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	<title>Künstliche Intelligenz Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/editorial-101/</link>
		
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		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:12:05 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union, im Sommer 2026 bestimmen zwei Themen die Berichterstattung der Medien und damit unsere Wahrnehmung: Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer und die Hitzeglocke, die über Deutschland liegt. Dass US-Präsident Trump versucht, die Fußball-Weltmeisterschaft in Nordamerika für sein eigenes Prestige zu instrumentalisieren, ist ihm nicht einmal vorzuwerfen, eher FIFA-Präsident Infantino, der schon in [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/editorial-101/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union,</p>
<p>im Sommer 2026 bestimmen zwei Themen die Berichterstattung der Medien und damit unsere Wahrnehmung: Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer und die Hitzeglocke, die über Deutschland liegt.</p>
<p>Dass US-Präsident Trump versucht, die Fußball-Weltmeisterschaft in Nordamerika für sein eigenes Prestige zu instrumentalisieren, ist ihm nicht einmal vorzuwerfen, eher FIFA-Präsident Infantino, der schon in der Vergangenheit – und in der absehbaren Zukunft wird sich das wohl nicht ändern – bei seinen Allianzen nicht wählerisch war. Einziges Kriterium scheint zu sein, dass die Kasse stimmt. Ähnlich wie bei früheren Sport-Großereignissen scheint das aber in der Berichterstattung anscheinend keine Rolle mehr zu spielen.</p>
<p>Wesentlich kritischer in heutiger Zeit ist die <em>Hitzewelle</em>. Warum einige Akteure den Klimawandel weiterhin leugnen und warum die Bundesregierung – obwohl sie den menschengemachten Klimawandel offiziell als existenzielle Bedrohung identifiziert – keine sichtbaren Schritte gegen den Klimawandel oder den Hitzeschutz für die Bevölkerung ergreift, ist mit den Maßstäben der Vernunft und Wissenschaft nicht zu erklären, sondern nur damit, welche Gewinne weiterhin mit fossilen Brennstoffen erzielt werden. Völlig verrückt wird es, wenn von der „Seele“ eines Verbrennungsmotors schwadroniert wird und ein großer deutscher Sportwagenhersteller versucht, Fahrverhalten und Fahrgeräusche eines Verbrenners elektronisch zu simulieren. Fazit: Sportwagen werden nicht wegen ihres Komforts und ihrer Fahrleistungen gekauft, sondern weil sie Krach machen und stinken.</p>
<p>All dies hat auch abseits der unmittelbaren Konsequenzen des Klimawandels dramatische Folgen: Wir sind durch die Ignoranz des Klimawandels auf die hohen Temperaturen nicht eingestellt. Schätzungen sprechen inzwischen von über 5.000 Hitzetoten; das sind erheblich mehr, als jährlich im Straßenverkehr ums Leben kommen. Wenigstens ein Wort des Bedauerns hätte ich mir von der Bundesregierung gewünscht – doch das passt wohl nicht zu der von ihr betriebenen Politik.</p>
<p>Auch an anderer Stelle sind die Pläne der Bundesregierung auf Kritik gestoßen. Besonders kritisch aus Sicht der Bürgerrechte ist die De-facto-Abschaffung des <em>Informationsfreiheitsgesetzes</em> (IFG). Bei Nichtregierungsorganisationen und einem Teil der Medien formiert sich breiter Widerstand. Gemeinsam mit über hundert Organisationen hat die Humanistische Union eine Erklärung unterzeichnet, die klar gegen die Regierungspläne Stellung bezieht.</p>
<p>Ein Gründungsimpuls der Humanistischen Union war die Kritik an der Macht der Kirchen in Deutschland – immer sind wir für die klare <em>Trennung zwischen Staat und Kirche</em> eingetreten. Dabei ging es uns früher vor allem um die in Deutschland etablierten christlichen Konfessionen, die katholische und die evangelische Kirche.</p>
<p>Aktuell sind weltweit zwei Strömungen zu beobachten: einerseits der Vatikan, der – bei aller berechtigen und notwendigen Kritik – seit dem Pontifikat Franzikus’ eine deutlich sozialpolitische Agenda verfolgt. Dazu kommt die aktuelle Enzyklika von Papst Leo XIV, die sich intensiv mit den aktuellen Entwicklungen der Künstlichen Intelligenz auseinandersetzt.</p>
<p>Im Kontrast dazu entwickelt sich eine Mischung aus religiösem Fundamentalismus einerseits und einem libertären und individualistischen Kapitalismus andererseits, die auf Carl Schmitt und Ayn Rand beruht. Damit wird die <em>Broligarchie</em> gerechtfertigt, eine Herrschaft der Tech-Milliardäre. Diese Männer [sic!] sehen sich als Aufhalter – Katechon – gegen den Antichristen. Peter Thiel, milliardenschwerer Investor, der insbesondere für PayPal und Palantir verantwortlich ist und die Karriere von US-Vizepräsident J.D. Vance massiv gefördert hat, ist ein wesentlicher Protagonist dieses religiösen Fundamentalismus.</p>
<p>Ende Mai wurde die 30. Ausgabe des <em>Grundrechte-Reports</em> veröffentlicht. „Ausgangspunkt für die staatlichen Verfassungsschutzberichte sind angebliche Sicherheitsbedürfnisse; Ausgangspunkt für den Grundrechte-Report sind Menschenwürde, Grundrechte und Rechtsstaat“, schrieb es Till Müller-Heidelberg, Mitbegründer und langjähriger Mitherausgeber des Grundrechte-Reports. Diese Worte leiten auch das Vorwort der aktuellen Ausgabe ein.</p>
<p>Seit 1997 dokumentieren wir Einschränkungen der Grundrechte durch Gesetze, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte und sonstiges staatliches Handeln. Der autoritäre Staat kommt immer unverhohlener zum Vorschein. Prägend für das Jahr 2025 war die sprunghafte Militarisierung Deutschlands, deren Ausmaß seit dem Zweiten Weltkrieg beispiellos ist. Die schwarz-rote Koalition bereitet mit dem Erlass des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes die Wiedereinführung der Wehrpflicht vor und verpflichtet junge Männer zu einer Selbstauskunft über ihre „Wehrtüchtigkeit“ und zu einer umfangreichen Musterung. Damit steht in Aussicht, die Errungenschaft der Aussetzung der Wehrpflicht zu verlieren. In der Begründung des Wehrdienständerungsgesetzes hieß es 2011 noch: „Die mit gesetzlichen Pflichtdiensten verbundenen Grundrechtseingriffe [sind] nicht mehr zu rechtfertigen.“ Heute kommt der Gesetzgeber offenbar zu einer anderen Bewertung.</p>
<p>Doch neben dem Ausbau von Militär und Sicherheitsbehörden ist auch der zunehmende <em>Überwachungskapitalismus</em> eine Gefahr für die Menschenrechte. Teilweise geht er mit staatlichen Überwachungsmaßnahmen und der parallel stattfindenden Militarisierung Hand in Hand, wie die Nutzung von Palantir für die staatliche Überwachung zeigt. Teilweise fördern solche Unternehmen eine faschistische Politik, wie sie in Deutschland auch auf politischer Ebene verstärkt zu beobachten ist.</p>
<p>Die Zeitschrift <strong>vor</strong><em>gänge</em> ist seit vielen Jahren das zentrale Organ der Humanistischen Union, mit dem wir unsere inhaltlichen Positionen und Themen voranbringen wollen. Um dies zu verstärken, wollen wir mit einem neuen Veranstaltungsformat die behandelten Themen in die Öffentlichkeit tragen: <strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt</em> ist eine Reihe von weitgehend virtuellen Diskussionsveranstaltungen, in der wir künftig eine Debatte über die Themen der <strong>vor</strong><em>gänge</em> führen wollen. Die ersten beiden Veranstaltungen befassten sich mit den Ausgaben zu <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/"><em>Einengung der Diskursräume</em></a> und <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-videoaufzeichung/"><em>Weniger Demokratie wagen?</em></a>. Deren Aufzeichnungen sind auf unserer Homepage humanistische-union.de zu finden. Ich wünsche viel Freude und viele neue Erkenntnisse und Einsichten beim Ansehen der Aufzeichnungen und der Lektüre der Ausgaben. Wir werden die Reihe nach der Sommerpause fortführen.</p>
<p>Es grüßt Sie und Euch herzlich</p>
<p><em>Stefan Hügel</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/editorial-101/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 21 May 2026 09:58:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am <strong>21. Mai 2026</strong>, wurde der <em>„Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em> in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als <strong>„alternativer Verfassungsschutzbericht“</strong> und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.&#8220;</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>27. Mai 2026</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p><img decoding="async" width="160" height="243" class="size-full wp-image-20538 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-e1779113755894.jpeg" alt="" /></p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
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		<title>Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 07 May 2026 08:49:14 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Grundrechte-Report 2026 thematisiert die aktuelle Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Anhand von 42 Einzelbeiträgen berichtet der Report über eine Auswahl relevanter grundrechtlicher Streitfragen. Im Berichtszeitraum 2025 führten internationale und nationale Krisen, Konflikte und Unsicherheiten zu einer staatlichen wie gesellschaftlichen Militarisierung. Der Staat bewaffnet sich mit Rekordausgaben für Militär und einer Stärkung der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/">Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Grundrechte-Report 2026 thematisiert die aktuelle Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Anhand von 42 Einzelbeiträgen berichtet der Report über eine Auswahl relevanter grundrechtlicher Streitfragen. Im Berichtszeitraum 2025 führten internationale und nationale Krisen, Konflikte und Unsicherheiten zu einer staatlichen wie gesellschaftlichen Militarisierung. Der Staat bewaffnet sich mit Rekordausgaben für Militär und einer Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Gleichzeitig weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vorgestellt wird der Report in diesem Jahr von der Rechtsanwältin <strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>. Die ehemalige Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete lehrt an mehreren Universitäten im In- und Ausland (u.a. Freie Universität Berlin) und engagiert sich auch heute aktiv für die Einhaltung des Völkerrechts, für Menschenrechte und Mitbestimmung.</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong> ist Schüler und beim Schulstreik gegen die Wehrpflicht aktiv. An seiner Schule ist er in der Schülermitverantwortung und Schülersprecher. In seiner Stadt ist er zudem im stadtweiten Schulstreikkomitee gegen die Wehrpflicht aktiv und hat mitgeholfen, dieses aufzubauen. Er spricht über seine Erfahrungen damit, wie die Bundesrepublik mit den Schulstreiks gegen die Wehrpflicht umgeht.</p>
<p>Weiterer Gast wird<strong> Ahmad Mosamem Rahimi </strong>sein. Er wurde in der Nähe von Kabul, Afghanistan geboren. Nachdem die dortige Regierung zusammengebrochen ist, mussten er und seine Familie über lange Zeit im Untergrund leben. Trotz der Zusicherung der deutschen Regierung, über das Aufnahmeprogramm einreisen zu können, mussten sie über fast zwei Jahre in Pakistan das Visumverfahren durchlaufen und kamen dadurch erst im Dezember 2025 in Deutschland an.</p>
<p>Für die Redaktion des Grundrechte-Reports wird <strong>Athena Möller</strong> sprechen und durch die Veranstaltung führen. Sie studiert Jura in Leipzig und ist Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Grundrechte-Report 2026 ist eine <strong>Jubiläumsausgabe</strong>: Er erscheint seit nunmehr <strong>30 Jahren</strong> „zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“. Seine 42 Einzelbeiträge widmen sich aktuellen Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien anhand konkreter Fälle des Jahres 2025. Der Report analysiert und kritisiert Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Der Report wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p>Die Vorstellung des Reports wird live übertragen und kann verfolgt werden unter: <a href="https://www.fiff.de/veranstaltungen/grundrechtereport2026">https://www.fiff.de/veranstaltungen/grundrechtereport2026</a></p>
<p><strong>Darüber hinaus steht für die Presse die Möglichkeit für Fragen an das Podium. </strong>Bei Interesse an einer Teilnahme an der Videokonferenz oder vor Ort in den Räumen der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe melden Sie sich bitte <strong>bis zum 20. Mai 2026</strong> an unter <a href="mailto:grr@humanistische-union.de">grr@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><strong>Rezensionsexemplare </strong>(auch als PDF) zu Pressezwecken können vorab über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführer*innen der HU, Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey, unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-20525 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1.jpg" alt="" width="201" height="306" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1.jpg 394w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1-296x450.jpg 296w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1-222x337.jpg 222w" sizes="(max-width: 201px) 100vw, 201px" /></p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro</p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/">Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Problematische Entwicklungen im Polizeirecht: Anmerkungen zum Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts 2025</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/problematische-entwicklungen-im-polizeirecht-anmerkungen-zum-gesetz-zur-reform-des-berliner-polizei-und-ordnungsrechts-2025/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 19 Mar 2026 11:49:29 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>1. Einleitung Seit Jahrzehnten ist das Polizeirecht Gegenstand von politischen und rechtswissenschaftlichen Kontroversen, die auch grundlegende Fragen zur Stellung der Polizei im demokratischen Verfassungsstaat aufwerfen (hierzu bereits Denninger 1978). Das Polizeirecht regelt polizeiliche Handlungsoptionen für Zwecke der Gefahrenabwehr und damit Befugnisse zum Eingriff in Grund- und Menschenrechte. Die Gesetzgebungskompetenz für das Gefahrenabwehrrecht liegt in Deutschland [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/problematische-entwicklungen-im-polizeirecht-anmerkungen-zum-gesetz-zur-reform-des-berliner-polizei-und-ordnungsrechts-2025/">Problematische Entwicklungen im Polizeirecht: Anmerkungen zum Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">1. Einleitung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Seit Jahrzehnten ist das Polizeirecht Gegenstand von politischen und rechtswissenschaftlichen Kontroversen, die auch grundlegende Fragen zur Stellung der Polizei im demokratischen Verfassungsstaat aufwerfen (hierzu bereits Denninger 1978). Das Polizeirecht regelt polizeiliche Handlungsoptionen für Zwecke der Gefahrenabwehr und damit Befugnisse zum Eingriff in Grund- und Menschenrechte. Die Gesetzgebungskompetenz für das Gefahrenabwehrrecht liegt in Deutschland bei den Bundesländern für ihre jeweilige Landespolizei; allerdings führt die Koordination im kooperativen deutschen Föderalismus zu starken Ähnlichkeiten zwischen den Polizeigesetzen der Länder. Die Polizeigesetzgebung der Länder und des Bundes reagiert auf (vermeintliche oder tatsächliche) neue Gefahrenquellen und technische Entwicklungen. Die Schwerpunkte variieren; je nach politischer Präferenz werden rechtsstaatliche Begrenzungen für das Polizeihandeln in hinzukommenden oder geänderten Befugnisnormen für polizeiliche Grundrechtseingriffe mehr oder minder stark in den Mittelpunkt gerückt. Dabei ist eine Tendenz hin zu mehr und weiterreichenden Eingriffsbefugnissen zu beobachten, die oft die Grenzen des noch gerade mit den Grund- und Menschenrechten Vereinbaren ausschöpfen, manchmal auch überschreiten. Die Grenzen zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sind unschärfer geworden, weil manche Straftatbestände auf die Verursachung von Gefahren ausgeweitet wurden. Zugleich tendiert die Polizeigesetzgebung in zahlreichen Fallkonstellationen dazu, die Anforderungen an die Konkretisierung von Gefahren abzusenken, sodass polizeirechtliche Eingriffsbefugnisse bereits im Vorfeld von Gefahren genutzt werden können (vgl. auch Bäcker 2015; Baldus 2014; Aden/Fährmann 2018; 2019; Weßlau 1989).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Sommer 2025 legte die Regierungskoalition aus CDU und SPD, die seit 2023 den Berliner Senat stellt, einen 736 Seiten umfassenden Entwurf zur Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) vor (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/2553), der nach kontroverser Debatte im Dezember mit einigen Änderungen verabschiedet wurde und an Weihnachten 2025 in Kraft trat.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Der vorliegende Beitrag zeigt eine Reihe von Unschärfen und problematischen Entwicklungen auf, die sich in ausgewählten Teilen dieses Änderungsgesetzes widerspiegeln. Einen Schwerpunkt bilden die Risiken zusätzlicher polizeilicher Eingriffsbefugnisse im digitalen Raum und bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">2. Fehlende Betrachtung der Gesamt&shy;be&shy;las&shy;tung f&uuml;r die Grund- und Menschen&shy;rechte</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die grund- und menschenrechtliche Perspektive beleuchtet das Spannungsfeld zwischen staatlichen Schutzpflichten und der Verhältnismäßigkeit von staatlichen Eingriffen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung 2010 den normativen Anspruch formuliert, nicht nur einzelne Überwachungsmaßnahmen isoliert, sondern die Summe aller Maßnahmen – ihre kumulative Belastung – im Blick zu haben. Der Zugewinn an Sicherheit muss mit den beabsichtigten grund- und menschenrechtlichen Beschränkungen insgesamt in Beziehung gesetzt werden. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, wie nach Inkrafttreten des Gesetzes seine Wirkung auf die tatsächliche Entwicklung überprüft werden soll (Weingärtner 2021). Für die grund- und menschenrechtliche Bewertung der Gesetzesnovelle werden im Folgenden drei Aspekte betrachtet: die sogenannte <i>Überwachungsgesamtrechnung</i>, die <i>Grundrechtsbelastung</i> und der <i>Gesetzeszweck</i>.</p>
<h4 class="">2.1 &Uuml;berwa&shy;chungs&shy;ge&shy;samt&shy;rech&shy;nung</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das BVerfG unterscheidet die Überwachungsgesamtrechnung vom additiven Grundrechtseingriff. Letzterer bezieht sich auf mehrere, kumulativ angeordnete Maßnahmen zur selben Zeit gegen denselben Grundrechtsträger (BVerfGE 112, 304ff. – GPS). Die Überwachungsgesamtrechnung hat hingegen das Maß der Überwachung aller Bürger*innen im Fokus. Daher darf bei der Implementierung neuer Überwachungsmaßnahmen nicht unbeachtet bleiben, welchem Maß an Überwachung die Menschen insgesamt schon ausgesetzt sind (BVerfGE 125, 260ff. – Vorratsdatenspeicherung).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das BVerfG hat für verschiedene Regelungsbereiche des Sicherheitsrechts festgestellt, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, die Wirkungen von Gesetzen zu beobachten und auf notwendige Nachbesserungen zu überprüfen, insbesondere ihre Übereinstimmung mit dem Grundgesetz. Der neue § 42c Abs. 8 ASOG enthält darauf einen Hinweis, ist als Grundlage für eine Evaluation aber nicht ausreichend. Die Vorschrift des § 70 ASOG über die Evaluation verschiedener Vorschriften wurde ersatzlos entfernt. Eine gesteigerte Pflicht besteht dort, wo die Eignung von gesetzlichen Maßnahmen und künftige Entwicklungen ungewiss sind. Hier besteht eine Pflicht zur planmäßigen Erhebung und Auswertung von Daten zur Nutzung der Eingriffsbefugnisse in der Praxis. Diese Grundsätze finden besonders auf Fälle verdeckter Informationsbeschaffung Anwendung, wie etwa die geänderten §§ 24g Abs. 2, 25a, 25b, 26, 26a und 26b ASOG.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Durch die Reform des ASOG steigt die Summe staatlicher Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten und damit die grund- und menschenrechtliche Gesamtbelastung der Berliner*innen (Braun/Albrecht 2017). Auch wenn eine entsprechende Gesamtrechnung auf Bundes- und Landesebene bisher fehlt und methodisch auf Herausforderungen trifft, sind entsprechende Anstrengungen des Gesetzgebers notwendig. Die Pilotstudie des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht für die Konzeption und Durchführung einer Überwachungsgesamtrechnung hat Vorarbeiten geleistet, die für Berlin genutzt werden können (Poscher et al. 2022).</p>
<h4 class="">2.2 Grund&shy;rechts&shy;be&shy;las&shy;tung</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Analyse des Schutzbereiches und der Schranken der von der Reform betroffenen grund- und menschenrechtlichen Normen erlaubt eine erste Bestimmung der damit verbundenen Grundrechtsbelastung. Die tatsächliche Belastung ergibt sich erst aus dem Zusammenspiel der betroffenen Rechte mit ihren tatsächlichen Anwendungs- und Missbrauchsmöglichkeiten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zu messen sind insbesondere die Auswirkungen auf die Telekommunikationsfreiheit (Art. 10 GG), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) sowie auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf die Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme (grundlegend BVerfGE 120, 274 – Online-Durchsuchung) als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Aus der Orientierungswirkung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ergeben sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Art. 8 EMRK weitere relevante Maßstäbe für die Interessenabwägung zwischen Sicherheitszweck und Eingriffsfolgen polizeilicher Maßnahmen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Die Rolle der EMRK in der polizeilichen Praxis wird weder im Gesetzestext noch in der Reformbegründung erwähnt. Die Gesetzesänderungen und -begründungen verweisen an mehreren Stellen auf die Umsetzung von Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union (EU), etwa in §§ 18 Abs. 5, 19, 45b, 48a, 50 und 51a ASOG. Damit wird der Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta (EU-GRC) zumindest für die Anwendung dieser Bestimmungen eröffnet. Art. 7 und 8 EU-GRC als parallel ausgerichtete Normen zum Schutz der Privatheit vor digitalen Anwendungsmöglichkeiten sind für die polizeiliche Praxis besonders relevant.</p>
<h4 class="">2.3 Geset&shy;zes&shy;zweck</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ein wichtiger Maßstab für die Grundrechtsbelastung einzelner Regelungen in der polizeilichen Praxis ist der Zweck, der mit der jeweiligen Änderung erreicht werden soll (Gerson 2022). Die Gesetzesbegründung verweist zunächst auf die Kriminalitätsstatistik und die begrenzte Aufklärungsquote von Straftaten und damit nur auf einen Teilaspekt der Gefahrenabwehr. Die den Senat tragenden Parteien möchten die Freiheit und Offenheit der Berliner Stadtgesellschaft mit der dafür erforderlichen Sicherheit aller Bürger*innen verbinden. Dies hänge auch davon ab, welche gesetzlichen Möglichkeiten die Polizei und Ordnungsbehörden haben, um zur Verhinderung von Straftaten und zur Abwehr von Gefahren tätig zu werden. Neue Phänomene der Kriminalität, der Fortschritt der Technik und soziale Entwicklungen machten eine Reform des ASOG erforderlich. Außerdem würde der Abstand zum BPolG und den Polizeigesetzen der Länder geschlossen und die Forderungen, die das EU-Recht und die Rechtsprechung des BVerfG an ein grundrechts- und datenschutzkonformes Polizei- und Ordnungsrecht stellen, umgesetzt. Allerdings sind die empirischen Grundlagen der vorgeschlagenen Änderungen jenseits eines sicherheitspolitischen Trends nicht ohne Weiteres zu erkennen. Damit wurde auch eine Gelegenheit verpasst, die Besonderheiten einer Metropole gegenüber den Flächenstaaten grundsätzlicher zu erfassen und polizeirechtlich umzusetzen. Für zukünftige Evaluationen, ob die gesetzlichen Maßnahmen den Gesetzeszweck tatsächlich erreichen, ist die Begründung ungeeignet.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">3. Zulassung diskri&shy;mi&shy;nie&shy;render Perso&shy;nen&shy;kon&shy;trollen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Novellierung des Gesetzes enthält auch eine Reihe neuer und bislang unbekannter Regelungen. Das gilt etwa für den neu in das Gesetz eingefügten § 12 Abs. 3 ASOG. Diese Regelung bestimmt in der unverändert in Kraft getretenen Fassung:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Die Auswahl der von einer Maßnahme betroffenen Person anhand gruppenbezogener Merkmale im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, Artikel 10 Absatz 2 der Verfassung von Berlin und § 2 des Landesantidiskriminierungsgesetzes ohne hinreichenden sachlichen, durch den Zweck der jeweiligen Maßnahme gerechtfertigten Grund ist unzulässig.“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Gesetzesbegründung zufolge soll diese Vorschrift allein „klarstellenden Charakter“ (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/2553: 138) haben.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> Dort heißt es: „Berlin duldet keine Diskriminierung. Darum darf das physische Erscheinungsbild, etwa Hautfarbe oder Gesichtszüge, einer Person keine zulässige Entscheidungsgrundlage für polizeiliche oder ordnungsbehördliche Maßnahmen wie Personenkontrollen, Ermittlungen oder Überwachungen sein.“ Die Regelung solle klarstellen, „dass die Auswahl der von einer polizeilichen Maßnahme betroffenen Person anhand gruppenbezogener Merkmale ohne hinreichenden sachlichen, durch den Zweck der jeweiligen Maßnahme gerechtfertigten Grund – wie bisher schon – unzulässig ist“ (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/2553: 116).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Annahme eines nur klarstellenden Charakters der Regelung ist jedoch unzutreffend. § 12 Abs. 3 des Gesetzes weicht vielmehr klare verfassungsrechtliche Vorgaben auf, die sich aus Art. 3 GG ergeben. Dessen Abs. 1 bestimmt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Diese Regelung wird als „Willkürverbot“ verstanden; sie verbietet Ungleichbehandlungen ohne vernünftigen, sachlich einleuchtenden Grund (Vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 23.07.2025 – 2 BvL 9/14, Rn. 71 m.w.N.). Dem entspricht die Orientierung an einem sachlichen Grund im neu geschaffenen § 12 Abs. 3 ASOG. Indes nimmt diese Regelung ausdrücklich auf Art. 3 Abs. 3 GG Bezug, der bestimmt, dass niemand wegen der dort genannten Kriterien – wie Geschlecht, Abstammung, „Rasse“ und Herkunft – benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Art. 3 Abs. 3 GG enthält ein Verbot, bei staatlichem Handeln an die dort genannten Merkmale anzuknüpfen („Anknüpfungsverbot“; grundlegend Sachs 1987: 428ff.). In den Worten des BVerfG (Urt. v. 28.01.1992 – 1 BvR 1025/82 u.a., Rn. 52 – Nachtarbeitsverbot für Frauen): „Die Vorschrift [&#8230;] verstärkt den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG [&#8230;]. Die darin genannten Merkmale dürfen nicht als Anknüpfungspunkt für eine rechtliche Ungleichbehandlung herangezogen werden.“ Während Art. 3 Abs. 1 GG ein Verbot sachlich ungerechtfertigter Differenzierungen enthält, darf der Staat die in Art. 3 Abs. 3 GG genannten Merkmale schon nicht zum Anlass für staatliches Handeln nehmen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es hat Versuche gegeben, diesen verfassungsrechtlich eindeutigen Befund mit Blick auf angebliche praktische Bedürfnisse abzumildern. So soll eine Ausnahme vom Anknüpfungsverbot möglich sein, wenn eines der in Art. 3 Abs. 3 GG genannten Kriterien nur eines unter mehreren in einem „Motivbündel“ bildet (Vgl. OVG NRW, Urt. v. 07.08.2018 – 5 A 294/16, Rn. 60 ff. (juris) – racial profiling). Das kann nicht funktionieren, weil es sich um eine digitale Entscheidung handelt. Ein Kriterium ist für eine Auswahlentscheidung ausschlaggebend – oder eben nicht (Koch 2024: 397). Illustriert sei dies an einer Entscheidung des EGMR, die die polizeiliche Kontrolle eines Schweizers mit dunkler Hautfarbe im Züricher Hauptbahnhof betraf (ECHR, Wa Baile v. Switzerland – 43868/18 und 25883/21 v. 20.02.2024). Die Kontrolle wurde später damit gerechtfertigt, dass der Betroffene den Blick abgewendet habe, nachdem er die Polizeibeamten wahrgenommen hatte. Hierbei stellt sich die Frage, ob beliebige andere Personen wegen dieses Verhaltens ebenfalls kontrolliert worden wären. Nur wenn dies zu bejahen sein sollte, läge keine Anknüpfung an ein unzulässiges Merkmal vor.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein anderer Ansatz knüpft auch für polizeiliche Kontrollen daran an, dass sich Grundrechte mit Blick auf andere Rechtsgüter von Verfassungsrang einschränken lassen (Vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 21.04.2016 – 7 A 11108/14, Rn. 132 (juris); OVG NRW, Urt. v. 07.08.2018 – 5 A 294/16, Rn. 56 ff. (juris); OVG Hamburg, Urt. v. 31.01.2022 – 4 Bf 10/21, Rn. 82 (juris)); man spricht von verfassungsimmanenten Schranken. Das mag auch mit Blick auf Art. 3 Abs. 3 GG grundsätzlich in Betracht kommen. Nicht möglich ist aber, beliebige gegenläufige Belange zu Rechtsgütern von Verfassungsrang zu erklären, um an die Kriterien des Art. 3 Abs. 3 GG anknüpfen zu können, da durch ein ausdehnendes Operieren mit kollidierendem Verfassungsrecht die Unterscheidung zwischen Differenzierungsverbot und Anknüpfungsverbot eingeebnet würde. Im praktischen Ergebnis liefe dies auf ein Willkürverbot hinaus. Eine Einschränkung setzt daher voraus, dass besonders hochrangige Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person in Rede stehen (vgl. Koch 2024: 398f.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Allerdings enthält § 12 Abs. 3 ASOG keinen solchen Vorbehalt. Eine derartige Beschränkung kann auch nicht in die Norm hineingelesen werden, da dies den Anforderungen an die Klarheit und Bestimmtheit polizeilicher Ermächtigungsgrundlagen widersprechen würde, die in der neueren BVerfG-Rechtsprechung formuliert worden sind. So hat es das Gericht 2022 abgelehnt, eine Vorschrift zur verdeckten Datenerhebung im Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern dahin verfassungskonform zu interpretieren, dass sie eine Gefahr für Leib oder Leben erfordere. Eine verfassungskonforme Auslegung in diesem Sinne scheide aus, weil dies den Anforderungen an die Bestimmtheit und Normenklarheit nicht genüge (BVerfG, Beschl. v. 09.12.2022, 1 BvR 1345/21, Rn. 121 – SOG M.-V.). Noch deutlicher wird das Gericht in einer Entscheidung zum nordrhein-westfälischen Polizeigesetz von 2024. Demzufolge ist es grundsätzlich nicht angängig, dass die Polizei ohne nähere gesetzliche Vorgaben über die Grenzen der Freiheit der Bürger*innen entscheidet und sich die Maßstäbe dafür selbst zurechtlegen muss (BVerfG, Beschl. v. 14.11.2024 – 1 BvL 3/22, Rn. 104 – Observation nach PolG NRW). Es ist daher nicht möglich, zu weit gefasste Eingriffsermächtigungen durch ungeschriebene Tatbestandsmerkmale auf einen verfassungskonformen Gehalt zu reduzieren (vgl. Koch 2025: 505).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Ergebnis ist die Relativierung der Anknüpfungsverbote aus Art. 3 Abs. 3 GG durch die neue Regelung in § 12 Abs. 3 ASOG daher verfassungsrechtlich nicht zulässig. Art. 3 Abs. 3 GG gilt im Übrigen unmittelbar und ist aus sich heraus unmissverständlich; irgendeiner (relativierenden) „Klarstellung“ durch ein einfaches Gesetz bedarf es daher nicht. Das Anknüpfungsverbot ist vielmehr ernst zu nehmen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">4. Video&shy;&uuml;ber&shy;wa&shy;chung an krimi&shy;na&shy;li&shy;t&auml;ts&shy;be&shy;las&shy;teten Orten (&sect;24e ASOG) &ndash; Diskri&shy;mi&shy;nie&shy;rungs&shy;schutz als Regulativ infor&shy;ma&shy;ti&shy;o&shy;neller Eingriffe</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Kriminalitätsbelastete Orte (kbOs) sind als gefahrenabwehrrechtliches Konzept umstritten. Seit der Novelle des ASOG sind die kbOs nun ein Rechtsbegriff (§ 17a ASOG). Damit geht eine Ermächtigung zur Datenerhebung und automatisierten Auswertung einher (§ 24e ASOG). Mit Blick auf die informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 1 Abs. GG) und den Diskriminierungsschutz (Art. 3 GG) sind Fragen offen.</p>
<h4 class="">4.1 Diskri&shy;mi&shy;nie&shy;rungs&shy;an&shy;f&auml;l&shy;lig&shy;keit krimi&shy;na&shy;li&shy;t&auml;ts&shy;be&shy;las&shy;teter Orte</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Gesetzlicher Referenzpunkt der kbOs war bis zur Novelle § 21 Abs. 2 Nr. 1 a ASOG. Dieser Paragraph erlaubt Polizei und Ordnungsbehörden an Orten mit – nach polizeilichen Lageerkenntnissen – spezifischen Gefahrenkomponenten eine Identitätsfeststellung.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> Maßnahmen an kbOs sind im Vorfeld konkreter Gefahren angesiedelt und führen zu Grundrechtseingriffen gegenüber Personen, die dazu keinen Anlass gegeben haben. Aufgrund dieses verdachtsunabhängigen Charakters ist das Einschreiten an kbOs anfällig für Stereotype (vgl. Hunold et. al 2025). Grundrechtlich übersetzen sich solche Stereotype in Diskriminierungstatbestände des Art. 3 Abs. 3 GG bzw. des Art. 3 Abs. 1 GG.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> Diese Tatbestände unterliegen dem Anknüpfungsverbot. Davon ausgenommen dürfte nach der vielfältigen Verwaltungsgerichtsrechtsprechung <i>maximal</i> der Schutz überwiegender verfassungsrechtlich geschützter Güter sein, und dies unter strenger Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (Tomerius 2023). Komplexe grundrechtliche Einordnungen sind damit an Beamt*innen vor Ort ausgelagert.</p>
<h4 class="">4.2 Die ASOG-No&shy;velle 2025: Neue Befugnisse, ungel&ouml;ste Probleme</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Mit § 17a ASOG haben die kbOs eine explizite Rechtsgrundlage erhalten. Gleichzeitig erweitert § 24e ASOG die polizeilichen Befugnisse: An kbOs sind nun Bildaufnahmen, -aufzeichnungen und deren automatisierte Auswertung zulässig. Die Idee folgt dem „Mannheimer Modell“ (Schwarzbeck 2025): Software analysiert Bewegungsmuster, und sobald ein Verhalten potenziell gefährlich erscheint, wird ein Alarm ausgelöst (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/2553: 118). Nach menschlicher Überprüfung der Daten oder der Lage vor Ort besteht die Grundlage für polizeiliches Einschreiten. Ausgeschlossen ist die Nutzung der Daten für biometrische Fernidentifizierung. Offen lässt das Gesetz, ob es sich um regelbasierte oder (nicht) ausgelernte maschinell lernende Verhaltenserkennung handeln soll (vgl. § 42d ASOG).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit Datenerhebung, -speicherung und automatisierter Analyse berechtigt § 24e ASOG zu informationellen Eingriffen, die nicht notwendig durch zweckwahrende Weiterverwendung verbunden sind (für die Speicherung vgl. den Verweis von § 24e III ASOG auf § 24a III ASOG). Die automatische Auswertung ist als eigenständiger Eingriff zu werten, der im Gefahrenvorfeld des § 24e Abs. 4 ASOG eine hohe Eingriffs-intensität verwirklichen dürfte (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.2.2023, 1 BvR 1547/19; 1 BvR 2634/20, Rz. 73 &#8211; Automatisierte Datenanalyse). Ob eine solche Eingriffsintensität als verhältnismäßig anzusehen ist, bemisst sich nach der Judikatur des BVerfG in Relation zum Gewicht der geschützten Rechtsgüter und der Eingriffsschwelle (BVerfG, Beschl. v. 18.12.2018, 1 BvR 142/15 &#8211; KFZ Kennzeichenkontrollen 2). Über den Verweis auf § 100a der Strafprozessordnung (StPO) in § 17a i.V.m. § 17 Abs. 3 Satz 1 ASOG ist der Kreis an im Rahmen von kbOs geschützten Rechtsgütern relativ weit.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a> Das wirft Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des § 24e Abs. 4 ASOG auf. Erhärtet werden diese durch die große Streubreite der ausgewerteten Daten. So ist deren Nutzung zum Testen und Trainieren von KI (neuer § 42d ASOG) nicht ausgeschlossen. Auch eine Nutzung im Rahmen des § 47a ASOG („Super-Datenbank“) dürfte möglich sein.</p>
<h4 class="">4.3 Diskri&shy;mi&shy;nie&shy;rungs&shy;schutz als Regulativ der infor&shy;ma&shy;ti&shy;o&shy;nellen Eingriff&shy;sin&shy;ten&shy;sit&auml;t</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Gesetzgeberisch regulieren lässt sich die Eingriffsintensität etwa über Schutz vor Diskriminierung. Automatisierte Polizeiarbeit sieht das BVerfG in ambivalenter Funktion (BVerfG, Urt. v. 16.2.2023, 1 BvR 1547/19; 1 BvR 2634/20, Rz. 77 &#8211; Automatisierte Datenanalyse). Am Beispiel des § 24e ASOG illustriert: KbOs sind, wie dargelegt, anfällig für diskriminierenden Ermessensfehlgebrauch. Unterstützt ein maschinelles System die „Aufmerksamkeit der eingesetzten Kräfte“ (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/2553: 118), kann das über diskriminierungsfreie Algorithmen abschwächend wirken. Identifizieren Algorithmen umgekehrt weniger normalisierte Bewegungsmuster – etwa von Menschen mit Behinderung – als gefährlich, tritt ein Diskriminierungsrisiko hinzu. Mit dem § 42d Abs. 1 S. 2 ASOG hat die Gesetzgebung einen entsprechend regulativen Schritt gesetzt. Dieser sieht vor, dass bei der Weiterverarbeitung von polizeilichen Daten zum Zweck des Trainierens und Testens von KI-Systemen „durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen [ist], dass diskriminierende Algorithmen weder herausgebildet noch verwendet werden“. Losgelöst von der Praktikabilität dieser Regelung ist allerdings nicht davon auszugehen, dass mit Inkrafttreten des § 42e ASOG sofort gemäß § 42d Abs. 1 S. 2 ASOG (weiter-)entwickelte Verhaltenserkennung zum Einsatz kommt. Diskriminierungsrisiken an kbOs bleiben also bestehen und gewinnen mit der technologischen Überformung an Komplexität.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">5. K&ouml;rperliche Unter&shy;su&shy;chung (&sect; 21b ASOG)</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das neueste Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts führt den § 21b ins ASOG ein und regelt die körperliche Untersuchung. Diese Vorschrift steht in einem systematischen Zusammenhang mit § 21a Abs. 1, welcher 2017 in das ASOG eingefügt wurde (Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Berliner Datenschutzgesetzes, GVBl S. 598) und medizinische Untersuchungen normiert. Bei genauerer Betrachtung stellt sich heraus, dass § 21a ASOG keinesfalls das gefahrenabwehrrechtliche Pendant zu § 81a StPO ist, denn die Norm hat nur einen relativ kleinen Anwendungsbereich. Die <i>medizinische Untersuchung</i> (zur Kritik des Begriffs: Knape/Schönrock 2016: § 21a Rn. 5) ist danach nur zulässig zur Identifizierung Verstorbener oder Hilfloser. Ein Blick in die deutschen Polizei- und Ordnungsgesetze zeigt, dass nur ein Teil der Bundesländer eine solche Untersuchung erlaubt.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote9sym" name="sdendnote9anc"><sup>ix</sup></a> Die meisten dieser Regelungen sind aber nicht auf die Identifizierung gerichtet, sondern sollen dem Schutz von Personen vor Übertragung mit ansteckenden Krankheiten dienen. Gedacht ist dabei an Fallgestaltungen, in denen Polizeibeamt*innen, medizinisches Personal oder Rettungspersonal sich an benutzen Injektionsnadeln von durchsuchten Personen oder Patienten stechen, die jeweilige Person keine Auskunft über etwaige Infektionen geben kann, aber einen Bluttest verweigert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während in Berlin eine Testung der Person auf übertragbare Krankheiten bisher gegen ihren Willen nicht möglich war, soll § 21b ASOG diese gesetzgeberische Lücke schließen (so bereits die Forderung von Knape/Schönrock 2016: § 21a Rn. 2). Ausweislich der Entwurfsbegründung können die Einsatzkräfte von Polizei und Rettungsdiensten, medizinische Pflegepersonen und Angehörige ähnlicher Berufsgruppen, aber auch Opfer von Gewalttaten, in engen körperlichen Kontakt mit Personen kommen, bei denen Infektionen mit gefährlichen Krankheitserregern vorliegen (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/2553: 125). Ziel dieser Norm soll es sein, eine eventuelle spätere Erkrankung zweifelsfrei auf das Ereignis zurückzuführen und im Fall, dass die mögliche Überträgerperson positiv getestet wird, möglichst bald mit einer medizinischen Behandlung der Person zu beginnen, die sich möglicherweise angesteckt hat.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote10sym" name="sdendnote10anc"><sup>x</sup></a> Gerade im Fall einer möglichen Übertragung von HI-Viren muss unverzüglich – die ärztlichen Leitlinien empfehlen einen Beginn innerhalb eines Zeitraums von zwei bis maximal 24 Stunden – nach der Exposition, mit einer Postexpositionsprophylaxe begonnen werden. In der Praxis erweist sich die Anwendung dieser Norm jedoch als weniger einfach als es auf den ersten Blick erscheint.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als Rechtsfolge erlaubt § 21b Abs. 1 S. 1, dass eine Person körperlich untersucht werden darf. § 21b Abs. 1 S. 2 ASOG führt aus, dass u. a. Entnahmen von Blutproben zulässig sind. Der Begriff des <i>körperlichen Eingriffs</i> ist aus § 81a StPO bekannt. Ein solcher liegt vor, wenn unter Zufügung auch nur geringfügiger Verletzungen in das haut- und muskelumschlossene Gewebe eingedrungen wird, um Körperzellen zu entnehmen oder dem Körper Stoffe zuzuführen (Trück 2023, § 81a Rn. 11; Goers 2026, § 81 a Rn. 8). Eine körperliche Untersuchung wird also erst dann zum körperlichen Eingriff, wenn es zu einer Substanzverletzung kommt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Darüber hinaus müssen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Krankheitserreger übertragen worden sind. Hier bleibt der Wahrscheinlichkeitsmaßstab hinter dem einer <i>konkreten Gefahr</i> zurück (BVerfGE 165, 1, 52; Petersen-Thrö/Beger 2024). Allerdings reichen nicht bloße Vermutungen aus, sondern es ist eine tatsachenbasierte Prognose zu erstellen. Fraglich ist, welche auf eine Infektionsübertragung hindeutende Tatsachen hier in Betracht kommen können. Nicht alle Krankheiten haben dieselben Übertragungswege (vgl. Tomerius 2015: 415).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote11sym" name="sdendnote11anc"><sup>xi</sup></a> Allein die Vielzahl an möglichen Krankheiten und die Unterschiedlichkeit der Übertragungswege macht deutlich, dass die Norm zu unbestimmt ist. Nicht jede Exposition mit Körperflüssigkeiten dürfte zudem die Annahme rechtfertigen, dass auch Krankheitserreger übertragen worden sind. Es müssten weitere Umstände hinzukommen, wie dass die Person Krankheitssymptome aufweist, selbst den Verdacht einer Infektion äußert oder dass sie nachweislich erst kürzlich aus einem Gebiet, in dem es beispielsweise einen Ebola-Ausbruch gegeben hat, zurückgekehrt ist. Daran wird deutlich, dass auch die Gefahr einer diskriminierenden Anwendungspraxis basierend auf der tatsächlichen oder vermeintlichen Herkunft oder einem vermuteten Aufenthaltsort besteht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Ergebnis lassen sich also in § 21b ASOG erhebliche Defizite in der Normenklarheit erkennen. Dies liegt an der Vielzahl der möglichen Krankheitsbilder und der Unterschiedlichkeit ihrer Übertragungswege. So sehr die Intention des Gesetzgebers, Polizei-, sowie Rettungs- und Pflegekräfte zu schützen, auch zu begrüßen ist, wird die Norm nur einen sehr kleinen Beitrag dazu leisten können und führt zu Grundrechtsrisiken für die von der Untersuchung Betroffenen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">6. Die elektro&shy;ni&shy;sche Aufent&shy;halts&shy;&uuml;ber&shy;wa&shy;chung (&sect; 29b ASOG)</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Mit der Einführung des § 29b ASOG Berlin schafft der Berliner Landesgesetzgeber die Möglichkeit, Personen zur Duldung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) zu verpflichten. Ziel der Regelung ist es, in Hochrisikofällen schwerster Gewalt- und Sexualdelikte sowie terroristischer Straftaten einen effektiveren Schutz potenzieller Opfer zu gewährleisten und bestehende Annäherungs- oder Kontaktverbote wirksam durchzusetzen. Der Landesgesetzgeber betont dabei ausdrücklich den präventiven Opferschutz, insbesondere im Kontext häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt, und stellt einen Bezug zur Umsetzung der Istanbul-Konvention her (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/2553: 245f.). Die elektronische Aufenthaltsüberwachung wird somit als ergänzendes Instrument zur Gefahrenabwehr verstanden, das bestehende Schutzanordnungen technisch absichern soll (kritisch: Kinzig/Rebmann 2025: 51). Die Maßnahme stellt einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar und wirft sowohl verfassungsrechtliche als auch praktische Fragen auf.</p>
<h4 class="">6.1 Gefah&shy;ren&shy;pro&shy;gnose und Tatsa&shy;chen&shy;er&shy;fordernis</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Zentrale tatbestandliche Voraussetzung des § 29b Abs. 1 ASOG sind Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass die betroffene Person innerhalb eines „übersehbaren Zeitraums“ „auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise“ eine besonders schwere Straftat begehen wird. Erfasst sind insbesondere terroristische Straftaten, Straftaten gegen das Leben sowie bestimmte Sexual- und Freiheitsdelikte. Alternativ genügt die Annahme, dass die Person in erheblichem Maße Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person verletzen wird, sofern sie bereits zuvor eine entsprechende Straftat begangen hat. Damit knüpft die Norm an eine qualifizierte Gefahrenprognose an, die über einen bloßen Gefahrenverdacht hinausgeht. Gleichwohl verbleibt der Maßstab der „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“, in einem prognostischen Bereich. Gerade im präventiven Polizeirecht ist diese Prognoseproblematik besonders virulent, da die Maßnahme vor der Begehung einer erneuten Tat ansetzt (BVerfG, Beschl. v. 1.12.2020, 2 BvR 916/11, 2 BvR 636/12; &#8211; Elektronische Aufenthaltsüberwachung). Dies gilt umso mehr für die Variante des Abs. 1 Nr. 2, wonach das „individuelle Verhalten dieser Person die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet, dass sie innerhalb eines übersehbaren Zeitraums“ eine der genannten Straftaten begehen wird.</p>
<h4 class="">6.2 Technische Umsetzung und &Uuml;berwa&shy;chungs&shy;pflichten</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">§ 29b Abs. 1 ASOG ermöglicht es, die betroffene Person zu verpflichten, ein technisches Überwachungsgerät am Körper zu tragen, dieses ständig betriebsbereit zu halten und seine Funktionsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen. Die Maßnahme erschöpft sich somit nicht in einer abstrakten Aufenthaltsauflage, sondern beinhaltet eine fortdauernde technische Kontrolle des Aufenthaltsortes. Die Eingriffsintensität ist entsprechend hoch, da Bewegungsprofile erstellt und fortlaufend überwacht werden können.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gemäß Abs. 3f. erfolgt die elektronische Aufenthaltsüberwachung grundsätzlich durch gerichtliche Anordnung oder unterliegt einer richterlichen Kontrolle. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die erhebliche Grundrechtsrelevanz der Maßnahme und versucht, ein Mindestmaß an rechtsstaatlicher Kontrolle sicherzustellen. Die konkrete Ausgestaltung der Verfahren, insbesondere hinsichtlich Anhörung, Dauer und Überprüfung der Maßnahme, bleibt jedoch in Teilen offen. Es stellt sich zudem die Frage der Geeignetheit der Maßnahme (auf die an dieser Stelle jedoch nicht eingegangen werden soll).</p>
<h4 class="">6.3 Heraus&shy;for&shy;de&shy;rungen, Risiken und (viele) offene Fragen</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das BVerfG hat sich im Kontext der strafrechtlichen Führungsaufsicht bereits mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung befasst. Demzufolge stellt die elektronische Fußfessel grundsätzlich keinen Eingriff in den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung dar, sofern sie normenklar ausgestaltet ist und strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen genügt (BVerfG, Beschl. v. 1.12.2020 – 2 BvR 916/11, 2 BvR 636/12; Rn. 251 u a. &#8211; Elektronische Aufenthaltsüberwachung; vgl. Kinzig 2021). Maßgeblich sind danach insbesondere der Nachweis einer konkreten Gefährdung, die zeitliche Begrenzung der Maßnahme und wirksame Kontrollmechanismen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die zentrale Herausforderung der Norm liegt in der Prognose zukünftiger schwerer Straftaten. Das BVerfG hat wiederholt betont, dass präventive Maßnahmen, die an zukünftiges Verhalten anknüpfen, besonders strengen Anforderungen an Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit unterliegen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote12sym" name="sdendnote12anc"><sup>xii</sup></a> Unverhältnismäßige Maßstäbe bei der Tatsachenbewertung könnten dazu führen, dass Personen weitreichenden Freiheitsbeschränkungen ausgesetzt werden, ohne dass sich die prognostizierte Gefahr realisiert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">§ 29b ASOG Berlin ermächtigt zu polizeilichen Maßnahmen auf Grundlage prognostischer Annahmen, die unter anderem an einen „übersehbaren Zeitraum“ sowie an „eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise“ der drohenden Handlung anknüpfen. Diese Tatbestandsmerkmale werfen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 20 Abs. 3 GG sowie die Wesentlichkeitstheorie des BVerfG auf. Danach muss der Gesetzgeber die Voraussetzungen und Grenzen grundrechtsrelevanter Eingriffe so genau wie möglich regeln (BVerfG, Urt. v. 18.07.1978 – 1 BvL 20/76 u.a. &#8211; Numerus-clausus II; BVerfG, Beschl. v. 31.10.1990 &#8211; 2 BvF 1/89 u.a. &#8211; Ausländerwahlrecht).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Den Anforderungen, dass sich Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung durch Auslegung hinreichend begrenzen lassen, genügt der Begriff des <i>übersehbaren Zeitraums</i> nur sehr eingeschränkt. Er enthält keine objektivierbaren Kriterien zur zeitlichen Nähe der prognostizierten Gefahr und erlaubt weder eine klare Abgrenzung zur bloßen Fern- oder Dauergefahr noch eine verlässliche Kontrolle behördlicher Prognosen. Damit bleibt ein für die Eingriffsintensität zentraler Aspekt &#8211; die zeitliche Reichweite polizeilicher Befugnisse &#8211; normativ unterstrukturiert. Vergleichbar problematisch ist das Erfordernis einer „zumindest ihrer Art nach konkretisierten Weise“. Zwar soll damit ersichtlich eine bloß abstrakte Gefahrenannahme ausgeschlossen werden. Dabei bleibt jedoch unklar, welches Maß an Konkretisierung erforderlich ist. Die Formulierung unterschreitet die klassische Schwelle der konkreten Gefahr, ohne diese Absenkung normativ klar zu konturieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der Gesamtschau bewirken der <i>übersehbare Zeitraum</i> und die lediglich <i>artbezogene Konkretisierung</i> der drohenden Handlung eine doppelte tatbestandliche Entgrenzung. Die Norm verschiebt wesentliche Konkretisierungsentscheidungen auf die Verwaltung und eröffnet erhebliche Einschätzungs- und Prognosespielräume. Dies steht in einem Spannungsverhältnis zur Wesentlichkeitstheorie, derzufolge gerade bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen die maßgeblichen Leitentscheidungen parlamentarisch zu treffen sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die elektronische Aufenthaltsüberwachung greift tief in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie mittelbar in die Bewegungsfreiheit ein. Erfasst werden potenziell umfassende Standortdaten, deren Speicherung, Verarbeitung und Nutzung datenschutzrechtlich sensibel ist. Unklar bleibt insbesondere, welche Stellen Zugriff auf die Daten haben, wie lange diese gespeichert werden und wie Missbrauch effektiv verhindert werden kann. Hier besteht die Gefahr einer faktischen „Rundumüberwachung“, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren kann.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch wenn eine richterliche Anordnung vorgesehen ist, stellen sich zahlreiche Fragen zur praktischen Kontrolle der Maßnahme. Erforderlich sind klare Regelungen zur Dauer, zur regelmäßigen Überprüfung der Erforderlichkeit sowie zu effektiven Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen. Ohne solche Mechanismen besteht die Gefahr, dass die Maßnahme länger oder intensiver angewendet wird, als es zur Gefahrenabwehr notwendig ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Schließlich ist das Risiko eines <i>Mission Creep</i> nicht zu unterschätzen. Ist die technische Infrastruktur einmal etabliert, besteht die Versuchung, sie auch in weniger gravierenden Fällen einzusetzen. Gleichzeitig hängt die tatsächliche Schutzwirkung der Maßnahme maßgeblich von ausreichenden personellen und technischen Ressourcen ab. Ohne eine funktionierende Echtzeitüberwachung und schnelle Reaktionsmöglichkeiten der Behörden droht die elektronische Aufenthaltsüberwachung ineffektiv zu sein, was den schwerwiegenden Grundrechtseingriff kaum rechtfertigen würde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">§ 29b ASOG Berlin stellt einen paradigmatischen Schritt hin zu technisch gestützter präventiver Gefahrenabwehr dar. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann in eng begrenzten Ausnahmefällen einen wirksamen Beitrag zum Opferschutz leisten. Gleichzeitig birgt sie erhebliche Risiken für Freiheits- und Datenschutzrechte. Ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit hängt entscheidend von einer restriktiven Anwendung, klaren Verfahrensregeln und effektiven Kontrollmechanismen ab. Der Gesetzgeber ist daher gehalten, die weitere Entwicklung der Praxis kritisch zu begleiten und gegebenenfalls nachzusteuern, um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit zu gewährleisten.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">7. Quellen&shy;-T&shy;e&shy;le&shy;kom&shy;mu&shy;ni&shy;ka&shy;ti&shy;ons&shy;&uuml;ber&shy;wa&shy;chung und Online-&shy;Durch&shy;su&shy;chung (&sect;&sect; 26a und 26b ASOG)</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Mit der Einführung der §§ 26a und 26b ASOG hat der Berliner Landesgesetzgeber erstmals ausdrücklich Befugnisse zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und zur Online-Durchsuchung auch in das Polizeirecht aufgenommen. Entsprechende repressive Befugnisse kennt die Strafprozessordnung seit einigen Jahren (vgl. Braun/Roggenkamp 2019). Der Berliner Gesetzgeber reagiert damit insbesondere darauf, dass traditionelle Formen der Telekommunikationsüberwachung bei weit verbreiteten Ende-zu-Ende-verschlüsselten Kommunikationsdiensten regelmäßig ins Leere laufen. Die §§ 26a und 26b ASOG verlagern den Zugriff daher vom Übertragungsweg auf das informationstechnische Endgerät selbst (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/2553: 196). Diese technische Verschiebung ist zugleich der Grund für die besondere rechtliche und rechtspolitische Sensibilität der neuen Befugnisse.</p>
<h4 class="">7.1 Technischer und funkti&shy;o&shy;naler Hintergrund</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die klassische Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) knüpft an den Kommunikationsvorgang zwischen zwei Anschlüssen an und ermöglicht die Eins-zu-eins-Ausleitung der übertragenen Inhalte an die Polizei durch „Anzapfen“ der Übertragungswege. Messenger-Dienste (WhatsApp, Signal etc.), Voice-over-IP-Anwendungen und andere App-basierte Kommunikationsformen sind dem durchgängigen Zugriff jedoch entzogen, da ihre Inhalte heute überwiegend vollumfänglich „Ende-zu-Ende“ verschlüsselt übertragen werden. Mit der herkömmlichen Eins-zu-eins-Ausleitung kann die Polizei mangels Entschlüsselungsmöglichkeit nichts anfangen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mittels Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung wird der Polizei der Zugriff auf das Endgerät der Zielperson ermöglicht. Das erfolgt mit Hilfe einer Software, die (heimlich) auf dem Zielsystem installiert wird und mit der die Polizei die gewünschten Inhalte vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung ausleiten kann.</p>
<h4 class="">7.2 Abgrenzung von Quellen-TK&Uuml; und Online-&shy;Durch&shy;su&shy;chung</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die §§ 26a und 26b ASOG unterscheiden – entsprechend der verfassungsgerichtlichen Terminologie – zwischen zwei qualitativ unterschiedlichen Maßnahmen. Die Quellen-TKÜ (§ 26a ASOG) soll sich auf Kommunikationsinhalte beschränken und damit der klassischen TKÜ funktional entsprechen. Gleichwohl bleibt sie strukturell ein Eingriff in das informationstechnische System selbst, da ohne ein Eindringen in das Endgerät eine Überwachung technisch nicht möglich ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Online-Durchsuchung (§ 26b ASOG) geht darüber hinaus. Sie ermöglicht den Zugriff auf das gesamte IT-System einschließlich gespeicherter Inhalte sowie eine laufende Überwachung der gesamten – auch nicht-kommunikations- oder internetbezogenen – Systemnutzung. Ihre Eingriffsintensität ist daher deutlich höher. Das BVerfG hat sie wiederholt als besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff qualifiziert.</p>
<h4 class="">7.3 Verfas&shy;sungs&shy;recht&shy;li&shy;cher Rahmen</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Neuregelungen bewegen sich im Spannungsfeld mehrerer Grundrechte. Zentrale Bedeutung kommt dem vom BVerfG im Jahr 2008 entwickelten Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ (BVerfG Urteil 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07 – Online-Durchsuchung) zu. Dieses sogenannte IT-System-Grundrecht schützt IT-Systeme als eigenständige Lebens- und Freiheitsräume und trägt der Tatsache Rechnung, dass digitale Endgeräte heute wesentliche Teile der persönlichen Lebensführung abbilden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In seiner neueren Rechtsprechung – insbesondere in den Entscheidungen zu sogenannten Staatstrojanern und zum Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommern – hat das BVerfG klargestellt, dass jeder Einsatz entsprechender Überwachungssoftware einen besonders schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte darstellt (vgl. u.a. BVerfG Beschluss 1 BvR 180/23 – Trojaner II, Rn. 200; BVerfG Beschluss 1 BvR 2466/19 – Trojaner I). Er ist weder mit der klassischen TKÜ noch mit herkömmlichen Durchsuchungsmaßnahmen vergleichbar. Daraus folgen hohe Anforderungen an den Eingriffsanlass, die Ausgestaltung der Befugnisse und die verfahrensrechtlichen Sicherungen. Zulässig sind präventive Maßnahmen dieser Art nur zum Schutz hinreichend gewichtiger Rechtsgüter, insbesondere von Leib, Leben und Freiheit, oder zur Abwehr besonders schwerer Straftaten mit hoher Strafandrohung. Hinzu treten ein zwingender Richtervorbehalt, strenge Anforderungen an den Kernbereichsschutz sowie – je nach Maßnahme – eine vor- oder nachgelagerte Kontrolle durch eine unabhängige Stelle.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Besondere Aufmerksamkeit verdient die Möglichkeit der heimlichen Installation der Überwachungssoftware durch verdeckte Wohnungsbetretung. Das BVerfG ordnet solche Maßnahmen Art. 13 Abs. 7 GG zu, gestattet sie aber nur bei einer konkretisierten Gefahr für ein Rechtsgut von sehr hohem Gewicht sowie unter Richtervorbehalt. Die Verbindung von digitalem Systemzugriff und physischem Eindringen in die Wohnung verstärkt die Eingriffsintensität erheblich und erfordert daher eine besonders sorgfältige gesetzliche Ausgestaltung (BVerfG Beschluss 1 BvR 1345/21 – Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommern, Rn. 132ff.).</p>
<h4 class="">7.4 Die Regelungen der &sect;&sect; 26a und 26b ASOG im &Uuml;berblick</h4>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die ASOG-Novelle sieht den Einsatz von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung bei drohenden terroristischen Straftaten sowie drohenden besonders schweren und organisiert begangenen Straftaten im Sinne des § 100b StPO vor. Damit orientiert sich der Berliner Gesetzgeber an den vom BVerfG gezogenen materiellen Eingriffsschwellen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Verfahrensrechtlich enthält die neue Regelung mehrere Sicherungen: Beide Maßnahmen unterliegen dem Richtervorbehalt. Die heimliche Installation im Wege der Wohnungsbetretung ist ausdrücklich geregelt. Die bei der Online-Durchsuchung erhobenen Daten sind vor ihrer Auswertung dem anordnenden Gericht vorzulegen; bei der Quellen-TKÜ besteht bei Zweifeln hinsichtlich einer möglichen Kernbereichsrelevanz eine Vorlagepflicht. Insgesamt folgt die Systematik erkennbar dem Ziel, die verfassungsgerichtlich entwickelten Mindestanforderungen formell umzusetzen.</p>
<h4 class="">7.5 Regelungs&shy;l&uuml;&shy;cken und offene Fragen</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Trotz dieser Absicherung bleiben rechtspolitisch und -systematisch relevante Fragen offen. Der Entwurf enthält kein Verbot der Nutzung sogenannter Zero-Day-Sicherheitslücken. Die staatliche Ausnutzung unbekannter oder nicht behobener Sicherheitslücken in IT-Systemen steht seit längerem in der Kritik (vgl. Pohl 2007), da sie die allgemeine IT-Sicherheit beeinträchtigen und staatliche Schutzpflichten gegenüber der digitalen Infrastruktur der Bevölkerung berühren kann.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ebenfalls fehlen spezifische Vorgaben zur Beschaffung und Auswahl der eingesetzten Überwachungssoftware. Angesichts eines international agierenden Marktes für entsprechende Produkte stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Gesetzgeber selbst qualitative oder normative Mindeststandards für Anbietende festlegen sollte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Rechtspolitisch sind die §§ 26a und 26b ASOG Ausdruck einer Entwicklung, in der polizeiliche Gefahrenabwehr zunehmend in digitale Lebensbereiche hineinwirkt. Der Zugriff auf ein IT-System bedeutet den Zugriff auf einen hoch verdichteten Ausschnitt persönlicher Lebensgestaltung. Die Neuregelungen verdeutlichen damit die strukturelle Verschiebung polizeilicher Eingriffsbefugnisse von punktuellen Maßnahmen hin zu umfassenden digitalen Zugriffsmöglichkeiten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gleichzeitig zeigt sich, dass die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung den rechtlichen Rahmen inzwischen präzise vorzeichnet. Der Berliner Gesetzgeber versucht sich mit den neuen Befugnissen im Bereich des verfassungsrechtlich Zulässigen zu bewegen. Die zentrale Debatte, so sie denn überhaupt nochmals bezüglich Online-Durchsuchung etc. geführt wird, dürfte sich weniger auf die Frage der formalen Verfassungsmäßigkeit beziehen als vielmehr auf die rechtspolitische Bewertung der Reichweite solcher Instrumente innerhalb eines freiheitlich-demokratischen Polizeirechts.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die §§ 26a und 26b ASOG markieren einen weiteren Schritt in der Anpassung des Polizeirechts an die Bedingungen digitaler Kommunikation. Sie schließen aus Sicht der Gefahrenabwehr bestehende Zugriffslücken, eröffnen zugleich aber neue, tiefgreifende Eingriffsmöglichkeiten. Für die weitere Diskussion wird entscheidend sein, wie diese Befugnisse in der Praxis angewendet, kontrolliert und gegebenenfalls fortentwickelt werden. Im Rahmen der ASOG-Novelle stehen sie exemplarisch für die grundlegende Herausforderung, Sicherheitserfordernisse und digitale Freiheitsrechte in ein dauerhaft tragfähiges Verhältnis zu setzen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">8. Daten&shy;nut&shy;zung f&uuml;r das Trainieren und Testen von Systemen K&uuml;nstlicher Intelligenz (&sect; 42d ASOG)</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die seit einigen Jahren zu beobachtende schnelle Entwicklung der KI führt auch bei Polizeibehörden zu Bestrebungen, arbeitsintensive Prozesse mit KI-Anwendungen zu vereinfachen, etwa die Suche von Beweismitteln in sehr großen Datenbeständen, die in manchen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren anfallen. 2024 verabschiedete die EU die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689, EU-KI-VO), den sogenannten <i>Artificial Intelligence Act</i>. Anders als beim Datenschutz, bei dem neben der EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (DSGVO) die gesonderte Richtlinie (EU) 2016/680 für Polizei und Strafverfolgung (JI-Richtlinie) gilt, regelt die EU-KI-VO auch die polizeiliche KI-Nutzung. Allerdings enthält die EU-KI-VO zahlreiche „Hintertüren“, die für die Strafverfolgung mehr zulassen und weniger Verfahrensvorkehrungen treffen als für andere Anwendungsfelder (Übersicht und Kritik bei Kleemann/Aden 2025). Die EU-KI-VO regelt nur die Rahmenbedingungen – Eingriffsbefugnisse für die behördliche KI-Nutzung müssen im mitgliedstaatlichen Recht etabliert werden. Dabei sind die Mitgliedstaaten an die Grundrechte und an die Vorgaben der EU-KI-VO gebunden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit der ASOG-Reform 2025 ist die KI-Nutzung auch im Berliner Polizeirecht angekommen: „Um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu fördern, schafft der § 42d ASOG für Polizei und Feuerwehr eine Regelung, die die Nutzung von Daten zum Testen und Trainieren von KI-Systemen ermöglicht. Der Kreis der Daten, die für Test- und Trainingszwecke verarbeitet werden dürfen, wird begrenzt; die verwendeten Daten sind grundsätzlich zu anonymisieren, hilfsweise zu pseudonymisieren“ (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/2553: 122). Diese sehr knappe Begründung übersieht jedoch weitreichende Probleme, die sich aus der nun eingefügten Regelung ergeben. Problematisch ist zunächst, dass die Eingriffsintensität der Regelung in Kombination mit anderen Vorschriften des Gesetzes steigt, die weitreichende Befugnisse zur Erhebung und Verarbeitung teils sensibler personenbezogener Daten ermöglichen (siehe auch Abschnitte 4 und 7). Als äußerst problematisch erweist sich auch die konkrete Ausgestaltung des neu eingefügten § 42d. So gestattet § 42d Abs. 1 S. 1 die weitere Verarbeitung von Daten, über die (gesetzlich) vorgesehene Speicherdauer hinaus. Diese Regelung erlaubt nicht nur zusätzliche, potenziell folgenreiche Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie gefährdet auch die Effektivität polizeilicher KI-Nutzung, da veraltete Trainings- und Testdaten notwendig die Qualität des KI-Systems beeinträchtigen (vgl. Kleemann/Aden 2025). Im Ergebnis kann es daher nicht nur zu Diskriminierungen kommen, sondern auch zu ungerechtfertigten Eingriffen in weitere Grundrechte, etwa wenn Menschen aufgrund fehlerhafter KI-Ergebnisse in den falschen Verdacht geraten, Gefahren zu verursachen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Weitere gravierende Grundrechtsrisiken entstehen durch die Befugnis, auch nicht anonymisierte oder pseudonymisierte Daten für KI-Test- und Trainingszwecke zu nutzen, wenn Anonymisierung oder Pseudonymisierung „nur mit unverhältnismäßigem Aufwand“ möglich sind (Abs. 2). Die weitreichenden Befugnisse zur Übermittlung personenbezogener Daten an externe Firmen, die mit der KI-Entwicklung im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung beauftragt werden, stellt zwar sicher, dass ausländische Firmen nicht beauftragt werden dürfen. Den dabei sonst entstehenden Grundrechtsrisiken wird die Regelung aber kaum gerecht (vgl. Botta 2025: 7). Die nähere Ausgestaltung soll in Verwaltungsvorschriften erfolgen, deren Transparenz allerdings nicht vorgeschrieben ist (Abs. 4).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">9. Schluss&shy;be&shy;trach&shy;tung und Ausblick</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die kritische Würdigung ausgewählter Beispiele aus den umfangreichen Änderungen des Berliner ASOG, die Ende 2025 in Kraft getreten sind, hat gezeigt, dass politisches Bemühen um Gewährleistung von Sicherheit durch weitreichende Handlungsoptionen für die Polizei in einem Spannungsverhältnis mit den Grund- und Menschenrechten der Betroffenen steht. Die Gesetzgebung vernachlässigt dabei eine evidenzbasierte Begründung der Erforderlichkeit teils sehr weitreichender Grundrechtseingriffe.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die dynamische Entwicklung der Rechtsprechung von BVerfG, EGMR und EuGH zu Grund- und Menschenrechten im Mehrebenensystem stellen die Polizei Berlin vor die Herausforderung, entsprechende Entscheidungen in der Praxis unmittelbar umzusetzen. Mit den sehr umfangreichen, teils technisch voraussetzungsvollen Regelungen steigt die Komplexität des Polizeirechts weiter. Das Polizeirecht wird damit zur Materie für Spezialist*innen und kann seine Funktion, Polizeibeamt*innen einen klaren Handlungsrahmen für ihre alltägliche Arbeit zu bieten, immer weniger erfüllen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Reform des ASOG ist aus grund- und menschenrechtlicher Sicht nicht unbedenklich. Einige der Vorschriften dürften einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung kaum standhalten. Eine umfassende und fortgesetzte Evaluation ihrer praktischen Anwendung ist zur Erreichung des Anlasses der Gesetzesänderung dringend erforderlich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. </strong><strong class="western">Hartmut Aden</strong> ist Jurist und Politikwissenschaftler. Er ist Professor für Öffentliches Recht, Europarecht, Politik- und Verwaltungswissenschaft am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) und stellvertretender Direktor des Forschungsinstituts für Öffentliche und Private Sicherheit (FÖPS Berlin). Seit 2014 gehört er der Redaktion der <b>vor</b>gänge an. Webseite: <a href="http://www.hwr-berlin.de/prof/hartmut-aden">www.hwr-berlin.de/prof/hartmut-aden</a>.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. </strong><strong class="western">Gritt Beger</strong> ist Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt Polizeirecht am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement an der HWR Berlin. Ihre Schwerpunkte in Forschung und Lehre sind polizeiliche Eingriffsbefugnisse im Bereich der Gefahrenabwehr und deren Schnittstellen zur Strafverfolgung.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Apl. Prof. Dr. Thorsten Koch</strong> ist außerplanmäßiger Professor an der Universität Osnabrück und Gastprofessor an der HWR Berlin, Veröffentlichungen insbesondere zum Parteienrecht, Gefahrenabwehrrecht und Versammlungsrecht.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Jan Roggenkamp</strong> ist Professor für Öffentliches Recht, IT-Sicherheit und Datenschutzrecht. Er befasst sich insbesondere mit der Schnittstelle zwischen Informationstechnologie und (Polizei-)Recht.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Sabrina Schönrock</strong> ist Professorin für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Grund- und Menschenrechte sowie besonderes Verwaltungsrecht am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement der HWR Berlin. Sie ist seit dem 1. Juli 2024 Erste Vizepräsidentin für Studium und Lehre. Ihre Schwerpunkte in Forschung und Lehre sind Grund- und Menschenrechte, Polizei- und Ordnungsrecht, Versammlungsrecht sowie Beamten- und Disziplinarrecht. Von 2014 bis 2024 war sie Richterin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Ekkehard S</strong><strong class="western">trau</strong><strong class="western"><span style="font-family: IowanOldSt BT, serif;"><b>ß</b></span></strong> ist Professor für öffentliches Recht, insbesondere Grund- und Menschenrechte und Polizeirecht am Fachbereich 5 der HWR Berlin.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Petra Su</strong><strong class="western"><span style="font-family: IowanOldSt BT, serif;">ß</span></strong><strong class="western">ner</strong> hat die Gastprofessur für Recht, insbesondere mit Schwerpunkt Geschlechterfragen im Recht an HWR Berlin inne. Zuvor war Sußner wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt Universität zu Berlin in der DFG-Forschungsgruppe Recht – Geschlecht – Kollektivität; Promotion an der Universität Wien (&#8222;Flucht – Geschlecht – Sexualität. Eine menschenrechtsbasierte Perspektive auf Grundversorgung und Asylstatus&#8220;, 2020).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Aden, Hartmut/Fährmann, Jan</em> 2018: Polizeirecht vereinheitlichen? Kriterien für Muster Polizeigesetze aus rechtsstaatlicher und bürgerrechtlicher Perspektive, Berlin, <a href="https://www.boell.de/sites/default/files/endf_e-paper_polizeirecht_vereinheitlichen.pdf">https://www.boell.de/sites/default/files/endf_e-paper_polizeirecht_vereinheitlichen.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Aden, Hartmut/Fährmann, Jan</em> 2019: Defizite der Polizeirechtsentwicklung und Techniknutzung, in: <em>Zeitschrift für Rechtspolitik</em> (ZRP), Jg. 52, S. 175–178.</p>
<p align="justify"><em>Bäcker, Matthias</em> 2015: Kriminalpräventionsrecht. Eine rechtsetzungsorientierte Studie zum Polizeirecht, zum Strafrecht und zum Strafverfahrensrecht, Tübingen.</p>
<p align="justify"><em>Baldus, Manfred</em> 2014: Entgrenzungen des Sicherheitsrechts – Neue Polizeirechtsdogmatik? In: <em>Die Verwaltung</em>, Jg. 47, S. 1–23.</p>
<p align="justify"><em>Botta, Jonas</em> 2025: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin, <a href="https://www.parlament-berlin.de/ados/19/InnSichO/vorgang/iso19-0228-v_Stellungnahme-2.pdf">https://www.parlament-berlin.de/ados/19/InnSichO/vorgang/iso19-0228-v_Stellungnahme-2.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Braun, Frank/Albrecht, Florian</em> 2017: Der Freiheit eine Gasse? Anmerkungen zur „Überwachungsgesamtrechnung“ des Bundesverfassungsgerichts, in: <em>Verwaltungsrundschau</em>, H. 5, S. 151-155.</p>
<p align="justify"><em>Braun, Frank/Roggenkamp, Jan Dirk</em> 2019: 0Zapftis v2.0 &#8211; Repressive Staatstrojaner; in: <em>Privacy in Germany (PinG)</em>, H. 2, S. 53–60, <a href="https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2019.02.09">https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2019.02.09</a>.</p>
<p align="justify"><em>Denninger, Erhard</em> 1978: Polizei und demokratische Politik, in: Ders./Lüderssen, Klaus (Hrsg.): <em>Polizei und Strafprozess im demokratischen Rechtsstaat</em>, Frankfurt am Main, S. 143-167.</p>
<p align="justify"><em>Gerson, Oliver</em> 2022: Wunsch und Wirklichkeit einer sog. „Überwachungsgesamtrechnung“ – Rechtstheoretische Grundlagen eines innovativen Evaluationsinstruments in der Sicherheitsgesetzgebung, in: <em>Kriminalpolitische Zeitschrift</em>, H. 6, S. 404-419.</p>
<p align="justify"><em>Goers, Matthias</em> 2026: § 81a StPO, in: Graf, Jürgen-Peter (Hrsg.): <em>BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra</em>, 58. Aufl., München.</p>
<p align="justify"><em>Graulich, Kurt </em>2021: Das Handeln von Polizei und Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr, in: Lisken, Hans/Denninger, Erhard (Hrsg.): <em>Handbuch des Polizeirechts</em>, 7. Aufl., München.</p>
<p align="justify"><em>Hunold, Daniela/Aden, Hartmut/Thurn, Roman/Berger, Anja/Ohder, Claudius/Sticher, Birgitta/Strauß, Ekkehard</em> 2025: Polizei und Diskriminierung. Risiken, Forschungslücken und Handlungsbedarf, Baden-Baden, <a href="https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Rechtsgutachten/polizei_studie_lang.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=5">https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Rechtsgutachten/polizei_studie_lang.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=5</a>.</p>
<p align="justify"><em>Kinzig, Jörg</em> 2021: Die elektronische Aufenthaltsüberwachung: verfassungsmäßig, aber unter Beobachtung, in: <em>Neue Zeitschrift für Strafrecht</em>, S. 467-473.</p>
<p align="justify"><em>Kinzig, Jörg/Rebmann, Florian</em> 2025: Der Einsatz der elektronischen Fußfessel bei Partnerschaftsgewalt, in: <em>ZRP – Zeitschrift für Rechtspolitik</em>, S. 48-51.</p>
<p align="justify"><em>Kleemann, Steven/Aden, Hartmut </em>2025: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz durch Strafverfolgungsbehörden – „Hintertüren“ der Verordnung der Europäischen Union über Künstliche Intelligenz; in: Honekamp, Wilfried/Kemme, Stefanie/Struck, Jens (Hrsg.): <em>Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf die zukünftige Polizeiarbeit. Technologische Potenziale, rechtliche Rahmenbedingungen, kriminologisch-sozialwissenschaftliche Erkenntnisse</em>, Wiesbaden, S. 3-30.</p>
<p align="justify"><em>Knape, Michael/Schönrock, Sabrina</em> 2016: Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht für Berlin: Kommentar für Ausbildung und Praxis, Hilden.</p>
<p align="justify"><em>Koch, Thorsten </em>2024: Das Unterscheidungsverbot bei polizeilichen Personenkontrollen, in Coelln, Christian von et al. (Hrsg.): <em>Konsistenz und Dogmatik des Rechts – Gedächtnisschrift für Michael Sachs</em>, München, S. 385-401.</p>
<p align="justify"><em>Koch, Thorsten</em> 2025: Anmerkung zu BVerfG, Beschluss v. 14.11.2024 &#8211; 1 BvL 3/22 (Observation nach PolG NRW) in: <em>Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht</em>, S. 504-505.</p>
<p align="justify"><em>Petersen-Thrö, Ulf/Beger, Gritt</em> 2024: Polizeirecht Sachsen, Baden-Baden.</p>
<p align="justify"><em>Pohl, Hartmut </em>2007: Zur Technik der heimlichen Online-Durchsuchung; in: <em>Datenschutz und Datensicherheit</em> (DuD), Jg. 2007, H. 9, S. 684 – 688, <a href="https://doi.org/10.1007/s11623-007-0224-8">https://doi.org/10.1007/s11623-007-0224-8</a>.</p>
<p align="justify"><em>Poscher, Ralf/Kilchling, Michael/Landerer, Lukas</em> 2022: Überwachungsbarometer für Deutschland. Ein Modellkonzept, Berlin, <a href="https://shop.freiheit.org/#!/Publikation/1168">https://shop.freiheit.org/#!/Publikation/1168</a>.</p>
<p align="justify"><em>Sachs, Michael</em> 1987: Grenzen des Diskriminierungsverbots, München.</p>
<p align="justify"><em>Schwarzbeck, Martin</em> 2025: Verhaltensscanner im Mannheim: Hier wird die Überwachung getestet, die so viele Städte wollen, in: <em>Netzpolitik </em>vom 18.10.2025, <a href="https://netzpolitik.org/2025/verhaltensscanner-im-mannheim-hier-wird-die-ueberwachung-getestet-die-so-viele-staedte-wollen/">https://netzpolitik.org/2025/verhaltensscanner-im-mannheim-hier-wird-die-ueberwachung-getestet-die-so-viele-staedte-wollen/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Tomerius, Carolyn</em> 2015: Teilnichtigkeit des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, in: <em>Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht</em>, S. 412-416.</p>
<p align="justify"><em>Tomerius, Carolyn</em> 2019: »Gefährliche Orte« im Polizeirecht – Straftatenverhütung als Freibrief für polizeiliche Kontrollen? Eine Beurteilung aus verfassungs- und polizeirechtlicher Perspektive; in: <em>DVBl. &#8211; Das Deutsche Verwaltungsblatt</em>, H. 9, S. 257–264.</p>
<p align="justify"><em>Tomerius, Carolyn</em> 2023: Einhegung der präventiv-polizeilichen Identitätsfeststellung durch Gesetz, in: <em>DVBl. &#8211; Das Deutsche Verwaltungsblatt</em>, H. 22, S. 1381–1389.</p>
<p align="justify"><em>Trück, Thomas</em> 2023: § 81 a StPO, in: Knauer, Christoph/Kudlich, Hans/Schneider, Hartmut (Hrsg.): <em>Münchener Kommentar zur StPO</em>, 2. Aufl., München.</p>
<p align="justify"><em>Weingärtner, Dieter </em>2021: Die Evaluation von Sicherheitsgesetzen. Grund- und menschenrechtliche Anforderungen, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Weßlau, Edda</em> 1989: Vorfeldermittlungen, Probleme der Legalisierung „vorbeugender Verbrechensbekämpfung“ aus strafprozeßrechtlicher Sicht, Berlin.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Gesetz zur Reform des Berliner Polizei und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin, GVBl. Berlin vom 23.12.2025, S. 590 – vgl. Art. 10 zum Inkrafttreten am 24.12.2025.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Aufgrund des sehr umfangreichen Gesetzes erhebt der vorliegende Beitrag nicht den Anspruch, die ASOG-Reform umfassend zu kommentieren und zu bewerten, sondern beschränkt sich auf wenige ausgewählte Elemente.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Vgl. etwa Helme v. Estonia, Application no. 3023/22, 7. October 2025; Bild GmbH &amp; Co. KG v. Germany, Application no. 9602/18, 31 October 2023; Uzun v. Germany, Application no. 35623/05, 2 September 2010.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>Ähnliche Regelungen finden sich in § 42c des Waffengesetzes (seit 2024) und in § 181 Abs. 3 LVerw-G Schl.-H. (seit 2021).</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Dazu treten Ermächtigungen zur Durchsuchung von Personen (§ 34 Abs. 2 Nr 2 ASOG) und Sachen (§ 35 Abs. 2 Nr. 2 ASOG).</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>Ein bekanntes Beispiel ist das Racial Profiling; vgl. EGMR, Basu v. Germany, Urt. v. 18.10.2022, 215/19.</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a>Geht man von der im Abgeordnetenhaus debattierten „KI gestützte Videoüberwachung“ (Abgeordnetenhaus Berlin, 19/76, 4.12.2025, 7529) aus, liegt Letzteres nahe (vgl. Art. 3 der VO (EU) 2024/1689 (KI-VO)).</p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii </a>Mit umfasst sind etwa auch Urkundendelikte oder die Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung.</p>
</div>
<div id="sdendnote9">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote9anc" name="sdendnote9sym">ix </a>Zum Beispiel § 36 Abs. 5 HSOG, § 18 Abs. 3 RhPfPOG, § 54 Abs. 1 SOGMV, § 27 Abs. 4 SächsPVDG; §§ 183a und b LVwGSH, § 15 Abs. 4 HambSOG, § 41 VI SOG LSA.</p>
</div>
<div id="sdendnote10">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote10anc" name="sdendnote10sym">x </a>Mit Blick auf den Umfang der Ausführungen muss der Streit um die Frage, ob § 25 IfSG eine Sperrwirkung gegenüber einer landesgesetzlichen Regelung entfaltet, außer Betracht bleiben; vgl. LVerfG LSA, Urt. V. 11.11.2014, LVG 9/13, RN 211 ff. &#8211; juris.</p>
</div>
<div id="sdendnote11">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote11anc" name="sdendnote11sym">xi </a>Während bei den Hepatitis Formen B, C und D sowie HIV ein Kontakt mit Blut erforderlich ist, ist eine Übertragung des Rabiesvirus von Mensch zu Mensch durch Bisse denkbar. Beim Ebolavirus wäre eine Übertragung auch durch Kontakt mit anderen Körperflüssigkeiten wie Speichel oder Erbrochenem möglich, und der SARS-Virus wird durch Tröpfcheninfektion übertragen.</p>
</div>
<div id="sdendnote12">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote12anc" name="sdendnote12sym">xii </a>Vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.4.2016 &#8211; 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09, Rn. 110, 110 u.a. &#8211; BKAG &#8211; Antiterrordatei; BVerfG, Urt. v. 27.02.2008 – 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07, Rn. 206 f. &#8211; Online-Durchsuchung &#8211; IT-Grundrecht; BVerfG, Urt. v. 04.05.2011 &#8211; 2 BvR 2365/09 u.a., Rn. 112, 113 &#8211; Sicherungsverwahrung (präventiver Freiheitsentzug); BVerfG, Beschl. v. 17.02.2023 &#8211; 1 BvR 1345/21, Rn. 96, 97 &#8211; „Drohende Gefahr“ – Bayerisches PAG.</p>
</div>
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]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/03/1280px-Police_at_a_bus_station_in_Berlin-Spandau_preparing_for_demonstrations_and_counter_demonstrations.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Offener Brief zur geplanten Änderung des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-zur-geplanten-aenderung-des-berliner-polizei-und-ordnungsrechts/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Oct 2025 09:55:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[AI Act]]></category>
		<category><![CDATA[ASOG]]></category>
		<category><![CDATA[automatisierte Datenverarbeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Berliner Abgeordnetenhaus]]></category>
		<category><![CDATA[Data Mining]]></category>
		<category><![CDATA[Data Scraping]]></category>
		<category><![CDATA[KI]]></category>
		<category><![CDATA[KI-Verordnung]]></category>
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		<category><![CDATA[Racial Profiling]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sehr geehrte Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses, mit Antrag vom 02.07.2025 haben die Fraktionen der CDU und der SPD den Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin (ASOG-E, Abgh-Drs. 19/2553) vorgelegt. Das wäre die zweite Novelle innerhalb kürzester Zeit. Sie [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Sehr geehrte Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses,</p>
<p align="justify">mit Antrag vom 02.07.2025 haben die Fraktionen der CDU und der SPD den Entwurf für ein <em>Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin</em> (ASOG-E, Abgh-Drs. 19/2553) vorgelegt. Das wäre die zweite Novelle innerhalb kürzester Zeit. Sie ist nicht bloß ein Update polizeilicher Befugnisse. Der Gesetzesentwurf umfasst insgesamt 736 Seiten. Inhaltlich ermöglicht er u.a. automatisierte <a href="https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/alle-werden-ueberwacht-biometrische-ueberwachung-im-internet-stoppen-1159">Superdatenbanken</a> (§ 47a ASOG-E), Videoüberwachung und automatisierte Verhaltensmustererkennung an „kriminalitätsbelasteten Orten/gefährdeten Orten“ (§ 24e ASOG-E/§ 24 a ASOG-E) oder biometrische Abgleiche mit im Internet öffentlich zugänglichen – personenbezogenen – Daten (§ 28a ASOG-E). Das Diskriminierungsrisiko ist alarmierend. Es ist zu befürchten, dass unüberwachter Aufenthalt in weiten Teilen Berlins unmöglich wird. Dazu treten Ermächtigungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung („Staatstrojaner“).</p>
<p align="justify">Dass der Entwurf unmittelbar vor der Sommerpause und ohne erkennbares Bemühen um öffentliche Debatte und fachliche Auseinandersetzung eingebracht wurde, lässt sich schwer als Versehen lesen. Die geplanten Änderungen sind gravierend. Die Wahrung der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme („IT Grundrecht“) ist nicht gewährleistet. Ohne noch zu wissen, wie effektiv verdachtsunabhängige Kontrollbefugnisse an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten (kbO) sind, sieht die Novelle kurzerhand eine Erweiterung um Videoüberwachung und automatisierte Verhaltensmustererkennung vor.</p>
<p align="justify"><strong>Wir fordern Sie auf, das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen, um eine öffentliche Debatte und fachliche Auseinandersetzung zu ermöglichen, die dem Gewicht der geplanten Grundrechtseingriffe gerecht wird.</strong></p>
<p align="justify">Grundrechtlich besonders drastisch erscheinen u.a. die Ermächtigungen zur Errichtung einer orts- und verhaltensübergreifenden Analyseplattform (<em>Data Mining</em> / Superdatenbank, § 47a ASOG-E), zum biometrischen Abgleich mit über das Internet öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten (<em>Data Scraping</em>, § 28a ASOG-E) oder zur automatisierten Verhaltensmustererkennung (§ 24e ASOG-E). So lässt es § 47a ASOG-E in seiner derzeitigen Fassung zu, Datenbestände der Polizei losgelöst von konkreten Anlässen dauerhaft zusammen zu führen. Die Möglichkeiten zum Erstellen von Bewegungsprofilen, Verhaltensmuster- und Sozialkontaktanalysen machen die „Superdatenbank“ zu einem Instrument eines <em>Predictive Policing</em>, das in den verbotenen oder zumindest Hochrisikobereich der KI-VO fällt. Zwar dürfte nach aktuellem Stand keine Nutzung von Palantir Produkten in Berlin geplant sein. Verstöße gegen EU-Recht sind damit aber nicht automatisch abgewendet. Der ASOG-E selbst verschreibt sich der Umsetzung der jüngsten Judikatur des Bundesverfassungsgerichts. Umfang, Art/Herkunft und Methode des <em>Data Minings</em> dürften jedoch nicht ausreichend festgelegt sein, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts im <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/02/rs20230216_1bvr154719.html?nn=68080">Urteil</a> zur automatisierten Datenverarbeitung in Hamburg und Hessen gerecht zu werden (1 BvR 1547/19; 1 BvR 2634/20).</p>
<p align="justify">Mit § 28a ASOG-E (<em>Data Scraping</em>) ist die Möglichkeit geschaffen, biometrische Daten wie Gesichtsbilder oder Stimmmerkmale mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abzugleichen. Das bedeutet, jedes – etwa auf einer Versammlung, Veranstaltung oder auch gegen den Willen &#8211; erstellte Foto oder Video, steht einem automatisierten, KI-gestützten Abgleich zur Verfügung. Derzeit ist nicht vorgesehen, dass die personenbezogenen Daten nach einem Abgleich zu löschen sind. Damit droht der Aufbau einer ungezielt ausgelesenen Datenbank, was ebenfalls nicht mit der KI-VO und den vom Bundesverfassungsgericht etablierten Standards vereinbar sein dürfte.</p>
<p align="justify">Aus <a href="https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Rechtsgutachten/polizei_studie_lang.html?nn=305458">Erkenntnissen</a> zu verdachtsunabhängigen Kontrollen an „kriminalitätsbelasteten Orten“ wissen wir derzeit v.a.: Sie sind anfällig für Diskriminierungen, insbesondere <em>Racial Profiling</em>. Weitgehend unklar ist, wie effektiv sie sind; ob registrierte Straftaten Resultat der Gefahrenlage oder des polizeilichen Kontrollfokus ist. Ungeachtet dessen erweitert § 24e ASOG-E polizeiliche Eingriffsbefugnisse – ebenso wie an gefährdeten Orten – um Videoüberwachung und automatische Datenauswertung. Hier schafft der Entwurf eine Grundlage für flächenmäßig umfassende Überwachung in Berlin. Diskriminierungsgefahren steigen weiter; insbesondere „atypische“ Verhaltensmuster, Praxen jenseits normativer Gesellschaftsvorstellungen, vermitteln im Rahmen automatisierter Auswertung „Gefahr“. Menschen mit Einschränkungen werden intensiver behindert, Wohnungslose weiter ausgegrenzt. Ermächtigungen wie die in § 42d ASOG-E vorgesehene Weiterverwendung von Daten zum KI-Training verschärfen diesen Kreislauf. Das mag § 17a ASOG-E, der nun eine Festlegung der kbO über Rechtsverordnung vorsieht, nicht auszugleichen. Die in § 12 Abs. 3 ASOG-E enthaltene Aufforderung, polizeiliche Maßnahmen nur im Einklang mit dem (verfassungs-)rechtlich gewährleistetem Schutz vor staatlicher Diskriminierung aus Art. 3 Abs. 3 GG, Art. 10 Abs. 2 VvB und § 2 LADG durchzuführen, irritiert im Gesamtzusammenhang des Entwurfs nahezu. Dies umso mehr, als die Formulierung im Umkehrschluss (Ungleichbehandlung mit jeglichem sachlichen Grund rechtfertigbar) die verfassungsrechtlichen Standards der Diskriminierungsverbote unterschreitet.</p>
<p align="justify"><strong>Wir fordern Sie auf, das Recht zu schützen, hier in Berlin frei von Massenüberwachung, Kontrolle und Diskriminierung zu leben. Das bedeutet für den Moment, die geplante Novellierung des ASOG zu stoppen.</strong></p>
<p align="justify">Mit freundlichen Grüßen<br />
Humanistische Union e.V. // <a href="https://www.humanistische-union.de/">https://www.humanistische-union.de/</a><br />
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. // <a href="https://www.grundrechtekomitee.de/">https://www.grundrechtekomitee.de/</a><br />
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) // <a href="https://www.rav.de/start">https://www.rav.de/start</a><br />
Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V. // <a href="https://strafverteidiger-berlin.de/">https://strafverteidiger-berlin.de/</a><br />
Vereinigung Demokratischer Jurist:innen e. V. (VDJ) // <a href="https://www.vdj.de">https://www.vdj.de</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-zur-geplanten-aenderung-des-berliner-polizei-und-ordnungsrechts/">Offener Brief zur geplanten Änderung des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Stellungnahme zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/stellungnahme-zum-koalitionsvertrag-von-cdu-csu-und-spd/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Sep 2025 10:45:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bildung Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verschärft die Bildungsprobleme in Deutschland, indem er Schulen und Unterricht, Lernen und Dialog mit Kindern und Jugendlichen zu digitalisieren trachtet. Damit werden Irrtümer perpetuiert, die andere Staaten bereits korrigieren. Statt bewährter pädagogischer Konzepte und dem Dialog zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen soll abermals die Digitalisierung zum Allheilmittel der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/stellungnahme-zum-koalitionsvertrag-von-cdu-csu-und-spd/">Stellungnahme zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Bildung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verschärft die Bildungsprobleme in Deutschland, indem er Schulen und Unterricht, Lernen und Dialog mit Kindern und Jugendlichen zu digitalisieren trachtet. Damit werden Irrtümer perpetuiert, die andere Staaten bereits korrigieren. Statt bewährter pädagogischer Konzepte und dem Dialog zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen soll abermals die Digitalisierung zum Allheilmittel der aktuellen Probleme im Bildungsbereich werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Koalitionsvertrag beschönigt zudem die Realität der Schulen, ignoriert den extremen Lehrkräftemangel und bereitet den Tech-Konzernen ein gewinnträchtiges Geschäftsfeld. Der Koalitionsvertrag orientiert die Schulen an einer Überbetonung der MINT-Fächer (Kap. 2.4, S. 73) und bedient damit einseitig die politische Forderung der Industrie. Im Mittelpunkt steht Ausbildung statt Bildung (Kap. 2.4, S. 71) und die Abkehr vom humanistischen Bildungsideal und damit von einem komplexen Anspruch an Bildung. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem immer weniger Schüler*innen die Standards im Wortschatz, Sprechen, Lesen und Zuhören erreichen. Zahlreiche Erziehungswissenschaftler*innen fordern stattdessen den Ausbau der für die Lern- und Intelligenzentwicklung zentralen Fächer Deutsch, Sport, Kunst und Musik, um so der aktuellen Bildungskatastrophe entgegenzuwirken.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Anzahl der Studien wächst, die belegen, dass Digitalisierung, insbesondere die Nutzung der sogenannten Künstlichen Intelligenz nicht zu besseren Lernergebnisse führt, sondern dem Lernen vielmehr schadet. Trotz der sich weltweit häufenden Erkenntnisse soll der DigitalPakt 2.0 durchgesetzt werden (Kap. 2.4, S. 72). Mit einem Bildungsverlaufsregister für jede*n einzelne*n Schüler*in besteht die Gefahr, Lern- und Bildungsbiografien durch KI-gestützte Lernsysteme zu „verdaten“. Der Dialog im Klassenzimmer soll ersetzt werden durch ökonomisch effizienten Unterricht am Bildschirm. Angesichts des aktuell erschütternden Fachkräftemangels an Schulen ist es ein Skandal, dass der Koalitionsvertrag keinen Satz zur Behebung dieses Problems enthält. Es könnte die Vermutung angestellt werden, dass der Mangel an pädagogischem Fachpersonal durch automatisch agierende Computersysteme kompensiert werden soll.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die erziehungswissenschaftliche Forschung hat hinlänglich Analysen vorgelegt, auf welche Faktoren der stärker werdende Leistungsabfall von Kindern und Jugendlichen zurückzuführen ist. Es sind vor allem falsche pädagogische und schulpolitische Konzeptionen. Die Bildungspolitik folgte den neoliberalen Planungen von OECD, PISA und McKinsey, deren Vorgaben sich in den Bildungsreformen und den Digitalpakten niederschlugen. Seit den 1970er Jahren erfolgt die Ökonomisierung der Bildung. Diese geht einher mit dem Glauben an die Vermessbarkeit von Bildungsprozessen. Etwa seitens der Bertelsmann-Stiftung wurde dies in Deutschland forciert. Die kritische Erziehungswissenschaft lehnt diese neoliberale Bildungspolitik seit ihrem Entstehen ab.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Konträr zum Koalitionsvertrag ist von der neuen Bundesregierung eine bildschirmfreie Grundbildung zu fordern. Das gilt für Kindertagesstätten, Kindergärten und Grundschulen. Die negativen Erfahrungen der skandinavischen Länder mit zu früher Digitalisierung – der fehlende Nutzen, das Ablenkungspotenzial besonders soziokulturell und sozioökonomisch benachteiligter Kinder und negative Auswirkungen von digitalen Endgeräten im Unterricht für Lernprozesse, Aufmerksamkeit und Konzentration – begründen den Einsatz analoger und manueller Medien und Techniken.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Innere Sicherheit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i>Zeitenwende</i> ist offenbar immer noch das Wort der Stunde – und so wird auch gleich zu Beginn des Abschnitts im Koalitionsvertrag zur Innenpolitik wieder eine solche „Zeitenwende“ angekündigt, mit der die Bundesregierung „multiplen Bedrohungen von außen und im Innern“ begegnen will. Bewerkstelligt werden soll dies mit „gestärkten Zivil- und Katastrophenschutzbehörden, zeitgemäßen digitalen Befugnissen, neuen Fähigkeiten und ausreichend Personal“ (Kap. 3.1, S. 82).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bürgerrechte scheint die Regierung dabei eher als lästige Einschränkung wahrzunehmen. So will sie „die europa- und verfassungsrechtlichen Spielräume ausschöpfen, um ein Höchstmaß an Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten“ (Kap. 3.1, S. 82).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese „Zeitenwende“ beginnt für die Koalition mit einem alten Hut: erweiterten Überwachungsbefugnissen für die Sicherheitsbehörden. Als Erstes ist die seit 2010 in mehreren Varianten von höchsten deutschen und europäischen Gerichten immer wieder verworfene anlasslose Vorratsdatenspeicherung zu nennen, die nun reaktiviert werden soll. Ergänzt wird dies durch die Quellen-TKÜ, die kleine Schwester der Online-Durchsuchung und technisch kaum von dieser abzugrenzen. Dazu kommen automatisierte Datenrecherche und -analyse, biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten unter Nutzung von Verfahren der sogenannten Künstlichen Intelligenz und automatisierte Aufzeichnung von Kraftfahrzeug-Kennzeichen, selbstredend unter „Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Grundlage für diese Überwachung wird durch die Verbesserung des Datenaustauschs und der Vernetzung der IT der Polizei gelegt. Die Beschreibung des dafür zuständigen Projekts P20<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> nennt immerhin als eines seiner Ziele die „Stärkung des Datenschutzes“. Wir dürfen gespannt sein, wie die Bundesregierung Datenschutz und Massenüberwachung miteinander in Einklang bringen will.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Psychisch Erkrankte werden als Risiko wahrgenommen und stigmatisiert: Die neue Bundesregierung will behördenübergreifend „die frühzeitige Erkennung […] [von] Risikopotenziale[n] bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherstellen“ (Kap. 3.1, S. 82).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Regierungskoalition will darüber hinaus das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz stärken. Der Bundespolizei „vertraut“ man – warum muss man darauf eigentlich gesondert hinweisen? Für sie sollen „zeitgemäße rechtliche Grundlagen“ geschaffen werden. Die Vermutung liegt nahe, dass auch damit ein Ausbau der Überwachung und erweiterte repressive Befugnisse gemeint sind. Als ausgeweitete Befugnisse für die Sicherheitsbehörden werden Datenspeicherung, Datenaustausch und Kontrollen betont, natürlich nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Deutschen Bundestags (Kap. 3.1, S. 83). Na immerhin. Man fragt sich aber, was die Sicherheitsbehörden eigentlich dann bisher gemacht haben. Ihnen wird vertraut, den Bürger*innen eher nicht. Sucht man im Vertrag nach dem Wort <i>Prävention</i>, findet man es vor allem im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen, bei Kriminalität scheint man sich lieber auf Repression zu verlassen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Da man die Bevölkerung offenbar auf einen baldigen russischen Angriff einstimmen will,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> spielt auch im Innern die Kriegsvorbereitung eine wichtige Rolle: hier in Form des Zivilschutzes (Kap. 3.1, S. 84).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Breiten Raum räumt der Koalitionsvertrag auch der Bekämpfung der „Feinde der Demokratie“ ein – angesichts des Erstarkens rechtsextremistischer Kräfte ein wichtiges Thema. Wenigstens werden diese an erster Stelle aufgezählt, erst danach folgen Islamismus, auslandsbezogener Extremismus und Linksextremismus. Leider beschränken sich die Pläne der Koalition auch hier weitgehend auf Initiativen zur Repression, wie „keine Zusammenarbeit“, „wir bekämpfen“, „wir verfolgen“, „Pflicht zur Offenlegung der Finanzierung“, „wir überwachen“ (Kap. 3.1, S. 85). Das alles geschieht natürlich „systematisch und in aller Entschlossenheit“. Wäre nicht eine positive Vermittlung demokratischer Werte eine viel wirksamere Maßnahme der Extremismusprävention?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wichtig und selbstverständlich ist für die Humanistische Union das Bekenntnis zur „besondere[n] Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens“ (Kap. 3.1, S. 85) im Koalitionsvertrag. Schwierig wird es nur dann, wenn ein nur vorgeblicher Kampf gegen Antisemitismus zur Delegitimierung und Bekämpfung des politischen Gegners missbraucht wird, wie es offenkundig gerade auch in den USA zu beobachten ist. Die Versagung finanzieller Förderung für Organisationen, „die Antisemitismus verbreiten oder des Existenzrecht Israels in Frage stellen“ scheint für die Humanistische Union, die in der Tradition Fritz Bauers steht, eine naheliegende Forderung zu sein. Aber wann ist dieses Kriterium erfüllt, und wer entscheidet darüber? Bekanntlich gibt es bereits Uneinigkeit, welche Definition von Antisemitismus anzulegen ist. Sehr problematisch ist auch die abermalige Verwendung des Begriffs der Staatsräson im Koalitionsvertrag (Kap. 3.1, S. 85). „Eine Staatsräson in Einklang mit Recht und Verfassung ist unnötig“, schreibt Andreas Engelmann (2024). „In dem Begriff artikuliert sich, dass die rechtsstaatlichen Verfahren ausgesetzt werden können, wenn es um höhere Ziele geht“ (Engelmann 2024). Die Staatsräson als vordemokratisches Konstrukt kann kein Handlungsmaßstab und keine Legitimierung bestimmter Politiken in einem demokratischen Verfassungsstaat sein.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dass sich die Bundesregierung vor allem auf repressive Maßnahmen – Bekämpfung, Verfolgung und Überwachung – für die Sicherheit vor Kriminalität und politischem Extremismus verständigen kann, ist sehr bedauerlich. Zweifellos müssen wir Feinde der Demokratie (mit demokratischen Mitteln) bekämpfen, vor allem sollte sie aber gestärkt, ihre Werte positiv vermittelt und die demokratische Gesellschaft in ihrer ganzen Vielfalt gefördert werden (vgl. Dingeldey/Otte/Schindelbeck 2025). Nicht zuletzt schafft die Regierungskoalition mit ihren Plänen ein Instrumentarium, das rechtsextremistische Parteien, sollten Sie einmal an die Macht kommen, begierig aufgreifen und gegen die dann noch bestehenden Reste der Demokratie wenden werden.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Kriminalpolitik</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Kriminalpolitik ist staatliche Politik im Bereich der Kriminalität. Sie betrifft staatliche Maßnahmen und Strategien, die darauf abzielen, Kriminalität zu verhindern, zu bekämpfen und auf diese Weise die Beeinträchtigung individueller Rechtsgüter der Bürger*innen und die Störung des gesellschaftlichen Friedens zu vermeiden. Mehr als 100 deutsche Strafrechtswissenschaftler*innen haben kürzlich für eine rationale Kriminalpolitik plädiert, die Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit gewährleistet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Koalitionsvertrag 2025 enthält (wie schon sein Vorgänger 2021) keinen eigenen Abschnitt zur Kriminalpolitik. Kriminalpolitische Maßnahmen und Strategien finden sich vielmehr (abgesehen von wenigen Ausnahmen), im Kapitel <i>Recht</i>, unter <i>Strafprozessrecht</i> (Kap. 3.2, S. 68) und <i>Strafrecht</i> (S. 90). Schon diese Reduzierung der Kriminalpolitik auf das Strafrecht folgt zwar der landläufigen Vorstellung, dass Kriminalität wesentlich durch das Strafrecht und seine Institutionen „bekämpft“ werden kann. Dies entspricht jedoch nicht dem Stand kriminalwissenschaftlicher Forschung. Vielmehr ist das Strafrecht nur einer unter vielen Mechanismen sozialer Kontrolle. Im Koalitionsvertrag von 2021 fand sich immerhin noch ein Hinweis auf den Grundsatz, das Strafrecht habe letztes Mittel (ultima ratio) der Kriminalpolitik zu bleiben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Koalitionsvertrag 2025 findet sich stattdessen nur eine bunte Mischung unterschiedlicher Vorhaben. Dabei geht es zumeist um die Schließung von „Strafbarkeitslücken“ (Kap. 3.2, S. 91) beziehungsweise die Verschärfung des „strafrechtlichen Schutzes“ (S. 89). Dazu schreibt Thomas Fischer (2025), BGH-Richter a. D. und Autor des führenden Strafrechtskommentars: „Dahinter steht natürlich die unausgesprochene und ersichtlich ungebrochene Überzeugung, dass die Androhung von mehr und höheren Strafen sich proportional in mehr Rechtsgütersicherheit umsetzt. Das ist bekanntlich streitig und lässt sich jedenfalls in diese Linearität nicht belegen“. Zwar wird an einer Stelle unter der Überschrift <i>Modernisierung des Strafrechts</i> beteuert, man wolle das Strafrecht „entwickeln […] und prüfen, welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können“ (Kap. 3.2, S. 90). Dem folgt jedoch kein einziges Beispiel für die seit langem geforderte „Entrümpelung“ des Strafrechts durch Streichung toter, redundanter oder die Kriminalisierung von Armut bewirkender Paragraphen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Klassische Beispiele dafür wären die Massendelikte „Beförderungsmittelerschleichung“ (§ 265a StGB) und Ladendiebstahl. In beiden Fällen kam es zur enormen Erhöhung der Fallzahlen durch Aufgeben des Selbstschutzes (Verzicht auf Schaffner beziehungsweise Verkaufspersonal) und Anfertigen von Strafanzeigen. Die Strafverfolgung solcher und ähnlicher Bagatelldelikte haben auch dazu geführt, dass Justiz und Strafanstalten sich zu einem nicht unerheblichen Teil mit Armen, Kranken und Wohnungslosen beschäftigen müssen, die besser bei den Sozial- und Gesundheitsbehörden aufgehoben wären. Gestützt wird diese – mit Recht als „neue Klassenjustiz“ (Steinke 2022) gekennzeichnete – Situation durch das Strafbefehlsverfahren (§ 407ff. StPO), ein beschleunigtes schriftliches Verfahren, welches massenhafte Verurteilungen, ohne Anwalt und Hauptverhandlung ermöglicht. Und am Ende sorgt die Existenz der Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB) dafür, dass die auf diesem Wege verhängten Geldstrafen, bei „Uneinbringlichkeit“, automatisch (das heißt wiederum ohne Gerichtsentscheid) in Freiheitsstrafen verwandelt werden, weil das Gesetz nicht zwischen Zahlungsunwilligkeit und Zahlungsunfähigkeit unterscheidet. Von alldem ist jedoch im Koalitionsvertrag 2025 keine Rede.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Andere, gewichtigere Themen bleiben ebenfalls unerwähnt. Zum Beispiel wird seit langem die Reform des Schwangerschaftsparagraphen (§ 218 StGB) gefordert. Im Laufe der Jahre ist daraus die berechtigte Forderung nach Entkriminalisierung der Frauen geworden, die eine ungewollte Schwangerschaft nicht austragen wollen oder können. Eine Expertenkommission hatte im April 2024 eine entsprechende Empfehlung gegeben. Die Regelung sollte aus dem Strafrecht in das Schwangerschaftskonfliktgesetz verschoben und damit die Schwangere straffrei gestellt werden. Der Deutsche Juristinnenbund und zahlreiche weitere Verbände sprachen sich dafür aus. Aber der von 328 Bundestagsabgeordneten eingebrachte Entwurf konnte nicht mehr vom alten Bundestag behandelt werden, weil die Einberufung einer Sondersitzung am Widerstand von CDU und FDP scheiterte. Von einer Wiederaufnahme dieses Gesetzesvorhabens ist im neuen Koalitionsvertrag keine Rede mehr.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Weniger an der breiten Öffentlichkeit spielen sich die Diskussionen um den Mordparagraphen (§ 211 StGB) und die damit verbundene lebenslange Freiheitsstrafe ab. Die nach wie vor geltende Fassung des § 211 StGB geht auf das NS-Regime und dessen Fixierung auf Tätertypen („Mörder ist, wer &#8230;“) zurück. Immer wieder gab es Versuche, zu einer auf die Tat abstellenden Formulierung zurückzukehren, die aber regelmäßig scheiterten. Parallel dazu, aber unabhängig davon, gab es eine jahrelange Kampagne von Bürgerrechtler*innen und Kriminolog*innen zur Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe, die ebenfalls zu keinen greifbaren gesetzgeberischen Ergebnissen führte. Im Koalitionsvertrag 2025 findet sich keine Spur dieser Auseinandersetzungen. Stattdessen soll „der strafrechtliche Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung durch ein neues Qualifikationsmerkmal bei den Tatbeständen bei Mord“ hinzugefügt werden (Kap. 3.2, S. 91). Anstelle der überfälligen „Entnazifizierung“ des § 211 StGB soll den bisherigen Mörder-Merkmalen ein weiteres hinzugefügt werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Drogenelend ist ein weiteres Problem, welches nahezu exklusiv strafrechtlich bearbeitet und damit einer rationalen Lösung entzogen wurde. Als eine solche Lösung würde es sich anbieten, die bisher kriminalisierten Substanzen nach dem Muster legaler Drogen wie Alkohol und Nikotin zu behandeln und ihren Vertrieb und Gebrauch außerhalb des Strafrechts zu regeln. Es ist eine der wenigen Leistungen der Ampelkoalition, wenigstens Cannabis einer solchen Teil-Legalisierung zugeführt zu haben. Damit war für viele Expert*innen die Hoffnung verbunden, praktische Erfahrungen zu machen, die sich auch auf andere Drogen übertragen lassen könnten. Im Koalitionsvertrag findet sich dazu nur ein Satz: „Im Herbst 2025 führen wir eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis durch“ (Kap. 3.2, S. 89). Anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des CanG dürfte es etwas früh für eine ernsthafte Prüfung sein. Dennoch würde es den Beginn einer rationalen Behandlung des Problems darstellen, wenn nicht die CDU/CSU im Wahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen angekündigt hätte, das Gesetz völlig beseitigen zu wollen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Zivilisierung des Strafrechts scheint also kein Anliegen der neuen Koalition zu sein. Besondere Aufmerksamkeit widmet der Koalitionsvertrag dagegen der Bestimmung der Volksverhetzung (§ 130 StGB). Diese geht auf den ominösen „Klassenkampfparagraphen“ des Reichsstrafgesetzbuchs (von 1871) zurück und ist seither verallgemeinert und mehrfach verschärft worden. In der Praxis spielt sie heute eine zunehmende Rolle bei der Auseinandersetzung mit unliebsamen Meinungen (Covid, Gaza etc.). Die Volksverhetzung soll nun „im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie“ abermals erweitert und verschärft werden: „Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen“ (Kap. 3.2, S. 90). Der Strafrahmen des § 130 StGB reicht aber schon jetzt bis zu fünf Jahren. Dazu abermals Fischer (2025): „Noch höhere Strafen für reine Äußerungsdelikte anzudrohen, dürfte kaum verhältnismäßig sein.“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Fazit: Die Kriminalpolitik wird im Koalitionsvertrag auf Strafrecht und Strafprozessrecht reduziert und die angekündigte „Modernisierung“ dieser Bereiche erweist sich im Wesentlichen als ein „Weiter so (nur schärfer)“.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Frieden</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Schon vor dem Start der neuen Regierungskoalition erhärtete sich der Eindruck, Union und SPD wollten als Rüstungskoalition in die bundesrepublikanische Geschichte eingehen. Eine eilige Verfassungsänderung schon vor der Übernahme der Regierungsverantwortung, mit (wenn auch formal legalen) Verfahrenstricks, zur Aufhebung jeglicher Begrenzung der Rüstungsausgaben, eine erneute Wehrpflichtdebatte und die Orientierung an der Forderung von US-Präsident Donald Trump, fünf Prozent des BIP – das entspricht ungefähr der Hälfte des Bundeshaushalts – für Verteidigung und Rüstung auszugeben, sind wesentliche Eckpunkte der Außen- und Sicherheitspolitik der ersten Wochen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dies wird medial flankiert durch die Drohkulisse, bis 2029 sei mit einem Angriff Russlands auf die NATO oder gar Deutschland zu rechnen, gegen den wir uns verteidigen müssen – eine Drohkulisse, die anscheinend auch von vielen Medien weitgehend ungeprüft übernommen wird. In einem Beitrag der ZEIT wird dagegen der aktuelle Kriegsalarmismus kritisch eingeordnet, indem selbst Carlo Masala, Professor für Internationale Politik an der Universität der Bundeswehr in München und bekannt aus vielen Talk-Shows als Verfechter verstärkter Verteidigungsanstrengungen, zitiert wird mit: „[D]ie Zahl 2029 [wird] von Politikern strategisch genutzt. Sie müssen sagen, dass Russland 2029 einen Krieg führen könnte, um die Menschen auf höhere Verteidigungsmaßnahmen einzustimmen“ (Joeres/Kireev 2025).</p>
<blockquote class="western">
<p>„Unsere Sicherheit ist heute so stark bedroht wie seit dem Ende des Kalten Krieges nicht mehr. Die größte und direkteste Bedrohung geht dabei von Russland aus, das im vierten Jahr einen brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt und weiter massiv aufrüstet. Das Machtstreben von Wladimir Putin richtet sich gegen die regelbasierte internationale Ordnung.“ (Kap. 5.1, S. 125)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">So begründet die Regierungskoalition ihre Pläne zur Außen- und Verteidigungspolitik. Wenig überraschend bekennt sie sich zur NATO als unverzichtbarem tragendem Pfeiler der transatlantischen Partnerschaft für die europäische Sicherheit. Sie betont das Festhalten an der nuklearen Teilhabe als Baustein der Abschreckung. Und weiter: „Deutschland [soll] als zentrale Drehscheibe der NATO weiter ausgebaut werden.“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für die Erhöhung der Verteidigungsbudgets nennt der Vertrag keine konkrete Zahl – die derzeitige öffentliche Debatte zeigt aber, wohin die Reise gehen könnte. Deutlich wird für die Koalitionspartner: „Die Ausgaben für unsere Verteidigung müssen bis zum Ende der Legislaturperiode deutlich und stringent steigen.“ Und: „Es ist zwingend, dass wir die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte kurzfristig, nachdrücklich und nachhaltig erhöhen.“ Dabei soll der Fokus auf dem „militärischen Zweck und Nutzen zur Erfüllung des Kernauftrags“ liegen (Kap. 5.1, S. 130). Ist das zumindest eine Absage an weitere Abenteuer „out-of-area“?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vorangetrieben werden soll die Militarisierung der Gesellschaft: „Wir verankern unsere Bundeswehr noch stärker im öffentlichen Leben und setzen uns für die Stärkung der Rolle der Jugendoffiziere ein, die an den Schulen einen wichtigen Bildungsauftrag erfüllen.“ Offenbar sollen bereits unsere Kinder wieder zur „Kriegstüchtigkeit“ erzogen werden. Dann sind sie bereit für den „neuen attraktiven Wehrdienst“, der „zunächst“ auf Freiwilligkeit basieren soll. „Wertschätzung durch anspruchsvollen Dienst, verbunden mit Qualifikationsmöglichkeiten, werden die Bereitschaft zum Wehrdienst dauerhaft steigern“, so die Koalitionäre (Kap. 5.1, S. 130). Aber für alle Fälle wird zwischen den Zeilen deutlich gemacht: „Wir können auch anders.“ Größer wird das Reservoir an verfügbaren Kapazitäten, indem der Anteil von Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte bei der Bundeswehr erhöht wird (Kap. 5.1, S. 131) – ein vergifteter Beitrag zur Abbildung der gesellschaftlichen Vielfalt beim Militär.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die an vielen Hochschulen geltenden Zivilklauseln, das heißt der Verzicht auf militärische Forschung, werden unter der christlich-sozialdemokratischen Koalition unter Druck geraten: „Wir setzen uns dafür ein, dass Hemmnisse, die beispielsweise Dual-Use-Forschung oder auch zivil- militärische Forschungskooperationen erschweren, abgebaut werden“ (Kap. 5.1, S. 131). Zudem soll der Weltraum verstärkt für das deutsche Militär erschlossen werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Rüstungsexporte sollen „stärker an unseren Interessen in der Außen-, Wirtschafts- und Sicherheitspolitik aus[gerichtet]“ werden. Daher müssten „Exportkontrollgenehmigungen […] rascher und koordinierter geprüft werden.“ Immerhin: „Rüstungsexporte, bei denen ein erhebliches konkretes Risiko besteht, dass diese zur internen Repression oder in Verletzung des internationalen Rechts eingesetzt werden, lehnen wir grundsätzlich ab“ (Kap. 5.1, S. 132). Die Zeit wird zeigen, wie dieser Anspruch in die Praxis umgesetzt wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Fazit: Die Militärpolitik der kommenden vier Jahre wird wohl durch massive Aufrüstung und eine Militarisierung der Gesellschaft, Wissenschaft und Erziehung gekennzeichnet sein. Ob dies den richtigen Weg weist zu dem einleitend im Kapitel des Vertrags genannten Ziel der Außen- und Sicherheitspolitik – die „Bewahrung eines Friedens in Freiheit und Sicherheit“ (Kap. 5.1, S. 125) – oder ob es ein Abstieg in eine neue Rüstungsspirale mit wachsender Kriegsgefahr wird, bleibt abzuwarten. Angesichts unserer historischen Erfahrungen ist wohl Skepsis angebracht. Aber letztlich hängt unsere Existenz davon ab, dass die richtigen politischen Entscheidungen getroffen werden, um den Krieg in der Ukraine zu beenden und die Gefahr einer Ausweitung des Krieges in das Zentrum Europas abzuwenden – und nicht erst zu provozieren.</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip/Otte, Carola/Schindelbeck, Thomas</em> 2025: Koalitionsverhandlungen: Frontalangriff auf unsere Grundrechte, in: <em>Humanistische Union</em> vom 04.04.2025, <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/koalitionsverhandlungen-frontalangriff-auf-unsere-grundrechte/">https://www.humanistische-union.de/thema/koalitionsverhandlungen-frontalangriff-auf-unsere-grundrechte/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Engelmann, Andreas</em> 2024: Mit der Antisemitismus-Resolution schafft sich der Staat eine Schattenverfassung, in: <em>Jacobin</em> vom 11.11.2024, <a href="https://jacobin.de/artikel/antisemitismus-resolution-bundestag-verfassung-ampel-union-afd">https://jacobin.de/artikel/antisemitismus-resolution-bundestag-verfassung-ampel-union-afd</a>.</p>
<p align="justify"><em>Fischer, Thomas</em> 2025: Was halten Sie von den Strafrechtsplänen im Koalitionsvertrag, in: <em>LTO</em> vom 11.04.2025, <a href="https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-an-thomas-fischer-strafrecht-im-koalitionsvertrag">https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-an-thomas-fischer-strafrecht-im-koalitionsvertrag</a>.</p>
<p align="justify"><em>Joeres, Annika/Kireev, Maxim</em> 2025: Der Russe kommt. Vielleicht, in: <em>Die Zeit</em> Nr. 21, <a href="https://www.zeit.de/2025/21/carlo-masala-russland-angriff-europa-nato-aufruestung">https://www.zeit.de/2025/21/carlo-masala-russland-angriff-europa-nato-aufruestung</a>.</p>
<p align="justify"><em>Steinke, Ronen</em> 2022: Die neue Klassenjustiz. Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Tagesschau </em>2025: Bereitet Russland einen Angriff auf die NATO vor? In: <em>Tagesschau.de</em> vom 27.03.2025, <a href="https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/russland-bedrohung-nato-100.html">https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/russland-bedrohung-nato-100.html</a>.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a><a href="https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/programm-p20/programm-p20-node.html">https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/programm-p20/programm-p20-node.html</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>So fragt beispielsweise auch die Tagesschau (2025): „Bereitet Russland einen Angriff auf die NATO vor?“; vgl. auch Joeres/Kireev 2025, die den aktuellen Kriegsalarmismus kritisch einordnen.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/stellungnahme-zum-koalitionsvertrag-von-cdu-csu-und-spd/">Stellungnahme zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/09/2025-05-05_Unterzeichnung_des_Koalitionsvertrages_der_21._Wahlperiode_des_Bundestages_by_Sandro_Halank–051-e1758111922329.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Zivilgesellschaft kritisiert Unsicherheitspaket 2.0</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/zivilgesellschaft-kritisiert-unsicherheitspaket-2-0/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Aug 2025 09:03:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Unsicherheitspaket]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=presse&#038;p=20090</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis fordert in einem offenen Brief den Stopp des Gesetzentwurfs zur „Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse“. Die geplante Neuauflage des Sicherheitspakets droht, fundamentale Grundrechte zu untergraben. Der Brief kritisiert die fehlende Verhältnismäßigkeit: Der vorgesehene Abgleich biometrischer Daten mit Social-Media-Plattformen käme einer dauerhaften Massenüberwachung gleich. Der dafür nötige Aufbau KI-gestützter „Superdatenbanken“ steht zudem im Widerspruch [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/zivilgesellschaft-kritisiert-unsicherheitspaket-2-0/">Zivilgesellschaft kritisiert Unsicherheitspaket 2.0</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis fordert<a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/08/Offener-Brief.pdf"> in einem offenen Brief den Stopp des Gesetzentwurfs zur „Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse“</a>. Die geplante Neuauflage des Sicherheitspakets droht, fundamentale Grundrechte zu untergraben.</p>
<p>Der Brief kritisiert die fehlende Verhältnismäßigkeit: Der vorgesehene Abgleich biometrischer Daten mit Social-Media-Plattformen käme einer dauerhaften Massenüberwachung gleich. Der dafür nötige Aufbau KI-gestützter „Superdatenbanken“ steht zudem im Widerspruch zur EU-KI-Verordnung.</p>
<p>Auch die geplante automatisierte Datenauswertung durch Bundespolizei und BKA gefährdet Grundrechte massiv, denn sie ermöglicht weitreichende Profilbildung auch von Unbeteiligten. Besonders kritisch ist die vorgesehene Zusammenarbeit mit privaten Firmen, etwa dem umstrittenen US-Unternehmen Palantir.</p>
<p><strong>Stefan Hügel</strong>, Vorsitzender der <strong>Humanistischen Union</strong>: &#8222;Die geradezu dystopisch anmutenden Datenbanken in Verbindung mit KI-gestützter Auswertung, biometrischer Massenüberwachung und Profilbildung verstoßen gegen die KI-Verordnung und sind mit einer Demokratie unvereinbar. Eine denkbare künftige antidemokratische Regierung wird solche Mittel begierig aufgreifen und gegen die Demokratie wenden. Dazu kommt das Risiko des &#8218;programmierten Rassismus&#8216;, der systematischen Diskriminierung marginalisierter Gruppen.”</p>
<p><strong>Erik Tuchtfeld</strong>, Co-Vorsitzender von <strong>D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt</strong>, kommentiert: „Das Bundesinnenministerium schlägt vor, zukünftig willkürlich privat aufgenommene Bilder – von Grill-Partys über Klima-Demonstrationen bis hin zu Pride-Paraden – massenhaft auszuwerten und sensibelste persönliche Daten den Palantirs dieser Welt zur Verfügung zu stellen. Sollte dieser Vorschlag Realität werden, gefährdet er die Sicherheit und Grundrechte von Millionen Menschen, die keiner Straftat verdächtig sind. Darüber hinaus würden neue Abhängigkeiten vom Trump-Regime geschaffen, die die digitale Souveränität Deutschlands weiter einschränken. Es wäre ein Zeichen für eine Koalition der Verantwortungslosigkeit.“</p>
<p><strong>Manuel &#8218;HonkHase&#8216; Atug</strong>, Gründer und Sprecher der <strong>AG KRITIS</strong>: „Freiheitsrechte sind kritische Infrastruktur für die Demokratie.“</p>
<p><strong>Kilian Vieth-Ditlmann</strong>, Head of Policy bei <strong>AlgorithmWatch</strong>: &#8222;Innenminister Dobrindt schlägt im Prinzip vor, eine gigantische Gesichtsdatenbank aller Bürgerinnen und Bürger aus dem Internet zu bauen – ganz egal, ob jemand verdächtig ist oder nicht. Familienfotos, Party-Selfies, Screenshots aus Videos oder Bilder, auf denen man nur im Hintergrund zu sehen ist – alles soll erfasst und durch KI analysiert werden. Das ist restlos unverhältnismäßig und genau deshalb durch EU-Recht verboten.&#8220;</p>
<p><strong>Lena Rohrbach</strong>, Referentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter und Rüstungsexportkontrolle bei <strong>Amnesty International Deutschland</strong>: &#8222;Der Entwurf für das sogenannten &#8218;Sicherheitspaket&#8216; birgt erhebliche demokratische und menschenrechtliche Risiken. Alle Videos, Fotos und andere biometrische Daten im Netz zu durchsuchen, um einige wenige Personen zu finden, die nicht einmal einer Straftat verdächtig sein müssen, ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Privatsphäre. Die automatisierte Datenanalyse, auch mittels KI, führt zur umfassenden Profilbildung über unzählige Menschen. Amnesty International hat durch Recherchen zum Einsatz von KI in Behörden immer wieder gezeigt, dass dieser oft zu Diskriminierung gegen marginalisierte Bevölkerungsgruppen führt. Soll dafür Palantir-Software eingesetzt werden, so handelt es sich außerdem um ein Unternehmen, das seinen Pflichten zur Achtung der Menschenrechte unter den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nicht nachkommt. Deutsche Behörden sollten eine Beschaffungsrichtlinie erhalten, die die Menschenrechtsbilanz eines Unternehmens zwingend berücksichtigt.&#8220;</p>
<p><strong>Constanze Kurz</strong>, Sprecherin des <strong>Chaos Computer Clubs</strong>: „Die Pläne Dobrindts zur biometrischen Fahndung im Netz sind gefährlich und rundweg abzulehnen. Denn sie würden den öffentlichen Raum Internet verändern: Millionen Gesichter in Bildern oder Filmen, die Menschen alltäglich im Netz teilen, würden zum biometrischen Rohstoff für automatisierte polizeiliche Suchen. Dass der Innenminister dabei über europäische Datenschutzregeln einfach hinweggeht, zeigt eine beunruhigende Ignoranz gegenüber bestehenden Rechten. Auch Dobrindts Plan in seinem &#8218;Sicherheitspaket&#8216;, alle Polizei-Datenbestände zusammenzuführen und automatisiert zu analysieren, muss gestrichen werden. Es würde die alltäglichen Polizeikontakte von Menschen in eine undurchsichtige Analyse-Maschinerie hineingeben, die nichts mehr mit dem eigentlichen Zweck der Datenerhebung zu tun hat. Dass dazu auch nur erwogen wird, den US-Konzern Palantir mit der Polizeidatenanalyse zu beauftragen, lässt die Aussagen zur ‚digitalen Souveränität‘ im Koalitionsvertrag geradezu lächerlich erscheinen.“</p>
<p><strong>Konstantin Macher</strong>, Vorstandsmitglied bei der <strong>Digitalen Gesellschaft</strong>: &#8222;Die Bundesregierung will die Gesellschaft durch Überwachung und Kontrolle regieren, aber damit werden keine Probleme gelöst. Wir wollen eine nachhaltige Sicherheitspolitik, die Steuergelder stattdessen dafür nutzt, um Menschen ein gutes Leben zu ermöglichen.&#8220;</p>
<p><strong>Rainer Rehak</strong>, Ko-Vorsitz des <strong>Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung</strong>: &#8222;Ein solch mächtiges, in den USA für das Militär entworfene Werkzeug in den Händen der Polizei würde zudem die leider anderweitig schon beobachtbare Militarisierung der Polizei nun im Digitalen fortschreiben. Diese Militarisierung der Polizei und Auflösung der Zweckbindung lehnen wir ab, auch deshalb, weil der Nutzen nie transparent dargelegt wurde und somit die demokratisch gebotenen Verhältnismäßigkeitsüberlegungen unmöglich sind.“</p>
<p><strong>Bianca Kastl</strong>, Erste Vorsitzende des <strong>Innovationsverbunds Öffentliche Gesundheit e.V.</strong>: &#8222;Anlasslose Massenüberwachung hilft genau niemanden – außer dem Niedergang des Vertrauens in den Staat und dessen demokratische Kontrolle.”</p>
<p><strong>Teresa Morrkopf-Widlok</strong>, Vorsitzende von <strong>LOAD e.V.</strong>: &#8222;Was Dobrindt als Sicherheitspaket verkauft, ist in Wahrheit ein Blankoscheck für digitale Massenüberwachung. Biometrische Rasterfahndung und automatisierte Datenanalyse sind nicht verhältnismäßig und haben einen zu hohen grundrechtlichen Preis. Statt auf funktionierende Daten, bessere Vernetzung, gezielte Strafverfolgung und rechtsstaatliche Kontrolle zu setzen, entsteht ein schlüsselfertiger Überwachungsapparat. Der Schulterschluss mit einem Unternehmen wie Palantir, das (rechts-)staatliche Strukturen als Hindernis für Effizienz begreift, ist brandgefährlich. Wer so Politik macht, riskiert nicht nur Bürgerrechte, sondern auch die eigene digitale Souveränität.&#8220;</p>
<p><strong>Michael W.</strong>, Vorstand bei <strong>Topio e.V.</strong>: &#8222;Eine ausufernde und zunehmend unkontrollierte Massenüberwachung ist der falsche Weg. Sie schafft kein Vertrauen in Demokratie und Staat, sondern fördert eine Haltung des Misstrauens und der Verdächtigung.&#8220;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Den gemeinsamen offenen Brief an Bundeskanzler Merz, Vizekanzler Klingbeil, Bundesinnenminister Dobrindt und Bundesjustizminister Hubig können können Sie hier lesen: <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/08/Offener-Brief.pdf">https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/08/Offener-Brief.pdf</a>.</em></p>
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		<title>Koalitionsverhandlungen: Frontalangriff auf unsere Grundrechte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/koalitionsverhandlungen-frontalangriff-auf-unsere-grundrechte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Apr 2025 08:34:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anonymität im Internet]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit großer Besorgnis beobachtet die Humanistische Union den aktuellen Stand der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD. Während das öffentlich gewordene Verhandlungspapier im Ganzen durchaus auch positive Aspekte beinhaltet – wie eine angekündigte und dringend nötige Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und der Gemeinnützigkeit –, so finden sich darin auch Abschnitte und Forderungen, die wir aus bürgerrechtlicher Sicht [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit großer Besorgnis beobachtet die Humanistische Union den aktuellen Stand der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD. Während das öffentlich gewordene <a href="https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2025/03/koalitionsverhandlungen-cducsuspd/">Verhandlungspapier</a> im Ganzen durchaus auch positive Aspekte beinhaltet – wie eine angekündigte und dringend nötige Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und der Gemeinnützigkeit –, so finden sich darin auch Abschnitte und Forderungen, die wir aus bürgerrechtlicher Sicht für höchst problematisch halten. Diese finden sich vor allem <a href="https://fragdenstaat.de/dokumente/258013-koalitionsverhandlungen-cdu-csu-spd-ag-1-innen-recht-migration-und-integration/">im Papier der „AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration“</a>. Insbesondere einige noch in den Verhandlungen umstrittene Vorschläge und Forderungen von Seiten der Unionsparteien sehen wir als weitere Angriffe auf zentrale Bürgerrechte.</p>
<p>Statt die Freiheit und Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, setzen viele Vorschläge auf Überwachung, Kriminalisierung und eine gefährliche Aushöhlung des Datenschutzes. Wir appellieren daher insbesondere an die SPD, sich für den Grundrechtsschutz in den Koalitionsverhandlungen einzusetzen.</p>
<p>Viele katastrophale migrationspolitische Ankündigungen sowie den Vorstoß der CDU/CSU, das 2006 verabschiedete <a href="https://www.humanistische-union.de/themen/informationsfreiheit/">Informationsfreiheitsgesetz</a> wieder abzuschaffen, sehen wir als Bürgerrechtsorganisation, die jahrelang für das IFG gekämpft hat, als überaus kritisch. Für beide haben sich auch bereits breite zivilgesellschaftliche Bündnisse gegen die Abschaffung gebildet. Es gibt jedoch auch viele andere bürgerrechtlich problematische Aspekte im Papier, die bislang weniger intensiv in der Öffentlichkeit kritisiert wurden. Komplementär zum staatlichen Transparenzgebot ist nämlich der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Überwachung sowie der <a href="https://www.humanistische-union.de/themen/datenschutz/">Datenschutz</a>. Hier finden es besonders alarmierend, dass die CDU/CSU die faktische Einführung der Chatkontrolle und die anlasslose Vorratsdatenspeicherung fordern. Das sind Maßnahmen, die grundlegende Freiheitsrechte infrage stellen und eine Massenüberwachung etablieren würden.</p>
<p>Folgende Punkte sind aus unserer Sicht besonders zu kritisieren:</p>
<h4 class="">Einf&uuml;hrung der Vorrats&shy;da&shy;ten&shy;spei&shy;che&shy;rung</h4>
<p>Einig sind sich die Koalitionäre, dass die <a href="https://www.humanistische-union.de/themen/datenschutz/vorratsdaten/">anlasslose Vorratsdatenspeicherung</a> für IP-Adressen und Portnummern wieder eingeführt werden soll. Diese Wiedereinführung ist ein gefährlicher und verfassungsrechtlich höchst problematischer Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Diese Speicherung stellt eine Gesellschaft unter Generalverdacht und widerspricht mehrfachen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs. Solch eine Massenüberwachung öffnet zudem Tür und Tor für Missbrauch durch Behörden. Statt gezielter Kriminalitätsbekämpfung setzen die Verhandlungsparteien auf ein Instrument, das in keiner Weise nachweislich zur Sicherheit beiträgt, aber eine digitale unverhältnismäßige Massenüberwachung ermöglicht. Es ist ein Frontalangriff auf die informationelle Selbstbestimmung und den Datenschutz.</p>
<h4 class="">Einf&uuml;hrung der Chatkon&shy;trolle</h4>
<p>Der CDU/CSU zufolge sollen auch elektronische Kommunikationsdienste „im Einzelfall zur Entschlüsselung und Ausleitung von Kommunikationsinhalten an Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden“ verpflichtet werden. Das wäre eine Zustimmung zur Chatkontrolle auf EU-Ebene.</p>
<p>Nachrichten und Onlineinhalte von Nutzenden zu entschlüsseln, zu überwachen und damit die freie und private Kommunikation zu untergraben, halten wir für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte. Bedroht werden dadurch die digitale Privatsphäre und faktisch auch die Äußerungsfreiheit. Zudem hat sich gezeigt, dass solche Maßnahmen beispielsweise Kinder nicht besser schützen. Stattdessen verengen sie <a href="https://netzpolitik.org/2025/verschluesselte-kommunikation-breite-ablehnung-fuer-skandaloesen-hintertueren-vorschlag-der-union/">den Blick auf technokratische Überwachungsinstrumente</a>, die unsere Freiheitsrechte auf skandalöse Weise bedrohen. Mit einer solchen Chatkontrolle wird ein umfassendes Überwachungspaket geschaffen, das sich potentiell gegen die gesamte Bevölkerung der EU richtet. Es nimmt den Menschen die Möglichkeit, <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/chatkontrolle-stoppen/">selbstbestimmt über ihr Leben mit einer Technologie zu entscheiden</a>.</p>
<h4 class="">Biome&shy;tri&shy;sche Raster&shy;fahn&shy;dung</h4>
<p>Sicherheitsbehörden sollen beiden Parteien zufolge eine „automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch mittels künstlicher Intelligenz, vornehmen können“. Dadurch würden eine Big-Data-Software und biometrische Internetrasterfahndung eingeführt werden. Dafür benötigen Sicherheitsbehörden eine riesige biometrische Datenbank. Das eröffnet auch die Gefahr, dass große Datenmengen von problematischen KI-Softwares wie Palantir ausgewertet werden. Dem <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorgaenge-nr-242-kuenstliche-intelligenz-und-menschenrechte/publikation/kuenstliche-intelligenz-menschenrechtlich-einhegen-die-europaeische-union-auf-dem-weg-zu-einer-ki-verordnung/">AI Act der EU</a> zufolge ist eine solche biometrische Datenbank, die Massenüberwachung ermöglichen würde, aber verboten. <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/eine-digitale-brandmauer-errichten/">Daher halten wir auch diese Idee für einen grundrechtswidrig und skandalös</a>.</p>
<h4 class="">Ausweitung der KFZ-Kenn&shy;zei&shy;chen&shy;kon&shy;trolle</h4>
<p>Die Koalitionäre möchten „zu Strafverfolgungszwecken den Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen im Aufzeichnungsmodus“ erlauben. Dies spricht dafür, dass sie § 163g STPO ausweiten wollen, der derzeit das Kennzeichenscanning nur zur Ermittlung des Aufenthaltsortes oder der Identität von Täterinnen und Tätern bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und nur vorübergehend und nicht flächendeckend ermöglicht. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Koalitionäre an das <a href="https://www.bverfg.de/e/rs20181218_1bvr014215">Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.12.2018</a> erinnern, <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/bundesverfassungsgerichtsurteil-zur-kfz-kennzeichenkontrolle-ein-grosser-sieg-fuer-die-buergerrechte/">das dem KFZ-Kennzeichenscanning deutliche Grenzen gesetzt hat</a>.</p>
<h4 class="">&Auml;nderung vom Daten&shy;schutz&shy;be&shy;auf&shy;tragten zum Daten&shy;nut&shy;zungs&shy;be&shy;auf&shy;tragten</h4>
<p>Die Umbenennung des Amtes der Daten<em>schutz</em>beauftragten in eine „Daten<em>nutzungs</em>beauftragte“ könnte man für eine reine semantische Spielerei oder einen Imagewechsel halten. Dem ist aber nicht so: Dies offenbart eine tiefgreifende Veränderung der Prioritäten. Der Datenschutz – bislang als fundamentales Bürgerrecht anerkannt – wird nun dem wirtschaftlichen Verwertungsinteresse untergeordnet. Diese Neuausrichtung droht, sensible Daten von Nutzenden für kommerzielle und staatliche Zwecke freizugeben, anstatt sie davor zu schützen. Diese Begriffstransformation macht deutlich, dass Grundrechte zunehmend zur Verhandlungsmasse für ökonomische Interessen werden.</p>
<h4 class="">Abschaffung des Bundes&shy;po&shy;li&shy;zei&shy;be&shy;auf&shy;tragten</h4>
<p>Während die SPD daran festhalten will, möchte die CDU/CSU das immer noch junge Amt des Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag abschaffen. Bei aller bürgerrechtlichen Kritik, die man am Polizeibeauftragtengesetz haben kann: Gerade diese Stelle ist es, die polizeiliches Fehlverhalten durch Eingaben zumindest dokumentieren soll. Die Auflösung des Amts würde das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei gefährden und den Menschen in Deutschland ein wichtiges Mittel entziehen, um sich gegen unverhältnismäßige Maßnahmen oder Übergriffe zu wehren. Im Zusammenhang mit der unverhältnismäßigen Ausweitung der Kompetenzen von Sicherheitsbehörden ist es umso schlimmer, dass dieses Amt durch einen überbordenden und kaum kontrollierbaren Überwachungsapparat ersetzt werden soll.</p>
<h4 class="">Fehlende Entkri&shy;mi&shy;na&shy;li&shy;sie&shy;rung von Schwan&shy;ger&shy;schafts&shy;ab&shy;bruch</h4>
<p>Die Weigerung der CDU/CSU, den § 218 StGB zu reformieren und <a href="https://www.humanistische-union.de/themen/lebensweisen-pluralismus/recht-auf-selbstbestimmte-schwangerschaft/">Schwangerschaftsabbrüche</a> aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, ist ein eklatanter Rückschritt in der Gewährleistung reproduktiver Rechte. Während viele europäische Nachbarn längst eine entkriminalisierte und medizinisch fundierte Lösung gefunden haben, bleibt Deutschland in der Vergangenheit verhaftet. Frauen werden weiterhin durch bürokratische Hürden, moralische Bevormundung und eingeschränkte Zugänglichkeit zu sicheren Abbrüchen in ihrer körperlichen Selbstbestimmung massiv eingeschränkt. Dies ist nicht nur frauenfeindlich, sondern auch ein Verstoß gegen internationale Menschenrechtstandards, die das Recht auf eine selbstbestimmte Familienplanung als grundlegendes Menschenrecht anerkennen.</p>
<h4 class="">Geplante Rekri&shy;mi&shy;na&shy;li&shy;sie&shy;rung des Canna&shy;bis&shy;kon&shy;sums</h4>
<p>Nach Jahrzehnten der Kriminalisierung und einer mühsam erkämpften Reform für mehr Selbstbestimmung von Konsumierenden plant die CDU/CSU, diesen kleinen Fortschritt wieder rückgängig zu machen und Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten abermals dem strafrechtlichen Zugriff auszusetzen. Dies zeugt nicht nur von ideologischer Sturheit, sondern ignoriert auch die positiven Erfahrungen anderer Staaten, in denen Entkriminalisierung <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/was-ist-von-der-cannabis-freigabe-zu-halten/">zu weniger Kriminalität und besserem Jugendschutz</a> geführt hat. Die Rekriminalisierung verhindert aber keinen Drogenkonsum, sondern macht Menschen zu Kriminellen, die diese Droge konsumieren– dadurch werden Schwarzmarktstrukturen gestärkt. Diese Pläne sind rückständig, wissenschaftsfern und konterkarieren jegliche fortschrittliche Drogenpolitik.</p>
<p>Insgesamt ist kaum von <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-243/">Entkriminalisierung</a> im Vertragspapier die Rede, höchstens von Kriminalisierung. Das setzt falsche Signale.</p>
<h3 class="">Fazit</h3>
<p>Die aktuellen Pläne der zukünftigen Bundesregierung reihen sich ein in eine lange Kette von rückwärtsgewandten Angriffen auf unsere Freiheitsrechte und gefährden aktiv unsere Demokratie. Statt eine fortschrittliche, freiheitliche und transparente Politik zu gestalten, setzen die Koalitionsverhandlungsparteien oder zumindest Teile davon auf Repression, Überwachung und Kontrolle.</p>
<p>Viele der Forderungen halten wir für grundrechtsverletzend, da sie unverhältnismäßig sind und in die Rechte und das Leben der breiten Masse eingreifen. Wer glaubt, die Demokratie mit Massenüberwachung beispielsweise durch oligarchische Überwachungsuntenehmen im Dienste des Staates zu retten, liegt offensichtlich falsch. Denn wer Bürgerrechte derart leichtfertig aufgibt, sollte sich nicht wundern, wenn das Vertrauen in den Staat und in die Parteien weiter erodiert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Humanistische Union, als älteste Bürgerrechtsorganisation Deutschlands, wird weiterhin für eine große Breite an Grundrechten eintreten. Das Vertragsdokument legt nahe, dass die bürgerrechtliche Arbeit in der angebrochenen Legislaturperiode nicht leichter werden wird. Doch wir werden weiter für Entkriminalisierung, für staatliche Transparenz, für Datenschutz und gegen Überwachung eintreten. Dazu sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen: <strong>Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie es uns, dass wir mit mehr Energie und Kapazitäten für Ihre Grundrechte kämpfen.</strong> Zum Spenden klicken Sie bitte <a href="https://www.humanistische-union.de/unterstuetzen/spenden-2/">hier</a>.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Philip Dingeldey, Carola Otte und Thomas Schindelbeck</em></p>
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		<title>Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los … Lehrkunst, Digitalisierung und Virtualität oder: Über die Rückgewinnung der Autonomie über das eigene Denken und Handeln</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/die-ich-rief-die-geister-werd-ich-nun-nicht-los-lehrkunst-digitalisierung-und-virtualitaet-oder-ueber-die-rueckgewinnung-der-autonomie-ueber-das-eigene-denken-und-handeln/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Feb 2025 15:54:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Inzwischen wird Unterrichten und Lernen durch mechanische Lehrer (heute digitale Systeme) reduziert auf abfragbares Repetitionswissen, das nach Alters- und Leistungsstufen vermittelt und sofort abgeprüft wird. Lernen wird zur Re-Aktion auf Prüfungsfragen. Eine Maschine „versteht“ ja nicht, was an Texten oder Grafiken angezeigt, per Sprachsoftware artikuliert oder als nächste Aufgabe gestellt wird. Ralf Lankau sieht dies [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/die-ich-rief-die-geister-werd-ich-nun-nicht-los-lehrkunst-digitalisierung-und-virtualitaet-oder-ueber-die-rueckgewinnung-der-autonomie-ueber-das-eigene-denken-und-handeln/">Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los … Lehrkunst, Digitalisierung und Virtualität oder: Über die Rückgewinnung der Autonomie über das eigene Denken und Handeln</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Inzwischen wird Unterrichten und Lernen durch mechanische Lehrer (heute digitale Systeme) reduziert auf abfragbares Repetitionswissen, das nach Alters- und Leistungsstufen vermittelt und sofort abgeprüft wird. Lernen wird zur Re-Aktion auf Prüfungsfragen. Eine Maschine „versteht“ ja nicht, was an Texten oder Grafiken angezeigt, per Sprachsoftware artikuliert oder als nächste Aufgabe gestellt wird. Ralf Lankau sieht dies in seinem Beitrag kritisch und vertritt eine „pädagogische Wende“. Wer Lernenden eine selbstbestimmte Zukunft ermöglichen und Bildungschancen eröffnen wolle, solle die Fixierung auf das Vermessen von Lernleistungen beenden und auf das Erziehen, Unterrichten, Vermitteln und Verstehen fokussieren.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">In der Geschichte »Die Schule« (Originaltitel: „The fun they had“) von 1954 beschreibt der russisch-amerikanische Wissenschaftler und Science fiction Autor Isaac Asimov, wie die Schule der Zukunft im Jahr 2157 aussieht – oder genauer: dass es gar keine Schulen mehr gibt. Jedes Kind hat neben seinem Kinderzimmer im Elternhaus einen kleinen Schulraum, in dem es von einem mechanischen Lehrer (einer Maschine mit Bildschirm und einem Schlitz zum Einwerfen der Hausaufgaben) unterrichtet wird. Diese Lehrmaschine ist perfekt auf die Fähigkeiten des einzelnen Kindes eingestellt und kann es optimal beschulen. Nur: Maschinen können kaputt gehen. Die elfjährige Margie wird von ihrem mechanischen Lehrer wieder und wieder in Geographie abgefragt, aber jedes Mal schlechter benotet. Das sieht die Mutter und ruft den Schulinspektor, um den mechanischen Lehrer zu reparieren.</p>
<blockquote class="western">
<p>„Margie hatte gehofft, dass er ihn nicht wieder zusammenbringen würde, aber er hatte Bescheid gewusst, und nach einer Stunde oder so hatte das Ding wieder dagestanden, gross und schwarz und hässlich, mit einer grossen Mattscheibe darauf, wo alle Lektionen gezeigt wurden, und mit einem Lautsprecher daneben, der die Fragen stellte.</p>
</blockquote>
<blockquote class="western">
<p>Aber das war nicht das Schlimmste. Der Teil, den Margie am meisten hasste, war ein Schlitz, in den sie alle Hausarbeiten und die Antworten auf seine Fragen stecken musste. Alles das musste sie in einem Lochcode schreiben, den sie mit sechs Jahren gelernt hatte, und der mechanische Lehrer rechnete die Noten im Nu aus.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a></p>
</blockquote>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">1. Unter&shy;richts&shy;ma&shy;schi&shy;nen: Von Asimov zu ChatGPT</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In wenigen Sätzen beschreibt Asimov, was derzeit zum Teil bereits Praxis ist oder werden soll. Kinder sitzen an Bildschirmen und werden von mechanischen, heute digitalen, Apparaten beschult. Das Unterrichten und Prüfen wird an Maschinen delegiert und entpersonalisiert. Technische Systeme arbeiten heute zwar mit Avataren, Lernsoftware und der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ (KI), aber das Prinzip der sozialen Isolation an Displays und Interaktion mit technischen Geräten statt zwischen Menschen findet sich bereits bei Asimov. Versprochen wird das technisch optimierte, individualisierte Beschulen jedes Kindes dank mechanischer (heute digitaler) Präzision. Der Sozialraum Schule mit Klassenzimmern und Pausenhof wird durch die Beschulung zu Hause ebenso eliminiert wie das gemeinsame Lernen und gegenseitige Helfen. Durch die Auflösung von Schule und Klassenverband arbeiten Kinder ihr Lernpensum an einer Lernstation (in Zeiten der Pandemie vor einem Bildschirm oder an einem Tablet zu Hause) ab. Die Kinder am Display sind dem Apparat ausgeliefert. Mit einer Maschine kann man nicht diskutieren. Die per Video zugeschalteten „Lehrkräfte“ können reale Menschen oder computergenerierte „emphatische Lernbegleiter“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> sein.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zugleich wird Unterrichten und Lernen durch mechanische Lehrer (heute digitale Systeme) reduziert auf abfragbares Repetitionswissen, das nach Alters- und Leistungsstufen (heute: Kompetenzraster und -stufen) vermittelt und sofort abgeprüft wird. Lernen wird zur Re-Aktion auf Prüfungsfragen. Eine Maschine „versteht“ ja nicht, was an Texten oder Grafiken angezeigt, per Sprachsoftware artikuliert oder als nächste Aufgabe gestellt wird. Maschinen funktionieren nach Steuerungsanweisungen in Maschinencodes. Sie funktionieren korrekt oder sind falsch konfiguriert bzw. defekt. Maschinen (Computer sind Rechenmaschinen) haben weder ein Bewusstsein, noch einen Willen oder irgendeine Absicht. Ein Computersystem kann weder reflektieren noch selbst entscheiden. Alles muss als Programmcode und konkrete Handlungsanweisung hinterlegt sein. Es sind kybernetische Steuerungssysteme, die nur „Richtig“ oder „Falsch“ bzw. als Binärcode Null (0) oder Eins (1) kennen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Die Microsoft-Deutschland-Chefin Sabine Bendiek präzisierte in einem FAZ-Interview: „Eine KI kann viele Dinge ganz toll, aber letztlich rechnet sie auf Basis von großen Datenmengen“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a>. Es sind Datenverarbeitungsmaschinen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das muss man sich in Erinnerung rufen, da es im Kontext digitaler und besonders der aktuellen KI-Systeme auf Basis großer Sprachmodelle (Large Language Models, LLM) wie ChatGPT, Bard u.a. Tendenzen gibt, die Grenze zwischen Mensch und Maschine in beide Richtungen aufzulösen und Maschinen zu Lebewesen zu überhöhen<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a>. Der Anthropomorphismus (die Vermenschlichung und Zuschreibung menschlicher Eigenschaften an Maschinen) und der Animismus (die Zuschreibung mentaler Eigenschaften an Maschinen) sind zwar historische Konstanten, bekommen ihre besondere Dynamik aber dadurch, dass die heutigen IT- und KI-Systeme bereits in Webanwendungen, Suchmaschinen und Apps im Einsatz sind, ohne dass wir uns darüber im Klaren sind oder Einfluss darauf nehmen könnten. Die Online-Welt wird bereits von Wirtschaftsinteressen dominiert und lässt sich nur über Programme (Browser, Datenbanken, Suchroutinen, Algorithmen) erschließen, die für Nutzerinnen und Nutzer intransparent sind<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Von Maschinen selbst geht keine Gefahr aus. Sie wollen weder die Weltherrschaft übernehmen noch schicken sie Terminatoren als Auftragsmörder oder reisen durch die Zeit. Solche Fantastereien über den Machtanspruch und Gewalttätigkeit der Maschinen gegenüber Menschen dienen dazu, von den tatsächlichen Gefahren und konkreten Geschäftsinteressen abzulenken, die auch mit dem aktuellen KI-Hype verbunden sind<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a>. Tatsächliche Gefahr geht von Menschen und deren Interessen und von bereits etablierten Machtstrukturen aus, die über digitale Kanäle die Sozialsysteme und die öffentliche Meinung okkupieren. Die langjährige Google-Mitarbeiterin und heute Signal-Chefin Meredith Whittacker thematisiert diese Ablenkungsstrategie:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Anstatt uns auf Fragen der Macht, Asymmetrien, Diskriminierung, der Verschlechterung der Arbeit zu konzentrieren, konzentrieren wir uns auf Science-Fiction-Fantasien. (…) Das Narrativ von künstlicher Intelligenz dient dazu, das Überwachungsgeschäftsmodell als Kern der Tech-Industrie zu festigen und auszuweiten.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a></p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Kampf, der gerade ausgefochten wird, ist ein Kampf um Marktanteile und die Aufmerksamkeit der Konsumenten. Microsoft versucht über die milliardenschwere finanzielle Unterstützung von OpenAI (das sind die Entwickler von ChatGPT und Dall-E2) Google die Vorreiterrolle bei Suchmaschinen und Werbeplätzen streitig zu machen. Der Clou der aktuellen Bots wie ChatGPT oder das Google-Pendant Bard ist ja, dass man nicht mehr Stichworte eingibt und eine Liste von Links angezeigt bekommt, die man anklickt. Bei den neuen ChatBots stellt man Fragen und bekommt komplette Antworten oder gibt Anweisungen und bekommt das fertige Ergebnis als Text oder Video, Präsentation oder Programmcode. Das Denken, Recherchieren und Formulieren wird an Bots ausgelagert. Man tippt Anweisungen in eine Eingabemaske (den Prompt), die Programme machen daraufhin, je nach Aufgabenstellung, die Hausaufgaben, schreiben Hausarbeiten oder Dissertationen (der Grad der Wissenschaftlichkeit ist ebenso einstellbar wie die Altersstufe für Texte in der Schule). Gedichte oder Musikstücke lassen sich damit ebenso generieren wie Bilder oder Videos u.v.m. Das Leistungsspektrum ist durchaus beeindruckend.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Funktionsweise und das Problem falscher Antworten oder erfundener Inhalte (Konfabulationen) sind anderweitig ebenso beschrieben worden wie typische Merkmale zum Identifizieren computergenerierter Grafiken und Bilder. Hier steht in Frage, welche Bedeutung und Konsequenzen solche kybernetischen Steuerungssysteme als Tools für Schulen haben (können) oder ob nicht eher die IT-Systeme umkonfiguriert werden müssen, bevor man sie in Bildungseinrichtungen einsetzen kann. Denn selber Denken (können) war einst Aufgabe und Ziel von Unterricht und ist nach wie vor die Basis für Bildungsprozesse.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die binäre Logik technischer Systeme ist für funktionale und für konkrete Aufgaben und z.B. Prüfverfahren, etwa in der automatisierten Produktion, notwendig und effizient. Es sind Grundprinzipien des Qualitätsmanagements: Standardisierung und Automatisierung von Prozessen mit dem Ziel der Normierung der Produktion und der Resultate. Für die industrielle Herstellung von Gütern oder Dienstleistungen ist das als Arbeits- und Produktionsplanung sinnvoll. Für Lernprozesse hingegen greift ein derart reduziertes, mechanistisches Verständnis von Lernen und die Reduktion auf Prüfbarkeit zu kurz – auch wenn diese Vorstellungen vom Nürnberger Trichter bis zu heutigen Anwendungen der so genannten „Künstlichen Intelligenz“ (KI) reichen. Aber zum Denken lernen als Ziel von Lehre und Unterricht brauchen wir ein menschliches Gegenüber, den direkten Dialog, die Auseinandersetzung und den Diskurs. So formulierte es Immanuel Kant im Text „Was heißt: sich im Denken orientieren?“ (1786). Sollte das fehlen, bekämen wir nur leere Köpfe, die zwar das Repetieren (heute: Bulimie-Lernen) trainieren, aber nicht selbständig denken und Fragen stellen könnten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Maschinenmetapher für Lernende und Lernen ist womöglich das durchgängige Missverständnis bei der Diskussion über Informationstechnik (IT) und KI in Schulen. Lernen wird als mechanischer und/oder technischer Vorgang verstanden, die Lerner selbst als zwar organische und psychische Wesen, letztlich aber steuerbares Systeme. Nur: (Lern)Software, ChatBots und KI-Systeme sind Datenverarbeitungsmaschinen, der Mensch ist es nicht. Wenn daher mit Rechnersystemen in Schulen gearbeitet werden soll, muss man als erstes klären: Was sind das für Systeme, was können sie und vor allem, was können diese informationstechnischen Systeme nicht?</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">2. Begriffs&shy;kl&auml;&shy;rung: Was bedeutet digital und digita&shy;li&shy;sie&shy;ren?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i>Digit</i> bedeutet Ziffer oder eine Stelle in der Anzeige eines elektronischen Geräts. Als Adjektiv bedeutet digital „in Ziffern dargestellt oder auf Digitaltechnik bzw. -verfahren beruhend“. Als Verb bedeutet „etwas zu digitalisieren“, beliebige „Information“ (noch ohne Kontext und Bedeutung) in ein technisches Signal zu transformieren, um es maschinenlesbar zu machen. Ob Text oder Bild, Mimik oder Gestik, Töne oder Raumtemperatur: Alles wird durch Sensoren, Kameras oder Mikrofone aufgezeichnet und zu Daten, Dateien und Datensätzen konvertiert. Diese Digitalisate werden nach der Logik von Datenverarbeitungssystemen, mit Hilfe entsprechender Programme und Algorithmen, verarbeitet. Digitalisierung als technischer Prozess sagt nichts darüber, was mit diesen Daten passiert. Die Aufgabe übernehmen Algorithmen. Es sind Handlungsanweisungen (Operationsbefehle), die vorgeben, wie Rechner bzw. Software Daten verarbeiten (sollen). Der wichtigste Unterschied: Bei proprietärer (herstellerabhängiger) Software kennt nur das Unternehmen den Sourcecode und damit die konkrete Funktionalität. Bei Software nach den Regeln der Free + Open Source Software (FOSS) ist der Code öffentlich, kann gelesen und geändert werden. Als IT des 21. Jh. sollte ausschließlich Open Source Software zum Einsatz kommen. Das gilt vor allem für den Einsatz von IT im Kontext von Sozialsystemen (Arbeit, Bildung, Gesundheit). Hier bedeutet Digitalisierung, dass Daten über menschliches Verhalten, über die Psyche und Emotionen der Probanden aufgezeichnet, maschinenlesbar gemacht und automatisiert ausgewertet werden, um menschliches Verhalten zu steuern. Hier muss die Transparenz der Algorithmen Pflicht werden, da Entscheidungen über und für Menschen getroffen werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Digitale Transformation</i> bezeichnet die Forderung der IT- und Wirtschaftsverbände, nach und nach alle menschlichen Lebensbereiche nach den Parametern und Anforderungen von Datenverarbeitungssystemen und Datenökonomie umzustrukturieren, um sie der Logik von Aufzeichnung, Auswertung und algorithmisierter Berechenbarkeit anzupassen. Die Konsequenz, zumindest für die Datenökonomie: Es ist nur noch relevant, was als Daten erfasst (datafiziert) und digital gesteuert werden kann. Der Dreisatz der Digitaltechnik lautet: Automatisieren, Digitalisieren, Kontrollieren<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote9sym" name="sdendnote9anc"><sup>ix</sup></a>. Nicht der Mensch mit seinen Bedürfnissen steht im Mittelpunkt technischer Systeme, sondern die Effizienz und Optimierung der Datenverarbeitung. Das führt zum Begriff des Überwachungskapitalismus<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote10sym" name="sdendnote10anc"><sup>x</sup></a>, den die US-amerikanische Wirtschaftswissenschaftlerin Shoshana Zuboff für die Datenökonomie der US-Konzerne und deren Agieren in Europa und weltweit geprägt hat. In Schulen wird aus der Verbindung von Digitaltechnik und Learning Analytics zur Profilierung der Schülerinnen und Schüler Überwachungspädagogik<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote11sym" name="sdendnote11anc"><sup>xi</sup></a>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der relativ neue Begriff <i>Digitalität</i> als Substantiv soll die digital codierte Verbindung zwischen Menschen, zwischen Menschen und Objekten und zwischen Objekten des „Internet of Things“ (IoT) umfassen. Statt der eher technischen Definition von Digitalisierung sollen mit dem Begriff der „Kultur der Digitalität“ (Stalder) soziale und kulturelle Praktiken beschrieben werden, ähnlich dem (ebenso ungenauen) „Digital Lifestyle“. Der Begriff intendiert die Akzeptanz der Allgegenwart und permanenten Interaktion von Menschen mit digitalen Endgeräten und netzbasierten Diensten. Wie bei Negropontes Definition von „Post-Digitalität“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote12sym" name="sdendnote12anc"><sup>xii</sup></a> wird über Datenaufzeichnungs- und Datenverarbeitungssysteme im privaten wie im öffentlichen Raum, in der Kleidung und demnächst im eigenen Körper nicht mehr diskutiert, weil sie allgegenwärtig und als normal akzeptiert sind. Die Rechner rücken uns buchstäblich auf und in den Leib<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote13sym" name="sdendnote13anc"><sup>xiii</sup></a>. Kulturpolitisch wird mit dem Begriff der Digitalität die nächste Stufe des Technikdeterminismus als Paradigma etabliert: Der Mensch ist nurmehr ein Element der Interaktionskette von Daten sendenden Objekten und Netzwerkdiensten. Bildungspolitisch setzt sich die Fraktion der Digitalwirtschaft durch und realisiert die Vision von Asimov. Die letzte Stufe der Überhöhung der IT-Systeme findet sich beim israelischen Historiker Yuval Noah Harari. In seinem Buch „Homo Deus“ buchstabiert er die Fiktion aus Allgegenwart und Allmacht technischer Systeme aus. Menschen sind nurmehr Datenspender:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Menschen sind lediglich Instrumente, um das Internet der Dinge zu schaffen, das sich letztlich vom Planeten Erde aus auf die gesamte Galaxie und sogar das gesamte Universum ausbreiten könnte. Dieses kosmische Datenverarbeitungssystem wäre dann wie Gott.&#8220;<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote14sym" name="sdendnote14anc"><sup>xiv</sup></a></p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auf die Idee, Datenverarbeitungssysteme als neue Gottheit zu vermarkten, können nur Digital-Adventisten kommen. Aber Technikgläubigkeit ist eine Basis für praktizierten Utilitarismus<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote15sym" name="sdendnote15anc"><sup>xv</sup></a>. Das Synonym für die zunehmend vollständige Technisierung des Lebensraums mit dem Menschen als integriertem Datenspender und Funktionselement ist „Smart“: Smart Home, Smart School, Smart City, Smart World. Smart steht dabei nicht für „schlau“, sondern für vollständig verdateter Realraum. Kameras, Mikrofone und Sensoren zeichnen das gesamte menschliches Verhalten und die Umgebung auf und generieren daraus virtuelle Räume wie bei Computerspielen oder Simulationen. Andere Akteure können als Avatare integriert werden, Interaktion zwischen den Figuren ist optional möglich. Die Grenze zwischen Realraum und virtuellen Parallelwelten verwischt sich ebenso wie die Unterscheidung zwischen realen Personen und Avataren als Gegenüber. Geht es nach den Anbietern dieser Systeme, trifft man sich, spielt und kommuniziert im computergenerierten 3D-Raum und weiß nicht (immer), wer eine reale Person ist, wer Avatar oder Fakeprofil. Das ist, als Immersion (Eintauchen) bezeichnet, sogar das Ziel. Die virtuelle Umgebung wird als real empfunden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bei der erweiterten Realität (Augmented Reality, AR) bewegt man sich dabei noch im Realraum, bekommt aber auf eine (halb)transparente Brille künstliche Objekte eingeblendet. Wirklichkeit und Simulation verschmelzen. Bei Mixed Reality-Brillen kann man die Transparenz der Brille umschalten auf rein virtuelle Welten und ist dann komplett im computergenerierten Raum, mit Kopfhörer auch akustisch komplett abgekoppelt. Marc Zuckerberg benutzt den Begriff „Metaverse“ für seine Variante virtueller Räume. Metaverse wurde von Virtual Reality-Fans bereits für Second Life adaptiert, ein Computerspiel von 2003.Eingeführt hatte den Begriff ursprünglich der Science-Fiction-Autor Neal Stephenson in seinem Roman „Snow Crash“ (1992). Es ist eine Dystopie. In den USA herrschen nach einer schweren Wirtschaftskrise hohe Arbeitslosigkeit, Armut und Gewalt. Viele Menschen flüchten daher in virtuelle Scheinwelten. Diese virtuellen Welten sind heute nahezu fotorealistisch, mit entsprechender Hardware (Arbeitsspeicher, Grafikkarte, Netzanschluss) läuft die Anzeige fast verzögerungsfrei. Warum Zuckerberg eine Dystopie zur Vision erklärt, ist eine andere Frage.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wichtig ist: Alles, was heute an virtuellen Anwendungen und Szenarien entwickelt wird, hat Vorläufer in Literatur und Film. Zugrunde liegt ein schöpferischer Akt, der es erlaubt, sich phantastische, surreale und fiktive Welten vorzustellen. Reisen zum Mittelpunkt der Welt oder durch die Galaxis gehören ebenso dazu wie die Imagination der benötigten Geräte und Fahrzeuge bzw. die Fähigkeit, alle Figuren und Wesen gedanklich zu konstruieren, die für die Geschichte gebraucht werden. Das nennt man Phantasie und Vorstellungskraft und ist die Quelle für Kreativität und Schöpfungskraft.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dafür erzählt man Kindern eigene Geschichten. Liest ihnen Märchen und Sagen vor, führt sie an das Lesen heran. Beim Zuhören wie beim Lesen wird die eigene Vorstellungskraft aktiviert. Texte und Geschichten sind <i>Inspiration</i>. Aus Buchstaben auf Papier oder dem Gehörten und eigener <i>Intuition</i> werden lebendige Figuren. Ein Albert Einstein zugeschriebenes Zitat lautet nicht umsonst: „Wenn Sie wollen, dass Ihre Kinder intelligent sind, lesen Sie ihnen Märchen vor. Wenn Sie wollen, dass sie intelligenter werden, lesen Sie ihnen mehr Märchen vor.“ Kinder, denen vorgelesen wird und die selbst lesen, entwickeln Phantasie und Vorstellungskraft, sind neugierig und offen für Unbekanntes. Im Idealfall werden es mutige Menschen, die sich angstfrei neue Aufgaben zutrauen und sich selbst sagen, was man jedem Kind an Mut und Selbstvertrauen mit auf den Weg geben möchte: &#8222;Das habe ich noch nie vorher versucht. Also bin ich völlig sicher, dass ich es schaffe!”<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote16sym" name="sdendnote16anc"><sup>xvi</sup></a> Entscheidend ist die individuelle Übersetzung von Buchstaben und Text zu eigenen Vorstellungen, was man bei Kinder- und Jugendbüchern beobachten kann. Falls, wie heute üblich, ein (d)englischer Begriff vonnöten ist, könnte man das <i>Active Mind Reality</i> (aktive Gedanken-Realität) nennen oder auf deutsch: Vorstellungskraft und Imaginationsfähigkeit. Im Gegensatz zu konsumierten, technisch generierten Bilder entwickelt man eigene und eigenständige, mentale Bildwelten die – als Kunstpädagoge ergänze ich das gerne – parallel gezeichnet, gemalt und modelliert werden können.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">So wird es ein Kreislauf. Aus Bilderbüchern, die man gemeinsam anschaut, werden Vorlese- und Lesebücher, der Textanteil steigt, bis Illustrationen nur noch am Kapitelanfang stehen. Die Visualisierung übernimmt der oder die Lesende, es werden Vorstellungswelten und parallel reale Zeichnungen oder Bilder. Beim Schauen von Filmen oder computergenerierten Welten sieht man hingegen nur, was sich andere ausgedacht, gestaltet oder heute mit Software generiert haben. Vor allem: Beim Lesen imaginiert ein Mensch Dinge und Personen, die es nicht gibt. Heute scheinen Phantasie und Vorstellungskraft der Menschen erschöpft, weil das Lesen zur Informationsaufnahme verkümmert. Dabei sind gerade Kreativität und Phantasie und die Fähigkeit zur Imagination menschliche Fähigkeiten, die nicht digital oder technisch abgebildet werden können. Offenbar sind die derzeitigen Bildungseinrichtungen auf Anderes ausgerichtet.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">3. Kybernetik und Psychologie vs. P&auml;dagogik</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Idee, Unterricht und Lehre ließe sich automatisieren und automatisiert prüfen, ist älter als Computer oder Internet<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote17sym" name="sdendnote17anc"><sup>xvii</sup></a>. In seiner kurzen Geschichte der Unterrichtsmaschinen schreibt Claus Pias über „Lerngutprogrammierung, Lehrstoffdarbietungsgeräte und Robbimaten“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote18sym" name="sdendnote18anc"><sup>xviii</sup></a>. Er referiert über die Thesen des Psychologen Pressey, der bereits 1926 beklagt hatte, Erziehung hätte den geringsten Wirkungsgrad aller denkbaren Unternehmungen, weshalb der Lehrbetrieb arbeitswissenschaftlich (nicht pädagogisch) optimiert werden müsse. „Im Klartext: Wie bekommt man mit möglichst wenig Ressourcen möglichst viel Stoff möglichst schnell in die Köpfe?“ Vorläufer und Impulsgeber waren Psychologen wie William Stern, der bereits im Jahr 1900 die „Psychologisierung des gesamten menschlichen Lebens“ prognostizierte. Stern und Kollegen wie Hugo Münsterberg postulierten 1912 als psychotechnische Maxime: „Alles muss messbar sein“. Psycho-Technik wurde zur Leitdisziplin des „Psycho-Ingenieurs“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote19sym" name="sdendnote19anc"><sup>xix</sup></a>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nach diesem Verständnis sind selbst Emotionen „Kompetenzen“, die sich trainieren und zur Selbstoptimierung verändern lassen. Der Psychologe David McClelland leitete aus diesem Kompetenzbegriff schließlich das „pädagogische Versprechen einer umfassenden Formbarkeit des Menschen“ ab<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote20sym" name="sdendnote20anc"><sup>xx</sup></a>. Das Erfassen und Personalisieren der Emotionen wird heute über digitale Endgeräte wie Smartphone und Tablet mit eingebauten Kameras und Mikrofon realisiert. Nach dem Einloggen über eine persönliche Identifikationsnummer (ID) liefern diese Geräte personalisierte Lern- und Verhaltensdaten in Echtzeit. Aus personalisierten Nutzerdaten lassen sich die fünf Dimensionen der Persönlichkeitspsychologie des Fünf-Faktoren-Modells (engl. OCEAN<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote21sym" name="sdendnote21anc"><sup>xxi</sup></a>) berechnen. Diese Persönlichkeitsmerkmale (Offenheit, Gewissenhaftigkeit, Extrovertiertheit, Verträglichkeit und emotionale Stabilität in der jeweiligen Ausprägung auf einer Skala von -5 bis +5) ergeben präzise Abbilder der Persönlichkeitsstruktur, der mentalen und psychischen Belastbarkeit und der Leistungsbereitschaft, des emotionalen wie des sozialen Verhaltens, der sexuellen Präferenzen u.v.m.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zusammen mit Bewegungs- und Kommunikationsprofilen aus anderen digitalen Kanälen (Social-Media-Apps, Browserverläufe, Metadaten über das Kommunikationsverhalten), entstehen präzise Persönlichkeits- und Verhaltensprofile. Das Ziel ist, mit Hilfe dieser Daten menschliches Verhalten per Web und App möglichst effizient zu beeinflussen: entweder freundlich durch „Anstupsen“ (Nudging) oder massiv durch persuasive (verhaltensändernde) Technologien (Propaganda, Werbung, Influencing).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Steuerbarkeit der Probanden ist das Ziel kybernetischer Systeme. Zu Beginn der 1950er Jahren stritten zwei Fraktionen um die Deutungshoheit. Kybernetiker in der Nachfolge von Norbert Wiener, dem Namensgeber der Kybernetik, arbeiten mit mathematischen Modellen. Behavioristen in der Tradition des Biologen B.F. Skinner (Vordenker des programmierten Lernens) nutzen (verhaltens)biologische Modelle. Gemeinsam ist Kybernetik wie Behaviorismus die Überzeugung, dass der Mensch als (mathematisches resp. biologisches) Regelsystem definiert und mit Hilfe entsprechender Parameter gesteuert werden könne, entweder als mathematisch-technisches System bzw. nach dem „Input-Output-Schemata“ (Blackbox) als biologistische Variante der Fremdsteuerung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Beide Vorstellungen sind erfreulicherweise zu unterkomplex, um Lernen und Verhalten jenseits von (biologischem) Reflex und Drill adäquat beschreiben zu können. Allerdings ist die Kybernetik, heute unter dem Marketingbegriff „Künstlichen Intelligenz“, das mathematische Modell, auf dem viele Netzdienste beruhen. Das Manko dabei: Der Begriff „Intelligenz“ wird so (verkürzt) definiert, dass er von Maschinen simuliert werden kann. Das reicht für berechnete Resultate als Simulation von Intelligenz<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote22sym" name="sdendnote22anc"><sup>xxii</sup></a> und eine vordergründig erstaunliche Vielfalt an Ergebnissen. Es bleiben gleichwohl mathematische Modelle, die mit Hilfe von Mustererkennung, Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik wie „stochastische Papageien“ funktionieren und fröhlich korrekte mit falschen Phrasen kombinieren und sinnfrei nachplappern, was statistisch möglich ist<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote23sym" name="sdendnote23anc"><sup>xxiii</sup></a>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Allerdings ist es den Entwicklern und Anbietern digitaler (sozial nur genannter) Medien gelungen, unser „Gehirn zu hacken“, in dem sowohl elementare menschliche Bedürfnisse (Sozialität, Resonanz) bedient werden, die das Ausschütten körpereigene Substanzen (Dopamin) durch Posts und (Re) Tweets anregen. Durch unkalkulierbares Feedback wird sowohl die ständige Erwartungshaltung adressiert wie das Belohnungssystem korrumpiert<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote24sym" name="sdendnote24anc"><sup>xxiv</sup></a>. Das Ergebnis: Smartphonesucht. Dafür ist zwar noch keine medizinisch internationale Diagnose definiert, wohl aber empirisch belegt. Krankenkassen bieten inzwischen Hilfe und Ratgeber an. Die Wirkmächtigkeit der Kombination aus Wahrnehmungs- und Verhaltenssteuerung durch Smartphone und Apps beschreibt Harari. Im Interview zum Jahreswechsel 2021/22 wurde er gefragt, warum er kein Smartphone besitze. Die Antwort des Wissenschaftlers, der sich dezidiert mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf menschliches Verhalten befasst, ist erhellend. Er sei nicht naiv und wisse, dass er in einer zunehmend smarten Umwelt auch ohne Smartphone verfolgt werden könne. Es gehe um mehr:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Der Hauptpunkt ist, Ablenkungen fernzuhalten. Ich weiß, wie schwierig es ist, den Geist zu kontrollieren, konzentriert zu bleiben. Und außerdem: Die Menschen auf der anderen Seite des Smartphones – die klügsten Menschen der Welt – haben in den vergangenen 20 Jahren gelernt, wie man das menschliche Gehirn durch das Smartphone hacken kann. Denen bin ich nicht gewachsen. Wenn ich gegen die antreten muss, werden sie gewinnen. Also gebe ich ihnen nicht meinen Bildschirm, gewähre ihnen keinen direkten Zugang zu meinem Gehirn.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote25sym" name="sdendnote25anc"><sup>xxv</sup></a></p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Harari kann als Wissenschaftler selbst darüber bestimmen, für was er Rechner und Netzwerkdienste einsetzt und welche Dienste er nutzt. Wir gewöhnen Kinder hingegen schon in der Grundschule oder in der Kita an Tablets und gewähren IT-Anbietern „direkten Zugang zu deren Gehirnen“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote26sym" name="sdendnote26anc"><sup>xxvi</sup></a>. In seiner Ablehnung des Smartphones ist der Historiker Harari so konsequent wie der Chefentwickler bei Microsoft Jaron Lanier in seinem Urteil über Social Media-Apps. Lanier, Internetpionier und Vordenker der virtuellen Realität, hat 2018 zwei Bücher herausgegeben. „Anbruch einer neuen Zeit. Wie Virtual Reality unser Leben und unsere Gesellschaft verändert“ ist seine Hommage an die Geschichte und Faszination der Entwicklung virtueller Welten. Er meint nicht den Konsum! Der schmale Band „Zehn Gründe, warum du deine Social Media Accounts sofort löschen musst“ ist als Imperativ formuliert und kritisiert die Manipulation der Psyche der Nutzer. Diese Apps machten süchtig und untergraben den freien Willen, so seine Analyse. Sie verleiten zu unsozialem Verhalten, führen zum Verlust von Empathie und machen letztlich einsam und unglücklich. Ein Gutachten des U.S. Surgeon General (so etwas wie die oberste Gesundheitsbehörde in den USA) hat in einer Studie 2023 zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen vor Social Media gewarnt und sowohl die Gesetzgeber wie die Unternehmen und Eltern aufgefordert, gemeinsam am Schutz der Kinder und Jugendlichen zu arbeiten<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote27sym" name="sdendnote27anc"><sup>xxvii</sup></a>. Das Schadpotential dysfunktionaler Nutzung von Bildschirmmedien ist aus vielen Studien, nicht zuletzt aus der Zeit der Pandemie, belegt<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote28sym" name="sdendnote28anc"><sup>xxviii</sup></a>. Während IT-Experten wie Jaron Lanier, in der Tradition eines Joseph Weizenbaum<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote29sym" name="sdendnote29anc"><sup>xxix</sup></a>, vor dem unreflektierten Einsatz solcher Netzanwendungen warnen, propagieren digitalaffine Lehrkräfte (nicht immer mit dem notwendigen technischen Sachverstand) deren Einsatz in Schulen und lassen sich von der IT-Wirtschaft instrumentalisieren. Dazu gehört die Forderung nach Informatikunterricht für alle und informatisches Denken schon in der Grundschule.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">4. Infor&shy;ma&shy;ti&shy;sches Denken versus frei flottie&shy;rende Phantasie</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Gesellschaft für Informatik (GI) startete im Mai 2020 zusammen mit mehreren IT-Berufsverbänden<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote30sym" name="sdendnote30anc"><sup>xxx</sup></a> die „Offensive Digitale Schultransformation“ (#Odigs)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote31sym" name="sdendnote31anc"><sup>xxxi</sup></a>. Die Bildungspolitik wird aufgefordert, konkrete Maßnahmen zur digitalen Transformation der Schulen zu ergreifen. Die digitale Transformation der Gesellschaft, so die Logik der IT- und Wirtschaftsverbände, verlange nach einer ebensolchen digitalen Transformation von Schulen. Dazu gehöre unter anderem die „verpflichtende informatische und digitale Grundbildung in der Breite der Lehrkräfteaus- und -weiterbildung, verpflichtender Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler und mehr IT-Fachpersonal für die Schulen, um digitale Infrastrukturen aufbauen und dauerhaft pflegen“ zu können<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote32sym" name="sdendnote32anc"><sup>xxxii</sup></a>. In sieben Forderungen<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote33sym" name="sdendnote33anc"><sup>xxxiii</sup></a> wird ein vollständig auf Digitaltechnik und informatisches Denken ausgerichtetes, gleichwohl staatlich zu finanzierendes, Bildungssystem beschrieben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Informatisches Denken, der deutsche Begriff für Computational Thinking, ist eine Problemlösungsstrategie, die eine beliebige Aufgabenstellung so lange in Teilaufgaben zerlegt, bis diese Teilaufgaben mathematisch beschrieben, in einen Algorithmus (eine Handlungsanweisung für Rechensysteme) übersetzt und von einem Computerprogramm berechnet werden kann. Berechnungen können beliebig komplex werden und immer höhere Rechenleistungen erfordern, das Grundprinzip bleibt identisch. Die Aufgabe muss mathematisch beschreibbar, die Lösung berechenbar und eindeutig (binär, Null oder Eins) sein. Die amerikanische Wissenschaftlerin Jeanette Wing übersetzt Comptaional Thinking nicht mit „wie ein Computer zu denken, sondern wie eine Informatikerin oder ein Informatiker“, aber auch ihr geht es um das Berechnenbare.</p>
<blockquote class="western">
<p>„Informatisches Denken beruht auf der Mächtigkeit und den Grenzen von Berechnungsprozessen, ob sie nun von Menschen oder Maschinen ausgeführt werden. (&#8230;) Grundsätzlich wird die Frage behandelt: Was ist berechenbar?“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote34sym" name="sdendnote34anc"><sup>xxxiv</sup></a></p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Berechenbarkeit als Prämisse beschreibt zugleich das Defizitäre dieser Disziplin. Sehr vieles von dem, was die Menschen und ihr Leben in Gemeinschaft ausmacht, ist nicht berechenbar. „Nicht alles, was zählt, kann gezählt werden, und nicht alles, was gezählt werden kann, zählt“ wird als Zitat meist Albert Einstein zugeschrieben (stammt aber wohl von William Bruce Cameron<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote35sym" name="sdendnote35anc"><sup>xxxv</sup></a>). Von wem der Spruch auch stammt, er weist auf einen zentralen Umstand. Gerade das nicht Berechenbare macht den Menschen und seine Lebenswelt aus. Man nennt es Kultur. Menschliche Kultur beruht auf deutlich mehr als mathematischen, informatorischen oder technischen Denkmodellen und -schemata. Kultur ist Ausdruck der Vielfalt der Menschen und ihrer Ideen, ihrer Lebens- und Denkweisen und ihrer Phantasie, Kreativität und Schöpfungskraft. Kultur beruht nicht zuletzt auf Gemeinschaft und Empathie, Kooperation und Sozialität, die nicht berechnet werden können, sondern gelebt werden. Wer die Standardphrase von Valley-StartUps „Wir programmieren eine bessere Welt“ sprachlogisch und kultursensibel hinterfragt, wird solche technikdeterministischen Ansätze daher eher als Drohung begreifen denn als Fortschritt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kreativität, Intuition und Imagination bleiben in technizistischen Modellen ebenso außen vor wie die schöpferische Phantasie, Sinnlichkeit und Körperlichkeit. Eine berechnete Welt ist keine humane, sondern ein auf Berechenbarkeit verkürztes Modell von Wirklichkeit, so wie virtuelle Welten nur die sinnlich verkürzte Simulation von Wirklichkeit sind. Der amerikanische Wissenschaftler James Bridle, der über Künstliche Intelligenz promoviert wurde, beschreibt die Verschiebung zwischen informatischem Denken und der Realwelt als Simulation von Realität:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Computerdenken ist eine Ausweitung dessen, was andere als Solutionismus bezeichnet haben: die Überzeugung, dass sich jedes Problem durch die Anwendung von Berechnung nach Art eines Computers lösen lässt. (…) Abgesehen von dem Irrtum geht Computerdenken &#8211; oftmals unbewusst &#8211; davon aus, dass die Welt wirklich so ist, wie die Solutionisten sie sich vorstellen. Es verinnerlicht den Solutionismus dermaßen, dass sich die Welt überhaupt nicht mehr in Kategorien denken oder artikulieren lässt, die nicht berechenbar sind.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote36sym" name="sdendnote36anc"><sup>xxxvi</sup></a></p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">In Schulen wird schon länger auf MINT-Fächer verkürzt und der Schwerpunkt auf die algorithmisch modellierte, mathematisch berechnete virtuelle „Realität“ gelegt, statt die Vielfalt der Zugänge zur Realwelt zu thematisieren. Wenn Schülerinnen und Schüler dann noch nach Konzepten des „selbstorganisierten Lernens“ immer öfter am Touchscreen und mit einem Avatar lernen (sollen), übernehmen sie zwangsläufig diese Denkschemata und Modelle und verwechseln, wie die Entwickler und Programmierer, über kurz oder lang, Modell und Wirklichkeit.</p>
<blockquote class="western">
<p>„Die Hohepriester des Computerdenkens vermengen Approximation [mathematische Annäherung an einen Sachverhalt; rl] mit Simulation und ersetzen die Welt durch fehlerhafte Modelle ihrer selbst; und damit gewinnen sie, die Modellierer, die Kontrolle über die Welt.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote37sym" name="sdendnote37anc"><sup>xxxvii</sup></a></p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der PISA-Chef-Koordinator Andreas Schleicher hat 2018 auf die Frage, ob alle Schüler/innen programmieren lernen müssten, verneint:</p>
<blockquote class="western">
<p>„… damit bereiten wir junge Menschen eher auf unsere Gegenwart vor als auf ihre Zukunft. Denn in einer sich rasant verändernden Welt werden sie sich vielleicht noch vor dem Ende der Schulzeit fragen, was Programmieren eigentlich einmal war.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote38sym" name="sdendnote38anc"><sup>xxxviii</sup></a></p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Er fordert stattdessen den Unterricht so zu gestalten, dass Menschen neugierig, sozial und selbständig denken und handeln könnten:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Menschen, die für sich selber denken und gemeinsam mit anderen Menschen arbeiten können, die einen unverwechselbaren Sinn für Recht und Unrecht, Sensibilität und Empathie für andere Menschen und Sichtweisen, und ein gutes Verständnis für die Grenzen individuellen und kollektiven Handelns mitbringen und die jeden Tag offen für neue Entwicklungen sind, werden in der digitalen Welt eine große Zukunft finden.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote39sym" name="sdendnote39anc"><sup>xxxix</sup></a></p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das lernt man nicht alleine am Bildschirm, sondern nur in Gemeinschaft, im Sozialverband und im direkten Dialog. Hilfreich für alle Schülerinnen und Schüler ist hingegen Logik-Unterricht, also Mathematik und Philosophie, weil das logische und strukturierte Denken und das schlüssige Argumentieren an Verbalsprachen (auch Programmiersprachen sind Sprachen) und abstrakte Zeichensysteme (Gleichungen, Formeln, auch Partituren) gebunden ist. Wer die aktuellen Diskussionen über KI und die Automatisierung von Berufen verfolgt, weiß, dass in Zukunft vieles an Texten und Programmcodes nicht mehr selbst geschrieben wird. Stattdessen werden Anweisungen an Bots formuliert. Dafür muss man seine Sprache beherrschen, exakt und logisch strukturiert formulieren können, braucht ein qualifiziertes, umfangreiches Vokabular und Sprachvermögen. Linguistik und Semiotik als Verständnis für die Struktur von Sprachen (und Computerlinguistik als Unterdisziplin) bereiten daher besser auf die Zukunft vor als das Lernen heutiger Programmiersprachen. Sprache und Philosophie, Mathematik und Musik für alle ist zukunftsweisend und emanzipierend. Dazu müssen die ästhetischen Fächer Musik und Kunst und (moderater) Bewegung wieder fest im Stundenplan verankert werden. Phantasie ist gefragt und Empathie, Offenheit und Neugier, nicht binäres Denken. Das können Maschinen besser. Mit einem soliden Fundament an Wissen zu Sprache, Logik und Mathematik ist dann bei entsprechendem Interesse auch Informatik eine Option.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">5. P&auml;dagogik statt Metrik: Der Mensch im Mittelpunkt</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wirtschaftsverbände und IT-Lobbyisten fordern seit mehr als 30 Jahren, mit Verweis auf angebliche Vorzüge digitaler Medien im Unterricht, den immer früheren Einsatz von IT in Schulen oder, besser noch, in Kitas. Der Hinweis auf fehlende Evidenz wird gekontert mit der Behauptung, es seien „nur die Potentiale noch nicht ausgeschöpft“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote40sym" name="sdendnote40anc"><sup>xl</sup></a>. „Evidence of a Potential“ nennt Jesper Balslev diese Strategie<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote41sym" name="sdendnote41anc"><sup>xli</sup></a>, die sich praktischerweise einfach behaupten und nur schwer widerlegen lässt. Jetzt gibt es von Seiten der Digitalbefürworter einen neuen Masterplan. Sie behaupten einfach, bereits die Frage nach dem Mehrwert von Digitaltechnik in Schulen sei obsolet. So agiert u.a. das Forum Bildung Digitalisierung e.V., ein Zusammenschluss privater Stiftungen<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote42sym" name="sdendnote42anc"><sup>xlii</sup></a>, die sich nach eigener Aussage für eine „systemische digitale Transformation im Bildungsbereich“ einsetzen. Die in diesem Forum durch ihre Stiftungen vertretenen Unternehmen kommen aus der IT- und Telekommunikationswirtschaft (Vodafone, Telekom) bzw. sind Akteure der Digitalisierung von Bildungseinrichtungen. Das Credo: „In Projekten, Publikationen und Veranstaltungen identifizieren wir Gelingensbedingungen für den digitalen Wandel an Schulen und navigieren durch die notwendigen Veränderungsprozesse“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote43sym" name="sdendnote43anc"><sup>xliii</sup></a>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Gefolge der Stiftungen finden sich erwartungsgemäß digitalaffine Lehrkräfte, die solche Setzungen in ihre Argumentation übernehmen und ebenfalls fordern, über Bildung nur noch „unter den Bedingungen der Digitalisierung“ zu diskutieren. Über Sinn, Nutzen und Mehrwert von IT im Unterricht muss dann praktischerweise gar nicht mehr gesprochen werden<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote44sym" name="sdendnote44anc"><sup>xliv</sup></a>. Genau so gut könnte man ausschließlich Automobil-Hersteller darum bitten, Mobilitätskonzepte für das 21. Jh. zu entwickeln – und sich wundern, dass dabei lediglich Auto-Mobilität herauskommt, wenn auch mit Elektro-Motoren, samt Sondergenehmigung für Porsche-Fahrer und eFuel-Verbrennermotoren. „Lehrpläne sind das Ergebnis des Kampfes der gesellschaftlichen Interessengruppen um ihren Einfluss auf die heranwachsende Generation“, formulierte der Göttinger Erziehungswissenschaftler Erich Weniger<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote45sym" name="sdendnote45anc"><sup>xlv</sup></a>. Partikularinteressen dominieren das Gemeinwohl, auch in der Bildungspolitik und das heißt, in Anlehnung an den militärisch-industriellen Komplex, vor dem der scheidende US-Präsident US-Präsidenten Dwight D. Eisenhower in seiner Abschiedsrede vom 17.1.1961 eindringlich warnte, bildungsindustrieller Komplex<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote46sym" name="sdendnote46anc"><sup>xlvi</sup></a>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als Praktiker wird man gegenfragen, warum Bildungseinrichtungen weltweit auf Präsenzunterricht bestehen und Fernunterricht nur anbieten, wenn es durch Krankheit, große Distanzen oder andere äußere Umstände nicht möglich ist, Schülerinnen und Schüler vor Ort zu unterrichten. Man kann fragen, warum es in Kunst- und Musik-Akademien üblich ist, dass Studierende nach dem Grundstudium zur Vermittlung der technischen Grundlagen und des Fachwissens) in Meisterklassen wechseln und sich als Meisterschüler in der direkten und oft 1:1-Auseinandersetzung mit der jeweiligen Professorin, dem jeweiligen Professor weiterbilden. Das gilt sogar für Musikerinnen und Musiker, die bereits sehr erfolgreich im Beruf stehen und z.B. Sommerkurse besuchen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wir brauchen einen Paradigmenwechsel: Statt der Fixierung auf Technologie brauchen wir eine Besinnung auf das Erziehen und Unterrichten als Kernaufgabe pädagogischer Arbeit. Statt der empirischen Bildungsforschung – mit dem Paradigma der Metrik und Psychometrie – müssen Bildungseinrichtungen sich wieder auf ihre Kernaufgabe des Lehrens und Lernens als individuellen und sozialen Prozess im Miteinander besinnen, auf Gemeinschaft, Bindung und Vertrauen als Basis pädagogischer Arbeit. Der Dreisatz aus <i>Messen, Steuern, Regeln</i> der Kybernetik (oder heute: KI) ist für Sozialsysteme ebenso ungeeignet wie Parameter der Ökonomie (Schulen als Unternehmen, Menschen als sich selbst optimierendes Humankapital). Das aktuelle Bildungssystem krankt an den Prämissen aus der (Daten-)¬Ökonomie, dem Ausrichten an Kennzahlen und der Verkürzung auf technisch-informatisches Denken. Wer den Menschen als nach Bedarf zurichtbares, berechenbares, programmierbares Objekt definiert, verabschiedet sich aus dem bildungspolitischen, demokratischen und humanen Diskurs.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wer hingegen Lernenden jeglichen Alters eine selbstbestimmte Zukunft ermöglichen und Bildungschancen eröffnen möchte, beendet die Fixierung auf das Vermessen von Lernleistungen und fokussiert (wieder) auf das Erziehen und Unterrichten, auf das Vermitteln und Verstehen lehren<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote47sym" name="sdendnote47anc"><sup>xlvii</sup></a>. Ich nenne das „<i>pädagogische Wende</i>“, die die empirische Wende aus kleinteiligen Lernstandserhebungen, fortwährender Diagnostik und permanentem Monitoring samt Kennzahlen und Rankings ablösen muss. Die pädagogische Wende überantwortet Schule und Unterricht wieder den studierten und qualifizierten Lehr- und Fachkräften, statt sie nach Parametern der Betriebswirtschaft und Informatik (samt Automatisierungs- und Standardisierungsparametern) auszurichten. Der Mensch ist ein kooperatives und kooperierendes Wesen, Lernen ein individueller und sozialer Prozess. Das Ziel sind nicht abprüfbare Lernleistungen, sondern Persönlichkeitsentwicklung in Gemeinschaft und Bildung im Dialog.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">6. Erziehen und Unter&shy;richten als Aufgabe der P&auml;dagogik</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">„Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, mit der sie entstanden sind“, hat Albert Einstein formuliert. Es bedeutet, dass weder neoliberale noch kybernetische, weder informatische noch psychologische Modelle und Methoden den Unterricht bestimmen dürfen. Der Mensch muss wieder als Subjekt (nicht Muster), mit seinen konkreten Bedürfnissen und seinem individuellen Anspruch auf Bildung und Einbindung in die Sozialgemeinschaft im Mittelpunkt stehen. Digitaltechnik muss wieder zum Werkzeug im Dienst der Menschen werden, statt Instrument der permanenten Kontrolle zu sein. Entscheidend ist für alle Schulformen und Lebensalter: Statt Zwangsdigitalisierung, Automatisierung und Zentralisierung nach den Parametern der Daten-Ökonomie muss wieder das pädagogische Primat gelten. Das bedeutet Präsenz und Beziehungsarbeit, inhaltszentriert nach der jeweiligen Fachlogik statt kompetenzorientiert und ohne Lernende vermessen und algorithmisch berechnet über kleinteilige Lernkontrollen steuern zu wollen. Die im Unterricht eingesetzten technischen Medien (IT und KI) müssen durch Lehrkräfte und Schüler steuerbar sein, nicht umgekehrt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wir müssen grundsätzlich aufhören, Lernen und Unterricht von Medien- und Digitaltechnik her zu definieren. Stattdessen stehen das „Verstehen lehren“ (Andreas Gruschka) und der Dialog, stehen die Klassen- und Lerngemeinschaft im Mittelpunkt. Nur dann können Bildungseinrichtungen wieder ihrem Ursprungsgedanken gerecht werden: Ein Ort der Muße, der Wertevermittlung, Erziehung und Bildung zu sein, in der Menschen zu mündigen, selbstverantwortlichen Persönlichkeiten werden, die sich aus intrinsischer Motivation in die Gesellschaft einbringen. Auf einem Schulleitungssymposium in der Schweiz wurden bereits 2017 als bildungspolitische Ziele Kriterien einer adäquaten Bildung für eine offene Zukunft formuliert: „eine stärkere Perspektivenorientierung auf Persönlichkeitsentwicklung, Mündigkeit, Förderung von Gemeinschaftssinn, Selbstverantwortung, verantwortungsvolle Partizipation an der Demokratie und achtungsvoller Umgang mit der fragilen Umwelt“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote48sym" name="sdendnote48anc"><sup>xlviii</sup></a>. Nichts davon lässt sich berechnen, programmieren oder per KI vermitteln. Solche Kriterien zu vermitteln gelingt nur in Präsenz, durch Bindung und Vertrauen, Dialog und Diskurs. Andernfalls könnte wahr werden, was der Historiker Harari im Oktober 2020 zum Rückblick auf das Jahr 2020 formulierte:</p>
<blockquote class="western">
<p>„In 50 Jahren werden sich die Menschen gar nicht so sehr an die Epidemie selbst erinnern. Stattdessen werden sie sagen: Dies war der Moment, an dem die digitale Revolution Wirklichkeit wurde. (…) Im schlimmsten Fall werden sich die Menschen in 50 Jahren daran erinnern, dass im Jahr 2020 mithilfe der Digitalisierung die allgegenwärtige Überwachung durch den Staat begann.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote49sym" name="sdendnote49anc"><sup>xlix</sup></a></p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Statt Bildungseinrichtungen an externen Partikularinteressen der Wirtschaft auszurichten, müssen der Sozialort Schule und das Lernen in der Gemeinschaft wieder Mittelpunkt und Selbstverständnis von Bildungseinrichtungen werden. Was auf allen Ebenen fehlt, sind fachlich qualifizierte Lehrkräfte, Schulpsychologinnen, Sozialarbeiter u.ä. Hier Lösungen zu entwickeln muss Priorität haben. Das geht nur, wenn man die Praktiker einbindet und multiperspektivisch diskutiert, wie es in einem Positionspapier zur Weiterentwicklung der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ gefordert wird<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote50sym" name="sdendnote50anc"><sup>l</sup></a>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">„Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten“, lautet noch ein Albert Einstein zugeschriebenes Zitat. Wir werden unsere Probleme nicht mit derselben Denkweise lösen, mit der wir sie geschaffen haben. Daher sei in aller Deutlichkeit formuliert: Wir müssen aufhören, von Digitalisierung, digitaler Transformation und Digitalität als etwas zu sprechen, was man notwendig nutzen, an das man sich anpassen und deren Logik man sich unterordnen müsse. Dieser Fatalismus blendet vorsätzlich und wissentlich aus, dass hinter den Entwicklungen von „smarten“ (d.h. datenbasierten) Technologien reale Menschen und expandierende Unternehmen mit konkreten wirtschaftlichen Interessen stehen. Andernfalls bestimmen sehr wenige, sehr reiche Männer mit Partikularinteressen und autokratischem, zum Teil irrationalem und psychotischem Verhalten, wie gesellschaftsverändernde Technologien das Zusammenleben bestimmen (sollen).</p>
<blockquote class="western">
<p>„Ganz konkret ist, frei nach Immanuel Kant, das Austreten aus der selbst verschuldeten Unmündigkeit des Nachplapperns technikdeterministischer Erzählungen angesagt“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote51sym" name="sdendnote51anc"><sup>li</sup></a></p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Aufgabe demokratischer Staaten, ihrer Institutionen und der Bürgerinnen und Bürgern ist es, die rechtlichen, kulturellen, sozialen und technischen Rahmenbedingungen für eine (digitale) Souveränität zu erarbeiten. Das gilt, stärker noch als für alle anderen Lebensbereiche, für die Bildungseinrichtungen und umfasst die Hoheit über die eingesetzten Werkzeuge und Nutzerdaten. Die EU hat eine Verordnung zu KI verabschiedet und arbeitet an Vorgaben zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen die Überwachung durch KI am Arbeitsplatz (workplace surveillance). Das ist zwingend notwendig, sollte aber schon jetzt und vorher für Kinder und Jugendliche in Bildungseinrichtungen umgesetzt werden (Verbot von learning surveillance).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Erfreuliche: Es gibt technische Alternativen für den datensparsamen und überwachungsfreien Einsatz von IT in in Schulen. Die Details sind anderweitig ausformuliert<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote52sym" name="sdendnote52anc"><sup>lii</sup></a>. Aber wenige Aspekte genügen, um die Richtung aufzuzeigen. Gearbeitet wird ausschließlich mit Open Source-Software und Linux als Betriebssystem, es gibt keinen Rückkanal für Schülerdaten zu Herstellern von Software oder anderen Datensammlern und es werden keine (Lern-)Profile erstellt. Rechner werden als Werkzeug eingesetzt, wenn es pädagogisch sinnvoll ist, ohne Überwachung und Steuerung der Nutzer. Wichtige Begriffe für die IT des 21. Jh. sind digitale Souveränität der Nutzer, Dezentralisierung, Datensparsamkeit, Hoheit der Nutzer über ihre Daten samt Löschoption und verbindliche Transparenz der Algorithmen. Das sind offene IT-System für offene Gesellschaften statt des Panoptikums, zu dem die Datenökonomie das Web gemacht hat. Für das Web als Plattform der internationalen Begegnung hat der „Vater des Web“ und Professor am MIT in Massachusetts, Tim Berners-Lee, bereits 2019 mit seinem „Contract for the Web“ einen Vertrag formuliert, der alle Beteiligten in die Pflicht nimmt.</p>
<blockquote class="western">
<p>„Das Web wurde entwickelt, um Menschen zusammenzubringen und Wissen frei verfügbar zu machen. Jeder Mensch hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass das Web der Menschheit dient. Indem sie sich den folgenden Grundsätzen [des Contract; siehe Link, rl] verpflichten, können Regierungen, Unternehmen und Bürger weltweit dazu beitragen, das offene Web als öffentliches Gut und Grundrecht für jeden Menschen zu schützen.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote53sym" name="sdendnote53anc"><sup>liii</sup></a></p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das ist anstrengend, erfordert aktive Zusammenarbeit und Partizipation statt Konsum und einen intensiven, interdisziplinären und internationalen Diskurs. Aber das ist notwendig und konstituierend für den emanzipatorischen und selbstverantworteten Einsatz von Technologien in Demokratien und besonders in Bildungseinrichtungen, zumal in der Arbeit mit minderjährigen Schutzbefohlenen. Die Frage ist schlicht: Gelingt es, Digital- und Netzwerktechnologien zur Emanzipation und Förderung der Autonomie der Menschen einzusetzen oder bleiben IT-Systeme Machtinstrumente zur Steuerung der Menschen? Die zentrale Frage für die pädagogische Arbeit ist dabei: Gelingt es, junge Menschen wieder für eigene Vorstellungswelten zu begeistern, für das Spiel mit Worten und eigenen Formen der Visualisierungen, dem Spiel mit Formen und Klängen und dem Entwickeln von Gedanken-Welten. Intelligenz, Kreativität und Phantasie haben ja, wenn überhaupt, nur Menschen, nicht Maschinen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Nachsatz: She was thinking about the fun they had</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im zweiten Teil der Geschichte von Asimov findet der 13-jährige Tommy auf dem Speicher ein altes Buch, in dem beschrieben wird, wie das früher war mit Büchern und der Schule. Geschichten gab es früher nur in solchen Büchern. Als Tommy weiter vorliest, dass die Kinder nicht von Maschinen unterrichtet wurden, sondern von Männern, protestiert Margie. Ein Mann sei dafür nicht klug genug und kein Mensch könne so viel wissen wie ein mechanischer Lehrer. Zudem:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Mir würde es nicht gefallen, wenn ein fremder Mann ins Haus käme, um Schule zu halten.“ Tommy kreischte vor Lachen. „Du weißt nichts, Margie. Die Lehrer haben nicht bei den Kindern im Haus gelebt. Sie hatten ein besonderes Haus, und alle Kinder gingen dorthin.“ – „Und alle Kinder lernten dasselbe?“ – „Klar, wenn sie im gleichen Alter waren.“ – „Aber meine Mutter sagt, ein Lehrer muss genau für den Jungen oder das Mädchen eingestellt werden, die er lehrt, und dass jedes Kind andere Lektionen bekommen muss, weil die Kinder im Lernen ganz verschieden sind.“ – „Trotzdem haben sie es damals nicht so gemacht. Wenn es dir nicht gefällt, brauchst du das Buch ja nicht zu lesen.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote54sym" name="sdendnote54anc"><sup>liv</sup></a></p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sie bettelt darum, das Buch lesen zu dürfen. Doch die Mutter ruft sie zur Ordnung, sie müsse zurück an ihre Schulmaschine. Während sie wieder alleine vor ihrer, nun reparierten mechanischen Lernmaschine sitzt, stellt sie sich vor, wie es wohl wäre, mit anderen Kindern zusammen in einem Klassenraum zu lernen, gemeinsam zu spielen und sich gegenseitig zu helfen. Der letzte Satz, der Kurzgeschichte gibt der Geschichte im Englischen ihren Titel. „Margie musste daran denken, wie glücklich die Kinder in den alten Tagen gewesen sein mussten. Wie schön sie es gehabt hatten.“ „She was thinking about the fun they had“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote55sym" name="sdendnote55anc"><sup>lv</sup></a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Ralf Lankau</strong> ist Grafiker, Philologe und promovierter Kunstpädagoge. Seit 2002 lehrt er als Professor für Digitaldesign, Mediengestaltung und Ethik an der HS Offenburg. Er publiziert zu Digitaltechnik und (Medien-) Pädagogik unter anderem auf der Website futur-iii.de (Web: <a href="https://futur-iii.de)" rel="nofollow noopener">https://futur-iii.de)</a> und im Projekt „Die pädagogische Wende“ (<a href="https://die-paedagogische-wende.de">https://die-paedagogische-wende.de</a>).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Asimov, Isaac (2016) Die Schule [1954], in: Geliebter Roboter, 3. Aufl., S. 154-158, München: Heyne.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Herkersdorf, Markus (2020) KI-basierte Avatare als empathische Lernbegleiter; eLearning-Journal, <a href="https://www.elearning-journal.com/2020/05/14/empathische-lernbegleiter/">https://www.elearning-journal.com/2020/05/14/empathische-lernbegleiter/</a> (6.3.22).</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Das klassische Beispiel für kybernetische Steuerungssysteme ist der Thermostat. Die Zieltemperatur wird vorgegeben, Sensoren messen die tatsächliche Temperatur und öffnen bzw. schließen das Ventil, messen erneut etc. Es sind Regelkreisläufe mit klaren Parametern (Zieltemperatur X) und Handlungsanweisungen (öffnen/schließen des Ventils, bis X erreicht ist) als Schleife.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>Armbruster, Alexander (2019): Nicht jeder muss ein Informatiker sein, Interview mit Microsoft-Deutschland-Chefin Sabine Bendiek, FAZ v. 01.04.2019; <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/microsoft-deutschland-chefin-sabine-bendiek-im-interview-16117321.html">https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/microsoft-deutschland-chefin-sabine-bendiek-im-interview-16117321.html</a> (3.5.2023).</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Siehe die Stellungnahme „Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz“ des Deutschen Ethikrats vom 20. März 2023, hier Kap. 3.4.2 Der Mensch als Maschine – die Maschine als Mensch?, S. 107f.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>KI-Systeme wie ChatGPT, Bard u.a. eignen sich weder für das wissenschaftliche Arbeiten noch für den Un-terricht. Die eingesetzten Algorithmen sind ebenso intransparent wie die sich ständig ändernde Datenbasis. Beides wird permanent modifiziert durch Suchanfragen, automatisch erweiterte Datenbestände und erweiter-te Algorithmen bzw. Parameter. Es sind Black Boxes, die ob ihrer Komplexität nicht einmal mehr von ihren Entwicklern verstanden und beherrscht werden (können).</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a>Der aktuelle KI-Hype ist der dritte Versuch, informationstechnische Systeme als kybernetische Steuerungs-instrumente zu etablieren. Ausgangspunkt ist die Kybernetik (Norbert Wiener), von John MacCarthy aus Marketinggründen in Artificial Intelligence (AI) umbenannt (Dartmour-Conference, 1956), Expertensysteme in den 1980er Jahren und heute KI-Systeme als Bots.</p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii </a>Meredith Whittacker, zit nach Hauck, Mirjam (2023) Eine von den Guten, in: SZ vom 7./8. Juni 2023, S. 17); siehe auch Leisegang, Daniel; Köver, Chris (2022) Neue Signal-Chefin: „Künstliche Intelligenz ist vor allem ein Marketinghype, in: netzpolitik.org vom 30.9.2022; <a href="https://netzpolitik.org/2022/neue-signal-chefin-kuenstliche-intelligenz-ist-vor-allem-ein-marketinghype/">https://netzpolitik.org/2022/neue-signal-chefin-kuenstliche-intelligenz-ist-vor-allem-ein-marketinghype/</a> (10.6.2023) und ihr Vortrag auf der re:publica 2023 re:publica 2023: Meredith Whittaker &#8211; AI, Privacy, and the Surveillance Business Model, <a href="https://www.youtube.com/watch?v=x_vD1KUfhl8">https://www.youtube.com/watch?v=x_vD1KUfhl8</a> (10.6.2023).</p>
</div>
<div id="sdendnote9">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote9anc" name="sdendnote9sym">ix </a>Zuboff, Shoshana (1988) In the Age of the Smart Machine. The Future of Work and Power, New York: Basics Book</p>
</div>
<div id="sdendnote10">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote10anc" name="sdendnote10sym">x </a>Zuboff, Shoshanna (2018) Das Zeitalter des Überwachungskapitalismus, Frankfurt: Campus.</p>
</div>
<div id="sdendnote11">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote11anc" name="sdendnote11sym">xi </a>Burchardt, Matthias; Lankau, Ralf (2020) Aufruf zur Besinnung: Humane Bildung statt Metrik und Technik, in bildungsklick, 3.7.2020; <a href="https://bildungsklick.de/schule/detail/aufruf-zur-besinnung-humane-bildung-statt-metrik-und-technik">https://bildungsklick.de/schule/detail/aufruf-zur-besinnung-humane-bildung-statt-metrik-und-technik</a> (20.1.2023).</p>
</div>
<div id="sdendnote12">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote12anc" name="sdendnote12sym">xii </a>Negroponte, Nicholas (1998) Being Digital, Wired.</p>
</div>
<div id="sdendnote13">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote13anc" name="sdendnote13sym">xiii </a>Damberger, Thomas (2023) De mündige Cyborg, in: Lankau, Ralf (2023) Unterricht in Präsenz und Distanz, Weinheim: Beltz, S. 136-148.</p>
</div>
<div id="sdendnote14">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote14anc" name="sdendnote14sym">xiv </a>Harari 2017, S. 515.</p>
</div>
<div id="sdendnote15">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote15anc" name="sdendnote15sym">xv </a>Andere Vordenker der Digitalisten und Technizisten flüchten in pseudophilosophische Konstrukte wie den So-lutionism (Es gibt für alles technische Lösungen.) oder Longtermism (Wir lösen die Problem der nächsten hunderttausend Jahre, können uns daher nicht im heutige Probleme kümmern). Oder sie versprechen Un-sterblichkeit wie Ray Kurzweil (Transhumanismus, Singularity). Aus Technik wird Religion und Heilsversprechen.</p>
</div>
<div id="sdendnote16">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote16anc" name="sdendnote16sym">xvi </a>Astrid Lindgrens (1987) Pippi Langstrumpf geht einkaufen, Werl: Oetinger.</p>
</div>
<div id="sdendnote17">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote17anc" name="sdendnote17sym">xvii </a>Pias, Claus (2013): Eine kurze Geschichte der Unterrichtsmaschinen, FAZ vom 10. Dezember 2013; www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/automatisierung-der-lehre-eine-kurze-geschichte-der-unterrichtsmaschinen-12692010.html (30.6.2022).</p>
</div>
<div id="sdendnote18">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote18anc" name="sdendnote18sym">xviii </a>Ebd.</p>
</div>
<div id="sdendnote19">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote19anc" name="sdendnote19sym">xix </a>Stern, William (1903) Angewandte Psychologie. L. William Stern, E. Bernheim (Hrsg.): Beiträge zur Psycholo-gie der Aussage : mit besonderer Berücksichtigung von Problemen der Rechtspflege, Pädagogik, Psychiatrie und Geschichtsforschung. Band 1: Beiträge zur Psychologie der Aussage. Barth, Leipzig 1903–1904, S. 4–45.</p>
</div>
<div id="sdendnote20">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote20anc" name="sdendnote20sym">xx </a>Gelhard, Andreas (2011) Kritik der Kompetenz, Zürich: diaphanes.</p>
</div>
<div id="sdendnote21">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote21anc" name="sdendnote21sym">xxi </a>Die „Big Five“ des OCEAN-Modells sind im Englischen: Openness to experience, Conscientiousness, Extra-version, Agreeableness, Neuroticism, jeweils auf einer Skala von schwach (-5) bis stark ausgeprägt (+5).</p>
</div>
<div id="sdendnote22">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote22anc" name="sdendnote22sym">xxii </a>Hansch, Dieter (2023) Der ehrlichere Name wäre „Simulierte Intelligenz“, in: FAZ vom 1.3.23, S. N2.</p>
</div>
<div id="sdendnote23">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote23anc" name="sdendnote23sym">xxiii </a>Schulzki-Haddouti, Christiane (2023) Wenn der stochastische Papagei sich verplappert, in: Golem vom 28.2.2023; <a href="https://www.golem.de/news/chatgpt-und-datenschutz-wenn-der-stochastische-papagei-sich-verplappert-2302-172227.html">https://www.golem.de/news/chatgpt-und-datenschutz-wenn-der-stochastische-papagei-sich-verplappert-2302-172227.html</a> (10.6.2023).</p>
</div>
<div id="sdendnote24">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote24anc" name="sdendnote24sym">xxiv </a>Beim deutsch-französischen Sender Arte gab es im Mai/Juni 2023 dazu eine ganze Sendereihe mit längeren Beiträgen und kurzen Clips zu einzelnen Social Media Apps (je ca. 8 Minuten), die für den Unterricht zu empfehlen sind.</p>
</div>
<div id="sdendnote25">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote25anc" name="sdendnote25sym">xxv </a>Matthes, Sebastian (2021) Sie haben gelernt, unser Gehirn zu hacken, Interview mit dem Historiker Yuval Noah Harari; in: Handelsblatt vom 30. Dezember 2021 bis 2. Januar 2022, Nr. 253, S. 16-18, <a href="https://futur-iii.de/2022/01/sie-haben-gelernt-unser-gehirn-zu-hacken/">https://futur-iii.de/2022/01/sie-haben-gelernt-unser-gehirn-zu-hacken/</a> (12.6.2023)</p>
</div>
<div id="sdendnote26">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote26anc" name="sdendnote26sym">xxvi </a>Kindeswohlgefährdung von Amts wegen. Offener Brief zu Tablets in Stuttgarter Kitas, vom 18.10.2021, <a href="https://www.aufwach-s-en.de/2021/10/kindeswohlgefaehrdung-von-amts-wegen/">https://www.aufwach-s-en.de/2021/10/kindeswohlgefaehrdung-von-amts-wegen/</a> (9.6.2023).</p>
</div>
<div id="sdendnote27">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote27anc" name="sdendnote27sym">xxvii </a>U.S. Surgeon General (2023) Social Media and Youth Mental Health; <a href="https://www.hhs.gov/surgeongeneral/priorities/youth-mental-health/social-media/index.html">https://www.hhs.gov/surgeongeneral/priorities/youth-mental-health/social-media/index.html</a> (10.6.2023).</p>
</div>
<div id="sdendnote28">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote28anc" name="sdendnote28sym">xxviii </a>Siehe z.B. <a href="https://die-paedagogische-wende.de/category/diskussion/studien/">https://die-paedagogische-wende.de/category/diskussion/studien/</a> (12.6.2023).</p>
</div>
<div id="sdendnote29">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote29anc" name="sdendnote29sym">xxix </a>dpa (2000) Joseph Weizenbaum: Das Internet ist ein riesiger Misthaufen. Heise-online, 24.1.2000; <a href="https://www.heise.de/news/Weizenbaum-Das-Internet-ist-ein-riesiger-Misthaufen-30053.html">https://www.heise.de/news/Weizenbaum-Das-Internet-ist-ein-riesiger-Misthaufen-30053.html</a> (10.6.2023).</p>
</div>
<div id="sdendnote30">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote30anc" name="sdendnote30sym">xxx </a>Dazu gehören Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V.), der Bundesverband Künstliche Intelligenz e.V. , der Bundesverband IT-Mittelstand e.V., das Hasso-Plattner-Institut für Digital Engineering gGmbH und mehrere Lehrerverbände.</p>
</div>
<div id="sdendnote31">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote31anc" name="sdendnote31sym">xxxi </a>GI (2020) Pressemeldung Gesellschaft für Informatik: GI startet „Offensive Digitale Schultransformation“.</p>
</div>
<div id="sdendnote32">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote32anc" name="sdendnote32sym">xxxii </a>Hannes Federrath, Präsident der Gesellschaft für Informatik und Mitinitiator der Initiative; PM vom 18.5.2020.</p>
</div>
<div id="sdendnote33">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote33anc" name="sdendnote33sym">xxxiii </a><a href="https://offensive-digitale-schultransformation.de/">https://offensive-digitale-schultransformation.de/</a> (12.6.2023)</p>
</div>
<div id="sdendnote34">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote34anc" name="sdendnote34sym">xxxiv </a>Wing, Jeannette M.(2006) Computational Thinking. Communications of the ACM, vol. 49, no. 3, pp. 33-35, March 2006; dt. übersetzung: &#8222;Computational Thinking – Informatisches Denken&#8220; von Hermann Hellwagner (AAU Klagenfurt), Gerti Kappel und Radu Grosu (TU Wien).</p>
</div>
<div id="sdendnote35">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote35anc" name="sdendnote35sym">xxxv </a>Cameron, William Bruce (1963) Informal Sociology, a Casual Introduction to Sociological Thinking. New York: Random House.</p>
</div>
<div id="sdendnote36">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote36anc" name="sdendnote36sym">xxxvi </a>Bridle, James (2019) New Dark Age. Der Sieg der Technologie und das Ende der Zukunft, München: Beck, S. 12.</p>
</div>
<div id="sdendnote37">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote37anc" name="sdendnote37sym">xxxvii </a>Ebd., S. 46.</p>
</div>
<div id="sdendnote38">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote38anc" name="sdendnote38sym">xxxviii </a>Andreas Schleicher (2018) Pro und Kontra: Brauchen wir Informatik als Pflichtfach in der Schule?, SZ-Beilage: <a href="http://advertorial.sueddeutsche.de/Arbeit-und-Bildung/Pro-und-Kontra-Brauchen-wir-Informatik-als-Pflichtfach-in-der-Schule-/">http://advertorial.sueddeutsche.de/Arbeit-und-Bildung/Pro-und-Kontra-Brauchen-wir-Informatik-als-Pflichtfach-in-der-Schule-/</a> (14.12.2018).</p>
</div>
<div id="sdendnote39">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote39anc" name="sdendnote39sym">xxxix </a>Ebd.</p>
</div>
<div id="sdendnote40">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote40anc" name="sdendnote40sym">xl </a>Exemplarisch OECD-Koordinator Andreas Schleicher in einem Vortrag 2016 in Sydney: Digitaltechnik könne „innovatives Unterrichten“ fördern“ (Folie 9). In der Praxis gelinge das nicht. (Folie 10) und man müsse es als Realität betrachten, dass Technologie in unseren Schulen mehr schadet als nützt – weil es uns nicht gelun-gen sei, sie gut zu integrieren“ (because we have not succeeded in integrating well). Andreas Schleicher: Making Education Everybody’s Business. Eröffnungsansprache auf dem Global Education &amp; Skills Forum 2016; Folien <a href="https://de.slideshare.net/OECDEDU/making-education-everybodys-business">https://de.slideshare.net/OECDEDU/making-education-everybodys-business</a>; Video (ab Minute 30.45): <a href="https://www.youtube.com/watch?v=YArPNnqf4nQ">https://www.youtube.com/watch?v=YArPNnqf4nQ</a> (10.6.2023).</p>
</div>
<div id="sdendnote41">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote41anc" name="sdendnote41sym">xli </a>Balslev, Jesper (2020) Evidence of a potential. The political arguments for digitizing education 1983 -¬‐ 2015. Ph.D. Dissertation, Jesper Balslev, Department of Communication and Arts, Roskilde University, January 2020.</p>
</div>
<div id="sdendnote42">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote42anc" name="sdendnote42sym">xlii </a>Das Forum Bildung Digitalisierung e.V. ist eine Initiative der Deutsche Telekom Stiftung, der Bertelsmann Stif-tung, der Dieter Schwarz Stiftung, der Joachim Herz Stiftung, der Robert Bosch Stiftung, der Siemens Stif-tung, der Vodafone Stiftung Deutschland und der Wübben Stiftung.</p>
</div>
<div id="sdendnote43">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote43anc" name="sdendnote43sym">xliii </a>Forum Bildung Digitalisierung: <a href="https://www.forumbd.de/verein/">https://www.forumbd.de/verein/</a>; 20.11.2022.</p>
</div>
<div id="sdendnote44">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote44anc" name="sdendnote44sym">xliv </a>Krommer, Axel (2018) Wider den Mehrwert! Oder: Argumente gegen einen überflüssigen Begriff, <a href="https://axelkrommer.com/2018/09/05/wider-den-mehrwert-oder-argumente-gegen-einen-ueberfluessigen-begriff/">https://axelkrommer.com/2018/09/05/wider-den-mehrwert-oder-argumente-gegen-einen-ueberfluessigen-begriff/</a> (12.6.2023).</p>
</div>
<div id="sdendnote45">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote45anc" name="sdendnote45sym">xlv </a>Weniger, E. (2018). zit. n. „Das zähe Ringen um verpflichtenden Informatikunterricht an Schulen“, in: FAZ v. 27.12.2018, S. 16.</p>
</div>
<div id="sdendnote46">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote46anc" name="sdendnote46sym">xlvi </a>Münch, Richard (2018) Der bildungsindustrielle Komplex. Schule und Unterricht im Wettbewerbsstaat, Wein-heim: Beltz.</p>
</div>
<div id="sdendnote47">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote47anc" name="sdendnote47sym">xlvii </a>Gruschka, Andreas (2011) Verstehen lehren. Ein Plädoyer für guten Unterricht. Ditzingen: Reclam.</p>
</div>
<div id="sdendnote48">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote48anc" name="sdendnote48sym">xlviii </a>Simanowski, Roberto (2021) Digitale Revolution und Bildung S. 92, Weinheim: Beltz.</p>
</div>
<div id="sdendnote49">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote49anc" name="sdendnote49sym">xlix </a>Luepke, Marc von; Harms, Florian (2020) &#8222;Im schlimmsten Fall kollabiert unsere Weltordnung. Interview mit dem Historiker Harari, 23.10.2020; <a href="https://www.t-online.de/nachrichten/wissen/geschichte/id_88582030/harari-zur-pandemie-corona-hat-das-potential-die-welt-besser-zu-machen-.html">https://www.t-online.de/nachrichten/wissen/geschichte/id_88582030/harari-zur-pandemie-corona-hat-das-potential-die-welt-besser-zu-machen-.html</a> (2.5.2023).</p>
</div>
<div id="sdendnote50">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote50anc" name="sdendnote50sym">l </a>Braun et. al. (2021) Braun, Tom, Andreas Büsch, Valentin Dander, Sabine Eder, Annina Förschler, Max Fuchs, Harald Gapski, Martin Geisler, Sigrid Hartong, Theo Hug, Hans-Dieter Kübler, Heinz Moser, Horst Niesyto, Horst Pohlmann, Christoph Richter, Klaus Rummler, und Gerda Sieben. 2021. «Positionspapier Zur Weiter-entwicklung Der KMK-Strategie ‹Bildung in Der Digitalen Welt›». MedienPädagogik: Zeitschrift für Theorie Und Praxis Der Medienbildung, Nr. Statements and Frameworks (November):1-7. <a href="https://doi.org/10.21240/mpaed/00/2021.11.29.X">https://doi.org/10.21240/mpaed/00/2021.11.29.X</a>. (10.6.2023).</p>
</div>
<div id="sdendnote51">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote51anc" name="sdendnote51sym">li</a> Grunwald, Armin (2019) Gretchenfrage 4.0, in: SZ vom 26.12.2019, S. 9, <a href="https://www.sueddeutsche.de/kultur/kuenstliche-intelligenz-gretchenfrage-4-0-1.4736017">https://www.sueddeutsche.de/kultur/kuenstliche-intelligenz-gretchenfrage-4-0-1.4736017</a> (16.6.2023).</p>
</div>
<div id="sdendnote52">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote52anc" name="sdendnote52sym">lii </a>Lankau, Ralf (2020) Alternative IT-Infrastruktur für Schule und Unterricht, PDF: <a href="https://bildung-wissen.eu/wp-content/uploads/2020/09/lankau_flugschrift_web.pdf">https://bildung-wissen.eu/wp-content/uploads/2020/09/lankau_flugschrift_web.pdf</a> (12.6.2023).</p>
</div>
<div id="sdendnote53">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote53anc" name="sdendnote53sym">liii </a>Hier in dt. Übersetzung: <a href="https://contractfortheweb.org/de/252-2/">https://contractfortheweb.org/de/252-2/</a> (10.6.2023).</p>
</div>
<div id="sdendnote54">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote54anc" name="sdendnote54sym">liv </a>Asimov, 2016, S. 157.</p>
</div>
<div id="sdendnote55">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote55anc" name="sdendnote55sym">lv </a>Asimov., 2016, S. 158.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/die-ich-rief-die-geister-werd-ich-nun-nicht-los-lehrkunst-digitalisierung-und-virtualitaet-oder-ueber-die-rueckgewinnung-der-autonomie-ueber-das-eigene-denken-und-handeln/">Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los … Lehrkunst, Digitalisierung und Virtualität oder: Über die Rückgewinnung der Autonomie über das eigene Denken und Handeln</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wie halten es die Parteien mit den Bürgerrechten? Unsere Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/wahlpruefsteine-zur-bundestagswahl-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Feb 2025 11:50:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Humanistische Union (HU) hat ihre Wahlprüfsteine an verschiedene Parteien gesandt, die zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kandidieren. Die meisten der momentan im Bundestag vertretenen Parteien haben jedoch im Vorfeld untereinander eine Reihe an NGOs bestimmt, deren Wahlprüfsteine sie beantworten werden. Die Humanistische Union ist nicht in dieser kleinen Liste, sodass wir von den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/wahlpruefsteine-zur-bundestagswahl-2025/">Wie halten es die Parteien mit den Bürgerrechten? Unsere Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="">Die Humanistische Union (HU) hat<a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/unsere-wahlpruefsteine/"> ihre Wahlprüfsteine an verschiedene Parteien</a> gesandt, die zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kandidieren. Die meisten der momentan im Bundestag vertretenen Parteien haben jedoch im Vorfeld untereinander eine Reihe an NGOs bestimmt, deren Wahlprüfsteine sie beantworten werden. Die Humanistische Union ist nicht in dieser kleinen Liste, sodass wir von den größeren Parteien keine Antworten erhalten haben. Da wir uns mit diesem Vorgehen jener Parteien nicht zufrieden geben können und weiterhin den Anspruch vertreten, mit unseren Wahlprüfsteinen ein breites Spektrum an bürgerrechtlichen und gesellschaftspolitischen Fragen und Themen abzudecken, hat die HU selbst die Wahlprogramme der folgenden Parteien (Reihenfolge nach Anzahl der Sitze im aktuellen Bundestag) durchgearbeitet, um dort mögliche Antworten zu den meisten ihrer Fragen ausfindig zu machen:</p>
<ul>
<li>SPD</li>
<li>CDU /CSU</li>
<li>Bündnis 90 / Die Grünen</li>
<li>FDP</li>
<li>AfD</li>
<li>Linke</li>
<li>BSW</li>
</ul>
<p>Die folgenden Parteien haben unsere Fragen direkt beantwortet, wofür wir ihnen sehr danken (Reihenfolge alphabetisch):</p>
<ul>
<li>Freie Wähler</li>
<li>Piraten</li>
<li>SSW</li>
<li>Volt</li>
</ul>
<p>Die Humanistische Union gibt mit ihren Wahlprüfsteinen und ihrer Auswertung keine Empfehlungen zur Wahlentscheidung. Wir bilden lediglich die erhaltenen und erarbeiteten Antworten auf unsere bürgerrechtlichen Fragen unkommentiert ab, um die Lesenden für ihre Wahlentscheidung zu informieren. Wen die dazugehörigen Positionen der HU interessieren, kann sich unter folgendem Link näher informieren: <a href="https://www.humanistische-union.de/alle-themen/">Themen der Humanistischen Union</a>.</p>
<p><em>Folgende Personen haben an der Erstellung der Wahlprüfsteine mitgewirkt: Prof. Dr. Clemens Arzt, Tobias Baur, Dr. Philip Dingeldey, Prof. Dr. Johannes Feest, Dr. Wolfram Grams, Dr. Johann-Albrecht Haupt, Stefan Hügel, Carola Otte, Prof. Dr. Rosemarie Will und der <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/demokratisierung-vorschlaege-zur-rettung-der-demokratie/">Arbeitskreis Demokratisierung</a>.</em></p>
<p><em>Des Weiteren haben folgende Personen an der Auswertung der Parteiprogramme mitgewirkt: Dr. Philip Dingeldey, Prof. Dr. Johannes Feest, Dr. Wolfram Grams und Carola Otte.</em></p>
<p><strong>Sie finden die aufwendigen Wahlprüfsteine der HU wichtig und wollen unsere bürgerrechtliche Arbeit unterstützen? Dann spenden Sie gerne. Unter diesem Link erhalten Sie weitere Informationen: <a href="https://www.humanistische-union.de/unterstuetzen/spenden-2/">Spenden</a>.</strong></p>
<p>Es folgen unsere Wahlprüfsteine &#8211; samt der Antworten und Auszüge aus den Parteiprogrammen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1 class="">Bildungspolitik</h1>
<h2 class="">Ein erheblicher Teil der Umsetzung der UN-Be&shy;hin&shy;der&shy;ten&shy;rechts&shy;kon&shy;ven&shy;tion obliegt durch die Inklusion im Bereich der Schulen den L&auml;ndern. Zur gleich&shy;be&shy;rech&shy;tigten Teilhabe von Kindern und Jugend&shy;li&shy;chen mit Behin&shy;de&shy;rungen am Schulleben bedarf es umfang&shy;rei&shy;cher personeller und sachlicher Ausstat&shy;tungen, um die Unter&shy;brin&shy;gung von Sch&uuml;ler*innen mit Behin&shy;de&shy;rungen in den Schulen zu reali&shy;sie&shy;ren. Existieren von Ihrer Seite Planungen zur Reali&shy;sie&shy;rung dieses Unter&shy;st&uuml;t&shy;zungs&shy;be&shy;da&shy;rfs?</h2>
<h2 class="">Welche Ma&szlig;nahmen sind von Ihrer Seite geplant, um die Kommunen und Bundes&shy;l&auml;nder als Schultr&auml;ger seitens des Bundes zu entlasten?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Die SPD widmet sich der Geschichtsbetrachtung und konstatiert, dass „Geschichtsverfälschungen und Desinformation“ gegenwärtig die Demokratie gefährden. Deshalb sei eine „bessere historische Bildung zur Stärkung des kritischen Geschichtsbewusstseins“ notwendig. Dazu wird „die Zusammenarbeit zwischen den Bildungs- und Erinnerungsorten“ empfohlen.</p>
<p>„Wir sorgen dafür, dass Kitas und Schulen zuverlässig an der Seite der Familien stehen. Dazu soll „der Digitalpakt Schule […] fortgesetzt und inhaltlich weiterentwickelt werden.“</p>
<p>Die SPD sagt der sozialen Ungleichheit im deutschen Bildungswesen offiziell den Kampf an: „[…] wir wollen, dass gute Bildung unabhängig von der Lebenssituation gelingt.“ Zu diesem Zweck möchte die SPD den Fachkräftemangel im Bildungswesen beheben, Ganztagsschulen ausbauen und mittels einer Reform des Bafögs die Anpassung an die Lebenshaltungskosten herstellen, um jungen Leuten ein Studium zu ermöglichen.</p>
<p>Gleichzeitig plädiert die SPD für den Ausbau dualer Studiengänge und favorisiert damit private Anbieter im Bildungswesen. Gleiches gilt für das Subsidiaritätsprinzip: Die SPD möchte Anreize für sogenannte freie Träger zum Bau neuer Einrichtungen schaffen.</p>
<p>Zur Finanzierung dessen soll die Erbschafts- und Schenkungssteuer reformiert werden. Zudem müsse die Schuldenregel im Grundgesetz dergestalt geändert werden, dass Finanzierungen wieder möglich werden und eine marode Infrastruktur des Bildungswesens ein Ende findet. Deshalb hält es die SPD für erforderlich, die Kommunen als Träger von Bildungseinrichtungen zu entlasten.</p>
<p>Einen konkreten Vorschlag zugunsten inklusiver Modelle macht die SPD mit ihrer Forderung, „die Frühen Hilfen für Familien in belasteten Lebenslagen schrittweise bis zum Ende der Grundschulzeit“ ausweiten. Das bedeutet, die „Trennung von Jugendhilfe, Schule und Gesundheitsleistungen“ zu überwinden und deren Angebote zusammenzuführen.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Die CDU hält am Modell der Jugendoffiziere an Schulen fest.</p>
<p>Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Die „Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ müsse gesichert werden, ohne dies jedoch auszuführen.</p>
<p>Erinnerungskultur – auch im Geschichtsunterricht in den Schulen – bedeutet für die CDU die &#8222;Erinnerung an die beiden totalitären Regime in Deutschland“. Diese Gleichsetzung von DDR-Geschichte mit dem Holocaust wird erweitert um den &#8222;Erinnerungsansatz um die Geschichte des Kolonialismus&#8220;.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Bündnis 90/Die Grünen plädiert für einen starken Ausbau der Förderung von Kindern in den naturwissenschaftlichen und mathematischen Bereichen, den sogenannten MINT-Fächern.</p>
<p>„Das Mitbestimmungsrecht von Kindern wollen wir weiter stärken und Konzepte zur Demokratieförderung flächendeckend umsetzen.“</p>
<p>„Die Massenverbrechen des Nationalsozialismus sind uns Mahnung: Nie wieder! Deswegen wollen wir die KZ-Gedenkstätten mit ausreichenden Mitteln für den Erhalt des Bestandes, für Forschung und ausstellungspädagogische, mehrsprachige Begleitung und Gedenkveranstaltungen ausstatten. Die Dokumente der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen sollen der Öffentlichkeit und Forschung langfristig zur Verfügung stehen. Besonders in Zeiten erstarkender geschichtsrevisionistischer und extrem rechter Kräfte und nach dem Ableben der Generation der Zeitzeug*innen sind Gedenkstätten wichtige Orte der Vermittlung eines kritischen Geschichtsbewusstseins an heutige und kommende Generationen. Deswegen wollen wir allen Schüler*innen ermöglichen, einmal in ihrer Schulzeit eine NS-Gedenkstätte zu besuchen und das auch finanziell unterstützen. Wir intensivieren die Beschäftigung mit Antisemitismus, der ideologischen Grundlage des präzedenzlosen Menschheitsverbrechens der Shoah. Wir intensivieren auch die Beschäftigung mit dem Antiziganismus und dem aus ihm resultierenden historischen Unrecht, das die Betroffenen erfahren haben. Dabei nehmen wir explizit auch das fortgesetzte Unrecht nach 1945 in den Blick. Die NS-Verbrechen gegenüber Menschen mit Behinderung werden wir weiter aufarbeiten, die Opfer anerkennen und angemessen entschädigen. &#8218;Nie wieder&#8216; muss heißen: Verantwortung zu tragen für die Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Die FDP fordert den verpflichtenden Besuch aller Schülerinnen und Schüler in einer Gedenkstätte. Diese Forderung wird zugleich erhoben mit einer Stärkung der mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler und dem Ausbau der sogenannten Mint-Fächer.</p>
<p>Die frühkindliche Bildung sei bislang vernachlässigt worden. Das sei mittels der Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards zu verändern. Durch den Einsatz multiprofessioneller Teams sei auch ein adäquater Betreuungsschlüssel gewährleistet. Es wird jedoch keine Aussage darüber getroffen, woher diese Fachleute für multiprofessionelle Teams kommen sollen. Die Förderung von mathematisch-technischen Fähigkeiten solle zentraler Bestandteil der frühkindlichen Bildung werden.</p>
<p>Die Kultusministerkonferenz (KMK) soll als Entscheidungsgremium abgeschafft und durch einen Zusammenschluss von „Wissenschaftlern, Praktikern, Eltern- und Wirtschaftsvertretern“ ersetzt werden.</p>
<p>Neben einer Pflicht zur Zensurengebung ab Klasse drei sollen „KI-gestützte und adaptive Lernmethoden in den Schulalltag“ Einzug halten.</p>
<p>Die mangelhafte Finanzierung der Schulen soll durch ein „frei einsetzbares Chancenbudget“ durch einzelne ausgeglichen werden. Damit könnten die Schulen eigenständig über ihre Organisation, ihr Schulprofil und den Einsatz multiprofessioneller Teams entscheiden.</p>
<p>Die FDP fordert zusätzlich eine De-Qualifizierung der Lehramtsstudiengänge, indem sie eine duale Ausbildung für Lehrer*innen fordert.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Die AfD befürwortet ein nach Begabungen differenziertes Schulsystem, das dem unterschiedlichen Leistungsvermögen der Schüler gerecht wird. Gleichzeitig soll aber eine Durchlässigkeit gewährleistet werden. Hochbegabungen sind besonders zu fördern. An allen Schulformen sollen die Klassenstärken verringert werden.“</p>
<p>„Die schulischen Leistungen in Deutschland sind seit Jahren rückläufig. Ein Hauptgrund hierfür sind Entwicklungsrückstände und zu geringe deutsche Sprachkennnisse. Wir setzen uns für die Einführung einer bedarfsorientierten Vorschule ein, um alle Kinder so weit zu fördern, dass sie dem regulären Unterricht folgen können. […] Eine Inklusion muss mit Augenmaß erfolgen, den Kindern Erfolgserlebnisse ermöglichen, darf aber Schüler und Lehrer nicht überfordern und die Mitschüler nicht am Lernfortschritt hindern. Kinder mit besonderem Förderbedarf erhalten in der Förderschule eine umfassende Unterstützung, die die Regelschule nicht leisten kann. Die AfD setzt sich deshalb für den Erhalt der Förderschulen ein. Die Förderschule sollte wieder zum Regelfall für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden.“</p>
<p>„Die Integration von Migranten ist eine Herausforderung für das deutsche Bildungssystem, da viele von ihnen anderen Kulturkreisen und zudem oft bildungsfernen Schichten entstammen. Fehlende Vorbildung, mangelnde Sprachkenntnisse und kulturelle Differenzen verhindern in vielen Fällen eine erfolgreiche Qualifizierung für den deutschen Arbeitsmarkt. Solange Kinder mit Migrationshintergrund nicht hinreichend Deutsch sprechen, um am Regelunterricht teilzunehmen, muss verpflichtender Deutschunterricht im Vordergrund stehen.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>Die Linke konstatiert einen Investitionsstau im deutschen Bildungswesen, die Existenz maroder Schulen und den Mangel an Lehrkräften und weiterem Personal. Es wird die fachlich korrekte Forderung nach einem adäquaten Personalschlüssel an Schulen mit einer Vertretungsreserve von mindestens 10 Prozent erhoben. Die Finanzierung dessen soll mittels einer Vermögensteuer, die in die Länderhaushalte fließen soll, erfolgen. Ein 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen soll bis zur Sicherung dieser Finanzierung bereitgestellt werden. Auch müsse das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung aufgehoben werden. Stattdessen müsse die Bildung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden. Privatisierungen im Bildungssektor seien auszuschließen.</p>
<p>Das gegliederte Schulsystem befördere die soziale Ungleichheit. Die von der Partei vorgeschlagene Schule sei für alle Kinder gleichermaßen da, also für behinderte und nichtbehinderte Kinder. Diese Schule böte alle Schulabschlüsse an, sei inklusiv und als Ganztagsschule konzipiert. Dazu müsse sie zwingend barrierefrei sein. In dieser Schule arbeiten nicht ausschließlich Lehrer*innen. Stattdessen kooperieren multiprofessionelle Teams von Lehrkräften, Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen miteinander. Erst so werde diskriminierungsfreie individuelle Förderung möglich.</p>
<p>Die Linke fordert, die Mitbestimmungsrechte von Schüler*innen auszubauen, um so Demokratie und Partizipation möglichst frühzeitig zu verankern.</p>
<p>An Schulen dürfe es keinerlei Anzeichen einer Erziehung zur „Kriegstüchtigkeit“ geben. Stattdessen müsse die Friedenserziehung Eingang in die Schulen finden.</p>
<p>Die Linke favorisiert den Dialog zwischen Lehrkraft und Kind anstelle des Einsatzes von Lernsoftware. Wenn Software eingesetzt wird, solle sie den Standards „quelloffener freier Software entsprechen und es sollten bevorzugt sogenannte Open Educational Resources (freie Lern- und Lehrmaterialien) zum Einsatz kommen.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Das BSW kritisiert die mangelhafte Finanzierung des deutschen Bildungssystems. Die Differenzierung verschiedener Schulen und Schulformen wird bejaht.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft ein, in der Barrierefreiheit und Teilhabe selbstverständlich sind. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe &#8211; unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen. Wir wollen nicht nur Hindernisse abbauen, sondern echte Teilhabe für alle ermöglichen &#8211; für eine gerechte, inklusive Zukunft, in der jeder unabhängig von seinen Fähigkeiten selbstbestimmt leben kann. Spezielle Förderkindertagesstätten und -schulen leisten wertvolle Arbeit für Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Wir setzen uns dafür ein, diese Einrichtungen zu erhalten und auszubauen. Sie bieten maßgeschneiderte Unterstützung und tragen dazu bei, dass auch Kinder mit besonderen Herausforderungen die bestmögliche Bildung und Betreuung erhalten. Zusätzlich sollen Lernmaterialien wie Bücher in Blindenschrift oder Hörbücher in Schulen standardmäßig verfügbar sein.“</p>
<p>„Bildungspolitik ist überwiegend Ländersache und soll es auch bleiben. Es ist jedoch unverzichtbar, dass der Bund mithilft, Weichen richtig zu stellen, ein optimales Bildungsumfeld zu gewährleisten und die Bundesländer bei ihren zunehmenden Bildungsaufgaben auch finanziell zu unterstützen.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„PIRATEN sind für die Förderung eines inklusiven Bildungssystems, welches den individuellen Bedürfnissen aller Lernenden gerecht wird. Dazu zählen kleinere Klassenstärken, multiprofessionelle Teams sowie die verpflichtende Integration von Inklusions- und Sonderpädagogik in das Lehramtsstudium. So lange diese Art von Inklusionsbildung noch nicht etabliert wurde, sollten die exklusiven Förderschulen erhalten bleiben, um den Menschen einen angemessenen Übergang zu ermöglichen und alle Schulen zu Inklusionsschule umzubauen.“</p>
<p>&#8222;Wir PIRATEN fordern ein Solarpaket, welches öffentliche Gebäude mit PV ausrüsten soll. Das hat Vorbildfunktion und reduziert die Betriebskosten. So kann beispielsweise das Budget von Schulen erhöht werden. Dafür ist ein Förderprogramm zu schaffen, um die Modernisierung des Sozialgesetzbuches um Hürden abzubauen und das Digitalpaket wieder aufzugreifen, welches aktualisiert unter Zuhilfenahme von Werkzeugen wie Künstlicher Intelligenz und auch Virtueller Realität den Schulalltag inklusiver gestaltet. Hinzu kommt das die Finanzierung, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahren unter dem OECD- und EU-Durchschnitt liegt. Wir wollen dies ändern. Damit auch der Bund die Finanzierung in allen Bereichen unterstützen kann setzen wir uns weiterhin für eine vollständige Aufhebung des Kooperationsverbots im Grundgesetz ein.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Als SSW setzen wir uns für die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungssystem ein. Um die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sicherzustellen, fordern wir eine bessere personelle und sachliche Ausstattung der Schulen. Der Bund soll einen Bildungsfonds einrichten, um finanziell schwache Kommunen bei der Modernisierung von Schulen, der Digitalisierung und der Ausstattung zu unterstützen. Bildungschancen dürfen nicht von regionalen Haushaltslagen abhängen. Zudem treten wir für einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung und -betreuung ein.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Eine gemeinsame Schule für alle Kinder und Jugendlichen schafft gleiche Chancen und fördert Vielfalt. Längeres gemeinsames Lernen stärkt den sozialen Zusammenhalt und ermöglicht faire Bildungserfolge. Inklusion in Schulen ist ein zentraler Schritt, um Chancengleichheit zu schaffen und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen. Eine barrierefreie Schulumgebung und bedürfnisgerechte Angebote ermöglichen allen Kindern und Jugendlichen eine gleichberechtigte Teilnahme am Schulleben. Volt Deshalb setzt sich Volt für die bauliche Umgestaltung von Schulen ein, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten. Multiprofessionelle Teams mit Inklusionsfachkräften unterstützen Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht und entlasten Lehrkräfte. Förderschulen werden als Übergangslösung in enger Kooperation mit Regelschulen betrieben, bis das Ziel &#8218;Schule für alle&#8216; erreicht ist.“</p>
<p>„Einheitliche Qualitätsstandards, effiziente Ressourcennutzung und schnellere Entscheidungsprozesse sind essentiell, um Chancengleichheit in der Bildung zu gewährleisten. Durch die schrittweise Auflösung des Föderalismus in der Bildung können bundesweite Lösungen entwickelt und umgesetzt werden. Daher setzt sich Volt für die Abschaffung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich und eine nationale Bildungsstrategie mit einheitlichen Abschlüssen und einer Neuordnung finanzieller Zuständigkeiten ein.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1 class="">Bioethik</h1>
<h2 class="">Welche Ma&szlig;nahmen planen Sie zur Legali&shy;sie&shy;rung des Schwan&shy;ger&shy;schafts&shy;ab&shy;bruchs?</h2>
<h3></h3>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Wir werden Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren und außerhalb des Strafrechts regeln – außer wenn sie gegen oder ohne den Willen der Schwangeren erfolgen. Wir wollen Schwangerschaftsabbrüche zu einem Teil der medizinischen Grundversorgung machen.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>&#8222;Paragraph 218 bleibt&#8220;.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Wir wollen, dass selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr in § 218 des Strafgesetzbuches kriminalisiert, sondern grundsätzlich außerhalb des Strafrechts geregelt werden. Entsprechend den Empfehlungen der Fachkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, soll in der Frühphase einer Schwangerschaft der Abbruch rechtmäßig sein und für die mittlere Phase ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden. Wir treten dafür ein, dass eine freiwillige Beratung durch ein Recht auf Beratung und ein abgesichertes Angebot von Beratungsstellen in vielfältiger Trägerschaft garantiert sind. Eine verpflichtende Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch lehnen wir ab. Zudem muss es genügend Einrichtungen geben, die den Eingriff möglichst wohnortnah mit der gewünschten Methode vornehmen […]. Die Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen [&#8230;] werden.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„In allen Bundesländern soll in die Ausbildung der Gynäkologinnen und Gynäkologen der Schwangerschaftsabbruch in die Ausbildung integriert werden. Allen Frauen soll die Kostenübernahme des Abbruchs ermöglicht werden. Existierende Möglichkeiten medikamentöser Abbruchmethoden sollten Schwangeren besser zugänglich gemacht werden und z.B. medizinisches Personal und Hebammen begleitet werden können. Eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§218, 218a StGB) soll im Wege von sog. fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Bundestag beraten werden.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung [&#8230;] muss [&#8230;] dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen.“</p>
<p>„Es darf keine Werbung von Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche geben. Während der Schwangerschaftskonfliktberatung sollen den Müttern Ultraschallaufnahmen des Kindes gezeigt werden, damit sie sich über den Entwicklungsstand des Kindes im Klaren sind.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„§ 218 StGB muss ersatzlos gestrichen werden. Die Versorgungslage ungewollt Schwangerer muss deutschlandweit verbessert werden. Beratungsangebote müssen freiwillig statt verpflichtend sein. Der Schwangerschaftsabbruch muss als medizinischer Eingriff gelten, der zur gesundheitlichen Versorgung dazugehört.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Das BSW fordert die grundsätzliche Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur 12. Woche.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Keine Frau sollte wegen des Abbruchs ihrer Schwangerschaft strafbar gemacht werden. Schwangere brauchen beste Betreuung und Rechtssicherheit. Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung ist von herausragender Bedeutung und muss zwingend erhalten bleiben. Wir stehen bei dem Wunsch nach einem Schwangerschaftsabbruch für einen flächendeckenden und diskriminierungsfreien Zugang zu einer sicheren medizinischen Versorgung und setzen uns für die Rechtssicherheit von Ärzten ein, die über ihr Leistungsangebot in diesem Bereich informieren. Eine kommerzielle Bewerbung von Schwangerschaftsabbrüchen sollte aber weiterhin illegal bleiben.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p style="color: #333333; font-size: 16px; font-weight: 400;">„Die PIRATEN orientieren sich in ihren gesundheitspolitischen Positionen am Wohl der Patientinnen und Patienten, d.h. dass wir Schwangerschaftsabbrüche zum Schutz der schwangeren Person legalisieren.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Keine Frau sollte wegen des Abbruchs ihrer Schwangerschaft strafbar gemacht werden. Schwangere brauchen beste Betreuung und Rechtssicherheit. Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung ist von herausragender Bedeutung und muss zwingend erhalten bleiben. Wir stehen bei dem Wunsch nach einem Schwangerschaftsabbruch für einen flächendeckenden und diskriminierungsfreien Zugang zu einer sicheren medizinischen Versorgung und setzen uns für die Rechtssicherheit von Ärzten ein, die über ihr Leistungsangebot in diesem Bereich informieren. Eine kommerzielle Bewerbung von Schwangerschaftsabbrüchen sollte aber weiterhin illegal bleiben.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt befürwortet die Streichung des § 218 StGB.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zu der Frage nach einem regul&auml;ren Zugang zu einem T&ouml;tungs&shy;me&shy;di&shy;ka&shy;ment beim assis&shy;tierten Suizid?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe, allerdings Positionierung gegen „aktive Sterbehilfe“.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Das Recht auf selbstbestimmtes Leben schließt – nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – selbstbestimmtes Sterben frei von Druck ein. Unser Ziel ist es, dass dieses Urteil in der Praxis umgesetzt werden kann.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Wir stehen fest zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Sterbehilfe rechtssicher in Anspruch zu nehmen.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe, allerdings Positionierung gegen „Tötung auf Verlangen“.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Der Umgang mit dem Tod darf in unserer Gesellschaft nicht länger ein Tabu sein. Deshalb stehen wir für eine menschenwürdige Begleitung Schwerstkranker und Sterbender. Wir setzen uns für die Stärkung der Palliativmedizin und die Förderung mobiler Reha- und Kinderpalliativteams ein. [&#8230;]“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Beim assistierten Suizid unterstützen wir eine humanitäre Lösung, die Selbstbestimmung und Schutz vor Missbrauch gleichermaßen gewährleistet.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Wir PIRATEN fordern eine pragmatische, rationale Regelung der Sterbehilfe. Ethische Grundlage einer solchen Regelung muss das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen sein. D.h. sofern es dem Willen der Betroffenen entspricht, sollte ein Assistierter Suizid sowohl als auch Aktive Sterbehilfe straffrei sein.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt befürwortet die Legalisierung der Beihilfe zum Suizid für mündige Erwachsene, die an &#8218;andauernden und unerträglichen körperlichen oder geistigen Gebrechen leiden, die nicht gelindert werden können&#8216;. Es ist sicherzustellen, dass die folgenden Kriterien erfüllt sind, bevor ein assistierter Suizid erlaubt wird:</p>
<ul>
<li>Die Person ist erwachsen und geschäftsfähig und leidet an ständigen und unerträglichen körperlichen oder geistigen Gebrechen, die nicht gelindert werden können.</li>
<li>Der Antrag muss aus freiem Willen gestellt werden und darf nicht von anderen Personen erzwungen sein.&#8220;</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<h1 class="">Demokratisierung</h1>
<h2 class="">Wie stehen Sie zu B&uuml;rgerr&auml;ten und Volks&shy;ent&shy;scheiden auf Bundes&shy;ebene? Was spricht aus Ihrer Sicht f&uuml;r und gegen Volks&shy;ent&shy;scheide und B&uuml;rgerr&auml;te, um ein h&ouml;heres Ma&szlig; an politischer Mitbe&shy;stim&shy;mung zu erm&ouml;g&shy;li&shy;chen? Was halten Sie in diesem Rahmen von einer Befas&shy;sungs&shy;pflicht des Bundestags mit den Ergebnissen von B&uuml;rger&shy;r&auml;&shy;ten?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Wir wollen Bürgerräte als festen Bestandteil unserer Demokratie etablieren. Geloste Bürgerräte beraten zu schwierigen Themen und stärken das Vertrauen in die Demokratie. Sie machen Demokratie erlebbar, indem sie Menschen mit unterschiedlichen Positionen zum Austausch einladen, zur Kompromissfindung ermutigen und erreichen, dass der Interessenausgleich als Kern der Demokratie verstanden wird. Ihre Empfehlungen fließen in die parlamentarischen Beratungen ein, während die Entscheidungen bei den gewählten Institutionen bleiben.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Mit Bürgerräten besteht die Möglichkeit, den Rat der Menschen als &#8218;Expert*innen des Alltags&#8216; in einem repräsentativen Verfahren einzuholen. Auch das gilt es zu stärken und gesetzlich abzusichern, inklusive demokratischer Verfahren zu einzelnen Beratungsergebnissen. Dafür wollen wir beispielsweise die Einführung einer Volksinitiative prüfen. Das Petitionsrecht wollen wir weiterentwickeln und stärken.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Wir fordern Volksentscheide nach Schweizer Vorbild auch für Deutschland. Denn die uneingeschränkte Volkssouveränität in ihrer seit fast 200 Jahren bewährten Gestaltung hat dem eidgenössischen Bundesstaat eine fortwährende Spitzenstellung in Wohlstand, Frieden und Freiheit gesichert.</p>
<p>Als einzige der im Bundestag vertretenen Parteien halten wir das deutsche Volk für ebenso mündig wie das der Schweiz und anderer europäischer Staaten. Erfahrungsgemäß entscheiden Bürger in Schicksalsfragen der Nation weitsichtiger, friedfertiger und gemeinwohlorientierter als Berufspolitiker. Deshalb fordert die AfD, die rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung der im Art. 20 Abs. 2 GG vorgesehenen Volksabstimmungen zu schaffen.</p>
<p>Das ist die Lehre aus der Wiedervereinigung, aus der Ablehnung des „EU-Verfassungsvertrags“ durch das französische und das niederländische Volk und der Entscheidung der Bürger des Vereinigten Königreichs, aus der Europäischen Union auszutreten. Wesentliche Voraussetzungen für die Qualität von Volksentscheiden sind ein ausgeprägter und autonomer Prozess der Willensbildung, Informationspﬂichten und -rechte sowie eine breite gesellschaftliche Debatte.</p>
<p>Ohne Zustimmung des Volkes darf das Grundgesetz nicht geändert und kein bedeutsamer völkerrechtlicher Vertrag geschlossen werden. Wir wollen dem Volk das Recht geben, den Abgeordneten auf die Finger zu schauen und vom Parlament beschlossene Gesetze zu ändern oder abzulehnen. Das Volk soll die Möglichkeit erhalten, Gesetzesinitiativen einzubringen und per Volksabstimmung auch zu beschließen.</p>
<p>Volksabstimmungen auf Bundesebene müssen zentraler Gegenstand jeder Koalitionsverhandlung sein. Der Souverän soll das Recht haben, vom Parlament beschlossene Gesetze zu ändern oder abzulehnen und so unsere Volksvertreter zu sorgfältiger Arbeit zwingen, über Grundgesetzänderungen und wichtige völkerrechtliche Verträge zu entscheiden und unter Beachtung der Grenzen des Art. 79 Abs. 3 GG Verfassungsänderungen einzubringen und per Volksabstimmung zu beschließen.“</p>
<p>„Den direkten Einfluss der politisch aktiven Nichtregierungsorganisationen und sogenannter Bürgerräte auf die staatliche Willensbildung lehnen wir ab.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Wir wollen Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide, Bürger*inneninitiativen, Bürger*innenbegehren und Bürger*innenentscheide auf Bundesebene einführen. Die Ausweitung der Mitbestimmungsrechte schließt auch die Einführung von Referenden ein, d. h., die Bürger*innen können gegen parlamentarische Entscheidungen ein Veto einlegen. Das von der Zivilgesellschaft entwickelte Instrument der Bürger*innenräte, wonach zufällig ausgeloste Menschen aus der Mitte der Gesellschaft Fragen aufwerfen und Lösungsvorschläge für verschiedene Probleme entwickeln, wollen wir unterstützen, stärken und fördern.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Wir werden uns um die notwendigen Mehrheiten bemühen, um eine Verfassungsänderung auf den Weg zu bringen, die in wichtigen Fragen Volksentscheide ermöglicht, zum Beispiel über eine Rentenreform wie in Österreich oder die Frage der EU-Erweiterung. Per Volksbegehren soll es auch auf Bundesebene möglich werden, eine verbindliche Volksabstimmung über Gesetzesvorschläge bzw. Gesetzesrücknahmen (Heizungsgesetz) herbeizuführen.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Wir wollen die Bürger stärker in politische Entscheidungen einbeziehen. Losbasierte Bürgerräte, wie der Bürgerrat zum Thema „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ sehen wir jedoch kritisch, da bei den entsprechenden Fachthemen auch alle Expertisen berücksichtigt werden müssen. Statt nun im Vorfeld besonders darauf zu achten, dass auch die Erzeugerstimmen aus der Landwirtschaft gehört werden, wurde im Losverfahren nur gesondert auf den Anteil der sich vegetarisch oder vegan ernährenden Personen im gezogenen Bürgerrat hingewiesen. Wenn diese Auswahlprobleme gelöst sind, können Bürgerräte eine sinnvolle Ergänzung darstellen.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Prinzipiell sehen wir mehr direkte Demokratie positiv. So setzen wir uns für Volksentscheide nach Schweizer Vorbild ein. Bürgerräte müssen mit wirklich beschlussfassenden Kompetenzen ausgestattet sein, damit sie nicht nur eine Placebofunktion haben. Je höher das Maß der Beteiligung ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Ergebnis akzeptiert wird. Dabei muss sichergestellt sein, dass es eine möglichst vollständige Information hinsichtlich der zu beratenden bzw. abzustimmenden Thematik gibt. Das Schweizer Modell für Volksabstimmungen bietet dafür die Grundlage. Wenn dies auch für Bürgerräte gesichert ist, können auch Bundestag und Bundesrat nur wenig akzeptable Gegenpositionen vertreten. Dass die Ergebnisse derartiger direktdemokratischer Elemente eine Folge in der praktischen Politik haben müssen, versteht sich von selbst. Denn wären sie nur Selbstzweck, führt dies zu dem Gegenpol von Demokratie, nämlich Politikverdruss.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Wir setzen uns für mehr Bürgerbeteiligung in der Politik ein. Wir wollen Bürgerräte als beratende Organe aus der Mitte der Gesellschaft weiter unterstützen, um die demokratische Teilhabe zu stärken. Wir fordern zudem die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Bürger*innen-räte sind ein gutes Mittel um bürgerliches Engagement zu stärken und die direkte politische Beteiligung der Bürgerschaft zu fördern. Welche Form der Beteiligung genau zu wählen ist, ist vom Einzelfass des betroffenen Themengebietes abhängig. So bieten sich Bürger*innen-räte auf kommunaler Ebene, wo die vor Ort wohnenden Bürger*innen direkt betroffen sind, an. Auf Bundesebene hingegen werden die Entscheidungen komplexer und die konkreten Auswirkungen sind für einzelne Bürger*innen möglicherweise weniger greifbar, weshalb Volt gesetzgebende Volksentscheide auf Bundesebene eher ablehnt.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zu einer Beschr&auml;n&shy;kung von Amtszeiten f&uuml;r Bundes&shy;tags&shy;ab&shy;ge&shy;ord&shy;nete, Bundes&shy;mi&shy;nis&shy;ter*innen und Bundes&shy;kanz&shy;le&shy;r*in?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Die ungebrochene Tendenz zum Berufspolitikertum hat der Monopolisierung der Macht Vorschub geleistet und die unübersehbare Kluft zwischen Wählern und Gewählten stetig vergrößert. Vetternwirtschaft, Filz, korruptionsfördernde Strukturen und Lobbyismus sind die Folge. Um unser Ideal des Bürgerabgeordneten zu verwirklichen, fordern wir eine Begrenzung der Mandatszeit für Bundeskanzler auf drei und für Abgeordnete auf insgesamt vier Legislaturperioden in EU-Parlament, Bundestag oder Landesparlament.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Wir wollen die Amtszeiten nicht beschränken. Die Bürgerinnen und Bürger sollen weiterhin frei über ihre politische Vertretung entscheiden können.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Es wäre sicher sinnvoll, wenn nach spätestens zwei Legislaturen die handelnden Personen getauscht würden, da damit im Idealfall auch neue Ideen Einzug finden. Eine solche Beschränkung der Amtszeit würde jedoch in mehrfacher Hinsicht einen Eingriff in Wahlgrundsätze darstellen. Dies betrifft sowohl das Recht sich als Bundeskanzler:in, Minister:in oder Abgeordnete:m zur Wahl zu stellen, als auch das Recht der Parteien eine:n Bundeskanzler:in oder Kandidatinnen vorzuschlagen. Ebenso ist ein Eingriff in das Demokratieprinzip des Art. 20 GG in Form der freien Willensausübung ausgeschlossen.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt befürwortet die Reglementierung von Wahlmandaten durch angemessene Amtszeitbeschränkungen für alle europäischen Wahlpositionen. Parteiintern wird dies durch die Amtszeitbegrenzung Parteiinterner Ämter bereits umgesetzt.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie wollen Sie die parla&shy;men&shy;ta&shy;ri&shy;sche Arbeit des Bundestags und seiner Abgeord&shy;neten trans&shy;pa&shy;renter gestalten?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Außerdem gehen wir weiterhin entschieden gegen Geldwäsche vor, schließen die Lücken im Transparenzregister, machen es wieder für die Zivilgesellschaft zugänglich und setzen uns für die effektive Bekämpfung von Vermögensverschleierung ein.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Transparente und nachvollziehbare Politik stärkt das Gemeinwohl, dafür müssen mögliche finanzielle Interessen offengelegt und Karenzzeiten für ausscheidende Regierungsmitglieder erhöht werden. Wir stehen für ein starkes Parlament, eine Stärkung der parlamentarischen Verfahren und konstruktive Kompromissfindung, sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. Parlamentsarbeit und Gesetzgebungsverfahren wollen wir transparenter gestalten und Lobbytreffen der Regierung wie in der Europäischen Kommission sichtbar machen. Dabei setzen wir uns für unabhängige Kontrollen ein, um Transparenz und Integrität zu stärken. Die Sitzungen der Fachausschüsse sollen in der Regel öffentlich stattfinden und gestreamt werden. Es gibt Regeln für Parteispenden oder politische Werbung im Fernsehen und Radio. Es gibt solche Regeln auch im Digitalen, die wir zum Schutz unserer Demokratie durchsetzen wollen. Wir sorgen dafür, dass diese Deckelung auch durch die Besitzer sehr großer Onlineplattformen nicht umgehbar ist. Es braucht klare Grenzen, wie viel Einfluss ein Einzelner nehmen darf. Parteispenden und -sponsoring wollen wir durch einen jährlichen Höchstbetrag deckeln und weitere Maßnahmen prüfen, um Schlupflöcher zu schließen. Hierfür nehmen wir insbesondere Auslandsspenden in den Blick.</p>
<p>Die systematische Unterstützung von Organisationen an Parteien soll klarer geregelt werden, sodass die wesentlichen Transparenzregeln für Parteien auch für diese Organisationen gelten. Solange es keine gesetzliche Regelung gibt, wenden wir die über das Parteiengesetz hinausgehenden Regelungen unseres Spendenkodex an.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class="">AfD</p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class="">Linke</p>
<p>„Den Gesetzesvorlagen der Bundesregierung muss eine Auflistung der Interessenvertreter*innen sowie der Sachverständigen beigefügt werden, deren Stellungnahmen bei der Erstellung und Erarbeitung berücksichtigt wurden oder die sonst mitgewirkt haben (legislative Fußspur).</p>
<p>Abgeordneten muss es verboten sein, Spenden anzunehmen. Die Nebenverdienste von Abgeordneten sind detailliert und zeitnah zu veröffentlichen. Unternehmensspenden an Parteien sowie das steuerlich absetzbare Parteiensponsoring (etwa Unternehmensstände auf Parteitagen) wollen wir verbieten. Spenden von Privatpersonen sind auf 25.000 Euro im Jahr zu begrenzen. Auch nachträgliche &#8218;Dankeschön-Spenden&#8216; mit dem Ziel der Imagepflege des Lobbyisten müssen uneingeschränkt als Abgeordnetenbestechung strafbar sein.</p>
<p>Bundesminister*innen und parlamentarische Staatssekretär* innen müssen nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt mindestens drei Jahre bzw. für die Dauer des zeitlichen Anspruchs auf Übergangsgeld warten, bevor sie in Unternehmen wechseln, mit deren wirtschaftlichen Interessen sie zuvor politisch befasst waren. […]</p>
<p>Wenn Abgeordnete Aktien von einzelnen Unternehmen halten, müssen sie diese Firmenbeteiligungen mit Beginn ihres Mandates offenlegen, um für Transparenz im Hinblick auf ihre politische Arbeit im Parlament zur sorgen.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Wir wollen, dass Deutschland darauf drängt, private Organisationen aus Regulierungsgremien herauszuhalten und den Privaten den indirekten Zugriff auf die Hoheitsgewalt des Staates zu entziehen. Zugleich muss Lobbyismus durch weit strengere Regeln transparent gemacht und dadurch zurückgedrängt werden.</p>
<p>„Der Wechsel von ausscheidenden Politikern in Wirtschaftsbranchen, mit denen sie vorher zu tun hatten, darf allenfalls mit einer Karenzzeit von mindestens 5 Jahren zulässig sein.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Wir setzen uns für die Ergänzung des bestehenden Lobbyregisters um einen sog. exekutiven Fußabdruck ein (die Veröffentlichung aller Lobbyistenkontakte und aller Lobbyisten-Stellungnahmen bei Gesetzeswerken durch die Bundesministerien). Der Austausch mit der Wirtschaft ist für eine unbürokratische Politik wichtig – Hinterzimmerdeals braucht aber keiner!“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Wir brauchen ein Lobbyregister, das erkennen lässt, wer wann mit wem worüber spricht und an den Entwicklungen von gesetzlichen Entwicklungen beteiligt ist. Wir folgen dabei den Empfehlungen von Abgeordnetenwatsch und Lobbycontrol.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Eine starke Demokratie braucht gerechte Wahlen, transparente Entscheidungsprozesse und die aktive Beteiligung der Bürgerschaft. Durch gezielte Reformen wie die Einführung der Ersatzstimme, eine umfassende Antikorruptionsstrategie einschließlich eines Whistleblower-Schutzprogramms und strenger Regeln für Nebentätigkeiten von Entscheidungstragenden wird die politische Teilhabe gefördert und das Vertrauen in demokratische Institutionen gestärkt. Die Einführung einer &#8218;legislativen Fußspur&#8216;, die transparent aufzeigt, welche Interessen Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse genommen haben, ist ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Transparenz.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zur Finan&shy;zie&shy;rung des &ouml;ffent&shy;lich-recht&shy;li&shy;chen Rundfunks als S&auml;ule der Demokratie mit H&ouml;rfunk, Fernsehen und Online-&shy;An&shy;ge&shy;bo&shy;ten?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bleibt eine zentrale Säule des dualen Mediensystems und muss durch eine auftragsgerechte, rechtssichere Finanzierung gestärkt werden. Er soll alle Generationen mit hochwertigen, unabhängigen Angeboten erreichen. Private Medienunternehmen sind eine wichtige zweite Säule und sollen durch gute regulatorische und ordnungspolitische Rahmenbedingungen unterstützt werden, um auch im digitalen Zeitalter ihre wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftliche Relevanz zu sichern. Wir wollen lokale und regionale Medien fördern und innovative Medienformate unterstützen, um die Teilhabe und Vielfalt im Mediensystem zu sichern.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Unser Land braucht mehr denn je eine unabhängige Medienlandschaft. Das betrifft die privaten Medien, aber genauso den ÖRR. Es braucht ein Informationsangebot, das nicht überwältigt, belehrt oder bevormundet, nicht tendenziös oder einseitig ist. Wir verpflichten den ÖRR zu seinem Kernauftrag: Sparsamkeit, mehr Meinungsvielfalt und Neutralität.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sichert die pluralistische, staatsferne und unabhängige Berichterstattung und kann daher durch die Beachtung höchster journalistischer Standards ein Punkt der Orientierung auch im Angesicht von Desinformationskampagnen und Falschmeldungen sein. Es ist wichtig, dass er diese bewährte Funktion auch im Digitalen ausfüllen und weiterentwickeln kann. Die dafür nötigen Reformen sichern wir mit einer auskömmlichen Finanzierung und verlässlichen Rahmenbedingungen und beziehen uns bei der Ausgestaltung unter anderem auf die Vorschläge der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Auf europäischer Ebene unterstützen wir eine Plattform, die länderübergreifend unter anderem die öffentlich-rechtlichen Informationsangebote zusammenführt, zugänglich macht und eine Alternative zu den derzeitigen, rein kommerziellen Angeboten darstellt.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„In der Bevölkerung entsteht zunehmend der Eindruck, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) mehr Meinungsvielfalt benötigt und die sachliche Berichterstattung mehr Raum einnehmen muss. Wir setzen uns dafür ein, dass dem idealerweise im Rahmen einer &#8218;Reform von Innen&#8216; Rechnung getragen wird. Wir bekennen uns zum dualen Mediensystem – bestehend aus dem ÖRR und privaten Medien. Konkurrenz zu jedem Angebot privater Medien ist jedoch nicht Aufgabe des ÖRR. Deshalb wollen wir einen moderneren und schlankeren ÖRR, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert: Nachrichten, Bildung und Informationen. Durch eine Reduktion der Kanäle sowie den Abbau von Doppelstrukturen wollen wir den Rundfunkbeitrag deutlich senken. Junge Menschen in Ausbildung wollen wir vom Rundfunkbeitrag befreien.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Mit rund 9 Milliarden Euro Gebührenaufkommen zuzüglich Werbeeinnahmen ist der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht nur der teuerste der Welt, sondern er verfügt auch über ein Vielfaches an Finanz- und Personalressourcen aller privaten Medien insgesamt. Der strukturell, personell und finanziell eng mit den etablierten Parteien vernetzte Apparat nutzt diese Macht entgegen den Anforderungen des Medienstaatsvertrags gezielt zur Meinungsmache bis hin zur Manipulation. In seiner jetzigen Form ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht mehr zeitgemäß. Er muss grundlegend reformiert, verschlankt und entideologisiert werden. Die AfD setzt sich vehement für eine nachhaltige Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein, dessen Aufgabe allein eine gebührenfreie Grundversorgung mit Informations-, Kultur- und Regionalprogrammen sein soll.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Die Programmvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss erhalten bleiben, einschließlich Arte, 3-Sat und Kulturradios. Breit gefächerte gesellschaftspolitische Informationen müssen gestärkt werden, für die bei den Privaten kaum Platz ist. Die Gehalts- und Ausgabenstrukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk müssen offengelegt werden, einschließlich der Beraterstrukturen. Öffentliche Gelder nur bei transparenten Finanzen!“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Wir wollen eine grundlegende Reform des ÖRR und eine Neuverhandlung des Medienstaatsvertrages.</p>
<p>Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags lehnen wir ab. Der von der sogenannten Zukunftskommission bislang vorgelegte Vertrag beinhaltet keine signifikanten Reformen der öffentlich-rechtlichen Sender. Bisherige Organisationsstrukturen und Finanzierungsmodelle bleiben in dem Reformpapier ebenso unangetastet wie die unverhältnismäßig hohen Gehälter der Intendanten und Direktoren. Wir wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht abschaffen, sondern so reformieren, dass er Vertrauen zurückgewinnen kann. Das kann nur gelingen, wenn die Interessen und die Beteiligung der Beitragszahler angemessen berücksichtigt werden.</p>
<p>Bildungsprogramme und Berichterstattungen über politische und kulturelle Ereignisse stehen derzeit in keinem angemessenen Verhältnis zu den Angeboten von Unterhaltungs- und Sportprogrammen. Ein eklatantes Missverhältnis hat zu Kostenexplosionen und maßgeblicher Verwässerung des staatlichen Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geführt. So fließen aktuell von einem Beitrags-Euro nur noch 44 Cent in das Programm. Gebührengelder versickern in externe Produktionsfirmen, exorbitante Gehälter an der Spitze, erdrückende Pensionslasten und durch nichts gerechtfertigte Mehrfachstrukturen samt überbordender Bürokratie.</p>
<p>Die Vergütung der Intendanten und Direktoren sollten deutlich reduziert werden und künftig an die Besoldungen des öffentlichen Dienstes gekoppelt werden. Honorarzahlungen an Kommentatoren, Experten und Prominente sollen begrenzt werden und öffentlich einsehbar sein.</p>
<p>Im aktuellen Reformstaatsvertrag ist eine „Aktualitätsklausel“ enthalten, die letztlich eine Depublizierungspflicht ist: Im Internet soll der Bündnis Sahra Wagenknecht &#8211; Vernunft und Gerechtigkeit Rückgriff auf Sendungen, die länger als 14 Tage zurückliegen, ausgeschlossen werden. Das ist inakzeptabel. Zumindest die von den Beitragszahlern finanzierten Eigenproduktionen der Sender müssen zeitlich unbeschränkt abrufbar sein.</p>
<p>In den Aufsichtsgremien des ÖRR, die sowohl Finanzen als auch den gesetzlich geregelten Programmauftrag überwachen, sitzen mehrheitlich staats- oder parteinahe Vertreter. In den Redaktionen herrscht allzu oft eine journalistische Einheitsmeinung vor. Diese Einseitigkeit in der Berichterstattung und die Verengung des Meinungskorridors in der politischen Kommentierung empört zurecht viele Menschen.</p>
<p>Wir fordern, dass die Kontrolle über den ÖRR und die Besetzung ihrer Gremien parteifern organisiert wird und der Einfluss der Gebührenzahler gestärkt wird.</p>
<p>Wir fordern die Einrichtung einer Enquete-Kommission: Die Berichterstattung und Kommentierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist darauf zu untersuchen, ob sie dem Auftrag zu objektiver Information und Regierungsferne entspricht.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Wir stehen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er gewährleistet eine flächendeckende Berichterstattung und bietet Raum für verschiedene Werte, Meinungen und Lebenseinstellungen. Wir wollen den Rundfunkteilnehmern künftig umfassende Mitbestimmungsmöglichkeiten geben. Sie sollen neben dem Recht, informiert zu werden, und der Pflicht, zu zahlen, auch Teilhaberechte erhalten. Konkret wollen wir, dass Rundfunkteilnehmer künftig die Besetzung der Rundfunkräte bestimmen. Über die Grundzüge des Programms, die Höhe des Rundfunkbeitrags sowie über die Intendanten müssen sie entscheiden.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Wir halten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für eine wichtige Säule der Demokratie. Allerdings sehen wir massiven Reformbedarf. So sollte das Angebot auf Information und Bildung beschränkt sein, oftmals teure Sport- und Unterhaltungsproduktionen können von anderen Anbietern abgedeckt werden. Weiterhin muss sofort auf politische und klerikale Einflussnahme innerhalb der Räte verzichtet werden, wo dies nicht gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist. Entsprechende gesetzliche und vertragliche Vorschriften sollen aufgehoben werden.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volts Lösung für mehr unabhängige Medienberichtserstattung ist eine Reform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks hin zu einem Europäischen Modell. Das grundsätzliche Finanzierungsmodell stellt für Volt als wichtige Säule der Demokratie nicht in Frage.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1 class="">Digitalisierung</h1>
<h2 class="">Sollte es weiterhin (kurzfris&shy;tig/lang&shy;fristig) M&ouml;glich&shy;keiten geben, &ouml;ffentliche Dienst&shy;leis&shy;tungen ohne digitale Hilfsmittel zu nutzen? Welche (gesetz&shy;ge&shy;be&shy;ri&shy;schen) Ma&szlig;nahmen halten Sie dazu f&uuml;r zweckm&auml;&szlig;ig?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Wir arbeiten auf zentrale Anlaufstellen hin, die für alle wohnortnah, sozialräumlich, niedrigschwellig, mehrsprachig, barrierefrei und auch digital erreichbar sind.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Wir setzen uns für eine Gesellschaft ohne digitale Gräben ein: Für Verwaltungsleistungen, aber auch für wesentliche Bereiche der Daseinsvorsorge sollten – wo es nötig ist – analoge Zugänge offen gehalten und Beratungsangebote ausgebaut werden.&#8220;</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Wir wollen analoge Prozesse konsequent abschaffen und durch moderne, effizientere digitale Lösungen ersetzen.“</p>
<p>„Wir setzen auf einfache Lösungen vor Ort: Zum Beispiel einfach zu bedienende Terminals vor Ort in den Behörden und Unterstützung durch menschliche Digitallotsen, damit niemand ausgeschlossen wird. Außerdem wollen wir einen KI-Bürgerassistenten einführen, der Bürgerinnen und Bürger bei digitalen Behördengängen unterstützt.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Darum setzt sich die AfD für die Anerkennung des Rechts der Bürger auf ein analoges Leben außerhalb der digitalisierten Verwaltungs- und Alltagsabläufe als allgemeines Bürgerrecht ein [&#8230;]“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>Keine konkrete Angabe, aber: „Öffentliche Stellen müssen Geräte und fachkundiges Personal bereitstellen, um vor Ort beim Ausfüllen von Onlineanträgen zu helfen.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Wir treten für ein gesetzlich geschütztes Recht auf nichtdigitale Teilhabe am öffentlichen Leben ein.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Ja, wir setzten uns für ein Recht auf analoges Leben ein, also neben digitalen Varianten auch analoge bereitstellen zu müssen. Nur so ist Teilhabe aller Menschen möglich.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Wir wollen eine weitgehende Digitalisierung von Verwaltungsprozessen auf allen staatlichen Ebenen, um einen besseren Service zu leisten und mehr Transparenz herzustellen. Wir setzen uns für eine digitale Verwaltung mit hoher Benutzerfreundlichkeit ein, fordern aber gleichzeitig, dass es Alternativen für Menschen ohne digitale Kenntnisse geben muss. Dabei darf Datenschutz selbstverständlich nicht auf der Strecke bleiben. Auch die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Daten im Rahmen öffentlicher Aufgaben dürfen nicht privatisiert werden. Wir müssen von unseren nordischen Nachbarn lernen, wo die Digitalisierung längst den Alltag prägt. In Dänemark zum Beispiel läuft die digitale Verwaltung reibungslos –von Anträgen zu Bürgergeld, Rente, Ummeldung bis hin zu Fördermitteln zum Heizungstausch. Statt das Rad neu zu erfinden, sollten wir darum gezielt Kooperationen starten und uns dort etwas abschauen, wo es funktioniert – etwa bei einem gemeinsamen Digitalisierungsprojekt mit Dänemark, finanziell unterstützt aus Berlin.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt vertritt den Grundsatz &#8218;digital first&#8216;, da die Digitalisierung der öffentlichen Dienstleistungen eine zentrale Säule unserer politischen Forderungen ist. Analoge Dienstleistungen sollen langfristig die Ausnahme sein und nur für Bürger:innen verfügbar bleiben, die aus persönlichen oder technischen Gründen keinen Zugang zu digitalen Angeboten haben. Kurzfristig sehen wir noch die Notwendigkeit, analoge Alternativen bereitzuhalten, insbesondere in kleineren Kommunen, in denen digitale Kompetenzen und Infrastruktur noch aufgebaut werden müssen. Unser Ziel ist es, den Übergang zu einer digitalen Verwaltung voranzutreiben, ohne dabei Bürger:innen zurückzulassen und eine digitale Spaltung (digital divide) zu riskieren. Volt setzt sich dafür ein, dass alle Bevölkerungsgruppen Zugang zu digitalen Verwaltungsangeboten erhalten und fordert gezielte Maßnahmen zur Förderung von Digitalkompetenzen. Barrierefreie, intuitive digitale Plattformen müssen gesetzlich priorisiert werden, um eine möglichst breite Inklusion sicherzustellen. Gesetzgeberisch soll der Fokus auf dem Ausbau digitaler Infrastruktur, der Einführung digitaler Identifikationsmethoden und der Verpflichtung von Behörden liegen, digitale Lösungen als Standard anzubieten.&#8220;</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Bef&uuml;rworten Sie den Ausbau von Techno&shy;lo&shy;gien der K&uuml;nstlichen Intelligenz (f&uuml;r &ouml;ffentliche Dienst&shy;leis&shy;tun&shy;gen/f&uuml;r die innere Sicher&shy;heit/f&uuml;r das Milit&auml;r)? Welche Initiativen planen Sie daf&uuml;r?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Öffentliche Dienstleistungen: „Wir nutzen Automatisierung und Künstliche Intelligenz, um Verwaltungsprozesse zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.“</p>
<p>Innere Sicherheit: „Unsere Polizei soll automatisierte (KI-basierte) Datenanalysen vornehmen können.“</p>
<p>Militär: Keine Angabe</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Öffentliche Dienstleistungen: „Mit dem Einsatz von KI bauen wir in Deutschland eine effiziente, vollständig digitalisierte Verwaltung für Bürger und Unternehmen auf [&#8230;]. Bei eindeutigen Sachverhalten wollen wir mit KI zu viel schnelleren Bescheiden kommen – wobei für die Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich immer ein Recht auf individuelle Überprüfung besteht.“</p>
<p>Innere Sicherheit / Polizei: Siehe Überwachung.</p>
<p>Militär: Keine spezifische Aussage bezüglich KI, aber bezüglich Militär und Digitalisierung: „Wir werden die eigenen Cyberfähigkeiten massiv aufbauen und den nationalen und supranationalen Rechtsrahmen für den effektiven Einsatz fortentwickeln. Wir bauen eine Drohnenarmee auf […].“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Öffentliche Dienstleistungen: „Wir ermöglichen den Einsatz von Automatisierung und KI- Anwendungen überall, wo sie hilfreich, sinnvoll, diskriminierungsarm und ethisch verantwortbar sind.“</p>
<p>Innere Sicherheit / Polizei: „Wir wollen KI-gestützte Analyseinstrumente der Polizei für die Strafverfolgung – unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben – stärker nutzbar machen. Unser Ziel ist es, rechtmäßig erhobene polizeiliche Daten durch automatisierte Analyse – unter Einhaltung der Zweckbindung – schneller und effektiver miteinander zu verknüpfen.“</p>
<p>Militär: „Wir halten die Entwicklung und den Einsatz von letalen vollautonomen Waffensystemen, die gänzlich ohne menschliche Kontrolle über Leben und Tod entscheiden, für falsch. Deswegen setzen wir uns intensiv auf internationaler Ebene für eine Ächtung ein. Den militärischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz wollen wir international regulieren.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Öffentliche Dienstleistungen: „Außerdem wollen wir einen KI-Bürgerassistenten einführen, der Bürgerinnen und Bürger bei digitalen Behördengängen unterstützt.“ Elterngeld und weitere Familienleistungen sollen automatisiert werden, „z. B. durch eine KI-basierte Beantragung“; „KI-gestützte Verwaltungsassistenten“</p>
<p>Innere Sicherheit / Polizei: Die FDP sieht „Chancen der Künstlichen Intelligenz (KI) in der Justiz“.</p>
<p>Militär: Militärisch fordert die FDP eine „Zeitenwende in der Forschung und Lehre“ ohne Zivilklauseln und möchte im Zusammenhang militärischer Forschung „Deutschland zu einem der stärksten Standorte für künstliche Intelligenz in der Welt machen“.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe zu den Bereichen KI und öffentliche Dienstleistungen, Innere Sicherheit / Polizei oder Militär, aber sie lehnt Regulierungen von KI auf EU-Ebene ab und fordert dazu „praxisnahe, nationale Lösungen“.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>Keine spezifische Angabe.</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Öffentliche Dienstleistungen: „Fördern wollen wir die Entwicklung und den Einsatz von [&#8230;] frei verfügbare[n] KI-Modelle[n] für Anwendungen in [&#8230;] öffentlicher Verwaltung.“</p>
<p>Innere Sicherheit / Polizei: „Ermächtigungsgrundlagen mit besonders hoher Eingriffstiefe – wie die KI-basierte Auswertung von Bestandsdaten oder der automatisierte Datenabgleich – sind nur da erforderlich, wo unsere Gesellschaft vor extremistischen, terroristischen oder anderen schwersten Straftaten geschützt werden muss.“</p>
<p>Militär: Keine spezifische Aussage zur militärischen Nutzung von KI.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>Öffentliche Dienstleistungen: „Wir setzen uns dafür ein, dass KI-gestützte Lernplattformen und individualisierte Lernangebote Einzug in die Klassenzimmer halten, um die Unterrichtsgestaltung zu bereichern und Schüler gezielt zu fördern. Bildung darf nicht an Sprachbarrieren scheitern. Wir werden Technologien zur Echtzeit-Übersetzung im Unterricht fördern, damit Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, besser integriert werden und leichter lernen können. Wir setzen uns dafür ein, dass KI-gestützte Unterstützungsplattformen deutschlandweit zur Verfügung gestellt werden, damit sich die Lehrkräfte wieder auf ihre Kernaufgabe konzentrieren können, um den Unterricht inhaltlich zu bereichern und Schüler gezielt zu fördern.“</p>
<p>Militär und Innere Sicherheit / Polizei: Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>Öffentliche Dienstleistungen: Keine Angabe.</p>
<p>Militär: „Grundlegend ja, sofern es transparent Open-Source entwickelt wird, aber im Bereich der Verteidigungspolitik lehnen wir den Einsatz von autonomen Systemen grundsätzlich ab, da diese etablierte moralische und juristische Standards unterlaufen und mit dem geltenden Völkerrecht nicht vereinbar sind. Wir setzen uns dafür ein, dass das Verbot autonomer Waffen auch im internationalen Maßstab etabliert wird.“</p>
<p>Innere Sicherheit / Polizei: „Im Bereich der Innenpolitik lehnen wir Einsatz von &#8218;predictive policing&#8216; grundsätzlich ab, da dieser gegen etablierte moralische Standards verstößt und mit dem im Grundgesetz zu verankernden Anspruch auf Diskriminierungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung kollidiert.&#8220;</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) für öffentliche Dienstleistungen befürworten wir, lehnen aber eine anlasslose Überwachung sowie die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab. Klar ist: Digitalisierung und der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) müssen international gesetzlich verankert werden.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>Öffentliche Dienstleistungen: „Volt befürwortet den Ausbau von Künstlicher Intelligenz (KI) in öffentlichen Dienstleistungen, der inneren Sicherheit und dem Militär, legt dabei jedoch großen Wert auf ethische und nachhaltige Prinzipien. In der Verwaltung soll KI zur Effizienzsteigerung, Automatisierung von Routineaufgaben und personalisierten Dienstleistungen beitragen, begleitet von klarer Bürgerinformation und strengen Ethikstandards.“</p>
<p>Polizei / Innere Sicherheit: „Für die innere Sicherheit unterstützt Volt den datengestützten Einsatz von KI zur Verbrechensprävention, jedoch immer unter Einhaltung strikter Datenschutzvorgaben und Bürgerrechte.“</p>
<p>Militär: „Im Militär spricht sich Volt für die weltweite Ächtung autonomer Waffensysteme aus, befürwortet jedoch die Entwicklung kontrollierbarer Verteidigungstechnologien, um liberal demokratische Werte zu schützen. Zur Umsetzung plant Volt die schnelle, einheitliche Einführung des europäischen AI Act, den Aufbau von Hochleistungsrechenzentren und KI-Kompetenzzentren, die Förderung von Open-Source-KI-Projekten und die Einführung von Weiterbildungsprogrammen, um den Arbeitsmarkt auf KI-Anwendungen vorzubereiten. Datenschutz soll differenziert gestaltet werden, sodass er Innovationen ermöglicht, ohne individuelle Rechte zu gefährden.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zur Ausweitung der Nutzung von KI bei der Auswertung perso&shy;nen&shy;be&shy;zo&shy;gener Daten zur polizei&shy;li&shy;chen Gefah&shy;re&shy;n&shy;ab&shy;wehr?</h2>
<h2 class="">Bef&uuml;rworten Sie einen weiteren Ausbau der &Uuml;berwachung des &ouml;ffent&shy;li&shy;chen Raums/des Internet? Welche Initiativen planen Sie daf&uuml;r?</h2>
<h2 class="">Bef&uuml;rworten Sie eine anlasslose Vorrats&shy;da&shy;ten&shy;spei&shy;che&shy;rung von Verkehrs&shy;da&shy;ten/In&shy;halts&shy;daten in der Telekom&shy;mu&shy;ni&shy;ka&shy;tion?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Wir machen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu einer Zentralstelle in der Cyber- und Informationssicherheit. Zudem stärken wir die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden gegen Cybercrime. Dadurch verbessern wir die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und stärken die Verteidigung gegen Cyberangriffe auf Menschen und Wirtschaft – insbesondere IP-Adressen und Port-Nummern. Dabei gewährleisten wir den Schutz der Daten der Nutzerinnen und Nutzer, stärken die IT-Sicherheitsmaßnahmen der Unternehmen und ihre Verantwortung im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz. Gleichzeitig schaffen wir damit eine bessere Grundlage für die wirksame Strafverfolgung bei konkreten Tatverdachten. Ergänzend setzen wir dabei auf die Log-in-Falle, die bei der Anmeldung an einem verdächtigen Benutzerkonto die IP-Adresse erfasst, wodurch per Justiz-Schnittstellen Stammdaten ermittelt werden können – selbstverständlich unter strikter Wahrung der Grundrechte und des Datenschutzes.“</p>
<p>„Plattformbetreiber werden verpflichtet, illegale Inhalte zu entfernen, während wir gleichzeitig den Jugendschutz stärken, etwa durch effektive Möglichkeiten zur Altersverifikation.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Wir geben unseren Sicherheitsbehörden eine möglichst umfassende Befugnis zur elektronischen Gesichtserkennung und erlauben ihnen die Nutzung moderner Software zur Analyse von großen Datenmengen, polizeilichen Datenbanken und sozialen Netzwerken. Wir schaffen digitale Befugnisse wie Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung und automatische Datenanalyse mittels KI für alle Bundessicherheitsbehörden.“ „[Wir verpflichten] die Internetanbieter zur Speicherung der IP-Adressen und Portnummern für eine Mindestdauer.“</p>
<p>„Verwendung von Bodycams – auch bei Einsätzen in Wohnräumen“. „Wir fordern den Ausbau des Videoschutzes an öffentlichen Gefahrenorten und Systeme zur automatisierten Gesichtserkennung an Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Kriminalitätsschwerpunkten zur Identifizierung schwerer Straftäter.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Wir setzen auf bürgerrechtsschonende Instrumente wie das sogenannte Quick-Freeze zur Verfolgung von Straftaten. Anlasslose Vorratsdatenspeicherung und Chatkontrolle lehnen wir ab.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Eine KI basierte Auswertung von personenbezogenen daten zur Gefahrenabwehr lehnen wir ab.“</p>
<p>„Videoüberwachung kann an einzelnen Kriminalitätsschwerpunkten wie Bahnhöfen Sinn ergeben, ersetzt jedoch niemals die Präsenz von Polizistinnen und Polizisten sowie funktionierende Präventionskonzepte. Eine flächendeckende Überwachung im öffentlichen Raum darf es daher nicht geben. Den Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum lehnen wir ab. Der Schutz der Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt gelten. Dazu gehört ein Recht auf Verschlüsselung, damit private Kommunikation privat bleibt. Wir lehnen Netzsperren, Chatkontrollen, Uploadfilter, die Vorratsdatenspeicherung und andere Formen der anlasslosen Datenerfassung ab. Mit unserem Quick-Freeze-Modell können stattdessen im Verdachtsfall bestimmte Daten auf richterliche Anordnung gesichert werden.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine konkrete Angabe.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>Die Linke steht „ […] gegen Vorratsdatenspeicherung, Bestandsdatenauskunft und Onlinedurchsuchungen (Staatstrojaner), nicht individualisierte Funkzellenabfragen, Rasterfahndung (auch per Handy), allgegenwärtige Videoüberwachung, Späh- und Lauschangriffe. Biometrische Videoüberwachung und Chat-Kontrollen wollen wir verbieten.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Positionierung gegen anlasslose Datensammlungen, Chatkontrolle und Vorratsdatenspeicherung.</p>
<p>Keine Aussage zur Überwachung im nicht-digitalen öffentlichen Raum.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Eine offen erkennbare und transparente Videoüberwachung erhöht nicht nur das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung, sondern ist auch geeignet, potenzielle Straftäter von der Tatausführung abzuschrecken und die Beweisführung vor Gericht zu erleichtern. Diese polizeiliche Befugnis ist in die Landespolizeigesetze aufzunehmen. Die Maßnahme ist regelmäßig zu evaluieren sowie auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Den Kommunen soll es ermöglicht werden Video-Zonen klar ersichtlich auszuweisen. Eine Koppelung mit KI-Anwendungen lehnen wir hierbei ab.“</p>
<p>„Wir befürworten die anlassbezogene Speicherung von Daten. Die Sicherheitsbehörden benötigen Zugriff auf umfassende Daten, um Gefährder-Strukturen nachhaltig überwachen zu können. Das ist zu ermöglichen. Dem Bedürfnis der rechtschaffenen Bürger, nicht in einem Überwachungsstaat zu leben, ist Rechnung zu tragen. Die zu gründende Bürgeranwaltschaft hat über die Sicherheitsbehörden und deren Datennutzung Aufsicht zu führen.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>Die Piraten stehen ablehnend gegenüber der Nutzung von KI zur Auswertung personenbezogener Daten durch die Polizei, &#8222;[&#8230;], da sich geschützte personenbezogene Daten nicht von ungeschützten unterscheiden lassen, eine staatliche Nutzung persönlicher Daten gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung verstößt und ein Generalverdacht gegen alle Menschen in Deutschland nicht zielführend ist.“</p>
<p>Die Piraten sind gegen eine Überwachung des öffentlichen Raumes „[&#8230;] Die bestehenden Rechtsrahmen dafür müssen weiter beschränkt, am besten dahingehend aufgehoben, werden, dass eine anlasslose Überwachung des öffentlichen Raums unmöglich wird.“</p>
<p>Vorratsdatenspeicherung: „Nein.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Siehe oben.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt setzt sich für einen zurückhaltenden und streng regulierten Einsatz von Überwachungstechnologien ein, der die Grundrechte und Privatsphäre der Bürger*innen schützt. Gerade beim Einsatz von KI in der Strafverfolgung müssen enge Schranken gesetzt und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen im Blick behalten werden. Die KI-Verordnung der Europäischen Union hat eine weite Lücke für den Einsatz von KI-gestützten Methoden in der Gefahrenabwehr gelassen. Wir fordern daher ein deutsches Umsetzungsgesetz, das den flächendeckenden Einsatz und die automatische Auswertung von Überwachungstechnologien ausschließt, &#8211; Systeme zur biometrischen Echtzeit-Fernidentifikation (RBI) verbietet, klare rechtliche Schranken für datenschutz- und verfassungskonforme KI-gestützte Überwachungsmethoden im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen einführt, eine Aufsichtsstelle nach dem Vorbild des UK Biometrics and Surveillance Camera Commissioner bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) einrichtet, um den staatlichen Einsatz von Überwachungstechnologien zu kontrollieren und auf ihre verfassungsgemäße Verwendung überwacht.</p>
<p>Volt befürwortet oder plant keinen weiteren Ausbau der Überwachung des öffentlichen Raums oder des Internets. Die aktuellen Befugnisse der Ermittlungsbehörden reichen aus, um Straftaten wirksam aufzuklären und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Vielmehr sind in der Vergangenheit Abstimmungsprobleme und fehlende Kommunikation und Kooperation zwischen einzelnen Behörden oder Bundesländern ursächlich für Ermittlungspannen gewesen. Die hier schlummernden Potentiale sollten gehoben werden, bevor weitere, möglicherweise grundrechtsgefährdende, Instrumente geschaffen werden.“</p>
<p>Volt steht gegen eine Vorratsdatenspeicherung: „[&#8230;] Volt setzt sich für die Abschaffung des aktuell nur ausgesetzten Gesetzes ein. Stattdessen fordern wir grundrechtsschonende Alternativen wie beispielsweise Log-In Fallen oder den von der Ampel-Koalitionen eigentlich bereits beschlossenen Quick-Freeze Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung. Volt ist überzeugt, dass nationale Sicherheit und der Schutz persönlicher Daten keine Gegensätze sein müssen. Wir streben innovative Lösungen an, die beides gewährleisten, ohne grundlegende Freiheitsrechte zu beschneiden.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1 class="">Frieden</h1>
<h2 class="">Bef&uuml;rworten Sie es, Schritte zur Beendigung der Aussetzung der Wehrpflicht vorzu&shy;neh&shy;men? Wenn ja, welche Schritte in diese Richtung w&uuml;rden Sie planen?</h2>
<h3></h3>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage plant die SPD die Einführung eines neuen, flexiblen Wehrdienstes. Der neue Wehrdienst soll auf Freiwilligkeit basieren und sich dabei am Bedarf der Bundeswehr orientieren. Es müssen zügig die Grundlagen für eine Wehrerfassung geschaffen werden. Der neue Wehrdienst dient zentral dem Aufbau einer durchhaltefähigen Reserve.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Die Truppenstärke trägt entscheidend bei zu einer glaubhaften Abschreckung und zum Erfüllen der NATO-Fähigkeitsziele. Wir wollen sie von 180.000 auf 203.000 Soldatinnen und Soldaten erhöhen. Für uns ist die Bundeswehr eine Armee von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in Uniform. Unsere Frauen und Männer in Uniform leisten einen unverzichtbaren Dienst für die gesamte Gesellschaft. Sie verdienen unsere höchste Anerkennung und volle Unterstützung. Ihr Platz ist in der Mitte der Gesellschaft. […]</p>
<p>Wir setzen perspektivisch auf ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr, das wir mit der aufwachsenden Wehrpflicht zusammendenken. So werden wir dem Personalbedarf zur Stärkung unserer Verteidigungsfähigkeit gerecht. Aus dem Kreis der Gemusterten sollen diejenigen benötigten Tauglichen kontingentiert und zum Grundwehrdienst einberufen werden, die ihre Bereitschaft zum Wehrdienst signalisiert haben. Bis zu einer Umsetzung eines Gesellschaftsjahres wollen wir die Freiwilligendienste und den Bundesfreiwilligendienst stärken.</p>
<p>Die Bundeswehr soll nur so viele Einberufungen vornehmen, wie es die Streitkräfteplanung erfordert. Wie bereits vor Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 wird es wieder möglich sein, seinen Dienst beispielsweise in einer &#8218;Blaulichtorganisation&#8216; abzuleisten. Dieses Modell stärkt die Resilienz unseres Landes im Rahmen der Gesamtverteidigung.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sicherzustellen, muss sie personell und materiell gut ausgestattet sein. Statt den aus guten Gründen seit 2011 ausgesetzten allgemeinen Grundwehrdienst wieder einzuführen, wollen wir den freiwilligen Wehrdienst und die Reserve für eine breite Zielgruppe attraktiver machen und durch gute Lebens- und Arbeitsbedingungen für Soldat*innen Personal langfristig binden.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Wir Freie Demokraten setzen uns für eine professionelle Freiwilligenarmee aus Aktiven und einer starken Reserve und für eine nationale Datenbank zur Erfassung wehrfähiger Männer und Frauen ein. Wir orientieren uns hierbei an den Fähigkeitszielen der NATO. Die Wiedereinsetzung der allgemeinen Wehrpflicht lehnen wir ab. Die Attraktivität des Dienstes bei der Bundeswehr soll durch hervorragende Rahmenbedingungen wie Gehalt sowie gesellschaftliche Vorteile massiv gesteigert werden.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Damit dem Hauptauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung wieder Rechnung getragen werden kann, muss unsere Bundeswehr nicht nur finanziell gut ausgestattet sein, sondern ihr muss auch die Einsatzbereitschaft insbesondere bei Material und Personal zurückgegeben werden. Daher wollen wir die Wehrpflicht wieder einsetzen. Diese beinhaltet gemäß aktueller Gesetzeslage auch den Ersatzdienst.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Wir stellen uns gegen eine Militarisierung der Gesellschaft: keine Wiedereinführung der Wehrpflicht, kein Werben fürs Sterben an Schulen, auf Bildungsmessen, an Universitäten oder per Briefsendungen. Zivilklauseln für Hochschulen ohne Militär wollen wir verteidigen und ausbauen. Wir unterstützen das Jugendbündnis gegen Wehrpflicht!“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Das Prinzip der Freiwilligkeit ist in der beruflichen Orientierungsphase der Heranwachsenden von enormer Bedeutung und darf nicht für Kriegs- und Aufrüstungspolitik außer Kraft gesetzt werden. Wir lehnen die Wiedereinführung einer Wehrpflicht ab.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wurde eines der letzten gesellschaftlichen Bindeglieder ohne Not aufgegeben. Die veränderten Sicherheits- und Bedrohungslagen erfordern zudem eine Anpassung der militärischen Strukturen, womit sich der Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs erhöht. Wir fordern deshalb ein Gesellschaftsjahr für Frauen und Männer. Dabei soll es eine Wahlfreiheit zwischen dem Dienst in der Bundeswehr, im Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr und weiteren Blaulichtorganisationen sowie im sozialen Bereich geben.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Nein, die Bundeswehr muss den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden. Wir brauchen erst Bürokratieabbau und datensichere Digitalisierung, um mithilfe einer gemeinsamen europäischen demokratischen Streitkraft handlungsfähiger zu sein. D.h. die alte Wehrpflicht so wieder aufzunehmen ergibt für uns keinen Sinn und sollte vor der Wiederaufnahme deutlich modernisiert werden. Abgesehen davon greift eine Wehrpflicht über Gebühr in das Selbstbestimmungsrecht von Menschen ein. Hinzu kommt, dass der Bundeswehr weder ausreichend Personal, Unterkünfte oder Material zur Verfügung stehen, eine Wehrpflicht im konventionellen Sinn durchführen zu können.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Wir lehnen eine Wiedereinführung eines Zwangsdienstes ab und wollen, dass der Bund sich zum Erhalt von niedrigschwelligen Orientierungsmöglichkeiten durch freiwillige Dienste für junge Menschen verpflichtet.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt steht für den Ausbau einer modernen und gut ausgestatteten Europäischen Armee, um die militärische Stärke Europas und Deutschlands sicherer und resilienter zu gestalten. Dies bedarf engagierte und hinter ihrer Leistung stehende Soldat*innen, wofür Freiwilligkeit notwendig ist. Eine allgemeine Dienstpflicht oder eine Rückkehr zur Wehrpflicht sind aktuell nicht vorgesehen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Bef&uuml;rworten Sie eine weitere Steigerung der R&uuml;stungs&shy;aus&shy;ga&shy;ben? Wieviel Prozent des BIP streben Sie an?</h2>
<h3></h3>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Wir werden mehr Geld für unsere Sicherheit ausgeben. Das Sondervermögen für die Bundeswehr war ein erster wichtiger Schritt. Unsere Verteidigungsausgaben haben wir nach Jahren des Abbaus auf mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gesteigert. Wir setzen uns daher auch zukünftig für eine nachhaltige Verteidigungsfinanzierung von mindestens zwei Prozent des BIP ein. Die Mittel werden wir für die nachhaltige Modernisierung der Bundeswehr einsetzen, damit die Soldatinnen und Soldaten ihre Aufgaben bei Auslandseinsätzen und in der Bündnis- und Landesverteidigung dauerhaft und voll umfänglich erfüllen können. Dies gebietet der Respekt vor den Soldatinnen und Soldaten.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Wir halten die NATO-Verpflichtungen für die Finanzierung unserer Verteidigung verlässlich und dauerhaft ein. Wir verstehen das aktuelle Zwei-Prozent-Ziel der NATO als Untergrenze unserer Verteidigungsausgaben, um eine vollständig einsatzbereite Bundeswehr mit einer personellen und materiellen Vollausstattung zu ermöglichen.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Wir stehen zu unseren Bündnisverpflichtungen und dem damit verbundenen notwendigen Ausbau unserer Fähigkeiten. Die sicherheitspolitische Lage und der Rückstand der deutschen Fähigkeiten zur Gesamtverteidigung machen das besonders dringlich. Dafür braucht es verlässliche Finanzierung mit einem Verteidigungsetat, der dauerhaft die in der NATO vereinbarten und auch national definierten Ziele und Bedarfe erfüllt und dafür dauerhaft deutlich mehr als 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in unsere Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit investiert. Dieser wird nicht allein aus laufenden Einnahmen finanzierbar sein, sondern wird mittelfristig auch über eine höhere Kreditaufnahme finanziert werden müssen, um zu verhindern, dass Investitionen im Verteidigungsbereich zulasten anderer notwendiger Zukunftsinvestitionen gehen. Wie zu Zeiten der Eurokrise und der Pandemie braucht es auch auf europäischer Ebene eine gemeinsame finanzielle Kraftanstrengung zur Friedenssicherung in Europa, wie es die Europäische Kommission vorgeschlagen hat. Damit wollen wir auch europäische Synergieeffekte nutzen.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Wir Freie Demokraten stehen uneingeschränkt zur NATO als das erfolgreichste Verteidigungsbündnis der Welt und als Garant für unsere Sicherheit. Wir setzen uns dafür ein, dass Deutschland die NATO-Anforderungen und -Ziele vollumfänglich erfüllt. Hierzu gehört, dass Deutschland mindestens das 2%-Ziel der NATO erfüllt. Wenn die NATO höhere Ziele vereinbart, werden wir auch diese erfüllen und noch mehr in unsere Sicherheit investieren.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Den neuen hybriden Bedrohungen und den Cyberattacken staatlicher und nichtstaatlicher Akteure muss durch eine massive Stärkung der Bundeswehr auf diesem Gebiet Rechnung getragen werden. Wir fordern auch den Aufbau von offensiven Cyber-Fähigkeiten, um potenzielle Gegner von Angriffen auf Kritische Infrastruktur abzuschrecken.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Sicherheit ist ohne Aufrüstung organisierbar. Daher sollten diese EU-Staaten den ersten Schritt gehen und eine verbindliche Einladung zu einem kollektiven Abrüstungsprozess aussprechen. Politische Konfliktlösung erfordert Deeskalation und ein Ende des Rüstungswettlaufs. […]</p>
<p>Wir wollen die Rüstungsausgaben drastisch senken und stattdessen Investitionen in Bildung, Soziales, Gesundheit und eine gerechte Transformation. Das Aufrüstungsziel der NATO auf 2 Prozent des BIP oder noch mehr lehnen wir ab. Das „Sondervermögen“ der Zeitenwende soll in zivile Infrastruktur fließen.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Seit 2014 haben sich die deutschen Militärausgaben mehr als verdoppelt und betrugen 2024 fast 90 Milliarden Euro. In der weltweiten Rangliste des Forschungsinstituts (SIPRI) liegt Deutschland bei den Rüstungsausgaben auf Platz sieben. Kein anderer Haushaltsposten ist in der Vergangenheit so kontinuierlich gestiegen wie der Rüstungsetat. Dabei werden Steuergelder in Milliardenhöhe verbrannt. Rüstungskonzernen wird geradezu ein Freibrief ausgestellt, immer höhere Preise zu verlangen.</p>
<p>Wir lehnen höhere Militärausgaben ab, die Erfüllung des Zwei-Prozent-Zieles der NATO oder gar höhere Ausgaben ebenso wie weitere Sondervermögen bzw. Schuldenfonds für die Aufrüstung der Bundeswehr oder Militärhilfen.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Deutschland hat sich verpflichtet, zwei Prozent seines Bruttoinlandsproduktes in die Verteidigung zu investieren. Trotzdem ist dies bis 2024 nie geschehen. Wir stehen für das klare Bekenntnis zum dauerhaften 2-Prozent-Ziel der NATO, um ein verlässlicher NATO-Partner zu sein und die deutsche Verteidigungsfähigkeit sicherzustellen.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Eine konkrete Prozentzahl des BIP sehen wir nicht als zielführend. Vielmehr müssen ausreichend Mittel bereit gestellt werden, derer es bedarf, die Versäumnisse der Vergangenheit zu beheben und die Verteidigungsfähigkeit in der Zukunft zu sichern.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Wir setzen uns für eine starke Friedenspolitik ein. Mit unseren politischen, kulturellen und historischen Erfahrungen &#8211; auch aus unserem deutsch-dänischen Grenzland &#8211; wollen wir aktiv zur Förderung des Dialogs und der Verständigung zwischen Staaten und Völkern beitragen. Wir wollen, dass die Bundesrepublik sich gemeinsam mit ihren internationalen Partnern weltweit für Friedenssicherung in Krisenregionen einsetzt sowie wirtschaftliche und kulturelle Entwicklungshilfe leistet, wo es notwendig ist. Dazu müssen wir auch unserer Bundeswehr die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, die sie für die Bewältigung friedenssichernder und friedensschaffender Aufgaben benötigt. Mindestens 2 Prozent des BIP sind für NATO-Mitglieder verbindlich.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Die weltpolitische Lage der letzten Jahre hat gezeigt, dass Europa eine gemeinsame, wehrfähige, militärische Stärke benötigt. Hierzu streben wir die Erhöhung der Verteidigungsausgaben Deutschlands auf mindestens 3 % des BIP.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Bef&uuml;rworten Sie Waffen&shy;lie&shy;fe&shy;rungen in Kriegs&shy;ge&shy;biete? In welchen F&auml;llen w&auml;re das aus Ihrer Sicht gerecht&shy;fer&shy;tigt?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Zur Verteidigung der Ukraine und zur Sicherung des Friedens in Europa unterstützt die SPD die Ausbildung der ukrainischen Streitkräfte und die Lieferung von Waffen und Ausrüstung mit Besonnenheit und Augenmaß. Denn für uns gilt, dass Deutschland und die NATO nicht selbst zur Kriegspartei werden. Darum stehen wir zur Entscheidung von Bundeskanzler Olaf Scholz, den Marschflugkörper Taurus aus den Beständen der Bundeswehr nicht zu liefern.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Die Ukraine verteidigt auch uns. Denn fällt die Ukraine, droht der Angriff auf ein weiteres europäisches Land. Daher unterstützen wir die Ukraine mit allen erforderlichen diplomatischen, finanziellen und humanitären Mitteln sowie mit Waffenlieferungen. Sie muss ihr Selbstverteidigungsrecht ausüben können.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Millionen Ukrainer*innen verteidigen seither Tag für Tag ihr Leben, ihre Freiheit und die europäische Friedensordnung gegen die brutale Aggression Russlands. Dabei stehen wir fest an ihrer Seite – mit diplomatischer, finanzieller, humanitärer und militärischer Unterstützung. Die Ukraine muss in der Lage sein, sich zu verteidigen und eine starke Position für einen möglichen Friedensprozess sicherzustellen. Dafür wollen wir sie auch weiter in ihrem Recht auf Selbstverteidigung deutlich stärken und ihre Verteidigungsfähigkeit verbessern. Das ist auch unser bester Eigenschutz hier im Herzen Europas.“</p>
<p>„Bei jeder Entscheidung über Rüstungsexporte ist das humanitäre Völkerrecht zu beachten. Wenn dem Schutz der Zivilbevölkerung nicht genug Rechnung getragen ist, dürfen im Einzelfall solche Waffen nicht exportiert werden.“</p>
<p>„Angesichts der Bedrohungslage ist es leider notwendig, dass wir und viele unserer Verbündeten weltweit noch mehr in Sicherheit investieren, um uns vor Aggressionen und Krieg zu schützen. Ein bedarfsorientierter europäischer Rüstungsmarkt und eine restriktive gemeinsame Exportpolitik sind deshalb zwei Seiten einer Medaille. Eine verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik trägt zum Schutz unserer Partner bei und verhindert zugleich, dass mit deutschen und europäischen Waffen Menschenrechte verletzt und autokratische oder diktatorische Regimes unterstützt werden.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Für uns Freie Demokraten steht fest, dass die Verteidigung der Ukraine nicht am Geld und an Waffenlieferungen scheitern darf, da ein russischer Sieg teurer sein wird und in der Ukraine auch unsere Freiheit verteidigt wird. Echten Frieden in Europa wird es nur geben, wenn Putin mit seinem aggressiven Kurs keinen Erfolg hat. Die Ukraine muss in die Lage versetzt werden, sich jederzeit gegen russische Angriffe verteidigen zu können. Dazu zählt für uns auch die Verteidigung gegen Abschussbasen und Nachschublinien auf russischer Seite mit weitreichenden Waffen. Daher fordern wir die unverzügliche Lieferung des Marschflugkörper Taurus.“</p>
<p>„Die Existenz und Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson und ein unverzichtbarer Pfeiler deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Als Land der Täter trägt Deutschland eine herausragende historische Verantwortung für die Sicherheit des jüdischen Staates Israel. Wir müssen Israel alles zur Verfügung stellen, was es für sein völkerrechtlich garantiertes Recht auf Selbstverteidigung braucht. Wir sind überzeugt, dass Rüstungsexporte ein legitimes Mittel der Außen- und Sicherheitspolitik sind. Denn sie dienen dazu, strategische Partnerschaften zu stärken und die Stabilität in geopolitisch wichtigen Regionen zu sichern. Israel muss daher bei Rüstungsexporten mit den NATO-Staaten gleichgestellt werden.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Deutschland und die EU tragen durch wirtschaftliche Abhängigkeiten, Waffenexporte und die Unterstützung autoritärer Regime in verschiedenen Teilen der Welt oft selbst zu einer Eskalation von Konflikten bei. […] Wir achten das Selbstverteidigungsrecht der ukrainischen Bevölkerung. Aber wir fordern einen Strategiewechsel: Statt immer mehr Waffenlieferungen braucht es endlich eine gemeinsame Initiative der Bundesregierung und der EU mit China, Brasilien und anderen Staaten des Globalen Südens, um Russland und die Ukraine an den Verhandlungstisch zu bringen.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Deutschland gehört mittlerweile zu den größten Waffenexporteuren in Kriegsgebiete und ist so mitverantwortlich für Leid und Tod. Auch hierzulande fließen immer mehr Ressourcen in die Aufrüstung und wir sollen an den Gedanken gewöhnt werden, dass der Krieg irgendwann auch zu uns kommt. Diesen Wahnsinn wollen wir stoppen! Unser Land kann schon deshalb nicht „kriegstüchtig“ werden, weil wir einen großen europäischen Krieg im Atomzeitalter nicht überleben würden. Das BSW ist die einzige Friedenspartei im Deutschen Bundestag, die die aktuelle Hochrüstung ebenso konsequent ablehnt wie Waffenlieferungen in Kriegsgebiete. Anstelle eines neuen Wettrüstens brauchen wir ernsthafte Bemühungen um die diplomatische Lösung von Konflikten und neue Verträge über Rüstungskontrolle und gemeinsame Sicherheit.“</p>
<p>„Als einzige Bundestagspartei setzen wir uns für Abrüstung und umfassende Rüstungskontrollen ein und fordern ein Verbot von Rüstungsexporten in Kriegsgebiete.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Die Ukraine ist in jüngerer Zeit Opfer einer beispiellosen Aggression durch Russland geworden, für die es keine Rechtfertigung gibt. Gegen aggressive Diktatoren ist Appeasement heute so falsch, wie es das 1938 war. Unsere Unterstützung der Ukraine mit allem, was nötig ist, um den Krieg nicht zu verlieren, ist daher richtig. Modernste Waffentechnik gehört selbstverständlich dazu.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Wir befürworten die Verteidigung von Staatsgrenzen nach dem Völkerrecht. D.h. im Fall der Ukraine auch, dass das Liefern von schweren Waffen möglich sein muss, um die Friedensverhandlungspartner auf Augenhöhe an einen Tisch zu bekommen.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Die Zahl der bewaffneten Konflikte hat in den letzten 15 Jahren deutlich zugenommen. Der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine ist nur ein Beispiel dafür, dass die pauschale Verweigerung von Waffenlieferungen in Kriegsgebiete zur Schutzlosigkeit von Schutzbedürftigen führen kann. Die Komplexität dieser Krisensituationen erfordert individuelle Entscheidungen unter strengen Auflagen. Es braucht ein geeint agierendes Europa, das je nach Einzelfall mit diplomatischen Bemühungen, Sanktionen oder auch koordinierten Militärhilfen reagieren kann.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Bef&uuml;rworten Sie eine st&auml;rkere milit&auml;&shy;ri&shy;sche Rolle Deutsch&shy;lands in Europa / in der Welt? Wie sollte eine solche Rolle ausge&shy;staltet sein?</h2>
<h3></h3>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Unsere Antwort auf eine Welt im Umbruch ist eine Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, die mehr Verantwortung beim Schutz Europas übernimmt. Die Sicherheit auf unserem Kontinent müssen wir vor Russland organisieren. […]</p>
<p>Die NATO ist ein tragender Pfeiler der transatlantischen Partnerschaft und für die europäische Sicherheit unverzichtbar. Gleichzeitig müssen wir damit rechnen, dass Washington nicht mehr die Hauptlast für den Schutz Europas tragen wird. Die Entscheidungen, das neue Ostseekommando in Rostock durch die Deutsche Marine einzurichten, neue europäische Abstandswaffen (European Long- Range Strike Approach, ELSA) zusammen mit unseren europäischen Verbündeten zu entwickeln und die europäische Luftverteidigungsinitiative Sky Shield (European Sky Shield Initiative, ESSI) zu starten, zeigen, dass wir bereit sind, mehr Verantwortung bei der Bündnisverteidigung zu übernehmen.</p>
<p>Die Stationierung von US-Mittelstreckenwaffen im Westen Deutschlands ist eine Reaktion auf die gegenwärtige Sicherheitslage. Gleichzeitig bleiben wir der Rüstungskontrolle verpflichtet und werden konstruktive Ansätze hierzu weiterhin im NATO-Rahmen erörtern. Wegen seiner geografischen Lage in Europa soll Deutschland als zentrale Drehscheibe für die Logistik weiter ausgebaut werden, um schnelle und koordinierte Reaktionen der NATO auf sicherheitspolitische Herausforderungen in Europa zu ermöglichen. Mit der Brigade Litauen werden wir erstmals deutsche Truppen dauerhaft im Ausland stationieren. Damit zeigen wir unseren Alliierten an der Ostflanke der NATO, dass sie sich auf uns verlassen können. Ihren Aufbau und ihre Aufstellung werden wir in Bezug auf Ausstattung, Finanzierung und Personalbedarf vorrangig unterstützen.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Jetzt ist es an der Zeit, mehr Verantwortung zu übernehmen. Unser Ziel: Europa soll in transatlantischer Partnerschaft die eigenständige Verteidigungsbereitschaft erhöhen und mit der NATO als wertebasierter Verteidigungsallianz Frieden, Freiheit und Sicherheit garantieren. […]</p>
<p>Europäische Verteidigung stärken. Wir wollen die Bundeswehr gemeinsam mit anderen europäischen Streitkräften in eine Verteidigungsunion integrieren, die in die Strukturen der NATO eingebettet ist. Das Vereinigte Königreich wollen wir eng einbeziehen.</p>
<p>Glaubwürdig abschrecken. Wir begrüßen die Ankündigung der USA zur Stationierung weitreichender Waffensysteme in Deutschland. Diese Stationierung ist die folgerichtige Antwort auf die Aufrüstung Russlands und trägt in bedeutender Weise zur glaubwürdigen Abschreckung bei.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Frieden erfordert gerade in diesen Zeiten Diplomatie und Kooperation, ebenso wie Widerstands- und Wehrfähigkeit. Dafür braucht es eine europäische Anstrengung. Es braucht eine umfassend angelegte Herangehensweise, um dem Spektrum an Herausforderungen und Bedrohungen zu begegnen. Sicherheitspolitik ist mehr als die Summe aus Diplomatie und Militär; sie muss alle Stränge unserer Politik zusammenführen. Integrierte Sicherheit für Deutschland heißt: innere und äußere Sicherheit zusammenzudenken sowie den Schutz unserer Demokratie, unseres Sozialstaates und unserer Lebensgrundlagen zu sichern – im Einklang mit einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik sowie einer starken internationalen Klimapolitik. All diese Elemente einer integrierten Sicherheit brauchen eine verlässliche Finanzierung.“</p>
<p>„Unsere Sicherheit ist eingebettet in der EU und der NATO. Wir stärken den europäischen Pfeiler der NATO. Deutschland und Europa müssen unabhängig von der US-Politik mehr Verantwortung für ihre Sicherheit und darüber hinaus übernehmen. Das können wir wirksamer und kosteneffizienter bewerkstelligen, je enger wir in der EU zusammenarbeiten. […]</p>
<p>Gerade in diesen Zeiten, in denen einige wenige wieder mit dem Einsatz von Atomwaffen drohen, ist es entscheidend, dass wir Abrüstungsinitiativen und Rüstungskontrollen vorantreiben. Nur mit gemeinsamen Abrüstungsschritten schaffen wir dauerhaft mehr Sicherheit für alle und wahren Frieden und Stabilität. Dieser Einsatz ist und bleibt Pfeiler jeder Friedenspolitik.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Deutschland braucht starke Bündnisse, um den außenpolitischen Herausforderungen zu begegnen. Wir stehen fest zu unseren Bündnissen wie der transatlantischen Freundschaft mit den USA und der NATO – unabhängig davon, welcher Präsident im Weißen Haus sitzt. Dennoch müssen Deutschland und die europäischen Partner mehr Verantwortung für die eigene Verteidigung und die unserer Bündnispartner übernehmen und in der Lage sein, sicherheitspolitisch glaubhaft abschrecken zu können. Der Bedrohung durch Putins Russland müssen wir Diplomatie und militärische Stärke entgegensetzen. […]</p>
<p>Wir wollen die Bundeswehr zur stärksten konventionellen Streitkraft in Europa machen. Deutschland soll in enger Abstimmung mit Frankreich starker Kooperationspartner für kleinere europäische Partner werden. Unser langfristiges Ziel ist der Aufbau einer Europäischen Armee, auch als ein integraler Bestandteil der Stärkung des europäischen Pfeilers innerhalb der NATO. Unseren Gegnern muss klarwerden, dass wir in der Lage und willens sind, uns militärisch erfolgreich verteidigen zu können.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern wollen wir eine künftige stabile Friedensordnung gestalten und gewährleisten. Wir müssen unsere Souveränität ausbauen, unsere nationalen Interessen selbstbewusst formulieren und diese stringent verfolgen. Die AfD unterstützt das sicherheitspolitische Konzept einer strategischen Autonomie Europas und seiner Ausprägung zu einem eigenen Machtzentrum in der sich verändernden Weltordnung. […]</p>
<p>Bis zum Aufbau eines unabhängigen und handlungsfähigen europäischen Militärbündnisses bleiben die Mitgliedschaft in der NATO sowie eine aktive Rolle Deutschlands in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zentrale Elemente unserer Sicherheitsstrategie.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Die Linke strebt eine kooperative Sicherheitspolitik in Europa an. Die NATO, ein Relikt des Kalten Krieges, ist dafür nicht geeignet: Denn sie ist keine Wertegemeinschaft, sondern ein reines Militärbündnis zur Durchsetzung nationaler und wirtschaftlicher Interessen, immer wieder und seit vielen Jahrzehnten auch mit militärischer Gewalt. Weder der Afghanistankrieg noch der Irakkrieg noch die weiteren zahlreichen Völkerrechtsbrüche durch NATO-Mitglieder haben Europa sicherer gemacht. Wir haben dann eine Chance auf eine friedlichere Zukunft in Europa, wenn wir aus Fehlern lernen und uns rückbesinnen auf die Prinzipien der Entspannungspolitik. Kein Kalter Krieg 2.0, sondern eine OSZE 2.0, das ist unsere Vision eines friedlichen Europas. Unser Ziel ist eine Sicherheitsarchitektur in Europa, die auf den Prinzipien der friedlichen Koexistenz und den Vereinbarungen der KSZE beruht und alle Länder des Kontinents einbezieht. Eine solche Sicherheitsarchitektur macht die NATO überflüssig und ermöglicht eine Außenpolitik der internationalen Kooperation anstelle von wirtschaftlicher und militärischer Konkurrenz. Langfristig soll sie auch Russland und die Türkei miteinbeziehen – Voraussetzung wäre die Beendigung aller Angriffskriege und ein Prozess der Aussöhnung und des Wiederaufbaus. Globale Sicherheit gibt es nur durch eine gerechte Neuordnung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen auf der Welt. Dafür setzen wir uns ein.</p>
<p>Wir wollen Diplomatie starkmachen und die EU und Bundesrepublik international wieder glaubwürdig. Denn die fehlende Glaubwürdigkeit, etwa angesichts der Völkerrechtsbrüche von NATO-Verbündeten wie der USA, der Türkei oder Saudi-Arabien, ist selbst ein Sicherheitsrisiko für Europa. Eine EU, die nicht mehr Teil der Blockkonfrontation ist, sondern im UN-System glaubwürdig und ohne Doppelstandards für einen Interessenausgleich eintritt, würde auf zivilem Weg ihr politisches Gewicht deutlich erhöhen. […]</p>
<p>Keine Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland und keine weitere Aufrüstung, sondern Abrüstung in Deutschland und Europa. Die europäischen NATO-Staaten geben heute schon (kaufkraftbereinigt) sehr viel mehr Geld für das Militär aus als Russland. Sicherheit ist ohne Aufrüstung organisierbar. Daher sollten diese EU-Staaten den ersten Schritt gehen und eine verbindliche Einladung zu einem kollektiven Abrüstungsprozess aussprechen. Politische Konfliktlösung erfordert Deeskalation und ein Ende des Rüstungswettlaufs. Sie ist Voraussetzung für die Perspektive einer gemeinsamen Sicherheitsarchitektur unter Einbezug von China, Indien und Russland. Die Linke stellt sich gemeinsam mit Friedensorganisationen und Friedensinitiativen gegen die beabsichtigte Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland!</p>
<p>Wir wollen die Bundeswehr aus allen Auslandseinsätzen abziehen. Wir wollen, dass sie zu einer strukturell nicht angriffsfähigen Verteidigungsarmee umgebaut wird.</p>
<p>Wir wollen die nukleare Teilhabe der Bundesrepublik beenden. Alle US-Atomwaffen müssen aus Deutschland abgezogen werden. Die Bundesrepublik muss dem Beispiel vieler Staaten folgen und dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag beitreten. Vor dem Hintergrund der hierzulande in politischen und militärischen Kreisen ganz offen geführten Diskussion über den Bau einer eigenen deutschen oder europäischen Atombombe wollen wir die Urananreicherungsanlage in Gronau umgehend stilllegen. Mit ihrer Zentrifugentechnik könnte sie auch das Material für eine Uran-Atomwaffe produzieren. Sie könnte dafür genutzt werden, dass die EU und Deutschland nach der Atombombe greifen.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Wir machen uns dafür stark, dass Deutschland eine vermittelnde Rolle in einer multipolaren Welt einnimmt. Wir setzen uns für eine Stärkung der Vereinten Nationen und ein größeres Mitspracherecht der Länder des Globalen Südens ein. […]</p>
<p>Unser Land verdient eine Politik, die das Wohlergehen seiner Bürger in den Mittelpunkt stellt und von der Einsicht getragen ist, dass US-Interessen sich von unseren Interessen teilweise erheblich unterscheiden. Im Konfliktfall haben die Vereinigten Staaten vor allem ein Interesse: einen möglichen Atomkrieg von ihrem Territorium fernzuhalten. […]</p>
<p>Die Stationierung weitreichender Angriffswaffen in Deutschland dient nicht unserem Schutz, sondern macht unser Land zum Angriffsziel russischer Raketen und bringt uns damit in große Gefahr.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Ein möglicher Rückzug US-amerikanischer Truppen aus Europa würde ein Sicherheitsvakuum entstehen lassen, das wir gesamteuropäisch füllen müssen. Wir streben eine enge europäische Zusammenarbeit im Wehrbereich an, die keine Dopplungen zur NATO-Struktur schaffen, sondern eine Ergänzung darstellen soll. Ein starkes Europa in der NATO kann den USA gleichberechtigt zur Seite stehen. Wir wollen eine starke NATO, um schlagkräftig auf die Herausforderungen des Cyberkriegs und des internationalen Terrorismus sowie der gemeinsamen Landes- und Bündnisverteidigung reagieren zu können.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Wir PIRATEN stehen der Idee einer gemeinsamen europäischen Armee wohlwollend gegenüber. Wir betrachten die Gemeinsame Europäische Armee als selbständigen Teil eines transatlantischen Sicherheits- und Verteidigungsbündnisses. Integriert in ein immer größer werdendes globales Sicherheitsbündnis, welches dazu beiträgt das Macht- und Sicherheitsdilemma zwischen den Mitgliedern des Bündnisses zu überwinden.</p>
<p>Wir PIRATEN setzen uns dafür ein, dass das so geschaffene und reformierte transatlantische Sicherheits- und Verteidigungsbündnis nach dem Subsidiaritätsprinzip entworfen wird, bei der weiterhin die Nationalstaaten, die EU oder ein zu benennendes Organ des Bündnisses über die Einsätze entscheiden. Die Entscheidung über einen etwaigen Einsatz bedarf zwingend einer demokratischen Legitimation durch das EU-Parlament. Die Rolle Deutschlands soll dabei den Möglichkeiten der Bundeswehr entsprechen.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Siehe oben.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Die Zukunft der deutschen Sicherheit liegt in der europäischen Zusammenarbeit. Eine europäische Armee stärkt nicht nur die Verteidigung Deutschlands, sondern spart Kosten, erhöht die Effizienz und macht uns unabhängiger von ausländischen Akteuren. Deutschland sollte als Knotenpunkt militärischer Operationen der Europäischen Armee in dieser Entwicklung Führungsverantwortung übernehmen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1 class="">Inklusion</h1>
<h2 class="">Welche politischen Ma&szlig;nahmen planen Sie zur gleich&shy;be&shy;rech&shy;tigten Teilhabe von Menschen mit Behin&shy;de&shy;rungen am Arbeits&shy;le&shy;ben?</h2>
<h2 class="">Welche konkreten Schritte planen Sie, um dem erkannten Ph&auml;nomen der zunehmenden Einsamkeit in der Gesell&shy;schaft zu begegnen? Wo sehen Sie Chancen, die aktive Teilhabe und das gesell&shy;schaft&shy;liche und demokra&shy;ti&shy;sche Engagement von B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern, digital und analog, zu unter&shy;st&uuml;t&shy;zen?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Die SPD fordert eine „inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können.“ Dazu soll die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich ausgebaut werden. Dies soll auch für die „Verwirklichung des gleichen Rechts auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen“ gelten. Die Aufnahme einer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt solle gefördert werden.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Zur Inklusion postuliert die CDU, Menschen mit und ohne Behinderung würden bereits gleichberechtigt miteinander leben. Weil dies so sei, stärke die CDU die Selbständigkeit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Dazu diene ein „inklusiver Sozialraum“ und Barrierefreiheit. Die Digitalisierung eröffne zudem neue Chancen der Teilhabe.</p>
<p>Die CDU erhebt den Anspruch, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Ausbildung und Arbeit zu erleichtern, indem sie auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden würden und in „Inklusionsbetriebe und Werkstätten“, die einen „geschützten Raum“ böten, um sich auf das Arbeitsleben vorzubereiten.</p>
<p>Neben dem Abbau von Barrieren im öffentlichen Nahverkehr fordert die CDU individuelle Bildungsmöglichkeiten für Kinder mit Behinderungen. Dazu gehören besonders Förderschulen als Bestandteil der Bildungswelt.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Wir wollen eine inklusive Gesellschaft schaffen, in der alle Menschen gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben können. Wir setzen uns dafür ein, dass dieses Recht endlich Wirklichkeit und Ableismus abgebaut wird. Das heißt auch, dass geltendes Recht den Zielen der Inklusion nicht entgegenstehen darf. Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) ist dabei Maßstab unseres Handelns. Wir richten eine Enquetekommission Inklusion ein, die unter Beteiligung von Selbstvertreter*innen umfassende Vorschläge erarbeiten soll. Bürokratische Hürden und technische Normen, die Menschen mit Behinderung an ihrer Teilhabe hindern, wollen wir abbauen und auf Barrierefreiheit prüfen. Damit die Verwendung von Steuern und öffentlichen Geldern allen zugutekommt, müssen Inklusion und Barrierefreiheit in Gesetzgebungsverfahren stets mitgedacht werden. Barrierefreiheit soll endlich in allen Bereichen, im Analogen wie im Digitalen, in nationales Recht umgesetzt sowie einfacher und tatsächlich durchsetzbar werden: Die Gebäude des Bundes wollen wir innerhalb von zehn Jahren barrierefrei machen. Auch Anbieter*innen öffentlich zugänglicher Angebote und Dienstleistungen müssen konsequent Vorkehrungen zur Barrierefreiheit treffen, wobei wir sie mit einer Überforderungsklausel schützen und sie mit einem digitalen Barrierefreiheitstool unterstützen. Auch Vermieter*innen von Büro- und Gewerbeflächen sind angehalten, diese Vorkehrungen zu treffen. Mieter*innen von Gewerbe- und Büroflächen wollen wir den barrierefreien Umbau ihrer Gewerbe- und Büroflächen auch in rechtlicher Hinsicht erleichtern und streben eine Ausweitung der bestehenden Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung ihre Potenziale gleichberechtigt auch auf dem ersten Arbeitsmarkt einbringen und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. Damit Arbeitgeber*innen ihrer Beschäftigungspflicht nachkommen, schließen wir gesetzliche Schlupflöcher und passen die Ausgleichsabgabe an. Menschen mit Behinderung sollen […] selbstbestimmt entscheiden können, wo und wie sie arbeiten. Das heutige ausgrenzende Werkstättensystem wollen wir schrittweise in Richtung Inklusionsunternehmen weiterentwickeln, in denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam arbeiten, mindestens nach Mindestlohn entlohnt werden und existenzsichernde Rentenansprüche erwerben können. Dafür sollen sie die individuell benötigte Unterstützung erhalten. Die Reform des Werkstättensystems werden wir dabei im engen Dialog gemeinsam mit den Werkstätten und Betroffenen gestalten. Hürden bei Eintritt und Rückkehr ins Berufsleben sowie bei der Qualifizierung beseitigen wir. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass in den Bundesverwaltungen Modellprojekte für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus geschaffen werden. EU-Mittel sollen nicht in Arbeitsformen fließen, die Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention entgegenstehen. […] Das Bildungssystem ist von Anfang an inklusiv auszugestalten. Die Kosten für dafür notwendige Unterstützung müssen übernommen werden. Auch die inklusive Aus- und Weiterbildung wollen wir fördern. […] Bund, Länder und Kommunen sollen gemeinsam Lösungen zur Sicherstellung der Finanzierung der Eingliederungshilfe entwickeln. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung selbst entscheiden können, wo und wie sie wohnen und wie sie ihre Freizeit verbringen möchten. Dazu bedarf es einer inklusiven Sozialraumplanung in den Städten und Gemeinden. […] Wir wollen den Ausbau inklusiver Wohnformen vorantreiben und fördern und die Beratung dazu verbessern. Hürden, die das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung einschränken, wollen wir abbauen. Wir stärken das persönliche Budget als wichtiges Instrument der Selbstbestimmung. Wir wollen die Deutsche Gebärdensprache besser verankern, weiter fördern und damit auch ihre Nutzer*innen stärken. Wir wollen sie als nationale Minderheitensprache anerkennen und prüfen Wege zur Umsetzung. Wir setzen uns für die Einrichtung eines Kompetenzzentrums zur barrierefreien Kommunikation ein. Wir stärken die Disability Studies. Menschen mit Behinderung, insbesondere Frauen, sind häufiger von Gewalt betroffen als nicht behinderte Menschen. Wir wollen, dass der Schutz vor Gewalt für alle Menschen gilt und bauen den Gewaltschutz – insbesondere bei Angeboten für Menschen mit Behinderung – deutlich aus. Wir stärken das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch für Menschen mit Behinderung. Wir nehmen bei unseren Maßnahmen auch Menschen mit chronischen Erkrankungen wie zum Beispiel Asthma und Allergien stärker in den Blick, damit sie überall gleichberechtigt teilhaben können.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Gefordert wird „mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Leben“. Das gelte auch für ein inklusives Bildungswesen. Gleichwohl wird die Fortexistenz von Sonder-Schulen gefordert.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Eine Inklusion muss mit Augenmaß erfolgen, den Kindern Erfolgserlebnisse ermöglichen, darf aber Schüler und Lehrer nicht überfordern und die Mitschüler nicht am Lernfortschritt hindern. Kinder mit besonderem Förderbedarf erhalten in der Förderschule eine umfassende Unterstützung, die die Regelschule nicht leisten kann. Die AfD setzt sich deshalb für den Erhalt der Förderschulen ein. Die Förderschule sollte wieder zum Regelfall für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>Inklusion sei der „Gegenentwurf zu sozialer Spaltung, zu Rassismus, Neofaschismus und Ausgrenzung: ein tiefgreifender Prozess zum Abbau von gesellschaftlichen Ungleichheiten, der sich auf all die Menschen bezieht, die von Teilhabe ausgeschlossen und an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden“. Die Linke bezieht sich explizit auf die UN-Behindertenrechtskonvention und reduziert den Begriff der Inklusion nicht auf den Bildungsbereich. Deshalb ist es folgerichtig, dass sie in das Recht auf Teilhabe nach der UN-Behindertenrechtskonvention die Privatwirtschaft einbezieht. Gefordert werden deshalb verbindliche Regelungen für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und in das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), damit „private Anbieter*innen von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit verpflichtet werden.“  Konsequent sei deshalb die Forderung, sogenannte Förderschulen umzustrukturieren und an allen Regelschulen behindertenpädagogisches Personal einzustellen. Analog zur europäischen Mindestlohnrichtlinie sei der „Mindestlohn auch in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung“ zu zahlen.</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Unternehmen sollen gezielt unterstützt und gefördert werden, um mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeitsverhältnisse zu integrieren. Dafür sollen bürokratische Hürden bei Inklusions-Maßnahmen durch digitale Prozesse reduziert werden, um Wege zu Ämtern zu ersparen und Abläufe zu beschleunigen. Zusätzlich müssen bestehende Anforderungen überarbeitet werden, um Genehmigungsprozesse zu beschleunigen und Antragsverfahren effizienter zu gestalten.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Wir PIRATEN fordern eine verbindliche Quote für die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Gremien und bei Konferenzen, die ihre Lebensrealität betreffen. Dies mittels finanzieller Ersatzleistungen umgehen zu können, lehnen wir ab. Wir fordern, dass mit Menschen mit Behinderung gesprochen wird und nicht über diese.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Inklusion und Behinderung: „Als SSW wollen wir die Teilhabe aller Menschen in unserer Gesellschaft fördern. Wir fordern eine echte Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt. Hierzu muss die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene konsequent umgesetzt werden. Inklusion muss gelebt werden. Die Beschäftigungspflicht für Menschen mit schweren Behinderungen endlich konsequent einfordert und durchsetzt. Wir fordern daher eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die ihrer Beschäftigungspflicht gar nicht oder nicht ausreichend nachkommen. Ebenso setzen wir uns für den Mindestlohn für Menschen mit Behinderung, die in „Werkstätten“ arbeiten, ein, damit sie ein würdevolles und eigenständiges Leben führen können. Zudem sollte der Bund als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen und nicht nur mehr Menschen mit schweren Behinderungen einstellen, sondern ihnen auch flexiblere Rahmenbedingungen bieten. Dazu gehören verschiedene Arbeitszeitmodelle (Teilzeit, Sabbatical u. a.), besonderer Kündigungsschutz insbesondere für Menschen mit schweren Behinderungen und begleitende Hilfe im Arbeitsleben.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>Inklusion und Behinderung: „Der Ausbau von gesellschaftlicher Inklusion muss gefördert und Barrierefreiheit konsequent umgesetzt werden. Besonders gilt das für die Arbeitswelt. Hierzu muss die Ausgleichsabgabe für Betriebe, welche zu wenig Menschen mit Behinderungen beschäftigen, reformiert werden. Betriebe, welche Menschen mit Behinderung über die geforderte Mindestquote hinaus beschäftigen, sollen hingegen steuerlich belohnt werden. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfBM) werden abgeschafft und in Inklusionsbetriebe umgewandelt, in denen Arbeitnehmendenrechte gelten und Mindestlöhne gezahlt werden.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1 class="">Kriminalpolitik</h1>
<p><em>Hinweis: Die Frage der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs (§218 StGB) finden Sie in der Rubrik &#8222;Bioethik&#8220;.</em></p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zur konse&shy;quenten Fortsetzung der von der letzten Regierung begonnenen Entkri&shy;mi&shy;na&shy;li&shy;sie&shy;rung im Drogen&shy;be&shy;reich?</h2>
<h3></h3>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Bei Cannabis wollen wir, um den Gesundheitsschutz, den Jugendschutz und den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität zu verbessern, die notwendigen Schritte einleiten, um eine europarechtskonforme Legalisierung zu ermöglichen.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Die Ampel ist mit ihrem Cannabis-Gesetz gescheitert. Es begrenzt weder den Konsum, noch drängt es den Schwarzmarkt zurück. Stattdessen erleben wir brutale Bandenkriege. Die Legalisierung dieser Droge nehmen wir deshalb zurück.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Mit dem Cannabisgesetz haben wir Bürgerrechte sowie den Schutz von Gesundheit, Jugend und Verbraucher*innen in der Drogenpolitik in den Mittelpunkt gestellt. Unsere Drogenpolitik setzt auf Vernunft und Hilfe statt auf Kriminalisierung. Grundsätzlich soll sich die Regulierung von Drogen an den tatsächlichen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Risiken orientieren. An dem Ziel des Verkaufs von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften halten wir weiter fest und setzen uns auf europäischer und internationaler Ebene dafür ein, auch um damit den Schwarzmarkt und die Organisierte Kriminalität weiter einzudämmen. Die Bekämpfung der Drogenkriminalität muss sich auf den organisierten Handel und die dahinterstehenden Strukturen der Organisierten Kriminalität fokussieren, dafür werden wir die Kriminalpolizei und den Zoll entsprechend stärken. Gleichzeitig wollen wir die Angebote für Prävention, Therapie und den Gesundheitsschutz auch bei legalen Suchtmitteln ausbauen und Menschen unterstützen, damit sie gar nicht erst abhängig werden oder ihnen besser geholfen werden kann, wenn sie suchtkrank sind.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Wir Freie Demokraten wollen die Prävention auch bei Suchtmitteln in den Fokus rücken. Statt das Konsumverhalten zu kriminalisieren, wollen wir durch Aufklärung zu einem verantwortungsfähigen Umgang mit Suchtmitteln verhelfen. Bei Cannabis haben wir bereits einen entscheidenden ersten Schritt gemacht, der hilft, den Schwarzmarkt einzudämmen und zugleich Qualität und Jugendschutz zu sichern. Wir halten deshalb an der Cannabis-Legalisierung fest.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Die Freigabe des Cannabiskonsums außerhalb bestimmter medizinischer Indikationen halten wir für einen Fehler, der umgehend korrigiert werden muss. Unterstützend befürworten wir den Ausbau der suchtpsychiatrischen Versorgung, um die dauerhafte Abstinenz von Drogenkranken zu erreichen.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Ein Verbot von Drogen reduziert weder den Drogenhandel noch senkt es wirksam den Konsum. Viele Probleme entstehen erst durch die Kriminalisierung, etwa Gesundheitsschäden durch Verunreinigungen, der soziale Absturz von Menschen mit Suchtproblemen und die Förderung der organisierten Kriminalität. Zugleich bindet die staatliche Repression erhebliche finanzielle Mittel. […]</p>
<p>Wir wollen Drogenkonsum vollständig entkriminalisieren und medizinische und sozialarbeiterische Interventionsprogramme schaffen, um Drogen endlich angemessen zu regulieren. Damit begegnen wir der inhumanen Verfolgung der Konsumierenden, aber auch der organisierten Kriminalität.</p>
<p>Wir wollen eine vollständige Legalisierung von Cannabis und die dafür notwendigen Änderungen auf EU- und UN-Ebene durchsetzen. […]</p>
<p>Im Vordergrund muss stehen: Leben retten. Deshalb wollen wir einen flächendeckenden Zugang zu Drogenkonsumräumen, sterilen Konsumutensilien und Medikamenten gegen Überdosierung. Die Analyse von Drogen auf gefährliche Beimischungen und Verunreinigungen (Drugchecking) muss flächendeckend verfügbar sein. Wir stärken Präventions-, Beratungs- und Hilfsangebote.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Wir standen der Legalisierung von Cannabis in der Vergangenheit offen gegenüber, sofern die Abgabe in speziell zugelassenen Geschäften erfolgt und Identität und Sachkunde beim Verkauf geprüft werden müssen. Anstatt entgegenstehende europarechtliche Probleme zunächst aus dem Weg zu räumen, hat die Bundesregierung eine Legalisierung ohne Fachgeschäfte durchgeführt, die auf Eigenanbau und sogenannte Social-Clubs setzt. Der Schwarzmarkt wurde so nicht ausreichend eingedämmt. Wir halten dies für einen schwerwiegenden Fehler, der wieder korrigiert werden muss. Wir setzen uns für einen gesetzlich normierten legalen Verkauf von Cannabis in regulierten Fachgeschäften ein, der die von der Bundesregierung geschaffenen Regelungen ablöst.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Wir stehen voll dahinter, den begonnenen Weg konsequent weiter zu gehen und die nächste Säule der Cannabisgesetzgebung umzusetzen, bis die vollständige Gleichstellung mit Suchtmitteln wie Nikotin und Alkohol hergestellt ist.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Die heutige Drogenpolitik erfüllt trotz der Cannabis-Legalisierung ihren Zweck nicht. Wir setzen uns für eine Fortsetzung der Entkriminalisierung im Drogenbereich ein und wollen Maßnahmen zur Drogen- und Suchtprävention &#8211; besonders in Schulen &#8211; ausbauen. Der Import und Konsum illegaler Drogen stellt nicht nur die Bundesrepublik, sondern ganz Europa vor große Herausforderungen. Härtere Repressalien gegenüber Endkonsumentinnen werden einen weiteren Konsum nicht verhindern. Zudem ist klar: Ersatzfreiheitsstrafen treffen in erster Linie Menschen mit geringem Einkommen. Gefängnisaufenthalte haben nicht nur teils schwere Folgen für die betroffenen Personen selbst, sondern auch für ihr direktes Umfeld und ihre Familien.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Die strafrechtliche Verfolgung des Konsums psychoaktiver Substanzen, wie sie die internationalen Verträge im Rahmen der &#8222;Drogenbekämpfung&#8220; vorsehen, halten wir für einen überholten und letztlich gescheiterten Ansatz. Volt steht für eine evidenzbasierte Drogenpolitik, die auf Prävention, Schadensminimierung und Entkriminalisierung setzt.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zur Forderung nach der &uuml;berf&auml;l&shy;ligen Abschaffung der Ersatz&shy;frei&shy;heits&shy;s&shy;trafe?</h2>
<h3></h3>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Menschen sollten nicht im Gefängnis landen, weil sie geringe Geldstrafen nicht zahlen können. Wir modernisieren das Strafrecht mit dem Ziel, die Justiz zu entlasten. Hierfür wollen wir prüfen, welche geringfügigen Delikte außerhalb des Strafrechts geregelt werden können. Wir wollen, dass vor Einleitung einer Ersatzfreiheitsstrafe die Ursache der Nichtzahlung und Alternativen stärker betrachtet werden.&#8220;</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Keine exakte Angabe, aber: „Ständige Ausweitungen des Strafrechts sind mit seinem Charakter als Ultima Ratio des Rechtsstaats nicht vereinbar. Wir wollen das Strafgesetzbuch systematisch überprüfen und überholte Straftatbestände anpassen oder streichen. Hierzu gehören etwa § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) und § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen); die Beförderungserschleichung, &#8218;Schwarzfahren&#8216;, soll als Ordnungswidrigkeit gelten.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Offenbar Nein, da folgende Forderung: „Getrennte Unterbringung von Kurzzeithäftlingen und Personen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, vom regulären Strafvollzug.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>Keine Angabe, nur Entkriminalisierung von Drogenkonsum.</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Eine komplette Streichung der Ersatzfreiheitsstrafen lehnen wir ab, da sonst eine wirksame Durchsetzung des Strafanspruchs bei der Geldstrafe infrage gestellt wäre. Mit der Halbierung der Umrechnung durch die Gesetzesanpassung 2023 ist die Ersatzfreiheitsstrafe für uns weiterhin ein praktikables Instrument.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Wir als SSW setzen im Sinne einer aufsuchenden Arbeit jedes weitere milde Mittel, um die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden. So müssen wir es schaffen, Menschen, denen eine Ersatzfreiheitsstrafe droht, eine Hilfestellung zu leisten, bevor es schief geht.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Eine Freiheitsstrafe für eine normalerweise nicht dafür vorgesehene Verurteilung ist weder finanziell noch gesellschaftlich zielführend. Viel sinnvoller wäre in solchen Fällen die Verhängung von Auflagen, die der Gesellschaft dienen, sei es in sozialen, kulturellen oder sonstigen unter Personalmangel leidenden Bereichen, die keine fachspezifische Ausbildung benötigen.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt setzt sich für eine Reform des Strafvollzugs ein, die auf Resozialisierung statt auf reine Bestrafung setzt. Hinzu kommt, dass Ersatzfreiheitsstrafen in der Regel in Armut lebende Personen betreffen, welche nicht dazu in der Lage sind, die ursprünglichen Geldstrafen zu begleichen. Armut darf nicht zur Inhaftierung der Betroffenen führen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1 class="">Polizei- und Versamm&shy;lungs&shy;recht</h1>
<h2 class="">Wie stehen Sie zum biome&shy;tri&shy;schen Abgleich von Bildauf&shy;nahmen von Menschen mit &ouml;ffentlich zug&auml;ng&shy;li&shy;chen Daten aus dem Internet (Sicher&shy;heits&shy;paket &sect; 10b BKAG-GE)?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Einer Verwahrlosung des öffentlichen Raums treten wir entgegen, denn sie ist oft der Anfangspunkt für Kriminalität. Wir fordern den Ausbau des Videoschutzes an öffentlichen Gefahrenorten und Systeme zur automatisierten Gesichtserkennung an Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Kriminalitätsschwerpunkten zur Identifizierung schwerer Straftäter.“</p>
<p>„Wir geben unseren Sicherheitsbehörden eine möglichst umfassende Befugnis zur elektronischen Gesichtserkennung und erlauben ihnen die Nutzung moderner Software zur Analyse von großen Datenmengen, polizeilichen Datenbanken und sozialen Netzwerken.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Wir setzen auf zielgerichtete Strafverfolgung und die dafür notwendigen Datenzugriffsrechte. Gerade im digitalen Raum wollen wir diese mit effektiven und bürgerrechtsschonenden Instrumenten wie dem Quick-Freeze-Verfahren konsequent ausbauen. Instrumente der anlasslosen Massenüberwachung wie Vorratsdatenspeicherungen, Chatkontrolle oder die biometrische Erfassung im öffentlichen Raum lehnen wir ab.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Videoüberwachung kann an einzelnen Kriminalitätsschwerpunkten wie Bahnhöfen Sinn ergeben, ersetzt jedoch niemals die Präsenz von Polizistinnen und Polizisten sowie funktionierende Präventionskonzepte. Eine flächendeckende Überwachung im öffentlichen Raum darf es daher nicht geben. Den Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum lehnen wir ab.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Wir wollen keine Sicherheitspolitik, die in die Privatsphäre der Menschen eingreift. Stattdessen müssen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft in die Lage versetzt werden, mit der dynamischen Entwicklung von Kriminalität Schritt zu halten: von der Wirtschaftskriminalität über Cyber-Attacken hin zu Manipulation mithilfe von KI und Algorithmen in sozialen Medien. […]</p>
<p>Datenschutz wirksam durchsetzen! Wir wollen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sichern: gegen Vorratsdatenspeicherung, Bestandsdatenauskunft und Onlinedurchsuchungen (Staatstrojaner), nicht individualisierte Funkzellenabfragen, Rasterfahndung (auch per Handy), allgegenwärtige Videoüberwachung, Späh- und Lauschangriffe. Biometrische Videoüberwachung und Chat-Kontrollen wollen wir verbieten.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Im Zuge der Gefährder-Abwehr wollen wir der Polizei die Möglichkeiten zum Abgleich einräumen. Konsequentes Handeln des Staates für die Sicherheit der Bürger erfordert im Einzelfall Grundrechtseingriffe. Diese Grundrechtseingriffe müssen von einer staatlichen, aber nur der Bürgerschaft und dem Grundgesetz verantwortlichen, unabhängigen Stelle – der Bürgeranwaltschaft – überprüft werden können. Diese ist zu gründen und ihre Mitglieder sind vom Bundesverfassungsgericht zu bestellen. Die Bürgeranwaltschaft führt vertraulich Aufsicht über alle Grundrechtseingriffe und dient als Anlaufstelle für Bürger, die ihre Fälle überprüft sehen wollen. Sie hat einmal jährlich öffentlich Bericht zu erstatten.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Ablehnend. Der öffentliche Raum muss frei von jeglicher Art von überbordender und technisch anfälliger Überwachung sein. Vielmehr bedarf es konkreter Sicherheitskräfte.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Wir lehnen eine ausufernde Überwachung des öffentlichen Raums und die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten ab. Klar ist aber auch: Um den Gefahren durch Terrorismus oder organisierte Kriminalität effektiv entgegentreten zu können, brauchen wir eine wirksame, aber auch maßvolle Sicherheitspolitik, welche die Voraussetzungen für die Bekämpfung von Kriminalität schafft, ohne Freiheitsrechte unnötig einzuschränken. Dafür braucht die Polizei eine geeignete technische Ausrüstung und gute Einsatzkräfte. Anstelle von vermeintlich &#8218;einfachen&#8216; Lösungen wie der Einschränkung von Grundrechten und die Ausweitung von Befugnissen der Sicherheitsbehörden wollen wir die personellen Möglichkeiten und die Ausstattung der Polizei verbessern.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt lehnt den geplanten biometrischen Abgleich gemäß § 10b BKAG-GE aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen ab. Die Maßnahme stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte dar, insbesondere in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zudem lässt die unklare Befugnisnorm off en, ob der Aufbau einer biometrischen Referenzdatenbank erlaubt sein soll und verstößt so gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. Der Aufbau einer biometrischen Referenzdatenbank durch das ungezielte Auslesen von Internetdaten widerspricht zudem der EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Durch die Heimlichkeit der Maßnahmen haben Betroffene keine effektiven Rechtsschutzmöglichkeiten. Und schließlich sind Algorithmen nachweislich fehleranfällig sowie diskriminierungsanfällig. Um den biometrischen Abgleich rechtlich zu ermöglichen und zugleich Grundrechte zu schützen, sollten der Anwendungsbereich klar auf hochrangige Rechtsgüter begrenzt, eine richterliche Anordnung und enge Befristung vorgeschrieben, der Aufbau einer Referenzdatenbank untersagt, Schutzmaßnahmen für Unbeteiligte gewährleistet sowie transparente Berichtspflichten, effektiver Rechtsschutz und eine unabhängige Evaluierung sichergestellt werden.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zur automa&shy;ti&shy;sierten Daten&shy;aus&shy;wer&shy;tung (Data Mining) durch die Polizei?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Unsere Polizei soll automatisierte (KI-basierte) Datenanalysen vornehmen können. Das ermöglicht eine wesentlich schnellere Kriminalitätsbekämpfung, deshalb schaffen wir rechtsstaatliche Instrumente für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei. Besonders im wichtigen Kampf gegen die Organisierte Kriminalität müssen wir sie stärker befähigen, riesige Datenmengen effizient auswerten und Kriminalität gezielt bekämpfen zu können.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Der Schutz der Bevölkerung und die Sicherheitsinteressen unseres Staates müssen Vorrang vor Datenschutzinteressen des Einzelnen haben. Niemand, der gegen unsere Gesetze verstößt, darf durch die Anonymität des Internets falschen Schutz erlangen.</p>
<p>Mindestdauer-Speicherung von IP-Adressen. Im Kampf gegen schwere Straftaten, wie etwa sexuelle Gewalt gegen Kinder, oder um Terroranschläge zu verhindern, verpflichten wir die Internetanbieter zur Speicherung der IP-Adressen und Portnummern für eine Mindestdauer.</p>
<p>Mehr Rechte in der digitalen Welt. Wir geben unseren Sicherheitsbehörden eine möglichst umfassende Befugnis zur elektronischen Gesichtserkennung und erlauben ihnen die Nutzung moderner Software zur Analyse von großen Datenmengen, polizeilichen Datenbanken und sozialen Netzwerken. Wir schaffen digitale Befugnisse wie Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung und automatische Datenanalyse mittels KI für alle Bundessicherheitsbehörden.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Der Schutz der Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt gelten. Dazu gehört ein Recht auf Verschlüsselung, damit private Kommunikation privat bleibt. Wir lehnen Netzsperren, Chatkontrollen, Uploadfilter, die Vorratsdatenspeicherung und andere Formen der anlasslosen Datenerfassung ab. Mit unserem Quick-Freeze-Modell können stattdessen im Verdachtsfall bestimmte Daten auf richterliche Anordnung gesichert werden.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Wir fordern die Einschränkung der Ortung und Geräteüberwachung auf das geringste notwendige Maß, sowie die verpflichtende Möglichkeit der Abschaltung durch den Anwender. Weiterhin fordern wir vollständige Transparenz hinsichtlich der Überwachungsmöglichkeiten gegenüber dem Anwender.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Datenschutz wirksam durchsetzen! Wir wollen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sichern: gegen Vorratsdatenspeicherung, Bestandsdatenauskunft und Onlinedurchsuchungen (Staatstrojaner), nicht individualisierte Funkzellenabfragen, Rasterfahndung (auch per Handy), allgegenwärtige Videoüberwachung, Späh- und Lauschangriffe.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>Siehe vorherige Frage.</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Ablehnend. Ein gravierendes Problem des Data Mining besteht darin, dass von etwaigen Vorurteilen geprägte Daten ungeprüft in die Analyse einfließen. So werden beispielsweise von Rassismus betroffene Menschen oder politische Aktivist:innen ohnehin überdurchschnittlich oft zum Ziel polizeilicher Maßnahmen. Werden die dabei erfassten Daten automatisiert ausgewertet, steigt das Risiko, auch in Zukunft disproportional von Kontrollen und Folgeermittlungen betroffen zu sein. So entsteht eine sich selbst verstärkende Dynamik der Diskriminierung und Stigmatisierung. Dem sogenannten &#8218;Predictive Policing&#8216; – der Vorhersage künftiger Straftaten mittels Technologie – müssen deshalb grundrechtliche Grenzen gesetzt werden. Denn das Zusammenfügen großer Mengen persönlicher Daten verstößt unserer Ansicht nach gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Siehe vorherige Frage.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt lehnt den flächendeckenden und anlasslosen Einsatz sowie die automatische Auswertung von Überwachungstechnologie, einschließlich Data Mining durch die Polizei, ab, da solche Maßnahmen Grundrechte verletzen und Diskriminierung fördern können. Digitale Analysemethoden dürfen nur in klar definierten Ausnahmefällen, etwa zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder Terrorismus, eingesetzt werden – unter strikter richterlicher Aufsicht und mit transparenten gesetzlichen Vorgaben.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zur Zur&uuml;ck&shy;wei&shy;sung von Gefl&uuml;ch&shy;teten an den deutschen Grenzen?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Das individuelle Menschenrecht auf Asyl und das internationale Flüchtlingsrecht sind die Basis für das Gemeinsame Europäische Asylsystem. Grenzverfahren müssen hohe rechtliche Standards gewährleisten. Unser Ziel ist eine wirklich solidarische Verteilung, an der sich alle Mitgliedstaaten beteiligen. Dafür braucht es mehr als einen lose verabredeten Solidaritätsmechanismus in der Europäischen Union.</p>
<p>Grenzschließungen und Pauschalzurückweisungen an den Binnengrenzen widersprechen dem Geist eines gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Die befristete Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen muss deshalb die absolute Ausnahme bleiben.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Wir kontrollieren die deutschen Staatsgrenzen und setzen konsequente Zurückweisungen an der Grenze durch. Wir müssen wieder selbst entscheiden, wer zu uns kommt und wer bleiben darf.“</p>
<p>„Grenzkontrollen mit Zurückweisungen verbinden. Wir setzen einen faktischen Aufnahmestopp sofort durch. Dazu weisen wir diejenigen an den deutschen Grenzen zurück, die aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder dem Schengen-Raum nach Deutschland einreisen und bei uns einen Asylantrag stellen wollen. Die erforderlichen Kontrollen an den deutschen Grenzen verlängern wir, solange es notwendig ist. Zugleich investieren wir in modernste Grenzsicherungstechnik, wie etwa in Drohnen, Nachtsicht- und Wärmebildkameras.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Keine Angabe, aber: „Das Recht auf Einzelfallprüfung und das Nichtzurückweisungsgebot gelten immer und überall. Der Asylantrag von Menschen, die in der EU ankommen oder bereits hier sind, muss in der EU inhaltlich geprüft werden. Wir stellen uns der Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten entgegen, denn immer wieder hat sich gezeigt, dass diese Initiativen am Ende viel Steuergeld kosten, vor Gerichten scheitern und von tatsächlichen Lösungen ablenken.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Als Freie Demokraten unterstützen wir die modellhafte Erprobung von Zurückweisungen an den deutschen Außengrenzen, um alle rechtlichen Möglichkeiten zur Begrenzung der irregulären Migration auszuschöpfen.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Eine existentielle Frage wie die Zuwanderung muss in freier Selbstbestimmung auf nationaler Ebene entschieden werden. Das bedeutet, allein Deutschland entscheidet, wer nach Deutschland kommen darf. Kontrollen und damit verbundene Zurückweisungen an der Grenze müssen als selbstverständliches Recht souveräner Staaten aufgefasst werden. Die AfD wird eine deutliche Kehrtwende in der bisherigen Migrationspolitik einleiten und die Staatsgrenzen wieder kontrollieren. Die Freizügigkeitsregelungen innerhalb der EU bleiben davon unberührt. Einreisen darf künftig nur noch, wem dies erlaubt ist.“</p>
<p>„Wir werden stattdessen unsere Grenzen wieder selbst kontrollieren und die Bundespolizei als Grenzbehörde einsetzen, um illegale Einreisen wirksam zu unterbinden und illegal einreisende Personen konsequent an der Grenze zurückweisen zu können.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Pushbacks sind illegal und müssen beendet werden. […] Asylrecht ist Menschenrecht. Wir lehnen alle bisherigen Asylrechtsverschärfungen ab.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine konkrete Angabe, aber: „Wir verteidigen das Grundrecht auf Asyl für wirklich Schutzbedürftige. Gleichzeitig wollen wir die unkontrollierte Einwanderung beenden. Deutschland braucht für die kommenden Jahre eine Atempause.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Wir stehen für Aufnahmezentren außerhalb der europäischen Außengrenzen, an denen Mitarbeiter der Europäischen Union die Asylanträge prüfen, während die Antragssteller dort verweilen. Die Einrichtungen müssen humanitären Mindestanforderungen genügen und die Würde der Menschen wahren. Dazu gehört auch eine schnelle Bearbeitung der Anträge, um schnell festzustellen, wer Aussicht auf Asyl hat und wer in seine Heimat zurückkehren muss. Die Finanzierung der Aufnahmezentren muss aus Mitteln der Europäischen Union erfolgen.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Ablehnend. Es gilt das Grundgesetz, das den individuellen Anspruch auf Prüfung des Asylwunsches garantiert.“</p>
<p class="">SSW</p>
<p>„[…] Als SSW stehen wir für ein gemeinsames europäisches Asylsystem, das Grundrechte wahrt und humanitäre Standards sichert. Illegale Zurückweisungen müssen sofort eingestellt werden. Solche Push-backs verstoßen gegen das Völkerrecht und dürfen nicht akzeptiert werden.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt lehnt die jüngsten Reformen des GEAS und damit den Verweis von Schutzsuchenden auf Verfahren außerhalb der europäischen Grenzen ab. Auch innereuropäische Grenzkontrollen und die dortige Zurückweisung von Geflüchteten lehnt Volt ab.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zur Verwendung sensibler Daten (besondere Kategorien perso&shy;nen&shy;be&shy;zo&shy;gener Daten) durch die Polizei im Polizei- und Versamm&shy;lungs&shy;recht?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Darüber hinaus werden wir mit den Ländern eine Initiative starten, um die föderalen Unterschiede im Bereich des Polizei- und Versammlungsrechts zu harmonisieren. Parallel dazu sollen die Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes gestärkt werden, damit das Grundrecht auf Versammlung überall geschützt werden kann.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Nur zu Polizeirecht: „Der Schutz der Bevölkerung und die Sicherheitsinteressen unseres Staates müssen Vorrang vor Datenschutzinteressen des Einzelnen haben. Niemand, der gegen unsere Gesetze verstößt, darf durch die Anonymität des Internets falschen Schutz erlangen.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Keine Angabe, aber siehe oben.</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Keine Angabe zum Versammlungsrecht, aber siehe oben zum Polizeirecht.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Repressive Maßnahmen dürfen kein Mittel sein, um staatlicherseits den Rahmen zulässiger demokratischer Meinungsäußerung zu verengen.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Wichtig ist, dass alle Befugnisse den Sicherheitsbehörden genau die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Handwerkzeuge geben und immer eindeutige und klare Grenzen haben müssen. Ermächtigungsgrundlagen mit besonders hoher Eingriffstiefe – wie die KI-basierte Auswertung von Bestandsdaten oder der automatisierte Datenabgleich – sind nur da erforderlich, wo unsere Gesellschaft vor extremistischen, terroristischen oder anderen schwersten Straftaten geschützt werden muss.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Bei öffentlichen Versammlungen sind Videoüberwachungen durch Sicherheitsbehörden zulässig. Wir setzen auf zu gründende Bürgeranwaltschaft, die betroffenen Bürgern dazu Auskunft und Einsicht in die polizeilichen Aufnahmen gewähren soll. Wir wollen verhindern, dass Verfassungsfeinde identitätsfeststellende Videoaufnahmen von Demonstrationen anfertigten, mit dem Ziel verfassungstreue Bürger in ihrem Privatleben zu verfolgen. Bei Ausschreitungen im Zuge von Versammlungen sind die Beteiligten der Ausschreitungen zwingend umgehend dingfest zu machen und die Personalien zu nehmen. Die betreffenden Personen sind für den weiteren Verlauf der Versammlung und bis zu 2 Stunden nach deren Ende anzuhalten.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Ablehnend. Auch hier muss die DSGVO gelten, die klar festlegt, dass Daten nur für den Zweck erhoben und genutzt werden dürfen, für den sie ursprünglich gedacht sind.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Siehe oben.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt setzt sich für sichere und rechtsstaatlich Begrenzte polizeiliche Datenverarbeitung ein. Die Verwendung sensibler personenbezogener Daten durch die Polizei sollte nur unter strengen Voraussetzungen erfolgen, insbesondere wenn es um besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft, politische Meinung oder Gesundheitsdaten geht. Eine missbräuchliche oder unverhältnismäßige Nutzung lehnt Volt ab. Um dies sicherzustellen bedarf es klare gesetzliche Regeln, unabhängige Aufsichtsmechanismen und transparente Kontrollinstanzen, um Grundrechte zu schützen und Diskriminierung zu verhindern.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zu Beschr&auml;n&shy;kungen der Versamm&shy;lungs&shy;frei&shy;heit im Kontext von Protesten gegen die israelische Politik?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>&#8222;Nicht konkret zum Versammlungsrecht, aber unter anderem auf dieses beziehbar: „Das Existenzrecht Israels ist deutsche Staatsräson. Deshalb verschärfen wir den Volksverhetzungs-Paragrafen im Strafgesetzbuch so, dass das Leugnen des Existenzrechts künftig strafbar ist. Außerdem führen wir einen besonders schweren Fall der Volksverhetzung ein, der Täter umfasst, die antisemitisch handeln.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Jüdisches Leben wird in Deutschland vorwiegend von juden- und israelfeindlichen Muslimen bedroht. Angriffe auf Juden sowie antisemitische Beleidigungen müssen konsequent strafrechtlich geahndet werden. Die Al-Quds-Tage in Berlin, wo Demonstranten die Zerstörung Israels fordern, sind dauerhaft zu verbieten.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>Ohne konkreten Bezug zu Israel oder Palästina, aber: „Das Demonstrationsrecht ist ein zentrales Grundrecht in einer Demokratie und darf nicht eingeschränkt werden. […] Repressive Maßnahmen dürfen kein Mittel sein, um staatlicherseits den Rahmen zulässiger demokratischer Meinungsäußerung zu verengen.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Das BSW unterscheidet zwischen dem selbstverständlichen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland und einer sachlich gebotenen Kritik an israelischen Regierungspositionen.“</p>
<p>„Ohne Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt gibt es keine Demokratie. Wir wollen wieder ein gesellschaftliches Klima herstellen, in dem jeder Bürger das Gefühl hat, seine Meinung frei äußern zu können. &#8218;In einem demokratischen Staatswesen muss sich die Willensbildung des Volkes frei, offen und unreglementiert vollziehen&#8216; – so das Bundesverfassungsgericht. Der Prozess der Meinungs- und Willensbildung in der Bevölkerung muss also grundsätzlich &#8217;staatsfrei&#8216; bleiben.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„[…] Die Existenz und Sicherheit Israels muss dauerhaft garantiert sein. Die Versammlungsfreiheit ist davon in Deutschland, solange sie friedlich und im demokratischen Rahmen verläuft nicht betroffen.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Wir können keine entsprechende Beschränkung feststellen. Bestenfalls die, dass mittels Auflagen bestimmte Aussagen oder Darstellungen und Aktionen nicht mehr Bestandteil einer Kundgebung sein dürfen. Überall dort, wo damit das Existenzrecht Israels angegriffen wird, halten wir entsprechende Beschränkungen für richtig. Ebenso bei Forderungen, die mit der FDGO nicht in Einklang zu bringen sind.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Die Versammlungsfreiheit und der bürgerliche Protest sind essenzielle Bestandteile unserer demokratischen Gesellschaft. Einschränkungen von Demonstrationen – auch im Kontext von Protesten gegen die israelische Politik – müssen strikt verhältnismäßig sein und dürfen nicht pauschal erfolgen. Gewalt, Hassrede oder antisemitische Inhalte lehnt Volt jedoch entschieden ab und befürwortet Maßnahmen gegen solche extremistischen Ausdrucksformen. Diese sind nicht durch die Versammlungs- und Meinungsfreiheit gedeckt.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1>Staat und Kirche</h1>
<h2 class="">Wird Ihre Partei sich f&uuml;r die Beseitigung des kirchlichen Sonder&shy;a&shy;r&shy;beits&shy;rechts einsetzen, soweit es Arbeit&shy;neh&shy;me&shy;rinnen und Arbeit&shy;nehmer diskri&shy;mi&shy;niert, z. B. wegen ihrer Religi&shy;ons&shy;zu&shy;ge&shy;h&ouml;&shy;rig&shy;keit oder ihrer sexuellen Orien&shy;tie&shy;rung?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Wir treten dafür ein, dass das kirchliche Arbeitsrecht reformiert und die gewerkschaftliche Mitbestimmung gefördert wird sowie die Ausnahmeklauseln für die Kirchen im Betriebsverfassungsgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aufgehoben werden. Der religiöse Verkündigungsbereich bleibt hiervon unberührt.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Wir fordern zusammen mit den Gewerkschaften die Abschaffung des Sonderarbeitsrechts bei Kirchen und den kirchlichen Trägern wie Diakonie oder Caritas. Die Mitbestimmung in öffentlichen und kirchlichen Einrichtungen muss an das Betriebsverfassungsgesetz angepasst werden.&#8220;</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Wir wollen das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen erhalten und sehen im Mitarbeitervertretungsgesetz einen ausreichenden Schutz für Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>&#8222;Ja.&#8220;</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Das breite gesellschaftliche Engagement der Kirchen in Deutschland verdient größten Respekt und Unterstützung. Für uns im SSW gilt zugleich, dass wir uns klar für faire Bedingungen an allen Arbeitsplätzen einsetzen. Für uns gehören das Streikrecht sowie das Tarifvertragsrecht in kirchlichen Einrichtungen dazu. Zudem steht für uns als SSW fest: Niemand darf aufgrund der Herkunft, des sozialen Status, des Geschlechts, der Religion, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt setzt sich klar für die Gleichbehandlung aller Menschen und gegen Diskriminierung in der Arbeitswelt ein, unabhängig von Religion, sexueller Orientierung oder anderen persönlichen Merkmalen. Im Einklang mit diesen Grundwerten befürwortet Volt die Abschaffung des kirchlichen Sonderarbeitsrechts. Volt plädiert dafür, individuelle Grundrechte über institutionelle Sonderregelungen zu stellen und gleiche Chancen für alle zu gewährleisten.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wird Ihre Partei sich daf&uuml;r einsetzen, dass den Gewerk&shy;schaften gegen&uuml;ber kirchlichen Arbeit&shy;ge&shy;bern das Recht, Tarif&shy;ver&shy;tr&auml;ge abzuschlie&szlig;en, garantiert wird?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Siehe vorherige Frage.</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>Siehe vorherige Frage.</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>Siehe vorherige Frage.</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>&#8222;Ja.&#8220;</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Siehe vorherige Frage.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Sonderregelungen zum Kirchenarbeitsrecht dürfen nicht länger allein gelten. Bei kirchlichen Arbeitgebenden muss zusätzlich das höherrangige, allgemeine Staatsrecht gelten. Das umfasst neben den Grundrechten u. a. Arbeitnehmerrechte und tarifliche Entlohnung.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wird Ihre Partei sich f&uuml;r das Streikrecht gegen&uuml;ber kirchlichen Arbeit&shy;ge&shy;bern einsetzen?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>&#8222;Das Streikrecht verteidigen wir gegen alle Angriffe. Es muss auch bei Kirchen und für Beamte gelten […].&#8220;</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class="">Freie Wähler</p>
<p>Siehe oben.</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>&#8222;Ja.&#8220;</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Siehe oben.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>&#8222;Bei kirchlichen Arbeitgebenden muss zusätzlich das höherrangige, allgemeine Staatsrecht gelten. Das umfasst neben den Grundrechten u. a. Auch das Recht auf Arbeitskampf.&#8220;</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wird Ihre Partei sich f&uuml;r einen gemeinsamen Ethik&shy;un&shy;ter&shy;richt f&uuml;r alle Sch&uuml;le&shy;rinnen und Sch&uuml;ler an &ouml;ffent&shy;li&shy;chen Schulen einsetzen?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Der Religionsunterricht ist unverzichtbar. Wir sprechen uns dafür aus, Religion als ein ordentliches Schulfach aufzuwerten.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Wir wollen einen Ethikunterricht, in dem alle Schüler*innen mit ihren unterschiedlichen weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Hintergründen gemeinsam über ethische Fragen diskutieren können.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Der Religions- und Ethikunterricht an den Schulen eignet sich besonders, Kinder und Jugendliche zu befähigen, mit der Vielfalt an Perspektiven, Positionen und Lebensformen in unserer demokratischen Gesellschaft reflektiert und tolerant umzugehen, und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich ihrer eigenen religiösen und kulturellen Wurzeln zu vergewissern.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>&#8222;Ja.&#8220;</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Religionsfreiheit und die Gleichstellung aller Religionen sind Volt wichtig. Daher steht Volt für die bundesweite Abschaffung des konfessionsgebundenen Religionsunterrichts und für die Einführung eines religionsübergreifenden Bildungsangebots (vgl. Schulfach Ethik, Philosophie in Thüringen/ Sachsen) an dessen Stelle, in dem verschiedene Religionen, aber auch weitere Ansätze aus Philosophie und Ethik, diskutiert werden.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wird Ihre Partei sich daf&uuml;r einsetzen, dass endlich der Verfas&shy;sungs&shy;auf&shy;trag zur Abl&ouml;sung der Staats&shy;leis&shy;tungen verwirk&shy;licht wird?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Darüber hinaus müssen Bund und Länder dem Verfassungsauftrag nachkommen, die Staatsleistungen abzulösen.&#8220;</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Wir treten für den seit 1919 bestehenden Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ein.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Die Kirchen haben eine unverzichtbare Bedeutung für die Vermittlung der Werte, die unserem Zusammenleben zugrunde liegen. Wir stehen daher zu den Kirchen und wollen den Dialog mit ihnen und mit Glaubensgemeinschaften und religiösen Vereinigungen fortsetzen und ausbauen. Pläne für eine Ablösung der an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen lehnen wir ab.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Ja.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt setzt sich für die vollständige Trennung von Staat und Kirche ein und unterstützt daher die Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. [&#8230;]“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1 class="">Verfassungsschutz</h1>
<h2 class="">Welche Bedeutung und welche Zukunft sehen Sie f&uuml;r den Verfas&shy;sungs&shy;schutz in der heutigen Form als Insti&shy;tu&shy;tion?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe, aber ganz allgemein: „Extremistische Bestrebungen werden weiterhin intensiv überwacht, unsere Sicherheitsbehörden müssen frühzeitiger bei verfassungsfeindlichen Aktivitäten eingreifen können. Der Schutz unserer Demokratie hat oberste Priorität.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Unsere Nachrichtendienste erfüllen mit der frühzeitigen Aufklärung von Gefahren für unseren Staat und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung eine zentrale Aufgabe. Wir geben ihnen die notwendigen Befugnisse, damit sie ihren gesetzlichen Auftrag bestmöglich erfüllen können. […] Es soll neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundeskriminalamt eine starke dritte Säule der Cybersicherheitsarchitektur unter Führung des Bundesministeriums des Innern bilden.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Die Nachrichtendienste spielen bei der inneren und äußeren Sicherheit eine wichtige Rolle. Sie müssen angemessen ausgestattet sein und brauchen dringend eine solide Gesetzesgrundlage, damit sie Gefahren frühzeitig erkennen und bewältigen können. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) werden wir in der Spionageabwehr und den Bundesnachrichtendienst in der Auslandsaufklärung so aufstellen, dass sie besser als bisher die Demokratie vor Angriffen schützen können. Wir wollen, dass das BfV stärker wissenschaftliche, zivilgesellschaftliche und öffentliche Quellen in seine Analyse einbezieht. Dafür wollen wir auch die unabhängige wissenschaftliche Forschung zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen stärken und fördern.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Die Befugnisse der Sicherheitsbehörden sind unübersichtlich und unverständlich formuliert. Vor allem die deutschen Nachrichtendienste brauchen klarere Rechtsgrundlagen, um angesichts der inneren und äußeren Bedrohung frühzeitig handeln zu können. Gleichzeitig braucht es eine verbesserte Kontrolle der Nachrichtendienste. Wir wollen die bislang zersplitterte Kontrolllandschaft neu ordnen und Kontrolllücken schließen.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Der behördlich organisierte Verfassungsschutz ist zum Regierungsschutz degeneriert und wird in seiner jetzigen Form seinen ursprünglichen Aufgaben nicht mehr gerecht. Er ist grundsätzlich zu reformieren. Bis dahin ist die parlamentarische Kontrolle durch jede der im Parlament vertretenen Fraktionen zu gewährleisten.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Wir wollen den Verfassungsschutz durch eine unabhängige Beobachtungsstelle zu &#8218;Autoritarismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit&#8216; ersetzen. Als erster Schritt muss das V-Leute-System des Inlandsgeheimdienstes mit seinen Verstrickungen mit der extremen Rechten aufgedeckt und beendet werden.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden ist das frühzeitige Erkennen extremistischer Bestrebungen, die Verhinderung terroristischer Gewalt oder staatsgefährdender Aktivitäten sowie der Schutz vor politischer und wirtschaftlicher Spionage. […] Als wichtiges Korrektiv zur Weisungsgebundenheit des Verfassungsschutzes ist die parlamentarische Aufsicht und Kontrolle wirksam und tiefgreifend auszuüben. Das BSW im Bundestag wird die parlamentarischen Rechte umfassend nutzen.</p>
<p>Der unter anderem in Reaktion auf die großen Proteste gegen die Corona-Maßnahmen neu geschaffene Beobachtungsbereich &#8218;Delegitimierung des Staates&#8216; ist ein Konstruktionsfehler. Wir wollen diese Aufgabe abschaffen.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Der Verfassungsschutz muss sowohl online als auch offline Radikalisierungen frühzeitig erkennen und diesen situationsgerecht entgegenwirken, z. B. mittels Aussteigerprogrammen. Hierfür bedarf es einer signifikanten Personalaufstockung bei den Nachrichtendiensten. Politische Instrumentalisierung der Nachrichtendienste und der Polizei muss verhindert werden. Insbesondere die Freiheit der Presse und der Meinungsäußerung ist zu schützen und darf nicht mit missbräuchlicher Bedrohung durch Strafverfolgung und Strafrecht – insbesondere nicht auf Veranlassung höchster Regierungsorgane &#8211; bedroht werden.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„In verschiedenen Landesverbänden haben wir Beschlussfassungen auf Landesebene dahingehend, die dortigen Verfassungsschutzbehörden aufzulösen, da wir nach diversen Erkenntnissen über Rechtsverletzungen der Dienste keine Reformmöglichkeit mehr sehen. Prinzipiell muss auch in diesem Bereich wesentlich mehr Transparenz Einzug halten, um frühzeitig Fehlentwicklungen entgegen wirken zu können. Allerdings haben sich die Verfassungsschutzbehörden der Länder wie auch der Bundesverfassungsschutz in den letzten Jahren zu einem der letzten Bollwerke gegen nationalistische und extremistische Bewegungen entwickelt, die zu einer Neubewertung führen kann.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Antwort beantwortet nicht die Frage.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Der Verfassungsschutz nimmt in der Sicherung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und unserer Wehrhaften Demokratie eine wichtige und unverzichtbare Rolle ein. Diese hohe Bedeutung anerkennend muss allerdings auch anerkannt werden, dass der Verfassungsschutz selbst ein attraktives Ziel für die Unterwanderung von nicht verfassungstreuen Kräften ist. Die Ämter für Verfassungsschutz auf Bundes- und Landesebene müssen entsprechend deutlich geschützt werden. Hierzu braucht es eine kritische Prüfung der eingesetzten Personen sowie unabhängige Kontrollstellen, die Fehlverhalten transparent aufarbeiten und institutionelle Verantwortung gewährleisten.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zur konse&shy;quenten Trennung der Befugnisse zwischen Polizei und Verfas&shy;sungs&shy;schutz / Geheim&shy;diens&shy;ten?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Keine konkrete Angabe, aber unterschiedliche Zuständigkeitsbereich jeweils skizziert. Zudem: „Wir werden den neuen und komplexen Gefahren durch Investitionen in unsere Innere Sicherheit begegnen. Dafür werden wir die Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus stärken und das BKA und den Verfassungsschutz dafür mit ausreichend Personal, Technik und verfassungskonformen Befugnissen ausstatten, damit sie Terrorist*innen ausfindig machen und Anschlagspläne frühzeitig aufdecken können. Wir ergreifen Maßnahmen, um es den Behörden zu ermöglichen, Finanzströme extremistischer Gruppierungen aufdecken und trockenlegen zu können. Top-Gefährder*innen müssen länderübergreifend stets im Blick der Sicherheitsbehörden sein, lückenlos überwacht und – wo immer möglich – strafrechtlich verfolgt werden. Damit das gelingt, muss europaweit einheitlich klar sein, wen wir als Gefährder*innen in den Blick nehmen.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Die Zusammenarbeit unterschiedlicher Sicherheitsbehörden in gemeinsamen Zentren wie dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) muss auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Bei jeder neuen Befugnis für die Sicherheitsbehörden müssen zunächst die Auswirkungen auf die Bürgerrechte und die technische Realisierbarkeit geprüft werden. Zu diesem Zweck braucht es eine dauerhaft fortgeschriebene Überwachungsgesamtrechnung. Eine dauerhaft eingesetzte unabhängige Freiheitskommission soll zudem das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit im Licht bereits bestehender Befugnisse bewerten, wenn neue Befugnisse beschlossen werden sollen.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>In Abgrenzung zum Verfassungsschutz: „Aufgaben wie Terrorabwehr und Schutz vor Spionage bzw. Sabotage sind Aufgaben des Bundesnachrichtendienstes und der Polizeibehörden.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>Siehe vorherige Frage.</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Positiv. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) leitet ein Trennungsgebot aus dem Rechtsstaatsprinzip, dem Bundesstaatsprinzip und dem Schutz der Grundrechte ab. Das hatten die Karlsruher Richter bereits 1998 in einer Entscheidung zum Bundesgrenzschutz angedeutet (Beschluss v. 28.01.1998, Az. 2 BvF 3/92). 2013 hat das BVerfG bei der Überprüfung des Antiterrordateigesetzes ein informationelles Trennungsprinzip aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung abgeleitet. Danach dürfen Daten zwischen den Nachrichtendiensten und Polizeibehörden grundsätzlich nicht ausgetauscht werden. Als Partei, die das Grundgesetz achtet, sehen wir somit die Trennung der Befugnisse zwischen denen der Polizei und denen von Verfassungsschutz und Geheimdiensten für notwendig an.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Insbesondere zwischen polizeilichen Aufgaben und Befugnissen und geheimdienstlichen Aufgaben und Befugnissen muss deutlich unterschieden werden. Um eine effiziente Arbeit der Sicherheitsbehörden zum Schutz der Bürger*innen sicherzustellen sind jedoch eine gute Zusammenarbeit und funktionierende Schnittstellen sicherzustellen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Welche Konse&shy;quenzen d&uuml;rfen Erkennt&shy;nisse des Verfas&shy;sungs&shy;schutzes haben? Welche Position vertreten Sie zu Berufs&shy;ver&shy;boten aus politischen Gr&uuml;nden?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst keinen Platz. Mit dem bereits reformierten Bundesdisziplinarrecht stellen wir sicher, dass Verfassungsfeinde nicht mehr im Staatsdienst verbleiben und das Vertrauen in staatliche Institutionen zerstören.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind schneller aus dem Öffentlichen Dienst zu entfernen. Wir lehnen es jedoch ab, einen Beamten oder Zeit- und Berufssoldaten ohne richterlichen Beschluss durch einfachen Verwaltungsakt zu entlassen.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Die größte Gefahr für unsere Demokratie geht weiterhin vom Rechtsextremismus aus. Diese Einschätzung wird auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geteilt. Ausdruck hiervon ist auch ein Höchststand an festgestellten rechtsextremen Straftaten. Hinzu kommt die weiterhin sehr konkrete und ernste Bedrohungslage durch den Islamismus. Die wehrhafte Demokratie muss den aktuellen Bedrohungen für die freiheitlich demokratische Grundordnung konsequent entgegentreten. […]</p>
<p>Der Staat muss sicherstellen, dass Verfassungsfeind*innen keine öffentlichen Ämter bekleiden und weder in der öffentlichen Verwaltung Verantwortung tragen noch in Sicherheitsbehörden oder Bundeswehr tätig sind. Dafür braucht es rechtssichere Prüfverfahren.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Die Sicherheitsbehörden müssen sich besser um den Schutz besonders gefährdeter Gruppen und ihrer Einrichtungen kümmern. Die wissenschaftliche Expertise in den Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung verschiedener Extremismusformen muss ausgebaut werden. Für Menschen mit erwiesenen verfassungsfeindlichen Einstellungen ist im öffentlichen Dienst kein Platz.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Berufsverbote, Präventivhaft oder Bekenntnisklauseln bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel lehnen wir ab.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Der Verfassungsschutz darf weder Regierungsschutz sein oder die Kerngrundrechte wie die freie Meinungsbildung, Presse- und Informationsfreiheit oder das Versammlungs- und Vereinigungsrecht beschädigen.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Konsequentes Handeln des Staates für die Sicherheit der Bürger erfordert im Einzelfall Grundrechtseingriffe. Diese Grundrechtseingriffe müssen von einer staatlichen, aber nur der Bürgerschaft und dem Grundgesetz verantwortlichen, unabhängigen Stelle – der Bürgeranwaltschaft – überprüft werden können. Diese ist zu gründen und ihre Mitglieder sind vom Bundesverfassungsgericht zu bestellen. Die Bürgeranwaltschaft führt vertraulich Aufsicht über alle Grundrechtseingriffe und dient als Anlaufstelle für Bürger, die ihre Fälle überprüft sehen wollen. Sie hat einmal jährlich öffentlich Bericht zu erstatten.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Richten sich Aktionen insbesondere im beruflichen Kontext gegen die FDGO muss dies Konsequenzen haben können, die bis hin zu einem Berufsverbot gehen können. Wobei dies das letzte Mittels sein muss, wenn es nicht mehr möglich ist, Betroffene auf andere Positionen zu bringen. Gerade im öffentlichen Dienst gibt es dazu bspw. die Loyalitätspflicht im Rahmen des Beamtenrechts, die einzuhalten ist.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Berufsverbote nach § 70 StGB sind ein scharfes Schwert und dürfen nur in äußersten Ausnahmefällen verhängt werden. Grundlage hierfür ist entweder eine rechtswidrige Tat, welche unter Missbrauch der Berufsausübung durchgeführt wurde, oder die grobe Verletzung der beruflichen Pflichten. Was genau ein solches Berufsverbot indiziert, ist stark von dem konkret ausgeübten Beruf abhängig. Unterschiedliche politische Haltungen sowie der Diskurs sind ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Kultur und damit grundsätzlich erst einmal bereichernd. Attackiert eine politische Haltung allerdings unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, unsere Wehrhafte Demokratie oder unseren Rechtsstaat, so kann es beispielsweise in lehrenden Berufen oder in Beamtenverhältnissen zu Missbrauch der Berufsausübung oder zur Verletzung beruflicher Pflichten kommen. In solchen Fällen kann ein Berufsverbot eine angemessene Reaktion sein.“</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/wahlpruefsteine-zur-bundestagswahl-2025/">Wie halten es die Parteien mit den Bürgerrechten? Unsere Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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