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	<title>Bundesverfassungsgericht Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
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		<pubDate>Thu, 21 May 2026 09:58:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am <strong>21. Mai 2026</strong>, wurde der <em>„Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em> in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als <strong>„alternativer Verfassungsschutzbericht“</strong> und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.&#8220;</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>27. Mai 2026</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p><img decoding="async" width="160" height="243" class="size-full wp-image-20538 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-e1779113755894.jpeg" alt="" /></p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</title>
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		<pubDate>Thu, 07 May 2026 08:49:14 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Grundrechte-Report 2026 thematisiert die aktuelle Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Anhand von 42 Einzelbeiträgen berichtet der Report über eine Auswahl relevanter grundrechtlicher Streitfragen. Im Berichtszeitraum 2025 führten internationale und nationale Krisen, Konflikte und Unsicherheiten zu einer staatlichen wie gesellschaftlichen Militarisierung. Der Staat bewaffnet sich mit Rekordausgaben für Militär und einer Stärkung der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/">Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Grundrechte-Report 2026 thematisiert die aktuelle Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Anhand von 42 Einzelbeiträgen berichtet der Report über eine Auswahl relevanter grundrechtlicher Streitfragen. Im Berichtszeitraum 2025 führten internationale und nationale Krisen, Konflikte und Unsicherheiten zu einer staatlichen wie gesellschaftlichen Militarisierung. Der Staat bewaffnet sich mit Rekordausgaben für Militär und einer Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Gleichzeitig weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vorgestellt wird der Report in diesem Jahr von der Rechtsanwältin <strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>. Die ehemalige Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete lehrt an mehreren Universitäten im In- und Ausland (u.a. Freie Universität Berlin) und engagiert sich auch heute aktiv für die Einhaltung des Völkerrechts, für Menschenrechte und Mitbestimmung.</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong> ist Schüler und beim Schulstreik gegen die Wehrpflicht aktiv. An seiner Schule ist er in der Schülermitverantwortung und Schülersprecher. In seiner Stadt ist er zudem im stadtweiten Schulstreikkomitee gegen die Wehrpflicht aktiv und hat mitgeholfen, dieses aufzubauen. Er spricht über seine Erfahrungen damit, wie die Bundesrepublik mit den Schulstreiks gegen die Wehrpflicht umgeht.</p>
<p>Weiterer Gast wird<strong> Ahmad Mosamem Rahimi </strong>sein. Er wurde in der Nähe von Kabul, Afghanistan geboren. Nachdem die dortige Regierung zusammengebrochen ist, mussten er und seine Familie über lange Zeit im Untergrund leben. Trotz der Zusicherung der deutschen Regierung, über das Aufnahmeprogramm einreisen zu können, mussten sie über fast zwei Jahre in Pakistan das Visumverfahren durchlaufen und kamen dadurch erst im Dezember 2025 in Deutschland an.</p>
<p>Für die Redaktion des Grundrechte-Reports wird <strong>Athena Möller</strong> sprechen und durch die Veranstaltung führen. Sie studiert Jura in Leipzig und ist Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Grundrechte-Report 2026 ist eine <strong>Jubiläumsausgabe</strong>: Er erscheint seit nunmehr <strong>30 Jahren</strong> „zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“. Seine 42 Einzelbeiträge widmen sich aktuellen Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien anhand konkreter Fälle des Jahres 2025. Der Report analysiert und kritisiert Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Der Report wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p>Die Vorstellung des Reports wird live übertragen und kann verfolgt werden unter: <a href="https://www.fiff.de/veranstaltungen/grundrechtereport2026">https://www.fiff.de/veranstaltungen/grundrechtereport2026</a></p>
<p><strong>Darüber hinaus steht für die Presse die Möglichkeit für Fragen an das Podium. </strong>Bei Interesse an einer Teilnahme an der Videokonferenz oder vor Ort in den Räumen der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe melden Sie sich bitte <strong>bis zum 20. Mai 2026</strong> an unter <a href="mailto:grr@humanistische-union.de">grr@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><strong>Rezensionsexemplare </strong>(auch als PDF) zu Pressezwecken können vorab über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführer*innen der HU, Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey, unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-20525 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1.jpg" alt="" width="201" height="306" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1.jpg 394w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1-296x450.jpg 296w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1-222x337.jpg 222w" sizes="(max-width: 201px) 100vw, 201px" /></p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro</p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/">Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Von diskursiver zu politischer Macht – Eine Analyse der digitalen Kampagne gegen Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/von-diskursiver-zu-politischer-macht-eine-analyse-der-digitalen-kampagne-gegen-verfassungsrichterkandidatin-frauke-brosius-gersdorf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2026 10:41:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bioethik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Absage der Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht im Juli 2025 stellt weit mehr als eine gescheiterte Personalentscheidung im politischen Tagesgeschäft Berlins dar. Sie markiert vielmehr eine fundamentale Zäsur in der deutschen Parlamentsgeschichte und der Besetzung höchster Staatsämter. Das dokumentiert eine signifikante Verschiebung im Machtgefüge zwischen parlamentarischen Institutionen und digital organisierten Öffentlichkeiten. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/von-diskursiver-zu-politischer-macht-eine-analyse-der-digitalen-kampagne-gegen-verfassungsrichterkandidatin-frauke-brosius-gersdorf/">Von diskursiver zu politischer Macht – Eine Analyse der digitalen Kampagne gegen Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Die Absage der Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht im Juli 2025 stellt weit mehr als eine gescheiterte Personalentscheidung im politischen Tagesgeschäft Berlins dar. Sie markiert vielmehr eine fundamentale Zäsur in der deutschen Parlamentsgeschichte und der Besetzung höchster Staatsämter. Das dokumentiert eine signifikante Verschiebung im Machtgefüge zwischen parlamentarischen Institutionen und digital organisierten Öffentlichkeiten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die erfolgreiche Diskurs- und Entscheidungsbeeinflussung im Fall Brosius-Gersdorf durch eine außerparlamentarische, digitale Kampagne aus dem rechtsalternativen medialen Spektrum ist ein Exempel für die Verschiebung von öffentlichen Diskursen nach rechts. Der Erfolg der Kampagne zeigt den Übergang von einer diskursiven zu einer politischen Macht, die in der Lage ist, nicht mehr nur die Deutungshoheit im digitalen Raum zu erlangen, sondern Debatten bis ins Parlament hinein zu formen und auf politische Entscheidungsprozesse einzuwirken.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Form der digitalen Mobilisierung auf Basis von Verzerrungen und Desinformation sowie der kombinierte Einsatz von medialer Macht, Plattformstrukturen und rechten Netzwerken – flankiert von parlamentarischer Unterstützung durch die AfD – stellt damit potenziell die erste Evidenz für eine langfristige Veränderung von politischen Kampagnen in Deutschland dar. Dabei zeigt sich eine zunehmende Politisierung von Entscheidungsprozessen, die bisher im Diskurs größtenteils als unpolitisch und technisch wahrgenommen wurden. Dies ist eine Entwicklung, wie wir sie ansonsten primär in den USA sehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Kampagne liefert zudem einen empirischen Beleg für zentrale theoretische Konzepte des digitalen Strukturwandels. Sie illustriert Jürgen Habermas’ These der Fragmentierung in digitale Halböffentlichkeiten, denen infolge der algorithmischen Personalisierung von Inhalten und der Erosion der traditionellen Gatekeeper-Funktion des Journalismus der gemeinsame Bezugspunkt fehlt (Habermas 2022). Ebenso manifestiert sich hier Bernhard Pörksens Diagnose vom Übergang von der Mediendemokratie zur Empörungsdemokratie: Digitale Aufmerksamkeit wird fälschlicherweise mit gesellschaftlicher Relevanz verwechselt. Die „vernetzten Vielen“ agieren dabei als eine „fünfte Gewalt“ des digitalen Zeitalters, die im Zusammenspiel mit der traditionellen vierten Gewalt der Medien neue Machtdynamiken entfaltet und Gegenöffentlichkeiten erschafft (Pörksen 2015).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Die Trans&shy;for&shy;ma&shy;tion der Richterwahl zum Politikum</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das Bundesverfassungsgericht genießt im Vergleich zu anderen staatlichen Institutionen hohes Vertrauen in der deutschen Bevölkerung (Petersen 2025). Verfassungsrichter*innen werden in Deutschland je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt, wobei in beiden Gremien eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Diese hohe Hürde zwingt die Parteien zum Konsens, fachliche Qualifikationen stehen im Vordergrund und etwaige Bedenken werden bereits vor der Nominierung adressiert und ausgeräumt. Im Jahr 2015 wurde § 6 BVerfGG infolge eines fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfs aus demokratiepolitischen Erwägungen geändert, um die Richterwahl aus dem Wahlausschuss in das Plenum zu verlagern und so die Legitimation des Gerichts per Wahl zu stärken (Gärditz 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Parteipolitische Widerstände haben zwar auch in der Vergangenheit zum Rückzug von Kandidat*innen geführt – so beispielsweise bei dem von der Union vorgeschlagenen Robert Seegmüller, dessen Nominierung im Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestages im Januar 2025 wegen Bedenken der Grünen abgesagt wurde (Amos 2025). Hier zeigt sich jedoch der deutliche Unterschied zu den Abläufen im Sommer 2025: Während die Lösung des Falles Seegmüller im internen parlamentarischen Verfahren geschah, wurde die Causa Brosius-Gersdorf vor dem Hintergrund einer externen Druckkulisse entschieden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Frauke Brosius-Gersdorf, eine in Fachkreisen hoch angesehene Juristin (Beck/ Huster/Thiele 2025), war auf Vorschlag der SPD als Nachfolgerin für die ausscheidende Richterin Doris König für den Ersten Senat in Karlsruhe vorgesehen, wie am 30. Juni 2025 bekannt wurde (Rath 2025). Für diese Rolle wurde sie am 7. Juli vom Richterwahlausschuss mit der notwendigen Mehrheit nominiert (Deutscher Bundestag Drucksache 21/784 vom 07.07.2025). Folgen hätte somit am 11. Juli eigentlich nur noch die Routineabstimmung im Bundestag, wozu es jedoch nicht mehr kam. Was in den knapp zwei Wochen zwischen Bekanntwerden, konsensualer Nominierung bis hin zur Absage der Wahl aufgrund von Bedenken der Unionsfraktion passierte, stellt einen in dieser Form bisher einmaligen Prozess im bundesdeutschen Parlamentarismus dar.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Genese einer Kampagne</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Diskurs über die Wahl von Brosius-Gersdorf und die kommunikative Eskalationskurve, von initialer Themensetzung über massive Amplifikation bis hin zu totaler Delegitimierung kurz vor der geplanten Wahl am 11. Juli, waren von einem breiten Portfolio an Kampagnenmerkmalen geprägt (vgl. auch Röttger/Ecklebe 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Insbesondere die „alternativen Medien“, die sich selbst als Korrektiv gegen die öffentlich-rechtlichen und „Mainstream“-Medien verstehen, wirkten hierbei als initial treibende Kraft. Der erste Beitrag aus diesem „alternativen“ Medienspektrum wurde am 1. Juli vom rechtslibertären Medium Apollo News veröffentlicht und bündelte die rechtlichen Positionen Brosius-Gersdorfs auf wenige kulturkampffähige Themen (polisphere 2025). In seiner X-Replik auf den Beitrag brachte NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt (2025b) mit dem Ausruf „Muss verhindert werden!“ das Ziel der Kampagne auf den Punkt. Weitere rechtspopulistische Online-Portale griffen das Thema auf, verstärkten die Aufmerksamkeit und setzten ein klares Framing. Allein NIUS veröffentlichte innerhalb von zehn Tagen über 20 Artikel. Durch Wordings wie „Richterin des Grauens“ und Anspielungen auf Verschwörungserzählungen wie die vermeintlich geplante Übernahme des Verfassungsgerichts durch linksextreme Kräfte verschob sich das Narrativ so von „links“ zu „gefährlich“ (vgl. Reichelt 2025a; Hauke 2025). Aufgrund der massiven Verbreitung von Plagiatvorwürfen weniger als 24 Stunden vor der Wahl blieb keine Zeit für eine faktische Widerlegung. Die Unionsfraktion reagierte mit der Absage der Abstimmung und begründete dies im Bundestagsplenum damit, dass nicht mehr vollständig gegeben sei, dass die Kandidatin „über jeden fachlichen Zweifel erhaben“ sei (Amos 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Unsere quantitative Analyse der Narrative im X-Diskurs zu Brosius-Gersdorf (01.07.2025–11.07.2025; n = 41.084) zeigt, dass sich die Kampagne inhaltlich durch eine hohe Flexibilität in der Verbreitung verschiedener Narrative auszeichnet. Zu Beginn ging es verstärkt um die Darstellung von Brosius-Gersdorf als „undemokratisch“ in Bezug zu ihren Äußerungen über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren. Diese Darstellung wurde zugleich mit weiteren „extremen” Positionen kombiniert, um ein Bild von ihr als linksextreme Aktivistin zu zeichnen: Brosius-Gersdorf sei <i>für</i> die Impfpflicht, <i>für</i> das Gendern des Grundgesetzes, <i>für</i> das AfD-Verbot und nicht zuletzt <i>für</i> eine Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Diese Labels verfingen zunächst primär in der aktiven Nutzerschaft aus den rechten Kernnetzwerken und der AfD-Anhängerschaft. (polisphere 2025)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Schnell wurde jedoch deutlich, dass vor allem das Thema Abtreibung ein weitaus größeres Empörungs- und Mobilisierungspotenzial im konservativ-christlichen Milieu der CDU/CSU erzielen kann. Die Rhetorik und Schwerpunktsetzung der Kampagne wurde daraufhin angepasst: Aus Brosius-Gersdorfs liberaler Haltung zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ihrer verfassungsrechtlichen Abwägung von Schutzpflichten zwischen Mutter und Embryo wurde binnen weniger Tweetschleifen der falsche Vorwurf konstruiert, sie fordere eine „Abtreibung bis zum 9. Monat“ und sei eine „Lebensfeindin”. Diese Verfälschung, Simplifizierung und Emotionalisierung dienten dazu, konservative Politiker*innen wie auch christliche Fundamentalist*innen zu aktivieren. Ergänzt wurden diese emotionalen Triggerthemen in den letzten 24 Stunden vor der Wahl um die Plagiatsvorwürfe, die zur finalen Delegitimierung der Person und gleichzeitigen Legitimierung der Begründung einer „Unwählbarkeit“ beitragen konnten.</p>
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<p><img decoding="async" width="1200" height="791" class="aligncenter size-full wp-image-20451" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/03/Schimmele-1-e1773916352669.png" alt="" /></p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Abb. 1: Kommunikationsvolumen zu ausgewählten Themen rund um den Wahlvorschlag von Dr. Frauke Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht in Beiträgen (n = 41.084) auf X (vormals Twitter) im Analysezeitraum 01.07.2025-11.07.2025. Die Visualisierung zeigt das gestapelte Kommunikationsvolumen auf Stundenbasis aggregiert.</i></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><i>* Das Thema „Ideologie“ umfasst das Kommunikationsvolumen zu den Worten Frauenquote, Kopftuch, Gendern, sowie die Bezeichnung von Prof. Dr. Brosius-Gersdorf als linksradikale Aktivistin.</i></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Dabei zeichneten sich die Berichterstattung in den alternativen Medien wie auch der Social-Media-Diskurs durch eine Vermischung von tatsächlich belegbaren Zuschreibungen, bewussten Falschinterpretationen und Verzerrungen bis hin zu offenen Lügen über Brosius-Gersdorf aus. Durch den Fokus insbesondere auf Frauenrechte war dies in Teilen geprägt durch ein misogynes Framing (Schmidt 2025). Komplexe juristische Positionen wurden zudem auf Schlagworte reduziert und rechtliche Abhandlungen als Meinungen oder Forderungen verunglimpft. Clickbaiting-Titel präsentierten Vermutungen ohne unmittelbare Evidenz als brisante Enthüllung und suggerierten zwingenden Handlungsbedarf für die CDU/CSU.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Das &Ouml;kosystem der Gegen&shy;&ouml;f&shy;fent&shy;lich&shy;keit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Erfolg der Kampagne war kein Zufall, sondern muss vor dem Hintergrund jahrelang strategisch aufgebauter rechter Strukturen und Netzwerke betrachtet werden. Gezielt wurden in den vergangenen Jahren eine Gegenöffentlichkeit und ein eigenes Social-Media- und Medienuniversum geschaffen, in dem extrem rechte Erzählungen nicht auf Widerspruch stoßen und vielfach amplifiziert werden (Müller/ Freudenthaler 2022). Eine Orchestrierung von zentraler Stelle ist auf Grundlage digitaler Diskurs- und Spurendaten in diesem Fall weder feststellbar noch war sie für die Kampagne notwendig. Stattdessen gab es ein organisches Aufgreifen von Themen, die von unterschiedlichen signifikanten Stellen im Netzwerk gesetzt und dann fortwährend kuratiert, reproduziert und verbreitet wurden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zu den zentralen Akteuren gehörten neben Apollo News und NIUS auch weitere rechtsalternative bis rechtsextreme Medien wie Tichys Einblick, Junge Freiheit, AUF1 oder das Compact Magazin. Diese agierten dabei häufig in einer Doppelrolle. Sowohl in Medienartikeln auf externen Webseiten als auch durch eigene Social-Media-Beiträge der Schlüsselakteure aus Ressortleitungen oder der Chefredaktion beteiligten sie sich an der Kampagne. Mit Blick auf die meist geteilten Links im X-Diskurs zeigt sich, dass die alternativen Medien so vor allem anfänglich zwischen dem 1. und 4. Juli 2025 die Quellenlandschaft dominierten (polisphere 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In enger Wechselwirkung mit der publizistischen Ebene agiert grundsätzlich eine hochaktive Nutzerschaft aus dem rechtsextremen und verschwörungsideologischen Spektrum, welche das Internet seit Jahren als strategischen Raum zur Mobilisierung, Vernetzung und Radikalisierung nutzt. Das Netzwerk ist auf verschiedenen Plattformen, in Online-Foren und Messenger-Diensten aktiv (Heft et al. 2021). Es besteht aus einer Vielzahl unterschiedlich reichweitenstarker Akteure, von anonymen Accounts bis hin zu Influencer*innen und Popkulturfiguren (Berendsen/Schnabel 2024). Ein Teil des Netzwerkes wird auch als AfD-Vorfeld bezeichnet, da es in besonders hoher Frequenz parteiunterstützende Inhalte selbst produziert oder Inhalte offizieller Partei-Accounts weiterverbreitet (vgl. Fielitz et al. 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Fall Brosius-Gersdorf gab es explizite Aufforderungen zur Mobilisierung dieser Nutzerschaft von offiziellen Accounts einzelner AfD-Politiker*innen (etwa Münzenmaier 2025). Eine manuelle qualitative Klassifikation der 100 einflussreichsten X-Akteure im relevanten Diskurs (auf Basis von „Retweets“) zeigt außerdem, dass zwei Drittel zur AfD (zehn) oder ihrem Vorfeld (58) gehören. Hervorzuheben ist dabei Beatrix von Storch als zentrale Akteurin mit den meisten „Retweets“ im relevanten Zeitraum (polisphere 2025). Aus den Interaktionen des Vorfelds und reichweitenstarker Einzelakteure lässt sich auch abzeichnen, wie schnell die rechtswissenschaftlichen Arbeiten von Brosius-Gersdorf zu Schwangerschaftsabbrüchen verzerrt, zugespitzt und zu Falschbehauptungen formuliert wurden. Während es etwa im Artikel von Apollo News vom 1. Juli noch abstrakt heißt, dass ihre Position zu § 218 StGB der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widerspreche (Roland 2025), finden sich bereits in den Antworten unter der Replik von Reichelt Formulierungen wie „Abtreibung bis kurz vor der Geburt“ (vgl. Kommentare bei Reichelt 2025b). Beiträge, etwa von der Werteunion (2025) und von Storch (2025), aktivierten weitere Teile des Vorfelds und Abtreibungsgegner*innen am Abend des 2. Juli mit Formulierungen wie „Menschenwürde des Embryos erst ab Geburt voll gegeben“ und „Lebensfeindin“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zu jenen Abtreibungsgegner*innen gehören Organisationen wie Aktion SOS Leben, 1000plus oder Aktion Lebensrecht für alle (ALfA). Mit Bezeichnungen wie „Ultra-Linke und Abtreibungsaktivistin“ griffen sie die Kampagnennarrative auf und erhöhten den kommunikativen Druck durch Briefe an Abgeordnete, E-Mails und eigene Beiträge (Hecht 2025). Ein zentrales Element der Kampagne war die Petition mit dem Titel <i>Nein zu Abtreibungsaktivisten im Bundesverfassungsgericht – Nein zu Brosius-Gersdorf!</i> auf der erzkatholischen Anti-Choice-Plattform CitizenGO. Mit Aufrufen zur Unterschrift ist die Petition der meistgeteilte Link im relevanten X-Diskurs und wurde auch auf anderen digitalen Plattformen massiv verbreitet. So sammelte die Petition im Kampagnenzeitraum über 100.000 Unterschriften (Hecht 2025; Spinrath et al. 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Gegensatz zum fragmentierten System liberaler Medien, die sich gegenseitig widersprechen, agiert dieses rechte Ökosystem größtenteils kohärent und verstärkt sich gegenseitig. Ein entscheidendes Erklärungsmuster für diese Dynamik liefert das Konzept des <i>Propaganda Feedback Loop</i>, entwickelt mit Blick auf die US-Medienlandschaft vor den Präsidentschaftswahlen 2016 (Benkler/Faris/Roberts 2018). Dabei wird unterschieden zwischen einem „Reality-Check-Ecosystem“ aus traditionellen Medien und Wissenschaft, in dem Falschbehauptungen korrigiert und sanktioniert werden, und einem „Propaganda-Ecosystem“. In diesem führen Falschbehauptungen und extreme Positionen nicht zu Kritik, sondern zu gegenseitiger Bestätigung und Identitätsstiftung. Im Falle der Kampagne gegen Brosius-Gersdorf wurden so ebenfalls Themen und Narrative gesetzt, die von anderen Akteuren des rechten Ökosystems aufgegriffen wurden. Medien zitierten sich gegenseitig und validierten Aussagen durch schiere Wiederholung, unterstützt durch Likes und Shares aus der Community. Gleichzeitig findet in diesem geschlossenen Kreislauf eine Immunisierung gegen jeglichen Widerspruch von außen statt. Gegenargumente und Richtigstellungen werden als verzweifelte Angriffe des „Mainstreams“ gewertet und stärken den Zusammenhalt der Gruppe.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Gezielte Nutzung von Platt&shy;form&shy;lo&shy;giken</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die digitalen Informationsräume sind Austragungsort und strukturgebendes Element zugleich. Plattformen nehmen eine zentrale Rolle in der Organisation von gesellschaftspolitischen Prozessen ein; ihre Ausgestaltung beeinflusst öffentliche Diskurse und Meinungsbildungsprozesse (Cobbe 2021; Gillespie 2018). So stützen sich auch verschiedene Instrumente der Kampagne auf zentrale Plattformmechanismen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auf der Plattform TikTok fanden sich neben den Mobilisierungsaufrufen aus dem AfD-Vorfeld auch KI-gestützte Inhalte im Stil von Nachrichtenmeldungen, wenn auch diese nur eine vergleichsweise geringe Reichweite erzielten. Im Zeitraum der Kampagne wurden außerdem Suchvorschläge wie „Abtreibung bis 9. Monat“ auf der Plattform angezeigt. Obwohl politische Werbung auf TikTok verboten ist (TikTok 2025), wurden Anti-Brosius-Gersdorf-Beiträge als Werbung geschaltet und so in ihrer Reichweite verstärkt. Ebenso wurden auf den Meta-Plattformen (Facebook, Instagram und Threads) Werbeanzeigen zur Wahlverhinderung geschaltet (polisphere 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Traditionell galt Twitter/X als wichtigste Plattform für politischen und gesellschaftlichen Diskurs. Interaktions- und Textdaten der Plattform sind daher zentraler Grundstein für die Forschung zu politischer Kommunikation oder zu Polarisierungsmechanismen in sozialen Netzwerken gewesen (Enli/Skogerbø 2013; Garimella/ Weber 2017). Seit der Übernahme durch Elon Musk im Jahr 2022, der Umbenennung in X und Veränderungen der Inhaltsmoderation sowie Plattformrichtlinien ist die Präsenz von Desinformation, gewaltverherrlichenden und rechtsextremen Inhalten deutlich gestiegen (Hickey et al. 2025). Seither hat sich der Fokus auf andere Plattformen verschoben, besonders TikTok steht im Zentrum der Bemühungen politischer Akteure um Sichtbarkeit und Deutungshoheit. Im Vergleich des Kommunikationsvolumens zum Thema sticht X jedoch weiterhin als zentraler digitaler Diskursraum heraus.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine Netzwerkanalyse zum X-Diskurs über Brosius-Gersdorf zeigt, dass sich die Kommunikation in zwei sich stark rezipierende Pole geteilt hat: Neben dem Kampagnenkern aus rechtsalternativen Medienakteuren, AfD-Accounts und Vorfeld findet sich in der Verteidigung von Brosius-Gersdorf eine deutlich weniger reichweitenstarke Gruppe von Akteuren aus der organisierten Zivilgesellschaft und dem linken Parteienspektrum. Mit Blick auf Interaktionen und zentrale Akteure im Diskurs fällt auf, wie stark sich der kommunikative Druck der Kampagne auf die Union als primäre Projektionsfläche konzentrierte. X-Accounts der CDU/CSU und von einzelnen Politikern wie Markus Söder und Friedrich Merz (letzterer auch über den offiziellen Bundeskanzler-Account) wurden massiv in Beiträgen aus dem Kampagnennetzwerk erwähnt (Mentions). Gleichzeitig wurden jegliche, teils wochenalte X-Beiträge der Unions-Akteure mit Antworten geflutet, die sich auf Brosius-Gersdorf bezogen und zur Verhinderung der Kandidatin aufriefen. Kombiniert wurde diese Überexposition mit den halbautomatischen E-Mails aus dem Netzwerk der Abtreibungsgegner, von denen der Organisation 1000plus zufolge über 37.000 Stück an Unionabgeordnete gesendet worden sind (Spinrath et al. 2025). Bernhard Pörksen (2015) spricht in solchen Fällen von einer „fünften Gewalt“, den vernetzten Vielen, die Politik über digitale Protestformen mitsteuern. Im Gegensatz dazu steht die Abwesenheit der SPD im Diskurs. Obwohl es die SPD war, die Brosius-Gersdorf vorgeschlagen hatte, spielten weder sie noch ihre Einzel-Accounts eine Rolle – in der eigenen Kommunikation wie auch als Projektionsfläche.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Anschluss&shy;f&auml;&shy;hig&shy;keit als Erfolgs&shy;faktor</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ein entscheidender Erfolgsfaktor der Kampagne war das Verhalten der konservativen Akteure und etablierten Medien außerhalb des Kerndiskurses, die – gewollt oder ungewollt – als Verstärker der rechten Narrative fungierten. So war dank eines erfolgreichen rechten Agenda-Settings auch der Diskurs in Qualitätsmedien geprägt von einem in Teilen grundlegend irreführenden, negativen Framing. Insbesondere die Welt, aber auch die FAZ und die NZZ waren hier präsent (Gutschi 2025). Die negativen Narrative wurden durch die Berichterstattung über eine „umstrittene“ und „polarisierende“ Kandidatin validiert, wodurch ein False Balancing erzielt werden konnte und haltlose Diffamierungen als legitime Kritik eingeordnet wurden (vgl. Klenner 2025; Handelsblatt 2025). Grundsätzlich befinden sich traditionelle Medien in einer schwierigen Lage: Mit dem starken Bedeutungszuwachs von „alternativen Medien“, aber auch Plattformen wie TikTok, sind traditionelle Medien zunehmend gezwungen, die Geschwindigkeit ihrer Berichterstattung zu erhöhen. Auch Zuspitzungen helfen im Verteilungskampf um Aufmerksamkeit, der von den Plattform-Algorithmen geschaffen und aufrechterhalten wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Besonders deutlich wurden die Ausweitung des Diskurses und die Wirkung der Kampagne bis tief in konservative Kreise durch Äußerungen von Kirchenvertreter*innen zur Richterwahl. So setzte Bambergs Erzbischof Gössl mit seiner Beschreibung von einem „Abgrund der Intoleranz und Menschenverachtung“ in Bezug auf die Positionen von Brosius-Gersdorf nicht nur ein deutliches Zeichen in Richtung der Unionsfraktion, sondern brachte auch den alternativen Medien neue Legitimation und einen glaubwürdigen Bezugspunkt für ihre Berichterstattung (Gütling 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während ernsthafte Zweifel von CDU/CSU-Abgeordneten an der Eignung von Brosius-Gersdorf sicherlich nicht ausschließlich einer Kampagne zuzuordnen sind, zielte die Kampagne taktisch präzise auf die innere Logik dieser Parteien. Indem Themen adressiert wurden, die zum konservativen Markenkern gehören, wurde die Entscheidung zum moralischen Test und Maßstab christlicher Werte stilisiert. Besonders das Bekenntnis zum „Lebensschutz“ eignete sich hierfür. Abgeordnete wie Saskia Ludwig (CDU) übernahmen auf dieser Basis das Framing der „Unwählbarkeit“ von Brosius-Gersdorf öffentlich und warben im Schulterschluss mit den „alternativen Medien“ gegen die eigene Parteilinie (Rzepka 2025). Die Angst vor dem vermeintlichen Zorn der eigenen konservativen Basis wog so schwerer als die Loyalität zur parlamentarischen Absprache mit dem Koalitionspartner. Genau diese Angst gründete jedoch darauf, dass die Lautstärke der digitalen Minderheit als repräsentative Mehrheitsstimme der Wählerschaft verstanden wurde – und entsprechend dieser Lautstärke wurden Entscheidungen getroffen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Impli&shy;ka&shy;ti&shy;onen f&uuml;r Demokratie und Debat&shy;ten&shy;kultur</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Kampagne gegen Brosius-Gersdorf ist spätestens mit dem Rückzug der Kandidatin zu einer Blaupause für Beeinflussungsversuche von parlamentarischen Entscheidungen in Deutschland geworden. Dies erlaubt drei zentrale Ableitungen für die demokratische Debattenkultur:</p>
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<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Es besteht die Gefahr, dass ähnliche Personalfragen künftig ebenfalls solch einer Stimmungsmache ausgesetzt sein werden. Es zeigt sich einerseits eine Politisierung der Justiz und von gewissen Entscheidungen, die nach US-amerikanischem Vorbild als Kulturkampf umgedeutet werden. Andererseits kann dies zu einer erzwungenen Entpolitisierung der Kandidat*innen führen, da nur noch Personen ohne wahrgenommenes Profil und Angriffsfläche in Betracht gezogen werden. Gleichzeitig wirft es die Frage auf, wer künftig noch dazu bereit ist, sich diesem potenziellen Druck auszusetzen und inwiefern hierdurch Personen aus der politischen Arena herausgedrängt werden können.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Der Prozess unterstreicht die Notwendigkeit für mehr Resilienz gegenüber digitaler Stimmungsmache und Einflussnahme. Der Fall hat veranschaulicht, dass die Kombination von polarisierenden Themen und digitaler Mobilisierung in der Lage ist, den Diskurs nach rechts zu verschieben und die sogenannte Brandmauer zu durchlöchern. Dass die anfänglichen Versuche einer Mobilisierung gegen die zweite SPD-Kandidatin, Ann-Katrin Kaufhold, nicht erfolgreich waren, dürfte mitunter an den fehlenden emotionalisierenden Anknüpfungspunkten ans konservative Spektrum gelegen haben. Daneben kann ein gestiegenes Bewusstsein für Kampagnenelemente und gezielte Beeinflussungsversuche sowohl auf politischer als auch auf medialer Ebene die Widerstandsfähigkeit stärken.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Die Kampagne verdeutlicht, wie die Grenze zwischen seriösem Journalismus und Meinungsmache weiter verwischt wird. In dieser Sphäre werden Desinformation, Verzerrungen und Emotionalisierungen legitimiert und die eigentliche Gatekeeper-Funktion der Medien neu verhandelt. Insbesondere konservativen etablierten Medien kommt hier mit Blick auf die Legitimierung der Diskursverschiebung nach rechts eine kritische Rolle zu. Übergreifend besteht das Ziel der alternativen Medien darin, eine neue mediale Öffentlichkeit zu schaffen. Sie verstehen sich als Gegenentwurf zum „Mainstream”, stellen sich jedoch gleichzeitig als Stimme des Volkes dar und verfolgen in diesem Sinne das Ziel, der neue Mainstream zu werden. Diese Fragmentierung der Öffentlichkeit, bei der Teile der Gesellschaft sich aus teils völlig diametralen Informationsquellen bedienen, wird perspektivisch nur zunehmen.</p>
</li>
</ol>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Causa Brosius-Gersdorf muss daher als Warnung verstanden werden. Sie zeigt: Wer die digitale Öffentlichkeit beherrscht, kann zunehmend die parlamentarische Agenda beeinflussen. Mit algorithmisch amplifizierter Lautstärke wird auf die Delegitimierung der demokratischen Institutionen abgezielt. Gleichzeitig verstärken Kampagnen dieser Art den ohnehin polarisierten und aufgeheizten gesellschaftlichen Diskurs noch weiter. Der Bedeutungszuwachs digitaler Netzwerke und Plattformen bietet neue Möglichkeiten zur Verschiebung von Diskursräumen, die von rechten „Alternativmedien“ genutzt werden, um den journalistischen Mainstream und bürgerliche Parteien zu prägen. Eine wehrhafte Demokratie muss aber in der Lage sein, der strategischen Instrumentalisierung der eigenen diskursiven Infrastruktur entgegenzuwirken und eine faktenbasierte politische Debatte zu schaffen.</p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Hannah Schimmele</strong> verantwortet bei polisphere den Bereich Desinformation und analysiert Diskurse und strategische Einflussnahme im digitalen Raum. Ihr Fokus liegt auf der Schnittstelle von Desinformation, Demokratie und Sicherheit, der gezielten Nutzung von Informationsmanipulationen durch autokratische, illiberale Akteure sowie deren Auswirkungen auf demokratische Gesellschaften und Diskurse.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Ri</strong><strong class="western">chard Schwenn</strong> ist Computational Social Scientist und leitet seit 2024 den Bereich Datenanalyse &amp; Künstliche Intelligenz bei polisphere. Sein Fokus liegt auf der Entwicklung und Anwendung computergestützter Methoden zur Sammlung, Analyse und Visualisierung digitaler Diskurs- und Netzwerkdaten. Inhaltlich beschäftigt sich Schwenn mit der Integrität und Ausgestaltung digitaler Informationsräume sowie dem Einfluss von KI, Desinformation und Verschwörungsnarrativen auf politische Kommunikation und gesellschaftliche Diskurse.</em></p>
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<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Amos, Maximilian</em> 2025: Richterwahl abgesagt: Droht eine „Supreme-Court-isierung“ des BVerfG?, in: <em>beck-aktuell</em> vom 11.07.2025, <a href="https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-richterwahl-abgesagt-brosius-gersdorf-abtreibung-plagiat">https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-richterwahl-abgesagt-brosius-gersdorf-abtreibung-plagiat</a>.</p>
<p align="justify"><em>Beck, Susanne/Huster, Stefan/Thiele, Alexander</em> 2025: Stellungnahme zur Causa „Frauke Brosius-Gersdorf.“, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 14.07.2025: <a href="https://verfassungsblog.de/stellungnahme-zur-causa-frauke-brosius-gersdorf/">https://verfassungsblog.de/stellungnahme-zur-causa-frauke-brosius-gersdorf/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Benkler, Yochai/Faris, Robert/Roberts, Hal</em> 2018: The Propaganda Feedback Loop, in: Dies. (Hrsg.): <em>Network Propaganda: Manipulation, Disinformation, and Radicalization in American Politics</em>, Oxford, S. 75–100, <a href="https://doi.org/10.1093/oso/9780190923624.003.0003">https://doi.org/10.1093/oso/9780190923624.003.0003</a>.</p>
<p align="justify"><em>Berendsen, Eva/Schnabel, Deborah</em> 2024: Das TikTok-Universum der (extremen) Rechten &#8211; Trends, Strategien und Ästhetik in der Social Media-Kommunikation, Frankfurt am Main, <a href="https://www.bs-anne-frank.de/mediathek/publikationen/das-tiktok-universum-der-extremen-rechten">https://www.bs-anne-frank.de/mediathek/publikationen/das-tiktok-universum-der-extremen-rechten</a>.</p>
<p align="justify"><em>Cobbe, Jennifer </em>2021: Algorithmic Censorship by Social Platforms: Power and Resistance, in: <em>Philosophy &amp; Technology</em>, Jg. 34, H. 4, S. 739–766, <a href="https://doi.org/10.1007/s13347-020-00429-0">https://doi.org/10.1007/s13347-020-00429-0</a>.</p>
<p align="justify"><em>Enli, Gunn Sara/Skogerbø, Eli</em> 2013: Personalized Campaigns in Party-Centred Politics: Twitter and Facebook as arenas for political communication, in: <em>Information, Communication &amp; Society</em>, Jg. 16, H. 5, S. 757–774.</p>
<p align="justify"><em>Fielitz, Maik/Sick, Harald/Schmidt, Michael/Donner, Christian</em> 2024: Social-Media-Partei AfD? Digitale Landtagswahlkämpfe im Vergleich, Frankfurt am Main, <a href="https://www.otto-brenner-stiftung.de/fileadmin/user_data/stiftung/02_Wissenschaftsportal/03_Publikationen/AP73_LTW_AfD_WEB.pdf">https://www.otto-brenner-stiftung.de/fileadmin/user_data/stiftung/02_Wissenschaftsportal/03_Publikationen/AP73_LTW_AfD_WEB.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gärditz, Klaus Ferdinand</em> 2025: Parlamentskultur und Bundesverfassungsrichterwahl, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 15.07.2025, <a href="https://verfassungsblog.de/bundesverfassungsrichterwahl-frauke-brosius-gersdorf-wahlverfahren/">https://verfassungsblog.de/bundesverfassungsrichterwahl-frauke-brosius-gersdorf-wahlverfahren/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Garimella, Venkata Rama Kiran/Weber, Ingmar</em> 2017: A Long-Term Analysis of Polarization on Twitter, in: P<em>roceedings of the International AAAI Conference on Web and Social Media</em>, Jg. 11, H. 1, S. 528–531, <a href="https://doi.org/10.1609/icwsm.v11i1.14918">https://doi.org/10.1609/icwsm.v11i1.14918</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gillespie, Tarleton</em> 2018: Custodians of the Internet: Platforms, Content Moderation, and the Hidden Decisions That Shape Social Media, New Haven, <a href="https://doi.org/10.12987/9780300235029">https://doi.org/10.12987/9780300235029</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gutschi, Andrea</em> 2025: Mediale Kampagne gegen Juristin: Wie aus Diffamierung eine Debatte wird, in: <em>Kobuk</em> vom 18.07.2025, <a href="https://kobuk.at/2025/07/mediale-kampagne-gegen-juristin-wie-aus-diffamierung-eine-debatte-wird/">https://kobuk.at/2025/07/mediale-kampagne-gegen-juristin-wie-aus-diffamierung-eine-debatte-wird/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gütling, Thorsten </em>2025: „Hexenjagd“: Ärger nach politischer Predigt von Erzbischof Gössl, in: <em>BR24</em> vom 14.07.2025, <a href="https://www.br.de/nachrichten/bayern/hexenjagd-aerger-nach-politischer-predigt-von-erzbischof-goessl,Uqvxvno">https://www.br.de/nachrichten/bayern/hexenjagd-aerger-nach-politischer-predigt-von-erzbischof-goessl,Uqvxvno</a>.</p>
<p align="justify"><em>Habermas, Jürgen</em> 2022: Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Handelsblatt </em>2025: Verfassungsgericht: SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf trotz Kritik nominiert, in: <em>Handelsblatt </em>vom 08.07.2025: <a href="https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verfassungsgericht-spd-kandidatin-brosius-gersdorf-trotz-kritik-nominiert/100140008.html">https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verfassungsgericht-spd-kandidatin-brosius-gersdorf-trotz-kritik-nominiert/100140008.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hauke, Frank</em> 2025: Die neue Jurist*innen-NGO namens Bundesverfassungsgericht, in: <em>Junge Freiheit</em> vom 08.07.2025, <a href="https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2025/die-neue-juristinnen-ngo-namens-bundesverfassungsgericht/">https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2025/die-neue-juristinnen-ngo-namens-bundesverfassungsgericht/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hecht, Patricia </em>2025: Rechte Hetze gegen Brosius-Gersdorf: Der lange vorbereitete Feldzug der FundamentalistInnen, in: <em>taz </em>vom 14.07.2025, <a href="https://taz.de/Rechte-Hetze-gegen-Brosius-Gersdorf/!6097369/">https://taz.de/Rechte-Hetze-gegen-Brosius-Gersdorf/!6097369/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Heft, Annett/Küpfer, Curd/Mayerhöffer, Eva/Reinhardt, Susanne</em> 2021: Toward a Transnational Information Ecology on the Right? Hyperlink Networking among Right-Wing Digital News Sites in Europe and the United States, in: <em>The International Journal of Press/Politics</em>, Jg. 26, H. 2, S. 484–504, <a href="https://doi.org/10.1177/1940161220963670">https://doi.org/10.1177/1940161220963670</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hickey, Daniel/Fessler, Daniel M. T./Lerman, Kristina/Burghardt, Keith</em> 2025: X under Musk’s leadership: Substantial hate and no reduction in inauthentic activity, in: <em>PLOS ONE</em>, Jg. 20, H. 2, <a href="https://doi.org/10.1371/journal.pone.0313293">https://doi.org/10.1371/journal.pone.0313293</a>.</p>
<p align="justify"><em>Klenner, Stephan</em> 2025: Verfassungsrichterwahl: So stark polarisiert Frauke Brosius-Gersdorf mit ihren Positionen, in: <em>FAZ </em>vom 08.07.2025, <a href="https://www.faz.net/einspruch/verfassungsrichterwahl-so-stark-polarisiert-frauke-brosius-gersdorf-mit-ihren-positionen-110579613.html">https://www.faz.net/einspruch/verfassungsrichterwahl-so-stark-polarisiert-frauke-brosius-gersdorf-mit-ihren-positionen-110579613.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Müller, Philipp/Freudenthaler, Rainer</em> 2022: Right-Wing, Populist, Controlled by Foreign Powers? Topic Diversification and Partisanship in the Content Structures of German-Language Alternative Media, in: <em>Digital Journalism</em>, Jg. 10, H. 8, S. 1363–1386, <a href="https://doi.org/10.1080/21670811.2022.2058972">https://doi.org/10.1080/21670811.2022.2058972</a>.</p>
<p align="justify"><em>Münzenmaier, Sebastian</em> 2025: Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin verhindern! In: <em>TikTok </em>vom 08.07.2025, <a href="https://www.tiktok.com/@muenzenmaier/video/7524597446916230422?is_from_" rel="nofollow noopener">https://www.tiktok.com/@muenzenmaier/video/7524597446916230422?is_from_</a> webapp=1&amp;web_id=7459095440295527958.</p>
<p align="justify"><em>Petersen, Thomas</em> 2025: Allensbach-Umfrage: Weniger Deutsche vertrauen dem Bundesverfassungsgericht, in: <em>FAZ</em> vom 11.12.2025, <a href="https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/allensbach-umfrage-weniger-deutsche-vertrauen-dem-bundesverfassungsgericht-110800824.html">https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/allensbach-umfrage-weniger-deutsche-vertrauen-dem-bundesverfassungsgericht-110800824.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>polisphere </em>2025: Die Causa Brosius-Gersdorf, in: <em>polisphere </em>vom 05.08.2025,<a href="https://polisphere.eu/aktuelles/die-causa-brosius-gersdorf"> https://polisphere.eu/aktuelles/die-causa-brosius-gersdorf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Pörksen, Bernhard </em>2015: Trolle, Empörungsjunkies und kluge Köpfe &#8211; Die fünfte Gewalt des digitalen Zeitalters, in: <em>Cicero </em>vom 17.04.2015, <a href="https://www.cicero.de/innenpolitik/trolle-empoerungsjunkies-und-kluge-koepfe-die-fuenfte-gewalt-des-digitalen">https://www.cicero.de/innenpolitik/trolle-empoerungsjunkies-und-kluge-koepfe-die-fuenfte-gewalt-des-digitalen</a>.</p>
<p align="justify"><em>Rath, Christian</em> 2025: Das sind die Kandidaten für die Verfassungsrichter-Wahlen: Dreier-Paket für Karlsruhe, in: <em>LTO </em>vom 30.06.2025, <a href="https://www.lto.de/recht/justiz/j/verfassungsrichter-wahlen-im-bundestag-bverfg-union-spd-linke-spinner-brosius-gersdorf-kaufhold">https://www.lto.de/recht/justiz/j/verfassungsrichter-wahlen-im-bundestag-bverfg-union-spd-linke-spinner-brosius-gersdorf-kaufhold</a>.</p>
<p align="justify"><em>Reichelt, Julian</em> 2025a: Abtreibung bis zum 9. Monat: Merz und die Richterin des Grauens, in: <em>NIUS</em> vom 10.07.2025, <a href="https://www.nius.de/kommentar/news/abtreibung-bis-zum-9-monat-merz-und-die-richterin-des-grauens">https://www.nius.de/kommentar/news/abtreibung-bis-zum-9-monat-merz-und-die-richterin-des-grauens</a>.</p>
<p align="justify"><em>Reichelt, Julian</em> 2025b: Muss verhindert werden! In: <em>X</em> vom 01.07.2025, <a href="https://x.com/jreichelt/status/1940028693587362125">https://x.com/jreichelt/status/1940028693587362125</a>.</p>
<p align="justify"><em>Roland, Max</em> 2025: Impfpflicht, Grundgesetz gendern, AfD verbieten – dafür steht die Kandidatin für das Verfassungsgericht, in: <em>Apollo News</em> vom 01.07.2025, <a href="https://apollo-news.net/impfpflicht-grundgesetz-gendern-afd-verbieten-dafuer-steht-die-kandidatin-fuer-das-verfassungsgericht/">https://apollo-news.net/impfpflicht-grundgesetz-gendern-afd-verbieten-dafuer-steht-die-kandidatin-fuer-das-verfassungsgericht/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Röttger, Ulrike/Ecklebe, Sarah</em> 2024: Kampagnenkommunikation, in: Szyszka, P./Fröhlich, R./Röttger, U. (Hrsg.): <em>Handbuch der Public Relations: Wissenschaftliche Grundlagen des beruflichen Handelns</em>, Wiesbaden, S. 979–997, <a href="https://doi.org/10.1007/978-3-658-28034-5_55">https://doi.org/10.1007/978-3-658-28034-5_55</a>.</p>
<p align="justify"><em>Rzepka, Dominik</em> 2025: Richterwahl im Bundestag gescheitert: Der Schaden ist immens, in: <em>ZDFheute</em> vom 11.07.2025, <a href="https://www.zdfheute.de/politik/bundestag-richterwahl-absetzung-spahn-merz-brosius-100.html">https://www.zdfheute.de/politik/bundestag-richterwahl-absetzung-spahn-merz-brosius-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Schmidt, Marie</em> 2025: Der Fall Frauke Brosius-Gersdorf: Ein Drehbuch namens Backlash, in: <em>Süddeutsche Zeitung</em> vom 18.07.2025, <a href="https://www.sueddeutsche.de/kultur/backlash-deutschland-frauke-brosius-gersdorf-frauenrechte-bundesverfassungsgericht-li.3284565">https://www.sueddeutsche.de/kultur/backlash-deutschland-frauke-brosius-gersdorf-frauenrechte-bundesverfassungsgericht-li.3284565</a>.</p>
<p align="justify"><em>Spinrath, Andreas/Uebelacker, Till/Rothe, Charlotte/Wagner, Jonas</em> 2025: Der Fall Brosius-Gersdorf: Sieg der Glaubenskrieger? In: <em>WDR MONITOR/Das Erste</em> vom 14.08.2025, <a href="https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/der-fall-brosius-gersdorf-sieg-der-glaubenskrieger-100.html">https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/der-fall-brosius-gersdorf-sieg-der-glaubenskrieger-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Storch, Beatrix von</em> 2025: Die CDU denkt darüber nach (!!!) Frauke Brosius-Gersdorf ins Bundesverfassungsgericht &#8230;, in: <em>X</em> vom 02.07.2025, <a href="https://x.com/Beatrix_vStorch/status/1940493660887363913">https://x.com/Beatrix_vStorch/status/1940493660887363913</a>.</p>
<p align="justify"><em>TikTok</em> 2025: Politik, Regierungsbehörden und Wahlen | TikTok Werberichtlinien, in: <em>TikTok Hilfebereich für Unternehmen</em>, <a href="https://ads.tiktok.com/help/article/tiktok-ads-policy-politics-government-and-elections/?lang=de">https://ads.tiktok.com/help/article/tiktok-ads-policy-politics-government-and-elections/?lang=de</a>.</p>
<p align="justify"><em>WerteUnion</em> 2025: Die Jura-Professorin #Frauke_Brosius_Gersdorf lehrt an der Universität Potsdam. &#8230;, in: <em>X</em> vom 02.07.2025: <a href="https://x.com/WerteUnion/status/1940333592518824202">https://x.com/WerteUnion/status/1940333592518824202</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/von-diskursiver-zu-politischer-macht-eine-analyse-der-digitalen-kampagne-gegen-verfassungsrichterkandidatin-frauke-brosius-gersdorf/">Von diskursiver zu politischer Macht – Eine Analyse der digitalen Kampagne gegen Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Zur Kritik der Fünf-Prozent-Hürde</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/zur-kritik-der-fuenf-prozent-huerde/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Feb 2026 13:47:14 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Man kann die Fünf-Prozent-Hürde für den Deutschen Bundestag ja begrüßen, weil sie die Regierungsbildung und die Mehrheitsfindung im Parlament erleichtert. Nur weil die FDP und das BSW bei der Bundestagswahl 2025 vergleichsweise knapp an dieser Sperrklausel gescheitert sind und damit den Einzug in den Bundestag verpasst haben, war es der CDU/CSU und der SPD überhaupt [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Man kann die Fünf-Prozent-Hürde für den Deutschen Bundestag ja begrüßen, weil sie die Regierungsbildung und die Mehrheitsfindung im Parlament erleichtert. Nur weil die FDP und das BSW bei der Bundestagswahl 2025 vergleichsweise knapp an dieser Sperrklausel gescheitert sind und damit den Einzug in den Bundestag verpasst haben, war es der CDU/CSU und der SPD überhaupt erst möglich, die Mehrheit für ihre jetzige Regierungskoalition zu erreichen. Wären BSW oder FDP eingezogen, so wäre eine zusätzliche Fraktion als Mehrheitsbeschaffer für die Koalition nötig gewesen.</p>
<p>Doch diese Vereinfachung der parlamentarischen Mehrheitsbildung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass zahlreiche Wählerinnen und Wähler seit der Einführung der Fünf-Prozent-Hürde im Jahr 1953 nicht im Bundestag mit ihrer Wahlentscheidung repräsentiert werden. Auch die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat zwar nun eine Mehrheit im Bundestag, aber eben nicht die Mehrheit der zur Bundestagswahl abgegebenen Stimmen. Der politischen freien Repräsentation ist ohnehin etwas Distinktives und Elitäres inhärent, da das Wahlvolk nur sein politisches Amtspersonal rekrutiert, aber Letzteres dann bis zur nächsten Wahl, ohne nennenswerte Rückbindung an das Wahlvolk, auch gegen die Interessen der Wählerschaft entscheiden kann (wie es in Art. 38 Abs. 1 GG geregelt ist). Hinzu kommt die Sperrklausel, die dafür sorgt, dass ein Teil der abgegebenen Stimmen nicht in Parlamentssitze übersetzt werden. Das entfernt den deutschen Parlamentarismus noch weiter von einer Repräsentation, die die politische Positionierung der Gesellschaft wirklich widerspiegelt, da das Parlament ein Spiegelbild der Gesellschaft sein sollte. Gerade in der aktuellen Legislaturperiode ist der Anteil an Prozentpunkten von Parteien, die den Einzug verpasst haben, insgesamt zweistellig. Das ist ein signifikanter Ausschluss, unabhängig davon, was man von den Parteien hält, die den Einzug verpasst haben.</p>
<p>Art. 38 Abs. 1 GG regelt auch die Grundsätze und die Unmittelbarkeit für Bundestagswahlen als subjektive Grundrechte der Staatsbürgerinnen und -bürger: die allgemeinen, freien und gleichen Wahlen. Wie diese Grundsätze im Wahlrecht konkret ausgestaltet werden, obliegt dem Bundesgesetzgeber, der dies mit einfacher Mehrheit regelt (Art. 38 Abs. 3 GG). Dabei steht die Legitimität der Fünf-Prozent-Hürde immer wieder zur Disposition. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2024 die Fünf-Prozent-Hürde jedoch nur für die CSU aufgehoben, da diese eine Fraktion mit der CDU bildet, weil beide Parteien nicht in Konkurrenz zueinander stehen &#8211; sofern CDU und CSU zusammen mehr als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten. Nur die sogenannte Grundmandatsklausel hat das BVerfG in dem Zuge für verfassungswidrig erklärt (BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2024, Az. 2 BvF 1/23), <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/das-bundesverfassungsgericht-ueber-wahlrecht-und-demokratie-das-bverfg-hebt-die-fuenf-prozent-klausel-nur-fuer-die-csu-auf/">was die Humanistische Union (HU) für widersprüchlich hält.</a></p>
<p>Es überrascht nicht, dass die Humanistische Union häufig die Sperrklausel kritisiert hat. Denn wie frei, unmittelbar, allgemein und gleich sind Wahlen tatsächlich, wenn dies einen signifikanten Ausschluss von Wählerstimmen und Parteien bedeutet? Zahlreiche Alternativen zur Fünf-Prozent-Hürde lassen sich denken, mit denen sich die HU mehrfach befasst hat:</p>
<ul>
<li>Denkbar wäre die <em>Streichung der Sperrklausel</em> auf Bundes- und Landesebene. Zum Vergleich: Derzeit gilt dies etwa noch im Europäischen Parlament. Hier bestimmt nur die begrenzte Anzahl an Sitzen der Mitgliedstaaten, ob Parteien mindestens einen Sitz erhalten. Für Deutschland mit seinen 96 Abgeordneten liegt im Moment die Hürde noch bei knapp unter einem Prozent, sodass es auch einige Kleinparteien bei der Europawahl 2024 wieder ins Parlament geschafft haben, ohne dass das Europäische Parlament dadurch handlungsunfähig geworden wäre. Die vollständige Streichung der Fünf-Prozent-Hürde wäre sicherlich der radikalste Schritt.</li>
<li>Alternativ wäre die gemäßigtere und realistischere Idee, die <em>Sperrklausel herabzusenken</em> und dadurch den Ausschluss von Parteien (und folglich auch von abgegebenen Stimmen) zumindest zu reduzieren. Diskutabel wäre etwa eine Drei-Prozent-Hürde. Die Argumente für die Sperrklausel – erleichterte Mehrheitsbildung und nicht noch größer werdende Parlamente – blieben bestehen, aber die aus der Sperrklausel resultierenden Probleme würden minimiert. Beispielsweise gelten für die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin und den Bezirksversammlungen in Hamburg eine Hürde von drei Prozent. Warum muss dies auf die lokale Ebene beschränkt sein?</li>
<li>Ein dritter Vorschlag wurde auf der Delegiertenkonferenz der HU im Jahr 1997 als Position und Forderung des Vereins beschlossen. Im Zentrum dieser Konferenz stand eine Kritik der Fünf-Prozent-Hürde. Gleichwohl war ein Alternativantrag damals mehrheitsfähig: die Idee einer <em>Ersatzstimme</em>. In diesem Modell bleibt die Fünf-Prozent-Hürde erhalten. Hinzu soll aber die Möglichkeit einer Ersatzstimme zur abgegebenen Zweitstimme für eine Partei Kommen. Hier soll man die Zweitstimme der Partei seiner Wahl geben können. Zugleich kann man in einem separaten Feld eine alternative Partei ankreuzen, der die Stimme dann zugerechnet wird, falls die eigentlich gewählte Partei den Einzug in den Bundestag verpasst. Die Idee dabei ist, dass Wählerinnen und Wähler durch die Ersatzstimme sich nicht genötigt sehen, nur eine Partei zu wählen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit die Sperrklausel überwinden wird, um ihre Stimme nicht zu „verschwenden“ und so am Ende noch Parteien zu stärken, die man keinesfalls stärken will. Denkbar ist, dass dies dazu führen würde, dass mehr Bürgerinnen und Bürger Kleinparteien wählen, weil sie sich durch diese in ihren Interessen und Positionen eher repräsentiert sehen. Von diesen Parteien würde womöglich der einen oder anderen der Einzug in den Bundestag gelingen. Bei den Kleinparteien, die dennoch an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, soll in dem Modell dann die Ersatzstimme, die bei einer strategischen Wahl eine für eine Partei sein wird, der der Einzug wahrscheinlich gelingen wird, greifen.</li>
</ul>
<p>Möglich wäre auch eine Kombination aus der Herabsenkung der Sperrklausel und der Ersatzstimme. Die derzeitige Sperrklausel ist somit keinesfalls die Lösung, die am besten das Versprechen auf allgemeine, freie und gleiche Wahlen einlöst oder für eine spiegelbildliche Repräsentation sorgt; die Sperrklausel ist stattdessen ein weiterer elitärer Filter. Zudem ist die Fünf-Prozent-Hürde nicht alternativlos.</p>
<p align="right"><em>Philip Dingeldey</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Weitere Informationen zu den neuen Demokratisierungsvorschlägen der Humanistischen Union finden Sie in unserer kostenlos</em><em>en</em><em> Broschüre zu <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/demokratisierung-vorschlaege-zur-rettung-der-demokratie/">Demokratisierung</a> und im </em><a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/"><strong>vor</strong><em>gänge-Heft Nr. 252</em></a><em> (= Heft 4/2025) mit dem Titel &#8222;Demokratisierung&#8220;. Zu allen unseren Beiträgen zum Thema Demokratisierung gelangen Sie <a href="https://www.humanistische-union.de/themen/demokratisierung/">hier</a>.</em></p>
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            	</item>
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		<title>Dankesrede zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2025, Berlin, 6. September 2025</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/dankesrede-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-2025-berlin-6-september-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 15:23:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
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		<category><![CDATA[Gabriele Heinecke]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Herzlichen Dank an Jörg Arnold, für die wunderbaren Worte. Herzlichen Dank an die Humanistische Union für diesen besonderen Preis. I. Ich möchte an dieser Stelle auch den Menschen danken, durch die diese Verfahren erst möglich geworden sind. Bezüglich des Verfahrens von Sant’Anna di Stazzema ist es mein Mandant Enrico Pieri, der am 12. August 1944 [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Herzlichen Dank an Jörg Arnold, für die wunderbaren Worte.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Herzlichen Dank an die Humanistische Union für diesen besonderen Preis.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">I.</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ich möchte an dieser Stelle auch den Menschen danken, durch die diese Verfahren erst möglich geworden sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bezüglich des <i>Verfahrens von Sant’Anna di Stazzema</i> ist es mein Mandant Enrico Pieri, der am 12. August 1944 zehn Jahre alt war. Er hat an diesem Tag seine gesamte Familie verloren, seine Eltern, seine Geschwister, insgesamt 27 Familienmitglieder. 2005, als ich das Mandat übernommen habe, war er Vorsitzender des Vereins der Opfer von Sant’Anna di Stazzema. Er ist 2021 im Alter von 87 Jahren gestorben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der zweite wichtige Mensch für das Verfahren ist Enio Mancini. Er war am Tag des Massakers erst vier Jahre alt und hat nur überlebt, weil ein Soldat die in den Wald flüchtende Familie nicht erschossen, sondern in die Luft geschossen hat. Enio Mancini war Buchhalter. Als er Rentner wurde, hat er in der alten Schule von Sant’Anna di Stazzema das <i>Museum des Widerstands</i> eingerichtet. Das ist etwas Besonderes, es zeigt auch den Widerstand der Partisanen gegen den NS-Terror. Dieses Museum gibt es bis zum heutigen Tag.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der dritte wichtige Mensch ist der Historiker Carlo Gentile, der akribisch und in jedem Detail das Geschehen um das Verbrechen der 16. SS-Panzergrenadierdivision „Reichsführer SS“ analysiert hat und als Sachverständiger – nicht nur – in diesem Verfahren unverzichtbar war.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Enrico Pieri und Enio Mancini haben viele Jahre über ihre Erlebnisse in Schulen berichtet. Auch haben Sie engagiert und mit großer Freude mit der gemischt italienisch-deutschen Jugendgruppe des jährlich in der Zeit des Jahrestages in Sant’Anna di Stazzema stattfindenden <i>Campo della Pace</i> gesprochen, haben mit ihnen geweint, gelacht und ihnen Einblick in ihr beeindruckendes Leben gegeben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In Bezug auf das <i>Verfahren</i> des am 7. Januar 2005 in der Polizeizelle Nummer 5 des Polizeireviers Dessau verbrannten <i>Oury Jalloh</i> danke ich vor allem seinem besten Freund, Mouctar Bah, der unter zahlreichen Anfeindungen und Bedrohungen von rechten und rassistischen Kreisen, mit großem Mut und Beharrlichkeit das Strafverfahren und das Klageerzwingungsverfahren begleitet hat und über Jahre in der ganzen Republik auf Veranstaltungen über die Hintergründe aufgeklärt hat.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">II.</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Fritz Bauer ist mir wichtig – nicht nur wegen der von ihm geführten NS-Verfahren, seiner Unbeirrbarkeit, seiner Argumentationsstärke, sondern auch wegen seiner Forderung nach Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung. Natürlich hatten die NS-Täterinnen und -Täter die Verantwortung für ihre Taten und die strafrechtlichen Konsequenzen zu tragen. Fritz Bauer aber hat die Nutznießer des Systems, die Rassisten, die Mitläufer, die Opportunisten, die Weggucker, er hat die Gesellschaft nicht aus der Verantwortung entlassen. Sie trug eine Mitverantwortung dafür, dass es zu diesen monströsen Verbrechen der Menschheitsgeschichte kommen konnte. Fritz Bauer hat in einer 1960 gehaltenen Rede vor dem Landesjugendring Rheinland-Pfalz erklärt, es gehe darum, die „Wurzeln faschistischen und nationalsozialistischen Handelns“ zu begreifen und zu beseitigen. Ihm ist daraufhin der Vorwurf einer „fast krankhaften Vaterlandslosigkeit“ gemacht worden. Die Rede ist verschriftlicht und als Buch zu kaufen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein <i>Sprung in das Jahr 2019</i>: Das Berliner Finanzamt für Körperschaften entzieht der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN/BdA) die Gemeinnützigkeit. Wesentlicher Grund: der <i>Schwur von Buchenwald</i> sei die ideologische Grundlage der Organisation. Die Passage</p>
<blockquote class="western">
<p>„Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">sei nach Ansicht des Verfassungsschutzes klassenkämpferisch und damit verfassungsfeindlich. Insbesondere die „<i>Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln</i>“ beziehe sich nicht nur auf den Nationalsozialismus, sondern auf das gesamte politische und wirtschaftliche System, das aus der Sicht der VVN/BdA den Faschismus hervorgebracht hätte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es hat bis 2021 gedauert, bis nach dem Einspruch der VVN/BdA der Entzug der Gemeinnützigkeit als rechtswidrig aufgehoben wurde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Thema des Faschismus und seiner Wurzeln ist heute in Deutschland wieder in bedrückender Weise aktuell. Eigentlich war es nie weg. Wir dürfen nicht wieder versagen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">III.</h3>
<h4 class="v-absatz-ohne-western " align="justify">1.</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ich möchte einige <i>Anmerkungen zu den Hintergründen</i> des Verfahrens wegen des Massakers von <i>Sant’Anna di Stazzema </i>vom 12. August 1944 mit 560 ermordeten Menschen machen. Man könnte – frei nach Fritz Bauer – sagen: Wenn ich das Gebäude der Staatsanwaltschaft Stuttgart besucht habe, betrat ich feindliches Inland. Das kam so:</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als am 22. Juni 2005 das Militärgericht La Spezia zehn ehemalige Angehörige der SS wegen ihrer Beteiligung an dem Massaker in Abwesenheit zu lebenslänglicher Haft verurteilte, wirkte das in Deutschland wie ein Donnerschlag. Dass 60 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs deutsche Soldaten im Ausland wegen NS-Kriegsverbrechen abgeurteilt werden, hat die deutsche Gesellschaft mit der Frage konfrontiert: Warum sind die in Italien verurteilt worden und nicht in Deutschland? Und: Müssen unsere Soldaten jetzt nach Italien in den Knast?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Urteilsverkündung wurde von zwei Kriminalbeamten aus Stuttgart beobachtet, die einen Vermerk für die Akte schrieben. Es sei eine Rechtsanwältin Heinecke da gewesen, die die Beamten nach Informationen über den Stand des Ermittlungsverfahrens in Stuttgart gefragt habe. Man habe ihr aber nichts gesagt, sondern sie an den Leiter der Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Bernhard Häußler, verwiesen. Häußler bearbeitete das in Deutschland anhängige Ermittlungsverfahren seit 2002, ohne zu einem Ergebnis gekommen zu sein. Das Urteil von La Spezia kommentierte er gegenüber der Presse unverzüglich als „Schnellschuss aus der Hüfte“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ich war am 22. Juni 2005 in La Spezia und habe die Reaktionen der Überlebenden und der Angehörigen der Getöteten des Massakers von Sant’Anna gesehen. Ich war tief davon berührt, diese Menschen, denen sich die Bilder der grausamen Verbrechen für immer in ihre Erinnerung gebrannt haben, erleichtert und glücklich zu sehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nach meiner Rückkehr habe ich für Enrico Pieri Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragt und mit Staatsanwalt Häußler telefoniert. Er erklärte sofort, das Urteil aus La Spezia genüge deutschen Maßstäben nicht, weil der individuelle Nachweis des Mordes gegen die einzelnen Verurteilten nicht geführt worden sei. Er könne jetzt schon sagen, dass er auf keinen Fall Anklage wegen Mordes erheben werde, wahrscheinlich sei alles verjährt. Außerdem seien seine Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Akteneinsicht für Herrn Pieri gebe es nicht, weil dadurch die weiteren Ermittlungen gefährdet sein könnten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wir hatten Meinungsverschiedenheiten, Staatsanwalt Häußler legte mitten im Gespräch auf. Ich rief ihn wieder an, er ging nicht mehr ans Telefon und war nie wieder bereit, mit mir zu sprechen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ich stellte einen Antrag vor dem Landgericht Stuttgart, um die Akteneinsicht zu erzwingen. Der Richter rief mich an und empfahl mir, den Antrag aus praktischen Gründen zurückzunehmen. Staatsanwalt Häußler habe dem Gericht die Originalakten geschickt. Solange die Akten beim Gericht seien, könne Herr Häußler nicht weiterarbeiten. Meinem Vorschlag, Kopien zu erstellen, um Herrn Häußler seine weitere Arbeit zu ermöglichen und trotzdem über meinen Antrag zu entscheiden, trat das Gericht nicht näher. Mein Antrag auf Akteneinsicht wurde abgelehnt. Die Kosten für den Streit um die Akteneinsicht wurden Enrico Pieri auferlegt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es dauerte ein Jahr, ehe ich im Juni 2006 die Akten endlich einsehen konnte. Der Inhalt offenbarte, dass nach dem Urteil von La Spezia nichts im Sinne einer weiteren Aufklärung geschehen war. Selbst im Fall Horst Eggert, ehemaliger SS-Unterscharführer, der ein öffentliches Geständnis bereits im Jahr 1999 in der Süddeutschen Zeitung abgelegt hatte, passierte nichts. Er ist 2003 verstorben. Auch bei dem ehemaligen SS-Rottenführer Ludwig Göring, der 2004 fernseh-öffentlich das Geständnis abgelegt hatte, am 12. August 1944 circa 25 Frauen aus einer Entfernung von fünf Metern mit dem Maschinengewehr erschossen zu haben, war bis zu seinem Tod im Jahr 2011 keine Anklage erhoben worden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ab 2006 fragte ich in regelmäßigen Abständen nach dem Sachstand. Im Frühjahr 2007 beantragte ich wieder Akteneinsicht. Erst nach Androhung eines neuen Erzwingungsverfahrens vor Gericht gab es eine Reaktion. Staatsanwalt Häußler ließ mitteilen, ich könnte nach Stuttgart kommen und mir dort die Akten angucken. Wegen des inzwischen angewachsenen Umfangs könnten mir die Akten nicht zugesandt werden. Darum verbrachte ich im März 2007 einen Tag auf einem zugigen Flur der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Ein Zimmer sei nicht frei, wurde gesagt. Man hatte mir ein kleines Tischchen, einen wackeligen Stuhl und ein Rollregal mit 22 Stehordnern auf den Flur zwischen Kaffeeautomaten und Geschäftsstelle hingestellt. Die Akten waren in einem chaotischen Zustand, zeitlich nicht geordnet. Die einzelnen Seiten der Akten hatten keine Zahlen, so dass eine Orientierung fast unmöglich war. Vermerke über einzelne Ermittlungshandlungen fanden sich nicht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie ich zu einem späteren Zeitpunkt in den Akten sehen konnte, wurde nur drei Tage nach meiner Akteneinsicht der gesamte Aktenbestand für die Verteidiger der Beschuldigten kopiert und Kopien per Post zur Einsicht zugeschickt. Dieses System der Behinderung meiner Arbeit blieb bis zum Zeitpunkt der Einstellung immer dieselbe. Es war eine Erleichterung, als uns endlich die Einstellungsverfügung vom 26. September 2012 erreichte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Inhalt der Verfügung ist bekannt: Keinem der Beschuldigten sei ein Mordvorwurf zu machen, das Töten sei nicht grausam im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gewesen. Die Taten seien darum nicht als Mord zu werten und alle verjährt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zwei weitere Jahre hat es gedauert, bis am 5. August 2014 das für Enrico Pieri angerufene Oberlandesgericht Karlsruhe die Einstellungsverfügung in Bezug auf den ehemaligen Kompaniechef Gerhard Sommer aufhob und den Fall an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgab. In seinem Beschluss hat das Oberlandesgericht erklärt, dass schon aufgrund der Beweismittel aus La Spezia eine Verurteilung in Deutschland überwiegend wahrscheinlich sei. Das Urteil vom 22. Juni 2005 habe sich ausführlich mit der individuellen Verantwortlichkeit des Gerhard Sommer auseinandergesetzt und sei von den römischen Obergerichten bestätigt worden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Strafverfahren in Hamburg fand nicht statt. Gerhard Sommer war inzwischen dement. Im Mai 2015 wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Immerhin liest sich die Einstellungsverfügung wie eine Anklage. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Chance vertan, rechtzeitig Verantwortung für die Betroffenen und für die Gesellschaft zu übernehmen und ein Stück Gerechtigkeit zu schaffen.</p>
<h4 class="v-absatz-ohne-western " align="justify">2.</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das <i>Verfahren Oury Jalloh</i> dürfte weitestgehend bekannt sein.</p>
<ul>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Obwohl in der knapp zweijährigen Verhandlung vor dem LG Magdeburg die Theorie der Selbstentzündung nicht bewiesen werden konnte,</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">obwohl die Nebenklage nachgewiesen hat, dass es gar kein Feuerzeug in der Zelle Nummer 5 gegeben hat,</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">obwohl im Laufe des Klageerzwingungsverfahrens ein irischer Gutachter mit Nachstellung der Zelle Nummer 5 und zahlreichen Versuchen festgestellt hat, dass Oury Jalloh keine Möglichkeit gehabt hätte, die feuerfeste Matratze in der Zelle in Brand zu stecken, es vielmehr fünf Liter Benzin bedurft hätte, um das am 7. Januar 2005 vorgefundene Brandbild herzustellen,</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">obwohl die Staatsanwaltschaft mehrfach Versuche unternommen hat, um den Nachweis zu erbringen, dass die Inbrandsetzung doch möglich sei, daran aber immer gescheitert ist,</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">und dadurch deutlich geworden ist, dass eine dritte Person den Brand gelegt haben muss,</p>
</li>
</ul>
<p class="v-absatz-einzug-western">haben wir das Klageerzwingungsverfahren verloren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das ist nicht ungewöhnlich. Trotz erschöpfenden Vortrags hat das OLG Naumburg im Oktober 2019 den Antrag als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Bericht, der im Auftrag des Landtags Sachsen-Anhalt eingesetzten Sonderermittler Jerzy Montag und Manfred Nötzel vom August 2020 kommt zwar zu dem Schluss, dass sämtliche polizeilichen Maßnahmen rechtswidrig waren. Es wird aber ohne eigene Prüfung davon ausgegangen, das erst drei Tage nach dem Brand aufgetauchte Feuerzeug stamme aus der Zelle Nummer 5.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es gibt ein sehr lesenswerte Buch von Margot Overath <i>Verbrannt in der Polizeizelle. Die verhinderte Aufklärung von Oury Jallohs Tod im Dessauer Polizeirevier</i> und ihr hörenswertes Feature <i>Oury Jalloh und die Toten des Polizeireviers Dessau </i>in der WDR-Mediathek,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> in dem sie die einzelnen Umstände genau nachzeichnet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie kann es zu den unterschiedlichen Bewertungen kommen? Der ermittelnde Staatsanwalt hat mir in einer Verhandlungspause im LG Magdeburg gesagt, er könne sich einfach nicht vorstellen, dass Polizeibeamte in Deutschland einen Menschen am helllichten Tag in einem Polizeirevier anzünden. Das kann ich nachvollziehen. Jedoch der Fall Oury Jalloh weist bei nüchterner Betrachtung auf eine andere Wahrheit hin, auch aus folgendem Grund:</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während des Klageerzwingungsverfahrens trafen sich am 1. Februar 2017 zwei Vertreter der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau mit insgesamt acht Sachverständigen der Fachrichtungen Brand, Rechtsmedizin und Toxikologie im Institut für Rechtsmedizin der Universität Würzburg, um die Schlussfolgerungen aus allen Brandversuchen unter Berücksichtigung der bis dahin bereits vorliegenden rechtsmedizinischen Beweistatsachen zu diskutieren. Das Gremium kam mehrheitlich zu der Überzeugung, Oury Jalloh könne schon aus Gründen seiner körperlichen Verfasstheit nicht in der Lage gewesen sein, die Matratze, auf der er gefesselt lag, selbst zu entzünden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Danach schrieb am 4. April 2017 der Leitende Oberstaatsanwalt Bittmann von Dessau-Roßlau einen Vermerk, in dem er den Verdacht einer Mordstraftat gegen konkret benannte Polizeibeamte begründet. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau informierte daraufhin den Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen-Anhalt. Der fragte bei dem Generalbundesanwalt um eine Übernahme des Verfahrens an. Der Generalbundesanwalt lehnte jedoch ab und bat um erneute Vorstellung, wenn im weiteren Ermittlungsverlauf Umstände hervorträten, aus denen ein rechtsgerichtetes oder fremdenfeindliches Motiv für eine Brandlegung hervorträten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Tatsächlich gab es Hinweise auf einen rohen und rassistischen Umgang mit Festgenommenen im Polizeirevier Dessau. Noch am 7. Januar 2005 wurde ein Gespräch zwischen zwei Beamten des Reviers mit folgendem Wortlaut aufgezeichnet:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Hat sich einer aufgehangen oder was?“</p>
</blockquote>
<blockquote class="western">
<p>„Nee, da brennt’s.“</p>
</blockquote>
<blockquote class="western">
<p>„Wieso?“</p>
</blockquote>
<blockquote class="western">
<p>„Weiß ich nicht. Die sind da runtergekommen, da war alles schwarzer Qualm.“</p>
</blockquote>
<blockquote class="western">
<p>„Ja, ich hätte fast gesagt, gut. Alles klar, schönes Wochenende.“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Und es gab Hinweise auf Ausländerfeindlichkeit im Dessauer Revier. Im November 2011 berichtete ein Polizeibeamter dem Landgericht Magdeburg, einer der von der Polizeidirektion Stendal hinzugezogenen Kollegen habe ihm in einem Vier-Augen-Gespräch erklärt, man sei vom Innenministerium beauftragt worden, die Ermittlungen zu übernehmen und solle besonders hinschauen, weil die Kollegen aus Dessau schon öfter unangenehm im Zusammenhang mit ausländischen Bürgern aufgefallen seien. Er habe darüber einen Vermerk für die Polizeipräsidentin Scherber-Schmidt geschrieben. Die bestätigte als Zeugin vor dem Landgericht Magdeburg im Mai 2012 das Vorhandensein dieses Vermerks mit dem Inhalt, dass Beamte aus Stendal mitgeteilt hätten, das Revier in Dessau sei für ausländerfeindliches Verhalten bekannt. Dieser Vermerk ist aus den Akten verschwunden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Staatsanwaltschaft war auch ein weiterer wichtiger Umstand bekannt, nämlich der Kommentar des Polizeioberrats Reinhard während einer Führungskräftebesprechung einen Monat nach dem Tod von Oury Jalloh. Anlässlich der Diskussion zur Dauer des Geschehens am 7. Januar 2005 erklärte Reinhard: „Schwarze brennen eben mal länger“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Am 24. Mai 2017 wurden die Ermittlungen aus Dessau abgezogen und an die Staatsanwaltschaft in Halle an der Saale abgegeben. Ende Augst 2017 wurde das Verfahren eingestellt.</p>
<h4 class="v-absatz-ohne-western " align="justify">3.</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify"><i>Die</i> <i>Fälle der </i><i>vergangenen</i><i> Jahre</i>, in denen in Deutschland Menschen durch Polizeieinwirkung zu Tode gekommen sind, müssen aufmerken lassen. Nach Angaben von Statista<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a>wurden im Jahr</p>
<ul>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">2020 &#8211; 15 Personen</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">2021 &#8211; 8 Personen</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">2022 &#8211; 11 Personen</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">2023 – 10 Personen</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">2024 – 22 Personen</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">2025 (bis 20.08.) – 16 Personen</p>
</li>
</ul>
<p class="v-absatz-einzug-western">erschossen, darunter der 21-jährige Lorenz A. aus Oldenburg, der Ostern von einem 27-jährigen Polizeibeamten mit mehreren Schüssen in den Rücken getötet worden war.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ich halte diese Entwicklung für ein Versagen unserer Gesellschaft, hoffe aber, dass das noch aufhaltbar ist. Fritz Bauer wird in dem Film <i>Fritz Bauers Erbe</i> mit den Sätzen zitiert:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Sie können Paragrafen machen, Sie können Artikel schreiben, Sie können die besten Grundgesetze machen. Aber Sie brauchen die richtigen Menschen, die diese Dinge leben. Kein Mensch schafft Demokratie, es sei denn, Sie und ich und wir, jeder für uns.“</p>
</blockquote>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Eine Nachbe&shy;mer&shy;kung zu der Ausstellung des AK Distomo</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Sie sehen hier eine Ausstellung des <i>AK Distomo</i>, der seit 2001 zu der Entschädigung für die NS-Verbrechen in Griechenland, insbesondere zu der Durchsetzung der Entschädigungsforderungen der Überlebenden und Angehörigen der Ermordeten von Distomo arbeitet. Im Rahmen diese Engagements haben die Anwälte aus unserer Gruppe, insbesondere Martin Klingner, das Entschädigungsverfahren für die Familie Sfountouris aus Distomo vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertreten. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor entschieden, Krieg sei generell ein Ausschlussgrund für staatliche Amtshaftung. Es sei das Rechtsverständnis aus dem Jahre 1944 zugrunde zu legen, wonach die im Frieden geltende Rechtsordnung weitestgehend suspendiert sei.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Die Verfassungsbeschwerde und Menschenrechtsbeschwerde blieben erfolglos.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die deutsche Erinnerungskultur feiert sich als vorbildlich, doch in Wahrheit ist es eine Selbstinszenierung. Es geht nicht darum, den Opfern der NS-Verbrechen gerecht zu werden. Vielmehr wird öffentlich wahrheitswidrig behauptet, man habe schon Anfang der 1960er Jahre Entschädigungen bezahlt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit der Ausstellung zeigen wir, dass es viele schöne Worte gibt, die Nazi-Opfer aber mit ihrem Schicksal allein gelassen worden sind. Hier nur ein kurzer Abriss über wesentliche Stationen des Verfahrens Distomo, es ist wie ein Krimi:</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>10. Juni 1944: </i> 218 Tote durch eine SS-Einheit.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>1995:</i> Klage vor dem Landgericht Livadia in Griechenland von circa 300 Überlebenden und Angehörigen der Ermordeten aus Distomo gegen Deutschland auf Entschädigung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>1997</i>: Urteil des Landgerichts Livadia: Deutschland hat an die Klägerinnen und Kläger aus Distomo umgerechnet eine Entschädigung in Höhe von 28 Millionen Euro zu zahlen. Deutschland legt Sprungrevision ein zum höchsten griechischen Gericht, dem Areopag. Die Begründung ist die Einrede der <i>Staatenimmunität</i>. Es handelt sich um einen ungeschriebenen Grundsatz des Völkerrechts, wonach die Hoheitsakte eines Staates nicht von den Gerichten eines anderen Staates überprüft werden können.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Mai 2000</i>: Der Areopag bestätigt das Urteil des Landgerichts Livadia. Das Gericht argumentiert, der Grundsatz der Staatenimmunität könne bei derartigen Menschenrechts- und Völkerrechtsverbrechen nicht angewendet werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Mai 2001</i>: Der Rechtsanwalt der Klägerinnen und Kläger, Ioannis Stamoulis, leitet die Versteigerung des im deutschen Staatseigentum stehenden Goethe-Instituts in Athen für die Klägerinnen und Kläger aus Distomo ein.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>2001</i>: Der damalige deutsche Außenministers Joseph Fischer bedrängt Griechenland, die Vollstreckung zu verhindern. Deutschland könne sich sonst gegen die Aufnahme Griechenlands in die Eurozone (ab 01. Januar 2002) stellen. Es wird vorgetragen, gemäß der griechischen Zivilprozessordnung müsse der Justizminister der Vollstreckung in deutsches Staatseigentum zustimmen. Angesichts des Drucks verweigert er die Zustimmung. Damit ist die Vollstreckung in Griechenland nicht mehr möglich.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Klägerinnen und Kläger beauftragen den deutsch-italienischen Rechtsanwalt Dr. Joachim Lau, ihre Rechte durch Vollstreckung gegen deutsches Staatseigentum in Italien durchzusetzen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Mai 2008:</i> Der Oberste Gerichtshof in Rom entscheidet am 29. Mai 2008, dass die Vollstreckung in Italien möglich sei. Den Einwand der Staatenimmunität weist das Gericht – wie der Areopag – zurück, weil dieser Grundsatz bei Verbrechen gegen die Menschheit nicht anwendbar sei.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>18. November 2008</i>: Treffen Berlusconi/Merkel in Triest: Man beschließt zur Beilegung des Streits den Internationalen Gerichtshof anzurufen. Die Klage wird am 23. Dezember 2008 in Den Haag erhoben und das Argument der Staatenimmunität vorgetragen. Die italienischen Gerichte hätten darum nicht gegen Deutschland entscheiden dürfen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>3. Februar 2012</i>: Der Internationale Gerichtshofes in Den Haag urteilt in dem Verfahren Jurisdictional Immunities of the State,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> dass der Grundsatz der Staatenimmunität auch für NS-Kriegsverbrechen gilt. Danach beantragt Deutschland in Italien die Wiederaufnahme des Verfahrens in Italien.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>24. März 2015</i>: Der Kassationshof in Rom weist den Wiederaufnahmeantrag zurück. Der Spruch des Internationalen Gerichtshofs verletze die obersten Prinzipien der italienischen Verfassung, nämlich die Menschenwürde der Klägerinnen und Kläger und ihr Recht auf Zugang zu den Gerichten in Fällen schwerster Menschenrechtsverletzungen. Diese Prinzipien hätten Vorrang gegenüber dem Grundsatz der Staatenimmunität. In der Folge werden die Vollstreckungsmaßnahmen in Italien gegen deutsches Staatseigentum – Pfändung des Kontos der Deutschen Bahn AG in Italien – fortgesetzt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Frühjahr 2022</i>: Deutschland leitet ein Eilverfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag ein, um die Vollstreckung in Italien zu verhindern.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>April 2022</i>: Unter diesem Druck verabschiedet Italien ein Schluss-Strich-Gesetz, nach dem die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen NS-Kriegsverbrechen ausschließlich gegen einen von Italien finanzierten, mit lediglich 55,4 Millionen Euro dotierten Fonds zulässig ist. Für die Geltendmachung der Ansprüche gibt es eine Frist, die inzwischen abgelaufen ist. Mit Zahlung aus dem Fonds erlöschen alle Rechte und Ansprüche italienischer NS-Opfer auf Entschädigung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Aktuell 2025</i>: Es ist offen, ob das Gesetz auch für die griechischen Bürger aus Distomo und ihr Vollstreckungsverfahren gilt, da sich das Schluss-Strich-Gesetz auf italienische Staatsangehörige beschränkt. Hierüber sind aktuell Prozesse in Italien anhängig. Das Verfahren ist nicht erledigt. Deutschland bestreitet vorsorglich auch, dass die Deutsche Bahn AG die richtige Beklagte ist, weil sie zwar zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes, gleichwohl aber ein privatrechtliches Konstrukt sei.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a><a href="https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/tiefenblick/polizei-dessau-oury-jalloh-deutsch-100.html">https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/tiefenblick/polizei-dessau-oury-jalloh-deutsch-100.html</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a><a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/706648/umfrage/durch-polizisten-getoetete-menschen-in-deutschland/#:~:text=Im%20Jahr%202025%20wurden%20in,seit%20dem%20Beginn%20dieser%20Erhebung">https://de.statista.com/statistik/daten/studie/706648/umfrage/durch-polizisten-getoetete-menschen-in-deutschland/#:~:text=Im%20Jahr%202025%20wurden%20in,seit%20dem%20Beginn%20dieser%20Erhebung</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Az. BGH III ZR 245/98.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>Germany v. Italy/Greece intervening, Az. General List No. 143.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Art. 87e Abs. 3 GG.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/dankesrede-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-2025-berlin-6-september-2025/">Dankesrede zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2025, Berlin, 6. September 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/09/20250906_201839-scaled.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Laudatio zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2025 an Gabriele Heinecke, Berlin, 6. September 2025</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/laudatio-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-2025-an-gabriele-heinecke-berlin-6-september-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 15:19:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Fritz Bauer]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
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		<category><![CDATA[Fritz-Bauer-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[Gabriele Heinecke]]></category>
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		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20314</guid>

					<description><![CDATA[<p>Prolog Liebe Gabriele Heinecke, oder – wie uns beiden das zukommt – weniger förmlich, liebe Gaby, verehrte Anwesende, Freundinnen und Freunde, Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder der Humanistischen Union! Der ehrenvollen Aufgabe, die Laudatio zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union an Gabriele Heinecke halten zu dürfen, gerecht zu werden, dachte ich zunächst daran, das [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/laudatio-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-2025-an-gabriele-heinecke-berlin-6-september-2025/">Laudatio zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2025 an Gabriele Heinecke, Berlin, 6. September 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Prolog</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Liebe Gabriele Heinecke,</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">oder – wie uns beiden das zukommt – weniger förmlich, liebe Gaby,</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">verehrte Anwesende, Freundinnen und Freunde, Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder der Humanistischen Union!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der ehrenvollen Aufgabe, die Laudatio zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union an Gabriele Heinecke halten zu dürfen, gerecht zu werden, dachte ich zunächst daran, das Gesamtwirken von Gabriele Heinecke als Verteidigerin, Anwältin, wie auch politische Persönlichkeit zu würdigen. Aber das erwies sich sehr bald als ein schier aussichtsloses Unterfangen. Dennoch ist der Anspruch geblieben, der sich aber nur so einlösen ließ, in dem ich mich – neben meinen bisherigen Kenntnissen und meinen bisherigen Erfahrungen mit der erlebten und mit ihr freundschaftlich verbundenen Gabriele Heinecke – mit einer Reihe von mir bisher unbekannten Quellen befasst habe.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Über das gewonnene Bild möchte ich im Folgenden berichten. Ich gehe davon aus, dass Du, liebe Gaby, in Deinen nachfolgenden Ausführungen replizierst, sollte ich zu falschen Schlussfolgerungen gelangt sein.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Bild, das ich gewonnen habe, ist mehrteilig.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Erstens</i> erscheint Gabriele Heinecke als Typus einer Strafverteidigerin als Linksanwältin in Prozessen mit politischen Inhalten und Sachverhalten, dabei zum einen als strafverteidigende Linksanwältin von Verdächtigen, Beschuldigen sowie Angeklagten, zum anderen als Verteidigerin von Opfern, Geschädigten und Hinterbliebenen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Zweitens</i> erleben wir Gabriele Heinecke als politisch-juristische Aktivistin.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Drittens</i> schließlich ist Gabriele Heinecke Strafverteidigerin in sogenannten „normalen Strafverfahren“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auf diese Aspekte ihrer juristischen wie politischen linken Anwaltspersönlichkeit möchte ich im Folgenden näher eingehen, möchte sie würdigen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">A. Gabriele Heinecke &ndash; Typus einer Straf&shy;ver&shy;tei&shy;di&shy;gerin als Links&shy;an&shy;w&auml;ltin</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Gabriele Heinecke gehört zu einem Typus von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beziehungsweise Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern, dem in der heutigen Anwaltsforschung wieder verstärkte Aufmerksamkeit zukommt, den sogenannten <i>Linksanwälten</i>, ein Begriff, der nach wie vor umstritten ist und sich doch auf Gabriele Heinecke so gut anwenden lässt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieser Begriff galt zunächst für Verteidiger in den Prozessen gegen die Rote Armee Fraktion (RAF), wurde dort aber von der Klassenjustiz gegenüber den Verteidigern zu deren Diffamierung benutzt. Doch viele Verteidiger dieser Zeit, die ihre politischen Wurzeln in der 68er Bewegung hatten, wendeten die Diffamierung positiv und identifizierten sich grundsätzlich mit einer fortschrittlichen Interpretation: Keine Identifizierung mit den Gewalttaten der RAF, wohl aber mit einer Utopie von einer besseren, antikapitalistischen, zumeist sozialistischen Gesellschaft. Dieser Traum sollte auf einem Weg realisiert werden, auf dem die liberal-rechtsstaatliche Verteidigung weiterentwickelt wird und die <i>Linksanwälte</i> zugleich als politische Akteure innerhalb wie außerhalb des Gerichtssaales gewaltfrei agieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als Gabriele Heinecke im Jahre 1981 mit ihrer Anwaltstätigkeit begann, existierten die gesellschaftspolitischen Verhältnisse nicht mehr in jener Schärfe wie am Ende der 1960er, Anfang der 1970er Jahre. Wie ein gerade dieser Tage erscheinender Forschungsband einer interdisziplinären historisch-juristischen Tagung mit dem Haupttitel <i>Linksanwälte</i>, herausgegeben vom Historiker Jonas Brosig und der Historikerin Prof. Dr. Angela Borgstedt, zeigt,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> wird darin wohl erstmals die Frage aufgeworfen, ob auch heute noch von <i>Linksanwälten</i> der Gegenwart die Rede sein kann.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Diese Frage bezieht sich sowohl auf jene in der Verteidigung von RAF-Beschuldigten agierenden Akteuren, die bis heute aktive Verteidiger geblieben sind, aber auch und nicht zuletzt darauf, ob sich bei den nachfolgenden Generationen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten solche befinden, die in der Tradition von <i>Linksanwälten</i> stehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zwei Strafverteidiger, die mit dem Fritz-Bauer-Preis der Humanistischen Union ausgezeichnet wurden – Heinrich Hannover sowie Hans-Christian Ströbele – gehörten zur Generation der Linksanwälte in den RAF-Prozessen. Heinrich Hannover war bereits Jahre zuvor ein aktiver Linksanwalt geworden, ohne dass eine solche Typisierung schon bestand. Heinrich Hannover war ein Strafverteidiger, der es glänzend verstand, bei Verteidigungen in politischen Verfahren bürgerlich-rechtsstaatliches Recht Straf- und Strafprozessrecht anzuwenden. Ob als Verteidiger von Kommunisten, von RAF-Beschuldigten, Pazifisten, Antifaschisten, revoltierenden Studenten oder linken Sozialdemokraten, oder auch von sogenannten staatsnahen früheren DDR-Bürgern – Hannover verteidigte damit in diesen Prozessen, die von der politischen Klassen-Justiz alles andere als „politisch“ angesehen wurden, ja für die das Wort „politisch“ in diesem Zusammenhang als eine Diskriminierung aufgefasst wurde. Hannover blieb ein Linksanwalt bis in die letzten Tage seiner Verteidigertätigkeit.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hans-Christian Ströbele war als Verteidiger in den RAF-Prozessen äußerst aktiv. Er war Mitbegründer von sozialistischen Anwaltskollektiven und wurde von der Klassenjustiz der damaligen Zeit für sein Engagement rechtswidrig verfolgt und verurteilt. Auch Ströbele blieb bis zum Ende seiner aktiven anwaltlichen Tätigkeit ein Linksanwalt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Unsere heutige Preisträgerin Gabriele Heinecke steht ganz in dieser Tradition als Linksanwältin. Zwar einer Nach-Generation der Verteidiger in den RAF-Verfahren angehörend, hat Gabriele Heinecke das Credo der Verteidigung in den RAF-Verfahren von Beginn ihrer Verteidigertätigkeit bis in die Gegenwart weitergetragen und das Verständnis von Linksverteidigung in der Gegenwart bewahrt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Verteidigung wird geprägt von Theorie und Praxis einer humanistischen, rechtsstaatlich-demokratischen Verteidigung der Interessen des Beschuldigten oder Angeklagten gegenüber dem verfolgenden Staat, womit Strafverteidigung zugleich Staatskritik in Aktion ist. Es ist eine Staatskritik der Kontrolle, ob sich der Staat bei der Strafverfolgung an die ihm selbst gegebenen oder transformierten rechtsstaatlichen Kautelen strikt hält. Für Gabriele Heinecke war und ist dabei auch jene Leitlinie prägend, die der spätere Organisator der Fachanwaltskurse Strafverteidigung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), der Linksanwalt Wolf-Dieter Reinhard aus Hamburg, der in den 1970er Jahren von der politischen Justiz der Bundesrepublik willkürlich verfolgt und von Heinrich Hannover verteidigt wurde, gelehrt hat: „In der Strafverteidigung ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> Ich persönlich würde das Wort <i>ausdrücklich</i> gern durch das Wort <i>gesetzlich</i> ersetzen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieses Verständnis lässt sich zurückführen auf das liberal-rechtsstaatliche Verteidigungsverständnis der Aufklärung. Anknüpfend daran hatte ein anderer früherer Preisträger des Fritz-Bauer-Preises, nämlich der Bonner Strafrechtsprofessor Gerald Grünwald mit anderen Alternativprofessoren der Bundesrepublik im Jahre 1978 für die Praxis einen Alternativentwurf mit dem Titel <i>Die Verteidigung</i> vorgelegt. Darin ist formuliert, dass der Verteidiger nur die Interessen des Beschuldigten vertritt, er sich auf dessen Vertrauen stützt und unabhängig ist.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a></p>
<h4 class="" align="justify">1.) Gabriele Heinecke als straf&shy;ver&shy;tei&shy;di&shy;gende Links&shy;an&shy;w&auml;ltin von Verd&auml;ch&shy;tigen, Beschul&shy;digten und Angeklagten</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Nur einige wenige und verkürzte Beispiele für die Tätigkeit von Gabriele Heinecke als strafverteidigende Linksanwältin in diesem Sinne sollen im Folgenden aufgezählt werden:</p>
<ol type="a">
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Der Vorsitzende der Humanistischen Union, Stefan Hügel, hat in der Begründung der Preisverleihung bereits auf das Verfahren Safwan Eid hingewiesen, ein aus dem Libanon stammender Migrant. Er war angeklagt, für den Brandanschlag am 18. Januar 1996 in der Hafenstraße 96 in Lübeck verantwortlich zu sein, bei dem zehn Menschen starben. Davon wurde Eid durch das Landgericht Lübeck freigesprochen. Dieses Urteil hob der BGH im Revisionsverfahren jedoch auf und wies die Sache an das Landgericht Kiel zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück. Auch das LG Kiel sprach Eid frei, was endgültig war. Auch hieran hatte Gabriele Heinecke einen bedeutenden Anteil. In dem von dem Frankfurter Strafrechtsprofessor Matthias Jahn und dem Kölner Strafverteidiger Professor Michael Tsambikakis im Jahre 2022 herausgegebenen Buch <i>Zeugen der Verteidigung. 25 Anwaltspersönlichkeiten erzählen</i>, für das auch Gabriele Heinecke interviewt worden ist, bezeichnet sie den zweiten Freispruch von Safwan Eid als ihre „größte Stunde im Gerichtssaal“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> Aus dem Interview möchte ich ein besonders paradoxes Ereignis dieses Verfahrens zitieren:</p>
</li>
</ol>
<blockquote class="western">
<p>„Das Urteil war auf die Revision der Nebenklage aufgehoben worden, weil in der Haft heimlich aufgenommene Tondokumente von Familienbesuchen nicht verwertet worden waren. Ein Dolmetscher des Bundeskriminalamtes hatte eine Passage mit ‚Herrgott, vergib es mir‘ übersetzt, die Staatsanwaltschaft ein Geständnis daraus geschlussfolgert. Durch in Kiel gehörte Sprach- und Tonsachverständige war festgestellt worden, dass es sich bei dem angeblichen Geständnis nicht um menschliche Laute, sondern um ein Türknarren gehandelt hatte.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a></p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">b) Gabriele Heinecke verteidigte Angeklagte im Zusammenhang mit dem G-20-Gipfel im Jahre 2017 in Hamburg. Hier vereidigte sie unter anderem Fabio V., der wegen Landfriedensbruch angeklagt war und sich vor Gericht verantworten musste. Er sollte sich laut Anklage strafbar gemacht haben, weil er an einer Demonstration teilnahm, aus der heraus es zu Steinwürfen kam, an denen er nicht beteiligt war. Gabriele Heinecke hat darauf beharrt, dass das bloße Mitlaufen nicht strafbar sein könne.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Nicht unerwähnt bleiben darf an dieser Stelle, dass Gabriele Heinecke zum G-20-Gipfel 2017 in Hamburg gemeinsam mit anderen engagierten Anwältinnen und Anwälten anwaltlichen Notdienst leistete. Gabriele Heinecke fungierte als Pressesprecherin. Dieser Notdienst wurde im Jahre 2018 mit dem Hans-Litten-Preis der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen ausgezeichnet, und Gabriele Heinecke gehörte zu jenen, die stellvertretend für die Mitglieder des Notdienstes, aber auch stellvertretend für den RAV, der maßgebend den anwaltlichen Notdienst organisierte und prägte, gemeinsam mit drei anderen Mitgliedern des Notdienstes den Preis entgegennahm.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">In ihrer Dankesrede kritisiert sie, dass die G 20 eine hohe Mitverantwortung für Sezession, Krieg und Massenflucht trägt, für die weltweite Ausbeutung von Ressourcen und Menschen, für die Zerstörung der Ökonomie ärmerer Länder und der Umwelt. Der Ablauf des Gipfels sei von deutscher Seite ein Test zur Außerkraftsetzung von Demokratie und eine Vorbereitung auf die Verschärfung der Polizeigesetze gewesen. Denn G 20 in Hamburg sei einhergegangen mit einer militarisierten Polizei, mit einem Rückzug der Politik und einer Infragestellung der Justiz.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Man muss keine besondere Fantasie haben, um sich vorzustellen, wie die Rede wohl heute ausfallen würde, nach einer sich seither noch verschlimmerten weltökonomischen, weltpolitischen, umweltgefährdeteren sowie weltkriegsgefährdeten Entwicklung und eines innenpolitisch ganz auf die Erzeugung von Kriegstüchtigkeit ausgerichteten gesellschaftlichen Klimas, mit der Schaffung entsprechender militärischer, politischer und ökonomischer Strukturen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote9sym" name="sdendnote9anc"><sup>ix</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ich sehe Gabriele Heinecke in der Kapitalismuskritik von Bertolt Brecht stehend, sei es mit dessen Stücken <i>Anachronistischer Zug</i>, der <i>Legende vom toten Soldaten</i> sowie dem <i>Herrnburger Bericht,</i> seien es auch die Worte von Brecht über den Kapitalismus als Ursache für Krieg mit den Worten „Das dritte Mal“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote10sym" name="sdendnote10anc"><sup>x</sup></a>, oder mit der Formel „Kapitalisten wollen keinen Krieg“ in einem Brief.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote11sym" name="sdendnote11anc"><sup>xi</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gabriele Heinecke hat nach 1990 den früheren Ministerpräsidenten der DDR, Willi Stoph, im sogenannten „Politbüroprozess“ verteidigt. Als Verteidigerin von Stoph hatte sie sich die Frage zu stellen, wie es mit der Verantwortlichkeit höchster politischer Funktionsträger der DDR bestellt ist, die nicht die Ausführenden, wohl aber die Befehlsgeber waren, wie ihnen von der Justiz der Bundesrepublik unterstellt wurde. Sie erkannte, auf welche tönernen Füße die Anklage gegen Stoph stand, denn angeklagt worden war Stoph wegen „Totschlag durch Unterlassen“, eine Strafvorschrift, die es in der DDR nicht gab, weshalb Stoph nach dem Grundsatz <i>nulla poena sine lege</i> nicht hätte bestraft werden können, aber unter Umgehung dessen durch Anwendung unter anderem von Naturrecht bestraft werden sollte, wie das auch bei den in diesem Verfahren verurteilten anderen früheren Politbüromitgliedern der Fall war. Gegen Stoph jedoch wurde das Verfahren nach 15-monatiger Untersuchungshaft aus gesundheitlichen Gründen vorläufig, später endgültig eingestellt und Stoph entlassen.</p>
<h4 class="" align="justify">2.) Links&shy;an&shy;w&auml;ltin Gabriele Heinecke als Vertei&shy;di&shy;gerin von Opfern, Gesch&auml;&shy;digten und Hinter&shy;blie&shy;benen</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Die heutige Preisträgerin versteht sich nicht allein als Verteidigerin von Verdächtigen, Beschuldigten sowie Angeklagten in politischen Verfahren, sondern vertritt auch Opfer, Hinterbliebene von Opfern, kurzum von Geschädigten, denen neben den eigentlichen Verbrechen auch Unrecht vom Staat beziehungsweise vom Staat verstärktes Unrecht widerfahren ist. Prozessual nimmt sie dabei überwiegend die Rolle einer Nebenklagevertreterin ein, aber es kann sich dabei auch allein um die Rechts- und Interessenvertreterin der Opfer und Geschädigten im Ermittlungsverfahren oder auch außerhalb des eigentlichen Strafverfahrens handeln. Doch diese Rolle wäre damit zu schwach beschrieben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Denn Gabriele Heinecke nimmt diese Rolle genauso kämpferisch wahr, wie sie das als Verteidigerin von Beschuldigten und Angeklagten tut. Das führt mich dazu, auch für diese Rolle die Zuschreibung als Verteidigerin vorzunehmen. Trotz des damit einhergehenden Rollenwechsels, von der Verteidigerin von Beschuldigten und Angeklagten gegenüber dem Staat in politischen Verfahren zur Nebenklägerin beziehungsweise Vertreterin von Opfern und Geschädigten in politischen Verfahren – in beiden Fällen agiert Gabriele Heinecke als Verteidigern, wenngleich mit unterschiedlichen rechtlichen Mitteln.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch die Fälle Oury Jalloh, Sant’Anna, Distomo und Safwan Eid wurden von Stefan Hügel namentlich schon erwähnt. Zu Distomo haben wir hier die Ausstellung des AK Distomo,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote12sym" name="sdendnote12anc"><sup>xii</sup></a> weshalb ich nur wenige Ergänzungen hinzufügen will:</p>
<ol type="a">
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Beim Verbrennungstod des Flüchtlings Oury Jalloh aus Sierra Leone in einer Zelle in Polizeigewahrsam in Dessau am 7. Januar 2005 ging die Polizei von Selbstentzündung aus, doch viele Indizien und Fakten sprechen dagegen. Jalloh war in der Zelle auf einer Matratze fixiert. Gabriele Heinecke ist die Anwältin der Familie von Jalloh und hat sich mit Vehemenz für sie eingesetzt, insbesondere bei dem Versuch, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Vieles spricht dafür, dass Jalloh im Polizeigewahrsam getötet und alles getan worden ist, um gerade dies durch gravierend mangelhafte Untersuchungen und Beweismittelvernichtungen zu vertuschen. Entscheidend ist, dass im Gegensatz zu den Behauptungen von Staatsanwaltschaft und Polizei Jalloh gar keine Möglichkeit hatte, die Matratze selbst zu entzünden, worauf sich die Ermittler aber fokussierten, denn das Feuerzeug, was als Feuerquelle aufgeführt wurde, existierte schlicht nicht. Gabriele Heinecke hat zu diesem Fall immer wieder betont, was alles passiert, wenn die Polizei nicht kontrolliert wird. Es hätte also nicht erst der Untersuchungsausschüsse zu der NSU-Problematik bedurft, damit auch die Politik von strukturellem Rassismus innerhalb der Polizei sprechen konnte.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Im Hinblick auf die Würdigung von Gabriele Heineckes Einsatz für Hinterbliebene der Opfer des Massakers in Sant’Anna di Stazzema, insbesondere die Vertretung des Überlebenden Enrico Pieri sei zu den Ausführungen von Stefan Hügel noch ergänzt, dass ihr die Gemeinde Stazzema im Jahre 2016 die Ehrenbürgerschaft verlieh. Es ist überdies beeindruckend, den Ausführungen von Gabriele Heinecke vor Studierenden der Universität Konstanz im Rahmen eines Projekts <i>Geschichten erzählen</i>,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote13sym" name="sdendnote13anc"><sup>xiii</sup></a> zu der auch eine Ausstellung gehört, zu folgen, mit denen wie auch für das Verfahren im Fall Distomo von einer Geschichte der Verhinderung der Verfolgung von noch lebenden deutschen Beschuldigten wegen ihrer Beteiligung an dem Massaker durch die deutsche Justiz, namentlich durch den Oberstaatsanwalt Häußler in Stuttgart, gesprochen werden musste.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Ich komme noch einmal zurück auf das Strafverfahren gegen Safwan Eid, den Gabriele Heinecke verteidigte und nach langem Kampf den Freispruch erwirkt hatte. Sie vertrat die Familie Eid in einem Klageerzwingungsverfahren gegen vier Personen, von denen einer sich „Klein-Adolf“ nennen ließ. Dieser hatte die Tat zwei Wochen zuvor angekündigt. Drei der vier Personen wurden am Tattag und zur Tatzeit am Tatort der Brandlegung mit frischen Sengspuren an Händen und Gesicht (der Rechtsmedizin zufolge typische „Brandlegerspuren“, nicht älter als 24 Stunden) angetroffen. Mehrere dieser Personen legten in der Folge Geständnisse ab, die Täterwissen offenbarten. Dennoch wurde der Klageerzwingungsantrag von dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht mit Beschluss als unzulässig verworfen. Gabriele Heinecke hat zu diesem Fall im Rahmen des Theaterprojektes <i>Hafenstraße</i> als Informationsquelle zur Verfügung gestanden, das 2024 am Lübecker Theater aufgeführt wurde.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote14sym" name="sdendnote14anc"><sup>xiv</sup></a> Dies erfolgte nicht zuletzt mit der Zielstellung, dass nach so langer Zeit doch noch neue Ermittlungen aufgenommen und die wahren Täter zur Verantwortung gezogen werden.</p>
</li>
</ol>
<p class="v-absatz-einzug-western">Liebe Anwesende, in allen bis hierher erwähnten Verfahren, in denen Gabriele Heinecke die Beschuldigten und Angeklagten ebenso verteidigte wie die Opfer, Geschädigte oder Hinterbliebene, handelte es sich um politische Verfahren, denn Gegenstand dieser Verfahren waren – um mit dem Nestor der Definition von politischer Justiz, Otto Kirchheimer, zu sprechen – politische Zwecke, und die Verteidigerin Gabriele Heinecke sah ihre Aufgabe darin, in diesen Prozessen mit den Mitteln des Rechts zu kämpfen, ohne die politischen Zusammenhänge aus den Augen zu verlieren.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote15sym" name="sdendnote15anc"><sup>xv</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Gegenteil: Ihre schon genannte politisch-juristische Prägung als Linksanwältin, und – ich ergänze – als eine marxistische Linksanwältin, verhalf ihr dazu, bei diesem juristischen Kampf von den gesetzlichen Gegebenheiten des bürgerlichen Rechtsstaates auszugehen und mit Vernunft und Respekt der Beschuldigtenrechte, mit hoher Sachlichkeit, mit Geduld und Ausdauer für die Schwächsten zu fechten. Dabei kämpft Gabriele Heinecke in einem klassensolidarischen Sinne einmal mit dem Florett, aber auch manchmal mit dem Säbel. Da – wie wir gehört haben – der Verteidigung alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich, also gesetzlich verboten ist, vollzieht sie hier – je nach Einzelfall – die unterschiedlichsten fechtenden Ausfallschritte gegen eine Justiz, die in einem marxistischen Verständnis, jedenfalls sofern sie politische Justiz ist, eine „Klassenjustiz“ ist, freilich unter gegenüber den 1960er und 1970er Jahren veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen, die letzten Endes eine rechtsstaatliche Strafjustiz bedingten, deren handelnde Akteure der Menschenwürde der Betroffenen grundsätzlich ein höheres Gewicht beimessen und auch das Recht auf Verteidigung stärker respektieren als in der Zeit bevor Gabriele Heinecke ihre anwaltliche Tätigkeit aufnahm.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote16sym" name="sdendnote16anc"><sup>xvi</sup></a> Gleichwohl macht sie zu Recht darauf aufmerksam, dass die Abhängigkeit des Berufsbildes des Strafverteidigers seit Aufnahme ihrer Tätigkeit aber auch gravierenden negativen Änderungen unterlag.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote17sym" name="sdendnote17anc"><sup>xvii</sup></a> Dazu gehörte die Entstehung eines neuen „Feindstrafrechts“,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote18sym" name="sdendnote18anc"><sup>xviii</sup></a> wodurch auch einem „Feindbild Strafverteidiger“ neue Nahrung gegeben wurde.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote19sym" name="sdendnote19anc"><sup>xix</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit dem jungen Karl Marx übrigens, lässt sich gut begründen, dass das bürgerliche Strafrecht und insbesondere der bürgerliche Strafprozess auch eine Form des Schutzes der Armen und Schwachen der bürgerlichen Gesellschaft sein müssen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote20sym" name="sdendnote20anc"><sup>xx</sup></a> In den politischen Verfahren, in denen Gabriele Heinecke tätig ist, wendet sie dies in aller ihr möglichen Konsequenz an, um das Schützende des bürgerlichen Strafprozesses zur Geltung zu bringen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">B. Die Links&shy;an&shy;w&auml;ltin Gabriele Heinecke als politische und juristische Aktivistin</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Gabriele Heineckes anwaltliches Wirken ist mit politischen außerverfahrensrechtlichen Aktivitäten eng verbunden. Auch das ein Merkmal von ihr als Linksanwältin.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sie kam mit politischen Fragen und Aspekten bereits in jungen Jahren in Berührung. Das waren zunächst Personen und Ereignisse. In der Schule war es ein engagierter Sozialkundelehrer, der von Marx in England, sowie von Ausbeutung und den Gründen für Kriege erzählt hat; ferner ein evangelischer Pfarrer, zu dessen Jugendtreffen sie von ihrer besten Freundin mitgenommen wurde. Dort machte sie Bekanntschaft mit George Orwells <i>Farm der Tiere</i> sowie <i>1984</i>. Viel wurde diskutiert über Armut und Reichtum, über soziale Gleichheit und soziale Ungerechtigkeit. Ende der 1960er/Anfang der 1970er Jahre spürte sie die Zeit des Umbruchs und des Aufbruchs, die Schüler- und Studierendenproteste gegen die Notstandsgesetze, gegen den Vietnam-Krieg, gegen die NPD.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vor diesem Hintergrund entwickelte sich ihre linkspolitische Orientierung, wozu auch das Jura-Studium verhalf. Der Weg in dieses Studium war in gewisser Weise durch die Tätigkeit ihres Vaters als Anwalt und Notar vorgezeichnet. Denn schon frühzeitig wurde sie mit dieser Tätigkeit vertraut. Später kam es zu Auseinandersetzungen mit ihrem Vater wegen dessen NS-Vergangenheit. Auch dies trug wohl mit dazu bei, dass sie im juristischen Studium dem Verhältnis von Recht und Politik „auf die Schliche“ kam.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aufgrund dessen schaute sie auf die Militärputsche in Chile und in der Türkei, auf den Soweto-Aufstand in Südafrika und erkannte dabei die jeweiligen reaktionär-unterstützenden Rollen der USA und der damaligen Bundesrepublik. Mit vielen dieser Themen wurde sie als junge Anwältin konfrontiert, sei es durch ihr Engagement in dem Deutsch-Türkisch-Kurdischen Solidaritätsverein sowie der anwaltlichen Vertretung verfolgter Oppositioneller nach dem Putsch von 1980. Aus Südafrika kamen Verfolgte, die Gabriele Heinecke im Asylverfahren vertrat und die nach Ende der Apartheid zurückgekehrt sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Verteidigung von Opfern des deutschen Faschismus in Italien und Griechenland bedeutet für Gabriele Heinecke, als Nachgeborene etwas zurückzugeben, denn es ist ihr unerträglich, dass die (straf-)rechtliche Aufarbeitung des deutschen Massenmordes (nicht nur) in Italien und Griechenland aktiv verhindert und verschleppt worden ist; dass keine Reparationen und keine Entschädigungen den Opfern gezahlt worden ist, und dies mit dem Argument der Staatenimmunität für Nazi- und Kriegsverbrechen. Schlaglichter auf Gabriele Heineckes Tätigkeit als politische und juristische Aktivistin sind unter anderem auch die Folgenden:</p>
<ol type="a">
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<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Sie hat im Zusammenhang mit dem Asylrecht Mitte der 1980er Jahre gemeinsam mit dem bekannten linken Arzt und Historiker Karl-Heinz Roth, weiteren Ärzten, politisch-aktiven sowie teils schwer gefolterten Flüchtlingen aus der Türkei aufgrund des Militärputsches vom 12. September 1980 die Gesellschaft zur Unterstützung von Gefolterten und Verfolgten gegründet, die es heute nicht mehr gibt.</p>
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<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Ebenfalls in den 1980er Jahren hat Gabriele Heinecke gemeinsam mit ihren damaligen politischen Weggefährten zweimal die Ausländerbehörde besetzt, weil dieses Amt menschenrechtswidrige Entscheidungen fällte. Das brachte ihnen selbst strafrechtliche Verfolgung ein.</p>
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<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Eine dritte, dieses Mal aber nur so genannte Besetzung fand im Hamburger Rathaus statt, die sich gegen eine Ausreiseaufforderung richtete, die einen seit 22 Jahren in Hamburg lebenden, aus Indien stammenden Ingenieur betraf, der bei der Lufthansa arbeitete.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Gabriele Heinecke hatte aufgrund ihres arbeitsrechtlichen Engagements in dieser Zeit, sie war viele Jahre auch als Fachanwältin für Arbeitsrecht tätig, den Arbeitskreis Betriebsräte und Rechtsanwälte mit aktiven engagierten Vertrauensleuten und Betriebsräten gegründet. Man traf sich einmal im Monat im Anwaltsbüro, und die Anwälte und Anwältinnen gaben jeweils einen Überblick über die für die Betriebe relevante Rechtsprechung. Anschließend wurden die Situationen in den Betrieben diskutiert. Aufgrund dieser so entstandenen Solidarität nahmen sie an jedem Verhandlungstag von Prozessen teil und berichteten darüber in ihren Betrieben.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Überhaupt spielte die juristische Vertretung von Arbeiterinnen und Arbeitern, Kolleginnen und Kollegen vor den Arbeitsgerichten mit Gewerkschaften bei Gabriele Heinecke in ihrer aktiven Zeit als Anwältin für Arbeitsrecht eine große Rolle. Als ein Beispiel sei das Thema des „wilden Streiks“ genannt, oder anders gesagt, das Verfahren um das Recht auf Streik ohne gewerkschaftlichen Aufruf und ohne Tarifverhandlungen. Im Bremer Mercedes-Werk hatten sich im Dezember 2014 allein 1.300 Arbeiterinnen und Arbeiter einer Nachtschicht an einem „wilden Streik“ gegen die Ausweitung von Leiharbeit und Werkverträgen beteiligt. Die Werksleitung hatte daraufhin insgesamt 761 Abmahnungen verschickt. Dagegen setzte sich die Belegschaft juristisch zur Wehr, indem 30 Klagen geführt wurden. Das Arbeitsgericht Bremen sah die Abmahnungen für rechtens an, das Verfahren wurde vor dem Bundesarbeitsrecht entschieden, das die menschenrechtswidrige Trennung von „legalen“ und „illegalen“ Streiks aber nicht aufhob.</p>
</li>
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<p class="v-absatz-einzug-western">Auch an allen soeben genannten politisch-juristischen Aktivitäten von Gabriele Heinecke wird ihre antikapitalistische Orientierung marxistischer Prägung, wird ihre Orientierung auf eine bessere, fortschrittlichere Gesellschaft deutlich, wozu gehört, das bürgerliche Recht der Aufklärung, die fortschrittlichen Grund- und Menschenrechte aus dem Grundgesetz und den Internationalen Konventionen mit dorthin zu nehmen, es zu bewahren, zu verteidigen und unter anderen gesellschaftlich-politischen Verhältnissen zur Geltung zu bringen. Mit dem Recht, die „gesellschaftlichen Verhältnisse zum Tanzen zu bringen“, das ist Sinn von System- und Rechtskritik,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote21sym" name="sdendnote21anc"><sup>xxi</sup></a> die bei Gabriele Heinecke mit einer intensiven Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit verbunden ist, sei es in Schulen, in Universitäten, in Foren, Medien und Ausstellungen. Die eindrucksvolle Ausstellung über die Aufarbeitung des Massakers in Distomo hier im Foyer spricht für sich.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">C. Die Links&shy;an&shy;w&auml;ltin Gabriele Heinecke als Straf&shy;ver&shy;tei&shy;di&shy;gerin in &bdquo;normalen Verfahren&ldquo;</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Unsere Preisträgerin ist jedoch nicht ausschließlich auf derartige politische Verfahren als Verteidigerin festgelegt oder gar festzulegen. Sie ist tätig auch in Verfahren wegen „normaler Kriminalität“, das heißt in Verfahren, in denen es nicht um politische Zwecke und Sachverhalte geht. Wissenschaftlich ist diese Dichotomie wohl nicht wirklich korrekt, aber zur Veranschaulichung der Tätigkeitsfelder von Gabriele Heinecke nehme ich sie hier dennoch vor.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In „normalen Strafverfahren“ verteidigt Gabriele Heinecke in Betäubungsmittelsachen ebenso wie bei Kapitalverbrechen und in Sexualstrafverfahren. Hier vertritt sie die Beschuldigten und Angeklagten. Hier tritt sie – um in dieser veranschaulichenden Trennung zu bleiben – aus der Rolle der Verteidigerin in politischen Prozessen heraus und nimmt die Rolle der Strafverteidigung in normalen Strafverfahren ein. Insbesondere bei Strafverteidigerinnen stößt sie hinsichtlich der Verteidigung in Sexualstrafverfahren auf Unverständnis, weil bei jenen unter anderem die Auffassung vorhanden ist, dass Feminismus dies ausschlösse: Verteidigung in Sexualstrafverfahren dürfe nur die Ausübung der Tätigkeit als Nebenklägerin durch linke Anwältinnen umfassen. Besonders aufschlussreich ist ein Streitgespräch zwischen Gabriele Heinecke und einer Berliner Anwältin aus dem Jahre 2021, ein gegensätzliches, gleichwohl wohltuend sachliches, kollegiales Gespräch, das in einem Informationsheft des RAV veröffentlicht worden ist.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote22sym" name="sdendnote22anc"><sup>xxii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gabriele Heinecke führt in den Verfahren der „normalen Kriminalität“ keine Nebenklage, vertritt also nicht die Opfer, wie in politischen Verfahren. Wie aber lässt sich dieser auf den ersten Blick bestehende Widerspruch erklären: einerseits die Nebenklage abzulehnen und sogar gesetzlich per se in Wegfall bringen zu wollen, wofür sie sich ausspricht, aber diese andererseits in politischen Prozessen aufrechtzuerhalten? Eine Antwort darauf könnte lauten, dass es gerade in politischen Prozessen darauf ankommt, dass die anklagende Staatsanwaltschaft und letztlich auch die verhandelnden Gerichte nicht nur durch die Strafverteidigung, sondern zugleich auch durch das Instrument der Nebenklage kontrolliert werden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote23sym" name="sdendnote23anc"><sup>xxiii</sup></a> Denn diese Verfahren – das hat auch der NSU-Prozess sehr deutlich gemacht –<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote24sym" name="sdendnote24anc"><sup>xxiv</sup></a> stehen mitunter im Zusammenhang mit dem Verdacht auf staatsverstärkte Kriminalität. Wie die Erfahrungen zeigen, kommt solcher Verdacht oft nur durch das engagierte Wirken der Nebenklage ans Tageslicht, wovon gerade auch jene Verfahren zeugen, in denen Gabriele Heinecke auf der Seite der Opfer derartiger Kriminalität stand und diese auch in der Rolle als Nebenklagevertreterin gegen den Staat verteidigte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn ich zuvor auf die Tätigkeit der Preisträgerin in „normalen Strafverfahren“ eingegangen bin, wäre das unvollständig, wenn ich nicht noch darauf hinweisen würde, dass Gabriele Heinecke eine unermüdliche Mahnerin der Reformierung des Strafprozesses ist. Das ließe sich an vielen Beispielen verdeutlichen: Das Strafverfahren – so Gabriele Heinecke – braucht Reformen, die an demokratischem Grundverständnis und effektiver Teilhabe der Beschuldigten orientiert sind und sich gegen Intransparenz, Verurteilungswille und faktisches Machtgefälle richten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Strafverteidigung ist für Gabriele Heinecke Passion und Berufung. Das bedeutet, dass sie an jedes neue Verfahren, gleich ob politischer oder normaler Prozess, zunächst grundsätzlich mit dem erlernten „Handwerkszeug“ der Verteidigung herangeht, wobei für sie hier Namen von Verteidiger-Vorbildern, wie Linksanwalt Hartmut Wächtler aus München sowie Uwe Maeffert aus Hamburg eine Rolle spielen,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote25sym" name="sdendnote25anc"><sup>xxv</sup></a> die sie lehrten: Angemessene Vorbereitung eines Falles, Akteneinsicht und dabei jeden Stein umdrehen, Zugewandtheit gegenüber dem Mandanten, der verstehen soll, was mit ihm geschieht, der Subjekt und nicht Objekt sein soll, möglichst fundierte Beweismittelanträge und Beweisermittlungsanträge, eigene Recherchen, und bei all dem Beharrlichkeit.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote26sym" name="sdendnote26anc"><sup>xxvi</sup></a></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">D. Ausblick</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ich sehe die heutige Preisverleihung an Rechtsanwältin Gabriele Heinecke auch als eine Würdigung ihres Kampfes gegen die Gefährdungen der Strafverteidigung, für ein Selbst- und Fremdverständnis der Strafverteidigung als ein Menschenrecht an. Dabei besteht die Aufgabe der Strafverteidigung darin, dieses Recht durchzusetzen und darum zu kämpfen, dass es nicht unter dem Vorbehalt der Billigung eines Gerichts oder sonst irgendeiner Instanz steht. Dafür hat sich unsere Preisträgerin immer wieder eingesetzt, sei es in der Öffentlichkeit, in Aufsätzen, auf den Strafverteidigertagen, in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des RAV sowie in den Fachanwaltskursen Strafverteidigung des RAV, um deren Durchführung sich Gabriele Heinecke ebenfalls sehr verdient gemacht hat.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nicht zuletzt daran wird auch ihre hohe Professionalität als Strafverteidigerin deutlich, wie allerdings überhaupt zu sagen ist, dass die Strafverteidigung in der Bundesrepublik immer professioneller geworden ist, dass aber – so mein möglicherweise fehlerhafter Eindruck – der gegenwärtige Anteil von Linksanwältinnen und Linksanwälten vom Typ Gabriele Heineckes in seiner kapitalismuskritischen und marxistischen Ausrichtung unter der Gesamtzahl von Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern in der Bundesrepublik eher gering zu sein scheint.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Doch unabhängig davon erscheinen viele Linksanwälte aus den 1970er Jahren seit den 1990ern als Verteidiger von Kapitänen der Banken und Unternehmen, oder jener Beschuldigten, denen schwere Menschenrechts- und Völkerrechtsverbrechen vorgeworfen werden. Unter diesen damaligen Linksanwälten befinden sich viele, die ganz im Zeitgeist auch Meister der mittlerweile legalisierten Absprachen im Strafprozess geworden sind. Man könnte von ihnen auch als legale „Händler mit Gerechtigkeit“ sprechen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese früheren Linksverteidiger sind im Großen und Ganzen der Überzeugung, dass sie gerade keine Seiten gewechselt haben, dass sie sich treu geblieben sind, sondern nur die Subjekte der Verteidigung – sozusagen zeitgemäß – sich gewandelt hätten, die Mandantschaft quasi zwangsläufig ausgetauscht worden wäre. „Wir haben damals den Rechtsstaat verteidigt, und wir tun dies auch heute“, ist eine oft gehörte Position.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es wäre voreilig, diese Auffassung zu kritisieren, ohne dass zuvor ein sinnvoller und nutzbringender Diskurs über Kontinuität und Diskontinuität unter den Protagonisten einer früheren wie heutigen Linksverteidigung stattgefunden hat.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote27sym" name="sdendnote27anc"><sup>xxvii</sup></a> Gleichwohl geht es darum, dafür einzutreten, dass jüngere Vertreter nachfolgender Generationen, so wie das beispielsweise durch rechtskritisch und rechtspolitisch aktive Mitglieder des RAV bereits geschieht, einen linken Anwältinnen- und Anwälte-Staffelstab übernehmen. Dabei sind die Erfahrungen und Überzeugungen der diesjährigen Preisträgerin von inspirierender und nicht selten von vorbildwirkender Kraft.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Epilog</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ich persönlich bewundere, dass Gabriele Heinecke als Linksanwältin zwar mutig und unerschrocken kämpft, dass es sich dabei aber nicht um einen verbitterten, pessimistischen oder dogmatischen Kampf handelt, sondern dabei Beharrlichkeit, Hartnäckigkeit und Geduld im Vordergrund stehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In diesem Rahmen bin ich beeindruckt von der dabei vorhandenen und vorgelebten Gelassenheit. In der Laudatio zur Fritz-Bauer.Preisverleihung an Gerald Grünwald im Jahre 1978 wird diesem „engagierte Gelassenheit“ bescheinigt.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote28sym" name="sdendnote28anc"><sup>xxviii</sup></a> Was spricht dagegen, bei Gabriele Heinecke von einer „kämpferischen Gelassenheit“ zu sprechen? Das entspräche wohl auch solch unterschiedlichen Gelassenheitsrollen wie kritischer Strafprozessrechtswissenschaft (Beispiel Grünwald) einerseits und linker Strafverteidigung (Beispiel Heinecke) andererseits. Nach den psychologischen Typisierungen der Strafverteidiger, die der Nestor einer Strafverteidigungsgeschichte, Gerhard Jungfer, einmal vorgenommen hatte, würde Gabriele Heinecke ohnehin zu den Kämpfertypen gehören – keinesfalls aber zu solchen Kategorien nach Jungfer, wie Harmonietyp, Affekttyp oder narzisstischer Typ.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote29sym" name="sdendnote29anc"><sup>xxix</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aber worin besteht das Kunststück, im Kontext des Agierens einer Linksanwältin kämpferisch zu sein, zugleich aber auch gelassen? Kampfgeist aufgrund ihrer vielfältigen sportlichen, auch wettkampfmäßigen, Aktivitäten früherer Zeit spielt bei Gabriele Heinecke sicher eine Rolle.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ich persönlich aber sehe Gabriele Heinecke als Sisyphos. Mit Albert Camus gilt, was mich schon sehr lange beschäftigt: „Wir müssen uns Sisyphos als glücklichen Menschen vorstellen.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote30sym" name="sdendnote30anc"><sup>xxx</sup></a> Diese Vorstellung fiel mir immer recht schwer, gerade auch in einem politischen Kontext. Vielleicht deshalb, weil ich bisher – hoffentlich irrtümlich – vom politischen Scheitern des Sisyphos in dem Monumentalwerk des Chronisten der politischen Bewegungen in der Bundesrepublik bis zum Jahre 1989, nämlich von Erasmus Schöfers <i>Die Kinder des Sisyfos</i> ausgegangen bin.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote31sym" name="sdendnote31anc"><sup>xxxi</sup></a> Doch die Beschäftigung mit Gabriele Heineckes Lebenswerk als Linksanwältin hat mich eines Besseren belehrt: Als Sisyphos lässt es sich wohl tatsächlich glücklich sein! Vor allem dann, wenn man im Sinne von Camus Sisyphos als Rebell gegen ungerechte gesellschaftliche Verhältnisse, gegen Unrecht sowie gegen eine Herrschaftspolitik, die Ausbeutung und Unterdrückung sowie den Abbau von Demokratie und Rechts- wie Sozialstaat verkörpert, unbeirrt handelt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Liebe Gaby, bleibe bei Deinem Kampf als Rebellin für das Recht sowie für eine bessere Gesellschaft eine so wichtige Akteurin sozialer Gegenmacht, um eine wichtige Metapher des ersten Vorsitzenden des RAV, Werner Holtfort, zu erwähnen,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote32sym" name="sdendnote32anc"><sup>xxxii</sup></a> bleibe dabei so gelassen und kämpferisch wie bisher, bleibe glücklicher Sisyphos!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Damit machst Du Mut und gibst Hoffnung, gerade heutzutage der Versuchung von Hoffnungslosigkeit und Pessimismus angesichts des Weltzustandes im Großen wie im Kleinen zu widerstehen. So wollen wir gemeinsam hoffen und auch mit den Mitteln des Rechts darum kämpfen, dass Holtfort mit seiner schon im Jahre 1988 geäußerten Auffassung, dass es noch nicht zu spät sei, umzukehren, auch über 35 Jahre später Recht behalten wird.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote33sym" name="sdendnote33anc"><sup>xxxiii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Meine herzlichsten und solidarischen Glückwünsche zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union!</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Arbeitskreis Strafprozessreform</em> 1979: Die Verteidigung. Gesetzentwurf mit Begründung, Heidelberg.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, J.</em> 2005: Karl Marx und das Holzdiebstahlsgesetz, in: Arnold, J. et al. (Hrsg.): <em>Menschengerechtes Strafrecht. Festschrift für Albin Eser</em>, München, S. 25-48.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, J.</em> 2006: Entwicklungslinien des Feindstrafrechts in 5 Thesen, in: <em>HRRS</em>, Jg. 7, H. 8-9., S. 303-315, <a href="https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/06-08/index.php?sz=9">https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/06-08/index.php?sz=9</a>.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, J.</em> 2019: Entwicklungen der Strafverteidigung, Münster.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, J.</em> 2020: Pranger 3.0 – Wie moderne Medien den Rechtsstaat gefährden. Erfahrungen der Strafverteidigung und kritische Betrachtungen, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, J./Heghmanns, M.</em> 2023: Der NSU-Prozess. Deutschland 2013–2018, in: Groenewold, K./ Ignor, A./Koch, A. (Hrsg.): <em>Lexikon der politischen Strafprozesse</em>, <a href="https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/der-nsu-prozess/">https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/der-nsu-prozess/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, J.</em> 2025: Gibt es einen „neuen Typus“ des Strafverteidigers in Kontinuität zu „Linksanwälten“? In: Brosig, J./Borgstedt, A. (Hrsg.): <em>„Linksanwälte“. Aspekte der Strafverteidigung im Roten Jahrzehnt</em>, Baden-Baden, S. 213-233.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, J./Diestel, P.-M.</em> 2025: Kriegstüchtig. Nein danke. Plädoyer für Frieden und Völkerrecht, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Brosig, J./Borgstedt, A.</em> (Hrsg.) 2025: „Linksanwälte“. Aspekte der Strafverteidigung im Roten Jahrzehnt, Baden-Baden.</p>
<p align="justify"><em>Buckel, S. </em>2020: Neo-Materialistische Rechtstheorie, in: Buckel, S./Christensen, R./Fischer- Lescano, A. (Hrsg.): <em>Neue Theorien des Rechts</em>, 3. Aufl., Tübingen, S. 189-205.</p>
<p align="justify"><em>Camus, A.</em> [1942] 2013: Der Mythos des Sisyphos, 17. Aufl., Reinbek.</p>
<p align="justify"><em>Groenewold, K.</em> 2012: Editorial, in: Groenewold, K./Ignor, A./Koch, A. (Hrsg.): <em>Lexikon der politischen Strafprozesse</em>, <a href="https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/">https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hannover, H.</em> 1973: Solidarität mit sozialistischen Rechtsanwälten. Rede zur Annahme des Fritz-Bauer-Preises 1973, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Gesellschaftspolitik</em>, Jg. 12, H. 5, S. 153-162.</p>
<p align="justify"><em>Hannover, H.</em> 2005: Die Republik vor Gericht 1954-1995: Erinnerungen eines unbequemen Rechtsanwalts, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Hannover, H.</em> 2010: Reden vor Gericht, Köln.</p>
<p align="justify"><em>Heinecke, G.</em> 2024: Kritisches zur Theorie der Strafverteidigung aus der Sicht der Praxis, in: <em>Strafverteidiger</em>, H. 4, S. 190-192.</p>
<p align="justify"><em>Holtfort, W. </em>1979: Der Anwalt als soziale Gegenmacht, in: Holtfort, W. (Hrsg.): <em>Strafverteidiger als Interessenvertreter</em>, München, S. 37-47.</p>
<p align="justify"><em>Holtfort, W. </em>1988: Sozialismus oder Barbarei, in: Spoo, W. (Hrsg.): <em>Wie weiter? Plädoyers für eine sozialistische Bundesrepublik</em>, 2. Aufl., Hamburg, S. 15-19.</p>
<p align="justify"><em>Jahn, M./Tsambikakis, M.</em> 2022: Gabriele Heinecke, in: Dies.: <em>Zeugen der Verteidigung. 25 Anwaltspersönlichkeiten erzählen</em>, Hürth.</p>
<p align="justify"><em>Jeßberger, F./Schuchmann, I.</em> (Hrsg.) 2025: Der politische Strafprozess. Eine Spurensuche, Tübingen.</p>
<p align="justify"><em>Jungfer, G.</em> 2016: Zur Psychologie des Vergleichs in Strafverfahren – Verteidigertypen, in: Ders.: <em>Strafverteidigung. Annäherungen an einen Beruf</em>, Münster, S. 159-182.</p>
<p align="justify"><em>Möller, K.</em> 2020: Systemtheorie des Rechts: Teubner und Luhmann, in: Buckel, S./Christensen, R./ Fischer-Lescano, A. (Hrsg.): <em>Neue Theorien des Rechts</em>, 3. Aufl., Tübingen, S. 47-65.</p>
<p align="justify"><em>Schöfer, E.</em> 2008: Die Kinder des Sisyfos, Bd. 4: Winterdämmerung, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Tammesalu, H.-M.</em> 2020: Bertolt Brechts Haltung zum DDR-Sozialismus am Beispiel seiner Spätlyrik, Tartu, <a href="https://dspace.ut.ee/server/api/core/bitstreams/bf776875-d25d-4441-a1d1-e1c109ae1b11/content">https://dspace.ut.ee/server/api/core/bitstreams/bf776875-d25d-4441-a1d1-e1c109ae1b11/content</a>.</p>
<p align="justify"><em>Wächtler, H. </em>2018: Widerspruch. Als Strafverteidiger in politischen Prozessen, Berlin.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i</a>Es sollen hier die juristisch-zeitgeschichtliche Anregung und zugleich der Wunsch an Gabriele Heinecke herangetragen werden, in ähnlicher Weise publizistisches Zeugnis über ihre Tätigkeit als Strafverteidigerin und linkspolitisch aktive Rechtsanwaltspersönlichkeit abzulegen, wie beispielsweise: Hannover 2010; 2005; Wächtler 2018.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii</a>Brosig/Borgstedt 2025.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii</a>Vgl. Arnold 2025: 213-233.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv</a>Heinecke 2024: 192.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v</a>Arbeitskreis Strafprozessreform 1979: 33. Unter anderem Gerald Grünwald, Winfried Hassemer, Wolfgang Naucke und Jürgen Welp waren an diesem Arbeitskreis beteiligt.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi</a>Jahn, M./Tsambikakis, M. 2022: 104. Mittlerweile ist die zweite Auflage (2025) erschienen.</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii</a>Ibid.</p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii</a><a href="https://www.vdj.de/beitrage-aktuelles/dankrede-des-preistragers">https://www.vdj.de/beitrage-aktuelles/dankrede-des-preistragers</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote9">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote9anc" name="sdendnote9sym">ix</a>Vgl. Arnold/Diestel 2025.</p>
</div>
<div id="sdendnote10">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote10anc" name="sdendnote10sym">x</a>Der Satz stammt aus Brechts offenem Brief an die deutschen Künstler und Schriftsteller von 1952: „Das große Karthago führte drei Kriege. Es war noch mächtig nach dem ersten, noch bewohnbar nach dem zweiten. Es war nicht mehr auffindbar nach dem dritten.“</p>
</div>
<div id="sdendnote11">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote11anc" name="sdendnote11sym">xi</a>Brecht hat Ende 1952/Anfang 1953 in einem Brief „Kapitalisten wollen keinen Krieg“ geschrieben: „Sie müssen wollen. Die deutschen Kapitalisten haben zwei Möglichkeiten in einem Krieg 1. Sie verraten Deutschland und liefern es an die USA aus. (Petain.) 2. Sie betrügen die USA und setzen sich an die Spitze.“ (Tammesalu 2020).</p>
</div>
<div id="sdendnote12">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote12anc" name="sdendnote12sym">xii</a><a href="https://www.nadir.org/nadir/initiativ/ak-distomo">https://www.nadir.org/nadir/initiativ/ak-distomo</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote13">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote13anc" name="sdendnote13sym">xiii</a><a href="https://www.soziologie.uni-konstanz.de/lidola/ueberleben-erzaehlen/materialien/recht-und-gerechtigkeit/">https://www.soziologie.uni-konstanz.de/lidola/ueberleben-erzaehlen/materialien/recht-und-gerechtigkeit/</a> und <a href="https://www.soziologie.uni-konstanz.de/en/lidola/ueberleben-erzaehlen/seminare-exkursion-aufbau/">https://www.soziologie.uni-konstanz.de/en/lidola/ueberleben-erzaehlen/seminare-exkursion-aufbau/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote14">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote14anc" name="sdendnote14sym">xiv</a><a href="https://www.theaterluebeck.de/produktionen/hafenstrasse_2025-26.html">https://www.theaterluebeck.de/produktionen/hafenstrasse_2025-26.html</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote15">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote15anc" name="sdendnote15sym">xv</a>Vgl. zur Problematik politischer Prozesse jüngst Jeßberger/Schuchmann 2025; Groenewold 2012.</p>
</div>
<div id="sdendnote16">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote16anc" name="sdendnote16sym">xvi</a>Vgl. zur Klassenjustiz und zur Klassensolidarität die Dankesrede von Heinrich Hannover (1973: 153-162) anlässlich der Preisverleihung des Fritz-Bauer-Preises im Jahre 1973.</p>
</div>
<div id="sdendnote17">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote17anc" name="sdendnote17sym">xvii</a>Gabriele Heinecke führt dazu aus: „Seit vielen Jahren gibt es Wellen von Gesetzen zur Bekämpfung von irgendwas, Terror, Kinderpornografie, Wohnungseinbruch und angeblich überall Schutzlücken. Gleichzeitig wird engagierte Strafverteidigung geschmäht. Es wird die Suggestion geweckt, Strafverteidigung sei nicht der Kampf um Freiheitsrechte, sondern der Kampf für das Böse. Das Berufsbild der Strafverteidigung leidet unter dem Druck zum <i>Deal</i> [Hervorhebung im Original, J. A.], sie leidet unter dem Run auf die Beiordnung zur Pflichtverteidigung und die nach meiner Beobachtung damit einhergehende Tendenz gerade jüngerer Kolleginnen und Kollegen zur Verurteilungsbegleitung. Wer redet und verrät, bekommt bei vielen Gerichten inzwischen die Hälfte, wer schweigt und kämpft, das Doppelte. Es ist eine effektive Strategie, eine nach den Regeln der Kunst geführte Strafverteidigung zu desavouieren, die mir Sorge bereitet.“ (Jahn/Tsambikakis 2022: 102f.; vgl. auch Arnold 2020).</p>
</div>
<div id="sdendnote18">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote18anc" name="sdendnote18sym">xviii</a>Vgl. u.a. Arnold 2006: 303.</p>
</div>
<div id="sdendnote19">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote19anc" name="sdendnote19sym">xix</a>Vgl. u.a. Arnold 2019: 300-303/305f. Dort werden einige Problematisierungen im Hinblick auf die Geisteshaltung der Justiz zur Strafverteidigung aufgeworfen, deren Aktualität wohl nicht geringer geworden sind. Das betraf etwa Fragen nach der Legitimität des „Strafkammertages“, nach der „Verteidigerfeindlichkeit“ des damaligen Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, sowie nach der Verteidigerunfreundlichkeit von Staatsanwälten und Medien. Das Fazit dazu lautete: „Obwohl in Deutschland dieses Feindbild [Strafverteidiger/Rechtsanwalt, J. A.] aktuell keinesfalls jene Dimension erreicht, wie in der früheren Geschichte der Bundesrepublik und auch nicht heranreicht an besorgniserregende ‚Feindbilder Rechtsanwalt‘ in anderen europäischen Ländern, wie besonders in der Türkei und den dortigen Auswirkungen, ist dies kein Argument, die Augen vor den hiesigen Gefährdungen zu verschließen. Die hier […] nur beispielhaft erörterten Symptome müssen bereits im Ansatz erkannt und beobachtet werden, getreu dem Motto des ersten Vorsitzenden des RAV, <i>Werner Holtfort</i>, den Anfängen der staatlichen Einschränkungen der Freiheit der Advokatur zu wehren und jeglichen Behinderungsversuchen entgegenzutreten. Eine einmal eingeleitete Unfreiheit der Advokatur – so <i>Holtfort</i> – schlägt auf alle Strafprozesse durch“ [Hervorhebungen im Original, J. A.].</p>
</div>
<div id="sdendnote20">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote20anc" name="sdendnote20sym">xx</a>Vgl. Arnold 2005: 25-48.</p>
</div>
<div id="sdendnote21">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote21anc" name="sdendnote21sym">xxi</a>Vgl. zu einer kritischen System- und Rechtskritik u.a. Möller 2020: 47-65; Buckel 2020: 189-205.</p>
</div>
<div id="sdendnote22">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote22anc" name="sdendnote22sym">xxii</a><a href="https://www.rav.de/publikationen/rav-infobriefe/feministischer-infobrief-121-2021/die-nebenklagevertretung-bei-sexualdelikten">https://www.rav.de/publikationen/rav-infobriefe/feministischer-infobrief-121-2021/die-nebenklagevertretung-bei-sexualdelikten</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote23">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote23anc" name="sdendnote23sym">xxiii</a>Vgl. Arnold 2019: 186-191.</p>
</div>
<div id="sdendnote24">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote24anc" name="sdendnote24sym">xxiv</a>Vgl. Arnold/Heghmanns 2023.</p>
</div>
<div id="sdendnote25">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote25anc" name="sdendnote25sym">xxv</a>Jahn/Tsambikakis 2022: 102.</p>
</div>
<div id="sdendnote26">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote26anc" name="sdendnote26sym">xxvi</a>Heinecke 2024: 191.</p>
</div>
<div id="sdendnote27">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote27anc" name="sdendnote27sym">xxvii</a>Mit dem von mir schon erwähnten Band <i>Linksanwälte</i> ist dazu bereits der Auftakt erfolgt (Brosig/Borgstedt 2025).</p>
</div>
<div id="sdendnote28">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote28anc" name="sdendnote28sym">xxviii</a>Zitiert aus der Laudatio von Helga Schuchardt, von der Bundesgeschäftsstelle der Humanistischen Union aus ihrem Archiv zur Verfügung gestellt.</p>
</div>
<div id="sdendnote29">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote29anc" name="sdendnote29sym">xxix</a>Jungfer 2016: 166ff.</p>
</div>
<div id="sdendnote30">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote30anc" name="sdendnote30sym">xxx</a>Camus [1942] 2013: 143.</p>
</div>
<div id="sdendnote31">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote31anc" name="sdendnote31sym">xxxi</a>Dazu gab mir bisher insbesondere Bd. 4 Veranlassung (Schöfer 2008).</p>
</div>
<div id="sdendnote32">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote32anc" name="sdendnote32sym">xxxii</a>Holtfort 1979: 37-47.</p>
</div>
<div id="sdendnote33">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote33anc" name="sdendnote33sym">xxxiii</a>Holtfort 1988: 15-19.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/laudatio-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-2025-an-gabriele-heinecke-berlin-6-september-2025/">Laudatio zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2025 an Gabriele Heinecke, Berlin, 6. September 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Grußwort zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2025 an Gabriele Heinecke, Berlin, 6. September 2025</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 15:10:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Fritz Bauer]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sehr verehrte Frau Heinecke, liebe Mitglieder der Humanistischen Union, liebe Gäste, die Geschichte der juristischen Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen in der Bundesrepublik kann wohl auch mit größtem Wohlwollen nur als eine Geschichte des organisierten institutionellen Versagens gelesen werden. Viele Täterinnen und Täter, die teilweise unvorstellbare Verbrechen begangen hatten, lebten nach dem Krieg völlig unbehelligt oder wurden [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Sehr verehrte Frau Heinecke,</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">liebe Mitglieder der Humanistischen Union,</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">liebe Gäste,</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">die Geschichte der juristischen Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen in der Bundesrepublik kann wohl auch mit größtem Wohlwollen nur als eine Geschichte des organisierten institutionellen Versagens gelesen werden. Viele Täterinnen und Täter, die teilweise unvorstellbare Verbrechen begangen hatten, lebten nach dem Krieg völlig unbehelligt oder wurden in Gerichtsverfahren – teilweise mit lächerlichen Begründungen – freigesprochen oder zu geringen Strafen verurteilt. Manche Verantwortliche stiegen gar in hohe Positionen in Behörden und Wirtschaft, einzelne in höchste Regierungsämter auf. Die Namen sind bekannt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es war Fritz Bauer, der sich in Braunschweig und vor allem in Frankfurt als Hessischer Generalstaatsanwalt dem entgegenstellte. Bekannt wurde Fritz Bauer vor allem durch seine Rolle im Remer-Prozess, in dem die Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944 rehabilitiert wurden, durch den Auschwitz-Prozess in Frankfurt und – dies wurde erst viel später bekannt – bei der Verhaftung Adolf Eichmanns. Er traf damals auf erheblichen Widerstand in den damaligen Justizbehörden und in der Politik – bis hin zur Bundesregierung. Bekannt wurde das ihm zugeschriebene Zitat: „Wenn ich mein [Dienst-]Zimmer verlasse, betrete ich feindliches Ausland.“ Die damaligen gesellschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik ließen eine konsequente Verfolgung von Verbrechen des Nationalsozialismus offenbar nicht zu. Viele Juristen hatten kein Interesse daran – einige wohl auch deswegen, weil sie ihre Karriere unter der Nazi-Herrschaft begonnen und vielleicht selbst an Unrechtsurteilen mitgewirkt hatten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bekanntlich war Fritz Bauer Gründungsmitglied der Humanistischen Union. Nach seinem unerwarteten Tod 1968 stiftete die Humanistische Union den Fritz-Bauer-Preis, mit dem wir Persönlichkeiten auszeichnen, die sich im Sinne von Fritz Bauer um die Humanisierung, Liberalisierung und Demokratisierung des Rechtswesens verdient gemacht und engagiert und unerschrocken der Gerechtigkeit und Menschlichkeit Geltung verschafft haben. Ihnen, liebe Frau Heinecke, wollen wir heute diesen Preis verleihen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als lange nach Fritz Bauer die juristische Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen endlich Fahrt aufnahm – fast schon zu spät – waren Sie es, die durch Ihr Engagement beim Verfahren gegen die Täter des Massakers von Sant’Anna die Stazzema einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet haben. Das Verfahren um den brutalen Mord von Männern der Waffen-SS am 12. August 1944 an über 500 Menschen wurde noch im 21. Jahrhundert verschleppt und durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart – ironischerweise der Geburtsort Fritz Bauers – 2012 eingestellt. Ab 2002 waren 14 Beschuldigte wegen Mordes oder wegen Beihilfe zum Mord angeklagt worden; einige von ihnen wurden bereits 2005 in La Spezia angeklagt und verurteilt. Die Strafen sind freilich nie vollstreckt worden. Das von Ihnen angestrengte Klageerzwingungsverfahren gegen die Einstellung des Verfahrens war vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe – mit Beschluss vom 5. August 2014 – erfolgreich. Dort heißt es:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Gegenstand des Klageerzwingungsverfahrens ist das Massaker von Sant’Anna di Stazzema / Italien am 12.8.1944, begangen u. a. durch Soldaten der 7. Kompanie des II. Bataillons des 35. Regiments der 16. SS-Panzergrenadierdivision „Reichsführer SS“, durch welches mehrere hundert Zivilisten, vornehmlich Frauen und Kinder, ermordet wurden. Unter den Opfern waren viele Familienangehörige des Antragstellers, u. a. seine Eltern und zwei Schwestern; der (damals 10-jährige) Antragsteller überlebte das Massaker in einem Versteck.“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Und weiter:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Der Antrag führt hinsichtlich des Beschuldigten S. zur Aufhebung der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 26.9.2012 und des Bescheids des Generalstaatsanwalts in Stuttgart vom 15.5.2013.</p>
</blockquote>
<blockquote class="western">
<p>1. Das Ergebnis der Ermittlungen gibt für sich genommen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage. Nach vorläufiger Bewertung ist aufgrund der Aktenlage eine Verurteilung des Beschuldigten S. wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes (u. a. „grausam“) oder wegen Beihilfe zum Mord zu erwarten. Es ist hinreichend wahrscheinlich, dass der Beschuldigte S. […] an den Tötungshandlungen am 12.8.1944 in Sant’Anna di Stazzema / Italien beteiligt war.“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Doch Ihr Engagement im Verfahren von Sant’Anna di Stazzema ist nur ein kleiner Ausschnitt aus Ihrem Wirken: Seit Jahrzehnten vertreten Sie Akteure antifaschistischer politischer Kunst im Spannungsfeld von Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Strafrecht und erwirken in diesem Zusammenhang grundlegende Entscheidungen der Justiz, beispielsweise zum politischen Straßentheater „Anachronistischer Zug“. Sie verteidigten den des zehnfachen Mordes angeklagten Safwan Eid im Lübecker Brandanschlagsprozess (1996–1999), dessen Freispruch am Ende die Staatsanwaltschaft selbst gefordert hatte. Sie vertraten die Eltern des ersten Todesopfers eines gewaltsamen Brechmitteleinsatzes in Hamburg, Achidi John (2001) im Klageerzwingungsverfahren. Im Prozess gegen den Dienstgruppenleiter Andreas Schubert vor dem Landgericht Magdeburg vertraten Sie die guineische Familie von Oury Jalloh, der am 7. Januar 2005 am helllichten Tag in der Zelle Nr. 5 des Gewahrsamstrakts des Polizeireviers Dessau verbrannte (2011–2012). Im Entschädigungsverfahren (2004–2012) gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches waren Sie an der Vertretung von Überlebenden beteiligt, die Opfer und Zeugen des von SS-Angehörigen am 10. Juni 1944 in Distomo in Griechenland begangenen Massakers wurden. Sie vertraten Überlebende und Angehörige von Ermordeten im Prozess gegen den Wehrmachtsoffizier Josef Scheungraber vor dem Landgericht München I (2008–2010), der nach einem Partisanenangriff den Befehl zum Massaker der Wehrmacht gegen Bewohner des toskanischen Dorfes Falzano di Cortona gab. Er endete mit der Verurteilung Scheungrabers zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die freilich wegen des hohen Alters des Verurteilten nicht vollstreckt wurde. In seiner Laudatio wird Jörg Arnold auf einzelne der Verfahren noch ausführlicher eingehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Frau Heinecke, Ihr Einsatz für die Opfer des brutalen Kriegsverbrechens von Sant’Anna, für die Ermordeten, ihre Angehörigen und die Überlebenden ist beispielhaft und steht zudem für eine lange Reihe vergleichbarer Engagements, zu Menschenrechtsverletzungen und zu Übergriffen staatlicher Organe, die weit über das übliche Maß einer Mandatsausübung hinausgingen. Auch durch die scheinbare Aussichtslosigkeit haben Sie sich nicht von ihrem Engagement abbringen lassen und schließlich durch einen mustergültigen Klageerzwingungsantrag in der Sache einen Gerichtsbeschluss vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe bewirkt, der in seiner Bedeutung weit über den konkreten Einzelfall hinausweist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sie haben besonders den Menschen in Sant’Anna damit gezeigt, dass es in Deutschland Juristinnen und Juristen gibt, die in ihren Überzeugungen und Motivationen an eine Ausnahmeerscheinung wie Fritz Bauer anknüpfen und seine Arbeit fortführen. Damit stellen Sie sich in seinem Sinne gegen eine verbreitete Tradition in der frühen bundesdeutschen Nachkriegsjustiz, deren Vertreterinnen und Vertreter offenbar bestrebt waren, den Nazi-Terror zu verharmlosen und seine gerichtliche Verfolgung zu behindern. Erst spät setzte das Umdenken ein, das letztlich auch durch Ihr Engagement möglich wurde und zu seiner juristischen Aufarbeitung führte. Angesichts des verstärkten Wiederauflebens rechtsradikaler Organisationen, auch in den Parlamenten, gewinnt das in diesen Tagen zusätzlich an Bedeutung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sie haben durch Ihr Wirken in zahlreichen weiteren Verfahren dazu beigetragen, die Humanisierung, Liberalisierung und Demokratisierung des Rechtswesens auch gegen Widerstände zu fördern und damit der Gerechtigkeit und Menschlichkeit Geltung zu verschaffen. Mit großer Freude dürfen wir Ihnen heute dafür den Fritz-Bauer-Preis 2025 verleihen.</p>
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		<title>Religionszugehörigkeit und christliche Loyalität bekommen wieder mehr Gewicht in der Einstellungspraxis der Kirchen: BVerfG schwächt Rechte von Arbeitnehmenden</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/religionszugehoerigkeit-und-christliche-loyalitaet-bekommt-wieder-mehr-gewicht-in-der-einstellungspraxis-der-kirchen-bverfg-schwaecht-rechte-von-arbeitnehmenden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Oct 2025 09:01:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Kirchliches Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
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		<category><![CDATA[kirchliches Sonderarbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Humanistische Union kritisiert den gestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29. September 2025 im Fall Egenberger. Die konfessionslose Sozialpädagogin Vera Egenberger hatte sich 2013 bei der Diakonie als Referentin für ein Projekt zu Antirassismus beworben. Trotz passender fachlicher Qualifikationen wurde sie nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Sie machte deshalb Schadensersatz wegen Diskriminierung aufgrund ihrer fehlenden [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Humanistische Union kritisiert den gestern veröffentlichten <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/rs20250929_2bvr093419.html">Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29. September 2025</a> im Fall Egenberger.</p>
<p>Die konfessionslose Sozialpädagogin Vera Egenberger hatte sich 2013 bei der Diakonie als Referentin für ein Projekt zu Antirassismus beworben. Trotz passender fachlicher Qualifikationen wurde sie nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Sie machte deshalb Schadensersatz wegen Diskriminierung aufgrund ihrer fehlenden Religionszugehörigkeit nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend, weil die Diakonie als evangelischer Verein in der Stellenausschreibung eine Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche verlangt hatte. 2018 obsiegte Egenberger mit ihrer Schadensersatzforderung <a href="https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-501-14">vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG)</a>. Zunächst hatte der <a href="https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&amp;docid=201148&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1">Europäische Gerichtshof (EuGH)</a>, den das BAG angerufen hatte, entschieden, dass Religionsgemeinschaften eine Religionszugehörigkeit nur zum Einstellungskriterium machen dürften, wenn sie „nach der Art der Tätigkeiten oder den Umständen ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung“ darstelle.</p>
<p>Eine solche Anforderung konnte das BAG für die Referentin-Stelle in dem Projekt „Parallelberichterstattung zur UN-Antirassismuskonvention“ nicht erkennen und sprach Vera Egenberger deshalb Schadensersatz nach dem AGG in Höhe von 3.915,46 Euro zu.</p>
<p>Das BVerfG hob nun diese Entscheidung des BAG aufgrund der Verfassungsbeschwerde des Diakonischen Werkes auf. Das BAG wird deshalb abermals im Fall Egenberger entscheiden müssen.</p>
<p>Das Diakonische Werk hatte Verfassungsbeschwerde erhoben, weil es sich in seinem „Selbstbestimmungsrecht“ nach Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 Weimarer Rechtsverfassung verletzt sah. Danach dürfen Religionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten „selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ ordnen und verwalten.</p>
<p>Das BVerfG entschied, dass das BAG dieses kirchliche Selbstbestimmungsrecht nicht ausreichend berücksichtigt habe. Der Religionsgemeinschaft obliege es, die Notwendigkeit der Kirchenzugehörigkeit für die konkret betroffene Tätigkeit plausibel darzulegen. Die Gerichte müssten diese Darlegung kontrollieren, dürften aber nicht ihre Wertung anstelle der kirchlichen Wertung setzen. Das habe aber das BAG getan.</p>
<p>Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union begrüßt zwar, dass das BVerfG europarechtsfreundlich entscheidet, indem es das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht mehr wie zuvor nahezu schrankenlos gelten lässt. „Unverständlich ist aber, warum das BVerfG es für möglich hält, dass für die Erstellung eines Antirassismus-Berichts die Kirchenzugehörigkeit eine plausible Anforderung ist“, sagt Dr. Kirsten Wiese, Beirätin der Humanistischen Union. „Das eröffnet den Kirchen die Möglichkeit, auch für augenscheinlich verkündungsferne Stellen Religionszugehörigkeit zu verlangen.“</p>
<p>Seit dem Urteil des BAG von 2018 verzichteten zwar viele kirchliche Träger auf die Anforderung der Kirchenzugehörigkeit in ihren Stellenausschreibungen. Allerdings sind die circa 1,8 Millionen Beschäftigten bei kirchlichen Trägern sowie die Bewerber*innen auf dem kirchlich dominierten sozialen Arbeitsmarkt weiterhin nicht frei von den Anforderungen „Kirchenmitgliedschaft und Loyalität zum christlichen Dienstherrn“.</p>
<p>Die <a href="https://www.humanistische-union.de/themen/staat-religion-weltanschauung/kirchliches-arbeitsrecht">Humanistische Union kritisiert schon lange dieses kirchliche Sonderarbeitsrecht</a> und betont stetig, dass das vermeintliche Selbstbestimmungsrecht der Kirchen laut Wortlaut des Grundgesetzes nur ein Selbstverwaltungsrecht im Rahmen der für alle geltenden Gesetze sei.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Kirsten Wiese</em></p>
<p><em>Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an die Bundesgeschäftsstelle der Humanistischen Union (e-Mail: <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>, Tel.: 030/ 2045 0256).</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/religionszugehoerigkeit-und-christliche-loyalitaet-bekommt-wieder-mehr-gewicht-in-der-einstellungspraxis-der-kirchen-bverfg-schwaecht-rechte-von-arbeitnehmenden/">Religionszugehörigkeit und christliche Loyalität bekommen wieder mehr Gewicht in der Einstellungspraxis der Kirchen: BVerfG schwächt Rechte von Arbeitnehmenden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Stellungnahme zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/stellungnahme-zum-koalitionsvertrag-von-cdu-csu-und-spd/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Sep 2025 10:45:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bildung Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verschärft die Bildungsprobleme in Deutschland, indem er Schulen und Unterricht, Lernen und Dialog mit Kindern und Jugendlichen zu digitalisieren trachtet. Damit werden Irrtümer perpetuiert, die andere Staaten bereits korrigieren. Statt bewährter pädagogischer Konzepte und dem Dialog zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen soll abermals die Digitalisierung zum Allheilmittel der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/stellungnahme-zum-koalitionsvertrag-von-cdu-csu-und-spd/">Stellungnahme zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Bildung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verschärft die Bildungsprobleme in Deutschland, indem er Schulen und Unterricht, Lernen und Dialog mit Kindern und Jugendlichen zu digitalisieren trachtet. Damit werden Irrtümer perpetuiert, die andere Staaten bereits korrigieren. Statt bewährter pädagogischer Konzepte und dem Dialog zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen soll abermals die Digitalisierung zum Allheilmittel der aktuellen Probleme im Bildungsbereich werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Koalitionsvertrag beschönigt zudem die Realität der Schulen, ignoriert den extremen Lehrkräftemangel und bereitet den Tech-Konzernen ein gewinnträchtiges Geschäftsfeld. Der Koalitionsvertrag orientiert die Schulen an einer Überbetonung der MINT-Fächer (Kap. 2.4, S. 73) und bedient damit einseitig die politische Forderung der Industrie. Im Mittelpunkt steht Ausbildung statt Bildung (Kap. 2.4, S. 71) und die Abkehr vom humanistischen Bildungsideal und damit von einem komplexen Anspruch an Bildung. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem immer weniger Schüler*innen die Standards im Wortschatz, Sprechen, Lesen und Zuhören erreichen. Zahlreiche Erziehungswissenschaftler*innen fordern stattdessen den Ausbau der für die Lern- und Intelligenzentwicklung zentralen Fächer Deutsch, Sport, Kunst und Musik, um so der aktuellen Bildungskatastrophe entgegenzuwirken.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Anzahl der Studien wächst, die belegen, dass Digitalisierung, insbesondere die Nutzung der sogenannten Künstlichen Intelligenz nicht zu besseren Lernergebnisse führt, sondern dem Lernen vielmehr schadet. Trotz der sich weltweit häufenden Erkenntnisse soll der DigitalPakt 2.0 durchgesetzt werden (Kap. 2.4, S. 72). Mit einem Bildungsverlaufsregister für jede*n einzelne*n Schüler*in besteht die Gefahr, Lern- und Bildungsbiografien durch KI-gestützte Lernsysteme zu „verdaten“. Der Dialog im Klassenzimmer soll ersetzt werden durch ökonomisch effizienten Unterricht am Bildschirm. Angesichts des aktuell erschütternden Fachkräftemangels an Schulen ist es ein Skandal, dass der Koalitionsvertrag keinen Satz zur Behebung dieses Problems enthält. Es könnte die Vermutung angestellt werden, dass der Mangel an pädagogischem Fachpersonal durch automatisch agierende Computersysteme kompensiert werden soll.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die erziehungswissenschaftliche Forschung hat hinlänglich Analysen vorgelegt, auf welche Faktoren der stärker werdende Leistungsabfall von Kindern und Jugendlichen zurückzuführen ist. Es sind vor allem falsche pädagogische und schulpolitische Konzeptionen. Die Bildungspolitik folgte den neoliberalen Planungen von OECD, PISA und McKinsey, deren Vorgaben sich in den Bildungsreformen und den Digitalpakten niederschlugen. Seit den 1970er Jahren erfolgt die Ökonomisierung der Bildung. Diese geht einher mit dem Glauben an die Vermessbarkeit von Bildungsprozessen. Etwa seitens der Bertelsmann-Stiftung wurde dies in Deutschland forciert. Die kritische Erziehungswissenschaft lehnt diese neoliberale Bildungspolitik seit ihrem Entstehen ab.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Konträr zum Koalitionsvertrag ist von der neuen Bundesregierung eine bildschirmfreie Grundbildung zu fordern. Das gilt für Kindertagesstätten, Kindergärten und Grundschulen. Die negativen Erfahrungen der skandinavischen Länder mit zu früher Digitalisierung – der fehlende Nutzen, das Ablenkungspotenzial besonders soziokulturell und sozioökonomisch benachteiligter Kinder und negative Auswirkungen von digitalen Endgeräten im Unterricht für Lernprozesse, Aufmerksamkeit und Konzentration – begründen den Einsatz analoger und manueller Medien und Techniken.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Innere Sicherheit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i>Zeitenwende</i> ist offenbar immer noch das Wort der Stunde – und so wird auch gleich zu Beginn des Abschnitts im Koalitionsvertrag zur Innenpolitik wieder eine solche „Zeitenwende“ angekündigt, mit der die Bundesregierung „multiplen Bedrohungen von außen und im Innern“ begegnen will. Bewerkstelligt werden soll dies mit „gestärkten Zivil- und Katastrophenschutzbehörden, zeitgemäßen digitalen Befugnissen, neuen Fähigkeiten und ausreichend Personal“ (Kap. 3.1, S. 82).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bürgerrechte scheint die Regierung dabei eher als lästige Einschränkung wahrzunehmen. So will sie „die europa- und verfassungsrechtlichen Spielräume ausschöpfen, um ein Höchstmaß an Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten“ (Kap. 3.1, S. 82).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese „Zeitenwende“ beginnt für die Koalition mit einem alten Hut: erweiterten Überwachungsbefugnissen für die Sicherheitsbehörden. Als Erstes ist die seit 2010 in mehreren Varianten von höchsten deutschen und europäischen Gerichten immer wieder verworfene anlasslose Vorratsdatenspeicherung zu nennen, die nun reaktiviert werden soll. Ergänzt wird dies durch die Quellen-TKÜ, die kleine Schwester der Online-Durchsuchung und technisch kaum von dieser abzugrenzen. Dazu kommen automatisierte Datenrecherche und -analyse, biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten unter Nutzung von Verfahren der sogenannten Künstlichen Intelligenz und automatisierte Aufzeichnung von Kraftfahrzeug-Kennzeichen, selbstredend unter „Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Grundlage für diese Überwachung wird durch die Verbesserung des Datenaustauschs und der Vernetzung der IT der Polizei gelegt. Die Beschreibung des dafür zuständigen Projekts P20<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> nennt immerhin als eines seiner Ziele die „Stärkung des Datenschutzes“. Wir dürfen gespannt sein, wie die Bundesregierung Datenschutz und Massenüberwachung miteinander in Einklang bringen will.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Psychisch Erkrankte werden als Risiko wahrgenommen und stigmatisiert: Die neue Bundesregierung will behördenübergreifend „die frühzeitige Erkennung […] [von] Risikopotenziale[n] bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherstellen“ (Kap. 3.1, S. 82).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Regierungskoalition will darüber hinaus das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz stärken. Der Bundespolizei „vertraut“ man – warum muss man darauf eigentlich gesondert hinweisen? Für sie sollen „zeitgemäße rechtliche Grundlagen“ geschaffen werden. Die Vermutung liegt nahe, dass auch damit ein Ausbau der Überwachung und erweiterte repressive Befugnisse gemeint sind. Als ausgeweitete Befugnisse für die Sicherheitsbehörden werden Datenspeicherung, Datenaustausch und Kontrollen betont, natürlich nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Deutschen Bundestags (Kap. 3.1, S. 83). Na immerhin. Man fragt sich aber, was die Sicherheitsbehörden eigentlich dann bisher gemacht haben. Ihnen wird vertraut, den Bürger*innen eher nicht. Sucht man im Vertrag nach dem Wort <i>Prävention</i>, findet man es vor allem im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen, bei Kriminalität scheint man sich lieber auf Repression zu verlassen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Da man die Bevölkerung offenbar auf einen baldigen russischen Angriff einstimmen will,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> spielt auch im Innern die Kriegsvorbereitung eine wichtige Rolle: hier in Form des Zivilschutzes (Kap. 3.1, S. 84).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Breiten Raum räumt der Koalitionsvertrag auch der Bekämpfung der „Feinde der Demokratie“ ein – angesichts des Erstarkens rechtsextremistischer Kräfte ein wichtiges Thema. Wenigstens werden diese an erster Stelle aufgezählt, erst danach folgen Islamismus, auslandsbezogener Extremismus und Linksextremismus. Leider beschränken sich die Pläne der Koalition auch hier weitgehend auf Initiativen zur Repression, wie „keine Zusammenarbeit“, „wir bekämpfen“, „wir verfolgen“, „Pflicht zur Offenlegung der Finanzierung“, „wir überwachen“ (Kap. 3.1, S. 85). Das alles geschieht natürlich „systematisch und in aller Entschlossenheit“. Wäre nicht eine positive Vermittlung demokratischer Werte eine viel wirksamere Maßnahme der Extremismusprävention?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wichtig und selbstverständlich ist für die Humanistische Union das Bekenntnis zur „besondere[n] Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens“ (Kap. 3.1, S. 85) im Koalitionsvertrag. Schwierig wird es nur dann, wenn ein nur vorgeblicher Kampf gegen Antisemitismus zur Delegitimierung und Bekämpfung des politischen Gegners missbraucht wird, wie es offenkundig gerade auch in den USA zu beobachten ist. Die Versagung finanzieller Förderung für Organisationen, „die Antisemitismus verbreiten oder des Existenzrecht Israels in Frage stellen“ scheint für die Humanistische Union, die in der Tradition Fritz Bauers steht, eine naheliegende Forderung zu sein. Aber wann ist dieses Kriterium erfüllt, und wer entscheidet darüber? Bekanntlich gibt es bereits Uneinigkeit, welche Definition von Antisemitismus anzulegen ist. Sehr problematisch ist auch die abermalige Verwendung des Begriffs der Staatsräson im Koalitionsvertrag (Kap. 3.1, S. 85). „Eine Staatsräson in Einklang mit Recht und Verfassung ist unnötig“, schreibt Andreas Engelmann (2024). „In dem Begriff artikuliert sich, dass die rechtsstaatlichen Verfahren ausgesetzt werden können, wenn es um höhere Ziele geht“ (Engelmann 2024). Die Staatsräson als vordemokratisches Konstrukt kann kein Handlungsmaßstab und keine Legitimierung bestimmter Politiken in einem demokratischen Verfassungsstaat sein.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dass sich die Bundesregierung vor allem auf repressive Maßnahmen – Bekämpfung, Verfolgung und Überwachung – für die Sicherheit vor Kriminalität und politischem Extremismus verständigen kann, ist sehr bedauerlich. Zweifellos müssen wir Feinde der Demokratie (mit demokratischen Mitteln) bekämpfen, vor allem sollte sie aber gestärkt, ihre Werte positiv vermittelt und die demokratische Gesellschaft in ihrer ganzen Vielfalt gefördert werden (vgl. Dingeldey/Otte/Schindelbeck 2025). Nicht zuletzt schafft die Regierungskoalition mit ihren Plänen ein Instrumentarium, das rechtsextremistische Parteien, sollten Sie einmal an die Macht kommen, begierig aufgreifen und gegen die dann noch bestehenden Reste der Demokratie wenden werden.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Kriminalpolitik</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Kriminalpolitik ist staatliche Politik im Bereich der Kriminalität. Sie betrifft staatliche Maßnahmen und Strategien, die darauf abzielen, Kriminalität zu verhindern, zu bekämpfen und auf diese Weise die Beeinträchtigung individueller Rechtsgüter der Bürger*innen und die Störung des gesellschaftlichen Friedens zu vermeiden. Mehr als 100 deutsche Strafrechtswissenschaftler*innen haben kürzlich für eine rationale Kriminalpolitik plädiert, die Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit gewährleistet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Koalitionsvertrag 2025 enthält (wie schon sein Vorgänger 2021) keinen eigenen Abschnitt zur Kriminalpolitik. Kriminalpolitische Maßnahmen und Strategien finden sich vielmehr (abgesehen von wenigen Ausnahmen), im Kapitel <i>Recht</i>, unter <i>Strafprozessrecht</i> (Kap. 3.2, S. 68) und <i>Strafrecht</i> (S. 90). Schon diese Reduzierung der Kriminalpolitik auf das Strafrecht folgt zwar der landläufigen Vorstellung, dass Kriminalität wesentlich durch das Strafrecht und seine Institutionen „bekämpft“ werden kann. Dies entspricht jedoch nicht dem Stand kriminalwissenschaftlicher Forschung. Vielmehr ist das Strafrecht nur einer unter vielen Mechanismen sozialer Kontrolle. Im Koalitionsvertrag von 2021 fand sich immerhin noch ein Hinweis auf den Grundsatz, das Strafrecht habe letztes Mittel (ultima ratio) der Kriminalpolitik zu bleiben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Koalitionsvertrag 2025 findet sich stattdessen nur eine bunte Mischung unterschiedlicher Vorhaben. Dabei geht es zumeist um die Schließung von „Strafbarkeitslücken“ (Kap. 3.2, S. 91) beziehungsweise die Verschärfung des „strafrechtlichen Schutzes“ (S. 89). Dazu schreibt Thomas Fischer (2025), BGH-Richter a. D. und Autor des führenden Strafrechtskommentars: „Dahinter steht natürlich die unausgesprochene und ersichtlich ungebrochene Überzeugung, dass die Androhung von mehr und höheren Strafen sich proportional in mehr Rechtsgütersicherheit umsetzt. Das ist bekanntlich streitig und lässt sich jedenfalls in diese Linearität nicht belegen“. Zwar wird an einer Stelle unter der Überschrift <i>Modernisierung des Strafrechts</i> beteuert, man wolle das Strafrecht „entwickeln […] und prüfen, welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können“ (Kap. 3.2, S. 90). Dem folgt jedoch kein einziges Beispiel für die seit langem geforderte „Entrümpelung“ des Strafrechts durch Streichung toter, redundanter oder die Kriminalisierung von Armut bewirkender Paragraphen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Klassische Beispiele dafür wären die Massendelikte „Beförderungsmittelerschleichung“ (§ 265a StGB) und Ladendiebstahl. In beiden Fällen kam es zur enormen Erhöhung der Fallzahlen durch Aufgeben des Selbstschutzes (Verzicht auf Schaffner beziehungsweise Verkaufspersonal) und Anfertigen von Strafanzeigen. Die Strafverfolgung solcher und ähnlicher Bagatelldelikte haben auch dazu geführt, dass Justiz und Strafanstalten sich zu einem nicht unerheblichen Teil mit Armen, Kranken und Wohnungslosen beschäftigen müssen, die besser bei den Sozial- und Gesundheitsbehörden aufgehoben wären. Gestützt wird diese – mit Recht als „neue Klassenjustiz“ (Steinke 2022) gekennzeichnete – Situation durch das Strafbefehlsverfahren (§ 407ff. StPO), ein beschleunigtes schriftliches Verfahren, welches massenhafte Verurteilungen, ohne Anwalt und Hauptverhandlung ermöglicht. Und am Ende sorgt die Existenz der Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB) dafür, dass die auf diesem Wege verhängten Geldstrafen, bei „Uneinbringlichkeit“, automatisch (das heißt wiederum ohne Gerichtsentscheid) in Freiheitsstrafen verwandelt werden, weil das Gesetz nicht zwischen Zahlungsunwilligkeit und Zahlungsunfähigkeit unterscheidet. Von alldem ist jedoch im Koalitionsvertrag 2025 keine Rede.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Andere, gewichtigere Themen bleiben ebenfalls unerwähnt. Zum Beispiel wird seit langem die Reform des Schwangerschaftsparagraphen (§ 218 StGB) gefordert. Im Laufe der Jahre ist daraus die berechtigte Forderung nach Entkriminalisierung der Frauen geworden, die eine ungewollte Schwangerschaft nicht austragen wollen oder können. Eine Expertenkommission hatte im April 2024 eine entsprechende Empfehlung gegeben. Die Regelung sollte aus dem Strafrecht in das Schwangerschaftskonfliktgesetz verschoben und damit die Schwangere straffrei gestellt werden. Der Deutsche Juristinnenbund und zahlreiche weitere Verbände sprachen sich dafür aus. Aber der von 328 Bundestagsabgeordneten eingebrachte Entwurf konnte nicht mehr vom alten Bundestag behandelt werden, weil die Einberufung einer Sondersitzung am Widerstand von CDU und FDP scheiterte. Von einer Wiederaufnahme dieses Gesetzesvorhabens ist im neuen Koalitionsvertrag keine Rede mehr.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Weniger an der breiten Öffentlichkeit spielen sich die Diskussionen um den Mordparagraphen (§ 211 StGB) und die damit verbundene lebenslange Freiheitsstrafe ab. Die nach wie vor geltende Fassung des § 211 StGB geht auf das NS-Regime und dessen Fixierung auf Tätertypen („Mörder ist, wer &#8230;“) zurück. Immer wieder gab es Versuche, zu einer auf die Tat abstellenden Formulierung zurückzukehren, die aber regelmäßig scheiterten. Parallel dazu, aber unabhängig davon, gab es eine jahrelange Kampagne von Bürgerrechtler*innen und Kriminolog*innen zur Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe, die ebenfalls zu keinen greifbaren gesetzgeberischen Ergebnissen führte. Im Koalitionsvertrag 2025 findet sich keine Spur dieser Auseinandersetzungen. Stattdessen soll „der strafrechtliche Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung durch ein neues Qualifikationsmerkmal bei den Tatbeständen bei Mord“ hinzugefügt werden (Kap. 3.2, S. 91). Anstelle der überfälligen „Entnazifizierung“ des § 211 StGB soll den bisherigen Mörder-Merkmalen ein weiteres hinzugefügt werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Drogenelend ist ein weiteres Problem, welches nahezu exklusiv strafrechtlich bearbeitet und damit einer rationalen Lösung entzogen wurde. Als eine solche Lösung würde es sich anbieten, die bisher kriminalisierten Substanzen nach dem Muster legaler Drogen wie Alkohol und Nikotin zu behandeln und ihren Vertrieb und Gebrauch außerhalb des Strafrechts zu regeln. Es ist eine der wenigen Leistungen der Ampelkoalition, wenigstens Cannabis einer solchen Teil-Legalisierung zugeführt zu haben. Damit war für viele Expert*innen die Hoffnung verbunden, praktische Erfahrungen zu machen, die sich auch auf andere Drogen übertragen lassen könnten. Im Koalitionsvertrag findet sich dazu nur ein Satz: „Im Herbst 2025 führen wir eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis durch“ (Kap. 3.2, S. 89). Anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des CanG dürfte es etwas früh für eine ernsthafte Prüfung sein. Dennoch würde es den Beginn einer rationalen Behandlung des Problems darstellen, wenn nicht die CDU/CSU im Wahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen angekündigt hätte, das Gesetz völlig beseitigen zu wollen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Zivilisierung des Strafrechts scheint also kein Anliegen der neuen Koalition zu sein. Besondere Aufmerksamkeit widmet der Koalitionsvertrag dagegen der Bestimmung der Volksverhetzung (§ 130 StGB). Diese geht auf den ominösen „Klassenkampfparagraphen“ des Reichsstrafgesetzbuchs (von 1871) zurück und ist seither verallgemeinert und mehrfach verschärft worden. In der Praxis spielt sie heute eine zunehmende Rolle bei der Auseinandersetzung mit unliebsamen Meinungen (Covid, Gaza etc.). Die Volksverhetzung soll nun „im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie“ abermals erweitert und verschärft werden: „Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen“ (Kap. 3.2, S. 90). Der Strafrahmen des § 130 StGB reicht aber schon jetzt bis zu fünf Jahren. Dazu abermals Fischer (2025): „Noch höhere Strafen für reine Äußerungsdelikte anzudrohen, dürfte kaum verhältnismäßig sein.“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Fazit: Die Kriminalpolitik wird im Koalitionsvertrag auf Strafrecht und Strafprozessrecht reduziert und die angekündigte „Modernisierung“ dieser Bereiche erweist sich im Wesentlichen als ein „Weiter so (nur schärfer)“.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Frieden</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Schon vor dem Start der neuen Regierungskoalition erhärtete sich der Eindruck, Union und SPD wollten als Rüstungskoalition in die bundesrepublikanische Geschichte eingehen. Eine eilige Verfassungsänderung schon vor der Übernahme der Regierungsverantwortung, mit (wenn auch formal legalen) Verfahrenstricks, zur Aufhebung jeglicher Begrenzung der Rüstungsausgaben, eine erneute Wehrpflichtdebatte und die Orientierung an der Forderung von US-Präsident Donald Trump, fünf Prozent des BIP – das entspricht ungefähr der Hälfte des Bundeshaushalts – für Verteidigung und Rüstung auszugeben, sind wesentliche Eckpunkte der Außen- und Sicherheitspolitik der ersten Wochen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dies wird medial flankiert durch die Drohkulisse, bis 2029 sei mit einem Angriff Russlands auf die NATO oder gar Deutschland zu rechnen, gegen den wir uns verteidigen müssen – eine Drohkulisse, die anscheinend auch von vielen Medien weitgehend ungeprüft übernommen wird. In einem Beitrag der ZEIT wird dagegen der aktuelle Kriegsalarmismus kritisch eingeordnet, indem selbst Carlo Masala, Professor für Internationale Politik an der Universität der Bundeswehr in München und bekannt aus vielen Talk-Shows als Verfechter verstärkter Verteidigungsanstrengungen, zitiert wird mit: „[D]ie Zahl 2029 [wird] von Politikern strategisch genutzt. Sie müssen sagen, dass Russland 2029 einen Krieg führen könnte, um die Menschen auf höhere Verteidigungsmaßnahmen einzustimmen“ (Joeres/Kireev 2025).</p>
<blockquote class="western">
<p>„Unsere Sicherheit ist heute so stark bedroht wie seit dem Ende des Kalten Krieges nicht mehr. Die größte und direkteste Bedrohung geht dabei von Russland aus, das im vierten Jahr einen brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt und weiter massiv aufrüstet. Das Machtstreben von Wladimir Putin richtet sich gegen die regelbasierte internationale Ordnung.“ (Kap. 5.1, S. 125)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">So begründet die Regierungskoalition ihre Pläne zur Außen- und Verteidigungspolitik. Wenig überraschend bekennt sie sich zur NATO als unverzichtbarem tragendem Pfeiler der transatlantischen Partnerschaft für die europäische Sicherheit. Sie betont das Festhalten an der nuklearen Teilhabe als Baustein der Abschreckung. Und weiter: „Deutschland [soll] als zentrale Drehscheibe der NATO weiter ausgebaut werden.“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für die Erhöhung der Verteidigungsbudgets nennt der Vertrag keine konkrete Zahl – die derzeitige öffentliche Debatte zeigt aber, wohin die Reise gehen könnte. Deutlich wird für die Koalitionspartner: „Die Ausgaben für unsere Verteidigung müssen bis zum Ende der Legislaturperiode deutlich und stringent steigen.“ Und: „Es ist zwingend, dass wir die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte kurzfristig, nachdrücklich und nachhaltig erhöhen.“ Dabei soll der Fokus auf dem „militärischen Zweck und Nutzen zur Erfüllung des Kernauftrags“ liegen (Kap. 5.1, S. 130). Ist das zumindest eine Absage an weitere Abenteuer „out-of-area“?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vorangetrieben werden soll die Militarisierung der Gesellschaft: „Wir verankern unsere Bundeswehr noch stärker im öffentlichen Leben und setzen uns für die Stärkung der Rolle der Jugendoffiziere ein, die an den Schulen einen wichtigen Bildungsauftrag erfüllen.“ Offenbar sollen bereits unsere Kinder wieder zur „Kriegstüchtigkeit“ erzogen werden. Dann sind sie bereit für den „neuen attraktiven Wehrdienst“, der „zunächst“ auf Freiwilligkeit basieren soll. „Wertschätzung durch anspruchsvollen Dienst, verbunden mit Qualifikationsmöglichkeiten, werden die Bereitschaft zum Wehrdienst dauerhaft steigern“, so die Koalitionäre (Kap. 5.1, S. 130). Aber für alle Fälle wird zwischen den Zeilen deutlich gemacht: „Wir können auch anders.“ Größer wird das Reservoir an verfügbaren Kapazitäten, indem der Anteil von Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte bei der Bundeswehr erhöht wird (Kap. 5.1, S. 131) – ein vergifteter Beitrag zur Abbildung der gesellschaftlichen Vielfalt beim Militär.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die an vielen Hochschulen geltenden Zivilklauseln, das heißt der Verzicht auf militärische Forschung, werden unter der christlich-sozialdemokratischen Koalition unter Druck geraten: „Wir setzen uns dafür ein, dass Hemmnisse, die beispielsweise Dual-Use-Forschung oder auch zivil- militärische Forschungskooperationen erschweren, abgebaut werden“ (Kap. 5.1, S. 131). Zudem soll der Weltraum verstärkt für das deutsche Militär erschlossen werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Rüstungsexporte sollen „stärker an unseren Interessen in der Außen-, Wirtschafts- und Sicherheitspolitik aus[gerichtet]“ werden. Daher müssten „Exportkontrollgenehmigungen […] rascher und koordinierter geprüft werden.“ Immerhin: „Rüstungsexporte, bei denen ein erhebliches konkretes Risiko besteht, dass diese zur internen Repression oder in Verletzung des internationalen Rechts eingesetzt werden, lehnen wir grundsätzlich ab“ (Kap. 5.1, S. 132). Die Zeit wird zeigen, wie dieser Anspruch in die Praxis umgesetzt wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Fazit: Die Militärpolitik der kommenden vier Jahre wird wohl durch massive Aufrüstung und eine Militarisierung der Gesellschaft, Wissenschaft und Erziehung gekennzeichnet sein. Ob dies den richtigen Weg weist zu dem einleitend im Kapitel des Vertrags genannten Ziel der Außen- und Sicherheitspolitik – die „Bewahrung eines Friedens in Freiheit und Sicherheit“ (Kap. 5.1, S. 125) – oder ob es ein Abstieg in eine neue Rüstungsspirale mit wachsender Kriegsgefahr wird, bleibt abzuwarten. Angesichts unserer historischen Erfahrungen ist wohl Skepsis angebracht. Aber letztlich hängt unsere Existenz davon ab, dass die richtigen politischen Entscheidungen getroffen werden, um den Krieg in der Ukraine zu beenden und die Gefahr einer Ausweitung des Krieges in das Zentrum Europas abzuwenden – und nicht erst zu provozieren.</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip/Otte, Carola/Schindelbeck, Thomas</em> 2025: Koalitionsverhandlungen: Frontalangriff auf unsere Grundrechte, in: <em>Humanistische Union</em> vom 04.04.2025, <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/koalitionsverhandlungen-frontalangriff-auf-unsere-grundrechte/">https://www.humanistische-union.de/thema/koalitionsverhandlungen-frontalangriff-auf-unsere-grundrechte/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Engelmann, Andreas</em> 2024: Mit der Antisemitismus-Resolution schafft sich der Staat eine Schattenverfassung, in: <em>Jacobin</em> vom 11.11.2024, <a href="https://jacobin.de/artikel/antisemitismus-resolution-bundestag-verfassung-ampel-union-afd">https://jacobin.de/artikel/antisemitismus-resolution-bundestag-verfassung-ampel-union-afd</a>.</p>
<p align="justify"><em>Fischer, Thomas</em> 2025: Was halten Sie von den Strafrechtsplänen im Koalitionsvertrag, in: <em>LTO</em> vom 11.04.2025, <a href="https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-an-thomas-fischer-strafrecht-im-koalitionsvertrag">https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-an-thomas-fischer-strafrecht-im-koalitionsvertrag</a>.</p>
<p align="justify"><em>Joeres, Annika/Kireev, Maxim</em> 2025: Der Russe kommt. Vielleicht, in: <em>Die Zeit</em> Nr. 21, <a href="https://www.zeit.de/2025/21/carlo-masala-russland-angriff-europa-nato-aufruestung">https://www.zeit.de/2025/21/carlo-masala-russland-angriff-europa-nato-aufruestung</a>.</p>
<p align="justify"><em>Steinke, Ronen</em> 2022: Die neue Klassenjustiz. Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Tagesschau </em>2025: Bereitet Russland einen Angriff auf die NATO vor? In: <em>Tagesschau.de</em> vom 27.03.2025, <a href="https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/russland-bedrohung-nato-100.html">https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/russland-bedrohung-nato-100.html</a>.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a><a href="https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/programm-p20/programm-p20-node.html">https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/programm-p20/programm-p20-node.html</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>So fragt beispielsweise auch die Tagesschau (2025): „Bereitet Russland einen Angriff auf die NATO vor?“; vgl. auch Joeres/Kireev 2025, die den aktuellen Kriegsalarmismus kritisch einordnen.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/stellungnahme-zum-koalitionsvertrag-von-cdu-csu-und-spd/">Stellungnahme zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>War die DDR ein Unrechtsstaat? Ein Interview mit Dieter Grimm und Hubert Rottleuthner</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Sep 2025 10:12:52 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>1. Die DDR war kein Rechtsstaat und wollte auch keiner sein ROSEMARIE WILL [RW] Was macht einen Rechtsstaat aus, und welche ökonomischen, sozialen und politischen Voraussetzungen sind für ihn historisch konstitutiv? Bitte skizzieren Sie kurz die Ursachen seiner Entstehung und mögliche Gründe für seine Gefährdung und Zerstörung. DIETER GRIMM [DG] Grundbedingung des Rechtsstaats ist, dass [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/war-die-ddr-ein-unrechtsstaat-ein-interview-mit-dieter-grimm-und-hubert-rottleuthner-2/">War die DDR ein Unrechtsstaat? Ein Interview mit Dieter Grimm und Hubert Rottleuthner</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">1. Die DDR war kein Rechtsstaat und wollte auch keiner sein</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">ROSEMARIE WILL [RW] Was macht einen Rechtsstaat aus, und welche ökonomischen, sozialen und politischen Voraussetzungen sind für ihn historisch konstitutiv? Bitte skizzieren Sie kurz die Ursachen seiner Entstehung und mögliche Gründe für seine Gefährdung und Zerstörung.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">DIETER GRIMM [DG] Grundbedingung des Rechtsstaats ist, dass der Staat seine Herrschaft mittels des Rechts und gemäß dem Recht ausübt. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Wenn die Zweite fehlt, ist auch die Erste nicht gesichert. Der Rechtsstaat ist ein Anti-Willkür-Projekt. Erst die Verbindung beider Bedingungen schließt Willkür aus. Diese Bedingungen sind Mindestanforderungen, um die sich weitere ranken, welche die Verwirklichung der Mindestanforderungen stützen, begünstigen und verfeinern, zum Beispiel die Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Gerichte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift </em><strong>vor</strong><em>gänge zur Verfügung. Sie können das Heft hier im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 28.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 10.- €.</em></p>
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