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	<title>DK 2013 Archive - Humanistische Union</title>
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	<lastBuildDate>Mon, 30 Aug 2021 13:44:10 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Vorläufige Tagesordnung der 23. Delegiertenkonferenz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2013/vorlaeufige-tagesordnung-der-23-delegiertenkonferenz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Jun 2013 07:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[DK 2013]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>sowie weitere Informationen zu Anreise, Ablauf und Unterkunft Tagungsort f&#252;r die Delegier&#173;ten&#173;kon&#173;fe&#173;renz (Sa/So): Haus der Jugend (= Jugendherberge) Deutschherrnufer 12, 60594 Frankfurt am Main http://www.jugendherberge-frankfurt.de/ Freitag, 31. Mai 2013 20 Uhr Diskussionsveranstaltung: Bloccupy 2013 &#8211; wieviel Protest (v)ertr&#228;gt die Stadt? Achtung &#8211; abweichender Veranstaltungsort: Haus der Volksarbeit (Eschenheimer Anlage 21, 60318 Frankfurt, https://www.hdv-ffm.de) Samstag, 1. [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>sowie weitere Informationen zu Anreise, Ablauf und Unterkunft</p>
<h5>Tagungsort f&uuml;r die Delegier&shy;ten&shy;kon&shy;fe&shy;renz (Sa/So):</h5>
<p>Haus der Jugend (= Jugendherberge) <br />Deutschherrnufer 12, 60594 Frankfurt am Main</p>
<p><a href="http://www.jugendherberge-frankfurt.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.jugendherberge-frankfurt.de/</a></p>
<h5>Freitag, 31. Mai 2013</h5>
<p>20 Uhr Diskussionsveranstaltung: Bloccupy 2013 &#8211; wieviel Protest (v)ertr&auml;gt die Stadt? <br />Achtung &#8211; abweichender Veranstaltungsort: Haus der Volksarbeit (Eschenheimer Anlage 21, 60318 Frankfurt, <a href="https://www.hdv-ffm.de/" target="_blank" rel="noopener">https://www.hdv-ffm.de</a>)</p>
<h5>Samstag, 1. Juni 2013</h5>
<p><b>9.00 Uhr&nbsp; Begr&uuml;&szlig;ung und Er&ouml;ffnung </b></p>
<p>1.&nbsp;Wahl der Tagungsleitung und Protokollf&uuml;hrung<br />2.&nbsp;Beschluss der Gesch&auml;ftsordnung<br />3.&nbsp;Wahl der Antragskommission<br />4.&nbsp;Verabschiedung der Tagesordnung</p>
<p><b>9.30 Uhr&nbsp; Berichte</b></p>
<p>5.&nbsp;Berichte aus den Regionalverb&auml;nden sowie den Arbeitskreisen <br />Soziale Grundrechte, Verfassungsschutz und Staat/Kirche</p>
<p>Aussprache &amp; Austausch</p>
<p><i>11.00 Uhr&nbsp; Kaffeepause</i></p>
<p>6. &nbsp;Berichte der Vorsitzenden / der Vorstandsmitglieder<br />7.&nbsp;Bericht der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung<br />8.&nbsp;Bericht der Revisoren</p>
<p><i>ca. 12.30 &#8211; 13.30 Uhr&nbsp; Mittagspause </i></p>
<p><b>13.30 Uhr&nbsp; Fortsetzung: Berichte</b></p>
<p>9. &nbsp;Diskussion zu den Berichten<br />10. &nbsp;Mandatspr&uuml;fung<br />11. &nbsp;Entlastung des Vorstandes<br />12. &nbsp;Bericht der Antragskommission</p>
<p><i>14.30 Uhr &#8211; 15.00 Kaffeepause</i></p>
<p><b>13. &nbsp;Diskussion &amp; Abstimmung satzungs&auml;ndernder Antrag</b><br />&nbsp;<a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Antrag1_MV-Satzungsaenderung.rtf"> Antrag 1: Einf&uuml;hrung einer Mitgliederversammlung<br /></a>&nbsp;&nbsp;<a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Antrag2_Quorum-DK-Satzungsaenderung.rtf">Antrag 2: Quorum zur Urabstimmung in der Delegiertenversammlung<br /></a>&nbsp; <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Antrag4_Delegiertenplaetze.rtf">Antrag 4: Kein Verfall nicht-besetzter Delegiertenpl&auml;tze</a></p>
<p>14.&nbsp;Diskussion &amp; Abstimmung weiterer Antr&auml;ge</p>
<p><b>16.30 Uhr&nbsp; Themenblock I</b></p>
<p>15.&nbsp;Diskussion: Die Beschneidungsdebatte als Beispiel f&uuml;r die innerverbandliche Diskussionskultur</p>
<p><b>18.00 Uhr&nbsp; Vereinswahlen</b></p>
<p>16.&nbsp;Wahlen der Verbandsgremien<br />&nbsp;&#8211; Vorsitzende/r<br />&nbsp;&#8211; Bundesvorstand<br />&nbsp;&#8211; Schiedsgericht <br />&nbsp;&#8211; Wahlkommission<br />&nbsp;&#8211; Revisor/innen <br />&nbsp;&#8211; Diskussionsredakteur/in</p>
<p>Ende gegen 20.30 Uhr</p>
<h5>Sonntag, 2. Juni 2013</h5>
<p><b>9.00 Uhr&nbsp; Politische Antr&auml;ge</b></p>
<p>17.&nbsp;Behandlung weiterer Antr&auml;ge</p>
<p><b>11.00 Uhr&nbsp; Themen II </b></p>
<p>18.&nbsp;Einschr&auml;nkungen der Versammlungsfreiheit (an Beispielen aus Bayern, Berlin und Niedersachsen) &#8211; und was die HU dagegen unternehmen kann</p>
<p><i>Ende der Delegiertenkonferenz ca. 13 Uhr</i></p>
<h5>Tagungsort und Anreise:</h5>
<p>F&uuml;r die Anreise mit &ouml;ffentlichen Verkehrsmitteln:<br />Vom Hauptbahnhof (Untergeschoss) verkehren die Schnellbahnlinien S3 (Richtung Darmstadt), S4 (Richtung Langen), S5 und S6 (Richtung S&uuml;dbahnhof) jeweils bis zur Haltestelle Lokalbahnhof, von dort sind es noch ca. 10 Minuten Fu&szlig;weg entlang der Dreieichstra&szlig;e Richtung Norden bis zum Mainufer, und dann links in die Stra&szlig;e Deutschherrnufer einbiegen (s. Lageskizze). Alternative Anfahrten sind mit der Stra&szlig;enbahn Linie 16 bis zur Haltestelle Lokalbahnhof (s.o.) sowie mit dem Bus 46 und den Stra&szlig;enbahn-Linien 14/18 jeweils bis zur Haltestelle Frankensteiner Platz m&ouml;glich. Von dort sind es nur ca. 40m in westlicher Richtung das Deutschherrnufer entlang bis zur Jugendherberge.</p>
<p>Mit dem Auto: Autobahn Abfahrt Offenbach-Kaiserlei. Verlassen Sie den Kreisel Richtung Frankfurt-Sachsenhausen. Sie fahren nun ca. 3 km am Main entlang. Die Stra&szlig;e macht eine Linkskurve, nach ca. 500 m eine Rechtskurve. W&auml;hlen Sie die rechte der beiden Linksabbiegespuren. Nach der n&auml;chsten Ampel (Stra&szlig;e: Deutschherrnufer) erreichen Sie auf der linken Seite nach ca. 100 m die Jugendherberge. Weiter geradeaus nach der n&auml;chsten Kreuzung links finden Sie das Parkhaus Walter-Kolb-Stra&szlig;e (tags&uuml;ber 1&#8364; pro angefangene Stunde).</p>
<h5>Unterkunft:</h5>
<p>Die Bundesgesch&auml;ftsstelle hat f&uuml;r die Teilnehmer/innen ein Zimmerkontingent reserviert:</p>
<ul>
<li>in der Jugendherberge selbst: Doppelzimmer incl. Fr&uuml;hst&uuml;ck zum Preis von 37&#8364; p. Person und Nacht</li>
<li>im Hotel Royal, Wallstra&szlig;e 17, 60594 Frankfurt/M. (ca. 450m vom Veranstaltungsort entfernt), <a href="http://www.hotel-royal-frankfurt.net/" target="_blank" rel="noopener">http://www.hotel-royal-frankfurt.net</a><br />einfacher Standard &#8211; Einzelzimmer f&uuml;r 50 &#8364;/Nacht, Doppelzimmer f&uuml;r 70 &#8364;/Nacht</li>
</ul>
<p>Mitglieder, die eines dieser Zimmer buchen m&ouml;chten, melden sich bitte in der Bundesgesch&auml;ftsstelle der HU (nicht im Hotel/der Jugendherberge!).</p>
<p>Eine Liste naheliegender Hotels mit weiteren Zimmerangeboten kann ebenfalls in der Bundesgesch&auml;ftsstelle abgerufen werden.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Antrag 9: Für eine menschenwürdige Psychiatrie!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2013/antrag-9-fuer-eine-menschenwuerdige-psychiatrie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 2013 11:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[DK 2013]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/termin/antrag-9-fuer-eine-menschenwuerdige-psychiatrie/</guid>

					<description><![CDATA[<p>(Initiativantrag) Für Selbstbestimmung und die Freiheitsrechte von Kranken sowie eine menschenwürdige Psychiatrie setzt sich die Humanistische Union (HU) ein. Zwangsbehandlung und -einweisung von Menschen in geschlossene Anstalten sollen der absolute Ausnahmefall bleiben. Regeln zum menschenwürdigen Umgang mit Kranken in der Psychiatrie sowie zu Zwangsbehandlung und -einweisung soll eine bundesweite Arbeitsgruppe der HU erarbeiten und der [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>(Initiativantrag)</p>
<p>Für Selbstbestimmung und die Freiheitsrechte von Kranken sowie eine menschenwürdige Psychiatrie setzt sich die Humanistische Union (HU) ein. Zwangsbehandlung und -einweisung von Menschen in geschlossene Anstalten sollen der absolute Ausnahmefall bleiben.</p>
<p>Regeln zum menschenwürdigen Umgang mit Kranken in der Psychiatrie sowie zu Zwangsbehandlung und -einweisung soll eine bundesweite Arbeitsgruppe der HU erarbeiten und der nächsten Delegiertenkonferenz oder dem Bundesvorstand zur Beschlussfassung vorlegen. Der Vorstand wird beauftragt, eine solche Arbeitsgruppe einzurichten. Der Arbeitskreis &#132;Justizreform&#147; der HU Marburg bietet sich an, die Koordination dieser Arbeitsgruppe zu übernehmen.</p>
<p>Themen sollten dabei sein:</p>
<p>1. Regeln zu Dauer und Prüfungsverfahren beim Erlass von Zwangsverfügungen<br />2. Festlegungen zu Dauer und Umfang derartiger Maßnahmen<br />3. Regeln für eine Verlängerung<br />4. Festlegungen zur Bestellung unabhängiger und unvoreingenommener Gutachter<br />5. Regeln über eine Aufhebung von Zwangsmaßnahmen während der Dauer ihrer Verfügung<br />6. Haftung von Richtern und Gutachtern bei fehlerhaften Entscheidungen<br />7. Diskussion über Alternativen zur geschlossenen Psychiatrie</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Die Einweisung in eine Psychiatrische Anstalt und die Anordnung von Zwangsbehandlungen sind sehr weitreichende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte von Menschen. Meist finden derartige Maßnahmen aber außerhalb der Beobachtung durch die Gesellschaft statt. Beschwerden werden oft mit der Bemerkung zurückgewiesen, dass die Betroffenen doch &#132;Verwirrt&#147;, &#132;nicht Herr ihrer Sinne&#147; oder &#132;nicht einsichtsfähig&#147; seien.</p>
<p>In keinem anderen gesellschaftlichen Bereich werden grundlegende Menschenrechte so weitreichend und ungeprüft verletzt wie in der Psychiatrie. Bürgerrechte müssen aber auch dort gelten.<br />Möglicherweise notwendige Zwangsmaßnahmen müssen einer sehr restriktiven Regelung unterliegen. Eine Ausweitung oder Verlängerung derartiger Maßnahmen muss noch strengeren Kriterien genügen als die Erstverfügung.</p>
<p>Alternativen zur geschlossenen Psychiatrie sind in vielen Fällen möglich und sinnvoll. Aus bürgerrechtlicher Sicht ist ihre Umsetzung ein wichtiges Instrument zum Schutz der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte gerade auch kranker Menschen.</p>
<p>Antragstellerin: HU Marburg-Mittelhessen</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Antrag 8: Änderungsantrag zum Antrag 5</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2013/antrag-8-aenderungsantrag-zum-antrag-5/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 May 2013 10:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[DK 2013]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/termin/antrag-8-aenderungsantrag-zum-antrag-5/</guid>

					<description><![CDATA[<p>(Die Humanistische Union und die Religion &#150; eine Positionsbestimmung) In dem Antrag werden §2 Nr. 1 und 2 der Satzung wörtlich zitiert. §2 Nr. 3 der Satzung (&#132;die Unabhängigkeit des Staates und seiner Einrichtungen sowie aller Bereiche, in denen gesamtgesellschaftliche und sachliche Aufgaben zu lösen sind, gegenüber Machtansprüchen konfessioneller und weltanschaulicher Gruppen zu wahren suchen&#147;) [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2013/antrag-8-aenderungsantrag-zum-antrag-5/">Antrag 8: Änderungsantrag zum Antrag 5</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>(Die Humanistische Union und die Religion &#150; eine Positionsbestimmung)</p>
<p>In dem Antrag werden §2 Nr. 1 und 2 der Satzung wörtlich zitiert. §2 Nr. 3 der Satzung (&#132;die Unabhängigkeit des Staates und seiner Einrichtungen sowie aller Bereiche, in denen gesamtgesellschaftliche und sachliche Aufgaben zu lösen sind, gegenüber Machtansprüchen konfessioneller und weltanschaulicher Gruppen zu wahren suchen&#147;) und §3 der Satzung (&#132;Der Verein lehnt alle Tendenzen ab, welche an die Stelle der freiheitlich-demokratischen Ordnung, wie sie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vorsieht, eine weltanschaulich gebundene Ordnung setzen wollen.&#147;) werden dagegen nur mittelbar und an verschiedenen Stellen des Antrags angesprochen.</p>
<p>Die HU-Position im Verhältnis von Staat &#150; Religionsgemeinschaften &#150; individueller Religionsfreiheit wird dadurch nicht hinreichend deutlich. Innerhalb und außerhalb der HU könnte der Antrag so verstanden werden, dass die Verwirklichung der Trennung von Staat und Kirche nicht mehr von besonderer Bedeutung ist.</p>
<p>Um Missverständnissen vorzubeugen, schlage ich vor, in dem Antrag am Schluss des Absatzes 4 oder in einem besonderen Absatz folgende Klarstellung einzufügen:</p>
<p>&#132;<i>Grundlage für die Verwirklichung der strikten Trennung von Staat und Kirche bilden die &#132;Thesen zum Staat-Kirche-Verhältnis&#147; von 1995. Sie wurden mit Begründung in der HU-Broschüre &#132;Trennung von Staat und Kirche&#147; veröffentlicht. Die &#132;Berliner Gespräche über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung&#147; als Gegengewicht zu dem traditionellen Staatskirchenrechts-Verständnis der &#132;Essener Gespräche&#147; werden fortgesetzt.</i>&#147;</p>
<p>Antragsteller: Gerhard Saborowski, Hannover</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Antrag 7: Aufhebung des Reichskonkordats</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2013/antrag-7-aufhebung-des-reichskonkordats/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 May 2013 09:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[DK 2013]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/termin/antrag-7-aufhebung-des-reichskonkordats/</guid>

					<description><![CDATA[<p>(Initiativantrag) Die 23. Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union möge beschließen: Die Humanistische Union startet eine Initiative zur Aufhebung des Konkordats zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl vom 20. Juli 1933 (Reichskonkordat). Begründung: wird nachgereicht Antragsteller: Gerhard Saborowski, Hannover [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>(Initiativantrag)</p>
<p>Die 23. Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union möge beschließen:</p>
<p>Die Humanistische Union startet eine Initiative zur Aufhebung des Konkordats zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl vom 20. Juli 1933 (Reichskonkordat).</p>
<p>Begründung: wird nachgereicht</p>
<p>Antragsteller: Gerhard Saborowski, Hannover</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2013/antrag-7-aufhebung-des-reichskonkordats/">Antrag 7: Aufhebung des Reichskonkordats</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Antrag 6: Ergänzung der Tagesordnung für die 23. Delegiertenkonferenz der HU</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2013/antrag-6-ergaenzung-der-tagesordnung-fuer-die-23-delegiertenkonferenz-der-hu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 May 2013 08:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[DK 2013]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>(Bericht des Vereinsnamens-Gremiums) Ich schlage vor, den Tagesordnungspunkt 5 (Berichte) um einen Bericht des Gremiums zur Findung eines neuen Vereinsnamens zu ergänzen. Kurzbegründung: Die 22. Delegiertenkonferenz der HU vom 24.-25. September 2011 in Berlin hatte die Einsetzung eines dreiköpfigen Gremiums zur Findung eines neuen Vereinsnamens für die HU beschlossen. In dem entsprechenden Antrag war von [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>(Bericht des Vereinsnamens-Gremiums)</p>
<p>Ich schlage vor, den Tagesordnungspunkt 5 (Berichte) um einen Bericht des Gremiums zur Findung eines neuen Vereinsnamens zu ergänzen.</p>
<p>Kurzbegründung:</p>
<p>Die 22. Delegiertenkonferenz der HU vom 24.-25. September 2011 in Berlin hatte die Einsetzung eines dreiköpfigen Gremiums zur Findung eines neuen Vereinsnamens für die HU beschlossen. In dem entsprechenden Antrag war von einem neuen Vereinsnamen die Rede, nicht von der Suche nach einem Zusatz zum bisherigen Vereinsnamen Humanistische Union. Im Anschluss an die Delegiertenkonferenz hat in den HU-Mitteilungen Nr. 217 &#150; 220 eine ausführliche Diskussion stattgefunden, bei der auch begründete Vorschläge für einen neuen Vereinsnamen unterbreitet wurden. In einer kurzen Anmerkung des Findungsgremiums (HU-Mitteilungen Nr. 220, S. 21) wird der bisherige Diskussionsprozess für irrelevant erklärt (&#132;&#8230; konnten uns nicht überzeugen&#147;). Dies erscheint mir diskussionswürdig, deshalb der obige Vorschlag zur Ergänzung der Tagesordnung.</p>
<p>Antragsteller: Gerhard Saborowski, Hannover</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2013/antrag-6-ergaenzung-der-tagesordnung-fuer-die-23-delegiertenkonferenz-der-hu/">Antrag 6: Ergänzung der Tagesordnung für die 23. Delegiertenkonferenz der HU</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Antrag 5: Die Humanistische Union und die Religion  eine Positionsbestimmung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2013/antrag-5-die-humanistische-union-und-die-religion-eine-positionsbestimmung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 May 2013 11:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[DK 2013]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/termin/antrag-5-die-humanistische-union-und-die-religion-eine-positionsbestimmung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Antrag zur Beschlussfassung Die Delegiertenkonferenz möge beschließen: Die Humanistische Union (HU) ist eine Bürgerrechtsorganisation. Wir alle sehen uns in der Tradition der Aufklärung. Wir stehen für den säkularen Staat und für eine konsequente Trennung von Kirche und Staat. Manche von uns definieren sich als AtheistenInnen, andere als AgnostikerInnen, andere glauben an Gott und gehören einer [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Antrag zur Beschlussfassung</p>
<p>Die Delegiertenkonferenz möge beschließen:</p>
<p>Die Humanistische Union (HU) ist eine Bürgerrechtsorganisation. Wir alle sehen uns in der Tradition der Aufklärung. Wir stehen für den säkularen Staat und für eine konsequente Trennung von Kirche und Staat. Manche von uns definieren sich als AtheistenInnen, andere als AgnostikerInnen, andere glauben an Gott und gehören einer Religionsgemeinschaft an.</p>
<p>Die HU steht für Toleranz und für Respekt vor diesen höchstpersönlichen Lebenshaltungen, mögen sie auch sehr unterschiedlich sein. Die HU hat sich als Bürgerrechtsorganisation der Verteidigung individueller Freiheiten gegenüber staatlichen, kirchlichen oder wirtschaftlichen Machtansprüchen verschrieben; ebenso verteidigt sie den kulturellen Pluralismus in der Gesellschaft und die individuelle Glaubensfreiheit (ohne sich deswegen mit einzelnen Glaubenslehren gemein zu machen). Neben der Weltanschauungsfreiheit gehört auch die individuelle Religionsfreiheit zum Kernbestand der Bürgerrechte. Der Schutz beider Rechte wird als wichtiges Ziel in unserer Satzung benannt:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext"><i>§ 2 Ziele</i>
</p>
<p class="bodytext"><i>Es ist der Zweck und die Aufgabe des Vereins, alle Bestrebungen zu fördern, welche </i>
</p>
<p class="bodytext"><i>1. die ungehinderte Entfaltung aller weltanschaulichen, religiösen, philosophischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Auffassungen in gegenseitiger Achtung gewährleisten </i>
</p>
<p class="bodytext"><i>2. es jeder Bürgerin und jedem Bürger gestatten, von den im Grundgesetz garantierten Rechten der individuellen Lebensgestaltung, der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnis-, der Meinungs-, Informations- und Koalitionsfreiheit ohne Furcht vor Nachteilen Gebrauch zu machen, [&#8230;]</i></p>
</blockquote>
<p>Selbstverständlich setzt sich eine Bürgerrechtsorganisation auch mit den Inhalten von Glaubenslehren kritisch auseinander und verteidigt Bürgerrechte gegen religiös begründete Übergriffe &#150; das entspricht den Ursprüngen der Humanistischen Union, die sich unter anderem gegen die bedrängende Einflussnahme der katholischen Kirche auf Staat und Gesellschaft gegründet hatte.</p>
<p>Weltanschauliches und religiöses Eiferertum und andere Formen der Intoleranz fördern den Einsatz für eine aufgeklärte Gesellschaft nicht, sondern unterminieren ihn.</p>
<p>Die Humanistische Union ist eine Bürgerrechtsorganisation, kein anti-religiöser Kampfverband und auch keine humanistische Weltanschauungsgemeinschaft. Deshalb haben sowohl Menschen, die gläubig sind oder einer Kirche angehören genauso wie Menschen, die sich weltanschaulich atheistisch orientieren, wenn sie sich für Menschen- und Bürgerrechte einsetzen wollen, ihren Platz in unseren Reihen.</p>
<p><i>AntragstellerInnen: Anke Pörksen, Jochen Goerdeler, Till Müller-Heidelberg, Kirsten Wiese sowie Tobias Baur, Christiane Bodammer, Christoph Bruch, Walburga Büchel, Johannes Feest, Johann-Albrecht Haupt, Ute Hausmann, Udo Kauß, Helga Lenz, Nils Leopold, Karin Meo, Burckhard Nedden, Ulrike Ortmann, Roland Otte, Jens Puschke, Jürgen Roth, Britta Schinzel, Björn Schreinermacher, Rosemarie Will</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2013/antrag-5-die-humanistische-union-und-die-religion-eine-positionsbestimmung/">Antrag 5: Die Humanistische Union und die Religion  eine Positionsbestimmung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Antrag 4: Kein Verfall nicht-besetzter Delegiertenplätze</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2013/antrag-4-kein-verfall-nicht-besetzter-delegiertenplaetze/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Apr 2013 06:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[DK 2013]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Antrag auf Satzungsänderung Die Delegiertenkonferenz möge bitte beschließen, die Vereinssatzung in folgender Weise zu ändern: § 11 Die Wahl der Delegierten &#132;1. Die Delegierten werden in Wahlbezirken gewählt, die mit den Bundesländern übereinstimmen. Die Anzahl der Delegierten beträgt 51. Jeder Wahlbezirk erhält ein Grundmandat. Die Zahl der übrigen Delegierten wird für jeden Wahlbezirk proportional der [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Antrag auf Satzungsänderung</p>
<p>Die Delegiertenkonferenz möge bitte beschließen, die Vereinssatzung in folgender Weise zu ändern:</p>
<p>§ 11 Die Wahl der Delegierten</p>
<p>&#132;<i>1. Die Delegierten werden in Wahlbezirken gewählt, die mit den Bundesländern übereinstimmen. Die Anzahl der Delegierten beträgt 51. Jeder Wahlbezirk erhält ein Grundmandat. Die Zahl der übrigen Delegierten wird für jeden Wahlbezirk proportional der Zahl der Mitglieder bestimmt, die dort ihren dem Vorstand bekannten Wohnsitz haben. Bei Bruchzahlen ist der ganzzahlige Anteil maßgebend. Restmandate werden in der Reihenfolge der Größe der Nachkommazahlen vergeben. Liegt aus einem Wahlbezirk kein Wahlvorschlag vor, legt der Bundesvorstand diesen Wahlbezirk mit einem benachbarten Wahlbezirk zusammen. Stehen weniger Kandidaten als die Anzahl der Delegiertenplätze zur Wahl, werden die nicht vergebenen Listenplätze gleichmäßig als zusätzliche Stimme auf die gewählten Delegierten des betreffenden Wahlbezirks verteilt.</i>&#147;</p>
<p>Die Änderung betrifft den letzten Satz, um dessen Aufnahme in die Satzung in §11 gebeten wird.</p>
<p><b>Begründung: </b></p>
<p>Von Mitgliedern aus Leipzig und Freiberg wird diese Satzungsänderung vorgeschlagen, da es besonders in den Landesverbänden &#132;dünn besiedelter Regionen&#147; Probleme gibt, eine ausreichende Zahl von Kandidaten für die Delegiertenliste zu finden.</p>
<p>Da es aber schade ist, solche Plätze verfallen zu lassen, sollte man die Anzahl der Stimmen, die man für sein Land hat, auf die zur Wahl stehenden Delegierten verteilen dürfen. Das Verfahren ließe sich auch bei mehreren zur Wahl Stehenden anwenden, wenn deren Anzahl geringer als die zustehende Zahl der Stimmen eines Landes ist (die &#132;Mehrfachkarten&#147; werden verteilt nach der Reihenfolge der Anzahl der Stimmen, die ein Delegierter/eine Delegierte erhalten hat). </p>
<p>Anja Freitag (Sachsen)<br />28. April 2013</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Antrag 3: Bereitstellung von Rücklagen aus dem Vereinsvermögen für die Organisationsentwicklung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2013/antrag-3-bereitstellung-von-ruecklagen-aus-dem-vereinsvermoegen-fuer-die-organisationsentwicklung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 13 Apr 2013 11:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[DK 2013]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Finanzantrag an die Delegiertenkonferenz Die Delegier&#173;ten&#173;kon&#173;fe&#173;renz m&#246;ge beschlie&#173;&#223;en: Für die Verbesserung der Außendarstellung, der Kampagnenarbeit und den Ausbau des Fundraisings der Humanistischen Union wird dem Bundesvorstand gestattet, innerhalb der nächsten drei Jahre zusätzlich zu den jährlich maximal 10% der Rücklagen des Vereinsvermögens bis zu 35.000 Euro zu verwenden. Vorstand und Geschäftsführung werden über die Umsetzung [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Finanzantrag an die Delegiertenkonferenz</p>
<h2 class="auto-created">Die Delegier&shy;ten&shy;kon&shy;fe&shy;renz m&ouml;ge beschlie&shy;&szlig;en:</h2>
<p>Für die Verbesserung der Außendarstellung, der Kampagnenarbeit und den Ausbau des Fundraisings der Humanistischen Union wird dem Bundesvorstand gestattet, innerhalb der nächsten drei Jahre zusätzlich zu den jährlich maximal 10% der Rücklagen des Vereinsvermögens bis zu 35.000 Euro zu verwenden. Vorstand und Geschäftsführung werden über die Umsetzung dieser Vorhaben den Mitgliedertreffen (Delegierten-/Mitgliederversammlung und Verbandstage) jährlich Bericht erstatten.</p>
<h2 class="auto-created">Begr&uuml;ndung:</h2>
<p>Die Humanistische Union verfügt derzeit (Stand: 12/2012) über freie Rücklagen im Vereinsvermögen i.H.v. 190.657 &#8364;. Davon darf der Bundesvorstand laut Beschluss der 15. Ordentlichen Delegiertenkonferenz vom 27./28.9.1997 in Hannover jährlich maximal 10% verbrauchen; höhere Zugriffe auf die Rücklagen bedürfen einer vorherigen Zustimmung durch die Mitglieder (Delegiertenversammlung). Um diese Zustimmung wird hiermit gebeten.</p>
<p>Bundesvorstand und Geschäftsführung haben im vergangenen Jahr einen Vorantrag auf sog. Basisförderung durch die Bewegungsstiftung gestellt. Dieser hat das primäre Ziel, die Kampagnenfähigkeit der HU (das meint die Zusammenarbeit ihrer verschiedenen Organisationsteile und die zielgerichtete, politische Wirksamkeit) zu verbessern. Die zugrundeliegenden Einschätzungen über die Organisationsschwächen des Verbandes sowie die möglichen Schritte, daran etwas zu ändern, waren Gegenstand einer Klausurtagung (06/2012) und des letzten Verbandstages (09/2012). Im Mai wird die Bewegungsstiftung voraussichtlich über diesen Antrag entscheiden. Wird er bewilligt, erhält die HU für die Umsetzung dieser Vorhaben in den nächsten drei Jahren bis zu 70.000 &#8364; von der Stiftung &#8211; unter der Voraussetzung, dass sie sich mit Eigenmitteln in der oben genannten Höhe aus ihrem (im Vergleich zu anderen Verbänden relativ hohen) Vereinsvermögen an den zu erwartenden Projektkosten beteiligt.</p>
<p>Die Gelder sollen genutzt werden, um:</p>
<ul>
<li>Regionalgruppen bei ihren Aktivitäten zu den Themen Polizeikontrolle, Verfassungsschutz und Staatskirchenleistungen zu unterstützen und Aktionsmaterialien dafür zu erstellen </li>
<li>Informations- und Werbematerialien für zentrale HU-Themen zu erarbeiten </li>
<li>die Webseite der HU zu erneuern </li>
<li>ein Fundraising-Konzept für die HU zu entwickeln. </li>
</ul>
<p>Für die konkreten Pläne wird auf den beigefügten Förderantrag vom April 2013 verwiesen. <i>[Dieser liegt auf der DK als Tischvorlage aus bzw. kann in der Bundesgeschäftsstelle der HU abgerufen werden.]</i></p>
<p>Bundesvorstand der Humanistischen Union<br />Berlin, am 13.4.2013</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Antrag 2: Quorum zur Satzungsänderung in der Delegiertenkonferenz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2013/antrag-2-quorum-zur-satzungsaenderung-in-der-delegiertenkonferenz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 13 Apr 2013 08:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[DK 2013]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Antrag auf Satzungsänderung Hinweis: Dieser Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen, sofern der Antrag auf Umwandlung von Delegiertenkonferenz und Verbandstag in eine Mitgliederversammlung die nötige Mehrheit findet. Die Delegier&#173;ten&#173;kon&#173;fe&#173;renz m&#246;ge beschlie&#173;&#223;en: § 22 Nr. 1 Satz 1 der Vereinssatzung wird wie folgt geändert: &#8222;Eine Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins kann nur mit einer [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Antrag auf Satzungsänderung</p>
<p><i>Hinweis: Dieser Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen, sofern der Antrag auf Umwandlung von Delegiertenkonferenz und Verbandstag in eine Mitgliederversammlung die nötige Mehrheit findet.</i></p>
<h2 class="auto-created">Die Delegier&shy;ten&shy;kon&shy;fe&shy;renz m&ouml;ge beschlie&shy;&szlig;en:</h2>
<p>§ 22 Nr. 1 Satz 1 der Vereinssatzung wird wie folgt geändert:</p>
<p>&#8222;<i>Eine Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Delegiertenkonferenz beschlossen werden.</i>&#8220;</p>
<h2 class="auto-created">Begr&uuml;ndung:</h2>
<p>Die bisherige Regelung (s.u.) sieht ein doppeltes Quorum für den Fall vor, dass eine Delegiertenkonferenz (DK) die Satzung ändern oder eine Auflösung des Vereins beschließen will. Demnach müssen drei Viertel der anwesenden Delegierten bzw. zwei Drittel der gewählten Mitglieder der DK dem Antrag zustimmen. Da die Delegiertenwahlen mehrere Monate vor dem Treffen stattfinden, kam es in den letzten Jahren wiederholt vor, dass gewählte Delegierte nicht an der DK teilnehmen konnten und die Versammlung allein deshalb nicht in der Lage war, satzungsändernde Beschlüsse zu fassen. Dem soll mit der vorgeschlagenen Neuregelung begegnet werden. Zudem entspricht die Zweidrittelmehrheit dem auf der letzten DK beschlossenen Quorum für Urabstimmungen, mit dem die Versammlung der Delegierten gleichgestellt werden soll. Die Regelung soll ab der 24. Delegiertenkonferenz der HU gelten.</p>
<p>Die bisherige Regelung für satzungsändernde Beschlüsse der DK lautet:</p>
<p>&#8222;<i>Eine Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins kann nur von drei Viertel der anwesenden Delegierten, mindestens von zwei Drittel der Mitglieder der Delegiertenkonferenz beschlossen werden.</i>&#8220;</p>
<p>Berlin, 13.4.2013<br />Antragsteller: Bundesvorstand</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Antrag 1: Ersetzung der Delegiertenkonferenzen durch Mitgliederversammlungen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2013/antrag-1-ersetzung-der-delegiertenkonferenzen-durch-mitgliederversammlungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 13 Apr 2013 08:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[DK 2013]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/termin/antrag-1-ersetzung-der-delegiertenkonferenzen-durch-mitgliederversammlungen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Antrag auf Satzungsänderung Die Delegier&#173;ten&#173;kon&#173;fe&#173;renz m&#246;ge beschlie&#173;&#223;en: Die bisher aller zwei Jahre stattfindenden Delegiertenversammlungen sowie die dazwischen abgehaltenen Verbandstage werden künftig durch jährliche Mitgliederversammlungen des Vereins ersetzt. An diesen Versammlungen können alle Mitglieder gleichermaßen stimmberechtigt teilnehmen. Reguläre Vorstandswahlen finden wie bisher im zweijährigen Turnus statt. Dafür werden folgende Änderungen der Vereinssatzung beschlossen: [Mitglied&#173;s&#173;chaft im Verein] [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Antrag auf Satzungsänderung</p>
<h2 class="auto-created">Die Delegier&shy;ten&shy;kon&shy;fe&shy;renz m&ouml;ge beschlie&shy;&szlig;en:</h2>
<p>Die bisher aller zwei Jahre stattfindenden Delegiertenversammlungen sowie die dazwischen abgehaltenen Verbandstage werden künftig durch jährliche Mitgliederversammlungen des Vereins ersetzt. An diesen Versammlungen können alle Mitglieder gleichermaßen stimmberechtigt teilnehmen. Reguläre Vorstandswahlen finden wie bisher im zweijährigen Turnus statt. Dafür werden folgende Änderungen der Vereinssatzung beschlossen:</p>
<h2 class="auto-created">[Mitglied&shy;s&shy;chaft im Verein] </h2>
<p>§ 6 (3) wird ersetzt durch: &#8222;Juristische Personen können an der Mitgliederversammlung durch Vertreter/innen mit beratender Stimme teilnehmen.&#8220;</p>
<p>§ 6 (5) Satz 2 wird ersetzt durch: &#8222;Das Nähere regelt eine Datenschutzordnung, die vom Vorstand ausgearbeitet und von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.&#8220;</p>
<p><b>[Organe des Vereins] </b></p>
<p>§ 7b wird ersetzt durch: &#8222;die Mitgliederversammlung&#8220;<br />§ 7d wird ersatzlos gestrichen, die nachfolgende Aufzählung angepasst</p>
<p><b>[Urabstimmung] </b></p>
<p>§ 8 (1) Satz 1 wird ersetzt durch: &#8222;Die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Mitgliedschaft können Anträge und Beschlüsse zur Urabstimmung stellen.&#8220;</p>
<p>Die §§ 9 und 10 werden durch folgende Neufassungen ersetzt:</p>
<p>&#8222;§ 9 Die Mitgliederversammlung<br />1. Die Mitgliederversammlung besteht aus allen anwesenden Vereinsmitgliedern, die auch zum Zeitpunkt der Ankündigung Mitglied des Vereins waren. Jedes Mitglied des Vereins hat das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Das Rederecht von Gästen, die nicht Mitglied des Vereins sind, kann von der Mitgliederversammlung beschränkt werden.<br />2. Die Mitgliederversammlung berät und beschließt über die ihr vorgelegten oder aus ihrer Mitte kommenden Anträge, insbesondere über die vergangene und zukünftige Tätigkeit des Vorstandes, die Entlastung des Vorstandes, die Grundsätze der Haushaltsplanung, die Mitgliedsbeiträge sowie über Satzungsänderungen. Bei Abstimmungen und Wahlen werden Stimmenthaltungen nicht mitgezählt, sofern in der Satzung nichts anderes bestimmt ist.<br />3. Sie wählt auf die Dauer von zwei Jahren in getrennten Wahlgängen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, den übrigen Vorstand, das Schiedsgericht, die Diskussionsredaktion, die Wahlkommission und zwei Revisorinnen oder Revisoren. Wählbar ist jedes Mitglied des Vereins.<br />4. Die Versammlung ist beschlussfähig, sofern die Mitglieder der Humanistischen Union fristgerecht eingeladen wurden. Sie verliert ihre Beschlussfähigkeit, wenn auf Antrag festgestellt wird, dass nicht mehr die Hälfte der zu Beginn anwesenden Mitglieder anwesend ist.<br />5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden privatschriftlich beurkundet und von der Versammlungsleitung sowie der Protokollführung unterzeichnet.</p>
<p>§ 10 Einberufung der Mitgliederversammlung</p>
<p>1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorstand einzuberufen.<br />2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn er selbst oder ein Zehntel der Mitglieder oder ein Drittel der Ortsverbandsvorstände es verlangen. Der Antrag muss einen Tagesordnungsvorschlag enthalten und schriftlich begründet sein.<br />3. Die Ankündigung einer ordentlichen Mitgliederversammlung muss spätestens drei Monate, die Ankündigung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zwei Monate vor ihrem Zusammentritt erfolgen. Dabei sind Ort und Zeitpunkt der Mitgliederversammlung mitzuteilen.<br />4. Anträge der Mitglieder und der Vereinsgliederungen an die Mitgliederversammlung müssen einen Monat vor dem Zusammentritt beim Vorstand eingegangen sein. <br />5. Zur Mitgliederversammlung sind die Mitglieder vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen einzuladen. Die Einladung soll einen Vorschlag für die Tagesordnung sowie alle vorliegenden Anträge an die Mitgliederversammlung enthalten.&#8220;</p>
<p><b>[Wahl der Delegierten] </b></p>
<p>§ 11 der Satzung wird ersatzlos gestrichen, die Nummerierung der folgenden §§ entsprechend angepasst.</p>
<p><b>[Vorstand] </b></p>
<p>§ 12 (1) Satz 2 wird ersetzt durch: &#8222;Die Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.&#8220;</p>
<p><b>[Verbandstag]</b></p>
<p>§ 13 der Satzung wird ersatzlos gestrichen, die Nummerierung der folgenden §§ entsprechend angepasst.</p>
<p><b>[Schiedsgericht]</b></p>
<p>§ 15 (2) Sätze 1 und 2 werden ersetzt durch: &#8222;Die Mitglieder des Schiedsgerichts werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Zu ihrer Wahl hat jedes an der Mitgliederversammlung teilnehmende Mitglied zwei Stimmen.&#8220;</p>
<p>§ 15 (4) wird ersetzt durch: &#8222;Alles weitere regelt eine Schiedsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist.&#8220;</p>
<p><b>[Wahlkommission]</b></p>
<p>§ 16 (1) Satz 2 wird ersetzt durch: &#8222;Sie überwacht die Wahlen der Mitgliederversammlung und die Urabstimmungen.&#8220;</p>
<p>§ 16 (4) wird ersetzt durch: &#8222;Alles Weitere regelt eine Wahlordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist.&#8220;</p>
<p><b>[Ausschlüsse und Amtsenthebungen]</b></p>
<p>§ 17 (1) Satz 1 wird ersetzt durch: &#8222;Das Schiedsgericht kann ein Mitglied auf Antrag des Vorstands oder der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausschließen, wenn es die Bestrebungen des Vereins in der Öffentlichkeit gröblich geschädigt hat.&#8220;</p>
<p>§ 17 (2) Satz 1 wird ersetzt durch: &#8222;Ebenso kann das Schiedsgericht auf Antrag des Vorstands oder der Mitgliederversammlung ein Mitglied eines Amtes im Verein entheben, wenn es die Bestrebungen des Vereins verletzt oder das Ansehen oder den Bestand des Vereins gefährdet.&#8220;</p>
<p><b>[Orts-, Regional- und Landesverbände]</b></p>
<p>§ 19 (5) Satz 3 wird ersetzt durch: &#8222;Wenn die suspendierten Beschlüsse von dieser Ortverbands-Mitgliederversammlung bestätigt werden, so gelten sie, bis die nächste Bundes-Mitgliederversammlung endgültig über sie entschieden hat.&#8220;</p>
<p><b>[Finanzordnung]</b></p>
<p>§ 20 (1) Satz 1 wird ersetzt durch: &#8222;Die Mitglieder zahlen den von der Mitgliederversammlung als Jahresbeitrag festgesetzten Mitgliedsbeitrag an den Verein.&#8220;</p>
<p>§ 20 (3) Satz 1 wird ersetzt durch: &#8222;Das Finanzgebaren des Vorstandes wird von zwei Revisorinnen oder Revisoren kontrolliert, die von jeder ordentlichen Mitgliederversammlung zu wählen sind und der folgenden Mitgliederversammlung zu berichten haben.&#8220;</p>
<h2 class="auto-created">[Satzungs&shy;&auml;n&shy;de&shy;rung und Aufl&ouml;sung]</h2>
<p>§ 22 Absätze 1 und 2 werden ersetzt durch:<br />&#8222;1. Eine Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins kann nur von drei Viertel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Diesbezügliche Anträge müssen einen Monat vor Zusammentritt der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sein. Sie sind allen Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung schriftlich mitzuteilen. Das Recht der an der Mitgliederversammlung teilnehmenden Mitglieder, diese Anträge abzuändern, bleibt davon unberührt.<br />2. Kann ein Antrag auf Auflösung des Vereins wegen mangelnder Beschlussfähigkeit nicht erledigt werden, so kann der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung innerhalb der nächsten drei Monate einberufen, die den Auflösungsantrag mit drei Vierteln der Stimmen der anwesenden Mitglieder annehmen kann.&#8220;</p>
<h2 class="auto-created">[&Auml;nderung der Gesch&auml;fts&shy;ord&shy;nung]</h2>
<p>Die Bestimmungen der bisherigen Geschäftsordnung in § 1 (3) zur Beschlussfähigkeit der DK sollen für die Mitgliederversammlung wie folgt geändert werden:</p>
<p>&#8222;Die Versammlungsleitung prüft zu Beginn die ordnungsgemäße Einberufung der Mitgliederversammlung und stellt die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder fest. Zum Zwecke der laufenden Prüfung der Beschlussfähigkeit haben Mitglieder sich bei zeitweiliger Abwesenheit bei der Versammlungsleitung ab- und zurückzumelden. Später kommende Mitglieder können ihr Stimmrecht erst nach Anmeldung bei der Versammlungsleitung ausüben. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, solange mindestens die Hälfte der zu Beginn der Versammlung festgestellten Anzahl an Stimmberechtigten im Raum anwesend ist.&#8220;</p>
<h5>Begr&uuml;ndung:</h5>
<p>Das Vorhaben war bereits Gegenstand einer 2008 durchgeführten Urabstimmung unter den HU-Mitgliedern. Es verfehlte damals das nötige Quorum von ¾ der abgegebenen Stimmen denkbar knapp: 244 Mitglieder stimmten für die Satzungsänderung (die Einführung von Mitgliederversammlungen), 82 Mitglieder dagegen. An den Gründen, die heute gegen das Prinzip der Delegiertenkonferenz sprechen, hat sich wenig geändert:</p>
<p>* Das Delegiertenprinzip versagt in der HU, weil die meisten Mitglieder die zu wählenden KandidatInnen überhaupt nicht kennen und anhand der knappen Selbstdarstellung auch nicht sinnvoll beurteilen können. Die Zahl der Mitglieder, die regelmäßiger auf Aktiventreffen erscheinen und sich gegenseitig kennen, dürfte kaum über 200 liegen. Es findet auch kaum ein aktiver Austausch zwischen den Delegierten und den sie wählenden Mitgliedern statt.</p>
<p>* Das Delegiertenprinzip bremst mitarbeitswillige Mitglieder aus (wenn diese nicht gewählt werden), es behindert insbesondere das Engagement neuer und junger Mitglieder. Die Teilnahme an einer DK, zu der jemand nicht als Delegierte/r gewählt wurde, ist wenig reizvoll: man kann nicht mit abstimmen. Die Delegiertenwahlen funktionieren jedoch nach dem Senioritätsprinzip: gewählt wird, wer bereits bekannt ist. Folglich treffen sich bei der DK immer wieder die gleichen Personen. Die Komplexität des Delegiertenwahlverfahrens (wer darf wen nominieren?) trägt dazu ebenfalls bei.</p>
<p>* Die Frage der regionalen Gerechtigkeit (&#8222;Demokratie der gleichlangen Wege&#8220;) ist unabhängig von der Frage Delegierten- oder Mitgliederversammlung: am regelmäßigen Wechsel der Versammlungsorte ändert sich nichts.</p>
<p>* Der Föderalismus des Wahlverfahrens passt nicht zur asymmetrischen Mitgliederverteilung der HU, die in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich aufgestellt ist. Derzeit hat die HU in vier Bundesländern jeweils mehr als 200 Mitgliedern, in drei Ländern dagegen weniger als 10 Mitglieder.</p>
<p>* Es findet kaum eine echte Wahl zwischen verschiedenen DK-KandidatInnen statt, für die meisten Länder finden sich zu wenige KandidatInnen. Eine echte Auswahl gab es in diesem Jahr nur in einem Wahlbezirk (Berlin-Brandenburg), dagegen hatten 9 Länder weniger KandidatInnen als Delegiertenplätze.</p>
<p>* Die Delegierten repräsentieren keineswegs gleichmäßig die Mitgliedschaft: Durch Grundmandate und mangelnde KandidatInnen variiert die Zahl der von jedem/jeder Gewählten repräsentierten Mitglieder beträchtlich. Sie reicht diesmal von acht Mitgliedern (für den Delegierten aus Mecklenburg-Vorpommern) bis zu 53 bzw. 54 Mitgliedern, die jede/r Delegierte aus Nordrhein-Westfalen bzw. Rheinland-Pfalz repräsentiert.</p>
<p>* Ernsthafte Majorisierungsversuche muss die HU nicht mehr fürchten. Die mediale wie politische Bedeutung der HU ist viel zu gering, als dass sich derartige Versuche wirklich lohnen würden. Der Vorschlag zur Satzungsänderung enthält einige Regelungen, die eine gezielte Majorisierung von Mitgliederversammlungen verhindern sollen:</p>
<ul>
<li>
<div>Mitgliederversammlungen werden mit einer Frist von drei Monaten im Voraus angekündigt (diese Frist verkürzt sich bei außerordentlichen MVs auf zwei Monate). Innerhalb dieser Frist sollte genügend Zeit sein, damit jede/r für sich entscheiden kann, ob ihre/seine Teilnahme an der Versammlung wichtig erscheint.</div>
</li>
<li>
<div>Stimmberechtigt sind nur jene, die zum Zeitpunkt der Ankündigung der Versammlung bereits Mitglied der HU waren. Damit soll dem immer wieder beschworenen Beispiel von Masseneintritten unmittelbar vor der Mitgliederversammlung 1967 in Kassel begegnet werden. </div>
</li>
<li>
<div>Es wird eine Änderung der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung vorgeschlagen, wonach diese nur so lang beschlussfähig ist, wie mindestens die Hälfte der zu Beginn der Sitzung anwesenden Mitglieder noch teilnehmen. Mit dieser Regelung soll einer Verzögerungstaktik von Minderheiten vorgebeugt werden &#8211; ein Verdacht, der nach der zweiten Mitgliederversammlung der HU (Darmstadt 1965) erhoben wurde.</div>
</li>
</ul>
<p>* Das Verhältnis von Kosten und Nutzen des Wahlverfahrens stimmt nicht: Für die Kandidatensuche, die Erstellung der Wahlunterlagen und deren Versand (getrennte Unterlagen für jedes Bundesland) werden ca. 9 Personenarbeitstage benötigt; Druck &amp; Versand der Unterlagen kosten nochmals ca. 750 Euro.</p>
<p>Berlin, 13.4.2013<br />Antragsteller: Bundesvorstand</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2013/antrag-1-ersetzung-der-delegiertenkonferenzen-durch-mitgliederversammlungen/">Antrag 1: Ersetzung der Delegiertenkonferenzen durch Mitgliederversammlungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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