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	<title>Coronakrise und Grundrechte Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2026 09:19:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik zur Einengung der öffentlichen Diskursräume veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten. Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> zur <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><em>Einengung der öffentlichen Diskursräume</em></a> veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten.</p>
<p><em>Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per Videokonferenz am 15. Juni 2026, 19 Uhr statt. Sie ist Teil der neuen HU-Veranstaltungsreihe &#8222;</em><strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt&#8220;.</em></p>
<p>Die wachsende Einengung und Verschiebung öffentlicher Diskursräume sowie die Einschränkung von Äußerungsfreiheiten lassen sich vielerorts feststellen. Dies zeigt sich rechtlich anhand zunehmender strafrechtlicher Konsequenzen für bestimmte Äußerungen, der Kriminalisierung ganzer Gruppen oder Demonstrationen, aber auch gesellschaftlich in der abnehmenden Diskursfähigkeit, durch Polarisierung, Emotionalisierung, Hassrede, Rechtsruck und soziale Verwerfungen. Die Ironie des Ganzen ist, dass die Einschränkung von Diskursfreiheiten oft im Namen eines (antiwoken) Kampfes für die Redefreiheit erfolgt.</p>
<p>Es diskutieren:</p>
<ul>
<li><strong>Prof. Dr. Jörg Arnold</strong>: Strafrechtswissenschaftler; er war bis zum Ruhestand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht; Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li><strong>Dr.</strong> <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/vorstand/#dr-wolfram-grams-stellvertrender-vorsitzender"><strong>Wolfram Grams</strong></a>: Oberstudiendirektor a. D., Sozialpädagoge, Politikwissenschaftler und Philosoph; stellvertretender Vorsitzender der HU und Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li>Moderation: <strong>Dr. Daniela Dahn</strong>: freie Schriftstellerin und Publizistin.</li>
</ul>
<p><em>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Um an der Videokonferenz teilzunehmen, klicken Sie einfach, wenn es so weit ist, <a href="https://vk1.minuskel.de/b/hub-3hq-f9q-jbs">hier</a></em><em>. Um eine Anmeldung zur Veranstaltung per E-Mail an die </em><a href="mailto:info@humanistische-union.de"><em>info@humanistische-union.de</em></a><em> wird gebeten; diese ist jedoch nicht obligatorisch.</em></p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><strong>vor</strong>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 253 (= 1/2026): Einengung der öffentlichen Diskursräume</a></em><em>. Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong>gänge-Beiträge des Heftschwerpunktes kostenlos lesen, unter anderem denjenigen der Referenten. Um den Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams zu lesen, klicken Sie bitte <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">hier</a>.</em><em> Sie können diese Ausgabe auch im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Onlineshop der HU</a> kaufen</em><em>.</em></p>
<p><em>Der Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams wurde in aktualisierter Fassung auch im Overton Magazin publiziert, dort in zwei Teilen:</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/</a>.</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/</a>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Von diskursiver zu politischer Macht – Eine Analyse der digitalen Kampagne gegen Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2026 10:41:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bioethik]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
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		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Absage der Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht im Juli 2025 stellt weit mehr als eine gescheiterte Personalentscheidung im politischen Tagesgeschäft Berlins dar. Sie markiert vielmehr eine fundamentale Zäsur in der deutschen Parlamentsgeschichte und der Besetzung höchster Staatsämter. Das dokumentiert eine signifikante Verschiebung im Machtgefüge zwischen parlamentarischen Institutionen und digital organisierten Öffentlichkeiten. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/von-diskursiver-zu-politischer-macht-eine-analyse-der-digitalen-kampagne-gegen-verfassungsrichterkandidatin-frauke-brosius-gersdorf/">Von diskursiver zu politischer Macht – Eine Analyse der digitalen Kampagne gegen Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Die Absage der Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht im Juli 2025 stellt weit mehr als eine gescheiterte Personalentscheidung im politischen Tagesgeschäft Berlins dar. Sie markiert vielmehr eine fundamentale Zäsur in der deutschen Parlamentsgeschichte und der Besetzung höchster Staatsämter. Das dokumentiert eine signifikante Verschiebung im Machtgefüge zwischen parlamentarischen Institutionen und digital organisierten Öffentlichkeiten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die erfolgreiche Diskurs- und Entscheidungsbeeinflussung im Fall Brosius-Gersdorf durch eine außerparlamentarische, digitale Kampagne aus dem rechtsalternativen medialen Spektrum ist ein Exempel für die Verschiebung von öffentlichen Diskursen nach rechts. Der Erfolg der Kampagne zeigt den Übergang von einer diskursiven zu einer politischen Macht, die in der Lage ist, nicht mehr nur die Deutungshoheit im digitalen Raum zu erlangen, sondern Debatten bis ins Parlament hinein zu formen und auf politische Entscheidungsprozesse einzuwirken.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Form der digitalen Mobilisierung auf Basis von Verzerrungen und Desinformation sowie der kombinierte Einsatz von medialer Macht, Plattformstrukturen und rechten Netzwerken – flankiert von parlamentarischer Unterstützung durch die AfD – stellt damit potenziell die erste Evidenz für eine langfristige Veränderung von politischen Kampagnen in Deutschland dar. Dabei zeigt sich eine zunehmende Politisierung von Entscheidungsprozessen, die bisher im Diskurs größtenteils als unpolitisch und technisch wahrgenommen wurden. Dies ist eine Entwicklung, wie wir sie ansonsten primär in den USA sehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Kampagne liefert zudem einen empirischen Beleg für zentrale theoretische Konzepte des digitalen Strukturwandels. Sie illustriert Jürgen Habermas’ These der Fragmentierung in digitale Halböffentlichkeiten, denen infolge der algorithmischen Personalisierung von Inhalten und der Erosion der traditionellen Gatekeeper-Funktion des Journalismus der gemeinsame Bezugspunkt fehlt (Habermas 2022). Ebenso manifestiert sich hier Bernhard Pörksens Diagnose vom Übergang von der Mediendemokratie zur Empörungsdemokratie: Digitale Aufmerksamkeit wird fälschlicherweise mit gesellschaftlicher Relevanz verwechselt. Die „vernetzten Vielen“ agieren dabei als eine „fünfte Gewalt“ des digitalen Zeitalters, die im Zusammenspiel mit der traditionellen vierten Gewalt der Medien neue Machtdynamiken entfaltet und Gegenöffentlichkeiten erschafft (Pörksen 2015).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Die Trans&shy;for&shy;ma&shy;tion der Richterwahl zum Politikum</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das Bundesverfassungsgericht genießt im Vergleich zu anderen staatlichen Institutionen hohes Vertrauen in der deutschen Bevölkerung (Petersen 2025). Verfassungsrichter*innen werden in Deutschland je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt, wobei in beiden Gremien eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Diese hohe Hürde zwingt die Parteien zum Konsens, fachliche Qualifikationen stehen im Vordergrund und etwaige Bedenken werden bereits vor der Nominierung adressiert und ausgeräumt. Im Jahr 2015 wurde § 6 BVerfGG infolge eines fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfs aus demokratiepolitischen Erwägungen geändert, um die Richterwahl aus dem Wahlausschuss in das Plenum zu verlagern und so die Legitimation des Gerichts per Wahl zu stärken (Gärditz 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Parteipolitische Widerstände haben zwar auch in der Vergangenheit zum Rückzug von Kandidat*innen geführt – so beispielsweise bei dem von der Union vorgeschlagenen Robert Seegmüller, dessen Nominierung im Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestages im Januar 2025 wegen Bedenken der Grünen abgesagt wurde (Amos 2025). Hier zeigt sich jedoch der deutliche Unterschied zu den Abläufen im Sommer 2025: Während die Lösung des Falles Seegmüller im internen parlamentarischen Verfahren geschah, wurde die Causa Brosius-Gersdorf vor dem Hintergrund einer externen Druckkulisse entschieden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Frauke Brosius-Gersdorf, eine in Fachkreisen hoch angesehene Juristin (Beck/ Huster/Thiele 2025), war auf Vorschlag der SPD als Nachfolgerin für die ausscheidende Richterin Doris König für den Ersten Senat in Karlsruhe vorgesehen, wie am 30. Juni 2025 bekannt wurde (Rath 2025). Für diese Rolle wurde sie am 7. Juli vom Richterwahlausschuss mit der notwendigen Mehrheit nominiert (Deutscher Bundestag Drucksache 21/784 vom 07.07.2025). Folgen hätte somit am 11. Juli eigentlich nur noch die Routineabstimmung im Bundestag, wozu es jedoch nicht mehr kam. Was in den knapp zwei Wochen zwischen Bekanntwerden, konsensualer Nominierung bis hin zur Absage der Wahl aufgrund von Bedenken der Unionsfraktion passierte, stellt einen in dieser Form bisher einmaligen Prozess im bundesdeutschen Parlamentarismus dar.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Genese einer Kampagne</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Diskurs über die Wahl von Brosius-Gersdorf und die kommunikative Eskalationskurve, von initialer Themensetzung über massive Amplifikation bis hin zu totaler Delegitimierung kurz vor der geplanten Wahl am 11. Juli, waren von einem breiten Portfolio an Kampagnenmerkmalen geprägt (vgl. auch Röttger/Ecklebe 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Insbesondere die „alternativen Medien“, die sich selbst als Korrektiv gegen die öffentlich-rechtlichen und „Mainstream“-Medien verstehen, wirkten hierbei als initial treibende Kraft. Der erste Beitrag aus diesem „alternativen“ Medienspektrum wurde am 1. Juli vom rechtslibertären Medium Apollo News veröffentlicht und bündelte die rechtlichen Positionen Brosius-Gersdorfs auf wenige kulturkampffähige Themen (polisphere 2025). In seiner X-Replik auf den Beitrag brachte NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt (2025b) mit dem Ausruf „Muss verhindert werden!“ das Ziel der Kampagne auf den Punkt. Weitere rechtspopulistische Online-Portale griffen das Thema auf, verstärkten die Aufmerksamkeit und setzten ein klares Framing. Allein NIUS veröffentlichte innerhalb von zehn Tagen über 20 Artikel. Durch Wordings wie „Richterin des Grauens“ und Anspielungen auf Verschwörungserzählungen wie die vermeintlich geplante Übernahme des Verfassungsgerichts durch linksextreme Kräfte verschob sich das Narrativ so von „links“ zu „gefährlich“ (vgl. Reichelt 2025a; Hauke 2025). Aufgrund der massiven Verbreitung von Plagiatvorwürfen weniger als 24 Stunden vor der Wahl blieb keine Zeit für eine faktische Widerlegung. Die Unionsfraktion reagierte mit der Absage der Abstimmung und begründete dies im Bundestagsplenum damit, dass nicht mehr vollständig gegeben sei, dass die Kandidatin „über jeden fachlichen Zweifel erhaben“ sei (Amos 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Unsere quantitative Analyse der Narrative im X-Diskurs zu Brosius-Gersdorf (01.07.2025–11.07.2025; n = 41.084) zeigt, dass sich die Kampagne inhaltlich durch eine hohe Flexibilität in der Verbreitung verschiedener Narrative auszeichnet. Zu Beginn ging es verstärkt um die Darstellung von Brosius-Gersdorf als „undemokratisch“ in Bezug zu ihren Äußerungen über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren. Diese Darstellung wurde zugleich mit weiteren „extremen” Positionen kombiniert, um ein Bild von ihr als linksextreme Aktivistin zu zeichnen: Brosius-Gersdorf sei <i>für</i> die Impfpflicht, <i>für</i> das Gendern des Grundgesetzes, <i>für</i> das AfD-Verbot und nicht zuletzt <i>für</i> eine Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Diese Labels verfingen zunächst primär in der aktiven Nutzerschaft aus den rechten Kernnetzwerken und der AfD-Anhängerschaft. (polisphere 2025)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Schnell wurde jedoch deutlich, dass vor allem das Thema Abtreibung ein weitaus größeres Empörungs- und Mobilisierungspotenzial im konservativ-christlichen Milieu der CDU/CSU erzielen kann. Die Rhetorik und Schwerpunktsetzung der Kampagne wurde daraufhin angepasst: Aus Brosius-Gersdorfs liberaler Haltung zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ihrer verfassungsrechtlichen Abwägung von Schutzpflichten zwischen Mutter und Embryo wurde binnen weniger Tweetschleifen der falsche Vorwurf konstruiert, sie fordere eine „Abtreibung bis zum 9. Monat“ und sei eine „Lebensfeindin”. Diese Verfälschung, Simplifizierung und Emotionalisierung dienten dazu, konservative Politiker*innen wie auch christliche Fundamentalist*innen zu aktivieren. Ergänzt wurden diese emotionalen Triggerthemen in den letzten 24 Stunden vor der Wahl um die Plagiatsvorwürfe, die zur finalen Delegitimierung der Person und gleichzeitigen Legitimierung der Begründung einer „Unwählbarkeit“ beitragen konnten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1200" height="791" class="aligncenter size-full wp-image-20451" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/03/Schimmele-1-e1773916352669.png" alt="" /></p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Abb. 1: Kommunikationsvolumen zu ausgewählten Themen rund um den Wahlvorschlag von Dr. Frauke Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht in Beiträgen (n = 41.084) auf X (vormals Twitter) im Analysezeitraum 01.07.2025-11.07.2025. Die Visualisierung zeigt das gestapelte Kommunikationsvolumen auf Stundenbasis aggregiert.</i></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><i>* Das Thema „Ideologie“ umfasst das Kommunikationsvolumen zu den Worten Frauenquote, Kopftuch, Gendern, sowie die Bezeichnung von Prof. Dr. Brosius-Gersdorf als linksradikale Aktivistin.</i></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Dabei zeichneten sich die Berichterstattung in den alternativen Medien wie auch der Social-Media-Diskurs durch eine Vermischung von tatsächlich belegbaren Zuschreibungen, bewussten Falschinterpretationen und Verzerrungen bis hin zu offenen Lügen über Brosius-Gersdorf aus. Durch den Fokus insbesondere auf Frauenrechte war dies in Teilen geprägt durch ein misogynes Framing (Schmidt 2025). Komplexe juristische Positionen wurden zudem auf Schlagworte reduziert und rechtliche Abhandlungen als Meinungen oder Forderungen verunglimpft. Clickbaiting-Titel präsentierten Vermutungen ohne unmittelbare Evidenz als brisante Enthüllung und suggerierten zwingenden Handlungsbedarf für die CDU/CSU.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Das &Ouml;kosystem der Gegen&shy;&ouml;f&shy;fent&shy;lich&shy;keit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Erfolg der Kampagne war kein Zufall, sondern muss vor dem Hintergrund jahrelang strategisch aufgebauter rechter Strukturen und Netzwerke betrachtet werden. Gezielt wurden in den vergangenen Jahren eine Gegenöffentlichkeit und ein eigenes Social-Media- und Medienuniversum geschaffen, in dem extrem rechte Erzählungen nicht auf Widerspruch stoßen und vielfach amplifiziert werden (Müller/ Freudenthaler 2022). Eine Orchestrierung von zentraler Stelle ist auf Grundlage digitaler Diskurs- und Spurendaten in diesem Fall weder feststellbar noch war sie für die Kampagne notwendig. Stattdessen gab es ein organisches Aufgreifen von Themen, die von unterschiedlichen signifikanten Stellen im Netzwerk gesetzt und dann fortwährend kuratiert, reproduziert und verbreitet wurden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zu den zentralen Akteuren gehörten neben Apollo News und NIUS auch weitere rechtsalternative bis rechtsextreme Medien wie Tichys Einblick, Junge Freiheit, AUF1 oder das Compact Magazin. Diese agierten dabei häufig in einer Doppelrolle. Sowohl in Medienartikeln auf externen Webseiten als auch durch eigene Social-Media-Beiträge der Schlüsselakteure aus Ressortleitungen oder der Chefredaktion beteiligten sie sich an der Kampagne. Mit Blick auf die meist geteilten Links im X-Diskurs zeigt sich, dass die alternativen Medien so vor allem anfänglich zwischen dem 1. und 4. Juli 2025 die Quellenlandschaft dominierten (polisphere 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In enger Wechselwirkung mit der publizistischen Ebene agiert grundsätzlich eine hochaktive Nutzerschaft aus dem rechtsextremen und verschwörungsideologischen Spektrum, welche das Internet seit Jahren als strategischen Raum zur Mobilisierung, Vernetzung und Radikalisierung nutzt. Das Netzwerk ist auf verschiedenen Plattformen, in Online-Foren und Messenger-Diensten aktiv (Heft et al. 2021). Es besteht aus einer Vielzahl unterschiedlich reichweitenstarker Akteure, von anonymen Accounts bis hin zu Influencer*innen und Popkulturfiguren (Berendsen/Schnabel 2024). Ein Teil des Netzwerkes wird auch als AfD-Vorfeld bezeichnet, da es in besonders hoher Frequenz parteiunterstützende Inhalte selbst produziert oder Inhalte offizieller Partei-Accounts weiterverbreitet (vgl. Fielitz et al. 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Fall Brosius-Gersdorf gab es explizite Aufforderungen zur Mobilisierung dieser Nutzerschaft von offiziellen Accounts einzelner AfD-Politiker*innen (etwa Münzenmaier 2025). Eine manuelle qualitative Klassifikation der 100 einflussreichsten X-Akteure im relevanten Diskurs (auf Basis von „Retweets“) zeigt außerdem, dass zwei Drittel zur AfD (zehn) oder ihrem Vorfeld (58) gehören. Hervorzuheben ist dabei Beatrix von Storch als zentrale Akteurin mit den meisten „Retweets“ im relevanten Zeitraum (polisphere 2025). Aus den Interaktionen des Vorfelds und reichweitenstarker Einzelakteure lässt sich auch abzeichnen, wie schnell die rechtswissenschaftlichen Arbeiten von Brosius-Gersdorf zu Schwangerschaftsabbrüchen verzerrt, zugespitzt und zu Falschbehauptungen formuliert wurden. Während es etwa im Artikel von Apollo News vom 1. Juli noch abstrakt heißt, dass ihre Position zu § 218 StGB der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widerspreche (Roland 2025), finden sich bereits in den Antworten unter der Replik von Reichelt Formulierungen wie „Abtreibung bis kurz vor der Geburt“ (vgl. Kommentare bei Reichelt 2025b). Beiträge, etwa von der Werteunion (2025) und von Storch (2025), aktivierten weitere Teile des Vorfelds und Abtreibungsgegner*innen am Abend des 2. Juli mit Formulierungen wie „Menschenwürde des Embryos erst ab Geburt voll gegeben“ und „Lebensfeindin“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zu jenen Abtreibungsgegner*innen gehören Organisationen wie Aktion SOS Leben, 1000plus oder Aktion Lebensrecht für alle (ALfA). Mit Bezeichnungen wie „Ultra-Linke und Abtreibungsaktivistin“ griffen sie die Kampagnennarrative auf und erhöhten den kommunikativen Druck durch Briefe an Abgeordnete, E-Mails und eigene Beiträge (Hecht 2025). Ein zentrales Element der Kampagne war die Petition mit dem Titel <i>Nein zu Abtreibungsaktivisten im Bundesverfassungsgericht – Nein zu Brosius-Gersdorf!</i> auf der erzkatholischen Anti-Choice-Plattform CitizenGO. Mit Aufrufen zur Unterschrift ist die Petition der meistgeteilte Link im relevanten X-Diskurs und wurde auch auf anderen digitalen Plattformen massiv verbreitet. So sammelte die Petition im Kampagnenzeitraum über 100.000 Unterschriften (Hecht 2025; Spinrath et al. 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Gegensatz zum fragmentierten System liberaler Medien, die sich gegenseitig widersprechen, agiert dieses rechte Ökosystem größtenteils kohärent und verstärkt sich gegenseitig. Ein entscheidendes Erklärungsmuster für diese Dynamik liefert das Konzept des <i>Propaganda Feedback Loop</i>, entwickelt mit Blick auf die US-Medienlandschaft vor den Präsidentschaftswahlen 2016 (Benkler/Faris/Roberts 2018). Dabei wird unterschieden zwischen einem „Reality-Check-Ecosystem“ aus traditionellen Medien und Wissenschaft, in dem Falschbehauptungen korrigiert und sanktioniert werden, und einem „Propaganda-Ecosystem“. In diesem führen Falschbehauptungen und extreme Positionen nicht zu Kritik, sondern zu gegenseitiger Bestätigung und Identitätsstiftung. Im Falle der Kampagne gegen Brosius-Gersdorf wurden so ebenfalls Themen und Narrative gesetzt, die von anderen Akteuren des rechten Ökosystems aufgegriffen wurden. Medien zitierten sich gegenseitig und validierten Aussagen durch schiere Wiederholung, unterstützt durch Likes und Shares aus der Community. Gleichzeitig findet in diesem geschlossenen Kreislauf eine Immunisierung gegen jeglichen Widerspruch von außen statt. Gegenargumente und Richtigstellungen werden als verzweifelte Angriffe des „Mainstreams“ gewertet und stärken den Zusammenhalt der Gruppe.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Gezielte Nutzung von Platt&shy;form&shy;lo&shy;giken</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die digitalen Informationsräume sind Austragungsort und strukturgebendes Element zugleich. Plattformen nehmen eine zentrale Rolle in der Organisation von gesellschaftspolitischen Prozessen ein; ihre Ausgestaltung beeinflusst öffentliche Diskurse und Meinungsbildungsprozesse (Cobbe 2021; Gillespie 2018). So stützen sich auch verschiedene Instrumente der Kampagne auf zentrale Plattformmechanismen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auf der Plattform TikTok fanden sich neben den Mobilisierungsaufrufen aus dem AfD-Vorfeld auch KI-gestützte Inhalte im Stil von Nachrichtenmeldungen, wenn auch diese nur eine vergleichsweise geringe Reichweite erzielten. Im Zeitraum der Kampagne wurden außerdem Suchvorschläge wie „Abtreibung bis 9. Monat“ auf der Plattform angezeigt. Obwohl politische Werbung auf TikTok verboten ist (TikTok 2025), wurden Anti-Brosius-Gersdorf-Beiträge als Werbung geschaltet und so in ihrer Reichweite verstärkt. Ebenso wurden auf den Meta-Plattformen (Facebook, Instagram und Threads) Werbeanzeigen zur Wahlverhinderung geschaltet (polisphere 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Traditionell galt Twitter/X als wichtigste Plattform für politischen und gesellschaftlichen Diskurs. Interaktions- und Textdaten der Plattform sind daher zentraler Grundstein für die Forschung zu politischer Kommunikation oder zu Polarisierungsmechanismen in sozialen Netzwerken gewesen (Enli/Skogerbø 2013; Garimella/ Weber 2017). Seit der Übernahme durch Elon Musk im Jahr 2022, der Umbenennung in X und Veränderungen der Inhaltsmoderation sowie Plattformrichtlinien ist die Präsenz von Desinformation, gewaltverherrlichenden und rechtsextremen Inhalten deutlich gestiegen (Hickey et al. 2025). Seither hat sich der Fokus auf andere Plattformen verschoben, besonders TikTok steht im Zentrum der Bemühungen politischer Akteure um Sichtbarkeit und Deutungshoheit. Im Vergleich des Kommunikationsvolumens zum Thema sticht X jedoch weiterhin als zentraler digitaler Diskursraum heraus.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine Netzwerkanalyse zum X-Diskurs über Brosius-Gersdorf zeigt, dass sich die Kommunikation in zwei sich stark rezipierende Pole geteilt hat: Neben dem Kampagnenkern aus rechtsalternativen Medienakteuren, AfD-Accounts und Vorfeld findet sich in der Verteidigung von Brosius-Gersdorf eine deutlich weniger reichweitenstarke Gruppe von Akteuren aus der organisierten Zivilgesellschaft und dem linken Parteienspektrum. Mit Blick auf Interaktionen und zentrale Akteure im Diskurs fällt auf, wie stark sich der kommunikative Druck der Kampagne auf die Union als primäre Projektionsfläche konzentrierte. X-Accounts der CDU/CSU und von einzelnen Politikern wie Markus Söder und Friedrich Merz (letzterer auch über den offiziellen Bundeskanzler-Account) wurden massiv in Beiträgen aus dem Kampagnennetzwerk erwähnt (Mentions). Gleichzeitig wurden jegliche, teils wochenalte X-Beiträge der Unions-Akteure mit Antworten geflutet, die sich auf Brosius-Gersdorf bezogen und zur Verhinderung der Kandidatin aufriefen. Kombiniert wurde diese Überexposition mit den halbautomatischen E-Mails aus dem Netzwerk der Abtreibungsgegner, von denen der Organisation 1000plus zufolge über 37.000 Stück an Unionabgeordnete gesendet worden sind (Spinrath et al. 2025). Bernhard Pörksen (2015) spricht in solchen Fällen von einer „fünften Gewalt“, den vernetzten Vielen, die Politik über digitale Protestformen mitsteuern. Im Gegensatz dazu steht die Abwesenheit der SPD im Diskurs. Obwohl es die SPD war, die Brosius-Gersdorf vorgeschlagen hatte, spielten weder sie noch ihre Einzel-Accounts eine Rolle – in der eigenen Kommunikation wie auch als Projektionsfläche.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Anschluss&shy;f&auml;&shy;hig&shy;keit als Erfolgs&shy;faktor</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ein entscheidender Erfolgsfaktor der Kampagne war das Verhalten der konservativen Akteure und etablierten Medien außerhalb des Kerndiskurses, die – gewollt oder ungewollt – als Verstärker der rechten Narrative fungierten. So war dank eines erfolgreichen rechten Agenda-Settings auch der Diskurs in Qualitätsmedien geprägt von einem in Teilen grundlegend irreführenden, negativen Framing. Insbesondere die Welt, aber auch die FAZ und die NZZ waren hier präsent (Gutschi 2025). Die negativen Narrative wurden durch die Berichterstattung über eine „umstrittene“ und „polarisierende“ Kandidatin validiert, wodurch ein False Balancing erzielt werden konnte und haltlose Diffamierungen als legitime Kritik eingeordnet wurden (vgl. Klenner 2025; Handelsblatt 2025). Grundsätzlich befinden sich traditionelle Medien in einer schwierigen Lage: Mit dem starken Bedeutungszuwachs von „alternativen Medien“, aber auch Plattformen wie TikTok, sind traditionelle Medien zunehmend gezwungen, die Geschwindigkeit ihrer Berichterstattung zu erhöhen. Auch Zuspitzungen helfen im Verteilungskampf um Aufmerksamkeit, der von den Plattform-Algorithmen geschaffen und aufrechterhalten wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Besonders deutlich wurden die Ausweitung des Diskurses und die Wirkung der Kampagne bis tief in konservative Kreise durch Äußerungen von Kirchenvertreter*innen zur Richterwahl. So setzte Bambergs Erzbischof Gössl mit seiner Beschreibung von einem „Abgrund der Intoleranz und Menschenverachtung“ in Bezug auf die Positionen von Brosius-Gersdorf nicht nur ein deutliches Zeichen in Richtung der Unionsfraktion, sondern brachte auch den alternativen Medien neue Legitimation und einen glaubwürdigen Bezugspunkt für ihre Berichterstattung (Gütling 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während ernsthafte Zweifel von CDU/CSU-Abgeordneten an der Eignung von Brosius-Gersdorf sicherlich nicht ausschließlich einer Kampagne zuzuordnen sind, zielte die Kampagne taktisch präzise auf die innere Logik dieser Parteien. Indem Themen adressiert wurden, die zum konservativen Markenkern gehören, wurde die Entscheidung zum moralischen Test und Maßstab christlicher Werte stilisiert. Besonders das Bekenntnis zum „Lebensschutz“ eignete sich hierfür. Abgeordnete wie Saskia Ludwig (CDU) übernahmen auf dieser Basis das Framing der „Unwählbarkeit“ von Brosius-Gersdorf öffentlich und warben im Schulterschluss mit den „alternativen Medien“ gegen die eigene Parteilinie (Rzepka 2025). Die Angst vor dem vermeintlichen Zorn der eigenen konservativen Basis wog so schwerer als die Loyalität zur parlamentarischen Absprache mit dem Koalitionspartner. Genau diese Angst gründete jedoch darauf, dass die Lautstärke der digitalen Minderheit als repräsentative Mehrheitsstimme der Wählerschaft verstanden wurde – und entsprechend dieser Lautstärke wurden Entscheidungen getroffen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Impli&shy;ka&shy;ti&shy;onen f&uuml;r Demokratie und Debat&shy;ten&shy;kultur</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Kampagne gegen Brosius-Gersdorf ist spätestens mit dem Rückzug der Kandidatin zu einer Blaupause für Beeinflussungsversuche von parlamentarischen Entscheidungen in Deutschland geworden. Dies erlaubt drei zentrale Ableitungen für die demokratische Debattenkultur:</p>
<ol>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Es besteht die Gefahr, dass ähnliche Personalfragen künftig ebenfalls solch einer Stimmungsmache ausgesetzt sein werden. Es zeigt sich einerseits eine Politisierung der Justiz und von gewissen Entscheidungen, die nach US-amerikanischem Vorbild als Kulturkampf umgedeutet werden. Andererseits kann dies zu einer erzwungenen Entpolitisierung der Kandidat*innen führen, da nur noch Personen ohne wahrgenommenes Profil und Angriffsfläche in Betracht gezogen werden. Gleichzeitig wirft es die Frage auf, wer künftig noch dazu bereit ist, sich diesem potenziellen Druck auszusetzen und inwiefern hierdurch Personen aus der politischen Arena herausgedrängt werden können.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Der Prozess unterstreicht die Notwendigkeit für mehr Resilienz gegenüber digitaler Stimmungsmache und Einflussnahme. Der Fall hat veranschaulicht, dass die Kombination von polarisierenden Themen und digitaler Mobilisierung in der Lage ist, den Diskurs nach rechts zu verschieben und die sogenannte Brandmauer zu durchlöchern. Dass die anfänglichen Versuche einer Mobilisierung gegen die zweite SPD-Kandidatin, Ann-Katrin Kaufhold, nicht erfolgreich waren, dürfte mitunter an den fehlenden emotionalisierenden Anknüpfungspunkten ans konservative Spektrum gelegen haben. Daneben kann ein gestiegenes Bewusstsein für Kampagnenelemente und gezielte Beeinflussungsversuche sowohl auf politischer als auch auf medialer Ebene die Widerstandsfähigkeit stärken.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Die Kampagne verdeutlicht, wie die Grenze zwischen seriösem Journalismus und Meinungsmache weiter verwischt wird. In dieser Sphäre werden Desinformation, Verzerrungen und Emotionalisierungen legitimiert und die eigentliche Gatekeeper-Funktion der Medien neu verhandelt. Insbesondere konservativen etablierten Medien kommt hier mit Blick auf die Legitimierung der Diskursverschiebung nach rechts eine kritische Rolle zu. Übergreifend besteht das Ziel der alternativen Medien darin, eine neue mediale Öffentlichkeit zu schaffen. Sie verstehen sich als Gegenentwurf zum „Mainstream”, stellen sich jedoch gleichzeitig als Stimme des Volkes dar und verfolgen in diesem Sinne das Ziel, der neue Mainstream zu werden. Diese Fragmentierung der Öffentlichkeit, bei der Teile der Gesellschaft sich aus teils völlig diametralen Informationsquellen bedienen, wird perspektivisch nur zunehmen.</p>
</li>
</ol>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Causa Brosius-Gersdorf muss daher als Warnung verstanden werden. Sie zeigt: Wer die digitale Öffentlichkeit beherrscht, kann zunehmend die parlamentarische Agenda beeinflussen. Mit algorithmisch amplifizierter Lautstärke wird auf die Delegitimierung der demokratischen Institutionen abgezielt. Gleichzeitig verstärken Kampagnen dieser Art den ohnehin polarisierten und aufgeheizten gesellschaftlichen Diskurs noch weiter. Der Bedeutungszuwachs digitaler Netzwerke und Plattformen bietet neue Möglichkeiten zur Verschiebung von Diskursräumen, die von rechten „Alternativmedien“ genutzt werden, um den journalistischen Mainstream und bürgerliche Parteien zu prägen. Eine wehrhafte Demokratie muss aber in der Lage sein, der strategischen Instrumentalisierung der eigenen diskursiven Infrastruktur entgegenzuwirken und eine faktenbasierte politische Debatte zu schaffen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Hannah Schimmele</strong> verantwortet bei polisphere den Bereich Desinformation und analysiert Diskurse und strategische Einflussnahme im digitalen Raum. Ihr Fokus liegt auf der Schnittstelle von Desinformation, Demokratie und Sicherheit, der gezielten Nutzung von Informationsmanipulationen durch autokratische, illiberale Akteure sowie deren Auswirkungen auf demokratische Gesellschaften und Diskurse.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Ri</strong><strong class="western">chard Schwenn</strong> ist Computational Social Scientist und leitet seit 2024 den Bereich Datenanalyse &amp; Künstliche Intelligenz bei polisphere. Sein Fokus liegt auf der Entwicklung und Anwendung computergestützter Methoden zur Sammlung, Analyse und Visualisierung digitaler Diskurs- und Netzwerkdaten. Inhaltlich beschäftigt sich Schwenn mit der Integrität und Ausgestaltung digitaler Informationsräume sowie dem Einfluss von KI, Desinformation und Verschwörungsnarrativen auf politische Kommunikation und gesellschaftliche Diskurse.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Amos, Maximilian</em> 2025: Richterwahl abgesagt: Droht eine „Supreme-Court-isierung“ des BVerfG?, in: <em>beck-aktuell</em> vom 11.07.2025, <a href="https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-richterwahl-abgesagt-brosius-gersdorf-abtreibung-plagiat">https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-richterwahl-abgesagt-brosius-gersdorf-abtreibung-plagiat</a>.</p>
<p align="justify"><em>Beck, Susanne/Huster, Stefan/Thiele, Alexander</em> 2025: Stellungnahme zur Causa „Frauke Brosius-Gersdorf.“, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 14.07.2025: <a href="https://verfassungsblog.de/stellungnahme-zur-causa-frauke-brosius-gersdorf/">https://verfassungsblog.de/stellungnahme-zur-causa-frauke-brosius-gersdorf/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Benkler, Yochai/Faris, Robert/Roberts, Hal</em> 2018: The Propaganda Feedback Loop, in: Dies. (Hrsg.): <em>Network Propaganda: Manipulation, Disinformation, and Radicalization in American Politics</em>, Oxford, S. 75–100, <a href="https://doi.org/10.1093/oso/9780190923624.003.0003">https://doi.org/10.1093/oso/9780190923624.003.0003</a>.</p>
<p align="justify"><em>Berendsen, Eva/Schnabel, Deborah</em> 2024: Das TikTok-Universum der (extremen) Rechten &#8211; Trends, Strategien und Ästhetik in der Social Media-Kommunikation, Frankfurt am Main, <a href="https://www.bs-anne-frank.de/mediathek/publikationen/das-tiktok-universum-der-extremen-rechten">https://www.bs-anne-frank.de/mediathek/publikationen/das-tiktok-universum-der-extremen-rechten</a>.</p>
<p align="justify"><em>Cobbe, Jennifer </em>2021: Algorithmic Censorship by Social Platforms: Power and Resistance, in: <em>Philosophy &amp; Technology</em>, Jg. 34, H. 4, S. 739–766, <a href="https://doi.org/10.1007/s13347-020-00429-0">https://doi.org/10.1007/s13347-020-00429-0</a>.</p>
<p align="justify"><em>Enli, Gunn Sara/Skogerbø, Eli</em> 2013: Personalized Campaigns in Party-Centred Politics: Twitter and Facebook as arenas for political communication, in: <em>Information, Communication &amp; Society</em>, Jg. 16, H. 5, S. 757–774.</p>
<p align="justify"><em>Fielitz, Maik/Sick, Harald/Schmidt, Michael/Donner, Christian</em> 2024: Social-Media-Partei AfD? Digitale Landtagswahlkämpfe im Vergleich, Frankfurt am Main, <a href="https://www.otto-brenner-stiftung.de/fileadmin/user_data/stiftung/02_Wissenschaftsportal/03_Publikationen/AP73_LTW_AfD_WEB.pdf">https://www.otto-brenner-stiftung.de/fileadmin/user_data/stiftung/02_Wissenschaftsportal/03_Publikationen/AP73_LTW_AfD_WEB.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gärditz, Klaus Ferdinand</em> 2025: Parlamentskultur und Bundesverfassungsrichterwahl, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 15.07.2025, <a href="https://verfassungsblog.de/bundesverfassungsrichterwahl-frauke-brosius-gersdorf-wahlverfahren/">https://verfassungsblog.de/bundesverfassungsrichterwahl-frauke-brosius-gersdorf-wahlverfahren/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Garimella, Venkata Rama Kiran/Weber, Ingmar</em> 2017: A Long-Term Analysis of Polarization on Twitter, in: P<em>roceedings of the International AAAI Conference on Web and Social Media</em>, Jg. 11, H. 1, S. 528–531, <a href="https://doi.org/10.1609/icwsm.v11i1.14918">https://doi.org/10.1609/icwsm.v11i1.14918</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gillespie, Tarleton</em> 2018: Custodians of the Internet: Platforms, Content Moderation, and the Hidden Decisions That Shape Social Media, New Haven, <a href="https://doi.org/10.12987/9780300235029">https://doi.org/10.12987/9780300235029</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gutschi, Andrea</em> 2025: Mediale Kampagne gegen Juristin: Wie aus Diffamierung eine Debatte wird, in: <em>Kobuk</em> vom 18.07.2025, <a href="https://kobuk.at/2025/07/mediale-kampagne-gegen-juristin-wie-aus-diffamierung-eine-debatte-wird/">https://kobuk.at/2025/07/mediale-kampagne-gegen-juristin-wie-aus-diffamierung-eine-debatte-wird/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gütling, Thorsten </em>2025: „Hexenjagd“: Ärger nach politischer Predigt von Erzbischof Gössl, in: <em>BR24</em> vom 14.07.2025, <a href="https://www.br.de/nachrichten/bayern/hexenjagd-aerger-nach-politischer-predigt-von-erzbischof-goessl,Uqvxvno">https://www.br.de/nachrichten/bayern/hexenjagd-aerger-nach-politischer-predigt-von-erzbischof-goessl,Uqvxvno</a>.</p>
<p align="justify"><em>Habermas, Jürgen</em> 2022: Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Handelsblatt </em>2025: Verfassungsgericht: SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf trotz Kritik nominiert, in: <em>Handelsblatt </em>vom 08.07.2025: <a href="https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verfassungsgericht-spd-kandidatin-brosius-gersdorf-trotz-kritik-nominiert/100140008.html">https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verfassungsgericht-spd-kandidatin-brosius-gersdorf-trotz-kritik-nominiert/100140008.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hauke, Frank</em> 2025: Die neue Jurist*innen-NGO namens Bundesverfassungsgericht, in: <em>Junge Freiheit</em> vom 08.07.2025, <a href="https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2025/die-neue-juristinnen-ngo-namens-bundesverfassungsgericht/">https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2025/die-neue-juristinnen-ngo-namens-bundesverfassungsgericht/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hecht, Patricia </em>2025: Rechte Hetze gegen Brosius-Gersdorf: Der lange vorbereitete Feldzug der FundamentalistInnen, in: <em>taz </em>vom 14.07.2025, <a href="https://taz.de/Rechte-Hetze-gegen-Brosius-Gersdorf/!6097369/">https://taz.de/Rechte-Hetze-gegen-Brosius-Gersdorf/!6097369/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Heft, Annett/Küpfer, Curd/Mayerhöffer, Eva/Reinhardt, Susanne</em> 2021: Toward a Transnational Information Ecology on the Right? Hyperlink Networking among Right-Wing Digital News Sites in Europe and the United States, in: <em>The International Journal of Press/Politics</em>, Jg. 26, H. 2, S. 484–504, <a href="https://doi.org/10.1177/1940161220963670">https://doi.org/10.1177/1940161220963670</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hickey, Daniel/Fessler, Daniel M. T./Lerman, Kristina/Burghardt, Keith</em> 2025: X under Musk’s leadership: Substantial hate and no reduction in inauthentic activity, in: <em>PLOS ONE</em>, Jg. 20, H. 2, <a href="https://doi.org/10.1371/journal.pone.0313293">https://doi.org/10.1371/journal.pone.0313293</a>.</p>
<p align="justify"><em>Klenner, Stephan</em> 2025: Verfassungsrichterwahl: So stark polarisiert Frauke Brosius-Gersdorf mit ihren Positionen, in: <em>FAZ </em>vom 08.07.2025, <a href="https://www.faz.net/einspruch/verfassungsrichterwahl-so-stark-polarisiert-frauke-brosius-gersdorf-mit-ihren-positionen-110579613.html">https://www.faz.net/einspruch/verfassungsrichterwahl-so-stark-polarisiert-frauke-brosius-gersdorf-mit-ihren-positionen-110579613.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Müller, Philipp/Freudenthaler, Rainer</em> 2022: Right-Wing, Populist, Controlled by Foreign Powers? Topic Diversification and Partisanship in the Content Structures of German-Language Alternative Media, in: <em>Digital Journalism</em>, Jg. 10, H. 8, S. 1363–1386, <a href="https://doi.org/10.1080/21670811.2022.2058972">https://doi.org/10.1080/21670811.2022.2058972</a>.</p>
<p align="justify"><em>Münzenmaier, Sebastian</em> 2025: Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin verhindern! In: <em>TikTok </em>vom 08.07.2025, <a href="https://www.tiktok.com/@muenzenmaier/video/7524597446916230422?is_from_" rel="nofollow noopener">https://www.tiktok.com/@muenzenmaier/video/7524597446916230422?is_from_</a> webapp=1&amp;web_id=7459095440295527958.</p>
<p align="justify"><em>Petersen, Thomas</em> 2025: Allensbach-Umfrage: Weniger Deutsche vertrauen dem Bundesverfassungsgericht, in: <em>FAZ</em> vom 11.12.2025, <a href="https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/allensbach-umfrage-weniger-deutsche-vertrauen-dem-bundesverfassungsgericht-110800824.html">https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/allensbach-umfrage-weniger-deutsche-vertrauen-dem-bundesverfassungsgericht-110800824.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>polisphere </em>2025: Die Causa Brosius-Gersdorf, in: <em>polisphere </em>vom 05.08.2025,<a href="https://polisphere.eu/aktuelles/die-causa-brosius-gersdorf"> https://polisphere.eu/aktuelles/die-causa-brosius-gersdorf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Pörksen, Bernhard </em>2015: Trolle, Empörungsjunkies und kluge Köpfe &#8211; Die fünfte Gewalt des digitalen Zeitalters, in: <em>Cicero </em>vom 17.04.2015, <a href="https://www.cicero.de/innenpolitik/trolle-empoerungsjunkies-und-kluge-koepfe-die-fuenfte-gewalt-des-digitalen">https://www.cicero.de/innenpolitik/trolle-empoerungsjunkies-und-kluge-koepfe-die-fuenfte-gewalt-des-digitalen</a>.</p>
<p align="justify"><em>Rath, Christian</em> 2025: Das sind die Kandidaten für die Verfassungsrichter-Wahlen: Dreier-Paket für Karlsruhe, in: <em>LTO </em>vom 30.06.2025, <a href="https://www.lto.de/recht/justiz/j/verfassungsrichter-wahlen-im-bundestag-bverfg-union-spd-linke-spinner-brosius-gersdorf-kaufhold">https://www.lto.de/recht/justiz/j/verfassungsrichter-wahlen-im-bundestag-bverfg-union-spd-linke-spinner-brosius-gersdorf-kaufhold</a>.</p>
<p align="justify"><em>Reichelt, Julian</em> 2025a: Abtreibung bis zum 9. Monat: Merz und die Richterin des Grauens, in: <em>NIUS</em> vom 10.07.2025, <a href="https://www.nius.de/kommentar/news/abtreibung-bis-zum-9-monat-merz-und-die-richterin-des-grauens">https://www.nius.de/kommentar/news/abtreibung-bis-zum-9-monat-merz-und-die-richterin-des-grauens</a>.</p>
<p align="justify"><em>Reichelt, Julian</em> 2025b: Muss verhindert werden! In: <em>X</em> vom 01.07.2025, <a href="https://x.com/jreichelt/status/1940028693587362125">https://x.com/jreichelt/status/1940028693587362125</a>.</p>
<p align="justify"><em>Roland, Max</em> 2025: Impfpflicht, Grundgesetz gendern, AfD verbieten – dafür steht die Kandidatin für das Verfassungsgericht, in: <em>Apollo News</em> vom 01.07.2025, <a href="https://apollo-news.net/impfpflicht-grundgesetz-gendern-afd-verbieten-dafuer-steht-die-kandidatin-fuer-das-verfassungsgericht/">https://apollo-news.net/impfpflicht-grundgesetz-gendern-afd-verbieten-dafuer-steht-die-kandidatin-fuer-das-verfassungsgericht/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Röttger, Ulrike/Ecklebe, Sarah</em> 2024: Kampagnenkommunikation, in: Szyszka, P./Fröhlich, R./Röttger, U. (Hrsg.): <em>Handbuch der Public Relations: Wissenschaftliche Grundlagen des beruflichen Handelns</em>, Wiesbaden, S. 979–997, <a href="https://doi.org/10.1007/978-3-658-28034-5_55">https://doi.org/10.1007/978-3-658-28034-5_55</a>.</p>
<p align="justify"><em>Rzepka, Dominik</em> 2025: Richterwahl im Bundestag gescheitert: Der Schaden ist immens, in: <em>ZDFheute</em> vom 11.07.2025, <a href="https://www.zdfheute.de/politik/bundestag-richterwahl-absetzung-spahn-merz-brosius-100.html">https://www.zdfheute.de/politik/bundestag-richterwahl-absetzung-spahn-merz-brosius-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Schmidt, Marie</em> 2025: Der Fall Frauke Brosius-Gersdorf: Ein Drehbuch namens Backlash, in: <em>Süddeutsche Zeitung</em> vom 18.07.2025, <a href="https://www.sueddeutsche.de/kultur/backlash-deutschland-frauke-brosius-gersdorf-frauenrechte-bundesverfassungsgericht-li.3284565">https://www.sueddeutsche.de/kultur/backlash-deutschland-frauke-brosius-gersdorf-frauenrechte-bundesverfassungsgericht-li.3284565</a>.</p>
<p align="justify"><em>Spinrath, Andreas/Uebelacker, Till/Rothe, Charlotte/Wagner, Jonas</em> 2025: Der Fall Brosius-Gersdorf: Sieg der Glaubenskrieger? In: <em>WDR MONITOR/Das Erste</em> vom 14.08.2025, <a href="https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/der-fall-brosius-gersdorf-sieg-der-glaubenskrieger-100.html">https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/der-fall-brosius-gersdorf-sieg-der-glaubenskrieger-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Storch, Beatrix von</em> 2025: Die CDU denkt darüber nach (!!!) Frauke Brosius-Gersdorf ins Bundesverfassungsgericht &#8230;, in: <em>X</em> vom 02.07.2025, <a href="https://x.com/Beatrix_vStorch/status/1940493660887363913">https://x.com/Beatrix_vStorch/status/1940493660887363913</a>.</p>
<p align="justify"><em>TikTok</em> 2025: Politik, Regierungsbehörden und Wahlen | TikTok Werberichtlinien, in: <em>TikTok Hilfebereich für Unternehmen</em>, <a href="https://ads.tiktok.com/help/article/tiktok-ads-policy-politics-government-and-elections/?lang=de">https://ads.tiktok.com/help/article/tiktok-ads-policy-politics-government-and-elections/?lang=de</a>.</p>
<p align="justify"><em>WerteUnion</em> 2025: Die Jura-Professorin #Frauke_Brosius_Gersdorf lehrt an der Universität Potsdam. &#8230;, in: <em>X</em> vom 02.07.2025: <a href="https://x.com/WerteUnion/status/1940333592518824202">https://x.com/WerteUnion/status/1940333592518824202</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/von-diskursiver-zu-politischer-macht-eine-analyse-der-digitalen-kampagne-gegen-verfassungsrichterkandidatin-frauke-brosius-gersdorf/">Von diskursiver zu politischer Macht – Eine Analyse der digitalen Kampagne gegen Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/03/vorg253_cover_Artikel.jpg" medium="image"></media:content>
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		<item>
		<title>Diskursverengung und Corona-Krise</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/diskursverengung-und-corona-krise-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 15:04:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Coronakrise und Grundrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>1. Verlust an subjektiver Meinungs&#173;frei&#173;heit durch Verengung von Diskurs&#173;r&#228;umen Viele sehen unsere Gegenwart geprägt von Polarisierung und gesellschaftlicher Spaltung (Williams 2015; Mau/Lux/Westheuser 2023; Kumkar 2025). Allenthalben wird eine Verengung der Diskursräume beklagt, die sich unter anderem in allgegenwärtigen Sprechverboten, der starken Moralisierung vieler Debatten und einer Neigung zur unreflektierten Skandalisierung abweichender Positionen ausdrückt. Vage Vorwürfe [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/diskursverengung-und-corona-krise-2/">Diskursverengung und Corona-Krise</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">1. Verlust an subjektiver Meinungs&shy;frei&shy;heit durch Verengung von Diskurs&shy;r&auml;umen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Viele sehen unsere Gegenwart geprägt von Polarisierung und gesellschaftlicher Spaltung (Williams 2015; Mau/Lux/Westheuser 2023; Kumkar 2025). Allenthalben wird eine Verengung der Diskursräume beklagt, die sich unter anderem in allgegenwärtigen Sprechverboten, der starken Moralisierung vieler Debatten und einer Neigung zur unreflektierten Skandalisierung abweichender Positionen ausdrückt. Vage Vorwürfe und persönliche Anschuldigungen ersetzen inhaltliche Argumente, Denunziation wird nicht nur geduldet, sondern durch die Einrichtung von „Meldestellen“ gefördert und mit besonderer Aufmerksamkeit belohnt. Nicht selten hat man den Eindruck, es ginge eher um die Zurschaustellung der eigenen moralischen Überlegenheit (Lakoff 2016; Tosi/Warmke 2020) und nicht um die Lösung realer gesellschaftlicher und politischer Probleme.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bemerkenswerterweise scheinen mittlerweile alle politischen Lager von diesem Trend betroffen zu sein. Kamen die Klagen über die Zwänge zu „politischer Korrektheit“ und „cancel culture“ ursprünglich vor allem von „rechts“, etwa wegen der Störung von Veranstaltungen zur Migrationspolitik und zur Kriminalitätsbelastung illegal eingereister Migrant*innen, so sind mittlerweile auch „linke“ Positionen das Ziel lautstark eingeforderter Diskursverengung und Diskursverweigerung. Ein Beispiel ist die Debatte über den Gaza-Konflikt, wo gelegentlich schon der Ausdruck von Mitgefühl mit den Bewohnern des Gaza-Streifens als Indiz für eine offenbar per se als verwerflich angesehene „propalästinensische“ Haltung gilt, die dann gerne ohne Weiteres mit Antisemitismus gleichgesetzt wird. Dasselbe gilt für den Ukraine-Krieg, wo bereits der Hinweis auf eine mögliche Mitverantwortung des Westens ausreichen kann, um den Vorwurf eines „Putin-Verstehers“ und „Kreml-Freunds“ auf sich zu ziehen. Auch in den Debatten um eine gerechtere Verteilung extremen Reichtums lassen sich Diskursverengungen feststellen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf,</strong> Studium von Philosophie, Neuerer Geschichte und Rechtswissenschaft. Er ist seit 2001 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Universität Würzburg. Nähere Informationen unter <a href="http://www.rechtstheorie.de">www.rechtstheorie.de</a>.</em></p>
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<p class="sdendnote-western"><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift <strong>vor</strong>gänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 15.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 6.- €.</em></p>
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		<title>Permanenter Ausnahmezustand? Wenn die Suspendierung von Recht freie öffentliche Diskursräume gefährdet</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/permanenter-ausnahmezustand-wenn-die-suspendierung-von-recht-freie-oeffentliche-diskursraeume-gefaehrdet-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 14:56:08 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Ausnah&#173;me&#173;zu&#173;stand: Von Schmitt zu Agamben „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ Auf diese Weise definiert bekanntlich Carl Schmitt ([1922] 1979: 11) staatliche Souveränität am Grenzfall, da ein Ausnahmezustand im eminenten Sinne Entscheidung sei und nicht vom juristischen Normalfall erfasst werden könne. Konstitutionell könne nur geregelt werden, wer in einem solchen Fall die Entscheidungsbefugnis [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Der Ausnah&shy;me&shy;zu&shy;stand: Von Schmitt zu Agamben</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">„Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ Auf diese Weise definiert bekanntlich Carl Schmitt ([1922] 1979: 11) staatliche Souveränität am Grenzfall, da ein Ausnahmezustand im eminenten Sinne Entscheidung sei und nicht vom juristischen Normalfall erfasst werden könne. Konstitutionell könne nur geregelt werden, wer in einem solchen Fall die Entscheidungsbefugnis habe, und dies müsse der Souverän als höchste, nicht deduzierbare Macht sein (Schmitt [1922] 1979: 11f.). Zahlreiche politische Denker*innen und Jurist*innen haben diese Theorie kritisiert und rezipiert und stellen so die Frage nach der Beziehung von Recht, Macht und Gewalt. Heute ist wohl am prominentesten die Theorie des Ausnahmezustands von Giorgio Agamben, der sich in seiner Werkreihe <i>Homo sacer</i> die vergangenen Jahrzehnte damit intensiv befasst hat. Während Schmitt den staatlichen Ausnahmezustand zum Lackmustest für die Souveränität macht – und Sondervollmachten in einem solchen Zustand affirmativ begreift –, kritisiert Agamben darüber hinaus Ausnahmezustände in Form einer Kritik des Rechts und der Souveränität. Dabei kommt er zum Schluss, dass heutige Gesellschaften sich in einem <i>latenten</i> <i>dauerhaften Ausnahmezustand</i> befinden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im vorliegenden Beitrag soll gefragt werden, welche Auswirkungen eine solche These für öffentliche Diskursräume hat und ob sich daran, wie Diskursräume rechtlich reguliert werden, ein dauerhafter Ausnahmezustand ablesen lässt – eines von Agambens Pardoxa, da ein Ausnahmezustand konstitutionell beschränkt ist und auf eine Ausnahme hinauswill, die möglichst schnell beseitigt werden soll, woraufhin Staaten wieder in den Normalzustand übergehen würden. Letzteres passiere aber nicht mehr, sodass die Ausnahme die Regel werde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. Philip Dingeldey</strong> ist einer von zwei Bundesgeschäftsführer*innen der Humanistischen Union und hauptamtlicher Redakteur der <b>vor</b>gänge. Zuvor war er Gastprofessor für kritische Gesellschaftstheorie an der Universität Gießen. Dingeldey hat in Politikwissenschaft an der Technischen Universität Darmstadt promoviert. Seine Forschungsinteressen sind Demokratietheorie, Rechtstheorie und -philosophie, kritische Theorie, Republikanismus, Liberalismus, ökologisches politisches Denken und politische Ideengeschichte. Zuletzt von ihm erschienen: &#8222;Von unmittelbarer Demokratie zur Repräsentation. Eine Ideengeschichte der großen bürgerlichen Revolutionen&#8220; (Transcript: Bielefeld 2022).</em></p>
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<p class="sdendnote-western"><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift <strong>vor</strong>gänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 15.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 6.- €.</em></p>
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		<title>Das Grundrecht auf aktive politische Partizipation: Starke subjektive Teilhaberechte – ein Fall für das Grundgesetz?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/das-grundrecht-auf-aktive-politische-partizipation-starke-subjektive-teilhaberechte-ein-fall-fuer-das-grundgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Oct 2025 12:58:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Corona]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es fehlt etwas im Grundgesetz, sogar etwas Großes: das Grundrecht auf aktive politische Partizipation über das Wählen hinaus. Eine solche Weiterentwicklung würde eine Lücke füllen und helfen, die Demokratie zu verteidigen.[1] Im Folgenden soll – ausdrücklich als Grobkonzept – die rechtsphilosophische Basis eines solchen Grundrechts dargelegt werden. Es geht also mehr um das Warum, denn [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Es fehlt etwas im Grundgesetz, sogar etwas Großes: das Grundrecht auf aktive politische Partizipation über das Wählen hinaus. Eine solche Weiterentwicklung würde eine Lücke füllen und helfen, die Demokratie zu verteidigen.<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> Im Folgenden soll – ausdrücklich als Grobkonzept – die rechtsphilosophische Basis eines solchen Grundrechts dargelegt werden. Es geht also mehr um das Warum, denn das Wie eines solchen Rechts.</p>
<h3 class="">A. Einleitung</h3>
<p>Mit der <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/politische-partizipation-eine-provokante-herausforderung-fuer-staatsbuerger-und-berufspolitiker">demokratiepolitischen Notwendigkeit für das Grundrecht</a> sowie für mehr politische Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger hat sich kürzlich Michael Köhler befasst. Der Ausschluss der Bürgerinnen und Bürger von den politischen Entscheidungen im Bundestag oder anderen Gremien ist allgegenwärtig und wird nur selten öffentlich hinterfragt. Viele Menschen spüren, dass sie nach dem Wahltag keine grundlegenden Einflüsse mehr auf die Entscheidungen haben, die die politischen Repräsentantinnen und Repräsentanten in ihrem Namen treffen. Mit Bürgerräten gibt es aktuell hoffnungsvolle Ansätze, die Bürgerinnen und Bürger stärker einzubeziehen. Aber auch hier bleibt es auf Bundesebene beim „Antäuschen“ von mehr Partizipation: Die Ergebnisse des Bürgerrats Ernährung sind mit dem frühen Ende der Ampelkoalition versandet, und der lang diskutierte Corona-Bürgerrat findet doch nicht statt, obwohl Bürgerräte im neuen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD stehen. Stattdessen gibt es eine <a href="https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundestag-coronapandemie-aufklaerung-100.htm">Corona-Enquete-Kommission</a> bestehend nur aus Abgeordneten und Sachverständigen ohne jegliche Bürgerbeteiligung, als ob den Bürgerinnen und Bürgern selbst bei einem solch unverbindlichen Gremium nicht getraut wird. Gerade Bürgerräte sind dabei ein Instrument, welches sich viele Menschen in Deutschland verstärkt wünschen: Eine <a href="https://www.bundestag.de/parlament/buergerraete/buergerrat_th1/Dokumente/kw27-evaluation-1011222">repräsentative Umfrage im Zuge der Evaluation des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“</a> kam zum Ergebnis, dass sich 85 Prozent der Befragten mehr Bürgerräte wünschen.</p>
<p>Gegen das demokratische <a href="https://wupperinst.org/fa/redaktion/downloads/projects/FS_NHS_NRW_FM_A4_Juristisches_Fachgutachten.pdf">„Nachhaltigkeitsdefizit“ (Kahl)</a> können einerseits neue Strukturen helfen, wie sie etwa der <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/03/Positionspapier_Broschur.pdf">Arbeitskreis „Demokratisierung“ der Humanistischen Union</a> (unter der Mitwirkung des Autors) erarbeitet hat. Kaum jemals wird jedoch über das Staatsdesign hinausgedacht und die bürgerrechtliche Komponente der Situation genauer analysiert. Dabei gibt es in Form des behaupteten Grundrechts auf aktive politische Partizipation noch einen ungehobenen rechtsphilosophischen Schatz.</p>
<h3 class="">B. Wahlrecht</h3>
<p>Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Grundgesetz ein oft übersehenes, da ungeschriebenes Gebot enthält: das Gebot der Optimierung seiner Prinzipien, wozu auch das Demokratieprinzip gehört, wird aus Art. 20 Abs. 1 GG abgeleitet.<a href="#_ftn2" name="_ftnref7">[2]</a> Das Ziel von Demokratie sollte möglichst direkte Selbstgesetzgebung sein. Größter Ausdruck des Demokratieprinzips ist – bislang – allerdings nur das Wahlrecht jedes und jeder Einzelnen. Die Wählerinnen und Wähler delegieren ihre Staatsgewalt auf gewählte Abgeordnete und können dann jahrelang mit Ausnahme von unverbindlichen Meinungsäußerungen keinen spürbaren Einfluss mehr auf inhaltliche politische Entscheidungen nehmen. Immer wieder wird das Wahlrecht idealisiert und dabei übersehen, wie wenig „feierlich“ es in Art. 38 GG niedergelegt ist. Es liest sich passivisch und findet sich trotz seiner Bedeutung nicht im ersten Teil des Grundgesetzes, sondern als grundrechtsgleiches Recht im Teil „Der Bundestag“, wo es vornehmlich um das Bestücken des Parlaments mit Abgeordneten, nicht das Wahlrecht geht.</p>
<p>Im Jahr 2009 hat das Bundesverfassungsgericht explizit festgestellt, dass das Wahlrecht als das „<a href="https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv001014.html">vornehmste Recht des Bürgers im demokratischen Staat</a>“ aus der Menschenwürde abzuleiten sei:</p>
<p class="indent"><em>„Das Recht der Bürger, in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen und Abstimmungen die öffentliche Gewalt personell und sachlich zu bestimmen, ist der elementare Bestandteil des Demokratieprinzips. Der Anspruch auf freie und gleiche Teilhabe an der öffentlichen Gewalt ist in der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) verankert. Er gehört zu den durch Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG als unveränderbar festgelegten Grundsätzen des deutschen Verfassungsrechts.“</em> (<a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2009/06/es20090630_2bve000208.html">BVerfG, Urteil vom 30.06.2009, &#8211; 2 BvE 2/08 -, Rdnr. 211</a>)</p>
<p>Aus der Menschenwürde? Auf den zweiten Blick gibt es da Fragezeichen, denn es gibt einen systematischen Widerspruch! Denn das Wahlrecht ist ein <em>Deutschenrecht</em> (nur für deutsche Staatsbürger), die Menschenwürde aber ist universal und gilt als<em> Jedermannrecht</em> für jeden Menschen. Konsequent müssten nach dieser Auslegung auch Ausländerinnen und Ausländer sowie Kinder das Wahlrecht haben. Diese konzeptuelle Diskrepanz ist meines Wissens bislang noch nicht in Wissenschaft und Öffentlichkeit ausreichend erörtert worden. Das BVerfG hat zudem bislang keine sonderlichen Anstrengungen unternommen, aus der Menschenwürde weitreichendere demokratische Partizipationsrechte abzuleiten als das Wahlrecht. Scheinbar unumstößlich scheint auch daher die Staatsform einer <em>rein</em> repräsentativen Demokratie, die das Grundgesetz verkörpert. Diese ist aber – nicht zuletzt wegen des genannten Optimierungsgebots – keineswegs für alle Zeiten als einziges Instrument verfassungsrechtlich festgeschrieben. So stehen in Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG – wie vom BVerfG im obigen Zitat zurecht betont –  Abstimmungen <em>gleichrangig</em> neben Wahlen. Konkreter ausgeführt im Grundgesetz ist bislang jedoch nur das Wahlrecht. Abstimmungen fristen dagegen eine Art juristisches „Blinddarmdasein“. Ihre ausdrückliche Erwähnung im GG spricht dabei dafür, dass direkte Demokratie im Grundsatz auch vorgesehen ist.</p>
<h3 class="">C. Grundrecht auf aktive politische Parti&shy;zi&shy;pa&shy;tion</h3>
<p>An diesem Punkt der Unvollkommenheit bietet es sich an, das Konzept eines neuen rechtsphilosophischen „Überbaus“ vorzustellen. Die Rede ist vom Grundrecht auf aktive politische Partizipation, welches Bürgerrechte weit über den bisherigen Anspruch auf Wahlen einräumen würde. Mit einem solchen Recht ergäbe sich – je nach Ausgestaltung – ein Anspruch auf die Umsetzung struktureller demokratischer Reformen. Flächendeckende Bürgerräte, verbindliche Volksentscheide auf Bundesebene, die Kombination von Bürgerräten mit Volksentscheiden oder womöglich gar eine <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/warum-wir-eine-buergerkammer-fordern/">Bürgerkammer</a> blieben keine rechtspolitisch schwierigen Unterfangen mehr, sondern entstünden aus <em>subjektivrechtlichen </em>Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger. Ihre politische Beteiligung und Mitbestimmung wären nicht nur ein objektives Ziel, sondern ein individuelles Grundrecht. Es ist klar, dass konkrete Rechte und Reformen nicht ohne Weiteres aus diesem Grundrecht abzuleiten wären. Aber es gäbe einen klaren Impuls für mehr politische Partizipation, im Sinne von Beteiligung und verbindlicher Mitbestimmung über den Wahlakt hinaus, erst über seine öffentliche Diskussion und dann rechtlich.</p>
<p>An dieser Stelle kann nur gestreift werden, dass diese Idee desstarken Grundrechts auf aktive politische Partizipation wie schon das Wahlrecht als zwingender Ausfluss von Würde beziehungsweise politischer Autonomie verstanden werden kann. Da das BVerfG sich (bislang) mit dem Wahlrecht als „vornehmsten“ Recht der Demokratie zufriedengibt, könnte hier insofern von Bürgerwürde die Rede sein, einer die Menschenwürde ergänzenden, nicht einschränkenden demokratischen Teilwürde.<a href="#_ftn3" name="_ftnref11">[3]</a></p>
<p>Wichtig ist, dass Bürgerinnen und Bürger die Chance erhalten, selbst das Grundrecht auf aktive politische Partizipation zu entwickeln. Es ist offenkundig, dass sich Grundrechte typischerweise über sehr lange Zeiträume entwickeln. Oft waren Krisen der Anlass: So fand das Konzept der Menschenwürde, obgleich schon lange bekannt, erst nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Holocaust seinen rechtlichen Niederschlag im Grundgesetz. Das Wahlrecht wiederum begann als Zensuswahlrecht und war bis vor etwas über hundert Jahren für Frauen noch nicht vorgesehen. Es kann jeweils von einem absoluten Wert gesprochen werden, der aber relativ umgesetzt worden ist und wird. So kann es auch mit dem Grundrecht auf aktive politische Partizipation sein, das sich an den intensiven Mitberatungs- und Mitbestimmungsrechten der männlichen Bürger im klassischen Athen orientiert. Sie waren damals nicht in einer Verfassung niedergeschrieben, sondern existierten wie selbstverständlich. Die Polisbürger konnten in den sogenannten Rat der 500 gelost werden, der Gesetze vorbereitete, und hatten zudem das Recht, in der Volksversammlung über diese Gesetzesentwürfe abzustimmen. Steht ein solcher demokratischer Entwicklungsschritt bei uns noch aus? Folgen wir Aristoteles, der den Mensch als <em>zoon politikon</em> beschrieb, wäre die Frage positiv zu beantworten. Ausdrücklich sah Aristoteles für Bürger die „Teilhabe an der Entscheidung“ vor (Arist. Pol. 1278b).</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, das Grundgesetz – wie schon der Name zum Ausdruck bringt – als Provisorium, noch nicht vollendete Verfassung zu betrachten.<a href="#_ftn4" name="_ftnref12">[4]</a> Auf der Zeitachse ist eine Weiterentwicklung nicht nur politisch ratsam, sondern auch rechtlich erlaubt und vorgesehen. Warum nicht ihm das Ideal einer lebendigen egalitären Demokratie einhauchen, gerade jetzt in schwierigen Zeiten? Am Ende ist die Pointe, dass wir Bürgerinnen und Bürger diejenigen sind, die dies wünschen, verlangen und sogar tun könnten. Denn niemand anderes als das Volk selbst ist der Verfassungsgeber, der sich selbst sich neu erfinden kann. Dieses höchste Partizipationsrecht, das der Verfassungsgebung, ist nicht herbeigewünscht, sondern steht etwas versteckt im Grundgesetz. Laut Art. 146 GG, dem Schlussartikel, wären nur wir als Souverän in der Lage, eine neue Verfassung umzusetzen, nicht jedoch der Bundestag, dessen Arbeit auf Gesetze und Grundgesetzänderungen beschränkt ist. Es ist auffällig, dass der Parlamentarische Rat nicht darum herumkam, das Recht auf eine neue Verfassung in Art. 146 GG zu „retten“ und dass es trotz einiger Wünsche aus dem politischen Bereich im Zuge der Wiedervereinigung nicht abgeschafft worden ist – aus guten Gründen! Schon daraus lässt sich –  wie aus Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG –  die Option des Grundrechts auf aktive politische Partizipation herleiten und begründen.</p>
<p>Wie schon dargelegt, ist das hier diskutierte Grundrecht auf aktive politische Partizipation wie jedes andere Recht ein von Menschen auszuhandelnder Wert. Es kann als Vermögen gesehen werden, das wir in uns tragen, welches aber erst bei entsprechend ausreichendem Willen der Gemeinschaft realpolitisch umsetzbar ist. Festzuhalten ist, dass das Partizipationsrecht dort, wo es um eher allgemeine <em>Beteiligungsrechte</em>, nicht um verbindliche Entscheidungsrechte geht, nicht als reines Staatsbürgerrecht ausformuliert werden sollte, sondern auch Nicht-Deutsche und Kinder als Grundrechtsträger in Frage kommen. Für<em> Entscheidungsrechte</em> sollte dagegen die Staatsbürgerschaft Voraussetzung sein. Während also nach dieser Auffassung etwa die Teilnahme an Bürgerräten ein Jedermannrecht sein sollte, wäre die Teilnahme an Volksentscheiden wie Wahlen den Staatsbürgerinnen und -bürgern vorenthalten. Volksentscheide (sowie Bürgerentscheide) sollte es mehr geben, speziell auf Bundesebene. Im Optimalfall sollten Bürger- und Volksentscheiden Bürgerräte vorgeschaltet werden, zumindest sollte damit mehr auf allen Ebenen experimentiert werden. In dem Fall können auch Nicht-Deutsche indirekt Input für Volksentscheide geben.</p>
<h3 class="">D. Fazit</h3>
<p>Das Grundrecht auf aktive politische Partizipation wäre das fehlende Mosaikstück für die Demokratisierung des Grundgesetzes. Es würde einen subjektivrechtlichen Anspruch auf breite aktive politische Teilhabe am Gemeinwesen schaffen. Klar ist, dass die in der Broschüre „Demokratisierung“ der HU genannten strukturellen Reformen deutlich durch ein Grundrecht auf aktive politische Partizipation untermauert würden. Die genaue Ausgestaltung ist einer intensiven öffentlichen Debatte zu überlassen.</p>
<p>Wer diesen Weg mitgeht, betritt rechtsphilosophisches und -politisches Neuland. Der politische Wille für ein solches Grundrecht müsste zwangsläufig dazu führen, dass die rein repräsentative Demokratie reformiert wird: zum Beispiel in eine repräsentativ-partizipativ-direkte Demokratie. Das Grundgesetz ist dafür offen. Ob der Wandel erst durch Krise oder vorher durch Vernunft stattfindet, soll hier nicht besprochen werden. Nur so viel: Das Grundrecht auf aktive politische Partizipation wäre ein sehr wirksames Vehikel gegen Polarisierung und Spaltung, denn Bürgerinnen und Bürger, die mitgestalten, sind zufriedener als ohnmächtige Zuschauende.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Clemens Oswald</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Ausführlich zum Folgenden vgl. Oswald, Clemens: Fairfassung, Norderstedt, 2024.</p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn7">[2]</a> Grundlegend Alexy, Robert: Theorie der Grundrechte, Berlin, 1978, S. 75-77; sowie ders.: Rechtssystem und Praktische Vernunft, Stuttgart, 1987, S. 407f. Konkret für das Demokratieprinzip vgl. Bryde, Brun-Otto: Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes als Optimierungsaufgabe, in: Redaktion Kritische Justiz (Hrsg.): Demokratie und Grundgesetz, 2001, S. 57-70 (62f). Bei der gebotenen grundgesetzlichen Sicht des „Demokratieprinzips als Optimierung der freien Selbstbestimmung aller“ solle jederzeit auf allen Ebenen nach weiteren Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger gesucht werden, <em>aktiv</em> an der Gestaltung ihrer Lebensumstände teilzunehmen.</p>
<p><a href="#_ftnref3" name="_ftn11">[3]</a> Ausführlich dazu Oswald, s.o., S. 54-60/80-86/151-153/162f. Ober, Josiah: Demopolis, Cambridge, 2017, S. 103ff., drückt es so aus, dass bei gelebter Bürgerwürde („civic dignity“) alle Bürger „groß stehen“ („stand tall“), was für die athenische Demokratie deutlich mehr der Fall gewesen sei als in allen heutigen repräsentativen Demokratien. Dem Rechtswissenschaftler Klaus Ferdinand Gärditz zufolge ist die Menschenwürde nur ein <em>„Teilaspekt“</em> der (Gesamt-)Würde, da sie „kollektive Mechanismen der Herrschaftslegitimation“ nicht unmittelbar thematisiere. Er unterscheidet noch dazu zwischen <em>individueller</em> und <em>demokratischer Selbstbestimmung</em>, die auf eine „gemeinsame Freiheitsidee“ zurückzuführen seien. Damit unterscheidet er <em>de facto</em> die Menschenwürde von demokratischen Würdeformen. (Vgl. Gärditz, Klaus Ferdinand: Der Bürgerstatus im Lichte von Migration und europäischer Integration, Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 2013, S. 49-156 (106f.))</p>
<p><a href="#_ftnref4" name="_ftn12">[4]</a> Vgl. Dreier, Horst: Das Grundgesetz – eine Verfassung auf Abruf?, Aus Politik und Zeitgeschichte, 20.04.2009, <a href="https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf/">https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf/</a>; Hölscheidt, Sven: Wie viel neues Deutschland ist möglich?, DÖV 2020, S. 69-73 (73).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/das-grundrecht-auf-aktive-politische-partizipation-starke-subjektive-teilhaberechte-ein-fall-fuer-das-grundgesetz/">Das Grundrecht auf aktive politische Partizipation: Starke subjektive Teilhaberechte – ein Fall für das Grundgesetz?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Offener Brief an die Unionsfraktion: Wahl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-an-die-unionsfraktion-wahl-von-prof-dr-frauke-brosius-gersdorf-zur-bundesverfassungsrichterin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Jul 2025 09:49:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete der Unionsfraktion, wir, die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, wenden uns an Sie in der Causa Frauke Brosius-Gersdorf und ihre Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht. Wir fordern Sie als politische Repräsentantinnen und Repräsentanten auf, sich nicht vor den Karren der gezielten, offenbar von extrem rechten Medien und Interessenverbänden initiierten Schmutzkampagne gegen Prof. Dr. Brosius-Gersdorf spannen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-an-die-unionsfraktion-wahl-von-prof-dr-frauke-brosius-gersdorf-zur-bundesverfassungsrichterin/">Offener Brief an die Unionsfraktion: Wahl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete der Unionsfraktion,</p>
<p>wir, die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, wenden uns an Sie in der Causa Frauke Brosius-Gersdorf und ihre Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht. Wir fordern Sie als politische Repräsentantinnen und Repräsentanten auf, sich <em>nicht</em> vor den Karren der gezielten, offenbar von extrem rechten Medien und Interessenverbänden initiierten Schmutzkampagne gegen Prof. Dr. Brosius-Gersdorf spannen zu lassen. Ebenso fordern wir Sie auf, ihre Wahl zur Richterin nicht durch falsche Unterstellungen zu verhindern, falls sie, was wir hoffen, ihre Kandidatur aufrechterhält.</p>
<p>Brosius-Gersdorf ist eine allgemein anerkannte Juristin und Hochschullehrerin an der Universität Potsdam und dabei spezialisiert auf Verfassungs- und Sozialrecht. Ihre Expertise und ihr hohes Ansehen in Fachkreisen sollte man anerkennen, selbst wenn man sich mit ihr politisch nicht in allen Punkten einig sein mag. Stattdessen wurde anschließend aus Ihren Reihen Desinformation reproduziert, wodurch die Neubesetzung aller drei Richterposten von der Tagesordnung des Deutschen Bundestags genommen wurde. Wir als älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation halten die Verleumdung von Brosius-Gersdorf als „ultralinks“, „linksradikal“ oder „linksextrem“ und die Unterstellung, sie würde sich in ihren juristischen Entscheidungen von politischen Einstellungen leiten lassen, die im Gegensatz zum demokratischen Spektrum stehen, für nicht hinnehmbar. Wir sind schockiert, wie leicht Akteure, die sich selbst der sogenannten bürgerlichen Mitte zurechnen, mit einem solchen Framing das Geschäft der rechten Konkurrenz betreiben.</p>
<p>Mehrere falsche Vorwürfe kursieren derzeit gegen die Juristin. Das Politikberatungsnetzwerk <a href="https://www.polisphere.eu/de/analyse-zur-kampagne-gegen-frauke-brosius-gersdorf/">Polisphere</a> hat kürzlich nachgewiesen, dass es sich bei den Vorwürfen um eine Kampagne handelt, deren Ursprung zweifelhafte und zum Teil rechtsextreme Medien sind. So begann bereits am 1. Juli 2025 das Onlineportal Apollo News mit der ersten Desinformation, übernommen von NIUS, Tichys Einblick, Junge Freiheit, AUF1 und dem Compact Magazin vom 2. bis 4. Juli – allesamt Akteure am rechten Rand der Gesellschaft, vereint durch das Ziel, Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin zu verhindern. Der zeitliche Zusammenhang mit der Richterwahl und die Häufung der falschen Anschuldigungen zeigen, dass es sich um eine politische Kampagne handelt. Diese Medien versuchen, Brosius-Gersdorfs Arbeit und ihre politischen Positionen auf die Themen Abtreibungsrecht, Impfpflicht, AfD-Verbot, Kopftuch-Debatte und Gendern zu reduzieren, darüber wiederum zu lügen, ihre Reputation durch einen haltlosen Plagiatsvorwurf zu beschädigen und sie somit als Person zu diskreditieren. Teilt die Unionsfraktion des Bundestags etwa diese Agenda? In Anbetracht der politischen Selbstverortung dieser Medien jedenfalls erschreckt es umso mehr, dass diese Kampagne spätestens seit dem 9. Juli in die Mitte der Gesellschaft und des Bundestags wirkt.</p>
<p>Während man beispielsweise über die politische Forderung eines AfD-Verbots oder die Frage, wie eine geschlechtergerechte Sprache aussehen kann/soll, vortrefflich sachlich streiten könnte, wird dies (auch von einigen Unionsabgeordneten) als „ultralinks“ skandalisiert. Sind die Politikerinnen und Politiker aus den Reihen der CDU/CDU, die ebenso ein AfD-Verbot befürworten, nun auch ultralinks?</p>
<p>Andere Teile der Kampagne gegen Brosius-Gersdorf basieren dagegen auf Lügen. So ist die Anschuldigung falsch, die Juristin befürworte die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur Geburt. Sie fordert lediglich, ungewollt Schwangere sollten in der Frühphase der Schwangerschaft legal abtreiben dürfen. Das ist bereits straffrei, aber noch illegal. Dabei handelt es nicht um Extremismus, sondern vielmehr um den Wunsch nach einer Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Ihre Ansichten sind also mit dem Grundgesetz kompatibel. Ob man Brosius-Gersdorf als politisch links verorten mag, ist eine statthafte politische Frage – nicht aber sie dabei als extrem darzustellen.</p>
<p>Doch es geht noch um mehr: Wenn es den beteiligten Alternativmedien gelingt, durch eine solche Kampagne entscheidenden Einfluss auf Entscheidungen des Deutschen Bundestages zu nehmen, nimmt unsere Demokratie und die Institution Deutscher Bundestag erheblichen Schaden. Lassen Sie das nicht zu!</p>
<p>339 Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler haben inzwischen in einer <a href="https://verfassungsblog.de/stellungnahme-zur-causa-frauke-brosius-gersdorf/">öffentlichen Stellungnahme</a> Partei für Brosius-Gersdorf ergriffen. So wie die Unterzeichnenden halten auch wir den öffentlichen Umgang mit Brosius-Gersdorf für eine ungeheuerliche Schmutzkampagne und befürchten den Verfall des respektvollen Umgangs in der demokratischen Gesellschaft. Mehr noch sehen wir mit großer Sorge, wie diese Kampagne eine Verschiebung der öffentlichen Diskursräume nach rechts offenbart und verleumderische Narrative in die Mitte von Politik und Gesellschaft vordringen lässt. Daher fordern wir Sie nachdrücklich dazu auf, die Kampagne gegen Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf zurückzuweisen und ihre Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Der Bundesvorstand der Humanistischen Union e.V. und Philip Dingeldey</p>
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		<title>Menschenrecht auf Bildung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/menschenrecht-auf-bildung-2-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Feb 2025 15:23:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Coronakrise und Grundrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Recht auf Bildung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die UN-Kinderrechtskonvention und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte definieren das Recht auf Bildung als ein grundlegendes Menschenrecht. Die Anforderungen an nicht-diskriminierende und inklusive Bildungssysteme werden in Deutschland aber noch nicht überall erfüllt. Das hat insbesondere die Corona-Pandemie verdeutlicht. In ihren Beitrag argumentieren daher Ernst Fricke und David Häring, dass die Verwirklichung [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Die UN-Kinderrechtskonvention und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte definieren das Recht auf Bildung als ein grundlegendes Menschenrecht. Die Anforderungen an nicht-diskriminierende und inklusive Bildungssysteme werden in Deutschland aber noch nicht überall erfüllt. Das hat insbesondere die Corona-Pandemie verdeutlicht. In ihren Beitrag argumentieren daher Ernst Fricke und David Häring, dass die Verwirklichung des Rechts auf Bildung nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine gesellschaftliche Chance ist. Dabei gehen sie auch aktuellen Befunden vonseiten der Gerichte, Medien und Zivilgesellschaft nach.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Ernst Fricke</strong> ist Rechtsanwalt und Honorarprofessor für Medienrecht und Gerichtsberichterstattung an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt sowie Autor des Lehrbuchs Recht für Journalisten. Er war 20 Jahre Professur für Verwaltungs- und Sozialrecht an Hochschule Neubrandenburg. Zudem ist er seit Oktober 2023 Mitglied des Bundesvorstandes der Humanistischen Union und Mitglied der Redaktion der <b>vor</b>gänge.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">David Häring</strong> ist Rechtsreferendar und derzeit in der Kanzlei Prof. Dr. Fricke &amp; Coll als Stationsreferendar tätig, mit dem Schwerpunkt Informations- und Kommunikationsrecht (Universität Passau, Prof. Dr. Kai von Lewinski &amp; Prof. Dr. Dirk Heckmann).</em></p>
<p class="sdendnote-western">
<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft hier im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 28.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 10.- €.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/menschenrecht-auf-bildung-2-2/">Menschenrecht auf Bildung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Vesper &#8211; Menschenrechte aktuell: Triage &#8211; Ersteinschätzung in Situationen des Mangels &#8211; Wem wird zuerst geholfen?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2023/vesper-menschenrechte-aktuell-triage-ersteinschaetzung-in-situationen-des-mangels-wem-wird-zuerst-geholfen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Jun 2023 14:31:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bioethik]]></category>
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		<category><![CDATA[Coronakrise und Grundrechte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Klimakrisen, Sicherheitskrisen, Massenunfälle und plötzliche Versorgungskrisen, die Zeiten endlicher finanzieller Ressourcen stellen uns vor ganz neue Aufgaben. Was zunächst als Problemstellungen für Ärzte, Zivilschutz und Juristen gelten mochte, ist nun eine Frage, die uns in das Zentrum unserer Gesellschaft führt. Der Landesverband Berlin-Brandenburg der Humanistischen Union lädt ein, juristische, medizinische, ethische und politische Aspekte dieses [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Klimakrisen, Sicherheitskrisen, Massenunfälle und plötzliche Versorgungskrisen, die Zeiten endlicher finanzieller Ressourcen stellen uns vor ganz neue Aufgaben. Was zunächst als Problemstellungen für Ärzte, Zivilschutz und Juristen gelten mochte, ist nun eine Frage, die uns in das Zentrum unserer Gesellschaft führt.</p>
<p>Der <a href="https://berlin.humanistische-union.de">Landesverband Berlin-Brandenburg der Humanistischen Union</a> lädt ein, juristische, medizinische, ethische und politische Aspekte dieses Themas kennen zu lernen und zu diskutieren:</p>
<ul>
<li>Hat es bereits Triage–Entscheidungen während der Corona–Pandemie gegeben?</li>
<li>Wo liegen die ethischen Herausforderungen, wenn man sich entscheidet, nicht zu helfen?</li>
<li>Welchen Weg geht die neuerliche Gesetzgebung und warum?</li>
<li>Kann man Richtlinien und Algorithmen entwerfen, die Gerechtigkeit versprechen?</li>
<li>Wie entscheiden unsere europäischen Nachbarn?</li>
<li>Wie könnte eine gesellschaftliche Unterstützung der Entscheidungsträger aussehen?</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Es diskutieren:</strong></p>
<p>Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann, Wissenschaftsethikerin und Rektorin der Evangelischen Hochschule Rheinland – Westfalen – Lippe</p>
<p>Prof. Dr. Rosemarie Will, Rechtswissenschaftlerin, Verfassungsrichterin a. D. des Landes Brandenburg</p>
<p>Dr. Andrea Zielinski, Kultur- und Sozialanthropologin</p>
<p><strong>Moderation:</strong></p>
<p>Dr. Philip Dingeldey, Co-Geschäftsführer der Humanistischen Union e.V. und Redakteur der <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/">vorgänge</a>.</p>
<p>Wir hoffen auf ein interessiertes und diskussionsfreudiges Publikum.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zur Einführung empfehlen wir den Text „Grundrechte in der Triage“ von Rosemarie Will, erschienen im „<a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2023/">Grundrechte-Report 2023 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland</a>“ (S. Fischer: Frankfurt a. M. 2023: S. 45ff.).</p>
<p>Unter dem Titel „Vesper &#8211; Menschenrechte aktuell&#8220; veranstalten die Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte, die Humanistische Union e.V., die Internationale Liga für Menschenrechte e.V. und die Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation jeweils am letzten Donnerstag des Monats einen Diskussionsabend.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2023/vesper-menschenrechte-aktuell-triage-ersteinschaetzung-in-situationen-des-mangels-wem-wird-zuerst-geholfen/">Vesper &#8211; Menschenrechte aktuell: Triage &#8211; Ersteinschätzung in Situationen des Mangels &#8211; Wem wird zuerst geholfen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Endstation Triage? Gefahren der Priorisierung für die Menschenrechte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/237-238-vorgaenge/publikation/endstation-triage-gefahren-der-priorisierung-fuer-die-menschenrechte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Apr 2023 11:50:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Coronakrise und Grundrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Triage]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Endstation Triage – Gefahren der Priorisierung für die Menschenrechte“ lautet der Titel einer Veranstaltung der Humanistischen Union (HU) am 17. September 2022 in Marburg. Mit ihr wollte die Bürgerrechtsorganisation die Erfahrungen im Umgang mit begrenzten intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten während der Corona-Pandemie aus verschiedenen Perspektiven reflektieren. Zugleich sollten menschenrechtliche Kriterien für den zur Diskussion stehenden Gesetzentwurf der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/237-238-vorgaenge/publikation/endstation-triage-gefahren-der-priorisierung-fuer-die-menschenrechte/">Endstation Triage? Gefahren der Priorisierung für die Menschenrechte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>„Endstation Triage – Gefahren der Priorisierung für die Menschenrechte“ lautet der Titel einer Veranstaltung der Humanistischen Union (HU) am 17. September 2022 in Marburg. Mit ihr wollte die Bürgerrechtsorganisation die Erfahrungen im Umgang mit begrenzten intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten während der Corona-Pandemie aus verschiedenen Perspektiven reflektieren. Zugleich sollten menschenrechtliche Kriterien für den zur Diskussion stehenden Gesetzentwurf der B<span style="color: #000000;"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: small;"><span lang="de-DE">u</span></span></span></span>ndesregierung für ein Triage-Gesetz formuliert werden.</em></p>
<p class="v-teaser-western"><em>Aus dieser Diskussion entstanden die folgenden, überarbeiteten Beiträge des Historikers, Publizisten und Behindertenaktivisten Florian Grams (Hannover); der Pflegefachkraft und Betriebsrätin des Universitätsklinikums Gießen/Marburg, Gisela Lind; des Journalisten und Bürgerrechtlers Franz-Josef Hanke (Marburg); des Facharztes für Neurologie, Intensivmedizin und Geriatrie am Dresdner Universitätsklinikum, Kai Löwenbrück; des Strafrechtswissenschaftlers und Forschungsgruppenleiters am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg, Jörg Arnold; sowie der Professorin i.R. für öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtstheorie an der Humboldt-Universität zu Berlin, Rosemarie Will.</em></p>
<p class="v-teaser-western"><em>Die R<span style="color: #000000;"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: small;"><span lang="de-DE">e</span></span></span></span>debeiträge der Podiumsdiskussion dokumentiert die Webseite der Humanistischen Union Marburg unter: <a href="http://triage.soziale-buergerrechte.de/." rel="nofollow noopener">http://triage.soziale-buergerrechte.de/.</a></em></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-1-western " lang="zxx">Die Geschichte der Triage &ndash; eine Geschichte notwendig falscher Entschei&shy;dungen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im Frühjahr 2020 – die Pandemie hatte gerade begonnen und die ersten Debatten über die Triage hatten in diesem Zusammenhang stattgefunden – fand sich in der Notaunahme eines Krankenhauses der freundliche Hinweis, dass man sich gedulden möge, da in diesem Hause triagiert werde. Freilich ging es an dieser Stelle nicht um die Zuteilung knapper medizinischer Ressourcen, sondern um die Reihenfolge entsprechend der Dringlichkeit der Behandlung. In diesem Sinne wird Triage auch in einigen medizinischen Handbüchern definiert. Etwa wenn mit Blick auf die klinische Praxis formuliert wird: „<i>Freitagabend, 17 Uhr. Eine voll belegte Notfallstation. Der Pförtner bringt die Akten zweier gleichzeitig eingetroffener Patienten herein. Auf den darauf befestigten Notizzetteln steht ‚Juckreiz‘ beziehungsweise ‚Schnittwunde‘. Sie müssen entscheiden, welcher Patient zuerst angesehen wird. Das ist Triage.</i>“<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc">i</a></sup> Und es ist sicherlich das Verständnis von Triage, wie es auch in der besagten Notaufnahme zum Ausdruck kam. Eine solche Definition ignoriert jedoch die Herkunft des Begriffs der Triage aus der Militärmedizin.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als Begründer der Triage gilt <i>Jean Dominique Larrey</i> – der Leib- und Armeearzt <i>Napoleon Bonapartes</i> – der in den Kriegen des französischen Kaiserreichs bemerkte, dass viele Soldaten starben, weil sie nicht schnell genug behandelt werden konnten. Aus diesem Grunde schuf er so genannte „<i>fliegende Ambulanzen</i>“ und sortierte die Verwundeten nach der Schwere ihrer Verletzungen. Aus diesem Umstand entstand der Begriff, denn „<i>Triage</i>“ ist eine Substantivierung des französischen Wortes „<i>trier</i>“ – heißt also Sortierung.<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc">ii</a></sup> Auf diese Weise rettete<i> Larrey</i> vielen Soldaten das Leben. Auf der anderen Seite gehörte zu seinem System aber auch, dass die schwerstverletzten Soldaten nicht gerettet, sondern zurückgelassen wurden.<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc">iii</a></sup> Im Lichte dieser Geschichte ist Triage daher zutreffend zu definieren als „<i>[…] ein Verfahren der priorisierten, also nach Vor- und Nachrang geordneten Verteilung knapper lebenserhaltender Ressourcen unter einer Anzahl von Patienten, deren akuter Bedarf in seiner Gesamtheit die verfügbaren Ressourcen übersteigt.</i>“<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc">iv</a></sup> Dabei wäre in jedem Fall zu fragen, auf der Grundlage welcher Kriterien diese Zuteilung erfolgt. In den meisten Fällen sind es keine medizinischen Gründe, die über Behandlung oder Nichtbehandlung entscheiden, sondern Anforderungen anderer Art – etwa die schnelle und effiziente Wiederherstellung der Kampffähigkeit der Soldaten. So ist etwa belegt, dass US-amerikanische Kommandeure im Zweiten Weltkrieg das knappe Penicilin an geschlechtskranke Soldaten ausgaben statt an Schwerverletzte.<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc">v</a></sup></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dass nichtmedizinische Kriterien auch außerhalb der Militärmedizin bei Triage-Entscheidungen wirksam werden, zeigte sich, als in den 1950er Jahren in den USA zu wenig Dialyse-Geräte für die zu behandelnden Patient:innen zur Verfügung standen. Um die Zuteilungsentscheidungen zu treffen, wurde damals in Seattle ein Laienkomitee gegründet, das die vorhandenen Dialyse-Geräte in erster Linie an weiße christliche, in Vereinen engagierte Familienväter vergab.<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc">vi</a></sup> Einen anderen Weg ging bei der gleichen Entscheidung ein New Yorker Krankenhaus. Um rassistische Zuteilungen zu verhindern, verloste man dort die Dialyse-Plätze. Einer der beteiligten Ärzte bekannte jedoch auf Nachfrage, dass es ihn belastet habe, „<i>[…] im Zweifel &#8218;deserving patients&#8216; abweisen und statt dessen solche behandeln zu müssen, &#8218;who are only being served for an unhappy or anti-social life&#8216;.</i>“<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc">vii</a></sup> In beiden Fällen blieben also soziale Kategorien wirksam und schufen ein Einfallstor für Lebenswertdiskussionen. Gleiches galt für Triage-Debatten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, in denen mitunter alte Menschen und Menschen mit Behinderungen als weniger dringlich zu behandeln eingestuft werden sollten als junge und vermeintlich ansonsten gesunde Patient:innen.<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc">viii</a></sup></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Jede Überlegung über die Anwendung von Triage-Kriterien muss sich fragen lassen, wessen Interessen sie dient, denn keine Entscheidung über die Vorenthaltung notwendiger medizinischer Maßnahmen kann medizinisch begründet werden. Die Formulierung von Triage-Kriterien kann daher nur auf der gesellschaftlichen Makroebene entschieden werden.<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote9sym" name="sdendnote9anc">ix</a></sup> Es stellt sich notwendig die Frage, wie viele Intensivbetten, Beatmungsgeräte und wie viel gut ausgebildetes und entsprechend bezahltes Personal in der Versorgung und Pflege sich eine Gesellschaft leisten will. So geriet das als vorbildlich geltende deutsche Gesundheitssystem in der Corona-Pandemie nah an seine Grenzen, weil es seit langer Zeit auf Verschleiß gefahren wurde und daher für die Krisensituation nicht umfassend gerüstet war.<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote10sym" name="sdendnote10anc">x</a></sup> An dieser Stelle bedarf es des politischen Umdenkens und nicht des Appells an Verantwortung oder Gewissen. Dies gilt umso mehr, als dass jede Triage-Entscheidung eine notwendig falsche Entscheidung ist, weil sie immer eine Reaktion auf eine inhumane Situation darstellt.<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote11sym" name="sdendnote11anc">xi</a></sup></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Von daher sind auch alle Versuche, Triage-Entscheidungen diskriminierungsfrei zu gestalten, notwendig unbefriedigend. Die Randomisierung wirkt wie eine Flucht aus der unangenehmen Situation. Auf der anderen Seite begibt sich jedes Nachdenken über Entscheidungskriterien in die Gefahr, Menschenleben gegeneinander aufzurechnen. Am Ende bleibt – in der Tradition der Aufklärung – nur, auf dem Imperativ Kants zu beharren, so zu handeln dass „<i>[…] du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.</i>“<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote12sym" name="sdendnote12anc">xii</a></sup> In der Konsequenz bedeutet dies, alles daran zu setzen, dass eine Triage nicht stattfinden muss, weil jeder Mensch – als Selbstzweck – die für ihn notwendige medizinische Behandlung erhalten kann. Es geht also um nicht weniger als um die menschliche Gestaltung des Gesundheitswesens und der Gesellschaft.</p>
<p class="v-absatz-ohne-kursiv-western" style="text-align: right;">Florian Grams</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-1-western " lang="zxx">&bdquo;Im Krankenhaus wurde schon immer triagiert!&ldquo;</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Mein Name ist Gisela Lind. Ich war ca. 30 Jahre als Fachkrankenschwester im Bereich Anästhesie und Intensivmedizin tätig. Ich habe meinen Beruf sehr gerne ausgeübt, war mit Leib und Seele Intensivschwester, bis vor 12 Jahren mich meine eigenen gesundheitlichen Probleme dazu zwangen, mich schweren Herzens von dem Dasein der Intensivschwester zu trennen. Seitdem bin ich Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrätin, wo mein Fokus auf der SBV liegt. Somit konnte ich meine Fürsorge auf meine Kollegen übertragen, nur ohne meine geliebten Maschinen. Sie merken sicher, ich konnte mich nie wirklich trennen. Ich sage das, um deutlich zu machen, wie wichtig mir Patienten und meine Kollegen sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kommen wir nun zum Thema: Im Krankenhaus wurde schon immer triagiert! Diese Triage fand und findet immer dann statt, wenn kein Bett mehr frei war. Das kam vor und kommt immer häufiger vor. Leider müssen immer häufiger Patienten verlegt werden, die noch nicht stabil genug sind. Doch unsere Krankenhausfinanzierung ermöglicht nichts anderes. Unsere praktizierte Triage sah jedoch immer so aus: Wer am gesündesten von den kranken Patienten war, der musste gehen. Das heißt: Patienten, die eigentlich noch unserer Therapie und Pflege bedurften, wurden vorzeitig verlegt, um Platz zu schaffen, für Patienten, denen es schlechter ging. Diese Triage bezog sich aber immer auf das akute Krankheitsgeschehen. Ärzte und Pflege berieten sich, wer denn als erstes verlegbar sei, wenn denn ein Notfall kommt. Und es kamen viele Notfälle.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Selbst, wenn uns klar war, dass die Patienten die Verlegung wahrscheinlich nicht gut „verkraften“ würden und wir ahnten, dass diese Menschen wieder zurückkommen würden, weil es ihnen wieder schlechter ging, so mussten sie doch verlegt werden, um Platz und Ressourcen zu schaffen für Menschen, die diese Hilfe dringender brauchten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die zunehmende Reduzierung von Intensivbetten in deutschen Kliniken und der massive Pflegepersonalmangel fördern leider eine solche Triage! Eine Triage, die nicht gewollt, nicht sinnvoll, aber notwendig ist. Studien ergaben, dass Patienten, die zu früh verlegt wurden, eine deutlich höhere Mortalitätsrate aufwiesen oder am Ende zumindest einen deutlich längeren Krankenhausaufenthalt verzeichneten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ich bin auch der festen Überzeugung, dass es genügend Pflegepersonal gibt! 75 Prozent aller ausgestiegenen Pflegekräfte würden zurückkommen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dies ergaben mehrere Studien und Umfragen. Pflegekräfte steigen durchschnittlich nach drei Jahren Berufspraxis aus, weil sie nicht das machen durften, weshalb sie diesen Beruf erlernt hatten. Die Motivation, diesen Beruf auszuüben, wird bereits kurz nach dem Examen zerstört – durch die Rahmenbedingungen, unter denen dieser Beruf auszuüben ist. Dazu gehören nicht nur die deutlich verbesserungsbedürftige Bezahlung, sondern vor allem die Arbeitsbedingungen. Pflegende möchten das machen, was sie gelernt haben! Sie möchten sich ganzheitlich um ihre Patienten kümmern. Sie wollen die nötige <i>Z</i><i>eit</i><i> für ihre Patienten</i> haben, um sie bestmöglich versorgen zu können. Aber sie müssen auch ihre Mieten bezahlen können und manchmal auch für ihre Familien da sein.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Politik, aber auch die Gesellschaft sind hier im Besonderen gefragt. Das Finanzierungssystem muss neu überdacht werden. Es muss möglich sein, sich vollumfänglich um Patienten zu kümmern, ohne ständig Zeit und Geld im Nacken zu haben. Es braucht nicht nur Geräte, damit ein Patient so schnell als möglich wieder nach Hause kann. Jeder von uns möchte, dass Ärzte und Pflege nicht nur Fachkompetenz besitzen, sondern auch Empathie und Zeit für den Menschen haben, denn jeder von uns ist ganz individuell und es bedarf individueller Maßnahmen, um die Gesundheit zu stärken und damit die Krankheitsphasen zu reduzieren.</p>
<p class="v-absatz-ohne-kursiv-western" style="text-align: right;">Gisela Lind</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-1-western " lang="zxx">Weiter&shy;f&uuml;h&shy;rende Gedanken zum Thema &bdquo;Prio&shy;ri&shy;sie&shy;rung&ldquo; im Gesund&shy;heits&shy;system</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Triage wird grundsätzlich immer im Fall einer Verknappung medizinischer Ressourcen nötig. Darum muss das erste Ziel einer demokratischen und menschenwürdigen Gesellschaft sein, ausreichende Ressourcen zur Versorgung aller Menschen mit den notwendigen medizinischen Hilfen bereitzustellen. Das beinhaltet auch, dass die medizinische Daseinsvorsorge nicht dem Diktat wirtschaftlicher Gewinnmaximierung unterworfen werden darf. Dennoch wird es auch bei enormen Anstrengungen der Verantwortlichen keine grenzenlosen Versorgungskapazitäten geben können. Darum ist es unerlässlich, dass sich die gesamte Gesellschaft gründlich auf mögliche Fälle von Triage vorbereitet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine Priorisierung findet im Gesundheitssystem ohnehin tagtäglich statt. Deutlichstes Beispiel einer ungerechten Ressourcenverteilung ist die Aufspaltung der Gesundheitsversorgung in die gesetzliche und die private Krankenversicherungen. Ihr steht das Modell einer „Bürgerversicherung“ als wesentlich tragfähigere Finanzierungsstruktur gegenüber, die auch die Vermögenden entsprechend ihrer Wirtschaftskraft in die Finanzierung der allgemeinen Krankenversorgung angemessen einbezieht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Daneben müssen Ressourcen auch regional gerechter verteilt werden. Der „ländliche Raum“ darf nicht ausbluten, weil dort keine Krankenhäuser mehr existieren und zu lange Rettungswege die Überlebenschancen nach Unfällen oder anderen Ereignissen verringern. Auch wenn sich Therapien aufgrund der geringen Zahl möglicher Betroffener nicht wirtschaftlich rechnen, müssen sie trotzdem angeboten werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Neben all dem geht es vor Allem aber auch um Krisen wie eine Pandemie, einen Krieg oder die Folgen des Klimawandels und ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Dafür muss der Staat vorausschauend Vorsorge treffen. Deswegen muss es in einem klugen Gesundheitssystem immer Überkapazitäten für Notfälle geben.<br />
Da die Mittel jedoch immer begrenzt bleiben werden, müssen sich Ärztinnen und Ärzte trotzdem auf die mögliche Situation einer Triage vorbereiten. Angesichts ihres vermutlich eher kurzfristigen Auftretens ist eine frühzeitige Vorbereitung durch Übungen und Leitfäden notwendig. In diese Vorbereitung muss die Medizin auch mögliche Betroffene aus „vulnerablen Gruppen“ einbeziehen, um auf ihre besonderen Bedürfnisse vorbereitet zu sein.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Benachteiligung von Menschen aufgrund einer Behinderung oder ihres Alters auch im Fall einer Triage ausdrücklich untersagt. Doch entsprechend der Erkenntnis, dass auch die Androhung von Folter bereits Folter ist, ist auch die drohende Ausgrenzung im Fall einer Triage für mögliche Betroffene bereits eine massive Ausgrenzung. Sie knüpft an alltäglichen Benachteiligungserfahrungen an und mündet in die Sorge um das eigene Überleben im Katastrophenfall. Die Stigmatisierung von Menschen mit Beeinträchtigungen muss darum bereits im Vorfeld aufgehoben werden. Bei den Debatten über Triage ist ihre Stimme deshalb von allerhöchstem Gewicht. Diskussionen ohne Betroffene nehmen ihre Ausgrenzung im Ernstfall bereits vorweg.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Letztlich spielt in der gesellschaftlichen Debatte die Tatsache kaum eine Rolle, dass die Mehrheit der Menschen in höherem Alter behindert sein wird. Bereits im Durchschnitt der Bevölkerung liegt der Anteil der Menschen mit Behinderung bei mehr als 10 Prozent. Als mehrfachbehinderter Blinder würde ich dabei statistisch jedoch nur einmal gezählt. Mehrfachbehinderte wie ich wären bei einer Triage wahrscheinlich die ersten Opfer. Eine meiner drei Behinderungen galt im sogenannten „Euthanasieprogramm“ der nationalsozialistischen Mordmaschinerie als Tötungsgrund. Eine zweite wurde durch Sterilisation „bekämpft“. Gerade auch diese Erfahrungen von Behinderten mit faschistischer Ideologie, die spätestens seit 1933 und bis heute noch in vielen Köpfen – auch von Ärztinnen und Ärzten oder Pflegenden – herumspukt, mahnt zu einer bewussten und vorsichtigen Auseinandersetzung mit dem Thema „Triage“. Selbst wenn Behinderte sich in den vergangenen Jahrzehnten viele Freiräume erobert haben, ist Inklusion immer noch ein unerreichtes Ziel. Ausgrenzung hingegen ist in vielen Lebensbereichen nach wie vor Alltag.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn Menschen mit Behinderungen eine Randomisierung der Entscheidung über die Verteilung medizinischer Ressourcen fordern, geschieht das aus der begründeten Sorge darüber, dass alle denkbaren medizinischen Kriterien indirekt immer wieder die Beeinträchtigung aufgreifen: Das gilt für Kriterien wie die „Komorbidität“ ebenso wie für die Überlebenswahrscheinlichkeit. Andererseits sträubt sich alles in mir dagegen, ein Losverfahren über Leben und Tod entscheiden zu lassen. Allerdings sind auch Begründungen wie Familienstand und Kinderzahl durchaus fragwürdig. Bereits in seinem Luftsicherheitsurteil von 2006 hatte das BVerfG die größere Zahl an bedrohten Menschenleben nicht als Grund gelten lassen, eine geringere Zahl an Personen in einem Flugzeug dafür zu opfern.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Darum steht am Ende die Erkenntnis, dass es keine gerechte Triage geben kann. Eine möglichst wenig ungerechte Triage wäre aber wohl besser als eine gänzlich ungerechte. Welche Kriterien dabei zugrunde gelegt werden können, vermag ich aber nicht abschließend zu sagen.</p>
<p class="v-absatz-ohne-kursiv-western" align="right">Franz-Josef Hanke</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-1-western " lang="zxx">Das Triage-&shy;Ge&shy;setz aus Sicht der Praxis</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ich möchte das mittlerweile verabschiedete „Triage-Gesetz“ aus Sicht des medizinischen Anwendungskontexts kommentieren; also bezogen darauf, inwieweit das Gesetz der durch das Bundesverfassungsgericht festgestellten „Schutzpflicht“ des Gesetzgebers, Menschen in Triage-Situationen „<i>wirksam vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung</i>“ zu bewahren, gerecht wird.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote13sym" name="sdendnote13anc"><sup>xiii</sup></a> Wichtig erscheint dabei, dass diese „Schutzpflicht“ keinen absoluten Charakter hat, sondern dass „<i>…dem Gesetzgeber ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum…</i>“ zusteht, das heißt, dass ein Ermessensspielraum besteht, in dem die wirksame Umsetzung der Schutzpflicht mit anderen Gütern abgewogen werden kann.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Extreme Beschr&auml;n&shy;kung des Anwen&shy;dungs&shy;be&shy;reichs</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Was ist ein sinnvolles anwendungsbezogenes Beispiel, um das Triagegesetz bezogen auf seine Güte zu bewerten? Das Triage-Gesetz regelt den Fall, dass aufgrund einer Infektionskrankheit intensivmedizinische Ressourcen so knapp sind, dass in der Zuteilung zwischen verschiedenen Patient:innen abgewogen werden muss. Anders gesprochen: Hätte eine Pandemie nicht zu Knappheit geführt, würden beide Patient:innen intensivmedizinisch behandelt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Um das Gesetz zu bewerten, ist es nicht sinnvoll, von dem oft geschilderten Extrembeispiel auszugehen: Es gibt nur noch ein Beatmungsgerät, und ein:e Patient:in muss ersticken. Ein aus praktischer Sicht realistischeres Beispiel wäre das folgende:</p>
<p class="v-zitat-western">Nur eine:r von zwei Patient:innen mit einer Blutvergiftung kann intensivmedizinisch behandelt werden; der oder die andere Patient:in wird auch weiterbehandelt, aber mit weniger intensiven (und damit weniger sicheren) Behandlungsoptionen. Dadurch hat diese:r Patient:in ein erhöhtes Risiko für ein schlechteres Behandlungsergebnis.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Bei der Triage handelt es sich regelmäßig nicht um eine Frage von Leben und Tod, sondern eher um die Frage eines durch intensivmedizinische Ressourcenknappheit hervorgerufenen erhöhten Behandlungsrisikos für eine:n Patient:in. Das „letzte Beatmungsgerät“ ist nur das Extrembeispiel einer Maximalrisikozuteilung, was (glücklicherweise) in Deutschland nicht anwendungsrelevant und somit auch wenig geeignet ist, die Gesetzesgüte zu beurteilen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Indem das Gesetz die „Triage“ auf die Zuteilung von intensivmedizinischen Maßnahmen in einer pandemie-induzierten Knappheit beschränkt, impliziert es zugleich, dass prognoserelevante Ressourcenallokationsentscheidungen und eine daraus resultierende etwaige Diskriminierung nur durch Pandemien bedingt wären. Dies entspricht jedoch nicht der Behandlungsrealität: Ein relativer Mangel war schon vor der Pandemie regulärer Alltag in deutschen Krankenhäusern, verbunden mit risikobehafteten Abwägungsentscheidungen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote14sym" name="sdendnote14anc"><sup>xiv</sup></a> Verschobene Tumoroperationen gefährden das Überleben von Tumorpatient:innen, genauso wie der eklatante Mangel an psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten die Suizidgefahr von Menschen mit Depressionen erhöht. Insofern ist das Gesetz unverständlich, weil es davon ausgeht, dass ein Schutz vor Diskriminierung nur bei pandemiebedingter Knappheit relevant wäre.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein Maß dafür, ob ein Gesundheitswesen alle Möglichkeiten ausschöpft, um vor Krankheit und Tod zu schützen, sind durch Gesundheitsversorgung „vermeidbare“ Erkrankung und Sterblichkeit (quantifiziert im sog. <i>Health Access and Quality Index</i>, HAQI).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote15sym" name="sdendnote15anc"><sup>xv</sup></a> Naturgemäß ist dies ein schwierig zu erreichendes Ideal, und das deutsche Gesundheitswesen nimmt derzeit immerhin den 20. Platz weltweit ein. Gerecht oder fair wäre nun, wenn sich vermeidbare Erkrankung und Sterblichkeit gleichmäßig über alle Krankheitsbilder verteilen würden. Das ist aber nicht der Fall, sondern die durch das Gesundheitswesen vermeidbare Sterblichkeit ist höchst unterschiedlich verteilt. So erreicht Deutschland für einzelne Krankheitsbilder einen perfekten HAQ-Index von 100 (etwa bei Masern, für die es wirksame Impfprogramme gibt). Demgegenüber werden bei Hodenkrebs nur 66% der vermeidbaren Erkrankungen/Sterblichkeit erreicht. Darüber hinaus sind vulnerable Gruppen überdurchschnittlich stark von durch das Gesundheitswesen vermeidbarer Erkrankung/Sterblichkeit betroffen, mit zunehmender Ungleichverteilung: Während 1980 Menschen mit niedrigem Bildungsgrad noch 50% stärker betroffen waren als Menschen mit hohem Bildungsgrad, waren sie 2010 doppelt so stark betroffen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote16sym" name="sdendnote16anc"><sup>xvi</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Durch Gesundheitsversorgung vermeidbare Erkrankung/Sterblichkeit sind somit sehr ungleichmäßig zwischen Erkrankungen und unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen verteilt und – in Zahlen gesehen – eine wesentlich bedeutsamere Quelle von potentiell ungerechtfertigter Benachteiligung als eine pandemiebedingte Knappheit von intensivmedizinischen Kapazitäten. Die Spanische Grippe als letzte Vor-Covid-Pandemie ist fast 100 Jahre her. Es ist unverständlich, warum sich das Triage-Gesetz auf ein so seltenes Ereignis beschränkt und darauf verzichtet, die wesentlich häufigeren Quellen von vermeidbare Krankheit/Sterblichkeit zu regeln. Natürlich kann ein Triage-Gesetz nicht alle Formen von Ungleichbehandlung adressieren, jedoch ist diese sehr enge Beschränkung auf ein Jahrhundertereignis nicht nachvollziehbar und wird dem Schutzauftrag des Gesetzgebers nicht gerecht.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Ist das Gesetz wider&shy;spruchs&shy;frei?</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">In der Begründung des Gesetzes wird darauf eingegangen, dass aufgrund der hohen Relevanz das Gesetz nicht nur das „wie“ regeln soll (formale Kriterien), sondern auch das „was“ (Entscheidungskriterien, sog. „materielle Kriterien“). Dazu gehört, dass Behinderung und/oder Alter nicht berücksichtigt werden dürfen bei Zuteilungsentscheidungen, gleichzeitig aber die Überlebenswahrscheinlichkeit der intensivmedizinischen Therapie das Hauptkriterium sein soll, abgeschätzt unter Berücksichtigung von relevanten Begleiterkrankungen. Begleiterkrankungen sind aber nur dann relevant, wenn sie eine funktionell bedeutsame Einschränkung einer Organfunktion hervorrufen – und damit in der Regel eine Behinderung. Tatsächlich waren 24,7% der Menschen über 65 Jahre in Deutschland 2021 schwerbehindert.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote17sym" name="sdendnote17anc"><sup>xvii</sup></a> Es ist davon auszugehen, dass Begleiterkrankungen, die gleichzeitig eine Behinderung hervorrufen und für die Überlebenswahrscheinlichkeit relevant sind, eher die Regel als eine Ausnahme darstellen. Somit kann man dem Gesetz vorwerfen, dass es trotz der starken Überlappung zwischen Begleiterkrankung und Behinderung das eine als Positiv- und das andere als Negativkriterium definiert und damit widersprüchlich ist.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Ist das Gesetz prakti&shy;ka&shy;bel?</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das Gesetz gibt keinerlei Anleitung, wie der inhaltliche Konflikt zwischen Begleiterkrankungen und Behinderungen aufzulösen ist. Ein Beispiel wäre eine eingeschränkte Lungenfunktion, welche die Überlebenswahrscheinlichkeit reduziert. Soll diese nur berücksichtigt werden, wenn der:die Patient:in dadurch keinen anerkannten Grad der Behinderung hat? Wie soll zu rechtfertigen sein, Patient:innen mit „nicht behindernden“ relevanten Begleiterkrankungen (insoweit es das überhaupt gibt) zu benachteiligen, solche mit „behindernden“ aber nicht?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Weiterhin verlangt das Gesetz, das bei jeder Entscheidung über einen Menschen mit Behinderung ein:e „Expert:in“ für Behinderungen beteiligt sein muss, ohne zu definieren, was jemanden überhaupt zu einem:r Expert:in macht. Die Häufigkeit von Behinderung bedeutet, dass in der Realität für fast jede Triage-Entscheidung ein:e solche:r Expert:in benötigt würde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sowohl der unaufgelöste Widerspruch in der (Nicht-)Berücksichtigung von Begleiterkrankungen und Behinderungen wie auch die verlangte 24/7-Verfügbarkeit nicht näher definierter Expert:innen und die nicht nachvollziehbare Beschränkung auf pandemische Situationen schränken die Praktikabilität des Gesetzes stark ein.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Ist das Gesetz angemessen?</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die „Angemessenheit“ ist eine Frage der Abwägung und damit auch von gesellschaftlichen Wertevorstellungen. Das Triage-Gesetz schränkt die zulässigen Entscheidungskriterien stark ein (nur Kurzzeitüberlebenswahrscheinlichkeit, nur Berücksichtigung von relevanten Begleiterkrankungen). Der Gesetzgeber rechtfertigt dies damit, dass weiterreichende Kriterien (z.B. Berücksichtigung der potentiellen Lebensqualität nach der Intensivtherapie) nicht vereinbar wären mit dem Grundsatz der <i>Lebenswertindifferenz</i> – dass das Leben eines:r Einzelnen gleich viel wert ist und nicht für ein anderes geopfert werden darf. Diese enge Beschränkung steht jedoch in eklatantem Widerspruch zum Anspruch einer „menschlichen“, „personenzentrierten“ Medizin, die Menschen eben nicht auf mechanistische Einzelkriterien reduzieren, sondern durch eine ganzheitliche Betrachtungsweise der individuellen Lebenssituation und Gesundheit ein medizinisches Behandlungskonzept umzusetzen, dass persönlichen Besonderheiten möglichst gerecht will.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote18sym" name="sdendnote18anc"><sup>xviii</sup></a> Es ist äußerst fraglich, ob die mechanistische Beschränkung auf Einzelkriterien den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung und ihren komplexen individuellen Lebenssituationen Rechnung trägt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In einer pluralistischen Gesellschaft sollte der Gesetzgeber bei der Auslegung seines oben erwähnten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums auch das öffentliche Verständnis von Angemessenheit und Gerechtigkeit berücksichtigen. Bezogen auf Triage zeigen nationale und internationale Studien, dass Menschen, unabhängig von Gesellschaftsform und Kulturkreis, keine rein „<i>egalitären</i>“ lebenswertindifferenten Entscheidungskriterien heranziehen wollen, sondern auch komplexere Kriterien, die die individuelle Lebenssituation mit einbeziehen;<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote19sym" name="sdendnote19anc"><sup>xix</sup></a> darunter immer wieder auch solche Kriterien, die als „<i>utilitaristisch</i>“ verstanden werden können &#8211; beispielsweise die Bevorzugung von Jüngeren oder von Personen mit weiteren abhängigen Personen (z.B. Kindern). Dazu kommt, dass nicht alle utilitaristischen Kriterien im Widerspruch mit der Lebenswertindifferenz stehen: So kann die Bevorzugung von Jüngeren auch damit gerechtfertigt werden, dass Jüngere weniger Lebenszeit und Lebensabschnitte selbstbestimmt haben gestalten können als Ältere (<i>Fair-Innings-Theorie</i>). Die Nicht-Berücksichtigung des Alters (wie derzeit im Gesetz vorgeschrieben) kann nach der <i>Fair-Innings-Theorie</i> auch als eine Benachteiligung von Jüngeren verstanden werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenig verständlich ist auch das Verbot der <i>Ex-Post-Triage</i>: Die Annahme, dass jemand, der einmal eine Ressource zugeteilt bekommen hat, mehr Anrecht auf diese hat als jemand, der später kommt und sie ebenfalls benötigt, ist mit dem Ansatz der Lebenswertindifferenz nicht vereinbar. Letztlich bedeutet der Ausschluss der Ex-Post-Triage nämlich nichts weiter als: <i>Wer zuerst kommt, malt zuerst</i>. Leider ist es aber nicht zufällig, wer zuerst ins Krankenhaus kommt. Wiederholt wurde gezeigt, das vulnerable Gruppen verspäteten und erschwerten Zugang haben und dies ein Grund für die höhere und damit vermeidbare Erkrankung/Sterblichkeit sein kann.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote20sym" name="sdendnote20anc"><sup>xx</sup></a> Ausschluss der Ex-Post-Triage bedeutet also nichts anderes als denen, die aufgrund ihres privilegierten sozialen Status früher Zugang zu einer knappen Ressource gefunden haben, Priorität einzuräumen. Die Interessen von Menschen mit Behinderung werden hierdurch ganz sicher nicht geschützt. Zudem erschwert es angemessene Abwägungsentscheidungen: Wenn nur zwischen verhältnismäßig wenigen Patient:innen entschieden werden kann, die gerade in der Notaufnahme auf eine intensivmedizinische Kapazität warten (<i>Ex-Ante-Triage</i>), dann ist eine weniger fein abgestimmte und damit weniger faire Entscheidung möglich, als wenn alle Patient:innen einbezogen werden, die gerade Bedarf an der Ressource haben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zusammenfassend erscheint das Gesetz weder verständlich, widerspruchsfrei, praktikabel noch angemessen. Gerade die Beschränkung auf ein Jahrhundertereignis einer Pandemie lässt den Eindruck entstehen, dass es überhaupt nicht zur Anwendung kommen soll. Der Gesetzgeber flüchtet damit vor der Verantwortung, sich um die gesellschaftlich relevante Frage zu kümmern, wie eine Benachteiligung bei der Ressourcenallokation im Gesundheitswesen vermieden werden kann – nicht nur in der Intensiv- und Notfallmedizin, sondern auch in anderen medizinischen Versorgungsbereichen. Das Gesetz regelt eine absolute Ausnahme, während der Alltag außen vor bleibt.</p>
<p class="v-absatz-ohne-kursiv-western" style="text-align: right;"><a name="_GoBack"></a>Kai Loewenbrück</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-1-western " lang="zxx">Endstation &bdquo;Triage&ldquo;?<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote21sym" name="sdendnote21anc">xxi</a></sup></h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der vom Bundeskabinett am 26.8.2022 vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes will nach seiner Begründung die Vorgaben des BVerfG vom 16.12.2021 zum Schutz behinderter Menschen vor Benachteiligungen bei der Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungsressourcen umsetzen. An diesem Gesetzentwurf wird zu Recht erhebliche Kritik geäußert. Diese bezieht sich u.a. darauf, dass die <i>Ex-post-Triage </i>gesetzlich ausgeschlossen werden soll.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das geht zurück auf regen öffentlichen Widerstand, insbesondere durch Behinderten- und Sozialverbände. Das Deutsche Institut für Menschenrechte stufte die Ex-post-Triage als menschenrechtswidrig ein. Dagegen wiederum wenden Ärzteverbände und Stimmen aus der Rechtswissenschaft ein, dass das Verbot einer Ex-post-Triage mehr Menschenleben kosten werde, gerade von Menschen mit Behinderung. Ihre Sorge ist, dass künftig einmal eingeleitete Intensivtherapien nicht mehr beendet würden – auch dann nicht, wenn eine Weiterbehandlung medizinisch-ethisch nicht mehr geboten sei. Zwar werde im Triage-Gesetz der Abbruch einer begonnenen intensivmedizinischen Behandlung im Pandemiefall untersagt; realistisch sei aber, dass das indirekt zur Grundregel werde, weil es jede Einzelfallentscheidung für einen Therapieabbruch auf Intensivstationen juristisch angreifbar mache.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote22sym" name="sdendnote22anc"><sup>xxii</sup></a> Ferner wird als Kritikpunkt an dem Ausschluss der Ex-post-Triage darauf hingewiesen, dass in Extremphasen einer Pandemie die Gefahr bestehe, dass Menschen nach einem Herzinfarkt oder einem schweren Unfall nicht mehr auf eine Intensivstation aufgenommen würden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote23sym" name="sdendnote23anc"><sup>xxiii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Demgegenüber wird mit dem Prinzip der Lebenswertindifferenz argumentiert. Dieses Prinzip folge aus einem strikten verfassungsrechtlichen Egalitarismus<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote24sym" name="sdendnote24anc"><sup>xxiv</sup></a> und bewirke, dass selbst im Falle, der zuerst intensivmedizinisch behandelte Patient würde dies „höchstwahrscheinlich nicht überleben“, gleichwohl aber medizinische Indikation fortbestehen würde, eine Ex-post-Triage nicht zulässig wäre.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote25sym" name="sdendnote25anc"><sup>xxv</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Jene Stimmen hingegen, die sich für die Zulassung der Ex-post-Triage aussprechen, stehen wohl überwiegend auf dem Boden des Utilitarismus, gegen den nicht zuletzt schwerbehinderte Menschen nachvollziehbare grundlegende Vorbehalte haben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Fest steht, dass für den Fall, die Ex-post-Triage würde gesetzlich zugelassen, große Unsicherheit darüber bestünde, ob dann auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für Ärzte (etwa durch Totschlag) vorläge. Für diesen Fall geben Stimmen aus der Strafrechtswissenschaft zu bedenken, dass gesetzlich geregelt werden müsste, was strafbar ist und was nicht, weil nur so die Rechtsunsicherheit für die Ärztinnen und Ärzte beseitigt werden könne.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote26sym" name="sdendnote26anc"><sup>xxvi</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Weitere kritische Fragen beziehen sich auf die <i>Ex-ante-Triage</i>, also darauf, wie bei der Aufnahme von Patientinnen und Patienten zu entscheiden ist, die alle intensivmedizinischer Behandlung bedürfen, für die aber die intensivmedizinischen Apparate oder die Bettenkapazität der Klinik nicht ausreichen. In dieser Konstellation geht es darum, nach welchen Kriterien die Zuteilungsentscheidungen erfolgen, welche Menschen in die Klinik aufgenommen werden und welche Menschen nicht. Hierfür wäre nach dem Gesetzentwurf das materielle Kriterium „aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit“ maßgebend.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dagegen wird u.a. eingewandt, dass nicht hinreichende Klarheit bestehe, wie dieses Kriterium auszulegen ist. Die Begründung des Gesetzesentwurfs rückt dieses Kriterium in die Nähe der „klinischen Erfolgsaussichten“. Damit seien Diskriminierungen gerade nicht ausgeschlossen. Das Kriterium wurde bereits im Vorfeld der BVerfG-Entscheidung heftig kritisiert, weil es in einem relativ weiten Sinne interpretiert werden kann. Deshalb sprachen sich Kritiker dafür aus, das Kriterium allein unter dem Aspekt der Dringlichkeit auszulegen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote27sym" name="sdendnote27anc"><sup>xxvii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der „Runde Tisch Triage“ plädiert dafür, die „aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit“ ausschließlich im Sinne einer Behandlungsindikation zu verstehen. Bei der Ex-ante-Triage sprach er sich für ein Randomisierungsverfahren aus. Die einzige Möglichkeit, eine Diskriminierung von älteren Menschen und Behinderten sicher auszuschließen, sei die Anwendung von Zufallsprinzipien. Im Fall knapper Ressourcen solle das Losverfahren oder die Reihenfolge der Einlieferung in der Klinik darüber entscheiden, wer zuerst intensivmedizinisch behandelt wird</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es überrascht allerdings, dass in diesem Zusammenhang nicht beachtet wurde, dass behinderte Menschen es aufgrund ihrer Handicaps unter Umständen schwerer haben, ins Krankenhaus transportiert zu werden, beispielsweise wenn sie auf den Rollstuhl angewiesen sind.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote28sym" name="sdendnote28anc"><sup>xxviii</sup></a> Behinderte Menschen haben es unter Umständen schwerer als nichtbehinderte Menschen, den Transport ins Krankenhaus zu organisieren bzw. sich gegenüber dem Krankenhaus bzw. dem telefonischen Notdienst zu verständigen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote29sym" name="sdendnote29anc"><sup>xxix</sup></a> Diese Erschwernis- und Zeitfaktoren sollten im Hinblick auf Zufallsentscheidungen nach dem Losverfahren bzw. dem Prinzip „wer zuerst kommt“ berücksichtigt werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein eigenes Problem bei der <i>Ex-ante-Triage</i> betrifft die straflose Diskriminierung, die auch nach dem Gesetzentwurf straflos bleiben soll. Dabei bezieht sich die Gesetzesbegründung auf die Konstellation einer sogenannten „<i>rechtfertigenden Pflichtenkollision</i>“, die dann vorliegt, wenn eine Person zwei gleichwertige Handlungspflichten (= Rettungspflichten) treffen, sie aber nur eine erfüllen kann (etwa von zwei bedrohten Menschenleben nur eines retten kann).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote30sym" name="sdendnote30anc"><sup>xxx</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nach der in der Strafrechtswissenschaft überwiegend vertretenen Auffassung handelt der Arzt auch dann gerechtfertigt, wenn er sich bei der Entscheidung zwischen gleichwertigen Lebensrettungspflichten von diskriminierenden Motiven leiten lässt. Das ergibt sich nach dieser Auffassung daraus, dass man das Diskriminierungsunrecht bzw. das moralisch zu missbilligende Motiv des Arztes in einer Situation echter Pflichtenkollision nicht als Tötungsdelikt erfassen könne, solange der Arzt seine Behandlungskapazität ausschöpft. Einer Verurteilung des Arztes wegen Tötung des Patienten A durch Unterlassen würde implizieren, dass der Arzt rechtlich verpflichtet gewesen sei, genau diesen Patienten und nicht den Patienten B zu retten, welchen er tatsächlich rettete.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote31sym" name="sdendnote31anc"><sup>xxxi</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Man könnte nun aufgrund der Regelung im Gesetzentwurf, wonach niemand bei einer ärztlichen Entscheidung über die Zuteilung nicht ausreichend vorhandener überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten benachteiligt werden darf – insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung –, zu der Auffassung gelangen, dass dies eine straflose Diskriminierung ausschließe. Die Begründung des Gesetzentwurfs zeigt allerdings, dass das nicht gewollt ist. Auf diese Weise wird der eigene Anspruch des Gesetzentwurfs konterkariert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der Entscheidung des BVerfG wird auch die sog. „<i>Vor-Triage</i>“<b> </b>erwähnt, als Zitat aus der Stellungnahme des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe zur Beschwerde. Der Bundesverband berichtete in seiner Stellungnahme, dass 2020 in Regionen mit extremen Infektionslagen Menschen mit Behinderung trotz schwerer Infektion mit COVID-19 nicht in ein Krankenhaus aufgenommen wurden, obwohl sie in ihren Einrichtungen nicht hinreichend versorgt werden konnten. Eine Einrichtung des Verbandes habe daher eigene Beatmungsgeräte angeschafft. Das zeige exemplarisch, dass eine „Triage vor der Triage“ stattfinde, was aber derzeit nicht mit validen Daten zu belegen sei. Der „Runde Tisch Triage“ definierte in seinem Kommentar die „Triage vor der Triage“ als eine Selektion im Vorfeld, die eine Verweigerung der intensivmedizinischen Behandlung darstelle.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote32sym" name="sdendnote32anc"><sup>xxxii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Thematisiert wird auch das Problem einer „<i>stillen Triage</i>“. Diese liege dann vor, wenn beispielsweise Krebspatienten kein Bett bekommen und nicht operiert werden können, weil Personal aus den Operationssälen zur Coronaversorgung auf Intensivstationen verschoben werden, weshalb die Krebseingriffe dann ausfielen.<span style="font-size: small;"><i><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote33sym" name="sdendnote33anc"><sup>xxxiii</sup></a></i></span> Kritisiert wird hier vor allem die Politik, denn diese habe in Hochzeiten der Pandemie empfohlen, auf planbare Operationen zu verzichten.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote34sym" name="sdendnote34anc"><sup>xxxiv</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gesprochen wird schließlich auch noch von der „<i>grauen Triage</i>“. Dabei handele es sich um vorgelagerte Priorisierungsentscheidungen zum Beispiel beim Zugang zur Intensivstation, die intransparent und dadurch missbrauchsanfällig sind.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote35sym" name="sdendnote35anc"><sup>xxxv</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In strafrechtlicher Hinsicht wurde bisher allein die Frage angesprochen, ob und in welchem Umfang Ärzte die (strafbewehrte) Pflicht haben, für eine ausreichende Kapazitätserweiterung zu sorgen, bevor eine Triage-Situation entsteht.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote36sym" name="sdendnote36anc"><sup>xxxvi</sup></a> Diese Fragestellung korrespondiert wohl mit allen Formen der „Vor-Triage“, soweit sie damit in Zusammenhang stehende Pflichtverletzungen von Ärztinnen und Ärzten betrifft. Aber auch in Fällen, in denen die Aufnahme von behinderten sowie alten Menschen in Krankenhäuser verhindert wird, sei es durch das nicht-medizinische wie medizinische Personal, kann sich Strafbarkeit ergeben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Insoweit die „Vor-Triage“ aber auch von anderen Berufsgruppen mit einer Garantenstellung vorgenommen wird, etwa durch das Pflegepersonal, steht auch hier die Fragestellung nach deren Strafbarkeit, wenn sie entweder in der ambulanten oder der Heimpflege bewusst verhindern, dass behinderte oder alte Menschen, die an COVID-19 erkrankt sind, in ein Krankenhaus eingewiesen oder dorthin verlegt werden. Sollte diese Selektion zum Tod der den Pflegerinnen und Pflegern anvertrauten Menschen führen, käme je nach Fallkonstellation auch hier durch Unterlassen begangener Totschlag in Betracht. Da es aber bis heute keine verifizierbaren genaueren Erkenntnisse über die Praxis der verschiedenen Formen der „Vor-Triage“ gibt, befindet sich das Strafrecht hier eher in einer symbolischen Existenz.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sofern das pandemische Geschehen aber wieder zunimmt, wird auch die „Vor-Triage“ wieder stärker zum Thema werden. Deshalb sollte dieses Phänomen, dass eben kein Phantom ist, dringend untersucht werden. Aus den daraus gewonnenen Ergebnissen, sollten diese belastbar sein, können konkrete politische und rechtliche Konsequenzen gezogen werden. Dass solche Untersuchungen bisher nicht erfolgt sind, verdeutlicht, wie wenig ernst dies von der Politik bisher genommen wurde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es müsste auch alles getan werden, um so etwas wie eine „Vor-Triage-Atmosphäre“ zu verhindern, die u.a. darin zum Ausdruck kommt, dass Landesärztekammern vereinfachte Patientenverfügungen verteilt haben sollen, in denen Menschen oder deren gesetzliche Betreuer motiviert wurden, lebensverlängernde Maßnahmen durch eine intensivmedizinische Behandlung abzulehnen.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Abschließend bleibt festzustellen: Über den vorgelegten Gesetzentwurf der Regierung zu Zulassungsentscheidungen bei knappen Ressourcen, also zur „Triage“, ist eine grundlegende Parlamentsdebatte wünschenswert. Dabei sollte auch erörtert werden, worin die politischen und ökonomischen Ursachen für die Ressourcenknappheit zu suchen und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, damit das Gesundheitswesen aus der Klammer eines an zunehmender Privatisierung, Ökonomisierung und Profitabilität ausgerichteten Systems mit einem knapper werdenden Personal in den Kliniken befreit werden kann. Erst wenn sozusagen die Axt an die tieferen Wurzeln gelegt worden ist, lassen sich dilemmatische „Triage“-Entscheidungen in Pandemien wirklich vermeiden. Die italienische Philosophin Donatella Di Cesare nennt das „die Atemnot des Kapitalismus“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote37sym" name="sdendnote37anc"><sup>xxxvii</sup></a>, und verweist auf europäische Länder wie Italien, aber auch auf die USA, wo nachweislich nach dem Kriterium der „höheren Lebenserwartung“ triagiert worden sei.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote38sym" name="sdendnote38anc"><sup>xxxviii</sup></a> Damit seien „die verheerenden Auswirkungen des Neoliberalismus auf das öffentliche Gesundheitsweisen zutage“ getreten.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote39sym" name="sdendnote39anc"><sup>xxxix</sup></a> Ob den politischen Entscheidungsträgern allerdings daran gelegen ist, hier etwas grundlegend zu verändern, muss bezweifelt werden. Deshalb sollten jene gesellschaftlichen Stimmen noch hörbarer werden, die diesen Auswirkungen auf das Gesundheitswesen entgegentreten.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="right">Jörg Arnold</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-1-western " lang="zxx">Grundrechte in der Triage</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Bei der Veranstaltung der Humanistischen Union (HU) Marburg war ich ersatzweise für Oliver Tolmein, der die Verfassungsbeschwerde von Behinderten anwaltlich in Karlsruhe erfolgreich vertreten hatte, eingeladen. Durchaus im Unterschied zu O. Tolmein als anwaltlichem Vertreter von Behinderten, ging es mir als Verfassungsrechtlerin und langjährigem HU-Mitglied in der Podiumsdiskussion um zweierlei: Zum einen um eine allgemeine Verständigung zu bürgerrechtlich vertretbaren Kriterien in Triage-Situationen und zum anderen um die Einflussmöglichkeiten der HU auf den damals noch laufenden Gesetzgebungsprozess zur Triage-Regelung. Der HU-Ortsverband Marburg hatte die Verfassungsbeschwerde von Behinderten aktiv unterstützt. Dabei ging es ihr wie den Beschwerdeführern darum, eine mögliche Diskriminierung Behinderter in Triage-Situationen zu verhindern. Eine offene Verständigung über allgemeine grundrechtliche Maßstäbe unvermeidlicher Triage-Entscheidungen war in der HU aber nicht wirklich geführt worden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der deutschen Öffentlichkeit entbrannte diese Debatte, nachdem 2020 in italienischen Kliniken keine ausreichenden intensivmedizinischen Ressourcen für Covid-19-Erkrankte vorhandenen waren. Sowohl Wolfram Grams als stellvertretender Vorsitzender der HU als auch Jörg Arnold als Strafrechtler gingen von folgender Fragestellung aus: Sollten die Auswahlkriterien utilitaristisch gestaltet werden, sodass möglichst viele Menschenleben gerettet werden könnten? Oder sollte von der Lebenswertindifferenz ausgegangen werden und eine Auswahl der zu Rettenden verboten sein? Ein solches Verbot würde die Lebensrettung dem Zufall oder dem Los überlassen. In dieser Frontstellung neigten beide einer Position der Lebenswertdifferenz zu, während sie mich auf der utilitaristischen Seite vermuteten, ohne dass dies klar ausgesprochen wurde und auch ohne, dass ich mich als Utilitaristin bekannte hätte. Die beteiligten Ärzte und Pfleger haben dankenswerter Weise offen über ihren tatsächlichen Umgang mit der Triage berichtet. Daraus war viel zu lernen.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Warum ist Triage ein b&uuml;rger&shy;recht&shy;li&shy;ches Thema?</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Florian Grams geht in seinem Beitrag auf den militärmedizinischen Ursprung der Triage ein: Durch die Triage-Regeln sollten möglichst viele Verwundete für das Schlachtfeld gerettet werden. Die Methode des Triagierens verbreitete sich danach in alle Notsituationen hinein, bei denen es um die Rettung von Menschenleben geht. Alle Berufsgruppen, die zur Menschenrettung verpflichtet sind, lernen deshalb heute mit Situationen umzugehen, bei denen die Rettungsmittel nicht ausreichen und eine Reihenfolge der Rettung festgelegt werden muss. Bei der <i>„Ex-Ante-Triage“</i> wird zwischen mehreren Rettungsbedürftigen ausgewählt um zu entscheiden, wer die nicht für alle verfügbaren Rettungsmittel erhält. Bei der „<i>Ex-Post-Triage“ </i>kann A nur dadurch gerettet werden, dass die bereits begonnene Rettung von B beendet wird, um das Rettungsmittel A zur Verfügung zu stellen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine demokratisch verfasste Gesellschaft braucht für diese existentiellen Entscheidungen nicht nur medizinische Kriterien, sondern auch ethische und vor allem menschenrechtliche Gerechtigkeitsmaßstäbe. Woran sich Gerechtigkeit dabei konkret bemisst, ist umstritten; bürgerrechtlich geht es insbesondere um die Diskriminierungsfreiheit solcher Entscheidungen. Jede Regelung, die nicht nur das Verfahren der Zuteilungsentscheidung ordnet, sondern auch inhaltliche Vorgaben macht, muss daraufhin geprüft werden, ob sie verfassungsrechtlich in verbotener Weise privilegiert bzw. benachteiligt. Solche Situationen nicht zu regeln oder beschweigen verhindert dagegen, tatsächlich getroffene Triage-Entscheidungen transparent zu machen und Verantwortlichkeiten festzustellen; ebenso vereitelt das die justizielle Kontrolle und die demokratische Debatte.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Die Entschei&shy;dung des BVerfG und das Triage Gesetz</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">In seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2021 (Az. 1 BvR 1541/20) verlangte das Bundesverfassungsgericht, dass der Gesetzgeber Auswahlkriterien festlegt, die den Grundrechten der behinderten Beschwerdeführer*innen genügen. Zum Zeitpunkt der Marburger Podiumsdiskussion lag ein Regierungsentwurf vor. Inzwischen hat der Gesetzgeber in § 5c Infektionsschutzgesetz (IfSG) erstmals gesetzliche Vorgaben für die Triage geregelt, die am 14. Dezember 2022 in Kraft traten. Bis dahin galten die Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften wie der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), die als Triage-Kriterium u.a. die „<i>Erfolgsaussicht der Behandlung</i>“ vorsahen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen das gesetzgeberische Unterlassen, Menschen mit Behinderungen im Falle notwendiger Triage-Entscheidungen vor Benachteiligungen zu schützen. Das verstoße gegen das verfassungsmäßige Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG. Die DIVI-Kriterien sahen als Indikatoren für geringere Erfolgsaussichten einer Behandlung u.a. Komorbiditäten (zusätzliche Erkrankungen) und „Gebrechlichkeit“ vor. Das BVerfG entschied, dass der Gesetzgeber Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG verletzte, weil er nicht selbst geregelt hatte, dass bei der Zuteilung intensivmedizinischer Behandlungsressourcen niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Das Gericht hielt es nicht für ausgeschlossen, dass die Anwendung der DIVI-Richtlinien bei einer Behinderung, die mit Komorbiditäten oder mit schlechten Genesungsaussichten verbunden sein kann, zu einer Gefährdung des von Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG geschützten Rechts auf Leben führe. Der Gesetzgeber sollte die Triage so regeln, dass Benachteiligungen wegen einer Behinderung verhindert werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der neue § 5c IfSG normiert dazu in Absatz 1 Satz 1 ein generelles Diskriminierungsverbot und definiert in Satz 2 das Vorliegen einer Triage-Situation. Insbesondere ist danach eine Benachteiligung wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung verboten. Eine Triage-Situation liegt nach dem Gesetz vor, wenn intensivmedizinische Behandlungskapazitäten nicht ausreichend vorhanden sind und eine anderweitige intensivmedizinische Behandlung, insbesondere eine Verlegung, nicht in Betracht kommt.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote40sym" name="sdendnote40anc"><sup>xl</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Absatz 2 regelt ein inhaltliches Zuteilungskriterium und schließt die Ex-Post-Triage aus. Bei der Zuteilung soll nicht die „<i>Erfolgsaussicht der Behandlung</i>“ entscheiden, sondern die „<i>aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit</i>“. Komorbiditäten dürfen nur berücksichtigt werden, soweit sie die auf die aktuelle Krankheit bezogene kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit erheblich verringern. Es verbietet die Berücksichtigung von Kriterien, die keine Auswirkung auf die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit haben. Dazu gehören insbesondere eine Behinderung, das Alter, die verbleibende mittel- oder langfristige Lebenserwartung, der Grad der Gebrechlichkeit und die Lebensqualität. In den Absätzen 3 bis 7 wird das Verfahren beim Triagieren geregelt, vom Vier-Augen-Prinzip über Dokumentationspflichten bis hin zur Evaluation.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western "><a name="Rspr"></a>&sect; 5c IfSG l&auml;sst Wertungen und Abw&auml;gungen zu</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Mit der neuen Triage-Regelung sind sowohl Utilitaristen als auch Verfechterinnen der Lebenswertindifferenz unzufrieden. Die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit zeichnet laut ersteren keine sinnvolle Abwägung vor, für letztere ist es nicht mit dem menschen- und verfassungsrechtlichen Grundsatz der Lebenswertindifferenz zu vereinbaren. Dass eine Zuteilungsentscheidung nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit getroffen wird, lasse nach wie vor zu, dass<i> </i>Komorbiditäten berücksichtigt und Behinderte sowie Alte diskriminiert werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das wurde auch schon in unser Marburger Podiumsdiskussion deutlich, in der ich darauf hinwies, dass die Entscheidung des BVerfG weiterhin ein inhaltliches Kriterium der Auswahl zulässt und dies von den anderen als fortwährende Möglichkeit der Diskriminierung Behinderter angesehen wurde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Allerdings wurden auch die Vorschläge eines Randomisierungsverfahrens, den der „Runde Tisch Triage“ ins Spiel gebracht hatte, oder einer Vergabe nach der Reihenfolge der Einlieferung in der Klinik &#8211; die einzigen dann noch verbleibenden Möglichkeiten, Diskriminierung auszuschließen – ziemlich einhellig von den Verfechtern der Lebenswertdifferenz abgelehnt. Den Vorschlägen wurde entgegengehalten, dass sie den Einfluss von Macht und Reichtum übersehen bzw. die Nutzung der Rettungsmittel dem Zufall überlassen. Wer wie schnell zur Aufnahme in die Intensivstation gelangt, entscheidet sich meistens nach sozialen Lagen, und jede Losentscheidung ist blind gegenüber der Wirklichkeit.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zudem wurde in der Diskussion deutlich, dass sich das Problem mit der Zulässigkeit der Ex-Post-Triage zuspitzen würde. Im nun geltenden Gesetz ist sie ausgeschlossen. Aus utilitaristischer Sicht ist dieser Ausschluss nicht hinnehmbar: Er koste Leben, auch das Leben von Menschen mit Behinderung.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Die B&uuml;rger&shy;rechts&shy;be&shy;we&shy;gung muss tradierte Front&shy;stel&shy;lungen &uuml;berwinden</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Verfassungsrechtlich und bürgerrechtlich wird es darauf ankommen, die mit den Urteilen des BVerfG zum Schwangerschaftsabbruch entstandene Gleichsetzung des Rechtes auf Leben und des Rechts auf Schutz der Menschenwürde zu überwinden. Das Recht auf Leben in Artikel 2 Absatz 2 enthält einen Gesetzesvorbehalt, der Abwägungen zulässt, ohne zugleich die Menschenwürde zu verletzen. Solche Abwägungen durchgängig als verbotene Verletzungen der Menschenwürde zu klassifizieren, oder sie sogar in die Nähe der staatlichen Euthanasieverbrechen des NS-Staates zu rücken, arbeitet mit diffamierenden Unterstellungen und blockiert demokratische Diskussionen über eine Lösung des Konflikts. Bei der bürgerrechtlichen Verteidigung und Entwicklung der Menschenrechte gilt es, dies konsequent zu vermeiden. Für das Finden von anerkannten Kriterien zu Triage-Entscheidungen, die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und die Stärkung der Selbstbestimmung am Lebensende ist dies gleichermaßen wichtig. In der Marburger Diskussion schien das nur auf, die Debatte verharrte aber in der bisherigen Frontstellung.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote41sym" name="sdendnote41anc"><sup>xli</sup></a></p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="right">Rosemarie Will</p>
<p class="v-zwischenüberschrift-1-western" lang="zxx">Anmerkungen:</p>
<div id="sdendnote1">
<p><a href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i</a>Grossmann, Florian; Bingisser, Roland: Triage. In: Eiff, Wilfried v.; Dodt, Christoph; Brachmann, Matthias u.a. (Hg.): Management der Notaufnahme – Patientenorientierung und optimale Ressourcennutzung als strategischer Erfolgsfaktor. Stuttgart 2016, S. 279.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p><a href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii</a>Vgl. Mannino, Adriano: Wen rette ich – und wenn ja, wie viele? Über Triage und Verteilungsgerechtigkeit. Stuttgart 2021, S. 11.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p><a href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii</a>Vgl. Larrey, Jean Dominique: J. D. Larrey&#8217;s Medicinisch-chirurgische Denkwürdigkeiten aus seinen Feldzügen. 2: Enthaltend die Feldzüge von 1812 bis 1814. Leipzig 1819, S. 338.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p><a href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv</a>Merkel, Reinhard; Augsberg, Steffen: Die Tragik der Triage – straf- und verfassungsrechtliche Grundlagen und Grenzen. In: JuristenZeitung 14/2020, S. 704.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p><a href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v</a>Vgl. Rößler, Hans Otto: Tödliche Ethik. In: Junge Welt vom 06.01.2021, S. 13.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p><a href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi</a>Vgl. Schmidt, Volker H.: Veralltäglichung der Triage. In: Zeitschrift für Soziologie 6/1996, S. 426.</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p><a href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii</a>Ebenda.</p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p><a href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii</a>Vgl. Coordinating Group of the COVID-19 DRM (Hg.): Disability rights during the pandemic – A global report on findings of the COVID-19 Disability Rights Monitor. o.O. 2020, S. 41.</p>
</div>
<div id="sdendnote9">
<p><a href="#sdendnote9anc" name="sdendnote9sym">ix</a>Vgl. Schmidt, Volker H.: Veralltäglichung der Triage. In: Zeitschrift für Soziologie 6/1996, S. 424.</p>
</div>
<div id="sdendnote10">
<p><a href="#sdendnote10anc" name="sdendnote10sym">x</a>Vgl. Baureithel, Ulrike: Triage: Leben oder sterben. In: Blätter für deutsche und internationale Politik 5/2020, S. 37.</p>
</div>
<div id="sdendnote11">
<p><a href="#sdendnote11anc" name="sdendnote11sym">xi</a>Vgl. Rößler, Hans Otto: Absichtlich unklar. In: Junge Welt v. 07.01.2021, S. 12.</p>
</div>
<div id="sdendnote12">
<p><a href="#sdendnote12anc" name="sdendnote12sym">xii</a>Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Stuttgart 2012, S. 65.</p>
</div>
<div id="sdendnote13">
<p><a href="#sdendnote13anc" name="sdendnote13sym">xiii</a>Bundesregierung, Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes v. 10.10.2022, BT-Drs. 20/3877, S. 1.</p>
</div>
<div id="sdendnote14">
<p><a href="#sdendnote14anc" name="sdendnote14sym">xiv</a>S. dazu auch das Statement von Gisela Lind in dieser Diskussion.</p>
</div>
<div id="sdendnote15">
<p><a href="#sdendnote15anc" name="sdendnote15sym">xv</a>Catalá López, F. and R. Tabarés Seisdedos, Healthcare Access and Quality Index based on mortality from causes amenable to personal health care in 195 countries and territories, 1990-2015: a novel analysis from the Global Burden of Disease Study 2015. Lancet, 2017, 2017.</p>
</div>
<div id="sdendnote16">
<p><a href="#sdendnote16anc" name="sdendnote16sym">xvi</a>Mackenbach, J.P., et al., Trends in inequalities in mortality amenable to health care in 17 European countries. Health Affairs, 2017. 36(6): p. 1110-1118.</p>
</div>
<div id="sdendnote17">
<p><a href="#sdendnote17anc" name="sdendnote17sym">xvii</a>Statistisches Bundesamt [23.01.2023], Behinderte Menschen; Available from: <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Behinderte-Menschen/_inhalt.html." rel="nofollow noopener">https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Behinderte-Menschen/_inhalt.html.</a></p>
</div>
<div id="sdendnote18">
<p><a href="#sdendnote18anc" name="sdendnote18sym">xviii</a>Buetow, S., Person-centred health care: balancing the welfare of clinicians and patients. 2016: Routledge.</p>
</div>
<div id="sdendnote19">
<p><a href="#sdendnote19anc" name="sdendnote19sym">xix</a>Jin, L., et al., Who gets the ventilator? Moral decision making regarding medical resource allocation in a pandemic. Journal of the Association for Consumer Research, 2021. 6(1): p. 159-167; Sprengholz, P., et al., A lay perspective on prioritization for intensive care in pandemic times: Vaccination status matters. Clinical Ethics, 2021: p. 14777509221094474; Fallucchi, F., M. Faravelli, and S. Quercia, Fair allocation of scarce medical resources in the time of COVID-19: what do people think? Journal of Medical Ethics, 2021. 47(1): p. 3-6; Dowling, A., H. Lane, and T. Haines, Community preferences for the allocation of scarce healthcare resources during the Covid-19 pandemic: a review of the literature. Public Health, 2022; Knotz, C.M., et al., Public attitudes toward pandemic triage: Evidence from conjoint survey experiments in Switzerland. Soc Sci Med, 2021. 285: p. 114238; Wilkinson, D., et al., Which factors should be included in triage? An online survey of the attitudes of the UK general public to pandemic triage dilemmas. BMJ open, 2020. 10(12): p. e045593; Gijsbers, M., et al., Public preferences in priority setting when admitting patients to the ICU during the COVID-19 crisis: a pilot study. The Patient-Patient-Centered Outcomes Research, 2021. 14(3): p. 331-338; Buckwalter, W. and A. Peterson, Public attitudes toward allocating scarce resources in the COVID-19 pandemic. PLoS One, 2020. 15(11): p. e0240651.</p>
</div>
<div id="sdendnote20">
<p><a href="#sdendnote20anc" name="sdendnote20sym">xx</a>Jansen, L., et al., Socioeconomic deprivation and cancer survival in Germany: an ecological analysis in 200 districts in Germany. International journal of cancer, 2014. 134(12): p. 2951-2960; Turner, A.J., et al., Socioeconomic inequality in access to timely and appropriate care in emergency departments. Journal of Health Economics, 2022. 85: p. 102668; Weissman, J.S., et al., Delayed access to health care: risk factors, reasons, and consequences. 1991, American College of Physicians.</p>
</div>
<div id="sdendnote21">
<p><a href="#sdendnote21anc" name="sdendnote21sym">xxi</a>Eine erweiterte Fassung dieses Beitrags ist erschienen als: Endstation „Triage“ bei Menschen mit Behinderungen? Zeitschrift für Disability Studies 1/2023, abrufbar unter<a href="https://zds-online.org/wp-content/uploads/2023/02/ZDS_2023_1_6_Arnold.pdf"> https://zds-online.org/wp-content/uploads/2023/02/ZDS_2023_1_6_Arnold.pdf</a></p>
</div>
<div id="sdendnote22">
<p><a href="#sdendnote22anc" name="sdendnote22sym">xxii</a><a href="https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/136386/Triage-Gesetz-wuerde-zu-mehr-vermeidbaren-Todesfaellen-fuehren">https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/136386/Triage-Gesetz-wuerde-zu-mehr-vermeidbaren-Todesfaellen-fuehren (zuletzt aufgerufen: 3.10.2022)</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote23">
<p><a href="#sdendnote23anc" name="sdendnote23sym">xxiii</a>Hörnle/Hoven/Huster/Weigend, Wer darf weiterleben? FAZ v. 28.7.2022, S. 6.</p>
</div>
<div id="sdendnote24">
<p><a href="#sdendnote24anc" name="sdendnote24sym">xxiv</a>S. dazu Arnold, „Triage“ und Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen, in: Hilgendorf/Hoven/Rostalski (Hrsg.), Triage in der (Strafrechts-)Wissenschaft, 2021, S. 33-76 (63).</p>
</div>
<div id="sdendnote25">
<p><a href="#sdendnote25anc" name="sdendnote25sym">xxv</a>Gutmann/Fateh-Moghadam, Geplante Regelung der Triage Grundrechtsschutz als Farce, ZRP 2022, S. 130-135 (131 f.).</p>
</div>
<div id="sdendnote26">
<p><a href="#sdendnote26anc" name="sdendnote26sym">xxvi</a>Hörnle/Hoven/Huster/Weigend, Wer darf weiterleben? FAZ v. 28.7.2022, S. 6.</p>
</div>
<div id="sdendnote27">
<p><a href="#sdendnote27anc" name="sdendnote27sym">xxvii</a>Gutmann/Fateh-Moghadam, ZRP 2022, 130 (131 f.).</p>
</div>
<div id="sdendnote28">
<p><a href="#sdendnote28anc" name="sdendnote28sym">xxviii</a><span lang="zxx"><a href="https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/136386/Triage-Gesetz-wuerde-zu-mehr-vermeidbaren-Todesfaellen-fuehren">https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/136386/Triage-Gesetz-wuerde-zu-mehr-vermeidbaren-Todesfaellen-fuehren</a></span> (zuletzt aufgerufen: 5.10.2022).</p>
</div>
<div id="sdendnote29">
<p><a href="#sdendnote29anc" name="sdendnote29sym">xxix</a>Näher Arnold (Anm. 24), S. 54 ff.</p>
</div>
<div id="sdendnote30">
<p><a href="#sdendnote30anc" name="sdendnote30sym">xxx</a>Begründung des Gesetzesentwurfs, S. 20.</p>
</div>
<div id="sdendnote31">
<p><a href="#sdendnote31anc" name="sdendnote31sym">xxxi</a>Arnold (Anm. 24), S. 60.</p>
</div>
<div id="sdendnote32">
<p lang="zxx" align="justify"><a href="#sdendnote32anc" name="sdendnote32sym">xxxii</a><a href="http://liga-selbstvertretung.de/wp-content/uploads/2022/09/220911_Alternative_Gesetzesformu" rel="nofollow noopener">http://liga-selbstvertretung.de/wp-content/uploads/2022/09/220911_Alternative_Gesetzesformu</a> lierungen_RTT.pdf.</p>
</div>
<div id="sdendnote33">
<p><a href="#sdendnote33anc" name="sdendnote33sym">xxxiii</a><span lang="zxx"><a href="https://www.faz.net/aktuell/stille-triage-ungeimpfte-verschlimmern-lage-der-tumorpatienten-17760292.html">https://www.faz.net/aktuell/stille-triage-ungeimpfte-verschlimmern-lage-der-tumorpatienten-17760292.html</a></span> (zuletzt aufgerufen: 5.10.2022).</p>
</div>
<div id="sdendnote34">
<p><a href="#sdendnote34anc" name="sdendnote34sym">xxxiv</a><span lang="zxx"><a href="https://www.rnd.de/gesundheit/stille-triage-auf-intensivstationen-krebszentren-warnen-vor-negativen-folgen-fuer-krebskranke-WY4MML23US4WOL6L4XVZ7L2TGQ.html">https://www.rnd.de/gesundheit/stille-triage-auf-intensivstationen-krebszentren-warnen-vor-negativen-folgen-fuer-krebskranke-WY4MML23US4WOL6L4XVZ7L2TGQ.html</a></span> (zuletzt aufgerufen: 6.10.2022).</p>
</div>
<div id="sdendnote35">
<p><a href="#sdendnote35anc" name="sdendnote35sym">xxxv</a><span lang="zxx"><a href="https://www.gerechte-gesundheit-magazin.de/ausgabe-55-mai-2021/triage-tragik-braucht-es-ein-gesetz/">https://www.gerechte-gesundheit-magazin.de/ausgabe-55-mai-2021/triage-tragik-braucht-es-ein-gesetz/</a></span> (zuletzt aufgerufen: 6.10.2022).</p>
</div>
<div id="sdendnote36">
<p><a href="#sdendnote36anc" name="sdendnote36sym">xxxvi</a>Streng-Baunemann, <span lang="zxx"><a href="https://verfassungsblog.de/die-arztliche-pflicht-zur-kapazitatsausweitung-vor-der-triage/">https://verfassungsblog.de/die-arztliche-pflicht-zur-kapazitatsausweitung-vor-der-triage/</a></span> (zuletzt aufgerufen: 6.10.2022).</p>
</div>
<div id="sdendnote37">
<p><a href="#sdendnote37anc" name="sdendnote37sym">xxxvii</a>Di Cesare, Souveränes Virus? Die Atemnot des Kapitalismus, 2020; vgl. auch Interview mit der französischen Philosophin Cynthia Fleury, Süddeutsche Zeitung v. 2.12.2021, S. 9.</p>
</div>
<div id="sdendnote38">
<p><a href="#sdendnote38anc" name="sdendnote38sym">xxxviii</a>Di Cesare, a.a.O. (Anm. 37), S. 93.</p>
</div>
<div id="sdendnote39">
<p><a href="#sdendnote39anc" name="sdendnote39sym">xxxix</a>Ebd.</p>
</div>
<div id="sdendnote40">
<p><a href="#sdendnote40anc" name="sdendnote40sym">xl</a>Zu den damit verbundenen Einschränkungen des Anwendungsbereichs des Gesetzes vgl. den Beitrag von Loewenbrück.</p>
</div>
<div id="sdendnote41">
<p><a href="#sdendnote41anc" name="sdendnote41sym">xli</a>Weiterführende Literatur zu grundrechtlichen Aspekten: Gutmann/Fateh-Moghadam (Anm. 25); Jörg Arnold in Hilgendorf/Hoven/Rostalski (Anm. 24); Hörnle, T.; Huster, S.; Poscher, R. (Hrsg.) (2021), Triage in der Pandemie. Mohr Siebeck; Merkel, R., Die Triage-Entscheidung hilft Behinderten nicht, <a href="https://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/reinhard-merkel-kritisiert-triage-entscheidung-unpraezise-kriterien-17728156.html" rel="nofollow noopener">https://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/reinhard-merkel-kritisiert-triage-entscheidung-unpraezise-kriterien-17728156.html</a> (zuletzt aufgerufen: 6.10.2022).</p>
</div>
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		<title>Diskussion Coronamaßnahmen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/diskussion-coronamassnahmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 May 2022 19:00:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronakrise und Grundrechte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In den letzten Mitteilungen haben wir begonnen, die Diskussion innerhalb der HU zu den bürgerrechtlichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen zu dokumentieren. Auch wenn das Thema angesichts des Krieges gegen die Ukraine etwas in den Hintergrund gerückt ist möchten wir die Disklussion hier mit zwei weiteren Beiträgen forsetzen. [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Mitteilungen haben wir begonnen, die Diskussion innerhalb der HU zu den bürgerrechtlichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen zu dokumentieren. Auch wenn das Thema angesichts des Krieges gegen die Ukraine etwas in den Hintergrund gerückt ist möchten wir die Disklussion hier mit zwei weiteren Beiträgen forsetzen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/diskussion-coronamassnahmen/">Diskussion Coronamaßnahmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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