<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Religiöse Symbole Archive - Humanistische Union</title>
	<atom:link href="https://www.humanistische-union.de/themen/staat-religion-weltanschauung/religioese-symbole/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.humanistische-union.de/themen/staat-religion-weltanschauung/religioese-symbole/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Thu, 21 May 2026 09:58:11 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0</generator>
	<item>
		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 09:58:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte-Report]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Kirchliches Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Religiöse Symbole]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafvollzug]]></category>
		<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdaten]]></category>
		<category><![CDATA[Ahmas Mosamem Rahimi]]></category>
		<category><![CDATA[Asyl & Migration]]></category>
		<category><![CDATA[BVerfG]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzminimum]]></category>
		<category><![CDATA[GRR]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte-Report 2026]]></category>
		<category><![CDATA[Herta Däubler-Gmelin]]></category>
		<category><![CDATA[Karlsruhe: Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Leo D'Andola]]></category>
		<category><![CDATA[Militarisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsextremismus]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Strafen]]></category>
		<category><![CDATA[Termine: Bundesverband]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutzbericht]]></category>
		<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Wehrpflicht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=presse&#038;p=20547</guid>

					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am <strong>21. Mai 2026</strong>, wurde der <em>„Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em> in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als <strong>„alternativer Verfassungsschutzbericht“</strong> und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.&#8220;</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>27. Mai 2026</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p><img decoding="async" width="160" height="243" class="size-full wp-image-20538 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-e1779113755894.jpeg" alt="" /></p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-1-e1779114356491.jpeg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Grundrechte-Report 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/grundrechte-report-2025-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 May 2025 10:00:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bioethik]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte-Report]]></category>
		<category><![CDATA[Informationsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Informationsrecht in Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Religiöse Symbole]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung Staat/Kirche]]></category>
		<category><![CDATA[Asyl & Migration]]></category>
		<category><![CDATA[Gaza]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte-Report 2025]]></category>
		<category><![CDATA[Maximilian Steinbeis]]></category>
		<category><![CDATA[Meinungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Protest]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsextremismus]]></category>
		<category><![CDATA[Strafen]]></category>
		<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=presse&#038;p=19992</guid>

					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2025, wurde der „Grundrechte-Report 2025. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ im Haus der Demokratie in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Der 29. Grundrechte-Report behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2024. In bislang nicht gekanntem Ausmaß stehen die Kommunikationsgrundrechte und damit die Grundlagen der pluralistischen Demokratie unter [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/grundrechte-report-2025-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">Grundrechte-Report 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2025, wurde der <strong><em>„Grundrechte-Report 2025. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em></strong> im Haus der Demokratie in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Der 29. Grundrechte-Report behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2024. In bislang nicht gekanntem Ausmaß stehen die Kommunikationsgrundrechte und damit die Grundlagen der pluralistischen Demokratie unter Druck. Bestimmte Arten von Versammlungen werden pauschal verboten und Protestcamps mit Gewalt geräumt, die Äußerung von Meinungen wegen ihres Inhalts kriminalisiert, Kulturschaffende und Wissenschaftler*innen unter Generalverdacht gestellt. Der Report behandelt außerdem unter anderem die anhaltende Einschränkung von Rechten Geflüchteter, den Umgang mit Menschen in Haft und Strafvollzug sowie die Militarisierung von Politik und Gesellschaft.</p>
<p>Der Report versteht sich als „alternativer Verfassungsschutzbericht“ und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Maximilian Steinbeis</strong>, freier Publizist und Geschäftsführer des Verfassungsblogs, präsentierte den Grundrechte-Report heute in Berlin. Er unterstrich, wie wichtig der Einsatz für die Grundrechte aktuell ist: „Wir leben in dunklen Zeiten. Die täglichen Nachrichten aus den USA dürfen nicht überdecken, wie sehr auch im Geltungsbereich des Grundgesetzes die autoritäre Wende voranschreitet. Das legt der Grundrechte-Report offen. Genau zur richtigen Zeit.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Sevda Can Arslan</strong>, die in der Initiative 2. Mai aktiv ist, trug vor: „Die vielen Fälle von tödlicher Polizeigewalt haben ein Muster: Die Getöteten sind marginalisiert und befinden sich häufig in psychischen Krisen. Immer ist im Polizeinarrativ von Notwehr die Rede, nie von institutionellem Rassismus. Die Hinterbliebenen werden allein gelassen und müssen selbst für Aufklärung und Gerechtigkeit sorgen. Doch die Deutungshoheit der Polizei beginnt immer mehr zu bröckeln, zu viele Menschen sagen inzwischen, dass dies keine Einzelfälle sind.“</p>
<p><strong>Jessica Grimm</strong>, Strafverteidigerin in Berlin, berichtete über Strafverfahren gegen Studierende, die aus Protest u.a. gegen den Krieg in Gaza Teile der Humboldt-Universität zu Berlin sowie der Freien Universität besetzt haben: „Meinungsfreiheit versus Staatsräson: Die in Deutschland wiederauflebenden Studierendenproteste werden von staatlichen Institutionen mit drastischen Grundrechtseinschränkungen beantwortet. Das Recht auf Protest ist fundamental und muss verteidigt werden. Dem geht der Grundrechte-Report nach.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Charlotte Ellinghaus,</strong> die Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg studiert und Mitglied im Bundesvorstand der Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ) ist, erläuterte die Ziele der Redaktion des Grundrechte-Reports: „Die im Report erläuterten Fälle zeigen deutlich, wie unsere per Grundgesetz geschützten Bürgerrechte zunehmend durch den deutschen Staat eingeschränkt werden. Der Report dokumentiert, an welchen Stellen und mit welchen Mitteln diese Entwicklung vorangetrieben wird und möchte damit zum politischen Engagement gegen diese Tendenz motivieren.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>28. Mai 2025</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030 &#8211; 2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2025 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Charlotte Ellinghaus, Rolf Gössner, Martin Heiming, Max Putzer, Britta Rabe, Rainer Rehak, John Philipp Thurn, Marie Volkmann, Rosemarie Will, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2025, ISBN: 978-3-596-71238-0, 240 Seiten, 14,00 Euro.</p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2025 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/grundrechte-report-2025-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">Grundrechte-Report 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/05/20250521_104749-1-scaled.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Petition: Streichung von § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/petition-streichung-von-%c2%a7-166-stgb-beschimpfung-von-bekenntnissen-religionsgesellschaften-und-weltanschauungsvereinigungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Feb 2024 09:32:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religiöse Symbole]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung Staat/Kirche]]></category>
		<category><![CDATA[Charlie Hebdo]]></category>
		<category><![CDATA[Gotteslästerung]]></category>
		<category><![CDATA[Petition]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=presse&#038;p=19154</guid>

					<description><![CDATA[<p>Text der Petition Mit der Petition wird die ersatzlose Streichung von § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) gefordert. Begr&#252;ndung Nach deutschem Recht hätten die überlebenden Mitglieder der Redaktion des Satiremagazins „Charlie Hebdo“ verurteilt werden müssen, da ihre Zeichnungen Fundamentalisten dazu animierten, Terrorakte zu begehen, welche den „öffentlichen Frieden“ gefährdeten. Denn genau dies [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/petition-streichung-von-%c2%a7-166-stgb-beschimpfung-von-bekenntnissen-religionsgesellschaften-und-weltanschauungsvereinigungen/">Petition: Streichung von § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="titel-begruedung-container">
<h3 class="h3 ">Text der Petition</h3>
<p>Mit der Petition wird die ersatzlose Streichung von § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) gefordert.</p>
</div>
<h3 class="h3 ">Begr&uuml;ndung</h3>
<p>Nach deutschem Recht hätten die überlebenden Mitglieder der Redaktion des Satiremagazins „Charlie Hebdo“ verurteilt werden müssen, da ihre Zeichnungen Fundamentalisten dazu animierten, Terrorakte zu begehen, welche den „öffentlichen Frieden“ gefährdeten. Denn genau dies ist Inhalt von § 166 StGB: „Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“</p>
<p>§ 166 StGB führt zu einer inakzeptablen Umkehrung des Täter-Opfer-Prinzips: Denn selbstverständlich wird der öffentliche Friede nicht durch Künstlerinnen und Künstler gestört, die auf dem Boden des Grundgesetzes Religionen satirisch aufs Korn nehmen, sondern durch religiöse Fanatiker, die es nicht gelernt haben, auf Kritik in angemessener Weise zu reagieren. Daher sollte § 166 StGB zum 10. Jahrestag des Anschlags auf Charlie Hebdo am 7. Januar 2025 Geschichte sein – zumal dieser Paragraf den öffentlichen Frieden nicht schützt, sondern ihn vielmehr gefährdet: Von seinem Wortlaut her stachelt § 166 Fundamentalisten nämlich regelrecht dazu an, vom „Faustrecht“ Gebrauch zu machen und militant gegen satirische Kunst vorzugehen, da sie auf diese Weise belegen können, dass durch die vorgebliche Verletzung ihrer „religiösen Gefühle“ der öffentliche Friede gefährdet ist und die verhasste Kritik unterbleiben sollte.</p>
<p>Spätestens seit dem Terrorangriff der Hamas auf jüdische Männer, Frauen und Kinder im Oktober 2023 sollte der deutschen Politik bewusst sein, dass es an der Zeit ist, „klare Kante“ gegenüber religiösen Fanatikern zu zeigen und das Profil des demokratischen Rechtsstaates zu schärfen. Mit der Streichung von § 166 StGB käme der deutsche Staat auch einer Forderung des UN-Menschenrechtskomitees nach, welches 2011 erklärte, dass „Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag [gemeint ist der „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“, ICCPR] inkompatibel“ seien [Human Rights Committee: General comment No. 34, CCPR/C/GC/34, §48].</p>
<p>Durch die Streichung von § 166 StGB würden der öffentlichen Hand keine Kosten entstehen. Darüber hinaus sind der Schutz vor strafwürdiger Beschimpfung sowie der Schutz des öffentlichen Friedens auch ohne § 166 StGB durch die Straftatbestände der Beleidigung (§ 185 StGB), der üblen Nachrede (§ 186 StGB), der Verleumdung (§ 187 StGB) und der Volksverhetzung (§ 130 StGB) gesichert. Die Vorstellung, religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse, Personen oder Gruppen benötigten einen über die §§ 130, 185, 186, 187 StGB hinausgehenden Schutz, ist weder begründbar noch zeitgemäß.</p>
<p>Fazit: § 166 StGB ist sowohl demokratiegefährdend als auch entbehrlich und sollte daher aufgehoben werden.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Mitunterzeichnet: Der Bundesvorstand des Humanistischen Union</em></p>
<p><strong>Wenn Sie die Petition auch unterzeichnen wollen, dann können Sie das <a href="https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2024/_01/_05/Petition_161923.html">hier über den Deutschen Bundestag</a> tun.</strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/petition-streichung-von-%c2%a7-166-stgb-beschimpfung-von-bekenntnissen-religionsgesellschaften-und-weltanschauungsvereinigungen/">Petition: Streichung von § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/02/7Fa8vh4V-1.png" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Kreuze in bayerischen Amtsstuben sind nicht neutral</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/kreuze-in-bayerischen-amtsstuben-sind-nicht-neutral-kritik-am-urteil-des-bundesverwaltungsgerichts-vom-19-12-2023-zum-bayerischen-kreuzerlass/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Dec 2023 16:29:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religiöse Symbole]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung Staat/Kirche]]></category>
		<category><![CDATA[Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[Kreuzerelass]]></category>
		<category><![CDATA[Kruzifix]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung Staat und Kirche]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=presse&#038;p=19027</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 19. Dezember 2023, dass das Aufhängen von Kreuzen in bayerischen Behörden nicht der staatlichen Pflicht zu religiös-weltanschaulicher Neutralität widerspreche (Az. BVerwG 10 C 3.22 und 10 C 5.22). 2018 hatte Ministerpräsident Markus Söder per Verwaltungsvorschrift verfügt, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/kreuze-in-bayerischen-amtsstuben-sind-nicht-neutral-kritik-am-urteil-des-bundesverwaltungsgerichts-vom-19-12-2023-zum-bayerischen-kreuzerlass/">Kreuze in bayerischen Amtsstuben sind nicht neutral</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 19. Dezember 2023, dass das Aufhängen von Kreuzen in bayerischen Behörden nicht der staatlichen Pflicht zu religiös-weltanschaulicher Neutralität widerspreche (<a href="https://www.bverwg.de/de/pm/2023/96">Az. BVerwG 10 C 3.22 und 10 C 5.22</a>). 2018 hatte Ministerpräsident Markus Söder per <a href="https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGO-28">Verwaltungsvorschrift</a> verfügt, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen sei. Die Humanistische Union hält diese Pflicht für verfassungswidrig und kritisiert das Urteil des BVerwG.</p>
<p>Gegen die bayerische Kreuzpflicht klagten der Bund für Geistesfreiheit und 25 Einzelpersonen. Die Klagenden wollten sowohl erreichen, dass die den Kreuzen zugrundeliegende Verwaltungsvorschrift (§ 28 Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern) aufgehoben werde, als auch, dass die Kreuze abgehängt werden. Sie machten geltend, dass sie durch die Kreuze in ihrer negativen Religionsfreiheit aus Artikel 4 Grundgesetz sowie in ihrem Recht auf Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Glaubens aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verletzt werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte 2022 (<a href="https://openjur.de/u/2450218.html">Urt. vom 1.6.2022, 5 N 20.1331</a>) als Vorinstanz entschieden, dass die Kreuze zwar gegen die staatliche Pflicht zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verstoßen. Das Kreuz sei nämlich nicht nur ein Symbol der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns, sondern ein christliches Symbol. Dieses Neutralitätsgebot sei aber subjektiv nicht einklagbar. Zudem wirkten die Kreuze in den Eingangsbereichen der Dienstgebäude nicht missionierend und indoktrinierend; eine Grundrechtsverletzung der Klagenden liege deshalb nicht vor.</p>
<p>Das BVerwG wies nun die Revisionen gegen das Urteil des VGH zurück. Anders als die Vorinstanz sah das BVerwG in den Kreuzen nicht mal einen Verstoß gegen den Grundsatz religiös-weltanschaulicher Neutralität. Durch das Kreuzsymbol identifiziere sich der Freistaat Bayern nämlich nicht mit christlichen Glaubenssätzen. Vielmehr soll das Kreuz Ausdruck der kulturellen Prägung Bayerns sein. Damit steht es der Offenheit des Staates gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen nicht im Weg.</p>
<p>Das Urteil überzeugt nicht! Inkonsequenter Weise sieht sich das BVerwG zwar hinsichtlich der Feststellung, das Kreuz missioniere nicht, an die Vorinstanz gebunden; nicht jedoch hinsichtlich dessen Feststellung, das Kreuz sei ein christliches Symbol. Vor allem aber verletzt der bayerische Staat durch seine Behörden-Kreuze auch die negative Religionsfreiheit der Klagenden sowie deren Recht auf Schutz vor religiöser Diskriminierung. Zwar schützt die Religionsfreiheit nicht vor der Konfrontation mit religiösen Symbolen schlechthin. So dürfen Musliminnen sichtbar Kopftücher tragen. Aber wenn der Staat sich selbst sichtbar religiös verhält, ist eine persönliche Betroffenheit der Grundrechtsträger gegeben. Das Bundesverfassungsgericht sah 1995 (Az. 1 BvR 1087/91) eine persönliche Betroffenheit der Schülerinnen und Schüler, die gewissermaßen unter dem Kreuz lernen müssten. Sie befänden sich in einer vom Staat geschaffenen Lage, in der sie ohne Ausweichmöglichkeit dem Glaubenssymbol ausgesetzt seien. Ebenso wird Bürger*innen, die auf dem Weg zur Neuanmeldung oder Führerscheinbeantragung an dem Kreuz vorbei in bayerische Amtsstuben gehen, unausweichlich deutlich, dass jedenfalls die Bayerische Staatsregierung sich dem Christentum verbunden fühlt.</p>
<p>Der Bund für Geistesfreiheit München hat angekündigt, gegen das BVerwG-Urteil vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Das ist zu begrüßen!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/kreuze-in-bayerischen-amtsstuben-sind-nicht-neutral-kritik-am-urteil-des-bundesverwaltungsgerichts-vom-19-12-2023-zum-bayerischen-kreuzerlass/">Kreuze in bayerischen Amtsstuben sind nicht neutral</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2023/12/kelly-sikkema-FrMLZD9e8hA-unsplash-scaled-e1703089908733.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Kopftücher im öffentlichen Dienst: Pro &#038; Contra</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/kopftuecher-im-oeffentlichen-dienst-pro-contra/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jul 2023 14:41:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Religiöse Symbole]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[Kopftuch]]></category>
		<category><![CDATA[Kopftuch-Debatte]]></category>
		<category><![CDATA[öffentlicher Dienst]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18813</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit einer Nichtannahme-Entscheidung (Beschluss v. 17.1.2023, 1 BVR 1661/21) einen Rechtsstreit um das Verbot religiöser Bekleidung bei öffentlich Bediensteten des Landes Berlin beendet. Anlass war eine Beschwerde des Landes Berlin gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27.8.2020 (8 AZR 62/19), mit dem das im Berliner Neutralitätsgesetz enthaltene Verbot von Kopftüchern [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/kopftuecher-im-oeffentlichen-dienst-pro-contra/">Kopftücher im öffentlichen Dienst: Pro &#038; Contra</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit einer Nichtannahme-Entscheidung (Beschluss v. 17.1.2023, 1 BVR 1661/21) einen Rechtsstreit um das Verbot religiöser Bekleidung bei öffentlich Bediensteten des Landes Berlin beendet. Anlass war eine Beschwerde des Landes Berlin gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27.8.2020 (8 AZR 62/19), mit dem das im Berliner Neutralitätsgesetz enthaltene Verbot von Kopftüchern und anderen religiösen Kleidungsstücken eingeschränkt und auf Fälle begrenzt wurde, in denen konkrete Gefahren für den Schulfrieden bzw. die staatliche Neutralität gegeben seien.</em></p>
<p class="v-teaser-western"><em>Die Frage, ob und in welchem Rahmen religiöse Symbole und Kleidung in Schulen, Gerichten, bei der Polizei und anderen öffentlichen Einrichtungen zuzulassen sind, beschäftigt nicht nur deutsche Gerichte, sondern auch Bürgerrechtsorganisationen wie die Humanistische Union seit vielen Jahren. Dabei geht es u.a. um die Frage, wie das staatliche Neutralitätsgebot und die individuelle Religionsfreiheit miteinander in Einklang zu bringen sind. Die beiden folgenden Kommentaren gehen auf das Für und Wider von Kopftuch-Verboten ein.</em></p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-1-western " lang="zxx">Kopftuch&shy;ver&shy;bote sind keine Religi&shy;ons&shy;ver&shy;bote</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">1. Sind Staat und Religionsgemeinschaften heute in Deutschland voneinander getrennt im Sinne von religiöser Neutralität? Die Staatspraxis vermittelt einen anderen Eindruck: Das Oberhaupt der katholischen Kirche hält eine Rede im Bundestag. Volksvertreter besuchen demonstrativ vor der konstituierenden Sitzung des jeweiligen Parlaments ökumenische Gottesdienste. Bundespräsidenten, Kanzler und andere Regierungsmitglieder nehmen an überwiegend staatlich finanzierten Kirchen- und Katholikentagen teil. Bei vielen feierlichen, bei traurigen Gedenkveranstaltungen, deren staatlicher oder kirchlicher Charakter im Ungefähren bleibt, treten staatliche und Religionsvertreter gemeinsam auf. In den öffentlichen Schulen werden den Schülern durch den staatlichen, aber von den Religionsgemeinschaften inhaltlich verantworteten Religionsunterricht sittliche Werte vermitteln. Allen Soldaten der Bundeswehr wird durch staatlich besoldete Militärgeistliche lebenskundlicher Unterricht erteilt. Vertretern von Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften wird in allen möglichen staatlich eingerichteten Gremien, Räten, Beiräten – streng paritätisch – Sitz und Stimme garantiert. Die staatlichen Finanzbehörden ziehen für die Religionsgemeinschaften deren Mitgliedsbeiträge ein. Die Ausbildung der Geistlichen erfolgt durch staatliche Hochschullehrer. In vielen Einrichtungen des Staates, in Schulen, Gerichten und Behörden sind Kreuze aufgehängt – knapp dreißig Jahre nachdem das <i>Bundesverfassungsgericht</i> entschieden hat: „<i>Die Anbringung eines Kreuzes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule … verstößt gegen Art. 4 </i><i>Abs. 1 </i><i>Grundgesetz.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Staat und Religionsgemeinschaften sind also auf das Innigste miteinander vermischt und verschränkt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">2. Dazu passt es, dass seit dem Jahr 2015 staatlichen Lehrkräfte an öffentlichen Pflichtschulen bei der Unterrichtserteilung ihrer religiösen Überzeugung durch das Tragen entsprechender Kleidung Ausdruck verleihen dürfen. Das ist – gegen den expliziten Wortlaut von Gesetzen in einigen Ländern – die Rechtslage, nachdem das <i>Bundesverfassungsgericht</i> (1. Senat) am 27.1.2015 für das islamische Kopftuch in Nordrhein-Westfalen so entschieden hat (BVerfGE 138,296). Die Einschränkung, dass das Kopftuch, also die religiös konnotierte Kleidung, verboten werden kann, wenn der Schulfrieden konkret beeinträchtigt wird, ist erwartungsgemäß vollständig ohne Wirkung geblieben.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> Das <i>Bundesarbeitsgericht</i> hat sich im Jahr 2020 unter Berufung auf diese Verfassungsrechtsprechung für befugt erachtet, das sog. Neutralitätsgesetz in Berlin (Gesetz v. 27.1.2005 GVBl. S. 92) schlicht unangewendet zu lassen, welches in § 2 vorsah, dass Lehrkräfte</p>
<p class="v-zitat-western">„<i>keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen“</i> dürfen<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Befugnis, ein demokratisch zustande gekommenes Gesetz (wie das BerlNeutrG) wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz nicht anzuwenden (Verwerfungsbefugnis) kommt nach Art. 100 Abs. 1 GG nur dem <i>Bundesverfassungsgericht</i> zu; das <i>Bundesarbeitsgericht</i> hätte also die Frage nach der Vereinbarkeit des Neutralitätsgesetzes mit dem Grundgesetz dem BVerfG vorlegen müssen, zumal der 2. Senat des <i>Bundesverfassungsgerichts</i> kurz zuvor in einem Fall aus der hessischen Justiz das entsprechende gesetzliche Kopftuchverbot (§ 45 HessBeamtenG) ausdrücklich bestätigt hatte (BVerfG vom 14.1.2020 – BVerfGE 153, 172). In der überdehnten Anwendung der verfassungskonformen Auslegung des Berliner Gesetzes (a.a.O., Rdn. 66-69) folgt das <i>Bundesarbeitsgericht</i> dem, was der 1. Senat des <i>Bundesverfassungsgerichts</i> im Jahre 2015 bei dem nordrhein-westfälischen Gesetz vorexerziert hatte. Es herrscht – vorsichtig gesprochen – also ein gewisses juristisches Durcheinander.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">3. Ich vertrete die Auffassung, dass bei Ausübung einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Schule, Verwaltung, Polizei, Justiz) das Kopftuch oder eine andere religiös akzentuierte Kleidung nichts zu suchen hat. Das Tragen solcher Kleidung – vom Kopftuch bis zur Ganzkörperverschleierung – verstößt gegen das sich aus Art. 137 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung und Art. 140 Grundgesetz ergebende Gebot der staatlichen Neutralität in Religionsangelegenheiten. Eine solche Auffassung hat nichts mit der der Missachtung der Religionsfreiheit, mit Frauenfeindlichkeit, Islamfeindlichkeit, ja Rassismus zu tun. Umgekehrt will ich auch den Verteidigern des Kopftuchs keine unedlen Motive unterstellen, z.B. dass sie die Unterdrückung der Frauen verharmlosen oder leugnen. Vielmehr will ich versuchen, die Diskussion auf den m.E. maßgeblichen Kern zu konzentrieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Unsere Rechts- und Verfassungsordnung ist spätestens seit 1919 bestimmt vom Gebot der Neutralität des Staates in Religionsangelegenheiten. Ohne – unter anderem – dieses Grundprinzip ist die politische Stabilität der Gesellschaft heute angesichts der weltanschaulichen und kulturellen Vielfalt in Deutschland, vermutlich in allen westlichen Demokratien gefährdet. Neutral ist der Staat, der keine Religion privilegiert, sich mit keiner Religionsgemeinschaft identifiziert und zu allen Religionsgesellschaften den gleichen Abstand hält. Nur unter diesen Voraussetzungen kann und darf der Staat mit Religionsgesellschaften interagieren und kooperieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gegen das so verstandene verfassungsrechtliche Prinzip der Neutralität verstößt der Staat nicht nur in vielen oben (Nr. 1) genannten Bereichen, sondern auch, wenn seine Diener – Lehrkräfte, Richter, Staatsanwälte, Polizisten, Verwaltungsbeamte – in Ausübung ihres Dienstes den Staatsbürgern in einer Kleidung gegenüber treten, mit der sie sichtbar ihre religiöse Überzeugung zur Schau tragen. Dies gilt insbesondere in den Situationen, in denen der Bürger mit den in ihrer religiösen Überzeugung erkennbaren, hoheitlich tätigen Staatsdienern unausweichlich in Kontakt treten muss: in der Schule, in den Amtsräumen, im Gerichtssaal. Auch wenn die Lehrer, Polizisten, Verwaltungsbeamten und Richter im konkreten Fall ihren Dienst nicht im Sinne ihrer Religion ausüben (und das kann regelmäßig unterstellt werden), kann etwa bei den Schülerinnen und Schülern die Kopftuch-Lehrerin kraft ihrer Autorität als Vorbild wirken. In Amtsstuben und Gerichtssälen kann das auch hier bestehende Autoritätsgefälle zwischen den Amtsträgern und den ihnen in gewisser Weise ausgelieferten Menschen den Eindruck, den Anschein oder die Sorge der Voreingenommenheit in bestimmten Fragen erzeugen. Auch nur vermutete Glaubensaspekte dürfen bei der Dienstausübung keine Rolle spielen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dagegen wird eingewendet, das Kopftuch signalisiere nicht notwendigerweise eine religiöse Botschaft der Person, die es trägt; Modegesichtspunkte oder Anpassung an das gesellschaftliche Umfeld können eine Rolle spielen. Das mag der Fall sein, auch wenn das Tragen eines solchen Kleidungsstückes ohne eine darin zum Ausdruck kommende Grundgläubigkeit eher unwahrscheinlich ist. Jedenfalls dürften die Bürgerinnen und Bürger, die Schülerinnen und Schüler die so gekleidete Amtswalterin als Muslimin wahrnehmen. In dieser Lehrerin, Beamtin etc. tritt der Staat seinen Bürgern also nicht äußerlich religionsneutral gegenüber.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Und was ist mit der Religionsfreiheit der betroffenen Frauen im Fall des Kopftuchverbots? Der Zugang zum öffentlichen Dienst wird ihnen nicht verwehrt. Zu den bei der Berufswahl bedeutsamen Zugangsvoraussetzungen gehört nicht, dass sie keiner Religion angehören dürfen, sondern lediglich – ich sage bewusst: lediglich –, dass Sie bei der Dienstausübung keine religiös konnotierte Kleidung tragen dürfen. Das ist eine vergleichsweise geringfügige, zeitlich begrenzte Beschränkung der freien Religionsausübung (Art. 4 Abs. 2 GG); eine für alle geltende legitime Beschränkung, die gerechtfertigt ist durch das verfassungsrechtliche Gebot der Neutralität des Staates und seiner Amtsträger. Die Beschränkung diskriminiert nicht und sie schließt Musliminnen auch nicht von bestimmten Berufen aus.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><strong class="western">Johann-Albrecht Haupt</strong> ist Verwaltungsbeamter im Ruhestand und war ehemals im Niedersächsischen Kultusministerium tätig. Er engagiert sich seit vielen Jahren für die Trennung von Staat und Kirchen sowie die Abschaffung der Staatskirchenleistungen und anderer kirchlicher Privilegien in der Humanistischen Union, deren Beirat er angehört.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-1-western " lang="zxx">F&uuml;r eine liberale und migra&shy;ti&shy;ons&shy;freund&shy;liche Auslegung der Religi&shy;ons&shy;frei&shy;heit: Muslimische Frauen m&uuml;ssen auch als Richte&shy;rinnen und Polizis&shy;tinnen ein Kopftuch tragen d&uuml;rfen!</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Muslimische Frauen in Deutschland dürfen mittlerweile in den meisten Bereichen des Staatsdienstes ein Kopftuch tragen – und das ist gut so. Dafür kämpfen muslimische Frauen in Deutschland beginnend mit Fereshta Ludin seit nunmehr 25 Jahren. Richterinnen, Staatsanwältinnen und Polizistinnen dürfen aber weiterhin kein Kopftuch tragen. Das sollte sich ändern! Im Folgenden werde ich zunächst den aktuellen Sachstand der Rechtsprechung zum Kopftuchtragen im öffentlichen Dienst wiedergeben und sodann meine Position dazu begründen.</p>
<ol type="a">
<li>
<h5 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Recht&shy;spre&shy;chung zum Kopftuch&shy;tragen</h5>
</li>
</ol>
<p class="v-absatz-ohne-western">1998 bewarb sich Fereshta Ludin als erste Muslimin mit Kopftuch für den Lehramtsdienst in Baden-Württemberg und wurde – insbesondere unter Berufung auf das beamtenrechtliche Unparteilichkeits- und Mäßigungsgebot (vgl. Art. 33 Abs. 4 und 5 GG; §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz) – abgelehnt (vgl. VGH Mannheim, Urteil v. 26.6.2001, 4 S 1439/00 und BVerwG, Urteil v. 4.7.2002, 2 C 21.01). Nachdem der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht 2003 entschieden hatte, dass für ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erforderlich sei (vgl. BVerfG, Urteil v. 24.9.2003, 2 BvR 1436/02), änderten acht Bundesländer ihre Schul- und zum Teil Beamtengesetze.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> Sie untersagten nunmehr pauschal das Tragen religiös oder weltanschaulich konnotierter Symbole und Kleidungsstücke im Lehramtsdienst – und zum Teil auch in anderen Bereichen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> Fünf dieser acht Bundesländer regelten in den Gesetzen ausdrücklich Ausnahmen zugunsten christlicher und jüdischer Symbole und Kleidungsstücke. In den anderen acht Bundesländern wurde über die Zulässigkeit eines muslimisch motivierten Kopftuches im Lehramtsdienst im Einzelfall entschieden. 2015 aber entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches im öffentlichen Dienst nur bei Vorliegen einer konkreten Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität verboten werden könne (vgl. BVerfG, Beschluss v. 27.1.2015, 1 BvR 471/10, 1181/10). Daraufhin ließen fast alle Bundesländer das Kopftuchtragen im Schuldienst grundsätzlich zu. Berlin hob jedoch erst 2023 das pauschale Kopftuchverbot für den Lehramtsdienst auf.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 17.1.2023, 1 BVR 1661/21). Das Bundesarbeitsgerichts sah in der Ablehnung einer Berliner Lehramtsbewerberin wegen ihres Kopftuches einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (vgl. BAG, Urteil v. 27.8.2020, 8 AZR 62/19).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Richterinnen, Staatsanwältinnen, Justizvollzugsbeamtinnen und Polizistinnen wird dagegen weiterhin das Tragen eines Kopftuches im Dienst verboten. Dieses Verbot wurde zunächst auf die gesetzlichen Regeln zum Tragen einer Robe bzw. Uniform gestützt. Mittlerweile aber sind durch neu geschaffene beamtenrechtliche Vorschriften in Bundes- und Landesgesetzen ausdrückliche Ermächtigungsgrundlagen für ein solches Verbot geschaffen worden (vgl. § 61 Abs. 2 Bundesbeamtengesetz, § 34 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz; unter anderem § 31a Niedersächsisches Justizgesetz). Das Bundesverfassungsgericht entschied 2020, dass Rechtsreferendarinnen das Tragen des Kopftuches bei bestimmten hoheitlichen Handlungen wie dem Sitzen auf der Richter*innen-Bank verboten werden könne (vgl. BVerfG, Beschluss v. 14.1.2020, 2 BvR 1333/17). In diesem Beschluss formulierte das Bundesverfassungsgericht eine strenge religiös-weltanschauliche Neutralitätsverpflichtung der Justiz.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Private Arbeitgeber*innen unterliegen keiner Neutralitätsverpflichtung. Ihnen steht zwar grundsätzlich frei, die Einhaltung einer bestimmten Kleiderordnung von ihren Arbeitnehmer*innen zu erwarten. Allerdings müssen sie dabei die Religionsfreiheit und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beachten. In Streitfällen haben die Gerichte deshalb bislang in letzter Instanz immer zugunsten der Kopftuchträgerin entschieden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a></p>
<ol start="2" type="a">
<li>
<h5 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Verfas&shy;sungs&shy;recht&shy;liche Argumente f&uuml;r das Kopftuch&shy;tragen im &ouml;ffent&shy;li&shy;chen Dienst</h5>
</li>
</ol>
<p class="v-absatz-ohne-western">Für das Recht von beim Staat Beschäftigten, sich auch im Dienst maßvoll religiös zu kleiden, spricht zuvörderst die verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit. Diese gewährt jeder das Recht, ihr gesamtes Verhalten an den Lehren ihres Glaubens auszurichten und ihrer inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln (BVerfG, Urteil v. 24.9.2003, 2 BvR 1436/02; bereits BVerfG, Beschluss v. 19.10.1971, 1 BvR 387/65).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zwar kann diese individuelle Religionsfreiheit von der staatlichen Neutralitätspflicht beschränkt werden; das mit dem Kopftuch zum Ausdruck gebrachte Bekenntnis zur muslimischen Religion kollidiert aber nach der hier vertretenen Ansicht nicht mit der Neutralitätspflicht. Diese Ansicht vertritt in Bezug auf Lehrerinnen auch das Bundesverfassungsgericht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die staatliche Verpflichtung auf Neutralität gegenüber Religion und Weltanschauung ist im Grundgesetz nicht ausdrücklich verankert. Das BVerfG liest sie aus einer Zusammenschau von Grundgesetzartikeln, und zwar Art. 4 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Art. 33 Abs. 3 GG sowie durch Art. 136 Abs. 1 und 4 und Art. 137 Abs. 1 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG. In diesen Artikel – so das BVerfG – würde für den Staat als Heimstatt aller Staatsbürger die Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität begründet. Der Inhalt der staatlichen Neutralitätspflicht wird vom BVerfG zuletzt in der Entscheidung zum Kopftuch einer Referendarin (BVerfG, Beschluss v. 14.1.2020, 2 BvR 1333/17) so benannt: Dem Staat sei es verwehrt, staatskirchliche Rechtsformen einzuführen, bestimmte Bekenntnisse zu privilegieren ebenso wie Andersgläubige auszugrenzen. Er habe auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu achten und dürfe sich nicht mit einer bestimmten Religionsgemeinschaft identifizieren. Er sei offen gegenüber der Vielfalt weltanschaulich-religiöser Überzeugungen und gründe dies auf ein Menschenbild, das von der Würde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung geprägt sei.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die dem Staat gebotene weltanschaulich-religiöse Neutralität sei nicht als eine distanzierende im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche zu verstehen, sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung. Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gebiete auch im positiven Sinn, den Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern. Der Staat dürfe lediglich keine gezielte Beeinflussung im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung betreiben oder sich durch von ihm ausgehende oder ihm zuzurechnende Maßnahmen ausdrücklich oder konkludent mit einem bestimmten Glauben oder einer bestimmten Weltanschauung identifizieren und dadurch den religiösen Frieden in einer Gesellschaft von sich aus gefährden. Auch verwehre es der Grundsatz weltanschaulich-religiöser Neutralität dem Staat, Glauben und Lehre einer Religionsgemeinschaft als solche zu bewerten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Verpflichtung des Staates auf Neutralität könne keine andere sein als die Verpflichtung seiner Amtsträger auf Neutralität. Allerdings müsse sich der Staat nicht jede bei Gelegenheit der Amtsausübung getätigte private Grundrechtsausübung seiner Amtsträger als eigene zurechnen lassen. In Bezug auf Lehrerinnen und pädagogische Mitarbeiterinnen an Schulen entschied das BVerfG deshalb zu Recht, dass der Staat dadurch, dass er deren Kopftuch hinnehme, sich nicht die damit verbundene religiöse Aussage zu Eigen mache.</p>
<ol start="3" type="a">
<li>
<h5 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Recht auf Kopftuch auch f&uuml;r Richte&shy;rinnen und Polizis&shy;tinnen</h5>
</li>
</ol>
<p class="v-absatz-ohne-western">Dagegen nahm das BVerfG in Bezug auf eine Rechtsreferendarin, die während der Ausbildung mit einem Kopftuch auf der Richter*innenbank sitzen wollte, eine mögliche Kollision mit der staatlichen Neutralitätspflicht sowie der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege an: Die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates könne durch das Kopftuch betroffen sein, weil die Situation vor Gericht – anders als in den auf Offenheit und Pluralität angelegten staatlichen Schulen – formalisiert sei. Den Amtsträger*innen werde eine klar definierte, Distanz und Gleichmaß betonende Rolle zugewiesen, die auch deren äußeres Auftreten betreffe (BVerfG, Beschluss vom 14.1.2020, 2 BvR 1333/17).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege setze voraus, dass gesellschaftliches Vertrauen nicht nur in die einzelne Richterpersönlichkeit, sondern in die Justiz insgesamt existiere. Die öffentliche Kundgabe von Religiosität sei geeignet, das Bild der Justiz in ihrer Gesamtheit zu beeinträchtigen, das gerade durch eine besondere persönliche Zurücknahme der zur Entscheidung berufenen Amtsträger geprägt sei (BVerfG, Beschluss v. 14.1.2020, 2 BvR 1333/17).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Annahme einer besonders strikten Neutralitätspflicht für Richter*innen ist jedoch zu widersprechen: Auch die Begründung eines für die Gerichtsbarkeit geltenden Neutralitätsgebots muss sich an Art. 4 GG als zentraler Norm des Religionsverfassungsrechts messen lassen. Grundrechte verpflichten den Staat darauf, das Mögliche zu tun, um Grundrechtsträger*innen einen weitgehend ungestörten Gebrauch ihrer Freiheiten zu gewährleisten. Das gilt insbesondere für die Religionsfreiheit, die laut ihrem Wortlaut vorbehaltlos gewährleistet wird. Die Schranke der Religionsfreiheit ergibt sich im Einzelfall durch Abwägung mit entgegenstehenden Grundrechten anderer Personen und wichtigen Allgemeingütern. Das Kopftuch einer Richterin berührt zwar das richterliche Unparteilichkeitsgebot und die negative Religionsfreiheit der Verfahrensbeteiligten; in der Abwägung obsiegt aber die Religionsfreiheit der Richterin. Das Unparteilichkeitsgebot verlangt von einer Richter*in nämlich nicht, bereits den Anschein von (unterstellter) Parteilichkeit zu vermeiden. Andernfalls ließe sich die Freiheitsgewährleistung des Art. 4 GG durch (pauschale) Unterstellungen Dritter allzu leicht einschränken. Das Grundgesetz sieht in Richter*innen keinen Rechtsprechungsautomaten. Richter*innen dürfen vielmehr in der Robe als Individuum sichtbar sein. Sie dürfen erkennbar teure Uhren tragen, alt oder jung sein, gepflegte oder ungepflegte Frisuren haben, ohne dass ihnen allein deshalb Parteilichkeit zugunsten bestimmter sozialer Gruppen unterstellt wird. Nichts Anderes kann für das Tragen eines Kopftuches gelten. Richterinnen sollte aber nur erlaubt werden, Kopftücher in der Farbe ihrer Robe zu tragen, um nicht unnötig die Aufmerksamkeit der Verfahrensbeteiligten vom Inhalt der Verhandlung abzulenken.</p>
<ol start="4" type="a">
<li>
<h5 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Gleich&shy;be&shy;hand&shy;lung aller Religi&ouml;sen und Nicht&shy;re&shy;li&shy;gi&shy;&ouml;sen durch den Staat</h5>
</li>
</ol>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der bisherige Umgang mit dem Kopftuch zeigt, dass der Staat nicht, entsprechend seiner grundgesetzlichen Verpflichtung, alle Religionen gleichbehandelt. Neutralitätserwartungen an das Erscheinungsbild wurden vielmehr nur hinsichtlich nicht-christlicher Lehrerinnen formuliert: Ein als Kettenanhänger getragenes Kreuz einer Staatsbediensteten ist bislang ebenso wenig problematisiert worden wie die Nonnen, die bis in die 2000er Jahre hinein im Habit vereinzelt an staatlichen Schulen unterrichteten. Dagegen wurde bereits in den 1980er Jahren die religiös konnotierte Kleidung von Sannyasins im Schuldienst verboten (BVerwG, Beschluss v. 8.3.1988, 2 B 92.87). Möglicherweise geht es dem Staat also gerade darum, die Sichtbarkeit von nicht-christlichen Religionen, vor allem dem Islam, zu reduzieren. Ein solches Verhalten ist aber aus bürgerrechtlicher Sicht unzulässig.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><a name="_GoBack"></a>Das Tragen eines Kopftuches für alle Staatsbediensteten zuzulassen, schränkt auch die negative Religionsfreiheit der Nicht- und Andersgläubigen nicht über Gebühr ein. Bürger*innen sind als Schüler*innen, Verfahrensbeteiligte etc. vor religionsbezogener Parteilichkeit und missionarischem Verhalten von Staatsbediensteten selbstverständlich zu schützen. Darüber hinaus gewährt das Grundgesetz aber kein Recht darauf, nicht mit der Religion und sonstiger Individualität anderer konfrontiert zu werden. Die Vielfalt der Gesellschaft verlangt von allen – Mehrheiten wie Minderheiten – Akzeptanz und Toleranz, damit ein gedeihliches Miteinander gelingt!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><strong class="western">Dr. </strong><strong class="western">Kirsten Wiese</strong> war von 2017 bis 2021 im Bundesvorstand der Humanistischen Union für das Thema Religion, Weltanschauung und Staat zuständig, deren Beirat sie jetzt angehört. Sie hat zur Frage, ob Lehrerinnen im Dienst ein Kopftuch tragen dürfen, in der Rechtswissenschaft promoviert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-zwischenüberschrift-2-western">Anmerkungen:</p>
<div id="sdendnote1">
<p><a href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Leitsatz 1 in BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Mai 1995 – 1 BvR 1087/91, abrufbar unter <a href="http://www.bverfg.de/e/rs19950516_1bvr108791.html">http://www.bverfg.de/e/rs19950516_1bvr108791.html</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p><a href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Bemerkenswert ist der Umstand, dass der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts 12 Jahre früher das Kopftuchverbot für Lehrerinnen ausdrücklich gebilligt hatte, sofern dafür eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage bestehe (Urt. v. 24.9.2003 BVerfGE 108,282). Die gebotene Kritik an dieser Kehrtwende des Gerichts ist bei Hans Michael Heinig in: Recht der Jugend und des Bildungswesens 2015, S. 217ff. nachzulesen.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p><a href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>BAG Urt. v. 27.08.2020, <span lang="zxx"><a href="https://www.bundesarbeitsgericht.de/wp-content/uploads/2021/01/8-AZR-62-19.pdf">https://www.bundesarbeitsgericht.de/wp-content/uploads/2021/01/8-AZR-62-19.pdf</a></span>.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p><a href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a><span lang="de-DE">Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. </span></p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p><a href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a><span lang="de-DE">Berlin &#8211; </span><span lang="de-DE">Gesetz zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin vom 27. Januar 2005</span><span lang="de-DE"> und Hessen – § 45 Hessisches Beamtengesetz in der alten Fassung vom 27.5.2013.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p align="justify"><a href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>S. <a href="https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/03/berlin-kopftuch-lehrerinnen-schulen-neutralitaetsgesetz.html." rel="nofollow noopener">https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/03/berlin-kopftuch-lehrerinnen-schulen-neutralitaetsgesetz.html.</a></p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p><a href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a>Zwar entschied der EuGH (vgl. Urteil vom 15.7.2021, C-804/18 und C-341/19), dass einer Erzieherin und einer Verkäuferin grundsätzlich verboten werden könne, ein Kopftuch zu tragen, wenn der Arbeitgeber dieses Verbot auf eine für alle Beschäftigten geltende betriebliche Vorgabe, eine neutrale Kleiderordnung zu beachten, stütze. Allerdings schützt die Religionsfreiheit aus Art. 4 GG das Recht, ein religiös motiviertes Kopftuch am Arbeitsplatz zu tragen und ist bei der Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes als günstigere Vorschrift zu berücksichtigen.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/kopftuecher-im-oeffentlichen-dienst-pro-contra/">Kopftücher im öffentlichen Dienst: Pro &#038; Contra</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kreuze in bayerischen Dienstgebäuden hängen weiterhin</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/kreuze-in-bayerischen-dienstgebaeuden-haengen-weiterhin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[thomasmesserer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Jan 2023 17:03:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religiöse Symbole]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung Staat/Kirche]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18438</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied im Juni letzten Jahres, dass die seit 2018 im Eingangsbereich bayerischer Dienstgebäude hängenden Kreuze gegen die staatliche Pflicht zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verstoßen. Allerdings leitete das Gericht daraus nicht ab, dass Bayern, die Kreuze wieder abhängen müsse; denn die Kläger &#8211; der Bund für Geistesfreiheit Bayern und der Bund für Geistesfreiheit München [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/kreuze-in-bayerischen-dienstgebaeuden-haengen-weiterhin/">Kreuze in bayerischen Dienstgebäuden hängen weiterhin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied im Juni letzten Jahres, dass die seit 2018 im Eingangsbereich bayerischer Dienstgebäude hängenden Kreuze gegen die staatliche Pflicht zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verstoßen. Allerdings leitete das Gericht daraus nicht ab, dass Bayern, die Kreuze wieder abhängen müsse; denn die Kläger &#8211; der Bund für Geistesfreiheit Bayern und der Bund für Geistesfreiheit München &#8211; seien nicht in ihrem Recht auf Weltanschauungsfreiheit und ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt. [1]</p>
<p>Auf Initiative Markus Söders hatte die bayerische Landesregierung im April 2018 verfügt, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen sei. Diese Regelung wurde in die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern geschrieben. In dieser Allgemeinen Geschäftsordnung wird zugleich empfohlen, dass sich auch Gemeinden und Landkreise an die Kreuz-Regelung halten mögen.</p>
<p>Gegen den Kreuz-Erlass klagten neben dem Bund für Geistesfreiheit München und Bayern weitere 25 Einzelpersonen, unter anderem der Sänger Konstantin Wecker.</p>
<p>Juristisch sind die Verfahren rund um das Kreuz komplex, weil die Klagenden sowohl beantragten, dass die den Kreuzen zugrundeliegende Verwaltungsvorschrift, § 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern, aufgehoben werde, als auch, dass die Kreuze abgehängt werden. Für die Entscheidungen spielte eine Rolle, ob die Allgemeine Geschäftsordnung Außenwirkung entfaltet und ob die Klagenden von den hängenden Kreuzen jeweils persönlich in ihren Rechten beeinträchtigt sind.<br />
In der ersten Instanz entschied das Verwaltungsgericht München 2020, dass weder die beiden Weltanschauungsgemeinschaften noch die 25 Einzelkläger*innen einen Anspruch auf Abhängen der Kreuze hätten. Die Berufung gegen dieses Urteil ließ das Verwaltungsgericht nicht zu. Es hielt jedoch einen Normenkontrollantrag gegen die Kreuz-Regelung in der Allgemeinen Geschäftsordnung für zulässig und sah insoweit den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für sachlich zuständig. [2]</p>
<p>2020 lehnte zudem der Bayerische Verfassungsgerichtshof eine Popularklage gegen den Kreuz-Erlass als unzulässig ab. [3]</p>
<p>Der Verwaltungsgerichtshof hielt die Klage auf Aufhebung des Kreuz-Erlasses für unzulässig bzw. unbegründet. [4] Hinsichtlich des Klagebegehrens, die Kreuze abzuhängen, wies es den Antrag auf Zulassung zur Berufung der 25 Einzelklagenden ab. [5] Dagegen gab es dem Antrag auf Zulassung zur Berufung der beiden Weltanschauungsgemeinschaften statt, hielt die Berufung jedoch inhaltlich nicht für begründet.</p>
<p>Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes verstoßen die Kreuze zwar gegen die staatliche Pflicht zu religiös-weltanschaulicher Neutralität. Das Kreuz sei nämlich nicht nur ein Symbol der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns, sondern ein christliches Symbol. Dieses Neutralitätsgebot sei aber subjektiv nicht einklagbar. Zudem wirkten die Kreuze in den Eingangsbereichen der Dienstgebäude nicht missionierend und indoktrinierend; sie verletzten den Bund für Geistesfreiheit deshalb auch nicht in seinem Recht auf Weltanschauungsfreiheit und Gleichbehandlung.</p>
<p>Die Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes Bayern überzeugt aber nicht. Rechtlich kommt es insbesondere darauf an, wie weit das verfassungsrechtliche Gebot, dass der Staat sich nicht mit Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften identifizieren darf, verstanden wird. Unstrittig ist ein solches Identifikations-Verbot Inhalt des religions-weltanschaulichen Neutralitätsgebotes und wird insbesondere aus der Religions- und Weltanschauungsfreiheit aus Artikel 4 und dem Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 3 Grundgesetz hergeleitet. Kreuze dürfen deshalb jedenfalls nicht in Klassenzimmern [6] und Gerichtssälen [7] hängen, sofern einzelne von dem Kreuz betroffene Schüler*innen, Lehrer*innen, Richter*innen oder Prozessparteien gegen das Kreuz ihre Religions- und Weltanschauungsfreiheit geltend machen. Insoweit sieht das Bundesverfassungsgericht eine persönliche Betroffenheit zum Beispiel der Schüler*innen, weil sie gewissermaßen unter dem Kreuz lernen müssten. Sie befänden sich in einer vom Staat geschaffenen Lage, in der sie ohne Ausweichmöglichkeit dem Glaubenssymbol ausgesetzt seien.</p>
<p>Strittig ist aber, mit welcher Intensität das vom bayerischen Staat verordnete Kreuz auf den*die Einzelne*n einwirken muss, bis der*die verlangen darf, dass das Kreuz abgehängt wird. Der Verwaltungsgerichtshof ging davon aus, dass die Kreuze in den Eingangsbereichen von Dienstgebäuden zu flüchtig auf die Bürger*innen wirkten, als dass sie deren Religions- und Weltanschauungsfreiheit beeinträchtigen könnten. Dagegen lässt sich aber argumentieren, dass allen, die auf dem Weg zur Neuanmeldung oder Führerscheinbeantragung oder zu einer anderen Amtshandlung an dem Kreuz vorbei ins Dienstgebäude gehe, immer deutlich ist, dass jedenfalls die Bayerische Staatsregierung sich dem Christentum verbunden fühlt.</p>
<p>Die Kläger*innen in Bayern wollen in Revision gehen und notfalls auch Verfassungsbeschwerde einlegen. Zunächst wird also das Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit haben, aus dem staatlichen Neutralitätsgebot einen subjektiven Anspruch auf Abhängen von deutlich sichtbaren Kreuzen in bayerischen Dienstgebäuden herzuleiten.</p>
<p>[1] <a href="https://openjur.de/u/2450216.html" target="_blank" rel="noopener">VGH Bayern, Urteil vom 1. Juni 2022, 5 B 22.674.</a><br />
[2] <a href="https://openjur.de/u/2336184.html" target="_blank" rel="noopener">VG München, Entscheidung vom 17. September 2020, Az. M 30 K 20.2325.</a><br />
[3] <a href="https://openjur.de/u/2274968.html" target="_blank" rel="noopener">Beschluss vom 3.April 2020, Az. Vf. 8-VII-18.</a><br />
[4] <a href="https://openjur.de/u/2450218.html">VGH Bayern, Urteil vom 1. Juni 2022, 5 N 20.1331.</a> für den Bund für Geistesfreiheit Bayern und München ließ der VGH die Revision zu.<br />
[5] <a href="https://openjur.de/u/2450219.html" target="_blank" rel="noopener">VGH Bayern, Beschluss vom 23. August 2022, 5 ZB 20.2243.</a><br />
[6] <a href="https://openjur.de/u/180174.html">Siehe Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.5.1995, Az. 1 BvR 1087/91</a>.<br />
[7] <a href="https://openjur.de/u/2196881.html">Siehe u.a. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.1.2020, Az. 2 BvR 1333/17</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/kreuze-in-bayerischen-dienstgebaeuden-haengen-weiterhin/">Kreuze in bayerischen Dienstgebäuden hängen weiterhin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2022/03/Kirchenbank-leer-scaled.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Humanistische Union sucht KlägerInnen gegen Kreuzerlass in Bayern</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/humanistische-union-sucht-klaegerinnen-gegen-kreuzerlass-in-bayern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Mar 2019 11:44:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religiöse Symbole]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/thema/humanistische-union-sucht-klaegerinnen-gegen-kreuzerlass-in-bayern/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Carola Otte Die Gesellschaft f&#252;r Freiheitsrechte (GFF) und die Humanistische Union (HU) planen strategische Klagen gegen einzelne, infolge des sog. &#8222;Kreuzerlasses&#8220; in bayerischen Amtsgeb&#228;uden aufgeh&#228;ngte Kreuze. Die Klage erg&#228;nzt das Vorgehen des Bundes f&#252;r Geistesfreiheit (bfg) und der Giordano-Bruno-Stiftung gegen den Kreuzerlass selbst. HU und GFF suchen nun f&#252;r eine weitere Klage dringend Kl&#228;gerinnen und [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/humanistische-union-sucht-klaegerinnen-gegen-kreuzerlass-in-bayern/">Humanistische Union sucht KlägerInnen gegen Kreuzerlass in Bayern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Carola Otte</p>
<p>Die Gesellschaft f&uuml;r Freiheitsrechte (GFF) und die Humanistische Union (HU) planen strategische Klagen gegen einzelne, infolge des sog. &bdquo;Kreuzerlasses&ldquo; in bayerischen Amtsgeb&auml;uden aufgeh&auml;ngte Kreuze. Die Klage erg&auml;nzt das Vorgehen des Bundes f&uuml;r Geistesfreiheit (bfg) und der Giordano-Bruno-Stiftung gegen den Kreuzerlass selbst.</p>
<p>HU und GFF suchen nun f&uuml;r eine weitere Klage dringend Kl&auml;gerinnen und Kl&auml;ger gegen den Kreuzerlass in Bayern. Zentral f&uuml;r die Chancen, dass ein nicht nur unerheblicher Eingriff in die negative Glaubensfreiheit eines*r Kl&auml;gers*in vorliegt, ist der Grad seiner/ihrer Betroffenheit. Je mehr der folgenden Kriterien vorliegen, desto besser:<br />&nbsp;<br />1. <u>Unausweichlichkeit:</u></p>
<ul>
<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp; N&auml;he des Arbeitsplatzes zum Kreuz (Sichtbereich);</li>
<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp; keine Umgehungsm&ouml;glichkeit (z.B. durch Nutzung eines&nbsp;&nbsp;Nebeneingangs);</li>
<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp; Weisungsbefugnis (z.B. Beamter*in, der/die sich seinen/ihren </li>
<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp; Arbeitsort nicht so einfach aussuchen kann wie ein*e Angestellte*r;</li>
<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp; jedenfalls aber besser eine in der Beh&ouml;rde arbeitende Person statt eines Beh&ouml;rdeng&auml;ngers)</li>
</ul>
<p>2. <u>Dominanz des Kreuzes:</u></p>
<ul>
<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp; besonders prominente Anbringung;</li>
<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e/Art des Kreuzes</li>
</ul>
<p>3<b>. </b><u>N&auml;he zu staatlicher (exekutiver) Autorit&auml;t:</u> Polizeigeb&auml;ude statt Umweltamt&nbsp;</p>
<p>4. <u>pers&ouml;nliche Betroffenheit:</u></p>
<ul>
<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp; strenggl&auml;ubig (Muslim, Jude, Hindu etc.; interessant ggf. auch: </li>
<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &uuml;berzeugter Christ, der sich an der&nbsp;staatlichen&nbsp;Instrumentalisierung&nbsp;&nbsp;seiner eigenen Religion st&ouml;rt);</li>
<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp; streng atheistisch (z.B. Mitglied offen atheistischer Gruppierung);</li>
<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp; Diskriminierungserfahrungen im In- oder Ausland</li>
</ul>
<p><b>Wenn Sie sich angesprochen f&uuml;hlen, wenden Sie sich bitte an: </b><a href="mailto:info%40humanistische-union.de"><b>info@humanistische-union.de</b></a><b>.</b></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/humanistische-union-sucht-klaegerinnen-gegen-kreuzerlass-in-bayern/">Humanistische Union sucht KlägerInnen gegen Kreuzerlass in Bayern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Berliner Neutralitätsgesetz: Abschaffen, reformieren oder Weiter so?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/berliner-neutralitaetsgesetz-abschaffen-reformieren-oder-weiter-so/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Jan 2018 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religiöse Symbole]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/thema/berliner-neutralitaetsgesetz-abschaffen-reformieren-oder-weiter-so/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Auf unserem n&#228;chsten Aktiventreffen am Mittwoch, den 10. Januar, um 19.00 Uhr in der HU-Landesgesch&#228;ftsstelle (Greifswalder Str. 4, Berlin) wollen wir &#252;ber das Berliner Neutralit&#228;tsgesetz reden, das nach mehreren Gerichtsurteilen auf den Pr&#252;fstand geh&#246;rt. Seit 2005 verbietet das Gesetz Besch&#228;ftigten in allgemeinbildenden Schulen, in der Justiz und der Polizei im Dienst religi&#246;se und weltanschauliche Bekenntnisse. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/berliner-neutralitaetsgesetz-abschaffen-reformieren-oder-weiter-so/">Berliner Neutralitätsgesetz: Abschaffen, reformieren oder Weiter so?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Auf unserem n&auml;chsten Aktiventreffen am Mittwoch, den 10. Januar, um 19.00 Uhr in der HU-Landesgesch&auml;ftsstelle (Greifswalder Str. 4, Berlin) wollen wir &uuml;ber das Berliner Neutralit&auml;tsgesetz reden, das nach mehreren Gerichtsurteilen auf den Pr&uuml;fstand geh&ouml;rt.</p>
<p>Seit 2005 verbietet das Gesetz Besch&auml;ftigten in allgemeinbildenden Schulen, in der Justiz und der Polizei im Dienst religi&ouml;se und weltanschauliche Bekenntnisse. Damals wurde das Gesetz wegen seiner gleichen Behandlung aller Bekenntnisse als vorbildlich gelobt. Inzwischen klagten mehrere muslimische Lehrerinnen, die ihr Kopftuch im Unterricht tragen wollten, erfolgreich dagegen. Anfang Dezember 2017 beschloss die Landesdelegiertenkonferenz von B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen, dass das Neutralit&auml;tsgesetz abgeschafft werden soll. Auch die Linke fordert das, w&auml;hrend die SPD als dritte Regierungsfraktion das Gesetz nicht &auml;ndern m&ouml;chte.</p>
<p>Aus Sicht der HU sind die Position des Neutralit&auml;tsgesetzes und auch die ihrer Gegner gut begr&uuml;ndet. So sagen die Bef&uuml;rworter*innen, dass Lehrer*innen mit Hinweis auf eine staatliche Neutralit&auml;t in Glaubensdingen die Einschr&auml;nkung ihrer Religionsfreiheit hinnehmen m&uuml;ssten. Die Gegner*innen des Gesetzes meinen, dass die Religionsfreiheit &uuml;berwiege, weil die Gef&auml;hrdung der staatlichen Neutralit&auml;t in Glaubensdingen durch das Kopftuchtragen nicht hinreichend nachgewiesen werden k&ouml;nne.</p>
<p>Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie Integration besser gelingen kann, ob durch das Tragen religi&ouml;ser Symbole Druck auf Andere, vor allem Sch&uuml;ler*innen ausge&uuml;bt wird und wie sehr sich die Situation in Berlin seit 2005 ver&auml;nderte.</p>
<p>Dar&uuml;ber wollen wir mit</p>
<p>Ulla Widmer-Rockstroh (Sprecherin der Initiative PRO Berliner Neutralit&auml;tsgesetz),</p>
<p>Walter Otte (Sprecher der Initiative PRO Berliner Neutralit&auml;tsgesetz) und</p>
<p>Herbert Nebel (aktives Mitglied der Initiative PRO Berliner Neutralit&auml;tsgesetz)</p>
<p>reden. Die Initiative gr&uuml;ndete sich im Dezember und hat inzwischen zahlreiche prominente Unterst&uuml;tzer*innen.</p>
<p>Hinweise</p>
<p>Homepage der Initiative PRO Berliner Neutralit&auml;tsgesetz: <a href="http://pro.neutralitaetsgesetz.de/" target="_blank" rel="noopener">pro.neutralitaetsgesetz.de</a></p>
<p>Humanistischer Pressedienst: Initiative &#8222;PRO Berliner Neutralit&auml;tsgesetz&#8220; formiert sich (29. Dezember 2017): <a href="https://hpd.de/artikel/initiative-pro-berliner-neutralitaetsgesetz-formiert-sich-15129" rel="nofollow noopener">https://hpd.de/artikel/initiative-pro-berliner-neutralitaetsgesetz-formiert-sich-15129</a></p>
<p>Emma: Das Neutralit&auml;tsgesetz muss bleiben! (20. Dezember 2017): <a href="https://www.emma.de/artikel/das-neutralitaetsgesetz-muss-bleiben-335283" rel="nofollow noopener">https://www.emma.de/artikel/das-neutralitaetsgesetz-muss-bleiben-335283</a></p>
<p>Tagesspiegel Causa: Bettina Jarasch (MdA, B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen): Neutralit&auml;tsgesetz weiterentwickeln! (13. Dezember 2017): <a href="https://causa.tagesspiegel.de/gesellschaft/darf-es-ein-kopftuchverbot-geben/neutralitaetsgesetz-weiterentwickeln.html" rel="nofollow noopener">https://causa.tagesspiegel.de/gesellschaft/darf-es-ein-kopftuchverbot-geben/neutralitaetsgesetz-weiterentwickeln.html</a></p>
<p>Humanistischer Pressedienst: Kopftuchstreit bei den Gr&uuml;nen (7. Dezember 2017): <a href="https://hpd.de/artikel/kopftuchstreit-den-gruenen-15068" rel="nofollow noopener">https://hpd.de/artikel/kopftuchstreit-den-gruenen-15068</a></p>
<p>Tagesspiegel: Kopftuch tragende Lehrerin bekommt Entsch&auml;digung (26. Juni 2017): <a href="http://www.tagesspiegel.de/berlin/neutralitaetsgesetz-in-berliner-schulen-kopftuch-tragende-lehrerin-bekommt-entschaedigung/19978940.html" target="_blank" rel="noopener">www.tagesspiegel.de/berlin/neutralitaetsgesetz-in-berliner-schulen-kopftuch-tragende-lehrerin-bekommt-entschaedigung/19978940.html</a></p>
<p>taz: verschiedene Artikel zum Neutralit&auml;tsgesetz: <a href="http://www.taz.de/%21t5245198/" target="_blank" rel="noopener">www.taz.de/!t5245198/</a></p>
<p>Berliner Neutralit&auml;tsgesetz (27. Januar 2005): <a href="http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/iaf/page/bsbeprod.psml?doc.hl=0&amp;doc.id=jlr-VerfArt29GBE2005pP2&amp;doc.part=X&amp;doc.price=0.0&amp;fromdoctodoc=yes&amp;js_peid=Trefferliste&amp;pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1" target="_blank" rel="noopener">gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/iaf/page/bsbeprod.psml</a></p>
<p>HU zu Staat / Religion / Weltanschauung: <a href="https://www.humanistische-union.de/themen/srw/" target="_blank" rel="noopener">www.humanistische-union.de/themen/srw/</a></p>
<p>besonders: Kopftuchverbote: Gutachten und Praxisberichte zum Berliner Neutralit&auml;tsgesetz (2009): <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/kopftuchverbote-gutachten-und-praxisberichte-zum-berliner-neutralitaetsgesetz-2/" target="_blank" rel="noopener">www.humanistische-union.de/nc/themen/srw/schule/schule_detail/back/schule-religion/article/kopftuchverbote-gutachten-und-praxisberichte-zum-berliner-neutralitaetsgesetz/</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/berliner-neutralitaetsgesetz-abschaffen-reformieren-oder-weiter-so/">Berliner Neutralitätsgesetz: Abschaffen, reformieren oder Weiter so?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Niedersachsen: Verschleierungsverbot für Schülerinnen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/niedersachsen-verschleierungsverbot-fuer-schuelerinnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Jul 2017 11:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtspolitische Gutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Religiöse Symbole]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/thema/niedersachsen-verschleierungsverbot-fuer-schuelerinnen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Kirsten Wiese Der Landtag in Hannover ber&#228;t derzeit &#252;ber einen Gesetzentwurf zur &#196;nderung des Nieders&#228;chsischen Schulgesetzes (NSchG). In &#167; 58 Abs. 2 NSchG soll eine Mitwirkungspflicht f&#252;r alle Sch&#252;lerinnen und Sch&#252;ler verankert werden, die lt. Gesetzesbegr&#252;ndung vor allem darauf zielt, die Vollverschleierung von Sch&#252;lerinnen zu verbieten. Der Entwurf folgt auf eine j&#252;ngst vom Bundestag verabschiedete [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/niedersachsen-verschleierungsverbot-fuer-schuelerinnen/">Niedersachsen: Verschleierungsverbot für Schülerinnen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kirsten Wiese</p>
<p>Der Landtag in Hannover ber&auml;t derzeit &uuml;ber einen Gesetzentwurf zur &Auml;nderung des Nieders&auml;chsischen Schulgesetzes (NSchG). In &sect; 58 Abs. 2 NSchG soll eine Mitwirkungspflicht f&uuml;r alle Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler verankert werden, die lt. Gesetzesbegr&uuml;ndung vor allem darauf zielt, die Vollverschleierung von Sch&uuml;lerinnen zu verbieten.</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese-kirsten2017sw_01-1.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-3477 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese-kirsten2017sw_01-1-450x450.jpg" alt="Niedersachsen: Verschleierungsverbot f&uuml;r Sch&uuml;lerinnen" width="450" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese-kirsten2017sw_01-1-450x450.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese-kirsten2017sw_01-1-750x750.jpg 750w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese-kirsten2017sw_01-1-150x150.jpg 150w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese-kirsten2017sw_01-1-768x768.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese-kirsten2017sw_01-1-1536x1536.jpg 1536w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese-kirsten2017sw_01-1-600x600.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese-kirsten2017sw_01-1-337x337.jpg 337w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese-kirsten2017sw_01-1-250x250.jpg 250w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese-kirsten2017sw_01-1.jpg 1981w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Der Entwurf folgt auf eine j&uuml;ngst vom Bundestag verabschiedete Reform mehrerer Gesetze zum Verbot der Vollverschleierung im &Ouml;ffentlichen Dienst, im Stra&szlig;enverkehr und weiteren Bereichen, mit denen ein angeblich aus dem Grundgesetz abzulesendes Prinzip der &bdquo;Kommunikation mit offenem Antlitz&ldquo; durchgesetzt werden soll.</p>
<p>Zu dem Gesetzentwurf hat Kirsten Wiese im Namen der HU Stellung genommen. Sie bezweifelt die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung, da in Niedersachsen nur sehr wenige vollverschleierte Sch&uuml;lerinnen bekannt sind, die die Schulen bisher nicht vor unl&ouml;sbare Probleme stellten. Zudem bezweifelt sie die Angemessenheit der vorgeschlagenen L&ouml;sung, da ein Schulverweis verschleierter Sch&uuml;lerinnen kaum im Interesse der Gesellschaft und die gesetzliche Vorschrift auch zu unbestimmt sei, weil sie alle Formen der verweigerten Mitarbeit von Sch&uuml;ler/innen sanktioniere.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/niedersachsen-verschleierungsverbot-fuer-schuelerinnen/">Niedersachsen: Verschleierungsverbot für Schülerinnen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese-kirsten2017sw_01-1.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Bundesregierung: Weitgehendes Burkaverbot im öffentlichen Dienst, im Straßenverkehr und in anderen Bereichen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/bundesregierung-weitgehendes-burkaverbot-im-oeffentlichen-dienst-im-strassenverkehr-und-in-anderen-b/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2016 09:03:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtspolitische Gutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Religiöse Symbole]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/thema/bundesregierung-weitgehendes-burkaverbot-im-oeffentlichen-dienst-im-strassenverkehr-und-in-anderen-b/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Kirsten Wiese Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat einen Referentenentwurf zur &#196;nderung zahlreicher Gesetze vorgelegt, mit dem ein Verschleierungsverbot im &#246;ffentlichen Dienst, im Stra&#223;enverkehr, bei der Bundeswehr und an weiteren Orten eingef&#252;hrt werden soll. Die HU kritisiert in ihrer Stellungnahme, dass der Gesetzentwurf die Notwendigkeit und Angemessenheit einer gesetzlichen Regelung kaum begr&#252;ndet. Ob eine offene [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/bundesregierung-weitgehendes-burkaverbot-im-oeffentlichen-dienst-im-strassenverkehr-und-in-anderen-b/">Bundesregierung: Weitgehendes Burkaverbot im öffentlichen Dienst, im Straßenverkehr und in anderen Bereichen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kirsten Wiese</p>
<p>Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat einen Referentenentwurf zur &Auml;nderung zahlreicher Gesetze vorgelegt, mit dem ein Verschleierungsverbot im &ouml;ffentlichen Dienst, im Stra&szlig;enverkehr, bei der Bundeswehr und an weiteren Orten eingef&uuml;hrt werden soll. Die HU kritisiert in ihrer Stellungnahme, dass der Gesetzentwurf die Notwendigkeit und Angemessenheit einer gesetzlichen Regelung kaum begr&uuml;ndet. Ob eine offene Kommunikation, integratives Verhalten oder Kameradschaft mit einer gesetzlichen Pflicht erreicht werden k&ouml;nnen, ist zudem fraglich &#8211; zumal westliche Verschleierungsformen wie M&uuml;tzen und Schals offenkundig weiter erlaubt sind.</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese.kirsten2013_1-1sw_02-1.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-3483 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese.kirsten2013_1-1sw_02-1-450x450.jpg" alt="Bundesregierung: Weitgehendes Burkaverbot im &ouml;ffentlichen Dienst, im Stra&szlig;enverkehr und in anderen Bereichen" width="450" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese.kirsten2013_1-1sw_02-1-450x450.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese.kirsten2013_1-1sw_02-1-750x750.jpg 750w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese.kirsten2013_1-1sw_02-1-150x150.jpg 150w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese.kirsten2013_1-1sw_02-1-768x768.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese.kirsten2013_1-1sw_02-1-600x600.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese.kirsten2013_1-1sw_02-1-337x337.jpg 337w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese.kirsten2013_1-1sw_02-1-250x250.jpg 250w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese.kirsten2013_1-1sw_02-1.jpg 800w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Im Einzelnen sieht der Entwurf vor: F&uuml;r alle Beamte des Bundes wird die Vollverschleierung im Dienst verboten, unabh&auml;ngig davon, ob sie in Bereichen mit Publikumsverkehr oder nur im B&uuml;ro arbeiten. Dar&uuml;ber hinaus soll auch f&uuml;r SoldatInnen der Bundeswehr ein Verschleierungsverbot gelten, sowohl bei Eins&auml;tzen wie auch in den Kasernen. Im Personalausweisgesetz wird die Ausweispflicht dahingehend erweitert, dass sie ggf. nicht nur Besitz und Vorlage des Ausweises, sondern auch den Abgleich des Gesichts mit dem Lichtbild umfasst; etwaige Weigerungen zum Lichtbildabgleich werden k&uuml;nftig als Ordnungswidrigkeit geahndet. Analog soll auch das Aufenthaltsgesetz erweitert werden, was Ausl&auml;nder verpflichtet, sich gegen&uuml;ber Beh&ouml;rden zu identifizieren.&nbsp;Das Verschleierungsverbot soll schlie&szlig;lich auch f&uuml;r alle Mitglieder der Wahlorgane (Wahlaussch&uuml;sse, Wahlvorst&auml;nde etc.) gelten (&sect;&nbsp;10 Abs.&nbsp;2 Bundeswahlgesetz) und f&uuml;r alle Auto-, Motorrad- und Radfahrer gelten: &bdquo;Wer ein Kraftfahrzeug f&uuml;hrt, darf sein Gesicht nicht so verh&uuml;llen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.&ldquo; (&sect;&nbsp;23 Abs.&nbsp;4 Stra&szlig;enverkehrs-Ordnung) Die Helmpflicht f&uuml;r Motorr&auml;der und Motorroller bleibt davon unber&uuml;hrt.</p>
<p>Zentrale Begr&uuml;ndung des Gesetzentwurfs ist die Gew&auml;hrleistung einer offenen Kommunikation in der Gesellschaft: &bdquo;<i>Wenn das Gesicht im Verborgenen bleibt, sind die M&ouml;glichkeiten des Kennenlernens und des Einsch&auml;tzens der Pers&ouml;nlichkeit stark eingeschr&auml;nkt. Gesicht zu zeigen ist unverzichtbare Grundlage kommunikativer Interaktion und eines gesellschaftlichen Zusammenlebens sowie Grundvoraussetzung f&uuml;r das Gelingen von Integration.</i>&ldquo; (S.&nbsp;1) Die Vollverschleierung widerspreche dem gesellschaftlichen Konsens und transportierte eine frauenverachtende Symbolik (ebd.).</p>
<p>Die HU-Stellungnahme kritisiert, dass im Entwurf zwar erkannt werde, dass es sich bei dem geplanten Verschleierungsverbot um Eingriffe in die Religionsfreiheit handle (soweit es gegen Burka/Nikab gerichtet ist), die rechtliche Begr&uuml;ndung dieser Eingriffe aber l&uuml;ckenhaft bleibt. So benennt der Entwurf weder die kollidierenden Grundrechte Dritter, die mit dem Verbot gesch&uuml;tzt werden sollen, noch die anderen sch&uuml;tzenswerten Rechtsg&uuml;ter, die das Vorhaben verfassungsrechtlich legitimieren k&ouml;nnten. Dieses Defizit kommt umso mehr zur Geltung, als der Gesetzentwurf eine Reihe von Anspr&uuml;chen an B&uuml;rgerInnen formuliert (&bdquo;offene Kommunikation&ldquo;, &bdquo;Gesicht zeigen&ldquo;, &bdquo;integratives Verhalten&ldquo;, Kameradschaft), deren grundrechtlicher Stellenwert sehr vage bleibt. In sich sei der Entwurf widerspr&uuml;chlich, weil er sich lt. Begr&uuml;ndung eindeutig gegen religi&ouml;se Formen der Verschleierung richte (dies z.T. mit Verweis auf die staatliche Neutralit&auml;t in Religions- und Weltanschauungsfragen), die gesetzliche Regelung andererseits aber am Prinzip des offenen Gesichts ansetze. Das f&uuml;hre im Ergebnis zu wenig Normenklarheit, weil &bdquo;unklar bleibt, was eine &sbquo;offene Kommunikation&lsquo; ist. Eine Kommunikation erschweren k&ouml;nnten &ndash; abh&auml;ngig vom Einzelfall &ndash; auch Kopftuch, Hut, Kappe, Sonnenbrille, Rollkragenpullover, Halstuch.&ldquo; (Wiese S.&nbsp;2)</p>
<p>Den ausf&uuml;hrlichen Text der Stellungnahme finden Sie im Anhang.</p>
<p>Bezug:<br />Referentenentwurf eines Gesetzes zur &Auml;nderung des Bundesbeamtengesetz und weiterer Vorschriften aus dem Bundesministerium des Innern vom 10.11.2016</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/bundesregierung-weitgehendes-burkaverbot-im-oeffentlichen-dienst-im-strassenverkehr-und-in-anderen-b/">Bundesregierung: Weitgehendes Burkaverbot im öffentlichen Dienst, im Straßenverkehr und in anderen Bereichen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/wiese.kirsten2013_1-1sw_02-1.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
	</channel>
</rss>
