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	<title>Neonazis Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Digitale Souveränität in Zeiten plattformisierter Polizeiarbeit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2026 14:13:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Einleitung Die digitale Transformation staatlicher Sicherheitsbehörden hat in den vergangenen Monaten eine neue politische Brisanz erlangt. Europäische Staaten sehen sich zunehmend mit der Frage konfrontiert, wie sie ihre technologische Handlungsfähigkeit sichern können, ohne in strukturelle Abhängigkeiten von globalen Technologieanbietern und den ihnen nahestehenden Regierungen zu geraten. Deutschland bildet in diesem Zusammenhang ein aufschlussreiches Beispiel: Die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/digitale-souveraenitaet-in-zeiten-plattformisierter-polizeiarbeit/">Digitale Souveränität in Zeiten plattformisierter Polizeiarbeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Einleitung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die digitale Transformation staatlicher Sicherheitsbehörden hat in den vergangenen Monaten eine neue politische Brisanz erlangt. Europäische Staaten sehen sich zunehmend mit der Frage konfrontiert, wie sie ihre technologische Handlungsfähigkeit sichern können, ohne in strukturelle Abhängigkeiten von globalen Technologieanbietern und den ihnen nahestehenden Regierungen zu geraten. Deutschland bildet in diesem Zusammenhang ein aufschlussreiches Beispiel: Die Einführung der Datenintegrations- und Analyseplattform <i>Gotham</i> des US-Unternehmens Palantir in mehreren Landespolizeien hat – im Lichte der politischen Entwicklungen in den USA in der zweiten Amtszeit von Präsident Trump – eine intensive Debatte über staatliche Kontrolle, technologische Souveränität und demokratische Verantwortlichkeit ausgelöst. Während Polizeipraktiker*innen die Plattform als unverzichtbares Instrument zeitgemäßer Ermittlungsarbeit darstellen, warnen Kritiker*innen vor einer schleichenden Privatisierung zentraler Wissens- und Entscheidungsinfrastrukturen des Staates und einer Verlagerung von Kontrolle in Richtung USA (Egbert 2024; Ulbricht/Egbert 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Konflikt um Palantir zeigt, dass traditionelle Vorstellungen staatlicher Souveränität – verstanden als territoriale und rechtliche Herrschaft – im digitalen Zeitalter nicht mehr ausreichen. Die Frage, wer über welche Daten, Schnittstellen, Algorithmen und Plattformen verfügt, entscheidet heute maßgeblich darüber, wie Staatlichkeit praktiziert werden kann. Souveränität wird damit zu einer infrastrukturellen Frage: Wer kontrolliert die Systeme, durch die staatliches Wissen erzeugt, verarbeitet, operationalisiert und zunehmend überhaupt erst ermöglicht wird?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Beitrag rekonstruiert vor diesem Hintergrund die politischen, technischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um Palantir in Deutschland, ordnet sie in die breitere Debatte um digitale Souveränität ein und diskutiert die Frage, welche Alternativen zu Palantir-Plattformen derzeit entwickelt und verhandelt werden. Ziel ist es, die mit der Plattformisierung der Polizei verbundenen Souveränitätsfragen und die zentralen Konfliktlinien der aktuellen Diskussion herauszuarbeiten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Argumentation des Beitrags ist wie folgt aufgebaut: Zunächst wird skizziert, wie der Begriff der <i>digitalen Souveränität</i> in der Forschung verstanden wird, wie er sich in den vergangenen Jahren in der EU-Politik verschoben hat und welche weltpolitischen Entwicklungen diese Debatte prägen. Anschließend werden Entstehung und Funktionsweise von <i>Palantir</i> <i>Gotham</i> erläutert, um technologische Versprechen und demokratiepolitische Risiken der Plattformarchitektur sichtbar zu machen. Darauf aufbauend wird die Einführung von <i>Gotham</i> in mehreren deutschen Landespolizeien nachgezeichnet. Es folgt eine Analyse der politischen Auseinandersetzungen auf Bundesebene, in denen unterschiedliche Verständnisse digitaler Souveränität artikuliert werden. Abschließend werden derzeit verhandelte Alternativen zu Palantir-Plattformen diskutiert und Bedingungen für eine souveränere, grundrechtsverträgliche Architektur polizeilicher Analyseinfrastrukturen ausgelotet.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Digitale Souve&shy;r&auml;&shy;nit&auml;t im Lichte weltpo&shy;li&shy;ti&shy;scher Entwick&shy;lungen und digita&shy;l&shy;&ouml;ko&shy;no&shy;mi&shy;scher Oligo&shy;po&shy;li&shy;sie&shy;rung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i>Digitale Souveränität</i> bezeichnet die Fähigkeit von Individuen, Organisationen und Staaten, digitale Infrastrukturen, Datenflüsse und IT-Systeme selbstbestimmt zu gestalten, zu kontrollieren und normativ zu rahmen. In der Fachdebatte umfasst sie die Verfügungsmacht über Daten, Software, Hardware und Netze sowie die Fähigkeit, Abhängigkeiten von Anbietern oder außereuropäischen Rechtsordnungen strategisch zu begrenzen. Digitale Souveränität stellt keinen autarken Endzustand dar, sondern ein relationales Konzept gradueller Handlungsspielräume innerhalb global verflochtener Plattformökonomien und transnationaler Technologiekonzerne (Bannerman 2022; Baur 2025; Bellanova et al. 2022). Souveränität wird damit zu einer Frage der Gestaltung und Kontrolle epistemischer Grundlagen staatlichen Handelns – sprich, jener Wissensordnungen, auf denen politische Entscheidungen beruhen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Begriff <i>digitale Souveränität</i> verbindet dabei die traditionelle Souveränitätsidee der Selbstbestimmung mit der digitalen Gesellschaft, das heißt der allumfassenden Durchdringung von Gesellschaft und Lebenswelten durch Datenflüsse, Plattformlogiken und Algorithmen. Betont wird in diesem Zusammenhang die doppelte Dimension digitaler Souveränität: nach außen die Unabhängigkeit von fremden Mächten, nach innen die Selbstbestimmungsfähigkeit der Bürger*innen. Europäische digitale Souveränität soll also Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Freiheit sichern, ohne in Isolationismus abzurutschen (Calderaro/Blumfelde 2022; Pohle 2020; Pohle/Thiel 2021).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kritisiert wird gleichzeitig die politische Instrumentalisierung des Begriffs. Denn <i>digitale Souveränität</i> ist längst zu einem Schlagwort verkommen, das von Wirtschaftsverbänden, Tech-Unternehmen und führenden Politiker*innen gleichermaßen beansprucht wird – oft als leere Worthülse, hinter der vage Protektionismus- oder Innovationsrhetorik verborgen wird (Pohle 2024). Die Gefahr liegt insbesondere darin, dass der Begriff zentralisierte Kontrollambitionen kaschiert und gleichzeitig unrealistische Erwartungen an technologische Unabhängigkeit weckt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Parallel zu den geopolitischen Verwerfungen sowie der stetig steigenden Macht der großen, meist US-amerikanischen Internetkonzerne hat sich gerade in der EU-Politik ein mehrschichtiges Verständnis digitaler Souveränität etabliert (Calderaro/ Blumfelde 2022; Pohle 2024; Roberts et al. 2021). Es umfasst zum einen die Fähigkeit, regulatorische Standards zu setzen und durchzusetzen – etwa über Datenschutz-Grundverordnung, Digital Services Act, Digital Markets Act oder Data Act. Diese regulatorische Souveränität projiziert normative Kontrolle nach außen, stößt aber an Grenzen, wenn die zugrunde liegenden Infrastrukturen nicht in europäischer Hand sind, da die Regelsetzung nicht den Besitz und die Steuerung eigener Systeme ersetzt. Zum anderen rückt eine infrastrukturelle Dimension in den Blick: die Fähigkeit, kritische digitale Infrastrukturen – Netze, Cloud-Plattformen, Datenräume, KI-Systeme – unabhängig betreiben, auditieren und bei Bedarf ersetzen zu können. Projekte wie GAIA-X oder „European Cloud“-Initiativen zielen darauf, Alternativen zu US-amerikanischen Hyperscalern zu schaffen (Baur 2025). Doch der Aufbau solcher Alternativen ist komplex, langwierig und politisch umstritten, wie man an den aktuellen Entwicklungen rund um GAIA-X sieht (Kleinz 2025). Solange zentrale Infrastrukturen von US-Unternehmen betrieben werden, bleibt europäische Autonomie fragil – zumal US-Gesetze wie der CLOUD Act einen extraterritorialen Zugriff auf bei US-Anbietern gespeicherte Daten ermöglichen, selbst wenn Server physisch in Europa stehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Risiken des CLOUD Act verdeutlichen aktuelle Vorfälle: 2025 sperrte Microsoft vermutlich auf US-Sanktionsbeschluss hin Office-Accounts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag, inklusive des Kontos des Chefanklägers Karim Khan. Die Daten lagen in einem Microsoft-Rechenzentrum in Irland, dennoch griff US-Recht. Der CLOUD Act verpflichtet US-Firmen zum Zugriff auf von ihnen kontrollierte Daten, unabhängig vom physischen Standort (Rojszczak 2020). Der Chefjustiziar von Microsoft Frankreich bestätigte in einer Anhörung im Französischen Senat im Juni 2025 zwar, dass europäisch gehostete Daten keinen Schutz vor US-Behörden bieten, bestritt aber, Khan ausgesperrt zu haben (Sawall 2025). Grund für den mutmaßlichen Eingriff von Microsoft – auf Geheiß der Trump-Administration – war ein politischer: Sanktioniert wurde Khan, weil er unter anderem gegen Israels Premierminister Benjamin Netanyahu Haftbefehl wegen möglicher Kriegsverbrechen erlassen hatte (Laaf 2025). Ähnlich betraf es den französischen IStGH-Richter Nicolas Guillou, ebenfalls beteiligt an dem Haftbefehl gegen Netanyahu. US-Sanktionen führten bei ihm zum umfassenden Ausschluss aus digitalen Infrastrukturen: Deaktivierung von Amazon-, Airbnb-, PayPal- und Expedia-Konten, Annullierung von Buchungen sowie Blockade von American Express, Visa und Mastercard. Selbst europäische Banken beendeten Geschäftsbeziehungen mit ihm, um sekundäre Sanktionsrisiken zu vermeiden (Zellinger 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Fälle zeigen die Abhängigkeit europäischer Institutionen von US-Plattformen. Für Polizeidaten bei Palantir gilt Analoges: US-Behörden könnten unter CLOUD Act etwa bei Terrorermittlungen oder Sanktionsprüfungen Zugriff fordern – mit gravierenden Folgen für Datenschutz und Souveränität. Vor diesem Hintergrund wird Palantirs Einführung in den deutschen Polizeien zu einem exemplarischen Konfliktfeld, das Spannungen zwischen Effizienzgewinnen, rechtlichen Anforderungen und geopolitischen Abhängigkeiten verdeutlicht.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Palantir Techno&shy;lo&shy;gies und die Funkti&shy;ons&shy;weise von <i>Gotham</i></h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Palantir Technologies wurde 2003 im kalifornischen Palo Alto von Peter Thiel, Alex Karp und weiteren Gründern ins Leben gerufen – im Kontext der US-Sicherheitsarchitektur nach den Anschlägen vom 11. September 2001. Finanziert durch In-Q-Tel, den Investmentarm der CIA, zielte das Unternehmen von Beginn an darauf, große Mengen heterogener Daten – von strukturierten Datenbanken bis hin zu unstrukturierten Freitexten – so zu integrieren und auszuwerten, dass bislang verborgene Zusammenhänge für Analyst*innen sichtbar werden. Erste Kunden waren Geheimdienste und das Militär, es folgten Strafverfolgungsbehörden, zivile Behörden sowie Unternehmen aus circa 35 verschiedenen Branchen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Palantir bietet vier Plattformen an: <i>Gotham</i> für Sicherheitskunden, <i>Foundry</i> für Unternehmen und <i>Apollo</i> für kontinuierliche Softwareverteilung, ergänzt durch die 2023 lancierte <i>AIP </i>zur eigenständigen KI‑Entwicklung auf Basis großer Sprachmodelle (Egbert/Ulbricht 2024; Iliadis/Acker 2022; Taşkale 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das zentrale Produkt für Sicherheitsbehörden ist <i>Gotham</i>, das als „Datenbetriebssystem“ konzipiert ist. Es führt bestehende Datenbestände nicht zentral zusammen, sondern macht sie über standardisierte Schnittstellen (APIs) föderiert zugänglich. In einem anpassbaren Datenmodell („Dynamic Ontology“) werden Entitäten wie Personen, Fahrzeuge, Adressen, Ereignisse oder Kommunikationsverbindungen erfasst und verknüpft (Palantir 2022). Nutzer*innen suchen quer über vormals getrennte Datenbanken und erhalten Ergebnisse als Netzwerkgrafiken, Karten, Zeitachsen oder Heatmaps. Die Oberfläche erinnert an Suchmaschinen mit zentraler Suchleiste und explorativer Logik (Iliadis/Acker 2022).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Palantir betont insbesondere die datenschutzfreundliche Architektur ihrer Produkte: Daten bleiben bei der Behörde, Zugriff ist granular geregelt und Abfragen werden protokolliert (Bowman et al. 2023; Cipierre/Hiesserich 2022). Dennoch liegt hier der Kern bürgerrechtlicher Kritik: Die proprietäre Logik der Verknüpfung – welche Entitäten relevant sind, wie Kanten gewichtet werden, welche Muster hervorgehoben werden – entzieht sich externer Kontrolle. Dadurch verschiebt sich die Definitionsmacht darüber, was in polizeilichen Daten „sichtbar“ wird, zu einem privaten Anbieter. Die „Ontologie“ fungiert als semantische Schicht, die Daten in lesbare Objekte transformiert und Assoziationen schafft – ein Prozess, der Erkenntnisse präformiert, ohne dies transparent zu machen (Galis/Karlsson 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die politische Geschichte Palantirs verstärkt diese Bedenken. Das Unternehmen war an umstrittenen Projekten beteiligt: US-Migrationskontrollen und Abschiebungen durch ICE, militärische Zielerfassung (etwa Drohnenangriffe), Massenüberwachungsprogramme (Iliadis/Acker 2022; Knight/Gekker 2020). Kritiker*innen sehen darin den Import sicherheitspolitischer Logiken – Problematisierung von Migration, Protest und Netzwerken –, die mit europäischen Rechtsstaaten kaum vereinbar sind. Palantirs Geschäftsmodell, das Software mit Beratung kombiniert und langfristig durch Lizenz- und Trainingsgebühren verdient, schafft zudem Vendor Lock-in sprich Bindung an einen IT-Anbieter: Kunden passen interne Prozesse an die Plattform an, weshalb ein Ausstieg teuer und komplex werden kann (Vlassis 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aus polizeilicher Sicht überwiegen praktische Vorteile: schnellere Recherche, bessere Übersicht in komplexen Fällen und effiziente Verknüpfung unverbundener Datenquellen. Diese Ambivalenz – operativer Mehrwert versus strukturelle Risiken für Transparenz und Souveränität – prägt, wie im Folgenden gezeigt wird, die derzeitige Debatte um Palantir in Deutschland.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Einf&uuml;hrung von <i>Gotham</i> in deutschen Polizeien</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Seit 2017 wurde <i>Gotham</i> schrittweise in mehreren Bundesländern implementiert: zunächst in Hessen als hessenDATA (2017), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (Datenbankübergreifende Analyse und Recherche [DAR], 2021), Bayern (Verfahrensübergreifende Recherche und Analyse [VeRA], 2024) und Baden-Württemberg (VeRA, 2025). Die Einführungsprozesse erfolgten überwiegend unter Berufung auf sicherheitspolitische Dringlichkeit und das Fehlen funktional äquivalenter Alternativen, die unmittelbar implementierbar sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In Hessen begründete Innenminister Peter Beuth (CDU) das beschleunigte Vergabeverfahren ohne Ausschreibung mit dem Bedarf an raschen Analysekapazitäten nach dem Breitscheidplatz-Anschlag (Hessischer Landtag: Drucksache 19/6864). In Nordrhein-Westfalen betonte Innenminister Herbert Reul (CDU), dass fragmentierte Datenbanken die polizeilichen Ermittler*innen bremsen, eine einheitliche Plattform dem entgegenwirken würde und die Analyse vorhandener Daten dadurch beschleunigt würde (Reul 2020). Ähnlich äußerte sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der eine schnellere und effektivere Auswertung und Verknüpfung vorhandener Daten durch VeRA anpreist und damit unter anderem „kriminelle Netzwerke“ leichter entdecken sowie „Gefährder und Banden“ schneller ermitteln möchte (zit. n. Bayerische Staatsregierung 2024). Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte anlässlich des Erwerbs von VeRA 2025: „Nur wenn die Polizei weiß, was sie weiß – und das am besten sekundenschnell –, kann sie die Menschen bestmöglich schützen“ (zit. n. Staatsministerium Baden-Württemberg 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Begründungen folgen einem konsistenten Argumentationsmuster: Problematisiert werden historisch gewachsene Fachverfahren, fragmentierte Datenbestände und organisatorische Silostrukturen, die als Hemmnisse effizienter Analyse erscheinen. In diesem Deutungsrahmen wird <i>Gotham</i> als technologisches Gegenmittel inszeniert, das Desilosierung, Standardisierung und netzwerkbasierte Erkenntnis verspricht – ein Leitmotiv, das sich von der 2016 von der Innenministerkonferenz verabschiedeten Saarbrücker Agenda bis zum Bundesprogramm Polizei 2020 (P20) verfolgen lässt. Unter dem Signum der Effizienzsteigerung fungiert die Plattform als Antwort auf zersplitterte IT-Landschaften: konkret auf eine Vielzahl spezialisierter Fachanwendungen und zeitintensive manuelle Recherchepraktiken. Die einheitliche Benutzeroberfläche soll heterogene Datenbestände semantisch integrieren, analytische Prozesse beschleunigen und damit operative Entscheidungsabläufe verdichten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Besondere Kontroversen löste der bayerische Mantelrahmenvertrag zu VeRA aus. Dieser eröffnet anderen Landespolizeien die Möglichkeit, ohne eigene Ausschreibung unmittelbar mit Palantir Technologies in Vertragsverhandlungen zu treten. Damit fungiert der Vertrag faktisch als bundesweiter Eintrittskanal: Er wahrt formal die föderale Autonomie, begünstigt jedoch zugleich die Marktdominanz eines US-amerikanischen Produkts. Hinzu kamen zeitlich befristete, im Mantelrahmenvertrag festgelegte Preisnachlässe (um circa die Hälfte), die Entscheidungsdruck erzeugten und kurzfristige Beschaffungslogiken gegenüber langfristigen Souveränitätserwägungen privilegierten (Kukral 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Parallel verfolgt das Bundesprogramm P20 das Ziel, eine herstellerunabhängige Datenplattform zu etablieren, die perspektivisch auch Analysefunktionen integrieren soll. Da die Umsetzung jedoch stockt, wird <i>Gotham</i> vielfach als „Brückenlösung“ betrachtet. Gerade diese Übergangssemantik birgt Risiken: Übergangsinstrumente können durch die Anpassung organisatorischer Routinen, Schulungsformate und technischer Architekturen dauerhafte Abhängigkeiten erzeugen (Vendor Lock-In).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Einführung von <i>Gotham</i> ist somit nicht lediglich als technologischer Modernisierungsschritt zu verstehen, sondern markiert einen strukturellen Paradigmenwechsel in der polizeilichen Informationsarchitektur – mit weitreichenden Implikationen für Fragen staatlicher Souveränität in sicherheitsrelevanten Infrastrukturen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Rechtliche Bewertung von Daten&shy;ana&shy;ly&shy;se&shy;platt&shy;formen der Polizei</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Debatte um die Implementierung der Datenintegrations- und Datenanalyseplattformen bei der deutschen Polizei erhielt 2023 durch ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur automatisierten Datenanalyse neue Dynamik (vgl. Bäuerle et al. 2025). Anlass waren Verfassungsbeschwerden gegen Neuregelungen in den Polizeigesetzen von Hamburg und Hessen, die den Einsatz von automatisierter Datenanalyse – in Hessen (nachträglich) für die Einführung von hessenDATA 2018 formuliert – zur Kriminalitätsbekämpfung erlaubten. § 25a Hessisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) gestattete etwa, „in einem begründeten Einzelfall […] gespeicherte personenbezogene Daten mittels einer automatisierten Anwendung zur Datenanalyse“ zu verarbeiten, um Straftaten gemäß § 100a StPO vorzubeugen oder Gefahren für Staat, Leben oder Freiheit abzuwehren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das BVerfG erklärte beide Regelungen für verfassungswidrig. Es beanstandete insbesondere das Fehlen hinreichend bestimmter Eingriffsschwellen, unklare tatbestandliche Voraussetzungen sowie Verstöße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 16.02.2023 — 1 BvR 1547/19 — 1 BvR 2634/20 — Automatisierte Datenanalyse). Automatisierte Datenanalyse stelle einen gewichtigen Grundrechtseingriff dar und bedürfe daher einer präzisen gesetzlichen Grundlage mit klar definierten Schutzmechanismen. Diesen Anforderungen genügten die beanstandeten Normen aus Sicht des BVerfG nicht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein generelles Verbot entsprechender Systeme wie <i>Gotham</i> sprach das Gericht jedoch nicht aus. Vielmehr forderte es verfassungskonforme Ausgestaltungen mit effektiven Schutzvorkehrungen. In Hamburg wurde die einschlägige Norm vollständig gestrichen, da dort keine entsprechende Software implementiert war (BVerfG Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 16.02.2023 — 1 BvR 1547/19 — 1 BvR 2634/20 — Automatisierte Datenanalyse). In Hessen blieb hessenDATA in Teilen weiter in Betrieb; bestimmte Funktionen wurden deaktiviert, und der Landesgesetzgeber erhielt eine Frist zur Neuregelung. Im Sommer 2023 verabschiedete der Hessische Landtag eine überarbeitete Fassung, die unter anderem Zeug*innen und Angehörige von Beschuldigten vom Anwendungsbereich ausnimmt (Voigts 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gegen diese Neuregelung wurden abermals verfassungsrechtliche Einwände erhoben, unter anderem von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Humanistischen Union Marburg, die bereits das erste Verfahren unterstützt hatten. Kritiker*innen bemängeln weiterhin zu weit gefasste Eingriffsbefugnisse und eine unzureichende Eingrenzung des betroffenen Personenkreises. Pointiert wurde formuliert: Wer im Baumarkt Leim erwerbe, könne als potenzielle*r Klimaaktivist*in kategorisiert und damit zum Gegenstand automatisierter Datenanalyse werden (GFF 2024).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Politische Ausein&shy;an&shy;der&shy;set&shy;zungen um digitale Souve&shy;r&auml;&shy;nit&auml;t und Palantir</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Auseinandersetzung um Palantir in Deutschland spitzte sich 2023 und 2024 zu und fand ihren Ausdruck in mehreren parlamentarischen Debatten auf Bundesebene. Ausgangspunkt war eine Plenardebatte im Deutschen Bundestag im Dezember 2023, angestoßen durch einen Antrag der Unions-Fraktion mit dem Titel <i>Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sichern</i>, in dem die damalige Bundesregierung aufgefordert wurde, die Entscheidung des Bundesinnenministeriums rückgängig zu machen, die Bundesplattform VeRA nicht weiterzuverfolgen. In dieser Debatte traten unterschiedliche Auffassungen von digitaler Souveränität deutlich hervor: Die CDU/CSU stellte vor allem die operative Handlungsfähigkeit des Staates in den Mittelpunkt und argumentierte, Souveränität bedeute, effektiv gegen Kriminalität vorgehen zu können; Palantir erscheine aus dieser Perspektive als das derzeit verfügbare Instrument mit den nötigen Funktionen. Kritische Hinweise auf Abhängigkeiten oder mangelnde Transparenz wurden von Teilen der Fraktion als „antiamerikanische Ressentiments“ zurückgewiesen (Bundestags-Drucksache 20/9495).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die damaligen Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP vertraten hingegen ein stärker rechtsstaatlich und geopolitisch fundiertes Verständnis: Zwar wurde der Bedarf an modernen Analysewerkzeugen anerkannt, doch warnte man vor einem unreflektierten Transfer zentraler Sicherheitsinfrastrukturen an einen US-Anbieter. Vertreter*innen der SPD betonten, Ermittler*innen müssten die Funktionsweise der Systeme nachvollziehen können; Black-Box-Lösungen seien schwer mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar. Die Grünen hoben das Souveränitätsrisiko hervor, das entstünde, wenn eine Polizei-Analyseplattform maßgeblich von einem Unternehmen betrieben wird, das einem anderen Rechts- und Wertesystem verpflichtet ist. Die FDP wiederum verband Effizienz- und Grundrechtsperspektiven: Digitale Souveränität müsse IT-Architekturen so gestalten, dass sie sowohl handlungsfähige Strafverfolgung als auch hohe Datenschutzstandards ermöglichen, was ein gewisses Maß an technologischer Eigenständigkeit voraussetze (Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 142. Sitzung. Plenarprotokoll 20/142).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vertieft wurde die Debatte in einer Anhörung des Innenausschusses im April 2024, bei der Expert*innen aus Ministerien, Polizeibehörden, der deutschen IT-Industrie, Datenschutzaufsicht, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu Wort kamen. Dort ließen sich grob vier Positionen unterscheiden: ein strategisch industrielles Verständnis, das auf den Aufbau eigener Plattformkompetenzen und die Reduktion struktureller Abhängigkeiten zielt; ein operativ pragmatisches Verständnis, das Souveränität primär als Fähigkeit der Polizei begreift, angesichts wachsender Datenmengen handlungsfähig zu bleiben; hybride Positionen, die eine zeitlich befristete Nutzung von Palantir mit dem parallelen Aufbau eigener Infrastrukturen verbinden wollen; sowie rechts- und grundrechtszentrierte Stimmen, die Souveränität vor allem als die Fähigkeit sehen, digitale Systeme wirksam an die Verfassung zu binden und demokratisch zu kontrollieren (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Inneres und Heimat 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bemerkenswert ist, dass diese Konfliktlinien nicht strikt entlang typischer Parteigrenzen verlaufen, sondern auch unterschiedliche institutionelle Interessen widerspiegeln: Polizeigewerkschaften und IT-Verbände argumentieren anders als Datenschutzbehörden oder bürgerrechtliche Organisationen. Die Palantir-Debatte hat sich damit als eine Arena erwiesen, in dem konkurrierende Vorstellungen von Souveränität – effektive Strafverfolgung, technologische Eigenständigkeit, industrieller Standort und Grundrechtsbindung – gegeneinander abgewogen werden.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Gibt es deutsche/&shy;eu&shy;ro&shy;p&auml;&shy;i&shy;sche Alter&shy;na&shy;tiven zu Palantir?</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Frage nach Alternativen zu Palantir ist zu einem Prüfstein der Debatte um digitale Souveränität geworden. Oft wird sie verkürzt mit Ja oder Nein beantwortet – entweder mit Verweis auf fehlende „vollwertige“ Konkurrenzprodukte oder mit dem Hinweis auf kleinere europäische Anbieter. Tatsächlich ist die Lage komplexer.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auf nationaler Ebene existiert eine Reihe von Unternehmen, die Module für Fallbearbeitung, Datenintegration oder grafbasierte Analysen anbieten, etwa Rola Security, T-Systems oder weitere mittelständische Anbieter. Diese Systeme sind häufig tief in bestehende polizeiliche Fachverfahren integriert, verfügen aber in der Regel nicht über die „ontologische“ Flexibilität und User-Interface-Operationalität, die <i>Gotham</i> auszeichnen. Zudem fokussieren sie meist bestimmte Funktionsbereiche (etwa Fallmanagement) statt eine übergreifende Analyseplattform zu bieten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In Reaktion auf die Palantir-Debatte haben sich beispielsweise sieben deutsche IT-Unternehmen – darunter Branchengrößen wie SAP und Rola – zum Konsortium NaSA (Nationale Souveräne Analyseplattform) zusammengeschlossen. NaSA strebt eine modulare, mehrherstellerfähige Plattform an, die eine funktionale Alternative zu Palantir bereitstellen soll. Der Ansatz betont ausdrücklich die Vermeidung von Vendor Lock-In durch standardisierte Schnittstellen und die Möglichkeit, einzelne Module auszutauschen. Gleichzeitig machen Vertreter*innen des Konsortiums deutlich, dass ein solches Vorhaben ohne langfristige Finanzierungs- und Abnahmezusagen kaum realisierbar ist: Palantir selbst habe viele Jahre defizitär gearbeitet und sei erst durch umfangreiche US-Regierungsaufträge wirtschaftlich tragfähig geworden (NaSA o.D.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Daneben existieren konzeptionelle Vorschläge, Plattformkern und Anwendungen stärker zu trennen. Ein von Atos und der Beratung Cassini vorgelegtes Papier skizziert eine staatlich betriebene Basisplattform, auf der unterschiedliche – auch kommerzielle – Analyse-Apps laufen könnten (Atos 2022). Digitale Souveränität würde hier in der Kontrolle über die Daten- und Infrastruktur-Schicht verortet werden, während Wettbewerb auf der Anwendungsebene stattfinden soll. Voraussetzung wäre allerdings, dass der Staat bereit ist, den Aufbau und Betrieb einer solchen Basisplattform langfristig zu tragen und klare technische Standards zu setzen, wofür sich insbesondere das Programm P20 anbieten würde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Insgesamt lässt sich festhalten: Es gibt deutsche und europäische Ansätze, die mittelfristig zu tragfähigen Alternativen ausgebaut werden könnten. Gegenwärtig erreichen sie allerdings weder funktional noch organisatorisch die Stellung, die Palantir durch seine frühe Marktpräsenz und massive staatliche Förderung einnehmen konnte. Die Frage ist daher weniger, <i>ob</i> Alternativen grundsätzlich möglich sind, sondern <i>unter welchen politischen, finanziellen und institutionellen Bedingungen</i> sie entstehen und sich gegen einen etablierten Anbieter behaupten können.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Zusammenfassung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der deutsche Streit um Palantirs <i>Gotham</i> ist mehr als eine technische Beschaffungsfrage – er steht exemplarisch für das grundlegende Dilemma moderner Demokratien: Wie können Sicherheitsbehörden so digitalisiert werden, dass sie handlungsfähig bleiben, ohne zentrale Wissens- und Entscheidungsinfrastrukturen an private, häufig nichteuropäische Plattformunternehmen auszulagern? Im Kern gehen drei Spannungsfelder ineinander: Erstens das Verhältnis von Effizienz und Grundrechtsschutz. Datenintegrations- und Analyseplattformen machen polizeiliche Arbeit zweifellos effektiver, erweitern aber die Möglichkeiten tiefer Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung und erhöhen das Risiko von Diskriminierung und Fehlverdacht. Zweitens das Verhältnis von kurzfristiger Problemlösung und langfristiger Pfadabhängigkeit. Was als pragmatische Übergangslösung eingeführt wird, kann durch Anpassung organisatorischer Routinen, Schulungsformate und technischer Architekturen dauerhafte Abhängigkeiten erzeugen. Drittens das Verhältnis von nationaler und transnationaler Regulierung. Europäische Regelwerke wie die DSGVO oder der Data Act setzen zwar Rahmenbedingungen, lösen aber nicht das Problem, dass zentrale Komponenten sicherheitsrelevanter Infrastrukturen selbst transnationalen Rechtsregimen unterliegen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vor dem Hintergrund geopolitischer Risiken wie des CLOUD Act und der US-Sanktionen gegen europäische Institutionen wird Palantirs Einführung in Landespolizeien zu einem Kristallisationspunkt digitaler Souveränität, die sich von territorialer zu einer infrastrukturellen Frage verschiebt: Wer kontrolliert die Systeme, durch die staatliches Wissen erzeugt und operationalisiert wird? Das BVerfG-Urteil von 2023 fordert verfassungskonforme Ausgestaltungen mit präzisen Schwellenwerten und Schutzmechanismen, während parlamentarische Debatten unterschiedliche Souveränitätsverständnisse (operative Handlungsfähigkeit versus rechtsstaatliche Kontrolle) aushandeln. Alternativen wie das NaSA-Konsortium sind mittelfristig machbar, erfordern jedoch staatliche Investitionen und offene Standards, um Vendor Lock-In zu vermeiden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. </strong><strong class="western">Simon Egbert</strong> ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am AI Ethics Research Hub der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg und Leiter eines Forschungsprojektes zu polizeilichen Bodycams an der Universität Bielefeld. Er hat Social Sciences und Internationale Kriminologie studiert und 2018 an der Universität Hamburg im Fach Soziologie promoviert. Er hat national und international insbesondere zu Themen der Digitalisierung der Polizei, Datenanalyseplattformen und Prognosealgorithmen publiziert.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Atos </em>2022: Aufbau einer souveränen Recherche- und Analyseplattform für die Polizeien, <a href="https://atos.net/wp-content/uploads/2022/09/WP-Aufbau-einer-souveraenen-Recherche-und-Analyseplattform-fuer-die-Polizeien.pdf">https://atos.net/wp-content/uploads/2022/09/WP-Aufbau-einer-souveraenen-Recherche-und-Analyseplattform-fuer-die-Polizeien.pdf</a> (nicht mehr aufrufbar; letzter Zugriff: 12.10.2025).</p>
<p align="justify"><em>Bannerman, S.</em> 2022: Platform imperialism, communications law and relational sovereignty, in: <em>New Media &amp; Society</em>, Jg. 26, H. 4, S. 1–18; <em><a href="https://doi.org/10.1177/14614448221077284" rel="nofollow noopener">https://doi.org/10.1177/14614448221077284</a></em>.</p>
<p align="justify"><em>Bäuerle, M./Denker, K./Geminn, C./Schöndorf-Haubold, B. </em>(Hrsg.) 2025: Big Data und KI bei der Polizei: Das Palantir-Urteil in der interdisziplinären Diskussion, Frankfurt am Main/New York.</p>
<p align="justify"><em>Baur, A.</em> 2025: European ambitions captured by American clouds: Digital sovereignty through Gaia-X? In: <em>Information, Communication &amp; Society</em>, Jg. 29, H. 2, S. 417-434; <a href="https://doi.org/10.1080/1369118X.2025.2516545">https://doi.org/10.1080/1369118X.2025.2516545</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bayerische Staatsregierung</em> 2024: Herrmann: Staatsregierung beschließt Verbandsanhörung für Änderungen im Polizeiaufgabengesetz, in:<em> Dies.</em> vom 27.02.2024, <a href="https://www.bayern.de/herrmann-staatsregierung-beschliesst-verbandsanhoerung-fuer-aenderungen-im-polizeiaufgabengesetz/">https://www.bayern.de/herrmann-staatsregierung-beschliesst-verbandsanhoerung-fuer-aenderungen-im-polizeiaufgabengesetz/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bellanova, R./Carrapico, H./Duez, D.</em> 2022: Digital/sovereignty and European security integration: An introduction, in: <em>European Security</em>, Jg. 31, H. 3, S. 337–355; <a href="https://doi.org/10.1080/09662839.2022.2101887">https://doi.org/10.1080/09662839.2022.2101887</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bowman, C./Jagasia, A./Vrabec, H. </em>2023: Palantir’s Response to NTIA on Privacy, Equity, and Civil Rights, in: <em>Palantir Blog</em> vom 20.03.2023, <a href="https://blog.palantir.com/palantirs-response-to-ntia-on-privacy-equity-and-civil-rights-ee6eb0fbecc7">https://blog.palantir.com/palantirs-response-to-ntia-on-privacy-equity-and-civil-rights-ee6eb0fbecc7</a>.</p>
<p align="justify"><em>Calderaro, A./Blumfelde, S. </em>2022: Artificial intelligence and EU security: The false promise of digital sovereignty. in: <em>European Security</em>, Jg. 31, H. 3, S. 415–434. <a href="https://doi.org/10.1080/09662839.2022.2101885">https://doi.org/10.1080/09662839.2022.2101885</a>.</p>
<p align="justify"><em>Cipierre, P./Hiesserich, J. </em>2022: Palantir und Digitale Souveränität, in: <em>Palantir Blog</em> vom 23.02.2022, <a href="https://blog.palantir.com/palantir-und-digitale-souver%C3%A4nit%C3%A4t-bewahrung-der-handlungsf%C3%A4higkeit-in-einer-welt-in-bewegung-dd110ca31edf">https://blog.palantir.com/palantir-und-digitale-souver%C3%A4nit%C3%A4t-bewahrung-der-handlungsf%C3%A4higkeit-in-einer-welt-in-bewegung-dd110ca31edf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Deutscher Bundestag, Ausschuss für Inneres und Heimat</em> (Hrsg.) 2024: Anhörung zur Analysesoftware Bundes-VeRA, in: <em>Deutscher Bundestag</em> vom 22.04.2024, <a href="https://www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse20/a04_inneres/anhoerungen/998570-998570">https://www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse20/a04_inneres/anhoerungen/998570-998570</a>.</p>
<p align="justify"><em>Egbert, S.</em> 2024: Algorithmisches Polizieren in Deutschland: Von Predictive Policing zu plattformisierter Polizeiarbeit, in: <em>Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilf</em>e, Jg. 35, H. 2, S. 122–130.</p>
<p align="justify"><em>Egbert, S./Ulbricht, L.</em> 2024: Data integration and analysis platforms as digital platforms: A conceptual proposal, in: <em>Information, Communication &amp; Society</em>, Jg. 27, S. 1–22; <a href="https://doi.org/10.1080/1369118X.2024.2442394">https://doi.org/10.1080/1369118X.2024.2442394</a>.</p>
<p align="justify"><em>Galis, V./Karlsson, B. </em>2024: A world of Palantir – ontological politics in the Danish police’s POL-INTEL, in: <em>Information, Communication &amp; Society</em>, Jg. 27, H. 13, S. 2438-2456; <a href="https://doi.org/10.1080/1369118X.2024.2410255">https://doi.org/10.1080/1369118X.2024.2410255</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) </em>2024: GFF erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Gesetzesnovelle: Hessen setzt verfassungswidrige Big-Data-Analyse fort, in: <em>GFF </em>vom 25.06.2024, <a href="https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-vb-big-data-analyse">https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-vb-big-data-analyse</a>.</p>
<p align="justify"><em>Iliadis, A./Acker, A.</em> 2022: The seer and the seen: Surveying Palantir’s surveillance platform, in: <em>The Information Society</em>, Jg. 38, H. 5, S. 334–363. <a href="https://doi.org/10.1080/01972243.2022.2100851">https://doi.org/10.1080/01972243.2022.2100851</a>.</p>
<p align="justify"><em>Kleinz, T.</em> 2025: Warum Europa meistens an der digitalen Souveränität scheitert, in: <em>Der Spiegel</em> vom 09.04.2025, <a href="https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/gaia-x-galileo-limux-warum-europa-meistens-an-der-digitalen-souveraenitaet-scheitert-a-f7114aa7-8445-461d-b0ee-1598c312e0cd">https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/gaia-x-galileo-limux-warum-europa-meistens-an-der-digitalen-souveraenitaet-scheitert-a-f7114aa7-8445-461d-b0ee-1598c312e0cd</a>.</p>
<p align="justify"><em>Knight, E./Gekker, A.</em> 2020: Mapping Interfacial Regimes of Control: Palantir’s ICM in America’s Post-9/11 Security Technology Infrastructures, in: <em>Surveillance &amp; Socie</em>ty, Jg. 18, H. 2, S. 231–243; <a href="https://doi.org/10.24908/ss.v18i2.13268">https://doi.org/10.24908/ss.v18i2.13268</a>.</p>
<p align="justify"><em>Kukral, T. </em>2025: Palantir-Nutzung ohne rechtliche Grundlage? In: <em>Tagesschau.de</em> vom 28.07.2025, <a href="https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/palantir-baden-wuerttemberg-100.html">https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/palantir-baden-wuerttemberg-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Laaf, M.</em> 2025: Diese E-Mail ist unzustellbar, in: <em>Die Zeit</em> vom 23.07.2025, <a href="https://www.zeit.de/digital/internet/2025-07/microsoft-email-sperre-karim-khan-donald-trump-istgh">https://www.zeit.de/digital/internet/2025-07/microsoft-email-sperre-karim-khan-donald-trump-istgh</a>.</p>
<p align="justify"><em>NaSA</em> o.D.: Nationale souveräne Analyseplattform: Das Projekt NaSA, <a href="https://www.linkedin.com/posts/heinz-kreuter-6831936b_nationale-souveräne-analyse-plattform-activity-7140730946109992961-tHkA/?utm_source=share&amp;utm_medium=member_desktop&amp;rcm=ACoAADJSnrwBs8skObMJBi8HMDtJKhWl5lye6_A">https://www.linkedin.com/posts/heinz-kreuter-6831936b_nationale-souveräne-analyse-plattform-activity-7140730946109992961-tHkA/?utm_source=share&amp;utm_medium=member_desktop&amp;rcm=ACoAADJSnrwBs8skObMJBi8HMDtJKhWl5lye6_A</a>.</p>
<p align="justify"><em>Palantir </em>2022: Ontology: Finding meaning in data (Palantir RFx Blog Series, #1), in: <em>Palantir Blog</em> vom 03.10.2022, <a href="https://blog.palantir.com/ontology-finding-meaning-in-data-palantir-rfx-blog-ser-ies-1-399bd1a5971b">https://blog.palantir.com/ontology-finding-meaning-in-data-palantir-rfx-blog-ser-ies-1-399bd1a5971b</a>.</p>
<p align="justify"><em>Pohle, J.</em> 2020: Digitale Souveränität, in: Klenk, T./Nullmeier, F./Wewer, G. (Hrsg.): <em>Handbuch Digitalisierung in Staat und Verwaltun</em>g, Wiesbaden, S. 1-13; <a href="https://doi.org/10.1007/978-3-658-23669-4_21-1">https://doi.org/10.1007/978-3-658-23669-4_21-1</a>.</p>
<p align="justify"><em>Pohle, J. </em>2024: Unthinking digital sovereignty: A critical reflection on EU narratives, in: <em>Policy &amp; Internet</em>, Jg. 16, H. 2, S. 247–265; <a href="https://doi.org/10.1002/poi3.437">https://doi.org/10.1002/poi3.437</a>.</p>
<p align="justify"><em>Pohle, J./Thiel, T.</em> 2021: Digitale Souveränität, in: Piallat, C. (Hrsg.): <em>Der Wert der Digitalisierung. Gemeinwohl in der digitalen Welt</em>, Bielefeld, S. 319–340.</p>
<p align="justify"><em>Reul, H.</em> 2020: Schriftlicher Bericht des Ministers des Innern für die Sitzung des Innenausschusses am 19.11.2020 zu dem Tagesordnungspunkt „Umstrittene Polizei-Software der Firma Palantir für das LKA NRW Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.11.2020. Landtag Nordrhein-Westfalen, <a href="https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-4200.pdf">https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-4200.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Roberts, H./Cowls, J./Casolari, F./Morley, J./Taddeo, M./Floridi, L.</em> 2021: Safeguarding European values with digital sovereignty: An analysis of statements and policies, in: <em>Internet Policy Review</em>, Jg. 10, H. 3; <a href="https://doi.org/10.14763/2021.3.1575">https://doi.org/10.14763/2021.3.1575</a>.</p>
<p align="justify"><em>Rojszczak, M.</em> 2020: CLOUD act agreements from an EU perspective, in: <em>Computer Law &amp; Security Review</em>, Jg. 38, 105442, S. 1-14; <a href="https://doi.org/10.1016/j.clsr.2020.10544">https://doi.org/10.1016/j.clsr.2020.10544</a>2.</p>
<p align="justify"><em>Sawall, A. </em>2025: Microsoft kann US-Zugriff auf EU-Cloud nicht verhindern, in: <em>Golem</em> vom 20.07.2025, <a href="https://www.golem.de/news/anton-carniaux-microsoft-kann-us-zugriff-auf-eu-cloud-nicht-verhindern-2507-198283.html">https://www.golem.de/news/anton-carniaux-microsoft-kann-us-zugriff-auf-eu-cloud-nicht-verhindern-2507-198283.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Staatsministerium Baden-Württemberg</em> 2025: Ermittlungsbehörden erhalten neue Instrumente, in: <em>Baden-Württemberg Staatsministerium</em> vom 29.07.2025, <a href="https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ermittlungsbehoerden-erhalten-neue-instrumente">https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ermittlungsbehoerden-erhalten-neue-instrumente</a>.</p>
<p align="justify"><em>Taşkale, A. R.</em> 2025: Manufacturing the Leviathan: Palantir’s ‘Technological republic’ and the nationalist faction of the tech oligarchy, in: <em>Science as Culture,</em> 1–11; <a href="https://doi.org/10.1080/09505431.2025.2607360">https://doi.org/10.1080/09505431.2025.2607360</a>.</p>
<p align="justify"><em>Ulbricht, L./Egbert, S.</em> 2024: In Palantir we trust? Regulation of data analysis platforms in public security, in: <em>Big Data &amp; Society</em>, Jg. 11, H. 3, S. 1–15; <a href="https://doi.org/10.1177/20539517241255108">https://doi.org/10.1177/20539517241255108</a>.</p>
<p align="justify"><em>Vlassis, V.</em> 2024: More than software vendors. The peculiar case of Palantir’s data integration platforms, in: <em>Information, Communication &amp; Society,</em> Jg. 27, S. 1-20; <a href="https://doi.org/10.1080/1369118X.2024.2442399">https://doi.org/10.1080/1369118X.2024.2442399</a>.</p>
<p align="justify"><em>Voigts, H.</em> 2023: Hessen: Viel Kritik am Sicherheitsgesetz, in: <em>Frankfurter Rundschau</em> vom 28.06.2023, <a href="https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/hessen-viel-kritik-am-sicherheitsgesetz-im-landtag-92370202.html">https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/hessen-viel-kritik-am-sicherheitsgesetz-im-landtag-92370202.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Zellinger, P. </em>2025: „Digitale Auslöschung“: Wie US-Sanktionen einen europäischen Richter lahmlegen, in: <em>Der Standard</em> vom 26.11.2025, <a href="https://www.derstandard.at/story/3000000298066/digitale-ausloeschung-wie-us-sanktionen-einen-europaeischen-richter-lahmlegen">https://www.derstandard.at/story/3000000298066/digitale-ausloeschung-wie-us-sanktionen-einen-europaeischen-richter-lahmlegen</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/digitale-souveraenitaet-in-zeiten-plattformisierter-polizeiarbeit/">Digitale Souveränität in Zeiten plattformisierter Polizeiarbeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/09/kasia-derenda-HwIQq5g5mhE-unsplash-scaled-e1790000127810.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Soll die AfD verboten werden? &#8211; Die Videoaufzeichnung der Podiumsdiskussion</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/soll-die-afd-verboten-werden-die-videoaufzeichnung-der-podiumsdiskussion/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Sep 2026 09:46:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[AfD]]></category>
		<category><![CDATA[AfD-Verbotsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Berliner Abgeordnetenhaus]]></category>
		<category><![CDATA[GFF]]></category>
		<category><![CDATA[RAV]]></category>
		<category><![CDATA[Termine: Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Mitschnitt von dem gut besuchten Informations- und Diskussionsabend der Humanistischen Union Berlin-Brandenburg vom 24. August 2026 in der Stadtwerkstatt (Berlin) zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren ist online: HU-BB-&#173;Ge&#173;spr&#228;&#173;che: Soll die AfD verboten werden? Hier können Sie sich die Video-Aufzeichnung der Podiumsdiskussion ansehen und/oder herunterladen: &#160; Ihr Browser unterstützt dieses Videoformat nicht. &#8222;Parteien, die nach ihren [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/soll-die-afd-verboten-werden-die-videoaufzeichnung-der-podiumsdiskussion/">Soll die AfD verboten werden? &#8211; Die Videoaufzeichnung der Podiumsdiskussion</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div align="left"><span dir="ltr">Der Mitschnitt von dem gut besuchten Informations- und Diskussionsabend der Humanistischen Union Berlin-Brandenburg vom 24. August 2026 in der Stadtwerkstatt (Berlin) zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren ist online:</span></div>
<h3 class="" align="left"></h3>
<h3 class="" align="left"><strong><span dir="ltr">HU-BB-&shy;Ge&shy;spr&auml;&shy;che: Soll die AfD verboten werden?</span></strong></h3>
<p><em>Hier können Sie sich die Video-Aufzeichnung der Podiumsdiskussion ansehen und/oder herunterladen:</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><video controls="controls" width="100%" height="150"><source src="https://cloud.humanistische-union.de/index.php/s/MQcM37aA3LBCrnX/download" type="video/mp4" />Ihr Browser unterstützt dieses Videoformat nicht.</video></p>
<div align="left"></div>
<div align="left"></div>
<div align="left"></div>
<div align="left"></div>
<p class="indent" align="left"><em><span dir="ltr">&#8222;Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.&#8220; </span></em><span dir="ltr">Grundgesetz Artikel 21 (2)</span></p>
<div align="left"><span dir="ltr">Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden vom Bundesverfassungsgericht zwei Parteien verboten: die SRP (Sozialistische Reichspartei), eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, am 23. Oktober 1952 und die KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) am 17. August 1956. Weitere Verbotsanträge scheiterten aus verschiedenen Gründen. So konnte das Gericht bei der NPD keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer Ziele erkennen.</span></div>
<div align="left"><span dir="ltr">Das sieht bei der AfD (Alternative für Deutschland) anders aus. Angesichts ihrer Wahlerfolge besteht die Möglichkeit, dass sie ihre Ziele erreicht. Aber was sind diese Ziele? Und sind diese wirklich verfassungswidrig?</span></div>
<div align="left">Es diskutierten:</div>
<ul>
<li><strong><span dir="ltr">Valentina Chiofalo</span></strong><span dir="ltr"> (Gesellschaft für Freiheitsrechte [GFF]), Co-Autorin des AfD-Gutachtens, stellt das von der GFF erstellte 1500-seitige Gutachten zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD vor.</span></li>
<li><strong>Lukas Theune</strong><span dir="ltr"> (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein [RAV]) erklärt, warum der RAV für ein AfD-Verbotsverfahren ist.</span></li>
</ul>
<div align="left"></div>
<div align="left"><span dir="ltr">Die Gesellschaft für Freiheitsrechte schreibt über ihr Ende Juni veröffentlichtes Rechtsgutachten „Ist die „Alternative für Deutschland“ verfassungswidrig? – Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Partei „Alternative für Deutschland“ nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes“:</span></div>
<p class="indent" align="left"><span dir="ltr">„Ein Parteiverbot der AfD wird seit Jahren diskutiert. Doch bestand bis zuletzt Unklarheit darüber, welche Erfolgsaussichten ein mögliches Verfahren in Karlsruhe hätte. Wir haben diese Erkenntnis-Lücke geschlossen: Unser rund 1500-seitiges AfD-Gutachten ist die erste juristische Untersuchung, die Verhalten und Ziele der gesamten AfD mit einer strengen wissenschaftlichen Methodik bewertet. Es ist die bislang umfangreichste und wissenschaftlich anspruchsvollste Untersuchung der Partei und bietet damit eine neue belastbare Grundlage für die Debatte um ein Verbotsverfahren.</span></p>
<p class="indent" align="left"><span dir="ltr">Unser Ergebnis ist eindeutig: Die AfD ist von einem rassistischen Weltbild geprägt und arbeitet planmäßig auf eine Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hin. Das Gutachten stellt fest, dass die AfD politische Gegner*innen strafrechtlich verfolgen will und jetzt schon einschüchtert. Das verletzt das Demokratieprinzip. Wir identifizieren außerdem vier Gruppen, deren Menschenwürde durch Ziele und Verhalten der Partei verletzt würden, käme sie an die Macht: Deutsche mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen, Schutzsuchende sowie trans- und nicht-binäre Personen. Für ein Parteiverbot auch notwendig: Die Partei verfügt nachweislich über das strategische Konzept und die Mittel, um ihre Ziele potenziell umzusetzen.</span></p>
<p class="indent" align="left"><span dir="ltr">Das AfD-Gutachten ist ein Mammutwerk: Mit acht Expert*innen für Verfassungsrecht, Rechtsextremismus und Datenanalyse haben wir über 13 Monate mehr als 3 Millionen Texteinheiten gesammelt, individuell analysiert und juristisch bewertet. Dabei haben wir ausschließlich öffentlich zugängliche Quellen herangezogen und die restriktiven Maßstäbe angelegt, die das Bundesverfassungsgericht in vergangenen Verbotsverfahren angewendet hat. Zwei unabhängige Zweitgutachter*innen, die renommierten Staatsrechtler*innen Prof. Dr. Christoph Möllers (HU Berlin) und Prof. Dr. Sophie Schönberger (FU Berlin) bestätigten die strengen wissenschaftlichen Standards und die Ergebnisoffenheit.“</span></p>
<div align="left"></div>
<div align="left"><span dir="ltr"><em>Schnitt und Kamera</em>: <strong>Dennis Gerecke</strong></span></div>
<div align="left"><span dir="ltr"><em>Moderation</em>: <strong>Axel Bussmer</strong> (Humanistische Union Berlin-Brandenburg)</span></div>
<div align="left"></div>
<h3 class="" align="left"><span dir="ltr">Weiter&shy;f&uuml;h&shy;rende Infor&shy;ma&shy;ti&shy;o&shy;nen:</span></h3>
<div align="left"><span dir="ltr">Gutachten der GFF zur AfD: <a href="https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten">https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten</a></span></div>
<div align="left"><span dir="ltr">Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein: <a href="https://www.rav.de/start">https://www.rav.de/start</a></span></div>
<div align="left"><span dir="ltr">Gesellschaft für Freiheitsrechte: <a href="https://freiheitsrechte.org/">https://freiheitsrechte.org/</a></span></div>
<div align="left"><span dir="ltr">Stadtwerkstatt: <a href="https://www.berlin.de/stadtwerkstatt/die-stadtwerkstatt/">https://www.berlin.de/stadtwerkstatt/die-stadtwerkstatt/</a></span><span dir="ltr">&#8211;</span></div>
<div align="left"></div>
<h3 class="" align="left"><span dir="ltr">Unsere Wahlpr&uuml;f&shy;steine</span></h3>
<div align="left"></div>
<div align="left"><span dir="ltr">Wer sich über die Positionen der im Abgeordnetenhaus in Fraktionsstärke vertretenen Parteien zu ausgewählten innenpolitischen Themen informieren möchte, sollte unsere für die AGH-Wahl erstellten Wahlprüfsteine durchlesen: <a href="https://wahl26.berlin/">https://wahl26.berlin/</a></span></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/soll-die-afd-verboten-werden-die-videoaufzeichnung-der-podiumsdiskussion/">Soll die AfD verboten werden? &#8211; Die Videoaufzeichnung der Podiumsdiskussion</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Soll die AfD verboten werden? &#8211; Eine Podiumsdiskussion</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/soll-die-afd-verboten-werden-eine-podiumsdiskussion/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 08:41:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit Valentina Chiofalo, Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Juristin, Co-Autorin des AfD-Gutachtens Lukas Theune, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Rechtsanwalt, Geschäftsführer RAV am Montag, den 24. August 2026, um 19:00 Uhr in der Stadtwerkstatt, Karl-Liebknecht-Straße 11 (direkt am Alexanderplatz). &#8222;Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/soll-die-afd-verboten-werden-eine-podiumsdiskussion/">Soll die AfD verboten werden? &#8211; Eine Podiumsdiskussion</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit</p>
<ul>
<li><strong>Valentina Chiofalo</strong>, <a href="https://freiheitsrechte.org">Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)</a>, Juristin, Co-Autorin des AfD-Gutachtens</li>
<li><strong>Lukas Theune</strong>, <a href="https://www.rav.de/start">Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)</a>, Rechtsanwalt, Geschäftsführer RAV</li>
</ul>
<p>am <strong>Montag, den 24. August 2026, um 19:00 Uhr in der Stadtwerkstatt</strong>, Karl-Liebknecht-Straße 11 (direkt am Alexanderplatz).</p>
<blockquote>
<p>&#8222;Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.&#8220; (GG Art. 21 Abs. 2)</p>
</blockquote>
<p>Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden vom Bundesverfassungsgericht zwei Parteien verboten: die SRP (Sozialistische Reichspartei), eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, am 23. Oktober 1952 und die KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) am 17. August 1956. Weitere Verbotsanträge scheiterten aus verschiedenen Gründen. So konnte das Gericht bei der NPD keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer Ziele erkennen.</p>
<p>Das sieht bei der AfD (Alternative für Deutschland) anders aus. Angesichts ihrer Wahlerfolge besteht die Möglichkeit, dass sie ihre Ziele erreicht. Aber was sind diese Ziele?</p>
<p>Ausgehend von dem von der Gesellschaft für Freiheitsrechte erstellten 1500-seitigem Gutachten zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD diskutieren wir an dem Abend mit Valentina Chiofalo (GFF), Co-Autorin des AfD-Gutachtens, und Lukas Theune (RAV) über die Positionen und Ansichten der AfD und ein mögliches AfD-Verbotsverfahren.</p>
<p>Seit der Gründung der sich immer weiter nach rechts radikalisierenden, inzwischen von mehreren Verfassungsschutzämtern beobachtenden und bei Wahlen immer erfolgreicheren Alternative für Deutschland wird auch über ein mögliches Verbotsverfahren diskutiert. Ist die AfD ‚verfassungswidrig‘? Was fordert sie genau? Wer sind ihre Mitglieder? Kann sie ihre Forderungen durchsetzen? Wäre ein Verbotsverfahren nicht der Versuch der anderen Parteien, politische Konkurrenz auszuschalten? Käme, mit dem Blick auf eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt nach der dortigen Landtagswahl am 6. September, ein Verbot nicht viel zu spät?</p>
<p>–</p>
<p>Die Gesellschaft für Freiheitsrechte schreibt über ihr Ende Juni veröffentlichtes Rechtsgutachten <em>Ist die „Alternative für Deutschland“ verfassungswidrig? – Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Partei „Alternative für Deutschland“ nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes</em>:</p>
<blockquote>
<p>„Ein Parteiverbot der AfD wird seit Jahren diskutiert. Doch bestand bis zuletzt Unklarheit darüber, welche Erfolgsaussichten ein mögliches Verfahren in Karlsruhe hätte. Wir haben diese Erkenntnis-Lücke geschlossen: Unser rund 1500-seitiges AfD-Gutachten ist die erste juristische Untersuchung, die Verhalten und Ziele der gesamten AfD mit einer strengen wissenschaftlichen Methodik bewertet. Es ist die bislang umfangreichste und wissenschaftlich anspruchsvollste Untersuchung der Partei und bietet damit eine neue belastbare Grundlage für die Debatte um ein Verbotsverfahren.</p>
<p>Unser Ergebnis ist eindeutig: Die AfD ist von einem rassistischen Weltbild geprägt und arbeitet planmäßig auf eine Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hin. Das Gutachten stellt fest, dass die AfD politische Gegner*innen strafrechtlich verfolgen will und jetzt schon einschüchtert. Das verletzt das Demokratieprinzip. Wir identifizieren außerdem vier Gruppen, deren Menschenwürde durch Ziele und Verhalten der Partei verletzt würden, käme sie an die Macht: Deutsche mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen, Schutzsuchende sowie trans- und nicht-binäre Personen. Für ein Parteiverbot auch notwendig: Die Partei verfügt nachweislich über das strategische Konzept und die Mittel, um ihre Ziele potenziell umzusetzen.</p>
<p>Das AfD-Gutachten ist ein Mammutwerk: Mit acht Expert*innen für Verfassungsrecht, Rechtsextremismus und Datenanalyse haben wir über 13 Monate mehr als 3 Millionen Texteinheiten gesammelt, individuell analysiert und juristisch bewertet. Dabei haben wir ausschließlich öffentlich zugängliche Quellen herangezogen und die restriktiven Maßstäbe angelegt, die das Bundesverfassungsgericht in vergangenen Verbotsverfahren angewendet hat. Zwei unabhängige Zweitgutachter*innen, die renommierten Staatsrechtler*innen Prof. Dr. Christoph Möllers (HU Berlin) und Prof. Dr. Sophie Schönberger (FU Berlin) bestätigten die strengen wissenschaftlichen Standards und die Ergebnisoffenheit.“</p>
</blockquote>
<p>–</p>
<p>Eine Veranstaltung der Humanistischen Union Berlin-Brandenburg im Rahmen ihrer Aktionen zur Wahl des Abgeordnetenhauses am 20. September 2026</p>
<p>–</p>
<p><strong>Hinweise</strong></p>
<ul>
<li>Humanistische Union – Berlin-Brandenburg: <a href="https://berlin.humanistische-union.de/">https://berlin.humanistische-union.de/</a></li>
<li>Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein: <a href="https://www.rav.de/start">https://www.rav.de/start</a></li>
<li>Gesellschaft für Freiheitsrechte: <a href="https://freiheitsrechte.org/">https://freiheitsrechte.org/</a></li>
<li>Gutachten der GFF zur AfD: <a href="https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten">https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten</a></li>
<li>Stadtwerkstatt: <a href="https://www.berlin.de/stadtwerkstatt/die-stadtwerkstatt/">https://www.berlin.de/stadtwerkstatt/die-stadtwerkstatt/</a></li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/soll-die-afd-verboten-werden-eine-podiumsdiskussion/">Soll die AfD verboten werden? &#8211; Eine Podiumsdiskussion</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
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		<title>Mecklenburg-Vorpommern: SPD, Linke und Grüne scheitern mit ihrem Versuch, das Recht zu schützen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/mecklenburg-vorpommern-spd-linke-und-gruene-scheitern-mit-ihrem-versuch-das-recht-zu-schuetzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jul 2026 08:31:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Im Schweriner Landtag scheiterte am 1. Juli 2026 ein gemeinsamer Vorschlag von SPD, Linken und Grünen zum Schutz des Verfassungsgerichts vor Übergriffen durch die AfD an der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Initiatoren des Vorschlags reflektierten deutsche Geschichte und die jüngsten Erfahrungen mit den Regierungsübernahmen extrem rechter Parteien in anderen Staaten. Im Kontrast dazu hatten die Landtagsfraktionen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/mecklenburg-vorpommern-spd-linke-und-gruene-scheitern-mit-ihrem-versuch-das-recht-zu-schuetzen/">Mecklenburg-Vorpommern: SPD, Linke und Grüne scheitern mit ihrem Versuch, das Recht zu schützen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Schweriner Landtag scheiterte am 1. Juli 2026 ein gemeinsamer Vorschlag von SPD, Linken und Grünen zum Schutz des Verfassungsgerichts vor Übergriffen durch die AfD an der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Initiatoren des Vorschlags reflektierten deutsche Geschichte und die jüngsten Erfahrungen mit den Regierungsübernahmen extrem rechter Parteien in anderen Staaten. Im Kontrast dazu hatten die Landtagsfraktionen von CDU und AfD angekündigt, nicht für die Änderungsvorschläge zu votieren.</p>
<p>Die Gefahren für Demokratie und Bürgerrechte erkennend, die mit Mehrheiten für eine rechtsextreme Partei einhergehen, hatte die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern aus SPD und Linken angestrebt, in der Landesverfassung festzuschreiben, dass die Wahl von Richterinnen und Richtern für das Landesverfassungsgericht nicht im Landtag blockiert werden kann. Gemeinsam mit den Grünen hatte die Koalition angeführt, dies schütze das Verfassungsgericht vor politischer Einflussnahme für den Fall eines Erstarkens der AfD beziehungsweise einer Machtübernahme durch die AfD.</p>
<p>Die von SPD und Linken gemeinsam mit den Grünen geplante Verfassungsänderung zum Schutz des Landesverfassungsgerichts ist an den Gegenstimmen von AfD <em>und</em> CDU gescheitert. Das Vorhaben verfehlte nämlich die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. 45 Abgeordnete stimmten für das Vorhaben, 26 votierten dagegen. Enthaltungen gab es keine. Damit wird es voraussichtlich vor der Landtagswahl im September keine weitere Schutzfunktion vor dem Risiko des Demokratieabbaus durch die AfD geben.</p>
<p>Hintergrund der Debatte ist das aktuelle Wahlverfahren: Bislang werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit vom Landtag gewählt. SPD, Linke und Grüne befürchteten, dass bei &#8222;schwierigen Mehrheitsverhältnissen&#8220; eine Sperrminorität der AfD die Wahl neuer Richterinnen und Richter verzögern oder komplett blockieren könnte. Um dem vorzubeugen, sah der Entwurf einen &#8222;Ersatzwahlmechanismus&#8220; vor: Im Falle einer andauernden Blockade im Landtag sollte das Landesverfassungsgericht selbst drei Kandidatinnen und/oder Kandidaten vorschlagen, von denen anschließend eine Person mit absoluter Mehrheit gewählt werden kann.</p>
<p>Die SPD spricht dabei von einer &#8222;Notbremse&#8220;. Die CDU sieht dagegen in der aktuellen politischen Situation im Mecklenburg-Vorpommern keine Notwendigkeit des Handelns, um den Rechtsstaat vor autoritären Tendenzen zu schützen und zu bewahren. Die Brandmauer gegen die extreme Rechte scheitert anscheinend an der Furcht der CDU vor einer Berührung mit der Partei Die Linke. Oder werden in Schwerin so bereits neue Kooperationen vorbereitet?</p>
<p>Der stellvertretende Vorsitzende der Bürgerrechtsorganisation Humanistischen Union, Dr. Wolfram Grams, bringt seine große Sorge angesichts dieser Entwicklung zum Ausdruck.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Wolfram Grams für den Bundesvorstand</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/mecklenburg-vorpommern-spd-linke-und-gruene-scheitern-mit-ihrem-versuch-das-recht-zu-schuetzen/">Mecklenburg-Vorpommern: SPD, Linke und Grüne scheitern mit ihrem Versuch, das Recht zu schützen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume &#8211; Die Videoaufzeichnung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jun 2026 18:54:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer Ausgabe der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik zur Einengung der öffentlichen Diskursräume veranstaltete die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten. Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum fand per Videokonferenz [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume &#8211; Die Videoaufzeichnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> zur <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><em>Einengung der öffentlichen Diskursräume</em></a> veranstaltete die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten.</p>
<p><em>Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum fand per Videokonferenz am 15. Juni 2026 statt. Sie ist Teil der neuen HU-Veranstaltungsreihe &#8222;</em><strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt&#8220;.</em></p>
<p>Die wachsende Einengung und Verschiebung öffentlicher Diskursräume sowie die Einschränkung von Äußerungsfreiheiten lassen sich vielerorts feststellen. Dies zeigt sich rechtlich anhand zunehmender strafrechtlicher Konsequenzen für bestimmte Äußerungen, der Kriminalisierung ganzer Gruppen oder Demonstrationen, aber auch gesellschaftlich in der abnehmenden Diskursfähigkeit, durch Polarisierung, Emotionalisierung, Hassrede, Rechtsruck und soziale Verwerfungen. Die Ironie des Ganzen ist, dass die Einschränkung von Diskursfreiheiten oft im Namen eines (antiwoken) Kampfes für die Redefreiheit erfolgt.</p>
<p>Es diskutierten:</p>
<ul>
<li><strong>Prof. Dr. Jörg Arnold</strong>: Strafrechtswissenschaftler; er war bis zum Ruhestand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht; Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li><strong>Dr.</strong> <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/vorstand/#dr-wolfram-grams-stellvertrender-vorsitzender"><strong>Wolfram Grams</strong></a>: Oberstudiendirektor a. D., Sozialpädagoge, Politikwissenschaftler und Philosoph; stellvertretender Vorsitzender der HU und Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li>Moderation: <strong>Dr. Daniela Dahn</strong>: freie Schriftstellerin und Publizistin.</li>
</ul>
<p><em>Hier finden Sie eine Aufzeichnung der Veranstaltung &#8211; die Publikumsdiskussion im Anschluss wurde nicht aufgenommen:</em></p>
<p><video controls="controls" width="100%" height="150"><source src="https://cloud.humanistische-union.de/index.php/s/aMYaSjwE7GBcNs5/download" type="video/mp4" />Ihr Browser unterstützt dieses Videoformat nicht.</video></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><strong>vor</strong>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 253 (= 1/2026): Einengung der öffentlichen Diskursräume</a></em><em>. Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong>gänge-Beiträge des Heftschwerpunktes kostenlos lesen, unter anderem denjenigen der Referenten. Um den Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams zu lesen, klicken Sie bitte <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">hier</a>.</em><em> Sie können diese Ausgabe auch im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Onlineshop der HU</a> kaufen</em><em>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume &#8211; Die Videoaufzeichnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 09:58:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am <strong>21. Mai 2026</strong>, wurde der <em>„Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em> in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als <strong>„alternativer Verfassungsschutzbericht“</strong> und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.&#8220;</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>27. Mai 2026</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p><img decoding="async" width="160" height="243" class="size-full wp-image-20538 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-e1779113755894.jpeg" alt="" /></p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2026 09:19:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik zur Einengung der öffentlichen Diskursräume veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten. Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> zur <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><em>Einengung der öffentlichen Diskursräume</em></a> veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten.</p>
<p><em>Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per Videokonferenz am 15. Juni 2026, 19 Uhr statt. Sie ist Teil der neuen HU-Veranstaltungsreihe &#8222;</em><strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt&#8220;.</em></p>
<p>Die wachsende Einengung und Verschiebung öffentlicher Diskursräume sowie die Einschränkung von Äußerungsfreiheiten lassen sich vielerorts feststellen. Dies zeigt sich rechtlich anhand zunehmender strafrechtlicher Konsequenzen für bestimmte Äußerungen, der Kriminalisierung ganzer Gruppen oder Demonstrationen, aber auch gesellschaftlich in der abnehmenden Diskursfähigkeit, durch Polarisierung, Emotionalisierung, Hassrede, Rechtsruck und soziale Verwerfungen. Die Ironie des Ganzen ist, dass die Einschränkung von Diskursfreiheiten oft im Namen eines (antiwoken) Kampfes für die Redefreiheit erfolgt.</p>
<p>Es diskutieren:</p>
<ul>
<li><strong>Prof. Dr. Jörg Arnold</strong>: Strafrechtswissenschaftler; er war bis zum Ruhestand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht; Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li><strong>Dr.</strong> <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/vorstand/#dr-wolfram-grams-stellvertrender-vorsitzender"><strong>Wolfram Grams</strong></a>: Oberstudiendirektor a. D., Sozialpädagoge, Politikwissenschaftler und Philosoph; stellvertretender Vorsitzender der HU und Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li>Moderation: <strong>Dr. Daniela Dahn</strong>: freie Schriftstellerin und Publizistin.</li>
</ul>
<p><em>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Um an der Videokonferenz teilzunehmen, klicken Sie einfach, wenn es so weit ist, <a href="https://vk1.minuskel.de/b/hub-3hq-f9q-jbs">hier</a></em><em>. Um eine Anmeldung zur Veranstaltung per E-Mail an die </em><a href="mailto:info@humanistische-union.de"><em>info@humanistische-union.de</em></a><em> wird gebeten; diese ist jedoch nicht obligatorisch.</em></p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><strong>vor</strong>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 253 (= 1/2026): Einengung der öffentlichen Diskursräume</a></em><em>. Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong>gänge-Beiträge des Heftschwerpunktes kostenlos lesen, unter anderem denjenigen der Referenten. Um den Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams zu lesen, klicken Sie bitte <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">hier</a>.</em><em> Sie können diese Ausgabe auch im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Onlineshop der HU</a> kaufen</em><em>.</em></p>
<p><em>Der Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams wurde in aktualisierter Fassung auch im Overton Magazin publiziert, dort in zwei Teilen:</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/</a>.</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/</a>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>&#8222;Verfassungsschutz&#8220;-Wächter gegen Rechts oder Problemfall der Demokratie?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/verfassungsschutz-waechter-gegen-rechts-oder-problemfall-der-demokratie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 May 2026 09:10:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ hat die AfD auf Basis eines offiziell geheimen Gutachtens als „gesichert rechtsextrem“ hochgestuft – unter starkem öffentlichen Beifall. Wann endlich folgt auf diese Hochstufung ein AfD-Parteiverbotsverfahren, fragen sich viele und unterzeichnen entsprechende Petitionen. Schließlich ist diese vom „Verfassungsschutz“ beobachtete Partei mit ihren teils rassistisch-menschenfeindlichen Positionen – Stichwort: Remigration – schon stärkste Oppositionskraft [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ hat die AfD auf Basis eines offiziell geheimen Gutachtens als „gesichert rechtsextrem“ hochgestuft – unter starkem öffentlichen Beifall. Wann endlich folgt auf diese Hochstufung ein AfD-Parteiverbotsverfahren, fragen sich viele und unterzeichnen entsprechende Petitionen. Schließlich ist diese vom „Verfassungsschutz“ beobachtete Partei mit ihren teils rassistisch-menschenfeindlichen Positionen – Stichwort: Remigration – schon stärkste Oppositionskraft in deutschen Parlamenten und womöglich bald an Regierungen beteiligt. Und wie kann der Öffentliche Dienst vor solchen „rechtsextremen Verfassungsfeinden“ wirksam geschützt werden? Braucht es da nicht bundesweite „Verfassungstreue-Checks“ und Regelanfragen an den „Verfassungsschutz“, wie sie in einigen Bundesländern bereits eingeführt wurden?</p>
<p>Solche oder ähnliche Fragen stellen sich deutschlandweit viele Menschen. Sie hoffen auf rasche Antworten und befürworten harte Maßnahmen des Staates zur Lösung der Probleme. Der Ruf nach dem wehrhaften, dem starken und autoritären Staat wird immer lauter. Doch so einfach ist es leider nicht. Denn die Folgen staatsautoritärer „Lösungen“ können rasch nach hinten losgehen. Oder anders ausgedrückt: sich grundrechts-, freiheits- und demokratieschädigend auswirken und sich doch wieder hauptsächlich altgewohnt gegen „Links“ richten. Gerade in der Berufsverbotspraxis, wie sie seit geraumer Zeit wieder auflebt, zeigt sich diese Tendenz und erinnert fatal an vergangen geglaubte Zeiten.</p>
<p>Angesichts dieser Entwicklung und ihrer Folgen wollen wir Antworten finden etwa auf die Fragen, weshalb die AfD überhaupt so groß werden konnte, ob es sich bei den geforderten Repressionsmaßnahmen um kluge Lösungsansätze handelt oder eher um hilflose Symptombehandlung mit gravierenden „Nebenwirkungen“. Begeben wir uns auf die Suche nach Ursachen, Versäumnissen und Fehlentwicklungen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sowie nach verfassungs-, demokratie- und sozialverträglichen Lösungsansätzen.</p>
<p>Zum Referenten: Dr. <strong>Rolf Gössner</strong> studierte Jura und Politologie an der Uni Freiburg, ist Mitherausgeber des <em>Grundrechte-Reports</em> und Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte. Er war Rechtsanwalt und stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen. Autor zahlreicher Bücher zu Innerer Sicherheit, demokratischer Rechtsstaat, Grund- und Freiheitsrechten. Mehrfach ausgezeichnet für sein demokratisches Engagement, zuletzt mit dem Hans-Litten-Preis der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ).</p>
<p><em>Der Vortrag von Rolf Gössner wird auf Video aufgenommen, um den am Vortrag Interessierten zu einem späterem Zeitpunkt im Netz zugänglich zu machen.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/verfassungsschutz-waechter-gegen-rechts-oder-problemfall-der-demokratie/">&#8222;Verfassungsschutz&#8220;-Wächter gegen Rechts oder Problemfall der Demokratie?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Filme, Fakes, Fakten &#8211; Der Aufsteiger – Hitlers Herrschaft, Propaganda, Täuschung und der Weg an die Macht</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/filme-fakes-fakten-der-aufsteiger-hitlers-herrschaft-propaganda-taeuschung-und-der-weg-an-die-macht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 May 2026 09:03:16 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Um den Aufstieg von Adolf Hitler an die Macht geht es am Mittwoch, 20. Mai, 18:30 Uhr, in der Volkshochschule Marburg. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Reihe Filme &#8211; Fakes &#8211; Fakten statt. Anhand von Dokumentarfilmen aus den Mediatheken von ARD und ZDF diskutieren die Teilnehmenden über Demokratie und Rechtsextremismus. Im Zentrum der Debatten [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/filme-fakes-fakten-der-aufsteiger-hitlers-herrschaft-propaganda-taeuschung-und-der-weg-an-die-macht/">Filme, Fakes, Fakten &#8211; Der Aufsteiger – Hitlers Herrschaft, Propaganda, Täuschung und der Weg an die Macht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Um den Aufstieg von Adolf Hitler an die Macht geht es <em>am Mittwoch, 20. Mai, 18:30 Uhr</em>, in der Volkshochschule Marburg. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Reihe <em>Filme &#8211; Fakes &#8211; Fakten</em> statt.</p>
<p>Anhand von Dokumentarfilmen aus den Mediatheken von ARD und ZDF diskutieren die Teilnehmenden über Demokratie und Rechtsextremismus. Im Zentrum der Debatten steht diesmal die Fernsehdokumentation <em>Der Aufsteiger – Hitlers Herrschaft Propaganda, Täuschung und der Weg an die Macht</em> des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF). Neben dem gemeinsamen Betrachten des Dokumentarfilms ist der gemeinsame Austausch über das Gesehene und die ihm zugrundeliegende Thematik zentral.</p>
<p>In seinem Buch <em>Mein Kampf</em> legte Hitler seine Ideologie und Vorhaben offen dar. Dennoch wurde er vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt und festigte seine Macht später durch die Zustimmung der Zentrumsfraktion zum Ermächtigungsgesetz. Die NS-Propaganda stilisierte ihn zum vermeintlichen Erfüller einer „deutschen Mission&#8220;.</p>
<p>In dieser Veranstaltung untersuchen die Teilnehmenden anhand ausgewählter Ausschnitte der Doku <em>Der Aufsteiger</em> von 2023, wie diese Propaganda funktionierte und welche Mechanismen sie nutzte. Zudem fragt Kursleiter <strong>Franz-Josef Hanke</strong>, welche dieser Techniken in heutiger politischer Kommunikation wiederkehren, welche Parallelen erkennbar sind und welche Lehren sich daraus für heute ziehen lassen. Der Referent ist Journalist und engagiert sich als Bürgerrechtler bei der HU.</p>
<p>Der Abend ist Teil der Veranstaltungsreihe <em>Filme &#8211; Fakes &#8211; Fakten</em>. <em>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung bei der VHS Marburg ist bis Sonntag, 17. Mai, erforderlich. Um sich anzumelden, klicken Sie bitte <a href="https://www.vhs-marburg.de/kurssuche/kurs/Filme-Fakes-Fakten-Der-Aufsteiger-Hitlers-Herrschaft/261-11250">hier</a>. Die Veranstaltung findet im Gebäude der Volkshochschule an der Deutschhausstraße statt.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/filme-fakes-fakten-der-aufsteiger-hitlers-herrschaft-propaganda-taeuschung-und-der-weg-an-die-macht/">Filme, Fakes, Fakten &#8211; Der Aufsteiger – Hitlers Herrschaft, Propaganda, Täuschung und der Weg an die Macht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2026 08:49:14 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Grundrechte-Report 2026 thematisiert die aktuelle Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Anhand von 42 Einzelbeiträgen berichtet der Report über eine Auswahl relevanter grundrechtlicher Streitfragen. Im Berichtszeitraum 2025 führten internationale und nationale Krisen, Konflikte und Unsicherheiten zu einer staatlichen wie gesellschaftlichen Militarisierung. Der Staat bewaffnet sich mit Rekordausgaben für Militär und einer Stärkung der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/">Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Grundrechte-Report 2026 thematisiert die aktuelle Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Anhand von 42 Einzelbeiträgen berichtet der Report über eine Auswahl relevanter grundrechtlicher Streitfragen. Im Berichtszeitraum 2025 führten internationale und nationale Krisen, Konflikte und Unsicherheiten zu einer staatlichen wie gesellschaftlichen Militarisierung. Der Staat bewaffnet sich mit Rekordausgaben für Militär und einer Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Gleichzeitig weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vorgestellt wird der Report in diesem Jahr von der Rechtsanwältin <strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>. Die ehemalige Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete lehrt an mehreren Universitäten im In- und Ausland (u.a. Freie Universität Berlin) und engagiert sich auch heute aktiv für die Einhaltung des Völkerrechts, für Menschenrechte und Mitbestimmung.</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong> ist Schüler und beim Schulstreik gegen die Wehrpflicht aktiv. An seiner Schule ist er in der Schülermitverantwortung und Schülersprecher. In seiner Stadt ist er zudem im stadtweiten Schulstreikkomitee gegen die Wehrpflicht aktiv und hat mitgeholfen, dieses aufzubauen. Er spricht über seine Erfahrungen damit, wie die Bundesrepublik mit den Schulstreiks gegen die Wehrpflicht umgeht.</p>
<p>Weiterer Gast wird<strong> Ahmad Mosamem Rahimi </strong>sein. Er wurde in der Nähe von Kabul, Afghanistan geboren. Nachdem die dortige Regierung zusammengebrochen ist, mussten er und seine Familie über lange Zeit im Untergrund leben. Trotz der Zusicherung der deutschen Regierung, über das Aufnahmeprogramm einreisen zu können, mussten sie über fast zwei Jahre in Pakistan das Visumverfahren durchlaufen und kamen dadurch erst im Dezember 2025 in Deutschland an.</p>
<p>Für die Redaktion des Grundrechte-Reports wird <strong>Athena Möller</strong> sprechen und durch die Veranstaltung führen. Sie studiert Jura in Leipzig und ist Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte.</p>
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<p>Der Grundrechte-Report 2026 ist eine <strong>Jubiläumsausgabe</strong>: Er erscheint seit nunmehr <strong>30 Jahren</strong> „zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“. Seine 42 Einzelbeiträge widmen sich aktuellen Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien anhand konkreter Fälle des Jahres 2025. Der Report analysiert und kritisiert Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Der Report wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p>Die Vorstellung des Reports wird live übertragen und kann verfolgt werden unter: <a href="https://www.fiff.de/veranstaltungen/grundrechtereport2026">https://www.fiff.de/veranstaltungen/grundrechtereport2026</a></p>
<p><strong>Darüber hinaus steht für die Presse die Möglichkeit für Fragen an das Podium. </strong>Bei Interesse an einer Teilnahme an der Videokonferenz oder vor Ort in den Räumen der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe melden Sie sich bitte <strong>bis zum 20. Mai 2026</strong> an unter <a href="mailto:grr@humanistische-union.de">grr@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><strong>Rezensionsexemplare </strong>(auch als PDF) zu Pressezwecken können vorab über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführer*innen der HU, Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey, unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-20525 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1.jpg" alt="" width="201" height="306" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1.jpg 394w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1-296x450.jpg 296w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1-222x337.jpg 222w" sizes="(max-width: 201px) 100vw, 201px" /></p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro</p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/">Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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