<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit Archive - Humanistische Union</title>
	<atom:link href="https://www.humanistische-union.de/themen/pressefreiheit/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.humanistische-union.de/themen/pressefreiheit/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Tue, 23 Jun 2026 10:48:29 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0.2</generator>
	<item>
		<title>Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume &#8211; Die Videoaufzeichnung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jun 2026 18:54:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Anonymität im Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Daniela Dahn]]></category>
		<category><![CDATA[Diskurse]]></category>
		<category><![CDATA[Diskursräume]]></category>
		<category><![CDATA[Einengung der öffentlichen Diskursräume]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftstheorie]]></category>
		<category><![CDATA[Hassrede]]></category>
		<category><![CDATA[Jörg Arnold]]></category>
		<category><![CDATA[Medienkritik]]></category>
		<category><![CDATA[Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte: Video]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge]]></category>
		<category><![CDATA[Vorgänge im Hier und Jetzt]]></category>
		<category><![CDATA[Wolfram Grams]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=termin&#038;p=20557</guid>

					<description><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer Ausgabe der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik zur Einengung der öffentlichen Diskursräume veranstaltete die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten. Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum fand per Videokonferenz [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume &#8211; Die Videoaufzeichnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> zur <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><em>Einengung der öffentlichen Diskursräume</em></a> veranstaltete die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten.</p>
<p><em>Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum fand per Videokonferenz am 15. Juni 2026 statt. Sie ist Teil der neuen HU-Veranstaltungsreihe &#8222;</em><strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt&#8220;.</em></p>
<p>Die wachsende Einengung und Verschiebung öffentlicher Diskursräume sowie die Einschränkung von Äußerungsfreiheiten lassen sich vielerorts feststellen. Dies zeigt sich rechtlich anhand zunehmender strafrechtlicher Konsequenzen für bestimmte Äußerungen, der Kriminalisierung ganzer Gruppen oder Demonstrationen, aber auch gesellschaftlich in der abnehmenden Diskursfähigkeit, durch Polarisierung, Emotionalisierung, Hassrede, Rechtsruck und soziale Verwerfungen. Die Ironie des Ganzen ist, dass die Einschränkung von Diskursfreiheiten oft im Namen eines (antiwoken) Kampfes für die Redefreiheit erfolgt.</p>
<p>Es diskutierten:</p>
<ul>
<li><strong>Prof. Dr. Jörg Arnold</strong>: Strafrechtswissenschaftler; er war bis zum Ruhestand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht; Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li><strong>Dr.</strong> <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/vorstand/#dr-wolfram-grams-stellvertrender-vorsitzender"><strong>Wolfram Grams</strong></a>: Oberstudiendirektor a. D., Sozialpädagoge, Politikwissenschaftler und Philosoph; stellvertretender Vorsitzender der HU und Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li>Moderation: <strong>Dr. Daniela Dahn</strong>: freie Schriftstellerin und Publizistin.</li>
</ul>
<p><em>Hier finden Sie eine Aufzeichnung der Veranstaltung &#8211; die Publikumsdiskussion im Anschluss wurde nicht aufgenommen:</em></p>
<p><video controls="controls" width="100%" height="150"><source src="https://cloud.humanistische-union.de/index.php/s/aMYaSjwE7GBcNs5/download" type="video/mp4" />Ihr Browser unterstützt dieses Videoformat nicht.</video></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><strong>vor</strong>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 253 (= 1/2026): Einengung der öffentlichen Diskursräume</a></em><em>. Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong>gänge-Beiträge des Heftschwerpunktes kostenlos lesen, unter anderem denjenigen der Referenten. Um den Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams zu lesen, klicken Sie bitte <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">hier</a>.</em><em> Sie können diese Ausgabe auch im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Onlineshop der HU</a> kaufen</em><em>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume &#8211; Die Videoaufzeichnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/06/sander-sammy-H0nmXTsrxE0-unsplash-scaled-e1782206741127.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 09:58:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte-Report]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Kirchliches Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Religiöse Symbole]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafvollzug]]></category>
		<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdaten]]></category>
		<category><![CDATA[Ahmas Mosamem Rahimi]]></category>
		<category><![CDATA[Asyl & Migration]]></category>
		<category><![CDATA[BVerfG]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzminimum]]></category>
		<category><![CDATA[GRR]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte-Report 2026]]></category>
		<category><![CDATA[Herta Däubler-Gmelin]]></category>
		<category><![CDATA[Karlsruhe: Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Leo D'Andola]]></category>
		<category><![CDATA[Militarisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsextremismus]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Strafen]]></category>
		<category><![CDATA[Termine: Bundesverband]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutzbericht]]></category>
		<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Wehrpflicht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=presse&#038;p=20547</guid>

					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am <strong>21. Mai 2026</strong>, wurde der <em>„Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em> in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als <strong>„alternativer Verfassungsschutzbericht“</strong> und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.&#8220;</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>27. Mai 2026</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p><img decoding="async" width="160" height="243" class="size-full wp-image-20538 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-e1779113755894.jpeg" alt="" /></p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-1-e1779114356491.jpeg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2026 09:19:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Coronakrise und Grundrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz abschaffen!]]></category>
		<category><![CDATA[Bund: Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Daniela Dahn]]></category>
		<category><![CDATA[Diskurse]]></category>
		<category><![CDATA[Diskursräume]]></category>
		<category><![CDATA[Jörg Arnold]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsextremismus]]></category>
		<category><![CDATA[Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Strafen]]></category>
		<category><![CDATA[Termine: Bundesverband]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge]]></category>
		<category><![CDATA[Vorgänge im Hier und Jetzt]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Ausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Wokeness]]></category>
		<category><![CDATA[Wolfram Grams]]></category>
		<category><![CDATA[Zensur]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=termin&#038;p=20543</guid>

					<description><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik zur Einengung der öffentlichen Diskursräume veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten. Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> zur <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><em>Einengung der öffentlichen Diskursräume</em></a> veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten.</p>
<p><em>Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per Videokonferenz am 15. Juni 2026, 19 Uhr statt. Sie ist Teil der neuen HU-Veranstaltungsreihe &#8222;</em><strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt&#8220;.</em></p>
<p>Die wachsende Einengung und Verschiebung öffentlicher Diskursräume sowie die Einschränkung von Äußerungsfreiheiten lassen sich vielerorts feststellen. Dies zeigt sich rechtlich anhand zunehmender strafrechtlicher Konsequenzen für bestimmte Äußerungen, der Kriminalisierung ganzer Gruppen oder Demonstrationen, aber auch gesellschaftlich in der abnehmenden Diskursfähigkeit, durch Polarisierung, Emotionalisierung, Hassrede, Rechtsruck und soziale Verwerfungen. Die Ironie des Ganzen ist, dass die Einschränkung von Diskursfreiheiten oft im Namen eines (antiwoken) Kampfes für die Redefreiheit erfolgt.</p>
<p>Es diskutieren:</p>
<ul>
<li><strong>Prof. Dr. Jörg Arnold</strong>: Strafrechtswissenschaftler; er war bis zum Ruhestand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht; Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li><strong>Dr.</strong> <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/vorstand/#dr-wolfram-grams-stellvertrender-vorsitzender"><strong>Wolfram Grams</strong></a>: Oberstudiendirektor a. D., Sozialpädagoge, Politikwissenschaftler und Philosoph; stellvertretender Vorsitzender der HU und Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li>Moderation: <strong>Dr. Daniela Dahn</strong>: freie Schriftstellerin und Publizistin.</li>
</ul>
<p><em>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Um an der Videokonferenz teilzunehmen, klicken Sie einfach, wenn es so weit ist, <a href="https://vk1.minuskel.de/b/hub-3hq-f9q-jbs">hier</a></em><em>. Um eine Anmeldung zur Veranstaltung per E-Mail an die </em><a href="mailto:info@humanistische-union.de"><em>info@humanistische-union.de</em></a><em> wird gebeten; diese ist jedoch nicht obligatorisch.</em></p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><strong>vor</strong>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 253 (= 1/2026): Einengung der öffentlichen Diskursräume</a></em><em>. Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong>gänge-Beiträge des Heftschwerpunktes kostenlos lesen, unter anderem denjenigen der Referenten. Um den Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams zu lesen, klicken Sie bitte <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">hier</a>.</em><em> Sie können diese Ausgabe auch im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Onlineshop der HU</a> kaufen</em><em>.</em></p>
<p><em>Der Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams wurde in aktualisierter Fassung auch im Overton Magazin publiziert, dort in zwei Teilen:</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/</a>.</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/</a>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Meinungsfreiheit_Amir_Omerovic_2-1-1-e1779182312962.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2026 08:49:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bioethik]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte-Report]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafvollzug]]></category>
		<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=termin&#038;p=20523</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Grundrechte-Report 2026 thematisiert die aktuelle Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Anhand von 42 Einzelbeiträgen berichtet der Report über eine Auswahl relevanter grundrechtlicher Streitfragen. Im Berichtszeitraum 2025 führten internationale und nationale Krisen, Konflikte und Unsicherheiten zu einer staatlichen wie gesellschaftlichen Militarisierung. Der Staat bewaffnet sich mit Rekordausgaben für Militär und einer Stärkung der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/">Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Grundrechte-Report 2026 thematisiert die aktuelle Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Anhand von 42 Einzelbeiträgen berichtet der Report über eine Auswahl relevanter grundrechtlicher Streitfragen. Im Berichtszeitraum 2025 führten internationale und nationale Krisen, Konflikte und Unsicherheiten zu einer staatlichen wie gesellschaftlichen Militarisierung. Der Staat bewaffnet sich mit Rekordausgaben für Militär und einer Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Gleichzeitig weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vorgestellt wird der Report in diesem Jahr von der Rechtsanwältin <strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>. Die ehemalige Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete lehrt an mehreren Universitäten im In- und Ausland (u.a. Freie Universität Berlin) und engagiert sich auch heute aktiv für die Einhaltung des Völkerrechts, für Menschenrechte und Mitbestimmung.</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong> ist Schüler und beim Schulstreik gegen die Wehrpflicht aktiv. An seiner Schule ist er in der Schülermitverantwortung und Schülersprecher. In seiner Stadt ist er zudem im stadtweiten Schulstreikkomitee gegen die Wehrpflicht aktiv und hat mitgeholfen, dieses aufzubauen. Er spricht über seine Erfahrungen damit, wie die Bundesrepublik mit den Schulstreiks gegen die Wehrpflicht umgeht.</p>
<p>Weiterer Gast wird<strong> Ahmad Mosamem Rahimi </strong>sein. Er wurde in der Nähe von Kabul, Afghanistan geboren. Nachdem die dortige Regierung zusammengebrochen ist, mussten er und seine Familie über lange Zeit im Untergrund leben. Trotz der Zusicherung der deutschen Regierung, über das Aufnahmeprogramm einreisen zu können, mussten sie über fast zwei Jahre in Pakistan das Visumverfahren durchlaufen und kamen dadurch erst im Dezember 2025 in Deutschland an.</p>
<p>Für die Redaktion des Grundrechte-Reports wird <strong>Athena Möller</strong> sprechen und durch die Veranstaltung führen. Sie studiert Jura in Leipzig und ist Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Grundrechte-Report 2026 ist eine <strong>Jubiläumsausgabe</strong>: Er erscheint seit nunmehr <strong>30 Jahren</strong> „zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“. Seine 42 Einzelbeiträge widmen sich aktuellen Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien anhand konkreter Fälle des Jahres 2025. Der Report analysiert und kritisiert Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Der Report wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p>Die Vorstellung des Reports wird live übertragen und kann verfolgt werden unter: <a href="https://www.fiff.de/veranstaltungen/grundrechtereport2026">https://www.fiff.de/veranstaltungen/grundrechtereport2026</a></p>
<p><strong>Darüber hinaus steht für die Presse die Möglichkeit für Fragen an das Podium. </strong>Bei Interesse an einer Teilnahme an der Videokonferenz oder vor Ort in den Räumen der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe melden Sie sich bitte <strong>bis zum 20. Mai 2026</strong> an unter <a href="mailto:grr@humanistische-union.de">grr@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><strong>Rezensionsexemplare </strong>(auch als PDF) zu Pressezwecken können vorab über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführer*innen der HU, Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey, unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-20525 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1.jpg" alt="" width="201" height="306" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1.jpg 394w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1-296x450.jpg 296w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1-222x337.jpg 222w" sizes="(max-width: 201px) 100vw, 201px" /></p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro</p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/">Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/05/20250521_104749-1-scaled.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/editorial-99/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Apr 2026 09:13:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20499</guid>

					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union, der Schwerpunkt unserer bürgerrechtlichen Arbeit liegt in der deutschen Innenpolitik. In den vergangenen Wochen wurde aber auch der hiesige Mediendiskurs von zwei Vorgängen beherrscht, die ihren Ursprung in den USA haben. Welchen Einfluss sie mittelfristig auf die deutsche (Innen-)Politik haben, ist noch nicht abzusehen. Im Januar 2026 wurden durch Beamte [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/editorial-99/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union,</p>
<p>der Schwerpunkt unserer bürgerrechtlichen Arbeit liegt in der deutschen Innenpolitik. In den vergangenen Wochen wurde aber auch der hiesige Mediendiskurs von zwei Vorgängen beherrscht, die ihren Ursprung in den USA haben. Welchen Einfluss sie mittelfristig auf die deutsche (Innen-)Politik haben, ist noch nicht abzusehen.</p>
<p>Im Januar 2026 wurden durch Beamte der US-amerikanischen Einwanderungsbehörde ICE (Immigration and Customs Enforcement) zwei Menschen erschossen, was international ungewöhnlich hohe Wellen schlug – womöglich auch deswegen, weil es weiße, gut integrierte US-Bürgerinnen und -Bürger betraf. Die ICE, deren Haushaltsmittel durch die Regierung Trump massiv erhöht wurden, fällt bereits seit längerer Zeit durch rabiates Vorgehen gegen „illegale“ Immigrantinnen und Immigranten in den USA auf. Nach den Tötungen solidarisierte sich Präsident Trump schnell mit den Tätern und sprach von „Notwehr“. Bilder, die in den sozialen Medien kursieren, lassen einen anderen Eindruck entstehen.</p>
<p>In Deutschland ist es vor allem die AfD, die nun offenbar eine der ICE vergleichbare Behörde fordert. Doch der Diskurs über „irreguläre“ Migration ist inzwischen weit in die bürgerlichen Parteien vorgedrungen – bis hin zu den Grünen, wo Cem Özdemir, immerhin Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg, schon lange vor dem dafür zu Recht kritisierten Bundeskanzler Friedrich Merz seine <em>Tochter</em> als Argument gegen Migranten ins Feld geführt und sich bereits 2016 mindestens implizit für <em>Racial Profiling</em> ausgesprochen hat – gegen seine damalige Co-Vorsitzende Simone Peter.</p>
<p>Als besonders gruselig erweisen sich die Veröffentlichungen und Erkenntnisse im Fall des <em>Sexualstraftäters</em> Jeffrey Epstein. Dabei scheint das Leid, das offenbar vielen jungen Frauen und Mädchen angetan wurde, nur die (justiziable) Spitze des Eisbergs zu sein. Gesamtgesellschaftlich bedeutungsvoller ist, dass hier allem Anschein nach gerade ein Elitennetzwerk offengelegt wird, das sich Verschwörungserzählerinnen und -erzähler kaum fantasievoller hätten ausmalen können. Und noch erschütternder: Herkunft und politische Ausrichtung scheinen keine Rolle zu spielen; es zählt offenbar allein die Zugehörigkeit zu einer wie auch immer definierten „Elite“. In den veröffentlichten Dokumenten wird aus der US-amerikanischen Politik Bill Clinton ebenso genannt wie Donald Trump – dieser freilich wesentlich häufiger –, aus dem europäischen Hochadel Prinz (i. R.) Andrew von Großbritannien ebenso wie Kronprinzessin Mette-Marit von Norwegen, und auch der linke Intellektuelle Noam Chomsky unterhielt offenbar beste Beziehungen zu Epstein und seinem Netzwerk. Immerhin: Nach Epstein selbst vor vielen Jahren sind jetzt in Großbritannien auch Andrew Mountbatten-Windsor und Peter Mandelson ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Grund dafür – und vielleicht auch das ein Indiz, dass es nicht primär um Sexualstraftaten geht – war offenbar die Weitergabe vertraulicher Dokumente. Es sieht aber gerade ganz danach aus, dass viele Täterinnen und Täter keine wesentlichen Konsequenzen zu befürchten haben.</p>
<p>Aber Vorsicht: Nicht jeder Name, der in den veröffentlichten Unterlagen auftaucht, gehört allein deswegen schon zum Kreis der Verantwortlichen. Dennoch ist es letztlich eine Herausforderung für den Rechtsstaat, zu verhindern, dass Personen aufgrund ihrer Machtposition – gesellschaftlich, politisch oder wirtschaftlich – über dem Gesetz stehen. Daran, wie gut ihm das gelingt, werden wir seine Effektivität und Resilienz messen müssen. Und auch die Medien müssen bei der Aufklärung solcher Netzwerke unterstützen – auch über kurzfristige Tagesereignisse und die berechtigte Aufregung über Sexualstraftaten hinaus.</p>
<p>Eine Frage der Zugehörigkeit zu Eliten ist auch die militärische Ausrichtung einer Gesellschaft einschließlich der Frage der Wehrpflicht. Seit Januar 2026 gilt wieder die Wehrerfassung für junge Männer und Frauen – für letztere bekanntlich freiwillig – in Deutschland. Erste Zahlen deuten darauf hin, dass die Betroffenen sich eher abwartend verhalten. „Ühr Schachfijure hann et Denke jeliert / un springen einfach vum Brett“, sang der Kölner Sänger Wolfgang Niedecken, damals mein großes Idol, Anfang der 1980er-Jahre. 40 Jahre und zwei Bundesverdienstkreuze später hat er seine Meinung geändert: Heute hält er die damalige Militärpolitik anscheinend für richtig. Was wir wirklich gelernt haben, sei dahingestellt, doch die Schachfiguren sind auch heute noch der richtige Begriff: Wenn wir schon über Militär und Wehrpflicht sprechen, sollte uns klar sein, dass gerade das Leben „einfacher“ Soldatinnen und Soldaten – wie bei Bauern im Schach – jederzeit zur Disposition der militärischen Führung steht, wenn es einem strategischen Vorteil dient. Gerade im Zeitalter von KI-gestützten Präzisionswaffen und Kampfdrohnen hat ein Soldat oder eine Soldatin der Infanterie im Gefecht kaum eine Überlebenschance. 2016 gedachten wir des Gemetzels von Verdun mit (zeitbedingt) wesentlich weniger fort-entwickelten Waffen – haben wir das alles schon wieder vergessen?</p>
<p>In den 1980er Jahren warnte die Friedensbewegung angesichts der atomaren Hochrüstung auf beiden Seiten des Eisernen Vorhangs vor einem Krieg, der vermutlich das Ende der Menschheit bedeutet hätte. Das wird übrigens nicht schon allein dadurch falsch, dass die Gegenseite versucht hat, politischen Einfluss zu nehmen. Die politische Führung in Ost und West hat damals die Zukunft von uns allen aufs Spiel gesetzt, und wir verdanken es vielleicht nur dem Zufall, dass es nicht zum Äußersten gekommen ist – erinnert sei hier nur an den Fall des sowjetischen Offiziers Stanislaw Jewgrafowitsch Petrow, dessen mutiges und umsichtiges Handeln 1983 einen Atomkrieg gerade noch verhinderte. Diese Form des <em>Russisch Roulette</em> heute als politischen Er-folg darzustellen, ist zynisch.</p>
<p>Die Friedensbewegung der 1980er Jahre ist in diesem Jahr in Berlin Abiturschwerpunkt im Fach Geschichte – und wir freuen uns, dazu etwas beitragen zu können: Mit einer Förderung der Berliner Landeszentrale für politische Bildung konnten wir die Ausstellung <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/die-friedensbewegung-1980er-jahre-in-der-brd-fokus-west-berlin/"><em>Friedensbewegung der 1980er Jahre in der BRD – Dokumente mit Fokus auf West-Berlin</em></a> zusammenstellen, die auch online frei verfügbar ist und noch bis Ende März im Foyer des Robert-Havemann-Saals im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin gezeigt wird. Bei dieser Gelegenheit sei gerne an unser Angebot für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende erinnert, im ersten Jahr beitrags-frei Mitglied der Humanistischen Union zu werden.</p>
<p>An dieser Stelle will ich noch auf die <strong>vor</strong><em>gänge</em> hinweisen, in denen wir wichtige Schwerpunkte unserer Arbeit behandeln. Die Humanistische Union sieht sich bekanntlich besonders der Äußerungsfreiheit verpflichtet. Diese steht gerade von unterschiedlichen Seiten unter Druck: vom digitalen Kapitalismus und von Inhalts-fluten, die es schwermachen, Information, Falschinformation, Desinformation, massenhaft vervielfältigte Verschwörungsnarrative und Meinung auseinanderzuhalten. Von einer (vermeintlichen?) <em>Cancel Culture</em>, die gerne von der rechten Seite des politischen Spektrums der Linken vorgehalten wird, während gleichzeitig rechte Akteure gegen subalterne, linke, progressive, feministische, antifaschistische Akteure oder sexuelle und kulturelle Minderheiten auf-wiegeln und somit mindestens ebenso zu reaktionär begrenzten öffentlichen Diskurs(räum)en führen. Und nicht zuletzt von rechtlichen Einschränkungen, durch die versucht wird, gegen kritische Äußerungen das Strafrecht und den Verfassungsschutz in Stellung zu bringen. Unsere gerade erscheinende neue Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge</em> Nummer 253 will es unternehmen, dieses Feld differenziert zu betrachten und der direkten und indirekten Einengung von Diskursräumen entgegenzuwirken.</p>
<p>Alle diese Beispiele zeigen, dass die Bedeutung und die Bedrohung der bürgerrechtlichen Grundfreiheiten unvermindert fortbesteht. Darum lohnt es sich, für diese Grundrechte zu kämpfen. Und dafür steht die Humanistische Union.</p>
<p>Herzliche Grüße</p>
<p><em>Stefan Hügel</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/editorial-99/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der Einfluss von TikTok auf gesellschaftliche Diskurse</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/der-einfluss-von-tiktok-auf-gesellschaftliche-diskurse-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2026 10:57:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20455</guid>

					<description><![CDATA[<p>TikTok als politischer Raum Liken, teilen, kommentieren, konsumieren – ein Leben ohne Social Media ist für viele Menschen kaum noch vorstellbar. Ob zur Unterhaltung oder zum Austausch: Plattformen wie Facebook, Instagram und TikTok sind seit Jahren fest im Alltag verankert – und zwar quer durch alle Altersgruppen. Die digitale und die analoge Welt lassen sich [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/der-einfluss-von-tiktok-auf-gesellschaftliche-diskurse-2/">Der Einfluss von TikTok auf gesellschaftliche Diskurse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">TikTok als politischer Raum</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Liken, teilen, kommentieren, konsumieren – ein Leben ohne Social Media ist für viele Menschen kaum noch vorstellbar. Ob zur Unterhaltung oder zum Austausch: Plattformen wie Facebook, Instagram und TikTok sind seit Jahren fest im Alltag verankert – und zwar quer durch alle Altersgruppen. Die digitale und die analoge Welt lassen sich dabei längst nicht mehr klar voneinander trennen; vielmehr verschränken sich Erfahrungs- und Handlungsräume zunehmend (Rothut et al. 2022). Der Diskurs, der auf Social Media stattfindet, wirkt daher unmittelbar auf den gesamtgesellschaftlichen Diskurs – und umgekehrt. Die Art und Weise, wie Themen auf Plattformen verhandelt werden, prägt maßgeblich, wie Menschen über sie denken, welche Bilder und Deutungsmuster entstehen und welche Normen und Werte ausgehandelt werden. Dies betrifft potenziell alle Nutzenden und zwar sowohl bei aktiver als auch bei passiver Teilnahme an digitalen Diskursen. Dass jede*r Nutzer*in theoretisch eigene Inhalte hochladen kann, schafft grundsätzlich ein Potenzial für vielfältige Perspektiven in digitalen Räumen. Gleichzeitig existieren auf Social Media einige Faktoren, die einen sachlichen, ausgewogenen und konstruktiven Diskurs gefährden oder einschränken – wenn nicht sogar unmöglich machen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Lara Franke</strong> arbeitet als freie Journalistin und selbstständige Referentin. Als studierte Medienpädagogin liegt ihr Themenschwerpunkt bei Extremismus auf Social Media – genauer Rechtsextremismus auf TikTok. Dazu hält sie auch Vorträge und gibt Workshops für unterschiedliche Zielgruppen.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p align="justify"><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift <strong>vor</strong>gänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 15.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 6.- €.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/der-einfluss-von-tiktok-auf-gesellschaftliche-diskurse-2/">Der Einfluss von TikTok auf gesellschaftliche Diskurse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verengung öffentlicher Diskursräume auf Social Media durch Biases in KI, digitale Gewalt und Desinformation: Eine intersektional-feministische Analyse</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/verengung-oeffentlicher-diskursraeume-auf-social-media-durch-biases-in-ki-digitale-gewalt-und-desinformation-eine-intersektional-feministische-analyse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2026 10:51:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20454</guid>

					<description><![CDATA[<p>Soziale Medien galten einst als Orte demokratischer Öffentlichkeit, als digitale Arenen, in denen Teilhabe, Partizipation und Meinungsfreiheit realisiert werden können. Doch seit langem zeigt sich: Diese Räume sind von massiven Machtasymmetrien, Ausschlussmechanismen und digitalen Gewaltformen geprägt. Hassrede, algorithmische Verzerrungen (Biases) und Desinformation verengen den Raum öffentlicher Debatten. Besonders betroffen sind marginalisierte Gruppen: Frauen, queere Personen, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/verengung-oeffentlicher-diskursraeume-auf-social-media-durch-biases-in-ki-digitale-gewalt-und-desinformation-eine-intersektional-feministische-analyse/">Verengung öffentlicher Diskursräume auf Social Media durch Biases in KI, digitale Gewalt und Desinformation: Eine intersektional-feministische Analyse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Soziale Medien galten einst als Orte demokratischer Öffentlichkeit, als digitale Arenen, in denen Teilhabe, Partizipation und Meinungsfreiheit realisiert werden können. Doch seit langem zeigt sich: Diese Räume sind von massiven Machtasymmetrien, Ausschlussmechanismen und digitalen Gewaltformen geprägt. Hassrede, algorithmische Verzerrungen (Biases) und Desinformation verengen den Raum öffentlicher Debatten. Besonders betroffen sind marginalisierte Gruppen: Frauen, queere Personen, People of Colour (PoC), Menschen mit Be_hinderungen, religiöse Minderheiten oder Menschen aus finanziell schwächeren Schichtungen – Gruppen, die ohnehin strukturellen Diskriminierungen ausgesetzt sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein intersektional-feministischer Blick auf diese Entwicklungen verdeutlicht, dass es nicht nur um technische Herausforderungen geht, sondern um tief verwurzelte gesellschaftliche Ungleichheiten, die durch künstliche Intelligenz (KI) und Plattformlogiken nicht neutral reproduziert, sondern verstärkt werden. Oder wie es Safiya Umoja Noble (2018: 3) formuliert: „The internet was supposed to be a great equalizer – instead, it mirrors and magnifies our worst inequalities.“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der vorliegende Beitrag untersucht, wie Biases in KI, digitale Gewalt und Desinformation zur Verengung öffentlicher digitaler Diskursräume beitragen, welche intersektionalen Dynamiken dabei wirksam werden und welche politischen sowie zivilgesellschaftlichen Handlungsperspektiven denkbar sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der Praxis zeigt sich also, dass digitale Gewalt, algorithmische Verzerrungen und Desinformation in sozialen Medien zunehmend zur Verengung der Diskursräume beitragen. Statt mehr Partizipation und Gleichheit entstehen Ausschluss, Silencing und Radikalisierung. Um diese Mechanismen zu verstehen, ist der Begriff der <i>Intersektionalität</i>, geprägt von Kimberlé Crenshaw (1989), zentral. Er beschreibt, dass Diskriminierung und Unterdrückung nicht additiv entlang einzelner Kategorien (wie Geschlecht/gender, Hautfarbe/race oder Klasse/class) verlaufen, sondern sich überschneidende und verstärkende Effekte entstehen. Eine intersektional-feministische Analyse der oben beschriebenen gewaltförmigen Phänomene macht schnell deutlich, dass es sich dabei nicht um technische Nebeneffekte handelt, sondern um die digitale Fortsetzung tief verwurzelter gesellschaftlicher Herrschafts- und Ausschlussverhältnisse (Mosene 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Social-Media-Plattformen basieren auf Aufmerksamkeitsökonomien: Sichtbar wird, was Klicks, Likes und Interaktionen verspricht. Algorithmen priorisieren Inhalte, die Empörung hervorrufen – oft Hassrede, Desinformation oder (sexualisierte) Gewalt (Noble 2018; Benkler/Faris/Roberts 2018). Diese Mechanismen führen dazu, dass diskriminierende Inhalte amplifiziert und marginalisierte Stimmen unsichtbar gemacht werden. Hier zeigt sich, was Safiya Noble als „algorithms of oppression“ beschreibt: KI-Systeme sind keine neutralen Werkzeuge, sondern tief eingebettet in gesellschaftliche Herrschaftsstrukturen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Digitale Gewalt äußert sich in vielfältigen Formen: Cybermobbing, Stalking, Doxxing, bildbasierte sexualisierte Gewalt oder Hasskampagnen gegen Aktivist*innen. Carolin Emcke (2016) beschrieb Hassrede als „Gatekeeper“: Wer sich äußert, muss mit Angriffen rechnen, und wer betroffen ist, bleibt oft stumm. Dadurch entstehen Strukturen, die ohnehin schon marginalisierte Stimmen verdrängen. Eine Vielzahl an (weitgehend nichtrepräsentativen) Studien bestätigen diese Dynamik: Amnesty International konnte für (zu der Zeit noch) Twitter schon im Jahr 2018 nachweisen, dass Women of Color (Schwarze, asiatische, lateinamerikanische oder Frauen mit gemischtem ethnischem Hintergrund) mit einer um 34 Prozent höheren Wahrscheinlichkeit in beleidigenden, verletzenden oder feindseligen Inhalten erwähnt wurden als <i>weiße</i> Frauen. Schwarze Frauen waren dabei überproportional betroffen: Sie wurden mit einer um 84 Prozent höheren Wahrscheinlichkeit als <i>weiße</i> Frauen in feindseligen Tweets erwähnt (Amnesty International 2018). Auch Plan International (2020) zeigte, dass junge Frauen weltweit im Netz wegen ihres Geschlechts zur Zielscheibe werden – insbesondere, wenn sie zusätzlich PoC, queer oder be_hindert sind. Eine kanadische Erhebung von 2025 dokumentierte, dass 61 Prozent der Frauen und gender-diversen Personen geschlechtsspezifisch motivierte Gewalt im Netz erlebt haben; über die Hälfte reduzierte daraufhin ihre Online-Präsenz oder zensierte sich selbst (Canadian Women’s Foundation 2025). Ähnliche Zahlen finden sich in der Studie <i>Lauter Hass, leiser Rückzug</i> des Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz (2024): So berichten 49 Prozent der Befragten, bereits online beleidigt worden zu sein, und fast jede*r Zweite zieht sich als Folge von Hasskommentaren aus digitalen Debatten zurück. Junge Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund oder queere Personen sind besonders betroffen – wobei Frauen dabei überdurchschnittlich oft sexualisierte Gewalt im Internet erleben. Diese Studie verdeutlicht zudem, dass Hass im Netz nicht nur individuelles Leid verursacht, sondern auch die demokratische Öffentlichkeit bedroht: 57 Prozent äußern aus Angst vor Angriffen ihre politische Meinung online seltener, 82 Prozent sehen die Meinungsvielfalt im Internet gefährdet. Digitale Gewalt, das wird deutlich, ist nicht nur individuell schädigend, sondern wirkt strukturell: Sie entzieht bestimmten Gruppen die Möglichkeit, gleichberechtigt an digitaler Öffentlichkeit und demokratischen Diskursen teilzunehmen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die technischen Grundlagen sozialer Medien verstärken diese Dynamiken. Inhalte, die Empörung und Hass erzeugen, werden priorisiert, während differenzierte oder marginalisierte Perspektiven eher untergehen (Milli et al. 2025). Diese Algorithmen sind auf Engagement-Maximierung optimiert, nicht auf das Wohlergehen von Nutzer*innen. Inhalte, die Empörung oder Polarisierung bedienen, werden bevorzugt ausgespielt, und das bedeutet konkret: antifeministische, rassistische, queerfeindliche Narrative erhalten mehr Sichtbarkeit als sachliche, differenzierte Gegenreden. Diese Logik verstärkt das Risiko für Betroffene digitaler Gewalt und wirkt wie ein Verstärker für strukturell ohnehin marginalisierte Stimmen, die aus dem digitalen Diskurs gedrängt werden (Weale 2024). Feministische oder antirassistische Beiträge werden dagegen häufiger fälschlich entfernt oder herabgestuft; das zentrale Problem liegt hier in den (teil-)automatisierten Moderationssystemen, die Plattformen zur Erkennung rechtswidriger oder „problematischer“ Inhalte einsetzen. Diese Systeme arbeiten oft auf der Basis sprachlicher und kontextueller Muster – Muster, die wiederum auf historischen Datensätzen beruhen, in denen marginalisierte Sprachen und Perspektiven unterrepräsentiert sind. Insbesondere Sprachen des sogenannten Globalen Südens oder queere Codesprache werden schlecht erfasst, was zu ungleichem Schutz führt (Shahid/Elswah/Vashistha 2025). Inhalte aus feministischer, queerer oder antirassistischer Perspektive werden deshalb überproportional häufig als „unangemessen“, „hasserfüllt“ oder „extremistisch“ eingestuft, während sexistische, transfeindliche oder rassistische Aussagen algorithmisch durchrutschen (Golunova 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">So geraten Betroffene von digitaler Gewalt in einen absurden Zustand: Ihre Strategien der Gegenwehr und Selbstermächtigung werden zensiert, während die Gewalt, gegen die sie sich richten, online verbleibt, oft unter dem Deckmantel von „Meinungsfreiheit“. Auch diese algorithmische Moderation ist mithin keineswegs neutral, sondern reproduziert Herrschaftsverhältnisse und übt epistemische Gewalt aus, indem sie marginalisiertes Wissen nahezu unsichtbar macht. Die so propagierte Meinungsfreiheit führt so zu faktischer Zensur.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Parallel dazu wirkt Desinformation als systematischer Angriff auf Öffentlichkeiten. Gender-spezifische Desinformation nutzt Geschlechterstereotype aus und zielt oft darauf ab, Einzelpersonen, insbesondere Frauen und queere Personen, aus öffentlichen Räumen zu verdrängen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, die Legitimität von Personen oder Institutionen zu untergraben und damit auch demokratische Teilhabe zu behindern. Diese Desinformation kann das Vertrauen schwächen, zur Selbstzensur zwingen und die Sicherheit von Frauen online und offline gefährden (Bradshaw 2024). Misogynie dient oftmals als „Einstiegspforte“ für Radikalisierung: Online-Communities wie Incels (Involuntary Celibate) oder die „Manosphere“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> verbreiten frauenfeindliche Narrative, die in Kombination mit Verschwörungsmythen und Rassismus in Gewalt umschlagen können (Agena/Rahner 2021). Antifeminismus und Queerfeindlichkeit bilden weitere Ankerpunkte, an denen öffentliche Teilhabe eingeschränkt wird; schon seit einigen Jahren beobachten wir eine zunehmende Radikalisierung in der traditionellen Verschränkung von Misogynie, Antifeminismus, Antisemitismus und Rassismus, basierend auf reaktionären, konservativen Wertekontexten und geschlossenen, nicht selten verschwörungsmythologisch aufgeladenen Weltbildern. Alltagssexismus in Form von Sprache, Memes<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> und Herabwürdigungen, verstärkt in und durch verschwörungsmythologische(n) Gruppen, ist nicht selten das erste Eingangstor zu einer massiven Radikalisierung breiter Gruppen von Gesellschaft und kann bis zu menschenfeindlichen Attentaten und Femiziden reichen (Mosene 2021). Das bestätigt auch der Policy Brief der OSZE aus 2022, der aufzeigt, dass ein wachsender Bestand an Forschungsergebnissen darauf hinweisen, dass sich gewalttätig-misogyne Einstellungen und Haltungen, die gewalttätigen Extremismus und Radikalisierung unterstützen, stark überschneiden (OSCE 2022).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Die materielle Architektur der Vorein&shy;ge&shy;nom&shy;men&shy;heit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im Kontext der Inhaltemoderation wird die Verbindung zwischen KI und Materialität zunehmend sichtbar: Ihre Leistungsfähigkeit hängt nicht nur von Rechenleistung und Datenspeicherung ab, sondern auch von unsichtbarer menschlicher Arbeit, die meist von bereits marginalisierten Gruppen geleistet wird. Die sozialen und ökonomischen Bedingungen dieser Arbeit spiegeln die globalen Machtasymmetrien wider, die bereits in den Trainingsdatensätzen angelegt sind. Gemeint ist damit, was Kate Crawford in <i>Atlas of AI</i> (2021: 8) prägnant zusammenfasst: „AI is neither artificial nor intelligent. It is made from natural resources, fuel, human labor, data, and classified by humans. It is a registry of power.“ KI ist demzufolge nicht nur Code, sondern ebenso Bergbau für seltene Erden im Globalen Süden, wasser- und energieintensive Rechenzentren, und die oft unsichtbare Arbeit von Millionen Menschen, die Daten sammeln, labeln oder Inhalte moderieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Besonders in der Datenannotation und Content Moderation, den Basisarbeiten für maschinelles Lernen, sind es prekär beschäftigte Mitarbeiter*innen im Globalen Süden, die einen unverzichtbaren, aber unsichtbaren Teil der KI-Wertschöpfungskette ausmachen. Die globale KI-Industrie folgt so denselben extraktiven Logiken wie andere kapitalistische und koloniale Strukturen: Wertschöpfung findet vor allem im Globalen Norden statt, während Risiken, Kosten und Belastungen insbesondere im Globalen Süden anfallen. Damit sind die Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse, die KI in ihren Ergebnissen reproduziert, bereits tief in ihrer Produktionsweise eingeschrieben (Çetin 2021).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Entwicklungen verschärfen sich durch globale Ungleichheiten. Plattformen konzentrieren ihre Schutzmaßnahmen auf den Globalen Norden, während Nutzende im Globalen Süden mit wesentlich weniger Regulierung und schlechterer Moderation konfrontiert sind. Gerade dort, wo politische Repression und digitale Gewalt ineinandergreifen, bleiben Betroffene schutzlos.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gleichzeitig entstehen Gegenbewegungen. Netzfeministische Hashtag-Kampagnen wie #MeToo, #NiUnaMenos oder #SayHerName zeigen, dass digitale Räume auch für Widerstand genutzt werden können. Sie erzeugen Sichtbarkeit, Solidarität und politische Wirkung – oft gegen massiven Widerstand, algorithmische Unsichtbarmachung und digitale Angriffe. In Argentinien führte #NiUnaMenos<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> seit 2015 zu spürbarem gesellschaftlichem und politischem Wandel, in den USA forderte #SayHerName Sichtbarkeit für Schwarze Frauen im Kontext von Polizeigewalt. Diese Bewegungen zeigen: Digitale Räume sind umkämpft, sie können sowohl Ausschlussräume sein als auch Orte feministischer Gegenöffentlichkeit.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Politisch haben die EU mit dem Digital Services Act (DSA) und der KI-Verordnung (AI Act) Fortschritte erzielt, etwa durch Transparenzpflichten oder Risikoprüfungen (Kleemann/Hirsbrunner/Aden 2023). Doch aus feministischer Sicht bleiben Lücken: Der DSA adressiert strukturelle Macht- und Diskriminierungsverhältnisse nur am Rande. Es fehlt eine ernsthafte Auseinandersetzung mit epistemischer Gewalt – etwa, wenn feministische Inhalte fälschlich entfernt werden, während sexistische Posts durchrutschen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein intersektionaler feministischer Blickwinkel zeigt auf, dass es technische, politische, zivilgesellschaftliche und individuelle Handlungsebenen braucht. Technisch erfordert es Transparenz, Diversität und Bias-Diagnostik in der KI-Entwicklung. Politisch sind inklusive und globale Regulierungen notwendig, die Macht- und Diskriminierungsverhältnisse ernst nehmen. Zivilgesellschaftlich gilt es, feministische Gegenöffentlichkeiten zu stärken und solidarische Netzwerke zu fördern. Individuell können Selbstschutzstrategien wichtig sein, doch ohne kollektive Solidarität bleibt der Schutz lückenhaft.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Verengung öffentlicher Diskursräume durch digitale Gewalt, algorithmische Verzerrungen und Desinformation bedroht die demokratische Öffentlichkeit fundamental. Sie ist Ausdruck bestehender Ungleichheiten, die sich im digitalen Raum technologisch verfestigen. Nur wenn feministische und intersektionale Perspektiven in Technologiegestaltung, Regulierung und Öffentlichkeit systematisch berücksichtigt werden, können digitale Räume plural, sicher und demokratisch werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Katharina Mosene</strong> ist Politikwissenschaftlerin. Sie setzt sich dafür ein, intersektionale feministische Ansätze im Bereich der Internet Governance zu integrieren. Ihr Fokus liegt auf der Identifizierung von tradierten Vorurteilen (Biases) im Bereich der Künstlichen Intelligenz sowie auf ethischen Fragen beim Einsatz von Algorithmen in Wirtschaft und Gesellschaft. Zudem erforscht sie Lösungsansätze zur Bekämpfung von digitaler Gewalt, Hassrede und Antifeminismus, mit dem Ziel, Chancengleichheit im digitalen Raum zu ermöglichen. Am Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft ist sie Co-Projektkoordinatorin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Forschungsprojekts Human in the Loop. Am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut ist sie zudem für strategische Forschungs- und Veranstaltungs-Kooperationen zuständig, außerdem ist sie Gleichstellungsbeauftragte des Instituts. Neben ihrem freiberuflichen Engagement im Bereich Cyber Security, Digitale Bildung und kritische Medienbildung ist sie Gründungsmitglied von netzforma* e.V. – Verein für feministische Netzpolitik.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Agena, Gesinde/Rahner, Judith</em> 2021: Antifeminismus, gewaltbereiter Rechtsextremismus und Geschlecht, in: <em>Heinrich-Böll-Stiftung</em> vom 14.04.2021, <a href="https://heimatkunde.boell.de/de/2021/04/14/antifeminismus-gewaltbereiter-rechtsextremismus-und-geschlecht">https://heimatkunde.boell.de/de/2021/04/14/antifeminismus-gewaltbereiter-rechtsextremismus-und-geschlecht</a>.</p>
<p align="justify"><em>Amnesty International</em> 2028: Toxic Twitter – A Toxic Place for Women, in: <em>Amnesty International</em> vom 21.03.2018, <a href="https://www.amnesty.org/en/latest/research/2018/03/online-violence-against-women-chapter-1-1">https://www.amnesty.org/en/latest/research/2018/03/online-violence-against-women-chapter-1-1</a>.</p>
<p align="justify"><em>Benkler, Yochai/Faris, Robert/Roberts, Hal </em>2018: Network Propaganda: Manipulation, Disinformation, and Radicalization in American Politics, Oxford.</p>
<p align="justify"><em>Bradshaw, Samantha</em> 2024: Disinformation and Identity-Based Violence Muscatine, <a href="https://stanleycenter.org/wp-content/uploads/2024/10/Disinformation-and-Identity-Based-Violence-Bradshaw.pdf">https://stanleycenter.org/wp-content/uploads/2024/10/Disinformation-and-Identity-Based-Violence-Bradshaw.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Canadian Women’s Foundation</em> 2025: Challenging Gendered Digital Harm: Research Report on Impacts and Solutions to Digital Harm Facing Women, Gender-Diverse People, and Gender Equality Organizations, Toronto, <a href="https://canadianwomen.org/wp-content/uploads/2025/05/25-18_CWF_GenderedDigitalHarm_ENG_Mainreport_v14.pdf">https://canadianwomen.org/wp-content/uploads/2025/05/25-18_CWF_GenderedDigitalHarm_ENG_Mainreport_v14.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Çetin, Raziye Buse </em>2021: Weisheit des Nichtwissens und dekoloniale KI, in Gunda-Werner-Institut (Hrsg.): <em>Dekolonisierung des Digitalen: Feminismus und intersektionale Technologie</em>, <a href="https://www.gwi-boell.de/de/2021/02/11/weisheit-des-nichtwissens-und-dekoloniale-ki">https://www.gwi-boell.de/de/2021/02/11/weisheit-des-nichtwissens-und-dekoloniale-ki</a>.</p>
<p align="justify"><em>Crawford, Kate</em> 2021: Atlas of AI, New Haven.</p>
<p align="justify"><em>Crenshaw, Kimberlé</em> 1989: Demarginalizing the Intersection of Race and Sex: A Black Feminist Critique of Antidiscrimination Doctrine, in: <em>The University of Chicago Legal Forum</em>, H. 1, S. 139-167.</p>
<p align="justify"><em>Emcke, Carolin </em>2016: Gegen den Hass, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Golunova, Valentina</em> 2025: A Misogynistic Glitch? A Feminist Critique of Algorithmic Content Moderation, in: <em>Law, Technology and Humans</em>, Jg. 7, H. 2, S. 40-52.</p>
<p align="justify"><em>Kleemann, Steven/Hirsbrunner, Simon/Aden, Hartmut </em>2023: Fairness, Erklärbarkeit und Transparenz bei KI-Anwendungen im Sicherheitsbereich – ein unmögliches Unterfangen? In: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> Nr. 242 = Jg. 62, H. 2, S. 29-47.</p>
<p align="justify"><em>Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz</em> (Hrsg.) 2024: Lauter Hass – leiser Rückzug. Wie Hass im Netz den demokratischen Diskurs bedroht. Ergebnisse einer repräsentativen Befragung, Berlin, <a href="https://kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/download_lauterhass.php">https://kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/download_lauterhass.php</a>.</p>
<p align="justify"><em>Milli, Smitha et al.</em> 2025: Engagement, user satisfaction, and the amplification of emotionally charged, out-group hostile content in social media ranking algorithms, in: <em>PNAS Nexus</em>, Jg. 4, H. 3, S. 1-10, <a href="https://doi.org/10.1093/pnasnexus/pgaf062">https://doi.org/10.1093/pnasnexus/pgaf062</a>.</p>
<p align="justify"><em>Mosene, Katharina </em>2021: Antifeminismus und die Fortschreibung von Marginalisierungen in digitalen Räumen, in: <em>blog interdisziplinäre geschlechterforschung</em> vom 07.10.2021, <a href="https://www.gender-blog.de/beitrag/antifeminismus-digitale-raeume/">https://www.gender-blog.de/beitrag/antifeminismus-digitale-raeume/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Mosene, Katharina </em>2024: Ein Schritt vor, zwei zurück: Warum Künstliche Intelligenz derzeit vor allem die Vergangenheit vorhersagt, in: <em>HIIG Digital Society Blog</em> vom 15.10.2024, <a href="https://www.hiig.de/warum-ki-derzeit-vor-allem-vergangenheit-vorhersagt/">https://www.hiig.de/warum-ki-derzeit-vor-allem-vergangenheit-vorhersagt/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Noble, Safiya Umoja</em> 2018: Algorithms of Oppression. New York.</p>
<p align="justify"><em>Organisation for Security and Co-operation in Europe (OSCE)</em> 2022: The Linkages between Violent Misogyny and Violent Extremism and Radicalization that Lead to Terrorism: Policy Brief, Wien, <a href="https://www.osce.org/files/f/documents/d/c/525297.pdf">https://www.osce.org/files/f/documents/d/c/525297.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Plan International</em> 2020: Free to be Online. Girls‘ and young women’s experiences of online harassment, Surrey, Woking, <a href="https://www.plan.de/fileadmin/website/05._Ueber_uns/Maedchenberichte/Maedchenbericht_2020/Free_to_be_online_report_englisch_FINAL.pdf">https://www.plan.de/fileadmin/website/05._Ueber_uns/Maedchenberichte/Maedchenbericht_2020/Free_to_be_online_report_englisch_FINAL.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Shahid, Farhana/Elswah, Mona/Vashistha, Aditya</em> 2025: Think Outside the Data: Colonial Biases and Systemic Issues in Automated Moderation Pipelines for Low-Resource Languages, [Preprint] DOI: 10.48550/arXiv.2501.13836.</p>
<p align="justify"><em>Weale, Sally</em> 2024: Social media algorithms ‘amplifying misogynistic content’, in: <em>The Guardian</em> vom 06.02.2024, <a href="https://www.theguardian.com/media/2024/feb/06/social-media-algorithms-amplifying-misogynistic-content">https://www.theguardian.com/media/2024/feb/06/social-media-algorithms-amplifying-misogynistic-content</a>.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Die Manosphere (deutsch: Mannosphäre) ist ein vorwiegend antifeministisches Netzwerk. Es umfasst verschiedene Internetforen und Blogs, in denen hegemoniale Männlichkeit im Fokus stehen.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Ein Meme ist ein digitaler Inhalt, der sich viral verbreitet und oft humorvoll oder satirisch ist. Es kann ein Bild, Video oder Text sein, der leicht kopiert und weiterverbreitet werden kann.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a><i>Ni una menos</i> ist eine lateinamerikanische Frauenbewegung, die sich gegen Gewalt an Frauen und Femizide einsetzt.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/verengung-oeffentlicher-diskursraeume-auf-social-media-durch-biases-in-ki-digitale-gewalt-und-desinformation-eine-intersektional-feministische-analyse/">Verengung öffentlicher Diskursräume auf Social Media durch Biases in KI, digitale Gewalt und Desinformation: Eine intersektional-feministische Analyse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/03/vorg253_cover_Artikel.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Autoritärer Anti-Antisemitismus</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/autoritaerer-anti-antisemitismus-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 15:24:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20442</guid>

					<description><![CDATA[<p>Sind Einige im Kalender h&#228;ngen geblieben? Viel ist über den 7. Oktober 2023 geschrieben worden, auch darüber, was diese Ereignisse an Geschmacklosigkeiten mit zum Vorschein brachten, unter anderem die weitgehende Empathielosigkeit gewisser Teile der campistischen Linkeni gegenüber den israelischen, überwiegend – aber nicht nur – jüdischen Opfern des Hamas-Angriffs. In deren Perspektive wurde der reaktionäre [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/autoritaerer-anti-antisemitismus-2/">Autoritärer Anti-Antisemitismus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Sind Einige im Kalender h&auml;ngen geblieben?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Viel ist über den 7. Oktober 2023 geschrieben worden, auch darüber, was diese Ereignisse an Geschmacklosigkeiten mit zum Vorschein brachten, unter anderem die weitgehende Empathielosigkeit gewisser Teile der campistischen Linken<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> gegenüber den israelischen, überwiegend – aber nicht nur – jüdischen Opfern des Hamas-Angriffs. In deren Perspektive wurde der reaktionäre Gewaltexzess zur „militärischen Operation“ des „palästinensischen Widerstands“ (so unter anderem Klasse gegen Klasse), kurz ein „day to be proud of“ (Palästina spricht). Ein weltbildhafter Antizionismus<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> mit Anschlussfähigkeit an den Antisemitismus und mit teils antisemitischen Ausformungen feiert seitdem fröhliche Urständ und steht in Teilen der (vielfältigen und widersprüchlichen) propalästinensischen und Anti-Kriegs-Proteste vor einer neuen weltweiten Konjunktur. Während dies alles weiterhin stimmt, befinden wir uns nun, mehr als zwei Jahre nach dem 7. Oktober 2023, in einer völlig anderen Situation, die längst eine neue Sicht auf die Dinge und eine andere Priorisierung der Kritik erforderlich macht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Denn der Versuch, die gegenwärtige Lage und die anhaltenden Gaza-Proteste vor allem durch die Brille der Erschütterung des 7./8. Oktober zu betrachten, leitet auch in die Irre – wenngleich viele an genau dieser Interpretationslinie mit aller Macht festhalten, um sich nicht der schrecklichen Realität stellen zu müssen, dass ihr Identifikationsobjekt Israel wegen Völkermordverdachts vor der internationalen Gerichtsbarkeit angeklagt ist und immer mehr Menschenrechtsorganisationen, UN-Gremien und Genozid-Forscher*innen davon ausgehen, dass der Gaza-Krieg nicht nur durch eine Vielzahl schrecklicher Verbrechen gekennzeichnet ist, sondern tatsächlich einen Völkermord im Sinne der UN-Konvention darstellt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Binäre Freund-Feind-Schemata sind nämlich nicht nur bei den campistischen Truppen der Gegner*innen Israels zu finden. Vielmehr erreichte der Nahostkonflikt zweiter Ordnung, der „Konflikt über den Konflikt“ (Stern 2020), nach dem 7. Oktober in Gestalt einer Antisemitismusdebatte schnell eine neue Eskalationsstufe. In einer regelrechten <i>moral panic</i> (Della Porta 2024; Thompson/Tuzcu 2024; zum Konzept vgl. Cohen 2011) bestand bald die Tendenz, spiegelbildlich zum eingangs Geschilderten jeden Ausdruck (pro-)palästinensischer Perspektiven und Forderungen, des (Mit-)Leidens mit den palästinensischen Opfern des israelischen Gaza-Krieges (der sehr schnell keine legitime Gegenwehr mehr darstellte, sondern sich in rasanter Geschwindigkeit zum Kriegsverbrechen mit womöglich genozidalen Ambitionen auswuchs), letztlich jedes Engagement gegen den Gaza-Krieg unter Antisemitismusverdacht zu stellen. Die direkt nach dem Massaker in Berlin-Neukölln Süßigkeiten verteilenden Hamas-Sympathisant*innen setzen den Rahmen, innerhalb dessen fortan beinahe alles (Pro-)Palästinensische als Gefahr gedeutet werden konnte – eine oft vielleicht nicht intentionale, aber im Effekt sich doch klar realisierende Form eines antipalästinensischen Rassismus‘. Der zeigte sich am deutlichsten in den Allgemeinverfügungen, mit denen in manchen Städten Polizeibehörden über längere Zeiträume alle Versammlungen mit Palästinabezug untersagten, oder in polizeilichen Gewalterwartungen aufgrund der „typischen Emotionalität“ der Teilnehmer*innen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr</strong><strong class="western">. Dr. </strong><strong class="western">Peter Ullrich</strong><strong class="western">,</strong> Jg. 1976, ist Soziologe und Kulturwissenschaftler, Senior Researcher am Zentrum Technik und Gesellschaft und Fellow am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin. Seine Forschungsschwerpunkte sind Antisemitismusverständnisse, Wissenssoziologie des Antisemitismus und der Kommunikation über Antisemitismus, Protestforschung und Protest Policing. Ullrich ist unter anderem Ko-Herausgeber von &#8222;Was ist Antisemitismus? Begriffe und Definitionen von Judenfeindschaft&#8220; (Wallstein Verlag 2024).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift <strong>vor</strong>gänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 15.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 6.- €.</em></p>
<p align="justify">
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Damit sind Weltbilder überwiegend marxistisch-leninistischer Gruppen gemeint, die sich um binär einander gegenüberstehende (weltpolitische) Lager drehen, von denen jeweils eines als objektiv fortschrittliches unterstützt wird. Absolute Parteilichkeit in allen Fragen wird damit zum tragenden Prinzip, innere Widersprüche hingegen geraten aus dem Blick.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Eine Weltsicht, die den Zionismus mit Kapitalismus, Imperialismus, Rassismus und Krieg zu den Grundübeln der Welt zählt und nicht mit – auch radikaler – Zionismuskritik zu verwechseln ist.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Es sei daran erinnert, dass der Anlass der meisten Proteste ein Krieg mit zehntausenden Toten ist, und viele Proteste wesentlich von Menschen mit engen persönlichen, familiären Beziehungen in das Kriegsgebiet getragen wurden (vgl. Arzt/Bosch 2023; Arzt 2025).</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/autoritaerer-anti-antisemitismus-2/">Autoritärer Anti-Antisemitismus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Berufsverbote 2.0: Neuauflage eines dunklen Kapitels bundesdeutscher Geschichte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/berufsverbote-2-0-neuauflage-eines-dunklen-kapitels-bundesdeutscher-geschichte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 15:16:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20441</guid>

					<description><![CDATA[<p>Berufs&#173;ver&#173;bots&#173;po&#173;litik der 1970er/80er Jahre auf Grundlage des &#8222;Radi&#173;ka&#173;len&#173;er&#173;lasses&#8220; Im Jahr 2027 wird sich der sogenannte Radikalenerlass oder auch „Extremistenbeschluss“ der Ministerpräsidenten-Konferenz zum 55. Mal jähren. Mit diesem Beschluss zur bundesweiten Überprüfung von Bewerber*innen für den Öffentlichen Dienst auf deren „Verfassungstreue“ war im Jahr 1972 der Grundstein gelegt worden für eine zwei Jahrzehnte währende grundrechtsschädigende Berufsverbotspolitik. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/berufsverbote-2-0-neuauflage-eines-dunklen-kapitels-bundesdeutscher-geschichte/">Berufsverbote 2.0: Neuauflage eines dunklen Kapitels bundesdeutscher Geschichte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Berufs&shy;ver&shy;bots&shy;po&shy;litik der 1970er/80er Jahre auf Grundlage des &bdquo;Radi&shy;ka&shy;len&shy;er&shy;lasses&ldquo;</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im Jahr 2027 wird sich der sogenannte Radikalenerlass oder auch „Extremistenbeschluss“ der Ministerpräsidenten-Konferenz zum 55. Mal jähren. Mit diesem Beschluss zur bundesweiten Überprüfung von Bewerber*innen für den Öffentlichen Dienst auf deren „Verfassungstreue“ war im Jahr 1972 der Grundstein gelegt worden für eine zwei Jahrzehnte währende grundrechtsschädigende Berufsverbotspolitik. Der Beschluss hatte zum Ziel, die Beschäftigung von „verfassungsfeindlichen Kräften“ im Öffentlichen Dienst zu verhindern. Vor jeder Einstellung, aber auch zur Überprüfung bestehender Dienstverhältnisse, stellten Behörden „Regelanfragen“ an den Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“. Wer nach dessen Auffassung angeblich „verfassungsfeindlicher“ Gesinnung, Kontakte oder Aktivitäten verdächtig war, und damit Zweifel an der Verfassungstreue vorlagen, wurde nicht eingestellt oder aus dem Dienst entfernt (Kutscha 2019; 2022).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der „Radikalenerlass“ zielte in Intention und Wirkung überwiegend auf die gesellschaftliche Linke, die weitgehend des „Linksextremismus“ bezichtigt wurde; weit weniger betroffen war das rechtsextreme Spektrum. Ganz offensichtlich handelte es sich um eine Staatsschutz-Reaktion auf „1968“: auf Nachwirkungen der damaligen Studentenbewegung, auf die außerparlamentarische Opposition und sicher auch auf Rudi Dutschkes angekündigten „Marsch durch die Institutionen“. Betroffen von den Maßnahmen waren überwiegend Kommunist*innen, aber auch Linksliberale, Jusos und Gewerkschafter*innen, Antifaschist*innen und Pazifist*innen, die sich für staatliche Stellen als Lehrer*innen, Wissenschaftler*innen, Jurist*innen, Verwaltungsbeamt*innen, Postbot*innen, Lokführer*innen, Sozialarbeiter*innen, Krankenhauspersonal etc. beworben oder solche Berufe innehatten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Laufe von zwei Jahrzehnten kam es bundesweit zu etwa 3,5 Millionen Regelanfragen und Gesinnungsüberprüfungen durch den sogenannten Verfassungsschutz, zu etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren und über 1.500 konkreten Berufsverbotsmaßnahmen (Nichteinstellungen und Entlassungen) sowie zu circa 2.200 Disziplinarverfahren (Jaschke 1991: 164-165; Braunthal 1992). Diese Berufsverbotspolitik, die zwar zeitgenössisch vom Bundesverfassungsgericht als Instrument der „wehrhaften Demokratie“ weitgehend bestätigt wurde, verstieß jedoch in vielen Fällen gegen Gleichheitsgrundsatz und Diskriminierungsverbot sowie gegen die Grundrechte auf Berufs-, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. So urteilte jedenfalls 1995 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem typischen Berufsverbotsfall (Dorothea Vogt; Urteil v. 26.09.1995, Az. 17851/91 = NJW 1996: 75 ff.). Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) stellte bereits 1987 fest: Mit der Verweigerung des Zugangs zum Öffentlichen Dienst aus politischen Gründen verstoße die Bundesrepublik gegen das Übereinkommen 111 von 1958 über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Stuby 1988). Diese Diskriminierung hatte auch den Zweck, die öffentlichen Diskursräume einzuschränken, wenn eine bestimmte linke Position die berufliche Karriere zerstören konnte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die politisch-ideologisch motivierten Entscheidungen, die Berufsverboten zugrunde lagen, basierten auf häufig zweifelhaften Erkenntnissen und Bewertungen des „Verfassungsschutzes“ – eines Inlandsgeheimdienstes, der selbst als Problemfall, ja als Fremdkörper in der Demokratie qualifiziert werden kann, weil er den weitgehend demokratischen Prinzipien der Transparenz und Kontrollierbarkeit widerspricht (Gössner 2024). Die Berufsverbotspraxis mit Regelanfragen, Gesinnungsüberprüfungen, Ausgrenzung, Arbeitslosigkeit und Renteneinbußen vergiftete das politisch-kulturelle Klima der Bundesrepublik, führte zu Angst und Einschüchterung, zu Anpassung, Zensur und Selbstzensur, zerstörte zahlreiche Lebensperspektiven und Berufskarrieren, nicht selten mit existentiellen Folgen bis hin zu psychischen Krisen und Altersarmut. Erst in den 1980er/Anfang der 90er Jahre ist diese Praxis weitgehend eingestellt worden. Allerdings gab es auch danach immer wieder einzelne Berufsverbote beziehungsweise Verbotsversuche.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Neuauflage 2.0: vom &bdquo;Radi&shy;ka&shy;len&shy;er&shy;lass&ldquo; zum gesetz&shy;li&shy;chen &bdquo;Verfas&shy;sungs&shy;treu&shy;e-Check&ldquo;</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Aus den genannten Gründen ist es wichtig, dieses dunkle Kapitel systematischer Grundrechtsverletzungen der gesellschaftlichen Verdrängung zu entreißen und bundesweit offizielle Aufarbeitung einzufordern und zu betreiben. Dies ist bislang nur in einzelnen Bundesländern unterschiedlich intensiv erfolgt. Aus den Erkenntnissen dieser Aufarbeitung müssen aber auch politische Konsequenzen gezogen werden, was bisher unterblieben ist. Dazu gehören: gesellschaftliche Rehabilitierung der Betroffenen und materielle Entschädigung für erlittene Benachteiligungen und Einbußen bei Besoldung sowie Renten/Pensionen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Erinnerungs- und Aufarbeitungsarbeit ist unabdingbar, um heute und künftig wachsamer und sensibler zu sein gegenüber bürgerrechtsschädigenden und freiheitsfeindlichen Entwicklungen und Strukturen im Namen von Sicherheit, Freiheit und Demokratie. Denn längst ist deutschlandweit eine Wiederbelebung der fatalen Regelanfragen beim Verfassungsschutz sowie der Berufsverbotspraxis vergangen geglaubter Zeiten zu verzeichnen. Konfrontiert mit staatlichen Ausforschungsmethoden sind Bewerber*innen für den Öffentlichen Dienst, darunter Referendar*innen, Stelleninhaber*innen und Beamt*innen in verschiedenen Bundesländern.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die vorherrschende Begründung für diese Entwicklung lautet: Man handle, insbesondere seit dem Erstarken der in weiten Teilen rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD), aus Sorge vor rechtsextremistischen, aber auch islamistischen Versuchen der Infiltration des Staatsdienstes. Auffällig ist dabei, dass gerade Landesregierungen, an denen SPD und Grüne beteiligt sind, mit dieser Begründung wieder Regelanfragen und Gesinnungsüberprüfungen einführen (wollen) – doch treffen wird es auch Menschen mit ganz anderen politischen Ausrichtungen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Folgenden ein Überblick über den bisherigen Stand (Ende 2025) und die weiteren Vorhaben in Bund und Ländern:</p>
<ol>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">In mehreren Bundesländern – unter anderem in Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt – gibt es wieder eine Art von Regelanfragen an den „Verfassungsschutz“ (mit oder ohne Einwilligung der Betroffenen), und zwar zu angehenden Polizist*innen, teils auch zu Richter*innen und Staatsanwält*innen (Sehl 2021; Arzt 2024). Teilweise gilt dies auch schon für Ausbildung und Referendariat im Öffentlichen Dienst, insbesondere dann, wenn der Vorbereitungsdienst nur im Beamtenverhältnis auf Widerruf abzuleisten ist.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">In Bayern gibt es, neben Regelanfragen an den Verfassungsschutz zu angehenden Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen, für alle anderen Stellenbewerber*innen einen Fragebogen zur „Verfassungstreue im Öffentlichen Dienst“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Darin müssen sie angeben, ob sie in einer oder mehreren der dort aufgelisteten über 200 als „extremistisch oder extremistisch beeinflusst“ eingestuften Organisationen, Parteien, Vereine und Gruppen tätig sind oder tätig waren oder sie unterstützen (sortiert nach „Linksextremismus“, „Rechtsextremismus“, „Islamismus und auslandsbezogenem Extremismus“ sowie „Extremismus sonstiger Art“). Zu den „linksextremistischen“ Organisationen werden gezählt: DKP, SDAJ, Marxistisch-Leninistische Partei MLPD, Rote Hilfe etc. Im rechtsextremen Spektrum werden neben „Reichsbürgern“, Der III. Weg, NPD, Pegida auch die AfD gelistet. Im Fall von „Treffern“ oder anderweitiger „Zweifel an der Verfassungstreue“ erfolgen zwingend Anfragen beim Landesverfassungsschutz zu den Erkenntnissen über die Betroffenen.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">In Brandenburg sind von der damaligen CDU/SPD/Grünen-Regierungskoalition gemäß Gesetz zur Verbesserung des Schutzes des Berufsbeamtentums vor Verfassungsgegnern vom April 2024 (GVBl. I/2024/Nr. 21; Legal Tribune Online 2024) sogenannte Verfassungstreue-Checks vor Einstellung aller Beamt*innen eingeführt worden – bundesweit war das bis dahin einmalig. Manche sehen darin einen „Radikalenerlass 2.0“ – allerdings nun in Gesetzesform (Hornung 2024). Dabei sind bei der verdachtsunabhängigen „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ keine Nachweise konkreter „verfassungsfeindlicher Betätigung“ erforderlich, sondern es genügen „Erkenntnisse“ des Verfassungsschutzes über Bestrebungen gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“, die „Zweifel“ am Vorliegen der Berufungsvoraussetzungen „begründen“ können. Auf Lebenszeit Verbeamtete sollen ebenfalls im Wege der Regelanfrage auf ihre Verfassungstreue überprüft werden, bevor ihnen etwa Leitungsfunktionen übertragen werden.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Das rot-grün regierte Hamburg folgt dem Beispiel Brandenburgs mit einem Gesetzentwurf „zum Schutz des Öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ (LT-Drucksache 23/1870 v. 21.10.2025).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> Darin wird die „Einführung einer Regelanfrage zur Prüfung der Verfassungstreue beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV)“ geregelt. Das bedeutet: Bewerber*innen in allen Bereichen des Öffentlichen Dienstes sollen künftig vom Verfassungsschutz durchleuchtet werden. Dies gilt nicht nur für Neueinstellungen, sondern auch für Auszubildende, für Angestellte im Öffentlichen Dienst, im Fall der Verbeamtung oder im Fall der Übernahme von Leitungspositionen sowie für Richter*innen. Das Gesetz soll ab 2026 in Kraft treten. Gegen diese Gesetzesvorlage hat sich ein Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote gegründet unter maßgeblicher Beteiligung der Gewerkschaften.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Diesem Bündnis gehört auch die Humanistische Union an.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Andere Bundesländer prüfen oder planen ebenfalls obligatorische Abfragen zur „Verfassungstreue“ – etwa Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein – und/oder wollen, wie Rheinland-Pfalz, dem bayerischen „Vorbild“ folgend, anhand einer Liste mit „extremistischen oder extremistisch beeinflussten“ Organisationen und Parteien arbeiten, um mutmaßliche „Verfassungsfeinde“ herausfiltern und durch den Verfassungsschutz überprüfen zu können.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Wie schon auf Bundesebene (BT- Drucksache 20/9252 v. 10.11.2023)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> ist auch in einigen Ländern wie Baden-Württemberg, Brandenburg und Hamburg das Disziplinarrecht verschärft worden, um mögliche „Verfassungsfeinde“, die bereits verbeamtet sind, unter vereinfachten Bedingungen loszuwerden. Statt solcher Art verdächtigte Personen, wie zuvor, aufwändig anhand konkreter Beweise einem verwaltungsgerichtlichen Disziplinarverfahren zu unterziehen und je nach Urteil gegebenenfalls zu disziplinieren oder aus dem Dienst zu entfernen, kann dies nun bei „Verdacht einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht“ gemäß Beamtenrecht mittels exekutiver Disziplinarverfügung angeordnet werden. So können mit bloßem exekutivem Verwaltungsakt schwerwiegende Maßnahmen wie Zurückstufung, Kürzung der Dienstbezüge, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Aberkennung des Ruhegehalts etc. verhängt werden (dies gilt nicht für Richter*innen). Die Folge ist, dass Betroffene erst nachträglich gegen die exekutive Maßregelung vor den zuständigen Verwaltungsgerichten klagen können, um die erhobenen Vorwürfe zu entkräften. Das bedeutet für die Betroffenen eine klare Beweislastumkehr, wobei auch die „Unschuldsvermutung“ durch die Prozedur per Verwaltungsakt ausgehebelt wird.</p>
</li>
</ol>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Die Praxis wirkt wieder in eine bekannte Richtung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wie sich all dies bereits in der Praxis auswirkt und wen es tatsächlich betrifft, das zeigen Fälle von Ausbildungs- und Berufsverboten der vergangenen Jahre. Hier nur einige Beispiele:<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> Da wird etwa einem Lehrer und Antifaschisten in Baden-Württemberg – trotz fachlicher Qualifikation – wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue die Einstellung in den staatlichen Schuldienst verweigert. Zur Last gelegt wird ihm sein linkspolitisch-antifaschistisches Engagement unter anderem im Rechtshilfe-Verein Rote Hilfe, den der Verfassungsschutz als „linksextremistisch“ einstuft. Einem Wissenschaftler in Bayern werden seine Funktion als Sprecher der DKP und Mitglied-schaften bei SDAJ und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) vorgeworfen. Oder jemand durfte nicht Lehrer-Referendar werden, weil er früher linken Gruppen angehörte, unter anderem der Linksjugend Solid. In all diesen Fällen gebe es (begründete) Zweifel an der Verfassungstreue der Betroffenen. Mitunter konnten Betroffene in gerichtlichen Verfahren erreichen, dass sie doch noch eingestellt, teilweise auch entschädigt werden mussten – unter anderem, weil bloße Mitgliedschaften in legalen Parteien oder Organisationen, die vom „Verfassungsschutz“ als „extremistisch“ eingestuft werden, allein kein Berufsverbot begründen können.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Drei aktuelle Fälle sollen ausführlicher dargestellt werden, weil es dabei, neben „inkriminierten“ Mitgliedschaften und Tätigkeiten, besonders auch um politische Gesinnungen und Meinungsäußerungen der Betroffenen geht, die weder strafbar sind noch gegen Kernprinzipien der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ verstoßen, aber dennoch von „Verfassungsschutz“ und Einstellungsbehörden als „verfassungsfeindlich“, „linksextremistisch“ oder auch „antisemitisch“ bewertet werden.</p>
<ol>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Dem Geographen Benjamin Ruß wurde am Lehrstuhl für Kartographie der Technischen Universität München (TUM) die Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters in Aussicht gestellt. Vor Einstellung musste er den „Fragebogen zur Verfassungstreue“ mit der Liste „extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen“ ausfüllen, wie es in Bayern üblich ist. Darin hat er auch seine Mitgliedschaft in Die Linke.SDS und in der Roten Hilfe angegeben. Nach einer Anfrage beim bayerischen „Verfassungsschutz“ verweigert ihm die TUM wegen seiner „marxistischen Weltanschauung“ und Zweifeln an seiner Verfassungstreue die Einstellung (Goetsch 2024: 15).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Ruß klagte deshalb gegen den Freistaat Bayern und die TUM vor dem Arbeitsgericht (AG) München. Die TUM behauptete im Laufe des Verfahrens, Ruß bediene sich „in der Gesamtheit seiner Äußerungen [&#8230;] klassischer Begriffe wie Faschismus, Rassismus, Kapitalismus, Polizeigewalt/-willkür, mittels derer auch die Gegnerschaft zur bestehenden Ordnung betont und begründet“ werde (Ruß 2025). Der Kläger sei der „linksextremistischen Szene“ zuzuordnen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Das AG hat seine Klage am 14. August 2024 abgewiesen (33 Ca 1352/23), weil „ein Bewerber keinen Anspruch hat, im Öffentlichen Dienst eingestellt zu werden, wenn er nicht die erforderliche Gewähr für die von ihm für die konkrete Stelle zu fordernde Verfassungstreue bietet“. Für eine Nichteinstellung in den Öffentlichen Dienst genüge es grundsätzlich, wenn Zweifel an der Verfassungstreue begründet seien, so das Gericht (ArbG München 2024).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> Begründete Zweifel an der Verfassungstreue seien zwar nicht schon dann anzunehmen, wenn man Anhänger einer verfassungsfeindlichen Organisation sei. „Die nicht ausräumbaren Zweifel an der Verfassungstreue des Klägers“ stützten sich jedoch auf seine selbst verfassten Artikel und auf Äußerungen, die er unter anderem zu Protesten des Aktionsbündnisses STOP G7 gegen den G7-Gipfel im Jahr 2015 kundgetan habe und „in denen er die Idee vertritt, mit rechtswidrigen Mitteln gegen den Staat vorzugehen, um eine neue Gesellschaftsordnung zu erreichen“. Gemeint sind damit etwa seine Forderungen nach einem erweiterten (politischen) Streikrecht oder nach Demokratisierung des Wirtschaftssektors. Wegen mutmaßlicher Aussichtslosigkeit hat Ruß keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt und lebt seitdem mit einem Berufsverbot, das zumindest für Bayern gilt und weitgehend auf legalen und legitimen Meinungsäußerungen beruht.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Lisa Poettinger darf nicht Lehrer-Referendarin werden, weil sie in der Klimabewegung aktiv ist und dabei die Klimafrage als Klassenfrage begreife, sich selbst als Marxistin versteht sowie den Begriff <i>Profitmaximierung</i> verwendet. Das bayerische Kultusministerium hat sie deshalb und aus weiteren Gründen wegen „Zweifeln an ihrer charakterlichen Eignung“ nach dem Beamtenstatusgesetz im Januar 2025 abgelehnt (Heckel 2025: 7-8). Damit wird ein staatliches Ausbildungsverbot verhängt, das ein Berufsverbot bedeuten kann – unter Verletzung der Grundrechte der Betroffenen auf freie Berufswahl und auf Meinungsfreiheit.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Zu den weiteren Vorwürfen, die ihr gemacht werden: Sie habe ein Plakat der AfD (mit hetzerischen Inhalten) heruntergerissen und sei wegen Sachbeschädigung (zu einer geringen Geldstrafe) verurteilt worden. Ihr werden auch (bislang gerichtlich ungeklärte) „Widerstandshandlungen“ gegen Polizisten bei Protesten gegen Kohleabbau zur Last gelegt sowie Kontakte zum „Offenen Antikapitalistischen Klimatreffen München“. Antikapitalistische Einstellungen seien, so die amtliche Interpretation, der „kommunistischen Ideologie“ zuzuordnen; sie seien mit Abschaffung der Demokratie verbunden und mit der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ nicht vereinbar – jeweils mit Bezugnahme auf die Interpretationen des Verfassungsschutzes (Steinke 2025; Frielinghaus 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Sachlich gerechtfertigte Kritik an Kapitalismus und Profitmaximierung als Begründung für fehlende charakterliche Eignung kann und darf jedoch kein Kriterium sein, zumal sich das Grundgesetz bekanntlich nicht auf ein bestimmtes Wirtschaftssystem festlegt oder ein solches gewährleistet. Der Kampf für eine gerechtere Gesellschaft hat nichts mit der Abschaffung von Demokratie zu tun – im Gegenteil: Es ist auch ein Kampf um mehr Demokratie. Nach einer ersten Niederlage im Eilverfahren vor Gericht hat Poettinger Klage in der Hauptsache eingereicht (Stand: Herbst 2025).</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Anfang 2025 ist Melanie Schweizer, Juristin und Referentin für den Bereich Wirtschaft und Menschenrechte im Bundesministerium für Arbeit und Soziales erst suspendiert, dann entlassen worden – unter Aberkennung ihres Beamtinnen-Status auf Probezeit. Begründet wurden diese Maßnahmen mit ihren israelkritischen Meinungsäußerungen auf der Social-Media-Plattform X, wonach etwa Israel im Gazastreifen einen Völkermord begehe und dementsprechend gegen Völkerrecht verstoße (Rampe 2025; Schweizer 2025). Der Rauswurf erfolgte ohne Disziplinarverfahren und bezieht sich ausschließlich auf umstrittene Meinungsäußerungen der Betroffenen, der unter anderem ein Verstoß gegen das beamtenrechtliche „Mäßigungsgebot“ zum Vorwurf gemacht wird, obwohl Beamt*innen weder untersagt ist, sich politisch zu engagieren, noch klar zu äußern.</p>
</li>
</ol>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">F&auml;lle aus dem rechts&shy;ex&shy;tremen, rassis&shy;ti&shy;schen und nazis&shy;ti&shy;schen Spektrum</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Diese geschilderten und einige weitere Fälle zeigen unzweifelhaft: Die Neuauflage der Berufsverbotspolitik hat längst begonnen und sie richtet sich wieder vielfach gegen linksorientierte Betroffene. Dass mit den damit verbundenen geheimdienstlichen Gesinnungsüberprüfungen und Bewertungen sowie den möglichen exekutiven Folgen auch die ohnehin bedrohten gesellschaftlichen Diskursräume noch weiter in Mitleidenschaft gezogen werden, liegt auf der Hand. Jedenfalls wirkt eine solche staatliche Misstrauenspolitik beeinträchtigend auf die freie Meinungsäußerung und auch auf die Bereitschaft zu politischem Engagement.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch Fälle, die dem rechten Spektrum zuzurechnen sind, sind inzwischen vermehrt zu verzeichnen – ganz besonders in zwei Berufsfeldern: Polizeidienst und Bundeswehr. Denn der rechtsextreme und rassistische Nährboden reicht nicht nur weit in die Mitte einer nach rechts driftenden Gesellschaft, sondern bekanntlich auch weit hinein in staatliche Sicherheitsinstitutionen, wo hunderte Verdachtsfälle, „Reichsbürger“, rechtsextreme Chatgruppen und Netzwerke längst erhebliches Unheil stiften.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Und so gibt es immer wieder Fälle aus diesem Spektrum, in denen etwa Bewerber*innen für den Polizeidienst wegen begründeter Zweifel an ihrer Verfassungstreue nicht zugelassen oder Stelleninhaber zurückgestuft oder aus dem Öffentlichen Dienst entfernt werden (Kuttler 2025; Arzt 2024; Thurn 2023). Das geschieht etwa, wenn sie sich nachweislich an nazistischen Gruppen-Chats mit diskriminierenden, rassistischen, menschenverachtenden Beiträgen aktiv beteiligen oder dem „Reichsbürger“-Milieu angehören. Denn damit würden die Beteiligten schuldhaft gegen ihre beamtenrechtliche Pflicht verstoßen, durch ihr gesamtes Verhalten für die Erhaltung der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ einzutreten. Häufig kommt es in solchen Fällen auch zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen oder Verfahren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein Fall aus diesem Bereich lässt jedoch aufhorchen: Das zuständige Polizeipräsidium wollte den bayerischen Polizeibeamten Michael R. per Disziplinarklage aus dem Dienst entlassen und scheiterte damit im Februar 2025 vor dem höchsten bayerischen Verwaltungsgericht, so dass er in den Polizeidienst zurückkehren konnte (VGH-Urteil v. 19.02.2025; Az. 16a-D-23.1023); und dies, obwohl ihm als polizeilichen Personenschützer von Charlotte Knobloch, der Präsidentin der „Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern“, über viele Jahre hinweg antisemitische, rassistische, menschenfeindliche Hetztiraden nachzuweisen sind, die er in Chats und Chatgruppen verbreitete. So wünschte er ihr, die er eigentlich schützen sollte, dass sie „vergast bzw. in ein Konzentrationslager verbracht“ werden solle. Auch die Einrichtung von KZs für Ausländer, R. nennt sie „Kanaken“, die gegen Corona-Regeln verstoßen, hielt er für „vernünftig“. Seine Posts unterzeichnete er mit „SH“ (für „Sieg Heil“) und „HH“ (für „Heil Hitler“). Doch der bayerische Verwaltungsgerichtshof konnte in all diesen und weiteren menschenfeindlichen Nachrichten in Chatgruppen keine Verstöße gegen die Verfassungstreuepflicht entdecken und damit auch keine Verstöße gegen die Menschenwürde als Kernelement der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“. Denn sie seien, obwohl „inakzeptabel“, nur im privaten Umfeld und unter Kolleg*innen verbreitet worden sowie auch psychologisch „erklärbar“; und die Codes „SH“ und „HH“ gelten dem Gericht als „bewusstes Spielen mit dem Verbotenen“. Statt Entlassung aus dem Staatsdienst hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ihn lediglich um eine Besoldungsstufe zurückgestuft (Kolter 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">So viel höchstrichterliches Verständnis, ausgerechnet einem Polizeibeamten mit staatlichen Vollzugs- und Eingriffsbefugnissen gegenüber, ist kaum nachvollziehbar und dürfte viele Betreibende von rechtsextremen bis nazistischen Netzwerken und Chatgruppen innerhalb etlicher Polizeidienststellen des Bundes und der Länder ermutigen. Wie anders verlaufen demgegenüber die Fälle linker Beamtenanwärter*innen oder Referendar*innen, die mit staats- oder auch systemkritischen Begriffen (<i>Profitmaximierung</i>), Meinungsäußerungen und Forderungen (Demokratisierung des Wirtschaftssektors) „aufgefallen“ sind, die kaum nachvollziehbare Zweifel an ihrer Verfassungstreue begründeten und ihnen den Zugang zum Öffentlichen Dienst versperren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch die Bundeswehr hat ein „Rechtsextremismus-Problem“, das 2024 noch zugenommen hat. So fallen 75 Prozent aller Verdachtsfälle in den Phänomenbereich Rechtsextremismus. 2024 sind insgesamt 875 solcherart Fälle bearbeitet worden (2023: 776), davon 216 neue (jeweils ohne Berücksichtigung von Reservist*innen). Hinzukommen weitere 58 Verdachtsfälle (2023: 62) aus dem „Phänomenbereich Reichsbürger und Selbstverwalter“. Aus der Bundeswehr wurden 2024 aufgrund konkreter rechtsextremer Vorfälle 97 Bundeswehrangehörige entlassen, 62 waren es im Jahr 2023 – sprich ein Anstieg von rund 45 Prozent (Frömke/Kaul 2025; Bundesministerium der Verteidigung 2024). Zu den Gründen zählten wiederholte Hitlergrüße, rassistische Äußerungen, Verbreiten von Nazi-Propaganda oder Verbindungen zu und Aktivitäten in rechtsextremistischen und gewaltbereiten Gruppen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">2023 sind die Hürden in § 46 Abs. 2a Soldatengesetz abgesenkt worden, um „verfassungsfeindliche“ Soldaten schneller aus der Bundeswehr entlassen zu können. Gleichwohl behielten 65 der 2024 wegen rechtsextremer Verhaltensweisen beschuldigten Soldat*innen, so die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, weiterhin Zugang zu Waffen. 27 von ihnen wurden weiterhin als Ausbilder*innen eingesetzt (Kühn 2025).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Fazit: grund&shy;rechts- und demokra&shy;tie&shy;sch&auml;&shy;di&shy;gend sowie geschichts&shy;ver&shy;gessen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Insgesamt müssen wir das staatliche Bestreben konstatieren, anhand von Listen mit „extremistischen oder extremistisch beeinflussten“ Organisationen und/oder mit Regelanfragen an und Gesinnungsprüfungen durch den „Verfassungsschutz“ vermeintliche „Verfassungsfeinde“ oder „Extremisten“ ausfindig zu machen, um sie aus dem Öffentlichen Dienst fernzuhalten oder als Bedienstete und Beamt*innen entfernen zu können. Dabei werden, genauso wie früher, die rechtlich völlig unbestimmten und missbrauchsanfälligen politischen Begriffe <i>Extremismus</i>, <i>Extremisten</i> und <i>Verfassungsfeindlichkeit</i> benutzt sowie von „jeder Form extremistischer Bestrebungen“ gesprochen. Von wegen: vorwiegend und gezielt gegen rechtsextremistische oder islamistische Bestrebungen gerichtet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">So wird links und rechts, kapitalismuskritisch und nationalistisch, faschistisch und antifaschistisch abermals gleichgesetzt und ausgerechnet dem einschlägig vorbelasteten „Verfassungsschutz“ die Deutungshoheit überlassen, wer als „Verfassungsfeind“ oder „Extremist“ zu gelten hat und ausgegrenzt werden kann – ausgerechnet einem Inlandsgeheimdienst, der sich über sein weitgehend kriminelles V-Leute-System heillos in Naziszenen, NSU und rechte Terrornetzwerke verstrickte sowie bei der Aufdeckung nazistischer Strukturen und Morde aus strukturellen und ideologischen Gründen katastrophal versagt hat. Auch diese Geschichte ist nicht vollständig aufgearbeitet worden. Gleichwohl wird diesem skandalträchtigen Problemfall der Demokratie bei der Neuauflage der Berufsverbotspolitik wieder eine herausragende Rolle zugeschoben, was abermals zu geheimdienstlichen Ausforschungen, Gesinnungsüberprüfungen und Geheimdossiers führt. Damit mutiert dieser demokratisch ohnehin schwer kontrollierbare Inlandsgeheimdienst faktisch zur Auswahlbehörde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aus all diesen Gründen ist angesichts der neuen Gesetze, skizzierten Vorhaben und Berufsverbotsfälle bezüglich aller politischer Spektren festzustellen und zu fordern: Massenhafte anlasslose und einschüchternde Gesinnungsüberprüfungen per Regelanfragen auf „Zweifel an der Verfassungstreue“ von Anwärter*innen und Angehörigen des Öffentlichen Dienstes darf es nie wieder geben! Das lehrt die Geschichte bundesdeutscher Berufsverbote und ihrer existentiellen Folgen. Pauschales Misstrauen aufgrund anlassloser Gesinnungskontrollen und vager Prognose-Entscheidungen darf es nicht geben, genauso wenig eine weitere Einschränkung gesellschaftlicher Diskursräume angesichts von Einschüchterung, Anpassung und Selbstzensur, die mit einer solchen Berufsverbotspolitik einhergehen. Eine bloße Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei oder einer legalen politischen Organisation – selbst wenn sie vom Verfassungsschutz als „extremistisch“ eingestuft wird – reicht zudem für sich genommen, so die Rechtsprechung, nicht für eine Verweigerung der Einstellung oder für eine Entfernung aus dem Öffentlichen Dienst aus.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hinzukommen müssen in jedem Einzelfall konkrete Aussagen oder individuelle Aktivitäten im Dienst oder außerdienstlich, bei denen es sich nachweislich um schwerwiegende Dienstvergehen oder strafbare Verhaltensweisen handelt, die mit Kernelementen der „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ nicht vereinbar sind – und dazu gehören: die Achtung der Menschenwürde und Menschenrechte sowie Demokratie- und Rechtsstaatsprinzipien (Volkssouveränität, Mehrparteiensystem, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Gewaltenteilung und unabhängige Gerichte). Nur in solch begründeten Verdachtsfällen bedarf es konkreter Einzelfallprüfungen – gegebenenfalls mit der Folge der Nichtzulassung zum Öffentlichen Dienst oder disziplinar- oder strafrechtlicher Verfahren und differenzierter Disziplinar-Maßnahmen für Staatsbedienstete, in schwerwiegenden Fällen auch bis hin zu Entlassungen. Alles andere wäre unverhältnismäßig, grundrechts- und demokratieschädigend sowie geschichtsvergessen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. Rolf Gössner</strong> ist Publizist und Jurist, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte (Berlin) und Mitherausgeber des jährlich erscheinenden &#8222;Grundrechte-Report. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland&#8220; (Fischer, Frankfurt am Main). Er arbeitete 40 Jahre als Rechtsanwalt, war stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen sowie rechtspolitischer Berater und Sachverständiger in Bundestag und Landtagen. Autor und Herausgeber zahlreicher Bücher zu Demokratie, Innerer Sicherheit und Bürgerrechten. Über 40 Jahre lang stand er unter Beobachtung des Inlandsgeheimdienstes „Verfassungsschutz“ – grundrechtswidrig, wie die Gerichte in einem 15-jährigen Verfahren durch alle Instanzen geurteilt haben (zuletzt mit rechtskräftigem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2020).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Arzt, Clemens </em>2024: Überprüfung der Verfassungstreue von Polizeianwärtern. Ein hinreichender Ansatz gegen Rechts? In: <em>ZRP-Zeitschrift für Rechtspolitik</em>, Jg. 57, H. 1, S. 24-26.</p>
<p align="justify"><em>Braunthal, Gerard</em> 1992: Politische Loyalität und öffentlicher Dienst. Der „Radikalenerlass“ von 1972 und die Folgen, Marburg.</p>
<p align="justify"><em>Brückner, Jens A.</em> 1977: Das Handbuch der Berufsverbote. Rechtsfibel zur Berufsverbotspraxis, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Bundesministerium der Verteidigung</em> 2024: Jahresbericht KfE 2024. BMVg RO II 5 – Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle, Bonn, <a href="https://www.bmvg.de/resource/blob/5958156/%2089b31278839d723fbcea49556ec6bb3d/dl-kfe-2024-data.pdf">https://www.bmvg.de/resource/blob/5958156/ 89b31278839d723fbcea49556ec6bb3d/dl-kfe-2024-data.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Frielinghaus, Jana </em>2025: Lisa Poettinger und andere: Die neue Welle gegen Linke, in:<em> Neues Deutschland</em> vom 11.02.2025, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188897.berufsverbote-lisa-poettinger-und-andere-die-neue-welle-gegen-linke.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188897.berufsverbote-lisa-poettinger-und-andere-die-neue-welle-gegen-linke.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Fröhmke, Helene/Kaul, Martin</em> 2025: 97 Bundeswehrangehörige wegen Rechtsextremismus entlassen, in: <em>Tagesschau </em>vom 25.08.2025, <a href="https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bundeswehr-rechtsextremismus-134.html">https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bundeswehr-rechtsextremismus-134.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gössner, Rolf </em>2024: „Das Amt betreibt ideologische Gesinnungskontrolle“. Gespräch mit Rolf Gössner, in: <em>junge Welt-Sonderausgabe</em> Juni 2024, S. 4.</p>
<p align="justify"><em>Gössner, Rolf</em> 2025: „Verfassungsschutz“ im Aufwind: Der hilflose Schrei nach dem starken Schrei gegen rechts, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 27.05.2025, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/verfassungsschutz-im-aufwind-der-hilflose-schrei-nach-dem-starken-staat-gegen-rechts-li.2328149">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/verfassungsschutz-im-aufwind-der-hilflose-schrei-nach-dem-starken-staat-gegen-rechts-li.2328149</a>.</p>
<p align="justify"><em>Goetsch, Monika</em> 2024: Ein politischer Mensch, in: <em>ver.di publik</em> Nr. 1, <a href="https://publik.verdi.de/ausgabe-202401/ein-politischer-mensch/">https://publik.verdi.de/ausgabe-202401/ein-politischer-mensch/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Heckel, Johann</em> 2025: Neue Berufsverbote: Lasst Lisa lehren! In: <em>Die Rote Hilfe</em> Nr. 2, S. 7f.</p>
<p align="justify"><em>Hornung, Martin</em> 2024: „Verfassungstreue-Check“. Radikalenerlass 2.0? In: <em>Kontext: Wochenzeitung</em> vom 01.05.2024, <a href="https://www.kontextwochenzeitung.de/politik/683/radikalenerlass-20-9518.html">https://www.kontextwochenzeitung.de/politik/683/radikalenerlass-20-9518.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Jaschke, Hans-Gerd</em> 1991: Streitbare Demokratie und Innere Sicherheit. Grundlagen, Praxis und Kritik, Opladen.</p>
<p align="justify"><em>Kolter, Max</em> 2025: VGH Bayern zu Knobloch-Personenschützer: Nur schwer vermittelbar oder Fehlurteil? In: <em>LTO </em>vom 03.07.2025, <a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vgh-bayern-polizei-polizist-muenchen-antisemitismus-knobloch">https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vgh-bayern-polizei-polizist-muenchen-antisemitismus-knobloch</a>.</p>
<p align="justify"><em>Kühn, Timm</em> 2025: Die autoritäre Wende trägt Uniform, in: <em>taz </em>vom 26.08.2025, <a href="https://taz.de/97-Rechtsextreme-aus-der-Armee-entlassen/!6106422/">https://taz.de/97-Rechtsextreme-aus-der-Armee-entlassen/!6106422/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Kutscha, Martin </em>1979: Verfassung und „streitbare Demokratie“. Historische und rechtliche Aspekte der Berufsverbote im öffentlichen Dienst, Köln.</p>
<p align="justify"><em>Kutscha, Martin</em> 2019: Neuauflage der Berufsverbotepraxis? In: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> Nr. 227 = Jg. 58, H. 3, S. 153-156.</p>
<p align="justify"><em>Kutscha, Martin</em> 2022: Berufsverbote – eine unendliche Geschichte? In: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> Nr. 237/238 = Jg. 61, H. 1-2, S. 133-140.</p>
<p align="justify"><em>Kutscha, Martin</em> 2022: Jagd auf „Verfassungsfeinde“ und „Extremisten“. Fortführung einer deutschen Tradition? In: Andreas Engelmann et al. (Hrsg.): <em>Streit ums Recht. Rechtspolitische Kämpfe in 50 Jahren „Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen“ (VDJ)</em>, Hamburg, S. 131-142.</p>
<p align="justify"><em>Kuttler, Laura</em> 2025: Rückkehr der Gesinnungsprüfung? Verfassungstreue als Hürde zur Berufsfreiheit, in: Auer, Peter von et al. (Hrsg.): <em>Grundrechte-Report 2025. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland</em>, Frankfurt am Main, S. 117-121.</p>
<p align="justify"><em>Legal Tribune Online</em> 2024: Bundesweit einmalig: Verfassungstreue-Prüfung für Beamte in Brandenburg, in: <em>LTO </em>vom 26.04.2024, <a href="https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/verfassungsschutz-brandenburg-beamte-verfassungstreue-extremismus">https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/verfassungsschutz-brandenburg-beamte-verfassungstreue-extremismus</a>.</p>
<p align="justify"><em>Legal Tribune Online</em> 2025: Nach Ankündigung aus Rheinland-Pfalz. Wie gehen die Länder mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst um? In: <em>LTO </em>vom 11.07.2025, <a href="https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/rheinland-pfalz-afd-oeffentlicher-dienst-einstellungsverfahren-verfassungstreue">https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/rheinland-pfalz-afd-oeffentlicher-dienst-einstellungsverfahren-verfassungstreue</a>.</p>
<p align="justify"><em>Rampe, Henrik</em> 2025: Aktivismus für Palästina: Darf der Staat dieser Frau kündigen? Melanie Schweizer kritisierte die Regierung und verlor ihren Job im Ministerium, in: <em>Die Zeit</em> vom 30.06.2025, <a href="https://www.zeit.de/arbeit/2025-05/aktivismus-nahostkonflikt-israel-palaestina-beamtenstatus-melanie-schweizer">https://www.zeit.de/arbeit/2025-05/aktivismus-nahostkonflikt-israel-palaestina-beamtenstatus-melanie-schweizer</a>.</p>
<p align="justify"><em>Ruß, Benjamin </em>2025: Streik = verfassungsfeindlich? Arbeitsgericht betätigt Berufsverbot an TU München, in: <em>Die Rote Hilfe</em> Nr. 1, S. 19-20.</p>
<p align="justify"><em>Schweizer, Melanie</em> 2025: „Meine Entlassung war rechtswidrig“, Gespräch in: <em>junge Welt</em> vom 20.03.2025.</p>
<p align="justify"><em>Sehl, Markus</em> 2021: Überprüfung von Richtern und Staatsanwälten: Wie die Justiz gegen Verfassungsfeinde aufrüstet, in: <em>LTO </em>vom 17.05.2021, <a href="https://www.lto.de/recht/justiz/j/richter-staatsanwaelte-verfassungstreue-extremisten-verfassungsschutz-ueberpruefung-regelabfrage">https://www.lto.de/recht/justiz/j/richter-staatsanwaelte-verfassungstreue-extremisten-verfassungsschutz-ueberpruefung-regelabfrage</a>.</p>
<p align="justify"><em>Siebler, Werner</em> 2025: Neuer Radikalenerlass und „Zeitenwende“, in: <em>junge Welt</em> vom 04.08.2025, <a href="https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/505358.verfassungstreue-neuer-radikalenerlass-und-zeitenwende.html">https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/505358.verfassungstreue-neuer-radikalenerlass-und-zeitenwende.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Steinke, Ronen</em> 2025: Die Rückkehr der Berufsverbote, in: <em>Süddeutsche Zeitung</em> vom 26.01.2025, <a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/lehrer-berufsverbot-bayern-aktivismus-li.3186273?reduced=true">https://www.sueddeutsche.de/politik/lehrer-berufsverbot-bayern-aktivismus-li.3186273?reduced=true</a>.</p>
<p align="justify"><em>Stuby, Gerhard </em>1988: Die Empfehlungen des ILO-Untersuchungsausschusses zur Praxis der Berufsverbote, Oldenburg.</p>
<p align="justify"><em>Thurn, John Philipp</em> 2023: Berufsverbote. Zur Geschichte und Gegenwart der Berufsverbote, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> Nr. 241 = Jg. 62, H. 1, S. <em>19-28.</em></p>
<p align="justify"><em>Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags</em> 2017: Der sogenannte „Radikalenerlass“ in der deutschen und europäischen Rechtsprechung, WD 3 &#8211; 3000 &#8211; 125/2017, Berlin.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 14.11.2023, <a href="https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/wald/forstverwaltung/dateien/fragebogen_pruefung_der-verfassungstreue.pdf">https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/wald/forstverwaltung/dateien/fragebogen_pruefung_der-verfassungstreue.pdf</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a><a href="https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/97876/23_01870_gesetz_zum_schutz_des_oeffentlichen_dienstes_vor_verfassungsfeindlichen_einfluessen_sowie_zur_aenderung_weiterer_vorschriften">https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/97876/23_01870_gesetz_zum_schutz_des_oeffentlichen_dienstes_vor_verfassungsfeindlichen_einfluessen_sowie_zur_aenderung_weiterer_vorschriften</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a><a href="https://gegen-berufsverbote.hamburg/">https://gegen-berufsverbote.hamburg/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a><a href="https://dserver.bundestag.de/btd/20/092/2009252.pdf">https://dserver.bundestag.de/btd/20/092/2009252.pdf</a>; <a href="https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/03/inkrafttreten-disziplinarrecht.html">https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/03/inkrafttreten-disziplinarrecht.html</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Weitere Beispiele unter: <a href="http://www.berufsverbote.de">www.berufsverbote.de</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a><a href="https://www.arbg.bayern.de/die-arbeitsgerichtsbarkeit-in-bayern/lag-muenchen/entscheidungen/neue/59349/">https://www.arbg.bayern.de/die-arbeitsgerichtsbarkeit-in-bayern/lag-muenchen/entscheidungen/neue/59349/</a>.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/berufsverbote-2-0-neuauflage-eines-dunklen-kapitels-bundesdeutscher-geschichte/">Berufsverbote 2.0: Neuauflage eines dunklen Kapitels bundesdeutscher Geschichte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/03/vorg253_cover_Artikel.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Diskursverengung und Corona-Krise</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/diskursverengung-und-corona-krise-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 15:04:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Coronakrise und Grundrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20438</guid>

					<description><![CDATA[<p>1. Verlust an subjektiver Meinungs&#173;frei&#173;heit durch Verengung von Diskurs&#173;r&#228;umen Viele sehen unsere Gegenwart geprägt von Polarisierung und gesellschaftlicher Spaltung (Williams 2015; Mau/Lux/Westheuser 2023; Kumkar 2025). Allenthalben wird eine Verengung der Diskursräume beklagt, die sich unter anderem in allgegenwärtigen Sprechverboten, der starken Moralisierung vieler Debatten und einer Neigung zur unreflektierten Skandalisierung abweichender Positionen ausdrückt. Vage Vorwürfe [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/diskursverengung-und-corona-krise-2/">Diskursverengung und Corona-Krise</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">1. Verlust an subjektiver Meinungs&shy;frei&shy;heit durch Verengung von Diskurs&shy;r&auml;umen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Viele sehen unsere Gegenwart geprägt von Polarisierung und gesellschaftlicher Spaltung (Williams 2015; Mau/Lux/Westheuser 2023; Kumkar 2025). Allenthalben wird eine Verengung der Diskursräume beklagt, die sich unter anderem in allgegenwärtigen Sprechverboten, der starken Moralisierung vieler Debatten und einer Neigung zur unreflektierten Skandalisierung abweichender Positionen ausdrückt. Vage Vorwürfe und persönliche Anschuldigungen ersetzen inhaltliche Argumente, Denunziation wird nicht nur geduldet, sondern durch die Einrichtung von „Meldestellen“ gefördert und mit besonderer Aufmerksamkeit belohnt. Nicht selten hat man den Eindruck, es ginge eher um die Zurschaustellung der eigenen moralischen Überlegenheit (Lakoff 2016; Tosi/Warmke 2020) und nicht um die Lösung realer gesellschaftlicher und politischer Probleme.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bemerkenswerterweise scheinen mittlerweile alle politischen Lager von diesem Trend betroffen zu sein. Kamen die Klagen über die Zwänge zu „politischer Korrektheit“ und „cancel culture“ ursprünglich vor allem von „rechts“, etwa wegen der Störung von Veranstaltungen zur Migrationspolitik und zur Kriminalitätsbelastung illegal eingereister Migrant*innen, so sind mittlerweile auch „linke“ Positionen das Ziel lautstark eingeforderter Diskursverengung und Diskursverweigerung. Ein Beispiel ist die Debatte über den Gaza-Konflikt, wo gelegentlich schon der Ausdruck von Mitgefühl mit den Bewohnern des Gaza-Streifens als Indiz für eine offenbar per se als verwerflich angesehene „propalästinensische“ Haltung gilt, die dann gerne ohne Weiteres mit Antisemitismus gleichgesetzt wird. Dasselbe gilt für den Ukraine-Krieg, wo bereits der Hinweis auf eine mögliche Mitverantwortung des Westens ausreichen kann, um den Vorwurf eines „Putin-Verstehers“ und „Kreml-Freunds“ auf sich zu ziehen. Auch in den Debatten um eine gerechtere Verteilung extremen Reichtums lassen sich Diskursverengungen feststellen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf,</strong> Studium von Philosophie, Neuerer Geschichte und Rechtswissenschaft. Er ist seit 2001 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Universität Würzburg. Nähere Informationen unter <a href="http://www.rechtstheorie.de">www.rechtstheorie.de</a>.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift <strong>vor</strong>gänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 15.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 6.- €.</em></p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/diskursverengung-und-corona-krise-2/">Diskursverengung und Corona-Krise</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
