<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Annegret Falter Archive - Humanistische Union</title>
	<atom:link href="https://www.humanistische-union.de/autoren/annegret-falter/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.humanistische-union.de/autoren/annegret-falter/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Mon, 30 Aug 2021 13:41:18 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0.4</generator>
	<item>
		<title>Heinisch vs. Germany: Whistleblowing als freie Meinungsäußerung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2012/publikation/heinisch-vs-germany-whistleblowing-als-freie-meinungsaeusserung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 May 2012 04:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 5]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/heinisch-vs-germany-whistleblowing-als-freie-meinungsaeusserung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2012, Seite 78 Der Europ&#228;ische Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte (EGMR) hat am 21. Juli 2011 die Bundesrepublik Deutschland zu einer Schadensersatzzahlung von 15.000 Euro verurteilt, weil ihre Gerichte das Recht einer Kl&#228;gerin auf freie Meinungs&#228;u&#223;erung missachtet und damit gegen Artikel 10 der Europ&#228;ischen Menschrechtskonvention (EMRK) versto&#223;en haben. Die Kl&#228;gerin war Brigitte Heinisch. Die F&#252;nfzigj&#228;hrige k&#228;mpft [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2012/publikation/heinisch-vs-germany-whistleblowing-als-freie-meinungsaeusserung/">Heinisch vs. Germany: Whistleblowing als freie Meinungsäußerung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2012, Seite 78</p>
<p>Der Europ&auml;ische Gerichtshof f&uuml;r Menschenrechte (EGMR) hat am 21. Juli 2011 die Bundesrepublik Deutschland zu einer Schadensersatzzahlung von 15.000 Euro verurteilt, weil ihre Gerichte das Recht einer Kl&auml;gerin auf freie Meinungs&auml;u&szlig;erung missachtet und damit gegen Artikel 10 der Europ&auml;ischen Menschrechtskonvention (EMRK) versto&szlig;en haben. Die Kl&auml;gerin war Brigitte Heinisch. Die F&uuml;nfzigj&auml;hrige k&auml;mpft seit beinahe sieben Jahren gegen die fristlose K&uuml;ndigung ihres Arbeitgebers und die Weigerung deutscher Arbeitsgerichte sowie des Bundesverfassungsgerichts, diese aufzuheben. Das Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts (LAG) muss jetzt im Wege der von Frau Heinisch bereits eingereichten Restitutionsklage f&ouml;rmlich aufgehoben werden.</p>
<h2 class="auto-created">Sachverhalt und Urteil</h2>
<p>Brigitte Heinisch war viele Jahre Altenpflegerin in einer Berliner Pflegeeinrichtung des mehrheitlich landeseigenen Vivantes Konzerns mit zirka 160 Pflegepl&auml;tzen. Dort wurden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen schwerwiegende M&auml;ngel festgestellt und in Pr&uuml;fberichten dokumentiert: personelle Unterbesetzung; gravierende Defizite hinsichtlich Nahrungs- und Getr&auml;nkeversorgung; kein angemessenes pflegerisches &bdquo;Schmerzmanagement&ldquo;; freiheitseinschr&auml;nkende Ma&szlig;nahmen ohne Zustimmung; kein regelm&auml;&szlig;iges Duschen/Baden; keine fachgerechte Inkontinenzversorgung u. v. a. (Pr&uuml;fbericht vom 10. Mai 2006). Seit 2003 hatte sich Frau Heinisch mit entsprechenden Beschwerden und &Uuml;berlastungsanzeigen an die Leitung ihrer Pflegeeinrichtung gewandt. Nach langj&auml;hrigen, fruchtlosen Auseinandersetzungen erstattete sie durch ihren Rechtsanwalt Strafanzeige wegen schweren Betruges. Vivantes erbringe nicht die vertraglich zugesicherten Pflegeleistungen und gef&auml;hrde die Patienten. Daraufhin k&uuml;ndigte der Heimtr&auml;ger ihr Anfang 2005 fristlos.</p>
<p>W&auml;hrend Heinisch mit ihrer K&uuml;ndigungsschutzklage in der ersten Instanz obsiegte, unterlag sie mit Urteil vom 28. M&auml;rz 2006 vor dem LAG Berlin. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) wurde nicht zugelassen. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde zur&uuml;ckgewiesen, die eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Dagegen hat Heinisch Beschwerde beim EGMR erhoben.</p>
<p>Der Stra&szlig;burger Gerichtshof hat das Recht des Arbeitsgebers Vivantes Netzwerk f&uuml;r Gesundheit GmbH auf <i>Loyalit&auml;t</i> seiner Angestellten und <i>Schutz seines guten Rufs</i> gegen das Grundrecht der Kl&auml;gerin Heinisch auf <i>Freiheit der Meinungs&auml;u&szlig;erung</i> &bdquo;abgewogen&ldquo;. Ein zentrales Kriterium war dabei das <i>&ouml;ffentliche Interesse </i>an der Information. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass die deutschen Gerichte keinen fairen &bdquo;Ausgleich&ldquo; herbeigef&uuml;hrt h&auml;tten. Es liege eine Verletzung von Artikel 10 EMRK vor.</p>
<h2 class="auto-created">Recht auf freie Meinungs&shy;&auml;u&shy;&szlig;e&shy;rung und &bdquo;&ouml;ffent&shy;li&shy;ches Interesse&ldquo;</h2>
<p>Deutsche Gerichte haben die Meinungs&auml;u&szlig;erungsfreiheit von Whistleblowern bisher unzureichend gesch&uuml;tzt. Das wird sich infolge des EGMR-Urteils &auml;ndern m&uuml;ssen.</p>
<p>Das Meinungs&auml;u&szlig;erungsrecht des Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 EMRK schlie&szlig;t &bdquo;die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne beh&ouml;rdliche Eingriffe &hellip; zu empfangen und weiterzugeben&ldquo;. Damit sind auch Tatsachenbehauptungen explizit abgedeckt. Allerdings unterliegen Meinungs- und Informationsverbreitungsfreiheit gem&auml;&szlig; Artikel 10 Absatz 2 gewissen Einschr&auml;nkungen. Diese m&uuml;ssen aber &bdquo;gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig&ldquo; sein.</p>
<p>Im vorliegenden Fall sieht das Gericht eine <i>gesetzlich vorgesehene</i> Einschr&auml;nkung der Meinungsfreiheit &bdquo;zum Schutz des guten Rufes&ldquo; und der gesch&auml;ftlichen Interessen des Arbeitgebers zwar als gegeben an. Es kommt aber zu dem Schluss, dass in einer <i>demokratischen Gesellschaft </i>das <i>&ouml;ffentliche Interesse </i>an Informationen &uuml;ber Pflegem&auml;ngel diese Arbeitgeberinteressen &uuml;berwiege. Es hebt die zunehmende Bedeutung der Altenpflege sowie die Hilflosigkeit und Schutzbed&uuml;rftigkeit der betroffenen Personen hervor. An die Leistungen der mehrheitlich landeseigenen Pflegeeinrichtung Vivantes als Teil der &ouml;ffentlichen Daseinsvorsorge legt es zudem besonders hohe Qualit&auml;tsma&szlig;st&auml;be an.</p>
<p>In Deutschland &#8211; anders als etwa in den USA &#8211; wird dagegen das &ouml;ffentliche Interesse an einer Information, das beim Whistleblowing ein wesentliches Motiv sein kann, <i>bisher</i> in der Regel nicht in den gerichtlichen Abw&auml;gungsprozess mit den jeweiligen Arbeitgeberinteressen einbezogen. Arbeitnehmer d&uuml;rfen danach interne Informationen in der Regel nicht an eine au&szlig;erbetriebliche Stelle oder an die &Ouml;ffentlichkeit und eben auch nicht an die Strafverfolgungsbeh&ouml;rden geben. Tun sie es dennoch, riskieren sie Sanktionen und letztlich die K&uuml;ndigung. Der Arbeits- und Datenschutzrechtler Spiros Simitis argumentierte in seiner Laudatio auf Brigitte Heinisch, als diese im Jahr 2007 den Whistleblower-Preis der IALANA und der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler erhielt: Es gehe nicht an, der &ouml;ffentlichen Diskussion Informationen vorzuenthalten, &bdquo;die nur aus der unmittelbaren Kenntnis des Gegenstands und Ablaufs der je spezifischen beruflichen T&auml;tigkeit entstehen k&ouml;nnen&ldquo;.</p>
<h2 class="auto-created">Beweislast bei Whist&shy;leblo&shy;wing</h2>
<p>Es liegt auf der Hand, dass ein Whistleblower die Informationen, die er oder sie weitergibt, sorgf&auml;ltig auf ihren Wahrheitsgehalt hin pr&uuml;fen muss, soweit ihm/ihr das m&ouml;glich ist. Gleichwohl k&ouml;nnen sich seine Angaben als falsch herausstellen. Mit dieser Begr&uuml;ndung ist eine fristlose K&uuml;ndigung aber nur dann zul&auml;ssig, wenn der Arbeitnehmer die falschen Angaben <i>wissentlich</i> oder <i>leichtfertig</i> gemacht hat.</p>
<p>Der Stra&szlig;burger Gerichtshof urteilte nun, dass die Beweislast im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Angezeigten von jener des Whistleblowers/Anzeigenden im arbeitsrechtlichen K&uuml;ndigungsschutzverfahren zu unterscheiden sei: &bdquo;(E)in Mangel an Beweisen (kann) zwar zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens f&uuml;hren, dies (f&uuml;hrt) aber nicht unbedingt zu der Schlussfolgerung, dass die der Strafanzeige zugrunde liegenden Behauptungen von vornherein einer sachlichen Grundlage entbehrten oder leichtfertig waren&ldquo;. Er kommt in W&uuml;rdigung der Gesamtsituation zu dem Schluss, &bdquo;dass die Beschwerdef&uuml;hrerin in gutem Glauben handelte, als sie Strafanzeige gegen ihre Arbeitgeberin erstattete&ldquo;.</p>
<p>Das Urteil des EGMR ist von Arbeitgeberseite und einem Teil der deutschen Presse heftig angegriffen worden. &bdquo;Da hat man in Deutschland eine Rechtsfrage &uuml;ber Jahre hinweg ausgekl&uuml;gelt beantwortet und etwaige Grundrechtseingriffe austariert&nbsp;&#8211; und dann kommen die Stra&szlig;burger Richter, verwenden die Europ&auml;ische Menschenrechtskonvention wie ein gro&szlig;es B&uuml;geleisen und gl&auml;tten die feinen deutschen Konturen aus.&ldquo; (Caroline Freisfeld in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 27.8.2011)</p>
<h2 class="auto-created">Geheim&shy;hal&shy;tung wird recht&shy;fer&shy;ti&shy;gungs&shy;be&shy;d&uuml;rftig</h2>
<p>Das Urteil des EGMR st&auml;rkt die Rechte von Whistleblowern in Deutschland als Recht der freien Meinungs&auml;u&szlig;erung und Informationsverbreitung im &ouml;ffentlichen Interesse.</p>
<p>Die Bundesregierung ist der medienwirksam vorgebrachten Aufforderung des emp&ouml;rten Arbeitgeberpr&auml;sidenten Hundt nicht gefolgt, gegen das von einer Kammer des Stra&szlig;burger Gerichtshofes gef&auml;llte Urteil die Gro&szlig;e Kammer anzurufen.</p>
<p>Geheimhaltung wird schwerer &#8211; f&uuml;r Arbeitgeber auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Sie wird rechtfertigungsbed&uuml;rftig in dem Ma&szlig;e, wie Transparenz und &Ouml;ffentlichkeit als Funktionsvoraussetzungen von Demokratie zunehmend ins Bewusstsein der B&uuml;rger dringen. Inzwischen haben die Gr&uuml;nen und die Linken Vorschl&auml;ge f&uuml;r gesetzliche Whistleblowerschutzregelungen vorgelegt. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung werden das Urteil des EGMR, welches das Fehlen solcher Regelungen in Deutschland explizit anspricht, sowie die dort empfohlenen Grunds&auml;tze beherzigen m&uuml;ssen, wenn sich die Bundesrepublik nicht weitere R&uuml;ffel aus Stra&szlig;burg einhandeln will.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Deiseroth, Dieter, K&uuml;ndigungsschutz bei Kritik an Missst&auml;nden in der Altenpflege, in: Arbeit und Recht 2007, H. 6, sowie die Replik von Binkert und die Duplik von Deiseroth ebda.</p>
<p>Simitis, Spiros, Whistleblowing &#8211; Vom individuellen Risiko zur staatlichen und unternehmenspolitischen Instrumentalisierung, in: Deiseroth, Dieter/Falter, Annegret (Hrsg.), Whistleblower in Altenpflege und Infektionsforschung, Berlin 2007, S. 72 ff.</p>
<p>Presseinformation zum Urteil:<br /><a href="http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=open&amp;documentId=888512&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649" target="_blank" rel="noopener">http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=open&amp;documentId=888512&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649</a></p>
<p>Zusammenfassende Darstellung und W&uuml;rdigung des Urteils: <a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/242/1/lang%2Cde/" target="_blank" rel="noopener">www.whistleblower-net.de/content/view/242/1/lang,de/</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2012/publikation/heinisch-vs-germany-whistleblowing-als-freie-meinungsaeusserung/">Heinisch vs. Germany: Whistleblowing als freie Meinungsäußerung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Whistleblower</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/192-vorgaenge/publikation/whistleblower/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Dec 2010 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/whistleblower/</guid>

					<description><![CDATA[<p>aus: Vorg&#228;nge 192 ( Heft 4/2010), S. 85-93 Demokratie und Menschenrechte sind nur dann lebendig, wenn herrschaftliches Handeln und Herrschaftswissen nicht ohne Weiteres geheim gehalten werden k&#246;nnen. Darum verdienen die Betreiber des Internet-Portals Wikileaks in erster Linie Anerkennung f&#252;r ihre informationstechnische Kunstfertigkeit und ihren Mut, Wahrheit zu Tage zu f&#246;rdern. Aber auch Wikileaks lebt davon, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/192-vorgaenge/publikation/whistleblower/">Whistleblower</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: Vorg&auml;nge 192 ( Heft 4/2010), S. 85-93</p>
<p>Demokratie und Menschenrechte sind nur dann lebendig, wenn herrschaftliches Handeln und Herrschaftswissen nicht ohne Weiteres geheim gehalten werden k&ouml;nnen. Darum verdienen die Betreiber des Internet-Portals Wikileaks in erster Linie Anerkennung f&uuml;r ihre informationstechnische Kunstfertigkeit und ihren Mut, Wahrheit zu Tage zu f&ouml;rdern. Aber auch Wikileaks lebt davon, dass es &uuml;berall Menschen gibt, die sich zu Wort melden, wenn anderen Menschen im Geheimen Unrecht geschieht, sie unterdr&uuml;ckt oder get&ouml;tet werden, wenn der Frieden und die Umwelt, wenn Demokratie und soziale Gerechtigkeit gef&auml;hrdet sind. Ohne Whistlelower k&ouml;nnte auch Wikileaks nicht Wahres berichten, wo L&uuml;ge zur herrschenden Wahrheit zu werden droht.</p>
<p>Die demokratische Gesellschaft ist auf &#8222;Aufkl&auml;rung&#8221; v. a. durch eine unabh&auml;ngige Medienberichterstattung angewiesen, von der die kontextbezogene und kritische Vermittlung von Informationen erwartet wird. Wie aber ist es um die Zug&auml;nglichkeit der Informationen f&uuml;r die Medien bestellt? Journalisten stehen auch in Deutschland immer h&auml;ufiger vor verschlossenen Informationst&uuml;ren. Typische Informationsbarrieren sind Betriebs- und Gesch&auml;ftsgeheimnisse privater Unternehmen, die Amtsgeheimnisse der &ouml;ffentlichen Verwaltung und Politik sowie die innere und &auml;u&szlig;ere Sicherheit von Staaten. Diese Bereiche weiten sich aus und &uuml;berlagern einander im Zuge von Privatisierung und Public Private Partnership (PPP) einerseits und wachsenden Sicherheitsbestrebungen in Staat und Gesellschaft andererseits. Hier ist an Informationen oft gar nicht oder nur auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG von 2006) zu gelangen. Das Recht wiederum wird dem Antragsteller von Beh&ouml;rden h&auml;ufig verwehrt und muss vor den Verwaltungsgerichten im Einzelfall erstritten werden.&#8216; Ob man dort obsiegt oder unterliegt: Es vergeht jedenfalls viel Zeit. Zeit, in denen Gesetze verabschiedet, &ouml;ffentliche Einrichtungen privatisiert, Truppen entsandt werden, ohne dass die informationellen Voraussetzungen f&uuml;r solche weitreichenden Entscheidungen bei den Akteuren, geschweige denn einer breiteren politischen &Ouml;ffentlichkeit vorl&auml;gen.</p>
<p>Wenn der investigative Journalist mit seinem traditionellen Handwerkszeug an diesem toten Punkt angelangt ist, kommt er eigentlich nur noch mit Hilfe von InformantInnen mit Insiderkenntnissen weiter. F&uuml;r solche InformantInnen wurde in Ermanglung einer deutschen Bezeichnung mit positiver Konnotation der Begriff des Whistleblowers aus dem angels&auml;chsischen Sprachraum &uuml;bernommen.</p>
<h5>Whist&shy;leblo&shy;wing im milit&auml;&shy;ri&shy;schen Sicher&shy;heits&shy;be&shy;reich</h5>
<p>Auf der Website des Internet-Portals Wikileaks wurde am 5. April ein bis dahin geheim gehaltenes Bord-Video eines Kampfhubschraubers der US-Armee ver&ouml;ffentlicht. (&#8222;Collatereal Murder&#8220; <a href="http://wikileaks.org/wiki/Collateral_Murder%2C_5_Apr_2010" target="_blank" rel="noopener">http://wikileaks.org/wiki/Collateral_Murder,_5_Apr_2010</a> &#8211; die Adresse wikileaks.org wurde zwischenzeitlich gesperrt. Das Video findet man u. a. bei youtube.) Es zeigt die gezielte T&ouml;tung von mindestens 11 irakischen unbewaffneten Zivilisten am 12. 7. 2007 aus diesem Hubschrauber heraus. Unter den get&ouml;teten Zivilisten befanden sich zwei Journalisten der Nachrichtenagentur Reuters, Saeed Chmagh und Namir Noor-Eldeen. Das t&ouml;dliche &#8222;engagement&#8221; (Schie&szlig;en) der Soldaten wird via Funkverbindung von ihrer Einsatzleitung mehrfach genehmigt. Ein unbewaffneter Schwerverletzter wird erschossen und mit ihm die Personen, die ihn bergen wollen.</p>
<p>Mit der Ver&ouml;ffentlichung dieses Videos hat Wikileaks die Welt&ouml;ffentlichkeit gezwungen, ein Kriegsverbrechen der US-Armee im Irak-Krieg zur Kenntnis zu nehmen. Ein Sprecher der multinationalen Streitkr&auml;fte in Bagdad wurde zudem &uuml;berf&uuml;hrt, &Ouml;ffentlichkeit und Presse &uuml;ber den Vorfall belogen zu haben.[2]</p>
<p>Durch die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle wird festgelegt, dass Kriegsf&uuml;hrung nur gegen Kombattanten und milit&auml;rische Objekte erfolgen darf und dass die Methoden und Mittel dabei Beschr&auml;nkungen unterliegen. Zu den <i>Grundprinzipien</i> geh&ouml;ren:</p>
<ul>
<li>Das Unterscheidungsgebot hinsichtlich der Angriffsziele, d. h. zwischen Kombattanten und Zivilisten sowie milit&auml;rischen und nicht-milit&auml;rischen Objekten.</li>
<li>Die Beachtung der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit zwischen den eingesetzten Methoden und Mitteln und den zu erwartenden konkreten direkten milit&auml;rischen Vorteilen.</li>
<li>Die Ergreifung von Vorsichtsma&szlig;nahmen bei Angriffen zum Schutz von Zivilpersonen und zivilen Objekten.</li>
<li>In Zeiten bewaffneter Konflikte z&auml;hlen Zivilpersonen, Kranke und Verwundete sowie Hilfe leistende Personen zum absolut gesch&uuml;tzten Personenkreis.[3]</li>
</ul>
<p>Das &#8222;Irak-Video&#8221;, dessen Authentizit&auml;t auch von der US-Regierung nicht in Abrede gestellt wurde[4], dokumentiert demnach Verst&ouml;&szlig;e gegen die Genfer Konvention. Es er-hellt zudem schlaglichtartig wesentliche Kriegs-Wahrheiten: &uuml;ber das Kriegsgeschehen im Irak, &uuml;ber die Verrohung der Akteure (&#8222;they just drove over a body&#8220; &#8211; &#8222;haha! really?&#8221; &#8211; Zitat aus dem Video), &uuml;ber die Leiden der Opfer. Die Person, die dieses Video Wikileaks hat zukommen lassen, handelte im &Ouml;ffentlichen Interesse:</p>
<ul>
<li>Die Medien, die B&uuml;rgerInnen und ihre politischen Repr&auml;sentanten haben ein Recht auf Kenntnis dieser vorenthaltenen Wahrheiten .[5] Sie zu kennen geh&ouml;rt zu den Voraussetzungen f&uuml;r einen informierten demokratischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess &uuml;ber Krieg und Frieden.</li>
<li>Eine offene gesellschaftliche Debatte kann dazu beitragen, dass Akteure Traumatisierungen eingestehen und kollektive und individuelle Trauerarbeit zugelassen werden k&ouml;nnen.[6] Auch mag ein Mehr an Transparenz des Kriegsgeschehens m&auml;&szlig;igend auf die Akteure wirken, die ansonsten in einem abgeschotteten und damit extrem fehleranf&auml;lligen milit&auml;rischen System agieren.</li>
<li>Die Frage, in welchem Umfang es auch in demokratischen Gesellschaften trotz der fundamentalen Bedeutung von Meinungs- und Pressefreiheit ein berechtigtes Geheimnisschutzinteresse des Staates gibt, braucht hier nicht er&ouml;rtert zu werden. Denn unter keinem Gesichtspunkt sind Menschen- und V&ouml;lkerrechtsverst&ouml;&szlig;e, wie sie das Irak-Video belegt, ein &#8222;sch&uuml;tzenswertes Staatsinteresse&#8220;[7]</li>
</ul>
<h5>Anklage gegen den Soldaten Bradley Manning</h5>
<p>Gleichwohl haben sich die Bem&uuml;hungen der US-Regierung, soweit sie &ouml;ffentlich bekannt geworden sind, nicht etwa darauf konzentriert, den im Video dokumentierten Vorf&auml;llen auf den Grund zu gehen und die Schuldigen anzuklagen, sondern darauf, den Whistleblower ausfindig zu machen. Es ist das alte, bedrohliche Lied: Nicht derjenige ist schuldig, der die Tat begeht. Der Bote ist vielmehr zu bestrafen, der dar&uuml;ber berichtet. Zur Zeit steht der bis zu seiner Festnahme im Irak stationierte 22j&auml;hrige Geheimdienstanalyst Bradley Manning unter Verdacht, die dem Video zugrunde liegenden Daten an Wikileaks geschickt zu haben.[8] Er soll nun vor ein Kriegsgericht gestellt werden. Gem&auml;&szlig; den einzelnen Anklagepunkten hat er eine Gef&auml;ngnisstrafe von 52 Jahren zu er-warten. Neuerdings h&auml;ufen sich Hinweise, dass er Folter &auml;hnlichen Haftbedingungen ausgesetzt ist (<a href="http://www.spiegel.delpolitik/ausland/0%2C1518%2C736268%2C00.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.spiegel.delpolitik/ausland/0,1518,736268,00.html</a>).</p>
<p>Ob es sich bei Bradley Manning tats&auml;chlich um den gesuchten Whistleblower handelt, ist nicht bekannt. Die Tatsache, dass schon mit Datum vom 18.3.2008 ein sp&auml;ter ironischer Weise von Wikileaks ver&ouml;ffentlichtes Strategiepapier der US-Regierung er-stellt wurde, in dem Strategien entwickelt werden, Wikileaks als unglaubw&uuml;rdig oder unzuverl&auml;ssig darzustellen, l&auml;sst Zweifel aufkommen: Eine nachdr&uuml;ckliche Strategie-Empfehlung besteht darin, einen Wilcilealcs-Informanten zu enttarnen,[9]</p>
<h5>Parallelen zu den F&auml;llen Vanunu und Ellsberg</h5>
<p>Der &#8222;Fall&#8221; des Bradley Manning erinnert fatal an zwei andere Whistleblower: an Mordechai Vanunu und Daniel Ellsberg, den Tr&auml;ger des Whistleblower-Preises 2003. Vanunu arbeitete als Ingenieur im Atomreaktor von Dimona und informierte 1986 Presse und Welt&ouml;ffentlichkeit &uuml;ber das geheime Atomwaffenprogramm Israels. 1988 wurde er in einem Geheimverfahren zu einer 18 j&auml;hrigen Freiheitsstrafe verurteilt, u. a. wegen &#8222;Sammlung und Weitergabe geheimer Informationen in der Absicht, der Sicherheit des Staates Israel zu schaden&#8221;. Er verbrachte die Zeit &uuml;berwiegend in Einzelhaft. Seine Meinungs&auml;u&szlig;erungsfreiheit wird auch nach seiner Entlassung andauernd beschnitten. Er darf Israel nach wie vor nicht verlassen und wurde unl&auml;ngst wieder zu einer Gef&auml;ngnis-strafe verurteilt, weil er sich angeblich nicht an Auflagen halte. Die Internationale Liga f&uuml;r Menschenrechte hat Mordechai Vanunu am 12. Dezember 2010 die Carl-von-Ossietzky-Medaille verliehen. Trotz eines Offenen Briefes an den israelischen Ptemierminister Benjamin Netanyahu, den viele Pers&ouml;nlichkeiten aus Wissenschaft und Politik unterzeichneten, blieb Vanunu die Ausreise zur Entgegennahme des Preises verwehrt.[10]</p>
<p>Daniel Ellsberg machte Anfang der 70er Jahre die so genannten Pentagon-Papers zur Rolle der USA im Vietnam-Krieg der &Ouml;ffentlichkeit zug&auml;nglich. Er selber hatte als Wissenschaftler an der Zusammenstellung dieser Dokumentation f&uuml;r das US Verteidigungsministerium mitgearbeitet. Die Nixon-Administration reagierte mit massiven Behinderungen der Pressefreiheit und der juristischen Verfolgung Ellsbergs. Sie wollte verhindern, dass das ganze Ausma&szlig; jahrzehntelanger L&uuml;ge und amtlicher T&auml;uschung der amerikanischen &Ouml;ffentlichkeit bekannt w&uuml;rde. Die Enth&uuml;llungen der Pentagon Papers haben in entscheidendem Ma&szlig;e zur Offenlegung der schmutzigen Hinter-gr&uuml;nde des Vietnam-Krieges, zum weiteren Anwachsen des Widerstandes der nationalen und internationalen &Ouml;ffentlichkeit gegen den Krieg und damit letztlich auch zum Ende des Kriegs beigetragen. Der &#8222;Fall&#8221; Daniel Ellsberg f&uuml;hrt vor Augen, welch wichtige Rolle Whistleblower spielen k&ouml;nnen, wenn es darum geht, Kriegen die Zustimmung der Bev&ouml;lkerung zu entziehen.</p>
<h5>Propaganda der US-Re&shy;gie&shy;rung</h5>
<p>Die USA und ihr klandestin operierendes Milit&auml;r scheinen aus dem Vietnamkrieg, der u. a. internationale Verwerfungen, unz&auml;hlige Tote, menschlichen Jammer und lebenslang traumatisierte Ex-Soldaten produziert hat, nichts gelernt zu haben. Au&szlig;er, die eigene und die internationale &Ouml;ffentlichkeit noch massiver als einst durch Beschr&auml;nkung der Pressefreiheit (u. a, vermittels des &#8222;embedded journalism&#8220;), falsche Erfolgsmeldungen und L&uuml;gen in die Irre zu fuhren. Inwieweit auch deutsche politische Entscheidungstr&auml;ger und andere Alliierte hinters Licht gef&uuml;hrt werden, sei dahingestellt. Fest steht, dass die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger dieser L&auml;nder durch Propaganda und PR-Tricks dazu verleitet werden sollen, Kriege, gegenw&auml;rtig den Afghanistan-Krieg, zu akzeptieren. So steht es jedenfalls in einem vertraulichen CIA-Bericht, dessen Blo&szlig;stellung die &Ouml;ffentlichkeit wiederum Wikileaks verdankt: &#8222;Afghanistan: Sustaining West European Support for the NATO-led Mission&#8212;Why Counting on Apathy Might Not Be Enough&#8221; (C//NF); httpa/file.wikileaks.org/file/cia-afghanistan.pdf.</p>
<p>Die US-Regierung greift Wikileaks seit Jahren massiv an. Sie wirft den Betreibern u. a. vor, milit&auml;risches Personal und die nationale Sicherheit der USA zu gef&auml;hrden so-wie ausl&auml;ndischen Geheimdiensten und Terroristen in die H&auml;nde zu arbeiten.[11] Ein Nachweis wurde bisher nicht gef&uuml;hrt. Im Gegenteil, Verteidigungsminister Gates verlautbarte Mitte Oktober 2010, dass die Ver&ouml;ffentlichung von &#8222;70000 Geheimdokumenten des Pentagon aus Afghanistan &#8230; keinen nennenswerten Schaden angerichtet hat. So seien keine Informanten in den Dokumenten enttarnt worden. [12]</p>
<p>Es geht den USA allem Anschein nach prim&auml;r darum, das Herrschaftswissen und die Deutungshoheit der Regierung vermittels des &#8222;eingebetteten&#8221; Journalismus zu sichern. Es geht darum, ein Exempel zu statuieren. Es geht darum, potentielle Whistleblower einzusch&uuml;chtern und abzuschrecken.[13] Davon ist nicht nur Wikileaks betroffen, sondern auch der investigative Journalismus und letztlich die Pressefreiheit in ihrer Gesamtheit.</p>
<h5>Was einen Whist&shy;leblower ausmacht</h5>
<p>Die detaillierte Schilderung der Ver&ouml;ffentlichung des Irak-Videos &#8222;Collateral Murder&#8221; demonstriert an einem konkreten und u. E. g&auml;nzlich unstrittigen Fall, was ein legitimes Whistleblowing kennzeichnet:</p>
<ul>
<li>&nbsp;Der aufgedeckte Missstand ist gravierend (Kriegsverbrechen).<br />&nbsp;Die &Ouml;ffentlichkeit wurde informiert (die dem Video zugrunde liegenden Daten wurden an Wikileaks geschickt).</li>
<li>Die Nachricht liegt im &Ouml;ffentlichen Interesse (Deligitimierung des Kriegs; kein sichtbares Eigeninteresse).[14]<br />Es bestand &#8211; und besteht weiterhin &#8211; ein erhebliches Vergeltungs-isiko f&uuml;r den Whistleblower, ( Gef&auml;hrdung seiner beruflichen und privaten Existenz,lanj&auml;hrig Freiheitsstrafe).</li>
</ul>
<p>Diese Kriterien: &#8222;reveiling wrongdoing&#8221;, &#8222;going outside&#8221;, &#8222;serving the public interest&#8220;, &#8222;risking retaliation&#8221;, haben sich im angels&auml;chsischen Raum in der Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Whistleblowerschutz etabliert. Bradley Manning &#8211; wenn er denn der Informant von Wikileaks ist &#8211; entspricht sozusagen dem Idealbild des Whistleblowers. Er h&auml;tte auch Anspruch auf den vollen rechtlichen Schutz f&uuml;r Whistleblower, der in den USA besteht, wenn sich sein &#8222;Fall&#8221; nicht im milit&auml;rischen Sicherheitsbereich ereignen w&uuml;rde. Der ist in den USA durch eine F&uuml;lle von Ausnahmereglungen bei Geheimnisverrat gekennzeichnet, die hier nicht im Einzelnen er&ouml;rtert werden k&ouml;nnen. Jedenfalls sieht es schlecht aus f&uuml;r Bradley Manning. Menschenrechtsgruppen auf der ganzen Welt sollten ihm Solidarit&auml;t und Unterst&uuml;tzung zu Teil werden lassen.</p>
<h5>Whist&shy;leblo&shy;w&shy;er&shy;schutz in Deutschland</h5>
<p>Whistleblower leben auch in Deutschland riskant. Egal in welchem Arbeits- oder Dienstverh&auml;ltnis, unterliegen sie am Arbeitsplatz einer strikten Verschwiegenheits- und Treuepflicht ihrem Arbeitgeber gegen&uuml;ber. Verletzen sie diese, setzen sie sich Ma&szlig;regelungen bis hin zur K&uuml;ndigung aus. Jedenfalls besteht in solchen F&auml;llen gro&szlig;e Rechtsunsicherheit. Die &uuml;berwiegende arbeitsgerichtliche Rechtsprechung stellt die Verschwiegenheits- und Treuepflicht des Arbeitnehmers und das Direktionsrecht des Arbeitgebers &uuml;ber die Grundrechte des Arbeitnehmers auf Gewissensfreiheit (Art. 4 GG), auf Meinungs&auml;u&szlig;erungsfreiheit (Art. 5 GG) und das Petitionsrecht (Art. 17 GG). Dies sind drei Grundrechte, die einen Whistleblower im Prinzip sch&uuml;tzen k&ouml;nnten.[15] Auch das &ouml;ffentliche Interesse an einer Information, das beim Whistleblowing ein vordringliches, altruistisches Motiv sein kann, wird &#8212; anders als etwa in den USA &#8212; nicht gegen das Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers abgewogen. Arbeitnehmer d&uuml;rfen interne Informationen in der Regel nicht an eine au&szlig;erbetriebliche Stelle oder an die &Ouml;ffentlichkeit, ja nicht einmal an die Strafverfolgungsbeh&ouml;rden geben.[16]</p>
<p>Whistleblowerschutz liegt aber im &ouml;ffentlichen Interesse, wenn Aufkl&auml;rung noch gelten soll. Was die Belange aller wesentlich ber&uuml;hrl; muss von allen gewusst und eben auch aufgedeckt werden d&uuml;rfen. Es bedarf einer klaren und unmittelbaren Verankerung der Meinungs&auml;u&szlig;erungsfreiheit f&uuml;r alle Arbeits- und Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisse.[17]</p>
<p>Eine lebendige, demokratische Streitkultur braucht informierte B&uuml;rger. Wie anders k&ouml;nnten diese sonst an politischen Diskussionsprozessen teilnehmen? Aufgrund welcher Kenntnisse ihr Wahlrecht aus&uuml;ben? Der B&uuml;rger hat ein Recht auf alle Informationen, die ihn in Stand setzen, am gesellschaftlichen Diskurs &uuml;ber Qualit&auml;t, Richtung und Geschwindigkeit gesellschaftlicher Entwicklungen teilzunehmen. Zu diesem Recht k&ouml;nnen Whistleblower nur punktuell verhelfen. Sie k&ouml;nnten aber einen validen Beitrag zur &#8222;Gegen&ouml;ffentlichkeit&#8221; leisten, wenn man es ihnen denn nicht so schwer machte.</p>
<h5>Whist&shy;leblo&shy;wing bei Priva&shy;ti&shy;sie&shy;rung &ouml;ffent&shy;li&shy;cher Einrich&shy;tungen und PPP</h5>
<p>Beispiel Berliner Wasserbetriebe: Bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe dauerte es gute 10 Jahre, bis die B&uuml;rgerInnen die Vertr&auml;ge zu sehen bekamen. Das Land Berlin hatte die Wasserbetriebe Ende der 90er Jahre zu 49,9 Prozent privatisiert. Die entsprechenden Vertr&auml;ge mit den Firmen Veolia und RWE konnten bis vor Kurzem weder von den B&uuml;rgerInnen noch von JournalistInnen eingesehen werden. Die Begr&uuml;ndung lautete, dass es dabei f&uuml;r die privaten Investoren um die Wahrung von Gesch&auml;fts-geheimnissen gehe &#8212; eine typische Schutzbehauptung bei (Teil)Privatisierungen &ouml;ffentlicher Einrichtungen. Geheim bleiben sollte wohl insbesondere eine Gewinngarantie f&uuml;r die privaten Betreiber, die zu den &uuml;berh&ouml;hten Wassertarifen in Berlin f&uuml;hrte. Erst nach mehreren gerichtlichen Auseinandersetzungen und nach der Gr&uuml;ndung des &#8222;Berliner Wassertisches&#8221; zur Vorbereitung eines Volksbegehrens, das die Offenlegung der Vertr&auml;ge forderte, kam eine &ouml;ffentliche Debatte &uuml;ber die Folgen von Privatisierung f&uuml;r die Daseinsvorsorge der Bev&ouml;lkerung in Gang. Am 30.10.2010 wurden die Geheimvertr&auml;ge<br />schlie&szlig;lich in der TAZ ver&ouml;ffentlicht. Die hatte sie von einem Informanten erhalten, der anonym bleiben wollte.</p>
<p>Beispiel Toll Collect: Die Anfrage des MdB J&ouml;rg Tauss auf Akteneinsicht in den Mautvertrag von 2002 mit dem Betreiberkonsortium Toll Collect (Daimler, Deutsche Telekom und Cofiroute) wurde vom Bundesverkehrsministerium mit der Begr&uuml;ndung abgelehnt, der Vertrag enthalte Betriebs- und Gesch&auml;ftsgeheimnisse, deren Bekannt-werden &#8222;Toll Collect im Wettbewerb schaden und/oder die Sicherheit des Systems gef&auml;hrden&#8221; k&ouml;nne. Das Ministerium sehe sich au&szlig;er Stande, geheimhaltungsbed&uuml;rftige Passagen zu erkennen und entsprechend zu schw&auml;rzen (&#8222;mangels Sachverstand&#8220;, wie es in der m&uuml;ndliche Verhandlung vor dem BVG hie&szlig;) und die &uuml;brigen freizugeben. Der Vorgang wurde vom Bundesbeauftragten f&uuml;r den Datenschutz und die Informationsfreiheit formell beanstandet. Das half auch nicht. Tauss klagte im August 2007 gegen den Verkehrsminister seiner eigenen Partei wegen &#8222;Unt&auml;tiglceit&#8221;. Es gehe ihm um forschungspolitische Fragestellungen zur Verkehrsteuerung sowie um die technischen und politischen M&ouml;glichkeiten des Maut-Systems zu Kriminalit&auml;tsbek&auml;mpfung, wie seiner-zeit vom BMI ins Gespr&auml;ch gebracht. Davon w&auml;ren potentiell alle B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger betroffen. Gleichwohl wies das Verwaltungsgericht Berlin im Juni 2008 Tauss&#8216; Klage ab. Zwischenzeitlich wurden dem Bundestagsabgeordneten von dem 17.000 Seiten umfassenden Vertrag 4 Seiten&#8212; teilweise geschw&auml;rzt &#8211; ausgeh&auml;ndigt.</p>
<p>Nach 7 Jahren, im November 2009, ver&ouml;ffentlichte Wikileaks gro&szlig;e Teile der Vertr&auml;ge und Zusatzvereinbarungen, die ihnen von einem Whistleblower zugespielt worden waren, und enth&uuml;llte damit u, a. die &uuml;berh&ouml;hte Renditezusage (19 Prozent) der rot-gr&uuml;nen Bundesregierung an das Betreiberkonsortium.</p>
<h5>Wenn Whist&shy;leblo&shy;w&shy;er&shy;schutz versagt</h5>
<p>Nur durch das Whistleblowing von Rudolf Schmenger, Frank Wehrheim und ihren KollegInnen haben die Medien und eine breitere &Ouml;ffentlichkeit Einblick in die Missst&auml;nde der hessischen Finanzverwaltung erhalten. Die Fahnder hatten begr&uuml;ndete Einw&auml;nde gegen eine Verwaltungsanordnung vorgebracht, welche sie ihrer Ansicht nach in ihren Ermittlungen gegen Gro&szlig;anleger in Luxemburg und Liechtenstein behinderte. In der Folge sahen sie sich &uuml;ber Jahre Disziplinierungsma&szlig;nahmen, Mobbing und Schikanen ausgesetzt. Rudolf Schmenger wurde 2006 gegen seinen Willen von seinem Dienstherrn in den endg&uuml;ltigen Ruhestand versetzt. Die Zwangspensionierung erfolgte auf der Grundlage eines psychiatrischen Gutachtens. Schmenger setzte sich zur Wehr. Ein Berufsgericht verurteilte den Gutachter wegen vors&auml;tzlicher, grober Verletzung fachlicher Standards. Auch das hessische Finanzministerium handelte rechtswidrig. Es vers&auml;umte die eigenst&auml;ndige Pr&uuml;fung des Gutachtens. Wie Schmenger waren noch drei Fahnder derselben Abteilung auf der Grundlage falscher Gutachten vom selben Psychiater zwangspensioniert worden. Zehn weitere KollegInnen wurden versetzt oder zu T&auml;tigkeiten abgeordnet, die nicht ihrer Qualifikation als Steuerfahnder entsprachen.</p>
<p>Eine Rehabilitierung der Steuerfahnder hat trotz der Verleihung des Whistleblowerpreises an Rudolf Schmenger und Frank Wehrheim[19], trotz erheblicher medialer Aufmerksamkeit und trotz Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Hessischen Landtags noch immer nicht stattgefunden.</p>
<p>Demokratie braucht Transparenz braucht Whistleblower</p>
<p>Whistleblower sind Teil des Systems. Sie sind ihm verbunden. Man &uuml;berforderte ihre Funktionen und &uuml;berlastete ihre Person, s&auml;he man sie nicht zuerst im &#8222;systemischen&#8221; Zusammenhang. Und auch Whistleblower sind allemal &#8222;aus krummem Holz geschnitzt&#8221;. Man suche nicht nach makellosen &#8222;ethischen Dissidenten&#8221;, denen einzig das Gemeinwohl am Herzen l&auml;ge. Whistleblower finden im Internet, aber auch in den traditionellen Medien zunehmend Beachtung. Nicht zuletzt dank Wikileaks. Aber auch andere zivilgesellschaftliche Initiativen bem&uuml;hen sich seit Jahren, die Bedeutung von Whistleblowern f&uuml;r Demokratie und &Ouml;ffentlichkeit, f&uuml;r Wissenschaft und Risikokommunikation deutlich zu machen und ihren gesellschaftlichen Schutz einzufordern.[20]</p>
<p>So wenig der Effekt &uuml;bersch&auml;tzt werden darf, den nur punktuelle Hinweise in der Regel erzielen k&ouml;nnen, so wenig darf man die Grenzen untersch&auml;tzen, die sie &uuml;berspringen k&ouml;nnen: Mit seinem trefflichen &#8222;Geheimnisverrat&#8221; zerriss Daniel Ellsberg den L&uuml;genschleier, den die Nixon-Administration vor die Geschehnisse in Vietnam gespannt hatte. Der konnte nicht mehr geflickt werden. Oder: Wer glaubt heute noch, dass die CIA verl&auml;sslich informiert? Sie wurde als l&uuml;gendurchwachsene Herrschaftsinstanz de-maskiert. Mitgeholfen haben dabei zahlreiche fr&uuml;herer CIA-Agenten. Sie hielten das L&uuml;gengewebe &#8212; durchaus als gute B&uuml;rger der USA &#8212; nicht mehr aus.</p>
<p>Die Beispiele zeigen: Es besteht offensichtlich die Chance, dass aus einer wiederholten Skandalisierung mehr als punktuelle &Ouml;ffentlichkeit entsteht. Es kann geschehen, dass pl&ouml;tzlich ein kaum noch f&uuml;r existent gehaltenes r&auml;sonierendes demokratisches Publikum auf den Plan tritt.</p>
<p>[1] Siehe ver.di-Newsletter Internet Recht Ausgabe Nr. 2/2010, April 2010.<br />[2] New York Times v. 13.7.2007.<br />[3] Der in allen Genfer Abkommen gleichlautende Artikel 3 beschreibt den Minimal-Standard, der &uuml;ber den strikten Wortlaut hinaus in s&auml;mtlichen bewaffneten Konflikten gilt.<br />[4] Siehe u. a. <a href="http://www.spiegel.de/politik/ausland/0%2C1518%2C687427%2C00.htm1" target="_blank" rel="noopener">http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,687427,00.htm1</a>;<br />http:/lwww.huffingtonpost.com/2010/04/OS/wikileaks-exposes-video-o n_525569.htm1<br />[5] Die Nachrichtenagentur Reuters hatte sich unter dem Freedom of Information Act vergeblich um<br />Einsicht bem&uuml;ht. httpa/www,reuters.com/article/idUSL05399965; httpa/wikileaks.org/wiki/Colla-<br />teral_Murder,_5_Apr_2010<br />[6] Das liegt im &Uuml;brigen auf einer Linie mit den neuerdings eingestandenen Entsch&auml;digungsverpflichtungen der US-Regierung gegen&uuml;ber traumatisierten Kriegsveteranen.<br />[7] Vgl. Dieter Deiseroth, The German Lex Ossietzky, in: Societal Verification, Norderstadt 2008, S. 37-40.<br />[8] Die Indizien sind nicht bekannt, da die Anklageschrift in Milit&auml;rverfahren einer weitgehenden Geheimhaltung unterliegt. Die Anklagepunkte wurden ver&ouml;ffentlicht und sind im Internet an verschi e-denen Stellen abrufbar. <a href="http://www.bradleymanning.org/3163/charge-sheet-htmll" target="_blank" rel="noopener">http://www.bradleymanning.org/3163/charge-sheet-htmll</a>. Die Authentizit&auml;t bleibt zu pr&uuml;fen.<br />[9] See Special Report des Army Counter Intelligence Center unter der Federf&uuml;hrung des Department of Defense Intelligence Analysis Program (18.3.2008), httpa/file.wikileaks.org/file/us-intelwikileaks.pdf (DIAP) &#8222;(S//NF) Wikileaks.org uses trust as a center of gravity by assuring insiders, leakers, and whistleblowers who pass information to Wikilealcs.org personnel or who post information to the Web site that they will remain anonymous. The identification, exposure, or termination of employment of or legal actions against current or former insiders, leakers, or whistleblowers could damage or destroy this center of gravity and deter others from using Wikileaks.org to make such information public.&#8221; Es ist bisher nicht klar, wie die Enttarnung des Bradley Manning erfolgen konnte. Die US-Regierung hat verbreitet, Manning habe sich im Internet beim Chat mit dem Hacker Adrian Lamo &#8222;verplaudert&#8221;. Einem Bericht der FAZ .NET vom 3.8.2010 zufolge handelt es sich bei Adrian Lamo um einen Sicherheitsspezialisten im Regierungsdienst, der f&uuml;r das geheime &#8222;Project Vigilant&#8221; arbeitete. Das Projekt soll mit Spenden aus der Wirtschaft gegr&uuml;ndet worden sein und den Milit&auml;rbeh&ouml;rden, dem FBI und der NSA zuarbeiten, indem von 600 Freiwilligen der Netzwerkverkehr systematisch auf verd&auml;chtige Inhalte hin analysiert wird. Siehe dazu auch fllea//C:/Users/Annegret/Documents/whistleblower/Wikileaks/Faz_3.7.2010Doc~EB7743084C84B 417480B1 175808764D3 S~ATphEcommon&#8211;Scontent.html<br />[10] Siehe auch <a href="http://www.ilmr.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.ilmr.de/</a><br />[11] Vgl 18.3.2008: httpa/file.wikileaks.org/file/us-intel-wikilealcs.pdf: &#8222;(S//NF) Wikileaks.org, a publicly accessible Internet Web site, represents a potential force protection, counterintelligence, operational security (OPSEC), and information security (INFOSEC) threat to the US Army. The intentional or unintentional leaking and posting of US Army sensitive or classified information to Wikileaks.org could result in increased threats to DoD personnel, equipment, facilities, or installations. The leakage of sensitive and classified DoD information also calls attention to the insider threat, when a person or persons motivated by a particular cause or issue wittingly provides information to domestic or foreign personnel or organizations to be published by the news media or on the Internet. Such information could be of value to foreign intelligence and security services (FISS), foreign military forces, foreign insurgents, and foreign terrorist groups for collecting information or for planning attacks against US force, both within the United States and abroad.&#8221;<br />[12] FAZ v. 18.10.2010.<br />[13] Vgl. Anm. 9.<br />[14] Soweit man das bisher &uuml;bersehen kann. Auch ist ein direkter Eigennutz hier schwer vorstellbar. Im &Uuml;brigen kann dieses Kriterium nie verifiziert, sondern allenfalls falsifiziert werden.<br />[15] Das BVerfG hat in einem Beschluss vom 2.7.2001 einen Whistleblower unter den Schutz von Art.2 Abs.1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs.3 GG (Rechtsstaatsprinzip) gestellt. Zu den Besonderheiten dieses Falls s. Dieter Deiseroth, Verfassungsgerichtliche Vorgaben f&uuml;r das K&uuml;ndigungsschutz-recht, AuR Heft 5/2002.<br />[16] Es gibt Ausnahmen, z. B. beim Datenschutz, beim Arbeitsschutz, f&uuml;r bestimmte Betriebsbeauftragte, bei Gefahr im Verzug. Auch sind Rechtsprechung und das Fachschrifttum nicht einheitlich. Zu den rechtlichen Aspekten siehe knapp zusammenfassend D. Deiseroth, Whistleblowing in Zeiten von BSE, Berlin 2001, 5.161ff.<br />[17] Vgl. D. Deiseroth und P. Derleder, Whistleblower und Denunziatiatoren, in: Zeitschrift f&uuml;r Rechtpolitik (ZRP) 2008, S. 248-251.<br />[18] D.Deiseroth und A. Falter (Hrsg.), Whistleblower in der Steuerfalmdung. Preisverleihung 2009, Berlin, BBV 2010.<br />[19] Eine Reihe von Tageszeitungen haben inzwischen Ansprechpartner undloder anonyme Internet Adressen f&uuml;r Whistleblower eingerichtet, allen voran <a href="mailto:open%40taz.de">open@taz.de</a>. &#8211; Die IALANA und die VDW verleihen seit 1999 einen Whistleblowerpreis, der von Deiseroth/Falter in einer Reihe beim BWV dokumentiert wird. Siehe auch A. Falter, 10 Jahre Whistleblower-Preis &#8211; Warum die VDW Whistleblower unterst&uuml;tzt, in: Wissenschaft Verantwortung &#8211; Frieden: 50 Jahre VDW, Berlin, BWV 2009. &#8211; Seit 2007 gibt es das Whistleblower Netzwerk e.V. (httpa/www.whistleblowernet.de/), das Informationen entgegennimmt und ber&auml;t.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/192-vorgaenge/publikation/whistleblower/">Whistleblower</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
