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	<title>Frieden Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>REZENSION: Leben ist mehr als Kapital</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2026 09:35:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[Gerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Ökumene]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Überleben]]></category>
		<category><![CDATA[Ulrich Duchrow]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rechtzeitig zu seinem 90. Geburtstag bilanziert Ulrich Duchrow seine Erfahrungen, Kämpfe und Visionen für Gerechtigkeit, Frieden und (Über-)Leben unter der Maxime Leben ist mehr als Kapital. Er ist Professor für Systematische Theologie an der Universität Heidelberg und war Wissenschaftlicher Referent bei der FEST, Heidelberg, beim Lutherischen Weltbund, Genf, und vielfältig ökumenisch aktiv sowie Regionalbeauftragter für [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/rezension-leben-ist-mehr-als-kapital/">REZENSION: Leben ist mehr als Kapital</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtzeitig zu seinem 90. Geburtstag bilanziert Ulrich Duchrow seine Erfahrungen, Kämpfe und Visionen für Gerechtigkeit, Frieden und (Über-)Leben unter der Maxime <em>Leben ist mehr als Kapital</em>. Er ist Professor für Systematische Theologie an der Universität Heidelberg und war Wissenschaftlicher Referent bei der FEST, Heidelberg, beim Lutherischen Weltbund, Genf, und vielfältig ökumenisch aktiv sowie Regionalbeauftragter für Mission und Ökumene der Evangelischen Landeskirche in Baden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">„Wie werden zukünftige Generationen noch leben können und was können wir dafür tun?“ (9). Diese zentrale Frage stellt er in aller Deutlichkeit auf der Grundlage des Konziliaren Prozesses gegenseitiger Verpflichtung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung (JPIC), ausgerufen von der VI. Vollversammlung des ÖRK 1983 in Vancouver: „Die Kirchen sollen auf allen Ebenen [&#8230;] zusammen mit dem ÖRK in einem konziliaren Prozess zusammenfinden“ (Müller-Römheld 1983: 116). Duchrow lässt die Lesenden in einer überfälligen theologischen und ökonomischen Analyse an seinen Erfolgen und Misserfolgen in Kämpfen gegen das kapitalistische Weltwirtschaftssytem teilhaben:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Was wir den kommenden Generationen hinterlassen, […] nämlich den nach wie vor ungebremsten Ablauf eines Weltwirtschaftssystems, das mit Sicherheit die Auslöschung des ganzen Menschengeschlechts zur Folge hat, wenn wir es nicht schaffen, es zu stoppen und ein alternatives zu entwickeln und durchzusetzen. Denn das Kapitalistische ist zwanghaft auf grenzenloses Wachstum auf einer begrenzten Erde programmiert, weil das herrschende Kapital nach seiner Logik der Profitmaximierung per Konkurrenz wachsen muss. Und dies erfordert grenzenloses Wachsen des Konsums, der Produktion und damit der Erderwärmung.“ (9)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Buch ist in sieben Kapitel unterteilt:</p>
<ol>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Die 1960er Jahre – Progressive Perspektiven für Gesellschaft, Kirchen und Theologie</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Der Lutherische Weltbund knüpft an die Bekennende Kirche an (die Jahre 1970-1977)</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Ökumenische Basisarbeit für gerechte Strukturen (1978ff.)</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Der Konziliare Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung (1983-1990)</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Die Verwerfung des imperialen Kapitalismus in allen internationalen Kirchenorganisationen</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Kairos Europa (1990ff.) und die Reformation radikalisieren (ab 2010ff.)</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Interreligiöse Solidarität für Gerechtigkeit in Palästina-Israel (ab 2009).</p>
</li>
</ol>
<p class="v-absatz-einzug-western">Darauf folgt ein Epilog zur Frage, was wir aus 50 Jahren Arbeit für Gerechtigkeit, Frieden und (Über-)Leben lernen und was in Zukunft besser machen können? Duchrow hält es für</p>
<blockquote class="western">
<p>„zentral wichtig, dass Menschen vor Ort an den Kämpfen um die globalen Entwicklungen teilnehmen […] Nur, wenn genug Gegenmacht von unten aufgebaut werden kann, besteht die Chance, dass Alternativen zum herrschenden zerstörerischen Zivilisationsmodell noch rechtzeitig entwickelt werden können“ (11/163).</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das leitende ökumenische Problem ist immer das Verständnis der Ekklesiologie, sprich der Identität der Kirche und ihres Dienstes an den Menschen. An einer Ekklesiologiestudie der Studienkommission des LWB zum Thema „Die Identität der Kirche und ihr Dienst am ganzen Menschen“ gegen die Abhängigkeit der Kirchen „von gesellschaftlichen, politischen und ideologischen Machtstrukturen und gegen den Hang zur Anpassung an herrschende Verhältnisse“ (35f./55f.) war Durchrow beteiligt. Gearbeitet wurde gemeinschaftlich mit der partizipatorischen Methode „der Vernetzung der internationalen Arbeit mit den brennenden Fragen der Kirchen auf allen Ebenen (von unten nach oben)“ (35). Der Konziliare Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ist das ekklesiologisch „fundierte Projekt“ (117) für die Identität aller Kirchen, wie sie sich im Laufe der Geschichte auf unterschiedliche Weise entwickelt haben (Duchrow/Liedke 1987: 175ff.):</p>
<ul>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">die jesuanisch-urchristliche-friedens-kirchliche,</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">die liturgisch-eucharistisch-kontemplative,</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">die großkirchliche,</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">die befreiungskirchliche Weise.</p>
</li>
</ul>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Ekklesiologie führt zum Kern des Glaubens, im Falle des Antirassimusprogramms (LWB von 1977) gegen die Apartheid in Südafrika zum status confessionis, ähnlich die Barmer Theologische Erklärung, Art. III von 1934 im Kirchenkampf gegen die Deutschen Christen (Bekennende Kirche) in Nazideutschland. Ekklesiologische Kriterien sind a) die „Einbettung der ethischen und politisch-ökonomischen Fragen“ (105) sowie b) die ökumenischen Basisorganisationen. Nicht immer ist dies der Fall. Die aktuelle Friedensethik der EKD etwa ist im Punkte der Atomwaffen und der militärischen Abschreckung nicht ausreichend, wohl aber die Friedensethik der Ökumenischen Versammlung Dresden-Magdeburg-Dresden 1989 des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Ekklesiologie spielte bei der Vorbereitung und der Durchführung der VI. Vollversammlung des ÖRK in Vancouver 1983 beim Aufbau des Konziliaren Prozesses und Versammlungen bis hin zur Weltversammlung für Gerechtigkeit, Frieden und Integrität der Schöpfung in Seoul 1990 eine kritisch-konstruktive Rolle.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für das zweite Kriterium der Ekklesiologie, die Beteiligung aller Sozialgestalten auf allen Ebenen einer Kirche, haben Duchrow und viele Unterstützende 1990 das Ökumenische Basisnetzwerk Kairos Europa gegründet. Wurzeln sind der Konziliare Prozess und die internationale Kairosbewegung, wie das Kairos-Dokument aus Südafrika von 1985. Die Initiative soll den „Widerstand gegen den imperialen Kapitalismus und die Arbeit an Alternativen“ (163) fördern. Denn ohne „verstärkte Basisbewegung und den Aufbau von zivilgesellschaftlicher Gegenmacht wird es keine Transformation des tödlichen Weltwirtschaftssystems geben“ (163). Strategisch geht es einerseits um die Entwicklung von Widerstand und Verweigerung und anderseits um die Nutzung von Punkten, „Gegenmacht (zu) organisieren und makroökonomische und politische Entscheidungen pragmatisch in die erstrebte Richtung zu beeinflussen versuchen“, beispielsweise bei den Thema Rassismus und Migration (171). Durch Mitarbeit an ökumenischen Veranstaltungen, Konferenzen, Publikationen und mehreren Kampagnen, unter anderem für eine neue Finanzordnung und die Zachäuskampagne, hat Kairos Europa dazu beigetragen, dass alle internationalen ökumenischen Kirchenorganisationen „den imperialen Kapitalismus verwarfen und ein alternatives Wirtschaftssystem“ forderten – „ein kirchengeschichtliches Ereignis“ (225). Die deutschen Kirchen stehen bisher abseits gegen die Ökumene.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Duchrow hat die offensichtliche Problematik faktenreich und eingängig formuliert. Er bittet die progressiven Gruppen, Bündnisse mit Gewerkschaften und Kirchen „zum Aufbau einer Wirtschaft und Kultur des Lebens“ einzugehen. Er hofft, dass künftige Generationen „dann noch eine Lebenschance haben“ (236). Der Rezensent ist überzeugt, dass die ökumenische Bewegung wie bisher von Kommunikation, Dialog und Diskurs lebt. Das Buch ist ein wichtiger Beitrag zur Debatte über die Voraussetzungen von Frieden in der Ökumene und in den deutschen Kirchen. In diesem Sinne ist dem Buch viel Erfolg auch bei Kritiker*innen zu wünschen.</p>
<p align="right"><em>Ulrich Frey</em></p>
<h3 class="" align="left">Zus&auml;tzlich verwendete Literatur:</h3>
<p align="left"><em>Duchrow, Ulrich/Liedke, Gerhard</em> 1987: Schalom. Der Schöpfung Befreiung, den Menschen Gerechtigkeit, den Völkern Frieden, Freiburg im Breisgau.</p>
<p align="left"><em>Müller-Römheld, Walter </em>(Hrsg.) 1983: Bericht aus Vancouver 1983. Offizieller Bericht der Sechsten Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen, Frankfurt am Main.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Quo vadis, Völkerrecht? Eine kritische Würdigung von Wolfgang Kalecks Buch &#8222;Die Stärke des Rechts vs. Das Recht des Stärkeren&#8220;</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/quo-vadis-voelkerrecht-eine-kritische-wuerdigung-von-wolfgang-kalecks-buch-die-staerke-des-rechts-vs-das-recht-des-staerkeren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2026 09:29:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
		<category><![CDATA[Völkerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Wolfgang Kaleck]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zuletzt sind nur wenige Monografien von Völkerrechtler*innen erschienen, die sich dezidiert mit dem Völkerrecht befassen. Vor allem kritische Werke sind eher selten – kritisch im Hinblick darauf, dass – ausgehend vom Universalitätsanspruch des Völkerrechts – die Verstöße dagegen weltweit in den Blick genommen und die Positionen des Westens, speziell Deutschlands, einer Prüfung unterzogen werden. Gleichwohl [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Zuletzt sind nur wenige Monografien von Völkerrechtler*innen erschienen, die sich dezidiert mit dem Völkerrecht befassen. Vor allem kritische Werke sind eher selten – kritisch im Hinblick darauf, dass – ausgehend vom Universalitätsanspruch des Völkerrechts – die Verstöße dagegen weltweit in den Blick genommen und die Positionen des Westens, speziell Deutschlands, einer Prüfung unterzogen werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gleichwohl ist die Fülle völkerrechtlicher Beiträge in verschiedenen Medien von verschiedenen nichtjuristischen Disziplinen unübersehbar. Den Äußerungen zahlreicher deutscher Politiker*innen ist dagegen zu vernehmen, dass sie sich über die Völkerrechtswidrigkeit des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine einig zu sein scheinen, sich hingegen auffallend zurückhalten mit der völkerrechtlichen Beurteilung des Krieges der USA und Israels gegenüber dem Iran, der am 28. Februar 2026 erneut begann.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit dem Haupttitel des neuen Buches <i>Die Stärke des Rechts vs. Das Recht des Stärkeren</i> von Wolfgang Kaleck wird klar, was in einer rechtskritischen Betrachtung ausgedrückt werden soll: Die Stärke des Rechts hat das Recht des Stärkeren zu begrenzen. Doch was ist das „Recht des Stärkeren“? Dazu hat Pradetto (2026) darauf hingewiesen, dass ein solches Recht nicht existiere, sondern es sich um illegitime Machtausübung handle. Insofern geht es um die Forderung, <i>die Stärke des Rechts gegen illegitime, menschenrechtswidrige Herrschaftsausübung</i> zu setzen. Dieser Grundsatz gilt in einer spezifischen Art für das Völkerrecht, weil es signifikant von politischer Macht abhängig ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aufgrund der Kriegsereignisse seit 2022 wird oft eine Ohnmacht des Völkerrechts konstatiert. Für Ambos (2022) steht mit der Doppelmoral des Westens dessen Glaubwürdigkeit bei den Appellen zum Einhalten des Völkerrechts auf dem Spiel. Was Kalecks Buch aber von den Werken anderer Völkerrechtler*innen vor allem unterscheidet, ist die Herangehensweise. Kaleck unternimmt eine deutlich stärkere Tour d’Horizon durch das Völkerrecht. Ambos (2022; 2024) und Safferling (2025) äußern sich beispielsweise an ausgewählten Schwerpunkten, während Kaleck den Anspruch hat, fast die gesamte Komplexität des Völkerrechts ansprechen zu wollen. Er tut das offenbar, um den vielfachen Abgesängen des Völkerrechts etwas entgegenzusetzen, was eine ehrenwerte wie wichtige Aufgabe ist. Denn erst daran kann ersichtlich werden, ob die Abgesänge berechtigt sind und was zur „Rettung“ des Völkerrechts erforderlich ist. Damit wird zugleich die Frage nach der Hoffnung für das Überleben des Völkerrechts aufgeworfen, die von Kaleck bejaht wird und in seiner Logik bejaht werden muss. Kalecks Zugang ist der eines äußerst engagierten und hochkompetenten Menschenrechtsanwaltes; insbesondere prägte er die Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), an dessen Gründung er einen maßgeblichen Anteil hatte. Als Verfechter der Universalität der Menschenrechte ist Kaleck dem Völkerrecht immer nähergekommen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">I. Entwicklung des V&ouml;lker&shy;rechts</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der inhaltliche Einstieg beginnt mit der <i>Entwicklung des Völkerrechts seit 1945</i> (Kaleck 2026: 37-55). Der Abschnitt <i>Das humanitäre Völkerrecht</i> enthält als praktischen Fall das von dem deutschen Oberst Klein angeordnete Bombardement im Kundus von 2009 (Kaleck 2026: 47-51). Es habe sich um das erste Strafverfahren nach dem Zweiten Weltkrieg gegen einen deutschen Offizier wegen massenhafter Tötung von über 100 Menschen gehandelt, davon eine erhebliche Opferzahl aus der Zivilbevölkerung. Kaleck kritisiert, dass dieses vom Generalbundesanwalt 2010 schnell und ohne umfassende Ermittlungen eingestellt wurde. Er und andere Anwält*innen charakterisierten die Entscheidung mit dem Worten „Tarnen und Täuschen“ und reichten für Abdul Hanan, der seine beiden minderjährigen Söhne bei dem Angriff verloren hatte, alle verfügbaren Rechtsmittel ein. Bei Akteneinsicht habe sich herausgestellt, dass deutsche Militärs gegenüber den Karlsruher Staatsanwält*innen ohne Nachprüfung behauptet hatten, die beiden seien Taliban-Kämpfer und deswegen legitime Ziele gewesen. Deutsche Stellen, so Kaleck, verteidigten ihr Narrativ, ungeachtet der Tatsache, dass sowohl der deutsche als auch der internationale Militäreinsatz damit begründet worden waren, dass sie auf ausdrücklichen Wunsch und im Interesse der afghanischen Bevölkerung handelten. Sarkastisch stellt Kaleck dazu fest: <i>Kollateralschaden</i> nennt man das wohl in der zynischen Sprache der Diplomat*innen und Regierungsjurist*innen. Darin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg die Beschwerde von Abdul Hanan annahm und die Große Kammer ihn im Februar 2020 anhörte, sieht Kaleck ein Stückchen Genugtuung und Gerechtigkeit.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">II. V&ouml;lkerrecht im 21. Jahrhundert</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im Kapitel <i>Zwischen Fortschritt und Blockade: Das Völkerrecht im 21. Jahrhundert</i> vergleicht Kaleck zunächst Anspruch und Realität Anspruch und Realität der Vereinten Nationen (UN) und ihrer Institutionen. Er würdigt, dass die internationale Gemeinschaft über Jahrzehnte die Normen des Völkerrechts und seine Institutionen geschaffen hat und damit Normen und Institutionen entstanden sind, „in denen progressive Narrative sichtbar werden konnten, sowie neue Akteure, die die sich bietenden Chancen ergriffen“ (Kaleck 2026: 57). Doch sei die Geschichte der UN widersprüchlich.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kaleck (2026: 58f.) gibt zunächst die Kritik wieder, die am UN-Sicherheitsrat geübt wird, wobei oft die Tätigkeiten der Gremien und Unterorganisationen der UN übersehen werde. In den 1990ern habe die Generalversammlung eine wichtige Rolle gespielt, etwa um Blockaden im Sicherheitsrat zu umgehen. So habe sie Reformen im Menschenrechtsschutz initiiert, auf Genozide und Bürgerkriege reagiert sowie die Schaffung der internationalen Strafgerichtsbarkeit unterstützt. In jüngeren Konflikten habe sie Verantwortung übernommen und 2016 einen unparteiischen Mechanismus eingerichtet, um Beweise für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien zu sichern. Dem folgte 2023 eine Einrichtung für Vermisste in Syrien. Als Russland 2022 sein Veto einlegte (oder eingelegt habe), habe die Generalversammlung mehrheitlich den Überfall auf die Ukraine verurteilt, den Rückzug der Truppen gefordert und Russland aus dem Menschenrechtsrat suspendiert.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> Bei Ambos (2022: 27-30) liest sich das differenzierter: Er verweist auf ein Nord-Süd-Gefälle der 193 Mitgliedstaaten hinsichtlich der Unterstützung der Ukraine, die über die bloße Zustimmung zur Resolution hinausgeht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein Fokus von Kaleck liegt auf dem Völkerstrafrecht. Das ist der Schwerpunkt des Autors als Menschenrechtsanwalt, und darauf basiert sein Hauptargument für eine gewisse Wirksamkeit des Völkerrechts trotz seiner Krise. Anders formuliert, wird in der Fokussierung auf das Völkerstrafrecht der Tatsache Rechnung getragen, dass das Völkerrecht aus verschiedenen Bereichen besteht, und es das Völkerstrafrecht ist, bei dem nicht von Ohnmacht gesprochen werden kann. Inwieweit dies aber ein Grund dafür ist, auf das Völkerrecht insgesamt optimistisch und hoffnungsvoll zu schauen, wie es bei Kaleck herauszulesen ist, ist nicht hinreichend beantwortbar.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kaleck spricht vom Völkerstrafrecht als einer der dynamischsten, sichtbarsten und zugleich umstrittensten Materien des internationalen Rechts. Er hebt die Bedeutung der Nürnberger Prozesse hervor und verdeutlicht die Entwicklung, die von dort zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) führte. Dabei kritisiert er die Doppelmoral, die etwa in der Straflosigkeit US-amerikanischer Kriegsverbrechen in Vietnam bestehe oder angesichts der straflosen Folterpraxis der USA nach 2001. Zudem verweist er auf die Kriegsverbrechen europäischer Kolonialstaaten bei der Unterdrückung von Unabhängigkeitsbewegungen. Das koloniale Unrecht sei international nie aufgearbeitet worden. (Kaleck 2026: 73-77)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während des Kalten Krieges hätte keine Großmacht Interesse daran gehabt, eigene Verbrechen strafrechtlich verfolgen zu lassen oder Souveränität an internationale Gerichte abzutreten. Erst in den 1990ern habe sich die Lage geändert, indem der UN-Sicherheitsrat Ad-hoc-Tribunale zur Ahndung der Kriegs- und Menschheitsverbrechen in Jugoslawien und Ruanda eingerichtet hatte. Dadurch sei die Idee des IStGHs befeuert worden, der 1998 in Den Haag beschlossen wurde. Bis 2002 hatten über 120 Staaten das Statut ratifiziert. Ihre Mitgliedschaft verweigerten die USA, Russland, China und Israel. Kaleck beschreibt, dass der Gerichtshof in den Anfangsjahren kritisiert worden sei, da er fast ausschließlich in Afrika ermittelt habe. Erst kürzlich habe sich die Praxis mit den Haftbefehlen gegen Putin und Netanjahu gewandelt (Kaleck 2026: 74f.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Herausgearbeitet wird die zentrale Bedeutung des „Weltrechtsprinzips“. Diesem zufolge ist es möglich, dass bestimmte Völkerstraftaten unabhängig von Tatort und Staatsangehörigkeit von Opfern und Täter*innen universell verfolgt werden können. Verdeutlicht wird das an Chile und Argentinien. Diese Beispiele waren der Auftakt für den Kampf von sozialen Bewegungen gegen Straflosigkeit. Das zeigte sich an der Verhaftung des chilenischen Ex-Diktators Pinochet in London. Kaleck beschreibt, dass das für viele Angehörige der Opfer und Überlebende von Folter der Moment war, eigene Handlungsmöglichkeiten zu erkennen. (Kaleck 2026: 77-82)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Pinochets Verhaftung ließ sich nicht zuletzt auf die Bemühungen von exil-argentinischen, exil-chilenischen sowie von Opfern gemeinsam mit internationalen Organisationen zurückführen. Auch wenn Pinochet ein Jahr später aufgrund seines Gesundheitszustandes freigelassen wurde und er sich nie einem Gericht stellen musste, seien Chile und die Welt nach seiner Verhaftung eine andere geworden. Denn wenn in den betroffenen Ländern schwerste Menschenrechtsverletzungen nicht aufgearbeitet wurden, „riefen zivilgesellschaftliche Akteure nun internationale Instanzen an – die UN, regionale Menschenrechtsmechanismen oder Gerichte in Drittstaaten“ (Kaleck 2026: 79). Ähnliches hat Kaleck (2026: 79-82) über Argentinien zu berichten. Die Mobilisierung der Zivilgesellschaft und einzelne juristische Erfolge hätten zu Fortschritten geführt. Dort habe sich so etwas wie ein „Pinochet-Effekt“ ergeben, indem umfangreiche nationale Strafverfolgungen in beiden Ländern auf Grundlage von internationalen Haftbefehlen und Urteilen, wie etwa französische und italienische Prozesse gegen argentinische Militärs oder spanischen und deutschen Auslieferungsanträge, erfolgten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kaleck (2026: 82-84) zeigt auch die Grenzen des Weltrechtsprinzips auf. Er beklagt, dass in den 2000ern – entgegen den juristischen Möglichkeiten und den Bemühungen verschiedener Nichtregierungsorganisationen – keine Strafverfahren wegen russischer Kriegsverbrechen in Tschetschenien oder systematischer Folter durch die USA und damit gegen Politiker*innen von Großmächten eingeleitet wurden. Das Völkerstrafrecht sei vor allem gegen Angehörige schwächerer Staaten in Afrika oder im früheren Jugoslawien angewandt worden. Kaleck spricht daher von einer <i>selektiven Praxis des Völkerstrafrechts</i>. Ab 2004 hätten Anwält*innen, darunter Kaleck selbst, aber auch europäische Nichtregierungsorganisationen mehrere Strafanzeigen gegen Angehörige der Bush-Regierung wegen systematischer Folter in Abu Ghraib und Guantánamo eingereicht. Obgleich die Verfahren nicht zu Verurteilungen führten, hätten sie Wirkung gezeigt, indem sie detailliert und öffentlich die Systematik der Folter, die Verantwortung politischer, militärischer und geheimdienstlicher Führungspersonen aufzeigten sowie die offizielle Darstellung der Bush-Administration widerlegten, es habe sich um wenige Einzeltäter gehandelt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kritisch sei angemerkt, dass zu diesen Ausführungen auch der Hinweis gehört hätte, dass Forschungsprojekte sich dezidiert mit der Frage des strafrechtlichen Umgangs mit Menschenrechtsverletzungen in einzelnen Staaten nach Systemwechseln befassten – Projekte, denen Kaleck selbst wichtige Impulse verliehen hat (vgl. Eser/Arnold 2012). Würden diese Forschungsergebnisse herangezogen werden, würde das Bild, das er zu Chile und Argentinien zeichnet, etwas anders aussehen; zumindest würde die Entwicklung von der Straflosigkeit zur teilweisen Strafverfolgung in diesen Ländern differenzierter hervortreten. Überhaupt zeigen diese Projekte das Zusammenspiel, aber auch die Diskrepanz zwischen nationaler und internationaler Strafverfolgung bei schweren staatlichen Menschenrechtsverletzungen und betreffen eine ganze Reihe von Staaten mit verschiedenen politischen Systemen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein Schwerpunkt innerhalb der Abhandlungen zum Völkerstrafrecht gilt den Syrien-Verfahren in Europa (Kaleck 2026: 84-88). Die Straflosigkeit seit Beginn des syrischen Aufstands 2011 belege das Versagen internationaler Institutionen. Auf Grundlage des Völkerstrafgesetzbuches hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe seit 2011 ermittelt; seit 2017 hätten die Verfahren eine neue Dynamik erhalten, weil die syrische Exilgemeinde in Deutschland viele Zeug*innen benannte. Der Bundesgerichtshof hat Haftbefehle gegen Geheimdienstchefs des Assad-Regimes erlassen, was Kaleck einen historischen Schritt nennt. Im weltweit ersten Verfahren, in dem syrische Folter verhandelt wurde, hat ab April 2021 ein ehemaliger Oberst des syrischen Geheimdienstes vor dem OLG Koblenz gestanden. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">III. Globale Krisen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In einem weiteren Abschnitt widmet sich Kaleck den Erschütterungen der Gegenwart und fragt danach, wie die globalen Krisen in den 2020ern das Völkerrecht herausfordern. Neu seien Themen wie die <i>Corona-Pandemie</i> als menschenrechtliches Problem. Dabei spielen Impfstoffgerechtigkeit und mangelnde Solidarität eine Rolle, Menschenrechte im Schatten ökonomischer Interessen sowie nationale Debatten und verpasste Chancen. Allerdings wird nicht hinreichend deutlich, inwiefern dies das Völkerrecht betrifft. Hier wären nähere Ausführungen zum Verhältnis zwischen Menschenrechten und Völkerrecht hilfreich gewesen. So entsteht jedoch der Eindruck, dass der Autor beides zusammen denkt, was nicht falsch ist, aber einer näheren Begründung bedarf, insbesondere im Zusammenhang mit Kalecks (2026: 110-115) Feststellung, dass politische und bürgerliche Rechte nicht über wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten stünden und Letztere in Deutschland marginal behandelt würden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Beim Komplex <i>Afrika als geplünderter und vergessener Kontinent</i> handelt es sich um Ausführungen und Fakten, die in deutschen Medien kaum vorkommen. Kaleck legt dar, dass das Ausmaß und die Gewalt der aktuellen afrikanischen Konflikte erhebliche Teile des Kontinents erschüttern. Aktuell würden die Zahlen der Getöteten, der Vergewaltigten und der Vertriebenen im Kongo, in Äthiopien und im Sudan die Millionenhöhe übersteigen. Kaleck (2026: 116-120) bringt seine Sorge vor einem neuen Genozid zum Ausdruck. Einmal mehr würde sich die Frage stellen, was die UN und die internationale Gemeinschaft unternehmen können, um dies zu verhindern. Warum werde von diesen Konflikten mit unvorstellbar hohen Opferzahlen ebenso wenig wie von den vergessenen Kriegen im Jemen und im Myanmar gesprochen?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Besondere Schwerpunkte gelten dem Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie dem Gaza-Krieg seit 2023. In Bezug auf die <i>Ukraine</i> befasst sich Kaleck zu Recht mit dem russischen Angriffskrieg als schwerwiegenden Völkerrechtsbruch. Die Vorgeschichte des Krieges wird nur rudimentär erwähnt. Ich teile Kalecks Auffassung, dass Russland die Ukraine deshalb angegriffen habe, um die territoriale Ordnung Europas neu zu gestalten, so nicht.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Die Frage nach der völkerrechtlichen Angemessenheit der ukrainischen Selbstverteidigung – gerade im Zusammenhang mit der westlichen Hilfe – wird nicht gestellt. Die Benennung schwerer Kriegsverbrechen Russlands erfolgt, ohne Kriegsverbrechen der Ukraine zu erwähnen. Diese Einseitigkeit ist nicht einleuchtend.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kaleck schildert die Versuche des IStGH, die russischen Kriegsverbrechen zu verfolgen, was im Erlass der Haftbefehle gegen Putin und seine Präsidialbeamtin mündete. Geschildert werden auch die Bemühungen um die Einrichtung eines Sondertribunals in Den Haag für russische Kriegsverbrechen. Nicht ausgespart werden die Umsetzungsschwierigkeiten. Kaleck erwähnt die Sanktionspakete der Europäischen Union, jedoch wird nicht klar, auf welcher völkerrechtlichen Grundlage diese erlassen werden. Die Thematik völkerrechtlicher Sanktionen, die auch völkerrechtswissenschaftlich kaum problematisiert wird, hätte eine nähere Befassung verdient. Der Autor geht aber auch auf westliche Doppelstandards ein, beschränkt seine Ausführungen jedoch hauptsächlich auf den Irakkrieg von 2003. (Kaleck 2026: 121-129)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Den <i>Gaza-Krieg</i> beschreibt Kaleck (2026: 132-151) als Zerreißprobe für das Völkerrecht. Dabei steigt er auch hier nicht tiefer in die Vorgeschichte ein. Um das Geschehen seit dem 7. Oktober 2023 zu verstehen, bedürfe es keiner historischen Analyse. Vielmehr könne der Blick auf juristische Kategorien helfen, verfahrene Debatten zu rationalisieren. Auch hier ergibt sich die Frage, ob juristische und historische Analysen so gegeneinandergestellt werden sollten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ausgehend von den Kriegsverbrechen und den Verbrechen gegen die Menschlichkeit bejaht Kaleck das Selbstverteidigungsrecht Israels, zeigt aber auf, dass dieses an das Recht im Krieg beziehungsweise an die besonderen Regeln des Besatzungsrechts hätte gebunden sein müssen. Gemäß dem humanitären Völkerrecht wäre Israels Armee verpflichtet gewesen, zwischen militärischen Zielen und Zivilpersonen zu unterscheiden, was aber nicht erfolgt sei. Die schwerwiegenden Verletzungen gegen diese Vorschriften betrafen die Zerstörung des Gesundheitssystems im Gazastreifen sowie den übermäßigen Schaden für Zivilpersonen und zivile Objekte, was nicht nur gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen habe, sondern zugleich einen schwerwiegenden Bruch des Verhältnismäßigkeitsprinzips der Selbstverteidigung bedeutete. Der Autor legt zudem dar, dass die israelische Justiz insbesondere bei Vorwürfen der Misshandlungen von Gefangenen weitestgehend untätig bleibe. Der oft wiederholte Hinweis, Israel sei ein Rechtsstaat, greife ins Leere.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kaleck geht auf die Konstellation von Südafrikas Klage vor dem Internationale Gerichtshof (IGH) ein. Südafrika hat Israel vorgeworfen, einen Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung zu begehen. Dafür gebe es mehrere Indizien: rassistische und entmenschlichende Äußerungen führender israelischer Regierungsvertreter*innen, eine Sprache, die auf ethnische Säuberung abziele, systematische Angriffe auf überlebenswichtige Infrastruktur und Vertreibungen. Zusammen mit der Dauer und Intensität des Krieges, der hohen Zahl ziviler Opfer und der fortgesetzten Blockade humanitärer Hilfe hätten sich die Indizien für das Vorliegen eines Völkermords inzwischen verdichtet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Am 26. Januar 2024 hat der IGH einen Verdacht des Völkermords festgestellt und auf Antrag Südafrikas einstweilige Maßnahmen angeordnet, um möglichen Verstößen gegen die Völkermordkonvention entgegenzuwirken.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> Der Autor berichtet in dem Zuge, dass der IGH im Juli 2024 parallel ein Gutachten zur israelischen Besatzung der palästinensischen Gebiete veröffentlicht hat. Darin wurde festgestellt, dass die Besatzung von Westbank, Gaza und Ostjerusalem insgesamt rechtswidrig sei – „ein Urteil ohne Bindungswirkung, das jedoch Druck auf Drittstaaten wie Deutschland oder die EU ausübt, ihre Politik entsprechend der Rechtslage zu ändern“ (Kaleck 2026: 143).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Autor beschreibt Nicaraguas Klage gegen Deutschland vom März 2024. Der Bundesregierung wurde vorgeworfen, durch politische, finanzielle und militärische Unterstützung Israels gegen seine Pflicht zur Verhinderung eines Völkermords verstoßen zu haben. In seinem Beschluss hat der IGH ausdrücklich an die völkerrechtlichen Präventionspflichten Deutschlands und anderer Drittstaaten sowie an die Notwendigkeit erinnert, Waffenexporte gemäß dem Völkerrecht auszurichten. Der IGH hat jedoch einstweilige Maßnahmen gegen Deutschland abgelehnt – unter Verweis auf die Reduktion deutscher Ausfuhrgenehmigungen von circa 200 Millionen Euro im Oktober 2023 auf etwa eine Million im März 2024.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In mehreren europäischen Staaten – darunter Deutschland – haben Bürger*innen Gazas, unterstützt von Menschenrechtsorganisationen, darunter auch des ECCHR in Berlin, gegen die Waffenlieferungen an Israel geklagt. Es wurden Verfahren gegen deutsche Rüstungsexporte angestrengt, was, so Kaleck, die wachsende Handlungsfähigkeit der transnationalen Zivilgesellschaft zeige und Presseberichten zufolge im Auswärtigen Amt Diskussionen über die Exportpraxis ausgelöst habe.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kaleck schildert die Rolle des IStGH im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg. Dazu gehören die Haftbefehle gegen führende Hamas-Funktionäre, Netanjahu sowie Israels Verteidigungsminister Galant. Parallel liefen weltweit weitere Strafverfahren gegen israelische Staatsangehörige. Der Autor kommt sodann auf seine These der Doppelstandards des Westens zurück, indem er den Unterschied der juristischen Reaktionen auf die Situationen in der Ukraine und in Gaza ausführt: Die Ermittlungen wegen der russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine würden von westlichen Staaten mit erheblichen Ressourcen unterstützt. Zudem gelänge es den ukrainischen Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, Beweise für Strafverfahren zu sichern. In Gaza dagegen seien Ermittlungen lebensgefährlich. Denn seit dem 7. Oktober 2023 habe Israel den Gazastreifen für internationale Medien und unabhängige Beobachter*innen nahezu vollständig geschlossen. Dieser Ausschluss verhindere jede Form externer Kontrolle und verunmögliche unabhängige Dokumentationen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein weiterer Schwerpunkt befasst sich mit dem Präventivschlag gegen den Iran im Mai/Juni 2025 (Kaleck 2026: 152-159). Das Buch konnte die Fortsetzung dieses Krieges von Israel und den USA im Jahr 2026 noch nicht aufgreifen, aber seine Ausführungen zum „Präventivschlag“ im Mai/Juni 2025 dürften auch für die Fortsetzung des Krieges gültig sein, freilich unter Beachtung der Tatsache, dass hier nicht mehr von einem Präventivschlag gesprochen werden kann, sondern nach meiner Auffassung eher von einem anhaltenden Angriffskrieg auf den Iran (zweifelnd Ambos/Bebenburg 2026).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es fällt auf, dass Kaleck keine eigene völkerrechtliche Bewertung der Angriffe auf den Iran vornimmt, sondern sich insbesondere auf ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages bezieht. Das Ergebnis: „Für die Angriffe Israels und der USA 2025 fehlt eine völkerrechtlich tragfähige Grundlage, da weder eine akute Bedrohung noch ‚die letzte Gelegenheit‘ zum Handeln nachgewiesen wurde.“ (Kaleck 2026: 159) Diese überraschende Zurückhaltung ergibt sich offenbar daraus, dass Kaleck sich bestimmte Unklarheiten zur Anwendung des Selbstverteidigungsrechts Israels im Zusammenhang mit der Frage nach einem bevorstehenden Atomangriff seitens des Iran zu eigen macht, dabei aber inkonsistent argumentiert.</p>
<blockquote class="western">
<p>„Eine Rechtfertigung der Angriffe von 2025 wäre nur dann tragfähig gewesen, wenn eine konkrete und akute militärische Bedrohung Israels durch den Iran bestanden hätte – also Mittel für einen Angriff vorhanden gewesen wären und eine feste Entschlossenheit zum Einsatz nachweisbar gewesen wäre.“ (Kaleck 2026: 155)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn dem so ist, fehlt nicht nur eine völkerrechtlich tragfähige Grundlage für die „Präventivschläge“, sondern diese sind schlicht ein Bruch mit dem Völkerrecht. Denn sie verstoßen gegen das Gewaltverbot der UN-Charta und sind nicht gerechtfertigt, weshalb das Selbstverteidigungsrecht nicht zum Tragen kommt. Kaleck spart dies aus. Im Übrigen ist die Situation vergleichbar mit dem US-Angriff gegen den Irak von 2003. Dieser stützte sich auf die Behauptung, der Irak besitze Massenvernichtungswaffen und unterstütze Terroristennetzwerke. Obwohl sich das als Lüge herausstellte, und es keine Lüge ist, dass das Uran, über das der Iran verfügt, zur Herstellung von Atomwaffen dienen kann, ist die Lage vor den jeweiligen Angriffen ähnlich. In beiden Fällen lagen die Voraussetzungen für einen völkerrechtlich gerechtfertigten Angriff nicht vor, in beiden Fällen handelte es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg unter Hinweis auf eine unbewiesene Gefahr (vgl. zum Irakkrieg Ambos/Arnold 2003).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn Kaleck (2026: 158) schreibt, dass es weniger der Präventivschlag von Trump und Netanjahu sei, der überrasche, sondern die Reaktionen der „politischen Öffentlichkeit“ (gemeint sind offenbar die politisch Herrschenden) und der Institutionen, die für die westlich-liberale Rechtsordnung stehen, darf nicht übersehen werden, dass sämtliche Kriege, die westliche Staaten seit 1945 geführt haben, von der „politischen Öffentlichkeit“ und der westlich-liberalen Rechtsordnung mitgetragen wurden. Der Westen war und ist keine völkerrechtliche Friedensordnung. Die jetzigen Kriege stehen dazu <i>weitgehend in Kontinuität</i>, sie stellen keine „Zeitenwende“ dar, obgleich sie in ihrer Dimension einen <i>besonderen Pendelausschlag</i> aufweisen. Allerdings gab es zuvor eine massenhafte und starke weltweite Friedensbewegung, an der es heute fehlt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hier schließt sich folgerichtig Kalecks (2026: 160-168) Befassung mit den USA in Trumps zweiter Amtsperiode an. Auch hier wird der Eindruck vermittelt, als sei dessen Präsidentschaft im Hinblick auf das Völkerrecht Diskontinuität und nicht Kontinuität mit einem besonderen Pendelausschlag. Kaleck lässt die Völkerrechtlerin Heike Krieger zu Wort kommen, die 2025 davor gewarnt habe, dass die USA den Irakkrieg zumindest noch mit juristischen Argumenten zu legitimieren hatte, unter Trump jedoch eine „komplette Abwendung vom Völkerrecht“ zu beobachten sei. Es handle sich nicht mehr um die Rechtsverstöße, sondern um eine völlige Rechtsnegation (Kaleck 2026: 160). Es drängt sich jedoch die Frage auf, ob eine Lüge, die zum Krieg führte und damit zu einer bewussten Negierung des Völkerrechts, gleich, ob diese Lüge mit dem Völkerrecht verbrämt wurde, nicht bereits eine völlige Negation des Rechts bedeutet.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> Überhaupt wird nicht hinreichend klar, was Kaleck wirklich zeigen will. Waren die früheren Rechtsverstöße besser als die Abkehr vom Recht, auch wenn bei den früheren Rechtsverstößen wahrheitswidrig behauptet wurde, man bewege sich im Rahmen des Völkerrechts? Auch beim Krieg gegen den Iran wird von Netanjahu – manchmal gar von Trump – die Völkerrechtskonformität behauptet, indem von der Notwendigkeit eines Präventivkrieges, gegen den das Recht auf Selbstverteidigung bestehe, gesprochen wird, ohne dass dessen Voraussetzungen indes tatsächlich vorliegen. Aber gerade das bringt Kaleck nicht deutlich zum Ausdruck. Letztlich widerspricht er sich in meinen Augen, indem er an anderer Stelle davon ausgeht, dass westliche Staaten, die sich selbst als Hüter einer regelbasierten Ordnung inszenierten, erheblichen Anteil an der jüngsten Erosion des Völkerrechts trügen. Kaleck kritisiert sodann die negierende Haltung der Trump-Administration gegenüber dem IStGH. Der Autor leitet über zur innenpolitischen Erosion des Rechtsstaates, und zeigt auf, dass sich dies auch in der Einschüchterung der US-amerikanischen Anwaltschaft zeige.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">IV. Niedergang des V&ouml;lker&shy;rechts in Deutschland und Europa?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im sechsten Kapitel zu <i>Deutschland und Europa: Ohne Kompass im internationalen Recht</i> stellt Kaleck (2026: 172) die Frage, wie sich die EU vor dem Hintergrund ihres erheblichen Anteils an der jüngsten Erosion des Völkerrechts zukünftig positioniert: „als Verteidiger einer normativen Völkerrechts- und Menschenrechtsordnung oder als Mitverursacher ihres Niedergangs.“ Doch müsste diese Frage nicht anders aufgeworfen werden und heißen, ob Deutschland und Europa die Lehren daraus ziehen, dass sie Mitverursacher des Niedergangs des Völkerrechts sind?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Autor verdeutlicht, dass die Anerkennung rechtsstaatlicher Prinzipien im Inneren stets mit der Völkerrechtspolitik des jeweiligen Staates korrespondiert. Für Deutschland nennt er drei wichtige besorgniserregende Punkte: Deutschlands Beharren auf Solidarität mit Israel bedeute erstens, die Regierung Netanjahu vor Sanktionen für Völkerrechtsverstößen zu schützen, um den Preis erheblicher Schäden für die von Militärangriffen betroffenen Bevölkerung, für die eigene Reputation und für das Völkerrecht insgesamt. Dies korrespondiere zweitens mit dem repressiven Vorgehen gegen jede Art von Solidaritätsbekundungen mit Palästinenser*innen und die Unterdrückung abweichender Meinungen im Inneren. Schließlich beängstige drittens die Aushöhlung rechtsstaatlicher Grundsätze in der Migrationspolitik sowie der Versuch, sich entsprechender gerichtlichen Kontrolle zu entziehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kaleck vertritt die Auffassung, dass sich die Bundesrepublik Deutschland seit 1949 vom Paria zum Musterschüler entwickelt habe. Die Entwicklung, die er dabei aufzeigt, ist jedoch in Wirklichkeit keine zum Musterschüler; dazu ist sie zu sehr von Licht und Schatten geprägt. Dabei fällt das Zusammenspiel zwischen Einschränkung der Meinungsfreiheit und Regression des Völkerrechts besonders ins Auge, angereichert mit einer zunehmenden Doppelmoral.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">V. Die Utopie von der Wirksamkeit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Zuletzt befasst Kaleck sich mit der <i>Zukunft des Völkerrechts</i>, mit dessen Perspektiven, Verteidigungsstrategien und Visionen. Er äußert sich hier zu konkreten Utopien. Zunächst wirkt die Formulierung dazu abstrakt: „im Hier und Jetzt das zu tun, was möglich ist – und zugleich die Vorstellungskraft aufzubringen, neue Handlungsspielräume zu eröffnen“ (Kaleck 2026: 199). Er versteht dies als engagierten Handlungsaufruf an die verschiedenen progressiven Akteure der „Weltzivilgesellschaft“. Wenn er schreibt, dass die ungleiche Verteilung von Herrschaftsgewalt und Reichtum sowie die Ausbeutung von Mensch und Natur nicht als unveränderlich hingenommen werden darf, so liegt darin die eigentliche Erkenntnis für eine Utopie: <i>nämlich die dem zugrundeliegenden gesellschaftlichen Verhältnisse zu verändern – aus kapitalismuskritischer Perspektive</i>. Kaleck schreibt dies nicht explizit, aber seine Überlegungen über eine gerechte und ökologische Weltwirtschaftsordnung deuten darauf hin. Denn er formuliert unterschiedlich plausible Reformpotentiale: die Verbesserung der Handelsbeziehungen für den Globalen Süden, einen Schuldenerlass für die ärmsten Länder, ein neues System für eine faire Besteuerung auf UN-Ebene, Demokratisierung der internationalen Finanz- und Wirtschaftsinstitutionen, insgesamt eine Stärkung der UN, unter anderem durch die Aufhebung der Vetorechte und Neuverteilung der Stimmen, Aufgreifen der Sprache der Menschenrechte, um marginalisierte Gruppen zu stärken.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Liest man jedoch anschließend Kalecks Ausführungen zur Rolle Deutschlands und Europas, kann man den Eindruck gewinnen, dass er es für möglich hält, dass eine progressive politische Veränderung letztlich ausreicht, um diese Utopie zu verwirklichen (Kaleck 2026: 213-215). Das dürfte unrealistisch sein.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">VI. V&ouml;lkerrecht als Friedens&shy;recht</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bei allem Verdienst, den sich Kaleck mit seinem Buch zur Rettung, Wirksamkeitsentfaltung sowie Weiterentwicklung des Völkerrechts und des Menschenrechtsschutzes erwirbt, soll nicht verhehlt werden, dass ein ganz maßgeblicher Teil des Völkerrechts in der notwendigen Weise nicht, wie das aus meiner Sicht erforderlich wäre, behandelt wird: <i>das Völkerrecht als Friedensrecht</i> (vgl. Arnold/Diestel 2025; Arnold 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zwar befasst sich Kaleck mit einer Reihe von Kriegen, zeigt an Fällen, an denen er zum Teil selbst mitgewirkt hat, wie sich vor internationalen und nationalen Gerichten konkret für Frieden eingesetzt wird, aber der eigenständige Gehalt, der dem Völkerrecht als Friedensrecht zukommt, wird nicht richtig deutlich. Das betrifft maßgebliche Vorschriften der UN-Charta. Weder werden das Gewaltverbot noch die Staatensouveränität noch die Frage nach Friedensschlüssen und den Wegen dorthin ausreichend in den Fokus gerückt. Das Gewaltverbot als die Grundnorm des Völker- (wie allen) Rechts (in und zwischen Staaten überhaupt) ist möglicherweise noch immer erosionsfest, aber nicht dessen Geltungskraft und Wirkung. Gerade hierzu bedarf es grundlegender Erörterungen. Die zwar richtigen Ausführungen zur internationalen Friedensordnung oder zur Konzipierung des Völkerrechts als Friedensrechtsordnung (Kaleck 2026: 44-66/157) erscheinen jedoch rudimentär, denn sie gehen im Gesamtkontext des Buches letztlich unter.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bei einem engagierten Verfechter von Menschenrechten wie Kaleck überrascht es, dass das Menschenrecht auf Frieden nicht erwähnt wird. Selbst beim konkreten Reformpotential, das er in mehreren Punkten entwickelt, bekommt das Völkerrecht als Friedensrecht nicht seinen gebührenden Platz. Die Militarisierung europäischer Gesellschaften, die gigantische Aufrüstung, Mittel, die für die Verbesserung der gesellschaftlichen Bedingungen für die Völkerrechtswirksamkeit verwendet werden müssten, werden nur am Rande erwähnt. Dem völkerrechtlichen Grundsatz, dass Sicherheit allein unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen aller betreffenden Seiten, zu gewährleisten ist, wird keine Aufmerksamkeit geschenkt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kaleck geht auch nicht auf die akute atomare Gefahr ein. Diese geht nicht etwa vom Iran aus, ohne diese in ihrer abstrakten Gefährdung zu übersehen, sondern entsteht durch die teilweise einseitige Kündigung von Atomwaffenverträgen in den vergangenen Jahren sowie den Krieg zwischen Russland und der Ukraine mit maßgeblicher Unterstützung durch die EU und die NATO. Die ständige Eskalation auf beiden Seiten stellt eine manifeste gefährdende Gemengelage für einen Atomkrieg in Europa, zumindest für einen Krieg zwischen EU und Russland dar, der dieses Potential in sich trägt. Müsste nicht auch die völkerrechtliche Frage gestellt werden, ob die EU und viele ihrer Mitgliedstaaten de facto Kriegsparteien geworden sind? Und wo bleiben wirkliche europäische diplomatische Bemühungen für ein Ende des Krieges?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Meiner Auffassung zufolge wird die Krise beziehungsweise die Ohnmacht des Völkerrechts vor allem durch die Negierung des Völkerrechts als ein Recht des Friedens gekennzeichnet. Ich verfüge jedoch nicht über Ideen oder Rezepte, um die friedensstiftende Kraft des Völkerrechts (wieder) zu erlangen. Dennoch: Kalecks Utopie ist mit jener des Völkerrechts als Recht des Friedens kompatibel. Primär bedeutet das, für eine Friedenspolitik zu kämpfen, denn die Völkerrechtsnormen des Friedens erlangen nicht von sich aus die notwendige Kraft. Ich sehe momentan nur eine realistische Möglichkeit, für eine Friedenspolitik zu kämpfen: indem die Friedensbewegungen zu einer Gegenmacht geeint werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn ich Kalecks konkrete Utopien in einem Kontext mit radikaler Veränderung der kapitalistischen Verhältnisse lese, so trifft das auf die Friedensfrage nicht zu. Denn Frieden ist das oberste Gebot, ohne Frieden haben wir kein Leben. Ohne diese Basis bringen reformistische oder radikale Debatten darüber, was das gute Leben ist und wie Gesellschaften dieses erreichen können, nichts. Nur bei Gewährleistung des Friedensgebotes lässt sich wirklich für soziale Gerechtigkeit kämpfen. Auch wenn man davon ausginge, dass Kriege zum Wesen des Kapitalismus gehören, und darauf hat etwa Marx hingewiesen, bedeutet das nicht, dass man mit der Friedenssicherung bis zur Überwindung der kapitalistischen Verhältnisse warten könne. Die kapitalistische Gesellschaft in ihrer Spielart liberaler Demokratie beziehungsweise progressiven Neoliberalismus (Fraser 2020) bietet Voraussetzungen für den Kampf um Frieden. Im liberalen Staat vereinen sich idealtypisch Frieden, Völkerrecht, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als Voraussetzung für einen Staat, in dem eine freie Gesellschaft zum Tragen kommt, in der die Freiheit des Einzelnen die Bedingung für die Freiheit aller ist (Marx/Engels [1848] 1959: 493; Gramsci [1930-1932] 2012).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese politischen und völkerrechtlichen Fragen müssen in transdisziplinären Diskursen vertieft werden. Teils ist das ein gemeinschaftlicher Diskurs über die Zukunft des Völkerrechts, wovon das Völkerrecht auf Frieden einen entscheidenden Stellenwert besitzt. Kalecks Buch stellt dafür eine unverzichtbare Inspirationsquelle dar, die zeigt, wie mit kritischer Völkerrechtspraxis und hoher Kompetenz, Leidenschaft, Kraft, Ausdauer, Mut sowie gelebter Solidarität und im Verein mit einer Reihe engagierter Mitstreiter*innen um Menschenrechtsschutz und Völkerrecht gekämpft wird.</p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. </strong><strong class="western">Dr. </strong><strong class="western">Jörg Arnold</strong> ist Strafrechtswissenschaftler und war bis zum Ruhestand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht. Er ist habilitierter Honorarprofessor an der Universität Münster sowie Rechtsanwalt in Freiburg; ferner Mitglied der Redaktion der <b>vor</b>gänge. Einer seiner Forschungsschwerpunkte ist nach wie vor das Thema „Frieden durch Recht“. Zuletzt von ihm dazu erschienen: Kriegstüchtig. Nein danke. Plädoyer für Frieden und Völkerrecht, Das Neue Berlin 2025 (mit Peter-Michael Diestel).</em></p>
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<p>Literatur</p>
<p align="justify"><em>Agamben, Giorgio</em> [2003] 2014: Ausnahmezustand (Homo sacer II. 1), Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Ambos, Kai</em> 2022: Doppelmoral. Der Westen und die Ukraine, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Ambos, Kai </em>2024: Apartheid in Palästina? Eine historisch-völkerrechtliche Untersuchung, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Ambos, Kai/Arnold, Jörg</em> (Hrsg.) 2003: Der Irak-Krieg und das Völkerrecht, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Ambos, Kai/Bebenburg, Pitt von</em> 2026: „Wir müssen das Völkerrecht retten“, in: <em>Frankfurter Rundschau</em> vom 04.03.2026, <a href="https://www.fr.de/politik/richter-ueber-den-iran-krieg-wir-muessen-das-voelkerrecht-retten-94198452.html">https://www.fr.de/politik/richter-ueber-den-iran-krieg-wir-muessen-das-voelkerrecht-retten-94198452.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, Jörg </em>2025: Man müsste ein neues Völkerrecht erfinden, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 12.12.2025, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/article/man-muesste-ein-neues-voelkerrecht-erfinden-10009804">https://www.berliner-zeitung.de/article/man-muesste-ein-neues-voelkerrecht-erfinden-10009804</a>.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, Jörg/Diestel, Peter-Michael </em>2025: Kriegstüchtig. Nein, danke. Plädoyer für Frieden und Völkerrecht, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip</em> 2026: Permanenter Ausnahmezustand? Wenn die Suspendierung von Recht freie öffentliche Diskursräume gefährdet, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em>, Nr. 253 = Jg. 65, H. 1, S. 56-67.</p>
<p align="justify"><em>Eser, Albin/Arnold, Jörg </em>2012: Transitionsstrafrecht und Vergangenheitspolitik, in: Dies./Sieber, Ulrich (Hrsg.): <em>Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht. Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse</em>, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Fraser, Nancy</em> 2020: Vom progressiven Neoliberalismus zu Trump, in: <em>Jacobin </em>vom 03.08.2020, <a href="https://jacobin.de/artikel/progressiver-neoliberalismus-nancy-fraser-trump">https://jacobin.de/artikel/progressiver-neoliberalismus-nancy-fraser-trump</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gramsci, Antonio</em> [1930-1932] 2012: Gefängnishefte, Bd. 4: 6. und 7. Heft, Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Kaleck, Wolfgang</em> 2015: Mit Recht gegen die Macht. Unser weltweiter Kampf für die Menschenrechte, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Kaleck, Wolfgang</em> 2026: Die Stärke des Rechts vs. Das Recht des Stärkeren. Plädoyer für Völkerrecht und Menschenrechte, München.</p>
<p align="justify"><em>Marx, Karl/Engels, Friedrich</em> [1848] 1959: Manifest der Kommunistischen Partei, in: Dies.: <em>Werke</em>, Bd. 4, Berlin, S. 459-493.</p>
<p align="justify"><em>Pradetto, August</em> 2026: Völkerrecht und Krieg: Das „Recht des Stärkeren“ gibt es nicht – außer wir reden es herbei, in: <em>Der Freitag</em> vom 11.05.2026, <a href="https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/aus-einem-toten-voelkerrecht-folgt-eine-illegitime-praxis-der-macht">https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/aus-einem-toten-voelkerrecht-folgt-eine-illegitime-praxis-der-macht</a>.</p>
<p align="justify"><em>Safferling, Christoph</em> 2025: Ohnmacht des Völkerrechts. Die Rückkehr des Kriegs und der Menschheitsverbrechen, München.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Es ist Kalecks erstes Buch zum Thema. Es steht jedoch in Kontinuität zu seinen anderen Büchern wie <i>Mit Recht gegen die Macht</i> (Kaleck 2015).</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Kaleck würdigt darüber hinaus die Entwicklung der Menschengerichtshöfe wie des Interamerikanischen und des EGMR sowie der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Der offizielle Hauptgrund bestand aus russischer Sicht darin, dass Russland seine Sicherheitsinteressen durch die immer weitere Ausdehnung der NATO an Russlands Grenzen sowie die Ankündigung der Aufnahme der Ukraine in die NATO bedroht sah. Russlands diplomatische Bemühungen, dies zu verhindern, seien negiert worden. Darauf weist die Vorgeschichte des Krieges deutlich hin, und das zu erwähnen, bedeutet nicht, den Angriffskrieg Russlands zu rechtfertigen.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>Israels Ministerpräsident Netanjahu hat die Vorwürfe als „nicht nur falsch, sondern abscheulich“ bezeichnet und „alle anständigen Menschen überall“ dazu aufgefordert, dem entgegenzutreten.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Es ließe sich argumentieren, dass frühere Legitimation von Völkerrechtsverstößen behaupteten, dass es sich bei Angriffen um „Präventivschläge“ handelte oder auch, dass Terrorist*innen weder militärische Feindkämpfer*innen noch Zivilist*innen seien, weshalb ihre Rechte im Krieg nicht von den Genfer Konventionen abgedeckt seien, und dass dies einen Ausnahmezustand im Sinne Agambens ([2003] 2014) ermöglichte – einen Ausnahmezustand, dem zufolge Personen(-gruppen) durch eine ins Recht eingeschriebene Rechtssuspendierung entrechtet werden. Deshalb bezögen sich Ausnahmezustand und das Recht stets aufeinander. So kann man auch argumentieren, dass die Ignoranz des Völkerrechts – etwa im Falle von Trumps Angriff auf Venezuela – dieses offen bricht, wohingegen etwa die Bush-Administration einen Ausnahmezustand zu begründen suchte, wenn sie vermeintliche Terrorist*innen systematisch foltern ließ, also sich darauf berief, dass Völker- und Menschenrechte gelten würden, die eigenen Taten aber davon gedeckt seien oder (durch Ausnahmeregelungen) nicht von diesen Rechten betroffen seien. Recht und Entrechtung beziehen sich so aufeinander (Dingeldey 2026). Beide Fälle – das Ignorieren und der verschleierte Bruch des Völkerrechts – stellen aber tatsächlich umfangreiche Verletzungen und Angriffe auf das Völkerrecht dar – nur in unterschiedlichem Gewand, zumal derzeit beide Formen koexistieren.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/quo-vadis-voelkerrecht-eine-kritische-wuerdigung-von-wolfgang-kalecks-buch-die-staerke-des-rechts-vs-das-recht-des-staerkeren/">Quo vadis, Völkerrecht? Eine kritische Würdigung von Wolfgang Kalecks Buch &#8222;Die Stärke des Rechts vs. Das Recht des Stärkeren&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Irans seltene Chance zur inneren Neuvermessung: Massenelend, Radikalisierung, Bürgerkrieg oder Stabilität und Wohlstand – welche Perspektiven wird die iranische Nachkriegsgesellschaft haben?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/irans-seltene-chance-zur-inneren-neuvermessung-massenelend-radikalisierung-buergerkrieg-oder-stabilitaet-und-wohlstand-welche-perspektiven-wird-die-iranische-nachkriegsgesellschaft-haben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2026 09:16:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Waffenstillstand zwischen dem Iran auf der einen und Israel sowie den USA auf der anderen Seite beendet vorerst eine Phase der Überlagerung geopolitischer Eskalation und gesellschaftlicher Zerreißproben. Seine eigentliche Bedeutung liegt nicht in der militärischen Pause, sondern in dem politischen Möglichkeitsraum, den sie eröffnet. Kaum je seit der Revolution von 1979 stand die Islamische [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Der Waffenstillstand zwischen dem Iran auf der einen und Israel sowie den USA auf der anderen Seite beendet vorerst eine Phase der Überlagerung geopolitischer Eskalation und gesellschaftlicher Zerreißproben. Seine eigentliche Bedeutung liegt nicht in der militärischen Pause, sondern in dem politischen Möglichkeitsraum, den sie eröffnet. Kaum je seit der Revolution von 1979 stand die Islamische Republik vor einer vergleichbaren Konstellation: äußerer Druck, innere Erschöpfung – und zugleich eine unerwartete innenpolitische Konsolidierung gepaart mit außenpolitischer Bedeutungsaufwertung aufgrund der militärischen Patt-Situation und der Realisierung einer Kontrolle über die Meeresstraße von Hormus. Folgenreicher dürften sogar die Veränderungen einer Gesellschaft sein, die über Jahrzehnte gelernt hat, Hoffnung und Enttäuschung gleichzeitig zu tragen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Welche möglichen Optionen bieten sich für die Fortentwicklung der iranischen Gesellschaft? Denn Millionen Menschen haben in den vergangenen Jahrzehnten entmutigt das Land verlassen und sich in Kanada, den USA oder europäischen Ländern neue Existenzen aufgebaut. Eingewanderte aus dem Iran gehören in all diesen Ländern zu denjenigen Gruppen mit den besten Erfolgsaussichten. Viele andere blieben jedoch im eigenen Land und zeigten ermutigende Innovativität trotz schwieriger Umstände im Aufbau von Unternehmen und sozialen Netzwerken. Heute finden sich im Iran moderne Unternehmen und Dienstleistungen. Technologien erneuerbarer Energien werden ebenso entwickelt wie große westliche Firmen wie Amazon oder Ebay längst ihre selbstgemachten iranischen Äquivalente gefunden haben. Die Menschen im Iran schufen eine diversifizierte Zivilgesellschaft, die nun nach Monaten von Aufstandsversuchen, Repression, Bombardierung und nationalistischer Mobilisierung in einen neuen, gefährlichen Zustand eingetreten ist. Der Nachkriegsiran wird, wenn die Waffen weiterhin schweigen, ein Land extremer psychischer, sozialer und politischer Erschöpfung sein. Darin liegt eine Unberechenbarkeit neuer Qualität, aber auch viel Potenzial.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Nieder&shy;schla&shy;gung der Proteste im Januar</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Schon vor dem Krieg war die Distanz zwischen Gesellschaft und politischer Herrschaft enorm. Über Jahrzehnte haben Iraner Präsidenten gewählt und auf Kurskorrekturen gehofft – und immer wieder erleben müssen, dass die entscheidenden Weichen anderswo gestellt wurden: in den Machtzentren des Systems, bei den Revolutionsgarden, im Sicherheitsapparat und im Büro des Obersten Führers. Auch hat der Westen in immer neuen Runden von Sanktionen gesellschaftliche Veränderungen torpediert. Bei Wahlkämpfen gehen im Iran Zehntausende auf die Straße, um für diese oder jene Seite zu demonstrieren. Politisch hat die permanente Ausnahmesituation eine Kultur des Misstrauens erzeugt, psychologisch eine kollektive Müdigkeit. Viele betrachten ihren Staat und den Westen längst nicht mehr durch die diskreditierte Linse offizieller Bewertung, sondern durch die Erfahrung wiederholter enttäuschter Erwartungen. Das ist vielleicht die tiefste Struktur der iranischen Gegenwart: ein Land, in dem Wahlakte möglich sind, ohne dass daraus zuverlässig politische Wirksamkeit folgt; ein Land, dessen Politik Verhandlungen führt, ohne dass Sanktionen aufgehoben werden und sich das Leben der Menschen bessert – Sanktionen, aufgrund eines angeblichen Atomwaffenprogramms, für dessen Existenz seit Jahrzehnten keine belastbaren Beweise vorgelegt wurden. Dieses sollte durch den international vermittelten JCPOA-Vertrag eingehegt werden, der 2018 durch die USA einseitig aufgekündigt wurde. Im Juni 2025 folgte schließlich der israelisch-iranische Zwölf-Tage-Krieg, der mit der US-amerikanischen Aussage, das iranische Atomprogramm sei zerstört, beendet wurde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Seit 2018 haben Sanktionen und Inflation das Land in eine schleichende soziale Krise geführt. Ersparnisse wurden aufgezehrt, Arbeitsplätze gingen verloren, ganze Branchen litten unter dem Mangel an Ersatzteilen, Rohstoffen, Medikamenten und Importgütern. Die wirtschaftliche Erosion traf nicht nur die urbanen Mittelschichten, sondern auch jene Gruppen, die traditionell als politisches Frühwarnsystem gelten: den Basarhandel. Als jene zu Beginn dieses Jahres auf die Straße gingen, war das weniger ein spontaner Protest als vielmehr ein strukturelles Signal.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die rapide eskalierten Proteste im Januar 2026 hatten soziale und ökonomische Ursachen, wie es mittels der Sanktionen beabsichtigt wurde. Bemerkenswert war, dass zunächst Basarhändler demonstrierten, nicht nur die liberalen, städtischen Milieus. Ihnen folgten Teile jener kleinen Mittelschicht, die einst von der Verteilung der Öleinnahmen lebte und sich durch die galoppierende Inflation ökonomisch ruiniert sah. Es drohte der Verlust der sozialen Basis einer Regierung, die in der Islamischen Revolution von 1979 die Verbesserung der Lebensbedingungen – gerade der arbeitenden Schichten und kleinen Handelsfamilien – versprochen hatte. Die Proteste entwickelten eine Dynamik, die rasch über ökonomische Forderungen hinausging. In der folgenden Eskalation vermischten sich soziale Unzufriedenheit, politische Kritik und externe Einflussnahme. Berichte über ausländische Waffenlieferungen an Aufständische und den Einsatz von Kommunikationsinfrastruktur wie Starlink zu ihrer Koordinierung wurden im iranischen Diskurs zu einem zentralen Deutungsmuster. Die Regierung schob die eskalierende Militanz auf Gewalttäter, die vom Ausland aus mit Waffen versorgt und per Satellitenkommunikation gesteuert worden seien. In der Tat wurde Anfang Februar ein niederländischer Diplomat (genannt wird der Name André van Wiggen) am Imam-Khomeini-Flughafen Teheran mit drei im Iran verbotenen Starlink-Modems und sieben Telefonen aufgegriffen. Ob und in welchem Umfang solche Faktoren tatsächlich eine Rolle spielten, ist schwer zu verifizieren; entscheidend ist jedoch ihre diskursive Wirkung: Die Proteste wurden nicht mehr als rein innergesellschaftliches Phänomen, sondern als Teil einer geopolitischen Auseinandersetzung dargestellt. Das Ergebnis war eine Eskalation, die tausende Tote auf Seiten der Protestierenden und hunderte unter Sicherheitskräften forderte. Zurück blieb eine Gesellschaft, deren bereits vorhandenes Misstrauen, Angst und wachsende Polarisierung sich noch einmal gesteigert hatte und eine Regierung, die sich auf dem Tiefpunkt des internationalen Ansehens befand. In diesem Kontext der Opfer solcher niedergeschlagenen Proteste ist daran zu erinnern, dass eine Eskalation sozialer Unzufriedenheit als Ziel der Wirtschaftssanktionen von vornherein konkret in Kauf genommen worden war und dass US-Präsident Trump am 5. April gegenüber Fox News behauptet hatte, dass der CIA Waffen während der Demonstrationen an kurdische Freischärler verteilt habe, die historisch in Spannung zur Teheraner Zentralregierung stehen. Diese wiesen die Aussage zwar zurück, doch es bestehen Parallelen zum syrischen Bürgerkrieg.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die iranische Regierung und ihr Rechts- und Sicherheitsapparat, die seit Jahren innen- und außenpolitisch in der Kritik stehen – aufgrund des Vorwurfs von Verhaftungen, Willkürurteilen, Übergriffen auf Frauen, Hinrichtungen von politischen Gegnern und Entführungen, der Unterstützung internationalen Terrorismus’ – , wurde im Januar konfrontiert mit einer möglicherweise von außen inspirierten Verschärfung der politischen und sozialen Lage, die zudem angeblich mit Kommunikationsmitteln und Waffen ergänzt wurde. Im Gegenzug heuerte die Regierung offenbar Freischärler aus dem arabisch dominierten Südwesten oder irakischen Ausland an, die als Freikorps und Milizen gegen die Demonstrierenden vorgingen und angeblich auch noch vor Ort sind. Dies ist von außen nicht zu bestätigen oder zu widerlegen und vor allem nicht zu bagatellisieren, doch bedarf eine Analyse des nüchternen Blicks auf die Fakten. Im Westen wurde die Stimmung des Landes zuletzt auf die urbane, westlich hörbare Opposition reduziert. Der Iran ist jedoch eine vielschichtige Gesellschaft von mehr als 90 Millionen Menschen, nicht bloß die Stimme der Intelligenzija in Teheran. Selbst wenn bedeutende Teile der Gesellschaft einen Wandel wünschen, folgt daraus keineswegs, dass ein von außen erzwungener Regimewechsel allgemein als Befreiung erlebt würde. Bombardements aus der Luft erzeugen keine neue Ordnung; sie könnten vielmehr Bürgerkrieg, Zersplitterung und langanhaltende Gewalt hervorbringen – wie einst im Irak. Dass der Westen dies in Kauf nehmen würde, lässt sich an Libyen, Irak, Afghanistan und Syrien erkennen. Auch deshalb erzeugten sie eine unerwartete Reaktion der Solidarisierung breiter Teile der Bevölkerung mit der Regierung, gegen die wenige Wochen zuvor noch demonstriert und gekämpft worden war.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Ein histo&shy;ri&shy;scher Exkurs ohne Gleich&shy;set&shy;zung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Unerbittlichkeit der Regierung gegen Menschen, die sie kritisieren oder bekämpfen, ist seit langem bekannt und wird im Iran selbst kontrovers diskutiert. Die Ereignisse im Januar sowie die beiden Angriffskriege im Juni 2025 und Ende Februar 2026 während laufender diplomatischer Verhandlungen sowie die menschenverachtende Rhetorik US-amerikanischer und israelischer Spitzenpolitiker und die erfolgten Kollateralschäden (unter anderem auf die Grundschule von Minab mit 168 getöteten Kindern und Lehrkräften) sowie beabsichtigten Angriffe auf die zivile Infrastruktur haben einen bedeutenden Wandel in der öffentlichen Meinung verursacht. An diesem Punkt lohnt ein historischer Vergleich, nicht um Gleichheit zu behaupten, sondern um Strukturen verständlich zu machen. Die Demonstrationen des Herbstes 1989 in Leipzig und anderen Städten der DDR gelten heute als Paradebeispiel für gewaltfreien politischen Wandel. Doch man kann argumentieren, dass ihr Verlauf ein anderer gewesen wäre, wenn externe Akteure – etwa ausländische Geheimdienste – Waffen und moderne Kommunikation an Teile der Opposition oder angeworbene Akteure geliefert hätten, mit denen nachfolgend über 300 Volkspolizisten getötet oder verletzt worden wären. Dann wäre aus einer friedlichen Massenbewegung rasch eine bewaffnete Konfrontation mit einer hochnervösen politischen Führung geworden. Die Reaktion des Staates wäre entsprechend ausgefallen: Stasi, Betriebskampfgruppen und Grenztruppen hätten die Proteste vermutlich niedergeschlagen, begleitet von Kommunikationssperren und massiver Repression. Als Ultima Ratio wäre möglicherweise auf das Wachregiment Feliks Dzierzynski und herangeführte Securitate-Einheiten des rumänischen Bruderdienstes zurückgegriffen worden (Gorbatschow hatte die Rote Armee zurückgehalten). Der Vergleich verdeutlicht, wie verwundbar anwachsende Protestkulturen auf Militarisierung reagieren – und wie schnell sie ihre politische Qualität verlieren können. Er rechtfertigt keinen Übergriff und keinen Anschlag auf Leben und Gesundheit von Demonstranten oder Regierungseinheiten.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Die iranische Zivil&shy;ge&shy;sell&shy;schaft w&auml;hrend des Krieges seit dem 28. Februar</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im Iran führte die Eskalation der Unruhen zu einer Vertiefung der bereits seit Jahren bestehenden gesellschaftlichen Spaltung. Wenige Wochen nach den Ausschreitungen setzte am 28. Februar der militärische Angriff Israels und der USA ein. Ausgerechnet dieser wirkte wie ein Katalysator für die innere Reorganisation. Selbst viele regierungskritische Gruppen waren nicht bereit, die Zerstörung ihres Landes hinzunehmen, zumal dies unprovoziert und abermals während laufender Verhandlungen erfolgte. Die USA, von vielen Menschen im Iran lange als Hoffnungsmacht verstanden und bevorzugtes Ausreiseziel, haben sich in den Augen auch iranischer Regierungskritik politisch erheblich diskreditiert. Infrastruktur, Lebensgrundlagen und persönliche Zukunftsperspektiven der Menschen im Iran standen auf dem Spiel. Der typische „Rally around the flag“-Effekt trat ein: Die Gesellschaft rückte zusammen, nicht aus ideologischer Überzeugung, sondern existenzieller Notwendigkeit. Die Unruhen des Januars traten in den Hintergrund, überlagert von der äußeren Bedrohung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Dynamik ist historisch nicht neu. Im Zweiten Weltkrieg verfolgten die Alliierten mit ihren Flächenbombardements gezielt die Strategie des „morale bombing“. Die Zerstörung deutscher Städte sollte die Zivilbevölkerung gegen das NS-Regime aufbringen und dessen Zusammenbruch beschleunigen. Das Gegenteil trat ein. Unter dem Eindruck totaler Zerstörung, massiver Verluste und existenzieller Bedrohung rückte ein großer Teil der Bevölkerung enger an das Regime heran. In einer zerstörten Lebenswelt, ohne funktionierende Strukturen und unter permanenter Bedrohung, erschien Loyalität als einziger verbleibender Handlungsrahmen. Die Bombardierungen stärkten paradoxerweise genau jene Herrschaft, die sie unterminieren sollten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein vergleichbares Muster lässt sich auch in anderen Konflikten beobachten. In Israel etwa war die innenpolitische Lage vor dem 7. Oktober 2023 und danach von erheblichen Spannungen geprägt. Die Politik Benjamin Netanyahus, insbesondere im Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen und der Ausweitung der Siedlerbewegung, hatte zu massiven Protesten linker Gruppen und der Friedensbewegung geführt. Gegen ihn selbst wurde wegen Korruption ermittelt, ein Amtsenthebungsverfahren stand im Raum. Militärische Operationen im Gazastreifen wurden kontrovers diskutiert. Doch unter dem Druck äußerer Angriffe verstummten auch hier viele kritischen Stimmen. Sicherheitsbedrohungen erzeugen einen Zustand, in dem gesellschaftliche Konflikte zurückgestellt werden – zugunsten eines kollektiven Überlebensinteresses.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Zivili&shy;sa&shy;to&shy;ri&shy;scher Ausnah&shy;me&shy;zu&shy;stand und gesell&shy;schaft&shy;liche Reaktion</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wie dramatisch die Situation zuletzt hätte eskalieren können, zeigen die Angriffspläne, die unmittelbar vor dem Waffenstillstand öffentlich diskutiert wurden. Israel kündigte Angriffe auf Eisenbahnen an, Trump sprach von der Zerstörung von Brücken und Kraftwerken. Was sich wie militärische Zielplanung liest, wäre in der Realität die Herstellung eines zivilisatorischen Ausnahmezustands gewesen. Eine nach UN-Definition für Siedlungsgebiete mit mehr als 10 Millionen Ortsansässigen Megacity zu nennende Stadt wie Teheran in einem permanent erdbebengefährdeten Gebiet ohne Schutzräume, Warnsirenen, Strom, funktionierende Verkehrswege und Versorgungssysteme kollabiert: ebenso Krankenhäuser, Energie, Apotheken, Nachschub, Lebensmittelmärkte, Kühlung und Kommunikationsnetze. Brände sind nicht mehr löschbar, verschüttete Straßen nicht freizuräumen, Tote und Verletzte nicht zu bergen. Dann wären Raub, Gewalt, Vergewaltigungen, Mord und Plünderungen nicht Randerscheinungen, sondern binnen kürzester Zeit strukturelle Folgen gewesen. Steigende Temperaturen erzeugen Seuchengefahr. Flüchtende, die ihr Vermögen angesichts der Inflation oft in Schmuck und Gold gespeichert haben, wären zu leichten Opfern geworden. Hochnervöse Sicherheitskräfte, bewaffnete Banden und Paramilitärs hätten jederzeit Willkür üben können. Binnen Stunden wären Zustände entstanden, die eher an vorstaatliche Gewaltordnungen erinnern als an moderne Gesellschaften – und das ohne den Einsatz einer einzigen Massenvernichtungswaffe. Diese Aussicht auf massive soziale Verheerungen rief unvorhergesehene zivilgesellschaftliche Schutzaktionen hervor. Trotz offizieller Warnungen des Teheraner Präsidialamtes versammelten sich Menschen an Brücken und Kraftwerken, um sie mit ihren Körpern zu schützen. Diese Form kollektiver Selbstgefährdung verweist auf eine gesellschaftliche Mobilisierung. Vor allem das Volk kann sich nun als Sieger empfinden. Denn es lässt sich argumentieren, dass Bilder tausender getöteter Menschen aus der Zivilbevölkerung an zivilen Orten für die USA politisch schwer vermittelbar gewesen wären. Während Israel nach den Erfahrungen in Gaza eine andere Toleranzschwelle für „Kollateralschäden” unter der Zivilbevölkerung entwickelt haben mag, wäre eine solche Eskalation für Washington vermutlich ein zu hohes Risiko gewesen. In diesem Sinne könnte die gesellschaftliche Reaktion im Iran selbst zur Deeskalation beigetragen haben.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Au&szlig;en&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;sche Folgen des Waffen&shy;still&shy;stands</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Außenpolitisch hat der Iran aus dieser Phase eine bemerkenswerte Verschiebung seiner Wahrnehmung erfahren. In vielen Teilen der islamischen Welt, aber auch bei westlichen Außenstehenden, wird das Land zunehmend als Akteur gesehen, der unter Druck standhält, ohne unkontrolliert zu eskalieren. Gleichzeitig traten die USA und Israel in der öffentlichen Kommunikation mit einer Rhetorik auf, die vielerorts als beleidigend, unwürdig, zunehmend aggressiv und emotional herabsetzend, gar menschenverachtend wahrgenommen wurde. Diese Konstellation hat dem Iran eine Form politischer Rehabilitation verschafft, die nach den inneren Unruhen kaum vorstellbar gewesen wäre. Seine Position innerhalb der BRICS-Staaten wurde sichtbar gestärkt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Doch dieser außenpolitische Zugewinn überdeckt nicht die inneren Widersprüche. Menschenrechtsverletzungen oder eine oft als willkürlich empfundene Justiz, Korruption und rigide soziale Normen sind reale innere Probleme, die nicht durch Sympathie von außen verschwinden. Massendemonstrationen mit Parolen wie „Tod für Amerika, Tod für Israel“ liefern außenpolitischen kritischen Akteuren Argumente, der Iran strebe die Zerstörung anderer Länder an. Deshalb liegt in der aktuellen Situation eine historische Chance. Die Regierung verfügt über neue Legitimität durch Ausharren, die Gesellschaft hat neue Belastungsgrenzen erfahren und zugleich ihre Loyalität in einer existenziellen Situation gezeigt und kann sich als gleichberechtigter Sieger fühlen. Mit einer neuen Generation staatlicher Akteure könnten zudem alte Abhängigkeiten verschwinden, die in der Vergangenheit Entwicklungsprozesse erschwert haben.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Vertrau&shy;ens&shy;ver&shy;lust und Perspek&shy;tiv&shy;lo&shy;sig&shy;keit</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nach dem Schweigen der Waffen ist die iranische Gesellschaft zugleich staatsmüde und interventionsskeptisch. Viele Menschen hassen die staatliche Repression, ohne deshalb westlichen Angriffslogiken zu vertrauen. Das gilt umso mehr, als der Krieg während laufender Verhandlungen begonnen hat. Die Militäroperationen haben innenpolitisch eher eine strategische Niederlage des Westens erzeugt: nicht, weil die USA und Israel keine militärische Übermacht hätten oder nicht immer noch viele Menschen unzufrieden wären, sondern weil die Schläge den beabsichtigten Effekt umkehrten. Jene, die zuvor mit der Opposition sympathisierten, rücken jedoch unter dem Eindruck ausländischer Bomben zusammen. Die Ernennung Mojtaba Chameneis, des Sohnes des bei den Angriffen ermordeten Staatsoberhauptes, wird vielfach als Zeichen von Kontinuität und Härte dargestellt. Mojtaba, der oft als weniger verständigungsbereit als sein Vater beschrieben wird und einen Teil seiner engsten Familie durch die Angriffe verloren hat, stellt sich als deren politischer Gegeneffekt dar. Er wäre unter normalen Umständen vermutlich nicht durchsetzbar gewesen, denn auch aus dem Klerus gab es zuvor große Vorbehalte gegen ihn, da der Iran der Islamischen Revolution keine Erbdynastien wollte, wie sie der verteufelte Schah praktiziert hatte und Mojtaba die religiöse Autorität seines Vaters noch nicht erreicht hatte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hinzu kommt: Ein Teil der iranischen Gesellschaft ist religiös so entfremdet wie nie zuvor. Viele Menschen im Iran sind keineswegs islamfeindlich, sondern – wie manche selbst sagen – „islam-traumatisiert“: weil Religion seit Jahrzehnten staatlich instrumentalisiert wurde, weil Moralgesetzgebung und Strafrecht in den intimsten Alltag eingreifen, weil der Ruf zum Morgengebet für manche längst nicht mehr nur Frömmigkeit ist, sondern die Assoziation staatlicher Gewalt trägt. <i>Azān</i>, das Gebet im Morgengrauen, wird jetzt als Zeitpunkt der Vollstreckung von Todesurteilen verstanden. In dieser Gesellschaft bekommen selbst Rituale neue Bedeutungen: Tanz bei Hochzeiten oder Beerdigungen wird zum stummen Protest, zur Form der Trauer, zur Behauptung des Lebens gegen die politische Sakralisierung des Todes. Das ist ein kultureller Tiefenwandel. Viele Moscheen sind heute leerer als während der Regierung Präsident Ruhanis (2013-2021) – vor den Sanktionen, als das Leben freier war und Reisen möglich und auch die Religion weniger instrumentalisiert wirkte als heute.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ausgerechnet die Ermordung Ali Chameneis hat dieser erschöpften religiösen Ordnung einen neuen symbolischen Kern verliehen. Im Zwölfer-Schiismus gibt es kein weltweites Oberhaupt nach katholischem Muster. Aber <i>Rahbar</i>, der Oberste Führer des Iran, war mehr als ein Staatschef; sein gewaltsamer Tod durch einen äußeren Feind lässt sich im schiitischen Gedächtnis kaum anders lesen als im Schatten von Kerbela. Die Märtyrerfigur des Imam Hussein ist der emotionale Kern schiitischer Erinnerungspolitik. Was für säkulare Außenstehende wie das Ende einer Ära aussieht, kann für gläubige, loyale oder national mobilisierte Teile der Bevölkerung als sakralisierte Verwundung des Gemeinwesens erscheinen. Dies gibt dem neuen Führer, trotz verbreiteter Vorbehalte gegen eine dynastische Nachfolge, einen Mobilisierungsvorteil. Als stabilster innenpolitischer Faktor gelten aktuell indes die militärischen und wirtschaftlichen Sektoren der Wächter der Revolution und ihrer Garden. Sie garantieren die Aufrechterhaltung und Versorgung der Strukturen der Macht, organisieren die alltägliche Stabilität der Islamischen Republik und ermöglichen, nach dem Abtreten der Erlebnisgeneration der Revolution von 1979, den Übergang in eine Nachkriegszeit, die weniger theokratisch im traditionellen Sinn sein könnte als vielmehr einen militärisch-bürokratisch-theokratischen Hybriden darstellt, in dem die ideologische Grundlehre möglicherweise eine nachrangigere Bedeutung erhält wie der Kommunismus in der Volksrepublik China, der dem Kapitalismus breiten Raum freimachte.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Potenzial f&uuml;r die gesell&shy;schaft&shy;liche Entwicklung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Diese Konstellation eröffnet die Möglichkeit für eine im Verfassungsrahmen der Islamischen Republik verbleibende kontrollierte innere Transformation. Dabei geht es nicht um einen Systemwechsel, sondern um eine Weiterentwicklung innerhalb der bestehenden Ordnung. Nationale Versöhnung könnte in diesem Kontext mehr bedeuten als symbolische Gesten: Runde Tische, Wahrheitskommissionen, die Überprüfung und Rehabilitierung früherer Urteile, Reformen im Strafrecht und eine konsequente Bekämpfung von Korruption wären konkrete Schritte, die Staat <i>und</i> Gesellschaft zugute kämen und ausländische Investitionen erst sinnvoll machten. Ebenso denkbar ist eine begrenzte kulturelle Liberalisierung, etwa im Umgang mit Kleidungsvorschriften.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein solcher Prozess wäre kein Bruch mit der politischen Tradition des Landes. Der schiitische Islam kennt mit dem Konzept des <i>Idschtihād</i> eine Praxis der Neuinterpretation religiöser und politischer Normen. Denker wie Ali Shariati haben früh soziale Dimensionen einer möglichen Revolution betont, während Ayatollah Montazeri für eine stärkere Einbindung plebiszitärer Elemente plädierte und klerikale Macht kritisch reflektierte. Eine Reform innerhalb der bestehenden Ordnung hätte somit ideengeschichtliche Anknüpfungspunkte. Bemerkenswert ist, dass erste Anzeichen für eine Anpassung sichtbar sind. Iranische Staatsmedien zeigen zunehmend Frauen mit gelockertem Hejab oder gänzlich ohne – was vor kurzem noch undenkbar gewesen wäre. Diese Bilder sind kein Beleg für eine umfassende Liberalisierung. Es sind momentan für die regierungsseitige Außendarstellung wichtige Bilder von Frauen, die als Interviewpartnerinnen oder Passantinnen staatliche Positionen vor der Kamera stützen, keine angestellten Moderatorinnen. Doch solche Bilder deuten darauf hin, dass staatliche Akteure die Notwendigkeit erkannt haben, sozialen Zusammenhalt neu zu organisieren – und die gesellschaftlichen Realitäten anerkennen. Im Teheraner Alltag sind Hejabs oder Tschadore längst nicht mehr so präsent wie vor 15 Jahren. Frauen wählen ihre Kleidung situativ. Nicht alle lehnen die Vorschriften ab; viele genießen die Optionen, sich mal lässiger zu kleiden oder bei anderer Gelegenheit den Tschador zu tragen. Loyalität muss so nicht ausschließlich durch Normdurchsetzung erzeugt werden.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Wirtschaft&shy;liche Entwicklung im Licht von Reform&shy;f&auml;&shy;hig&shy;keit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die wirtschaftliche und soziale Dimension bleibt entscheidend für die Akzeptanz allen staatlichen Handelns. Kann der Staat nicht für einen menschenwürdigen Alltag sorgen, bleibt seine Legitimation gering. Eine Lockerung der Sanktionen würde jedoch dann nachhaltige Effekte für das Land entfalten, wenn sie auf eine Gesellschaft trifft, die Vertrauen in ihre Zukunft hat. Wirtschaftlicher Aufschwung erfordert nicht nur Kapital, sondern auch Motivation und die Bereitschaft zur Mitgestaltung. Ohne sie sind Innovation und Leistungsbereitschaft nicht möglich. Ein Staat, der seine Gesetze achtet, aber die Verbundenheit mit den Bürgern als konstruktive Währung versteht und der ihren Einsatz während dieses Krieges als Vertrauensbasis annimmt, kann selbstbewusst Flexibilität gestatten, ohne seine Ideale und Grundlagen zu verraten. Solche gesellschaftliche Flexibilität würde Dynamik zulassen. Gerade hier könnte zudem die Rückkehr von Menschen aus dem Exil eine zentrale Rolle spielen – seit Jahrzehnten leidet das Land unter der Auswanderung zuvor gut Ausgebildeter. Ihre Identifikation mit der Heimat bleibt auch nach Generationen hoch und nicht alle sind harte Gegner der Islamischen Republik. Sie haben im Ausland Kontakte und Vermögen erworben und wären vielfach bereit zur Rückkehr – vorausgesetzt, der Staat schafft glaubwürdige Rahmenbedingungen für die ökonomische und individuelle Entwicklung und neue Freiheiten. Das Verhältnis zum Ausland allerdings wird auch durch Massendemonstrationen beeinträchtigt, auf denen Vernichtungsfantasien geäußert werden. Sind diese ernst gemeint, oder handelt es sich vor allem um gruppendynamische Prozesse und möglichst drastische Losungen für die Massen? Wünschen die Demonstrierenden wirklich den Tod jedes Menschen in den USA oder Israel, oder geht es ihnen um etwas anderes? Fordern sie in schiitischer Entschiedenheit vor allem eine andere Politik und Respekt gegenüber ihrem eigenen Land? Dann könnten sie auf Demonstrationen aus ihrer Sicht zentrale Probleme des Irans mit diesen Ländern ansprechen, ohne mit Todesflüchen westliche Abwehrreaktionen zu erzeugen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Welche Gesell&shy;schaft entsteht unter solchen Bedin&shy;gun&shy;gen?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Vier Szenarien zur Frage, welches Gesellschaftssystem sich unter solchen Bedingungen im Iran herausbilden könnte, sind momentan denkbar.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das erste Szenario ist die <i>verhärtete Festung</i>: Das System bleibt bestehen, öffnet sich kaum, erklärt Oppositionelle zu Agenten der Angreifer und beschafft sich – wie viele Außenstehende erwarten – neue Überwachungstechnik, womöglich aus China. Der Verfall der Infrastruktur, die Abwanderung gut ausgebildeter Menschen und die fortgesetzte Einmischung äußerer Mächte würden einen Teufelskreis aus sozialer Instabilität, politischer Abhängigkeit, gesellschaftlichem Misstrauen und staatlicher Repression bilden. Es wäre das Szenario des langsamen Niedergangs.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Zweite wäre die <i>nationale Versöhnung</i>: Nicht Revolution oder Umsturz der Staatsform, sondern ein kontrollierter, aber realer innerer Umbau im Rahmen der Verfassungsordnung der Islamischen Republik und auf Basis der jüngsten gesellschaftlichen Solidaritätsbekundungen findet statt: Runde Tische, Wahrheitskommissionen, Rehabilitierungen, Reform des Strafrechts, Aufhebung ungerechter Urteile, Sichtbarmachung von Korruption und Machtmissbrauch – und zugleich eine begrenzte kulturelle Liberalisierung, etwa beim Hejab, beim Singen oder bei den Alltagsfreiheiten. Ein solches Modell wäre weder westliche Demokratiekopie noch bloße Systemkosmetik. Es wäre der Versuch, die politische Form zu erhalten, aber ihre soziale Grundlage neu zu legitimieren. Angehörige exiliranischer Gruppen und ihr Auslandsvermögen sähen ersten Anlass zurückzukehren. Dies ist das schwierigste, aber für die Stabilität vielleicht produktivste Szenario. Sie ist für die schiitische Staatskonzeption auch nicht ohne Vorbild: <i>Idschtihād</i>. Im weiteren Verlauf könnte nationale Versöhnung über soziale und politische Grenzen sowie zwischen den Geschlechtern möglich werden. Auch hierfür gibt es ein historisches Vorbild: Während des Irak-Iran-Krieges ersetzten Frauen vielfach die zur Armee einberufenen Männer und genossen eine Zunahme an beruflichen und edukativen Möglichkeiten gegenüber der vorrevolutionären Zeit. Jetzt gewonnene Freiheiten und gezeigte Solidarität könnten erhalten bleiben und die Gesellschaft innovativ beeinflussen. Das ist gewiss kein westlich erwartetes Demokratiewunder, aber ein Hinweis auf Anpassungsfähigkeit. Es wäre möglicherweise zudem ein Signal: Der Staat hat verstanden, dass Zusammenhalt heute anders produziert werden muss als noch vor zehn Jahren. Wenn Loyalität nicht mehr ideologisch erzwungen werden kann, wird sie ästhetisch und atmosphärisch organisiert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das dritte Szenario wäre die Transformation in eine <i>säkulare Republik</i> unter dem Eindruck militärischer Schwäche. Dieses sehr westliche Wunschmodell ignoriert die traditionellen kulturellen und religiösen Bedingungen. Dessen Realisierung wäre nur dann nicht katastrophal, wenn es ohne Demütigung, Rachelogik und Zerfall des Landes gelänge. Genau das erscheint derzeit am unwahrscheinlichsten. Zu tief sind die Lager verfeindet, zu präsent die Waffen, zu verführerisch ist die ethnische Karte, die insbesondere in Strategiedebatten von außen längst wieder aufgerufen wird. Die Gefahr einer Fragmentierung des Iran in kleine, gegeneinander ausgespielte Einheiten ist real und groß. Was in westlichen Planspielen nach „postrevolutionärer Neuordnung“ klingt, könnte sich als Weg in einen verheerenden Bürgerkrieg erweisen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für den Moment spricht manches auch für ein viertes <i>hybrides Modell</i>: Es findet sein Vorbild im unmittelbar postsowjetischen Russland. Einflussreiche Mitglieder der politischen Elite und jener der Sicherheitsapparate machen sich Zugänge zu im In- und Ausland lagernden finanziellen Mitteln und ökonomischen Einfluss zunutze und schaffen Firmenkonglomerate – eine Schicht sehr reicher Oligarchen entsteht. Ihr Wohlstand zieht größere exiliranische Auslandsvermögen an, die unideologisch und kritiklos investiert werden. Eine schmale gesellschaftliche Schicht profitiert enorm, die Mittelschicht bleibt unterentwickelt, die meisten Menschen gehören einer ökonomisch und politisch impotenten und quantitativ starken Unterschicht an. Im ersten Schritt bedeutet dies noch eine begrenzte kulturelle Lockerung bei gleichzeitiger politischer Härte. In diesem Kontext ließe sich sogar eine Rückkehr zur Monarchie vorstellen, die jedoch kaum eine Volksmonarchie, sondern eine solche des Kapitals sein würde und wohl innenpolitisch vergleichbar repressiv agierte wie das Schahsystem bis 1979 – oder das postsowjetische Russland. Zunächst würden daher die gesellschaftlichen Ungleichheiten massiv zunehmen. Mit allen politischen Unwägbarkeiten.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Die Rolle des Westens: Gestaltung oder Sabotage?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Westen wiederum wird sich fragen müssen, welchen Anteil er an Verhärtung oder Lockerung haben wird. Wer Verhandlungen führt und gleichzeitig militärische Optionen vorbereitet, zerstört nicht nur diplomatisches Vertrauen, sondern stärkt im Gegner jene Kräfte, die behaupten, dass allein Härte schützt. Die Schwächeperiode Irans nach der Konstitutionellen Revolution 1905 wurde seitens Russland und England ausgenutzt, um das Land in Einflusszonen aufzuteilen, ohne die Bevölkerung zu konsultieren. Es muss auch daran erinnert werden, dass selbst die US-Geheimdienstgemeinschaft 2025 weiter davon ausging, der Iran baue keine Atombombe. Zudem ist auf die ab 2003 entwickelte Fatwa zu verweisen, die Chamenei 2010 bekräftigte und in der er die Atombombe als „unislamisch“ ablehnte. Im Westen, dessen politisch Handelnde teils innerhalb eines langen Satzes gleich mehrfach lügen, ist die Bindekraft einer Fatwa vielleicht unvorstellbar. Gerade deshalb wirkt der Angriff während laufender Gespräche auf viele Menschen im Iran und darüber hinaus wie die Bestätigung ihrer tiefsten politischen Angst: dass mit dem Westen geredet werden kann, ohne dass er zuhört, dass man Zusagen erhält, ohne auf deren Einhaltung hoffen zu dürfen. Der Iran wird seine Zukunft selbst gestalten müssen – aber lässt der Westen dies zu? Behindert oder unterläuft er offen oder verdeckt sogar dessen Reformbemühungen?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die iranische Nachkriegsgesellschaft wird nicht einfach offener oder geschlossener sein. Sie wird widersprüchlicher sein: vermutlich weniger gläubig im traditionellen Sinn, aber empfänglicher für Märtyrersymbolik, extremer in der Sprache, skeptischer gegenüber Ideologien, verletzter im sozialen Vertrauen, zugleich pragmatischer in den täglichen Bedürfnissen. Arbeit, Sicherheit, Nahrung, die Zukunft der Kinder – diese Grundfragen werden jede große Erzählung besiegen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vielleicht ist das die nüchternste Prognose: Die Entwicklung der Islamischen Revolution, wie vielfach ausgerufen, kommt nicht als sauberer Bruch an einen Endpunkt. Sie schreitet fort als langsame Erosion oder vielleicht Transformation, begleitet von Gegenmobilisierungen, kultureller Verflüssigung, möglicherweise politischer Brutalität, vielleicht einer neuen staatlichen Elastizität. Der Iran nach dem Krieg wird vermutlich kein freies Land nach westlichen Vorstellungen sein. Zerstörungen und Wiederaufbau sowie Sicherheitstechnik erzwingen neue Abhängigkeit von alten Partnern wie China oder Russland. Aber er könnte ein anderes Land werden. Ob es stärker, milder und souveräner wird – oder nur härter, misstrauischer und noch abhängiger von Gewalt –, entscheidet sich nicht nur in Washington, Jerusalem oder Berlin, sondern vor allem in der Fähigkeit seiner eigenen Gesellschaft, aus Erschöpfung Politik zu machen. Und darin, Kritik und Widerstand als Beitrag zum Diskurs aufzugreifen, nicht als Versündigung gegen Gott, die mit harten Strafen bedroht wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein Punkt erscheint dabei bitter: Von außen lässt sich dieser Prozess nicht erzwingen, aber leicht ruinieren. Der Iran findet im Westen keine Gesprächspartner mehr. Wenn Deutschland und Europa in dieser Lage überhaupt eine Rolle haben, dann nicht als moralische Lautsprecher oder einseitige Befürworter militärischer Eskalation, sondern als potenzielle Begleiter von inneriranischen Befriedungsprozessen. Die Voraussetzung ist, dass sie mit allen Seiten sprechen. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, wissenschaftliche Exzellenz, kulturelles Interesse, Gesprächsfähigkeit waren einmal die Stützen des deutschen Ansehens im Iran. Stets gab es Kommunikationskanäle zu politischen und Strukturen des Sicherheitsapparats in Teheran, die auch bei Entführungen oder drohenden Anschlägen genutzt werden konnten. Im Augenblick ist davon wenig übrig. Deutschland erweist sich nicht mehr als kritischer, aber verlässlicher Partner, sondern hat sich ohne offenkundige Not auf die Seite der Aggressoren gestellt. Es ist nicht bekannt, dass Israel oder die USA deutscherseits die Übernahme von deren Rhetorik gewünscht oder nötig hätte. Servilität ist das Merkmal gegenwärtiger deutscher Außenpolitik statt früherer „Scheckbuchdiplomatie“. Gestaltungswille scheint unterentwickelt – trotz tragfähiger historischer Verbindungen. Dies ist ein neues Phänomen der deutschen Außenpolitik und zeigte sich schon im Umgang mit Russland. Dabei wäre gerade Deutschland aufgrund seiner Erfahrungen der innerdeutschen Aufarbeitung von DDR-Unrecht und osteuropäischen Aussöhnung sowie des hohen Ansehens im Iran besser geeignet für Dialoge als manches andere Land.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Ein Zipfel des Mantels der Geschichte</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Iran steht gegenwärtig vor einer seltenen historischen Konstellation. Die Urheberschaft des Krieges ist vielen Analysen zufolge eindeutig, ebenso wie die Erfahrung jahrelanger externer Zuschreibungen und politischer Narrative. Daraus erwächst eine neue Möglichkeit, die eigene Position nach innen und nach außen zu definieren. Entscheidend wird sein, ob diese Gelegenheit genutzt wird, um nicht nur geopolitisch, sondern auch gesellschaftlich neue Handlungsoptionen zu gewinnen. So wie im Wendeherbst die beiden deutschen Gesellschaften schnell zusammenfanden, nach jahrzehntelanger Teilung und ideologischer Frontstellung, könnten Menschen im und aus dem Iran außenpolitische Chancen und innenpolitische Freiräume nutzen, um mit ihren erheblichen finanziellen Möglichkeiten und unbelasteten Auslandskontakten ihr Land zu einer bestimmenden Kraft im Verbund der BRICS zu entwickeln. Auch wenn historische und geografische sowie politische Vergleiche immer hinken: Die DDR war 1989 ideologisch und wirtschaftlich ausgezehrt, während die BRD, die am Ziel der Wiedervereinigung festgehalten hatte, reich war. Im Iran käme bei einer Öffnung den teils sehr wohlhabenden iranischen Auslandspopulationen vielleicht eine vergleichbare Rolle zu. Das Beispiel Deutschland zeigt aber auch, dass gesellschaftliche Spaltung lange anhalten kann, zumal das politische System des Iran grundlegende Transformationen zunächst legislativ vorbereiten oder absichern muss. Aber selten lagen Risiko und Chance für die iranische Gesellschaft so nah beieinander. Die temporäre Aussetzung gesellschaftlicher Kritik angesichts äußerer Bedrohung hat zu neuer Solidarität geführt, die hoffentlich beständig ist und seitens der politisch Handelnden als Chance begriffen wird. Gerade darin könnte die produktivste Kraft dieses Moments liegen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. </strong><strong class="western">Dr. Stefan Piasecki</strong> ist Professor für Soziologie und Politikwissenschaft an der Hochschule für öffentliche Verwaltung (HSPV) NRW. Seine Forschungsschwerpunkte sind (Inter-)Kulturen des Populären und Medienpädagogik und -geschichte, Gesellschaftliche Wandlungsprozesse, Extremismus und Sicherheitspolitik sowie Formen praktischer Religiosität.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/irans-seltene-chance-zur-inneren-neuvermessung-massenelend-radikalisierung-buergerkrieg-oder-stabilitaet-und-wohlstand-welche-perspektiven-wird-die-iranische-nachkriegsgesellschaft-haben/">Irans seltene Chance zur inneren Neuvermessung: Massenelend, Radikalisierung, Bürgerkrieg oder Stabilität und Wohlstand – welche Perspektiven wird die iranische Nachkriegsgesellschaft haben?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 21 May 2026 09:58:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am <strong>21. Mai 2026</strong>, wurde der <em>„Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em> in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als <strong>„alternativer Verfassungsschutzbericht“</strong> und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.&#8220;</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>27. Mai 2026</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p><img decoding="async" width="160" height="243" class="size-full wp-image-20538 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-e1779113755894.jpeg" alt="" /></p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>REZENSION: Friedenspolitik in Bremen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Apr 2026 12:07:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Im Februar 2026 war ich Zeuge einer Veranstaltung in Bremen. Im überfüllten Wallsaal der Bremer Stadtbibliothek wurde ein Buch vorgestellt. Jetzt liegt nicht nur das Buch vor, sondern auch ein Video der Präsentation sowie die Transkripte der dabei gehaltenen Reden, Schon der Titel des Buches weist auf einen doppelten Inhalt hin. Es gibt einerseits Auskunft [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/rezension-friedenspolitik-in-bremen/">REZENSION: Friedenspolitik in Bremen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Februar 2026 war ich Zeuge einer Veranstaltung in Bremen. Im überfüllten Wallsaal der Bremer Stadtbibliothek wurde ein Buch vorgestellt. Jetzt liegt nicht nur das Buch vor, sondern auch <a href="https://bremerfriedensforum.de/2026/02/15/friedenspolitik-in-bremenrueckblick-auf-die-buchvorstellung/">ein Video der Präsentation sowie die Transkripte der dabei gehaltenen Reden,</a></p>
<p>Schon der Titel des Buches weist auf einen doppelten Inhalt hin. Es gibt einerseits Auskunft über die facettenreiche Bremer Friedensbewegung, ist aber zugleich Gedächtnisschrift für den Pastor Hartmut Drewes (1939-2025). Im Vorwort des Herausgebers und der Herausgeberin, Barbara Alms und Gerhard Schäfer, wird der vorläufige, lückenhafte Charakter dieser „Geschichtsschreibung“ betont. Die zehn Kapitel des Buches bestehen aus einem einleitenden Essay und beispielhaften (zum Teil unveröffentlichten) Vorträgen und Predigen von Hartmut Drewes.</p>
<p>Erstes Kapitel: <em>Hartmut Drewes</em>: Er trat 1971 trat eine Pfarrstelle in Bremen an, engagierte sich jedoch im Laufe der Jahre in einer Fülle zivilgesellschaftlicher Aktivitäten. Aus seinem Nachlass stammt ein erheblicher Teil der hier veröffentlichten Bilder und Texte. Anstelle einer Biographie steht eine Rede, die der DDR-Historiker Kurt Pätzold im Jahre 1999 zu seinem 60. Geburtstag gehalten hat. Wir erfahren daraus die Bedeutung der Christlichen Friedenskonferenzen, an denen Drewes seit 1971 teilnahm und dabei „Friedenspastoren“ aus aller Welt, nicht zuletzt aus der DDR, kennenlernte. Folgerichtig war er 1977 an der Abrüstungsinitiative Bremer Kirchengemeinden beteiligt, aus der später die Lidice-Initiative hervorging, was seine Kontakte nach Osteuropa verstärkte. Sehr weise ist die Bemerkung des (damals an der Humboldt Universität zu Berlin gerade abgewickelten Historikers): „Vielleicht ist von diesen 60 Jahren einmal zu sagen, es seien aus ihnen Erfahrungen erwachsen, die gemacht werden mussten, um daraus Lehren und Nutzen zu ziehen. Vielleicht ergibt eine fernere Perspektive, dass nach dem Be-schreiten von Irrwegen und der Umkehr aus Sackgassen, befreiende Wege dennoch gefunden worden sind“ (15).</p>
<p>Zweites Kapitel: <em>„Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg“</em>: Hier thematisiert Schäfer den Zusammenhang, den diese Begriffe für Drewes hatten: Ohne Faschismus, kein Zweiter Weltkrieg, „ohne Machtübergabe an die Nazis am 30. Januar 1933 kein Überfall auf Polen und dann auf ganz Europa“ (27). Diese antifaschistisch begründete Politik habe „den zentralen Ausgangspunkt von Drewes Denken und Handeln“ (36) dargestellt. Sie bilden auch den roten Faden zwischen den im Folgenden genannten Organisationen und Aktivitäten.</p>
<p>Drittes Kapitel: <em>Bremer Friedensforum</em>: Dazu hatten sich im Jahr 1983 verschiedene   Friedensinitiativen zusammengeschlossen. Entstanden aus dem Kampf gegen die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen, hat das Friedensforum sich zu einem Zentrum des organisierten Pazifismus entwickelt. Barbara Heller, seit Mitte der 1990er-Jahre mit Drewes im Sprecherkreis, beschreibt die „Kritik an der Rüstungshochburg Bremen“ als eines der zentralen Themen: „Rheinmetall, Thyssen-Krupp, Airbus, Lüssen, OHB sind die bekanntesten Namen der Bremer Rüstungskonzerne, die am Tod verdienen“ (62). Ein wöchentliche Mahnwache auf dem Bremer Marktplatz und später eine Webpage sollen den Protest dagegen wachhalten.</p>
<p>Viertes Kapitel: <em>MASCH Bremen</em>: Diese freie Bildungseinrichtung existiert seit 1974 und organisiert regelmäßig Veranstaltungen mit namhaften Referenten (von Christoph Butterwegge über Rudolph Hickel bis Norman Paech). Mit dem Namen wird an die Tradition der Marxistischen Abendschule angeknüpft, die Ende der 1920er Jahre von der KPD gegründet und 1933 von den Nazis verboten worden war. „Das Programm hat bis heute seine Schwerpunkte in der Tradition des marxistischen Denkens zu Fragen der Ökonomie, Politik, Geschichte, Literatur und Kultur“ (103). Charakteristisch für die Bremer MASCH ist die personelle und inhaltliche Öffnung gegenüber anderen linken Organisationen und den neuen sozialen Bewegungen. Drewes konnte hierfür aufgrund seiner vielfältigen Kontakte Referenten gewinnen, aber auch als Moderator wirken.</p>
<p>Fünftes Kapitel: <em>Deutsch-russische Friedenstage</em>: Sie gehen auf eine Initiative des Bremer Friedensforums zurück und werden seit 2019 jährlich veranstaltet. Im Gründungsaufruf wird der Sorge Ausdruck verliehen, „wie in Teilen der Politik und der Medien in Deutschland gegenüber Russland eine konfrontative Haltung eingenommen wird“ (113). Bei einer Kranzniederlegung auf dem „Gräberfeld NN, Ausländische Kriegsopfer“ erinnerte Drewes daran, dass der deutsche Angriffskrieg in der Sowjetunion 27 Millionen Tote gefordert und 71.000 Städte und Dörfer vernichtet hat. Leider würden „diese Tatsachen bis heute nicht gewürdigt. Im Gegenteil: Russland wird zunehmend wieder als Bedrohung und als Feind hingestellt […]“ (125). Um dem entgegenzuwirken, wird 14 Tage lang wird ein breites Kulturprogramm mit russischer Kunst, Musik und Literatur geboten. Als Schirmherr für die ersten Friedenstage konnte der bekannte Bremer Politiker Willy Lemke gewonnen werden.</p>
<p>Sechstes Kapitel: <em>Literatur und Kunst in der Friedenspolitik:</em> Alms beschreibt, wie die Künste als „Lebenselexier“ den Lebensgrund des Bremer Friedensforums und seiner Freunde gestärkt haben. Zu diesen Freunden gehören namhafte Bremer Menschen aus den Bereichen Kunst und Wissenschaft. Für Drewes sei die ästhetische Kraft und Wirkung künstlerischer Werke „eine Art der Notwehr gegen die Unerträglichkeiten der Gegenwart“ gewesen (125). Als Beleg werden zwei Texte von ihm abgedruckt: <em>Die Bundesrepublik Deutschland im Spiegel der Lyrik von Erich Fried</em> (2021) und sein Beitrag zum Katalog der Ausstellung <em>Rüste-Wüste</em> von Rudolph Bauers militarismuskritischen Bildmontagen.</p>
<p>Siebtes Kapitel: <em>Theologie und Politik bei Hartmut Drewes</em>: Schäfer zeigt, dass Drewes in der theologischen Traditionslinie der Bekennenden Kirche stand und Karl Barth „zentraler Bezugspunkt seines Denkens“ gewesen sei (145). Detailliert wird dieser Einfluss auf die Friedensarbeit innerhalb der Bremer Kirchen dargelegt. Genannt wird vor allem die Abrüstungsinitiative Bremer Kirchengemeinden Ende der 1970er/Anfang der 1980er Jahre. Allerdings: „Ohne den Rückenwind der sozialliberalen Entspannungspolitik ist die zwei Jahrzehnte währende Versöhnungsarbeit über die System-grenzen hinweg nicht vorstellbar“ (151). Zugleich wird betont, dass Drews die „indifferente Haltung der offiziellen Bremischen Evangelischen Kirche gegenüber dem Thema Krieg und Frieden ein immerwährender Stachel blieb“ (153).</p>
<p>Achtes Kapitel: <em>Großwulkow – Wege der Solidarität</em>: Aus den Kontakten im Rahmen der Christlichen Friedenskonferenz war eine praktische Kooperation mit Pastoren aus sozialistischen Ländern entstanden. Alms beschreibt diese am Beispiel der Gemeinde Großwulkow, mit deren Pfarrer und seiner Frau, einer Katechetin und Marionettenbauerin, mit denen Drewes über Jahrzehnte in Verbindung blieb. Am Beispiel einer Rede, die Drewes 2014 in der Kirche von Großwulkow hielt, zeigt Alms, wie die Auslegung biblischer Texte mit einer Analyse der Machtstrukturen in der kapitalistischen Welt verschränkt wird. „Drewes benennt die Rating-Agenturen, Börsen, Banken und Konzerne als die eigentlichen Herrscher dieser Welt. „Dagegen skizziert er das Wirken der Gemeinde als Widerstandsarbeit und gleichermaßen ‚Lobgesang Gottes‘“ (166). Auch diese Rede ist im Wortlaut wiedergegeben.</p>
<p>Neuntes Kapitel: <em>Hartmut Drewes – Fotograf und Dokumentarist</em>: Dieses Kapitel stammt von Sönke Hundt, der über Jahrzehnte die Kundgebungen und Demonstrationen des Friedensforums und des Nahostkreises Bremen mittels Videos dokumentiert. Er weiß also wovon er spricht, wenn er Drewes als den „bislang wichtigsten Berichterstatter und Dokumentaristen der Friedensbewegung in Bremen“ bezeichnet (181).</p>
<p>Zehntes Kapitel: Den Abschluss des Buches bilden vielfältige „Stimmen zum Gedächtnis“ an Hartmut Drewes, die den Einfluss belegen, den „einer der Stillen im Lande“ (Thomas Metscher) hatte und hat.</p>
<p>In einer Zeit, in der <em>Friedenspolitik</em> in Gefahr steht, zum Unwort des Jahres zu werden, ist das Erscheinen eines solchen Buches sehr erwünscht. Auch der Pazifismus als eine, gerade heute, ernst zu nehmende friedenspolitische Position wird dadurch wieder ins Bewusstsein gehoben. Natürlich bleiben Fragen offen. Welche Bedeutung hat die „Friedensbewegung“ heute? Wer gehört dazu und wer nicht? Was sind die praktischen Konsequenzen eines entschiedenen Pazifismus?</p>
<p>Vor allem aber: Darf Russland von Kritik ausgenommen werden? In einer der abgedruckten Reden heißt es, der „Staatspräsident Russlands“ werde „aus dem Kreis unserer herrschenden Politik und Medien ständig an den Pranger gestellt“ (125). Das sollte Putin aber auch, vor allem, wenn es um seine „militärische Sonderaktionen“ geht. Es ist daher gut zu wissen, dass das Bremer Friedensforum sofort und öffentlich gegen den russischen Einmarsch in der Ukraine am 24. Februar 2022 protestiert hat (69).</p>
<p>Insgesamt ist festzustellen, dass dieses Buch – samt Personenregister und bibliographischen Nachweisen – die vorbildliche Dokumentation einer lokalen pazifistischen Szene darstellt, die auch bundesweit Beachtung verdient. Zum Gesamteindruck tragen wesentlich die 175 Fotos bei, die den Band fast wie ein Familienalbum der Bremer Friedensszene erscheinen lassen. Dieses Album bildet die Vielfalt der Beteiligten ab, stellt jedoch leider zugleich einen Nekrolog wichtiger Akteure dar. Aus der Rede des Mitherausgebers Gerhard Schäfer bei der Buchvorstellung ist zu entnehmen, dass Barbara Alms einen Löwenanteil der Arbeit an diesem Buch geleistet hat. Es kann sehr zur genaueren Lektüre empfohlen werden.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Johannes Feest</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/rezension-friedenspolitik-in-bremen/">REZENSION: Friedenspolitik in Bremen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/editorial-99/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Apr 2026 09:13:28 +0000</pubDate>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20499</guid>

					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union, der Schwerpunkt unserer bürgerrechtlichen Arbeit liegt in der deutschen Innenpolitik. In den vergangenen Wochen wurde aber auch der hiesige Mediendiskurs von zwei Vorgängen beherrscht, die ihren Ursprung in den USA haben. Welchen Einfluss sie mittelfristig auf die deutsche (Innen-)Politik haben, ist noch nicht abzusehen. Im Januar 2026 wurden durch Beamte [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/editorial-99/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union,</p>
<p>der Schwerpunkt unserer bürgerrechtlichen Arbeit liegt in der deutschen Innenpolitik. In den vergangenen Wochen wurde aber auch der hiesige Mediendiskurs von zwei Vorgängen beherrscht, die ihren Ursprung in den USA haben. Welchen Einfluss sie mittelfristig auf die deutsche (Innen-)Politik haben, ist noch nicht abzusehen.</p>
<p>Im Januar 2026 wurden durch Beamte der US-amerikanischen Einwanderungsbehörde ICE (Immigration and Customs Enforcement) zwei Menschen erschossen, was international ungewöhnlich hohe Wellen schlug – womöglich auch deswegen, weil es weiße, gut integrierte US-Bürgerinnen und -Bürger betraf. Die ICE, deren Haushaltsmittel durch die Regierung Trump massiv erhöht wurden, fällt bereits seit längerer Zeit durch rabiates Vorgehen gegen „illegale“ Immigrantinnen und Immigranten in den USA auf. Nach den Tötungen solidarisierte sich Präsident Trump schnell mit den Tätern und sprach von „Notwehr“. Bilder, die in den sozialen Medien kursieren, lassen einen anderen Eindruck entstehen.</p>
<p>In Deutschland ist es vor allem die AfD, die nun offenbar eine der ICE vergleichbare Behörde fordert. Doch der Diskurs über „irreguläre“ Migration ist inzwischen weit in die bürgerlichen Parteien vorgedrungen – bis hin zu den Grünen, wo Cem Özdemir, immerhin Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg, schon lange vor dem dafür zu Recht kritisierten Bundeskanzler Friedrich Merz seine <em>Tochter</em> als Argument gegen Migranten ins Feld geführt und sich bereits 2016 mindestens implizit für <em>Racial Profiling</em> ausgesprochen hat – gegen seine damalige Co-Vorsitzende Simone Peter.</p>
<p>Als besonders gruselig erweisen sich die Veröffentlichungen und Erkenntnisse im Fall des <em>Sexualstraftäters</em> Jeffrey Epstein. Dabei scheint das Leid, das offenbar vielen jungen Frauen und Mädchen angetan wurde, nur die (justiziable) Spitze des Eisbergs zu sein. Gesamtgesellschaftlich bedeutungsvoller ist, dass hier allem Anschein nach gerade ein Elitennetzwerk offengelegt wird, das sich Verschwörungserzählerinnen und -erzähler kaum fantasievoller hätten ausmalen können. Und noch erschütternder: Herkunft und politische Ausrichtung scheinen keine Rolle zu spielen; es zählt offenbar allein die Zugehörigkeit zu einer wie auch immer definierten „Elite“. In den veröffentlichten Dokumenten wird aus der US-amerikanischen Politik Bill Clinton ebenso genannt wie Donald Trump – dieser freilich wesentlich häufiger –, aus dem europäischen Hochadel Prinz (i. R.) Andrew von Großbritannien ebenso wie Kronprinzessin Mette-Marit von Norwegen, und auch der linke Intellektuelle Noam Chomsky unterhielt offenbar beste Beziehungen zu Epstein und seinem Netzwerk. Immerhin: Nach Epstein selbst vor vielen Jahren sind jetzt in Großbritannien auch Andrew Mountbatten-Windsor und Peter Mandelson ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Grund dafür – und vielleicht auch das ein Indiz, dass es nicht primär um Sexualstraftaten geht – war offenbar die Weitergabe vertraulicher Dokumente. Es sieht aber gerade ganz danach aus, dass viele Täterinnen und Täter keine wesentlichen Konsequenzen zu befürchten haben.</p>
<p>Aber Vorsicht: Nicht jeder Name, der in den veröffentlichten Unterlagen auftaucht, gehört allein deswegen schon zum Kreis der Verantwortlichen. Dennoch ist es letztlich eine Herausforderung für den Rechtsstaat, zu verhindern, dass Personen aufgrund ihrer Machtposition – gesellschaftlich, politisch oder wirtschaftlich – über dem Gesetz stehen. Daran, wie gut ihm das gelingt, werden wir seine Effektivität und Resilienz messen müssen. Und auch die Medien müssen bei der Aufklärung solcher Netzwerke unterstützen – auch über kurzfristige Tagesereignisse und die berechtigte Aufregung über Sexualstraftaten hinaus.</p>
<p>Eine Frage der Zugehörigkeit zu Eliten ist auch die militärische Ausrichtung einer Gesellschaft einschließlich der Frage der Wehrpflicht. Seit Januar 2026 gilt wieder die Wehrerfassung für junge Männer und Frauen – für letztere bekanntlich freiwillig – in Deutschland. Erste Zahlen deuten darauf hin, dass die Betroffenen sich eher abwartend verhalten. „Ühr Schachfijure hann et Denke jeliert / un springen einfach vum Brett“, sang der Kölner Sänger Wolfgang Niedecken, damals mein großes Idol, Anfang der 1980er-Jahre. 40 Jahre und zwei Bundesverdienstkreuze später hat er seine Meinung geändert: Heute hält er die damalige Militärpolitik anscheinend für richtig. Was wir wirklich gelernt haben, sei dahingestellt, doch die Schachfiguren sind auch heute noch der richtige Begriff: Wenn wir schon über Militär und Wehrpflicht sprechen, sollte uns klar sein, dass gerade das Leben „einfacher“ Soldatinnen und Soldaten – wie bei Bauern im Schach – jederzeit zur Disposition der militärischen Führung steht, wenn es einem strategischen Vorteil dient. Gerade im Zeitalter von KI-gestützten Präzisionswaffen und Kampfdrohnen hat ein Soldat oder eine Soldatin der Infanterie im Gefecht kaum eine Überlebenschance. 2016 gedachten wir des Gemetzels von Verdun mit (zeitbedingt) wesentlich weniger fort-entwickelten Waffen – haben wir das alles schon wieder vergessen?</p>
<p>In den 1980er Jahren warnte die Friedensbewegung angesichts der atomaren Hochrüstung auf beiden Seiten des Eisernen Vorhangs vor einem Krieg, der vermutlich das Ende der Menschheit bedeutet hätte. Das wird übrigens nicht schon allein dadurch falsch, dass die Gegenseite versucht hat, politischen Einfluss zu nehmen. Die politische Führung in Ost und West hat damals die Zukunft von uns allen aufs Spiel gesetzt, und wir verdanken es vielleicht nur dem Zufall, dass es nicht zum Äußersten gekommen ist – erinnert sei hier nur an den Fall des sowjetischen Offiziers Stanislaw Jewgrafowitsch Petrow, dessen mutiges und umsichtiges Handeln 1983 einen Atomkrieg gerade noch verhinderte. Diese Form des <em>Russisch Roulette</em> heute als politischen Er-folg darzustellen, ist zynisch.</p>
<p>Die Friedensbewegung der 1980er Jahre ist in diesem Jahr in Berlin Abiturschwerpunkt im Fach Geschichte – und wir freuen uns, dazu etwas beitragen zu können: Mit einer Förderung der Berliner Landeszentrale für politische Bildung konnten wir die Ausstellung <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/die-friedensbewegung-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/"><em>Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – Dokumente mit Fokus auf West-Berlin</em></a> zusammenstellen, die auch online frei verfügbar ist und noch bis Ende März im Foyer des Robert-Havemann-Saals im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin gezeigt wird. Bei dieser Gelegenheit sei gerne an unser Angebot für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende erinnert, im ersten Jahr beitrags-frei Mitglied der Humanistischen Union zu werden.</p>
<p>An dieser Stelle will ich noch auf die <strong>vor</strong><em>gänge</em> hinweisen, in denen wir wichtige Schwerpunkte unserer Arbeit behandeln. Die Humanistische Union sieht sich bekanntlich besonders der Äußerungsfreiheit verpflichtet. Diese steht gerade von unterschiedlichen Seiten unter Druck: vom digitalen Kapitalismus und von Inhalts-fluten, die es schwermachen, Information, Falschinformation, Desinformation, massenhaft vervielfältigte Verschwörungsnarrative und Meinung auseinanderzuhalten. Von einer (vermeintlichen?) <em>Cancel Culture</em>, die gerne von der rechten Seite des politischen Spektrums der Linken vorgehalten wird, während gleichzeitig rechte Akteure gegen subalterne, linke, progressive, feministische, antifaschistische Akteure oder sexuelle und kulturelle Minderheiten auf-wiegeln und somit mindestens ebenso zu reaktionär begrenzten öffentlichen Diskurs(räum)en führen. Und nicht zuletzt von rechtlichen Einschränkungen, durch die versucht wird, gegen kritische Äußerungen das Strafrecht und den Verfassungsschutz in Stellung zu bringen. Unsere gerade erscheinende neue Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge</em> Nummer 253 will es unternehmen, dieses Feld differenziert zu betrachten und der direkten und indirekten Einengung von Diskursräumen entgegenzuwirken.</p>
<p>Alle diese Beispiele zeigen, dass die Bedeutung und die Bedrohung der bürgerrechtlichen Grundfreiheiten unvermindert fortbesteht. Darum lohnt es sich, für diese Grundrechte zu kämpfen. Und dafür steht die Humanistische Union.</p>
<p>Herzliche Grüße</p>
<p><em>Stefan Hügel</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/editorial-99/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>REZENSION: Von der völkerrechtswidrigen Blockade Gazas zum Völkermord</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/rezension-von-der-voelkerrechtswidrigen-blockade-gazas-zum-voelkermord/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2026 12:23:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Völkermord in Gaza – Eine politische und rechtliche Analyse ist der Titel des im März 2025 erschienen Buches von Helga Baumgarten und Norman Paech. Darin analysieren die Autor*innen die Hintergründe des Überfalls der Hamas und anderer Gruppen am 7. Oktober 2023. Als Antwort auf den Angriff im Oktober begann Israel mit der Bombardierung des Gazastreifens. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/rezension-von-der-voelkerrechtswidrigen-blockade-gazas-zum-voelkermord/">REZENSION: Von der völkerrechtswidrigen Blockade Gazas zum Völkermord</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><i>Völkermord in Gaza – Eine politische und rechtliche Analyse</i> ist der Titel des im März 2025 erschienen Buches von Helga Baumgarten und Norman Paech. Darin analysieren die Autor*innen die Hintergründe des Überfalls der Hamas und anderer Gruppen am 7. Oktober 2023. Als Antwort auf den Angriff im Oktober begann Israel mit der Bombardierung des Gazastreifens. Daraus ist Völkermord geworden, der sich bis heute fortsetzt, so die Autor*innen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Baumgarten und Paech setzen sich seit Jahrzehnten mit den vielfältigen Problemen in Israel auseinander. Baumgarten lehrte als Politikwissenschaftlerin von 1993 bis 2020 an der Universität Birzeit im Westjordanland und lebt in Ost-Jerusalem. Paech ist Völkerrechtler und war Professor an der Universität Hamburg.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Buch besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil analysiert Baumgarten die Anfänge des Siedlerkolonialismus, beginnend 1897 mit dem Gründungskongress der zionistischen Bewegung in Basel unter der Ägide von Theodor Herzl bis zur letzten Phase des Siedlerkolonialismus und des Krieges gegen Gaza. In Teil zwei analysiert Paech die israelische Politik auf der Basis des internationalen Rechts. Er untersucht dabei die juristischen Grundlagen dieses Konflikts, der seit dem Ende des 19. Jahrhunderts zwischen zionistischen Siedlern und der palästinensischen Bevölkerung besteht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Grausamkeiten, mit der die Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung in dem ehemaligen britischen Mandatsgebiet seit den 1930er Jahren vorangetrieben wurde, erinnern stark an die heutige Situation. Nur ist die Tötungstechnologie mit KI-gestützten Drohnen und anderen High-Tech-Waffen wesentlich „entwickelter und akkurater“, so dass gezielte Tötungen von Politiker*innen, Journalist*innen und medizinischem Personal „effizienter“ sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Baumgarten beschreibt im ersten Teil nicht nur die verschiedenen Aspekte der Vertreibung, begleitet von Terror gegen die Zivilbevölkerung, Folterungen und Vergewaltigungen, sondern auch den palästinensischen Widerstand gegen den Landraub. Wie bis heute gängige Praxis, zwangen israelische Armeeangehörige Palästinenser*innen, ihre Häuser selbst zu zerstören, um Platz für Siedler*innen zu schaffen. Dörfer, die sich zur Wehr setzten, wurden dem Erdboden gleich gemacht; auch das wird weiterhin praktiziert. Baumgarten zitiert in diesem Kontext Fayez Sayegh, einen syrisch-amerikanischen Wissenschaftler und Diplomaten, der bereits 1965 den Begriff des Siedlerkolonialismus prägte und ihm drei Eigenschaften zuschrieb: a) Rassismus gegenüber der endogenen Bevölkerung, b) Gewalt und Terror gegen die einheimischen Palästinenser, c) territoriale Expansion „from the river to the sea“ – das gesamte Gebiet der Palästinenser*innen im Besitz des zionistischen Siedlerstaates (S. 25).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Erschütternd zu lesen sind Baumgartens Ausführungen über die Reaktionen auf den Überfall vom 7. Oktober. Mit der Entmenschlichung der Palästinenser*innen wird ihnen jegliches Recht auf eine humane Behandlung abgesprochen. Das erklärt die hohe Zahl der getöteten Zivilist*innen, aber auch des medizinischen Personals, was Baumgarten <i>Medizid</i> nennt. Die Folterungen, Verhaftungen und Morde an Ärzt*innen und Pflegepersonal sind Verbrechen, die von zahlreichen UN-Organisationen und humanitären NGOs heftig kritisiert werden, bislang aber straflos bleiben. Dasselbe trifft auf Journalist*innen zu: Etliche von ihnen sind gezielt ermordet worden. Es wird deutlich, dass Israel keine Zeugen für seine Folterungen und seine Verbrechen gegen die Menschlichkeit haben will.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Unter dem Titel <i>Scholastizid</i> beschreibt die Wissenschaftlerin die Zerstörung des akademischen Sektors. Alle Universitäten in Gaza wurden bereits in den ersten 100 Tagen bombardiert. „Parallel dazu wurden 195 Bibliotheken und Archive regelrecht ausgelöscht, darunter das Zentralarchiv Gazas, das Dokumente zur Geschichte der letzten 150 Jahre aufbewahrte“ (S. 107).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es ist ein veritabler „kultureller Völkermord“ – ein Begriff, der leider nicht in der Konvention zur Verhinderung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermords enthalten ist. Raphael Lemkin, einer der maßgeblichen Initiatoren der Konvention, bemühte sich mit allen Kräften, den „kulturellen Völkermord“ dort zu verankern, scheiterte aber damit. Für Lemkin lag „der kulturelle Aspekt im Zentrum des Konzeptes von Völkermord“: „Die Zerstörung der Kultur ist der erste Schritt zur vollständigen Zerstörung einer Nation“ (S. 115).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Baumgartens letztes Kapitel widmet sie den getöteten Kindern. Berührend sind die Gedanken eines 27-jährigen Vaters (S. 122), der im Dezember 2024 getötet wurde und seinen Tod ahnte:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Ich bin keine Nummer und ich erlaube nicht, dass mein Tod zu einer beiläufigen Nachricht gemacht wird. Sagt, dass ich das Leben liebe, das Glücklichsein, Freiheit, das Lachen von Kindern, das Meer, Kaffee, Schreiben, die Lieder von Fairuz, alles, was Freude bringt […] auch wenn all diese Dinge im Verlauf eines Moments verschwinden.“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Am Schluss ihrer Ausführungen stellt Baumgarten die entscheidende Frage, wie lange wohl noch die deutsche Unterstützung, „militärisch, finanziell, politisch und ideologisch“, für den „Völkermord in Gaza und die ethnische Säuberung in der West Bank“ andauern wird. Denn diese Unterstützung ist völkerrechtswidrig, skandalös und politisch völlig inakzeptabel.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im zweiten Teil des Buches analysiert Norman Paech die These des Völkermords auf der Basis des Völkerrechts. Für ihn ist der Krieg ein „unbeschreibliches und unfassbares Szenario“, das mit „seinem täglichen Horror unser Vorstellungsvermögen“ überschreitet. Paech prangert die „Einseitigkeit der Medien“ an, die nur mit einer falschen Staatsräson und der Angst vor dem Vorwurf des Antisemitismus zu erklären ist. Er betont, dass „z.B. der Vorwurf des Völkermords weder antisemitisch“ ist noch er die Existenz Israels gefährde. Dagegen erzeugt „die permanente Besatzung […] permanenten Krieg und eine immer mehr in den Faschismus treibende Regierung ist es, die allein die Existenz des Staates gefährdet“, so Paech und weist in diesem Zusammenhang auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom Juli 2024 hin.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Kapitel über das Humanitäre Völkerrecht erinnert Norman Paech an die Haager Landkriegsordnung (HLKO), die nicht nur Regeln zur Behandlung von Kriegsgefangenen, Verwundeten und Kranken aufstellte, sondern auch Regeln für den Schutz der Zivilbevölkerung sowie Verbote bestimmter Waffen- und Munitionsarten. Artikel 50 verbietet Kollektivstrafen gegen die Bevölkerung, die aber gegen die Palästinenser*innen vielfach angewandt werden. Obwohl Israel die HLKO weder unterzeichnet noch ratifiziert hat, gilt sie dennoch für alle Staaten, auch für Israel, da sie Teil des Völkergewohnheitsrechts geworden ist. Dies hat der Oberste Gerichtshof in Jerusalem 1978 festgestellt und ist Konsens unter allen Staaten. Die israelische Regierung jedoch erkennt die Verpflichtungen aus der HLKO für die besetzten Gebiete und Gaza nicht an (S. 153). Daneben schützen auch die Genfer Konventionen die Zivilbevölkerung in Kriegen. Obwohl die erste israelische Regierung die Genfer Konventionen 1951 unterzeichnet hat, haben alle Regierungen nach dem Krieg von 1967 die Anwendbarkeit der Konventionen für die besetzten Gebiete bestritten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Kapitel <i>Legitimer Widerstand oder Terror – das Recht auf Selbstbestimmung</i> analysiert Paech die UN-Charta sowie die beiden Pakte über bürgerliche und politische sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte mit Bezug auf das dort verankerte Selbstbestimmungsrecht. Die Pakte traten 1976 in Kraft, heute wird allgemein davon ausgegangen, „dass sich die Verbindlichkeit auf alle 193 Mitgliedsstaaten erstreckt“ (S. 162).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für den Völkerrechtler Paech stellt sich „grundsätzlich die Frage, ob der Widerstand und seine Bewegung ein Recht auf Gewalt haben“. In diesem Kontext weist er auf den Kampf der Befreiungsbewegungen hin und die Bemühungen der Staaten Afrikas, Asiens und Lateinamerikas, in den UN-Resolutionen „die Zulässigkeit eines nationalen Befreiungskampfes mit Mitteln auch des bewaffneten Kampfes“ zu verankern. Die westlichen Staaten haben immer gegen diese Resolutionen gestimmt. „Die Erkenntnis, dass die Gewalt ihren Ursprung in der Kolonialherrschaft und nicht in dem Widerstand dagegen hat, kam den Staaten erst später“ (S. 168).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit Bezug auf die Hamas erklärt Paech, dass das Ziel der Hamas immer die Befreiung Palästinas von der israelischen Besatzung war und weist auf die erste Hamas-Charta von 1988 hin, die unter anderem auf die Vernichtung Israels abzielte. Dass aber das neue Hamas-Grundsatzprogramm von 2017 nie in den Medien erwähnt wird, obwohl es ins Deutsche übersetzt und in der aktualisierten Fassung von Baumgartens Buch über die Hamas von 2006 zu finden ist, kritisiert Paech heftig.</p>
<blockquote class="western">
<p>„In diesem Programm erklärt die Hamas eindeutig, dass ihr Kampf sich gegen das zionistische Israel und die Besatzung richte, ausdrücklich aber nicht gegen Juden. Zudem fordert sie, ganz in Übereinstimmung mit der UN-Resolution 194 (II) der UN-Generalversammlung vom 11. Dezember 1948, das Rückkehrrecht für alle Palästinenserinnen und Palästinenser, ungeachtet ihrer Religion, Kultur und politischen Ausrichtung […] In einer realpolitischen Wendung akzeptiert sie jedoch die Errichtung eines souveränen und unabhängigen palästinensischen Staates mit Jerusalem als Hauptstadt in den Grenzen vom Juni 1967. Das kommt einer faktischen, wenn auch nicht rechtlichen Anerkennung des zionistischen Staates gleich […] Von der Vernichtung Israels, die der Hamas als Beweis ihres Terrorismus immer noch vorgeworfen wird, kann seit dem Grundsatzprogramm von 2017 nicht mehr gesprochen werden“. (S. 171)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Kapitel <i>Plan zur Auslöschung </i>führt der Völkerrechtler akribisch die Zerstörung des Gazastreifens aus und weist auf den „koordinierten Plan zur Auslöschung der Palästinenser in Gaza“ hin, wie ihn die internationale Recherchegruppe Forensic Architecture zeichnet. „Die Gruppe registrierte bis Juni 2024 mehr als 1.000 israelische Bombenabwürfe mit etwa 25.000 Tonnen Sprengstoff, eine Sprengkraft doppelt so stark wie die der Hiroshima-Atombombe“ (S. 186).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Zitate israelischer Politiker und Armeeangehörigen zeigen die Menschenverachtung und die Absicht zum Völkermord auf. So sagte der Politiker und Vorsitzende von Zehut (Zentren zur Vertiefung der jüdischen Identität), Moshe Feiglin: „Es ist nicht die Hamas, die beseitigt werden sollte. Gaza sollte dem Erdboden gleichgemacht werden und die Herrschaft Israels sollte an diesem Ort wiederhergestellt werden. Dies ist unser Land.“ (S. 189) Am 3. März 2024 ließ der damalige Verteidigungsminister Yoav Gallant Folgendes verlautbaren: „Wir nehmen ein Viertel nach dem anderen auseinander.“ Am 30. Mai 2024 bekräftigte der israelische Finanzminister Smotrich die von der israelischen Regierung verfolgte Politik in Gaza und richtete folgende Botschaft an die Palästinenser*innen in der Westbank: „Wir werden euch in Schutt und Asche legen, wie wir es jetzt im Gazastreifen tun“ (S. 191). Die Vertreibung und Zerstörung von palästinensischem Eigentums wie Olivenbäume, Viehherden und Häuser geschieht jetzt vor den Augen der Weltöffentlichkeit.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die heutige Situation, die vollständige Blockade Gazas, hat der ehemalige Generalmajor Giora Eiland bereits im September 2024 vorausgesagt: Er wolle alle Menschen, die sich in den Ruinen von Gaza-Stadt und Umgebung aufhalten, auffordern, das Gebiet zu verlassen. „Danach würden alle Zugänge abgeriegelt und eine vollständige Belagerung verhängt. Es würden kein Wasser, kein Treibstoff, keine Lebensmittel und humanitären Güter geliefert werden“. Dieses Szenario ist seit März 2025 Realität. Seitdem werden keine Medikamente, keine Zelte und Hilfsgüter, kein Wasser nach Gaza gelassen – ein monströses Verbrechen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Völkermord in Gaza</i> ist ein wichtiges, empfehlenswertes Buch. Auch wenn die derzeitige Lage hoffnungslos erscheint, ist es dringend erforderlich, immer wieder an das Völkerrecht zu erinnern. Wir müssen das Urteil des IGH und die Ausstellung des Haftbefehls gegen Netanjahu ernst nehmen. Es darf nicht sein, dass ein Bundeskanzler dieses Urteil umgeht. Der Internationale Gerichtshof ist mit tatkräftiger Unterstützung der deutschen Regierung ins Leben gerufen worden, und zwar wegen der deutschen Geschichte und dem Holocaust. Das sollte nie vergessen werden. Ohne Völkerrecht droht die Barbarei!</p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="right"><i>Annette Groth</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/rezension-von-der-voelkerrechtswidrigen-blockade-gazas-zum-voelkermord/">REZENSION: Von der völkerrechtswidrigen Blockade Gazas zum Völkermord</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Frieden braucht Konfliktbearbeitung – auch in Deutschland</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/frieden-braucht-konfliktbearbeitung-auch-in-deutschland/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2026 11:09:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20459</guid>

					<description><![CDATA[<p>Seit dem Beginn des vollumfänglichen Angriffs Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 wird darüber diskutiert, ob es noch eine relevante Friedensbewegung in Deutschland gibt und welche Rolle sie spielen kann oder soll (z. B. Gassert 2022). Außer einer großen Demonstration am 27. Februar 2022 in Berlin mit über 200.000 Teilnehmer*innen gab es keine [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/frieden-braucht-konfliktbearbeitung-auch-in-deutschland/">Frieden braucht Konfliktbearbeitung – auch in Deutschland</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Seit dem Beginn des vollumfänglichen Angriffs Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 wird darüber diskutiert, ob es noch eine relevante Friedensbewegung in Deutschland gibt und welche Rolle sie spielen kann oder soll (z. B. Gassert 2022). Außer einer großen Demonstration am 27. Februar 2022 in Berlin mit über 200.000 Teilnehmer*innen gab es keine Großaktionen analog zu den Massenprotesten gegen die Stationierung von Pershing II-Mittelstreckenraketen und Cruise Missiles Anfang der 1980er Jahre. Trotzdem gibt es ein bedeutsames Friedensengagement in Deutschland – sowohl hinsichtlich des Ukrainekriegs als auch anderer Kriege und Konflikte. Es findet allerdings auf andere Weise statt als vor 40 Jahren.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Im Kalten Krieg: Oster&shy;m&auml;r&shy;sche, Kriegs&shy;dienst&shy;ver&shy;wei&shy;ge&shy;rung und Gro&szlig;de&shy;mon&shy;s&shy;tra&shy;ti&shy;onen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die alte Bundesrepublik hat immer wieder öffentliche Auseinandersetzungen um Militär und Rüstung erlebt. Das begann mit der Auseinandersetzung um die Wiederbewaffnung Anfang der 1950er und setzte sich mit dem Widerstand gegen die Stationierung von Atomwaffen (Stichwort: „Kampf dem Atomtod!“) fort. Anfang der 1960er Jahre begannen die Ostermärsche, Ende des Jahrzehnts gab es große Demonstrationen gegen den Vietnamkrieg und die Notstandsgesetze, ab den 1970er Jahren nahm die Zahl der Kriegsdienstverweigerer stetig zu, und Anfang der 1980er gab es Massenproteste gegen die Stationierung von Pershing II-Mittelstreckenraketen und Cruise Missiles (vgl. Finckh-Krämer 2019). Gemeinsam war diesen Protesten, dass sie sich gegen Krieg und Aufrüstung richteten. Ansonsten waren die Beteiligten und ihre jeweiligen Motivationen sehr unterschiedlich. Die Massenproteste hatten jeweils einen konkreten Anlass und eine konkrete Forderung. Die Teilnehmer*innen der Ostermarschbewegung handelten – wie die Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen – eher aus einer grundsätzlichen Haltung heraus, wobei auch diese sehr unterschiedlich sein konnte. Wer vor allem befürchtete, dass Deutschland durch einen Atomkrieg zerstört werden könnte, war erleichtert, als nach dem Ende des Kalten Krieges fast alle Atomwaffen aus Deutschland abgezogen wurden, und sah sein Ziel im Wesentlichen erreicht. Wer jedoch eine umfassendere Vorstellung von <i>Frieden</i> hatte, blieb oft auch nach dem Ende des Kalten Krieges aktiv.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Nach dem Kalten Krieg: neue Themen und Organi&shy;sa&shy;ti&shy;onen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">So wuchs seit den 1990er Jahren die Zahl der Organisationen stark an, die sich um unterschiedlichste Aspekte von Frieden kümmern. Sie beziehen sich oft auf einen Friedensbegriff, der Frieden nicht als Zustand, sondern als einen Prozess definiert, in dem Not und Gewalt abnehmen und Gerechtigkeit und kulturelle Vielfalt zunehmen (in einem umfassenden Sinne, der soziale Gerechtigkeit und gleiche Rechte aller Menschen mit umfasst). Die Großdemonstration in Berlin am 15. Februar 2003 gegen den drohenden Angriffskrieg der USA auf den Irak, die das Nachrichtenmagazin Spiegel (2003) als größte Friedensdemonstration in der Geschichte der Bundesrepublik bezeichnete und an der Polizeiangaben zufolge 500.000 Menschen teilnahmen, zeigte, dass – wie zur gleichen Zeit in vielen anderen Ländern auch – eine kurzfristige Mobilisierung mit einer konkreten, von vielen Menschen geteilten Antikriegsforderung („Nein zum Irakkrieg!“) weiterhin möglich war.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch im staatlichen Bereich wurde in einem gewissen Umfang konkretes Friedenshandeln verankert. 1986 wurde die Möglichkeit geschaffen, den ursprünglich als Wehrersatzdienst eingeführten Zivildienst in sozialen Einrichtungen im Ausland abzuleisten. Die Einsatzstellen wurden oft im Kontext von Friedens- und Versöhnungsarbeit durch Mitgliedsorganisationen der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> verwaltet. 1998 wurde der Zivile Friedensdienst (ZFD)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> als Fachdienst der Entwicklungszusammenarbeit eingeführt, seit 2001 gibt es die Arbeitsgemeinschaft Frieden und Entwicklung (FriEnt),<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> in der staatliche Organisationen, kirchliche Hilfswerke, zivilgesellschaftliche Netzwerke und politische Stiftungen zusammenarbeiten. Aus dem Etat des Auswärtigen Amtes werden durch das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) durch das Förderprogramm zivik international Projekte gefördert, die zivile Konfliktbearbeitung als Fokus haben oder hatten.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der DDR war es dagegen nicht möglich, Massenproteste gegen nukleare Aufrüstung zu organisieren. Es gab auch kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung, sondern nur die Möglichkeit, als „Bausoldat“ einen waffenlosen Dienst bei der Nationalen Volksarmee abzuleisten. Es gab jedoch eine kirchliche Friedensbewegung, die den Slogan <i>Schwerter zu Pflugscharen</i> verwendete. Eine Arbeitsgruppe, die vom Kirchenbund der DDR eingesetzt wurde, legte 1983 eine Studie mit dem Titel <i>Sicherheitspartnerschaft und Frieden in Europa &#8211; Aufgabe der Deutschen Staaten, Verantwortung der deutschen Kirchen</i> vor. Auf Basis der Ergebnisse dieser Studie verabschiedete die Synode des Kirchenbundes im September 1983 eine Erklärung, die eine „Absage an Geist, Logik und Praxis der Abschreckung“ enthielt (vgl. Koch 1992). Daher entstanden nach der Wiedervereinigung auch in den ostdeutschen Bundesländern Organisationen, die sich aktiv für Frieden engagierten, beispielsweise der Friedenskreis Halle (Saale).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die traditionelle Antikriegsbewegung in Deutschland nach Beginn des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 konnte trotz der Großdemonstration am 27. Februar 2022 nicht ernsthaft zu einer Massenbewegung werden. Das hatte mehrere Ursachen. Von Anfang an war es mehr als fraglich, ob sich der russische Präsident Wladimir Putin von Demonstrationen in Deutschland beeindrucken ließe – die Großdemonstration hatte jedenfalls keinen Effekt, und Antikriegsaktionen in Russland wurden schnell und gewaltsam unterdrückt. Ziemlich schnell wurden in Deutschland auch unauflösbare Differenzen in der Einschätzung der Ursachen für diesen Krieg sichtbar. Dass nicht nur die Partei die Linke, sondern auch die AfD und das von der Linken abgespaltene BSW mit pauschalen Rufen nach „Frieden“ in diversen Wahlkämpfen um Stimmen warben, erschwerte eine Einigung auf gemeinsame Forderungen für alle traditionellen Friedensgruppen zusätzlich.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dagegen konnten die konstruktiv friedensorientierten Organisationen ihre Arbeit fortsetzen und teilweise sogar ausbauen, wenn auch zum Teil unter erschwerten Bedingungen. Denn sie hatten nicht nur teilweise Partnerorganisationen in Russland oder der Ukraine, sondern mussten sich ab dem 7. Oktober 2023 zusätzlich mit dem Terroranschlag der Hamas auf Israel und den darauffolgenden Militärschlägen Israels auf Gaza und den Libanon befassen – das gilt vor allem für die Organisationen, die im arabischen Raum Partnerorganisationen hatten und haben. Gleichzeitig war und ist die öffentliche Diskussion über beide Kriege extrem polarisiert, so dass Stellungnahmen sehr sorgfältig formuliert werden mussten und müssen und trotzdem immer wieder missverstanden werden.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Frieden und Konflikt</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Kein Krieg, keine gewalttätige Auseinandersetzung entsteht ohne Ursache. Ihnen liegen immer ein oder mehrere miteinander verknüpfte Konflikt(e) zu Grunde. Deswegen werden Frieden und Konflikt oft zusammen betrachtet. Dahinter steckt die Erkenntnis, dass eine konstruktive, gewaltfreie Konfliktbearbeitung Krieg und Gewalt verhindern kann. So gibt es seit Jahrzehnten die Fachrichtung Friedens- und Konfliktforschung an deutschen Universitäten. Die zugehörige Fachgesellschaft heißt Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung (afk)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> und wurde 1968 gegründet. Von 1970 bis 1982 gab es die auf Initiative des damaligen Bundespräsidenten Gustav Heinemann gegründete Deutsche Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung, die wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet finanziell unterstützte. Dasselbe gilt für die im Jahr 2000 gegründete Deutsche Stiftung Friedensforschung, auch wenn sie den Begriff <i>Konflikt</i> nicht im Namen führt.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a> Viele Friedens- und Konfliktforscher*innen waren und sind friedenspolitisch aktiv und gaben und geben denjenigen, die sich friedenspolitisch engagieren, fundierte Analysen und Argumente an die Hand. Teilweise wurden auch außerhalb von oder in Zusammenarbeit mit Universitäten Friedensforschungsinstitute gegründet und aus Landesmitteln unterstützt, insbesondere die Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung (HSFK – inzwischen Peace Research Institute Frankfurt, PRIF),<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a> das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote9sym" name="sdendnote9anc"><sup>ix</sup></a> und das Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC). Die Berghof Foundation wiederum ist eine private Stiftung, die wissenschaftliche Arbeit zum Thema Konfliktbearbeitung/conflict transformation und konkreten Einsatz in Konfliktregionen sowie Friedenspädagogik miteinander verbindet.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote10sym" name="sdendnote10anc"><sup>x</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Konflikte sind allgegenwärtig, von der Familie oder Nachbarschaft bis zu Konflikten zwischen Staaten oder Staatengemeinschaften. Interessanterweise ähneln sie sich unabhängig von Größenordnung, Komplexität, Zahl der Beteiligten und Art der Austragung in der Art und Weise, wie sie eskalieren (können). Der Ökonom und Konfliktforscher Friedrich Glasl hat ein vor allem im deutschen Sprachraum weit verbreitetes Phasenmodell der Konflikteskalation in drei Hauptphasen und neun Stufen entwickelt, das zur Analyse von sehr unterschiedlichen Konflikten dienen kann. Im Konzept der <i>Friedenslogik</i>, das im Rahmen der Arbeit der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote11sym" name="sdendnote11anc"><sup>xi</sup></a> entwickelt wurde, werden gesellschaftliche Konflikte, die ohne manifeste Gewalt ausgetragen werden, und bewaffnete Konflikte nach den gleichen Grundsätzen analysiert (vgl. Birckenbach 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Expert*innen der Friedens- und Konfliktforschung sind aktuell am ehesten bereit und in der Lage, in der eskalierten Debatte um die Kriege in der Ukraine und in Gaza faktenbasierte Analysen zur Verfügung zu stellen, die nicht sofort falsch interpretiert und skandalisiert werden.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Konflikt&shy;be&shy;a&shy;r&shy;bei&shy;tung im eigenen Land als Engagement f&uuml;r den Frieden</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wer Frieden nicht als Zustand, sondern als Prozess definiert, stellt früher oder später fest, dass es auch in einem Land wie Deutschland noch einiges in Bezug auf die Reduzierung von Not und Gewalt sowie die Herstellung von Gerechtigkeit und gleichberechtigter Teilhabe verschiedener Bevölkerungsgruppen zu tun gibt. Es ist auch unübersehbar, dass es, verglichen mit der alten Bundesrepublik, mehr und nicht weniger Konflikte um diese Themen gibt. „Demokratien wie die Bundesrepublik müssen ständig scheinbar oder tatsächlich unvereinbare Ziele und Interessen verschiedener Gruppen und Parteien in Einklang bringen, also Konflikte lösen. Es geht um Verteilungskonflikte, Rangordnungskonflikte, Identitätskonflikte und vieles mehr.“ (Zick 2025: 21) Daher haben seit Ende des Kalten Krieges zahlreiche Friedensorganisationen ihre Fachkunde zu Frieden und Konflikt in Deutschland eingebracht. Die ersten Pilotprojekte zu Streitschlichtung an Schulen, kommunaler Konfliktbearbeitung, Mediation oder gewaltfreiem Umgang mit Mobbing an Schulen (<i>no blame approach</i>) in Deutschland wurden in Friedensorganisationen wie der Werkstatt für Gewaltfreie Aktion<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote12sym" name="sdendnote12anc"><sup>xii</sup></a> oder dem Bund für Soziale Verteidigung<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote13sym" name="sdendnote13anc"><sup>xiii</sup></a> entwickelt – wobei die entsprechenden Ansätze aus dem angelsächsischen Raum stammten und an deutsche Verhältnisse angepasst wurden. Die Plattform Zivile Konfliktbearbeitung, die sich schwerpunktmäßig mit ziviler Konfliktbearbeitung außerhalb Deutschlands befasst, hatte 20 Jahre lang die Arbeitsgruppe „zivile Konfliktbearbeitung im Inland“. Die in dieser AG Aktiven haben sich jahrelang dafür eingesetzt, dass im Förderprogramm „Demokratie leben“ die Konfliktbearbeitung als eigenständiger Förderschwerpunkt verankert wird – mit Erfolg: Seit Januar 2025 gibt es den Kooperationsverbund Demokratische Konfliktbearbeitung im Bundesprogramm „Demokratie leben“, der unter anderem eine bundeszentrale Infrastruktur für Konfliktbearbeitung entwickeln soll.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote14sym" name="sdendnote14anc"><sup>xiv</sup></a> Den Kooperationsverbund bilden sieben Organisationen aus der internationalen Friedensarbeit, der Demokratieförderung und der Sozialen Arbeit. Bereits 2024 hat ein Gründungstreffen für das Bundesnetzwerk Konfliktbearbeitung<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote15sym" name="sdendnote15anc"><sup>xv</sup></a> stattgefunden, an dem nicht nur weitere Organisationen und Personen aus den genannten Arbeitsbereichen, sondern auch aus der Friedens- und Konfliktforschung beteiligt waren. Aktuell (Stand: Januar 2026) sind über 40 Organisationen an diesem Netzwerk beteiligt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Ausblick</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Es war in Deutschland ein langer Weg vom (gescheiterten) Kampf gegen die Wiederbewaffnung bis zur Vielfalt der im weiten Sinne friedenspolitischen Organisationen und Initiativen, die es heute trotz eines weitgehend von Sicherheitsthemen und Kriegsängsten dominierten öffentlichen Diskurses gibt. Als jüngste Protestbewegung im doppelten Sinne zeichnet sich aktuell eine Schülerbewegung gegen die Wiedereinführung von Wehrerfassung und Musterung ab, die mit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 ebenfalls ausgesetzt worden war: Am 5. Dezember 2025 demonstrierten bundesweit mehrere zehntausend überwiegend sehr junge Menschen mit dem Slogan <i>Schulstreik gegen Wehrpflicht</i>. Auch wenn abzuwarten sein wird, wie sich diese Bewegung entwickelt: Sie ist ein klares Zeichen für einen Generationenkonflikt. Denn während Umfragen regelmäßig auf die erwachsene Gesamtbevölkerung bezogen deutliche Mehrheiten für eine Reaktivierung der Wehrpflicht oder für eine allgemeine Dienstpflicht ergeben, sprechen sich ebenso regelmäßig die Mehrheit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen gegen beides aus. Dahinter steckt ein tiefer gehender Konflikt um Zukunftschancen und ungleich verteilte Risiken, so dass eine Stärkung der demokratischen Konfliktbearbeitung absolut sinnvoll, wenn nicht sogar dringend geboten erscheint.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. </strong><strong class="western">Ute Finckh-Krämer</strong> geb. 1956, Dr. rer. nat., MdB a.D. (2013-2017, unter anderem im Auswärtigen Ausschuss). Sie ist Co-Vorsitzende des Sprecher*innenrates der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung. Zahlreiche Veröffentlichungen zu friedenspolitischen Themen.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Birckenbach, Hanne-Margret</em> 2023: Friedenslogik verstehen. Frieden hat man nicht, Frieden muss man machen, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Finckh-Krämer, Ute</em> 2019: Friedensbewegung, in: Gießmann, Hans J./Rinke, Bernhard (Hrsg.): <em>Handbuch Frieden</em>, Wiesbaden, S. 123-132.</p>
<p align="justify"><em>Gassert, Philipp </em>2022: Wo ist die Lobby der Pazifisten hin? Die Friedensbewegung ist mit Russlands Überfall auf die Ukraine heimatlos. Über die Ursprünge des Pazifismus und warum vieles an der Zeitenwende geschichtsvergessen ist, in: <em>Zeit-Online</em> vom 29.05.2022, <a href="https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-05/pazifismus-friedensbewegung-ukraine-deutschland-geschichte/komplettansicht">https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-05/pazifismus-friedensbewegung-ukraine-deutschland-geschichte/komplettansicht</a>.</p>
<p align="justify"><em>Koch, Uwe </em>1992: Friedensethik versus Militärseelsorge. Die Sicht der evangelischen Kirchen in den neuen Ländern, in: <em>Jahrbuch Frieden 1992</em>, München, S. 163-172, <a href="https://www.militaerseelsorge-abschaffen.de/texte/uwe-koch-militarseelsorge/">https://www.militaerseelsorge-abschaffen.de/texte/uwe-koch-militarseelsorge/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Spiegel </em>2003: Größte Friedensdemonstration in der Geschichte der Bundesrepublik, in: <em>Spiegel</em> vom 15.02.2003, <a href="https://www.spiegel.de/panorama/a-235314.html">https://www.spiegel.de/panorama/a-235314.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Sternberg, Jan </em>2025: Tausende Schüler streiken bundesweit gegen das neue Wehrdienstgesetz, in: <em>Frankfurter Rundschau</em> vom 05.12.2025, <a href="https://www.fr.de/hintergrund/tausende-schueler-streiken-bundesweit-gegen-das-neue-wehrdienstgesetz-94071201.html">https://www.fr.de/hintergrund/tausende-schueler-streiken-bundesweit-gegen-das-neue-wehrdienstgesetz-94071201.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Zick, Andreas</em> 2025: Demokratie am Kipppunkt – Verschiebungen in der Mitte und die Normalisierung des Rechtsextremismus – eine Hinführung zur Mitte-Studie 2024/25, in: Zick, Andreas et al. (Hrsg.): <em>Die angespannte Mitte. Rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2024/25</em>, Bonn, S. 19-39.</p>
<p align="justify">
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a><a href="https://friedensdienst.de/">https://friedensdienst.de/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a><a href="https://www.ziviler-friedensdienst.org">https://www.ziviler-friedensdienst.org</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a><a href="https://frient.de/">https://frient.de/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a><a href="https://www.ifa.de/foerderungen/zivik/">https://www.ifa.de/foerderungen/zivik/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a><a href="https://www.friedenskreis-halle.de/">https://www.friedenskreis-halle.de/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a><a href="https://afk-web.de/">https://afk-web.de/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a><a href="https://bundesstiftung-friedensforschung.de/">https://bundesstiftung-friedensforschung.de/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii </a><a href="https://www.prif.org/">https://www.prif.org/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote9">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote9anc" name="sdendnote9sym">ix </a><a href="https://www.ifsh.de/">https://www.ifsh.de/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote10">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote10anc" name="sdendnote10sym">x </a><a href="https://berghof-foundation.org/">https://berghof-foundation.org/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote11">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote11anc" name="sdendnote11sym">xi </a><a href="https://pzkb.de/">https://pzkb.de/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote12">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote12anc" name="sdendnote12sym">xii </a><a href="https://wfga.de/">https://wfga.de/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote13">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote13anc" name="sdendnote13sym">xiii </a><a href="https://soziale-verteidigung.de/">https://soziale-verteidigung.de/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote14">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote14anc" name="sdendnote14sym">xiv </a><a href="https://www.demokratische-konfliktbearbeitung.de/">https://www.demokratische-konfliktbearbeitung.de/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote15">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote15anc" name="sdendnote15sym">xv </a><a href="https://www.konfliktbearbeitung.org/">https://www.konfliktbearbeitung.org/</a>.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/frieden-braucht-konfliktbearbeitung-auch-in-deutschland/">Frieden braucht Konfliktbearbeitung – auch in Deutschland</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>„Vermutlich bekommen Sie ja Geld aus Moskau …“</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/vermutlich-bekommen-sie-ja-geld-aus-moskau-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 15:35:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Jedes Unterbinden einer Erörterung ist eine Anmaßung von Unfehlbarkeit.“ John Stuart Mill „Der Opportunismus ist die eigentliche Geisteskrankheit der Intellektuellen.“ Oskar Negt &#160; „… für die Propaganda, die Sie hier treiben!“ Mit dieser Invektive bedacht fand sich der Autor des vorliegenden Beitrages im Verlaufe der Jahrestagung des Arbeitskreises Militär und Sozialwissenschaften e. V. (AMS), die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/vermutlich-bekommen-sie-ja-geld-aus-moskau-2/">„Vermutlich bekommen Sie ja Geld aus Moskau …“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="right">„<span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><i>Jedes Unterbinden einer Erörterung ist eine Anmaßung von Unfehlbarkeit.“</i></span></span></p>
<p align="right"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><i>John Stuart Mill</i></span></span></p>
<p align="right">„<span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><i>Der Opportunismus ist die eigentliche Geisteskrankheit der Intellektuellen.“</i></span></span></p>
<p align="right"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><i>Oskar Negt</i></span></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">„… für die Propaganda, die Sie hier treiben!“ Mit dieser Invektive bedacht fand sich der Autor des vorliegenden Beitrages im Verlaufe der Jahrestagung des Arbeitskreises Militär und Sozialwissenschaften e. V. (AMS), die unter dem Rubrum <i>Wehrhaft – verteidigungsbereit – kriegstüchtig – resilient. Welche Ziele verfolgt die deutsche Sicherheitspolitik in der Zeitenwende?</i> vom 22. bis 24. Oktober 2025 an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg-Blankenese stattfand. Der Autor trug bei dieser Tagung zum Thema <i>Kriegstüchtigkeit und Resilienz oder Gemeinsame Sicherheit? Deutsche Sicherheitspolitik im Wolkenkuckucksheim</i> vor – die Formulierung des Vortragstitels lässt dessen kritische Stoßrichtung wohl erahnen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Jürgen Rose</strong> ist ein Publizist und ehemaliger Offizier. 2007 verweigerte er als Oberstleutnant als erster Soldat der Bundeswehr aus Gewissensgründen seine Beteiligung am Tornado-Einsatz in Afghanistan. Er ist Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Darmstädter Signal.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="sdendnote7">
<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift <strong>vor</strong>gänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 15.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 6.- €.</em></p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/vermutlich-bekommen-sie-ja-geld-aus-moskau-2/">„Vermutlich bekommen Sie ja Geld aus Moskau …“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Was können wir heute aus der Friedensbewegung der 1980er Jahre lernen?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/was-koennen-wir-heute-aus-der-friedensbewegung-der-1980er-jahre-lernen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Mar 2026 11:43:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[1980er]]></category>
		<category><![CDATA[Ausstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Bellizismus]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin: Veranstaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Bettina Deutsch]]></category>
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		<category><![CDATA[Friedensbewegung]]></category>
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		<category><![CDATA[Veranstaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[West-Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Wolfram Beyer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Zeiten der Militarisierung, des Bellizismus, der atomaren Bedrohung und des neuen Wehrdienstes in Deutschland, braucht es mehr denn je eine Friedensbewegung und pazifistische Kräfte in Politik und Zivilgesellschaft. Doch wie kann dies gelingen? Wie können sich Menschen im Angesicht zunehmender internationaler Konflikte und Kriege für den Frieden einsetzen? Und welche Lehren können wir dabei [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/was-koennen-wir-heute-aus-der-friedensbewegung-der-1980er-jahre-lernen/">Was können wir heute aus der Friedensbewegung der 1980er Jahre lernen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In Zeiten der Militarisierung, des Bellizismus, der atomaren Bedrohung und des neuen Wehrdienstes in Deutschland, braucht es mehr denn je eine Friedensbewegung und pazifistische Kräfte in Politik und Zivilgesellschaft. Doch wie kann dies gelingen? Wie können sich Menschen im Angesicht zunehmender internationaler Konflikte und Kriege für den Frieden einsetzen? Und welche Lehren können wir dabei aus der bislang größten Friedensbewegung – jener der 1980er Jahre – ziehen? Über die historische Perspektive zu Erfolgen und Misserfolgen der Friedensbewegung der 1980er Jahre hinaus, stellt sich die Frage, wo Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu heutigen Kontexten bestehen und welche Anknüpfungspunkte an die damalige Friedensbewegung möglich sind.</p>
<p>Darum lädt die Humanistische Union <em>am 24. März, um 19 Uhr</em> zur Podiumsdiskussion <em>Was lernen wir aus der Friedensbewegung der 1980er Jahre heute?</em> ein. Diese findet im <em>Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie und Menschenrechte (Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin)</em> statt.</p>
<p>Die Podiumsdiskussion ist der Abschluss unserer Ausstellung <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/die-friedensbewegung-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/"><em>Die</em> <em>Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – mit Fokus auf West-Berlin</em></a>, die von der Landeszentrale für politische Bildung &#8211; anlässlich des diesjährigen Abiturschwerpunkts im Fach Geschichte &#8211; gefördert wird. Vom 4. März bis 10. April 2026 wird die Ausstellung im Foyer des Robert-Havemann-Saals gezeigt. Auf sechs Roll-Ups werden ausschließlich Dokumente (Fotos, Flugblätter, Zeitungsartikel, Karikaturen etc.) der Jahre 1980 bis 1988 von beteiligten Gruppen, Parteien, Gewerkschaften, Kirchen und Hochschulen gezeigt. Die Ausstellung bietet die Möglichkeit, sich mit den Debatten, Zielen und (Miss-)Erfolgen der Friedensbewegung auseinanderzusetzen.</p>
<p>Im Rahmen dieser Finissage soll auch diskutiert werden, wie ein Interesse an Friedenspolitik und Friedensbewegungen bei jungen Menschen entstehen kann oder verstärkt wird, und was die Ausstellung und Friedenspädagogik dazu beitragen können. Daher wird auch diskutiert, wie Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte auf die Ausstellung reagiert haben, und inwiefern die Ausstellung nicht nur historisches Wissen vermittelt, sondern auch zu Diskussionen anregen will.</p>
<p>Die Ausstellung kann während der Veranstaltung besichtigt werden.</p>
<p>Es diskutieren:</p>
<ul>
<li><strong>Hilde Schramm</strong>, Zeitzeugin, Mitwirkung an der Ausstellung</li>
<li><strong>Bettina Deutsch</strong>, Geschichtslehrerin, Mitwirkung an der Ausstellung</li>
<li><strong>Wolfram Beyer</strong>, IdK (Internationale der Kriegsgegner*innen)</li>
</ul>
<p><strong>Moderation: Hajo Funke</strong>, Politikwissenschaftler</p>
<p><em>Die Teilnahme an der Podiumsdiskussion ist, wie auch die Besichtigung der Ausstellung, </em><em>kostenlos. Um Anmeldung wird jedoch gebeten. Schreiben Sie dazu bitte eine Mail an: <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/was-koennen-wir-heute-aus-der-friedensbewegung-der-1980er-jahre-lernen/">Was können wir heute aus der Friedensbewegung der 1980er Jahre lernen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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