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	<title>Klima Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/editorial-101/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:12:05 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union, im Sommer 2026 bestimmen zwei Themen die Berichterstattung der Medien und damit unsere Wahrnehmung: Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer und die Hitzeglocke, die über Deutschland liegt. Dass US-Präsident Trump versucht, die Fußball-Weltmeisterschaft in Nordamerika für sein eigenes Prestige zu instrumentalisieren, ist ihm nicht einmal vorzuwerfen, eher FIFA-Präsident Infantino, der schon in [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/editorial-101/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union,</p>
<p>im Sommer 2026 bestimmen zwei Themen die Berichterstattung der Medien und damit unsere Wahrnehmung: Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer und die Hitzeglocke, die über Deutschland liegt.</p>
<p>Dass US-Präsident Trump versucht, die Fußball-Weltmeisterschaft in Nordamerika für sein eigenes Prestige zu instrumentalisieren, ist ihm nicht einmal vorzuwerfen, eher FIFA-Präsident Infantino, der schon in der Vergangenheit – und in der absehbaren Zukunft wird sich das wohl nicht ändern – bei seinen Allianzen nicht wählerisch war. Einziges Kriterium scheint zu sein, dass die Kasse stimmt. Ähnlich wie bei früheren Sport-Großereignissen scheint das aber in der Berichterstattung anscheinend keine Rolle mehr zu spielen.</p>
<p>Wesentlich kritischer in heutiger Zeit ist die <em>Hitzewelle</em>. Warum einige Akteure den Klimawandel weiterhin leugnen und warum die Bundesregierung – obwohl sie den menschengemachten Klimawandel offiziell als existenzielle Bedrohung identifiziert – keine sichtbaren Schritte gegen den Klimawandel oder den Hitzeschutz für die Bevölkerung ergreift, ist mit den Maßstäben der Vernunft und Wissenschaft nicht zu erklären, sondern nur damit, welche Gewinne weiterhin mit fossilen Brennstoffen erzielt werden. Völlig verrückt wird es, wenn von der „Seele“ eines Verbrennungsmotors schwadroniert wird und ein großer deutscher Sportwagenhersteller versucht, Fahrverhalten und Fahrgeräusche eines Verbrenners elektronisch zu simulieren. Fazit: Sportwagen werden nicht wegen ihres Komforts und ihrer Fahrleistungen gekauft, sondern weil sie Krach machen und stinken.</p>
<p>All dies hat auch abseits der unmittelbaren Konsequenzen des Klimawandels dramatische Folgen: Wir sind durch die Ignoranz des Klimawandels auf die hohen Temperaturen nicht eingestellt. Schätzungen sprechen inzwischen von über 5.000 Hitzetoten; das sind erheblich mehr, als jährlich im Straßenverkehr ums Leben kommen. Wenigstens ein Wort des Bedauerns hätte ich mir von der Bundesregierung gewünscht – doch das passt wohl nicht zu der von ihr betriebenen Politik.</p>
<p>Auch an anderer Stelle sind die Pläne der Bundesregierung auf Kritik gestoßen. Besonders kritisch aus Sicht der Bürgerrechte ist die De-facto-Abschaffung des <em>Informationsfreiheitsgesetzes</em> (IFG). Bei Nichtregierungsorganisationen und einem Teil der Medien formiert sich breiter Widerstand. Gemeinsam mit über hundert Organisationen hat die Humanistische Union eine Erklärung unterzeichnet, die klar gegen die Regierungspläne Stellung bezieht.</p>
<p>Ein Gründungsimpuls der Humanistischen Union war die Kritik an der Macht der Kirchen in Deutschland – immer sind wir für die klare <em>Trennung zwischen Staat und Kirche</em> eingetreten. Dabei ging es uns früher vor allem um die in Deutschland etablierten christlichen Konfessionen, die katholische und die evangelische Kirche.</p>
<p>Aktuell sind weltweit zwei Strömungen zu beobachten: einerseits der Vatikan, der – bei aller berechtigen und notwendigen Kritik – seit dem Pontifikat Franzikus’ eine deutlich sozialpolitische Agenda verfolgt. Dazu kommt die aktuelle Enzyklika von Papst Leo XIV, die sich intensiv mit den aktuellen Entwicklungen der Künstlichen Intelligenz auseinandersetzt.</p>
<p>Im Kontrast dazu entwickelt sich eine Mischung aus religiösem Fundamentalismus einerseits und einem libertären und individualistischen Kapitalismus andererseits, die auf Carl Schmitt und Ayn Rand beruht. Damit wird die <em>Broligarchie</em> gerechtfertigt, eine Herrschaft der Tech-Milliardäre. Diese Männer [sic!] sehen sich als Aufhalter – Katechon – gegen den Antichristen. Peter Thiel, milliardenschwerer Investor, der insbesondere für PayPal und Palantir verantwortlich ist und die Karriere von US-Vizepräsident J.D. Vance massiv gefördert hat, ist ein wesentlicher Protagonist dieses religiösen Fundamentalismus.</p>
<p>Ende Mai wurde die 30. Ausgabe des <em>Grundrechte-Reports</em> veröffentlicht. „Ausgangspunkt für die staatlichen Verfassungsschutzberichte sind angebliche Sicherheitsbedürfnisse; Ausgangspunkt für den Grundrechte-Report sind Menschenwürde, Grundrechte und Rechtsstaat“, schrieb es Till Müller-Heidelberg, Mitbegründer und langjähriger Mitherausgeber des Grundrechte-Reports. Diese Worte leiten auch das Vorwort der aktuellen Ausgabe ein.</p>
<p>Seit 1997 dokumentieren wir Einschränkungen der Grundrechte durch Gesetze, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte und sonstiges staatliches Handeln. Der autoritäre Staat kommt immer unverhohlener zum Vorschein. Prägend für das Jahr 2025 war die sprunghafte Militarisierung Deutschlands, deren Ausmaß seit dem Zweiten Weltkrieg beispiellos ist. Die schwarz-rote Koalition bereitet mit dem Erlass des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes die Wiedereinführung der Wehrpflicht vor und verpflichtet junge Männer zu einer Selbstauskunft über ihre „Wehrtüchtigkeit“ und zu einer umfangreichen Musterung. Damit steht in Aussicht, die Errungenschaft der Aussetzung der Wehrpflicht zu verlieren. In der Begründung des Wehrdienständerungsgesetzes hieß es 2011 noch: „Die mit gesetzlichen Pflichtdiensten verbundenen Grundrechtseingriffe [sind] nicht mehr zu rechtfertigen.“ Heute kommt der Gesetzgeber offenbar zu einer anderen Bewertung.</p>
<p>Doch neben dem Ausbau von Militär und Sicherheitsbehörden ist auch der zunehmende <em>Überwachungskapitalismus</em> eine Gefahr für die Menschenrechte. Teilweise geht er mit staatlichen Überwachungsmaßnahmen und der parallel stattfindenden Militarisierung Hand in Hand, wie die Nutzung von Palantir für die staatliche Überwachung zeigt. Teilweise fördern solche Unternehmen eine faschistische Politik, wie sie in Deutschland auch auf politischer Ebene verstärkt zu beobachten ist.</p>
<p>Die Zeitschrift <strong>vor</strong><em>gänge</em> ist seit vielen Jahren das zentrale Organ der Humanistischen Union, mit dem wir unsere inhaltlichen Positionen und Themen voranbringen wollen. Um dies zu verstärken, wollen wir mit einem neuen Veranstaltungsformat die behandelten Themen in die Öffentlichkeit tragen: <strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt</em> ist eine Reihe von weitgehend virtuellen Diskussionsveranstaltungen, in der wir künftig eine Debatte über die Themen der <strong>vor</strong><em>gänge</em> führen wollen. Die ersten beiden Veranstaltungen befassten sich mit den Ausgaben zu <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/"><em>Einengung der Diskursräume</em></a> und <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-videoaufzeichung/"><em>Weniger Demokratie wagen?</em></a>. Deren Aufzeichnungen sind auf unserer Homepage humanistische-union.de zu finden. Ich wünsche viel Freude und viele neue Erkenntnisse und Einsichten beim Ansehen der Aufzeichnungen und der Lektüre der Ausgaben. Wir werden die Reihe nach der Sommerpause fortführen.</p>
<p>Es grüßt Sie und Euch herzlich</p>
<p><em>Stefan Hügel</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/editorial-101/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Krise der Demokratie und Demokratisierung des Ökonomischen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 14:03:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Auch wenn die Entwicklungen in den Staaten des europäischen und amerikanischen Kontinents unterschiedlich verlaufen, ist die Krise der Demokratien des entwickelten Kapitalismus nicht mehr zu übersehen. Politikwissenschaftler*innen wie Wolfgang Merkel (2024: 18) diagnostizieren einen „Abwärtstrend der Demokratie“ und Jahre „des kontinuierlichen Qualitätsverlusts selbst der besten Demokratien“. Auch lange stabile Modelle der politischen Demokratie geraten vor [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Auch wenn die Entwicklungen in den Staaten des europäischen und amerikanischen Kontinents unterschiedlich verlaufen, ist die Krise der Demokratien des entwickelten Kapitalismus nicht mehr zu übersehen. Politikwissenschaftler*innen wie Wolfgang Merkel (2024: 18) diagnostizieren einen „Abwärtstrend der Demokratie“ und Jahre „des kontinuierlichen Qualitätsverlusts selbst der besten Demokratien“. Auch lange stabile Modelle der politischen Demokratie geraten vor allem von zwei Seiten unter Druck: Zum einen gefährdet ein weit verbreiteter Aufschwung rechtspopulistischer und völkisch-nationalistischer Kräfte die Mindeststandards demokratischer Prozeduren und Kulturen. Wachsende Zustimmungswerte, mehr Sitze in den Parlamenten bis hin zu Regierungsbeteiligungen sind die sichtbaren Zeichen dieser Entwicklung. Zugleich tun sich demokratisch legitimierte Regierungen schwer, die gegenwärtige Ökonomie in sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklungsmodelle zu transferieren. Hinzu kommen Herausforderungen wie globale Migration oder externe Schocks wie die Corona-Pandemie oder die geopolitischen Turbulenzen im Zuge des Ukraine-Krieges. Zweifel an der Handlungsfähigkeit und Krisenlösungskompetenz der Politik werden in rechten Narrativen von den korrupten Eliten aufgegriffen und zur Delegitimierung der politischen Repräsentation genutzt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. </strong><strong class="western">Hans-Jürgen Urban</strong> ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall sowie Honorarprofessor am Institut für Soziologie der Friedrich-Schiller Universität in Jena.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 14.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 5.- €.</em></p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/krise-der-demokratie-und-demokratisierung-des-oekonomischen/">Krise der Demokratie und Demokratisierung des Ökonomischen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Wirtschaftsdemokratie</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 13:37:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wirtschaft und Demokratie stehen in Spannung zueinander. Es wird häufig erwartet, dass sich die demokratischen Institutionen an den wirtschaftlichen Imperativen ausrichten. Angela Merkel sprach einst von „marktkonformer Demokratie“. Unter Vertreter*innen der Wirtschaft gibt es offensichtlich auch Sympathien für autoritäre Regime, sofern diese den Erwartungen auf Wirtschaftswachstum und schnelles Entscheiden entsprechen. Vielen Unternehmer*innen und Manager*innen ist [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/wirtschaftsdemokratie/">Wirtschaftsdemokratie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Wirtschaft und Demokratie stehen in Spannung zueinander. Es wird häufig erwartet, dass sich die demokratischen Institutionen an den wirtschaftlichen Imperativen ausrichten. Angela Merkel sprach einst von „marktkonformer Demokratie“. Unter Vertreter*innen der Wirtschaft gibt es offensichtlich auch Sympathien für autoritäre Regime, sofern diese den Erwartungen auf Wirtschaftswachstum und schnelles Entscheiden entsprechen. Vielen Unternehmer*innen und Manager*innen ist allerdings nicht nur aufgrund privater Überzeugung durchaus bewusst, dass die Wirtschaft Vielfalt, offene Diskussion und Meinungsstreit benötigt, soll es Fortschritt und Innovation geben und sollen Gesellschaft und demokratische Institutionen keinen Schaden nehmen, wenn sie aufgrund auseinandertriftender Lebensverhältnisse keinen Rückhalt mehr in der Bevölkerung finden. Doch auch wenn demokratische Institutionen als Rahmen für wirtschaftliche Prozesse gelten, so handelt es sich nicht um Wirtschaftsdemokratie.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aus wirtschaftsdemokratischer Sicht erweist sich die parlamentarische Demokratie als unzulänglich, da unternehmerische Entscheidungen allenfalls nebenbei und zufällig, sprich abhängig von der Marktlage, auch gesellschaftlichen Zielen dienen. Es geht vielmehr um Wettbewerbsfähigkeit, Gewinne und Interessen der Aktionär*innen. Entsprechend finden auch die Interessen der Lohnabhängigen oder Konsument*innen kaum angemessene Berücksichtigung. Demgegenüber erweitert Wirtschaftsdemokratie das Verständnis von Demokratie um den Bereich wirtschaftlichen Entscheidens selbst. Sie schließt Mitbestimmung in den Betrieben und Unternehmen ein. Darüber hinaus zielt dem Selbstverständnis zufolge Wirtschaftsdemokratie auf eine demokratische Alternative zur kapitalistischen Marktwirtschaft. Die Gewerkschaftsbewegung hat Wirtschaftsdemokratie lange Zeit als einen demokratischen Weg zum Sozialismus verstanden (vgl. Demirović 2007). Einer Befragung des Internationalen Gewerkschaftsbundes zufolge wünschten sich 2014 mehr als 80 Prozent der Deutschen eine neue Wirtschaftsordnung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Forderungen nach Wirtschaftsdemokratie finden sich schon in frühen Dokumenten der Arbeiterbewegung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts: gleichberechtigte Teilhabe am wirtschaftlichen Prozess, Streben nach Demokratie bis in die betrieblichen Abläufe oder freie Wahl der Aufseher und Werkmeister. Um 1900 wurde von Carl Legien die Beseitigung des Absolutismus im Fabrikbetrieb und die demokratische Organisation der Betriebsstätten bis hin zur Leitung der Produktion durch die Arbeiterschaft gefordert. In Deutschland diskutierten die Gewerkschaften nach dem Ende des Ersten Weltkriegs abermals Fragen der Wirtschaftsdemokratie. Sie forderten Mitbestimmungsrechte für die Arbeiter bei der gesamten Produktion – vom Einzelbetrieb bis in die Spitzen der zentralen Wirtschaftsorganisation und frei gewählte Arbeitervertretungen. Wirtschaft in ihrer Gesamtheit wurde als Volksangelegenheit verstanden und sollte dem Allgemeinwohl dienen. Demokratie sollte demzufolge nicht an den Toren der Betriebe und Unternehmen Halt machen, sondern sich auch auf sie erstrecken. Eine Verwirklichung dieses Demokratisierungsziels erschien nach der Revolution, die das Kaiserreich gestürzt hatte, möglich.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">1928 legte eine vom Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund eingesetzte Arbeitsgruppe eine Denkschrift unter dem Titel <i>Wirtschaftsdemokratie. Ihr Wesen, Weg und Ziel</i> vor. Sie verbindet sich mit dem Namen Fritz Naphtali ([1928] 1968) und legt eine umfassende Konzeption der Wirtschaftsdemokratie dar. Der Gedanke einer Demokratisierung der Wirtschaft, der mit dem Ziel einherging, die Unternehmen zu vergesellschaften, die Produktion durch die Arbeiter zu kontrollieren, den Betriebsrat zu einem gleichberechtigten Mitbestimmungsorgan auszugestalten, war umfassend von der Rätebewegung formuliert worden. Eine Sozialisierung der Betriebe erschien möglich, denn sie mussten von Kriegs- auf Friedenswirtschaft umgestellt werden. Doch aufgrund der gewalttätigen Niederschlagung der Rätebewegung und der eindeutigen Festlegung der SPD auf die parlamentarische Demokratie kamen rätedemokratische Konzepte über erste Vorschläge nicht hinaus. Die Diskussionen verebbten allmählich (Hillmann 1971; 1972; Bermbach 1973). In diesen Diskussionen sahen die Gewerkschaften die Notwendigkeit einer Demokratisierung der Unternehmen und der Wirtschaft in ihrer Gesamtheit. Doch kamen diese Überlegungen in gewisser Weise zu spät und konnten der Entwicklung keine andere Richtung mehr geben. Denn die Krise der Demokratie in der Weimarer Republik verlief zwar 1928 noch nicht unumkehrbar in Richtung einer nationalsozialistischen Diktatur, aber die demokratischen Parteien, die sozialistische Bewegung und die Gewerkschaften waren als gesellschaftliche Kräfte, die für Demokratie eintraten, schon in der Defensive und wurden durch die Wirtschaftskrise 1929 und deren Folgen weiter geschwächt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es sind prinzipielle und realökonomische Gesichtspunkte, die in der Denkschrift als Begründung für Wirtschaftsdemokratie angeführt wurden und ihre Relevanz auch für heutige Diskussion behalten haben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der lange Kampf der Arbeiterbewegung für das allgemeine Wahlrecht war einigermaßen erfolgreich geführt worden. Doch die Durchsetzung der politischen, staatlich begrenzten Demokratie führte noch nicht zur Teilhabe der Lohnabhängigen an den Entscheidungen der Unternehmen. Weiterhin blieb die Mehrheit der Bevölkerung wirtschaftlich unfrei, ihre demokratischen Grundrechte als Wirtschaftsbürger*innen blieben sehr eingeschränkt. Dagegen lässt sich nun argumentieren, dass im Fall von Wirtschaftsunternehmen demokratische Beteiligungsrechte gar nicht sinnvoll sind. Denn die Garantie des Privateigentums bedeutet ja gerade das Recht der Eigentümer*innen, andere vom Gebrauch ihres Eigentums auszuschließen. Dies gilt als Grundlage für erfolgreiches wirtschaftliches Handeln.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Einem solchen Vorbehalt hielten die Autoren der Denkschrift entgegen, dass die liberale Unterstellung, der Kapitalismus sei weiterhin durch die erbitterte Konkurrenz einer Vielzahl von Kleinunternehmen bestimmt, nicht haltbar sei. Längst schon habe sich durch Konzentration und Zentralisation der Unternehmen ein organisierter Kapitalismus mit großen Monopolen und Kartellen herausgebildet. Es wird deswegen von einer „kapitalistischen Despotie“ gesprochen (Naphtali [1928] 1968: 17). Es handele sich bei den Unternehmen um Riesenorganisationen mit vielen tausend, wenn nicht hunderttausenden Lohnabhängigen. Die Entscheidungen in den Unternehmen würden jedoch nicht nur die Arbeitenden in den Betrieben, sondern auch die Konsument*innen und die Allgemeinheit betreffen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch wenn die Autoren der Denkschrift solche Fragen nicht im Einzelnen diskutieren, umfassen die Ausführungen implizit eine Vielzahl von Aspekten, die nach demokratischen Gesichtspunkten entschieden werden sollten: die Ansiedlung und Größe von Unternehmen, die Wahl der Produkte, das technologische Niveau, die Zahl und Qualität der Arbeitsplätze, die Arbeitsorganisation, die berufliche Qualifikation, die Preise, die Menge und Qualität der erzeugten Güter, die Inanspruchnahme von Ressourcen und die Folgen der Produktion für die Allgemeinheit. Häufig steht in Frage, ob die Privateigentümer*innen jenseits des von ihnen verfolgten Gewinns das Interesse und die Möglichkeit haben, den Bedarf der Menschen zu befriedigen. Das gilt auch für einen weiteren Aspekt: Denn die großen Unternehmen ebenso wie die Menschen insgesamt bedürfen einer öffentlichen Wirtschaft, die die infrastrukturelle Versorgung sichert: etwa Straßen, Kanalisation, Wasser, Elektrizität, Schulen und Sportanlagen. Vieles davon wird nicht von Privatunternehmen zur Verfügung gestellt, weil die Investitionskosten hoch und die Gewinnerwartungen niedrig sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als weiteren realökonomischen Gesichtspunkt führt die Denkschrift die Erfolge der Arbeiterschaft selbst an. Es sei gelungen, auf die Regulierung der Arbeitszeit Einfluss zu nehmen. Vor allem hätten sich Gewerkschaften herausgebildet. Neben das Koalitionsrecht seien weitere Arbeitnehmerrechte getreten, so dass in täglichen Kämpfen um die Neugestaltung der Verhältnisse gerungen würde. Das ist folgenreich, denn die Gewerkschaften stehen den Unternehmensleitungen als organisierte Verhandlungspartner gegenüber.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wolfgang Abendroth hat in den frühen 1950er Jahren auf einen weiteren wesentlichen Gesichtspunkt hingewiesen. Demzufolge hat die empirische Entwicklung von Wirtschaft und Politik dazu geführt, dass die Unternehmen nicht nur von der Nachfrage der Konsument*innen, den Verhandlungen mit den Gewerkschaften um höhere Löhne oder öffentlichen Infrastrukturen abhängig sind, sondern auch von staatlichen Eingriffen. Politisches Entscheiden stellt also nicht nur rechtliche Rahmenbedingungen für Marktteilnehmende zur Verfügung, sondern trägt zur Gestaltung der Wirtschaft bei. Dies ist der Fall, weil der Staat etwa mittels Zölle und technischen Standards Exporte und Importe lenkt, mit Steuern und Geldpolitik unternehmerische Entscheidungen lenkt, mit Bildungspolitik auf das Arbeitskräftepotential und die Qualifikationsprofile Einfluss nimmt, mit Arbeitsmarktpolitik die Arbeitslosen verwaltet und zu ihrer Qualifikation beiträgt. Unternehmen müssen langfristig planen. Aber auch staatliche Planung ist nicht systemfremd. Im demokratisch-sozialen Bundesstaat der Bundesrepublik Deutschland, so schlussfolgert Abendroth (1967: 122), sind die staatlichen Planungen Ergebnis demokratischer Entscheidungen, die aus einer komplexen Koordination zwischen Parteien, Öffentlichkeit, Verwaltungen und Verbänden hervorgehen. Das aber bedeutet in der Konsequenz, dass die parlamentarische Demokratie des Grundgesetzes es erlaubt, die Gesellschaft umzuplanen und ihr eine andere Wirtschaftsverfassung zu geben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In diesem demokratiepolitischen Sinn entsteht ein Verständnis davon, dass ökonomische Prozesse sich nicht einfach als naturgesetzliche Marktprozesse vollziehen, sondern Ergebnis menschlichen Handelns und Entscheidens sind. Wirtschaftliche Orientierungen können sehr unterschiedlich ausgerichtet sein. Dabei geht es um das Verständnis von Reichtum und Wohlfahrt, aber auch von Effizienz und Versorgung der Menschen: Sind die Ziele eine höhere Wachstumsrate, große Gewinne, explodierender Reichtum Weniger, Erderhitzung oder mehr soziale Gleichheit, ein Leben ohne Angst und Armut, eine hohe Bildung, Teilhabe an Kultur, lange Lebensdauer bei guter Gesundheit und die langfristige Sicherung des Stoffwechsels mit der Natur? Aus wirtschaftsdemokratischer Sicht werden einzelwirtschaftliche Entscheidungen in den gesellschaftlichen Zusammenhang gestellt und damit auch zum Gegenstand politisch-demokratischen Entscheidens. Dies würde heute angesichts von CO2-Emissionen, schwindender Biodiversität, Flächenverbrauch, Wassermangel oder chaotischen Wetterentwicklungen einschließen, auch die wirtschaftlichen Organisationen demokratiefähig zu machen, sodass sich in den ökonomischen Praktiken nicht einzelwirtschaftliche, sondern gesamtgesellschaftliche Rationalität zur Geltung bringen kann – und das schließt die ökologischen Kreisläufe ein. Das könnte dazu führen, dass aus einer Vielzahl von Entscheidungen – hinsichtlich der Produkte, der Arbeitsorganisation, des Konsums, der Wohnformen oder der Mobilität – eine demokratisch gewollte und gestaltete andere Lebensweise resultiert, die den ökonomischen Alltag unmittelbar prägt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Historisch wurde die Wirtschaftsdemokratie von der Arbeiterbewegung vertreten. Im Zentrum standen deswegen Forderungen von Arbeiter*innen, an Wirtschaftsentscheidungen beteiligt zu sein. Dies schloss das Recht auf die Bildung von Gewerkschaften und Betriebsräten ein. Das ist nicht selbstverständlich, denn auch unter demokratischen politischen Verhältnissen gibt es zahlreiche Bemühungen von Unternehmen und ihren Verbänden, Gewerkschaften zu bekämpfen, die Bildung von Betriebsräten in den Betrieben zu verhindern oder sich der Tarifbindung zu entziehen. Das sind Minimalerfordernisse einer Beteiligung der Beschäftigten an ihren Betrieben, so dass sie etwa Einfluss auf Löhne, Arbeitszeiten, Pausenregelungen und Arbeitsabläufe nehmen können. Schwierig und bislang nicht möglich ist eine Beteiligung, wenn es um Produktentwicklung, Markterschließung, Investitionen, Rationalisierung, Zukauf, Verkauf oder gar Schließung von Unternehmensteilen oder ganzen Unternehmen geht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Große Ziele, die die Gewerkschaften historisch mit der Wirtschaftsdemokratie verfolgten, wurden nicht verwirklicht. Erst in den 1970er Jahren ist es gelungen, eine Mitbestimmung der Belegschaften und Gewerkschaften in Aktiengesellschaften zu verankern. Nicht umgesetzt wurde das Ziel, einzelwirtschaftliche Rationalität und gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt zu vereinbaren. Das Erstere würde bedeuten, auch in wirtschaftlichen Belangen allen Bürger*innen eine Stimme zu geben, sprich das demokratische Stimmrecht über die politische Sphäre hinaus auszuweiten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für den Weg dorthin können Diskussionen hilfreich sein, die sich mit Regional- und Strukturräten befassen. Dabei ginge es um Entscheidungen über die konkrete Regionalentwicklung und die Branchenzusammensetzung der wirtschaftlichen Versorgung in den einzelnen Regionen. Das könnte zum Ziel haben, unter Beteiligung aller Stakeholder Investitionen nach Allgemeinwohlgesichtspunkten zu lenken oder Ressourcen und Flächen schonend zu nutzen und gleiche Lebensverhältnisse für alle herzustellen. Um in die Unternehmensentscheidungen gesamtgesellschaftliche Rationalität einzubringen, wurde auch in die Diskussion gebracht, auch Konsument*innen und Naturschutzverbände in den Prozess der Mitbestimmung in den Aufsichtsräten einzubeziehen (vgl. Beerhorst 2004). Angesichts des Umbaus der Unternehmensgovernance zugunsten der institutionellen Anleger erscheint es heute angebracht, über eine Mitbestimmung direkt in den Leitungen von Betrieben und den Unternehmen nachzudenken. Auch im Fall veränderter Eigentumsverhältnisse wäre eine demokratische Mitentscheidung im Blick zu behalten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Schließlich dürfte heute eine weitere große Herausforderung sein, wirtschaftliches Handeln jenseits nationalstaatlicher Grenzen zu steuern. Auch wenn der Globalisierungsprozess nicht mehr so ungezügelt und unkritisch fortgesetzt stattfindet wie in den frühen 2000er Jahren, so gibt es viele Hinweise auf die Entwicklung hin zu vordemokratischen ökonomischen Entscheidungsprozessen: die Zentralisationsprozesse der Unternehmen, die künstliche Intelligenz und der Bedarf an mehr Energie, die Konkurrenz weltweit operierender Unternehmen, der Zugang zu Ressourcen, die Aufrüstung etc. tragen dazu bei, im staatlichen Bereich die demokratischen Verfahren zu schwächen, einzuschränken oder zu beseitigen. Demokratische und wohlfahrtsstaatliche Institutionen, die die Lebensqualität und Teilhabeperspektiven der Menschen betreffen, sind durch autokratische und faschisierende Politiken bedroht. Die Spielräume von Gewerkschaften, Wissenschaft und Forschung, Medien und Journalismus, sozialen Bewegungen, Nichtregierungsorganisationen oder Kunst werden vielfach begrenzt, einzelne Personen mit rechtlicher oder unmittelbar körperlicher Gewalt bedroht. Antidemokratische Orientierungen, Klimaleugnung, Sexismus oder Rassismus sind in der sogenannten gesellschaftlichen Mitte verbreitet und ermöglichen immer wieder Radikalisierungen nach rechts und Bündnisse mit autoritären Gruppen und Parteien.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Doch es lässt sich eine Ungleichzeitigkeit erkennen: Unter ökologischen, sozialen, regionalen und demokratischen Kriterien wird der Bedarf an einer demokratischen Gesamtrationalität wirtschaftlichen Entscheidens heute weit über die Gewerkschaften hinaus von vielen Akteuren thematisiert. Die Diskussionen über Wirtschaftsdemokratie sind verschränkt und verbunden mit Debatten über Genossenschaften, Betriebsbesetzungen, sorgende Städte, öffentliche und nachhaltige Infrastrukturen, queere Lebensweisen, Öko-Dörfer, demokratische Planung, Degrowth, Commoning, Rekommunalisierung oder Sozialisierung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Alex Demirović</strong> ist Senior Fellow der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Berlin und arbeitet dort schwerpunktmäßig zu Fragen von Demokratie und Sozialismus. Zudem ist er außerplanmäßiger Professor am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt am Main und forscht dort zu kritischer Gesellschaftstheorie, Staats- und Demokratietheorie sowie Krisen- und Katastrophendynamiken. Gerade ist von ihm erschienen: Marx als Demokrat oder: Das Ende der Politik (Dietz Berlin, 2025).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Abendroth, Wolfgang</em> 1967: Antagonistische Gesellschaft und politische Theorie, Neuwied/Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Beerhorst, Joachim</em> 2004: Demokratisierung der Wirtschaft – theoretische Desiderate und politische Erinnerung, in: Beerhorst, Joachim/Demirović, Alex/Guggemos, Michael (Hrsg.): <em>Kritische Theorie im gesellschaftlichen Strukturwandel</em>, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Bermbach, Udo </em>1973: Theorie und Praxis der direkten Demokratie, Opladen.</p>
<p align="justify"><em>Demirović, Alex</em> 2007: Demokratie in der Wirtschaft. Positionen – Probleme – Perspektiven, Münster.</p>
<p align="justify"><em>Hillmann, Günter </em>1971: Die Rätebewegung, Bd. 1, Reinbek bei Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Hillmann, Günter</em> 1972: Die Rätebewegung, Bd. 2, Reinbek bei Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Naphtali, Fritz</em> [1928] 1968: Wirtschaftsdemokratie. Ihr Wesen, Weg und Ziel, Frankfurt am Main.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Der reichste Deutsche: Zwei Gedankenspiele</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Sep 2025 11:24:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialpolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Klaus Michael Kühne ist nach Angaben des Magazins Forbes der reichste Mann Deutschlands. Nun gibt sich der Milliardär auch noch als großzügiger Mäzen, denn er schenkt der Freien und Hansestadt Hamburg ein neues Opernhaus. Gott – muss der reich sein! Und wie spendabel! Nebenbei ist er noch der wichtigste Sponsor des HSV. Solche großherzigen Menschen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Klaus Michael Kühne ist nach Angaben des Magazins Forbes der reichste Mann Deutschlands. Nun gibt sich der Milliardär auch noch als großzügiger Mäzen, denn er schenkt der Freien und Hansestadt Hamburg ein neues Opernhaus. Gott – muss der reich sein! Und wie spendabel! Nebenbei ist er noch der wichtigste Sponsor des HSV. Solche großherzigen Menschen brauchen wir. Soll man die mehr besteuern? Ist das gerecht?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Debatte um eine gerechte Besteuerung von Superreichen in Deutschland ist schon vor einigen Jahren auf zivilgesellschaftliche Initiativen hin entfacht und wird nun durch das Steuerpaket der neuen Bundesregierung wieder befeuert. Gleichzeitig bleiben die Debatten abstrakt und das Steuersystem kompliziert. Bei der Diskussion über Reichtum (und was eine gerechte Besteuerung von Reichtum wäre) habe selbst ich als Mathematiker manchmal Probleme, die Dimensionen zu erklären. Versuchen wir es einmal:</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Wie viel Reichtum ist gerecht?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ein*e Facharbeiter*in verdient pro Jahr netto etwa 27.000 Euro. Der Bundeskanzler verdient netto (ohne seine vielen Nebeneinkünfte) etwa 150.000 Euro. Das ist fast das Sechsfache. Arbeitet er so viel? Ist das gerecht? Die meisten Menschen finden: Ja! Das ist ok.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Jedoch Michael Blume, der VW-Vorsitzende und zugleich der bestbezahlte Manager Deutschlands verdient 5,4 Millionen Euro netto. Das ist 36 Mal (!) so viel wie das Gehalt des Bundeskanzlers und über zweihundertmal so viel wie jenes eines Facharbeiters. Kann man so viel überhaupt ausgeben? Ist das gerecht? Macht das glücklicher? Da trennen sich die Meinungen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Und Herr Kühne, der reichste Mann Deutschlands? Er verdient netto 3,3 Milliarden Euro. Diese Zahl ist so hoch, das sie niemandem mehr etwas sagt. Das über 600-mal so viel wie der superreiche VW-Vorsitzende Blume verdient oder so viel wie 20.000 Bundeskanzler verdienen würden!</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">H&uuml;hnerei und K&ouml;lner Dom</h3>
<p class="v-zwischenüberschrift-2-western" align="left">Um das zu veranschaulichen, versuchen wir es zunächst mit einer räumlichen Größenordnung zum Vergleich: Nehmen wir an, das Nettoeinkommen eines Facharbeiters entspräche sieben Zentimeter – etwa der Größe eines Hühnereis. Folglich entspräche das Einkommen des Bundeskanzlers 42 Zentimeter, was der Größe eines Blumentopfes mit einer Blume drin entspricht. Das Einkommen von Herrn Blume entspräche bereits dem großen Fenster links unten im Portal des Kölner Doms – das Fenster ist 15 Meter hoch.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Und nun zu Herrn Kühne: Sie vermuten sicher, dass sein Einkommen dann der Höhe des Doms entspräche. Das wären 157 Meter. Aber weit gefehlt! Das wäre „nur” das zehnfache von Herrn Blume. Das reicht nicht für Herrn Kühne.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie wäre es zum Vergleich mit dem höchste Gebäude der Welt, der Burj Khalifa in Dubai mit 828 Metern? Auch das reicht nicht aus. Ja, selbst der höchste Berg, der Mount Everest, wäre nicht ausreichend. Man müsste dann noch zwei Kölner Dome übereinander obendrauf stellen. Unfassbar!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Noch ein Vergleich, diesmal in Jahren statt Höhenmetern: Wenn ein Facharbeiter sehr sparsam wäre und jedes Jahr die Hälfte seines Einkommens auf die hohe Kante legen würde, dann müsste er 250.000 Jahre arbeiten, um so viel anzusparen, wie Herr Kühne in einem einzigen Jahr verdient. Um aber darüber hinaus so viel anzusparen, wie Herr Kühne an Vermögen besitzt, hätte der Facharbeiter bereits drei Millionen Jahre sparen müssen. Das war lange, bevor die Steinzeit begann.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Und woher kommt das Verm&ouml;gen?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das ist schon irre! Aber wie hat denn K. M. Kühne sein Vermögen erarbeitet? Durch ehrliche Arbeit? Die Geschichte geht so:</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Brüder Alfred (Klaus Michael Kühnes Vater) und Werner Kühne erbten 1933 Teile der 1890 gegründeten kleinen Spedition Kühne + Nagel. Beide waren überzeugte Nazis, Werner auch schon NSDAP-Mitglied. Sie nutzten die Gelegenheit und drängten ihren dritten Partner, Adolf Maass, der jüdischer Abstammung war und dem fast die Hälfte des Betriebs gehörte, ohne Entschädigung aus der Firma. Dieser kam dafür mit seiner Frau ins KZ. Beide wurden 1945 in Auschwitz ermordet. Die Firma wurde nun ein NS-Musterbetrieb und wuchs rapide. Sie bekam nämlich von Hitler 1942 das Monopol für die Entsorgung von 65.000 jüdischen Haushalten in Frankreich und den Benelux-Staaten, deren Bewohner*innen ins Ausland flohen oder gar ins Konzentrationslager deportiert wurden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nach dem Zweiten Weltkrieg durften die Brüder wegen ihrer Nazi-Vergangenheit zunächst kein Geschäft führen. Sie machten deshalb Dieter Liesenfeld, einen jungen Mann jüdischer Abstammung, zum Teilhaber.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dann aber wurde Kühne + Nagel für etwa zehn Jahre Tarnfirma der CIA-Geheimorganisation Gehlen, die zum großen Teil aus Mitgliedern der SS, SA, der Gestapo und den Geheimdiensten der Wehrmacht und der NSDAP bestand. Dafür wurde Alfred Kühne auf Anweisung des CIA „entnazifiziert“ und zahlte seinen Bruder und Herrn Liesenfeld aus. Später übergab er dann die Führung des Konzerns nach und nach an seinen einzigen Sohn Klaus Michael.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Heute ist Kühne + Nagel das drittgrößte Logistik-Unternehmen der Welt. Seinen Firmen- und Wohnsitz hat Klaus Michael Kühne aus Steuergründen in die Schweiz verlegt. Anfang November 2008 widersprach er bei einer Podiumsdiskussion einer möglichen Fusion mit der dänischen Reederei Maersk. Er wolle das Käuferkonsortium „möglichst reinrassig deutsch halten“, aber natürlich in Deutschland keine Steuern zahlen. Eine wissenschaftliche Auftragsstudie über die Familiengeschichte wurde von Kühne nicht veröffentlicht, da die Autoren sich weigerten, ihm nicht passende Passagen zu streichen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Zwei Gedan&shy;ken&shy;speile</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Herr Kühne schenkt nun Hamburg ein Opernhaus für 300 Millionen Euro. Ist das großzügig? Rechnen wir einmal nach: Würde er Abgaben bezahlen wie jeder normale Arbeitnehmende, dann wären das 1,7 Milliarden Euro jährlich. Das wären also fünfeinhalb Opernhäuser – und das jedes Jahr! Anders gerechnet: Der Hamburger Senat und die Bundesregierung könnten von seinen Steuern auch 40.000 zusätzliche Erzieher*innen finanzieren – die in Deutschland dringend fehlen. Zudem würde Herr Kühne trotzdem jedes Jahr um fast zwei Milliarden Euro reicher werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Tatsächlich ist die Familie Kühne nur ein aktuelles Beispiel. Sie ist eine von insgesamt etwa 220 Milliardärsfamilien und etwa 4000 Hektomillionärsfamilien (mit mehr als hundert Millionen Euro Vermögen) in Deutschland. Wenn all diese Familien prozentual so viel Steuern zahlen würden, wie normale Arbeitnehmende, dann würde das nicht nur als Gehalt für die fehlenden Erzieher*innen reichen, sondern beispielsweise auch für Folgendes:</p>
<ul>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western">100.000 neue dringend benötigte Sozialwohnungen (zehn Milliarden Euro pro Jahr)</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein Programm für gleiche Chancen für alle Kinder (Kindergrundsicherung, Kitas, Schulen – 30 Milliarden Euro pro Jahr)</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die dringend nötige Reparatur der Infrastruktur in Schulen, Krankenhäusern, Brücken und Bahn (40 Milliarden Euro pro Jahr)</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western">Den klimagerechten Umbau des Landes (30 Milliarden Euro pro Jahr)</p>
</li>
</ul>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kurzum: Würden Superreiche Steuern in der prozentualen Höhe zahlen, wie es Nichtsuperreiche tun, dann könnte Deutschland bei entsprechendem politischen Willen um einiges sozialer, gerechter und klimafreundlicher sein.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Fazit</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Menschen, die für den Mindestlohn 40 Stunden in der Woche arbeiten, zahlen in Deutschland fast 50 Prozent ihres Einkommens (ausgegangen vom Arbeitgeberbrutto) in Form von Sozialabgaben, Einkommenssteuern und Verbrauchssteuern an den Staat.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Multimillionäre und Milliardäre dagegen zahlen meist weniger als zwei Prozent Steuern. Denn sie halten ihr Vermögen überwiegend in Stiftungen oder Privat-Holdings. Und selbst wenn man die Unternehmenssteuern ihrer Firmen mitrechnen würde, dann zahlen sie in der Regel nur zwischen 15 und 30 Prozent.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn Herr Kühne dagegen US-Bürger wäre, dann müsste er auf Grund von Gesetzen, die Präsident Barack Obama durchgesetzt hat, sein Einkommen voll versteuern. Selbst Donald Trump hat das bisher nicht abgeschafft.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Um das Wachsen der Schere zu beenden, müssten die Reichen und Superreichen einen Teil des Reichtums wieder abgeben. So war das in den Wirtschaftswunderjahren nach dem Zweiten Weltkrieg tatsächlich in Deutschland, in Groß Britannien und auch in den USA! So wurde das zerstörte Deutschland nach dem Krieg wieder aufgebaut. Das Steuerpaket der Bundesregierung ändert nichts an der bestehenden Ungerechtigkeit. Stattdessen wird die Körperschaftsteuer – die in den 1950er Jahren mal bei 65 Prozent lag – und seitdem in mehreren Schritten auf zuletzt 15 Prozent reduziert wurden, nochmal um ein Drittel auf nur noch zehn Prozent reduziert. Das verschärft die soziale Ungerechtigkeit sogar noch. Viel besser wäre es, gerechte Steuern von den Überreichen zu erheben und damit gezielt Wirtschaftsbereiche wie die IT-Wirtschaft, die Herstellung von Autobatterien oder von grünem Stahl zu fördern, damit die deutsche Industrie für die Zukunft gewappnet ist anstatt wilde Steuergeschenke zu verstreuen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es wird Zeit für eine finanzpolitische Kehrtwende und für eine stärkere Besteuerung der Superreichen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Karl-Martin Hentschel</strong> war IT-Manager in einem internationalen Konzern, Fraktionsvorsitzender der Grünen in der Simonis-Regierung in Schleswig-Holstein und arbeitet seitdem als freier Autor. Er sitzt als Vertreter von Attac im Vorstand des Netzwerk Steuergerechtigkeit. Sein neues Buch: Steuer-Revolution. Ein Konzept zur Rückverteilung von Reichtum, zu mehr Gerechtigkeit und Klimaschutz, VSA-Verlag, Hamburg 2024.</em></p>
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		<title>Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken der Polizei – Berliner Gericht setzt (ein paar) Grenzen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/schmerzgriffe-und-nervendrucktechniken-der-polizei-berliner-gericht-setzt-ein-paar-grenzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Sep 2025 10:50:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Berliner Verwaltungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Folter]]></category>
		<category><![CDATA[Letzte Generation]]></category>
		<category><![CDATA[Nervendrucktechnik]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeigewalt]]></category>
		<category><![CDATA[polizeilicher Schmerzgriff]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzgriff]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenblockade]]></category>
		<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Zwangsmittel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Klimaproteste haben nach massiven Beschränkungen der Versammlungsfreiheit während der COVID-Pandemie und vor den Protesten gegen den Krieg Israels in Gaza die öffentliche Diskussion über Versammlungsfreiheit beschäftigt. Dabei ging es auch um den versammlungsbehördlichen und polizeilichen Umgang mit Klimaprotesten. Zur Auflösung demonstrativer Blockaden der für Klimaschutz Protestierenden hat die Polizei – nach anfänglicher Zurückhaltung – [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Die Klimaproteste haben nach massiven Beschränkungen der Versammlungsfreiheit während der COVID-Pandemie und vor den Protesten gegen den Krieg Israels in Gaza die öffentliche Diskussion über Versammlungsfreiheit beschäftigt. Dabei ging es auch um den versammlungsbehördlichen und polizeilichen Umgang mit Klimaprotesten. Zur Auflösung demonstrativer Blockaden der für Klimaschutz Protestierenden hat die Polizei – nach anfänglicher Zurückhaltung – in breitem Ausmaß sogenannte Schmerzgriffe oder Nervendrucktechniken angewandt, eine bis dahin wenig beachtete Form der polizeilichen Gewalt. Wie kam es dazu? Autofahrer*innen, Politiker*innen und nicht selten auch die Medien waren nach einigen solcher Blockaden mehr als erregt, weil die freie Fahrt für freie Bürger*innen immer wieder kurzfristig zum Erliegen kam. Das „ADAC-Grundrecht“ war in Gefahr! Kommen Autofahrer*innen in Städten und auf Autobahnen auf ihrem beschwerlichen Weg zur Arbeit oder erschöpft auf dem Heimweg sonst vermeintlich ungehindert von Staus, Ampeln oder der Überfüllung von Straßen voran, stoppten nun Menschen den Verkehr, obgleich der doch nach verbreiteter Auffassung wirklich nichts zu tun hat mit dem Problem des Klimawandels, so es ihn denn überhaupt gibt; von der größten Oppositionspartei im Bundestag immerhin wird dies angezweifelt. Wenn Bauern (hier wird bewusst aufs Gendern verzichtet) Straßen blockieren, ist dies selbstredend etwas ganz Anderes, weil diese, wie Autofahrer*innen, ja auch von „der Politik“ schlecht behandelt werden, also Solidarität verdient haben.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Schmer&shy;z&shy;griffe und Nerven&shy;druck&shy;tech&shy;niken &ndash; ein ad&auml;quates Zwangs&shy;mittel der Polizei?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Als Schmerzgriffe oder Nervendrucktechniken werden unterschiedliche Maßnahmen der Polizei bezeichnet. Hierzu gehören einerseits punktuelle Kompressionen einzelner neuronaler Punkte oder Areale im Körper (Nervendrucktechniken), andererseits die Überstreckung oder Überbeugung einzelner Gliedmaßen (Hebeltechniken). Bei Hebeltechniken können die betroffenen Personen im Gegensatz zu Nervendrucktechniken den entstehenden Schmerz dadurch vermeiden oder beenden, dass sie mit ihrem Körper in die Richtung nachgeben, in die gehebelt wird (Espín-Grau/ Singelnstein 2023). Bei Nervendrucktechniken im Kontext von Sitzblockaden hingegen geht es nicht darum, dass die Demonstrierenden sich selbst vom Ort entfernen, zurückzuweichen oder reflexartige Bewegungen auszulösen, die der Polizei das Wegtragen ermöglichen. Schmerzgriffe sind daher auch von für das Wegtragen notwendigen (mobilisierenden) Tragegriffen der Polizei zu unterscheiden. Die Demonstrierenden sollen bei Androhung aus Angst vor Schmerzzufügung die von Polizeibeamt*innen verlangte Handlung selbst vornehmen, sprich aufstehen und weggehen oder beim Wegtragen durch die Polizei zusätzlich so eingeschüchtert werden, dass sie nicht abermals an Protesten teilnehmen. Polizist*innen drohen dabei Protestierenden gerne „unvorstellbare Schmerzen“ mit tagelanger Nachwirkung an, wenn diese nicht aufstehen und die Blockade beenden. Aktivist*innen, die Opfer von polizeilichen Schmerzgriffen wurden, müssen offenbar nicht selten wegen Traumatisierungen psychisch behandelt werden. Auch Körperverletzungen sind entgegen dem polizeilichen Narrativ möglich (von Bernstorff/Scheinfeld 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Schmerzen sind dabei, anders als beispielsweise bei einem Schlagstockeinsatz, nicht Folge der Durchsetzungsmaßnahme, sondern die Durchsetzungsmaßnahme selbst. Diese führt nicht unmittelbar zum polizeilich beabsichtigten Handeln (etwa aufzustehen und die Straße zu verlassen). Die Kompression der Nervenstränge muss vielmehr erst aufhören, damit die betroffene Person frei von Reflexen andere Bewegungen ausführen kann, da während der akuten Schmerzreizsetzung eigentlich kaum eine Handlung durchführbar ist. Die betroffene Person will nur, dass der Schmerz aufhört. Dies gelingt aber – anders als bei Schlagstockeinsatz oder dem bei der Berliner Polizei mittlerweile populären Faustschlag ins Gesicht – nicht durch Zurückweichen oder Wegrennen, sondern nur, wenn der polizeiliche Griff gelockert wird. Insofern kann durch die Anwendung einer Nervendrucktechnik de facto nur ein Dulden oder Unterlassen herbeigeführt werden, nicht aber das eigentlich von der Polizei befohlene Verlassen eines Ortes. Schmerzgriffe „im engeren Sinn zielen nicht auf eine unmittelbare körperliche Wirkung, um ein polizeiliches Ziel zu erreichen. Stattdessen sollen sie eine psychische Wirkung entfalten, indem sie den Willen der Betroffenen beugen und diese dazu bringen, das gewünschte Verhalten vorzunehmen“, wird in der Literatur resümiert (Espín-Grau/Singelnstein 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein „Vorteil“ aus Sicht der Polizei ist dabei die geringere Sichtbarkeit dieser Form der Gewaltanwendung. Das alternativ in Frage kommende Wegtragen von Demonstrant*innen ist zeitintensiv, für die Beamt*innen körperlich anstrengend – das wurde im Prozess vor dem VG Berlin (VG Berlin 20.3.2025 – 1 K 281/23) rechtfertigend seitens der Polizei so ausgeführt – und es erfordert einen erhöhten Personaleinsatz. Der Druck auf bestimmte Nervenpunkte oder das Überdehnen von Gelenken hingegen erfordert von den Beamten nahezu keinen Kraftaufwand (Ruch 2024). Zur „Professionalisierung“ polizeilichen Handelns gehört dabei, dass die Anwendung von Gewalt möglichst wenig grobschlächtig und frei von unkontrollierten Emotionen erscheinen soll. Kommt es zu Bildern überbordender Brutalität, sichtbaren Frakturen, Wunden oder gar Blut, hat das Auswirkungen auf die moralische Rechtfertigbarkeit des Gewalthandelns (von Dömming 2024), wie zuletzt die öffentliche Diskussion um Polizeigewalt am sogenannten Nakba-Tag 2025 in Berlin zeigte.</p>
<blockquote class="western">
<p>„Auch, wenn die Auswirkungen von Schmerzgriffen in den Gesichtern oder Schreien der Betroffenen abzulesen sind, ist die ästhetische Wirkung des polizeilichen Schmerzgriffs eine andere als die der stumpfen Gewaltanwendung durch Fäuste oder Schlagstöcke. Zum einen signalisiert sie, dass es sich hier nicht um einen Exzess und das Ausleben aggressiver Impulse handelt, sondern um eine erlernte Technik. Zum anderen verlegt sie den Schmerz ins Innenleben. Beides erlaubt sowohl dem Anwender als auch den Zuschauern, sich emotional zu distanzieren. Schmerzgriffe ändern das ästhetische Register, in dem sich die Schmerzzufügung abspielt.“ (von Dömming 2024)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sie stellen dabei als „sauberer Zugriff“ eine „verselbständigte Gewaltpraxis“ dar, wie in der Literatur anschaulich dargestellt wurde (Espen-Grau/Singelnstein 2023). Fraglich ist, ob solche polizeilichen Mittel der gezielten Schmerzzufügung nicht realiter auch zu einer unzulässigen „Sanktionierung der Straßenblockade“ durch die Polizei selbst eingesetzt werden (Wieland 2024) und ob diese Maßnahmen nicht zumindest im Einzelfall auch dem Folterverbot unterfallen (vgl. Wieland 2024; Plicht 2017).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Anlass des Gerichts&shy;ver&shy;fah&shy;rens in Berlin</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Nach anfänglich eher zurückhaltendem oder sogar freundlichem Eingreifen der Berliner Polizei bei „Klimablockaden“ kam es im Frühjahr 2023, offenkundig verstärkt durch die politische und publizistische Empörung über vorsätzliche Behinderungen der „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“, zu zunehmend „robusteren“ Einsätzen der Berliner Polizei bei solchen Blockaden von Mitgliedern der sogenannten Letzten Generation auf den Straßen der Hauptstadt. Auch der Kläger in dem im März 2025 vom Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin 20.3.2025 – 1 K 281/23) entschiedenen Fall beteiligte sich am 20. April 2023 (im Urteil fälschlich 2024) an einer solchen Aktion. Er war Teilnehmer einer Versammlung im Schutzbereich der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Grundgesetz (GG), die auf der Fahrbahn der Straße des 17. Juni ab 8:30 Uhr mit einer Gruppe von 35 Teilnehmenden stattfand. Ab 8:50 Uhr setzten sich die Protestierenden auf die Fahrbahn und blockierten so den Berufsverkehr. Um 10:11 Uhr wies die Polizei der Versammlung durch eine die Versammlungsfreiheit beschränkende Verfügung den Gehweg als Versammlungsort zu. Dies kann aus Sicht des Versammlungsrechts und des Schutzes der Versammlungsfreiheit durch Art. 8 GG und Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durchaus als zulässig angesehen werden. Nachdem die Versammlungsteilnehmer*innen der Aufforderung und zwei wiederholten Durchsagen, die Fahrbahn zu verlassen, nicht nachgekommen waren, lösten Polizist*innen die Versammlung gemäß dem Berliner Versammlungs‚freiheits’gesetz (VersFG Bln) auf und erteilten einen Platzverweis. Sie drohten zudem unmittelbaren Zwang an. Die Versammlungsteilnehmer*innen und damit auch der Kläger blieben unbotmäßig dennoch auf der Fahrbahn sitzen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Rahmen eines „Gesprächs“ forderte nunmehr ein Polizist den Kläger mehrmals auf, die Fahrbahn zu verlassen und teilte ihm mit, dass er die nächsten Tage Schmerzen beim Kauen und Schlucken haben werde, wenn der Kläger „ihn [den Polizisten] zwinge“, ihm Schmerzen zuzufügen. Der Kläger verblieb im Schneidersitz mit den Armen am Körper sitzen. Nachdem der Polizist bis Drei gezählt hatte, versuchte er, den Kläger gemeinsam mit einem weiteren Polizisten unter Anwendung von Schmerzgriffen beziehungsweise Nervendrucktechniken von der Fahrbahn zu bewegen. Der Kläger äußerte hierbei „Lassen Sie mich einfach sitzen“ und begann, lautstark vor Schmerzen zu schreien. Zur Entfernung des Klägers von der Fahrbahn kam aus der dahinterstehenden Reihe von Polizisten ein weiterer Polizist hinzu. Schließlich trugen drei Polizeikräfte den Kläger von der Fahrbahn.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Die Sicht des Kl&auml;gers</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Kläger erlitt offenbar erhebliche Schmerzen durch die polizeiliche Maßnahme. Er rief das VG Berlin an und machte im Wesentlichen geltend, dass keine Rechtsgrundlage für die Anwendung von Schmerzgriffen oder Nervendrucktechniken existiere. Die Aufforderung der Polizei, sich zu erheben und die Straße zu verlassen, stelle als sogenannter Platzverweis die rechtliche „Grundlage“ dafür dar, diesen „Verwaltungsakt“ bei Nichtbefolgung mit Zwang durchzusetzen. Bei Demonstrationen kommt hierbei regelmäßig nur „unmittelbarer Zwang“ in Betracht (vgl. zur rechtlichen Einordnung als unmittelbaren Zwang Mooser 2022: 61ff.) Als Vollstreckung einer Platzverweisung war aus Sicht des Klägers nur zulässig, den erstrebten Erfolg <i>unmittelbar</i> durch Wegtragen herbeizuführen und nicht <i>mittelbar</i> durch gezielte Schmerzzufügung, um ihn zu zwingen etwas zu tun, was seinem Willen zum Sitzenbleiben widersprach. Zudem habe ein unverhältnismäßiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Klägers und auch in seine Versammlungsfreiheit vorgelegen. Die Anwendung von Schmerzgriffen oder Nervendrucktechniken entfalte im Übrigen abschreckende Wirkung für andere Teilnehmende entsprechender Proteste. Dies sein ein Eingriff in Art. 8 GG. Ein milderes und gleich geeignetes Mittel wäre aus Sicht des Klägers das bloße Wegtragen seiner Person gewesen. Hierfür seien ausreichend Polizeikräfte vor Ort gewesen. Der damit für die Polizei möglicherweise verbundene größere Personalaufwand rechtfertige den Einsatz von Schmerzgriffen/Nervendrucktechniken nicht. Er habe die Behandlung durch die Polizei vor den Augen mehrerer Medien als erniedrigend empfunden und zudem länger andauernde Schmerzen, insbesondere Muskelverspannungen in der Schulter, erlitten. Er legte dem Gericht ein ärztliches Attest hierzu vor. Die Anwendung von Schmerzgriffen/Nervendrucktechniken stellte aus Sicht des Klägers zudem eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK („Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“) dar und verstößt gegen das Folterverbot nach Art. 1 Abs. 1 UN-Antifolterkonvention.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Die Sicht der Berliner Polizei</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die beklagte Polizeibehörde sah dies „naturgemäß“ anders und verwies hierfür zunächst auf (leider nicht im Ansatz zutreffende) Regelungen aus dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz Berlin. Inhaltlich führte die Polizei aus, die Maßnahme sei verhältnismäßig – insbesondere erforderlich – gewesen. Der Kläger habe durch Körperhaltung und Sitzposition – überkreuzte Beine, Gliedmaßen nicht greifbar – ein Wegtragen bewusst erheblich erschwert. Durch das Setzen von Schmerzpunkten sei mehr Kontrolle über den Körper des Klägers erlangt worden, sodass dieser sich nicht durch ein Herunterfallen habe verletzen können; ein wirklich fürsorglicher Ansatz. Weitere Polizeikräfte seien mit anderen Aufgaben befasst gewesen, wie der Sicherung der Fahrbahn und dem Schutz weiterer Versammlungsteilnehmer*innen, sodass nicht genügend Kräfte zur Verfügung gestanden hätten, um den Kläger von der Fahrbahn zu tragen. Die Polizeikräfte seien mindestens zwei zu eins in der „Unterzahl“ gewesen. Das Wegtragen des Klägers sei deutlich kräftezehrender (der Arbeitsschutz lässt grüßen) gewesen und hätte mehr Einsatzkräfte gebunden. Beim Kläger sei zudem davon auszugehen gewesen, dass er das Wegtragen erschweren werde. Das Recht der Allgemeinheit und der betroffenen Autofahrer*innen habe das Recht des Klägers auf körperliche Unversehrtheit überwogen. Freie Fahrt für freie Bürger*innen also. Im Rahmen eines Gesprächs sei dem Kläger auf seine Nachfrage hin „erläutert“ worden, dass Schmerzen auf ihn zukämen. Der Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 EMRK sei hier nicht relevant, da bei der nur circa 30 Sekunden andauernden Maßnahme keine außergewöhnliche Intensität angenommen werden könne; ein wenig Schmerz kann Unbotmäßigkeit also schon kosten. Daher ist auch der Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 UN-Antifolterkonvention nicht eröffnet und alles war rechtmäßig, so die Polizei.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Bewertung durch das Verwal&shy;tungs&shy;ge&shy;richt Berlin</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Was meint hierzu nun das Berliner Verwaltungsgericht, das in Sachen „Gaza-Proteste“ (um die es hier eben nicht ging) nicht als übermäßig „versammlungsfreundlich“ bekannt ist? Es sieht die Klage als zulässig und begründet an (Urteil Rn. 14ff.). Die Zwangsanwendung der Polizei sei als „Realakt“ einer Klage nach § 43 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung zugänglich, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme habe. Ein solches „besonderes, qualifiziertes Feststellungsinteresse“ des Klägers liege vor, es bestehe die Möglichkeit der Verletzung seines Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, denn der Kläger erlitt dem Attest zufolge eine Muskelverspannung in der linken Schulter. Daher könne offenbleiben, ob der Kläger auch in seiner Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG betroffen sei (Rn. 20f.). Die rechtliche Einordnung in das Grund- und Menschenrecht der Versammlungsfreiheit hat das Gericht damit schon einmal galant umschifft.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie also wird mit Blick auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit seitens des Gerichts weiter argumentiert? Das VG führt aus, bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen sei im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG („Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“) ein besonderes Feststellungsinteresse zu bejahen, wenn andernfalls kein wirksamer Rechtsschutz gegen solche Eingriffe zu erlangen wäre. So lag der Fall hier und auch die „Begründetheit“ der Klage wird vom Gericht bejaht: „Die Klage ist begründet. Der Kläger hat einen Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anwendung von Schmerzgriffen/Nervendrucktechniken durch den Beklagten ihm gegenüber am 20. April 2023, da diese im konkreten Einzelfall nicht erforderlich war“ (Rn. 28).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Schmerzgriffe oder Nervendrucktechniken stellten vergleichbar dem Einsatz von Hiebwaffen nach § 2 Abs. 1, 4 des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln) Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs dar. Körperliche Gewalt sei nach § 2 Abs. 1 UZwG Bln jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen. Diese Einwirkung erfolge bei Schmerzgriffen oder Nervendrucktechniken – anders als bei der Anwendung von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und Waffen, bei der die Einwirkung lediglich „vermittelt“ geschieht – durch unmittelbare Anwendung von Körperkräften der Polizeibeamten (Rn. 31). Dass Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken im UZwG Bln nicht ausdrücklich erwähnt sind, sei unerheblich. Es handele sich weder um Hilfsmittel der körperlichen Gewalt im Sinne von § 2 Abs. 3 UZwG Bln, noch stelle deren Anwendung den Einsatz einer Waffe dar. Es handele sich vielmehr um eine Maßnahme, bei der durch die Erzeugung von Druck auf empfindliche Stellen des Körpers ein Schmerzgefühl hervorgerufen wird. Es werde somit durch die direkte Anwendung von Körperkraft der handelnden Polizeibediensteten auf den Körper des Betroffenen eingewirkt (Rn. 32). Gegen eine Einordnung der Nervendrucktechniken unter den Begriff der körperlichen Gewalt im Sinne des § 2 Abs. 2 UZwG Bln spreche auch nicht, dass diese Technik mit der Zufügung von Schmerzen verbunden ist. Die Schmerzzufügung stelle dabei nicht den „Zweck“ der polizeilichen Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken dar. Sie sei vielmehr nur „Mittel zum Zweck“, wie dies auch beim Handauflegen, Wegführen, Wegtragen und Polizeigriff der Fall sei. Wie bei diesen stehe der Handlungserfolg – hier das selbständige Aufstehen und Verlassen der Fahrbahn – im Vordergrund (Rn. 33).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Daher handelt es sich bei der Anwendung von Schmerzgriffen oder Nervendrucktechniken aus Sicht des VG Berlin auch nicht per se um Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK. Die Anwendung von Schmerzgriffen/Nervendrucktechniken zur Verbringung (nach der Auflösung der Versammlung durch die Polizei nach § 14 VersFG Bln) ehemaliger Versammlungsteilnehmer*innen von der Fahrbahn einer Straße könne grundsätzlich aufgrund der Blockade der Straße durch das Verhalten der betreffenden Personen notwendig sein. Ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK könne sich vor diesem Hintergrund allenfalls in einem konkreten Einzelfall ergeben (Rn. 34). Es liege auch kein Verstoß gegen die UN-Antifolterkonvention vor. Der unmittelbare Zwang durch Schmerzgriffe oder Nervendrucktechniken diene zudem nicht der Nötigung einer Person, sondern stelle eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung dar (Rn. 35). Das ist eine recht saloppe Verneinung der Besonderheiten der gezielten Schmerzzufügung durch die Polizei.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nach einer Bejahung der „formellen“ Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme (Rn. 37) verneint das Gericht indes deren „materielle“ Rechtmäßigkeit (Rn. 38ff.). Die Polizei durfte also zwar grundsätzlich Zwang anwenden (das ‚Ob‘), nicht aber in dieser Form oder Intensität (das ‚Wie‘), wie Jurist*innen unterscheiden. Zwar habe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit (und Ordnung, meint das Gericht ohne plausible Begründung) vorgelegen, aber die Zwangsanwendung mittels Schmerzgriffen oder Nervendrucktechnik sei „ermessensfehlerhaft“ gewesen, weil nach dem UZwG Bln nur Maßnahmen zulässig sind, die Einzelne (und die Allgemeinheit, hier nicht relevant) „am wenigsten beeinträchtigen“. Damit hat die Polizei aus Sicht des VG nicht das mildeste Mittel angewandt. Nach § 4 Abs. 2 UZwG Bln darf indes eine Maßnahme des unmittelbaren Zwanges nicht durchgeführt werden, wenn der durch sie zu erwartende Schaden erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht (Rn. 46).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im konkreten Fall kommt das Gericht dabei zu folgendem Schluss: Der Einsatz von Schmerzgriffen oder Nervendrucktechniken sei zulässig, wenn insbesondere das Wegtragen des Klägers als mildere Ausführungsform des unmittelbaren Zwangs nicht (mehr) möglich und geeignet war, die Pflicht des Klägers zum Verlassen der Fahrbahn durchzusetzen. „Gemessen an diesem Maßstab erweist sich die Anwendung von Schmerzgriffen/Nervendrucktechniken im konkreten Einzelfall nicht als verhältnismäßig“ (Rn. 49), schlussfolgert das VG Berlin. Zwar sei die Anwendung von Schmerzgriffen beziehungsweise Nervendrucktechniken geeignet gewesen, um die Behinderung des Verkehrs auf der Fahrbahn der Straße des 17. Juni zu beseitigen. Allerdings sei sie nicht erforderlich gewesen. Vielmehr sei im konkreten Einzelfall (einfache) körperliche Gewalt in Form des Wegtragens seiner Person von der Fahrbahn ausreichend gewesen (Rn. 50). In seinen weiteren Ausführungen widerlegt das Gericht sodann die Behauptung der Berliner Polizei, ein Wegtragen anstelle der vorherigen Schmerzzufügung sei nicht möglich gewesen (Rn. 52f.).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Fazit: VG Berlin springt zu kurz trotz Entgrenzung polizei&shy;li&shy;cher Gewalt</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ist das Ergebnis also ein Erfolg vor dem Verwaltungsgericht gegen die Nutzung von Schmerzgriffen oder Nervendrucktechniken? Im Einzelfall ja, im Grundsatz nein, zeigt die nähere Betrachtung. Lassen wir außen vor, ob durch die Zwangsanwendung auch ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 GG vorliegt oder ob dieser bereits zuvor in der mündlich verfügten Auflösung der Versammlung bestand. Für Letzteres spricht Vieles. Lassen wir auch außen vor, ob hier nicht eine erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK vorlag, was die vom Gericht zitierten Ausführungen eines Polizisten (Rn. 3) durchaus nahelegen könnten. Der Kernfrage, ob Schmerzgriffe oder Nervendrucktechniken an sich ein zulässiges Mittel des Verwaltungszwangs sein können, weicht das Gericht aus und zeigt sich dabei auch nicht gewillt zu einer vertieften Betrachtung mit Blick auf die Diskussion in der Wissenschaft.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Raum steht eine vom VG Berlin nicht beantwortete Frage: Macht es rechtlich einen Unterschied, ob Schmerzen anlässlich einer polizeilichen Maßnahme mit auf den Körper einwirkenden Maßnahmen entstehen oder ob diese das Zwangsmittel selbst darstellen, um den Betroffenen zu „motivieren“, eine von der Polizei (durch Verwaltungsakt) angeordnete Handlung selbst auszuführen? Ist also gezielte Schmerzzufügung ein „normales“ Mittel der Zwangsanwendung durch die Polizei? In der juristischen Literatur wird die gezielte Schmerzzufügung als eher neue Maßnahme der Polizei anschaulich beschrieben: „Die Nervendrucktechnik ist Teil der Ju-Jutsu-Kampfkunst. Bei der Anwendung an der Nase wird die Hand mit allen vier Fingern auf den Augen/Stirnbereich gelegt und der Daumen gleichzeitig von unten gegen die Nasenscheidewand gedrückt“ (Pflicht 2017: 862). Ist diese Maßnahme etwas anderes als die Drohung mit dem Schlagstock, der die Betroffenen auch dazu bewegen soll, etwa im Rahmen einer Demonstration der polizeilichen Anordnung zu folgen, sich von einem bestimmten Ort weg zu bewegen, rückwärts zu gehen, eine Straße frei zu geben oder Ähnliches? Rechtliche Diskussionen und Rechtsprechung hierzu finden sich erst seit etwa zehn Jahren, offenbar hat die Polizei sich also neue Maßnahmen zu eigen gemacht, die noch immer rechtlich umstritten sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die gezielte Zufügung von Schmerzen durch Drucktechniken oder Schmerzgriffe stellt sogenannte körperliche Gewalt dar, die beispielsweise § 2 Abs. 2 UZwG Berlin so definiert wird: „Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen.“ Anders als im Zwangsrecht sonst, dient diese aber nicht unmittelbar der Handlung oder Unterlassung durch die Betroffenen. In der Literatur wurde der Unterschied schon früh darin gesehen, dass anders als bei einem Schlag mit der Faust oder dem Wegführen mittels Zwang, wo die polizeiliche Gewalt den gewünschten Erfolg unmittelbar herbeiführt, indem die*der Betroffene weggeht oder mitkommt, beim Schmerzgriff genau dies nicht erreicht wird. Bei der gezielten Schmerzzufügung steht vielmehr „Passivität“ im Vordergrund. „Es soll gerade ein Gefühl des Ausgeliefertseins und der Angst erzeugt werden, um die gewünschte Handlung zu erzwingen“ (Pflicht 2017: 862). Die gezielte Schmerzenszufügung, um ein bestimmtes Verhalten (etwa das Weggehen von der blockierten Straße) zu erreichen, sei kein zulässiges Zwangsmittel, wird in der ersten gründlicheren Auseinandersetzung mit dem Thema 2017 resümiert. Vielmehr stehe das Ausgeliefertsein des*der Betroffenen der polizeilichen Maßnahme derart im Vordergrund, dass eine Nähe zur Folter bestehe. Wolle man dem nicht folgen und die Schmerzenszufügung als unmittelbare Zwang ansehen, implizierte dies Folgefragen, insbesondere zur Bestimmtheit der Androhung und zur Verhältnismäßigkeit, die sich nur schwer stringent beantworten ließen (Pflicht 2017: 862). Die von vielen verlangte gesonderte Androhung der gezielten Schmerzzufügung lag in dem vom VG Berlin zu entscheidenden Fall vor, die Verhältnismäßigkeit wurde seitens des Gerichts verneint. Alles gut also?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die wissenschaftliche Literatur ist hier ein gutes Stück weiter als das Gericht. Es ist befremdlich, dass das VG Berlin diese offenkundig nicht im Ansatz berücksichtigt; vielleicht wurde insbesondere der Verfassungsblog offenbar nicht als hinreichend „wissenschaftliche“ Quelle angesehen, trotz immerhin sieben Beiträgen zum Thema im Zeitraum 2023 bis 2024. Wäre nicht gerade der vergleichsweise geringe Umfang an Diskussion zum Thema in herkömmlichen papierförmigen Publikationen ein Grund gewesen, sich mit den vielfältige Ansätze diskutierenden Quellen in einem mittlerweile auch vom BVerfG zitierten juristischen Blog (vgl. BVerfG 15.12.2020, 22.2.2023 oder 30.7.2024) auseinanderzusetzen? Wie auch immer, das VG Berlin ist selbstredend frei in der Auswahl seiner Erkenntnismittel. Eine Nichtkenntnisnahme des rechtswissenschaftlichen Diskurses bei diesem noch immer nicht geklärten Thema zeugt jedoch nicht unbedingt von überschießendem Erkenntnisinteresse. Das Gericht hat es damit verpasst, die rechtlichen Fragen an der Wurzel anzupacken und zu klären, ob (aus seiner Sicht) Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken im Rechtsstaat und mit Blick auf das Folterverbot überhaupt zulässig sein können. Das hätte dann gegebenenfalls weiter in die nächste Instanz und bis zum BVerfG getragen werden können, um die Zulässigkeit dieser Maßnahme abschließend zu klären.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. </strong><strong class="western">Clemens Arzt</strong> war bis 2023 Professor für öffentliches Recht am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement der HWR Berlin. Er ist Gründungsdirektor des Forschungsinstituts für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin) und publiziert zum deutschen und ausländischen Polizei- und Versammlungsrecht. Er ist regelmäßig Sachverständiger zu diesen Themen in Landtagen und im Bundestag (<a href="https://www.hwr-berlin.de/prof/clemens-arzt/">https://www.hwr-berlin.de/prof/clemens-arzt/</a>).</em></p>
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<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Bernstorff, Jochen von/Scheinfeld, Jörg</em> 2024: Effiziente Praktik oder Gift für den freiheitlichen Rechtsstaat? In: <em>Verfassungsblog </em>vom 01.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/effiziente-praktik-oder-gift-fur-den-freiheitlichen-rechtsstaat/">https://verfassungsblog.de/effiziente-praktik-oder-gift-fur-den-freiheitlichen-rechtsstaat/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Dömming, Eric von</em> 2024: Versteckte Gewalt: Zur Polizei, Schmerzgriffen und moderner Empfindsamkeit, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 05.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/versteckte-gewalt/">https://verfassungsblog.de/versteckte-gewalt/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Espín Grau, Hannah/Singelnstein, Tobias</em> 2023: Schmerzgriffe als Technik in der polizeilichen Praxis: Zur Verselbständigung und Normalisierung polizeilicher Gewalt, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 20.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/schmerzgriffe-als-technik-in-der-polizeilichen-praxis/">https://verfassungsblog.de/schmerzgriffe-als-technik-in-der-polizeilichen-praxis/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Heinrich, Bernd</em> 2024: Selbstverteidigung gegen Schmerzgriffe: Notwehrbefugnisse bei rechtswidrigen Polizeieinsätzen, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 02.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/notwehr-gegen-schmerzgriffe-polizei/">https://verfassungsblog.de/notwehr-gegen-schmerzgriffe-polizei/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Mooser, Dorothee</em> 2022: Nervendrucktechniken im Polizeieinsatz, Baden-Baden.</p>
<p align="justify"><em>Plicht, Sandra</em> 2017: Schmerzzufügung als zulässiges Zwangsmittel? In: <em>Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht</em>, Jg. 36, H. 17, S. 862.</p>
<p align="justify"><em>Ruch, Andreas</em> 2024: Der hohe Preis der Effektivität: Schmerzgriffe und ihr negativer Einfluss auf das Vertrauen in eine rechtsstaatlich und fair handelnde Polizei, in: <em>Verfassungsblog</em> vom 04.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/der-hohe-preis-der-effektivitat/">https://verfassungsblog.de/der-hohe-preis-der-effektivitat/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Scheinfeld, Jörg</em> 2024: Körperverletzung im Amt: Strafbarkeit und Amtshaftung bei unnötigen polizeilichen Schmerzgriffen, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 03.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/schmerzgriffe-polizei-korperverletzung-im-amt/">https://verfassungsblog.de/schmerzgriffe-polizei-korperverletzung-im-amt/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Wieland, Joachim</em> 2024: Peinigen statt Wegtragen: Unverhältnismäßigkeit von Schmerzgriffen gegen friedlich Protestierende, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 01.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/schmerzgriffe-unverhaltnismasig-und-rechtswidrig-bei-sitzblockaden/">https://verfassungsblog.de/schmerzgriffe-unverhaltnismasig-und-rechtswidrig-bei-sitzblockaden/</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/schmerzgriffe-und-nervendrucktechniken-der-polizei-berliner-gericht-setzt-ein-paar-grenzen/">Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken der Polizei – Berliner Gericht setzt (ein paar) Grenzen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Grundrechte-Report 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/grundrechte-report-2025-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 21 May 2025 10:00:08 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2025, wurde der „Grundrechte-Report 2025. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ im Haus der Demokratie in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Der 29. Grundrechte-Report behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2024. In bislang nicht gekanntem Ausmaß stehen die Kommunikationsgrundrechte und damit die Grundlagen der pluralistischen Demokratie unter [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/grundrechte-report-2025-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">Grundrechte-Report 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2025, wurde der <strong><em>„Grundrechte-Report 2025. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em></strong> im Haus der Demokratie in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Der 29. Grundrechte-Report behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2024. In bislang nicht gekanntem Ausmaß stehen die Kommunikationsgrundrechte und damit die Grundlagen der pluralistischen Demokratie unter Druck. Bestimmte Arten von Versammlungen werden pauschal verboten und Protestcamps mit Gewalt geräumt, die Äußerung von Meinungen wegen ihres Inhalts kriminalisiert, Kulturschaffende und Wissenschaftler*innen unter Generalverdacht gestellt. Der Report behandelt außerdem unter anderem die anhaltende Einschränkung von Rechten Geflüchteter, den Umgang mit Menschen in Haft und Strafvollzug sowie die Militarisierung von Politik und Gesellschaft.</p>
<p>Der Report versteht sich als „alternativer Verfassungsschutzbericht“ und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Maximilian Steinbeis</strong>, freier Publizist und Geschäftsführer des Verfassungsblogs, präsentierte den Grundrechte-Report heute in Berlin. Er unterstrich, wie wichtig der Einsatz für die Grundrechte aktuell ist: „Wir leben in dunklen Zeiten. Die täglichen Nachrichten aus den USA dürfen nicht überdecken, wie sehr auch im Geltungsbereich des Grundgesetzes die autoritäre Wende voranschreitet. Das legt der Grundrechte-Report offen. Genau zur richtigen Zeit.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Sevda Can Arslan</strong>, die in der Initiative 2. Mai aktiv ist, trug vor: „Die vielen Fälle von tödlicher Polizeigewalt haben ein Muster: Die Getöteten sind marginalisiert und befinden sich häufig in psychischen Krisen. Immer ist im Polizeinarrativ von Notwehr die Rede, nie von institutionellem Rassismus. Die Hinterbliebenen werden allein gelassen und müssen selbst für Aufklärung und Gerechtigkeit sorgen. Doch die Deutungshoheit der Polizei beginnt immer mehr zu bröckeln, zu viele Menschen sagen inzwischen, dass dies keine Einzelfälle sind.“</p>
<p><strong>Jessica Grimm</strong>, Strafverteidigerin in Berlin, berichtete über Strafverfahren gegen Studierende, die aus Protest u.a. gegen den Krieg in Gaza Teile der Humboldt-Universität zu Berlin sowie der Freien Universität besetzt haben: „Meinungsfreiheit versus Staatsräson: Die in Deutschland wiederauflebenden Studierendenproteste werden von staatlichen Institutionen mit drastischen Grundrechtseinschränkungen beantwortet. Das Recht auf Protest ist fundamental und muss verteidigt werden. Dem geht der Grundrechte-Report nach.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Charlotte Ellinghaus,</strong> die Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg studiert und Mitglied im Bundesvorstand der Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ) ist, erläuterte die Ziele der Redaktion des Grundrechte-Reports: „Die im Report erläuterten Fälle zeigen deutlich, wie unsere per Grundgesetz geschützten Bürgerrechte zunehmend durch den deutschen Staat eingeschränkt werden. Der Report dokumentiert, an welchen Stellen und mit welchen Mitteln diese Entwicklung vorangetrieben wird und möchte damit zum politischen Engagement gegen diese Tendenz motivieren.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>28. Mai 2025</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030 &#8211; 2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2025 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Charlotte Ellinghaus, Rolf Gössner, Martin Heiming, Max Putzer, Britta Rabe, Rainer Rehak, John Philipp Thurn, Marie Volkmann, Rosemarie Will, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2025, ISBN: 978-3-596-71238-0, 240 Seiten, 14,00 Euro.</p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2025 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/grundrechte-report-2025-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">Grundrechte-Report 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Zukunftsbildung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/zukunftsbildung-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Feb 2025 15:09:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Zukunft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In seinem Beitrag zeigt Bernd Overwien, wie die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) mit politischer Bildung zusammen gedacht werden muss, um über altbekannte moralische Urteile zum Kauf von Bio- und fair-gehandelten Produkten hinaus zu kommen. So zielen aktuelle Entwicklungen im Bereich der BNE auf eine sozial-ökologische Transformation ab, um die Klimakrise zu bewältigen. Eine solche [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/zukunftsbildung-2/">Zukunftsbildung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>In seinem Beitrag zeigt Bernd Overwien, wie die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) mit politischer Bildung zusammen gedacht werden muss, um über altbekannte moralische Urteile zum Kauf von Bio- und fair-gehandelten Produkten hinaus zu kommen. So zielen aktuelle Entwicklungen im Bereich der BNE auf eine sozial-ökologische Transformation ab, um die Klimakrise zu bewältigen. Eine solche Bildung könne dazu beitragen, bestehende Denk- und Handlungsweisen neu zu strukturieren, um auf neue Herausforderungen adäquat zu reagieren. Dabei solle es auch um positive Zukunftsvorstellungen gehen, die angesichts der gesellschaftlichen Multikrisen momentan eher in den Hintergrund treten.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Zukunft der Bildung in Deutschland kann einerseits auf struktureller Ebene betrachtet werden, andererseits auf der inhaltlichen. Zu ersterer Perspektive gibt es leider in den vergangenen Jahren nicht genug Neues zu vermelden. Der Anteil der Bildungsausgaben am Bruttosozialprodukt ist europaweit immer noch eher im mittleren bis unteren Bereich zu sehen. Das dreigliedrige Schulsystem wurde teilweise aufgebrochen, mit Stadtteil-, Sekundar- oder Gemeinschaftsschulen, besteht in vielen Bundesländern aber noch fort, wenn etwa Gesamtschulen nicht integriert, sondern „kooperativ“ gestaltet sind. Hier gibt es dann das alte Nebeneinander der Bildungsgänge, zuweilen etwas offener als früher. Das Gymnasium ist für bildungsambitionierte Familien mit ihren Kindern immer noch erste Wahl. In diesen Strukturen spielt politische Bildung als gesellschaftliche Zukunftsbildung nicht immer die Rolle, die ihr zusteht (Albrecht et al. 2019). Gleichzeitig gibt es globale Herausforderungen, denen die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, die 2015 von den Mitgliedsländern beschlossen wurden, eigentlich begegnen sollten. Der Krieg in der Ukraine, der ausufernde Nahostkonflikt und die Zunahme demokratiefeindlicher Regimes stellt diese Abmachungen zunehmend in Frage. Damit dürfte sich auch der Druck auf Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Schule erhöhen. Im Folgenden soll gezeigt werden, dass beides seine eigene Existenzberechtigung hat, die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) aber mit politischer Bildung zusammen gedacht werden sollte, um am Ende über altbekannte moralische Urteile zum Kauf von Bio- und fair-gehandelten Produkten hinaus zu kommen. BNE muss auch als politische Bildung gedacht werden, um über einen zu engen Denkhorizont hinaus zu kommen (vgl. Kenner 2024). In diesem Aufsatz soll es um die Frage gehen, wie Bildung – trotz immer noch unzureichender Strukturen, allerdings mit vielen engagierten Lehrkräften – jungen Menschen Kompetenzen zur Bewältigung einer unsicheren Zukunft mit auf dem Weg geben kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">P</strong><strong class="western">rof. Dr. Bernd Overwien</strong> war bis zu seiner Pensionierung 2019 Professor für Politikdidaktik an der Universität Kassel. Seit 2020 lehrt er an der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung in Eberswalde, und seit 2021 ist er Seniorprofessor im Bereich Demokratiebildung in der Primarstufe mit Schwerpunkt Sachunterricht und seine Didaktik der Humboldt-Universität Berlin. Seine aktuellen Forschungsschwerpunkte sind politische Bildung (im Sachunterricht), Bildung für nachhaltige Entwicklung – globales Lernen und Kooperation von formaler und nonformaler Bildung (Schule und außerschulische Träger).</em></p>
<p align="justify">
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		<title>Unsere Wahlprüfsteine</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/unsere-wahlpruefsteine/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Jan 2025 13:29:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktivitäten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Humanistische Union (HU) hat zur Bundestagswahl 2025 Wahlprüfsteine verschickt. Wahlprüfsteine sind Fragen von Vereinen und Verbänden an die für die Wahl kandidierenden Parteien, um mit den Antworten den Wählerinnen und Wählern einen Überblick über bestimmte für den Verein relevante Positionen der Parteien zu geben. Wir haben dazu eine Reihe von Fragen gestellt, die im [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Humanistische Union (HU) hat zur Bundestagswahl 2025 Wahlprüfsteine verschickt. Wahlprüfsteine sind Fragen von Vereinen und Verbänden an die für die Wahl kandidierenden Parteien, um mit den Antworten den Wählerinnen und Wählern einen Überblick über bestimmte für den Verein relevante Positionen der Parteien zu geben.</p>
<p>Wir haben dazu eine Reihe von Fragen gestellt, die im Sinne der HU eine große Vielzahl an Politikfeldern und bürgerrechtlichen Fragen darstellt. Daran haben zahlreiche Bundesvorstands- und Vereinsmitglieder mitgewirkt. Wir haben unsere Wahlprüfsteine an folgende Parteien geschickt: CDU, CSU, SPD, Grüne, Linke, FDP, BSW, AfD, Volt, die Piratenpartei, die PARTEI, SSW und Freie Wähler.</p>
<p>Wie <a href="https://netzpolitik.org/2025/wahlpruefsteine-parteien-definieren-wer-relevant-ist/">Netzpolitik.org</a> berichtete, haben sich CDU, CSU, SPD, Grüne, Linke und FDP vorab bereits auf 30 Organisationen und Verbände geeinigt, deren Wahlprüfsteine sie beantworten werden. Alle anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen erhalten keine Antworten. Auch die Humanistische Union hat entsprechende Absagen für ihre Wahlprüfsteine erhalten.</p>
<p>Es ist verständlich, dass diese Parteien in Anbetracht der baldigen Bundestagswahl am 23. Februar 2025, des Zeitmangels und der Fülle an Wahlprüfsteinen nicht alle Anfragen beantworten können. Dennoch halten wir die vorab vorgenommene Filterung aus mehreren Gründen für problematisch.</p>
<p>Erstens erfreuen sich Wahlprüfsteine einer großen Beliebtheit, um die Wahlentscheidung zu erleichtern. Im Wahlkampf sind sie ein inzwischen anerkanntes und verbreitetes Instrument, um eine inhaltliche Auseinandersetzung von Parteien mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zu ermöglichen. Nun dermaßen restriktiv vorzugehen, verringert die Möglichkeit der Zivilgesellschaft, Rechenschaft von den Parteien zu erhalten. Organisationen wie der HU wird damit klargemacht, dass man sich mit ihnen nicht auseinandersetzen will. Unsere Stimmen am Wahltag nehmen sie aber gerne entgegen!</p>
<p>Zweitens ist es Klüngelei, wenn sich die genannten Parteien vorab auf bestimmte Nichtregierungsorganisationen einigen. Damit bestimmen sie korporatistisch, welche NGOs im Wahlkampf als politisch relevant wahrgenommen werden. Diese Parteien verschließen sich schon vorab der Option, relevante politische Fragen anderer Organisationen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Natürlich können Parteien Bitten um Beantwortung von Wahlprüfsteinen ignorieren oder verweigern. Dass aber vorab schon gefiltert wurde – zu einem Zeitpunkt also, bei dem man noch gar nicht absehen konnte, welche Organisationen welche Wahlprüfsteine von welcher Relevanz für welche Partei stellen würden, hat einen negativen und sehr elitären Beigeschmack.</p>
<p>Drittens kann man, wie es Netzpolitik.org getan hat, die Auswahl der Vereine und Verbände kritisieren. Die Auswahl der 30 Vereine und Verbände solle die gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums repräsentieren, erhielt die HU von einer Partei als Antwort. Jedoch finden sich in der von Netzpolitik.org veröffentlichten Liste der zugelassenen Organisationen überdurchschnittlich viele Wirtschafts- und Berufsverbände. Bürger- und grundrechtliche Vereine sind, bis auf wenige Ausnahmen, nicht zu finden. Zudem fehlen in der Liste Organisationen, die sich dezidiert mit Digitalpolitik (und digitalen Bürgerrechten) befassen. Solche Fragen hat die HU übrigens in den Wahlprüfsteinen. Die erhoffte abzudeckende Breite an Politikfeldern in den zugelassenen Wahlprüfsteinen dürfte so jedenfalls nicht erreicht werden. Gerade die HU hat aber mit ihren Wahlprüfsteinen versucht, eine solche Breite zu ermöglichen.</p>
<p>Wir halten einen solchen Vorab-Filter somit für diskurseinschränkend sowie elitär und meinen, dass die als relevant definierten Politikfelder so durch die Parteien und nicht die Organisationen und Verbände festgelegt werden. Letzteres ist eine Verkehrung des Zwecks von Wahlprüfsteinen. Um den Lesenden doch eine Beantwortung einiger Wahlprüfsteinfragen zu ermöglichen, behält die Humanistische Union es sich vor, einige Fragen anhand der Wahlprogramme zu beantworten – zumindest dort, wo die Programme eine Antwort ermöglichen.</p>
<p>Hier nun unsere Wahlprüfsteine, angeordnet nach Politikfeldern:</p>
<p><strong>Bildungspolitik</strong></p>
<ul>
<li>Ein erheblicher Teil der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention obliegt durch die Inklusion im Bereich der Schulen den Ländern. Zur gleichberechtigten Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen am Schulleben bedarf es umfangreicher personeller und sachlicher Ausstattungen, um die Unterbringung von Schüler*innen mit Behinderungen in den Schulen zu realisieren. Existieren von Ihrer Seite Planungen zur Realisierung dieses Unterstützungsbedarfs?</li>
<li>Welche Maßnahmen sind von Ihrer Seite geplant, um die Kommunen und Bundesländer als Schulträger seitens des Bundes zu entlasten?</li>
</ul>
<p><strong>Bioethik</strong></p>
<ul>
<li>Welche Maßnahmen planen Sie zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs?</li>
<li>Wie stehen Sie zu der Frage nach einem regulären Zugang zu einem Tötungsmedikament beim assistierten Suizid?</li>
</ul>
<p><strong>Demokratisierung</strong></p>
<ul>
<li>Wie stehen Sie zu Bürgerräten und Volksentscheiden auf Bundesebene? Was spricht aus Ihrer Sicht für und gegen Volksentscheide und Bürgerräte, um ein höheres Maß an politischer Mitbestimmung zu ermöglichen? Was halten Sie in diesem Rahmen von einer Befassungspflicht des Bundestags mit den Ergebnissen von Bürgerräten?</li>
<li>Wie stehen Sie zu einer Beschränkung von Amtszeiten für Bundestagsabgeordnete, Bundesminister*innen und Bundeskanzler*in?</li>
<li>Wie wollen Sie die parlamentarische Arbeit des Bundestags und seiner Abgeordneten transparenter gestalten?</li>
<li>Wie stehen Sie zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Säule der Demokratie mit Hörfunk, Fernsehen und Online-Angeboten?</li>
</ul>
<p><strong>Digitalisierung</strong></p>
<ul>
<li>Sollte es weiterhin (kurzfristig/langfristig) Möglichkeiten geben, öffentliche Dienstleistungen ohne digitale Hilfsmittel zu nutzen? Welche (gesetzgeberischen) Maßnahmen halten Sie dazu für zweckmäßig?</li>
<li>Befürworten Sie den Ausbau von Technologien der Künstlichen Intelligenz (für öffentliche Dienstleistungen/für die innere Sicherheit/für das Militär)? Welche Initiativen planen Sie dafür?</li>
<li>Wie stehen Sie zur Ausweitung der Nutzung von KI bei der Auswertung personenbezogener Daten zur polizeilichen Gefahrenabwehr?</li>
<li>Befürworten Sie einen weiteren Ausbau der Überwachung des öffentlichen Raums/des Internet? Welche Initiativen planen Sie dafür?</li>
<li>Befürworten Sie eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Verkehrsdaten/Inhaltsdaten in der Telekommunikation?</li>
</ul>
<p><strong>Frieden</strong></p>
<ul>
<li>Befürworten Sie es, Schritte zur Beendigung der Aussetzung der Wehrpflicht vorzunehmen? Wenn ja, welche Schritte in diese Richtung würden Sie planen?</li>
<li>Befürworten Sie eine weitere Steigerung der Rüstungsausgaben? Wieviel Prozent des BIP streben Sie an?</li>
<li>Befürworten Sie Waffenlieferungen in Kriegsgebiete? In welchen Fällen wäre das aus Ihrer Sicht gerechtfertigt?</li>
<li>Befürworten Sie eine stärkere militärische Rolle Deutschlands in Europa/in der Welt? Wie sollte eine solche Rolle ausgestaltet sein?</li>
</ul>
<p><strong>Inklusion</strong></p>
<ul>
<li>Welche politischen Maßnahmen planen Sie zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben?</li>
<li>Welche konkreten Schritte planen Sie, um dem erkannten Phänomen der zunehmenden Einsamkeit in der Gesellschaft zu begegnen? Wo sehen Sie Chancen, die aktive Teilhabe und das gesellschaftliche und demokratische Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, digital und analog, zu unterstützen?</li>
</ul>
<p><strong>Klima</strong></p>
<ul>
<li>Welches sind Ihre wichtigsten Maßnahmen zur Begrenzung der Klimaerwärmung?</li>
<li>Wie priorisieren Sie Ausgaben für den Klimaschutz gegenüber konkurrierenden Ausgaben, z.B. zur Wirtschaftsförderung oder für die Rüstung?</li>
<li>Bis wann soll durch Ihre Politik Klimaneutralität für die einzelnen Handlungsfelder erreicht sein? Wie wollen Sie dies bewerkstelligen?</li>
</ul>
<p><strong>Kriminalpolitik</strong></p>
<ul>
<li>Wie stehen Sie zur konsequenten Fortsetzung der von der letzten Regierung begonnenen Entkriminalisierung im Drogenbereich?</li>
<li>Wie stehen Sie zur Forderung nach der überfälligen Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe?</li>
<li>Wie stehen Sie zur konsequenten Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs durch Abschaffung des § 218 StGB?</li>
</ul>
<p><strong>Polizei- und Versammlungsrecht</strong></p>
<ul>
<li>Wie stehen Sie zum biometrischen Abgleich von Bildaufnahmen von Menschen mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet (Sicherheitspaket § 10b BKAG-GE)?</li>
<li>Wie stehen Sie zur automatisierten Datenauswertung (Data Mining) durch die Polizei?</li>
<li>Wie stehen Sie zur Zurückweisung von Geflüchteten an den deutschen Grenzen?</li>
<li>Wie stehen Sie zur Verwendung sensibler Daten (besondere Kategorien personenbezogener Daten) durch die Polizei im Polizei- und Versammlungsrecht?</li>
<li>Wie stehen Sie zu Beschränkungen der Versammlungsfreiheit im Kontext von Protesten gegen die israelische Politik?</li>
</ul>
<p><strong>Seniorenpolitik</strong></p>
<ul>
<li>Unterstützen Sie/ Ihre Partei die aktuellen Bestrebungen, Artikel 3 GG um den Bereich „Lebensalter“ zu erweitern?</li>
<li>Welche bundespolitischen Initiativen sehen Sie für eine Optimierung der Altenhilfe (§ 71 SGB XII) durch die Ausführungsgesetze der Länder (Altenhilfe-Strukturgesetze)?</li>
<li>Welche Maßnahmen streben Sie an, um eine weitestgehende Barrierefreiheit für Menschen zu sichern, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind (z.B. Verkehrsmittel, Einkaufen, Besuch von Arztpraxen) und wie könnte alternsgerechtes Wohnen unterstützt werden?</li>
</ul>
<p><strong>Staat und Kirche</strong></p>
<ul>
<li>Wird Ihre Partei sich für die Beseitigung des kirchlichen Sonderarbeitsrechts einsetzen, soweit es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diskriminiert, z. B. wegen ihrer Religionszugehörigkeit oder ihrer sexuellen Orientierung?</li>
<li>Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass den Gewerkschaften gegenüber kirchlichen Arbeitgebern das Recht, Tarifverträge abzuschließen, garantiert wird?</li>
<li>Wird Ihre Partei sich für das Streikrecht gegenüber kirchlichen Arbeitgebern einsetzen?</li>
<li>Wird Ihre Partei sich für einen gemeinsamen Ethikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen einsetzen?</li>
<li>Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass endlich der Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen verwirklicht wird?</li>
</ul>
<p><strong>Verfassungsschutz</strong></p>
<ul>
<li>Welche Bedeutung und welche Zukunft sehen Sie für den Verfassungsschutz in der heutigen Form als Institution?</li>
<li>Wie stehen Sie zur konsequenten Trennung der Befugnisse zwischen Polizei und Verfassungsschutz / Geheimdiensten?</li>
<li style="text-align: left;">Welche Konsequenzen dürfen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes haben? Welche Position vertreten Sie zu Berufsverboten aus politischen Gründen?</li>
</ul>
<p style="text-align: right;"><em>Philip Dingeldey</em></p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Tacheles: Von der RAF über die PKK bis zur Letzten Generation &#8211; Das Strafrecht im Kampf gegen missliebige Organisationen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/tacheles-von-der-raf-ueber-die-pkk-bis-zur-letzten-generation-das-strafrecht-im-kampf-gegen-missliebige-organisationen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Nov 2024 14:09:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Letzte Generation]]></category>
		<category><![CDATA[PKK]]></category>
		<category><![CDATA[RAF]]></category>
		<category><![CDATA[Roland Hefendehl]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Tacheles]]></category>
		<category><![CDATA[Ungehorsamsdelikte]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltung: Baden-Württemberg]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltung: Freiburg]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn sich der Staat auch durch das Strafrecht gegen seine Feinde wappnet, geraten nicht nur besonders wirkmächtige Individuen in den sicherheitsbehördlichen Fokus, sondern schnell auch Vereinigungen, in die sie eingebunden sind oder die sie mitgestalten. Die RAF ist ein Beispiel für beide Facetten, während bei PKK und Letzter Generation der Fokus primär auf der Organisation [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/tacheles-von-der-raf-ueber-die-pkk-bis-zur-letzten-generation-das-strafrecht-im-kampf-gegen-missliebige-organisationen/">Tacheles: Von der RAF über die PKK bis zur Letzten Generation &#8211; Das Strafrecht im Kampf gegen missliebige Organisationen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn sich der Staat auch durch das Strafrecht gegen seine Feinde wappnet, geraten nicht nur besonders wirkmächtige Individuen in den sicherheitsbehördlichen Fokus, sondern schnell auch Vereinigungen, in die sie eingebunden sind oder die sie mitgestalten. Die RAF ist ein Beispiel für beide Facetten, während bei PKK und Letzter Generation der Fokus primär auf der Organisation liegt.</p>
<p>Die insoweit herangezogenen Straftatbestände der §§ 129 ff. StGB sowie die in sich selbst entlarvender Weise so bezeichneten Ungehorsamsdelikte der §§ 84 ff. StGB erwecken Argwohn, mag die Einbindung in eine Vereinigung auch aus ihr heraus begangenen Straftaten den Weg erleichtern.</p>
<p>Vergleichsweise wenig skrupulös ist auch im verfassungsrechtlichen Kontext von einer Strafrechtswidrigkeit von Vereinigungen die Rede, womit die Kautelen von Rechtsgut und Deliktsstruktur marginalisiert werden und der Boden bereitet wird, den dann politischen Kampf auf schlicht missliebige Organisationen auszudehnen.</p>
<p>Prof. Dr. Roland Hefendehl wird diesen ambivalenten Bekämpfungsstrategien nachgehen. Sodann folgt die Suche nach möglichen Schranken. Im Anschluss bleibt noch ausreichend Zeit für Fragen, Diskussionen und Austausch zu der Thematik.</p>
<p>Die Veranstaltung richtet sich an rechtspolitisch interessierte Studierende sowie an in der Politik Engagierte, Aktivist:innen oder schlicht neugierige Bürger:innen.</p>
<p><strong>Zur Person:</strong> Prof. Dr. Roland Hefendehl ist Lehrstuhlinhaber und Leiter des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Er befasst sich immer wieder mit Fragen im Schnittfeld von Strafrecht, Kriminologie und Kriminalpolitik.</p>
<p>Wir freuen uns auf Ihren Besuch und über jede Spende.</p>
<p>Der Besuch der Veranstaltung ist kostenfrei.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/tacheles-von-der-raf-ueber-die-pkk-bis-zur-letzten-generation-das-strafrecht-im-kampf-gegen-missliebige-organisationen/">Tacheles: Von der RAF über die PKK bis zur Letzten Generation &#8211; Das Strafrecht im Kampf gegen missliebige Organisationen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Der physikalische Aspekt der Intersektionalität – eine Replik</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/der-physikalische-aspekt-der-intersektionalitaet-eine-replik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Aug 2024 11:54:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Alterität]]></category>
		<category><![CDATA[Identitätspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Intersektionalität]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Replik]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der folgende Artikel von Daniel Stosiek ist eine Replik auf das vergangene vorgänge-Heft zum Schwerpunktthema Identitätspolitik (Nr. 244). In seinem Beitrag geht es Stosiek um einen neuen, die Kausalität der Verhältnisse berücksichtigenden Zugang zur Frage der Intersektionalität, insbesondere zwischen den Themen der sozialen Gerechtigkeit und Ungleichheit einerseits und den „neueren“ Themen der Gendergerechtigkeit, der Überwindung [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/der-physikalische-aspekt-der-intersektionalitaet-eine-replik/">Der physikalische Aspekt der Intersektionalität – eine Replik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Der folgende Artikel von Daniel Stosiek ist eine Replik auf das vergangene <b>vor</b>gänge-Heft zum Schwerpunktthema Identitätspolitik (Nr. 244). In seinem Beitrag geht es Stosiek um einen neuen, die Kausalität der Verhältnisse berücksichtigenden Zugang zur Frage der Intersektionalität, insbesondere zwischen den Themen der sozialen Gerechtigkeit und Ungleichheit einerseits und den „neueren“ Themen der Gendergerechtigkeit, der Überwindung von Rassismus und Behindertenfeindlichkeit. Anstatt Letztere als Identitätspolitik zu begreifen, plädiert der Autor dafür, sie als Aspekte der Alterität zu verstehen und so für eine intersektionale Analyse fruchtbar zu machen.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Intersektionalität meint, dass unterschiedliche Formen der Unterdrückung, Ausbeutung und der Diskriminierung von Menschen und menschlichen Gruppen, wie Ungleichheit von Klassen, Rassismus, Sexismus, Antisemitismus usw. in einem Zusammenhang zu sehen seien, und dass auch die Praxis von deren Überwindung alle diese Formen mit einbeziehen müsse. In einem Aufsatz schreibt Philip Dingeldey (2023) in der vergangenen Ausgabe der <b>vor</b><i>gänge</i> (Nr. 244) über die Frage, ob und wie eine Intersektionalität zwischen den Themen der sozialen Gerechtigkeit, Ungleichheit, materiell sichtbarer Unterdrückung einerseits und den Fragen der Diskriminierung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen wie Homosexueller, behinderter Menschen, Frauen, Nichteuropäer*innen und anderer andererseits möglich und aufzeigbar seien. Diese Frage öffnet sich, da seit Ende der 1990er Jahre in der europäischen Politik, insbesondere bei SPD und den Grünen, zwar einerseits der Gerechtigkeitsbegriff (mit Axel Honneth) erweitert wurde, indem er nicht nur die ökonomische und politische soziale Gleichheit, sondern auch das Streben nach gleicher Anerkennung unterschiedlicher Herkünfte, sexueller Orientierungen, gendergerechte Sprache usw. enthalten solle, klammheimlich aber andererseits in der Praxis unter dem Vorwand der sehr begrüßenswerten neuen Themen das alte Anliegen sozialer Gerechtigkeit, der Bemühung um Überwindung sozialer Ungleichheit, also die großen Themen der Arbeiterkämpfe, Gewerkschaften usw., unter den Tisch gekehrt worden sind (Jörke/Schwuchow 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nach meiner Ansicht hängt diese tatsächliche Entwicklung unter anderem damit zusammen, dass die angedeuteten neuen Themen (Gendern, homosexuelle Ehen, Gleichheit der Geschlechter, soziale Gleichheit behinderter Menschen und vieles mehr) mit dem Begriff der <i>Identitätspolitik</i> verkürzt worden sind, anstatt sie als Aspekte der <i>Alterität</i> zu begreifen. Mit dem Konzept der <i>Identität</i> neigt man dazu, die unterschiedlichen gesellschaftlich ausgegrenzten, benachteiligten (oder auch unterdrückten) Gruppen als isolierte Einheiten zu sehen und deren Anliegen zu privatisieren. Ich sehe das Problem des Begriffes der <i>Identität</i> darin, dass Gruppen und Subjekte damit gleichsam selbstbezüglich, das heißt nur von sich selber her, definiert werden und nicht dialektisch in sozialer Wechselseitigkeit. Und dann liegt es nicht mehr fern, auch die alten großen Themen der sozialen Gerechtigkeit, des Sozialismus, der Kritik am Privateigentum der Produktionsmittel usw. identitätspolitisch zu verkürzen, zu privatisieren – und zu vergessen. Wir – die unterschiedlichen sozialen Gruppen – müssen uns aber alle im Sinne der <i>Alterität</i> und reziproken Dialogen erkennen und anerkennen, als Teile eines „großen Dialogs“ (Bachtin [1979] 2010: 409) und im Sinne von „Übersetzungskulturen“ (de Sousa Santos 2013<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a>). Dann könnten aus meiner Sicht alle „neuen“ Themen viel besser in der Praxis als Anteile der großen Anliegen der sozialen Gerechtigkeit als Ganzes aufgefasst werden, die alle Menschen angehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Um sich einem solchen Verständnis zu nähern, ist es sehr wichtig, von Autor*innen des globalen Südens zu lernen, wie zum Beispiel Enrique Dussel, Aníbal Quijano, Boaventura de Sousa Santos oder Breny Mendoza. Dussel kritisierte den Begriff der <i>Inklusion</i> und meinte, statt einer Inklusion in dasselbe müssten die bisher ausgegrenzten Menschen und Gruppen gemeinsam mit der übrigen Gesellschaft das <i>soziale Ganze</i> transformieren<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a>. De Sousa Santos spricht in Kritik am universalistisch gedachten Prinzip <i>Weltethos</i> von Hans Küng davon, dass es nicht geboten sei, ein universales Prinzip der Ethik oder der Menschenrechte zu formulieren, sondern dass ein Zusammenhang der vielen unterschiedlichen Kulturen und menschlichen Gruppen durch eine <i>Übersetzungskultur</i> – übersetzen im weiteren Sinne des Wortes verstanden, als einander zuhören und ansprechen verschiedener Teile der Gesellschaft – durch Prozesse gegenseitigen Übersetzens der je anderen Erfahrungen, Denkweisen und Praktiken, entstehen könne. Auch das ist eine Denkweise, die nicht von der Identität, sondern der Alterität ausgeht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch Dingeldey (2023: 58f.) verweist implizit im oben erwähnten Aufsatz auf Alterität und Übersetzungskulturen, nämlich bezüglich intersektionaler Koalitionen auf „geteilte Positionen in einem Machtverhältnis – bei gleichzeitiger gegenseitiger Anerkennung von Differenz“ und auf das „Solidaritätsprinzip“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Folgenden geht es mir um einen neuen, die Kausalität der Verhältnisse berücksichtigenden Zugang zur Frage der Intersektionalität, hier besonders zwischen den Themen der sozialen Gerechtigkeit und der Ungleichheit (wie kapitalistische Ökonomie, Besitzende versus Besitzlose, Nord-Süd-Gefälle, aber auch die Ausbeutung der Bio-, Geo- und Atmosphäre) einerseits und den neueren Themen der Gendergerechtigkeit, der Überwindung von Rassismus, Behindertenfeindlichkeit usw. Oder anders formuliert, zur Frage <i>Anerkennung oder Umverteilung?</i> (Fraser/Honneth 2003) oder eben der Intersektionalität zwischen beiden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es geht mir um eine bisher in der Diskussion fehlende Dimension der Ursachen, um – hier einen in anderem Zusammenhang von Wolfgang Jantzen verwendeten Vergleich heranziehend – nicht nur wie die altorientalischen Astronomen mit Genauigkeit die Planetenbahnen aufzuzeichnen, sondern wie Kopernikus, Kepler und Newton eine erklärende Theorie zu erarbeiten. Und dazu bedarf es naturwissenschaftlicher Zugänge wie der Einbeziehung von Themen der Physik, etwa der Energie und der Thermodynamik, wie auch der Biologie und der Selbstorganisationstheorien der Materie. Marx und Engels verknüpften ihre sozialwissenschaftlichen Untersuchungen mit naturwissenschaftlichen Studien. So geht Marx’ Verwendung des Konzepts der <i>Arbeitskraft</i> auf die damalige physikalische Theoriebildung zum Begriff der <i>Kraft</i> zurück (Jantzen 2013), und Engels thematisiert in der <i>Dialektik der Natur</i> unter anderem Themen der Biologie und der Chemie. In der Gegenwart fehlt meist ein solcher oder vergleichbarer naturwissenschaftlicher Zugang. Für Adorno und Horkheimer war in der <i>Dialektik der Aufklärung</i> das Verhältnis zwischen Mensch und Natur in einem subjekthaften Sinne zentral, was auch Dingeldey (2023: 56) hervorhebt, aber sie erarbeiteten keinen naturwissenschaftlichen Zugang.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die „Zellenform“ der Gesellschaft – so behaupte ich in der <i>Aufhebung des Kapitals</i> unter Bezug auf die Denkweisen von Marx, Vygotskij und Jantzen (Stosiek 2022: 20) &#8211; ist die Tätigkeit oder Arbeit als widerspruchsvolle Einheit aus Produktion (von Dingen) und Reproduktion (des Lebens). Dabei sind die energetischen Übergänge wichtig. Alle organischen Systeme, also Organismen, Ökosysteme, soziale Zusammenhänge, existieren in einem energetischen Fließgleichgewicht (vgl. Prigogine 1998)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> innerhalb einer Situation des thermodynamischen Ungleichgewichts, so dass sie innerhalb eines längeren Zeitraums die Zunahme der Entropie innerhalb ihrer selbst verhindern, das heißt hohe Komplexität bewahren oder vergrößern. Die Energie im Fließgleichgewicht ist eine Verschränkung aus potentieller und kinetischer Energie. Denn die organischen Systeme brauchen potentielle Energie, sprich Energie im Zustand des thermodynamischen Ungleichgewichts, um – in sich bewegender, kinetischer Energie – existieren zu können. Sie <i>schaffen</i> aber auch Strukturen potentieller Energie, nämlich ihren eigenen Körper und Aspekte ihrer Umgebung. Der Lebensprozess eines Organismus ist zugleich Arbeit im umfassenden Sinne dieses Begriffes, das heißt der Organismus produziert und reproduziert sich selber unaufhörlich. Sobald soziale Prozesse beginnen, <i>vergegenständlicht</i> der Organismus einen Teil oder Aspekt seiner eigenen Lebensprozesse (der kinetischen Energie); sie werden zu potentieller Energie für den <i>Anderen</i>. Der Andere, der sie nutzt, negiert ihn, indem er ihn als Nahrung verwendet oder seine Tätigkeiten für sich gebraucht (das ist der Aspekt der <i>Produktion</i> und des <i>Gebrauchswerts</i>), wobei die potentielle Energie für diesen zu kinetischer Energie wird. Wenn ein solcher Prozess aber wechselseitig stattfindet wie bei der Symbiose im biotischen Leben oder beim basalen Kommunismus unter Menschen (jeder Mensch nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a>), dann wird die Vergegenständlichung (Produktion) aufgehoben, es kommt zur Negation der Negation, zur Reproduktion und Bejahung des Lebens in neuer, sozialer oder gemeinschaftlicher Dimension.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Prozesse geschehen in Natur und Gesellschaft, sie reichen von der rudimentärsten Biosphäre bis hin zu jeglicher menschlichen Kultur. Menschliche Kultur, Noosphäre, ihrerseits ist immer ein Zusammenhang aus menschlicher Welt und umgebender Natur, sprich Geo- Bio- und Atmosphäre (und weitere wie Heliosphäre). Trotz der Unterscheidungen zwischen politisch, ökonomisch und kulturell sind soziale Prozesse immer politisch, ökonomisch und kulturell zugleich. Menschen können im Zusammenleben untereinander und im Zusammenleben mit der Natur (Erde, Biosphäre usw.), wie angedeutet, die Vergegenständlichung des Nutzens, der Verwendung als Gebrauchswert, in einer reziproken, sozialen, sinnhaften Beziehung aufheben. Aber sie können auch die Aufhebung verweigern, die Vergegenständlichung zur Verdinglichung verewigen, sobald einige Subjekte einer Gesellschaft anstreben, dingliche Reichtümer anzuhäufen. Eben das passiert in der kapitalistischen Gesellschaft oder besser gesagt: in unserer Gesellschaft, insofern sie kapitalistisch ist. Sie ist der Tendenz zufolge aber nicht immer kapitalistisch (es gibt auch Momente der Demokratie, der gegenseitigen Hilfe, der Solidarisierung und vieles mehr). Insofern sie kapitalistisch funktionieren, können grundsätzlich alle Lebensbereiche verdinglicht und zu Kapital gemacht werden: die Biosphäre, die Erde, die Gewässer, die Wälder, Pflanzen und Tiere, menschliche Gemeinschaften, Kultur, Musik, Malerei, Kunst, Religion, außerdem Dialoge, welche zu Prozessen der <i>Anrufung</i> (Althusser [1970] 2010), zu Herrschaftsformen werden, und die Diversität, die im Neoliberalismus gern vereinnahmt wird (Dingeldey 2023: 48f.). Denn <i>alle</i> sind Lebensvollzüge im energetischen Fließgleichgewicht, und sie können auf den Aspekt der Produktion (von Dingen), das heißt auf dinglich betrachtete potentielle Energie reduziert werden. Und dieser Prozess erscheint in der menschlichen Gesellschaft als Herrschaft und als Kapitalbildung. In energetischen Begriffen sind <i>Herrschaft</i> und <i>Kapitalbildung </i>(einschließlich des symbolischen, kulturellen, politischen, sozialen, religiösen Kapitals, von denen Pierre Bourdieu (1992: 49) spricht<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a>, denn bei Kapital handelt es sich um privatisierte soziale Energien) exakt dasselbe. Es gibt keine Anerkennung ohne Umverteilung (nicht nur der Dinge, sondern auch der Macht), weil eben in der Umverteilung die reziproke Beziehung besteht, welche die Vergegenständlichung in Bejahung des Lebens in sozialer Dimension transformiert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es ist meine These, dass <i>jede</i> Diskriminierung energetisch betrachtet auf der Verweigerung der Aufhebung der Vergegenständlichung beruht, das heißt die Vergegenständlichung des*der Anderen verewigt. Bei der Ausbeutung der Arbeitskraft lässt sich das relativ einfach veranschaulichen: Anstatt einer reziproken Arbeitsteilung, bei der die Menschen das gegenseitige Nutzen der jeweiligen Arbeit der Anderen (Vergegenständlichung) durch die Beidseitigkeit in eine gute soziale oder gemeinschaftliche Beziehung umwandeln, nutzt ein Teil der Menschen die Arbeit der anderen Menschen und ebenso der Natur und gibt ihnen nur so viel zurück, damit sie knapp überleben und als „Ware Arbeitskraft“ (Ak) weiterhin zur Verfügung stehen (humane Ware Ak wie die Arbeiter*innen und Ware Ak der Natur, wie das zugerichtete Land für Monokulturen). Die ökonomische Beziehung ist immer zugleich eine soziale Beziehung, die im ersten Fall in Respekt und sozialem Sinn, im zweiten Fall in totaler Abwertung besteht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn man Menschen überflüssig macht, ohne direkt deren Arbeit auszubeuten, sind diese Zusammenhänge etwas komplizierter, aber im Prinzip dieselben, etwa was behinderte Menschen oder die Leute in Slums und Favelas betrifft. Das kapitalistische System beutet nicht nur die Menschen aus, sondern den gesamten Mensch-Natur-Zusammenhang; darauf beruht der europäische Kolonialismus, mit dem zusammen sich die kapitalistische Ökonomie entwickelt hat (vgl. Stosiek 2022). Die Arbeit der Natur und die Arbeit der Menschen werden gleichermaßen ausgebeutet; und mit steigender Produktivität werden tendenziell immer weniger Menschen gebraucht, um über die Arbeit der Natur zu verfügen. Deshalb produziert die kapitalistische Gesellschaft „Überflüssige“. Auch diese werden nach bloßem Nutzen-Kalkül betrachtet, in diesem Falle als „nutzlos“, während die ausgebeuteten Menschen „nützlich“ sind<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a>; aber in beiden Fällen verewigt die kapitalistische soziale Beziehung deren Vergegenständlichung, anstatt sie in reziprokem sozialem Sinn aufzuheben. Wer einen Menschen ausbeutet, „isst“ ihn auf; wer ihn überflüssig macht, „isst“ sein Essen auf.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Was die Abwertung der Frauen gegenüber den Männern, sowie auch aller queerer gegenüber den heteronormalen Menschen und Gruppen anbelangt, sind die Arbeiten von Silvia Federici ([2004] 2021) bezüglich des europäischen Kontinents und diejenigen zur Kolonialität des Geschlechts von Autorinnen wie María Lugones (2014) und Breny Mendoza (2018), die in Bezug auf Lateinamerika schreiben, bedeutsam. Aus beiden Denkströmungen wird deutlich, dass vor allem seit dem 16. Jahrhundert, seit der Kolonisierung eines großen Teiles der Erde durch Europa und dem beginnenden Kapitalismus, die dem Rassismus analoge Trennung der Geschlechter eine ökonomische Bewandtnis hat. Innerhalb des internationalen kolonialen und kapitalistischen Arbeitsregimes (Quijano 2016) schrieb man den Frauen unter anderem die ökonomische Aufgabe zu, die kapitalistische humane „Ware Arbeitskraft“ (die ihrerseits Dinge produzierend erarbeiten soll) zu produzieren, das hieß damals, möglichst viele Kinder zu bekommen, und kann heute, da quantitativ weniger Menschen für die Arbeit gebraucht werden, darauf hinauslaufen, sie auch in geringerer Anzahl zu nützlichen und dezenten (nicht queeren) Arbeiter*innen zu erziehen. Menschliche <i>Reproduktion</i> des Lebens wird also der <i>Produktion</i> von Dingen untergeordnet, einverleibt, subsumiert. Wer in diesem System mitmacht, wird <i>ausgebeutet</i> und ist „nützlich“; wer davon abweicht (wie queere Menschen, welche die – im weiteren Sinne des Wortes verstandene – Reproduktion des Lebens nicht der Produktion unterordnen), wird aus der Sicht des kapitalistischen und patriarchalen Systems „überflüssig“ und „unnütz“ und fällt in extremen kapitalistischen und in faschistischen Gesellschaften immer wieder dem Mord zum Opfer.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ich vermute, dass sämtliche Formen der Diskriminierung von Menschen und Gruppen in unserer Gesellschaft auf eine solche Dimension von Prozessen zurückgehen und Aspekte der kapitalistisch sich organisierenden Gesellschaft sind, und dass es deshalb keine sinnvolle Alternative zur Intersektionalität gibt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Verhältnisse sind immer ökonomisch und politisch zugleich: ausgebeutet werden die <i>Reproduktions</i>zusammenhänge des Lebens für die Produktion von Dingen (Identität). Die Alternative ist die Aufhebung der Vergegenständlichung der Lebensprozesse in wechselseitigen Dialogen, nach dem Modell der biotischen Symbiose und des basalen Kommunismus (Alterität).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. </strong><strong class="western">Daniel Stosiek</strong> geboren 1970, wuchs in Görlitz, in der ehemaligen DDR, auf, studierte in Münster und Bremen Theologie und Entwicklungspolitik und war seit 2000 mehrfach in Lateinamerika tätig. Dort forschte er über Fragen indigener Völker und arbeitete im Bereich der Menschenrechte.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Althusser, Louis</em> [1970] 2010: Ideologie und ideologische Staatsapparate, 1. Halbbd., Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Bakhtin, Mikhail</em> [1979] 2010: Estética da criação verbal, São Paulo.</p>
<p align="justify"><em>Bourdieu, Pierre </em>1992: Die verborgenen Mechanismen der Macht, Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Czech, Herwig</em> 2024: Hans Asperger und der Nationalsozialismus. Geschichte einer Verstrickung, Gießen.</p>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip </em>2023: Identitätspolitik und Intersektionalität. Zur Rolle der sozialen Ungleichheit und Gerechtigkeit, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftskritik</em> Nr. 244 = Jg. 62, H. 4, S. 47-62.</p>
<p align="justify"><em>Dussel, Enrique</em> 2014: 20 Thesen zu Politik, Münster.</p>
<p align="justify"><em>Fraser, Nancy/Honneth, Axel</em> 2003: Anerkennung oder Umverteilung? Eine politisch-philosophische Kontroverse, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Federici, Silvia</em> [2004] 2021: Caliban und die Hexe. Frauen, der Körper und die ursprüngliche Akkumulation, Wien/Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Graeber, David</em> 2011: Debt. The first 5,000 Years, New York.</p>
<p align="justify"><em>Jantzen, Wolfgang</em> 2013: Marxismus als Denkmethode und Sicht auf die Welt – eine ständige Herausforderung auch im 21. Jahrhundert? In: Lanwer, Willehad/Jantzen, Wolfgang (Hrsg.): <em>Jahrbuch der Luria-Gesellschaft 2012</em>, Berlin, S. 10-28.</p>
<p align="justify"><em>Jörke, Dirk/Schwuchow, Torben </em>2023: Wie im Barbieland? Rechte und linke Identitätspolitiken in der EU, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftskritik</em> Nr. 244 = Jg. 62, H. 4, S. 29-45.</p>
<p align="justify"><em>Lugones, María</em> 2014: Colonialidad y Género. Hacia un feminismo descolonial, in: Mignolo, Walter et al. (Hrsg.): <em>Género y descolonialidad</em>, Buenos Aires, S. 13-42.</p>
<p align="justify"><em>Mendoza, Breny</em> 2018: Die Epistemologie des Südens, die Kolonialität des Geschlechts und der lateinamerikanische Feminismus, in: Hoffmann, Thomas/Jantzen, Wolfgang/Stinkes, Ursula (Hrsg.): <em>Empowerment und Exklusion. Zur Kritik der Mechanismen gesellschaftlicher Ausgrenzung</em>, Gießen, S. 169-188.</p>
<p align="justify"><em>Prigogine, Ilya </em>1998: Die Gesetze des Chaos, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Quijano, Aníbal</em> 2016: Kolonialität der Macht. Eurozentrismus und Lateinamerika, Wien/Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Smolin, Lee </em>2014: Im Universum der Zeit. Auf dem Weg zu einem neuen Verständnis des Kosmos, München.</p>
<p align="justify"><em>Sousa Santos, Boaventure de</em> 2013: Se Deus Fosse um Ativista dos Direitos Humanos, São Paulo.</p>
<p align="justify"><em>Stosiek, Daniel</em> 2022: Die Aufhebung des Kapitals. Politische Ökonomie des Mensch-Natur-Zusammenhanges im Neo-Kolonialismus, Münster.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Der Autor bezieht sich unter anderem auf die Erfahrung der Weltsozialforen.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Enrique Dussel (2014: § 14.13) schreibt: „Die Ausgeschlossenen sollen nicht ins <i>alte System eingeschlossen</i> werden (was bedeuten würde, den Anderen in das Selbe hereinzubringen), sondern als Gleiche in einem <i>neuen institutionellen Moment</i> (der <i>neuen</i> politischen Ordnung) partizipieren. Es wird nicht für die <i>Inklusion</i> (Einbeziehung/Einschließung), sondern für die <i>Transformation</i> [&#8230;] gekämpft – gegen Iris Young, J. Habermas und so viele andere, die von ‚Inklusion‘ sprechen.“</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Lee Smolin (2014: 294f.) thematisiert – von Energieflüssen angetriebene und von Rückkopplungsprozessen stabilisierte und geformte – Systeme der Selbstorganisation sowohl im Bereich der Galaxien als auch in der Biosphäre. Er beschreibt die Sterne im „dynamischen Fließgleichgewicht” zwischen den einander entgegengesetzten Kräften der Kernreaktionen, die zur Explosion drängen, und der Gravitation, die zur Implosion neigt.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>Als Grundlage jeder Ökonomie sieht David Graeber (2011: 95ff.) einen basalen Kommunismus, nämlich ein Zusammenleben der Menschen, bei dem jede Person nach ihren Fähigkeiten handelt und jede nach ihren Bedürfnissen empfängt oder Aufmerksamkeit erhält.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v</a>„(Jedwedes) Kapital ist akkumulierte Arbeit (als Gegenstand oder in verinnerlichter, inkorporierter Form). Einzelne Akteure oder Gruppen eignen sich Kapital an, nämlich soziale Energie (in Form von verdinglichter oder lebendiger Arbeit“ (Bourdieu 1992: 49).</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi</a>Nach dieser Logik haben die Nazis selektiert, wer von den behinderten Kindern leben darf, und wer ermordet wird. Daran war auch Asperger beteiligt (vgl. Czech 2024).</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-245/publikation/der-physikalische-aspekt-der-intersektionalitaet-eine-replik/">Der physikalische Aspekt der Intersektionalität – eine Replik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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