschulungen geben für die, die nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten können, oder müssen diese Menschen massive Lohnverluste hinnehmen? Wer muss die Kosten für Minen- und Kampfmittelräumung tragen – der Staat oder diejenigen, denen die Grundstücke gehören? Werden die vielen Selbsthilfeeinrichtungen, die im Krieg aus der Not heraus entstanden sind, professionalisiert und erhalten oder werden diejenigen, die sich darin engagiert haben, einfach nach Hause geschickt und alte Strukturen wiederhergestellt? Wer kann und will aus dem Exil zurückkehren, welche Erwartungen bringen diejenigen mit, welche Hilfen sollen sie bekommen (Zaitseva-Chipak 2025; Strelnyk 2025)? Was ist mit denjenigen, die aus dem Exil zurückkehren und denen manches, was sie dort kennen gelernt haben, besser gefallen hat als die Vorkriegsstrukturen in der Ukraine – können sie ihre Erfahrungen mit andersartigen Bildungs-, Verkehrs-, Verwaltungssystemen einbringen oder müssen sie sich wohl oder übel anpassen? Wie wirken sich veränderte Rollenverteilungen zwischen den Geschlechtern aus (Strelnyk 2025)?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dabei ist zu beachten, dass die Ukraine schon vor dem vollumfänglichen Angriffskrieg Russlands mit ungelösten Problemen kämpfte. Eines davon war die „Großkorruption“ (Europäischer Rechnungshof 2021). Durch den Krieg ist es schwierig geworden, Daten zur Korruption zu erheben, es gab aber immer wieder Pressemeldungen dazu, sowohl im militärischen Beschaffungswesen als auch bei der Einberufung von Wehrpflichtigen. Andererseits hat die EU durch die Entscheidung im Juni 2022, der Ukraine den Status eines Beitrittskandidaten zu geben, stärkere Einflussmöglichkeiten, die sie auch nutzt und weiter nutzen sollte (Jackson/Huss/Keudel 2024; Zhernakov/Barchuk 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein ebenfalls aktuell schon vorhandenes Problem ist der Umgang mit Menschen, die in zeitweise von der russischen Armee besetzten Gebieten lebten und massivem Druck ausgesetzt waren, sich an die Vorgaben der russischen Besatzungsbehörden anzupassen. Was aus ihrer Sicht eine Überlebensstrategie war, ist aus Sicht der ukrainischen Behörden teilweise strafbare Kollaboration. Die Frage, wie möglichst trennscharf zwischen strafbarer Kollaboration und sinnvoller Weise nicht strafbaren Überlebensstrategien unterschieden werden kann, wird jetzt schon von ukrainischen Fachleuten diskutiert (Lunova 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Konfliktträchtig sind auch die unterschiedlichen Narrative von Krieg und Frieden, die sich während der Sowjetzeit und seit der ukrainischen Unabhängigkeit 1991 in verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und verschiedenen Regionen entwickelt haben. Diese veränderten sich deutlich ab 2014 durch die Maidan-Proteste, die Annexion der Krim und den Krieg im Donbas und nochmals durch den vollumfänglichen Angriff Russlands auf die Ukraine ab dem 24. Februar 2022 (Holyk 2025).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">R&auml;ume f&uuml;r Planungen und Konzepte schaffen und erhalten &ndash; auch in Deutschland</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Unter den Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, sind viele, die bereit und in der Lage sind, sich mit diesen Themen zu befassen. Ukrainische Wissenschaftler*innen arbeiten zum Beispiel am Zentrum für Osteuropa und internationale Studien (ZOiS) oder im Kompetenznetzwerk für interdisziplinäre Ukrainestudien (KIU) der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder dazu. Auch in den seit 2006 von mehreren Forschungseinrichtungen gemeinsam herausgegebenen Ukraine-Analysen kommen regelmäßig ukrainische Wissenschaftler*innen zu Wort. Städte, die Partnerschaften mit ukrainischen Städten haben, leisten nicht nur praktische Hilfe, sondern unterstützen auch ihre Partnerstädte dabei, Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die teilweise schon lange vor dem Angriff Russlands auf die gesamte Ukraine mit ukrainischen Organisationen zusammengearbeitet haben, entwickeln mit ihren Partnerorganisationen Ideen für eine Nachkriegs-Ukraine. Dazu zählen Organisationen wie Pro Peace (früher: forumZFD), CRISP (Crisis Simulation for Peace e. V.), die Kurve Wustrow und die aus der DDR-Frauenbewegung hervorgegangene Organisation OWEN &#8211; Mobile Akademie für Geschlechterdemokratie und Friedensförderung e.V.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Denn auch in der Ukraine gibt es Menschen, die schon aktuell trotz des Krieges bereit und in der Lage sind, über die Bewältigung der Kriegsfolgen einschließlich der schon bestehenden oder sich abzeichnenden Konflikte nachzudenken. Und es gibt Geldgeber aus vielen Ländern, die diese Arbeit unterstützen. Im März 2023 wurde von der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Plattform Wiederaufbau Ukraine<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> gegründet, die den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den vielen Organisationen, die mit ukrainischen Partnern zusammenarbeiten, unterstützen soll (Hopp-Nishanka 2024). Es ist zu hoffen, dass diese Plattform nicht den geplanten Mittelkürzungen im Haushalt des BMZ zum Opfer fällt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Ausblick</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Ukraine ist als Mitglied des Europarates und aufgrund des Assoziierungsabkommens von 2014 und durch den Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union (seit Juni 2022) eng mit der EU und weiteren europäischen Staaten verbunden. Daraus ergibt sich, dass die EU nicht nur beim wirtschaftlichen Wiederaufbau, sondern vermutlich auch bei der Absicherung eines Waffenstillstandes oder eines Friedensvertrages eine wichtige Rolle spielen wird. Und es wird notwendig sein, eine neue europäische Friedensordnung zu entwickeln. Dazu wird es hilfreich sein, auf die Erfahrungen des Kalten Kriegs zurückzugreifen, wo etwa mit dem KSZE-Prozess Anfang der 1970er Jahre ein Rahmen für wirtschaftliche, technologische, wissenschaftliche und humanitäre Zusammenarbeit zwischen den damaligen Blöcken geschaffen wurde, die sich hoch gerüstet und in tiefem Misstrauen gegenüber standen (Ehrhart 2025).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. Ute Finckh-Krämer,</strong> geb. 1956, Dr. rer. nat., MdB a.D. (2013-2017, unter anderem im Auswärtigen Ausschuss). Sie ist Co-Vorsitzende des Sprecher*innenrates der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung. Zahlreiche Veröffentlichungen zu friedenspolitischen Themen.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Ehrhart, Hans-Georg</em> 2025: Europäische Sicherheit nach dem Ukrainekrieg, in: Ivanov, Johan/Schäfer, Paul (Hrsg.): <em>Krise der Weltpolitik – Multilateralismus gefragt. Beilage zu Wissenschaft und Frieden</em>, H. 2 (Dossier 100), S. 16-18.</p>
<p align="justify"><em>Europäischer Rechnungshof</em> 2021: Bekämpfung der Großkorruption in der Ukraine: mehrere EU-Initiativen, jedoch nach wie vor unzureichende Ergebnisse, Luxemburg, <a href="https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR21_23/SR_fight-against-grand-corruption-in-Ukraine_DE.pdf">https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR21_23/SR_fight-against-grand-corruption-in-Ukraine_DE.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gardashuk, Tetiana</em> 2025: Zerstörung des Kachowka-Staudamms in der Ukraine &#8211; zwei Jahre danach, in: <em>Europa-Universität Viadrina KIUrious (Interview series)</em>, <a href="https://www.kiu.europa-uni.de/en/publications/kiurious/3kiurious-2/index.html">https://www.kiu.europa-uni.de/en/publications/kiurious/3kiurious-2/index.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Holyk, Roman</em> 2025: Memories of the War and the War of Memories; in: Sereda, Viktoriya (Hrsg.): <em>War, Migration, Memory. Perspectives on Russia’s War Against Ukraine</em>, Bielefeld, S. 29-50, <a href="https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/2c/8d/78/oa9783839475874AOauXKQIbLAn3.pdf">https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/2c/8d/78/oa9783839475874AOauXKQIbLAn3.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hopp-Nishanka, Ulrike</em> 2025: The German Platform for the Reconstruction of Ukraine – Working Together for Greater Efficiency, Effectiveness, and Transparency, in: Charlemagne Prize Academy (Hrsg.): <em>Report on the Future of the Union</em>, Aachen, S. 82-84.</p>
<p align="justify"><em>Jackson, David/Huss, Oksana/Keudel, Oleksandra</em> 2024: Advancing corruption prevention in Ukraine: a constructive approach, Bergen, <a href="https://www.u4.no/publications/advancing-anti-corruption-in-ukraine-a-constructive-prevention-approach.pdf">https://www.u4.no/publications/advancing-anti-corruption-in-ukraine-a-constructive-prevention-approach.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Lunova, Alena</em> (Hrsg.) 2024: Survival or Crime: how Ukraine punishes collaborationism, Kyiv, <a href="https://zmina.ua/wp-content/uploads/sites/2/2025/04/colaboratz_eng_web.pdf">https://zmina.ua/wp-content/uploads/sites/2/2025/04/colaboratz_eng_web.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Macguire, Eoghan/Csák, Gyula/Williams, Logan/Reich, Galen/Bachorz, Boris</em> 2025: Ukraine’s Contaminated Land: Clearing Landmines With Rakes, Tractors and Drones, in: <em>Bellingcat </em>vom 02.07.2025, <a href="https://www.bellingcat.com/news/2025/07/02/ukraines-contaminated-land-clearing-landmines-with-rakes-tractors-and-drones/">https://www.bellingcat.com/news/2025/07/02/ukraines-contaminated-land-clearing-landmines-with-rakes-tractors-and-drones/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Schmitter, Elke</em> 2025: Hier hat jede Fuge Sinn, in: <em>taz</em> vom 21.06.2025, <a href="https://taz.de/Wiederaufbau-in-der-Ukraine/!6092662/">https://taz.de/Wiederaufbau-in-der-Ukraine/!6092662/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Strelnyk, Olena</em> 2025: Gender, War, and Forced Displacement; in: Sereda, Viktoriya (Hrsg.): <em>War, Migration, Memory. Perspectives on Russia’s War Against Ukraine</em>, Bielefeld, S. 263-279, <a href="https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/82/87/b4/oa9783839475874SsE4yVvguAMvT.pdf">https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/82/87/b4/oa9783839475874SsE4yVvguAMvT.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Thirion, Caroline </em>2025: Die Seele im Krieg, in: <em>Le Monde Diplomatique</em>, H. 6, S. 11.</p>
<p align="justify"><em>Zaitseva-Chipak, Natalia</em> 2025: Ukrainian Forcibly Displaced Persons in Germany; in: Sereda, Viktoriya (Hrsg.): <em>War, Migration, Memory. Perspectives on Russia’s War Against Ukraine</em>, Bielefeld, S. 291-312, <a href="https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/82/87/b4/oa9783839475874SsE4yVvguAMvT.pdf">https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/82/87/b4/oa9783839475874SsE4yVvguAMvT.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Zhernakov, Mykhailo/Barchuk, Nestor</em> 2024: Ukraine’s judicial reform agenda: Strengthening democracy amid war, in: <em>CMI U4 Anti corruption center</em> vom 18.03.2024, <a href="https://www.u4.no/blog/ukraines-judicial-reform-agenda-strengthening-democracy-amid-war">https://www.u4.no/blog/ukraines-judicial-reform-agenda-strengthening-democracy-amid-war</a>.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a><a href="https://www.ukraine-wiederaufbauen.de/">https://www.ukraine-wiederaufbauen.de/</a>.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/die-ukraine-nach-ende-des-kriegs-perspektiven-und-unterstuetzungsmoeglichkeiten/">Die Ukraine nach Ende des Kriegs: Perspektiven und Unterstützungsmöglichkeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Autoritärer Sozialstaat: Die Verschärfung des Sozialrechts bedroht die Rechte aller!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/autoritaerer-sozialstaat-die-verschaerfung-des-sozialrechts-bedroht-die-rechte-aller/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Nov 2025 09:48:07 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat einen &#8222;Herbst der Reformen&#8220; angekündigt &#8211; hinter dem scheinbar zukunftsgewandten Begriff verbergen sich jedoch umfassende Angriffe auf sozialrechtliche Errungenschaften. Das Sozialrecht soll mehr denn je als Strafinstrument gegenüber Betroffenen eingesetzt werden. Um Maßnahmen eines zunehmend autoritären Sozialstaats zu legitimieren, betreibt die Bundesregierung eine Rhetorik der Spaltung und Abwertung gegenüber armen Menschen. Nicht [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/autoritaerer-sozialstaat-die-verschaerfung-des-sozialrechts-bedroht-die-rechte-aller/">Autoritärer Sozialstaat: Die Verschärfung des Sozialrechts bedroht die Rechte aller!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat einen &#8222;Herbst der Reformen&#8220; angekündigt &#8211; hinter dem scheinbar zukunftsgewandten Begriff verbergen sich jedoch umfassende Angriffe auf sozialrechtliche Errungenschaften. Das Sozialrecht soll mehr denn je als Strafinstrument gegenüber Betroffenen eingesetzt werden. Um Maßnahmen eines zunehmend autoritären Sozialstaats zu legitimieren, betreibt die Bundesregierung eine Rhetorik der Spaltung und Abwertung gegenüber armen Menschen. Nicht nur der Sozialstaat wird repressiver, auch die bürgerlichen Freiheiten stehen unter Druck.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht leitet aus der Würde des Menschen (Artikel 1 GG) und dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) ein „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ ab, das auch die Gesetzgebung beachten muss. Sanktionen, mit denen Leistungen unter das Niveau des Existenzminimums abgesenkt werden, hat das Bundesverfassungsgericht nur in sehr engen Grenzen für zulässig erklärt. Sanktionen, die einen strafenden Charakter haben, sind grundsätzlich verboten.</p>
<p>Mit dem Gesetzesvorschlag für eine &#8222;Neue Grundsicherung&#8220; unternimmt die Bundesregierung einen systematischen Angriff auf die Würde des Menschen und das Sozialstaatsprinzip. Geplant sind u.a. Totalsanktionen bei drei versäumten Terminen, eine Begrenzung der Unterkunftskosten für Betroffene ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs und umfangreiche Nachweispflichten für Bewerbungen, die bei Nichterbringen auch Sanktionen zur Folge haben können. Es steht bereits fest, wen diese Maßnahmen besonders hart treffen werden: psychisch kranke und vulnerable Menschen. Anstatt ihnen mit einem Ausbau Sozialer Arbeit zu helfen, werden sie schikaniert. Auch Kinder werden überproportional von den Sanktionen betroffen sein. Mittlerweile lebt jeder vierte Minderjährige in einem Haushalt, in dem Sozialleistungen bezogen werden. Zunehmend werden auch mächtige digitale Werkzeuge zur detaillierten Überwachung und Repression eingesetzt, siehe etwa Ideen ähnlich der „Asylcard“ oder Socialmedia-Überwachung.</p>
<p>Die Angriffe auf den Sozialstaat laufen parallel zu einer stark steigenden Staatsverschuldung. Diese Verschuldung ist aber nicht die Folge eines ausufernden Sozialstaats, sondern einer beispiellosen Aufrüstung der Bundesrepublik. Wirksame Maßnahmen, um Finanzbedarfe zu decken oder das Leben der Menschen zu verbessern, wie eine gerechte Besteuerung von Reichen und Erbschaften, die Verfolgung von Steuerhinterziehung oder eine Deckelung der Mieten und Vergesellschaftung von Wohnraum, geht die Bundesregierung nicht an. Der Kampf der Regierung gegen arme und hilfebedürftige Menschen soll von diesen sozialpolitischen Leerstellen ablenken.</p>
<p>Die Verschärfung des Sanktionsregimes im Sozialrecht ist zugleich ein Angriff auf die Arbeitnehmer*innen. Im Kontext von Werkschließungen und einer angespannten wirtschaftlichen Lage droht vielen Beschäftigten in die soziale Bedürftigkeit zu fallen, wo nun sogar der Verlust der eigenen Wohnung droht. Damit wird der Druck erhöht, schlechtbezahlte Jobs zu akzeptieren und unterhalb der eigenen Qualifikation zu arbeiten. Angriffe auf den Sozialstaat sind immer auch Instrumente, um Lohndumping zu vereinfachen. Die Verteidigung eines Sozialstaats, der eine angemessene Sicherheit des Lebensstandards effektiv sicherstellt, ist deshalb das Interesse aller Lohnabhängigen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Unterzeichnende Organisationen:</p>
<p>FIfF – Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.</p>
<p>Humanistische Union e.V.</p>
<p>Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.</p>
<p>Neue Richter*innenvereinigung (NRV)</p>
<p>Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein (RAV)</p>
<p>Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/autoritaerer-sozialstaat-die-verschaerfung-des-sozialrechts-bedroht-die-rechte-aller/">Autoritärer Sozialstaat: Die Verschärfung des Sozialrechts bedroht die Rechte aller!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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