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	<title>Bundeskriminalamt Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Gesetzgebungsverfahren zur Reform des BKA (2008)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/gesetzgebungsverfahren-zur-reform-des-bka-2008/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Dec 2008 11:44:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
		<category><![CDATA[Bundeskriminalamt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gesetzentw&#252;rfe, Stellungnahmen und weitere Dokumente zum &#8222;Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt&#8220; Nach dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD vom 17. Juni 2008 soll das BKA f&#252;r die Verfolgung und Verh&#252;tung terroristischer Straftaten mit internationalen Bez&#252;gen zust&#228;ndig werden. Dazu werden dem BKA eine breite Palette heimlicher Ermittlungsbefugnisse (Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, Sp&#228;hangriffe,&#160; [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Gesetzentw&uuml;rfe, Stellungnahmen und weitere Dokumente zum &#8222;Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt&#8220;</p>
<p>Nach dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD vom 17. Juni 2008 soll das BKA f&uuml;r die Verfolgung und Verh&uuml;tung terroristischer Straftaten mit internationalen Bez&uuml;gen zust&auml;ndig werden. Dazu werden dem BKA eine breite Palette heimlicher Ermittlungsbefugnisse (Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, Sp&auml;hangriffe,&nbsp; Telefon&uuml;berwachungen u.v.m.), aber auch eine ganze Reihe repressiver Befugnisse (Platzverweise, Ingewahrsamsnamen, Vorladungen etc.) einger&auml;umt.</p>
<h5>Dokumente und Materialien zum Gesetz&shy;ge&shy;bungs&shy;ver&shy;fahren</h5>
<ul>
<li><a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/095/1609588.pdf" target="_blank" rel="noopener"><strong>Parlamentsvorlage: Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt</strong><br /></a>Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD<br /><a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/095/1609588.pdf" target="_blank" rel="noopener">BT-Drucksache 16/9588</a> vom 17.6.2008
<p>Fredrik Roggan: <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/BKAGE_HU-Stellungnahme-2.pdf">Stellungnahme der Humanistischen Union</a> zur<br />parlamentarischen Sachverst&auml;ndigenanh&ouml;rung am 15.9.2008&nbsp;</li>
<li><strong><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/BKA_SPD-Verhandlungsstand20080527-1.pdf">&#8222;Auflistung der noch zu kl&auml;renden Fragestellungen&#8220;</a></strong><br />der SPD-Bundestagsfraktion zum BKA-Gesetzentwurf (Stand: 27. Mai 2008)<br />Internes Arbeitspapier der SPD&nbsp;mit Verhandlungsst&auml;nden und offenen Fragen zum BKA-Gesetzentwurf.</li>
<li><strong><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/BKAG_Entwurf2008-04-16-1.pdf">Referentenentwurf&nbsp;</a></strong>des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (Stand: 16. April 2008)<br />Der Referentenentwurf gibt die Ergebnisse der Ressortabstimmung zwischen BMI und BMJ wieder.</li>
<li><strong><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/BMI_BKA-Entwurf20070711-1.pdf">Interne&nbsp;Entwurfsfassung&nbsp;des Bundesinnenministeriums </a><br /></strong>f&uuml;r ein Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (Stand: 11. Juli 2007)<br />(publiziert im Sommer 2007 vom Chaos Computer Club)</li>
</ul>
<p>&Uuml;bersicht: Sven L&uuml;ders</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/gesetzgebungsverfahren-zur-reform-des-bka-2008/">Gesetzgebungsverfahren zur Reform des BKA (2008)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Auseinandersetzung um BKA-Reform noch nicht zu Ende: Humanistische Union kündigt Unterstützung für Verfassungsbeschwerde gegen neue Befugnisse der Bundesgeheimpolizei an</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/auseinandersetzung-um-bka-reform-noch-nicht-zu-ende-humanistische-union-kuendigt-unterstuetzung-fuer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Nov 2008 13:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundeskriminalamt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus Anlass der f&#252;r heute geplanten Verabschiedung des BKA-Gesetzes durch den Deutschen Bundestag erneuert die Humanistische Union ihre Kritik an dem Vorhaben. Zugleich k&#252;ndigt die B&#252;rgerrechtsorganisation an, eine Verfassungsbeschwerde gegen die neuen Aufgaben und Befugnisse f&#252;r das Bundeskriminalamt zu unterst&#252;tzen. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Dr. Fredrik Roggan, erinnert an die zahlreichen Kritikpunkte gegen&#252;ber [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus Anlass der f&uuml;r heute geplanten Verabschiedung des BKA-Gesetzes durch den Deutschen Bundestag erneuert die Humanistische Union ihre Kritik an dem Vorhaben. Zugleich k&uuml;ndigt die B&uuml;rgerrechtsorganisation an, eine Verfassungsbeschwerde gegen die neuen Aufgaben und Befugnisse f&uuml;r das Bundeskriminalamt zu unterst&uuml;tzen.</p>
<p>Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Dr. Fredrik Roggan, erinnert an die zahlreichen Kritikpunkte gegen&uuml;ber dem Gesetzentwurf, die bereits in der parlamentarischen Sachverst&auml;ndigenanh&ouml;rung vorgebracht wurden: &#8222;<i>Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf erh&auml;lt das BKA nicht nur zweifelhafte Befugnisse wie die zur sog. Online-Durchsuchung, sondern wird k&uuml;nftig auch im Vorfeld terroristischer Gef&auml;hrdungen t&auml;tig. Die dem BKA &uuml;bertragenen Aufgaben sind so weit gefasst, dass es in Zukunft unvermeidbar zu parallelen Ermittlungen beim BKA und den Landespolizeien kommen wird, selbst mit den Ermittlungen der Geheimdienste wird sich die Arbeit des BKA &uuml;berschneiden. Das ist nicht nur ineffizient, sondern aus Sicht der Betroffenen &#8211; die ja keineswegs Terroristen sein m&uuml;ssen &#8211; auch unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig.</i>&#8220;</p>
<p>&Uuml;berdies sieht Roggan in dem Gesetz eine bedenkliche Abkoppelung der Arbeit des BKA von der justiziellen Kontrolle durch die Bundesanwaltschaft: &#8222;<i>Bislang vollzog sich die pr&auml;ventive Terrorabwehr durch das BKA unter der Herrschaft der Bundesanwaltschaft. Von dieser Kontrolle durch die Justiz wurde das BKA nun freigestellt, ohne diesen Kontrollverlust anderweitig auszugleichen. Das ist schon deswegen abzulehnen, weil das BKA durch seine neuen Befugnisse eher einem Geheimdienst als einer normalen Polizeibeh&ouml;rde &auml;hnelt.</i>&#8220;</p>
<p>Kritisch &auml;u&szlig;erte sich Roggan auch zu der vorgesehenen Online-Durchsuchung privater Computer: &#8222;<i>Es fehlt nicht nur der Nachweis, dass es dieser neuen Schn&uuml;ffelmethode &uuml;berhaupt zwingend bedarf. Das Gesetz vers&auml;umt es auch, die genauen Modalit&auml;ten der Online-Durchsuchungen festzuschreiben. Es wird deshalb in Zukunft immer wieder vorkommen, dass in die Computer v&ouml;llig unverd&auml;chtiger B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger eingebrochen wird.</i>&#8220; Daran &auml;ndere auch die vorgesehene Evaluationsklausel nichts: Weder benenne der Gesetzgeber Kriterien daf&uuml;r, wie die zu erwartende Durchsuchung der Rechner Unschuldiger mit den &#8222;Ermittlungserfolgen&#8220; abzuw&auml;gen sind, noch haben die Untersuchungsergebnisse irgendeinen Einfluss auf die Geltungsdauer der Befugnisse.</p>
<p>F&uuml;r den Fall, dass der Bundestag das Gesetz heute verabschiedet, hat die Journalistin Bettina Winsemann (Twister) Herrn Dr. Roggan mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz beauftragt. Winsemann geh&ouml;rte bereits zu den Beschwerdef&uuml;hrern des erfolgreichen Verfahrens gegen die Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen. Die Humanistische Union wird diese Beschwerde unterst&uuml;tzten.</p>
<p>Ausf&uuml;hrliche Informationen zum Gesetzgebungsverfahren sowie die Stellungnahme der HU finden Sie im Internet unter: <a href="https://www.humanistische-union.de/shortcuts/bka">https://www.humanistische-union.de/shortcuts/bka</a>.</p>
<p>F&uuml;r R&uuml;ckfragen steht Ihnen der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Humanistischen Union, Sven L&uuml;ders, unter Telefon 030 / 204 502 56 zur Verf&uuml;gung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/auseinandersetzung-um-bka-reform-noch-nicht-zu-ende-humanistische-union-kuendigt-unterstuetzung-fuer/">Auseinandersetzung um BKA-Reform noch nicht zu Ende: Humanistische Union kündigt Unterstützung für Verfassungsbeschwerde gegen neue Befugnisse der Bundesgeheimpolizei an</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Neuer Putschversuch in Berlin</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/neuer-putschversuch-in-berlin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Sep 2008 18:01:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundeskriminalamt]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/thema/neuer-putschversuch-in-berlin/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Humanistische Union legt Stellungnahme zum Gesetzentwurf &#252;ber die Reform des BKA-Gesetzes vor: Gesetzgeber plant erneut unzul&#228;ssige &#220;berwachungsvorhaben und &#252;berschreitet seine Kompetenzen Der Bundestag ber&#228;t gegenw&#228;rtig &#252;ber den Gesetzentwurf f&#252;r eine Novelle des BKA-Gesetzes. Zu der parlamentarischen Sachverst&#228;ndigen-Anh&#246;rung, die am Montag (15. September) im Innenausschuss stattfindet, ist der stellvertretender Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, der Berliner Strafverteidiger [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Humanistische Union legt Stellungnahme zum Gesetzentwurf &uuml;ber die Reform des BKA-Gesetzes vor: Gesetzgeber plant erneut unzul&auml;ssige &Uuml;berwachungsvorhaben und &uuml;berschreitet seine Kompetenzen</p>
<p>Der Bundestag ber&auml;t gegenw&auml;rtig &uuml;ber den Gesetzentwurf f&uuml;r eine Novelle des BKA-Gesetzes. Zu der parlamentarischen Sachverst&auml;ndigen-Anh&ouml;rung, die am Montag (15. September) im Innenausschuss stattfindet, ist der stellvertretender Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, der Berliner Strafverteidiger Dr. Fredrik Roggan eingeladen. In seiner Stellungnahme f&uuml;r die Abgeordneten kritisiert er den vorliegenden Gesetzentwurf als v&ouml;llig verfehlt. &#8222;<i>Der Gesetzentwurf sollte schon deshalb &uuml;berarbeitet werden, weil er unverst&auml;ndliche handwerkliche Fehler bis hin zu falschen Verweisungen enth&auml;lt.</i>&#8220;</p>
<p>Auch in inhaltlicher Hinsicht bestehe erheblicher Nachbesserungsbedarf, so Roggan. &#8222;<i>Die Vorschrift zur sog. Online-Durchsuchung etwa enth&auml;lt keine gesetzlichen Vorkehrungen, dass das BKA nicht in die falschen Computer eindringt. Der Gesetzgeber nimmt damit in Kauf, dass die Ermittler unbescholtene B&uuml;rger ausforschen.</i>&#8220; Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten sei nicht hinnehmbar, dass die Beh&ouml;rde allein entscheiden k&ouml;nne, wie sie den Bundestrojaner in den Zielrechner einbringe. Das Gesetz lasse in dieser Hinsicht die Vermutung aufkommen, die BKA-Beamten k&ouml;nnten heimlich in die Wohnung der Zielpersonen eindringen. &#8222;<i>Der Gesetzentwurf l&auml;sst einen ernsthaften Schutz der Privatsph&auml;re vermissen. Verfahrensrechtliche Sicherungen werden erneut eingeschr&auml;nkt, der Schutz der Intimsph&auml;re ist bei der Online-Durchsuchung de facto abgeschafft.</i>&#8220;</p>
<p>Der Gesetzentwurf zeichnet sich nach den Worten von Roggan einmal mehr durch einen gesetzgeberischen Ungehorsam gegen&uuml;ber dem Bundesverfassungsgericht&nbsp; aus. Der geplante Einsatz der Rasterfahndung stehe klar im Widerspruch zu den Vorgaben des h&ouml;chsten deutschen Gerichts. &#8222;<i>Ausdr&uuml;cklich haben die Karlsruher Richter die Ma&szlig;nahme nur bei konkreten Gefahren zugelassen</i>&#8222;, merkt Roggan an. &#8222;<i>Der Entwurf setzt sich bewusst &uuml;ber die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinweg. Nicht anders ist es zu erkl&auml;ren, dass Rasterfahndungen erlaubt werden sollen, wenn die Polizei lediglich vermutet, dass irgendwann einmal eine Straftat begangen werde. Gerade das haben die Karlsruher Richter aus Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeitsgr&uuml;nden ausdr&uuml;cklich untersagt.</i>&#8220; Aus diesem Grunde d&uuml;rfe der Gesetzentwurf den Bundestag keinesfalls unver&auml;ndert passieren. Angesichts der wiederholten Erfolglosigkeiten von Rasterfahndungen forderte Roggan den Gesetzgeber dazu auf, endlich den Mut aufbringen, chronisch erfolglose Fahndungsmethoden der Rechtsgeschichte anzuvertrauen.</p>
<p>Die ausf&uuml;hrliche Stellungnahme der Humanistischen Union, eine Zusammenfassung sowie weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter: <br /><a href="https://www.humanistische-union.de/shortcuts/bka/">https://www.humanistische-union.de/shortcuts/bka/</a></p>
<p>F&uuml;r R&uuml;ckfragen steht Ihnen der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Humanistischen Union, Sven L&uuml;ders, zur Verf&uuml;gung: Tel.: 030 / 204 502 56.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/neuer-putschversuch-in-berlin/">Neuer Putschversuch in Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Stellungnahme zum Gesetzentwurf &#8222;Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt&#8220;</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/stellungnahme-zum-gesetzentwurf-abwehr-von-gefahren-des-internationalen-terrorismus-durch-das-bunde/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Sep 2008 16:07:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundeskriminalamt]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/thema/stellungnahme-zum-gesetzentwurf-abwehr-von-gefahren-des-internationalen-terrorismus-durch-das-bunde/</guid>

					<description><![CDATA[<p>anlässlich der Sachverständigenanhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 15. September 2008 In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Koalition vom 17. Juni 2008 kritisiert der stellvertretende Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Dr. Fredrik Roggan, den Gesetzentwurf: Zum Teil überschreite der Bund seine Gesetzgebungskompetenzen, hebele den Grundrechtsschutz der Betroffenen aus und lasse dem BKA freie Hand, inwiefern [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/stellungnahme-zum-gesetzentwurf-abwehr-von-gefahren-des-internationalen-terrorismus-durch-das-bunde/">Stellungnahme zum Gesetzentwurf &#8222;Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>anlässlich der Sachverständigenanhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 15. September 2008</p>
<p><i>In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Koalition vom 17. Juni 2008 kritisiert der stellvertretende Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Dr. Fredrik Roggan, den Gesetzentwurf: Zum Teil überschreite der Bund seine Gesetzgebungskompetenzen, hebele den Grundrechtsschutz der Betroffenen aus und lasse dem BKA freie Hand, inwiefern es unbeteiligte Dritte vor irrtümlichen Überwachungen schütze. Einen Beweis für den sicherheitspolitischen Nutzen des ganzen Pakets seien die Autoren bis heute schuldig geblieben. Sie finden hier eine Zusammenfassung der Stellungnahme: </i></p>
<h5>1. Keine Gesetz&shy;ge&shy;bungs&shy;kom&shy;pe&shy;tenz des Bundes f&uuml;r die vorbeugende Verbre&shy;chens&shy;be&shy;k&auml;mp&shy;fung</h5>
<p>Nach § 4a I BKAG-E soll das Bundeskriminalamt nicht nur (konkrete) Gefahren des internationalen Terrorismus abwehren, sondern auch vorbeugende Verbrechensbekämpfung leisten. Der Gesetzgeber beruft sich dabei auf die in der Förderalismusreform (Art. 73 I Nr. 9a Grundgesetz) eingeführte Zuständigkeit des Bundes für &#132;die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht&#147;. Die vorbeugende Verbrechensbekämpfung ist jedoch kein als Unterfall der Gefahrenabwehr, der Bund hat dafür keine Gesetzgebungskompetenz. Die Gefahrenabwehr richtet sich immer gegen eine konkrete Gefahr, während mit der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung die abstrakte Gefahr der Begehung von Straftaten abgewehrt wird. Die vorbeugende Verbrechensbekämpfung stellt deshalb eine eigenständige, dritte Polizeiaufgabe dar, neben der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr. Sämtliche Befugnisse des Gesetzentwurfs, die keine konkrete Gefahr für einen Eingriff des BKA voraussetzen, sind als kompetenzwidrig anzusehen.</p>
<h5>2. Keine Gesetz&shy;ge&shy;bungs&shy;kom&shy;pe&shy;tenz des Bundes f&uuml;r die allgemeine Gefah&shy;re&shy;n&shy;ab&shy;wehr</h5>
<p>Den vorgeschlagenen Regelungen zur Identitätsfeststellung, zum Platzverweis, der Gewahrsamname sowie der Durchsuchung von Personen und Sachen fehlt jeglicher Bezug zur Abwehr terroristischer Gefahren. Bei den vorgeschlagenen Befugnissen handelt es sich um Standardmaßnahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr aus den Landespolizeigesetzen. Sie sind in der vorgeschlagenen Formulierung weder auf die Abwehr terroristischer Gefahren begrenzt, noch lässt sich erkennen, worin ihr Beitrag zur Abwehr terroristischer Gefahren bestehen könnte. In der vorgelegten Fassung unterliegen diese Befugnisse jedenfalls nicht der Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Artikel 73 Abs. 1 Nr. 9a GG; s. Punkt 1).</p>
<h5>3. L&uuml;cken&shy;hafter Schutz der Intimsph&auml;re</h5>
<p>Der Gesetzentwurf sieht nur bei bestimmten verdeckten Ermittlungsmaßnahmen einen Schutz der Intimsphäre vor, so beim sog. &#132;Kleinen Lauschangriff&#147; (zur Eigensicherung der Beamten, § 16 Abs. 1a), dem Großen Lauschangriff ( § 20h Abs. 5), der Online-Durchsuchung ( § 20k Abs. 7) und der Telefonüberwachung ( § 20l Abs. 6 BKAG-E). Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist aber bedingungslos zu gewährleisten, sein Schutz vor jeglicher staatlichen Überwachung leitet sich aus dem Gebot der Menschenwürde (Artikel 1 Abs. 1 GG) ab. Der Schutz der Intimsphäre müsste deshalb für alle verdeckten Ermittlungsmaßnahmen (etwa auch den Einsatz verdeckter Ermittler) gelten, bei denen das Risiko einer Verletzung der Intimsphäre besteht.</p>
<p>Darüber hinaus soll der Schutz des Kernbereichs bei heimlichen Online-Durchsuchungen de facto ganz abgeschafft werden: Nach dem Gesetzentwurf sei eine Online-Durchsuchung nur dann unzulässig, wenn die Durchsuchung des Computers &#132;allein&#147; Erkenntnisse aus dem Intimbereich zutage fördert. Solche Fälle gibt es praktisch nicht. Der Gesetzgeber sollte auf Ermittlungsmethoden verzichten, die nicht einmal die Minimalstandards des Intimsphärenschutzes gewährleisten können.</p>
<h5>4. Richter&shy;vor&shy;be&shy;halt teilweise au&szlig;er Kraft gesetzt</h5>
<p>Der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, die in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen, bedarf grundsätzlich einer vorherigen richterlichen Prüfung. Der Richtervorbehalt soll eine vorbeugende Kontrolle der geplanten Überwachungsmaßnahmen durch eine neutrale Stelle gewährleisten. Die richterliche Kontrolle darf nur in begrenzten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr im Verzuge (etwa während der Nachtzeiten), ausgesetzt werden und ist dann unverzüglich nachzuholen. Der Gesetzentwurf sieht jedoch Ausnahmeregelungen für besondere Eilfälle bei Maßnahmen wie der Quellentelekommunikationsüberwachung, dem Einsatz verdeckter Ermittler oder der Online-Durchsuchung vor, die sich durch erhebliche Vorbereitungszeiten auszeichnen. Für die genannten Methoden sind kaum Eilfällen denkbar, in denen eine vorherige richterliche Entscheidung nicht einzuholen wäre &#8211; der Gesetzentwurf verletzt insofern den Anspruch nach effektiven prozessualen Grundrechtsschutz.</p>
<h5>5. Starke Zweifel an der Notwen&shy;dig&shy;keit und Effek&shy;ti&shy;vit&auml;t von Raster&shy;fahn&shy;dungen und Online-&shy;Durch&shy;su&shy;chungen </h5>
<p>Weder für Rasterfahndungen noch für Online-Durchsuchungen hat der Gesetzgeber bisher nachhaltig begründen können, warum diese weitreichenden Eingriffe unverzichtbar seien. Alle nach 2001 durchgeführten Rasterfahndungen brachten außer zahlreichen Ausforschungen unschuldiger Menschen keine verwertbaren Ergebnisse, die zur Erhöhung der Sicherheit beigetragen hätten. Die Forderungen nach heimlichen Online-Durchsuchungen gleichen eher der Beschwörung einer neuen &#132;Wunderwaffe&#147; im Kampf gegen den Terrorismus, ihr Sicherheitsgewinn erschöpft sich in ungedeckten Behauptungen. Auf Rasterfahndungen und Online-Durchsuchungen sollte deshalb verzichtet werden!</p>
<p>Wenn sich der Gesetzgeber dennoch entscheidet, diese Methoden dem BKA zu gestattet, so wäre er mindestens verpflichtet, die praktischen Auswirkungen und die Effektivität dieser Maßnahmen nachträglich zu überprüfen. Eine Befristung der Befugnisse sowie ihre Evaluation durch unabhängige Stellen, nach wissenschaftlich nachvollziehbaren Kriterien (zu denen auch die Verhältnismäßigkeit im Bezug auf Dritte gehört) wäre unerlässlich.</p>
<h5>6. Online-&shy;Durch&shy;su&shy;chungen sind unn&ouml;tig, da die Verfolgung terro&shy;ris&shy;ti&shy;scher Verei&shy;ni&shy;gungen i.d.R. vor der Gefah&shy;re&shy;n&shy;ab&shy;wehr einsetzt</h5>
<p>Bei der Verfolgung terroristischer Aktivitäten nach den § § 129a/b Strafgesetzbuch setzt die Strafverfolgung i.d.R. weit vor dem Entstehen einer konkreten Gefahr ein, da sich der Straftatverdacht hier bereits aus den sog. Organisationsdelikten (Mitgliedschaft, Unterstützung oder Werbung für terroristische Vereinigungen) ergibt. Bei allen Konstellationen, in denen ein strafprozessualer Anfangsverdacht besteht und die Gefahrenabwehr nicht unzweifelhaft im Vordergrund steht, müssen die Ermittlungsbehörden deshalb auf repressive Eingriffsbefugnisse (die Regelungen der StPO) zurückzugreifen &#150; eine Online-Durchsuchung ist dann nicht anwendbar. Eine Online-Durchsuchung käme nur dann in Frage, wenn eine dringende Gefahrenabwehr zum Schutz von hochrangigen Rechtsgütern (etwa Gefahren für Leib und Leben) zu besorgen wäre.</p>
<h5>7. Die vorge&shy;schla&shy;genen Regelungen zur Online-&shy;Durch&shy;su&shy;chung versto&szlig;en gegen den Geset&shy;zes&shy;vor&shy;be&shy;halt f&uuml;r Grund&shy;recht&shy;s&shy;einschr&auml;n&shy;kungen und das Prinzip der Verh&auml;lt&shy;nis&shy;m&auml;&shy;&szlig;ig&shy;keit</h5>
<p>Der Gesetzentwurf überlässt es dem BKA, wie es die Schadsoftware für die Online-Durchsuchung (der &#132;Bundestrojaner&#147;) auf den Zielrechner einbringt. Das kann von außen (über eine bestehende Internetverbindung oder eine zugespielte Schadsoftware), aber auch durch einen direkten physischen Zugriff geschehen. In beiden Fällen wird die Vertraulichkeit und Integrität des Computers, u.U. auch das Fernmeldegeheimnis (beim Aufspielen über das Internet) oder das Wohnungsgrundrecht (beim physischen Zugriff auf den heimischen Rechner) verletzt. Es ist mit dem Gesetzesvorbehalt unvereinbar, dass der Behörde hier keinerlei begrenzende Vorgaben gemacht werden, auf welchem Weg sie in den Computer eindringen darf.</p>
<p>Von den jeweiligen Zugangsszenarien hängt zugleich in entscheidendem Maße ab, wie hoch die Gefahr einer irrtümlichen Durchsuchung der Rechner Unbeteiligter ist. Insbesondere die Infiltration von &#132;außen&#147; (via Internet, Mailanhang, zugespielter CD etc.) birgt ein erhebliches Risiko der Durchsuchung des falschen Rechners, wie nicht zuletzt ein Techniker des BKAs vor dem Verfassungsgericht einräumen musste. Indem der Entwurf auf gesetzliche Vorgaben für den Zugriffsweg verzichtet, wird die Durchsuchung der Rechner unbeteiligter Dritter billigend in Kauf genommen. Der Gesetzgeber überlässt es dem BKA, ob und wie weit es Vorkehrungen trifft, um digitale Kollateralschäden zu vermeiden. Das ist mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit für Grundrechtseingriffe nicht zu vereinbaren.</p>
<h5>8. Raster&shy;fahn&shy;dungen sind jenseits konkreter Gefahren unzul&auml;ssig</h5>
<p>Aufgrund der Streubreite hat das Bundesverfassungsgericht 2006 entschieden, dass Rasterfahndungen nur dann zulässig sind, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Der Entwurf des BKA-Gesetzes unterschreitet diese Schwelle, indem bereits Vorbereitungshandlungen zum Anlass für eine Rasterfahndung herhalten sollen. Solche Vorbereitungshandlungen stellen jedoch keine Gefahr dar. Werden Verdächtige bei solchen Handlungen beobachtet, lässt sich naturgemäß noch nicht einmal feststellen, ob sie die vermutete Straftat jemals realisieren wollen, die Gefahr in greifbare Nähe rückt. Die Regelung dürfte deshalb verfassungswidrig sein.</p>
<p>Zusammenfassung: <i>Ellahe Amir-Haeri &#038; Sven Lüders</i></p>
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		<title>Das BKA &#8211; von der zentralen Sammelstelle zur Bundesgeheimpolizei</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Sep 2008 11:11:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundeskriminalamt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine kurze Chronik des Bundeskriminalamtgesetzes &#132;Die Bekämpfung des gemeinen Verbrechers, soweit er sich über das Gebiet eines Landes hinaus betätigt oder voraussichtlich betätigen wird&#147;, so definierte einst § 1 des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes vom 8. März 1951 den Aufgabenbereich des BKA. Dieser Aufgabenbereich wurde über die vergangenen Jahrzehnte immer wieder erweitert. Zugleich [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine kurze Chronik des Bundeskriminalamtgesetzes</p>
<p>&#132;<i>Die Bekämpfung des gemeinen Verbrechers, soweit er sich über das Gebiet eines Landes hinaus betätigt oder voraussichtlich betätigen wird</i>&#147;, so definierte einst § 1 des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes vom 8. März 1951 den Aufgabenbereich des BKA. Dieser Aufgabenbereich wurde über die vergangenen Jahrzehnte immer wieder erweitert. Zugleich erhielt das BKA immer mehr Kompetenzen, die förderale Polizeistruktur Deutschlands wurde zunehmends ausgehöhlt. Den vorläufigen Höhepunkt findet diese Entwicklung in der 2008 vorgelegten Reform des BKA-Gesetzes, mit der die Behörde zu einer Bundesgeheimpolizei ausgebaut wird. Die einzelnen Stationen dieser Entwicklung werden hier kurz dargestellt:</p>
<h5>Die Gr&uuml;ndung des BKA als zentrale Sammel- und Auswer&shy;tungs&shy;stelle</h5>
<p><i>Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes vom 8. März 1951 (BGBl. I 1951, S. 165)</i></p>
<p>Nach § 2 des BKAG i.d.F.v. 8. März 1951 wurde das BKA als Sammel- und Auswertungsstelle für &#132;Nachrichten und Unterlagen für die kriminalpolizeiliche Verbrechensbekämpfung und die Verfolgung strafbarer Handlungen&#147; begründet. Seine Arbeit war auf die Auswertung jener Straftaten beschränkt, die &#132;nicht lediglich auf den Bereich eines Landes begrenzte Bedeutung haben&#147;. Das BKA durfte nur tätig werden, wenn die Landesbehörden darum ersuchte oder der Bundesinnenminister dies aus besonders schwerwiegenden Gründen anordnete. Außerdem war nach § 7 BKAG die internationale Verbrechensbekämpfung dem BKA vorbehalten. Zu diesem Zweck unterhielt es nachrichten- und erkennungsdienstliche sowie kriminaltechnische Einrichtungen.</p>
<h5>Das BKA als Ermitt&shy;lungs&shy;be&shy;h&ouml;rde</h5>
<p><i>Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes vom 19. September 1969 (BGBl. I 1969, S. 1717)</i></p>
<p>Mit der ersten Gesetzesänderung wurde die Zuständigkeitsbereich des BKA erweitert: Die vorbeugende Verbrechensbekämpfung blieb zwar Ländersache, doch durfte das BKA nun auch tätig werden, wenn &#132;der Generalbundesanwalt oder der Untersuchungsrichter in Verfahren, in denen der Generalbundesanwalt die Ermittlungen führt, darum ersucht oder einen Auftrag erteilt&#147; ( § 4 Abs. 2c BKAG). Auch wurde dem BKA mit dem neuen § 4a die Möglichkeit eröffnet, seine Beamten zu den Polizeibehörden zu entsenden, um diese zu unterstützen, &#132;wenn die zuständige Landesbehörde darum ersucht oder wenn dies den Ermittlungen dienlich sein kann&#147;.</p>
<h5>Das BKA als Schutz&shy;gruppe, Bund-&shy;L&auml;n&shy;der-&shy;Ko&shy;or&shy;di&shy;na&shy;ti&shy;ons&shy;zen&shy;trale, Forschungs&shy;stelle; erste pr&auml;ventive Polizei&shy;be&shy;fug&shy;nisse und inter&shy;na&shy;ti&shy;o&shy;nale Straf&shy;ver&shy;fol&shy;gung</h5>
<p><i>Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes vom 29. Juni 1973 (BGBl. I 1973, S. 701)</i></p>
<p>Ein Jahr nach der Mai-Offensive der RAF und der anschließenden Verhaftungswelle wird eine Neufassung des BKAG verabschiedet, mit der die Aufgaben und Zuständigkeiten des BKA erweitert werden. Demnach wird das BKA zur</p>
<ul>
<li>Zentralstelle für den elektronischen Datenverbund zwischen Bund und Ländern (§2 BKAG)</li>
<li>Koordinationsstelle für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern </li>
<li>Zentralstelle für kriminalpolizeiliche Analysen und Statistiken </li>
<li>Forschungseinrichtung zur Entwicklung polizeilicher Methoden und Arbeitsweisen der Verbrechensbekämpfung. </li>
</ul>
<p>§ 2 Absatz 1 Nummer 7 legt fest, dass das BKA &#132;die Polizei der Länder in der Vorbeugungsarbeit zur Verbrechensbekämpfung zu unterstützen&#147; hat und setzt damit den Grundstein für den Zugang des BKA in die präventive Polizeiarbeit.</p>
<p>Ein neuer § 5 Abs. 2 weist dem BKA <b>erweiterte Aufgaben der Strafverfolgung </b>zu (auf Kosten der Kompetenzen der Länderpolizeibehörden): Die Behörde soll nun in Fällen des &#132;international organisierten ungesetzlichen Handels mit Waffen, Munition, Sprengstoffen oder Betäubungsmitteln und der international organisierten Herstellung und Verbreitung von Falschgeld, die eine Sachaufklärung im Ausland erfordern, sowie damit im Zusammenhang begangener Straftaten&#147;, und &#132;in Fällen von Straftaten, die sich gegen das Leben oder die Freiheit des Bundespräsidenten, von Mitgliedern der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesverfassungsgerichts oder der Gäste der Verfassungsorgane des Bundes aus anderen Staaten oder der Leiter und Mitglieder der bei der BRD beglaubigten diplomatischen Vertretungen richten&#147; die Ermittlungen übernehmen. Die zuständigen Polizeibehörden müssen über Ermittlungen des BKA in ihrem Zuständigkeitsbereich nicht mehr unterrichtet werden.</p>
<p>Darüber hinaus obliegt dem BKA nach § 9 der unmittelbare <b>Personenschutz</b> &#8222;der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes sowie in besonderen Fällen der Gäste dieser Verfassungsorgane aus anderen Staaten&#147; und &#132;der innere Schutz der Dienst- und Wohnsitze sowie der jeweiligen Aufenthaltsräume des Bundespräsidenten, der Mitglieder des Bundesregierung und in besonderen Fällen ihrer Gäste aus anderen Staaten&#147;. Für diese Aufgabe erhält das BKA Befugnisse des Bundesgrenzschutzes.</p>
<h5>Die gro&szlig;e Reform: Das BKA als zentrale Daten&shy;dreh&shy;scheibe, erste repressive Befugnisse, &#132;kleiner Lausch&shy;an&shy;griff&#147; und andere technische Mittel</h5>
<p><i>Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten vom 7. Juni 1997 (BGBl. I 1997, S. 1650)</i></p>
<p>Die im Jahre 1997 verabschiedete Reform des BKA-Gesetzes war ein großer Schritt in Richtung einer Bundespolizei. Die Behörde erhält zahlreiche neue Aufgaben:</p>
<ul>
<li>Das BKA erhält umfassende <strong>Befugnisse zur Datenerhebung </strong>und zum Datenaustausch mit anderen Behörden. Im Zentrum steht dabei der Aufbau polizeilicher Informationssysteme, &#132;insbesondere zentrale erkennungsdienstliche Einrichtungen und Sammlungen sowie zentrale Einrichtungen für die Fahndung nach Personen und Sachen&#147; ( § 2 Abs. 3 und 4 BKAG). In diesen Dateien dürfen Beschuldigte, (potentielle) Zeugen oder &#132;sonstige Personen&#147; (bei denen &#132;bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen&#147; sie könnten Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen) gespeichert werden. Das BKA darf dafür von den Polizeibehörden des Bundes und der Länder, sowie beliebigen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen im In- und Ausland, die mit der Verhütung oder Verfolgung von Straftaten befasst sind, Daten erheben. Die Speicherung ist möglich zur Fahndung und polizeilichen Beobachtung, zum Nachweis von mit Haftbefehl gesuchten oder rechtskräftig verurteilten Personen sowie bei &#132;Vermissten, unbekannten hilflosen Personen und Toten&#147;. Das BKA darf all diese Dateien an Polizeibehörden des Bundes und der Länder sowie an sonstige öffentliche und nichtöffentliche Stellen übermitteln. Für den Zugriff der beteiligten Behörden wird ein automatisiertes Abrufverfahren ermöglicht, bei dem u.U. auch die Daten nicht betroffener Personen übermittelt werden dürfen, wenn die Trennung der Daten &#132;nicht oder nur mit unvertretbaren Aufwand möglich ist&#147;. Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die gespeicherten Informationen tragen die Behörden, welche die Daten eingespeist haben.</li>
<li>Landeskriminalämter und Polizeibehörden des Bundes werden verpflichtet, dem BKA &#132;die zur Erfüllung seiner Aufgaben als Zentralstelle erforderlichen Informationen&#147; zu übermitteln. Durch die Vorschriften zum Abgleich der beim BKA gespeicherten Daten mit externen Dateien anderer Behörden ( § 28 BKAG) soll das BKA als <strong>Koordinierungsstelle für Rasterfahndungen </strong>der Länder unterstützend wirken.</li>
<li>Das BKA wird für die <strong>Strafverfolgung &#132;in den Fällen international organisierter Straftaten nach § 129a StGB</strong>&#147; (Bildung, Unterstützung und Werbung für terroristische Vereinigungen) sowie von Straftaten nach § § 105, 106 StGB (Nötigung von Verfassungsorganen, des Bundespräsidenten und Mitgliedern von Verfassungsorganen) zuständig. </li>
<li>Das BKA erhält erweitere <strong>Befugnisse für die internationale Strafverfolgung</strong>, etwa zum systematischen Datenaustausch mit ausländischen, zwischen- und überstaatlichen Sicherheitsbehörden (u.a. NATO) sowie die Ausschreibung zur internationalen Fahndung. Darüber hinaus wird das BKA für die Verfolgung von Straftaten im Ausland zuständig, soweit &#132;ein Gerichtsstand noch nicht feststeht&#147;. </li>
<li>Für den Einsatz von BKA-Beamten werden &#132;technische Mittel zur Eigensicherung&#147; legalisiert (&#132;<strong>kleiner Lauschangriff</strong>&#147;). Die Beamten dürfen nun &#132;das innerhalb und außerhalb einer Wohnung nicht-öffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln&#147; abhören, aufzeichnen und Lichtbilder herstellen, &#132;soweit dies zur Abwehr von Gefahren für deren Leib, Leben oder Freiheit unerlässlich ist&#147;.</li>
<li>Für den <strong>(Personen-)Schutz </strong>der Mitglieder von Verfassungsorganen werden dem BKA weitreichende Befugnisse zugestanden: Es darf Personenkontrollen und Durchsuchungen durchführen, Ortsverweisungen aussprechen, Sachen sicherstellen, Wohnungen ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen und Personen in Gewahrsam nehmen. Darüber hinaus werden dem BKA auch verdeckte Befugnisse (&#132;besondere Mittel der Datenerhebung&#147; &#8211; § 23 BKAG) zugestanden: &#132;die planmäßig angelegte Beobachtung einer Person&#147;, der &#132;Einsatz technischer Mittel außerhalb der Wohnung&#147; (Bild- und Tonaufnahmen) und der Einsatz von V-Männern. Diese Mittel dürfen nicht nur gegen Verdächtige, sondern auch deren Kontaktpersonen eingesetzt werden. </li>
<li>Das BKA wird für Zeugenschutz-Programme zuständig ( § 6 BKAG).</li>
</ul>
<h5>Vorver&shy;la&shy;ge&shy;run&shy;gen: Ermitt&shy;lungen zur Verdachts&shy;ge&shy;win&shy;nung und Ausweitung des &#132;kleinen Lausch&shy;an&shy;griffs&#147;</h5>
<p><i>Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus vom  9. Januar 2002 (BGBl. I 2002, S. 361)</i></p>
<p>Dieses als II. Sicherheitspaket bekannt gewordene Gesetz wurde in Reaktion auf die Anschläge des 11. September 2001 verabschiedet. Es erweitert die Aufgaben und Befugnisse des BKA an drei Stellen:</p>
<ul>
<li>Die originäre <strong>Ermittlungszuständigkeit des BKA </strong>wird auf die Verfolgung von Straftaten gemäß § 303b StGB (<strong>Computersabotage</strong>) ausgedehnt, wenn dabei &#132;die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder sicherheitsempfindliche Stellen von lebenswichtigen Einrichtungen, bei deren Ausfall oder Zerstörung eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit oder das Leben von Menschen zu befürchten ist oder die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind&#147; betroffen sind.</li>
<li>Das BKA wird zu Ermittlungen für die Verdachtsgewinnung ermächtigt: Zur Verhütung künftiger Straftaten darf das BKA &#132;Daten zur Ergänzung vorhandener Sachverhalte oder sonst zu Zwecken der Auswertung mittels Auskünften oder Abfragen bei öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stellen (zu) erheben&#147; ( § 7 Abs. 2 BKAG).  Derartige Ermittlungen können sich potentiell gegen jede und jeden richten, sofern sie/er das Kriterium des &#132;Verdachtes auf einen Verdacht&#147; erfüllt. Die Ermittlungen werden nicht mehr durch einen konkreten Verdacht auslöst, dieser steht am (vorläufigen) Ende der Ermittlungen.</li>
<li>Die <strong>Ausweitung des so genannten &#132;kleinen Lauschangriffs&#147;</strong>: Technische Mittel zur Eigensicherung dürfen neben BKA-Bediensteten (verdeckten Ermittlern) jetzt auch für alle &#132;vom Bundeskriminalamt beauftragten Personen&#147; eingesetzt werden. Das heimliche Abhören, Filmen und Fotografieren wird dadurch auch für so genannte V-Leute und Informanten, aber auch für Einsatzkräfte der Länderpolizeien, ausländischer Sicherheitsbehörden, der Nachrichtendienste oder anderer öffentlicher Stellen gestattet, sofern sie um Auftrag des BKA tätig sind. (Der zulässige Personenkreis wird weder gesetzlich noch durch Verwaltungsvorschriften bestimmt oder begrenzt.)</li>
</ul>
<h5>An der Nahtstelle zwischen Polizei und Geheim&shy;dienst: Die Einrichtung der zentralen Antiter&shy;ror-&shy;Datei beim BKA</h5>
<p><i>Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Bundesnachrichtendienst und der Länder&#147; vom 22.12.2006 (BGBl. I 2006, S. 3409, Art. 4)</i></p>
<p>Mit diesem Gesetz wird die Errichtung einer gemeinsamen Antiterror-Datei beim BKA beschlossen, auf die sämtliche mit terroristischen Straftaten befasste Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder zugreifen dürfen: Neben dem BKA zählen dazu die Geheimdienste, das Zollkriminalamt, die Bundespolizeidirektion und die Landeskriminalämter; weiteren Behörden (etwa den Staatsschutzabteilungen der Länderpolizeien) kann ebenfalls Zugriff gewährt werden. In der Antiterror-Datei werden mutmaßliche Mitglieder oder Unterstützer terroristischer Vereinigungen, mutmaßliche Befürworter &#8222;rechtswidriger Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange&#8220; sowie mutmaßliche Kontaktpersonen zu den anderen Personenkreisen gespeichert.</p>
<p>Daneben erlaubt das Gesetz zeitlich befristete &#132;gemeinsame Projektdateien&#147; beim BKA, in die alle beteiligten Behörden beliebige personenbezogene Daten Verdächtiger einspeisen können. Die Antiterror-Datei und die gemeinsamen Projektdateien gewähren Polizeibehörden und Geheimdiensten u.U. Zugriffe auf Informationen, die sie ihm Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben nicht erheben dürften; die Grenzen zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit wird einmal mehr verwischt.</p>
<h5>Die Vollendung der geheimen Bundes&shy;po&shy;li&shy;zei: Vom Lausch&shy;an&shy;griff &uuml;ber heimliche Online-&shy;Durch&shy;su&shy;chungen bis zur Identi&shy;t&auml;ts&shy;fest&shy;stel&shy;lung</h5>
<p><i>Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 17.6.2008 (BT-Drs. 16/9588)</i></p>
<p>Am 16. April 2008 haben sich Justizministerin Zypries und Innenminister Schäuble über den Entwurf des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt geeinigt. Mit dem Gesetz soll das BKA die Aufgabe erhalten, konkrete <b>Gefahren des internationalen Terrorismus abzuwehren </b>bzw. solche <b>Straftaten bereits im Vorfeld zu verhüten</b>. Dem BKA wird dazu in den vorgeschlagenen § § 20b-t BKA-Gesetzentwurf das gesamte Arsenal offener und heimlicher Ermittlungsmethoden eingeräumt, beginnend mit der Erhebung personenbezogener Daten &#8211; auch von Unbeteiligten &#8211; und  der Befragung sowie Identitätsfeststellung von Personen, über längerfristige Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen bis zum Einsatz verdeckter Ermittler und von V-Männern. &#132;Zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist&#147; dürfen all diese Maßnahmen auch &#132;in oder aus&#147; der Wohnung durchgeführt werden. Darüber hinaus soll das BKA nun auch selbst Rasterfahndungen durchführen, heimlich Computer durchsuchen, Telefonüberwachungen schalten sowie Verkehrs- und Nutzungsdaten der Verdächtigen auswerten dürfen.</p>
<p>Für die Gefahrenabwehr werden dem BKA eine Reihe repressiver Befugnisse zugestanden, wie der Platzverweis, die Ingewahrsamnahme, die Durchsuchung von Personen und Sachen, das Sicherstellen von Sachen, das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen und Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen. Eine Vielzahl der Maßnahmen, die der Entwurf zum neuen BKAG enthält, sollen auch zulässig sein, wenn &#132;andere Personen unvermeidbar betroffen&#147; werden. Die Eingriffsschwelle wurde in einigen Fällen so tief gesetzt, dass schon Vorbereitungshandlungen zur Einleitung entsprechender Ermittlungen des BKA führen können.</p>
<p>Zusammenstellung: Ellahe Amir-Haéri</p>
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		<title>Betrifft: Fahndungsspielfilm, Fahndungsplakate</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/betrifft-fahndungsspielfilm-fahndungsplakate/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Oct 1979 21:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundeskriminalamt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schreiben der HU an den Präsidenten des Bundeskriminalamtes. Aus: Mitteilungen Nr. 88 (Heft 3/Oktober 1979), S. 1 Mitglieder unserer Bürgerrechtsorganisation sind besorgt über den Spielfilm des Bundeskriminalamtes, der am 3. Juli 1979 im Anschluß an die Tagesschau und das Heute Journal ausgestrahlt wurde. Angesichts der Gefahren des Terrorismus ist es gerechtfertigt, wenn die zuständigen Instanzen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Schreiben der HU an den Präsidenten des Bundeskriminalamtes. Aus: Mitteilungen Nr. 88 (Heft 3/Oktober 1979), S. 1</p>
<p>Mitglieder unserer Bürgerrechtsorganisation sind besorgt über den Spielfilm des Bundeskriminalamtes, der am 3. Juli 1979 im Anschluß an die Tagesschau und das Heute Journal ausgestrahlt wurde. Angesichts der Gefahren des Terrorismus ist es gerechtfertigt, wenn die zuständigen Instanzen der Verbrechensverfolgung auch in der Form eines Spielfilms Aufmerksamkeit zu erzielen versuchen, um eine Mitwirkung der Bevölkerung zu erreichen.</p>
<p>Von den Mitgliedern der Humanistischen Union, die diese Sendung gesehen haben, wurde jedoch darauf hingewiesen, daß die spezifische Form der Sendung geeignet ist, die Bevölkerung unabhängig von der Terroristenbekämpfung gegen bestimmte Minderheiten in eine Vorurteilsstruktur zu bringen. Nach dieser Sendung dürfte es insbesondere für alleinstehende Frauen noch erheblich schwieriger sein, eine Wohnung mieten zu können.</p>
<p>Ich wäre dankbar, wenn Sie darauf achten würden, daß solche Nebenwirkungen bei Fahndungsfilmen in Zukunft vermieden werden.</p>
<p>Ferner bittet die Humanistische Union, dafür Sorge zu tragen, daß auf Fahndungsplakaten und ähnlichen öffentlichen Kundbarmachungen, die Gesuchte betreffen, gegen die noch keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, die Verdächtigten deutlich als mutmaßliche Täter charakterisiert werden. Eine die Gerichtsentscheidung vorwegnehmende Kennzeichnung ohne diese Einschränkung ist, wie Sie mir beipflichten werden, rechtsstaatswidrig. Die bedauerliche, unüberlegte Praxis bedarf der unverzüglichen Korrektur, &#8211; übrigens auch unter dem realistischen Aspekt der Gefahr einer späteren Inanspruchnahme der öffentlichen Hand durch Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/betrifft-fahndungsspielfilm-fahndungsplakate/">Betrifft: Fahndungsspielfilm, Fahndungsplakate</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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