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	<title>Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Die Menschen im Land befinden sich dann in einem Panoptikum: Die schlimmsten Grundrechtseingriffe im Reformvorhaben der Nachrichtendienste</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/die-menschen-im-land-befinden-sich-dann-in-einem-panoptikum-die-schlimmsten-grundrechtseingriffe-im-reformvorhaben-der-nachrichtendienste/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Sep 2026 12:20:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett die Reform des Rechts der Nachrichtendienste beschlossen. Das Kabinett selbst spricht davon, dass der Gesetzentwurf die umfangreichste und grundlegendste Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in der bundesdeutschen Geschichte darstelle.[1] Das ist nicht untertrieben. Jedoch sorgt die Gesetzneufassung weniger für eine [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/die-menschen-im-land-befinden-sich-dann-in-einem-panoptikum-die-schlimmsten-grundrechtseingriffe-im-reformvorhaben-der-nachrichtendienste/">Die Menschen im Land befinden sich dann in einem Panoptikum: Die schlimmsten Grundrechtseingriffe im Reformvorhaben der Nachrichtendienste</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett die Reform des Rechts der Nachrichtendienste beschlossen. Das Kabinett selbst spricht davon, dass der Gesetzentwurf <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskabinett-beschliesst-reform-des-rechts-der-nachrichtendienste-2449432">die umfangreichste und grundlegendste Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in der bundesdeutschen Geschichte darstelle</a>.<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a></p>
<p class="">Das ist nicht untertrieben. Jedoch sorgt die Gesetzneufassung weniger für eine Modernisierung oder eine bessere Kontrolle von Nachrichtendiensten als vielmehr für einen massiven Umbau unseres Staates hin zu einem Überwachungsstaat.</p>
<p class="">Bevor der Bundestag über das mehr als 700 Seiten umfassende Paket entscheidet (BT-Drucksache 21/7868), appelliert die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) an die Abgeordneten, gegen die Reform zu entscheiden, da sie in weiten Teilen verfassungswidrig ist und bürgerliche Freiheiten sowie Grundrechte angreift. Es wäre besser, lediglich die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angemahnten Punkte bis Jahresende zu reformieren, statt <a href="https://verfassungsblog.de/geheimdienstreform-rundumschlag/">einen Paradigmenwechsel</a> einzuläuten, der deutlich mehr Autoritarismus und Grundrechtseingriffe bedeutet. Dazu haben wir die problematischsten Aspekte des Reformpakets hier gesammelt:</p>
<p class="">Die bislang im Artikel 10-Gesetz (G 10) geregelten Befugnisse zur Überwachung von Post und Telekommunikation unter Eingriff in Art. 10 GG werden nun in den einschlägigen Gesetzen der jeweiligen Nachrichtendienste geregelt. Die Überwachungsbefugnisse werden erheblich erweitert. Zudem erhalten sie operative Befugnisse, das heißt aktive Eingriffs- und Abwehrrechte. Die Kontrolle der Nachrichtendienste wird beim Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) zentralisiert; die G-10-Kommission wird gleichzeitig aufgelöst, und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) verliert ihre Kontrollbefugnisse für die geheimdienstlichen Tätigkeiten der Nachrichtendienste.</p>
<p class="">In weiten Teilen halten wir den Entwurf für verfassungswidrig, in allen Teilen aber für demokratieschädlich. Der Entwurf ignoriert häufig die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung, insbesondere, was Eingriffsschwellen und -befugnisse betrifft. Dies ist unverhältnismäßig. Am schwersten wiegt – und dies hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) als seine Intention öffentlich hervorgehoben –, dass aus den Nachrichtendiensten „echte“ Geheimdienste gemacht werden sollen, Das bundesverfassungsgerichtliche Trennungsgebot zwischen überwachenden, aber nicht operierenden Nachrichtendiensten und der Polizei würde dadurch aufgehoben. Das würde zu einer Verpolizeilichung der Nachrichtendienste führen. Als ob es nicht schon schlimm genug wäre, dass die Bevölkerung vom intransparenten „Verfassungsschutz“ überhaupt überwacht werden kann und ihre verfassungsmäßigen Grundrechte vor dem „Verfassungsschutz“ nicht ausreichend geschützt werden können: Nun sollen beide Nachrichtendienste im Inland überwachen dürfen, mehr Überwachungs- und polizeiliche Befugnisse erhalten. Somit wird die undemokratische Herrschaftsgewalt von immer schwerer zu kontrollierenden Geheimdiensten in einem heraufziehenden Autoritarismus erhöht. Ein Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten wird so nicht erreicht. Die Dienste konnten diesen Ausgleich schon zuvor nicht gewährleisten – mit dem neuen Entwurf ist dies aber noch weniger gegeben. Zudem wird die Pressefreiheit – als für die Demokratie konstitutive Freiheit – gefährdet.</p>
<h3 class="">Verpolizeilichung</h3>
<p>BND und BfV sollen also operative Befugnisse erhalten. Das soll der Vermeidung von Schutzlücken dienen. Tatsächlich entzieht ein solcher Paradigmenwechsel aber die Grundlage für die bisherigen Anforderungen an nachrichtendienstliches Handeln. Ein operativ tätiger Geheimdienst darf nämlich verfassungsrechtlich nicht, wie die deutschen Nachrichtendienste es jetzt schon können, unter geringeren Voraussetzungen als die Polizei bereits im Gefahrenvorfeld überwachen. Bisher wurden die Grundrechtseingriffe der Nachrichtendienste werden damit begründet, dass Nachrichtendienste eben keine operativen Befugnisse haben. Entscheidend ist nämlich für das Bundesverfassungsgericht, dass Nachrichtendienste höhere Datenerhebungsbefugnisse, aber dafür keine polizeilichen Eingriffsrechte haben (BVerfG, Urteil vom 26.04.2022 &#8211; 1 BvR 1619/17, BVerfGE 162, 1, Rn. 154-156). Dies ist das verfassungsrechtliche <em>Trennungsgebot</em>. Wenn die Nachrichtendienste nun operative Befugnisse bekommen sollen, müssten die Eingriffsschwellen für die Überwachung deutlich angehoben werden. Der Entwurf sieht aber sogar niedrigere Schwellen vor.</p>
<p>Bei den operativen Befugnissen geht es unter anderem darum, dass das BfV „selbst Schutzmaßnahmen bei einer Gefährdung für ein besonders gewichtiges Rechtsgut“ vornehmen kann, „um hierdurch im Interesse wirksamen Rechtsgüterschutzes Schutzlücken zu schließen“ (§ 59 BVerfG-E), wenn die dafür nötigen Informationen nicht an die Polizei als dritte Partei – im Sinne der Geheimhaltung – weitergegeben werden dürfen oder wenn ein Eingriff durch andere Sicherheitsbehörden nicht rechtzeitig erfolgen würde. Die neuen operativen Befugnisse des „Verfassungsschutzes“ sind in §§ 59ff. BVerfSchG-E geregelt. Die vorgesehenen Regelungen enthalten umfangreiche Eingriffsbefugnisse für solche Fälle. <a href="https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/GFF_Stellungnahme_Entwurf_Reform_Nachrichtendienstrecht.pdf">Dadurch wird das Trennungsgebot unterlaufen und damit das verfassungsrechtliche Gefüge und die jeweiligen Zuständigkeiten der Sicherheitsbehörden generell in Frage gestellt</a>. Das hält die HU für verfassungswidrig und gefährlich.</p>
<p>Denn auch wenn die Begründung angibt, dass die Kompetenzen im nicht polizeitypischen nachrichtendienstlichen Gefüge verblieben, dürfen sie polizeilich handeln. Es handelt sich nicht um geringfügige Ergänzungsmaßnahmen der Kompetenzen, die bereits jetzt ausufern, <a href="https://verfassungsblog.de/nachrichtendienste-reform-operativ-bka/">sondern um operative Befugnisse</a>. Der „Verfassungsschutz“ darf dem Entwurf zufolge weitläufig „auf Gegenstände, die für die Bedrohung gegenwärtig oder künftig eingesetzt werden“, sowie auf „Güter, die im Rahmen einer Bedrohung ausgeführt werden sollen“, einwirken (§ 59 BVerfSchG-E). Der Anwendungsbereich erschöpft sich folglich mitnichten in einigen wenigen Sonderfällen. Dass die Anwendung von Zwang immerhin erst einmal nur auf Dinge und nicht auf Personen bezogen wird (§ 59 Abs. 2 Satz 2 BVerfSchG-E), darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass dies dennoch weitreichende grundrechtsintensive Maßnahmen darstellen kann, die polizeilichen Befugnissen gleichkommen.</p>
<p>Die vorgesehenen Maßnahmen des BfV sind darüber hinaus kaum konkretisiert, was insbesondere für § 59 Abs. 2 Nr. 1 BVerfSchG-E zutrifft, der die möglichen Maßnahmen nicht begrenzt. Notwendig für eine operative Maßnahme des „Verfassungsschutzes“ ist lediglich, dass der Gegenstand für die Bedrohung gegenwärtig oder absehbar eingesetzt wird. Die daran anschließende Auflistung in lit. a)-d) ist nicht abschließend, kann also ausgeweitet werden. Somit kann auf sämtliche Gegenstände, inklusive digitaler Datenbestände, Software, digitale Infrastrukturen etc. eingewirkt werden, wenn diese für eine Bedrohung eingesetzt werden. Bei einer zweckoffenen digitalen Infrastruktur (wie einem sozialen Netzwerk) dürfte eine solche Bedrohung schnell gegeben sein. Eine solche Regelung würde automatisch auch unbeteiligte Dritte in ihren Grundrechten betreffen. <a href="https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/GFF_Stellungnahme_Entwurf_Reform_Nachrichtendienstrecht.pdf">Das ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte Unbeteiligter</a>, und die genannten Schutzmaßnahmen genügen nicht dem Anspruch an die verfassungsrechtliche Normenklarheit. Anstatt Schutzvorschriften zu erfüllen, ermöglicht der neue operative Anwendungsbereich weitere Grundrechtseingriffe gegen Dritte, die sich nicht ausreichend dagegen schützen können.</p>
<p>Weiter noch gehen die Reformideen für den BND, denn der Entwurf weitet dessen Aufgaben durch eine neue, zu unbestimmte Bedrohungsdogmatik erheblich aus. Die vorgesehenen Rechtsgüter und Qualifikationsstufen (§§ 2ff. BNDG-E) sind zu unbestimmt formuliert und lassen die Zuständigkeit des BND bei faktisch jedem Auslandsbezug uferlos werden. Teilweise ist das nicht einmal mehr durch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes gedeckt.</p>
<p>Der BND soll faktisch operative Kompetenzen erhalten, um Gefahren abzuwenden, wenn nur der BND dazu in der Lage ist und die Bedrohungslage von einer fremden Macht ausgeht oder die Geheimhaltung verhindert, dass eine andere Behörde aktiv wird. Unter anderem kann er im Cyberbereich eingreifen, aber auch der Einsatz mit kinetischen Mitteln ist möglich (wie dem Einsatz von Sprengstoff). Diese Maßnahmen sind in §§ 49ff. BNDG-E geregelt. Auch umfassende digitale Maßnahmen im Rahmen von Hackbacks sollen für den BND möglich werden. Die Feststellung des <a href="https://netzpolitik.org/2019/geheimes-bundestagsgutachten-attackiert-hackback-plaene-der-bundesregierung/">Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags</a> von 2019, dass Hackbacks ineffizient und gefährlich sind, wird ignoriert. Der Entwurf weitet zusätzlich die Inlandstätigkeit des BND aus. Dadurch erhält der BND polizeiliche Befugnisse zur Gefahrenabwehr. Sowohl die Begründung des Entwurfs (beispielsweise im Bereich der Cybersicherheit) als auch § 49 Abs. 1 Nr. 2 im Allgemeinen führen an, dass es der Polizei – im Gegensatz zum BND – an entsprechenden Fähigkeiten fehle oder der BND aktiv werden dürfe, wenn nur er über die erforderlichen Fähigkeiten verfüge. Ein Mangel an Fähigkeiten der Polizei kann aber doch nicht begründen, die Kompetenzen eines Nachrichtendienstes deswegen auszuweiten. <a href="https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/Stellungnahme_BND-Gesetz_2026_final.pdf">Stattdessen müssten die Fähigkeiten der Polizei ihren tatsächlichen Amtsbefugnissen und neuen Bedrohungssituationen angepasst werden</a>. Dies darf das Trennungsgebot nicht aushebeln.</p>
<p>Als operative Kompetenzen des BND sollen das „aktive Einwirken mit dem Ziel der Abwendung oder Einschränkung“ einer Gefährdung gelten (§ 49 Abs. 1 S. 1 BNDG-E). Das darf sich nur gegen eine fremde Macht richten und nicht gezielt physisch gegen eine Person (§ 51 Abs. 3 BNDG-E). Das schließt immerhin absichtliche Tötungen – vom Verteidigungsfall abgesehen (§ 129 Abs. 3 BNDG-E) – aus; Tötungen oder Verletzungen von Menschen als Kollateralschäden sind aber möglich. Zudem bedeuten solche Befugnisse, dass der Gesetzgeber dem BND erlaubt, im Ausland Taten zu begehen, die dort Straftaten sind. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Grund- und Menschenrechte nicht auf deutsches Territorium oder deutsche Staatsbürger begrenzt sind. Die Art der einzusetzenden Mittel ist indes nicht eingegrenzt. Das gewählte Mittel muss bloß erforderlich und angemessen sein (§ 51 Abs. 1 und Abs. 4 BNDG-E). Dem Einsatz solcher (insbesondere kinetischer) Mittel ist ein zweistufiges Verfahren vorgelagert: Erstens muss eine spezifische Gefährdungslage – tatsächliche Anhaltspunkte, dass besonders gewichtige Rechtsgüter in besonderem Maße durch das anhaltende und planvolle Handeln einer fremden Macht gefährdet sind – festgestellt werden (§ 49 Abs. 1 S.1 und Abs. 2 BNDG-E). Zweitens müssen Art und Umfang der Maßnahmen in einer Grundanordnung vom BND-Präsidenten angeordnet werden (§ 50 BNDG-E).</p>
<p>Obgleich die operativen Tätigkeiten des BND sich gegen fremde Mächte richten würden, ist die Betroffenheit von Grundrechtstragenden auch hier keinesfalls ausschließbar, zumal der BND diese durchaus signifikanten Mittel auch subsidiär im Inland einsetzen darf. Man kann außerdem nicht ausschließen, dass die Folgen einer solchen Maßnahme einer militärischen Maßnahme vergleichbar sind (wie dem Einsatz von Sprengstoff). Das birgt die Gefahr, dass es im Falle des BND nicht nur zur <em>Verpolizeilichung</em>, sondern sogar zur <em><a href="https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/Stellungnahme_BND-Gesetz_2026_final.pdf">Militarisierung</a> </em>kommt. Damit könnte der Parlamentsvorbehalt in einem bewaffneten Konflikt ausgehebelt werden.</p>
<p>Die Verpolizeilichung der Geheimdienste und die Inlandsbefugnisse des BND stellen das Sicherheitsgefüge prinzipiell in Frage. Zudem ist es verfassungswidrig, wenn die Dienste operative Befugnisse erhalten, aber deutlich niedrigere Eingriffsschwellen bei der Überwachung haben als die Polizei. Auch wenn sich die operativen Befugnisse vor allem auf Objekte beziehen, ist der massenhafte Grundrechtseingriff gegen Unbeteiligte (etwa im Internet) enorm. Zudem steht eine Slippery Slope zu befürchten, dass, wenn die Nachrichtendienste erst einmal zu „echten“ Geheimdiensten gemacht sind, eine künftige operative Kompetenzerweiterung sehr wahrscheinlich wird.</p>
<h3 class="">Ausnah&shy;me&shy;zu&shy;stand per Besonderem Feststel&shy;lungs&shy;fall</h3>
<p>Im Falle bewaffneter Konflikte wird die Militarisierung des BND in Bezug auf Ausnahmezustände besonders grundrechtseinschränkend: §§ 125ff. BNDG-E führen die Möglichkeit eines Ausnahmezustands in das deutsche Sicherheitsrecht in Bezug auf den Spannungs- und Verteidigungsfall (Art. 80a und Art. 115a GG) sowie den Besonderen Feststellungsfall ein. Letzterer soll eintreten, wenn der Verteidigungs- oder Spannungsfall direkt bevorstünde und ein Eingreifen des BND zur Landesverteidigung zwingend notwendig sei. Mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums kann die Bundesregierung diesen Fall mit einfacher Mehrheit und ohne öffentliche Diskussion feststellen (§ 125 Abs. 3  BNDG-E). Dann können entscheidende Verfahrens-, Datenschutz- und grundrechtliche Sicherungen wegfallen.</p>
<p>Grundrechte sind jedoch auch in Krisen- und Konfliktfällen weiterhin gültig. Allgemein gesprochen kann ein Ausnahmezustand in Grundrechte eingreifen oder in manchen Fällen sogar suspendieren.<a href="#_ftn2" name="_ftnref1">[2]</a> Gerade ein Spannungsfall könnte bei hybriden Bedrohungen lange bestehen. Die Hürden für den Zustimmungsfall wiederum sind ausgesprochen niedrig. Das eröffnet die Möglichkeit eines permanenten oder lang anhaltenden Ausnahmezustands, in dem die Ausnahme zur Regel wird.</p>
<p>Nach § 132 BNDG-E gelten zudem die Kontrollregelungen in solchen besonderen Krisenlagen nur in abgeschwächter Form. Im Verteidigungsfall entfällt insbesondere die Grundanordnung aus § 97 BNDG-E und damit die dort vorgesehene Kontrolle von Art und Umfang der Maßnahmen, während die weiteren Kontrollvorgaben nach Maßgabe der Abs. 3 und 4 modifiziert werden.</p>
<p>Zudem können Prüf-, Lösch- und Protokollierungspflichten während bestimmter Krisenlagen ausgesetzt und Benachrichtigungen aufgeschoben oder im Verteidigungsfall ausgeschlossen werden (§§ 126 Abs. 6, 130 Abs. 3f. BNDG-E). Die Begründung bestätigt, dass diese Pflichten für die Dauer des Verteidigungs-, Spannungs- oder Besonderen Feststellungsfalls ausgesetzt werden können (BR-Drs. 453/26). Besonders alarmierend ist daran der Wegfall der Protokollierung. Wo Protokollierungspflichten ausgesetzt werden, fehlt der nachträglichen Kontrolle die Dokumentationsgrundlage. Insbesondere bei heimlichen Eingriffen kann damit die Überprüfung ihrer Rechtmäßigkeit im Nachhinein erheblich erschwert oder verunmöglicht werden. Auch bei Gefahr im Verzug kann eine eigentlich erforderliche Vorabkontrolle nach § 31 UKRatG-E zunächst entfallen und erst nachträglich erfolgen. § 31 Abs. 1 UKRatG-E erlaubt die sofortige Vollziehbarkeit einer grundsätzlich vorabkontrollpflichtigen Anordnung; anschließend ist sie unverzüglich dem UKRat zur Bestätigung vorzulegen (§ 31 Abs. 1 und 2 UKRatG-E). Damit werden gerade in Situationen, in denen weitreichende Befugnisse besonders relevant werden, mehrere Kontrollmechanismen zurückgenommen oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, sodass die Kontrolle dann noch weniger im Verhältnis zu den anwachsenden Kompetenzen steht. Der Besondere Feststellungsfall verschärft dieses Problem noch einmal, weil dessen Ausnahmeregelungen bereits in einer vorgelagerten und möglicherweise länger andauernden Bedrohungslage greifen können.</p>
<h3 class="">&Uuml;berwachung und biome&shy;tri&shy;scher Abgleich</h3>
<p>Auch die Überwachung nimmt im Entwurf zu. Besonders ausufernd, unverhältnismäßig und verfassungswidrig sind die Videoüberwachung und der biometrische Datenabgleich des gesammelten Bildmaterials. Sowohl das BfV als auch der BND dürfen auch diverse öffentliche und nichtöffentliche Stellen zu Auskünften und teilweise sogar zur aktiven Mitwirkung bei Überwachungsmaßnahmen verpflichten (§§ 10-15 BVerfSchG-E und §§ 10-17 BNDG-E).</p>
<p>So müssen zum Beispiel Anbieter von Telekommunikationsdiensten auf Verlangen die ihnen zur Übermittlung anvertrauten Kommunikationsinhalte ausleiten. Sollten diese Anbieter Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung haben, oder falls die verlangte Mitwirkung technisch nicht erfüllbar ist, haben sie in einigen Fällen keine Möglichkeit, ihre Mitwirkungspflicht gerichtlich überprüfen zu lassen, denn nach § 13 Abs. 7 BVerfSchG-E ist bis zur Mitteilung an die betroffene Person der Rechtsweg ausgeschlossen. Auch an den UKRat können sie sich nicht zur Überprüfung wenden.</p>
<p>Die Geheimdienste können dem Entwurf zufolge aber auch Verfügungsberechtigte privater und öffentlicher Videoüberwachungseinrichtungen verpflichten, die Mitnutzung ihrer Videoüberwachung zu ermöglichen, Daten (auch in Echtzeit) an den „Verfassungsschutz“ und den BND auszuleiten und gespeicherte Bild- und Tonaufzeichnungen zu übermitteln (§ 15 Abs. 1 BVerfG-E und § 11 Abs. 4, § 15 und § 16 Abs. 2 BNDG-E). Das sind ausufernde Kompetenzen, da sie sich auf die Überwachung des gesamten öffentlichen Raums beziehen, wodurch <a href="https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/GFF_Stellungnahme_Entwurf_Reform_Nachrichtendienstrecht.pdf">alle Menschen in Deutschland von den Nachrichtendiensten videoüberwacht werden können</a>. Insbesondere bei der niedrigen Eingriffsschwelle zeigt sich eine große Unverhältnismäßigkeit.</p>
<p>Öffentlich zugängliches Bild- und Videomaterial (wie Videos aus dem Netz) dürfen beide Dienste außerdem zum biometrischen Datenabgleich nutzen (§ 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVerfSchG-E und § 5 Abs. 3 BNDG-E). Dies wird an gar keine Eingriffsschwellen geknüpft, obwohl es ein schwerwiegender Grundrechtseingriff ist. Als ausreichende Legitimation des Eingriffs gilt dem Entwurf schon die extrem niedrige Zugriffshürde der Erforderlichkeit. Offenbar sieht der Entwurf Internetdaten als nicht schützenswert an. Doch die Streubreite biometrischer Abgleiche ist riesig und betrifft massenhaft Unbeteiligte, in deren Grundrechte dadurch eingegriffen wird, dass sie biometrisch erfasst werden. <a href="https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/GFF_Stellungnahme_Entwurf_Reform_Nachrichtendienstrecht.pdf">Das ist keine Lappalie, sondern betrifft teils sehr sensibles oder intimes Material oder solches, das ohne Zustimmung der Dargestellten online gestellt wurde</a>. Das können so unterschiedliche Inhalte und Daten sein wie Daten von Dating-Plattformen, Videos, die sexualisierte Gewalt zeigen, Deep Fakes oder Aufnahmen von Versammlungen.</p>
<p>Da eine solche Maßnahme nicht einmal auf einer besonderen Bedrohung fußen muss, ist dies völlig unverhältnismäßig. Zudem widerspricht sie dem <em>Flächendeckungsverbot</em> des BVerfG. Demzufolge dürfen Kontrollen nur räumlich begrenzt durchgeführt werden, wenn dies erfolgversprechend ist, jedoch nicht um „kontrollfreie Bewegungen möglichst weiträumig oder gar im gesamten Zuständigkeitsbereich der Behörde auszuschließen“ (BVerfG, Beschluss vom 18.12.2018, 1 BvR 142/15, BVerfGE 150, 244, Rn. 115). Da dieses Verbot verhindern soll, dass der Staat ohne ausreichenden Anlass den gesamten öffentlichen analogen Raum nach möglichen Treffern durchsucht, muss dies im Sinne der grundrechtlichen Intention des BVerfG auch für digitale offen zugängliche Räume gelten.</p>
<p>Der Entwurf schafft die Möglichkeit der völligen Überwachung der Gesellschaft in Deutschland. Denn als ob nur eines dieser Instrumente nicht schon eine überbordende Überwachung bedeuten würde, entfalten sie in Kombination ihr volles „Potenzial“ der massenhaften Überwachung der analogen und virtuellen Öffentlichkeit. Denn die automatische Datenanalyse (§ 37 BVerfSchG-E) – dort als „qualifizierte Auswertung“ versteckt – sieht das Zusammenführen faktisch aller Daten des „Verfassungsschutzes“ sowie deren Analyse vor. Hier kommt auch künstliche Intelligenz zum Einsatz, wie die Sachverhaltsbeurteilung durch (fehlerhafte oder mit Biases im Algorithmus versehene) KI (siehe unten). Die Zahl der Stellen, die bei geringen Eingriffsschwellen umfassend auskunfts- und zusammenarbeitsverpflichtet werden, wird zudem deutlich steigen. Hinzu kommt die Möglichkeit, im öffentlichen Raum jede Videokamera mitnutzen zu können und so weitestgehende Übermittlungsmöglichkeiten zu erhalten. Kurz gesagt, sieht der Entwurf also eine massenhafte Überwachung von nahezu der gesamten Bevölkerung im Land vor – und dies ist nicht einmal an eine Vorabkontrolle des Unabhängigen Kontrollgremiums gebunden. Dieses Zusammenspiel der Überwachungsbefugnisse wäre eine Katastrophe für die Grundrechte und würde einen großen Schritt in Richtung Überwachungsstaat markieren. Die Menschen im Land befinden sich dann in einem Panoptikum.</p>
<h3 class="">K&uuml;nstliche Intelligenz</h3>
<p>Insbesondere der Einsatz von KI ist in dem Grad und der Art, wie er im Entwurf vorgesehen ist, in vielerlei Hinsicht weder grundrechtlich noch mit dem EU-Recht (etwa im Hinblick auf Datenschutz oder den AI Act) vereinbar.</p>
<p>KI-Systeme dürfen unbegrenzt auf alle personenbezogenen Daten zugreifen, die beim „Verfassungsschutz“ gespeichert sind, unabhängig davon, ob sie beispielsweise rechtmäßig erhoben wurden oder wie sensibel diese Daten sind. Fehler, die unter anderem zu Diskriminierung führen können, sind beim biometrischen Datenabgleich mit KI wahrscheinlich. Größer wird das Problem dadurch, dass BND und BfV ausländische private oder staatliche KI-Software verwenden können. Es besteht so die Gefahr, dass kommerzielle außereuropäische Anbieter genutzt werden, deren Tätigkeit nicht im Einklang mit dem deutschen und EU-Recht steht. Mit KI-unterstützten Auswertungsmöglichkeiten wird es außerdem wahrscheinlich, dass Daten generiert und qua Übermittlung mit allen geteilt werden.</p>
<p>37 Abs. 6 BVerfSchG-E sieht vor, dass automatisierte Auswertungen sogar „automatisiert veranlassen“, das heißt selbst unmittelbar Entscheidungen treffen können, die wiederum automatisch operative Maßnahmen nach sich ziehen. So dürfen auf Veranlassung einer KI direkt Daten gelöscht oder manipuliert werden, ohne dass ein Mensch davon zuvor auch nur Kenntnis nehmen müsste. Auf diese Weise wird die Entscheidung nicht nur dem Menschen abgenommen, sondern auch Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Entscheidung erheblich gestört. Im Namen der Sicherheit soll also eine unkontrollierte KI die Menschen überwachen und weitere grundrechtseinschränkende Entscheidungen treffen, ohne dass ein Mensch diese Entscheidung überprüfen würde.</p>
<h3 class="">Berufsgeheimnis</h3>
<p>Problematisch sind auch die Regelungen zur Datenerhebung von Berufsgeheimnisträgern wie Anwältinnen und Anwälten sowie Journalistinnen und Journalisten, weil sie unter Umständen, die für die Berufsträger nicht notwendigerweise vorhersehbar sind, dennoch eine Überwachung zulassen. Das wäre für Professionen, deren elementarer Bestandteil die Verschwiegenheit ist, fatal. Dadurch sind etwa der rechtsstaatliche Mandantenschutz und die Pressefreiheit bedroht. Es ist auch völlig unverständlich, warum zahlreiche weitere Berufsgeheimnisträgerprofessionen (wie Heilberufe, Soziale Arbeit etc.) im BNDG-E nicht einmal aufgeführt werden. Sinnvoll wäre es, allen Professionen, denen der Strafprozessordnung zufolge ein Berufsgeheimnis (und damit ein Zeugenverweigerungsrecht) zustehen, auch im BNDG-E einen absoluten Schutz dieses Rechts zu gewährleisten.</p>
<p>Dass für die Beteiligung (§ 3 Abs. 5 BVerfSchG-E) bereits jede direkte und mittelbare Unterstützung genügen soll, weitet die Regelung deutlich aus. Im Bereich der Rechtsanwältinnen und -anwälte beschränkt der Entwurf die Möglichkeiten auf vertrauliche Rechtsberatung, da Personen, die politisch oder ideologisch motiviert handeln, häufig jemanden, der bestrebungsnah ist, als Rechtsbeistand mandatieren. Bei nachrichtendienstlicher Überwachung im Vorfeld konkretisierter Gefahren und ohne strafrechtlichen Anfangsverdacht sind solche Einschränkungen des Vertraulichkeitsschutzes völlig unverhältnismäßig.</p>
<p>22 BNDG-E hebt zudem die Differenzierung zwischen Inland und Ausland für den BND auf, senkt die Schutzniveaus und weitet die Ausnahmeregelungen aus. Internationale Kontakte der Presse führen dazu, dass diese für den BND ausgesprochen interessant sind. Dies gilt auch für Clouds von Redaktionen, Medienbetreibenden sowie Reporterinnen und Reportern. Es ist schon ironisch, dass sich der Quellenschutz im Entwurf nur beim BND selbst findet, der seine verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler schützt. Die Eingriffsschwellen und die fehlende Abwägung in Bezug auf Journalistinnen und Journalisten dürften verfassungswidrig sein. Die erhebliche Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut als Eingriffsschwelle wird nämlich in § 22 Abs. 2 Nr. 1. lit. b BNDG-E eingeschränkt. Eine Abwägung, der zufolge das öffentliche Interesse an der Information das Interesse der Diskretion des Berufsgeheimnisträgers im Einzelfall überwiegen muss, ist nirgends vorgesehen, obwohl das BVerfG eine solche Abwägung verlangt.</p>
<p><a href="https://www.djv.de/fileadmin/user_upload/DJV/INFORMATIONEN/medienpolitik/2020-12-03_gemeinsame_stn_ref_e_gesetzes_zur_aenderung_des_bndg.pdf">Der Schutz für Journalistinnen und Journalisten ist auch in Bezug auf den „Verfassungsschutz“ lediglich relativ</a> (§ 32 Abs. 2 BVerfSchG-E), während er beispielsweise für Geistliche, Anwältinnen und Anwälte sowie Parlamentsmitglieder absolut gilt: Im Falle des Journalismus reicht aus, das öffentliche Interesse an der Wahrnehmung ihrer Aufgabe und das Geheimhaltungsinteresse besonders zu berücksichtigen. Abs. 2 Satz 2 erklärt, dass die Abwägung ab der Eingriffsschwelle der erheblichen Beobachtungsbedürftigkeit der Bedrohung stets zugunsten des Aufklärungsinteresses ausfällt, und konkretisiert die Abwägung. Eine Schutzlücke besteht, wenn die Maßnahme Journalistinnen und Journalisten indirekt als Dritte erfasst. Zudem wählt der Entwurf hier für die Feststellung der Erheblichkeitsschwellen unklare und dehnbare Termini. Eine Stufe unterhalb der erheblichen Beobachtungsbedürftigkeit wird nicht einmal definiert. Liegt eine erhebliche Beobachtungsbedürftigkeit vor, gelten Maßnahmen gegen journalistische Berufsgeheimnisträger als zulässig, sofern sie keinen Nachteil verursachen, der unverhältnismäßig zum versprochenen Maßnahmenerfolg steht. Eine solche vage Ermessensfrage erfüllt nicht die Anforderungen an die vom BVerfG vorgeschriebene Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall, da hier das Redaktionsgeheimnis als zentraler Bestandteil der Pressefreiheit angegriffen wird. Begründet wird § 32 Abs. 5 BVerfSchG-E damit, dass Folgeregelungen des Berufsgeheimnisträgerschutzes nicht auf Maßnahmen beschränkt seien, die direkt gegen den Berufsgeheimnisträger gerichtet sind. Einbezogen wird auch die Informationsgewinnung, die gegen andere gerichtet sind, wenn auch Berufsgeheimnisträger in die Angelegenheit involviert sind. Faktisch ist damit das Berufsgeheimnis gekippt.</p>
<h3 class="">Kontrolle der Dienste</h3>
<p>Je stärker Nachrichtendienste operativ in Geschehensabläufe eingreifen, desto weniger trägt die traditionelle (aus unserer Sicht fragwürdige) Begründung für ihre besonderen Vorfeldbefugnisse. Umso höher sind die Anforderungen an eine entsprechend dichte und unabhängige Kontrolle (vgl. BVerfG, Urteil vom 26.04.2022 – 1 BvR 1619/17, Rn. 153–166).</p>
<p>Wesentliche Kontrollzuständigkeiten sollen beim Unabhängigen Kontrollrat zusammengeführt werden; er übernimmt insbesondere die Aufgaben der G-10-Kommission und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) (§ 3 Abs. 1 UKRatG-E). Entscheidend ist jedoch, ob die Kontrolle mit der Ausweitung der Befugnisse Schritt hält. Gelinde gesagt bestehen daran – etwa in Anbetracht der Vorgaben des BVerfG – erhebliche Zweifel.</p>
<p>Das BVerfG verlangt, dass die Anforderungen an heimliche Überwachungsmaßnahmen nach ihrem Eingriffsgewicht bestimmt werden. Bei besonders intensiven Maßnahmen kann deshalb eine unabhängige Vorabkontrolle erforderlich sein (BVerfG, Urteil vom 26.02.2022 – 1 BvR 1619/17, Rn. 160–166, 213–214).</p>
<p>Der Entwurf sieht dazu unterschiedliche Eingriffsstufen vor. Eine individuelle Vorabkontrolle durch den UKRat setzt aber teilweise erst bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen an. Auch darunter können aber bereits Maßnahmen liegen, die für Betroffene erhebliches grundrechtliches Gewicht haben. Damit klaffen materielle Eingriffsschwellen und Kontrollschwellen auseinander, wenn weitreichende Überwachungsbefugnisse mit unzureichenden Eingriffsschwellen und Kontrollmechanismen kombiniert werden. Etwa führt dies zu einer erheblichen Schwächung der bisherigen Aufsicht. Denn je größer die Streubreite und je stärker die automatisierte Verarbeitung durch die Dienste, desto weniger genügt es, nur einzelne Verarbeitungsschritte nachträglich zu kontrollieren. Mindestens erforderlich wäre vielmehr eine Kontrolle, die auch Reichweite, Auswahl und Einsatz solcher Verfahren insgesamt erfassen kann. Gerade bei Videoüberwachung und öffentlich verfügbaren Internetdaten trägt der Entwurf dieser großen Streubreite jedoch nicht erkennbar durch eine entsprechend verdichtete Kontrolle Rechnung.</p>
<p><a href="https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Stellungnahmen/2026/Stgn_Reform-Nachrichtendienst.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=5">Wichtig ist auch die Übernahme von Aufgaben der G-10-Kommission und der BfDI durch den UKRat</a>. Dies ist zunächst nur eine Verlagerung und Bündelung von Zuständigkeiten (§ 3 Abs. 1 UKRatG-E). Sie ersetzt jedoch nicht automatisch die unterschiedlichen Perspektiven und Fachkompetenzen der bisherigen Kontrollstellen. Die BfDI kann komplexe Datenverarbeitungssysteme und Datenflüsse behördenübergreifend betrachten. Gerade bei automatisierten Datenanalysen ist diese Perspektive wichtig, weil solche Verfahren große Datenbestände zusammenführen und daraus neue Zusammenhänge oder Verdachtsmomente abgeleitet werden können. Ihre Kontrolle erfordert neben juristischer auch technische und datenschutzrechtliche Sachkunde. Dies wird im Entwurf aber weitgehend ausgeblendet.</p>
<p>Hinzu kommt der behördenübergreifende Gesamtblick. Werden Daten etwa vom „Verfassungsschutz“ erhoben, in einem gemeinsamen Informationsverbund verarbeitet und anschließend von einer Polizeibehörde verwendet, können sich die Grundrechtswirkungen erst aus dem Zusammenspiel der einzelnen Verarbeitungsschritte ergeben. Der damalige BfDI Ulrich Kelber hat deshalb im Zusammenhang mit gemeinsamen Zentren <a href="https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Stellungnahmen/2023/StgN_Reform-Nachrichtendienstrecht.html">auf die besonderen Risiken solcher Informationsverbünde</a> hingewiesen. Der vorgesehene Austausch zwischen UKRat und BfDI (§ 37 Abs. 3 UKRatG-E) ersetzt diese eigenständige Kontrollperspektive keinesfalls. Gerade weil der Entwurf die automatisierte und behördenübergreifende Verarbeitung von Daten ausweitet, ist der Verlust dieser Perspektive umso problematischer.</p>
<p>Ein weiterer Aspekt betrifft die Benachrichtungspflichten gegenüber von Überwachung Betroffenen und deren individuellen Rechtsschutz. Von geheimen Überwachungsmaßnahmen Betroffene wissen für gewöhnlich weder vom Eingriff noch von den erhobenen Informationen oder sollen – es soll ja ein Ausschnüffeln der Menschen <em>im Geheimen</em> sein – es auch zunächst gar nicht. Individueller Rechtsschutz wird dadurch erheblich erschwert oder gar unmöglich. Die im Entwurf vorgesehenen Benachrichtigungspflichten enthalten zudem zahlreiche Ausnahmen; Benachrichtigungen können zurückgestellt oder ausgeschlossen werden (§ 35 BVerfSchG-E; §§ 100, 101 BNDG-E).</p>
<p>Als ob die vorgesehene Überwachung noch keine hohe Eingriffsintensität hätte, kann das Auskunftsrecht den oben beschriebenen Mangel nicht zuverlässig ausgleichen. Bereits jetzt schon muss eine Person für ein Auskunftsersuchen an den „Verfassungsschutz“ auf einen konkreten Sachverhalt hinweisen und ein besonderes Interesse an der Auskunft darlegen (§ 15 Abs. 1 BVerfSchG). Diese Voraussetzung bleibt im Regierungsentwurf bestehen (§ 70 Abs. 1 BVerfSchG-E). Es ist aber davon auszugehen, dass die betroffene Person von der <em>heimlichen</em> Maßnahme für gewöhnlich nichts weiß. Das Auskunftsrecht bietet deshalb dort, wo Betroffene besonders auf nachträgliche Aufklärung angewiesen sind, keinen verlässlichen Zugang zu den über sie gespeicherten Informationen.</p>
<p>Darum verlangt das BVerfG bei heimlicher Nachrichtendiensttätigkeit eine kontinuierliche und umfassende unabhängige objektivrechtliche Kontrolle. Diese muss einen umfassenden Kontrollzugriff ermöglichen und über ausreichende Entscheidungsbefugnisse, Informationen, Personal und Mittel verfügen (BVerfG, Urteil vom 19.05.2020 – 1 BvR 2835/17, Rn. 267–288, insb. Rn. 272, 275–276, 287–288). Die unabhängige Kontrolle muss damit eine Kontrollfunktion übernehmen, die Betroffene selbst meist nicht wahrnehmen können. Je weniger sie von einem Eingriff wissen und je schwerer sie nachträglich feststellen können, welche Informationen über sie erhoben und verarbeitet wurden, sprich, wo überhaupt in ihre Grundrechte eingegriffen wurde, desto größer muss doch die Verantwortung des UKRats sein, die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen eigenständig und effektiv zu überprüfen. Diese unabhängige Kontrolle ersetzt indes nicht die Möglichkeit der Betroffenen, die Rechtmäßigkeit einer ihnen bekannt gewordenen Maßnahme selbst gerichtlich überprüfen zu lassen.</p>
<p>Doch es bestehen noch weitere Kontrolllücken. Beispielsweise kann der UKRat zwar die Rechtmäßigkeit deutscher Übermittlungsentscheidungen im Sinne der internationalen Zusammenarbeit mit ausländischen Geheim- und Nachrichtendiensten kontrollieren, nicht aber die Nutzung der Informationen und Daten durch die ausländischen Dienste. Umso wichtiger sind strenge Vergewisserungs- und Übermittlungsvoraussetzungen. Das Bundesverfassungsgericht verlangt für Übermittlungen ins Ausland unter anderem einen datenschutzrechtlich angemessenen und mit Menschenrechtsgewährleistungen zu vereinbarenden Umgang mit den übermittelten Informationen im Empfängerstaat sowie eine entsprechende Vergewisserung (BVerfG, Urteil vom 26.02.2022 – 1 BvR 1619/17, Rn. 276–285; BVerfG, Urteil vom 19.05.2020 – 1 BvR 2835/17, Rn. 263ff., 276–285).</p>
<p>Bestimmte neue nachrichtendienstliche Mittel können außerdem bis zu vier Jahre praktisch erprobt werden, bevor ihre dauerhafte gesetzliche Ausgestaltung feststeht (§ 4 Abs. 4 BVerfSchG-E und § 19 Abs. 1 BNDG-E). <a href="https://verfassungsblog.de/nachrichtendienstreform-kontrolle-unabhangigerkontrollrat/">Damit werden grundrechtsrelevante Entscheidungen teilweise aus dem Gesetz in die exekutive Praxis verlagert</a>.</p>
<p>Wer schützt dann noch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verfassung ausreichend vor dem „Verfassungsschutz“ und dem BND?</p>
<h3 class="">Fazit</h3>
<p>Ohne Rechtsstaat und Demokratie wirkliche Resilienz zu verleihen, sorgt der Entwurf somit für eine massive Ausweitung der Kompetenzen der Nachrichtendienste. Diese soll nicht nur deutlich leichter alle Menschen in Deutschland und wesentlich leichter im Ausland überwachen dürfen – womit ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat geschaffen ist –, sondern die Dienste sollen auch mit operativen Befugnissen ausgestattet werden, obwohl sie bereits frühzeitig überwachen dürfen. Das widerspricht dem Trennungsgebot und schafft Unklarheiten im institutionellen Gefüge der Sicherheitsbehörden.</p>
<p>Gleichzeitig sollen diese Geheimdienste de facto schlechter politisch kontrolliert werden. Besonders problematisch ist daran der eingeschränkte individuelle Rechtsschutz bei heimlichen Maßnahmen. Betroffene erfahren häufig nichts von einem Eingriff und können deshalb ihre Rechte vielfach nicht selbst wirksam wahrnehmen. Eben deshalb kommt der unabhängigen Kontrolle von Amts wegen besondere Bedeutung zu. In besonderen Krisenlagen werden zudem Kontroll-, Dokumentations- und Benachrichtigungsmechanismen teilweise zurückgenommen (siehe oben). Das Bundesverfassungsgericht verlangt für geheime Nachrichtendiensttätigkeit jedoch eine dauerhafte und umfassende unabhängige Kontrolle. Eingriffsvoraussetzungen und Kontrolldichte müssen zudem am jeweiligen Eingriffsgewicht ausgerichtet sein. Gewiss, es ist ohnehin unmöglich, Geheimdienste <em>demokratisch und transparent zu kontrollieren</em> – dies widerspricht dem Prinzip eines <em>Geheimdienstes</em> –, was solche Dienste per se undemokratisch macht. Nun aber die wenigen Möglichkeiten der teilweisen Kontrolle nicht entsprechend dem Zuwachs an Kompetenzen der Dienste zu stärken, würde für Geheimdienste sprechen, deren Leine so lang wird, dass es fraglich ist, inwiefern diese zum Schutze der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beitragen. Stattdessen scheinen sie beide eher zu bedrohen.</p>
<p>Das zeigt einmal mehr, dass der „Verfassungsschutz“ nicht im rechtsstaatlichen und demokratischen Sinne reformiert wird (und wohl auch nicht reformiert werden kann), weswegen er ersatzlos abgeschafft gehört. Dies zeigt einen generellen Mangel an Transparenz, der sich auch an anderen Stellen zeigt. Denn während das Informationsfreiheitsgesetz, das Transparenz von Staat und Behörden gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, geschliffen wird, wird die Intransparenz der Dienste ausgebaut.</p>
<p>Das Reformpaket, das die Freiheit der Menschen auf deutschem Boden bedroht, sollte daher abgelehnt werden. Wenn der „Verfassungsschutz“ schon nicht abgeschafft werden wird, so würde es bis Jahresende reichen, die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Punkte zu reformieren, anstatt einen Paradigmenwechsel der Überwachung und Gewalt einzuführen.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Philip Dingeldey &amp; Carola Otte</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h4 class="">Anmerkungen</h4>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Die Reform des Militärischen Abschirmdienstes gilt bereits seit 16. Januar 2026.</p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[2]</a> Nun kann man rechtsphilosophisch kritisieren, dass eine rechtlich festgehaltene Möglichkeit der Suspension, Einschränkung oder starken Eingriffe in Grundrechte im Namen des Rechts oder der Sicherheit die Kraft des Gesetzes (durch die Staatsgewalt) im schlimmsten Fall noch wirkt, aber nicht mehr das Gesetz (und seine grundrechtlichen Abwehrrechte gegenüber der Staatsgewalt) selbst. Solche Szenarien, obgleich im Entwurf nicht die Rede von Rechtssuspension ist, gilt es als Bedrohung (einer Slippery Slope) im Hinterkopf zu behalten, insbesondere wenn solche Zustände über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben oder sich perpetuieren.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/die-menschen-im-land-befinden-sich-dann-in-einem-panoptikum-die-schlimmsten-grundrechtseingriffe-im-reformvorhaben-der-nachrichtendienste/">Die Menschen im Land befinden sich dann in einem Panoptikum: Die schlimmsten Grundrechtseingriffe im Reformvorhaben der Nachrichtendienste</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>„wahl26.berlin“ – die Homepage zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/wahl26-berlin-die-homepage-zur-wahl-des-berliner-abgeordnetenhauses/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Aug 2026 08:28:17 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Sicherlich haben die Berlinerinnen und Berliner die Wahlplakate bemerkt, die Werbung gesehen und die Wahlbenachrichtigung erhalten: am 20. September 2026 wählt Berlin ein neues Abgeordnetenhaus. Doch welche Partei setzt sich besonders für die Bürgerrechte ein? Um das herauszufinden, hat der Landesverband Berlin-Brandenburg der Humanistischen Union, wie zu den vorherigen Wahlen, Wahlprüfsteine erstellt. Gefragt wurden die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/wahl26-berlin-die-homepage-zur-wahl-des-berliner-abgeordnetenhauses/">„wahl26.berlin“ – die Homepage zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Sicherlich haben die Berlinerinnen und Berliner die Wahlplakate bemerkt, die Werbung gesehen und die Wahlbenachrichtigung erhalten: am 20. September 2026 wählt Berlin ein neues Abgeordnetenhaus. Doch welche Partei setzt sich besonders für die Bürgerrechte ein?</p>
<p>Um das herauszufinden, hat der Landesverband Berlin-Brandenburg der Humanistischen Union, wie zu den vorherigen Wahlen, Wahlprüfsteine erstellt.</p>
<p>Gefragt wurden die im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die AfD – nach ihrer Meinung zu fünf wichtigen Themen der aktuellen und zukünftigen Innen- und Justizpolitik.</p>
<p>Wir wollen wissen, wie und wonach deren Ansicht Künstliche Intelligenz bei der Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden soll und wo nicht; wie die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl auf öffentlichen Plätzen erhöht werden kann; ob das ASOG, das hiesige Polizeigesetz, weiter geändert werden soll und was geändert werden soll; ob der Verfassungsschutz abgeschafft oder besser kontrolliert werden soll und wo im Strafvollzug dringender Reformbedarf besteht.</p>
<p>Die ausführlichen und lesenswerten Antworten der Parteien und die in wochenlangen Diskussionen erarbeiteten Positionen der HU zu den Fragen finden Sie hier: <strong><a href="https://wahl26.berlin/">https://wahl26.berlin/</a></strong></p>
<p>Auf der Seite finden Sie auch einige Informationen zu den im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien, zu unseren Veranstaltungen im Wahlkampf, die aufgezeichnet werden, und die vollständigen Antworten von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der AfD auf unsere Fragen.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Axel Bußmer</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/wahl26-berlin-die-homepage-zur-wahl-des-berliner-abgeordnetenhauses/">„wahl26.berlin“ – die Homepage zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Netzpolitischer Abend zur Berliner Abgeordnetenhauswahl mit den Innenpolitikern der demokratischen Parteien</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Aug 2026 08:00:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Am Dienstag, den 1. September 2026, diskutieren die Digitale Gesellschaft und die Humanistische Union Berlin-Brandenburg um 20.00 Uhr in der c-base (Rungestraße 20, 10179 Berlin, Nähe S/U-Bahnhof Jannowitzbrücke) im Rahmen des Netzpolitischen Abends mit Mitgliedern des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Berliner Abgeordnetenhauses über die künftige Innen- und Justizpolitik. Als Gäste begrüßen wir [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/netzpolitischer-abend-zur-berliner-abgeordnetenhauswahl-mit-den-innenpolitikern-der-demokratischen-parteien/">Netzpolitischer Abend zur Berliner Abgeordnetenhauswahl mit den Innenpolitikern der demokratischen Parteien</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am Dienstag, den 1. September 2026, diskutieren die <a href="https://digitalegesellschaft.de/">Digitale Gesellschaft</a> und die <a href="https://berlin.humanistische-union.de/">Humanistische Union Berlin-Brandenburg</a> um 20.00 Uhr in der <a href="https://www.c-base.org/cv50f/core/c-tour/htdocs/location.html">c-base</a> (Rungestraße 20, 10179 Berlin, Nähe S/U-Bahnhof Jannowitzbrücke) im Rahmen des Netzpolitischen Abends mit Mitgliedern des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Berliner Abgeordnetenhauses über die künftige Innen- und Justizpolitik.</p>
<p>Als Gäste begrüßen wir</p>
<ul>
<li><a href="https://friedrichshainer.berlin/"><strong>Vasili Franco</strong></a>, MdA · Bündnis 90/Die Grünen, Sprecher für Innenpolitik und Drogenpolitik</li>
<li><a href="https://www.politik-mit-lenz.de/"><strong>Stephan Lenz</strong></a>, MdA · CDU, Sprecher für Verfassungsschutz</li>
<li><a href="https://www.martin-matz.de/"><strong>Martin Matz</strong></a>, MdA · SPD, Innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion</li>
<li><a href="https://www.linksfraktion.berlin/abgeordnete/niklas-schrader/"><strong>Niklas Schrader</strong></a>, MdA · Die Linke, Sprecher für Innenpolitik</li>
<li><em>Moderation</em>: <strong>Axel Bussmer</strong> (HU), <strong>Tom Jennissen</strong> (Digitale Gesellschaft)</li>
</ul>
<p>Mit ihnen reden wir über die Reform des Versammlungsfreiheitsgesetzes und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Polizeiarbeit.</p>
<p>2021 verabschiedete der damalige rot-rot-grüne Berliner Senat das Versammlungsfreiheitsgesetz. Jedes Jahr profitieren in Berlin über 7.000 Demonstrationen davon. Im Frühjahr legte das Forschungsinstitut für Öffentliche und Private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin eine Evaluation des Gesetzes vor. Nach der Wahl wollen die Parteien das Gesetz ändern.</p>
<p>Soll der Begriff der <em>öffentlichen Ordnung</em>, der Verbote erleichtert, wieder in das Gesetz aufgenommen werden? Sollen rechtsextremistische Demonstrationen leichter verboten werden können? Oder soll noch einfacher demonstriert werden können? Wie soll mit Unklarheiten bei der Erhebung und Auswertung personenbezogener Daten umgegangen werden?</p>
<p>„Künstliche Intelligenz“ ist das aktuelle Buzzword. Auch bei der Verbrecherjagd, bei der Videoüberwachung und der Verhinderung von Straftaten soll KI helfen. So soll KI problematisches Verhalten auf öffentlichen Plätzen erkennen und die Polizei informieren, bevor es zu Verbrechen kommt.</p>
<p><a href="https://wahl26.berlin/ki/">Wie wollen die Parteien KI einsetzen</a>? Welche Potentiale hat KI? Welche Gefahren gibt es? Gibt es Alternativen zum Einsatz von KI? Wo würden die Parteien Grenzen ziehen?</p>
<p>Den Abend könnt ihr, wie gewohnt in der c-base und im Stream auf <a href="https://fair.tube/w/res8Zscg69HAXs8iT3gZw7">Peertube</a> und – erstmals – auf AlexTV verfolgen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/netzpolitischer-abend-zur-berliner-abgeordnetenhauswahl-mit-den-innenpolitikern-der-demokratischen-parteien/">Netzpolitischer Abend zur Berliner Abgeordnetenhauswahl mit den Innenpolitikern der demokratischen Parteien</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume &#8211; Die Videoaufzeichnung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jun 2026 18:54:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
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		<category><![CDATA[Daniela Dahn]]></category>
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		<category><![CDATA[vorgänge]]></category>
		<category><![CDATA[Vorgänge im Hier und Jetzt]]></category>
		<category><![CDATA[Wolfram Grams]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer Ausgabe der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik zur Einengung der öffentlichen Diskursräume veranstaltete die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten. Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum fand per Videokonferenz [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume &#8211; Die Videoaufzeichnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> zur <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><em>Einengung der öffentlichen Diskursräume</em></a> veranstaltete die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten.</p>
<p><em>Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum fand per Videokonferenz am 15. Juni 2026 statt. Sie ist Teil der neuen HU-Veranstaltungsreihe &#8222;</em><strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt&#8220;.</em></p>
<p>Die wachsende Einengung und Verschiebung öffentlicher Diskursräume sowie die Einschränkung von Äußerungsfreiheiten lassen sich vielerorts feststellen. Dies zeigt sich rechtlich anhand zunehmender strafrechtlicher Konsequenzen für bestimmte Äußerungen, der Kriminalisierung ganzer Gruppen oder Demonstrationen, aber auch gesellschaftlich in der abnehmenden Diskursfähigkeit, durch Polarisierung, Emotionalisierung, Hassrede, Rechtsruck und soziale Verwerfungen. Die Ironie des Ganzen ist, dass die Einschränkung von Diskursfreiheiten oft im Namen eines (antiwoken) Kampfes für die Redefreiheit erfolgt.</p>
<p>Es diskutierten:</p>
<ul>
<li><strong>Prof. Dr. Jörg Arnold</strong>: Strafrechtswissenschaftler; er war bis zum Ruhestand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht; Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li><strong>Dr.</strong> <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/vorstand/#dr-wolfram-grams-stellvertrender-vorsitzender"><strong>Wolfram Grams</strong></a>: Oberstudiendirektor a. D., Sozialpädagoge, Politikwissenschaftler und Philosoph; stellvertretender Vorsitzender der HU und Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li>Moderation: <strong>Dr. Daniela Dahn</strong>: freie Schriftstellerin und Publizistin.</li>
</ul>
<p><em>Hier finden Sie eine Aufzeichnung der Veranstaltung &#8211; die Publikumsdiskussion im Anschluss wurde nicht aufgenommen:</em></p>
<p><video controls="controls" width="100%" height="150"><source src="https://cloud.humanistische-union.de/index.php/s/aMYaSjwE7GBcNs5/download" type="video/mp4" />Ihr Browser unterstützt dieses Videoformat nicht.</video></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><strong>vor</strong>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 253 (= 1/2026): Einengung der öffentlichen Diskursräume</a></em><em>. Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong>gänge-Beiträge des Heftschwerpunktes kostenlos lesen, unter anderem denjenigen der Referenten. Um den Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams zu lesen, klicken Sie bitte <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">hier</a>.</em><em> Sie können diese Ausgabe auch im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Onlineshop der HU</a> kaufen</em><em>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume &#8211; Die Videoaufzeichnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 09:58:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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		<category><![CDATA[Grundrechte-Report]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am <strong>21. Mai 2026</strong>, wurde der <em>„Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em> in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als <strong>„alternativer Verfassungsschutzbericht“</strong> und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.&#8220;</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>27. Mai 2026</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p><img decoding="async" width="160" height="243" class="size-full wp-image-20538 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-e1779113755894.jpeg" alt="" /></p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
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		<title>Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2026 09:19:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik zur Einengung der öffentlichen Diskursräume veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten. Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> zur <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><em>Einengung der öffentlichen Diskursräume</em></a> veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten.</p>
<p><em>Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per Videokonferenz am 15. Juni 2026, 19 Uhr statt. Sie ist Teil der neuen HU-Veranstaltungsreihe &#8222;</em><strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt&#8220;.</em></p>
<p>Die wachsende Einengung und Verschiebung öffentlicher Diskursräume sowie die Einschränkung von Äußerungsfreiheiten lassen sich vielerorts feststellen. Dies zeigt sich rechtlich anhand zunehmender strafrechtlicher Konsequenzen für bestimmte Äußerungen, der Kriminalisierung ganzer Gruppen oder Demonstrationen, aber auch gesellschaftlich in der abnehmenden Diskursfähigkeit, durch Polarisierung, Emotionalisierung, Hassrede, Rechtsruck und soziale Verwerfungen. Die Ironie des Ganzen ist, dass die Einschränkung von Diskursfreiheiten oft im Namen eines (antiwoken) Kampfes für die Redefreiheit erfolgt.</p>
<p>Es diskutieren:</p>
<ul>
<li><strong>Prof. Dr. Jörg Arnold</strong>: Strafrechtswissenschaftler; er war bis zum Ruhestand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht; Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li><strong>Dr.</strong> <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/vorstand/#dr-wolfram-grams-stellvertrender-vorsitzender"><strong>Wolfram Grams</strong></a>: Oberstudiendirektor a. D., Sozialpädagoge, Politikwissenschaftler und Philosoph; stellvertretender Vorsitzender der HU und Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li>Moderation: <strong>Dr. Daniela Dahn</strong>: freie Schriftstellerin und Publizistin.</li>
</ul>
<p><em>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Um an der Videokonferenz teilzunehmen, klicken Sie einfach, wenn es so weit ist, <a href="https://vk1.minuskel.de/b/hub-3hq-f9q-jbs">hier</a></em><em>. Um eine Anmeldung zur Veranstaltung per E-Mail an die </em><a href="mailto:info@humanistische-union.de"><em>info@humanistische-union.de</em></a><em> wird gebeten; diese ist jedoch nicht obligatorisch.</em></p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><strong>vor</strong>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 253 (= 1/2026): Einengung der öffentlichen Diskursräume</a></em><em>. Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong>gänge-Beiträge des Heftschwerpunktes kostenlos lesen, unter anderem denjenigen der Referenten. Um den Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams zu lesen, klicken Sie bitte <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">hier</a>.</em><em> Sie können diese Ausgabe auch im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Onlineshop der HU</a> kaufen</em><em>.</em></p>
<p><em>Der Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams wurde in aktualisierter Fassung auch im Overton Magazin publiziert, dort in zwei Teilen:</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/</a>.</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/</a>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2026 08:49:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Grundrechte-Report 2026 thematisiert die aktuelle Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Anhand von 42 Einzelbeiträgen berichtet der Report über eine Auswahl relevanter grundrechtlicher Streitfragen. Im Berichtszeitraum 2025 führten internationale und nationale Krisen, Konflikte und Unsicherheiten zu einer staatlichen wie gesellschaftlichen Militarisierung. Der Staat bewaffnet sich mit Rekordausgaben für Militär und einer Stärkung der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/">Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Grundrechte-Report 2026 thematisiert die aktuelle Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Anhand von 42 Einzelbeiträgen berichtet der Report über eine Auswahl relevanter grundrechtlicher Streitfragen. Im Berichtszeitraum 2025 führten internationale und nationale Krisen, Konflikte und Unsicherheiten zu einer staatlichen wie gesellschaftlichen Militarisierung. Der Staat bewaffnet sich mit Rekordausgaben für Militär und einer Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Gleichzeitig weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vorgestellt wird der Report in diesem Jahr von der Rechtsanwältin <strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>. Die ehemalige Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete lehrt an mehreren Universitäten im In- und Ausland (u.a. Freie Universität Berlin) und engagiert sich auch heute aktiv für die Einhaltung des Völkerrechts, für Menschenrechte und Mitbestimmung.</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong> ist Schüler und beim Schulstreik gegen die Wehrpflicht aktiv. An seiner Schule ist er in der Schülermitverantwortung und Schülersprecher. In seiner Stadt ist er zudem im stadtweiten Schulstreikkomitee gegen die Wehrpflicht aktiv und hat mitgeholfen, dieses aufzubauen. Er spricht über seine Erfahrungen damit, wie die Bundesrepublik mit den Schulstreiks gegen die Wehrpflicht umgeht.</p>
<p>Weiterer Gast wird<strong> Ahmad Mosamem Rahimi </strong>sein. Er wurde in der Nähe von Kabul, Afghanistan geboren. Nachdem die dortige Regierung zusammengebrochen ist, mussten er und seine Familie über lange Zeit im Untergrund leben. Trotz der Zusicherung der deutschen Regierung, über das Aufnahmeprogramm einreisen zu können, mussten sie über fast zwei Jahre in Pakistan das Visumverfahren durchlaufen und kamen dadurch erst im Dezember 2025 in Deutschland an.</p>
<p>Für die Redaktion des Grundrechte-Reports wird <strong>Athena Möller</strong> sprechen und durch die Veranstaltung führen. Sie studiert Jura in Leipzig und ist Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Grundrechte-Report 2026 ist eine <strong>Jubiläumsausgabe</strong>: Er erscheint seit nunmehr <strong>30 Jahren</strong> „zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“. Seine 42 Einzelbeiträge widmen sich aktuellen Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien anhand konkreter Fälle des Jahres 2025. Der Report analysiert und kritisiert Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Der Report wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p>Die Vorstellung des Reports wird live übertragen und kann verfolgt werden unter: <a href="https://www.fiff.de/veranstaltungen/grundrechtereport2026">https://www.fiff.de/veranstaltungen/grundrechtereport2026</a></p>
<p><strong>Darüber hinaus steht für die Presse die Möglichkeit für Fragen an das Podium. </strong>Bei Interesse an einer Teilnahme an der Videokonferenz oder vor Ort in den Räumen der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe melden Sie sich bitte <strong>bis zum 20. Mai 2026</strong> an unter <a href="mailto:grr@humanistische-union.de">grr@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><strong>Rezensionsexemplare </strong>(auch als PDF) zu Pressezwecken können vorab über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführer*innen der HU, Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey, unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-20525 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1.jpg" alt="" width="201" height="306" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1.jpg 394w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1-296x450.jpg 296w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1-222x337.jpg 222w" sizes="(max-width: 201px) 100vw, 201px" /></p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro</p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/">Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/editorial-99/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Apr 2026 09:13:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union, der Schwerpunkt unserer bürgerrechtlichen Arbeit liegt in der deutschen Innenpolitik. In den vergangenen Wochen wurde aber auch der hiesige Mediendiskurs von zwei Vorgängen beherrscht, die ihren Ursprung in den USA haben. Welchen Einfluss sie mittelfristig auf die deutsche (Innen-)Politik haben, ist noch nicht abzusehen. Im Januar 2026 wurden durch Beamte [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/editorial-99/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union,</p>
<p>der Schwerpunkt unserer bürgerrechtlichen Arbeit liegt in der deutschen Innenpolitik. In den vergangenen Wochen wurde aber auch der hiesige Mediendiskurs von zwei Vorgängen beherrscht, die ihren Ursprung in den USA haben. Welchen Einfluss sie mittelfristig auf die deutsche (Innen-)Politik haben, ist noch nicht abzusehen.</p>
<p>Im Januar 2026 wurden durch Beamte der US-amerikanischen Einwanderungsbehörde ICE (Immigration and Customs Enforcement) zwei Menschen erschossen, was international ungewöhnlich hohe Wellen schlug – womöglich auch deswegen, weil es weiße, gut integrierte US-Bürgerinnen und -Bürger betraf. Die ICE, deren Haushaltsmittel durch die Regierung Trump massiv erhöht wurden, fällt bereits seit längerer Zeit durch rabiates Vorgehen gegen „illegale“ Immigrantinnen und Immigranten in den USA auf. Nach den Tötungen solidarisierte sich Präsident Trump schnell mit den Tätern und sprach von „Notwehr“. Bilder, die in den sozialen Medien kursieren, lassen einen anderen Eindruck entstehen.</p>
<p>In Deutschland ist es vor allem die AfD, die nun offenbar eine der ICE vergleichbare Behörde fordert. Doch der Diskurs über „irreguläre“ Migration ist inzwischen weit in die bürgerlichen Parteien vorgedrungen – bis hin zu den Grünen, wo Cem Özdemir, immerhin Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg, schon lange vor dem dafür zu Recht kritisierten Bundeskanzler Friedrich Merz seine <em>Tochter</em> als Argument gegen Migranten ins Feld geführt und sich bereits 2016 mindestens implizit für <em>Racial Profiling</em> ausgesprochen hat – gegen seine damalige Co-Vorsitzende Simone Peter.</p>
<p>Als besonders gruselig erweisen sich die Veröffentlichungen und Erkenntnisse im Fall des <em>Sexualstraftäters</em> Jeffrey Epstein. Dabei scheint das Leid, das offenbar vielen jungen Frauen und Mädchen angetan wurde, nur die (justiziable) Spitze des Eisbergs zu sein. Gesamtgesellschaftlich bedeutungsvoller ist, dass hier allem Anschein nach gerade ein Elitennetzwerk offengelegt wird, das sich Verschwörungserzählerinnen und -erzähler kaum fantasievoller hätten ausmalen können. Und noch erschütternder: Herkunft und politische Ausrichtung scheinen keine Rolle zu spielen; es zählt offenbar allein die Zugehörigkeit zu einer wie auch immer definierten „Elite“. In den veröffentlichten Dokumenten wird aus der US-amerikanischen Politik Bill Clinton ebenso genannt wie Donald Trump – dieser freilich wesentlich häufiger –, aus dem europäischen Hochadel Prinz (i. R.) Andrew von Großbritannien ebenso wie Kronprinzessin Mette-Marit von Norwegen, und auch der linke Intellektuelle Noam Chomsky unterhielt offenbar beste Beziehungen zu Epstein und seinem Netzwerk. Immerhin: Nach Epstein selbst vor vielen Jahren sind jetzt in Großbritannien auch Andrew Mountbatten-Windsor und Peter Mandelson ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Grund dafür – und vielleicht auch das ein Indiz, dass es nicht primär um Sexualstraftaten geht – war offenbar die Weitergabe vertraulicher Dokumente. Es sieht aber gerade ganz danach aus, dass viele Täterinnen und Täter keine wesentlichen Konsequenzen zu befürchten haben.</p>
<p>Aber Vorsicht: Nicht jeder Name, der in den veröffentlichten Unterlagen auftaucht, gehört allein deswegen schon zum Kreis der Verantwortlichen. Dennoch ist es letztlich eine Herausforderung für den Rechtsstaat, zu verhindern, dass Personen aufgrund ihrer Machtposition – gesellschaftlich, politisch oder wirtschaftlich – über dem Gesetz stehen. Daran, wie gut ihm das gelingt, werden wir seine Effektivität und Resilienz messen müssen. Und auch die Medien müssen bei der Aufklärung solcher Netzwerke unterstützen – auch über kurzfristige Tagesereignisse und die berechtigte Aufregung über Sexualstraftaten hinaus.</p>
<p>Eine Frage der Zugehörigkeit zu Eliten ist auch die militärische Ausrichtung einer Gesellschaft einschließlich der Frage der Wehrpflicht. Seit Januar 2026 gilt wieder die Wehrerfassung für junge Männer und Frauen – für letztere bekanntlich freiwillig – in Deutschland. Erste Zahlen deuten darauf hin, dass die Betroffenen sich eher abwartend verhalten. „Ühr Schachfijure hann et Denke jeliert / un springen einfach vum Brett“, sang der Kölner Sänger Wolfgang Niedecken, damals mein großes Idol, Anfang der 1980er-Jahre. 40 Jahre und zwei Bundesverdienstkreuze später hat er seine Meinung geändert: Heute hält er die damalige Militärpolitik anscheinend für richtig. Was wir wirklich gelernt haben, sei dahingestellt, doch die Schachfiguren sind auch heute noch der richtige Begriff: Wenn wir schon über Militär und Wehrpflicht sprechen, sollte uns klar sein, dass gerade das Leben „einfacher“ Soldatinnen und Soldaten – wie bei Bauern im Schach – jederzeit zur Disposition der militärischen Führung steht, wenn es einem strategischen Vorteil dient. Gerade im Zeitalter von KI-gestützten Präzisionswaffen und Kampfdrohnen hat ein Soldat oder eine Soldatin der Infanterie im Gefecht kaum eine Überlebenschance. 2016 gedachten wir des Gemetzels von Verdun mit (zeitbedingt) wesentlich weniger fort-entwickelten Waffen – haben wir das alles schon wieder vergessen?</p>
<p>In den 1980er Jahren warnte die Friedensbewegung angesichts der atomaren Hochrüstung auf beiden Seiten des Eisernen Vorhangs vor einem Krieg, der vermutlich das Ende der Menschheit bedeutet hätte. Das wird übrigens nicht schon allein dadurch falsch, dass die Gegenseite versucht hat, politischen Einfluss zu nehmen. Die politische Führung in Ost und West hat damals die Zukunft von uns allen aufs Spiel gesetzt, und wir verdanken es vielleicht nur dem Zufall, dass es nicht zum Äußersten gekommen ist – erinnert sei hier nur an den Fall des sowjetischen Offiziers Stanislaw Jewgrafowitsch Petrow, dessen mutiges und umsichtiges Handeln 1983 einen Atomkrieg gerade noch verhinderte. Diese Form des <em>Russisch Roulette</em> heute als politischen Er-folg darzustellen, ist zynisch.</p>
<p>Die Friedensbewegung der 1980er Jahre ist in diesem Jahr in Berlin Abiturschwerpunkt im Fach Geschichte – und wir freuen uns, dazu etwas beitragen zu können: Mit einer Förderung der Berliner Landeszentrale für politische Bildung konnten wir die Ausstellung <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/die-friedensbewegung-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/"><em>Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – Dokumente mit Fokus auf West-Berlin</em></a> zusammenstellen, die auch online frei verfügbar ist und noch bis Ende März im Foyer des Robert-Havemann-Saals im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin gezeigt wird. Bei dieser Gelegenheit sei gerne an unser Angebot für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende erinnert, im ersten Jahr beitrags-frei Mitglied der Humanistischen Union zu werden.</p>
<p>An dieser Stelle will ich noch auf die <strong>vor</strong><em>gänge</em> hinweisen, in denen wir wichtige Schwerpunkte unserer Arbeit behandeln. Die Humanistische Union sieht sich bekanntlich besonders der Äußerungsfreiheit verpflichtet. Diese steht gerade von unterschiedlichen Seiten unter Druck: vom digitalen Kapitalismus und von Inhalts-fluten, die es schwermachen, Information, Falschinformation, Desinformation, massenhaft vervielfältigte Verschwörungsnarrative und Meinung auseinanderzuhalten. Von einer (vermeintlichen?) <em>Cancel Culture</em>, die gerne von der rechten Seite des politischen Spektrums der Linken vorgehalten wird, während gleichzeitig rechte Akteure gegen subalterne, linke, progressive, feministische, antifaschistische Akteure oder sexuelle und kulturelle Minderheiten auf-wiegeln und somit mindestens ebenso zu reaktionär begrenzten öffentlichen Diskurs(räum)en führen. Und nicht zuletzt von rechtlichen Einschränkungen, durch die versucht wird, gegen kritische Äußerungen das Strafrecht und den Verfassungsschutz in Stellung zu bringen. Unsere gerade erscheinende neue Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge</em> Nummer 253 will es unternehmen, dieses Feld differenziert zu betrachten und der direkten und indirekten Einengung von Diskursräumen entgegenzuwirken.</p>
<p>Alle diese Beispiele zeigen, dass die Bedeutung und die Bedrohung der bürgerrechtlichen Grundfreiheiten unvermindert fortbesteht. Darum lohnt es sich, für diese Grundrechte zu kämpfen. Und dafür steht die Humanistische Union.</p>
<p>Herzliche Grüße</p>
<p><em>Stefan Hügel</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/editorial-99/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Der Einfluss von TikTok auf gesellschaftliche Diskurse</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/der-einfluss-von-tiktok-auf-gesellschaftliche-diskurse-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2026 10:57:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>TikTok als politischer Raum Liken, teilen, kommentieren, konsumieren – ein Leben ohne Social Media ist für viele Menschen kaum noch vorstellbar. Ob zur Unterhaltung oder zum Austausch: Plattformen wie Facebook, Instagram und TikTok sind seit Jahren fest im Alltag verankert – und zwar quer durch alle Altersgruppen. Die digitale und die analoge Welt lassen sich [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/der-einfluss-von-tiktok-auf-gesellschaftliche-diskurse-2/">Der Einfluss von TikTok auf gesellschaftliche Diskurse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">TikTok als politischer Raum</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Liken, teilen, kommentieren, konsumieren – ein Leben ohne Social Media ist für viele Menschen kaum noch vorstellbar. Ob zur Unterhaltung oder zum Austausch: Plattformen wie Facebook, Instagram und TikTok sind seit Jahren fest im Alltag verankert – und zwar quer durch alle Altersgruppen. Die digitale und die analoge Welt lassen sich dabei längst nicht mehr klar voneinander trennen; vielmehr verschränken sich Erfahrungs- und Handlungsräume zunehmend (Rothut et al. 2022). Der Diskurs, der auf Social Media stattfindet, wirkt daher unmittelbar auf den gesamtgesellschaftlichen Diskurs – und umgekehrt. Die Art und Weise, wie Themen auf Plattformen verhandelt werden, prägt maßgeblich, wie Menschen über sie denken, welche Bilder und Deutungsmuster entstehen und welche Normen und Werte ausgehandelt werden. Dies betrifft potenziell alle Nutzenden und zwar sowohl bei aktiver als auch bei passiver Teilnahme an digitalen Diskursen. Dass jede*r Nutzer*in theoretisch eigene Inhalte hochladen kann, schafft grundsätzlich ein Potenzial für vielfältige Perspektiven in digitalen Räumen. Gleichzeitig existieren auf Social Media einige Faktoren, die einen sachlichen, ausgewogenen und konstruktiven Diskurs gefährden oder einschränken – wenn nicht sogar unmöglich machen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Lara Franke</strong> arbeitet als freie Journalistin und selbstständige Referentin. Als studierte Medienpädagogin liegt ihr Themenschwerpunkt bei Extremismus auf Social Media – genauer Rechtsextremismus auf TikTok. Dazu hält sie auch Vorträge und gibt Workshops für unterschiedliche Zielgruppen.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p align="justify"><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift <strong>vor</strong>gänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 15.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 6.- €.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/der-einfluss-von-tiktok-auf-gesellschaftliche-diskurse-2/">Der Einfluss von TikTok auf gesellschaftliche Diskurse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Verengung öffentlicher Diskursräume auf Social Media durch Biases in KI, digitale Gewalt und Desinformation: Eine intersektional-feministische Analyse</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2026 10:51:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Soziale Medien galten einst als Orte demokratischer Öffentlichkeit, als digitale Arenen, in denen Teilhabe, Partizipation und Meinungsfreiheit realisiert werden können. Doch seit langem zeigt sich: Diese Räume sind von massiven Machtasymmetrien, Ausschlussmechanismen und digitalen Gewaltformen geprägt. Hassrede, algorithmische Verzerrungen (Biases) und Desinformation verengen den Raum öffentlicher Debatten. Besonders betroffen sind marginalisierte Gruppen: Frauen, queere Personen, [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Soziale Medien galten einst als Orte demokratischer Öffentlichkeit, als digitale Arenen, in denen Teilhabe, Partizipation und Meinungsfreiheit realisiert werden können. Doch seit langem zeigt sich: Diese Räume sind von massiven Machtasymmetrien, Ausschlussmechanismen und digitalen Gewaltformen geprägt. Hassrede, algorithmische Verzerrungen (Biases) und Desinformation verengen den Raum öffentlicher Debatten. Besonders betroffen sind marginalisierte Gruppen: Frauen, queere Personen, People of Colour (PoC), Menschen mit Be_hinderungen, religiöse Minderheiten oder Menschen aus finanziell schwächeren Schichtungen – Gruppen, die ohnehin strukturellen Diskriminierungen ausgesetzt sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein intersektional-feministischer Blick auf diese Entwicklungen verdeutlicht, dass es nicht nur um technische Herausforderungen geht, sondern um tief verwurzelte gesellschaftliche Ungleichheiten, die durch künstliche Intelligenz (KI) und Plattformlogiken nicht neutral reproduziert, sondern verstärkt werden. Oder wie es Safiya Umoja Noble (2018: 3) formuliert: „The internet was supposed to be a great equalizer – instead, it mirrors and magnifies our worst inequalities.“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der vorliegende Beitrag untersucht, wie Biases in KI, digitale Gewalt und Desinformation zur Verengung öffentlicher digitaler Diskursräume beitragen, welche intersektionalen Dynamiken dabei wirksam werden und welche politischen sowie zivilgesellschaftlichen Handlungsperspektiven denkbar sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der Praxis zeigt sich also, dass digitale Gewalt, algorithmische Verzerrungen und Desinformation in sozialen Medien zunehmend zur Verengung der Diskursräume beitragen. Statt mehr Partizipation und Gleichheit entstehen Ausschluss, Silencing und Radikalisierung. Um diese Mechanismen zu verstehen, ist der Begriff der <i>Intersektionalität</i>, geprägt von Kimberlé Crenshaw (1989), zentral. Er beschreibt, dass Diskriminierung und Unterdrückung nicht additiv entlang einzelner Kategorien (wie Geschlecht/gender, Hautfarbe/race oder Klasse/class) verlaufen, sondern sich überschneidende und verstärkende Effekte entstehen. Eine intersektional-feministische Analyse der oben beschriebenen gewaltförmigen Phänomene macht schnell deutlich, dass es sich dabei nicht um technische Nebeneffekte handelt, sondern um die digitale Fortsetzung tief verwurzelter gesellschaftlicher Herrschafts- und Ausschlussverhältnisse (Mosene 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Social-Media-Plattformen basieren auf Aufmerksamkeitsökonomien: Sichtbar wird, was Klicks, Likes und Interaktionen verspricht. Algorithmen priorisieren Inhalte, die Empörung hervorrufen – oft Hassrede, Desinformation oder (sexualisierte) Gewalt (Noble 2018; Benkler/Faris/Roberts 2018). Diese Mechanismen führen dazu, dass diskriminierende Inhalte amplifiziert und marginalisierte Stimmen unsichtbar gemacht werden. Hier zeigt sich, was Safiya Noble als „algorithms of oppression“ beschreibt: KI-Systeme sind keine neutralen Werkzeuge, sondern tief eingebettet in gesellschaftliche Herrschaftsstrukturen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Digitale Gewalt äußert sich in vielfältigen Formen: Cybermobbing, Stalking, Doxxing, bildbasierte sexualisierte Gewalt oder Hasskampagnen gegen Aktivist*innen. Carolin Emcke (2016) beschrieb Hassrede als „Gatekeeper“: Wer sich äußert, muss mit Angriffen rechnen, und wer betroffen ist, bleibt oft stumm. Dadurch entstehen Strukturen, die ohnehin schon marginalisierte Stimmen verdrängen. Eine Vielzahl an (weitgehend nichtrepräsentativen) Studien bestätigen diese Dynamik: Amnesty International konnte für (zu der Zeit noch) Twitter schon im Jahr 2018 nachweisen, dass Women of Color (Schwarze, asiatische, lateinamerikanische oder Frauen mit gemischtem ethnischem Hintergrund) mit einer um 34 Prozent höheren Wahrscheinlichkeit in beleidigenden, verletzenden oder feindseligen Inhalten erwähnt wurden als <i>weiße</i> Frauen. Schwarze Frauen waren dabei überproportional betroffen: Sie wurden mit einer um 84 Prozent höheren Wahrscheinlichkeit als <i>weiße</i> Frauen in feindseligen Tweets erwähnt (Amnesty International 2018). Auch Plan International (2020) zeigte, dass junge Frauen weltweit im Netz wegen ihres Geschlechts zur Zielscheibe werden – insbesondere, wenn sie zusätzlich PoC, queer oder be_hindert sind. Eine kanadische Erhebung von 2025 dokumentierte, dass 61 Prozent der Frauen und gender-diversen Personen geschlechtsspezifisch motivierte Gewalt im Netz erlebt haben; über die Hälfte reduzierte daraufhin ihre Online-Präsenz oder zensierte sich selbst (Canadian Women’s Foundation 2025). Ähnliche Zahlen finden sich in der Studie <i>Lauter Hass, leiser Rückzug</i> des Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz (2024): So berichten 49 Prozent der Befragten, bereits online beleidigt worden zu sein, und fast jede*r Zweite zieht sich als Folge von Hasskommentaren aus digitalen Debatten zurück. Junge Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund oder queere Personen sind besonders betroffen – wobei Frauen dabei überdurchschnittlich oft sexualisierte Gewalt im Internet erleben. Diese Studie verdeutlicht zudem, dass Hass im Netz nicht nur individuelles Leid verursacht, sondern auch die demokratische Öffentlichkeit bedroht: 57 Prozent äußern aus Angst vor Angriffen ihre politische Meinung online seltener, 82 Prozent sehen die Meinungsvielfalt im Internet gefährdet. Digitale Gewalt, das wird deutlich, ist nicht nur individuell schädigend, sondern wirkt strukturell: Sie entzieht bestimmten Gruppen die Möglichkeit, gleichberechtigt an digitaler Öffentlichkeit und demokratischen Diskursen teilzunehmen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die technischen Grundlagen sozialer Medien verstärken diese Dynamiken. Inhalte, die Empörung und Hass erzeugen, werden priorisiert, während differenzierte oder marginalisierte Perspektiven eher untergehen (Milli et al. 2025). Diese Algorithmen sind auf Engagement-Maximierung optimiert, nicht auf das Wohlergehen von Nutzer*innen. Inhalte, die Empörung oder Polarisierung bedienen, werden bevorzugt ausgespielt, und das bedeutet konkret: antifeministische, rassistische, queerfeindliche Narrative erhalten mehr Sichtbarkeit als sachliche, differenzierte Gegenreden. Diese Logik verstärkt das Risiko für Betroffene digitaler Gewalt und wirkt wie ein Verstärker für strukturell ohnehin marginalisierte Stimmen, die aus dem digitalen Diskurs gedrängt werden (Weale 2024). Feministische oder antirassistische Beiträge werden dagegen häufiger fälschlich entfernt oder herabgestuft; das zentrale Problem liegt hier in den (teil-)automatisierten Moderationssystemen, die Plattformen zur Erkennung rechtswidriger oder „problematischer“ Inhalte einsetzen. Diese Systeme arbeiten oft auf der Basis sprachlicher und kontextueller Muster – Muster, die wiederum auf historischen Datensätzen beruhen, in denen marginalisierte Sprachen und Perspektiven unterrepräsentiert sind. Insbesondere Sprachen des sogenannten Globalen Südens oder queere Codesprache werden schlecht erfasst, was zu ungleichem Schutz führt (Shahid/Elswah/Vashistha 2025). Inhalte aus feministischer, queerer oder antirassistischer Perspektive werden deshalb überproportional häufig als „unangemessen“, „hasserfüllt“ oder „extremistisch“ eingestuft, während sexistische, transfeindliche oder rassistische Aussagen algorithmisch durchrutschen (Golunova 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">So geraten Betroffene von digitaler Gewalt in einen absurden Zustand: Ihre Strategien der Gegenwehr und Selbstermächtigung werden zensiert, während die Gewalt, gegen die sie sich richten, online verbleibt, oft unter dem Deckmantel von „Meinungsfreiheit“. Auch diese algorithmische Moderation ist mithin keineswegs neutral, sondern reproduziert Herrschaftsverhältnisse und übt epistemische Gewalt aus, indem sie marginalisiertes Wissen nahezu unsichtbar macht. Die so propagierte Meinungsfreiheit führt so zu faktischer Zensur.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Parallel dazu wirkt Desinformation als systematischer Angriff auf Öffentlichkeiten. Gender-spezifische Desinformation nutzt Geschlechterstereotype aus und zielt oft darauf ab, Einzelpersonen, insbesondere Frauen und queere Personen, aus öffentlichen Räumen zu verdrängen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, die Legitimität von Personen oder Institutionen zu untergraben und damit auch demokratische Teilhabe zu behindern. Diese Desinformation kann das Vertrauen schwächen, zur Selbstzensur zwingen und die Sicherheit von Frauen online und offline gefährden (Bradshaw 2024). Misogynie dient oftmals als „Einstiegspforte“ für Radikalisierung: Online-Communities wie Incels (Involuntary Celibate) oder die „Manosphere“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> verbreiten frauenfeindliche Narrative, die in Kombination mit Verschwörungsmythen und Rassismus in Gewalt umschlagen können (Agena/Rahner 2021). Antifeminismus und Queerfeindlichkeit bilden weitere Ankerpunkte, an denen öffentliche Teilhabe eingeschränkt wird; schon seit einigen Jahren beobachten wir eine zunehmende Radikalisierung in der traditionellen Verschränkung von Misogynie, Antifeminismus, Antisemitismus und Rassismus, basierend auf reaktionären, konservativen Wertekontexten und geschlossenen, nicht selten verschwörungsmythologisch aufgeladenen Weltbildern. Alltagssexismus in Form von Sprache, Memes<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> und Herabwürdigungen, verstärkt in und durch verschwörungsmythologische(n) Gruppen, ist nicht selten das erste Eingangstor zu einer massiven Radikalisierung breiter Gruppen von Gesellschaft und kann bis zu menschenfeindlichen Attentaten und Femiziden reichen (Mosene 2021). Das bestätigt auch der Policy Brief der OSZE aus 2022, der aufzeigt, dass ein wachsender Bestand an Forschungsergebnissen darauf hinweisen, dass sich gewalttätig-misogyne Einstellungen und Haltungen, die gewalttätigen Extremismus und Radikalisierung unterstützen, stark überschneiden (OSCE 2022).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Die materielle Architektur der Vorein&shy;ge&shy;nom&shy;men&shy;heit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im Kontext der Inhaltemoderation wird die Verbindung zwischen KI und Materialität zunehmend sichtbar: Ihre Leistungsfähigkeit hängt nicht nur von Rechenleistung und Datenspeicherung ab, sondern auch von unsichtbarer menschlicher Arbeit, die meist von bereits marginalisierten Gruppen geleistet wird. Die sozialen und ökonomischen Bedingungen dieser Arbeit spiegeln die globalen Machtasymmetrien wider, die bereits in den Trainingsdatensätzen angelegt sind. Gemeint ist damit, was Kate Crawford in <i>Atlas of AI</i> (2021: 8) prägnant zusammenfasst: „AI is neither artificial nor intelligent. It is made from natural resources, fuel, human labor, data, and classified by humans. It is a registry of power.“ KI ist demzufolge nicht nur Code, sondern ebenso Bergbau für seltene Erden im Globalen Süden, wasser- und energieintensive Rechenzentren, und die oft unsichtbare Arbeit von Millionen Menschen, die Daten sammeln, labeln oder Inhalte moderieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Besonders in der Datenannotation und Content Moderation, den Basisarbeiten für maschinelles Lernen, sind es prekär beschäftigte Mitarbeiter*innen im Globalen Süden, die einen unverzichtbaren, aber unsichtbaren Teil der KI-Wertschöpfungskette ausmachen. Die globale KI-Industrie folgt so denselben extraktiven Logiken wie andere kapitalistische und koloniale Strukturen: Wertschöpfung findet vor allem im Globalen Norden statt, während Risiken, Kosten und Belastungen insbesondere im Globalen Süden anfallen. Damit sind die Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse, die KI in ihren Ergebnissen reproduziert, bereits tief in ihrer Produktionsweise eingeschrieben (Çetin 2021).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Entwicklungen verschärfen sich durch globale Ungleichheiten. Plattformen konzentrieren ihre Schutzmaßnahmen auf den Globalen Norden, während Nutzende im Globalen Süden mit wesentlich weniger Regulierung und schlechterer Moderation konfrontiert sind. Gerade dort, wo politische Repression und digitale Gewalt ineinandergreifen, bleiben Betroffene schutzlos.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gleichzeitig entstehen Gegenbewegungen. Netzfeministische Hashtag-Kampagnen wie #MeToo, #NiUnaMenos oder #SayHerName zeigen, dass digitale Räume auch für Widerstand genutzt werden können. Sie erzeugen Sichtbarkeit, Solidarität und politische Wirkung – oft gegen massiven Widerstand, algorithmische Unsichtbarmachung und digitale Angriffe. In Argentinien führte #NiUnaMenos<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> seit 2015 zu spürbarem gesellschaftlichem und politischem Wandel, in den USA forderte #SayHerName Sichtbarkeit für Schwarze Frauen im Kontext von Polizeigewalt. Diese Bewegungen zeigen: Digitale Räume sind umkämpft, sie können sowohl Ausschlussräume sein als auch Orte feministischer Gegenöffentlichkeit.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Politisch haben die EU mit dem Digital Services Act (DSA) und der KI-Verordnung (AI Act) Fortschritte erzielt, etwa durch Transparenzpflichten oder Risikoprüfungen (Kleemann/Hirsbrunner/Aden 2023). Doch aus feministischer Sicht bleiben Lücken: Der DSA adressiert strukturelle Macht- und Diskriminierungsverhältnisse nur am Rande. Es fehlt eine ernsthafte Auseinandersetzung mit epistemischer Gewalt – etwa, wenn feministische Inhalte fälschlich entfernt werden, während sexistische Posts durchrutschen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein intersektionaler feministischer Blickwinkel zeigt auf, dass es technische, politische, zivilgesellschaftliche und individuelle Handlungsebenen braucht. Technisch erfordert es Transparenz, Diversität und Bias-Diagnostik in der KI-Entwicklung. Politisch sind inklusive und globale Regulierungen notwendig, die Macht- und Diskriminierungsverhältnisse ernst nehmen. Zivilgesellschaftlich gilt es, feministische Gegenöffentlichkeiten zu stärken und solidarische Netzwerke zu fördern. Individuell können Selbstschutzstrategien wichtig sein, doch ohne kollektive Solidarität bleibt der Schutz lückenhaft.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Verengung öffentlicher Diskursräume durch digitale Gewalt, algorithmische Verzerrungen und Desinformation bedroht die demokratische Öffentlichkeit fundamental. Sie ist Ausdruck bestehender Ungleichheiten, die sich im digitalen Raum technologisch verfestigen. Nur wenn feministische und intersektionale Perspektiven in Technologiegestaltung, Regulierung und Öffentlichkeit systematisch berücksichtigt werden, können digitale Räume plural, sicher und demokratisch werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Katharina Mosene</strong> ist Politikwissenschaftlerin. Sie setzt sich dafür ein, intersektionale feministische Ansätze im Bereich der Internet Governance zu integrieren. Ihr Fokus liegt auf der Identifizierung von tradierten Vorurteilen (Biases) im Bereich der Künstlichen Intelligenz sowie auf ethischen Fragen beim Einsatz von Algorithmen in Wirtschaft und Gesellschaft. Zudem erforscht sie Lösungsansätze zur Bekämpfung von digitaler Gewalt, Hassrede und Antifeminismus, mit dem Ziel, Chancengleichheit im digitalen Raum zu ermöglichen. Am Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft ist sie Co-Projektkoordinatorin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Forschungsprojekts Human in the Loop. Am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut ist sie zudem für strategische Forschungs- und Veranstaltungs-Kooperationen zuständig, außerdem ist sie Gleichstellungsbeauftragte des Instituts. Neben ihrem freiberuflichen Engagement im Bereich Cyber Security, Digitale Bildung und kritische Medienbildung ist sie Gründungsmitglied von netzforma* e.V. – Verein für feministische Netzpolitik.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Agena, Gesinde/Rahner, Judith</em> 2021: Antifeminismus, gewaltbereiter Rechtsextremismus und Geschlecht, in: <em>Heinrich-Böll-Stiftung</em> vom 14.04.2021, <a href="https://heimatkunde.boell.de/de/2021/04/14/antifeminismus-gewaltbereiter-rechtsextremismus-und-geschlecht">https://heimatkunde.boell.de/de/2021/04/14/antifeminismus-gewaltbereiter-rechtsextremismus-und-geschlecht</a>.</p>
<p align="justify"><em>Amnesty International</em> 2028: Toxic Twitter – A Toxic Place for Women, in: <em>Amnesty International</em> vom 21.03.2018, <a href="https://www.amnesty.org/en/latest/research/2018/03/online-violence-against-women-chapter-1-1">https://www.amnesty.org/en/latest/research/2018/03/online-violence-against-women-chapter-1-1</a>.</p>
<p align="justify"><em>Benkler, Yochai/Faris, Robert/Roberts, Hal </em>2018: Network Propaganda: Manipulation, Disinformation, and Radicalization in American Politics, Oxford.</p>
<p align="justify"><em>Bradshaw, Samantha</em> 2024: Disinformation and Identity-Based Violence Muscatine, <a href="https://stanleycenter.org/wp-content/uploads/2024/10/Disinformation-and-Identity-Based-Violence-Bradshaw.pdf">https://stanleycenter.org/wp-content/uploads/2024/10/Disinformation-and-Identity-Based-Violence-Bradshaw.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Canadian Women’s Foundation</em> 2025: Challenging Gendered Digital Harm: Research Report on Impacts and Solutions to Digital Harm Facing Women, Gender-Diverse People, and Gender Equality Organizations, Toronto, <a href="https://canadianwomen.org/wp-content/uploads/2025/05/25-18_CWF_GenderedDigitalHarm_ENG_Mainreport_v14.pdf">https://canadianwomen.org/wp-content/uploads/2025/05/25-18_CWF_GenderedDigitalHarm_ENG_Mainreport_v14.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Çetin, Raziye Buse </em>2021: Weisheit des Nichtwissens und dekoloniale KI, in Gunda-Werner-Institut (Hrsg.): <em>Dekolonisierung des Digitalen: Feminismus und intersektionale Technologie</em>, <a href="https://www.gwi-boell.de/de/2021/02/11/weisheit-des-nichtwissens-und-dekoloniale-ki">https://www.gwi-boell.de/de/2021/02/11/weisheit-des-nichtwissens-und-dekoloniale-ki</a>.</p>
<p align="justify"><em>Crawford, Kate</em> 2021: Atlas of AI, New Haven.</p>
<p align="justify"><em>Crenshaw, Kimberlé</em> 1989: Demarginalizing the Intersection of Race and Sex: A Black Feminist Critique of Antidiscrimination Doctrine, in: <em>The University of Chicago Legal Forum</em>, H. 1, S. 139-167.</p>
<p align="justify"><em>Emcke, Carolin </em>2016: Gegen den Hass, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Golunova, Valentina</em> 2025: A Misogynistic Glitch? A Feminist Critique of Algorithmic Content Moderation, in: <em>Law, Technology and Humans</em>, Jg. 7, H. 2, S. 40-52.</p>
<p align="justify"><em>Kleemann, Steven/Hirsbrunner, Simon/Aden, Hartmut </em>2023: Fairness, Erklärbarkeit und Transparenz bei KI-Anwendungen im Sicherheitsbereich – ein unmögliches Unterfangen? In: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> Nr. 242 = Jg. 62, H. 2, S. 29-47.</p>
<p align="justify"><em>Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz</em> (Hrsg.) 2024: Lauter Hass – leiser Rückzug. Wie Hass im Netz den demokratischen Diskurs bedroht. Ergebnisse einer repräsentativen Befragung, Berlin, <a href="https://kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/download_lauterhass.php">https://kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/download_lauterhass.php</a>.</p>
<p align="justify"><em>Milli, Smitha et al.</em> 2025: Engagement, user satisfaction, and the amplification of emotionally charged, out-group hostile content in social media ranking algorithms, in: <em>PNAS Nexus</em>, Jg. 4, H. 3, S. 1-10, <a href="https://doi.org/10.1093/pnasnexus/pgaf062">https://doi.org/10.1093/pnasnexus/pgaf062</a>.</p>
<p align="justify"><em>Mosene, Katharina </em>2021: Antifeminismus und die Fortschreibung von Marginalisierungen in digitalen Räumen, in: <em>blog interdisziplinäre geschlechterforschung</em> vom 07.10.2021, <a href="https://www.gender-blog.de/beitrag/antifeminismus-digitale-raeume/">https://www.gender-blog.de/beitrag/antifeminismus-digitale-raeume/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Mosene, Katharina </em>2024: Ein Schritt vor, zwei zurück: Warum Künstliche Intelligenz derzeit vor allem die Vergangenheit vorhersagt, in: <em>HIIG Digital Society Blog</em> vom 15.10.2024, <a href="https://www.hiig.de/warum-ki-derzeit-vor-allem-vergangenheit-vorhersagt/">https://www.hiig.de/warum-ki-derzeit-vor-allem-vergangenheit-vorhersagt/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Noble, Safiya Umoja</em> 2018: Algorithms of Oppression. New York.</p>
<p align="justify"><em>Organisation for Security and Co-operation in Europe (OSCE)</em> 2022: The Linkages between Violent Misogyny and Violent Extremism and Radicalization that Lead to Terrorism: Policy Brief, Wien, <a href="https://www.osce.org/files/f/documents/d/c/525297.pdf">https://www.osce.org/files/f/documents/d/c/525297.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Plan International</em> 2020: Free to be Online. Girls‘ and young women’s experiences of online harassment, Surrey, Woking, <a href="https://www.plan.de/fileadmin/website/05._Ueber_uns/Maedchenberichte/Maedchenbericht_2020/Free_to_be_online_report_englisch_FINAL.pdf">https://www.plan.de/fileadmin/website/05._Ueber_uns/Maedchenberichte/Maedchenbericht_2020/Free_to_be_online_report_englisch_FINAL.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Shahid, Farhana/Elswah, Mona/Vashistha, Aditya</em> 2025: Think Outside the Data: Colonial Biases and Systemic Issues in Automated Moderation Pipelines for Low-Resource Languages, [Preprint] DOI: 10.48550/arXiv.2501.13836.</p>
<p align="justify"><em>Weale, Sally</em> 2024: Social media algorithms ‘amplifying misogynistic content’, in: <em>The Guardian</em> vom 06.02.2024, <a href="https://www.theguardian.com/media/2024/feb/06/social-media-algorithms-amplifying-misogynistic-content">https://www.theguardian.com/media/2024/feb/06/social-media-algorithms-amplifying-misogynistic-content</a>.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Die Manosphere (deutsch: Mannosphäre) ist ein vorwiegend antifeministisches Netzwerk. Es umfasst verschiedene Internetforen und Blogs, in denen hegemoniale Männlichkeit im Fokus stehen.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Ein Meme ist ein digitaler Inhalt, der sich viral verbreitet und oft humorvoll oder satirisch ist. Es kann ein Bild, Video oder Text sein, der leicht kopiert und weiterverbreitet werden kann.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a><i>Ni una menos</i> ist eine lateinamerikanische Frauenbewegung, die sich gegen Gewalt an Frauen und Femizide einsetzt.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/verengung-oeffentlicher-diskursraeume-auf-social-media-durch-biases-in-ki-digitale-gewalt-und-desinformation-eine-intersektional-feministische-analyse/">Verengung öffentlicher Diskursräume auf Social Media durch Biases in KI, digitale Gewalt und Desinformation: Eine intersektional-feministische Analyse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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