<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Klagen gegen Polizeigesetze Archive - Humanistische Union</title>
	<atom:link href="https://www.humanistische-union.de/themen/innere-sicherheit/polizei/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.humanistische-union.de/themen/innere-sicherheit/polizei/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Wed, 14 Jun 2023 13:52:17 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0</generator>
	<item>
		<title>Freiburg: Big Data bei Polizei und Verfassungsschutz (Tacheles)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2023/freiburg-big-data-bei-polizei-und-verfassungsschutz-tacheles/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Jun 2023 13:52:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Klagen gegen Polizeigesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Big Data]]></category>
		<category><![CDATA[Britta Eder]]></category>
		<category><![CDATA[BVerfG]]></category>
		<category><![CDATA[Freiburg]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Hessen]]></category>
		<category><![CDATA[Palantir]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeigesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Tacheles]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsbeschwerde]]></category>
		<category><![CDATA[verfassungswidrig]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=termin&#038;p=18680</guid>

					<description><![CDATA[<p>Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2023 ist klar: Das Hamburgische Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei ist, soweit es die automatisierte Datenanalyse betrifft, verfassungswidrig und damit nichtig. Es verstößt gegen das grundgesetzlich garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieser Erfolg steht am Ende eines Verfahrens, das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in Zusammenarbeit [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2023/freiburg-big-data-bei-polizei-und-verfassungsschutz-tacheles/">Freiburg: Big Data bei Polizei und Verfassungsschutz (Tacheles)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2023 ist klar: Das Hamburgische Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei ist, soweit es die automatisierte Datenanalyse betrifft, verfassungswidrig und damit nichtig. Es verstößt gegen das grundgesetzlich garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieser Erfolg steht am Ende eines Verfahrens, das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU), der Humanistischen Union Hamburg (HU), den Kritischen Jurastudierenden Hamburg und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) angestoßen wurde.</p>
<p>Aus Sicht der Sicherheitsbehörden bringen automatisierte Persönlichkeitsprofile, die mit Hilfe von Big Data erstellt werden, die Polizei ins 21. Jahrhundert: Sie sollen Verbindungen und Zusammenhänge offenlegen, die für die Beamt*innen wohl kaum jemals analog erkennbar wären.</p>
<p>Mit dieser Motivation haben Hamburg und Hessen ihre Polizeigesetze entsprechend erweitert und schwammige Ermächtigungsnormen für diese neuen Eingriffe aufgenommen. Dabei wurden grundrechtliche Bindungen außer Acht gelassen. So ließ § 49 HamPolDVG völlig unklar, welche Daten aus welchen Quellen in die Software eingespeist werden dürfen. Es blieb unklar, ob und welche Konsequenzen etwaiger „Beifang“ für die davon Betroffenen hat. Betroffene sind Personen, die zwar selbst nicht als gefährlich gelten, von der Software aber aufgrund gewisser Übereinstimmungen ebenfalls als ‚Treffer‘ ausgeworfen werden. Unklar war auch, für welche Zwecke die fragliche Software eingesetzt werden und wie lange die Profile gespeichert werden durften. Während Hamburg zunächst nur rechtliche Fakten geschafft hatte, hat das Land Hessen bereits Software des US-Softwarekonzerns Palantir angeschafft und verwendet.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 16.02.2023 das hessische und das hamburgische Polizeigesetz für verfassungswidrig erklärt.</p>
<p>Zur Person: Die Hamburger Rechtsanwältin Britta Eder war Beschwerdeführerin im Hamburger Verfahren (Az. 1 BvR 2634/20) und erläutert dem Tacheles-Publikum die Umstände und Herausforderungen des Verfahrens.</p>
<p>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist wie immer kostenfrei. Die Veranstaltung kann im Livestream werden unter folgendem Link besucht werden: strafrecht-online.org/tacheles.</p>
<p>Wir freuen uns über Ihren Besuch und über jede Spende.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2023/freiburg-big-data-bei-polizei-und-verfassungsschutz-tacheles/">Freiburg: Big Data bei Polizei und Verfassungsschutz (Tacheles)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Regelungen in Hamburg und Hessen zur automatisierten Datenanalyse verfassungswidrig</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/regelungen-in-hamburg-und-hessen-zur-automatisierten-datenanalyse-verfassungswidrig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Feb 2023 12:54:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Klagen gegen Polizeigesetze]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=presse&#038;p=18482</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Humanistische Union begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2023 zur automatisierten Datenanalyse (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20). Darin urteilt es, dass § 25a Abs. 1 Alt. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und § 49 Abs. 1 Alt. 1 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/regelungen-in-hamburg-und-hessen-zur-automatisierten-datenanalyse-verfassungswidrig/">Regelungen in Hamburg und Hessen zur automatisierten Datenanalyse verfassungswidrig</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Humanistische Union begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2023 zur automatisierten Datenanalyse (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20). Darin urteilt es, dass § 25a Abs. 1 Alt. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und § 49 Abs. 1 Alt. 1 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) verfassungswidrig sind. Nach dem Urteil des Gerichts verstoßen sie gegen die informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die sich aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ergibt. Durch die Bestimmungen sollte die Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass Polizeibehörden gespeicherte personenbezogene Daten mittels automatisierter Anwendung im Rahmen einer Datenanalyse (Hessen) oder einer Datenauswertung (Hamburg) weiter verarbeiten können. Für diese Auswertung wird durch die hessische Polizei die Software des US-amerikanischen Unternehmens Palantir eingesetzt, die die Basis der Analyseplattform „HessenData“ bildet. In Hamburg wird bisher kein Gebrauch von der Regelung gemacht.</p>
<p>Franz-Josef Hanke, Vorsitzender des Ortsverbands Marburg der Humanistischen Union und Journalist, war einer der sieben Beschwerdeführer. Hanke erläutert dazu: <em>„Aufgrund meiner beruflichen Kontakte hätte ich leicht selbst zum Gegenstand polizeilicher Ermittlungen werden können, ohne dafür selbst einen Anlass geboten zu haben.“</em></p>
<p><em>„Durch das Urteil wird gefährlichen Entwicklungen wie Rasterfahndung und Predictive Policing durch intransparente und häufig diskriminierende Verfahren der Datenauswertung ein Riegel vorgeschoben“</em>, so der Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Stefan Hügel. Die beiden weitgehend gleichlautenden Regelungen in § 25a Abs. 1 HSOG und in § 49 Abs. 1 HmbPolDVG schaffen die Rechtsgrundlage dafür, bisher unverbundene, automatisierte Dateien und Datenquellen in Analyseplattformen zu vernetzen und die vorhandenen Datenbestände durch Suchfunktionen systematisch zu erschließen. <em>„Durch die vorgesehenen Maßnahmen sind weitgehende Verknüpfungen von Datenbeständen möglich. Dadurch werden Beziehungen zwischen einem großen Spektrum von Personen, Organisationen und sonstigen Objekten möglich und auswertbar. Die in derartiger Analysesoftware genutzten Algorithmen sind dabei häufig nicht nachvollziehbar und können bei ungünstigen Datenkonstellationen zu diskriminierenden Auswertungen – sogenanntem ,programmiertem Rassismus’ führen“</em>, stellt Hügel die möglichen Folgen dar.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die automatisierte Analyse einen eigenen Eingriff in das Recht zur informationellen Selbstbestimmung darstellt. Dies bedürfe damit auch einer besonderen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Die Nutzung solcher Analysesoftware für die Polizeiarbeit sei nicht in allen Fällen unzulässig; es fehle im Gesetz aber an einer ausreichenden Eingriffsschwelle für die Anwendung. Aus dem Urteil ergeben sich Maßstäbe für künftige Anwendungsszenarien, die an die Nutzung solcher Verfahren angelegt werden müssen.</p>
<p><em>„Erneut musste das Bundesverfassungsgericht der Gesetzgeberin in den Arm fallen, um ein verfassungswidriges Überwachungsgesetz zu verhindern“</em>, bewertet Stefan Hügel das Urteil. <em>„Wir werden genau beobachten, ob die Gesetzgeberin die durch das Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen in neuen Gesetzesvorhaben ausreichend umsetzen wird. Auf jeden Fall ist heute ein guter Tag für den Persönlichkeitsschutz und die Bürgerrechte.“</em></p>
<p>Die Verfassungsbeschwerde wurde von einem Bündnis unterstützt und vorbereitet, an dem gemeinsam mit der Humanistischen Union unter anderem die Gesellschaft für Freiheitsrechte, das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) und die Bürgerrechtsorganisation dieDatenschützer Rhein-Main beteiligt waren.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/regelungen-in-hamburg-und-hessen-zur-automatisierten-datenanalyse-verfassungswidrig/">Regelungen in Hamburg und Hessen zur automatisierten Datenanalyse verfassungswidrig</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bremen: Ein neues Polizeigesetz für Bremen, der zweite Versuch</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/bremen-ein-neues-polizeigesetz-fuer-bremen-der-zweite-versuch-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2020 08:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Klagen gegen Polizeigesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Bremen]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/bremen-ein-neues-polizeigesetz-fuer-bremen-der-zweite-versuch-1/</guid>

					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 25 &#8211; 26 Im Fr&#252;hjahr 2018 legte der bremische Innensenator M&#228;urer (SPD) einen Entwurf f&#252;r eine Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes vor. Das Gesetz, ausgerichtet an den schon zuvor in anderen Bundesl&#228;ndern novellierten Polizeigesetzen, stie&#223; nicht nur bei der HU und zahlreichen anderen NGO&#8217;s, wie z.B. dem Bremer B&#252;ndnis &#8222;Brementrojaner&#8220; auf [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/bremen-ein-neues-polizeigesetz-fuer-bremen-der-zweite-versuch-1/">Bremen: Ein neues Polizeigesetz für Bremen, der zweite Versuch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 25 &#8211; 26</p>
<p>Im Fr&uuml;hjahr 2018 legte der bremische Innensenator M&auml;urer (SPD) einen Entwurf f&uuml;r eine Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes vor. Das Gesetz, ausgerichtet an den schon zuvor in anderen Bundesl&auml;ndern novellierten Polizeigesetzen, stie&szlig; nicht nur bei der HU und zahlreichen anderen NGO&#8217;s, wie z.B. dem Bremer B&uuml;ndnis &#8222;Brementrojaner&#8220; auf Kritik, sondern auch bei dem Koalitionspartner, B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen. Letztendlich verweigerten die Gr&uuml;nen ihre Zustimmung und&nbsp; das Gesetz verschwand von der Tagesordnung.</p>
<p>Jetzt zweieinhalb Jahre sp&auml;ter, in Bremen regiert inzwischen eine Rot/Rot/Gr&uuml;ne Koalition, wurde Ende Juni ein sehr umfangreicher neuer Entwurf f&uuml;r ein bremisches Polizeigesetz vorgelegt und in erster Lesung in die politische Debatte eingebracht.</p>
<p>Angesichts des Umfangs des Gesetzentwurfs konnten wir selber noch keine rechtliche W&uuml;rdigung des Gesetzes vornehmen. Wir ver&ouml;ffentlichen hier aber schon einmal eine kurze &Uuml;bersicht, die uns Rolf G&ouml;ssner (Internationale Liga f&uuml;r Menschenrechte) zugeschickt hat. Daraus l&auml;sst sich folgern, dass viele Kritikpunkte aufgenommen wurden und der Entwurf mit Vorsicht positiv bewertet werden kann, vergleicht man ihn mit den in anderen L&auml;nderpolizeigesetzen, die der Polizei sehr viel weiterreichende Befugnisse&nbsp; zugestehen.</p>
<p>Positiv zu bewerten ist insbesondere, dass in Bremen die Stelle eines unabh&auml;ngigen Polizeibeauftragten als Beschwerdestelle eingerichtet werden soll.</p>
<p>Hier die kurze &Uuml;bersicht von Rolf G&ouml;ssner:&nbsp; &#8222;Wichtig schien mir, dass der Gesetzentwurf jene Regelungen nicht enth&auml;lt, die wir in Bezug auf die anderen Gesetzesversch&auml;rfungen in Bund und L&auml;ndern scharf kritisiert hatten. Zu diesen nicht im Bremer Gesetzentwurf aufgenommenen Instrumenten und Befugnissen geh&ouml;ren:</p>
<ul>
<li>keine Staatstrojaner, keine Quellen-TK&Uuml;, keine Online-Durchsuchung (entgegen den meisten anderen Polizeigesetzen in Bund und L&auml;ndern)</li>
<li>keine elektronischen Fu&szlig;fesseln (dto.), </li>
<li>keine Ausweitung des polizeilichen Gewahrsams (Pr&auml;ventivhaft),</li>
<li>keine Ausweitung der anlasslosen Video&uuml;berwachung im &ouml;ffentlichen Raum, </li>
<li>weitgehende Abschaffung verdachtsunabh&auml;ngiger Personenkontrollen an sog. Gefahrenorten (eine wichtige Korrektur, da Einfallstor f&uuml;r Racial Profiling)</li>
<li>und keine neuen Polizeiwaffen (z.B. Taser). <br />Als neue Regelungen sollen aufgenommen werden: </li>
<li>&#8222;Gegenw&auml;rtige Gefahr&#8220; statt &#8222;drohender Gefahr&#8220; als Ausl&ouml;ser von Polizeibefugnissen, insbesondere der TK&Uuml;</li>
<li>Verbot von Racial Profiling (bislang m.W.n. bundesweit erstmalig), </li>
<li>bessere Kontrolle von V-Leuten, </li>
<li>besonderer Schutz von Berufsgeheimnistr&auml;ger*innen, </li>
<li>Kennzeichnungspflicht f&uuml;r die Polizei wird gesetzlich verankert, </li>
<li>Zuverl&auml;ssigkeits&uuml;berpr&uuml;fung von Polizei-Bewerber*innen, </li>
<li>weitreichende Datenschutzbestimmungen nach EU-Vorgaben, </li>
<li>Einrichtung einer unabh&auml;ngigen Beschwerdestelle/Polizeibeauftrage/r, eine alte Forderung aus B&uuml;rgerrechtskreisen</li>
<li>Dar&uuml;ber hinaus sollen die Auskunftsrechte von Betroffenen gest&auml;rkt und </li>
<li>bessere Kontrollm&ouml;glichkeiten der B&uuml;rgerschaft und von ihr beauftragter Dritter/Sachverst&auml;ndige/r eingef&uuml;hrt werden (auch zu geheimen Verschlusssachen).</li>
</ul>
<p>Das klingt zun&auml;chst recht positiv und ist im Vergleich zu den meisten anderen Polizeigesetzen in Bund und L&auml;ndern streckenweise ohne Beispiel. Selbstverst&auml;ndlich kommt es auf die einzelnen Bestimmungen an, die man noch genauer unter die Lupe nehmen m&uuml;sste.</p>
<p>* Auch die Einf&uuml;hrung/Neufassung der (pr&auml;ventiven) Telekommunikations&uuml;berwachung durch die Polizei (zur Abwehr einer gegenw&auml;rtigen Gefahr f&uuml;r Leben oder kritische Infrastruktur oder bei besonders schweren Straftaten) ist noch genau zu untersuchen und kritisch zu bewerten.</p>
<p>Die Bremer Linksfraktion konnte einiges Sinnvolle aushandeln und etliche hoch problematische Regelungen verhindern, musste allerdings &#8211; in einer Regierungskoalition selbstverst&auml;ndlich &#8211; auch Kompromisse machen, die man sicherlich kritisieren kann oder muss:</p>
<p><a href="https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/startseite/detail-neu/news/neufassung-des-polizeigesetzes/" target="_blank" rel="noopener">https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/startseite/detail-neu/news/neufassung-des-polizeigesetzes/</a></p>
<p>Die Kritik von Seiten der Opposition war zu erwarten: &#8222;Das Gesetz ist nicht f&uuml;r die Polizei, sondern f&uuml;r Polizeikritiker&#8220;, so die Gewerkschaft der Polizei (GdP); die CDU sieht ein &#8222;grundlegend ideologisch und politisch motiviertes Misstrauen gegen&uuml;ber der Arbeit der Polizei&#8220; und auch nach Auffassung der FDP atme der Gesetzentwurf den &#8222;Geist des Misstrauens&#8220; gegen&uuml;ber der Polizei.&#8220;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/bremen-ein-neues-polizeigesetz-fuer-bremen-der-zweite-versuch-1/">Bremen: Ein neues Polizeigesetz für Bremen, der zweite Versuch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>HU klagt gegen das neue Polizeigesetz und das neue Verfassungsschutzgesetz in Hamburg</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/hu-klagt-gegen-das-neue-polizeigesetz-und-das-neue-verfassungsschutzgesetz-in-hamburg-dafuer-brauch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2020 06:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Klagen gegen Polizeigesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Musterklagen]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Spendenaufruf]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/hu-klagt-gegen-das-neue-polizeigesetz-und-das-neue-verfassungsschutzgesetz-in-hamburg-dafuer-brauch/</guid>

					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 32 &#8211; 32 Wir brauchen Ihre Unterstützung! Im November des letzten Jahres hat die rot-grüne Mehrheit in der hamburgischen Bürgerschaft das neue Verfassungsschutzgesetz und die neu-en Polizeigesetze verabschiedet. Beide Gesetze verschärfen bereits vorhanden gesetzliche Kompetenzen und haben weitgehende Konsequenzen für die Grundrechte der Bürger. Im neuen Verfassungsschutzgesetz wird dem Verfassungsschutz [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/hu-klagt-gegen-das-neue-polizeigesetz-und-das-neue-verfassungsschutzgesetz-in-hamburg-dafuer-brauch/">HU klagt gegen das neue Polizeigesetz und das neue Verfassungsschutzgesetz in Hamburg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 32 &#8211; 32</p>
<p>Wir brauchen Ihre Unterstützung!</p>
<p>Im November des letzten Jahres hat die rot-grüne Mehrheit in der hamburgischen Bürgerschaft das neue Verfassungsschutzgesetz und die neu-en Polizeigesetze verabschiedet. Beide Gesetze verschärfen bereits vorhanden gesetzliche Kompetenzen und haben weitgehende Konsequenzen für die Grundrechte der Bürger.</p>
<p>Im neuen Verfassungsschutzgesetz wird dem Verfassungsschutz unter anderem die Quellen-telekommunikationsüberwachung und die Weitergabe von internen Daten an nichtstaatliche Stellen erlaubt. Die Hamburger Polizei war  im bundesweiten Vergleich schon zuvor mit weitreichenden Befugnissen (u.a. Quellen-TKÜ) ausgestattet. Nun bekommt sie dazu auch noch die Möglichkeit Daten automatisiert auszuwerten: bereits erhobene Daten werden automatisiert und ohne Anlass nach ihren Zusammenhängen befragt. Diese automatisierte Datenauswertung ermöglicht eine unüberblickbare Ausforschung der Allgemeinheit, die wir so nicht akzeptieren können und wollen!</p>
<p>Das neue Hamburger Polizeigesetz und das neue Verfassungsschutzgesetz verletzten eine ganze Reihe von Grundrechten und deswegen reichen wir im November Klage gegen die neu-en Gesetze ein. In einem Beitrag für die Mitteilungen (Mitteilungen 240 (3/2019), S. 1-2) haben wir diese Probleme bereits skizziert. Für die Klage in Kooperation mit der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, den Kritischen Jurastudieren-den und der Gesellschaft für Freiheitsrechte bitten wir um finanzielle Unterstützung. Bitte helfen Sie uns, die mit den neuen Hamburger Polizei- und Verfassungsschutz verbundenen  schwerwiegenden Eingriffe in die Grundrechte zu verhindern!</p>
<blockquote>
<p class="bodytext"><b>Spendenkonto der Humanistischen Union:<br />
Humanistische Union e.V.<br />
IBAN: DE53 1002 0500 0003 0742 00<br />
BIC: BFSWDE33BER<br />
Verwendungszweck: Hamburger Polizeigesetz</b></p>
</blockquote>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/243/publikation/hu-klagt-gegen-das-neue-polizeigesetz-und-das-neue-verfassungsschutzgesetz-in-hamburg-dafuer-brauch/">HU klagt gegen das neue Polizeigesetz und das neue Verfassungsschutzgesetz in Hamburg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Forderungen an die Politik nach Hanau</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/forderungen-an-die-politik-nach-hanau/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Oct 2020 13:08:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Klagen gegen Polizeigesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Geheimdienste]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Rassismus]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/forderungen-an-die-politik-nach-hanau/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Was Politik und Behörden nach den rechtsextremistischen Morden dringend tun müssen. In: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 95-98 Nicht erst seit den jüngsten Enttarnungen rechter Netzwerke in der Polizei Hessens, Nordrhein-Westfalens oder Berlins werden die Rufe nach einer kritischen Bestandsaufnahme rassistischer Strukturen in den Sicherheitsbehörden lauter. Dabei geht es keineswegs nur darum, einzelne Mitarbeiter*innen mit [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/forderungen-an-die-politik-nach-hanau/">Forderungen an die Politik nach Hanau</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Was Politik und Behörden nach den rechtsextremistischen Morden dringend tun müssen. In: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 95-98</p>
<p><i>Nicht erst seit den jüngsten Enttarnungen rechter Netzwerke in der Polizei Hessens, Nordrhein-Westfalens oder Berlins werden die Rufe nach einer kritischen Bestandsaufnahme rassistischer Strukturen in den Sicherheitsbehörden lauter. Dabei geht es keineswegs nur darum, einzelne Mitarbeiter*innen mit fragwürdigen politischen Einstellungen (&#132;schwarze Schafe&#147;) zu identifizieren. Die serienmäßig auftretenden Vorfälle zeigen einen grundlegenden Reformbedarf. Worauf es dabei ankommt, hat die Schriftstellerin Daniela Dahn in einem offenen Forderungskatalog zusammen gefasst, den sie bereits nach der Mordserie von Hanau im März diesen Jahres veröffentlichte (Neues Deutschland vom 26.3.2020).</i></p>
<p>Die Opfer von Hanau sind beerdigt. Der Schmerz ist nicht zu vergraben. Die Angst vor dem braunen Virus ist durch keine Ausgangssperre aufzuhalten. Bundespräsident Steinmeier sprach nach den Anschlägen davon, man müsse jetzt <i>&#132;dem Hass die Stirn bieten&#147;</i>. Wessen Stirn? Damit es nicht die des nächsten Opfers sein wird, hat die Zivilgesellschaft mit spontanen Solidaritätsbekundungen reagiert und den Protest auf die Straße getragen.</p>
<p>Die regierenden Politiker haben ihren rituellen Trauerbekundungen keine praktischen Konsequenzen folgen lassen, obwohl dafür vor dem Pandemienotstand noch Zeit gewesen wäre. Sie haben offenbar nicht das Bewusstsein davon, wie tief einzelne staatliche Bereiche selbst Teil des Problems sind. Und damit für derart rassistische Angriffe mitverantwortlich. Die Hanauerin Newroz Duman vom Aktionsbündnis <i>&#132;We&#146;ll come united&#147;</i> hat in ihrer Trauer ein <i>&#132;Programm der Entnazifizierung&#147;</i> erbeten, in Behörden, Schulen, Ämtern, Parteien und Parlamenten. Auch diese Einrichtungen haben auf die dringliche Bitte bisher nicht reagiert. Sie erlaubt aber keinen Aufschub bis zur Gesundung der Nation &#8211; auf eine &#132;Herdenimmunität&#147; gegen rechts kann nicht gehofft werden. Daher seien hier erste konkrete Forderungen umrissen, die jederzeit zu ergänzen sind.</p>
<p>1. Reform des Geheimdienstes. Selbst auf der Website des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird der Rechtsextremismus bis heute verharmlost. <i>&#132;Geistige Brandstifter&#147;</i> sind dort nur Linksextreme. Sie wollen angeblich die Freiheitlich Demokratische Grundordnung gänzlich beseitigen, die Rechten nur <i>&#132;wesentliche Kontrollelemente&#147;</i>. Die von der Amadeu Antonio Stiftung genannten 208 Todesopfer durch rechte Gewalt seit 1990 werden bis auf die unumgängliche Erwähnung der NSU-Urteile verschwiegen, während Linksextremisten eine beabsichtigte <i>&#132;Radikalisierung der Massen&#147;</i> unterstellt wird, die den <i>&#132;möglichen Tod von Menschen&#147; </i>billigend in Kauf nimmt. Auch wenn es im Vergleichszeitraum, soweit bekannt, kein einziges Tötungsdelikt durch linke Extreme gegeben hat.</p>
<p>Das Rechtsextremismus-Potenzial der AfD wird mit keinem Wort erwähnt. Wenn sich der radikale Flügel zum Schutz vor Beobachtung in die Gesamtpartei zurückzieht, muss zwangsläufig diese beobachtet werden. Schluss stattdessen mit Politikberatung für Faschisten, mit Geld für und Schutz von V-Leuten, die die Szene unter dem Vorwand des Aushorchens erst aufbauen, ermutigen, bewaffnen und stabilisieren. Aufhebung der bis zu 120 Jahren Sperrfrist für Akten über rechtsextreme Straftaten, die selbst der Bundesanwaltschaft verunmöglicht, Akteneinsicht zu nehmen. Was einem Bruch des Legalitätsprinzips gleichkommt.</p>
<p>2. Rechtsextreme Netzwerke in der Polizei sind offenzulegen, Gewalt gegenüber friedlichen Demonstranten gegen rechte Demos ist strafrechtlich zu verfolgen. Linke dürfen mit der Blockade von Rechtsextremen nicht ein größeres Risiko eingehen als Rechte mit der Blockade der Zivilgesellschaft. Reaktion auf die Forderung des BKA, die Veröffentlichung von Feindes- und Todeslisten im Netz schärfer zu ahnden.</p>
<p>3. Gesetzgebung und Rechtsprechung sind ein dynamischer Prozess. Die Judikative muss, auch durch Hinweise aus der Exekutive, einschlägige Gesetze überprüfen, ob sie noch hinreichenden Schutz vor tödlichem Rechtsextremismus bieten. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Wird der Verlauf der sensiblen Trennlinie zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung noch der gebotenen Gefahrenabwehr gerecht? Ein Kasuistik-Diskurs sollte vermeiden, dass bei engerer Grenzziehung auch nichtextremistische Freiräume verloren gehen.</p>
<p>Müssen Parolen, die verbrecherische Organisationen verherrlichen, wie <i>&#132;Ruhm und Ehre der Waffen-SS&#147;</i>, erlaubt sein? Ist es hinnehmbar, dass ein NPD-Wahlplakat mit der Aufschrift <i>&#132;STOPPT DIE INVASION: MIGRATION TÖTET!&#147;</i> nicht als Volksverhetzung gilt? Warum ist niemand von dem Mob, der z.B. in Rostock-Lichtenhagen unter Mitwirkung von V-Leuten Asylbewerberheime angezündet hat, bestraft worden? Stattdessen wurden die Asylgesetze verschärft.</p>
<p>Haben sich Gesetze bewährt, die Privatpersonen weitgehend ungeprüft nicht nur den Besitz, sondern auch die Aufbewahrung von Waffen erlauben, statt diese grundsätzlich in gut gesicherten Gemeinschaftseinrichtungen zu verwahren?</p>
<p>4. Eine immer wieder abgelehnte Antifaschismus-Klausel gehört ins Grundgesetz. Eine Staatszielbestimmung gäbe den Parlamentariern eine ganz andere gesetzgeberische Kraft. Die Wiederbelebung von NS-Ideologie wäre verfassungswidrig. Zudem sind die gemeinnützigen Zwecke der Abgabenordnung zu novellieren. Bürgerbewegungen wie Attac oder Campact dürfen nicht durch finanzielles und moralisches Trockenlegen von demokratischen Mitbestimmungsinitiativen abgehalten werden. Besonders kontraproduktiv angesichts der Bedrohung von Rechts ist, dass der Vereinigung der Nazi-Verfolgten VVN-BdA vom Berliner SPD-Finanzsenator die Nützlichkeit für die Gemeinschaft aberkannt wurde. Und das mit kritikloser Übernahme der rein statistischen Begründung des bayrischen Verfassungsschutzes, es seien unverhältnismäßig viele Kommunisten in dem Verein. Selber schuld, wer verfolgt worden ist. Im notorischen Antikommunismus dürfen nicht weiterhin ungebrochen NS-Überzeugungen fortleben.</p>
<p>5. Aberkennung der Titel von Ehrendoktoren mit belasteter NS-Vergangenheit. Wie die des ersten Ehrendoktors der Humboldt-Universität nach der Wende, Wilhelm Krelle. Seine Mitgliedschaft in der Waffen-SS, untermalt mit belegten Äußerungen über die glühende Anhängerschaft zur <i>&#132;Idee unseres Führers&#147;</i> von <i>&#132;unserem Großgermanischen Reich&#147;</i>, gilt mit der Ehre eines Akademikers &#150; im Gegensatz zu schlichten Plagiatsvorwürfen &#150; als vereinbar. Diesem radikal-antikommunistischen Ökonomen war diese Ehrerweisung in der alten Bundesrepublik zuvor schon fünfmal bezeugt worden.</p>
<p>6. Die staatliche Traditionspflege muss erstmalig in der Bundesrepublik mit allen NS-Hinterlassenschaften brechen. Nicht einmal die damalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen kam gegen das eingerostete Heldenbild der Armee an. Der wohl bekannteste deutsche Soldat des völkermordenden Zweiten Weltkriegs, der umstrittene Heerführer Erwin Rommel &#150; Teilnehmer am Polen-Feldzug und Kommandant der Truppen zur Abwehr der Alliierten in der Normandie, Führer des deutschen Afrikakorps, von Goebbels als Wüstenfuchs ikonisiert, der nach der verlorenen Schlacht von El Alamein unzählige totbringende Tellerminen im ägyptischen Sand hinterließ &#150; gilt immer noch als ehrenwerter Namensgeber für zwei Kasernen und 13 öffentliche Straßen. Auch weil ihm später eine Widerstandslegende angedichtet wurde, die er selbst bestritt. Die Forschung hat ihn längst als willfähriges Werkzeug im Dienst des Völkermordes entlarvt.</p>
<p>Wie auch den ihm untergebenen Generalleutnant Hans Speidel, der in Frankreich mitverantwortlich war für Geiselerschießungen, Verfolgung von Juden und Résistance-Kämpfern und deshalb auf Druck von Charles de Gaulle 1963 seine Nato-Funktionen aufgeben musste. Er widmete sich fortan der Legende von der sauberen Wehrmacht und wird bis heute mit einem Kasernennamen belohnt.</p>
<p>Der Namensgeber des Bundeswehr-Luftwaffengeschwaders Steinhoff &#150; ein Jagdflieger &#150; wurde mit 152 Abschüssen allein an der Ostfront zum Helden. In einem Angriff, der von Anfang an als Raub-, Rasse- und Vernichtungskrieg geführt wurde. Später erwies Steinhoff als Aufsichtsratschef des Rüstungskonzerns Dornier der Nato gute Dienste. Derartige Verquickungen dürfen die Entnazifizierung nicht mehr blockieren.</p>
<p>7. Schluss mit SS-Zusatz-Renten. Angehörige von Organisationen, die in Nürnberg als verbrecherische Organisationen eingestuft wurden, erhalten nach wie vor auf der Grundlage eines verstaubten Führerbefehls Geld vom Steuerzahler. Dazu gehören insbesondere die freiwilligen Legionäre der Waffen-SS im Baltikum. Diese Zahlungen erfolgen ohne Einzelfallprüfung, ob die Empfänger an der Ermordung von über 300.000 Juden in Litauen und Lettland beteiligt waren. Der jüngsten Empörung belgischer Parlamentarier, Deutschland möge auch die Zahlungen an letzte Überlebende ihrer Waffen-SS-Leute offenlegen, ist durch Streichung der vermeintlichen Ansprüche nachzukommen. Bei der Aberkennung der DDR-Ehrenrenten für Kämpfer gegen den Faschismus ging es ganz schnell.</p>
<p>8. Ehrliche Bilanz des <i>&#132;Krieges gegen den Terror&#147;</i> und dessen Anteil an antimuslimischem Rassismus. Unterbindung völkerrechtswidriger Aktionen, insbesondere durch Drohnen von der Militärbasis Ramstein. Rechenschaftspflicht der Regierung über die Bekämpfung von Fluchtursachen einerseits und Ausschöpfung aller Kapazitäten eines menschlichen Umgangs mit Kriegsflüchtlingen und verfolgten Asylanten andererseits. Umbenennung von Straßennahmen aus der Kolonialzeit mit rassistischem Hintergrund.</p>
<p>9. Der Kampf gegen Rassismus kann neben einer konsequenten Politik nur mit einer solidarischen Gemeinwohlökonomie gewonnen werden. Deutschland hat den größten Niedriglohnsektor Europas, speziell im Osten. Existenz- und Absturzängste bis weit in die Mittelschicht vergiften das Miteinander. Wie zu befürchten ist, wird der pandemische Absturz der Wirtschaft weiter von unten nach oben umverteilen. Es fehlen deutliche Signale in Richtung Besteuerung der sechs Billionen Euro Privatvermögen.</p>
<p>Wichtig ist nicht nur soziale Absicherung, sondern auch Anerkennung. Wenn in Erwartung weiterer Roboter jeder gebraucht werden soll, ist weitere Arbeitszeitverkürzung eine lebenswerte Chance. Wohnungen dürfen kein Profit- und Spekulationsobjekt sein. Eine Verharmlosung der Klimakatastrophe verbietet sich, nicht nur weil sie den Rechten zum Munde redet. Das Nachdenken über andere Wirtschaftsmechanismen ist vom Grundgesetz gedeckt und daher kein Grund für Extremismusvorwürfe.</p>
<p>10. Parteien dürfen Rechten nicht die Diskurshoheit überlassen, die Themensetzung. Bürger, die politisch beachtet werden wollen, dürfen nicht die Erfahrung machen, auf die AfD angewiesen zu sein.</p>
<p>Wenn die angesprochenen Institutionen nicht beabsichtigen, auf die Forderungen einzugehen, haben sie die Pflicht, dies vor der Öffentlichkeit zu begründen.</p>
<p><b>DANIELA DAHN</b>   <i>ist Journalistin und Schriftstellerin. Sie wurde 1949 in Berlin geboren und gehörte 1989 zu den Mitbegründerinnen der DDR-Oppositionsgruppe Demokratischer Aufbruch, von dem sie sich nach deren Annäherung an die CDU zurückzog. Sie engagiert sich seit Jahren für den Schutz der Bürgerrechte, u.a. im Beirat der Humanistischen Union und in der Bewegung »Aufstehen«. Zuletzt erschien bei Rowohlt ihr Buch »Der Schnee von gestern ist die Sintflut von heute. Die Einheit &#8211; eine Abrechnung«.</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/forderungen-an-die-politik-nach-hanau/">Forderungen an die Politik nach Hanau</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>HU-BB-Gespräche: Was kann und soll die Unabhängige Polizeibeauftragte für Berlin leisten?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2020/hu-bb-gespraeche-was-kann-und-soll-die-unabhaengige-polizeibeauftragte-fuer-berlin-leisten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2020 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2018]]></category>
		<category><![CDATA[Klagen gegen Polizeigesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin: Aufmacher]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin: Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeikontrolle]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/termin/hu-bb-gespraeche-was-kann-und-soll-die-unabhaengige-polizeibeauftragte-fuer-berlin-leisten/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Als SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen 2016 ihren Koalitionsvertrag &#132;Berlin gemeinsam gestalten. Solidarisch. Nachhaltig. Weltoffen.&#147; vorstellten, lobte die Humanistische Union Berlin-Brandenburg die vielen guten bürgerrechtlichen Projekte. Seitdem herrschte in der Innenpolitik ein Stillstand, der erst vor wenigen Wochen durch die Präsentation von Änderungen im ASOG (dem Berliner Polizeigesetz), eines Versammlungsfreiheitsgesetz und der Stelle einer [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2020/hu-bb-gespraeche-was-kann-und-soll-die-unabhaengige-polizeibeauftragte-fuer-berlin-leisten/">HU-BB-Gespräche: Was kann und soll die Unabhängige Polizeibeauftragte für Berlin leisten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Als SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen 2016 ihren Koalitionsvertrag &#132;Berlin gemeinsam gestalten. Solidarisch. Nachhaltig. Weltoffen.&#147; vorstellten, lobte die Humanistische Union Berlin-Brandenburg die vielen guten bürgerrechtlichen Projekte. Seitdem herrschte in der Innenpolitik ein Stillstand, der erst vor wenigen Wochen durch die Präsentation von Änderungen im ASOG (dem Berliner Polizeigesetz), eines Versammlungsfreiheitsgesetz und der Stelle einer unabhängigen Polizeibeauftragten aufgelöst wurde.</p>
<p>In den kommenden Wochen will der HU-Landesverband Berlin-Brandenburg diese Gesetzesvorschläge kritisch diskutieren.</p>
<p>Über den Gesetzesentwurf zur Unabhängigen Polizeibeauftragten unterhalten wir uns</p>
<p>am Mittwoch, den 5. August 2020,</p>
<p>um 18.00 Uhr</p>
<p>in <a href="https://vk1.minuskel.de/b/axe-2pm-3p7" rel="nofollow noopener">https://vk1.minuskel.de/b/axe-2pm-3p7</a></p>
<p>mit</p>
<p>Benedikt Lux (Sprecher für Inneres der Abgeordnetenhausfraktion von Bündnis 90/Die Grünen)</p>
<p>Norbert Cioma (Landesvorsitzender Gewerkschaft der Polizei &#150; Landesverband Berlin)</p>
<p>Lukas Theune (Rechtsanwalt, Geschäftsführer RAV)</p>
<p>Seit Jahren fordern Bürgerrechtler und der UN-Menschenrechtsrat eine unabhängige Kontrolle der Polizei. Eine Polizeibeauftragte, die sich um Fälle von Polizeigewalt, ungerechtfertigten Kontrollen und allen Arten polizeilichen Fehlverhaltens kümmert, könnte das tun. Sie soll die Rechte der Betroffenen gegenüber der Polizei wahrnehmen. Sie soll aber auch, wie die Wehrbeauftragte, ein Ansprechpartner für Polizisten sein, die Probleme mit ihren Vorgesetzten haben. Sie soll Strukturveränderungen vorschlagen, bei Konflikten vermitteln und zu einer besseren, transparenteren und bürgernäheren Polizei beitragen. Bisherige Erfahrungen mit Polizeibeauftragten stimmen hoffnungsfroh, dass sie die hohen Erwartungen erfüllen und Bedenken gegen das Amt ausräumen kann</p>
<p>Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf will die Regierungskoalition in Berlin eine Bürger- und Polizeibeauftragte schaffen. Welche Bedenken gegenüber dieser Beauftragten gibt aus der Polizei? Genügt der Gesetzentwurf bürgerrechtlichen Forderungen?</p>
<p>Benedikt Lux (Bündnis 90/Die Grünen): &#132;Um das Vertrauen in den funktionierenden Rechtsstaat zu erhöhen, wollen wir den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses stärken und eine*n unabhängige*n &#150; nur dem Abgeordnetenhaus verpflichtete*n &#150; Beauftragte*n für Bürger*innen- und Polizeiangelegenheiten einrichten.</p>
<p>Ziel ist es, das Vertrauen von Berliner*innen in die Behörden zu stärken und das Verhältnis zu verbessern. Daher handelt es sich auch um eine an das Parlament angesiedelte Stelle. Jede Person kann sich an die oder den Beauftragten wenden und ein Fehlverhalten der öffentlichen Verwaltung geltend machen. Damit setzt die rot-rot-grüne Koalition eines ihrer zentralen innenpolitischen Versprechen um.</p>
<p>Konflikte können so zwar nicht vermieden, aber Wege für eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Der oder die Bürger*innen- und Polizeibeauftragte ist auch ein*e Beauftragte*r für die Polizeidienstkräfte und die Mitarbeiter*innen der Verwaltung. Diese können sich ebenfalls mit Beschwerden und persönlichen oder strukturellen Anliegen an diese*n wenden. Beispiele wie die Affäre um die vergifteten Schießstände oder die Vorgänge in der Polizeiakademie zeigen, dass Beschwerden außerhalb des Dienstwegs eine gute Alternative sein können.</p>
<p>Dies ist auch vertraulich möglich. Die Frist dafür beträgt drei Monate nach Beendigung der Maßnahme. Die oder der Polizeibeauftragte kann auch eigenständig tätig werden, etwa bei Fehlverhalten, das in den Medien bekannt geworden ist. Sie oder er prüft dann den Sachverhalt, hat dazu Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte und kann Dienststellen besuchen. Nur bei schwebenden Gerichts- und Disziplinarverfahren und einem laufenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss muss sie oder er über den Innensenator gehen.&#147;</p>
<p>Norbert Cioma (GdP): &#132;Wir stehen dem Konzept einer solchen Institution offen gegenüber, aber die Ausgestaltung ist entscheidend. Die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern zeigen, dass eine solche Stelle positive, aber auch negative Aspekte mit sich bringen kann, es auch an den einzelnen Personen liegt. Insofern ist es unersetzlich, dass sich polizeiliche Expertise bei einer/m/s Bürger- und Polizeibeauftragten wiederfindet. Auch jemand mit Polizeibezug in leitender Funktion ist denkbar.</p>
<p>Die Bezeichnung symbolisiert Misstrauen gegenüber meinen Kollegen und ich glaube kaum, dass es demnächst Beauftragte für die Justiz, die Feuerwehr oder das Schulwesen geben wird. Die Einreichfrist für Beschwerden sollte ausgedehnt werden, die Ausformulierung sollte im Jahr 2020 auch Diversität beachten, um hier niemanden zu diskriminieren. Es wäre sehr ratsam, dass die Institution auch das Recht bekommt, dem Parlament auf eigenen Wunsch zu berichten und nicht nur auf Anfrage.&#147;</p>
<p>Lukas Theune (RAV): &#132;Die Einführung der oder des Beauftragten für Bürger*innen und die Polizei ist grundsätzlich zu unterstützen.</p>
<p>Seit Jahren fordern Menschen- und Bürger*innenrechtsorganisationen die Etablierung von unabhängigen Ermittlungsstellen, die Vorwürfe rechtswidriger Polizeigewalt effektiv aufklären und sanktionieren  können. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof, der Menschenrechtskommissar des Europarates und der UN-Folterausschuss haben die fehlende Unabhängigkeit und in der Folge auch mangelnde Effektivität der Aufklärung von Polizeigewalts-Vorwürfen in Deutschland kritisiert.</p>
<p>Der vorliegende Gesetzentwurf bringt insoweit eine Verbesserung, dass eine Institution geschaffen wird, die sich solchen Vorwürfen annehmen kann und organisatorisch von der Polizeibehörde getrennt ist. Zu begrüßen ist auch, dass diese Institution mit eigenen Ermittlungskompetenzen ausgerüstet ist. Es muss sicher gestellt werden, dass die Beauftragte genügend Mittel erhält, damit sie ihren gesamten Aufgabenbereich effektiv bearbeiten kann.</p>
<p>Bei der Aufklärung von Vorwürfen polizeilichen Fehlverhaltens, das die Schwelle strafbaren Verhaltens überschreitet, muss nachbessert werden. Im Entwurf wird ihre Aufklärungskompetenz  genau  dann begrenzt, wenn die Vorwürfe von strafrechtlicher Relevanz sind.&#147;</p>
<p>Vorschau</p>
<p>Das Gespräch zum Versammlungsfreiheitsgesetz ist am Dienstag, den 18. August, um 18.00 Uhr mit Sebastian Schlüsselburg (MdA, Linke), Burkard Dregger (MdA, CDU), Stephan Kelm (stellvertretender Landesvorsitzender Gewerkschaft der Polizei) und Michèle Winkler (Referentin, Komitee für Grundrechte und Demokratie).</p>
<p>Weitere Informationen folgen.</p>
<p>Rückschau</p>
<p>Das Gespräch mit Frank Zimmermann (MdA, SPD), Burkard Dregger (MdA, CDU) und Benjamin Jendro (GdP) zur ASOG-Reform kann hier angesehen werden:</p>
<p><iframe title="HU-BB-Gespräche: Ein neues ASOG. Ein besseres Berliner Polizeigesetz?" width="500" height="375" src="https://www.youtube.com/embed/1gFcuZ5kC9s?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen></iframe></p>
<p><iframe title="HU-BB-Gespräche: Ein neues ASOG. Ein besseres Berliner Polizeigesetz?" src="https://player.vimeo.com/video/440798720?dnt=1&amp;app_id=122963" width="500" height="375" frameborder="0" allow="autoplay; fullscreen; picture-in-picture; clipboard-write"></iframe></p>
<p>Weiterführende Informationen</p>
<p>Abgeordnetenhaus: Gesetzesvorschlag der Regierung: Gesetz zur Einführung des oder der Bürgerbeauftragten des Landes Berlin und des oder der Beauftragten für die Polizei Berlin (Drucksache 18/2426 vom 21. Januar 2020): <a href="https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/DruckSachen/d18-2426.pdf" rel="nofollow noopener">https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/DruckSachen/d18-2426.pdf</a></p>
<p>Homepage von Benedikt Lux: <a href="https://www.bene-lux.de/" rel="nofollow noopener">https://www.bene-lux.de/</a></p>
<p>Homepage RAV: <a href="https://www.rav.de/start/" rel="nofollow noopener">https://www.rav.de/start/</a></p>
<p>Homepage der Gewerkschaft der Polizei, Landesverband Berlin: <a href="https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/home_de" rel="nofollow noopener">https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/home_de</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2020/hu-bb-gespraeche-was-kann-und-soll-die-unabhaengige-polizeibeauftragte-fuer-berlin-leisten/">HU-BB-Gespräche: Was kann und soll die Unabhängige Polizeibeauftragte für Berlin leisten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>HU-BB-Gespräche: Ein neues ASOG. Ein besseres Berliner Polizeigesetz?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2020/hu-bb-gespraeche-ein-neues-asog-ein-besseres-berliner-polizeigesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jul 2020 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2018]]></category>
		<category><![CDATA[Klagen gegen Polizeigesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin: Aufmacher]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin: Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/termin/hu-bb-gespraeche-ein-neues-asog-ein-besseres-berliner-polizeigesetz/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Zum Nachgucken: Das Gespräch, ein konzentrierter Überblick über den Gesetzesvorschlag, innenpolitische Probleme und Positionen dazu, ist online: ## ## ## ## ## ## ## ## Als SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen 2016 ihren Koalitionsvertrag &#132;Berlin gemeinsam gestalten. Solidarisch. Nachhaltig. Weltoffen.&#147; vorstellten, lobte die Humanistische Union Berlin-Brandenburg die vielen guten bürgerrechtlichen Projekte. Seitdem herrschte in [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2020/hu-bb-gespraeche-ein-neues-asog-ein-besseres-berliner-polizeigesetz/">HU-BB-Gespräche: Ein neues ASOG. Ein besseres Berliner Polizeigesetz?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Nachgucken: Das Gespräch, ein konzentrierter Überblick über den Gesetzesvorschlag, innenpolitische Probleme und Positionen dazu, ist online:</p>
<p><iframe title="HU-BB-Gespräche: Ein neues ASOG. Ein besseres Berliner Polizeigesetz?" width="500" height="375" src="https://www.youtube.com/embed/1gFcuZ5kC9s?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen></iframe></p>
<p><iframe loading="lazy" title="HU-BB-Gespräche: Ein neues ASOG. Ein besseres Berliner Polizeigesetz?" src="https://player.vimeo.com/video/440798720?dnt=1&amp;app_id=122963" width="500" height="375" frameborder="0" allow="autoplay; fullscreen; picture-in-picture; clipboard-write"></iframe></p>
<p>## ## ## ## ## ## ## ##</p>
<p>Als SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen 2016 ihren Koalitionsvertrag &#132;Berlin gemeinsam gestalten. Solidarisch. Nachhaltig. Weltoffen.&#147; vorstellten, lobte die Humanistische Union Berlin-Brandenburg die vielen guten bürgerrechtlichen Projekte. Seitdem herrschte in der Innenpolitik ein Stillstand, der erst vor wenigen Wochen durch die Präsentation von Änderungen im ASOG (dem Berliner Polizeigesetz), eines Versammlungsfreiheitsgesetz und der Stelle einer unabhängigen Polizeibeauftragten aufgelöst wurde.</p>
<p>In den kommenden Wochen will der HU-Landesverband Berlin-Brandenburg diese Gesetzesvorschläge kritisch diskutieren.</p>
<p>Den Auftakt macht das Gespräch zum ASOG am Mittwoch, den 22. Juli 2020, um 18.00 Uhr in <a href="https://vk1.minuskel.de/b/axe-2pm-3p7" rel="nofollow noopener">https://vk1.minuskel.de/b/axe-2pm-3p7</a></p>
<p>mit</p>
<p>Frank Zimmermann (Sprecher für Innenpolitik der SPD-Abgeordnetenhausfraktion)</p>
<p>Burkard Dregger (innenpolitischer Sprecher der CDU-Abgeordnetenhausfraktion)</p>
<p>Benjamin Jendro (Pressesprecher, Gewerkschaft der Polizei &#150; Landesverband Berlin)</p>
<p>In dem &#132;Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits-und Ordnungsgesetzes und anderer Gesetze&#8220; (Drucksache 18/2787 vom 12. Juni 2020) wird unter anderem folgendes im ASOG geändert:</p>
<p>&#8211; Telefonüberwachung zur Gefahrenabwehr zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder wenn &#132;Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass innerhalb eines übersehbaren Zeitraums eine terroristische Straftat&#147; begangen wird. Dabei ist auch der Einsatz eines Imsi-Catchers möglich. Die Regel wird nach drei Jahren evaluiert und tritt nach vier Jahren außer Kraft.</p>
<p>&#8211; Standortabfrage zu Telekommunikations-Endgeräten</p>
<p>&#8211; Einführung von Bodycams zum Schutz von Polizeivollzugskräften, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Dritten. Auch Betroffene können die Aufzeichnung verlangen und auf die Daten zugreifen. Die Regel wird nach zwei Jahren evaluiert und tritt nach drei Jahren außer Kraft.</p>
<p>&#8211; Besserer Schutz von Berufsgeheimnisträger*innen</p>
<p>&#8211; Neue Regeln zur Gefährderansprache, zu Meldeauflagen, zu Sicherheitsgesprächen und zum Operativen Opferschutz</p>
<p>&#8211; Einsatz von V-Personen künftig, wie bei verdeckten Ermittlern, nur durch durch die Polizeipräsidentin und mit Richtervorbehalt</p>
<p>&#8211; Verkürzung des Unterbindungsgewahrsams aus Gründen des Grundrechtsschutzes von vier auf höchsten zwei Tage</p>
<p>Die innenpolitischen Sprecher der drei Regierungsfraktionen sagen zu dem Gesetzesvorschlag:</p>
<p>Frank Zimmermann (SPD-Fraktion): &#132;Dieser Entwurf ist ausgewogen und hält die notwendige Balance zwischen polizeilichen Interessen und individuellen Grundrechten. Die Polizei erhält wichtige zusätzliche Befugnisse zur Terrorbekämpfung wie die Telekommunikationsüberwachung zur Gefahrenabwehr oder die Standortabfrage bei den TK-Unternehmen. Und wir freuen uns, dass wir nun den Beamtinnen und Beamten mit den Bodycams ein wirksames Instrument zur Eigensicherung an die Hand geben können.&#147;</p>
<p>Niklas Schrader (Linksfraktion): &#132;Ich hoffe, dass dieses Gesetz auch Strahlkraft über Berlin hinaus entfalten wird. Eine Reform des Polizeigesetzes geht auch ohne sicherheitspolitische Symbolpolitik auf Kosten der Grundrechte. Die Polizei bekommt in einigen Punkten mehr Rechtsklarheit. Progressive Innenpolitik bedeutet aber auch, polizeiliche Befugnisse auf den Prüfstand zu stellen und die Freiheitsrechte wo immer möglich zu stärken.&#147;</p>
<p>Benedikt Lux (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen): &#132;Die rot-rot-grüne Koalition legt eine echte Alternative zu den Polizeigesetzen anderer Bundesländer vor. Dort gab es einseitig massive Verschärfungen zu Lasten der Bürger*innenrechte, gegen die Hunderttausende protestiert haben. Uns ist dagegen ein ausgewogener Entwurf gelungen, der sowohl die Grund- und Freiheitsrechte, Opferschutz und Transparenz stärkt, als auch polizeiliche Befugnisse gezielt verbessert.&#147;</p>
<p>Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, sieht es anders: &#132;Der Koalitionsentwurf für ein neues Polizeirecht hält nicht, was er verspricht. Er bleibt weit hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurück, wie wir sie mit unserem Entwurf für ein ,Gesetz zur Verbesserung der Terrorabwehr und Kriminalitätsbekämpfung&#145; bereits vor zwei Jahren vorgelegt haben.</p>
<p>Die vorgeschlagene Regelung eignet sich nicht für eine Telekommunikationsüberwachung gegen die organisierte Kriminalität. Die Clans werden ungestört weitermachen können. Über die Verkürzung des Unterbindungsgewahrsams dürfen sich terroristische Gefährder und andere gefährliche Personen ebenso freuen wie über die nach wie vor nur in Berlin fehlende Schleierfahndung und die ebenfalls fehlende elektronische Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung von terroristischen Gefährdern.</p>
<p>Dass die Videoaufklärung nach wie vor fehlt, befördert das Geschäftsmodell von Intensivtätern, Drogendealern und der Bewohnern der Rigaer Straße 94. Die Chance, mit dem Taser (Elektroschockgerät) ein im Vergleich zur Schusswaffe milderes Mittel einzuführen, wurde ein weiteres Mal ausgelassen.</p>
<p>Dieser Gesetzentwurf wird keinen Beitrag zur Stärkung der Sicherheit in Berlin leisten, die mit dem ,Beamtendiskriminierungsgesetz&#145; der Koalition bereits einen schweren Schlag erlitten hat.</p>
<p>Benjamin Jendro (Gewerkschaft der Polizei, Landesverband Berlin): &#8222;Es ist schön, dass Rot-Rot-Grün nach langen Ankündigungen endlich einen Entwurf zur Novellierung des ASOG vorgelegt hat, über den wir diskutieren können. Es gibt positive Aspekte, aber auch Dinge, bei denen man nachjustieren muss. Wir brauchen die Bodycam auch bei den Ordnungsämtern und die Möglichkeit, in Wohnungen zu filmen. Wenn man die Kennzeichnungspflicht fixiert, sollte man diese auch gefahrenabwehrend tun und die Möglichkeit zur Auskunftssperre fixieren. Unerklärlich ist uns, warum man nicht gleich noch ans UZwG herangegangen ist und den Taser sowie den Finalen Rettungsschuss gesetzlich geregelt hat.&#8220;</p>
<p>Vorschau</p>
<p>Die nächsten Gespräche sind</p>
<p>am Mittwoch, den 5. August, zur Unabhängigen Polizeibeauftragten und</p>
<p>am Dienstag, den 18. August, zum Versammlungsfreiheitsgesetz.</p>
<p>Weitere Informationen folgen.</p>
<p>Links</p>
<p>Abgeordnetenhaus: Gesetzesvorschlag der Regierung: &#132;Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits-und Ordnungsgesetzes und anderer Gesetze&#8220; (Drucksache 18/2787 vom 12. Juni 2020): <a href="https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-2787.pdf" rel="nofollow noopener">https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-2787.pdf</a></p>
<p>Abgeordnetenhaus: Gesetzesvorschlag der CDU-Fraktion: &#132;Gesetz zur Verbesserung der Terrorabwehr und Kriminalitätsbekämpfung&#147; (Drucksache 18/1163 vom 20. Juni 2018): <a href="https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-1163.pdf" rel="nofollow noopener">https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-1163.pdf</a></p>
<p>Homepage von Frank Zimmermann: <a href="https://frank-zimmermann.berlin/" rel="nofollow noopener">https://frank-zimmermann.berlin/</a></p>
<p>Homepage von Burkard Dregger: <a href="https://www.burkard-dregger.berlin/" rel="nofollow noopener">https://www.burkard-dregger.berlin/</a></p>
<p>Homepage der Gewerkschaft der Polizei, Landesverband Berlin: <a href="https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/home_de" rel="nofollow noopener">https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/home_de</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2020/hu-bb-gespraeche-ein-neues-asog-ein-besseres-berliner-polizeigesetz/">HU-BB-Gespräche: Ein neues ASOG. Ein besseres Berliner Polizeigesetz?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen  mit solider gesetzlicher Grundlage in Bund und Ländern geboten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/229/publikation/kennzeichnungspflicht-fuer-polizistinnen-mit-solider-gesetzlicher-grundlage-in-bund-und-laendern-ge/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jul 2020 13:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Klagen gegen Polizeigesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/kennzeichnungspflicht-fuer-polizistinnen-mit-solider-gesetzlicher-grundlage-in-bund-und-laendern-ge/</guid>

					<description><![CDATA[<p>in: vorg&#228;nge Nr. 229 (1/2020), S. 117-124 Die Kennzeichnungspflicht f&#252;r Polizist*innen ist eine langj&#228;hrige Forderung von B&#252;rger*innen- und Menschenrechtsverb&#228;nden wie der Humanistischen Union und Amnesty International. Dieser Beitrag zeigt, dass eine Kennzeichnungspflicht auf gesetzlicher Grundlage nach Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt und des Europ&#228;ischen Gerichtshofs f&#252;r Menschenrechte aus den Jahren 2019 bzw. 2017 nicht [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/229/publikation/kennzeichnungspflicht-fuer-polizistinnen-mit-solider-gesetzlicher-grundlage-in-bund-und-laendern-ge/">Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen  mit solider gesetzlicher Grundlage in Bund und Ländern geboten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorg&auml;nge Nr. 229 (1/2020), S. 117-124</p>
<p>Die Kennzeichnungspflicht f&uuml;r Polizist*innen ist eine langj&auml;hrige Forderung von B&uuml;rger*innen- und Menschenrechtsverb&auml;nden wie der Humanistischen Union und Amnesty International. Dieser Beitrag zeigt, dass eine Kennzeichnungspflicht auf gesetzlicher Grundlage nach Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt und des Europ&auml;ischen Gerichtshofs f&uuml;r Menschenrechte aus den Jahren 2019 bzw. 2017 nicht nur zul&auml;ssig, sondern auch geboten ist.</p>
<p>In vielen deutschen Bundesl&auml;ndern wurden in den 2010er Jahren Regelungen eingef&uuml;hrt, die Polizist*innen verpflichten, im Dienst eine individuelle Kennzeichnung zu tragen, insbesondere in geschlossenen Einheiten (zur Entwicklung: Spitzer 2016, S.&nbsp;37ff.; Thinnes 2014, S. 14ff.; Bandau &amp; Bothner 2020; Aden 2010 und 2012). Diese Regelungen gehen auf langj&auml;hrige Forderungen von Menschenrechtler*innen zur&uuml;ck, in Deutschland u.a. auf die Humanistische Union und Amnesty International (insbesondere Amnesty International 2010, S.&nbsp;74f.). Die Forderungen bezogen sich zumeist auf F&auml;lle rechtswidriger Gewaltanwendung durch Polizist*innen, die oftmals nicht aufgekl&auml;rt und daher straf- oder disziplinarrechtlich nicht sanktioniert werden konnten, weil nur feststand, dass ein Fehlverhalten Polizeibediensteten zuzuordnen war, aber unklar blieb, welche Personen konkret handelten (Beispiele bei Amnesty International 2010).</p>
<p>Innerhalb der Landespolizeien f&uuml;hrte die Pflichtkennzeichnung zu kontroversen Diskussionen, teils auch zu vehementen Widerst&auml;nden, die auch in Klageverfahren zum Ausdruck kamen. Im Jahr 2019 stellten das Bundesverwaltungsgericht und das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt klar, dass die Pflichtkennzeichnung mit den Grundrechten der Polizist*innen vereinbar ist, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht. Bereits 2017 hatte der Europ&auml;ische Gerichtshof f&uuml;r Menschenrechte Deutschland zur Einf&uuml;hrung einer Pflichtkennzeichnung f&uuml;r behelmte Polizist*innen aufgefordert, um den Verpflichtungen aus Art.&nbsp;3 der Europ&auml;ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nachzukommen. In F&auml;llen, in denen Polizist*innen Misshandlungen vorgeworfen werden, verpflichtet Art.&nbsp;3 EMRK die Mitgliedstaaten zu effektiven Ermittlungen.</p>
<h5>1. Pflicht&shy;kenn&shy;zeich&shy;nung in Brandenburg und Sachsen-An&shy;halt</h5>
<p>In Brandenburg und Sachsen-Anhalt wurde die Kennzeichnungspflicht gesetzlich geregelt. Das Land Brandenburg erg&auml;nzte die bereits zuvor bestehende Pflicht von Polizist*innen, sich auf Verlangen Betroffener auszuweisen (Legitimationspflicht), im Juni 2011 um eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht. &sect;&nbsp;9 des Brandenburgischen Polizeigesetzes bestimmt:</p>
<p><i>&#8222;(2) Polizeivollzugsbedienstete tragen bei Amtshandlungen an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild. Das Namensschild wird beim Einsatz geschlossener Einheiten durch eine zur nachtr&auml;glichen Identit&auml;tsfeststellung geeignete Kennzeichnung ersetzt. <br />(3) Die Legitimationspflicht und die namentliche Kennzeichnung gelten nicht, soweit der Zweck der Ma&szlig;nahme oder Amtshandlung oder &uuml;berwiegende schutzw&uuml;rdige Belange des Polizeivollzugsbediensteten dadurch beeintr&auml;chtigt werden. <br />(4) Das f&uuml;r Inneres zust&auml;ndige Mitglied der Landesregierung regelt Inhalt, Umfang und Ausnahmen von diesen Verpflichtungen durch Verwaltungsvorschrift.&#8220;</i></p>
<p>Ausf&uuml;hrlicher, aber im Ergebnis &auml;hnlich ist die 2017 eingef&uuml;hrte Regelung in &sect;&nbsp;12 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Sachsen-Anhalt konzipiert.</p>
<p><i>&#8222;(2) Polizeibeamte des Landes Sachsen-Anhalt tragen bei Amtshandlungen in Sachsen-Anhalt an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild (namentliche Kennzeichnungspflicht). Die namentliche Kennzeichnungspflicht gilt nicht, soweit im Einzelfall der Zweck der Amtshandlung oder &uuml;berwiegende schutzw&uuml;rdige Belange des Polizeibeamten dadurch beeintr&auml;chtigt werden k&ouml;nnten. In diesen F&auml;llen tragen die Polizeibeamten anstelle des Namensschildes ein Schild mit einer zur nachtr&auml;glichen Identifizierung geeigneten f&uuml;nfstelligen Dienstnummer (Dienstnummernschild).</i></p>
<p><i>(3) Polizeibeamte in Einsatzeinheiten tragen anstelle des Namensschildes und des Dienstnummernschildes eine zur nachtr&auml;glichen Identifizierung geeignete taktische Kennzeichnung. Die taktische Kennzeichnung besteht aus der Buchstabenfolge &#8222;ST&#8220; und einer f&uuml;nfstelligen Ziffernfolge.</i></p>
<p><i>(4) Die personenbezogenen Daten eines Polizeibeamten des Landes Sachsen-Anhalt sind mit der Vergabe und vor der Benutzung von Dienstnummern und taktischen Kennzeichnungen zu erheben und zu speichern. Zweck der Erhebung ist die Sicherstellung einer nachtr&auml;glichen Identifizierung eines Polizeibeamten des Landes Sachsen-Anhalt bei der Durchf&uuml;hrung von Amtshandlungen. Diese personenbezogenen Daten d&uuml;rfen nur genutzt werden, wenn</i></p>
<ol>
<li><em>tats&auml;chliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass bei der Durchf&uuml;hrung einer Amtshandlung eine strafbare Handlung oder eine nicht unerhebliche Dienstpflichtverletzung begangen worden und die Identifizierung auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten m&ouml;glich ist, oder</em></li>
<li><em>dies zur Abwehr einer gegenw&auml;rtigen Gefahr f&uuml;r Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist.</em></li>
</ol>
<p><i>Die personenbezogenen Daten sind drei&nbsp;Monate nach dem Abschluss der tats&auml;chlichen oder einger&auml;umten Benutzung der dienstlich zur Verf&uuml;gung gestellten Dienstnummer oder taktischen Kennzeichnung zu l&ouml;schen, sofern sie nicht f&uuml;r den Erhebungszweck weiterhin erforderlich sind. [&#8230;].</i></p>
<p><i>(5) Das f&uuml;r Polizei zust&auml;ndige Ministerium wird erm&auml;chtigt, Inhalt, Umfang und Ausnahmen von den Verpflichtungen nach den Abs&auml;tzen 2 bis 4 durch Verordnung zu bestimmen. Ausnahmen k&ouml;nnen f&uuml;r bestimmte Amtshandlungen zugelassen werden, wenn die Art und Weise der Amtshandlung oder die dabei zu tragende Dienstkleidung dies erfordert und eine nachtr&auml;gliche Identifizierung auf andere geeignete Weise m&ouml;glich ist.&#8220;</i></p>
<p>Beide Regelungen enthalten Ausnahmeklauseln im Interesse &uuml;berwiegender schutzw&uuml;rdiger Belange, etwa f&uuml;r Polizeibedienstete, die sich durch eine namentliche Kennzeichnung gef&auml;hrdet f&uuml;hlen. Dies k&ouml;nnte z.B. der Fall sein, wenn Polizist*innen nachvollziehbar &Uuml;bergriffe in ihrem Privatleben bef&uuml;rchten. Die Pflicht beschr&auml;nkt sich damit faktisch auf eine Identifikationsnummer, die im Rahmen offener Polizeima&szlig;nahmen getragen werden muss, also ein Pseudonym das die R&uuml;ckverfolgung eines Handels zu einer bestimmten Beamt*in erm&ouml;glicht. Dies setzt allerdings voraus, dass diese Nummer festgestellt werden kann, z.B. auf Foto- oder Videoaufnahmen. F&uuml;r geschlossene Einsatzeinheiten, die u.a. bei Demonstrationen eingesetzt werden, erfolgt die Kennzeichnung in Brandenburg und Sachsen-Anhalt sogar stets durch eine solche pseudonymisierte Kennziffer. &Uuml;berkompliziert formulierte Ausnahmevorschriften bergen indes die Gefahr, dass die Ziele der Kennzeichnungspflicht in manchen F&auml;llen verfehlt werden (hierzu auch Barczak 2014, S. 395).</p>
<p>Weitere Bundesl&auml;nder haben eine Pflichtkennzeichnung eingef&uuml;hrt, allerdings auf der Basis unterschiedlich konzipierter interner Dienstvorschriften, etwa Berlin (hierzu kritisch Barczak 2014) und Rheinland-Pfalz (&Uuml;bersicht bei Daimag&uuml;ler &amp; Drexler 2018, S.&nbsp;1531). Auf eine gesetzliche Regelung wurde hier bisher verzichtet. In L&auml;ndern wie Bayern konnte sich die Pflichtkennzeichnung bisher nicht durchsetzen, in Nordrhein-Westfalen wurde sie nach der Abl&ouml;sung der Koalition aus SPD und Gr&uuml;nen durch eine CDU/FDP-Regierungsmehrheit wieder abgeschafft. Eine k&uuml;rzlich erschiene Analyse hat gezeigt, dass die Pflichtkennzeichnung vor allem in Bundesl&auml;ndern eingef&uuml;hrt wurde, in denen Gr&uuml;ne oder Linkspartei an der Regierung beteiligt waren; allerdings mussten neben der Regierungsbeteiligung einer dieser Parteien weitere Bedingungen hinzukommen, damit sich die Pflichtkennzeichnung durchsetzte (Bandau &amp; Bothner 2020).</p>
<h5>2. Polizei&shy;ge&shy;werk&shy;schaften als Gegner der Kennzeich&shy;nungs&shy;pflicht</h5>
<p>Die beiden gro&szlig;en Polizeigewerkschaften &#8211; die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als Mitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) &#8211; geh&ouml;rten und geh&ouml;ren zu den Hauptkritikern einer Kennzeichnungspflicht (vgl. Thinnes, 2016, S. 35ff.; Aden 2012, S. 150ff.).</p>
<p>Im Mai 2011 ver&ouml;ffentlichte der GdP-Bundesvorstand ein Positionspapier mit dem Titel <i>&#8222;Ein klares Nein zur Kennzeichnungspflicht&#8220;</i>. Darin wurde u.a. argumentiert, es stelle <i>&#8222;eine nicht akzeptable Zumutung f&uuml;r die Einsatzkr&auml;fte dar, wenn sie &uuml;ber ihren Dienst hinaus, permanent mit ihrer beruflichen T&auml;tigkeit konfrontiert werden und in ihrer Freizeit Beschimpfungen, Sachbesch&auml;digungen und Nachstellungen erleiden k&ouml;nnten&#8220;</i> (GdP 2011 S. 3). Zudem bef&uuml;rchtete die Gewerkschaft <i>&#8222;negative Auswirkung der Ma&szlig;nahme auf die Motivation der eingesetzten Beamten, insbesondere von geschlossenen Einheiten. Durch die fl&auml;chendeckende videographische Beobachtung und digitale Speicherung von Einsatzgeschehen wird von vielen einsatzerfahrenen Kolleginnen und Kollegen konkret bef&uuml;rchtet, massiv durch Beschwerden und Strafanzeigen insbesondere aus den politisch extremen Szenen unter Druck gesetzt zu werden&#8220;</i> (ebd., S. 4).</p>
<p>Auch die DPolG sprach sich mit &auml;hnlichen Argumenten regelm&auml;&szlig;ig gegen die Kennzeichnungspflicht aus. <i>&#8222;Die Einf&uuml;hrung der Kennzeichnungspflicht der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten kommt einem Misstrauensvotum gegen die gesamte Polizei gleich und stellt die gesamte Polizei unter Generalverdacht&#8220;</i> (DPolG Sachsen-Anhalt 2017).</p>
<h5>3. Kennzeich&shy;nungs&shy;pflicht als gerecht&shy;fer&shy;tigter Eingriff in die infor&shy;ma&shy;ti&shy;o&shy;nelle Selbst&shy;be&shy;stim&shy;mung der Polizist*innen </h5>
<p>In Brandenburg klagte im Jahr 2013 eine Polizeioberkommissarin mit Unterst&uuml;tzung der Gewerkschaft der Polizei gegen die 2011 eingef&uuml;hrte Kennzeichnungspflicht. Neben den gewerkschaftlich vorgetragenen Kritikpunkten wie bef&uuml;rchteter &Uuml;bergriffe im Privatleben argumentierte die Kl&auml;gerin insbesondere, die Regelung sei nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, weil gen&uuml;gend andere Instrumente zur Aufkl&auml;rung von Fehlverhalten zur Verf&uuml;gung st&uuml;nden. Das Verwaltungsgericht Potsdam und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wiesen die Klage im Dezember 2015 bzw. im September 2018 ab.[1] Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wies die Revision der Kl&auml;gerin im September 2019 zur&uuml;ck.[2]</p>
<p>Im Kern entschied das BVerwG, dass die Pflichtkennzeichnung in das Grundrecht der Polizeibediensteten auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, wie es das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Volksz&auml;hlungsentscheidung 1983[3] aus Art.&nbsp;2 Abs.&nbsp;1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) und Art.&nbsp;1 Abs.&nbsp;1 GG (Menschenw&uuml;rde) abgeleitet hat. Die Informationen, die Polizeibeamt*innen mit einem Namensschild oder einer anderen pseudonymisierten Kennzeichnung preisgeben, sind zwar vom Umfang her gering, die Informationen haben aber einen klaren Personenbezug (so bereits Aden 2010, S.&nbsp;350). Denn auch die Pseudonymisierung ist so angelegt, dass die Dienstbeh&ouml;rde den Personenbezug wiederherstellen kann, indem sie dokumentiert, welche konkrete Person dem Kennzeichen zugeordnet ist.</p>
<p>Die Entscheidung, dass die Kennzeichnungspflicht in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, bedeutet allerdings keinesfalls, dass sie unzul&auml;ssig ist. Denn bereits in der Volksz&auml;hlungsentscheidung betonte das BVerfG, dass dieses Grundrecht nicht schrankenlos gew&auml;hrleistet ist, sondern durch Gesetze im &uuml;berwiegenden Allgemeininteresse beschr&auml;nkt werden kann. Das BVerwG hatte also f&uuml;r die Klage der Polizeibeamtin aus Brandenburg zu pr&uuml;fen, ob &uuml;berwiegende Allgemeininteressen die Kennzeichnungspflicht rechtfertigen. Das Gericht beantwortete diese Frage mit einem klaren &#8222;Ja&#8220; und begr&uuml;ndete dies ausf&uuml;hrlich. Die St&auml;rkung der Transparenz polizeilicher Arbeit und die Erleichterung der straf- und disziplinarrechtlichen Aufkl&auml;rung von F&auml;llen rechtswidrigen Polizeiverhaltens erkennt das Gericht ausdr&uuml;cklich als legitime Zwecke an, die eine gesetzliche Einschr&auml;nkung des Grundrechts der Polizeibeamt*innen auf informationelle Selbstbestimmung rechtfertigen k&ouml;nnen.</p>
<p>Das BVerwG kn&uuml;pft in seiner Argumentation auch an die Entscheidung des Europ&auml;ischen Gerichtshofs f&uuml;r Menschenrechte (EGMR) vom 9.&nbsp;November 2017 an (hierzu auch Daimag&uuml;ler &amp; Drexler 2018, S. 1532f.). In diesem Verfahren gegen Deutschland ging es um Misshandlungsvorw&uuml;rfe gegen bayerische Polizeibeamte. Der EGMR betonte in seiner Entscheidung, dass eine fehlende individuelle Kennzeichnung von behelmten und maskierten Polizeibeamt*innen ein Hindernis bei der Aufkl&auml;rung von Verst&ouml;&szlig;en gegen das Folterverbot (Art.&nbsp;3 EMRK) darstelle.[4] In st&auml;ndiger Rechtsprechung leitet der EGMR aus Art.&nbsp;3 EMRK auch die Pflicht der Mitgliedstaaten ab, bei glaubhaften Behauptungen einer Verletzung des Art.&nbsp;3 EMRK nachtr&auml;glich unabh&auml;ngige, unparteiische, schnelle und sorgf&auml;ltige Ermittlungen durchzuf&uuml;hren. Diese Anforderungen waren im Falle der bayerischen Misshandlungsvorw&uuml;rfe verletzt worden. Daher verurteilte der EGMR Deutschland wegen eines Versto&szlig;es gegen Art.&nbsp;3 EMRK.</p>
<p>Schlie&szlig;lich stellte das Bundesverwaltungsgericht auch fest, dass im Land Brandenburg hinreichende Regelungen zur Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie 2016/ 680/EU f&uuml;r den Polizei- und Strafjustizbereich geschaffen wurden, die daf&uuml;r sorgen, dass die personenbezogenen Daten der Polizist*innen, die im Zusammenhang mit der Kennzeichnung anfallen, angemessen gesch&uuml;tzt sind.</p>
<p>Im Ergebnis &auml;hnlich argumentierte das Landesverfassungsgericht (LVG) Sachsen-Anhalt in seinem Urteil aus dem Mai 2019, mit dem es die dortige gesetzliche Regelung zur Polizeikennzeichnung f&uuml;r mit der Landesverfassung vereinbar erkl&auml;rte.[5] In diesem Fall war allerdings keine Polizeigewerkschaft Initiatorin des Verfahrens. Vielmehr handelte es sich um ein Normenkontrollverfahren, das 22 Landtagsabgeordnete der Partei &#8222;Alternative f&uuml;r Deutschland&#8220; (AfD) beim LVG initiierten. Das LVG lehnte die beantragte Aufhebung der gesetzlichen Regelung zur Kennzeichnungspflicht ab und argumentierte in seiner Begr&uuml;ndung &auml;hnlich wie wenige Monate sp&auml;ter das Bundesverwaltungsgericht: Die gesetzlich angeordnete Polizeikennzeichnung greife zwar in das Grundrecht der Polizist*innen auf informationelle Selbstbestimmung ein, sei aber durch &uuml;berwiegende Allgemeinwohlbelange gerechtfertigt. Diese seien in dem Landesgesetz hinreichend bestimmt und verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig ausgestaltet.</p>
<h5>4. Ausblick: Gesetzlich abgesi&shy;cherte Kennzeich&shy;nungs&shy;pflicht nun auch in den anderen Bundes&shy;l&auml;n&shy;dern und f&uuml;r die Bundes&shy;po&shy;lizei &uuml;berf&auml;llig</h5>
<p>Die in diesem Beitrag besprochenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt und des Europ&auml;ischen Gerichtshofs f&uuml;r Menschenrechte zeigen in der Gesamtschau, dass eine individuelle Kennzeichnung f&uuml;r Polizist*innen &#8211; zumindest bei uniformierten und behelmten Eins&auml;tzen &#8211; mit den Grundrechten der Polizist*innen vereinbar und dar&uuml;ber hinaus sogar geboten ist. Denn nur so k&ouml;nnen die Landespolizeien und die Bundespolizei den Anforderungen des Art.&nbsp;3 EMRK an eine effektive Aufkl&auml;rungen von Misshandlungsvorw&uuml;rfen gerecht werden.</p>
<p>Die Entscheidungen best&auml;tigen allerdings auch, dass die Kennzeichnungspflicht gesetzlich geregelt werden muss. Zwar hatten sich das BVerwG und das LVG Sachsen-Anhalt nicht mit der Frage zu befassen, ob die Einf&uuml;hrung der Kennzeichnungspflicht durch Verwaltungsvorschriften den Anforderungen gen&uuml;gt, wenn sie die gesetzlichen Regelungen &uuml;ber die Dienstkleidung konkretisieren (hierzu Barczak 2011 und 2014). Allerdings unterstreichen die Ausf&uuml;hrungen beider Gerichte zur notwendigen Bestimmtheit von Regelungen, die Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zulassen, dass die Praxis einiger Bundesl&auml;nder, darunter Berlin, die Kennzeichnung durch verwaltungsinterne Regelungen anzuordnen, nicht ausreicht (so auch Spitzer 2016, S.&nbsp;226). Die L&auml;nder, die bisher keine Kennzeichnungspflicht f&uuml;r Polizist*innen eingef&uuml;hrt oder keine Gesetzesregelung hierzu erlassen haben, sollten also unverz&uuml;glich gesetzliche Regelungen schaffen. Gleiches gilt f&uuml;r die Bundesgesetzgebung in Bezug auf eine Pflichtkennzeichnung der Bundespolizist*innen.</p>
<p><i>PROF.&nbsp;DR.&nbsp;HARTMUT&nbsp;ADEN&nbsp;&nbsp; ist Jurist und Politikwissenschaftler. Er ist Professor f&uuml;r &Ouml;ffentliches Recht, Europarecht, Politik- und Verwaltungswissenschaft an der Hochschule f&uuml;r Wirtschaft und Recht Berlin, zugleich Vizepr&auml;sident f&uuml;r Forschung (seit April 2020) und Mitglied des Forschungsinstituts f&uuml;r &Ouml;ffentliche und Private Sicherheit (F&Ouml;PS Berlin). Webseite: </i><a href="http://www.hwr-berlin.de/prof/hartmut-aden" target="_blank" rel="noopener"><i>www.hwr-berlin.de/prof/hartmut-aden</i></a><i>.</i></p>
<p>Literatur<br />Aden, Hartmut 2010: Die Kennzeichnung von Polizeibediensteten, in: <i>Die Polizei</i> (101.&nbsp;Jg., Nr. 12), S. 347-352.</p>
<p>Aden, Hartmut 2012: Polizeikennzeichnung &#8211; Konfliktlinien und Akteurskoalitionen in einer jahrzehntelangen Debatte, in: Jochen-Thomas Werner &amp; Thomas Ohlemacher (Hg.), Empirische Polizeiforschung XIII: Polizei und Gewalt, Frankfurt am Main: Verlag f&uuml;r Polizeiwissenschaft, S. 143-157.</p>
<p>Amnesty International 2010: T&auml;ter unbekannt. Mangelnde Aufkl&auml;rung von mutma&szlig;lichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland, Bonn/ Berlin.</p>
<p>Bandau, Frank &amp; Bothner, Fabio 2020: Die Einf&uuml;hrung der Kennzeichnungspflicht f&uuml;r Polizeibeamte: Ein QCA-basierter Bundesl&auml;ndervergleich, in: Zeitschrift <i>f&uuml;r Vergleichende Politikwissenschaft </i>(14. Jg., Nr. 1), <a href="https://doi.org/10.1007/s12286-020-00443-8" target="_blank" rel="noopener">https://doi.org/10.1007/s12286-020-00443-8</a>.</p>
<p>Barczak, Tristan 2011: Die Kennzeichnungspflicht f&uuml;r Polizeibeamte im Lichte des Verfassungsrechts, in: NVwZ &#8211; <i>Neue Zeitschrift f&uuml;r Verwaltungsrecht</i> (30. Jg., Nr. 14), S.&nbsp;852-855.</p>
<p>Barczak, Tristan 2014: Die Kennzeichnungspflicht f&uuml;r Polizeibeamte in Berlin und Brandenburg, in:<i> LKV &#8211; Landes- und Kommunalverwaltung </i>(24. Jg., Nr. 9), S. 391-395.</p>
<p>Behr, Rafael 2008: Cop Culture &#8211; Der Alltag des Gewaltmonopols: M&auml;nnlichkeit, Handlungsmuster und Kultur in der Polizei, 2. Aufl., Wiesbaden: VS Verlag f&uuml;r Sozialwissenschaften.</p>
<p>B&uuml;rgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 1996: Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses &#8222;Hamburger Polizei&#8220;, B&uuml;rgerschafts-Drucksache 15/6200 vom 13.11.1996.</p>
<p>Daimag&uuml;ler, Mehmet G&uuml;rcan &amp; Drexler, Niklas 2018: Die individuelle Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten in geschlossenen Eins&auml;tzen, in: <i>NVwZ &#8211; Neue Zeitschrift f&uuml;r Verwaltungsrecht </i>(37. Jg., Nr. 20), S. 1530-1535.</p>
<p>DPolG (Deutsche Polizeigewerkschaft) Sachsen-Anhalt 2017: DPolG weiterhin gegen Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten &#8211; Einsatz von Bodycams wird begr&uuml;&szlig;t, in: <i>Polizeispiegel</i> (51. Jg., Nr. 7-8), S. 9 (Landesseite Sachsen-Anhalt).</p>
<p>GdP (Gewerkschaft der Polizei) Bundesvorstand 2011: Ein klares Nein zur Kennzeichnungspflicht, Berlin: GdP.</p>
<p>Spitzer, Cordula 2016: Pers&ouml;nlichkeitsrecht von Amtstr&auml;gern? Zur Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamten, Stuttgart: Boorberg.</p>
<p>Thinnes, Birgit 2014: Wege aus der Anonymit&auml;t des Staates &#8211; Ein kriminologisch-empirischer Beitrag zur Kennzeichnungspflicht der Polizei, Frankfurt/Main: Verlag f&uuml;r Polizeiwissenschaft.</p>
<h5>Anmerkungen:</h5>
<p>1 OVG Berlin-Brandenburg, 4. Senat, Urteil vom 5.9.2018, Az. OVG 4 B 4.17.<br />2 BVerwG, 2. Senat, Urteil vom 26.9.2019, Az. 2 C 33.18 (ECLI:DE:BVerwG:2019:260919U2C33.18.0).<br />3 BVerfGE 65, 1.<br />4 EGMR, Urteil vom 9.11.2017, Application 47274/15, Hentschel und Stark gegen Deutschland,<br />Abs. 99; online: <a href="http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-178381" target="_blank" rel="noopener">http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-178381</a><br />5 Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7.5.2019, LVG 4/18.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/229/publikation/kennzeichnungspflicht-fuer-polizistinnen-mit-solider-gesetzlicher-grundlage-in-bund-und-laendern-ge/">Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen  mit solider gesetzlicher Grundlage in Bund und Ländern geboten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Handeln gegen Rassismus und unverhältnismäßige Gewaltanwendung: Humanistische Union fordert Polizeibeauftragte*n für Bremen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/handeln-gegen-rassismus-und-unverhaeltnismaessige-gewaltanwendung-humanistische-union-fordert-polize/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Jun 2020 14:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Klagen gegen Polizeigesetze]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/thema/handeln-gegen-rassismus-und-unverhaeltnismaessige-gewaltanwendung-humanistische-union-fordert-polize/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung der Humanistischen Union e.V.  Landesverband Bremen Die Humanistische Union e.V. &#8211; Landesverband Bremen begr&#252;&#223;t den Antrag von SPD, Gr&#252;nen und Linken&#160; eine Antidiskriminierunsstelle gegen Ausgrenzung und Benachteiligung einzurichten. F&#252;r Bremen fehlt jedoch weiterhin ein*e von der Polizei und der Regierung unabh&#228;ngige*r Polizeibeauftragter, wie es im Koalitionsvertrag vom August 2019 vereinbart wurde. Ein*e Polizeibeauftragte*r [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/handeln-gegen-rassismus-und-unverhaeltnismaessige-gewaltanwendung-humanistische-union-fordert-polize/">Handeln gegen Rassismus und unverhältnismäßige Gewaltanwendung: Humanistische Union fordert Polizeibeauftragte*n für Bremen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Pressemitteilung  der Humanistischen Union e.V.  Landesverband Bremen</i></p>
<p>Die Humanistische Union e.V. &ndash; Landesverband Bremen begr&uuml;&szlig;t den Antrag von SPD, Gr&uuml;nen und Linken&nbsp; eine Antidiskriminierunsstelle gegen Ausgrenzung und Benachteiligung einzurichten.</p>
<p>F&uuml;r Bremen fehlt jedoch weiterhin ein*e von der Polizei und der Regierung unabh&auml;ngige*r Polizeibeauftragter, wie es im Koalitionsvertrag vom August 2019 vereinbart wurde.</p>
<p>Ein*e Polizeibeauftragte*r ist Ansprechpartner*in f&uuml;r B&uuml;rger*innen wie Polizeibeamt*innen, wenn diese von rechtswidrigem Verhalten betroffen sind. Sie soll ebenso wie die Landesdatenschutzbeauftragte beim Parlament verankert werden.</p>
<p>Unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ige Gewaltanwendungen gegen&uuml;ber B&uuml;rger*innen sind rechtswidrig. Wenn B&uuml;rger*innen gegen rechtswidrig handelnde Polizeibeamt*innen bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten, haben sie nicht selten das Problem, das sie ihrerseits wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt*innen angezeigt werden. Zudem ist im Strafprozess rechtswidrige Polizeigewalt oft nicht nachzuweisen, weil Polizeibeamt*innen nicht immer gegeneinander aussagen.</p>
<p>Insoweit kann ein*e Polizeibeauftragte*r abhelfen, wenn er*sie eigenst&auml;ndige Untersuchungsbefugnisse hat und m&ouml;glichem polizeilichen Fehlverhalten niedrigschwellig nachgehen.</p>
<p>Rechtswidrig ist aber auch diskriminierendes Verhalten gegen&uuml;ber Ausl&auml;ndern und anders&nbsp; Aussehenden.&nbsp; In Bremen wird&nbsp; immer wieder von diskriminierenden&nbsp; Handlungen der Polizeien berichtet. Anders Aussehende z.B. schwarze Menschen beklagen, dass sie mehr als andere von anlasslosen Polizeikontrollen betroffen sind.&nbsp; Auch aus der Polizei selbst sind &nbsp;diskriminierende &Auml;u&szlig;erungen gegen&uuml;ber Kolleg*innen mit Migrationshintergrund oder Homosexuellen bekannt.</p>
<p>Aus diesen Gr&uuml;nden&nbsp; h&auml;lt es die Humanistische Union f&uuml;r dringend erforderlich, dass unverz&uuml;glich die im Koalitionsvertrag vereinbarte Beschwerdestelle eingerichtet wird.</p>
<p>An diese unabh&auml;ngige Beschwerdestelle sollen sich B&uuml;rger*innen mit Kritik an unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;igen und rechtswidrigem Verhalten der Polizeien, aber auch mit Vorschl&auml;gen wenden k&ouml;nnen. An diese Beschwerdestelle sollen sich aber auch Polizeibedienstete wenden k&ouml;nnen, wenn Sie sich in ihrem Dienst ungerecht behandelt f&uuml;hlen. Diese Beschwerdestelle soll eigenst&auml;ndige Untersuchungsbefugnisse erhalten und unabh&auml;ngig vom Senat bei der B&uuml;rgerschaft angesiedelt werden.</p>
<p>Die Polizeien k&ouml;nnen mit der Einrichtung eines*r unabh&auml;ngigen Polizeibeauftragten nur gewinnen: Ihre rechtsstaatliche Qualit&auml;t wird verbessert und die Etablierung einer zeitgem&auml;&szlig;en Fehlerkultur wird unterst&uuml;tzt.<u></u></p>
<p><u>Zusatzinformation</u></p>
<p>Schon vor &uuml;ber 10 Jahren hat die Humanistische Union (HU) einen Gesetzentwurf f&uuml;r eine solche Beh&ouml;rde ausgearbeitet. (s. Vorg&auml;nge Nr. 204 (4/2013)Demzufolge soll die Position vom Parlament besetzt werden und der oder die Polizeibeauftragte ebenso unabh&auml;ngig von der Regierung agieren wie die Wehrbeauftragte der Bundesregierung (<span class="MsoHyperlink"><a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/">https://www.humanistische-union.de/nc/publikationen/vorgaenge/online_artikel/online_artikel_detail/back/vorgaenge-204/article/gesetzentwurf-zur-institutionalisierung-eines-polizeibeauftragten/</a></span>).</p>
<p>Nachfragen an Th.v.Zabern, Tel.: 0421-5970730</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/handeln-gegen-rassismus-und-unverhaeltnismaessige-gewaltanwendung-humanistische-union-fordert-polize/">Handeln gegen Rassismus und unverhältnismäßige Gewaltanwendung: Humanistische Union fordert Polizeibeauftragte*n für Bremen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>„One World Berlin  Menschenrechte aktuell“: Gespräch zu „Im inneren Kreis“ und zur Problematik von Verdeckten Ermittlern</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2020/one-world-berlin-menschenrechte-aktuell-gespraech-zu-im-inneren-kreis-und-zur-problematik-von/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Jun 2020 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2018]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Klagen gegen Polizeigesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin: Aufmacher]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin: Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/termin/one-world-berlin-menschenrechte-aktuell-gespraech-zu-im-inneren-kreis-und-zur-problematik-von/</guid>

					<description><![CDATA[<p>(Hinweis: das Gespräch kann hier https://vimeo.com/430728185 oder hier https://www.youtube.com/watch?v=S10Sekw6n8M angesehen werden.) &#8218;Sie war eine Freundin.&#8216; (eine von der Überwachung betroffene Frau) Am Mittwoch, den 17. Juni, unterhalten wir uns um 20.00 Uhr mit Prof. Dr. Hartmut Aden (HWR Berlin) und den Regisseuren Hannes Obens und Claudia Morar über ihren Dokumentarfilm &#132;Im inneren Kreis&#147; und die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2020/one-world-berlin-menschenrechte-aktuell-gespraech-zu-im-inneren-kreis-und-zur-problematik-von/">„One World Berlin  Menschenrechte aktuell“: Gespräch zu „Im inneren Kreis“ und zur Problematik von Verdeckten Ermittlern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>(Hinweis: das Gespräch kann hier <a href="https://vimeo.com/430728185" rel="nofollow noopener">https://vimeo.com/430728185</a></p>
<p>oder hier <a href="https://www.youtube.com/watch?v=S10Sekw6n8M" rel="nofollow noopener">https://www.youtube.com/watch?v=S10Sekw6n8M</a></p>
<p>angesehen werden.)</p>
<p>&#8218;Sie war eine Freundin.&#8216;</p>
<p>(eine von der Überwachung betroffene Frau)</p>
<p>Am Mittwoch, den 17. Juni, unterhalten wir uns um 20.00 Uhr mit Prof. Dr. Hartmut Aden (HWR Berlin) und den Regisseuren Hannes Obens und Claudia Morar über ihren Dokumentarfilm &#132;Im inneren Kreis&#147; und die Problematik von polizeilichen und geheimdienstlichen Undercover-Einsätzen in friedlichen linken Zusammenhängen.</p>
<p>Das Gespräch findet in <a href="https://bigblue.minuskel.de/b/axe-vcz-r9k" rel="nofollow noopener">https://bigblue.minuskel.de/b/axe-vcz-r9k</a> bzw.  <a href="https://vk1.minuskel.de/b/axe-r43-an7" rel="nofollow noopener">https://vk1.minuskel.de/b/axe-r43-an7</a> statt.</p>
<p>Die Macher schreiben über ihren Film</p>
<p>Iris P. führte enge Freundschaften und ging intime Beziehungen mit Menschen ein, die sie zugleich ausspionierte. Als Verdeckte Ermittlerin &#132;Iris Schneider&#8220; forschte sie jahrelang die linke Szene und die &#132;Rote Flora&#8220; in Hamburg aus. Nach ihrer medienwirksamen Enttarnung im Jahr 2014 flogen innerhalb von 18 Monaten zwei weitere Verdeckte Ermittlerinnen in Hamburg auf: Maria B. (Tarnname &#132;Maria Block&#8220;) und Astrid O. (alias Astrid Schütt). Auch sie arbeiteten mit ähnlichen Methoden wie Iris P. und waren viele Jahre undercover in der linken Szene unterwegs.</p>
<p>Und auch im idyllischen Heidelberg hat sich der Polizist Simon B. 2010 eigens an der Universität immatrikuliert, um linke Studierende auszuspähen, die nicht im Traum damit gerechnet hätten, einmal ins Fadenkreuz staatlicher Überwachung zu geraten.</p>
<p>Eindrucksvoll erzählen die Protagonisten aus ganz unterschiedlichen Perspektiven ihre Geschichten. Überwachte Menschen aus dem Umfeld der &#132;Roten Flora&#8220; in Hamburg und junge Studierende aus Heidelberg, aber auch politisch und juristisch Verantwortliche kommen zu Wort, wie der frühere Generalbundesanwalt Kay Nehm.</p>
<p>Was bedeutet die meist abstrakt scheinende Überwachung wirklich? &#132;Im inneren Kreis&#147; nähert sich dieser aktuellen gesellschaftlichen Fragen auf eine sehr persönliche und konkrete Art: Welche Folgen hat Überwachung für den Einzelnen und für die gesamte Gesellschaft? Wie frei können überwachte Menschen sein?</p>
<p>Zur Filmreihe</p>
<p>Die monatliche Filmreihe im Lichtblick-Kino, mit Dokumentarfilmen über Bürger- und Menschenrechte. Filmemacher*innen und Expert*innen diskutieren mit dem Publikum über Fragen, die Menschen in der Stadt bewegen, lokal und global: Rassismus und Diskriminierung, Überwachung und Datenspeicherung, Teilhabe an einer gerechten Gesellschaft &#8211; Menschsein und Menschenrechte in der digitalen Welt. Die Filmreihe versteht sich auch als Plattform für Berliner Bürger und Menschenrechts-Initiativen, die zu den in den Filmen verhandelten Fragen arbeiten.</p>
<p>Die Filmreihe wird organisiert von der Humanistischen Union, Deutschlands ältester Bürgerrechts-Organisation (mitbegründet von Fritz Bauer), One World Berlin &#150; Human Rights Film Festival, das sich seit 2004 durch Menschenrechts-Filmarbeit engagiert, und dem Lichtblick-Kino.</p>
<p>Aufgrund der Coronavirus-Pandemie und der damit verbundenen Schließung von Kinos führen wir die Filmreihe aktuell im Netz fort.</p>
<p>Hinweise zum Gespräch</p>
<p>Weil das Gespräch aufgezeichnet wird, sollte, wie bei allen Videokonferenzen, folgendes beachtet werden:</p>
<p>&#8211; Mit Firefox oder Chrome sollte die Teilnahme problemlos funktionieren. Es empfiehlt sich in jedem Fall, die neueste Version des Browsers zu verwenden. Werbe- und Pop-up-Blocker müssen unter Umständen deaktiviert werden.</p>
<p>&#8211; Die Anmeldung erfolgt direkt über den Browser mit einem beliebigen Namen.</p>
<p>&#8211; Bitte Mikrophon und Kamera ausschalten. Beides kann, wenn nötig, später eingeschaltet werden.</p>
<p>&#8211; Wenn möglich ein Headset verwenden.</p>
<p>&#8211; Mit der Teilnahme an der Veranstaltung bist Du mit einer späteren Veröffentlichung einverstanden.</p>
<p>Dieser Punkt ist wichtig, wenn Du dich mit Ton und Bild zu Wort meldest.</p>
<p>Im Chat ist auch eine anonyme Wortmeldung möglich.</p>
<p>Weiterführende Links</p>
<p>zur Veranstaltung</p>
<p>als Facebook-Event: <a href="https://www.facebook.com/events/203754774082907/" rel="nofollow noopener">https://www.facebook.com/events/203754774082907/</a></p>
<p>Filmhomepage: www.iminnerenkreis-doku.de</p>
<p>Homepage von Prof. Dr. Hartmut Aden: <a href="https://www.hwr-berlin.de/prof/hartmut-aden/" rel="nofollow noopener">https://www.hwr-berlin.de/prof/hartmut-aden/</a></p>
<p>zu den Veranstaltern</p>
<p>One World Berlin: www.oneworld-berlin.de oder <a href="https://www.facebook.com/groups/oneworldberlin/" rel="nofollow noopener">https://www.facebook.com/groups/oneworldberlin/</a></p>
<p>Lichtblick-Kino (Kastanienallee 77, Prenzlauer Berg): www.lichtblick-kino.org oder <a href="https://www.facebook.com/lichtblickkino/" rel="nofollow noopener">https://www.facebook.com/lichtblickkino/</a></p>
<p>Humanistische Union &#150; Landesverband Berlin-Brandenburg: berlin.humanistische-union.de</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2020/one-world-berlin-menschenrechte-aktuell-gespraech-zu-im-inneren-kreis-und-zur-problematik-von/">„One World Berlin  Menschenrechte aktuell“: Gespräch zu „Im inneren Kreis“ und zur Problematik von Verdeckten Ermittlern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
